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Full text of "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 30.1910"

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ARCHIV 
SoZ IALWISSENSCHAFT 


UND 


SOZIALPOLITIK 


IN VERBINDUNG MIT 
WERNER SOMBART unp MAX WEBER 


HERAUSGEGEBEN VON 


EDGAR JAFFE 


XXX. BAND. 





z . 
>n- 9 e e 


TÜBINGEN 
VERLAG VON J. C. B. MOHR (PAUL SIEBECK) 


IQIO. 


BRUXELLES: C. MUQUARDT'S HOFBUCHHANDL. FALK FILS. — BUDAPEST: FERDINAND 
PFEIFFER. CHRISTIANIA: i A8CREHOUG & co. — HAAG: BELINFANTE FRÈRES, — 
KOPENHAGEN: ANDR, FERD HÖST & SÖN. — NEW-YORK: G. E. STECHERT&CO. — 
PARIS: 4. LE SGUDIER. — ST, PETERSBURG: K. L. RICKET. — ROM: LOFSCHER & co. 

SZ O0CAFIOLM : BAMSON & WALLIN, — WIEN: MANZSCHE K. K. HOFVERLAGS- UND 


UNIVERSTTÄTSBUCHHANDLUNG. — ZÜRICH: ED. RASCHER'S ERBEN. 





Alle Rechte vorbehalten. 


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Druck von H. Laupp jr. in Tübingen. 


HI 


INHALT DES DREISSIGSTEN BANDES. 


— o 


ABHANDLUNGEN. 
Seite 
Bernstein, Eduard, Karl Marx und Michael Bakunin. 
Unter Benutzung neuerer Veröffentlichungen . . . . . I 
Ess len, Joseph, Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages 
im landwirtschaftlichen Betriebe. . . . . 2... 333, 721 
Gerloff, Wilhelm, Wirtschaftsführung und Haushaltungs- 
| aufwand deutscher Volksschullehrer . . . . . . . . 38I 
Heinze, Fritz, Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden . . 100 
Prokopowitsch, Sergej, Haushaltungs-Budgets Peters- 
burger Arbeiter Be en u Aa a a er ee 66 
Salz , Arthur, Kritische Bemerkungen zum österreichischen Ge- 
setzentwurf einer Sozialversicherung . . . 2 2.2. 425 
Sombart, Werner, Die Kommerzialisierung des Wirtschafts- 
lebens EEE ae e a a DE ee Are ze dar OST 
Tönnies, Ferdinand, Studie zur schleswig-holsteinischen 
Agrarstatistik 285 


Troeltsch, Ernst, Die Soziallehren der christlichen Kir- 

chen. III. Der Protestantismus. 2. Das Luthertum 30, 666 

Vorländer, Karl, Sozialdemokratische Pfarrer. Eine Skizze 455 
KRITISCHE LITERATUR-ÜBERSICHTEN UND BESPRECHUNGEN. 


Bortkiewicz, L. v., Eine geometrische Fundierung der 


Lehre vom Standort der Industrien . . . . . , 759 
Cornélissen, Christian, Ueber den internationalen Syn- 

dikalismus b og i a e p aa a a a a e S 
Schulze-Gaevernitz, G. v., Nochmals „Marx oder 

Kant?‘ a SE ee re a a 58 
Sombart, Werner, Einige Anmerkungen zur Lehre vom 
Standort der Industrien . 220 748 
Spann, Othmar, Die mechanisch-mathematische Analogie in 
"der Volkswirtschaftslehre . . . . 786 


Weber, Max, Antikritisches zum ‚Geist‘ des Kapitalismus . 176 
EN 


> dr) - 


IV Inhalt. 


SOZIALPOLITISCHE CHRONIK. 


Seite 


Lederer, Emil, Die nn im Jahre 1909 532 


— Die Unternehmerorganisationen 


LITERATUR-ANZEIGER. 


848 


. 203, 567, 878 


EINZEL-VERZEICHNIS. 
der in den kritischen Literatur-Uebersichten und im Literatur-Anzeiger besprochenen 
Werke mit Angabe des Namens des Referenten *). 


Seite 
Aftalıon,La réalité des sur- 
productions générales (Le- 
derer) soa een 8S0 
Allfeld, Der Einfluß der Ge- 
sinnung d. Verbrechers auf 


die Bestrafung u 274 
Altherr, Das Münzwesen der 
Schweiz bis 1798. Er 904 


Altmann, Finanzwissensc haft 615 
Anton, Rückblick aut unsere 
koloniale Entwickelung 1907 252 
Anziferoff, Die landwirt- 
schaftl. Genossenschaften in 
Deutschland u. Frankreich 
(G.) . 253 
Arbeiten der Köntlichen Tank 
wirtschaftlichen Hochschule 


zu Berlin (M) . . . . . 238 
Arbeitseinstellungen u. Aussper- 
rungen in Oesterreich 1907 . 228 


Arbeitslöhne, Straßburger, u. Le- 
bensmittelpreise 1900—1907 
(Meerwarth) . . . 222 

Arbeitslosigkeit u. verkürzte Ar- 
beitszcit in Magdeburg Ende 
November 1908 (Meerwarth) 

Arbetsinställelser under ären 1903 
---1907 jämte Öfversikt af ar- 
betsinställelser under ären 
1859—1902 samt den s. k. 
politiska storstrejken är 1902 
(Meerwarth) .. . 234 

Arcoleo,Forme Vecchie, Idee 
Nuove (Michels) 1" . 280 

ABmann, Die Beiiichäuntall- 
fürsorge der Preuß. Staatsbe- 
amten . . 2 202020. 0.901 

Auhagen, Ueb. d. tatsächl. 
Bedeutung d. Gesetzes d. ab- 
nehmenden Bodenertrages (M.) 238 

Aus der Gedankenwelt einer Ar- 


N 
iv 
$a 








beiterfrau M.) 


' Aus der Geheimpraxis eines Un- 


ternehmer-Arbeitsnachweises 
Barten, Notwendigkeit, Er- 

folge u. Ziele der technischen 

Unfallverhütung 


Baschwitz, D. Organisation 
d. städt. Haus- u. Grundbe- 
sitzer in Deutschland (Le- 
derer) dopa re 

Baum, Die Folgen ungelernter 
Arbeit für die Arbeiterin 

Behr, Die volkswirtschaftliche 
Bedeutung der technischen 
Entwickelung in der Schuh- 
industrie (M. ) . 

Beling, Die V ergeltungs- 
idee u. ihre Bedeutung f. das 
Strafrecht (Kantorowicz) 

Berdjajew, Die russische In- 
telligenz (Maria Raich) 

Berolzheimer, System der 
Rechts- u. Wirtschaftsphilo- 
sophie (Nantorowicz) 

Berufsvormundschaft, Zur Frage 
der (Spann) 

Betriebsführung, Die, von _ Was- 
serwerken (M.) 

Bilimowitsch, Die Steige- 
rung d. Warenpreise in Ruß- 
länd (Streitzow) 

Bloch, Der E xistenzkampf 

Borgh t, Beruf, gesellschaft- 
liche Gliederung u. Betricb im 
Deutschen Reiche . . 

Borght, Das Recht der Hand- 
lungsgehilfen ee i 

Brakel,De Hollandsche Han- 
de!scompagnieen der zeven- 
tiende Eeuw 


Seite 
200 


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608 


895 


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251 
887 


856 


279 


212 


*) Soweit die Besprechungen nicht mit dem Namen oder der Chiffre des Re- 


ferenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der Autoren. 


Braun, Memoiren ciner Sozia- 
listin (Ezis. Jafie) . . . . 
Brennecke, Die Landwirt- 
schaft im Braunschweig 
Bücher, Die Entstehung der 
Volkswirtschaft Be i 
Bulgako w , Eine heroische u. 
eine religiöse Tat (M. Raich). 
Buonarot ti, Babeuf u. die 
Verschwörung für d. Gleich- 
heit (-/.) s aio a i 
Burckhard, Der Richter . 
Burger, Geschichte d. natio- 
nallib. Parte: 
.— Geschichte der 
Parteien s ET a n E R 
Burghart z, Die Rechtsnatur 
der Ersatzansprüche im Ar- 
beiterversicherungsrecht 


freisinnigen 


Cabet, Voyage en Icarie (v. 
Schulze-Gaevernit?) y Ei 
Cammareri Scurti, Il 
Problema Agrario Siciliano e 

la Nazionalizzazione della Ter- 

ra (Michels) - -» » .».. 
Charasoff, Karl Marx (v. 
Se hulze-Gaerernilz) f 

- Das System des Marxismus . 
Cathrein , Recht, Naturrecht 
u. positives Recht , 
Commissioner Of Labor, Twenty- 
second Annual Report of the, 
TGO - a a et ren. 
Comptroller of the Currency, 
Annual Report of Doa 
Comte, Philosophie Positive 


(Spann) A Be er 

Creanga, Grundbesitzvertei- 
lung u. Bauernfrage in Ru- 
mänien - - - 


Crennewille, Oesterreich- 
“Ungarns Wirtschaftspolitik, 
Bal kanpolitik u. Staatsverfas- 
sung. - eo E es 
Dampfkraft, Die, ın Bayern (M.) 
Denkschrift betr. d. Entwicklung 
d. Kiautschou-Gebiets Okto- 
ber 1908 bis Oktober 1909 
Denkschrift, betr. d. Pensions- ii 
Hin terbliebenen-Versicheru nyp 
d. Handwerker u. Gewerbe- 
treibenden (M-) ee A 
Deutsch, D. Entwicklung d. 
Seidenindustrie in Oesterreich 
ODO — 1840 e r a‘ 
Dierig, Die Koalitionsfreiheit 
= d. Gewerbetreibenden u. ge- 


Inhalt. 


Seite 


238 
568 
573 
207 
279 
204 


204 


270 


837 


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239 


915 


590 


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608 











werbl. Arbeiter + 
Differenzen, die, zw. d. badischen 


Fabrik-Inspektion u. d. christl. 
. 889 


Gewerkschaften (Lederer) . 


' Dönges, Beiträge zur Ent- 


wicklung Münchens unter be- 
sonderer Berücksichtigung d. 
Grundstückmarktes (Lederer) 

Dunker, Wirtschaftsstudien 
aus Südamerika, speziell üb. 
Chile nz 


Eckert, Die Krämer in süd- 
deutschen Städten bis z. Aus- 
gang d. Mittelalters . . . 

Ehrenberg, Terrorismus in 
d. Wirtschaftswissenschaft . 

Ehrlich, D. Aufgaben d. So- 
zialpolitik im österr. Osten, 
insbes. in d. Bukowina (Ze- 
dere) a Reh 

— Die Rechtsfähigkeit 

Eidmann, Heimatmuseum, 
Schule u. Volksbildung 

Erinnerungen cines Waisenkna- 
ben E a a 

Ertel, Die volkswirtschaftliche 
Bedeutung d. techn. Entwick- 
lung d. Zelluloidindustrie (A7.) 

Fabarius, Ausbildung für 
den Kolonialdienst . $ à 

Feld, Die Kinder-Armenpflge 
in Elsaß-Lothringen u. Frank- 
reich (Spann) . . 2... 

Fellmeth, Das kirchliche Fi- 
nanzwesen in Deutschland 

F esca, Ueb. die Ausbildung d. 
kolonialen Landwirtes (M.) . 

Fest- und Jahresbericht der 
Kronstädter allgem. Spar- 
kasse 1835-—1909 . . 2.. 

Fischel, Das österreichische 
Sprachenrecht (Herz) . 

Fleischmann, Die Verwal- 
tung der Kolonien 1908 

Forst, Zurück ins Paradies ist 
die Lösung des sozialen Pro- 
blems . P E E E E 

Frank, Die Ethik des Nihilis- 
mus (Maria Raich) , 

Frank, Vergeltungsstrafe und 
Schutzstrafe. Die Lehre Lom- 
brosos (Kantorowicz) y 

Freese, Die konstitutionelle 
Fabrik 2.2 e e & 03 

Fried, Der kranke Krieg (M.) 


Seite 


278 


204 


887 


214 


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278 


205 


236 


604 


260 
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238 


900 


621 


020 


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281 


VI 


Gallus, Schiffahrtsverbindun- 
gen mit unseren Kolonien 
Gerschenson,Dasschöpfe- 

rische Selbstbewußtsein (Ma- 
ria Raich) . 
— P. Tschaadajew. 
Denken (Strellzow) 
— Vorwort zu „Das Innenleben 
und die Gemeinschaftsfor- 
men‘ (Maria Raich) 
Geschichte, Die, der deutschen 
Bäcker- u, Konditorenbewe- 
gung > 
Gewerbeordnung, Die, 
f. d. Deutsche Reich, erl. v 
Neukamp ....n. 
Gide et Rist, Histoire des 
Doctrines Economiques de- 
puis les Physiocrates jusqu’ 
à nos Jours (Michels) 
Gienapp, Schulgärten 


Leben und 


Gnocchi, Coscienza Nuova 
( Michels) 
Goebel, D. ländl. Gründbe sitz 


u. d. Bodenzersplitterung in 
der Preuß. Rheinprovinz 2 
Göler, Die wirtschaftl. Orga- 
nisation der Pforzheimer Bi- 
jouterieindustrie 

Gorn, Bäuerliche Bewegungen 
während anderthalb ven n- 
derte (Streltzow) . ; ' 

Gottl- Ottilienfeld, D. 
wirtschaftl. Charakter d. tech- 
nischen Arbeit : 

Grabower, Die finanzielle 
Entwicklung der Aktiengesell- 
schaften d. deutschen chemi- 
schen Industrie 

Gretener, Die neuen Hori- 
zonte im Strafrecht . 

Gruber, Geschichtliches über 
d. Alkoholismus : 

Grundstücks-, Gebäude- u. Woh- 
nungszählung in Kiel vom 
Dezember 1905 (Meerwarth) . 

Grunzel, GrundriB d. Wirt- 
schaftspolitik. II. Band: Ag- 
rarpolitik : 

— Grundriß d. Wirtschaftspoli- 
tik. III. Band: a a 
tik A u A 

Guggenheim, Das bäuer- 
liche Erbrecht d. schweiz. Zi- 
vilgesetzbuchs 

Guillemin, 
Coopérative 
Lindner) 


L'Organisation 
(Gisela Michels- 





Inhalt. 
Seite ! 
Gunz und Merzbacher, 
252 | RReichsbankgesetz in d. neue- 
| sten Fassung nebst d. Reichs- 
| bankstatut 
573% 
Haas, Allrussische Sammlung 
581 ¢ Handelsindustrieller u. Bank- 
| angaben (Streltzow) 
lı Hagedorn, OÖstfrieslands Han- 
573 | del u. Schiffahrt im 10. Jahrh. 
Hahn, Entstehung der Pflug- 
kultur EE eh 
0099| Hammacher, Das philos.- 
Ökonom. System d. Marxis- 
mus (v. Schulze-Guevernit:z) 
624  Handelshochschule, Die, Berlin, 
Bericht üb. d. erste Rekto- 
| ratsperiode Oktober 1900 bis 
| 1909 . ae ee ie 
209 ' Haneld, Das englische Ge- 
901 werkvereinsrecht nach 1870 
DEN £e zn Mo en ae dee 
207 . Hartleben, Tagebuch-Frag- 
ment eines Lebens (Michels) . 
Hecht, Die K. K. Spiegel- 
890 ` fabrik zu Neuhaus 
Heinemann, D. wirtsc haftl. 
u. soziale Entw ickelung der 
244 deutschen Ziegelindustrie (J/.) 
Heiß, Die Entlöhnungsmetho- 
den in d. Berliner Feinmecha- 
239 mk (yF s a oag w oi 
Heller, Der Wandel in der 
Frauenarbeit Deutschalnds 
594 seit 1895 u u Er 
Herrnritt, Handbuch des 
österr. Verfassungsrechtes 
Hervé, Das Vaterland der 
014 Reichen (Michels) f 
Herzfelder, Die Kinder- 
275 |! schutzgesetze von Colorado u. 
| das Jugendgericht in Denver 
913 | Hceuberger, Die aargauischen 
Pfrundgüter u. ihre Heraus- 
gabe an die Kirchgemeinden 
225 | Hıbler, Die bayrische Alm- 
wirtschaftsfrage . De 
Hilgert, Die Finanzen der 
203 Stadt Münster i. W. von 1810 
bis 1908 3 
H i nær, Dic Hamburg- Amerika- 
894 Linie : 
Hirschberg, Der Zentral 
verein d. Bildhauer Deutsch- 
024 lands (/.ederer\ 
Sekili nrs 
türst, Chlodwig zu, Denk- 
254 arai (Michels) 


Seite 


615 


612 
590 


214 


514 


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898 


0206 


tenHompel, Der Verständi- 
gungszw eck im Recht (Kan- 
torou'icz) r ; 
Huldermann, - Die Subven- 
tionen d. auısl. Handelsflotten 
u. ihre Bedeutung f. d. Ent- 
wicklung d. Seeschiffahrt 
H ü p p y, Geschichte d. Schweiz. 
Gewerkschaftsbundes . $ 
Hüssen, Die Verfassungsent- 
wicklung Transvaals zur 
»Selfgoverning Colony« 


Jäckel, 
ten in d. 
gebieten 2% 

Jahrbuch d. christl. 
schaften für 1910 

— Kommunales, 1909 i 

Jahresbericht d. Handels- u. Ce 
werbekammer z. Zittau f. 1908 

Ich suche meine Mutter 

Jellinek, Camilla, Petition 
deutscher Frauen betreffend 
das Verbot weiblicher Bedie- 
nung in Gast- u. Schankwirt- 
schaften e o ea 

Jentsch, Die Partei . 

Jevons, Investigations in Cur- 
rency and Finance (Altmann) 

Imle, Der Bleibergbau von 
Mechernich in der Voreifel . 

Innenleben, das, und die Gemein- 
schaftsformen (.Varla Raich) 

lIöhlinger, Die wirtschaftl. 
Bedeutung unserer Kolonien 

Johnson, The Disappearance 
of the Small Landowner (Levy) 

Jonescu, Die Agrarverfas- 
sung Rumäniens, ihre Ge- 
schichte u. ihre Reform (M.) 

Isgojew, Von d. russ. Stu- 
dentenschaft (Maria Raich) . 

Jugend, Die, Vorträge für Ju- 
gendvereine, Heft I (M.) 

Iwanow-Rasumnik, Ge- 
schichte des russischen sozia- 
len Denkens (Streltzow) . 

— Ueb. d. Intelligenz (Streltzow) 


Die Landgesellschaf- 
deutschen Schutz- 


Gewerk- 


Kahn, Das volkstümliche Vor- 
tragswesen 

Kaiser, Die Wirkungen des 
Handwerkergesetzes in Würt- 
temberg u. Baden : 

Kalckstein, Arbeitergärten 

— Oeffentl. u. gemeinnützige Ar- 
beitsnachweise im Ausland . 


Inhalt. 


Seite 


379 


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903 


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251 
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619 


579 
888 


205 
250 


204 


902 


a aaa Á o MMM 


— Der öffentl. 
weis. . 
Kampf, der, 
(Lederer) 
Kautsky, Die Klassengegen- 
sätze im Zeitalter d. französ. 
Revolution (M.) . .. 
Keesing, Pro Cooperatie (Gi- 
sela Michels- -Lindner) ; 
Kellenaers, Die sozialen 
Stiftungen von J. C. van Mar- 
ken in Delft . 
Kerschensteiner, Der Be- 
griff d. staatsbürgerl. Erzie- 
hung a a u E 
K est ner, Reichssteuergesetze 
Kirchhoff, Zur Neuordnung 
der preuß. Eisenbahn- und 
Staatsfinanzen er 
Kistjakowsky, Zur Ver- 
teidigung des Rechts 
Raich) 
Klumker und Petersen, 
Berufsvormundschaft (Spann) 
Knoke, Bürgerkunde und 
Volkswirtschaftslehre 
Koalitionsrecht, Das, der deut- 
schen Arbeiter : 
Krause, Die Familienfidei- 
kommisse von wirtschaftl., 
legislator., geschichtl. u. po- 


in B.-Rheinfelden 


lit. Gesichtspunkten (Leon- 
hard) E Sr Sr 
Kraft, Güterherstelling und 


Ingenieur in d. Volkswirt- 
schaft (Bunzel) . . 
Kultur u. Fortschritt, H. 262- 281 
— Heft 282—301 : 
Kunsemüller, Zar Ent- 
stehung d. westfäl. Familien- 
Fideikommisse (Leonhard) 


Lazarus, Das Unzüchtige u. 
d. Kunst . onn a 

Lemberger, Der Zehn- 
stundentag in d. fabrikmäß. 
Betrieben der Textil- u. Be- 
kleidungsindustrie Oester- 
TEICHS e a a a N 

Lenz, Der Kupfermarkt unt. 
d. Einflusse d. Syndikate u. 
Trusts . 

Leonhard, Agrarpolitik u. 
Agrarreform in Spanien unt. 
Karl III. 

Levy- Rathenau, Dic 
deutsche Frau im Beruf . 

Lewin, Geschichte der bad. 


VII 


Seite 


Wohnungsnach- > 


204 


898 


256 


204 


910 
259 


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gor 


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278 


240 


896 


592 


270 


VII 


Juden 1738—1909 . 
Lewin, Die Inv entarisierung 
von Industrie- und Gewerbe- 
betrieben . RE Su r a 
Liefmann, Beteiligungs- u. 
Finanzierungsgesellschaften 
(Meynen) . 


Liepmann, Die Belcidi- 
gung, = w cm we, a 
l.iese, Das hauswirtschaftl. 


Bildungswesen in Deutsch- 
land 
L in eNeber; 
wirtschaft in den Kreisen 
Dortmund u. Hörde . 
Lohse u. Samter, Zwangs- 


"Die Tari- 


maßregeln gegen Arbeits- 
scheue u. gegen säumige 
Nährpflichtige 


Loening, Grundzüge d. Ver- 
fassung d. Deutschen Reiches 

Lotz, Die Geschichte d. deut- 
schen Beamtentums i 

Lux, Studien üb. d. Entwick- 
lung der Warenhäuser in 
Deutschland . 

Luzzatto, Sozialist. Bew c- 
gungen u. Sy steme bis 1848 

Mähl, Die Ueberleitung Preus- 
sens in d. konstitutionelle Sv- 
stem durch d. zweiten ver- 
cinigten Landtag 


Marquard, Der wirtschaftl. 
Wert von Wasserstraßen in 
Württemberg 

Mataja, Die Reklame 

May, Die bayr. Zement- 
industrie ; 

Maver, Der ausw ärtige Han- 
del d. Herzogt. Oesterreich 
im Mittelalter 

Mayer u Grünberg, 


Dienstvertrag der Hand- 
lungsgehilfen 
Meakin, Erholung für das 


Arbeits- u. Verkaufspersonal 
Meinhof, Aus dem Seelen- 
leben der Eingeborenen 
M elam ed, Theorie, Ursprung 
u. Geschichte d. Friedens- 
idee 
Metz, 
Kolonisation 
Deutschland . 7 
Meyer, Lehrbuch des dent- 
schen Verwaltungsrechts 
Michels-Lindner, 


Die Zukunft d. inn. 
im östlichen 


Ge- 


Inhalt. 


Seite 
210 


894 


oII 


630 


OII 
612 


245 


592 


625 
204 


252 


205 


893 


914 











schichte der modernen Ge- 


meindebetriebe in Italien 
(Grusti) : y nadi 
Mitscherlich, Der wirt- 


schaftliche Fortschritt 
Mleinek, Die gewerbliche 
Bildungsfrage für erwerbs- 
tätige Frauen; praktische 
Maßnahmen . . 
Most, Die schuldenwirtseh. 
der deutschen Städte (4lt- 
mann) a ee 
Muckle, Geschichte d. sozi- 
alistischen Ideen im 19. Jahr- 
hundert (7. Schulze-Gaever- 
nitz) Ta u e e 
Mumford, The Origins of 
Leadership (Michels) 


Nationalliberale Parlamentarier 
des deutschen Reichstags 1800 
bis 1909 (Blaustein) 
Neumann, Die Sozi; idemo- 
kratie als Arbeitgeberin und 
Unternehmerin (l.ederer) 
Nieder, Die Arbeitsleistung 
der Saar-Bergleute in d. kgl. 
preuß. Steinkohlengruben b. 
Saarbrücken seit 1888 (Le- 


derer) a ne a TE 
Noack, Einige Betrachtun- 
gen üb. d. Bedeutung des 


Kleinwohnungswesens auf d. 
platten Lande (W.) 
Nochimson, Die elektro- 
technische Ü nwälzing 
Novelli, La Missione 
nostri Circoli (Michels) 
No yes, Fourty Yearsof Amc- 
rican Finance (Altmann) . 


dei 


Ohlendorf, Das nieder- 


sächsische Patriziat u. sein 
Ursprung. . . 2 200200 
Ortloff, Zur Feuerbestat- 
tungsfrage SE ER a ER 
ÖOsterrieth, Kunst und 
Recht Dee. ce 
Pannwitz, Die Erziehung 
Pape, Die Entwickelung des 


allgem. Wohlstandes in Ost- 
preußen seit d. Anf. des 19. 
Jahrh.. T e E 
Passow, Die Bilanzen der 
privaten Unternehmungen 
Peltzer, »Geschichte der 
Messingindustrie u. d. künst- 


Seite 


203 


884 


901 


259 


915 


£ 
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606 


238 
605 
208 


200 


593 
902 


279 
OIS 


lerischen Arbeiten in Messing 
AN u a nt, e ai 
Peschke, Die Heraufset- 
zung unserer Strafmündig- 
keit SS I R E E 
Peter, Wert und Preis unbe- 
bauter Liegenschaften in der 
modernen Großstadt . ; 
Peterka, Das Gewerberecht 
Böhmens im XIV. Jahrh. 
Philippi, Die erste Indu- 
strialisiercung Deutschlands 
(im Mittelalter) . 


Pickhan, Kleine Finanz- 
wissenschaft . 

Platzhoff-1I. ejeune, Die 
Reklame . 


Polligkeit, Das Recht des 


Kindes auf Erziehung (Spann) 


Poortier, Contra Coopera- 
tie (Gisela Michels-Lindner) 

Posse, Durch Europa und 
Rußland Do (Strelt- 
zot) . u e, e 20% 

Potthof f, Die soziale Frage 
der Handlungsgehilfinnen 

Prokopowitsch, Die Ar- 
beiterbewegung in Deutsch- 
land (Streltzow) . 

— Haushaltungs-Budgets Pe- 
tersburger Arbeiter (Strelt- 
zow. . 

— Das Recht auf "Grund und 
Boden (Streltzow) f 

Pudor, Deutsche Qualitäts- 
arbeit ; Sr ie ; 


Radbruch, Einführung in 
die Rechtswissenschaft 

Radel, Warum fordern wir 
das Frauenstimmrecht? . . 

Ravizza , Statistica dei 
Prezzi del Frumento, del 
Pane, del Vino, delle Carni, 
del Burro e del Riso in Mi- 
lano (Gisela Michels-Lindner) 

Recht, Das, hsg. v. Kobler. 
Bd. I—VII ; 

Recht, Das, der Privatbeamten 
u. die Pensionsversicherung 
der Privatbeamten 

Redlich, Das Wesen der 
österreich. Kommunalverfas- 
sung (Gaertner) . . 

Reibmayr, Die Entwick- 
lungsgeschichte d. Talentes 
u. Genies (M.) . 

Reicher, Die Theotie ‚der 


Inhalt. 


Seite 


217 


204 


909 


593 


594 


26I 
902 
266 


250 


889 


902 


249 


236 
600 


895 


625 


902 


218 


278 


609 


914 


582 





Verwahrlosung u. d. System 
der Ersatzerziehung (Spann) 


Reichsfinanzgesetze v. 15. Juli 
1909 E E E T E 
Renner, Der deutsche Ar- 


beiter und der Nationalis- 
mus (Lederer) 

Report on strikes and lock-outs 
and on conciliation and arbi- 
tration boards 1908 . . 

Retzbach, Die gewerbliche 
Arbeiterinnenfrage 

Rickert Kulturwissen- 
schaft u. Naturwissenschaft. 
— Geschichtsphilosophie. (v. 
Schulze-Gaevernitz) 

Roeder, Die Naturalien- 
beschaffung f. d. Verpfle- 
gungsbedarf d. bayer. Heeres 


Roehl, Die gewerbl. Bil- 
dungsfrage für erwerbstätige 
Frauen po e, aa a ee 

Rohrbach, Deutschlands 


Stellung in Ostasien . . 
Roscher, Politik (Michels) 
Rosenthal, Ernst Abbe u. 

seine Auffassung von Staat 

u. Recht . u a 
Rümelin, Das Verschulden 

in Straf- und Zivilrecht . 
Rutgers, Rassenverbesse- 

rung (Mombert) . 


Salomon, Einführung in die 
Volkswirtschaftslehre 
Schapire-Neurath, 
riß einer Geschichte 
Frauenbewegung . ; 

Schaub, Die Arbeit, das 
Grundproblem unserer Zeit 

Schecher, ea 
recht ; Bi at A 

Schirmacher, Die mo- 
derne Frauenbewegung ; 

Schlesinger, Land und 
Leute in Rußland (Streltzow) 

Schmidt-Gibichenfels, 
Das Problem d. besten Ge- 
sellschaftsordnung . . 

Schneider, Jahrbuch üb. 
die deutschen Kolonien . 

Schott, 
Familien : 

Schriften d. deutschen Vereins 
f. Armenpflege u. Wohltätig- 
keit, 81.—83. Heft (Spann) 

Schultheß-Rechbers, 
Luther, Zwingli u. Calvin 


Ab- 
der 


Alte Mannheimer- 


IX 
Seite 
266 


2062 


9106 


232 


913 


523 


242 


901 


252 


282 


884 


206 


567 


204 
9I2 


279 


590 


206 
252 


885 


205 


6023 


N 


Schumann, Die Reichs- 
finanzreform von 1909 
Schumpeter, Wesen und 
Hauptinhalt der theoret. 
Nationalökonomie (Spann) 
Schütz, Werden und Wir- 
ken des Bürgerministeriums 
(Blaustein) 
Schwiedland, Einführung 
in d. Volksw irtschaftslehre 
(Gaertner) . 
Schwimmer, 
kultur. . . 
— Staatl. Kinderschutz i in Un- 
Bath. od en ee 
Segall, Die Entwicklung d. 
jüd. Bevölkerung in Mün- 
chen 1875— 1905 
Scligman, l.impöt progres- 
sif en Theorie eten Pratique 
(Altmann) E ee 
Sıeveking, Aus Genuceser 
Rechnungs- und Steuerbü- 
chern er E 
Silbernagel, Dasecweir- 
zerische Zivilgesetzbuch u.d. 
Jugendfürsorge . 
Simkhovitsch, Der r rus- 
sische Bauer u. 'die Auto- 


Neue Heim- 


kratic E ae re 
Simmel, Soziologie Schul- 
ze-Gaev ernitz) 5 
Simon, Die Banken ı u. der 


Hamburger Uebersechandel 
— Die Schulspeisung . . 
Sisyphusarbeit oder positive Er- 

folge ? (Lederer) . 

Small, The Cameralists the 
pioneers of German Social 
polity (Salz) . us % 

Snyckers, Französische u. 
deutsche Diskontpolitik . 

Sombart, Das Lebenswerk 
von Karl Marx (v. Schulze- 
Gaevernitz) 

— Sozialismus u. Soziale Bewe- 
gung (Cornelissen) Br 

Sozialdemokratischer Wahl- 
schwindel vor Gericht 

Statistica degli scioperi avvenuti 
in Italia r905 . 

Statistik des Deutschen Reichs, 
Band 213 (Meerwarth) 

Statistique des grèves en Belgi- 
que I9OI—I905 . 

Statistique des greves et des 
recours à la conciliation et à 
l'arbitrage survenus 1907 


515, 840, 


QIO 


508 


204 


204 


886 


616 


594 


913 


902 
523 


253 
273 


899 


907 


841 
148 
917 
233 
221 


230 








Inhalt. 
Seite 
Statist. Erhebungen üb. die 
902 Lage d. Berufe der Fein- 
mechanik, Optik u. ver- 
wandter Gewerbe (Lederer) . 
780 | Stengel, Weltstaat u. Frie- 


densproblem (M)... 
Stieda, Die Universität Leip- 
zig in "ihrem 1000. Semester 
(M.) . 
Stiefkinder der Sozialpolitik 
Stillich, Die wissenschaftl. 
Erforschung großindustriel- 


ler nn (Le- 
derer) s n a 
Strakosc h, Erwachende 


Agrarländer ; 

Stramm, Das Welteinheits- 
porto i À 

Streiks u. Aussperrungen 1908 ; 

Struve, Die Intelligenz und 
dieRevolution (Maria Raich) 

Stumpfe, Innere Kolonisa- 
tion insbesondere im Osten 
Deutschlands 

Sumpf, Der gelbe 

Swawitzki&Scherr, Um- 
riß der Lage der Druck- 
arbeiter in Moskau ʻ‘Strelt- 
zot) 


Tandler, Die industrielle 
Entwicklung Siebenbürgens 

Tänzler, Der Generalstreik 
in Schweden 

Tschuproff, 
Aufsätze (G. y : 

Tugan- Baranowsky, Der 
moderne Sozialismus in sei- 
ner geschichtl. Entwicklung 
(v. Schulze-Gaevernitz) 

An Die Mutter 

. Säuglingsfürsorge 


Reden und 


Ulbrich, Oesterr. Staatsrecht 


Volkskultur, Die, ae v.Volk, 
Nr. 10u. II 


Wagemann, Britisch-west- 
ind. Wirtschaftspolitik 

Wagner, Sozialökonomische 
Theorie des Geldes u. Geld- 
wesens (Altmann) 

Wagner-Roemmich, 
Wohnungsfrage u. Antikapi- 
talismus 

Waha, Die Nationalökonomie 
in Frankreich 


Seite 


890 


283 


218 
890 


599 
250 


230 


597 
GII 


204 


515 


273 


278 


252 


200 


881 


Warschauer, Zur Ent- 
wicklungsgeschichte des So- 
zaalismus . . > 2 20020. 

Weber, Alfred, Ueber den 
Standort d. Industrien (Som- 
bart) an da aa L 

—- įr. Bortkiewicz) ee 
Weinberg, Die Arbeiter- 
klasse u. d. Strafgesetzent- 
wurf Me te Se a ne a 
Welty, Die Gutspachtver- 
hältnisse in Lothringen 
Wentscher, Der Wille. 
Werkmeister-Verband, Deut- 
scher, 1884—1909 . . 
W erkstakingen en uitsluitingen 
in Nederland gedurende 1908 
Wernicke, Die Oberreal- 
schule u. d. Schulreform- 
fragen der Gegenwart . ; 
Westermarck, Die Hörig- 
keit der Kinder . 
— Die Sklaverei oe. s 
Wichliajew, Die Agrar- 
frage vom rechtlichen Stand- 
punkt aus (Streltzow) . 
— Das Recht auf Grund und 
Boden (Sitreltzow) 
Wieland, Die histor. u. die 
kritische Methode in der 
Rechtswissenschaft 
Wilden, Die Kommunalver- 
waltung Preußens . 


Inhalt. 


Seite 





209 ` 


748 
759 


| 


620 ' 


600 
583 


251 


231 


912 
204 
204 
600 


600 


| 
| 


| 


Winterfeld, Unser Erzie- 
hungswesen in der Auffas- 
sung Nietzsches . . . . 

Winterfeldt, Nietzsche 
als Sozialphilosoph . 

Die Gewerkschafts- 


Witte, 
bewegung in Rußland (Le- 
derer) . 

Wölbling, Grundsätze des 
Akkordvertrages aus Ge- 
richtsentscheidungen . . 

Wolff, Haushöhe und Haus- 
rente. 


Year-Book of the D of Buenos 
Ayres (M.) 


Zahn, Die Handwerksordnun- 
gen 'd. Münchener Bierbrauer 
v. Jahre 1660 u. 1776 . . . 
Zietsch, Kommunale Ar- 
beitslosenfürsorge : 
Zusammenstellung d. Berichte 
der Fabrikinspektoren für d. 
Jahr 1907 (Streltzow) . n 
Zusammenstellung der Berichte 
d. Fabrikinspektoren für das 
Jahr 1908 (Sireltzow) . 


Zusammenstellung der Waren- 


preise auf d. Hauptmärkten 
Rußlands u. des Auslandes 
für 1908 (Strelizow) 


4 


XI 


Seite 


902 


204 


899 


279 


617 


596 


885 


909 


896 


251 


Karl Marx und Michael Bakunin!'). 


Unter Benutzung neuerer Veröffentlichungen. 


Von 


EDUARD BERNSTEIN. 


I. 


»Es ist eine Ironie des Schicksals, daß die Russen, die ich 
seit 25 Jahren unausgesetzt und nicht nur deutsch, sondern 
(auch) französisch und englisch bekämpft habe, immer meine 
Gönner waren« So schrieb Karl Marx am 12. Oktober 1868 an 
den ihm befreundeten Dr. L. Kugelmann. Ein Petersburger 
Verleger hatte Marx mitgeteilt, daB eine russische Uebersetzung 
des ein Jahr vorher in Deutschland erschienenen ersten Bandes 
»Kapitals sich im Druck befinde, und hatte für diese Ausgabe Marx 
um sein Bild gebeten. Da das »Kapital«, wieman aus einem andern 
Brief von Marx an Kugelmann ersieht, in Deutschland so lang- 
sam verkauft wurde, daß Anfang 1869 die technischen Herstel- 
lungskosten bei weitem noch nicht gedeckt waren, so war esaller- 
dings keine Kleinigkeit, daß sich in Rußland jemand sofort für die 
Herausgabe eines so dickleibigen Buches fand, das für dieses Land 
nur erst einen akademischen Wert haben konnte. Denn wenn 
Deutschland 1868 schon eine leidlich vorgeschrittene moderne 
Industrie, ein entsprechend zahlreiches modernes Proletariat und 
eine sich kräftig regende Bewegung dieses Proletariats hatte, 
so war von solcher Bewegung in Rußland gar nichts vorhanden, 
die Industrie noch in den allerersten Anfängen. 

Um so bezeichnender ist es, daß Marx von der ihm in Ruß- 
land gezollten Beachtung fast mit Geringschätzung spricht. Er 


1) Dieser Aufsatz ist mit einigen Abänderungen der erste Teil einer Ab- 
handlung »Karl Marx und die russischen Revolutionäre«, die Ende 1908 auf 
Veranlassung der bald darauf unterdrückten Petersburger historischen Revue 


»Minuwtschije Godis (Jahre der Vergangenheit) verfaßt wurde. Ed. B. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. I 


2 Eduard Bernstein, 


erzählt, daß schon 1843 und 1844 in Paris lebende russische Ari- 
stokraten ihn auf Händen getragen hätten, daß seine Streitschrift 
von 1847 gegen Proudhon und seine 1859 in Berlin erschienene 
Schrift »Zur Kritik der politischen Oekonomie« nirgends größe- 
ren Absatz gefunden hätten, als in Rußland, und fährt dann fort: 

»Und die erste fremde Nation, die das »Kapital« übersetzt, 
ist die russische. Aber man muß das alles nicht hoch anschlagen. 
Die russische Aristokratie wird auf deutschen Universitäten und 
in Paris in ihrer Jünglingszeit erzogen. Sie hascht immer nach 
dem Extremsten, was der Westen liefert. Es ist reine Gourman- 
dise, wie ein Teil der französischen Aristokratie sie während des 
18. Jahrhunderts trieb. Ce n’est pas pour les tailleurs et les 
bottiers, sagte Voltaire damals von seiner eigenen Aufklärung. 
Dies hindert dieselben Russen nicht, sobald sie in Staatsdienst 
getreten, Hallunken zu werden.« 

Nicht das Stück Wahrheit, das in diesen Sätzen steckt und 
das man beinahe versucht ist, banal zu nennen, macht die Stelle 
bemerkenswert, sondern daß Marx es bei ihnen verbleiben läßt. 
Um an den Werken, von denen er spricht, Geschmack zu finden, 
mußte man doch schon etwas mehr sein, als nur ein aristokra- 
tischer coureur des extrémistes. Der eine oder andre »Gourmand« 
dieser Art mochte sie sicherlich nur aus Vergnügen am Paradoxen 
angeschafft und angeblättert haben. Fanden die Marx’schen 
Schriften theoretischen Inhalts aber stärkeren Absatz bei Russen, 
und dies in Rußland selbst, so ließ das auf eine stärkere geistige 
Bewegung schließen, als die von etlichen Aristokraten in ihren 
Flegeljahren, und es braucht hier nicht erst festgestellt zu werden, 
wie es in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre des vorigen Jahr- 
hunderts in Wirklichkeit damit in Rußland stand. Es ist durchaus 
anzunehmen, daß auch Marx mindestens im Allgemeinen davon 
unterrichtet war. Es konnte ihm unmöglich entgangen sein, daß 
es neben der liberalradikalen Bewegung, deren literarischer Ver- 
treter sein politischer und persönlicher Gegner Alexander Herzen 
war, eineneue, vor allem durch N.G. Tschernischewsky 
vertretene Richtung gab, die kritischen Ernst mit politischem 
Feuer verband; auch wußte man außerhalb Rußlands von der 
demokratisch volkstümlichen Bewegung in der russischen stu- 
dierenden Jugend und von den Verfolgungen, zu denen das 
Attentat Karakasoffs als Anlaß benutzt worden war. In einem 
vor sechs Jahren erst bekannt gewordenen Brief Bakunins an 


Karl Marx und Michael Bakunin. 3 


Marx, der aus Genf, den 22. Dezember 1868, datiert ist, also nur 
zweiundeinenhalben Monat später als der obige Marx’sche Brief 
geschrieben wurde, heißt es gleich zu Anfang: 
»Serno m’a fait part de cette partie de ta lettre qui me regardait. Tu lui 
demandes si je continue à être ton ami. Oui, plus que jamais, cher Marx.. .<« 
Der Serno, von dem hier die Rede ist, war kein andrer als 
Alexander Serno Solowiewitsch, der Schüler 
Tschernischewskys und leidenschaftliche Gegner Alexander Her- 
zens, Verfasser eines 1867 in Genf erschienenen Pamphlets »Un- 
sere häuslichen Angelegenheiten«, das mit heftigen persönlichen 
Ausfällen gegen Herzen dem gefühlsmäßigen Radikalismus des 
Letzteren den realistischen Radikalismus Tschernischewskys 
in scharfer Gegenüberstellung entgegensetzt. Daß gerade er der 
Korrespondent von Marx war, würde allein schon genügen, den 
Schluß, daß Marx über die in Rußland vorhandene geistige 
Gährung unterrichtet war, als unabweisbar erkennen zu lassen. 
Nun bildeten die Teilnehmer an jener Gährungsbewegung 
freilich nur erst eine sehr dünne Schicht der Bevölkerung Ruß- 
lands, und es wäre nichts als ein Gemeinplatz gewesen, vor Ueber- 
schätzung der politischen Tragweite der Ideologien dieser Gesell- 
schaftsschicht zu warnen. Aber nicht das ist der Sinn der Marx- 
schen Bemerkung. Die Geringschätzung, die im Brief an Kugel- 
mann zum Ausdruck kommt, gilt den Personen, nicht ihrem 
Einfluß im Lande. Ein tiefes Mißtrauen Marxs hinsichtlich 
des Werts der Russen, die nach seinen Schriften griffen, spricht 
aus dem zitierten Satz und dem ihm folgenden Satzstück. Ein 
Mißtrauen, für dessen Erklärung die Erinnerung an den rastlosen 
Krieg, den Marx gegen das offizielle Rußland führte, nicht aus- 
reicht. Denn wenn auch Marx in diesem Krieg gar manchen für 
dem Feind dienstbar gehalten hat, der es tatsächlich nicht war, 
so machte ihn seine in diesem Punkt so begreifliche Leidenschaft 
doch nicht soweit blind, nun auch in allen Russen entweder ge- 
genwärtige oder zukünftige Zarenknechte zu erblicken. 
Woher also das große Mißtrauen ? 
Zum Teil lagen ihm allerdings Erfahrungen der geschilderten 
Art zu Grunde. So wissen wir aus den Erinnerungen von Anien- 
kow, daß dieser 1847 seine Einführung bei Marx einem ihm 
befreundeten Steppen-Gutsbesitzer verdankte, der damals Be- 
ziehungen mit Marx unterhielt und sich als glühender Anhänger 
von dessen Lehren bezeichnete, dann aber, als er auf seine Güter 
I Rx 


4 Eduard Bernstein, 


zurückgekehrt war, alles das bald vergaß und sich, von des Ge- 
dankens Blässe unangekränkelt, rückhaltlos dem GenußBleben 
hingab, wie ein großes Einkommen es damals in Rußland darbot. 
Anienkow schreibt selbst, daß solche Erfahrungen es wahrschein- 
lich waren, die bei Marx und Anderen die Neigung hervorriefen, 
jeden Russen, der zu ihnen kam, für einen Spion oder Schwindler 
zu halten, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß Marx, als er 
die obigen Worte an Kugelmann schrieb, in der Tat ganz beson- 
ders an den erwähnten Gutsbesitzer dachte, zumal dieser ursprüng- 
lich einen bestechenden Eindruck auf ihn gemacht hatte. 

Indes alles das genügt meines Erachtens noch nicht, jene 
wegwerfende Sprache zu erklären. Abtrünnige und Abgekühlte 
gibt es inallen Klassen und allen Ländern. Wir werden die gering- 
schätzige Beurteilung der russischen Nachfrage nach seinen Schrif- 
ten mindestens zu einem Teil auch auf die starke persönliche Ab- 
neigung zurückzuführen haben, die Marx gegen die zwei Männer 
empfand, die damals in Westeuropa und für dieses die beiden Flügel 
der russischen radikalen Oppositionsbewegung repräsentierten, 
nämlich den von ihm bissig als »Halbrussen und Ganz-Mosko- 
witer« bezeichneten Liberalen Alexander Herzen und den 
Ganzrussen und Ganzrevolutionär Michael Bakunin. 

. Es scheint, daß Marx um die Zeit, als er den zitierten Brief 
an Kugelmann schrieb, mit russischen Sozialisten von erheblicher 
Bedeutung noch keine Verbindung hatte. Im Generalrat der In- 
ternationale hatte wohl Polen, nicht aber Rußland seine Ver- 
tretung, und Serno Solowiewitsch korrespondierte nicht als Ver- 
treter einer russischen Verbindung, sondern als Mitglied einer Gen- 
fer Sektion der Internationale mit Marx. Später erst hatte Marx 
einen russischen Vertrauensmann in Genf. Es war dies Nikolai 
Utin, der nach zeitweiligem Aufenthalt in England um 1867/1868 
in die französische Schweiz kam, eine Zeitlang, wie mit Serno 
Solowiewitsch, so auch mit Bakunin verkehrte, dann aber, 
nach dem Baseler Kongreß der Internationale (September 1860), 
sich von Bakunin trennte und im Verein mit noch einigen in Genf 
lebenden Russen dort eine russische Sektion der Internationale 
gründete, die ihre Vertretung im Generalrat Marx übertrug. 
Ob Utin schon in England mit Marx persönlich bekannt gewor- 
den war, weiß ich nicht. Es könnte aber keinesfalls mehr als eine 
flüchtige Bekanntschaft gewesen sein, denn Utin stand damals 
dem Kreise Herzens und Bakunins nahe. Erst als er sich mit Ba- 


Karl Marx und Michael Bakunin. 5 


kunin überworfen hatte, brachte der gemeinsame Gegensatz zu 
Bakunin Utin in nähere Beziehung zu Marx, für den er 1872/73 
einen Teil des Materials gegen Bakuninund Netschajeff 
bearbeitete, das in der Anklageschrift gegen Bakunin »Ein 
Komplott gegen die Internationale« (französisch: L’Alliance de 
la Democratie Socialiste) Verwendung gefunden hat, und welchen 
tendenziösen Charakter die Bearbeitung trägt, ist bekannt. Ich 
habe noch keinen russischen Sozialisten kennen gelernt, der sich 
nicht mehr oder minder scharf absprechend über sie geäußert 
hätte. Grade Utin nahm später die Entwicklung, die Marx als 
die Regel bei radikalen Russen bezeichnet hatte. 

Der Streit Marx-Bakunin ist so oft behandelt worden, daß 
er in seinen Hauptmomenten als bekannt vorausgesetzt werden 
darf. Eine Reihe von Urkunden, die sich auf ihn beziehen, sind 
indes in Deutschland unbekannt geblieben, und da sie für die 
Beurteilung des Kampfes und der Kämpfenden wesentlich sind, 
mag es angebracht erscheinen, in Zusammenhang mit ihrer Vor- 
führung dem Kampf selbst einige Betrachtungen zu widmen. 

Verschiedene Schriftsteller, wie z. B. Benoit Malon, haben 
die Gegnerschaft von Marx und Bakunin fast ausschließlich auf 
persönliche Voreingenommenheiten zurückgeführt. Das ist sicher 
falsch, sie war in hohem Grade durch Unterschiede in der Denk- 
richtung der beiden berühmten Sozialisten bedingt. Aber es wäre 
ebenso falsch, die Ursache der Gegnerschaft nur auf dem Gebiet 
der Ideologie zu suchen. Wer das darüber vorliegende Material 
vorurteilslos studiert, wird vielmehr zu dem Schluß getrieben, 
daß die sachlichen Differenzen zwischen Marx und Bakunin 
durch persönliche Momente über dasjenige Maß hinausgetrieben 
wurden, welches durch die Verschiedenartigkeit der Auffassungs- 
weise angezeigt war. 

Schon in den Jahren vor 1848 war Bakunin Marx unsym- 
pathisch gewesen, in seinem mehr gefühlsmäßigen Radikalismus 
und wohl auch in der Art seiner Lebensführung, bei welch letz- 
terem Punkt indes mehr an eine ästhetisch-kulturelle als etwa an 
eine moralische Abneigung zu denken ist. Denn Marx war keines- 
wegs der Purist, als der er heute von einigen Schriftstellern im 
Gegensatz zu Friedrich Engels hingestellt wird. In jener Epoche, 
wo er seine ökonomische Geschichtstheorie ausarbeitete, ganz be- 
sonders geneigt, theoretischen Streitgängen eine persönliche 
Färbung zu geben, mußte Marx umsomehr an Bakunin auszu- 


6 Eduard Bernstein, 


setzen finden, als dieser es mit den von ihm befehdeten spekula- 
tiven Sozialisten hielt, und wie Bakunin in den letzten Jahren 
vor 1848 über Marx dachte, zeigt sein Briefwechsel aus jener Zeit, 
zeigen insbesondere seine Briefe an Arnold Ruge. 

So ist es denn kein Wunder, daß als das Jahr 1848 kam und 
Bakunin auf dem Prager Slavenkongreß als Anwalt der Rechte 
der österreichischen Slaven gegen die Vorherrschaft der Deutschen 
auftrat, in der von Marx redigierten »Neuen Rheinischen Zeitung« 
nicht nur dies Auftreten als eine Aktion bekämpft wurde, die 
bloß dem Zaren als dem Erzfeinde der Revolution nütze, sondern 
auch Bakunin selbst — allerdings auf eine der George Sand zu- 
geschriebene, von dieser aber dann zurückgewiesene Aussage 
hin — vorübergehend als russischer Spion hingestellt werden 
konnte. Wer gegen jemand, den er gut kennt, eine so schwere 
Anschuldigung ohne Weiteres veröffentlicht, bei dem muß schon 
eine hochgradige Abneigung oder Geringschätzung hinsichtlich 
des andern vorliegen. 

Für die objektive Beurteilung von Bakunins Auftreten 
auf dem Prager Slavenkongreß braucht wohl nicht erst gesagt 
zu werden, daß wenn die Bewegung der Slaven Oesterreichs 
damals die revolutionäre Bewegung in Deutschland und damit 
weitertragend in Europa gefährdete und bei dem ökonomischen 
und geistigen Tiefstand der Masse jener Slaven als eine Erhebung 
der Unkultur wider die Kultur erscheinen konnte, ihre Unter- 
stützung, da es sich ja immerhin um unterdrückte Völker handelte, 
einem russischen Demokraten trotzdem um so näher liegen 
mußte, je mehr bei ihm Gefühl und Temperament die Leitung 
hatten. In den Augen von Marx waren die Tschechen wie auch 
die Kroaten usw. von der Geschichte zum Dahinsterben verur- 
teilte Nationalitäten, und in einer ungeteilten großdeutschen 
Republik, wie Marx sie damals erstrebte, wäre wohl in der Tat 
das Tschechentum immer mehr zurückgedrängt worden — nicht 
nur seiner numerischen Schwäche wegen, sondern auch weil es 
in seiner großen Masse aus Bauern und Landtagelöhnern bestand 
und so das konservative platte Land und die ihm entsprechende, 
zum Untergang verurteilte Wirtschaftsweise gegenüber der Stadt 
und der umwälzenden Industrie vertrat. 

Wir stoßen hier auf einen sehr charakteristischen Gegen- 
satz. Unter zwei Gesichtspunkten, unter dem des noch stark 
auf jenen Zentralismus gestimmten Revolutionärs, wie er dem 


Karl Marx und Michael Bakunin. 7 


Jakobinertum von 1793 zugeschrieben wurde, und ebenso unter 
dem des Sozialisten, der in der Industrie und ihrem Proletariat die 
Träger des Fortschritts erblickte, war Marx zum Gegner der 
tschechischen, kroatischen usw. Bewegung vorherbestimmt. 
Denn nationalpatriotische Tendenzen hatten für ihn nur insoweit 
vor der Geschichte Berechtigung, als sie mit den großen Auf- 
gaben der Geschichte zusammenfielen. Zur Gegnerschaft gegen 
die österreichischen Slaven trieb außerdem noch das offensicht- 
liche Kokettieren ihrer einflußreicheren Führer mit Rußland, 
dessen Gebieter Nikolas I. sich als der Schutzherr der konserva- 
tiven Ordnung in Europa geberdete und jeweilig auch erwies. 
Wer aber, wie Bakunin, als kosmopolitischer Demokrat in erster 
Linie den Ton auf Unterstützung aller Unterdrückten gegen ihre 
Unterdrücker legte und als oppositioneller Russe eine lebhafte 
Antipathie gegen das in der Bürokratie Rußlands damals so 
starke Deutschtum empfand, bei dem mußten die ökonomischen 
und historischen Gesichtspunkte, die das Urteil vom Marx be- 
stimmten, vollständig zurücktreten, sofern sie ihm nicht gänzlich 
unverständlich blieben oder als Marotte erschienen. Es ließ sich 
zudem auch einiges Plausible gegen ihre geschilderte Anwendung 
geltend machen, und ebenso konnte man gutgläubig bestreiten, 
dass eine demokratische Erhebung der Slaven, wie Bakunin sie 
empfahl, mit derjenigen Notwendigkeit die Geschäfte des Zaris- 
mus besorgen würde, wie Marx mit vielen andern dies behauptete. 

Einfügend möchte ich hier betonen, daß es grundfalsch wäre, 
Marxs Stellung zur Frage der Tschechen etwa auf eine besondere 
Voreingenommenheit gegen die Slaven zurückführen zu wollen. 
Sıe fällt vielmehr mit einer ihm und seinem Freunde und Mit- 
arbeiter Friedrich Engels überhaupt eigenen Abneigung gegen 
die kleinen Nationalitäten zusammen, die zwischen den großen 
historischen Nationen ein Sonderdasein beanspruchten, und blieb 
sich gleich, ob jene Nationalitäten der slavischen, romanischen 
oder germanischen Völkerfamilie angehörten. Einige Auszüge 
aus Artikeln der »Neuen Rheinischen Zeitung« von 1848/49 
werden dies klar veranschaulichen. 

Im Leitartikel der genannten Zeitung, der das Datum des 
17. Juni 1848 trägt, wird im Anschluß an eine Charakteristik 
der am ı2. und 13. Juni 1848 erfolgten militärischen Ausein- 
andertreibung des Slavenkongresses von Prag zwar den Deutschen 
der Vorwurf gemacht, daß sie es nicht verstanden hätten, durch 


8 Eduard Bernstein, 


energische Führung der Revolution dem tschechischen Volk 
Vertrauen einzuflößBen und es zum Anschluß an die deutsche 
Revolution hinzureißen, dann aber heißt es weiter: 

»Wer am meisten zu bedauern ist, das sind die tapferen 
Tschechen selbst. Mögen sie siegen, oder geschlagen werden, 
ihr Untergang ist gewiß. Durch die vierhundertjährige Unter- 
drückung von Seiten der Deutschen, die jetzt in dem Prager 
Straßenkampf fortgesetzt wird, sind sie den Russen in die Arme 
gejagt. In dem großen Kampfe zwischen dem Osten und dem 
Westen Europas, der in sehr kurzer Zeit — vielleicht in einigen 
Wochen — hereinbrechen wird, stellt ein unglückliches Verhält- 
nis die Tschechen auf die Seite der Russen, auf die Seite des 
Despotismus gegen die Revolution. Die Revolution wird siegen, 
und die Tschechen werden die ersten sein, die von ihr unterdrückt 
werden.« 

Im Januar 1849 beschäftigt sich ein Artikel mit dem Unab- 
hängigkeitskampf der Magyaren und untersucht u. A. die Frage, 
wieso es kam, daß im Laufe der Revolution von 1848 eine völlige 
Scheidung der Nationen in zwei große Gruppen eintrat, von denen 
die eine sich auf die Seite der Gegenrevolution schlug. Und da 
wird dann u. a. kühl erklärt: 

»Diese Scheidung entspricht der ganzen bisherigen Ge- 
schichte der fraglichen Stämme. Sie ist der Anfang der Ent- 
scheidung über das Leben oder den Tod aller dieser großen 
und kleinen Nationen. Die ganze frühere Geschichte Oester- 
reichs beweist es bis auf diesen Tag, und das Jahr 1848 hat es 
bestätigt. Unter allen den Nationen und Natiönchen Oester- 
reichs sind nur drei, die die Träger des Fortschritts waren, 
die aktiv in die Geschichte eingegriffen haben, die noch jetzt 
lebensfähig sind — die Deutschen, die Magyaren, die Polen. 
Daher sind sie jetzt revolutionär. ....... 4 

»Es ist kein Land in Europa, das nicht in irgend einem 
Winkel eine oder mehrere Völkerruinen besitzt, Ueberbleibsel 
einer früheren Bewohnerschaft, zurückgedrängt und unter- 
jocht von der Nation, welche später Trägerin der geschicht- 
lichen Entwicklung wurde. Diese Reste einer von dem Gang 
der Geschichte, wie Hegel sagt, unbarmherzig zertretenen 
Nation, diese Völkerabfälle werden jedesmal und bleiben bis 
zu ihrer gänzlichen Vertilgung oder Entnationalisierung die 
fanatischen Träger der Kontrerevolution, wie ihre ganze Exi- 


Karl Marx und Michael Bakunin. 9 


stenz überhaupt schon ein Protest gegen eine große geschicht- 
liche Revolution ist...... « 

So hätten in Schottland die Gaelen seinerzeit die Stuarts, 
in Frankreich die Bretonen die Bourbonen, in Spanien die Bas- 
ken den Don Carlos unterstützt, und die gleiche geschichtliche 
Rolle spielten jetzt, mit Ausnahme der Polen, die Slaven, sowie 
die Rumänen und die Sachsen in Siebenbürgen. 

»In Oesterreich, abgesehen von Polen und Italien, haben 
die Deutschen und die Magyaren im Jahre 1848, wie seit tau- 
send Jahren schon, die geschichtliche Initiative übernommen. 
Sie vertreten die Revolution. Die Südslaven, seit tausend 
Jahren von Deutschen und Magyaren ins Schlepptau genom- 
men, haben sich 1848 nur darum zur Herstellung ihrer natio- 
nalen Selbständigkeit erhoben, um dadurch zugleich die 
deutsch-magyarische Revolution zu unterdrücken. Sie ver- 
tretem die Kontrerevolution. Ihnen haben sich zwei ebenfalls 
längst verkommene Nationen ohne alle geschichtliche Aktions- 
kraft angeschlossen: die Sachsen und die Rumänen Sieben- 
bürgens.« 

Mit all diesen »kleinen stierköpfigen Nationen« werde die Re- 
volution, welchen Weg die Dinge auch nähmen, aufräumen. 

Unterm 14. und 15. Februar 1849 polemisiert die »Neue Rhei- 
nische Zeitung« in zwei längeren Artikeln gegen Bakunins Bro- 
schüre s Aufruf an die Slaven,von einem russi- 
schen Patrioten« die kurz vorher in Köthen heraus- 
gekommen war. »Bakunin ist unser Freund, das wird uns nicht 
abhalten, seine Broschüre der Kritik zu unterwerfen«, heißt es 
einleitend. Und scharf genug fällt die Kritik aus. Ihr Leitmotiv 
ist der Satz: 

»Man hat es durch schmerzliche Erfahrung gelernt, daß 
die »europäische Völkerverbrüderung« nicht durch bloße Phra- 
sen und fromme Wünsche zu Stande kommt, sondern nur 
durch gründliche Revolutionen und blutige Kämpfe; daß 
es sich nicht um eine Verbrüderung aller europäischen Völker 
unter Einer republikanischen Fahne, sondern um die Allianz 
der revolutionären Völker gegen die kontrerevolutionären 
handelt, eine Allianz, die nicht auf dem Papier, sondern nur 
auf dem Schlachtfeld zu Stande kommt. . . .« 

Diesem leitenden Satz wird der pathetische Anfang des Ba- 
kuninschen Aufrufs gegenübergestellt, der auf den »schönen An- 


Io Eduard Bernstein, 


fang« der Revolution von 1848 zurückgeht, wc Befreiung aller 
Völker, »„ohne Rücksicht auf historische, geographische, kommer- 
zielle und strategische Notwendigkeiten« die Parole gewesen sei, 
und fortgefahren: 

»Wir finden schon an dieser Stelle die ganze schwärmerische 
Begeisterung der ersten Monate nach der Revolution wieder. 
Von den in der Wirklichkeit bestehenden Hindernissen einer 
solchen allgemeinen Befreiung, von den so verschiedenen Zi- 
vilisationsstufen und den dadurch bedingten ebenso verschie- 
denen politischen Bedürfnissen der einzelnen Völker ist keine 
Rede. Das Wort: Freiheit, ersetzt das alles«. 

Wie wenig aber Schlagworte, wie »allgemeine Völkerverbrü- 
derung« und »Ziehung von Grenzen, welche der souveräne Wille 
der Völker selbst auf Grund ihrer nationalen Eigenheiten vorzeich- 
net«, besagten, zeige das Beispiel der Eroberung von Texas durch 
die Vereinigten Staaten. Mexiko, dem Texas vordem gehörte, 
sei eine Republik, wie die Vereinigten Staaten, hier wie dort sei 
das Volk souverän. Wie komme es, wird gefragt, daß diese Re- 
publiken sich trotzdem nicht »verbrüderten« und »förderten«? 
Gestützt auf die Tapferkeit ihrer Freiwilligen hätten die Ver- 
einigten Staaten aus »geographischen, kommerziellen und stra- 
tegischen Notwendigkeiten« ihre Grenzen einige hundert Meilen 
weiter südlich verlegt, als »die Natur« sie gezogen. Und der Ar- 
tikel fragt weiter: 

»Und wird Bakunin den Amerikanern einen »Eroberungs- 
krieg« zum Vorwurf machen, der zwar seiner auf die »Gerech- 
tigkeit und Menschlichkeit« gestützten Theorie einen argen 
Stoß gibt, der aber doch einzig und allein im Interesse der Zi- 
vilisation geführt wurde? Oder ist es etwa ein Unglück, daß 
das herrliche Kalifornien den faulen Mexikanern entrissen 
ist, die nichts damit zu machen wußten? daß die energischen 
Yankees durch die rasche Ausbeutung der dortigen Goldminen 
die Zirkulationsmittel vermehren, an der gelegensten Küste 
des stillen Meeres in wenig Jahren eine dichte Bevölkerung 
und einen ausgedehnten Handel konzentrieren, große Städte 
schaffen, Dampfschiffsverbindungen eröffnen, eine Eisen- 
bahn von New- York bis San Franzisko anlegen, den stillen 
Ozean erst eigentlich der Zivilisation eröffnen, und zum drit- 
ten Mal in der Geschichte dem Welthandel eine neue Richtung 
geben werden? Die Unabhängigkeit einiger spanischen Kali- 


Karl Marx und Michael Bakunin. II 


fornier und Texaner mag darunter leiden, die »Gerechtigkeit« 
und andere moralische Grundsätze mögen hie und da verletzt 
sein, aber was gilt das gegen solche weltgeschichtlichen Tat- 


.”yWir wiederholen es: Außer den Polen, den Russen und 
höchstens den Slaven der Türkei hat kein slavisches Volk eine 
Zukunft, aus dem einfachen Grunde, weil allen übrigen Slaven 
die ersten historischen, geographischen, politischen und indu- 
striellen Bedingungen der Selbständigkeit und Lebensfähig- 
keit fehlen. 

»Völker, die nie eine eigene Geschichte gehabt haben, die 
von dem Augenblick an, wo sie die erste, roheste Zivilisations- 
stufe ersteigen, schon unter fremde Botmäßigkeit kommen, 
oder die erst durch ein fremdes Joch in die erste Stufe der 
Zivilisation hineingezwungen werden, haben keine Lebens- 
fähigkeit, werden nie zu einer Selbständigkeit kommen« ... 

»Was würde man dazu sagen, wenn die demokratische Partei 
in Deutschland ihr Programm mit der Rückforderung von El- 
saß-Lothringen und von dem, in jeder Beziehung zu Frankreich 
gehörigen Belgien eröffnete, unter dem Vorwande, daß dort 
die Majorität der Bevölkerung germanisch ist? Wie lächerlich 
würden sich die deutschen Demokraten machen, wollten sie 
eine pangermanistische deutsch-dänisch-schwedisch-englisch- 
holländische Allianz zur »Befreiung« aller deutsch redenden 
Länder herstellen«! 

Auf derartiges seien die Schwärmereien der deutschen Stu- 
denten von 1817 und 1830 hinausgelaufen, deren reaktionärer 
Charakter zur Genüge erkannt sei und nun entsprechend ge- 
würdigt werde. So kindisch und reaktionär der Pangermanismus 
gewesen, so kindisch und reaktionär sei der Panslavismus. Die 
panslavistische Bewegung von 1848 habe alle Kindereien und 
Schwärmereien samt dem ihm folgenden Jammer der Burschen- 
schafterei wiederholt. Wer das Burschenschaftslied »Wir hatten 
gebauet ein stattliches Haus« in slavischer Prosa übersetzt lesen 
wolle, der möge Bakunins Buch zur Hand nehmen. Wenn aber 
Bakunin im Ernst den unerbittlichen Kampf auf Leben und Tod 
proklamiere, bis das Slaventum groß und frei in der Welt dastehe, 
wenn der revolutionäre Panslavismus, wo es sich um die »phan- 
tastisch-slavische Nationalität« handle, die Revolution ganz aus 
dem Spiel lasse, dann — »dann wissen wir auch, was wir zu tun 


I2 Eduard Bernstein, 


haben«. Dann »Kampf, ‚unerbittlichen Kampf auf Leben und 
Tod‘ mit dem revolutionsverräterischen Slaventum; Vernichtungs- 
kampf und rücksichtslosen Terrorismus — nicht im Interesse 
Deutschlands, sondern im Interesse der Revolution«. 

Es braucht kaum bemerkt zu werden, daß die politische 
Auffassung, die uns in diesen Sätzen entgegentritt, heute von den 
sozialdemokratischen Parteien aufgegeben ist, und zwar nicht 
nur in Hinblick auf die Veränderungen, die sich inzwischen in 
den tatsächlichen Verhältnissen vollzogen haben, sondern grund- 
sätzlich. Ein höheres Recht der großen Kulturnationen gegenüber 
den unentwickelten oder zurückgebliebenen Völkerschaften -fin- 
det man gelegentlich wohl bei Sozialisten betont und angedeutet, 
die sonst als Ketzer an Marx, alias Revisionisten bekannt sind, 
aber die Mehrheit der heutigen Sozialisten, wie sehr sie sonst auf 
Marx schwören mögen, lassen keinen solchen Rechtsunterschied 
gelten, sondern stellen auch in der Politik der Völker die formale 
Gleichheit obenan. Bei Marx und seinem Mitarbeiter Friedrich 
Engels stoßen wir dagegen noch zur Zeit des russisch-türkischen 
Krieges von 1877 auf eine Stellungnahme, in der neben der 
politischen Gegnerschaft gegen das zarische Rußland auch jene 
grundsätzliche Abschätzung des Rechts der Nationalitäten sich 
zeigt, wie sie in den hier zitierten Aufsätzen entwickelt wird. 
Die am Schluß dieser ausgesprochene Kriegsandrohung gegen 
Bakunin war so sehr durch tiefgreifende Unterschiede im politi- 
schen Urteil verursacht, daß die persönlichen Antipathien in 
diesem Falle ganz außer Betracht kommen könnten, wenn sie 
nicht auch, wie die vorerwähnte Bezeichnung Bakunins als Spion 
bezeugt, bei Marx Geneigtheit zur gläubigen Hinnahme aller mög- 
lichen Verdächtigungen von Bakunins politischem Charakter ge- 
heißen hätten. 

An dieser Geneigtheit scheint sich auch während der Zeit 
nichts geändert zu haben, wo Bakunin in Rußland politischer 
Gefangener war. In seiner Streitschrift »La Theologie politique 
de Mazzini« (Genf 1871) erzählt Bakunin, daß als er im Jahre 
1862 zum ersten Male nach seiner Flucht aus Sibirien nach Lon- 
don kam, er durch Herzen und Mazzini von verleumderischen 
Verdächtigungen erfahren habe, die unter anderen Marx gegen 
ihn ausgestreut haben sollte, und deshalb davon abgesehen habe, 
diesen aufzusuchen. Als er dann 1864 zum zweiten Mal nach 
London kam, habe, erzählt Bakunin, Marx selbst ihn aufgesucht, 


Karl Marx und Michael Bakunin. 13 


ihm versichert, nie jene Verdächtigung gegen ihn ausgesprochen 
zu haben, und sie vielmehr als infam bezeichnet (loc. cit. p. 747). 
Wir müssen danach annehmen, daß, was Herzen und Mazzini 
Bakunin erzählten, eine aufgebauschte Geschichte war. Getanes 
ın Abrede stellen war nicht Marx’ Art. Trotzdem brauchte jedoch 
die Sache nicht aus der Luft gegriffen gewesen zu sein. — Ba- 
kunins Biograph Nettlau spricht hinsichtlich der Londoner Zeit 
Bakunins von einer »Verleumdung der Urquhardtschen Clique, 
der auch Marx nahe stand«. Es wird sich demnach wohl so verhal- 
ten haben, daß Marx zwar eine von Urquhardt ausgegebene Ver- 
dächtigung nicht einfach wiederholt, aber sie doch nicht für ganz 
grundlos erklärt hatte. Marx hat manchem vorgeworfen, die 
Geschäfte irgend welcher Regierung zu besorgen, ohne daß er 
ihn damit als käufliches Subjekt hinstellen wollte. Ebenso 
waren aber auch seine Aussöhnungen mit Bakunin nie vorbehaltlos 
gemeint. Daß jedoch das Gespräch zwischen Marx und Bakunin, 
von dem dieser erzählt, wirklich stattgefunden hat, dafür haben 
wir das Zeugnis von Marx selber. In dem bekannten, unter dem 
Vermerk »konfidentielle Mitteilung« versandten Rundschreiben 
gegen Bakunin, das Marx am 28. März 1870 durch L. Kugelmann 
den hervorragenden Vertretern des ihm befreundeten Flügels der 
deutschen Sozialdemokratie zugehen ließ, nimmt er selbst auf 
jene Unterhaltung Bezug. Er erzählt dort, daß er kurz nach der 
Gründung der »Internationale« bei einer Zusammenkunft mit 
Bakunin in London diesen als Mitglied aufgenommen und Baku- 
nin ihm versprochen habe, für die Assoziation nach Kräften zu 
wirken. Es hat also jedenfalls damals eine Art Friedensschluß 
zwischen ihnen stattgefunden, und es wird sich vielleicht eines 
Tages noch ermitteln lassen, wer dabei der Vermittler gewesen 
war. Aber dieser Frieden dauerte nicht lange. 

In dem bezeichneten Rundschreiben sagt Marx weiter, daß 
Bakunin, der alsdann nach Italien ging, ihm von dort aus noch 
einen »enthusiastisch tuenden« Brief über das ihm nachgesandte 
Statut und die Inauguraladresse der Internationale geschrieben, 
aber »nichts getan« habe und nichts habe von sich hören lassen, 
bis er nach Jahren wieder in der Schweiz aufgetaucht sei und 
sich, statt ın die Internationale, in die Friedens- und Freiheits- 
liga aufnehmen ließ. Das letztere ist allerdings richtig. Wenn 
aber Bakunin in der Zwischenzeit nicht direkt für die Inter- 
nationale tätig gewesen war, so hatte er doch in Italien indirekt 


14 Eduard Bernstein, 


für sie gearbeitet, d. h. der Sache nach in ihrem Sinne gewirkt. 
Und mehr wäre auch kaum möglich gewesen. Was es in der bür- 
gerlichen Jugend und der ökonomisch so rückständigen Arbeiter- 
schaft Italiens um die Mitte der sechziger Jahre des ıg. Jahrhun- 
derts an radikalen Elementen gab, hing an Garibaldi und Maz- 
zini, und der erste Schritt, den Boden für die Internationale in 
Italien zu ebnen, mußte somit darin bestehen, vorerst einen Kern 
von Gegnern der Doktrinen Mazzinis zu gewinnen. Es ist be- 
kannt, daß Bakunin trotz seiner sonstigen Sympathien für 
Mazzini sich während seines Aufenthalts in Italien dieser Auf- 
gabe in der Tat gewidmet und auch gewisse Erfolge erzielt 
hatte. Er gründet die »revolutionäre Brüderschaft«, eine geheime 
Verbindung von Revolutionären sozialistischer Gesinnung, und es 
ist festgestellt, daß die 1867 ins Leben getretene erste Sektion 
der Internationale in Neapel ihre Entstehung seiner Agitation 
verdankt. Und wenn er dann 1867 auf den Kongreß der Friedens- 
und Freiheitsliga ging, die ihre Anhänger zumeist aus den radi- 
kalen Ideologen der Bourgeoisie rekrutierte, so konnte ihm selbst 
vom radikalsozialistischen Standpunkt kein Vorwurf daraus ge- 
macht werden, denn auch Sozialisten, die mit den deutschen Ver- 
tretern der Internationale auf bestem Fuß standen, beteiligten 
sich an der Liga. Zwischen dieser, die ein freies Propagandafeld 
darstellte, und der Internationalen Arbeiter-Assoziation liefen 
noch viele Verbindungsfäden. Der Lausanner Kongreß der In- 
ternationale — (Anfang September 1867) — drückte dem von der 
Liga auf eine Woche später nach Genf einberufenen Friedenskon- 
greß in einer Resolution seine volle Sympathie aus und erklärte 
in einem Zusatz, sich dem Kongreß unter der Voraussetzung an- 
zuschließen, daß dieser sich für die Reform der Gesellschaft im 
Sinne einer gerechten Verteilung der Früchte der Arbeit erkläre, 
und auf dem Kongreß der Liga wurden die Ueberbringer dieser 
Resolution sowie diese selbst von der Mehrheit der Teilnehmer 
mit lebhaften Beifallsbezeugungen begrüßt. 

Es war dies jener stürmisch verlaufene Kongreß, auf dem 
auch Garibaldi erschien und, den Plan seines Feldzugs zur 
Eroberung des Kirchenstaats in der Tasche, eine Ansprache 
hielt, worin er die Stunde des Papsttums für abgelaufen erklärte. 
Ferner trat auf diesem Kongreß der mit Marx befreundete deut- 
sche Sozialist Sigismund L. Borkheim auf und hielt im Ein- 
verständnis mit Marx, aber nicht in der Weise, wie es Marx ge- 


Karl Marx und Michael Bakunin. 15 


wollt hatte, eine Ansprache gegen die Idee, durch Resolutionen 
und Traktate den Frieden befestigen zu können. Er verwies auf 
die realen Gegensätze, die immer wieder Kriege herbeiführen 
würden, solange die alte politische und soziale Ordnung nicht 
ausgerottet sei, und erklärte des Weiteren, daß der erste Schritt 
zur Sicherung des Friedens in Europa der Krieg gegen 
Rußland sein müsse. Borkheim konnte auf dem Kongreß 
seine Rede nicht zu Ende bringen, allerhand krause Ausfälle, mit 
denen er sie gewürzt hatte, riefen lärmenden Widerspruch her- 
vor, und schließlich ward ihm das Wort entzogen. Bald nach 
Borkheim betrat Bakunin die Tribüne und hielt seine bekannte 
Programmrede, ın der er fast noch schärfer als Borkheim gegen 
das zaristische Rußland zu Felde zog. Man könne, erklärte er, 
nicht gleichzeitig die Größe des bestehenden Rußland wollen 
und den Henker Polens verfluchen. Er, Bakunin, wünsche und 
hoffe vielmehr, daß Rußland in einem nächsten Krieg geschlagen 
werde, denn nur der Sozialismus und der Föderalismus würden 
das russische Volk emporheben. Eine stärkere Kriegserklärung 
gegen das offizielle Rußland war gewiß schwer möglich, trotzdem 
wurde der mittlerweile von neuem entfachte Verdacht der um 
Marx gruppierten Sozialisten und Revolutionäre durch sie nicht 
entwaffnet. Marx ließ zwar durch den ihm befreundeten Johann 
Philipp Becker in Genf Bakunin ein Exemplar des »Kapital« 
überreichen, verharrte aber um so mehr in seinem Mißtrauen 
gegen Bakunin, als dieser es — wie er behauptet, aus VergeBlich- 
keit — unterließ, Marx eine Zeile über das Werk zukommen zu 
lassen. 

Es kamen die Kongresse des Jahres 1868 und brachten eine 
neue Konstellation. Der Kongreß der Internationale war auf An- 
fang September nach Brüssel, der der Friedens- und Freiheitsliga 
auf vierzehn Tage später nach Bern einberufen. Bakunin, der in 
den Vollziehungsausschuß der Liga aufgenommen worden war, 
betrieb in diesem Beschlüsse, die eine Art von Gegenseitigkeits-e 
verhältnis zwischen der Liga und der Arbeiterassoziation her- 
stellen sollten. Auf seine Veranlassung richtete der Ausschuß 
der Liga ein Begrüßungsschreiben an den Kongreß der Arbeiter- 
Internationale, worin er diesem seine volle Sympathie mit den 
Bestrebungen der Arbeiter ausdrückte und ihn einlud, den Kon- 
greßB der Liga durch Delegierte zu beschicken. Aber weit entfernt, 
im gleichen Tone zu antworten oder eine ähnliche Haltung ein- 


I6 Eduard Bernstein, 


zunehmen, wie ein Jahr vorher der Genfer Kongreß, beschloß 
man in Brüssel eine Resolution, die erklärte, daß die Friedens- 
und Freiheitsliga neben der Internationalen Arbeiter-Assoziation 
keine Existenzberechtigung habe, die Mitglieder der Liga auffor- 
derte, sich der Internationale anzuschließen, und jede offizielle 
Vertretung auf dem Kongreß der Liga ablehnte. Eine Zurück- 
weisung, die einer Ohrfeige gleichkam und Bakunin bittere Vor- 
würfe von seinen Kollegen im Vorstand der Liga zuzog, von ihm 
selbst aber auf das Uebelwollen von Marx und dessen Freunden 
zurückgeführt wurde?). Er schlug nun auf dem Kongreß der Liga 
eine Resolution vor, welche die „ökonomische und soziale Gleich- 
machung der Klassen und Individuen« verlangte, ein Satz, an 
dem Marx scharfe Kritik geübt hat und dessen logischer Fehler 
ja auch in die Augen springt. Stellt man die Klassen gleich, 
so sanktioniert man die Ungleichheit der Individuen, und stellt 
man die Individuen gleich, so macht man den Klassen ein Ende. 
Indes lag der Fehler lediglich in der gewählten Form des Ausdrucks, 
die Bakunin denn auch preisgab. Als die Resolution auf dem 
Kongreß debattiert wurde, erklärte er, daß ihr Sinn die Forde- 
rung der politischen und ökonomischen Aufhebung der Klassen sei. 

Die Resolution ward verworfen, worauf Bakunin mit 18 
Gleichgesinnten, darunter Victor Jaclard,M. Jukowski, 
Guiseppe Fanelli, Elisee Reclus und Alb. Richard, 
aus der Liga austrat. Es waren das meist Mitglieder der geheimen 


2) Vgl. darüber den von M. Nettlau in dem autographisch herge- 
stellten Werk über Bakunin mitgeteilten Brief des Letzteren an Gustav Vogt 
in Bern. In Bakunins Brief heißt es jedoch, die Liga dürfe sich durch das ihr 
zugefügte Unrecht nicht dazu verleiten lassen, ihren Charakter zu verengern. 
»Wie unangenehm und kleinlich sich auch die Arbeiterassoziation uns gegenüber 
gezeigt hat«, schreibt Bakunin, »so können und dürfen wir unsererseits doch 
nicht die gewaltige und fruchtbare Tragweite des Brüsseler Kongresses vergessen. 
Er ist ein großes Ereignis, das größte Ereignis unserer Tage, und wenn wir ehr- 
liche Demokraten sind, so müssen wir nicht nur wünschen, daß die Internatio- 
nale Assoziation es dahin bringt, alle Arbeitervereine Europas und Amerikas 
zu umfassen, sondern auch mit allen Kräften dazu beitragen. Denn sie allein 
bildet heute die wahre revolutionäre Kraft, welche der Welt ein neues Gesicht 
geben wird.« Als Sozialist konnte man nicht besser antworten. 

Ob es wirklich Marx war, der den Brüsseler Beschluß gegen die Friedens- 
und Frciheitsliga veranlaßt hatte, kann ich nicht feststellen. Es ist aber sehr 
wohl möglich, daß Aeußerungen von Marx über die Liga und ihre Wortführer 


zu ihm den Anstoß gegeben haben. 


Karl Marx und Michael Bakunin. 17 


sozialdemokratischen Brüderschaft, die Bakunin in Italien zur 
Bekämpfung des Mazzinismus gegründet und von dort aus 
weiter propagiert hatte, und Bakunins Idee war, die Mitglieder 
dieses Bundes sollten individuell der Internationale beitreten, 
wie er selbst das bereits im Juli jenes Jahres getan hatte, unter 
sich aber ihre Verbindung aufrecht erhalten. Ob im Letzteren 
eine Illoyalität gegenüber der Internationalen Assoziation lag, 
muss streitig erscheinen. Es gab keine Satzung in ihrem Statut, 
die solche Verbindung von Leuten, denen die Prinzipienerklärung 
der Internationale zu unbestimmt war, verbot. Der Generalrat 
selbst hat um jene Zeit gegen den Protest französischer Arbeiter 
blanquistische Sektionen in die Internationale aufgenommen, 
obgleich die Blanquisten nebenbei ihre eigenen Verbindungen 
hatten. Indes drang Bakunins Vorschlag nicht durch. Auf 
Wunsch namentlich der Franzosen wurde jene öffentliche Orga- 
nisation gegründet, die sich » Alliance de la Democra- 
tie Socialiste« nannte, sich ein sehr bestimmtes und radi- 
kales sozialistisches Programm gab, etliche Sektionen ins Leben 
rief, und als Gesamtkörper der Internationale beitreten wollte. 
Zu ihren Gründern gehörte auch der in Genf lebende und als Ge- 
neralagent der Internationale für die Schweiz tätige deutsche 
Sozialist Johann Philipp Becker, der Marx sehr nahe stand. 
Der Generalrat lehnte jedoch die Aufnahme der »Alliance« ab. 
Es könnten wohl, erklärte er, die einzelnen Sektionen der Alliance 
der Internationale beitreten, nicht aber der Verband ein Sonder- 
dasein im Schoße der Internationale führen. Hier müsse um der 
Konsequenzen willen die Linie gezogen werden. Es ist interes- 
sant, daß im Rat der Alliance der mit Marx befreundete Becker 
diesen Entscheid für unberechtigt erklärte und über die »Dumm- 
köpfe im Generalrat« wetterte. Bakunin dagegen ihn verteidigte 3). 
Aus jener Zeit rührt der oben zitierte Brief Bakunins an 
Marx her. Er ist am selben Tag geschrieben, an dem der Gene- 
ralrat den Beschluß faßte, die »Alliance« als Verband nicht auf- 
zunehmen, und hatte ersichtlich den Zweck, Marx über die Ab- 


3) Dies behauptet unter anderm in ihrem ersten Band die in Paris ver- 
öffentlichte Schrift »L’ Internationale Documents et Souvenirse von 
James Guillaume, von der bis jetzt drei Bände vorliegen. Eine etwas 
breite und sich oft in Kleinlichkeiten verlierende, aber an Materialien reiche 
Veröffentlichung, die für den vorliegenden Aufsatz verschiedentlich benutzt 


worden ist. J. Guillaume war Freund Bakunins und lange in seinem Sinne tätig. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 2 


18 Eduard Bernstein, 


sichten Bakunins und der Alliance zu beruhigen. Bakunin fährt 
dort, nach dem schon mitgeteilten Eingangssatze, wie folgt fort: 
».... mieux que jamais je suis arrivé a comprendre combien 
tu avais raison en suivant et en nous invitant tous à marcher sur 
la grande route de la révolution économique, et en dénigrant ceux 
entre nous qui allaient se perdre dans les sentiers des entre- 
prises soit nationales, soit exclusivement politiques. Je fais 
maintenant ce que tu as commencé à faire, toi, il y a plus de 
vingt ans. Depuis les adieux solennels et publics que j’ai adres- 
sés aux bourgeois du Congrès de Berne, je ne connais plus 
d’autre milieu que le monde des travailleurs. Ma patrie main- 
tenant, c'est l'Internationale, dont tu est l’un des principaux 
fondateurs. — Tu vois donc, cher ami, que je suis ton disciple, 
et je suis fier de l'être. Voici tout ce qui était necessaire pour 
texpliquer mes rapports et mes sentiments personnels ..... 
» Je t'envoie aussi le programm de l’Alliance que nous 
avons fondée avec Becker et beaucoup d’amis italiens, polonais 
et francais. — Sur ce sujet nous aurons beaucoup à nous 
dire. Je t’enverrai bientôt la copie d’une grande lettre — 
presque une brochure, que j'ai écrit là dessus à l'ami César de 
Paepe.. .« 

Kann man das alles, was Bakunin hier beteuert, als ehrlich 
gemeint gelten lassen ? Trotzdem wir gesehen haben, daß Bakunin 
seine Vorbehalte hatte, möchte ich es bejahen. Der wirkliche Gegen- 
satz zwischen Marx und Bakunin lag jenseits der hier berührten Fra- 
gen. Bakunin sagt nicht, daß er sich Marx mit Haut und Haaren 
verschreibe, er versichert ıhn nur seiner freundschaftlichen Ab- 
sichten und der Gesinnungsgenossenschaft hinsichtlich der Stel- 
lung zur Arbeiterklasse. Das Letztere, die Bekennerschaft zur 
Marxschen Lehre von der geschichtlichen Rolle der Arbeiterklasse, 
entsprach aber damals ganz sicher Bakunins Ueberzeugung. 
Hatte er doch erst wenige Jahre vorher Marx’s »Kommunistisches 
Manifest« für den »Kolokol« übersetzt, und wer das von ihm ver- 
faßte Prinzipien-Statut der Alliance prüft, wird es als eine Zu- 
sammenfassung von Ideen erkennen, die sich in jenem von Marx 
und Engels verfaßten Manifest finden, oder aus ihm heraus dedu- 
zieren ließen. Allerdings konnte Marx trotzdem Bakunin zu- 
rufen: »Du gleichst dem Geist, den Du begreifst — nicht mir!« 
Aber auf wie viele Vertrauensmänner von Marx hätte das nicht 
auch gepaßt! Bakunin hatte sich als Schüler von Marx bekannt, 


Karl Marx und Michael Bakunin. IQ 


die früher von Marx an ihm geübte Kritik als zutreffend aner- 
kannt. Konnte man mehr verlangen ? 

Indes das Mißtrauen von Marx war nicht so leicht zu über- 
winden. Sofort als er den Brief Bakunins bekam, unterrichtete 
er seinen Kollegen im Generalrat, Hermann Jung, der Kor- 
respondent für die Schweiz und Belgien war, davon, und wies ihn 
an, an Cesar de Paepe in Brüssel zu schreiben und ihn von dem 
Beschluß des Generalrats hinsichtlich der Alliance zu unterrich- 
ten, damit nicht Bakunin jenen für die Alliance »ködere«. Iro- 
nisch wegwerfend nur spricht Marx in dem Brief davon, daß 
Bakunin ihn, Marx, »seiner spezifischen Freundschaft versichert«. 
Nachdem Jung getan, wie Marx wünschte, lehnten De Paepe 
und Genossen loyal den Anschluß an die Alliance ab. Mehr noch, 
sie richteten unter dem 19. Januar 1869 einen längeren Kollek- 
tivbrief an das Comité der Alliance, worin sie freundschaftlich 
dringend von jeder Sonderbündelei abrieten, und bestärkten da- 
durch die schon vorhandene Absicht, dem Verlangen des Gene- 
ralrats Folge zu geben. Die Alliance löste sich auf, und ihre Sek- 
tionen traten einzeln der Internationale bei. Um dieselbe Zeit 
trat Bakunin von seiner Stellung in der Internationalen Revolu- 
tionären Brüderschaft zurück, und diese Verbindung zerfiel als 
Organisation. Nur persönliche Beziehungen wurden aufrecht- 
erhalten, wogegen Niemand etwas einwenden konnte. 

Es kam aber trotzdem nicht zum Frieden. Im Jahr 1869 war es 
zu Zerwürfnissen in den Reihen der Internationalisten der ro- 
manischen Schweiz gekommen, in die auch Bakunin verwickelt 
ward, und als der von den Streitenden angerufene Generalrat 
eingriff, war bald im Gegenteil offner Krieg. Den sachlichen An- 
stoß hatte eine Frage gegeben, die heute noch in der sozialistischen 
Welt eine Rolle spielt: die Frage der Wahlbeteiligung und der 
Bündnisse mit bürgerlichen Parteien. Bei Wahlen in Genf, das 
damals für die Internationale eine große Bedeutung hatte, war 
eine mehr opportunistische Sektion der Arbeiter mit den Genfer 
bürgerlichen Radikalen gegangen, was um so näher lag, als bei 
dem damals in Genf geltenden Listenwahlsystem die Wahl von 
Arbeitervertretern anders nicht zu erreichen war. Denn die Ar- 
beiterschaft Genf bestand zu einem sehr großen Teil aus nicht- 
stimmberechtigten Ausländern (Italiener, Savoyarden, Deutsche 
usw.), so daß die stimmberechtigten Arbeiter die Minderheit 
der Wähler bildeten. Es sollen nun bei dieser Wahl und bei 

2 * 


20 Eduard Bernstein, 


Wahlen ın Nachbarkantonen den Vorurteilen der bürgerlichen 
Wähler ungebührliche Zugeständnisse gemacht worden sein, 
und darüber, sowie über ähnliche Unliebsamkeiten, kam es zu 
Reibereien zwischen den opportunistischen und den revolutionär 
gesinnten Gruppen. Bakunin war mit Leib und Seele bei den 
letzteren. Man wird aber ihm und seinen Freunden glauben 
müssen, daß sie nicht ahnten, durch diese Stellungnahme in einen 
Konflikt mit Marx und dem Generalrat der Internationale zu 
geraten. Wie abfällig Marx über den Parlamentarismus urteilte, 
war bekannt. Marxs Freund Liebknecht vertrat gerade um jene 
Zeit in Deutschland scharf die Idee der Beschränkung der parla- 
mentarischen Aktion aufden Protest. Noch auf dem Basler Kongreß 
der Internationale — September 1869 — stimmte Bakunin für 
die Vermehrung der Vollmachten des Generalrats, in dem er einen 
Verbündeten gegen die opportunistische Fraktion der West- 
schweizer vermutete. Unterschieden sich deren Führer doch 
wenig von den englischen Gewerkschaftsführern, über die Marx 
sich damals in seinen Privatbriefen und später auch öffentlich in 
wegwerfendsten Bezeichnungen geäußert hat. Das Umgekehrte 
aber trat ein. Die Wechselfälle des Kleinkrieges brachten es mit 
sich, daß der Generalrat und jene Opportunisten auf der gleichen 
Seite gegen die Revolutions-Doktrinäre kämpften. 

Das gegenseitige Mißtrauen nahm immer mehr zu. Wilhelm 
Liebknecht in Leipzig, der damals als das Mundstück von Marx 
galt, hatte um jene Zeit Verschiedenen zu hören gegeben, er habe 
die Beweise in der Hand, daß Bakunin Agent der russischen 
Regierung sei. Ein Ehrengericht des Basler Kongresses, das 
Bakunin verlangt hatte und vor dem Bakunin und Liebknecht 
erschienen, erklärte, wie Bakunin schreibt, einstimmig, daß 
die Tatsachen, auf welche Liebknecht sich berief, keinerlei Ver- 
dacht begründeten, und Liebknecht zog in Basel den Vorwurf 
auch zurück $). Da er aber nach wie vor von der Richtigkeit seiner 
Anklage überzeugt blieb, unterließ er es, Bakunin eine öffentliche 
Ehrenerklärung zu geben. Ebenso führte S. L. Borkheim 
in der demokratischen »Zukunft« und im »Volksstaat«, dem von 
Liebknecht redigierten Organ der neugegründeten sozialdemo- 
kratischen Arbeiterpartei Eisenacher Programms, einen Ver- 





4) Vgl. die handschriftliche Biographie Bakunins von Dr. M. Nettlau, 
pp. 300 ssq. 


Karl Marx und Michael Bakunin. 21 


dächtigungsfeldzug gegen Bakunin. Es war kaum anders mög- 
lich, als daß Bakunin und seine Freunde in alledem Marxs Hand 
sahen und nun ihrerseits anfingen, gegen den Generalrat, d. h. 
eben Marx, Front zu machen, und Marx wiederum versandte 
unterm 27. März 1870 jene »Konfidentielle Mitteilung« an die 
Führer der deutschen Sozialdemokratie über Bakunin, von der 
weiter oben schon die Rede war. 

Es muß anerkannt werden, daß, so sehr Marx in diesem Rund- 
schreiben Bakunin herabsetzt, darin doch er mit keiner Silbe 
dessen politische Unabhängigkeit in Zweifel stellt. Freilich wirft 
er ihm die Niedrigkeit vor, dem am 21. Januar 1870 verstorbenen 
Alexander Herzen bloß deshalb einen warmen Nachruf gewidmet 
zu haben, um in den Besitz eines diesem zur Verfügung gestellten 
Propagandafonds der »pseudosozialistischen panslavistischen Par- 
tei in Rußland« zu gelangen. Eine gewiß sehr gehässige und oben- 
drein auf schwachen Füßen stehende Beschuldigung, da es an 
jedem Beweis für die Bezeichnung des in Frage stehenden Fonds, 
die Erbschaft eines gewissen Bachmetieff, als »panslavistisch« 
fehlte. Aber die konfidentielle Mitteilung enthält nichts, was 
Bakunin als einen bewußten Agenten der Zwecke des offiziellen 
Rußland erscheinen läßt. Marx’s Freunde und Anhänger gingen 
jedoch in diesem Punkte weiter, als er, oder lasen aus der Mit- 
teilung mehr heraus, als Marx zu sagen für richtig hielt. Wie dann 
der Fortgang des Kampfes Bakunin und Marx in immer schärfere 
Verfeindung brachte, bis Marx auf dem Haager Kongreß der 
Internationale im September 1872 die AusstoßBung Bakunins und 
Guillaume’s durchsetzte und die Internationale sich in zwei 
Fraktionen spaltete, ist bekannt, und ebenso, daß beide Fraktio- 
nen nur noch die Liquidation der so großartig eingeleiteten Asso- 
zıation besorgen konnten. 


II. 


In der nach dem Haager Kongreß von marxistischer Seite 
veröffentlichten Denkschrift »Ein Komplott gegen die Interna- 
tıonale«, welche die Ausstoßung Bakunins begründen sollte, 
spielt das Verhältnis Bakunins zu dem revolutionären Fanatiker 
Netschajeff eine große Rolle. Bakunin ward ja nicht nur 
wegen der Machenschaften ausgestoßen, deren er sich nach An- 
sicht der Mehrheit der im Haag eingesetzten Untersuchungs- 
kommission als Leiter der von ihm gegründeten »Alliance« schuldig 


22 Eduard Bernstein, 


gemacht hatte, sondern auch wegen einer angeblichen Erpresserei, 
die Netschajeff begangen hatte, für die Bakunin aber im Haag 
von seinen Anklägern ebenso verantwortlich gemacht wurde, wie 
er in der Denkschrift, die über diesen Punkt nichts aussagt, als 
Mitschuldiger aller sonstigen Handlungen Netschajeffs erscheint. 
Soweit diese ausschließlich Russen und Rußland betreffen, 
missen sie hier unerörtert bleiben. Es kann als kaum noch be- 
streitbar bezeichnet werden, daß die Denkschrift Bakunin in 
einer Weise als den Miturheber der Handlungen des Netschajeff 
hinstellt, die den Tatsachen nicht entspricht. Bakunin war 
nichts weniger als der intellektuelle Urheber der Taten dieses 
seltsamen Menschen, wohl aber bis zu einem gewissen Grade das 
Opfer seines unbegrenzten Glaubens an ihn. Er hatte mit seinen 
Widersachern Marx und Engels die Eigenschaft gemein, Leuten, 
die er sonst durchschaute, immer wieder mehr zu glauben, als seine 
eigene Meinung von ihnen rechtfertigte. Mein Urteil über Marx 
stützt sich in diesem Punkte freilich auch nur auf Mitteilungen 
Dritter, von Engels’ außerordentlicher Leichtgläubigkeit Gesin- 
nungsfreunden gegenüber habe ich mich jedoch wiederholt im per- 
sönlichen Verkehr überzeugen können; sie geht übrigens auch aus 
den Briefen dieses großartigen Mannes an Fr. A. Sorge hervor, 
und Engels war noch mehr Urheber der Denkschrift gegen Ba- 
kunin, als Marx. Bakunin nun war zwar ebenso wenig das »große 
Kind«, als welches Herzen und andre ihn hinzustellen liebten, 
wie er der theoretische Konfusionist war, den Marx aus ihm 
macht. Aber er handelte zuweilen mit der bodenlosen Unver- 
antwortlichkeit eines Kindes. Er ließ Temperament und Gefühl 
mit dem Verstand durchgehen, wo sein sonst scharfer Blick ıhn 
hätte besser lenken sollen. Er konnte in einem Zuge Realist und 
Romantiker, Politiker und Utopist sein, und wurde wiederholt 
getäuscht, weil es ihm gefiel, sich täuschen zu lassen. Man weıß, 
wie sehr ihm Netschajeff imponierte, als dieser im März 1869 
nach Genf kam. Der Brief, den er über ihn an James Guillaume 
schrieb, erinnert an den Brief Heines an Varnhagen über den 
jungen Lassalle. Das aus Netschajeff’s Erzählungen heraustö- 
nende »Römertum« tat es ihm an. 

»Unsere Jugend, vielleicht in Theorie und Praxis die re- 
volutionärste Jugend der Welt«, heißt es in dem Brief, »regt 
sich in einer Weise, daß die Regierung gezwungen ist, ın Pe- 
tersburg, Moskau und Kasan die Universitäten, die Akade- 


Karl Marx und Michael Bakunin. 23 


mien und mehrere Schulen zu schließen. Ich habe gegen- 

wärtig ein Exemplar dieser jungen Fanatiker hier, die an nichts 
zweifeln und nichts fürchten und als Leitsatz aufgestellt haben, 
daß noch viel, viel unter der Hand der Regierung fallen muß, 
daß man aber keinen Augenblick ruhen wird, bis das Volk sich 
erhoben haben wird. Sie sind bewunderungswürdig, diese 
jungen Fanatiker — Gläubige ohne Gott und Helden ohne 
Phrasen! Papa Meuron ë) würde sich freuen, wenn er den sähe, 
der bei mir wohnt, und Du auch«. 

So in dem vom 13. April 1869 datierten Brief. In ebendem- 
selben Brief aber schildert Bakunin nicht ohne Humor, wie er 
selbst in Genf zur Zeit als »Reaktionär« sich betätige. »Die 
Schriftsetzer«, schreibt er, »die ihre Sache sehr schlecht einge- 
leitet und geführt haben, wollten, wie sie sich in einer Sackgasse 
sahen, die Internationale zu Straßendemonstrationen hinreißen, 
die, wenn sie nicht zunächst zu Drohungen und dann zu Gewalt 
führten, nichts erwirkt hätten, wenn sie aber einen dramatischen 
Ausgang nähmen, mit einer Niederlage der Internationalen enden 
würden. Hast Du in der vorgestrigen Nummer unsern Artikel 
(Les deux Grèves) gelesen«? 

Der bezeichnete Artikel — er steht in der Genfer »Egalite« 
vom 3. April 1869— war aus der Feder Bakunins und warnt davor, 
sich zu partiellen und vorzeitigen Kämpfen hinreißen zu lassen. 
»Hier müssen wir anders vorgehen«, heißt es noch in dem obigen 
Brief an Guillaume, »die gebildete Jugend fehlt uns, sie ist ganz 
reaktionär, und der Arbeiter ist noch sehr bürgerlich. Er wird 
noch wild werden, daran zweifle ich nicht, aber etliche Tatsachen 
müssen ihn erst ändern«®). 

Man sieht, daß Bakunin, wenn es darauf ankam, so sehr 
»Abwiegler« sein konnte, wie irgend ein Opportunist. Er konnte 
klar sehen, wenn er wollte, aber er wollte nicht immer klar sehen. 

Davon zeugt sein Verhalten gegenüber dem »Helden ohne 
Phrasen«, wie er im obigen Brief Netschajeff nennt. Ohne Zweifel 
war dieser kein gewöhnlicher Mensch. Russische Revolutionäre, 
die ihn kannten, schildern ihn als einen Mann von wahrhaft 
phänomenaler Willenskraft, der nichts kannte und nichts aner- 
kannte, als seine politische Mission, ganz und gar als Asket lebte 


5) Ein schon bejahrter schweizer Revolutionär und Gründer der ersten 
Sektion der Internationale im Locle. 
‘s Vgl. Guillaume, L'Internationale p. 147 sq. 


24 Eduard Bernstein, 


und mit seiner fast pathologischen Energie andere wirklich unter 
seinen Willen zwang. In seiner »Amoralität« nun hat Netschajeff 
um der Mission willen, die ihm vorschwebte, gerade in derjenigen 
Sache Bakunin getäuscht und sein Vertrauen gemißbraucht, 
die im Haag den AusstoBungsgrund abgeben sollte. 

Es handelt sich um einen zu Anfang 1870 von der Schweiz 
aus an einen gewissen N. Luba win in Petersburg gerichteten 
Brief, worin dieser »m Namen des revolutionären Büreaus« 
aufgefordert ward, dafür zu sorgen, daß Bakunin aus einem Ver- 
trage wegen Uebersetzung des »Kapitals« herausgelassen werde, 
da die Revolution »die volle Kraft« Bakunins brauche. An die 
Aufforderung sollen sich noch Drohungen geschlossen haben, 
daß es dem Verleger, einem gewissen Poljakow, der Bakunin bereits 
den dritten Teil des bedungenen Honorars ausbezahlt hatte, 
schlecht gehen werde, wenn er es sich etwa einfallen lassen sollte, 
auf seinem Schein zu bestehen. 

Wie man diesen Brief auch unter dem Gesichtspunkt des 
Zwecks beurteilen mag, den Netschajeff mit ihm im Auge hatten 
er kam einer gewöhnlichen Erpressung sehr nahe, und auf die 
Tatsache hin, daß er auf einem Bogen geschrieben war, der am 
Kopf die Bezeichnung »Revolutionäres Komite« trug, ward Ba- 
kunin mit für ihn verantwortlich gemacht. Tatsächlich hatte 
Bakunin schon im Jahre 1870, sobald er von der Existenz des 
Briefes erfuhr, Netschajeff zur Rede gestellt und wegen des selbst- 
herrlichen Eingriffs in seine Angelegenheiten und der Natur der 
Drohung zeitweise den Verkehr mit ihm abgebrochen. Aber Ba- 
kunin war nicht im Haag erschienen, und in der Kommission, 
der der Brief vorgelesen wurde, konnte niemand autoritativ die 
Unschuld Bakunins an jenem »Erpressungsversuch« dartun. 

Im Lichte der Tatsachen jedoch, die wir nun wissen, liest 
sich das Schreiben Lubawins an Marx, statt wie eine Anklage, 
fast wie eine Entschuldigungsschrift. Ich habe es vor einiger Zeit 
einsehen können und mir einige der Hauptstellen daraus notiert, 
Bevor ich sie hier wiedergebe, sei zur Sache selbst noch Folgendes 
bemerkt. Marx hatte schon 1870 von der Existenz des Net- 
schajeffschen Briefes erfahren und sich an den im Generalrat der 
Internationale sitzenden russischen Revolutionär. Hermann L o- 
patin mit dem Ersuchen gewandt, ihm eine authentische Ueber- 
setzung des Briefes zu verschaffen, denn er war damals des Rus- 
sischen noch nicht mächtig. Lopatin hatte die Vermittlung jedoch 


Karl Marx und Michael Bakunin. 25 


abgelehnt, und als nun im Jahre 1872 der Streit mit Bakunin 
seine Zuspitzung erfuhr, schrieb Marx am Vorabend des Haager 
Kongresses an den russischen Schriftsteller Nikolaus D..... on 
und bat ihn um Beschaffung des Schriftstücks. »B[akuni]n hat 
seit Jahren«, heißt es in dem englisch abgefaßten Brief, der mit 
anderen Briefen Marxs an D...... on im Januarheft 1908 der 
Zeitschrift »Minuwtschije Godi« abgedruckt ist, »heimlich die 
Internationale zu unterminieren gesucht und ist jetzt so von uns 
in die Enge gejagt worden, daß er endlich die Maske abwerfen 
und sich mit den von ihm geführten Dummköpfen öffentlich 
lossagen mußte. Er ist es, der die N[etschajeff] Affaire geleitet 
hat. Diesem B[akuni]n war seinerzeit die russische Uebersetzung 
meines Buches übertragen worden. Er hat das Geld dafür im 
Voraus bezogen, statt aber Arbeit zu liefern, hat er an den Lu- 
bawin (dies, glaube ich, ist der Name), der die Sache mit ihm im 
Namen des Verlegers abgemacht hatte, einen ganz infamen und 
kompromittierlichen Brief geschrieben oder schreiben lassen. 
Es wäre von der höchsten Wichtigkeit für mich, daß mir der Brief 
unverzüglich zugestellt werde. Da es sich um eine rein ge- 
schäftliche Sache handelt, und da man bei Verwendung 
des Briefes keinen Namen nennen wird, hoffe ich, daß Sie mir 
diesen Brief werden verschaffen können. Es ist aber keine Zeit 
zu verlieren.« So Marx, der sich hier, wie öfter in seinen Briefen 
an Nikolas D...... on A. Williams unterschreibt. D...... on 
setzte sich bei Empfang des Briefes sofort mit Lubawin in Ver- 
bindung, und dieser sandte am 20. August (8. August alten Stils), 
1872 den verlangten Erpressungsbrief an Marx, bemerkt aber 
ım Begleitschreiben gleich am Anfang, daß er zwar hoffe, daß 
das Bekanntwerden der mit der Uebersetzung des »Kapital« 
verbundenen Vorkommnisse Bakunin, von dessen Schädlichkeit 
er sich neuerdings erst wieder überzeugt habe, diskreditieren 
werde, die Beweiskraft des Erpressungsbriefes aber nicht über- 
schätze. Die Briefe, die er — Lubawin — in Händen habe, wür- 
fen zwar einen Schatten auf Bakunin, reichten aber zu dessen 
Verurteilung nicht aus. Die Dinge hätten sich wie folgt zuge- 
tragen (ich gebe die Auszüge wörtlich): 

»‚Durch meinen gestorbenen Freund Negrescul habe ich 
erkannt in Berlin, während des Sommers 1869, daß B. in großer 
Not sich findet, und man muß ihm möglichst bald abhelfen. 
Ich kannte damals noch sehr wenig B., hielt ihn aber für einen 


26 Eduard Bernstein, 


der besten Helden des Befreiungskampfes, für welchen ihn so 
viele russische Studenten hielten oder noch jetzt halten. Ich 
schickte ihm sofort 25 Thaler und zu gleicher Zeit wandte mich 
durch einen, meinen Freund in Petersburg, zu einem Verleger, 
die Arbeit für B. bittend. Man hat entschlossen, ihm die Ueber- 
setzung Ihres Buches anvertrauen. Für die Uebersetzung wurde 
ihm 1200 Rubel versprochen. Seinem Wunsche entsprechend, 
sandte man ihm durch mich einen ganzen Pack Bücher, die er 
als Hilfsmittel bei Uebersetzung brauchte, und bezahlte ihm, 
auch nach seiner Bitte, 300 Rubel voraus. Den 28. September 
(1869) habe ich (inzwischen nach Heidelberg überzogen) diese 
300 Rubel per Adresse Charles Perron in Genf geschickt, und 
den 2. Oktober habe ich die Quittung von B. erhalten. 

Lubawin schildert nun, wie zwei Monate vergingen, ohne daß 
das Manuskript von Bakunin eintraf, worauf er in einem Brief, 
in welchem er aus Anlaß einer anderen Sache sehr grob gegen 
Bakunin gewesen sei, diesem vorgeschlagen, von der Uebersetzung 
ganz zurückzutreten. Bakunin habe es jedoch mit Entrüstung 
abgelehnt, eine Arbeit fallen zu lassen, auf die er schon Vor- 
schuß genommen, und hinzugesetzt, daß er vielmehr sein ganzes 
Jahresbudget auf diese Arbeit gegründet habe. Dann heißt es 
weiter: »Die Umstände, von ihm ganz unabhängige, haben ihn 
verhindert, die Uebersetzung ernstlich anzufangen vor dem An- 
fange Dezembers; und zweitens die unternommene Arbeit ist 
viel schwerer, als er zuvor glaubte. Und nun geht die Rede von 
verschiedenen Schwierigkeiten der Uebersetzung. Davon will 
ich Ihnen nur eines vorbringen, da ich starke Verdacht habe, daß 
B. hier gelogen hat. Er führt an die Phrase aus Ihrem Buch. 
»Der Wert ist eine Arbeitsgallerte« und sagt: M. hat nur einen 
Spaß gemacht — übrigens hat er selbst mir das gestanden«. Zur 
Ende April 1870 hofft er die ganze Uebersetzung fertig machen und 
bittet mich sehr dringend, daß ich bei dem Verleger für ihn 
die Rede halte, um die Uebersetzung von ihm nicht weggenom- 
men würde. Falls der Verleger die Uebersetzung von ihm weg- 
nimmt, so müssen wir ihn, B., möglichst bald darüber benach- 
richtigen, und dann wird er besorgen, 300 Rubel zurückzugeben. 

Den 19. Dezember schickt er mir die erste Bogen Manuskript: 
»Von jetzt werde ich Ihnen jede zwei oder drei Tage die über- 
setzten und überschriebenen Bogen schicken«. 

Am 3I. Dezember bekomme ich noch einige Bogen der 


Karl Marx und Michael Bakunin. 27 


Uebersetzung, und diese waren die letzten. Im ganzen habe ich 
ein oder höchstens zwei Druckbogen von ihm erhalten. 

Am 3. März (1870) kam endlich zu mir jener Brief von 
‚Büreau«, womit Sie jetzt interessieren. Obgleich dieser Brief 
wurde nicht von B. geschrieben (aller Wahrscheinlichkeit nach, 
unmittelbar war es N—ffs Werk), machte ich doch B. dafür 
verantwortlich, weil seine Beteilung darin schien mir damals 
unzweifelhaft, und ich schrieb ihm einen Schimpfbrief. Der 
Wintersemester war schon beendet, und ich mußte abreisen, 
ich wartete dennoch 21, Wochen, nachdem ich den Brief an B. 
gesandt habe, erhielt aber kein Antwort. Später hat B. einem 
Ihren und meinen Bekannten L—n geschrieben, daß er hat mir 
ein kurzes Antwort geschickt, worin heißte es, daß er von 
der Uebersetzung entsagt wegen meiner Grobbheit. Ich 
glaube aber, daß dieses Antwort niemals existierte, sonst hätte 
ich es bekommen. Demselben meinen Freund hat er auch eine 
Quittung übergeben, wo steht, daß er vom Verleger durch mich 
300 Rubel bekommen hat, welche er sich verpflichtet, möglichst 
bald zurückzugeben. Das war aber ganz unnützlich, weil seine 
eigenhändige Quittung hatte ich schon, und seine Versprechung, 
bald zu bezahlen, wurde nicht erfüllt. Man hat bis jetzt keinen 
Rubel von ihm erhalten, sondern hat er neulich zu demselben 
Verleger eine Dame geschickt mit der Bitte, ihm eine neue Ueber- 
setzung zu geben, wobei wurde es versprochen, daß die Geschichte 
mit »Kap« sich nicht wiederholen wird. Welche Unverschämt- 
heit !« 

Zum Schlusse sage ich, was ich jetzt von dem Briefe, den ich 
1870 vom »Büreau« erhielt, meine. Damals schien mir die Be- 
teiligung B.s darin unzweifelhaft. Ich muß sagen, daß wenn ich 
jetzt kaltblütig diese ganze Geschichte durchgehe, so sehe ich, 
daß B.s Beteiligung darin gar nicht bewiesen ist: der Brief konnte 
wirklich von N—ff, ganz unabhängig von B. gesandt worden sein. 
Nur das eine steht fest, daß B. völlig Unwilligkeit zeigte, die an- 
gefangene Arbeit fortzusetzen, obgleich er das Geld dafür er- 
halten hat«..... 

Nach alledem bestand das ganze Vergehen Bakunins in die- 
ser Sache darin, daß er eine Arbeit, auf die er Vorschuß erhalten 
hatte, langsamer verrichtete, als seine Auftraggeber erwartet 
hatten. GewißB kein Todesverbrechen und jedenfalls nichts 
Außergewöhnliches. Auch wer nicht wußte, was aus dem Brief- 


28 Eduard Bernstein, 


wechsel Bakunins und den Berichten seiner Freunde klar hervor- 
geht, nämlich daß sehr mißliche häusliche Verhältnisse, Domizil- 
wechsel und sonstige Störungen es waren, die Bakunin immer 
wieder bei der Arbeit hemmten, muß nach diesem Brief zu einer 
milden Beurteilung des Falles kommen °). Das scheint auch Lu- 
bawin herausgefühlt zu haben, wie seine abschwächenden Be- 
merkungen in der Einleitung und am Schluß seines Briefes zei- 
gen. Hat er sich Bakunin gegenüber so benommen, wie er hier 
schreibt, so muß er ein eigentümlicher Psychologe gewesen sein. 
Er war, als der Briefwechsel spielte, ein junger Student, Bakunin 
ein Mann von über fünfzig Jahren, der mehr als zwei Jahrzehnte 
politischen Kampf, Gefängnis und Exil hinter sich hatte. Ein 
solcher mußte es, auch wenn er noch so demokratisch dachte, 
als ungehörig und beleidigend betrachten, von einem Studenten 
in der Weise heruntergeputzt zu werden, wie nach Lubawins ei- 
gener Darstellung es hier geschehen war. Und gradezu philiströs 
mutet die Entrüstung darüber an, daß Bakunin sich nach der 
Affaire mit dem von ihm entschieden zurückgewiesenen Schritt 
Netschajeffs noch einmal an den betreffenden Verleger mit der 
Bitte um Uebersetzungsarbeiten wandte. Der unbefangene Leser 
wird aus diesem Schritt nur entnehmen, daß Bakunin sich gegen- 
über dem Verleger entschuldigt haben mußte und seine Geld- 
schuld an ihn abzuarbeiten wünschte. 

Zur Erklärung der Verzögerungen, von denen Lubawin 
schreibt, sei noch bemerkt, daß Mitte Januar 1870 Netschajeff 
mit dem Versprechen, er werde die Entlassung Bakunins aus dem 
Vertrag mit Poljakow vermitteln, Bakunin veranlaßt hatte, die 
Uebersetzung ruhen zu lassen, daß aber erst sechs bis acht Wochen 
später von Le Locle aus, wo Netschajeff sich vor der schweize- 
rischen Polizei verbarg, der »Erpressungsbrief« an Lubawin ab- 
ging. Es ist eigentlich schwer, den Brief überhaupt sehr ernst zu 
nehmen. Er erinnert mehr an gewöhnliche Studentenstücke aus 
alter Zeit, wie an wirklichen Revolutionsterrorismus. Gegen Ba- 
kunin konnte er selbst für diejenigen, die Lubawins Brief nicht 
kannten, um so weniger als Beweisstück gelten, als im Haag die 


7) Ueber die Mühe, die sich Bakunin mit der Uebersetzungsarbeit gab, 
berichten seine Briefe an N. Joukowski. Es ist vielleicht nichts für das Ver- 
hältnis zwischen Marx und Bakunin charakteristischer, als die Tatsache, daß 
zur gleichen Zeit, wo Marx die »konfidentielle Mitteilung« gegen Bakunin aus- 
sandte, dieser in Locarno an der Tebersetzung des Marxschen »Kapitals«schwitzte. 


Karl Marx und Michael Bakunin. 29 


Freunde Bakunins (Guillaume, Jukowsky usw.), sobald sie von 
der Vorlegung des »Erpressungsbriefs« hörten, auch sofort be- 
kannt gaben, daß der Brief ohne Wissen Bakunins abgesandt und 
von diesem auf das Entschiedenste mißbilligt und desavouiert 
worden sei. Man konnte, soweit Bakunin in Betracht kam, auf 
Grund seiner höchstens eine Anklage erheben, aber keinenfalls 
einen Spruch fällen. 

Wenn es doch geschah, wenn es im Kommissionsbericht 
der Haager Mehrheit heißt, daß »Bakunin selbst oder seine Agen- 
ten, um sich Verpflichtungen zu entziehen, zu Einschüchterun- 
gen ihre Zuflucht genommen haben«, so ist diese Judikatur eben 
nur aus der Hitze des Kampfes und dem Umstand zu erklären, 
daß in den Augen der Kämpfenden damals die höchsten Interessen 
auf dem Spiele standen. Unter dem rein menschlichen Gesichts- 
punkt erscheint in diesem Kampf Bakunin in wesentlich gün- 
stigerem Lichte, als sein Widersacher. Der Kampf selbst aber 
war unvermeidlich. Wie ich schon an andrer Stelle bemerkt habe, 
ist vielleicht der schlagendste Beweis dafür der Brief Bakunins 
an Alexander Herzen vom 28. Oktober 1869, wo Bakunin erklärt, 
aus taktischen Gründen dem Konflikt mit Marx aus dem Wege 
zu gehen, um zu gegebener Zeit den Kampf gegen Marxs »Staats- 
kommunismus« mit um so größerer Wucht und Aussicht auf Er- 
folg führen zu können. Aus diesem Brief geht hervor, daß wenn 
damals Bakunin als Mensch Unrecht geschehen ist, ihm als Poli- 
tiker kein Unrecht zugefügt wurde. Selbst wer anerkennt, dass 
Marx Bakunin gegenüber Interessen der Arbeiterbewegung wahr- 
zunehmen hatte, die kein sentimentales Nachgeben vertrugen, 
wird es bedauern, daß der Kampf von ihm nicht mit andern 
Mitteln und in andern Formen geführt wurde. Aber er wird dar- 
über nicht vergessen, daB ungeachtet aller Verstöße Marx doch 
auch unter ethischen Gesichtspunkten die höhere Sache vertrat: 
das Recht einer auf wissenschaftliches Forschen gegründeten 

gegenüber einer dilettantenhaft betriebenen Politik. 


30 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 


Von 
ERNST TROELTSCH. 


III. Hauptteil: Der Protestantismus*). 


2. Das Luthertum. 

Auf dem Grunde der späteren, entschlossen landeskirchlichen 
Ideen Luthers erhob sich das gesamte Sozialwesen des Luthertums 
d. h. derjenigen kirchlichen und kulturellen Bildungen, die konse- 
quent und ohne wesentliche Neuerung aus den lutherischen Ideen 
entwickelt worden sind. Dieses Luthertum ist über seine Stamm- 
lande hinaus freilich nur in die deutschen Territorialstaaten, die 
skandinavischen und baltischen Länder vorgedrungen und hat 
auch an der deutschen Westgrenze starke Verluste an den Cal- 
vinismus erlitten. In Frankreich, England, den Niederlanden und 
Schottland erlag es überall andersartigen, den westlichen Ver- 
hältnissen mehr entsprechenden Bildungen. Im Süden und Osten 
ist es durch die katholische Gegenreformation zurückgedrängt 
worden, die den Thomismus und die Renaissance zu einer neuen 
Verbindung sammenschmolz und dadurch dem Luthertum sozial und 
kulturell in vieler Hinsicht auf einige Zeit wieder überlegen wurde. 

Sein Fundament ist überall der Gedanke einer kirchlichen, 
von religiösen Ideen zwangsmäßig beherrschten Kultur, so sehr 
auch in ihm theoretisch weltliche und geistliche Gewalt von ein- 
ander unabhängig gemacht sind und die katholische rechtliche 
und mit direkten kirchlichen Mitteln zwingende Oberherrschaft 
einer internationalen, hierarchischen Kirche beseitigt ist. So bleibt 
das Zentrum seiner Soziallehren doch überall der Begriff der 
Staatskirche, und alle außerreligiösen Sozialbildungen erscheinen 
in dem Lichte, wie es sich aus ihrer Eingliederung unter den Ge- 
danken einer von der Kirche mit religiösen Endzwecken durchwirkten 


*, Vergl. Band XXIX, p. 381 ff. 


Ernst Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 3I 


einzelstaatlichen Gesellschaft ergibt. Das gehört beim Luthertum 
nicht bloß zum religiös-ethischen Ideal, es gehört zur Möglichkeit 
seiner Existenz, die ohne Halt ist, wenn nicht ein christlicher Staat 
oder eine christliche Gesellschaft dieser zarten organlosen Pflanze 
das Spalier darbietet, an dem sie emporwachsen und die Früchte 
ihrer reinen Innerlichkeit reifen lassen kann. 

Der Kern des Ganzen ist daher der spezifisch lutherische 
Begriff der Kirche, und für diesen ist wiederum die prin- 
zipielle religiöse und dogmatische Anschauung der Kirche von 
sich selbst grundlegend ?°!), 

Hier ist nun das Entscheidende erstlich die von Luther vor- 
senommene und von den lutherischen Theologen im wesent- 
lichen während der klassischen Zeit des korrekten Luthertums 
immer festgehaltene ungeheure Spiritualisierung der Kirche. Der 
zweite entscheidende Grundzug ist dann aber, daß diese völlig 
spiritualisierte Kirche, die kein menschliches Zwangsorgan für 
die Feststellung der reinen Lehre mehr besitzen und die auch ihre 
Kirchenzucht durch kein äußerliches, rechtlich formulierbares Ge- 
waltmittel durchsetzen kann und will, trotzdem ganz und gar auf 
den Gedanken einer einhelligen und unwandelbaren dogmatischen 
Lehre erbaut ist, die nur in ihrer Reinheit und Geschlossenheit die 
Erlösung von Sünde und Verdammnis zu bewirken imstande ist; 
dazu kommt, daß sie trotz ihrer Spiritualität und ihres Verzichtes 
auf ein ihr als solcher zustehendes Rechts- uud Zwangsmittel doch 

231) S, hierzu Möller - Kawerau, Lehrbuch der Kirchengeschichte III’, 1907, 
Kiecker, Die rechtliche Stellung, und vor allem Sohm, Kirchenrecht I. Die 
L’arstellung von Sohm ist nicht nur überaus geistvoll, sondern hat auch einen sehr 
unbefangenen, durch moderne kirchenrechtliche Konstruktionen nicht getrübten 
Blick für das Geschichtlich-Tatsächliche. Hier ist die lutherische Lehre in ihrem 
innerlichsten und eigentlichsten Ziele verstanden. Die Paradoxie der Sohmschen 
Darstellung entsteht nur dadurch, daß sie den überidealistischen Wunder- und 
Glaubensbegriff des Luthertums von der Kirche, den dieses selbst durch ein sehr 
realistisches weltliches Kirchenrecht ergänzt hat, wie etwas auch ohne diese Er- 
yinzung existieren Könnendes und Sollendes behandelt; und das historisch An- 
fechtbare ist die Gleichsetzung jenes idealistischen lutherischen Kirchenbegriffes 
mit dem urchristlichen, der noch überhaupt keine rechtliche Tradition hatte und 
nicht mit rechtslosen, aber rechtlich völlig unpräzisierten Darstellungen arbeitet 
und vor allem das Amt unter den enthusiastischen Begriff des Charisma stellt. 
Darüber sogleich mehr; außerdem vgl. oben XXIX S. 26. Der Punkt, an dem 
ih von Sohms Darstellung des Faktischen abweichen zu müssen glaube, kommt 
später zur Besprechung, vgl. Anm. 236. 


32 Ernst Troeltsch, 


zugleich das äußere Leben des von ihr beherrschten politischen 
Gebietes unbedingt sich unterwerfen muß. Das sind Gegensätze, 
die an und für sich zu jedem bisherigen christlichen Kirchenbe- 
griff enthalten sind, deren Spannung aber nirgends so weit ge- 
trieben ist als im Luthertum und deren Feindseligkeit auch seine 
ganze Entwickelung gelähmt hat. 


So versteht sich die idealistische Seite dieses 
Kirchenbegriffes, von der her er etwas völlig Neues in der 
Geschichte des christlichen Kirchenbegriffes ist. Die Schrift als 
Trägerin der reinen Lehre von der sündenvergebenden und er- 
neuernden Gnade bewirkt alles rein durch sich selbst, durch 
ihre dem Glauben gewisse innere Wunderkraft. Sie beweist durch 
das Zeugnis der inneren Erfahrung ihre eigene göttliche Inspiriert- 
heit, die sich in steigendem Maße auf den gesamten Schrift- 
inhalt bis auf Interpunktion und Textform erstreckt. Sie ist 
dadurch die absolute und alleinige, die die Kirche selbst leitende 
Norm, die Autorität, in der Christus selbst wirksam ist und neben 
der es keiner menschlichen Tradition, keines unfehlbaren Lehr- 
amtes, keines Priestertums und keiner Hierarchie bedarf. Sie legt 
sich selber aus, indem sie aus den klaren Stellen die dunklen 
normiert und durch die Kraft des ihr einwohnenden heiligen 
Geistes ein völlig einhelliges, objektives Bekenntnis bewirkt; diese 
von der Schrift selber hervorgebrachten Normen ihrer eigenen Aus- 
legung sind niedergelegt in den Symbolen. Die Schrift oder 
der in und durch die Schrift wirksame Christus vollzieht das 
Werk der Predigt und der Sakramente, wobei der ordnungsmäßig 
berufene Geistliche nur ihr Organ ist und vermöge der reinen 
Lehre Christus selbst in ihm redet, predigt und urteilt. Die 
Schrift, oder Christus durch sie, flößt den Glauben, die Liebe und 
den Gehorsam ein, vermöge dessen alle sich der Schriftwahrheit 
unterwerfen, den durch Charisma und Berufsbildung zur Verkündi- 
gung geeigneten Prediger willig anhören und die geistlichen 
Strafen gerne leiden. So regiert Christus durch die Schrift die 
Kirche, ist er selbst der Inbegriff der obersten Lösegewalt, der 
Bewirker der sakramentalen Vorgänge, der Träger der Jurisdik- 
tionsgewalt, die formende, leitende, urteilende Macht in der Ge- 
meinde, die alles durch rein spirituelle Wirkung leistet, was 
Papsttum, Priestertum, Hierarchie, römisches Recht und römische 
Zwangsgewalt durch äußerliche menschliche Mittel geleistet 
haben. Das Regiment, die oberste Lehrinstanz und die richter- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 33 


liche Hoheit sind nicht bei der Gemeinde, die vielmehr nur 
das Produkt der Schrift und reinen Lehre ist; sie sind nicht 
bei den Geistlichen, die nur die geordneten Durchgangsstellen 
für die Selbstauswirkung der Schrift sind; sie sind nicht beim 
Landesherrn, der nur ein zum Dienst am Heiligtum verbundener 
Diener ist und der Selbstauswirkung des Wortes nur seine Dienste 
zur Verfügung stellt. Es ist vielmehr lediglich die auf das Wunder 
der Schrift erbaute Schriftkirche selbst, deren Wunderkräften man 
nur den Lauf lassen muß, um von ihr und Christus selbst schließ- 
lich alles hervorbringen zu lassen. Wenn katholisch der Papst 
die fortdauernde Inkarnation Christi, die lebendige Lehr- und 
Jurisdiktionsgewalt ist, so ist das für das Luthertum die Schrift, 
durch die wie in einem lebendigen, aktionsfähigen Wesen Christus 
alles unmittelbar selber wirkt ??2). 

Dieser extreme Spiritualismus und alles auf die Kraft der Schrift 
stellende Wunderglaube war praktisch natürlich nicht durchzuführen. 
In Wahrheit bedurfte diese einhellige, alles überwindende und 
ordnende Wirkung der Schrift sehr stark der menschlichen Nach- 
hilfe. Die einhellige Schriftdeutung ergab sich nicht von selbst, 
sondern mußte zwangsweise durchgeführt werden. Die geord- 
nete Aufstellung der Prediger vollzog sich nicht von selbst, 
weder durch eine Selbstdurchsetzung der charismatischen Bega- 
bung, noch durch freiwillige Liebe und Unterwerfung unter das 
charismatische Amt; es mußte eine bestimmte Rechtsordnung für 

23?) Hierüber vor allem Sohm: der Ausgangspunkt von der produktiven 
\Wunderkraft des Wortes und nicht von der Gemeinde, S. 511—513; der auf freier 
Liebe und Unterwerfung beruhende seelsorgerliche Charakter der Jurisdiktion 
S. 522, 529; der charismatische Charakter des auf die freie Liebe und »Gestat- 
tunge der Gemeinde rechnenden, nur übrigens ordnungsmäßig einzusetzenden Amtes 
S, 5300—505, 518; das Urteilen über die Lehre Sache der Pastoren aber nur als 
der berufsmäßigen Organe für die Selbstinterpretation der Schrift oder als Mund 
Christi S. 521, 492 f.; die Liebesordnung in der Gemeinde im Gegensatz zur Rechts- 
ordnung S. 494—496. Das Entscheidende für das Luthertum ist der Glaube an 
die wunderbare, automatisch kirchenbildende Kraft des Wortes Gottes, s. die Stelle 
bei Sohm S. 492. Aehnliche Stellen S. 616; auch in der späteren Orthodoxie ist 
es der Grundgedanke, s. Schmidt, Die Dogmatik der ev.-luth, Kirche® 1876 S. 432. 
Dieser supranaturnale und objektivistische Spiritualismus verbunden mit der Idec, 
daß der auf weltliche Wohlfahrtszwecke gerichtete rechtliche Staat an diese Sphäre 
zicht heranreicht, wohl aber ihr dienen darf, ist die Quelle der charakteristischen 
Acußerungen Luthers über das Verhältnis von Geistlichem und Weltlichem, auch 
der am meisten modern klingenden, 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 3 


34 Ernst Troeltsch, 


die Berufung von Geistlichen und für die Anerkennung ihrer 
Autorität geschaffen werden. Die Jurisdiktion des Bannes setzte 
sich nicht durch freiwillige Unterwerfung durch, sondern nur 
unter Mithilfe staatlicher Einwirkung und unter Anheftung auch 
bürgerlicher Strafen an geistliche Vergehen. Außerdem bedurfte 
es der ganzen finanziellen und technischen Ordnung des kirch- 
lichen Betriebes, wofür mit dem rein spiritualen Regiment der 
Schrift gleichfalls nicht gesorgt war, von der Verflechtung der 
Kirche mit der Bekundung des Personenstandes und dem Eherecht 
gar nicht zu reden. Für die Erledigung all dieser Dinge besaß 
die rein spirituale Kirche der alles bewirkenden Schrift kein Or- 
gan und vor allem keine innerlich notwendige, göttlich autorisierte 
Regelung. So mußte sie diese Dinge als rein äußerlich und 
technisch, als rein menschliche Zweckmäßigkeiten andern Instan- 
zen übergeben, die vom göttlichen Geiste geleitet auf menschlich 
beliebige Weise das Zweckmäßige hervorbringen würden. So 
blieb nur der Landesherr und die politische Ge- 
walt, die so wie so von amtswegen mit technisch- rechtlichen 
Dingen beschäftigt ist und die als wichtigstes Kirchenmitglied, als 
membrum praecipuum, der Kirche diesen Liebesdienst zu leisten 
verpflichtet ist. Dafür fanden sich dann auch noch naturrecht- 
liche Begründungen. Die Obrigkeit schützt das mit dem Dekalog 
identische natürliche Recht und hat als christliche Obrigkeit 
dieses natürliche Recht in seinem Vollsinn zu behaupten, wie es 
auch die erste, den wahren Kultus und reine Gottesfurcht for- 
dernde Tafel einschließt. So ist sie als custos utriusque tabulae auch 
naturrechtlich zur Unterstützung des Kultus, der reinen Lehre und 
der kirchlichen Jurisdiktion verbunden ???). Derart kommt es — zu- 
nächst noch möglichst in Luthers Sinn — zu einer Ergänzung der 
rein geistlichen Kirchenordnung durch eine rein weltliche Macht- 
und Rechtsordnung, welche mit den weltlichen Zwangsmitteln des 
brachium saeculare das ausübt, was die Kirche als rein spirituale 
Liebes- und Freiheitsordnung nicht gewaltsam erzwingen kann 
und will. Ein rechtliches Zwangskirchentum ist aufgerichtet. 
Allein das Zwangselement wird nicht von der Kirche ausgeübt, 
sondern seinem niedrigeren Wesen entsprechend vom Staate. 
Daß das unter der Firma weltlicher Zwangsordnung und unter 
dem Titel bürgerlicher Vergehen geschieht, rettet formell die 








233) Ueber die Theorie vom membrum praecipuum vorzüglich klar Sohm 558 
bis 573, über die custodia utriusque tabulae Sohm 549—558. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 35 


seistliche I.iebesnatur der Kirchenordnung, sichert ihr aber ma- 
teriell die gleiche Wirkung, als ob sie das unmittelbar selbst 
bewirkte; denn es wird hierbei größtenteils von der weltlichen 
Gewalt auf Anzeige der geistlichen Seelsorgestellen hin vorge- 
gangen?#). Das Verfahren ist nur sehr umständlich. So war es 
dann zwar eine Preisgebung der ächt lutherischen Theorie, aber 
eine einfachere Sicherstellung der Wirkung, wenn schließlich in 
den Konsistorien kirchliche, vom Landesherrn bestellte Regierungs- 
organe geschaffen wurden, die im Zusammenwirken von Geist- 
lichen und Juristen gleich direkt zwangsmäßig in die Kirche 
hineinregieren und unmittelbar Geld- und Gefängnis- und Leibes- 
strafen verhängen und exequieren konnten, die also in der Kirche 
und für die Kirche ein die reine Lehre und christliche Sitte auf- 
rechterhaltendes Straf- und Zwangsregiment führten ?*°). 


3%) Vgl. Sohm 622 u. 627: »und wäre not, daß weltliche Obrigkeit nach Ge- 
legenheit der Sachen die Verächter des (zunächst rein geistlichen, von Pfarrer und 
Gemeinde bewirkten) Bannes in ihre Straf auch nähme«, in dem von Luther unter- 
schriebenen Wittenberger Gutachten von 1545 über die zukünftige Art der Kirchen- 
regicrung. Sie wird von Sohm mit Recht als spezifisch lutherische Ansicht be- 
zeichnet entgegen der Melanchthons und der meisten übrigen, die der Kirchen- 
regierung die unmittelbare Macht geben wollen, »nach der heiligen Schrift 
und auch den gemeinen in unseren Landen gebräuchlichen und üblichen Rechten 
zu sprechen, ... arctiora mandata mit Bedrohung ernstlicher Poen als Geldstrafen, 
(Gefängnis u. dgl. zu dezernieren«, und die weltlichen Behörden verpflichten wollen, 
die rechtskräftig gewordenen Urteile der Kirchenbehörde »straks ohne Verlänge- 
rung und Verzug zu exequieren« S. 628. 

235, Zum Ganzen die lichtvolle Darstellung bei Sohm, 542—633. Hier auch 
die richtige Erklärung für diese Entwickelung aus dem Verzicht auf den supra- 
naturalen Idealismus, in Sohms persönlicher Anschauung eine Wirkung des Klein- 
zlaubens, wofür er insbesondere Melanchthon verantwortlich macht, vgl. S. 612. — 
Luther hat, wie Sohm zeigt, gegen diese Entwickelung stets protestiert; aber die 
von Sohm angeführten Stellen zeigen doch mehr einen Protest theologisch-biblisch 
begründeter Entscheidungen gegen juristisch - kanonistisch begründete als den 
Kampf der Freiwilligkeits- und Liebesordnung gegen die Rechts- und Zwangsord- 
nung; denn L. ist bereit, die Sünder in Lehre und Leben dem weltlichen Gericht 
anzuzeigen zu weiterer weltlicher Bestrafung. Damit ist doch nur mehr formell 
die beiderseitige Ordnung unterschieden, materiell kommt es auf ein Zwangs- und 
Rechtsverfahren auch in christlichen Lehr- und Zuchtsachen hinaus. Man bedurfte 
cben des letzteren, und die formellen Scheidungen Luthers waren praktisch bedeu- 
tungslos. Es ging eben nicht anders, S. 619: »Das Begehren nach Rechtsordnung 
war auch hier stärker als der Glaube an Christi Regiment und die Macht des 
Wortes. Man wollte das Kirchenrecht als Hilfe für das Wort. Gut, es kam, aber 


ge 


36 Ernst Troeltsch, 


Das, was so für Theorie und Glaube nur ein nebensächliches 
menschliches Beiwerk an dem auf supranaturale Kräfte wesent- 
lich erbauten kirchlichen Gebilde war, das wurde praktisch be- 
begreiflicherweise die Hauptsache. Die Landesherrn schufen 
die Einigung der Theologie zu einem einhelligen Dogma und 
gaben den symbolischen Büchern die Zwangsgeltung. Sie schu- 
fen kirchlich-staatliche Behörden, welche Verwaltung und kirch- 
liches Gericht in ihre Hand nahmen unter Beteiligung der Theo- 
logien. Sie übernahmen die christliche Glaubens- und Sittenord- 
nung auf das weltliche Recht und gaben den geistlichen Strafen 
und Maßnahmen bürgerliche Rechtsfolgen. In der Theorie re- 
gierte Christus und die Schrift in der Gemeinde, praktisch re- 
gierten die Landesherrn und die Theologen. Diese ganze Rechts- 
ordnung war zunächst freilich etwas Menschliches, Veränderliches 
und Zufälliges.. Aber bei ihrer entscheidenden Bedeutung für die 
Kirche gewann doch auch sie indirckt wenigstens einen dogmati- 
schen und göttlichen Charakter. Indem nämlich die Wortverkündung 
ein geordnetes Amt forderte und dieses Amt von Gott in Christus 
selbst eingesetzt war, war dogmatisch die Notwendigkeit eines ge- 
ordneten Amtes gegeben. Wenn auch der charismatisch Begabte 
zu diesem Amte jedesmal an sich bestimmt ist, so hängt doch 
seine Einsetzung in das Amt an der Gottesordnung, daß ein 
Amt überhaupt sei und daß es auf geordnete Weise übertragen 
werden müsse. So bleibt also ein jus divinum auch im Pro- 
testantismus, freilich nur ein kümmerlicher Stumpf: die Notwen- 
digkeit, daß überhaupt ein Amt sei und daß der Träger auf ge- 
ordnete Weise berufen werde. Daraus folgt notwendig ein 
Kirchenrecht jure divino, soweit es sich um das Dasein des Amtes 
überhaupt und um seine geordnete Besetzung handelt. Wie das 
gemacht wird, ist freie Sache rein menschlicher Zweckmäßig- 
keit. Es ist de jure divino, daß cin wenigstens diesen Punkt 
regelndes Kirchenrecht überhaupt sei. Das daraus entsprin- 
gende materielle Recht selbst ist rein menschlich. Nur das 
»Daß«, nicht das »Wie?* ist göttlich. Ueberdies erstreckt sich 
auch so die Göttlichkeit des Kirchenrechts nur auf die Einset- 
zung des Schriftamtes, nicht aber auf die weiteren technischen 
Aufgaben des Kirchenrechtes. Immerhin aber genügt diese in- 


es kam, um den Landesherrn zum Herrn auch der Kirche einzusetzen<e. — Ueber 
die Art wie es kam, s. K. Müller, Anfänge der Konsistorialverfassung, Hist. Z. 


302, S. I—30. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 37 


direkte Göttlichkeit des Grundelementes des Kirchenrechtes, des 
geistlichen Amtes, um dem übrigens ganz weltlichen Träger des 
Rechts der Amtsbestellung, der Obrigkeit, eine göttliche Mis- 
son und Autorität zu erteilen, die nicht verfehlen konnte, dann 
auch in den übrigen Beziehungen dem vom Staat ausgeübten 
Kirchenrecht den Schimmer einer gewissen Göttlichkeit mitzu- 
teilen und ihm damit die unentbehrliche innere Festigkeit zu 
geben. Aus dem übriggelassenen Stumpf eines supranaturalen 
Kirchenrechtes schlugen so wieder die Zweige eines wenigstens 
mittelbar göttlichen Rechtes aus, das die Leitung der Kirche oder 
vielmehr die amtliche Vertretung der reinen Schriftwahrheit den 
Geistlichen und den Landesherrn gibt. Was der Katholizismus 
durch ein unmittelbar göttliches Recht vollbringt, das vollzieht 
das jedes hierarchisch-priesterlichen Organs beraubte und rein 
spiritualisierte Luthertum durch die Obrigkeit und das weltliche 
Recht, dem aber eben darum auch eine gewisse Halbgöttlichkeit 
zuwächst. Die Scheidung des weltlichen und geistlichen Ele- 
mentes ist nicht eine Trennung, sondern nur eine neue Nuancie- 
rung ihres Verhältnisses : jetzt dient der Staat der rein geist- 
lichen Kirche in freier Liebesgesinnung und beherrscht durch 
diesen Dienst die jedes selbständigen rechtlichen Organs ent- 
behrende Kirche. Die Rivalität beider Gewalten ist theoretisch 
ausgeschlossen durch die Voraussetzung der in beiden sich durch- 
setzenden und beide im Glauben einigenden Schriftwahrheit und 
praktisch durch die Schwäche der ganz vom Staat abhängigen 
Kirche sowie durch die Aufnahme der religiösen Aufgaben in 
den eigenen Lebenszweck des Staates ?36). Daß diese neue Rege- 


236) Damit habe ich in der hier allein möglichen Kürze Stellung genommen zu 
der berühmten These Sohms. Sie enthält die wichtige soziologische Einsicht, daß 
jedes Kirchenrecht, das Recht der Kirche ist, als zum Schutz supranaturaler Größen 
bestimmt selber in diese Supranaturalität hineingezogen wird und dadurch Eigen- 
schaften erhält, die es für den präzisen und eigentlichen Juristen ganz inkommen- 
surabel machen. Es liegt überdies der Widerspruch in diesem Recht, daß es das 
schließlich ganz individuell persönliche religiöse Leben durch formalistische und 
rein objektive Maßstäbe bindet und hindert. Allein das ist ein Widerspruch, der 
nicht in dem Dasein eines Rechtes in der Kirche, sondern im Begriff der Kirche 
als einer objektive Offenbarungsschätze durch fest erzwingbare Regeln schützenden 
Anstalt liegt. Der Idealbegriff der Kirche als einer lediglich durch das Wort sich 
selbst frei bildenden und regierenden Anstalt ist eine Utopie des Glaubens. Hi- 
storisch ist nun die Frage, ob wirklich Luther rein und ausschließlich dieser Utopie 
des Glaubens gehuldigt habe und die Einführung eines göttlichen Rechtes in der 


38 Ernst Troeltsch, 


lung des Verhältnisses von Staat und Kirche nach der zweiten 
Seite hin ihre Vorbilder an dem spätmittelalterlichen Landes- 
kirchentum hat, sei als bekannte Tatsache nur nebenbei erwähnt. 
Aber auch dann ist hervorzuheben, daß das lutherische Kirchen- 
tum damit nicht lediglich einer ihm wesensfremden Ueberlieferung 
erliegt, sondern daß ihm auch von sich aus bei der Spiritualität 
seines Kirchenbegriffes und bei seiner Ablehnung eines göttlichen 
Gemeindekirchenrechtes, wie es später der Calvinismus durch- 
bildete, gar nichts anderes übrig geblieben wäre. 

Dieser komplizierte staatskirchliche Lebenskreis ist nun aber 
trotz aller künstlichen Konstruktion ein soziales Ganzes. Für unseren 
Zusammenhang ist das Entscheidende die mit diesem Sachverhalt 
gegebene Deckung von Kirchengebiet und Staatsgebiet, die Ver- 
filzung von Kirchengewalt und Staatsgewalt, der Zusam m en- 
falldes Kirchlichen und Politischenin dem Be- 
griffeiner christlichen Gesellschaft. Gewiß gehört inner- 
halb dieser Gesellschaft zur eigentlichen Kirche, d. h. zur Gemein- 








Tat erst auf Rechnung Melanchthons, der Politiker und der Konsistorien komme 
oder mit anderen Worten, ob Luther, der so viele mittelalterlich-katholische Mo- 
mente des Kirchenbegriffes, besonders den der alleinseligmachenden objektiven 
Lehre und der einheitlichen christlichen Gesellschaft, beibehalten hat, an diesem 
Punkte wirklich zur vollen Ausscheidung jedes göttlichen Rechtes aus der Kirche, 
jeder göttlich begründeten Sicherungsmaßregel für reine Lehre und Sittenordnung 
vorgeschritten sei. Die Antwort hängt an der Interpretation von L.s Lehre über 
das geistliche Amt. Sohm interpretiert den lutherischen Amtsbegriff ganz (S. 473) 
einfach aus dem urchristlichen charismatischen Gedanken und überschätzt die 
eigenen Ausführungen Luthers über den charismatischen Charakter des Amtes, 
S. 474: »Der Kern der Lehre Luthers ...., daß der Träger des Lehramtes ‚nur von 
wegen der Gemeinde“, nur im Auftrage der „Kirche‘‘ seines Amtes walte. Sein 
Amt kanner, geistlich angesehen, nur von Gott haben kraft der Gabe, welche 
ihm Gott gegeben hat, aber die Ausübung des Amtes ist ihm nicht kraft 
Rechtsbefugnis, sondern lediglich kraft Gestattung seitens der Versammlung mög- 
liche. Nun hat aber Luther neben dieser supranatural-charismatischen Auffassung 
des Amtes auch unzweifelhaft die supranatural-rechtliche, daß das Amt der reinen 
Predigt als die Schriftwahrheit repräsentierend und den amtlichen Mund der Ge- 
meinde bildend von Gott gestiftet und an die Voraussetzung einer ordnungsmäßigen, 
jede Rottiererei ausschließenden Berufung gebunden sei. Das letztere wird von der 
herrschenden Auffassung mit Recht als Kern eines geistlichen Rechts betrachtet, 
indem Dasein und ordentliche Berufung de jure dafür gefordert und die Ausübung 
des Schriftverständnisses der Gemeinde an diesen offiziellen Interpreten des Wortes 
gebunden ist; nur die Art der Berufung ist menschlicher Sitte frei gelassen. Auf 


dieser letzteren Auffassung beruht die obige Darstellung. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 39 


schaft der durch das Wort wahrhaft Wiedergeborenen, nur der reli- 
g1ös lebendige Teil der Bevölkerung. Das ist die Ecclesia stricte dicta, 
von der die Dogmatiker reden. Aber davon ist nur unterschieden, 
jedoch nicht getrennt, die Ecclesia late dicta, d. h. die Summe der 
der Gebietskirche angehörenden und durch das Zwangschristentum 
des Staates in der Taufe der Kirche Zugeeigneten, die wenigstens 
äußerlich zum Hören des reinen Wortes, zur Einhaltung der christ- 
lichen Lebensordnung und zur Respektierung des christlichen Dog- 
mas angehalten werden müssen 2°). Noch klarer kommt dieser 


237) Ucber diese externa disciplina, die die Obrigkeit als custos utriusque ta- 
bulae staatlich und als membrum praecipuum ecclesiae kirchlich verpflichtet aus- 
übt, s. die Worte Melanchthons bei Sohm: »Magistratus est custos primae et se- 
cundae tubulae legis, quod ad externam disciplinam attinet, hoc est prohibere externa 
scelera et punire sontes debet et proponere bona exempla... Etsi enim magi- 
stratus non mutat corda nec habet ministerium spiritus, tamen habet suum officium 
externac disciplinae conservandae etiam in iis, quae ad primam tabulam pertinent 
(4. h. in Fragen des Kultus und der Rechtgläubigkeit)... Cum quaeras, quae sint 
ofħcia magistratuum, tibi pingito magistratum cui de collo pendeant tabulae duae 
legis Moysi. Horum custos esse debet politicus gubernator, quoad externam dis- 
ciplinam attinet. Nam hacc sunt summae leges, ex quibus ceterae honestae leges 
omnes tamquam ex fontibus derivantur«e, Ueber die Art, wie diese externa disci- 
plina zur Bewahrung christlicher äußerer Ordnung von den weltlichen Beamten ge- 
handhabt werden solle, s. die Visitationsinstruktion von 1527, Sohm 607: »Die 
Amtleute, Schöffen, städtischen Räthe, adligen Gerichtspatrone sollen auch die 
Sachen strafen, „die unter Christen nit zu gedulden... als da sind: leichtfertig 
schwören und den Namen Gottes unnützlich annehmen, item Völlerei, Sauferei, 
Spiel, Müßiggang, item so in Wein- oder Bier- oder Trinkhäusern von den 
Sachen, den Glauben berührend, schimpflich oder sonst leichtfertig gehandelt 
cder gezankt wird (also ein System der Denunziation, das nach Wapplers Akten- 
berichten in der Tat auch vielen Täufern sehr gefährlich geworden ist), Ehe- 
brecherei, Hurerei, Ungehorsam der Kinder gegen die Eltern und sonderlich, so 
sich dieselbigen unterstünden, ihre Eltern mit Worten oder Handanlegung zu 
beschweren, item da sich die Kinder hinter der Eltern Wissen oder Willen ver- 
isben“‘. Ebenso ist zu strafen Unterlassen des Kirchgangs, Störung des Gottes- 
dienstes und selbstverständlich die Irrlehre. Als Strafen sind Gefängnisstrafen den 
„eirennützigen‘ Geldstrafen vorzuziehen. Später üben die gleiche disciplina die 
Kunsistorien direkt im eigenen Namen S. 615 mit Geldstrafen, Gefängnis- und 
Leibesstrafen, auch mit dem großen Bann, d. h. der Folge des bürgerlichen Boy- 
kotts, >suspensio ab officio, Absonderung vom Ratstuhl, Verbieten seines Iland- 
werks, seiner Nahrung«. Sogar an ein eigenes konsistoriales Gefängnis ist ge- 
dacht. Diese Dinge zeigen erst, wie alles beherrscht ist von dem Gedanken der 
einheitlichen christlichen Gesellschaft. Auch Luther will all diese Dinge, nur nicht 


40 Ernst Troeltsch, 


Zusammenfall der Kirche und der christlichen Gesellschaft zum 
Ausdruck in der lutherischen Ständelehre, die die mittelalterliche 
Gliederung der Bevölkerung in sacerdotes, domini saeculares 
und vulgares fortsetzt als Teilung in einen Status ecclesiasticus, 
politicus und oeconomicus und diese drei Stände ausdrücklich als 
Stände der Kirche oder als Hierarchien bezeichnet ?38). Diese auch 
für die einfachen deutschen Verhältnisse viel zu grobe Gliederung 
ist doch von großer praktischer Bedeutung. Denn sie bedeutet 
wie in der mittelalterlichen Kultur die Unterscheidung einer Kirche 
im eigentlichen und einer solchen im uneigentlichen Sinne: im 
ersten bedeutet sie die nur in den Geistlichen und den kirchlich- 
staatlichen Behörden greifbare Predigtanstalt des reinen Wortes, 
im zweiten die christliche Gesellschaft im Gesamtumfang des 
staatlich-kirchlichen Gebietes und in der Gesamtheit ihrer Betä- 
tigungen und sozialen Bildungen. Das ist nichts anderes, als die alte 
Idee des Corpus Christianum, innerhalb dessen es überhaupt eine 
Scheidung von Staat und Kirche, von Geistlichem und Weltlichem 





als Verfügung der geistlichen, sondern als solche der weltlichen Gewalt unter der 
Fiktion, daß alle diese Vergehen auch eine bürgerliche Seite haben, die der Staat 
als Störung seiner Ordnung bestrafen soll! Demgegenüber nimmt der Calvinis- 
mus alle diese Dinge in die Hand des kirchlichen Zuchtgerichtes selbst und 
führt so von der Gemeinde her mit geistlichen Mitteln eine Sozialordnung durch, 
die das Luthertum der Obrigkeit anvertraute und die in den gemischten Konsi- 
storien ganz unter die Gesichtspunkte staatlicher Interessen geriet, eben deshalb 
eine religiös-ethische Wirkung überhaupt nicht entfaltete. 

238) Gerhard bei Schmidt, Dogmatik S. 452: »Status sive ordines in eccle- 
siaa Deo instituti numerantur tres, videlicet ecclesiasticus, politicus et oeco- 
nomicus, quos etiam hierarchias appellare consueverunt. Oeconomicus ordo in- 
servit generis humani multiplicationi, politicus ejusdem defensioni, ecclesiasticus 
ad salutem aeternam promotioni. Oec. ordo oppositus est a Deo vagis libidini- 
bus, polit. tyrannidi et latrociniis; eccles. haeresibus ac doctrinae corruptelise. Die 
Teilung ist uralt, siehe XXVIII 624; auch Böhmer, Luther S. 220; bei einem Bischof 
Gerhard von Cambrai 1036 (Luthardt Comp. S. 267) und dann wieder bei Stephan 
von Prag und Nikolaus von Clemanges, Köhler, Staatslehre der Vorreformatoren 
(Jahrbb. f. deutsche Theologie XX 95). Auch bei Wimpfeling 1501 s. Roscher, 
Nationalökonomik, S. 37. Im letzten Grunde ist das übrigens wohl die platonische 
Einteilung der Stände seiner Politeia. Das Schema geht durch die ganze Ethik 
und Dogmatik des Luthertums hindurch und ist von der Ethik des modernen kon- 
fessionellen Luthertums wieder aufgenommen, wobei man doch dem Pietismus eine 
Erweiterung über das enge Berufswesen hinaus in die »allgemeine christliche 
Humanität, z. B. innerer und äußerer Missione zu verdanken bekennt; s. Luthardt, 
Compendium der Ethik S. 267—269. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 4I 
m modernen Sinne noch nicht gibt. Obrigkeit und Kirchengewalt 
sind zwei verschiedene Seiten der einen ungeschiedenen christ- 
lichen Gesellschaft, weshalb die Obrigkeit und der Staat direkt 
christliche Lebenszwecke haben und die Kirche die ganze Gesell- 
schaft umfaßt. Aufgehoben ist nur die römische Uebereinander- 
schichtung eines in bescheidenem Umfang selbständigen Staates 
und eines zum gewaltsamen Eingriff in allen Interessen berechtigten 
Weltreiches der Kirche. An Stelle dessen ist eine freiwillige 
Konkordanz der christlichen Obrigkeit und der den weltlichen 
Beruf heiligenden Kirche im selbständigen Einzelstaat getreten, 
in der die Staatsgewalt der Kirche mit ihren Rechtsmitteln dient 
und die Kirche das Berufsleben in Staat, Recht, Gesellschaft und. 
Wirtschaft als Gottes- und Nächstendienst heiligt. Der Zweck des 
Ganzen bleibt in der Theorie der religiöse Lebenszweck, nur das 
Verhältnis im Zusammenwirken der beiden diesen Zweck vor- 
nehmlich verwirklichenden Gewalten ist ein anderes geworden ®®®). 

Mit dem bisher geschilderten Kirchenbegriff und dem Zusam- 
menfall von Kirche, Staat und Gesellschaft im Corpus Christianum 
ist nun aber die entscheidende Voraussetzung für die lutherische 
Sozialphilosophie gegeben: Alle Sozialgebilde befinden sich im 


239) Ueber diese Idee des Corpus Christianum s. vor allem die trefflichen 
Ausführungen Rickers; ähnlich Sohm S. 540: »Den richtigen Standort für das 
völlige Verständnis der uns beschäftigenden Frage gewinnen wir, wenn wir 
die heutigen Vorstellungen von Staat und Kirche fahren lassen und uns in den 
noch mittelalterlich gestimmten kirchenpolitischen Gedanken des 16. Jahrhun- 
derts versetzen. Die Begriffe Staat und Kirche im heutigen Sinne sind noch 
unbekannt. Der grundlegende Begriff ist der der Christenheit. In der Christen- 
heit sind zwei Schwerter (zwei Regimente) von Gott gesetzt: das geistliche und 
das weltliche. Beide haben die Aufgabe, die Christenheit zu regieren, aber mit 
verschiedenen Zielen und darum mit verschiedener Gewalt, das eine mit der geist- 
lichen, das andere mit der weltlichen Gewalt. Das Wesen dieser beiden Schwerter 
und damit ihr gegenseitiges Gewaltverhältnis gilt es zu bestimmen. Das hat Luther 
getan. Seine Lehre von der Trennung der zwei Regimente stellt lediglich die 
reformierte Lehre des Mittelalters von den zwei Schwertern dar. Sie stellt klar 
die Frage nicht nach dem Verhältnis zweier Organisationen, sondern lediglich die 
Frage nach dem Verhältnis zweier Gewalten .. ., welche demselben einen großen 
Organismus der Christenheit angehören.«e Weil die ganze Kultur des Luthertums 
hierauf beruht, habe ich diese in der »Kultur der Gegenwart« 4 als eine allerdings 
sehr tiefgreiffende Umformung der mittelalterlichen bezeichnet. Davon urteilt 
dann freilich Böhmer S. 121, das sei »nichts anderes als eine Behauptung, und 
zwar eine Behauptung, die eine klare Einsicht sowohl in das Wesen des Prote- 
stantismus wie des Katholizismus geradezu ausschließt « ! 


42 Ernst Troeltsch, 


Rahmen der Kirche und bezichen sich auf den religiösen Lebens- 
zweck der Gesellschaft. Die Frage ist nur, wie und in welchem 
Sinne hier die Beziehung stattfindet. Das erklärt sich, wenn wir 
die Grundzüge der Ethik des Luthertums uns vergegen- 
wärtigen ?°°*). 

Die lutherische Ethik ist eine doppelstämmige. Wie in der Gesell- 
schaft Kirche und Staat, so stehen hier nebeneinander die Liebes- und 
Gnadenmoral einerseits und die Rechts- und Vernunftmoral anderer- 
seits. Die grundlegende Idee dieses Dualismus stammt von Luther. 
Melanchthon hat sie in der Doppclheit einer philosophischen und 





239a) Zur Ethik des Luthertums vgl. Troeltsch, Joh. Gerhard und Melanch- 
thon; Hönnicke, Studien zur altprot. Ethik, 1902 (dazu meine Rezension G.G.A. 
1902 S. 577—583); Haupfeld, Ethik Joh. Gerhards, 1908 (dazu meine Rezension 
Th.L. 1909); auch die Geschichten der christlichen Ethik von Gaß und Luthardt; 
Th. Ziegler bleibt auch hier an der Peripherie. Lehrreiche Darstellungen der mo- 
dernen lutherischen Ethik, aber ganz von lutherischem Geiste getränkt: Gottschick, 
Ethik 1907; Luthardt, Compendium der Ethik 1896, reich an Zitaten aus der 
orthodoxen Ethik; v. Hofmann, Theolog. Ethik 1878, eine vortreffliche, wenn auch 
modernisierende Darstellung des Geistes der lutherischen Ethik. Die beiden letz- 
teren lassen auch das Hochgefühl des Sieges dieser Ethik in Staat und Kirche 
nach der Interimscpisode der Aufklärung erkennen und geben eine Anschauung 
von dem instinktiven Zusammenhang der modernen konservativen Partei mit 
dem Geist der lutherischen Ethik. Eine großartige Analyse der lutherischen 
Ethik im Verhältnis zur reformierten gibt Schneckenburger, vgl. »Darstellung des 
lutherischen und reformierten Lehrbegriffes«, 1555. — Inımer im Auge zu behalten 
ist bei jeder Darstellung der protestantischen Ethik das lutherische Speziallogma 
von der Auslegung der Bergpredigt, wonach diese nur die Gesinnung der Christen 
gegen den Christen ohne gesetzliche Bindung an ihre konkreten Beispiele regelt 
und vor allem neben dieser Gesinnungsanweisung gleichzeitig die bürgerliche und recht- 
liche Amts- und Berufsethik als gottgesetzte Rechtsordnung voraussetzt. Das ist ein 
biblisches Grunddogma, so wichtig wie die Rechtfertigungslehre, und steht gegen- 
über dem katholischen Dogma, daß die Bergpredigt die »evangelischen Rat- 
schläges einer einseitigen Vollkommenheitsmoral neben der Weltmoral für den 
besonderen mönchischen »Stand« gebe, sowie dem Scktendogma, daß nach diesen 
Regeln die ganze christliche Gesellschaft sich zu halten und daher sich von Staat 
und Welt als religiöser Sonderkreis zurückzuziehen habe. Das ist ein exegetisches 
Grunddogma des Luthertums gegenüber Katholiken und Täufern. Daher auch die 
charakteristische geschichtliche Konstruktion der Lutheraner, nach der die nach- 
apostolische und altkirchliche Ethik unter heidnischen Einflüssen wieder »unsicher« 
geworden sei über das richtige Verständnis der Bergpredigt (v. Hofmann S. 294). 
In Wahrheit war das protestantische Dogma von der Bergpredigt noch nicht vor- 
handen und konnte nicht vorhanden sein. Es ist erst durch die mittelalterliche 


Entwickelung möglich geworden, worüber der relative Gegensatz nicht täuschen darf. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 43 


einer theologischen Moral fortgeführt, und die Orthodoxie hat jeden 
der beiden Stämme nur verbreitert und weiter verzweigt. Dabei ist 
wissenschaftlich ausgeführt nur der philosophische Teil der Moral; 
der theologische bleibt in den Dogmatiken stecken. Die Verbin- 
dung und Wechselwirkung beider zeigt nur das praktische Leben, 
das sie als etwas Selbstverständliches voraussetzt und betätigt. Das 
gilt freilich im Grunde von der ganzen bisherigen christlichen 
Ethik. Sogar die erstegrößere wissenschaftliche Ausführung der Ethik 
im Thomismus war in Wahrheit systematisch nur, soweit sie dem 
Aristoteles folgte und mit den aristotelischen Tugenden die christ- 
lichen auseinandersetzte,;, an eine Darstellung der ethischen Pro- 
bleme im Gesamtumfang und in ihren letzten begrifflichen Wur- 
zeln dachte auch sie nicht. Wie so die christliche Ethik über- 
haupt mehr ein praktisch geltendes Ethos mit einzelnen theoretisch 
ausgeführten Punkten ist, so ist auch die Ethik des Protestantis- 
mus und vor allem des Luthertums keine mit ihrer Dogmatik 
irgend vergleichbare Theorie. Erst wo, wie einst in der Spätantike 
und dann später im Aufklärungszeitalter, die ethischen Selbstver- 
ständlichkeiten des Lebens erschüttert sind, entsteht die ethische 
Theorie. Das Christentum des Mittelalters und des konfessionellen 
Zeitalters hatte eine wissenschaftliche Theorie seines Dogmas und in 
der damit metaphysisch begründeten Lebenswertung die Grund- 
impulse seiner Ethik. Herrschte jenes, so ergaben sich die ethischen 
Konsequenzen von selbst, und es bedurften nur einzelne Punkte 
einer besonderen Ausführung, wie das Verhältnis des Moralischen 
oder der »guten Werke« zu der Gnade überhaupt, das Verhältnis 
der christlichen Moral zu den weltlichen Ordnungen und der nicht 
auf Gnadenversittlichung beruhenden Moral oder zu den beides 
regelnden Ueberlieferungen der antiken »philosophischen« Moral, 
das Verhältnis des Gesetzes und der Freiheit, des christlich-sittlichen 
Lebens und der Unüberwindlichkeit der Sünde. Alles übrige er- 
ledigte das Leben von selbst. 

So muß denn die wirkliche lutherische Ethik des 16. und 17. 
Jahrhunderts erst von dem modernen Forscher gesucht und kon- 
struiert, aus den Selbstverständlichkeiten des Lebens und den 
partiellen theoretischen Darlegungen herausgeholt werden, zu wel- 
chen Lehren nicht bloß die theologisch-dogmatischen sondern 
auch die juristischen und kameralistischen Darlegungen gehören **°). 


u mn 


240) Belege für diesen Charakter in des Buddeus, Isagoge historico-theologica 
ad theologiam universam, Lpz. 1720 II, 4: De theologia morali simulque de theo- 


44 Ernst Troeltsch, 


Es ist das für das Luthertum im ganzen einfach genug. Die 
lutherische Ethik ist in erster Linie die Begründung eines reli- 


logia mystica itemque jJurisprudentia divina et prudentia tum christiana tum pasto- 
rali. Schon dieser Titel zeigt die Buntheit des Stoffes; der Rückblick auf die 
Geschichte der lutherischen Ethik S. 652—672 hebt sie ausdrücklich hervor und 
bedauert, daß es keine systematische Darstellung gebe, obwohl Luther und Me- 
lanchthon alle Materien der Ethik erneuert hätten. Dazu kommt dann noch die 
theologia conscientiaria oder die Kasuistik S. 616, über deren Zusammenhang mit 
der lutherischen Praxis des Beichtstuhls, der die den Gnadenverlust bewirkenden 
Sünden von den ihn nicht bewirkenden unterscheiden mußte, Hupfeld sehr lehr- 
reiche Mitteilungen macht. Auch nach dieser Seite hin stellt sich die Analogie mit 
der katholischen Ethik her: die kirchliche Ethik kann die von ihr verknüpften 
heterogenen Elemente nur durch Kasuistik und Beichtstuhl zusammenhalten trotz 
aller protestantischen Autonomie und Gesinnungsinnerlichkeit. Etwas Aehnliches 
zeigt sich uns beim reformierten kirchlichen Zuchtgericht. Der Unterschied 
liegt bloß in der Abwesenheit der Rechtsverbindlichkeit des Urteils, s. das Referat 
von Gaß II, ı S. 157 über Balduin, »Tractatus toti rei publicae utilis sive 
de casibus conscientiae 1628. — Ich gebe hier den Abriß der Materien nach B. 
wieder. 1) Die eigentlich philosophische Ethik im aristotelischen 
Sinne beschäftigt sich mit Tugenden, Temperamenten u. s. w., was alles in die 
christliche Zentraltugend der Liebe hineingezogen wird, s. Luthardt, Compendium 
122—165. 2) Der andere Teilder Ethik ist die Lehre vom Naturrecht: 
Altera philosophiae practicae pars seu jurisprudentiana- 
turalis de officiis hominum legibusque divinis, quibus illa diriguntur, praecipit. 
Für diesen zweiten Teil ist die Hauptautorität Cicero, während Aristoteles zwar 
ad vitae civilis usum unice accommodatus est, aber prudentiae potius quam obli- 
gationis legumque divinorum habuit rationem S. 308. Die Kirchenväter haben 
dieses Naturrecht mit der Offenbarung verbunden, die Scholastiker haben den 
Aristoteles, das jus civile und das jus canonicum unklar vermischt. Melanchthon, 
Benedikt Winkler u. a. haben dann das richtige Verhältnis hergestellt. Schließ- 
lich hat Val. Alberti in seinem Compendium juris naturae orthodoxae theologiae 
conformatum, dem die Juristen Dav. Menius und Veit Lud. v. Seckendorf gefolgt 
sind, das Naturrecht zutreffend aus dem Urstand abgeleitet, nur dabei die Sonder- 
bedingungen und Modifikationen durch den Sündenfall nicht scharf genug hervor- 
gehoben. Jedenfalls ist es praestantissima philosophiae practicae pars, quae vel 
maxime vitae civilis negotiis inservire debet S. 344. 3) Der dritte Teilder 
Ethik ist die eigentliche Politica, die Lehre von der Bewirkung der bürgerlichen 
Wohlfahrt in allen Ständen und Berufen: eo magis illa tractatio est necessaria, 
quo. amplius ejus est usus, siquidem non tantum prudentiae civilis et aulicae, sed 
et christianae et theologicae et ecclesiasticae principia et fundamenta ex ea petenda 
sunt: S. 317. Auch hier gibt es eine große Literatur, die erst in neuerer Zeit als 
politica sive prudentia civilis sich von der Lehre des allgemeinen Naturrechts deut- 
lich abgrenze, früher jedoch vielfach mit diesem vermischt worden sei. Das Ur- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 45 


siösen Verhaltens gegen Gott, die in Gebet und Selbstdisziplin 
sich Gott demütig, freudig und dankbar hingebende Gottesliebe 
und die Ausströmung dieser Gottesliebe, die Gott nichts geben 
kann, auf den Nächsten. Es ist ein den Ueberschwang der Recht- 
fertigungsseligkeit auslebender und den Nächsten dadurch zu 
Gott führender, mit ihm in Gott sich verbindender innerer Drang. 
Indem er aber für das letztere die naturgegebenen Gelegenheiten, 
Anlässe und Formen des natürlichen Lebens in der Regel benützen 
und mystische Ueberschwänglichkeiten und Sonderkreise vermeiden 
soll, so handelt es sich in zweiter Linie um die Erfüllung der na- 
turgegebenen Anlässe und Lebensvoraussetzungen, vor allem der 
Familie, des Staates, der Berufs- und Arbeitsgliederung mit dic- 
ser Liebesgesinnung, die diese Formen zu Mitteln und Aeuße- 
rungsweisen der christlichen Nächstenliebe macht. Die Mystik der 
Gottes- und Bruderliebe ergießt sich in die Formen des ständisch- 
zünftigen, familienhaften und hauswirtschaftlichen, des staatlichen 
und rechtlichen Lebens. Die Sublimität des höchsten religiösen 
Gefühls investiert sich in den nüchternsten und alltäglichsten For- 


bild dieser Prudentia civilis ist das mosaische Gesetz »omnes enim istae leges 
aequitati naturali sunt consentaneae« S. 419, dann die salomonischen Weisheits- 
schriften, die ad prudentiam non minus quam ad doctrinam moralem seu vitam 
recte instituendam spectant« S. 320. Die Ergebnisse seien zusammengefaßt von 
dem bekannten Theologen Dannhauer in einer Politica biblica. Außerdem kommt 
Aristoteles in Betracht, der aber den Anforderungen der Gegenwart nicht mehr 
ganz genüge; danach folgen Angaben über neuere Literatur zur Politik und Staats- 
verwaltung, bei denen Bodin und der die Rechte des Fürsten übertreibende Macchia- 
velli nicht zu übersehen seien. Hieher gehört auch die Kameralistik, 
deren Zusammenhang mit dem christlich -ständischen Staat und dem Naturrecht 
Roscher, Gesch. der Nationalökonomik, zeigt. Buddeus nennt vor allem Secken- 
dorffs Christenstaat: de omnium ordinum emendatione secundum indolem disciplinae 
Christianae praecipit S. 721. 4) Ueber diesen drei bezw. vier Teilen der praktischen 
Theologie erhebt sich dann die eigentliche theologia moralis, die 
Le};re von den motus spirituales oder die theologia moralis mystica, wobei diese 
nar als reine, d. h. überall durch die Berufung auf den Heilstod Christi begründete 
und durch den Glauben an die Bibel vermittelte Mystik zulässig ist: Per theolo- 
giam mysticam, puram scilicet, nihil aliud intelligi quam ipsam theologiam moralem 
striete sic dictam quemlibet potest docere collatio. Mysticam namque theologiam 
ta nonnulli definire solent, quod sit divina et arcana de Deo rebusque divinis sa- 
pientia, qua mens hominis regeniti illuminetur, voluntas virtutibus divinis instructa 
ab inquinamentis peccatorum purgetur, ut illa cum Deo arctissime uniatur. Td 
vero est, quorsum et theologia moralis tendit.« S. 672. — Die Bücher von Al- 


berti, Dannhauer u. s. w. sind mir leider nicht zugänglich gewesen. 


46 Ernst Troeltsch, 


men des Dicnstes an der häuslich-bürgerlichen Gesellschaft, und 
die Ethiker des I.uthertums unterscheiden sich bis heute nur da- 
durch, daß die einen mehr der spezifisch religiös-mystischen Ethik 
einen selbständigen Spielraum geben, die anderen sie ganz in 
dem Liebesdienst an der geordneten Gesellschaft als dem »großen 
Werkhaus der Nächstenliebe« aufsaugen. Bei den ersteren bleibt 
eine Erinnerung an die ursprüngliche Spannung, die Luther zwi- 
schen Geistlichen und Weltlichen, Liebe und Recht gesetzt hatte, 
bei den letzteren überwiegt seine Forderung des (sehorsams ge- 
gen die naturgegebenen Ordnungen, die der in der Geschichte 
sich vermummende Gott selber geschaffen hat und in deren 
Formen er daher Liebe und Seligkeit des Gerechtfertigten mit 
einfachem Gehorsam sich bewegen schen will. 


Das Ideal dieses Handelns spicgelt sich in dem Begriff des 
christlichen Sittengesetzces, das hier nicht sowohl als Bekehrung 
wirkendes Gesetz denn als Deutung und Beschreibung des mit 
der Rechtfertigungsseligkeit gesetzten Tätigkeitstriebes erscheint, 
für das daher die Gesetzesform nur uneigentliche Bedeutung hat. 
Hier werden die lutherischen Gedanken von der Gesetzesfrei- 
heit des Christen fortgeführt, aber sachlich doch immer mehr 
in eine rein evangelische Gesetzlichkeit des Katechismus hinüber- 
geführt. Dieses Gesetz ist enthalten im Dekalog, der mit dem 
natürlichen Sittengesetz in der bekannten Weise identisch ist, 
also die naturgesetzlichen Anlässe, Gelegenheiten, Voraussetzungen 
und sozialen Formen in seiner zweiten Tafel und zugleich in seiner 
ersten Tafel die Beseelung mit der christlichen Glaubens- und Lie- 
besgesinnung umschlicßt. Diese Unterscheidung der zwei Tafeln 
setzt die Doppelheit der Moral auch jetzt noch fort. Aber da die 
Bruderliebe überall angewiesen ist, sich nicht ins Blaue und Un- 
bestimmte, in Sonderkreise und schwärmerische Gefühlsregungen 
zu verlieren, so bleibt für die rein innerliche, rein geistliche, auf 
Recht und Gewalt verzichtende Moral in der Praxis kein sehr er- 
heblicher Spielraum; sie wird möglichst rasch übergeführt in das 
geordnete Licbeshandeln des Berufs, der bürgerlichen Ordnung, 
der gesunden Arbeitsteilung und des loyalen Gehorsams. Die 
rein persönlich-menschlichen Beziehungen werden nach Möglich- 
keit im Sinne der Ordnung und Ruhe auf die letzteren reduziert. 
Die häusliche und bürgerliche Tätigkeit bekommt überdies durch 
ihre Zurückführung auf göttliche Einsetzung eine religiöse 
Weihe, die schließlich ihren Makel, Rechts- und Kampfesordnung 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 47 


zu sein, fast vergessen läßt. So steht schließlich neben der ethi- 
schen Arbeit an dem persönlichen inneren Verhältnis zu Gott, 
das seine Krone findet in dem auf ernste Buße und Selbstprü- 
fung folgenden leiblichen Genuß des Abendmahlschristus, nur 
mehr die durch göttlichen Befehl und Einsetzung geweihte Moral 
des Amtes und des Berufes, die durch Betonung der festen, 
ständigen und Frieden verbürgenden Ordnung ihren Zusammenhang 
mit der Härte des Rechtes wie mit der Unruhe des Kampfes ums 
Dasein theoretisch völlig und praktisch einigermaßen austilgt **). 
Einer weiteren Ausführung der Gesinnungsmoral, mit der die 
weltlichen Formen beseelt werden sollen, bedurfte esnicht. Die alten 
Theologen geben sie an den geeigneten Orten der Dogmatik oder 
in praktisch-aszetischen Traktaten. Sie nennen diese christliche 
Moral überhaupt nicht »Ethik«, sondern Pietas und handeln dem- 
gemäß von ihr in »Scholae pietatise oder ähnlichen praktisch- 
erbaulichen, übrigens den ganzen spinosen Apparat der dogmati- 
schen Rechtfertigungslehre mit sich führenden Abhandlungen. 
Erst die modernen Lutheraner haben diese Darlegung in eine 
selbständige »theologische« Ethik verwandelt und in diese dann die 
unentbehrlichen Bestandteile der »natürlichen« Moral mithinein- 
genommen. Wohl aber bedurfte es einer besonderen und ausführ- 
lichen Darlegung der Anlässe, Gelegenheiten und sozialen Formen, 
der natürlichen Tugenden und Gebote, die mit jenem Geiste erfüllt, 
geheiligt und verchristlicht werden sollten. Das erst war dann die 
eigentliche Moral, die »Ethik«, welche das alte Luthertum als solche 
kannte und anerkannte. Diese »Ethik« aber war nichts anderes als 
die stoisch und ciceronianisch belebte, humanistisch aufgefrischte 
aristotelische Schulethik, deren schulmäßige Gestalt Melanchthon 
mit einer Wirkung für zwei Jahrhunderte redigiert hatte und für 
die man zugleich die denselben Stoff ausführlicher behandelnde 
jesuitische Neuscholastik heranzog. Das Gedankenkapital, von 
dem die »Ethik« beider Konfessionen lebte, war, wenn man unter 
Ethik im Sinne der Zeit nur die philosophische Ethik versteht, 
das gleiche, weil es nichts anderes als der gereinigte mittelal- 
terliche Aristotelismus, der uns bekannte, auf Aristoteles reduzierte 
naturgesetzliche Gedankenkreis, ist. Da das Naturgesetz im De- 
kalog nur seine göttliche Proklamation und Zusammenfassung 


241) Vgl. den Traktat De lege in Gerhards Loci comunes (ed. Cotta) Bd. V 
und VI. Hier auch eine ausführliche Erklärung des Dekalogs, in der viel ethischer 


Stoff enthalten ist. 


48 Ernst Troeltsch, 


findet, so konnte diese »philosophische Ethik« auch auf Grund des 
Dekalogs entwickelt werden, ohne dadurch im mindesten ihren 
rein philosophischen und natürlichen Charakter zu verlieren. Sie 
behandelte in hergebrachter Weise den Begriff des natürlichen Sit- 
tengesetzes, des natürlichen Rechtes, den aristotelischen Tugendbe- 
eriff, die vier Kardinaltugenden, um zu zeigen, wie diese Erkennt- 
nisse vorbereitend für die Buße wirken, als justitia civilis d.h. als 
der eigentlich spiritualen Gesinnung entblößte und nur äußerlich 
loyale Disziplin der Ordnung dienen, die Vernunftbasis für den 
Gedanken der Existenz Gottes und der sittlichen Weltregierung 
bieten und schließlich bei der Bescelung mit der spiritualen Ge- 
sinnung in die Einheit des christlichen Liebesbegriffes zusammen- 
gehen. Die weiteren eigentlich naturrechtlichen Materien, die Familie, 
der Staat, die Arbeitsteilung und Oekonomie wurden in der Ethik 
selbst nur flüchtig berührt und fanden ihre eigentliche Ausführung in 
den auf das Naturrecht und positive Recht aufgebauten Sonder- 
disziplinen der Jurisprudenz, der Staatslehre, der Kameralistik und 
in den bei ihnen ihre Anleihe machenden Abschnitten der Dog- 
matik. Das römische Recht insbesondere schien eine Ausführung des 
Dekalogs und des Naturrechts zugleich; doch kam für die Son- 
derstellung dieser Materien auch noch ihr Zusammenhang mit dem 
geltenden positiven Recht überall in Betracht. 


Die Analogie mit der katholischen Ethik liegt auf der Hand. 
In beiden Fällen kommt das Ethos des realen Lebens nur durch 
ergänzende Heranziehung des naturgesetzlichen Gedankenkreises 
und des antik-philosophischen Materials der Ethik zustande. Die eine 
weltliche Kultur zugleich mitumfassende kirchliche Ethik fährt fort, 
das Ergänzungsmittel zu benutzen, das zum gleichen Zweck schon die 
alte Kirche herangezogen und das die mittelalterliche Kirche reich 
und scholastisch entwickelt hatte. Wie im Kirchenbegriff selbst, so 
setzt auch in der Begründung der von der Kirche zu rezipierenden 
weltlichen Kultur der Protestantismus Grundtendenzen der katho- 
lischen Tradition fort. Ebenso aber ist auch der Unterschied 
leicht erkennbar : es gibt keine die Harmonie der Stufen gewalt- 
sam und rechtskräftig rcgelnde Hierarchie, und es handelt sich 
nicht mehr um ein UÜcbereinander, sondern um ein Ineinander 
beider ethischer Gedankenkreise. Es ist die Immanenz des Ueber- 
natürlichen im Natürlichen, die aber nicht im Sinne moderner 
Immanenzlehren zu verstehen ist, nicht als Immanenz Gottes in der 
Welt, sondern als Immanenz der weltüberwindenden Gottesliebe 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 49 


im Gehorsam gegen die an sich gleichgültigen und sündig ver- 
dorbenen, aber von Gottes Willen positiv gesetzten Weltord- 
nungen und als Immanenz der religiösen Liebe in den der irdi- 
schen Wohlfahrt und Ordnung dienenden Zweckmäßigkeiten, die 
der natürlich gewiesene Weg zur Erweisung einer geordneten 
Nächstenliebe sind. Der Sinn und Zweck ist nicht die Förderung 
in den natürlichen Gütern, sondern die Betätigung des auf alle 
Willkür verzichtenden Glaubensgehorsams und der demütigen und 
dankbaren Liebe. Aber der Unterschied und Aehnlichkeit wären 
nicht erschöpfend erkannt, wenn nicht noch ein besonderer Punkt 
hervorgehoben würde, in welchem das Luthertum sich von der 
katholischen und auch von der mit der katholischen hier schließ- 
lich wesentlich einstimmigen reformierten Ethik entfernt. Es ist 
innerhalb des gemeinsamen rationalen naturgesetzlichen Gedankens 
die besondere Fassung des Naturrechtes. 

Hier hatte L.uther ?*?) eigentümliche Wege eingeschlagen. Zu- 
nächst und an sich teilte er freilich die ganze uns bekannte Tra- 
dition, die ja nicht der Theologie, sondern der Vernunft und prak- 
tischen Philosophie angehörte, daher mit der römischen Theologie 
und dem kanonischen Recht nicht zugleich von ihm verworfen zu 
werden brauchte. Er löste nur die Vermittelung und Vermischung 
auf, trennte jene sorgfältig von der biblischen Liebesethik, be- 
schränkte sie auf die Sphäre des Amtes, Berufes, Rechtes und 
Staates und verlangte die Fügung aller in die dadurch bedingten, 
der Liicbesethik so schroff entgegengesetzten Lebensformen. Aber 
dabei hat Luther nicht bloß das Verhältnis des Naturgesetzes 
zu Kirche und Evangelium neu geordnet, sondern auch jenes 
seibst neu interpretiert. Er gibt nämlich dem Naturrecht von 
Hause aus eine völlig konservative, lediglich die utilitarische 
Zweckmäßigkeit der Ordnung an sich betonende Deutung, bei 
der die Gestaltung der Gesellschaft selbst als von der Vor- 
sehung in der natürlichen Geschichtsentwickelung hervorgebracht 
erscheint und jede Ordnung und Wohlfahrt an dem unbedingten 
Gehorsam gegen die vom geschichtlichen Prozeß emporgetragenen 

23) Vgl. hierzu K. Köhler, »Luther und die Juristen« 1873; E. Brandenburg, 
M. L.s Anschauung vom Staate und der Gesellschaft ı901 (Schriften d. Vereins 
f. Ref.-Gexch. 70); G. Müller, Luthers Stellung zum Rechte (Schriften des evang. 
Pundes 43/44) 1906; E. Ehrhardt, La nature du droit naturel chez Luther, Fest- 
schrift der Pariser Fakultät für Montauban; Cardauns, Lehre vom Widerstands- 
techt im Luthertum und Calvinismus, Bonner Diss. 1903. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 4 


50 Ernst Troeltsch, 


Gewalten hängt. Es ist die Verherrlichung der Gewalt um der 
Gewalt willen, die auf dem Boden der Sünde das Wesen des 
Rechtes geworden ist und daher die jeweils herrschende Macht 
als solche glorifiziert. Auch wenn sie ihre Gewalt schändlichst miß- 
braucht, ist doch die Gewalt ihr Wesen und ist jede Bestreitung 
der Gewalt eine Aufhebung des Begriffes der naturgesetzlichen 
Ordnung selbst und damit die Zerstörung der Fundamente aller 
Gesellschaft ?*3). In seiner angeborenen konservativen Grundge- 
sinnung, in seiner spiritualistischen Gleichgültigkeit aller äußeren 
Dinge für den Christen, in seinem Glauben an die allgegenwärtige 
Vorsehung, die hinter den menschlichen Gedanken rumort und 
ihr Wesen treibt, in der Angleichung der gesellschaftlichen Unter- 
ordnung an die religiöse Demut der absoluten Gnadenabhängig- 
keit, vor allem in seinem tiefen Gefühl für den Gegensatz der 
Liebesordnung gegen die Rechtsordnung und gegen den weltbe- 
herrschenden Kampf ums Dasein: in alledem versteht er das 
Naturrecht instinktiv als die von Gott mittelst der Vernunft be- 
wirkte Emporhebung unbedingt herrschender Gewalten, an deren 
Vernünftigkeit und Göttlichkeit ihn keine noch so widervernünf- 





243) Hier der radikale Unterschied von Occams Naturrecht, Ehrhardt 304. 
Vgl. z. B. die »Ermahnung zum Frieden auf die 12 Artikel der Bauern«: »So 
giebts auch das natürliche und aller Welt Recht, daß niemand solle noch möge 
sein eigener Richter sein noch sich selbst rächen (B. A. IV, 1 S. 319). Könnt ihr nicht 
rechnen und denken, daß, wenn euer Vornehmen sollte recht sein, so würde ein 
Jeglicher wider den anderen Richter werden und keine Gewalt noch Obrigkeit, 
Ordnung noch Recht bleiben in der Welt, sondern eitel Mord und Blutvergießen... 
Nun ist alles gesagt von gemeinem, göttlichem und natürlichem Recht, das auch 


Heiden, Türken und Juden halten müssen, soll anders Ordnung und Friede in der 


Welt bleiben, 321... Ihr fahret über Gott, nehmt dazu der Obrigkeit ihre Ge- 
walt und Recht auch, ja alles, was sie hat. Denn was behält sie, wenn sie die 
Gewalt verloren hat?... In der Gewalt steht all ihr Gut, Leib und Leben, 320. 


Noch schärfer in der Schrift »Ob Kriegsleute auch in seligem Stand sein können « 
1526. So auch noch in der modernen lutherischen Ethik, vgl. v. Hofmann: »Als 
Angehöriger des Staates ist der Christ darauf angewiesen, sich mittels dessen, was 
die rechtliche Ordnung desselben bietet, gegen Gewaltsmißbrauch der Amtsinhaber 
bei seinem Rechte zu behaupten. Wo dies nicht möglich ist, da ist nur eines 
von beiden sittlich tunlich, entweder Gewalt zu leiden oder diesen Staat mit 
einem anderen zu vertauschen, das Rechtsleben in einem anderen fortzusetzen« 
278. »Es ist dies Alles nicht bloß eine Sache der Klugheit, sondern so bringt es 
die Demut der Liebe zum nationalen Besitz mit sich, welche das Vorhandene als 
das von Gott gegebene ehrt und also nicht willkürlich etwas daraus machen will, 


wozu er vermöge der von Gott gegebenen Vorbedingungen nicht fähig iste, 273. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. SI 


tge Wirklichkeit irre macht. So bestreitet er jede rationelle 
Konstruktion und Gestaltung der Gesellschaft vom Standpunkt der 
Interessen und der Vernunft des einzelnen Individuums her, jede 
Mitwirkung der Einzelwillen zu einem sie alle umfassenden und 
befriedigenden »organischen« System. Damit verschwindet bei 
ihm von selbst auch die Idee des Staatsvertrages, die Uebertragung 
der Gewalt durch offene oder stillschweigende Zustimmung der 
Beherrschten, jedes über den freimütigen Tadel hinausgehende 
Widerstands- und jedes Revolutionsrecht, jede egalitäre Fassung 
der menschlichen Gemeinschaftsbeziehungen und jedes kommu- 
nistische Ideal**). Das ist schon für den Urstand ausgeschlos- 
sen; jene Gewaltverherrlichung liegt im Wesen auch schon der 
reinen ungetrübten Vernunft, die bereits im Paradies Autorität 
und Pietät des Familienzusammenhangs und Fügung in die gott- 
gegebenen Verhältnisse und Aufgaben bedeutete. Die Sünde 
hat jene Bedeutung der Gewalt nur ins Ungeheure gesteigert und 
sie zugleich mit der Bosheit und Selbstsucht verknüpft. Es bleibt 
aber auch unter ihrer Voraussetzung dabei, daß der Gewalt nicht 
widerstrebt werden darf. Die Nichtresistenz ist daher nicht erst 
eine Forderung des Evangeliums, sondern schon eine solche des 
Naturrechts, da auch nach diesem niemand Richter in eigener 
Sache sein kann und jede die Resistenz gestattende Gewalt ihren 
eigenen Begriff aufhöbe, wie Luther den bäuerlichen Reform- 
forderungen unermüdlich entgegenhält. Als später wenigstens für 
die Reichstände ein Resistenzrecht behauptet wurde, da hat er 
mit Recht gemeint, das vertrüge sich nicht mit dem den Bauern 
gegenüber geltend gemachten Begriff der Gewalt ?*!*). 

An diesem Punkte hatte die mittelalterliche Ideenentwick- 
lung starke Unsicherheiten gezeigt. Folgte man den stoisch- 
rationalistischen Elementen, die im kaiserlichen wie im kanonischen 
Recht auch ihren juristischen Niederschlag gefunden hatten, dann 
gelangte man zum Staatsvertrag, zur Unterwerfungs- und Ueber- 
tragungslehre, zum Revolutionsrecht, zum Tyrannenmord, zur ratio- 
nellen, das Recht des Individuums berücksichtigenden Gestaltung 
des Staates. Folgte man dem Aristoteles, so kam man zur Lehre 
von der organisch-notwendigen Entstehung der Gesellschaft aus 


-—— 


244) Ehrhardt S. 309 u. 310. Die Arbeit von E, erschöpft ihren Stoff leider 


sehr wenig. 
264a) Vgl. v. Schubert, Beitr. zur ev. Bekenntnis- u. Bündnisbildung 1529/39, 


iZ. f. Kirch.-Gesch. XXX S. 295). 
4* 


52 Ernst Troeltsch, 


der Vernunft, zur Zurückführung der naturnotwendigen Entwicke- 
lung auf die Vorsehung und zur Unterwerfung unter den natürlichen 
Gang der von Gott geleiteten Dinge, bei dem nur die sündhaften 
Extreme zu meiden waren. Reflektierte man weiterhin zur Siche- 
rung der Gewalten besonders auf dieses göttliche Moment, so 
hob man die göttlichen Einsetzungen und mythologischen Ver- 
klärungen der Gewalten hervor, die Stiftung der Staaten durch 
die babylonische Sprachentrennung, die Einsetzung von Ninus 
und Bel, die göttliche Gesetzgebung im Alten Testament. Reflek- 
tierte man dann freilich wieder auf die nur relative Göttlichkeit aller 
Ordnungen im Sündenstand, so erhob sich das Ideal des Urstandes 
mit der Gleichheit, Brüderlichkeit und Besitzgemeinschaft. In der ver- 
schiedenen Mischung und Anordnung dieser Elemente bewegte 
sich die mittelalterliche Naturrechtslehre °t5). Luther hat nun 
darin insofern eine feste, wenn auch freilich sehr einseitige und 
nicht immer konsequent festgehaltene Ordnung geschaffen, in- 
dem er die stoisch -rationalistischen Elemente völlig beseitigte, 
die natürliche Entwickelung der Gewalten als unbedingt zu 
verehrende Stiftung der Vorsehung betrachtete, diese natürliche 
Entwickelung durch göttliche Einsetzungen und Bestätigungen 
im Alten Testamente beglaubigt sein ließ und damit ein kon- 
servativ- autoritäres Naturrecht lehrte, das aus dem Begriff der 
Gewalt und ihrer Bestimmung für die menschliche Wohlfahrt 
die Forderung einer unbedingten Respektierung der Gewalt als 
Gewalt ableitete.e Daß sie mit Härte und Zwang, Recht und 
Macht arbeiten muß, das kommt vom Sündenstande und dient 
der Repression der Sünde. Damit verbindet sich die Gering- 
schätzung der Masse und des Pöbels, die nicht bloß die wahren 
Christen, sondern auch die vernünftigen und weisen Menschen 
seltene Vögel sein läßt. Die Leitungsbedürftigkeit ist im Sünden- 
stande der Charakter der Masse, ist für Luther wohl aber auch an sich 
das Wesen des Menschen. Denn diese Gewaltenbildung fließt doch 
eben aus der Vernunft. Ordnung und Ruhe, langsame und orga- 
nische Fortbildungen des Gegebenen sind ihm daher überall mehr 
Mittel des Gedeihens und des Fortschritts als Bruch und Neuerung. 

245) Diese verschiedenen Flemente gut gegliedert bei K. Köhler, »Staatslehre 
der Vorreformatoren« (Jahrbb. f. deutsche Theol. XIX), »Der Widerspruch der 
letzteren (organisch-aristotelischen) Anschauung mit der schließlich auf die mensch- 


liche Willkür hinauskommenden Vertragstheorie scheint nicht zu Bewußtsein pe- 
“. € 


kommen zu seina 359. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 53 


Wie auf christlichem Gebiet der Geist von innen heraus allmählich 
wirken soll, so auch auf natürlichem die Vernunft. Ueberall ist 
er gegen die Revolution vom Individuum her und für die leitende, 
langsam bildende, im Notfall zwingende Kraft der Autorität. In 
dieser Verherrlichung der Gewalt liegen gewisse Aehnlichkeiten 
mit Machiavellis Lehre, die schon von den alten Lutheranern 
beobachtet worden sind?*), nur daß Luther die Gewalten an 


24@\ Mit Machiavelli stellt Luther zusammen Figgis, From Gerson to Grotius 
62—107. PBuddeus, Isagoge 328, sieht im Luthertum die rechte Mitte zwischen 
Machiavellisten und Monarchomachen »>quorum illi imperantibus plus quam decet 
concedunt, hi plus quam decet adimunt«, Diese Gedanken des lutherischen Na- 
turrechts sind es, die dann durchaus der Rechtsphilosophie von F. J. Stahl zu- 
grunde liegen und bei Stahl ihre erste umfassende, übrigens sehr geistvolle philo- 
sophische Begründung erfahren, vgl. die lehrreiche Analyse Stahls bei E. Kauf- 
mann, Studien zur Staatslehre des monarchischen Prinzips, Hallenser Diss. 1906. 
Pis in die Einzelheiten geht die Anknüpfung an Luther: die Obrigkeit und Ge- 
walt eine schlechthin gegebene, den Individuen vorgeordnete Macht S. 79; die 
sozialen Institutionen, Familie, Vermögen, Staat, im göttlichen Willen, nicht in 
immanenter Notwendigkeit begründet, aber mit der Schöpfung gesetzt und mit der 
Natur sich auswirkend nach eigenen natürlich vernünftigen Gesetzen S. 82; das 
Recht ist das Ethische in seiner durch den Sündenfall bewirkten Umwandelung zu 
einer äußerlichen Zwangsmacht S. 83; Staat und Gesellschaft beschränkt auf Aus- 
wirkung der innerweltlichen Wohlfahrts- und Ordnungszwecke, zu denen Gewalt 
und Ordnung nötig ist, darin aber ganz selbständig und von der Offenbarung un- 
becinflußt, S. 94; die Zurückführung auf die natürliche Vernunft zugleich eine Zu- 
rückführung auf göttliche Vollmacht und Einsetzung S. 94. All das sind ledig- 
lich lutherische Sätze; es ist das Naturrecht »des Irrationalismus«, wie es Kauf- 
mann mit Recht dem Naturrecht des Rationalismus gegenüberstellt; nur hat Kauf- 
mann bei einer ganz irrtümlichen Auffassung Luthers als Vertreter des modernen 
autonomen Individualismus S. 99 diesen Zusammenhang nicht erkannt. Das be- 
sondere zeitgeschichtliche Moment bei Stahl ist lediglich die Zuspitzung des »irratio- 
nalen Naturrechts« gerade auf die legitimistische Monarchie, wozu Luther keine Nöti- 
gung empfand. Fürsten oder Magistrate gilt ihm gleich. — Von hier aus ist über- 
hzupt bis heute die Politik der Konservativen zu verstehen, die eine alle Konse- 
quenzen des Machtgedankens ziehende Gewaltpolitik mit einer auf das Innere der 
Gesinnung beschränkten Christlichkeit verbinden und einen ethischen Zusammen- 
hang zwischen beiden getrennten Sphären nur durch die Theorie des patriarchali- 
schen Autoritäts- und Pietätsverhältnisses zwischen Gewalt und Untergebenen be- 
haupten. Vgl. die Forderung Stahls bei Kaufmann S. 96: »Du sollst diesen Zu- 
sammenhang (mit der geschichtlich gewordenen Gewalt) nicht grundlos unterbrechen, 
du sullst Pietät haben vor dem, was durch Gottes Fügung oder Zulassung geworden 
ist; du sollst nicht bloß der Obrigkeit gehorchen, wo solche besteht, sondern du 


54 Ernst Troeltsch, 


die Einhaltung des \ernunftrechts und in der christlichen Ge- 
sellschaft an den freien Gehorsam gegen das Evangelium 
bindet. Bis zum heutigen Tage vertragen sich die Darwini- 
sten, Gewaltpolitiker und Herrenmenschen mit den lutherischen 
Konservativen leichter als mit den Vertretern des liberalen 
ethischen Individualismus. Die Grundzüge der konservativen Staats- 
und Gesellschaftslehre sind darin bis zum heutigen Tage vorge- 
gebildet, und die »christliche Weltanschauung«e unserer Konser- 
vativen beruht in den politisch und sozial wichtigsten Teilen auf 
diesem Naturrecht Luthers °t). Allerdings hat Luther unter dem 
Einfluß der zum schmalkadischen Bund führenden Verbindungen 
diese Lehre durchbrochen und das Widerstandsrecht nicht bloß 
auf Grund positiven Reichsrechtes, sondern auch auf Grund des 
Naturrechtes behauptet. Allein das ist deutlich fremder Einfluß, 
vor allem hessischer und Straßburger Einfluß, und von einem 
großen Teil seiner Anhänger mit seinen eigenen Worten zurück- 
gewiesen worden. In der Publizistik aus Anlaß der Magdeburger 
Kämpfe lebten die Resistenztheorien wieder auf, um dann aber 
zu verschwinden. Sie sind gegen Luthers eigentliche Meinung und 


sollst der in der Geschichte wurzelnden Dynastie Treue und Anhänglichkeit 
zollene.— Auch bei Bismarck ist das so auffallende Nebeneinander seiner Gewalt- 
politik und seiner Christlichkeit nur aus der Nachwirkung jenes Stahlschen und 
lutherischen Prinzips des »Naturrechts des Irrationalismus« neben einer durch es 
gar nicht innerlich berührten Gesinnungschristlichkeit zu verstehen; bei dem cal- 
vinistisch und sektenhaft bestimmten Cromwell ist ein derartiges Außer- und Neben- 
einander ganz unmöglich gewesen. Bismarck hat sich für diese Trennung der 
äußeren Gewaltpolitik und der inneren Gesinnungschristlichkeit auch gerne auf 
Luther berufen, s. Lenz, Bismarcks Religion (Ausgew. Vorträge u. Aufsätze, deutsche 
Bücherei Nr. 18) und Art. Bismarck in »Religion, in Geschichte und Gegenwart«. 

247) Vgl. die Aeußerung der »Kreuzzeitung« zu den aristokratischen Auslese- 
theorien des bekannten darwinistischen Soziologen Otto Ammon: »Schlagender als 
in diesem Buche kann die Hinfälligkeit der Lehre der blauen und roten Demo- 
kratie nicht dargetan werden«; es sind Ergebnisse, »gegen die auch vom streng 
konservativen Standpunkt nichts einzuwenden ist«; s. Stillich, Die politischen Parteien 
in Deutschland I, Die Konservativen S. 32; Berufung der Kreuzzeitung auf Ma- 
chiavellis Machttheorie S. 58. Oder auch den Satz aus dem Wahlprogramm der 
Konservativen 1849: »Der konservative Kandidat soll ein politischer Mann sein. 
Er soll wissen, daß die Gewalt ein im Staatsleben ewig wirkender Faktor ist und 
daß sie, die an sich unvernünftige, stets alsdann berechtigt angewandt wird, wenn 
sie dasjenige Vernünftige bewirkt, das sich als eine Grundbedingung des Staats- 
lebens erweist«, Stillich S. 218. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 55 


Konsequenz. Seine eigentliche Ansicht über das Naturrecht tritt 
zutage, wenn er erklärt, daß Griechen und Römer das wahre 
Naturrecht nicht gekannt hätten, dagegen bei Persern, Tataren 
und derselbigen Völker mehr das Recht besser gehalten werde °t»). 
Liegt an diesem Punkte eine starke Abweichung vom katho- 
lischen Naturrecht, so folgtihm freilich Luther doch in anderen wichti- 
gen Zügen, in der Vermischung der Moral und des Rechtes, in der 
Angleichung des Naturrechts an die christliche Moralität und 
an die daraus entspringende Betonung der Epikie oder Aequität, 
die das formelle Recht zu Gunsten des ethischen Urteils modifi- 
ziert. Natürlich gilt das nicht auf dem Gebiete des Staatsrechtes 
wie sich nach dem Bisherigen von selbst versteht. Auch nicht auf 
dem des Strafrechts. Hier ist vielmehr sein strenger Erbsünden- 
begriff und seine Forderung strenger Zucht, seine Verachtung der 
Masse, seine Auffassung der Obrigkeit als Stellvertreterin der gött- 
lichen Strafe und Vergeltung geneigt zur äußersten Strenge und hat 
er das Rädern, Köpfen und Quälen mit äußerster Härte empfohlen ?*3). 
Aber auf dem Gebiete des Zivilrechtes kommt ihm der Sinn des 
Naturrechtes überall auf Milde, auf Berücksichtigung der Motive, der 
Lage und der Bedürfnisse hinaus. Der Grundsatz des Naturrechts sei, 
dafs man alles den Leuten tue, was wir von ihnen verlangen, daß 
sie uns tun. In dieser Hinsicht ist die Liebe der Sinn auch des 
Naturrechts und ist dieses der christlichen Moral konformiert. So 
kommt es zu seiner Forderung an das positive Recht, daß es 
überall dem Naturrecht und dem im Grunde damit identischen 


7a) Vgl. Cardauns, S. 8--19. Die Stelle über die Perser in »Ob Kriegs- 
leute etc.< BA. IV. 1 S. 398—402. Leider ist auch die Darstellung bei Cardauns 
nicht erschöpfend. Wie schwankend die Meinungen waren, zeigt v. Schubert, 
Beitr. Z. f. K.-G. XXX, S. 271—316. Das Naturrecht der rationellen Notwehr, 
das Naturrecht der reinen Gewalt, wie es gegen die Bauern ausgeprägt worden 
war, das positive Reichsrecht einer nur bedingten Oberhoheit des Kaisers und das 
göttliche Recht des bloßen Leidens und Duldens gehen hier durcheinander; siehe 
Melanchthons Gutachten S. 313. 

3) Vgl. die Begründung der ersten großen und selbständigen Ausarbeitung 
des Strafrechtes auf diese lutherischen Gedanken durch Ben, Carpzov bei Stintzing, 
Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft II, 1884 S. 70—80. Die große Rolle, die 
ir diesem Strafrecht der Hexenprozeß spielt, geht gleichfalls auf Luthers Dämonen- 
glaube zurück, der die Bosheit der Welt und ihren Widerstand gegen das Evan- 
gelium sich nur aus teuflischen Wirkungen erklären konnte. Immerhin hat Luther 
die phantastischen Ausartungen des Hexenglaubens bekämpft, s. Kawerau in W. 
W., Berliner Ausgabe IV 1,5. 44. 


56 Ernst Troeltsch, 


christlichen Ideal sich zu nähern habe °*°). Ist in allen Fragen der 
Gewalt und Leitung, der Ueber- und Unterordnung sein Natur- 
recht eine naturalistische Anerkennung herrschender Mächte und 
Differenzen, sowie eine aristokratische Betonung der Distanzen, 
so ist in allen Fragen des persönlichen Verhaltens und der bloß 
zivilen Streitigkeiten sein Naturrecht ein solches der Billigkeit, 
des Gegensatzes gegen den strengen rechtlichen Formalismus, 
eine möglichste Reduktion des Rechtes auf die Grundsätze 
menschlicher Nachsicht mit dem Leidenden und Gedrückten und 
zweckmäßiger Beseitigung der Konflikte. Auch hier folgt ihm 
bis heute die konservative Gesellschaftstheorie, die in allen das 
Problem der Gewalt und Herrschaft nicht berührenden mensch- 
lichen Beziehungen für Wohlwollen und Billigkeit, für Ungebunden- 
heit durch den starren Rechtsformalismus eintritt. Sie scheut die 
Umgebung des Individuums mit abstrakten Rechtsgarantien, weil 
darin das individualistisch-rationelle Prinzip überhaupt liegt, aber 
sie ersetzt das Recht gerne durch christlich-patriarchalische Rück- 
sicht und persönliche Billigkeit. Auf dem Gebiet der Gewalt 
ist das Naturrecht dem christlichen Autoritätsgedanken angeglichen, 
auf dem Gebiet des Privatrechts dem christlichen Liebesgedanken. 
Die schroffe Härte der Gewaltlehre wird kompensiert durch eine 
christliche Milderung des Rechtsstandpunktes in den privaten Be- 
ziehungen. Das ist alte lutherische Lehre und heute noch kon- 
servative Rechtsauffassung 25°). 

Indem nun aber das Naturgesetz für Luther überall Gottes 
Wirken in der Vernunft ist, liebt er es, Gott als Begründer dieser 
Ordnungen zu betonen und sucht er, wo es irgend möglich ist, un- 
mittelbare göttliche Einsetzungen und Bestätigungen. Damit 
verschwindet dann aber der naturrechtliche Charakter seiner Aufstel- 
lungen ganz hinter dem mythischen. Die Familie ist eine Ord- 
nung des Naturgesetzes, jedoch ausdrücklich zugleich von Gott ein- 
gesetzt. Der Staat ist indirekt mit der Familie eingesetzt, im 
übrigen jedoch im Alten Testament vielfach bestätigt. Die ökono- 

%49) Hiezu Köhler in dem Abschnitt »Das Verhältnis zum kanonischen Recht « 
S. 111 —132. Hier ist mit Recht die Identität mit der mittelalterlichen Anschau- 
ung betont. Die »Epikie« oder »Aequität«e S. 46 u. 98. 

250) Vgl. den Abschnitt bei Stillich »Die Rechtsauffassung der Konservativen« 
S. 161—178. Die standesgemäß differenzierte Rechtsungleichheit und die die je- 
weiligen Umstände berücksichtigende Billigkeit im Gegensatz gegen die abstrakte 
Rechitsgleichheit S. 166. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 57 
mische Gliederung und die Arbeit geht auf Gottes Befehl bei 
der Paradiesesaustreibung zurück. Aber auch in Einzelheiten 
greift er gerne auf alttestamentliche Beispiele, sodaß es oft den 
Anschein gewinnt, als hätte er seine radikale Ablehnung jeder 
Bedeutung des jüdischen Gesetzes für den Christen vergessen und als 
behandle er das Alte Testament geradezu als Gesetzbuch. Für 
Ehefragen und für das Problem der Leibeigenschaft greift er 
serne auf das mosaische Gesetz zurück, und bekannt ist seine verhäng- 
nisvolle Berufung auf die Bigamie des Alten Testamentes in dem 
Falle des hessischen Landgrafen. Aber hierbei kommt das mo- 
saische Gesetz doch nur in seiner Identität mit der Vernunft, als 
vöttliche Bestätigung oder Proklamation vernünftiger Regeln in 
Betracht, nicht als geoffenbartes Gottesgesetz. Freilich wird 
auf diese Weise eine bunte Mischung biblischer und naturgesetz- 
licher Argumentationen erzeugt; aber diese Mischung beweist 
nur das, was für unsern Zusammenhang von grundlegender Be- 
deutung ist, die überall obwaltende Voraussetzung einer inneren 
Einheit und Konformität des Naturgesetzes mit dem christlichen 
Geiste, worauf allein die relative Einheitlichkeit der Kultur des alten 
l.uthertums und heute noch die Christlichkeit des schr unchrist- 
liche Elemente einschließenden konservativen Programms be- 
ruht ?51). 

Hat so Luther seine naturrechtliche Idee oft in positiv-bib- 
lische Satzungen verhüllt und überdies im Falle der Opposition 
der Juristen, die naturgemäß mehr bei der Kontinuität des tech- 
nischen Rechtes bleiben mußten, unter heftigem Wettern sich 
wieder auf den Gegensatz von Recht und christlicher Freiheit 
zurückgezogen, so haben diese Ideen eine rationelle Glättung und 





251) Ueber die Begründung der Institutionen auf Gott und den Sinn 
dieser Begründung s. Ehrhardt S. 303. Es ist immer mediate gemeint. Wie 
das verstanden ist, zeigt Luthers Zurückführung des deutsch-römischen Reiches auf 
Einsetzung durch Gott, obwohl L. die translatio imperii durch den Papst für einen 
bösen Streich hält; W. Köhler, L.s Schrift an den Adel, 1895, S. 242. »Aus- 
gehend von der Absolutheit und unumschränkten Willkür Gottes... erkennt L. 
in dem bösen Spiel des Papstes göttliche Absicht, stellt er die Handlung des 
Papstes unter göttliche Direktive, läßt er den Papst das mechanische Werkzeug 
des göttlichen Allmachtswillens sein.e So erklärt Prof. Suchsland die konservativen 
Theorien über die Autorität in Staat, Moral, Recht, Ehe als gerade vom Stand- 
punkt strengster Wissenschaft, d. h. von der Voraussetzung der Auslese aus dik- 
tiert; die göttliche Einsetzung dabei sei dann das transzendente, dogmatische 
(laubenselement, das nur hinzukomme, Stillich S. 33. 


58 Ernst Troeltsch, 


` 


Reduktion erfahren durch Melanchton °5?). Er war der Naturrechts- 
lehrer des Protestantismus, dessen Entwurf von der gesamten Ju- 
risprudenz weiterhin befolgt wurde, bei dem der philosophische 
Charakter des Naturrechts stärker hervortrat und bei dem die luthe- 
rischen Spannungen zwischen Recht und Christentum, zwischen Ver- 





252) Vgl. hiezu Corpus Reff. XXI u. XVI; außerdem Köhler, Luther und die 
Juristen, 100—105; Troeltsch, Gerhard und Melanchthon; Ellinger, Melanchthon 
1902, S. 585- 589; hier seine Neigung zu den städtischen Aristokratien wie bei 
Erasmus ; sehr gute Wiedergabe bei Hänel, Mel., der Jurist (Z, f. Rechtsgeschichte, 
hg. v. Rudorff VHI, 1869). Hier das treffende Urteil: »Sein Standpunkt ist trotz 
aller Abneigung gegen dieselbe der der Scholastik, und, was ihn in allen seinen 
Schriften von ihr unterscheidet, ist weder eine größere Präzision der Begriffsbe- 
stimmungen, noch eine selbständigere freie Methode, weder neue befruchtende Ge- 
danken noch auch nur eine vertieftere Benützung des Aristoteles, sondern ledig- 
lich die Popularisierung der Darstellung, der Versuch, die philosophische Betrach- 
tung dem Leben näher zu bringen, und selbstverständlich vor allem die veränderte 
Anschauung über das Verhältnis von Staat und Kirchee 269. Nur ist die Lehre 
von der Nichtresistenz noch zu betonen, wie H. an anderem Ort selbst sagt: 
>Es liegen der Politik selbständige und eigentümliche Begriffe und Prinzipien, wie 
insbesondere, daß der Mensch zur Gesellschaft bestimmt sei und daß in ihr Ueber- 
und Unterordnung herrsche, zugrunde, welche sie zu erkennen und in ihren Konse- 
quenzen zu entwickeln hat. Aber es sind Begriffe und Prinzipien, die Gott dem 
Menschen einpflanzte. Dies ist es, was den Staat zur göttlichen Ordnung macht... 
Der bestehende Staat und das bestehende Gesetz sind göttlich, auch 
wenn sie drückend sind und die Freiheit begraben; auch ein göttlicher und un- 
gläubiger Herrscher ist als Zuchtrute Gottes in seinem Rechte zu achten. Jede 
eigenwillige und leichtsinnige Veränderung in Verfassung und Gesetz ist verwerf- 
lich; selbst Abweichungen von der Vernunft sind zu dulden, wenn sie nur nicht 
gänzlich der Natur widerstreben und dann dieselbe verderben« 260. Wie dann 
unter dem Einfluß der Problemstellungen des Schmalkaldischen Bundes Melanch- 
thon und Luther das Resistenzrecht anerkennen und gelegentlich sich wieder zum 
rationalistisch-individualistischen Naturrecht verirren, zeigt Cardauns S. 14—19; 
hier gelegentlich Vorstufen von Calvins Lehren. Leider zeigt Cardanus nicht 
das Verschwinden dieser Lehren aus dem Luthertum;; cs hängt vermutlich mit der 
allgemeinen gnesiolutherischen Reaktion und der kursächsischen Sättigungspolitik 
zusammen, wodurch dann die Reformen und Fortschritte erstrebenden Mächte zum 
Calvinismus gedrängt wurden. Im späteren Luthertum dreht sich das Problem der 
Resistenz nur mehr um das reichsrechtliche Problem des Verhältnisses von Terri- 
torialherren und kaiserlicher Gewalt, wo eine streng kaiserlich - konservative und 
eine calvinistisch beeinflußte, in Jena konzentrierte freiere Richtung einander 
gegenüberstanden, s. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft II, 1884, 
S. 40—54. — Das allmähliche Versickern der liberaleren Fassung des Naturrechts 
in der Schule Melanchthons s. bei v. Kaltenborn, Vorläufer des Hugo Grotius 1848. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 59 


nunft und Offenbarung in einer freundlichen gottgeordneten Har- 
monie beider schließlich verschwanden. Der Glaube an diese Har- 
monie und das Ideal einer Konkordanz von natürlichen Voraussetz- 
ungen und spiritualer Beselung ist von da ab dem Luthertum eigen- 
tümlich geblieben. Melanchthon entwickelte in seinen ethischen 
Schriften und juristischen Reden den uns bekannten naturgesetz- 
lichen Gedankenkreis in den klassischen Formeln Ciceros und in 
der Anlehnung an Aristoteles, dessen Politik er auch kommentierte. 
Das ciceronianische Naturgesetz wird aus dem mit ihm identi- 
schen Dekalog erklärt, vermöge dieser Identität werden ihm auch 
die religiösen Elemente eingefügt, die es bei den Heiden ver- 
loren hatte. Damit ergibt sich eine Fassung des Staates und seines 
rechtlichen Strafamtes, das auf der Idee von der Vernunft als der 
Trägerin der Disziplin und der Erziehung gegen die Sünde sowie 
des Schutzes für Ordnung und Wohlfahrt beruht; ebenso einc 
Auffassung des Zivilrechtes, die im römischen Recht dic mit Na- 
turgesetz und Dekalog identische positiv-rechtliche Ausformung 
des Naturgesetzes erkennt und für die kommenden Juristen das 
römische Recht genau so zur Norm und zum gegebenen Stoff 
macht, wie die Bibel es ist für die Theologen. Nicht als Juden- 
gesetz, sondern als Auszug des Naturgesetzes gilt der Dekalog, 
und darum ist auch für die Christen das vernünftige römische 
Recht ihr Gesetz und nicht, wie die Sektierer wollen, das mosa- 
ische Gesetz. Auf dieses geschriebene Recht bezieht er auch 
die aristotelische Lehre von der Herrschaft des Gesetzes im 
Staate. Auch hier ist das Evangelium im Bunde mit der 
Vernunft. Zugleich ergibt sich aus dem Naturgesetz die Gliede- 
rung in Stände und Berufe samt dem Privateigentum, das freilich 
erst dem relativen Naturrecht des Sündenstandes angehört, nun 
aber auch umso stärker als göttliche Stiftung zu behaupten ist. In 
alledem ist bei Melanchthon ein stärkerer rationalistischer Zug 
als bei Luther. Von dieser seiner Rationalisierung her ergeben sich 
dann auch wieder die alten rationalistischen Gedanken von der 
Zustimmung der Beherrschten zu der herrschenden Gewalt. Aber 
gleichzeitig führt er den Staat doch auf ein Mandatum Dei zurück, 
das schon in der paradiesischen Stiftung der Familien- Autorität 
enthalten gewesen ist, und damit mündet er dann ganz ein in 
das lutherische autoritative Naturrecht der Gewalt und Ordnung. 
Ja, er steigert nun seinerseits diesen Gedanken, indem er dic 
formelle Stringenz der gegebenen Rechtsordnung viel stärker gel- 


60 Ernst Troeltsch, 


tend und von der Aequität einen viel geringeren Gebrauch macht 
als Luther. Das Widerstandsrecht hat er umgekehrt in weiterem 
Umfange behauptet als Luther, aber doch auch das nur unter 
Berufung auf das positive römische Recht, wo der Impera- 
tor erklärt, unter Zustimmung seiner Untertanen die Gewalt 
ausüben zu wollen, und unter Berufung auf das deutsche 
Reichsrecht, wo die ständische Libertät gegen einen vertragsbrü- 
chigen Kaiser zum Widerstand berechtigt ist. Schließlich hat er 
gegen die schlimmsten Ungerechtigkeiten die Resistenz auch als de 
jure naturae berechtigt anerkannt, und Luther hat sich dem un- 
willig genug gefügt, die Frage den Juristen und der Vernunft be- 
fehlend. Aber die Wirkung davon im lutherischen Naturrecht 
ist gering. Im Ganzen hat hier Luthers Geist die Oberhand be- 
halten. Die Melanchthonschen Besonderheiten verschwanden, 
wie im Dogma, so auch im Naturrecht. Wenn der humanistische 
Verehrer des Aristoteles die aristokratischen Stadtrepubliken be- 
vorzugte vor dem zur »Tyrannis« neigenden Absolutismus, so ver- 
schwand auch das mit dem Rückgang der Städte von selbst aus 
der politischen Theorie des Luthertums. Zu Luthers Auffassung 
von der Gewalt paßte in der Tat der Absolutismus besser, und 
die Abneigung gegen die Sakramentierer war zugleich eine Ab- 
neigung gegen die oberdeutschen Republiken ?°?*). 

In dem von Melanchthon geschaffenen Rahmen bewegte sich 
die ganze weitere Jurisprudenz, in staatsrechtlichen Dingen nur 
immer stärker den konservativ-autoritären Charakter betonend, 
wenn auch die Formeln von einer stillschweigenden Zustimmung 
der Bürger zur herrschenden Gewalt fortgeschleppt wur- 
den 2°?). Fin eigentliches Staatsrecht und eine ausgeführte 





252a) Vgl. Cardauns S. 13: Mel. folgt anfangs den lutherischen Meinungen, 
zeigt dann aber »im Gegensatz zu Luther von vorneherein nicht erst unter dem 
Einfluß äußerer Begebenheiten« seine Vorliebe für ständische Kontrollen der herr- 
schenden Gewalt. Cardauns hebt seine Vorliebe für Ph. de Commynes hervor 
(über diesen ibid. S. 30 u. Baudrillart, Bodin 1853, S. 10—13), auch Anklänge an 
die erasmische Staatslehre Cardauns S. 31f. — Ueber den Zusammenhang des 
Hasses gegen die Sakramentaner mit der Abneigung gegen die Republikaner siehe 
v. Schubert, Bündnis und Bekenntnis 1529/30, 1908, S. 9. 

#53) Vgl. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft I, 1880. Sehr 
charakteristisch hier die Deduktion bei dem Juristen Konrad Lagus S. 302 f.: Unter- 
scheidung von jus naturale primaevum und jus naturale secundarium, das letztere 
‚durch Gottes Gnade dem Menschen verliehen gegen seine verdorbene Nature. 


»Das daraus fließende Recht nennen die Römer jus gentium, weil cs bei allen 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 6I 


politische Theorie bildeten sich überhaupt erst im 17. Jahr- 
hundert, bis dahin blieb der Stoff auf Dogmatik, philosophi- 
sche Ethik, Erklärung der aristotelischen Politik und Aus- 
legung der hierzu geeigneten Stellen des römischen Rechtes 
verteilt und reproduzierte nur die bekannten Gedanken mit stei- 
gender Betonung der göttlichen Einsetzung der Obrigkeit, wie 
das dem zunehmenden Absolutismus entsprach und auch in den 
Staatstheorien des katholischen Absolutismus geschah. Das geschlos- 
senere Staatsrecht des 17. Jahrhunderts wandte sich dann dem empiri- 
schen Rechtsstoff zu. Die prinzipielle Auffassung blieb jedoch dabei 
die lutherisch-melanchthonische von der Zurückführung des Staates 
auf die Vernunft und auf göttliche Einsetzung zugleich, und innerhalb 
des Territorialstaates selbst verband sich die neue Souveränetäts- 
theorie mit der alten Lehre von der demütigen und vertrauens- 
vollen Ergebung in die von Gott gesetzte Obrigkeit. Die natur- 
rechtlichen Elemente der Theorie traten dabei immer mehr zu- 
rūck und reduzierten sich schließlich auf den kahlen Satz von 
der göttlichen Leitung der Vernunft in der Hervorbringung der politi- 


Völkern beobachtet wird. Es wird auch jus divinum genannt. Mit Unrecht be- 
schränken die Calvinisten diesen Namen auf die im Evangelium vorgeschriebenen 
Normen. Denn es gibt viele leges vere divinae, welche weder im Evangelium 
noch im mosaischen Gesetz ausgesprochen sind. Jus divinum ist alles, was Christi 
Willen entspricht und die reine menschliche Vernunft zum Schutze des Daseins 
der menschlichen Gesellschaft fordert. Dieses jus naturale hat mehrere gradus, 
welche im Dekalog (durch Unterscheidung der ersten und zweiten Tafel) angegeben 
sind. Seine Gebote, und zwar sowohl die der ersten als die der zweiten Tafel. 
lassen sich aus der menschlichen Natur und Vernunft herleiten. Allein da die 
Triebe der (sündigen) Natur des Menschen so mächtig sind, daß er oft gegen das 
judicium naturale handelt, so genügt es nicht, den Gehorsam seinem guten Willen 
zu überlassen. Daher ist es notwendig gewesen, andere legum carceres zu erfinden, 
um die Menschen durch öffentliche Autorität zum Gehorsam zu zwingen. Diese 
Betrachtung führt auf das positive Recht, jus civile, quod publica necessitate exi- 
gente civium suffragio (!) in aliqua re publica constituitur«e. Dieselbe Deduktion 
und die Behandlung der Begriffe jus naturale primacvum und jus naturale secun- 
darum als technische Begriffe bei Kling I 307. Es ist dasselbe, wie wenn ich in 
der bisherigen Darstellung stets »absolutes«s und »relatives« Naturrecht unter- 
schieden habe. Ebenso bei dem maßgebendsten Juristen Joh. Oldendorp I 371: 
Das jus naturale secundarium sei in dem Dekalog zusammengefaßt als Mittel gegen 
die Sünde, von da in die römischen 12 Tafeln übergegangen, die die Römer von 
den Griechen, diese aber von den Hebräern gelernt hätten. Erst mit diesen An- 


gaben sieht man in den ganzen Äufriß des altlutherischen Denkens hinein. 


62 Ernst Troeltsch, 
schen Gewalten. Je mehr von anderen ein rein rationales Naturrecht 
ausgebildet und von der Theologie emanzipiert wurde, um so mehr 
hielten sich die Lutheraner an diese göttlichen Einsetzungen, die 
zwar mediate geschehen aber doch göttliche Einsetzungen sind. 
Nun heißt es einfach: die Obrigkeiten stammen so, wie sie sind, 
von Gott. Für die philosophische Begründung eines irrationalen 
Naturrechts im Unterschiede vom rationalen Naturrecht, wie das 
später Stahl getan und damit die moderne konservative Theorie 
wissenschaftlich unterbaut hat, fehlten in dem herrschenden System 
aristotelisch-scholastischer Metaphysik alle Mittel und war inner- 
halb der gläubigen Atmosphäre auch kein Bedürfnis. So begnügte 
man sich mit einer höchst aphoristischen Theorie und einer theo- 
logisch-absolutistischen Praxis *°*). 

254) Die Einzelheiten s. bei Stinzing II; die Lehren der Theologen des 17. 
Jahrh. bei Schmidt, Ev.-luth. Dogmatik, 459 f.: Hollaz: »Causa efficiens principalis 
magistratus est Deus triunus, qui certis personis officium magistratus committit 
vel immediate (Ex 3, 10. Num 27, 18. Il Sam 9, 15) vel mediate (Joh. 19, 11)... 
Hodie ad officium magistratus personae habiles moderante Deo legitime perveniunt 
vel per electionem vel per successionem vel per justam occupationem«. J. Gerhard: 
>» Magistratum potestate aliqua instructum esse patet ex Rom 13, I... Potestas illa magis- 
tratus non est absoluta, illimitata et indeterminata, sed ad leges et normam supe- 
rioris alicujus potestatis restricta, Cum enim potestatem suam a Deo magistratus 
acceperit, ideo Deum superiorem recognoscere et illius voluntati ac legibus in usu 
hujus potestatis sese conformare tenetur ... Quando ergo politici absolutam potes- 
tatem (das ist die Lehre Bodins) summo magistratui tribuunt, id non est accipiendum 
simpliciter nec respectu superioris sc. Dei, sed dumtaxat respectu inferiorum 
magistratuum (das ist der runde Gegensatz gegen die calvinistische Haupt- 
lehre). ... Propter peccatum protoplastorum non solum spiritualibus et aeternis 
futurae vitae bonis, sed etiam corporalibus et externis hujus vitae commodis genus 
humanum excidit. Sed Deus ex miranda et nunquam satis praedicanda benig- 
nitate propter filii intercessionem non illa solum sed etiam haec restituit ac repa- 
ravit ac media illis conservandis ordinavit .. Per magistratum politicum Deus con- 
servat pacem et tranquillitatem externam, administrat justitiam civilem, defendit 
facultates, famam et corpora«, Alles das geschieht vermittelst der naturgesetzlichen 
Vernunft, allein die spätere Lehre betont vor allem die göttliche Einsetzung des 
Gegebenen, worauf dann eine den empirischen Rechtsstoff bearbeitende Jurispru- 
denz sich begründet ohne viel Sorge um die Ableitung aus dem Naturgesetz und 
der Vernunft. — Die Lehre der Juristen zusammengefaßt bei Reinking : »Das Funda- 
ment seiner politischen Ueberzeugung ist die (vermittelte) göttliche Einsetzung aller 
Obrigkeit. Wer sich an ihr vergreift, Treubruch und Ungehorsam übt, hat Gottes 
Strafe zu erwarten, wenn auch im äußersten Notfall der Widerstand entschuldigt 
werden kann, wenn er einem Fürsten entgegengesetzt wird, der durch die Verach- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 63 


Aehnlich ging es mit der Entwickelung der »natürlichen: 
Wirtschafts- und Gesellschaftslehre. Zunächst bedurfte es hierfür 
überhaupt keiner eigentlichen Wissenschaft von diesen Dingen, 
da die gegebenen Verhältnisse als Ausdruck des Naturgesetzes 
und der Vorsehungsleitung selbstverständlich waren. Es bedurfte 
nur der prinzipiellen theologisch-ethischen Gesamtanschauung und 
daneben einer praktischen Regierungstechnik, die im Zusammen- 
hang mit der gegebenen Lage und den positiv-rechtlichen 
Verhältnissen die Ueberführung der noch stark patrimonalen Staats- 
verwaltung in eine bureaukratisch rationalisierte und finanziell 
gesicherte Staatshoheit ermöglichte. Diese patriarchalische Wirt- 
schaftslehre bediente sich dabei der konservativ-naturrechtlichen 
und theologisch-ethischen Theorien, genau so wie die Staatslehre. 
So bewegte sich die Theorie imengsten Zusammenhang mit dergleich- 
falls sehr aphoristischen Staatsphilosophie und der Erklärung des 
Aristoteles, in alter scholastischer Weise Staat, Gesellschaft und Wirt- 
schaft lediglich unter ethisch-theologischen Gesichtspunkten und 
Interessen behandelnd; und auch die praktischen Anweisungen blie- 
ben erfüllt mit biblischen und humanistisch-antiken Belegen, in 


tung der Grundgesetze und rechtliche Gewalttat zum »Tyrannen« geworden ist 
idas ist auch hier ein Rest des naturrechtlich-rationalistischen Individualismus!), 
Als die beste aller Regierungsformen erscheint ihm die Monarchie, weil sie die 
älteste und natürlichste Ordnung, die den Frieden am ehesten wahrt, und der 
göttlichen Weltregierung am ähnlichsten ist«, Stintzing II 197. In reichsrechtlichen 
Dingen hat R. den kaiserlichen Standpunkt; das Reich ist die vierte Danielische 
Weltmonarchie mit ewiger Dauer. Autoritäten sind das römische und das Lehens- 
recht und die mittelalterlichen Juristen, »R.s Werk ist mit jeder Faser in die Ueber- 
lieferungen des M.A. verwoben, soweit nicht sein entschiedener Protestantismus ihn 
befreit hate 199. Die entgegengesetzte, moderne, niederländisch und calvinistisch 
beeinflußte Schule des Arumäus und Limäus scheint nach Stintzings Angaben auch 
nur in Bezug auf das Reichsrecht moderne Ideen gehabt zu haben. Die analoge 
Entwickelung im katholischen Absolutismus (nicht aber bei den juristischen Staats- 
philosophen) s. bei Kaufmann S. ı6f. und in Bossuets Politique tirée de l'Ecri- 
ture. Das Naturrecht wird den orthodoxen Lutheranern erst verdächtig, seit das 
Grotianische Naturrecht dasselbe von der Theologie emanzipiert hatte, s. Stintzing 
II 129; dem gegenüber schreibt Reinking eine »Biblische Polizei, d. i. ge- 
wisse aus heiliger göttlicher Schrift zusammengebrachte, auf die drei Hauptstände, 
als geistlichen, weltlichen, häuslichen, gerichtete Axiomata, Frankfurt 1653; »die 
wiederholten Auflagen beweisen, daß das Buch den verdienten Beifall gefunden 
hate. Stintzing II 207 f. Gleichen Geistes ist Seckendorffs Deutscher Fürstenstaat 
1655 und Christenstaat 1685. 


64 Ernst Troeltsch, 


denen sie die prinzipielle theologisch-juristische Grundanschauung 
zum Ausdruck brachten. Es ist unter der Voraussetzung der 
sündigen und verderbten Natur und der vorsehungsmäßigen Re- 
aktion der Natur gegen diese Verderbung eine religiös bestimmte, 
relative Physiokratie, eine auf die Bedingungen des Sündenstandes 
eingerichtete »natürliche« Wirtschaftslehre, in allem Wesentlichen 
lediglich die Fortführung der scholastischen Theorie, die nur 
den Aristoteles neubelebt und durch eine gewisse Wirklich- 
keitsbeobachtung der modernen Humanisten praktischer ge- 
macht ist. Vor allem aber ist auch von dieser lutherischen 
Gesellschafts- und Wirtschaftslehre her dem lutherischen Naturrecht 
die Wendung zum Konservativen und Autoritativen gegeben in 
engem Zusammenhang mit der ganzen Auffassung des Wesens 
der Gewalt und der Ueberordnung ?°®). ; 


55) Hiezu vgl. Roscher, Gesch. d. Nationalökonomik in Deutschland, 1874. 
Trotz der Meinung, daß die Reformation eigentlich eine Erneuerung auch des 
wirtschaftlichen Denkens sei, erkennt R. doch den rein scholastischen Charakter 
bei der Charakteristik der beiden Hauptvertreter lutherischer Gesellschaftslehre ; 
Melchior v. Ossa (f 1557) und L. v. Seckendorff (t 1692): »Unser Ossa steht 
gleichsam mit einem Fuß in der theologischen Periode der Nationalökonomik, mit 
dem anderen in der juristischen. Außer der Bibel, den »lieben« Kirchenvätern, 
dem Aristoteles zitiert er hauptsächlich nur die Corpora jurise S. r15. Daß das 
letztere kein Gegensatz gegen das christliche Naturrecht ist, ist bereits gezeigt und 
beweist auch der Titel des Hauptabschnittes des Ossaschen Gutachtens »Von gott- 
seliger, weißlichen, vernünftigen und rechtmäßigen Regierung und Institution«. 
Hier ist die Identifikation von Bibel, Vernunft und Recht deutlich ausgesprochen. 
Eine ähnliche Charakteristik aus Anlaß v. Seckendorff: » Jene theologische oder doch 
wenigstens religiöse Färbung der Staatswissenschaft und Nationalökonomik, welche 
die Reformation aus der scholastischen Periode nicht nur beibehalten, 
sondernnoch wesentlich erwärmt und vertieft hatte, war unter 
S.s Zeitgenossen in raschem Verbleichen«, S. 240. Ueber die Entwickelung vom 
ersten zum zweiten s., S. 252: Der Fürst wird aus dem Patrimonialherren zum 
neueren Staatsoberhaupt; bei aller Frömmigkeit werden Staatswissenschaft und 
Volkswirtschaftslehre »von der gänzlichen Vermengung mit Theologie und Jurispru- 
denz sehr emanzipiert«; das staatswissenschaftliche und kameralistische Gebiet 
kommt über Aphorismen hinaus jetzt erst zur Systematik. Ueber die kirchliche Gebunden- 
heit und die Benützung biblischer Beispiele für Vernunftlehren auch bei moderner ge- 
sinnten Autoren s. die Bemerkungen über Obrecht S. 152. Das Ilauptintcresse galt 
der Erhaltung des Systems der Ständeteilung, dem auch die Kleiderordnungen und 
teilweise die Luxusgesetze dienten, S. 119, 121, 127f., 247; es ist von Gott ge- 
setzt, wie der Staat selbst, mit dessen Begriff es gegeben ist. Das zweite Haupt- 


interesse ist die Steigerung der Macht des Laandesfürsten, der aber patriarchalisch 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 65 


an natürliches und göttliches Recht gebunden bleibt und nicht machiavellistisch 
regieren darf, S. 106, 129 f., 204. — Für die Theologen ist das Ganze eine Ange- 
lezenheit der Obrigkeiten, die dabei nach Naturgesetz und göttlichem Gesetz als das 
berufene Organ zur Auswirkung des Zweckmäßigen zu handeln haben; so Hutter: 
»Praecipua officia magistratus politici sunt: 1) curam gerere utriusque tabulae deca- 
logi, quod ad externam disciplinam attinet, 2) ferre leges de negotiis ci- 
vilibus et oeconomicis consentaneas juri divino et natu- 
rali; 3) sedulo providere, ut leges promulgatae veniant in executionem ; 4) delin- 
quentibus pro qualitate delicti poenas irrogare, obedientes fovere et praemiis affi- 
cere< oder Hollaz: »Magistratus civilis est ordinatus ad bonum publicum idque 
quadruplex 1) ecclesiasticum, cum reges nutritii ecclesiae et episcopi extra temp- 
lom; 2) civile, dum civium commoda tuetur et hostes externos finibus patriae pro- 
pulsat; 3) morale, quatenus honestas praescribit leges, quibus subditi in officio 
continentur, ut vitam tranquillam agant in pietate et honestate I Tim 2, 2; 4) natu- 
rale, quo imperantes prospiciant subditis de commeatu et aliis necessariis instar 
Fharaonis Gen 41, 34. Schmidt; Dogmatik 460. — Ueber das besondere inhaltliche 
Wesen des wirtschaftlichen Naturgesetzes s. weiter unten. 


(Schluß dieses Abschnittes und zugleich der Gesamtserie der Aufsätze über 
»Die Soziallehren der christlichen Kirchene folgt im nächsten Heft.) 





Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 5 


DO 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 
Von 


SERGEJ PROKOPOWITSCH. 


Der vorliegenden Arbeit liegt eine Enquete zu Grunde, die im 
Jahre 1908 von der XII. Abteilung der Kaiserlich-Russischen Tech- 
nischen Gesellschaft veranstaltet wurde. Der vom Verfasser dieses 
ausgearbeitete Entwurf eines »Fragebogens betreffend die Arbeiter- 
budgets« wurde von der Enquete-Kommission der XII. Abteilung der 
Kaiserlich Russischen Technischen Gesellschaft, an welcher zusammen 
mit den Mitgliedern der XII. Abteilung auch Vertreter der Arbeiter- 
berufsvereine teilgenommen haben, geprüft und umgearbeitet. Im 
Februar-März 1908 wurde der Fragebogen in ungefähr 6000 Exempla- 
ren gedruckt und unter den Mitgliedern der Gewerkschaften, der Ar- 
beiterbildungsvereine und der Arbeiterkonsumvereine verbreitet. Die 
Ausarbeitung des Fragebogens stieß auf große Schwierigkeiten. Die 
Petersburger Arbeiter führen gewöhnlich kein Buch über ihre Aus- 
gaben, und angesichts dessen war die Möglichkeit einer Berechnung 
der tatsächlich gemachten Ausgaben völlig ausgeschlossen. 
Man musste sich somit auf die Berechnung der subjektiven Bewertun- 
gen der gemachten Ausgaben beschränken, d. h. dem Beispiele des 
Berliner Statistischen Amtes folgen !). 


1) Das Berliner Statistische Amt versuchte, wie bekannt, zuerst das Ma- 
terial über die Arbeiterbudgets durch Verteilung von Haushaltbüchern zu be- 
kommen. Als es sich nachher herausstellte, daß dieser Weg unpraktisch ıst, 
wurde er aufgegeben, und man ging im Jahre 1903 zum Enquete-System über. 

Herr Prof. Hirschberg schreibt darüber in der Einleitung zum 3. Heft der 
»Berliner Statistike (»Lohnermittelungen und Haushaltsrechnungen der minder 
bemittelten Bevölkerung im Jahre 1903«): »Wollte man ganz korrekt vorgehen, 
so war es notwendig, Haushaltungsbücher einzusehen, um aus diesen die wirk- 
lichen Ausgaben statistisch zu verwerten. In der Tat ist auch in früheren Jahren 
der Versuch gemacht worden, auf diesem exakten Wege in den Besitz der ge- 
wünschten Statistik zu kommen. Man verteilte Ausgabenbücher an die Arbeiter, 
schrieb die korrekte Ausfüllung während des Jahres vor und sammelte sie nach 
Schluß des Jahres wieder ein. Leider war das Ergebnis, daß trotz einer erheb- 
lichen Anzahl verteilter Bücher anfangs einige, schließlich überhaupt keine ein- 


Sergej Prokopowitsch, Haushaltungs-Budgets Petersb. Arbeiter. 67 


In unserer Enquete haben wir nur eine einzige wesentliche Ab- 
weichung von der Berliner gemacht: wir stellten die Fragen nicht in 
Bezug auf die Ausgaben des letzten Jahres, sondern, für die meisten 
Rubriken nur in Bezug auf die des letzten Monats. Diese Abweichung 
ist dadurch gerechtfertigt, dass der Petersburger Arbeiter viel weniger 
gewöhnt ist, seine Ausgaben zu berechnen, als es beim Berliner Arbei- 
ter der Fall ist. Es sei dabei die Erinnerung gestattet, daß die belgische 
Enquete vom Jahre 1891 auch nur nach den monatlichen Einnahmen 
und Ausgaben fragte. 

Wir müssen offen anerkennen, daß in der Budget-Statistik die 
Methode der genauen Angaben über die gemachten Ausgaben nur bei 
den kulturellsten, gut entlohnten Schichten der Arbeiterklasse an- 
wendbar ist. Wollen wir aber die Budgets der unteren Schichten ken- 
nen lernen, so sind wir genötigt, uns mit der Methode der subjektiven 
Berechnungen der gemachten Ausgaben zu begnügen ?). Wenn die 
erste Methode sogar in Deutschland, wo die Arbeiter so pünktlich sind, 
nicht oder nur in geringerem Umfange möglich ist, so kann von ihr ın 
Rußland gar keine Rede sein. Einer von den Gefragten machte darüber 
die folgende Bemerkung: »Ich bin ganz überzeugt, daß von den wirk- 
lich gemachten Ausgaben und Einnahmen Sie nicht den hundertsten 
Teil richtig erfahren werden; denn erstens steht der Arbeiter solchen 
Fragen sehr mißtrauisch gegenüber; zweitens aber ist es unter der 
Arbeıterschaft sehr selten, daß man Buch über die hauswirtschaftlichen 
und andere Ausgaben führt. Der Arbeiter weiß nur, daß es ihm immer 
gingen. Weitere Versuche nach dieser Richtung hin erschienen daher ausge- 
»chlossen. 

Unter diesen Umständen entschloß sich das Amt.... durch Ausfüllen- 
lassen von Formularen am Schluß des Jahres, gleichgültig, ob Haushaltungs- 
bücher geführt wurden oder nicht, für das abgelaufene Jahr in den Besitz des 
Materials zu gelangen. Selbstverständlich hat die Angabe über die einzelnen 
Haushaltungsj.osten, wo sie sich nicht auf Haushaltungsrechnungen stützen 
kann, nur einen bedingten Wert. Es ist eine Schätzung an Stelle der Rechnung, 
es ist ein Gutachten über Tatsachen an Stelle der Tatsachen. Aber einesteils 
stand die Frage, ob man wirklich auf diesen wichtigen Teil der Statistik, welcher 
schon seit 25 Jahren zu den in Aussicht genommenen neuen Aufgaben des Amts 
«chört, verzichten, oder ob man — vielleieht unter Hintansetzung der Genauig- 
keit — versuchen sollte, durch eine größere Anzahl von Schätzungen das zu 
erreichen, was durch wirkliche Zählungen versagt blieb. So wurden denn einige 
Tausend Fragebogen an die Gewerkvereine, Gewerkschaften und ähnliche Or- 
sanisationen verausgabt.« 

Es gelang indessen in Berlin ein einziges Budget eines Schlafstellemieters 
zu erhalten, obwohl die Zahl derer auf etwa 100 000 gerechnet wird. Die unteren 
Schichten der Arbeiterklasse wurden somit durch die Berliner Enquete nicht 
erfaßt. 

2, Vgl. Schnapper-Arndt, Sozialstatistik. Leipzig 1908. S. 391/3. A 


68 Sergej Prokopowitsch, 


an Einnahmen fehlt«. Noch entschiedener bemerkt ein anderer Ar- 
beiter: »Als ich den Fragebogen durchstudiert hatte, habe ich mich 
überzeugt, daß nur wenige Arbeiter aufrichtige Antworten geben wer- 
den; denn meistenteils geben die Arbeiter sich selbst keine Rechen- 
schaft von ihrem Etat, und es ist ihnen deshalb schwer, eine Antwort 
zu geben. Die Mehrzahl der Arbeiter kann nicht antworten, da sie 
ohne Bedenken leben.« 

Auf die verteilten Fragebogen liefen nur ror6 Antworten ein. 
Von diesen sind nur 632 bearbeitet, die übrigen wurden als unbrauch- 
bar anerkannt 38). 

Da entsteht natürlich die Frage, ob unser Material sowohl in 
quantıtativer, wie in qualitativer Hinsicht genügend ist, und ob man 





3) Als unbrauchbar wurden folgende anerkannt: 

a) Antworten mit einem unbestimmten Familienbestand. Es kommen 
Fragebogen vor, wo die Zahl der Familienmitglieder gar nicht angegeben ist; 
auf anderen dagegen waren Personen angegeben, die auf dem Lande oder selb- 
ständig lebten. Bei einigen Bogen war es unmöglich festzustellen, für wieviel 
Personen die Ausgaben gemacht waren. Es waren auch solche, wo ein Teil der 
Ausgaben nur auf eine einzige, die anderen dagegen auf mehrere Personen sich 
bezogen haben. — Es wurden auch als unbrauchbar die Antworten derjenigen 
Arbeiter erkannt, welche nur einige Monate im Jahr in der Stadt arbeiten, die 
übrigen aber auf dem Lande, da die jährlichen Ausgaben solcher Arbeiter unbe- 
stimmbar sind. 

b) Alle unvollständigen Antworten, wo die Daten in bezug auf eine der 
drei Ausgabearten: Miete, Kleidung und Nahrung fehlen, oder wenn die Ant- 
worten nicht in Rubel und Kopeken, sondern in Prozenten des Gesamtverdienstes 
angegeben waren. — Eine Ausnahme wurde für den Fragebogen eines Arbeiters 
gemacht, der eine Staatswohnung innehatte, wofür ihm 10°, des Monatslohnes 
abgezogen wird. 

c) Die Antworten der Arbeiter, die in eignen Häusern wohnen: Solcher 
waren 5 Personen — eine zu geringe Zahl zur Bildung einer selbständigen Rubrik. 

d) Fragebogen, wo mchrere Fragen unbeantwortet geblieben sind, und 
solche, die sichtbar unrichtige Antworten gaben, wo z. B. die Ausgaben einer 
einzigen Rubrik — Kleidung, Nahrung oder Branntwein, Bier, Tabak dem 
Gesamtlohn des Arbeiters gleichkamen. 

e) Da der Fragebogen neben der Frage betr. Ausgaben auch die Frage 
betr. des Monatslohnes und anderer Einnahmen enthält, so konnte man jene 
Fragebogen weglassen, wo die Summe der Ausgaben zu stark die Summe der 
Einnahmen übersteigt. Als Grenze der zulässigen llebersteigung wurde 20°; 
angenommen. Die Fragebogen, welche diese Norm überstiegen, wurden nur 
dann nicht weggelassen, wenn sie die Quelle angaben, aus welcher das Defizit 
gedeckt wurde: »Vater«, »zufällige Arbeit während der Arbeitslosigkeits, »U’eber- 
stunden«, »Ersparnisse« usw., oder wenn der Verdienst des letzteren Monats 
bedeutend höher als der Jahresdurchschnitt war. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 69 


die Folgerungen, die aus seiner Bearbeitung erhalten wurden, auch 
als stichhaltige ansehen kann? 

Beginnen wir mit der ersten Frage von der Quantität der Ant- 
worten: Sind 632 bezw. 570 (siehe unten) Antworten genügend zur Er- 
torschung der Arbeiterbudgets? Eine Antwort darauf können wir aus 
dem Vergleich dieser Zahl mit der Zahl der Antworten bekommen, mit 
welchen die westeuropäischen Enqueten operierten. Die belgische 
Enquete vom Jahre 1853 hatte 199 Antworten; die zweite von 1891 
nur noch 188. Die schlesische Enquete vom Jahre 1875 sammelte 
235 Antworten, die oberschlesische vom Jahre 1891/92 gab 450. Die 
Nürnberger von I899 44 Antworten, die Berliner von 1903 908 Ant- 
worten. Somit hatte nur die Berliner Enquete vom Jahre 1903 eine 
srößere Zahl von Antworten, als unsere russische; infolgedessen muß 
die Zahl der Antworten als vollkommen genügend anerkannt werden. 

\Was die Qualität der Antworten betrifft, so charakterisiert sich 
unser Material vor allem dadurch, daß die Ausgaben der 632 Befrag- 
ten ihre Einnahmen um 2,9% übersteigen; zweitens dadurch, daß wir 
auch solche Fragebogen zur Bearbeitung aufnehmen zu dürfen glaub- 
ten, wo die Ausgaben um 20%, die Einnahmen überstiegen; in Fällen, 
wo die Quelle der Defizitdeckung angegeben war, nahmen wir als 
gültig auch Fragebogen mit mehr als 20%, Defizit an. Alle die Frage- 
bogen mit Defiziten, die nicht gedeckt waren, beeinträchtigen gewiß 
dıe Qualität unseres Materials. Mit welchem Material aber arbeiteten 
die anderen Enqueten ? Bei den 199 Budgets der belgischen Enquete 
von 1853 übersteigen die Ausgaben die Einnahmen um 6,43°,. 32 Bud- 
vets (16,1°, der Gesamtzahl) haben ein Defizit von 20°, und mehr; 
es kommen auch Defizite von 46, 47, 53, 55 und 57% vor. Bei den 
1S8 Budgets der belgischen Enquete von 1891 beträgt das Defizit 3,6°%,. 
24 Fragebogen (12,7%, der Gesamtzahl) haben ein Defizit von 20°, 
und mehr; es kommen Defizite vor von 4I, 42, 44, 51 und 52%. Bei 
der schlesischen Enquete von 1875 haben Io Budgets ein Defizit von 
20°, und mehr; es kommen Defizite vor von 31 und 32%. Bei der 
zweiten schlesischen Enquete von 1891/92 haben auch Io Budgets 
ein Defizit von mehr als 20% ; ein Budget hat 34,7%. Bei der Berliner 
Enquete von 1903 erreicht das Defizit durchschnittlich 0,98% ; für ein- 
zelne Budgets aber gleicht es Io, II, 12 und sogar 13%. 

Somit ist, wenn auch unser Material von geringerem Werte als 
das Berliner ist, was vollkommen natürlich ist, wenn man den kultu- 
rellen Unterschied zwischen dem Petersburger und dem Berliner Ar- 
beiter im Auge behält, es doch jedenfalls nicht in solchem Maße von 
geringem Werte, daß ein Vergleich der Ergebnisse beider unstatthaft 
wäre. Was aber die belgische Enquete betrifft, so ist unser Material 
unstreitig sowohl quantitativ wie qualitativ besser. 

Die oben aufgestellte Frage kann somit positiv beantwortet werden. 


II. 


Wenn aus der Gesamtzahl von 250 000 Arbeitern Petersburgs 
die Enquete nur 632 Personen — darunter 9 Frauen — umfaßt, so 


zo Sergej Prokopowitsch, 


entsteht natürlich bei der Bearbeitung des gesammelten Materials 
zuerst die Frage, ob die Ziffern der Enquete typisch sind, ob sie für die 
Charakteristik der Lebensbedingungen des gesamten Petersburger 
Proletariats tauglich sind. 


Diese Frage kann man durch Vergleichung des Petersburger 
Durchschnittarbeiters mit einem befragten Durchschnittarbei- 
ter lösen. In unserem Falle sind wir imstande, diese Gegenüberstellung 
in Bezug auf folgende Merkmale anzustellen: Höhe des Arbeitslohnes, 
geistige Entwicklung (Bildung), Familienstand. 


Bezüglich der Höhe des Arbeitslohnes des russischen Arbeiters 
überhaupt und des Petersburger insbesondere stehen uns zwei Quellen 
zur Verfügung: 

I. Statistische Nachrichten betreffend Fabrikindustrie für das Jahr 

1900, die von W. E. Warsar bearbeitet wurden, und 


2. die jährlichen Zusammenstellungen der Berichte der Fabrik- 
inspektoren für die Jahre 1900—I905. 


Nach Warsar betrug die Zahl der Arbeiter in der akzisefreien 
Industrie und deren Lohn: 


europäisches Rußland 1069 489 Arbeiter 204 Rub. 74 Kop. Durchschnittslohn 
Gouvernement Petersburg 127 983 S 312.45. DE 5 


Beköstigung der Arbeiter ist im Arbeitslohn inbegriffen, dagegen 
wurden die Ausgaben der Unternehmer für Arbeiterwohnungen nicht 
mitgerechnet. 

Im europäischen Rußland geben die Unternehmer für Arbeiter- 
wohnungen durchschnittlich 4,21 Rub. pro Person aus. Nach den Be- 
richten der Fabrikinspektoren betrug die Zahl der Arbeiter im euro- 
päischen Rußland und deren Arbeitslohn 4): 


Gesamtzahl der Arbeiter Zahlder Arbeiter, deren 


Jahre am Ende des Jahres Arbeitslohn ermittelt ist DUrEnSchniessiohn 
1900 I 481 081 993 068 193,41 Rubel 
1901 1 481 898 I 035 392 190,50 » 
1902 I 407 842 I O44 582 197,00 » 
1903 I 509 527 I 057 295 213,16 » 
1904 T 490 590 1072 I13 200,98 » 
1905 1518 554 1 092 590 199,08 > 


Aus diesen Ziffern geht hervor, daß der Durchschnittslohn im 
europäischen Rußland etwa 200 Rub. beträgt; in den letzten Jahren 
etwas mehr als 200 Rubel. 

Der Petersburger Arbeiter hat einen Durchschnittslohn von 
300 Rubel und mehr: 


4) Alle diese Angaben haben wir den Tabellen entnommen, welche die 
Ziffern in bezug auf das Verhältnis zwischen Arbeitslohn und Geldstrafe ent- 
halten. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 


7I 
fahr Gesamtzahl der Arbeiter Zahl der Arbeiter, deren Durchschnittslohn 
= am Ende des Jahres Lohn ermittelt wurde F l ù 
Too 165 404 II6 090 299,00 Rubel 
Iyol 158 324 129 983 302,45 » 
1902 150 620 119 612 3306,21 » 
1903 152 383 119 365 335,20» 
1904 154 152 116 7106 360,17 » 
1905 149 ŜII 135 582 294,83 » 


Somit beträgt der Lohn des Petersburger Arbeiters nach der einen 
ottiziellen Quelle 295—306 Rubel, nach der anderen 312,71 Rubel. 
Der Durchschnittslohn der befragten Personen übersteigt bedeutend 
diesen Durchschnitt: 


Gesamtlohn Durchschnittslohn 
Alleınwöohnende 5) 263 Arbeiter 116 349,93 Rub. 442,40 Rub. 
ın Familien wohnende 444 Arbeiter 217 362,49 Rub. 489,56 Rub. 











Zusammen: 707 Arbeiter 333 712,42 Rub. 472,01 Rub. 
Der Durchschnittslohn der Befragten ist somit anderthalb mal so 
eroßB wie der Durchschnittslohn eines Petersburger Fabrikarbeiters. 
Dementsprechend sind auch die Existenzbedingungen des durch- 
schnittlichen befragten Arbeiters bedeutend besser, als die Existenz- 


bedingungen eines durchschnittlichen typischen Arbeiters. 


Um das Niveau der geistigen Entwicklung festzustellen, haben 
wir nur ein Merkmal — das °% der Schreibe- und Lesekundigen. Nach 
der Volkszählung vom Jahre 1897 betrug dies °%;: 


(0) . 
Europäisches Gouvernement Stadt 
Rußland Petersburg Petersburg 
Zusammen: 2 638 178 Arbeiter 282 926 Arbeiter 248 417 Arbeiter 
Lesekundige: I 412 878 Arbeiter 194 994 Arbeiter 171 110 Arbeiter 
In Prozenten: 53,0 08,9% 68,99% 


Unter den Befragten waren Analphabeten nur ausnahmsweise 
vertreten. Mehrere geben für Bücher, Zeitungen, Vorlesungen bedeu- 
tende Summen aus. Die Befragten stehen somit auf einem viel höhe- 
ren Niveau, als der Durchschnitt der Petersburger Arbeiter. 

Was den Familienstand betrifft, so ist die Quelle unseres Wissens 
wiederum die Volkszählung von 1897 ®). Die dort befindlichen Zif- 
fern können in folgenden Tabellen zusammengestellt werden: 


- a i 


>, Unter »Alleinwohnenden« verstehen wir sowohl die Ledigen, wie die 
Verheirateten, die ihre Familie außerhalb Petersburg haben. Die Arbeiter, die 
sin Familien leben«, sind nicht immer verheiratet; es kommen auch ledige vor, 
die mit den Eltern oder Geschwistern einen Haushalt bilden. 

*, »Zahl und Zusammensetzung der Arbeiter in Rußland auf Grund der 
Volkssählung von 1897% 2 Bde. 1906 (russisch). 


72 Sergej Prokopowitsch, 





Kopfzahl der Familie Europäisches Gouvernement Stadt 
í Rußland Petersburg Petersburg 

Alleinwohnende 1 500 358 234 475 214 578 
2köpf. Familien 57 108 4 7106 3 250 
3köpf. > 102 032 5 337 3 052 
4köpf. » 103 240 5 398 3817 
5köpf. > 85 N29 4483 3 140 
6—Ioköpf. Familien 148 879 6213 3 990 
11- und mehrköpf. Familien 4403 138 69 
Arbeitende Familienmitglieder 543 403 22 I66 15 921 
Zusammen: 2638 158 252 920 248 417 


Nehmen wir die Durchschnittszahl der Familien von 6 bis Io 
Personen an mit 8 und die Durchschnittszahl der Familien von Ir 
und mehr Personen mit 13 — was unbedingt zu hoch ist — so bekom- 
men wir folgende allgemeine Zahlen: 


Europäisches Gouvernement Stadt 
Bezeichnung 
i Rußland Petersburg Petersburg 

Arbeiter 2038178 282 926 248 417 
nichtarbeitende Familienmitglieder I 507 072 72 097 47 402 
Nichtarbeiter auf 100 Arbeiter ST?, 25,5%, 19,19, 

Zahl der Familien und der Allein- 
wohnenden 2094715 200 760 232 490 
Durchschnittszahl einer Familie 1,98 1,30 1,27 


Petersburg unterscheidet sich sehr scharf durch den geringen 
Umfang der Arbeiterfamilie und durch den kleinen Prozentsatz der 
Nichtarbeiter. Beide Merkmale zeigen, daß in Petersburg die ledigen 
Arbeiter überragen. In der Provinz, wo das Leben billiger ist, sind 
verheiratete Arbeiter viel häufiger. Besonders hoch ist der Familien- 
bestand des Arbeiters in den westlichen Gouvernements, wo es viel 
Handwerker gibt — zum Beispiel im Gouvernement Kowno 2,77 Per- 
sonen, Witebsk 2,97 Personen, Grodno 3,01 Personen, Wolyn 2,80 
Personen und in den Gouvernements am Ural, wo die Bergarbeiter, 
die teilweise mit Grund und Boden versorgt sind, dominieren — in 
Ufa 3,03 Personen, Perm 3,17 Personen, Orenburg 2,94 Personen. 
Ein besonders niedriger Familienbestand wird dagegen in den Haupt- 
städten beobachtet — in Petersburg 1,27 Personen und in Moskau 
1,12 Personen. Vergleichen wir die Ziffern betreffend die Petersburger 
Arbeiter aus der Volkszählung von 1897 mit den Ziffern der Enquete, 
so bekommen wir folgende Tabelle: 


Volkszählung 1897 Enquete 1908 


Zahl der Arbeiter 248 417 774 
Nichtarbeitende Familienmitglieder 47 402 734 
Nichtarbeiter auf Ioo Arbeiter 19,1 943 
Zahl der Familien und der Alleinwohnenden 232 490 032 
Durchschnittsumfang einer Familie 1,27 239 


Somit unterscheiden sich die befragten Arbeiter von dem Peters- 
burger Durchschnittsarbeiter I. durch einen höheren Lohn, 2. durch 
ein höheres geistiges Niveau und 3. durch einen größeren Familien- 
bestand. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 73 


Von den 632 Befragten bekommen 52 Alleinwohnende und 10 in 
ihren Familien \Vohnende Wohnung oder Nahrung oder beides zu- 
sammen vom Unternehmer. Diese Fragebogen wurden, da sie mit den 
anderen nicht zu vergleichen sind, bei den weiteren Gruppierungen 
und Berechnungen weggelassen. Gruppieren wir die übrigen 370 
Fragebogen im Verhältnis des Umfanges des Ausgabebudgets, so be- 
kommen wir folgende Tabelle: 





OEA OE en ‚der Zahl der in Darunter Nichtarbei- 

von — bis a gone arbeiten tende F SS 

wohnenden Wohnenden lienglieder 
10o— 200 R. 5 — —— — 
200— 300 R. 34 3 3 7 
łza — 400 R. 69 II 15 22 
4LU.0— 500 R. 69 27 30 40 
5%x+— 600 R. 5I 5I 73 80 
WW-— 700 R. 22 47 62 112 
zoo— Soo R. O 60 SI 150 
S00— yoo R. 2 4I 60 102 
450—1000 R. 4 29 39 85 
1000—1100 R. I 12 19 29 
1100-1200 R. — II 18 35 
Mehr als 1200 R. — 15 38 39 
Zusammen 203 307 444 716 


Auf Grund dieser Tabelle können wir den Einfluß des Arbeits- 
lohnes auf den Umfang der Arbeiterfamilie bestimmen: 


Aukgaben von-bis Durchschnittsgröße Nichtarbeitende auf 
z der Familie 100 Arbeitende 
100°— 200 Rubel 1,00 0,0 
200— 300 » 1,19 18,9 
3U0— 400 > 1,32 20,2 
400— 500 >» 1,57 43,8 
500—000 > 2,00 64,5 
00— 700 93 2,84 133,3 
700— 800» 3,68 179,3 
5oo— 900 > 3,81 104,5 
"-—1000 > 3,97 204,7 
100—1100 » 3,77 145,0 
1100— 1200 > 4,51 194,4 
Mehr als 1200 Rubel 5,13 102,6 
Durchschnittlich: 2,50 101,3 


Wir sehen: mit der Erhöhung des Budgets des 
Arbeiters wächst die Durchschnittsgröße sei- 
nerFamiliesowiedieZahldernichtarbeitenden 
Familienmitglieder. Bei einem Verdienst von weniger als 
400 Rubel ist die Zahl der verheirateten Arbeiter unbedeutend; bei 
einem Verdienst von mehr als 600 Rubel bekommen die Arbeiter die 
Möglichkeit, Kinder zu erziehen. Bei einem Verdienst von mehr als 
1000 Rubel, besonders von mehr als 1200, wächst die Durchschnitts- 
sröße der Familie, aber der Prozentsatz der nichtarbeitenden Fami- 
lienmitglieder beginnt zu sinken. Dies hat seine Erklärung darin, 
daß ein so großer Verdienst nur bei Familien von besonders günstiger 


74 Sergej Prokopowitsch, 


Zusammensetzung mit einer großen Zahl von Arbeitskräftigen mög- 
lich ist. 

Nach den im Anfang dieses Kapitels angeführten Ziffern beträgt 
der Verdienst eines durchschnittlichen Petersburger Fabrikarbeiters 
etwas mehr als 300 Rubel. Vergleichen wir den Familienbestand eines 
Petersburger Durchschnittsarbeiters mit dem Bestand einer Arbeiter- 
familie, die jährlich 200 bis 400 Rubel ausgibt: 


Durchschnittsgröße Nichtarbeitende 
der Familie auf 100 Arbeitende 
Volkszählung 1897 1,27 Personen 19,1 Personen 
Enquete 1908 
Budget 200—300 Rub. 1,19 Personen 18,9 Personen 
Budget 300--400 Rub. 1,32 Personen 26,2 Personen 


Es ıst klar, daß beide Budget-Gruppen ziemlich genau den durch- 
schnittlichen Petersburger Arbeiter sowohl in Bezug auf den Verdienst 
wie in Bezug auf den Familienbestand darstellen. 

Die zwei letzten Tabellen stellen somit die Tatsache ausser Zwei- 
fel, daB für die Mehrheit der Petersburger Arbeiter die Familie ein 
unerreichbarer Luxus ist. Die Lage der Arbeiter in der Provinz ist 
nur unbedeutend besser. Die Durchschnittsgröße der Arbeiter- 
familie in den 50 Gouvernements des europäischen Rußlands — 1,98 
Personen — zeigt, daß die Reihen des Proletariats in Rußland nicht 
von proletarischen Kindern, sondern von Abkömmlingen aus anderen 
Ständen, von dem Bauernstande, ergänzt werden. 

Vielleicht aber erklärt sich der kleine Umfang der Durchschnitts- 
familie des Arbeiters durch die Altershöhe der Arbeiter? Vielleicht 
besteht die russische Arbeiterklasse aus ledigen Jünglingen, die ihre 
Heimat verlassen haben, und die dann mit den reiferen Jahren zurück 
aufs Land gehen, um sich dort erst eine Familie zu gründen ? 

Eine Antwort auf diese Frage geben folgende Ziffern, die die 
Zusammensetzung der Arbeiter und der Gesamtbevölkerung des euro- 
päischen Rußlands nach dem Alter betreffen: 








Europ. Rußland Petersburg 
| Gesamtbevölk. vo: Arbeiter- . p- REN 
ST Anzahl ° Anzahl o Aanzaul An 
10—ıg Jahre 19 900 100 29,4 709 420 26,9 7I 592 28,8 
20—39 Jahre 20 375 696 38,85 1411860 53,5 138980 55,9 
40—59 Jahre 15 036 073 22.1 454 731 17,2 35208 14,2 
60 und mehr Jahre O 532 203 9,0 OI 042 2,3 2 504 1,0 
Unbekanntes Alter 31 538 9,0 I IIQ 0,0 73 0,0 
Zusammen: 679 935 660 100,0 2 638 17 -7S 100,0 248417 100,9 

Durchschnittsgröße 
einer Familie 5.03 — 1,98 — 1,27 — 


Es ist ganz natürlich, daß der Prozentsatz der Arbeiter von mehr 
als 6o Jahren niedriger ist als der Prozentsatz der alten Leute in der Ge- 
samtbevölkerung: die Arbeiter dieses Alters verlieren die Arbeits- 
fähigkeit und hören folglich auf, Arbeiter zu sein. Da die Existenz- 
bedingungen der Arbeiter schlimmer als die der anderen Klassen sind, 


“Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 75 


so ist es klar, daß auch in der folgenden Altersgruppe von 40—59 
Jahren der Prozentsatz der Arbeiter niedriger als der der Gesamt- 
bevölkerung ist. Niedriger ist dieser Prozentsatz auch in der Gruppe 
von I1o—IQ Jahren, da das Arbeiterleben nicht immer mit dem ro. 
Jahr beginnt. 

Behalten wir alle diese Korrekturen im Auge, so finden wir, 
daß der Altersbestand der Arbeiter ziemlich nahe dem der Gesamt- 
bevölkerung ist. Folglich ist die Ursache des geringen Umfanges der 
Arbeiterfamilie nicht in dem Altersbestand der Arbeiterklasse, sondern 
in ökonomischen Bedingungen ihrer Existenz zu suchen 7). 

Die oben auf Seite 73 aufgeführte Tabelle enthält Angaben be- 
züglich sowohl der verheirateten wie der ledigen Arbeiter. Die Un- 
möglichkeit der Kindererziehung für einen Durchschnittsarbeiter, der 
ein Budget von weniger als 600 Rubel besitzt, schließt diese Mög- 
lichkeit für einzelne Arbeiter nicht aus. Wenn wir die Ledigen ab- 
rechnen und uns nur auf die Verheirateten beschränken, so erhalten 
wir die folgende Tabelle: 


Kuksabe Zahl der Zahl der ee Durchschnittsgröße 
i Fragebogen Familien Sa einer Familie 
100— 200 Rubel 5 — or E 
200— 390 » 37 3 8,1 3,33 
300 — 400 x So 11 13,7 3,30 
400 — 500 » 90 27 28,1 3,04 
50-— 600 ” 102 5I 50,0 3,00 
B00— 700 > 00 47 68,1 3,70 
700 — 800 2 6 OO 90,9 3,95 
300 — Yo * 43 4I 95,3 3,95 
300 — 1000 ; 33 29 87,9 4,38 
1000 — LIOO » 13 I2 92,3 4,00 
1100— I200 » II II 100,0 4,81 
Menr als 1200 Rubel 15 15 100,0 5,13 
Zusammen: 570 307 33,9 3,78 


Somit, entsprechend dem Wachstum des Bud- 
gets, vergrößert sich sowohl der Prozentsatz 


© Dieses Ergebnis wird durch die statistischen Erhebungen betreffend die 
Familie der Moskauer Druckarbeiter bekräftigt. Der durchschnittliche Umfang 


einer Familie im engeren Sinne verändert sich dem Alter nach folgendermaßen: 


Alter Zahl der Arbeiter Durchschnittsgröße der Familie 
10--19 Jahre 344 2,42 
29—39 Jahre 2543 2:72 
ö--50 Jahre 401 3,20 
io und mehr Jahre II 3,09 
Zusammen 3359 2,70 


Die entsprechende Frage wurde im Fragebogen unrichtig formuliert, und 
deshalb ist die Durchschnittsgröße der Familie bedeutend übertrieben. Da 
aber die Fehler in allen Altersgruppen gleich sind, so entspricht die Verände- 


rung der Familie im Verhältnis zur Altersgrenze des Arbeiters genau der 


Wirklichkeit. 


70 Sergej Prokopowitsch, 


derverheiratetenAÄrbeiterwieauchderUmfang 
ihrer Familien. Die Zahl der Kinder, die in den wenigen Fa- 
milien mit einem Budget von weniger als 600 Rubel erzogen wird, ist 
vollkommen unzureichend, um den natürlichen (Sterblichkeit) Ver- 
lust in den Arbeiterreihen mit dem angedeuteten Existenzniveau er- 
sänzen zu Können. 

Dieser Verlust wird durch den Strom der Ankömmlinge aus dem 
ilachen Lande ersetzt. Nach der mehr oder weniger engen wirtschaft- 
lichen Verbindung mit dem flachen Lande können wir alle Arbeiter 
ın folgende vier Gruppen einteilen: 

I. solche, die keine wirtschaftliche Verbindung haben; 

solche, die auf dem flachen Lande Verwandte haben; 

3. solche, die in der Heimat Grund und Boden besitzen; oder 
Rechtsansprüche auf solche haben (z. B. nicht ausgeteilte Söhne), 
aber keine Wirtschaft treiben ; 

4. solche, die auf dem Lande eine Wirtschaft treiben. 

Teilen wir die Antworten in diese Gruppen, so erhalten wir fol- 
gende Tabelle: 


D 








! 
| 
| 
| 
i 

















: R i Q 
t 5: = 5 ni | a= 
© j i © oz 
vıma Be) | O Cora L N 
! see -ESE [988585 
Gruppen: =£ glin o% TEE INN 5. 5ER 
ar p ' 3 <+- 
FAE] z5 CEEREE 
N O, KO, 'N bd | jan © 
: >| So mE =! 
2 N >| | he 
= = gen u Epy Tr ee = -—- ri = —- - m FE 7 = b deSen 2. 
i 
Es betreiben eine Wirtschaft auf | l | 
dem flachen Lande: 84 | 31,9 i 38 : 12,4 | 132 3,47 
Fs haben Grund und Boden: 48 18,3 | 03 20,5 240 3,81 
Es haben Verwandte auf dem Lande: 40 15,2 37 | ız 1 140 3,78 
Es haben keine Verbindung: 91 | 34,0 ° 1609 | 55,0 648 | 3,83 
Zusammen 263 © 100 307 | 100 | 1160 | 3,78 
! l 


Aus dieser Tabelle folgt, daß die vom Lande zugereisten a 
überragen unter den Alleinwohnenden; bei denen, die in Familie woh- 
nen, aber auf dem Lande eine Wirtschaft betreiben, ist der Durch- 
schnittsumfang der Familie kleiner als bei den anderen Gruppen. 
Ein Bauer, der aus dem Dorfe nach Petersburg kommt, um hier Ar- 
beit zu suchen, gründet selten eine Familie. Gründet er sie aber, so 
ıst seine Familie kleiner als die eines Arbeiters aus der Stadt oder eines 
Bauern, der seiner Wirtschaft verlustig ging. 


III. 


Wie schon hingewiesen wurde, übersteigt der durchschnittliche 
Verdienst eines Befragten um etwa rIl%mal den durchschnittlichen 
Verdienst eines Petersburger Fabrikarbeiters. Außer dem Arbeits- 
lohn haben die Arbeiter noch andere Verdienste und Einkünfte. Die 
Einnahmen der Alleinwohnenden sind in folgender Tabelle dargestellt: 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 77 




















Tabelle I, 

ETE ! Zahl der | Summe des | Im Durch- | Summe der , Durch- 
TEE Alleinwoh- Haupt- schnitt auf Neben- schnittl.auf je 

Was ' nenden | verdienstes einenArbeiter verdienste ‚einen Arbeiter 

Rub. | | Rub. | Rub. Rub. | Rub. 

100—200 5 912,00 182,40 | — -— 
200—300 34 8 599,00 | 252,91 8,00 0,23 
300— 400 69 | 24 566,16 356,03 250,50 3,63 
4090 — 500 69 | 30 550,25 | 442,706 56,00 0,80 
500—600 51 | 26908,88 | 527,62 160,00 3:13 
600— 700 22 13 935,64 633,44 | 25,00 | 1,13 
700—800 | 6 | 4 168,00 694,66 — | — 
Mehr als 800 7 6 710,00 958,57 | = | = 
Zusammen | 263 116 349,93 | 442,40 | 499,50 1,59 


Bei den Arbeitern, die mit Familie leben, sind die gelegentlichen 
Nebenverdienste etwas größer, als bei den Alleinwohnenden: 



































Tabelle Il. 
N g & PERRERA) EAEE. N ‚ImDurch- Summe HIRDAFEN- 
Ausgaben | = | Pamiben i H ipi schnitt | der Ne- , schnitt 
- aap en | auptver Ka 
von bis | Z£ mitglieder dienstes | ae 7 ne 
| Sg Er | 8 | f Arbeiter | dienste | Arbeiter 
Rub. | | Rub. | Rub. | Rub. | Rub. 
200— 3200 | 3 | 3 736,00 | 245,33 | 40,00 | 13,33 
300— 400 II | 15 3 830,00 25533 — — 
40o 500. 1 273 36 II 602,20 322,28 — = 
500— 600 51 | 73 26 072,56 357,16 147,50 2,02 
600— 700 ji 47 62 28 738,96 4063,53 315,00 5,08 
700— 800 | 60 | 81 4I 721,00 515,07 | 331,00 4,09 
800— go | 41 | 60 32 986,73 549,78 | 151,00 2,52 
900— 1000 | 29 39 26 679,72 684,10 | 103,20 2,65 
1000—I100 || I2 19 11 688,00 615,16 | 75,00 | 3,95 
II00—1200  , II | 18 10 960,00 608,89 168,00 | 9,33 
Mehr als 1200 5 N 38 22 347,32 588,09 | 493,00 | 12,97 
Zusammen: 307 444 | 217 362,49 | 489,56 | 1823,70 | 4,11 





In der Summe der Nebenverdienste sind die Einnahmen aus der 
Zimmer- und Schlafstellenvermietung nicht enthalten. Für 40 Fa- 
milien, die Mietsherren hatten (aus der Gesamtzahl von 53) betragen 
diese Einnahmen 7170 Rubel, durchschnittlich 179,25 Rubel pro 
Familie. Sieht man von den Einnahmen, die aus der Vermietung 
stammen, ab, so spielen die Nebenverdienste und -einnahmen in dem 
Budget des Arbeiters die unbedeutendste Rolle: 











Gesamteinnahmen Nebenverdienste in %, 
Alleinwohnende 444,29 Rub. 1,90 Rub. 0,4 
Mit Familie 493,66 Rub. 4,11: Rub. ” 0,8 
Zusammen: 475,30 Rub. 3,29 Rub. Gis 


Rechnen wir die Einnahmen aus der Vermietung hinzu (für alle 
53 Familien, die vermieten), so erreichen die Nebeneinnahmen für je 


78 l| Sergej Prokopowitsch, 


einen Arbeiter die Summe von nur 16,72 Rubel oder 3,4°;,, der Gesamt- 
einnahmen des Durchschnittsarbeiters ®). 

Bei allen Befragten ergiebt die Summe der Einnahmen °?) 357 324,42 
Rubel; die der Ausgaben übersteigt die erstere um Io 687,18 Rubel. 
Es ist charakteristisch, daß diese Uebersteigung bei den in Familie 
\Wohnenden bedeutend größer ist, als bei den Alleinwohnenden: 


Sa. der Ausgaben Ausg. übersteigen Ein. in °, 
Alleinwohnende 132 582,64 Rub. 8,71 Rub. 0,01 
Mit Familie 235 413,21 Rub. 10 6062,72 Rub. 4,53 
Zusammen: 367 995,85 Rub. 10 671,43 Rub. 2,00 


Diese Tatsache ist leicht erklärlich, da die Wirtschaft derjenigen, 
die eine Familie haben, viel komplizierter und weit weniger berechen- 
bar ist. 

Bei der Gruppierung der Befragten nach verschiedenen Haupt- 
merkmalen finden wir, daß die Budgets-Defizite in keinem Verhältnis 
zu der Größe des Budgets sowie zu der Art der Wohnung oder der Ver- 
bindung mit dem Lande stehen. Das Mißverhältnis zwischen den an- 
gegebenen Ausgaben und Einnahmen erklärt sich teilweise durch die 
allzu niedrige Angabe der Einnahmen und besonders durch die über- 
triebene Angabe der Ausgaben. 

Es scheint, daß die Arbeiter die Tendenz hatten, nicht die wirk- 
liche Summe der Ausgaben anzugeben, sondern die gewöhnliche oder 
normale, wobei diese Norm in der Mehrheit der Fälle größer als der 
Durchschnitt war. Zu diesem Schluß führt die Analyse der Antworten 
auf die Frage, wie deckt der Befragte das Defizit, wenn die Ausgaben 
die Einnahmen übersteigen? Auf diese Frage gaben einige die Ant- 
wort: »Bringe die Ausgaben mit den Einnahmen in Einklang«, »wie 
die Einnahmen, so die Ausgaben«, »ich lebe entsprechend meinen 
Mitteln«, das Geld reicht knapp aus, man muß sich nach der Decke 
strecken«. Selbstverständlich ist die Herabsetzung des Lebensniveau 
entsprechend dem Sinken des Verdienstes nicht immer möglich — es 
gibt eine Grenze, ein gewisses Minimum, wo eine weitere Einschrän- 
kung der Ausgaben unmöglich wird. Ein Arbeiter fügt, nachdem er 
alles beantwortet hatte, hinzu: »so ist das Leben des Arbeiters! Man 
wird sagen: ‚Strecke dich nach der Decke!‘ aber es gibt manchmal so 
kleine Decken.« Ein anderer bemerkt: »Unsere Löcher kann man 
nicht zudecken«. 

Wenn das Defizit sich zufällig zum ersten Mal gebildet hat, so wird 
es durch eine Anleihe oder durch Versetzen irgendwelcher Gegen- 
stände gedeckt. Der Arbeiter bleibt dem Arbeitgeber oder dem Fabrik- 
kontor schuldig, bezahlt nicht die Miete, nimmt Lebensmittel auf 
Borg, borgt sich (Geld bei den Kameraden aus. Wenn nirgends zu 
borgen ist, so werden Gegenstände ins Leihhaus getragen. Ein Be- 
fragter gab folgende Antwort: »So werden die Bedürfnisse gedeckt: 


s) In Belgien stellten die Nebenverdienste im Jahre 1891 nur 2,5°, aller 
Einnahmen dar. In Berlin im Jahre 1903 17°,. 


®) Ohne Einnahmen aus der Vermietunz. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 79 


ales, was von Kleidung da ist, wird ins Leihhaus getragen«. Das Leih- 
haus hat, wie es scheint, eine große Popularität unter den Arbeitern. 
Aber die Anleihen und das Versetzen von Gegenständen helfen nur 
auf kurze Zeit. Am letzten Ende muß das Defizit entweder durch Er- 
höhung des Verdienstes oder durch Einschränkung der Ausgaben ge- 
deckt werden. Einige decken die Defizite durch Ueberstunden oder 
durch Heimarbeit. Aber solcher Glückspilze gibt es sehr wenige. Die 
Mehrzahl ist genötigt, die Ausgaben einzuschränken: »es wird ein 
wenig gehungert, dann spazieren wir mit unbesohlten Stiefeln oder in 
einem faulen Hemdk«; »hungere, friere«; »wenn das Geld knapp ist, 
machen wir Ersparnisse, kaufen keine Kleider, keine Stiefel, tragen 
alles altes; »wenn es knapp wird, versuchen wir sofort die Ausgaben 
auf Nahrung zu beschränken, denn alle anderen Ausgaben werden 
nur dann gemacht, wenn es Geld gibt«; »schränke das Essen ein, d. h. 
anstatt eines warmen Mittagbrotes wird eine saure Gurke gekauft, 
das ist das Mittagbrot. Manchmal will man ins Bad gehen, aber es ist 
kein Geld da, dann bleibt es damit bis zum nächsten Mal; so auch mit 
der Wäsche, man geht eine oder die andere Woche schmutzig«; »das 
Defizit wird durch Einkauf von minderwertigen Produkten gedeckt«; 
»wir gebrauchen zum Essen nur Heringe und Kartoffeln, bis die Aus- 
gaben gleich den Einnahmen werden«. 

Ein Arbeiter mit einem großen Defizit gab folgende Antwort: 
»Das übrige erhalte ich so: Ich sende meine Frau auf den großen Pro- 
spekt, ihren Körper zu verkaufen«. 

Somit haben die Ausgaben der Arbeiter für Nahrung, Kleidung 
etc. in bedeutendem Maße einen bedingten Charakter. Ist Geld vor- 
handen, so hat der Arbeiter seine gewöhnliche Nahrung, kauft sich 
Kleidung usw. Ist kein Geld da — da werden alle nicht unbedingt not- 
wendigen Ausgaben eingestellt, die Ausgaben auf Kleidung miteinge- 
schlossen ; dann werden auch die Ausgaben für Nahrung eingeschränkt. 

Dieses Schwanken des Lebensniveau im Verhältnis zum Verdienst 
erschwert im hohen Maße eine richtige Berechnung der wirklichen 
Ausgaben des Arbeiters. 

Bei einem solchen Leben ohne Ersparnisse legt sich jede außer- 
ordentliche Ausgabe als schwere Last auf das Budget des Arbeiters. 
Einer der Befragten beschreibt die Bedeutung dieser außerordentlichen 
Ausgaben folgendermaßen: » Jeder außerordentliche Fall im Leben des 
Arbeiters ruft eine neue Schuld hervor; so waren meine ersten Schul- 
den bei der Geburt und Taufe der Tochter und der mit der Geburt 
verbundenen Krankheit der Frau; dann erfaßte mich eine Berufs- 
krankheit (chronische Vergiftung), ich lag etwa zwei Monate im 
Krankenhaus; das verursachte neue Schulden. Dann die Geburt der 
zweiten Tochter, die Krankheit beider (Keuchhusten und Lungen- 
entzündung bei der Neugeborenen) und Tod der Neugeborenen. Die 
Schulden vergrößerten sich wieder. In diesem Moment nach etwa 
vier Jahren ehelichen Lebens betragen meine Schulden: ı. Im Leih- 
haus sind Gegenstände auf 36 Rubel versetzt; 2. In der Darlehns- und 
Sparkasse habe ich 79 Rubel geliehen, und 3. bin ich einem Kameraden 


So Sergej Prokopowitsch, 


seit der Hochzeit 3 Rubel schuldig. Zusammen 120 Rubel. Da ich vor 
neuen Unglücksfällen, die neue Schulden hervorrufen können, nicht 
versichert bin, die alten Schulden aber nur in sehr unbedeutendem 
Umfange tilge, so ist diese Schuld für mich so gut wie eine ewigen. 

Dieser Arbeiter verdient monatlich 40—45 Rubel; er hat eine Frau 
und ein Kind. Wie muß die Lage der anderen verheirateten Arbeiter 
sein, die weniger verdienen oder mehr Kinder haben, und wie decken 
sich ihre außerordentlichen Ausgaben für Geburten, Taufen, Begräb- 
nisse etc. ? 

Darauf gibt es nur die einzige Antwort: Durch Hunger! 

IV. 

Wenn wir die Tabellen, die am Ende der Abhandlung abgedruckt 
sind, betrachten, so finden wir als Regel, daß mit dem Wachstum des 
Budgets des Arbeiters auch seine Ausgaben in jeder Budgetrubrik 
wachsen. Dieses Wachstum der Ausgaben ist ganz normal: je mehr 
Mittel der Arbeiter hat, desto vollständiger befriedigt er jedes seiner 
Bedürfnisse. Unvergleichlich komplizierter ist die Entwicklung der 
Ausgaben, die in Prozentsätzen des Ausgabebudgets ausgedrückt sind. 
Mit "dem Wachstum des Budgets wird nicht nur vollständiger jedes 
Bedürfnis befriedigt, sondern es wächst auch die Zahl der Bedürfnisse. 
Wäre die Zahl der Bedürfnisse unverändert geblieben, so könnte man 
erwarten, daß zur Befriedigung jedes von ihnen immer derselbe Teil 
des Gesamtbudgets verwendet sein müßte. Das Wachstum der Zahl 
der Bedürfnisse macht das Sinken des Prozentsatzes der Ausgabe- 
budgets unvermeidlich. Die geistigen und sozialen Bedürfnisse !9), 
Spirituosen, Spiele, ärztliche Hilfe — das alles sind neue Bedürfnisse 
für den Petersburger Arbeiter. Die Ausgaben zur Befriedigung dieser 
Bedürfnisse wachsen nicht nur absolut in Rubeln und Kopeken, son- 
dern auch relativ in Prozentsätzen des Budgets. 

Als zweites Moment, welches die Sache komplizierter gestaltet, 
treten die äußeren Bedingungen einer vollkommeneren Befriedigung 
dieses oder jenes Bedürfnisses hinzu. In einigen Fällen kann in der Be- 
friedigung des Bedürfnisses mit einer relativ geringen Vermehrung 
der Ausgaben ein bedeutender Schritt vorwärts gemacht werden; 
in den anderen dagegen sind dazu sehr bedeutende Aufwendungen er- 
forderlich. Besonders grell zeigt sich dieser Unterschied bei den Woh- 
nungsausgaben. Die Ausgaben der Alleinwohnenden auf Wohnung 
drücken sich aus in folgenden Ziffern: 


10) Unter diesen sind Ausgaben für Zeitungen, Bücher, Bilder für den 
Unterricht der Kinder, für Theater, Kirche, Vorlesungen, für Berufsorganisa- 
tionen usw. gemeint. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 81 


Ausgaben Zahl der Sa. der Aus- Durchschn.-Aus- % des 
EDER bis Allein- gaben auf gabe auf je Ausgabe- 
wohnenden Wohnung ı Frageb. budgets 
100— 200 Rb. 5 167,85 Rb. 33,57 Rb. 19,51 
200—300 Rb. 34 1478,12 Rb. 43,48 Rb. 16,57 
300—400 Rb. 69 3 618,66 Rb. 52,44 Rb. 15,07 
409—500 Rb. 69 4 022,08 Rb. 58,29 Rb. 12,97 
500—600 Rb. 5I 4 218,51 Rb. 82,72 Rb. 15,26 
too—700 Rb. 22 2 081,60 Rb. 94,62 Rb. 14,77 
700—800 Rb. 6 570,50 Rb. 95,08 Rb. 12,91 
Mehr als 800 Rb. 7 1075,40 Rb. 153,63 Rb. 16,68 
Zusammen: 263 17 232,72 Rb. 65,52 Rb. 14,68 


Die Ausgaben für Wohnung wechseln somit entsprechend dem 
Wachstum des Ausgabebudgets. Je vermögender der Arbeiter, desto 
mehr verbraucht er für seine Wohnung. Aber welchen Teil seines Ge- 
samtbudgets machen seine Ausgaben für seine Wohnung aus? Die 
letzte Rubrik auf der obigen Tabelle zeigt, daß mit dem Wachstum 
des Budgets der Teil, der für Wohnung verwendet wird, im allgemeinen 
herabsinkt, aber dieses Sinken geht in einzelnen Fällen in eine um- 
gekehrte Bewegung, in ein Wachstum über. Das Schwabe sche 
Gesetz !!), welchem die Untersuchung der Berliner Verhältnisse zu 
Grunde liegt, besagt, daß, je vermögender die Familie, desto größere 
Summen und desto kleineren Teil ihres Budgets verwendet sie für die 
Wohnung. Unser Material widerspricht dem auf das Entschiedenste. Von 
der ersten Gruppe (Budget I00—200 Rubel) an bis zur vierten Gruppe 
(400—500 Rubel) fällt der Teil, der für die Wohnung verwendet wird; 
aber in der folgenden Gruppe macht dieser Teil einen scharfen Sprung 
nach oben, worauf wieder ein allmähliches Sinken beginnt. Ein neuer 
Sprung wird in der letzten, der achten Gruppe (mehr als 800 Rubel) 
beobachtet. 

Versuchen wir die Ursachen dieser Abweichungen vom Schwabe- 
schen Gesetz zu finden. Die Petersburger Arbeiter benutzen die aller- 
verschiedensten Arten von Wohnungsräumen. 

Die Alleinwohnenden mieten: 





Ausgaben a d. u Re nn haben: aa 
EEE ein- l. chlaf- 1⁄Zim- ; 'nbe- 
TONDIS wohnend. Pritsche ERE stelle ‘mer ı Z. Wohng. kannt 

100—200 5 — 2 3 pe ae = e 

RE On 34 3 9 10 2 4 = a: 

360—400 69 2 12 29 10 I2 2 4 

400—500 09 I 16 20 16 II — 5 

590—600 5I — O 12 9 24 -— — 

‘40—700 22 — 3 I — 17 — I 

700—800 O =; —- I I 4 — Bu 

Mehr als 800 7 = = u En 5 2 z; 

Zusammen: 203 O 48 82 38 77 2 10 


Betrachten wir diese Tabelle, so bemerken wir, daß die ersten 
vier Gruppen (100—500 Rubel) ihr Unterkommen hauptsächlich in 
Schlafstellen finden. Dagegen bewohnen die Arbeiter der folgenden 
Gruppen ganze Zimmer, wobei in der letzten Gruppe mit einem Bud- 


1) S. Schwabe, Berlin und seine Entwicklung 1868, S. 264—207. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 6 


82 Sergej Prokopowitsch, 


get von 800 Rubel sich einzelne Personen finden, die eine ganze Woh- 
nung mieten. Die oben angedeuteten Abweichungen vom Schwabe- 
schen Gesetz fallen mit den Veränderungen in der Art der Wohnung 
zusammen. Wenn der Arbeiter die Möglichkeit bekommt, die Schlaf- 
stelle zu verlassen (bei einem Verdienst von mehr als 500 Rubel) und 
sich ein Zimmer zu mieten, dann machen seine Ausgaben für Wohnung 
einen scharfen Sprung nach oben — von 13,06°,, auf 15,26%. Ein 
solcher Sprung wird auch bei der Miete von ganzen Wohnungen be- 
obachtet — von 12,91°%, auf 10,68°,. 

Wir sind daher berechtigt zu schließen, daß die oben erwähnten 
Abweichungen vom Schwabeschen Gesetz eine Folge des Wechsels in 
der Art der \Vohnung darstellen. Um unsere Folgerung nachzuprüfen, 
wollen wir zusehen, wie sich mit dem Wachstum des Ausgabebudgets 
die Ausgaben für Miete der zwei am meisten verbreiteten Wohnungs- 
typen, Schlafstelle und Zimmer, verändern: 


Ausgaben Miete f. Schlafstelle Miete für eine Wohnung 
EEE Durchschn.- °, des Durchschn.- ° des 
voncbE Ausgabe Budgets 12) Ausgabe Budgets 12} 

100— 200 28,08 Rb. 16,07 Z= n 

200—300 44,01 RD. 16,78 47,10 Rb. 17,95 

300—400 47,94 Rb. 13,78 78,706 Rb. 22,04 

400—500 49,54 Rb. 11,02 83,50 Rb. 18,57 

500—600 57,95 Rb. 10,04 101,87 Rb. 18,80 

600—700 51,40 Rb. 8,02 108,03 Rb. 10,37 

700—800 48,00 Rb. 06,67 111,37 Rb. 15,12 

Mehr als 800 -- — 133,70 Rb. 14,52 


Diese Tabelle zeigt, daß bei der Miete eines Raumes b es t i m m- 
ter Art, die Ausgaben für Wohnung absolut wachsen und relativ 
sinken. Wenden wir uns jetzt zu den Ausgaben für Miete derjenigen 
Arbeiter, die mit ihren Familien leben: 
































lon) ; 
ssi l| Durch- Durch- | . EN i 
Ausgaben 8 = | £ 3 | schnitts- | ea schnittsaus- ` Ausgabe | 2o aes 
f = - = ' der Aus- auf Ausgabe- 
Kon IS z Ae Bobe der, gaben gabe auf Parson” budgets 
S Kr, = Familie | | ı Familie Ds 8 
i o 1! | | Rub. | Rub. u Rub. Í 
239: e ae EN La 130,25 43,41 13,02 | 17,90 
300— 400 II 37] 3,30: 753,30 68,48 20,306 19,19 
400— 500 | 27 982 3,04, 2529,88 93,70 ' 30,85 ; 20,50 
500— 000 ” 51° 153) 3,00 | 5 987,91 I1I7,4I 39,13 | 21,17 
600— 700 47 1743,70 6084,89 142,23 38,42 |: 21,55 
700— 800° bO 237! 3,95 , 8803,72 147,73 37,490 — 19,48 
800— 900 41| 1062| 3,95 7 958,90 194,12 40,13 | 23,01 
900—1000 | 29 127 4,38 5 492,79 189,41  ! 43,25 | 20,07 
1000-—1I0oo ' 12! 45, 4,00 i 2 042,20 220,18 ; 55,05 | 21,06 
1100—1200 | I 53 481° 2 473,30 224,85 346,07 | 19,71 
Mehr als 1200! 15, 771 5,13 ; 4137,76 275,85 | 53,73 | 19,74 
Zusammen: 4 307 Irr6o, 3,78 147 054,90 155,23 | 41,08 20,74 


12) Als Basis wurden die Durchschnittsbudgets der entsprechenden Ausgabe- 
gruppen genommen, nicht aber die Budgets der Schlafstellen- oder Zimmer- 
bewohner. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 83 


Mit dem Wachstum des Familienbudgets wachsen auch die Aus- 
gaben für Wohnung. 

Etwas komplizierter ist die Bewegung der Ausgaben für je ein 
Mitglied der Familie. In denjenigen Fällen, wo der durchschnittliche 
Umtang der Familie einen scharfen Sprung nach oben macht, kann 
man meistens ein Sinken der Ausgaben für das einzelne Mitglied be- 
obachten, obwohl die allgemeine Tendenz nach oben geht. Den größ- 
ten Teil ihres Budgets verwenden für Wohnung die mittleren Gruppen 
mit einem Budget von 500—ı1oo Rubel. Bei den unteren, die weniger 
als 600 Rubel haben (bezw. weniger als 800 Rubel), saugt die Woh- 
nung mit dem Wachstum des Budgets einen immer größeren Teil aller 
Ausgaben auf. Bei den besser verdienenden Familien wird eine Ten- 
denz zum Sinken dieses Teils beobachtet. 

Die Entwicklung der Ausgaben bei den Arbeitern, die mit ihren 
Familien leben, steht somit auch in Widerspruch zum Schwabeschen 
Gesetz. Beim Studium der Ausgaben für Wohnung der allein stehen- 
den Arbeiter stellten wir fest, daß die Erhöhung desjenigen Teils des 
Ausgabeetats, der für Wohnung verwendet wird, durch den Uebergang 
zu einer höheren Wohnungsart verursacht wird. Welche Rolle spielt 
dieses Moment in den Ausgaben der Arbeiter, die mit ihren Familien 
leben? Diese Arbeiter mieten: 





—— mere rn e e m m nn. 
































| Davon mieten: 
[= na TERROR PL SE EEE 
Ir Log 2. r | 8 ki Eine Wohnung 
ee Ber 2 wo GE z m“ m. 
= 2 Er = z = ku ou 
T I A 8 | S i= = g ER- g 2 | Un- 
‚an SER 
ee re nee 

200— 300 | 3 | u | A | je al i e az 
300— 400 II j I | 4 | — | 3 2 I — 
400— 399 27 I 3 = | 22 I | — —= 
500— 600 51 ii — 3 | I, 32 O 4 i 4 
WIO— 700 47 ii, = I. u, 2 | 83 II 7 z 
700 — 800 ' 600 | -— — | — 28 13 | I8 | I 
5009— 900 4I | u | 15 II 14 | I 
4C0O— 1000 29. — | — == 6 Pe €: I 
T000—T IOO TU EE = 4 g. r 5 | = 
1IO0— 1200 IT. u as — 3 — 8 | — 
aleni als 1200 15 | — | — | | == I | I2 | 2 
Zusammen: 307 | 2 | 12 | 2 | 142 | 53 | 87 9 


Aus dieser Tabelle ersehen wir, daß unter den unteren Budget- 
gruppen das Mieten von Pritschen, Winkeln, halben Zimmern sehr 
verbreitet ist. Wenn das Budget 600 bis 700 Rubel erreicht, hört das 
Mieten solcher Wohnräume auf, und es entwickelt sich stark das 
Mieten von Wohnräumen höherer Art — Wohnungen mit oder ohne 
Aftermieter. Das Mieten von ganzen Zimmern bekommt eine größere 
Verbreitung schon bei einem Haushaltetat von mehr als 400 Rubeln. 
Somit ist auch hier die Abweichung vom Schwabeschen Gesetz durch 
die Erhöhung der Art des Wohnraumes hervorgerufen. 

6* 


84 Sergej Prokopowitsch, 


Um diese Frage ganz zu erklären, bringen wir eine Tabelle be- 
treffend die Ausgaben für Miete der zwei besonders verbreiteten !?) 
Typen von Wohnräumen — Zimmer und Wohnung ohne Aftermieter: 

















| Miete eines Zimmers Miete einer Wohnung 
> 
Ausgabe von bis Durch- S ei Durch- o des 
3 ~ a o ʻO . ~ . ~ o 
schnitts- 2. schnitts- au 
| Budgets !*) Budgets") 
| Ausgabe Ausgabe 
Rub. | Rub. 
300— 400 89,13 24,97 III,40 31,21 
400— 500 105,10 22,99 — — 
500— 600 117.19 21,13 1060,92 29,02 
000— 700 | 130,64 19,80 182,00 | 27,58 
700— 800 127,88 | 16,86 180,71 23,83 
800— 900 173,25 | 20,53 228,43 27,07 
900—1000 160,65 18,08 195,38 20,70 
1000— 1100 189,60 18,13 203,46 19,46 
1100— 1200 191,73 | 16,80 237,26 20,79 
| i — BEER. at A Ei \ 
Mehr als 1200 | — | 304,75 | 21,81 


Eine regelmäßige Entwicklung der Ausgaben für Wohnung wird 
in dieser Tabelle durch allzu niedrige Ausgaben der Gruppe mit einem 
Budget von 700—800 Rubel, sowie durch allzu hohe Ausgaben der 
folgenden Gruppe unterbrochen; außerdem weichen von der Norm 
die Ausgaben der zwei letzten, der besonders wohlhabenden Gruppen, 
ab. Im allgemeinen aber bekräftigt die Tabelle vollkommen das von 
Schwabe formulierte Gesetz. 

Gruppieren wir nun die Ausgaben für Wohnung nach einem an- 
deren Merkmal — nach dem Typus der gemieteten Wohnung: 





Bars Zahl der Sa. der Durchschnitts- % des 

emie let: Alleinwoh- Ausgaben Ausgabe Ausgabe- 

5 ; nenden Rub. Rub. budgets 
1, Pritsche 6 190,86 31,81 10,30 
ı Pritsche 48 1 847,95 38,50 9,60 
ı Winkel 82 3 966,62 48,37 12,56 
1, Zimmer 38 2 762,08 72,70 16,14 
ı Zimmer 77 7 447,93 96,73 17,93 
ı Wohnung 2 406,60 203,30 23,00 
Unbestimmt Io 610,08 61,01 14,25 
Zusammen: 263 27 232.72 65,52 14,68 


Mit der Verbesserung der Wohnungsart wachsen somit bei den 
Alleinwohnenden die Ausgaben für Wohnung nicht nur absolut, son- 
dern auch relativ. Dasselbe wird auch bei den mit Familie Lebenden 
beobachtet: 





13) Unter denen, die auf unsere Enquete geantwortet haben. 
14) Siehe Anmerkung S. 82. 


Haushaltungs-Bndgets Petersburger Arbeiter. 85 























i Durch- |! s Durchschnittsausg. | „. a 
Es wird ge- |, Zahl der schnitts- u Te a 
; A í er auf ı Fa- auf Ausgabe- 
mietet: ı Familien , größe der Aasa bon ~ | u búde: 
| | Familie | 8 milie | ı Person gets 
| Rub. | Rub. | Rub 
Pritsche 2 2,00 05,42 32,71 | 16,35 8,90 
ı Winkel 12 | 3,00 800,51 66,70 | 22,23 15,36 
1, Zımmer | 2 | 2,00 | 1206,10 63,05 | 31,52 106,40 
ı Zimmer 142 | 3,20 '18581,58| 130,86 40,93 19,58 
\Wohnung mit | | 
Aftermieter | 53 | 4062 . 8035,25| 151,61 | 32,80 20,01 
Wohnung ohne i 87 4,39 | 18 569,28] 213,44 | 48,01 23,02 
Aftermieter | | 
Unbestimmt 9 3,88 | 1 476,76| 164,08 | 41,29 | 20,05 
Zusammen: i 307 | 3,78 | 47 654,90] 155,23 | 41,08 | 20,74 


Die scharfe Erhöhung der Wohnungspreise bei der Verbesserung 
des Wohnungstypus wirkt dem Schwabeschen Gesetz entgegen und 
neutralisiert ihn in bedeutendem Umfange. Das gleichzeitige Wirken 
dieser beider Tendenzen — der Tendenz zur Erhöhung desjenigen 
Teiles des Budgets, welches für die Wohnung aufgewendet wird und 
die Tendenz zur Verringerung dieses Teiles bei dem Wachstum des 
Budgets und Beibehaltung derselben Wohnungsart verursacht ja jenes 
unbestimmte und widersprechende Entwicklungsbild der Ausgaben 
iür Wohnung, welches wir auf den Tabellen S. 8r gesehen haben. 

Mit der Verbesserung des Wohnungstypus wachsen auch absolut 
die Ausgaben für Nahrung sowohl bei den Ledigen, wie bei den Ver- 
heirateten; bei den Ledigen auch relativ. Bei den Verheirateten kann 
man das Wachstum des Prozentsatzes der Ausgabebudgets nur beim 
Uebergang von der ersten Gruppe der Pritschenbewohner zur zweiten, 
den Winkelbewohnern beobachten. Bei den höheren Gruppen bleibt 
der Prozentsatz stationär. Diese Tendenz, bei dem Uebergang zu einem 
höheren Wohnungstypus die Ausgaben für Nahrung nicht nur absolut, 
sondern auch relativ zu vermehren, oder sie relativ stationär zu halten, 
wirkt dem Engelschen Gesetz entgegen, wonach, je ärmer die Familie, 
einen desto größeren Teil ihres Budgets sie auf Nahrung verwenden muß. 

Das Engelsche wie das Schwabesche Gesetz gelten, wie es scheint, 
nur für Familien, die einen bestimmten Wohnungstypus innehaben. 
Die von uns festgestellte Wirkung des Wohnungstypus zusammen- 
wirkend mit der Tendenz, die von Engels festgestellt wurde (bei der 
Gruppierung der Arbeiter dem Budget gemäß ohne Unterschied der 
\Wohnungstypen) ergibt für die unteren Budgetgruppen ungefähr bis 
zu 600—700 Rubel, ein Sinken des Prozentsatzes des Ausgabebudgets 
— entsprechend dem Engelschen Gesetz — und weiter entweder sein 
Wachstum (bei Alleinwohnenden) oder seine Stationierung (bei den 
Familien). 

Auf die Ausgaben für Kleidung wirkt die Verbesserung der 
Wohnungsart im umgekehrten Verhältnis. Sie sinken relativ. Weiter 
können wir eine ausgeprägt klare Wirkung eines bestimmten Woh- 


S56 Sergej Prokopowitsch, 


nungstypus auf den Verbrauch von Spirituosen be- 
merken: bei den Pritsche- und Winkelbewohnern erreichen die Aus- 
gaben für Getränke eine außerordentliche Höhe. Wie hoch bei ihnen 
die Ausgaben für Spirituosen, Tabak und Spiel sind, zeigt folgende 
Tabelle: 


Wakmi Alleinwohnende Familien 
RR Durchschnitts- °, des Durchschnittsausgaben °5 des 
an ausgaben Budgets auf die Fam. auf ı Mitgl. Budgets 
Rub. Rub. Rub. 
I, Pritsche 22,30 322 — — — 
ı Pritsche 7413 19,32 48,00 24,00 13,01 
ı Winkel 39,00 10,306 24,54 8,18 5,05 
1, Zimmer 20,18 5,51 30,00 15,00 7,850 
ı Zimmer 44,99 8,34 41,84 13,09 6,26 
Wohnung mit 
Aftermieter == — 30,34 0,56 4,00 
Wohnung ohne 
Aftermieter 30,00 4,07 46,07 10,49 4,90 
Unbestimmt 32,52 7,60 34,04 8,91 4,23 
Durchschnitt!. 45,55 10,20 40,13 10,62 5,36 


Es verbrauchen somit für Spirituosen, Tabak und Spiel am meisten 
die Pritschenbewohner. Die Arbeiter, die ein Zimmer oder eine Woh- 
nung besitzen, verwenden für diese Reizmittel einen geringeren 
Prozentsatz ihres Budgets, als die Winkelbewohner und sogar 
absolut weniger als die Pritschenbewohner. Ein Erforscher der Woh- 
nungsverhältnisse der Petersburger Arbeiter, Herr Sanitätsrat A. 
N. Rubel gibt dieser Wirkung der Winkelwohnungen folgende Er- 
klärung: »Ein gemeinsames Leben in großen Gruppen von Menschen 
verschiedenen Geschlechts, Alters, Berufs und Gewohnheiten — be- 
sonders bei dem in solchen Fällen herrschenden Gedränge — schafft 
alle Bedingungen zur Entwicklung der allerverschiedensten Laster. 
Die Kinder, vor deren Augen alle Details aus dem Leben der Erwach- 
senen sich abspielen, zuweilen die schmutzigen Szenen der Sitten- 
losigkeit, diese Kinder machen sich stets sehr früh mit alldem Schmutz, 
mit allem Laster, mit allen Kehrseiten des praktischen Lebens bekannt 
und verfallen vorzeitig dem verderbenden Einfluß des Milieu. Die 
Erwachsenen andererseits, die kein eigenes Zimmer haben, sind na- 
türlich nicht imstande, die sogenannten Reize des Hausherdes zu 
schätzen; aus der schmutzigen, dumpfen Wohnung lockt es sie auf die 
Straße, ins Wirtshaus, und es steht außer Zweifel, daß die abscheu- 
lichen Verhältnisse des Winkelbewohners eine der wichtigsten Ursachen 
des Alkoholismus bilden. Der Branntweinverkauf, den die Wohnungs- 
wirte betreiben, die Gewohnheit, allgemeine Gelage aller Bewohner zu 
veranstalten, fördern wiederum das Wachstum des Trinkens« !5). 

Wie viel Geld der Arbeiter seinen Verwandten 
schickt, das hängt von der wirtschaftlichen Verbindung des Ar- 


15) Rubel, Die Wohnungen der armen Bevölkerung der Stadt Peters- 
burg. 1899. S. 19/20. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 87 


beiters mit dem Lande ab: der Arbeiter, der auf dem Lande eine Wirt- 
schaft oder Verwandte besitzt, schickt den Letzteren viel Geld. 

Um die Wirkung der wirtschaftlichen Verbindung mit dem fla- 
chen Lande vollständiger zu erhellen, sondern wir das Geldschicken 
aus. Es senden Geld in die Heimat: 












































Zahl d. Be- % der Durchschnitts- 
fragten Sendenden sendung 
Alleinwohnende 263 47,53 78,90 
Familie 307 26,71 42,069 
< Bu: | i | 
©5555 £ Sa. der Durch- 
HE z=&%8| in %, |abgesandten| schnitts- 
I 09|%.2 Gelder sendung 
Su ENA 
THE ee 1 - 1 O r 
Besitzen eine Wirtschaft 84 63 75,00 5 615,50 89,14 
> Grund u. Boden 48 27 | 50,25 I 749,50 | 64,80 
» Verwandte a. d. Land. | 49 | 35 | 87,50 2 497,49 71,36 
t 1 
Zusammen: 172 125 72,67 9 862,49 78,90 


Die Arbeiter, die mit ihren Familien leben, senden: 
































| = gi | Se 9 - 2 
10:2 18 8 5 Sa. der Durch- 
| r- E br 5 4 in % abgesandten | schnitts- 
SS S E = | Gelder | sendung 
Besitzen eine Wirtschaft | 38 30 | 71,05 | I 848,00 | 61,60 
> Grund u. Boden 63 2I 33,33 | 662,50 | 31,55 
> Verwandte a. d. Land | 37 31 | 83,78 990,00 31,94 
Zusammen: | 138 | 82 59,42 | 3 500,50 | 42,69 


Es ist charakteristisch, daß diejenigen, die Grund und Boden 
besitzen, ihn aber nicht bearbeiten, viel seltener als die anderen Geld 
aufs Land senden. Nicht der Grund und Boden, sondern die Familie, 
die Verwandten ziehen den Menschen aufs Land. Die Verbindung 
mit dem flachen Lande wirkt direkt auch auf das Quantum der ge- 
leisteten Steuern (Grund- und Gemeindesteuern). Die, welche 
mit der Familie leben, verwenden einen größeren Prozentsatz ihres 
Budgets für Wohnung, Nahrung und ärztliche Hilfe, als es bei den 
Alleinwohnenden der Fall ist. 

Fassen wir unsere Analyse zusammen, so kommen wir zu folgen- 
den Schlüssen: 

I1. Mit dem Wachstum des Arbeiterbudgets wachsen beim Arbeiter 
die Ausgaben für jeden einzelnen Posten; 

2. Infolge des Wachstums der Zahl der Bedürfnisse kommt auf die 
Befriedigung jedes einzelnen Bedürfnisses ein immer kleinerer Prozent- 
satz des Gesamtbudgets; 

3. Die äußeren Bedingungen einer vollständigen Befriedigung 
dieser oder jener Bedürfnisse führen dahin, daß in einigen Fällen 


88 Sergej Prokopowitsch, 


eine vollständigere Befriedigung des Bedürfnisses durch die Verringe- 
rung des Prozentsatzes des Ausgabebudgets, in den anderen dagegen 
durch eine Vergrößerung erreicht wird; 


4. Kraft dieser Bedeutung der äußeren Bedingungen haben alle 
Verallgemeinerungen, wie z. B. die Gesetze von Engel und Schwabe 
ihre Geltung nur unter bestimmten materiellen Bedingungen, unter 
welchen dieses oder jenes Bedürfnis befriedigt wird. Diese Bedingun- 
gen ändern sich zeitlich und räumlich; 


5. Kraft derselben Bedeutung der äußeren Bedingungen erscheint 
die Erforschung der Bewegung sowohl der absoluten wie der relativen 
Ausgaben als ein völlig fruchtloses Beginnen, wenn sie außerhalb 
dieser äußerlich materiellen Bedingungen der Befriedigung durchge- 
führt wird; 


6. Bei der Erforschung der Arbeiterbudgets muß der Schwerpunkt 
von den Bedürfnissen und ihren subjektiven Merkmalen auf die äuße- 
ren Bedingungen ihrer Befriedigung, d. h. auf die materiellen Bedingun- 
gen des Arbeiterlebens verlegt werden. 


V. 


Die Arbeitslohnstatistik vermittelt uns die Kenntnis von der 
Höhe des nominellen Arbeitslohnes. Die Erforschung der Arbeiter- 
budgets hat die Aufgabe, uns mit dem Reallohn bekannt zu machen. 
Hierzu gehört die Erforschung entschieden aller materieller Bedingun- 
gen des materiellen Lebens der Arbeiter. Die Hauptbedeutung ha- 
ben aber folgende Probleme: 


I. Ist der Lohn ausreichend, um die Familie zu erhalten, die 
Kinder zu erziehen und die arbeitsunfähigen Familienmitglieder zu 
ernähren ? 

2. Entsprechen die Wohnung, Nahrung und Kleidung des Arbei- 
ters den minimalen Erfordernissen der Hygiene ? 


3. Ist der Lohn ausreichend, um die Entwicklung der geistigen 
und sozialen Bedürfnisse des Arbeiters ermöglichen zu können ’? 


Das von uns gesammelte Material zeigt, daß bei einem Verdienst 
von weniger als 400 Rubel die Zahl der verheirateten Arbeiter ganz 
unbedeutend ist; bei einem Verdienst von 400—600 Rubel ist die Mehr- 
zahl der Arbeiter verheiratet; bei einem Verdienst von mehr als 600 
Rubel bekommen die Arbeiter die Möglichkeit, Kinder zu erziehen. 
Mit anderen Worten: Jede budgetäre Gruppe hat ihren durchschnitt- 
lichen Umfang der Familie, welcher für diese Gruppe typisch ist. Eine 
einzige typische Familie für alle Gruppen gibt es nicht. Das Suchen 
nach einer solchen typischen Familie schädigt die Budgetstatistik in 
hohem Maße. Nehmen wir z. B. eine Familie von 4 Köpfen an, so wird 
dieser Bestand für die Familien mit einem Budget von 700— 1100 Rubeln 
typisch sein. Inden Gruppen mit einem Budget von weniger als 700 Ru- 
beln wird die vierköpfige Familie den Durchschnitt bedeutend überragen, 
dagegen für die Gruppen mit einem Budget von mehr als 1100 Rubel 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 89 


ist die vierköpfige Familie zu klein. Somit bringt die Beobachtung 
typischer Familien zum Sammeln vollkommen untypischer Budgets. 
Indessen untersucht die belgische Enquete vom Jahre 1853 die »typi- 
she Familie aus 6 Personen, und diese »typische« Familie wurde vom 
statistischen Kongreß 1853 gutgeheißen ; in Deutschland hat die Kon- 
ferenz der Direktoren der statistischen Aemter im Jahre 1879 als 
»tipischee Familie die fünfköpfige anerkannt. St. Bauer meint, daß 
als »typische« die durchschnittliche Familie der betreffenden Volks- 
zählung betrachtet werden kann !%). Diese Ignorierung des Zusam- 
menhangs der Familie mit der Höhe des Budgets entwertet das vor- 
handene Budgetmaterial in sehr hohem Maße. 

Bei einem Budget von weniger als 600 Rubel also kann der Pe- 
tersburger Arbeiter nur in besonderen Fällen Kinder erziehen, und 
da der Durchschnittsverdienst des Petersburger Arbeiters 300—350 
Rubel beträgt, so kann nur eine unbedeutende Zahl der Arbeiter eine 
Familie und Kinder in der Stadt haben. In der Mitte des XVIII. 
Jahrhunderts nannte Jean Jacques Rousseau die Großstädte »Gräber 
des menschlichen Geschlechts«; damals war die Ziffer der Sterblich-' 
keit in den Städten größer als die Ziffer der Geburten. Heute sind 
unsere Fabriken solche »Gräber des menschlichen Geschlechts«.. Der 
infolge des Todes natürliche Verlust in den Arbeiterreihen kann durch 
die auf der Fabrik heranwachsenden Kinder nichtergänzt werden. Ihre 
Zahl ist dazu allzu unbedeutend. Die Reihen des Proletariats werden 
deshalb durch Ankömmlinge aus dem Dorfe ergänzt. In der Regel 
wird der russische Proletarier nicht in der Arbeiterfamilie, nicht in 
der Stadt, nicht auf der Fabrik, sondern in der bäuerlichen Familie, 
auf dem Lande erzogen. Der Verdienst des russischen Arbeiters ist 
tür die Erziehung der Kinder unzureichend. Von der Erhaltung der 
der Arbeitsfähigkeit verlustig gegangenen Eltern kann keine Rede 
sein. Die Invaliden der Industrie gehen entweder aufs Land !”), wenn 
sie dort Verwandte besitzen, oder sie fristen ihr Leben als Bettler. 

Da in dem Programm unserer Untersuchung das Studium der 
sanitären Bedingungen des Arbeiterlebens nicht beabsichtigt wurde, 
— diese Probleme fordern eine besondere Untersuchung — so müssen 
wir uns inbezug auf die Tauglichkeit der Wohnung, der Nahrung und 
der Kleidung der Arbeiter nur mit folgenden allgemeinen Daten be- 
genügen. Wie schon bemerkt wurde, schwankt das Durchschnitts- 

164) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. V. S. 321. 

1) Darauf wurde schon in den Orts-Komites hingewiesen, die im Jahre 
1992 von der »Besonderen Konferenz betreffend die Landwirtschafte gebildet 
wurden. Die Ortsleute bemerkten dort, daß »die Fabrikinvaliden, die nach Verlust 
der Arbeitsfähigkeit in ihre Heimat zurückkehren, eine neue Last für die land- 
wirtschaftliche Bevölkerung bilden« Für die Einführung der Invalidenversiche- 
rung sprachen sich folgende Komites aus: Wladimir, Kowrow, Bogorodsk, 
Dmitrowsk (doch nicht obligatorisch), Klin, Rusa, Orel, Kromy, Gshatsk, Odessa, 
Orscha, Plotzk. 


90 Sergej Prokopowitsch, 


budget des Petersburger Arbeiters zwischen 300 und 350 Rubel. Für 
das Petersburger Proletariat sind daher diejenigen Wohnungsverhält- 
nisse typisch, unter welchen die zwei Gruppen, die von 200 bis 300 und 
von 300 bis 400 Rubel ausgeben, leben. Für diese typische Gruppen 
haben wir folgende Tabelle der Verbreitung einzelner Wohnungs- 
arten zusammengestellt (in Prozenten): 


Es wird gemietet: Alleinwohnende Familien 
1, Pritsche 4,9 — 
ı Pritsche 20,4 7,I 
I Winkel 43,7 35.7 
1, Zimmer 11,7 zI 
ı Zimmer 15,5 21,4 
Wohnung mit Aftermieter — 21,4 
Wohnung ohne Aftermieter — 7,1 
Unbestimmt 3,9 sun 


Ungefähr 70°% Alleinwohnender und 43°, der Familien leben folg- 
lich in Winkelwohnungen. Was diese Winkelwohnungen sind, das 
kann man aus folgender Beschreibung, die von dem schon zitierten 
Sanitätsarzt A. N. Rubel gegeben wurde, ersehen: »Der hervorragendste 
Zug dieser Wohnungen, der immer die besondere Aufmerksamkeit der 
sanitären Aufsicht auf sich lenkte, ist ihre außerordentliche Ueber- 
füllung, die zuweilen schreckliche Dimensionen annimmt. Weder die 
Wohnungsinhaber, noch die Mieter selbst ziehen den Umfang, das 
Kubikquantum der Luft im Raume in Betracht. Der einzige Maß- 
stab der Ueberfüllung ist die Fläche des Fußbodens, und die Wohnung 
wird nur dann als überfüllt angesehen, wenn man nirgends eine Pritsche 
stellen kann. Nicht selten, wenn das ganze Zimmer mit Betten schon 
bestellt ist, werden die überzähligen Mieter in den engen Schlupf- 
winkel zwischen dem Ofen und der Wand gelegt, manchmal direkt aui 
den Fußboden, und in besonderen Fällen — wie wir dies in dem soge- 
nannten Wjasma-Kloster gesehen haben — auch unter die Pritschen ; 
man schläft nicht nur in den Wohnzimmern und in der Küche, sondern 
auch auf den Fluren, in den engen Durchgängen, nicht selten ın Räu- 
men ohne Licht, in Winkeln, wo kein Luftwechsel möglich ist. In dem- 
selben Zimmer, welches als allgemeiner Schlafraum dient, arbeitet 
nicht selten ein Handwerker: ein Schneider, ein Schuster, ein Mützen- 
macher, ein Kürschner usw. Sein \erktisch, seine Habseligkeiten, 
die als Material für sein Werk dienen — alles befindet sich im allge- 
meinen Schlafzimmer, und der unglückselige Bewohner der Winkel- 
wohnung saugt mit seinen Lungen den Staub ein, der sich bei der leich- 
testen Berührung von all diesem Zeug wie eine Säule erhebt. Vor- 
richtungen zum Aufbewahren der dürftigen Kleidung des Winkel- 
bewohners werden Sie hier keine finden: Kleider, Wäsche, Stiefel, 
Lumpen — alles mit dem spezifischen »Lebensgeruch« — hängt, 
steht, liegt überall in Unordnung. im Zimmer an den Wänden, auf dem 
Fußboden, auf den Pritschen und unter diesen. Die Luft in solchen 
Wohnungen ist so »dick«, daß sogar zur Sommerzeit bei offenen Fen- 
stern ein frischer Mensch nur sehr schwer atmen kann. Zum Schlafen 
dienen meistens Holzbetten primitivster Konstruktion, die nicht selten 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. gI 


ein Produkt der eigenen Handarbeit darstellen. Vier oder fünf Bretter 
werden auf einem Gestell (Böcke) befestigt, und das Bett ist fertig. 
Die Breite der Pritsche schwankt meistens in den Grenzen zwischen 
20 und 30 Werschok; selten erreicht sie 26—28 Werschok, manchmal 
geht sie aber auf 18 herunter. Und auf einem so engen Bett schlafen 
meistenteils zwei Menschen, dabei öfters einander ganz fremde. Die 
Betten sind gewöhnlich der Wand entlang aufgestellt, schließen sich 
eng aneinander, so daß die Kopfseite der einen Bettstelle unvermittelt 
das Fußende der anderen berührt. Zwischen der Wand und dem Bett 
wird kein Raum gelassen, und sogar bei der Außenwand, die Fenster 
hat, stehen die Betten direkt an sie angelehnt.« 

‚So ein Bett, oder genauer die Fläche des Fußbodens, die so ein 
Bett bedeckt, trägt den Namen eines »Winkels«. Wenn der Winkel 
von einer ganzen Familie oder von einem Mädchen besetzt ist, wird 
das Bett mit einem Vorhang aus Zitz abgesondert. In einem solchen 
abgesonderten Winkel wohnt manchmal eine ganze Familie von 4—5 
Menschen: Mann und Weib auf dem Bett, das Brustkind auf einer an 
der Decke befestigten Hängewiege, das zweite und auch zuweilen das 
dritte —- an den Füßen. Hinter dem Vorhang hängt und liegt auch das 
Vermögen der Familie: Kleidung, Wäsche etc. Das Bettzeug ist bei 
den Verheirateten und anderen, ständig in Petersburg wohnenden 
Mietern mehr oder weniger befriedigend. Sie besitzen ein Kissen mit 
einem Kissenbezug und eine Schlafdecke, eine Matratze und ein Laken. 
Bei den Mietern aber, die in der Hauptstadt nur den Sommer über sich 
aufhalten, fehlt öfters jegliche Schlafgelegenheit; die genügsamen 
Sommermieter schlafen auf nackten Brettern und legen unter sich die- 
selben schmutzigen Kleider, in welchen sie tagsüber arbeiten (nicht 
selten in einem schrecklichen Schmutz). Oefters kann man in den 
Wohnungen der Sommermieter größeren, für mehrere Personen be- 
stimmten Pritschen begegnen, die aus ungehobelten Brettern zusammen 
vezimmert sind. Scheidewände gibt es meistens nicht; alle schlafen 
neben einander. Wo auf Drängen der Sanitätsärzte Scheidewände 
auigerichtet waren, sind sie in der Mehrzahl der Fälle von den Mietern 
selbst beseitigt worden; denn trotz der Forderung der Aerzte nahmen 
ın den Zwischenräumen nicht eine, sondern zwei Personen Platz, und 
die Scheidewände bildeten statt Bequemlichkeit eher ein viel größeres 
Gedränge. Ein ungestrichener Tisch, 2—3 Taburets, zuweilen ein ge- 
tlochtener Stuhl oder eine Holzbank vervollständigen die dürftige Ein- 
richtung der Winkelwohnung und bilden zusammen mit den Pritschen 
ihren ganzen Schmuck. Schmutz, stickige Luft, die unvermeidlichen 
Mehrzahl der Winkelwohnungen, besonders derjenigen, die von den 
Sommerarbeitern besetzt sind. Fußböden mit Ritzen, bedeckt mit 
einer dicken Schicht Schmutz, die Tapeten zerrissen, geschwärzt, 
liettig, mit Flecken von zerdrückten Wanzen; die Decke schwarz von 
Ruß, die Fenster staubig, schmutzig — all diese anmutigen Dinge 
werden Sie in jeder beliebigen Winkelwohnung finden. In allen Ritzen 
Myriaden von Wanzen, schwarzen Schaben und anderen Insekten. 


92 Sergej Prokopowitsch, 


Und in all diesem schrecklichen Schmutz, unter dieser Masse von In- 
sekten kann man nicht selten (besonders wenn die Mieter Hausier- 
handel treiben) einen Trog mit Fischen, einen Korb mit Beeren und 
andere Produkte sehen, die so gern auf den Petersburger Straßen nicht 
nur von den unteren Schichten, sondern auch von dem Mittelstand 
gekauft werden. . .« 

»Im Ganzen«, sagt Rubel, »waren von mir Ioo Wohnungen 
genau untersucht und beschrieben. In jedem einzelnen Falle wurde 
festgestellt, wie viel Luft auf eine Person fiel, sowohl im Verhältnis 
zu der ganzen Wohnung, wie im Verhältnis zu diesem oder jenem Schlaf- 
zimmer. Auf Grund von go solcher Messungen kamen folgende Durch- 
schnittsziffern zustande. Auf je eine Person kommt 0,65 Kubik- 
klafter im Verhältnis zur Gesamtwohnung; im Verhältnis zum Schlaf- 
zimmer 0,59. Die Größe der Fußbodenfläche auf je eine Person betrug 
(im Verhältnis zur Wohnung) 0,52 Kubikklafter, im Verhältnis zu den 
einzelnen Zimmern 0,41. So sehen die Durchschnittsziffern aus. Zu 
ihrer besseren Illustrierung bemerke ich, daß die Fläche unseres 
Durchschnittsbettes (42 . 18 Werschok) ca. 0,33 Quadratklafter 
enthält. Folglich verfügt der Bewohner einer Winkelwohnung im all- 
gemeinen über eine Fläche, die nur wenig die Fläche unserer gewöhn- 
lichen Bettstelle übersteigt«'8). 

So sind die \Wohnungsverhältnisse des Petersburger Durch- 
schnittsarbeiters beschaffen. 

Von seiner Nahrung gibt einen Begriff sein Mittagessen 
(in %): 


Es haben ein Mittagessen Alleinwohnende Familien 
Aus dem Arteljkessel 18,0 = 
im Wirtshaus 32,4 7,1 
zu Haus 35,3 78,6 
'Unbestimmt 13,7 14,3 


Aus dem Arteljkessel bekommen ihr Mittagessen nur die Bewohner 
der Winkelwohnungen, Arbeiter, die 1, Zimmer, ı Zimmer oder I 
Wohnung mieten, essen nicht aus dem Arteljkkessel. Dieser Umstand 
allein charakterisiert schon diese Form der Ernährung. 

Was das Mittagessen in den Wirtshäusern anbelangt, so verzich- 
ten die Arbeiter auch darauf bei der ersten besten Gelegenheit. Das 
Wirtshausmittagessen ist unter den Verheirateten und Ledigen, die 
ein Zimmer bewohnen, sehr verbreitet, unter denjenigen, die eine 
Wohnung besitzen dagegen fast garnicht. Einige nennen die Wirts- 
häuser »die Schinderei« und behaupten, daß die Gerichte dort aus den 
Abfällen der Lebensmittel zubereitet werden. Diese ungenügenden For- 
men der Ernährung benutzt mehr als 50°, der Alleinwohnenden und 
sogar eine Anzahl Familien (7%). 

Die Kleidung des Arbeiters charakterisiert sich am besten 


%) Rubel, Die Wohnungen der armen Bevölkerung in Petersburg, 


S. 2—4 und 7—8. 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 93 


durch den weit verbreiteten Kauf getragener Kleider. Diejenigen, 
die keine getragenen Kleider kaufen, machten auf den Fragebogen 
oft die Bemerkung: getragene Kleider kaufe ich nicht, da es sehr leicht 
ist, sich von getragenen Kleidern oder Wäsche eine ansteckende Krank- 
heit zuzuziehen. Trotz dieser Angst vor der Ansteckung ist der Kauf 
von getragenen Kleidern sehr verbreitet. Von den Alleinwohnern 
kaufen getragene Kleider 44,7%, von den Verheirateten 71,4%. 

Im allgemeinen wenden die für Petersburg typischen Arbeiter- 
vruppen für rein materielle Bedürfnisse — Wohnung, 
Nahrung, Kleidung, Hygiene — folgenden Prozentsatz ihres Ausgabe- 
budgets auf: 

Gruppe mit Ausgaben Gruppe mit Ausgaben 


von 200—300 Rubeln von 300—400 Rubeln 
Alleinwohnende 80,78 72,10 
Familien 94,72 87,42 


Bei dieser Höhe der Ausgaben für die allernotwendigsten Gegen- 
stände muß für die Bedürfnisse geistigen und sozialen Charakters 
sehr wenig bleiben. Ungeachtet dessen, daß die Befragten zu der kul- 
turellsten Schicht des Petersburger Proletariats gehören — es sind 
alles Mitglieder der Berufsvereine und der Arbeiterklubs — wenden 
sie für geistige und soziale Bedürfnisse auf: 


Gruppe mit Ausgaben Gruppe mit Ausgaben 


von 200—300 Rb. v. 300—400 Rb. 
Alleinwohnende 4,73% 5,14% 
Familien 1,132% 2,53% 


So sind die materiellen Verhältnisse, unter welchen der Peters- 
burger Durchschnittsarbeiter lebt. Er hat keine Familie, mehr als 
80°, seines Verdienstes wird auf die Erhaltung seiner physischen 
Existenz verbraucht, er lebt in Winkelwohnungen, die ihn der Unzucht 
und der Trunksucht in die Arme treiben, er ernährt sich in den »Schin- 
dereien« von Abfällen und trägt alte, fremde Kleider. Ankömmlinge 
aus dem flachen Lande ergänzen seine Reihen und liefern den Fabri- 
ken die notwendige Zahl der Arbeiterbestände. Solcher Art ist der 
Reallohn, solcher Art sind Existenzbedingungen, die der Petersburger 
Arbeiter für seine schwere Arbeit erhält. 


VI. 


Gegenwärtig verfügen wir noch nicht über ein genügendes Ma- 
terial, welches eine Vergleichung der Reallöhne in verschiedenen Län- 
dern zu einer Zeit und in einem Lande zu verschiedenen Zeiten ermög- 
licht. Aber auch das Wenige, was wir auf diesem Gebiete besitzen, 
beansprucht ein hohes Interesse. So bringt Levasseur !°), der die Ver- 
öffentlichungen der französischen Office du travail benutzt hat, fol- 
gende Ziffern über die Bewegung der Lebensmittelpreise und des 
Arbeitslohnes im XIX. Jahrhundert: 


19) E. Levasseur, Questions ouvrières et industrielles en France 


1907. 55. 555. 509. 


94 Sergej Prokopowitsch, 


Lebensmittelpreise Arbeitslohn 
1804— 13 100 1806 100 
1814—23 108 1820 104 
1824—33 115 1830 107 
1834—43 110 1840—45 114 
1844—53 107 1853 122 
1854—03 135 1860 139 
1804—73 139 1873 167 
1874—63 144 15850 199 
1894 --93 130 1892 2Iı1 
1900 215 
1906 220 


Der Arbeitslohn wuchs ununterbrochen, aber zugleich wuchs 
auch der Preis der Lebensmittel. Zu Ende der zwanziger Jahre erhöhte 
sich der Geldlohn im Vergleich zum Anfang des Jahrhunderts um 79%, 
der Reallohn dagegen sank um 8°%,. Die Lage der Arbeiter verschlim- 
merte sich also. Dann trat eine Verbesserung ihrer Lage ein, die ihren 
Höhepunkt in der Zeit nach der Februarrevolution erreichte. \Wäh- 
rend des zweiten Kaisertums verschlimmerte sich die Lage des Arbei- 
ters wiederum; ein neuer Aufstieg begann am Ende der 60er Jahre und 
nach der Revolution 1870. Von diesem Augenblicke an übersteigt 
der Arbeitslohn immer mehr die Preise der Lebensmittel. Abgesehen 
von einer kleinen Verbesserung während der Julimonarchie und nach 
der Februarrevolution, blieb der reale Arbeitslohn in Frankreich bis zum 
Ende der 60er Jahre im allgemeinen fast stationär. Von 1870 dagegen 
beobachten wir eine ununterbrochene Verbesserung der Arbeiterlage. 

Hätte eine analoge Erhöhung des realen Arbeitslohnes auch in 
Rußland stattgefunden, so müßte dies vor allem zu einer wesentlichen 
Aenderung in der Zusammensetzung der Arbeiterklasse führen. Gegen- 
wärtig wird der natürliche Verlust in seinen Reihen durch einen Zufluß 
aus dem flachen Lande ergänzt. Die Erhöhung des Reallohnes hätte 
den Arbeitern die Möglichkeit gegeben, Kinder zu erziehen, und folg- 
lich hätten die Reihen der Arbeiter nicht durch Bauern, sondern durch 
Arbeiterkinder, die in der Stadt auf den Fabriken erzogen waren, 
ergänzt werden können. Die Arbeiterklasse wäre zu einer selbstän- 
digen demographischen Einheit geworden. 

Ein besonderes Interesse hat für uns der Vergleich der Peters- 
burger Budgets mit den Budgets der Berliner Arbeiter. Dieser Vergleich 
zeigt, daß das Leben in Berlin billiger ist, als in Petersburg. Bei dem- 
selben Niveau des Arbeitslohnes lebt der Berliner Arbeiter besser als 
der Petersburger. 

Beginnen wir unsere Gegenüberstellung mit dem durchschnitt- 
lichen Umfang der Familie in den verschiedenen Budgetsgruppen: 


Petersburg Berlin 
Budget Durchschnittsgröße Budget Durchschnitts- 
von bis der Familie von bis größe der Familie 
400— 600 Rb. 3,01 Personen 900— 1300 M. 3,65 Personen 
600— $8oo Rb. 3,84 » 1300—1700M. 3,97 » 
800 — 1000 Rb. 4,13 » I 700—2200 M. 4,24 » 
1000—1200 Rb. 4,39 » 2200—2000 M. 4,95 » 


mehr als 1200 5,13 » mehr als 2600 6,55 


Haushaltungs-Budgets Petersburger Arbeiter. 


95 


Die deutschen Budgetgruppen fallen nicht ganz mit den russischen 
zusammen. Der Unterschied ist aber nicht so groß, daß ein Vergleich 
unmöglich wäre. Die Tabelle zeigt, daß mit dem Wachstum des Bud- 
gets auch die Berliner Familie wächst, ebenso wie die Petersburger. 
Aber in jeder Budgetgruppe umfaßt die deutsche Familie eine größere 
Mitgliederzahl als die entsprechende russische. Auf einen und den- 
selben Lohn kann also ın Berlin eine größere Familie existieren als in 
Petersburg. Der Vergleich der Ausgaben der entsprechenden Gruppen 
in Berlin und in Petersburg ergibt folgende Resultate (in °%): 








| 
| 
| 

















| 


K % 4° E i ap SL 7 
= a in N Ar = pe a 
- A | P- | sa IS | NH = 
= | % = =" jo D ai FR | ee i TE A E E T 
UE- eS |S2|°8|o.2/132|185 1251523 
= = Z u 2 =2!372 na 5 ss | 2 2 
G | Z EE ee 9 RE 
©. |.5 T 8 TGI En BE a aa S 
> | © > mM |o um in RA] O | nn HE << 
> D Zi <Ý i lo O S 9 5 Lu 
| Ne | N Sin h A F - 
m a : m a Ka ) u u, = > 
Gruppe I. | | | 
Petersburg | 
400— 500Rb.' 20,50 11,55 52,40 1,93 1,08 4,90! 3,55 |2,80 0,61 0,68 
Berlin900— 1000 M.|27,49| 5,42 52,18 0,43 0,78| 4,28 3,01 0,59| 3,26| 2,56 
1000— 1100 M.|24,93| 7,02|51,85| 0,45 I,33| 5,19 3,94 0,68| 3,07| 1,55 
Gruppe II. | 
Petersburg | | 
700— 800Rb.)19,48/13,69|48,87| 1,45 1,47, 5,82! 4,67 3,02 0,43 I,IO 
Berlin | | | 
1500—1600 M.|22,32| 7,84 47,93| 0,67 0,97| 8,35, 4,50 0,98| 3,48| 2,04 
1600— 1700 M.\22,09 7,7647,41| 0,67 0,94 8,08| 4,78 0,98| 3,57| 3,12 
Gruppe III. | | 
Petersburg | 
1100—1200Rb.| 19,71 10,21/44,70| 1,44 2,65| 6,93 4,87 |1,36| 0,47 1,05 
Berlin | | 
2400— 2500 M.|19,94 | 9,07 45,66 0,66 1,71/10,74 5,72 0,83| 2,27 | 3,40 
2500—2600 M. 19,77| 8,3349,21|0,86 0,60 9,03 4,73 | - 1,08| 2,89 | 3,49 


Die Ausgaben für Wohnung sind in den entsprechenden Gruppen 


höher in Berlin als in Petersburg. Aber man darf nicht vergessen, 
daß die Berliner Enquete nur die Familien umfaßt, die ein Zimmer oder 
eine Wohnung innehaben. Familien, die in Schlafstellen wohnen, 
wurden nicht befragt. Indessen wohnen in der Petersburger Gruppe 
von 400—500 Rubel 4 Familien aus 27 (15%) in Winkelwohnungen. 

Eben dieser Umstand verursacht einen solchen Unterschied in 
den Ausgaben für Wohnung zwischen dieser und der ihr entsprechenden 
Berliner Gruppe. Bei den Arbeitern, die Aftermieter haben, betrach- 
teten wir als Ausgaben für Wohnung nur die Differenz zwischen Woh- 
nungsmiete und der Summe, die sie von den Aftermietern erheben. 
Bei den Berliner Arbeitern dagegen wird als Ausgabeposten die ganze 


20) Die Ausgaben für Wäsche inbegriffen. 

21) Für Petersburg, inkl. Ausgaben für den Friseur. 
22) Ohne Ausgaben für Spiel. 

23) Mit Ausgabe für Spiele. 


Sergej Prokopowitsch, 
9 ge) P 


Miete angegeben. Dabei muß man auch nicht vergessen, daß die Woh- 
nungen in Berlin unvergleichlich besser sind als in Petersburg. 

Die Ausgaben für Nahrung sind in beiden Städten gleich. Der 
Berliner aber ernährt sich besser als der Petersburger Arbeiter. 

Die Kleidung in Petersburg kommt fast doppelt so teuer als in 
Berlin, obwohl der Berliner Arbeiter im Vergleich zum Petersburger 
als ein Modeherr erscheint. 

Die Ausgaben für geistige und soziale Bedürfnisse sind gleich; 
da die Berliner Enquete gleichfalls vermittels der Arbeiterorganisatio- 
nen veranstaltet wurde, so gehören die Befragten in beiden Städten 
zu der vorgeschrittensten Schicht der Arbeiterklasse. Die Ausgaben 
für Spirituosen und Tabak sind in Berlin bedeutend höher als in 
Petersburg. 

Der Petersburger Arbeiter verdient somit weniger als der Berliner, 
das Leben kommt ihn aber teurer. In den westeuropäischen Ländern 
bildet die Arbeiterklasse heute eine selbständige demographische Ein- 
heit, und ihre Reihen werden hauptsächlich durch Arbeiterkinder 
ergänzt. In Rußland dagegen sind die Arbeiter bei dem niedrigen Ar- 
beitslohn und den hohen Lebensmittelpreisen nicht imstande, Kinder 
zu erziehen, und der Verlust in ihren Reihen wird hauptsächlich durch 
das Bauerntum ergänzt. Auf verschiedenen Stufen der historischen 
Entwicklung der Arbeiterklasse ist das Minimum der Existenzmittel 
offenbar eine verschiedene Größe: dieses Minimum ist sehr niedrig, 
wenn der Arbeiter — wie es in Rußland häufig der Fall ist — kein 
Weib, kein Kind hat. Und dieses Minimum ist viel höher in den west- 
europäischen Ländern, wo der Arbeiter ein Weib besitzt und Kinder 
erzieht ; und dieses Minimum wird wiederum noch höher werden, wenn 
der Arbeiter die Möglichkeit sich erkämpft, seine arbeitsunfähigen 
Eltern zu ernähren. 


97 

















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1. 


XXX. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. 


Sergej Prokopowitsch, 


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Haushaltungs-Budget Petersburger Arbeiter. 


Tabelle III. 





Ausgaben der Familien. 


in Prozent. 


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300— 400 19,19 11,13 54,50 | 2,54 0,51 
400— 500 |i 20,50 9,90 52,40 3,32 1,08 
500— 600 | 21,17 l E2 t4 48,15 3,08 1,24 
600— 700 | 21,55 11,26 49,33 3,09 0,92 
700— 800 | 19,48 11,95 48,87 3,19 1,47 
800— 900 | 23,01 11,97 47,94 3,37 1,12 
900—I 000 20,07 | 12,21 49,15 3,30 IOI 
1000—1100 | 21,06 12,15 47,05 3,83 1,35 
1100—1200 | 19,71 14,80 44,70 2,85 2,65 
mehr als 1200 | 19,74 13,98 48,99 2,91 0,45 
durchschnittlich | 20,74 12,15 48,74 3,28 I,25 
Z Sr, A 
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Ber’ 335| > a | 58 
Rub. i 98 | S > | K Ri Da 
200— 300 | 3,30 | 1,13 | 0,00 0,58 0,00 
300— 400 | 5,14 | 2,53 0,76 1,20 2,45 
400— 500 5,00 | 3,55 2,80 0,61 0,58 
500— 600 5,32 | 3,88 2,39 0,61 1-42 
600— 700 | 5,80 4,31 1,95 0,70 1,Io 
700— 800 | 6,16 | 4,67 3,02 0,43 0,76 
800— 900 | 4,43 4,41 2,13 0,71 0,90 
900—1000 | 386 5,17 3,19 | 0,42 1,02 
1000—1100 | 4,97 6,87 1,16 | 0,61 0,97 
1100— 1200 | 7,31 4,87 | 1,36 | 947 1,27 
mehr als 1200 5,91 6,69 0,05 0,51 0,77 
durchschnittlich | 5,36 4,75 2,16 0,57 1,00 


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Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden 


FRITZ HEINZE. 


Inhalt. I. Einleitung; II. Soziale Schichtung; III. Vorbildung; IV. Lehr- 
vertrag; V. Dauer der Lehrzeit; VI. Vergütung; VII. Arbeitszeit; VIII. Sonn- 
tagsarbeit; IN. Urlaub; X. Praktische Ausbildung; XI. Lehrlingszüchterei; 
XII. Theoretische Ausbildung; XII. Lehrlingsprüfungen; XV. Lehrlingsheime. 


Der Stand der kaufmännischen Angestellten hat erst spät gegen- 
über der Klasse der eigentlichen Arbeiter die Aufmerksamkeit so- 
zialer Fürsorge auf sich gezogen. Es ist das erklärlich. Die Lage der 
Arbeiter als des vierten Standes erschien doch zuerst und vor allem 
reformbedürftig. Die soziale Gesetzgebung ist in erster Linie für die 
Arbeiterklasse geschaffen, wenn auch andere Berufsstände und -Klas- 
sen zum Teil ihre Vorteile genießen. 

Ein früh ausgebildetes Klassenbewußtsein, ein stark ausge- 
prägtes Gefühl der Zusammengehörigkeit und Interessengemeinschaft 
hat die Arbeiter schon bei Zeiten zu Interessenorganisationen sich zu- 
sammenschließen lassen. Die Gewerkschaften kamen und entwickelten 
sich mächtig. Unternehmer und Arbeiter traten nunmehr auch äußer- 
lich einander gegenüber. 

Ganz anders ist das alles bei dem kaufmännischen Personal. 
Die Eigenschaften der kaufmännischen Betriebe ließen einen fühl- 
baren Gegensatz zwischen Prinzipal und Angestellten lange nicht auf- 
kommen. Die enge Gemeinschaft der Arbeit und des Arbeitsortes 
schafft eher Interessenharmonie, als Interessengegensätze beider 
Teile. Die beruflichen Seelen der beiden fließen ineinander. 

Das ist so geblieben, bis auch viele kaufmännische Betriebe sich 
zu Großbetrieben gestalteten, wo dann das gleichsam patriarchalische 
Band, das bisher Prinzipal und Angestellten zusammenhielt, sich mehr 
und mehr dehnte und schließlich zerriß. Auch der Stand der kaufmän- 
nischen Angestellten begann sich zu organisieren; zuerst in sog. ge- 
mischten Vereinigungen, in denen Prinzipal und Gehilfe noch einträch- 
tig nebeneinander ging; dann aber in reinen Gehilfenverbänden, die 
sich in bewußten Gegensatz zu den Prinzipalen stellten. Mit der ge- 
waltigen Ausdehnung der Industrie und des Handels ging ein gestei- 
gerter Bedarf der Betriebe an Arbeitskräften Hand in Hand. Die 
Möglichkeit, sich selbständig zu machen, wurde geringer und geringer. 
Auch die breite Masse flutete nun in den Stand der kaufmännischen An- 


Fritz Heinze, Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden IOI 


gestellten. Damit war für ihn eine »soziale Frage« geschaffen; auf 
sie die Oeffentlichkeit und die Regierungsorgane mit Nachdruck hin- 
gewiesen zu haben, ist ein unbestreitbares Verdienst der kaufmänni- 
schen Gehilfenverbände !). 

In den Jahren 1893—94 wurde auf Veranlassung des Reichs- 
tages von der Kommission für Arbeiterstatistik eine »Erhebung über 
die Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Han- 
delsgewerbe vorgenommen, die sich auf 10% der im Reiche vorhan- 
denen Betriebe erstreckte, welche durch Detailverkauf in offenen Ver- 
kaufsstellen der Befriedigung täglicher Bedürfnisse dienen und in denen 
mindestens ein Gehilfe tätig ist«. ?) 

Daß die Regierung ihre Untersuchung nur auf das Laden- 
personal erstreckte, hatte darin seinen Grund, daß hier die Mißstände 
(z. B. eine lange Arbeitszeit) offenkundiger hervortraten als beim 
Kontorpersonal, daß hier also die Verhältnisse am reformbedürftigsten 
erschienen. (In der Tat ergab die Erhebung, daß in mehr als der 
Hälfte der untersuchten Geschäfte die Ladenzeit länger als 14 Stunden 
dauerte) 3). Daß die Enquete damals nur die Läden und nicht auch 
die Kontore erfaßte, war außer dem vorher Gesagten durch die große 
Verschiedenheit der beiden Berufe und der in ihnen waltenden Ver- 
hältnisse wohl bedingt. Die Beschäftigungszeit und die Beschäfti- 
gungsart $) ist eine andere im Kontor, eine andere im Laden. Das 
soziale Niveau ist nicht das gleiche. 

Einige Jahre dauerte es, da wurde von seiten der Handlungs- 
gehilfen die Forderung laut, man solle auch die Lage der Kontoran- 
gestellten untersuchen. In der Sitzung vom 23. Mai Igoo beschloß 
der Reichstag: »Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, Er- 
hebungen durch die Kommission für Arbeiterstatistik über die Arbeits- 
zeit der Gehilfen, Gehilfinnen, Lehrlinge und Arbeiter in Kontoren und 
solchen kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufs- 
stellen verbunden sind, anzustellen.« 

Es gelangten bei den Erhebungen, welche im September Igoı 
ausgeführt wurden und nur die Arbeitszeit als die wichtigste Ar- 
beitsbedingung berücksichtigten, 6811 von Prinzipalen und 6862 von 
Gehilfen ausgefüllte Bogen, summa 13673 Bogen, aus 459 Erhe- 
bungsorten mit insgesamt 69 686 Angestellten (64 560 männl. und 
5126 weibl.) zur Verarbeitung. Ergänzt und vervollkommnet wurde 


1) Verband deutscher Handlungsgehilfen, Deutschnationaler Handlungs- 
gehilfen-Verband (D. H. V.), Hamburger Verein der Handlungskommis von 
1555, sozialdemokratischer Zentralverband, Kaufmännischer Verband für weib- 
liche Angestellte. 

2) Begründung zum Entwurf eines Gesetzes betr. Abänderung der GO. 
ım Stenogr. Bericht über die Verhandlungen des Reichstags 10. Leg. Per. 
I. Sess. 1898/1900 2. Anlageband 1899. 

3) Die Ergebnisse der Erhebung veranlaßten zu einer gesetzlichen Regc- 
lung der Verhältnisse der Ladenangestellten in den $$ 139c—139i GO. 

t) Im Kontor verwaltende, im Laden ausführende Tätigkeit. 


Io2 Fritz Heinze, 


die Enquete durch Berichte der Handelskammern, der kaufmännischen 
Verbände und Vereine (19903) und durch Veernehmung von Auskunfts- 
personen vor dem Beirat für Arbeiterstatistik (10.—12. April 1905) *)). 

Abgesehen von den Erhebungen kleineren Stiles, die durch die 
kaufmännischen Verbände innerhalb ihres Kreises vorgenommen 
wurden und naturgemäß mit Vorsicht zu verwenden sind, ist man 
auf die allerdings sehr umfangreiche Erhebung des Reiches über die 
Arbeitszeit der Kontorangestellten angewiesen. 

Von dem Gedanken ausgehend, daß die Untersuchung des Lehr- 
lingswesens die Basis für jede Beobachtung und Beurteilung 
der sozialen Verhältnisse im Kaufmannsstande bilden sollte, haben 
wir in diesem Aufsatz den Versuch gemacht, die soziale Lage der Kontor- 
lehrlinge in Baden in ihren Grundzügen darzustellen. 

Als Kontorlehrlinge werden alle die jugendlichen Personen beider- 
lei Geschlechts aufgefaßt, welche in Kontore 5), die nicht zugleich mit 
offenen Verkaufsstellen verbunden sind, zu ihrer kaufmännischen 
Ausbildung und zur Leistung kaufmännischer Dienste — welch letz- 
teres nicht notwendig der Fall zu sein braucht ®) — eingestellt sınd. 
Nicht Kontorlehrling ıst darnach, wer I. die kaufmännischen Kennt- 
nisse ohne praktische Lehre z. B. in Handelslehranstalten erwirbt, 
2. diese Kenntnisse in einem Gewerbebetrieb erwirbt, welcher nicht 
als Handelsgewerbe sich darstellt, z. B. beim Anwalt, Arzt, Techniker 
usw., 3. lediglich zur Leistung von Diensten (nicht auch zur Ausbil- 
dung) engagiert ist, z. B. in kaufmännischen Bureaus als Schreiber 
(»Kontorgehilfe«), 4. in einem Handelsgewerbe wohl zur Ausbildung 
tätig ist, aber nicht zur Ausbildung als Kaufmann, sondern z. B. zur 


r) Die Ergebnisse der Untersuchungen sind niedergelegt in folgenden 
Drucksachen: 

a) Erhebung uber die Arbeitszeit der Gehilfen und Lehrlinge ın solchen 
Komptoren des Handelsgewerbes und kaufmännischen Betrieben, die nicht 
mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind; veranstaltet im September 10901; 
Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik Erhebungen No. XI, Berlin 
1992 (im Text mit R. E. I. bez.). 

b) Erhebung — — —; Berichte der Handelskammern, der kaufmännischen 
Verbände und Vereine sowie der Vereinigungen der Handelshilisarbeiter; er- 
stattet 1903; Drucksachen des Kaiserlichen statistischen Amtes, Abteilung f. 
Arbeiterstatistik, Erhebungen Nr. 3 Berlin 1904. (Im Text mit R. E. II bez.) 

c) Vernechmung von Auskunftspersonen vor dem Beirat f. Arbeiterstati- 
stik, 10.—ı2. April 1905. Drucksachen des Beirats f. Arbeiterstatistik, Ver- 
handlungen Nr. 10. 

5) Nach Ehrenberg sind Kontore die Räumlichkeiten, in denen sich die 
geistige Arbeit des Kaufmanns vollzieht. Vgl. R. Ehrenberg, Arbeitszeit in 
den Kontoren, Thünenarchiv ı. Jahrg., Heft 4, 1900. 

6) Dagegen die Auffassung (z. B. von Bloch und Staub in ihren Kom- 
mentaren zum H.G.B.), daß die Heranziehung des Lehrlings zu Dienstlei- 


stungen ein unerläßliches Kennzeichen des Handlungslehrlings seı. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. IO3 


Ausbildung als Schreiber, Techniker, Bote, Telephonist, Stenogra- 
phist 2. 

Zum Zweck der Untersuchung haben wir eine Enquête veran- 
staltet auf die Weise, daß wir an die kaufmännischen, entweder selb- 
ständigen oder an Gewerbeschulen angeschlossenen, Fortbildungs- 
schulen Badens Fragebogen sandten mit dem Ersuchen, sie nach er- 
klärenden Worten des Lehrers von den in Betracht kommenden Schü- 
lern und Schülerinnen ausfüllen zu lassen. So wurde eine wünschens- 
werte Genauigkeit der Erhebung erreicht. Aus ihrer Art aber erklärt 
sich, daß nicht sämtliche Kontorlehrlinge Badens erfaßt werden konn- 
ten, nämlich nicht die, welche infolge höherer Schulbildung, höheren 
Alters (über ı8 Jahre) oder Besuches einer andern vom Staate als 
vleichwertig erachteten kaufmännischen Unterrichtsanstalt oder man- 
zels ortsstatutarischer Bestimmungen zum Besuch der kaufmänni- 
schen Fortbildungsschule nicht oder nicht mehr verpflichtet sind. 

Erfaßt wurden durch die Enquête 1081 Betriebe mit 1533 männ- 
lichen und 85 weiblichen Lehrlingen. Zur besseren Uebersicht sind 
in den beigegebenen Tabellen die Bezirke Mannheim, Karlsruhe und 
Heidelberg getrennt dargestellt, die übrigen 22 Bezirke, d. s. Freiburg 
und die kleinen Landstädte in eine Gruppe zusammengezogen, da die 
Untersuchung ergab, daß sich die Verhältnisse in diesen Bezirken fast 
vollständig gleichen. 

Die folgende Tabelle gibt über die Verteilung innerhalb der ein 
zelnen Bezirke und Branchen Aufschluß: 





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beine) männl. 710 288 535|566 474 94 96: 120 II2 71 1533 
8e | weibl. 46. 20 ı9| 24 12 14 4 2 7 9| 85 


Betriebe 


Sofort fällt hier die geringe Zahl der weiblichen Kontorlehrlinge 
auf; sie läßt sich aber folgenderweise erklären: Die weiblichen in Kon- 
toren Angestellten unter I8 Jahren sind meist keine Lehrlinge in obigem 
Sinne mehr. Sie haben bereits eine höhere Bezahlung und sind in ihrer 
Stellung keine Lernenden mehr, sondern durch Handelsvorschulen und 
sog. Schnellpressen bereits ausgebildete Stenographistinnen, Steno- 
tvpistinnen und sog. Kontoristinnen mit rein schematischer, einfach- 
ster Arbeit. Soweit es aber tatsächlich weibliche Kontorlehrlinge gibt, 
sind sie unserer Erhebung, die nur an den Fortbildungsschulen statt- 


2 Veröffentl. des deutschen Verbandes für das kaufm. Unterrichtswesen 


Bl. 30. 


104 Fritz Heinze, 


fand, entzogen, wenn sie vor der praktischen Lehre eine solche Han- 
delsvorschule besucht haben, deren Besuch vom obligatorischen Fort- 
bildungsunterricht entbindet. 

Soviel steht jedoch fest, daß die Zahl der weiblichen Kontor- 
lehrlinge überhaupt, nicht nur ın Baden, eine überaus geringe ist. 
So heißt es in den Ergebnissen £) der Reichserhebung von IgoI: »Die 
Haltung weiblicher Lehrlinge ist nach der Erhebung im Reich gleich- 
falls von sehr geringer Bedeutung. Weibliche Lehrlinge über und unter 
16 Jahren sind in der ganzen Erhebung nur 255 in 192 Betrieben gezählt 
worden, von den insgesamt 13 688 Lehrlingen mithin nur 1,8°,. Die 
Erscheinung, daß sowohl weibliche Lehrlinge wie weibliche Gehilfen 
unter I6 Jahren in den Kontorbetrieben in so verschwindend geringem 
Umfange beschäftigt werden, findet wohl darin ıhre Erklärung, daß in 
den Kontoren weibliches Personal weit überwiegend in den Stellungen 
als Buchhalterin oder Kassiererin verwendet wird, Stellungen, für welche 
der Natur der Sache nach nur Personen reiferen Alters in Betracht 
kommen.« 

Hierdurch ist es begründet, wenn wir in der Hauptsache die so- 
ziale Lage der männlichen Kontorlehrlinge in der folgenden Ab- 
handlung darlegen, die der weiblichen nur insoweit berücksichtigen, 
als dies nötig erscheint. Im übrigen wird sich zeigen, daß die Verhält- 
nisse bei den weiblichen Lehrlingen nicht wesentlich andere sind als 
bei den männlichen. 

Bevor wir auf das Thema selbst eingehen, mag gezeigt werden, 
welchen zahlenmäßigen Anteil die männlichen Kontorlehrlinge in 
Mannheim, dem Haupthandelsplatze Badens, am gesamten männ- 
lichen Kontorpersonal haben. Nachstehende Tabelle, die aus der Ge- 
werbezählung vom 12. Juni 1907 von uns ausgezogen ist, zeigt dieses; 
Summa 915 Kontorbetriebe beschäftigen in den einzelnen: 





Männl. Lehr- Weibl. Per- 








nd 

Sus linge sonal 
Branchen “= £|- a T o das 
Mr Z5 o des 
sS | abs. o 9 abs. Gesamt- 
= Person. 
1. Fabriken 2068 238 11,6 362 | 14,0 
2. Großwarenhandel . 1567 324 20,7 168 ` 9,7 
3. Kleinwarenhandel © 45I 64 | 14,2 II | 20,5 
4. Geld-Kredithandel "470 69 : 14,7 77 | I4,1 
5. Spedition, Agentur, Kommission 403 07 ı 16,6 52 | ı14 
6. Versicherung | 465 42 9,0 gI | 16,3 
7. übrige 339 37 | 10,9 IIO | 245 


Summa: 5763 | 841 | 144 v0 | 14,5 


Hieraus ergibt sich, daß knapp ein Siebtel das Kontorperso- 
nals aus Lehrlingen besteht, also auf je sechs Gehilfen ein Lehrling 


8) Drucksachen der Kommission für Arbeiterstatistik, Erhebungen Nr. XI. 
S. XXI. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 103 


kommt. Das muß als ein durchaus gesunder Zustand bezeichnet wer- 
den. In den einzelnen Branchen zeigt sich freilich nicht eine gleich- 
mäßige Verteilung der Lehrlinge; im Großwarenhandel ist mehr als 
ein Fünftel des Personals erst Lehrling, in Spedition, Agentur und Kom- 
mission ein Sechstel. Fabriken und Versicherungsgesellschaften stehen 
unter dem Durchschnitt; sie lassen sich ihre Arbeitskräfte in den Kon- 
toren der anderen Branchen ausbilden, eine Erscheinung, wie sie auch 
im Gewerbe beobachtet wird, wo der Kleinbetrieb den qualifizierten 
Arbeiter für den Großbetrieb, die Fabrik heranzieht. 


In welchem Umfang die Frau im Kontorberuf bereits tätig ist. 
ersieht man ebenfalls aus obiger Tabelle. Ein Siebtel des gesamten 
Kontorpersonals gehört dem weiblichen Geschlecht an. Freilich wäre 
es verfehlt, wollte man diese weiblichen Kontorangestellten, abge- 
sehen von den 42 weiblichen Lehrlingen, durchweg als kaufmännisch 
Durchgebildete bezeichnen. Nur 0,8°%;, derselben sind Prokuristinnen, 
14,9°, Buchhalterinnen, 77% aber sog. Kontoristinnen, deren Tätig- 
keit in der Mehrzahl der Fälle in Maschinenschreiben, Wechsel kopieren, 
Stenographieren und mechanischen Schreib- oder Rechenarbeiten 
besteht. Wenn im Großwarenhandel nur zu einem Sechstel weib- 
liches Kontorpersonal tätig ist, so zeigt dies, daß die Branche we- 
niger mechanisch arbeitende Kräfte braucht als Fabrik, Geld- und 
Kredithandel und Versicherungswesen, wo eine ausgebildete tech- 
nische Arbeitszerlegung besteht. Die hohe Zahl des weiblichen 
Personals im Kleinwarenhandel ıst daraus zu erklären, daß hier sehr 


viel weibliche Kräfte als Kassiererin oder Buchhalterin beschäftigt 
werden. 


Schließlich muß aber gesagt sein, daß von den Mannheimer 
Verhältnissen betr. den Anteil des weiblichen Personals keineswegs 
auf ähnliche Verhältnisse in den anderen Bezirken, namentlich nicht 
den Kleinbezirken geschlossen werden darf; denn je kleiner der Bezirk, 


desto weniger wird sich die Frau in den Kontorberuf hineingefunden 
haben. 


Die soziale Schichtung. 


Wenn wir nun zum eigentlichen Thema kommen, so liegt natur- 
gemäß die Frage am nächsten: Aus welchen sozialen Klassen der Be- 
völkerung rekrutiert sich das Kontorpersonal, oder mit anderen \Vor- 
ten, welchen Berufen gehören die Eltern der Kontorlehrlinge an ? 


Zweifelsohne hat die Zeit in dieser Frage eine große Aenderung 
eintreten lassen. Wenn auch keine statistischen Angaben über die 
gesellschaftliche Zusammensetzung des kaufmännischen Personals aus 
früherer Zeit vorliegen, so ist doch anzunehmen, daß vor der zweiten 
Hälfte des rọ. Jahrhunderts, also bis dahin, wo der allgemeine Auf- 
schwung in Industrie und Handel in Deutschland einsetzte, der Beruf 
des Handlungsgehilfen eine Domäne für den Angehörigen der bürger- 
lichen Klassen gewesen ist. Man verlangte damals vom jungen Lehr- 
ling durchweg ein höheres Bildungsniveau als heute; auch war die Lehr- 


I06 Fritz Heinze, 


zeit eine viel längere®). Das änderte sich mit dem zunehmenden Be- 
darf an Personal und mit wachsender Arbeitsteilung, wodurch die An- 
sprüche an geistige Qualifikation wesentlich herabgesetzt wurden. 
So ist es leicht erklärlich, daß nunmehr eine sich immer mehrende Zahl 
des kaufmännischen Personals sich aus den tiefer stehenden Klassen 
der Bevölkerung rekrutiert hat. Diese Erscheinung wird noch geför- 
dert durch die in Arbeiterkreisen oft herrschende Ansicht, daß der 
kaufmännische Beruf einem gewerblichen vorzuziehen sei. 

Die soziale Schichtung, wie sie sich zur Zeit in Baden für das 
männliche Kontorpersonal lagert, ist in der Tabelle auf Seite 107 wieder- 
gegeben. Von den 1533 beobachteten Lehrlingen entstammen 1018, 
also 66,5%; (23) aus Gruppe I und II, welche umfassen: die Arbeiter, 
Kutscher, Friseure, Portiers, selbständigen Gewerbetreibenden, Meister, 
Wirte, niederen Beamten und ähnliche. Mehr als ein Drittel kommt 
aus.reinen Arbeiterfamilien. Das ist an sich gewiß kein Nachteil; es 
zeugt sogar von einem schätzenswerten Streben nach oben. Nur ist 
nicht außer acht zu lassen, daß heute nicht allgemein mehr der kauf- 
männische Beruf gegenüber dem Arbeiterberuf eine materielle Besser- 
stellung im Gefolge hat; oft ist das Gegenteil der Fall. 

Diese Proletarisierung des kaufmännischen Standes war mit der 
Entwickelung des Handels gegeben; er hatte zu seiner Entfaltung auch 
die Kräfte der unteren Bevölkerungsschichten nötig. Die enorme Ar- 
beitsspezialisierung hat diesen Zustrom ermöglicht und zum Vorteil 
für den Handel erleichtert. 

Durch die Proletarisierung wird allerdings im Anfang wenigstens 
stetseine Herabdrückung des allgemeinen Bildungsniveaus herbeige- 
führt ; es muß daher Aufgabe der Elementarschulen und kaufmännischen 
Fortbildungsschulen sein, dieses Niveau wieder zu heben. Daß der 
kaufmännische Angestellte in seiner speziell kaufmännischen Bildung 
so hoch steht, wie sein Vorgänger vor fünfzig Jahren, ist deshalb nicht 
dringend nötig, weil er immer mehr zum Hilfsarbeiter des Kaufmanns 
herabgesunken ist. 

Daß die großen Städte, zumal Fabrikstädte wie Mannheim und 
Karlsruhe, über den Durchschnitt 37,5%, ihre Kontorlehrlinge aus der 
Arbeiterklasse beziehen, ist verständlich. Große Städte haben eine 
größere Proletarisierung als kleine. Bemerkenswert ist jedenfalls, daß 
die relativen Zahlen der I. Gruppe kleiner, die der II. Gruppe aber 
größer werden, je kleiner der Bezirk wird. So überwiegt z. B. in Mann- 
heim die I. Gruppe vor der II.; in Heidelberg die II. vor der I. Natür- 
licherweise ist die Zahl der Lehrlinge, deren Vater Landwirt ist, größer 
in den kleinen Landstädten, die Zahl der Lehrlinge, deren Vater Kauf- 
mann ist, größer in Karlsruhe und gar Mannheim. Ein Achtel aller 
Lehrlinge kommt aus Kaufmannskreisen. In allen Bezirken aber 
sehen wir den Proletariersohn stark vertreten. Ein Blick auf die ein- 
zelnen Branchen zeigt ein ähnliches Bild. In alle Branchen ist das Pro- 





?, Silbermann, Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik Bd. IN. 
(1890) S. 375. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 107 


Soziale Schichtung der Lehrlinge in Bezirken und Branchen. 






































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Dar TuNE La 39,2] 30683 55: 118 3I LI | o4 
. | abs. 35 39 8. 7 8 | 7 I I 
N l o 33,0 308 7,0 60, 70 60. 09 0,9 
ubrige Bezirke! ana 139 . 50 44 37 | 2a 5 5 
| o 32,2 i 28,4 II1,7 10,3, 8,0 6,4 1,2 [,2 
Biken Í aS; 216 | 108 | 64 | 33 52 | 24 | 8 I 
| -0 38,2 29,0 11,3 | 5,8 9,2 | 4,3 I,+ l 0,2 
Großwaren- | abs. 108 IIb 50 255 BI 24 5 | 5 
handel Eeg 35,4; 245. I0,5 5,2 17,1 51 LI II 
Kleinwaren- f abs. 33 26 9 O I5. 4 — L 
handel Oa 35,2 27,0 96: 60,4 15,9. 4,2 — L,I 
Geld-Kredit- | abs. 17 36: 6 3 16 II I I 
handel l S 18,0 39,6 6,6 3,3 17,6. 121 11 II 
Spedit., Kom- | abs. 53. 39 . II) 2: II 3 | I — 
miss., Agentur| °% 452 | 3235 92 17 910 25 0,8 = 
J bs. 50 ' 35 7 4! 7 2 — I 
Versic pal > en | Ä 
er icherung | A 50,0 | 31,2 0,2 | 3,0 6,3 3,8 | SENF: 1,9 
ubrige Bran- | abs.» 30| 25 3 3. 8 ©! I | — 
chen °o 39:4 | 32,9 | 4,0 | 4,0 | 10,5 7,9 1,3 ` er 
Samia p abs. 373... 230. 70. 208 741 10 9 
l -O 37:5 | 29,0 | 9,8 | 4,9 | 12,4 | 4,8 1,0 0,6 
Soziale Stellung der Eltern: 
Gruppe I. Fabrikarbeiter, Taglöhner, Portier, Diener, Wäscherin, Kellner etc. 
: II. Selbständiger Gewerbetreibender, Meister, Händler, Schriftsetzer, 


> 


III. 
IV. 
V. 
VI. 
VII. 
VIII. 


Zuschneider, Lokomotivführer, Koch, Friseur usw.; niederer Be- 
amter, Schutzmann, Wächter, Steuererheber, Schaffner, Briefträger, 
Wirte. 

Mittlerer Beamter, Kaufm. Angestellter, Agent, Handelsmann. 
Landwirt. 

Kaufmann. 

Höherer Beamter, Unternehmer, in freiem Beruf. 

Ohne Beruf. 

Unbekannt. 


letarierkind eingedrungen: in die Versicherungsbranche und die Spedi- 
tions- und Kommissionsbranche am meisten, in die Fabtik, den Groß- 
und Kleinwarenhandel mit mehr als 14, ja beinahe ?/, der in diesen Bran- 
chen beschäftigten Lehrlinge. Eine Ausnahme macht aber der Geld- 


I0 Fritz Heinze, 


und Kredithandel, welcher nur 18,6°,, seiner Lehrlinge aus der unter- 
sten Gruppe bezieht, dagegen ein höheres Prozent als die anderen 
Branchen aus der II. Gruppe, beinahe gerade soviel aus den Kreisen der 
Kaufleute als aus der Gruppe der Fabrikarbeiter etc. und einen starken 
Prozentsatz gegenüber den anderen Branchen aus der Gruppe der höhe- 
ren Beamten, Unternehmer und freien Berufe (12,1%) bekommt. Es 
zeigt sich darin das aristokratische Wesen des Geld- und Kredithandels 
innerhalb des gesamten Handelsgewerbes. 

Die Gründe für die Proletarisierung sind allgemein ebenso in der 
geographischen Ausdehnung des Handelsverkehrs wie in der eminenten 
ökonomischen Bedeutung des Handels in unserer Zeit zu suchen. Da- 
neben wirken aber auch andere Tatsachen. Eine bessere Schulbildung 
in unseren Volksschulen und der obligatorische Fortbildungsunterricht. 
wie ihn z. B. Baden hat, befähigt auch den Proletariersohn, der kauf- 
männische Hilfsarbeiter zu werden, von dem wir oben gesprochen. 
Der Wunsch vieler Eltern, ihre Kinder mehr werden zu lassen, als sie 
es selbst sind, fördert die Proletarisierung. Daneben mag häufig die 
schwächliche Konstitution des Kindes der Anlaß sein, es den schein- 
bar körperlich wenig strapaziösen Kontorberuf er- 
greifen zu lassen. 

Außerdem gibt es für den großen Zustrom aus den unteren Schich- 
ten ein überaus wichtiges Moment. Das ist die, wenn auch geringe, Ent- 
lohnung des Lehrlings, mit wenigen Ausnahmen sofort nach Eintritt in 
die Lehre. Diese Entlohnung ist gering; sie beträgt gewöhnlich für das 
erste Lehrjahr 10 M., für das zweite 20 M., für das dritte 30 M. pro Mo- 
nat. Aber sie bedeutet, wenn es auch nur 120 M. für den erstjährigen 
Lehrling sind, doch für die Arbeiterfamilie eine bedeutende pekuniäre 
Unterstützung. Dagegen erhält der gewerbliche Lehrling keine Entloh- 
nung oder nur ein ganz geringfügiges Taschengeld. 

Indem der kaufmännische Prinzipal eine Vergütung an den Lehr- 
ling zahlt, wird es ihm leicht, Lehrlinge zu erhalten, und es fehlt nicht 
an Fällen, wo der Prinzipal dies in weidlicher Weise ausnützt. Statt 
einer Anzahl höher zu entlohnender Gehilfen stellt er Lehrlinge ein, 
welche ihm für billiges Geld schon fast dieselben Dienste leisten kön- 
nen wie Gehilfen. Das ist vor allem bei den kleinen Bankgeschäften 
und den Drogengroßhandlungen zu beobachten. 

Es kann nicht geleugnet werden, daß durch die Proletarisierung 
dem kaufmännischen Angestelltenstande die Gefahr erwächst, daß er 
in seinen materiellen Ansprüchen herabgehen muß. Die aus den unte- 
ren Schichten Kommenden bieten ihre Arbeit zu einem niedrigen Preise 
an und wirken als Lohndrücker. Sie wirken auch auf das geistige Ni- 
veau vielfach deprimierend. Der Prinzipal hätte es in der Hand, Besse- 
rung in dieser Beziehung zu schaffen. Verlangte er eine entsprechende 
Schulbildung, etwa bis zur 8. Klasse der Volksschule mindestens, und 
gute Zeugnisse, so wäre vielen jungen, minderbegabten und minderge- 
schulten Leuten der Weg in den kaufmännischen Beruf zum Vorteil für 
diesen so gut wie verschlossen, während allerdings auf der anderen Seite 
eine allgemeine Erhöhung der Gehälter der Gehilfen wahrscheinlich wäre. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 109 


Dagegen, daß man in diesem Sinne eine Eindämmung des Zu- 
sromes zum kaufmännischen Berufe bewirken möchte, ist jedenfalls 
nichts einzuwenden. Die Forderung einer bestimmten Vorbildung, 
ohne die kein Lehrling eingestellt werden dürfte, gehört als erste auf 
das Programm einer guten Sozialreform des kaufmännischen Gehilfen- 
standes. Von großem Vorteil und sicherer Wirkung wäre ein einjähri- 
ger ganztägiger obligatorischer kaufmännischer Unterricht, der sich an 
die Elementarschule unmittelbar anzuschließen hat. Dadurch wür- 
den alle diejenigen, denen ein Streben nach Weiterbildung nicht inne- 
wohnt, von vornherein für den Beruf ausgeschaltet. 

Man hat schon einem Wegfall der Vergütung das Wort geredet, um 
die unteren Schichten vom kaufmännischen Beruf fernzuhalten. Zwei- 
iellos würde dies in vielen Fällen erreicht. Aber es liegt in dieser Maß- 
nahme eine Unbilligkeit, weil durch sie der Sohn besser gestellter Eltern 
ein Voraus vor dem Arbeitersohn hätte, eine Unklugheit, weil manche 
intelligente Persönlichkeit vom Berufe ausgeschlossen wäre !%), und 
eine Ungerechtigkeit, weil die Tätigkeit des Lehrlings doch immerhin 
tür den Prinzipal einen pekuniären Nutzen bedeutet. 
| \Venn auch vielleicht die namentlich von Gehilfenverbänden viel- 
vewünschte gesetzliche Beschränkung der Lehrlingszahl eine geringe 
Einschränkung des Zustromes zur Folge haben sollte, so ist immerhin 
die Frage, ob solche Beschränkung, die allzu stark an zünftlerische 
Ideale erinnert, am Platze ist oder nicht 1?) 

Das soziale Niveau desmännlichen Kontor personals ist im Durch- 
schnitt ein höheres als das desmännlichen Verkau fspersonals, daseinen 
„rößeren Anteil von Angehörigen aus den unteren Schichten zu ver- 
zeichnen hat. Dasselbe ist zu bemerken bei dem weiblichen kaufmän- 
nischen Personal; ein guter Teil der Kontoristinnen und Maschinen- 
schreiberinnen stammt aus den Kreisen der bürgerlichen Klassen, wäh- 
rend die unteren Schichten sich mehr dem Beruf der Verkäuferin zu- 
wenden. Eine Untersuchung Berliner Verhältnisse aus den goer Jahren 
vorigen Jahrhunderts !2) ergab, daß von den Töchtern, deren Vater 
Kaufmann, Fabrikant, Photograph usw. war und die sich dem kauf- 
männischen Beruf zuwendeten, 47°, Buchhalterinnen, 28°% Verkäufer- 
innen, von den Töchtern aber der Arbeiter, Portiers, Kutscher, Haus- 
diener usw. nur 21%, Buchhalterinnen und 49% Verkäuferinnen wur- 
den. Das hat sich im wesentlichen nicht geändert. Doch kann man 
die Beobachtung machen, daß heute auch die unteren Schichten mehr 
und mehr zum Kontorberuf drängen. 


Die Vorbildung. 
Wenn festgestellt ist, daß der größere Teil der Kontorlehrlinge der 


Arbeiterklasse entstammt, so ergibt sich als Folge, daß das Gros der 


10) Vgl. die Lage der Privatdozenten an den Universitäten. 

1) Vgl. Kapitel über Lehrlingszüchtung. 

12) Vgl. Julius Meyer, Die Ausbildung und Stellung der Handlungsge- 
hiltin in Berlin. (Heines Verlag) S. 0. 


IIO Fritz Heinze, 


Lehrlinge nur Volksschulbildung genossen hat. Das bestätigt unsere 
Statistik. Von den 1533 beobachteten männlichen Lehrlingen treten 
mit Volksschulbildung in die Lehre ııIo = 72,4 °,, mit Mittelschul- 
bildung 423 = 27,6 °. Diese Zahlen bedürfen aber noch einer weiteren 
Spezialisierung. Von denen, die die Volksschule besuchten, traten 24 
(1,6 °,, aller Lehrlinge) aus der 5. oder 6. Klasse, 168 (10,9 %4 aller Lehr- 
linge) aus der 7. und 918 (59,9 °» aller Lehrlinge) aus der 8. Klasse aus. 
Ueber ein Achtel aller Lehrlinge (nämlich 12,5 %4) kam darnach mit un- 
zureichender Vorbildung zur Lehre. Von den Mittelschulbesuchern 
haben 2, die Mittelschule nur bis Quarta oder Tertia besucht, ohne also 
das »Einjährigen-Zeugnis« erhalten zu haben. Nun ist allerdings nicht 
nachzuweisen, aber mit viel Berechtigung anzunehmen, daß recht häu- 
fig für den Abgang des Schülers, bevor er sein Einjährigen-Zeugnis er- 
langt hat, seine intellektuelle Minderwertigkeit, seine Faulheit oder dgl. 
Ursache war. Viele dieser Schüler werden oft nicht die Durchschnitts- 
bildung des aus der 8. Klasse der Volksschule abgegangenen Lehrlings 
besitzen. Daraus erklärt sich denn auch mit die häufige Klage der 
Prinzipale über das niedrige Bildungsniveau ihrer Lehrlinge. 

In den einzelnen Bezirken sind nennenswerte Verschiedenheiten 
zu verzeichnen. So hat die Großstadt Mannheim einen größeren Pro- 
zentsatz von Lehrlingen, welche die Volksschule nur bis zur 5., 6. oder 
7. Klasse besucht haben (17,7 % = !/s aller Lehrlinge). Die Hauptur- 
sache dafür ist wohl zu suchen in der Schulorganisation der bayrischen 
Nachbarstadt Ludwigshafen, wo der Volksschulunterricht nur bis zur 
7. Klasse obligatorisch ist und von wo viele Lehrlinge nach Mannheim 
in die Lehre gehen. Auch Heidelberg steht über dem Durchschnitt; es 
weist I4,2 °, aller Lehrlinge mit unvollkommener Volksschulbildung 
auf. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß die Lehrlinge mit 
Volksschulbildung in den angeführten Städten Mannheim, Karlsruhe 
und Heidelberg relativ zahlreicher sind als in den übrigen Bezirken, 
die Lehrlinge mit Mittelschulbildung in diesen relativ zahlreicher sind 
als in den angeführten Städten, d. h. mit anderen Worten: in den klei- 
neren Bezirken ist die Proletarisierung der Kontorangestellten noch 
nicht gar so weit fortgeschritten als in den größeren; der Mittelschüler 
ist in den kleinen Bezirken im Vergleich zu den größeren Bezirken stär- 
ker vertreten. 

Einzelne Branchen scheinen \Vert auf eine bessere Vorbildung zu 
legen; das sind die Versicherungsbranche und besonders der Geld- 
und Kredithandel. Während wir für den Durchschnitt aller Branchen 
Lehrlinge mit Volksschulbildung bis 8. Klasse (59,9 °) und Mittel- 
schulbildung mit Einjährigen-Zeugnis !?) (8,1%) zusammen mit 67°, 
aller Lehrlinge aufzeichnen, während im Kleinwarenhandel sogar nur 





13) Die Zahl der mit dem Einjährigen-Zeugnis Ausgestatteten erscheint 
nach der Art unserer Erhebung kleiner als sie in Wirklichkeit ist; die mit Ein- 
jährigen-Zeugnis müssen gewöhnlich nur einen einjährigen Kurs an der kaufm. 
Fortbildungsschule durchmachen. Auf die Verteilung in den einzelnen Bezirken 


und Branchen hat dies jedoch keinen Einfluß. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. III 


54,2",, seiner Lehrlinge mit Volksschulbildung bis 8. Klasse und Mittel- 
schulbildung mit Einjährigen-Zeugnis ausgerüstet sind, besitzen im 
Versicherungswesen 77,5°, seiner Lehrlinge Volksschulbildung bis 
$. Klasse und Mittelschulbildung mit Einjährigen-Zeugnis, im Geld- 
und Kredithandel sogar 81°, seiner Lehrlinge Volksschulbildung bis 
8. Klasse (46,8°,) und Mittelschulbildung mit Einjährigen-Zeugnis 
134.3”). Daß der Geld- und Kredithandel über ein Drittel seiner Lehr- 
linge aus Mittelschülern mit Einjährigen-Bildung bezieht, liegt an den 
höheren Anforderungen, die diese Branche doch immerhin an einen 
Teil ihrer Angestellten, die sich ja gern als Beamte bezeichnen, stellt. 
Es zeigt sich hier wieder, wie oben bereits, das aristokratische Wesen 
dieser Branche. 

Durch die Zahlen über die Vorbildung des männlichen Kontorlehr- 
Iıngspersonals ist die Tatsache einer Proletarisierung bestätigt. Wenn 
man diese bekämpfen will mit dem Mittel der Zwangsvorschrift einer 
bestimmten Vorbildung, so ist dagegen nichts einzuwenden. Eine der- 
artige Zwangsvorschrift Kann natürlich nur in der Weise gehalten sein, 
wie es auch der Verband deutscher Handlungsgehilfen auf seinem Ver- 
bandstag 1907 in Berlin dargelegt hat: »Die Aufnahme in die kauf- 
männische Fortbildungsschule ist von einer Aufnahmeprüfung abhän- 
gıg zu machen, über deren Absolvierung ein Zeugnis auszustellen ist. 
Personen, die die oberste Klasse einer Volksschule oder die entspre- 
chende Klasse einer Mittelschule nicht mit Erfolg besucht haben und 
nicht gleichwertige Bildung haben, sind von der Aufnahmeprüfung 
auszuschließen.« Hiermit ist allerdings noch nicht bewirkt, daß ein ge- 
wissenloser Prinzipal sich abhalten läßt, auch Lehrlinge minderer Bil- 
dung anzunehmen. Da man aber dem Prinzipal durch Gesetz nicht 
vorschreiben kann, nur Lehrlinge mit bestimmter Vorbildung anzu- 
nehmen, wird die Frage der Vorbildung der Lehrlinge nur durch den 
Grad des moralischen Gefühles der Prinzipale entschieden. 

Ueber die Vorbildung des weiblichen kaufmännischen Personals 
gibt es für Baden keinen zahlenmäßigen Anhalt. Vom kaufmännischen 
Verband für weibliche Angestellte sind allerdings auch in dieser Be- 
ziehung in Berlin Erhebungen gemacht worden, die im wesentlichen ein 
der sozialen Schichtung analoges Bild geben: das Verkaufspersonal hat 
mehr die Volksschulbildung, das Kontorpersonal zu einem verhältnis- 


mäßig größeren Teil Bürger- oder höhere Töchterschulbildung ge- 
nossen. 


Der Lehrvertrag. 


Dem Eintritt des Lehrlings in die Lehre geht der Abschluß eines 
Lehrvertrages vorher, der die Beziehungen des Prinzipals zum Lehr- 
ling während der Lehrzeit zu regeln hat und der an keine Form gebun- 
den ist: er kann mündlich ebenso rechtsverbindlich wie in irgend einer 
gewillkürten schriftlichen Form abgeschlossen werden. Doch privi- 
legiertt das HGB. $ 79 den schriftlichen Lehrvertrag insofern, als es 
dort sagt: »Ansprüche wegen unbefugten Austritts aus der Lehre 
kann der Lehrherr gegen den Lehrling nur geltend machen, wenn der 


II2 Fritz Heinze, 


Lehrvertrag schriftlich geschlossen ist.« Diese Bestimmung hat erst 
das neue Handelsgesetzbuch aufgenommen, und es ist zu vermuten, 
daß infolgedessen die Anwendung des kaufmännischen schriftlichen 
Lehrvertrages an Umfang seither zugenommen hat. 

Die Vereinbarungen zwischen Prinzipal und Lehrling, wie sie ent- 
weder mündlich oder durch schriftliche Lehrverträge geschehen, ent- 
halten in der Hauptsache Bestimmungen über die Dauer der Lehrzeit, 
die Vergütung, die Arbeitszeit und die praktische Ausbildung im 
Geschäft. 


Die Dauer der Lehrzeit. 


Wir haben oben schon bemerkt, daß der Kaufmannslehrling früher 
eine längere Lehrzeit, die allerdings in ihren letzten Jahren bereits mehr 
den Charakter einer Gehilfenstellung annahm, durchzumachen hatte 
als heute. Die lange Lehrzeit war für den Lehrling kein allzuhohes 
Opfer, da er die erworbenen Kenntnisse häufig im eigenen Geschäft später 
verwenden konnte, was heute nur selten mehr der Fall ist. Außerdem 
konnte die lange Lehrzeit leichter getragen werden, weil die Familie des 
Lehrlings den bürgerlichen Klassen angehörte und deshalb nicht das 
Moment des möglichst frühen Verdienstes hinzukam, das zu einer Ver- 
kürzung der Lehrzeit zweifelsohne mitgewirkt hat. Die Aufnahme des 
Lehrlings ın die Familie des Kaufherrn machte die lange Lehrzeit dem 
Lehrling angenehmer und fesselte ihn mehr an das Geschäft. 

Je mehr diese Voraussetzungen der längeren Lehrzeit an Bedeu- 
tung verloren oder ganz wegfielen, umso kürzer gestaltete sich notge- 
drungen die-Dauer der Lehrzeit. Die Möglichkeit, ein eigenes Ge- 
schäft zu gründen, ist geringer geworden; der Lehrling kommt, wie wir 
gesehen, bereits zu einem Drittel aus den unteren Klassen, denen ein 
baldiger Verdienst, d. h. eine entsprechende Verkürzung der Lehrzeit 
am Herzen liegt; und schließlich das patriarchalische Verhältnis zwi- 
schen Prinzipal und Lehrling gehört doch nunmehr der Vergangenheit 
an; auch im Kaufmannsstande besteht heute die Kluft zwischen »Ar- 
beitgeber und Arbeitnehmer«, wenngleich der am I6. Oktober 1907 ta- 
gende badische Handelstag gegen diese Ausdrücke »in Anwendung auf 
den Kaufmannsstand protestierte, indem er betonte, daß auch heute 
noch zahlreiche Lehrherren ihren Lehrlingen nicht ausschließlich als 
Arbeitgeber gegenüberstehen, sondern ein persönliches Interesse an 
ihrer Fortbildung nehmen«. 

In Baden hat der Kontorlehrling in seltenen Fällen eine Lehr- 
zeit, die über das dritte Lehrjahr hinausgeht. Allgemein üblich 
ist die dreijährige Lehrzeit (75° ,), neben der freilich auch eine 215, 
ja auch 2jährige vorkommt (je zirka 10°), während eine einjährige 
Lehre für den männlichen Kontorlehrling schon eine Ausnahme bildet. 
Leider hat die Enquete des Reiches über die in Kontoren Angestellten 
im Gegensatz zu der 1892er Enquête über die Ladenangestellten diese 
Frage ausgeschaltet. Eine Beantwortung der Frage, ob in den ver- 
schiedenen Teilen Deutschlands eine Verschiedenheit in der Dauer der 
Lehrzeit besteht, ist daher unmöglich. Wenn die Erhebung von 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. II3 


1803—94 ermittelt, daß mit der Größe der Stadt die Dauer der Lehrzeit 
ınumgekehrtem Verhältnis abnimmt, so geht dasselbe aus der von uns 
veranstalteten Enquete über die Kontorlehrlinge hervor. 


Von 100 Lehrlingen 








haben Dauer der in Mannheim Karlsruhe | Heidelberg 
Lehrzeit- Jahre: 163 000 E. | 111 000 E. 49000 E. 
2 und 21, 26,6 18,4 | 6,6 
3 i 67,2 | 78,1 | 92,5 


Die Zahl der Lehrlinge, welche dreijährige Lehrzeit haben, nimmt 
mit zunehmender Größe der Stadt ab, die mit 21, und 2jähriger Lehr- 
zeit dagegen zu, eine Tatsache, die sich erklären läßt aus dem zäheren 
Festhalten der kleinen Städte an der früher üblichen längeren Lehrzeit. 

Was die Beziehung der einzelnen Branchen zur Dauer der Lehrzeit 
anlangt, so ist zu konstatieren, daß die Versicherungsbranche und die 
Fabrik die Tendenz zu dreijähriger Lehrzeit am höchsten entwickelt 
hat; Klein- und Großwarenhandel, Geld- und Kredithandel und Spedi- 
tion dagegen haben in der bezeichneten Reihenfolge einen größeren 
Anteil an 2- und 21,jähriger Lehrzeit als Versicherungsbranche und 
Fabrik. 

Grundverkehrt wäre es, wollte man nur aus der Dauer der Lehrzeit 
nun auch auf die Intensität und Güte der praktischen Ausbildung des 
jungen Lehrlings schließen. Mag immerhin eine längere oder kürzere 
Dauer der Lehrzeit auf eine gute oder ungenügende Ausbildung von 
Einfluß sein, die Hauptsache bleibt doch nicht die Länge der Lehrzeit, 
sondern die Art und Weise der praktischen Ausbildung, welche dem 
Lehrling in den einzelnen Betrieben zuteil wird. Die Persönlichkeit 
des Chefs sowie die Organisation des Betriebes gibt hier den entschei- 
denden Ausschlag. 

Nun noch einige Worte über die Lehrzeit des weiblichen Kontor- 
lehrlings. In diesem Punkte hat unsere Enquête das Ergebnis gezei- 
tigt, daß von den 85 Lehrlingen 30, d. i. ein Drittel, die Dauer der Lehr- 
zeit gar nicht kannte, was wohl darauf zurückzuführen sein wird, daß 
der weibliche Kontorlehrling eine eigene Zwitterstellung zwischen Ge- 
hilfen und Lehrling einnimmt. Zudem mag ein gut Stück Interesse- 
losigkeit am Beruf an dieser Unkenntnis der Dauer der Lehrzeit mit 
Schuld sein. Im allgemeinen ist die Lehrzeit des weiblichen Kontor- 
lehrlings eine weitaus kürzere als des männlichen; sie ist selten länger 
als ein Jahr. Wenn Oldenberg !$) dies aus der zünftlerischen Vergan- 
genheit erklärt, so hat er damit ebenso wenig recht, als J. Meyer 15), 
wenn er die kürzere Lehrzeit des weiblichen Lehrlings damit plausibel 
machen will, daß eine Lehrzeit von 2—3 Jahren ja fast den vierten Teil 





1) Die heutige Lage der Kommis nach neuerer Literatur (Schmollers 
Jahrbuch Bd. XVI. S. 749 ff.). 


15) a. a. O. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ır. 8 


II4 Fritz Heinze, 


der Zeit in Anspruch nehmen würde, welche das Mädchen überhaupt 
im Beruf tätig ist, (wobei er annimmt, daß 7/ aller Mädchen vom 16. 
bis 30. Jahre höchstens im. Beruf bleiben). Für die kurze Lehrdauer 
der weiblichen Lehrlinge ist vielmehr lediglich maßgebend die geringe 
Nachfrage nach vollkommen kaufmännisch ausgebildetem Personal. 
Die große Nachfrage nach Teilarbeitern, wie Maschinenschreiberinnen 
und Stenographistinnen drückt für die heutige Zeit dem im Kontor- 
beruf sich befindenden weiblichen Personal den Stempel auf. Für das 
Gros des weiblichen Personals ist eine umfassende, praktische Lehre 
wenigstens aus diesem Grunde nicht dringend erforderlich. Alle die- 
jenigen aber, welche auf eine bessere Stellung als Buchhalterin, Kas- 
siererin oder gar Prokuristin abzielen, müssen notgedrungen eine min- 
destens ebenso lange Lehrzeit absolvieren als der männliche Lehrling. 

Es mag die Frage naheliegen, ob denn der Lehrling auch seine 
ganze Lehrzeit absolviert und dann in den kaufmännischen Gehilfen- 
stand hinübertritt. Daß, wie in jedem Beruf, viele Anfänger aus man- 
cherlei Gründen ihren ersten Beruf mit einem anderen vertauschen, ist 
natürlich. So wird auch im Stande der Kontorlehrlinge der Lehrling 
des ersten Lehrjahres vorwiegen, die Zahl der im zweiten und dritten 
Lehrjahr stehenden aber jeweils geringer sein. Dieser Vorgang ist ge- 
wissermaßen ein Läuterungsprozeß, der die untauglichsten Elemente 
aus dem Handelsstande entfernt, ihm die besseren beläßt. Es wird ge- 
nügen, darauf hinzuweisen, daß eine solche Aussonderung der taug- 
lichen und der untauglichen Elemente in der Großstadt einen größeren 
Umfang annimmt als in der Kleinstadt und daß sie in allen Branchen 
mehr oder weniger stark auftritt. 


Die Vergütung. 


Für den jugendlichen, noch lernenden Nachwuchs kommt die 
Frage der Bezahlung seiner Arbeit wenig in Betracht. Seine Leistun- 
gen sind noch wenig vollkommen; zudem ist er in den meisten Fällen 
noch im Hause der Eltern und nicht so angewiesen auf eine Vergütung 
seiner Leistung. Das nimmt natürlich in dem Maße ab, als eine Prole- 
tarisierung des Standes in die Erscheinung tritt; ja, man kann sagen, 
daß jene Proletarisierung des kaufmännischen Standes dazu beige- 
tragen hat, das früher vom Lehrling gezahlte Lehrgeld in die heute üb- 
liche Vergütung des Lehrherrn an den Lehrling zu wandeln. 

Zu beachten ist aber, daß die Vergütung den Lehrling bereits zu 
. dem macht, was er nicht sein sollte, nämlich zur Arbeitskraft, die der 
Lehrherr eben auf Grund der Vergütung ausnützen zu dürfen vermeint. 
Je größer daher die Vergütung ist, umso mehr tritt der eigentliche 
Zweck der Lehre, die praktische Ausbildung zurück. Das läßt sich übri- 
gens schon daraus folgern, daß der Lehrling im 3. Lehrjahr eine höhere 
Vergütung erhält als im ı. Lehrjahr. Es ergibt sich, daß der Lehrling 
ohne Vergütung weit mehr auf das Recht pochen kann, kaufmännisch 
ausgebildet zu werden. 

Es ist bereits gesagt worden, daß der Lehrling früher keine Vergü- 
tung erhielt, sondern ein Lehrgeld zahlen mußte; er war vorwiegend in 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 115 


die Familie des Lehrherrn aufgenommen und mußte für Kost und Woh- 
nung sowie praktische Ausbildung ein Entgelt zahlen. 

Heute ist die freie Station nicht mehr allgemein Brauch, wenn sie 
auch für das L a den personal, wie die Reichserhebung von 1893—94 
ergeben hat, doch noch in umfangreichstem Maße besteht. 

Für das Kontor personal kommt freie Station wenig mehr in 
Betracht, weder für Kommis noch für Lehrling. Wo sie noch vor- 
kommt, da bestätigte unsere Erhebung die oft gehörte Behauptung, 
daß die freie Station für den Angestellten in vielen Fällen von erheb- 
lichem Nachteil ist. Die Fälle, in denen Beköstigung und Beherber- 
gung des Kontorlehrlings durch den Lehrherrn festgestellt werden 
konnte, zeigen das deutlich: die Arbeitszeit ist hier am ausgedehn- 
testen, auch der Sonntag gehört bis zur Hälfte und darüber dem Lehr- 
herrn ; außerdem wird der Lehrling auch zu häuslichen Diensten heran- 
gezogen. 

Wenn wir die Vergütung selbst näher ins Auge fassen, so ergibt 
sich, daß beinahe ?/, aller männlichen Lehrlinge eine Vergütung erhal- 
ten (III8 = 72,9°%), 415 dagegen (27,1%) auf eine solche verzichten 
müssen ; unter diese letzteren sind auch die gerechnet, welche in freier 
Station beim Prinzipal wohnen, also eo ipso ohne Vergütung sind. 
Dies die Zahlen für badische Verhältnisse überhaupt. Eine inter- 
essante Verschiebung zeigt sich aber, wenn wir eine Gliederung in die 
Städte Mannheim, Karlsruhe und die übrigen Bezirke Badens vor- 
nehmen. 

Vergütung in °, 


Bezirke nein ja 
Mannheim 18,7 81,3 
Karlsruhe 22,2 77,8 
übrige badische Bezirke 40,6 59,4 

Sa. 27,I 72,9 


Je größer der Bezirk, desto mehr greift die Tatsache einer kleinen 
Vergütung an den Lehrling um sich; hier wird demnach, wie bereits er- 
wähnt, der Lehrling schon mehr als Arbeitskraft angesehen. Je kleiner 
der Bezirk aber, umso zahlreicher werden die Fälle, in denen keine Ver- 
sütung gegeben wird. Neben der hier weit verbreiteten Ansicht, der 
Lehrling dürfe als Lernender noch keine Bezahlung für seine Tätigkeit 
erhalten, kommt für diese Tatsache auch die geringere Notwendigkeit 
einer Vergütung an den Lehrling in Betracht, der sich in den kleineren 
Bezirken in weniger starkem Maße aus den niedersten Schichten rekru- 
tiert als in den größeren. Auch in den einzelnen Branchen lassen sich 
Verschiedenheiten hinsichtlich der Vergütung konstatieren. Eine Ver- 
gütung ist am üblichsten in der Versicherung und in der Spedition. 
Dann folgen die Fabriken, dann Groß- und Kleinwarenhandel; und 
schließlich der Geld- und Kredithandel, in welchem eine Vergütung 
zwar nicht fehlt, aber doch so wenig gebräuchlich ist, daß die Lehr- 
linge, welche keine Vergütung beziehen, ihre Kollegen mit Vergütung 
an Zahl bei weitem übertreffen; Ursach&: die bessere gesellschaftliche 

Auslese des auf Banken beschäftigten Personals. 
S x 


116 Fritz Heinze, 


Daß sich die dem Lehrling gewährte Vergütung nur in bescheide- 
nen Grenzen hält, bringen die noch unvollkommen entwickelten körper- 
lichen wie geistigen Fähigkeiten des Lehrlings mit sich. Die Höhe der 
Summe ist verschieden ; doch läßt sich sagen, daß sie mit der Länge der 
zurückgelegten Lehrzeit naturgemäß wächst und daß sie im allgemeinen 
für das erste Lehrjahr 10 M., für das 2. Lehrjahr 20 M., für das 3. Lehr- 
jahr 30 M. monatlich beträgt. Steigt sie sehr weit darüber, so ist frag- 
lich, ob der betreffende Empfänger noch als »Lehrling« zu bezeichnen 
ist, wenn er auch formell diesen Namen führt. Denn ein Charakteristi- 
kum des Lehrlings bleibt immer, daß er für seine Arbeitskraft kein 
oder nur ein verhältnismäßig geringes Entgelt bezieht. (Für männ- 
liche und weibliche Lehrlinge ist die Grenze für dieses Charakteristikum 
eine verschiedene.) 


Wenn auch Io, 20, 30 M. für die einzelnen Lehrjahre die Regel 
bilden, so kommen doch Abweichungen vor, welche in der Hauptsache 
mit der Persönlichkeit des Prinzipals und des Lehrlings zusammen- 
hängen. Die Rentabilität des Geschäftes, die schroffe oder versöhn- 
liche Stellung des Prinzipals zu seinem unterstellten Personal, seine 
Ansicht über Fähigkeit und Tüchtigkeit des Lehrlings sowie dessen 
eigene Anstelligkeit werden für die von der Regel abweichende Höhe 
der Vergütung jeweils maßgebend sein. 


Man hat die Vergütung mit mehr oder minderem Rechte wohl 
auch als ein periodisch wiederkehrendes Geschenk bezeichnet, im Ge- 
gensatz zu der im Handelsstande weitverbreiteten einmaligen Gratifi- 
kation, welche zu Weihnacht, Neujahr, Ostern oder nach der Inventur 
gegeben wird. Diese wird auch dem Lehrling gewährt, und zwar neben 
der allmonatlichen Vergütung oder an Stelle dieser. Von größerer 
Wichtigkeit für den Lehrling ist die Gratifikation natürlich dann, wenn 
er gar keine Vergütung erhält. 


Nicht unerwähnt bleibe, daß auch naturale Gratifikationen, wenn 
auch selten, vorkommen. So erhält der Lehrling einer Tuchgroßhand- 
lung Stoff für einen neuen Anzug. Auch Bücher, besonders kaufmän- 
nischen Inhaltes, werden dem Lehrling an Weihnacht überreicht. Hie 
und da verdient sich der Lehrling dadurch noch ein paar Pfennig, 
daß er, wie uns aus Großdrogengeschäften bekannt, für die außer- 
halb der Geschäftszeit vermittelten Verkäufe eine kleine Provision 
erhält. 


Fügen wir noch eine kurze Betrachtung über die Frage der Vergü- 
tung an, welche der weibliche Kontorlehrling erhält. Aus den in unse- 
rer Erhebung beobachteten Fällen scheint hervorzugehen, daß eine Ver- 
gütung beim weiblichen Lehrling allgemein üblich ist. Die Vergütung 
hat ungefähr die gleiche Höhe wie die der männlichen Lehrlinge. Da- 
gegen wird neben der Vergütung nicht in dem gleichen Umfang eine 
Gratifikation gewährt, als dem männlichen Lehrling. Aus der größeren 
Verallgemeinerung der Vergütung scheint m. E. hervorzugehen, daß 
der weibliche in höherem Maße bereits als Arbeitskraft angesehen wird, 
als der männliche Lehrling. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 117 


Die Arbeitszeit. 


a) Die gewöhnliche Arbeitszeit. 


In einer jeden Untersuchung sozialer Verhältnisse einer Berufs- 
klasse wird naturgemäß die Frage nach der Arbeitszeit eine Haupt- 
rolle spielen ; hängt ja von einer längeren oder kürzeren Dauer der täg- 
lichen Arbeitszeit nicht nur das Wohlbefinden des Einzelnen, sondern 
zugleich auch das soziale und gesundheitliche Niveau des gesamten Be- 
rufsstandes zu einem erheblichen Teil ab. Es ist deshalb nicht zu 
verwundern, wenn die deutsche Regierung, als sie im September 1901 
zu einer umfassenden Erhebung über die Lage des Kontorpersonals 
schritt, diese konzentrierte auf die Frage nach der Arbeitszeit. Die 
Ergebnisse dieser umfangreichen Enquête werden wir zum Vergleich 
mit den Resultaten unserer Erhebung über die badischen Verhältnisse 
bezüglich der Arbeitszeit heranziehen. 

Bei der Untersuchung der Arbeitszeit ist eine Scheidung der ge- 
wöhnlichen und der außergewöhnlichen Arbeitszeit, welche in der Sai- 
son, vor den hohen Festen oder zur Zeit der Inventur eintritt, vorzu- 
nehmen. Die Länge der Mittagspausen, ebenso, zu welcher Zeit die 
Arbeit beginnt und zu welcher sie endet, die räumliche Ausdehnung der 
englischen Arbeitszeit und schließlich der Umfang der Sonntagsarbeit 
ist von wesentlichem Belang. 

Die Länge dergewöhnlichen Arbeitszeit ist zu einem guten 
Teil ausschlaggebend in der ganzen Reihe der Arbeitsbedingungen. 
Während die außergewöhnliche Ausdehnung der Arbeitsdauer nur 
innerhalb eines meist kurzen Zeitraumes stattfindet, hängt von ersterer 
die ganze Lebensweise, das gesundheitliche Befinden, die geistige Reg- 
samkeit, ein mehr oder weniger großer Bildungsdrang, die Teilnahme 
an gesellschaftlichen Veranstaltungen, der Besuch von Vorträgen, Kon- 
zerten und Theatern ab. Die Beobachtung wird sich darum nicht nur 
auf die Länge, sondern auch auf die Beendigung der alltäglichen Ar- 
beitszeit zu erstrecken haben. 

Wenden wir uns dem ersten, wichtigsten Punkte zu: der Länge 
der täglichen Arbeitszeit. Da haben von 1533 männlichen Kontor- 
lehrlingen Arbeitszeit: 


8 9 Io II I2 I2—14 üb. 14 Sd. 
84 42.6 26,0 78 38 122 02% 

Also Verhältnisse, die man als allzu schlimme nicht bezeichnen 
kann. Ueber die Hälfte der Lehrlinge hat nur 8—9 Stunden im Kontor 
tätig zu sein, ein weiteres Viertel bis Io Stunden. Allerdings 23% ha- 
ben mehr als Io, meistens ıı Stunden zu arbeiten. Das ist ein Miß- 
stand, der sehr wohl zu beseitigen wäre. Die körperliche und geistige 
Qualifikation des Lehrlings wird durch die übermäßig lange Arbeits- 
dauer geschädigt ; die letztere besonders, wenn man bedenkt, daß die 
Beschäftigung dieser Lehrlinge in vielen Fällen eine recht eintönige 
ist, die auf einen jungen Menschen deprimierend wirken muß. Vollauf 
gerechtfertigt sind deshalb die Forderungen, welche namentlich von 
den Gehilfenverbänden bezüglich der gesetzlichen Regelung der Ar- 


118 Fritz Heinze, 


beitszeit des Kontorpersonals erhoben werden. Man fordert einen 
Höchstarbeitstag von g Stunden bei geteilter , von 8 Stunden bei un- 
geteilter, sog. englischer Arbeitszeit, für Angestellte unter 18 Jahren 
(Gehilfen und Lehrlinge) sowie für weibliches Personal je ı Stunde we- 
niger 18). 

Die Sprecher der Prinzipale, die Handelskammern, 
treten mit derselben Einmütigkeit, mit welcher sie eine gesetzliche Re- 
gelung der Arbeitszeit überhaupt verwerfen, auch jedem Gedanken 
einer Beschränkung der Arbeitsdauer der jugendlichen Personen ent- 
gegen. Nur wenige (5) Handelskammern, darunter auch die Heidel- 
berger als einzige badische, sind für eine gesetzliche Regelung einge- 
nommen. Alle anderen halten den gesetzlichen Schutz der Jugend- 
lichen für unnötig, da den jugendlichen Personen meist leichtere Arbei- 
ten oblägen und da von den Prinzipalen jedenfalls auch ohne gesetzliche 
Bestimmung auf ihre schwächere Arbeitskraft Rücksicht genommen 
werde. Eine kürzere Arbeitszeit der Jugendlichen würde den Ge- 
schäftsgang stören, der eine einheitliche, in sich zusammenhängende 
Kette von Verrichtungen bilde, von denen nicht einzelne zeitweise ent- 
behrt werden könnten. Schon der Fortbildungsschulzwang werde in 
dieser Hinsicht vielfach als unliebsame Betriebsstörung empfunden. 
Schließlich müsse eine kürzere Arbeitszeit für die jugendlichen Per- 
sonen auch deren Ausbildung beeinträchtigen. Gerade die Schluß- 
stunde, von der sie im Falle einer Verkürzung ihrer Arbeitszeit wohl 
entbunden werden müßten (?), sei oft besonders belehrend. 

Freilich geben wir zu, daß eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit 
einen starken Eingriff in die Freiheit des Betriebes darstellen würde. 
Aber sehen wir nicht überall, wo es das Wohl der Allgemeinheit ver- 
langt, Freiheitsbeschränkungen ? Für den jugendlichen Gehilfen wie 
Lehrling halten wir den Schutz gegen eine übermäßige Arbeitszeit für 
dringend nötig. Es werden sich allerdings im Anfang die Unzu- 
träglichkeiten, welche die Handelskammern hervorheben, ergeben, 
wenn der Lehrling früher den Berieb verläßt als der Gehilfe; aber die 
Organisation des Betriebes muß sich eben den gesetzlichen Bestimmun- 
gen anpassen und sie kann es auch. Es kann nicht stark genug betont 
werden, daß der Lehrling stets als Werdender und Lernender, und nie- 
mals als Erwachsener und Arbeitskraft zu betrachten ist. 

Wenn wir einen Blick werfen auf die in der Tabelle Seite ııg sich 
wiederspiegelnde Verschiedenheit der einzelnen Bezirke in 
Bezug auf die Arbeitszeit, so finden wir die bereits erwähnte Tendenz 
bestätigt: Je kleiner die Bezirke, desto größere Anforderungen an 
den Lehrling, auch was die tägliche Arbeitsdauer anlangt. Ein all- 
mähliches Zurückweichen der Prozentziffer für die Arbeitszeit bis 
Io Stunden von Mannheim (85,7%), Karlsruhe, Heidelberg, bis zu den 
übrigen badischen Kleinbezirken (67,3 %4) spricht dafür eine deutliche 
Sprache. Es ist das dieselbe Erscheinung, wie sie bei der Reichserhe- 
bung 1893—94 über die Arbeitszeit des Ladenpersonals gemacht 





1%) R. E. II. S. 60 ff. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. IIQ 


Tabelle über die gewöhnliche Arbeitszeit. 








Durchschn. wochentägl. A r- 














V ; ; S 
u = beitszeit haben Lehrlinge s 
"z bis ... Stunden bis I0 übeı 
G S - O 
N Kr 
S 8 9 a Ir 5 mehı 
> EM d als 12 
- abs. 48| 378| 182! 92| 10 = 
Mannheim j AKTA RA EG 85,7 1 
Eal ’ 6,8|53,2 25,7 12,9 1,4 FRE VER? 
Karlsıroha abs. 288 39| 107| 63| 62 13 4 a Nas 
% 13,5|37,2|21,9 21,5| 4,5 1,4 72, 274 
. bs. 8| 37| 30| 26 2 3 3 
Heidelber ER 106 37| 2 3 | 70,8 29,2 
- 1% 7,6 34,9|28,3 24,5 1,9 2,8 79, 9 
ne S b | 13r| 124| _93| 32 15 
Uebrige j abs 2 4| 3% I, 2 í 
j- 1% | #7 | 7,9130,5|28,9 21,7) 7,5 3,5 | 3 37 
st j| abs. 36| 243| 171| 10r] 12 3 7 . 
I. Fabriken |, 566 6,4|42,9 30,2 17,8 2,1 0,6 9,5 | 20:8 
II. Großwaren- j abs. I2| 162 134 121, 33 12 Ge ann 
handel t% 474 | 2,5|34,2|28,4 25,5 6,9, 2,5 2 34 
III. Kleinwaren- fabs. 28| 30 22 8 N a 
handel 1% 94 29,8 31,9 23,4 8,5 6,4 = 190 
IV. Geld-Kredit- | abs. 6 2Iı 54| 106 3; 2 2 
handel L% a EIR SAAE A a — a 
V. Spedit., Agent , Í abs. idä 4| 75| 25| 14 I I aA i 
Kommission | yA 3,3162,5/20,8 11,7, 0,8 0,8 sn 3:4 
P + > ( 6I Ro a a 
VI. Versicherung [abe 112 vi P 5 2 100,0 
/o 41,1/54,5| BE i -F 
VII. Uebrige j abs. 7I a BOIS EA S u 81,7 | 18,3 
% 14,1 | 42,2 | 25,4 I0,9| 1,4 Zul AG Á 
1533 | 129| 653| 399| 273| 57 22 
Yo 8,4 42,0 |20,0 17,5| 3,9 1,04 77,0 23,0 


wurde, nämlich, daß die Dauer der Ladenzeit mit der Größe des Ortes 
in umgekehrtem Verhältnis steigt "). 

Es ist dabei freilich zu berücksichtigen, daß in unsere Zahlen auch 
die Lehrlinge einbezogen sind, die beim Prinzipal in Kost und Logis 
sınd, ferner die, welche englische Arbeitszeit haben. Doch ist die 
Zahl der ersteren (44 = 2,9 % aller Lehrlinge) nicht sehr hoch und ver- 
teilt sich in ziemlich gleichmäßiger Weise auf alle Bezirke, die Zahl der 
mit englischer Arbeitszeit (32 = 2,1 % aller Lehrlinge) auch recht ge- 
rıng, und wenn sich diese auch mit einer Ausnahme in Mannheim (14) 
und Karlsruhe (17) befinden, so bringen sie in die dargestellten Ver- 
hältnisse wenig Störung. 

Schauen wir etwas genauer in die einzelnen kleinen Bezirke hinein, 
so sehen wir da oft recht unerfreuliches. So hat in Rastatt (Fabriken) 
die Hälfte der Lehrlinge ıı und 12 Stunden, dasselbe ist in Villingen 
der Fall, namentlich in Wertheim, wo sämtliche beobachteten (Io) 
Lehrlinge mehr als ro Stunden arbeiten, davon 4 Lehrlinge bis II Stun- 
den in den Fabriken, 6 Lehrlinge bis 12 und 12—14 Stunden im Groß- 


17, Paul Adler, Die Lage der Handlungsgehilfen, in d. Münch. volkswirt. 
Stud. 39. 1900. 


120 Fritz Heinze, 


warenhandel; von letzteren wohnen 2 in freier Station beim Prinzipal. 
Mosbach beschäftigt 5 von seinen 6 Kontorlehrlingen bis ıı Stunden. 
Es hat gewiß etwas Berechtigung, wenn man hervorhebt, der Ange- 
stellte in den kleinen Orten könne eher eine längere Arbeitszeit ertra- 
gen; aber allzu große Bedeutung darf man diesem Moment nicht bei- 
legen. 

Eine Betrachtung der Ausdehnung der Arbeitszeitinnerhalb 
dereinzelnen Branchen zeigt die Tatsache, daß in der Ver- 
sicherungsbranche nicht länger als 10 Stunden gearbeitet wird. In ihr 
findet auch, wie gleich hier bemerkt sei, die englische Arbeitszeit noch 
am häufigsten von allen Branchen Anwendung (in 23 Fällen von Sa. 32; 
Mannheim 8, Karlsruhe 15 Fälle). Der Geld- und Kredithandel folgt 
der Versicherungsbranche unmittelbar. Seine Arbeitszeit beläuft sich 
bis auf 10 Stunden für 94,9 % aller in ihm beschäftigten Lehrlinge. Es 
folgt darnach die Branche der Spedition, Agentur und Kommission mit 
86,6 %, die Fabriken mit 79,5 %, dann Großwarenhandel mit 65,1 %, 
und Kleinwarenhandel mit 61,7 %. Die Verhältnisse liegen somit im 
Kleinwarenhandel für den Kontorlehrling am ungünstigsten ; das erhellt 
noch mehr, wenn wir anführen, daß von den in ihm beschäftigten Lehr- 
lingen 8,5 % bis I2 Stunden, 6,4 % aber sogar 12—14 Stunden täglich 
arbeiten. 

Stellen wir neben die Ergebnisse unserer Enquête die der Reic h s- 
erhebung von IYOI, so ergibt sich eine fast vollkommene Ueber- 
einstimmung zwischen beiden. Auch in der Reichsstatistik wird es als 
bemerkenswert bezeichnet, »daß die Arbeitsdauer im umgekehrten Ver- 
hältnis zur Größe der Stadt steigt, d. h. die Großstädte haben, und zwar 
für alle Personenkategorien, durchweg die kürzere Arbeitszeit, die Klein- 
und Landstädte dagegen die längere«. 

Vergleicht man in der Reichserhebung den Zusammenhang der 
Arbeitszeiten in den verschiedenen Branchen, so ergibt sich, daß im 
Geld- und Kredithandel und in der Versicherungsbranche die Arbeits- 
zeiten am kürzesten sind. Ein großer Unterschied in den Arbeitszeiten 
der übrigen Branchen, wie der Fabrik, des Warenhandels und der Spe- 
dition und Kommission zeigt sich dagegen nicht. Es läßt sich bemerken, 
daß 34 bis ?/, aller männlichen Lehrlinge eine Arbeitszeit bis Io Stun- 
den, 4, bis !/, eine solche über Io Stunden hat, und daß die (nach der 
Reichsstatistik so geschiedenen) Lehrlinge unter 16 Jahren im allge- 
meinen eine längere Arbeitszeit haben, als die über 16 Jahren. Ja, 
die Reichsstatistik zeitigt das höchst interessante und bemerkenswerte 
Ergebnis, daß »die Arbeitszeit der männlichen Lehrlinge über 16 Jahren 
und noch mehr der unter 16 Jahren länger ist, als die der männlichen 
Gehilfen über I6 Jahren«. 

Auch unsere Erhebung kommt zu denselben Resultaten, die sich 
daraus erklären lassen, daß dem Lehrling gewisse Arbeiten bei Oeff- 
nung und Schluß der Kontore, das Oeffnen des Bureaus, die Ordnung 
der Schreibmaterialien, das Aufräumen, die Besorgung der Post über- 
tragen werden, von welchen die Gehilfen befreit sind. 

Für den Beginn und die Beendigung der Ar- 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 121 


beitszeit ergibt sich eine Verschiedenheit der geteilten und un- 
geteilten. Da die ungeteilte Arbeitszeit für Süddeutschland noch mehr 
als für Norddeutschland fast kaum in Betracht kommt, auch unsere 
Enquête nur 32 Fälle ungeteilter Arbeitszeit aufweist, die besonders der 
Versicherungsbranche zugehören, so verzichten wir auf die Angabe der 
Zahlen für die ungeteilte Arbeitszeit. Wir bemerken nur, daß bei unge- 
teilter Arbeitszeit die Arbeit durchschnittlich später beginnt und dem- 
entsprechend früher endigt (5 Uhr nachmittags), und daß sie im allge- 
meinen 8 Stunden nicht übersteigt. Die Mittagspausen belaufen sich 
bei der ungeteilten Arbeitszeit auf ungefähr ,—3, Stunde. 

Die Länge der geteilten Arbeitszeit wird bestimmt durch den 
Zeitpunkt des Beginnes und des Endes derselben, sowie durch die Länge 
der Mittagspause. Man wird sagen können, daß, je früher die Arbeit 
beginnt, desto früher sie auch endige. Mehr als die Hälfte der Lehr- 
linge fängt die Arbeit bereits vor 8 Uhr an (51,4 %), um 8 Uhr 46,2 °%, 
später nur 2,4 ©. Auch für dieses Kapitel, wie für alle vorhergehenden, 
läßt sich eine große Verschiedenheit in den einzelnen Bezirken wie in 
den einzelnen Branchen feststellen. 

In der Großstadt Mannheim liegt in der Mehrzahl der Fälle der 
Beginn der Arbeitszeit erst um 8 Uhr; je kleiner der Bezirk wird, 
desto früher beginnt die Arbeit. Dies läßt sich leicht erklären aus 
der Lebensgewohnheit der Städter, auch die Nacht zum Tage zu 
machen und so dem Tag etwas von seiner Bedeutung zu nehmen. Der 
Beginn der Arbeitszeit liegt nach der Reichserhebung, die 
mit unserer Enquête durchweg in diesen Punkten übereinstimmt, für 
die Gehilfen etwas später, wenn auch der Unterschied nicht so sehr 
groß ist. Der Prozentsatz der männlichen Lehrlinge, welcher vor 
8 Uhr anfängt, ist größer als bei den männlichen Gehilfen. Es erklärt 
sich das daraus, so fügt die Reichserhebung bei, daß die Lehrlingshal- 
tung am stärksten in den kleinen Städten ist, welche mit der Ar- 
beit überhaupt früh beginnen, andererseits haben in den Betrieben mit 
verschiedener Arbeitszeit die Lehrlinge vielfach etwas früher mit der 
Arbeit anzufangen !®) (siehe obige Begründung der längeren Arbeitszeit 
der Lehrlinge). 

Wie ist aber die Verschiedenheit innerhalb der einzelnen Bran- 
chen? Da fängt am frühesten der Kleinwarenhandel an (65 % der 
Lehrlinge vor 8 Uhr), es folgt die Fabrik (61,6 %,), der Großwaren- 
handel (58,3 %,) und dann in sehr großem Abstand die Versicherung 
(24,7 °,), die Spedition (20 °%%) und an letzter Stelle die Bank. Die letz- 
teren drei Branchen beginnen zum größten Teil um 8 Uhr, die Bank 
aber in 17,7 % erst zwischen 8 und 9 Uhr oder um g Uhr. 

Das Ende der Arbeitszeit liegt für die einzelnen Be- 
zirke nicht in gleichmäßig abgestufter Reihenfolge. Es ist nur mit 
ziemlicher Sicherheit festzustellen, daß in den kleineren und den Land- 
städten die Tendenz zu einem früheren Kontorschluß als in den größeren 
Städten vorhanden ist. Von den Branchen schließen die Versicherungs- 


1$) R. E. I 


I22 Fritz Heinze, 


branche am frühesten (niemals nach 8 Uhr); es reihen sich an: die Fa- 
briken, der Geld- und Kredithandel, dann Spedition und Großwaren- 
handel, während der Kleinwarenhandel fast in der Hälfte der Fälle bis 
8 Uhr arbeiten läßt. Das Ende der Arbeitszeit liegt aber für die Ge- 
samtheit der Bezirke und Branchen für mehr als %, aller Lehrlinge vor 
oder um 7 Uhr. 

Das Ende der Arbeitszeit ist nach dr Reichserhebungin 
Mitteldeutschland, wo der Kontoranfang am frühesten liegt, dort auch 
verhältnismäßig früh. In Süddeutschland liegt der Kontoranfang 
zwar etwas später, als in Mitteldeutschland, die Arbeitszeiten sind 
aber hier so wesentlich kürzer als dort, daß der Schluß trotzdem ein 
früherer ıst: 22,08 %, der Kontore endigen die Arbeit um oder vor 
6 Uhr, 68,74 °% zwischen 6 und 7 Uhr und um 7 Uhr. Des weiteren er- 
gibt die Reichserhebung dasselbe Resultat bezüglich der Ortsklassen 
wie unsere Enquête. In den Großstädten, in welchen die später an- 
fangenden Betriebe zahlreicher sind als in den Klein- und Landstädten, 
ist auch der Prozentsatz der spätschließenden Betriebe ein größerer. 
Der Kontorschluß liegt hier bei 31,86 % der Kontore nach 7 Uhr gegen 
15,26 % in den Kleinstädten. Im Geld- und Kredithandel dagegen, 
wo in 41,78 % der Kontore um 9 bezw. zwischen 8 bis 9 Uhr vormit- 
tags begonnen wird, erfolgt der Kontorschluß nur in 12,50 % der Be- 
triebe nach 7 Uhr. Die bereits erwähnte längere Arbeitszeit der Lehr- 
linge gegenüber der der Gehilfen zeigt sich notwendigerweise auch in 
der Beendigung der Arbeitszeit. Ein wesentlich größerer Prozentsatz 
der männlichen Gehilfen als der Lehrlinge unter und über r6 Jahren 
hat vor oder um 7 Uhr Schluß der Arbeitszeit, während die relative 
Zahl der Lehrlinge, welche erst nach 7 Uhr frei sind, größer ist, als die 
der Gehilfen. 

Der Vorteil dieses frühen Kontorschlusses liegt auf der Hand. 
Ein höheres geistiges Niveau kann durch eine Verkürzung der Arbeits- 
zeit und durch eine frühere Beendigung derselben erreicht werden. 
Einwendungen der Art, daß durch kürzere Arbeitszeit oder früheren 
Geschäftsschluß die Moralität der jungen Leute Gefahr laufe, gehören 
in die Rumpelkammer überlebter Anschauungen. 

Während für das Ladenpersonal nach der Reichserhebung von 
1893—94 in der Hälfte der beobachteten Betriebe keine bestimmte 
Mittagspause oder eine solche von weniger als 4, Stunde, für 
26,9 °% eine Pause von %W—I Stunde und für 28,2 % der Betriebe eine 
Pause von mehr als ı Stunde sich vorfand, liegen die Verhältnisse für 
das Kontorpersonal doch erheblich günstiger. Nach unserer Erhe- 
bung für badische Verhältnisse ist die zweistündige Mittagspause die 
Regel; 65,6 %, der Lehrlinge haben eine Pause von 2 Stunden, 22,9 % 
von Il, Stunde und nur etwa !/,, bis zu einer Stunde, wobei zu beden- 
ken ist, daß unter dieses Zehntel auch alle die fallen, welche in freier 
Station beim Prinzipal sind (44 Lehrlinge). Die Verteilung inner- 
halb der Bezirke ist dermaßen, daß die Mittagspausen bis zu einer 
Stunde in der Großstadt am seltensten sind, je kleiner der Bezirk 
aber ist, die Mittagspausen bis zu einer Stunde an Häufigkeit zuneh- 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 123 


men. Dasselbe Verhältnis besteht für die Mittagspause bis zu Il, 
Stunden. In Mannheim ist die zweistündige Mittagspause das regel- 
mäßige (79 %), in Karlsruhe tritt neben sie mit dem recht ansehnlichen 
Prozentsatz von 34,7 % die Mittagspause bis zu Il, Stunden. 

Die Verteilung in den einzelnen Branchen weist die günstigen Ver- 
hältnisse in der Versicherungsbranche und dem Geld- und Kredit- 
handel, in welchem !/,, der Lehrlinge sogar mehr als zweistündige Mit- 
tagspause hat, wiederum auf. Die kürzeste Pause hat der Klein- 
warenhandel, der sich auch hier wieder als das Schmerzenskind der 
kaufmännischen Sozialpolitik zeigt. 

Eine allgemein für jeden Bezirk und jede Branche zusammenfas- 
sende Kritik über eine ausreichende oder unzulängliche Dauer der Mit- 
tagspause ist nicht möglich. In einer kleinen Stadt kann eine I1,, ja eine 
einstündige Mittagspause schon genügend erscheinen, da die Entfer- 
nung vom Geschäft zur Wohnung des Angestellten im wesentlichen 
unbedeutend ist. Doch darf dabei nicht vergessen werden, daß die 
Mittagspause nicht allein zur Einnahme der Mahlzeit, sondern doch 
auch zur kurzen Erholung von der Vormittagsarbeit dienen soll. So 
ist denn für den Lehrling im besonderen eine zweistündige Mittags- 
pause zu befürworten. Ob diese nun um 12 Uhr oder erst um I Uhr 
eintritt, das richtet sich vor allem nach der Organisation des jeweiligen 
Betriebes. Die Regel ist aber 12 Uhr. In den offenen Verkaufsge- 
schäften trifft man, ihrer Eigenart entsprechend, den sog. Schicht- 
wechsel während der Mittagspause häufig an, der durch die Un- 
möglichkeit des Ladenschlusses während der Mittagszeit notwendig 
gemacht wird. Auch die Reichserhebung von Igor über die Kontore 
hat ergeben, »daß die Mittagspause in den verschiedenen Kontoren 
recht verschieden eingerichtet ist«. 

Von den jeweiligen Verhältnissen werden sowohl Gehilfen wie 
Lehrlinge in gleicher Weise betroffen. 

Eine gesetzliche Regelung der Mittagspausen, wie sie von den kauf- 
männischen Vereinigungen gewünscht wird, können wir mit den Han- 
delskammern ®) nicht befürworten; viele Geschäftszweige würden 
schon wegen der Abhängigkeit ihrer Arbeit von dem Eingang und der 
Abfertigung ihrer Bahnsendungen eine bestimmte Tagesstunde kaum 
innehalten können, wenn sie auch die Dauer der Pause zu bestimmen 
in der Lage sind; eine gesetzliche Festlegung der täglichen Arbeitszeit 
genügt unseres Ermessens vollkommen. 


b) Die außergewöhnliche Arbeitszeit. 


Die durch den Lehrvertrag oder durch mündliche Abma- 
chungen fest geregelte gewöhnliche Arbeitszeit erfährt aber Durch- 
brechungen, welche für die Betrachtung der Länge der Arbeits- 
zeit von Bedeutung sind. Die Gründe, welche für die Notwendig- 
keit der außergewöhnlichen Arbeitszeit angeführt werden können, 
beruhen nach der Reichserhebung »zumeist auf der besonderen Ei- 


1») R. E. II, 65 ff. 


124 Fritz Heinze, 


genart des betreffenden Geschäftes oder der kaufmännischen Tätig- 
keit überhaupt. Es werden als Gründe angeführt: Ultimo-Regulierung 
und Couponstermine (bei den Banken), ferner Inventur, Bücherab- 
schluß, Bilanzaufstellung, Monatsabschlüsse, Quartalwechsel, Saison- 
arbeit, Jahrmarkt, Messe, Wollauktionen, Erntezeit (besonders in 
Landstädten), Weihnachtsgeschäft und Geschäft vor Festtagen, Ver- 
zollungen (besonders in Grenzstädten), Exportaufträge und Abferti- 
gung von Eisenbahntransporten, Dampfer- und Auslandpost (speziell 
für Exportgeschäft), Güterandrang (beim Importgeschäft), Zusammen- 
stellung der Kollektionen für Reisende, Umzugszeit, Lohnauszahlung, 
Erkrankung von Personal, lebhafte Börsentage und starke Geschäfts- 
konjunktur.« 

Von den Gebietsgruppen ist Mitteldeutschland am stärksten an der 
Verlängerung beteiligt. Baden weist nach unserer Erhebung als Summe 
der Fälle, wo Verlängerung vorkommt, 365 = 23,8 % aller Lehrlinge 
auf. Je kleiner die Bezirke, desto seltener ist eine Verlängerung zu be- 
merken; wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß in den kleineren 
Städten die Arbeitszeit schon an und für sich eine längere ist als in den 
größeren. 

In der Reichserhebung ist der »Versuch gemacht, festzustellen, um 
wieviel Stunden sich die Arbeitsdauer verlängert je nach der Häufig- 
keit des Vorkommens der Verlängerung. Da die Gründe für die Ver- 
längerung überaus verschiedenartig sind, ist auch die Stundenzahl, um 
welche die Beschäftigung ausgedehnt wird, in den einzelnen Geschäften 
jenach dem Anlaß sehr verschieden. Bestimmte Beziehungen zwischen 
Häufigkeit und Dauer der Verlängerung lassen sich nicht erkennen.« So 
die Reichserhebung. 

Nach unserer Erhebung ergibt sich aber, daß mit der Häufigkeit 
der Verlängerung die Dauer der Verlängerung in umgekehrtem Verhält- 
nıs abnimmt. 

Am häufigsten ist die Verlängerung im Bankgeschäft mit 37,5 % 
(Gründe: Ultimo, Couponstermine, Inventur, Bilanz, Monatsabschlüsse, 
lebhafte Börse) und in der Spedition aus bereits erwähnten Gründen. 
Es folgt darnach der Kleinwaren- und Großwarenhandel, die Fabriken 
und schließlich die Versicherungsbranche mit nur 15,2 %. Auch für 
diese Branchen berechnet, ist das Verhältnis der Verlängerung um 
I Stunde zu der um 2 Stunden im wesentlichen wie 2 : I, in der Ver- 
sicherung sogar 3 : I. Eine Ausnahme macht nur der Geld- und Kre- 
dithandel, welcher die Verlängerung in 25 aller Fälle bis zwei Stunden 
ausdehnt. 

Auf welche Dauer die Verlängerung der Arbeitszeit sich erstreckt, 
konnten wir durch unsere Erhebung nicht feststellen. Die Ergebnisse 
der Reichserhebung sind, daß die Verlängerung an 30 Tagen und mehr 
im Jahre überwiegt. Im ganzen läßt sich sagen, daß die Verlängerung 
in der Mehrzahl der Fälle 2 Stunden nicht überschreitet, wenngleich 
auch Verlängerungen bis 3 Stunden und darüber nicht gerade selten 
sind. Es sind z. B. für Heidelberg Fälle bekannt, wo der Lehrling bis 
12 Uhr nachts und länger beim Halbjahresschluß arbeiten muß. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 125 


Eine Verlängerung der Arbeitszeit an Sonnabenden ist nach der 
Erhebung des Reiches in Deutschland nur in verhältnismäßig sehr ge- 
rıngem Umfange üblich und kommt auch dann vornehmlich im Waren- 
handel, in der Spedition und Kommission vor. Dagegen ist eine Ver- 
kürzung der Arbeitszeitan Sonnabenden im grö- 
Beren Umfange der Fall; sie betrifft 7,85 °5 der befragten Kontore und 
11,60 °% der Personen. Sie tritt besonders im Geld- und Kredithandel 
hervor, wo ein Sonnabendfrühschluß in 20,87 % der Betriebe und für 
52,19 ° des gesamten in diesem Handelszweige tätigen Personals 
stattfindet. 

Die Verkürzung geht in der Regel über 2 Stunden nicht hinaus; 
nur im Geld- und Kredithandel und in der Versicherungsbranche 
haben 29,10 ° bezw. 45,45 % der Kontore ‚mit Frühschluß eine mehr 
als 2 stündige Verkürzung der Arbeitszeit an Sonnabenden. 


Die Sonntagsarbeit. 


Während in England und den Vereinigten Staaten die Sonntags- 
ruhe am weitgehendsten durchgeführt und die Sonntagsarbeit nur auf 
das allernotwendigste auch im Handelsgewerbe beschränkt ist, glaubt 
man in Deutschland nicht ohne sie auskommen zu können. Nach 
$105 b Abs. 2 GO. dürfen im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und 
Arbeiter am ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag überhaupt 
nicht, an den übrigen Sonn- und Festtagen nicht länger als 5 Stunden 
beschäftigt werden. Es ist also auf die Unterscheidung von Verkaufs- 
und Kontorpersonal keine Rücksicht genommen. 

Durch statutarische Bestimmungen von Gemeinden oder weiteren 
Kommunalverbänden kann aber die Beschäftigung für alle oder ein- 
zelne Zweige des Handelsgewerbes eingeschränkt oder ganz untersagt 
werden. Man nahm, indem man diesen Passus in den $ r05 b GO. setzte, 
mit Recht an, daß die Gemeinden oder Kommunalverbände am besten 
beurteilen könnten, ob ein Bedürfnis zur Einschränkung oder gar Be- 
seitigung der Sonntagsarbeit in ihren Bezirken vorliege oder nicht; man 
vergaß aber dabei, daß in vielen Gemeinden die Prinzipale die ausschlag- 
gebenden Faktoren sind und in weitaus den meisten Fällen gegen eine 
Beschränkung der Arbeitszeit überhaupt, wie auch der Sonntagsar- 
beit sind. 

In der Regel haben daher nur die größeren als die sozialpolitisch 
mehr fortgeschrittenen Bezirke sich eine statutarische Regelung der 
Sonntagsarbeit insofern angelegen sein lassen, als sie entweder diese 
ganz untersagten oder wenigstens auf weniger als 5 Stunden beschränk- 
ten. In solchen Ortsstatuten ist verständigerweise auf die Unterschei- 
dung von Kontor und Laden wie auch auf die einzelnen Branchen Rück- 
sicht genommen. 

Volle Sonntagsruhe für Läden und Kontore haben in Deutschland 
bisı. Jan. 1908 nur 5 Städte, nämlich Frankfurt a. M., München”), Nürn- 


?0%) Ausnahme im Sept. bis Dez. 


126 Fritz Heinze, 


berg, Stuttgart und Offenbach durchgeführt ; für Kontor allein 8 Städte, 
darunter als die größeren: Barmen, Elberfeld, Ludwigshafen a. Rh., 
Mannheim und Straßburg. Alle übrigen Gemeinden haben davon abgese- 
hen, die Sonntagsarbeit vollständig zu untersagen. Schließlich sind aber 
auch von den Städten, welche volle Sonntagsruhe haben, Ausnahmen zu- 
gelassen; so für Reederei und Speditionsgeschäfte, denen die mit der 
Frachtschiffahrt verbundenen Arbeiten obliegen, für den Großhandel 
in Getreide, für Fabriken landwirtschaftlicher Maschinen, für Groß- 
handel in Hopfen und inländischen Tabak für die Dauer der Einkaufs- 
zeit ?!). 

Die ortsstatutarischen Bestimmungen sind für Gehilfen und Lehr- 
linge dieselben ; auf Prokuristen, soweit sie in Vertretung des Geschäfts- 
inhabers das Geschäft leiten, bezieht sich in der Regel das gänzliche 
oder teilweise Verbot der Sonntagsarbeit nicht. 

In Baden gibt es zurzeit (1. Jan. 1908) drei den § 105 b Abs. 2 GO. ein- 
schränkende Ortsstatute: in Mannheim ist vollständige Sonntagsruhe, in 
Freiburg 11⁄4 stündige, in Karlsruhe 2 stündige Sonntagsarbeit für Kon- 
tore zugelassen, alle übrigen Bezirke haben die 5 stündige Sonntags- 
arbeit des $ 105 b; außerdem wird in diesen von der Polizeibehörde an 
einzelnen Sonn- und Festtagen, an welchen örtliche Verhältnisse einen 
erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, eine Vermehrung 
der Stunden, während der die Beschäftigung stattfinden darf, zuge- 
lassen. Die Festsetzung der 5 Stunden wird in Baden den Bezirks- 
ämtern überlassen; sie sollen jedoch möglichst in die Zeit von 8 bis 
3 Uhr mit Berücksichtigung des Gottesdienstes fallen. 

Die Erhebung in Baden hat ergeben, daß 443 Lehrlinge, d. s. 
28,9 °% aller Lehrlinge, Sonntagsarbeit haben, und zwar 25 %, jeden 
Sonntag, die übrigen 3,4 °, nur alle 14 Tage, alle 3 oder 4 Wochen 
oder nur in der Saison. In 75,2 %, aller Fälle der Sonntagsarbeit geht 
diese nicht über 2 Stunden hinaus; wo die Sonntagsarbeit nicht in acht- 
tägigen, sondern in vierzehntägigen oder größeren Zwischenräumen der 
Fall ist, da ist ein Hinausgehen über 2 Stunden selten, häufiger dort, 
wo Sonntagsarbeit regelmäßig alle 8 Tage zu leisten ist. So hat bei- 
nahe 1 der Lehrlinge mit allsonntäglicher Arbeitszeit mehr als zwei- 
stündige, ja zirka !/,, sogar vier- und fünfstündige Sonntagsarbeit; der 
größte Teil dieser länger als 2 Stunden beschäftigten Lehrlinge steht 
auf dem Konto der kleinen Bezirke. 

Der Umfang der Sonntagsarbeit bezüglich ihrer Häufigkeit und 
Dauer ist je nach den gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Be- 
zirken und den einzelnen Branchen verschieden. Am meisten zieht 
der Klein- und Großwarenhandel seine Lehrlinge zur Sonntagsarbeit 
heran. 

Nach der Reichserhebung, in der eine Scheidung von Gehilfen und 
Lehrlingen nicht vorgenommen ist, kommt Arbeit an Sonn- und Fest- 
tagen in 33,03 °% aller beobachteten Betriebe vor, welche 24 657 Per- 





21) Vgl. z. B, Ortsstatut für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe für Mann- 


heim vom I. August 1904. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 127 


sonen = 35,8 °% aller unter die Erhebung fallenden Angestellten be- 
schäftigen. Zur Sonntagsarbeit herangezogen wurden in diesen Be- 
trieben nur insgesamt 15 803 Personen = 64,09 °% des Personals dieser 
Betriebe. 

Für 70 % der Betriebe und 69,4 % der Personen mit Sonntags- 
arbeit geht diese nicht über 2 Stunden hinaus. Von den am Sonntag 
beschäftigten Personen haben 33,9 % an mehr als 26 Sonntagen des 
Jahres, 43.6 °% an allen Sonntagen Dienst 22). 

Nach Ansicht der Handelskammern ist mit den vorhandenen ge- 
setzlichen Bestimmungen auszukommen; gegen eine weitere Beschrän- 
kung der Sonntagsarbeit mittels Gesetzes erklären sich die meisten Han- 
delskammern; sie halten das durch die Gesetzgebung gewährte Mittel, 
durch Ortsstatut die Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe einzuschrän- 
ken, als genügend, um Einschränkungen, wenn solche notwendig sind, 
herbeizuführen. Dagegen treten die kaufmännischen Verbände und 
Vereine, auch die reinen Prinzipalvereine, meist für die völlige Sonn- 
tagsruhe ein. Sie bezeichnen die Sonntagsarbeit als eine alte liebge- 
wordene Unsitte, die ohne große Unzuträglichkeiten beseitigt werden 
könne. Nicht bloß im Interesse der Gesundheit, auch im Interesse des 
Familienlebens und der Anteilnahme der Angestellten am Kulturleben 
ihres Volkes sei die Sonntagsarbeit zu beseitigen ?°). 

Uns scheint die gesetzliche Bestimmung der Gewerbeordnung nicht 
zu genügen; eine weitere Einschränkung der Sonntagsarbeit und schließ- 
lich ihre Beseitigung mit Zulassung notwendigster Ausnahmen halten 
wir mehr noch für den Lehrling als für den Gehilfen für wünschenswert. 


Urlaub. 


Das Menr von sselastung des Lehrlings durch Ueberstunden und 
durch Sonntagsarbeit erhält ein Gegengewicht in der Gewährung von 
Urlaub. Freilich spielt diese für den Lehrling keine große Rolle, sie 
kommt nach unserer Erhebung nicht ganz einem Fünftel (282=18,4 °%) 
aller Lehrlinge zu gute und geht selten über 4 bis 6 Tage hinaus. Sie 
ist dem Anscheine nach in den größeren Bezirken weniger üblich als in 
den kleinen. Eine größere oder geringere Neigung zur Gewährung von 
Urlaub je nach den einzelnen Branchen läßt sich nicht feststellen. Je- 
doch möchten wir betonen, daß die Ergebnisse unserer Enquête in die- 
sem Punkte wohl nicht ganz zuverläßig sind. Die Lehrlinge des ersten 
Lehrjahres jedenfalls wissen noch vielfach nicht, ob sie überhaupt Ur- 
laub erhalten und wie lange. Beides hängt für den Lehrling mehr als 
für den Gehilfen vom Belieben des Prinzipals ab, da die Urlaubsfrage 
selten in den Lehrvertrag aufgenommen wird. Mancher Lehrling, der 
gar keinen Urlaub erhält, mag stolz die Frage unserer Erhebung nach 
dem Urlaub bejaht haben. Vielfach wird Urlaub nicht regelmäßig, 
sondern nur »auf Wunsche gewährt, was die Angaben natürlich noch 
ungenauer macht. 


2) R. E. I. 
23) R. E. II. 


128 Fritz Heinze, 


Ob die Erhebung des Reiches°®%) in dieser Beziehung 
genauer ist, mag dahingestellt bleiben, Sie hatte folgende Ergebnisse: 

In 33,8 % der Kontore wird regelmäßig, in 6 % nur sauf Wunsch« 
Urlaub erteilt; regelmäßig erhalten 38,9 %, »auf Wunsch« 7,9 % aller 
Angestellten Urlaub. Am günstigsten liegen die Verhältnisse im Geld- 
und Kredithandel, wo 54,36 % der Betriebe regelmäßig Urlaub geben, 
an dem 72,3 % aller in ihm gezählten Angestellten teilnehmen. Die 
Lehrlinge stehen bei der Urlaubsgewährung hinter den Gehilfen zurück ; 
die unter I6 Jahren erhalten nur zu 16 %, eine Zahl, die mit der unserer 
Erhebung übereinstimmt, regelmäßig und zu 7,4% »auf Wunsch« Urlaub. 
Die männlichen Gehilfen erhalten am längsten Urlaub, demnächst dia 
weiblichen Gehilfen und am kürzesten die Lehrlinge, deren Urlaub meist 
über 14 Tage (?!) nicht hinausgeht. In den Großbetrieben und Groß- 
städten wird nicht nur häufiger Urlaub gegeben, sondern der gewährte 
Urlaub ist auch länger als in den anderen Orts- und Größenklassen. 

Jedenfalls läßt sich sagen, daß die Zahl der Lehrlinge, welche Ur- 
laub erhalten, eine außerordentlich geringe ist. Es wäre zu wünschen, 
daß die Gewährung von Urlaub auch an die Lehrlinge größeren Umfang 
annehme. Die Vereine zur Erwirkung von Sommerurlaub können hier 
eine überaus segensreiche Tätigkeit entfalten. 


Die praktische Ausbildung. 


Wenn auch die Arbeitszeit oder Beschäftigungsdauer als das auf- 
fälligste Moment des Gesamtbegriffes »Arbeit« in Betracht kommt, dür- 
fen doch die beiden andern bedeutsamen Momente der Beschäftigungs- 
intensität und der Beschäftigungsart nicht außer acht gelassen werden. 
Die Beschäftigungsdauer wird je nach Beschäftigungsintensität und 
je nach Beschäftigungsart unter einem anderen Gesichtswinkel zu 
betrachten sein. Ist die Dauer der Beschäftigung eine sehr lange, 
die Intensität aber eine geringe und ihre Art eine wenig anstrengende, 
so mag unter Umständen dies weniger Mißbilligung finden, als eine 
kurze Dauer mit großer Intensität und mühevoller Art der Beschäf- 
tigung. 

Diese drei Momente des Arbeitsbegriffes in seiner Gesamtheit 
sind in ihrer Wichtigkeit verschieden, je nachdem der Arbeitende 
ein erwachsener Ausgelernter oder erst ein Lehrling ist. Im ersteren 
Falle tritt das Moment der Beschäftigungsdauer und der Beschäf- 
tigungsintensität in den Vordergrund, im letzteren aber das der 
Beschäftigungsart. In diesem darf es weniger auf das Resultat der 
Leistung, bedingt durch Arbeitsdauer und Arbeitsintensität, an- 
kommen, als auf die durch die Beschäftigungsart bedingte praktische 
Ausbildung des Lehrlings. Je mehr sich die tatsächlichen Verhält- 
nisse von dieser Forderung entfernen, desto mehr wird das Lehr- 
zu einem Arbeitsverhältnis. 

Diese Entwicklung zum Arbeitsverhältnis hat heute das gesamte 
Lehrlingswesen für die einzelnen Berufsgruppen mehr oder weniger ge- 





“) R. E. I. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 129 


kommen, und es kann nicht mehr die Frage sein, wie ihr Einhalt zu tun 
se,sondern vielmehr, wie ihre schädlichen Folgen, die in einer minderen 
Tichtigkeit des erwachsenen Ausgelernten zum Ausdruck kommen, 
durch eine ergänzende Ausbildung, wie sie die allgemeinen Fortbildungs-, 
die Gewerbe- und Handelsschulen geben, ausgeglichen werden. 

Neben die praktische Lehre im kaufmännischen Geschäft tritt 
deshalb heute mehr oder weniger die theoretische Ausbildung in der 
Handelsschule i. w. S. Beides muß naturgemäß, soll keine Disharmonie 
in der Gesamtausbildung des Lehrlings entstehen, Hand in Hand gehen. 
Für die Untersuchung ist aber eine Scheidung von praktischer und 
theoretischer Ausbildung angebracht. 

Die praktische Lehre im Geschäft hat mit der modernen Ent- 
wicklung des Wirtschaftslebens und so auch der Handelsbetriebe eine 
Aenderung im ungünstigen Sinne erfahren. Sie gab früher dem Lehr- 
ling einen umfangreicheren Ueberblick über das gesamte kaufmänni- 
sche Getriebe des einzelnen Geschäftes. Mit der Verschiebung vom 
Kleinbetrieb zum Großbetrieb, die vor allem den Lehrling im Kontor 
ın Mitleidenschaft zog, mit der begleitenden Erscheinung der Ar- 
beitsspezialisierung, mit der Verkürzung der Lehrzeit war die Mög- 
lichkeit des Einblicks und der Beschäftigung in all diesen kaufmänni- 
schen Arbeitsgebieten verringert, hie und da unmöglich gemacht. 
Ganz besonders für den Kontorlehrling wurde die Gelegenheit zu 
praktischer Ausbildung ungenügend; denn im Kontorbetrieb haupt- 
sächlich machte sich die Entwicklung zum Großbetrieb und zur 
Arbeitsteilung empfindlich fühlbar, wenn auch der Kleinhandel, 
allerdings nicht in dem Maße, Großbetriebe aufzuweisen hat. Die 
Verschiedenheit in der praktischen Ausbildung wird in erster Linie 
durch die verschiedene Größe der Betriebe bedingt. Daneben ist frei- 
lich die Branche von jeher von Einfluß auf die praktische Ausbildung 
gewesen. 

Das Material, das einer Betrachtung der praktischen Ausbildung 
zu Grunde zu legen wäre, ist ungemein dürftig, was sich zum Teil 
aus der Schwierigkeit ergibt, die individuellen Verhältnisse der ein- 
zelnen Betriebe inbezug auf die praktische Ausbildung zahlenmäßig 
zu rubrizieren. Es gibt kaum andere allgemeine Anhaltspunkte, nach 
denen die Güte der praktischen Ausbildung zu beurteilen wäre, als 
die Ausdehnung der Beschäftigung mit schriftlichen Arbeiten und mit 
der Buchhaltung. 

Nur einem Fachmanne ist eine tiefgehende Beurteilung der 
Qualität der praktischen Ausbildung möglich. Wir mußten daher 
die Frage nach der praktischen Ausbildung aus unserer Erhebung 
über die badischen Verhältnisse ausschalten. So sind wir für die ba- 
dischen Verhältnisse allein auf eine Statistik angewiesen, die Dr. B. 
\Veber, der Direktor der Mannheimer Handelsfortbildungsschule im 
Schuljahr 1903/04 an genannter Schule aufgenommen hat %), in der 





23) Zweiter Jahresbericht der Städtischen Handelsfortbildungsschule 


\annheim. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 0) 


130 Fritz Heinze, 


aber leider keine Scheidung zwischen Kontor- und Ladenpersonal 
vorgenommen ist. Dr. \Veber hat die Frage nach der Verwendung 
zu schriftlichen Arbeiten und nach der Buchführung gesondert be- 
handelt und kommt zu folgenden Resultaten. 


I. Verwendung zuschriftlichen Arbeiten. 


Oster- und Herbstschuljahr 1903/04 der Mannheimer Handels- 


























fortbildungsschule: 

Te er = Knaben — Mädchen 

Es werden zu | ohne mit Sun 
schriftlichen Arbeiten Einjährig IE Rn 

verwendet: meh re i u e S 

abs. | °% abs. % ‚abs. °% | abs. | % 

gar nicht 25 | 357: I 1,7, 26 3,6 68 425 
nicht selbständig 373 | 55,7 29 | 501 402 . 55,4 77 482 
Gesamtzahl der | | 


Schüler 669 100 57 100 | 726 , I00 158: Ioo 


Es ergibt sich aus der wiedergegebenen Tabelle, daß 3,6 °% aller 
Knaben überhaupt nicht, 55,4 °% nicht selbständig beschäftigt werden; 
der Prozentsatz der Mädchen, welche gar nicht zu schriftlichen Ar- 
beiten herangezogen werden, ist unverhältnismäßig hoch, läßt sich 
aber daraus erklären, daß diese Mädchen ausschließlich Verkäu- 
ferinnen sind; immerhin ist auch die Zahl der Mädchen, welche keine 
selbständige Beschäftigung haben, sehr hoch (48,8 %), sodaß also nur 
ca. 8% aller Mädchen schon selbständig schriftliche Arbeiten ver- 
richten. Von den Knaben mit Einjährig-Freiw.-Zeugnis wird die 
Hälfte selbständig und fast die übrige Hälfte unselbständig für schrift- 
liche Arbeiten verwendet. Ein klares Bild von der Qualität der prak- 
tischen Ausbildung erhalten wir aber aus dieser Darstellung deshalb 
nicht, weil einmal der Lehrling im ersten oder zweiten Lehrjahr 
naturgemäß weniger zu selbständigen schriftlichen Arbeiten benutzt 
wird als der im dritten Lehrjahre Stehende, zum andern aber auch 
der Begriff der selbständigen Verwendung zu schriftlichen Arbeiten 
ein sehr zweifelhafter ist. Zudem kommt es für die praktische Aus- 
bildung des Lehrlings gar nicht darauf an, ob er bereits ein selbständiger 
Arbeiter ist. Seine praktische Ausbildung kann und wird sogar dort 
eine bessere sein, wo er noch nicht selbständig, sondern unter der 
Kontrolle und genauer Anleitung des ausbildenden Prinzipals oder 
Gehilfen arbeitet. Das ist ja gerade die häufig gehörte Klage der 
Lehrlinge, daß sie zu oft und zu sehr sich selbst überlassen sind, daß 
niemand sich um sie bekümmert; es sind uns große Bankinstitute 
bekannt, wo die Ausbildung der Lehrlinge aus diesem Grunde eine 
durchaus mangelhafte ist. $ 76 Abs. 2 HGB.: »Der Lehrherr ist ver- 
pflichtet, dafür zu sorgen, daß der Lehrling in den bei dem Betriebe 


26) Vgl. auch $ 1391 GO. 





Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. I3I 


des Geschäfts vorkommenden kaufmännischen Arbeiten unterwiesen 
wrd; er hat die Ausbildung des Lehrlings entweder selbst oder durch 
einen geeigneten, ausdrücklich dazu bestimmten Vertreter zu leiten«, 
wrd nur zu oft gar nicht befolgt. Vor allem die großen Fabrik- 
und Bankbetriebe machen sich dieser moralischen und gesetzlichen 
Unterlassungssünde schuldig. Der $ 76 steht nur auf dem Papier. 
Schon hier sei darauf hingewiesen, daß es viel wichtiger ist, dem 
$ 76 Abs. 2 und seiner Befolgung oder Nichtbefolgung größere Auf- 
merksamkeit zuzuwenden, als durch einen neuen Paragraphen die 
Lehrlingszüchterei durch die gesetzliche Festlegung der Lehrlings- 
zur Gehilfenzahl beseitigen zu wollen. 


2. Die Verwendung in der Buchhaltung. 


Einen besseren Ueberblick über die praktische Ausbildung des 
Kontorlehrlings in Mannheim gibt jedenfalls eine Untersuchung 
über die Verwendung in der Buchhaltung, deren Kenntnis ein inte- 
grierender Bestandteil jeder kaufmännischen Tätigkeit ist. 





Knaben im Schuljahr 1903/04. 


Es führen im 




















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nur Hilfsbücher 731 —155 | 35] 320 | 28| 4&2 | — | — 60 
nur ı Grundbuch a a I0 45 30 | 40 22 — c 9,5 
nur 2 Grundbücher — | — 3 — |15 3 | I1 | — | — 9,5 
das Journal — | — | — — 3 I | - - - - 
das Hauptbuch | — | — Il—| 2 |— |io I 
—İİÏİSďĂÃİÏİÏİȚLQlSlİSİđãHAÄĀĂĀĀ u a uu auau | mn mm | eaaa aaa | men a 
IOo —- [IOO 100 IIOoo 100 ]Ioo _ 100 


Mädchen im Sonuyan, 1903/04. 





| Es führen im 








Vorkurse ! I. Kurse | II. Kurse 

a Ve: a We 

keine Bücher | 70 66 - 66 
nur Hilfsbücher j 2 | 3° a 18 
nur ı Grundbuch 8 l — 10 
nur 2 od. mehr Grundbücher | we = | 3 
das Journal | — | = | — 
das Hauptbuch | — I i 3 
| 100 Ä 100 | 100 


132 Fritz Heinze, 


Diese zwei \Weberschen Tabellen haben gegenüber der obigen den 
Vorzug, daß sie die einzelnen Kurse getrennt anführen. Die Kolonne 
des Kurses III für männliche Schüler gibt wohl das treffendste Bild 
von der praktischen Ausbildung der Lehrlinge, da sich in diesem 
Kurse zumeist solche Lehrlinge befinden, die kurz vor der Beendigung 
ihres Lehrverhältnisses stehen. Allerdings sind auch 16% dieses 
Kurses bereits Kommis, wodurch das Bild von der praktischen Aus- 
bildung nicht gerade angenehmer wirkt. 15 % aller dieser Schüler 
führen überhaupt keine Bücher, nur ıo % das Hauptbuch und zwar 
hiervon der größte Teil nur das Hauptbuch der »einfachen Buch- 
führung«. Alle übrigen führen nur Hilfs- oder Grundbücher. Es ist 
ja verständlich, wenn der Prinzipal die Führung des Hauptbuches 
nicht seinem Lehrling überläßt, auch wenn er schon im 3. Lehrjahre 
steht. Im Anschluß hieran sagt Dr. Weber: »Das wäre noch nicht 
das größte Uebel; denn immerhin ist doch den Lehrlingen hie und da 
Gelegenheit geboten, die Anlage der Bücher zu sehen und sogar 
manchmal zur Mithilfe herangezogen zu werden. Was sagt man aber 
dazu daß Geschäfte bestehen, z. B. Filialen, die überhaupt gar keine 
Buchführung haben, da dieselbe zentralisiert ist in dem in einer 
andern Stadt oder im Auslande gelegenen Mutterhause, dem von 
den Zweiganstaffen nur die Belege zur Buchhaltung zugehen. Hier 
muß man doch wirklich staunen darüber, daß Kaufmannslehrlinge 
in Betrieben aufgenommen werden, die von vornherein nicht ein- 
mal die zur. Vollendung einer Lehre notwendige Einrichtung 
bieten« Es sei noch darauf hingewiesen, daß sich die Zahl derer, 
welche überhaupt keine Bücher führen, bei den Knaben mit der 
Dauer der zurückgelegten Lehrzeit vermindert, bei den Mädchen 
aber ungefähr gleichbleibt, ein Beweis für die geringwertige Aus- 
bildung des weiblichen kaufmännischen Personals (siehe obige Ta- 
belle). 

Soviel besagen schon die Zahlen über Mannheimer Verhältnisse, 
daß die praktische Ausbildung der Lehrlinge auf einem sehr niedrigen 
Niveau steht. Es wird in den anderen Bezirken kaum anders sein. 
Das jedenfalls ist sicher, daß der Lehrling in einem kleinen oder 
mittleren Betriebe eine bessere und tüchtigere Ausbildung und Schu- 
lung erhält, als in einem Großbetrieb, wenn er auch dort eine längere 
Arbeitszeit hat als hier. Die Branchen, welche in der Hauptsache 
sich bereits zu Großbetrieben entwickelt haben und noch stetig ent- 
wickeln, die Fabriken, Banken und Versicherungsgesellschaften, sind 
daher für die Ausbildung des Lehrlings zum tüchtigen Kaufmann am 
wenigsten geeignet. 

Es ist interessant zu bemerken, wie in den Kreisen der Prinzi- 
palität selbst namentlich der Großbetriebe sich das Verlangen nach 
einer besseren praktischen Ausbildung der Lehrlinge regt. So wird 
z. B. von der vom Vorstande mitteldeutscher Handelskammern ein- 
gesetzten Kommission, betr. die Ausbildung des kaufmännischen 
Nachwuchses (Halle, Nov. 1903) die Aufstellung von Lehrplänen für 
die einzelnen Arten von Handelsbetrieben verlangt, welche »dem 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 133 


Learherrn Fingerzeige geben sollten, wie er die Ausbildung systema- 
tscher gestalten kann. 

Abgesehen davon, daß die Aufstellung solcher systematischer 
Lehrpläne schon deswegen ein Unding ist, weil in jedem Geschäft 
die Verhältnisse anders liegen, käme inbetracht, daß durch sie das 
fehlende Verantwortlichkeitsgefühl als Ursache der schlechten prak- 
tischen Ausbildung nicht ersetzt werden kann. Das Verantwort- 
lichkeitsgefühl der Prinzipale kann man nur so heben, daß man ihnen 
immer und immer wieder vorhält, wie sehr sie sich ins eigene Fleisch . 
schneiden, wenn sie die praktische Ausbildung des kaufmännischen 
Nachwuchses vernachlässigen. Macht sich doch jetzt schon der Mangel 
an tüchtig durchgebildetem kaufmännischem Personal in allen Bran- 
chen fühlbar. 


Lehrlingszüchterei. 


Im engsten Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung des 
Lehrlings steht das viel besprochene Uebel der »Lehrlingszüchtereis«. 
Man bezeichnet damit die Betriebe, welche eine »unverhältnismäßig« 
große Zahl von Lehrlingen beschäftigen. 

Was heißt nun aber dieses »unverhältnismäßig« ? 

Der $ 128 G.O. meint die LehrlingszüchtereiÄ, wenn er sagt: 
\enn der Lehrherr eine im Mißverhältnis zu dem Umfang oder der 
Art seines Gewerbebetriebes stehende Zahl von Lehrlingen hält, 
und dadurch die Ausbildung der Lehrlinge gefährdet erscheint, ..... . 

Drei Momente sind es darnach, welche nach der Gewerbeordnung 
tür die Beurteilung eines Betriebes als Lehrlingszüchterei in Betracht 
kommen: Umfang und Art des Betriebes und Gefährdung der Aus- 
bildung der Lehrlinge. Die beiden ersten Momente, in Zusammenhang 
gebracht mit einer mehr oder minder großen Lehrlingszahl, genügen 
darnach nicht, um eine Lehrlingszüchterei festzustellen. Losgelöst 
von der Zahl der Lehrlinge, kann wohl der Umfang des Betriebes 
ein allgemeines Charakteristikum für die Güte der praktischen Aus- 
bildung sein; so wird eine große Bank mit spezialisierter Arbeits- 
teilung weniger für eine umfassende kaufmännische Ausbildung 
geeignet sein als ein kleines Bankgeschäft. Auch wird, wenn wir 
von der Zahl der Lehrlinge ganz absehen, die Art des Betriebes, z. B. 
eine mehr oder weniger gute Organisation desselben von Einfluß auf 
die praktische Ausbildung sein. Aber im Zusammenhang mit der 
Zahl der Lehrlinge genügt Umfang oder Art des Betriebes noch nicht, 
um den Begriff einer Lehrlingszüchterei, mit naturgemäß schlechter 
Ausbildung, zu definieren. Es kommt neben Umfang und Art des Be- 
trıebes noch das Hauptmoment der Qualifikation des Prinzipals zum 
Lehrherrn hinzu. 

Falsch ist es demnach, wenn die Gehilfenverbände verlangen: 
Es ist durch Verordnung einer Lehrlingsskala die Schaffung eines 
bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Lehrlinge und der 
Zahl der Gehilfen in einem kaufmännischen Betriebe herbeizuführen. 


134 Fritz Heinze, 


Es sollen demnach gehalten werden in einem Geschäfte 


Mit keinem Gehilfen I Lehrling 

» I—3 » 2 Lehrlinge 

» 4—0 » 3 » 

» 7—9 » 4 r 

» IO— I2 » 5 » 

» 13—15 » 6 » u. s. f. für 
je weitere 3 » I Lehrling mehr. 


Volontäre und Gehilfen unter 18 Jahren sind Lehrlingen gleich zu er- 
achten. Reisende werden nicht als Gehilfen gezählt. Gleichzeitig 
erscheint die Festsetzung einer Höchstzahl der für einen Betrieb zu- 
lässigen Lehrlinge angebracht, die etwa auf 30 Lehrlinge zweckmäßig 
zu bemessen sein würde °”). 

Wenn auch di:se Forderung damit begründet wird, daß für das 
Handwerk bereits zahlreiche Aufstellungen von Lehrlingsskalen durch 
die Handwerkskammern auf Grund des $ Ioz3e, I, G.O. erfolgt seien, 
die »unbestreitbar für das Handwerk segensreich gewirkt hätten« *), 
so ist darauf zu erwidern, daß man Handwerk und Handel nicht in 
einen Topf werfen soll; was für jenes gut und angebracht ist, kann 
für diesen schädlich wirken. Zudem steht nicht fest, ob die praktische 
Ausbildung der gewerblichen Lehrlinge gerade durch diese Lehrlings- 
skalen gehoben worden ist. Jedenfalls ist es recht augenscheinlich, 
daß für die Einführung von Lehrlingsskalen viel weniger die Rück- 
sicht auf eine bessere praktische Ausbildung der Lehrlinge maßgebend 
war, als von seiten der Meister die Regulierung der Konkurrenz, von 
seiten der Gesellen das Zurückdrängen des Lehrlingsangebotes und 
die dadurch zu erwartende Lohnsteigerung. Man wird nicht fehlgehen, 
wenn man die Vorliebe der kaufmännischen Gehilfenorganisationen für 
die Lehrlingsskalen auch auf diesen Grund zurückführt. 

Uebrigens ist auch die Handelskammer Darmstadt, unseres 
Wissens als einzige, für die Festsetzung eines bestimmten Verhält- 
nisses zwischen Lehrlings- und Gehilfenzahl eingetreten. Wir ent- 
nehmen einem Gutachten der Darmstädter Handelskammer an das 

2) Vgl. Eingabe des Deutschnationalen Handlungsgehilien-Verbands an 
die Handelskammern vom 25. Juli 1906. 

38) Vgl. aber dazu den Geschäftsbericht des Großh. Bad. Ministeriums des 
Innern für die Jahre 1897—1905, Abschnitt: Handel, Gewerbe und Industrie, 
Karlsruhe 1907. S. 20. Dort heißt es u. a.: »Wie die Erfahrung der letzten Jahre 
ergeben hat und auch in den Jahresberichten sämtlicher Handelskammern zum 
Ausdruck gelangte, besteht in Baden, abgesehen von einzelnen Fällen, keine 
Lehrlingszüchterei. Nach einer 1905 veranstalteten Erhebung des Ministeriums 
sind innerhalb dreier Jahre im Großherzogtum nur in fünf Fällen Anordnungen 
betr. Herabsetzung der l.ehrlingszahl gemäß $ 128 G.O. ergangen« Trotzdem 
st aber bekannt, daB an gewerblichen Lehrlingszüchtereien kein Mangel ist. 
Wie sollen darnach die Lehrlingsskalen segensreich für das Handwerk gewirkt 
haben ? 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Bacen. 135 


Großherzogl. Hessische Ministerium folgendes: »Die Handelskammer 
konnte sich der Tatsache nicht verschließen, daß in manchen kauf- 
männischen Geschäften die Zahl der Lehrlinge im Mißverhältnis 
zudem Umfang und der Art des Betriebes stehe, wodurch die Aus- 
bildung der Lehrlinge Not leide. Infolgedessen wurde beschlossen, 
an das hessische Ministerium zu berichten, es erscheine im allgemeinen 
angebracht, daß die Zahl der Lehrlinge von der Zahl der Gehilfen ab- 
hängig gemacht werde, wobei diejenigen Geschäfte, welche keine Ge- 
hilien beschäftigen, nicht mehr als höchstens einen Lehrling würden 
halten dürfen.« 

Die Beseitigung der Lehrlingszüchterei wird hier, wie von den 
Gehilfenorganisationen, mit der Notwendigkeit besserer praktischer 
Ausbildung motiviert; und da man kein besseres und bequemeres 
äußeres Merkmal der Lehrlingszüchterei ausfindig machen kann, 
als das Verhältnis der Lehrlingszahl zur Gehilfenzahl, greift man zu 
den Lehrlingsskalen. Leider hat man sich dabei »vergriffen«.. Denn 
die Güte der Ausbildung ist weniger von der Quantität, als von der 
Qualität der Ausbildenden und Auszubildenden abhängig. Das Ver- 
hältnis der Lehrlings- zur Gehilfenzahl bietet gar keinen Maßstab 
für eine gute Lehre. Betriebe mit einem Gehilfen und vier Lehrlingen 
werden diese vorzüglich ausbilden können, wenn der Gehilfe eine tüch- 
tige Kraft ist. Und trotzdem würde man diese Betriebe als Lehrlings- 
züchtereien auf Grund der Lehrlingsskalen bezeichnen müssen. Aller- 
dings. die Arbeitskraft der Lehrlinge wird dabei reichlich ausgenützt, 
aber doch auch zu ihrem Nutzen. Umgekehrt, ein Betrieb mit 40 Gehil- 
fen darf nach der Lehrlingsskala 13 Lehrlinge beschäftigen, ohne als 
Lehrlingszüchterei gebrandmarkt zu werden, wenngleich es allgemein 
bekannt ist, daß er seine Lehrlinge auf das ungenügendste ausbildet. 

Es ist eine bekannte Tatsache, daß junge Leute, welchen an einer 
guten Lehre gelegen ist, viel lieber in ein kleines Geschäft, wo viel- 
leicht nur Lehrlinge beschäftigt werden (also Lehrlingszüchtereien!) 
eintreten; obgleich als Arbeitskraft ausgenützt, erhalten sie doch 
eine systematischere und vollständigere Ausbildung zum Kaufmann 
als in Betrieben, welche nicht gegen die Lehrlingsskala sündigen. 

Auch gibt es viele Geschäfte, welche vorwiegend mit Lehrlingen 
arbeiten, die in verschiedenen Lehrjahren stehen. Unter Aufsicht 
des Prinzipals oder eines Gehilfen führt der Lehrling des zweiten oder 
dritten Lehrjahres den des ersten in die betreffenden Anfängerarbeiten 
ein, der des dritten Lehrjahres leitet den zweiten an. Jedes Jahr 
wird eine Zahl von Lehrlingen abgestossen, eine gleiche Zahl auf- 
genommen. Man soll eine derartig organisierte praktische Ausbildung 
nicht gering achten. 

Es mag dies genügen, um die praktische Festlegung der Lelır- 
lingszahl und eine Lehrlingsskala als ein falsches Mittel, die prak- 
tische Lehre auf ein höheres Niveau zu heben, zu kennzeichnen. 
Für kein anderes Gebiet des kaufmännischen Lehrlingswesens ist 
eine starre Norm so wenig angebracht als für die praktische Lehre. 

Wenn wir nun auf Grund der oben mitgeteilten Lehrlingsskala 


136 Fritz Heinze, 


darstellen, wo in Baden die Zahl der Lehrlinge ın den einzelnen Be- 
trieben das Maß der Lehrlingsskala überschreitet, so wollen wir diese 
Betriebe nicht als Lehrlingszüchtereien bezeichnet wissen. Sicher 
wird es unter diesen Betrieben solche geben, die den Namen der Lehr- 
lingszüchterei verdienen, da sie eben auf Grund ihrer großen Lehr- 
lingszahl eine gute Ausbildung nicht ermöglichen. Aber wieviele 
Betriebe, die innerhalb des Rahmens der Lehrlingsskala bleiben, 
aber trotzdem eine schlechte Lehre gewähren, könnte man als Lehr- 
lingszüchterei mit Recht benennen! In unserem Sinne ist aber Lehr- 
lingszüchterei nichts anderes als Ausnützung der Arbeitskraft unter 
Vernachlässigung der praktischen Ausbildung des Lehrlings, mag nun 
beides innerhalb oder außerhalb der Grenzen einer Lehrlingsskala 
der Fall sein. Unsere Erhebung hat nun folgende Resultate geliefert: 
In Baden haben 14,2 °% aller beobachteten Betriebe mit 18,0 °, aller 
beobachteten Lehrlinge die Lehrlingsskala überschritten. Somit 
befände sich etwa ein Fünftel der Lehrlinge in Lehrlingszüchtereien, 
und ihre Ausbildung wäre aus diesem Grunde eine ungenügende. Das 
wäre fürwahr ein schlimmer Zustand, zumal wenn man die Zahl der- 
jenigen Lehrlinge hinzurechnet, die aus anderen Ursachen als der 
»Lehrlingszüchterei« schlecht ausgebildet werden. Aber nach dem 
oben Gesagten erscheinen die Dinge nicht so schlimm. Wenn auf 
den ersten Blick 36,8 ° 2) aller beobachteten Betriebe des Geld- 
und Kredithandels, welche über die Skala hinausgehen, einen bösen 
Eindruck machen, so ist zu bedenken, daß das fast ausschließlich 
kleine Bankinstitute sind, welche nach den tatsächlichen Verhält- 
nissen eine gute Lehre bieten. Wir finden in Mannheim nur einen 
Bankbetrieb, der über die Lehrlingsskala hinausgeht (betroffene 
Lehrlinge 2), in Karlsruhe 5 (betroffene Lehrlinge 8), in Heidelberg 
3 (betroffene Lehrlinge I1), in den übrigen Bezirken ıı (betroffene 
Lehrlinge 15) solcher Bankbetriebe. Betroffen werden mehr als 
1a (37,5 °,) aller im Geld- und Kredithandel beschäftigten Lehrlinge. 
Es folgt dieser Branche der Großwarenhandel (21,2 % aller beobach- 
teten Betriebe und 27,2 °, aller beobachteten Lehrlinge) und die 
Versicherung (20,3 °, aller beobachteten Betriebe und 25,9 °„ aller 
beobachteten Lehrlinge). Im Kleinwarenhandel ist !/, seiner Lehrlinge 
in »Lehrlingszüchtereien«; in den Fabriken etwas weniger als Y,.- 

Die Lehrlingsskala wird in den verschiedenen Bezirken ver- 
schieden überschritten: in Mannheim am wenigsten (10,4 % der Be- 
triebe und 14,0 %, der Lehrlinge), in Karlsruhe (18,6 °, der Be- 
triebe und 23,6 °% der Lehrlinge) und in den kleinen Städten und 
Landstädten am meisten (17,8 °% der Betriebe und 18,6 °% der Lehr- 
linge). Heidelberg hat !’, seiner Kontorlehrlinge in »Lehrlingszüch- 
tereien«. 

Nur in seltenen Fällen wird die Lehrlingsskala um ein Bedeutendes 
überschritten; meist handelt es sich um ein Mehr von ein bis drei 
Lehrlingen. 





29) Jeweils innerhalb der einzelnen Betriebe resp. Branchen. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 137 


Die theoretische Ausbildung. 


Die \Wahrnehmung von der tatsächlichen Verschlechterung der 
praktischen Lehre im Betriebe im Laufe der Zeit drängte mit Ge- 
walt zu einer Ergänzung der praktischen Ausbildung im Geschäfte 
selbst. Es mußte neben die Lehre, welche der Lehrling vom Prin- 
zıpal oder dessen Gehilfen empfing, eine Institution treten, welche 
das nachholte und vervollständigte, was der Betrieb selbst zu lehren 
nunmehr außerstande war. Keineswegs soll aber diese Institution 
die praktische Lehre ersetzen. 

Die Erkenntnis der interessierten Kreise selbst, nicht ein gesetz- 
licher Zwang, hat die kaufmännischen Schulen geschaffen. In der 
Hauptsache sind es die kaufmännischen Vereine gewesen, welche sich 
zuerst des kaufmännischen Schulwesens annahmen. Mehr und mehr 
aber brach sich die Ueberzeugung Bahn, daß man das kaufmännische 
Schulwesen nicht den Fachvereinen allein überlassen dürfe, wenn 
auch diese Hervorragendes leisteten. Im allgemeinen hat dort, wo 
die Errichtung von allgemeinen Fortbildungsschulen nicht in das 
Belieben der Gemeinden gestellt war, sondern auf Grund landesgesetz- 
licher Verordnung geschah, auch das kaufmännische Schulwesen 
sıch schneller entwickelt und ist immer mehr in die Hand der Ge- 
meinden übergegangen (vergl. Sachsen und Baden). 

Es liegt nun nicht im Rahmen unserer Arbeit, das gesamte kauf- 
männische Fortbildungsschulwesen zu behandeln. Auch wäre es ver- 
iehlt, wenn wir als Laie uns ein endgültiges Urteil über die 
Qualität des kaufmännischen Schulwesens anmaßen wollten. Aber 
in kurzen Strichen mag der heutige Stand des kaufmännischen Schul- 
wesens ın Baden, seine gesetzlichen Bestimmungen, die Stimmen pro 
et contra einer Würdigung unterzogen werden. 


I. Die reichsgesetzlichen Bestimmungen: 

Bereits durch die Fassung der $$ 106, 126 der G.O. vom 21. Juni 
1860 war den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, auch die Kauf- 
mannslehrlinge zum Besuch einer Fortbildungsschule zu verpflichten. 
Gleichwohl nahm das kaufmännische Schulwesen keinen kräftigen 
Aufschwung, zumal durch irrtümliche Abfassung des $ 154 der Nov. 
zur G.O. vom 17. Juli 1878 den Gemeinden dieses Recht wieder ge- 
nommen wurde. Erst durch die Nov. vom I. Oktober 1891 und vom 
30. Juni 1900 fand das kaufmännische Schulwesen im $ 120 G.O. seine 
heutige Regelung durch die Gewerbeordnung. 

Der § 120 lautet: »Die Gewerbeunternehmer sind verpflichtet, ihren Ar- 
beitern unter 18 Jahren, welche eine von der Gemeindebehörde oder vom Staate 
als Fortbildungsschule anerkannte Unterrichtsanstalt besuchen, hierzu die er- 
'orderlichen Falles von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu gewähren. 
Am Sonntage darf der Unterricht nur stattfinden, wenn die Unterrichtsstunden 
~% gelegt werden, daß die Schüler nicht gehindert werden, den Hauptgottesdienst 
...zu besuchen... Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines 


weiteren Kommunalverbandes ($ 142) kann für kaufmännische Arbeiter unter 


138 Fritz Heinze, 


`~ 


18 Jahren sowie für weibliche Handlungsgehilfen und -Lehrlinge unter 18 Jahren 
die Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule, soweit diese Verpflich- 
tung nicht landesgesetzlich besteht, begründet werden. Auf demselben Wege 
können die zur Durchführung dieser Verpflichtung erforderlichen Bestimmungen 
getroffen werden. Insbesondere können durch statutarische Bestimmung die zur 
Sicherung eines regelmässigen Schulbesuches den Schulpflichtigen sowie deren 
Eltern, Vormündern und Arbeitgebern obliegenden Verpflichtungen bestimmt 
und diejenigen Vorschriften erlassen werden, durch welche die Ordnung in der 
Fortbildungsschule und ein gebührliches Verhalten der Schüler gesichert wird. 
Von der durch statutarische Bestimmung begründeten Verpflichtung zum Be- 
suche einer Fortbildungsschule sind diejenigen befreit, welche eine Innungs- 
oder andere Fortbildungs- oder Fachschule besuchen, sofern der Unterricht 
dieser Schule von der höheren Verwaltungsbehörde als ein ausreichender Ersatz 
des allgemeinen Fortbildungsschulunterrichtes anerkannt wirde. 

Die Anwendbarkeit des $ 120o auf das kaufmännische Personal wird in 
$ 154 Abs. ı ausdrücklich betont. Daneben sagt der $ 76 Abs. 4 H.G.B.: »In 
betreff der Verpflichtung des Lehrherrn, dem Lehrlinge die zum Besuch einer 
Fortbildungsschule erforderliche Zeit zu gewähren, bewendet es sich bei den 
Vorschriften des $ 120 der Gewerbeordnung«. Und $ 139 i G.O.: »Die durch 
$ 76 Abs. 4 H.G.B. sowie durch § ızo Abs. ı begründete Verpflichtung des 
Geschäftsinhabers findet an Orten, wo eine vom Staate oder der Gemeinde- 
behörde anerkannte Fachschule besteht, hinsichtlich des Besuches dieser Schule 
entsprechende Anwendung. Der Geschäftsinhaber hat die Gehilfen und Lehr- 
linge unter 18 Jahren zum Besuch der Fortbildungs- und Fachschule anzuhalten 
und den Schulbesuch zu überwachen.« 


2. Die landesgesetzlichen Bestimmungen. 


Während vereinzelte Staaten die Einrichtung und Regelung des 
Fortbildungsschulwesens ganz den Gemeinden oder Interessenver- 
bänden überlassen (Preußen!), haben viele durch Landesgesetze ein- 
gegriffen und einen tatkräftigen Einfluß auf die Gestaltung des Fort- 
bildungsschulwesens gehabt. So Sachsen, Bayern, Württemberg, 
Hessen, Braunschweig, Baden und andere kleinere Staaten. Uns 
interessieren die landesgesetzlichen Bestimmungen Badens, wo, wie 
auch in Sachsen, das kaufmännische Fortbildungsschulwesen am meisten 
entwickelt ist. Hier verpflichtete bereits das Gesetz vom 18. Feb- 
ruar 1874 »über den Fortbildungsschulunterricht« die Knaben zu 
zwei-, die Mädchen zu einjährigem Besuch der gewerblichen Fort- 
bildungsschulen. 

Für das kaufmännische Schulwesen kommt das Gesetz vom 15. 
August 1898 »den gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungs- 
unterricht betr.« in Betracht, wonach die fortbildungspflichtigen Ge- 
hilfen und Lehrlinge des Handelsgewerbes durch Ortsstatut im Sinne 
des § 142 G.O. angehalten werden können, an Stelle der allgemeinen 
Fortbildungsschulen eine am Ort ihrer Beschäftigung bestehende, von 
der oberen Schulbehörde anerkannte kaufmännische Fortbildungs- 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 139 


schule oder Handelsschule zu besuchen. Es wurde aber von der zu- 
ständigen Staatsbehörde dahin ausgelegt, daß es sich nur auf die 
männlichen Handlungsgehilfen und -Lehrlinge beziehe. Es 
tolgt das Gesetz vom 17. Juli Igo2 und als letztes das vom 13. August 
1904, das bis heute in Geltung ist und dessen wichtigste Bestimmungen 
lauten: 

$ 1, Abs. r und 2: Durch statutarische Bestimmung für eine Gemeinde 
oder fur den Bereich mehrerer Gemeinden können die in den Gewerbebetrieben 
daselbst beschäftigten, gemäß dem Gesetze vom 18. Februar 1874, den Fort- 
bıldungsunterricht betreffend, zum Besuche der Fortbildungsschule verpflich- 
teten gewerblichen und kaufmännischen Arbeiter — Gesellen, Gehilfen und Lehr- 
Iınze— beiderlei Geschlechts verpflichtet werden, an Stelle des allgemeinen 
Fertbildungsunterrichts eine am Orte ihrer Beschäftigung oder in einer benach- 
barten Gegend bestehende Gewerbe- oder Handelsschule, gewerbliche oder kauf- 
männische Fortbildungsschule zu besuchen. Die Verpflichtung zum Besuch des 
gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsunterrichts kann bis zum voll- 
endeten 18. Lebensjahr ausgedehnt werden. 


& 2, Abs. 2: Durch einen von der Staatsbehörde genehmigten Beschluß der 
Gemeinde kann den Lehr- und Arbeitsherrn der zum Besuch des gewerblichen 
und kaufmännischen Fortbildungsunterrichts verpflichteten Arbeiter (Gesellen, 
Gehilfen und Lehrlingen) die Verpflichtung zur Entrichtung des Schulgeldes 
auferlegt werden. 


So ist die Regelung des kaufmännischen Fortbildungsschulwesens 
in Baden nach dem Gesagten in der Hauptsache den Gemeinden 
überlassen und durch die Ortsstatute erfolgt. Die Hauptgesichts- 
punkte, die dabei in Betracht kommen, sind: Wer muß die Schule 
besuchen und wie lange? Daneben werden noch Bestimmungen über 
die Höhe des Schulgeldes, über Schulversäumnis, über Zeugnis u. a. m. 
getroffen, was uns aber weniger interessiert. 

Zum Besuch der kaufmännischen Fortbildungsschule sind in der 
Regel alle im Handelsbetriebe oder andern Betrieben mit kaufmänni- 
schen Verrichtungen beschäftigten Lehrlinge und Gehilfen bis zum 
vollendeten 18. Lebensjahr verpflichtet. Während im Anfang der 
Entwicklung die Verpflichtung sich nur auf die männlichen Personen 
erstreckte, werden in neuerer Zeit auch die Mädchen in den obliga- 
torıschen Unterricht einbezogen. Nur einzelne an Gewerbeschulen 
angegliederte Handelsabteilungen haben in dieser Richtung bis in die 
letzte Zeit hinein versagt. Die Frage, ob der obligatorische Unterricht 
tür Mädchen berechtigt und von Wert sei, ist aber auch heute noch 
eine von manchen Seiten scharf verneinte. Während der D.H.V. 
»ım Namen seiner 93 000 Mitglieder und im Interesse der Wohlfahrt 
unseres ganzen Volkes Einspruch erhob gegen die Verwendung öffent- 
licher Mittel für kaufmännischen Unterricht an Mädchen und Frauen« ®) 
wird doch von der überwiegenden Mehrzahl der Gehilfen, von den Prin- 
zipalen, vor allem aber von den kaufmännischen weiblichen Ange- 


30) Vgl. Denkschrift des DHV. 


140 Fritz Heinze, 


stellten ein Zwangshandelsunterricht für Mädchen verlangt 3!). Und 
wenn der D.H.V. behauptet, die Frau sei nicht zum Handelsberufe 
seschaffen, so wird es ihm schwer werden, dies zu beweisen. Vorerst 
möge er der Frau Gelegenheit geben, sich kaufmännisch zu bilden, 
damit sie zeigen kann, ob sie etwas leistet. \Venn heute bereits ein 
beträchtlicher Teil der kaufmännischen Arbeitnehmer dem weiblichen 
Geschlecht angehört, so wird dieses doch etwas für den Handel ge- 
leistet haben; mehr wird es leisten können, wenn seine Ausbildung 
eine bessere. 

Von dieser Ueberzeugung durchdrungen sind das Landesgesetz 
vom I3. August Igo4 wie die landesherrliche Verordnung vom 20. 
Juli 1907 °?), die in ihrem § 1 sagt: »Die Handelsschule hat die Aufgabe 
die jungen Kaufleute beiderlei Geschlechts in den für ihren Beruf 
wichtigen Fächern auszubilden und ihnen tunlichst diejenigen Kennt- 
nisse zu übermitteln, zu deren Aneignung ihnen in ıhrer praktischen 
Tätigkeit nicht genügende Gelegenheit geboten wird.« 

Gerade, weil die praktische Lehre des weiblichen kaufmännischen 
Personals eine so minderwertige ist, sollte die kaufmännische Fort- 
bildungsschule helfend einsetzen. Denn immer mehr wird die Frau 
gezwungen sein, einen Beruf zu ergreifen. Und bleibt sie in diesem 
auch nur eine Zeitlang, so wird sie die auf der Schule gewonnenen 
Kenntnisse später im eigrenen Haushalt nicht zum letzten verwerten 
können. 

Hören wir dazu, was Frl. Dr. Baum sagt?) über die selbständigen 
Erwerbstätigen des Handels: »Die absolute Zahl der Unselbständigen 
ist niedriger als die Zahl der in anderen Formen Erwerbstätigen ; 
besonders groß ist die Zahl der mittätigen Ehefrauen und sonstigen 
Familienangehörigen; auch unter den Selbständigen spielt die ver- 
heiratete und wieder ehelos gewordene Frau eine große Rolle. Die Zahl 
der in diesen Berufszweigen tätigen weiblichen Personen von mehr 
als 30 Jahren steigt auf 529 und macht mehr als die Hälfte, nämlich 
52,4 % der überhaupt Erwerbstätigen aus«.. Und weiter: »Die Leitung 
einer Filiale oder der selbständige Betrieb eines eigenen kleinen Be- 
triebes bildet für zahlreiche alleinstehende weibliche Personen eine 
passende Erwerbsquelle.« 

Es gibt aber auch Kreise, die den Zwang und die Dauer des Be- 
suchs der kaufmännischen Fortbildungsschule für die weiblichen 
Angestellten davon abhängig gemacht wissen wollen, ob diese Kontor- 
oder Verkaufspersonal sind. Sie verlangen für die im Kontor- und 
Kassenwesen beschäftigten Personen Zwang bis zum I8. Lebensjahr, 


31) Frauenfrage im Handelsgewerbe von Fr. Schneider, Schriften des 
kaufmännischen Verbandes für weibl. Angestellte, E. V. Berlin 1904. 

32) Nr. XXIII. Gesetzes- nnd Verordnungsblatt für das Großherzogtum 
Baden, ausgegeben I1. August 1907. 

33) 3 Klassen von J.ohnarbeiterinnen in Industrie und Handel der Stadt 


Karlsruhe S. 179/180. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. I4I 


für das Verkaufspersonal nur bis zum 16. Jahr 3). Dagegen wird mit 
Recht erwidert, daß hiedurch die weiblichen Handlungsgehilfen zu 
solchen zweiter Klasse herabgedrückt würden, daß aber der Ver- 
käuferin durch den längeren Schulbesuch (bis 18. Jahr) die Mög- 
lichkeit des Uebertritts in den Kontorberuf erhalten bleiben müsse. 
Der Mannheimer kaufmännische Verein weiblicher Angestellter weist 
zugleich darauf hin, daß in seiner Stellenvermittlung wesentlich 
größere Nachfrage nach gut ausgebildetem Personal ist, als befriedigt 
werden kann. 

Wertvolle Ausführungen machte der Mannheimer Direktor 
Dr. B. Weber in einer Sitzung der Fortbildungsschulkommission 
(3. Dezember 1906) auf Grund einer eigens aufgestellten Statistik: 
Die Zahl der im Detailhandel beschäftigten Mädchen sei seit Bestehen 
der Mannheimer Schule (Ostern 1902) ständig zurückgegangen, die 
Zahl der Kontoristinnen dagegen erheblich gewachsen und zwar 
stärker als die der männlichen Handlungslehrlinge; infolge der Ent- 
wicklung des Versicherungswesens und der Konzentration im Bank- 
fach vermehre sich der Bedarf an weiblichen Arbeitskräften fortge- 
setzt; eine große Reihe von Mädchen sei aus dem Detailgeschäft ins 
Kontor übergegangen, zum wesentlichen Teil veranlaßt durch die in 
der Handelsfortbildungsschule empfangene Fortbildung. Der Schul- 
zwang habe das Niveau der im Handelsgewerbe beschäftigten Mädchen 
wirtschaftlich und ethisch gehoben und auf den ganzen Stand rei- 
nigend gewirkt. Die Frage, ob ihnen die Aufhebung der Schulpflicht 
erwünscht wäre, sei von den im Detailgeschäft verwendeten Schü- 
lerinnen fast allgemein verneint worden. 

Wie groß die Gegnerschaft®®) gegen den Zwang der Fortbildungs- 
schule ist, berichtet Direktor Dr. Weber: Innerhalb 8 Tagen gingen ıhm 
bo Denunziationen zu, von denen 30 Folge gegeben wurde; hierbei 
habe er 20 »unterschlagene« Lehrmädchen entdeckt. 

Der kaufmännische Fortbildungsunterricht zerfällt in üblicher 
Weise in drei Jahreskurse. An manchen Anstalten ist den weiblichen 
Angestellten mit Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der achten 
Klasse der Bürgerschule oder einer erweiterten Volksschule der Besuch 
des untersten Jahrganges erlassen. Meist findet sich die Bestimmung, 
daB Angestellte, welche durch Zeugnis oder besondere Prüfung den 
Besitz mindestens der in der Handelsfortbildungsschule oder einzelnen 
Klassen derselben zu erwerbenden Kentnisse nachweisen, insbe- 
sondere die Inhaber des nicht auf einer Handelsschule erworbenen Be- 


4) Protokoll der Versammlung vom 30. Oktober 1905 der 3 Vereinigungen 
Mannheimer Kaufleute (Verein selbständiger Gewerbetreibender, Vereinigung 
Mannheimer Detailkaufleute, Verein der Schuhhändler). 

35) Zum mindesten interessant ist die in Mannheimer Detaillistenkreisen 
geäußerte Ansicht, daß die Erschwerung der Beschäftigung junger Mädchen als 
Verkäuferin durch die Handelsschulen den Zweck verfolge, auf diese Weise der 
Dienstbotennot abzuhelfen (!). 


Pa 


142 Fritz Heinze, 


Ced 


rechtigungsscheines für den Einjährig-Freiw. Dienst, vom Besuch 
der Fortbildungsschule überhaupt oder nur der betr. Jahrgänge ent- 
bunden werden können (vgl. z. B. das Mannheimer Statut vom 28. 
Februar 1902). Man sollte jedoch dabei berücksichtigen, daß diese 
jungen Leute, wenn sie die Mittelschule verlassen, mit nicht mehr 
kaufmännischen Kenntnissen ausgerüstet sind, als die fertigen Volks- 
schüler. Ein genügender Grund zum Erlaß von zwei Jahreskursen 
liegt jedenfalls nicht vor. 

Die kaufmännische Fortbildungsschule hat nun, da sie neben 
der praktischen Lehre hergeht und sich auf den Tagesunterricht, 
wenigstens für die obligatorischen Fächer beschränkt, nicht durchwegs 
die Anerkennung der Prinzipalität gefunden. Von den Einen wird 
das Fehlen der Schüler im Betrieb während der Unterrichtszeit, meist 
an zwei Halbtagen, als unangenehm empfunden, wenn auch die Nütz- 
lichkeit des Unterrichtes unumwunden anerkannt, von den Andern 
jeder Wert der Schule bestritten. Ueber die Letzteren kann man 
zur Tagesordnung übergehen. Das Fehlen im Betrieb gibt zur Miß- 
stimmung gegen die Handelsschule am meisten Anlaß; geht diese 
Mißstimmung doch oft so weit, daB man keine Lehrlinge, die zum 
Besuch der Handelsschule verpflichtet sind, mehr annimmt. 

Immerhin ist es erklärlich, daß das Fehlen des Lehrlings oft eine 
unliebsame Störung im Betriebe mit sich bringt. Zu ändern ist daran 
nichts, so lange man an dem bewährten Satze festhält, daß bei der Aus- 
bildung des Lehrlings die Theorie mit der Praxis®) Hand in Hand 
gehen müsse. 

Die Befolgung dieses Prinzips macht ja nun heute den Charakter 
der kaufmännischen Fortbildungsschule aus, im Gegensatz zu den 
sog. Handelsschulen i. e. S., welche die theoretische Ausbildung vor 
die praktische Lehre, nicht neben sie stellen. Es ist nun in neuester 
Zeit von der Freiburger kaufmännischen Fortbildungsschule der 
Versuch gemacht worden, eine fakultative »Handelsschule« anzuglie- 
dern mit dem Charakter einer Vollschule, welche also den Schüler 
nicht wie die Zwangsschule nur mit einigen Wochenstunden, sondern 
mit einem vollen Schuldeputat von mindestens 32 Stunden ein Jahr 
lang in Anspruch nimmt. Ueber die Erfahrungen, welche bisher 
mit dieser Handelsvorschule gemacht wurden, entnehmen wir folgendes 
dem Jahresbericht derselben von 1906/07: 

Nach den abgehenden Schülern und Schülerinnen herrschte 
starke Nachfrage. Die Zahl der Schüler reichte bei weitem nicht aus, 
die Nachfrage zu decken. Den entlassenen Schülern wurde durchweg 
eine um 4, bis ı Jahr verkürzte Lehrzeit und zum Teil eine sofortige 
monatliche kleine Vergütung bewilligt. \Veitaus die meisten der Schü- 
lerinnen wurden im Kontordienst verwendet. Von seiten der Prin- 
zipale wurde die Leistungsfähigkeit und Verwendungsmöglichkeit 
der betreffenden Lehrlinge und Lehrmädchen allgemein anerkannt. 
Der Kenntnisstand am Schlusse des Schuljahres war im allgemeinen 


36) Fr. Rücklin, Die Volksgewerbeschule 1888. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 143 


erheblich besser, als bei den Absolventen der obligatorischen Handels- 
shule. Die Einführung eines weiteren zweijährigen Schulbesuches 
mit drei \Wochenstunden für die Absolventen der Handelsvorschule 
hält die Freiburger Leitung weder für zweckmäßig noch für wün- 
schenswert 3). In der weiblichen Abteilung der obligatorischen 
Handelsschule ist das fluktuierende Element besonders stark vertreten, 
doch auch in der männlichen Abteilung der obligatorischen Handels- 
schule erlangten nur ca. 33% das Abgangszeugnis, ein Umstand, 
der ganz besonders zu Gunsten der Handelsvorschule spricht, in der 
den sämtlichen Schülern und Schülerinnen ein abgeschlossener Bil- 
dungsgang geboten ist. Bezüglich der Vorbildung der Schüler und 
Schülerinnen der Handelsvorschule ist zu bemerken, daß 52 °% von 
einer Mittelschule (Real-Oberrealschule, Gymnasium, höhere Mädchen- 
schule, Institut, Mädchenbürgerschule) und 48 °% von der Volksschule 
gekommen sind. 

Die Erfahrungen mit der Freiburger Handelsvorschule sind 
demnach recht gute; doch mag bedacht werden, daß sie nur erst 
ein einjähriges Bestehen der Anstalt zur Grundlage haben; man muß 
die weitere Entwicklung abwarten, ehe man ein entscheidendes 
Urteil über sie aussprechen kann. Jedenfalls steht heute wenigstens 
die Prinzipalität der Einrichtung sympathisch gegenüber, da sie glaubt, 
einen entschiedenen Vorteil durch sie zu haben: Sie hat den Lehrling 
vollständig zu ihrer Verfügung ®). Sie übersieht aber vielleicht, 
daß die Lehrzeit möglicherweise eine kürzere wird, wie dies in Freiburg 
bereits der Fall ist, wodurch der obige Vorteil für sie wieder zu nichte 
gemacht wird. 

\Venn nun die kaufmännischen Fortbildungsschulen dem Be- 
dürfnis der breiten Masse des Handelsstandes wenigstens in den auf 
diesem Gebiete vorangeschrittenen Staaten zu dienen haben und den 
Mittelpunkt des kaufmännischen Schulwesens bilden, gruppieren sich 
über ihnen die neuerdings emporblühenden Handelshochschulen, 
neben ihnen die Handelsschulen, welche je nach ihrem Charakter 
selbständige öffentliche oder private, mit oder ohne Einjährigen- 
Berechtigung ausgestattet oder auch an Realschulen angegliedert sind 
und deren Ziel es ist, dem jungen Nachwuchs, bevor er in die Lehre 
trıtt, eine gediegene theoretische Grundlage zu bieten. Sie unter- 
scheiden sich dadurch von jenen privaten Handelsschulen, deren 
Physiognomie ganz die eines gewerblichen Unternehmens ist, aus 


3) In Mannheim stand die Errichtung einer ähnlichen fakultativen Handels- 
vorschule in Aussicht. Man war sich jedoch nicht schlüssig über die Einführung 
eines weiteren zweijährigen Schulbesuches mit drei Wochenstunden am Tage 
und während der praktischen Lehrzeit. 

2) Bemerkenswert ist ein Beschluß der drei Vereinigungen Mannheimer 
Detailkaufleute vom 29. X. 1906, ab ı. Oktober 1908 nur solche Lehrmädchen 
resp. Lehrlinge zu engagieren, welche den ev. eingeführten einjährigen Handels- 
furtbildungsschulkursus zurückgelegt haben. 


144 Fritz Heinze, 


welchem man mit den geringsten Mitteln einen größtmöglichen peku- 
niären Erfolg ziehen will. Sie nehmen dabei naturgemäß das Wesen 
von »Schnellpressen« an; d. h. sie haben das Bestreben, den Unter- 
richt des Schülers auf eine möglichst kurze Zeit zusammenzudrängen, 
um an seine Stelle in raschester Reihenfolge andere Schüler treten 
zu sehen °’). 

Ihre große Frequenz zeigt so recht deutlich, wie sehr doch das 
kaufmännische Schulwesen von den dazu berufenen Organen bisher 
vernachlässigt worden ist. Das größte Kontingent der Besucher stellt 
das weibliche Geschlecht und wiederum der Teil derselben, welcher 
den Kontoren mit ihrer arbeitsspezialisierten Tätigkeit zustrebt. 
Diese Schulen ziehen durch eine überlaute, oft unlautere Reklame 
und durch das Versprechen der Stellenvermittlung, welche ihnen 
überdies in bereitwilligster und kurzsichtigster 
Weise von den Bezirksämtern gewährt wird, ihre Schü- 
ler herbei. Reichsgesetzliche Bestimmungen über sie gibt es nicht; 
die landesgesetzlichen #), soweit überhaupt vorhanden, entbehren 
der gesetzlichen Schärfe und lassen eine tatkräftige und erfolgreiche 
Anwendung nur gar zu oft vermissen. Lehrkräfte, Lehrpläne, Lehr- 
methode lassen vielfach alles zu wünschen übrig. 

Wohl können die Schnellpressen im einzelnen Falle Spezialisten 
für den kaufmännischen Beruf heranbilden, im allgemeinen aber brin- 
gen sie ein kaufmännisches Proletariat hervor und wirken als gemein- 
gefährliche Unternehmen. 

Das kaufmännische Schulwesen, insbesondere das Fortbildungs- 
schulwesen, nimmt, abgesehen von den Privathandelsschulen, welchen 
allen ja »die individuelle Ausbildung des Schülers am Herzen liegt« *!) 
naturgemäß wenig oder gar keine Rücksicht auf die Unterscheidung 
von Kontor- und Ladenpersonal. Beide Kategorieen scheidet erst 
die praktische Berufstätigkeit, während die durch die Schule ge- 
gebene theoretische Grundlage eine gemeinsame ist. 

Die Zahl der kaufmännischen Fortbildungsschulen in Baden mit 
oder ohne Zwang betrug am I. Juni 1907 34, davon sind I8 an die 
Gewerbeschulen als kaufmännische Abteilungen angegliedert. 

Es beläuft sich an diesen Schulen: 

Summe männl. weibl. 


die Zahl der Schüler 400I 2998 1003 
davon beschäftigt im Kontor 2139 1889 240 
davon beschäftigt als Verkäufer, Lagerist, 

Magazinier, Reisender usw. 1335 897 438 
davon beschäftigt anderweitig 527 202 325 


39) Schriften des kaufmännischen Verbandes für weibl. Angestellte Nr. 5: 
Ueber das private Handelsschulwesen: Deutschland von A. Köhler. Berlin 1900. 

4) Veröffentlichungen des deutschen Verbandes für das kaufmännische 
Unterrichtswesen Bd. 21. 

4) Vgl. die zahlreichen Prospekte »Schnellpressen«. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 145 


Die Handelsschulen sind weniger zahlreich; in Mannheim be- 
findet sich eine Handelsrealschule für Knaben, in Freiburg die genannte 
Handelsvorschule für Knaben und Mädchen, außerdem sind in den 
Städten Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und Konstanz Handels- 
schulen mit einjährigem Kursus für Mädchen und Frauen errichtet 
und verwaltet von verschiedenen Frauenorganisationen. 


Die Lehrlingsprüfungen. 


Ueber den Erfolg des Schulbesuches wird in der Regel von den 
Fortbildungs- und Handelsschulen ein Zeugnis ausgestellt, dessen 
Bedeutung aber für das weitere Fortkommen des Lehrlings von gar 
keiner Bedeutung ist. Ebenso ist es mit dem sogenannten schrift- 
lichen Lehrzeugnis, das dem Lehrling nach Vollendung seiner prak- 
tischen Lehrzeit vom Prinzipal über die Dauer derselben und die 
während dieser erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über 
sein Betragen ausgestellt werden muß ($ 80 H.G.B.). 

Hier taucht nun die Frage einer Einführung von praktischen 
Lehrlingsprüfungen auf, wie sie seit 1895 von den kaufmännischen 
Vereinen der Schweiz, wo das Lehrlingswesen, insbesondere aber das 
kaufmännische Fortbildungsschulwesen, hoch entwickelt ist, wie sie 
terner bereits seit 1886 in Württemberg ??) #) an allen größeren Orten, 
an denen sich kaufmännische Fortbildungsschulen befinden, veran- 
staltet werden. In Württemberg finden die Prüfungen im Anschluß 
an die Fortbildungsschulen statt, mit der sie allerdings nicht in orga- 
niıschem Zusammenhang stehen, sondern durchaus private Veran- 
staltung der kaufmännischen Vereine und freiwilligen Charakters 
sind. Die Prüfungen werden abgelegt vor einer Prüfungskommission, 
welche zusammengesetzt ist aus Lehrern der Fortbildungsschule und 
Männern aus dem Kaufmannsstand. 

Zur Teilnahme an den Prüfungen sind alle Schüler der obersten 
Klassen der Fortbildungsschule, welche im letzten Halbjahre der prak- 
tischen Lehre stehen, berechtigt; die Absolvierung einer bestimmten 
Lehrzeit ist darnach nicht erforderlich. Die Zulassung zur Prüfung 
ist aber abhängig von der Zustimmung des Prinzipals und dessen 
Zeugnis über das sittliche Verhalten des Lehrlings. Die Prüfung ist 
eine schriftliche und mündliche und erstreckt sich auf deutschen Auf- 
satz, deutsche Handelskorrespondenz, kaufmännisches Rechnen, 
Buchführung und praktisch-kaufmännisches Wissen. Die mit einem 
Zeugnis über die Prüfung ausgestatteten Handlungsgehilfen erhalten 
bei einem Engagement stets den Vorzug vor solchen, die die Prüfung 
nicht abgelegt haben. 





t?) Verfügung der königl. Kommission für die Fortbildungsschulen vom 
15. September 1885. 

4) Wir entnehmen Folgendes den Angaben der königl. württembergischen 
Zentralstelle für Handel und Gewerbe und den Jahresberichten der kaufmän- 


nischen Vereine. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. IO 


146 Fritz Heinze, 


Aehnliche Prüfungen wie in Württemberg sind in Deutschland 
noch vom deutschen Drogisten-Verband seit 1892 eingerichtet worden, 
zu deren Ablegung die Absolvierung von 2°/, Jahren erfordert wird. 
Die Prüfung umfaßt Drogenkunde, Chemie, Botanik und Gesetzes- 
kunde. Auch der Verein der Kolonialwarenhändler von 1872 in Ham- 
burg veranstaltet seit 1885 Lehrlingsprüfungen, die aber den Cha- 
rakter jährlich sich wiederholender Kontrollprüfungen haben, sodaß 
der Lehrling drei Prüfungen abzulegen hat, an deren letzte erst 
sich die Erteilung eines »Lehrlingsbriefes« knüpft *#). 

In Baden wird von maßgebender Seite die Einführung von Lehr- 
lingsprüfungen fakultativer Art befürwortet; unbestimmt ist freilich 
noch, wie lange die Verwirklichung auf sich warten läßt. 

Der Vorteil der Lehrlingsprüfungen liegt jedenfalls zutage. Da 
sie völlig kostenfrei sind, ist es jedem fleißigen und vorwärtsstrebenden 
Lehrling möglich, durch diese Einrichtung eine Legitimation seiner 
Tüchtigkeit zu erlangen, die, wie die Erfahrung zeigt, allgemeine 
Anerkennung findet und dem ausgelernten Lehrling die Erlangung 
eines guten Postens und eines besseren Gehaltes erleichtert. 

Eine obligatorische Prüfung ist schon wegen der hohen Kosten 
nicht sehr angebracht; auch wird der Erfolg: eine Auslese des Per- 
sonals ebenso durch die Freiwilligkeit der Prüfung erreicht. Die sich 
freiwillig einer Prüfung Unterziehenden werden auch bei einer even- 
tuellen Zwangsprüfung sich als die Tüchtigeren legitimieren. 

Es ist bedauerlich, daß in Deutschland die Einrichtung praktischer 
Lehrlingsprüfungen so unbedeutende Fortschritte gemacht hat, 
obwohl Prinzipale, Gehilfenverbände und sogar die Regierungsorgane 
sich für sie ausgesprochen haben. 


Lehrlingsheime. 


Die Entwicklung zum Großbetrieb im Handel, die Wohnungs- 
verhältnisse der Großstadt, die Einführung der gesetzlichen Sonntags- 
ruhe im Handelsgewerbe haben das patriarchalische Verhältnis zwi- 
schen Lehrling und Lehrherrn zerstört und den Lehrling allmählich 
aus der Familie des Lehrherrn verdrängt. So ist ein Teil der Lehrlinge, 
namentlich die von auswärts, nach der Arbeitszeit sich selbst überlassen. 
Für das Fehlen des patriarchalischen Einflusses oder des elterlichen 
Heimes einen Ersatz zu schaffen, ist die Aufgabe der Lehrlingsheime. 
Sie sind meist von den kaufmännischen Vereinen ins Leben gerufen 
und verfolgen den Zweck, den Lehrlingen eine Stätte zu bieten, wo 
sie Gelegenheit zur Erholung und zur geselligen und bildenden Unter- 
haltung finden. An den Nachmittagen der Sonn- und Feiertage ver- 
sammeln sich die Mitglieder, um irgend einen Vortrag zu hören, Musik, 
Literatur, sportliche Uebungen o. dgl. zu treiben. Die Teilnehmerzahl 
der Heime ist im allgemeinen eine recht geringe, im Verhältnis zur 

44) Vgl. Veröffentlichungen des deutschen Verbandes für das kaufmännische 
Unterrichtswesen Bd. 30. 


Zur Lage der Kontorlehrlinge in Baden. 147 


Zahl der Lehrlinge in kleinen und Landstädten größer als in den 
Großstädten. Der Wert der Heime wird jedenfalls dadurch sehr ge- 
mindert, daß sie zum Teil ihre Pforten nur während des Winters, 
manchmal nicht vor Neujahr, öffnen, den Sommer über aber ge- 
schlossen halten. 

Heute sind sie für das Gros der kaufmännischen Lehrlinge von 
geringer Bedeutung; nur ein kleiner Teil nimmt an ihren Veranstal- 
tungen teil. Umsomehr sollte es Aufgabe der kaufmännischen Vereine 
sein, die Heime weiter auszubauen, Sache der Prinzipale, sie pekuniär 
zu unterstützen, um ihnen dadurch zu einem für das Lehrlingswesen 
bedeutungsvollen Aufschwung zu verhelfen. 


10 * 


148 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 


Von 
CHRISTIAN CORNELISSEN. 


(Werner Sombart: Sozialismus und Soziale Bewegung, 
VI. Auflage, Abschnitt I, Kap. V. Der revolutionäre Syndikalismus.) 


Ich habe mich gefragt, in welche Form ich diesen Artikel über 
den Syndikalismus einkleiden sollte. Es war mir und anderen in den 
letzten Jahren häufig aufgefallen, wie viele teilweise oder ganz falsche 
Auffassungen, speziell in Deutschland über die moderne syndika- 
listische Bewegung im Umlauf sind. Eine Bewegung, die sich von 
Frankreich aus erst nach Italien, der französischen Schweiz und Hol- 
land, später auch nach Amerika (die Industrial Workers of the 
World, Hauptsitz in Chicago), Deutschland (die Freie Vereinigung 
Deutscher Gewerkschaften), Spanien (die Solidaridad Obrera in Barce- 
lona), zuletzt auch nach England (die Bewegung, deren Mittelpunkt 
das Monatsblatt The Industrialist ist), nach Böhmen, nach Süd- 
Amerika usw. verbreitet hat! 


Gewiß ist an dem Umlauf solcher falschen Auffassungen in 
erster Linie die internationale sozialdemokratische Presse schuld, 
der es im allgemeinen an der nötigen Objektivität mangelt, um über 
die junge, rivalisierende Bewegung wahrheitsgemäß zu berichten. 


Zweitens aber gibt es gewisse Zeitschriften, wie in Frank- 
reich besonders Le Mouvement Socialiste, die zwar in Arbeiter- 
kreisen kaum eindringen, aber sich doch der revolutionär-syndikali- 
stischen Bewegung anschließen, deren Mitarbeiter (Theoretiker und 
Literaten) von den außerhalb der Arbeiterbewegung stehenden Beo- 
bachtern vielfach als Leiter der Bewegung angesehen werden und 
deren Schriften öfters zu den weitgehendsten Mißdeutungen des 
Syndikalismus (ich meine der wirklichen Bewegung) Anlaß geben. 
Dies tritt besonders leicht ein, wenn es den Herausgebern solcher Zeit- 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 149 


schniten gelingt, dann und wann einen Artikel eines militanten Ver- 
treters einer revolutionären Gewerkschaftsorganisation zu veröffent- 
lichen. 

Auch hier handelt es sich um Irrtümer, die internationale Ver- 
breitung finden. Vor einigen Monaten zum Beispiel veröffentlichte 
ein Mitarbeiter des Mouvement Socialiste in der offi- 
ziellen Zeitschrift der großen Nord-Amerikanischen Gewerkschafts- 
organisationen (American Federationist) einen Artikel, 
nach welchem die literarischen Mitarbeiter des Mouvement 
Socialiste (wie Georges Sorel, Hubert Lagardelle, usw.) eigent- 
lich die geistigen Leiter der französischen revolutionär-syndikali- 
stischen Bewegung sein sollten. Viel allgemeiner aber als irgendwo 
anders scheinen in Deutschland die in Rede stehenden Mißverständnisse 
verbreitet zu sein. Prof. Werner Sombart hat der letzten (sechsten) 
Auflage seines Buches »Sozialismus und Soziale Be- 
wegunge ein besonderes neues Kapitel (das fünfte des ersten Ab- 
schnitts) angefügt, in dem er der neuen Richtung des Sozialismus 
ın Frankreich, dem revolutionären Syndikalismus, eine tiefgehende 
Besprechung widmet. Er weiß die Bewegung zu würdigen, übt aber 
nichtdestoweniger eine scharfe Kritik an ihr, so scharf wie man sie 
nur von einem ökonomisch und philosophisch so geschulten Mann wie 
Sombart ist, erwarten kann. Da aber, meines Erachtens, die Som- 
bartsche Kritik, die ich in mancher Hinsicht für berechtigt halte, 
nicht der wirklichen syndikalistischen Bewegung Frankreichs, sondern 
vielmehr ihren literarischen Umdeutern gilt, so halte ich es für nützlich, 
die nachfolgenden Seiten zur Darlegung des Syndikalismus und 
seiner Tendenzen an das Sombartsche Buch anzuknüpfen. Sie 
werden also — wie dies besonders in den französischen Zeitschriften 
üblich ist — den Charakter einer kritischen Buchbesprechung tragen, 
die aber zum ausführlichen Eingehen auf die betreffende Materie 
genügend Raum läßt. 

Sie werden besonders versuchen, die Leser darauf aufmerksam zu 
machen, wie notwendig es ist, in Sachen des Syndikalismus die wirk- 
liche Bewegung und ihre verschiedenen Tendenzen von dem, was 
man in Frankreich »appreciations personnelless nennt, von den per- 
sönlichen Phantasien über die Bewegung, zu unterscheiden, und ich 
werde deshalb mehrmals genötigt sein, Tatsachen beizubringen, die 
mir nur durch eine langjährige Propagandaarbeit haben zur Kennt- 
nis kommen können !). 


m ——— -.. - 


l) Vielleicht ist es nicht überflüssig, über diese persönliche Arbeit zu berich- 
ten: In den neunziger Jahren war ich praktisch an der Gewerkschaftsorgani- 
sation in Holland beteiligt, nicht nur an der Gründung vieler örtlicher Vereine 
und mehrerer Nationalverbände (Textilarbeiter, Bauhilfsarbeiter, Landarbeiter), 
deren Statuten ich entwarf, sondern auch an der der holländischen Konfödera- 
tion der Arbeit (Nationaäl Arbeids-Secretariaat), deren Organisa- 
ton ich schon 1893 für die Sozialistische Partei Hollands unternahm und in 


150 Christian Corne&lissen, 


Fangen wir mit der Geschichte der Bewegung an: Der fran- 
zösische Syndikalismus ist unbedingt älter als Prof. Sombart und 
viele mit ihm anzunehmen scheinen. Daß »die erste Anregung« zur 
Bewegung eine Schrift Georges Sorels aus dem Jahre 1897 sein sollte 
(Sombart. S. 110), ist eine Mitteilung, die gewiß in Frankreich selbst 
mit Erstaunen gelesen werden würde, wie es dort Erstaunen und Heiter- 
keit zugleich wecken würde, zu vernehmen, daß die Lehre des Syndika- 
lismus auch wohl als »Sorelismus« bezeichnet wird. Bereits im Jahre 
1897 wurde dem Kongreß der französischen Conföderation der Arbeit 
(Confederation Generale du Travail) in Toulouse der interessante 
Rapport Pougets und Delesalles über den Boykott und die 
Sabotage eingereicht, dessen Inhalt allein schon genügt, um 
zu beweisen, daß die Taktik des französischen Syndikalismus damals 
bereits feste Form angenommen haben mußte. Die syndikali- 
stische Literatur reicht unbedingt bis zum Anfang der neunziger Jahre 
zurück und auf den internationalen sozialistischen Kongressen von 
Brüssel (1891), Zürich (1893), und London (1896) fanden schon ver- 
schiedene Verabredungen und Diskussionen unter den revolutionären 
Gewerkschaftlern statt. Ja, wir haben das Recht festzustellen, daß 
die später erschienenen Literaten des Syndikalismus: die Sorel, 
Hubert Lagardelle, Berth u. A. des »Mouvement Socialistie« in 
Frankreich, die Labriola, Leone usw. der »Pagine Liber« und 
des »Divenire Sociale« in Italien, dem revolutionären Syndikalis- 
mus als Lehre auch nicht eine einzige neue Idee 
hinzugefügt haben, wie sie im allgemeinen auf den 
Gang der Bewegung auch jetzt noch nicht den min- 
desten Einfluß ausüben. Natürlich muß diese letzte Be- 
merkung in dem Sinne aufgefaßt werden, daß die Schriften dieser 
Literaten die Bewegung nicht mehr beeinflussen, als viele andere, 
z. B. als die Schriften von Jaures, Georges Clemenceau oder Aristide 
Briand es getan haben. In Frankreich stehen die obengenannten 
Literaten ganz außerhalb der Bewegung, mehr als dies in Italien 
jetzt noch der Fall ist (worauf ich später noch zurückkommen werde). 


deren Vorstand ich die ersten Jahre blieb. (Im Sombartschen Buch wird die Or- 
ganisation des holländischen N. A. S. meinem Landsmann F. Domela Nieuwen- 
huis zugeschrieben, der aber stets mehr individualistische als syndikalistische 
Tendenzen hatte). Das holländische N. A. S. hatte vom Anfang ab bis jetzt 
immer dieselben Grundsätze und Taktik und einen analogen Entwicklungs- 
gang wie die französische C. G. T. Später wurde meine Propagandaarbeit mehr 
international, besonders nach meiner Uebersiedlung nach Frankreich, und seit 
Sept. 1907 redigiere ich das Bulletin International du Mouvement 
Syndicaliste, das wöchentlich in vier Sprachen erscheint, dessen Gründung 
auf einer intefnationalen Konferenz von Syndikalisten (in Amsterdam, August 
1907) auf Antrag des Vertreters der Freien Vereinigung deutscher 
Gewerkschaften beschlossen wurde und das eine Verbindung zwischen den 
syndikalistischen Bewegungen der einzelnen Länder zu schaffen beabsichtigt. 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 15I 


Ebenso, wenn wir bei Prof. Sombart lesen (S. 125—126), daß 
dr Millerandismus »den Hauptanstoß zur syndikalistischen 
Reaktion in Frankreich« gegeben hat, glauben wir, trotz der elastischen 
Formulierung, hier noch einmal auf Mißdeutungen zu stoßen, die 
lediglich den widerrechtlichen Ansprüchen der Literaten der Be- 
wegung entstammen. Selber erst im Anfang dieses Jahrhunderts 
zum Syndikalismus gekommen, glauben sie gewiß zu leicht, daß die 
Bewegung, wenn schon nicht mit ihnen entstanden, dann doch wenig- 
stens mit ihrer Ankunft erst ihren »Hauptanstoß« bekommen hat?). 

Stellen wir also vor allem fest, daß die syndikalistische Bewegung, 
besonders in Frankreich, in ihren Tendenzen und ihrer Taktik als eine 
Volksbewegung, eine Bewegung in den Arbeiterkreisen selbst, ent- 
standen ist, deren geschichtlichen Ursprung man, wie ich eben sagte, 
bis in den Anfang der neunziger Jahre, ja selbst in die Zeit der alten 
Internationale zurückverlegen muß?). 


2) Typisch in dieser Hinsicht Hubert Lagardelle in seiner Studie über 
den französischen Syndikalismus, in dieser Zeitschrift (Archiv, XXVI. 
Band) Er gibt dort eine durchaus treue und ausführliche historische Ueber- 
sicht über dessen Entwicklung, behandelt aber die ganze Bewegung bis zum 
Pariser Kongreß der Arbeitsbörsen (1900) oder selbst bis zu den Kongressen 
von 1901 und 1902 als »Vorsyndikalismus« (S. 105 ff.) und zwar des- 
halb, weil der Bund der Arbeitsbörsen Subventionen der Staatsregie- 
rungen annahm (»Die Annahme der Subventionen aber unterscheidet ihn 
(den Bund) von der Politik des revolutionären Syndikalismuse, S. 117), 
weiter weil auf dem Kongreß zu Nantes: »kein Arbeiter, sondern ein Advo- 
kat, Briand, den Generalstreik verteidigtee, und weil der Bund santi- 
elektorale Vorurteiles hatte und seine Politik »der anarchistischen weitaus am 
nächstene stand (ebenda). 

Ich glaube hiermit alle Argumente, die Lagardelle aufzählt, zusammen- 
gefaßt zu haben. Es sind dies aber alles aprioristisch festgesetzte, ganz 
willkürlich gezogene Unterscheidungen. Was das Hauptargument anbe- 
langt, genügt es gewiß hervorzuheben, daß auch noch heute (Ende 1909) 
von der Majorität der französischen Arbeitsbörsen »Subventionene angenom- 
men werden, wie auch jetzt noch der Vorwurf der ganzen gegnerischen Presse 
gegen die C. G.T dahingeht, daß ihre Politik »sder anarchistischen weitaus 
am nächsten«e steht. 

Im Großen und Ganzen ist zu konstatieren, daß es in keiner Hin- 
sicht einen sei esnochso geringen prinzipiellen Unterschied 
gıbt zwischen Grundsätzen und Taktik des französischen 
Syndikalismus zur Zeit Pelloutiers und heut zu Tage. 

Im Almanachdela Revolution pour 1908 (p.60), wurde 
die Frage gestellt, »Wer sich zuerst in der Arbeiterbewegung der so ausdrucks- 
vollen und so gut angebrachten Formel: »Direkte Aktion«e bedient hätte«? Und 
es wurde auf einen Artikel Fernand Pelloutiers in seinem »Ou vrier des 


152 Christia n Cornélissen, 


Wenn man die Gründung der syndikalistischen Bewegung in 
Frankreich absolut mit dem Namen einer Person verbinden will, so 
müßte diese unbedingt Fernand Pelloutier sein, der Organisator 
der Föderation der Arbeitsbörsen, deren Sekretär er 
1895 geworden war. Ich wiederhole aber, die Bewegung ist älter, 
und gewiß war seit dem Kongreß von St. Etienne (1892), wo die 
Gründung der Federation des Bourses du Travail 
beschlossen wurde, und seit dem von Limoges (1895), wo die Con- 
fédération Générale ihre Statuten entwarf, der revolutionäre 
Syndikalismus, gegenüber der parlamentarisch-sozialistischen Ge- 
werkschaftsbewegung, historisch auf feste Füße gestellt. Erinnern 
wir nur kurz daran, wie sich damals der Bruch mit der parlamenta- 
rischen Bewegung nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch voll- 
zog. Dies geschah 1894 auf dem Kongreß i in Nantes, wo die Föderation 
der Arbeitsbörsen zu gleicher Zeit einen rein gewerkschaftlichen 
Kongreß abhielt, als in derselben Stadt die guesdistische Fraktion 
des Sozialismus ihren politisch-gewerkschaftlichen Kongreß organisiert 
hatte. Ja, es ist bemerkenswert, daß der Bruch gerade bei der Frage 
des revolutionären Generalstreiks zu Tage trat, 
welcher von den revolutionären Syndikalisten in Nantes mit großer 
Majorität angenommen wurde, trotzdem, oder vielleicht gerade weil 
er vorher vom guesdistischen Kongreß verurteilt wurde. 


* 
x x 


Wenden wir uns zum Ursprung und Charakter der 
svndikalistischen Lehre, so sind die Mißdeutungen zahllos. »Ihre 
Hauptvertreter, Franzosen und Italiener, so weit ich sie persönlich 
kenne« sagt Prof. Sombart (S. 110): »sind liebenswürdige, feine, gebil- 
dete Leute. Kulturmenschen mit reiner Wäsche, guten Manieren 
und elepanten Frauen, mit denen man gern wie mit seinesgleichen 


Deux-Mondese« (vom 1. Februar 1897) hingewiesen. War er der erste, der 
in obengenannter Formel die Taktik des revolutionären Syndikalismus zusam- 
mengefaßt hat? Kaum war der Almanach erschienen, als schon ein Veteran 
der alten Internationale, James Guillaume, in der Nr. r der Action Di- 
recte (vom 15. Januar 1909) zwei Zitate aus dem »Bulletin de la 
Federation jurassienne de l'Internationale. beibrachte 
(Nummern vom I. Nov. 1874 und 28. Februar 1875). Wenn auch die Formel 
nicht genau da ist, so wird da doch schon gesprochen von »initiative directes, 
»action« des socictcs de resistance... . imposant »directement« aux patrons une 
réforme, »reformes opérées directement« par les ouvrierss, usw. Vielleicht ist 
der Schluß Guillaumes, als sollten die Zitate zeigen, »daß es eine komplete Iden- 
tität gibt zwischen Ideen und Taktik der Militanten von der Internationale und 
denen des heutigen revolutionären Syndikalismus« nicht ganz einwandsfrei, aber 
daß trotzdem bei der Internationale der Ursprung der Ideen und der 
Taktik der modernen revolutionären Gewerkschaftsbewegung gesucht werden 
ınuß, ist gewiß. 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 153 


verkehrt und denen man ganz gewiß nicht ansehen würde, daß 
sie eine Richtung vertreten, die vor allem sich gegen die Verbürgerli- 
chung des Sozialismus wendet, die der schwieligen Faust, dem echten 
und wahren Nur-Handarbeitertum zu ihrem Rechte verhelfen will.« 

Aber noch einmal, das sind die Literaten der syndikalistischen 
Bewegung, die hier als ihre »Hauptvertreter« präsentiert werden. Und 
daß es sich bei Prof. Sombart nicht um eine zufällige Verwechslung, 
sondern klipp und klar um ein geschichtliches und theoretisches Miß- 
verständnis des Ursprungs der Bewegung handelt, geht daraus hervor, 
daß er (S. 120 u. f.) diesen Ursprung auf den Neo-Marxismus zurück- 
führt und gerade wie »die Syndikalisten selbst« wie er meint — 
behauptet, daß die Lehre »ganz und gar keine neue Theorie darstelle, 
daß sie vielmehr nichts anderes sei, als der zu neuem Leben erweckte 
und somit allein echte — Marxismus. Geschichtlich würde dies 
schon als eine fast wunderbare Tatsache erscheinen müssen, wenn 
wir nur bedenken, daß die syndikalistische Lehre bis jetzt im Großen 
und Ganzen gerade in jenen Ländern durchgedrungen ist, wo der 
Marxismus eigentlich niemals hat Wurzel schlagen können, und daß 
eben da, wo der Marxismus eine Herrscherrolle spielt in der Arbeiter- 
bewegung — namentlich in den mittel- und osteuropäischen Ländern — 
mit Ausnahme der Freien Vereinigung deutscher Ge- 
werkschaften und einiger böhmischer Vereine, noch von 
gar keiner syndikalistischen Bewegung die Rede ıst. Das »neuer- 
weckte Leben«e würde also gerade da gesprossen sein, wo es anfangs 
kein Leben gab. 

Auch hierauf muß ich, mit der historischen Entwicklung der Be- 
wegung vor Augen, tiefer eingehen. Wenn wir das nicht unerhebliche 
Kontingent jener syndikalistischen Arbeiter außer Betracht lassen, 
die nur deshalb revolutionär gewerkschaftlich tätig sind, weil sie 
die Früchte der Agitation in der Form einer materiellen Verbesserung 
ihrer Lage spüren, und uns an diejenigen Elemente wenden, die theo- 
retisch bewußt sich revolutionäre Syndikalisten nennen, an diejenigen 
Elemente also, aus deren Reihen in Wirklichkeit die »Hauptver- 
treter« der Bewegung hervorgegangen sind, so sind, meines Erachtens, 
unter ihnen drei mehr oder weniger streng getrennte Kategorien zu 
unterscheiden. Erstens: de Nurgewerkschaftler, die sich 
jetzt in der syndikalistischen Bewegung international immer enger 
an die Devise halten: »Der Syndikalismus genügt sich selbst«, und die 
nur deshalb allmählich Revolutionäre geworden sind, weil die Ent- 
wicklung des Klassenkampfes sie praktisch dazu gezwungen hat. 
Viele Vorstandsmitglieder der französischen Gewerkschaftsvereine 
gehören zu ihnen. Zweitens: die Gruppe jener Syndikalisten, die aus 
der anarchistischen Bewegung zum Syndikalismus übergegangen sind, 
weil sie ein Terrain suchten, wo sie vonder Wortpropaganda 
am unmittelbarsten und fruchtbarsten zur Tatpropaganda 
übergehen konnten. Ich nenne für Frankreich zum Beispiel: Pelloutier, 
Emile Pouget, Monatte, Yvetot, Delesalle, Charles Desplanques, 
Broutchoux und eine ganze Reihe anderer. Sie bilden die Elemente, 





154 Christian Corne&lissen, 


die in Frankreich unbedingt am meisten dazu beigetragen haben, 
die französische Gewerkschaftsbewegung in die revolutionäre Richtung 
zu drängen, meistens aber ohne sich je um Marx oder den Marxismus 
gekümmert zu haben. Drittens kommen in Betracht die Syndikalisten 
wie Luquet, Griffuelhes usw., die sich von einer der zahlreichen so- 
zialistischen Gruppen zum anti-parlamentarischen Syndikalismus 
bekehrt haben, weil sie allmählig zu der Meinung gekommen sind 
(was Prof. Sombart als den Ausgangspunkt von allen betrachtet), 
»daß der Sozialismus im Begriffe ist, zu wdegenerieren«; das heißt, 
flach, matt, schlapp, träge, Konventionell zu werden, mit einem Worte: 
zu verbürgerlichen« (S. ııı). Selbst unter diesen aber bilden die 
sogenannten »Neo-Marxisten« — wenn es unter den Militanten be- 
wußte Neo-Marxisten gibt — nur einen ganz winzigen Teil. Die 
große Mehrheit stammt vielmehr, wie bekannt, aus den Reihen der 
Allemanisten, und speziell ist die Pariser syndikalistische Be- 
wegung großenteils allemanistischen Ursprungs, was so viel heißt 
als daß Marx unter ihnen eine unbekannte Größe ist, dessen Namen 
sie nur dann und wann gehört haben, wenn er aus dem »marxistischen« 
Lager (der sg. Guesdisten) herüber klang. Bedenken wir 
schließlich, daß selbst die Hauptvertreter der letzteren, der »marxi- 
stischen« Richtung, in Frankreich vom theoretischen Marxismus nur 
eine sehr elementare und mangelhafte Vorstellung haben. 

Welche Rolle spielen dann aber die eigentlichen »neo-marxistischen« 
Literaten des Mouvement Socialiste, an die Prof. Som- 
bart die Bewegung anknüpft, die »liebenswürdigen, gebildeten Leutes, 
oder die »feinen Menschen«, wie er sie später (S. 128) nennt? Praktisch, 
d. h. in den Streiks und Lohnbewegungen usw. spielen sie, wie ich 
schon sagte, absolut keine Rolle. Ebensowenig aber in der syndika- 
listischen Presse, in der Voix du Peuple, Action Syn- 
dicale, usw. oder in den syndikalistischen Broschüren, wie sie 
Emilie Pouget, Yvetot, Griffuelhes, Merrheim, Dellesalle usw. heraus- 
gegeben haben. Um zu begreifen, weshalb die eigentlichen Syndika- 
listen nicht protestieren, wenn man sie im Auslande als von den Literaten 
geleitet hinstellt, muß man erstens in Betracht ziehen, daß sie im 
allgemeinen keine fremde Sprachen kennen und auch in ihrem viel- 
bewegten Propagandaleben die Zeit nicht finden zum polemisieren 
und kritisieren. Weiter muß man auch nachfolgendes ins Auge fassen: 
Die Literaten des Mouvement Socialiste sind im allge- 
meinen zum Syndikalismus hinübergekommen, in der Periode des»Mille- 
randismus«, als Oppositionsgruppen innerhalb der (parlamentarisch-)so- 
zialistischen Bewegung, zu der sie teilweise auch jetzt noch gehören. Noch 
auf dem Kongreß der PartiSocialiste Unifie in Toulouse (Herbst 
1908) wurde von ihnen die allgemeine, von Jaurès gestellte Einigkeits- 
resolution mitunterzeichnet. Für sie, als Opposition, gilt mit voller 
Kraft alles dasjenige, was Prof. Sombart über die Reaktion gegen 
die Verflachung und Versumpfung des Sozialismus als vorwiegend 
politisch parlamentarische Bewegung gesagt hat (Seite III u. f.). 

Die Zänkereien und der Zwiespalt im politisch sozialistischen Lager 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 155 


kamen nun unbedingt den revolutionären Gewerkschaftlern gelegen. 
Denn die Politik Millerands und anderer Minister, ihre Kreaturen 
für verschiedene Regierungsposten gerade aus den Reihen der refor- 
mistischen Gewerkschaftsführer zu wählen, hatte neben anderen Ein- 
flüssen ganz besonders dazu beigetragen, den reformistischen Flü- 
gel in der französischen Gewerkschaftsbewegung zu verstärken. Die 
revolutionären Führer letzterer fanden es nun in ihrem Interesse, dem- 
gegenüber der Opposition in der politisch-sozialistischen Bewegung lieb- 
äugelnd entgegenzutreten. Denn sie waren der Anarchisten außerhalb 
und innerhalb der Bewegung sicher, und bei den »Nurgewerkschaftlern« 
fand der »Millerandismus« keinen Anklang. Wenn sie nun in der so- 
zıalistischen Bewegung selbst die Opposition gegen den Opportunismus 
fördern könnten, und zwar konsequenter, als es die Guesdisten, die 
schließlich doch auch nur Politiker sind, taten, dann stärkten sie da- 
mit zugleich ihre eigene Stellung. Und das ist nun, meines Erachtens, 
das Hauptmotiv, weshalb gewisse revolutionäre Syndikalisten wie 
Pouget, Griffuelhes u. A. der neo-marxistischen Zeitschrift Le 
Mouvement Socialiste ihre persönliche Mitarbeiterschaft 
zusagten. und weshalb auch, einige Monate vor dem Marseiller Ge- 
werkschaftskongreß (Herbst 1908), einige revolutionäre Gewerkschaft- 
ler mit gewissen Neo-Marxisten und anderseits mit einigen Anarchisten 
zusammen die Publikation eines Wochenblattes, der Action 
Directe, unternahmen, dessen Erscheinen nach dem Kongreß 
wieder eingestellt wurde. 

In Italien steht die Sache etwas anders. Der revolutionäre Syn- 
dikalismus ist dort, als theoretische Lehre und methodische Taktik, 
von Frankreich aus importiert, und bei dieser Importation spielten 
die Literaten eine wichtige Rolle. Dem ist es gewiß zuzuschreiben, 
daß diese auch jetzt noch in den syndikalistischen Arbeiterorganen 
mitarbeiten, resp. sich auch an den syndikalistischen Kongressen 
beteiligen. Trotzdem habe ich in meiner Qualität als Herausgeber 
ds Bulletin International aus verschiedenen Städten 
Italiens Korrespondenzen erhalten, worin eben über diese Mitarbeit- 
schaft geklagt wird, Korrespondenzen, die beweisen, wie verkehrt 
es sein würde, auch selbst für Italien die Tendenzen der syndikali- 
stischen Arbeitervereine mit den Theorien der syndikalistischen 
Literatur zu identifizieren. 

Und in Holland, der Schweiz, Deutschland, Amerika, usw. kann 
von einer Leitung der jungen syndikalistischen Bewegung von seiten 
neomarxistischer Theoretiker überhaupt nicht die Rede sein, weil es 
dort solche mit der Gewerkschaftsbewegung zusammengehende 
Theoretiker nicht gibt. 

Hiermit ist kurz auseinandergesetzt, weshalb die Erklärung des Ur- 
sprungs der syndikalistischen Lehre aus dem Neo-Marxismus zurückge- 
wiesen werden muß, und zugleich angedeutet, wie vielleicht die Durchein- 
anderwerfung beider sich, für gewisse Länder wenigstens, erklären läßt. 

So aufgefaßt ist es also praktisch vollkommen nutzlos, sich weiter 
in die Frage zu vertiefen, ob »viel marxistischer Geist« in der syndi- 


156 Christian Cornelissen, 


kalistischen Lehre steckt, zumal es schon an und für sich schwierig 
ist festzustellen, was eigentlich »marxistischer Geist« heißen soll und 
in wie weit wir es zu tun haben mit Ideen die speziell Marx eigen sind, 
oder mit solchen, die zu Marx Zeiten »in der Luft« schwebten und da- 
mals »Gemeineigentum« aller Sozialisten und Kommunisten waren 
(man denke nur an die Forschungen der letzten Jahre über das K o m- 
munistische Manifest von Marx und Engels selbst, und 
dessen kritische Vergleichung mit Victor Considerants in 1847 
erschienener Schrift: »Principes du Socialisme, Mani- 
feste de la démocratie au XlIXe sıecle«). 

Jedenfalls gingen meines Erachtens marxistische Bestandteile, 
wie Prof. Sombart sie im betreffenden Kapitel seines Buches (II. Der 
Ursprung) aufdeckt, praktisch aus der Internationale, 
und zwar aus der anti-marxschen Opposition innerhalb dieser Bewegung, 
in den modernen, revolutionären Syndikalismus über. 

Aber auch Prof. Sombart selbst scheint mir den neo-marxi- 
stischen Ursprung des revolutionären Syndikalismus nicht allzu ernst 
aufzufassen: 

»Ich finde nirgends ım Marxismus — sagt er ganz richtig 
S. 122, — eine ausdrückliche Ablehnung der parlamentarischen Ak- 
tion t) und glaube, daß die Idee der action directe, die doch 
die tragende des syndikalistischen Gedankensystems ist, schlechthin 
im Widerspruch steht mit der von Marx niemals ausdrücklich aufge- 
gebenen Lehre von der Diktatur des Proletariats« Und auch darin 
hat er Recht, wenn er bemerkt, daß »der Grundgedanke des Anti- 
parlamentarismus und der direkten Aktion, aber auch der Plan der 
antizentralistischen, auf der Autonomie der einzelnen Arbeitergruppen 
aufgebauten Zukunftsgesellschaft u. a. der anarchistischen Ideen- 
welt entnommen sind«. 

Unbedingt würde auch theoretisch, wenn man die Vaterschaft 
des Syndikalismus dem Neo-Marxismus zuschreiben wollte, eine Ver- 
wirrung von Begriffen vorherrschen, aber eine Verwirrung, für 
die meines Erachtens nicht der Syndikalismus, sondern die soge- 
nannten »neo-marxistischen Theorien« verantwortlich sind. Pro- 
fessor Sombart ist ein zu gründlicher Marxkenner, um mir nicht zu- 
zugeben, daß unsere französischen und italienischen Neo-Marxisten« 
nur eine sehr elementare und mangelhafte Kenntnis der ökonomischen 
Lehren von Marx haben, und vielleicht stimmt er mir selbst darin bei, 
daß der heutige »Neo-Marxismus« in verschiedenen seiner Grundge- 
danken »neo« ıst von allem was man will, aber gerade nicht neo- 
marxistisch. 

* = * 

Meine Austührungen hier über Geschichte und Ursprung der 

syndikalistischen Bewegung haben schon einen großen Raum in 





* Im Gegenteil! und was nach meiner Auffassung von der theoretischen 
Arbeit von Marx am längsten fortleben wird, sind eben die Studien über die A r- 
beitsgesetzgebungimersten Teil seines Kapital. 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 157 


Anspruch genommen, machen es mir aber nicht unbeträchtlich leichter, 
jetzt resumierend auf Charakter, Zweck und Ziel der 
Bewegung und auf ihre Taktik einzugehen, dabei Mißdeutungen. 
wo diese sich vordrängen, richtig stellend und zurückweisend. 


Zweck und Ziel der Bewegung könnte ich vielleicht ganz 
einfach formulieren nach dem ersten Artikel der Statuten der 
Konföderation der Arbeit in Frankreich, wonach diese Organisation 
bezweckt: 

ı.. Die Gruppierung der Lohnarbeiter für 
die Verteidigung ihrer moralischen und mate- 
riellen. ökonomischen und beruflichen Inter- 
essen; 

2. sie (die Konföderationn gruppiert, außerhalb 
jeder politischen Schule, alle klassenbewuß- 
ten Arbeiter für den Kampf, der zur Abschaf- 
fung des Lohnsystems und des Patronats ge- 
führt werden muß. 


In erster Linie beschäftigt sich der Syndikalismus damit, die 
materielle und moralische Lage der Lohnarbeiter zu verbessern in 
der Form der Realisierung von Lohnerhöhung, Verkürzung der Ar- 
beitszeit, Abschaffung von verschiedenen besonderen berufsmäßigen 
Mıßständen, Entlassung unbeliebter Aufseher, Durchführung auch 
jetzt schon der größtmöglichen Freiheit und Selbstbestimmung im 
Arbeitsprozeß usw. Es wird dieser Teil der Aufgabe, die die moderne, 
revolutionäre Gewerkschaftsbewegung sich gestellt hat, gewiß in 
absehbarer Zeit noch den Zweck par excellence der Bewegung 
ausmachen. 


Aber in der Ausführung dieser Aufgabe stoßen die gewerkschaftlich 
organisierten Arbeiter auf das Unternehmertum, wie sie auch vielfach 
auf die bestehenden Staatseinrichtungen stoßen. Praktisch und in 
ihren weitgehendsten Konsequenzen betrachtet, geht die Förderung 
der unmittelbaren ökonomischen, politischen usw. Interessen der 
Arbeiter dahin, den Einfluß dieser auf die Arbeitsregelung, ja selbst 
auf die allgemeinen Produktionsverhältnisse in Fabrik und Werkstatt 
zu vergrößern und demgemäß den Einfluß des kapitalistischen Unter- 
nehmers immer mehr zurückzudrängen. In dieser Richtung hoffen 
die Syndikalisten als zielbewußte Revolutionäre weiter zu gehen 
— bis zur allmählichen und endgültigen Abschaffung des Pa- 
tronats und des Lohnsystems. Der erste und nähere Zweck 
in jeder einzelnen Industrie und im einzelnen Gewerbe und 
das schließliche allgemeine Endziel sind hier in einer einzigen 
kurzen Formel zusammengefaßt. Natürlich liegen dabei zwischen 
dem Einen und dem Anderen verschiedene Perioden, nicht nur 
von allgemeiner Entwicklung der Produktion, sondern auch von 
ökonomischer, intellektueller und moralischer Entwicklung der Ar- 
beitermassen, sodaß nicht anzunehmen ist, daß alle Industrien und 
alle Länder zu gleicher Zeit in dieselbe Periode eintreten. 


158 Christian Corne&lissen, 


Wollen wir hier Zweck und Endziel der Bewegung weiter ent- 
wickeln, dann müssen wir jetzt vor allem mit allerlei Mißdeutungen 
von seiten der literarischen Interpreten des Syndikalismus aufräumen. 

Machen wir uns zunächst erst los von der Mißdeutung, daß die Vor- 
stellungen, die vielen Theorien der Syndikalisten zu Grunde liegen, 
»ein durchaus handwerksmäßiges Gepräge« tragen sollen. Herr Som- 
bart, um dies zu begründen, beruft sich (S. 124—125) auf einen Auf- 
satz Ed. Berths im Januarheft 1907 des Mouvement Socia- 
liste, wo (in Anlehnung an Proudhon) »ganz frank und frei als Ideal 
der Arbeiterorganisation der allmähliche Aufstieg vom Lehrling zum 
Gesellen, zum Meister gepriesen wird«. Nun, das mag dann Herr 
Berth persönlich mit Prof. Sombart ausfechten, aber mit der syndi- 
kalistischen Lehre der Wirklichkeit hat dies »Ideal« absolut nichts 
zu tun. Und wenn Herr Sombart später (S. 13I) einen Satz kritisiert, 
den er Enrico Leone zuschreibt: »Il socialismo abolirä, 
non erediterä il sistema di fabbrica« (der Sozialis- 
mus wird das Fabriksystem nicht erben, sondern abschaffen) da frage 
ich, wie es möglich ist, diese Literaten, die so offenbar die wirklich be- 
stehenden Produktionsverhältnisse und die tatsächliche Entwicklung 
der technischen Produktivkräfte außer Betracht lassen, bei der Be- 
gründung der Prinzipien der modernen revolutionären Arbeiterbewe- 
gung auch nur einen Augenblick Ernst zu nehmen. 

Unbedingt ist doch das Streben nach immer größerem, mittelbarem 
und unmittelbarem Einfluß auf den Arbeitsprozeß in Fabriken und 
Werkstätten und auf die Produktion im allgemeinen, etwas ganz 
Anderes als das Streben nach dem Zustand des vorkapitalistischen 
Kleinmeisters oder der »Abschaffung der Fabriken«! 

Und doch scheint es mir, daß Ausdrücke wie die eben zitierten, 
von großem Einfluß gewesen sind auf Sombarts, meines Erachtens 
fehlerhafte Bemühungen, eine innere Verbindung (S. 124) zwischen 
dem »ökonomisch-sozialen Milieu« Frankreichs und dem Ursprung 
des Syndikalismus nachzuweisen: »Ich möchte geradezu sagen«, so 
heißt es bei ihm: »die grundlegende Idee der korporativen gruppen- 
mäßigen Organisation der zukünftigen Gesellschaft, die Theorie der 
Arbeit und ihrer Befreiung und vieles andere, konnte nur in einem 
Lande empfangen werden, wo der Typus der kapitalistischen Unter- 
nehmung großenteils noch das mittelgroße Atelier ist mit dem maître- 
ouvrier an der Spitze und den verhältnismäßig wenig zahlreichen 
Gehilfen«.. Prof. Sombart hat hier offenbar zu sehr das Pariser 
Kunstarbeiteratelier vor Augen gehabt, und wir müssen nicht ver- 
gessen, daß »großenteils« auch in Frankreich die moderne Gewerk- 
schaftsbewegung den Charakter einer mittel- und großindustriellen 
Bewegung trägt. Natürlich fehlt es in Frankreich so wenig wie irgend- 
wo anders an Gewerkschaftsvereinen wie die der Holzhacker oder 
Seeleute (inscrits maritimes) die nicht unter diese Kategorien 
fallen, aber die revolutionären Metallarbeiter und Schiffsbauer, 
die Eisenbahner (mit einer starken Minorität von Revolutionären), 
Elektrizitätsarbeiter, Arbeiter in den Glasfabriken, den Streichholz- 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 159 


fabrıken, oder den Steinbrüchen usw., ja auch die Arbeiter der Bau- 
gewerbe, die Erdarbeiter, die Tischler und Schreiner usw. in den 
größeren Städten, arbeiten doch unbedingt in Mittel- und Großindustrie. 
Eine Deutung der syndikalistischen Bewegung im Sinne der Förderung 
des Aufsteigens vom Lehrling zum Gesellen und zum Meister oder 
der Abschaffung der Fabriken, würde von diesen Gewerkschaftlern 
nicht einmal begriffen werden. 

Gleichen Wert wie den obenerwähnten Auslassungen von Berth 
und Leone, muß man dem Satze zuschreiben, den Sombart (S. 128) 
Sorel entnimmt: »Wir haben von Marx die These übernommen: daß 
der Fortschritt der Produktion niemals zu rasch sein kann, und wir 
betrachten diesen Satz als den kostbarsten Bestandteil in der Erbschaft 
des Meisterse. Herr Sombart kritisiert diesen Satz wie folgt: »Sonderbar, 
höchst sonderbar! Konnte man Marx vor zwei Menschenaltern noch 
eine solche Geschmacklosigkeit verzeihen (deren ich selbst mich noch 
vor zehn Jahren schuldig gemacht habe): heute soll doch jedermann, 
der etwas auf seine Reputation gibt, nicht mehr solche Parvenuideale 
mit sich herumschleppen. Zumal nicht, wenn man einen neuen Welt- 
anfang einleiten will. Da ja doch dieser Gedanke: es kann nie genug 
produziert werden, das legitimste Kind des kapitalistischen Snobismus 
1st.« 

Ich glaube dies letztere gern und überlasse es Herrn Sorel, diesen 
»Sorelismus« zu verteidigen. Ich stelle nur dies eine fest, daß man 
sehr wenig in Arbeiterkreisen und speziell in den Kreisen der Gewerk- 
schaftler verkehrt haben muß, um nicht zu wissen, daß man den mo- 
dernen Lohnarbeitern eher das umgekehrte vorwerfen könnte, als 
die Meinung, als ob »der Fortschritt der Produktion niemals zu rasch 
sein kanne. Und dies ergibt sich auch von selbst aus seiner Lage 
als Lohnarbeiter! Wird er doch arbeitslos, wenn eventuell 
zuviel produziert« wird! Wenn also von je her die Arbeiter sich 
gesträubt haben gegen die Einführung neuer Maschinerien (wie noch 
kürzlich z. B. die Weber in Hazebrouck) so können wir das bedauern; 
und auch die modernen Syndikalisten werden dies tun, soweit sie 
sich auf den Standpunkt des allgemeinen Fortschritts der Kultur stellen, 
aber vom Lohnarbeiterstandpunkt aus ist doch dieser Kampf 
gegen die Maschine wenigstens begreiflich. Auch der Syndikalist 
ın Fabrik oder Werkstatt bleibt Lohnarbeiter und man kann 
ihn höchstens dazu bringen, diejenigen Fortschritte in der technischen 
Produktion anzunehmen, von denen er selbst mitpro- 
fitiert und die nicht ausschließlich als Profit und Dividenden 
dem Unternehmertum zugute kommt. Andererseits läßt der An- 
klang, den die Sabotage (nach dem Grundsatz: »Schlechter Lohn, 
schlechte Arbeit«) bei den revolutionären Gewerkschaftlern gefunden 
hat, sich gerade dadurch erklären, daß sie dem tollen Wettkampfe 
der Produktion einen Riegel vorschieben wollen, und deshalb da, 
wo sie nicht imstande sind, den Arbeitslohn weiter hinaufzutreiben, 
wenigstens danach streben, die für diesen Lohn gelieferte Quantität 
Arbeit hinunterzudrücken. 


160 Christian Corne&lissen, 


Wenden wir uns nun zu den staatsfeindlichen Tendenzen des Syn- 
dikalismus! 

Die Lohnarbeiter, wie ich schon oben hervorhob, werden sich 
in ihren Bestrebungen vielfach auch dem modernen Staat und seinen 
Zwangsinstitutionen gegenüber befinden. Dabei ist der Staat in seiner 
ganzen Einrichtung hierarchisch gegliedert, und da, wo er in verschie- 
denen Monopolindustrien, im Post-, Telegraph-, Telephon- und 
Eisenbahnwesen usw. als moderner Unternehmer auftritt, hat er das 
Bestreben, die hierarchische Organisation auch auf die Angestellten 
und Arbeiter in seinem Dienste zu übertragen. Indem er ihre Dienste 
kauft, strebt er zugleich in allen Ländern danach, auch auf ihren Geist, 
ihren Intellekt, auf ihre soziale und politische Teberzeugungen seine 
schwere Hand zu legen. Auch in dieser Hinsicht muß der Syndi- 
kalismus, als allgemeine Lehre, die Interessen der gesamten Arbeiter- 
klasse ins Auge fassend, sich als Gegner des Staates bekennen. 
Dies folgt schon aus seinem oben erwähnten Streben, den organisierten 
Arbeitern einen stets wachsenden Einfluß auf den Arbeitsprozeß 
und die ganze Produktion zu sichern. Dem autoritären Regierungs- 
system in der Produktion steht die »industrielle Demokratie«, die der 
moderne Lohnarbeiter verwirklichen will, als schroffer Gegensatz 
gegenüber. 

Wenn wir aber über diese gegen den Staat gerichteten Tendenzen 
in der syndikalistischen Bewegung mit Erfolg diskutieren wollen, 
so müssen wir noch einmal in die Arbeiterbewegung selbst gehen; 
im wirklichen Kampf, so z. B. im letzten Generalstreik der franzö- 
sıschen Post-, Telegraph- und Telephonangestellten (Zirkularschreiben, 
Tagesordnungen, Forderungen der Beamten usw.) diese Tendenzen 
nachweisen, und hierbei soviel wie möglich wieder die Interpretationen 
der Literaten des Mouvement Socialiste bei Seite lassen. 

»Nur daß mich die Lösungen der Syndikalisten auch nicht be- 
friedigene, sagt Herr Sombart (S. 129—130) in Bezug auf diesen 
Punkt. »Es geht doch nicht an, jene Uebelstände dadurch beseitigen 
zu wollen, daß man eine soziale Ordnung dekretiert, die sie nicht mehr 
enthält! Daß man einfach erklärt: wir wollen keine Zentralisation, 
keine Bureaukratie und setzen an ihre Stelle die autonome Arbeiter- 
gruppe, die keinerlei Aufsicht und Oberverwaltung braucht. Oder: 
wir wollen die Fabrik mit ihrer geisttötenden Arbeitsspezialisierung 
nicht und ersetzen sie durch die wieder durchgeistigte Vollarbeit 
des individuellen Produzenten. Das ist doch Utopismusreinsten Wassers. 
Denn diese Reformvorschläge berücksichtigen zu offensichtlich ganz 
und gar nicht die notwendigen Bedingungen, an die unsere gesell- 
schaftliche und wirtschaftliche Kultur gebunden ist.« 

Ich stimme diesem vollkommen bei, glaube aber, daß Herr Sombart 
diese Zeilen nicht geschrieben haben würde, hätte er den Syndikalis- 
mus in unseren modernen Gewerkschaften, anstatt in den Schriften 
der Literaten studieren können. Herr Sombart greift in dieser Sache 
besonders Eduard Berth an, den »Spezialisten auf diesem Gebiete« (ich 
glaube nicht, daß Herr Sombart dies nur ironisch meint) der sich ein- 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 161 


mal wie folgt ausgelassen hat: »Damit die Arbeiter wirklich frei wer- 
den. ist es notwendig, daß die hierarchische Teilung der Arbeit auf- 
höre; ist erforderlich, daß sich von den Arbeitern die Kollektivkraft 
ablöse, die die Werkstatt in Bewegung setzt und daß die Arbeiter- 
gruppe, indem sie in sich die intellektuellen Kräfte der Produktion 
aufnimmt (resorbant en lui les puissances intel- 
lectuelles de la production) und als Gruppe, ähnlich 
enem Unternehmer, wie Labriola sagt, den Gesamtplan der Arbeit 
entwickelt: Leitung und Ausführung einbegriffen. Das ist die Lösung. 
Sonst bleibt der Sozialismus eine Nachahmung bürgerlichen Wesens 
contrefaçon bourgeoise). 

Herr Sombart hat hier wieder leichtes Spiel: »Ganz einverstanden, 
Monsieur Berth, daß die hierarchische Arbeitseinteilung aufhören 
müsse, damit der Arbeiter völlig befreit werde usw. Aber genügt 
denn zu dem allem, daß Sie es dekretieren ?« (siehe Seite 131). 

Für die richtige Beurteilung der syndikalistischen Tendenzen in 
den Gewerkschaften selbst, ist aber Herrn Berths Interpretation 
ganz gleichgültig. Und was im besondern die Berthsche Tirade gegen 
die »hierarchische Teilung der Arbeit« anbetrifft, erwidere ich, daß 
man nie vergessen soll, wie die Emanzipation des Lohnarbeiters 
doch schließlich eben durch die Teilung der Arbeit 
zur Durchführung gebracht werden muß und nicht durch den Berth- 
schen »Aufstieg vom Lehrling zum Gesellen, zum Meister« (siehe oben). 

In Wirklichkeit hat der Umstand, daß der Arbeiter Teilarbeiter, 
Bediener einer Maschine geworden ist, manchmal zu seiner, sei es nur 

teilweisen Emanzipation, viel beitragen können, und die alte Marxsche 
Vorstellung aus der Anfangsperiode der modernen Großindustrie, 
dıe den Fabrikarbeiter als »lebendiges Anhängsel« eines »toten Mecha- 
nismus« schildert ê), braucht uns in unserer Zeit nicht mehr davon 
zurückzuhalten, die großen Vorteile der Teilung der Arbeit, ökono- 
misch, intellektuell und moralisch, für den Lohnarbeiter anzuerkennen. 

Versuchen wir auch hier, die Sache richtig zu stellen. Bei der 

Beurteilung der staatsfeindlichen Tendenzen des Syndikalismus hat 
man zu berücksichtigen, daß die Syndikalisten in ihren Gewerkschafts- 
vereinen im vollen, wirklichen Menschenleben arbeiten, und wenn 
Herr Sombart hervorhebt (S. 116), daß sie sich über diese ihre staats- 
feindlichen Tendenzen »nie ganz deutlich aussprechen«, so kommt dies, 
glaube ich, eben daher, daß sie in dieser Hinsicht nicht weiter vorrücken 
können, als die Wirklichkeit es ihnen gestattet. In diesem Sinne 
$) »In Manufaktur und Handwerk bedient sich der Arbeiter des Werkzeugs, 

in der Fabrik dient er der Maschine. Dort geht von ihm die Bewegung des Ar- 

beitsmittels aus, dessen Bewegung er hier zu folgen hat. In der Manufaktur bil- 

den die Arbeiter Glieder eines lebendigen Mechanismus. In der Fabrik existiert 

ein toter Mechanismus unabhängig von ihnen und sie werden ihm als lebendige 

Anhängsel einverleibt« (KarlMarx, Das Kapital, Band I, Kap. NIIT, 


4, 3. Aufl. S. 432)- 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. II 


162 Christian Corne&lissen, 


werden sie nicht nur zugeben, daß im Prinzip »Aufsicht« nötig ist, 
wenn nicht in der Produktion auf das vorkapitalistische Kleinmeister- 
tum zurückgegangen werden soll, sondern auch, daß diese Aufsicht immer, 
unter jeglicher Gesellschaftsform, in den verschiedenen Produktionsphä- 
ren sehr verschieden sein wird, wie zum Beispiel die Arbeit immer ganz 
anders gegliedert sein wird im Eisenbahnwesen (hier ıst 
konstante materielle Gefahr vorhanden ohne gute Organisation der 
Arbeit) als beim Baugewerbe oder im Ackerbau. Dem Staat als 
Unternehmer, wie den Privatunternehmern gegenüber strebt also 
der moderne Syndikalist nur nach einer weit möglichst durchgeführten 
Substitution der Aufsicht von oben durch die Organisation 
und die Aufsicht von unten, d. h. von seiten der unmittelbaren 
Produzenten. Und wenn wir im sozialen Leben der Wirklichkeit die Be- 
strebungen der revolutionären Syndikalisten verfolgen, so sehen 
wir z. B., daß bei den letzten großen Streiks der Post-, Telegraphen- 
und Telephonangestellten, die Forderungen der Syndikalisten, auch 
der revolutionärsten, in ihrem Streben um Anerkennung der Vereins- 
und Koalitionsfreiheit der Arbeiter und Beamten gipfelten, eine Frei- 
heit, die man allerdings bis zur eventuellen AnschließBung an die 
Confederation Generale du Travail ausgedehnt 
wissen wollte. Weiter zu gehen in ihrem Kampf gegen die Staats- 
autorität schien ihnen augenblicklich unmöglich. Und anstatt der Wahl 
der eigenen Chefs in den Bureaus und Werkstätten, wie sie dies viel- 
leicht in zwanzig oder dreißig Jahren werden verlangen können, stellten 
sie nur die Forderung der Entlassung eines nach ihrer Meinung un- 
möglichen Vorgesetzten, des Unter-Staatssekretärs Simyan. 

Der Antı-Etatismus in der modernen revolutionären Gewerk- 
schaftsbewegung darf also nur als Tendenz, als Streben 
in einer bestimmten Richtung und nicht anders auf- 
gefaßt werden; ähnlich wie z. B. der aufrichtige Christ das Gebot der 
Nächstenliebe auffaßt. Und auch, wenn es in der Wirklichkeit niemals 
zur völligen Abschaffung des Staates käme, so wenig wie zur strengen 
Beobachtung des Gebotes der Bergpredigt »so dir jemand einen Streich 
gibt auf deinen rechten Backen, dem biete den andern auch dare, 
so hat doch in dem einen Fall wie in dem Andern, das Streben in der 
angedeuteten Richtung theoretisch und praktisch eine wesentliche 
Bedeutung. 

In gleichem Sinne, als bloßes tendenzielles Streben 
muß auch die syndikalistische Forderung nach Autonomie der 
Arbeitergruppen aufgefaßt werden. Wenn Herr Sombart 
fragt (S. 130): »Welche autonome Arbeitergruppe soll die Eisenbahn- 
linien Nordamerikas oder die Kanäle eines Landes oder die Pittsburger 
oder Essener kombinierten Eisenwerke in Verwaltung nehmen, ohne 
sich dreinreden lassen zu müssen ?« So werden wir hierauf für den 
Augenblick und angesichts der jetzigen Entwicklung der Technik na- 
türlich antworten müssen: Gar keine. Aber wohl ist ein regelmäßiger 
Fortschritt möglich in der Richtung einer schließlichen 
gänzlichen Regelung von Produktion, Güteraustausch und Verkehr, 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 163 


unter Direktion der Vertreter der sämtlichen Eisenbahnorganisationen 
Nordamerikas, oder der autonomen Bevölkerung einer mit Wasser- 
werken versehenen Gegend, oder auch der sämtlichen Angestellten 
und Arbeiter der Pittsburger oder Essener kombinierten Eisenwerke, 
welche Vertreter sich dann mit den Konsumenten, resp. dem Publikum 
geradeso abzufinden hätten, wie es jetzt die kapitalistischen Groß- 
unternehmer oder die sämtlichen Aktionäre einer Kanalgesellschaft tun. 

Ich komme hiermit zu einem anderen Hauptpunkt der syndikali- 
stischen Bestrebungen, zur Besprechung der von Prof. Sombart ge- 
stellten Frage, ob sdie Gewerkschaften der Ort sind, wo die Arbeiter 
die Kenntnisse und Eigenschaften erwerben sollen, die sie dereinst 
befähigen, die Produktionsleitung den Händen der Unternehmer 
zu entreißen und selbst Leiter und Organisatoren zu werden.« (S. 137.) 

Herr Sombart meint, daß hier »ein großer Irrtum dem Räsonne- 
ment der Syndikalisten zugrunde liegt«. Meines Erachtens liegt aber 
der Irrtum bei Prof. Sombart selbst, der offenbar die »Leitung der 
Produktion« so auffaßt, als müßte der Arbeiter in seinem Gewerk- 
verein über den »Produktionsprozeß« Dinge lernen, die ihn befähi- 
gen. »später selber Unternehmer zu werden«. Auch auf diesem 
Punkt scheint die Literatur über den Syndikalismus die nach- 
teiligsten Folgen gehabt zu haben. Prof. Sombart schreibt: »Ich 
weiß nicht, woran man denkt, wenn man schreibt: »In den Ge- 
werkvereinen bildet sich auf einer neuen Basis die Fähigkeit und 
die technisch-politische Gewöhnung aus, den Produktionsprozeß zu 
leiten«. (Leone.) »Bitte«, fragt Herr Sombart darauf Leone: »was 
lernen die Hafenarbeiter vom Betriebe einer transatlantischen Ree- 
derei; was die Hochofenarbeiter von der Organisation eines Hütten- 
werkes, von der Kalkulation der Eisenproduktion, was die Handlungs- 
gehülfen von dem Funktionieren eines Warenhauses, was überhaupt 
irgend ein Gewerkvereinler von irgendeinem Produktionsvorgange ?! 
Ich muß mit Blindheit geschlagen sein; denn irgendwo muß sich ein — 
wenn auch noch so kleiner — Zusammenhang zwischen den beiden 
Welten zeigen, da doch so kluge Leute wie die Syndikalisten geradezu 
eine Identität annehmen ?« (S. 137—138). Und weiter (S. 139): 
»\Welcher verhängnisvolle Irrtum ist es doch: die allmählige Ausbildung 
der kapitalistischen Unternehmung im Schoß der alten feudal-hand- 
werksmäßigen Gesellschaft gleichzusetzen mit der Entwicklung der 
Gewerkvereine! (Sorel des öfteren) .« 

Lassen wir vor Allem Leone, Sorel usw. und ihre Anknüpfung 
an die Technik beiseite! Und stellen wir dann erstens Prof. Sombart 
die Gegenfrage, was eigentlich die Aktionäre einer Reederei, einer 
Hochofenunternehmung oder eines Warenhauses, von den »Pro- 
duktionsvorgängen« und dem »Funktionieren« des Betriebes in ihren 
Unternehmungen erfahren ? Vielleicht noch weniger als der geringste 
unter den produktiven Arbeitern ê)! Und trotzdem haben die Aktio- 





*) Ich erlaube mir hier zur Illustration dessen, was ein Aktionär einer moder- 


nen kapitalistischen Großunternehmung vom technischen Betrieb seiner Unter- 
II* 


164 Christian Corne&lissen, 


näre der kapitalistischen Unternehmungen durch ihre Vertreter die 
Oberleitung ihrer Geschäfte in Händen. Und hierum handelt es sich 
doch schließlich und nicht um die technische Organisation der Be- 
triebe! 

Denn es wird hier eine Eigentumsfrage aufgerollt und 
das Ziel des modernen Syndikalismus ist, den kapitalistischen Privat- 
unternehmer immer mehr zurückzudrängen aus seiner Machtstellung, 
nicht als technischer Leiter, sondern eben als 
Eigentümer. Und die historische Aufgabe der modernen Ge- 
werkschaftsbewegung ist es eben, die vom Kapitalismus hervorgeru- 
fene Scheidung des unmittelbaren Produzenten von den Produktions- 
mitteln zu beseitigen und beide wieder zu vereinigen. 

Fragt man die Aktionäre einer modernen Großunternehmung 
nach der technischen Leitung des Betriebes, so werden sie antworten, 
daß solche Leitung gekauft wird und daß es auch bei der heu- 
tigen Entwicklung der Technik in Produktion und Distribution 
schwerlich anders möglich sei. Man kauft den Generaldirektor einer 
großen kapitalistischen Fabrik mittels eines größeren Honorars 
und vielleicht einer gewissen Anzahl »Anteile«, gerade wie man mittels 
eines geringeren Honorars und nach dem eventuellen Stand des 
Arbeitsmarktes Ingenieure, Kassierer, Mathematiker und Chemiker, 


nehmung erfährt, auf ein typisches Bekenntnis aufmerksam zu machen, das ich 
in der finanziellen Wochenübersicht des Pariser Temps vom 24. Mai 1909 
finde. Die Aktionäre der großen Tramwaykompagnie ThomsonHouston 
waren am 17. Mai zum zweiten Mal zu einer außerordentlichen Versammlung 
einberufen, weil eine erste Versammlung schon nicht hatte stattfinden können 
wegen der Nicht-Anwesenheit einer genügenden Anzahl selbst erschienener oder 
durch andere vertretener Aktionäre. Und dies trotz der Auskehrung eines 
sseton de présences, der jetzt von 0,50 fr. auf ı fr. pro Anteil erhöht 
war um wenigstens diese zweite Versammlung abhalten zu können. 

Le Temps bemerkt hierzu im allgemeinen: »Zu dieser Sache konstatieren 
wir, daß es jeden Tag schwieriger wird, außerordentliche Versammlungen von 
Aktionären abzuhalten, die doch um gültig zu sein, wenigstens die Hälfte des 
sozialen Kapitals vereinen müssen. Diese Schwierigkeit ist aus verschiedenen 
Motiven zu erklären: das erste, schon alt, ist die Einrichtung von frei zugäng- 
lichen Geldschränken in den großen Kreditanstalten, und das andere, von spä- 
terem Ursprung, die Diskussion einer persönlichen und progressiven Einkommen- 
steuer. Zu diesen Motiven kommen noch der Mangel an Gedächtnis und Ord- 
nung, die Gleichgültigkeit und der Egoismus und weiter, vergessen wir es nicht, 
die Veröffentlichung in den Spezialzeitungen von Berichten über die Versamm- 
lungen« usw. . . 

Selbst der Temps macht sich über jene Aktionäre der großen Aktien- 
gesellschaften, die selbst nicht einmal jährlich zur Versammlung erscheinen, böses 
Blut. 


Was sollen aber diese im technischen Sinne vom Betrieb slernen« ? frage ich. 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 165 


Aufseher usw. kauft. Uebrigens handeln jetzt schon die Arbeiter- 
genossenschaften nicht anders. 

Wenn also die Syndikalisten unserer Zeit behaupten, sie verfolgen 
die allmähliche Zurückdrängung des kapitalistischen Eigentümers 
in den industriellen, kommerziellen usw. Unternehmungen, bis zur 
gänzlichen Ausschaltung derselben, so darf man doch bei Leibe nicht 
meinen, es sei ihnen darum zu tun, den jetzigen Portier eines Hütten- 
werkes oder eines Warenhauses durch die Erziehung in einem Ge- 
werkschaftsverein für spätere Leitung eines solchen Betriebes vorzu- 
bereiten. 

Wenn sie behaupten, daß es sich in der modernen Gewerkschafts- 
bewegung schließlich um einen Kampf um die Oberleitung in den 
Fabriken und Werkstätten handelt, so will dies nur sagen, daß die 
wesentliche Frage ist, wessen Willen künftig zur Ausführung gelangen 
wird, der des kapitalistischen Unternehmens oder der der organisierten 
Produzenten. 

Prof. Sombart knüpft an seine Bemerkungen über die Fähigkeit 
der Gewerkschaften als Vorschulen späterer Produktivgenossenschaften 
noch einen interessanten Vorbehalt: »Was allein den ersten kapita- 
lıstischen Gebilden in der handwerksmäßigen Welt in unserer Zeit 
entspricht, das sind die Staats- und Gemeindebetriebe (von denen aber 
die Syndikalisten auch nichts wissen wollen) und die auf der 
Konsumentenorganisation aufgebauten Genossenschaftsbetriebe: hier 
in der Tat sind Ansätze zu einer neuen Produktionsweise vorhanden, 
und hier in der Tat sind praktische Lehrschulen für den Sozialismus. 
Aber in den Gewerkvereinen ? l 

Ich halte es für einen der größten Mängel der syndikalistischen 
Doktrin (die gerade an dieser Stelle so vielversprechend einsetzt!), 
daß sie die Genossenschaftsbewegung und namentlich die Konsum- 
vereinsbildung so ganz unberücksichtigt läßt. Hierauf sollte sie ihr 
Hauptaugenmerk richten und (nach Art der Webbs) ihre Zukunfts- 
pläne auf einer organischen Verbindung der Konsumvereine mit den 
(sewerkvereinen aufbauen« (S. 139—I40). 

Die modernen Syndikalisten werden natürlicherweise ihre Be- 
wegung — eine gegen den Privatkapitalismus gerichtete Produzenten- 
bewegung — wohl schwerlich als für die ganze soziale Produktion 
und Verteilung der Reichtümer genügend ansehen. Es gibt zwar in 
verschiedenen Ländern Syndikalisten, die Anhänger der Lehre sind: 
:daB der Syndikalismus sich selbst genügt«, allein diese Lehre darf 
nicht im oben erwähnten Sinne mißdeutet werden und bezieht 
sıch vielmehr auf den Einfluß der politischen Parteien auf die Ge- 
werkschaftsbewegung. Meines Erachtens steht die syndikalistische 
Doktrin mit der Tatsache, daß zweifelsohne Staat und Gemeinde in 
nächster Zukunft ihren Einfluß in verschiedenen Industriebranchen 
noch ausbreiten werden, in keiner Weise im Widerspruch. Staats- 
und Gemeindeproduktion, zwar so, daß sie mit syndikalistischen 
Arbeiterorganisationen zu rechnen haben wird, halte ich vielmehr 
für die künftige Form der Produktion und Distribution in gewissen 


166 Christian Corne&lissen, 


Branchen und, wie oben schon gesagt, wird dann der Syndikalısmus 
sich besonders bestreben, dem Kollektivbetrieb seine hierarchische 
Gliederung zu nehmen. 

Um sich weiter vom Verhalten des Syndikalismus zur Genossen- 
schaftsbewegung ein richtiges Bild zu machen, muß man wieder 
ins Auge fassen, daB es sich beim ersteren um eine Kampfesorganisa- 
tion von Produzenten handelt, die also, im Großen und Ganzen, 
schwerlich auf die Grenossenschaftsbewegung ihr »Hauptaugenmerke« 
richten könnte. Wohl aber kann es ein gewisses Zusammengehen 
zwischen beiden Bewegungen geben, so z. B., daß die Konsumge- 
nossenschaften als Gegendienst für die Zufuhr von Mitgliedern aus 
den Syndikaten, letzteren in ihrem Kampf gegen das Unternehmertum 
(während Streiks und Aussperrungen usw.) pekuniäre Hilfe, Kredit 
usw. leisten können. 

Noch anders steht es mit den Produktivgenossenschaften, die 
eben neben der Syndikatsbewegung gefördert werden können, in 
solchen Zweigen des Ackerbaus, der Industrie, des Transports und 
Verkehrs, wo die moderne Mittel- oder Großunternehmung nicht 
oder nur schwierig eingedrungen ist und in nächster Zukunft kaum 
erfolgreich eindringen wird, wie z. B. in verschiedenen Zweigen der 
Reparaturarbeit und des Kunsthandwerks und im allgemeinen in 
verschiedenen ländlichen und kleinstädtischen Betrieben. Wenn 
sich dann nebenbei in solchen Produktivvereinen eine Tendenz 
zum Kommunismus zugleich mit der praktischen Ausschaltung des 
Kleinunternehmers zeigt — wie dies für bestimmte Betriebe in 
verschiedenen Ländern schon der Fall ist — so würde prinzipiell 
für die Syndikalisten hier ein wirklicher Anknüpfungspunkt vor- 
handen sein. 

In diesem Sinne antwortete ich, als, vor einigen Monaten, eine 
Reorganisation des »Vereins für gemeinschaftlichen Grundbesitz« in 
Holland stattfand und dieser Verein, der die Gründung und Organi- 
sation von Produktivgenossenschaften auf mehr kommunistischer 
Basis mit Ausschaltung des Privatunternehmers bezweckt, mich bat, 
als theoretisch und praktisch in der Gewerkschaftsbewegung stehend, 
auch in jener Richtung mit zu arbeiten. Ich weiß, daß sehr viele Syn- 
dikalisten und revolutionäre Kommunisten ebenso darüber denken. 

Ein solches Zusammenwirken braucht aber die Syndikalisten nicht 
zu hindern, deutlich ins Licht zu stellen, daß für die Hauptbranchen 
von Industrie, Handel und Transport, ja auch für die Produktion 
von vielen Landbauprodukten (Baumwolle oder Getreide z. B.) seit 
Jahrzehnten in allen modernen Ländern die Zeit vorbei ist, wo man 
mit Erfolg an die Gründung von lebenskräftigen, d. h. im Kampfe 
mit dem modernen Kapitalismus konkurrenzfähigen Produktiv- 
genossenschaften denken könnte. In all diesen Hauptbranchen han- 
delt es sich nicht darum, neue von kommunistisch-syndikalisti- 
schem Geist durchdrungene Unternehmungen den kapitalistisch ge- 
triebenen gegenüber zu gründen, sondern vielmehr, die kapitalistischen 
Unternehmer allmählich aus ihren eigenen, technisch vielfach hoch- 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 167 


entwickelten Betrieben herauszudrängen. Hier kann nur der gewerk- 
schaftliche Kampf nach revolutionär syndikalistischem Muster, aber 
nicht mehr die Genossenschaftsbewegung eingreifen. 


* * 
* 


Professor Sombart charakterisiert de Taktik des Syndikalis- 
mus ganz genau, wenn er bemerkt (S. 116 seines Buches), daß er nicht, 
wie etwa der Altmarxismus, auf den fast automatischen Uebergang 
und die allmählige Umbildung der bestehenden Wirtschaftsweise 
in die sozialistische hofft. »Auf den Ablauf von Akkumulations- und 
Konzentrationsprozessen zu warten, liegt den Syndikalisten ebenso 
fern wie der Gedanke, ihre Hoffnungen auf der allmählichen Verelen- 
dung der Massen aufzubauen«. Anstatt auf die Geschichte zu warten, 
wollen sie selbst »Geschichte machen«. Dieses Wort von Leone, das 
Sombart in seinem Buche zitiert, drückt ihr Auftreten treffend aus. 

Wenn aber Prof. Sombart, sich weiter auf die Literatur über 
den Syndikalismus stützend, zur Schlußfolgerung kommt: »Genau 
genommen gibt es nur Eines, gibt es nur eine treibende und gleich- 
zeitig schöpferische Kraft: den revolutionären Willen 
des Proletariats, der sich zum Enthusiasmus der Hingabe 
und der Arbeit ausgestalten muß« (ebenda), so wird jeder, der die 
syndikalistische Bewegung aus der praktischen Propaganda kennt, 
diese Wendung um so bedenklicher finden, als doch in dieser Bewegung 
vernünftigerweise nur von einem revolutionären Willen in der Rich- 
tung der ökonomischen Entwicklung der Gesellschaft und ihrer pro- 
duktiven Kräfte die Rede sein kann, und wir, die wir in der Praktik 
leben, nur zu gut wissen, wie sehr es gerade am »Enthusiasmus der 
Hingabe« noch mangelt. Und geradezu ironisch klingt es, wenn Herr 
Sombart, fortfährt: »In dem revolutionären Willen des Proletariats 
liegen aber auch alle Möglichkeiten einer neuen Produktionsweise ein- 
geschlossen. Diese wird auf einer völlig neuen Moral sich aufbauen: 
der Moral der entgeltlosen Opferung für das Wohl des Ganzen«. Hier 
scheint es der gute Sorel zu sein, der den deutschen Kritiker zu 
seiner Schlußfolge verlockt hat: »Cet effort vers le mieux 
qui se manifeste en dépit de l’absence de toute 
récompense personnelle immédiate et propor- 
tionnelle..... 

Nun läßt sich vielleicht eine solche auf »einer neuen Moral sich 
aufbauende »Produktionsweise« in der Literatur ganz gut anhören; aber 
die syndikalistische Bewegung ist eine nüchterne Alltagsbewegung 
und im praktischen Leben ist hier, wie in der Gewerkschaftsbewegung 
ım Allgemeinen, viel eher Mangel an »entgeltloser Opferung« und So- 
lidarität zu bedauern, als das Umgekehrte. Man soll nicht übertreiben, 
und meiner persönlichen Erfahrung nach würde sicherlich die Ge- 
werkschaftsbewegung als revolutionäres Element in der sozialen 
Entwicklung viel größeren Erfolg gehabt haben in den verschiedenen 
Ländern, wenn nicht erstens die einzelnen Korporationen zu sehr 
die eigenen unmittelbaren, kleinen Berufsinteressen im Auge behielten — 


168 Christian Cornelissen, 


auch wenn diese sich mit dem »Wohl des Ganzen« in der Arbeiterbe- 
wegung nicht decken — und wenn zweitens die Arbeiter aller Industrien 
und Berufe zusammen, nicht allzusehr ihre Bewegung als eine sich 
an die heutigen Verhältnisse direkt anknüpfende Kampfesbewegung 
auffaßten. Die Aeußerungen der Literaten, wie sie Herr Sombart 
vor sich gehabt, sind vielmehr als ideale Anstöße in einer Richtung 
aufzufassen, in welche sich die revolutionär syndikalistische Bewegung. 
wie die ganze Arbeiterbewegung, nur sehr schwer, wenn überhaupt, 
wird drängen lassen. 

Auf gleiche Weise müssen auch praktische Fragen, wie die, welche 
im Sombartschen Buch gestreift werden: »keine Beiträge und keine 
Streik- oder gar Versicherungskassenbildung; daher Ablehnung jeder 
Politik der Verhandlung oder Verständigung mit dem Unternehmer- 
tum« (siehe S. 118) aufgefaßt werden. 

Keine Beiträge und keine Streikkassenbildung? Ich kenne in 
Frankreich oder anderwärts auch nicht einen einzigen in der praktischen 
Propaganda tätigen »Syndikalisten«, der so etwas verlangen würde; 
vielmehr besteht im svndikalistischen Lager ein allgemeiner Drang 
nach Erhöhung der Beiträge zum Zweck, Streiks und Lohnbewe- 
gungen möglich und erfolgreich zu machen, — was auch wohl kaum 
anders möglich ist, innerhalb einer Bewegung, die sich vor allem zur 
Kampfesbewegung ausbildet. Bloß, wenn man die Beiträge zu hoch 
stellt, verlassen eben die Gewerkschaftler die Reihen, und auch der 
kampfeslustigste Syndikalıst hat dieser Wirklichkeit Rechnung zu 
tragen. 

Dann gıbt es noch etwas, das eben den Unterschied zwischen den 
revolutionären Syndikalisten und den »Reformisten« in Frankreich aus- 
macht, oder auch die französische Gewerkschaftsbewegung von z. B. der 
deutschen, in den großen Zentralverbänden verkörperten Bewegung un- 
terscheidet: Die revolutionären Syndikalisten erklären sich im allgemei- 
nen nur als Anhänger von Gewerkschaftskassen und von hohen Beiträgen 
an dieselben, insoweit die Gelder zu Kampfeszwecken benutzt werden. 
Was die »Versicherungskassenbildung« betrifft, trachten sie im Gegen- 
teil diese so weit wie möglich zu beschränken, und z. B. aufs Viati- 
kumwesen zu reduzieren. Unterstützungskassen aber, wie sie 
in Deutschland, England, Amerika, in den großen konservativen 
Verbänden und bei gewissen »reformistischen« Gewerkschaften Frank- 
reichs bestehen — Kassen, die im Falle von Krankheit, Invalidität 
und Tod, oder selbst beim Wohnungswechsel usw. Gelder auszahlen, 
dulden die revolutionären Syndikalisten nur, wenn sie nicht anders 
können. Im Prinzip jedoch betrachten sie die Schöpfung solcher 
Kassen als zur Aufgabe der »M utualite« gehörend, — die in Frank- 
reich jetzt schon mehr als drei Millionen Anhänger zählt, — und nicht 
als Aufgabe der Gewerkschaften, weil letztere von ihnen in erster 
Linie als Kampfesorganisationen betrachtet werden °). 





1) Ein typisches Beispiel dafür, wie das Verhalten von »Revolutionären « 


und »Reformisten« sich ändert, sobald die Gelder nicht mehr für Versicherungs- 


Ucber den internationalen Syndikalismus. 169 


Große Vorsicht muß man weiter auch beobachten, wenn man 
auf die Ablehnung »jeder Politik der Verhandlung oder Verständigung 
mit dem Unternehmertum« von Seiten der Syndikalisten eingeht. 
Natürlich gibt es da, wo es sich um einen fortwährenden Kampf zweier 
Parteien handelt, auch ein ununterbrochenes System von »Verhand- 
lungene und »Verständigungen« zwischen den Parteien. Aber »Ver- 
handlung« und »Verhandlung« sind zwei. Und was die Syndikalisten 
ablehnen, sind die Verhandlungen, bei denen die Hauptvorstands- 
mitglieder (wie in Deutschland üblich) über die Häupter der Mit- 
glieder ihrer Verbände, resp. bei einem Konflikt über die der streikenden 
Arbeiter selbst hinweg, mit dem Unternehmertum sich »verständigen«. 
Dies hängt natürlich wieder mit der Bildung von großen Unterstützungs- 
kassen zusammen und mit der Furcht der Vorstände großer Organi- 
sationen, die Kassen zu leeren. Was die französischen Syndikalisten 
den deutschen, englischen, nordamerikanischen usw. konservativen 
Gewerkschaftsverbändlern vorwerfen, ist gerade, zu viel auf die 
armen Groschen der Arbeiter gegen die Goldstücke der Kapitalisten 
zu vertrauen, anstatt die direkte Aktion der Mitglieder unter allen 
Formen zu ermutigen und auf alle Weise auszunützen. 

Kurz gefaßt also, darf man die von der revolutionären Majorität 
geleitete Bewegung der 380000 oder 400000 französischen Gewerk- 
schaftler nicht mit der der etwa zwei Millionen gewerkschaftlich organi- 
sıerter Arbeiter Deutschlands vergleichen, oder vielleicht aus der 
beiderseitigen numerischen Macht auf den Einfluß im sozialen 
Leben schließen ®). Die französischen, von dem Geist der Syndikalisten 


zwecke angewendet werden, liefert die kürzlich (Anfang Juni 1909) in Paris ab- 
gehaltene Konferenz der Nationalen Föderationen und Arbeitsbörsen Frank- 
reichs. Die Konferenz hat den Beitrag beider Kategorien von Organisationen 
zu der Verbandskasse erhöht. Dagegen stimmten aber gerade die sreformi- 
stischen«e Föderationen (wie die der Buchdruckereigewerbe — Le Livre — 
der Eisenbahner, der Mechaniker usw.), die sonst immer für hohe Beiträge 
schwärmen. Hier handelte es sich aber um keine korporativen Zwecke, sondern 
um dieallgemeine Propaganda der C. G. T. 

8) Es ist vielleicht hier der Platz, im Vorbeigehen auf eine Mißdeutung im 
Sombartschen Buche einzugehen, die man vielfach in der Presse aller Richtungen 
wieder findet, nämlich als sollte in der C. G. T. seine entschlossene revulutionäre 
Minderheit eine numerisch starke reformerische Mehrheit terrorisieren« (S. 269), 
also der Geist unter den Mitgliedern der Conföderation vielmehr sreformistisch« 
als srevolutionär« sein. Man stützt sich gewöhnlich dabei, wie es auch 
Herr Sombart tut, auf die Tatsache, daß die Kongresse der Conföderation 
bis jetzt immer die Proportionalwahl und Abstimmung im 
Prinzip verworfen haben. Die »Reformisten« lieben es dabei, die Mitgliederzahl 
der von ihnen dominierten Organisationen hinaufzuschrauben und die mit ihr 
befreundete sozialdemokratische Presse Deutschlands besorgt im Auslande die 
Verbreitung der Ziffern. So finde ich nun im Sombartschen Buch die Mitgied- 


170 Christian Corn&lissen, 


beseelten Organisationen, wollen Kampfesorganisationen sein; die 
deutschen Zentralverbände werden immer mehr Versicherungsvereine, 
Organisations de secours mutuel, und wenn sie dabei zu- 
gleich die wirtschaftlichen Kämpfe, Streiks und Lohnbewegungen 
in Deutschland leiten, so fassen sie doch auch diese Kämpfe vor allem 
vom Groschenstandpunkt auf. Darauf ist es meines Erachtens zu- 
rückzuführen — und ich glaube die internationalen Verhältnisse 
ziemlich gut zu kennen — daß gegenwärtig die C.G.T. mit ihren 
400 000 Mitgliedern bedeutend mehr Einfluß auf das ganze soziale 
Leben in Frankreich hat, als etwa die Zentralverbände mit ihren 
beinahe 2 Millionen Mitgliedern in Deutschland. In Frankreich wird 
die Aktion der energischsten Elemente der Arbeiterbevölkerung nicht 
lahm gelegt von einer Majorität von beitragzahlenden Personen, 
die sich nur der Unterstützung und Versicherung wegen den Verbänden 
angeschlossen haben! 

Die Taktik der syndikalistischen Bewegung wird vielfach unter 
der Formel »Direkte Aktion« zusammengefaßt. Im Gegensatz zur 
indirekten,d.h. vorallem parlamentarischen Aktion, 
offenbart sich dieselbe unter der Form des Eingreifens der unmittelbar 
Beteiligten, nicht nur in die StreiksundBoykots, sondern da, 
wo die Arbeiter für offensive Aktion zu schwach sind, gelegentlich 
auch durch Obstruktion.oder Sabotage (Einrichtung der Ar- 
beit nach dem Lohne, bezw. Darbietung schlechter Arbeit für niedrigen 
Lohn) usw. Natürlich ist die Anwendung der direkten Aktion zur Be- 
einflussung der Regierungskörper und zur Unterstützung guter oder 
schaft des Bergarbeiterverbandes, der alles in allem 30 000 oder höchstens 35 000 
Mitglieder zählt, mit 110000 angegeben. Umgekehrt vergißt man, daß es eben 
so gut numerisch starke revolutionäre Verbände gibt, wie z. B. die Föderation 
der Baugewerbe, die stärkste in Frankreich (gegenwärtig mehr als 55 000 
Mitglieder). 

Es gibt aber einen anderen Grund, aus dem, glaube ich, die Majorität der 
C. G. T. revolutionär bleiben würde, auch wenn die Proportionalabstimmung 
konsequent durchgeführt würde. Die »reformistischen« Verbände zählen alle 
eine »revolutionäre« Minorität, gerade so wie die revolutionären Organisationen 
Reformisten unter ihren Mitgliedern haben. Auf dem letzten Nationalkongreß 
der Eisenbahner gab es auf ro Delegierte 4 Revolutionäre, und wie man weiß, 
zählt die nicht weniger durch ihren »Reformismus« bekannte Föderation du Livre 
als Opposition u. a. die aktive und rührige 21. Sektion (die Pariser Schriftsetzer) 
die zahlreichste ihrer Sektionen, die mit dem Centralcomite gerade wegen seiner 
Ablehnung der Actıon directe und des Generalstreiks Händel hat. 

Deshalb werden auch die revisionistischen Gewerkschaftsführer sich gewiß 
zehnmal bedenken, ehe sie cine Spaltung in der C. G. T. hervorrufen (wie die 
Presse ja immer aufs neue in Aussicht stellt). Sie würden damit ihre eigenen 
Organisationen zur Freude der Bourgeoisie auseinander reißen, was selbst ihre 


Anhänger ihnen nıemals verzeihen würden. 


Ueber den internationalen Syndikalismuıs. 17I 


zur Bekämpfung schlechter Gesetze nicht ausgeschlossen. Aber auch 
hier bleibt sie Aktion im wirklichen Leben und nicht im Parla- 
ment, und offenbart sich in einem Druck auf alle politischen Parteien 
ohne Unterschied. Z.B. weiß man, wie in Frankreich die Gewerkschaft- 
ler zur Durchführung des Gesetzes betreffs Einführung eines wöchent- 
lichen Ruhetages manifestiert haben, und wie sie, um diese Durchfüh- 
rung zu erzwingen, massenhaft in die großen Magazine drangen, wo 
der Ruhetag von 24 Stunden trotz dem Gesetze nicht eingeführt war. 

Dank dem Standpunkte, auf den Herr Sombart sich gestellt hat, 
kommt nun aber in seinem Buch der Charakter gewisser Kampfesmittel, 
die die Svndikalisten vorschlagen, nicht immer zu seinem Recht; so z.B. 
nicht der des Streiks, den Herr Sombart nicht nur als geeignetes Kampfes- 
mittel gegen das Unternehmertum auffaßt, nicht als eine der Formen di- 
rekter Aktion, sondern vielmehr als Mittel »alles zu fördern, was den 
revolutionären Willen stärken hilft, alles also vor allem, was dem Pro- 
letariat seinen Klassengegensatz zur bürgerlichen Welt immer wieder 
zum Bewußtsein bringt, was seinen Haß gegen diese Welt und ihre 
Träger nährt und auch von neuem schürt« (S. 118). Die ideologischen 
Motive sprechen im Alltagsleben und im wirklichen Kampfe gegen das 
Unternehmertum kaum ein Wort mit, und auch von den Syndikalisten 
werden sie als solche, als ideologische Motive, nicht in den Vordergrund 
geschoben. Dies kann nur in der Literatur geschehen oder gelegentlich 
von einem besonders ideologisch angehauchten Redner. 

Eine ähnliche Kritik muß ich üben, wenn es bei Sombart zur Be- 
gründung des Streiks nach den Ansichten der Syndikalisten heißt 
(5. 118—119): »Freilich darf dann der Streik nicht eine wohler- 
wogene Geschäftstransaktion sein, sondern muß spontan aus den 
Entschlüssen der aufgereizten Massen hervorbrechen; darf nicht er- 
möglicht werden durch die Verwendung sorgsam aufgesparter Bei- 
träge, sondern muß ruhen ausschließlich auf der Fähigkeit, Entbeh- 
rungen zu ertragen und auf der Opferwilligkeit anderer Arbeitergruppen, 
die nun erst freiwillig herbeieilen, um die Streikenden zu unterstützen.« 
Aufrichtig gesagt, habe ich von den Syndikalisten selbst, wenigstens 
von den svndikalistischen Arbeitern, eine solche Beweisführung niemals 
gehört. und sie würde übrigens auch von den Arbeitern in Fabrik oder 
Atelier mit Spott empfangen werden. Ich glaube, auch diese Mißdeu- 
tung muß auf Rechnung der Literatur über den französischen Syndika- 
lısmus und auf die falschen darüber nach Deutschland und anderwärts 
importierten Begriffe geschrieben werden. Nicht nur, wie ich schon 
oben sagte, arbeiten die Syndikalisten in Frankreich ganz positiv auf 
die Erhöhung der Beiträge hin, sondern auch die »Spontanität« der Be- 
wegung kann von ihnen nur gelegentlich, als sekundärer Faktor ım 
Kampfe gegen das Unternehmertum in Betracht gezogen werden. So 
z. B. tritt dieser Faktor mehr im Anfang der Arbeiterorganisation als 
in ihrer späteren Entwicklung, mehr bei Generalstreiks als bei Streiks 
in den einzelnen Gewerben und Industrien in den Vordergrund. Auch 
ist seine Wirkung in den verschiedenen Industrien und Berufen schr 
verschieden usw. 


172 Christian Cornelissen, 


Kommen wir zum Generalstreik: Auch die Propaganda dafür 
und die ersten Versuche in dieser Richtung können nicht in dem Grade 
auf psychologische und ideologische Motive zurückgeführt werden, wie 
Herr Sombart dies tut (S. IIg u. 134). Auch der Generalstreik ist 
schließlich ein Kampfesmittel, das nur insoweit \Vert hat, wie es aus 
der Entwicklung der ökonomischen Verhältnisse und dem Zusammen- 
fallen verschiedener einzelner Streiks allmählich hervorgeht; er wächst 
naturgemäß und greift allmählich um sich, gerade so, wie die Organi- 
sation selbst der Arbeiter oder der Unternehmer. So denken darüber 
auch die Syndikalisten Frankreichs, insoweit sie im wirklichen Leben 
stehen. Nur im Sinne eines aus den reellen Verhältnissen hervor- 
wachsenden sozialen Phänomens, und nicht in erster Linie als ein Mittel, 
»die revolutionäre Leidenschaft neu zu beleben«, kann der Generalstreik 
als yeine Art von Feldmanöver« (Sombart S. 119) betrachtet werden. 

Weiter ist der Generalstreik nicht schlechthin mit Sozialismus 
»gleichzusetzen«.. Was Labriola und Sorel in diesem Sinne in den von 
Herrn Sombart zitierten Sätzen geschrieben haben, hat nur literari- 
schen Wert und sollte wenigstens cum grano salis genom- 
men werden. Der Arbeitersozialismus ist nicht »ganz und gar im 
Generalstreik enthalten«. Letzterer als Kampfesmittel kann zwar in 
einem kritischen Moment eine Entscheidung zugunsten einer bestimm- 
ten Produktionsmethode herbeiführen, steht aber als solches, als Kam- 
pfesmittel, außerhalb der Produktion, deren allmähliche Revolutionie- 
rung der Sozialismus und der Syndikalismus verfolgen. 

Wenn ich nun auch hier der syndikalistischen Taktik gegenüber 
vor Mißdeutungen warne, die aus der Literatur hervorzugehen scheinen, 
als sollte dabei auf »die Erfüllung der psychologischen und ethischen 
Vorbedingungen der neuen Gesellschaft« der »Hauptnachdruck« fallen, 
so kann ich mich doch auch nicht ganz der Sombartschen Kritik 
selbst in Bezug auf die genannten Vorbedingungen anschließen. 

»Welcher Zusammenhang«, fragt Herr Sombart (S. 134), »besteht 
überhaupt zwischen dem Elan, der einen Generalstreik durchführt, 
und der hingebenden, begeisterten Stimmung, in der (nach Meinung 
Sorels) später die Tagesgeschäfte erledigt werden ? Ich sehe keinen«. 
Und später (S. 136) heißt es bei ihm: »Bleibt es nicht, wie immer man 
die Sache anschaut, weltfremder Phantasmus, unsere Massen von heute 
in hohe ideale Spannung jahrein jahraus versetzbar sich vorzustellen ? 
Das Alltagsleben auf nicht egoistische Seelenstimmungen aufbauen 
kann man nur unter einer Voraussetzung: daß ein religiöser Fanatis- 
mus in den Massen lebt. Alle anderen idealen Mächte werden sich ewig 
als zu schwach erweisen, die Bestie im Menschen zu zähmen, selbst 
wenn die Ideale nicht auf vorübergehende Ziele gerichtet sind, wie es 
bei dem Revolutionsenthusiasmus der Syndikalisten obendrein noch 
der Fall ist.« 

Aber Herr Sombart, was waren Sie grimmig und finster ge- 
stimmt, als Sie diese Zeilen geschrieben! Gilt Ihres Erachtens die Liebe 
zu den Kindern und die Sorge für das eigene Älter, oder das Streben, 
alle Menschen auf Erden glücklicher zu sehen, als sie es jetzt sind, das 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 173 


Streben auch den Krieg zu vermeiden (ich denke an die antimilita- 
ristischen Bestrebungen der Syndikalisten, worüber Sie schrieben) usw., 
gilt das alles für Sie nur als »egoistische Seelenstimmunge, oder hat es 
alles auch seine ideale Seite, und kann es in diesem Sinne, Ihrer Mei- 
nung nach, nicht wenigstens die Bedeutung haben, die Sie dem »reli- 
giösen Fanatismus« beimessen ? Kann denn schließlich die Wohlfahrt 
des ganzen Menschtums auf Erden nicht mehr Wert als soziale Trieb- 
kraft haben, als der unsichere Glaube an einen Himmel? Ja, muß 
nicht selbst, je mehr letzterer im Nebel des Unwahrscheinlichen 
sich auflöst, erstere auch naturgemäß immer mehr: als ideales Streben 
in den Vordergrund rücken? Heinrich Heine brachte dies so zum 
Ausdruck: 

»Ein neues Lied, ein besseres Lied, 

»O Freunde, will ich euch dichten: 

»Wir wollen hier auf Erden schon 

»Das Himmelreich errichten.« 


* ü * 

Ich bin ungefähr am Ende meiner kritischen Bemerkungen ange- 
kommen. Um die syndikalistische Bewegung in ihrem Wesen und Ur- 
sprung noch einmal zu kritisieren, stimme ich gern Prof. Sombart bei, 
wenn er sagt: »Nur in einem so hochkultivierten Lande wie Frank- 
reich, scheint mir, konnte eine solche Theorie entstehen« (S. 123). 
Allein in der Weiterentwicklung dieser schließlich richtigen Feststel- 
lung, gehen wir vollständig auseinander und hier bedauere ich noch ein- 
mal das Mißverständnis, das offenbar die Literatur über den Syndika- 
lsmus in Deutschland (und anderwärts) hervorgerufen hat. Erlauben 
wir uns weiter zu zitieren: »Sie (die syndikalistische Theorie) konnte 
nur von ganz überfeinerten Geistern erdacht werden, ..... von 
raffinierten Menschen, deren Nerven ganz starke Reize brauchen, um 
in Schwingung zu kommen. Die aber auch aus einer gewissen künst- 
lerschen Empfindsamkeit heraus eine Abneigung haben gegen alles Phi- 
listertum, gegen dieboutique, gegen alles spezifisch »Bürgerliche«. 
Seide kontra Wolle! Das Alltägliche ist ihnen ebensosehr ein Gräuel 
wie das Natürliche. Es sind Gourmets der sozialen Theorie, die den 
Svndikalismus als Gedankensystem geschaffen haben.« (S. 123—124.) 

Nun ist aber, wie oben entwickelt, der Syndikalismus nicht nur 
in seinem praktischen Ursprung, sondern auch in seiner theoretischen 
Formulierung eine Volksbewegung, ein Massenprodukt parexcel- 
lence. deren schaffende Geister, deren Erfinder als Theorie schwer- 
lich auffindbar sein werden, und an deren »Gedankensystem« später 
gekommene Literaten nicht im mindesten etwas zu ändern vermocht 
haben. Und man kann unseren Arbeitern der Baugewerbe und den 
Erdarbeitern, denen die eigene Initiative und die Lust zum »Selbsttun« 
so tief eingewurzelt sind, oder unseren Metallarbeitern, Seeleuten und 
Hafenarbeitern, unseren Holzhackern und Arbeitern in den Weinbergen 
usw. alles vorwerfen was man will, ja, man kann auch den Führern des 
französischen Syndikalismus, den Merrheim, Pataud, Griffuelhes, Pou- 


174 Christian Corne&lissen, 


get, Monatte, Luquet, Yvetot, Jouhaux usw., vielleicht manchen ge- 
rechten Vorwurf machen, allein daß sie an »Ueberkultur« leiden sollten 
oder gar »Gourmets der sozialen Theorie« seien, nein, das ist wirklich zu 
stark! 

Man soll dem Ursprung einer sozialen Theorie wie die des Syndi- 
kalismus tiefer nachforschen. Und wenn man sehr richtig konstatiert, 
daß eine solche Theorie »nur in einem so hochkultivierten Lande wie 
Frankreich« entstehen konnte, da soll man bedenken, daß Frankreich 
innerhalb ein und einem Vierteljahrhundert vier Revolutionen durch- 
gemacht hat und daß, wenn in Mittel-Europa — Deutschland und 
Oesterreich — eine eingreifende Revolution höchstens die Verwirk- 
lichung der Träume von 1848 bringen könnte, Frankreich vor der Ver- 
wirklichung der Kommune steht. 

Was historisch in Frankreich in erster Linie auf dem Grunde der 
syndikalistischen Bewegung liegt und ihren Erfolg und Fortschritt 
möglich macht, ist die Tatsache, daß in diesem Lande alle poli- 
tischen Regimes abgewirtschaftet haben, daß dort nach und nach alle 
kaiserlichen, royalistischen und bürgerlich republikanischen Systeme 
»gewogen«, aber zu »leicht« befunden wurden, und also die Massen selbst 
weit über die Zeit hinausgekommen sind, wo sie noch von politischen 
Reformen im allgemeinen die Gesundung des sozialen Lebens erwarteten. 

Dazu kommt natürlich das Temperament dieser Menschen, die 
wie die Franzosen oder Italiener, wie Sombart bemerkt, »gewohnt sind, 
impulsiv zu handeln, bei denen plötzlich ein heißer Strom der Begeiste- 
rung das ganze Innere durchflutet, deren Wesen von solchen plötzlichen 
Wirkungen beherrscht und zu raschen Taten fortgerissen wird« (S. 124). 
Natürlich spielen hier die »aktiven Minoritäten«, über die man so ver- 
ächtlich in Deutschland sprechen und schreiben kann (besonders in der 
sozialdemokratischen Presse) und spielt der »Elan« eine besonders wich- 
tige Rolle! 

Dies alles hängt intim mit dem Wesen und Charakter des Syndi- 
kalismus als einer Massenbewegung zusammen, und erklärt, weshalb 
die französische (oder auch italienische) Gewerkschaftsbewegung nie- 
mals vorwiegend den Charakter einer Versicherungs- und Kranken- 
unterstützungsbewegung tragen wird. 

Darf man daraus ableiten, daß die syndikalistische Bewegung »eine 
Reaktion darstellt gegen die Vernachlässigung der Gewerkschaftsbewe- 
gung in den romanischen Ländern« (Sombart S. 125)? Meiner Meinung 
nach: nein; man darf nur daraus die Schlußfolgerung ziehen, daß »Ge- 
werkschaftsbewegung« etwas anderes bedeutet ın Frankreich als gegen- 
wärtig in Deutschland oder ın England (in England wieder teilweise 
aus anderen historischen und ökonomischen Motiven als in Deutsch- 
land). 

In einem gebe ich schließlich Herrn Sombart Recht: »Unbild- 
lich gesprochen: so vortreftlich und glücklich viele Ansichten und Theo- 
rien des Syndikalısmus sind: d i e neue soziale Theorie ist es noch nicht. 
Damit diese geschaffen würde, bedürfte es noch ganz anderer Vertie- 
fung aller Probleme.« (S. 141.) Und wenn ich auch, mich ganz diesem 


Ueber den internationalen Syndikalismus. 195 


Urteil anschließend, dabei nicht so sehr wie Herr Sombart an den Marxis- 
mus denke, von dem die Lehre sich »vollständig zu befreien« hätte, weil 
doch der Marxismus niemals in Frankreich einen besonderen Einfluß 
gehabt hat, so erkenne ich gerne an, daß der Syndikalismus, gerade weil er 
in seinem innersten Wesen eine Volksbewegung ist, nur allzu aus- 
schlieBlich kritisch, und noch zu wenig aufbauend hat wirksam sein 
können. 

»D i e neue soziale Theorie ist es noch nicht.« Es gähren noch die 
Elemente in bunter Wirrung und hier und da stehen sie noch einander 
scheinbar feindlich gegenüber, für jeden, der nicht die Gewohnheit hat, 
soziale Probleme wissenschaftlich zu untersuchen und der sich nicht 
schon bewußt geworden ist, daß die menschliche Gesellschaft war und 
ist, und immer bleiben wird eine vielfarbige Mosaik von sehr ver- 
schiedenen Produktions- und Lebensformen. 

Die Synthese des Syndikalismus also ist noch nicht gegeben. Aber 
wer sich an die Ausarbeitung derselben macht, wird in seinenStudien be- 
sonders dadurch unterstützt werden, daß die Bewegung wie sie geht 
und steht im wirklichen sozialen Leben ihre Wurzeln hat, und nicht, 
wie etwa der Marxismus, in der Methaphysik. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 
Von 


MAX WEBER. 


Inder»Internationalen Wochenschrift. (3. Jahr- 
gang, No. 39—43, 25. Sept.—23. Okt. 1909) veröffentlicht Professor 
Rachfahl eine Kritik meiner Aufsätze über die protestantische Ethik 
und den »Geist« des Kapitalismus« (Bd. XX, XXI dieser Zeitschrift, 
dazu ferner Bd. XXV, XXVI und den Artikel in der »Christl. Welte 
1906 S. 558ff., 577 ff. !), auf welche, soweit sie sich (nebenher) 
auch gegen meinen Freund E. Tröltsch richtete, dieser am gleichen 
Ort antworten wird. Meinerseits ebenfalls — wie es das Natür- 
lichste und für mich Zweckmäßigste gewesen wäre, — an der gleichen 
Stelle zu antworten, fühlte und fühle ich mich leider, trotz aller Schät- 
zung des namentlich als Leiter der »Deutschen Literaturzeitung« ver- 
dienstvollen Herausgebers, behindert. Darüber, daß die von F. Althoff 
begründete Internationale Wochenschrift gewisse redaktionelle Gewohn- 
heiten hat, denen ich mich nicht anzupassen geneigt sein würde, hätte 
ich hier, wo es sich um bloße Polemik handelt, natürlich ebenso, wie E. 
Tröltsch es tut, hinweggesehen. Aber die Redaktion hat es vorgezo- 
gen, gegenüber diesem fast ganz gegen mich gerichteten Artikel 
lediglich meinem nur nebenher betroffenen Kollegen Tröltsch an- 
heimzustellen, ob eine Antwort beliebt werde. Auch diese Unhöflichkeit 
— denn das ist sie unter den gegebenen Umständen — würde ich natürlich 
ignorieren. Allein auch mein Herr Kritiker hat die Gepflogenheit an- 
genommen, uns beide als Kollektivität zu behandeln, um uns für 
einander verantwortlich machen zu können, — was den Vorteil bot, daß 
wirkliche [oder angebliche] Irrtümer des Einen den Andren mitzu- 
treffen scheinen. Und er hat sich dabei andrerseits doch auch den wei- 
teren Vorteil nicht entgehen lassen, je nach Bedarf auch wieder den 
Einen von uns gegen den Ändern auszuspielen, so daß nun jene Kollekti- 
vität »\Veber-Tröltsch«, welche als Träger der Ansichten sowohl des 
Einen wie des Ändern hingestellt ist, sich in offenbarem innerem Wider- 
spruch zu befinden scheint. Angesichts dieser, beiläufig bemerkt, 
wenig loyalen, Praxis scheint es mir zweckmäßig, auch äußerlich 

1) Diesen, von Tröltsch zitierten, Aufsatz läßt R. bequemlichkeitshalber 
ganz bei Seite. 


Max Weber, Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 177 


meine eignen Wege zu gehen und überdies ausdrücklich, ebenso wie 
Tröltsch dies zweifellos seinerseits tun würde, jede Verantwortung 
für das, was nicht ich gesagt habe, abzulehnen. Es sei gestattet, 
noch Folgendes hinzufügen. Wer unsre beiderseitigen Aufsätze wirk- 
lich gelesen hat, weiß, daß Tröltsch für seine Zwecke und Aufstel- 
lungen meine Resultate (abgesehen von dem von Rachfahl gar 
nicht miterörterten Sekten begriff — vgl. Archiv XXI S. 63, 64 
Anm. I1, und den zit. Artikel in der »Christl. Welt«, überhaupt 
nicht benötigt. Seine Resultate könnten richtig sein, auch wenn 
die meinigen falsch wären und umgekehrt. Er entwickelt den histo- 
rischen Prozeß des Aufbaues der Soziallehren der christlichen 
Kirchen, — ich habe bisher nur ein bestimmtes Phänomen der L e- 
bensführung in seiner (ursprünglich) religiösen Bedingtheit 
verständlich zu machen gesucht. Wenn er gelegentlich sich auf Dar- 
legungen von mir bezogen hat ?), so handelte es sich (außer in jenem 
hier gar nicht zur Debatte stehenden einen Falle: Kirche und Sekte) 
stets um für sein Problem peripherisch liegende Berührungen seiner 
Resultate mit den meinigen. Und es scheint mir am Platze, hier 
auch sehr nachdrücklich festzustellen, daß überhaupt keinerlei, auch 
keine latente, Kollektiv-Arbeit vorliegt. Meine Arbeiten über 
diese Dinge, die ich z. T. schon vor 12 Jahren im Kolleg vortrug, sind 
nicht (wie Rachfahl nach Tröltsch annimmt) erst durch Sombarts 
»Kapitalismus« veranlaßt worden (s. darüber meine ausdrückliche 
Bemerkung Archiv XX S. 19 Anm. I). Es mag schon sein, daß Tröltsch, 
der auf völlig eignen Wegen ebenfalls schon lange vorher dem ihn 
interessjerenden Thema nachging, wie durch andre Schriftsteller, 
so auch durch einzelne Bemerkungen meiner Aufsätze zum Ueber- 
denken mancher seiner Probleme unter ökonomisch-soziologischen 
Gesichtspunkten mit angeregt wurde, wie er dies gelegentlich aus- 
gesprochen hat. Aber keinerlei »Uebernahme« einer »Theorie« des 
Einen durch den Andern, sondern einfach die Sache: der Umstand, 
daß Jeder, der diese Zusammenhänge überhaupt einmal sieht, zu 
einer ähnlichen Betrachtungsweise gelangen muß, ist es, welcher dazu 
geführt hat, daß allerdings die Resultate Tröltschs auf seinem weit 
umfassenderen Problemgebiete derartige sind, daß die wesentlichen 
Züge dessen, was ich für mein Problem ausgeführt habe, sich recht 
gut als Ergänzung einfügen lassen. Hätte ich meinen Aufsatz fort- 
gesetzt, so würde ich die Aufgabe gehabt haben, große Teile des jetzt 
von Tröltsch bearbeiteten Gebiets mitzubehandeln. Ich würde das, 
als Nicht-Theologe, sicherlich niemals in der Art haben durchführen 
2) Dabei sind Tröltsch wohl in einigen wenigen (für sein Thema gänzlich 
irrelevanten) Punkten Formulierungen untergelaufen, die, — wie es bei solchen, 
notgedrungen stark verkürzten, Wiedergaben fremder Ansichten kaum vermeid- 
lich ist, — nicht ganz meinen Aufsätzen entsprechen. Es blieb der illoyalen Klein- 
lichkeit einer »historischen« Kritik vorbehalten, diesen Umstand zu fruktifizieren: 
Rachfahl war über jenen Sachverhalt inkeinem Punktim Zweifel. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 12 


178 Max Weber, 


können, wie es durch Tröltsch geschehen ist. Soweit aber meine eig- 
nen früheren Studien mir ein Urteil gestatten, sehe ich keine 
irgendwie entscheidenden Punkte, wo ich einen Grund zum Wider- 
spruch gegen seine Darstellung hätte. Am allerwenigsten kann ich 
einen solchen aus den Trivialitäten entnehmen, die Rachfahl ihm 
entgegenhält. Aber die wissenschaftliche Verantwortlich- 
keit für das von ihm Gesagte gegenüber der Kritik wird Tröltsch 
natürlich ebenso ausschließlich zu tragen haben, wie, für meine Aus- 
führungen, ich. Ich habe die vorhergehende Bemerkung über Tröltschs 
Artikel nur um deswillen gemacht, damit Kritiker von der Eigenart 
Rachfahls nun aus dieser Trennung der Verantwortungen nicht eine 
Ablehnung der Tröltschschen Resultate durch mich herauslesen. 
Damit zur Sache. 

Die Schiefheiten der Rachfahlschen Polemik beginnen schon mit 
dem ersten Worte der Ueberschrift seines Aufsatzes: »Kalvinis- 
mus und Kapitalismus«. Bei mir ist vom ersten Male an 3), daß der 
Calvinismus überhaupt (im Gegensatz gegen Katholizismus und 
Luthertum) genannt wird, von ihm in vollster Gleichstellung mit den- 
jenigen Sekten (oder sektenartigen Bildungen innerhalb der Kirche) 
die Rede, welche ich in der Ueberschrift zum zweiten Kapitel meines 
Aufsatzes und durchweg innerhalb desselben als s»asketischen Pro- 
testantismus« zusammengefaßt habe. In denkbar größter Breite po- 
lemisiert nun (um dies vorweg abzumachen) Rachfahl — es ist dies 
eigentlich das Einzige, waser selbst am Schluß seiner seltsamen 
»Kritik« von dieser letzteren unbedingt aufrechterhält — gegen den 
Namen »Askese für diejenige Art der Lebensführung, die ich zu 
analysieren versucht habe. Zwar hat er selbst am Beginn seiner 
Artikel (S. 1217 Zeile 7) nicht wohl umhin gekonnt, den gleichen 
Ausdruck für die gleiche Sache zu gebrauchen 4). Allein wir werden 
sehen, daß diese sich in seiner »Kritik« stetig wiederholende Verschie- 
denheit des Maßstabes für sich und Andre ihn niemals stört, — und 
es ist ja schließlich auch ein Unterschied, ob der historische »Fachmann« 
oder der outsider, der die Geschichte »konstruiert«, ein und dasselbe sa- 


3) Dieses Archiv XX, S. 10, 50 unten, 52 unten. Auf S. rọ ist hervorge- 
hoben, daß wenigstens der direkte Zusammenhang zwischen »Askese« und bür- 
gerlicher Reichtumsbildung bei den asketischen Sekten (Quäkern, Mennoniten 
usw.) oft »noch eklatanter sei« als beim Calvinismus. Warum weiterhin der 
Calvinismus zuerst und in besonderer Ausführlichkeit (XX, S. 5—38) behandelt 
wurde, ist (XXI S. 36) eingehend motiviert: weil er in Bezug auf die Antriebe 
zur methodischen Lebensgestaltung, welche seine Dogmatik enthält, mir, 
als die »konsequentestee Antithese zum (Katholizismus und) Luthertum, dazu 
am geeignetsten erschien. Den 33 Seiten, welche den Calvinism.us analysieren, 
folgen aber alsdann immerhin grade ebensoviele (XXI S. 39—72) über die übri- 
gen asketischen Denominationen. a 

4) Die Abweichung mir gegenüber besteht lediglich in den dem ‘Wort »aske- 
tische hinzugefügten Gänsefüßchen. (Um ein Zitat handelt es sicr} nicht.) 

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Antikritisches zum »Geiste des Kapitalismus. 179 


gen! Askese ist nach ihm »Weltflucht«, und da die Puritaner (im weiten, 
alle rasketischen« Sekten einschließenden Sinn) keine Mönche oder 
ähnliche kontemplative Existenzen gewesen sind, so ist eben das, was 
ihsinner weltliche Askese« nenne, schon an sich ein »falscher« Be- 
giff, der vor allem eine Verwandtschaft mit der katholischen Askese 
irrtümlich voraussetzt. Ich kann mir nun schwer eine sterilere Polemik 
denken, als eine solche um Namen. Der Name ist mir für jeden 
andern feil, der besser paßt. So lange wir uns aber nicht entschließen, 
jedesmal ad hoc gänzlich neue Worte zu prägen oder aber, nach Art 
der Chemie oder der Avenariusschen Philosophie mit Buchstaben- 
bezeichnungen zu operieren ®), müssen wir für einen Sachverhalt, 
der noch keine Bezeichnung trägt, die möglichst nächstliegenden und 
bezeichnendsten Worte der traditionellen Sprache nehmen und nur 
besorgt sein, sie — wie ich es bezüglich der »innerweltlichen Askese« 
m. E. genugsam getan habe — unzweideutig zudefinieren. Was 
aber die Sache — die innere Verwandtschaft mit der katholischen 
Askese —- anlangt, so erinnere ich nur beiläufig daran, daß ein Mann 
wie Ritschl in der Identifikation der (in meinem Sinn) asketischen 
Züge des »Pietismus« (bei ihm weit gefaßt), mit »katholischen« Resten 
ım Protestantismus so weit gegangen ist, daß ich seine Darstellung 
in dieser Hinsicht ausdrücklich einzuschränken versuchte. 
Und wenn schon unter den Zeitgenossen der Reformation ein 
Mann wie der von Tröltsch mit Recht zitierte Sebastian Frank geradezu 
eine ihrer Leistungen darin erblickte, daß fortan nicht mehr nur die 
Berufsmönche, sondern jeder Mensch sein Leben lang eine Art 
Mönch sein müsse, — so meinte er damit in der Sache durchaus 
das Gleiche wie ich und verdient also von Rachfahl ebenso wie ich 
die ernste Mahnung, doch zu bedenken, daß ein Mönch ja keine 
Frau haben, kein Geld erwerben, überhaupt nicht sich an die Dinge 
dieser \Velt hängen dürfe, also jener Ausdruck höchst unpassend sei. 
Nun weiß aber doch jeder, daß, wenn wir heute von »Askese«, sei es 
nun speziell auf sexuellem Gebiet oder dem des »Lebensgenusses« 
überhaupt, sei es hinsichtlich des Verhaltens etwa zu ästhetischen 
oder sonstigen, nicht »ethischen« Werten reden, wir ja damit eine, 
dem \Vesen der Sache nach ganz ebensolche Lebensführung meinen, 
wie sie der gesamte Puritanismus (nicht eben nur: der Calvinismus, 
sondern erst recht: das Täufertum und was ihm nahe stand) zur Pflicht 
machte. Ein Lebensideal also, welches, nur eben mit dem Unterschiede, 
daß die »Askesex sich i n n er h a lb der Ordnungen der Welt: Familie, 
Erwerbsleben, soziale Gemeinschaft zu bewegen hat und folglich 


$) Ob wenigstens das Erstere nicht oft nützlich wäre, steht dahin. Ich halte 
es für ein Verdienst von Knapp, daß er den Mut hatte, es umfassend zu tun; 
ebenso geschieht es z. B. mit augenfälligem Erfolg für die Unzweideutigkeit in 
Alfred Webers Buch über die Standorte der Industrie. Allein bei unsren Lesern 
begegnet es heute noch allzu oft einem ablehnenden Kopfschütteln und vor 
allem widerstrebt die Professoreneitelkeit grundsätzlich der Akzeptierung irgend 


einer nicht von dem betreffenden selbst geprägten Bezeichnung. 
12* 





180 Max Weber, 


in ihren materiellen Anforderungen entsprechend modifiziert ist, — 
in der Tat jenen protestantischen Richtungen mitdenrationalen 
Formen der als Lebens m e t ho dik geregelten mönchischen Askese 
dem »Geiste« nach gemeinsam war: ich habe das ja für verschiedene 
auch außerhalb des »Erwerbs« liegende Lebenssphären skizzenhaft, 
aber doch immerhin wohl soweit unmißverständlich dargelegt, daß 
ich hier auf eine Wiederholung verzichten darf®). Selbst die Mittel, 
mit denen die protestantische Askese arbeitet, gehen, wie ich (XXI 
S. 77 ff.) bemerkt habe, gänzlich parallel. Ich habe andrerseits er- 
innert, daß grade die Askese der Klöster es war, welche sie zu ihren 
ökonomisch so erheblichen Leistungen befähigte: — ich hätte noch 
hinzufügen können, daß die rational-asketischen Sekten oder sekten- 
artigen Gebilde des Mittelalters in der Eigenart ihrer bürgerlichen Ge- 
bahrung sehr regelmäßig schon ganz ähnliche Züge aufweisen, wie 
(namentlich) die täuferischen Sekten später und wie die entsprechende 
Kategorie der russischen Sekten (nicht alle gehören dazu!) bis in die 
letzte Zeit. Daß »der Altprotestantismus als Ganzes die As- 
kese »vom mittelalterlichen Katholizismus übernommen« habe (Sp. 
1263) ist eine der zahlreichen törichten Behauptungen, die Rachfahl 
mir unterschiebt. Es steht bei mir ausführlich zu lesen, wie scharf und 
rücksichtslos von seiten des lutherischen, anglikanischen und sonstigen 
(in meinem Sinn) nich t »asketischen« Alt-Protestantismus jene von 
mir analysierten Züge als »Werkheiligkeit«— genau wie das Mönchtum 
des Katholizismus — angegriffen wurden. Der Protestantismus ist 
sehr weit davon entfernt gewesen, in der Stellung zur Askese (in mei- 
nem Sinn) eine Einheit zu bilden. Ich weiß vorerst zur gemein- 


$) Wenn Rachfahl Sp. 1249 sagt: »Dem reichen Geschäftsmann, von dem 
Weber erzählt, daß er nur mit Mühe zu dem ihm ärztlich verordneten Austern- 
genuß zu bewegen war, kann wohl jedermann ... mehr als einen Kapitalisten 
entgegenstellen, an dessen »kapitalistischem Geiste im üblichen Sinn 
(NB!).... nicht zu zweifeln ist, ... der sich aber... .. die köstlichen Schaltierchen 
sehr wohl munden läßt. ... Fast möchte ich glauben, daß die Delikateßhändler, 
falls in der Sphäre des kapitalistischen Geistes plötzlich asketische Lebensge- 
wohnheiten einzögen, aus Mangel an Kundschaft ihre Läden schließen könntene«e, 
— so ist dies Niveau einer »Kritik« wohl nicht sehr hoch gegriffen. Was der 
»übliche Sinne des »kapitalistischen Geistese ist, kümmerte mich nicht, auch 
nicht, ob das »Tiergartenviertele oder die »Agrariere oder Leutnants und andre 
junge Leute mit üppigem Geldbeutel die meisten Austern konsumieren. Son- 
dern es kam mir bei jenem (gänzlich beiläufig erwähnten!) Beispiel an auf die 
Illustration einer sehr spezifischen innerlichen Beziehung zum Erwerb und Be- 
sitz: des Gefühls der »Verantwortung« gegenüber dem eigenen Vermögen, welches 
sirrationale« Ausgaben nicht nur ablehnt, sondern wie eine eigentümliche Art von 
»Versündigungs ansieht (was mit gewöhnlichem Geiz, von dem Rachfahl an 
andrer Stelle redet, nichts zu schaffen hat). Es ist ein asketisches Be- 
denken gegen den Genuß als solchen. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 181 


samen Charakterisierung der von mir behandelten Gruppen gegen- 
über dem Luthertum, dem Anglikanismus und den abgeblaßteren 
Spielarten der reformierten Konfession kein besseres Wort als »as- 
ketische. Jene gemeinsamen Unterschiede aber sind vorhan- 
den. Und die Entwicklung, welche jene »asketischen« Gruppen nahmen, 
ist genau ebenso ein Produkt der unter dem Namen der »Refor- 
mation« zusammengefaßten Vorgänge, wie etwa das »Gnesioluthertum« 
— dessen »Geist« sich übrigens von dem des Luther der 1520er Jahre 
weiss Gott nicht weniger unterschied, wie — was ich selbst 
nachdrücklich hervorgehoben habe) und, wie fast 
immer, trotzdem (oder auch: eben deshalb) von Rachfahl belehrend 
entgegengehalten bekomme — der mich interessierende »Calvinis- 
mu% von den persönlichen Ansichten Calvins selbst. Was aber ist 
das für eine Art von »Historiker«, der, weil eine Erscheinung (die pu- 
ritanısche Erwerbsethik) von immerhin (wie er selbst zugibt) mäch- 
tiger Tragweite ihm, als nicht »ethisch« (Sp. 1250, 1324) und anti- 
pathisch, nichtindas— begriffliche — Schema hineinpaßt, 
welches er sich von dem Gang der Entwicklung der protestantischen 
Ethik gemacht hat, wie er — eigentlich hätte sein sollen (denn 
darum handelt es sich hier in Wahrheit), nun jene Erscheinung 
(NB.! die Erscheinung selbst, nicht etwa meine Darstellung der- 
selben) mit Werturteilen wie: »Verzerrung« u. dgl. bewirft ? 7) 
Was ist das für ein Methodiker, der (Sp. 1294) die sonderbare These 
aufstellt: in England sei die Existenz des kapitalistischen Geistes 
sauch ohne dies« (das religiöse) »Moment zu begreifen«, obschon 
wir keineswegs seinen Einfluß leugnen wollen. Also: ein 
»\oment«, welches kausal wichtig war für einen bestimmten Zu- 
sammenhang, welches aber dennoch der »Historiker« auch als irrele- 
vant bei Seite lassen kann, wenn er jenen Zusammenhang »begreifen« 
will. Statt »begreifen« dürfen wir hier doch wohl »konstruieren« sagen, 
und finden so bei Rachfahl, mit seinem ressortpatriotischen Eifer ge- 
gen die nicht zünftigen »Geschichtskonstrukteure«, einen »Idealtypus« 
jenes so häufigen Verfahrens, welches Historikern zu passieren pflegt, 
wenn sie ungeklärte, mit Vorurteilen und Werturteilen durchsetzte 
Begriffe verwenden, ohne dies zu bemerken. 

Einen abgestempelten »Askese«-Begriff gibt es nicht 8). Daß man 
den Begriff sehr viel weiter fassen kann als ich es getan habe, wo ich 
die von mir als sin n e r weltliche« Askese bezeichnete Art der Lebens- 
führung mit der saußerweltlichen« Askese des Mönchtums verglich, 


*tı\ XXI S. 6. Anm. 5. 

’) Wie überhaupt, so kommt es auch hier Rachfahl nicht darauf an, nur 
zum Zweck effektvoller Polemik jeweils das grade Gegenteil voneinander zu 
sagen. Das gleiche Streben nach dem Gewinn um des Gewinnes willen, welches 
auf S. 1320 (bei Fugger) sehr wohl einer sethischen Maxime der Lebensfüh- 
rungs entsprungen sein kann, kann auf Sp. 1250, 1255 überhaupt nicht sethisch« 
genannt werden, weil es R. verwerflich findet. 

& Man vergleiche nur die ganzen Ausführungen Sp. 1250, 1251. 








182 Max Weber, 


ist einigermaßen selbstverständlich und von mir selbst zugegeben: 
ich spreche bei der katholischen Askese ausdrücklich von der 
rationalisierten Askese (wie sie in höchster Potenz der Je- 
suitenorden aufweist) im Gegensatz z. B. zu »planloser Weltflucht« 
(auf katholischer Seite) und bloßer Gefühls-»Askese« (auf protestan- 
tischer Seite). Mein Begriff ist daher z. B. ein von dem Tröltschschen 
ausdrücklich abweichender, wie jedermann, bei irgendwel- 
chem gutem Willen, sehen muß—-auch Rachfahl. Dieser hat es auch 
»gesehen«. Er redet?) sogar von »undamentalen« Gegen- 
sätzen unsrer beiderseitigen Auffassung. Trotzdem aber, wo es 
ihm grade paßt, schlägt er sich mit einem »Tröltsch-\Veberschen« Begriff 
der Askese herum, und trägt zu dessen »Widerlegung« allerlei unter 
einander verschiedene »Askese«-Begriffe anderer Schriftsteller zu- 
sammen, die für deren Zwecke passend sein mögen, nicht aber für 
die meinigen. Daß man ferner die »Rationalisierung« des Lebens unter 
sehr verschiedenen Gesichtspunkten vornehmen, also darunter auch 
sehr Verschiedenes verstehen kann, steht ausführlich am Anfang mei- 
ner Erörterungen (XX, S. 35) und ist zum Ueberfluß auch später 
(XXVI S. 278) scharf hervorgehoben worden. — Trotzdem (oder viel- 
mehr eben deshalb) hält mir Rachfahl (Sp. 1263) auch dies als »Ein- 
wand« entgegen, — obwohl auch hier, wie ihm genau bekannt ist, 
alles, was ich für meine Zwecke darunter verstehe, hinlänglich 
deutlich gesagt war. Ich gestehe, daß ich eine solche Art der Diskus- 
sion für ziemlich wertlos halte und es ein etwas starkes Stück finde, 
wenn ein Schriftsteller, der in solchem Maße von der durch bloße Wort- 
»Kritik« künstlich und absichtsvoll angerichteten Konfusion lebt, die 
Befürchtung äußert, mein bestimmter, deutlich ad hoc geschaffener 
Sprachgebrauch könne »grundlegende Unterschiede verwischen.« 
Man versuche doch. das Positive aus dem Rachfahlschen ver- 
schwommenen Plaidoyers herauszuschälen und frage sich dann: wo 
denn hier noch »grundlegende« Unterschiede zu finden sind ? 

Doch kehren wir zum Ausgangspunkt zurück. Rachfahls ganz 
willkürliche Beschränkung des Themas auf den »Calvinismus« bleibt 
fast für die gesamte Argumentation gegen mich maßgebend !°). Gleich 
das eigentliche Thema der Polemik wird (S. 1217) darauf abgestellt und 
an zahlreichen Stellen der Aufsätze kehrt die gleiche Verdrehung des 
Diskussionsobjekts wieder, wie sie denn auch für die einzige ernsthafte 
These, die mir entgegengehalten wird, überhaupt erst die Möglichkeit 
bietet. 

Diese These möge zunächst erledigt werden. R. ist überzeugt 
von der überragenden Rolle, welche die »Toleran z« als solche für 
die ökonomische Entwicklung besessen habe. Nun befinde ich mich, 


9) Sp. 1257. Freilich töricht genug: Es handelt sich einfach um Unter- 
schiede der Terminologie, nicht aber der Sache. 

10) Obwohl er bei der Inhaltsangabe meines Aufsatzes (S. 1228) und ganz 
gelegentlich auch späterhin einmal nicht umhin kann, meine entsprechenden 
Ausführungen selbst wiederzugeben. 


Antikritisches zum »Geist«e des Kapitalismus. 183 


wie jeder Leser meiner Aufsätze weiß, in dieser Hinsicht keineswegs 
im Gegensatz zu ihm, habe vielmehr selbst diese — in meine Darstel- 
lung, soweit sie bisher reicht, im Einzelnen noch nicht hineingehörigen 
— Zusammenhänge erwähnt (XXI S. 42 Anm. I). Aber dabei liegt der 
für mich entscheidende Punkt darin: daß zwar ganz gewiß jede Art 
von Toleranz unter den damaligen Verhältnissen dazu beitragen mußte, 
sdas Land zu peuplieren«, auswärtige Vermögen, auswärtige Gewerbe 
zu importieren, — daß mich aber diese Seite der Sache nicht inter- 
essiert. Für die Entwicklung desjenigen Habitus, den ich (ad hoc 
und lediglich für meine Zwecke) »kapitalistischen Geist« getauft habe, 
kam es ganz offenbar daraufan, wem die Toleranz im kon- 
kreten Falle zugute kam. Waren dies z. B. Juden oder 
in dem von mir — XXI, S. 28 f., — gebrauchten Sinn des Wortes) 
sasketische« christliche Denominationen, dann wirkte sie regel- 
mäßız im Sinn der Verbreitung dieses »Geistes« — aber natür- 
lich war dann diese Wirkung nicht einfach Folge der »Toleranz« als 
solcher. Und vollends ist ganz generell der Grad der »Toleranz« sehr 
weit davon entfernt gewesen, maßgebend zu sein für den Grad der 
Entwicklung »kapitalistischen Geistes« (immer: in meinem Sinn). 
Denn es ist ja grade umgekehrt bekannt (vgl. XX, S. 5), daß un- 
vollständige Toleranz, namentlich: der systematische Aus- 
schluß konfessioneller Minoritäten von der staatlichen und sozialen 
Gleichberechtigung, die Deklassierten sehr häufig in besonders st a r- 
kem Maße auf die Bahn des ökonomischen Erwerbes zu treiben sich 
geeignet zeigte, und dem entspricht es, daß die »Kirchen unter dem 
Kreuze am meisten daran beteiligt erscheinen. Grade diese Tat- 
sache hebt denn auch der von Rachfahl zitierte Sir William Petty 
(Political Arithmetick, Ausgabe London 1691 S. 26) nachdrücklich 
hervor: überall seien es die Heterodoxen, welche das »Geschäft« in der 
Hand haben, insbesondere seien in den von der römischen Kirche be- 
herrschten Ländern »drei Viertel« des Geschäfts in ketzerischer Hand. 
Nun aber stehen wir — und diese Ergänzung gibt der Situation erst 
die Pointe — vor der Tatsache, daß entrechtete oder doch 
zurückgesetzte katholische Minoritäten — wie ich sofort hervor- 
gehoben hatte (XX S. 6) — diese Erscheinung in irgend unzweideutiger 
Weise nirgends gezeigt haben, bis heute nicht"), dab 
ferner jene Erscheinung auch bei lutherischen Minderheiten in solcher 
Weise wie bei den »asketischen« Denominationen nirgends zu kon- 
Statieren gewesen ist, — während andrerseits keineswegs nur in der 
Minorität befindliche, sondern ganz ebenso auch herrschende 
calvinistische, quäkerische, baptistische Schichten die sonst für ihre 
ökonomische Gebahrung und Lebensführung charakteristischen Eigen- 
tümlichkeiten aufzuweisen pflegen. Und wo »asketische« protestan- 
tische mit andern christlichen Denominationen gleichberechtigt kon- 
kurrieren, war die Regel, daß die ersteren die Träger des Geschäfts- 


11) Denn die ökonomische Reaktion des Polentums, (die ich selbst zitiert 
habei, ruht auf nationaler Basis. 


184 Max Weber, 


lebens sind. Noch bis in die letzte Generation hinein war auf dem 
klassischen alten Industrieboden des Wuppertals die Art der Lebens- 
führung der »Reformierten« einerseits, der Nichtreformierten andrer- 
seits grundverschieden, und zwar grade in den hier ent- 
scheidenden Zügen. Die geschäftliche Aktivität des »Berufs- 
menschen«, verbunden mit dem, was ich (ad hoc) »asketischen Spar- 
zwang« genannt hatte, stach bei den reformierten und pietistischen 
Kreisen — der Pietismus ist reformierter Provenienz — trotz aller 
von Rachfahl ad hoc erfundenen »gemeinchristlichen Sittlichkeit« 
stark und auffällig ab, wie jeder, der dort heimisch war, bestätigen 
muß. Der ganze Inhalt jener Lebensführung entsprach, so unvoll- 
kommen zweifellos mein Versuch geblieben ist, doch immerhin so 
weit Dem, was ich darüber sagte, daß mir aus der Mitte jener Kreise 
selbst heraus — und zwar nicht etwa nur von einer Seite, — direkt 
versichert wurde: sie verständen die spezifische Eigenart ihrer 
eigenen Traditionen aus diesen Antezedenzien erst jetzt vollständig. 
Und wenn mir z. B. von Rachfahl das lutherische Hamburg ent- 
gegengehalten worden ist als eine Stätte, wo der »kapitalistische Geist« 
oh n e Mitwirkung »asketisch«-protestantischer Einflüsse geblüht habe 
und blühe, so darf ich für jetzt mich begnügen, von einer freund- 
lichen brieflichen Mitteilung des Herrn Kollegen Adalbert Wahl in 
Hamburg Gebrauch zu machen: darnach reicht, in charakteristischstem 
Gegensatz zu den ihm von früher bekannten Verhältnissen in dem 
reformierten Basel mit seinem sparsam festgehaltenen Reichtum des 
alten Patriziates, in Hamburg keines der jetzt bedeutenden Fa- 
milienvermögen, auch der als altererbt geltenden, in das 17. Jahr- 
hundert zurück, — mit einer einzigen Ausnahme: und diese bildet 
eine bekanntereformierte Familie. Doch genug von solchen Einzel- 
heiten, die ich durch manche ähnliche persönliche Mitteilungen 
von anderen Seiten über die Stellung der Baptisten usw. ergänzen 
könnte. Meine entscheidende »These« über die Bedeutung des »Be- 
rufes« enthielt — wie ich nachdrücklich betonen möchte — nur in der 
Art der Durchführung »Neues«. In der Sache selbst wird es, denke ich, 
doch wohl bei dem bleiben, was der gleiche hervorragende Zeitgenosse: 
Sir W. Petty, den Rachfahl recht gut kennt, und den er als Autorität 
anerkennt, wo er seine Aeußerungen über den ökonomischen Segen 
der Toleranz — wie man sieht, sehr verkehrter Weise — gegen mich 
verwenden zu können glaubt, nur 2 Seiten vorher (S. 23. 24) 
über die Gründe gesagt hat, aus denen die Toleranz (speziell in 
Holland, mit dem er sich dort beschäftigt) so günstig auf das »Ge- 
schäft« wirke: »I now come to the first policy of the Dutch, viz.: liberty 
of Conscience ........ Dissenters of this kind« — gemeint sind: die 
Träger des holländischen Freiheitskampfes, in erster Linie: Calvinisten 
— are for the most part thinking, sober and patient Men, and such 
as believe that Labour and Industry is their Duty 
towards G od (How erroneous soever their Opinions be)«2). Mir 





12) Shakespeare — ein Kenner des Puritanismus mit den scharfen Augen 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 185 


scheint fast, daß die Stelle so sehr geeignet ist, eine der Grundthesen 
meines Aufsatzes zu einem, leider unbewußten, Plagiat an Petty®) 
zu stempeln, daß ich dem Leser die Wahl zwischen der Autorität 
Pettys und derjenigen moderner Kritiker überlassen darf"), und 








des Hasses — wußte also offenbar recht gut, weshalb er die karrikierten 
»Mittelklassene ihr karrikiertes Programm auch aus dem Grundsatz‘ »It is 
written: work in your calling« ableiten läßt. 

13) Ich hatte seit den Zeiten, wo ich Handelsgeschichte trieb, Petty nicht 
mehr in der Hand gehabt und bin Herrn Kollege H. Levy dafür dankbar, daß 
er mich auf diese mir gar nicht mehr erinnerliche Stelle aufmerksam machte. 

u) Ich darf nur noch — ein Nebenpunkt — bemerken, daß ich selbstredend, 
wenn ich das streng intolerant calvinistische Neuengland dem in Bezug 
auf die Entwicklung »kapitalistischen Geistese (s. u.) anscheinend min- 
der entwickelten toleranten KRhode-Island gegenübergestellt habe, dies 
ersichtlich in dem Sinne geschah, daß trotz der Intoleranz dort und trotz 
der Toleranz h ier dieser Unterschied zu Gunsten des (von der Natur weit un- 
gunstiger ausgestatteten) in toleranten Gebietes bestanden zu haben scheint, 
nach meiner Ansicht, w eil in ihm in stärkerem Maße der »Geist« der protestan- 
tischen Askese herrschte. Im übrigen ist dies nur gänzlich beiläufig ausgespro- 
chen worden in Form einer Vermutung, die ich zwar vielleicht noch durch einige 
Hinweise mehr als die von mir angegebenen stützen könnte, ohne jedoch dadurch 
-- wie ich gern wiederholt bekenne — zu dem Anspruch gelangen zu können, 
etwas »bewiesen« zu haben. — Um bei dieser Gelegenheit einige der fakti- 
chen »Einwändee Rachfahls zu erledigen, so scheint ihm die innere Entwick- 
lung Pennsylvaniens, die tragischen Konflikte der Quäkerethik mit der »Welt« 
und ebenso die — auch für Newyork (obwohl Manhattan schon seit geraumer 
Zeit als Einwanderungszentrum an Kirchlichkeit weit hinter Brooklyn zurück- 
stand) bis an die Schwelle der Gegenwart reichende — Intensität der aus Askese 
und Rationalismus gemischten Lebensluft dort, die allein schon jede gute 
ältere Schilderung europäischer Reisender bezeugt und deren Reste man selbst 
heute noch überall spüren kann, in ihrer Rolle für Lebensstil und Berufsauf- 
fassung völlig unbekannt zu sein, ebenso die Geschichte und die noch in Resten 
bis heute nachwirkende Eigenart der Neuengländer. Ich verweise auf meinen 
natürlich s e h r skizzenhaften) Aufsatz in der Christl. Welt. Der landwirtschaft- 
liche »Kapitalismus« der episkopalistischen Südstaaten unterschied sich in den 
fur mein Problem relevanten Punkten in nichts von der »kapitalistischen« 
Wirtschaft des Altertums. Ich habe — abgesehen von der bekannten zum Teil 
ausgezeichneten Literatur — aus eigner Anschauung bei südstaatlichen Ver- 
wandten, die in alten Pflanzerhäusern leben, ein auch in den Acußerlichkeiten 
leidlich deutliches Bild gewonnen von der, im striktesten Gegensatz zu dem 
»Geist« des puritanischen Yankeetums stehenden, »seigneurialen« Mischung von 
„owerer Liederlichkeit und aristokratischer Ostentation in Wirtschaft und Leben, 
welche diese spezifischunbürgerliche Gesellschaft beherrschten. Es hing 
bekanntlich an einem Haar, so wäre auch Neuengland in die Hände eines der 


186 Max Weber, 


scheide also meinerseits aus dieser Diskussion aus. — Dies um so lie- 
ber, als ich überdies noch eingestehen muß, daß auch Groen van 


zahlreichen Hof-Günstlinge geraten, welche koloniale Landkonzessionen zu er- 
langen und zu verwerten suchten, — und wenn auch freilich dort keine Baum- 
wollplantagen hätten entstehen können, so weiß doch Niemand, welche Physio- 
nomie Nordamerika dann, also: ohne die Siedlungen der Pilgerväter, denen weiter 
südlich diejenigen der Baptisten, der Holländer, der Quäker zur Seite traten, 
angenommen hätte. Jedenfalls nicht die, welche durch den »Geiste« dieser Schich- 
ten bestimmt wurde und welche in immerhin sehr bedeutsamen Resten bis in 
die Gegenwart hinein fortgedauert hat. Daß eine »kapitalistisches, ja selbst eine 
gewerbliche Entwicklung in Neuengland im 17. Jahrhundert nicht nur ein Ana- 
chronismus, sondern auch geographisch damals wie später so gut wie unmöglich 
war, — dies ist freilich kein Zweifel und von mir nie bestritten. Ich selbst habe 
die dort, nach der puritanischen Einwanderung, trotzdem entstandenen 
Ansätze gewerblicher Entwicklung als eben deshalb bemerkenswert zi- 
tiert. Da ich sofort am Eingang meiner Arbeit Fran klin als Repräsentanten 
des »kapitalistischen Geistes« zitiere, da ferner jedermann weiß, daß dieser 
kleine Drucker denn doch sehr weit davon entfernt war, ein »Großkapitalist« 
à la Fugger zu sein, und da ich zum Üeberfluß meinerseits nachdrücklichst auf 
die für meine Argumentation wichtige Tatsache hingewiesen habe, daß jener 
»Geist« sich hier in einem Gebiet, dessen Wirtschaft noch in den Kinderschuhen 
halber Naturalwirtschaft steckte, entwickelt hat (XX S. 33), — so hätte selbst 
eine Kritik von der Art der Rachfahlschen darauf verzichten dürfen, mir diese und 
ähnliche Dinge als »Einwände« entgegenzuhalten. Daß ferner ein Historiker 
kein Unterscheidungsvermögen für die ökonomischen Existenzbedingungen 
des Gewerbes in einem Kolonialland, wie das alte Neuengland es war, und im 
europäischen Mittelalter hat — wie die höhnische, aber m. E. etwas lächerliche 
Bemerkung Sp.ı 294 unten zeigt — ist schlimm genug. Noch schlimmer freilich, daß 
er vonder Bedeutung des Hugenottentums und seinen Beziehungen zur Industrie in 
Frankreich einfach gar nichts weiß. — Daß der Calvinismus auf der ungarischen 
Pußta im 17. und 18. Jahrhundert keine kapitalistische Wirtschaft schaffen 
konnte, muß ich nun schon zum zweiten Mal »zugeben«, ebenso aber betonen, 
daß er auch dort (in der Art der Berufswahl der Reformierten) seine typi- 
schen Begleiterscheinungen zeigt, wie gleich Eingangs meines Aufsatzes zu lesen 
steht. — Sogar zu dem ihm eigentlich naheliegenden höchst verwickelten und 
interessanten Problem der Eigenart des holländischen Kapitalismus und des 
inneren Verhaltens der Bevölkerung dazu entwickelt R., dessen Auge stets nur 
an den, innichts Wesentlichem von den Erscheinungen aller Zeiten und Län- 
der unterschiedenen großen Geldleuten haftet, nur ganz oberflächliche Senti- 
ments. Ich bezweifle auf Grund derselben, daß er hier mehr weiß, als — nach 
seiner dankenswerten Versicherung — ich, der ich in der Tat mit diesen Proble- 
men noch entfernt nicht im Reinen bin. Alles freilich, was er über den Arminianis- 
mus der Kaufmannschaft mir entgegenhält, habe ich — wie fast immer — selbst 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 187 


Prinsterer, ein Schriftsteller, dem man, bei aller sonstigen Schätzung 
Rachfahls. denn doch eine wesentlich gründlichere und originalere Be- 


gesagt, ebenso auf ganz die gleichen kunsthistorischen Erscheinungen hingewie- 
sen, die Rachfahl gegen mich heranzieht. Aber damit sind erst die äußersten 
Peripherien des Problems — welches ich ja gar nicht verfolgen wollte — 
gestreift. Um nur ein Moment zu erwähnen, welches tiefer führt, so ist die Eigen- 
art des holländischen »Geistese damals sicherlich auch dadurch mitbestimmt 
worden, daß das Einpoldern von Neuland eines der allerrentabelsten Geschäfte 
war, daß hier die Städte das platte Land — mit einiger Uebertreibung gesagt — 
zum großen Teil aus sich geschaffen haben. Die Kapitalverwertung wurde, neben 
dem, allem Puritanismus leicht verdächtigen, Kolonialgeschäft sehr stark in 
diese Bahn der Schaffung von Bauernexistenzen gelenkt, — was für die »Phy- 
siommies des Landes auch im innerlichen Sinn seine Konsequenzen haben mußte 
und hatte, speziell in der Richtung, daß die als vorhanden durchaus hinlänglich 
bezeugte Tendenz des »asketischen« Protestantismus, in seiner Art zu wirken, 
in wichtigen — aber n ic h t: in allen — Punkten immer wieder gebrochen wurde. 
Denn daß diese Bauern, welche sogar für den Kunstmarkt ihre Bedeutung 
hatten: — es kommen bei ihnen Anlagen von Summen in Gemälden vor, welche 
damals ein kleines Vermögen darstellten (und sicher oft spekulativen Charakters 
waren), — zwar etwas sehr Anderes waren als die traditionelle Bauernschaft des 
Kontinents, aber auch etwas anders als die Bauern Neuenglands, begreift sich. 
Die Rückwirkung des halbgebrochenen Puritanismus Hollands auf seine Kunst 
ist ein sehr verwickeltes Problem und meine hingeworfenen Bemerkungen darüber 
prätendieren schlechterdings nichts. Immerhin: der Gegensatz von Rubens und 
Rembrandt — man erinnere sich der freilich bezüglich Rembrandts zur Ka- 
rikatur übertreibenden, aber für die Grundstimmung doch charakteristischen 
Verse Baudeiaires — ist zwar ebensowenig wie ihre Lebensführung einfach identisch 
mit den Unterschieden des Milieus beider, aber freilich sehr weit entfernt davon, 
Zufall zu sein. -— Daß ein Historiker von den Dordrechter Dekreten als von etwas 
historisch für Holland fast Irrelevantem reden kann, ist nur verständlich, wenn 
er von der modernen holländischen Kirchen- und politischen Geschichte keine 
Ahnung hat. Der Neo-Calvinismus in Holland ist gewiß ein Gebilde mit sehr 
modernen Einschüssen, — aber wenn man sieht, wie das für die ganze derzeitige 
politische Konstellation in Holland noch immer maßgebende Kuypersche Schis- 
ma, eingeleitet durch das echt »puritanischee Verlangen, daß die Abend- 
mahlsgemeinde zur Ehre Gottes sich müsse »rein« erhalten dürfen, in 
allen seinen Stadien sich auf Rechtsbegriffe und Glaubenslehren stützt, welche 
vor, ın und nach Dortrecht geschaffen wurden, wird man jene Behauptung ziem- 
lich seltsam finden. Ebenso, wenn man auch nur die gedruckt vorliegenden 
Aktenstücke zur holländischen Kirchenzuchtsgeschichte jener alten Zeit und die 
ungeheure Autorität der »sacrosancta synodus«+ kennt, welche Jahrhunderte lang 
von ihren Getreuen nur mit Entblößung des Kopfs genannt wurde. Daß die neu- 
calvinistische Kirchenbildung Kuypers just in dem »ungläubigen« Amsterdam 


188 Max Weber, 


schäftigung mit der Eigenart seines holländischen Heimatlandes zu- 
trauen wird, gelegentlich über die Gründe der Reichtumsbildung dort 
(Verhältnis des — relativ! — geringen Verbrauches zum Verdienst) 
der Sache nach schon ganz dasselbe gesagt hat, wie ich. 

Die Fortsetzung der Stelle bei Petty erläutert dann noch einen 
ferneren Punkt, den Rachfahl zum Gegenstand einer jener vielen 
Scheinkontroversen mit mir gemacht hat, von denen sein Aufsatz 
fast gänzlich lebt: »These people (nämlich die puritanischen Dissenter) 
»believing the Justice of God, and seeing the most Licentious persons 
»to enjoy most of the world and its best things, will never venture to 
»be of the same religion and profession with voluptuaries and Men 
»of extreme Wealth and Power, who they think have their portion 
yin this World«. 

Es sind eben nicht die, in allen Zeitaltern kommerzieller oder 
kolonialer Expansion immer wiederkehrenden ganz großen Kon- 
zessionäre und Monopolisten: ökonomische »Uebermenschen«, sondern 
deren Gegner: die wesentlich breiteren Schichten bürgerlicher 
aufsteigender Mittelstände, welche typische Träger 
der puritanischen Lebensauffassung waren — wie ich das meinerseits 
recht nachdrücklich hervorgehoben habe und, obwohl Rachfahl dies 
weiß (denn er zitiert es), von ihm, wie immer, wo es ihm paßt, als 
»Einwand« entgegengehalten bekomme®). Die Bemerkungen Pettys, 





ihren Anfang nahm, könnte ja wieder ein »Zufall« sein, wie, nach Rachfahl, die 
Abschwenkung von Amsterdam auf die Seite der calvinistischen Partei gegen 
Oldenbarnevelt, — aber es könnte dieser eigentümliche moderne »Zufall«e doch 
vielleicht Manchem Anlaß geben, darüber nachzudenken, ob nicht auch jener 
Vorgang von 1618 in etwas mehr als der bloßen Tageskonstellation verschie- 
dener »Cliquen« in der Vroedshap, wie sie überall bestanden, seinen Grund hatte. 
(In der Minorität hat sich das Asketentum in der Welt fast immer und 
überall befunden: in Holland damals und unter Kuyper, in England unter 
Cromwell, in Pennsylvanien schon unmittelbar nach Penn, in Frankreich von 
Anfang an und ebenso in der Zeit des Pietismus bei uns.) Die Rolle, welche der 
puritanische Dissent in England noch in der Cobdenschen Anti-Kornzoll-Agi- 
tation gespielt hat, ist Rachfahl — nach seinen Bemerkungen zu schließen — 
wohl kaum bekannt. — Die interessante Erscheinung, welche in der Beziehung 
zwischen den Klassen und dem religiösen Leben zu beobachten wäre — 
fast in allen Ländern -- ist die allmähliche Wandlung der anfänglich (oft so- 
gar mit Einschluss des Täufertums) vertikal durch die soziale Schichtung 
gehenden Risse in horizontale: hier setzt dann das Recht der geschichts- 
materialistischen »Deutunge ein. 

15) Wenn Rachfahl übrigens (Sp. 1320) schließlich auch noch fragt, woher 
ich denn wisse, daB der von ihm (nach mir) zitierte Ausspruch Jacob Fuggers 
Ausdruck einer anderen (als der puritanischen) »Berufsethik« sei, — so ant- 
worte ich: weil Jeder, der weiß, wie ein Puritaner sich im gleichen Falle aus- 
drücken würde, auch weiß, daß er — und zwar mit voller subjektiver Wahr- 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 189 


im Zusammenhalt mit der früher zitierten Stelle, sind aber offensicht- 
lich auch geeignet, um, durchaus entsprechend dem, was ich andern 
Quellen, und vor allem den in ihren Ausläufern bis auf die Gegenwart 
fortwirkenden Prinzipien der asketischen Denominationen entnom- 
men hatte, die (scheinbar!) so paradoxe Attitüde der »protestantischen 
Askese« (in meinem Sinn des Worts) zum Reichtum zu illustrieren. 
Der Reichtum als solcher ist, als Quelle der Genuß- und Machtgier, 
nicht nur eine, sondern die Gefahr schlechthin, das Streben nach den 
Gütern dieser Welt ist — ich könnte die von mir zitierten Stellen be- 
liebig vermehren — an sich schlechthin verwerflich: das besagt auch 
Petty. Und doch hatte Petty selbst soeben erst die »industry« dieser 
den reichen Leuten und dem Reichtum so feindselig gesonne- 
nen Elemente als eine besonders wichtige Quelle der Reichtumsbildung 
hingestellt und ihren überwältigenden Anteil am Unternehmertum 
betont, — wiederum schon eben so, wie ich es auch getan habe. 
Wie einfach sich die scheinbare Paradoxie lösen läßt, ist jedem, der 
meine Aufsätze wirklich gelesen hat, erinnerlich. Auch Rachfahl 
weiß es, wenn auch die Form, in der er in diesem Punkte meine Dar- 
stellung wiedergibt, mehr als seltsam ist 16). Denn er ist gut be- 
kannt mit meinen doch ziemlich ausführlichen Erörterungen über 
das gewiß eigentümliche, für uns heutige Menschen schwer ohne den 
Verdacht von Heuchelei und Selbstbetrug vorstellbare, aber für 
Menschen, die zwischen Diesseits und Jenseits eine Brücke finden 
mußten, keineswegs so besonders »komplizierte« Verhältnis der Puri- 
taner (im weiten Wortsinn) zum Erwerb. Er kennt ferner auch 
die von mir vorgenommene ausdrückliche Scheidung gegen- 
über dem Habitus, welcher in der von Sombart zitierten Aeußerung 
Fuggers zum Ausdruck kommt !%*). Ebenso kennt er meine ausdrückliche 
Erinnerung daran, daß der ganze Typus, wie ihn die großen 
italienischen, deutschen, englischen, holländischen und überseeischen 
Finanziers darstellen, eben ein Typus ist, den es, wie ich notgedrun- 
gen abermals wiederhole !?), gegeben hat, so lange wir über- 
haftigkeit — sich an ders ausgesprochen haben würde. Bereits auf Sp. 1324 
weiß denn auch Rachfahl selbst, — ohne zu sagen: woher? —, daß die Be- 
rufsethik der Calvinisten sich von dem Fuggerschen Lebensstil dadurch u n t e r- 
scheide, daß bei jenen Gewinn und Reichtum — ganz wie ich es darge- 
egt habe — »n ur Faktoren von akzessorischer Bedeutung waren«! 

16), S. 1231: »ÄAllerdings, so gibt Weber zu, zeigte sich schließlich die 
kalvinistische Ethik als eine Kraft, die zwar das Gute wollte, aber das Böse 
den Reichtum mit allen seinen Versuchungen« Von einem Schrift- 
steller zu sagen, daß er eine seiner eigenen, fast wörtlich zitierten Grundthesen 
szugibte, ist eine für den Leser mindestens reichlich mißverständliche Umschrei- 
bung des Sachverhaltes. 

a) XX. S. 15 

1, Vgl. Archiv XXV, S. 247 bei Anm. 10. Rachfahl kennt auch diesen 
Aufsatz, da er ihn selbst gelegentlich zitiert. 


190 Max Weber, 


haupt eine Geschichte kennen, der in seiner Eigenart 
schlechterdings gar nıchts dem »Frühkapitalismus« der Neuzeit 
irgendwie Charakteristisches ist, der vielmehr grade im entschie- 
densten Gegensatz steht zu denjenigen Zügen in dessen Antlitz, deren 
Aufdeckung m ir nun einmal am Herzen lag, weil sie sich dem Auge 
leichter entziehen und doch zu den allerwichtigsten zählen. Aber diese 
seine genaue Kenntnis meiner Ansichten hindert Rachfahl nicht, 
mir jenen, wie auch er wissen könnte, schon seit der Pharaonenzeit 
bekannten Typus von Kapitalisten, dem der von mir als »asketisch« 
bezeichnete Zug fehlt, als Argument gegen mich vorzuhalten. Ob- 
wohl bei mir mit größter Deutlichkeit zu lesen steht, daß ich mich mit 
ihm nicht beschäftige, also z.B. in Holland !®) nicht mit jenem mir 
so gut wie jedermann bekannten Typus »erwerbsgieriger« Händler, 
die — ich hatte dieswohlgemerkt selbst zitiert!#): 
— »um Gewinns willen durch die Hölle fahren würden, auch wenn 
ihnen dabei die Segel ansengten«, wird mir die Frage entgegengehalten: 
ob das denn nicht der »eigentliche« kapitalistische Geist sei? Für einen 
Leser meiner Aufsätze darf ich die Antwort wohl schuldig bleiben. 
Aehnlich steht es, wenn sich Rachfahls Eifer auf die Suche nach aller- 
hand Gebieten mit kräftiger Entwicklung kapitalistischer Wirtschaft 
begibt, in denen die »protestantische Askese« eine entscheidende Rolle 
(wirklich oder angeblich) nicht spielte oder in dem sie umgekehrt eine 
solche spielte, ohne daß, als Resultat, großkapitalistische Wirtschaft sich 
eingestellt hätte. Ueber die Einzelheiten dieser Kritik ist schon oben 
geredet worden. Prinzipiell hatte ich mich zwar auch darüber schon, 
und zwar wiederholt, hinlänglich deutlich ausgesprochen, will aber 
gern nochmals darauf eingehen. Denn vielleicht sind wir damit 
bei einem Punkte angelangt, wo der Versuch einer Konfrontierung 
der beiderseitigen Standpunkte möglich zu werden scheint ? 

Ich sage: scheint: Denn in Wahrheit hat leider Rachfahl einen 
eignen Standpunkt, mit dem man sich auseinandersetzen könnte, 
überhaupt nıcht. Man kaut bei ihm auf Sand. Vergebens 
fragt man sich vor allem, was denn eigentlich seine durch fünf Artikel 
dauernde wunderliche Kanonade gegen mich bezweckt hat, wenn er 
selbst schließlich als Ergebnis erklärt, man werde den von mir erör- 
terten religiösen Momenten (S. 1349) »für die Entwicklung der ökono- 
mischen Verhältnisse gewiß eine große Bedeutung zugestehen müssen«. 
Nur, heißt es weiter, »nicht grade in derselben Richtung«, oder — was 
dann sofort doch wieder zugegeben wird: — wenn in derselben 
Richtung, dann in dieser wenigstens nicht so ausschließlich, wie ich es —- 
ich wüßte beim besten Willen nicht: wo? — getan hätte. Ueberdies 


18) Ueber den Arminianismus in den führenden Schichten des holländischen 
Großbürgertums habe ich geredet, im übrigen auf Busken-Huät verwiesen. 
Es ist ein starkes Stück, wenn Rachfahl, dernichts Neues von Belang darüber 
beibringt, glaubt behaupten zu dürfen, ich »wisse« von diesen Verhältnissen 
nichts. 

IF: NN Se 20; 


Antikritisches zum »Geiste des Kapitalismus. IQI 


aber heißt es dann noch: zu den die ökonomische Entwicklung fördern- 
den Elementen (und gleich darauf gradezu: zu deren »Triebkräften«) 
gehörte sunzweifelhaft die Berufsethik der Reformation«, 
wobei sogar (irrtümlicherweise: s.o.) behauptet wird, daß ich sie zuerst 
in dieser ihrer Bedeutung analysiert hätte. Sein einziger substanzi- 
ierter Vorbehalt betrifft die von ihm in seinen Artikeln breit kriti- 
sierte Bezeichnung dieser Berufsethik als »asketisch« — wovon 
schon oben die Rede war. Ich könnte mich mit diesen Zugeständ- 
nissen meines Herrn Zensors durchaus zufrieden geben, denn ich selbst 
hatte so nachdrücklich, wie wohl überhaupt nur möglich, hervor- 
gehoben, daß es mir nicht in den Sinn komme, mehr als eben das 
Vorhandensein dieser »Triebkraft« anzunehmen. 

In welchem Maße sie, verglichen mit anderen Komponenten, fak- 
tisch in der ihr adäquaten Richtung gewirkt hat, habe ich in der Tat 
nicht versucht, »im Einzelnen« (wie Rachfahl es wünscht) zu ermitteln, 
so gewiß auch das eine wichtige, aber nur für die einzelnen Länder 
je besonders in Angriff zu nehmende und schwerlich leicht lösbare !°) 
Aufgabe ist. Rachfahls Zumutung vollends, hier eine Art Statistik 
zu treiben, halte ich meinerseits und muß jeder, der aus einiger Er- 
fahrung weiß, welche unerhörten Schwierigkeiten sich heute, am 
noch lebenden Objekt, dem Versuch, die Tragweite eines bestimmten, 
noch so zweifellos vorhandenen und wirksamen »weltanschauungs- 
mäßigen« Motivszu messen, entgegentürmen, füretwasreichlich harm- 
los halten 2°). Die von mir gewählte Aufgabe war — sie ist als solche 
in meinem Aufsatz so deutlich wie nur möglich umschrieben worden: 
— zunächst einmal festzustellen, nicht wo und wie stark, sondern 
wie, durch welche seelischen Motivationsverknüpfungen, bestimmte 
Formungen des protestantischen Glaubens in den Stand gesetzt wur- 
den, so zu wirken, wie sie dies — auch nach Rachfahls Ansicht — 
taten. DaB sie so wirkten, wurde natürlich zunächst einmal an einer 
Anzahl von Beispielen illustriert, im übrigen aber — weil es 
ja gar keine »Neuigkeit« war —, als bekannt vorausgesetzt. Auch 
Rachfahl setzt es (Sp. 1265 oben) %) genau wie ich ausdrücklich als 
zweifellos feststehend voraus, — wozu sich freilich (wohl 
nicht nur für den Nichthistoriker!) der alsbald folgende Nachsatz 
seltsam genug ausnimmt 2), in dem es heißt: es gelte nun erst, den 

1NDenn auf die Verteilung des Kapitals u. dgl. käme es dabei natürlich 
absolut nicht in erster Linie an. 

2) Vgl. z. B. meine Bemerkungen in dieser Zeitschrift XXVIII S. 263, 
XXIX S. 329. | 

2) sEskannkein Zweifel darüber obwalten, daß zwischen Kalvinis- 
mus (über diese ganz falsche Begrenzung s. o.) »und Kapitalismus innere Be- 
ziehungen bestehen.« 

=) Und natürlich erst recht die von ihm immer wieder unterstrichene 
Behauptung, daß es die »gemeinchristliche« Reformationssittlichkeit (also doch 
auch die nicht- und anticalvinistische) gewesen sei, die tortbestanden habe. 


192 Max Weber, 


ad 


Nachweis der Existenz dieser Zusammenhänge — über die doch, hör- 
ten wir, »kein Zweifel« besteht — zu führen. Von dieser »Aufgabes, 
— die ich mir, wie gesagt, gar nicht gestellt hatte, — erklärt dann 
Rachfahl: ich hätte sie mir »leicht« gemacht. Ich muß abwarten, ob 
andere Leser den Eindruck haben, daß ich die mir wirklich 
vorschwebende Leistung allzu »leicht« genommen habe. Aber man 
fragt angesichts solcher immerhin recht anmaßenden Bemerkungen 
nun auch weiter: wie »schwer« sich denn der anspruchsvolle Kritiker 
seinerseits jene von mir — nach seiner Erklärung — nicht gelöste 
Aufgabe gemacht habe? Und angesichts des Umstandes, daß über 
die Beziehung auch nur zwischen Calvinismus (von dem R. allein 
spricht) und Kapitalismus in seinen gesamten fünf Auf- 
sätzen nichts, schlechterdings nichts, beigebracht wird 
— oder bitte: was? — das nicht schon genau ebenso in meinem Auf- 
satz stände, darf ich mich wohl einer Replik enthalten. Es bleibt 
mir in dieser Hinsicht natürlich in der Hauptsache nichts andres übrig, 
als die einfache, aber freilich anspruchsvolle Bitte an etwaige Interes- 
senten, sie möchten nach der Rachfahlschen »Kritik« meine Auf- 
sätze erneut vornehmen und — hierin liegt die hauptsächlichste Un- 
bescheidenheit — vollständig lesen. Sie werden dann finden, 
nicht nur ı) daß ich die Unterstellung, man könne das kapitalistische 
Wirtschaftssystem aus religiösen Motiven überhaupt, oder 
aus der Berufsethik des von mir so genannten »asketischen« Prote- 
stantismus ableiten, in meinem Ausfatz selbst »töricht« genannt habe 
und dabeiselbst auf das Ausführlichste, ja geradezu zurBegrün- 
dung meiner Problemstellung hervorhob, daß es sowohl »ka- 
pitalistischen Geist« ohne kapitalistische Wirtschaft (Franklin) 
wie auch das Umgekehrte gegeben hat (was Alles Rachfahl zwar 
selbst zitiert, aber, sobald es ihm paßt, alsbald wieder vergißt und 
dann als »Einwand« gegen mich vorbringt) ®*), — 2) daß es mir nicht 
eingefallen ist, jene, nach meiner Ansicht ursprünglich religiös beding- 
ten Motive »asketischen Charakters« mit dem kapitalistischen »Geist« 
zuidentifizieren (wie es bei Rachfahl von A bis Z — schon 
in dem Resume meiner Aufsätze, Sp. 1219 — seinen Lesern vorge- 
täuscht wird), sondern daß ich sie (XXI, S. 107) nur als einen 
konstitutiven Bestandteil dieses »Geistes«e (und übrigens daneben, 


228) Ich habe aus dem Auftauchen des »kapitalistischen« Geistes (in mei- 
nem Sinne!) an einer Stelle, wo die ökonomischen Bedingungen dafür (da- 
mals noch!) so ungünstig wie möglich waren, grade geschlossen, daß die Me- 
thodik der Lebensführung, welche (damals) Neuengland und Pennsylvanien 
beherrschte, von sich aus die Antriebe dazu in sich barg. Daß ein solcher 
Keim dann der erforderlichen »Bedingungen« bedurfte, um zur Entstehung 
eines kapitalistischen »Wirtschaftssystems« mitwirken (mitwirken!) zu können, 
— diese Selbstverständlichkeit habe ich zwar der Sicherheit halber auch 
noch (XX, S. 53, 54; XXI, S. ıro) gesagt, aber allerdings in der (wie ich 
sche, irrigen!) Meinung, daß dies eigentlich überflüssig sei. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 193 


ausdrücklich, noch weiterer moderner Kultureigenarten!) neben 
andern in Anspruch nehme (was Rachfahl nach endlosem Hin- 
und Herreden schließlich, wie gesagt, selbst als richtig zugibt), — 
3) daß ich über das Verhältnis des sogenannten »Erwerbstrieb«s 
zum »kapitalistischen Geist« so eindeutig mich ausgesprochen habe, daß 
die Bemerkungen Rachfahls über diesen Punkt nur ein weiterer Be- 
weis dafür sind, daß er entweder nicht dazu neigt, polemische Aus- 
einandersetzungen mit dem guten Willen zu führen, bei dem Gegner 
— ıch will nicht einmal sagen: den möglichst vernünftigen Sinn, son- 
dern: — überhaupt irgend einen vernünftigen Sinn seiner Aeuße- 
rungen vorauszusetzen, — oder daß er im Moment der Niederschrift 
seiner »Kritik« sich nicht mehr erinnerte, was in der kritisierten Ar- 
beit gesagt war. 

Ob man die höchst heterogenen psychischen Tatbestände, welche 
dem Streben nach Geld und Gut zu Grunde liegen können, überhaupt 
mit dem, einer sonst längst überwundenen Art der »Psychologie«entnom- 
menen einheitlichen Namen »Erwerbstrieb« bezeichnen sollte, bleibe 
unerörtert. Ganz entbehrlich ist er wohl nicht. Daß dieser sogenannte 
sTriebe sich, und zwar gerade recht eigentlich in trieb hafter: 
irrationaler, ungezügelter Form, in allen Stadien der Kulturentwick- 
lung und in allen möglichen sozialen Schichten: beim neapolitani- 
schen barcajuolo, beim antiken und modernen orientalischen Krämer, 
beim »biederen« kleinen Tiroler Gastwirt, beim »notleidenden« Agra- 
rier, beim afrikanischen Häuptling in kolossalstem Maßstab findet, 
— dagegen grade in dieser naiv triebhaften Form beim »Typus« des 
Puritaners oder bei einem so streng »respektabel« denkenden Mann 
wie dem von mir zitierten B. Franklin nicht, — dies ist einer der 
ausgesprochensten Ausgangspunkte meiner Darstellung und ich 
durfte erwarten, daß wenigstens dies einem Mann, der sie »kritisieren« 
wollte, nicht aus dem Gedächtnis kommen würde. Und, um es nun 
noch einmal zu wiederholen: wo immer großkapitalistische Ent- 
wicklung sich je gefunden hat, im fernen Altertum sowohl wie in un- 
seren Tagen, da hat es selbstverständlich jenen Typus von skrupel- 
losem money-maker gegeben, welcher in der Exploitierung der römi- 
schen Provinzen ebenso wie in den Raubkolonien der italienischen 
Seestädte und den weltumspannenden Spekulationen der Florentiner 
»Geldgeber«, in den Plantagen der Sklavenhalter und den Goldfeldern 
aller Erdteile ebenso wie in den amerikanischen Eisenbahnen oder 
den großfürstlichen Praktiken im fernen Osten oder den ebenfalls 
weltumspannenden Spekulationen der »Imperialisten« der City sich 
auswirkt. In den technischen Möglichkeiten und Mitteln, nicht 
aber in der Erwerbs-Psychologie ist hier ein Unterschied. 
Solche erstaunlichen Wahrheiten allerdings, wie: daß das Streben 
nach »Glück«, nach »Nutzen«, nach »Genuß«, »Ehre«, »Macht«, »Zukunft 
der Nachkommen« und dergleichen bei der Auslösung des Strebens nach 
dem Höchstmaß von Gewinn immer und überall in sehr verschiednen 
Kombinationen mitbeteiligt waren und sind, hätte Rachfahl, glaube 
ich, sich sparen können, da schwerlich Jemand zu finden sein wird, 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. rn. 13 


194 Max Weber, 


der sie bestreitet ?). Ich habe jene Motive nur dann (dann aber 
ausdrücklich) erwähnt®®*), wo sie in ihrer Tragweite in S p an- 
nung gegenüber der mich interessierenden asketischen »Berufsethik« 
traten. Von einer ebenso erstaunlichen Richtigkeit ist das breite 
Plaidoyer Rachfahls dafür, daß es von allen den verschiedenen Arten 
von innerlichen Beziehungen zum Erwerb zu derjenigen, mit welcher 
ich mich befaßt habe, psychologische Uebergänge gebe, daß ferner das 
von mir »isoliert« dargestellte %4) Motiv in der Realität »nicht rein 
abzulösen«, meist »mit andern kombiniert«, »selbst heute nichte %) 
erschöpfend usw. sei. Dies dürfte für alle nur irgend erdenklichen 
Motive menschlichen Handelns zutreffen und hat noch Niemand ge- 
hindert, wenn es sich um den Versuch, die spezifischen Wir- 
kungen eines bestimmten Motivs handelt, dieses in möglichster »Iso- 
liertheit« und innerer Konsequenz zu analysieren. Wen nun diese 
ganze »Psychologie« nicht interessiert, sondern nur die äußeren Formen 
der Wirtschaftssysteme, den darf ich bitten, meine Versuche 
ungelesen zu lassen, ebenso aber auch, mir dann gefälligst anheim- 
zustellen, ob ich meinerseits mich grade für diese seelische Seite der 
modernen Wirtschaftsentwicklung interessieren will, welche im 
Puritanismus die großen inneren Spannungen und Konflikte 
zwischen »Beruf«, »Leben« (wie wir uns heute gern ausdrücken), 


3) Wo ich von einer sabsoluten« Herrschaft des Puritanismus im engli- 
schen Wirtschaftsleben gesprochen haben soll, ist mir unverständlich. Der Kampf 
der bürgerlich-kapitalistischen Mittelklassen hatte zwei Fronten: gegen die»Squir- 
earchie« beginnt er als ein ganz ausdrücklicher Kampf der »Askese« mit dem sfröh- 
lichen alten Englande, ein Kampf, in welchen die Krone durch das book of sports 
eingriff; — gegen die (im 17. Jahrhund. höfischen) Monopolisten und Groß-Finan- 
ziers auf derandren (vergl. diebekannten Schritte des langen Parlements« in dieser 
Richtung) war er — das würde ich bei Fortsetzung meiner Artikel zu zeigen 
gehabt haben — von einer sehr bestimmten Theorie des »justum pretium« ge- 
tragen, welche die puritanische Ethik erfüllte. 

239) Vgl. z. B. XXI, S. 98 Anm. 65. 

“) Aber doch weiß Gott nicht, wie Sp. 1249 behauptet wird, als in jedem 
oder auch nur den meisten Trägern von »kapitalistischem Geiste (in meinem Sinn) 
in absoluter Einzigkeit wirkend hin gestellte. 

3) Da doch sogar Rachfahl nachweislich bekannt ist, daß ich ausführlich 
das Geschwundensein jener in den Zeiten der Blüte des asketischen 
Protestantismus wirksamen Motivationsverknüpfung zu erklären gesucht habe 
— er polemisiert ja gegen meine Art der Erklärung —, so ist dies »selbst heutee 
wiederum ein Beispiel für die Art seiner, keinerlei möglicherweise eindrucksvolle 
Wendung verschmähenden, »Kritik«e Dazu tritt, um das Bild zu vervollständigen, 
noch, daß er selbst Sp. 1324 oben den heutigen Großkapitalismus in 
seinem Lebensstil in Gegensatz stellt zu dem calvinistischen, — und 
zwar genau in dem Sinn, in dem er es bei mir gelesen hat, nur mit etwas anders 
gesetzten Worten. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 195 


Ethik, im Stadium eines eigentümlichen Ausgleichs zeigen, 
wieer in dieser Art weder vorher noch nachher bestanden hat. Und 
zwar auf einem Gebiet, wo die Traditionen der Antike und des Mittel- 
alters andre Wege wiesen, und wo wir heute mitten in erneuten Span- 
nungen leben, die — weit über den Kreis der von mir herausgegriffe- 
nen Sphäre hinaus — sich zu Kulturproblemen ersten Ranges aus- 
wachsen, wie sie, in dieser Art, nur unsere »bürgerliche« Welt kennt. 
Es ist eben einfach nicht richtig, wenn Rachfahl ins Blaue hinein — 
und überdies ebenso wie in seiner ganzen Polemik im schreiendstenWider- 
spruch gegen seine eigenen früher zitierten Zugeständnisse am Schlusse 
seiner »Kritik« — behauptet, die »Berufsethik«, wie sie die (in meinem 
Sinn) »asketischen« Richtungen des Protestantismus kannten, sei 
ebenso schon im Mittelalter herrschend gewesen. Bei dem Gegensatz 
gegen das Mittelalter sind solche mehr äußerlichen Punkte, wie die 
Stellung der kirchlichen Doktrin zum »Wucher« für mich keineswegs 
das Entscheidende, wie jeder Leser meines Aufsatzes weiß, während 
allerdings die Bemerkungen Rachfahls grade hierüber zu den klassi- 
schen Zeugnissen seiner völligen Verständnislosigkeit für das ge- 
hören, worum es sich bei diesen Problemen handelt. Hören wir 
ihn: »Und wenn sich ein Kapitalist dadurch (durch das Zinsverbot) 
wirklich so weit geniert fühlte, daß er durch fromme Stiftungen sein 
Gewissen beschwichtigen zu müssen meinte — ist das nicht 
gerade ein Beweis dafür, daß seine Grundanschauung eine 
antitraditionalistische war? Denn der Erwerbstrieb war in 
ihm so mächtig, daßernichteinmalein Vehikelreli- 
giöser Ethik, wie später in den protestanti- 
schen »Asketen« brauchte, um sich zum Geld- 
verdienen getrieben zu fühlen...« (Sp. 1300) %). 
Der »Erwerbstrieb« aller jener Gründer und Spekulanten, die »mit 
dem Aermel an das Zuchthaus streifen«, um die Millionen zu verdie- 
nen, der »Erwerbstrieb« des in den Reisezentren der Riviera zur Scham- 
losigkeit erzogenen Kellners, der die Gäste gewohnheitsmäßig mit der 
Rechnung betrügt, braucht noch weit weniger »Ethik« als »Vehikel«, 
— und käme es auf die Konstruktion einer Stärke-Skala des »Er- 
werbstriebs« an, so würde der Puritanismus ganz gewiß nicht an der 
Spitze marschieren, auch nicht jener Typus von Rationalisten des 
Gelderwerbes, als den ich Benjamin Franklin gewählt hatte?®). Aber 
= Die Sperrungen hier und — wie nachträglich bemerkt sei — auch früher 
bei Zitaten aus den R.schen Artikeln rühren von mir her. 

354) Sombart (XXIX S. 701) eignet sich ganz mit Recht die Aeußerung 
anes Großunternehmers wie Rathenau (in dessen »Reflexionen«) an, der snoch 
niemals einen wahrhaft großen Geschäftsmann und Unternehmer« gekannt haben 
wiil, edem das Verdienen die Hauptsache seines Berufs war und ich möchte be- 
baupten, daß, wer am persönlichen Geldgewinn hängt, ein großer Geschäftsmann 
überhaupt nicht scin kanne. (Ganz dies würde auch Franklin, ganz unbeschadet 
seiner »Predigt«, gesagt haben und erst recht die Puritaner. Der Reichtums- 
gewinn ist ihnen allen — mit Rachfahl zu reden — »etwas »Akzessorisches«. 


13 * 


196 Max Weber, 


nicht um die triebmäßige Gier nach Geld, nach Glück, nach dem 
splendor familiae usw. handelt es sich — Alles Dinge, die den ern- 
s t e n Puritanern grade ferner liegen als Andern: ihrer Weltabgewandt- 
heit zum Trotz werden sie reich, — sondern darum, daß der saske- 
tische« Protestantismus für den Kapitalismus auch die entsprechende 
»Seele« schafft, die Seele des »Berufsmenschen«, der solche Mittel wie 
der Mensch des Mittelalters nicht braucht, um sich einig zu 
fühlen mit seinem Tun. — Das war der Kaufmann der Florentiner 
Frührenaissance nicht. Es ist hier nicht der Ort, die tiefe Zerrissenheit, 
welche bei allerstrotzenden Kraft und scheinbaren Geschlossenheitdurch 
die Ernstesten unter den Menschen jener Tage ging, zu analysieren. Nur 
eine, und gewiß eine mehr an der Oberfläche liegende, Erscheinung, die 
sich diesem Bilde einfügt, sind jene Restitutionen »wucherisch« er- 
worbenen Gutes. Aber allerdings gehört sie in dieses Bild. Ich 
— und wohl eigentlich jeder einigermaßen Unbefangene — kann 
in jenen »Beschwichtigungsmitteln« nur eines der zahlreichen Symp- 
tome für die Spannung zwischen »Gewissen« und »Handeln«, für die 
Unvereinbarkeit des auch von Luther nicht überwundenen »Deo placere 
non potest«, der Ideale grade der ernstlich katholisch gestimm- 
ten Menschen mit dem »kaufmännischen« Gewinnstreben auf- 
fassen, und die zahllosen praktischen und theoretischen »Kom- 
promisse« 2’) — eben als »Kompromisse«. Es ist eben nicht rich- 
tig, daß eine jede Art der Tätigkeit sich ihre »Berufsethik« einfach 
— wie Rachfahl behauptet und wie es ja das »Nächstliegende« zu sein 
scheint — zu allen Zeiten in gleicher Art geschaffen habe. Meine Auf- 
sätze hätten grade einen Beitrag zur Erkenntnis liefern mögen, in wie- 
weit diese (im Wesen »geschichtsmaterialistische«) Auffassung, deren tri- 
viales Recht an sich selbstverständlich kein Mensch, am allerwenigsten 
ich, anficht, in der historischen Entwicklung ihre Schranken hat). 


27) Ich habe dafür weit drastischere Beispiele angeführt als sfromme Stif- 
tungen«, die — nur aus gänzlich andern, in charakteristischer Art andern, 
Motiven! — grade z. B. auf dem Boden des Calvinismus und des Reformierten- 
tums überhaupt in mindestens gleichem Maße gang und gebe waren. 

238) Ich hatte sehr nachdrücklich betont, daß ich im Fall einer Vollendung 
meiner Aufsätze, wo dann die umgekehrte Kausalbeziehung: — Bedingtheit des 
Religiösen durch die ökonomischen Verhältnisse — zur Geltung gelangen müßte, 
wahrscheinlich der »Kapitulation vor dem Geschichtsmaterialismuse ganz ebenso 
geziehen werden würde, wie, nach dem was vorliegt, der »Uebertreibung des Ein- 
flusses religiöser Momente«, — bei R. (Sp. 1325) findet sich für meine angebliche 
»Ihese« sogar der Ausdruck sungeheuerlich«, freilich nicht gerade im Einklang 
damit, daß R. den Inhalt derselben, wie schon bemerkt, selbst sich an- 
eignet. — Beiläufig: jener Einfluß ist denn doch auch auf politischem 
Gebiet von ganz anderer, fundamentalerer, Bedeutung, als nach dem Eindruck der 
»Nichts-als-Politiker« unter den Historikern, die unter den großen Mächtene 
nur die großen Bataillone verstehen, mit denen freilich der liebe Gott auf dem 
Schlachtfelde zu gehen pflegt. Noch so viele »Mächte« dieser Art haben 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 197 


Um das Gesagte zusammenzufassen: beimeinen Ausführungen han- 
delte es sich darum, eine bestimmte, konstitutive Komponente des 
Lebensstils, der an der Wiege des modernen Kapitalismus 
stand, an dem sie — mit zahlreichen andren Mächten — mit gebaut, 
zu analysieren und in ihren Wandlungen und ihrem Schwinden zu ver- 
folgen. Ein solcher Versuch kann sich nicht die Aufgabe stellen, zu 
ermitteln, was zu allen Zeiten und überall, wo Kapitalismus exi- 
stierte, vorhanden war, sondern sie hat grade umgekehrt das Spezi- 
fische der einmaligen Entwicklung zu ermitteln 2). Dafür verant- 
wortlich zu sein, wenn Andere die von mir ausdrücklich und 
mit denkbar größtem Nachdruck als eine Ein z e 1l komponente be- 
zeichneten religiösen Momente verabsolutieren und mit dem »Geist« 
des Kapitalismus ü b er h a u p t identifizieren oder gar den Kapitalis- 
mus daraus ableiten, habe ich schon einmal mit aller Schärfe ab- 
gelehnt, — ohne daß Rachfahl die Pflicht fühlte, dies, obwohl er 
es weiß, zu berücksichtigen. Mein Versuch mag nun geglückt oder 
auch mißglückt sein. Wenn aber ein Historiker ihm nichts Besseres 
entgegenzuhalten weiß, als die Aufzählung einer Reihe anderer 
Komponenten, die — wie kein Mensch bezweifelt — zu jeder Zeit 
kapitalistische Expansionen begleitet haben, so dient er den Aufgaben 
und Interessen seiner Disziplin wenig: wozu sich denn eigentlich für 
sGeschichte« interessieren, wenn diese nur den Finger drauf legt, daß 
im Grunde »Alles schon dagewesen« sei? — 

Genug davon und nur noch einige Bemerkungen über die Be- 


z. B. den einen Satz der Bibel: »Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen«, 
— solange er den Glauben entschlossener Männer, und seien es auch kleine 
Minderheiten, wie die Puritaner fast überall es waren, beherrschte, — nicht. außer 
Gefecht zu setzen vermocht. An ihm scheiterten die »Kulturkämpfer« des 17. 
wie des 19. Jahrhunderts und beide Male hatte ihre Niederlage Konsequenzen 
von einer in Generationen nicht zu überwindenden Tragweite. Er ist selbst- 
redend sehr weit davon entfernt, das einzige Fundament des politischen Indivi- 
dualismus (ich nehme an, daß dieser Ausdruck in diesem Fall unzweideutig ist) 
gewesen zu sein. Aber der Umstand, daß dem heutigen’ politischen Individua- 
lısmus dieser Einschlag fehlt und fehlen muß, in Deutschland, dank unter an- 
derem auch dem Luthertum, von jeher teils gefehlt hat, teils nur mit pas- 
siven Konsequenzen ausgestattet wurde, ist für weit mehr verantwortlich, 
als jene klugen Leute sich träumen lassen. 

2#) Schier unglaublich ist es, wenn Rachfahl (Sp. 1251) die »agonalen Triebe«, 
von denen ic h hervorgehoben habe, daß sie heute vielfach an die Stelle 
des eriloschenen asketischen »Geistes« getreten sind, mir als einen von mir über- 
sehenen Bestandteil im Begriff vom »Geiste des Kapitalismus entgegenhält. 
Was das Wesen dieser sagonalens Triebe ist — denn hier kann man von 
»Trieben« sprechen — das veranschaulicht ebenso wie das von mir XXI, S. 109 
Anm.) zitierte Beispiel sehr gut Rockefellers Aussage vor der Industrial Com- 
mission (cf. die Bemerkungen von Sombart dazu: XXIX, S. 710). 


198 Max Weber, 


ziehungen zwischen dem »Geist« des Kapitalismus und dem kapita- 
listischen Wirtschafts s y s t e m. 

Werner Sombart hat diesem Thema (im vorigen Bande dieses 
Archivs S. 68ọ ff.) eine Studie gewidmet, welche mich bei der großen, 
namentlich methodischen, Uebereinstimmung ®) in allen 


3) Denn daß Sombart (S. 709) die aus dem Zwang der »Sach es: 
der Situation, entspringenden, typischen »Tendenzenę im zweckbewußten Han- 
deln der Unternehmer zur »Psychologie« des Unternehmertums rechnet, wäh- 
rend ich alle derartigen kausalen Komponenten als »pragmatische« oder srationale« 
(weil aus dem unvermeidlichen Mittel zum Zweck: ökonomische Selbstbehaup- 
tung, ableitbar) bezeichne, ist ein rein terminologischer Unterschied, da in der 
Sache grade Sombarts Darstellung die entscheidenden Punkte sehr schön her- 
vorhebt. Warum ich meinerseits gewisse terminologische Bedenken gegen 
den Ausdruck »Psychologie« für jene Art von Analyse des Handelns habe, 
ist in diesem Archiv (XXVII S. 546) entwickelt. Man pflegt z. B., wenn man 
von »Börsenpsychologie« redet, grade an »irrationale«, aus der geschäftlichen 
Lage nicht rational ableitbare Erscheinungen zu denken. 

In der Sache lassen sich natürlich zu Sombarts Ausführungen noch eine 
Fülle von Erläuterungen und Beispielen geben. Z. B. über die »pragmatisch« 
bedingten Schranken der »Rechenhaftigkeit«: Mir wurden zufällig einmal die 
inneren Verhältnisse eines allergrößten, aus einem Familienkonzern erwachsenen 
Geschäfts bekannt, welches in drei großen Handelsplätzen Europas und zwei 
ausländischen fast alle denkbaren Formen des Großhandels betrieb. Die ein- 
zelnen »Sitze« hatten sehr verschieden intensiv zu arbeiten — fast unglaublich 
verschieden nach Quantität und Intensität — und ihr Beitrag zum Gesamt- 
profit, der, wie im Mittelalter, in eine Kasse ging, war ebenfalls höchst ver- 
schieden, ebenso der Kapitalbedarf. Einer der Verwandten, der genialste Kauf- 
mann, hatte überdies das Contor satt bekommen und wohnte in Paris, von wo 
er jeweilig, wenn etwas wichtiges vorlag, zur Konferenz an den betreffenden Ort 
fuhr. Gleichwohl ging der sehr hoch in die großen Zahlen laufende Gewinn 
einfach in Kopfteile, so zwar, daß nur der eine Unterschied: doppelte oder ein- 
fache Teilquote, gemacht wurde. Doppelten Anteil erhielten: der Chef der größ- 
ten, mit einem wahren Monster-Kontor arbeitenden Filiale, und ein andrer, der an 
einem spezifisch antipathischen überseeischen Ort zu residieren hatte, einfache 
alle andern, auch der in Paris residierende »Gelegenheits«-Arbeiter. Eine Ver- 
teilung auf Grund genauerer Verrechnung wurde zwar als durchaus möglich, 
aber schon wegen der Höhe des Gewinns zu sunbequemg, »kleinlich« und sunnötig« 
bezeichnet. Dagegen einem nahen, sehr geschätzten und intim befreundeten, 
dabei für das Geschäft fast unentbehrlichen Verwandten der Chefs, dessen klei- 
nerer Geschäftsanteil in einer Krise durch Zubußen verloren war und der nun 
als »Angestellter« (Prokurist) »diente«, den Gehalt besonders hoch, höher als üb- 
lich und fürihnanderweiterlangbar, anzusetzen, galt als gegen alle »Geschäfts- 
grundsätze« und schon deshalb unmöglich, weil die andern Angestellten Aehn- 
liches fordern könnten. Vor allem: er habe eben »nichts andres zu erwarten«. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 199 


wesentlichen Punkten der Pflicht überhebt, ausführlich zu werden. 
Sowohl der Begriff: »Kapitalismus« wie, erst recht, der andere: »Geist 
des Kapitalismus« sind nur als »idealtypische«®) Denkgebilde kon- 
struierbar. Und zwar beide entweder abstrakt, so, daß das dauernd 
Gleichartige in begrifflicher Reinheit herausdestilliert wird: alsdann 
wird der zweite der beiden Begriffe ziemlich inhaltsleer und fast reine 
Funktion des ersten. Oder historisch: so also, daß »idealtypische« 
gedankliche Bilder der für eine bestimmte Epoche im Gegensatz 
zu andern spezifischen Züge gebildet, die generell vor- 
handenen dabei also als ebenfalls gegeben und bekannt vorausgesetzt 
werden. Dann kommt es natürlich gerade auf die, in dieser Art in den 
andren Lebensepochen des Gebildes nicht oder dem Grade nach spe- 
zifisch verschieden vorhanden gewesenen Züge an. Für den »Ka- 
pitalismuse des Altertums als Wirtschaftssystem habe ich dies in einer 
übrigens sicherlich noch sehr unvollkommenen Art (im Handwb. d. 
Staatswiss. Artikel»Agrargeschichte des Altertums«) zu tun versucht ®) ; 
— für das, was ich »Geist«des modernen Kapitalismus nennen 
wollte, hatte mein Aufsatz den Anfang) einer Ausführung dar- 





Sein Gehalt war eben Teil der Kosten und daher von rein ökonomischen, 
»rechenhaftens Gesichtspunkten beherrscht. Der einmal über die Schwelle des 
Bilanzstriches entkommene »Gewinn« dagegen nicht. Bei ihm erreichte die 
Rechenhaftigkeit ihr Ende, weil sie »pragmatisch«, für die Existenz des Ge- 
schäfts, nicht unentbehrlich war. Solche Erscheinungen, deren es viele 
gibt, lassen sich aus dem »Wesen« des »Kapitalismus« ohne alle und jede »Psy- 
chologies rational mit Hilfe der Kategorien »Mittele und Zweck erklären. 
Aber für die historische Betrachtung reicht diese rationale Abteilung 
allein nicht aus, denn es vermählen sich solche aus dem Wirtschaftssystem 
als solchem erklärbaren Bestandteile mit anderen von heterogenster Provenienz 
und schaffen an dem »Geiste, der es jeweils beseelt. — »Erwerbstrieb«, »Profit- 
wute u. dgl. vollends sind jedenfalls — das hat grade auch Sombart sehr 
zutreffend hervorgehoben, — keinerlei ausreichende Kategorien für die Ana- 
Ivse des »kapitalistischen Geistess — wie immer man diesen Begriff fasse. 

31) Ueber den Begriff »Idealtypus« s. meinen Aufsatz im XIX. Bande dieses 
Archivs. 

32) Ich habe dabei gegen früher insofern eine Aenderung der Terminologie 
vorgenommen, als ich s. Z nicht geneigt war, mehr als vereinzelte Erscheinungen 
der antiken Wirtschaft als »kapitalistisch« zu bezeichnen, daher Bedenken trug, 
von antikem »Kapitalismus« zu reden. Darüber denke ich jetzt anders, wie diesaus 
einem Artikel »Agrargesch. im Altertums im H.W. B. d. St.W. III. Aufl. hervorgeht. 

33) Ich habe (dieses Archiv XXVI S. 279 Anm. 3) selbst hervorgehoben, 
daß ich durch die Nichtvollendung in den Nachteil versetzt bin, daß »flüchtige 
Leser diese Artikel leicht als etwas in sich Abgeschlossenes ansehen können«. 

Ein »Kritikere hat aber nicht das Recht, ein solcher flüchtiger Leser zu sein. 
Schon die bloße Berücksichtigung meiner kleinen Skizze in der »Christl. Welt« 
muß Jedem zeigen, daß das Problem in meinen Aufsätzen im Archiv absichtlich zu- 


200 Max Weber, 


stellen sollen, welche zunächst die neuen, durch die Reformationszeit 
eingewebten Fäden verfolgen wollte. 

Und nun die Frage: was kann man unter dem »Geist« des 
Kapitalismus im Verhältnis zum »Kapitalismus« selbst verstehen ? 
Was den »Kapitalismuss« selbst anlangt, so kann darunter nur 
ein bestimmtes »Wirtschaftssystem«, d. h. eine Art des »ökonomi- 
schen« Verhaltens zu Menschen und Sachgütern gelten, welches 
»Verwertung« von »Kapital« ist und welches in seiner Gebahrung 
von uns »pragmatisch«, d. h. durch Feststellung des nach der typisch 
gegebenen Sachlage »unvermeidlichen« oder »besten« Mittels, 
analysiert wird, — wie gesagt, entweder: Alles, was solchen Wirt- 
schaftssystemen zu allen Zeiten gemeinsam war, oder aber: die Spezi- 
fika eines bestimmten historischen Systems dieser Art. Hier geht 
uns der letztere Fall allein an. Eine historisch gegebene Form 
des »Kapitalismuse kann sich mit sehr verschiedenen Arten von 
»Geist« erfüllen; sie kann aber auch — und wird meist — zu be- 
stimmten historischen Typen desselben in, sehr verschieden abge- 
stuften, »Wahlverwandtschaftsverhältnissen stehen: — der »Geist« 
kann der »Form« mehr oder minder [oder: gar nicht] »adäquate sein. 
Kein Zweifel, daß der Grad dieser Adäquanz auf den Gang der histo- 
rischen Entwicklung nicht einflußlos bleibt, daß auch »Form« und »Geist« 
sich — wie ich das s. Z. schon gesagt hatte — aneinander anzugleichen 
trachten, daß endlich, wo ein System und ein »Geist« von unter- 
einander besonders hohem »Adäquanzgrade« aufeinanderstoßen, eine 
Entwicklung von auch innerlich ungebrochener Einheitlichkeit ein- 
setzt, von der Art, wie diejenige, die ich zu analysieren begonnen hatte. 

Da es sich mithin bei dem entscheidenden Begriff »Geist«des (in mei- 
nem Fall: des neuzeitlichen) *) Kapitalismus um ein historisches, unge- 
mein komplexes Gebilde handelt, so ist so etwas wie eine Definition 
dieses Begriffes, wie bei allen im höchsten Sinne »historischen« Begriffen, 
nicht etwa als Anfang, sondern als Abschluß der Untersuchung, als 
Resultat der Schritt für Schritt vorzunehmenden Synthese möglich. 
— wie ich selbst am Beginn meiner Aufsätze nachdrücklich hervor- 


erst von der am schwersten greifbaren und »beweisbaren«, den inneren Ha- 
bitus angehenden Seite angeschnitten war und der mächtige Einfluß der Erzie- 
hung, der Zucht in den Sekten usw. — noch bis zur Schwelle der Gegenwart — 
noch gar nicht erörtert, sondern nur angedeutet war. Wenn Rachfahl seinerseits 
die Bedeutung der Erziehung betont, so gehört nur wenig Kenntnis von 
der Rolle, welche speziell die pietistischen Erziehungsgrundsätze in 
diesem Zusammenhang gespielt haben, dazu, um zu wissen, daß auch hier ganz 
spezifische Einflüsse des sasketischene Protestantismus im Sinn der von mir ge- 
schilderten Entwicklung im Spiel waren. 


3) Denn nur von diesem ist ja bei mir die Rede. Ich hätte natürlich klug 
getan, dies auch in der Ueberschrift und im Text überall in der Nomenklatur aus- 
drücklich anzudeuten, tat dies bei Abfassung der Aufsätz aber nicht aus dem 
oben Anm. 32 angegebenen Grunde. 


Antikritisches zum »Geist« des Kapitalismus. 201 


gehoben habe. In den Anfang einer solchen Untersuchung kann man 
nur ein möglichst drastisches Veranschaulichungsmittel stellen, 
und dazu hatte ich ein Beispiel aus halb naturalwirtschaftlichem, 
jedenfalls (relativ!) sehr un kapitalistischen Milieu, B. Franklin, 
verwertet: ausgesprochenermaßen in der Absicht, das Eigenleben 
des kapitalistischen »Geistes« gegenüber dem ihm adäquaten kapita- 
listischen »Wirtschaftssystem« zu zeigen. Ich hatte vorher bereits 
an die Tatsache, daß der »Geist« auf die Entfaltung des »Wirt- 
schaftssystems« nicht einflußlos sei, illustrativ erinnert, und aus- 
drücklich die Erörterung der umgekehrten Kausalrelation der Fort- 
setzung der ausdrücklich als unabgeschlossen bezeichneten Aufsätze 
überwiesen. Zu einem »Abschluß« sind nun — und das ist, wie schon 
gesagt, mein dauernder Nachteil, — jene Aufsätze aus Gründen, die ich 
deutlich (auch oben) gesagt habe und die an Gewicht seither nur gewon- 
nen haben, nicht gelangt: esist in ihnen wesentlich erst ein Teil der histo- 
rischen Entwicklung der »Berufs«-Idee und ihrer Erstreckung auf 
den Erwerb als solchen dargestellt. Weiter konnten und wollten sie nichts 
für sich in Anspruch nehmen. Es blieb einem »kritisierenden« Histo- 
riker vorbehalten, das Resultat der gesuchten Synthese durch eine 
»Definitione vorwegnehmen zu wollen. Was dabei herausgekommen 
ist, mag man Sp. 1236 unten nachlesen: daß der »kapitalistische Geist« 
(d. h. nach Rachfahl — Sp. 1238 —, diejenige Triebfeder, welche für 
die Provenienz eines bestimmten Kapitals entscheidend ist) aus 
einer Mischung von »Erwerbstrieb« mit »noch andern« Motiven: »Rück- 
sicht«e auf »Glück« und »Nutzen«, eignen oder fremden, »zumal« der 
Familie, Streben nach Genüssen, Ehren, Macht, glänzender Stellung 
der Nachkommen u s w. besteht. In dem »usw.« stecken selbstredend 
alle denkbaren andern Motive, insbesondre z. B. auch — 
um einen praktisch recht wichtigen »Zweck« der »Kapitalaufsamm- 
lunge zu nennen — charitative. Und da nun Rachfahl überdies den 
(subjektiven) »Geist« des Kapitalismus von dem (objektiven) Wirt- 
schaftssystem nicht zu scheiden weiß und beides mit dem »Er- 
werbstrieb« in Eins setzt, so hat er natürlich über meine Feststellung, 
was denn eigentlich das A und O des »Evangeliums des Geizes« bei 
meinem Beispiel: Franklin, sei (XX, S. 17), ebenso hinweggelesen, wie 
über das, was (auf der gleichen Seite) über den Gegensatz von Er- 
werbsgier und Berufspflicht gesagt ist und dann den andern Gegen- 
satz von »traditionalistischer« und »Erwerbs«-Wirtschaft trotz meinen 
ausdrücklichen Vorbehalten zum Angelpunkt meiner Auseinanderset- 
zungen gemacht. Allein: kommt es nur auf den Erwerb von mehr 
als dem »Bedarf« an, dann ist der Wilde, in seiner durch keinerlei 
rationalistische Erwägungen getrübten Unersättlichkeit nach Wei- 
bern und Schätzen, der Gipfelpunkt des Erwerbsmenschentums, 
— der Puritaner aber steht so ziemlich am andern Ende der 
Reihe. Ein vom »Geist des Kapitalismus« (in meinem Sinn) getra- 
genes Wirtschaften ist zwar dem Traditionalismus direkt ent- 
gegengesetzt — und dies hatte ich zunächst festzustellen —; aber 
es ist sehr weit entfernt davon, mit dem Streben nach dem mög- 


202 Max Weber, Antikritisches zum »Geist«e des Kapitalismus. 


lichsten Ueberschuß über den Bedarf identisch zu sein. Es bildet da- 
her zwar einen Gegensatz, aber keinen erschöpfenden, gegenüber der 
»traditionalistischen« Wirtschaft, — dies umsomehr, als es auch mit 
einer der Form nach kapitalistischen Wirtschaft, wie ich ausdrück- 
lich gesagt (XX, 23) und an einem Beispiel (XX, 27 f.) erläutert 
habe, nicht zusammenfällt.e. Diejenige Komponente des kapita- 
listischen »Geistes« der Neuzeit endlich, welche ich speziell analy- 
sierte: — der Gedanke der »Berufspflicht« mit allem, was an ihm 
hängt, — findet sich innerhalb des vom »Geist« des Kapitalismus (im 
generellen Sinn des Ausdrucks) getragenen Wirtschaftens wie- 
derum nur in einem bestimmten historischen Aus 
schnitt und ragt andrerseits über das Gebiet des Oekonomischen 
hinaus in ganz heterogene Sphären menschlichen Handelns. Die 
Entwicklung des »Berufsmenschentums« in seiner Bedeu- 
tung als Komponente des kapitalistischen »Geistes«, — auf dies Thema 
haben sich meine Auseinandersetzungen zunächst ausdrücklich 
und absichtsvoll beschränkt. Ich kann absolut nichts dafür, 
wenn liederliche Leser dies zu ignorieren für gut befinden. 

Es muß mit diesen Bemerkungen hier genug sein. Denn irgend- 
welche Teile und Gesichtspunkte meiner Aufsätze, etwa die Aus- 
führungen über die Bedeutung des Sektentums — die Sekte ist in 
einem wichtigen Sinn für die werdende Neuzeit der Archetypos jener 
gesellschaftlichen Gruppenbildungen, welche heute die »öffentliche 
Meinung«, die »Kulturwerte« und die »Individualitäten« prägen — bei 
dieser Gelegenheit weiter auszubauen oder näher auf die weiten Ver- 
zweigungen, welche vom puritanischen Lebensstil zu dem der Gegen- 
wart führen, einzugehen ®), ist bei diesem Anlaß nicht möglich. 
Es ist bedauerlich, daß die Antwort auf eine ganz sterile, mit dem 
höhnischen Ton, den sie anschlägt wie mit ihrem Nichtverstehen- 
wollen einen üblen professoralen Typus darstellende Kritik auch 
ihrerseits so steril ausfallen mußte, wie es die Umstände bedingten und 
dem Archiv Raum kostet. Alles, was hier gesagt wurde, steht bereits 
in meinen Aufsätzen, — Alles (mit gänzlich irrelevanten Ausnahmen), 
was Rachfahl gesagt hat, hat er ihnen entnommen und »verballhornt«. 
Wer es nach den vorstehenden Ausführungen noch nicht glaubt, den 
verweise ich wiederholt darauf, nach der Rachfahlschen Kritik meine 
Ausführungen unbefangen zu lesen, an denen ich, gegenüber die- 
ser Kritik, nicht ein einziges Wort zu ändern habe. 





35) Recht subaltern — man kann es kaum anders nennen — ist die Art, wie 
Rachfahl an meinen kurzen Bemerkungen über die Entwicklung des bürger- 
lichen »Comfort« im Gegensatz zum seigneurialen Lebensstil herumkrittelt. Die 
Existenz dieses Gegensatzes kennt jeder kulturhistorische Anfänger. Daß 
die »Grenzen« zwischen historischen Erscheinungen von noch so großer Gegen- 
sätzlichkeit überall flüssige sind, ist gewisslich wahr. Daß man eben d es- 
halb begriffscheiden muß, scheint einzelnen Historikern durchaus nicht 
einzugehen. Ich verweise auf das, was ich im Handwörterbuch der Staatswissen- 
schaften, 3. Auflage S. 183, rechte Spalte, darüber gesagt habe. 





203 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: ı. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 203; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 205; 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S. 206 ; 4. Sozialismus S. 207; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 209; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 212; 7. Be- 
völkerungswesen S. 218; 8. Statistik S. 218; 8a. Streikstatistik S. 226; 9. Soziale 
Zustandsschilderungen S. 236; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 238; 11. Ge- 
werbl. Technik und Gewerbepolitik S. 243; 12. Kartellwesen, Unternehmerorgani- 
sation S. 246; 13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 246; 14. Arbeiterschutz 
S. 246; ı5. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung) S. 249; 16. Gewerk- 
vereine und Tarifwesen S. 249; 17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 250; 
18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage S. 251; 19. Handel und Verkehr S. 251; 
20. Handels- und Kolonialpolitik S. 252; 21. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 253; 
22. Genossenschaftswesen S. 253; 23. Finanz- und Steuerwesen S. 258; 24. Städte- 
wesen und Kommunalpolitik S. 262; 25. Wohnungsfrage S. 264 ; 26. Unterrichts- 
und Bildungswesen S. 265, 27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege 
S. 265; 28. Kriminologie, Strafrecht S. 274; 29. Soziale Hygiene S. 275; 30. Frauen- 
frage, Sexualethik S. 275; 31. Staats- und Verwaltungsrecht S. 276; 32. Gewerbe-, 
Vereins- und Privatrecht S. 278; 33. Politik S. 280. 





ı. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


Grunzel, Regierungsrat, Professor Dr. Josef, 
Grundriß der Wirtschaftspolitik. II. Band: Agrar- 
politik. Wien und Leipzig ıgıo, Alfred Hölder. V, 122 S. 
M. 2,40, geb. M. 2,80. | 

Die Agrarpolitik bildet den zweiten Band des auf 5 Bände be- 
rechneten Grundrisses der Wirtschaftspolitik, welcher bis Ende IgIo 
vollständig vorliegen wird. Das Werk ist hauptsächlich für jene 
immer größer werdenden Kreise der Bevölkerung berechnet, welche 
an den wirtschaftspolitischen Fragen der Gegenwart Interesse neh- 
men und sich rasch orientieren wollen. Es soll aber nicht bloß dem 
praktischen Bedürfnis entgegenkommen, sondern auch eine neue 

Richtung in der Wissenschaft markieren. Während an den meisten 


*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 
Chiffre des Rezensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der 


Autoren. 


204 Literatur-Anzeiger. 


Universitäten die historische Monographie gepflegt oder gar das Schlag- 
wort »Zurück zur Iheorie« ausgegeben wird, soll hier die Notwendig- 
keit des innigen Zusammenhanges der Volkswirtschaftslehre mit dem 
lebendigen Leben der Gegenwart dargetan werden, wobei der Kreis 
der in Betracht gezogenen Länder möglichst weit, auch auf außer- 
europäische Gebiete ausgedehnt wird. Der vorliegende Band beschäf- 
tigt sich mit jenen Maßnahmen, welche die Landwirtschaft direkt 
betreffen. Er behandelt die Agrarverfassung (Gemeineigentum und 
Privateigentum, Bodenreformbewegung, Domänen, Selbstbewirtschaf- 
tung und Pacht, Sklaverei, Bauernbefreiung und Grundentlastung), 
die landwirtschaftlichen Betriebssysteme (Weidewirtschaft, Feldgras- 
wirtschaft, Feldwirtschaft), wobei namentlich auf die Notwendigkeit 
einer Industrialisierung der europäischen Landwirtschaft hingewie- 
sen wird, die Verteilung des Grundbesitzes (Groß- und Kleingrund- 
besitz, Anerbenrecht, Heimstättengesetzgebung, innere Kolonisation, 
Zusammenlegung der Grundstücke, Bodenentschuldung), den land- 
wirtschaftlichen Kredit das Assoziationswesen (Genossenschaften, 
Vereine, Kammern usw.), die Maßnahmen zur Förderung der Land- 
wirtschaft, den Fachunterricht, die ländliche Arbeiterfrage 
die landwirtschaftliche Versicherung (Hagel- und Viehversicherung), 
die Forstwirtschaft und Fischerei, sowie die Agrarstatistik. 


KulturundFortschriti. Verlag von Felix Dietrich, Gautzsch 
bei Leipzig. 1909. 

Heft 262: Arbeitergärten (Schrebergärten). Von W. von Kalc k- 
stein (Bremen). (25 Pf.) — Heft 263: Nietzsche als Sozialphilosoph 
und seine Stellung zur Gesellschaft. Von Achim v. Winterfe P d 
(Steglitz bei Berlin). (25 Pf.) — Heft 264/65: Erholung für das Ar- 
beits- und Verkaufspersonal. Von BudgettMeakin (Verf. von 
»Model factories and villages, ideal conditions of labor and housinge 
etc. etc.) (50 Pf.) — Heft 266: Geschichte der Parteien des deutschen 
Reichstags. II. Die nationalliberale Partei. Von Alexander 
Burger. (25 Pf.) — Heft 267: Staatlicher Kinderschutz in Ungarn. 
Von Rosika Schwim mer (Budapest). (25 Pf.) — Heft 268: 
Die Heraufsetzung unserer Strafmündigkeit. Von KurtPeschke, 
Kammergerichtsreferendar. (25 Pf.) — Heft 269/70: Die Sklaverei. 
Von Prof. Ed. Westermarck. (50 Pf.) — Heft 271: Die sozia- 
len Stiftungen von J. C. van Marken in Delft (Holland). Von A. 
Kellenaers JBz. (25 Pf.) — Heft 272/74: Der öffentliche Woh- 
nungsnachweis. (Fortführung von No. 149/50: Deutschland und Aus- 
land.) VonW.vonKalckstein (Bremen). (75 Pf.) — Heft 275: 
Geschichte der Parteien des deutschen Reichstags. III. Die freisinni- 
gen Parteien. VonAlexanderBurger. (25 Pf.) — Heft 276/78: 
Abriß einer Geschichte der Frauenbewegung. VonDr.AnnaScha- 
pire-Neurath. II. Die Frauenfrage im Zeitalter der französi- 
schen Revolution. (75 Pf.) — Heft 279/80: Die Hörigkeit der Kinder. 
Von Professor Ed. Westermarck. (50 Pf.) — Heft 281: Neue 
Heimkultur (Zentralhaushaltung-Einküchenhaus). Von Rosika 
Schwimmer. (25 Pf.) 


Alexander Tschuproff, Reden und Aufsätze. ı. 
Band. Moskau 1909. 548 S. 

Der Name des jüngst verstorbenen moskauischen Professors der 

Nationalökonomie gehört zu den berühmtesten Namen Rußlands. 


Literatur-Anzeiger. 205 


Ein hervorragender Hochschullehrer, der eine seltene Gabe, in seinen 
Vorlesungen den meisterhaften Vortrag mit dem tiefen wissenschaft- 
lichen Inhalt zu vereinigen, besaß; ein ernster Gelehrter, der nament- 
lich auf dem Gebiete der Agrarfirage und der praktischen National- 
ökonomie überhaupt manches geleistet hat; ein reger Wirtschafts- 
politiker und Publizist, der keine Erscheinung auf diesem Gebiete 
vor sich gehen ließ, ohne mit Wort und Tat daran zu wirken ; eine höchst 
bezaubernde Persönlichkeit, die keine Opfer scheute, um dem Näch- 
sten zu Hilfe zu kommen — so war Alexander Imanowitsch Tschuproff. 

Seine Verehrer und Schüler unternahmen die Herausgabe seiner 
Werke, die bis jetzt ganz zerstreut in verschiedenen Zeitschriften, 
Zeitungen zu finden sind. 

Tschuproff, der 35 Jahre an einer liberalen, moskauischen Zeitung 
— »Russkija Wjenomostj« — fast alle Redaktions-Artikel über die 
ökonomischen Fragen verfaßt hat, war enorm produktiv, sodaß die 
Herausgabe aller seiner Schriften ein Werk von mindestens ıo Bänden 
bilden und neben sehr wertvollem auch veraltetes Material enthal- 
ten würde. Um das zu vermeiden, werden nur solche Schriften ver- 
öffentlicht, die von großem Wert jetzt noch sind oder zum Verständ- 
nis der national-ökonomischen Anschauungen Tschuproffs was 
beitragen könnten. Das ganze Werk soll in drei Bänden bestehen. 

Der erste Band enthält mehr theoretische Schriften: »Ueber die 
gegenwärtige Bedeutung und Aufgaben der Nationalökonomie«, 
»Kleingewerbe in Verbindung mit den Artjelen und Landgemeinde- 
schafte, einige Aufsätze über die Krisen im Westen, über die Bedeutung 
der Statistik für die Jurisprudenz und Nationalökonomie, ferner aus- 
führliche Bücher-Rezensionen, Nekrologe. In allen seinen Schriften 
trat Tschuproff für die Annäherung der Wissenschaft an das Leben 
ein und hier sah er immer die größte Aufgabe der Nationalöko- 
nomie. Er war ein warmer Anhänger der russischen Land-Gemeinde 
und trat nur für ihre bessere Organisation, aber nicht für deren Be- 
seitigung ein. (G.) 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


Melamed, Dr. Samuel Max, Theorie, Ursprung 
und Geschichte der Friedensidee. Kulturphiloso- 
hische Wanderungen. Preisgekrönt vom internationalen Friedens- 
Durea in Bern. Stuttgart 1909, Ferdinand Enke. XII, 262 S. 
M. 8.—, geb. M. 9.40. 

Der Verfasser hat den Ursprung und die Geschichte der Friedensidee 
in der Geschichte des Geistes verfolgt und konnte als Resultat seiner For- 
schungen feststellen: ı. daß der politische Völkerfriede ein Postulat der 
ıntellektualistischen Ethik ist, 2. daß alle Romantik für den 
Krieg ist, während der Rationalismus in allen seinen Formen sich 
gegen den Krieg entscheidet, 3. daß die Idee des politischen Völker- 
friedens durch den Inhalt der Religion bedingt ist und zwar 
resultiert die Idee des Krieges aus dm Pantheismus 
der in der Rechtsphilosophie die Machtrechts- 
theorie vertritt (Gott und Natur sind identisch und ergo 
ist auch der Mensch nur ein Ausschnitt der Natur), 
4. daß der Monotheismus in seiner prophetischen Brechung (ein Gott, 
eine Menschheit) den Gedanken des Friedens involviert, 5. daß 


206 Literatur-Anzeiger. 


unsere heutige politische Kultur noch an dem griechischen Heros 
orientiert ist. (Heros, Polis, der stoische Weise, Gottmensch, als die 
Substitutionen des Individualismus). 

In den ersten drei Kap. sind alle philosoph. Argumente 
für und wider den Frieden zusammengefaßt, in den andern Io 
Kap. die Geschichte des Friedensgedankens, wie er in Philosophie 
Dichtung, Religion nur seinen Niederschlag fand und zwar von den 
Propheten bis zu der ideal. Philosophie in Deutschland, dargestellt. 


3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


AusderGedankenwelteiner Arbeiterfrau. Von ihr 
selbst erzählt. Herausgegeben von C. Moszeik, Pfarrer in 
Stallupönen. Gr. Lichterfelde-Berlin 1909, Edwin Runge. 117 S. 
M. 2.—, geb. M. 2.75. 


Ein wertvoller Beitrag zur Psychologie der Arbeiterin. Es ist 
dieses Mal eine christliche, rückständig gesinnte, aber intelligente 
bejahrte ostpreußische Arbeiterfrau, die zu Worte kommt. In einem 
zostündigen, systematisch geordneten und meist wörtlich wieder- 
gegebenen Interview offenbart die Frau ihrem Pfarrer ihre Ansichten 
über die Ehe und Familie, die Sittlichkeit, Schule und Erziehung, 
Haushalt, Religion und Kirche, Politik, Kunst usw. (M.) 


Rutgers, Dr. J., Rassenverbesserung. Malthusianis- 
mus und Neumalthusianismus. Uebersetzt von M. G. Kramers. 
Mit Einführung von Marie Stritt. Dresden und Leipzig 1908, 
Heinrich Minden. V, 300 S. M. 5.—. 

Dem Buche geht eine Vorrede von Frau Marie Stritt voraus, 
eine Vorrede, welche die Hoffnungen und Erwartungen, die man dann 
in das Buch setzt, aufs höchste spannt. Die Folge dieser reklamehaf- 
ten Einführung ist eine recht große Enttäuschung und Frau Marie 
Stritt hat damit weder dem Autor noch seinem Buche einen Dienst 
erwiesen. Es ist merkwürdig, wie wenig hoch fast ausnahmslos das 
wissenschaftliche Niveau der neueren neomalthusianischen Propa- 
gandaliteratur ist; gerade wenn man sich deren Bestrebungen vor- 
urteilslos gegenüberstellt und den berechtigten Keim derselben an- 
erkennt, empfindet man dieses doppelt unangenehm. Der Gegenstand, 
um den es sich hier handelt, ist so ernst und so wichtig, daß er eine 
tiefere und eindringlichere Behandlung verdiente als es in dem vor- 
liegenden Buche von Rutgers, ebenso wie es in den meisten anderen 
ähnliche Tendenzen verfolgenden Schriften der Fall ist. Die Darstel- 
lung, die uns Rutgers gibt, gliedert sich in 4 Teile, in denen nach- 
einander behandelt werden: Die willkürliche Beschränkung der Kin- 
derzahl in ihrer individuellen Bedeutung, dann in ihrer Bedeutung 
für die Gesamtheit und drittens ihre rassenhygienische Bedeutung; 
ein letzter Teil ist der Darstellung und Besprechung der Malthusschen 
Lehre gewidmet. ‚(Mombert.) 


Schmidt-Gibichenfels, Dr. Otto, Das Problem der 
bestenGesellschaftsordnung. Sonderabdruck von sechs 
in der »Politisch-Anthropologischen Revue« erschienenen Aufsätzen. 
Leipzig 1909, Thüringische Verlagsanstalt m. b. H. VI, 76 S. M. 1,50. 

Nachdem in der Einleitung die gesellschaftliche Gesamtorganisa- 


Literatur-Anzeiger. 207 


tion als drei wesentlich verschiedene, wenn auch vielfach in einander 
greifende Teilorganisationen gekennzeichnet worden ist, werden in 
den folgenden Aufsätzen diese drei Teilorganisationen besonders be- 
trachtet. In den beiden letzten Aufsätzen werden krankhafte Er- 
scheinungen im heutigen Gesellschaftskörper nachgewiesen und Vor- 
schläge für die Heilung gemacht. Verfasser zeigt sich dabei hinsicht- 
lich der eigentlichen »Produktion« als Gegner des Sozialismus, nament- 
lich des Staatssozialismus. In der »Verteilung« sucht er Freiheit und 
Ordnung miteinander zu versöhnen. 


4. Sozialismus. 


Buonarroti, Ph, Babeuf und die Verschwörung 
fjür die Gleichheit mit dem durch sie veranlaPß- 
ten Prozeß und den Belegstücken. Uebersetzt und 
eingeleitet von Anna und Wilhelm Blos. Stuttgart ıgog, J. H. 
W. Dietz. 336 S. M. 2.—. 

Das vorliegende Werk ist die erste deutsche Uebersetzung der 
ım Jahre 1828 erschienenen Schrift Ph. Buonarrotis, eines Freundes 
und Mitverschworenen Babeufs. Der Inhalt ist in zwei Abschnitte 
gegliedert. Im ersten werden die Parteien der jungen Republik einer 
scharfen Kritik unterzogen und die Pläne und das Ziel der Verschwörung 
ausführlich beschrieben, der zweite Abschnitt ist der Geschichte des 
Prozesses gewidmet. Im Anhange wird eine Reihe von wichtigen 
Akten mitgeteilt. (M.) 


Gnocchi Vianı Osvaldo, Coscienza Nuova. Con 
Ritratto dell’ Autoree Prefazione di Angiolo Cabrini. R. Bemporad 
e Figlio. Firenze-Milano-Roma-Napoli-Pisa 1909. 132 ff. (Preis: 
2 Lire). 

Dr. Osvaldo Gnocchi Viani, der heute in hohem Alter steht, 
ist mit Enrico Bignami, dem Herausgeber der bekannten religions- 
wissenschaftlichen Monatschrift Il Coenobium zusammen als der Be- 
gründer der gemäßigteren Richtung in der alten italienischen Inter- 
nationalen und somit auch der heutigen sozialistischen Partei zu be- 
trachten. Freilich, der alte Kämpe ist sich selbst treu geblieben: wie 
er einstens auf dem rechten Flügel der von Bakunins und Cafieros 
Einfluß beherrschten revolutionären Partei stand, so steht er heute 
auf dem linken Flügel der parlamentaristisch-opportunistischen Sozial- 
demokratie. Gnocchi Viani ist zweifellos eine der sympathischsten 
Gestalten im italienischen Sozialismus. Man hat ihn mit gutem Grunde 
einen Apostel genannt. Seine Verdienste liegen auf allen Gebieten zu- 
gleich. Erhat als erster in Italien die Bedeutung des Genossenschaftswe- 
sens für die Arbeiterpartei und die Arbeiteremanzipation erkannt. Er war 
unter den ersten, die den Gewerkschaften einen hervorragenden Platz 
in der Arbeiterbewegung angewiesen haben wollten. Er hat 1882 
gleichzeitig die Notwendigkeit einer Beteiligung der Arbeiter an den 
Wahlkämpfen und der parlamentarischen Arbeit wie die Gefahren 
einer Versumpfung auf diesem neuen Felde erkannt. Seine wesent- 
lichste Bedeutung liegt aber in dem allumfassenden und versöhnen- 
den Element seines Charakters, demzufolge er, allen scharfkantigen 
Einseitigkeiten abhold, nie aufgehört hat, Milde und Eintracht zu 
predigen und in der Notwendigkeit sittlicher Läuterung eine der 
stärksten Waffen und zugleich eines der wirksamsten Mittel des Sozia- 


208 Literatur-Anzeiger. 


lismus zu sehen. Diesem letzteren Zweck ist auch insbesondere das 
vorliegende Buch gewidmet, freilich verbunden mit dem Versuche, 
den letzten Lebensrätseln psychologischer wie kosmischer Natur näher- 
zukommen, wie denn Gnocchi Viani nie durch den historischen Ma- 
terialismus allein befriedigt worden ist. Gnocchi Viani bezeichnet als 
die Merkmale unserer Zeit insbesondere das Anwachsen der Arbeiter- 
bewegung und des Kapitalismus, die von Ruskin ausgehende Renais- 
sance des künstlerischen Empfindens, sowie endlich, auf geistigem 
Gebiet, eine gewisse Zerfahrenheit, die sich in einem Pendeln zwischen 
Materialismus und Mystizismus, zwischen der Bankerotterklärung der 
Wissenschaft und dem blinden Glauben an die Allmacht der Wissen- 
schaft kundgibt. Um dieser Zerfahrenheit zu entgehen, seien vor- 
nehmlich folgende Fragen zu lösen: Wo sind die Grenzen der Natur 
und wo beginnt das Reich des Uebernatürlichen ? Was ist der Zweck 
des Menschenlebens? In welchem Verhältnis steht unsere Vernunft 
zu unserem Gefühl? Innerhalb welcher Grenzen ist unser Wille frei? 
Und inwieweit ist die Menschheit entwicklungs- oder, was für den 
Verfasser dasselbe ist, erziehungsfähig? Gnocchi Viani, der das ethische 
Postulat: Hinweg vom Tier! als die höchste Aufgabe des mensch- 
heitlichen wie des einzelmenschlichen Lebens betrachtet und die 
Kulturen nach dem Grade dieser Entfernung beurteilt wissen will, 
ist ein Idealist, aber kein Phantast. Deshalb sieht er die Entwicklungs- 
grenze eben in dem unabänderlichen Rest des Animalischen im Men- 
schen. Was die Höherentwicklung des Menschengeschlechtes selber 
anbetrifft, so hat nach dem Verfasser der Haupthebel der pädagogischen 
Tätigkeit weder bei der physiologischen noch bei der intellektuellen 
Seite des Problems einzusetzen, sondern beim Gefühl: »E perche dal 
sentimento, e non dal’ intelletto o dal benessere fisico? Perchè 
il sentimento è il solo laboratorio dal quale possono uscire le forme 
più fine, morbide, armonizzatrici e quindi più capaci di contenere 
popoli ed individui, con tutti i loro bisogni morali e fisici, e per un 
tempo più lungo« (p. 5I). Unter den sentimenti räumt Verfasser dem 
der Mutterschaft, das er vielleicht in seiner Tragweite überschätzt, 
den ersten Platz ein. Er widmet ihr, die er für das alle Frauen, welchem 
Stande, Alter und sittlichen Rangklasse sie immer angehören mögen, 
verbindende Element erklärt, einige der schönsten, mit großer Herzens- 
wärme geschriebenen Seiten dieses nicht streng wissenschaftlich, aber 
stets vornehm gehaltenen und interessanten, lesenswerten Buches. 
(Michels). 


Novelli Augusto, La Missione dei nostri Cir- 
co < 1. Biblioteca Educativa Sociale. Firenze. G. Nerbini, Editore. 
15 S. 

Der Inhalt der Broschüre des geistreichen florentinischen Dra- 
matikers Augusto Novelli, einst Herausgeber des dem deutschen 
Simplizissimus in manchem vergleichbaren satirischen Blattes Il vero 
Monello (der echte Straßenjunge), entspricht insofern nicht ganz 
dem Titel, als derselbe eine partei-wissenschaftliche Auseinandersetzung 
über Zweck und Ziel der sozialistischen Klubs in Italien zu versprechen 
scheint. In Wirklichkeit bietet die Broschüre hingegen eine sehr geist- 
reiche Paraphrase des »Beleuchtungswesens«. Gott hat, sagt Novelli, 
zwar der Welt materielles Licht geschenkt, ihr das intellektuelle aber 
schändlich vorbehalten. Das bischen intellektuelle Licht, das Adel, Kle- 


Literatur-Anzeiger. 209 


rusund Bourgeoisie auf ihrspäter zu verbreiten für gut befanden, wurde 
dem Volke immer nur in kleinen Dosen verabreicht und war überdies nur 
einem funzeligen Oellicht vergleichbar. Heute aber wird die von den Sozia- 
listen ausgehende Volksbildung endlich das Licht spenden, das für die 
Entwickelung eines sozial gesundenden Menschengeschlechtes so un- 
geheuer wichtig ist. Dies in kurzen Zügen der Inhalt der an Einzel- 
heiten und Schlaglichtern reichen Broschüre, die übrigens von einer 
Gottlosigkeit strotzt, welche dem Verfasser in Deutschland sicherlich 
mehrere Jahre Gefängnis eingebracht haben würde; sie ist mit gar 
vielen Hyperbeln und Wortwitzen gewürzt. 

Dem Vortrag hat der bekannte Florentiner Sozialist Pompeo 
Ciotti eine kleine Einleitung beigegeben. (Michels.) 


Warschauer, Professor Dr. Otto, Berlin, Zur Ent- 
wicklungsgeschichtedes Sozialismus. Berlin 190g, 
Franz Vahlen. XVI, 403 S. M. 4.—, geb. M. 5.—. 

Das vorliegende Werk, entstanden aus einer Reihe von Vorträ- 
gen, die zuvörderst an der Universität Leipzig abgehalten wurden, 
enthält die Zusammenfassung der in früheren Jahren einzeln veröffent- 
lichten sozialgeschichtlichen Abhandlungen des Verfassers. Es läßt 
die soziale Bewegung der neueren Zeit, frei von jeder politischen Stel- 
lungnahme, in den treibenden Kräften ihres Ursprungs erkennen und 
charakterisiert unparteiisch die mannigfachen Wirkungen, die sie her- 
vorgerufen hat. Die Ziele und Theorien von Saint-Simon, Bazard, 
Enfantin, Fourier, Considerant, Louis Blanc usw. sind geschildert, 
und die das Christentum, das Genossenschaftswesen, das Recht auf 
Arbeit, das Erbrecht, Erziehung und Unterricht, die Stellung der 
Frau, die Entwicklung der Bourgeoisie und des Proletariats, Indivi- 
dualismus und Sozialismus betreffenden Ansichten und Vorschläge 
jener Persönlichkeiten in allen Einzelheiten vorgeführt und kritisch 
erörtert. Hierbei wird auch ausführlich auf die mannigfachen prak- 
tischen Versuche, die zur Verwirklichung der verschiedenen Fheo- 
rien gemacht sind, eingegangen. Die weltgeschichtlichen Ereignisse 
der Februarrevolution, soweit sie mit den sozialistischen Bestrebungen 
ım Zusammenhange stehen, sind beschrieben, und die geschichtsphilo- 
sophische Bedeutung der einzelnen sozialistischen Klassiker ist ge- 
würdigt. Das Werk des Verfassers will keine Parteischrift sein, son- 
dern ein auf wissenschaftlicher Unterlage ruhender Beitrag zur Kultur 
geschichte. 





a — 


5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


Gide, Charles et Rıst, Charles, HistoiredesDoc- 
trines Economiques depuis les Physiocrates 
iusqgu'’a nos Jours. Paris 1909. Librairie du Recueil J. 
B. Sirey et du Journal du Palais, 92 Rue Soufflot. 766 pag. (Preis 
12 Fr.) 

In glänzender und vornehmer Sprache geschrieben, klar und durch- 
sichtig ın der Darstellung und von dem Geiste völliger Unvoreinge- 
nommenheit beherrscht — so wird z. B. Schmoller von den Verf. 
ausdrücklich getadelt, daß er in seiner Berliner Rektoratsrede be- 
hauptet habe, sowohl die reinen Marxisten als auch etwa noch vor- 
handene Anhänger von Adam Smith müßten vom akademischen Lehr- 

amt ausgeschlossen bleiben (p. 727) — stellt sich uns dieser neue 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 14 


210 Literatur-Anzeiger. 


Band, den der unermüdlich fleißige Nationalökonom der Pariser Ecole 
de Droit gemeinsam mit seinem Schüler Charles Rist, Professor der 
Volkswirtschaft an der Universität Montpellier, herausgegeben hat, vor, 
ohne daß der nicht persönlich Eingeweihte zu unterscheiden imstande 
wäre, was an diesem Bande des einen, was des anderen geistiges Produkt 
ist. Wie der Titel besagt, stellt der Band eine Geschichte der Volks- 
wirtschaftslehren von den Physiokraten bis auf die Jetztzeit dar. Unseres 
Erachtens hätten viele Gründe dafür gesprochen, auch die Merkanti- 
listen mit in die Bearbeitung des Themas hineinzuziehen. Zunächst, 
weil sie in der Nationalökonomie die erste ausgeprägte Schule der 
neueren Zeit bilden, ja, sozusagen den theoretischen Reigen eröffnet 
haben. Dann aber auch, weil ihre Theorien heute noch — und es 
ließe sich am Ende darüber streiten, ob nicht gar in höherem Grade 
als die der Physiokraten — die Ideenwelt der Nationalökonomen 
und mehr noch der praktischen Politiker mit beeinflussen. Die Ehren- 
rettung, die der (bei der Erdbebenkatastrophe in Messina leider ums 
Leben gekommene) italienische Nationalökonom Emilio Cossa am 
Merkantilismus vor einigen Jahren versucht hat, ist in dieser Hinsicht 
symptomatisch und bemerkenswert. 
Es ist ferner bedauerlich, daß insbesondere die bedeutende italieni- 
sche Volkswirtschaftswissenschaft in dem dicken Bande nur geringe 
erücksichtigung gefunden hat. Selbst Männer wie Verri und Messe- 
daglia ist in den siebenhundertundfünfzig Seiten des Bandes nicht 
einmal Erwähnung getan worden. Die Theorien Achille Lorias 
werden nur obenhin berührt, trotzdem dieser Gelehrte doch selbst auf 
die von den Verf. eingehend geschilderten fachwissenschaftlichen 
Strömungen nicht ohne Einfluß geblieben ist. Auch bei Besprechung 
der neuesten deutschen Nationalökonomie hätte ich neben der Figur 
Gustav Schmollers, die von dem Verf. mit liebevollen und scharfen. 
wenn auch vielleicht nicht ganz so markigen Strichen gezeichnet 
wird, wie wir sie aus den Studien Lorias kennen (vgl. Achille Loria: 
„Verso la Giustizia Sociale“, 2. Aufl. Milano 1908, p. 182—195\, 
auch gerne Werner Sombart gesehen, dessen Theorie der Genesis 
des Kapitalismus zweifellos zu den meist umstrittenen und klarest 
formulierten Gesetzen gehören, die „a nos jours‘‘ aufgestellt worden 
sind und die, wie immer man sich zu ihnen stellen mag, in einer 
Geschichte der modernen Volkswirtschaftslehre Beachtung beanspru- 
chen dürfen, ja, an denen nicht vorübergegangen werden darf, ohne 
sie eines Blickes zu würdigen. Das gleiche gilt auch von den viel- 
fachen Versuchen, die Gesetze des Marxismus für die letzten fünfzig 
Jahre als zutreffend zu beweisen, Versuche, die zumal an den Namen 
Karl Kautskys geknüpft sind. Ferner, und nebenbei bemerkt: Lorenz 
von Stein und Ludwig Stein (!) sind weit davon entfernt, die gleiche 
Persönlichkeit zu sein (s. Namensverzeichnis, p. 773). 
Unglücklich ist unseres Erachtens auch die Auseinandersetzung 
der Verf. mit der materialistischen Geschichtsauffassung in der Ein- 
leitung. Gewiß ist es zutreffend, daß keine ökonomischen Tatsachen- 
bestände genügen können, um die Entstehung der Geistesströmungen 
in der Nationalökonomie restlos zu erklären. Aber die Verfasser gehen 
weiter, wenn sie erstaunt fragen: Comment expliquer ainsi que le même 
milieu et la méme époque aient pu engendrer à la fois des doctrines 
aussi hétérogènes et même aussi antagonistes que celles d’un Jean 
Baptiste Say et d’un Sismondi, d'un Bastiat et d'un Proudhon, d’un 


Literatur-Anzeiger. 2II 


Schulze-Delitzsch et d’un Marx, d’un Francis Walker et d’un Henry 
George? (p. VI/VII). Demgegenüber müssen wir doch zu bedenken 
geben, daß in dem gleichzeitigen Entstehen verschiedenartiger oder 
gar einander entgegengesetzter Theorien absolut kein Widerspruch 
zu dem von der marxistischen Schule vertretenen intimen Rapport 
der Wirtschaft zur Ideenwelt besteht. Die ‚»Wirtschaft« löst sich, 
bei Lichte besehen, in eine ganze Reihe von verschiedenen wirtschaft- 
lichen Interessensphären und Produktionsmethoden, sowie Verhält- 
nissen und Stellungen zur Produktion, kurz von Wirtschaften 
auf. Was Wunder also, wenn die »Wirtschaft«, von den einzelnen 
Stellungen aus betrachtet, verschiedenartige Bilder gibt und ver- 
schiedenartige Eindrücke hinterläßt und folglich zu verschiedenen 
Auffassungen und Theorien Anlaß gibt? Was Wunder auch, wenn die 
verschiedenartigen Interessen, welche die verschiedenartigen Volks- 
klassen in der Wirtschaft haben, sie ferner auch logischer Weise zu 
verschiedenartiger Stellungnahme auf dem Gebiete der Praxis veran- 
lassen ? Auf diese Art betrachtet, wird die parallele Existenz verschie- 
denartiger theoretischer Gebäude auf dem Boden des gleichen ökonomi- 
schen Tatsachenbestandes sehr wohl verständlich. Gerade weil 
innerhalb der gleichen »Wirtschaft« Antagonismen bestehen, die aus den 
großen wirtschaftlichen Klassen hervorgehen, kann es keine Ein- 
heitstheorie geben, sondern müssen dem wirtschaftlichen Antagonis- 
mus entsprechend wissenschaftliche Antagonismen entstehen, wobei es 
dann ganz und gar irrelevant ist, ob ihre »Vertreter« der gleichen Klasse 
— nämlich stets der Literatenklasse — angehören. Was Wunder also, 
daß wir — in einer so differenzierten Gesellschaft wie der unsrigen 
— verschieden geartete Theoretiker besitzen, dass aus dem gleichen 
Boden, wenn auch freilich nicht aus der gleichen Erde, der Jun- 
ker Ehrenberg, der Bourgeois Schulze-Gaevernitz, der Krämer 
Suchsland, der Proletarier Kautsky hervorwächst ? Freilich, es gibt 
auch Schulen, die keinen ausgesprochenen Klassencharakter tragen. 
Das sind zumeist Transaktionsschulen, die, aus bestimmten historischen 
Verhältnissen geboren, bestimmten mehr praktischen Zwecken dienen 
und deshalb die Tendenz verfolgen, Gegensätze, oft selbst solche 
unversöhnlicher Art, miteinander aussöhnen zu wollen. Die Verfasser 
selbst haben eine dieser Schulen, die sogen. »historische« und katheder- 
sozialistische, mit vielem Scharfsinn in ihre Bestandteile zerlegt, 
indem sie sie als ein Produkt der Reaktion auf die optimistischen 
Uebertreibungen der Adam Smithschen Epigonen, insbesondere F. Ba- 
stiats und R. Cobdens, und in noch höherem Grade die ihrer deutschen 
Ueberflügler, insbesondere Prince-Smiths, darstellen, wozu sich die na- 
tionalen Aspirationen (daher der Anschluß dieser Richtung an die 
Schule F. Lists und dessen Nationalökonomie) sowie der hi- 
storische Sinn und die Staatsanbetung der Deutschen in der Bis- 
marck’schen Epoche gesellten ($ 509). Ueberhaupt finden wir in dem 
Werk — als ganzes genommen — die Vorzüge großer Treffsicherheit 
und Feinheit der Bemerkungen. 

Zu den besten Teilen des Buches möchten wir die Abschnitte 
rechnen, die über die Grenznutzer, die Rententheoretiker und die 
sogen. Solidaristen handeln. Auch die Abhandlungen über Fourier und 
Louis Blanc sind scharf gefaßt; vielleicht etwas zu scharf gefaßt 
sogar. Jedenfalls geht es, wenn man schon Fourier als Antidemo- 
kraten und Antisozialisten ja, in gewissem Sinne als Kapitalisten 


14* 


212 Literatur-Anzeiger. 


darstellen will — über die Berechtigung einer derartig 'ein- 
seitigen Schilderung ließe sich immerhin streiten — in solchem 
Zusammenhang nicht an, Victor Considerant, den Erfinder des 
Wortes und des Sinnes der Démocratie socialiste!) und 
direkten Vorläufer des historischen Materialismus der Marx und 
Engels (s. sein Manifeste de la Démocratie au XIX ° Siècle, Paris 
1847) schlechtweg als Schüler Fouriers zu bezeichnen, wie die Ver- 
fasser es tun (p. 292). Considerant war in vieler Hinsicht das ge- 
rade Gegenteil des Fourier, wie er uns in vorliegendem Bande ge- 
schildert wird. Dagegen sind wir durchaus damit einverstanden, 
wenn die Verfasser Ferdinand Lassalle den Staatssozialisten zuzählen, 
Karl Marx dagegen (entgegen der in dieser Zeitschrift mit großem 
Nachdruck von Ferdinand Domela Nieuwenhuis vertretenen These) 
gesondert behandeln. Das Kapitel über den Anarchismus enthält im 
einzelnen eine Reihe kleiner Unzuverlässigkeiten. So ist es z. B. nicht 
zutreffend, daß der Kongreß vom Haag 1872 der letzte Kongreß der 
Internationalen Arbeiter-Assoziation gewesen sei. Er war vielmehr 
nur der letzte Marx’scher Richtung. Die Bakunin’sche Richtung hat, 
z. T. zusammen mit den deutschen Lassalleanern, noch eine ganze 
Anzahl weiterer, von allen Ländern besuchter Kongresse abgehalten, 
die sich alle, ohne daß man ihnen das Recht hierzu bestreiten könnte, 
als Kongresse der I. A. A. bezeichneten. Ferner: Bakunin erhielt 
nicht nur durch viele (p. 707), sondern durch alle italienischen Sozia- 
listen Unterstützung, worauf ich in meinen diesbezüglichen Studien, 
die Verfasser offenbar nicht kennen (Historisch-kritische Einführung 
in die Geschichte des Marxismus in Italien, im Archiv, Bd. XXIV, 
Heft ı), mehrfach hingewiesen habe. Die italienische Sektion der 
Internationalen war die einzige, die in dem Kampf zwischen Marx 
und Bakunin geschlossen auf die Seite des letzteren trat. Endlich will 
es mir unzutreffend erscheinen, wenn die Verfasser die Stärke des 
Anarchismus in Frankreich darauf zurückführen, daß dieses Land 
erst ne récemment à la liberté sei und deshalb den wahren 
Sinn staatsbürgerlicher Freiheit noch nicht verstehe (p. 729). Wie 
stark müßte mit einem derartigen Kriterium gemessen der Anar- 
chismus erst in anderen Ländern sein! 

Wir möchten aber zum Schluß den Gide-Ristschen Band nicht 
aus der Hand legen, ohne nachdrücklich zu betonen, daß die zahl- 
reichen, zumeist Detailfragen betreffenden Aussetzungen, die wir hier 
gemacht haben, dem fundamentalen Werte der Arbeit keine wesent- 
liche Einbuße tun können. Wir bekennen offen, daß uns bei der 
Niederschrift dieser Bemerkungen stets eine gereinigte 2. Auflage 
des Werkes vorgeschwebt hat. (Michels). 





6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 


Brakel, Dr. S. van, De Hollandsche Handelscom- 
pagnıeen der zeventiende Eeuw. Hun Ontstaan- 


1) Wenn auch nicht der Zusammensetzung des Wortes. Aber C. dūrfte 
der erste gewesen sein, der die Prinzipien des Sozialismus in der Form 
der Demokratie verkündete. Sein bedeutendstes Werk führt den Doppel- 
titel: Principes du Socialism c, Manifeste de la Démocratie au XIXe 
Siècle. 


Literatur-Anzeiger. 213 


an Inrichting. 'S-Gravenhage 1908, Martinus Nijhoff. IX, 
I 

n der Einleitung wird allererst eine kurze Skizze gegeben von 
der Entwicklung des holländischen Seehandels bis ins 16. Jahrhundert, 
worin nachgewiesen wird, daß gerade gegen Ende dieses Jahrhunderts 
die Verhältnisse eine Erweiterung des damals europäischen Handels 
(d.h. des Handels der von den Holländern mit den anderen europäischen 
Ländern getrieben wurde) zum Welthandel mit holländischen Produkten 
überaus günstig waren. Dann wird eine kurze Charakteristik der Or- 
ganisationsformen des damaligen Handels gegeben, wobei durch Ver- 
gleich mit den mittelalterlichen Organisationsformen (z. B. den Mer- 
chant Adventurers) der neuzeitliche Charakter dieser Organisationen 
bestimmt wird. Während die Merch. Adv. eine Personenassoziation 
bildeten, die sich sowohl in politischer als in ökonomischer Hinsicht 
für ihre Mitglieder Mühe gab, hat man im 17. und 18. Jahrhundert 
entweder obrigkeitliche Kommissionen (Direktionen) für die Verteidi- 
gung der Kauffahrer, und die Vertretung an fremden Höfen (z. B. 
ın der Türkei usw.) oder, wo das ökonomische Moment ausschlagge- 
bend war, Organisationen der beteiligten Unternehmungen: Compag- 
nien, die meistenteils von der Regierung privilegiert waren. Sind diese 
Compagnien mit unsren Kartellen und Trusts gleich zu stellen ? Diese 
Frage wird im ersten Teil untersucht. Die Motive, die zur Zusammen- 
schließBung drängten, werden geprüft und nachher wird die Organisa- 
tion mit der der modernen Kartelle verglichen. Es stellt sich heraus, 
daß sich in manchen Punkten Uebereinstimmung nachweisen läßt ; es er- 
geben sich aber auch charakteristische Unterschiede. Insbesondere kann 
man nicht, wie bisher wohl getan, die Organisation in »Kammer« als 
einen Beweis gelten lassen, daß die Compagnien Kartelle waren. Die Kam- 
mern sind bisweilen selbständige Unternehmungen, die nur kontraktlich 
unter einander verbunden sind (so bei der Noordschen Compagnie) ; 
meistens (wie z. B. bei den ost- und westindischen Compagnien) sind es le- 
diglich lokale Abteilungen einer großen Gesellschaft. Im 2. Teil werden 
die Compagnien als Kapitalassoziationen betrachtet und wird die innere 
Verfassung der Kammern geschildert, wobei mit Heranziehung auch von 
anderen Beispielen der Ursprung und die Entwicklung der Aktien- 
gesellschaft in Holland beschrieben wird. In einem Anhang werden 
die Anschauungen der holl. Juristen betreffs die beschränkte Haf- 
tung der Gesellschafiemitelieder analysiert. 


Deutsch, Helene, Die Entwicklung der Seiden- 
industrie in Oesterreich 1660 bis 1840. (Studien zur 
Sozial-, Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte, herausgegeben von 
Ya Grünberg, III. Heft.) Wien 1909, Karl Konegen. VHI, 2Io S. 
aL 3. 

Die österreichische Seidenindustrie wurde von der Regierung in 
der Zeit des Merkantilismus ins Leben gerufen. Doch so lebhaft der 
Wunsch der Staatsverwaltung auch war, die Seidenindustrie in Oester- 
reich einzubürgern und dadurch die Handelsbilanz günstig zu beein- 
flussen, unmittelbare Unterstützung durch Staatsgelder gewährte sie 
ihr auch in der Zeit nur in sehr geringem Maße, als die merkantili- 
stischen Ideen daselbst uneingeschränkt herrschten. Hauptsächlich 
wurde die Entwicklung dadurch gefördert, daß es gelang, zahlreiche 

Einwanderer aus Italien, Frankreich und der Schweiz heranzuziehen, 


214 Literatur-Anzeiger. 


die einerseits durch das Verlagsystem die heimischen Kräfte mit den 
technisch fortgeschrittenen Produktionsmethoden und -zweigen be- 
kanntmachten, andererseits durch ihren Kapitalbesitz nicht nur von 
der Staatsverwaltung unabhängig waren, sondern auch gegenüber 
den Schwankungen des Absatzes bedeutende Widerstandskraft be- 
saßen. Auch spielte hier neben der Verbesserung der Fabrikations- 
technik und der »Mäßigung« der Gesellenlöhne die weitgehendste Ein- 
bürgerung der Frauenarbeit eine große Rolle. Endlich kamen der 
Industrie auch äußere Umstände zugute. Durch die französische 
Revolution und die jahrzehntelangen Kriege wurde die französische 
übermächtige Konkurrenz fast lahmgelegt. Die hierdurch gewonnene 
feste Position auf dem Weltmarkt befestigten die österreichischen 
Seidenfabrikanten dann in den 5oer Jahren des XIX. Jahrh. durch 
die Dezentralisierung der Industrie und der Verlegung der Fabriken 
aus der Reichshauptstadt in die Provinz. 


Eckert, Dr. phil. Heinrich, Die Krämer in süd- 
deutschen Städten biszum Ausgang des Mittel- 
alters. (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte, 
herausgeg. von G. v. Below, Heinrich Finke und Friedrich Meinecke, 
Heft 16.) Berlin und Leipzig ıgıo, Dr. W. Rothschild. XII, 8g S. 
M. 3,30. 

Der Verfasser hat für seine Darstellung die Städte Augsburg, 
Ulm, Straßburg und \Vorms gewählt und sein Material nach vier Ge- 
sichtspunkten zu verarbeiten gesucht. Hand in Hand ging die Frage 
nach dem frühesten Auftreten von Krämern als Vertretern einer 
speziellen Händlergruppe mit der nach den für sie üblichen Benen- 
nungen. Alsdann waren die Krämerzünfte auf ihre Besonder- 
heiten hin zu untersuchen. Die Zusammenstellung der den Krämern 
nachzuweisenden Kleinhandelsartikel und die Gegenüberstellung ihrer 
Konkurrenten sollte den Begriff des mittelalterlichen Krämers aus 
seiner Kompetenz heraus gewinnen lassen. Der letzte, der Technik 
des Krämerhandels gewidmete Abschnitt will besonders den Anteil 
der Krämer am Wander- und Großhandel ermitteln. In der Inter- 
pretation des 2. Augsburger Stadtrechts weicht der Verfasser stark 
von Keutgens (Der Großhandel im M.A., in: Hans. Geschichtsblätter, 
Jahrg. 1901 S. 65 ff.) Ansichten ab und kommt zu dem Schluß, daß 
reine Großhändler sich in der genannten Quelle nicht erkennen lassen, 
sondern die Krämer neben anderen als Importeure deutlich gemacht 
sind. 


Hahn, Dr. Eduard, Entstehung der Pflugkultur. 
Heidelberg 1909, Carl Winter. VIII, 192 S. M. 3,60. 

Verf. faßt in der kleinen Schrift Ausführungen zusammen, die er 
in den »Haustieren« und anderen älteren Werken über den Vorgang 
der Haustierzähmung, über die Rolle der Frau in der Wirtschaft der 
älteren Zeit, über den Hackbau und anderes mehr gegeben hatte. 
Hinzugekommen ist in Zusammenhang mit der Verwendung des Opfers 
als ein neuer wichtiger Gedanke die Idee von dem für allen Pflanzen- 
bau wichtigen Prinzip des Vegetationsdämons, der mit der Ernte 
stirbt, um sich mit der neuen Saat zu erneuern. 

In Babylonien, das wahrscheinlich das Ursprungsland für die 
meisten hier einschlägigen Begriffe war, verband sich mit einem alten, 
hochentwickelten Hackbau der Gedanke, daß die Gestirne des Him- 


Literatur-Anzeiger. 215 


mels von hier aus die Leitung der irdischen Geschicke auf der Erde 
bevirkten. Mit der mechanischen Nachahmung ihres Laufes im 
Tempel hing die Verwendung kleiner Wagenmodelle im älteren Kult 
zusammen, aus der sich später der große Wagen, zuerst für die Göt- 
ter, weiterhin für König und Priester, endlich das Gerät des täglichen 
Lebens entwickelte. 

Aus der Idee der Verbindung des Rindes mit dem Monde als Him- 
melsregentin und Götterkönigin ging, des Opfers wegen, die Einfüh- 
rung des Rindes als des ersten größeren Haustieres hervor und damit 
die Einführung der Milch, die zuerst als Opferspende auftrat und end- 
lich für einen großen Erdraum zur allgemeinen wirtschaftlichen Nah- 
rung herabsank, die nun auch andere Haustiere lieferten. Mit der 
Idee der Heiligkeit des Rindes und mit der der Verwendung des Ge- 
treides als des für den täglichen Gebrauch der Gottheit bestimmten 
Opfers und der legitimen Nahrung des Kulturmenschen hängt die 
Tätigkeit unseres Ackermannes mit dem Pflug und dem ursprünglich 
dadurch heiligen Ochsen auf dem Saatfelde zusammen, während der 
Frau die (unbeachtete) wirtschaftliche Tätigkeit im Garten, der 
Fortsetzung des Hackbaus auch fernerhin in der Hauptsache ver- 
bleibt. 


Hecht, Otto, Die K. K. Spiegelfabrik zu Neuhaus 
in Niederösterreich 1701—1844. Ein Beitrag zur Ge- 
schichte des Merkantilismus. (Studien zur Sozial-, Wirtschafts- 
und Verwaltungsgeschichte, herausgeg. von Dr. Karl Grünberg, 
IV. Heft). Wien 1909, Karl Konegen. IX, 166 S. M. 4.—. 

Zweck der vorliegenden Arbeit ist es, an Hand des reichen Akten- 
materials die Gewerbepolitik der österreichischen Regierung durch 
fast anderthalb Jahrhunderte zu verfolgen. Die vorliegende Fabrik 
wurde im Jahre 1701 als eine Privatunternehmung, doch unter Mit- 
teilhaberschaft des Kaisers und unter der »simmediaten Protektion der 

Kammer« gegründet und ging 1720 in staatliche Verwaltung über, in 

welcher sie auch trotz der häufigen Anträge, sie zu veräußern, bis zu 

ihrer gänzlichen Auflassung blieb. Nach einer kurzen Darstellung des 

Produktionsprozesses bespricht der Verfasser die Verhältnisse der 

Beamten, an deren mangelnder Pflichttreue ein Hauptgrund des 

schlechten finanziellen Erfolges liegt. Die weiteren Kapitel behandeln 

die Verhältnisse der Fabrikarbeiterschaft, ihre Bevormundung und 
die patriarchalische Fürsorge, die man ihnen angedeihen ließ, die 
staatliche Förderung der Fabrik nach den bekannten Praktiken des 

Merkantilismus, die Organisation des Absatzes, und das Rechnungs- 

wesen, durch dessen Ungenauigkeit und Unrichtigkeit sich die maß- 

gebenden Behörden durch ein Jahrhundert täuschen ließen. Ein 

Schlußkapitel ist der schließlichen Auflassung der Fabrik gewidmet. 


Kautsky, Karl, Die Klassengegensälze îm Zeit- 
alterder französischen Revolution. Neue Ausgabe 
der a Tan von 1789. Stuttgart 1908, J. H. W. Dietz 
Nachf. 80 S., M. —.75. 

Der Gedankengang der Abhandlung ist folgender: Oekonomische 
Gegensätze waren es hauptsächlich, welche die französische Revo- 
lution herbeiführten, sie ist das Ergebnis eines Klassenkampfes des 
dritten Standes gegen die beiden ersten. Der erste und zweite Stand 

stand jedoch nicht als geschlossene Masse dem dritten gegenüber. 


216 Literatur-Anzeiger. 


Adel und Geistlichkeit waren in verschiedene Interessengruppen ge- 
spalten, die sich untereinander lebhaft bekämpften und dem Könige 
keine feste Stütze gewähren konnten. Als die Privilegierten ihre 
Vorrechte gefährdet sahen, empörten sie sich gegen das Königtum 
und riefen so die Bewegung hervor, die ihren eigenen Untergang her- 
beiführte.e Die Bourgeoisie bildete gleichfalls keine einheitlich ge- 
schlossene Masse. Die Hochfinanz, die privilegierten Gewerbetrei- 
benden und ein Teil der Intelligenz waren an der Erhaltung des Privi- 
legienstaates interessiert. Die eigentlichen Träger der Revolution 
waren die großen Massen der Kleinbürger, Proletarier und die Bauern 
der ökonomisch fortgeschrittenen Provinzen. Alle Bemühungen der 
Sansculotten, jede Art von Ausbeutung zu beseitigen, waren vergeb- 
lich und mußten es sein, da die Bedingungen für den Uebergang zur 
sozialistischen Produktionsweise noch nicht gegeben waren. Die Er- 
setzung des feudalen Absolutismus durch den Kapitalismus war das 
unvermeidliche Resultat der Kämpfe. (M.) 


Lewin, Dr. Adolf, Geschichte der badischen Juw- 
den seit der Regierung Karl Friedrichs (1758 
bis 1909). Karlsruhe 1909, Kommissionsverlag der G. Braun- 
schen Hofbuchdruckerei. VI, 508 S. geb. M. 6.—. 

Wie die Juden im achtzehnten Jahrhunderte vom Staate als 
eine Gesellschaft von Handeltreibenden und zugleich als ein religiöses 
Konventikel reglementiert wurden, erweisen für Baden und die Pfalz 
die ersten 4 Abschnitte. Schon in den achtziger Jahren erstrebten 
die Kurfürsten Karl Theodor und Karl Friedrich, diesen fremden 
Bestandteil in ihren Gebieten dem Volkskörper zu assimilieren. Das 
gelingt besonders Karl Friedrich, der eine Bekehrung der Juden nicht 
erstrebt. Nicht von Frankreich, sondern von Kaiser Joseph II. wird 
diesen Bestrebungen der Weg gezeigt. Haben auch vorher schon 
einzelne besonders Befähigte, wie Seeligmann-Leimen, Uffenheimer- 
Breisach durch ihre Fabriken sozial sich verdient gemacht, so wird 
durch die mit dem Edikt vom 13. Januar 1809 zugesicherte bürger- 
liche Gleichstellung und die Konstituierung des Judentums als eines 
anerkannten Religionsteils mit eigener Verfassung die Teilnahme der 
Juden an allen bürgerlichen Bestrebungen herbeigeführt. Die Ge- 
meinden werden in Bezirke, diese als Landessynagoge, an deren 
Spitze ein Oberrat, seit 1812 unter dem Vorsitze eines Ministerial- 
kommissärs steht, zusammengefaßt. Der Kampf um die Gleichstellung, 
die innere Entwickelung des religiösen Wesens, die Beteiligung der 
Juden an den politischen und sozialen Parteien, an Wissenschaft, 
Kunst, Technik, Handel und Industrie finden eingehende Darstellung. 
Großherzog Friedrich I. vollendet das Werk seines Großvaters, gibt 
mit der Freizügigkeit die volle Gleichstellung und verleiht der Landes- 
synagoge die Synodalverfassung. Die Einwirkung des Antisemitismus 
wird dargelegt, und Winke, wie geändert und gebessert werden kann, 
gegeben. Die Jahrhundertfeier des VII. Edikts in den Synagogen 
und die Audienz der Abordnungen des Oberrats und Synodalaus- 
schusses bei Großherzog Friedrich II. am 13. Januar 1909 werden 
im Schluß(2o.)abschnitt geschildert. 


Lo!z, Professor Dr. Albert, Regierungsrat in Münster, 
Die Geschichte des deutschen Beamtientums. Mit 
Buchschmuck und zahlreichen kulturhistorischen Abbildungen 


Literatur-Anzeiger. 217 


versehen von Jul. Schlattmann und Ernst Strach. Berlin 1909, 
R. v. Decker (G. Schenck). 683 S. geb. M. 20.—. 


Verf.schildert in vergleichsweiser Nebeneinanderstellung der wich- 
tigeren deutschen Territorialstaaten, wie sich seit Aufkommen der Lan- 
deshoheit in vier Perioden (bis 1648, bis zum Ende des alten, bis zur Er- 
richtung des neuen Reichs und seit 1870 bis zur Gegenwart, d. h. 1907) 
das berufsmäßige Staatsbeamtentum alsHauptträger des politischen und 
kulturellen Fortschritts ausgebildet hat, indem aus dem Verhältnis des 
Hofbeamtentums erst ein nach Instanzen abgestuftes fürstliches und all- 
mählich ein von persönlichen Momenten immer mehr losgelöstes staat- 
liches Beamtentum hervorwächst, das schließlich die von ihm willig 
aufgenommene und geförderte neue Selbstverwaltung aus sich hervor- 
bringt und auf das neue Reich übertragen wird; wie sich die ursprüng- 
lich recht unsichere, überwiegend vertragsmäßige, in verschiedener 
Beziehung undeutlich umgrenzte Anstellung und unklare Zuständigkeit 
immer fester und klarer bestimmt und zur modernen dienstpragma- 
tischen Festigkeit und Unabhängigkeit erhoben wird; er weist in 
großen Zügen die Verdienste des Beamtentums und der Behörden, 
namentlich der Zentralstellen auf unter näherer Darstellung der be- 
deutenderen Persönlichkeiten, wobei naturgemäß neben dem vielfach 
vorbildlichen Bayern Preußen im Vordergrund steht mit seiner be- 
sonders reichen Gliederung des Behördensystems, zumal in der Mittel- 
oder Provinzialinstanz, welche auf der Eingliederung so zahlreicher 
Territorien in den Machtbereich der Hohenzollern beruht und auf 
der Fähigkeit der Dynastie, zentrifugale Elemente zu einer lebens- 
vollen geschlossenen Einheit innerlich zu verschmelzen; er zeigt endlich, 
wie das Beamtentum durch Zeiten der Erschlaffung hindurch dank 
ausgezeichneter zeitgemäßer wissenschaftlicher und praktischer Bil- 
dung, dank auch wirksamer Anregung, Anleitung und Beaufsichtigung 
zu einer Integrität, Tüchtigkeit und Anerkennung gelangt ist, welche 
auch in dem konstitutionellen Regierungssystem und in einer Zeit 
ungeahnten politischen und wirtschaftlichen Aufschwungs ihm den 
entscheidenden Einfluß im öffentlichen Leben nicht genommen oder 
geschmälert hat, den es seit Jahrhunderten in Deutschland ausgeübt. 


Peltzer, Rudolf Arthur, Geschichte der Messing- 
industrie und der künstlerischen Arbeiten 
in Messing (Dinanderies) in Aachen und den Ländern zwischen 
Maas und Rhein von der Römerzeit bis zur Gegenwart. Aachen 
1909, Cremersche Buchhandlung (C. Casin). 231 S., M. 3.—. 


Peltzer gibt in seinem für den Kunsthistoriker wie für den Wirt- 
schaftshistoriker gleich interessanten Werke einen wichtigen Beitrag 
zur Geschichte des Frühkapitalismus in Deutschland. Die wirtschaft- 
liche und künstlerische Bedeutung der Messingindustrie, ihre Technik, 
die Organisation der Zünfte und des Galmeibergbaues, die Einkaufs- 
und Absatzverhältnisse, der Einfluß der allgemeinen Politik auf die 
oe der Industrie werden vom Verfasser auf Grund eingehenden 
Urkundenstudiums, sehr anschaulich geschildert. Bis zur Einführung 
der Zinkdestillation i. J. 1805 war die Messingindustrie an die Fund- 
stätte der Zinkerze gebunden. Die gewaltigen Galmeivorkommen in 
der Nähe von Aachen bilden die Grundlagen einer bedeutenden 
Messingindustrie, deren Anfänge sich bis in die Römerzeit zurück- 
verfolgen lassen. Der Mittelpunkt der schon früh zu hoher 


218 Literatur-Anzeiger. 


künstlerischer Blüte gelangenden Industrie war die Maasstadt 
Dinant. Nach deren Zerstörung im J. 1460 trat Aachen an ihre Stelle, 
das bald eine Monopolstellung für die Messingerzeugung erhielt. 
Rohmaterialien waren Mansfelder Kupfer und Galmei des Altenbergs. 
Als Betriebsform dominiert das Verlagssystem, Leiter des wohl 
geregelten Produktionsprozesses war der kapitalkräftige Kupfermeister, 
in dem wir das Urbild des modernen industriellen Unternehmers zu 
erblicken haben. 

Mit der Vertreibung der protestantischen Kupfermeister durch 
die Gegenreformation schwindet die Bedeutung Aachens dahin, und 
das benachbarte Stolberg, welches einem großen Teil der Vertriebenen 
ein Asyl gewährt hatte, tritt an seine Stelle. Die Entwicklung der 
Industrie in Stolberg wird vom Verfasser bis in die Mitte des 15. 
Jahrhunderts verfolgt. (M.) 


Stieda, Dr. Wilhelm, Die Universität Leipzig 
in ihrem tausendstien Semester. Leipzig Igog, S. 
Hirzel. VI, 169 S., M. 2.40. 

Die Arbeit gibt eine gedrängte Uebersicht der geschichtlichen 
Entwicklung der Universität Leipzig. Sie stellt eine erweiterte Aus- 
gabe der seiner Zeit vom Verfasser in den Mitteilungen der deutschen 
Gesellschaft zu Leipzig Band Io, Heft I veröffentlichten Abhandlung 
über die Universität Leipzig dar, welche auch teilweise in dem von 
Lexis für die Weltausstellung von St. Louis zusammengestellten 
Sammelwerk über das deutsche Universitätswesen zum Abdruck ge- 
bracht worden ist. Besonderes Interesse verdienen die neu hinzu- 
gekommenen Abschnitte über Rentamt und Quästur, Universitäts- 
gericht und Universitätsbibliothek. (M.) 





7. Bevölkerungswesen. 


8. Statistik. 


Ravizza, Gaspare, Statistica dei Prezzi del Frumento, del Pane, 
del Vino, delle Carnı, del Burro e del Riso in Milano. Milano 1909, 
Stab.Tipo-Lit. G. Civelli. (Publikation der Stadt Mailand). 13 
Seiten und XI graphische Tabellen. 

Diese außerordentlich interessante statistische Arbeit des Di- 
rektors des städtischen Rechnungsamtes von Mailand, welche die 
Bewegung der Korn-, Brot-, Wein-, Rindfleisch-, Schweinefleisch-, 
Butter- und Reispreise in Mailand innerhalb der letzten 108 Jahre — 
die der Kornpreise sogar während zweier Jahrhunderte — auf Grund 
der städtischen Marktregister veranschaulicht, zerfällt in zwei Teile. 
In dem ersten sind Jahr für Jahr die Durchschnittspreise der oben 
genannten Lebensmittel notiert, während in dem zweiten die Durch- 
schnitts-, Maximal- und Minimalpreise von I80I—I905 pro Jahr- 
fünft, von I906—ı1908 pro Jahr gegeben werden, und zwar sowohl 
in absoluten Ziffern, als mit Zugrundelegung der Zahl 100 als 
Durchschnittspreis für das Jahrfünft 1801—05. Ein kurzer, erläu- 
ternder Text ist beigefügt; einige graphische Tabellen vervollstän- 
digen die Arbeit und erleichtern den schnellen Ueberblick über die 
Entwicklung der Preisbildung. Schlagen wir die erste dieser Tabellen 
auf, welche die Schwankungen der Durchschnittspreise in den 21 


Literatur-Anzeiger. 219 


Jahrfünften 1801—ı1905 und den drei darauf folgenden einzelnen 
Jahren darstellt (die Lebensmittelpreise des Jahrfünftes 1801—05 
gleich 100 gesetzt), so fällt vor allem eine große Verschiedenheit in 
den Preisschwankungen der einzelnen Lebensmittel ins Auge. Während 
die Linie des Kornpreises sich beständig unter 100 bewegt und im 
Jahre 1908 mit 77 abschließt, und die Linien der Brot- und Reispreise 
sich nur zeitweise und unbedeutend über Ioo erheben (1908 Brot: 
103, Reis: 105), passiert die Linie der Schweinefleischpreise im Jahr- 
fünft 1816—20, die der Butterpreise im Jahrfünft 1831—35 und die 
der Rindfleischpreise im Jahrfünft 1836—40 zum letzten Male die 
Ziffer 100, um von da ab mit geringen Schwankungen ständig aufzu- 
steigen. Im Jahre 1908 ist die Linie der Butterpreise bei der Ziffer 
190, die der Rindfleischpreise bei 193 und die der Schweinefleischpreise 
sogar bei 2r0 angelangt. Auch die Linie der Weinpreise schnellt be- 
reits im Jahrfünft 1851—55 weit über die Ziffer roo empor und kehrt 
trotz starker Schwankungen nicht wieder zu ihr zurück. Im Jahrfünft 
1886—90 erreicht sie auf der Ziffer 254 ihren Höhepunkt, endigt im 
Jahre 1908 jedoch auf 149. Die starken Schwankungen der Wein- 
preise hängen eben von dem Ausfall der Weinernten in den einzelnen 
Jahren ab, welcher umso deutlicher in den Weinpreisen zum Ausdruck 
kommt. als einerseits der italienische \Weinexport keinen genügenden 
Umfang besitzt, um eine wirksame Ableitung des Ueberangebotes zu 
ermöglichen und andererseits die primitive Art der italienischen Wein- 
produktion in den meisten Gegenden keine lange Konservierung der 
Produkte erlaubt. 

Auch bei den Kornpreisen bemerken wir im 18. und in der ersten 
Hälfte des ıg. Jahrhunderts außerordentlich starke Schwankungen, 
die durch vorübergehende Verminderungen in der italienischen Ge- 
treideproduktion in Folge von Mißernten, Kriegen, Seuchen usw. 
verursacht worden sind. Im Jahre 1732 z. B. kostete der Doppelzent- 
ner \Veizen II,05 Lire, zwei Jahre später bereits mehr als das Doppelte: 
23,74 Lire. Die höchsten Kornpreise finden wir in der stürmischen 
Epoche des ersten napoleonischen Kaiserreiches (im Jahre 1801 war 
der Doppelzentner Weizen bis auf 51,77 Lire gestiegen), in den von 
Seuchen und Teuerungen besonders heimgesuchten Jahren 1816—1817 
(48,69 Lire und 43,35 Lire pro Doppelzentner) und im Jahre 1874 
(40,28 Lire). Von da ab jedoch werden die Kornpreise weit stabiler; 
die Sturm- und Drangperiode des jungen italienischen Königreichs 
ist überstanden, die Verkehrsmittel heben sich bedeutend, und der 
Kornmarkt kann sich infolgedessen von einer etwaigen Krise in der 
nationalen Getreideproduktion durch die Einfuhr ausländischen Ge- 
treides emanzipieren. Die Preise des Weizens schwanken vom 
Jahre 1875 bis 1908 meist nur noch zwischen 23 und 30 Lire pro 
Doppelzentner. In den letzten Jahren jedoch, seit dem Jahrfünft 
1891—95 zeigen die Getreidepreise eine, wenn auch nur ganz all- 
mähliche, so doch unverkennbare ständige Tendenz zum Steigen 
(Durchschnittspreis pro Doppelzentner 190I—05: 25,76 Lire; 1906: 
25,87 Lire; 1907: 26 Lire; 1908: 29,32 Lire), welche naturgemäß von 
den Brotpreisen fast parallel eingehalten wird. Interessant ist übrigens 
auf der bereits erwähnten graphischen Tafel zu beobachten, wie sich 
die Linien der Korn- und Brotpreise, die doch im Jahrfünft 1801—05 
beide von demselben Punkte, 100, ausgehen, allmählich immer mehr 
von einander entfernen. Die Schwankungen in den Brotpreisen werden 


220 Literatur-Anzeiger. 


zwar von denjenigen in den Kornpreisen verursacht, aber fast immer 
sind beim Brote die Preissteigerungen akzentuierter, die Preissenkun- 
gen dagegen geringer, als beim Korn. In der Tat betrug die Differenz 
zwischen dem Preise eines Doppelzentners Brot und eines Doppel- 
zentners Getreide im Jahre 1802 nur 1,72 Lire; im Jahre 1803: 2,96 
Lire; im Jahre 1805: 6,23 Lire und im Jahre 1905: 15,25 Lire. In noch 
weit stärkerem Maße als bei Korn und Brot macht sich in den letzten 
Jahren bei Butter und Fleisch, zumal Rindfleisch, eine ständige 
Tendenz zum Steigen der Preise bemerkbar. Seit dem Jahrfünft 
1886— 1890, wo die Butter einen Durchschnittspreis von 2,36 Lire, das 
Rindfleisch einen solchen von 1,43 Lire pro Kilogramm hatte, sind die 
Preise dieser beiden Lebensmittel so gut wie ununterbrochen in die 
Höhe gegangen, und zwar die der Butter (1908) bis auf 3,10, die des 
Rindfleisches bis auf 1,64 Lire pro Kilogramm. 


Leider fehlen der Statistik die nötigen vergleichenden Daten, 
welche aus den absoluten Lebensmittelpreisen einen Rückschluß 
auf die allgemeine Lebenshaltung der Mailänder Bevölkerung er- 
möglichen würden. So hätten z. B., um ein klares Bild von den Kosten 
der Lebenshaltung in den verschiedenen Epochen zu geben, auch die 
Mietspreise der Wohnungen verzeichnet werden müssen. Auch war 
es dem Verfasser, wie er bedauernd bemerkt, nicht möglich, ausrei- 
chende Daten über die Höhe der Arbeitslöhne in verschiedenen Zeit- 
abschnitten zu sammeln. Er gibt nur einige wenige, von ihm selbst 
als »unvollständig, wenig homogen« bezeichnete Ziffern über die 
Lohnverhältnisse der Maurer (aus den Jahren 1887, IGgOI, 1907), 
Typographen (1892, 190r, 1907) und Bäcker (1865, 1884, IQOI, 1908) 
und berechnet, daß, den Lohn der Maurer vom Jahre 1887, den der 
Typographen vom Jahre 1892 und den der Bäcker vom Jahre 1865 
gleich I00 gesetzt, der nominale Lohn dieser Arbeiterkategorien im 
Jahre 1907 auf 165,38 (Maurer), 134,88 (Tvpographen, im Akkord be- 
schäftigt), 155, 22 (Typographen mit Stundenlohn) und 193,10 (Bäk- 
ker, i. J. 1908) gestiegen ist. Auf Grund einer Konfrontierung dieser 
Zahlen mit den das Wachstum der Lebensmittelpreise betreffenden 
Zahlen würde man zu dem Schluß kommen müssen, daß nicht nur der 
nominale, sondern auch der reale Lohn der Maurer, Typographen und 
Bäcker in Mailand nicht unbedeutend gewachsen ist. 


Denn die Lebensmittelpreise, welche für das Jahrfünft 1801—os 
gleich 100 gesetzt waren und im Jahrfünft 1886—90, also zu der Zeit, 
aus der die gleich I0oo gesetzten Lohnangaben der Maurer datieren, für 
Weizen und Reis zwar unter IOo (62,19 resp. 98,50) standen, für alle 
übrigen Lebensmittel aber bereits, und zum Teil recht bedeutend, über 
100 emporgeschnellt waren (Brot: 100,47; Butter: 144,78; Rindfleisch: 
168,23; Schweinefleisch: 174,11; Wein: 253,62), sind bis zum Jahre 
1907 nicht entfernt in dem Maße weiter gestiegen, in welchem sich die 
Löhne erhöht haben: der Weizen stand 1907 auf 67,95; der Reis auf 
100,17; das Brot auf 100,94; die Butter auf 159,51; das Rindfleisch 
auf 182,34, das Schweinefleisch auf 209,82, und der Wein war sogar 
ganz bedeutend gefallen, nämlich auf 148,51. 


Der Raum erlaubt uns nicht, näher auf die Arbeit einzugehen. 
Sie bietet ausgezeichnetes Quellenmaterial für alle, die sich mit der 
gegenwärtig besonders aktuell gewordenen Frage der Lebensmittel- 
teuerung zu beschäftigen wünschen. (Gisela Michels-Lindner). 


Literatur-Anzeiger. 221 


Statistik des Deutschen Reichs, Band 213, I. Berufs- 
und Beiriebszahlung vom 12. Juni 1907. Gewerb- 
liche Betriebsstatistik, bearbeitet im Kaiser- 
lichen Statistischen Amte. Abteilung I, Heft ı. Berlin 
1909. 166* und 67 S. 

Mit diesem Heft wird die gewerbliche Betriebsstatistik eröffnet, 
deren Aufnahme durch die mit der Berufszählung und einer landwirt- 
schaftlichen Betriebszählung verbundene gewerbliche Betriebszählung 
vom 12. Juni 1907 erfolgte. Auch hier sind wie bei dem einleitenden 
Heft der Beruisstatistik vor dem eigentlichen Tabellenwerke die 
hauptsächlichsten Anordnungen abgedruckt, welche die Grundlagen 
für die Erhebung und Aufbereitung bildeten. Also die gesetzlichen 
Bestimmungen, das Gewerbeformular (Inhaber von Gewerben, in 
denen höchstens drei Personen einschließlich des Inhabers beschäftigt 
und keine Umtriebsmaschinen verwendet, keine Motorwagen, Dampf- 
kessel ohne Kraftübertragung, Lokomobilen, Dampffässer, Dampf- 
schiffe, Segelschiffe, Barkassen benutzt werden und von denen außer- 
halb ihrer Betriebsstätte keine Personen beschäftigt werden, haben 
für jedes der betriebenen Gewerbe besondere Fragen gesondert auf je 
einem Formular zu beantworten), der Gewerbebogen (Gewerbebogen 
werden ausgefüllt für Betriebe, in denen vier oder mehr Personen ein- 
schließlich des Inhabers beschäftigt sind, oder durch elementare Kraft 
bewegte Umtriebsmaschinen benutzt werden, gleichviel ob und wie 
viel Personen beschäftigt sind, oder für Betriebe, die Personen außer- 
halb ihrer Betriebsstätte beschäftigen), ferner die Tabellenentwürfe, 
nach denen das Tabellenwerk aufgestellt und veröffentlicht wird. 
Beigefügt sind Erläuterungen für die Aufstellung des Tabellenwerkes, 
die der statistischen Darstellung zu Grunde liegende Ordnung der 
Gewerbearten und die Gewerbeliste in systematischer und alphabeti- 
scher Form, welche über die Einreihung der Gewerbebenennungen in 
den Gewerbearten Auskunft gibt. Das Gewerbeformular ist, wie die 
Erläuterungen bemerken, für die einfacheren Verhältnisse des Klein- 
betriebs vorgerichtet. Name und Firma des Betriebsinhabers werden 
ermittelt, um den einzelnen Betrieb festzuhalten und zur Kontrolle. 
Ferner wird ermittelt der Sitz des Betriebes, die Art des Gewerbes, 
ferner ob die Ausübung des Gewerbebetriebs von dem Inhaber haupt- 
oder nebenberuflich erfolgt, und welche rechtliche Stellung er im Be- 
trieb hat. Eine besondere Frage behandelt die Hausgewerbetreiben- 
den und Heimarbeiter. Das Personal wird gegliedert nach Geschlecht, 
Alter und Familienstand. Eine weitere Frage betrifft die Arbeits- 
maschinen und anderen mechanischen Hilfsmittel, wobei nur solche 
mechanischen Vorrichtungen in Betracht kommen können, die nicht 
durch elementare Kraft bewegt werden. Angefügt ist noch, ob das 
Gewerbe mit offenen Verkaufsstellen betrieben wird (eine Neuerung 
gegenüber der Zählung von 1895). Auf dem Gewerbebogen tritt zu 
den auf gleichen Grundsätzen beruhenden Fragen nach dem Ge- 
werbetreibenden, dem Gewerbebetriebe, dem Personale, den maschi- 
nellen Betriebsverhältnissen und der Verbindung mit Verkaufsläden 
noch eine Frage über den Gesamtbetrieb hinzu »wenn Sie Gewerbe- 

bogen über verschiedene Gewerbezweige ausfüllen, so wollen Sie an- 
geben, ob sämtliche oder mehrere Gewerbezweige einen technisch und 

wirtschaftlich in sich abgeschlossenen Gesamtbetrieb bilden, d. h. 

gemeinsame Leitung und Buchführung haben«. Im übrigen sind die 


222 Literatur-Anzeiger. 


Fragen auf dem Gewerbebogen, ungeachtet der grundsätzlichen Ueber- 
einstimmung, eingehender und teilweise anders geordnet als auf dem 
Gewerbeformulare. An die Spitze des Tabellenwerkes selbst ist eine 
Vorbemerkung gestellt, welche die im Tabellenwerke vorkommenden 
Begriffe und Bezeichnungen erklärt und die wesentlichsten Grund- 
sätze der Gewerbestatistik zusammenfaßt; außerdem wird zur Er- 
leichterung des Verständnisses auch jeder einzelnen Tabelle eine Vor- 
bemerkung vorangeschickt, welche auf die Besonderheiten der Tabelle 
eingeht. 

2 jeher das Element der Betriebsstatistik, den Betrieb, exi- 
stiert in der Veröffentlichung keine besondere Definition. Gewisse 
Anhaltspunkte darüber sind der »Anleitung zur Ausfüllung des Ge- 
werbebogens« zu entnehmen. Darnach ist in der Regel über jeden 
Betrieb ein Gewerbebogen auszufüllen. »Für verschiedenartige Ge- 
werbe sind, auch wenn sie zu einem Betriebe vereinigt sind, unter ge- 
meinsamer Leitung stehen und für sie eine gemeinsame Buchführung 
stattfindet, getrennte Angaben zu machen. Je ein besonderer Ge- 
werbebogen ist auch auszufüllen: a) für jede in sich abgeschlossene 
und zu einer besonderen Betriebsabteilung vereinigte Stufe des tech- 
nischen Produktionsprozesses, die so gestaltet ist, daß sie auch als 
selbständiger Gewerbebetrieb vorkommt, z. B. die zu einer Tuch- 
fabrık gehörige Wollwäscherei, Spinnerei, Weberei, Appreturanstalt, 
Färberei; b) für jede zur Durchführung des Gesamtbetriebes bestimmte, 
technisch ın sich abgeschlossene und zu einer besonderen Betriebs- 
abteilung vereinigte, ergänzende, vorbereitende, abschließende Ar- 
beit, z. B. die Eisgewinnungsanstalt einer Brauerei, Gasanstalt einer 
Tuchfabrik, Modelltischlerei einer Maschinenfabrik, Kistenherstellungs- 
anstalt einer Reisstärkefabrik usw. Bei Handels-, Verkehrs-, Ver- 
sıicherungs-, Bank- und anderen kaufmännischen Betrieben ist je ein 
besonderer Grewerbebogen auszufüllen für jeden in sich abgeschlosse- 
nen und zu einer besonderen Abteilung vereinigten Geschäftszweig, 
z. B. Hypothekenabteilung einer Bank, die Personenbeförderung einer 
Dampfischiffahrtsgesellschaft, Möbelabteilung eines \Warenhauses.« 
Darnach gilt als Betriebseinheit die technische, nicht die wirtschaft- 
liche Einheit; sie ist maßgebend für die Ausfüllung eines besonderen 
(Gsewerbebogens oder Gewerbeformulars (vergl. auch den Aufsatz von 
Dr. van der Borght, dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen 
Amtes im Bulletin de l'institut international de statistique. Tome XVII. 
Copenhagne 1908, S. 249* ff.). Zugleich finden sich aber, wie bereits 
erwähnt, auf dem Bogen des Hauptbetriebes Angaben, welche die Zu- 
sammenfassung der Teilbetriebe zu Gesamtbetrieben ermöglicht. 
Ferner sucht die deutsche Zählung außer den Gesamtbetrieben auch 
die Betriebsvereinigungen, d. h. die Zusammenfassung selbständiger 
Betriebe in einer Hand (vergl. Frage 14 des Gewerbebogens) in ge- 
wisser Hinsicht zu ermitteln. Damit wäre auch die Erfassung des Be- 
triebs als wirtschaftliche Einheit gewährleistet. Auf die Brauchbar- 
keit des Begriffes Betrieb gleich technischer Einheit soll bei der Be- 
sprechung des Textbandes der Betriebsstatistik noch mit einigen 
kritischen Bemerkungen eingegangen werden. (Meerwarth.) 


Straßburger Arbeiıtslöhne und Lebensmitielpreise 
inden Jahren 1900—1907. Heft VII der Beiträge zur Stati- 
stik der Stadt Straßburg i. E. Herausgegeben vom Statistischen 
Amte der Stadt. Straßburg 1908. 4I S. 


Literatur-Änzeiger. 223 


Als Unterlage für die Untersuchung über die Löhne diente dem 
statistischen Amte das bei der gemeinsamen Ortskrankenkasse in 
Straßburg gesammelte Material. Die Angaben der Personalkarten 
der Ortskrankenkasse wurden auf besondere Zählkarten übertragen ; 
man erhielt so Angaben für 23 198 Personen, darunter 13 823 gelernte 
Arbeiter der verschiedensten Berufsarten, 5860 Arbeiter in häuslichen 
Diensten und in Lohnarbeit wechselnder Art, 3318 ungelernte Arbeiter 
und 197 Arbeiter ohne Angabe eines Berufs. Zunächst fand eine Zer- 
legung der Karten nach dem Berufe statt, dann erfolgte innerhalb der 
Berufsgruppen eine Zergliederung der Karten nach der Dauer der 
Zugehörigkeit der betreffenden Personen zur Ortskrankenkasse. Es 
wurden so 7 Gruppen von Arbeitern gebildet, von denen die erste die 
Arbeiter umfaßt, die ununterbrochen von Igoo bis einschließlich 
1906; die zweite die, die IgoI bis einschließlich 1906; die dritte die, 
die 1902 bis einschließlich 1906; die vierte die, die 1903 bis einschließ- 
lich 1906; die fünfte die, die 1904 bis einschließlich 1906; die sechste 
die. die 1905 bis einschließlich 1906; die siebente die, die lediglich 
während des ganzen Jahres 1906 bei der Ortskrankenkasse eingetragen 
waren. Innerhalb jeder Zeitgruppe wurde für jede einzelne Berufs- 
gruppe ein jährlicher Durchschnittslohn gebildet, also z. B. für die 
Personen, welche dem Baugewerbe während der ganzen Periode 1900 
bis 1906 angehörten, 7 Jahresdurchschnittslöhne. Außerdem wurden 
für jede Berufsgruppe 7 Durchschnittslöhne berechnet, wobei jedoch 
die Zugänge an Personen in den einzelnen Jahren mit berücksichtigt 
wurden, es handelt sich also hier nicht um die Löhne der gleichen 
Personen. Es ist klar, daß für exakte Untersuchungen über die Lohn- 
bewegung lediglich die nach der ersten Methode berechneten jährlichen 
Durchschnittslöhne in Betracht kommen; will man also Auskunft 
haben über die Lohnbewegung im Baugewerbe während der Jahre 
1900 bis 1906, so muß man jeweils die gleiche Personenzahl zu Grunde 
legen. die jährlichen Zugänge trüben das Bild. So ergibt sich z. B. 
für die Arbeiter der Gruppe Bekleidung und Reinigung, sofern man 
für die einzelnen Jahre die gleichen Personen zu Grunde legt, ein Stei- 
gen des Durchschnittslohnes vom Jahre 1905 auf das Jahr 1906 (von 
3,58 Mark auf 3,63 Mark); berücksichtigt man hingegen die Zugänge, 
also alle Arbeiter, so ergibt sich vom Fahre 1905 auf das Jahr 1906 
ein Sinken des Durchschnittslohnes (von 3,58 Mark auf 3.51 Mark). 
Im zweiten Teil des Heftes (S. 18, 19 und 20) verfolgt der Bearbeiter 
die Lebensmittelpreise in Straßburg während der Jahre 1899 bis 1907, 
bringt die Bewegung der Lebensmittelpreise mit einem für Straßburg 
berechneten Normalhaushaltungsbudget in Beziehung und kommt zu 
dem Schluß, daB setwa 50°, der zu machenden Aufwendungen (ge- 
meint sind die Aufwendungen überhaupt, also auch für Miete, Klei- 
dung, Heizung usw.) nachweisbar im Preise gestiegen sind, während 
sich die Erhöhung des Lohnes auf das Ganze bezieht. Eine Besserung 
der wirtschaftlichen Lage kann daher kaum geleugnet werden.« Wie 
vollzog sich die Lösung dieses Problems im einzelnen ? »Mit Ausnahme 
der Milch, welche erfreulicherweise im Haushalt der Arbeiter einen 
bevorzugten Platz einnimmt, sind alle Hauptnahrungsmittel so 
ziemlich in gleichem Maße im Preise gestiegen, wie die 
Löhne. Einige Fleischsorten haben diese Steigerung wohl übertroffen, 
das Schweinefleisch ging dagegen, was die gewöhnlichen Stücke an- 
belangt, im Jahre 1907 gegen 1906 und 1905 im Preise zurück, daher 


224 Literatur-Anzeiger. 


die geringe prozentuale Steigerung gegen 1899. Während der Zeit 
1900—1906 aber lastete gerade der hohe Preis des Schweinefleisches 
auf den unteren Ständen sehr schwer.« Um die Steigerung der Preise 
der Hauptnahrungsmittel, die »so ziemlich in gleichem Maße« wie die 
Lohnsteigerung vor sich gegangen sein soll, zu belegen, gibt der Be- 
arbeiter die Markt- und Ladenpreise (höchste und niedrigste Preise) 
in Straßburg für Ochsen-, Kuh-, Stier-, Schweine-, Kalb- und Ham- 
melfleisch, für EBkartoffeln, Eier, Schwarz- und Weißbrot, Erbsen, 
Linsen und Bohnen während der Jahre 1899 bis 1907, berechnet 
außerdem die Steigerung noch in Prozent. Mit der Beweisführung des 
Verfassers kann ich mich nicht einverstanden erklären. Es ist nicht 
einzusehen, warum bei den Preisen der Nahrungsmittel die Steigerung 
in den Jahren 1899 bis 1907 berechnet sind, während für die Lohn- 
steigerung nur die Sätze für Igoo bis 1906 vorliegen. Stellt man auch 
für die einzelnen Nahrungsmittel die Jahre 1900 und 1906 gegenüber, 
so ergeben sich für die Fleischsorten unter Zugrundelegung der Durch- 
schnitts- und niedrigsten Preise Steigerungssätze von 13 bis I7°, (auf 
Wunsch des Herausgebers habe ich diese und die folgenden Ausführ- 
ungen erheblich gekürzt, es folgen lediglich einige Endergebnisse), für 
Schweinefleisch, also ein Hauptnahrungsmittel, Sätze von 30,2 und 
29,5°%. Legt man zum Vergleich der Lohnsteigerungen die Löhne der- 
jenigen Arbeiter zu Grunde, welche der Kasse von Igoo bis 1906 ange- 
hörten, so ergaben sich für das Baugewerbe Steigerungssätze von I4,4°, 
für das Handelsgewerbe 14,6%, für die Holzindustrie 14,6%, für die 
Gruppe häusliche Dienste 16,2°%, und für die Bekleidung und Reini- 
gung 16,7°%; für eine Reihe anderer Industrien ergaben sich erheblich 
niedere Sätze: Industrie der Steine und Erden 95%. polygraphische 
Gewerbe 9,7%, Maschinenindustrie 10,9%, Metallverarbeitung 11,7%, 
Industrie der Nahrungs- und Genußmittel 12%. Ebenso unbewiesen 
wie die Behauptung über die »so ziemlich« gleiche Steigerung der Löhne 
und der Preise der Hauptnahrungsmittel erscheint mir die Behaup- 
tung, daß etwa 50% der zu machenden Aufwendungen im Preise ge- 
stiegen sind. Es wird unter anderem dargelegt, 20%, sonstige Nah- 
rungsmittel plus 9,7°% für Milch, also rund 30% hätten keine Steige- 
rung erfahren; aus diesen sonstigen Nahrungsmitteln sei z. B. die 
Butter (deren Bedeutung im Ausgabebudget aus der vom Kais. Stat. 
Amt herausgegebenen Erhebung von Wirtschaftsrechnungen min- 
derbemittelter Familien ersichtlich ist, für Straßburg im besonderen 
vgl. S. 122 letzte Spalte) herausgegriffen ; nach dem Statistischen Jahr- 
buch für das Deutsche Reich 1909, S. 270 ist jedoch der Butterpreis 
für ı kg von 2,08 M. im Jahre Igoo auf 2,26 M. im Jahre 1906 oder 
um 8,7%, gestiegen. Alles in allem: wenn dem Bearbeiter die Behau 

tung entgegengehalten würde, in Straßburg sei von IgOO—I906 die 
Steigerung der Löhne durch die Steigerung der Preise der Ausgaben 
vollständig ausgeglichen worden, so könnte er diese Behauptung mit 
seinen Zahlen ebensowenig widerlegen, wie seine vorhin wiedergege- 
benen Behauptungen beweisen. (Meerwarth.) 


Statistisches Amt der Stadt Magdeburg. Arbeits- 
losıgkeit und verkürzte Arbeitszeit in Magde- 
burg Ende November 1908 (Mitteilungen des Statistischen 
Amts der Stadt Magdeburg. Nr. 20). Magdeburg Igog. 30 S. 
Text 2ı S. Tabellen. 


Literatur-Änzeiger. 225 


Die Zählung der Arbeitslosen geschah wie früher (7. Dezember 
1902 und 24. Januar 1904) durch Erfragung der Arbeitslosen von 
Haus zu Haus und gleichzeitiger Ausfüllung von Zählkarten; die 
Zählung wurde wie früher durch das Magdeburger Gewerkschafts- 
kartell veranstaltet. Auf die Ergebnisse der Arbeitslosenzählung soll 
hier nicht eingegangen werden. Von großem methodischem Interesse 
ist der zweite Teil der Arbeit. Wie bei den früheren Zählungen der 
Arbeitslosen wurde auch diesmal eine Feststellung des Umfangs der 
infolge Arbeitsmangels verkürzten Arbeitszeit versucht 
und zwar erstmalig durch Befragung der Betriebe. Die Erhebung 
beschränkte sich auf die eigentlichen Fabrikbetriebe unter Ausschluß 
der Baubetriebe; im ganzen wurden 240 Betriebe befragt, von denen 
236 Betriebe antworteten. Der Fragebogen frug nach dem Namen 
der Firma, nach der Zahl der am 28. November 1908 und Ende No- 
vember 1907 beschäftigten Arbeitskräfte, nach dem Zeitpunkt und 
dem Grund des Rückgangs der Beschäftigung, ferner ob infolge dessen 
der Betrieb gänzlich oder nur vorübergehend eingestellt wurde, ob 
Arbeiterentlassungen vorkamen, ob und seit wann infolge des Rück- 
gangs Verkürzungen der Arbeitszeit stattfanden, ferner sollte die 
tatsächliche Arbeitszeit der Betriebe bezw. Betriebsabteilungen mit 
verkürzter Arbeitszeit vom 22.—28. November wiedergegeben wer- 
den; es war ferner gefragt, ob für das Aussetzen der Arbeit bestimmte 
Grundsätze bestehen und ob Arbeiten, die in normalen Zeiten in Akkord 
gefertigt werden, zur Zeit der Erhebung im Zeitlohn vergütet wurden. 
Um die durch die Arbeitsverkürzungen hervorgerufene Produktions- 
einschränkung genau festzustellen, wurde berechnet, wieviel Arbeits- 
stunden unter Zugrundelegung der an den einzelnen Tagen vorhan- 
denen Arbeitsfähigen bei normaler Arbeitszeit in der Woche vom 23. 
bis 28. November hätten geleistet werden können, und sodann, wie 
viel tatsächlich geleistet worden sind. Endlich sucht die Veröffent- 
lichung die Frage zu beantworten; welche Gesamtwirkung in der 
Betriebseinschränkung durch Arbeiterentlassung und Arbeitszeit- 
verkürzung zusammen in den einzelnen Betrieben erzielt worden ist 
und welchen Anteil diese beiden Hauptfaktoren daran haben. Im all- 
gemeinen kann man nach der Veröffentlichung als Regel aufstellen, 
daß mit Größerwerden der Gesamteinschränkungen auch der Anteil 
der Arbeitszeitverkürzung größer wird, während die geringeren Ein- 
schränkungen zumeist durch Entlassungen erzielt werden. 

(Meerwarth.) 


Statistisches Amt der Stadt Kiel. Die Grund- 
stücks-, Gebäude- und Wohnungszählung vom 
Dezember 1905. (Mitteilungen des Statistischen Amtes der 
Stadt Kiel.) Kiel 1909. 43 S. Text, 43 S. Tabellen. 


Das Statistische Amt der Stadt Kiel hat gleichfalls mit der Volks- 
zahlung im Dezember 1905 eine Wohnungszählung, sowie eine Grund- 
stücks- und Gebäudezählung verbunden. Die Gebäude und Grund- 
stücke wurden mit einer Grundstücksliste, die Wohnungen mit einer 
Wohnungskarte erfaßt; die beiden Unterlagen (Grundstücksliste und 
Wohnungskarte) selbst sind leider nicht einzeln wiedergegeben. Aus 
den Ergebnissen seien einige hervorgehoben. Es gab in Kiel nach der 
Zählung 5618 bebaute Grundstücke, davon waren Igo unbewohnt. 
Nach der ausschlaggebenden Verwendungsart gruppiert, bestanden 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 15 


226 Literatur-Anzeiger. 


die 5618 zu 5136 oder 91,42°,, aus Wohngrundstücken, 482 oder 8,58°., 
aus Öffentlichen und gewerblichen Zwecken dienenden Grundstücken. 
Um Angaben über den gemeinen Wert der Grundstücke zu erhalten, 
werden die Wertangaben aus den Gemeindesteuerrollen auf die Grund- 
stückskarten übertragen; im Jahrfünft 1901/1905 stieg der gemeine 
Wert der in Alt-Kiel gelegenen steuerpflichtigen Grundstücke von 
206 138 708 M. auf 296 514 548 M., also eine Zunahme über zwei 
Fünftel. Grundstücke bis zu 5 Wohnungen gab es 2294 oder 55,25°%, 
mehr als 10o Wohnungen hatten nur 498 Grundstücke, oder kaum ein 
Zehntel. 26 Grundstücke hatten über 20 Wohnungen. Annähernd die 
Hälfte aller gezählten Grundstücke (2448) hatte eine Besitzdauer von 
höchstens 5 Jahren aufzuweisen, kaum ein Viertel eine solche von 
über I5 Jahren. Wohnungen wurden 34 139 gezählt, bewohnte \Voh- 
nungen 33 157, Wohnungen, deren Bewohner am Zählungstage an- 
wesend waren, 32 977. Kellerwohnungen machten !/,, Wohnungen 
im Dachgeschoß !/,, aller Wohnungen aus. 21,57°, lagen im Erdge- 
schoß, 24,34°, im ersten, 20,65%, im zweiten, 14,25%, im dritten, 
5,6% im vierten Obergeschoß. Auf Kleinwohnungen (0—3 heizbare 
Zimmer) kamen ?/,, auf Mittelwohnungen (4—5 heizbare Zimmer) 13, 
auf Großwohnungen (mindestens 6 heizbare Zimmer) !/,, aller Woh- 
nungen. In den 32 977 in Betracht kommenden Wohnungen wurden 
137 220 Personen ermittelt, auf jede Wohnung entfallen 4,16 Personen 
(Wohndürftigkeit). Nennt man überfüllt die Wohnungen mit o oder ı 
heizbarem Zimmer, wenn sie mehr als 5 Bewohner, und die Wohnungen 
mit 2 heizbaren Zimmern, wenn sie mehr als 10 Personen beherbergen, 
so waren 375 Wohnungen überfüllt. (Meerwarth.) 


8a. Streikstatistik. 


Im folgenden sind die neuesten von einer Reihe von Staa- 
ten herausgegebenen Bände, enthaltend die Statistik der Streiks 
und Aussperrungen, zusammengestellt. In der diesjährigen Zu- 
sammenstellung sind zunächst nur die Methoden berücksichtigt. 
mit denen die Ergebnisse in den einzelnen Ländern gewonnen wurden. 
Eine solche Zusammenstellung bringt verschiedene Vorteile mit sich. 
Sie ermöglicht zunächst eine genaue Wertung der Ergebnisse; ins- 
besondere ist die Kenntnis der Methoden, mit denen jede einzelne 
Statistik gewonnen wurde, die Grundlage und notwendige Voraus- 
setzung für vergleichende »internationale« Betrachtungen, die Ver- 
schiedenheit der angewandten Methoden hat eine Verschiedenheit der 
Bedeutung der Ergebnisse zur Folge. Ein zweiter Gesichtspunkt ist 
der: Das Phänomen, das der Statistik der Streiks und Aussperrungen 
zu Grunde liegt, ist im großen und ganzen überall dasselbe; die Me- 
thoden seiner Erfassung sind, wie sich aus dem folgenden ergibt, jedoch 
vielfach verschieden. Ein Vergleich der mit den einzelnen Methoden 
erzielten Ergebnisse bezüglich ihrer Brauchbarkeit, soweit ein solcher 
möglich ist, kann auf anzustrebende Verbesserungen mancher Me- 
thoden hinweisen. 

Diese erste Zusammenstellung berücksichtigt, wie bereits er- 
wähnt, lediglich die Methoden der Gewinnung der Ergebnisse: 
zu Grunde gelegt sind dabei die Fragebogen, die von den in Be- 
tracht kommenden statistischen Zentralen ausgegeben werden. In der 
nächstjährigen Zusammenstellung, die auch einige hier aus verschic- 


Literatur-Anzeiger. 227 


denn Gründen noch nicht berührte Streikstatistiken (amerikanische, 
russische, dänische, spanische) geben wird, soll unter Heranziehung 
der durch diese methodisch: Betrachtung gewonnenen Gesichtspunkte 
auf de Bedeutung der Ergebnisse näher eingegangen werden, ferner 
auf de Zweckmäßigkeit einzelner Methoden, soweit sie im folgenden 
noch nicht berührt wurden, sowie auf den Sinn und die Grenzen inter- 
nationaler Vergleiche überhaupt. 


Kaiserliches Statistisches Amt. Streiks und 
Aussperrungen im Jahre 1908. (Statistik des deutschen 
Reichs. Band 230). Berlin 1909. 64 S. M. 1.—. 


Seit dem Jahre 1899 wird vom Kaiserlich. Statist. Amt eine Sta- 
tistik der Streiks und Aussperrungen für das Deutsche Reich geführt. 
Die Erhebung der Statistik erfolgt in der Regel durch die Ortspolizei- 
behörden, die für jeden Streik und jede Aussperrung formularmäßige 
Nachweisungen ausfüllen. Die höheren Verwaltungsbehörden prüfen 
die Nachweisungen nach. wobei zufolge genereller Anordnung die Ge- 
werbeaufsichtsbeamten in tunlichst weitem Umfange beteiligt werden 
sollen. Die Nachweisungen gelangen dann an das Kaiserlich. Statist. 
Amt, welches sie auf Vollständigkeit usw. durchsieht. Im Amte wird 
außerdem eine große Anzahl von Zeitungen auf Arbeitsstreitigkeiten hin 
durchgelesen; nötigenfalls werden die Erhebungsstellen vom Amte aus 
auf den Ausbruch von Arbeitsstreitigkeiten aufmerksam gemacht. Die 
auszufüllende Nachweisung über einen Streik enthält vor allem fol- 
vende Fragen: Ort des Streiks; Gewerbeart; Zahl der Betriebe, in 
denen gestreikt wurde ; Gesamtzahl der bei Ausbruch des Streiksin dem 
oder den bestreikten Betrieben beschäftigten Arbeiter; Beginn und 
Beendigung des Streiks; Höchstzahl der während der Dauer des Streiks 
wleichzeitig streikenden Personen (mit Unterscheidung der Arbeiter 
unter und über 2I Jahren); Zahl der Streikenden, die zur sofortigen 
Arbeitsniederlegung berechtigt waren, und Zahl derer, die kontrakt- 
brüchig waren; Höchstzahl der Arbeiter, die sich am Streik nicht be- 
teilieten, aber infolge des Streiks feiern mußten; Gründe des 
Streiks und Forderungen der Streikenden; Ausgang des Streiks. 
Ferner wird gefragt: Inwieweit haben Berufsvereinigungen auf den 

Ausbruch des Streiks hingewirkt oder den Streik unterstützt? Ist 
der Streik durch Vergleichsverhandlungen beendigt worden? Inwie- 
weit haben während des Streiks Arbeitswillige polizeilich geschützt 
werden müssen und inwieweit hat der Streik sonst zu polizeilichen 
Maßnahmen Anlaß gegeben? Endlich sollen unter »Bemerkungen« 
auch Mitteilungen darüber gemacht werden, ob aus Anlaß des Streiks 
die Staatsanwaltschaft in Anspruch genommen worden ist, sowie 
Mitteilungen über die nachweisbaren Verluste an Arbeitslohn aus 
Anlaß des Streiks. Die Nachweisung über eine Aussperrung enthält 
ım Prinzip dieselben Fragen, vom Gesichtspunkt der Arbeitgeber aus 
£estellt. Im Sinne der Statistik des Amtes gilt als Streik »jede ge- 
m:ınsame Arbeitseinstellung mehrerer gewerblicher Arbeiter, 
die zum Zwecke der Durchsetzung bestimmter Forderungen beim 
Arbeitgeber erfolgt ist«; unter ara wird verstanden »jede ge- 
meinsame AusschließBung mehrerer gewerblicher Arbeiter von der Ar- 
beit, die von dem Unternehmer zum Zwecke der Durchsetzung be- 
stimmter Forderungen bei den Arbeitern vorgenommen wird«. Die 
Schwierigkeiten, die sich vielfach bezüglich der Entscheidung der 


15* 


228 Literatur-Anzeiger. 


Frage, ob ein Arbeitskonflikt als Streik oder als Aussperrung zu regi- 
strieren ist, ergeben, sind vom Amt unter anderem in Band 171 der 
Statistik des Deutschen Reichs (Streiks und Aussperrungen im Jahre 
1904) S. 6, 7 und 13 behandelt. Wie aus den Fragen der Nachweisung 
hervorgeht, knüpft die Statistik an den einzelnen Streik- (bezw. Aus- . 
sperrungs-)Fall an, der sich gegebenenfalls über eine große Anzahl 
Betriebe erstrecken kann; Ziel ist also eine einheitliche Streikbewe- 
gung als solche nachzuweisen. Die Erfassung des einzelnen Streik- 
(bezw. Aussperrungs-)Falls ist wiederum mit Schwierigkeiten ver- 
bunden (vergl. dazu Band 171 S. 7 und 13). Große Hemmnisse treten 
auch der Beurteilung des Ausgangs eines Streiks oder einer ÄAussper- 
rung entgegen, vergl. dazu Band 171 S. 9. An dieser Stelle wird auch 
auf ein Moment hingewiesen, das von neueren Bearbeitern der Streik- 
statistik in den Vordergrund gerückt worden ist, das ist die bisweilen 
geringe Geeignetheit der Erhebungsorgane, der Ortspolizeibehörden 
(vergl. dazu Dr. M. Meyer: Zur Reform der Streikstatistik in Con- 
rads Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik. III. Folge 
37. Bd. S. 214 ff.). Gegen die Beibehaltung der Fragen nach dem 
etwaigen Kontraktbruch der Streikenden sowie der Frage nach etwa 
nötig gewordenen Eingriffen der Polizei und Staatsanwaltschaft sind 
insbesondere von den Gewerkschaften, aber auch von anderer Seite 
(vergl. u. a. den oben erwähnten Aufsatz von Dr. Meyer S. 206 ff.) 
gewichtige Bedenken erhoben worden. Wenn auch eine andere Fas- 
sung dieser Fragen durchaus angebracht erscheint !), so ist gegenüber 
der Forderung auf Aufhebung dieser Fragen zu En daß die Fra- 

en, wenn sie auch in veränderter Fassung keine exakten Ergebnisse 
iefern, doch bis zu einem gewissen Grade geeignet sind, manche ar- 
beiterpsychologischen Probleme zu beleuchten; bei dem fast vollstän- 
digen Mangel an Hinweisen dieser Art muß man schon für solche un- 
vollkommenen dankbar sein. Selbstverstaändliche, wohl überall durch- 
gedrungene Voraussetzung, ist dabei, daß die Ergebnisse der genann- 
ten Fragen in keiner Weise etwaige Schlüsse auf moralische Qualitäten 
der Arbeiterschaft (vergl. auch Band 17I S. 9 oben) ermöglichen oder 
gar als Unterlagen für Gesetzesvorschläge dienen können. 


K. K. Arbeitsstatistisches Amt im Handelsmini- 
sterium. Die Arbeitseinstellungen und Adus- 
sperrungen in Oesterreich während des Jahres 
1907. Wien I909. 143 u. 596 S. 2 K. 40h. 





1) Gerade bei diesen Fragen wäre es vielleicht angebracht gewesen, das 
vorsichtige Vorgehen Oesterreichs zu beobachten. Auf den Vorschlag Philip- 
povichs (vrel. Protokoll der zweiten Sitzung des Arbeitsbeirates am ıy. und 
15. November 1898, S. 47 ff.) wurde statt nach dem Kontraktbruch, nach ler 
Kündigung gefragt: Hat der Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist enthalten > 
Ist die Arbeitseinstellung unter Beobachtung dieser Kündigungsfrist erfolgt > 
Wie viele Arbeiter sind vor Ablauf der Kündigungsfrist in den Streik getre- 
ten? Ebenso empfehlenswert ist das von Oesterreich eingeführte Einlageblatt, 
das insbesondere über die Fälle des polizeilichen Einschreitens Auskunft geben 
soll, aber erst an das Amt abgesandt wird, wenn die Erhebungen zum At- 
schluß gekommen sind, insbesondere das Urteil gefällt ist. 


Literatur- Anzeiger. 229 


Seit 1891 bilden in Oesterreich die im Gewerbebetriebe vorkom- 
menden Arbeitseinstellungen den Gegenstand statistischer Nach- 
weisung. 1893 wurde eine Neuregelung der Berichterstattung durch- 
geführt; endlich wurde auf Grund der Verhandlungen des Arbeits- 
beirates im Jahr 1898 eine Reform der bisherigen Erhebungen nach 
Umfang und Methode vorgenommen. Als Grundlage für die Erfas- 
sung dienen Zählblätter, deren Ausfüllung im allgemeinen (vergl. für 
Einzelheiten »Arbeitseinstellungen und Aussperrungen in Oesterreich 
während des Jahres Igoo«, Wien Igor S. 5 und 12 ff.) den politischen 
Behörden erster Instanz (unseren unteren Verwaltungsbehörden ver- 
gleichbar) obliegt; die Behörden sind dabei angewiesen, die in dem 
Zählblatt gestellten Fragen auf Grund von Erhebungen bei den Be- 
triebsleitungen und bei den Arbeitern zu beantworten. Die Zählblätter 
gehen dann an die politischen Landesbehörden, von hier an den zu- 
ständigen Gewerbeinspektor, welcher sie ergänzt, eventuell berichtigt, 
und endlich an das Arbeitsstatistische Amt. Das als Unterlage die- 
nende Zählblatt (die im Gebrauch stehenden Erhebungsformulare 
sind in »Arbeitseinstellungen und Aussperrungen in Oesterreich wäh- 
rend des Jahres« Igoo S. 15—30 abgedruckt) frägt ähnlich wie die 
deutsche Nachweisung (das österreichische Vorgehen hat der deut- 
schen Statistik in mehrerer Hinsicht als Vorbild gedient) nach der 
Zahl der Betriebe, in denen gestreikt, ausgesperrt wurde, sucht also 
wie die deutsche den Streikfall zu ermitteln, jedoch ist für jeden ein- 
zelnen betroffenen Betrieb ein besonderes Zählblatt zu verwenden; 
ferner wird gefragt nach dem Namen der oder des Inhabers, nach dem 
Standort der oder des Betriebs, nach der Zahl der gleichartigen, von 
der Arbeitseinstellung (Aussperrung) nicht betroffenen Betriebe am 
Standort, nach dem ersten Tag der Arbeitseinstellung, dem ersten Tag 
der vollen Betriebsaufnahme, der Zahl der Streikenden (für jene Fälle, 
ın denen die Beteiligung an dem Ausstande während der Dauer des- 
selben keine gleichmäßige war, sind für die einzelnen Zeitabschnitte 
die entsprechenden Zahlen der Ausständigen einzufügen); ferner ist 
die Zahl der streikenden Arbeiter zu detaillieren hinsichtlich des Ar- 
beitszweiges und der Arbeitsstellung der Arbeiter, des Geschlechts, 
sowie hinsichtlich des Alters (unter und über 16 Jahre). Anzugeben ist 
weiter die Höhe des von den Streikenden unmittelbar vor Beginn der 
Arbeitseinstellung bezogenen Wochenverdienstes, sowie die tägliche 
effektive Arbeitsdauer, Grund sowie unmittelbare Veranlassung der 
Arbeitseinstellung und getrennt davon die Forderungen der Strei- 
kenden und Ergebnis usw. Schließlich Fragen, die sich darauf 
beziehen, ob die Arbeitseinstellung unter Beobachtung einer ev. 
Kündigungsfrist erfolgt ist und wie viel Arbeiter vor Ablauf 
der Kündigungsfrist in den Streik getreten sind, ob bei der Arbeits- 
einstellung Störungen der öffentlichen Ruhe oder andere straf- 
bare Handlungen vorgekommen sind. Eine Reihe von Fragen 
über Verurteilungen, Ausweisungen usw. der Arbeiter im Zusammen- 
hang mit dem Streik sind, zum Unterschied vom deutschen Verfahren, 
aus dem eigentlichen Zählblatt ausgeschieden und auf einem Beiblatt 
gestellt; dieses wird gegebenenfalls nach dem Zählblatt eingesandt, 
nachdem die Ergebnisse der gerichtlichen und polizeilichen Unter- 
suchungen vorliegen. Die österreichische Streikstatistik bezieht sich 
auf alle Arbeitseinstellungen und Aussperrungen ohne Unterschied 
der Erwerbszweige; zum Begriff der Streiks gehört auch nicht, wie 


230 Literatur-Anzeiger. 


in der deutschen Statistik, die Arbeitseinstellung mehrerer Ar- 
beiter (irrtümliche Darstellung auf S. 14 oben in Bd. 171 der Statistik 
des deutschen Reiches) ; es genügt, daß ein Arbeiter an der Arbeitsein- 
stellung beteiligt ist (vergl. z. B. Arbeitseinstellungen und Aussperrun- 
gen in Oesterreich während des Jahres 1900, Wien Igor. Tabelle V 
S. 44 unten). 


Ministere du travailetdela prövoyancesoctale. 
Direction du travail. Statistique des grèves et 
desrecoursälaconciliationetäalarbitragesur- 
venuspendantliamiäe 1907. Paris 1908. XVIII u. 688 S. 

In Frankreich, dessen amtliche Streikstatistik bis auf das Jahr 

1852 zurückgeht, aber erst seit 1890 durch das Arbeitsamt bearbeitet 

und jährlich herausgegeben wird, ist die Berichterstattung den Prä- 

fekten übertragen; sie stellen die Nachweisungen aus und senden sie 
der Direction du travail. Im folgenden sei auf die wichtigsten der 

Fragen eingegangen, die anders als in der deutschen Nachweisung 

gestaltet sind. In der Nachweisung wird zunächst nach der Zahl der 

Arbeiter der Industrie, in der der Streik ausgebrochen ist, in der oder den 

Gemeinden, in welchen die vom Streik berührten Betriebe liegen, ge- 

fragt; ebenso wird die Zahl der entsprechenden Arbeitgeber überhaupt 

ermittelt. Ferner wird gefragt, ob ein Syndikat der Arbeiter oder 

Arbeitgeber vorhanden ist. Bei den Betrieben, die vom Streik betroffen 

wurden, sollen diejenigen, die im Besitz von Aktiengesellschaften sind, 

besonders angegeben werden. Bei der An ai der Streikenden (unter- 
schieden nach Männern, Frauen und Kindern) ist deren Zahl während 
des I., 2. usw. Viertels des Streiks zu en ebenso bei der Angabe 
der unfreiwillig Feiernden. Von Bedeutung ist ferner, daß verlangt 
werden Angaben über Löhne und Arbeitszeiten vor und nach dem 

Streik für die den einzelnen Berufsgruppen angehörenden Arbeiter 

(unterschieden nach Männern, Frauen und Kindern). Ferner soll an- 

gegeben werden die Art der Beilegung des Streiks, Herkunft und Be- 

trag der Hilfsmittel, über die die Streikenden verfügten. Endlich fin- 

den sich auch hier Fragen nach Vergehen gegen das Gesetz vom 25. 

Mai 1864 (Koalitionsfreiheit und Recht auf freie Ausübung der Ar- 

beit). 


Royaumede Belgique. Ministeredelindusirieet 
du travail. Office du travail. Statistique des 
grevesen Belgique 1901—ı1905. Bruxelles 1907. LIX und 
247 S. 

Die belgische Streikstatistik erscheint seit 1896 jeden Monat in 
der Revue du travail. Im Jahre 1903 wurde ein zusammenfassender 
Band über die Streiks in den Jahren 1896—ı900 veröffentlicht; der 
oben genannte Band — es ist der zweite — enthält die Streiks in den 
Jahren I90I—1905. Die wenigen Aussperrungen, die in diesem zwei- 
ten Jahrfünft vorkamen, sind in die Statistik nicht aufgenommen wor- 
den. In den beiden Jahrfünften hat sich die Methode der Erhebung 
erheblich geändert. Während früher die Nachweisungen von den Bür- 
germeistern der Gemeinden ausgefüllt wurden, werden nunmehr die 
Nachweisungen von den interessierten Parteien, dem Unternehmer 
und der Arbeiterorganisation ausgefüllt, die Gemeindebehörde tele- 
graphiert lediglich dem Arbeitsamt den Ausbruch eines Streiks. Wie 
in England ist das Frageformular geteilt; Teil I ist unmittelbar nach 


Literatur-Anzeiger. 231 


Ausbruch des Streiks an das Amt abzusenden, Teil II erst nach Be- 
endigung des Streiks. Bemerkenswert ist ferner ein besonderer Teil I, 
der für die Kohlenindustrie ausgearbeitet ist. Wie früher ist für jeden 
Betrieb ein besonderes Formular auszufüllen. Im einzelnen frägt 
Teil I nach der Bezeichnung, der Firma, der Art und der Lage des 
Betriebs, dem Beginn des Streiks, Zahl der Arbeiter (Männer und 
Frauen) vor dem Streik, Zahl und Beruf der Streikenden und der ge- 
zwungen Feiernden, Ursachen des Streiks und Forderungen der 
Streikenden, Bedingungen, die etwa seitens der Betriebsleitung zur 
Wiederaufnahme der Arbeit gestellt wurden, endlich, ob Schritte zur 
Beilegung getan wurden und ob Organisationen am Streik teilgenom- 
men haben. Ganz ähnlich lautet auch Teil I für die Kohlenindustrie. 
Teil II, der für alle Industrien gleich lautet, frägt vor allem nach der 
Art der Beilegung des Konfliktes, dem Datum der Wiederaufnahme 
der Arbeit, den zuletzt aufgestellten Forderungen der Streikenden, 
den Bedingungen, unter denen die Arbeit wieder aufgenommen wurde, 
ferner darnach, ob eine Anzahl Streikender nicht wieder eingestellt 
wurde, ob neue Arbeiter an Stelle alter gesetzt wurden, ob die Zahl 
der Streikenden während des Streiks geschwankt hat (Maximum und 
Minimum), ob ein Industrie- oder Arbeitsrat eingegriffen hat, ob Ver- 
letzungen des Rechts auf freie Ausübung der Arbeit zu konstatieren 
waren. Wie bereits im ersten zusammenfassenden Band der Streik- 
statistik erklärt wurde, werden lediglich die Streiks erfaßt, die ın 
industriellen Betrieben, nicht aber in landwirtschaftlichen und Han- 
dels-Betrieben vorkommen. 


CentraalBureauwvoordeStatistiek. Werkstakin- 
gen en uitsluitingen in Nederland gedurende 
1908. Nr. CXIX der Bijdragen tot de Statistiek van Nederland. 
Nieuve volgreeks. "s-Gravenhage 1909. LXXX u. 62 S. 0,25 Í. 


Seit dem Jahr Igor besitzt Niederland eine Streikstatistik. Der 
erste Band erschien im Jahre 1902 als Bijvoegsel van het Tijdschrift 
van het Centraal Bureau voor de Statistiek, die 1905 erschienene 
Statistik für das Jahr 1904 sowie die folgenden Hefte sind als selbstän- 
dige Veeröffentlichungen herausgegeben worden. Die Erhebung des Ur- 
materials geschieht derart, daß das statistische Zentralbureau, wenn es 
Kunde von einem Streik oder einer Aussperrung erhält, sich an die 
beiden Parteien mit dem Ersuchen um eine Berichterstattung wendet. 
Sind die Angaben nach Ansicht des Bureaus vollständig und fällt das 
Gewerbe, in dem die Arbeitsstreitigkeit vorgekommen ist, in den Ge- 
schättskr>is einer Arbeitskammer, so sendet das Burau die Angaben 
an die Kammer zur Prüfung. Die Formulare, vermittels deren das Bu- 
reau die Arbeitsstreitigkeiten erhebt, sind in der Tijdschrift r. Afleve- 
nng S. 216—219 (Modell C und Modell D) abgedruckt. Modell C 
wird bei Beginn der Arbeitsstreitigkeit versandt und frägt unter an- 
derem nach dem Gewerbe und nach den Unternehmungen, in denen 
die Arbeitsstreitigkeit ausbrach, nach der Veranlassung zur Streitig- 
keit, nach dem Beginn des Streiks (auch nach der Unternehmung, in 
der der Streik zuerst einsetzte), nach den Forderungen, die gestellt 
wurden und nach den Anerbieten, die die Parteien zur Beendigung 
der Streitigkeit machten; nach der Zahl der streikenden (ausgeschlos- 
senen) Arbeiter, derenan die infolge der Streitigkeit arbeitslos 
wurden und derjenigen, die weiter arbeiteten, wobei jeweils nach dem 


232 Literatur-Anzeiper. 


Geschäft und darnach geschieden werden soll, ob sie über oder unter 
16 Jahre alt und ob sie Mitglieder einer Fachvereinigung oder nicht sind. 
Ferner nach der Gesamtsumme des Tag- oder Wochenlohns, der am 
letzten Zahltag den streikenden (ausgeschlossenen) sowie den ge- 
zwungen Feiernden ausgezahlt wurde. Es ist auch anzugeben, ob und 
welche Arbeitgebervereinigungen oder Arbeiterfachverbände oder 
andre Arbeiterorganisationen in die Arbeitsstreitigkeiten hereingezo- 
gen wurden. Nach Beendigung der Arbeitsstreitigkeit ist eine zweite 
Nachweisung (Modell D) über den Verlauf und die Beendigung des 
Streiks (der Aussperrung) einzusenden. In diesem Formular D wird 
vor allem nach dem Datum der Beendigung der Arbeitsstreitigkeit 
gefragt, nach der Ursache und der Beendigung der Arbeitsstreitig- 
keit, insbesondere ob einzelne Personen oder Verbände an der Beendi- 
gung mitgewirkt haben, und welcher Art die Wirksamkeit der in Be- 
tracht kommenden Arbeitskammer war; ferner finden sich Fragen 
nach dem Resultat des Streiks, ob insbesondere Veränderungen in 
den Löhnen, der Arbeitszeit usw. eingetreten sind und welcher Art 
diese Aenderungen bei den streikenden (ausgeschlossenen) Arbeitern, 
bei den gezwungen Feiernden und bei den nicht von der Arbeitsstrei- 
tigkeit berührten Arbeitern waren. Sofern die Zahl der Streikenden 
(Ausgeschlossenen) während der Arbeitsstreitigkeit nicht immer gleich 
groB war, sollen die einzelnen Veränderungen mit Datum wieder- 
gegeben werden; endlich soll angegeben werden, wie groß die Zahl der 
Streikenden (Ausgeschlossenen) oder der gezwungen Feiernden war, 
die nach Beendigung der Arbeitsstreitigkeit nicht mehr eingestellt 
wurden sowie der Grund dieser Maßnahmen. Das Vorgehen des stati- 
stischen Zentralbureaus schließt sich, wie ersichtlich, in verschiedenen 
Punkten dem englischen Vorgehen an. 


Boardof Trade (Labour Department). Reportonstrikes 
and lock-outs and on concilialion and arbitra- 
tion boards in the United kingdom in 1908. (Cd. 
4680.) London 1909. 175 S. 81%, d 


Seit dem Jahre 1888 wird vom englischen Arbeitsamt eine Stati- 
stik der Arbeitseinstellungen veröffentlicht. Das Amt sendet, sobald 
es Kunde von einer Arbeitsstreitigkeit erhalten hat, sowohl an Arbeit- 
geber wie an Arbeitnehmer je ein Formular, dessen erster Teil sobald 
als möglich zu beantworten ist, ohne das Ende der Arbeitsstreitigkeit 
abzuwarten. Der zweite Teil des Formulars ist von den gleichen 
Parteien auszufüllen, wenn die Arbeitsstreitigkeit beendet ist. Auf 
dem ersten Teil ist der Name des Gewerbes anzugeben, dıe Zahl der 
Firmen, deren Arbeiter streikten oder ausgesperrt wurden; der Name 
der Arbeitgeberorganisation, sowie Name und Adresse des Sekretärs, 
sofern eine solche Organisation an der Arbeitsstreitigkeit beteiligt ist; 
Grund oder Gegenstand des Streiks oder Aussperrung (die englische 
Statistik der Arbeitseinstellungen macht im Gegensatz zu andern 
Statistiken keinen Unterschied zwischen Streik und Aussperrung), 
Datum des ersten Tags, an dem die Arbeiter dem Betrieb fern blieben. 
Zahl und Beruf der streikenden oder ausgesperrten Arbeiter, wobei 
auf dem Formular der Arbeiter noch besonders anzugeben ist, wie 
viel davon einem Gewerkverein angehörten, ferner Zahl der Arbeiter, 
die gezwungen feiern mußten, wobei auch hier auf dem Formular der 
Arbeiter eine Scheidung zwischen ÖOrganisierten und Nichtorgani- 


Literatur-Anzeiger. 233 


sierten verlangt wird. Der zweite Teil des Formulars, der nach Be- 
endigung der Arbeitseinstellung ausgefüllt werden muß, frägt zunächst 
nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Streiks oder der Aussperrung, 
das heißt, a) nach dem letzten Wochentag, an dem die Arbeiter streik- 
ten oder ausgesperrt waren oder b) nach dem Zeitpunkt, an dem die 
Arbeitsstreitigkeit tatsächlich als beendigt betrachtet werden kann, 
ferner nach den Einigungsbedingungen, nach den Maßnahmen, durch 
die eine Einigung ermöglicht wurde, wobei die Namen der Organisa- 
tionen oder Personen anzugeben sind, die dabei mitgewirkt haben; 
wenn das Ergebnis eine Veränderung der Löhne oder der Ar- 
beitszeiten mit sich brachte, so sind für die Arbeiter, deren 
Löhne oder Arbeitszeiten sich geändert haben, einerlei ob sie gestreikt 
haben oder nicht, anzugeben: Beschäftigungsarien, in denen Löhne 
oder Arbeitszeiten geändert wurden, Zahl der Arbeiter, deren Löhne 
oder Arbeitszeiten geändert wurden, Zeitpunkt, von dem ab die Ver- 
änderungen in Wirkung traten, Löhne und Arbeitszeiten in einer 
vollen Woche vor und nach der Veränderung; sofern es sich um Stück- 
lohn handelt, soll die prozentuelle Zu- oder Abnahme in den Stück- 
lohnpreisen angegeben werden sowie eine Schätzung über die Wirkung 
der Veränderung auf den durchschnittlichen Wochenverdienst eines 
gewöhnlichen Arbeiters. Für die englische Statistik ist im allgemei- 
nen bemerkenswert, daß eine Arbeitseinstellung in ihrem Sinn nur 
dann vorliegt, wenn sich an ihr wenigstens Io Arbeitnehmer beteiligt 
haben und außerdem die Arbeitsunterbrechung wenigstens einen gan- 
zen Tag gewährt hat, es sei denn, daß die Dauer der Arbeitsunterbre- 
chung für alle beteiligten Arbeitnehmer zusammen Ioo Tage über- 
schreitet. 


Ministerodiagricoltura,ındusiriaecommercio. 
Ufficio del lavoro. Statistica degli scioperi 
avvenutiin Italia nell’ anno 1905. Roma 1908. XCV 
und 183 S. L 2.50. 


Mit dem Jahre 1904 ging die Streikstatistik in Italien von der 
Direzione generale della statistica über in die Hände des Arbeitsamts ; 
der vorliegende Band ist der zweite der vom Arbeitsamt herausge- 
gebenen Reihe. Das italienische Arbeitsamt erhält die Berichte über 
Streiks und Aussperrungen einerseits von den Arbeitgebern, die am 
Streik beteiligt waren, oder von den Kommissionen, welche die am 
Streik beteiligten Arbeitgeber repräsentierten, oder gegebenenfalls 
von den Arbeitgeberverbänden, andrerseits von den beteiligten Ar- 
beitern oder deren Organisationen oder einem einzelnen besonders 
dazu geeigneten Arbeiter. In den Fällen, in denen das Amt keine 
Berichte von Seiten der beteiligten Parteien erlangen kann, wendet 
es sich an die Präfekten. Hat das Amt durch die Zeitungen oder 
durch einen kurzen Bericht des Präfekten Kunde von einer Arbeits- 
streitigkeit erhalten, so versendet es an die beteiligten Parteien ein 
Rundschreiben mit einem Fragebogen. Der Fragebogen, der an die 
Arbeitgeber usw. versandt vad frägt zunächst nach dem Namen der 
Unternehmung, die vom Streik (Aussperrung) berührt wurde, dem 
Gewerbe, dem die Unternehmung angehört, dem Zeitpunkt, an dem 
der Streik (Aussperrung) proklamiert wurde, sowie dem Zeitpunkt, 
an dem die Arbeiter nicht mehr zur Arbeit kamen, nach den Forde- 
rungen der Streikenden und den Ergebnissen des Streiks; ferner wird 


234 Literatur- Anzeiger. 


gefragt, ob die Streikenden einer Organisation angehörten, ob andere 
Arbeiter während des Streiks zum Ersatz eingestellt wurden, ob die 
Arbeit des Betriebs tatsächlich unterbrochen wurde im ganzen oder 
teilweise und wie lange; ob Streikende infolge des Streiks entlassen 
wurden, endlich soll angegeben werden der Zeitpunkt, an dem beschlos- 
sen wurde, die Arbeit aufzunehmen und der Zeitpunkt, an dem die 
Arbeit tatsächlich aufgenommen wurde. Ferner ist auf einem beson- 
deren Formular anzugeben, wie viel Arbeiter (in Gliederung nach Ge- 
schlecht und darnach, ob über oder unter 15 Jahren und ob organi- 
siert) der einzelnen Berufskategorien die Arbeit niedergelegt haben, 
wie viele während der ganzen Dauer des Streiks weitergearbeitet 
haben, und wie viele gezwungen feiern mußten; endlich ist für die 
einzelnen Berufsgruppen der häufigste (nicht mittlere) Lohnsatz und 
die Arbeitszeit vor und nach dem Streik anzugeben. 

Der Fragebogen an die Arbeiter usw. enthält ähnliche Fragen 
wie der eben behandelte; es seien folgende besonders hervorgehoben: 
Name der Unternehmung oder der Unternehmungen, die vom Streik 
(oder der Aussperrung) berührt wurden; waren organisierte Arbeiter 
vorhanden, die nicht mit ihren Genossen streikten, kehrten Arbeiter 
zur Arbeit zurück, bevor der Streik beendet war, wurden Unterstüt- 
zungsgelder an die Streikenden bezahlt und wie viele, erwuchsen andere 
Ausgaben? Aehnlich wie bei den Arbeitgebern ist auch von den Ar- 
beitern ein besonderer Fragebogen über die Zahl der Streikenden und 
Beschäftigten in den einzelnen Berufszweigen sowie über den Lohn 
und die Arbeitszeit vor und nach dem Streik in denselben Berufs- 
zweigen auszufüllen. Einen ähnlichen Inhalt hat der von den Prä- 
fekten auszufüllende Fragebogen. Endlich wird ein besonderer Frage- 
bogen bei Streitigkeiten in der Landwirtschaft versandt, der den be- 
sonderen landwirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt ist. Darüber, 
ob ein Streik vorliegt. geben besondere Ausführungen (vgl. S. XVIII) 
Auskunft. Daraus sei hervorgehoben, daß der Zweck des Streiks auf 
eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehen muß; die sog. Soli- 
daritätsstreiks sind inbegriffen, ausgeschlossen sind die politischen 
Streiks, ausgeschlossen ist ferner die Arbeitsniederlegung von Hand- 
werkern und Beamten. Ein Streik wird auch dann als vorhanden 
angesehen, wenn die Niederlegung der Arbeit seitens der Arbeiter gar 
keine Unterbrechung der Arbeit in dem Betrieb hervorgebracht hat. 
Von der Festsetzung einer Mindestzahl Streikender oder einer Mindest- 
dauer wird abgesehen. Um Streiks und Aussperrungen auseinander 
zu halten, wird so vorgegangen, daß die Streiks, denen eine damit zu- 
sammenhängende Aussperrung folgt, immer als Streiks gezählt wer- 
den, die Aussperrungen, denen ein damit zusammenhängender Streik 
folgt, immer als Aussperrung. 


K. Kommerskollegii afdelning för arbetssiatı:- 
stik: .Irbetsinställelser under ären 1903—1907 
jämte öfversikt af arbetsinställelser under ären 
1859--1902 samt den s. k. politiska storstrejken är 
1902. Arbetsstatistik E: 1. Stockholm 1909. 400 S. I kr. 
50 öre. 

Die offizielle schwedische Statistik der Arbeitseinstellungen da- 
tiert vom Jahr 1903, dem Jahr, in welchem überhaupt die schwedische 

Arbeitsstatistik durch die Einrichtung einer besonderen Abteilung für 


Literatur-Anzeiger. 235 


Arbeiterstatistik im Kommerskollegium eine festere Organisation er- 
hielt. Zur Berichterstattung über Arbeitseinstellungen werden von 
der Abteilung für Arbeitsstatistik in erster Linie die Arbeitgeber- und 
Arbeitnehmerorganisationen herangezogen oder, wenn diese Organi- 
sationen noch nicht Bauen entwickelt sind, die einzelnen Arbeit- 
geber und Arbeiter. Im Amt wird eine große Anzahl Zeitungen und 
Zeitschriften gelesen; sobald das Amt von einer Arbeitsstreitigkeit 
Kenntnis erhält, schickt es an beide Parteien die nachher noch zu be- 
sprechenden Frageformulare. Nachrichten über die Entstehung von 
Arbeitseinstellungen erhält die Abteilung außerdem durch die Ver- 
treter des Kommerskollegiums, durch die Schiedsrichter usw. Es 
werden zwei Formulare, eines an die Arbeitgeber, das andere an die 
Arbeitnehmer, versandt, die beide Fragen desselben Inhalts enthalten. 
Die Frageformulare sind auf Seite 13—18 der vorliegenden Veröffent- 
lichung abgedruckt und sollen, insbesondere, da sie nur in schwedi- 
scher Sprache vorliegen, ausführlich behandelt werden. Gefragt wird 
zunächst nach dem Gewerbezweig, in dem die Arbeitseinstellung ein- 
trat, nach der Zahl der betreffenden Arbeiter und Arbeitgeber; ge- 
fragt wird auch, ob andere Gewerbezweige von der Arbeitseinstellung 
berührt wurden. Punkt 3 betrifft die Frage, ob die Arbeitseinstellung 
zum Streik, zur Aussperrung oder zu beidem führte. Dann soll eine 
kurze Auskunft über die Entstehung und Entwicklung der Arbeits- 
einstellung gegeben werden mit besonderer Angabe, ob Verhandlungen 
vorgenommen wurden. Die nächste Frage betrifft die Form, unter der 
der Beschluß zur Arbeitseinstellung zustande kam. Ferner werden 
die Forderungen der Arbeiter und Arbeitgeber bei Ausbruch des 
Streiks zu ermitteln versucht. In Punkt 8 wird gefragt, ob Vertrags- 
oder Kontraktsbruch beim Ausbruch der Streitigkeit vorgenommen 
wurde. In Frage 2 soll die Zahl der Arbeitgeber (unter besonderer 
Berücksichtigung der Aktiengesellschaften) sowie die Zahl der Arbei- 
ter (unter Berücksichtigung, ob organisiert oder nicht), die streikten 
bezw. ausgeschlossen wurden, die infolge der Arbeitseinstellung arbeits- 
los wurden und die während der Arbeitseinstellung weiter arbeiteten, 
angegeben werden für jede einzelne Streik- (Aussperrungs-)\Woche. 
Die nächste Frage betrifft Anfang und Ende der Arbeitseinstellung. 
In Punkt ıı wird gefragt, ob während des Verlaufs der Arbeitsein- 
stellung einige der weggebliebenen Arbeitskräfte wieder in Arbeit 
traten, ob (und wieviel) neue Arbeiter an Stelle der weggebliebenen 
angenommen wurden, wie viel von den neu eingestellten nach Schluß 
der Arbeitseinstellung in Arbeit blieben, wie viel von den früher ein- 
gestellten nach Schluß der Arbeitseinstellung wieder zurückkehrten. 
Punkt 12 des Arbeitgeberformulars betrifft die Frage, ob die Arbeit- 
geber organisiert waren, ob sie moralische oder pekuniäre Unter- 
stützung von der Organisation erhielten; beim Arbeitnehmerformular 
wird gleichfalls die pekuniäre Unterstützung zu ermitteln versucht. 
Frage 13 des Arbeitnehmerformulars will die verlorenen Arbeitstage 
und Arbeitslöhne für alle Arbeiter angegeben haben. Ferner sollen die 
Bedingungen angegeben werden, zu denen die Arbeit wieder aufge- 
nommen wurde. Endlich wird nach dem Ausgang der Arbeitsein- 
stellung gefragt, ob die Arbeitseinstellung durch Schiedsspruch oder 
Vermittlung Außenstehender gelöst wurde, ob schriftliche Verträge 
usw. geschlossen wurden. Die schwedische Statistik zieht im übrigen 
die Streiks aller Gewerbegruppen, auch der Landwirtschaft, in ıhr 


236 l.iteratur-Anzeiger. 


Bereich, setzt auch keine Mindestgrenze für die Zahl der bei einer 
Arbeitseinstellung beteiligten Arbeiter fest. (Meerwarth.) 





g. Soziale Zustandsschilderungen. 


Erinnerungen eines Waisenknaben. Von ihm selbst 
erzählt. Mit Vorwort von Professor August Forel. (Lebensschick- 
sale, Bd. 2.) München Igıo, Ernst Reinhardt. V, 117 S., M. 1.—. 


Ich suche merne Mutter. Die Jugendgeschichte eines 
veingezahlten Kindes«. Diesem nacherzählt von Max Winter. 
(Lebensschicksale, Bd. 3). München r910, Ernst Reinhardt. ıııS., 
M. 1—. 


Pape, Dr. Richard, Syndikus der Handelskammer zu Inster- 
burg, Die Entwickelung des allgemeinen Wohl- 
standes in Ostpreußen seit dem Anfange des 
19. Jahrhunderts. Königsberg ıgog, Gräfe und Unzer. 
94 S. M. 2.—. 

Der Verfasser betrachtet die Wohlstandsentwickelung nach 
deutschen, litauischen und slawischen Bezirken bezw. Kreisgruppen 
und zieht gleichzeitig einen Vergleich zu anderen Provinzen der 
Monarchie. Es werden behandelt der Stand der Sparkassen und Volks- 
banken, die Höhe der Tagelöhne, verglichen mit den Preisen der Unter- 
haltsmittel, Emte, Viehstand, Handel und Gewerbe, die Befriedigung 
gewisser Annehmlichkeits- und Luxusbedürfnisse, Gebäude- und 
Wohnungsverhältnisse und die Ergebnisse der Einkommen- und Ver- 
mögenssteuer-Statistik etc. Das gesamte Volksvermögen im engeren 
Sinne oder das Bevölkerungsvermögen in Ostpreußen ist nach Pape 
auf insgesamt 7 Milliarden Mark, dagegen das sogenannte Landes- 
vermögen auf ca. I6 Milliarden Mark zu schätzen. Innerhalb der Pro- 
vinz zeigt sich, daß der westliche Teil derselben, in Bezug auf Wohl- 
habenheit am günstigsten steht, dann folgen die deutsch-litauischen 
und rein litauischen Gebiete und schließlich an letzter Stelle die 
masurischen Kreise, die in wirtschaftlicher und kultureller Beziehung 
am schlechtesten gestellt sind. 


C. H. IIpoxonmosıuun. BioxskeTbI HeTepÖyprekuxB padounx% 
S. N. Prokopowitsch. Haushaltungs-Budgets Pe- 
tersburger Arbeiter). IInueparopekoe Pyccroe Texunueckoe 
Oömeerso. XII. Orıbıe (Coabücrsia Tpyay), C.-Herepöyprs, 
1909, 45 +16 p. £. 

A. Crapımkili u B. IHlepe. Oueprb N010:KeHia pa6ounxb 
meyarmaro ahia sb Mockkb. Ho AAHHbIMb ankers, nmponssge- 
zenmoii O6mecTBoMb Pa6oIuxXB Tpahıyeckuxb HCKYCCTBB Bb 1907 
roav (A. Swawitzki & W. Scherr: Umriß der Lage der Druck- 
arbeiter in Moskau), Inn. Pycer. Texnug. O.-B0. XII. Orxa., CHI. 
1909. 52 p. XII Tabellen. 8°. 

Beide Abhandlungen beanspruchen ein besonderes Interesse, 
da sie zu den ersten Untersuchungen der Arbaiterverhältnisse in Ruß- 
land gehören, die sich auf ein Material stützen, das von den Arbeitern 
selbst herstammt. Die Prokopowitschsche Arbeit ist in ihren Haupt- 
zügen in dem vorliegenden Heft des Archivs abgedruckt und eine nähere 
Besprechung dieser interessanten Schrift ist also überflüssig. Ueber 


Literatur-Anzeiger. 237 


die zweite oben genannte Broschüre seien hier noch folgende An- 
gaben gestattet. 

Wie schon aus dem Titel hervorgeht, umfaßt die Moskauer En- 
quete nur die Arbeiter der graphischen Künste. Sie wurde im März 
1907 veranstaltet und bezweckte die Gewinnung einer ziffermäßigen 
Grundlage zur Schließung eines Tarifvertrags mit den Arbeitgebern. 
Von den 10 000 verteilten Fragebogen wurden als brauchbare nur 4982 
(49.8°,) zurückerhalten. Da die Zahl der graphischen Arbeiter in 
Moskau auf etwa 15 Tausend zu schätzen ist, so erfaßte die Enquete 
etwa ein Drittel aller Arbeiter des betreffenden Berufs. Die Ziffern 
der Enquete können somit als typische für den gesamten Berufsstand 
betrachtet werden. Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß 
die Druckarbeiter zu den kulturellsten und am besten entlohnten Ar- 
beitern gehören. Das materielle und kulturelle Niveau, auf dem sie 
sich befinden, muß also als ein Maximum für den russischen Ar- 
beiter gelten. 

Die durch die Enquete gewonnenen Daten beziehen sich: I. auf 
die Altersverhältnisse der Druckarbeiter, 2. auf den Bildungsgrad, 
3. Größe des Familienbestandes, 4. Aufenthaltungsort der Familie 
(d. h. ob auf dem Lande oder in der Stadt), 5. Umfang der Geldsen- 
dungen an die auf dem Lande befindliche Familie, 6. Wechsel des 
Arbeitsortes, 7. Arbeitslohn, 8. Wohnungsverhältnisse, o. Lehrlings- 
wesen, Io. Frauenarbeit. 

Aus dem reichen Material seien hier nur einige Daten wieder- 
gegeben, die die erwähnten Ausführungen des Herrn Prokopowitsch 
charakteristischerweise ergänzen. Besonders interessant sind die Zif- 
fern, die das Verhältnis des Moskauer Druckarbeiters zum flachen 
Lande beleuchten. Es stellte sich nämlich heraus, daß nur 14, oder 
genauer 35°, aller Druckarbeiter in der Stadt geboren ist, während 
die anderen 33 auf dem flachen Lande das Licht des Lebens erblickt 
haben. Ungefähr die Hälfte (46%) aller Druckarbeiter betreiben 
noch jetzt die Landwirtschaft. Mehr als die Hälfte dieser Gruppe 
von Druckarbeitern (52%) haben ihre Familien auf dem Lande, ?/,o 
(Sg,6°,,) sendet ihren Familien durchschnittlich etwa 100 Rubel (94) 
ım Jahr. 

Außerdem existiert noch eine Gruppe Druckarbeiter, die keine 
Wirtschaft auf dem Lande betreiben, die aber doch ein Haus oder 
Grund und Boden besitzen. Diese Gruppe beträgt !/, oder 16,4°, 
aller Druckarbeiter. 

Es sind somit drei Typen der Druckarbeiter festgestellt. Zunächst 
solche, die kein Grund und Boden besitzen, zweitens solche, die ein 
Haus oder Grund und Boden auf dem Lande besitzen, doch keine 
Landwirtschaft betreiben und drittens solche, die auf dem Lande 
wirtschaftlich tätıg sind. Je nach der Intensivität der Verbindung mit 
dem Lande kann man auch einen Unterschied in der Entlohnung 
der Druckarbeiter beobachten. So erhalten die reinen Proletarier, 
die mit dem Lande in keinen Beziehungen stehen, durchschnittlich 38,1 
Rubel im Monat. Die landwirtschaftlich tätigen erhalten dagegen bloß 
32.2 Rub. oder 84,5% des L.ohnes der ersten Gruppe. Die negative 
Wirkung des flachen Landes auf die Lage des städtischen Arbeiters 
drückt sich hier sehr klar heraus. Daß diese negative Wirkung nicht 
nur auf dem ökonomischen Gebiete fühlbar ist, sondern auch auf dem 
politischen, versteht sich wohl von selbst. (R. Streltzow.) 


238 Literatur-Anzeiger. 


10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 


Arbeiten der Königlichen Landwirtschaftlichen 
Hochschule zu Berlin. Festschrift zur Feier des sieb- 
zigsten Geburtstages von Dr. Hugo Thiel. Berlin 190g, 
Paul Parey. VIII, 637 S., M. 14.—. 

Von den zahlreichen Abhandlungen der umfangreichen Festschrift 
interessieren den Nationalökonomen vor allem die folgenden: 

Fesca, Ueber die Ausbildung des kolonialen Landwirtes. 

Noack, Einige Betrachtungen über die Bedeutung des Klein- 
wohnungswesens auf dem platten Lande. 

Auhagen, Ueber die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes 
des abnehmenden Bodenertrages. 

Auhagen sucht zu beweisen, daß es nicht zulässig ist, bei 
agrarpolitischen Untersuchungen die absolute Gültigkeit des Gesetzes 
des abnehmenden Bodenertrages -vorauszusetzen. Es ist notwendig, 
die wirkliche Tragweite des Bodengesetzes von Fall zu Fall zu unter- 
suchen. Durch den selbstgeschaffenen Fortschritt der Landwirtschaft 
ist das Gesetz vom abnehmenden Bodenertrage bis zu einem gewissen 
Grade außer Kraft gesetzt. Die wichtige Frage, ob in der deutschen 
Landwirtschaft die Produktivität der menschlichen Arbeit sich im 
Laufe der Zeiten vermindert hat, wird vom Verfasser verneint. Die 
Intensivierung des landwirtschaftlichen Betriebswesen wird nach 
seiner Meinung nicht allein durch Steigerung der Preise, sondern 
auch durch die relative Vergrößerung des Rohertrages infolge Ver- 
besserung der Anbaumethoden herbeigeführt. (M.) 


Brennecke, Dr. Werner, Die Landwirtschaft im 
Herzogtum Braunschweig. Eine agrar-politische Studie 
(Tübinger staatswissenschaftl. Abhandlungen, herausgegeben von 
Dr. Carl Joh. Fuchs, 2. Heft). Stuttgart 1909, Ferdinand Enke. 
VIII, 115 S. M. 3.60. 


Das Herzogtum Braunschweig, dessen Boden und Klima 
sich verhältnismäßig günstig gestalten, ist ein landwirtschaftlich 
äußert produktives Land. Von der gesamten Ackerfläche 
dienen °;s dem Körnerbau, über !!s dem Anbau der Kartoffel und 
Zuckerrübe. Die Erträge pro ha sind wegen der äußerst intensiven 
Betriebsverhältnisse meistens nicht unbeträchtlich höher als im 
Reichsdurchschnitt (s. Tab. Seite 17). Auch die Viehhaltung läßt 
nichts zu wünschen übrig. Besitz-Betrieb sind vor allem 
durch das großbäuerliche Gut (20—100 ha) charakterisiert, das bei 
der Betrachtung in jeder Hinsicht neben dem nicht viel größeren 
Rittergute am günstigsten erscheint. Dies zeigt z. B. auch die Grund- 
verschuldung: prozentual überhaupt nicht belastet sind in 
der Reihenfolge Groß-, Mittel-, Kleinbauerngut 41,3; 39,3; 34,8: 
die prozentuale Belastung des Gutswertes beträgt hingegen 14.6: 
17,0; 26,0. Fördernd für die Landwirtschaft wirken insbesondere 
dass Genossenschaftswesen, das erst seit kurzem ins 
Leben gerufen, nun aber in raschem Aufblühen begriffen ist; weiter 
die Berufsinteressenvertretung und die Regierung selber, die unter den 
obwaltenden Umständen auch alle Veranlassung dazu hat. Das 
letzte Kapitel berührt mit dm Arbeitsverhältnis auf 
dem Lande ein noch wenig erforschtes, schwieriges, unter keinen 


Literatur-Anzeiger. 239 
Umständen aber einseitig zu behandelndes Thema. Allgemeinerem 
Interesse dürfte wohl auch das durch die Statistik über die Guts- 
zertrümmerungen gegebene Material begegnen. 


Creanga, Dr. G. D., Generalsekretär des Ministeriums für Handel 
und Industrie, Grundbesitizverteilung und Bauern- 
frage in Rumänien. (Staats- und sozialwissenschaftliche 
Forschungen, herausgegeben von Gustav Schmoller und Max 
Sering, Heft 140). Leipzig 1909, Duncker und Humblot. VIII, 
188 S. M. 4.060. 


Das vorliegende Werk behandelt, nachdem der Verfasser in einem 
vorangegangenen Teil (als Heft 129 der genannten Forschungen 
erschienen) erstens die wirtschaftlichen Folgen, die aus der in Rumä- 
nien bestehenden Grundbesitzverteilung, für die Bauernlage entstanden 
und sodann das ganze Reformwerk, das, nach dem Bauernaufruhr 
von 1707, der rumänische Staat sich gezwungen sah zur Lösung der 
Agrarfrage ins Leben zu rufen. 


Ba. opns. Kpecrranckia ABıkeHia 3a mo.Topa Bbra. (W 1. 
Gorn. Bäuerliche Bewegungen währendanderthalb 
Jahrhunderte), ııı p. 8%, Kimronznateiperro »llo.paa«, 
Mocerra, 1909, Rub. —,50. 

Eine populär-wissenschaftliche Monographie der Bauernunruhen 
in Rußland. Das Material ist in vier Zeitabschnitte geteilt: von der 
Regierungszeit Katharina II. bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft 
(1702—1861); die ersten Jahre nach der Aufhebung (1861—1803); 
dann vom J. 1863—1884 und von da an bis zu der Bauernrevolution 
1905/06, die in der Schrift nicht behandelt wird. Das Material für die 
Abschnitte bis zum J. 1863 ist aus den prächtigen Arbeiten von W. 
Semewsky sowie aus anderen Monographien der Bauerngeschichte ent- 
nommen. Die letzteren Jahrzehnte sind nach den Korrespondenzen 
und Artikeln der russischen »illegalen« Blätter bearbeitet. Archivarı- 
sches amtliches Material stand dem Verfasser nicht zur Verfügung. 


Der Hauptgedanke, den der Autor zu beweisen beabsichtigte, 
den er aber nicht im mindesten bewiesen hat, besteht in dem Hinweis, 
daß die Bauernunruhen, die in Rußland während der Zeit seit 1762 
stattgefunden haben, einen einheitlichen historischen Prozeß darstel- 
len, daß sie nur Stadien einer gewissen Entwickelung sind. 
Die Mittel, die dem Verfasser zu Gebote standen, waren nicht aus- 
reichend zur Erfüllung dieser Aufgabe. Aber als erster flüchtiger 
Ueberblick der mannigfachen Bauernunruhen ist die Arbeit nicht 
wertlos. (Streltzow.) 


Johnson, Arthur H., The Disappearance of the Small 
Landowner. Oxford 1909, Clarendon Press. 164 S. 


Die vorliegende Schrift bildet ein neues Glied in der Kette von 
Arbeiten, welche innerhalb der letzten 25 Jahre über den Unter- 
gang des englischen Bauernstandes geschrieben 
worden sind. Besonders trifft dies für die ganze zweite Hälfte des 
Buches zu, in welcher das Verschwinden der Bauernhöfe von etwa 
1750 an bis in das 19. Jahrhundert hinein behandelt wird. Leider 
hat der Verfasser sich nicht mit genügender Intensität in die strittigen 


240 Literatur-Anzeiger. 


Fragen dieser Entwicklung vertieft, wie sie zunächst durch die Ar- 
beiten von Rae und Brentano, dann durch die diesen wider- 
sprechenden Darlegungen von J. D. Rogers und mir selbst, 
endlich durch eine Kritik wiederum dieser Untersuchungen durch 
Wilhelm Hasbach aufgeworfen worden sind. Es wäre eine 
Behandlung dieser verschiedenen Darstellungen um so naheliegender 
gewesen, als der Verfasser mit bisher unzugänglichen Mitteln, mit 
statistischem Material, an die Lösung der Schwierigkeit 
herangegangen ist. 

Man kann ihm hierfür nur dankbar sein. Das statistische Material 
lieferten ihm die Grundsteuerveranlagungen, welche für die einzelnen 
Grafschaften seit verschiedenen Daten der zweiten Hälfte des 18. 
Jahrhunderts zur Verfügung standen. Der Verfasser hat sich mit der 
Erschließung dieser Quellen — einer äußerst mühevollen Pionier- 
arbeit — ein Verdienst erworben. Aber die eigentlichen Resultate 
sind dennoch spärlich geblieben. Von 15 000 Gemeinden in England 
konnten nur 500 von ihm untersucht werden; es sind also gewisser- 
maßen nur Stichproben, die gemacht wurden, und diese er- 
scheinen uns bei einem so komplizierten Sachverhalt, auf welchen 
zahlreiche ökonomische und soziale Vorgänge verschleiernd und örtlich 
differenzierend eingewirkt haben, recht bedenklich. Es ist sehr frag- 
lich, ob mit solchen statistischen »Proben« mehr gewonnen w erden 
kann, — für die Erkenntnis der interessierenden Probleme, — als auf 
Grund der Grafschaftsberichte, Parlamentsberichte, Reisebeschrei- 
bungen und der ganzen agrarpolitischen Literatur jener Zeit. Wenn 
z. B. der bekannte Agrarschriftsteller Marshall, der selbst so skeptischen 
Wirtschaftshistorikern, wie Hasbach, durchaus zuverlässig erscheint, 
im Jahre 1787 die Abnahme der Bauernstandes in Norfolk konstatiert. 
so ist dieses Urteil aus dem Munde eines damaligen Fachmannes, 
der die ganze Grafschaft bereist hatte, wertvoller als die Angabe 
des Verfassers, daß in 13 Gemeinden Norfolks die Bauernhöfe 
zwischen 1792 und 1814 sich vermehrten, während wir über die übrigen 
723 Gemeinden nichts wissen. 

Ungünstig ist es ferner, daß die Jahre 1804 und 1832, für welche 
die Statistik des Verfassers vorliegt, gänzlich verschiedene Kon- 
junkturverhältnisse aufweisen. Das Jahr 1804 gehört zu der Periode 
exorbitanter Getreidepreise, in welchen die kleinsten Bauern 
darnach strebten, ihren kleinbetrieblichen Besitz zu verkaufen, um ein 
großes Gut als Pächter zu bewirtschaften, während andrerseits viel- 
fach neue Bauern mit größeren, für den Getreidebau geeigneten Be- 
trieben auf den Plan traten. Dagegen ist das Jahr 1832 eines jener 
landwirtschaftlichen Not, die nach dem Rückgang der Getreide- 
teuerung seit dem Jahre 1814 über die englischen Landwirte herein- 
gebrochen war. In dieser Zeit verringerten sich die Bauernhöfe aus 
ganz anderen Gründen: sie konnten nicht länger die zur Zeit hoher 
Preise aufgenommenen Hypothekenschulden aufrecht erhalten und 
wurden bankerott. Vergleicht man also die ersten Jahre des 19. Jahr- 
hunderts mit dem Anfang der 30er Jahre, so gibt der Rückgang der 
Ziffern nicht an, ob der kleine Bauernstand in einer Zeit steigender 
Getreidepreise (bis ca. I814) sich verringert hat — so wie es uns von 
verschiedenen englischen Agrarschriftstellern jener Epoche geschildert 
wird — oder ob er später bei sinkender Rentabilität des Getreidebaus 
abgenommen hat. 


Literatur-Anzeiger. 241 


Die Einwirkung der wechselnden Rentabilität des Getreidebaus 
auf Besitz- und Betriebsgröße ist dem Verfasser nicht recht klar ge- 
worden. Und doch muß grade für die von ihm behandelte Zeit unter- 
schieden werden zwischen solchen Bauern, deren Betrieb groß genug 
war, um Getreide in Konkurrenz mit größeren Pachtgütern zu bauen 
und solchen Bauern, die durch die Kleinheit ihres Gutsumfanges 
den Getreidebau im großen einfach nicht pflegen und die hohen Preise 
nicht ausnützen konnten. Auf beide Gruppen mußten natürlich hohe 
und niedrige Weizenpreise durchaus verschiedene Wirkungen ausüben. 
Der Verfasser sieht hingegen eine wesentliche Ursache des Bauern- 
untergangs in den allgemeinen Tendenzen einer kapitalistischen Ent- 
wicklung, aber ohne zu untersuchen, welche spezifischen Absatz- 
verhältnisse diese Entwicklung bedingt haben. Es klingt durchaus 
den Lehren der Alt-Sozialisten, etwa Kautsky'’s entsprechende 
wenn Johnson meint: »wie in der Stadt der kleine Handwerker, 
von dem kapitalistischen Fabrikanten, so werden auf dem Land, 
kleine Landwirte von dem Großlandwirt verdrängt«. In Wirk- 
lichkeit war es der Getreidebau, welcher die große Betriebsform 
bedingte und damit den Landbesitz im großen zu einer rentablen 
Kapitalsanlage machte. Ebenso führen heute die günstigen Vorbe- 
dingungen von Viehzucht und Kleinkultur und die geringe Ren- 
tabilität des Getreidebaus zu einer Verkleinerung der Betriebe, mit der 
freilich eine Verkleinerung des Großgrundbesitzes nicht Hand in Hand 
zu gehen braucht. Soweit also die Kleinbesitzfrage eine Frage der 
Betriebsgröße ist, muß sie von den wechselnden Rentabilitäts- 
verhältnissen der einzelnen ländlichen Produktionszweige abhängig 
sein, und es sind nur wenige Produktionszweige, die heute in der eng- 
lischen Landwirtschaft den kapitalintensiven Großbetrieb bedingen. 
Wunderbar aber mutet es an, wenn der Verfasser erklärt, daß »die 
Viehzucht mehr Kapital benötige als der Ackerbau«, und wenn der 
Bauer dem Kleinbetrieb heute wenig Hoffnung entgegenbringt. Wird 
doch gerade — und dies ist in amtlichen Berichten Englands wieder 
und wieder anerkannt worden — in der Viehzucht, insbesondere der 
Aufzucht von Jungvieh, im Molkereiwesen, aber auch bei der Mästung 
von Vieh, die Kapitalsschwäche des Kleinlandwirts mehr als aus- 
geglichen durch seine Arbeitsintensität, in der er gegenüber den Lohn- 
arbeitern des großen Pächters einen unerreichbaren Vorsprung besitzt. 
Sind nicht gerade die reinen »Ackerbau«grafschaften im Osten die 
Stätte großer Güter in England, während die Kleinbetriebe zunehmen, 
ın dem Maße wie in westlicher Richtung die Weidewirtschaft an Be- 
deutung gewinnt? 

Bei aller Anerkennung des Fleißes, mit dem der Verfasser histori- 
sches Material gesammelt hat, müssen wir es lebhaft bedauern, wenn 
wir aus seinen Ausführungen nur wenig lernen können. Sein stati- 
stisches Material ist nicht beweiskräftig, und seine Erklärungen für 
das Verschwinden des englischen Bauernstandes zeigen einen Mangel 
an allgemeinen volkswirtschaftlichen und agrarpolitischen Kennt- 
nissen. Ohne diese aber ist ein Einblick in die komplizierten Zusammen- 
hänge, die zwischen 1760 und den ersten Dekaden des ıg. Jahrhunderts 
zum Verschwinden von Bauernhöfen in England geführt haben, 
nicht möglich. (Levy.) 


Linneweber, Dr. Gisbert, Die Landwirtschaft in 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 16 


242 Literatur-Anzeiger. 


den Kreisen Dortmund und Hörde. (Tübinger 
staatswissenschaftliche Abhandlungen, herausgegeben von Carl 
Joh. Fuchs, 3. Heft.) Stuttgart 1909, Ferdinand Enke. X, 164 S. 
M. 5.40. 

In obiger Schrift untersucht der Verfasser die Verhältnisse der 
Landwirtschaft eines geographisch begrenzten Gebietes, nämlich der 
dem westfälischen Industriebezirk angehörenden beiden Kreise Dort- 
mund und Hörde. Nach einer Darlegung der geologischen, hydro- 
graphischen und klimatischen Verhältnisse, die ihr eigenartiges, für 
die Landwirtschaft nachteiliges Gepräge — Bodensenkung, Vorflut- 
störungen, Verseuchung des Wassers und der Luft — durch die Indu- 
strialisierung des Bezirkes erhalten haben, werden die wirtschaftlichen 
Grundlagen der Landwirtschaft besprochen: Die Industrie der Ge- 
gend, die Verkehrs- und Bevölkerungsverhältnisse und die Pacht- 
und Bodenpreise. Eingehend sind auf Grund der maßgebenden Sta- 
tistiken die landwirtschaftliche Bodennutzung und die landwirt- 
schaftlichen Betriebe nach Größenklassen einer Untersuchung unter- 
zogen, worauf in dem letzten Kapitel die sozialen Verhältnisse der 
Landwirtschaft: Verschuldung, Anerbenrecht, Genossenschafts- und 
Vereinswesen und die ländlichen Arbeiterverhältnisse gewürdigt 
werden. 


Der Verfasser hat versucht, sachlich der Lage der Landwirtschaft 
des Industriebezirkes gerecht zu werden und weist nach, daß auch 
die Landwirtschaft der stark von der Industrie durchsetzten beiden 
Kreise Dortmund und Hörde, wie des ganzen Bezirkes keineswegs 
günstiger bezüglich Absatz der Produkte in diesem, einen natürlichen 
Markt für ihre Erzeugnisse bildenden Bevölkerungskonzentrations- 
gebiete gestellt ist, wie die Landwirtschaft anderer Gegenden. Die aufs 
höchste ausgebildeten Verkehrsmöglichkeiten des Industriebezirkes 
erlauben eine erfolgreiche Konkurrenz der außerhalb der Industrie- 
grenze wohnenden Berufsgenossen. Die immer weiter um sich greifende 
Bodenzerstückelung gestattet dem Industriearbeiter durch Erwerb 
eines Eigentums oder Pachtung sogenannter Feldgärten die Ausübung 
der Landwirtschaft im Nebenberufe und damit eine Emanzipation 
von dem landwirtschaftlichen Produzenten. Fast noch schwerwiegender 
als in rein ländlichen Bezirken tritt hier die Arbeiterkalamität für die 
Landwirtschaft in die Erscheinung, weil der Landarbeiter seine eigene 
Lage nach der des besser entlöhnten Industriearbeiters mit festbe- 
grenzter Arbeitszeit bemißt und zur Industrie abwandert, da eine 
Konkurrierung bezüglich der Lohnhöhe mit der Industrie für die 
Landwirtschaft ausgeschlossen ist. Diesen Nachteilen steht zwar 
eine bedeutende Wertsteigerung des Grund und Bodens gegenüber, 
die aber nur einem Bruchteil der Landwirte zugute kommen kann. 
Der übrige Teil, der sein Land nicht verkaufen oder teuer zu Lager- 
plätzen etc. verpachten kann, ist allein auf seinen Betrieb angewiesen, 
der sich, wie überall, nur bei angemessenen Preisen rentabel gestalten 
läßt. 


Roeder, Dr. Fritz, k. b. Hauptmann z. D. und Bibliothekar 
der Armeebibliothek München, Die Naturalienbeschaf- 
fung für den Verpflegungsbedar[| des bayerı- 
schen Heeres. Ein Beitrag zur staatlichen Submissionspolitik. 
(Münchner Volksw. Studien, herausgeg. von Lujo Brentano und 


Literatur-Anzeiger. 243 


Walter Lotz, 92. Stück.) Stuttgart und Berlin 1909, J. G. Cotta 
Nig. XII, 178 S. M. 4.50. 

Im Jahre 1884 wurde seitens des bayerischen Kriegsministeriums 
die Beschaffung des Naturalienbedarfes für a a ee im 
Wege direkten freihändigen Ankaufes bei den landwirtschaftlichen 
Produzenten eingeführt. Abweichend von den in Preußen, Sachsen 
und Württemberg geltenden Vorschriften wurde dieser Ankaufs- 
modus strikte auf die Landwirte beschränkt, der Handel grundsätzlich 
ausgeschlossen. Dieser konnte und kann nur bei unzureichendem 
Angebot aus erster Hand an den Heereslieferungen teilnehmen. Er 
ist dabei auf Submissionen beschränkt. Die seitdem erschienenen 
Beschaffungsvorschriften haben diesen Modus festgehalten, zum 
Nutzen der Landwirte, zum Schaden des Handels; vielfach auch zum 
Nachteil des Fiskus. Namentlich in den letzten Jahren hat eine erheb- 
liche Mehrbelastung des Etats infolge der militärischen Begünstigungs- 
politik stattgefunden. Auch für die E lassen sich bedeut- 
same Folgeerscheinungen nachweisen. Günstig gewirkt hat der frei- 
händige Ankauf in bezug auf die Ausgestaltung des landwirtschaft- 
lichen Genossenschaftswesens; ferner für die Kräftigung des Lagerhaus- 
verkehrs. Aùch erzieherische Wirkungen, hinsichtlich besserer Saat- 
gutverwendung, sorgfältigerer Behandlung der Frucht usw. sind fest- 
zustellen. Hemmend und störend wirkten die mangelnde ökonomische 
Schulung der beteiligten Militärbeamten, der lange Zeit sehr schwer- 
fällige bureaukratische Geschäftsbetrieb und das Verhalten der bäuer- 
lichen Produzenten. Die heutige Lage der Landwirtschaft läßt eine 
Fortdauer der einseitigen Begünstigung der letzteren nicht mehr 
angezeigt erscheinen. Abgesehen von volkswirtschaftlichen auch aus 
staatswirtschaftlichen Gründen, zumal bei der Eigenart des bayerischen 
Militäretats, der ein Quotenetat, kein Bedarfsetat, ist. Hierüber 
bringt der zweite Abschnitt nähere Aufschlüsse. Die Entwickelung 
wird ım ersten Abschnitt für den Zeitraum 1657 bis 1884 kurz geschil- 
dert; der dritte Abschnitt zeigt die Entwickelung des freihändigen 
Ankaufs seit 1884. Die in einem Anhang von 23 statistischen Tabellen 
veranschaulichten Ankaufsergebnisse werden im vierten Abschnitt 
in ihrer Bedeutung für die Militärverwaltung und Landwirtschaft 
näher gewürdigt. Das Schlußwort wirft einen Blick auf die in Oesterreich 
und Frankreich bestehenden Bestrebungen nach Herstellung direkter 
Beziehungen zwischen Heeresverwaltung und Landwirtschaft und 
kündigt eine Sonderarbeit über dieses Problem an. 


11. Gewerbl. Technik und Gewerbepolitik. 


Betriebsführung, Die, von Wasserwerken. Her- 
ausgegeben von Th. Weyl. Mit 82 Abbildungen und 3 Tabellen. 
(Die Betriebsführung städtischer Werke. Bd. I: Wasserwerke.) 
Leipzig 1909, Dr. W. Klinkhardt. XIII, 254 S. M. 12.—. 


In dem vorliegenden Buche wird von einer Reihe hervorragender 
Fachleute die Betriebsführung der Wasserwerke hauptsächlich nach 
der technischen und hygienischen Seite hin behandelt. Die sozial- 
und privatökonomischen Fragen sind dabei leider nicht in der wün- 
schenswerten Weise berücksichtigt worden; abgesehen von dem sehr 
instruktiven Aufsatze des Mannheimer Stadtrechtsrates O. Moericke 

16* 


244 Literatur-Anzeiger. 


über den Wasserpreis, bietet das Buch dem Nationalökonomen sehr 
wenig. (M.) 


Göler, Dr. phil. Emil, Die wirtschaftliche Organi- 
sation der Pforzheimer Bijouterieindustrie. 
Eine volkswirtschaftliche Monographie. (Heidelberger Volkswirt- 
schaftl. Abhandlungen, herausgegeben von E. Gothein, Band I, 
Heft 1.) Karlsruhe 1909, G. Braun. XII, 244 S. M. 8.—. 

Die Abhandlung beginnt mit einer genauen Zergliederung des 
Begriffes »Bijouterie«, um dann in großen Zügen ein Bild von der histo- 
rischen Entwicklung der Industrie zu geben. Es wird geschildert, 
wie in der ersten Periode infolge der damaligen Technik sowohl wie 
des noch mangelhaft entwickelten Kreditwesens und der ganz beson- 
deren Form der Absatzverhältnisse der Großbetrieb die herrschende 
Betriebsart ist, jedoch nicht der Großbetrieb im modernen Sinn mit 
gewaltigem technischen Apparat und Hunderten von Arbeitern, son- 
dern ein Betrieb mit höchstens r00 Personen und ausgesprochenem 
Kabinettscharakter. Es folgt dann die Zeit des Umschwungs: der 
direkte Verkehr zwischen Händlern und Fabrikanten am Platz selbst, 
im Zusammenhang damit das Aufkommen selbständiger Kleinbetriebe, 
unterstützt vom mehr und mehr zur Geltung kommenden Kredit- 
wesen. Die jüngste Zeit endlich zeigtewiederum Verschiebungen, indem 
die gewaltigen Aenderungen in der Technik seit 25 Jahren neue Groß- 
betriebe von gewaltiger Ausdehnung mit großartiger maschineller 
Ausstattung entstehen ließen. Besonders interessant ist dabei jedoch 
die Tatsache, daß diese Entwicklung kein Beweis für die Gültigkeit 
der kapitalistischen Konzentrationstheorie in der Bijouterie ist, viel- 
mehr trotz allem von kapitalistischer Konzentration nur in der Hilfs- 
industrie, der Rohrwarenfabrikation, sowie in der Doublebranche und 
der Orfevrerie, niemals aber in der Fabrikation echter Waren ge- 
sprochen werden kann. [Es gibt demnach (nach Ansicht des Ver- 
fassers) also immer noch technisch — namentlich auch in ma- 
schineller Hinsicht — hochentwickelte Industrien, in denen heute 
noch für den Arbeiter die Möglichkeit des Aufsteigens in die Unter- 
nehmerschicht vorhanden ist.] 

So enthält der historische Teil der Abhandlung gewissermaßen 
schon die Disposition des Ganzen. In den übrigen Kapiteln werden 
nach einer allgemeinen Charakteristik die drei Organisationsfaktoren: 
Technik, Absatzverhältnisse, Kreditwesen, daran anschließend der 
ganze Aufbau der Industrie und ihre Organisation nach allen Seiten 
hin untersucht. Der Hausindustrie und den sozialen Verhältnissen 
der Arbeiterschaft sind weitere Kapitel gewidmet. Mit einer Betrach- 
tung des Fachpresse -und Fachunterrichtswesens und ähnlicher Fragen 
schließt der Hauptteil, an den sich noch ein kurzer Abschnitt über 
Verkehr, Ausfuhrstatistik etc. anschließt. 


Imle, Dr. F., Der Bleibergbau von Mechernich in 
der Voreifel. Eine wirtschafts- und sozialpolitische Studie. 
Jena 1909, Gustav Fischer. XI, 226 S. Mit einer Skizze. M. 7.50. 

Zunächst versucht Verfasserin an Hand der zugänglichen Quellen 
den gewerbehistorischen und sozialen Werdegang von den ersten 

Römerspuren bis zur Jetztzeit zu geben. Daran reiht sich als zweiter 

Teil eine Geschichte der Technik in Erzgewinnung und Aufbereitung. 

An Hand einer persönlichen Enquête sowie einer Fragebogenerhe- 


Literatur-Anzeiger. 245 


bung schildert die Schrift sodann die Arbeiterverhältnisse, d. h. nicht 
so sehr vom allgemein sozialstatistischen als vielmehr produktions- 
technischen Standpunkte ausgehend. Deshalb ist die allgemeine 
Arbeiterlage nur insoweit geschildert, als sie die Bergleute in ihrer 
Eigenschaft als Lohnarbeiter des Bleibergbaues berührt, also auf ihre 
Arbeitsleistung und Stellung zur Firma einwirkt. Ein Kapitel über 
die Knappschaftsgeschichte und heutigen Knappschaftsverhältnisse 
schliesst die Arbeit, der anhangsweise eine Karte der Bleigegend 
sowie umfangreichere Tabellen über die Produktionsverhältniise der 
Firma seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und über 
die Knappschaftsvereinsleistungen beigegeben sind. 

Verfasserin versuchte zu zeigen, wie die Betriebserfolge außer 
von der Technik auch von den Sozialzuständen, vor allem der Ar- 
beiterlage — Qualifikation — und Behandlung abhängig sind und wie 
rückständige soziale Einrichtungen auch durch die zeitgemäßesten 
technischen Neuerungen in ihrer verderblichen Einwirkung auf die 
Betriebsentwicklung nicht zu überwinden sind. An einer ungenügen- 
den und ungeregelten Entlohnung, die zu ungesundem Nebenerwerb 
und Ablenkung der Arbeitskräfte von den Pflichten im Betrieb führt, 
an ungenügendem Schutze und mangelnder Achtung der Arbeiter 
wird m. E. der Bleibergbau der Gegend, trotz seines vielverheißenden 
Anfangs zu Grunde gehen, wenn nicht mit modernen Maschinen auch 
die Sozialgrundsätze des 20sten Jahrhunderts vom Aktienverein oder 
einer neuen Firma eingeführt werden. 


May, Dr. Paul, DiebayrischeZemenltindustrie. 
(Wirtschafts- und Verwaltungsstudien mit besonderer Berück- 
sichtigung Bayerns, herausgegeben von Gg. Schanz, XXXVII. 
Heft.) Leipzig 1909, A. Deichert Nachf. X, 92 S. M. 2.40. 


In seinen zwei ersten Kapiteln. sucht das Buch zunächst dem 
Leser einen allgemeinen ÜUeberblick über die Entwicklung der deut- 
schen Zementindustrie zu verschaffen, wobei es besonders die Geschichte 
des Vereins deutscher Portlandzementfabrikanten als eines wichtigen 
Faktors für das Emporblühen dieses Industriezweiges berücksichtigt. 
Nach diesen einleitenden Daten behandelt der Verfasser sein eigent- 
liches Thema in weiteren vier Kapiteln. Einer geschichtlichen Dar- 
stellung der Entstehung und Entwicklung der Zementindustrie in 
Bavern (Kap. III die Romanzementindustrie in Bayern 1832—1909, 
Kap. IV die Portlandzementindustrie in Bayern 1884—ı908) folgt 
eine Schilderung der Arbeiterverhältnisse in der bayrischen Zement- 
industrie (Kap. V). Das sechste Kapitel ist einer eingehenden Unter- 
suchung der Absatzverhältnisse der süddeutschen Portlandzement- 
industrie gewidmet, und zwar der süddeutschen deswegen, weil die 
bayrischen Zementwerke seit ihrem Bestehen mit den übrigen süd- 
deutschen kartelliert sind. Es wird zu zeigen versucht, wie sich aus 
einer anfangs vorgesehenen losen Preisvereinigung infolge des Cha- 
rakters der Zementindustrie allmählich ein straff organisiertes Kartell, 
wie es zur Zeit besteht, entwickeln mußte. Eine Betrachtung der 
Wirkungen der Kartellierung für Produzenten und Konsumenten 
führt den Verfasser schließlich zu dem Ergebnis, daß das bestehende 

Syndikat bei seiner bisherigen Preispolitik vom volkswirtschaftlichen 
Standpunkte als berechtigt anerkannt werden muß. 


246 Literatur-Anzeiger. 


ı2. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


14. Arbeiterschutz. 


Commissioner of Labor, Twenty-Second Annual Report 
of the, 1907. Labor Laws of the United States. With Decisions of 
Courts Relating Thereto. Washington 1908, Government Printing 
Office. 1562 S. 


Lemberger, Hedwig, Der Zehnstundentagin den 
fabrikmäßigen Betrieben der Textil- und Be- 
kleidungsindustrie Oesterreichs. (XIII. Heft der 
Schriften der österr. Gesellschaft für Arbeiterschutz.) Wien IQgog, 
Franz Deuticke. 7r S. M. 3.—. 


Dieser der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiter- 
schutz erstattete Bericht bildet eine Untersuchung der Frage, ob die 
gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit von II auf IO Stun- 
den in den fabrikmäßigen Betrieben der Textil- und Bekleidungs- 
industrie Oesterreichs ohne Schädigung der Unternehmungen und da- 
mit auch der Arbeiterschaft durchgeführt werden kann. Der ı. Ab- 
schnitt stellt zunächst fest, welche Arbeitszeiten gegenwärtig in diesen 
beiden Industrien in Geltung sind und zeigt, daß in der Textilindu- 
strie 30 %, in der Bekleidungsindustrie (soweit sie fabrikmäßig be- 
trieben wird) nur mehr 11 % der Arbeiterschaft noch mit voller Aus- 
nutzung des gesetzlich zulässigen Iı stündigen Maximalarbeitstages 
arbeiten. Es sind also die fortgesetzten Bestrebungen der organi- 
sierten Arbeiterschaft um Verkürzung des gesetzlich normierten Elf- 
stundentages in beiden Industrieklassen in weitem Ausmaß von Er- 
folg begleitet gewesen und haben mithin den \Veg für die legislatorische 
Festsetzung des Zehnstundentages frei gemacht. Es wird auch dar- 
auf verwiesen, daß die staatliche Intervention, obgleich sie sich nur 
als ein Schutz der unter ungünstigeren Bedingungen arbeitenden Mi- 
noritäten darstellt, insbesondere für die Arbeiterschaft der Textil- 
industrie von größter Bedeutung wäre, denn die staatliche Verfü- 
gung würde in dieser Industrie noch großen Massen von Arbeitern, wo- 
von mehr als die Hälfte weibliche Arbeitskräfte sind, die Wohltat der 
Arbeitszeitverkürzung bringen. 

Der zweite Abschnitt untersucht die Rückwirkungen, welche die 
Herabsetzung der Arbeitszeit von II auf Io Stunden auf die Unter- 
nehmungen hat und zwar hinsichtlich der Frage des Produktions- 
umfanges, der Lohnfrage und der Rentabilität der Betriebe; die bei- 
den letzten Fragen werden sowohl für den Fall erörtert, als die staat- 
liche Intervention in eine Zeit der Hochkonjunktur fallen sollte, als 
auch unter der Voraussetzung, daß sie noch während des Anhaltens 
der geschäftlichen Stagnation erfolgen würde. Die Untersuchung 
dieses Abschnittes führt für beide Industrien zu dem Ergebnis, daß 
der Uebergang zum Zehnstundentage sich nahezu schmerzlos voll- 
ziehen würde. und nachteilige Folgen für die Industrie wohl ausge- 
schlossen erscheinen. l 

Ein dritter Abschnitt bespricht die Rückwirkungen der ver- 
kürzten Arbeitszeit auf die Haushaltführung der Arbeiterschaft und 


Literatur-Anzeiger. 24/ 


hebt die Bedeutung hervor, welche die Verkürzung des gewerblichen 
Arbeitstages im besondern für die Frauen hat auf Grund des ihnen 
aus ihrer Stellung in der Familie erwachsenden Pflichtenkreises. Soll 
die erwerbende Frau diesen Pflichten, auch nur den primitivsten, ge- 
recht werden, so vor allem den Kindern ein unerläßliches Minimum 
an Pflege angedeihen lassen und sie vor körperlicher und moralischer 
Verwahrlosung entsprechend schützen, so ist die Verkürzung der 
gewerblichen Arbeitszeit eine unerläßliche Notwendigkeit. Der Be- 
richt schließt mit dem Hinweis, daß nicht nur die drängende Not- 
wendigkeit der allgemeinen Festlegung des Zehnstundentages vor- 
liegt, sondern die durchgeführten Erhebungen auch die Tatsache er- 
bracht haben, daß das zehnstündige Arbeitsmaximum eingeführt 
werden kann, ohne daß der Industrie hieraus irgendwelche nennens- 
werten Opfer erwachsen würden, so daß es Pflicht des Staates sei, 
dem Teil der Arbeiterschaft, der nur aus Mangel an eigener Kraft die 
Last des Elfstundentages noch weiter trägt, seine schützende Hand zu 
bieten. 


('BOAB OTUETORB PA6PHYHRIXB HHCIHEKTOPoRB 34 1907 rob 
(Zusammenstellung der Berichte der Fabrikinspek- 
toren für das Jahr 1907) XLII -+ 156 p. 8°, Hzaamie Munun- 
erepersa Toprosan u Ipompimsennoern. Orabıp Ipomsumsen- 
nocti. U. Ierepöyprp, 1909. 

Die »Zusammenstellung der Berichte der Fabrikinspektoren«, 
die gegenwärtig in der »Industrie-Abteilung« (Otdel Promyschlen- 
nosti) des neugegründeten Ministeriums für Handel und Industrie 
(Ministerstwo torgowli i promyschlennosti) ausgearbeitet wird, basiert 
auf den Zusammenstellungen, die die Kreis-Inspektoren (Okrushnoj 
Inspektor) auf Grund der Gouvernementsberichte für diesen »Otdel« 
liefern. Da wir in Rußland nur sechs Inspektions-Kreise (Okrug) be- 
sitzen (die sechs Okrugs sind: Petersburger, Moskauer, Warschauer, 
kKiewer, Charkober Rayon und das Gebiet an der Wolga), so braucht 
die »Industrie-Abteilung« nur sechs Berichte zusammenzustellen, welche 
eine Uebersicht der geleisteten Arbeit gewähren. 

Die Ausarbeitung dieser Zusammenstellungen dauert unge- 
wöhnlich lang. Gewöhnlich werden sie zwei Jahre nach dem betreffen- 
den Berichtsjahr veröffentlicht, was von den Interessenten öfters als 
eine unliebsame und durch nichts begründete Verzögerung empfun- 
den wurde. Daß diese Verzögerung nicht im Wesen der Sache selbst 
liegt, weiß jeder, der sich mit der Fabrikstatistik befaßt hat. Wir 
wissen aber auch von den Fabrikinspektoren selbst, daß diese Schlam- 
perei nicht unbedingt notwendig ist. So schrieb der frühere Fabrik- 
inspektor A. A. Mikulin in seiner trefflichen, im Jahre 1906 er- 
schienenen Schrift (Die Fabrik-Inspektion in Rußland«!), daß »diese 
Fristen nicht anders als außerordentlich große zu bezeichnen sind«, 
wobei er auch die Meinung äußerte: »es wäre vollkommen möglich, 
die Berichte am Ende des Berichtsjahres erscheinen zu lassen«. Das 
neugesründete Ministerium hätte also eine gute Tat begangen, wenn 
es auf diesem Gebiete mit der ehrwürdigen »Tradition« brechen 
wollte. 


1) cPaspursması meer Bb Poceim, 1882 --1906. Kieb 1906. p. 19%. 


248 L.iteratur-Änzeiger. 


»Tradition« abzugehen. Die »Zusammenstellungen« hätten entschie- 
den größeren Wert, wenn sie, entsprechend den Berichten der ersten 
russischen Inspektoren, ihren Inhalt durch die Angaben betreff. die 
Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter erweitert hätten. Eine 
Erweiterung des Textes, wie sie Mikulin in der erwähnten Schrift 
wünscht, wäre auch sehr zu begrüßen. 

Der Inhalt der gegenwärtigen »Zusammenstellungen« (Swod) 
ist aus den nachfolgenden Ü'eberschriften der einzelnen Kapitel ersicht- 
lich. Diese lauten: Ir. Ziffermäßiger Bestand der Fabrik- Inspektion 
und deren Verteilung auf dem Territorium des Reiches, 2. Zahl der 
Fabriken, die der Fabrikinspektion unterstehen, 3. Zahl und Zu- 
sammensetzung (nach Alter und Geschlecht) der Arbeiter, 4. Zahl 
der Dampfkessel, 5. Beschwerden der Betriebsleiter gegen die Arbeiter, 
6. Beschwerden der Arbeiter gegen die Betriebsleiter, 7. Die ver- 
mittelnde Tätigkeit der Fabrikinspektion, 8. Arbeiterunfälle, 9. Tä- 
tigkeit der Fabrikinspektion bezüglich Anwendung des Gesetzes vom 
2. Juni 1903 betreff. Entschädigung bei Unfällen, 10. Gesetzesübertre- 
tungen seitens der Betriebsleiter, 11. Die Strafsummen der Betriebe, 
12. Das Verhältnis der Strafsummen zum Arbeitslohn, 13. Die Straf- 
anlässe, 14. Umfang der Unterstützungen und die Anlässe ihrer Ge- 
währung, 15. Die Bewegung der Strafsummen; 16. Der Reichsfond 
zur Ausgabe der Unterstützungen für kranke und invalide Arbeiter. 

Die Hauptergebnisse der »Zusammenstellung« für das Jahr 1907 
sind folgende. Es waren im Berichtjahr insgesamt 232 Fabrikinspek- 
toren tätig. Drei von diesen hatten nur die Dampfkessel zu besich- 
tigen, sodaß für die Anwendung der gesamten Fabrikgesetzgebung nur 
229 tätig waren. Bedenkt man die Raumverhältnisse Rußlands, so 
kann man diese Zahl nicht als genügend ansehen. Dasselbe gilt, wenn 
man diese Zahl mit derjenigen der Betriebe, die den Fabrikinspektoren 
unterstehen, vergleicht. Zum Januar 1908 standen unter derInspektoren- 
Aufsicht 14 885 Fabrikbetriebe !), die ı 811 267 Arbeiter beschäftigten. 
Außerdem waren der Inspektion 405 »Kontoren«, die die Arbeit an 
35 259 Heimarbeiter (»Kustari«) vergaben, unterstellt. Jeder Inspektor 
hatte also durchschnittlich mit 67 Betrieben und 8500 Arbeitern zu, 
tun. Bei dem großen Umfang von Schriftarbeiten, die die Inspektoren 
leisten müssen und unter den erwähnten Raumverhältnissen ist die 
Inspektion physisch nicht imstande, all diese Betriebe auch nur ein- 
Malım Jahre zu besuchen. Im Berichtsjahre wurden z. B. nur 73,1 °., 
aller Betriebe besichtigt, wobei freilich mehrere zwei und kenal Und 
erinnert man sich, daß der russische Fabrikinspektor fast sämtliche 
Funktionen der Gewerkschaften, der Krankenkassenverwaltungen 
und eine Anzahl von technischen ?) und polizeilichen Funktionen zu 
erfüllen hat, so wird man begreifen, daß die Leistungen der Inspektion 
den wirklichen Bedürfnissen des Industrielebens nur mangelhaft be- 
friedirren können. 

Die Zahl der Beschwerden seitens der Arbeiter erreichte eine 
große Summe von 25 324 (gegen IQ 704 im Jahre 1906 und 22 723 im 


I) Darunter versteht man in Russland einen Betrieb der mit Dampfkraft 
arbeitet oder nicht unter 16 Arbeiter beschäftigt. 
2) Im Jahre 1907 standen unter der Aufsicht der Inspektoren 35723 


Dampfkessel, von welchen 21135 auf dem Lande arbeiteten. 


Literatur-Anzeiger. 249 


Jahre 1905). Die meisten Beschwerden galten Lohnstreitigkeiten. 
Von all diesen Beschwerden wurden nur 31,9%, als »begründet« er- 
kannt, während in den Jahren 1906 und 1905 die »begründeten, Be- 
schwerden 61,1 bezw. 65,0% darstellten. Diese Erscheinung erklärt 
sich teilweise dadurch, daß die Arbeiter durch die Repressalien der 
Regierung ihre Führer verloren haben und öfters ungenügend moti- 
vierte Anforderungen stellen. Andererseits aber spielt hier wohl eine 
Rolle der Druck der Arbeitgeber, die wieder das Haupt erhoben haben. 
Die zweideutige Lage des russischen Fabrikinspektors, der wie be- 
kannt ein Mittelding zwischen einem Sozial- und Polizeibeamten dar- 
stellt, schließt eine völlig unabhängige Haltung aus. 

Die »Zusammenstellung« verzeichnet des weiteren 63 557 Unfälle 
ım Berichtsjahr, wobei 12 187 zur vollen oder teilweisen Arbeitsun- 
fahigkeit führten. Nach dem Gesetz vom 2./I5. Juni des J. 1903 
haben solche Verunglückte den Anspruch auf Entschädigung seitens 
des Unternehmers. Die Fabrikinspektoren griffen in allen diesen 
Fällen ein und meistens gelang es ihnen, einen friedlichen Vergleich 
zu erreichen. Nur der vierte Teil dieser Streitigkeiten mußte vor Gericht 
ausgetragen werden. Durchschnittlich bekam der Verunglückte 
oder seine Verwandten eine Jahresrente von 29,18 Rubel (gegen 30,09 
im Jahre 1906, 32,33 im Jahre 1905 und 35,71 im Jahre 1904). Bei 
Todesfällen war der Durchschnitt der vereinbarten Rente 131,48 
Rubel; bei voller Arbeitsunfähigkeit —235,69 Rubel und bei teil- 
weiser Arbeitsunfähigkeit —26,14. Die meisten Fälle waren letzterer 
Art und zwar 10,076 aus der, wie erwähnt, Gesamtzahl von 12 187. 

Die übrigen Ziffern können wir hier übergehen. Aus dem Text- 
teil sei aber noch angeführt, daß nach Berichten mehrerer Inspektoren 
die Unternehmer bestrebt sind, überall wo möglich, die Arbeiter durch 
weibliche Kräfte zu ersetzen, da die letzteren anspruchsloser sind. 
Aus Gouvernement Witebsk wird außerdem berichtet, daß die jüdi- 
schen Arbeiter (bei jüdischen Unternehmern) durch christliche ersetzt 
werden. Die Christen seien das »ruhigere Element«, was nach dem 
Berichte des betreffenden Inspektors daraus zu ersehen ist, daß von 
den 17 Gewerkschaften des Gouvernements, volle 15 von jüdischen 
Arbeitern gegründet sind. (Roman Streltzow.) 


15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 


C. Iporonoruye: Paöouee aBırrenie BB Tepmanin. 2-e 
13 1aHle, XonNo.HenHnoe (S. Prokopowitsch: Die Arbeiterbewe- 
gung in Deutschland), 322 p. 8°, C. Ilerep6vpre, Haar. Kınsrıaro 
Marasııma > Hama riynsnb<. 1908, Rub. 1,50. 


Eine gediegene Arbeit über die Hauptzweige der deutschen Ar- 
beiterbewegung. Die Schrift zerfällt in neuen Kapitel: In dem ersten 
werden die Unterstützungsvereine und die Arbeiterversicherung be- 
handelt (1—35 S.), das zweite ist den Anfängen der Berufsvereine ge- 
widmet (35—54), in dem III., IV. und V. Kapitel werden die Hirsch- 
Dunckerschen (54—70), die sozialdemokratischen (70—112) und die 
christlichen (112—134) Berufsverbände erörtert. Dann kommt die 


250 Literatur-Anzeiger. 


Frauenbewegung (134—141), die Fabrikgesetzgebung (141—161) und 
die Genossenschaftsbewegung (161—203). Die drei letzten Kapitel 
beschäftigen sich mit der Entwickelung der Sozialdemokratie, wobei 
zuerst der Lassalleschen Periode ein ganzes Kapitel gewidmet wird 
(203—232), dann der Zeit seit 1867—ıdgo (232—203) und zuletzt 
der Entwickelung seit 1890—1907 (203—322 S.). 


Die Darstellungsweise des Verfassers ist eine rein objektive, mei- 
stens sogar vermittels längerer Zitate aus den Schriften und Reden 
der verschiedenen Parteien und Strömungen. Soweit seine eigenen 
Sympathien zum Ausdruck kommen, gehören sie dem »Revisionismuse 
oder genauer, dem Reformismus. Diese Sympathien verhindern ihn 
aber nicht, auch an dem Revisionismus gelegentlich Kritik zu üben. 
Er vermißt bei den Revisionisten eine »positive Theorie« und findet 
bei den Theoretikern dieser Richtung Unklarheiten und sogar Wider- 
sprüche. Als Beispiele für revisionistische Unklarheiten dienen ihm 
die bekannten Aussprüche Ed. Bernsteins: »die Bewegung ist mir 
alles, das Ziel nichts« und die These von der »Milderung der Formen 
des Klassenkampfes«. Einen Beleg für Widersprüche bringt er aber 
nicht. (Streltzow). 


Koalitionsrecht, Das der deutschen Arbeiter. 
(Arbeiter-Bibliothek, 7. Heft). M.-Gladbach a Verlag der West- 
deutschen Arbeiter-Zeitung G. m. b. H. I. —.20. 


Sumpf, Der gelbe. Ein Blick BR die Kulissen der gelben 
Arbeiter-Vereine durch Einsichtnahme in einige Lebius-Briefe. 
Stuttgart 1908, Alexander Schlicke & Co. 32 S. M. —.10. 


17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 


Kaiser, Dr. Carl, Die Wirkungen des Handwer- 
kergeseizesin Württemberg und Baden. (Tübinger 
Staatswissenschaftl. Abhandlungen, herausgegeben von Carl Joh. 
Fuchs, 4. Heft.) Stuttgart 1909, Ferdinand Enke. X, 92 S. M. 5.— 


Die Arbeit beschäftigt sich mit den Wirkungen des Gesetzes 
auf de Organisation des Handwerkes in Innungen, yo 
Fach- und Handwerkervereinen, auf die Gestaltung des Lehrlings 
Gesellen- und Meisterwesens, sowie auf de Hebun g 
des Kleingewerbes im allgemeinen. Aus den Untersuchungen ergibt 
sich, daß das Gesetz manche Lücken aufweist, vor allem auf dem Ge- 
biete des Gesellenwesens und der Meisterprüfungen; eine Rettung 
der lebens- und leistungsunfähigen Betriebe wird man dem Gesetze 
nicht zumuten dürfen, soweit aber die Handwerkerfrage eine Organ i- 
sations- und Bildungsfrage ist — und das ist sie zu einem 
großen Teil —, soweit es sich darum handelt, namentlich den fachlichen 
Zusammenschluß der Handwerker zu fördern, die soziale 
Lage des gewerblichen Nachwuchses zu bessern und für seine all- 
seitige Ausbildung Sorge zu tragen, »den Handwerker durch 
höhere technische und kaufmännische Leistungs- 
fähigkeit für den wirtschaftlichen Kampf zu stärken und seine Position 
zu festigen« — diesen Aufgaben ist das Gesetz in weitem Maße gerecht 
geworden. 


Literatur-Anzeiger. 251 


18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 


Werkmeiıster-Verband, Deutscher, 1884—1909. Fest- 
schrift zur 25 jährigen Jubelfeier Ostern 1909. Im Auftrage der Ver- 
waltungsbehörden herausgegeben von der Geschäftsstelle. Düssel- 
dorf 190g, Verlag der Werkmeisterbuchhandlung. 132 S. 





19. Handel und Verkehr. 


Hımer, Kurt, Die Hamburg-Amerika-Linie im 
sechsten Jahrzehntihrer Entwicklung RZ, 
Zum sechzigsten Geburtstage der Gesellschaft am 27. V. 1907. 
Berlin o. D., Ecksteins Biogr. Verlag. 

Das Werk ist eine Ergänzung der 1897 erschienenen 50 jährigen 
Geschichte der Hamburg-Amerika-Linie von Landerer. Es enthält 
eine eingehende Darstellung des Geschäftsgangs der Reederei in dem 
genannten Jahrzehnt und zwar auf dem Hintergrunde der allge- 
meinen \Veltwirtschaftsgeschichte, soweit diese offensichtlich die 
Entwicklung der Gesellschaft beeinflußt hat. Im zweiten Teile des 
Buches werden die einzelnen Verkehrsbetriebe der Hamburg-Amerika- 
Linie, geordnet nach geographischen Komplexen und den organisa- 
torischen Zusammenfassungen innerhalb der Reederei selbst, in ihrer 
Entwicklung (namentlich hinsichtlich des Schiffsmaterials) durchge- 
sprochen. Es schließen sich eingehende Darstellungen der kaufmänni- 
schen Organisation, der Betriebsanlagen an Land, der sozialen Ein- 
richtungen etc. an. Das Werk ist mit zahlreichen Gravüren und mit 
Buchschmuck von Professor Emil Orlik versehen. 


Jahresbericht der Handels- und Gewerbekammer 
zu Zittau für 1908. Zittau Igog, Druck von Rich. Menzel 
Nachf. XLIV, 299 S. 


(BOX TOpTOBbIXb IbHb HA TAABIEIXbB PYCCEUXB II MHOCT- 
PAuHBIXB pbhIHKAX'b 34 1908 roas. Up upurowenieMb TAO-IHUBI 
&bpaxToBb H CTPaXoOBbIX’b Ipemifi Ha x.TBÖHRIe rpy3bi. (Zusam men- 
stellung der Warenpreise auf den Hauptmärkten 
Rußlands und des Auslandes für das Jahr 1908. Mit 
einer Tabelle der Frachten und Versicherungsprämien für Getreide). 
Ha. Munuerepersa Toproram n IIponsimsemmoern. CII. 1909, 
VII + 123 p. 4°. 

Aa. Busnmoruye: ITloxbemb ToRapısıxB unbNb Bb Poccin 
(Al. Bilimowitsch: Die Steigerung der Warenpreise in Rußland) 
75 p- 8°. KRiesg, Yırmpepcuterg, 09, Rub. 1.—. 

Die »Zusammenstellung« ist unter der Leitung des Chefs der 
Statistischen Abteilung im Ministerium für Handel und Industrie 
ausgearbeitet und enthält die Preise für die wichtigsten Waren auf den 
Hauptmärkten des In- und Auslandes. Soweit das Jahr 1908 in Be- 
tracht kommt, sind die Preise nach Monaten angegeben. Außerdem 
sind für die Jahre 1907, 1906, 1905, für das Jahrfünft 1900—1904 
und das Jahrzehnt 1890—1899 die Durchschnittspreise ausgerechnet. 
Für das Jahrzehnt 1890—1899 sind außer den absoluten auch die re- 
lativen (zum Durchschnitt) angegeben. In der Gesamtübersicht sind 
die Waren in folgende sieben Gruppen vereinigt: I. Getreideprodukte, 


252 Literatur-Anzeiger. 


2. Animalische Produkte, 3. Oelprodukte, 4. Textil-Materialien, 
5. Bergprodukte, 6. Droguenwaren und 7. Kolonialwaren. 

Solche Uebersichten und Zusammenstellungen der Warenpreise 
werden von der Behörde seit 1896 publiziert. Eine eingehende Analyse 
der Hauptergebnisse dieser Publikationen findet der Leser in der 
zweiten oben genannten Schrift des Herrn Al. Bilimowitsch. So viel 
uns bekannt ist, ist es die erste wissenschaftliche Arbeit auf diesem 
Gebiet. Die Daten der letzten »Zusammenstellung« waren dem Ver- 
fasser noch unbekannt. (Streltzow.) 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


Schneider, Dr. Karl, Jahrbuch über die deut- 
schen Kolonien. II. Jahrgang. Essen 1909, G. D. Baedeker. 
211 S. M. 5.—. 

Der vorliegende zweite Band des Kolonialjahrbuches gibt einen 
gedrängten Ueberblick über die wirtschaftliche Lage der deutschen 
Kolonien. Der Herausgeber leitet den Band mit einem kurzen Lebens- 
bild des Staatssekretärs Dernburg ein. Aus der großen Zahl von wert- 
vollen Ausfätzen sind für den Nationalökonomen folgende von beson- 
derem Interesse. 

G. K. Anton: Rückblick auf unsere koloniale Entwickelung 
im Jahre 1907 (08). 

C. Meinhof: Aus dem Seelenleben der Eingeborenen. 

Fleischmann: Die Verwaltung der Kolonien im Jahre 1908. 

E. A. Fabarius: Ausbildung für den Kolonialdienst. 

Gallus: Schiffahrtsverbindungen mit unseren Kolonien. 

P. Rohrbach: Deutschlands Stellung in Ostasien. 


Wagemann, Dr. E., Britisch-westindische W irt- 
schaftspolitik. Ein Beitrag zur Beurteilung moderner 
Kulturprobleme. (Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen, 
herausgegeben von Gustav Schmoller und Max Sering, Band 142.) 
Leipzig 1909, Duncker und Humblot. XV, 175 S. M. 4.50. 

Die britisch-westindischen Kolonien sind ein Schulbeispiel aus- 
gebildeter Pflanzungskolonien. Da ihre wirtschaftliche Entwickelung 
die der deutschen Schutzgebiete um eine oder mehrere Stufen über- 
trifft, so darf die vorliegende Arbeit als ein Hilfsmittel gelten, unseren 
Blick in deren Zukunft zu schärfen. Vor allem aber will sie die Phrase 
tilgen helfen, die heute mehr denn je gegenüber der Frage wuchert, 
was der englische Staat auf kolonialwirtschaftlichem Gebiet leiste. 

In der Einleitung wird skizziert, wie die Trennungen und Bin- 
dungen der merkantilistischen Aera beseitigt wurden. Wirtschaftliche 
Not hat diesen Emanzipationsprozeß aber nicht in ein Laissez-faire, 
sondern in neue Formen staatlicher Aktivität übergeführt. Von der 
Handelspolitik ist das sattsam bekannt, wenn man auch gewisse 
Erscheinungen, wie z. B. die handelspolitischen Einigungsbestrebungen 
zwischen Kanada und Westindien bisher kaum genügend beachtet 
hat. Besonders intensive Wirksamkeit ist auf sozialpolitischem Gebiete 
entfaltet worden: man hat den Arbeitsmarkt zu entlasten gesucht, 
die Steuerbürde besser verteilt usw. Fast musterhaft erscheint die 
Reglementierung der ostindischen Kontraktarbeit. Viel ist jedoch 
gegen das ökonomische Prinzip gesündigt worden: Die Landpolitik 





Literatur-Anzeiger. 253 


steht in keiner bewußten und daher nur ungenügenden Beziehung zur 
Kulieinwanderung. Die Organisation des Bankwesens läßt zu wünschen 
übrig. Die Organisation der Arbeit leidet unter klassen- und sozial- 
politischen Bestrebungen. Zugunsten eines vorteilhaften Gesamt- 
eindrucks gibt aber den Ausschlag die staatliche Tätigkeit auf agro- 
nomischem und agrikulturellem Gebiete, die, dank einer strafferen 
Zentralisation im letzten Jahrzehnt, viele Erfolge aufweist. 


21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Simon,Dr.HarryArthur, DieBankenundderHam- 
burgerUeberseehandel. Studien zur Frage der Zahlungs- 
abwicklung und Kreditgewährung. (Münchener Volksw. Studien, 
herausgeg. von Lujo Brentano und Walther Lotz, gı. Stück.) 
Stuttgart und Berlin 1909, J. G. Cotta Nachf. XI, 130 S. M. 3.—. 

Diese Schrift behandelt einen Zweig des Gesamthandels: den 
Ueberseehandel, der in der volkswirtschaftlichen Literatur bisher 
kaum genügende Beleuchtung gefunden hat. 

Der Verfasser beschränkt das Thema seiner Arbeit in zwei Rich- 
tungen. Einmal identifiziert er, einem üblichen Sprachgebrauch fol- 
gend, »Leberseehandel« mit Ausfuhrhandel nach überseeischen Län- 
dern, zum anderen hält er sich an ein konkretes Beispiel: den Ausfuhr- 
handel Hamburgs, der Metropole deutschen Exports nach überseeischen 
Ländern. 

Einleitend wird die äußere Geschichte des überseeischen Ge- 
schäfts der Elbestadt skizziert. Im I. Kapitel tritt uns die Entwick- 
lung des Üeeberseehandels aus primitiven Anfängen zum intensiven 
Betrieb entgegen. Die folgenden Kapitel zeigen die heutige Organi- 
sation des L’eberseehandels auf und die Funktionen, welche die Träger 
jener Handelstätigkeit erfüllen. 

In dem Kreditbedürfnis der überseeischen Warenkäufer sieht der 
Verfasser den ausschlaggebenden Erklärungsgrund für die auf den 
meisten Märkten noch fast unangefochtene Position des Vermittlers 
zwischen dem europäischen Fabrikanten und seinem fernen Abnehmer. 

Diesem Kreditbedürfnis wendet er sein Hauptaugenmerk zu und 
zeigt, wie es sich sachgemäß den verschiedenen Gruppen der Kredit- 
nehmer differenziert. Anschließend ergibt sich eine Schilderung der 
Formen, ın denen es Befriedigung findet. Der Art und Weise der 
Zahlungsabwicklung ist ein folgendes Kapitel gewidmet. Wenn die 
Träger des Leeberseehandels den Anforderungen des überseeischen 
Handelsgeschäfts gerecht werden können, so verdanken sie es in hohem 
Maße der Mitwirkung einer vielgestaltigen Bankorganisation. Die 
Tätigkeit der Banken im Zahlungsverkehr und als Kreditgeber an die 
durch die Handelstransaktionen verknüpften Kontrahenten wird im 
letzten Abschnitt des Buches beleuchtet. 


22. Genossenschaftswesen. 


Anziferoff, Alexis, Professor in Charkow, Die land- 
wirtschaftlichenGenossenschaftenin Deutsch- 
landundFrankreich. 2. Auflage. Woronesch 1909, 535 S. 
Rub. 2.—-. 

Der Autor, der seine Studien an Ort und Stelle gemacht hat, be- 


254 Literatur-Anzeiger., 


zweckt in seinem Werke die bedeutendsten Formen der landwirtschaft- 
lichen Genossenschaften zu skizzieren, ferner die notwendigen Be- 
dingungen ihrer Entstehung und Entwicklung, ihre Aufgaben und 
deren Lösungen zu schildern. 

Ganz ausführlich verweilt er bei den Organisationen der Raiff- 
eisenschen und Reichsverbandgenossenschaften, charakterisiert ihre 
Unterschiede, wobei alle seine Sympathien den Reichsverbandgenossen- 
schaften gelten, die er für leistungsfähiger und den Anforderungen 
der Zeit mehr entsprechend hält. Sehr eingehend, gestützt auf großes 
statistisches Material, werden die Kreditgenossenschaften, die durch 
ihre große Verbreitung und Bedeutung wohl den ersten Platz unter 
den übrigen landw. Genossenschaften einnehmen, geschildert. Bei der 
Darstellung der ländlichen Syndikate in Frankreich und deren Kredit- 
organisationen werden ihre mangelhafte Organisation, Verbreitung 
und darum auch die geringe Bedeutung für die ländliche Bevölkerung 
hervorgehoben. Die Gründe dafür scheinen dem Verfasser ın der 
mangelhaften Gesetzgebung, im Nationalcharakter der Franzosen, die 
zu individualistisch und mißtrauisch sind, um zu genossenschaftlichen 
Vereinigungen sich zu eignen, ferner im Bestand der Syndikate, wo 
die Großgrundbesitzer die Hauptrolle spielen und in eigennützigen 
Interessen oft rein politische Zwecke verfolgen, zu liegen. 


Die letzten Kapitel behandeln die Bezugsgenossenschaften, die 
zur besseren Intensivierung der Bodenbearbeitung vieles beigetragen 
haben, den mißlungenen Versuch der ostpreußischen Großgrund- 
besitzer, unter Staatssubvention einen genossenschaftlichen Elevator zu 
gründen, um Monopol-Getreidepreise zu erzielen, die Molkerei- und 
Winzergenossenschaften in Deutschland und Frankreich, wobei der 
Vergleich immer zur Ungunst Frankreichs ausfällt. 


Das Schlußkapitel faßt in knapper Weise die Ergebnisse zu- 
sammen, die sich aus Schilderungen der tatsächlichen Gestaltung der 
Genossenschaften feststellen ließen. Hier werden gewisse theoretische 
Prinzipien der Entstehung, Entwickelung und Organisation der land- 
wirtschaftlichen Genossenschaften konstruiert. (G.) 


Guillemin, Xavier: LOrganisaltion Coopérative. 
Comment l’on crée une Coopérative. Renseignements Juridiques. 
Statuts-Type. Organisation Intérieure. Renseignements Généraux. 
Propagande. Rouen 1909, Impr. Coop. Fédérale, 17, rue Damiette. 
143 Seiten. 

Die vorliegende Schrift stellt einen nützlichen Leitfaden für die 
französischen Konsumgenossenschaften sozialistischer Richtung dar. 
Ihr mannigfaltiger Inhalt wird bereits im Titel angegeben. Sie ent- 
hält, in ihrem juristischen Teil, den Text aller einschlägigen franzö- 
sischen Gesetze nebst kurzen Kommentaren, ferner ausführliche Ent- 
würfe für Statuten, Geschäftsordnungen, genossenschaftliche Annoncen 
usw., viele praktische Winke hinsichtlich der Gründung und Leitung 
von Konsumvereinen, der Verwendung der Ueberschüsse, der genossen- 
schaftlichen Propaganda im Kleinen und schließt mit einem kurzen, 
in leichtem Propagandaton gehaltenen Artikel, Conférence betitelt, 
in welchem die Ziele und das Wesen der Konsumvereinsbewegung kurz 
dargelegt werden. Das Bändchen ist aber nicht nur für die französi- 
schen Genossenschafter selbst, sondern auch für alle diejenigen von 
Interesse, welche sich über die französischen sozialistischen Konsum- 


Literatur-Anzeiger. 255 


vereine zu unterrichten wünschen. Bekanntlich bestehen in Frankreich 
zwei verschiedene Richtungen in der konsumgenossenschaftlichen Be- 
wegung, welche vollständig getrennt marschieren, eigene Großein- 
kaufsgesellschaften besitzen und in ihren Blättern einander auf das 
Heitigste befehden. Auf der einen Seite scharen sich die politisch und 
religiös völlig neutralen Nur-Genossenschafter, an ihrer Spitze der 
bekannte Genossenschaftsapostel Professor Charles Gide, um das 
Comité Central de l’Union Coopérative des Sociétés Françaises de Con- 
sommation, auf der anderen Seite bildet die noch junge, aber blühende 
sozialistische Großeinkaufsgesellschaft, die Bourse des Coopératives 
Socialistes de France, mit ihrem geschickt geschriebenen Propaganda- 
blatt (Bulletin de la Bourse des Coopératives Socialistes de France), 
dessen Chefredakteur Xavier Guillemin ist, den Sammelpunkt der- 
jenigen Genossenschaftler, welche, auf dem Boden des Klassenkampfes 
stehend, die Kooperation nicht als Selbstzweck, sondern nur als ein 
der politischen und der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung neben- 
geordnetes Mittel zur Emanzipation der Arbeiterklasse betrachten. 
An diese Genossenschaftler richtet sich die vorliegende Schrift, in- 
dem sie ihnen die der sozialistischen Auffassung vom Konsumver- 
einswesen entsprechende Direktive für die Gründung und Propagie- 
rung neuer Organisationen zu geben bemüht ist. Besonders interessant 
und bezeichnend für die sozialistische Richtung in der französischen 
CGenossenschaftshbewegung sind einige Artikel des Statutenentwurfs, 
so z. B. Art. 16, welcher besagt, daß ohne weiteres nur solche Per- 
sonen als Mitglieder aufgenommen werden sollen, welche entweder 
gewerkschaftlich oder politisch, und zwar in der sozialistischen Partei, 
organisiert sind. Alle nichtorganisierten Mitgliederaspiranten haben 
sich vor ihrer Aufnahme dem Votum der Generalversammlung des 
betreffenden Vereins zu unterwerfen. Bezüglıch des Reingewinns 
wird bestimmt, daß derselbe den Mitgliedern nach Maßgabe ihres Um- 
satzes zurückerstattet werden soll, doch ist vorher eine bestimmte 
Summe für »oeuvres d2 solidarité et de propagande sociale« abzuziehen 
(Art. 5I). Bemerkenswert ist auch Art. 27 des Modells für die Ge- 
‚schäftsordnung, demzufolge alle Angestellten eines Konsumver- 
eins die gleiche Bezahlung erhalten sollen. In dem Abschnitt »La 
Propagande« werden eine ganze Anzahl von kurzen Propagandasenten- 
zen angegeben, welche, auf Reklameartikel, wie Papierschmetterlinge, 
Kinderspielzeug oder dergl. aufgedruckt, bei genossenschaftlichen 
Familienabenden verteilt werden sollen. Es heißt da unter anderm: 
»Der Arbeiter, der im Konsumverein kauft, entreißt das Produkt 
seiner eigenen Arbeit der Habsucht des Unternehmertums«e. — 
«Frauen! Wollt Ihr, daß Eure Männer sich für die Führung des Haus- 
haltes interessieren? Tretet dem Arbeiterkonsumverein bei!« usw. 
Selbst ein genossenschaftliches Singspiel, in welchem mehrere der be- 
deutendsten sozialistischen Konsumvereine in Gestalt von halb- 
wachsenen Kindern auftreten und ihre Erfahrungen zum Besten 
geben. fehlt nicht. Der Schlußartikel bietet im allgemeinen nicht viel 
neue Gedanken, doch sind einige Seiten über die noch wenig bekann- 
ten sozialistischen Produktivgenossenschaften der südfranzösischen 
Weinbauern, welche in engen Geschäftsbeziehungen mit der sozia- 
Istischen Großeinkaufsgesellschaft stehen, hervorzuheben. Alles in 
allem genommen zeichnet sich das Guilleminsche Bändchen zwar 
nicht durch große Originalität der Gedanken, wohl aber durch einen 


256 Literatur- Anzeiger. 


außerordentlich praktischen Geist aus. Es ist ein interessantes Do- 
kument für die gegenwärtige Phase der konsumgenossenschaftlichen 
Bewegung Frankreichs. (Gisela Michels-Lindner.) 


Keesing, J. G, ProCooperatie; Poortier, J. ]. 
Contra Cooperatie, erschienen in der Sammlung: Pro en 
Contra. Betreffende Vraagstukken van Algemeen Belang, Serie IV 
Nr. 10. Baarn 1908. Hollandia-Drukkerij. Preis: 40 Cents. 32 Seiten. 

Der Titel der vorliegenden Broschüre — das müssen wir voraus- 
schicken — verspricht mehr, als ihr Inhalt dem Leser halten kann. 

Denn die beiden Artikel für und wider die Genossenschafts- 

bewegung sind weit davon entfernt, ihr Thema, wenn auch in kurz- 

gefaBtester Form, einigermaßen erschöpfend zu behandeln. Zumal 
die genossenschaftliche Organisation der Produzenten wird 
von beiden Referenten nur ganz oberflächlich abgetan, nur die der 

Konsumenten erfährt eine eingehendere Würdigung. 


Was zunächst den Artikel zu Gunsten der Kooperation an- 
belangt, so ist sein Autor unseres Erachtens ein gar zu einseitiger Für- 
sprecher der genossenschaftlichen Organisationsform auf der Basis 
des Konsums. Wenn sie auch zweifellos in den meisten Ländern die 
besten Erfolge gezeitigt und das genossenschaftliche Ideal am reinsten 
gewahrt hat, so geht J. G. Keesing doch etwas gar zu weit, wenn er 
sowohl die Kreditgenossenschaftsbewegung als auch die gesamte 
landwirtschaftliche Genossenschaftsbewegung als nur der Form, 
nicht aber dem Geiste nach kooperative Gebilde bei Seite schiebt. 
In Bezug auf die produktive Genossenschaftsform lautet das Urteil 
des Verfassers nicht viel günstiger, da er offenbar nur an die allein in 
Frankr: ich stärker verbreitete, allerdings vielfach verknöcherte Form 
der geschlossenen Produktivgenossenschaften alten Stiles denkt und 
die besonders in Italien neuerdings so große Erfolge zeitigende moderne 
Form der in enger Fühlung sowohl mit den Gewerkschaften als auch 
mit den Konsumvereinen stehenden industriellen und landwirtschaft- 
‚lichen Produktiv- und Asbeitsgenossenschaften mit unbeschränkter 
Mitgliederzahl vollkommen übersieht. Er glaubt sich in seinem Plai- 
doyer zugunsten der Genossenschaftsbewegung so gut wie ausschließ- 
lich auf die »distributive oder zirkulative Kooperation«, d. h. auf die 
Kooperation der Konsumenten beschränken zu müssen. 


Sein Plaidoyer selbst beginnt Keesing mit einer kurzen Schil- 
derung der Bestrebungen und Werke der berühmten Rochdaler Pio- 
niere, welche bekanntlich allgemein als die Begründer der modernen 
Konsumvereinsbew egung gefeiert werden und gibt dann einen Ueber- 
blick über die Resultate, die die Nachfolger der tapferen Weber in 
England bis auf den heutigen Tag bereits erzielt haben. Daran schlie- 
Ben sich Betrachtungen über die Notwendigkeit einer internationalen 
Verständigung der konsumgenossenschaftlichen Organisationen der 
einzelnen Länder untereinander und über die Vorteile des genossen- 
schaftlichen Großeinkaufs. Bei der Aufzählung der Tugenden der 
.Konsumvereinsbewegung stellt Keesing, da er ein Anhänger der in 
neuester Zeit auch in Holland festen Fuß fassenden sozialistischen 
Arbeiterkooperation ist, die Vorteile, welche die Organisierung der 
Arbeiterschaft als Konsumenten für die gewerkschaftliche und die 
politische Arbeiterbewegung zu bringen imstande ist, in die erste 
Linie. »Die Genossenschaften sollen für gute Arbeitsbedingungen 


Literatur-Anzeiger. 257 


der in ihrem Dienst stehenden Arbeiter sorgen. Sie sollen ihre Räum- 
lichkeiten den gewerkschaftlichen Organisationen zur Verfügung 
stellen. Sie sollen einen Teil ihres Reingewinns solchen Arbeitern 
zuwenden, welche zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen in Streik 
getreten sind; sie sollen einen weiteren Teil ihres Reingewinns für an- 
dere gemeinnützige Zwecke verwenden, kurz, sie sollen sich als einen 
Teil der allgemeinen Arbeiterbewegung betrachten und demgemäß 
ihre Aufgabe erfassen und handeln.« (S. 11). Der letzte Teil des Kee- 
singschen Artikels richtet sich gegen die häufig ausgesprochene Be-: 
fürchtung, daß die Ausbreitung der Konsumvereinsbewegung eine 
völlige Vernichtung des kaufmännischen Mittelstandes und, durch 
das Herabsinken vieler mittelständlerischer Existenzen in die Lohn- 
arbeiterschaft und die dadurch verursachte Erhöhung des Angebotes 
von Arbeitskräften, ein Sinken der Lohnskala im Gefolge haben 
würde, wodurch die aus dem billigeren Warenbezug erzielten pekuni- 
ären Vorteile wieder illusorisch gemacht werden würden. Er zitiert 
die bekannte Berechnung der Verwaltung des Barmer Konsumvereins, 
derzufolge einerseits zwar 7 Kaufleute durch den dortigen Verein über- 
flüssig gemacht wurden, dafür aber andererseits die Kaufkraft des 
Barmer Arbeiterpublikums infolge seiner Ersparnisse beim Einkauf im 
Konsumverein etwa um 50 400 M. pro Jahr erhöht wird. Demnach 
könnten also für 50 400 M. Waren mehr produziert und so die in 
der Distribution etwa ausgelösten Arbeitskräfte in der Produktion reich- 
lich wieder absorbiert werden. Der weitere Hinweis darauf, daß der Haß 
des kaufmännischen Mittelstandes gegen die Konsumvereine auch des- 
halb unberechtigt sei, weil die genossenschaftliche Form der \Varenver- 
teilung bisher nur erst einen ganz geringen Bruchteil des Welthandels 
ausmacht, ist unseres Erachtens weniger stichhaltig. Ein überzeugter 
Grenossenschaftler, der doch selbstverständlich wünscht, daß die- 
jenige Form der Warenverteilung, die er für die erstrebenswerteste 
hält, möglichst rasche und möglichst weite Verbreitung findet, darf, 
will er aufrichtig sein, von den privaten Kleinkaufleuten, deren In- 
teressen er mit seiner Propaganda schädigt, nicht verlangen, daß sie 
wie der Vogel Strauß, der seinen Kopf vor der nahenden Gefahr 
im Sande verbirgt, solange die Augen schließen, bis der junge Löwe 
»Kooperation« groB und stark genug geworden ist, um sie zu ver- 
schlingen. 

Bietet die Keesingsche Schrift zwar nur einen Ausschnitt aus 
dem von Tag zu Tag sich komplexer gestaltenden Gesamtbild der Ge- 
nossenschaftsbewegung und vermissen wir in ihr auch völlig jede Aus- 
einandersetzung des Verfassers mit den Anhängern der neutralen 
Konsumvereinsbewegung -— die vorliegende Studie könnte einen 
nicht unterrichteten Leser geradezu glauben machen, die sogenannte 
bürgerlich-neutrale Konsumvereinsbewegung sei heutzutage so gut 
wie völlig von der sozialistischen verdrängt worden, während doch 
bisher noch fast überall, und nicht zum wenigsten in Holland selbst, 
die neutrale Konsumvereinsbewegung bei weitem die stärkere ist —, 
so bietet der Artikel »Pro Cooperatie« doch manche interessante Daten 
über die holländische Bewegung und eine ganze Reihe zutreffender 
Bemerkungen und Aussprüche über das Wesen und die Bedeutung 
der Kooperation. l 

Der zweite Teil der Broschüre, »Contra Cooperatie« von J. J. 
Poortier, bietet wenig Interessantes. Der Verfasser stellt sich auf den 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. I7 





258 Literatur-Anzeiger. 


Standpunkt, daß zwar zu Zeiten der redlichen Pioniere von Rochdale 
ein Zusammenschluß der konsumierenden Arbeiterschaft gerecht- 
fertigt war, weil nämlich damals die Detail-Kaufleute vielfach ihre 
Waren mit einem übertrieben hohen Aufschlag verkauft hätten; 
heute aber, wo seiner Ansicht nach nicht mehr von unredlich hohem 
Gewinnst der Kaufleute die Rede sein könnte, müsse man die Ko- 
operation als unchristlich verdammen, weil sie einem »gesellschaftlichen 
Mord« (S. 30) des kaufmännischen Mittelstandes gleichkäme. Der 
Verfasser arbeitet im übrigen mit den gewöhnlichen, durchaus un- 
wissenschaftlichen Mitteln der meisten Grenossenschaftsgegner, in- 
dem er allerlei vollständig unbewiesene Anschuldigungen gegen ein- 
zelne Konsumvereine vorbringt und daraus den Schluß zieht, daß 
die pekuniären Vorteile der Konsumvereinsmitglieder beim genossen- 
schaftlichen Warenbezug nur scheinbare seien, und in Wahrheit der 
private Kaufmann billiger und preiswerter verkaufe, als die Genossen- 
schaft. Auch der übliche Haupttreffer der Konsumvereinstöter, 
nämlich die Behauptung, daß das »geheime Ziel der Kooperations 
die Errichtung des sozialistischen Zukunftsstaates sei, fehlt nicht. 
Doch trägt der Verfasser hier noch eine eigene, heitere Note in das 
alte Lied, indem er als geheimen sozialistischen Verschwörer auf ge- 
nossenschaftlichem Gebiet keinen anderen als Dr. Crüger in erster 
Reihe nennt, und zwar zusammen mit — Engels, Bebel und David! 
(Gisela Michels-Lindner.) 


23. Finanz- und Steuerwesen. 


Jevons, W. Stanley, InvestigalionsinCurrencn 
and Finance. Illustrated by eighteen diagrams. Edited, with 
an Introduction by H. S. Foxwell. New Edition, abridged, with 


Preface by H. Stanley Jevons. London 190ọ, Macmillan and Co. 
Ltd. Io sh. 


| Die in diesem Band vereinigten Aufsätze und Abhandlungen des 
hervorragenden englischen Theoretikers gehören teilweise zum klas- 
sischen Bestande der Nationalökonomie. Es ist daher zu begrüßen 
daß der Sohn des 1882 verstorbenen Verfassers auf die 1884 erschie- 
nene Original-Ausgabe jetzt eine im Preise erheblich reduzierte fol- 
gen läßt. Zahlreiche der im Bande vereinigten Abhandlungen be- 
treffen Probleme, die in den letzten 25 Jahren Gregenstand sorg- 
fältigster U 'ntersuchung gewesen sind. Die ersten 8 Arbeiten handeln 
von Preisen, kommerziellen Schwankungen und Krisen, die fol- 
genden 6 im 'eigentlicheren und engeren Sinn vom Geldwesen. Auch 
um der Methodik der Untersuchung willen wird man die Abhandlungen 
gern wieder einmal vornehmen. 
noch die 1863 verflaßte Untersuchung: A serious fall in the value of 
gold ascertained, and its social effects set forth, und der 1866 geschrie- 
bene Aufsatz: On the frequent autumnal pressure in the monev 
market and the action of the Bank of England. — Auch die von Je- 
vons behaupteten Zusammenhänge der Kornpreise und Krisen mit den 
Sonnenerscheinungen und besonders den Sonnenflecken in verschie- 
denen Abhandlungen wird man mit Interesse wieder lesen, wenn 
man auch den Zusammenhang der wirtschaftlichen Erscheinungen 
mit den kosmischen Tatsachen für komplizierter halten muß, als es 
hier geschehen ist. — Die Abhandlungen über die Währungsfragen 





Literatur-Anzeiger. 259 


haben an akutem Interesse verloren, sind aber doch, vor allem die 

>On the condition of the gold coinage of the kingdom, with reference 

to the question of international currency«, von bleibendem Wert. 
(Altmann.) 


Kıstner, Dr. Fritz, Reichssteuergesetze. Textaus- 
gabe mit Anmerkungen und alphabetischem Sachregister. (Reichs- 
steuergesetze nebst Ausführungsbestimmungen auf Grund der 
Reichsfinanzreform von 1909, Band I.) Leipzig 1909, C. L. Hirsch- 
feld. VI, 539 S. geb. M. 5.—. 

Da durch die Reichsfinanzreform von 1909 von allen Steuerge- 
setzen nur die Salzabgabe, der Spielkartenstempel und die Erbschafts- 
steuer unberührt geblieben sind, so wurden — um zum ersten Male 
die Reichssteuergesetzgebung in einer Handausgabe zu vereinigen 
auch die nicht veränderten Gesetze mit in diesen Band aufgenommen. 

Der vorliegende Band enthält nur den Text der Gesetze mit 
Anmerkungen, sowie eine Einleitung und kurze Vorbemerkungen zu 
den einzelnen Gesetzen. Die Ausführungsbestimmungen erscheinen 
als besonderer Band. 


Most, Otto Dr., Direktor des Statistischen Amts der Stadt 
Düsseldorf, Die Schuldenwirtischaft der deutschen 
Siadte. Jena 1909, Gustav Fischer. 60 S. M. 1.20. 

Die Arbeit verdankt der in der Gegenwart vielfach hervorgetre- 
tenen Erörterung der Frage einer Organisation des Kommunalkre- 
dits ihre Entstehung und erfüllt ihren Zweck, als eine Einführung in 
dıe Ursachen, die Geschichte und Gestaltung des Stadtschuldenwe- 
sens zu dienen. — Als Tatsachenunterlage liegen erst seit kurzem 
ausreichende Materialien vor, so die von dem Verfasser bearbeitete 
Publikation des deutschen Städtetages, die Silbergleitsche Jubiläums- 
denkschrift »Preußens Städte« und die aus Anlaß der Reichsfinanz- 
reform erschienenen Denkschriften des Reichsschatzamts zur Be- 
sründung eines Gesetzes betr. Aenderungen im Finanzwesen. Der 
den Tatsachen der städtischen Schuldenwirtschaft gewidmete Teil 
ıst der umfangreichste und wichtigste, aber auch er ist dem Gesamt- 
umfang entsprechend etwas knapp. Aus den schwebenden Problemen 
werden zwei behandelt, die wachsende, ängstliche Gemüter beun- 
ruhisende Zunahme der städtischen Verschuldung und die ungün- 
stive Lage der städtischen Obligationen auf dem allgemeinen Anleihe- 
markt. Das erste Problem wird an instruktiven Zahlen illustriert, 
die ein Beispiel dafür sind, daß solche Fragen nur an ausführlichen 
Tabellen und Erklärungen, nicht mit wenigen absoluten Ziffern er- 
örtert werden können. — Die Empfehlung periodischer Fonds, die 
durch Einstellung von Jahressummen in den Etat gebildet werden, 
und die gewisse periodisch wiederkehrende außerordentliche Aus- 
xaben wie Volksschulbauten etc. bestreiten sollen, ist ganz richtig, 
denn sie bedeuten eine Ersparnis, aber M. warnt mit Recht vor ihrer 
Ueberschätzung, und ein Ersatz für Anleihen können sie nicht 
sein. Diese sind eben bei einem nicht zu weiten Schuldgewissen 
zulässie und dort unbedenklich, wo die gesunden Grundsätze der Auf- 
sıchtsbehörden befolgt werden. Als Ursachen der ungünstigen Bewer- 
tung der städtischen Schuldverschreibungen werden, soweit sie in der 
Organisation liegen, die Zersplitterung des Anleihebedürinisses. die 
seringe Pflege der Kursstetigkeit und die a der 

/ 





260 Literatur-Anzeiger. 


Auslosung geltend gemacht. Letzteren Nachteil hat zuerst Wiesbaden 
1908 durch ein verändertes Tilgungsverfahren, bei welchem den Gläu- 
bigern nach Ablauf einer festgesetzten Frist die gesamte Schuld auf 
einmal zurückgezahlt wird, sehr zum Vorteil des Kursstandes besel- 
tigt. Skeptischer steht der Autor den Schuldbüchern gegenüber. 
Durchgreifende Erfolge dürfte aber nur die Zentralisierung des Kom- 
munalkredits haben. Die im Ausland gemachten Versuche stehen 
meist auf ganz anderem Boden, als er für Deutschland erforderlich 
ist. Der Verfasser entwickelt seine Gedanken über eine Städtebank, 
welche durch Ausgabe eigener Obligationen den Stadtgemeinden 
(Groß- und Kleinstädten) Anleihen verschaffen soll, und gibt die 
bekanntesten Kutzerschen Pläne wieder, die dieser auf dem Mün- 
chener Städtetag vorgetragen hat. Es ist zu hoffen, daß diese für die 
deutschen Kommunen wichtige Frage bald einer Lösung zugeführt 
wird. In diesem Sinne vermag das kleine Buch Mosts nützlich zu 
wirken. (Altmann). 


Noyes, Alexander Dana, Forty Years of Ame- 
rıcan Finance. A short financial history of the government 
and people of the United States since the civil War 1865—1907. 
New- York and London 1909, G. P. Putnams Sons. The Knicker- 
bocker Press. 418 S. 

Das Buch stellt eine erweiterte bis auf die Gegenwart fortge- 
führte Ausgabe von des Verfassers »Thirty Years of American Finances 
dar, das 1898 erschien und damals lebhaftem Interesse begegnete. 
— Das Wort Finance darf nicht in einem deutschen Sinn und einer 
Beziehung auf den öffentlichen Haushalt aufgefaßt werden. Das 
Buch behandelt vielmehr die großen auf dem Geld- und Kapitalmarkt 
hervorgetretenen Erscheinungen und fügt dem älteren Teil die Dar- 
legungen der Vorgänge der so ereignisreichen und für die wirtschaft- 
liche Entwicklung der Vereinigten Staaten unvergleichlichen letz- 
ten Dekade an. Wir sehen hier den »Industrial boom« des Jahrhun- 
 dertendes, die Kämpfe um »free coinage« und die Bryansche Agi- 
tation, den Dingley-Tarif, den spanischen Krieg, die Ȁmerican 
invasion« des industriellen Europas. Der dramatische Entwicklungs- 
gang der spekulativen Ueberspannung des Jahres 1901, die Vertru- 
stungen und Amalgamierungen und die Paniken im Jahre 1903 u. a. 
bilden den Inhalt des folgenden Kapitels, dann folgt die Darlegung 
des die ganze Kulturwelt umfassenden Aufschwungs und die Behand- 
lung der amerikanischen Spekulation und die sozialen und politi- 
schen Resultate. Das letzte Kapitel behandelt die Krisis des Jahres 
1907 in ihrem historischen Verlauf. — Ein ausführliches Register 
vergrößert die Verwendbarkeit des Buches zu Nachschlagzwecken 
über die Ereignisse der letzten 40 Jahre amerikanischer Wirtschafts- 
geschichte. (Altmann). 


Wagner, Adolph, Sozialökonomische Theorie 
des Geldes und Geldwesens. Tunlichst in prinzipieller 
Behandlungsweise, zugleich in genauerer Ausführung. (Theoretische 
Sozialökonomik. Zweite Abteilung, zweiter Band: Geld- und Geld- 
wesen). Leipzig 1909, C. F. Wintersche Verlagshandlung, XXII 

S. III—799. Preis M. 14.—. 
Mit dem kleineren Teile über Kommunikations- und Transport- 
wesen bildet der vorliegende Band die zweite Abteilung der Theo- 


Literatur-Anzeiger. 261 


retischen Sozialökonomik, deren erste Abteilung im Jahre 1907 er- 
schen. Der vorliegende Band, der an dieser Stelle einstweilen nur 
angezeigt nicht kritisch besprochen werden soll, ist ein Denkmal der 
erstaunlichen Arbeitskraft Wagners, der in diesem Werke zu seinem 
frühesten Forschungsgebiet zurückkehrt und die Studien eines gan- 
zen wissenschaftlichen Lebens hier zusammenfaßt. Im »bewußten 
Gegensatz gegen eine beschreibende-historische Behandlung des Ge- 
genstandes« will Wagner eine »strengtheoretische und zwar sozial- 
ökonomische theoretische Lehre vom Gelde und Geldwesen geben«. 
Vor allem das \Vertproblem des Geldes als das ökonomische Zentral- 
problem hat \Vagner zu vertiefen und seinen Geld und Geldsurro- 
gate verknüpfenden Zusammenhang zu verfolgen gesucht. Die hi- 
storischen Tatsachen der Geld- und Münzgeschichte haben nach 
Wagners Ansicht zur Förderung der Theorie wenig beigetragen, 
sie bisweilen verwirrt. Die Statistik des Edelmetallwesens nimmt 
\asmer hierbei aus und widmet ihr einen breiten Raum. Besonders 
scharf hat Wagner die ökonomischen und juristischen Seiten zu schei- 
den gesucht. Sehr verdienstlich ist die wieder einmal aufgenommene 
Untersuchung des Problems der Geldschuld. Die Knappsche Theorie 
lehnt Wagner ab. — Leider muß man Wagners im Vorwort ausge- 
sprochenes Selbstbekenntnis, daß die Methode der Behandlung und 
die formale Schreibweise das Buch zu keiner leichten Lektüre machen, 
als wahr anerkennen. Dafür entschädigt aber der geradezu gewaltige 
Inhalt dessen, was durch die etwas aphoristische Form des Werkes 
auf den Raum des Bandes zusammengepreßt ist. — Hier soll nur noch 
auf die Gliederung des Ganzen hingewiesen werden: Die vier ersten 
Abschnitte behandeln die allgemeine Geldtheorie, nämlich die Ter- 
miınvlogie, Begriff und Wesen; die Geldstoffe und -arten; das Kon- 
sumenten- und Produzentengeld; das Geldwertproblem (Edelmetall). 
Die folgenden acht Abschnitte befassen sich mit dem Geldwesen 
(Greldpraxis.) Hier werden erwähnt: das Edelmetallwesen, besonders 
dessen Produktion; das Edelmetallgeldwesen, besonders das \Vert- 
verhältnis von Gold und Silber, das Edelmetallwesen, V en 

Abgänge und Vorräte; die Gestaltung der Geldpreise von der Metal 
seite; Münze und Währung; Münzrecht; Währungswesen, Papiergeld. 
Die letzten Abschnitte behandeln die Geldschuld und die Fortbildung 
der Geldverfassungen durch das Geldsurrogatwesen auf kreditwirt- 
schaftlicher Grundlage. — Während bis zur Jahrhundertwende die 
englisch sprechenden Lander unbedingt die Ueberlegenheit auf dem 
Gebiet geldtheoretischer Werke besessen haben, ist Deutschlands 
Literatur seit dieser Zeit durch eine Reihe von Werken bereichert 


worden, die es an die Spitze stellen. — Das Werk des Altmeisters, 
auf das noch zurückzukommen sein wird, hat diese erfreuliche Wendung 
weıter befestigt. (Altmann). 


Pickhan, H. A., Dortmund, Kleine Finanzwissen- 
schaft. Jena x1909, H. W. Schmidts Verlagsbuchhandlung 
(Gustav Tauscher). IV, 169 S. M. 2.—, geb. M. 2.50. 


Begriff und Aufgaben der Finanzwissenschaft. Die Ordnung des 
öffentlichen Haushaltes. Die öffentlichen Ausgaben. Die öffentlichen 
Einnahmen. Die direkten Steuern. Die indirekten Steuern. Matri- 
kularbeiträge und Ueberweisungen. Die außerordentlichen Einnahmen. 


263 l.iteratur-Änzeiger. 


Anhang (Uebersicht über die Ausgaben, Einnahmen und Schul- 
den von Reich und Bundesstaaten nach den Voranschlägen von 1908). 


Reichsfinanzgesetze v. 15. Juli 1909 einschließlich der 
Reichsstempelgesetze und des Erbschaftssteuergesetzes. Textaus- 
gabe ohne Anmerkungen mit Sachregister. Berlin 1909, J. Gutten- 
tag. HI, 414 S. geb. M. 2 


24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


Jahrbuch, Kommunales, herausgegeben von Dr. H. Lin- 
demann und Dr. 4. Südekum, II. Jahrgang, 1909, 2 Teile. 
Jena 1909, Gustav Fischer. M. 18.—. 


Der zweite Jahrgang ist aus Gründen des praktischen Gebrauches 
in zwei getrennte Teile zerlegt. Der Umfang des ersten Teiles ist stark 
vergrößert worden. Die einzelnen Abschnitte sind reichhaltiger ge- 
staltet und die Behandlung des Stoffes ist möglichst vertieft w vorden. 
Um die Zusammenfassung des außerordentlich zersplitterten Stoffes 
der Gemeindeverwaltung und seine zweckmäßige Verarbeitung für 
die Bedürfnisse der Praxis möglichst in vollem Umfange zu erreichen, 
wurde eine Anzahl hervorragender, in der Praxis der Gemeindever- 
waltung tätiger Sachv erständiger zur Mitarbeit herangezogen. So 
bearbeitete Stadtrat H. Metzger-Bromberg das Kapitel Städtereini- 
gung, Professor Dr. E. Pfeifier, Verwaltungsphysikus in Hamburg, 
den Abschnitt Bekämpfung der Krankheiten, Professor Dr. A. Gast- 
par, I. Stadtarzt in Stuttgart, die Schulgesundheitspflege, Dr. G. 
Fritz, Stadtbibliothekar in "Charlottenburg, das Volksbildungswesen, 
Syndikus Dr. Luppe und Stadtrat Dr. Flesch-Frankfurt a. M. das 
Armenwesen, der Direktor des Statistischen Amtes Halle, Dr. H. 
Wolff, die Abschnitte Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenzählun- 
gen, Arbeitsnachweis, Notstandsarheiten, Frau Dr. E. Altmann- 
Gottheiner, Dozentin an der Handelshochschule in Mannheim, den 
Abschnitt Die Frau in der Gemeindeverwaltung. An der Anlage des 
l. Teiles, die sich als praktisch bewährt hat, ist nichts geändert wor- 
den. Dagegen ist die Zahl der Tabellen um solche über die Schlacht- 
und Viehhöte, das Badewesen und die Löhne der städtischen Arbeiter 
vermehrt worden. Die Tabelle über die Vieh- und Schlachthöfe gibt 
Auskunft über den Auftrieb auf den Viehhof und die Zahl der Schlach- 
tungen nach den vier Hauptviehgruppen, die Höhe der Schlachtge- 
bühren, ebenfalls nach drei Viehgruppen, die Gesamtbaukosten, die 
Betriebseinnahmen und Ausgaben, den Aufwand für Verzinsung und 
Tilgung, sowie die mit dem Schlachthof verbundenen Einrichtungen 
in 338 Städten. Wertvolles Material bringen auch die Tabellen zum 
Ben das ın dieser Vollständigkeit bisher noch nicht vorlag. 
Die Tabelle über die Lohnsätze einiger wichtiger städtischer Arbeiter- 
gruppen bringt Aufschluß über die Lohnsätze von 35 verschiedenen 
Arbeitergruppen in 268 Städten über Io 000 Einwohner. Ferner sind 
zu nennen als neu Tabellen über die Arbeitslosenzählungen im Winter 
1908/09. sowie über die Notstandsarbeiten in den W intern 1907 ;08 
und 1908/00. Die alten Tabellen über die Einrichtungen der Wiırt- 
schaftsptlege, Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung, Verkehrswesen 
sind um einige Spalten vermehrt, übersichtlicher gestaltet und in den 
Einzelheiten wesentlich ergänzt worden. Die verschiedenen Abschnitte 


Literatur- Anzeiger. 263 


des I. Teiles haben stark an Umfang gewonnen, ganz besonders die 
Abschnitte Städtebau und Wohnungswesen, Volksschule und Volks- 
bildung, Finanz- und Steuerwesen, sowie Wirtschaftspflege. Neu 
hinzugekommen ist eine Uebersicht über die Tätigkeit der Frau in der 
Gemeindeverwaltung zu Ende des Jahres 1908. 


Michels-Lindner, Gisela, Turin Geschichte der 
modernen Gemeindebetriebe in Italien. (Der 
Gemeindebetriebe 3. Bd., 2. Tl., i. A. des Vereins f. Sozialpolitik 
herausgeg. v. C. J. Fuchs.) Leipzig 1909, Duncker & Humblot. 
VI, 255 S. M. 5.80. 

Frau Michels Buch ıst in einem günstigen Augenblick erschienen, 
denn jetzt gerade, wenn auch nur vorübergehend, ist der Kampf für 
und gegen die Munizipalisationen in Italien lauer geworden und darum 
ist eine objektive Studie über diese Materie sehr am Platze. 

In der Tat, während die Anhänger und Gegner der städtischen 
Betriebe sich aufs heftigste befehden, haben, unbekümmert darum, 
viele italienische Gemeindeverwaltungen und nicht nur die der größe- 
ren Städte, praktische Experimente gemacht, so daß wir jetzt eine 
reiche Sammlung von Daten und Resultaten besitzen müßten, die 
unseren Diskussionen eine nationale Unterlage geben könnten. 

Leider steht aber die methodische, objektive Sammlung von Da- 
ten nicht in Verhältnis zum Reichtum der oft hervorragenden Ex- 
perimente. Deshalb müssen wir mit fragmentarischen Notizen, die 
oft nur polemischen und lokalen Zwecken dienen, fürlieb nehmen und 
wir vermissen so ein übersichtliches, synthetisches Bild der Entwicke- 
lung dieses jüngsten Zweiges der kommunalen Tätigkeit. 

Einige Schriftsteller, darunter Geißer, haben die Frage prakti- 
scher behandelt, indem sie die Unternehmungen einer großen Stadt 
(Turin) zum Mittelpunkt ihrer Erörterungen machten; dann hat das 
Jahrbuch der italienischen Städte, in seinen zwei 
bis jetzt veröffentlichten Bänden, vieles über Art und Verbreitung 
der städtischen Betriebe gesammelt 1); die Regierung aber, die doch 
so viele Machtbefugnisse über städtische Betriebe besitzt, hat uns bis 
jetzt noch keine Veröffentlichung gegeben, die ein vollständiges Bild 
der munizipalen Tätigkeit auf diesem Felde böte. 

Dazu kommt, daß die meisten städtischen Verwaltungen und Be- 
amten ın Italien keine besondere Neigung oder Fähigkeit zu periodi- 
schen Berichten über die verschiedenen Zweige ihrer Tätigkeit haben, 
welche hingegen die deutschen Städteverwaltungen besonders aus- 
zeichnen. Außerdem sind die Veröffentlichungen unserer Städte fast 

e für das große Publikum berechnet. 

Allen diesen Schwierigkeiten gegenüber ist das Resultat, das 
Frau Michels mit ihrer Arbeit erreicht hat, bewunderungswürdig. Sie 
hat überall mühevoll gesucht und gefunden: in Schriften von Theore- 
tikern, in den Berichten, Budgets und anderen Publikationen der 
Städte, in politischen wie in Fachzeitungen und sehr vieles hat sie auch 
selber durch persönliche Enqueten gesammelt. 

Dieser Reichtum an Daten, wie sie so zahlreich bis jetzt in Italien 
noch nicht vereinigt waren und dazu die Klarheit und Objektivität 


EEE 


1) Eine größere Sammlung von den neucsten Daten über städtische Be- 
trebe wird im nächsten Bande des Jahrbuches veröffentlicht werden. 


264 Literatur- Anzeiger. 


der Darlerung sind in Frau Michels Arbeit besonders hervorzuheben. 
Als Ausländerin konnte sie freier und weiter blicken, während ihre 
tiefe Kenntnis unseres Landes, unserer Sprache und unserer Sitten 
sie von jeder Oberflächlichkeit frei hielten. 

Daß Frau Michels Buch nicht in allen Teilen vollständig ist, ver- 
steht sich von selbst nach allem was wir soeben gesagt haben, "und Frau 
Michels wird wohl selbst dieser Meinung sein. Wir hoffen deshalb, 
daß sie diese Arbeit nicht auf sich beruhen läßt, sondern sie mit den 
neusten Erfahrungen bereichern und ın Einklang bringen wird. 

Eine gewisse Ungleichmäßigkeit in der Behandlung der einzelnen 
Betriebe entstand ebenfalls zum Teil aus der Schwierigkeit der Material- 
sammlung, zum Teil aber auch aus der persönlichen Ueberzeugung der 
Schriftstellerin, die eben das V'orwiegen von Bäckereien, Eisfabriken, 
Apotheken, Schulküchen und sonstigen sozialen Zwecken dienenden 
Unternehmungen und zugleich das Zurückbleiben von bedeutenderen 
industriellen Betrieben als charakteristisch für Italien hält. 

Frau Michels sieht sehr richtig, nur bisweilen etwas zu rosig. Der 
demokratische Geist der italienischen Städteverwaltungen hat gewiß 
verschiedene Wohltaten hervorgebracht, andererseits aber, wo er nicht 
von entsprechender politischer und sozialer Bildung unterstützt war, 
hat er nur zu oft als Mittel und Zweck für glückversprechende Wahl- 
programme gedient. 

Frau Michels Optimismus entsteht aber aus dem heißen Wunsche 
nach Verbesserung und Fortschritt und wenn er da manchmal einen 
oder den anderen Mangel unseres Munizipallebens zudeckt, so werden 
die kritischen Bemerkungen, an denen das Buch reich ist, dadurch nur 
sympathischer und nutzbringender. (Giusti, Florenz.) 


25. Wohnungsfrage. 


Dönges, Dr. Reinhard, Beiträgezur Entwicklung 
Münchens unter besonderer Berücksichti gung 
desGrundstückmarktes. München 1910, J. Lindauersche 
Buchhandlung (Schöpping). ıIg S. M. 1..— 

Das Buch enthält hauptsächlich Daten: solche über die Entwick- 
lung Münchens, deren Zusammenstellung ein anschauliches Bild von 

dem raschen Wachstum der bayerischen Hauptstadt bietet und im 

Anschlusse daran Mitteilungen über die Wirksamkeit der Münchener 

Terraingesellschaften. Die Entstehung dieser, in der Rechtsform der 

Aktiengesellschaften gegründeten 2I Gesellschaften führt der Ver- 

fasser auf das abnorm rasche Wachstum der Bevölkerungszahl in den 

Jahren 1805—1900 zurück. In dieser Zeit wuchs die Bevölkerung 

Münchens jährlich um zirka 17-—IS 000 Personen (S. 17). Die Bau- 

tätigkeit schnellte empor und die Bereitstellung von Grund und Bo- 

den für die städtische Bevölkerung in großem Umfange schien eine 
notwendige und lohnende Aufgabe. Tatsächlich geht die Gründung 
der meisten Terraingesellschaften auf die Jahre 1897—1900 zurück. 

Es verdient u. a. erwähnt zu werden, daß von den 21 Münchner Ter- 

raingesellschaften, deren Aktienkapital 62,29 Millionen Mark be- 

trägt, in den Jahren 1897—1903 bloß 8 Gesellschaften Dividenden, 
bezw. Kapitals-Rückzahlungen an die Aktionäre leisten konnten. Die 
durchschnittliche Dividende betrug, auf das Aktienkapital gerechnet, 
1.3°, (5. 57). Wenn auch nicht beurteilt werden kann, ob das Aktien- 


Literatur-Anzciger. 265 


kapital tatsächlich eingezahlt wurde oder nur für eingebrachte Grund- 
stücke Aktien in diesem Betrage zur Ausgabe gelangten (Angaben 
über diesen Punkt fehlen leider), so geht doch schon daraus hervor, 
daß die Terraingesellschaften unter dem verhältnismäßig langsamen 
Wachstum der Stadt in den letzten Jahren bedeutend gelitten haben 
und die bei der Gründung gehegten Erwartungen enttäuscht wurden. 
Das geht auch aus der enormen Entwertung der Kurse der an der 
Börse angeführten Aktien hervor (S. 60/1). Diese ungünstigen Er- 
gebnisse sind auch die Ursache, daß hervorragende Gesellschaften 
auf den Erwerb neuer Liegenschaften verzichten und nur die Realı- 
sierung des gegenwärtigen Besitzstandes anstreben. 

Der Verfasser schildert weiterhin die Leistungen der Terrain- 
gesellschaften, deren Mitwirkung an der Erweiterung und Verschöne- 
rung der Stadt nicht überschätzt werden könne und gibt interessante 
Daten über die auf dem Realbesitz lastende Verpflichtung zur Straßen- 
herstellung und den damit verbundenen Kosten, welche mehr als das 
dreifache des ursprünglichen Preises betragen können (S. 74). End- 
lich tritt der Verfasser der Ansicht entgegen, als ob die Terraingesell- 
schaften ihren Gewinn durch Aussperrung des Terrains zu erhöhen 
trachten und hat speziell für München damit wohl Recht, daß nie- 
mand so sehr als die Terraingesellschaften eine rasche und flotte Be- 
bauung des ihnen gehörigen Grund und Bodens wünscht (S. 111). 

Die Schrift Dönges bildet zweifellos einen wertvollen Beitrag zur 
Beurteilung der städtischen Bodenfrage und kann namentlich durch 
die Sachlichkeit seiner Darstellung und die Beibringung durchwegs 
authentischen Materials aufklärend wirken. Allerdings ist die darin 
behandelte Zeitspanne — die Tätigkeit der Terraingesellschaften 
konnte bisher nur durch 8 Jahre verfolgt werden — eine sehr kurze 
und eine neue Aufschwungsperiode Münchens kann die Resultate zu 
Gunsten der Terraingesellschaften bedeutend verändern. (Lederer.) 


26. Unterrichts- und Bildungswesen. 


Volkskultur, Die, Veröffentlichungen zur Förderung der 
außerschulmäßigen Bildungsbestrebungen, herausgeg. von Georg 
Volk, Geschäftsführer des Rhein-Mainischen Verbandes für 
Volksbildung. 

Nr. 10: Kahn, Dr. Robert, Frankfurt a. M., Das volks- 
tümliche Vortragswesen. Ein programmatischer Versuch 
mit Vorschlägen für die Praxis. Leipzig 1909, Quelle & Meyer. 50 S. 
M. —.90. 

\r 1r: Eidmann, Heinrich, Lehrer in Darmstadt, 
Heimatmuseum, Schule und Volksbildung. Leip- 
zig 1909, Quelle & Meyer. 48 S., 2 Tafeln. M. 1.40. 


27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 
Zur Berufsvormundschaft und Kinderfürsorge. 


I. Schriften des deutschen Vereins für Armen- 
pflege und Wohltätigkeit: 81. Heft: Berufsvormund- 
schaft. Berichte von Prof. Dr. Klumker und Dir. Dr. Pe- 
tersen. 8°, 57 u. 49* S.; 82. Heft: Dasselbe, Materialien. 8°, 
140 S.; 83. Heft: Bericht ü. d. Verhandlungen der 27. Jahresver- 


266 Literatur-ÄAnzeigper. 


sammlung zu Eisenach, 19. u. 20. Sept. 1907. 8°, 149 u. XIV 
Verlag Duncker & Humblot, Leipzig 1907. — Preis je M. ne 


2. Zur Frage der Berufsvormundschaft. III. Teil. 
Vorberichte. IV. Teil. Verhandlungsberichte. Zur 3. Tagung 
deutscher Berufsvormünder in Straßburg i. E., Juli 1908. Herausg. 
vom Ständigen Ausschuß. Dresden, O. J. Böhmert 1908. JeM.2.—. 


3. Dr. Heinrich Reicher, Die TheoriederVerwahr- 
losung und das System der Ersatzerzieh ung. 
gr. 8°. VII u. 358 S. 111. Teil, I. Bd. der »Fürsorge für die Jugende. 
Wien, Manz, 1908. Kr. 8.—. 


4. Dr. Wilhelm Polligkeiıt, Das Recht des Kindes 
aufErziehung. gr. 8%, 96 S. Dresden, O. J. Böhmert, 1908. 
M. 2.—. 


5. Dr. Wilhelm Feld, Die Kinder-Armenpflegeın 
Elsaß-L othringen und Frankreich, geschicht- 
lich, rechtlich und statistisch dargestellt. 8°, 
= u. XII S. Dresden, O. J. Böhmert, 1908. M. 3.—. 


Gegenwärtig erhalten uneheliche, verwaiste, gefährdete, ver- 
W a und andere Kinder einen ehrenamtlich bestellten Vormund 
oder Pfleger, der als gesetzlicher Vertreter des Kindes dessen Interes- 
sen wahrnehmen und eine gewisse allgemeine Fürsorge ausüben soll. 
Daß diese ehrenamtlichen Vormünder ihre Aufgaben nur in äußerst 
mangelhafter Weise erfüllen, ist allgemein bekannt. Auswahl guter 
Pflegestellen für uneheliche Kinder, ärztliche Beaufsichtigung dieser 
Stellen, Sicherung des Pflegegeldes durch rasche Anstrengung der 
Alimentenklage und später: Fürsorge für Berufsausbildung u. dgl. 
sind Aufgaben, denen ein ehrenamtlicher Vormund, der seinen Mündel 
oft nicht einmal kennt, in der Regel nicht gerecht werden kann. Der 
Gedanke der Berufs vormundschaft ist nun der, daß eine amtliche 
oder sonstige Persönlichkeit Vormundschaften für bestimmte Grup- 
pen von Kindern, vor allem uneheliche, übernimmt und sie haupt- 
beruflich führt. — Hiermit ist dann eine Institution geschaffen, die 
gleichzeitig ein Kristallisationspunkt für andere auf die Familie 
gerichteten sozialpolitischen Bestrebungen — z. B. Hauspflege, Krippen, 
Kindergärten, Fürsorge für Berufswahl etc. — ist und damit fähig 
wäre, die auf die Familie gerichteten sozialpolı- 
tischen Bestrebungen (gegenüber den auf den 
Arbeitsvertrag gerichteten) zu einem neuen 
selbständigen Zweig der Sozialpolitik zusam- 
menzufassen. 

Im ersten oben angeführten Berichte Klumkers werden die 
Fragen, insbesondere die Rechtsfragen der Berufsvormundschaft zum 
erstenmale zusammenhängend bearbeitet und zwar sowohl dogmatisch 
wie historisch. Kl. versuchte aus der bisher kaum beachteten Ge- 
schichte der Berufsvormundschaft, die bis ins I8. Jahrhundert zurück- 
reicht, die Unterlagen für das Verständnis der widerspruchsvollen 
Rechtsiorm zu finden, die diese Einrichtung im deutschen bürger- 
lichen Gesetzbuch erhalten hat. Diese Unklarheit zeigt sich äußerlich 
darin, daß selbst die bedeutendsten Kommentatoren des BGB. (Planck, 
Dernburg u. a.) über die Beruisvormundschaft Behauptungen auf- 
stellen, die ihre Anwendung streng genommen ausschließen würden. 


Literatur-Anzeiger. 267 
Die Berufsvormundschaft, wie sie sowohl auf deutschem Rechts- 
gebiete wie in den vom Code civil beeinflußten Teilen des Reiches seit 
mehr als 100 Jahren segensreich gewirkt hat, ist keine Unterabteilung 
der gewöhnlichen Vormundschaft. Die Berufsvormundschaft der 
Hansastädte (bis 1900) und des Code civil umfaßte den größten Teil 
der obervormundschaftlichen Rechte und Pflichten, die sonst dem 
Vormundschaftsgericht oder der Vormundschaftsbehörde zufallen. 
Das französische Recht hatte dafür eine vorzügliche Form, indem es 
den conseil de tutelle der Berufsvormundschaft, dem conseil de famille 
des Code civil gleichstellte. So muß in gewissen Grenzen dort ebenso 
wie es das Lübecker Recht ausdrücklich aussprach, die elterliche Ge- 
walt der Berufsvormundschaft weichen, weil diese als Obervormund- 
schaft genau so über den Eltern steht wie unser Vormundschafts- 
gericht. So kann gar keine Rede davon sein, daß der Berufsvormund 
eine Abart des gewöhnlichen Vormundes sei; seine ganze Organisation 
steht vielmehr gleichberechtigt neben der Vormundschattsbehörde. 
Klumker beweist dies durchschlagend an der Lübecker Entwicklung, 
die von Frankreich ganz unabhängig ist. Dieser durchaus zwingende 
Nachweis ist das erste Verdienst der vorliegenden Arbeit. Es war eine 
Verkennung des geschichtlich Bewährten, wenn die preußische Vor- 
mundschaftsordnung 1874 die Anstaltsvormundschaft als gesetzliche 
Vormundschaft dem gewöhnlichen Begriff des Vormundes einzuord- 
nen versuchte. 

Die Urheber des BGB. ließen sich durch das Vorbild der preußi- 
schen Vormundschaftsordnung allerdings ziemlich zu jenem Miß- 
verständnis verleiten, daß die Berufsvormundschaft eine Abart der 
gewöhnlichen Vormundschaft sei. Da sie indes in dieser Richtung 
keine einwandfreie Formulierung fanden, so schufen sie ein seltsames 
Kompromiß im Artikel 136 des Einführungsgesetzes zum BGB. Seine 
praktische Aufgabe sieht Kl. nun darin, den Inhalt dieses Artikels 
klarzustellen. Bisher hat kein Ausleger die geschichtliche Gestaltung 
und die tatsächlichen Formen der Beruisvormundschaft gründlicher 
gekannt; sie alle geben abstrakte rechtliche Darlegungen, die bei der 
dehnbaren Fassung des Artikels 136 zu den schon erwähnten Seltsam- 
keiten führen mußten. Die Urheber jenes Artikels wollten — das steht 
test — der sogenannten Generalvormundschaft Leipzigs (System 
Taube) Raum gewähren. Bis heute noch ist es strittig, ob sie imstande 
gewesen sind, einen Wortlaut zu finden, der es gestattet, jene Absicht 
hineinzulegen; erfahrene Fachmänner behaupten, daß der Wortlaut 
jene Absicht, die sie natürlich auch als vorhanden zugeben, strikte aus- 
schließe. Man muß diese Streitfragen im Berichte nachlesen, um der- 
artige Dinge für möglich zu halten. 

Manche der restlichen Untersuchungen betreffen Fragen, die 
hier zum erstenmale behandelt werden; ihre Lösung ist allerdings 
z. T. gewagt und dürfte nicht stets gelungen sein. Zwei Feststellungen 
werden aber wohl als endgültig zu betrachten sein: Die Berufsvor- 
mundschaft vor 1900 (eventuell in Preußen vor 1874) hat den Zweck, 
hilfsbedürftige Kinder, auch solche, deren Eltern noch die elterliche 
Gewalt besaßen, einer besonderen Behörde, die obervormundschaft- 
liche und vormundschaftliche Rechte und Pflichten vercinte, zu un- 
terstellen. Indem es diesen Gedanken festhielt, gewann Frankreich 
-- das u. a. auch in der Armenpflege für Kinder, besonders auf dem 
Lande, dem deutschen Reiche weit voraus ist — die Möglichkeit, 


268 Literatur-Änzeiger. 


seinen gesetzlichen Kinderschutz in eine einheitliche Rechtsform zu 
fassen !), das Kind — sei es arm, verwahrlost, gefährdet — wird eben 
der tutelle officielle unterstellt, in der alle erforderlichen Schutzmaß- 
regeln, rechtlich und finanziell, ihre Stütze finden. Die Gesetzgeber 
des BGB. haben —- so sagen die Verhandlungen mit ausdrücklichen 
Worten — den Einrichtungen berufsvormundschaftlicher Natur, die 
in den einzelnen Rechtsgebieten vorhanden oder auch nur erst in der 
Entwicklung begriffen seien, den Fortbestand ermöglichen wollen. 
Dem entspricht es vor allem, daß sie die Einordnung des Berufsvor- 
mundes unter den Oberbegriff »Vormund« des BGB. entgegen der 
preußischen Vormundschaftsordnung vermieden haben. Die Gesetz- 
geber kannten Igoo gar keine einheitliche Bezeichnung für die ver- 
schiedenen Formen der Berufsvormundschaft. 

Im BGB. wird nur von dem gewöhnlichen Einzelvormund ge- 
sprochen ; im Einführungsgesetz wird, außerhalb des BGB., den Landes- 
gesetzen gestattet, jene Einrichtungen — wir nennen sie heute gesetz- 
liche Berufsv ormundschaften —, die vormundschaftliche Aufgaben 
wahrnehmen, ohne je vom Gesetzgeber mit dem Namen Vormund be- 
zeichnet zu werden, zu schaffen. Der Berufsvormund — diese einzige 
Bezeichnung nur besitzen wir für diese Sache und müssen sie wohl oder 
übel für das anwenden, was der Gesetzgeber wortreich umschreibt — 
tritt durch das Einführungsgesetz wieder als selbständige Erscheinung 
neben den gewöhnlichen Vormund, er ist nicht wie in der preußischen 
Vormundschaftsordnung eine species des genus Vormund, sondern 
ein eigenes genus neben diesem. Dadurch wird der Auslegung des Ar- 
tikels 136 ein klarer Weg gewiesen. Es gilt festzustellen, wie weit der 
Wortlaut es den Landesgesetzen erlaubt, berufsvormundschaftliche 
Einrichtungen, wie sie vorher in Deutschland bestanden, zu erhalten 
oder neu zu schaffen. 

Dieser Grundsatz, der hierdurch der Gesetzesinterpretation für 
diesen Punkt gewiesen wird, wird sich zweifellos durchsetzen, da 
irgend stichhaltige Einwände dagegen nicht vorliegen. Klumker wendet 
diesen Grundsatz sorgsam auf alle einzelnen Streitfragen an, wobei 
er alles vorhandene Material heranzieht. Wie reichhaltig dies gesam- 
melt wurde, zeigt sich im 2. Bande, der auf 140 Seiten kleinen Druckes 
dies noch nicht vollständig fassen konnte. Die Ergebnisse sind stellen- 
weise überraschend. Dem en Berufsvormunde fallen alle 
Rechte und Pflichten eines Vormundes zu. Klumker weist nach, daß 
es gleichgültig ist, wer diese Rechte vor Eintritt der Berufsvormund- 
schaft besaß, ob dies ein Vormund oder ein Elternteil war, wie dies in 
den älteren Formen, die zugleich obervormundschaftliche Rechte 
hatten, selbstverständlich, zum Teil auch, wie in Lübeck, ausdrück- 
lich ausgesprochen war. Diese Auslegung wird mehrfach bestritten, 
der Verfasser hat sie zum erstenmale umfassend zu begründen ge- 
sucht; mir scheint mit Erfolg, umsomehr als selbst Kommentatoren 
wie Oertmann diese Auslegung als richtig unterstellen, aber, weil sie 
den wirklichen Verhältnissen ferner stehen, praktisch mit ihr nichts 

I) Wie wertvoll diese klare Rechtsgrundlage des Kinderschutzes ist, können 
gerade die Reichsdeutschen ermessen, wenn sie an die Verwirrung zwischen 
Zwangserzichung und Armenpflege denken, die z. B. in Preußen zu den klein- 


lichsten und weitläufigsten Zänkereien führt. 


Literatur-Anzeiger. 269 


anzufangen wissen. Das hanseatische Oberlandesgericht hat bereits 
einmal ım gleichen Sinne entschieden. Sie bildet praktisch eine lang 
ersehnte Schutzwehr gegen jene Eltern, die ihre Kinder ruhig auf 
fremde Kosten erziehen lassen; nur wenn diese I4 Jahre alt und 
somit erwerbsfähig sind und ausgenützt werden können, dann erwacht 
genau mit diesem Zeitpunkt die Elternliebe und reißt die Kinder rück- 
sichtslos aus einer gesunden Entwicklung und beraubt sie dessen, wo- 
durch die Berufsvormundschaft gerade ihrer Verwahrlosung am besten 
entgegenarbeitet, einer tüchtigen Berufsausbildung. Die Franzosen 
haben ihre Berufsvormundschaft gerade nach dieser Richtung sorg- 
sam ausgebildet; für das deutsche Reich gibt das Einführungsgesetz 
ebenso wie bei der Zw angserziehung im Artikel 136 so bei dem Artikel 
136 den Landesgesetzen das Recht, die elterliche Gewalt auch dann 
zu beschränken, wo das BGB. selbst dazu keinerlei Handhaben bietet. 

Weniger kann ich Klumker in der Meinung folgen, daß für längere 
Zeit ein Ausbau der Landesgesetzgebung auf Grund des Artikels 130 
möglich sei. Die Berufsvormundschaft tritt meist rein auf Grund des 
Gesetzes ohne Zutun des Richters ein. Ein Vormundschaftsrichter 
kann aber durch seine Zustimmung keine gesetzliche Berufsvormund- 
schaft schaffen in solchen Fällen, wo ihm rechtliche Voraussetzungen 
nicht gegeben sind. Handelt der Berufsvormund, ohne daß jene Vor- 
aussetzungen da sind, so sind alle seine Handlungen ungültig, selbst 
wenn der Richter sie anerkennt. Es war eben kein Berufsvormund 
da. Die Gefahren dieses Zustandes hat das uneheliche Kind zu tragen; 
es sind schon jetzt Fälle vorgekommen, wo ein erfolgreicher Prozeß 
abgebrochen werden mußte, weil der Gegner mit Erfolg die Legiti- 
mation des Berufsvormundes bestritt. Klumker hat besonders in 
seinem mündlichen Berichte betont, wie viele Ortsgesetze und Landes- 
gesetze höchst unklare, gänzlich falsche Bestimmungen enthalten, die 
daher große Gefahren für die Mündel in sich schließen. Diese gefähr- 
iiche Unsicherheit findet sich aber zum großen Teil im Artikel 136 des 
Gesetzes selbst, dem der Berichterstatter alle guten Seiten abzuge- 
winnen suchte — offenbar in dem praktischen Bestreben, die segens- 
reiche Entwicklung der Berufsvormundschaft von der schwierigen 
Aenderung des Einführungsgesetzes zum BGB. unabhängig zu ma- 
chen — aber Schritt für Schritt mußte er doch unwillkürlich die innere 
Schwäche dieser Bestimmungen zugeben, deren baldige Aenderung 
er wohl selbst für unerläßlich ansehen dürfte. 

Der zweite Berichterstatter, Dr. Petersen, ist selbst gesetz- 
licher Berufsvormund über mehr als 3000 Kinder der Stadt Hamburg. 
Er konnte daher für die innere Arbeit der Berufsvormundschaft aus 
eigenen, reichhaltigen Erfahrungen schöpfen. Der große Wert seines 
Berichtes liegt in folgendem Nachweise. 

Der Unkundige meint, ein Vormund über 3000 Mündel könne 
nicht ındivıdualisieren, sondern müsse schematisch und bureaukra- 
tisch vorgehen. Dem stellt Petersen gegenüber, wic ja die eigentliche 
Erziehung der Mündel überhaupt nicht durch irgend einen Vormund, 
sondern durch Pflegeeltern und Eltern erfolge, daß sich das Eingehen 
auf den einzelnen Mündel daher in der Auswahl der Pflegestelle und 
deren Beaufsichtigung und Anleitung bewähren müsse. Dazu aber 
befähige den Berufsvormund gerade seine reiche Erfahrung und seine 
vielen Hilfsmittel, die alle für diesen Zweck besonders gestaltet seien. 
Ihm stünden viele Pflegestellen zur Verfügung, die er genau kennen 


270 Literatur-Änzeiger. 


und beobachten könne, wie dies selten dem Einzelvormund möglich 
sei. Dadurch könne er viel cher den vielfältigen Bedürfnissen “und 
Eigenschaften seiner Mündel gerecht werden. Nur Unkenntnis der 
»Praxis« der Berufsvormundschaft können jenen »schematischen« Vor- 
wurf erheben, der theoretisch erdacht sei. Man gewinnt aus den Dar- 
legungen Petersens den lebendigen Eindruck einer einflußreichen Be- 
rufsvormundschaft, die u. a. auch gerade bei der so wichtigen Berufs- 
wahl und Berufsausbildung ihren Schützlingen in einer Weise an die 
Hand gehen kann, wie dies der Einzelvormund nurselten vermag: haben 
wir doch in Deutschland schon längst Behörden und Anstalten genug, 
die die ganze tatsächliche Fürsorge für Kinder vorzüglich auszuüben 
wissen. Niemand wird den Großstädten in der Armenpflege für Kin- 
der, wie den Provinzen in der Erziehung von Zwangszöglingen be- 
streiten, daß sie dazu imstande seien, wenn sie die richtigen Vorkeh- 
rungen treffen. Hat man an ihrer Arbeit etwas auszusetzen, so ist 
der Hauptvorwurf, daß sie eben schlecht organisiert seien, obwohl ge- 
nug Vorbilder für sie vorhanden sind. Daß diese Organe die Vor- 
mundschaft, die nur einen Teil der Aufgaben umfaßt, die sie schon 
jetzt erfüllen und bei gutem Willen trefflich erfüllen können. gut aus- 
zuüben imstande seien, wird nur bezweifeln, wer in der vielfach anzu- 
treffenden Unkenntnis über Fürsorgearbeit befangen ist. »Schema- 
tisch«, »bureaukratisch« wird man vielmehr die Art nennen, wie heut- 
zutage jedem Mündel ein Einzelvormund gegeben wird; da kann auf 
den Charakter und die Eigenart jedes Mündels schon aus dem all- 
gemeinen Mangel an geeigneten Vormündern heraus nur selten Rück- 
sicht genommen werden; von anderen Gründen ganz zu schweigen. 

Indem Petersen diese Gedankengänge vorzüglich herausgearbeitet 
hat, schuf er eine Grundlage zur Beurteilung der Wirksamkeit der Be- 
rufsvormundschaft ım Leben, die hotientlich auf weite Kreise Ein- 
druck macht. Im Hinblick auf das Werk als Ganzes wäre noch der 
große Wert des Materialienbandes hervorzuheben, dessen I. Abschnitt 
die berufliche Vormundschaft vor 1900 behandelt, während die spä- 
teren hauptsächlich den Art. 136 EG. zum BGB. betreffen. Ebenso 
sind hervorzuheben die durch eine Umfrage, welche an ca. 400 An- 
stalten und alle Amtsgerichte mit berufsvormundschaftlichen Ein- 
richtungen ging, ermittelten Urteile und Mitteilungen deutscher Amts- 
gerichte und Berufsvormünder über die Berufsvormundschaft, die 
zumeist sehr günstig lauten. 

Alles in allem ist dieses Werk besonders geeignet, dem Sozial- 
politiker klar zu machen, welche große Bedeutung der Soziali- 
sierung der Vormundschaft, die mit der Berufsvor- 
mundschaft gegeben ist, zukommt. Wie die öffentliche Einw irkung 
auf Arbeitsvertrag und Arbeitslohn der Hauptinhalt der Sozialpolitik 
im engeren Sinne geworden ist, so wird die Ausbildung von Hilisein- 
richtungen für Erziehung und Familie der Hauptinhalt einer auf den 
Prozeß "der Erneuerung der Bevölkerung gerichteten Politik werden 
müssen. Denn was die E inwirkung auf den Arbeitsvertrag für die 
wirtschaftlichen Verhältnisse der untern Klassen leistet, leisten die 
sozialpädagogischen Einrichtungen, deren wichtigste und deren natür- 
licher Kristallisationspunkt die Berufsvormundschaft ist, für die Re- 
generation der Bevölkerung. 


2. Die Publikationenreihe »Zur Frage der Berufsvormundschafts 


Literatur-Änzeiger. 271I 


zeugt davon, welch’ große praktische Bedeutung die Berufsvormund- 
schaft in Deutschland wirklich schon hat. Die beiden Berichte be- 
treifen die dritte Tagung deutscher Berufsvormünder, die von ca. 150 
Stadtverwaltungen, Ministerien, Korporationen, Amtsgerichten und 
del. beschickt war. Die Berufsvormünder haben auch bereits im »Arch. 
deutscher Berufsvormünder« (Geschäftsstelle: Zentrale f. private Für- 
sorge in Frankfurt a. M.) eine feste und lebensfähige Organisation. — 
Die Fragen, welche auf der Tagung behandelt wurden, sind zu spe- 
zieller Natur, um hier behandelt zu werden, doch seien zur Verdeut- 
lichung einige genannt: die Rechtsverfolgung von Alimentenansprü- 
chen an uneheliche Väter im Ausland (Referenten: Knittel-Straßburg, 
Ziegler-\Wien); Die Mitwirkung der Berufsvormünder bei den Jugend- 
gerichten (Landsberg-Lennep) ; die nachteiligen Wirkungen des Pflege- 
wechsels auf die Pflegekinder (Spann-Wien). 


3. Der oben besprochenen Arbeit Klumkers aufs engste verwandt 
ist die des Wiener Sozialpolitikers Reicher. — R.s Werk gilt dem 
Rechte des Kindes auf Erziehung und seinem Schutze durch das 
öffentliche Recht, also dem gleichen Prinzip, auf dem die Berufsvor- 
mundschaft beruht. Diese will den familienlosen Kindern einen wirk- 
samen Ersatz des fehlenden Familienschutzes sichern. Die Ersatz- 
erziehung will dem verwahrlosten Kinde einen Ersatz der durch El- 
tern bezw. durch deren Stellvertreter vernachlässigten Erziehung 
bieten, dem Mangel des Familienschutzes in dieser Richtung infolge 
einer mißbrauchten oder vernachlässigten Erziehungsgewalt abhelfen. 
Reicher führt näher aus, daß die Berufsvormundschaft in wirksamerer 
Weise als es die ehrenamtliche Einzelvormundschaft tut, dem ur- 
sprünglichen Schutz- und Fürsorgebedürfnisse der erziehungsbedürf- 
tızen Kinder abhelfen soll, während die Ersatzerziehung es mit der 
Folwreerscheinung der durch die Natur, Sitte und Recht berufenen 
Erzieher vernachlässigten Erziehung, somit mit einem sekundären 
Zustande der Erziehungsbedürftigkeit der Kinder zu tun hat. R. 
schildert Wesen und Aufgaben der Jugendfürsorge. 

Berufsvormundschaft und Ersatzerziehung sind die zwei Seiten 
der Jugendfürsorge, die erstere will der Verwahrlosung der Kinder 
vorbeugen, die letztere die infolge des Milieu unmittelbar drohende 
oder bereits eingetretene tatsächliche Verwahrlosung abwehren. Der 
Verfasser zeigt an der Hand der Gesetzgebung des deutschen Reiches, 
Englands, Frankreichs, Belgiens, der Schweiz und Oesterreichs, wie das 
Öffentliche Recht für die Verwirklichung des Rechtes des Kindes auf 
Erziehung sorgt. — Er erörtert den Begriff der Verwahrlosung, den 
Ausgangspunkt der Fürsorgegesetzgebung, deren rechtliche Grund- 
lagen, sowie die Forderungen der Fürsorge-, Armen-, Schul-, Kri- 
minal- und Sozialpolitik nach Ausgestaltung der Ersatzerziehung. 

Hierbei fehlt auch nicht der Hinweis auf die Jugendgerichte Ame- 
rıkas und das Probationsystem, welches, gleichwie die Prevention of 
cruelty tochildren society, den Schutz des Kindes durch die überwachte 
Erziehung in der eignen Familie, somit die Aufrechterhaltung der Fa- 
milie anstrebt. Der amerikanische Jugendrichter ist zunächst zum 
Urteil über die Erziehungsbedürftigkeit des dependent, neglected and 
delinquent child‘ sowie zum Ausspruche darüber berufen, ob infolge 
eines careless oder neglected home öffentliche Fürsorge geboten ist. 

R. bespricht in systematischer Weise: die Ursachen und Erschei- 


272 Literatur-Änzeiger. 


nungsformen der Verwahrlosung als gesetzliche Voraussetzungen der Er- 
satzerziehung, deren Maßnahmen, die behördliche Zuständigkeit zu deren 
Anordnung, das hierbei zu beobachtende Verfahren. Die Durchfüh- 
rung der Ersatzerziehung gibt R. Anlaß, die Stellung der Regierung 
und Selbstverwaltung zum Gegenstande, die Art der Durchführung, 
die Erziehungsanstalten, die Familienerziehung, die Erzieher als 
technische Vollzugsorgane und die Kostenfrage zu besprechen. 
Wertvolle, durch Umfragen bei den deutschen Regierungen ge- 
sammelte statistische Daten über Fürsorge und Zwangserziehung 


erhöhen den Wert dieses sehr verdienstvollen, umfassend angelegten 
Werkes. 


4. Der Verfasser der folgenden Arbeit, Dr. Polligkeit, der 
schon in einer früheren Schrift die Beziehungen von Strafrecht und 
Kinderfürsorge in fruchtbarer Weise untersucht hat (»Strafrechtsform 
und Jugendfürsorge«, Langensalza 1905) und auf der Grundlage einer 
reichen praktischen Erfahrung steht, beschäftigt sich mit zwei Kate- 
gorien von Kindern: den schwererziehbaren, die infolge körperlicher 
oder geistiger Abnormitäten oder Mängel so große pädagogische Auf- 
gaben an die Eltern stellen, daß deren Kräfte zur erfolgreichen Er- 
ziehung nicht hinreichen ; und jenen Kindern, deren Eltern, sei es 
infolge geistiger Defekte, sei es infolge vollkommener Armut, zur Er- 
ziehung untauglich sind. P. geht von der Tatsache aus, daß die Er- 
ziehungsbedürfnisse des Kindes sich in diesen Fällen mit den vorhan- 
denen gesetzlichen Erziehungs-Erfordernissen nicht decken. 
Daher muß die richterliche Fürsorge bei ihnen in aller Regel versagen, 
so daß diesen Kindern geistige und körperliche Verwahrlosung droht. 
P. untersucht die Grenzen. für die Handhabung der gegenwärtig gel- 
tenden Bestimmungen und entwickelt aus dem rechtlichen V erhältnis 
zwischen Eltern und Kindern in der Erziehung zunächst den al 
schen Inbegriff der Erziehungserfordernisse. Er stellt dabei fest, 
welch’ unzulänglichem Maße diese im Wege der vormmdschälfsrichfer: 
lichen Fürsorge zwangsweise verwirklicht und erfüllt werden können. 
Auf dieser juristischen Grundlage und auf Grund der sozialwissen- 
schaftlichen Untersuchung, inwiefern der Mangel an hinreichender 
Fürsorge für diese 2 Gruppen von Kindern Verwahrlosung zur Folge 
hat und inwiefern die Verhütung dieser Verwahrlosung im öffent- 
lichen Interesse liegt, entwickelt der Verfasser Reformvorschläge. 
Diese gehen von dem Recht des Kindes auf Erziehung — zunächst rein 
juristisch konstruiert, daneben aber auch sozialwissenschaftlich be- 
gründet —- aus und gipfeln in der prinzipiellen Forderung der Berufs- 
vormundschaft, bezw. des staatlichen Eingreifens überhaupt zugun- 
sten jener Kategorien von Kindern. Im besonderen verlangt Pollig- 
keit: bessere Ausnützung der Bestimmungen des $ 1666 BGB. für den 
Schutz des Kindes, wirksamen Schutz gegen geistig erkrankte Eltern 
und Ausdehnung der Armenpflege auf die Erziehung des Kindes. 

Es wäre zu hoffen, daß diese gründliche Untersuchung, ın der auch 
eine reiche Literatur verarbeitet ist, an maßgebenden Stellen und in 
den Kreisen praktischer Fürsorgearbeit den Anstoß zur Erstrebung 
von Reformen gebe. 


5. Die von Feld dargestellten Einrichtungen der Kinder-Armen- 
pflege in Frankreich und ElsaßB-Lothringen stehen im Gegensatz zu 


Literatur-Anzeiger. 273 


der des übrigen Deutschen Reiches. Sie beruhen dort seit Jahrzehnten 
auf Grundsätzen, die bei uns noch ihrer Durchführung harren, aber 
seit langem von ersten Fachmännern vertreten werden. (Vgl. z. B.: 
Klumker, Die Mängel des deutschen Armenwesens in: Preußische 
Jahrbücher, 1906 S. 463 ff.) Diese Grundsätze sind: Die Trennung 
der Kinderfürsorge von der übrigen Armenpflege (in Frankreich im 
besondern: die gesetzliche Zusammenfassung der Fürsorge für die 
verwahrlosten, gefährdeten und armen Kinder zu einem Dienstzweig) ; 
die Lebertragung der Lasten auf größere Armenverbände unter Be- 
teiligung der Gemeinden und des Staates; endlich die besonders wich- 
tige staatliche Beaufsichtigung über die Ausübung der Kinderfürsorge. 
— F.s Schrift gibt nun eine anschauliche Darstellung aller dieser Ver- 
hältnısse und zwar, was die Schrift besonders wertvoll macht, auf 
Grund archivarischer Studien und einer statistischen Erhebung die 
den gut geschulten Statistiker erkennen läßt. (Othmar Spann.) 


Simon, Helene, Die Schulspeisung. (Schriften des 
deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit, 89. Heft). 
Leipzig 1909, Duncker & Humblot. VIII, 93 S. M. 1,60. 


In dem Referat für den »deutschen Verein für Armenpflege und 
Wohltätigkeit« über »die Schulspeisung« ist die Frage um- 
fassend behandelt. Und zwar sowohl nach der theoretischen Seite als 
auch nach ihrer bisherigen praktischen Verwirklichung. Nicht nur 
Deutschland, sondern auch das Ausland haben Berücksichtigung ge- 
iunden. Nach eingehender Prüfung der in Deutschland erwiesenen 
Nahrungsnot zahlreicher Volksschulkinder in Stadt und Land, die 
mit der Schulpflicht unvereinbar ist und die Zwecke der Schule schwer 
beeinträchtigt, kommt die Verfasserin zu dem Schluß: die öffentliche 
Regelung der Schulspeisung durch Gesetz ist dringendes Erfordernis. 
Solange der Staat nicht eingreift, ist nach Möglichkeit dahin zu wirken, 
daß die Gemeinden aus eigener Initiative Vorsorge für die Speisung 
bedürftiger Volksschulkinder treffen. 


Tugendreich, Dr. Gustav, leitender Arzt der städt. Säug- 
lingsfürsorgestelle V in Berlin, Dre M utier-undSäuglings- 
fürsorge. Kurzgefaßtes Handbuch. Mit Beiträgen von Amts- 
gerichtsrat J. F. Landsberg in Lennep und Dr. med. W. 
Weinberg in Stuttgart. II. Hälfte. ı. Teil. Stuttgart 1909, 
Ferdinand Enke. S. 129—276. M. 3.60. 


Der ı. Teil der 2. Hälfte umfaßt die Kapitel 5—ı1. Das 5. K a- 
p itel bespricht den sozialgesetzlichen Mutterschutz und die Mutter- 
schaitsversicherung und erörtert in einem kurzen Anhang die Kinder- 
versicherung. Im 6. Kapitel spricht Landsberg über die Ausbil- 
dung der Juristen im Hinblick auf die Mutter- und Säuglingsfürsorge, 
während Tugendreich die Ausbildung der Mediziner für diesen Zweck 
bespricht. Das 7. Kapitel handelt von der Ausbildung des ärzt- 
lıchen Hilfspersonals (Hebammen, Wochen- und Säuglingspflegerin- 
nen). Das 8. Kapitel fordert für unsere Töchter eine gründliche 
Schulung zur Mutter vor Eingehung der Ehe. Soweit geht der allge- 
meine Teil des Handbuchs. In den folgenden Kapiteln werden die 
speziellen Fürsorgeeinrichtungen besprochen, im 9. Kapitel die 
Rechtsschutzstellen für Frauen, im ıo. Kapitel die offene Für- 
sorge für Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett. Das IT. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 18 


274 Literatur-Anzeiger. 


Kapitel schließlich handelt von der Stillung (Verbreitung, Fähig- 
keit, Häufigkeit des Stillens). 

Das Buch bestrebt sich, auf engem Raum möglichst viel Tatsäch- 
liches zu liefern. Daher enthält es eine große Zahl von einschlägigen 
Tabellen, Daten, Zahlen. Ein alphabetisch geordnetes reichhaltiges 
Literaturverzeichnis ist jedem Kapitel vorangestellt. Es umfaßt für 
die 7 Kapitel dieses Teils ca. 16 Druckseiten. 


Zwangsmaßregeln gegen Arbeitsscheue und ge- 
gen säumige Nährpflichtiige. Hauptbericht von Dr. 
Lohse, Direktor des öffentlichen Armenwesens in Hamburg, 
Mitbericht von Stadtrat Samter in Charlottenburg. (Schrif- 
ten des Deutschen Vereins für Armenpflege und \Vohltätigkeit. 
88. Heft.) Leipzig 1909, Duncker & Humblot. VI, 80 S. M. 1,60. 

Das Thema umfaßt einmal de Arbeitsscheuen,d.h. die 

Müßiggänger und Trunkenbolde, die sich durch eigene Schuld außer- 

stande gesetzt haben, sich oder die Ihrigen zu unterhalten, sodann die 

säumigen Nährpflichtigen, d. h. die, die ihre Familie 

der öffentlichen Armenpflege anheimfallen lassen, obgleich sie im- 

stande sind, sie zu ernähren. Der Verfasser sucht an der Hand um- 

fangreicher statistischer Erhebungen nachzuweisen, daß solchen Per- 
sonen gegenüber die geltenden strafgesetzlichen Bestimmungen ver- 
sagen und auch eine Verschärfung des Strafgesetzes keine Abhilfe 
verspreche. Weiter schildert er die Anwendung des in 6 deutschen 

Bundesstaaten eingeführten armenpolizeilichen Arbeitszwanges, der 

wesentlich bessere Erfolge als das Strafverfahren aufzuweisen habe. 

Eingehend erörtert Lohse dann die rechtliche Zulässigkeit des Ar- 

beitszwanges, ohne die vorhandenen Bedenken zu unterdrücken, und 

hebt hervor, daß unter allen Umständen genügende Sicherheiten für 
die persönliche Freiheit geschaffen werden müßten. Er gelangt zu 
dem Ergebnisse, daß das Verwaltungszwangsverfahren rechtlich zu- 
lässig und seine Einführung durch Landesgesetz als ein geeignetes 

Zwangsmittel gegen das große soziale Uebel der Verlassung der Fa- 

milie anzusehen sei. In einem Anhange seines Berichts hat der Ver- 

fasser die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen über den Ar- 
beitszwang nebst den Ausführungsverordnungen zum Abdruck ge- 
bracht. 


28. Kriminologie, Strafrecht. 


Allfeld, Professor Dr. Philipp, Erlangen, Der Ein- 
fluß der Gesinnung des Verbrechers auf die 
Bestrafung. (Krit. Beiträge zur Strafrechtsreform, heraus- 
gegeben unter Mitwirkung verschiedener Gelehrter von Prof. Birk- 
meyer und Prof. Nagler, 9. Heft.) Leipzig 1909, Wilhelm Engelmann. 
XII, 192 S., M. 5.—. 

Die Schrift legt zunächst dar, wie die soziologische Schule dem ein- 
zelnen Verbrechen die reale Bedeutung abspricht und es nur als Symp- 
tom der antisozialen Gesinnung des Täters überhaupt gelten läßt, 
die allein für Art und Maß der Strafe entscheiden soll. Verfasser tritt 
dann, nachdem er seine eigene Auffassung vom Wesen und Zweck der 
Strafe entwickelt hat, in die Kritik der soziologischen Lehre ein. 
die er bis in ihre äußersten Konsequenzen verfolgt. Sein Ergebnis 
ist, daß diese Richtung dem Wesen der Strafe nicht gerecht werde und 


Literatur-Anzeiger. 275 


daß auch das künftige Strafrecht daran festhalten müsse, daß die 
Strafe ein der konkreten Uebeltat entsprechendes Uebel darzustellen 
habe. Dieser prinzipielle Standpunkt hindert aber den Verfasser nicht, 
anzuerkennen, daß die Gesinnung im künftigen Strafrechte weit mehr 
als bisher berücksichtigt werden müsse. Im letzten Abschnitte der 
Schrift finden sich eingehend begründete Vorschläge, wie der Gesetz- 
geber bei der Reform des Strafrechts der Gesinnung, insbesondere der 
eingewurzelt verbrecherischen Gesinnung Einfluß auf Art und Maß 
der Strafe gewähren solle. 


Gretener, Professor Dr. X. in Breslau, Die Neuen 
Horizonte ım Strafrecht. Darstellung und Kritik. 
(Krit. Beiträge zur Strafrechtsreform, herausgeg. unter Mitwirkung 
verschiedener Gelehrter von Prof. Birkmayer und Prof. Nagel, 
I0. Heft). Leipzig 1909, Wilhelm Engelmann, VII, 163 S. M. 4.60. 

Die Schrift will den Nachweis erbringen, daß das von dem 

Führer der modernen Schule in Deutschland, v. Liszt, im Laufe 

der letzten zwei Dezennien entwickelte Programm zu Ergebnissen 

führt, deren Umsetzung in die Wirklichkeit einen Neubau der Straf- 
gesetzgebung auf gänzlich veränderter Grundlage erfordern würde. 

Zu diesem Zwecke legt Verf. Ursprung und Zusammenhang der grund- 

legenden Ideen der neuen Schule dar, indem er von dem deutschen 

Hauptrepräsentanten derselben auf E. Ferri und zum Teil auf 

R. Garofalo zurückgeht, den engen Zusammenhang der v. 

Lısztschen Grundanschauung von Verbrechen und Strafe mit dem 

Gedankenkreise der italienischen positiven Schule feststellt und die 

auch in der neuesten kriminalistischen Literatur Deutschlands ver- 

tretene Ansicht zurückweist, daß nämlich die Ablehnung des Ver- 
brechertypus C. Lombrosos seitens v. Liszt die selbständige 

Stellung des letztern in der internationalen Reformbewegung hin- 

reichend kennzeichne. Im einzelnen bespricht Verfasser die Lehre 

von der Verbrechensgenesis, das Verhältnis von Strafrecht, Kriminal- 
politik und Kriminalsoziologie, das neue Kriterium der Kriminalität 
und die Natur der strafrechtlichen Reaktion im Lichte der neuen 

Horizonte. Besonderes Gewicht legt Verfasser auf den Nachweis, 

daß die Begriffe der Schuld und Zurechnungsfähigkeit in dem neuen 

strafrechtlichen Organismus keine Berechtigung mehr haben und tat- 
sächlich von den Vertretern der Neuen Horizonte preisgegeben werden. 

Ein spezieller Abschnitt ist der dritten Schule, einer neuen vermitteln- 

den Richtung gewidmet, als deren Bannerträger neuerdings M. Liep- 

mann hervorgetreten ist. 


Rümelin, Professor Dr. Max, Kanzler der Universität 
Tübingen, Das Verschulden in Straf- und Zivil- 
recht. Rede gehalten bei der akademischen Preisverteilung 
am 6. November 1909. Tübingen 1909, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 
53 S. M. I.40. 


29. Soziale Hygiene. 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Schirrmacher, Dr. Käthe, Die moderne Frauen- 
bewegung. Zweite Auflage. (Aus Natur und Geisteswelt, 67. 


276 Literatur-Anzeiger. 


Bändchen.) Leipzig 1909, B. G. Teubner. VI, 146 S. M. 1.—, 
geb. M. 1.25. 

Seit 1904, dem Erscheinungsjahr der I. Auflage, hat die Frauen- 
bewegung sich in allen Ländern lebhaft entwickelt; den stärk- 
sten Aufschwung nahm aber fast überall die 
Frauenstimmrechtsbewegung; die Frauen erhielten 
seit 1904 das politische Wahlrecht in Finnland, Norwegen, Queensland, 
Victoria; das Kommunale oder Erweiterungen des Kommunalen in 
Dänemark, Schweden, England; des beruflichen in Frankreich, Ita- 
lien, Belgien; das Vereins- und Versammlungsrecht in ganz Deutsch- 
land. In England begann die suffragette Agitation. Der Weltbund 
für Frauenstimmrecht erhöhte seine Mitgliedschaft von 8 auf 20 Län- 
der. — Die Anfänge einer organischen Frauenbewegung entstanden 
in der Türkei und in Aegypten, auch in China beginnt die Frau sich 
zu regen. — Die Bildungsfragen stehen in diesen neuen Ländern in 
erster Linie, doch vollzog auch Deutschland mit der preußischen 
Mädchenschulreform einen wirklichen Fortschritt auf dem Gebiete 
der Bildung. Die Zahl der berufstätigen Frauen steigt dauernd in 
allen Länder. 


Levy-Rathenau, Josephine, Die deutsche Frau 
im Beruf. Praktische Ratschläge zur Berufswahl. (Handbuch 
der Frauenbewegung, herausgegeben von Helene Lange und Ger- 
trud Bäumer, Band V.) Zweite neubearbeitete Auflage. Berlin ıgıo, 
W. Moeser. VIII, 184 S. M. 3.50. x 


Das vorliegende Buch, auf Grund langjähriger praktischer Er- 
fahrungen über die Bedürfnisse der in das Erwerbsleben hinaus- 
tretenden Frauen verfaßt, will ein treuer Berater bei der Berufswahl 
der weiblichen Jugend sein. Es berücksichtigt alle einschlägigen 
Fragen, z. B. der erforderlichen Schulbildung, der Ausbildungsdauer, 
der Kosten, der Erwerbsaussichten usw. Es schildert die einzelnen 
den Frauen zugänglichen Berufsgebiete in 5 größeren Abschnitten: 
I. Landwirtschaft und Nebengebiete, 2. Häusliche Dienste, 3. Industrie 
und Gewerbe, 4. Handel und Verkehr, 5. Freie Berufe. Unter letzteren 
finden Krankenpflege, soziale Arbeit, Lehrtätigkeit, Kunst und Kunst- 
gewerbe, sowie die akademischen Berufe eingehende Beachtung. Je- 
dem Abschnitt ist ein ausführliches Verzeichnis der in Frage kommen- 
den Ausbildungsgelegenheiten mit ihren Zulassungsbedingungen bei- 
gegeben. Ein Anhang bringt wertvolles Material über Arbeıtsnach- 
weise, Auskunfts- und Rechtsschutzstellen, Stipendien, ferner Hin- 
weise auf die Notwendigkeit der Versicherung, sowie eindringliche 
Warnungen vor dem leichtsinnigen Hinausziehen in das Ausland. 
Das Buch wendet sich an Erwerbsuchende, an Eltern, Vormün- 
der und Erzieher, an Schulen und Vereine, die Gelegenheit zur 
Beratung haben. Unablässig klingt aus seinen Seiten die eindringliche 
Mahnung, der Frauenwelt eine gründliche Ausbildung zu teil werden 
zu lassen, um sie für den schweren Kampf ums Dasein tüchtig zu machen. 


31. Staats- und Verwaltungsrecht. 


Burghartz, Dr. jur. Arnold, Die Rechtsnaltur der 
Ersatzansprüche im Arbeiterversicherungs- 
recht. (Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und Völker- 


Literatur-Anzeiger. 377 


recht, herausgegeben von Philipp Zorn und Fritz Stier-Somlo, 
Band VI, Heft 3). Tübingen 1909, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 
X, 63 S. M. 2.—. 

Das Privatrecht hat jede Berechtigung verloren, das öffentliche 
Recht zu ergänzen und Rechtsformen desselben zu erklären. Die 
Fähigkeit dazu besitzt es auch nicht. Das trifft für das öffentliche 
Recht allgemein, in besonderer Weise aber für das Arbeiterversicherungs- 
recht zu. Es muß daher mit dem Privatrecht im Arbeiterversicherungs- 
wesen und mit seinen Anwendungsversuchen auf dasselbe restlos 
aufgeräumt werden. Weiter bietet aber auch, wie das öffentliche 
Recht überhaupt, so besonders das lebensfähige und zeitgemäße 
Arbeiterversicherungsrecht die Möglichkeit, seine Rechtsformen aus 
sich heraus — losgelöst von zivilistischen Rechtsinstituten — zu er- 
klären und zu begründen. So bedürfen die praktisch sehr wichtigen 
Ersatzansprüche im A. V. R. nicht zivilrechtlicher Konstruktionen 
wie cessio legis, mandatum, negotiorum gestio, Vertragsstrafe etc. zu 
ihrer juristischen Erklärung. Sıe »entstehen« vielmehr als »öffentlich- 
rechtliche Ersatzansprüche« stets originär auf Grund der jeweils 
verlangten Voraussetzungen, »verändern sich« in ihrem Umfange oder 
ihrer Gestalt oder in beiden und sendigen« nur in den gesetzlich be- 
stimmten Fällen. Die zahlreichen, an die bisherigen Konstruktions- 
versuche sich knüpfenden Streitfragen finden nach Eliminierung des 
Privatrechts und Anwendung der gefundenen Konstruktion ihre ein- 
wandsfreie Lösung. 


Herrnriti, Prof. Dr. Rudolf von, Handbuch des 
österreichischen Verfassungsrechtes. Tübingen 
1909, J. C. B. Mohr (P. Siebeck). XVI, 276 S. M. 7.—, geb. M. 8.50. 


Diese neueste systematische Darstellung des Verfassungsrechtes 
des österreichischen Staates ist nicht bloß als Studienbehelf 
gedacht, sondern verfolgt namentlich den Zweck, weiteren 
Kreisen eine übersichtliche Darstellung der gesamten Verfassungs- 
einrichtungen Oesterreichs sowie der österr.-ungarischen Monarchie 
nach ihrem neuesten Stande zu bieten. Mit Rücksicht darauf sowie 
auf die eigenartige Entwicklung des Verfassungslebens in Oesterreich 
wurde der Darstellung des positiven Verfassungsrechtes selbst eine 
kurze Darlegung der wichtigsten allgemeinen Lehren vom 
Staate sowie eine Geschichte des Verfassungslebens der österr.- 
ungar. Monarchie vorausgeschickt. Da jedes positive Verfassungsrecht 
eines Staates durch die kulturellen Verhältnisse seiner Bevölkerung 
bedingt ist, wurde dieser Frage, insbesondere der wirtschaft- 
lichen und nationalen Zusammensetzung der Bevölkerung, 
welche in Oesterreich eine so wichtige Rolle spielt, eine besondere 
Aufmerksamkeit zugewendet, wodurch das Handbuch gerade den Le- 
sern außerhalb Oesterreichs eine Handhabe zu dem so schwierigen 
Verständnisse der eigenartigen politischen Verhältnisse Oesterreichs 
bieten und eine richtigere Beurteilung derselben vermitteln wird. 
Endlich ist hervorzuheben, daß auch zum erstenmale in systematischem 
Zusammenhange die neuesten Phasen des Verhältnisses zwischen 
Oesterreich und Ungarn nach dem Stande des letzten wirtschaft- 
lichen Ausgleiches vom J. 1907 sowie der staatsrechtlichen 
Beziehungen Bosniens und Herzegowinas zur österr.- 

ungarischen Monarchie dargestellt werden. 


27 g Literatur-Anzeiger. 


Ulbrich, Dr. Josef, Professor an der deutschen Universität 
in Prag, Oesterreichisches Staatsrecht. (Das öffentl. 
Recht der Gegenwart, nn von Jellinek, Laband und 
Piloty X.) Tübingen 1909, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) VIII, 378 
S. M. 8.—; geb. M. 10.—. 

Dieses Werk ist eine Neubearbeitung der dritten Auflage (1904) 

im Handbuche des öffentlichen Rechtes. Es schließt sich zwar inhalt- 

lich dem Umfange nach den früheren Auflagen an, berücksichtigt 

aber die staatsrechtlichen Reformen die durch die Wahlreform (Ein- 
führung des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes für den Reichs- 
rat), die Neuordnung der rechtlichen und volkswirtschaftlichen Be- 
ziehungen der beiden Glieder der österr.-ungar. Gesamtmonarchie, 
die definitive Angliederung der Länder Bosnien und Herzegowina 
das öffentliche Recht Oesterreichs in einschneidender Weise geändert 
haben, ebenso auch das Finanzrecht eingehend. Das Werk soll 
die Aufgaben eines Lehrbuches für Studierende, aber auch eines 
Handbuches für weitere Kreise, die sich mit der Struktur und den 
Einrichtungen der Monarchie vertraut machen wollen, erfüllen. 





32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht. 


Dierig, Dr. Günther, Die Koalitionsfreiheit 
der Gewerbetreibenden und gewerblichen Ar- 
beiter. (Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- und 
Völkerrecht, herausgegeben von Philipp Zorn und Fritz Stier- 
Somlo, Bd. VI, Heft 2). Tübingen 190g, J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 
IX, 62 S. M. 2.—. 

Die Arbeit ist im wesentlichen eine Darstellung des durch $ 152 
Abs. 1 GewO. geschaffenen Rechtszustandes und eine Kritik der zu- 
gehörigen Rechtsprechung. Das erste Kapitel gibt eine Be- 
griffsbestimmung der Koalitionen im Sinne dieses Paragraphen 
(Personen-Kreis, Zweck, Mittel. Das zweite Kapitel schil- 
dert Wesen und Maß der im $ 152 statuierten Koalitionsfreiheit: 
Einerseits bezieht sich die Bestimmung nicht nur auf die Bildung der 
Koalitionen, sondern auf ihre gesamte Tätigkeit zur Erreichung ihrer 
Ziele, so daß z. B. ein landesrechtliches Spezialverbot gegen das 
Streikpostenstehen keine Geltung hat. Andrerseits gibt sie den Koali- 
tionen keine Sonderstellung dem allgemeinen Rechte gegenüber. 
Hieran knüpft sich eine Darstellung der Folgen, die die Hauptkampf- 
mittel der Koalitionen nach allgemeinem Rechte haben. Das dritte 
Kapitel führt aus, inwieweit die Koalitionen von den Beschrän- 
kungen des Reichsvereinsgesetzes getroffen werden. 


Lazarus, Dr. Johann, Landgerichtsrat a. D, Das Un- 
züchtige und die Kunst. Eine juristische Studie für 
Juristen und Nichtjuristen. Berlin 1909, J. Guttentag. 168 S 
M. 3.50. 

Recht, Das, Sammlung von Abhandlungen für Juristen und Laien, 
herausgegeben von Dr. Franz Kobler. Berlin 1909, Putt- 
kammer und Mühlbrecht: 

Band I. Ehrlich, Professor Dr. Eugen, Die 

Rechtsfähigkeit. XVI, 106 S. M. 1.80. 

Band II und Ill. Liepmann, Professor Dr. M. Die 

Beleidigung. 136 S. M. 3.60. 


Literatur-Anzeiger. 279 


Band IV. Burckhard, Dr Max, Der Richter. 
03 S. M. 1.80. 

Band V und VI. Van der Borght, Dr. R., Das Recht 
der Handlungsgehilfen. 152 S. M. 3.60. 

Band VII. Osterrieth, Professor Dr. A, Kunst 
und Recht. 88 S. M. 1.80. 


Wölbling, P., Magistratsrat, Berlin, Grundsätze des 
Akkordvertrages aus Gerichtsentscheidungen. 
Für Gerichte, Arbeitgeber und Akkordarbeiter zusammengestellt. 
Berlin 1909, J. Guttentag. 45 S. M. —.6o. 

Das Büchlein enthält systematisch geordnete, knapp gefaßte 
Grundsätze aus mehreren hundert Entscheidungen über den Akkord- 
vertrag einzelner Arbeiter, insbesondere auch der Heimarbeiter und 
den Gruppen- oder Kolonnenakkord nebst einer über den Akkord- 
vertrag orientierenden Vorbemerkung und einem alphabetischen 
Inhaltsregister. Es soll dazu dienen, eine einheitliche und gerechte 
Handhabung des Akkordvertrages in den gewerblichen Betrieben und 
in der Rechtsprechung zu fördern. Daß dies nötig ist, zeigt besonders 
das überhandnehmende Bestreben durch Gruppenakkorde mit zahl- 
reichen zu einer Kolonne zwangsweise zusammengeschlossenen Ar- 
beitern, unter Umständen sämtlichen Arbeitern eines Betriebes, die 
Akkordabreden jeder Rechtskontrolle zu entziehen (cf. S. 4, 5, 28). 


Schecher, Dr. Karl Ludwig, Gewerbepolizeirecht 
des Deutschen Reiches. Tübingen Igıo, J. C. B. Mohr 
(Paul Siebeck). XI, 310 S. M. 5.—, geb. M. 6.—. 

Eine systematische Darstellung, die das Reichsgewerbepolizei- 
recht umfaßt und sich auf dieses beschränkt, fehlte in der verwaltungs- 
rechtlichen Literatur, seit Max von Seydel’s »Gewerbepolizeirecht 
nach der Reichsgewerbeordnung« (Sonderabdruck aus den Annalen 
des Deutschen Reichs 1881) durch die zahlreichen, vielfach grundsätz- 
lichen Aenderungen der Gewerbeordnung überholt ist. Auf der Grund- 
lage der Seydel’schen Abhandlung ist das vorliegende Buch auf- 
gebaut. Ziel des Buches ist ausschließlich die systematische 
Darstellung des geltenden Rechts unter Verzicht auf rechtsgeschicht- 
liche und rechts- und wirtschaftspolitische Betrachtungen. In einem 
»Allgemeinen Teile« werden zunächst die Grundbegriffe des öffent- 
lichen Gewerberechts (rechtlicher Gewerbebegriff, rechtliche Natur 
dər Gewerbefreiheit und der Gewerbepolizei) erörtert; weiterhin wird 
der sachliche Geltungsbereich des reichsgesetzlichen Grundsatzes 
der Gewerbefreiheit sowie dessen Stellung innerhalb der Rechtsordnung 
klargelegt ; endlich gibt der Allgemeine Teil die rechtliche Umgrenzung 
der Personenbegriffe des öffentlichen Gewerberechts und eine Zusam- 
menfassung des »formellen«e Reichsgewerbepolizeirechts. Die ein- 
zelnen polizeilichen Normen der Gewerbeordnung sind im »Besonderen 
Teile« dargestellt, in welchem zunächst die rechtliche Bedeutung 
der wirtschaftlichen Betriebsformen und der gesetzlichen Betriebs- 
arten (stehender Gewerbebetrieb, G. im Umherziehen, ambulanter 
H., Marktverkehr) und dann die einzelnen Vorschriften für diese 
Betriebsarten systematisch erörtert werden. Der Vollständigkeit 
halber sind die gewerbepolizeilichen Normen über den Gewerbebetrieb 
der Auswanderungsunternehmer und Auswanderungsagenten nach 
dem Reichsgesetz vom 9./6. 97 in das System eingefügt. Den Rest 


280 Literatur-Anzeiger. 


füllt die Darstellung des Arbeiterschutzrechts und des Rechts der 
gewerblichen Selbstverwaltung (Innung usw.). Dabei ist grundsätzlich 
überall nur öffentliches Recht behandelt, das Privatrecht, also auch 
namentlich die privatrechtlichen Bestandteile des Arbeiterschutz- 
rechts, sind ausgeschieden. Dem praktischen Gebrauche dient eine 
dem Buche vorangestellte systematische Inhaltsübersicht sowie ein 
alphabetisches Sachregister. 


33. Politik. 


Arcoleo, Giorgio, Forme Vecchie, Idee Nuove. 
Bari 1909. Biblioteca di Cultura Moderna. Giuseppe Laterza e 
Figli. 286 pag. (Preis: 3 Lire). 

Diese Sammlung politischer Aufsätze aus der Feder Arcoleos 
sind dem Kenner des italienischen Parteiwesens dringend zu empfehlen. 
Dem Kenner. Denn sie setzen beim Leser das Vorhandensein gewisser 
Elementarkenntnisse in der Materie voraus. Giorgio Arcoleo, Senator 
des Königreiches, hat in dieser Schrift, auf Grund großer Sachkenntnis 
und von einer reichen und feinen Beobachtungsgabe unterstützt unter 
prononciert modern-liberalen Gesichtspunkten die Fäden des inner- 
politischen Getriebes seines Heimatlandes zu entwirren versucht. Die 
Aufgabe ist schon deshalb nicht leicht, weil Italien das klassische Land 
der Parteilosigkeit ist — außer den Sozialisten, Republikanern, Radi- 
kalen und Christlich-Demokraten existiert dort keine konstituierte 
Parteivereinigung — und eine Untersuchung des Parteiwesens dort also 
auf alle jene faßbaren Dokumente wie Programme, Statuten, Kongreß- 
Protokolle usw. verzichten muß, die sonst so recht eigentlich die Grund- 
und Quadersteine zu derartigen Arbeiten zu liefern pflegen. In einem 
interessanten Essay über die Spostati, d. h. die nicht an ihrem Platz 
befindlichen, die Deklassierten (aber ohne den Nebengedanken des 
sozialen Gesunkenseins, der in dem französisch-deutschen Terminus 
liegt), gibt uns Arcoleo ein treffendes Bild dieser Bevölkerungsschicht, 
die im öffentlichen Leben eine so überwiegende Rolle spielt und zumal 
in Ländern mit demokratischer Staatsform, deren Elastizität vielgrößere 
Erfolgschancen für persönlichen Ehrgeiz und persönliche Interessen 
bietet als die starke und erstarrte Feudalmonarchie, in der die Gunst 
eines unabänderlichen Staatsoberhauptes erfahrungsgemäß aus traditio- 
neller Gewöhnung stets und immer sich der gleichen, wenig zahlreichen 
Kaste zuwendet, Burzaukratie und Regierung beherrscht. Ein der- 
artiges System schafft in seinem unausgesetzten Kampf um die Macht, 
d. h. um die Stellen und Ehren des Staates, wechselnd blind-konser- 
vative und unzufriedene, d. h. enttäuschte Elemente (p. 8off.). Die 
durchgefallenen Kandidaten, die zurückgesetzten Aspiranten um die 
Macht bilden die Opposition. Dagegen kaum zur Macht gelangt, wird 
auch die sich am wildrevolutionärsten gebährende Umsturzpartei 
pflaumenweich. Arcoleo bedauert aufs tiefste (s. insbesondere dasKapitel 
Alla Ricerca di un Partito) den Mangel an großen programmatischen 
Gegensätzen, und deshalb an gesundem und organischem Kampf, der 
dem parlamentarischen Leben Italiens, zumal seit dem Uebergang der 
Sozialisten von der intransigenten zur opportunistischen Taktik, jenes 
Schwammhafte verleiht, das es so a) ungesund und künstlerisch 
unschön macht. So bedeutet in Italien die Eroberung der Regierungs- 
gewalt nicht, wie in England und Frankreich, den Sieg einer Idee, 


Literatur-Anzeiger. 281 


einer Theorie oder eines Programmes, sondern lediglich die Ueber- 
rumpelung einer Clique durch eine andere Clique. Arcoleo erklärt sich, 
nebenbei bemerkt, in diesem Zusammenhang, und, wie uns scheinen 
will, sehr zu Recht, als Gegner des altberühmten Zweiparteiensystems, 
da die moderne Partei ihre Wurzel im sozialen Leben des Volkes 
haben müsse und dieses bereits derart differenziert sei, daß ihm mehr 
als bloß zwei Parteien entspringen dürften (p. 203). Die theoretische 
Verwahrlosung der sogen. Parteien in Italien gehe so weit, daß man 
dort bloß die Parteien als reaktionär empfände, die an Ausnahme- 
gesetze dächten (auch wenn sie diese Gesetze nicht in Anwendung 
brächten), während andererseits eine Partei auch dann als liberal 
Pa wenn sie zwar die Ausnahme gesetze verwerfe, aber in ihrer 
egierung unausgesetzt sich Ausnahmemaßregeln (die jeder 
Regierung zur Hand seien) bediene. So herrsche auch in der Ter- 
minologie das Kriterium der Kritiklosigkeit. Im übrigen beklagt der 
Senator Arcoleo das falsche und unkonstitutionelle Uebergreifen der 
Regierungsgewalt auf die ihr logisch nicht unterstehenden Sphären 
des öffentlichen sowie des privaten Lebens, sowie den Mangel eines 
Ehescheidungsgesetzes, der sich in einem im übrigen doch entschieden 
hberal gesinnten Lande wie Italien besonders fühlbar mache. Die 
Schäden einer falschen und mit fortschreitender Potenzialität in ihr 
Gegenteil umschlagenden sogen. Demokratie werden vom Verfasser 
wıederholtermaßen und mit jener Schonungslosigkeit bloßgelegt, 
welche die ganze Schrift charakterisiert. Wir gehen nicht fehl, wenn 
wır das Buch des Senator Arcoleo als ein Zwischending zwischen einer 
politischen Philosophie und einer polemischen 
Anklageschrift bezeichnen. (Michels). 


Fried, Alfred H., Der kranke Krieg. Leipzig Igog, 
Alfred Kröner. 176 S. M. 1.—. 

Das Buch stellt eine reiche Sammlung der Argumente des mo- 
dernen Pazifismus dar und bietet ein deutliches Bild von seinem Wesen 
und seinen Zielen. Der Verfasser sucht zu beweisen, daß ein euro- 
pa:scher Krieg des großen Risikos halber heute fast unmöglich sei, 
es ist nichts dabei zu gewinnen, aber viel Werte können vernichtet 
werden. Diese Gründe haben die Staaten schon insofern anerkannt, 
als verschiedene internationale Konflikte z. B. die Marokko- und 
Doggerbankaffäre nicht wie es früher geschehen wäre, durch einen 
Krieg entschieden sind sondern durch friedliche Verhandlungen. 
Er wünscht Europa und die Vereinigten Staaten von Nordamerika 
zu einem obligatorischen Schiedsgericht zu verpflichten, worauf der 
Grund zur Weltstaatenorganisation gelegt sein würde. (M.). 


Hartleben, Otto Erich: Tagebuch-Fragment ei- 
nes Lebens. München, Verlag Albert Langen. 285 S. (Preis: 
4M.). 

Das (nicht immer interessante) Tagebuch — und es hätte dem 
Ruhme des Autors nichts geschadet, wenn ein großer Teil desselben 
ungedruckt geblieben wäre — dieses geistreichen und liebenswürdigen, 
wenn auch etwas gar wild erotisch gerichteten Dichters enthält neben 
vielen persönlichen und literarischen auch einige Erinnerungen p o 11- 
tıscher Natur, um derentwillen es nicht unangebracht erscheinen 
dürfte, an dieser Stelle kurz auf es zu verweisen. Bekanntlich war 
Otto Erich Hartleben in seiner Berliner Zeit ein offener Anhänger 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. ı. 


282 Literatur-Anzeiger. 


der Sozialdemokratie, Redakteur am Vorwärts und hat eine Zeitlang 
mit den Berliner » Jungen«, insbesondere mit Wildberger, in enger Ver- 
bindung gestanden. Auf diesen Zusammenhang mit der revolutionären 
Arbeiterbew egung deutet eine ganze Reihe von Stellen des Tagebuches 
hin (p. 127, 157, 160, 183, 229, 247, 270). Bemerkenswert ist hierunter 
eine sehr geistreiche und treffliche anekdotische »Geschichte des Mehr- 
wertes« (p. 68). Es war der stark individualistische Zug in Hartlebens 
Charakter, der in ihm überaus stark ausgeprägte Hang zu frohem Lebens- 
genuß, zusammen mit dem philosophischen Theorem, demzufolge jedes 
Individuum das Zentrum einer Welt und dementsprechend Selbstzweck 
ist, was den sozialen Dichter dem Sozialismus allmählich wieder ent- 
fremdete. Er sagt selbst darüber auf p. 228, mit unumwundenem Selbst- 
geständnis: »Es gab eine lange Zeit in meinem Leben, in der ich mich 
meiner natürlichen Genußfreudigkeit schämte. Ich war zwar nie ein 
Christ, aber ich glaubte zeitweise Sozialdemokrat sein zu müssen und 
erachtete es für meine Pflicht, meine Kräfte in den Dienst einer guten 
Sache stellen zu müssen. Das ist, jetzt vorbei. Ich habe gelernt, daß 
man diese gute Sache selber ist, und seitdem bemühte ich mich, meine 
Kräfte in meinen Dienst zu stellen.« Das nennt H. die »innere Ent- 
wicklung zur schließlichen fröhlichen Zuversicht zu sich selber«. Hier- 
mit wurde aber H. keineswegs wieder »Bourgeois«. Ueber die deutsche 
Bourgeoisie finden sich bei ihm mehrfach sehr scharfe Urteile. H. zu- 
folge besteht ihr hervorstechendster Zug in der »Heidenangst vor aller 
Initiative auf nicht rein praktischem Gebiet, der Furcht vor dem 
Neuen, der tiefen seelischen Jämmerlichkeit, die sich immer nur an 
das Approbierte klammern möchtes, und er fügt dem noch ironisch hin- 
zu: »Nun, jede Nation hat die Kapitalisten, die sie verdient. Aber die 
Menschheit verdient überhaupt keines (p. 247). Die vereinzelten Stel- 
len, die über italienisches Leben oder italienische Politik handeln 
(p. 196, 200, 260), verraten dagegen eine merkwürdig geringe Ver- 
trautheit. Hartleben, der lange in Italien gelebt hat, ist offenbar dem 
Milieu ganz fremd geblieben. Hervorzuheben ist endlich noch eine 
Charakteristik des deutschen Afrikareisenden Karl Peters (p. 204). 
(Michels). 


Roscher, Wilhelm: Politik. Geschichtliche Na 
/urlehre der Monarchie, Aristokratie und De- 
mokratie. Stuttgart und Berlin 1908. 3. Auflage. J. B. Cotta- 
sche Buchhandlung. 722 S. (Io M.). 


Es ist entschieden zu begrüßen, daß dieses Roschersche Werk 
eine neue Auflage erhalten hat, denn es gehört ohne jede Frage zu den 
standard works unserer staatsrechtlich-politischen Literatur. Ro- 
scher war ein tiefer Kenner der geschichtlichen Tatsachen in weite- 
stem Umfange; er hat in seltener Weise historisches Wissen mit na- 
tionalökonomischem vereinigt. Wenn wir in ihm auch nicht jene 
Schärfe, Klarheit und Einheitlichkeit antreffen, die wir bei Männern 
wie Tocqueville, Taine und Bossuet in der Behandlung der gleichen 
oder verwandter Disziplinen finden, so ist der vorliegende Band doch 
reich an trefflichen und treffenden, insbesondere den Kausalnexus 
von politischem Sein und geschichtlichem Werden berührenden ausge- 
zeichneten Bemerkungen. Die Mängel, an denen Roschers politische 
Soziologie leidet, sind die Mängel der gesamten öffentlichen Meinung. 
wie sie unter den Gelehrten auf deutschen Hochschulen zu der Zeit 


Literatur-Anzeiger. 283 


herrschten, in welcher Roscher groß wurde und groß war. Von Rotteck 
bis Naumann haben sich die deutschen Gelehrten ein ganzes Jahrhun- 
dert lang im Schweiße ihres Antlitzes darum bemüht, die natürlichen 
Gegensätze von Demokratie und militärischer Monarchie theoretisch 
zu höherer Einheit zu vereinen. Hand in Hand mit dem ehrlichen 
Streben nach diesem höheren Zweck ging der Versuch, die Monarchie 
nach Möglichkeit zu entfeudalisieren, d. h. die aristokratischen Hüter 
des Throns durch akademische zu ersetzen. Die theoretische Begrün- 
dung, wenn auch nicht eigentlich des sogen. sozialen, aber doch des 
volkstümlichen Königtums, das war (wenn vielleicht auch nur unter- 
bewußt) eines der Ziele, zu dessen Erreichung dieser Band geschrieben 
wurde. Es liegt auf der Hand, daß ein derartiges Ziel eine politische 
Tendenz in sich schließt, die mit der Wissenschaft nichts gemein hat, 
die aber auch nicht in notwendigem Gegensatz oder Widerspruch zu 
ihr zu stehen braucht (darüber entscheidet erst die Methode), da 
sie an sich außerhalb der Wissenschaft steht. Aus dem Vorhanden- 
sein der juliköniglichen Tendenz möchten wir also Roscher keinen 
Vorwurf machen. Dagegen wäre es schlechterdings historisch tadelns- 
wert, wenn Roscher das heute, bezw. vor einigen Jahrzehnten, in 
Preußen-Deutschland herrschende monarchische Prinzip seiner popu- 
lären Königtumsidee gleichsetzen würde. In diesem Falle allerdings 
würde er den Traum mit der Wirklichkeit verwechseln. Roscher 
vermeidet in seinem dicken Bande jedes Eingehen auf neuzeitliche 
Verhältnisse, soweit sie Preußen betreffen; zwischen den Zeilen aber 
leuchtet es deutlich hervor, daß er diesen Fehler-Ansatz mit dem 
Gesamtliberalismus deutscher Façon teilt, der seit 1866 nichts ande- 
res tut, als seinen Frontwechsel, d. h. seinen einseitigen Kampf 
gegen den Sozialismus und den gleichzeitigen freiwilligen Ver- 
zicht auf die Vollendung der politischen Emanzipation des deut- 
schen Bürgertums mit der falschen Vorstellung zu vertuschen, daß 
mit der Einigung Deutschlands und der Gründung des hohenzollern- 
schen Kaisertums alle oder doch fast alle Wünsche seiner demo- 
kratischen Jugend Wirklichkeit geworden seien. Roscher ist über- 
zeugter Monarchist, d. h. er hält die monarchische Staatsform für die 
ersprießlichste, dem geordneten Gresamtleben am besten entsprechende. 
Dabei läßt er sich zu Sätzen verleiten, wie die, daß das staatszusammen- 
haltende Band umso kräftiger sein müsse, je größer der Flächenraum 
sei, über welchen sich das Leben eines Staates verbreite, eine Auf- 
fassung, gegen welche Amerika immerhin ein triftiger Gegenbeweis 
sein dürfte (p. 37). Da Roscher aber in der Grundstimmung liberaler 
Demokrat ist, so muß er dem Begriff Demokratie eine Auslegung 
geben, der sich mit dem Wesen der Monarchie verträgt. Das ist die 
Quelle, aus der die vielfachen Unstimmigkeiten des sonst großange- 
legten und gedankenreichen Werkes stammen. Denn das Grund- 
prinzip der modernen Monarchie (Erb monarchie) ist schlechter- 
dings mit den auch noch so lax aufgefaßten Prinzipien der Demokra- 
tie unvereinbar. Cäsarismus ist noch Demokratie, wenigstens vermag 
noch als solche. in Anspruch genommen zu werden, da er seinen 
Ursprung im Volkswillen hat; der »über den Parteien« schwebende 
Monarchismus nie. (Michels). 


Stengel, Karl von, Weltstaat und Friedens- 
problem. Berlin 1909, Reichel & Co. XIV, 145 S. M. 3.—. 


284 Literatur- Anzeiger. 


Der Verfasser bekämpft die Bestrebungen der »Friedensfreundes, 
insbesondere wendet er sich gegen den Plan eines Weltstaatenbundes 
als Basis eines ewigen Weltfriedens. Das Selbständigkeitsgefühl der 
Nationen widerstrebt einer Verschmelzung zu einem Weltbunde, 
der eine Utopie ist und bleiben wird. Der Krieg ist ein notwendiges 
Element des kulturellen Fortschrittes. Wenn er auch im Laufe der 
Zeit seltener werden wird, so wird er doch immer die ultima ratio 
den Staaten bleiben. Nicht die Abrüstung sondern eine starke 
Rüstung garantiere den Frieden. Der Pazifismus ist nach Ansicht 
des Verfassers in seinen letzten Zielen eine staatsgefährliche Bewegung, 
die im Interesse der Erhaltung der deutschen Einheit und Stärke 
energisch bekämpft werden muß (!). (M.) 





Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 
Von 


FERDINAND TÖNNIES. 


Bei Gelegenheit des Kongresses für Philosophie zu Heidel- 
berg 1908 habe ich zum ersten Male (wenn ich von gelegentlich 
eingeflochtenen Darlegungen absehe, die vor Studenten schon 
längst, und auch sonst zweimal, geschehen waren) über ein von 
mir seit etwa 15 Jahren angewandtes Verfahren, die Ver- 
hältnisse zwischen je 2 statistischen Reihen in po- 
sitiven oder negativen Ziffern auszudrücken, berichtet; ob- 
schon ich wußte, daß dies für die Menge der mit ehrwürdigem 
Namen sich schmückenden »Philosophen« kein Interesse haben 
konnte; die unaussprechlich wichtigen und tiefsinnigen Debatten 
über »Pragmatismus« nahmen ihre Kräfte allzu sehr in Anspruch. 
Es war mir sodann gestattet, vor einem größeren Kreise im Kai- 
serlichen Statistischen Amte zu Berlin, am 3. Januar I909, eine 
ausführlichere Mitteilung über die Sache zu machen, auf Wunsch 
der Veranstalter mit einer Ankündigung der Ergebnisse meiner 
Forschungen über Verbrecher (die als »kriminalstatistische« be- 
zeichnet wurden) verbunden. Dieser Vortrag ist auf seinen 
sachlichen Inhalt reduziert, aber mit etwas erweiterter Darlegung 
der »Methode«, im 2. Hefte von Schmollers Jahrbuch XXXIII. 
(S. 699—720) publiziert worden. 

Ich gedenke hier einige Anwendungen des Verfahrens auf 
Vergleichung agrarstatistischer Reihen, teils unter 
sich, teils mit anderen, namentlich bevölkerungs- und moral- 
statistischen, vorzulegen, die insgesamt — ebenso wie die 
in dem Vortrage angezogenen — auf die Provinz Schleswig- 
Holstein, nämlich auf deren 20 landrätliche Kreise, mit Ausschluß 
der beiden älteren Stadtkreise Altona und Kiel, sich beziehen, und 


zwar hier ausschließlich auf dieLandbezirke. Es sind das zunächst: 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 19 


86 


Ferdinand 


Tönnies, 


Kreise der Provinz GG GB MB KB GP KP gg vbw 
Schleswig-Holstein = = = = = = = = 
M; M, M, Ma M, M. Myv Mv 
I. Kreis Hadersleben C 14s B30, D44, C 9, EO, EO C I4n B64 
2. »  Apenrade C12; A30, B47, C 8, Eo, EO, C 10, A67» 
3- > Sonderburg D 6, E 65s A73 BII Ar, Do, D 6. B65, 
4. > Flensburg D 7, D19 B57, A13, Bı, EO, D 8s, C 63s 
5. » Schleswig E 5, C 24, B546 A13 BI, DO% E 4n B 64n 
6. » Eckernförde A43, E10, E37, D 6, Bı, Do, À 43s% E39% 
7. »  Eiderstädt Cıı, C27, D45 Cıı, Bı, B13 CIOs, B65, 
8 » Husum E 4, Cz2ı, A59, Bı2, CI} Don E 5% D61, 
9. » Tondern C 12, B29, D42. A133 C Ii Eo„ C 131 D59, 
10o. » Oldenburg A38; E16, C 36, E 5, A2, Alz, A39% E48, 
Iı. » Plön A40, D16, E356 E 4, Aı, Bı, A4O0g E 49% 
12. » Land Kiel B16, A35, C 46, E 5, Di. Con BIZ, A66, 
13. » Rendsburg Bı5, A32, D42, C 9o Do, Co, BI4o C 63, 
14. » Norder-Dit- 
marschen D 76 B30: C 47, B124 Aı, Bi n D 8. C 62, 
I5. >» Süder-Ditmar- 
schen E 4, B29, B50, B126 Cı, Con E 40 A67% 
16. » Steinburg D 6, Dıg, A65 D 7, Do, CO E 4n A 74s 
17. » Segeberg B22, A38, E31, D 6, Do, Bıa B20, C 63, 
18. » Stormarn B18, C25, C46, D 6, Eo, Aı,„ Bıgy„ D59,; 
19. » Pinneberg E 5, E16, A64, Aı5, Cı, Als D 5„ D61, 
20. » Hth. Lauenburg A 24, D21, C 47, E 5; Eo, AlI A23, E 59% 


I1. Die dort als M, bis M,, bezeichneten Reihen, die den Anteil der 
6 Größenklassen der landwirtschaftlichen Betriebe — nach Ein- 
teilung der preußischen Statistik und nach der Aufnahme 
von 1882 — an der gesamten Anbaufläche jedes Kreises bezeichnen. 
2. Die Reihen der 5 Größenklassen, nach Einteilung der Reichs- 
statistik und nach der Aufnahme von 1895, die ich My bis Mıx 
nennen will, wo My wie M, die »Großbetriebe« bezeichnet (von 
über r00 ha, worunter viele, die nur großbäuerliche zu nennen 
sind, da die eigentliche Gutswirtschaft zumeist erst auf einem 
größeren Areal anfängt, freilich auch auf kleinerem vorkommt — 
in reinen Marsch-Gebieten aber überhaupt nicht vorhanden ist, 
denn der Großbetrieb der Weidewirtschaft ist keine Gutswirt- 
schaft). Myr bezeichnet den Anteil der Betriebe mit 20—ıoo ha, 
»vollbäuerliche« Wirtschaften bw, Myu den der Betriebe 
mit 5 bis 20 ha, der »halbbäuerlichen« (hbw) und M ymm der- 
jenigen mit 2—5 ha, der »zwergbäuerlichen« Wirtschaften (zbw), 
während die Parzellenwirtschaften (unter 2ha) hier in eine 
Gruppe zusammengefaßt werden = pw. 3. Die Durchschnitts- 
größen einer Landwirtschaft in jeder der 6 ersten Größenklassen 
— wiederum nach der Aufnahme von 1882 —, bezeichnet als 
M u ĉgGG, Me = ègGB, Ma = ògMB, M, = KB, 
M s = êgGP, Mẹ = °gKP oder die Durchschnittsgrößen des 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 287 


hbw zbw pw GG 2GB BMB BKB 2GP KP DB DLB BA 
Mu Mu M, M, Ma Ma Mu Ms Mu My Mas Mp 


Ciu D2z„ Eos D139 A67, D24, A5u Aln» Do, E29 D22, Eı5, 
Ca D2 Eon D154 B66, C25,;, A5, Bin Do„ D33 D23, E15, 
B203 Asa B2, B231 E62, B25, E43 Bı„ DO, A58 A 39, B37; 
Bzia B4% Dī, C 161 D64, D24, C4s BIss EO, C 38 C 26, C 19, 
Azya A5, Din D155 C64, B26, C4ya Alu CO, C 39 C 27, D17: 
D12, C 2u C In B273 A67, D25, D4% AIg Eo„ C41 C 28, B27, 
C t65 B4 B2a E135 B65, C 25, B4u Din Con D36 C 26, A 50, 
ÀA 26m A4n Dız E127 C65, E23, A50 Dıi„ AoOou D33 D25, D186 
Bzıia2 B4a Eı„ E132 A68, E23, A5 BI Ao„ E27 18, E13: 
E 6n E2n A3% A314 E62, A30, E45 EIņ CO, C39 A33, A43: 
E sa E2 A2» A324 D63, A30, E3% AI% EO, A50 B28, B276 
D12 Dz„ Cı„ B218 C 65, B26, E4% CıIıa DO, B43 D24, Dı6, 

Ib% C 3% EIn C 202 A67 C255 D4a CI BO% D32 E20 E 9 


C 
B22% A 4r C I C 191 D64, E24; C 4s% DPiu AOn B49 B32, A 42, 


A22, B4u C Is E125 C 64, D24, D4n CIia Aoy B49 A33, A 435 

D 15s C 3n DIa C 167 C62, A27 D4a CI Bon B43 B28, B33, 

Eıo„ E25, B2% A301 B66, B26, C43, DI» BO% E29 E22, DI6, 

D15, D2% A27 B236 D63, C25, B4» EI EO, A54 B33% C 246 

A 27a C 3a B2% D145 E61, E22, B54 EIn CO, A62 A34,C 22, 

Eım, E2% A27 A348 B66, A29 B4% EI» BOn E3ı E22, C 22, 
»Großbetriebes«, des großbäuerlichen, des mittelbäuerlichen, 
des kleinbäuerlichen, des Großparzellen- und des Kleinparzellen- 
Betriebes. 4. Die Dichtigkeit der Bevölkerung auf den qukm 1885, 
ohne die Städte (DB = M a). 5. Die Dichtigkeit der ausschließ- 
lich Ackerbau und Viehzucht treibenden Bevölkerung (ebenso) 
(DLB = M „). 6. Die Bonität des Ackers, gemessen am Grund- 
steuerreinertrag per Hektar = 0,ıM. nach der Veranlagung 
von 1883 (BA = M ,)- 

Diese 19 Merkmale habe ich zunächst unter einander, gemäß 
jenem methodischen Verfahren verglichen, dessen Inhalt und 
Sınn hier kurz reproduziert werden möge. Er besteht darin, 
daß alle Reihen in gleiche Gruppen oder Klassen (hier 5, die mit 
A bis E bezeichnet sind) nach der Höhe oder Tiefe der Ziffer 
ın jeder Einheit, eingeteilt werden. Dann werden zunächst die 
Fälle des Zusammenfallens (der Koinzidenz) einer Gruppe mit 
der entsprechenden der anderen Reihe notiert, demnächst die 
Fälle der »Nachbarschaft«, wenn z. B. die Einheiten die in Reihe I 
Lit. A haben, in Reihe II zu Gruppe B gehören usw. Diese 
Fälle erhalten den halben Wert desjenigen, der für die Fälle der 
Koinzidenz gerechnet wird. Ihrer Summe steht eine andere ent- 
gegen: die Fälle, wo im Gegenteil die oberste Gruppe mit der 


untersten, die nächsthohe mit der zweituntersten usw. zusammen- 
19* 


288 Ferdinand Tönnies, 


treffen, vermehrt um die entsprechende der »Nachbarschaften« 
(z. B. A mit D B mit E). Die zweite Summe wird von der ersten 
Summe subtrahiert. Es ergibt sich eine positive Ziffer, eine o 
oder eine negative Ziffer. Dies Ergebnis charakterisiert das Ver- 
hältnis zwischen den je 2 Reihen als ein solches überwiegender 
»Verwandtschaft« der Indifferenz, oder überwiegenden 
»Gegensatzes«. Und zwar haben Verwandtschaft wie Gegen- 
satz ihr Maß an den denkbaren Fällen der vollkommenen 
Koinzidenz jeder Gruppe mit der gleichen Gruppe, und des 
Gegenteiles; diese Fälle sind ihrem Wesen nach gleichartig und 
gleichwertig. Auch sie haben einen bestimmten resp. positiven 
oder negativen numerischen Wert: im hier vorgelegten Beispiel 
+ 32. Die gefundenen Ergebnisse können als Prozente oder Pro- 
mille dieser ideellen Werte ausgedrückt werden, wovon ich aber, 
weil es unnötig schien, abgesehen habe. — Das Verfahren ist durch- 
aus ein schematisches — das hat es mit den statistischen Auf- 
nahmen, auf die es sich bezieht, gemein. Die Einteilung der 
Landwirtschaftsbetriebe nach der von ihnen eingenommenen 
Fläche kann nur in angenäherter Weise ihre wirklichen Unter- 
schiede bezeichnen; und diese sind in jedem Kreise verschieden, 
nicht einmal in einem einzelnen Kreise von gleicher Bedeutung. 
Natürlich muß dies bei Vergleichung der Reihen scharf im Auge 
behalten werden; und die Benennungen dürfen nicht täuschen. 
Auf das Trügerische der Bezeichnung aller Betriebe von mehr 
als 100 ha als »Gutswirtschaften« oder »Großbetriebe« ward schon 
hingewiesen. Mit den anderen Größenklassen verhält es sich 
ähnlich. Ihre wirkliche Bedeutung, d. h. die des Anteils an der 
landwirtschaftlichen Fläche, die sie einnehmen, dürfen wir er- 
warten, gerade durch unsere Vergleichungen kennen zu lernen. 


Eine Ordnung der Verhältnisse aber nach Nähe: und 
»Ferne« (Positivität und Negativität) ergibt folgende Abstufung: 


A. für den Großbetrieb 


(nach Zählung von 1882 — die Differenzen der späteren Zählung (1895) sind 
in Parenthese gesetzt, wo sie vorkommen): 


I. Großbetrieb (1895) + 30 (32) 
2. durchschnittliche Größe des Großbetriebs + 16 (17) 
3. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaften + 13 (mi 
4. Parzellenwirtschaften (1895) A yai (9) 
5. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaften + 9 

6. Kleinparzellistenwirtschaft (1882) 4-8 (9) 
7 


. Großbauernwirtschaft — Ii 


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oe: Sun “0% 0 OY d wN 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 


. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaften 

. durchschnittliche Größe der Großparzellisten-Wirtschaften 

. durchschnittliche Größe der Kleinparzellisten-Wirtschaften 
. Bonität des Ackers 

. Großparzellisten-Wirtschaft (1882) 

. Dichtigkeit der Bevölkerung 

. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 

. bauerliche Wirtschaft (1895) 

. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 

18. 
. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 


kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 


B. Für die großbäuerliche Wirtschaft. 


. deren durchschnittliche Größe 
. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) 


kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 
deren durchschnittliche Größe 
halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 


. durchschnittliche Größe der Kleinparzellisten-Wirtschaft 
. durchschnittliche Größe der Großparzellisten-Wirtschaft 
. Gutswirtschaft (1882. 1895) 

. Zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. Kleinparzellisten-Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft 
. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe der Gutswirtschaft 

. Parzellenwirtschaft (1895) 

. Dichtigkeit der Bevölkerung 

. Großparzellisten-Wirtschaft 

. Bonität des Ackers 

. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 


C. Für die mittelbäuerliche Wirtschaft. 


. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 
. kleinbäuerliche Wirtschaft (1892) 


zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 

Dichtigkeit der Bevölkerung 

vollbäuerliche Wirtschaft 

Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 


. durchschnittliche Größe des kleinbäuerlichen Betriebes 
. durchschnittliche Größe des Kleinparzellisten Betriebes 
. Großparzellisten-Wirtschaft (1882) 

. deren durchschnittliche Größe 

. Bonität des Ackers 

. durchschnittliche Größe des mittelbäuerlichen Betriebes 
. Großbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. Kleinparzellisten Wirtschaft (1882) 

. Parzellisten-Wirtschaft (1895) 

. durchschnittliche Größe der Gutswirtschaft 

. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft 
. Gutswirtschaft (1882. 1895) 


D. Für die kleinbäuerliche Wirtschaft. 


. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 
. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 
. mittelbäuerliche Wirtschaft (1892) 


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12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 


ON an2wnn 


ON Au Aw N N 


. durchschnittliche Größe des kleinbäuerlichen Betriebes 
. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) 


großbäuerliche Wirtschaft (1882) 


. Großparzellisten-Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe des Großparzellisten-Betriebes 
. durchschnittliche Größe des Kleinparzellisten-Betriebes 
. Dichtigkeit der Bevölkerung 


Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 
durchschnittliche Größe des großbäuerlichen Betriebes 
Bonität des Ackers 

Parzellisten-Wirtschaft (1895) 
Kleinparzellisten-Wirtschaft (1882) 

durchschnittliche Größe des mittelbäuerlichen Betriebes 
durchschnittliche Größe des Großbetriebes 
Gutswirtschaft (1882, 1895) 


E. Für die Großparzellisten-Wirtschaft. 


. Bonität des Ackers 


Zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 


. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 


halbbäuerliche Wirtschaft 
Dichtigkeit der Bevölkerung 
Kleinbäuerliche Wirtschaft 


. durchschnittliche Größe des Großparzellisten-Betriebes 
. Parzellisten-Wirtschaft (1895) 

. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe der Gutswirtschaft 

. bäuerliche Wirtschaft (1895) 


Kleinparzellisten-Wirtschaft 


. deren durchschnittliche Größe 

. durchschnittliche Größe des mittelbäuerlichen Betriebes 
. durchschnittliche Größe des kleinbäuerlichen Betriebes 
. Gutswirtschaft (1832) 

. Gutswirtschaft (1895) 

. Großbäuerliche Wirtschaft 

. deren durchschnittliche Größe 


F. Für die Kleinparzellisten-Wirtschaft. 


. Parzellisten-Wirtschaft (1895) 

. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 
. Bonität des Ackers 

. Gutswirtschaft (1895) 

. Gutswirtschaft (1882) 


deren durchschnittliche Größe 


. Dichtigkeit der Bevölkerung 

. durchschnittliche Größe des mittelbäuerlichen Betriebes 
. durchschnittliche Größe des Kleinparzellisten-Betriebes 
. Großparzellisten-Wirtschaft 

. durchschnittliche Größe des kleinbäuerlichen Betriebes 
. Großbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. bäuerliche Wirtschaft (1895) 

. durchschnittliche Größe des großbäuerlichen Betriebes 

. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe des Großparzellisten-Betriebes 


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Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 291 


G. Für die durchschnittliche Größe der Gutswirtschaft (M „). 


1. Gutswirtschaft (1895) + 17 
2. Gutswirtschaft (1882) + 16 
3. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft + 15 
4. Parzellisten-Wirtschaft (1895) +14 
5. Kleinparzellisten-Wirtschaft + 8 
6. Dichtigkeit der Bevölkerung + 7 
7. Bonität des Ackers + 7 
8. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung + 4 
9. Großparzellisten-Wirtschaft o 
i0. durchschnittliche Größe der Großparzellisten-Wirtschaft — 3 
ı1. großbäuerliche Wirtschaft 7 
12. durchschnittliche Größe der Kleinparzellisten-Wirtschaft — 8 
13. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft — 8 
14. mittelbäuerliche Wirtschaft — IO 
15. bäuerliche Wirtschaft — IO 
16. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft — 13 
17. zwergbäuerliche Wirtschaft — 13 
18. kleinbäuerliche Wirtschaft — 16 
19. halbbäuerliche Wirtschaft — I9 


„I 


. Für die durchschnittliche Größe der Großbauern-Wirtschaft(,,). 


. Großbauern-Wirtschaft + 
. durchschnittliche Größe der Kleinbauern-Wirtschaft + 
- Gutswirtschaft (1882) + 

Gutswirtschaft (1895) -+ 
. durchschnittliche Größe der Großparzelle + 
. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle + 
. bäuerliche Wirtschaft (1895) + 
. kleinbäuerliche Wirtschaft — 
. zwergbäuerliche Wirtschaft au 
. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft — 
. Parzellisten-Wirtschaft (1895) -— 
. Kleinparzelle == 
. durchschnittliche Größe der Gutswirtschaft — 
. Großparzelle — IO 
. mittelbäuerliche Wirtschaft — II 
. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft — 13 
. Bonität des Ackers — 14 
. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung — 19 
19. Dichtigkeit der Bevölkerung — 20 


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I. Durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft (M 3). 


I. durchschnittliche Größe des Großbetriebes - 15 
2. Großbetrieb (1882) -- 13 
3. Großbetrieb (1895) 4- II 
4. Parzellenwirtschaft (1895) -- IQ 
5. Kleinparzellenwirtschaft (1892) +7 
6. Dichtigkeit der Bevölkerung + 2 
7- Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 1.1 
8. durchschnittliche Größe der Großparzelle o 
9. Vollbäuerliche Wirtschaft (1895) o 
10. Bonität des Ackers = j 
Ir. durchschnittliche Größe der Großbauernwirtschaft — 3 
12. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle — 3 
13. Mittelbäuerliche Wirtschaft — 4 


292 Ferdinand Tönnies, 


14. Großbauern-Wirtschaft == 


5 
t5. Großparzelle — 5 
16. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft — 7 
17. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) — I} 
18. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) — 14 
19. ganzbäuerliche Wirtschaft (1895) — 14 


K. Durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft (M „,). 


1. durchschnittliche Größe der Großbauern-Wirtschaft + Io 
2. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) ı 8 
3. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) a 
4. groBbäuerliche Wirtschaft (1882) + 4 
5. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle 3 
6. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) + 2 
7. ganzbäuerliche Wirtschaft (1895) 4 X 
8. Kleinparzelle (1882) — 2 
9. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) — 2 
10. Parzellen-Wirtschaft (1895) — 3 
II. Großbetrieb (1882) — 4 
12. durchschnittliche Größe der Großparzelle — 4 
13. Großbetrieb (1895) — Vb 
14. Großparzelle (1882) © 
15. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft — 7 
16. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung — o 
17. Bonität des Ackers — 13 
18. durchschnittliche Größe des Großbetriebs -— 13 
19. Dichtigkeit der Bevölkerung — 14 
L. Durchschnittliche Größe der Großparzelle (M „,). 
1. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) + o 
2. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) + 5 
3. Großparzelle (1882) u o3 
4. durchschnittliche Größe der Großbauernwirtschaft au 5 
5. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) + 4 
6. ganzbäuerliche Wirtschaft (1895) og 
7. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) + I 
8. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft o 
9. großbäuerliche Wirtschaft (1882) oO 
10. Dichtigkeit der Bevölkerung — 1 
1I. Bonität des Ackers — Iı 
12. durchschnittliche Größe des Großbetriebes — 23 
13. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft — 4 
14. GroBbetrieb (1882) — 4 
15. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung — 4 
16. Großbetrieb (1895) — 5 
17. Parzellenwirtschaft (1895) — I2 
18. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle — T2 
19. Kleinparzelle (1882) — 20 
M. Durchschnittliche Größe der Kleinparzelle (M 6). 
I1. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) + lII 
2. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 05 
3. Kleinparzelle (1882) + 5 
4. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft + 4 
5. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft + 3 
6. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung +4 2 
7. großbäuerliche Wirtschaft (1882) + 2 


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Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 


. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. Bonität des Ackers 

. Vollbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft 
. Großparzelle 

. Großbetrieb (1895) 

. Großbetrieb (1882) 

. Parzellenwirtschaft (1895) 

. Dichtigkeit der Bevölkerung 

. durchschnittliche Gr5ße des Großbetriebes 
. durchschnittliche Größe der Großparzelle 


N. Dichtigkeit der Bevölkerung (M ,.). 


. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 
. Bonität des Ackers 

. mittelbäuerliche Wirtschaft (1832) 

. Kleinparzelle (1882) 

. durchschnittliche Größe des Großbetriebes 


halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 
Parzellenwirtschaft (1895) 


. Großparzelle (1882) 

. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft 
. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe der Großparzelle 

. Großbetrieb (1895) 

. Großbetrieb (1882) 

. Großbäuerliche Wirtschaft (1882) 

- durchschnittliche Größe der Kleinparzelle 

- durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft 
. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft 


O. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung (M, 


. Dichtigkeit der Bevölkerung 
- Bonität des Ackers 

. Großparzelle (1882) 

- Kleinparzelle (1882) 

. Parzellenwirtschaft (1895) 


zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) 


. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe des Großbetriebes 

. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle 

. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft 
. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. vollbäuerliche Wirtschaft (1895) 

. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) 

- durchschnittliche Größe der Großparzelle 

. Großbetrieb (1895) 

. Großbetrieb (1882) 

. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft 
. großbäuerliche Wirtschaft (1882) 

. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft 


P. Bonität des Ackers (M ,,)- 


I. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung 
2. Großparzelle (1882) 


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293 


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294 Ferdinand Tönnies, 


3. Parzellenwirtschaft (1895) 12 
4. Dichtigkeit der Bevölkerung +12 
5. Kleinparzelle (1882) 

6. durchschnittliche Größe des Großbetriebes ie 
7 

8 


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. zwergbäuerliche Wirtschaft (1895) EA 

. durchschnittliche Größe der Kleinparzelle 

9. vollbäuerliche Wirtschaft =l 
10. durchschnittliche Größe der mittelbäuerlichen Wirtschaft —- 
rI. durchschnittliche Größe der Großparzelle — 
12. halbbäuerliche Wirtschaft (1895) g2 
13. mittelbäuerliche Wirtschaft (1882) = 
14. kleinbäuerliche Wirtschaft (1882) ur 


N N m m - 0 Ja N) 


5 
15. Großbetrieb (1895) = 5 
16. Großbetrieb (1882) — 6 
17. großbäuerliche Wirtschaft (1882) — 10 
18. durchschnittliche Größe der kleinbäuerlichen Wirtschaft — 13 
19. durchschnittliche Größe der großbäuerlichen Wirtschaft — 14 


Die Typen der Betriebsgrößen zeigen folgende Ueberein- 
stimmungen und Gegensätze: 

I. Der Großbetrieb (1882 und 1895), den wir gele- 
gentlich und mit Vorbehalt auch als Gutswirtschaft bezeichnen 
wollen, verträgt sich nur mit der Parzellenwirtschaft (1895: 
+9) und zwar mit der Kleinparzelle (1882: +8). Dagegen steht 
der Großbetrieb im Widerspruch zu sämtlichen anderen Typen, 


und zwar: 


zur halbbäuerlichen Wirtschaft ( 
zur kleinbäuerlichen Wirtschaft ( 
zur zwergbäuerlichen Wirtschaft ( 
zur mittelbäuerlichen Wirtschaft (— 19) 
zur vollbäuerlichen Wirtschaft ( 
zur Großparzellen-Wirtschaft ( 
zur großbäuerlichen Wirtschaft ( 


Das will sagen: durchweg ist der Anteil der bäuerlichen Typen 
relativ gering, wo der Anteil des Großbetriebes relativ groß ist, 
und umgekehrt. Am schwächsten ist dieser Kontrast gegenüber 
dem nächstliegenden Typus 50—100, demnächst gegen den von 
ı—2 ha, stärker also gegen alle mittleren Typen, und unter 
diesen ist der Abstand am größten zwischen dem von 5—20 und 
von 20—Ioo ha, die aneinander grenzen und hier als halbbäuer- 
lich und vollbäuerlich unterschieden wurden; d. h. der Gegensatz 
des Großbetriebes gegen die halbbäuerliche Wirtschaft hat die 
höchste Ziffer, demnächst gegen die kleinbäuerliche (2—10), die 
zwergbäuerliche (2—5) und die mittelbäuerliche (TO—50). 


2. Die bäuerlichen Typen stehen einander mehr oder 
minder nahe. So der großbäuerliche (50—100) dem vollbäuer- 
lichen (20—100: +10), dem kleinbäuerlichen (2—10 :+5) und 
dem halbbäuerlichen (5—20: +4); der mittelbäuerliche (10—50) 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 295 


bejaht sich mit dem halbbäuerlichen (+ 13), dem kleinbäuerlichen 
(+12) und dem zwergbäuerlichen (+ 11); der kleinbäuerliche 
(2—1o) mit beiden früheren (+12 und +5) und dem vollbäuer- 
lichen (+6), aber weit stärker mit dem halbbäuerlichen (+26) 
und dem zwergbäuerlichen (+19). Die kleineren Typen stehen 
einander mithin am nächsten, bestehen am besten mit einander, 
was ihren Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche betrifft. 

3. Die Parzellenwirtschaft als allgemeiner Typus 
(1895) steht der Kleinparzelle (+21) weit näher als der Groß- 
parzelle (+4). Jener sowohl als die Kleinparzelle bejahen sich 
sonst ausschließlich mit der Gutswirtschaft (+II resp. +9 und 
+8 resp. + 9), verneinen sich dagegen, ebenso wie diese, mit allen 
bäuerlichen Typen (groß, mittel, klein, —5, —9, —Io und —5, 
—7, —II, voll, halb-, zwerg- —8, —8, —8 und —8, —7, —7); 
die Kleinparzelle verneint sich überdies auch mit der Großparzelle 
(—2). Jene — die Kleinparzelle — bezeichnet den statistisch so 
genannten landwirtschaftlichen Betrieb, der in Wirklichkeit keiner 
ist. Dadurch, daß ein Tagelöhner oder Schuhmacher oder Indu- 
strie-Arbeiter sein — gepachtetes oder eigentümliches — Stück 
Kartoffelland bebaut, wird er nicht zum Leiter eines Betriebes, 
geschweige zum Unternehmer, und er ist nicht Landwirt. 
Was den Zusammenhang mit der Ausdehnung des Großbetriebes 
betrifft, so ist offenbar, daß es sich hier um Deputatland, Pach- 
tungen oder (nicht selten auch) Eigentum der Insten handelt, 
die in jedem Falle in ihrer Existenz durchaus von dem Arbeits- 
lohn, den sie in der Gutswirtschaft verdienen, abhängig sind, 
und diesen zum größten Teile in Naturalien, z. T. unmittelbar 
in der kleinen Parzelle beziehen. Auch wo es sich um Handwerker 
handelt, als Schmiede, Radmacher, Müller, werden diese, wo 
sie innerhalb der Gutsbezirke wohnen, wesentlich auf den Ver- 
dienst durch die Gutswirtschaft angewiesen sein. — Zu bemerken 
ist aber, daß der Gegensatz gegen die bäuerlichen Betriebe hier 
viel schwächer ist, als derjenige des Großbetriebes (zu M.,— 
zu M,—-ıı zu My—8 zu Myır-7, zu M yņ 7, nur dem 
großbäuerlichen steht die Kleinparzelle ferner (—5). Dies hängt 
damit zusammen, daß die Kleinparzellenbetriebe zu einem guten 
Teile in städtische Gemarkungen fallen und daß diese 
wiederum stärker in bäuerlichen als in gutswirtschaftlichen Ge- 
genden vertreten sind; worauf zurückzukommen sein wird. 

4. Nur zu einem kleineren Teile wird auch die größere 


296 Ferdinand Tönnies, 


Parzelle (1—2 ha) diese Merkmale an sich tragen. Sie bezeichnet, 
je mehr sie sich der oberen Grenze des Umfanges nähert, um 
so mehr den »Käthner«d. i. einen Zwergbauern, der wenigstens teil- 
weise und auf besserem Boden, von seiner »Landwirtschaft«, 
seine Familie zu ernähren in der Lage ist, wenn gleich er 
oft, besonders in Erntezeiten, durch Lohnarbeit sein bescheidenes 
Einkommen ergänzen muß. Und dieser Stand ist natürlich nicht 
durch die Betriebsgröße von 2 ha begrenzt, wie denn alle diese 
Grenzen durchaus schematisch sind; durch die Beschaffenheit 
des Bodens wird der Wert der Parzelle wesentlich bestimmt. 
Wir finden die Ausdehnung der Großparzelle in starker Bejahung 
mit der zwergbäuerlichen (+13), in geringerer mit der halb- 
bäuerlichen (+7) und in noch geringerer mit der kleinbäuerlichen 
Wirtschaft (+5), endlich in schwacher mit der mittelbäuerlichen 
(+1); dagegen ist sie gegen die vollbäuerliche (—2) und erheblich 
mehr gegen die großbäuerliche (—8) negativ, fast ebenso sehr 
gegen den »Großbetrieb« (—7 und —8) und gegen die Klein- 
parzelle ebenso (—2) wie gegen die vollbäuerliche. So steht die 
Großparzelle zwischen den größeren bäuerlichen Typen einerseits, 
die in den »Großbetrieb« übergehen, zu dem wiederum die Klein- 
parzelle gehört, den kleinen bäuerlichen Typen andererseits, ın 
der Mitte, aber mit entschiedener Neigung nach dieser Seite hin, 
also für eine dubiose Art von Zwergbauerntum charakteristisch. 
5. Die Klassen der früheren Aufnahme habe ich ferner je 
mit ihrer durchschnittlichen Größe verglichen. — 
M ıı bis M,, zeigen die Abstufung dieser Größen, so daß z. B. in 
M ,, A die Kreise bedeutet, wo der durchschnittliche Umfang der 
Gutswirtschaften am größten, E, wo er am geringsten ist usw. 
Nun ist im allgemeinen zu erwarten, daß diese Größen mit dem 
Anteil an der Gesamt-Anbaufläche korespondieren, und zwar, 
daß dies am meisten bei den Großbetrieben der Fall sein wird: 
denn wo einige besonders große Güter vorhanden sind, 
nehmen diese für sich allein schon einen erheblichen Teil der 
Anbaufläche in Anspruch. In der Tat ist hier die Korrespondenz 
am größten (+16), demnächst bei den großbäuerlichen Betrieben 
(+ Ir), geringer bei den kleinbäuerlichen (+8) und am geringsten 
bei beiden Parzellisten = Arten (+5) ; sieschlägt aber ins Gegenteil 
um bei den mittelbäuerlichen Betrieben; hier waltet ein umge- 
kehrtes Verhältnis ob, also, soweit der Ausdruck gültig: je k le ı- 
ner der Anteil an der Anbaufläche, den diese Betriebe ein- 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 297 


nehmen, desto größer ist durchschnittlich der Betrieb (oder 
cire rerså) — also, da wo sie nicht praevalieren, sind die 
mittelbäuerlichen Betriebe größer an Umfang. Damit stimmt 
es dann überein, daß diese Durchschnittsgröße ein bejahendes 
Verhältnis sowohl zur Gutswirtschaft (+13) als zur Kleinparzel- 
listenwirtschaft (+7) aufweist. Die größeren mittelbäuer- 
lichen Betriebe gehören also teilweise mit diesen Kategorien 
zusammen. Nun müssen wir uns erinnern, daß Betrieb und 
Eigentum zwar einander nahe stehen aber sich keineswegs decken. 
Wir haben keine Statistik der ländlichen Eigentumsverhältnisse. 
Wir erfahren nur, wie viele der Betriebe in jeder Kategorie teil- 
weise Pachtland, oder nur Pachtland haben, sodann wie viel von 
der gesamten Fläche Pachtland ist. Dies ist in jeder Kategorie 
und in jedem Kreise sehr verschieden. Mit Sicherheit dürfen wir 
vermuten, und können durch Einzelstudium die Vermutung uns 
leicht bestätigen, daß in Kreisen, wo Großbetriebe vorwiegen, 
das große Grund-Eigentum noch stärker vertreten ist, und 
daß diesem ein großes Quantum verpachteten Bodens 
entspricht, das sich auf alle Kategorien der Betriebsgrößen 
verteilt. Wenn nun in solchen Gebieten die Mittelbetriebe ver- 
hältnismäßig großen Umfang haben, so kann dies auf genügende 
Art nur daher erklärt werden, daß hier das Areal der Höfe außer 
durch das Herkommen, nur durch den Willen der Eigentümer, 
aber nicht durch die Betriebsleiter und Pächter bestimmt wird, 
also auch nicht durch den Erbfall unter diesen, der unter 
bäuerlichen Eigentümern in manchen, besonders in den 
fruchtbaren, Gebieten zur Verkleinerung der Besitz- und eben 
dadurch der Betriebsgrößen tendieren wird. 

In einer speziellen Hilfsuntersuchung habe ich in den Klassen 
der Aufnahme von 1882 die Wirtschaften ausgesondert, die nur 
Pachtland haben, und diese zu sämtlichen Wirtschaften in 
Verhältnis gesetzt. Das Ergebnis ist in folgender Tabelle ent- 
halten. 

Die Wirtschaften welche nur Pachtland haben, machen von sämtlichen 


Wirtschaften aus % in der Klasse 


GG GB MB KB GP KP 
1. 5,d 2,d I,e 54C Ir, d 307C 
2. 15C 30€ 2C 40d 134b 200€ 
3. 400 b 2,d 32€ 2,€ 35€ 16,€ 
4- 20, b 37b 2,d 45d 8,e 27 5 A 
5 6d 34b I,e 46d IId 209€ 
6. 48,24 19,a 24,4 10,b I2,cC 24d 


298 Ferdinand Tönnies, 


GG GB MB KB GP KP 

7- 50€ 15,4 16, b 2372 27,4 4748 
8& oe 3 D 2C 42d 13,c 351° 
9.  2,€ yë Id 6,cC 18, b 22,d 
10. 5744 14,4 31,2 14; b 474% 333€ 
II. 60,4 19,4 5I,a 20,48 I2 C 41,b 
12. 30,b Fc 18,4 15,4 244 Þ 304C 
13. Io,e 2,d Jab 19,4 32,4 49,2% 
14. IO,d 3,€ Ope Oge 2€ 20d 
15. O0 e I,e Id I,e 43€ 18,e 
16. 8,d I,e 32C 54C 10, d 35 D 
17. 203C 46 b Q95 b 6,C 2694 40, b 
18. 20, b 2,d 3,b a,b 13, c 51,4 
I9. II,C 30€ I,e 3,€e Ird 42, Þb 
20. 41,4 I,e 2,d 7,b 15; b 44,2 
Durchschnitt 20, 5. 9 36 8. 16 0 32 a 


Was die Durchschnitte betrifft, so steht die Kleinparzelle bei 
weitem an erster Stelle, dann folgt das Extrem auf der Gegen- 
seite, der Großbetrieb, dann wiederum die Großparzelle, und mit 
erheblich kleineren Anteilen der mittel-, klein- und großbäuer- 
liche Betrieb. 

Wir finden ferner, daß diese Reihen, bis auf 2 ganz geringe 
Ausnahmen und 2 Fälle von Indifferenz mit einander 
übereinstimmen. Wenn wir sienämlich als Pch A, PchB 
usw. bezeichnen, so ergibt sich, wenn sie nach meiner Methode 
verglichen werden: 

PchA PchB PchC PchD PchE PchF 


PchA — +4 + 12 +9 +9 +1 
PchB + 4 — + 6 — I + 5 o 
PchC + 12 +6 — + 16 + 9 + II 
PchD + 9 — I + 16 — + I6 + 13 
PchE + 9 +5 + 9 +16 — + 6 
PchF + I o + II + 13 + 6 — 


Im großen und ganzen gilt also: wo die Pachtbetriebe in 
einer Klasse stark vertreten sind, da sind sie es auch in den 
übrigen; wo schwach, da schwach. Am größten ist aber die Ueber- 
einstimmung I. zwischen mittel- und kleinbäuerlichen Betrieben, 
2. zwischen letzteren und Großparzellen-Betrieben, 3. zwischen 
kleinbäuerlichen und Kleinparzellen-Betrieben, 4. zwischen Guts- 
wirtschaften und mittelbäuerlichen Betrieben, 5. zwischen letz- 
teren und Kleinparzellen-Betrieben. Am schwächsten sind 
alle 5 Verhältnisse der großbäuerlichen Betriebsgröße, nur ist 
das stärkste unter diesen gleich dem zwischen den beiden Par- 
zellenarten. — Nun vergleiche ich mit allen 1, M,= GG = das 
Vorherrschen der Gutswirtschaft 2. M, = dgGG = die durch- 
schnittliche Größe der Gutswirtschaft. Auch diese beiden Merk- 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 299 


male bejahen sich mit sämtlichen obigen, und zwar in folgender 
Reihenfolge: 
PchA PchB PchC ‚PchD PchE PchF 
M, Fir #3 +20 +9 +16 +12 
M n +25 +ı +12 +14 +9 +3 
Auch hier ist in beiden Reihen bei weitem am schwächsten 
das Verhältnis zum großbäuerlichen Betriebe; mit Ausnahme 
der Gutswirtschaft selber scheint für die Ausbreitung der Pächter 
ın allen Klassen mehr das Vorwalten der Gutswirtschaft, als deren 
durchschnittliche Größe günstig zu sein; am meisten aber geht 
jenes mit dem prozentualen Anteil der Pächter unter den mittel- 
bäuerlichen Wirtschaften zusammen, während die durchschnitt- 
liche Größe der Gutswirtschaft relativ besser mit der Vertretung 
der Pächter in den kleinbäuerlichen Betrieben sich verträgt. 
Wie nun aber eine außerordentlich hohe Uebereinstimmung 
zwischen jener Durchschnittsgröße und dem Anteil der Pächter ` 
an der Gutswirtschaft selber sich zeigt (+25), 
so vergleichen wir auch die übrigen Durchschnittsgrößen je 
mit diesem Anteil, und finden: 


M„:PchB=+ 9 
M a : PchC = +14 
M ıı : PchD = — 3 
M s : PchE = — 3 
M s : PchF = + 3 


Hier ist also bei weitem am höchsten das Verhältnis in der 
mittelbäuerlichen Klasse, erheblich aber auch in der großbäuer- 
lichen. Nun geht M „ einzig und allein mit M,, zusammen 
(+ 15), während es allen übrigen Durchschnittsgrößen wider- 
spricht, am meisten der kleinbäuerlichen (— 13). Da nun auch 
der Anteil der Pächter an den Mittelbetrieben mit deren durch- 
schnittlicher Größe übereinstimmt (+ 14), dagegen der ent- 
sprechende Anteil an den Kleinbetrieben mit deren durchschnitt- 
licher Größe nicht übereinstimmt (— 3), so darf geschlossen 
werden: daß jene Durchschnittsgröße wesentlich durch die 
Pachtbetriebe bedingt ist und auf diese deutet, und daß nur da- 
raus die sonst auffallende Uebereinstimmung jener Durch- 
schnittsgröße des mittelbäuerlichen Betriebes mit der Durch- 
schnittsgröße der Gutswirtschaft erklärt werden muß; denn all- 
gemein gilt, daB das Vorwiegen der Gutswirtschaft, in etwas 
geringerem Grade auch deren Durchschnittsgröße, die Propor- 
tion der Pachtbetriebe begünstigt — in allen Betriebs-Klassen, 


300 Ferdinand Tönnies, 


aber am wenigsten in der großbäuerlichen, und mit deren Durch- 
schnittsgröße geht zwar der Anteil ihrer Pachtbetriebe, auch das 
Vorwiegen der Gutswirtschaft, aber nicht mehr die Durch- 
schnittsgröße der Gutswirtschaft. »Je größer die Guts- 
wirtschaft, destokleinerdergroßbäuerliche 
und alle übrigen Betriebe, mit Ausnahme 
des mittelbäuerlichen«; und: »Je größer die 
Gutswirtschaft, destomehrsind unterihnen 
die Pachtbetriebe vertreten, und desto mehr 
sind auch die übrigen mit diesen zusammen 
bestehenden Wirtschaften Pachtbetriebe, 
besonders die klein- und mittelbäuerlichen, 
am wenigsten die großbäuerlichen«; ferner: 
»Je größer der Anteil der Pachtbetriebe 
an den mittelbäuerlichen Wirtschaften, 
desto größer sind diese durchschnittlich« 
— das gilt, wenn auch in minderem Maße, auch von den groß- 
bäuerlichen — aber diese Pachtbetriebe sind weit weniger von 
der großen Gutswirtschaft abhängig; und zwar, dürfen wir 
vermuten, weil weniger vom großen Grundbesitz; der groß- 
bäuerliche Hof wird am ehesten (zumal die größten Betriebe, 
die an die Gutswirtschaft grenzen), auch wenn die Eigentümer 
nicht Großgrundbesitzer sind, verpachtet werden (tatsächlich 
ist dies eine besonders häufige Erscheinung wo es sich um das 
wertvolle und in reiner Weidewirtschaft genutzte Marschland 
handelt). Endlich: »Je größer der Anteil der Pachtbetriebe 
an den kleinbäuerlichen Wirtschaften, desto kleiner sind diese 
durchschnittlich« — der größere kleinbäuerliche 
Betriebistalsoam meisten charakteristisch 
für die bäuerliche Eigentümer-Wirtschaft, 
während die kleinbäuerlichen Pachtbetriebe an die größeren 
Parzellenwirtschaften angrenzen, in der Regel also wirtschaftlich 
unselbständig sein werden; nämlich abhängig von der benach- 
barten Gutswirtschaft. — Mit diesen Folgerungen aus den 
Zitfer-Verhältnissen stimmt die Tatsache völlig überein, daß 
in Holstein und Schleswig die ehemals leibeigenen Bauern zu- 
meist in Zeitpächter verwandelt worden sind, wie HANSSEN 
(Die Aufhebung der Leibeigenschaft) eingehend darstellt‘). Im 


1) Seit dies geschrieben wurde, ist das Buch von SERING erschienen, 
worin sich die Tatsache bestätigt findet. 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 301 


Zusammenhange damit ist noch bemerkenswert, daß gerade 
der Großbetrieb (M ,) und dessen Durchschnittsgröße (M ,,) be- 
sonders mit den Pachtbetrieben der beiden Kategorien (der mittel- 
und der kleinbäuerlichen) so stark sich bejaht, deren Ausdeh- 
nung sie am stärksten entgegenstehen (— Ig und —2I; — IO 
und — I6). 

7. Für alle diese Merkmale muß die Bonität des 
Ackers, als (im wesentlichen) natürliche Lebens- und Wirt- 
schaftsbedingung eine große Bedeutung haben. Auffallend 
erscheint nun, daß sowohl der Großbetrieb als sämtliche bäuer- 
liche Typen, mit Ausnahme des zwergbäuerlichen, und (wenn er 
zu jenen gerechnet wird) der Großparzelle, negative Ver- 
hältnisse aufweisen, und zwar am meisten der großbäuerliche 
(— Io), demnächst der Großbetrieb (— 6), der kleinbäuerliche 
(— 5), der halbbäuerliche und der mittelbäuerliche (beide — 2), 
endlich der vollbäuerliche Typus (— I); hingegen positive: 
der zwergbäuerliche (+ 4), die Kleinparzelle (+ ıo), die Groß- 
parzelle und der Parzellenbetrieb überhaupt (+ 14). Es kommt 
durch diese Ziffern zum Ausdruck, daß die Parzellierung jeder 
Art durch gute Bodenbeschaffenheit begünstigt wird, die bäuer- 
liche sowohl als die proletarische Parzellierung. Wenn dabei das 
negative Vorzeichen des mit der proletarischen Parzelle alliierten 
Großbetriebes auffällt, sosteht dem entgegen ein positives zu dessen 
Durchschnittsgröße (+ 7): die kleineren Betriebe über Ioo ha 
haben auf geringem Boden noch großbäuerlichen Charakter; 
wie auch diese Durchschnittsgröße stärker als der Großbetrieb 
schlechthin, den allgemeinen Parzellentypus bejaht (+ 14 
gegen + II), dagegen die Durchschnittsgröße der Kleinparzelle 
stärker verneint (— 8 gegen — 6), d. h. für die eigentliche Guts- 
wirtschaft ist die kleinere Kleinparzelle mehr charakteristisch. 
— Zu den übrigen Durchschnittsgrößen verhält sich BA: — 14, 
— I, — 13, — I, O: der größere großbäuerliche wie der größere 
kleinbäuerliche Betrieb gehen mit geringerer Bodenqualität, 
die übrigen Größen sind so gut wie indifferent; nur der größere 
Gutsbetrieb wird durch die Bonität des Ackers begünstigt. 
Wie steht es nun mit den Pacht-Kategorieen? Die Ziffern 
sind: + 3, — I, +2, +3, — 7, 0; d. h. diejenigen Pachtkate- 
gorien, die am stärksten mit der Gutswirtschaft, besonders mit 
deren Durchschnittsgröße gehen, haben positive Vorzeichen; 


offenbar weil diese bei besserer Qualität des Ackers eher zur Er- 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 20 


302 Ferdinand Tönnies, 


zielung von Grundrente geeignet sind. — Da es auffallend schien, 
daß auch der mittel- und kleinbäuerliche Typus, die zusammen 
fast 24 des Areals in Schleswig-Holstein einnehmen, sich negativ 
zur Bonität des Ackers verhalten, so habe ich auch die Bonität 
der Wiesen verglichen, die in diesem Lande besonders durch 
die Weidewirtschaft der Marschen von so hohem Werte ist. Ich 
finde folgende Verhältnisse: 


GG GB MB KB GP KP bw hbw zbw pw 
—8 —II +6 +10 +13 +3 —2 +III +9 +12 


und schreibe die der Bonität des Ackers darunter: 

GG GB MB KB GP KP bw hbw zbw pw 

—6 — IO —2 —5 +ı +10 —ı —2 +4 +14 
Die Verhältnisse der Bonität der Wiesen sind mehr (+) oder 
weniger (—) 

GG GB MB KB GP KP bw hbw zbw pw 

—2 —ı +8 +15 — I —7 —ı +13 +5 —2 

In der ersten und noch mehr in der dritten Reihe heben sich 
deutlich die mittel- und kleinbäuerlichen Typen von denen des 
Großbetriebes ab. Der großbäuerliche und der vollbäuerliche 
zeigen dieselbe geringe Differenz, aber der letztere steht beiden 
Bonitäten viel weniger fern; die Großparzelle hat wieder die- 
selbe Differenz, zeigt aber auch zur Bonität der Wiesen das höchste 
positive Verhältnis. Durch die günstigste Differenz sticht der 
kleinbäuerliche und etwas weniger der halbbäuerliche Typus 
hervor; beide werden zwar nicht durch die Bonität des Ackers 
(die eher zur Parzellierung führt), aber um so mehr durch die 
der Wiese begünstigt. 

8. Durch die Fruchtbarkeit des Bodens ist die Dichtigkeit 
der landwirtschaftlichen, daher die Dichtigkeit der Bevölkerung 
in den Landbezirken überhaupt, bedingt. Und zwar wird die Bo- 
nıtät des Ackers viel mehr dafür bedeuten als die der Wiesen. 
Wir finden folgende Verhältnisse: 

BA : DLB = + 21 . BA : DB =: + 12 
BW : DLB = + 11r . BW:DB= + 0 

Die Verhältnisse dieser Dichtigkeiten zu den Betriebstypen 
(im folgenden werden nur die der früheren Aufnahme herange- 
zogen) und zu den Durchschnittsgrößen sind: 


GG GB MB KB GP KP 8&GG 3GB NB KB GP Kr 
DLB —9 —ı5 + 6 —ı +n +11 +4 —īI9 +1 — 9 —4 +42 
DB —7 — 7 +10 o + 5 + 8 +7 —20 +2 —I4 —I —> 

Die Verhältnisse der Bonität des Ackers: 

GG GB MB KB GP KP GG èGB ¿NB èKB 2GP ZKP 

— 6b —ıo —2 —5 +14 +10 +7 — I4 —ı1 — I3} —ı o 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 303 


Betrachten wir die erste Reihe, so stehen mit positiven Ver- 
hältnıssen an der Spitze die Parzellen-Typen, dann aber folgt 
der mittelbäuerliche (der sonst nur die Großparzelle schwach 
bejaht: + ı und der Kleinparzelle mit — 7 entgegengesetzt 
ist), von dem auch die (sonst entgegengerichtete) Durchschnitts- 
größe positiv ist — wenn auch nur + I; ebenso sind es die Durch- 
schnittsgröße der Kleinparzelle (+ 2) und des Großbetriebes 
(+ 4). — In der zweiten Reihe ist MB höher, ebenso seine Durch- 
schnittsgröße und die des Großbetriebes; dagegen die Ziffern 
der Parzellen sind niedriger, die der Durchschnittsgröße der 
Kleinparzelle negativ (— 7). Beide Parzellentypen sind auch hier 
positiv, aber beide mit kleineren Zahlen als zu DLB, die Klein- 
parzelle aber nächst dem mittelbäuerlichen Betrieb (+ 10) mit 
der höchsten Ziffer (+ 8). 

Vergleichen wir — unter Beschränkung auf die Betriebs- 
typen — die Verhältnisse mit denen der Bonität des Ackers, so 
ergibt sich 

zu GG GB MB KB GP KP 


1) für DLB ein Mehr (+) oder Weniger (—) —3 —5 + 8 +4 —3 +I 
2) für DB ebenso —ıI +3 +12 +5 —9 —2 


Ziemlich deutlich zeigt sich hier, daß die bäuerlichen Be- 
tnebe, im Verhältnis zur Fruchtbarkeit ihres Acker-Bodens, 
der Dichtigkeit der Bevölkerung günstig sind, Großbetrieb 
und Parzellenbetriebe dagegen ungünstig. Jenes erklärt sich 
teilweise aus der »Bonität der Wiesen« (d. i. der Fruchtbarkeit 
des Weidelandes), obgleich diese so viel schwächer mit DB und 
DLB sich bejaht. Im Unterschiede von der Kleinparzelle scheint 
die Großparzelle mehr durch die Bonität des Ackers bedingt 
zu sein, um ihr günstiges Verhältnis zu DB und besonders zu 
DLB zu erreichen; bis dahin ist es offenbar um so mehr der 
Fall, je kleiner der Betriebstypus. Dagegen die Kleinparzelle 
ist weniger von jener abhängig (auch kommt die Bonität 
der Wiese, zu der sie ein viel schwächeres Verhältnis hat, hier nicht 
in Betracht) ; die Dichtigkeit besonders der landwirtschaftlichen 
Bevölkerung muß hier noch durch einen anderen Faktor beein- 
flußt werden, und es läßt sich leicht erraten, daß dafür die Nachbar- 
schaft von Städten ins Gewicht fallen muß ; denn die Unterteilung 
des Bodens und Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung, 
die daraus folgt, wird wesentlich durch das Vorhandensein 
einer dichten Bevölkerung, auch industrieller, bedingt sein; und 
demgemäß hat die Kleinparzelle auch zu DB schon das hohe Ver- 


20 * 


304 Ferdinand Tönnies, 


hältnis + 8, das nächste nach dem mittelbäuerlichen Betrieb, bei 
dem das Verhältnis umgekehrt sein dürfte: er ruft (auf frucht- 
barem Boden) die Dichtigkeit der Bevölkerung hervor: zunächst 
der landwirtschaftlichen (+6) dann die allgemeine (+ 10). 


9. Wenn auch in Bezug auf die Durchschnittsgröße die Bonität 
des Ackers mit DB und DLB verglichen wird, so ergeben sich 
folgende Differenzen: 

zu ¿GG 8GB MB KD GP ?KP 
DLB mehr (+) oder weniger (—) als BA —3 —5 +2 +4 —3 +2 
DB ebenso o —6 +3 —ı o —7 

Wir erinnern uns hier, daß die Bonität des Ackers zur Durch- 
schnittsgröße des Gutsbetriebes positiv, zu derjenigen der Klein- 
parzelle indifferent sich verhielt, zu allen übrigen negativ, und 
zwar zu der des großbäuerlichen und der des kleinbäuerlichen 
Betriebes stark (— I4 und — 13), zu der des mittelbäuerlichen 
und des Großparzellen-Betriebess schwach (— 1). Die Dich- 
tigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist nun der Durch- 
schnittsgröße des großbäuerlichen noch mehr, der des klein- 
bäuerlichen weniger entgegengesetzt; ebenso verhalten sich 
die des Großparzellen- und die des mittelbäuerlichen Betriebes, 
bei der sogar das positive an Stelle des negativen Vor- 
zeichens tritt; diese unterscheidet sich in dieser Hinsicht von den 
sonst zu ihr gehörigen Merkmalen des Großbetriebes: GG und ôGG, 
und wir wissen schon, daß es sich bei den größeren mittelbäuer- 
lichen Betrieben vorzüglich um Pachtbauern handelt. In der 
Tat verhält sich PchC zwar zu DB negativ (— 2), aber zu DLB 
schwach positiv (+ I), zu BA etwas stärker (+ 2). Dagegen 
fanden wir die größere kleinbäuerliche charakteristisch für die 
kleinbäuerliche Eigentümer-Wirtschaft; diese geht also zwar 
mit schlechterem Ackerboden (die Durchschnittsgröße bejaht 
sich dagegen, wie de Ausdehnung des kleinbäuerlichen 
Betriebes, mit der Bonität der Wiesen + 2) und folglich mit 
dünnerer Bevölkerung, begünstigt aber die Dichtigkeit der land- 
wirtschaftlichen Bevölkerung im Verhältnis zur Bonität des 
Ackers, von der diese sonst so stark bedingt ist. Der kleinbäuerliche 
Betrieb ist als solcher rein lJandwirtschaftlich und erfordert 
Arbeitskräfte, wenn er auch auf die eigene Arbeit des Bauern 
und seiner Familienglieder vorzugsweise angewiesen ıst. Auch 
die Durchschnittsgröße der Kleinparzelle begünstigt im Ver- 
hältnis zur Bonität des Ackers (undansich) etwas die Dichtigkeit 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 305 


der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Der Gegensatz der DB 
läßt vermuten, daB die größere Kleinparzelle mehr landwirt- 
schaftlich, die kleinere mehr nicht-landwirtschaftlich ist. Es 
müßte dann zwischen dem Anteil landwirtschaftlicher Klein- 
Parzellisten an deren Gesamtmenge, und der Durchschnittsgröße 
der Kleinparzelle ein positives, umgekehrt zwischen dieser 
und dem Anteil nicht-landwirtschaftlicher Kleinparzellisten 
ein negatives Verhältnis ermittelt werden. Die folgende Hilfs- 
tabelle gestattet und bestätigt dies. 


Kreise Kleinparzellisten Davon landwirt- Gewerbetreibende M,s PchF 


überhaupt schaftlich m, m, 
1 1787 1256 = 70, b 531 = 29 ,,d d c 
2 587 367 = 62 ş C 220, = 7C d e 
3 1045 644 = ÓI d 401 = 38x b d e 
4 1920 1048 = 545€ 872 = 45u âa e d 
5 1634 988 = 60o; d 640 = 39 5, D c e 
6 2051 1490 = 12 5, a 561 = 273€ e d 
7 1394 944 = 677b 450 = 32y d c a 
8 1097 788 = 74 42 309 = 28 „€ a c 
9 1701 1021 = 6O, d 680 = 39 4b a d 
Io 4870 3330 = 69, b 1540 = 30 ,, d c t 
II 5414 3095 = 5718€ 2319 = 42,92 e b 
12 1764 1148 = 65 o D OIO = 349C d c 
13 2261 1511 = 66, b 750 = 33 16 d b a 
14 2102 1341 = 63 a C 761 = 30 9 © a d 
15 1891 1395 = 73 7. & 496 = 26, € a e 
16 3116 1799 = 57 a © 1317 = 4294 b b 
17 4132 2938 = 71, a 1194 = 28 „€ b b 
18 7425 4540 = 61 œs d 2885 = 38 „ b e a 
19 4598 2740 = 591€ 1858 = 40. c b 
20 5133 3305 = 64 C 1828 = 35 æ € b a 


Die Klassen der Anteile landwirtschaftlicher Parzellisten 
sind mit m,, die der Gewerbetreibenden mit m, bezeichnet. 
M s ist daneben gesetzt. Die Verhältnisse sind 


Ms: m, = +38 
M 16 : m, = — 8; 


also der Art nach wie erwartet: daß nämlichDurchschnitts- 
größe der Kleinparzelle und landwirtschaftliche Klein- 
parzelle einander bejahen. 

Wo aber die Verhältnisse nicht stärker ausgeprägt sind als 
diese, da wird immer eine Gegentendenz vorhanden sein, 
und diese läßt sich hier leicht entdecken. Nämlich die landwirt- 
schaftliche Kleinparzelle, ob in Eigentums-, in Pachtland oder 
in dem Mittelding »Deputatland« bestehend, findet sich besonders 
häufig, wo der landwirtschaftliche Großbetrieb vorwiegt, indem 
die Zulassung zu diesem dürftigen Besitzverhältnis einen Teil 
der Löhnung landwirtschaftlicher Arbeiter ausmacht; solches 


306 Ferdinand Tönnies, 


»Instenland« — ein Kartoffelacker — ist aber von sehr ge- 
ringen Umfang. Wir finden unter M das Verhältnis von M 
zur Gutswirtschaft = — 6 und zu deren Durchschnittsgröße — 8. 
Die Unterschiede zwischen diesen beiden: M, und M,, weisen im 
allgemeinen dahin, daß das zweite das Wesen des landwirtschaft- 
lichen Großbetriebes etwas schärfer zum Ausdruck bringt als 
das erste; denn die geringen Abweichungen rühren zumeist 
davon her, daß auch bäuerlicher, d. h. nicht mit großer Wirt- 
schaft verbundener Grundbesitz in einigen Kreisen den Um- 
fang von 100 ha überschreitet: dies gilt besonders für die Marsch- 
distrikte mit dichter Bevölkerung und hoher Bonität, aber 
auch für Distrikte von entgegengesetztem Charakter, wo der 
große Umfang bäuerlichen Besitzes dessen geringen Wert 
bezeichnet, und in solchen Fällen stehen die Kreise in M , auf 
einer höheren Stufe als in M. Wir fanden früher (S. 299), daß 
M q sich fast deckte mit dem Anteil der Großbetriebe, die nur 
Pachtland haben (+ 25); auch dies ist aber wiederum 
ein Merkmal des großen und zwar des vornehm-großen Besitzes, 
der Latifundien und Fideikommisse. Und nun betrachten wir 
das Verhältnis dieses Merkmals — oben als PchA bezeichnet — 
zu M,s (M); trotz der sehr nahen Verwandtschaft von PchA 
mit M „ ist doch der Gegensatz zu M , (M) noch einmal so stark; 
nämlich (PchA: M ,) — 16, unterscheidet sich also in der Rich- 
tung ebenso von M ,, wie dieses von M,. Es ist das Unterschei- 
-= dende des Latifundienbesitzes, daß er fast nur die kleinere 
Kleinparzelle zuläßt, obgleich diese sonst überwiegend nich t- 
landwirtschaftlich ist. Bemerkenswert sind nun auch 
die Verhältnisse zu M ,, bis 9. An und für sich entwickelt sich 
größerer Betrieb — der Fläche nach —, auf Grund größeren 
Besitzes, leichter auf minderem Boden, schon weil dieser billiger 
ist: (M,: Mə = — 7). Aber die große kapitalistische Guts- 
wirtschaft bevorzugt besseren Boden (M a: Mi = +7). Nun 
ist der Großbesitz mit Pachtbetrieben teils an die Bedingungen 
des Zusammenkaufs von Grund und Boden, teils an die besonderen 
der Gutswirtschaft gebunden; so steht PchA zwischen beiden, aber 
noch positiv zur Bonität des Ackers (PchA: Mọ = + 3). Ebenso 
steht dies Merkmal zwischen beiden in Bezug auf Dichtigkeit der 


landwirtschaftlichen und Dichtigkeit der Bevölkerung überhaupt: 
M„ :DLB= +4 Mua :DB=+7 Mpa :BA= +7 
PchA: DLB = +1 PchA: DB = +4 PchA:BA = +3 
M, :DLB =—9 M, :DB=—7 M, :BA=—6 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 307 


10o. Höher noch aber steht in allen drei Beziehungen ein 
anderes ausgesprochenes Merkmal des großen Land-Eigen- 
tums, wenn auch nicht dessen allein, nämlich M „, die Aus- 
dehnung des Areals der Kleinparzelle: zu BA = + 10, zu 
DLB = + Irr, zu DB= +38. 

Wie verhalten sich nun die 4 Großbetriebmerkmale 1, 
zu PchF 2, zu m,? 


M o :PchF = +16 M. :m, = +5 (Mio :Mıs = + 5) 
M, :PchF = +12 M, :m,=+5 M, :M. = — $6) 
M,a :PchF=+ 3 Ma :m, = —5 (Ma :M,s = — 8) 
PchA: PchF = + ı PchA:m, = —7 (PchA:M 6 = — 16) 


Alle außer M,, Sind für die kleinere Kleinparzelle; 
und in derselben Reihenfolge mehr, in der sie weniger mit 
dem Anteil der landwirtschaftlichen Parzellisten zu tun haben, 
und auch der Pacht-Kleinparzelle weniger nahe stehen. Eine 
andere Reihenfolge fanden wir zu den 3 einander gleichfalls 
nahe verwandten Merkmalen: BA, DB, DLB, nämlich M „ auch 
hier an der Spitze (wenn hier, und sonst, die Plus-Verhältnisse 
als Höhen verstanden werden), M ,, und PchA in der Mitte, M, 
unten. Es fehlt also die Korrespondenz. Aber m, zeigt folgende 
Verhältnisse zu diesen 3en: zu BA = o, zu DB — 13, zu DLB — 9, 
also starke Gegensätze zur Dichtigkeit der Bevölkerung und (wenn 
auch geringere) der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Diese 
Gegensätze sind aber besonders charakteristisch für den groß- 
bäuerlichen Betrieb und seine Durchschnittsgröße: M, und M „o. 


BA DLB DB 
M ą— IO — I5 — 7 
M i2 — 14 — 19 — 20 


und zwar sind sie hier verbunden mit deutlichem Gegensatz 
gegen Bonität des Ackers. Nun finde ich auch: Mẹ: m; = +7, 
M 2: m, = + I4. Unter den Verhältnissen von m, ragt also 
das zur Durchschnittsgröße des großbäuerlichen Betriebes her- 
vor; auch das zu dieser Betriebsform selber ist höher, als zu irgend 


einer andern (M 5 = + 5, M, = — 12, M, = — 4, M,=4 My 
= + 5), und wird nur durch eine der Pachtkategorien übertroffen 
(PchA = — 7, PchB= +2, PchC= +8 PchD= +4, 


PchE = +6, PchF = + 1). Wenn wir nun uns erinnern, daß 
der landwirtschaftliche Großbetrieb durchaus der kleineren 
Kleinparzelle den Vorzug gibt, und die landwirtschaftliche 
Kleinparzelle doch eher größer ist, so wird diese größere 
landwirtschaftliche Kleinparzelle um so eher mit dem großbäuer- 


308 Ferdinand Tönnies, 


lichen Betrieb und besonders mit dessen größeren Dimensionen, 
sich verbinden, bei dünner Bevölkerung. 


II. Nun zeigt sich 1. daß M „ (= Gutswirtschaft) nur in schwa- 
chem Gegensatze zu M , steht und sogar in positivem Verhältnis 
(+ 9) zu M ‚s; entsprechender Weise auch negativ zur Dichtigkeit 
der Bevölkerung (— 7) und noch mehr der landwirtschaftlichen 
Bevölkerung (— 9). M, (kleinbäuerliche Wirtschaft) steht 
dieser Dichtigkeit näher, wenn auch fast indifferent bleibend 
(o und — 1), zugleich aber, und im Widerspruch damit, auch 
M, näher (+ 5), aber M „ weit ferner (— 2). Das will sagen: 
das Vorwiegen kleinbäuerlicher Betriebe verträgt sich wohl ın 
einigem Maße und zwar besser als der Großbetrieb, mit dem groß- 
bäuerlichen Betriebe, aber schlechter als dieser mit dessen größeren 
Dimensionen, in Wahrheit also ziemlich gut mit den kleineren 
Großbauernwirtschaften, dieetwa die den kleinbäuerlichen nächst- 
verwandten (+ 12) mittelbäuerlichen wenig übertreffen. Nun 
erinnern wir uns, daß auch die kleineren Großbauernwirtschaften 
mehr Eigenbetriebe, die größeren mehr Pachtbetriebe sind 
(M „:PchB= +9). In der Tat finden wir auch ein negatives 
Verhältnis von M, zu PchB, nämlich — 3. Wir werden darnach 
erwarten, daßauch dasstark negative Verhältnis zur Durchschnitts- 
größe der mittelbäuerlichen Betriebe (— 14) auf die starke Be- 
teiligung der Pachtbetriebe an diesen zurückzuführen ist; und 
wir finden, daß die Vergleichung von M, mit PchC eine noch 
stärkere Negation ergibt, nämlich — 19! Nicht so stark ist die 
Dissonanz mit den Pachtbetrieben der gleichen (kleinbäuerlichen) 
Kategorie, (PchD), aber auch noch erheblich: — ıı. Ebenso 
ist aber das Verhältnis zu den drei noch übrigen Pachtkategorien 
hoch negativ, nämlich 


PchA PchE PchF 
M,: — ı2 — 9 — 13 


Wir bemerken also in dieser Hinsicht, gerade wie in Bezug 
auf die letzten 4 M der Tabelle den vollen Gegensatz gegen M „, 
das alle Pachtkategorien bejaht, und zwar in folgender Reihen- 
folge, der die negative Reihenfolge gegenübergestellt wird: 


MchC PchD PchA PchE PchF PchB 

M, (A) + 20 + 19 +17 + 16 + 12 +3 
PchF PchA PchD PchE PchB 

M,(D) — 19 — 13 — 12] — II — 9 — 3 


Und so mögen auch die übrigen Betriebsgrößen mit diesen 
Kategorien verglichen werden: 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 309 


PchA PchB PchF PchC PchD PchE 
M,(B) — ı2 — 8 — 5 — I +2 + 6 
PchD PchC PchE PchB PchF PchA 
M, (C) — 18 — I5 — 12 — 8 — 6 — 5 
PchF PchE PchD PchC PchA PchB 
M, (E) — 13 A eg {a +2 +14 
PchB PchA PchD PchE PchC PchF 
M (F) +2 + 5 + 7 +7 +8 + 16 


oder: geordnet nach den Pachtkategorien, und zwar von positiv 
zu negativ: 


M, M yo M, M, M,e M, 
PchA +17 +5 +2 — 5 — I2 — I2 
M, M, M o M, Me M, 
PchB + I4 + 3 +2 — 3 — 8 — 8 
M, M io M, M, M, M, 
PchC + 20 + 8 — I —I — I5 — 19 
M, M io M, M, M, M, 
PchD +19 + 7 +2 — 5 — II — 18 
M, M o M, M, M, M, 
PchE + 16 + 7 +6 —7 — 9 — 12 
M so Ms; M, M, M, M, 
PchF + 16 + 12 — 5 — 6 — 13 — 13 


Deutlich tritt so hervor, daß M,„ und M ,, zu allen Pacht- 
kategorien ein positives Verhältnis haben und zwar M, im 
Durchschnitt das weit höhere; dagegen tritt bei den übrigen 
Betriebsgrößen das positive Verhältnis nur vereinzelt auf und zwar 
nur bei M, (zu PchD und E) und bei M, (zu PchA und B). Da- 
gegen haben M , und M, zu allen Pachtkategorien ein negatives 
Verhältnis; und zwar M, das stärkste zu PchD, M, zu PchC, 
also übers Kreuz. Wir gewinnen mithin folgendes Bild: 


I. Vorwiegen des Großbetriebes — große Ausdehnung 
der Pachtwirtschaften, besonders der mittel- und kleinbäuerlichen, 
aber auch der Großbetriebs-Pachtwirtschaften selber und der 
Parzellenpachten. 


2. Vorwiegen des mittelbäuerlichen und besonders des klein- 
bäuerlichen Betriebes — Vorwiegen der Eigenwirtschaften, 
besonders wechselweise, d. h. bei mittelbäuerlichem Charakter 
der kleinbäuerlichen Eigenwirtschaften und umgekehrt: bei 
kleinbäuerlichem Charakter der mittelbäuerlichen Eigenwirt- 
wirtschaften. 


3. Große Ausdehnung der Kleinparzelle — große Ausdehnung 
der Pachtwirtschaften, wenn auch im ganzen weniger ausgespro- 
chen als in ı., aber besonders der Pachtwirtschaften in der eigenen 
Kategorie (Kleinparzelle). Vergleichen wir nun auch noch die 
Durchschnitts-G rößen (M „ bis „) mit allen, wie früher schon 


310 Ferdinand Tönnies, 


jede mit ihrer Pachtkategorie, und wie für M, teilweise auch für 
M ‚s, schon durchgeführt, so zeigt sich folgendes Bild: 


PchA PchB PchC PchD PchE PchF 
M u + 25 +1 + 12 + I4 + 9 + 3 
M 2 — 6o +9 + 2 8 i +12 +4 
M ıs + 12 + 3 +14 + 8 + 8 + Io 
Mu u; —4 == 8 = +3 3 
Ms +4 —ı - 1-12 3 70-1 
M — 16 5 — 6 IE + 3 


Die Scheidung ist ziemlich klar: die drei ersten Durchschnitts- 
größen begünstigen das Pachtverhältnis oder werden dadurch 
begünstigt; die drei letzten haben weit überwiegender Weise 
gegenteilige Bedeutung. Dort eine einzige Ausnahme: das Vor- 
walten der Pacht-Großbetriebe verträgt sich besser mit k le i- 
neren Großbauern-Wirtschaften. Diese Ausnahme hat ihr 
Gegenstück darin, daß das gleiche Vorwalten die größere 
Großparzelle etwas begünstigt. Der größere kleinbäuerliche 
Betrieb steht zum Vorwalten der Pachtung in beiden Parzellen- 
kategorien in schwachen Bejahungen. Sonst gilt mehr oder 
minder, daß in den drei kleineren Gruppen die kleineren 
Betriebsgrößen mit allen Pachtkategorien Hand in Hand gehen. 
So wurde schon früher betrachtet, daß der Pachtgroßbetrieb 
die kleinere Kleinparzelle stark fordert; fast ebenso stark ist der 
Widerspruch zwischen dem Vorwalten der Pachtung in dieser 
letzten Kategorie und der größern Großparzelle, während es 
die größere Kleinparzelle schwach begünstigt. Im allgemeinen 
. kann festgestellt werden: 

4. Die größeren Gutswirtschaften, Großbauern- und Mittel- 
bauern-Wirtschaften sind eher auf überwiegend pachtwirtschaft- 
lichen Gebieten; dagegen 

5. die größeren Kleinbauern- und Parzellisten-Wirtschaften 
sind eher auf überwiegend eigentumswirtschaftlichen Gebieten 
anzutreffen. Also 

6. das Pachtsystem bevorzugt größere Betriebe der drei 
ersten, aber kleinere der drei letzten Kategorien. — 


Nun werden wir alle diese Daten auch mit M ,„_.» vergleichen 
und nebeneinander stellen. 


M; Ma Mp, My Ma Mp Ma Mes My 
M ;— 7 — 9 — 0 PchA + 4 + 1 +3 Mait 7 - 4-7 
M ¿s — 7 — I5 — IO PchB - 1 + I — I M, -20 — I9— lł 
M, +10 + 6 — 2 PchC — 2 +1 +2 Ma + 2 + I— I 
M a o + I — 5 PchD -- 1 — 3 + 3 Mu — l4 — 9—3 
M a + 5 HII +14 PchE — 12 — 14 — 7 Ms — I — 4— I 
Mø + 8 +11 +10 PchF — 2 — 3 — o Mıe-7 + 2 o 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 311 


Es ist klar erkennbar, daß in diesen Verhältnissen die Pacht- 
systeme in den beiden ersten Kategorien sich entgegengesetzt 
verhalten wie in den vier letzten. Dort sind die allgemeinen 
Verhältnisse sämtlich negativ, die der Pachtbetriebe mit einer 
Ausnahme positiv, die Differenzen sämtlich positiv, nämlich 


PchA + ı1 +10 +9 
PchB+8 +16-+9 


(PchA mehr als M, 
PchB mehr als M ,) 


Hier — bei den 4 Kategorien kleinerer Betriebe — sind 
die allgemeinen Verhältnisse umgekehrt fast alle positiv (zweimal 
negativ, wo aber (s. oben) die positiven Verhältnisse der »Bo- 
, nität der Wiesen« entgegenstehen), die besondern fast alle negativ 
(I mal o, I mal + I, I mal +2, I mal + 3), die Differenzen 
ale negativ mit 2 Ausnahmen in Bezug auf Bonität des Ackers 
nämlich: 

(PchC verglichen mit M, PchD mit M, usw.) 


PchC — I2 — 5 + 4 
PchD — I — 4 + 8 
PchE — 17 — 25 — 2I 
PchF — IO — 14 — II 


Auch die zwei Ausnahmen werden gleichsam korrigiert, 
wenn anstatt der Bonität des Ackers die Bonität der Wiese 
verglichen wird; da stellt sich nämlich: 


M, =— 8 PchA= +1 Differenz + 9 
M. = — II PchB = 42 » + 13 
M,:=+6 Pcht = — 3 » — 9 
Ma = +10 PchD =— 5 » — 15 


Es gilt also ferner, so weit diese Verhältnisse darauf hinweisen: 


7. Die dichtere Bevölkerung geht bei größeren Betrieben eher 
mit der Pachtwirtschaft, bei mittleren und kleinen eher mit 
der Eigentümerwirtschaft zusammen. Dagegen begünstigt die 
Bonität des Ackers auch bei allen bäuerlichen Betrieben ein 
wenig das Pachtsystem, aber die dichtere Bevölkerung, die sonst 
eng mit jener verbunden ist, folgt in dieser Beziehung nicht. 
Man kann dies dahin auffassen, daß das Pachtsystem, obgleich 
in diesen Betriebsgrößen durch die gute Bodenbeschaffenheit 
begünstigt, sich um so mehr als Bevölkerung verdünnend er- 
weist und zwar ist der Unterschied besonders groß, wo die nicht- 
landwirtschaftliche Bevölkerung eingerechnet ist. 

8. Alle drei Merkmale gehen mit den größeren Großbetrieben 
(M ıı) aber viel stärker mit den kleineren großbäuerlichen (M ,,) 


312 Ferdinand Tönnies, 


und wiederum, wenn auch schwach, mit den größeren mittel- 
bäuerlichen (M „). Für M , und M „ stimmt dies mit der Bevor- 
zugung der Pachtbetriebe (gemäß Satz 5); aber nicht für M „. 
Die Pachtbetriebe dieser Kategorie werden von den drei Merk- 
malen bejaht, die größeren stark verneint, obgleich die Pacht- 
betriebe meistens größere sind. Es kann daraus geschlossen werden, 
daß gerade die größeren Eigentümerbetriebe vorzugsweise mit 
geringer Bonität, mit dünner landwirtschaftlicher und nicht- 
landwirtschaftlicher Bevölkerung einhergehen: der Luxus des 
Verpachtens kann hier nicht bestritten werden. Bei M ,, und 
M s findet sich wieder die Uebereinstimmung: alle drei Merk- 
male sind in Dissonanz mit den Durchschnittsgrößen wie mit den 
Pachtbetrieben; das Pachtsystem bevorzugt die kleineren Be- 
triebe; wir dürfen darnach annehmen, daß gerade in diesen 
Kategorien die Bonität des Ackers vorzugsweise den Eigentümer- 
betrieben zu gute kommt und daß diese dann auch die Dichtigkeit 
der Bevölkerung am meisten begünstigen; und zwar werden ge- 
mäß der Dissonanz mit den Durchschnittsgrößen die kleineren 
Eigentumsbetriebe es sein, die am besten mit dichter Bevölkerung 
harmonieren. Etwas anders verhält es sich bei den Kleinparzellen- 
betrieben; die Bonität des Ackers ist sowohl ihrer Ausdehnung 
(M iwo), als dem Verhältnis der Nur-Pachtbetriebe darunter 
(PchF) günstig, obgleich die Pachtbetriebe auch hier lieber kleinere 
Betriebe sind. Der Unterschied zwischen Pacht und Eigentum 
hat in dieser Beziehung keine Bedeutung mehr. — 

Ich stellenun, zunächst mit den hauptsächlichsten bisher behan- 
delten Merkmalen der Besitz- und Betriebsgrößen und anderen agra- 
rischen Merkmalen 5 andere zusammen, nämlich (wie in dem Artikel 
in Schmollers Jb. a—e), die Quote der in jedem Kreise (Landgebiet) 
erhobenen Einkommensteuer (nach dem alten preußischen Ge- 
setz), die auf den Kopf der Bevölkerung entfiel, und zwar ge- 
mäß dem Mittel der Veranlagungen von 1868 und 1874, weil die spä- 
teren weniger charakteristisch sind. Als charakteristisch be- 
trachte ich die Ziffer für relativen »Reichtum«, d. h. für gehobene 
Einkommen, an denen nur ein kleiner Teil der Volksmenge wirk- 
lichen Anteil hat. Ist dieser Teil kleiner, aber mit großen Ein- 
kommen behaftet, so kann die Quote derjenigen gleichkommen, 
die sich ergibt, wenn der Teil größer, aber mit kleineren Ein- 
kommen ist, ja sie kann unter diese sinken; der Begriff des 
»Reichtums« kann hier also ebensowohl auf wenige sehr Reiche 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 313 


als auf relativ viele Minderreiche, er wird aber immer auf eine 
geringe Minorität, zumal der Landbewohner sich beziehen; wenn 
man die Schätzungsprinzipien, wie sie ehemals ohne Selbstein- 
schätzungen noch freier walteten, in Anschlag bringt, so ist um 
so wahrscheinlicher, daß nur solche, die tatsächlich über ein 
ziemlich bedeutendes freies Einkommen verfügten, der damaligen 
klassifizierten Einkommensteuer anheimgefallen sind. Ich nenne 
diese Ziffer ES. 2. ebenso die Quote der Klassensteuer, die nach 
denselben Veranlagungen auf den K.d.B. entfiel (KS). Da diese be- 
kanntlich tief hinabging, so kann sie füglich als charakteristisch 
für den relativen »Wohlstand« der Menge gelten 3. die Be- 
hausungsziffer vom I. Dezember 1871 (BHZ); daß ich auch 
hier einen so weit zurückliegenden Termin gewählt habe, hängt 
damit zusammen, daß mir für moralstatistische Zwecke da- 
ran gelegen war, die Zustände, die um ein Menschenalter zurück- 
liegen, zu fixieren (hier den »Wohnungszustand« auf dem Lande, 
der übrigens langsam sich verändert) 4. die Analphabeten-Ziffer 
(AN) des gleichen Termins — die Zählung ist überhaupt nicht 
wiederholt worden — d.h. die erklärten Analphabeten unter den 
mehr als ıojährigen Einwohnern (»Bildungszustand«) 5. die 
Ziffer der unehelichen Geburten für die 25 Jahre 1876—1900 
auf sämtliche Geborene für das Landgebiet jedes Kreises von mir 
berechnet: (UGZ) — in gewissem Maße bezeichnend für den 
»Sittenzustand«. (Tab. II)}). 

Ich ermittele zunächst die Verhältnisse dieser 5 Ziffern zu 
einander: 
ES :KSs 


I. = — 6 6 KS :AN = —13 
2. ES : BHZ = — 4 7. KS : UGZ = — 16 
3. ES :AN =+ 4 8. BHZ : AN = +19 
4. ES : UGZ = O 9. BHZ : UGZ = +21 
5. KS :BHZ = — 12 10. UGZ : AN = +18. 


Hieraus ist klar, daß die 3 moralischen Merkmale (um sie 
so von den zwei ökonomischen zu unterscheiden), einander stark 
bejahen, mit geringen Unterschieden: am stärksten Wohnungszu- 
stand und Sittenzustand, demnächst Wohnungszustand und Bil- 
dungszustand, endlich Bildungszustand und Sittenzustand — Hin- 
gegen die beiden ökonomischen Merkmale verneinen einander, aber 
nicht so stark, um auch ihr Verhältnis zu den moralischen völlig in 
entgegengesetztem Sinne zu bestimmen. Während »Wohlstand« zu 


_ 


I) Hier und in den folgenden Tabellen sind die Ziffern "ausgelassen und 
nur die Klassen, in die sie fallen (A bis E) vermerkt worden. 


314 Ferdinand Tönnies, 


allen dreien sich negativ verhält, d. h. zuschlechtem Sittenzu- 
stand, schlechtem Bildungszustand, schlechtem Woh- 
nungszustand, so ist das Verhalten des »Reichtums« schwan- 
kend; indifferent gegen UGZ, bejaht er sich mit AN, verneint 
sich aber mit BHZ. 


Die folgende Tafel stellt nun die Ergebnisse der Wägungen 
unserer agrarıschen Merkmale dar, wenn jedes der genannten 
5 neuen Merkmale in die andere Wagschale gelegt wird: 


M, Ms, M, M, M, M io 
ES — 1 —9 eh, 7 +5 + 10 
KS — 19 — 3 + I7 + II +6 — II 
Land BHZ + 20 — 4 — 9 — 17 +2 + 6 
AN + 23 — 3 — 15 — 2I — 4 + Io 
UGZ +15 — 5 = TI — 14 — 2 + II 
PchA PchB PchC PchD PchE PchF 
ES — 2 -5 + 1 + 9 + 3 + 1 
KS — 9 — 2 — 15 — 14 — 9 — Io 
Land BHZ + 19 + 14 +14 + Io + 8 + 4 
AN -H 13 +4 + 12 + 12 + 10 + 8 
UGZ + 20 + I + 12 + I4 + I4 + Io 
Ma Ma Ms Mu Mẹ, Ms Mr Ma Mp 
ES 4+- 4 —3 + I — 7 —7 +tıo +8 +12 +18 
KS —ı53 —3 — 5 +I +9 + 3 —I — I — 4 
Land BHZ +20 —2 +18 — 7 —3 —-IOo +I — 2 — I 
AN +12 +4 + 8 o —6 — 9 —3 — 6O — 2 
UGZ +24 —b +13 —ıo —(0 —13 +6 o + 35 


Wir entnehmen hieraus 1., daß »Reichtum« auf dem Lande 
in einem hohen positiven Verhältnisse steht zur Bonität des 
Ackers (+ 18), was sich selber erklärt: je fetter der Boden, desto 
mehr Geld geht daraus hervor, je magerer, desto weniger. Eben- 
so ist die Dichtigkeit der Bevölkerung dafür günstig, und zwar 
die der landwirtschaftlichen mehr als die der nichtlandwirt- 
schaftlichen: aus den »Händen« wird das Geld gemacht, wie aus 
dem Boden gezogen. Eben darum ist auch die Ausbreitung der 
Pachtbetriebe günstig, mit der auffallenden Ausnahme der ersten 
Klasse, die aber dem gleichfalls negativen Verhältnisse zu M, 
(Ausdehnung der Großbetriebe) entspricht. Nur die Ausdehnung 
der Parzellen-, besonders der Kleinparzellenbetriebe ist gün- 
stig; ebenso die Durchschnittsgröße der Kleinparzelle, daneben 
aber auch (abnehmend) die Durchschnittsgröße des Großbe- 
triebes und die des mittelbäuerlichen Betriebes. Nun ist es klar, 
daß jene alte »Einkommensteuer« nicht (noch viel weniger als die 
heutige!) von den Parzellisten gezahlt ward, auch äußerst selten 
von bäuerlichen Pächtern, wohl aber von Großgrundbesitzern 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 315 


und Verpächtern, sowie teilweise von Pächtern der Großbetriebe. 
Wir sehen also, daß für die soziale Schichtung, worin diese stark 
vertreten sind, die Ausdehnung der Parzellenbetriebe, und im 
allgemeinen die der Pachtbetriebe, am meisten charakteristisch 
sind. Aber weil diese am ehesten mit der Ausdehnung des Groß- 
betriebes und besonders mit dessen Durchschnittsgröße sich 
zusammenfinden, so ist jene wenigstens das mit dem »Reichtum« 
von den 4 typischen Betriebsgrößen am wenigsten in Dissonanz 
befindliche, diese sogar in Konsonanz mit ihr. — 2. Charakteri- 
sticher ist der durchschnittliche »Wohlstand«, hier besteht 
Dissonanz mit den Ausdehnungen der Betriebsgrößen 


I1. Großbetrieb — 19 
2. Kleinparzelle — 11 
3. Großbauernbetrieb — 3 


aber Konsonanz mit 


1. Mittelbauernbetrieb + 17 
2. Kleinbauernbetrieb + II 
3. Großparzelle + 6 


Ferner besteht die Dissonanz mit sämtlichen Pacht- 
systemen, und zwar am meisten mit dem mittelbäuerlichen 
(das wir früher mit dem Großgrundbesitz eng verbunden fanden), 
fast ebenso stark mit den kleinbäuerlichen, demnächst fast in 
gleicher Weise mit dem Anteil des Pachtlandes an der Kleinpar- 
zelle, an der Großparzelle und am Großbetriebe, endlich am ge- 
rıngsten mit dem gleichen Anteil an der Großbauernwirtschaft. 
Im Vergleiche mit den Verhältnissen zu den Betriebsgrößen 
bedeuten aber die zu den Pachtsystemen ein Plus bei 


1. Kleinparzelle + 1) 
2. GroßBbetrieb 4- 10 überall wo dort ein Minus 
3. Großbauernbetrieb + al 

dagegen ein Minus bei 
ı. mittelbäuerlichem Betrieb — 32| 
2. kleinbäuerlichem Betrieb, — 25 überall wo dort ein Plus 
3. Großparzelle — 15 


und zwar sind diese Minus viel bedeutender als jene Plus. 
Wir dürfen daraus schließen, daß für den »Wohlstand« in 
den drei erstgenannten Betriebsgrößen das Pachtsystem etwas 
bessere Chancen bietet, daß aber umgekehrt dafür bei den drei 
letzten Betriebsgrößen sehr viel bessere Chancen 
durch das Eigentumsverhältnis begründet werden, und daß 
eben dieses die hohen positiven Verhältnisse, die den mittelbäuer- 
lichen und kleinbäuerlichen Typus auszeichnen, bedingt. — 
3. In Bezug auf die Durchschnittsgrößen finden wir eine 


316 Ferdinand Tönnies, 


Scheidung, die genau mit derjenigen sich deckt, wie wir sie früher 
(vgl. S. 298) in deren Verhältnissen zu den Pachtsystemen an- 
getroffen haben. Die drei ersten nämlich sind für den »Wohl- 
stand« ungünstig, und zwar am meisten die erste; die drei letzten 
— am meisten die Durchschnittsgröße des kleinbäuerlichen Be- 
triebes — günstig. 

4. Der Gegensatz des »Wohlstands« gegen »Reichtum« 
tritt auch bei den drei letzten Merkmalen hervor, wenn auch 
nur durch niedrige Ziffern. Wird auch hier BW (Bonität der 
Wiesen) herangezogen, so ergibt sich sogar — in Uebereinstim- 
mung mit den Verhältnissen zum mittel- und zum kleinbäuer- 
lichen Typus —ein positive Ziffer (+ 3, gegen + 9 bei ES). 

5. Bemerkenswert ist nun auch, wie diese zweiten Verhält- 
nise im Vergleich mit den ersten sich stellen, oder: 
wie viel ungünstiger oder günstiger diejenigen des Wohlstandes 
als diejenigen des Reichtums sind. Nämlich: zu (den etwas 


anders gruppierten) 

Reihe t. (KS mehr (+) oder weniger (—) als ES) 
M; M 6 M, M s M, Mio Mn Muy Ms Mu My 
—ı8 +6 +23 +18 +I — 2I — IQ O —6 +I8 +16 


Ms My» Ms My, PchA PchB PchC PchD PchE PchF 
— 7 — 9 —13 —22 —7 —7 —ı6 — 23 — I2 — II 

Von drei Ausnahmen abgesehen (wovon eine o) stimmen die 
Vorzeichen völlig überein mit denen die KS an und für sich 
schon hatte. Alle drei Ausnahmen sind auch insofern Aus- 
nahmen, als in ihnen die Vorzeichen der Verhältnisse zu ES 
und von KS gleich sind — denn dies ist unter den 21 Fällen 
nur in 6 Fällen anzutreffen. Von diesen 6 Fällen bezieht sich 
einer auf die Großparzelle (deren Ausdehnung M ,‚), einer auf die 
Durchschnittsgröße der Kleinparzelle (M ,), die 4 übrigen auf 
Großbetrieb und großbäuerlichen Betrieb — nämlich deren 
Ausdehnung: M , und M „ den Anteil des Pachtlandes am Groß- 
betrieb (PchA) und die Durchschnittsgröße des Großbauern- 
betriebes (M „): nur in den zwei ersten Fällen sind beide Vor- 
zeichen positiv, in den übrigen 4 beide negativ. Und zwar im 
letzten Falle (: M ə) ohne Unterschied und beide Negationen 
schwach (— 3) ; sonst ist zweimal (: M „und zu PchA) die Negation 
KS stärker, Iı mal umgekehrt die Negation ES stärker (: M,). 

6. In 15 Fällen sind die Verhältnisse von ES und KS ungleich, 
und unter diesen ist viermal das erstere negativ, das letztere 
positiv; in den übrigen ıı Fällen umgekehrt. 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 317 


In dieser Weise stehen sich gegenüber: 


Mittelbäuerlicher Betrieb (M ,) 
Kleinbäuerlicher Betrieb (M ‚) des ersten (Großbetrieb) 
Durchschnittsgröße des kleinbäuer- Kleinparzelle 
lichen Betriebs (M ,,) Durchschnittsgröße des Großbetriebs 
Durchschnittsgröße des Großparzellen- | Durchschnittsgröße des mittelbäuer- 
Betriebs (M s) | lichen Betriebs 
| Dichtigkeit der Bevölkerung 
| 
| 


sämtliche Pachtsysteme mit Ausnahme 





Dichtigkeit der landwirtschaftlichen 
Bevölkerung 
Bonität des Ackers. 


Jene 4 zeigen in der Reihe t, wo die Differenzen angegeben 
sind, bedeutende Plus, nämlich: 
dagegen natürlich die rechtsste- 
henden lauter Minus: 


I. Mittelbäuerlicher Betrieb + 23 5. PchD — 23 
2. Kleinbäuerlicher Betrieb + 18 6. Bonität des Ackers — 22 
3. Dessen Durchschnittsgröße + 18 7. Kleinparzelle — 2ı 
4. Durchschnittsgröße der Großpar- | 8. Durchschnittsgröße des Großbe- 
zelle + 16; triebs — 19 
9. PchC — 16 
10. PchE — 12 
11. PchF — ıı 
ı2. Dichtigkeit der Bevölkerung — 9 
13. PchB— 7 


14. Durchschnittsgröße des mittelbäuer- 
| lichen Betriebs — 6 

15. Dichtigkeit der landwirtschaftlichen 
| Bevölkerung — 5 


In diesem Sinne gehören aber 


auf die linke Seite ferner: dagegen auf die rechte noch: 

16. Großbauern-Betrieb + 6 ' 18. Großbetrieb — 18 

17. Großparzelle + ı ı 19. Durchschnittsgröße der Kleinparzelle -— 7 
; 20. PchA — 7 


während auf keine von beiden Seiten 21. die Durchschnittsgröße 
des Großbauernbetriebes fällt (o). 


7. Im allgemeinen entsprechen nun diese Scheidungen dem 
Gegensatze, der überhaupt zwischen allen diesen Merkmalen 
besteht, wie die Vergleichung mit den früheren Uebersichten 
dartut. Namentlich stehen ı—4 sämtlich weit überwiegend 


ın Dissonanzen zu 
5, (-18— II — 3— 2) 


zu 6, (— 2— 5—13— I) 
zu 7, (— 7—1I1ı— 2-— 20) 
zu 8 (— Io — 16 — 13 — 3) 


zu 9, (-15— 19— 8— 7) 
zu 10, (— 12 — 9+ 3— 3) 


zu II, (— 6—13+ 3— 13) 
zu 12, (+ 10 0—14— I) 
zu 13, 1.8 a A) 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 21 


318 Ferdinand Tönnies, 


zu 14, (— 4— 14— 7 o) 
zu 15, (+ 6+ 1— 9— 4) 
zu 18, (— I9 — 2I — 4— 4) 
zu 19, (+ 2+ I+ 3— 12) 
zu 20, (= gna Zn 4) 


Unter den 80 Stellen kommt 2 mal o vor und gmal das 
Plus-Vorzeichen; mithin 69mal Minus. 

Vergleichen wir nun vor allem die beiden ersten Stellen 
mit einander, so finden wir, daß die negative Summe der 
Verhältnisse erheblich höher ist (— 132) für die zweite (M,) als 
für die erste (M „), (— 88) ; namentlich ist die Dissonanz stärker mit 


Nr. 7 Mio Nr. 14 Mə) 
Nr. 8 (M ||) Nr. 18 (M,) 
Nr. 9 (PchC) Nr. 20 (PchA) 


Nr. ıı (PchF) 


dagegen schwächer nur mit 


Nr. 5 (PchD) 
Nr. r0 (PchE) 
Nr. 13 (PchB) 


Es ist also die Ausdehnung des kleinbäuer- 
lichen Betriebes, wozu alle Merkmale des 
großen Grundeigentums im stärksten Gegen- 
satz sich befinden. Dazu gehört in dieser Beziehung, der 
Reihe nach die Ausdehnung der Großbetriebe (M „), der Anteil 
des Pachtlandes an den mittelbäuerlichen Betrieben (PchC), 
die DurchschnittsgrößBe der Großbetriebe (M ıı) und die der 
mittelbäuerlichen Betriebe (M „), der Anteil des Pachtlandes 
an der Kleinparzelle (PchF), derselbe am Großbetriebe selber 
(PchA), die Ausdehnung der Kleinparzelle (M o). 

8. Die meisten dieser Merkmale stehen in einer wenn auch 
überwiegend schwachen Konsonanz mit dem »Reichtum«, nämlich 


M o + 10 

M ıı + 4 

13 + 1 

PchF toi 

PchC + ı 

aber 2 in einer leichten Dissonanz 

M 5 —- I 

PchA — 2. 
Keines steht aber so fern wie M , (Ausdehnung des mittel- 
bäuerlichen Betriebes) — 6, und noch einen Grad ferner steht 


aber 
M, (Ausdehnung des kleinbäuerlichen Betriebes): — 7, 
die also in dieser Beziehung von M , am meisten verschieden ist (17). 
Im Verhältnis zum Reichtum reflektieren sich so, wenn 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 319 


gleich in geringem Grade, diese Gegensätze. Viel stärker ist aber 
der Reflexim umgekehrten Verhältnisse zum »Wohlstand«: 
M —5 ' Dagegen 


13 
PchA —9 i M, +17 
PchF —ı1io 'M, +i 


Mı —15 | 
PchC — 15 | 


Der Reflex ist hier stärker, aber weniger rein, weil der 
Gegensatz von M „noch erheblich größer als der von M ş, während 
sonst gerade in Bezug auf die links angeführten Merkmale das 
Umgekehrte statt hatte. Das Verhältnis der beiden (Aus- 
dehnung des mittelbäuerlichen und Ausdehnung des klein- 
bäuerlichen Betriebes) zu den Merkmalen des großen Grundbe- 
sitzes reflektiert sich also 

schwach aber regulär in den Verhältnissen zum Reichtum 

stark aber irregulär in den Verhältnissen zum Wohlstand. 


9. Wir betrachten nun dieselben Gegensätze, wie sie in den 
Verhältnissen zu den drei Merkmalen: 


Behausungsziffer (BHZ = M,) 

Analphabetismus (AN =M,) 

Uneheliche Geburtenziffer (UGZ = M ,) 
sich spiegeln. Und siehe, hier sind alle Reflexe sowohl stark 
als auch regulär. Nämlich die Merkmale des großen 
Grundbesitzes stehen durchweg in starker Konsonanz mit allen 
dreien, dagegen die Ausdehnung des mittelbäuerlichen Betriebes 
sowohl als die des kleinbäuerlichen, in starker Dissonanz 
mit allen drei Merkmalen; aber die zweite (M,) überall 
in stärkerer als die erste (M,„). Nämlich: 


ı. zu BHZ M, + 20 
Mı + 20 M,—9 
PchA +19 M,— 17 

Ma +18 

PchC + 14 

Mo +0 

PchF + 4 

2. zu AN: M, + 23 
PchA + 13 M,— 15 
M, +12 M,— 2I 

PchC + 12 

Mo +tro 

s + 8 

PchF + 8 


2ı* 


320 Ferdinand Tönnies, 


3. zu UGZ: M ıı + 24 
PchA + 20 M, —- II 
M, +15 M k — 14 
Ma +13 
PchC + 12 
Mo +H 
PchF + io 


Die Verhältnisse sind überall die umgekehr- 
ten wie zu KS (dem mittleren Wohlstand). Bei den am 
meisten charakteristischen Merkmalen, nämlich auf der einen 
Seite M,„, PchA, Msp Mẹ, auf der andern M,, sind sie aber 
auch durchgehends höher als zu KS — mit 2 Ausnahmen: 
M: M, (UGZ) ist niedriger (— 4), und Ma: M, (AN) ist 
ebenfalls niedriger (— 3). Es darf hieraus geschlossen werden, 
daß im allgemeinen für die Höhe der Behausungs-, der Anal- 
phabeten- und der Unehelichkeits-Ziffer auf dem Lande der 
mittlere Wohlstand von geringerer Bedeutung ist als 
die Verteilung der landwirtschaftlichen Betriebe, namentlich 
als die Ausdehnung des Großbetriebes einerseits, die Ausdehnung 
des kleinbäuerlichen Betriebes andererseits. 


Wir fanden aber früher, daß sowohl M., = die Durch- 
schnittsgröße des Großbetriebes, als PchA = der Anteil von 
nur Pachtland an den Großbetrieben, mehr als die bloße Aus- 
dehnung derselben, »Merkmale des großen Besitzes« seien; 
denn wo Besitz und Betrieb von über Ioo ha sich decken, da sind 
beide mehr bäuerlichen Charakters und kleiner an Umfang 
(regelmäßig unter 200 ha). Nun sind allerdings diese Merkmale 
weniger unverträglich als die Ausdehnung der Großbetriebe 
(M „) mit 

I. der Ausdehnung des mittelbäuerlichen Betriebes (M ,). 
nämlich — ıo und — 5 gegen — IQ 

2. der Ausdehnung des kleinbäuerlichen Betriebs (M ,) 
nämlich — I6 und — 12 gegen — 2I (wenn auch hier die Ziffern 
einander näher sind) 

und beiden Unterschieden dürfte es entsprechen, daß die 
Konsonanzen der beiden mit Verbreitung des Analphabetis- 
mus (AN) viel geringer sind, nämlich +13 und + 12 
gegen + 23; denn die Dissonanzen von M, und M, sind 
hier die höchsten (für M, — 15 d.i. um 4 höher als zu UGZ 
und um 6 höher als zu BHZ; für M, — 21, d. i. um 4 höher als 
zu BHZ und um 7 höher als zu UGZ). 

Aber jene beiden sind mehr als M ¿der Durchschnitt 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 321 


größe des kleinbäuerlichen Betriebes (M ,) entgegengesetzt: 
— 13 und — 7 gegen — 4; und dieser Gegensatz läuft qualitativ 
der gesteigerten Konsonanz mit der Unehelichkeitsziffer parallel: 


UGZ M u 
M; + 15 = 
PchA + 20 — 7 
M + 24 — 13 


Wir fanden früher, daß die kleineren kleinbäuerlichen 
Stellen vorzugsweise Pachtbetriebe sind und, wie sämtliche 
Pachtkategorien, mit sämtlichen 3 Merkmalen (BHZ, AN und 
UGZ) in Konsonanzen stehen. So zeigen gerade in Bezug 
auf UGZ die bäuerlichen eine Steigerung mit verrin- 


gerter Größe: 
PchB + ı 
PchC + 12 
PchD + I4 
Ebenso hoch wie mit der letzten ist aber die Konsonanz 
mit PchE, dem Anteil an der Großparzelle. Nun fanden wir 
früher die Ausnahme, daß die Durchschnittsgröße hier in Kon- 
sonanz mit PchA steht (während in schwachen Dissonanzen 
mit M ,: — 4 und M a : — 3). Dem entspricht es wiederum, 
daß diese Durchschnittsgröße von den drei kleineren Durch- 
schnittsgrößen die schwächste Dissonanz mit UGZ aufweist: 
— 6 gegen — I0 und — ı2. Eine umgekehrte Ausnahme stellt 
M x = Durchschnittsgröße des Großbauernbetriebes dar; während 
nämlich die drei ersten Durchschnittsgrößen sonst durchweg 
in Konsonanzen zu den drei Merkmalen stehen, so diese 
zu BHZ und zu UGZ in Dissonanz: — 2 und — 6. Aber sie 
steht ebenso zu PchA — 6 und zu M „ — 8, dagegen zu M, 
+ ọ — ein bezeichnender Unterschied: an die größeren Groß- 
bauernbetriebe grenzen die kleineren »Großbetriebe«, die zur 
Ausdehnung dieser Kategorie wesentlich beitragen, so daß diese 
ganze Ausdehnung (M,) etwas mehr großbäuerliches Gepräge 
hat; während die sonst so nahe verwandten PchA und M „ sich 
besser mit kleineren Großbauernbetrieben vertragen, die 
an zmittelbäuerliche angrenzen. Mit diesen harmoniert aber 
zwar im allgemeinen die Unehelichkeitsziffer erheblich weniger, 
als mit der großbäuerlichen (— ıı gegen — 5), aber die Durch- 
schnittsgröße dieser (M ,) steht mit — 6 gegen die Durchschnitts- 
größe jener (M „) mit + 13, und die Pachtkategorie B mit + 1 
gegen die Pachtkategorie C mit + 12. Nun geht zwar die Durch- 


322 Ferdinand Tönnies, 


schnittsgröße M „ mit dem Pachtsystem der gleichen Art (PchB 
+ 9), die kleineren Großbauernbetriebe stehen also in Dissonanz 
mit diesem. Gleichwohl müßen diese, soweit sie mit PchA und 
M „, zusammengehen, als Pachtbetriebe gedacht werden, denn 


PchA :PchB= + 4 und 
M a :PchB= + ı 

während PchA :M, = — I2 und 
Mu :M, =—7 


Starke Kontraste! D. h. die beiden Merkmale vertragen sich 
mit der Ausdehnung des Großbauernbetriebes schlecht, aber 
relativ gut mit dem Anteil des Pachtlandes daran. 


10. Wir wissen, daß sämtliche Pachtsysteme mit den Merk- 
malen des Großgrundbesitzes zusammengehen. Zu diesen Merk- 
malen gehört auch M w = die Ausdehnung der Kleinparzelle: 


PchA : Mo = +5 
Ma :Ma= +8 


Sämtliche Pachtsysteme stehen auch in Konsonanz mit den 
drei Merkmalen, aber in der stärksten immer PchA, demnächst 
PchC und PchD fast in gleich starker, dann PchE, in schwächerer 
PchF und bei weitem in der schwächsten PchB. Nächst PchA 
gehört PchC am meisten zum Charakter des Großgrundbesitzes; 
mit PchC konkurriert nur PchD, das von M „, stärker bejaht wird: 


Ms; : PchC = + 20 : PchD = + 19 
Ma : PchC = +12 : PchD = + I4 
PchA : PchC = + 12 : PchD = + 9 


Im ganzen entsprechen also die Verhältnisse zu den drei Merk- 
malen diesen, nur daß die Konsonanz von PchD mit AN gleich, 
die mit UGZ sogar höher ist als die von PchC. Hier erinnern 
wir uns, daß auch die Ausdehnung des kleinbäuerlichen 
Betriebes sich weniger von der des mittelbäuerlichen in 
Bezug auf UGZ als in Bezug auf die beiden andern Merkmale 
unterschied (Dissonanz — 3 gegen — 6 und — 8), und wir dürfen 
schließen, daß auch hier die Pachtbetriebe sich scharf von den 
Eigentümerbetrieben abheben. Denn die Unterschiede zwischen 
»Ausdehnung« und »Pachtsystem« sind in Bezug auf alle drei 
Merkmale bedeutend, und zwar höher für PchD als für PchC. 


M,: PchC: Differenz: M,: PchD: Differenz: 
BH, — 9 | 23 — I7 + I0 27 
AN zip + 12 27 — 2I + 12 33 
UGZ +11 4 12 23 — 14 +14 28 


Dieselbe Differenz, wenn auch geringer, ist auch noch bei 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 323 


der Großparzelle vorhanden, und bezeichnet ebenso den groß- 
bäuerlichen Betrieb 


M,: PchC: Differenz: M .: PchB: Differenz: 
BH2 + 2 +8 6 — 4 +4 8 
AN — 4 + r0 14 —3 +4 7 
UGZ — 2 + I4 16 — 5 +I 6 


Dies sind lauter Plus-Differenzen für die Pachtsysteme; 
dagegen bei der Kleinparzelle kleine Minus-Differenzen, wie — 


mit der einen Ausnahme — beim Großbetrieb: 

M o: PchF: Differenz: M;: PchA: Differenz: 
BHZ + 6 + 4 — 2 + 20 + 19 — I 
AN + IO + 8 — 2 + 23 + 13 — Io 
UGZ +11 + Io — I +15 + 20 + 5 


In der letzten Reihe ıst am merkwürdigsten der Gegensatz 
in den Verhältnissen zu AN und UGZ. Die stärkere Konsonanz 
mit UGZ wurde für PchA wie für M,, in Parallele gestellt mit 
dem negativen Verhältnis zu M ,„; PchA ist mehr als M„M „ 
noch mehr als PchA mit kleineren kleinbäuerlichen Betrieben 
assoziiert; diese kleineren sind zumeist Pachtbetriebe und neigen 
mehr als die größeren zur Unehelichkeitsziffer (M,: UGZ 
— Io). Ebenso darf die schwächere Konsonanz von PchA mit 
AN, die wiederum für M „ um noch eine Ziffer schwächer ist, 
damit in Verbindung gebracht werden; denn die kleineren klein- 
bäuerlichen Betriebe neigen als solche nicht mehr als die 
größeren zum Analphabetismus (M: AN = o). Wohl aber 
ist das — fast ebenso stark wie in Bezug auf UGZ — bei den 
kleinbäuerlichen Pachtbetrieben der Fall; und zu diesen 
stehen PchA und M in schwächerem Verhältnis als M, (s. oben). 
Nur in diesem einen Punkte (: AN) ist das zu allen drei 
Merkmalen negative Verhältnis der Durchschnittsgröße der Grol- 
parzelle negativ different von der Durchschnittsgröße des Klein- 
bauernbetriebes. Die kleinere Großparzelle neigt aber nur um 
ein weniges mehr als die größere zu allen drei Merkmalen; da- 
gegen ist der Unterschied wiederum stark in bezug auf die Klein- 
parzelle. Wir erinnern uns, daß die Dissonanz mit deren Durch- 
schnittsgröße stärker bei M,, (— 8) als bei M; (— 6) und noch 
erheblich stärker bei PchA (— 16) gefunden wurde. Diese Durch- 
schnittsgröße steht aber auch in nicht geringen Differenzen mit 
allen drei Merkmalen, in der stärksten mit UGZ, und unterscheidet 
sich dadurch scharf von der »Ausdehnung« der Kleinparzelle 
(M 0). Es ist also die kleinere Kleinparzelle, die mehr als die 
größere, zu den drei Merkmalen, am meisten zur Unehelichkeits- 


324 Ferdinand Tönnies, 


ziffer neigt; während das Pachtverhältnis hier kaum einen Unter- 
schied, aber eher den entgegengesetzten, begründet. Vermuten 
darf man mit hoher Wahrscheinlichkeit, daß jedenfalls die rela- 
tive Anzahl der kleinen Leute, der Arbeiterklasse, auf alle drei 
Ziffern den entscheidenden Einfluß hat; und doch steht die 
Dichtigkeit der Bevölkerung nur mit der ersten und dritten in 
Konsonanz, und zwar in geringer (+ I und + 6) dagegen negativ 
zum Analphabetismus (— 3), und die Dichtigkeit der land- 
wirtschaftlichen Bevölkerung negativ zu beiden ersten 
(— 2 und — 6) und indifferent zum dritten, also in jeder Be- 
ziehung noch günstiger. Auch deutet die Vergleichung der ver- 
schiedenen Merkmale des Großgrundbesitzes darauf, daß gerade 
seine Verbindung mit dünner Bevölkerung, die Ziffern 
steigert und zwar besonders die des Analphabetismus; während 
bei UGZ teilweise die umgekehrte Erscheinung sich beobachten 
läßt. Hingegen ist gerade M w, das von allen Großbetriebs- 
merkmalen am stärksten mit dichter Bevölkerung verbunden ist, 
in allen drei Beziehungen am wenigsten ungünstig (+6 + Io 
+ II), ebenso wie der damit stark zusammenhängende »Reichtum« 
sich teils indifferent, teils schwankend verhält. Eine Unklarheit 
scheint hier vorzuliegen. 


Wir sind nun in der Lage auch — für 1882 — den (durch- 
weg natürlich hohen) Anteil der Parzellistenbetriebe (unter 2 ha) 
an sämtlichen Wirtschaften zu kennen; ebenso (für 1895) den 
— zwischen !/, und ?/, schwankenden — Teil der »Selbständigen« 
an den »im Hauptberuf landwirtschaftlich Erwerbstätigen«. 
Unter vielen andern Merkmalen können diese noch am ehesten 
zur Vergleichung herangezogen werden, obgleich diejenigen 
für 1895 der Zeit nach weit abliegen; sie charakterisieren in ihren 
Verhältnissen auch die frühere Zeit. Ich nenne diese Merkmale 


ZP, und, SL (Tab. S. 331). Er ergibt sich, indem ZP: SL = — 20. 
zu BHZ zu AN zu UGZ 
ZP 4- 15 + 18 + IÒ 
SI. — 22 —- 17 — 19 


Hier zeigt sich deutlich, daß die Zahl der »Unselbständigen«» 
auf das erste und das dritte Merkmal stärker wirkt, als die Zahl 
der Parzellisten, obgleich diese offenbar zum Teil als »Selbständige« 
mitgezählt wurden; dagegen gehören zu den Unselbständigen 
die Massen der Knechte und Mägde, die für alle größeren Betriebe 
unentbehrlich sind; diese würden mit den scheinselbständigen 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 325 


Parzellisten zusammengerechnet, das gesamte ländliche Pro- 
letariat ergeben, auf dessen wirkliche Ermittelung aber die 
Zählungen nicht eingestellt worden sind. Immer bleibt auch den 
negativen Verhältnissen der »Selbständigen« und vollends des 
»Wohlstandes«, noch der Anteil der Großbetriebe am landwirt- 
schaftlichen Areal in Bezug auf den Analphabetismus, die Durch- 
schnittsgröße des Großbetriebes und der Anteil des reinen 
Pachtlandes daran in Bezug auf die uneheliche Geburtenziffer 
überlegen; während für den Wohnungszustand das Ver- 
hältnis der Unselbständigen ja der Selbständigen entscheidend 
zu sein scheint. Es zeigt sich, daß die Dichtigkeit der Bevölkerung 
und speziell der landwirtschaftlichen Bevölkerung, die an sich 
nun schwach auf diese Merkmale influieren, in Verbindung 
mit Merkmalen des Großbetriebes, die unmittelbar starke Be- 
deutung dafür haben, ihren Einfluß etwas mehr geltend machen; 
und zwar dünnere (speziell dünnere landwirtschaftliche) 
Bevölkerung belastend für den Analphabetismus — in Ueber- 
einstimmung damit, daß diese durchweg in Städten geringer als 
auf dem Lande —; dichtere belastend für die unehelichen 
Geburten. Wenn wir aber bemerken, daß für die ländliche Be- 
hausungsziffer die Unselbständigkeit den Ausschlag gibt und daß 
diese wiederum mit der Dichtigkeit der Bevölkerung überhaupt, 
und der landwirtschaftlichen Bevölkerung, in nicht geringem 
Maße sich bejaht (SL: DB = — 8, : DLB = — 7, was nur 
die umgekehrten Ausdrücke dafür sind), so werden wir bei der 
Uebereinstimmung der M, (trotz dünnerer Bevölkerung) mit 
M a und PchA und bei der Negation der DLB gegen BHZ (— 2), 
folgern dürfen, daß die Ausbreitung der Unselbständigkeit, im 
Zusammenhange mit den verschiedenen Merkmalen des Groß- 
betriebes, einerseits direkt auf Verdichtung der Bevölkerung, 
andererseits ebenso direkt auf Verdichtung des Wohnens hinwirkt 
— als auf zwei Erscheinungen, die an und für sich, wenigstens 
was die Dichtigkeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung angeht, 
nicht Hand in Hand gehen. 

Aus der bisherigen Untersuchung geht hervor, daß das 
Vorwiegen oder die stärkere Vertretung der Betriebsgrößen 
verschiedener Art, ebenso ihre Durchschnittsgrößen und die 
Anteile der Pachtwirtschaften, nach meiner Methode gemessen, 
manche Merkwürdigkeiten aufweisen. Indessen mußte auch auf 
manches Zweifelhafte aufmerksam gemacht werden. Auffallend 


326 Ferdinand Tönnies, 


erschien, daß zwar M ¿ = Anteil der Großbetriebe am Areal, 
für den antibäuerlichen Typus charakteristisch ist, in mancher 
Hinsicht aber noch mehr M p = Anteil der Kleinparzelle; beide 
einander verwandt (+ 8), aber jener mehr mit magerem Acker- 
boden und dünner Bevölkerung, dieser mehr mit guter Bonität 
und dichter Bevölkerung verbunden, also doch auch in einem 
indirekten Gegensatz zu einander. Der Kleinparzelle in dieser 
Hinsicht erheblich näher stehend, aber doch mit geringeren 
Ziffern, fanden wie M „ = Durchschnittsgröße des Großbetriebes, 
und wir vermuteten, daß dies Merkmal, ebenso wie das nahe 
verwandte des Anteils der reinen Pachtwirtschaften an den Groß- 
betrieben, in höherem Grade die moderne kapitalistische Guts- 
wirtschaft bezeichne. Wir versuchen nun, diese Verhältnisse 
durch neue Vergleichungen noch schärfer zu beleuchten. 

In der folgenden Tabelle III ist die relative Anzahl der 
Wirtschaften über r00 ha an sämtlichen Wirtschaften dargestellt 
(1882), wobei es klar ist, daB diese Anzahl stark auf den Anteil 
des Typus am Areal (M,) einwirken muß, obgleich in ihr wesenlich 
großbäuerliche Wirtschaften auf magerem und wesentlich kapita- 
listische Wirtschaften auf fettem Boden verbunden sind. Ich 
nenne dies Merkmal Zx und finde: 


Za: M, = + 18, aber 
Za: M,, nur — + 4, ebenso 
Za: PchA nur ~ + 4; 
ferner Za: M ,, (Dichtigkeit der Bevölkerung) -- — 13 (M, —7) 
Za: M,s (Pichtigkeit der landwirtschaftl. Bevölkerung — 8 (M, —o9) 
Za: M s (Bonität des Ackers) = — 7(M, —6i. 


Die Zahl dieser Betriebe muß ihren Anteil am Areal 
stark bestimmen, und wir finden jene noch etwas mehr als diese 
in Dissonanz mit der Bonität des Ackers, erheblich mehr mit 
der Dichtigkeit der (allgemeinen) Bevölkerung. Die Durch- 
schnittsgröße steht in diesen Beziehungen anders da, aber ge- 
rade sie hat ihrem Wesen nach eine verschiedene Bedeutung 
je nach der Güte des Bodens: geringerer Umfang auf gutem 
Boden repräsentiert höheren Wert als größerer auf schlechtem. 
Einen anderen Begriff erhalte ich, indem ich den Anteil (der Groß- 
betriebe) an der Fläche durch ihre Zahl dividiere: der 
Quotient ist der durchschnittliche Anteil jedes Großbetriebes 
an der Gesamtfläche seines Kreises; dieser wird dadurch nicht 
in seinem absoluten Umfange, sondern im relativen erfaßt, 
der durchschnittliche Anteil an der Gesamtfläche charakterisiert 
mehr als der absolute Umfang die wirkliche Beschaffenheit 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 327 


des Großbetriebes resp. seinen Wert; erheblich mehr als 
der Gesamt-Anteil an der Fläche und vollends als die bloße 
Zahl der Wirtschaften; jedes dieser Merkmale kann für sich 
allein von der schlechten Beschaffenheit des Bodens herrühren, 
und bei guter Beschaffenheit kann eine geringere Zahl, ein ge- 
ringerer Gesamt-Anteil und sogar eine geringere Durchschnitts- 
gröBe dennoch auf wertvollen Großbetrieb hinweisen; viel 
weniger wahrscheinlich ist es aber, daß in einem und demselben 
Kreise eine kleinere Zahl und ein größerer Gesamt- 
anteil zusammentreffen und diese beiden entgegengesetzten Cha- 
raktere mit schlechter Bodenbeschaffenheit; der Quotient — 
ein individueller hoher Anteil an der Gesamtfläche — wird eher 
den wertvollen Großgrundbesitz bezeichnen. Diese Quotienten 
sind auch in Tab. III klassifiziert und das Merkmal soll xGG heißen. 
Die Ergebnisse der Vergleichungen sind: 


aGG : M, = + 12 
@GG : PchA -- + 12 
aGG :Mı = +15 
2GG : DB =- + 9 
aGG : DLB = + 6 
aGG : BA = + II. 


Hier haben wir also ein Merkmal, das der Durchschnitts- 
größe des Großbetriebes am nächsten stehend, noch mehr als 
diese mit beiden Dichtigkeiten und mit der Bonität des Ackers 
in Konsonanz ist; ja, es übertrifft auch (um je eine Einheit) 
M i = den Anteil der Kleinparzelle in Bezug auf DB und BA, 
steht aber erheblich dahinter zurück (+ 6 gegen + Iı) in Bezug 
auf DLB. Dies bleibt zunächst problematisch. Es darf aber 
vermutet werden, daß dies Merkmal selber zu M „in einem näheren 
Verhältnisse steht als die früheren Merkmale des Großbetriebes. 
Dies findet sich bestätigt. «GG: M x = + II gegen +8 bei 
M, und Ma, + 5 bei PchA. Hingegen ist es gegen die bloße 
relative Zahl der Großbetriebswirtschaften (Zx) fast indifferent 
(+ 1). 

Etwas mehr Licht dürfen wir noch erwarten von einer Ein- 
teilung der Kreise nach Grundsteuerreinertrags- 
klassen, wie sie in Tab. IV vorliegt. Danach ist das Merk- 
mal GI gebildet, worin die Gruppierung festgehalten wird, 
in der von je 100 ha nutzbarer Fläche auf die »Besitzungen« 
in der Grundsteuerreinertragsklasse über 6000 M. nach der Auf- 
nahme von 1878 (die zwischen 1871 und 1882 fällt) entfielen; ebenso 


2S Ferdinand Tönnies, 


das Merkmal G II, worin der Anteil der Grundsteuerreinertrags- 
klasse von I500—6000 M.; und diese beiden Klassen sind dann 
in GI + GII zusammengefaßt; ebenso folgen G III: 300 — 
1500 M; GIV 150—300 M.; GV: 90—ı50 M.'). 

Ich stelle zunächst die Hauptverhältnisse von GI, G II, 
GI + GII neben einander: 


M, M ıı PchA aGG DB DLB BA 
GI: + 23 +20 +19 + 23 + 3 + 9 + 5 
G II: — 3 — I — 8 — 3 +2 + 12 + I2 
GI + II: — 3 -+ 8 + I + 12 +8 + II +15 


Das Verhältnis von G I: G II ist + ı, also nahezu indifferent. 
In der Tat stehen sie einander nahe in Bezug auf die Bonität 
des Ackers (nur daß es bei G II viel ausgesprochener) und die 
damit eng zusammenhängenden Dichtigkeiten; in Bezug auf 
die der landwirtschaftlichen übertrifft G II, in bezug auf die all- 
gemeine G I. Durch die Kumulierung kommt bei jenen eine mitt- 
lere, bei dieser und bei der Bonität des Ackers eine höhere 
Ziffer heraus. Gleichwohl die Gegensätze in Bezug auf die vier 
ersten Merkmale, zwischen G I und G II, während bei GI + II 
offenbar die drei letzten Merkmale sich entscheidend geltend 
machen, daher Gegensatz gegen M,„, Konsonanz mit den drei 
übrigen. 

Halten wir nun noch GI, GII, GI + GII, aber auch 
G III—V mit den obigen zwei ökonomischen und drei morali- 
schen Merkmalen zusammen, so finden wir: 


GI GI GI + I GIH G IV GV 
ES + 6 + 10 + 23 — I0 — II — 13 
KS — 17 — 4 —14 +I + I4 + 7 
BHZ + 22 — 9 © + 3 — 15 — II 
AN + 20 — I + 8 — b — 14 — I2 
UGZ + 22 — 5 + 2 — I — 17 — 16 
Die Verhältnisse zwischen die- Daneben mögen noch ihre Ver- 
sen Kategorien selber sind: hältnisse zu den obigen Paaren 
GI -GH S (ZP und SL) gestellt werden 
GI :GI+I = +10 GI : ZP = +22 
GI : GIII = — 5 GI : SL = — 20 
GI : GIV u: 2-23 GII : ZP = + 5 
GI : GYV -= — 15 G II : SL = + 2 
GII :GI+ ll - +5 GI+UI :ZP = +1 
G II : GIII = — 18 GI+II : SL = — & 
GII : GIV E G III : ZP = —ı; 
G II GV ya s O G III : SL = + 06 








1) Die Grundziffern nach Meitzen, Der Boden usw. des preußischen 
Staats VI A. 32. 33. 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 329 


Die Verhältnisse zwischen die- Daneben mögen noch ihre Ver- 
sen Kategorien selber sind: hältnisse zu den obigen Paaren 
GI+ I : GII —2ı (ZP und SL) gestellt werden 


GI+II : GIV = — I5 . GIV . ZP = —20 
GI+I :GV = — I5 GIV ` SL ng 
GIII : GIV = + I4 GV :ZP - 0 
G III : GV = +III GV SL Pi ER 
GIV : GV = + 24. = 4 


Zur näheren Orientierung sollen noch die Verhältnisse dieser 
Grundsteuerreinertragsklassen der Besitzungen (1878) zu den 
Arealklassen der Betriebe (1882) angeschlossen werden. 


G I :M;, = +23 G III :M,;, = — 2 
G I : M; = — 6 G III Mk, = + 5 
G I : M, = — 17 G III :M; = + 6 
G I : M, = — I8 G III :M, a a 
GI : M, = + 2 G II My, =— 5 
GI : Mio = +17 G III Mo = —13 
G II ıM, = — 3 G IV ıM, = — I5 
G II : M, =— 2 G IV :M; = — 6 
G II ıM,n, =— 4 G IV : M, = +0 
G II : M, = — 3 G IV :M, = +17 
G II :M = +4 G IV :M, = — 5 
G II : Mw = +10 G IV : Mio = 10 
GI+ II M; = — 3 G V CMe e 
GI+II :M = — IO G V :M = +9 
GI+ I :M, =— 4 G V ıM, = 4+ 5 
GI+I :M, = — I2 G V ıM, = +22 
GI+ I š :M, =+ 6 G V :M, = — 2 
GI+II :Mo= + I4 G V Mo = — 8 


Aus diesen Ziffern wäre noch manches abzuleiten. Hervor- 
gehoben möge nur folgendes werden. In einsamer Größe 
ragt die höchste Grundsteuerreinertragsklasse. Sie 
steht in einem ungewöhnlich hohen negativen Verhältnis zur rela- 
tiven Zahl der »Selbständigen« in der Landwirtschaft (— 26). Dem 
entsprechen auf beiden Seiten starke Bejahung und starke Ver- 
neinung der dichten Behausung. Wenn gerade auf dem Lande 
die dichte Behausung, als wesentlich unabhängig von Dichtigkeit 
der Bevölkerung, ein charakteristisches Merkmal proletari- 
schen Wohnens ist, so sind diese Korrelationen sehr be- 
zeichnend für die gegenseitige Bedingtheit des größten Reich- 
tums und der größten Armut. Offenbar sind in dieser Grund- 
steuerreinertragsklasse die Zahlen der Reichen zu klein, als daß 
ein hohes Verhältnis im Sinne der alten »Einkommensteuer« 
sich ergeben konnte. Dies kommt erst heraus, wenn die nächste 
Grundsteuerreinertragsklasse mit der ersten verbunden wird 


330 Ferdinand Tönnies, 


(+ 23). Diese nächste Klasse hat, sowohl als die Verbindung 
beider (GI + II) zu allen Arealklassen negative Verhält- 
nisse, außer zu beiden Parzellenklassen. Diese, besonders die 
unterste, stechen aber auch bei G I hervor; die größere Ver- 
wandtschaft mit M pọ — im Vergleiche zu M, — bewirkt aber 
nicht abgeschwächte Verhältnisse zu den drei moralischen 
Merkmalen, sondern ihrer ungeachtet sind diese, wenigstens zu 
BHZ und UGZ noch verstärkt (+ 22 gegen + 20, + 22 
gegen + 15). Diese Verstärkung hatten wir schon der dichteren 
Bevölkerung zugeschrieben, die im Gegenteil bei AN eine Ab- 
schwächung bewirkt. Solche hat aber nicht die gleiche Wir- 
kung bei M „ und sogar die entgegengesetzte bei M,. Um so 
überwältigender tritt es hervor, daß der große Grund- 
besitz, in allen seinen Neben- und Folgeerscheinungen, in 
so hohem Grade positiv korrelat ist mit der dichten 
Behausung, demhohen Analphabetismus, der hohen 
Ziffer unehelicher Geburten. Ebenso ist das Ver- 
hältnis zur durchschnittlichen Klassensteuer, als dem Zeichen 
relativen Wohlstandes, in hohem Grade charakteristisch; eine 
etwas weniger ausgesprochene, aber immer noch sehr hohe 
negative Korrelation. 

Die umgekehrten günstigen Verhältnisse der mittel- und klein- 
bäuerlichen Merkmale in Bezug auf Wohlstand und die mora- 
lischen Merkmale sind durchweg etwas schwächer. Sie werden 
zum Teil durch den Anteil der Pachtbetriebe beeinträchtigt. 
Das günstige Verhältnis zum »Wohlstande«, wodurch sich die 
Ausdehnung des mittelbäuerlichen Areals auszeichnet, (+ 17) 
wird von keiner der Reinertragsklassen erreicht; auch nicht vom 
Anteil der »Selbständigen« (+ 14). Ebenso zeichnen sich M, 
und noch mehr M, durch ihren starken Widerspruch (— 15 
und — 2I) gegen den Analphabetismus aus; die Ziffer der Selb- 
ständigen (SL) steht in der Mitte zwischen ihnen (— 17). Hin- 
gegen sind die beiden untersten Grundsteuerreinertragsklassen und 
noch mehr die SL, mehr als irgend eine Arealklasse an der Ne- 
gation der unehelichen Geburtenziffer beteiligt (— I7 — I6 — 19 
gegen — II und — 14). Auch diese Unterschiede haben einen 
Sinn, auf den einzugehen wir aber für diesmal uns versagen 
wollen. 


Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 331 


Tab. II Land KS 
. Kreis Hadersleben 

» Apenrade 
Sonderburg 
Flensburg 
Schleswig 
Eckernförde 
Eiderstädt 
Husum 

Tondern 
Oldenburg 

Plön 

Kiel Land 
Rendsburg 

N. Dithmarschen 
S. Dithmarschen 
Steinburg 
Segeberg 
Stormarn 
Pinneberg 

Hth. Lauenburg 


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Tab. III Land 


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Apenrade 
Sonderburg 
Flensburg 
Schleswig 
Eckernförde 
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Husum 
Tondern 
Oldenburg 

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Kiel Land 
Rendsburg 

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S. Dithmarschen 
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Tab. 1V Land GI GII GI+I GIIGIV GV 


Kreis Hadersleben 
Apenrade 
Sonderburg 
Flensburg 
Schleswig 
Eckernförde 
Eiderstädt 
Husum 
Tondern 
Oldenburg 
Plön 

Kiel Land 


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332 Ferdinand Tönnies, Studie zur schleswig-holsteinischen Agrarstatistik. 


Land GI GII GI+Il GHI GIV GV 
13. Kreis Rendsburg C E E B B B 
14. > N. Dithmarschen C A B D C B 
I5. » S. Dithmarschen D A B D C C 
16. » Steinburg D B B D C D 
17: » Segeberg B B C C D D 
18. » Stormarn B B C D D. C 
19. » Pinneberg C D D C A A 
20. » Hth. Lauenburg A E B B E E 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages im 
landwirtschaftlichen Betriebe. 


Von 
JOSEPH ESSLEN. 


In den letzten vier oder fünf Jahren ist namentlich in der 
landwirtschaftlichen Literatur die Diskussion über das Gesetz 
des abnehmenden Bodenertrages, seinen genauen Inhalt, seine 
tatsächliche Bedeutung und die Argumente, die für und wider 
seine Geltung angeführt werden können, lebhafter gewesen als 
je. Es scheint mir darum an der Zeit, die vorgebrachten Be- 
hauptungen und Beweise wieder einmal kritisch zu sichten, um 
das dauernd wertvolle daraus »in die volkswirtschaftlichen Scheu- 
nen zu sammeln« Ich werde teilweise dabei auch auf weiter 
zurückliegende Literatur eingehen, soferne sie mir beachtens- 
werte Gedanken zu enthalten scheint, die mit der jüngsten 
Entwicklung in Verbindung stehen. Auch werde ich mich keines- 
wegs auf die Behandlung landwirtschaftlicher Schriftsteller be- 
schränken, sondern auch Nationalökonomen zu Worte kommen 
lassen. | 

Daneben gibt es einen besonderen Grund für mich, diese 
kritische Durchmusterung gerade jetzt vorzunehmen. Die fol- 
gende Abhandlung ist nämlich entstanden im Anschluß an das 
Referat über die Produktivität der Landwirtschaft, das ich 
für die vorjährige Wiener Tagung des Vereins für Sozialpolitik 
erstattet habe. Sie soll teils Gedankengänge fortführen, die ich 
dort bloß andeuten konnte, teils soll sie Beweise für Behaup- 
tungen beibringen, die mir damals der enge Raum nur aufzu- 
stellen, nicht auch zu belegen erlaubte. Endlich soll sie der 
Auseinandersetzung mit meinen wissenschaftlichen Gegnern ge- 


widmet sein. Ich hoffe, durch eine scharfe und exakte Formu- 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. z. 22 


334 Joseph Esslen, 


lierung der hier in Rede stehenden Gesetzmäßigkeit die Dis- 
kussion auf einen einzigen Punkt zu kon- 
zentrieren, welcher den experimentellen, 
den rein naturwissenschaftlichen Beweis 
nicht bloß zuläßt, sondern sogar erfordert. 
Dann haben die Pflanzenphysiologen und Agrikulturchemiker 
das entscheidende Wort und uns »ÖOekonomen« im weiteren 
Sinne steht es nur noch zu, die wirtschaftlichen Konsequenzen 
aus naturwissenschaftlichen Tatsachen zu ziehen. 

Die Aufgabe, die ich hiermit unternommen habe, zerfällt 
in zwei deutlich von einander gesonderte Teile. In dem ersten 
sollen die in der neueren Literatur herrschenden wichtigeren An- 
sichten über das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages darge- 
stellt und kritisch analysiert werden. Im zweiten Teil soll da- 
gegen eine auf konkretem Beweismaterial beruhende positive 
Darstellung dieses wichtigen Gesetzes der Land- und Volks- 
wirtschaft versucht werden; zudem werden im weiteren Ver- 
laufe dort einige Konsequenzen angedeutet werden, welche sich 
aus dem richtig aufgefaßten und richtig formulierten Boden- 
ertragsgesetz ergeben. 


I. 


In der guten, alten Zeit soll es manchmal vorgekommen 
sein, daß bei kriegsmäßigen Manövern die beiden Gegner 
einander zum Kampfe nicht gefunden haben, daß sie »aneinan- 
der vorbeimanövriert« haben, ohne daß es zum entscheidenden 
Gefechte zwischen ihnen gekommen war. Jeder der beiden 
konnte sich dann mit dem gleichen Rechte den Sieg zuschreiben. 
Es war jeder vorgedrungen, keiner zurückgewichen. Das MiB- 
liche an der Sache war nur, daß eine jede der beiden Parteien 
am Schlusse der Kriegsübung Gebiete okkupiert hatte, welche 
von dem Gegner gar nicht besetzt gehalten und nicht bestritten 
worden waren. Im Endergebnis glich dann das Manöver einem 
heiteren Gesellschaftsspiel, bei dem es darauf ankommt, daß 
die Partner mit Geschick und Grazie ihre Plätze miteinander 
vertauschen. 

Ganz denselben Eindruck, den der unbeteiligte Zuschauer 
in den beiden angeführten Fällen empfangen mag, hinterlassen 
bei dem schärfer zusehenden Leser die neuesten Diskussionen 
und literarischen Kontroversen über das Bodenertragsgesetz. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 335 


Nur daß das ästhetische Wohlgefallen, welches das harmlose 
Gesellschaftsspiel begleitet, und die geheime Schadenfreude, 
mit welcher der vormärzliche Bürger ein solch mißglücktes Ma- 
növer beurteilt haben mag, Gefühlen des Bedauerns darüber 
weicht, daß so manche sonst scharfsinnige Schriftsteller auf 
unserem Gebiete zu keinem einwandfreien Resultate gelangt 
sind, weil sie es unterlassen haben, sich mit dem Gegner über 
gewisse Vorfragen zu verständigen, die entschieden sein müssen, 
soll die Diskussion sich nicht im Uferlosen verlieren. Angesichts 
dieser großen Zerfahrenheit ist es darum nötig, in den folgenden 
Untersuchungen mit Vorsicht zu Werke zu gehen und mit der 
größten Sorgfalt und Genauigkeit die Bedeutung eines jeden 
Argumentes abzugrenzen, dies alles selbst auf die Gefahr hin, 
daß manche Auseinandersetzung vorläufig als unnötig oder 
übertrieben breit erscheine. Die zahllosen Mißverständnisse, 
von denen die ganze dogmengeschichtliche Entwicklung dieses 
Gebietes geradezu beherrscht ist — mehr als die jedes anderen — 
rechtfertigen diese übergroße Vorsicht. Nur so wird es möglich 
sein, die verschiedenen Fragen so exakt zu formulieren, daß die 
Tragweite von Behauptung und Gegenbehauptung klar zutage 
trete und daß eine eindeutige Antwort gewissermaßen erzwungen 
werde. 

Nach diesen einleitenden Bemerkungen ist es an der Zeit, 
mit der Lösung der Aufgabe zu beginnen. Zuerst fragen wir 
darum: Was besagt das Gesetz des abneh- 
menden Bodenertrages? 

In seiner herkömmlichen und kürzesten Fassung kann 
man es vielleicht folgendermaßen aussprechen: 

Unter sonst gleichen Umständen ver- 
mögen in der Landwirtschaft steigende 
Aufwendungen von einem gewissen Punkte 
an keine in demselben Verhältnis mehr 
steigenden Erträge hervorzubringen. 

Ich will nicht behaupten, daß ich diese Formulierung für 
eine sehr exakte und demgemäß sehr glückliche hielte. Im 
Gegenteil! Meine Aufgabe soll es sein zu zeigen, daß manche 
Einschränkungen vorgenommen und manche Unterscheidungen 
getroffen werden müssen, wenn sich das Gesetz des abnehmen- 
den Bodenertrages den gegen seine Geltung gerichteten Angriffen 


gegenüber als haltbar erweisen soll. 
22* 


336 Joseph Esslen, 


Da ist zunächst die einschränkende Bedingung der sonst 
gleichen Umstände« genauer in ihrer Bedeutung zu 
fixieren. Herkömmlicherweise versteht man darunter neben 
gleich bleibender Bodenbeschaffenheit eine gleich bleibende 
landwirtschaftliche Technik. Auch daß man ein Feld von ge- 
gebener beschränkter Ausdehnung vor Augen haben müsse, 
wenn anders das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages zu- 
treffen soll, wird von den meisten Schriftstellern angenommen, 
wenn auch nicht immer konsequent festgehalten. 

Indem wir diese beinahe einstimmig anerkannten Ein- 
schränkungen dessen, was das Bodenertragsgesetz besagen soll, 
aufnehmen und zu den unseren machen, haben wir damit zugleich 
alle Versuche einer Widerlegung desselben ausgeschlossen, welche 
sich auf Tatsachen stützen, die aus dem so umschriebenen Rah- 
men herausfallen. Wenn unser Gesetz z. B. nur für den Fall 
einer gleichbleibenden landwirtschaftlichen Technik Geltung zu 
beanspruchen behauptet, so vermag auch die Feststellung einer 
mehr als proportionalen Ertragssteigerung, welche die Folge 
der Einführung einer technischen Verbesserung ist, dasselbe nicht 
zu widerlegen. Ganz das gleiche gilt hinsichtlich einer etwa 
durch Entwässerung erzielten Bodenmelioration — von einer 
Ausdehnung des angebauten Feldes und einer dadurch bewirkten 
unverhältnismäßigen Ertragssteigerung ganz zu geschweigen! 
In der neuesten Literatur über den Gegenstand ist aber trotz- 
dem die Zahl der gerade auf solchen Tatsachen beruhenden An- 
griffe gegen das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages keines- 
wegs gering. Ihre Widerlegung, d. h. die Aufdeckung der irr- 
tümlichen Auffassung, von der sie ausgehen, ist in den meisten 
Fällen leicht; doch ist es nicht immer ohne weiteres bei allen 
klar ersichtlich, daß solche durch die Annahmen bereits ausge- 
schlossenen Tatsachen zur Stütze des Angriffes verwendet worden 
seien. 

Weitaus am offenkundigsten liegt der geschilderte Tat- 
bestand vor in dem Referate meines Korreferenten für die be- 
reits genannte Wiener Generalversammlung des Vereins für 
Sozialpolitik, Karl Ballod, über »Die Produktivität der 
Landwirtschaft«: der ganze erste Teil dieses Aufsatzes bemüht 
sich, eine Auffassung zu widerlegen, an welcher kaum irgend ein 
Anhänger des Bodenertragsgesetzes heute festhalten dürfte. 
Selbst Ricardo und Malthus haben anerkannt, daß 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages ctc. 337 


die Urbarmachung neuen fruchtbaren Landes sehr wohl ge- 
eignet sei, das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages außer 
Wirksamkeit zu setzen. Da in England damals kein solcher 
Boden mehr vorhanden war, bediente Ricardo sich des 
Hinweises auf diese Tatsache als eines gewichtigen Argumentes 
gegen die englischen Getreidezölle.e Und wenn Malthus die 
britischen Korngesetze zu rechtfertigen versuchte, so leugnete 
er doch die von Ricardo gegen sie angeführte Tatsache nicht; 
wie heute Adolph Wagner war er vielmehr der Ansicht, 
daß einer Abschaffung der Getreidezölle u. a. bedeutende sozial- 
politische Gründe entgegenstünden. 

Sehen wir uns nunmehr Ballods Ausführungen etwas 
genauer an. 

Ganz zu Anfang seines genannten Referates über die Pro- 
duktivität der Landwirtschaft unterscheidet Ballod in 
durchaus zutreffender Weise »die Produktivität der Fläche, 
beziehungsweise die Flächenerträge von der Produktivität der 
landwirtschaftlichen Arbeit«!). Er widmet dann den ganzen er- 
sten Teil seiner Studie der Untersuchung, wie diese letztere 
— also die Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit — im 
Laufe der letzten Jahrzehnte sich in den verschiedenen Ländern 
entwickelt habe ohne Rücksicht auf die Ver- 
änderungen in der Ausdehnung der ange- 
bauten Fläche. Zum Schlusse stellt er gar eine »Pro- 
duktivitätsskala für die landwirtschaftliche Arbeit« in den ver- 
schiedenen Ländern auf, in welcher Rußland am untersten. 
Ende steht, Deutschland und England in der Mitte, und deren 
Spitze durch die Nordamerikanische Union eingenommen wird, 
insbesondere durch die Nördlichen Zentralstaaten. Nun ist aber 
nach dem gesagten wohl ohne weiteres klar, daß eine Ertrags- 
steigerung in der Landwirtschaft, welche durch die Ausdehnung 
derselben Arbeitsmenge über eine größere Fläche er- 
zielt wird, gar nichts wider das Gesetz des abnehmenden 
Bodenertrages auszusagen vermag. Die Frage, die wir uns vor- 


1) In seiner Ausdrucksweise läßt Ballod später diese Unterscheidung mei- 
stens wieder fallen und spricht an vielen Stellen — z. B. auf den Seiten 54, 58 
und 62 — von der Produktivität der Landwirtschaft ohne weiteres, wo die Pro- 
duktivität der landwirtschaftlichen Arbeit gemeint ist. Dieses Vorgehen 
ist geeignet, bei weniger Kundigen Unklarheit zu erzeugen, auch wenn es an 
der Sache selbst nichts ändert. 


338 Joseph Esslen, 


zulegen haben, lautet vielmehr: Wie gestaltet sich 
die Produktivität der menschlichen Arbeit 
in der Landwirtschaft, wenn versucht wird, 
die Erträge auf gleichbleibender Fläche 
zu steigern? Wie viel kann von dem nur in beschränkter 
Menge vorhandenen Produktionselement — dem Boden — 
gewonnen werden und unter welchen Bedingungen? Ballod 
hat zur Beantwortung der von ihm gestellten Frage eine Menge 
von statistischem Material über Anbauflächen und Ernteerträgen 
in den verschiedenen Ländern verarbeitet. Es wäre geeignet ge- 
wesen, auch für unser weitergehendes Problem einige Auf- 
klärung zu liefern. Ich möchte dies nur kurz an einigen Beispielen 
zeigen. 

Nehmen wir zuerst die Vereinigten Staaten 
von Nordamerika. Ballod glaubt gerade für dieses 
Land beweisen zu können, daß hier die Produktivität der land- 
wirtschaftlichen Arbeit (die Erträge pro Kopf der landwirtschaft- 
lich tätigen Bevölkerung) sich verdoppelt habe. Ueber die gleich- 
zeitige gewaltige Ausdehnung der angebauten Flächen erfährt 
der Leser jedoch nichts. Nur durch die Heranziehung dieser 
läßt sich aber ein Urteil darüber gewinnen, ob hier im konkreten 
Falle das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages wirksam ge- 
wesen sei oder nicht. Da mir nicht alle älterenZahlen zu Gebote 
stehen, so muß ich mich in meinen Untersuchungen auf die Zeit 
seit 1870 beschränken. Das hat den Vorteil, daß dadurch die 
Unterbrechung der Entwicklung durch den Bürgerkrieg ausge- 
schaltet wird. Die Anbaufläche stieg nun in den letzten drei 
Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in der folgenden Weise ?): 


Zahl der acres in farms 
landw. verwertet nicht verwertet 


(improved) (unimproved) Summe 
1870 188 921 099 218 813 942 407 735 041 
1880 284 771 042 251 310 793 536 081 835 
1890 357 616 755 265 601 864 623 218 610 
1900 414 498 487 424 093 287 838 591 774 


Für unsere Zwecke ist vor allen Dingen die Zunahme der Aus- 
dehnung des landwirtschaftlich verwendeten Grund und Bodens 
von Wichtigkeit, wie sie in den Zahlen der ersten Kolonne zum 
Ausdruck gelangt. Indem wir die Zahl für das Jahr 1870 gleich 

2) Conrad, Grundriß zum Studium der politischen Oekonomie, 4. Teil, Sta- 
tistik, II, Jena 1904, S. 70. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 339 


100,0 setzen, erhalten wir in den folgenden Verhältniszahlen 
ein übersichtlicheres Bild der Entwicklung. 


1870 100,0 
1880 150,7 
1890 180,9 
1900 219,4 


Wir konstatieren also zunächst reichlich eine Verdoppelung 
des angebauten Grund und Bodens im Verlaufe von dreißig 
Jahren. Die Zahl der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen ent- 
wickelte sich gleichzeitig seit 1870, wie folgt 3): 


Jahr Verhältniszahlen 
1870 6 141 363 100,0 
1880 8 004 624 133,5 
1890 8 565 926 I4L,I 
1900 I0 381 765 169,1 


Demgemäß ist die landwirtschaftliche Bevölkerung seit 
1870 langsamer gestiegen, als die angebaute Fläche sich ausge- 
dehnt hat. Auf einen landwirtschaftlichen Er- 
werbstätigen entfiel darum auch im Jahre 
Igooo eine größere Fläche als 1870. Die absolute 
und die verhältnismäßige Zunahme ergibt sich aus der folgenden 
kleinen Tabelle: 


Jahr acres pro Kopf Verhältniszahlen 
1870 30,77 100,0 
1880 35,58 115,6 
1890 41,75 135,7 
1900 39,93 129,8 


Während also bis 1890 eine starke Zunahme der auf den Kopf 
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen fallenden Fläche zu 
verzeichnen war, ist in dem letzten der betrachteten Jahrzehnte 
eine geringe Abnahme eingetreten. 

Wie entwickelte sich nun unter diesem doppelten Einfluß 
die landwirtschaftliche Produktion? Der Zensus gibt die folgen- 


den Zahlen an ô): 
Millionen Bushels 


1870 1880 1890 1900 
Weizen 287,7 459,3 408,4 658,5 
Gerste 29,8 44,0 78,3 119,6 
Hafer 282,1 407,8 809,3 943,4 
Roggen 16,9 19,8 28,4 25,0 
Buchweizen 9,8 11,8 ? 11,2 
Mais 760,9 1754,06 2122,3 2666,0 
Getreide zusammen 1387,2 2697,3 3506, 7 4434,0 
Verhältniszahlen 100,0 194,5 252,9 311,0 


3) Art. Beruf und Berufsstatistik, Hwb. d. Stw., II. Bd., 3. Aufl., S. 828. 
4) Ballod a. a. O. S. 59; die Zahlen für 1890 nach Utchormansky, Die 
Getreideproduktion der Ver. St. v. NA., Erlanger Diss., 1906, S. 14 ff. 


340 Joseph Esslen, 


Auch mit diesen Feststellungen und Verhältnisberech- 
nungen ist für unsere Zwecke vorläufig recht wenig anzufangen, 
da ja gleichzeitig mit der gesamten Erntemenge sowohl die Zahl 
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen wie auch die Ausdeh- 
nung des angebauten Landes ganz gewaltig zugenommen hat. 
Bloß wahrscheinlicher zu machen vermag ein Vergleich der drei an- 
geführten Zahlenreihen über die Ausdehnung des landwirtschaft- 
lich benutzten Grund und Bodens, die Vermehrung der landwirt- 
schaftlichen Erwerbstätigen und die Steigerung der geernteten 
Mengen die schon ohnehin bestehende Vermutung, daß die 
Steigerung der Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit 
in Nordamerika, wie sie Ballod angenommen hat, minde- 
stens neben Fortschritten der landwirtschaftlichen Technik 
auch einer gleichzeitigen Ausdehnung der landwirtschaftlichen 
Fläche zu verdanken ist — und zwar einer stärkeren, als der 
gleichzeitigen Zunahme der landwirtschaftlich tätigen Bevöl- 
kerung entspricht. Damit diese Vermutung zur Gewißheit 
werde, ist es nötig, die Anbauflächen der einzelnen Getreidearten 
heranzuziehen und die Ernteerträge von der Flächeneinheit. 
Denn der Getreidebau ist nicht die einzige Art der landwirt- 
schaftlichen Nutzung des Grund und Bodens in Nordamerika. 
Es kommt vor allen Dingen in erster Linie der Baumwollanbau 
hinzu, dann die minder wichtige Gewinnung von Knollen- und 
Futtergewächsen. Der Anteil dieser Kulturen an der gesamten 
landwirtschaftlich benutzten Fläche mag sich aber im Laufe 
der Jahrzehnte verschoben haben. Die folgende Tabelle gibt 
Auskunft über die Entwicklung der gesamten Anbaufläche 
und der gesamten und der durchschnittlichen Ernteerträge 
der wichtigsten Getreidearten im Durchschnitt der letzten Jahr- 
zehnte). 


Jahr Fläche Produktion Erzeugnis 
pro acre 
acres bushels bushels 
Mais 
1866 —70 35 492 600 902 273 600 25,3 
1871—90 40 108 300 I 246 804 800 27,0 
1881—90 7I 508 800 I 680 696 600 23,4 
1890—1980 70 779 800 I 896 629 600 24,5 
Weizen 
1800—70 18 075 600 216 902 000 11,9 
1871—80 27 086 700 338 320 200 12,4 
1851—90 37 089 100 440 656 500 11,8 
1891— 1900 38 725 500 515 374 000 13,3 





5) Conrad a. a. O. S. 125. 





Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages ctc. 341 


Erzeugnis 


Jahr Fläche Produktion 
pro acre 
acres bushels bushels 
Hafer 
1800—70 9 525 800 272 882 200 28,2 
1871—80 II 816 200 331 501 800 28,1 
1881—90 23 018 700 594 969 400 25,9 
189 1—I900 20 759 900 726 713 900 27,1 
Roggen 
1866—70 I 544 200 22 857 200 13,4 
1871—80 1 364 000 19 367 700 14,0 
1881—90 2 166 600 25 094 300 11,7 
1891— 1900 1 878 400 26 557 100 Iyı 
Gerste 
1866—70 939 000 24 970 800 24,3 
1871—80 I 602 700 35 591 400 22.1 
1881—90 2 686 200 58 743 900 21,7 
1891I—1900 3 046 700 70 977 600 24,2 
Buchweizen 
1866—70 990 800 18 057 400 18,4 
187 1—80 579 500 10 226 900 17:7 
1381—90 874 800 II 122 200 12,6 
189 1— 1900 754 300 12 650 500 16,8 


Es bestätigt sich unsere Vermutung in ganz auffallender 
Weise: seit dem Jahre 1866 sind die durchschnitt- 
lichen Flächenerträge der wichtigeren Ge- 
treidearten fast unverändert dieselben ge- 
blieben: etliche sind um einiges wenige zurückgegangen, 
andere um ebenso geringe Beträge gestiegen. Nordamerika 
verdankt die herrschende Stellung, die es auf dem Getreide- 
markte der Welt einnimmt, ganz der Zunahme der bebauten 
Fläche; keinesfalls aber hat die Steigerung des Bodenertrages 
dazu beigetragen, die Produktion zu vermehren. 

Durch diese Feststellung wird aber indirekt die Wirksamkeit 
des Bodenertragsgesetzes bestätigt, statt daß seine’Geltung wider- 
legt würde. Die amerikanischen Ernteerträge von der Flächen- 
einheit sind heute bedeutend niedriger als die europäischen, die 
russischen allerdings ausgenommen, die noch geringer sind; 
sie betragen z. B. kaum mehr als die Hälfte der deutschen. V er- 
nünftigerweise können aber die amerikani- 
schen Landwirte doch bloß darum die ange- 
baute Fläche immer weiter ausgedehnt ha- 
ben, statt die Erträge von der Flächenein- 
heitdurch intensivere Wirtschaftetwa auf 
das deutsche Maß zu erhöhen, weil es beil 
extensiverem Betriebe gelingt, zu gerin- 
geren Kosten die letzte Einheit des Er- 


342 Joseph Esslen, 


zeugnissesherzustellenalsim umgekehrten 
Falle — wenigstens solange Land im Ueber- 
flusse vorhanden ist. Diese Tatsache ist den ameri- 
kanischen Farmern auch wohl bekannt. So wird z. B. in den Jahr- 
büchern des Ackerbauministeriums in Washington »öfters her- 
vorgehoben, daß durch bessere Bearbeitung des Bodens der 
Maisertrag erheblich gesteigert, ja verdoppelt werden könnte. 
Allein die durch bessere Bearbeitung bedingten höheren Kosten 
würden durch die reicheren Ernten kaum aufgewogen werden«®). 

Die Bedeutung des hiermit konstatierten Inkrafttretens 
des Bodenertragsgesetzes im Falle, daß die amerikanischen Land- 
wirte eine Steigerung der Flächenerträge erstrebt hätten, darfaber 
nicht überschätzt werden. Ueber die Bewegung der Produk- 
tionskosten für die letzte Einheit des Erzeugnisses in jenen in 
Rede stehenden drei Jahrzehnten vermögen unsere Angaben nichts 
auszusagen. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß sie im 
Laufe der Zeit gesunken seien trotz gleich gebliebener Flächen- 
erträge. Hätte man die durchschnittlichen Erträge zu erhöhen 
versucht, so wären vielleicht die Kosten der letzten zusätzlichen 
Einheit des Produktes sich bloß gleich geblieben statt zu sinken. 
Jedenfalls müssen wir uns erinnern, daß nach unserer bisherigen 
Annahme unser Gesetz bloß für eine gleichbleibende Technik 
Geltung beansprucht. Schon der Umstand, daß die Ausdehnung 
der auf den einzelnen landwirtschaftlichen Erwerbstätigen ent- 
fallende landwirtschaftlich benutzte Fläche von 1870—Igo0 
um annähernd 30 % steigen konnte, deutet den die Produktion 
verbilligenden Einfluß der mittlerweile durchgeführten tech- 
nischen Verbesserungen, namentlich in den Bestellungsmetho- 
den an. 

Auf der anderen Seite muß hier kurz noch eine Einwendung 
erwähnt und einer Prüfung unterzogen werden, welche sich 
vielleicht gegen die zwingende Beweiskraft der Gründe erheben 
ließe, die für die tatsächliche Wirksamkeit des Bodenertrags- 
gesetzes in der amerikanischen Landwirtschaft angeführt wor- 
den sind. Dieser Einwand geht zurück auf die Lehre Liebigs 


6) Utchormansky a. a. O. S. 19. — Es kommt hinzu, daß auch die Fracht- 
kosten nach dem Weltmarkte steigen, je weiter der Anbau nach Westen vorrückt. 
Dadurch vermindert sich aber der Wert des Getreides am Orte seiner Er- 
zeugung. Es müssen demgemäß die Vorteile des extensiven Ackerbaues auch 
noch die Differenzen der Frachtkosten aufwiegen. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 343 


von der Bodenerschöpfung und ist in mancherlei Gestalt schon vor 
drei Jahrzehnten ausgesprochen worden”). Er wird auch von 
Ballod®) kurz gestreift und läßt sich vielleicht folgender- 
maßen formulieren: Die Getreidekonkurrenz jener Staaten, 
denen noch- ausgedehnte unangebaute Getreideländereien zur 
Verfügung stehen, z. B. der Vereinigten Staaten, Kanadas, Ar- 
gentiniens, beruhe auf Raubbau. Aehnlich wie der Bergbau die 
Lagerstätten der Mineralien erschöpfe, ähnlich beraube in jenen 
Ländern der Ackerbau systematisch den Boden seiner Nähr- 
stoffe durch extensive Wirtschaft ohne Düngung. Für die 
Verifikation des Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages seien 
darum die Verhältnisse in jenen Ländern nicht beweiskräftig 
mit ihren »jungfräulichen Böden, auf denen man infolge der 
Vorratsdüngung der Natur eine Zeitlang aus dem vollen wirt- 
schaften könne«; es sei vielmehr »der Dauerzustand der Boden- 
produktion« allein überzeugend, »bei dem voller Ersatz der dem 
Boden entzogenen Nährstoffe geleistet werden müsse«. 

Die Liebigsche Lehre von der Bodenerschöpfung durch 
Raubbau ist jedoch von der fortschreitenden Landwirtschafts- 
wissenschaft widerlegt worden. Sie hat gezeigt, daß unter dem 
Einfluß namentlich der meteorologischen Erscheinungen fort- 
während durch Verwitterung der den Boden bildenden Gestein- 
trümmer neue Nährstoffe der Pflanzen in aufnahmefähige Form 
gebracht werden. Sie hat uns den Kreislauf des Stickstoffes im 
Haushalte der Natur kennen gelehrt und nachgewiesen, daß 
auf mancherlei Wegen den Pflanzen auch die Verwendung des 
atmosphärischen Stickstoffes zum Aufbau von organischen Ver- 
bindungen gelingt. In England ist es dementsprechend auch 
gelungen, mehr als vier Jahrzehnte hindurch auf einem Versuchs- 
feld ununterbrochen hintereinander z. B. Weizen anzubauen 
ohne jegliche Düngung, und ohne daß die Erträge weiter ge- 
sunken wären, nachdem sie ein gewisses, nicht allzu niedriges 
Niveau erreicht hatten. 

Entsprechend diesen Lehren der Agrikulturchemie beobach- 
ten wir denn auch in den genannten Ländern keinerlei Anzeichen 
dafür, daß ihre Getreideproduktion auf einem derartigen Raub- 
system beruhte: wir finden nirgendwo, daß etwa die weitere 


7) Vergl. z. B. Friedrich Kapp: Die amerikanische Weizenproduktion. 
Volkswirtschaftliche Zeitfragen, 14. Heft, Berlin 1880, S. ro ff. 
A. a. O. S. 83. 


344 Joseph Esslen, 


Vermehrung der Getreideproduktion in der Weise vor sich ge- 
gangen wäre, daß man immer neues Land einem systematischen 
Raubbau unterworfen und große ausgeraubte Flächen nunmehr 
unangebaut hinter sich zurückgelassen hätte. Nur dann träfe 
ja der Vergleich mit dem Bergbau zu! Amtliche wie private Be- 
richte °) etwa über die nordamerikanische oder die kanadische 
Landwirtschaft stimmen vielmehr darin überein, daß das »aus- 
geraubte« Land, das der nach Westen fortschreitende Anbau 
östlich hinter sich zurückgelassen hat, zwar der Schauplatz 
einer intensiveren Wirtschaftsweise ist als der ferne Westen, 
daß namentlich hier dem Boden Dünger zugeführt wird, 
was man im Westen unterläßt, daß aber dieser Boden 
auch zu höheren Preisen verkauft wird, daß er somit eine 
höhere Rente trägt als der westliche. Nicht aber, daß der 
»ausgeraubte« Zustand des Bodens im Osten die intensivere 
Wirtschaft nötig machte: es sind vielmehr die infolge der gün- 
stigeren Verkehrslage höheren Preise der landwirtschaftlichen 
Produkte, welche die Veranlassung zu einer höheren Grundrente 
bieten und so den intensiveren Betrieb auch zum rentabelsten 
gestalten 1°). 

Uebrigens hat die deutsche Landwirtschaft 
einst eine in gewissem Sinne ähnliche Entwicklung durchge- 
macht wie die amerikanische im Verlaufe der letzten Jahrzehnte 
seit dem Bürgerkriege. Es war dies der Fall in der ersten Hälfte 


?) Nach den Angaben des Zensus von Igoo betrug z. B. in den: 


der Düngeraufwand der Durchschnittswert der Ma- 
pro acre in Dollars schinen pro acre in Dollars 


Nordatlantischen Staaten 0,07 2,34 
Südatlantischen Staaten 0,24 0,51 
Nördlichen Zentralstaaten 0,22 1,15 
Südlichen Zentralstaaten 0,03 0,49 
Westlichen Staaten 0,01 0,50 


Für die verschiedenen geographischen Teile des Landes stellten sich da- 


gegen die Bodenpreise pro acre folgendermaßen: 


1850 1900 
Nordatlantische Staaten 26,38 Dollars 37,57 Dollars 
Südatlantische Staaten 0,17 » 11,57 » 
Nördliche Zentralstaaten 11,19 » 30,14 > 
Südliche Zentralstaaten 6,18 » 8,04 » 
Westliche Staaten 1,86 » 13,80 > 


Achnlich liegen die Verhältnisse in Kanada. Vergl. z. B. Handbooks on 
british colonies, issued by the Emigrants’ Information office, Canada Handbook. 

10) Vergl. Engelbrecht: Die geographische Verteilung der Getreidepreise in 
den Vereinigten Staaten von 1862 bis 1900, Berlin 1903. 





Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 345 


des 19. Jahrhunderts. Auch die deutsche Landwirtschaft hat 
damals ihre gesamte Erntemenge stark erhöht bei gleichzeitiger 
beträchtlicher Ausdehnung der bestellten Fläche. Damit gehe 
ich zu einem zweiten Beispiele über, das mir zum Beweise meiner 
Behauptung dienen soll, wie wenig Ballods Fragestellung 
in dem ganzen ersten Teile seines genannten Referates den Pro- 
blemen gerecht wird, zu denen die Untersuchung der Geltung des 
Bodenertragsgesetzes den Anlaß gibt. 

Zwar beginnt eine nach einheitlichen Gesichtspunkten 
zusammengestellte Erntestatistik für das ganze Gebiet des 
Deutschen Reiches erst mit dem Jahre 1878. Es liegen aber seit 
Beginn des 19. Jahrhunderts so viel Angaben über Anbauflächen 
und Ernteerträge für einzelne kleinere Gebiete vor, daß der 
Versuch nicht zu gewagt erschien, einmal wenigstens schätzungs- 
weise, aber unter kritischer Benutzung aller vorhandenen zahlen- 
mäßigen Feststellungen aus früheren Jahrzehnten die Steigerung 
der Produktivität der deutschen Landwirtschaft im Verlaufe 
des ganzen Ig. Jahrhunderts zu ermitteln. Es ist dies in den 
letzten Jahren von verschiedenen Seiten unternommen wor- 
den). Welches sind die Konsequenzen, die für die Erkenntnis 

1) Joseph Rybark, Die Steigerung der Produktivität der deutschen 
Landwirtschaft im 19. Jahrhundert, Berlin 1905; Kellermann, Die Stei- 
gerung der Roherträge des Ackerlandes seit Anfang des 19. Jahrhunderts, 
Thiels Landwirtschaftliche Jahrbücher 1906, S. 289 ff.; außerdem Wehriede, 
Die Roherträge der deutschen Landwirtschaft im letzten Menschenalter, a. a. 
O., 1907, S. 99 ff. — R y bar k hat nachgewiesen (S. 4/5), daß sich die viel be- 
merkte Behauptung von Max Delbrück (Die deutsche Landwirtschaft 
an der Jahrhundertwende, Berlin 1900), wonach im Pflanzenbau 
allein eine Vervierfachung der Erzeugung im Laufe 
des 19. Jahrhunderts eingetreten sei, in keiner Weise aufrecht erhalten 
laßt. Schon die Annahme, von der Delbrück ausgeht, nämlich daß sich 
auf den großen Gütern die Flächenerträge des Getreides durchweg in 100 Jahren 
auf das doppelte gehoben hätten, werde durch die Resultate der Buchführung 
einzelner solcher Güter nichts weniger als bestätigt. Zudem sei zu beachten, 
«daß im Laufe des ganzen Jahrhunders die Erträge bei den großen Gütern wahr- 
scheinlich mehr gestiegen seien als bei den kleinen: zu Beginn desselben seien 
sie nur mangelhaft mit Hilfe von unfreien Arbeitskräften bestellt worden; am 
Ende desselben würden von den großen Landwirten die Errungenschaften der 
Wissenschaft und Technik im allgemeinen in höherem Maße ausgenützt als 
von den kleinen (S. 23). Endlich sei auch die Behauptung, daß Getreidebau 
und Hackfruchtbau die gleiche Summe von Nährstoffsubstanz lieferten, wenig 


346 Joseph Esslen, 


unseres Gesetzes aus den so gewonnenen Resultaten fließen ? Da- 
mit diese gezogen werden können, ist es vor allem nötig, erst 
kurz jene Resultate kennen zu lernen. 

Am einfachsten liegt die Sache hinsichtlich der Zunahme 
der deutschen Bevölkerung: sie wird für den Umfang des heutigen 
Reichsgebietes und das Jahr 1800 auf 24 Millionen geschätzt; 
im Jahre Igoo wurden 56,4 Millionen gezählt; sie ist also in 100 
Jahren um 135 % gewachsen. 

Um fast genau denselben Betrag soll nun nach Rybark 
(S. 26), der wie mir scheint, die zuverlässigsten Schätzungen 
angestellt hat, auch die Produktion der beiden Brotfrüchte 
Weizen und Roggen zusammen im Verlaufe des 19. Jahrhunderts 
zugenommen haben. Diese Steigerung ist auf doppelte Weise 
erzielt worden: teils durch Ausdehnung der Anbaufläche, teils 
durch eine Erhöhung des durchschnittlichen Ertrages von der 
Flächeneinheit. Das Ackerland des heutigen deutschen Reichs- 
gebiets ist von I8o0o—Igoo um 43 % gewachsen; die wirklich 
bestellte Fläche hat aber noch in einem stärkeren Verhältnis 
zugenommen, weil dem Wachstum des Ackerlandes eine Reduk- 
tion der Brache parallel ging. Trotzdem ist die Anbaufläche 
von Weizen, Roggen, Gerste und Hafer nur um 35,4 % gestiegen; 
es hat das seinen Grund hauptsächlich in der Entwicklung, 
welche der Anbau der Hackfrüchte und Futtergewächse ge- 
nommen hat. »Die Kartoffeln, welche zu Beginn des Jahrhun- 
derts kaum 114% des Ackerlandes in Anspruch nahmen, nehmen 
heute 12—13% desselben ein. Der Anbau der Zuckerrüben ist 
im vorigen Jahrhundert überhaupt erst aufgekommen. ..... 
Die Futterpflanzen, deren Anbau vor 100 Jahren erst langsam 
in Aufnahme kam, bedecken heute über 10% der Ackerfläche« 
(S. 2I). Die Durchschnittserträge an Getreide betrugen in 
Doppelzentnern (S. 25): 


Weizen Roggen Gerste Hafer 
Anfang des ıg. Jahrhunderts 10,28 8,02 8,00 5,64 
1893/99 17,5 14,2 10,7 15,2 
Steigerung 70,23%0 64,73% 108,75% 109,5% 


Die folgenden Zahlen geben nach Rybark (S. 26) Auf- 
schluß über die Steigerung der Produktivität der deutschen 
Landwirtschaft. Es sind im ganzen Jahrhundert gestiegen: 
zutreffend. Nach all dem Gesagten müsse darum Delbrücks Ergebnis, 


die landwirtschaftliche Produktion habe sich im vergangenen Jahrhundert ver- 
vierfacht, als hinfällig erscheinen. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 347 


bei Weizen Roggen Gerste Hafer 
0; 0/ 0/ 0 
/0 ‚o /0 /0 
die Anbauflächen um 102,5 29 —I9 02 
die Ertrāge pro ha um 70 65 109 170 
die Gesamtproduktion um 244,25 112,85 69,29 337,4 
rn re ge? 
136,74% 
173,470 


Wenn es sich darum handelt, einen Maßstab für die Er- 
höhung der Produktion der deutschen Landwirtschaft im Laufe 
des letzten Jahrhunderts zu gewinnen, so sind neben dieser 
Steigerung der Getreideproduktion auch noch die bedeutend ver- 
mehrten Mengen der sonstigen Feldfrüchte zu berücksichtigen. 
Es wären da vor allem die Knollen- und Wurzelfrüchte zu nennen, 
wie sie verwendet werden zur Ernährung von Mensch und Vieh 
und daneben zur technischen Weiterverarbeitung, außerdem auch 
die sonstigen Futtergewächse. Unter Berücksichtigung des Um- 
standes, daß der Anbau all dieser Nutzpflanzen zum größten 
Teil eine Errungenschaft ausschließlich des 19. Jahrhunderts 
ist, kommt Rybark (S. 55) dazu, die Steigerung der ge- 
samten Produktion der deutschen Landwirtschaft in der Zeit 
von 1800 bis Igoo auf 212 % zu schätzen. Die deutsche Land- 
wirtschaft habe am Ende des Jahrhunderts — so schließt er seine 
Untersuchungen — auf den Kopf der gesamten Bevölkerung 
bezogen, 33%, mehr produziert als vor hundert Jahren. Diese 
Steigerung der Produktion trete aber mitsamt der großen Ein- 
fuhr an landwirtschaftlichen Erzeugnissen bei der Konsumtion 
nicht ebenfalls als Steigerung der Quantität in Erscheinung, 
sondern vielmehr als Verbesserung der Qualität: die heutige 
Bevölkerung konsumiert feineres Brot und auch verhältnis- 
mäßig mehr Fleisch, Milch, Zucker, Bier, Alkohol und Stärke, 
als vor hundert Jahren der Fall war. 


Wie bereits bemerkt, wurde diese Vermehrung auf doppel- 
tem Wege erzielt: teils durch eine Ausdehnung des Ackerlandes, 
teils entweder allein oder gleichzeitig mit dem erstgenannten 
Mittel durch eine Erhöhung der Flächenerträge. Die Ausdehnung 
der bestellten Ackerflur gehört vornehmlich den ersten zwei 
Dritteilen des x19. Jahrhunderts an, während in seinen drei 
letzten Jahrzehnten die Intensivierung des Ackerbaues in den 
Vordergrund trat. Demgemäß ist z. B. von 1802—1864 die 
Ackerfläche in den alten preußischen Provinzen um 53,55% ge- 
wachsen, dagegen von 1864—1900 bloß noch um 3,79° (S. 16). 


348 Joseph Esslen, 


Seit dem Jahre 1852, in welchem die erste statistische Aufnahme 
stattfand, betrug nach Kellermann (S. 291) die Zunahme 
immerhin noch rund 18%. Wie wir bereits wissen, ist nach den 
Schätzungen Rybarks (S. 20) das gesamte Ackerland des 
Gebietes des heutigen Deutschen Reiches zwischen I8oo und 
1900 um 43% gewachsen. Von 1878—1900 dagegen wuchs 
das Ackerland ım gesamten Gebiete des deutschen Reiches 
bloß noch um 0,99% ; es nahm bedeutend ab pro Kopf der stetig 
wachsenden Bevölkerung (von 59,I a im Jahre 1878 auf 46,8 a 
im Jahre 1900). 

Die materielle Möglichkeit, das Ackerland in den ersten 
zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts so stark zu erweitern, wie 
es geschehen ist, »war in erster Linie gegeben durch die große 
Ausdehnung der Gemeinheiten, insbesondere der Gemein- 
- weiden« (Rybark, S. I7 und 18). Sie wurden in Ackerland 
umgewandelt. »Mit der Teilung der Gemeinheiten war meist 
auch die Zusammenlegung der Grundstücke und Ablösung der 
Servitute verbunden« (S. 18). Daneben »waren es dann große 
Strecken Oedlands, schlechtere Wiesen und Forste, auf deren 
Inkulturnahme und Umwandlung zu Ackerland die veränderten 
Zeitverhältnisse hindrängten« (S. 18). Gleichzeitig steigerten 
sich die Erträge von der Flächeneinheit und ähnlich wie England 
unter ähnlichen Verhältnissen hundert Jahre früher!?) »befand 
sich daher Deutschland in der Lage, nicht nur den Bedarf der 
wachsenden Bevölkerung zu befriedigen, sondern vorüber- 
gehend sogar bedeutendere Ueberschüsse von Getreide an das 
Ausland abzugeben«'?). In den letzten Jahrzehnten des ıg. Jahr- 
hunderts dagegen wurde es immer schwieriger, neues Land in 
Kultur zu nehmen: es war nur mehr wenig und nur meist mehr 
schlechter Boden unangebaut übrig. Durch innere Koloni- 
sation konnten nur mehr verhältnismäßig geringe Flächen hinzu- 
gewonnen werden. Dagegen ist durch die Industrialisierung 
Deutschlands ein wenn auch geringer Bruchteil der wirklich 
wertvollen landwirtschaftlichen Kulturfläche dem Ackerbau ent- 
zogen worden. Es sei verwiesen auf die Erweiterung der Städte, 





12) Vergl. Brentanos Einteilung zu den von ihm herausgegebenen »Drei 
Schriften über Korngesetze und Grundrentes von James Anderson, Leipzig 1893. 

13) Brentano: Die Malthussche Lehre und die Bevölkerungsbewegung der 
letzten Dezennien, Abhandl. der histor. Klasse d.k. bayer. Akademie der Wissen- 
schaften, XXIV. Bd., 3. Abt., S. 010, Anm. 





Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 349 


die Errichtung industrieller Werke, den Eisenbahn-, Wege- 
und Kanalbau, die Anlage von Truppenübungsplätzen u. a. m. 1). 
»Dagegen trat in dieser Zeit die Intensivierung des Ackerbaues 
in den Vordergrund. Ackerweide und Brache wurden sehr stark 
eingeschränkt und der Hackfruchtbau erweitert. Rationellere 
Bodenbearbeitung, stärkere Anwendung mineralischen und grünen 
Düngers sowie besseren Saatguts bewirkten eine weitere bedeu- 
tende Steigerung der relativen Erträge.« Trotzdem gelang es der 
deutschen Landwirtschaft jetzt nicht mehr, den absolut, infolge 
wachsender Bevölkerung aber auch relativ pro Kopf steigenden 
Bedarf an Brotgetreide zu decken. Und zwar trifft das Zurück- 
bleiben der Produktion hinter dem Wachstum der Bevölkerung 
erst zu für die Zeit, seit es an Land fehlt, das neu in Anbau ge- 
nommen werden kann). Bei stark sinkenden Preisen war es 
nunmehr Ländern mit UeberflußB an unangebautem Boden 
möglich, der intensiveren deutschen Landwirtschaft erfolg- 
reiche Konkurrenz zu machen. 

Ziehen wir nunmehr das Ergebnis dieser genauen Nach- 
prüfung der zwei angeführten Beispiele, so finden wir, daß 
Ballod in seinem Referate in doppelter Hinsicht gefehlt 
hat, wenn er in der von ihm festgestellten »Steigerung der Pro- 
duktivität der landwirtschaftlichen Arbeit« eine Einwendung 
gegen das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages gefunden 
zu haben glaubt. 

Zuerst hat er bei seinen Schlußfolgerungen abgesehen 
von der gleichzeitigen weiteren Ausdehnung des angebauten 
Bodens. Diese hat namentlich in den drei Jahrzehnten von 1870 
bis 1900 das Charakteristikum der amerikanischen Landwirtschaft 
gebildet, ebenso wie von 1700—1770 die Entwicklung der eng- 
lischen, von 1800—1870 die der deutschen Landwirtschaft unter 
dem Einfluß dieser Tatsache stand. Nun gilt aber unser Gesetz 
nach der fast einstimmigen Annahme nur für den Fall, daß die 
angebaute Fläche gleich bleibe. Einige seiner ersten Verkündiger 
wurden darum auch nicht müde, immer wieder auf diesen Punkt 
hinzuweisen. Eine einfache Ueberlegung hat ergeben, daß 
gerade das Weiterschreiten des Anbaues zu neuem Boden, 
so lange wenigstens die Erträge auf dem von früher her benutzten 





14) Wehriede a. a. O. S. ror ff. 
15) Vergl. Brentano a. a. O. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 


N 
(97) 


350 Joseph Esslen, 


noch nicht das absolute Maximum erreicht haben, nur unter der 
Annahme erklärt werden kann, daß bei der Ueberschreitung 
einer gewissen Grenze die Aufwendungen sich auf dem alten 
Lande nicht mehr in demselben Maße durch die Erträge bezahlt 
machen, wie es auf dem neuen geschieht. Diese Grenze scheint 
in Amerika verhältnismäßig niedrig gezogen zu sein. 


Aber auch, daß nach der fast allgemeinen Annahme tech- 
nische Fortschritte die Wirksamkeit des Bodenertragsgesetzes 
aufzuheben vermögen, hat Ballod nicht berücksichtigt. 


Sehen wir näher zu! Seine Untersuchungen über die Ent- 
wicklung der Produktivität der landwirtschaftlichen Arbeit 
beruhen auf der Gegenüberstellung der statistisch ermittelten 
Zahl der landwirtschaftlich Erwerbstätigen mit den Ernte- 
mengen. Zwar verweist er hier zu Beginn der Untersuchung 
(S. 53) auf die Ungenauigkeiten, welche infolge der Weiter- 
bildung der landwirtschaftlichen Technik sich aus diesem Maß- 
stabe für das zu behandelnde Problem ergeben. »Je mehr«, 
so sagt er an dieser Stelle, »die Maschinenanwendung fortschreitet, 
desto mehr nehmen gewerblich Erwerbstätige an der landwirt- 
schaftlichen Produktion indirekt teil. Nicht nur ein Teil der 
Maschinenbauer, sondern auch die in den Eisenwerken Arbei- 
tenden, die das Eisen für die landwirtschaftlichen Maschinen 
produzieren, die Kohlengräber, die beiden die Kohlen liefern, 
sind indirekt landwirtschaftlich erwerbstätig. Dazu kommen noch 
die Arbeiter in der Kunstdüngerproduktion, im Kalibergbau, 
dem Abbau von Phosphaten, dem Salpeterabbau, in der Fabri- 
kation von Superphosphat, von Thomasschlacke.« Wo Ballod 
dagegen die Schlußfolgerungen aus seinen Untersuchungen 
zieht (S. 54 ff.), hat er diese Einschränkungen vergessen. Er 
berücksichtigt hier nicht, daß z. B. in früheren Jahrzehnten 
manche Tätigkeiten »dem ursprünglichen landwirtschaftlichen 
Sammelberufe« eingegliedert waren, wie z. B. die Hausspinnerei 
und Hausweberei, die Verfertigung von landwirtschaftlichen 
Gerätschaften und dergl., die später »abgesplittert« sind. Auch 
geht er bei der Aufstellung seiner Skala der Produktivität der 
landwirtschaftlichen Arbeit in den verschiedenen Ländern acht- 
los über die Tatsache hinweg, daß die beschriebene »Absplit- 
terung« in Amerika bereits weiter gediehen ist als in Rußland. 
Ebenso sieht er sich genötigt, die Frage nach der nach Art und 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 351 


leit wechselnden Intensität der Arbeit ein für allemal auszu- 
schalten (S. 49). 

Doch das alles wäre von wenig Belang. Derartige methodische 
Verstöße sind nur geeignet, die Beweiskraft der von Ballod selbst 
angeführten Zahlenreihen zu vermindern oder gänzlich zu erschüt- 
tern. Anders ist es aber zu beurteilen, wenn Ballod prinzipiell 
die Voraussetzung der gleich bleibenden Technik bei der Veri- 
fikation des Bodenertragsgesetzes ablehnt. Er tut das zu Beginn 
des zweiten Teiles seines genannten Referates (S. 67 ff.), welches 
im Gegensatze zum ersten der Erörterung der Produktivität 
der landwirtschaftlich benutzten Fläche gewidmet ist. Hier 
bespricht er zuerst die hergebrachte Formulierung des Gesetzes 
des abnehmenden Bodenertrages. Er nimmt Anstoß an der 
gebräuchlichen Beschränkung seiner Geltung auf den Fall der 
gleichbleibenden landwirtschaftlichen Technik und äußert schließ- 
lich sein Urteil dahin, in dieser Voraussetzung sei »eine vortreff- 
liche Kautschukformulierung enthalten«. In der Tat! Wäre diese 
Einwendung stichhaltig, so müßte eine Behauptung, wie sie unser 
Gesetz ausspricht, im Interesse des Ansehens unserer Wissenschaft 
und der Klarheit und Bestimmtheit ihrer Aussagen aus der 
Volkswirtschaftslehre verbannt werden. Aber mir scheint der 
Nachweis der Unhaltbarkeit dieser Einwendung Ballods 
leicht. Es ist gewiß bereitwilligst zuzugeben, daß in einigen 
wenigen Fällen die Entscheidung über die Frage, was als Fort- 
schritt der landwirschaftlichen Technik anzusehen sei, nicht 
ganz zweifelsfrei sei. Aber darüber scheint mir keinerlei Mei- 
nungsverschiedenheit möglich zu sein, daß gewisse bestimmte 
Maßnahmen des Pflanzenbaues als solche technischen Fortschritte 
anzusehen seien gegenüber der früheren Zeit, wo sie nicht ange- 
wendet wurden. Sie sind so allgemein bekannt, daß ich mir die 
Anführung von Beispielen erlassen kann. Ebenso wenig dürfte 
ich selbst von Ballod einen Widerspruch zu gewärtigen 
haben, wenn ich weiter behaupte, daß die Steigerung der Produkti- 
vität der landwirtschaftlichen Arbeit, wie er uns sie etwa für 
Amerika und für das Deutsche Reich vorrechnet, auf die An- 
wendung dieser technischen Fortschritte zurückzuführen sei; 
er selbst verweist darauf (S. 58, unten). Damit glaube ich aber 
bewiesen zu haben, daß die herkömmliche Formulierung des 
Bodenertragsgesetzes und die Beschränkung seiner Wirksamkeit 

auf den Fall der gleichbleibenden landwirtschaftlichen Technik 


23* 


352 Joseph Esslen, 


sich wohl vereinigen lasse mit wissenschaftlicher Schärfe und 
Bestimmtheit. 


II. 


Spricht man von dem Gesetze des abnehmenden Bodener- 
trages, so ist außer den beiden bis hieher behandelten Ein- 
schränkungen, die man herkömmlicherweise unter dem Begriffe 
der »sonst gleichen Umstände« versteht, noch einer dritten be- 
grenzenden Bestimmung zu gedenken, welche wohl beachtet 
werden muß, wenn anders die Diskussion nicht heillos in die Irre 
gehen soll. Es handelt sich nämlich darum, daß man Boden von 
derselben Beschaffenheit vor Augen haben müsse, wenn man das 
Verhältnis von Rohertrag und Reinertrag auf verschiedenen 
Intensitätsstufen mit einander vergleichen will. Diese Voraus- 
setzung erscheint so selbstverständlich, daß man sie kaum für 
der Erwähnung wert halten möchte. Und doch hat gerade in 
den letzten Jahren in der Diskussion um das Bodenertragsgesetz 
ein landwirtschaftlicher Schriftsteller eine hervorragende Rolle 
gespielt, der bei seinen Argumentationen jene Einschränkung 
gänzlich außer acht gelassen hat. Es handelt sich um den von 
Waterstradt!) im Thünen-Archiv unternommenen Ver- 


16) Das »Gesetz vom abnehmenden Bodenertrage im landwirtschaftlichen 
Betriebe, a. a. O., ı. Jahrgang, 5. Heft (1906), S. 639— 708; ein Auszug findet 
sich in Stück 20 vom 18. Mai 1907 der Mitteilungen der Deutschen Landwirt- 
schaftsgesellschaft. — Vergl. ferner die Kritik von Waterstradts An- 
schauungen durch Knut Wicksell: Ueber einige Fehlerquellen bei Veri- 
fikation des Bodengesetzes, Thünen-Archiv, 2. Jahrgang (1907), 3. Heft, S. 347 ff.: 
Waterstradts Erwiderung a. a. O. S. 356 ff.; endlich die Entgegnung von 
Wicksell: Noch einiges über die Verifikation des Bodengesetzes, a. a. O. 
4. Heft, S. 568 ff. — Den »Anhang Ile seines erstgenannten Aufsatzes (a. a. O. 
S. 704 ff.) widmet Waterstradt der Besprechung meines im Jahre 1905 
erschienenen Buches: »Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages seit Justus 
von Liebig, eine dogmengeschichtliche Untersuchung.« Ich muß hier von 
dem übrigen Inhalt dieser Kritik absehen, da dieser ganze Aufsatz einer erneuten 
und, wie ich hoffe, schärferen Nachprüfung aller Einwendungen gewidmet sein 
soll, welche gegen das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages vorgebracht 
werden können. Nur möchte ich darauf aufmerksam machen, daß mich Wa ter- 
stradt a.a.O. völlig ungenau oder vielmehr nachlässig 
zitiert. So heißt es z. B. (S. 705, Zeile 2 v. u.) falsch »Vermehrungs statt 
richtig »Verbesserungen des Ackerlandes« (S. 142 bei mir). In dem Zitat auf 
S. 707, oben, ist in der 5. Zeile das Wort »Felde«s hinter sdemselben«e ausgefallen 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 353 


such, die Behauptungen der Vertreter der Existenz unseres 
Gesetzes mit Hilfe von Buchführungsergebnissen zu wider- 
legen. Freilich geschah dies nicht in der Weise, daß Water- 
stra dt etwa aus der mehr als proportionalen Ertragssteigerung, 
welche die Folge einer Bodenmelioration sein kann (z. B. der Ent- 
wässerung eines sumpfigen Grundstückes) auf die Unhaltbarkeit 
unseres Gesetzes geschlossen hätte: auch dem Unkundigsten hätte 
es an Sachverständnis für das Unzulässige eines solchen Vorgehens 
nicht gemangelt. Bei Waterstradt tritt der Trugschluß darum 
auch nicht so offen zutage. Das schwache Glied der Kette befindet 
sich vielmehr an einer ganz geheimen Stelle, versteckt und 
kaum beachtet. Der Mangel der Argumentation beruht auf 
einer mißverständlichen Auffassung dessen, was das von der 
Statistik sog. Gesetz der großen Zahl besagt. Uebersieht man 
diesen einen Punkt, so erscheint der logische Aufbau durchaus 
einwandfrei, wenn auch die Durchführung der Argumentation 
an manchen Orten vieles zu wünschen übrig läßt. Trotzdem 
ist die Widerlegung nicht ausgeblieben 17). Doch das Beispiel 
iS. 190 bei mir). Auf derselben Seite (707, Zeile 6 von unten) heißt es falsch 
»Bodenerzeugnisses statt richtig »Bodeneigenschaften« (S. 270 bei mir). Außer- 
dem finden sich noch kleinere Unkorrektheiten. An all diesen Stellen ist der Sinn 
völlig unverständlich geworden. An anderen Orten sind zwischen Anführungs- 
zeichen stehende Sätze, wenn auch nicht dem Sinne, so doch dem Wortlaute nach 
stark verändert wiedergegeben. Endlich sei noch der folgenden Ausführungen 
Waterstradts gedacht. Auf S. 705 behauptet er, ich sei auf Grund meiner 
»Deduktion« zu dem Ergebnis gekommen, »daß im allgemeinen die extensive 
Wirtschaft zu empfehlen seis. Den Ort, wo sich eine dahingehende Aeußerung 
von mir finden soll, gibt Waterstradt nicht an. Er hat augenscheinlich 
übersehen, daß ich auf S. 245 ff. meines genannten Buches gerade die Gründe 
auseinandergesetzt habe, warum auch bei Abwesenheit aller Getreidezölle 
die deutsche und mitteleuropäische Landwirtschaft intensiver wirtschaften 
müßte als ihre ferne Konkurrenz, wenn anders sie den höchsten Reinertrag 
erzielen will. 
1) Vergl. außer den bereits angeführten Entgegnungen von Wicksell 
auch den später noch ausführlicher zu behandelnden Aufsatz von Aere- 
boe: Ursachen und Formen wechselnder Betriebsintensität in der Landwirt- 
schaft, Thünen-Archiv, 2. Jahrgang, 3. Heft, S. 363 ff., bes. S. 385; ferner mein 
genanntes Referat a. a. O. S. 112, Anm. — In seiner neuesten Publikation »Die 
Rentabilität der Wirtschaftssysteme nach Thünens Isoliertem Staat und in unserer 
Zeite, Berlin 1909, scheidet Waterstradt die uns hier beschäftigende 
Frage aus dem Rahmen seiner Untersuchungen aus (a. a. O. S. 123). 


354 Joseph Esslen, 


Ballods (a. a. O. S. 74 ff.) beweist, daß Waterstradt 
immer noch Anhänger findet; so dürfte eine erneute Beleuch- 
tung des Falles nicht ohne Interesse sein. Die Sache läßt sich 
jedoch kurz behandeln. 

Waterstradts Ausgangspunkt sind, wie bereits er- 
wähnt, die Ergebnisse der Buchführung von mehr als hundert 
landwirtschaftlichen Betrieben. Seine Ueberlegung läßt sich in 
ihren wesentlichen Zügen vielleicht folgendermaßen klarmachen. 
Hätte das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages, so argumen- 
tiert er, im landwirtschaftlichen Betriebe tatsächlich die Gel- 
tung, die ihm von seiten so vieler Schriftsteller beigelegt wird, 
dann ließe es sich auch an seinem Material nachweisen. Water- 
stradt ist der Ansicht, das Bodenertragsgesetz müßte sich in 
diesem Falle in der Art zeigen, daß mit steigender Intensität der 
verschiedenen untersuchten Betriebe von dem gleichzeitig stei- 
genden Rohertrag ein immer größerer Anteil auf die Produk- 
tionskosten entfiele; für den Reinertrag bliebe nur mehr 
eine immer geringere Quote übrig. Wenn man also etwa die 
Güter nach steigendem Rohertrage von der Flächeneinheit in 
eine Reihe einordne, so müßte dem höchsten Rohertrag der ge- 
ringste verhältnismäßige Reinertrag gegenüberstehen; gleich- 
zeitig müßten auf der höchsten Intensitätsstufe mit dem höch- 
sten Rohertrag von der Flächeneinheit die höchsten Produktions- 
kosten für die Einheit des Erzeugnisses zusammenfallen. Und 
umgekehrt! 

Tatsächlich macht nun auch Waterstradt diesen 
Versuch und stellt seine Untersuchung in der angegebenen 
Art und Weise an. Doch was ist das Resultat? Die Verfechter 
des Bodenertragsgesetzes scheinen widerlegt: W ater- 
stradt glaubt auf exaktem Wege die fernere Unhaltbarkeit 
ihrer Behauptungen dargetan zu haben. In der Tat! Er ist mit 
Hilfe der angegebenen Methode zu einer Reihe von Ergebnissen 
gelangt, die sich mit dem Bodenertragsgesetz in keiner Weise 
zu vereinigen scheinen lassen; andere wenige sind unentschieden; 
kaum einer dagegen scheint es zu bestätigen. 

Was zuerst die Anordnung der Ergebnisse in der Reihenfolge 
des steigenden Rohertrages auf der Flächeneinheit betrifft, so 
hat Waterstradt gefunden, »daß zwar mit steigenden 
Roherträgen höhererer absoluter Aufwand verbunden ist«, 
daß aber gleichzeitig der relative Aufwand mit steigendem 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 355 


Rohertrage sinkt!®). Es steigt also damit der Reinertrag sowohl 
von der Flächeneinheit als im Verhältnis zum Aufwand. Die 
Produktionskosten für die Einheit des Erzeugnisses sinken. 
Waterstradt schließt aus diesen Tatsachen, daß durch 
die höhere Intensität, die in einem Teile der beobachteten Be- 
triebe herrschte, nicht nur die Wirkung des Gesetzes des ab- 
nehmenden Bodenertrages aufgehoben worden sei, sondern daß 
auch das Gesetz der abnehmenden Kosten (!) in Wirksamkeit 
getreten sei, da unzweifelhaft die zu den höheren Roherträgen 
gehörenden Aufwendungen geringer seien als die den niedrigeren 
gegenüberstehenden (Thünen-Archiv I, 5, S. 664 und 665). 

Zu einem ähnlichen Resultat gelangt Waterstradt 
aber auch bei der Anordnung seines Zahlenmaterials nach steigen- 
dem Reinertrag von der Flächeneinheit. Er findet hier, »daß 


18, Als Beispiele der Art von Waterstradts Zahlenmaterial seien die 
tolgenden Reihen angeführt (Mitt. d. D. L.G. a. a. O. S. 3): 


Gins Relativer ii: Relativer 
Roh- jaufendes Rein- Rohertrag in Rohertrags- Baenies Rohertrag in 
ertrag k = ertrag % des umlauf. Durchschnitt De °, des umlauf. 
apital Kan: Kapital et 
apitals Kapitals 
4 M M Ztr. K K 
75,0 43,2 17,2 175 29,4 235,2 188,4 125 
91,5 62,2 14,5 148 33,3 200,4 220,0 118 
107,7 79,1 11,7 136 30,1 288,8 225,8 128 
140,8 90,0 26,1 155 38,6 308,8 248,0 125 
163,3 95,3 24,3 171 41,3 330,4 243,1 130 
193,4 115,7 39,4 168 43,7 349,0 248.0 140 
207,4 138,4 30,0 150 40,2 309,0 240,3 154 
215,0 135,5 38,8 159 48,6 388,8 251,7 154 
235,4 157,5 37,1 150 51,0 408,0 200,8 156 
263,7 163,4 49,3 IOI 54,1 432,8 273,8 158 
317,60 177,1 36,9 179 50,4 451,2 259,1 174 
379,0  230,I 33,2 161 58,5 4080 313,2 150 
454,0 252,7 71,9 179 61,4 491,2 293,7 104 
088,6 341,4 105,3 202 67,6 540,8 282,7 197 
73,3 586,4 322,9 182 
j ndes : elativ : 
L Pa Rohertrag Reinertrag $ n 0% a 
M M fenden Kapitals 
39,2 71,1 14,7 183 
58,5 94,0 18,9 163 
80,6 130,4 22,9 IOI 
102,2 148,4 13,1 146 
119,7 208,0 40,9 173 
142,6 229,4 37,4 162 
178,6 268,7 20,6 15I 
235,0 391,1 24,7 107 


314,4 088,6 105,3 219 


356 Joseph Esslen, 


mit steigendem Reinertrag der relative Aufwand, dargestellt 
durch das umlaufende Kapital, sinkt; . . . . ebenso regelmäßig 
steigt der relative Reinertrag. Es ergibt sich also auch hier, 
daß der Reinertrag im umgekehrten Verhältnis zum relativen 
Aufwande steht !?)« (S. 675). »Aus diesen Tatsachen«, so schließt 
Waterstradt (S. 679) diesen Teil seiner Untersuchungen, 
» .. . geht also notwendig hervor, daß das Boden(ertrags)- 
gesetz auf unserer Stufe des Wissens und Könnens einer Stei- 
gerung der Intensität der landwirtschaftlichen Erzeugung auch 
unter dem Gesichtspunkt dauernder, möglichst hoher Reinerträge 
keine Schranken entgegensetzt«. 

Wir können hier die Verfolgung der Gedankengänge unseres 
Autors abbrechen, da wir das Wesentliche derselben haben 
kennen lernen. Gelingt es unserer Kritik, die Unhaltbarkeit 
der grundlegenden Voraussetzungen darzutun, so werden auch 
die weiteren Folgerungen hinfällig, Waterstradts Ver- 
such, die Behauptungen der Anhänger des Bodenertragsgesetzes 
zu widerlegen, bietet der schwachen Seiten mehrere; doch wir wol- 
len die Untersuchung hier auf den wesentlichen Punkt beschränken, 
die übrigen Mängel bloß andeutend. Das letztere soll zuerst 
geschehen. 

Hier ist vor allen Dingen darauf hinzuweisen, daß das Zahlen- 
material, das Waterstradts Argumentation als Unter- 
lage dienen soll, nicht ganz einwandfrei ist. Das ist gewiß kein 
Umstand, der geeignet wäre, die Unhaltbarkeit seiner Grund- 
gedanken zu erschüttern; wohl ist er aber imstande, den Wert 
der gewonnenen Resultate zu vermindern. Waterstradt 
stützt nämlich einen wesentlichen Teil seiner Argumentation 
auf die Ho wardschen Berechnungen der Produktionskosten 
der wichtigsten unserer Feldfrüchte. Er weist aber selber darauf 


1%, Zur Veranschaulichung dessen, was gemeint ist, möge ein Zahlenbeispiel 


genügen. 
Keiner Rohertrag U m fendes Reanyer Rohertrag 
apital in ° des umlaufend. 
N K K Kapitals 

— 15,8 208,5 I91,3 140 

5.7 121,7 92,7 131 

15,9 135,8 90,2 151 

20,4 101,9 100,1 IOI 

347 220,0 136,6 ` 100 

40,1 231,9 130,0 178 

50,9 240,2 143,8 IzI 


54,2 405,4 238,4 190 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc, 357 


hin (S. 651), daß »über die Gewinnung der H o w a r d schen 
Buchführungsergebnisse ein gewisses Dunkel herrscht«. Es muß 
hinzugefügt werden, daß es wegen des vielfachen Ineinander- 
greifens der verschiedenen Produktionsarten im »kombinierten 
Betriebe« der heutigen deutschen Landwirtschaft ohne ziemlich 
willkürliche Schätzungen als unmöglich erscheint, die Erzeu- 
gungskosten einer einzelnen Feldfrucht festzustellen ohne Rück- 
sicht auf die Fruchtfolge, von der ihr Anbau bloß einen Teil 
bildet. 

Ein weiterer bedeutender Mangel des Waterstradt- 
schen Zahlenmaterials ist darin zu erblicken, daß keine Rück- 
sicht auf die verschiedene Technik der beobachteten landwirt- 
schaftlichen Betriebe genommen wird. Die Voraussetzung des 
gleichbleibenden landwirtschaftlichen Wissens und Könnens, 
der entsprochen werden muß, wenn das Gesetz des abnehmenden 
Bodenertrages geprüft werden soll, ist in keiner Weise erfüllt. 
Besteht doch gerade eines der am öftesten wiederkehrenden 
Argumente Waterstradts (vergl. z. B. a. a. O. S. 637, 
668, 671, 672, 679 u. a. m.) gegen das Bodenertragsgesetz in 
dem Hinweis auf die Wirkungen der technischen Fortschritte. 
So werden auch hier Betriebe einander gegenübergestellt vor 
und nach der Einführung des Zuckerrübenbaues und ihre Er- 
gebnisse in Roh- und Reinertrag miteinander verglichen (S. 
657 ff.). Das Verhältnis des Rohertrags und der Produktions- 
kosten zum Reinertrag in demselben Betriebe im Laufe der ge- 
schichtlichen Entwicklung unter den Einfluß sich verbessernder 
landwirtschaftlicher Technik wird ebenfalls als Beweis gegen die 
Richtigkeit des Bodenertragsgesetzes geltend gemacht (S. 668 ff.). 

Mit diesem Fehler der Methode hängt der fernere Mangel?®) 
zusammen, daß unserem Autor in den meisten Fällen bloß in 
Geld berechnete Angaben über Roh- und Reinerträge sowohl 
wie über den Produktionsaufwand zur Verfügung gestanden 
haben. Es ist aber bekannt, wie sehr der Uebergang zum Anbau 
einer anderen Kulturpflanze, die einen besseren Marktpreis er- 
zielt, geeignet ist, den Reinertrag eines landwirtschaftlichen 
Betriebes zu erhöhen. Daß dies aber der Fall war und daß dadurch 
die wirtschaftlichen Wirkungen des Bodenertragsgesetzes zeit- 


20) Vergl. auch Laur: Die Berechnung des Rohertrages eines landwirt- 
schaftlichen Betriebes, Fühlings Landwirtschaftliche Zeitung, 506. Jahrg., Heft 
23, S. 801/802. 


358 Joseph Esslen, 


weilig suspendiert worden sind, läßt sich aus der Mitteilung 
der bloßen Gelderträge nicht ersehen. Es ist z. B. wohl möglich, 
daß jene intensiver bewirtschafteten Güter mit einem höheren 
Verhältnis zwischen Rohertrag und Reinertrag etwa in günstiger 
Lage Molkereiwirtschaft treiben. Auch an sonstige landwirt- 
schaftlich-technische Nebengewerbe kann man denken ebenso 
wie etwa an Viehzucht. Waterstradt hat nämlich bei 
seinen Berechnungen nicht etwa die Ergebnisse des Landbaues 
ausgeschieden, sondern er hat sich auf die Buchführungsergebnisse 
der gesamten Betriebe gestützt. Nur so, sagt er (S. 648), schien 
es ihm möglich, ein zutreffendes Bild von allen hier wirksamen 
Kräften zu gewinnen. Tatsächlich hat er jedoch im Gegenteil 
dadurch seiner Untersuchung jegliche Beweiskraft genommen. 
Denn wie ich in Uebereinstimmung mit anderen älteren Autoren 
in meinem Buche über das Gesetz des abnehmenden Boden- 
ertrages schon vor fünf Jahren nachgewiesen habe (S. 26/27, 
253 ff.), gilt für die Viehzucht unser Gesetz nur, soweit es für 
den Futterbau in Kraft tritt; für praktische Zwecke ist hier 
die Proportionalitätsgrenze viel weiter gezogen als im Acker- 
bau. Bei der technischen Weiterverarbeitung der landwirt- 
schaftlichen Erzeugnisse macht sich gar das Gesetz zunehmenden 
Ertrages vermehrten Aufwandes geltend, wie es die Industrie 
beherrscht. Es ist nun nicht bloß denkbar, sondern sogar in 
hohem Grade wahrscheinlich, daß wenigstens in einer Reihe 
von Fällen diejenigen unter den untersuchten landwirtschaft- 
lichen Betrieben, die einen verhältnismäßig hohen Rohertrag 
und Produktionsaufwand aufweisen, ihre günstigen Resultate 
in irgend einer Weise der Weiterverarbeitung der Erzeugnisse 
des Ackerbaues verdanken, sei es durch Viehzucht, sei es durch 
landwirtschaftlich-technische Nebengewerbe. Daraus erklärt sich 
das verhältnismäßig große umlaufende Kapital, aber auch der 
günstigere Reinertrag. Jene Betriebe aber, bei denen die Vorbe- 
dingungen für diese Veredlung der Erzeugnisse des Ackerbaues 
nicht zutreffen, bleiben bei einem geringeren Aufwande stehen 
und erzielen auch verhältnismäßig niedrigere Reinerträge. Wenn 
nicht der Ackerbau von den übrigen Zweigen des landwirtschaft- 
lichen Betriebes rechnungsmäßig streng getrennt gehalten wird, 
so ist es jedenfalls in der summarischen Weise, wie Water- 
stradt vorgeht, unmöglich, an der Hand von Buchführungs- 
ergebnissen den Einfluß einer Intensitätssteigerung zu unter- 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 359 


suchen. Es werden zwar, um mit Waterstradt (S. 648) 
zu reden, in diesem Falle »die gesamten Ergebnisse der in einem 
Betriebe zusammenwirkenden Faktoren« festgestellt; aber ge- 
rade in dieser Zusammenfassung vermengen sich die Wirkungen 
der einzelnen Kräfte gegenseitig. 

Endlich hat Wicksell?) nachgewiesen, daß auch so 
wie die Zahlen Waterstradts vorliegen, sie keineswegs 
in der Ausdehnung, wie dieser annimmt, mit dem Gesetze des 
abnehmenden Bodenertrages in Widerspruch zu stehen scheinen. 
Ordnet man nämlich Waterstradts Material, statt wie 
dieser es getan hat nach steigendem Rohertrag oder Reinertrag, 
nach steigendem Aufwand pro ha, so scheint eher einem hohen 
Aufwand ein geringer Reinertrag gegenüberzustehen und umge- 
kehrt. Jedenfalls wäre unter Berücksichtigung des Umstandes, 
daß das Zahlenmaterial mangelhaft ist, eher der Anlaß gegeben 
zu einem non liquet, als von einer Widerlegung unseres Ge- 
setzes auf empirischem Wege zu reden. 


Mit dem Nachweis all der aufgeführten Mängel ist zwar 
dem von Weaterstradt unternommenen Versuche, die 
Gültigkeit des Bodenertragsgesetzes zu erschüttern, die Be- 
weiskraft entzogen. Aber es ist damit noch keineswegs auch die 
Frage erledigt, ob es denn nicht etwa doch auf 
ähnlichem Wege der statistischen Ver- 
gleichung von Buchführungsergebnissen 
einer größeren Anzahl von landwirtschaft- 
lichen Betrieben gelingen könne, den empi- 
rischen Beweis entweder für oder gegen 
unser Gesetz zu führen. Auch dieses Problem ist in 
der Literatur der letzten Jahre behandelt worden. Seit einigen 
Jahren hat sich namentlich das Schweizerische Bauern- 
sekretariat in seinen ‘jährlich veröffentlichten »Unter- 
suchungen, betreffend die Rentabilität der schweizerischen 
Landwirtschaft« 22) mit dieser Frage beschäftigt. Es geschieht 
dies auf Grund der Ergebnisse der Buchführung von mehr als 
200 Betrieben, die dm Schweizerischen Bauern- 
2) Thünen-Archiv, II, 347 ff., 568 ff.; vergl. auch Ballod in seinem 


genannten Referat, S. 70/77- 
22) Bericht an das Schweizerische Landwirtschafts-Departement, jeweils 


auch abgedruckt im Landwirtschaftlichen Jahrbuch der Schweiz. 


360 Joseph Esslen, 


sekretariat zu diesem Zwecke zur Verfügung stehen. Sie 
sind nach einheitlicher Methode erhoben. Hinsichtlich des Ver- 
hältnisses zwischen Rohertrag und Reinertrag bei verschiedenem 
Intensitätsgrade ist man nun hier zu ganz ähnlichen Resultaten 
gelangt wie Waterstradt. Da sie weniger bekannt sind 
als de Waterstradtschen und jedenfalls nach einwand- 
freierer Methode gewonnen als ein großer Teil der letzteren, 
so mögen sie hier mitgeteilt und besprochen werden als ein Bei- 
spiel der in Rede stehenden Widerlegungsversuche (a. a. O. 
1906, S. 44; 1907, S. 107). Die Verhältniszahlen sind zum Teil 
von mir berechnet. 


Der Reinertrag nach dem Intensitätsgrad im Jahre 1906. 




















Intensitätsgrad l sehr niedrig ' mittel hoch | sehr 
i niedrig | hoch 
Zahl der Betriebe 3 o > 4&3 oO 93 å p mw 

Betriebsgröße ha 40,98 15,54 12,79 10,95 ` 9,44 
Betriebsaufwand 2?) Fr. pro ha 127,40 274,40 379,750 488,45 725,20 
Itohertrag 2°): Fr. pro ha 198,30 409,55 580,15 771,15 1330,90 
in °% des Aufwandes i 155,6 149,2 152,8 157,9 ` 183,5 
Reinertrag ?3): Fr. pro ha’ 45,45 119,90 181,00 246,35 414,55 
in % des Aufwandes | 35,1 43;7- 2 347,7 50,4 57,2 

in 9% des Rohertrages | 22,9 29,3 31,2 32,0 | 31,2 
in % des Aktivkapitals | 2,45 3,09 | 3,51 ' $29, 4,94 


Der Reinertrag nach dem Intensitätsgrad im Jahre 1907. 








— en nn nn U m nn nn nn 


| | l 








| 
Intensitätsgrad | ne niedrig | mittel | hoch | o 
l 
Zahl der Betriebe 19 œo Er FE a20 
Betriebsgröße ha 24,04 14,33 | 12,53 12,59. 8,19 
Betriebsaufwand ?3) Fr. pro ha 207,25 303,95 414,95 521,20 803,45 
Rohertrag 2°): Fr. proha 298,05 451,55 | 038,95 792,60 1220,70 
in ° des Aufwandes  I44,I 148,6 | 154,0 1521 151,9 
Reinertrag 2°): Fr. proha 65,90 139,10 212,05 2064,40: 351,25 
in °, des Aufwandes 31,8 458 | 513 50,7 43,7 
in °„ des Rohertrages 22,7 308 | 33,3 33,4 28,5 
in ®, des Aktivkapitals 3,04 3,22 | 3,09 424 ı 436 


23) In den vorstehenden Tabellen ist die Summe des Reinertrages und 





des Betriebsaufwandes nicht gleich dem Rohertrag, wie es doch sein müßte, 
sondern durch die Bank etwas niedriger. Ich finde keine andere Erklärung 
für diese auffallende Erscheinung als die, daß man vermutlich den Reinertrag 
des Waldes weggelassen hat, damit er nicht das Ergebnis in störender Weise 
beeinflusse. »Es hält sehr schwer, in bäuerlichen Verhältnissen, wo eine regel- 
mäßige Schlageinteilung fehlt, den ordentlichen Zuwachs zu berechnen und 
zu bestimmen, ob und wieweit überholzt worden seie (Laur, Die Berechnung 
des Rohertrages eines landwirtschaftlichen Betriebes, Fühlings Landwirtschaft. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 361 


Auf Grund der vorstehenden Zahlenreihen erklärt der 
Berichterstatter des Schweizerischen Bauernsekretariates (1906, 
S. 45), »das sog. Gesetz des abnehmenden Bodenertrages, nach 
welchem die Intensitätssteigerung für die Ertragseinheit höhere 
Produktionskosten zur Folge habe, sei heute in der Schweiz 
im allgemeinen suspendiert«. Vielmehr bringe intensivere Wirt- 
schaft neben höheren Erträgen auch billigere Produktion. Die 
Behauptungen unseres ungenannten Autors beruhen namentlich 
auf der Vergleichung der absoluten Zahlen, daneben auf der 
Betrachtung des Verhältnisses des Reinertrages zum Aktiv- 
kapital. Sie werden unterstützt durch die Ergebnisse, zu denen 
er gelangt, indem er sein Material nach der Höhe des Brutto- 
ertrages ordnet und die dazu gehörigen Reinerträge im Verhältnis 
zum Aktivkapital feststellt. Für diese Art von Untersuchungen 
sind schon seit längerer Zeit Erhebungen veranstaltet worden. 
Ihre Resultate sind in der folgenden Tabelle zusammengefaßt 
(1907, S. 105). Es betrug im Durchschnitt der Jahre I901— 1907: 


auf einer Zahl der 
Rohertragsstufe der Betriebe Reinertrag 

sehr hoch (über 800 Franken) 199 4,13 % des Aktivkapitals 
hoch (650-800 Franken) 230 ARTEN 9 i 
mittel (500—650 Franken) 340 331, % en 
niedrig (350—500 Franken) 272 2.534, 5 "e 
sehr niedrig (unter 350 Franken 

per ha Kulturland) 122 1,89 p p en 


»Der Reinertrag nimmt also mit sinkendem Rohertrage ab. 
Diese Erscheinung tritt Jahr für Jahr geradezu gesetzmäßig 
auf« (1907, S. 106). 

Doch wenden wir uns nunmehr der Kritik zu! Da ist zuerst 
darauf hinzuweisen, daß auch die von mir berechneten Zahlen, 
welche über das Verhältnis des Roh- und des Reinertrages 
sowohl zum Aufwand als untereinander Aufschluß geben, we- 
nigstens für das Jahr 1906 die Behauptungen unseres Verfassers 
zu stützen scheinen. Anders verhält es sich jedoch mit dem 
Jahre 1907. Hier ist trotz absolut noch beträchtlich steigen- 
den Roh- und Reinertrages von der Flächeneinheit beim Ueber- 
gang von »hoher« zu »sehr hoher« Intensität die Wirkung unseres 
Gesetzes recht deutlich zu erkennen: das Verhältnis des Rein- 


Ztg., 56. Jahrg., Heft 23, S. 809 und 807). Dann hätte man aber auch die Be- 
triebskosten des Waldes außer acht lassen müssen. Sei dem, wie immer ihm wolle: 
jedenfalls operiert man in den in Rede stehenden »Untersuchungen« mit den 
mitgeteilten Zahlen und wir müssen sie unserer Argumentation zugrunde legen. 


362 Joseph Esslen, 


ertrages sowohl zum Rohertrage als auch zum Betriebsaufwande 
wird merklich ungünstiger, als es auf niedrigeren Intensitäts- 
stufen war. Schon für den mit »hoch« bezeichneten Intensitäts- 
grad läßt sich dieselbe Erscheinung schwach nachweisen. Hätte 
unser Verfasser sich der Mühe unterzogen und die angeführten 
Verhältniszahlen selbst berechnet, so hätte schon eine Betrach- 
tung dieser ihn vor dem Aufstellen einer so absoluten Behauptung 
bewahren müssen. Denn das Gesetz des abnehmenden Bodener- 
trages braucht sich nicht in jedem Jahre in den Ergebnissen eines 
bestimmten landwirtschaftlichen Betriebes nachweisen zu lassen. 
Vielmehr kann günstige Witterung in einem Jahre die Pro- 
portionalitätsgrenze so weit hinausgeschoben haben, daß eine 
Wirkung des Bodenertragsgesetzes auch für sonst recht intensive 
Betriebe nicht zutage zu treten vermag. Einen ähnlichen Ein- 
fluß können hohe Preise der Produkte haben. Anormal ungünstige 
Witterung und niedrige Preise bewirken das Gegenteil. Nur 
der Durchschnitt der Jahre kommt in Betracht, wenn der prak- 
tische Landwirt die wichtige Frage nach der für ihn geeignetsten 
Intensität zu entscheiden hat. 

Wir sehen also, daß wenn man das Material des Schwei- 
zerischen Bauernsekretariates in einwandfreier 
Weise befragt, es gar nicht die unzweideutige Antwort gibt, 
welche unser ungenannter Autor zu vernehmen wähnte. Dieser 
sein Irrtum hängt mit einem schweren methodischen Fehler 
seiner Fragestellung zusammen. Es geht nämlich ganz 
und gar nicht an, bei der Verifikation des 
BodenertragsgesetzesalsBeweis—füroder 
gegen — das Verhältnis des Reinertrages 
zum Aktivkapital zu untersuchen, d.h. zum 
Preise des Landgutes plus dem Pächter- 
kapital Das Gesetz des abnehmenden Bo- 
denertrages sucht vıelmehr Beziehungen 
festzustellen zwischen dem Ertrag des Bo- 
dens und den dazu nötigen Aufwendungen. 
Dabei scheidet dr Verkehrswert des Landgutes voll- 
ständig aus der Betrachtung aus. Die Grundrente ergibt 
sich erst aus dem Vergleich zwischen Rohertrag und Produktions- 
aufwand auf die Flächeneinheit. Der Ertragswert des 
Gutes ist eine Funktion der Grundrente und des landesüblichen 
Zinsfußes. Auf den Verkehrswert wirken aber neben dem Er- 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 363 


tragswert so viel Faktoren zum Teil außerwirtschaftlicher Art 
en,daB eine günstige Verzinsung desineinem 
Landgute angelegten Kaufpreises in keiner 
Weise als Beweis für die Unwirksamkeit 
des Bodenertragsgesetzes angeführt wer- 
den kann. Die auf S. 24 mitgeteilte Tabelle beweist darum 
für unsere Frage so gut wie gar nichts. Es ergibt sich bloß das 
eine aus ihr, daß unter günstigen klimatischen oder wirtschaft- 
lichen Verhältnissen, welche die Erzielung eines hohen Roher- 
trages gestatten, jene Momente, welche herkömmlicherweise 
zur Ueberschreitung des Ertragswertes beim Erwerb eines Land- 
gutes führen, weniger wirksam zu sein scheinen als unter ungün- 
stigeren Bedingungen. 

Doch wo es sich darum handelt, grundsätzlich die Frage 
nach der Möglichkeit einer Verifikation des Bodenertragsgesetzes 
auf dem eingeschlagenen Wege zu prüfen, zeigt sich der Ver- 
fasser der genannten Berichte Waterstradt an theore- 
tischer Schärfe bedeutend überlegen. Dieser hatte nämlich be- 
hauptet (Thünen-Archiv I, S. 650, 653), bei der Zusammen- 
fassung der Wirtschaftsergebnisse einer größeren Anzahl von Be- 
trieben glichen sich die Verschiedenheiten der wirtschaftlichen 
und natürlichen Verhältnisse aus; er hatte darum geglaubt, auch 
von ihnen absehen zu können. In seiner Annahme war er noch 
durch den Umstand bestärkt worden, daß die so gewonnenen 
Resultate vollkommen das zu beweisen schienen, was er sich 
wünschte, nämlich die Nichtexistenz des Gesetzes des abneh- 
menden Bodenertrages. Aber nichtsdestoweniger enthält diese 
Annahme, die, wie bereits bemerkt, auf einer mißverständlichen 
Auffassung des statistischen sog. Gesetzes der großen Zahl be- 
ruht, einen logischen Fehler, Wicksell hat darauf hingewie- 
sen (II, 351/352). Sehen wir näher zu! 

Nach dem bekannten Inhalt des Bodenertragsgesetzes ist der 
Ertrag eines Feldes eine Funktion mehrerer Faktoren. Er hängt 
zuerst von dem Aufwand auf die Flächeneinheit ab und zwar 
in der Weise, daß von einem gewissen Punkte der Intensität 
an bei weiterer Steigerung der Aufwendungen ihr Verhältnis 
zum Ertrag immer ungünstiger wird. Aber das Bodenertrags- 
gesetz lehrt ferner, daß dieser Punkt — die Proportionalitäts- 
grenze — bei einem um so höheren Aufwande erst erreicht wird, 

je günstiger das Klima, je besser der angebaute Boden. Endlich 


364 Joseph Esslen, 


können die wirtschaftlichen Wirkungen, die vom Bodenertrags- 
gesetz ausgehen, gemildert oder gar aufgehoben werden durch 
entgegengesetzt wirkende wirtschaftliche Verhältnisse: günstige 
Absatzgelegenheit, hohe Produktenpreise, niedrige Preise der 
Produktionsmittel. Es ist darum jedenfalls als ein schwerer 
methodischer Fehler anzusehen, das Verhältnis zwischen Roh- 
ertrag und Reinertrag zu untersuchen, ohne auf jene anderen 
mitbestimmenden Faktoren Rücksicht zu nehmen. An den 
Schwierigkeiten aber, diese sonstigen Umstände gebührend zu 
berücksichtigen, scheint mir — von gewissen seltenen Ausnahme- 
fällen abgesehen — jeder Versuch scheitern zu müssen, der es 
unternimmt, wie die beiden besprochenen, das Gesetz des ab- 
nehmenden Bodenertrages auf dem angegebenen Wege der 
statistischen Vergleichung der Betriebsergebnisse verschieden 
intensiv bewirtschafteter Güter entweder bestätigen oder wider- 
legen zu wollen. 

Dies ist auch von anderen Schriftstellern anerkannt wor- 
den. Wicksell hat den Versuchen von Waterstradt 
gegenüber betont (Thünen-Archiv II, S. 350), daB diejeni- 
gen unter den beobachteten Gütern, wel- 
che intensiver bewirtschaftet wurden und 
höhere Roh- und Reinerträge abwarfen, 
» ller Wahrscheinlichkeit nach auch die 
besseren waren« Er weist an der Hand von Water- 
stradts Zahlenmaterial darauf hin, daß die Grundrente 
der intensiv bewirtschafteten Betriebe auch viel höher war als 
jene der minder intensiv bestellten Güter. »Daß nun solche Wirt- 
schaften«, so schließt er (350/351), »im Verhältnis zu den laufen- 
den Kosten für Arbeit, Dünger usw. einen höheren Rohertrag 
als die minderwertigen Güter erweisen, kann dies irgend etwas 
gegen die Geltung des Gesetzes vom abnehmenden Bodenertrag 
beweisen ? Offenbar nicht.« 

Bedeutend eingehender noch und überzeugender als von 
Wicksell ist der Nachweis der Unmöglichkeit, auf dem an- 
gegebenen Wege zum Ziele zu gelangen, von dem Verfasser 
der genannten Berichte über die Rentabilität der schweizerischen 
Landwirtschaft geführt worden. Im Fortgange seiner Unter- 
suchungen hat er leider selber nicht an diesem negativen Re- 
sultate mehr festgehalten. Trotzdem er also die Giltigkeit des 
Bodenertragsgesetzes nicht anerkennen möchte, weist er bei der 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 365 


Erörterung des Erkenntniswertes seiner Untersuchungen über die 
Höhe des KReinertrages bei verschieden intensiver Wirtschaft 
darauf hin, »daßB die Gruppierung der Güter nach 
Intensitätsgraden immer auch eine solche 
nach den Bedingungen der Intensität be- 
deutet. Der extensive Betrieb«, so sagt er (1906, S. 45), 
sfindet sich in den ungünstigeren, der intensive in den günstigen 
Verhältnissen« Er tritt auch den Erfahrungsbeweis für diese 
aus dem Bodenertragsgesetze fließende Behauptung an. Für 
die Güter, deren Reinertrag im Jahre 1906 den Berechnungen 
zugrunde gelegt wurde, hat das Bauernsekretariat die Produk- 
tionsbedingungen nach einem Punktierungssystem eingeschätzt. 
Dabei bedeutet: ı schlecht, 2 unter mittel, 3 mittel, 4 gut und 5 
sehr gut. Die Ergebnisse dieser Einschätzung sind die folgenden 
(1906, S. 45): 


Intensitätsgrad Klimatischa Neigung Boden- Arrondierung Absatz- 


Verhältnisse d. Bodens qualität verhältnisse 
sehr niedrig 2,1 2,8 3,8 3,5 2,5 
niedrig 3,3 3,2 3,8 3,1 2,9 
mittel 3,6 3,85 3,9 3,0 3,3 
hoch 3,9 3,9 3,9 3,8 3,7 
sehr hoch 4,2, 3,9 4,2 4,1 4,3 


Ich habe mir die Mühe nicht verdrießen lassen, auch für die 
93 im Jahre 1907 zum ersten Male unter Kontrolle stehenden 
Betriebe auf Grund der einzelnen Mitteilungen über ihre natür- 
lichen und wirtschaftlichen Bedingungen, ihre Betriebseinrich- 
tungen und Rechnungsergebnisse, wie sie a. a. O. S. 136 u. ff. 
mitgeteilt werden, ähnliche Zahlen für die durchschnittlichen 
Bedingungen der Intensität auf den verschiedenen Intensitäts- 
stufen zu berechnen. Sie mögen hier folgen: 
Intensitätsgrad Klimatische Neigung Boden- Arrondierung Absatz- 


Verhältnisse d. Bodens qualität verhältnisse 
sehr nieder 2,5 2,8 3,7 2,8 2,3 
niedrig 3,1 3,06 4,1 2,9 3,0 
mittel 3,4 3,8 3,9 3,2 3,2 
hoch 3,8 3,8 4,1 3,6 3,5 
sehr hoch 4,0 3:5 4,3 37 4,3 


Wir beobachten in beiden Tabellen beinahe durchgängig, 
daB die intensiveren Betriebe auch die gün- 
stigeren Vorbedingungen der Intensität auf- 
weisen. Nur an einzelnen Stellen ist die Regelmäßigkeit etwas 
unterbrochen. Am deutlichsten finden wir die Unterschiede 


zwischen den intensiven und den extensiven Betrieben ausge- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 24 


366 Joseph Esslen, 


prägt hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der Ab- 
satzverhältnisse. 


Bestätigt werden die Ergebnisse dieser Betrachtung noch 
durch den Vergleich der verschiedenen durchschnittlichen Höhe 
des sog. Aktivkapitals, das zum größten Teile den Bodenpreis 
darstellt. Dieses betrug nämlich im Durchschnitt pro ha Franken 
(a. a. O. 1906, S. 44; 1907, S. 107): 


Intensitätsgrad - 1900 1907 
sehr nieder 1850,25 2152,60 
niedrig 3831,90 4025,60 
mittel 5150,85 5389,30 
hoch 5739,05 5730,60 
sehr hoch 8391,60 7948,30 


Auch hierdurch wird bestätigt, wie sehr die intensiveren Be- 
triebe auch an natürlichen und wirtschaftlichen Vorbedingungen 
der Intensität den extensiveren überlegen sind. Es widerspricht 
aber dem, was das Bodenertragsgesetz aussagt, in keiner Weise, 
daß unter solch günstigen Verhältnissen der Reinertrag sogar 
in sehr intensiven Betrieben einen höheren Prozentsatz des Auf- 
wandes ausmache als in extensiveren Betrieben und unter un- 
günstigeren Verhältnissen. Wenn unser Autor dann im weiteren 
Verlaufe seiner Untersuchung behauptet, die Unterschiede im 
Reinertrage der drei intensiveren Betriebsgruppen seien viel 
weniger die Funktion dieser verschiedenen Produktionsbeding- 
ungen als der Art der Betriebsführung, so bleibt er den Beweis 
für seine These schuldig. Nur in dem Falle träfe sie zu, wenn 
in den extensiveren Betrieben gleichzeitig mit dem Zurückbleiben 
in der Intensität auch die Einführung von technischen Verbes- 
serungen auf Gebieten unterblieben wäre, für welche das Boden- 
ertragsgesetz nicht gilt. Dieses scheint allerdings tatsächlich 
der Fall gewesen zu sein; denn unser Autor führt als Beispiele 
jener »sorgfältig ausgewählten Intensitätsvermehrungen«, die 
auch unter sonst ungünstigen Verhältnissen noch angewendet 
werden können, Fortschritte in der Fütterung, bessere Tiere. 
volle Ausnützung der sowieso vorhandenen Arbeitskräfte usw. 
an, alles Maßnahmen, für welche nach allgemeiner Ueberein- 
stimmung das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages keine 
Geltung beansprucht, welche im Gegenteil in ihren Wirkungen 
geeignet erscheinen, das für den reinen Pflanzenbau geltende 
Bodenertragsgesetz zu suspendieren. Wenn dies aber der Fall ist, 
geht es nicht an, aus dem Umstand, daß die Einführung derartiger 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 367 


Intensitätssteigerungen zu einem günstigeren Verhältnis zwischen 
Reinertrag und Rohertrag geführt hat, eine Einwendung gegen 
unser Gesetz abzuleiten. 

Der Versuch, durch die vergleichende Bearbeitung von 
Buchführungsergebnissen zu einem Beweise für oder gegen 
das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages zu gelangen, hat 
also in den beiden besprochenen Fällen mit einem Mißerfolge 
geendet; er hat zu einem non liquet geführt. Trotzdem scheint 
mir auf einem anderen Gebiete mit Hilfe dieser selben schwei- 
zerischen Wirtschaftsresultate das Unternehmen aussichtsvoller. 
In den »Untersuchungen über die Rentabilität der schweizerischen 
Landwirtschaft« werden die Betriebsverhältnisse jeweilen auch 
nach der Betriebsgröße der beobachteten Güter ausgeschieden. 
Unter der Annahme nun, daß die natürlichen und die wirtschaft- 
lichen Vorbedingungen hoher und geringer Intensität einiger- 
maßen in gleichem Verhältnis über die verschiedenen Betriebs- 
größen verteilt seien, scheinen hier die Durchschnittsergebnisse 
der Buchführung die Wirksamkeit des Gesetzes des abnehmen- 
den Bodenertrages wenigstens wahrscheinlich zu machen. Die 
spärlichen Angaben, die ein Urteil über die Berechtigung dieser 
Voraussetzung erlauben, widersprechen ihr nicht; so die Mit- 
teilungen über die Haupteinnahmequellen der einzelnen Be- 
trebe (1907, S. 85) und über die verhältnismäßige Verteilung 
des Bruttoertrages auf die verschiedenen Wirtschaftszweige 
(a. a. O. S. 93). Wenn schon Verschiedenheiten vorliegen, so 
würde der stärkere Anteil des Obst- und Weinbaues in den 
kleineren Betrieben und der Viehzucht in den größeren eher auf 
klimatisch günstigere Verhältnisse bei den erstgenannten hin- 
deuten als bei den letzteren. Unsere spätere Untersuchung er- 
gibt aber bei den kleinen Betrieben mit ihrer intensiveren Wirt- 
schaft ein ungünstigeres Verhältnis zwischen Rohertrag und 
Reinertrag als bei den extensiveren größeren. Wenn sich dies 
trotz der Begünstigung der ersteren durch das Klima zeigte, 
so spräche es sehr für die Wirksamkeit des Bodenertragsgesetzes. 
Doch sehen wir zu! 

Es betrugen im Durchschnitt der Jahre I901—1907 per 
ha Franken (10907, S. 89/90): 


24* 


368 Joseph Esslen, 


die Ko- die son- der Be- 
den sten der stigen triebs- 
mensch- Be- aufwand 
lichen triebs- im 
Arbeit kosten ganzen 
Kleinbauernbetrieben (bis 5 ha) 410,90 175,95 586,85 
Kleinen Mittelbauernbetrieben (5—10 ha) 316,65 140,15 456,80 
Mittelbauernbetrieben (10—15 ha) 243,80 130,70 374,50 
großen Mittelbauernbetrieben (15—30 ha) 212,10 134,060 346,70 
Großbauernbetrieben (über 30 ha) 162,65 99,50 262,15 


Wir finden also, abgesehen von einer unbedeutenden Aus- 
nahme, sonst aber überall scharf ausgeprägt, daß je kleiner 
der Betrieb, desto höher der Aufwand. Es zeigt sich genau 
dieselbe Regelmäßigkeit auch bei gesonderter Betrachtung der 
einzelnen Jahre; darum sind die Zahlen für diese nicht mit- 
geteilt worden. Es scheinen die höheren Aufwendungen auf 
die Flächeneinheit im kleineren Betriebe aus der bekannten 
Denkweise des kleinen Besitzers herzurühren, die auch dazu führt, 
daß er den Grund und Boden teurer zu kaufen vermag als der 
größere Besitzer. »Je größer der Betrieb ist« sagt Laur, 
der schweizerische Bauernsekretär *), »um so mehr wird er zur 
Kapitalanlage des Unternehmers, je kleiner der Betrieb, um so 
mehr stellt er für ihn nur eine Arbeitsgelegenheit dar«. Es geht 
dies deutlich aus den Untersuchungen über die Arbeitsintensität 
der einzelnen Betriebsgrößen hervor. Im Durchschnitt der 
Jahre 1901—1907 entfielen nämlich auf ı ha Kulturland (Unter- 
suchungen usw. 10907, S. 9I): 


Arbeitstage 

Betriebsgröße der Angestellten der Familienglieder im ganzen 
Kleinbauernbetriebe Ig 128 147 
Kleine Mittelbauernbetriebe 28 90 118 
Mittelbauernbetriebe 29 60 89 
Große Mittelbauernbetriebe 37 38 75 
Großbauernbetriebe 36 18 54 

Mittel 1901—70 32 54 86 


Doch, streng genommen, gehört die Frage nach der Ursache 
dieser verschiedenen Intensität der einzelnen Betriebsgrößen 
nicht bieher. Es gilt vielmehr die Resultate der verschieden 
hohen Aufwendungen kennen zu lernen. Sie sind in der folgenden 
Uebersicht zusammengestellt (a. a. O. 1907, S. 105). Die Ver- 
hältniszahlen sind von mir berechnet. 








24) Das volkswirtschaftliche Einkommen aus der Landwirtschaft, Thünen- 
Archiv, II, 2. Heft, S. 245. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 369 


Reinertrag 


Betriebs. Franken auf 0°, des 

aufwand ı ha Kulturfläche Aufwandes 
Kleinbauernbetriebe 586,85 154,80 26,4 
kleine Mittelbauernbetriebe 456,80 163,05 35,7 
Mittelbauernbetriebe 374,50 151,90 40,1 
große Mittelbauernbetriebe 346,70 158,50 4547 
Großbauernbetriebe 262,15 147,90 50,4 


Bei der Betrachtung dieser Zahlenreihen finden wir, daß 
sie nicht einmal jene Behauptung bestätigen, welche W a ter- 
stradt und der Verfasser unserer »Untersuchungen« nicht 
müde werden zu wiederholen, nämlich: daß es nur durch hohe 
Aufwendungen auf die Flächeneinheit und einen hohen Rohertrag, 
also durch intensive Wirtschaft, gelingen könne, auch die höchsten 
absoluten Reinerträge zu erzielen. Wir sehen vielmehr, daß auf 
einer verhältnismäßig niedrigen Intensitätsstufe (in den Groß- 
bauernbetrieben) mit nicht einmal der Hälfte des Aufwandes 
ein absoluter Reinertrag von der Einheit der Fläche gewonnen 
wurde, der nur wenig hinter dem Reinertrag der intensivsten 
Wirtschaft zurücksteht. 

Noch weniger wird aber durch diese Zahlen die weitere 
Behauptung der genannten Schriftsteller bekräftigt, wonach 
die intensivere Wirtschaft fast unter allen Umständen zu einer 
Verbilligung der Produktion führen müsse. Unsere Zahlen machen 
es vielmehr wahrscheinlich, daß die Kleinbauernbetriebe wohl 
heute schon im Gegensatze zur Ansicht des Verfassers unseres 
Berichtes »die Grenze erreicht haben, wo die weitere Intensitäts- 
steigerung eine unrentable Verteurung der Produktion bedeutet 
und der Rohertrag nur noch auf Kosten des Reinertrages wächst« 
(a. a. O. 1906, S. 45). Der Hinweis darauf, daß innerhalb 
der Gruppe der Kleinbetriebe mit der Intensität auch der Rein- 
ertrag steige (a. a. O. 1907, S. 107) bildet keinen haltbaren 
Einwand gegen diese Behauptung, da wir wissen, daß eine Grup- 
pierung der einzelnen Betriebe nach der Intensität auch eine 
solche nach den Bedingungen der Intensität bedeutet. 

Es stimmt mit diesem Ergebnis vollkommen überein, 
wenn Laur in den bereits genannten, nach anderen Gesichts- 
punkten orientierten Untersuchungen über »Das volkswirt- 
schaftliche Einkommen aus der Landwirtschaft« (Thünen-Archiv, 
II, 2, S. 247), die teilweise auf demselben Zahlenmaterial beruhen 
wie die unseren, bewiesen hat, daß in den Großbauern- 

betrieben über die Arbeiıtslöhne hinaus 


370 Joseph Esslen, 


eine doppelt so hohe Grundrente kommt 
wie bei den Mittelbauern und den Klein- 
bauern. Dies läßt keine andere Erklärung zu, als daß sich 
in den intensiver bewirtschafteten kleinen 
Betrieben das Gesetz desabnehmenden Bo- 
denertragesgeltend macht. Mit Recht weist darum 
Laur darauf hin, daß in den von ihm untersuchten Groß- 
betrieben die menschliche Arbeit produktiver sei als im Klein- 
betrieb; aber die Naturstoffe und -kräfte würden weniger gut 
ausgenützt. Wegen eines geringeren Rohertrages von der Flächen- 
einheit könnte das Land, wenn nur Großbetriebe vorhanden 
wären, viel weniger Menschen ernähren; die Volkswirtschaft 
wäre ın höherem Maße auf die Zufuhr von Lebensmitteln ange- 
wiesen als bei Kleinbetrieben. Aber dies alles sind Folgen, die 
dem mittleren und großen bäuerlichen Betriebe, um den es sich 
in der Schweiz nur handelt, nicht an sich anhaften. Sie ergeben 
sich vielmehr aus der geringeren Intensität seiner Wirtschafts- 
führung; sie lassen sich bloß unter der Annahme des Gesetzes 
des abnehmenden Bodenertrages hinreichend erklären. Dieses 
Ergebnis, zudem Laur gelangt, steht in Widerspruch zu den 
Behauptungen, die sich über diese Frage in den von ihm heraus- 
gegebenen »Untersuchungen über die Rentabilität der schwei- 
zerischen Landwirtschaft« finden und die wir haben kennen lernen. 
Dieser Widerspruch kann aber bloß auf tatsächlich nicht mit 
einander übereinstimmenden Aeußerungen unseres Autors be- 
ruhen, nicht dagegen in einer mißverstandenen Auffassung der- 
selben von seiten des Referenten ”). 





25) Um die Darstellung im Texte nicht allzusehr zu überladen, sei hier ın 
der Fußnote darauf hingewiesen, daß aus zwei Gründen mir die Beweiskraft 
des angeführten Zahlenmaterials — auch wenn man die gerügten Fehler ver- 
meidet — noch lange nicht einwandfrei erscheint. Der erste ist bei der Bespre- 
chung von Waterstradts Ausführungen schon berührt worden. Es 
handelt sich dabei darum, daß die Buchführung sich nicht auf die Mitteilung 
der Ergebnisse des Landbaues beschränkt, sondern Viehzucht, zum Teil auch 
Molkerei und Käserei mit umfaßt. Diese Fehlerquelle ist in der Schweiz größer als 
im Deutschen Reiche, da infolge der klimatischen Bedingungen dort die Viehzucht 
im landwirtschaftlichen Betriebe eine größere Bedeutung hat. Es kommt hinzu, 
daß ihre Erzeugnisse Zollschutz genießen, während die Getreidearten sozusagen 
zollfrei eingehen. Wir wissen aber bereits, daß das Gesetz des abnehmenden 
Bodenertrages nur für den Landbau im engeren Sinne gilt; daß seine ökono- 
mischen Wirkungen durch Verfütterung und sonstige Weiterverarbeitung der 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 371 


II. 


Ueberblicken wir das Ergebnis unserer bisherigen Betrach- 
tungen, so können wir es dahin zusammenfassen, daB das Gesetz 
des abnehmenden Bodenertrages nach der allgemeinen, herge- 
brachten Ueberzeugung nur für gleichbleibende, für »statische« 
Verhältnisse der Land- und Volkswirtschaft Geltung bean- 


gewonnenen Erzeugnisse im landwirtschaftlichen Betriebe durchbrochen wer- 
den können. — Der zweite Punkt, der geeignet ist, den im Text angeführten 
Buchführungsergebnissen ihre Beweiskraft in dem angegebenen Sinne zu rauben, 
ıst in der Behandlung der Kosten der Handarbeit zu erblicken. Für eine volks- 
wirtschaftliche Betrachtung des Bodenertragsgesetzes kommt die Höhe des Ar- 
beitslohnes nicht in Betracht. Hier würde es sich darum handeln, die erzielten 
Produkte dem geleisteten Arbeitsaufwande gegenüberzustellen. Bloß insoferne 
die privatwirtschaftlich berechneten Arbeitskosten als Maß dieser Arbeitsleistung 
angesehen werden können, dürfen sie als Grundlage der Argumentation benutzt 
werden. Aber nur soweit! Ob dies tatsächlich zutreffe, ist jedoch schwer zu kon- 
trollieren. Richtiger wäre es vielleicht gewesen, das gesamte in den einzelnen 
Betrieben erzielte volkswirtschaftliche Einkommen (Grundrente, Steuern, 
Unternehmergewinn, Arbeitslohn) den Betriebskosten gegenüberzustellen, wie 
das Laur in seinem Aufsatze »Das volkswirtschaftliche Einkommen aus der 
Landwirtschafte (Thünen-Archiv, II, 2, S. 228 ff.) getan hat, aber dann hätte 
es an einem brauchbaren Maßstab des Aufwandes gefehlt. Kurzum, überall 
Schwierigkeiten und kein Ende! Es scheint das Urteil von Wicksell (a.a. 
O. S. 576 577) gerechtfertigt, der es für so gut wie unmöglich erklärt, durch Be- 
obachtung landwirtschaftlicher Betriebe eines und desselben Landes über die 
hier debattierte Frage in ganz einwandfreier Art zu entscheiden. »Denn ent- 
weders, sagt er, »wird eine Wirtschaft rationell geführt, dann ist ihre Intensität 
schon an die Grenze der Rentabilität gerückt und man bekommt niemals Auf- 
schluß darüber, inwiefern eine Herabsetzung der Intensitätsstufe (unter be- 
wußter Aufopferung der höchstmöglichen Rentabilität) den relativen Roh- 
ertrag vielleicht sehr beträchtlich steigern würde, oder aber, es wird nicht rationell 
gewirtschaftet, dann ist es offenbar unmöglich zu entscheiden, inwieweit die 
mangelnden Kenntnisse des Betriebsleiters unabhängig von der gewählten 
Intensitätsstufe die ungenügende Gestaltung des relativen Rohertrages (falls 
eine solche Platz greift) verschuldet hat. Die einzig zuverlässige Methode dürfte 
entweder der Weg des direkten Versuches sein oder auch 
ein Vergleich der landwirtschaftlichen Ergebnisse zweier oder meh- 
rerer Länder, wo die Grundbedingungen der landwirtschaftlichen Renta- 
bilität: die Höhe der Arbeitslöhne oder diejenige der Produktenpreise, weit 
verschieden sind — falls man sich nicht mit der Begründung jenes Gesetzes 
in der Logik des gesunden Menschenverstandes begnü- 


gen will.e 


372 Joseph Esslen, 


spruchen kann. Es muß ein gleichbleibender Stand des landwirt- 
schaftlichen Wissens und Könnens angenommen werden, ferner 
eine unveränderte Ausdehnung und Beschaffenheit des landwirt- 
schaftlich benutzten Grund und Bodens, wenn das Bodenertrags- 
gesetz sich als technische Gesetzmäßigkeit zutreffend erweisen 
soll. Außerdem dürfen auch die Preise der Produktionsmittel 
und der Produkte sich nicht ändern, damit nicht seine wirtschaft- 
lichen Wirkungen aufgehoben werden. Endlich ist das Verbleiben 
bei dem Anbau ein und derselben Feldfrucht eine weitere Vorbe- 
dingung. Als der beweisenden Kraft entbehrend sind darum 
auch alle Versuche abzulehnen, die darauf hinzielen, unser Gesetz 
zu widerlegen, dabei aber die aufgezählten Einschränkungen 
übersehen und mit Tatsachen operieren, welche die Vorbedingung 
der gleichbleibenden Umstände außer acht lassen. Wir haben ge- 
funden, daß einige der von den Gegnern unseres Gesetzes ange- 
führten Beobachtungen dasselbe vielmehr bestätigen, statt es 
zu widerlegen — vorausgesetzt, daß man bei der Befragung 
des Materials die Bedingung der sonst gleichen Umstände erfülle. 


Allein gleichzeitig mit der Befestigung dieser Erkenntnis 
erhebt sich auch schon eine neue, weitergehende Frage. Haben 
wir, so könnte man einwerfen, unserem Gesetz durch die auf- 
gezählten Voraussetzungen nicht auch den wesentlichsten Teil 
seines Inhaltes entzogen ? 


In der Tat, es gewinnt bei genauerer Betrachtung den An- 
schein! Im reinen statischen Zustande gilt nämlich für die In- 
dustrie eine ähnliche Gesetzmäßigkeit, wie sie das Bodenertrags- 
gesetz für die Landwirtschaft ausspricht: bei einem gegebenen 
Umfange der Betriebsanlagen läßt sich auch die gewerbliche 
Produktion über einen gewissen Punkt hinaus nicht ausdehnen 
ohne gleichzeitige Erhöhung der Herstellungskosten für die zu- 
sätzliche Einheit des Erzeugnisses. 

»So lange nämlich bei irgend einer Produktion an einer bestimmten Be- 
triebsweise festgehalten wird, also mit gegebenen Maschinen und unverändertem 
Personale innerhalb einer bestimmten Arbeitszeit ein größeres Quantum herge- 
stellt werden soll, kann das nur durch rascheren Gang der Maschinen ermöglicht 
werden, und dies erfordert einen mehr als proportionalen Mehraufwand an 
Schmiermaterial und Erhaltungskosten und bei Dampfmaschinen namentlich 
auch an Brennmaterial. Ebenso werden die etwa in Verwendung stehenden 
Arbeitstiere und endlich auch die bei der Produktion beschäftigten Personen, 
mögen sie dabei körperlich oder geistig tätig sein, zu größeren Leistungen heran- 


IDas Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 373 


gezogen werden müssen. Diese Leistungen werden aber auch kostspieliger, 
weil sie mühsamer werden; denn es ist ein allgemein giltiges physiologisches 
Gesetz, daß jede Mehrleistung eine um so größere Mehranstrengung erfordert, 
je größer die Leistung schon war, zu welcher dieses Mehr hinzutreten soll. Ferner 
wird bei rascherer Arbeit auch die Ausnützung der Roh- und Hilfsstoffe eine 
immer mangelhaftere werdene (Auspitz und Lieben: Untersuchungen über die 
Theorie des Preises, Leipzig 1889, S. 7/8). 

Erscheint nun nicht mit der Anerkennung dieser Gesetz- 
mäßigkeit der so oft betonte und von so vielen Schriftstellern 
hervorgehobene Unterschied zwischen landwirtschaftlicher und 
gewerblicher Produktion und ihrer gegenseitigen Ausdehnungs- 
möglichkeit verwischt und aufgehoben ? Tatsächlich wird dies 
auch von einem Autor behauptet, der nunmehr behandelt wer- 
den soll. Die genauere Analyse wird jedoch zeigen, daß in dem 
Falle der Landwirtschaft der »statische Zustand«, für den allein 
das Gesetz »abnehmenden Produktionsertrages« Geltung bean- 
sprucht, viel weniger leicht verändert werden kann als in der 
Industrie. Bei der Betrachtung der industriellen Weiterver- 
arbeitung muß dagegen mit jenem Begriffe der gleichbleibenden 
Umstände der denkbar engste und beschränkteste Sinn verbunden 
werden. 

Es handelt sich um Schumpeter und zwar haupt- 
sächlich um die Anschauungen, die dieser junge und scharf- 
sinnige Gelehrte in seinem Aufsatz über »Das Rentenprinzip in 
der Verteilungslehre« (Schmollers Jahrb. f. Gesetzgebung, Verw. 
u. VW. i. D. R., 1907, S. 31 ff. und 591 ff.) niedergelegt hat. 
In dem größeren Werke mit dem Titel »Das Wesen und der 
Hauptinhalt der theoretischen Nationalökonomie« (Leipzig 1908, 
S. 229 ff.) wird die Frage bedeutend kürzer abgetan: im modernen 
System der Nationalökonomie, so heißt es dort, habe das Gesetz 
des abnehmenden Produktionsertrages seine Rolle ausgespielt; 
es interessiere die moderne Theorie nicht mehr als andere pro- 
duktionstechnische Tatsachen, »welche ja auch auf Art und Menge 
der zu produzierenden Güter Einfluß üben, ohne deshalb Bestand- 
teile der reinen Oekonomie zu sein« (S. 231). Diese könne alle 
Lehrsätze, die für den statischen Zustand Geltung beanspruchen, 
ohne Zuhilfenahme unseres Gesetzes ableiten. 

Weit ausführlicher ist dagegen die Behandlung, die unserem 
Gesetze in dem erstgenannten Aufsatze zuteil wird. Dieser ist 
einer kritischen Würdigung des Versuches gewidmet, den John 
B. Clark in seinem »Distribution of Weatlh« unternommen 


374 Joseph Esslen, 


hat, auf Grund der Annahme eines für die verschiedenen Pro- 
duktionselemente gültigen Gesetzes abnehmenden Ertrages die 
Höhe der verschiedenen Einkommenszweige zu erklären. Es 
ist begreiflich, daß es sich bei dieser Kritik darum handelte, zu- 
erst zu untersuchen, ob denn überhaupt die Voraussetzung zu- 
treffe, von welcher Clark beim Aufbau seiner Theorie ausge- 
gangen ist. 

Schumpeter beginnt seine Darlegungen damit, fest- 
zustellen, daß die Tatsachen der allgemeinen Gültigkeit des Ge- 
setzes abnehmenden Ertrages vermehrten Aufwandes zu wider- 
sprechen scheinen. 

»Nichts ist bekannter«, so fährt er fort (S. 43/44), »als daß große Unterneh- 
mungen unter sonst gleichen Umständen billiger produzieren als kleine, daß also 
größre Kapitalinvestionen nicht sukzessive weniger, sondern im Gegenteil 
meist mehr Produkte zu erzielen gestatten, als — proportional genommen — 
kleinere. Größere Mengen einer Ware lassen sich mit kleinern Kosten für die 
Einheit herstellen als kleinere u. s. w...... Und jedenfalls gibt es für jede 
Unternehmung, wenn sie auch sehr verschiedene Quantitäten zu erzeugen ver- 
mag, doch eine ziemlich bestimmte Menge, auf die ihr ganzer Apparat zuge- 
schnitten ist und die sie am vorteilhaftesten erzeugen kann. Von dieser Menge 
ab mag dann ein Gesetz des abnehmenden Ertrages gelten; bis sie erreicht ist, 
aber gilt dann ein Gesetz des zunehmenden Ertrages. Und wird, im Falle diese 
Menge dauernd überschritten werden soll, irgendeine Verbesserung oder Be- 
triebsvergrößerung eingeführt, so wird dann die größre Menge im allgemeinen 
doch wieder mit geringern Kosten für die Einheit erzeugt als früher die 
geringeres. 

Und doch, sagt Schumpeter, kann man dem Gesetz 
abnehmenden Ertrages vermehrten Aufwandes »durch Ein- 
führung einer neuen Voraussetzung Allgemeingültigkeit oder doch 
jedenfalls ein überaus großes Anwendungsgebiet sichern«. Sehen 
wir zu, in welcher Weise! 

»Jene Voraussetzung besteht darin, daß ein völlig »statischer«e Zustand 
der Volkswirtschaft, bezw. der Unternehmung angenommen wird. ... Sie 
besagt im Wesen, daß die ganze Anlage der Unternehmung: Kapital-, Arbeiter-, 
Betriebsverhältnisse dieselben bleiben. Es wird keine Erfindung gemacht, 
keine Vergrößerung durchgeführt, die Leitung funktioniert immer in derselben 
Weise, es werden keine neuen Maschinen angeschafft. Unter diesen Bedingungen 
wird in der Tat — zum mindesten von einem bestimmten Punkte an — jede Mehr- 
produktion höhere Kosten verursachen. Denn das Gesetz des zunehmenden 
Ertrages setzt eben voraus, daß bei Erzeugung einer größern Menge der Betrieb 
reformiert werde, daß sich die Beschaffung besserer Produktionsmittel rentiere, 
daß Arbeitsteilung und Uebung mehr fortschreiten . . . und dergl. m.« 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 375 


Auf Grund der vorstehenden Erwägungen gelangt Sch um- 
peter zu dem Schluß (a. a. O. S. 612ff.), die Unter- 
scheidung zwischen Produktionszweigen, 
die dem Gesetze des zunehmenden, und 
solchen, die dem Gesetze desabnehmenden 
Ertrages gehorchten, sei veraltet. Beide Ten- 
denzen teilten sich keineswegs in das Gebiet der Produktion, 
sondern sie beherrschten es beide ganz, aber in verschiedener 
Beziehung. Sie wirkten nicht gleichmäßig nebeneinander, son- 
dern unter verschiedenen Verhältnissen. Im »statischen« Zustande 
sei das Gesetz des abnehmenden Ertrages Alleinherrscher, 
während unter anderen Umständen, im »dynamischen« Zustande 
der Volkswirtschaft das Gesetz des zunehmenden Ertrages eben- 
so allgemein gelten könne. Das erstere setze ja vollständiges 
Gleichbleiben der Betriebsweise, der Technik, Organisation und 
Kapitalkraft voraus. Sei diese Bedingung nicht erfüllt, so 
gelte es nirgends, auch nicht für den Landbau. Neue Erfindungen 
und Betriebsmethoden vermöchten dagegen sehr wohl auch beim 
Ackerbau eine Tendenz zum zunehmenden Ertrag hervorzubringen, 
so daß diese dann als allgemeingültig betrachtet werden könne. 
In diesem Falle sei der Unterschied zwischen Landwirtschaft 
und Industrie höchstens ein gradueller. 

Prüfen wir zuerst, wie weit die hier aufgestellten Behaup- 
tungen zutreffen. Es werden sich dann leicht die Fälle ergeben, 
in denen sie sich als unhaltbar erweisen. 

Da wissen wir nun, daß auf der einen Seite »im reinsten 
statischen Zustande« das Gesetz des abnehmenden Produktions- 
ertrages beide, Landwirtschaft und Industrie, gleichmäßig be- 
herrscht. Auch der Begriff dieses statischen Zustandes ist ge- 
nau umschrieben: es wird vollständiges Gleichbleiben der Be- 
triebsweise, der Technik, der Organisation und der Kapital- 
kraft vorausgesetzt. Im anderen Falle — im sogenannten dyna- 
mischen Zustande — soll dagegen ebenso allgemein für den 
Landbau sowohl wie für den GewerbefleißB das Gesetz zuneh- 
menden Ertrages gelten. Schumpeter definiert den Zu- 
stand der Volkswirtschaft, den er da vor Augen hat, jedoch viel 
weniger genau. Er behauptet bloß im allgemeinen, wenn die 
Bedingungen des statischen Zustandes nicht erfüllt seien, so 
gelte das Gesetz des abnehmenden Ertrages nirgends, auch beim 
Lande nicht. Als Beweis oder als Beispiel — das läßt sich nicht 


376 Joseph Esslen, 


entscheiden — verweist er auf die bekannte Tatsache, daß neue 
Erfindungen und Betriebsmethoden sehr wohl auch beim Acker- 
bau eine Tendenz zum zunehmenden Ertrage hervorzubringen 
vermöchten; diese, fügt er hinzu, könne dann als allgemeingültig 
betrachtet werden. Mir scheint, daß die Unbestreitbarkeit dieses 
einen Beispiels Schumpeter hinsichtlich des Umfanges 
seiner Beweiskraft getäuscht habe. Denn in der Tat! Wenn Land- 
bau und Industrie in gleicher Weise dem Gesetze 
des zunehmenden Produktionsertrages gehorchen, dann muß 
jede Veränderung des reinsten statischen Zustandes auch im 
Ackerbau zu einer mehr als proportionalen Ertragsvermehrung 
führen, nicht bloß eine solche in den Betriebsmethoden und der 
Technik. Für die Industrie trifft dies zweifelsohne zu. Ist dies 
aber in der Landwirtschaft nicht der Fall, gilt hier das Gesetz 
zunehmenden Ertrages nur bei ganz bestimmten Veränderungen 
des statischen Zustandes, bei anderen jedoch nicht, in der Industrie 
aber für alle: dann ist hier in dem verschiedenen Grade, ın wel- 
chem beide einander entgegenstrebende Tendenzen die zwei 
wichtigsten Produktionszweige beherrschen, der grundlegende 
Unterschied zwischen beiden gegeben. Ganz dasselbe ist der Fall, 
wenn sich zeigen sollte, daB gewisse Veränderungen des stati- 
schen Zustandes, welche zu einer mehr als proportionalen Er- 
höhung des Ertrages führen, in der Industrie grundsätzlich 
leichter durchzuführen sind, während ihnen in der Landwirt- 
schaft meist große, oft unüberwindliche Hindernisse entgegen- 
stehen. Daß beide Unterschiede zutreffen, soll die weitere Dar- 
legung ergeben. Die vergleichende Gegenüberstellung einiger 
Punkte möge genügen. 

Beginnen wir damit, die Wirkungen einer Vermehrung 
des Kapitals zu erörtern. Wir wissen, daß in der Landwirtschaft 
die Mehrverwendung von Kapital auf ein Grundstück von ge- 
gebener Ausdehnung von einem gewissen Punkte an zu einer 
immer geringeren Produktionssteigerung führt, es sei denn, daß 
die Technik Fortschritte mache. An Beispielen hierfür herrscht 
kein Mangel. Es sei erinnert an den sinkenden Mehrertrag, 
der von einer bestimmten Grenze an fortgesetzt steigenden 
Düngergaben auf die Flächeneinheit entspricht. Die Entwässerung 
eines vorher zu feuchten Feldes kann hier Wandel schaffen: sie 
vermag eine solche Ertragserhöhung herbeizuführen, daß nun- 
mehr trotz des größeren Kapitalaufwandes, den diese Melioration 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 377 


darstellt, das Verhältnis zwischen Rohertrag und Reinertrag 
günstiger ist als früher. Werden jedoch nachher die Dünger- 
gaben weiter erhöht, so tritt wiederum das Gesetz des abnehmen- 
den Ertrages in Kraft. 

Sehen wir uns nach einem analogen Beispiel in der gewerb- 

lichen Produktion um und fragen wir, was es zur Entscheidung 
unseres Problems beizutragen vermag. Da wird nun die Ueber- 
einstimmung darüber leicht zu erzielen sein, daß hier dem Felde 
von gegebener Ausdehnung eine bestimmte Größe des gewerb- 
lichen Betriebes entspricht oder bestimmte gleichbleibende 
Abmessungen der angewendeten Maschine. Um die größte Ge- 
nauigkeit in unserem Räsonnement zu erzielen, verwenden 
wir das Beispiel der Maschine. Für sie gilt im reinsten statischen 
Zustande dieselbe Gesetzmäßigkeit wie für das Feld: erhöhte 
Kapitalaufwendungen in der Gestalt einer erhöhten Zufuhr 
von Rohstoffen und von Betriebskraft führen von einem be- 
stimmten Punkte an zu immer geringeren Mehrerträgen. Sucht 
man die Leistungen einer Dampfmaschine z. B. über einen ge- 
wissen Punkt hinaus zu steigern, so erfordern, wie wir bereits 
wissen, die zusätzlichen Pferdestärken einen verhältnismäßig 
größeren Verbrauch an Brennmaterial als die normalen; auch 
die Abnutzung wächst stark mit der größeren Beanspruchung. 
Das geht in dem Falle der Dampfmaschine gar so weit, daß sich 
das Risiko der vollständigen Zerstörung durch Explosion bedeutend 
erhöht. Dieselbe Gesetzmäßigkeit gilt ferner für ein Elektri- 
zitätswerk, das beispielsweise seine Lichtlieferung zur Zeit der 
kürzesten Wintertage etwa von 5—7 Uhr abends bedeutend 
erhöhen soll, für einen Webstuhl, eine Spinnmaschine, kurzum 
für jede Art gewerblichen Betriebes. Es gehören nur einige 
wenige technische Kenntnisse dazu, um unzählige Bestätigungen 
dieser Regel zu finden. 

Aber — und damit berühren wir einen der prinzipiellen 
Unterschiede zwischen der landwirtschaftlichen und der gewerb- 
lichen Produktion — in der Industrie ist eine Vermehrung des 
Kapitalaufwandes auch noch in einer anderen Weise möglich 
wie durch intensivere Ausnutzung der vorhandenen Maschinen 
und Apparate: nämlich durch weitere Ausdehnung der Produk- 
tionsanlagen. Es handelt sich in diesem Falle um eine Erhöhung 
des fixen Kapitals an Stelle des umlaufenden, wie in dem früheren 
Beispiel. Sie wird immer dann angezeigt sein, wenn der vermehrte 


378 loseph Esslen, 


Bedarf lange genug anhält, sie rentabel erscheinen zu lassen im 
Vergleich mit der zeitweiligen stärkeren Beanspruchung der 
vorhandenen Anlagen. Denn für sie gilt das Gesetz des abneh- 
menden Ertrages nicht. Und nicht nur das! Auch ohne daß tech- 
nische Fortschritte gemacht worden wären, arbeitet vielmehr 
— innerhalb gewisser Grenzen — eine größere Maschine, eine 
größere Produktionsanlage genau derselben Konstruktion wie 
eine kleinere doch wirtschaftlicher als diese. Wie ich in meinem 
Referate für den Verein für Sozialpolitik bereits ausgeführt habe 
(a. a. O. S. 106/107), beruht diese Gesetzmäßigkeit, wie sie für 
die Industrie gilt, »auf der Tatsache, daß die physikalischen und 
chemischen Umwandlungen, deren sie sich für ihre Zwecke be- 
dient, im dreidimensionalen Raume vor sich gehen, so etwa 
die Expansion des Dampfes im Zylinder der Dampfmaschine 
oder die chemischen Reaktionen im Hochofen usw. Nicht nur, 
daß hier die Wirkung proportional der dritten Potenz zunimmt: 
die größere Konzentration der Arbeit, die hierdurch ermöglicht 
wird, führt zu einer Steigerung von deren Produktivität. Die 
Oberflächenausdehnung der Körper wächst nicht in gleichem 
Verhältnis mit ihrem Volumen. Damit mindert sich bei größerem 
Umfange der Produktion die Möglichkeit von Verlusten, wie sie 
z. B. durch Wärmestrahlung, durch Berührung mit der atmo- 
sphärischen Luft u. a. m. eintreten. Es sinkt verhältnismäßig 
der Materialaufwand für die Herstellung der Gefäße und Behälter, 
in denen die Umwandlung von Stoff und Kraft vor sich geht. 
In jenen industriellen Prozessen aber, bei welchen Flächenwirkung 
in Frage kommt (bei der Dampferzeugung im Dampfkessel. 
bei der Windzuführung zum Hochofen, in der Weberei u. a. m.), 
erlaubt der Umstand, daß keine Sonnenstrahlen zur Mitwirkung 
herangezogen werden müssen, die beliebige Konzentration der 
nötigen Vorrichtungen im dreidimensionalen Raume, also auch 
ihre Anordnung übereinander, ev. in mehreren Stockwerken. 
z. B. in der Spinnerei und Weberei, bei den einzelnen Wasser- 
röhren im Dampfkessel usw.« So machen sich hier für die ge- 
samte Anlage die Umstände geltend, die im zuerst beschriebenen 
Falle für jede einzelne Maschine, jeden Apparat im besonderen 
zutreffen. »Da die Gewerbe den Boden bloß als Standort be- 
nutzen und ihr Bedarf daran im Vergleich zur gesamten Aus- 
dehnung der Erdoberfläche nur gering ist, so kann man auch. 
wo aus technischen Gründen eine Anordnung der einzelnen Pro- 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 379 


duktionsvorrichtungen übereinander nicht möglich ist, sie neben- 
einander stellen, ohne daß infolge der dadurch gesteigerten 
Nachfrage nach Grund und Boden eine Ausnutzung desselben 
in einer Weise nötig würde, daß eine mehr als proportionale 
Verteuerung der Produktion einträte.« 

Ganz anders verhält es sich jedoch im Landbau. Infolge 
der unumgänglich notwendigen Mitwirkung der Licht- und 
Wärmestrahlen der Sonne bei der Gewinnung von chlorophyll- 
haltiger Pflanzensubstanz ist diese an die zweidimensionale 
Erdoberfläche gebunden. Einer Vergrößerung der gewerblichen 
Produktionsanlagen auf der einen Seite entspräche daher, tech- 
nisch betrachtet, eine Ausdehnung der bestellten Ackerflur 
auf der anderen. In beiden Fällen gilt darum auch, wie wir wissen, 
das Gesetz des abnehmenden Ertrages nicht. Doch in ihren 
wirtschaftlichen Vorbedingungen sind die beschriebenen Vor- 
gänge himmelweit von einander verschieden. Während eine Er- 
weiterung der industriellen Anlagen bloß eine Vermehrung des 
von Menschenhänden geschaffenen Kapitals zur Voraussetzung 
hat, ist die Ausdehnung des landwirtschaftlich benutzten Grund 
und Bodens ein für allemal im wesentlichen von der Natur ge- 
geben. Der Mensch vermag kaum etwas an dieser Tatsache zu 
ändern. Das beschränkte Vorhandensein des anbaufähigen 
Landes macht sich namentlich für den Ackerbau der dichter be- 
siedelten Länder Mittel- und Westeuropas geltend, wo im Ver- 
gleich zum gesamten angebauten Areal nur noch verschwindend 
geringe Flächen der landwirtschaftlichen Kultur erschlossen 
werden können. Eher ist zu befürchten, daß gerade von dem 
besten Ackerland immer mehr für andere Zwecke Verwendung 
finde. Bloß an den Grenzen der bewohnten Erde steht der 
Menschheit im ganzen noch landwirtschaftlich benutzbarer 
Grund und Boden in fast beliebigen Mengen zur Verfügung. 
In den altbesiedelten Ländern dagegen ist eine Vermehrung 
der landwirtschaftlichen Produktion nur durch eine intensivere 
Ausnützung des bereits angebauten Bodens zu erzielen. Für 
diese gilt aber das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages, 
soweit es nicht durch technische Fortschritte und wirtschaftliche 
Veränderungen in seiner Wirksamkeit gehindert wird. 

Blicken wir zurück! Wir finden da, daß auf den ersten 
Augenschein hin sich zwar durch ihre Einfachheit die Annahme 
Schumpeters empfehlen mag, wonach Landwirtschaft 


380 Joseph Esslen, Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 


und Industrie in gleicher Weise den Gesetzen des abnehmenden 
und des zunehmenden Produktionsertrages unterstünden. Vor 
einer eindringenden Analyse kann sie jedoch nicht bestehen. 
Gewiß gibt es einen statischen Zustand, in dem das Gesetz des 
abnehmenden Ertrages beide Zweige der menschlichen Produktion 
beherrscht, gerade wie andere Verhältnisse vorkommen, unter 
denen ebenso uneingeschränkt die entgegengesetzte Tendenz 
sowohl für Landwirtschaft wie für Industrie in Erscheinung 
tritt. Dazwischen finden wir aber ein weites Gebiet, auf dem 
die althergebrachte Unterscheidung zwischen landwirtschaft- 
licher und gewerblicher Produktion sich auch heute noch nicht 
als veraltet erweist. Vielmehr bleibt trotz alles Deutelns die 
fundamentale Tatsache bestehen, daß der 
Landbau an die Erdoberfläche gebunden 
ist; diese ist aber in ihrer Ausdehnung beschränkt. Als Folge 
davon hat das Gesetz des abnehmenden Produk- 
tionsertrages eine ganz andere Bedeutung für 
ihn als für den Gewerbefleiß: der Unter- 
schied desGradesverwandeltsichaufdiese 
Weise in einen Unterschied der Art. Die In- 
dustrie kann zurzeit, auch ohne daß technische Erfindungen 
gemacht worden wären, mit der größten Leichtigkeit die Fesseln 
abstreifen, welche das Gesetz des abnehmenden Ertrages ihrer 
Produktion anzulegen versucht: ihre Produktionsmittel sind das 
Werk von Menschenhänden; die Naturgaben, die dazu verwendet 
werden müssen, sind meist in solchen Mengen vorhanden, daß 
sie für praktische Zwecke als unbegrenzt angenommen werden 
können. In der Landwirtschaft stößt dagegen, wenn kein neues 
Land mehr zur Verfügung steht, jeder Versuch der Erhöhung der 
Produktion an die Schranke des Bodenertragsgesetzes: soweit 
keine technischen Verbesserungen dem Menschen zu Hilfe 
kommen, sind seine Bemühungen, den Ertrag seines Feldes 
von gegebener Ausdehnung durch eine Vermehrung der von 
ihm geschaffenen Produktionsmittel zu erhöhen, bald von immer 
geringerem Erfolge. Das ist eine Gesetzmäßigkeit, welche die 
gesamte Entwicklung der Landwirtschaft beherrscht. In welchem 
Umfange: dies an der Hand der neuesten Literatur zu unter- 
suchen, soll die Aufgabe des folgenden Abschnittes sein. 


(Schluß folgt im nächsten Heft.) 


381 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand 
deutscher Volksschullehrer. 


' Von 


WILHELM GERLOFF. 


1. 6 Haushaltungsrechnungen S. 383—415. 2. Ergeb- 
nisse: Regelmäßigkeiten der Konsumtion S. 415—423. 

Vorbemerkung: Eingehende Beschäftigung mit den bis- 
herigen Ergebnissen der Haushaltungsstatistik ließ vor einigen Jahren 
in mir den Wunsch entstehen, ein Scherflein zu der vorläufig noch des 
Materials harrenden Lehre von der Konsumtion, wie sie Ernst Engel 
plante, beizutragen. Ich wandte mich deshalb im Herbst des Jahres 
1906, noch bevor der Plan einer seitens des Kaiserlich Statistischen 
Amtes beabsichtigten haushaltungsstatistischen Erhebung bekannt 
geworden war, an die deutschen Volksschullehrer, deren Lage mich 
besonders interessierte und forderte sie mittels eines kurzen Artikels, 
der in mehreren pädagogischen Blättern erschien, auf, Haushaltungs- 
bücher anzulegen und mir nach Ablauf eines Jahres einzureichen. 
Zahlreiche Zuschriften, die mir aus allen Teilen Deutschlands zu- 
gingen, ließen das Unternehmen vielversprechend erscheinen, obwohl 
ich, bereits durch frühere Erfahrungen belehrt, den Dingen mit der 
dem Statistiker gerade auf diesem Gebiet notwendigen Skepsis gegen- 
überstand. Ich arbeitete einen Plan für die Einrichtung des Haus- 
haltungsbuches aus, der jedem, der sich zur Teilnahme an der geplan- 
ten Haushaltungsstatistik bereit erklärt hatte, mit allen erforderlichen 
Anweisungen zuging. Während des Jahres 1907 versuchte ich dann 
mit den Rechnungsführenden besonders dadurch in Fühlung zu blei- 
ben, daß ich mir nach Ablauf eines jeden Monats das abgeschlossene 
Haushaltungsbuch zusenden ließ. Allein schon während der ersten 
Monate gaben eine ganze Anzahl der Teilnehmer die freudig begon- 
nene Arbeit auf. Kurz nach Ablauf des Jahres hatte ich statt acht- 
unddreißig nur siebzehn genau geführte Haushaltungsrechnungen in 
Händen. Aber auch von diesen mußten, wie sich bei sorgfältiger Durch- 
arbeitung zeigte, noch fast zwei Drittel ausgeschieden werden und 
zwar meistens deshalb, weil die Angaben über die Gewichtsmengen 
der konsumierten Nahrungsmittel, auf deren einwandfreie Ermitte- 
lung großer Wert gelegt wurde, Lücken aufwiesen, die nur mittels 
grober Schätzungen hätten beseitigt werden können. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 25 


382 Wilhelm Gerloff, 


Was übrig blieb, waren die nachfolgenden sechs Haushaltungs- 
rechnungen, die ich im Wintersemester 1908/09 den von mir an der 
Universität Tübingen abgehaltenen »Uebungen aus dem Gebiet der 
Sozialstatistik« zugrunde legte. Jeder Teilnehmer dieser Uebungen 
erhielt eine Zusammenstellung der gesamten Einnahmen und Aus- 
gaben unserer Lehrerhaushaltungen mit der Aufgabe, einen selbstän- 
digen Teil des Materials zu bearbeiten und über die gefundenen Ergeb- 
nisse in einem kurzen Vortrage mit anschließender Diskussion zu be- 
richten. Insgesamt wurden zwölf Aufgaben verteilt. Die einleitenden 
Vorträge behandelten: Theorie und Technik der Haushaltungsstatistik, 
sowie Zweck, Ziel und Geschichte der Privatwirtschaftsstatistik. Dann 
folgten Referate über das Einkommen und seine Gliederung (allgemeine 
Einkommensstatistik), den Wohnungsaufwand (Verhältnis zwischen 
Einkommen und Wohnungsmietzins), die Ausgaben für animalische 
Nahrung (Methoden der Ermittlung des Fleischkonsums) u. s. f. 

Die Aufgabe jedes Referenten bestand darin, an der Hand des 
gebotenen Materials zunächst die Verhältnisse unserer Haushaltungen 
darzustellen, um im Anschluß daran, die sich mit dem jeweiligen 
Thema berührenden Probleme und Resultate der Einkommens-, Woh- 
nungs-, Konsum-, Preisstatistik usw. zu erörtern. 

In dem nachfolgenden Aufsatz versuche ich, die Ergebnisse un- 
serer Lebungen zusammenzufassen. Der erste Teil bringt eingehende 
Nachweise — denn nur solche gestatten eine weitere Verwertung — 
über Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand der untersuchten 
Privatwirtschaften; im zweiten Teile aber wird versucht, über E. 
Engel hinausgehend, Regelmäßigkeiten der Konsum- 
tionsentwicklung nachzuweisen. Wenn hierbei auch Mate- 
rial zugezogen wurde, welches in unsern Uebungen, da es damals noch 
nicht veröffentlicht war, nicht benutzt worden ist, so bedarf das wohl 
keiner besondern Rechtfertigung. Gleichzeitig muß ich jedoch aui 
einen prinzipiellen Unterschied zwischen der nachfolgenden Darstel- 
lung und unsern Uebungen aufmerksam machen. In den statistischen 
Uebungen dienten die Haushaltungsrechnungen nur als Ausgangs- 
punkt, um im Anschluß an sie die verschiedenen Gebiete der Sozial- 
statistik zu behandeln. Die Haushaltungsrechnungen traten daher 
zeitweilig mehr oder weniger ın den Hintergrund. In dieser Darstel- 
lung aber hat im Gegensatz zu unsern Uebungen das weite Gebiet 
der Sozialstatistik in den Hintergrund zu treten. Denn was hier ge- 
boten werden soll, sind nicht verschiedene mehr oder weniger lose 
zusammenhängende, sozialstatistische Abhandlungen, sondern sechs auf 
das peinlichste geführte Haushaltungsrechnungen, die z. T. durch 
persönliche Besprechungen mit dem Haushaltungsvorstand, vor allem 
aber durch Ausfüllung sorgfältig ausgearbeiteter Fragebogen, und durch 
zahlreiche einzelne Rückfragen über Familien-, Wohnungsverhältnisse 
u.s. f. auf das weitgehendste ergänzt wurden. Den Haushaltungsvor- 
ständen, die mit unermüdlichem Eifer die mühsame Kleinarbeit unter- 
stützten und alle Anfragen mit ebenso großer Liebenswürdigkeit wie Ge- 
duld beantworteten, sei auch an dieser Stelle nochmals bestens gedankt. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc, 383 


Die Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen 
Verhältnisse der untersuchten Haushaltungen 
bildet folgende Tabelle, die keiner besonderen Erläuterung bedarf. 
Bei der Berechnung der Kopfzahl und der Quets war auf die in den 
Anmerkungen mitgeteilten Tatsachen Rücksicht zu nehmen. Für die 
Reihenfolge war die Größe der Gesamtausgaben maßgebend. 


LANABES aus verschiedenen Gegenden Deutschlands. 





1| Zahl der Haushaltungsmitglieder 


i 





= — = a N 
Nr Ein- Aus- Kinder Kopfzahl ET Anmer- 
nahmen | gaben Riis , i Er- a kungen 
i Erwachsene | lim Alter ee a ie g 
| 5 j von 1 sene 
| 
| Ein Kind 
| | Mann, Frau PAETA wurde im 
ı | 3627,09 [3934,55 |3; u- Dienst- |3| D T 1.8 4,5 |13,15|Laufe des Be- 
| mädchen s richtjahres 
| geboren. 
i Vom 1. X. 07 
| ı Mann, Frau | 7,5,4u.| _._|__. A a N 7 
2 |3953» 35 3300,76 3 u. DroB vater 4 2 % í ‚25 Jı*) 10,55 CTW a 1SENES 
Mitglied an- 
wesend. 
|Mann,Frau u. 
3 ‚3010, 68 13054,73 [3 Dienstmädch. |! © Jabr | 4 | 3,5 [rmı 
= |Mann,Frau u.| '7,6,5 u > 5 
4 733,35 [2433,59 3.Dienstmädch 4 3 TI, u J 2“ 
\ Vom 1. X. 07 
ab noch eine 
5 2454,20 [2303,68 2|Mann u. Fraulo| — 2,25 2,25 | 7,25| erwachsene 
| weibl. Person 
| anwesend. 
6 | 2092,92 |1856,63 2 Mann u. Fraujr 17 3 2.5 | 7,6 


Zur näheren Charakterisierung unserer Lehrer- 
familien mögen folgende, die vorstehende Tabelle ergänzenden 
Angaben dienen. 

Nr. 1 ist gegenwärtig Lehrer in einer niederrheinischen Groß- 
stadt. Er wurde im Jahre 1868 geboren. Im Alter von 2ı Jahren 
trat er mit einem Gehalt von M. 1200, das den zu jener Zeit in den 
rheinischen Großstädten üblichen Gehaltssätzen entsprach, in den 
Volksschuldienst. Er verheiratete sich im Jahre 1900, also im Alter 
von 32 Jahren. Sein Gesamtgehalt betrug damals einschließlich 
Mietsentschädigung Mk. 2250. 

Nr. 2 ist Lehrer in einem größern Taunusbad. Er war im Bericht- 
jahr 32 Jahre alt. Seine Tätigkeit als Volksschullehrer begann er im 
Jahre 1895 in einem Dörfchen des \Westerwaldes mit dem damals 
üblichen Mindestgehalt von M. 758,60. Als er sich im Jahre 1899 ver- 
heiratete, betrug sein Gehalt einschließlich Mietsentschädigung M. 15060. 
Gegenwärtig ist er Besitzer eines Hauses, das mit zwei größern Hypo- 


theken belastet ist. 
25* 


384 Wilhelm Gerloff, 


Nr. 3 ist Lehrer in einer schnellwachsenden oberschlesischen 
Industriestadt, deren Einwohner hauptsächlich im Kohlenbergbau 
und im Eisenhüttenbetrieb beschäftigt sind. Im Jahre 1907, dem Er- 
hebungsjahr der vorliegenden Haushaltungsrechnung, war er 38 Jahre 
alt, seine Frau war ein Jahr jünger, und das einzige Kind zählte 6 Jahre. 
Verheiratet hat er sich im Jahre 1900. In den letzten fünf Jahren 
sind größere Aufwendungen für Bücher und Privatunterricht, den er 
zu seiner eigenen Fortbildung nahm, gemacht worden. Im Bericht- 
jahr hat unser Lehrer, nachdem er vorher schon das Mittelschullehrer- 
examen gemacht hatte, auch das Rektoratsexamen abgelegt. 

Nr. 4 ist Lehrer in einem pommerschen Dorfe von etwa 300 Ein- 
wohnern. Er ist geboren im Jahre 1873. Im Alter von 26 Jahren ver- 
heiratete er sich. Seine Frau ist vier Jahre jünger alser. Beide Ehe- 
gatten verstehen etwas von der Landwirtschaft, die sie fleißig betrei- 
ben und die ihnen nicht unbedeutende Einnahmen abwirft. Die in 
der Nähe wohnenden Verwandten unterstützen sie hierbei mit man- 
chen unentgeltlich geleisteten Arbeiten (Pflügen, Wagenfuhren usw.), 
die in der Haushaltungsrechnung begreiflicherweise nicht erfaßt wer- 
den konnten. 

Nr. 5 ist ein junger Lehrer in einem ostpreußischen Dorfe. Im 
Jahre 1878 geboren, trat er im Alter von 20 Jahren mit einem 
Anfangsgehalt von M. 720, das den in der Provinz Ostpreußen 
durchschnittlich gezahlten Sätzen entspricht, in den Volksschuldienst. 
Ein Jahr bevor unsere Haushaltungsrechnung angelegt wurde, ver- 
heiratete er sich. Sein Gehalt, den Wert der Dienstwohnung einge- 
rechnet, betrug damals M. 1040. 

Nr. 6, der einzige nichtpreußische Lehrer unserer Untersuchung, 
ist in einem Dorfe des württembergischen Schwarzwalds angestellt. 
Geboren im Jahre 1877, trat er bereits im Jahr 1896 in den Volks- 
schuldienst. Seine Besoldung bestand damals aus einem Anfangs- 
gehalt von M. 620 nebst 71% Zentner Dinkel (eine Weizenart) und zwei 
Raummetern Buchenholz, sowie einem von der Gemeinde zu stellen- 
den möblierten Zimmer. Bis zum Jahre 1895 betrug der Anfangs- 
gehalt der sogenannten unständigen Lehrer in bar nur M. 500. 

Im Jahre 1903 erhielt er seine endgültige Anstellung und das 
damit verbundene gesetzliche Gehalt von M. 1200, sowie eine aus vier 
Zimmern bestehende Dienstwohnung. In demselben Jahre verhei- 
ratete er sich, obwohl von dem genannten Gehalt noch 25 Prozent. 
d. s. M. 300 als Eintrittsgeld in die staatliche Pensionskasse und 2 
Prozent als laufender jährlicher Beitrag in Abzug kamen. Diese Bei- 
tragsleistungen sind mit dem Jahre 1907 in Wegfall gekommen. Gleich- 
zeitig wurde eine Teuerungszulage von M. 70 bewilligt. 

Unser Lehrer beschäftigt sich nebenher mit Geflügel-, Obstbaum- 
und Bienenzucht. Letztere warf nach vierjährigem Betrieb im Be- 
richtjahr zum ersten Male einen Ueberschuß ab. 

Einnahmen und Ausgaben im allgemeinen. 
Eine Zerlegung der Einnahmen des Lehrerhaushaltes wirft ein eigen- 
tümliches Schlaglicht auf die Existenzbedingungen dieses Standes. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 385 


Die verhältnismäßig hohen, sämtlich den Betrag von M. 2000 über- 
steigenden Jahreseinnahmen fließen nämlich, wie die folgende Ta- 
belle zeigt, aus den verschiedensten Quellen. 


Einnahmen in M. 





| 
| 








; A | | i 
i aD j | landwirtsch. | 4 h 7 
ee. ee Sa 2 ame 
EIER 8 BE g 02 pE 
Nr. Gehalt 2:5 BE) SE ee HH. OR | 28 
D 6 | g .Q | 5 g . selbst | Q u, 2 | E E © S 
Zn .co or Ag i ar ver- 20 53 osi nsS 
= 2 | ri a branchi. 2, vi N > fx 
I | 3 | 4.5.6 7 8.19 10 
1 2380,00 : 550,00. 400, 00 18,00, — — : — ' — ' — 1279,09 
2 1750,00 420, 00 100,00: 339,25, — 10,00 — 770,00‘ 14,60, 549,50 
3 2550,00 | | 77,50, 239,10. — — ' — | 9,22 134,86 
4 1310,00 120,00 — , — E o0 646, 35 45,00 — — 27,00 
5 1189,83 : 122,50 111,33; — — 190, ‚81, 113,00, 712,43 — 14,20 
6 1310,00 150,00, 320,00 — | 149,59, 58, 62 — 1 — — 104,71 
; | 
In Prozenten der Gesamteinnahmen. 
1' 65,62 15,16 1103, 0,50) — ;, — ! — : — |! — ` 769 
2 4427. 10,62, 2,53 8,58: — | 0,25) — ' 19,48, 0,37 13,90 
3 84,70  — i 2571 9 — ` — za — i 0,30, 4,49 
4 47:93. 439 — ; — 21,40 23,65 1,65 -— | — , 0,98 
5 48,48 4,99. 454. — Eo 7,78 4,60 29,03. — 0,58 
6 


62,59 _ 7,17 15,30 — 74 280 — 0 — 5,00 


Die drei ersten Spalten enthalten die aus amtlicher Tätigkeit 
fließenden Bezüge. In der dritten Spalte finden sich hauptsächlich 
Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeit, z. B. Erteilung des Fort- 
bildungsschulunterrichts, sowie Teuerungszulagen. Spalte 8 weist die 
von Eltern und Schwiegereltern gewährten Zuschüsse nach und Spalte 
9 enthält Gewinne und Geschenke. Unter den sonstigen Einnahmen 
befinden sich vor allem Privatvermögensbezüge, z. B. Kapitalzinsen, 
ferner Honorare für schriftstellerische Tätigkeit und verschiedene 
außerordentliche Einnahmen. 


Der wichtigste Posten der Tabelle ist zwar das Gehalt, aber selbst 
einschließlich der Mietsentschädigung und sonstiger mit Haupt- oder 
Nebenamt verknüpfter Bezüge (Spalte 3) hat es keineswegs die Be- 
deutung, die man geneigt ist, ihm von vornherein zuzuschreiben. Es 
betrug das durchschnittliche Gehalt der untersuchten Haushaltungen 
einschließlich Mietsentschädigung und Remunerationen nur M. 2035,19 
oder 68,33 Prozent der Gesamteinnahmen. Wenn die nichtständigen 
Gehaltszuschüsse (Teuerungszulagen) außer acht gelassen werden, 
ist die Quote sogar noch etwas geringer. Auf Nebenerwerb des Mannes 
bezw. der Frau entfallen — abgesehen von dem Ertrag der landwirt- 
schaftlichen Tätigkeit, an welcher alle Familienmitglieder mehr oder 
weniger beteiligt sind — M. 207,73 oder 6,97 Prozent bezw. M. 26,33 
oder 0,88 Prozent der Gesamteinnahmen, während sich die mannig- 
fachen übrigen Einnahmen auf durchschnittlich M. 709,33 oder 23,82 


386 Wilhelm Gerloff, 


Prozent belaufen. Die durchschnittlichen Einnahmen 
aller Haushaltungen stellen sich auf fast M. 3000, genau 
auf M. 2978,60. Am günstigsten ıst das Verhältnis zwischen ordent 
lichen — wenn wir Gehalt und Mietsentschädigung einmal so bezeich- 
nen wollen — und außerordentlichen Einnahmen bei den Stadtleh- 
rern, d. s. in unserer Tabelle die Haushaltungen ı bis 3. Unter den 
außerordentlichen Einkünften spielen bei den Landlehrern natur- 
gemäß die Einnahmen aus dem Landwirtschaftsbetrieb — der Wert 
selbstverbrauchter Naturalien wurde nach ortsüblichem Marktpreis 
berechnet — die größte Rolle, während bei den Stadtlehrern dem 
Privatunterricht und der nebenamtlichen Tätigkeit diese Stellung 
zufällt. Die in der Rubrik »Nebenerwerb der Frau« nachgewiesenen 
Beträge sind Vergütungen für die von den Lehrerfrauen auf dem 
Lande oftmals selbst übernommene Reinigung der Schulräume. Die 
Einnahmen der städtischen Lehrer sind daher nicht ohne weiteres mit 
den Einnahmen der Landlehrer zu vergleichen. Das zeigt sich auch, 
wenn wir versuchen, aus den Einnahmen das Einkommen heraus- 
zuschälen. Dasselbe betrug der Reihe nach M. 3548,00, M. 3438.73. 
M. 2923,96, M. 2303,94, M. 2107,31 und M. 1695,14 oder in Prozenten 
der Gesamteinnahmen ausgedrückt 97,82°.,, 86,9720, 97,13° o. 84,29” o. 
85,872% und 80,99%. Die außerordentlichen Einnahmen betragen 
hiernach durchschnittlich M. 309,08 oder 10,38 Prozent der Gesamt- 
einnahmen. Mithin stellt sich das durchschnittliche Einkommen auf 
M. 2669,50. 

Zur Gewinnung des Einkommens sind von den Gesamtein- 
nahmen vor allem in Abzug gebracht worden jene außerordent- 
lichen Einnahmen im eigentlichen Sinne, die nur als einmalige, nicht 
als dauernde Bezüge anzusehen sind, wie einmalige Teuerungszulagen. 
Gewinne, Geschenke, Erträge von Veräußerungen von Vermögens- 
gegenständen usw. Daneben aber auch das in der Landwirtschaft 
aufgewendete umlaufende Kapital (die baren Produktionskosten) und 
eine Abnutzungsquote für landwirtschaftliche und sonstige (Haus- 
besitz) Kapitalanlagen. Der letztere Abzugsposten ist natürlich nicht 
leicht zu schätzen, und es blieb gar nichts anderes übrig, als den glei- 
chen Weg zu wählen, den auch die Steuerbehörde geht, nämlich ein- 
fach einen festen Durchschnittssatz in Abzug zu bringen. Ein solcher 
Posten mußte bei Nr. 2 für das eigene Haus und bei Nr. 4 für das land- 
wirtschaftliche Inventar mit je M. 100 eingestellt werden. Welche baren 
landwirtschaftlichen und gewerblichen Auslagen sonst noch in Abzug 
gebracht worden sind, ergibt sich aus der nachstehenden ı. Hauptüber- 
sicht, die neben dem Haushaltungsaufwand auch die landwirtschaft- 
lichen und gewerblichen Ausgaben nachweist. Diese setzen sich bei 
Haushalt 2 aus M. 400 Hypothekenzinsen und M. 426,91 für Instand- 
haltung des Hauses (Ausgaben für Maler, Anstreicher, Tapezierer usw.) 
zusammen. Bei den ländlichen Haushaltungen handelt es sich um 
Ausgaben für Viehfutter, Saatgut u. dergl. mehr. 





Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 387 


ı. Hauptübersicht. 
Verteilung der Ausgaben nach Hauptbedarfsgruppen. 





NR 8, Na Nes Nea | Nr 5 Nr. 6 Durch- 
| | | | | i schnitt 
4 K | KO KOKO K? Q 





Nahrungs- u. Genuß 1 0 | | | | 2 
mittel 11336, 39 1476 ‚89 |1394,38 1061 ‚14 892,09 622,35 1130,62 

















Hauswesen 860,65 ! 643,54 | 779,46 360, 65 | 453,13: 508,48 , 600,98 
Bekleidung ı 566,32 | 367,50 , 218,73 | 351,02 | 339, 50 | 214,28! 342,89 
Gesundheitspflege i 472,12 71,05 | 78,72 | 140,05 | 40,50 157,53! 160,11 
Geistespflege | 47,91 | 61,25 117,89) 22,11 65,06! 34, 38 58,10 
Verkehrsaufwen- p | | | | | 

dungen I 50,65 | 165,55 4456| 37,77 | 103,451 60,55 ' 77,09 
Fürsorge | 212,80 272,30 147,96 | 311,15 | 86,05! 70,01 | 183,38 
nn j 135,20 | 161,18! 98,76. 53,50 | 51,60; 48,46 91,45 

ersonliche Dienst- ' i | 

leistungen ` 232,01 81,50 150,27! 95,50 4,50, 34,26! 99,67 
an. I 20,00! — 2400| — | 43,00) 6,33 15,55 
Schuldentilgung u. | | | | : | 

Ersparnisse ie S | — E ve | 224,80 | 100,00; 54,13 
Haushaltungs-, | i | | | 
Ausgaben |393455|3300,76 3054,73 2433,59 2303,68 1856,63 2813,99 

ndwirtsch. u. ge- | | 

werbl. Ausgaben — 826,91 | — 302,41| 221,36 223,07: — 
Gesamtausgaben 3934 55 422297 3054,73 2736, 00 2525,04 2079,70" — 





i i i 


Die Unterscheidung von Einnahmen und Einkommen ist wichtig, 
weil nur letzteres für die Beurteilung der wirtschaftlichen Bilanz der 
untersuchten Haushaltungen maßgebend sein kann. Dieses besonders 
zu betonen, erscheint um so notwendiger, als viele haushaltungs- 
statistische Arbeiten nicht nur Einnahmen und Einkommen nicht 
voneinander trennen, sondem sogar miteinander verwechseln. 


Ein ähnlicher Fehler wird bei der Bearbeitung der Ausgaben 
vielfach dadurch begangen, daß landwirtschaftliche oder gewerbliche 
Ausgaben in die Haushaltungsrechnung aufgenommen werden. Nun 
aber dürfte es keinem Zweifel unterliegen, daß Ausgaben für Hand- 
werkszeug, landwirtschaftliche Geräte und dergl. nicht zu den Haus- 
haltungskosten gehören, und das gleiche gilt von Ausgaben für Schul- 
dentilgung und Verzinsung, soweit diese werbende Kapitalanlagen 
betreffen. 


Das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben wird am 
besten durch die Tatsache gekennzeichnet, daß der Saldo in Soll und 
Haben zwischen — 307,46 und + 652,59 oder — 8,5%% und + 16,5% 
der Einnahmen der betreffenden Haushaltung schwankt. Mit einem 
Ueberschuß schließen vier, mit einem Fehlbetrag zwei Haushaltungen 
ab. Der durchschnittliche Ueberschuß, nach Abzug der Fehlbeträge, 
beträgt M. 164.61 oder 5,53%, der Einnahmen und 5,85”, der Aus- 
gaben. Weitgehende Schlüsse auf die W irtschaftsführung dürfen aus 
diesen Ziffern allerdings nicht gezogen werden. Das Plus und Minus 
der Haushaltungsbilanzen zeigt uns vielmehr nur, daß ein Rechnungs- 

jahr keine abgeschlossene Wirtschaftsperiode darstellt. Einnahmen 


388 Wilhelm Gerloff, 


und Ausgaben greifen aus dem einen Jahr in das andere hinüber, ohne 
daß es der Haushaltungsstatistik je gelingen wird, mit einer rechneri- 
schen Abstraktion die bunte Vielgestaltigkeit des Lebens in wenigen 
Ziffern zu meistern. In jedem Haushalt werden im Laufe des Jahres 
neben den im Rechnungsbuch nachgewiesenen Gütern auch Werte 
aus frühern Rechnungsperioden konsumiert, deren quantitative Be- 
stimmung im Gegensatz zu den selbstverständlich zu berücksichtigen- 
den Warenvorräten einfach unmöglich ist. Daneben treten neue Gü- 
ter in die Wirtschaft, die die Grundlage weit über die betreffende 
Konsumtionsperiode hinausreichender Nutzungen sind; von jenen 
Werten ganz zu schweigen, die die geschickte Hand der rührigen Haus- 
frau durch die verständige Leitung der Konsumtion schafft und die 
zu erfassen keiner statistischen Methode je gelingen dürfte. Freilich 
fehlt es, wie der Kenner der haushaltungsstatistischen Literatur wohl 
wissen wird, nicht an Versuchen, die ganze Wirtschaftsführung privater 
Konsumtionsgemeinschaften, vor allem der Familie bis auf den letzten 
Rest in Ziffern zu erschöpfen, aber mit Statistik haben diese Arbeiten, 
so wertvoll sie als sorgsame Detailbeobachtungen ausgewählter so- 
zialer Elemente sein mögen, nichts zu tun. Das zu betonen erscheint 
notwendig, denn es kann der Statistik nur schaden, wenn ihr Aufga- 
ben zugewiesen werden oder sie sich an Aufgaben versucht, die außer- 
halb ihrer Grenzen liegen und die sie mit den ihr eigenen Beobachtungs- 
und Forschungsmethoden niemals bewältigen kann. 

Die Ausgaben. Im Anschluß an die vorstehenden Aus- 
führungen sei zunächst die Bemerkung vorausgeschickt, daß zu An- 
fang und Schluß des Beobachtungsjahres in unsern Haushaltungs- 
rechnungen eine Aufnahme des Bestandes der vorhandenen Nahrungs- 
und Feuerungsvorräte und dergl. stattgefunden hat. Die auf Grund 
dieser beiden Inventuren ermittelten Mengen und Werte fanden in 
unseren Rechnungen entsprechende Berücksichtigung, so daß also 
die bezüglichen Tabellen den tatsächlichen Konsum nach 
Preis und Menge ausweisen. \Venden wir uns nunmehr unmittelbar 
zu dem Nahrungsaufwand. 

Die Ausgaben für Nahrungs- und Genußmit- 
tel bilden in jedem Haushalt, ob reich oder arm, den wichtigsten 
Posten. Sie bieten in gleicher Weise einen Maßstab zur Beurteilung 
des physischen Gesundheitszustandes wie der ökonomisch rationellen 
Führung der untersuchten Haushaltungen. Ihr mehr oder minder großes 
Schwergewicht ist von entscheidendem Einfluß auf die Gestaltung der 
übrigen Ausgabenzweige und ihre nach Wohlhabenheit, Beruf und 
örtlichen Verhältnissen wechselnde innere Zusammensetzung erscheint 
als der Ausdruck tiefer sozialer Differenzierungen. 

Zerlegt man den Nahrungsaufwand in große Gruppen, so erhält 
man folgende Gliederung: 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 389 


Gliederung der Nahrungsausgaben. 











"Nr. ı Nr. 2 | Nr. 3 Nr. 4! Nr.5. Nr.6 

Ausgaben für \ | Ä | 

EEE Ve Ca er S 

i | i | 
Fleisch 1347,77 | 385,99 359,75 326, 30 17345 123,38 
Sonst. tierische Nahrungsmittel | 386,82 | 442,38 334,99 265,52 1139,26 | 181,89 
Cerealien | 174,85 | 243,65 | 105,52 | 238,71 | 71,01 | 80,01 
Sonstige pflanzl. Nahrungsmittel 216,78 217,02 | 189,63 | 133,93 184,61 | 93,36 
Genußmittel | 47,92 65,10, 72,64 | 53,50 8230| 18,41 


Getränke 60,75: 56,25: 124,18 | 17,90 | 95,01 | 63,43 
Versch. Nahrungs- u. Genußm. | 55,85' 28,60 148,98 | 13,58! 17,85 | 15,22 
Zehrung außer dem Hause | 46,15: 37,90 58,69 | 11,70 128, Bo 46,65 
Tierische Nahrungsm.überhaup | 734,59 828,37 | a 591,82 312,71 | 305,27 
Pflanzl. Nahrungsm. überhaupt | 391,63 : 460,67 295,15; 372,64 255,62 173,37 
Sonst. Nahrungs- u. Genußm. | 210,67 187,85 | 404,49 | 96,68 323,76 ' 143,71 
Gesamtaufwand für Nahrungs- | | 

und Genußmittel 1336,89 1476,89 |1394,38 1061,14 892,09 622,35 














Wie aus dieser Tabelle ersichtlich, sind zum Nahrungsaufwand 
auch die Ausgaben für Genußmittel gerechnet worden; denn wie Er- 
nährungsphysiologie und Nahrungsmittelhygiene lehren, macht erst 
der Gehalt an Genußstoffen eine an sich für den Bedarf ausreichende 
Nährstoffmenge zu einer Nahrung, die auf die Dauer in der zur Er- 
haltung des stofflichen Bestandes hinreichenden Menge genossen wer- 
den kann. Unter diesem Gesichtspunkt aber empfiehlt es sich, nicht 
nur die Würzstoffe, die durch Gaumenkitzel zur Nahrungsaufnahme 
reizen, sondern auch jene zu den Genußmitteln gehörigen Stoffe, deren 
Wirkung weniger auf Anregung des Geschmackes und Geruches als 
auf unmittelbarer Beeinflussung des Nervensystems beruht, vor allem 
Alkohol und Nikotin, zum Nahrungsbedarf i. w. S. zu rechnen !). 

An erster Stelle stehen in obiger Tabelle die Ausgaben für tierische 
Nahrungsmittel. Sie sind im Durchschnitt in den städtischen Haus- 
haltungen fast doppelt so groß als bei den Landlehrern. Der Unter- 
schied zwischen städtischen (Nr. 1—3) und ländlichen Haushaltungen 
(Nr. 4—6) ist, das sei hier nachdrücklich betont, für die Folge über- 
haupt nicht außer acht zu lassen. Während bei erstern sich die Aus- 
gaben für tierische Nahrung zu denen für pflanzliche wie 2 : I ver- 
halten, ergibt sich bei letztern ein Verhältnis von 3 : 2. Es drängt 
sich daher die Frage auf, ob dieser Unterschied die Folge tatsächlich 
verschiedener Ernährungsverhältnisse ist oder ob er vielleicht nur 
durch die zwischen Stadt und Land bestehenden Preisdifferenzen be- 
dingt wird. Die folgenden Tabellen, die die Ausgaben für tierische 
Nahrungsmittel und die verbrauchten Mengen nachweisen, mögen 
diese Frage beantworten. 

Was zunächst die Ausgabenbeträge anbetrifft, so wur- 
den aufgewendet für FleischundFisch: 


1) Vergl. Munk und Uffelmann: Die Ernährung des gesunden und kranken 
Menschen. 1887. S. 114. 


390 Wilhelm Gerloff, 




















- — — 
Rind- Kalb- Schweine | Wild, | Wurst | ich 
n | e . . . I . | S 
Nr. fleisch | fleisch fleisch | Geflügel schnitt 
4 r 4 4“ 4 4 
E a = == en = ME 3 T = rare 
l 129,00 — | 152,71 Ä 6,90 47,98 , 11,18 
2 100,50 | 11,20 119,35 5,30 | 130,50 18,94 
3 64,05 17,25 ; 58,40 9155 | oa 14,90 13,60 
4 24,755 2,00 206,60 61,05 | 7,50 14,40 
5 9,45 5,35 0 76,95 ` — | 59,90 22,80 
O 87,18 | — |! 8,758 2310 ` 24,10 1,22 


Annähernd eben so hoch wie die vorstehenden Ausgaben waren 
in fast allen Haushaltungen die 


Ausgaben für sonstige tierische Nahrungsmittel. 








Fett und | | | | È 
— Schmalz | Butter | Milch | Eier | Käse 
| K | K Ä 4 4 | r 
L N Er ee Ze ee let raa ed lan fr 
| u ee ee 
1 ‚17,96 146,14 158,28 | 50,15 14,29 
2 | 28,45 | 136,93 189,92 60,88 26,20 
3 53,76 123,18 ° 93,75 54,00 | 10,30 
4 10,95 142,55 76,12 39,80 6,10 
5 24,20 45,50 27,35 , 22,61 19,60 
O 9,70 43,91 79,52 © 4362 5,14 





Bedeutung erhalten die vorstehenden Ziffern erst, wenn neben 
den Ausgabebeträgen auch die dafür erworbenen Mengen nachgewie- 
sen werden. Denn weit wichtiger als die Kenntnis dessen, was ein 
Haushalt für die verschiedenen Bedürfnisse aufwendet, ist, zu wissen, 
was und wieviel er für die verausgabten Beträge erhält. Freilich kann 
auch hier die Statistik, wie fast immer, keine Qualitäten sondern nur 
Quantitäten erfassen, und auch darüber verweigern die meisten Haus- 
haltungsrechnungen die Auskunft, ganz abgesehen davon, daß Ver- 
wertung und Ausnutzung der Nahrungsmittel recht verschieden sein 
können. Wer es jemals versucht hat, eine Haushaltungsrechnung zu 
führen oder zu erheben, wird die Gründe für das Fehlen ausreichender 
Mengeangaben kennen. Die erschöpfende Erfassung sämtlicher ver- 
brauchter Lebens- und Genußmittel ist nur möglich, wenn der Selbst- 
beobachter sozusagen mit dem Rechnungsbuch in der einen und der 
Wage in der andern Hand lebt. Daher ermangeln auch die meisten 
haushaltungsstatistischen Publikationen der Verbrauchsangaben ent- 
weder vollständig oder doch zum weitaus größten Teil. So gibt z. B. 
auch die durch das Kaiserliche Statistische Amt bearbeitete »Erhe- 
bung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien ım 
Deutschen Reiche« ?), die sich auf 852 Familien erstreckt, nur bei 





2) Zweites Sonderheft zum Reichsarbeitsblatt, Berlin 1900. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 391 


210 Familien und für nur ọ Nahrungs- und Genußmittel die konsu- 
mierten Mengen an. Und selbst diese beschränkten Verbrauchsnach- 
weisungen machten in den meisten Fällen eine schätzungsweise Er- 
gänzung notwendig. Es erschien uns deshalb doppelt wünschenswert, 
bei der Bearbeitung unserer Haushaltungsrechnungen nur diejenigen 
auszuwählen, welche auch hinsichtlich der Verbrauchsziffern mög- 
lichst vollständig und einwandfrei waren. Der strengen Befolgung die- 
ses Grundsatzes ist es zuzuschreiben, daß sich die Zahl der brauchba- 
ren Rechnungen so sehr verminderte. Damit soll jedoch nicht gesagt 
sein, daß nicht auch einzelne Ziffern der nachstehenden Verbrauchs- 
übersichten durch vorsichtige Schätzung ergänzt worden wären. 
Diese Schätzungen beziehen sich jedoch auf minder wichtige Nahrungs- 
mittel, welche infolge der örtlichen Handelsgewohnheiten nach Stück 
und nicht nach Gewicht gekauft werden (Geflügel, Häring, Käse). 
Bei diesen Posten wurden unmittelbar nach der ersten Prüfung der 
Haushaltungsrechnung die Haushaltungsvorstände oder die Haus- 
frauen veranlaßt, die fehlenden Angaben nachträglich zu ergänzen. 
Die geforderte Ergänzung war auch bei den gut geführten Haushal- 
tungsrechnungen ohne besondere Schwierigkeiten zu erreichen, da in 
vielen Fällen, wenn die Stückzahl bekannt war, sich das Gewicht 
nachträglich wenigstens annähernd noch mit Leichtigkeit feststellen 
ließ, z. B. Heringe, Käse usw. 


Nach alledem betrug der 
Verbrauch an Fleisch und Fisch in kg. 




















Rind- | Kalb- ‚Schweine-| Wild u. | Wurst u. |gjgcn |_ esamtverbrauch 
Nr. fleisch: fleisch fleisch | Geflügel Aufschnitt | pro ` pro 
| | | : Familie ; Quet 
kg ` kg kg | kg | kg | kg | Kg. kg _ 
I . 71,50 a 85,25 ' 4,20 | 20,50 12,50 193,95 14,75 
2 57,25: 7,00 70,187 3,25 72,50 8,501 218,687 13,21 
3 36,25 9,50 36,50 55,00 42,25 12,00, 201,50 18,15 
4 22,50 1,75 134,75 52,125 4,50 18,25 233,875 14,99 
5 7,00 875 5925 —  '! 29,00 21,25 125,25 17,27 
6 64,50 — 0,00 1,50 , 15,25 0,50 87,75 II,50 
Verbrauch an sonstigen tierischen Nahrungsmitteln. 
| . z í ; 
Schmalz BEER Fett, Schmalz | Eier, Stück am Liter . Käse 
Nr. und Fett i u. Butter | 
| L= === = - insges. pro Quet linsges. „P%O 
kg = kg - kg ‚pro Quet | Quet kg 
| } n 
I. 11,50 ‚52,00 63,50 4,83 502° 382 797 607 7,5 
2 19,75 5150 71,25, 43I 808 54,3 922 55,7 15,25 
3 36,75 4400. 80,75 7,27 750 68,1 552 43,7 65 
4 9,50 05,00 , 74,50) 4,78 895 57,4 880 02,8 4,25 
5 20,50. 25,50. 46,00 6,34 423 58,3 2306,5 32,6 30,5 
2 7,00 25,80 32,80 4,32 727 95,9 709 101,2 3,75 


| 


392 Wilhelm Gerloff, 


Aus diesen Tabellen ergibt sich zunächst, daß der Fleischver- 
brauch, wie der Konsum tierischer Nahrungsmittel überhaupt quan- 
titativ in den städtischen Haushaltungen trotz des beträchtlicheren 
Geldaufwandes nicht größer ist als in den ländlichen Haushaltungen. 
Das geht insbesondere aus den den Verbrauch nach Engelschen Maß- 
einheiten oder Quets nachweisenden Spalten hervor. Grundlage die- 
ser Rechnungseinheit ist bekanntlich das neugeborene Kind, dessen 
Erhaltungskosten gleich I gesetzt werden. Diesem \Verte wächst 
nach der Annahme E. Engels bei männlichen Personen bis zum 25., 
bei weiblichen bis zum 20. Lebensjahre jährlich ein Zehntel Einheit 
zu, so daß also der erwachsene Mann 3,5, die erwachsene Frau 3,0 
Einheiten, die zur Erinnerung an Quetelet Quets genannt werden, 
zählt. Dieser Maßstab, den Engel 1883 in die Wissenschaft einführte ?), 
hat sich ökonomisch wie physiologisch, wenn auch nicht als vollkom- 
men einwandfrei, so doch, namentlich soweit der Lebensmittelver- 
brauch in Frage kommt, als hinreichend brauchbar erwiesen. 

‚Auf den Kopf der untersuchten Haushaltungen entfallen gemäß 
den’ oben ausgewiesenen Verbrauchsziffern nur 22,89 kg Rind-, Kalb- 
und Schweinefleisch und selbst unter Einrechnung des Wurstkon- 
sums betrug der durchschnittliche Fleischverbrauch auf den Kopf 
nur 29,22 kg. Diese Ziffern bleiben hinter dem auf Grund der Schlach- 
tungs- Einfuhr- und Ausfuhrstatistik auf den Kopf der mittleren Be- 
völkerung des Deutschen Reiches für das Jahr 1907 berechneten 
durchschnittlichen Verbrauch von 52,41 kg $) erheblich zurück. Auch 
die etwas vorsichtiger berechnete Ziffer des Durchschnitts-Fleisch- 
konsums für das Jahr 1906 übertrifft mit 41 kg den Verbrauch unserer 
Familien noch um 30—40 Prozent. Und selbst die vom Kaiserlich 
Statistischen Amt besonders untersuchten Haushaltungsrechnungen 
von 60 Beamten- und Lehrerfamilien weisen einen Verbrauch an 
Fleisch von durchschnittlich 27,3 kg und an Fleisch und Wurst von 
33,7 kg auf), obwohl bei ungefähr gleicher persönlicher Zusammen- 
setzung (durchschnittlich 4,68 Köpfe gegen 4,9 in unsern Haushal- 
tungen) die durchschnittlichen Ausgaben dieser Familien nur M. 
2616,65, also rund M. 200 weniger betragen als die unserer Lehrer 
mit einem Gesamtaufwand von durchschnittlich M. 2813,99. 

Nicht ganz so groß ist der Unterschied, der sich ergibt, wenn wir 
die Beamtenhaushaltungen hinsichtlich des Verbrauchs an sonstigen 
tierischen Nahrungsmitteln mit unsern Lehrerhaushaltungen verglei- 
chen. In ersteren wurde an Butter, Schmalz und dergl. 1,4I kg, in 
letztern hingegen nur 1,29 kg konsumiert. Bei dieser Gelegenheit sei 
gleichzeitig erwähnt, daß unter den Fetten wahrscheinlich auch 
solche vegetabilischen Charakters sind, doch werden diese kaum in 


— -... 


3) Der Kostenwert des Menschen, 1883. 

4) Reichsarbeitsblatt 1909 S. 306. Materialien zur Beurteilung der Wohl- 
standsentwicklung Deutschlands herausgegeben vom Reichsschatzamt, Berlin 
1908. S. 78. 

5) a. a. O. S. 199. 





Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 393 


größerem Umfange Verwendung finden, da der Butterverbrauch in 
allen Familien überwiegt. 

Etwas günstiger stellt sich der Verbrauch an Milch und Eiern in 
unsern Lehrerhaushaltungen. Er betrug 146 Liter bezw. 147,4 Stück 
auf den Kopf der untersuchten Familien, während in den erwähnten 
60 Beamtenhaushaltungen auf den Kopf nur 138,9 Liter Milch und 
125,8 Eier verbraucht wurden. Wenn hiernach der Milchverbrauch 
die für das Jahr 1903 für eine Reihe von Großstädten berechnete 
Verbrauchsmenge von II5 l pro Kopf übersteigt ®), so erklärt sich 
das einfach daraus, daß in unsern Haushaltungen fast ebensoviele 
Kinder als Erwachsene sind. 


Es dürfte schwierig sein, auf Grund der vorstehenden Angaben 
ein Urteil darüber abzugeben, ob die Ernährungsverhältnisse in dem 
Haushalt unserer Lehrer ungünstiger sind als in andern Beamtenhaus- 
haltungen, da die ohne Berücksichtigung der Altersgliederung berech- 
neten Kopfziffern wenig besagen. Ueber den Altersaufbau der ange- 
zogenen 60 Lehrer- und Beamtenfamilien aber fehlen die nähern An- 
gaben. Dagegen erlaubt die Alter und Geschlecht der Familienmit- 
glieder unserer Haushaltungen berücksichtigende Berechnung des 
Verbrauchs nach Engelschen Einheiten oder Quets das Urteil, daß der 
verhältnismäßig hohe Geldaufwand der städtischen Haushaltungen 
für Fleisch und sonstige tierische Nahrungsmittel eher ein ungünstiges 
Zeichen als ein günstiges ist, denn er ist mehr der Ausdruck relativ 
hoher Lebensmittelpreise als der reichlichen Verbrauchs. Der für 
I kg Rindfleisch gezahlte Preis betrug in den drei städtischen Haus- 
haltungen durchschnittlich M. 1,62, M. 1,76 und M. 1,52, in den länd- 
lichen Haushaltungen dagegen nur M. 1,10, M. 1,35 und M. 1,36. 
Nicht minder wichen die für Schweinefleisch in Frage kommenden 
Preise voneinander ab. Die Stadtlehrer entrichteten für I kg I,79, 
1,70 und 1,60, während die Landlehrer nur 1,53, I,30 und 1,46 in 
Rechnung stellten. Ein Vergleich dieser Angaben mit den Kleinhan- 
delspreisen von Fleisch (Durchschnittsware), die die amtliche Statistik 
für 15 Großstädte des Deutschen Reiches und für 23 preußische Markt- 
orte nachweist, zeigt, daß die Fleischpreise in den Wohnorten unserer 
städtischen Lehrer recht hoch sind und im allgemeinen über dem 
Durchschnitt 7) stehen. 

Bevor wir nunmehr den Verbrauchanpflanzlichen 
Nahrungsmitteln einer nähern Betrachtung unterziehen, sei 
zunächst der auf ein Quet entfallende Geldaufwand für die Haupt- 
bedarfsgruppen berechnet. 


— eae 





© Beukemann, Der Milchverbrauch der Städte, 1903. 
’) Reichsarbeitsblatt 1909 S. 304. 


394 Wilhelm Gerloff, 


Es betrugen die 
Jahresausgaben für ı Quet in Mark. 








| | | | 

















Ausgaben für 'Nr. ı:Nr.2 Nr.3,Nr.4 Nr.5 Nr.6 
= i paa = EN —, m apse Sè = g= — | a _— > B4 a y I e LI a aae 
Fleisch "26,4 | 23,3 | 32,5 20,9 : 23,9 , 16,3 
Sonstige tierische Nahrung | 29,4 26,7 | 30,2 | 17,1 19,2 23,9 
Tierische Nahrung überhaupt | 55,8 50,0 62,7 i 38,0 | 43, I. 492 
Cerealien 13,3 14,7 | 9,5 . 153. 98 106 
Sonstige pflanzliche Nahrung | 16,5 |; 13,1 17,2 8,6 25,5 12,3 


| 
Pflanzl. Nahrung überhaupt | 29,8 | | 
Sonst. Nahrungs- u. Genußm. 16,1 | 114 | 36,2 6,2 44,6 | 188 
Gesamtnahrungsaufwand | 101,7 | 89,2 | 125,6 | 68,1 | 123,0 81,9 
Sonstigen Aufwand | 197,5 | 110,2 149,6 ı 79,7 194,7 ' 162,4 
Gesamthaushaltungsaufwand 299,2 | 199,4 | 275,2 | 147,8 317,7 Í 244,3 
l | | | | 

Sehen wır zunächst von der ganz auffälligen Ausgabenverteilung 
in dem Haushalt Nr. 5 ab, so erscheint vor allem die Tatsache be- 
merkenswert, daß der Aufwand für tierische Nahrungsmittel in den 
ländlichen Haushaltungen für jede Einheit annähernd 30 Prozent 
weniger erfordert als in den städtischen Haushaltungen. Insbesondere 
ist es der Aufwand für sonstige tierische Nahrungsmittel, der hier den 
Ausschlag gibt. Ganz anders hingegen steht es mit den Ausgaben für 
pflanzliche Nahrungsmittel, die auf dem Lande kaum geringer sind 
als in der Stadt. Ob hierbei den Nahrungsgewohnheiten oder den 
Lebensmittelpreisen die entscheidende Bedeutung zufällt, müssen die 
Verbrauchsübersichten lehren. Der Verbrauch und die Aus- 
gaben für Cerealien — darunter werden Getreide und Ge- 
treideprodukte verstanden — betrugen: 











N ' Weißbrot Schwarzbrot Weizenmehl Roggenmehl 

rn 

BL «d kg o «| kg «| kg O aO 
Í | 

I 134,50 , 70,09| 280,00 ; 45,33] 153,5 59,41 = = 

2 | 157,00 92,95 431,00 117,70 85,0 | 33,00 BER 

3 1124,50 | 58,74 | 122,00 ' 34,90| 33,00 |, 11,38 2,00 0,50 

4, 2400 | 12,05| 35,00 | 9,90| 118,75 | 38,78| 600,00 117,98 

5 l 13,50 i 7,95 35,00 ' 7,00 86,50 | 29,51] 130,00 , 26,55 

O i 





80,50 et 27,00 | 7,66| 54,00 | 18,27| 42,50 12,05 
| 


Aus dieser Uebersicht geht offensichtlich hervor, daß die länd- 
lichen Haushaltungen zum größten Teil ihr Brot selbst bereiten. Um 
deshalb zu einem Vergleich geeignete Ziffern zu erhalten, ist es not- 
wendig, die vorbezeichneten Mengen in Getreide oder Brot umzu- 
rechnen. Wir erhalten alsdann folgende Ziffern, die den Gesamtver- 
brauch an Cerealien a) in Getreide und b) in Brot angeben ®). 





8) Bezüglich des Umrechnungsverhältnisses vergleiche man Mombert: Die 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 395 


Getreide Brot 
Nr. insgesamt für ein Quet insgesamt für ein Quet 
kg kg kg kg 
I 661,0 50,5 599,95 45,8 
2 7595 46,1 | 691,25 41,9 
3 208,0 18,8 189,20 17,1 
4 1143,0 73,3 1039,00 66,7 
5 372,0 51,3 338,20 46,6 
6 262,0 34,5 238,39 31,4 


Außer den vorstehend nachgewiesenen OQuantitäten sind noch 
geringe Mengen Kornfrüchte bezw. Produkte solcher in der ersten 
Spalte der weiter unten gegebenen Tabelle der Ausgaben für son- 
stige pflanzliche Nahrungsmittel enthalten; doch dürfte die Nicht- 
berücksichtigung dieses der Menge nach nicht zu erfassenden Ver- 
brauchs nur eine unbedeutende Fehlerquelle darstellen. 

Vergleichen wir zunächst den für ein Quet ermittelten Getreide- 
verbrauch mit dem für die gleiche Maßeinheit berechneten Fleisch- 
verbrauch, so zeigt sich zwar, daß diejenige Familie (Nr. 3), die den 
höchsten Fleischkonsum aufweist, den geringsten Getreide- oder Brot- 
verbrauch hat, im übrigen aber entspricht in allen Haushaltungen ein 
hoher Fleischkonsum auch einem hohen Brotkonsum und umgekehrt 
geringer Fleischverbrauch auch relativ geringem Brotverbrauch 
(Nr. 6!). Auffällig ist ferner, daß sowohl in den städtischen, wie in 
den ländlichen Haushaltungen der Getreideverbrauch um so geringer 
ist, je geringer die Gesamtausgaben sind. Beide Tatsachen lassen wohl 
den Schluß zu, daß neben Fleisch und Getreide noch andere Nahrungs- 
mittel eine wichtige Rolle in unseren Lehrerhaushaltungen spielen 
müssen. Es könnten hier vor allem Leguminosen, Kartoffeln und 
Zucker in Frage kommen. Erstere spielen nun aber, wie aus nach- 
stehender Tabelle, die die Ausgaben für einen Teil der sonstigen 
pflanzlichen Nahrungsmittel enthält, in den untersuchten Haushal- 
tungen gar keine Rolle. Es betrugen die Ausgaben für 


g Teigwaren R ; p . AE TA 
Nr. Reis, Gries usw. Hülsenfrüchte Gemüse u. Obst Speiseöl 
M 4 Ri M 

I 28,79 23,40 83,23 5,25 
2 11,49 9,18 89,70 14,80 
3 13,74 3,53 65,11 = 

4 13,32 3,35 2,95 = 

5 0,35 zr 36,10 0,50 
6 8,22 2,04 40,81 0,80 


Es ist eine bedauerliche Folge der Einführung und allgemeinen 
Verbreitung der Kartoffel in Deutschland, daß die Hülsenfrüchte, die 
an Nährwert sogar die Cerealien übertreffen, als Nahrungsmittel mehr 
und mehr zurückgedrängt worden sind. Derjenige Haushalt, der, wie 
die folgende Tabelle zeigen wird, den höchsten Kartoffelverbrauch 


Belastung des Arbeitereinkommens durch die Kornzölle 1901, S. ıı u. Ger- 
loff: Verbrauch und Verbrauchsbelastung, Jahrb. für Nationalök. u. St. 1907 


S. 36. 


396 Wilhelm Gerloff, 


aufweist, hat gar keine Hülsenfrüchte verbraucht. Für Obst und 
Gemüse sind nicht unbedeutende Beträge in den städtischen Haushal- 
tungen verausgabt worden, wahrscheinlich aber ist der Verbrauch an 
Nahrungsmitteln dieser Art, die mehr ihrer diätetischen Eigenschaften 
als ihres Nährwertes wegen geschätzt werden, in den ländlichen Haus- 
haltungen nicht minder groß. Wenn die Ausgabenbeträge dem nicht 
entsprechen, so ist das darauf zurückzuführen, daß der Schulgarten 
mancherlei liefert, was nicht immer in Geld geschätzt werden kann. 
Das gilt insbesondere von Haushaltung Nr. 4. — Die Ausgaben für 
Speiseöl finden sich bei den Haushaltungen 3 und 4 unter den Aus- 
gaben für verschiedene Nahrungs- und Genußmittel. 


Fragen wir weiter, welche andern pflanzlichen Nahrungsmittel in 
unsern Haushaltungen eine Rolle spielen. Die folgende Tabelle, welche 
Ausgaben und Verbrauch von Kartoffeln, Zucker, Kakao und Schoko- 
lade nachweist, gibt darüber Aufschluß. Die beiden letzteren sind zu 
den Nahrungsmitteln gerechnet worden, weil ihnen ein gewisser 
Nährwert nicht abgesprochen werden kann; besonders Schokolade 
kann bei hohem Mehl- oder Zuckerzusatz nicht unbedeutende Nähr- 
stoffmengen enthalten. 


Nr. Kartoffeln Zucker Kakao u. Schokolade 
kg K kg 4 kg «4 
I 615 40,07 49,00 24,30 > 5,74 
2 805 44,00 53,50 24,09 7,5 23,10 
3 430 25,05 74,25 37,65 10,25 43,065 
4 1250 62,50 97,90 43,91 2,50 7,90 
5 1360 101,65 57,50 33,81 2,125 6,20 
6 261 12,74 50,75 25,05 1,20 3,70 


Es findet hiernach in der Tat der Konsum vegetabilischer Nah- 
rungsmittel eine wesentliche und z. T. recht wertvolle Ergänzung durch 
den Kartoffel- und Zuckerverbrauch. Insbesondere der letztere weist 
eine erfreuliche Höhe auf. Ein hoher Kartoffelverbrauch wird sonst 
als Zeichen niedriger Lebenshaltung angesehen, während ein hoher 
Zuckerverbrauch als Wohlstandssymptom gilt. Hier aber trifft na- 
mentlich in den ländlichen Haushaltungen ein reichlicher Kartoffel- 
konsum mit einem hohen Zuckerkonsum zusammen. Allerdings be- 
darf hier noch die schon angedeutete auffällige Ausgabenverteilung der 
Haushaltung Nr. 5 einer kurzen Erwähnung. Für sonstige pflanzliche 
Nahrungsmittel verausgabt dieser Haushalt für je ein Quet fast dop- 
pelt so viel als die übrigen Haushaltungen. Ausschlaggebend für die 
Höhe dieser Ausgaben ist ein unbegreiflich hoher Kartoffelkonsum. 
Es unterliegt nun keinem Zweifel, daß ein Kartoffelverbrauch von 27 
Zentnern für einen Haushalt von zwei bis drei erwachsenen Personen 
nicht der Wirklichkeit entspricht. Man darf vermuten, daß ein großer 
Teil des als Eßkartoffeln verbuchten Verbrauchs zur Viehfütterung 
verwandt worden ist, obwohl zu diesem Zweck noch 300 kg und für 
Saatgut 50,6 kg in den landwirtschaftlichen Ausgaben nachgewiesen 
sind. Ist es doch in ländlichen Haushaltungen vielfach üblich, daß 
täglich größere Mengen Kartoffeln zubereitet werden, die, soweit sie 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 397 


nicht im Haushalt konsumiert werden, zur Viehfütterung dienen ?). 
Der geringe Verbrauch anderer vegetabilischer Nahrungsmittel: Reis, 
Gries, Hülsenfrüchte, sowie die bekannten Nahrungsgewohnheiten 
ostdeutscher Landbewohner bestärken diese Annahme durchaus. 
Die Bedeutung, welche die wichtigsten Nahrungsmittel in den 
verschiedenen Haushaltungen haben, erhellt aus folgender Tabelle, die 
den Kopfverbrauch an Fleisch einschließlich Wild und Geflügel, (je- 
doch ohne Fisch), an Getreide, Kartoffeln und Zucker nachweist. 


Jährlicher Verbrauch pro Kopf in kg. 














| | | Auf ı kg Fleisch entfallen 
. Kar- E a 
Nr. Fleisch Ä Getreide | toffeln Zucker Getreide Kartoffeln 
= = E KETE EET AE Sal E 5 ee ke ER kg S 
| | 
| f 
I 30,24 | 110,2 I 102,5 8,17 3,64 | 3,39 
2 28,99 104,7 1II,o 7,38 3,61 | 3,83 
3 47,38 | 5230 : 107,5 18,56 1,1 227 
4 30,80 |, 163,3 i 178,6 > 13,99 5,31 | 5,80 
5 40,22 165,3 ı 604,0 25,55 3,58 ` 13,07 
6 29,25 ' 873 | 87,0 | 16,92 2,98 | 2,97 


| 


Vergleichen wir mit diesen Angaben zunächst den Verbrauch 
einiger anderer Haushaltungen. Auf Grund von 180 während der 
Jahre 1900 bis 1906 erhobenen Haushaltungsrechnungen wurden pro 
Kopf folgende Verbrauchsziffern ermittelt 9: 


Bei Einkommen von Fleisch Getreide Zucker 
kg kg kg 
-& 4000—6000 50 155 13,2 
K 2000—4000 30 192 10,8 
#4 1200—2000 24 171 9,4 
# 800—1200 16 150 7:2 
unter .%4 800 7 112 7,1 


Im Vergleich zu diesen Haushaltungen sind die Ernährungsver- 
hältnisse unserer Lehrer durchweg angemessen. Der Zuckerkonsum 
kann sogar als außerordentlich günstig bezeichnet werden, denn er 
übertrifft, was bei keiner der obigen Haushaltungen der Fall ist, den 
tür den Kopf der Reichsbevölkerung berechneten durchschnittlichen 
Verbrauch von 16,7 kg pro 1905/07 zum Teil nicht unerheblich, ob- 
wohl in dem von der Steuerstatistik ausgewiesenen Kopfverbrauch 
auch der von den Nahrungs- und Genußmittelgewerben verwandte 
Zucker enthalten ist. Hingegen bleibt der Getreideverbrauch in allen 
unseren Haushaltungen erheblich hinter dem von verschiedenen Sei- 

” Die Richtigkeit der ausgesprochenen Vermutung ist uns in der Tat nach- 
träglich bestätigt worden. 

10) Gerloff, Verbrauch u. Verbrauchsbelastung, Jahrbücher für National- 


okonomie u. Statistik 1908 S. 17 u. S. 30. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 26 


398 Wilhelm Gerloff, 


ten für die Bevölkerung des Deutschen Reiches berechneten (richtiger 
geschätzten) Durchschnittskonsum von 170— 180 kg jährlich zurück!!). 
Der Kopfverbrauch unserer Haushaltungen beziffert sich nur auf 
113,2 kg. Was endlich den Kartoffelverbrauch anbetrifft, so liegen 
nur die von Behrendt auf Grund einer Umfrage ermittelten Ziffern 
zum Vergleich vor !?). Darmach betrug der Kartoffelverbrauch im 
Westen bezw. Osten Deutschlands der höhern Stände 98 bezw. gg kg. 
der kleinen Beamten 102 bezw. 108 kg, und bei Arbeitern 153 bezw. 
203 kg auf den Kopf der befragten Haushaltungen. 

Die Genußmittel. Neben den tierischen und pflanzlichen 
Nahrungsmitteln, die die zur Erhaltung des Stoffgleichgewichts und 
der körperlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Mengen Eiweiß. 
Fett, Kohlenhydrate, Wasser und Salze liefern, bedarf der Mensch zu 
seiner Ernährung auch noch der sogenannten Genußmittel. Wir ver- 
stehen, wie bereits erwähnt, darunter Stoffe, welche wegen ihrer den 
Geschmack befriedigenden oder das Nervensystem anregenden Wir- 
kung genossen werden. Eine genußmittelarme Kost erzeugt auf die 
Dauer Widerwillen, Appetitlosigkeit und in der Folge Unterernäh- 
rung. Jedenfalls ist es kein Zufall, daß wir Genuß- und Reizmittel in 
der Nahrung aller Völker und aller Bevölkerungsschichten beobach- 
ten können. Denn auf die Dauer kann auch die Kost des Aermsten 
der Genußmittel nicht entraten. Wenn wir daher sehen, daß selbst 
in bescheidenen Haushaltungen ein nicht unbeträchtlicher Teil der 
Ausgaben auf Genußmittel verwandt wird, so sind bei der Beurteilung 
dieser Tatsache die wichtigen physiologischen Wirkungen dieser Stoffe 
nicht außer acht zu lassen. Während die abwechslungsreiche Kost 
der Wohlhabenden anregende und wohlschmeckende Substanzen 
bereits vielfach enthält, bedarf grade die geschmack- und reizlose Kost 
der Aermern der würzenden Stoffe in besonderem Maße (hoher Salz- 
verbrauch der Kartoffelesser). 

Leider liegen nun aber Untersuchungen über den Verbrauch von 
(senußmitteln so gut wie gar nicht vor, und in den meisten bisher ver- 
öffentlichten Haushaltungsrechnungen mangelt es an hinreichenden 
Mengeangaben. In unsern Haushaltungen weichen die Ausgaben für 
Genußmittel nicht unerheblich voneinander ab. Wir greifen zunächst 
diejenigen Genußmittel, abgesehen von den Getränken, heraus, für 
welche die Verbrauchsmenge neben dem Geldaufwand angegeben 
werden kann. 


Genußmittel. 
Nr. Salz Kaffee Tee 
kg Ri kg 4 kg i 
I 19,25 3,91 16,25 39,10 0,2 1,45 
2 21,00 4,20 17,25 48,20 0,5 3,80 
3 18,00 3,60 5,375 15,05 < = 
4 49,00 8,53 9,62 23,30 0,5 3,65 
5 14,00 2,80 6,62 16,20 — — 
O 7,00 1,40 — — — — 


1 


— 


Verbrauch u. Verbrauchsbelastung a. a. O. S. 37. 
Ebenda S. 30. 


) 
12) 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 399 


Das physiologisch wichtigste und unentbehrlichste Genußmittel 
ist das Salz. Im Deutschen Reich beträgt der durchschnittliche Ver- 
brauch an Speisesalz auf den Kopf der Bevölkerung seit Jahrzehnten 
jährlich 7,7—7,8 kg. Es ist das ein Zeichen dafür, daß der Salzkon- 
sum bei uns schon seit langem den Sättigungspunkt erreicht hat. In 
der angegebenen Kopfziffer ist natürlich auch der Verbrauch der 
Nahrungsmittelindustrie enthalten. Im Familienhaushalt ist der 
Salzkonsum meist erheblich geringer. Die erwähnten ı8o Haushal- 
tungen verbrauchten bei Einkommen von M. 4000—6000 12 kg oder 
3,2 kg pro Kopf, bei M. 2000—4000 15,5 kg, bei M. 1200—2000 19,75 kg 
und bei M. 800—1700 26,5 kg. Der Verbrauch unserer Haushaltungen 
entspricht also etwa der Einkommensklasse von M. 2000—4000. 
Nur der Haushalt Nr. 4 weist infolge größerer Hausschlachtungen 
einen außergewöhnlich hohen Bedarf dieses Würzstoffes auf. Im all- 
gemeinen darf der geringe Salzverbrauch unserer Haushaltungen als 
Symptom eines günstigen Mischungsverhältnisses zwischen tierischen 
und pflanzlichen Nahrungsmitteln gedeutet werden. 

Was den Kaffeeverbrauch anbetrifft, so weisen nur die beiden 
ersten Familien einen normalen Bedarf auf. Die Haushaltungen 3 
bis 5 konsumieren von diesem nicht nur als gesundheitsförderndes 
phvsiologisches Reizmittel, sondern auch als Träger von Nährstoffen 
(Milch, Zucker) geschätzten Genußmittel auffällig wenig. Haushal- 
tung 6 begnügt sich sogar ausschließlich mit Kaffeesurrogaten. 


Ausgaben für weitere Genußmittel. 


Verschiedene Nahrungs- 


Nr. Kaffesurrogate Gewürze Tabak a GensOmittel 
M K4 K M 
I Zu 5,87 1,50 51,94 
2 5,75 3,35 4,00 24,40 
3 0,33 11,75 45,51 145,38 
4 2,20 9,00 15,35 5,05 
5 0,90 5,20 60,00 15,05 
O 11,48 2,93 4,00 13,82 


Die für Tabak und Zigarren verausgabten Beträge verraten auf 
den ersten Blick, daß nur zwei unserer Lehrer starke Raucher sind 
(Nr. 3 und 5), die übrigen sind Nichtraucher (auch Nr. 4), die nur für 
ihre Gäste eine Kiste Zigarren bereithalten. Da Tabakverbrauch und 
Alkoholkonsum in einem gewissen innern Zusammenhang stehen, ist 
es begreiflich, daß die beiden Raucher auch den höchsten Aufwand für 
die folgende Ausgabengruppe nachweisen. (Siehe Tabelle S. 400.) 

Spalte 6 enthält mit Ausnahme des letzten Postens nur Ausgaben 
für alkoholfreie Getränke wie Mineralwasser, Limonaden und dergl. 
Haushalt 6 hat daneben entsprechend den landesüblichen Konsum- 
tionssitten auch Ausgaben für Obstmost gemacht. Den höchsten Auf- 
wand für Getränke und Zehrung außer dem Hause weist Haushalt 5 
auf. Daher erklärt sich auch die ungewöhnlich hohe Quetziffer von 
M. 44,60, die dieser Haushalt für sonstige Nahrungs- und Genub- 
mittel verausgabt. Allerdings scheint gerade bei dieser Bedarfsgruppe 


26* 


400 Wilhelm Gerloff, 


Ausgaben für Getränke und Zehrung außer dem Hause. 








Bier 
| sagi bannas Zehrung 
Nr. | e 3 Wein E Summa n ee außer dem ' a 
r . Hause 
= i 2 ni 3 ver 3 = i 4 e à 5 N eiaa NE Feun, 6 Ben Pe 7 = “go 
I i106 51,25 5,20 0,55 57,00 | 3,75 46,15 | 106,90 
2 124 45,30 9,70 1,25 56,25 | — 37:90 94,15 
3 :269 99,44 7,80 5,55 112,79 | 11,39 58,69 : 182,87 
4 425, 970° — 820 17,90 | — 11,70 29,60 
5 .230,5 48,96 5,35 39,45 93,76 | 1,25 128,60 223,91 
6 36,00 9,00 19,18 | 2,20 30,38 | 33,05 | 46,65 77,70 
| | i i i 
die Frage angebracht, ob die von Engel eingeführte konventionelle 


Maßeinheit auch wirklich für alle Ausgabenzweige einen brauchbaren 
Maßstab zur Messung der Lebenshaltung verschiedener Familien ab- 
gibt. Wenn z. B., wie im vorliegenden Falle, ein siebenköpfiger Haus- 
halt (Nr. 4) M. 6,81 und ein zweiköpfiger (Nr. 5) M. 44,60 für sonstige 
Nahrungs- und Genußmittel verausgaben, so ermöglichen diese Ziffern 
bei einer Bedarfsgruppe, in welcher Alkohol und Tabak ausschlag- 
gebend sind, sicherlich keinen einwandfreien Vergleich der Lebenshaltung 
dieser beiden Haushaltungen. Gewiß, ein Unterschied ist in der Wirt- 
schaftsführung dieser beiden Familien vorhanden, aber so außeror- 
dentlich groß als er nach den angegebenen Quetziffern erscheint, ist 
er nicht. Jeder Haushalt hat eben seine eigene Individualität und die 
Haushaltungskosten setzen sich je nach sozialer Stellung, persön- 
licher Neigung und Altersgliederung der Familienmitglieder aus so 
verschiedenen Bestandteilen zusammen, daß sie nicht auf einen ge- 
meinsamen Nenner gebracht werden können. Die Engelschen Ein- 
heiten sind ebenso wie die der dänischen Erhebung von 1897, der 
amerikanischen von 1903 und der deutschen von 1907 zu Grunde ge- 
legten Einheitssätze nur für die vergleichsweise Messung gewisser 
größerer Ausgabengruppen geeignet und zwar um so mehr, je gleich- 
mäßiger nach Geschlecht und Alter die Zusammensetzung der unter- 
suchten Familien ist. 

Selbst wenn wir nun aber annehmen, daß die Ausgaben für alko- 
holische Getränke und Zehrung außer dem Hause sich ausschließlich 
auf die Erwachsenen verteilen, sind sie keineswegs als unangemessen 
hoch anzusprechen. Der mäßige Gebrauch dieser wie der sonstigen 
im Lehrerhaushalt nachgewiesenen Genuß- und Reizmittel ist viel- 
mehr der deutlichste Ausdruck der bescheidenen Lebensführung die- 
ser Kreise. Denn wie schon wiederholt betont wurde, sind die für die 
Genußmittel verwandten Ausgaben nicht minder berechtigt als die 
eigentlichen Nahrungsausgaben. Vergleicht doch der hervorragende 
Physiologe v. Pettenhofer die Genußstoffe mit dem Schmieröl, das. 
in die Achsen- und Zapfenlager geträufelt, die Reibungswiderstände 
verringert und so, auch ohne selbst lebendige Kraft zu liefern, den 
Gang der Maschine erleichtert und der Abnutzung der Maschinenteile 
vorbeugt. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 401 


Betrachten wir nunmehr, ohne uns zunächst auf einen Vergleich 
mit andern Haushaltungen einzulassen, die prozentuale Verteilung 
der Nahrungsausgaben: 


Anteil der Nahrungsausgaben an den Gesamtausgaben. 
In Prozenten. 








| ME 

| An 

Ausgaben für Nr.rı Nr.2 Nr.3 Nr.4 Nr.5 Nr.6 SE 

TE | Tora 

Fleisch 8,84 11,69 11,78 13,41 7,53 6,654 10,17 
Sonstige tierische Nahrungsmittel 9,83 13,40 10,97 10,9I 0,04 9,80 10,35 
Cerealien 444 7,38 3:45. 9,81 3,08 4,31. 5,41 
Sonstige pflanzliche Nahrungsmittel | 5,51 | 6,58 6,21 5,50 8,01 5,03, 6,13 
Genußmittel | 1,22; 1,97 2,38 2,19, 3,57 1,00 2,02 
Getränke u. D54, 1,70 4,00: 0,74 413, 3,41 2,47 
Verschied. Nahrungs- u. Genußmittel | 1,43: 0,87 4,88! 0,56! 0,77 0,82 1,66 


Zehrung außer dem Hause | 1,17 | 1,15 1,92: 0,48 5,58 2,51 | 1,95 
Tierische Nahrungsmittel überhaupt j! 8,67 '25,09 22,75 24,32 13,57 16,44 20,52 
Pflanzl. Nahrungsmittel überhaupt | 9,95 13,96 9,06 15,31 'II,IO 9,34 II,54 
Sonst. Nahrungs- u. Genußmittel . 5,36 5,69 13,24 3,97 14,05 7,74 8,10 
Gesamtaufwand für Nahrungs- und | 

Genußmittel 33,95 44,74 45,05 43,00 38,72 33,52 40,16 


Der Nahrungsaufwand erfordert hiernach rund 40 Prozent der 
Gesamtausgaben. Die Hälfte davon wird für tierische Nahrungsmittel 
verausgabt, und je ein Viertel der Nahrungsausgaben entfällt auf 
pflanzliche Nahrungsmittel und auf Genußmittel. Die Kosten eines 
Kosttages oder die täglichen Ausgaben für Nahrungs- und Genuß- 
mittel betragen: 


Nr. für einen Erwachsenen einen Kopf überhaupt ein Quet 
Pfg. Pfg. Pig. 
1 81,3 61,0 27,8 
2 77,1 64,0 24,4 
3 109,1 95,5 34,4 
4 58,2 41,5 20,6 
5 108,6 108,06 33,7 
6 68,2 56,8 22,4 


Durchschnittlich belaufen sich die Ausgaben für den Kosttag 
einer erwachsenen Person auf 83,7 Pfg. Dieser Betrag darf als recht 
niedrig bezeichnet werden, berechnet doch Mombert die Kosten eines 
Kosttages bei Pforzheimer Bijouterierarbeitern auf 73 Pfg., bei ba- 
dischen Zigarrenarbeitern auf 61 Pfg. und bei Mannheimer Fabrik- 
arbeitern auf 72 Pfg. (in der Stadt wohnend) bezw. auf 62 Pfg. (auf 
dem Lande wohnend) !®). In diesen Beträgen aber sind wahrschein- 
lich die Ausgaben für Genußmittel (alkoholische Getränke und Tabak) 
nicht enthalten und außerdem ist zu beachten, daß die benutzten von 
Wörrishofer und Fuchs gesammelten Haushaltungsrechnungen zum 
größten Teil bereits Ende der achtziger und Anfang der neunziger 





13) Handbuch der Hygiene, Ergänzungsband 1904. 


402 Wilhelm Gerloff, 


Jahre erhoben worden sind. Bei zwölf Hamburger Volksschullehrer- 
iamilien betrugen im Jahre 1903 die Kosten eines Beköstigungstages 
einschließlich der Ausgaben für Spirituosen und ausschließlich jener 
für Tabak für einen Erwachsenen durchschnittlich 97,9 Pfg. Bei 
Einrechnung des Tabaks aber erhöht sich dieser Betrag noch um 
2,54 Pfg., so daß also der Kosttag der Hamburger Lehrer um rund 
17 Pfg. teurer war, als der unserer Lehrer. Bei diesem Vergleich wäre 
aber ferner noch die seit 1903 eingetretene Lebensmittelverteuerung 
in Rechnung zu stellen. Diese beträgt für den nach Maßgabe der 
Verpflegungsration des deutschen Marinesoldaten auf Grund amt- 
licher Angaben in sieben deutschen Großstädten berechneten Nah- 
rungsaufwand 7,8 Prozent. Es beliefen sich nämlich die Kosten für die 
Ernährung einer vierköpfigen Familie, deren Bedarf auf das Drei- 
fache der Normalration des Marinesoldaten angenommen wurde, im 
Durchschnitt der berücksichtigten Plätze im Jahre 1903 auf wöchent- 
lich M. 21,15 oder jährlich M. 1099,80, im Jahre 1907 hingegen auf 
M. 22,63 bezw. 1173,76 !1?). Der tatsächliche Unterschied in den Kosten 
eines Beköstigungstages zwischen den hamburgischen und unsern 
Haushaltungen dürfte sich daher auf etwa 25 Pfg. stellen. Jedenfalls 
glauben wir, auch ohne auf Nährwertberechnungen, die wir dem Phy- 
siologen und Hygieniker überlassen müssen, einzugehen, allein von rein 
nationalökonomischen Gesichtspunkten aus, d. h. unter Berücksich- 
tigung des verfügbaren Geldbetrages und der Lebensmittelpreise, das 
Urteil wagen zu dürfen, daß sich die Ernährung unserer Lehrer in dem 
Rahmen bescheidenster Lebensansprüche hält. Gerade deshalb aber muß 
jede weitere Preissteigerung, die die Kaufkraft des geringen Kostgeld- 
satzes herabsetzt, die Beschaffung einer ausreichenden und zweck- 
mäßigen Nahrung in Frage stellen. Die den Lehrern in den letzten 
Jahren gewährten Teuerungszulagen, wie die preußische Besoldungs- 
reform vom Jahre 1908, die wenigstens den Land- und Kleinstadt- 
lehrern die dringend notwendige Aufbesserung brachte, sind nur eine 
Anerkennung dieser hygienisch wie sozial gleich unerwünschten Tat- 
sache. Zwar handelt es sich hier scheinbar nur um eine Magenfrage; 
aber von deren Lösung ist nicht nur die Erhaltung des Stoffgleich- 
gewichts und der körperlichen Leistungsfähigkeit, sondern auch die 
Summe von geistiger Kraft und Energie abhängig, die der Einzelne 
in seinem Berufe verausgaben kann. Eine ungenügende Ernährung 
muß auf die Dauer zu einer Minderung der körperlichen und geistigen 
Arbeitskraft führen. Was der Eintritt dieser Erscheinung bei einem 
Stande, an dessen Leistungsfähigkeit alle Teile des Volkes auf das 
lebhafteste interessiert sind, bedeuten würde, das braucht hier nicht 
erörtert zu werden. 


Ausgaben für Hauswesen. Nächst dem Nahrungsaui- 
wand belasten die Ausgaben für Hauswesen den Familienhaushalt am 
stärksten. Während ersterer, wie gezeigt, rund zwei Fünftel der Ge- 
samtausgaben unserer Haushaltungen beansprucht, erfordern letztere 





14) Vergl. Calwer, Das Wirtschaftsjahr I. Jahrg. 1905 ff. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 403 


reichlich ein Fünftel. Die folgende Tabelle zeigt, aus welchen einzel- 
nen Gliedern sich die zweitwichtigste Bedarfsgruppe des Lehrerbud- 
gets, der Aufwand für Hauswesen, zusammensetzt. : Dabei mag darauf 
hingewiesen werden, daß eine besondere Spalte für die gleichfalls hier- 
her gehörigen Ausgaben für Ziergärten und Zimmerpflanzen nicht 
gebildet werden konnte, weil derartige Ausgaben in unsern Haushal- 
tungen entweder nicht vorkommen oder aus dem Aufwand für den 
\utzgarten nicht ausgeschieden werden konnten. 


Ausgaben für Hauswesen. 
Nr. Miete Heizung Beleuchtung Hausrat 


(Erhaltg. u. Erneucrg.? 


I 480,85 114,31 71,02 194,45 
2 413,75 90,15 10,59 129,05 
3 600,00 85,96 09,75 23,75 
4 120,00 120,00 18,40 102,25 
5 122,50 132,85 19,48 178,30 
ö 150,00 168,69 16,97 172,82 


Die Wohnung ist heute mehr denn je der Ort, an welchem die 
Mehrzahl der Bevölkerung den größten Teil ihres Lebens verbringt. 
Schon aus diesem Grunde verlangen wir von der Wohnung nicht nur 
die Erfüllung der primitiven Schutzbedürfnisse, sondern stellen auch 
weitgehende hygienische und ästhetische Anforderungen an Schlaf-, 
\Wohn- und Küchenräume. Die Wohnung soll der Hort der physischen 
und geistigen Gesundheit unseres Volkes, nicht aber die Quelle gesund- 
heitlicher und sittlicher Schäden sein. Ein hoher Wohnungsaufwand 
ist deshalb an sich keineswegs ungünstig zu beurteilen, es kommt viel 
mehr darauf an, ob Preis und Leistung einander entsprechen. Gerade 
in dieser Hinsicht aber liegt mit Bezug auf die \Wohnungsverhältnisse 
der Minderbemittelten und insbesondere auf dem Gebiet des groß- 
städtischen Kleinwohnungswesens noch vieles im Argen. Obwohl in 
den letzten Jahrzehnten manches besser geworden ist, lebt dennoch 
ein großer Teil unserer Bevölkerung auf einem beschränkten Raum 
zusammengedrängt, in überfüllten Wohnungen, die nur zu oft eine 
schwere Gefährdung des Familienlebens bedeuten. Zwar scheinen, nach 
Hamburger, Berliner und Münchener statistischen Erhebungen zu ur- 
teilen 15), die Wohnungszustände in Volksschullehrerkreisen sich über 
das Niveau der Wohnungsverhältnisse der bessern Arbeiter, der Ange- 
stellten der kleinen Gewerbetreibenden, kurz des sog. untern Mittel- 
standes zu erheben, aber das dürfte — wenn wir von den Dienstwoh- 
nungen, die auch bei den genannten Erhebungen unberücksichtigt 
blieben, absehen, — wohl nur darauf zurückzuführen sein, daß bei den 
Lehrern die alte volkstümliche Lebensregel: »\Wohne über deinem 
Stande, kleide dich nach deinem Stande, iB und trinke unter deinem 
Stande« mehr als in andern Kreisen Befolgung findet. 

Naturgemäß können unsere Haushaltungsrechnungen zur Frage 
der Wohnungsverhältnisse der Lehrer nur einen ganz bescheidenen 


15) Wohnungsverhältnisse hamburgischer Volksschullehrer und -Iehrerinnen, 
1904, darin auch Angaben über die Berliner und Münchener Erhebung. 


404 Wilhelm Gerloff, 


Beitrag liefern, denn gerade der wichtigste Posten des Wohnungsauf- 
wandes, die Miete, enthält gänzlich unvergleichbare Angaben. Im 
allgemeinen nimmt man nämlich an, daß eine Ausgabe von einem 
Siebentel bis zu einem Fünftel des Einkommens für Miete üblich, ja 
volkswirtschaftlich unbedenklich sei. So bezeichnet z. B. eine Ver- 
ordnung des sächsischen Ministeriums des Innern vom 31. März 1903 
eine Wohnung als zu teuer, wenn der Inhaber mehr als ein Sechstel 
seines Einkommens dafür aufwenden muß, während eine Magdeburger 
Wohnungsstatistik vom Jahre 1890 die Aufwendung von einem 
Fünftel des Einkommens noch für unbedenklich hält !%). Wenn da- 
her, wie die folgende Tabelle zeigt, die auf die Miete entfallende Aus- 
gabenquote, die allerdings geringer ist als die beanspruchte Einkom- 
mensquote, in unsern Lehrerhaushaltungen verhältnismäßig niedrig 
ist, so ist das auf ganz besondere Verhältnisse zurückzuführen. 


Anteil der Ausgaben für Hauswesen an den Gesamtausgaben. 
In Prozenten. 


Nr. Miete Heizung Beleuchtung Hausrat Gesamtaufwand 
I 12,22 2,91 1,80 4,94 21,87 
2 12,53 2,73 0,33 3,91 19,50 
3 19,64 2,81 2,28 0,78 25,52 
4 4,93 4,93 0,76 4,20 14,32 
5 5,32 5,77 0,84 7,74 19,67 
6 8,08 9,09 0,91 9,31 27,39 


Haushalt 2 bewohnt einen Teil des eigenen Hauses, wofür die 
ortsübliche Miete in Rechnung gestellt wurde, und die drei Landlehrer 
besitzen Dienstwohnungen, die mit ihrem wie bekannt meist sehr 
niedrigen, amtlich festgestellten Geldwert in Spalteı der vorstehenden 
Tabelle erscheinen. Ueber Vor- und Nachteile solcher Amtswohnungen 
ist viel gestritten worden. Den Nachteil haben sie jedenfalls, daß bei 
der Berechnung des Ruhegehaltes, infolge der niedrigen Einschätzung. 
die der Mietwert dieser Wohnungen immer erfährt, die Inhaber von 
Dienstwohnungen zu kurz kommen. Das aber macht sich gerade bei 
Landlehrern, deren materielle Lage vielfach überhaupt eine ungün- 
stigere ist als die ihrer Stadtkollegen, doppelt empfindlich bemerkbar. 
Sie müssen nicht selten auf eine geräumige Wohnung mit großem 
Garten verzichten und in ihren alten Tagen, wenn sie in ihrem kleinen 
Dörfchen keine passende Unterkunft finden, mit einer bescheidenen 
und für ihre Verhältnisse teuern Stadtwohnung vorlieb nehmen. Die 
bisherige Art der Feststellung des Wertes der freien Dienstwohnung 
hat, wie es einige Durchschnittssätze aus dem Jahre 1901 für Preußen 
zeigen mögen, in der Tat einen Notstand hervorgerufen. 

Es betrug in Preußen im Jahre 1901 der 


für Lehrer für Lehrerinnen 
a. d. Lande ind. Stadt a.d. Lande ind. Stadt 
MK K K K 
Wert der Dienstwohnung 135 248 28 215 
Mietsentschädigung 220 387 79 290 





16) Vergl. Wohnungsstatistik sächsischer Städte, Zeitschrift des Kgl. Sāch- 
sischen Statistischen Landesamtes 1907, S. 231. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 405 


Eine Kritik an diesen Sätzen zu üben, deren niedrigster, soweit 
Lehrer in Frage kommen, um 45 M. hinter dem Wohnungsgeldzuschuß 
der preußischen Subalternbeamten letzter Servisklasse zurückbleibt, 
fällt um so mehr außerhalb des Rahmens dieser Abhandlung, als die 
preußische Besoldungsreform vom Jahre 1908 hier manches geändert 
und gebessert hat. 

Mit Rücksicht auf die erwähnten besondern Verhältnisse kann es 
nicht wundernehmen, wenn der prozentuale Anteil der Mietausgaben 
an den gesamten Haushaltungskosten, abgesehen von Haushalt 3, 
relativ niedrig ist. Ja man kann sagen, daß fünf unserer Lehrer ent- 
schieden billig wohnen; ob allerdings nicht nur billig, sondern auch 
gut im hygienischen und sozialen Sinne, das vermögen wir erst zu be- 
urteilen, wenn es uns gelingt, einen Einblick in die einzelnen Woh- 
nungen zu erhalten. 

Was zunächst Lage und Beschaffenheit der Wohnung anbetrifft, 
so haben die Inhaber von Dienstwohnungen jedenfalls eines vor ihren 
Kollegen voraus. Ihre Wohnstätte kommt dem Wohnungsideal in- 
sofern nahe, als sie fast als Einfamilienhaus bezeichnet werden kann. 
Denn von unseren Landlehrern wohnen zwei im Schulhause, in dem 
sich keine weitere Wohnung befindet, und einer wohnt allein in einem 
kleinen von der Gemeinde gestellten Hause. Das pommersche Schul- 
haus ist allerdings schon achtzig Jahre alt, während die beiden andern 
Lehrerwohnungen sich in Häusern befinden, die erst vor wenigen Jah- 
ren errichtet wurden. Dementsprechend sind auch die Raumver- 
hältnisse in ersterem, wie folgende Tabelle zeigt, außerordentlich 
beschränkt: 


Wohnverhältnisse der Lehrerhaushaltungen. 





| 3 “8 23 183.8 Luftkubus 
PEIEPEHIER EET pro Kopf 
TIEFE E IHE ENDEN | 
Na L'E EUM AN IE E ' über. Ausschl. Lage der Wohnung 
Se Eos Bo läscı Küche 
AS K+ “798° haupt 
N T ma 1I3°5 u. Kam. 
aaa sl 
m cbm cbm 
I 6 5+I 2x2 3,1 47,65 40,05 IArbeiter-Vorstadt II. Etage 
4x1 Straßenfront 
2 8 6+1 6x2 3,0 , 35,00 26,72 |Bürger u. Arbeiterviertel 
IXI | | Part. u. I. Etage. Straße 
3 4 5+2 5x2 3,0 85,89 74,25 |Bürgerquartier III. Etage 
2x1 | Vorderhaus 
4 7 4 +1 3x2 2,6 25,98 21,27 |Parterre, nach Vorgarten u. 
2xı | Hof gelegen 
5 3 4+1 3x2 3,3 96,56 48,54 |Parterre und I. Etage nach 
2x1 | Garten u. Hofseite 
6 3 4 +I 2x3 2,8 ' 77,62 52,00 |Parterre, 3 Zimmer Straßen 
3x2 | u. Gartenseite 


Aus dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß hinsichtlich des 


406 Wilhelm Gerloff, 


Luftraumes die Wohnungen der Haushaltungen 2 und 4 nur beschei- 
denen hygienischen Anforderungen entsprechen. Die Lehrbücher der 
Hygiene verlangen für einen Menschen einen Mindestluftraum von 
ı6 cbm. »Dieser Luftkubus ist die äußerste untere Grenze, wie sie 
z. B. in Kasernen und Gefängnissen zugelassen werden kann« "). 
Unterscheiden wir nun aber, wie notwendig, zwischen Mindestwohn- 
raum und Mindestschlafraum, so ist ersichtlich, daß die genannten 
Wohnungen den hygienischen Mindestluftbedarf nicht zu decken ver- 
mögen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es sogar zweifelhaft, ob 
die Wohn- und Schlafräume der vier andern Haushaltungen, in wel- 
chen sich die Familienmitglieder stundenlang miteinander aufhalten, 
diesen Anforderungen entsprechen. Ist doch auch außerdem noch zu 
bedenken, daß in jedem Wohn- und Schlafraum sich Möbel aller Art 
befinden, die in kleineren Wohnungen den Luftraum im hygienischen 
Sinne um ein Sechstel bis ein Viertel des Kubikinhaltes der Zimmer 
verringern. 

Ein Badezimmer weist nur die Wohnung des oberschlesischen 
Lehrers auf. Diese scheint einer ganz modernen Mietskaserne an- 
zugehören, denn das Haus, in dem sie sich befindet, enthält 41 (!) 
Wohnungen, die sich auf Vorderhaus und zwei Hinterhäuser ver- 
teilen. Die von den beiden andern Stadtlehrern bewohnten Häuser 
weisen hingegen nur je drei Mietwohnungen auf. 

Der für Miete verausgabte Prozentsatz des Einkommens bleibt 
hinter dem, wenn auch nicht als erwünscht und erfreulich, sondern 
nur als üblich anzusehenden Satz von einem Sechstel bis einem Fünftel 
des Einkommens bei allen Haushaltungen nicht unbeträchtlich zu- 
rück. Von den Wohnungen der Stadtlehrer kostet ein Zimmer jährlich 
rund M. 80, M. 59 undM. 87 Miete, und der Preis eines cbm Luftraumes 
stellt sich auf M. 1,68, 1,48 und 1,75. Der bekannte Satz, daß ein 
Minimum an Luft mit einem Maximum an Einkommensprozenten 
bezahlt werden muß, findet infolge des geringen Umfanges und indi- 
viduellen Charakters unseres Materials in den untersuchten Haushal- 
tungen keine Stütze. 

Wenn wir somit trotz aller im einzelnen vorhandenen Mängel zu 
dem Ergebnis kommen, daß die \Wohnungen unserer Lehrer mit Be- 
zug auf Lage, Zimmerzahl, Wohnfläche (aus Spalte 4 und 6 zu be- 
rechnen) und Mietzins nicht als ungünstig bezeichnet werden können, 
so bringen wir damit nur die allgemein anerkannte Tatsache zum 
Ausdruck, daß es im Wohnungswesen der Minderbemittelten noch viel 
zu reformieren gibt. 

Heizungund Beleuchtung. Der Heizungsaufwand ist 
teils von der Größe und Lage der bewohnten Räume, teils von der 
klimatischen Lage des \Vohnortes und nicht zuletzt auch von 
den Preisen des Brennmaterials abhängig. Der oberschlesische Lehrer, 
der den größten Mietaufwand hat, weist die geringsten Heizungs- 

17) Hueppe, Handbuch der Hygiene 1899, S. 526. Aehnlich Flügge, Grund- 
riß der Hygiene 3. Aufl. 1894. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 407 


kosten auf. Die Lage der Kohlenproduktionsstätten gibt hier ebenso 
wie für die hohen Heizungsauslagen des württembergischen Lehrers 
de ungezwungene Erklärung. Ersterer zahlte im Beobachtungsjahr 
für den Zentner Förderkohle M. 0,49, letzterer hingegen für den 
Zentner Briketts M. 1,30. Versuchen wir es, uns an der Hand der Haus- 
haltungsrechnungen über den Inhalt des Heizungs- und Beleuchtungs- 
aufwandes zu unterrichten, so überrascht vor allem die Vielzestaltig- 
keit der Bedarfdeckungsmittel, die Technik und Wirtschaft auch dem 
bescheidensten Haushalt zur Befriedigung des Wärme- und Licht- 
bedürfnisses zur Verfügung stellen. Haushalt ı und 3 heizen vorwie- 
gend mit Steinkohlen, Nr. 2 heizt und kocht mit Gas, braucht daneben 
aber auch Briketts, Haushaltung 4 und 5 heizen ausschließlich mit 
Holz und Nr. 6 endlich verwendet gleichmäßig Holz und Briketts. 
Ebenso umfaßt der Beleuchtungsaufwand die verschiedensten Aus- 
gaben, so vor allem für Petroleum, Leuchtgas, elektrisches Licht ein- 
schließlich Zählermiete, Brennöl, Brennspiritus usw. Kein Petroleum 
verwendet der oberschlesische Haushalt; die übrigen verbrauchen der 
Reihe nach kg 50,2, kg 44,2, kg 65,0, kg 63,0 und kg 25,3 Petroleum 
zum Preise von M. 11,11, M. 10,39, M 17,70, M. 15,88 und M. 8,76. 
Der Beleuchtungsaufwand der Haushaltungen I und 3 ist relativ 
hoch, der der übrigen außerordentlich bescheiden. Das bestärkt die 
bereits angedeutete Vermutung, daß die Familienmitglieder über Tag 
hauptsächlich in einem Raume hausen. Das aber ist nicht nur aus 
hygienischen Gründen zu bedauern, sondern es bedeutet auch eine 
starke Beeinträchtigung der geistigen Arbeitskraft des Lehrers. 


Was endlich den Aufwand für Erhaltung und Erneuerung des 
Hausrats anbetrifft, so handelt es sich hier um Ausgaben, über deren 
Entwicklung einjährige Haushaltungsrechnungen keinen Aufschluß 
zu geben vermögen. 

Bekleidung. Die drittwichtigste Ausgabengruppe der Pri- 
vatwirtschaft umfaßt die Aufwendungen für Bekleidung. 


Ausgaben für Bekleidung (Erhaltung und Erneuerung). 


Insgesamt 


Nr. Kleidung, Wäsche Schuhzeug in Proz. des 


A Haushaltungsaufwandes 
I 500,47 65,85 566,32 14,39 
2 285,95 81,55 307,50 11,14 
3 153,93 64,80 218,73 7,10 
4 311,07 39,95 351,02 14,42 
5 326,05 13,45 339,50 14,74 
D 197,08 17,20 214,28 11,55 


In vorstehender Tabelle sind nicht nur die Ausgaben für Neu- 
anschaffungen von Kleidungsstücken, Wäsche, Kopf- und Fußbe- 
deckung. sondern auch die Aufwendungen für Instandhaltung dieser 
Gegenstände enthalten. Die Beurteilung aller dieser Ausgaben bietet 
regelmäßig besondere Schwierigkeiten, da ein großer Teil der dieser 
Bedarfsgruppe angehörigen Güter zur längeren Befriedigung der be- 
züglichen Bedürfnisse dient, so daß selbst Jahresrechnungen kein zu- 


408 Wilhelm Gerloff, 


verlässiges Bild der tatsächlichen Bedarfsentwicklung zu geben ver- 
mögen. In dieser Hinsicht haben, wie auch aus unsern Rechnungen 
hervorgeht, diese Ausgaben Aehnlichkeit mit jenen für Erhaltung und 
Erneuerung des Hausrats. 

Nur bei einem einzigen Haushalt (Nr. 3) ist die für Bekleidung 
verwandte Ausgabenquote verhältnismäßig niedrig. Es ist der gleiche 
Haushalt, der auch für Erhaltung und Erneuerung des Hausrats den 
geringsten Aufwand aufzuweisen hat. Die Ursache ist in beiden Fällen 
die gleiche. Der noch junge Hausstand ist, wie das uns vorliegende 
Inventarium zeigt, mit einer reichlichen Ausstattung begründet wor- 
den. Dagegen haben die erst ein bezw. drei Jahre alten Haushaltungen 
5 und 6, wie die hohen Aufwandziffern und im einzelnen die Haus- 
haltungsrechnungen zeigen, in den ersten Jahren ihrer jungen Ehe 
noch mancherlei an Hausrat, Kleidung und Wäsche anschaffen müs- 
sen. Eine kurz vor Beginn des Beobachtungsjahres fallende Entbin- 
dung im Haushalt 6 macht sich in dessen Ausgabebudget pro 1907 
gerade mit Bezug auf die genannten Posten noch empfindlich bemerk- 
bar. Ein gleiches im Beobachtungsjahr selbst eintretendes Ereignis. 
das von einem schweren Krankenlager begleitet war, ist mitbestim- 
mend für die Höhe der Bekleidungsausgaben des Haushaltes ı, wäh- 
rend der hohe Aufwand des Haushaltes 4 sich aus der Zahl der Fa- 
milienmitglieder erklärt. Der prozentuale Anteil des Bekleidungs- 
aufwandes scheint also wenigstens bei drei Haushaltungen ein außer- 
gewöhnlich hoher zu sein, bei einem Haushalt aber hinter dem Durch- 
schnitt zurückzubleiben. 


Gesundheitspflege. Die Aufwendungen für Gesund- 
heitspflege 


Ausgaben für Gesundheitspflege. 


Insgesamt 
Nr. Krankenpflege Reinigung Körperpflege . in Proz. der 
in K 
Gesamtausgaben 

I 421,81 25,97 24,35 472,12 12,00 

2 42,95 23,20 4,90 71,05 2,15 

3 46,05 26,37 5,30 78,72 2,58 

4 103,40 6,55 30,80 140,75 5,78 

5 8,70 25,20 6,60 40,50 1,76 

6 144,61 8,49 4,43 157,53 8,48 


umfassen sämtliche Ausgaben für Arzt, Apotheke und dergl., Rei- 
nigung und Körperpflege. In der Rubrik Reinigung finden sich vor 
allem die Ausgaben für Waschen und Plätten außer dem Hause, sowie 
die für Wasch- und Reinigungsmittel. Die Ausgaben für die ins Haus 
genommene Wasch- und Putzfrau sind unter den Ausgaben für per- 
sönliche Dienstleistungen (Bedienung) verbucht worden. Fast genau 
vier Fünftel der gesamten Ausgaben für Gesundheitspflege beansprucht 
die erste Spalte. Den Ausschlag geben die Ausgaben der Familie ı. 
deren Höhe sich ebenso wie die gleichartigen Ausgaben des Haushaltes 6 
aus den Bemerkungen des letzten Abschnitts erklärt. 

Für Reinigung verausgaben die städtischen Lehrer fast doppelt 





Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 409 


soviel als unsere Landlehrer. Das erklärt sich aus den in der Stadt 
naturgemäß höhern Vergütungskosten, dem Charakter der städtischen 
Wohnungen und der größern Mitgliederzahl der städtischen Familien. 
Allerdings müssen hier, wie schon angedeutet, die Ausgaben für Be- 
dienung mit in Betracht gezogen werden. Das zeigt sich am besten 
bei der siebenköpfigen pommerschen Familie (Nr. 4), die nur M. 6,55 für 
Reinigung, hingegen M. 95,50 für Bedienung verausgabt. Schließlich 
haben auch die Lehrerfrauen auf dem Lande weniger Gelegenheit, die 
Wäsche außerhalb des Hauses reinigen zu lassen. 

Was endlich die Körperpflege anbetrifft, so sagen die in der be- 
züglichen Spalte enthaltenen Ausgaben für Haar- und Bartpflege, 
Bäder außer dem Hause usw. über den Umfang der tatsächlich geüb- 
ten Haut- und Körperpflege natürlich gar nichts aus, so daß es mit 
Bezug auf unsere Haushaltungen ebensowenig zulässig erscheint, 
einen Zusammenhang zwischen Körperpflege und gesundheitlichen 
Verhältnissen (Ausgaben für Krankenpflege) wie etwa zwischen letz- 
tern und Alkoholkonsum oder Wohnungswesen zu konstruieren. 
Eher dürfte der umgekehrte Schluß zutreffen, daß dort, wo die Kran- 
kenbehandlung und Pflege hohe Ausgaben erfordert, auch hohe Auf- 
wendungen für Körperpflege notwendig werden. 

Ausgaben für Badereisen sind in keinem Haushalt gemacht wor- 
den. Erinnern wir uns gleichzeitig, daß nur die Wohnung des ober- 
schlesischen Lehrers ein Bad aufweist, dann legt die obige Tabelle 
ein stilles Zeugnis davon ab, wie weit wir noch entfernt sind von der 
Verwirklichung der bescheidenen Forderung der deutschen Gesell- 
schaft für Volksbäder: Jedem Deutschen wöchentlich ein Bad! 


Geistespflege. Die Ausgaben für Geistespflege, wie sie 
die folgende Tabelle enthält, 


Ausgaben für Geistespflege. 


Insgesamt 


Nr Bücher, Theater, Vorträge, ec in Proz. der 
nn Zeitungen etc. Konzerte und dergl. “”  Gesamtausgaben 

I 45,91 2,00 47,91 1,22 

2 55,75 5,50 61,25 1,85 

3 70,84 41,05 117,89 3,80 

4 22,11 — 22,11 0,91 

5 61,21 3,85 65,08 2,82 

6 31,78 2,60 34,38 1,85 


weisen vor allem bei dem sich überhaupt in günstiger ökonomischer 
Lage befindlichen oberschlesischen Lehrer eine erfreuliche Höhe auf. 
Die Vorbereitung zur Rektorprüfung, die mancherlei Anschaffungen 
nötig machte und der häufigere Besuch eines Theaters, das zu mäßigen 
Preisen gute Vorstellungen bietet, sind bestimmend für die Höhe der 
beiden in Frage kommenden Posten. Tief bedauerlich aber ist die 
Tatsache, daß, obwohl es eigentlich umgekehrt sein sollte, mit steigen- 
der Zahl der Familienmitglieder der Aufwand für geistige Bedürfnisse 
abnimmt. Daran ändert auch die Erwägung nichts, daß Ausgaben 
iür Theater, Konzerte und dergl. auf dem Lande sehr selten sind. 


410 Wilhelm Gerloff, 


Allerdings muß auch vor zu weitgehenden Schlußfolgerungen gerade 
bei dieser Position gewarnt werden. Denn was besagen diese Ziffern 
überhaupt für die Geistespflege, die der Lehrer seinen Kindern ange- 
deihen lassen kann, die er aus der in jedem Kreise und in jedem Dorfe 
befindlichen Lehrerbibliothek, in den in der Stadt gebotenen sozial 
freien Gütern wie Museen, Lesehallen u. s. f. zu schöpfen vermag’? 
Es wäre schlimm für unsern Lehrerstand, schlimmer noch für unser 
Volk, wenn aus diesen Quellen nicht im reichsten Maße geschöpft 
würde. Bedenklich bleibt es freilich dessen ungeachtet, daß die Lehrer, 
die selbst im Dienste der Geistespflege stehen, durch ihre wirtschaft- 
liche Lage vielfach gezwungen sind, die Ausgaben für Geistespflege 
so außerordentlich niedrig zu halten. 

Verkehrsaufwendungen. Das eben Gesagte gilt auch 
von den Verkehrsaufwendungen, die zum Teil in engem Zusammenhang 
mit den Ausgaben für Geistespflege stehen. 


Verkehrsaufwendungen. 
Insgesamt 


Nr Reisen, Straßen- Fracht und eo in Proz. der 
bahn etc. Portiauslagen Gesamtausgaben 

I 30,00 20,65 50,65 1,29 

2 135,90 29,65 165,55 5,02 

3 30,70 13,86 44,50 1,40 

4 28,25 9,52 37,77 1,55 

5 58,33 35,12 103,45 449 

6 36,20 24,35 60,55 3,26 


Eine kleine Reise hat sich nur der Lehrer der Familie 2 gestatten 
können. Im übrigen finden wir in Spalte I fast nur Ausgaben für Be- 
nützung der Straßenbahn, bezw. bei den Landlehrern zur Bestreitung 
der Reisekosten zur nächsten Stadt. In der zweiten Spalte finden 
sich Ausgaben für Porti, Eisenbahnfrachten und dergl. Die Ausgaben 
für Schreibmaterialien, Briefpapier usw. sind dagegen in der ersten 
Spalte der Tabelle der Ausgaben für Geistespflege untergebracht 
worden. Insgesamt ist der Aufwand für Benützung von Verkehrs- 
mitteln sehr niedrig gehalten, und doch wäre es um der Aufgaben des 
Lehrerstandes willen erwünscht, daß das Reisekonto etwas reichlicher 
bemessen wäre. 

Fürsorge. Eine ganz besondere Stellung nehmen die der 
Fürsorge gewidmeten Ausgaben ein. Sie zeigen in allen sechs Haus- 
haltungen eine erfreuliche Höhe. Es ist dies ein schönes Zeichen für 
den hochentwickelten wirtschaftlichen Sinn unserer Lehrer. 


Ausgaben der Fürsorge. 


Insgesamt 
N Sach- Tier- Personen- in N in Proz. der 
versicherung versicherung versicherung ~ Gesamtausgabe n 

I 9,00 — 203,80 212,80 5,41 

2 — — 272,30 272,30 8,25 

3 12,70 = 135,26 147,96 4,84 

4 9,95 15,00 280,20 311,15 12,79 

5 7,95 = 78,10 86,05 3.74 

6 2,95 oz 67,06 79,01 3:77 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 411 


Für Nahrung, Hauswesen und Bekleidung verwenden unsere 
Haushaltungen rund drei Viertel, genauer 73,72 Prozent der Gesamt- 
ausgaben. Von allen andern Ausgaben, die man unter »Sonstiges« 
zusammenzufassen pflegt, beanspruchen die der Fürsorge ein Viertel 
oder 6,52 Prozent des Haushaltungsaufwandes. Das will sagen, daß 
sie für so bescheidene Haushaltungen, wie die hier untersuchten, 
einen Budgetposten von ganz beträchtlichem Schwergewicht dar- 
stellen. 


Wie vielseitig die Vorsorge unserer Lehrer für Zwecke der Zu- 
kunft ist, ergibt sich erst aus folgender Tabelle, welche die einzelnen 
Versicherungsarten, die Höhe der Versicherungssummen (a) und die 
jährlich zu entrichtenden Prämienbeträge (b) für unsere sechs Haus- 
haltungen in der bekannten Reihenfolge nachweist. 








| 





| 
| 


o 
5| 
— 





— = = — — 
i [ata 2 i ba L A + J v = l je) = | 2 Y 
g a a 25 > “si aasa l2E3 z 5 
>» 5 or. "= u 2 = S 5 Aa H a a fan) g 
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2% 5 45 3 a3 Sur lea 3 |A38 
E Ber 25 Ee #75 AS] 5 [ak 
i z D = 
— uN = > un > a a r S 
al b a|ı b b a|ı b b a b b a b 
| 
K M K | I M í k M M M M M M HK 
6000 a =E l a — m 4,00] 9000| 9,00) — — — | 215,20 
7500| 307,00] — | — — [1000 35,00] — 6000| 4,00| - 346,00 
39090, 102,40]1700; 39,31] 15,40] — — 14,00]10 000 8,10] 4,60} — - 173,81 
8000 291,56 — | =—— — — — 3,00 8000 0,951 — 600 15 1310,51 
za 65,30 1000) 28,00 — — — 3,001 3720| 4,904 — -— — | 101,20 
3000) 67,061 — | — — | — | — | — | 5125| 2,95] — = — | 70,01 
| 








Aus der letzten Spalte dieser Zusammenstellung ergibt sich, daß 
die durchschnittlichen Jahresaufwendungen noch höher sind als die 
tatsächlich im Beobachtungsjahr gezahlten Beiträge. Das erklärt sich 
daraus, daß ein Teil der Versicherungen bereits auf einige Jahre voraus 
bezahlt war und ein anderer Teil erst im Berichtjahr abgeschlossen 
wurde, so daß für 1907 noch nicht die volle Jahresrate zu entrichten 
war. Dieses gilt besonders von den Lebensversicherungen. Diese sind 
regelmäßig nicht von vornherein in der angegebenen Höhe eingegan- 
gen worden, sondern zu der anfänglich kleinen Versicherung von 
1000 oder 2000 Mark wurde bei steigendem Gehalt eine zweite und 
dritte, sei es auf den Namen des Haushaltungsvorstandes oder der 
Frau, genommen. Es würde zu weit führen, diesbezügliche Einzelhei- 
ten, wie auch über Fälligkeitstermine der Versicherungssummen, über 
welche das vorliegende Material erschöpfende Auskunft gibt, hier 
mitzuteilen. 

Als charakteristisch für unsere Haushaltungen dürfte roch zu 
erwähnen sein, daß die durchschnittliche Versicherungssumme der 
Haushaltversicherung der städtischen Lehrer 8333 M., die der Land- 
lehrer 5615 M. beträgt. Beide Ziffern übersteigen den durchschnitt- 
lichen Versicherungswert des Hausrate, den v. Rasp für 1125 Volks- 


412 Wilhelm Gerloff, 


schullehrer in Städten und 480 auf dem Lande gefunden hat 18). Es 
betrug die durchschnittliche Versicherungssumme des Hausmobiliars 
für Volksschullehrer 


im Jahre 1888 1898 1908 

M KH K 
Großstädte 5653 6186 6614 
Uebrige Städte 4458 5724 5891 
Plattes Land 3910 4779 5173 


Dieser Vergleich erscheint deshalb beachtenswert, weil er die 
Vermutung nahe legt, daß unsere Rechnungen ein Bild von Lehrer- 
haushaltungen geben, deren Wirtschaftsführung ökonomisch minde- 
stens dem Durchschnitt der Lebenshaltung dieser Kreise entspricht. 
Es handelt sich hier also, wenn wir auch keineswegs in unvorsichtiger 
Verallgemeinerung gleich von einem Typus reden wollen, jedenfalls 
nicht um besonders schlecht gestellte Haushaltungen. Das aber will 
bei Bewertung der einzelnen Posten unserer Statistik nicht außer acht 
gelassen werden. 

Vergleichen wir nun aber noch Einrichtung und Ausstattung der 
Lehrerhaushaltung, wie sie im Versicherungswert des Hausmobiliars 
zum Ausdruck kommen, mit den Versicherungssummen, die für den 
Haushalt einiger anderen Stände ermittelt wurden, so dürfte das Bild 
der Lebensführung der Volksschullehrer noch um einige Striche be- 
reichert werden !9). 











—ŘŘ ERGEGEERIEE - — — 























| Y £ . Durchschnittliche | Steigerung 
|95 8 Versicherungssumme des Versicherungs- 
Berufsgruppen i- in | ---- | wertes von 1888 
auf: 1888 | 1908 ! bis 1908 in Proz. 
a E K 4 des Wertes v. 1888 
Großkaufleute und Industrielle 2 775 Ä 20539 | 23 744 Ä 15,6 
Militärpersonen im Offiziersrang || 3 ıı1ı 14886 | 18020 21,1 
Höhere Staatsbeamte ‚1698 | 13884 | 16538 ` 19,1 
Höhere Privatbeamte | 125491 | 12689 ; 15200 | 19,8 
Mittelschullehrer | I 065; 9026 | 9 992 10,7 
Freie Berufe 17000 8230 — 854I | 3,8 
Kleinere u. mittlere Kaufleute IoıIg! 6618 | 7776 17,5 
Volksschullehrerin | | 
Städten | zı25| 5217 | 6336 21,5 
Kleinere u. mittlere Staatsbeamte| 9279! 5159 | 6012 | 16,5 
Kleinere u. mittl. Privatbeamte | 2086 483I 5539 14,7 
Volksschullehrerauf ! | 
dem Lande | 480 3910 | 5173 32,3 
Handwerker 16408| 3783 4435 17,2 
Landwirte | 8 351 | 3637 | 4455 | 22,5 
! 


Nach dieser Uebersicht zu urteilen, ist die Zunahme des Hausrat- 
wertes bei den Stadtlehrern und besonders bei den Landlehrern inner- 


18) Zur Entwicklung der Haushaltversicherung in den letzten 20 Jahren. 
Das deutsche Volk, Zeitschrift für nationale Politik 190g. 
19) Nach v. Rasp. zusammengestellt. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 413 


halb der letzten zwanzig Jahre sehr groß gewesen. Wenn nun auch 
diese Wertsteigerung keineswegs als der gültige Ausdruck einer allge- 
mein gestiegenen Lebenshaltung der Lehrerschaft angesehen werden 
kann, so ist sie doch als ein erfreuliches Zeichen der materiellen He- 
bung, die dieser Stand innerhalb jener Frist erfahren hat, anzuspre- 
chen. Doppelt erfreulich aber ist, daß diese Wohlstandssteigerung nicht 
bei den Ausgaben für Nahrungs- und Genußmittel, Vergnügungen und 
dergl., sondern gerade an dieser Stelle zum Ausdruck kommt, und wir 
bedauern nur, daß wir an dieser Stelle nicht mehr über die Häuslich- 
keit unserer Lehrer sagen können. Denn die Frage, wie es in dem Heim 
der Erzieher unserer Jugend aussieht, scheint uns keineswegs gleich- 
gültig zu sein. 

Sozialausgaben. Unter Sozialausgaben, die die folgende 
Tabelle nachweist, werden alle diejenigen Ausgaben verstanden, die 
auf öffentlichrechtlichen oder sozialen Verpflichtungen beruhen. Daß 
hierzu auch Vereinsbeiträge und Geschenke gerechnet wurden, bedarf 
gewiß nicht der besondern Begründung, obwohl durchaus nicht be- 
stritten werden soll, daß nicht in einzelnen Fällen Zweifel, welcher 





Sozialausgaben. 
" Steuern u. Abgaben | | 'Sozialausgaben insges. 
ae u ey ; | Almosen, - — -2 e zer, 
Nr. “in Proz. der, Vereins- ` Ge- ‘in Proz. der 
in.  Gesamtaus- beiträge schenke | in .# Gesamtaus- 
| gaben | ________.L_._. __ o Baben O 
| | | 
I 71,05 1,81 | 34,00 29,55 135,20 3,45 
2 86,18 2,61 24,60 50,40 161,18 4,83 
3 50,71 1,00 21,00 27,05 98,76 3,23 
4 10,80 0,44 10,55 32,15 53,50 2,20 
5 5,70. 0,25 4,50 ' 41,40 I 51,60 | 2,24 
6 14,80 0,80 24,15 | 951 | 48,46 | 2,61 


| | | i 
Bedarfsgruppe die bezüglichen Ausgaben am besten zugewiesen wer- 
den, durchaus berechtigt sind. Die zum Teil auffällig niedrigen Steuer- 
beträge erklären sich in der Hauptsache dadurch, daß die Lehrer von 
den oft hohen gemeindlichen Einkommensteuerzuschlägen befreit blie- 
ben. In einem Falle liegen besondere, die teilweise Steuerbefreiung 
rechtfertigende Umstände vor. Die Steuerzuschläge, von welchen 
unsere Lehrer befreit waren, betrugen im Jahre 1907 in den verschie- 
denen Gemeinden 200, 160, 165, 400 und 50 Prozent. Die Steuer- 
befreiung bedeutete also eine nicht unbedeutende Entlastung des Bud- 
gets. 

Verschiedene Ausgaben. Die noch übrig bleibenden 
Bedarfskategorien umfassen Ausgaben, die keine besondere Bedeutung 
im Lehrerhaushalt beanspruchen. Es sind die Ausgaben für persön- 
liche Dienstleistungen, Schuldzinsen, Schuldentilgung und für land- 
wirtschaftliche und gewerbliche Zwecke. Sie bedürfen an dieser Stelle 
keiner weiteren tabellarischen Darstellung, da ihre Höhe aus den Haupt- 
tabellen klar ersichtlich ist. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. a. 27 


414 Wilhelm Gerloff, 


Die Ausgaben für Bedienung werden durch Kinder- 
zahl und zufällige Ereignisse (Entbindung) natürlich um so mehr be- 
einflußt, je geringer im allgemeinen der Aufwand für Bedürfnisse 
dieser Art ist. Ein Dienstmädchen wird in den Haushaltungen 1, 3 
und 4 gehalten. In letzterem Haushalt werden die geringen Ausgaben 
hierfür aus den bescheidenen Nebeneinnahmen, die der Frau aus der 
Uebernahme der Reinigung der Schulräume erwachsen, fast zur Hälfte 
gedeckt. 

Die beiden folgenden Rubriken der Haupttabellen enthalten 
Ausgaben für Verzinsung und Tilgung von Kon- 
sumtionsschulden, die vor allem die jüngern Haushaltungen belasten. 

Die gewerblichen und landwirtschaftlichen 
Ausgaben fallen, wie schon erwähnt, außerhalb des Rahmens der 
eigentlichen Haushaltungskosten. 

Mit der folgenden, die prozentuale Verteilung der einzelnen Aus- 
gaben enthaltenden zweiten Hauptübersicht können wir nunmehr die 


2. Hauptübersicht. 


Anteil der Hauptbedarfsgruppen an den Gesamtaus- 
gaben in Prozenten. 





I i | | | | | 
Nr un. N | T. | r Durch- 
ENTE I į Nr. 2 nis 3 | Nr. nn 5 Nr 6 Schnitt 


.— -= 0. .n = — g 2s =; — — . Ban er x 





Nahrungs- u. Genußmittel | 33,98. 44,74 45,65 43,60 38,72 33,52 40,18 





Hauswesen ı 21,87 19,50| 25,52: 14,82! 19,67 27,39 21,36 
Bekleidung 14,39' I1,14| 7,16| 14,42 14,74. 11,55: 12,18 
Gesundheitspflege ' 12,00! 2,15| 2,58; 5,78 1,76, 8,48 5,69 
Geistespflege 1,22] 1,85! 3,86! 0,91 2,82 1,85 2,06 
Verkehrsaufwendungen \ 1,29, 5,02! 1,46 1,55 449. 320 2,74 
Fürsorge 5,41, 8,25! 4,84 | 12,79 3,74 3,77 6,52 

















Sozialausgaben 3,45 | 4,88 | 3,23! 2,20; 2,24 2,61 3,25 

Persönliche Dienstleistungen ' 5,89 | 2,47 | 4,92| 3,93 0,19. 1,84 3,54 

Schuldzinsen 0,50 I | 0,781 — 187 0,34: 0,55 

Schuldentilgung u. Ersparn. © — | — ; — =, 9,756 5,39 '__1,93 
—— | ie ae 

Haushaltungsausgaben 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 
h | 


| | | | 


Darstellung und Besprechung unserer Haushaltungsrechnungen ab- 
schließen. Denn so wertvoll auch die einzelnen sorgfältig geführten 
Rechnungen sein mögen, das Gesamtmaterial ist zu gering, um daraus 
weitgehende Schlußfolgerungen ableiten zu können. Auch glauben 
wir nicht, daß diejenigen, die sich an der Hand der gegebenen Er- 
läuterungen ein wenig in die mitgeteilten Tabellen vertiefen, noch 
weiterer Hinweise bedürfen, um die Ziffern in ihrer stummen, harten, 
eindringlichen und unerbittlichen Sprache reden zu hören. Im großen 
und ganzen bietet der Volksschullehrerhaushalt im Norden und Sü- 
den, im Osten und Westen unseres Vaterlandes dasselbe bescheidene 
Bild. Schlicht undeinfach ist die Wirtschaftsführung, und mäßig sind. 
die Haushaltungskosten, die zur Befriedigung der geringen Lebens- 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 415 


ansprüche aufgewendet werden und aufgewendet werden können. 
Von den Ausgaben für physische Erhaltung sind jene für Nahrungs- 
und Genußmittel verhältnismäßig niedrig gehalten, die für Hauswe- 
sen und Bekleidung hingegen haben eine der sozialen Stellung des 
Standes angemessene Höhe. Erfreulich und nicht minder für den 
Familiensinn wie für das wirtschaftliche Verständnis der Lehrer spre- 
chend, erscheint die umfangreiche Fürsorge, während die Aufwendun- 
gen zur Befriedigung psychischer Bedürfnisse nur allzu knapp be- 
messen sind. Es ist ein Leben voller Ernst, Arbeit und Genügsamkeit, 
in das wir einen Blick werfen, und manchmalmag auch wohl die Sorge 
an der Türe stehen. Denn keine unserer Familien vermag von ihrem 
Gehalt den Haushaltungsaufwand zu bestreiten. Zuschüsse seitens der 
Verwandten und Nebenerwerb aller Art sind notwendig, damit der 
Lehrer sich ein Heim schaffen und erhalten kann, das ihm, wie Jean 
Paul im »Leben des vergnügten Schulmeisterleins Maria Wuz« sagt, 
die einzigen feuerbeständigen Freuden des Lebens, die häuslichen, 
gewährt. 


Wenn wir nunmehr der vorstehenden Darstellung noch einen 
Abschnitt folgen lassen, weil es uns geboten erscheint, die gefundenen 
Ergebnisse mit einigen neueren Erhebungen zu vergleichen und ein 
paar kritische Bemerkungen anzufügen, so möge man die Gründe da- 
für in der eingangs erwähnten Veranlassung zu dieser Publikation 
suchen. 

»Il est regrettable«, schrieb vor einiger Zeit ein französischer Na- 
tıonalökonom 2%), »que nous ne possedions pas de budgets d’employes, 
de petits employés surtout. Mais ni la classe bourgeoise, ni la classe 
ouvrière ne s'intéressent beaucoup au sort des employes.« Man urteile 
selbst, inwieweit diese \Vorte auf deutsche Verhältnisse zutreffen. 
Eine größere Anzahl von Haushaltungsrechnungen aus Beamten- 
kreisen besitzen wir seit der schon mehrfach erwähnten reichsstatisti- 
schen Veröffentlichung jedenfalls. Diese sollen daher im folgenden 
mehrfach zu Vergleichszwecken herangezogen werden, obwohl der 
Bearbeitung dieser Wirtschaftsrechnungen mancherlei Mängel anhaf- 
ten, die wir leider nicht zu beseitigen vermochten. Vorangestellt seien 
zunächst die Ergebnisse einer Enquete über die Lebenskosten franzö- 
sischer Volksschullehrer. 


Ausgaben in Prozenten des Gesamtaufwandes 


: ‚pn. Heizung Sonstige : Andere 
Gesamtausgaben Se en u. Beleuch- Haushal- wo © Aus- 
ung ung tung tungskost.?') nn gaben. 
Ueber 3000 fr. 42 6 4 14 12 7 
2000— 3000 fr. 46 6 5 I0 9,5 7,5 
1500— 2000 fr 5I 6 Ö 6 7 7 
1200— 1500 fr. 53 6 O 3 6 9 
Bis 1200 fr. 56 5 4 I Ò II 


20) Maurice Halbwachs: Budgets de Familles, La Revue de Paris 1908 


pag. 535- 


21) Charges de famille. 
277 


416 Wilhelm Gerloff, 


3472 d. s. 7°, aller französischen Volksschullehrer beantworteten 
die vorgelegten Fragebogen, deren Ergebnisse in vorstehender Ueber- 
sicht zusammengestellt sind. Der Bearbeiter der Enquete faßt sein 
Urteil über die mit aller Vorsicht aufzunehmenden Ergebnisse in die 
Worte zusammen: »Dans l'ensemble et dans le cas normal, le budget 
de l'instituteur est..... un budget de proletaire ??). Bei aller Kärg- 
lichkeit, die die Wirtschaftsführung der deutschen Volksschullehrer in 
den ersten Jahren ihrer Anstellung nur allzu oft kennzeichnet, kann 
man dennoch mit Bestimmtheit sagen, daß obiges anscheinend ten- 
denziös gefärbte Urteil auf deutsche Verhältnisse nicht zutrifft. Das 
beweisen die Haushaltungsrechnungen, die bisher aus Lehrerkreisen 
vorliegen, auf das deutlichste ?3). Von einem Vergleich deutscher 
Haushaltungsrechnungen mit den französischen Bedarfsschätzungen 
muß leider Abstand genommen werden, da, ganz abgesehen von der 
mangelhaften Erhebungsmethode, die genaue Zusammensetzung der 
einzelnen Posten nicht erkennbar ist. 

Den Ausgangspunkt haushaltungsstatistischer Untersuchungen 
bildet in der Regel das sog. Engelsche Gesetz, welches dahin lautet, 
»daß, je ärmer eine Familie ist, ein desto größerer Anteil von den Ge- 
samtausgaben zur Beschaffung von Nahrung aufgewandt werden 
muß«. Bei diesem von dem Altmeister der deutschen Statistik vor 
mehr als fünfzig Jahren (1857) aufgestellten Satz sind wir bis heute 
sozusagen stehen geblieben. Jedenfalls ist die Kenntnis der Kon- 
sumtionsentwicklung seither kaum fortgeschritten ?4). Nun aber set- 
zen sich bereits die Nahrungsausgaben aus drei wesentlich verschie- 
denen Gruppen zusammen. Sie umfassen Ausgaben für tierische, für 
pflanzliche und für sonstige Nahrungs- und Genußmittel. Wie aber 
verhalten sich diese Ausgaben zueinander, und wie ist ihre Gestaltung 
bei Familien verschiedener Wohlhabenheit ? In unsern Haushaltungs- 
rechnungen war das Verhältnis dieser Ausgabenzweige zueinander 
bekanntlich derart, daß die Hälfte des Nahrungsaufwandes auf Aus- 
gaben für tierische Nahrung und je ein Viertel auf solche für pflanz- 
liche und sonstige Nahrungs- und Genußmittel entfiel. Untersuchen 
wir eine Anzahl anderer Haushaltungsrechnungen nach dieser Rich- 
tung, so erhalten wir folgende Zusammenstellung. (S. Tabelle S. 417.) 


22) Halbwachs l. c. p. 535- 

23) Man vergleiche insbes. Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minder be- 
mittelter Familien a. a. O., Haushaltungsrechnungen Hamburgischer Volks- 
schullehrer, Hamburg 1906, Gerloff, Haushaltungsrechnungen zweier Volksschul- 
lehrer. Annalen des Deutschen Reiches 1908, Nr. 3. 

21) Das wertvollste über die einschlägigen Fragen findet sich bei Lexis: 
»Die volkswirtschaftliche Konsumtion« im Schönbergschen Handbuch der Po- 
litischen Oekonomie und St. Bauer: Das Konsumtionsbudget der Haushaltung 
im Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl. ıgoı; das den ange- 
führten Artikel enthaltende Heft der 3. Aufl. des Handwörterbuchs der Staats- 
wissenschaften lag, wie hier ausdrücklich festgestellt sei, beim Erscheinen dieses 


Artikels noch nicht vor! 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 417 


Anteil der Nahrungsausgaben an dem Haushaltungsaufwand. 





| Davon Prozent für 





























p Nah- | Rt | . . 
Gesamt- _Tung Tierische ‚Fleisch | Sonstige Sonstige 
g Fe Ri ı Nahrung | Pflanzl. Nahrungs- 
ausgaben ?°) über- |; . und |i tier. ù 
h über- En Nahrung u. Genuß- 
‚haupt „ : Fisch Nahrung 
‚haupt | mittel 
° se os ER ’ 
Zu P 2 | u 
1054 (1) 289) 1549 | 203 | 122 : Bı 253 ` 9,3 
13040 (1) 3) 571 | 3236 | 153 | 173 17,0 ` 69 
1374 (1) 77) 56,1 | 25,0 | 10,0 | 15,0 23,0 75 
2585 m (33) 7) | 37,7 | 223 117 | 10,6 70. 7,8 
2514 & (6) 2°) | 40,27 20,5 | 10,2 | 10,4 11,5 81 
3327 K oo í l | 19,2 2 | 10,2 53 9,6 
10 359 .# I " 28, 17,3 9 75 ‚2 3,3 
unter 1200.4 (13)®), 54,2 | 26,5 | 11,9 | 14,0 19,1 8,6 
1200— 1600 & (171) 540 | 28,5 | 139 |) 146 17,3 | 8,8 
1600—2000 K Be i r | 27,3 | 12,9 | 14,4 16,1 7,6 
2000—2500.# (190) | 48,1 | 25,1 | 12,2 12,9 14,5 ` 8,5 
2500—3000 .4 (103) | 42,7 | 23,5 ‚ 11,7 11,8 12,7 6,5 
3000—4000..# (102) 38,1 | 20,5 ı I0,2 | 10,3 11,4 6,2 
4000—5000 4 (34) | 32,8 179,88 | gI 9,8 5,1 
über 5000.4 (5) i 30,3 | 16,6 ı 86 | 80 80 ı 5,7 
| 


| | | 

Die erste Spalte dea Zusammenstellung ergibt, wie zu erwar- 
ten, eine Bestätigung des Engelschen Gesetzes. Dieses erfährt durch 
die in den folgenden Spalten zum Ausdruck kommende Konsumtions- 
entwicklung in mehrfacher Hinsicht Ergänzungen, die man etwa in 
folgende Sätze zusammenfassen kann: 

Die Größe der für Nahrung verwandten Aus- 
gabenquote wird in erster Linie durch die Aus- 
gaben für tierische Nahrung, in zweiter durch 
die für pflanzliche Nahrung bestimmt. Dagegen 
haben für die Bewegung des Nahrungsprozentes diese 
beiden Ausgabengruppen die umgekehrte Bedeutung, d. h. die Z u- 
oder Abnahme der für Nahrungverwandten Aus- 
gabenquote wird in erster Linie durch die Aus- 

25) Die eingeklammerten Ziffern geben die Zahl der Haushaltungen mit den 


i 
l 


angegebenen (durchschnittlichen) Gesamtausgaben an. 

24) Quelle: Frankfurter Arbeiterbudgets. Frankfurt 1890. — ?7) Haus- 
haltungsrechnungen zweier hamburgischer Arbeiter. Privatpublikation der 
Firma H. J. Salomon, Hamburg. — ?8!) Haushaltungsrechnungen deutscher 
Postassistenten. Deutsche Postzeitung 1903, Nr. 16 und 17. — 2°?) Die im ı. Teil 
dargestellten Haushaltungen. — ?°) Haushaltungsrechnungen hamb. Volksschul- 
Ichrer. — 3%) Fürth. Ein mittelbürgerliches Budget 1907. Eine ganz genaue Ver- 
teilung der Nahrungsausgaben auf obige Spalten war aus im Material liegenden 
Gründen nicht immer möglich. Die obigen Prozentsätze enthalten also zum Teil 
Annäherungswerte. — ?%) Wirtschaftsrechnungen minder bemittelter Familien. 


(Deutsche Enquete 1909). 


418 Wilhelm Gerloff, 


gaben für pflanzliche, in zweiter durch die für 
tierische Nahrungsmittel bestimmt. Damit steht 
in engem Zusammenhang, daß bei steigendem Haushal- 
tungsaufwand die Ausgabenquote für pflanz- 
liche Nahrung schneller als jene für tierische 
Nahrung fällt. Von den Ausgaben für tierische 
Nahrung aber sinkt die für sonstige tierische 
Nahrung verwandte QuotederGesamtausgaben 
schneller als das Ausgabenprozent für Fleisch, 
während innerhalb derAusgaben für pflanzliche Nah- 
rungsmittelanscheinend der für Cerealien ver- 
wandten Ausgabenquote diese Rolle zukommt. 
Leider gestattete der größere Teil des vorliegenden Materials eine 
diesbezügliche Zerlegung der Ausgaben für pflanzliche Nahrung nicht. 
Aus ähnlichen Gründen kann auch über die Gestaltung der Ausgaben 
für Sonstige Nahrungs- und Genußmittel nichts Zuverlässiges aus- 
gesagt werden. 

Was daneben das Verhältnis dieser Ausgaben- 
gruppen zu einander anbetrifft, so ergibt sich folgendes: 

Jegeringerder Haushaltungsaufwand über- 
haupt ist, desto größer ist die für pflanzliche 
NahrungverwandteAusgabenquote®). Und ferner: 
Bei den jetzigen Lebenskosten wird rund die 
Hälfte des Nahrungsaufwandes — bei wohlha- 
benden Familien etwas mehr, bei ärmeren zu 
Gunsten der Ausgaben für pflanzliche Nah- 
rungsmitteletwas weniger—fürtierische Nah- 
rungsmittelverausgabt. 

Aus diesem Satz erhellt vor allem mit welchem Schwergewicht 
sich Veränderungen der Fleischpreise, im Privathaushalt bemerkbar 
machen, und weiterhin besagt er, daß die Getreidepreise von um so 
größerer Bedeutung für eine Familie sind, je ärmer sie ist. — 

Vom Wohnungsaufwand haben bisher fast ausschließlich die 
Ausgaben für Miete Beachtung gefunden. Ausgangspunkt war auch 
hier das Engelsche Gesetz, das von Schwabe für den Mietaufwand 
dahin lautend formuliert wurde, »daß mit größerer Wohlhabenheit 
die auf Miete verwandten Prozente der Ausgaben abnehmen«. Be- 
sonders zahlreich sind die Untersuchungen, die über das Verhältnis 
zwischen Einkommen und Miete angestellt worden sind. 
Wenn nun auch für die Haushaltungsstatistik die Größe des Haus- 
haltungseinkommens nicht unwichtig ist, so hat sie es doch in 
erster Linie mit den Ausgaben und der Ausgabenverteilung 
zu tun. Die Beziehung der einzelnen Ausgaben auf das Einkommen an- 


33) Diesen Satz hat Grotjahn (Ueber Wandlungen in der Volksernährung, 
Leipzig 1902, S. 58) nach Analogie des Engelschen Satzes wie folgt formuliert: 
» Je ärmer eine Familie ist, einen desto größeren Anteil von der Ausgabe für 
Ernährung muß sie zur Beschaffung der vegetabilischen Nahrung aufwenden.« 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 419 


statt auf den Haushaltungsaufwand ergibt in vielen Fällen ein falsches 
oder jedenfalls ein unbrauchbares Bild. Nach einer sächsischen Stati- 
stik gaben z. B. im Jahre 1905 von 53 224 Wohnungsinhabern 1914 oder 
3,6 Prozent über 1oo Prozent ihres steuerpflichtigen Einkommens für 
Miete aus 3%). Es liegt auf der Hand, daß derartige Fälle in allen Wohl- 
standsklassen, bei Kaufleuten wie bei Gutsbesitzern, bei Rentenbe- 
ziehern (Invaliden) wie bei Almosenempfängern vorkommen Können. 
Ueber die tatsächliche Konsumtionsentwicklung können daher nicht die 
verausgabten Einkommensprozente, sondern nur die bezüglichen Aus- 
gabenquoten Aufschluß geben. Dementsprechend berechneten wir 
aus den Uebersichten III und IV der »Erhebung von Wirtschafts- 
rechnungen minderbemittelter Familien im Deutschen Reich«, auf die 
ihres Umfanges wegen immer wieder zurückgegriffen werden muß, 
die folgenden Tabellen. Die eingeklammerten Ziffern geben wiederum 
die Zahl der berücksichtigten Haushaltungen an. 


Anteil der wichtigsten Wohnungsausgaben an dem Haushaltungs- 
aufwand. 
Durchschnittliche Ausgaben in Proz. d. Gesamtausgaben 


Ausgaben Miete Heizung Beleuchtung Heizung und 


Beleuchtung 
unter I200 %& (13) 17,1 4,5 1,7 6,2 
1200—1600 #& (171) 14,8 3,7 I,I 4,8 
1600—2000 4 (234) 15,7 2,3 1,9 42 
2000—2500 4 (190) 14,5 2,9 T,1 4,0 
2500—3000 æ (103) 14,4 2,7 1,2 3,9 
3000—4000 «4 (102) 14,0 2,4 1,2 3,6 
4000—5000 K (34) 14,2 1,8 1,3 3,1 
über 5000 4 (5) 11,8 1,8 1,3 3,I 
Das Verhältnis zwischen Wohnungsaufwand und Haushaltungs- 
aufwand. 


a, ım Arbeiterhaushalt; b) im Beamtenhaushalt (mitt- 
lere Beamte und Lehrer) 
Durchschnittl. Ausgaben in Prozent. der Gesamtausgaben 


Woh- Heizung 
Ausgaben Miete pe nung über- Heizung re und 

a haupt 35) ung Beleuchtg. 
unter 1200 & (11) 16,7 3,1 19,8 4,5 1,6 6,1 
1200—1600 #4 (154) 14,3 2,4 16,8 3,7 1,2 49 
I600— 2000 K (196) 14,9 2,7 17,7 3,1 I,2 4,3 
2000—2500 M (127) 14,1 2,8 17,0 2,9 I,o 3,9 
2500—3000 & (24) 11,8 2,6 15,5 2,4 0,9 3,3 
3000—4000 «K (Io) 11,8 2,0 13,9 3,1 I,I 4,I 

b | 

1600—2000 & (10) 14,0 43 18,5 5,5 1,3 6,9 
2000— 2500 %& (28) 14,8 4,0 18,9 3,2 L,I 4,3 
2500—3000 6 (60) 15,4 3,8 19,4 2,9 1,3 4,2 
3000—4000 %& (82) 15,1 4,1 19,3 2,3 1,4 3,7 
4000—5000 M (31) 14,5 48 19,5 1,8 1,6 3,2 
über 5000 æ (5) 11,7 1,9 14,9 1,8 1,3 3,1 


3) Wo sich eine Differenz zwischen den Ausgaben für Wohnung einer- 


420 Wilhelm Gerloff, 


Diese beiden Zusammenstellungen bestätigen also den Schwabe- 
schen Satz, daß mit steigenden Gesamtausgaben der Anteil an den 
Wohnungsausgaben abnimmt. Im Vergleich zu den Nah- 
rungsausgabennehmenjedochdieAusgaben für 
Hauswesenregelmäßiginvielgeringerem Maße 
ab. Im einzelnen aber zeigen die Glieder dieser Ausgabengruppe 
eine verschiedene Gestaltung. Die für Miete verwandte Ausgaben- 
quote fällt im Arbeiterhaushalt bei größer werdenden Gesamtaus- 
gaben relativ rasch, im Beamtenhaushalt hingegen bleibt sie bis zu 
einem ziemlich hohen Haushaltungsaufwand annähernd stabil, um 
dann langsam abzunehmen. 

Für »Heizung und Beleuchtung wird eine um 
sogrößere Quoteverwandt, jegeringerder Haus- 
haltungsaufwand überhaupt ist. Ob dieses freilich 
bei noch größern Gesamtausgaben, als in obigen Tabellen enthalten 
sind, zutrifft, ist zweifelhaft. Es scheint vielmehr der Satz zu gelten, 
daß von einem gewissen— physiologischen — Min- 
destaufwand bis zur Erreichung der standes- 
gemäßen Lebenshaltung die Ausgaben für Be- 
leuchtung undHeizung steigen, um dann-—-je nach 
der sozialen Stellung der Familie verschieden — bald rascher 
bald langsamer zu falle n38). Doch ist nicht ausgeschlossen, 
daß, wenn wir Heizung und Beleuchtung trennen, dieser Satz nur 
für letztere gilt. Das vorhandene Material ist leider nicht reichhaltig 
und nicht zuverlässig genug, um zu einem abschließenden Urteil zu 
gelangen. Auch ist nicht außer acht zu lassen, daß gerade bei den Aus- 
gaben für Hauswesen örtliche Verhältnisse (Stadt, Land usw.) für 
die Konsumtion von weit einschneidenderer Bedeutung sind als bei dem 
Nahrungsaufwand. Immerhin läßt das vorliegende Material schon 
erkennen, daß im Arbeiterhaushalt bei steigerden Gesamt- 
ausgaben, voneinem gewissen, sehr niedrigen 
Gesamtaufwand an, ein fallender Prozentsatz 
für Heizung undBeleuchtungausgegeben wird. 
Das gleiche gilt zweifellos von allen Haushaltungen mit der Maß- 
gabe, daß der Punkt, bei welchem die Verringerung der Ausgaben- 
quote einsetzt, verschieden hoch liegt. Es ist Aufgabe der Haushal- 
tungsstatistik festzustellen, bei welcher Aufwandhöhe für die verschie- 
denen Bedarfsgruppen innerhalb der einzelnen sozialen Schichten die 
größte Ausgabenquote verwandt wird. Wirtschaftsrechnungen aus 
den Kreisen höherer Beamter, aus Kaufmanns- und Offiziersfamilien 
usw. dürften in dieser Hinsicht wertvolle sozialstatistische Aufschlüsse 





seits und Miete und Hausrat andrerseits ergibt, ist diese auf die Ausgaben für 
Ziergarten und Zimmerpflanzen zurückzuführen. 

36) Man vergl. die Ziffernreihen bei Ackermann: Ueber typische Haushaltungs- 
budgets deutscher Arbeiterfamilien. Diss. Freiburg i. B. Tabelle II S. 40, die 
den obigen Satz zu bestätigen scheint, dem benutzten Material nach allerdings 
auch sehr mit Vorsicht aufzunehmen ist. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 421 


liefern. Sie dürften auch den folgenden Satz, der bereits aus dem vor- 
liegenden Material erhellt, bestätigen: Je höher die soziale 
Stellung einer Familie ist, desto größer ist bei 
imübrigen gleichen Haushaltungsaufwand,die 
für Wohnung verwandte Ausgabenquote. 

Diesem Satz entspricht ein anderer, der auch an dieser Stelle 
ausgesprochen werden möge und dessen Richtigkeit ein größeres Ma- 
terial ausgiebiger belegen dürfte, als es bisher möglich ist: Bei 
gleichem Haushaltungsaufwand und gleicher 
Zusammensetzung ist die für Nahrung verwandte 
Ausgabenquote einer Familie um so geringer, 
jehöher die soziale Stellung der Familie ist. Da- 
für scheint auch die folgende kleine Tabelle, die aus den vielfach an- 
gezogenen Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien be- 
rechnet und zusammengestellt wurde, zu sprechen. 





Durch- 





Zahl der Sen] Gesamt- Davon für 
Beruf Haushal- Kopf- auf- Nahrung : 
tungen aa er wand Prozent 
a suibaner, Monteure 6 4,7 2360,36 55,9 
Interbeamte 57 5, 2116,35 49,0 
Buch- und Steindrucker ro 5 Be 
Handlungsgehilfen | I9 4,0 2259,43 40,2 
ri 4I 4,8 2007,72 53,4 
mmerer 20 o7 2000,7 SI, 
Gelernte Arb. d. Nahrungsm.-Ind. 7 ps a S: 
Selbständige Gewerbetreibende 4 3,7 2034,72 43,5 
Former II 4,5 1980,48 53,8 
es a 
Hausdiener, Boten | 9 | 45 1581,17 , 51,9 
Arbeiter ohne nähere Bezeichnung | 33 ME E 1617,71. ı 53,9 


| | | 

Hiernach haben z. B. Unterbeamte trotz niedrigern Gesamtauf- 
wandes und größerer Kopfstärke eine geringere Ausgabenquote für 
Nahrung aufzuweisen als die Maschinenbauer, desgl. die Hausdiener 
eine geringere als die Arbeiter ohne nähere Bezeichnung u. s. f. Bevor 
nicht zahlreiche bis in alle Einzelheiten gegliederte Witschaftsrech- 
nungen vorliegen, ist nicht zu entscheiden, ob diese verschiedene 
Ausgabenverteilung in einer mehr materiellen Lebensführung der 
Angehörigen sozial weniger angesehenen Berufe oder auf anderem 
Gebiete zu suchen ist; man denke z. B. an unvorteilhaften Einkauf, 
unwirtschaftliche Verwendung, größeren Nahrungsmittelbedarf schwer 
Arbeitender oder an die mannigfachen sozialen Verpflichtungen ge- 
wisser Berufe, die zwingen, die Nahrungsausgaben einzuschränken 
und ähnliches. Soviel scheint jedenfalls gewiß zu sein: das Engelsche 
Gesetz ist nur richtig, wenn es, wie in obiger Formulierung, eine 
Einschränkung mit Bezug auf die Zusammensetzung und die soziale 
Stellung der Haushaltungen erfährt. 


422 Wilhelm Gerloff, 


Es wurde schon angedeutet, daß die Ausgaben für Heizung und 
Beleuchtung eigentlich voneinander zu trennen sind. Tun wir das. 
so zeigt sich eine ganz verschiedene Gestaltung dieser beiden Ausgaben- 
zweige. In allen unsern Tabellen fällt mit steigendem 
Haushaltungsaufwand die für Heizung ver- 
wandte Ausgabenquote, hingegen erreicht die 
für Beleuchtung verwandte QuoteihrMaximum 
erst bei einem ziemlich hohen Haushaltungs- 
aufwand, um dann bei weiter steigenden Ge- 
samtausgaben langsam abzunehmen. Das Licht- 
bedürfnis ist eben einer weit beträchtlicheren Steigerung fähig als das 
Wärmebedürfnis, und die Beleuchtung gibt mehr Gelegenheit einen 
gewissen Luxus zu entfalten als die Heizung. Selbstverständlich 
spielt bei der Größe des Beleuchtungsaufwandes auch die Berufszugehöri- 
keit eine Rolle. Daher tritt die konstatierte Konsumtionsgestaltung 
namentlich bei den Beamtenhaushaltungen in Erscheinung. 

Was endlich die Ausgaben für Hausrat anbetrifft, so ist bisher 
für diesen Ausgabenzweig keine charakteristische Entwicklung nach- 
weisbar gewesen, obwohl es keinem Zweifel unterliegt, daß langjährige 
Haushaltungsrechnungen auch hier wertvolle Aufschlüsse zu vermitteln 
vermögen. 

Eine ganz andere Gestaltung als alle bisher erörterten Bedarfs- 
gruppen weisen die Ausgaben für Kleidung auf. 


Anteil der Kleidungsausgaben am Haushaltungsaufwand °”). 


bei Gesamtausgaben im im Beamtenhaushalt 


Arbeiterhaushalt 
unter I200 %& (I1) 7,0 — 
1200—1600 #& (154) pP — 
1600—2000 .#% (190) 8,8 (10) 11,8 
2000—2500 4 (127) 9,3 (28) 11,9 
2500—3000 # (24) 10,7 (60) 12,2 
3000—4000 # (10) 12,0 (82) 11,3 
4000—5000 .% — (31) 12,06 


über 5000 4 — (5) 12,7 

Je geringer der Haushaltungsaufwand über- 
haupt ist, desto geringer ist auch die auf Klei- 
dung verwandte Quote desselben oder anders aus- 
gedrückt: Mit steigendem Haushaltungsaufwand 
steigt auch die für Kleidung verwandte Aus- 
gabenquote. Es ist jedoch anzunehmen, daß bei sehr hohem 
Haushaltungsaufwand ein Punkt erreicht wird, bei welchem die für 
Kleidung verwandte Ausgabenquote nicht mehr steigt, sondern an- 
nähernd stabil bleibt oder langsam abnimmt. Trotzdem es sich also 
hier um unentbehrliche Ausgaben oder um die Befriedigung eines 
Existenzbedürfnisses handelt, zeigt der Kleidungsbedarf eine solche 
Elastizität, daß er sich der Größe des Haushaltungsaufwandes durch- 


3) Berechnet aus Uebersicht V der Wirtschaftsrechnung minderbemittelter 
Familien. 


Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 423 


aus anpaßt. Auch die Haushaltungsrechnungen Nürnberger Lohn- 
arbeiter bestätigen diesen Satz. Es betrugen nämlich die Ausgaben 
für Bekleidung einschließlich Leibwäsche: 


bei Proz. der 
Gesamtausgaben Gesamtausgaben 
von 1000—1250 .# 0,07 
von 1250—1500 # 8,63 
von 1500—1750 %#& 8,08 
von 1750— 2000 # 9,26 


über 2000 4 9,36 

Die gleiche Tendenz der Kleidungsausgaben läßt sich aus den 
Haushaltungsrechnungen hamburgischer Volksschullehrer nachweisen. 
Alle angezogenen Beispiele beweisen ferner den Satz, daß analog 
den Wohnungsausgaben die für Kleidung verwandte 
Ausgabenquote bei im übrigen gleichen Haus- 
haltungsaufwand um so größer ist, je höher 
die soziale Stellung einer Familie ist. 

Wasendlich die übrigen Bedarfsgruppen, die die Haupttabellen noch 
enthalten, anbetrifft, so pflegen bei steigendem Haushaltungsaufwand 
die für diese verwandten Ausgabenquoten mit Ausnahme derjenigen 
für Schuldzinsen zu steigen. In welchem Maße dieses jedoch der 
Fall ist, und in welchem Verhältnis die einzelnen Ausgabenzweige an 
dieser Bewegung beteiligt sind, das bedarf noch der Untersuchung. 

Auch die von uns gefundenen Regelmäßigkeiten der Konsumtions- 
entwicklung bedürfen an der Hand eines reichern und sorgfältig ge- 
gliederten Materials zum Teil noch der kritischen Ueberprüfung. 
Ein solches Altersgliederung, Mitgliederzahl, soziale Stellung, Berufs- 
zugehörigkeit und Wohnort der Familien berücksichtigendes Ma- 
terial ist überhaupt die Voraussetzung einer eingehenden, wissenschaft- 
lichen Erforschung des Privathaushaltes. Fragen mancherlei Art 
sind hierbei noch zu stellen. Sogar so allgemeine wie die Frage, wo- 
durch die Größe des Haushaltungsaufwandes bestimmt wird, harren 
noch der induktiven Beantwortung. Nach dem vorliegenden Material 
zu urteilen, ist — selbstverständlich bei gleicher Zusammensetzung 
des Haushaltes — die Größe des Haushaltungsaufwandes von den Ko- 
sten standesgemäßer Lebenshaltung mehr als von der Größe des 
Einkommens abhängig. Der Haushaltungsaufwand hat, gleichviel 
ob ein unzulängliches, ein angemessenes oder ein mehr als ausreichendes 
Einkommen vorhanden ist, die Tendenz sich den standesgemäßen 
Unterhaltskosten anzupassen und zwar beeinflussen die standes- 
gemäßen Lebensbedürfnisse die Höhe des Haushaltungsaufwandes 
um so mehr, je höher die soziale Stellung der Familie ist. Auch dort, 
wo in der Regel ein Gleichgewicht zwischen Einkommen und Haus- 
haltungsaufwand vorhanden ist, sind Abweichungen, wenn sie eintreten, 
um so höher, je höher die soziale Stellung der betreffenden Haus- 
haltung ist ®). 


3) Vergl. die Einnahmen und Ausgaben nach Berufsarten in den »Wirt- 
schaftsrechnungen minder bemittelter Familien: a. a. ©. S. 46* und 49*. 


424 Wilhelm Gerloff, Wirtschaftsführung und Haushaltungsaufwand etc. 


Man braucht nicht gerade an den Zukunftsstaat zu denken, 
für den Untersuchungen über Regelmäßigkeiten der Bedarfsgestaltung 
und Bedarfsveränderungen die unumgängliche Voraussetzung öko- 
nomisch-rationeller Wirtschaft sind, um sich die Bedeutung dieses 
7,weiges der Wirtschaftsforschung zu vergegenwärtigen, sondern man 
braucht sich nur des engen Zusammenhanges, der zwischen Konsumtion 
und Produktion besteht, bewußt zu werden, um mit E. Engel zu 
erkennen, »daß von den mannigfachen Lehrgegenständen der Natio- 
nalökonomie und Statistik der der menschlichen Konsumtion — 
— verdient, aufs vollkommenste ausgebildet zu werden«. Ganz zu 
schweigen von der Bereicherung, die neben der Sozialökonomie die 
Sozialhygiene von diesem bisher allzusehr vernachlässigten Zweig 
der Wirtschaftswissenschaften zu erwarten hat. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetz- 
entwurf einer Sozialversicherung. 


Von 
ARTHUR SALZ. 


Der Gesetzentwurf der österreichischen Regierung die Sozialver- 
sicherung betreffend, ein Meisterstück klar-durchdachter, geschlosse- 
ner Gesetzgebungstechnik, das sozialpolitische Testament des Mini- 
sterrums Beck, hat in zwei Aufsätzen Gaertners (siehe: Friedrich 
Gaertner: Der Ausbau der Sozialversicherung in Oesterreich, Band 
XXIX, 2. Heft, SS. 417—443 und 3. Heft, SS. 759—833 dieser 
Zeitschrift) eine ebenso ausführliche wie sachkundige Besprechung 
erfahren. Dennoch scheinen mir Gaertners Ausführungen keineswegs 
erschöpfend, ja einer Ergänzung recht sehr bedürftig, weil sie eine 
präzise eigene Stellungnahme und Meinungsäußerung zu den »grund- 
sätzlichen« wie zu Detailfragen, die durch dieses gewiß großartige 
Projekt einer Erweiterung und Kodifizierung des gesamten Rechts 
der Sozialversicherung aufgeworfen sind, vermissen lassen. Gaertner 
hat ein so starkes Einfühlungsvermögen, daß sein eigenes Urteil in 
den von ihm zitierten zahlreichen Ansichten, die in der öffentlichen 
Diskussion aufgetreten sind, unkenntlich und restlos verschwindet, 
was dem Gelehrten, der über der Materie steht, nicht passieren 
sollte, zumeist aber identifiziert er sich mit den Argumenten des Ge- 
setzentwurfs und gleitet über schwere Bedenken etwas zu sorglos 
und zu elegant hinweg und wo er den Versuch einer Rechtfertigung 
des Entwurfs unternimmt, sind seine Argumente nicht stichhaltig 
(vgl. später). Kurz es mangelt wie mir scheint seiner Behandlung 
des Gegenstandes »la rejouissance«, die Zuwage, der Markknochen, 
über den manche Kunden ärgerlich, manche aber froh sind weil 
daraus die Kraftbrühe gemacht wird. 


Die folgenden Ausführungen wollen in möglichster Knappheit 
eine kritische Ergänzung der in ihrem Sachgehalte vortrefflichen 
und als bekannt vorausgesetzten Erörterungen Gaertners sein. Der 
Kritik bieten sich verschiedene Anknüpfungspunkte. Ich bespreche 


426 Arthur Salz, 


nacheinander: die organisatorische, die finanzielle, die prinzipielle 
Frage !). 


I. Die organisatorische Frage ?). 


Was die Organisation im weitesten Sinne betrifft, so ist zu sagen, 
daß der Entwurf zwar eine Kodifikation des Versicherungsrechts, nicht 
aber eigentlich eine Vereinheitlichung der Versicherung bedeutet. 
Allerdings ist die Zusammenlegung mehrerer oder aller Versicherungs- 
zweige tatsächlich ein vielschwierigeres Problem als es zunächst scheint. 


1) Am 8. November 1908 wurde die Sozialversicherungsvorlage dem öster- 
reichischen Reichsrat unterbreitet. Ende desselben Monats schickte ich auf 
Veranlassung eines sehr bekannten österreichischen Gelehrten das Manuskript 
einer ausführlichen Besprechung dieser Regierungsvorlage an den Redaktions- 
sekretär einer der bekanntesten Fachzeitschriften. Nach kurzer Zeit erhielt ich 
das Manuskript zurück mit dem Bemerken, der Inhalt meiner Ausführungen 
entbehre allzuschr der Vertiefung in den Gegenstand und könne darum nicht 
zum Abdruck gelangen. Beschämt vergrub ich das traurige Denkmal meiner 
Flachköpfigkeit mitsamt dem sehr wenig schmeichelhaften Zeugnis des Herm 
Redaktionssekretärs. Erst jetzt nach einem Jahr, als ich die Aufsätze Gaertners 
— wie ich gestehe — hauptsächlich darum las, um den Unterschied dieser Ab- 
handlungen, die gewürdigt wurden, in der besten deutschen Zeitschrift zu er- 
scheinen, von meinem das gleiche Thema behandelnden Aufsatz kennen zu lernen, 
glaubte ich zu entdecken, daß der Tiefenunterschied sich im wesentlichen als ein 
Unterschied der Breite herausstellte. — Man mag darüber streiten, welche 
Rolle der Wissenschaft gegenüber solchen Gesetzentwürfen zukomme, keinesfalls 
aber kann es, wenn sie über das bloße Referieren hinausgeht, ihr einziger 
Beruf sein, nur mitzuloben, nicht auch mitzutadeln. Mir persönlich er- 
scheint es als das schöne Vorrecht der Wissenschaft — und darin frei- 
lich denke ich anders als jener berühmte Ministerialsekretär Maupassants, 
der so wackere Bürger Patissot, der sich grundsätzlich jeder bestehenden Re- 
gierung unterordnete, ser war ein fanatischer Anhänger jeder Macht — außer 
der seiner Vorgesetzten — gegenüber einem sozialpolitischen Pseudoradikalismus 
als advocatus diaboli aufzutreten, und von diesem Vorrecht hatte ich in meiner 
Abhandlung vom vorigen Jahr ausgiebigen Gebrauch gemacht und mag darum 
dem Herrn Sekretär nicht stiefs genug erschienen sein. Seit einem Jahr hat sich 
meine Meinung und gerade durch die Aufsätze Gaertners nur noch verstärkt, 
und ich benützte die mir von den Herausgebern dieser Zeitschrift in liebens- 
würdiger Weise gebotene Gelegenheit, meine kritischen Bedenken fast unver- 
ändert zum Ausdruck zu bringen. Die eigentümliche Geschichte dieses Auf- 
satzes erklärt und entschuldigt hoffentlich, daß ich manches, was schon von 
Gaertner erwähnt wird, in anderem Zusammenhange wiederhole, ohne jedes- 
maligen Hinweis, daß eine Wiederholung vorliegt. 

2) Hier behandle ich nur solche Punkte, die von Gaertner überhaupt nıcht 


oder nur leichthin erwähnt werden. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 427 


Auch wenn man nämlich als wünschenswertes Entwicklungsziel 
einen möglichst einheitlichen und organischen Aufbau des ganzen 
sozialen Versicherungswesens im Auge behält, so ergeben sich doch 
bei jedem Schritt, den man praktisch in dieser Richtung unternehmen 
will, Schwierigkeiten, die ohne genaue Kenntnis aller Einzelheiten 
des Versicherungsrechts und der Praxis des Versicherungswesens, 
sowie der häufig diametral entgegengesetzten Wünsche der Inter- 
essenten häufig unterschätzt werden. Die Frage ist übrigens trotz 
eingehender Diskussion auch für die deutsche Arbeiterversicherung 
noch lange nicht geklärt. Hervorgehoben zu werden verdient, daß 
z. B. Graf Posadowsky im Jahre 1905 in einer bedeutsamen Rede 
den Vereinheitlichungsgedanken unbedingt akzeptierte, zwei Jahre 
später aber diese Idee glattweg fallen ließ, — gewiß nicht ohne schwer- 
wiegende Gründe ?). 








2) Aus der Reichstagsrede des Gf. Posadowsky vom 7. März 1905: »Wenn 
wir heute res integra hätten, würde doch kein vernünftiger Mensch, glaube ich 
daran denken, eine besondere Organisation der Krankenversicherung, eine beson- 
dere Organisation der Unfallversicherung und eine besondere Organisation der Al- 
ters- und Invaliditätsversicherung (ursprüngliche Invaliditäts- seit der 
Novelle von 1899: In validen versicherung) zu schaffen. Unfall, Krankheit und 
Invalidität sind doch die drei, ich möchte sagen, physiologischen Zuständ>, die 
miteinander in ihren Ursachen und Wirkungen eng zusammenhängen. Das 
sogenannte System unserer sozialpolitischen Gesetzgebung ist lediglich ein 
Ergebnis chronologischer Entwicklung. Würde man heute die sozialpolitische 
Gesetzgebung neu aufbauen, dann wäre, glaube ich, in diesem Hause auch nicht 
der mindeste Streit darüber, daß eine einheitliche Organisation geschafft werden 
müßte. Ich glaube also, meine Herren, es muß eine Aufgabe der Zukunft sein, 
diese drei großen Versicherungsgesellschaften in eine einheitliche Form zusammen- 
zufassen (wiederholter Beifall auf allen Seiten des Hauses). Ich glaube, daß die 
Entwicklung dahin gehen muß, daß man einen Unterbau unter berufsmäßiger 
Leitung schafft, der die sozialpolitische Gesetzgebung innerhalb beschränkter 
Verwaltungsbezirke aufzuführen hat, der alle Anträge auf ihren sachlichen 
Inhalt prüft, die Einziehung der Beiträge leitet, die Rentenempfänger überwacht, 
das Heilverfahren anrechnet und die Zahlung der Renten veranlaßt ...... < 
Das ist eine sehr optimistische Ansicht hinsichtlich der Möglichkeit einer Reform, 
die etwa auch das Köbersche »Programm von 1904« teilt. Der Entwurf von 1908 
aber, der »nichts geringeres als der vollständige Neubau einer umfassenden Sozial- 
versicherung ist« (Seite 141), steht auf dem viel bescheideneren Standpunkt, den 
etwa Posadowsky 1907 vertritt. In einer Erklärung vom ıı. April 1907 trennt 
er deutlich: Zusammenlegung der drei großen Versicherungszweige zu einer ein- 
zigen Versicherung von Zusammenfassung der drei Gesetze in einem Werk, 
der Kodifikation. Die erstere lehnt er ab. »Die drei Versicherungszweige könne 
man wohl auf dem Papier zusammenlegen, in der Wirklichkeit stehen einer 
wlchen automatischen Behandlung der Frage die allergrößten Schwierigkeiten 


428 Arthur Salz, 


Trotzdem aber die hier obwaltenden Bedenken nicht unter- 
schätzt werden sollen, drängt sich nun doch die Frage auf, ob selbst 
vom Standpunkte des Entwurfes aus nicht manche Organisations- 
verbesserungen zu treffen wären. Gegen eine Verschmelzung der 
Krankenversicherung mit den übrigen Zweigen der Sozialversicherung 
spricht u. a. ihre verschiedene Finanzgebarung: die Krankenkassen 
haben kurzfristige und vorübergehende Verbindlichkeiten zu erfüllen 
und bedürfen keiner großen Fonds. Gleichwohl aber wäre zu fragen, 
ob, wenn man schon die Vielheit der Kassen bestehen lassen will. 
nicht ein Zusammenschluß sämtlicher Kassen eines Bezirkes zu einem 
Kassenverband (nicht zu einer Verbandskasse!) empfehlenswert 
wäre, wie dies auch die deutschen »Grundzüge« von 1908 vorschlagen. 

Daß die Mehrkosten, die aus der Neuschaffung der Bezirksstellen 
neben den Krankenkassen, durch eine möglichst sparsame Betriebs- 
führung auf ein Mindestmaß herabgedrückt werden sollen, versteht 
sich von selbst und wird vom Gesetzgeber selbst intendiert (siehe 
S. 156 des Entwurfes). — 

Auch die Verschmelzung der Unfall- mit der Invalidenversicherung 
bietet trotz der versicherungstechnischen Gleichartigkeit der beiden 
Versicherungen (beide sind Rentenversicherungen und sorgen für den 
Fall der Invalidität) Schwierigkeiten, die sich aus dem Mangel eines 
gemeinsamen Begriffs der Erwerbsunfähigkeit, der Unfallsinvalidität 
und der allgemeinen Invalidität, aus der Verschiedenheit des Risikos 
und der Leistungen ergeben. Eine Einschränkung der Leistungen 
der Unfallversicherung bis auf das Niveau der Invalidenversicherung 
würde die erstere für die Arbeiter fast wertlos machen, eine Erhöhung 
der Leistungen der Invalidenversicherung bis zu der Höhe der Unfall- 
renten würde die Kosten ungemein steigern. Hingegen wäre es 
kein schwerwiegender Einwand, daß im Falle der Verschmelzung der 
beiden Versicherungszweige auch die Arbeiter zu den Kosten der 
Unfallversicherung beitragen müßten; denn auch jetzt schon fällt eın 
großer Teil der Unfälle auf das alleinige Verschulden der Arbeiter 1). 


entgegen. Wir müssen nicht umreißen, sondern wir müssen das Vorhandene den 
Bedürfnissen entsprechend auszubauen suchen, und die ganze Gesetzgebung 
vereinfachen«... (beide Reden zitiert hei Stier-Somlo: Zur Reform der Arbeiter- 
versicherung, Archiv f. Sozialw. u. Sozialpl. 27. Bd. ı Heft, 172 ff.). 

4) Der Referent des Industrierates hat sich unter Berufung auf Dr. Freund 
und Dr. Bödiker für die ‚Verschmelzung der drei Versicherungszweige ausge- 
sprochen aus verwaltungstechnischen Gründen und hauptsächlich wegen der 
künftigen Angliederung der Witwen- und Waisen- und der Selbständigen-\Veı- 
sicherung. Er bekämpfte die Argumente des Hauptgegners des Verschmelzungs- 
gedankens, Professor Menzels, der in der Verschmelzung nicht eine Vereinfachung 
der Arbeiterversicherung, sondern eine Umwandlung in eine nach Art des Armen- 
rechts gestaltete Fürsorge für die arbeitenden Klassen erblickt (was sie ja auch 
tatsächlich immer mehr wird!) — Die vereinigten Handelskammern hingegen 


sind nur für die Vereinheitlichung der Verwaltung, erklären aber die Verschmel- 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 429 


Eine Möglichkeit aber wäre noch zu bedenken gewesen, die Gaert- 
ner nicht einmal andeutet: ob man die Pensionsversicherung der Ange- 
stellten nicht an die Invaliden- und Altersversicherung der Arbeiter 
hätte anschließen sollen, anstatt für beide eine völlig neue Organi- 
sation und Verwaltung zu schaffen, die zum Teil genau die gleichen 
Funktionen zu erfüllen haben und die Dienstgeber zweimal zu belasten. 
Man hätte etwa nur für diesen Versicherungszweig die Lohnklassen 
vermehren und im übrigen den Verwaltungsapparat der Arbeiter- 
versicherung diesem Versicherungszweig dienstbar machen müssen 5). 
Der Entwurf ordnet zwar in $$ 155 und 156 das Verhältnis der Inva- 
liden- und Altersversicherung zur Pensionsversicherung der Privat- 
beamten, indem er bestimmt, daß beim Uebergang einer Person 
von dem einen zum anderen versicherungspflichtigen Beruf die be- 
zung der drei Versicherungszweige, insbesondere der Unfall- mit der Invaliden- 
versicherung für unmöglich u. zw. aus dem gerade entgegengesetzten Grunde wie 
Menzel, weil die Invalidenversicherung Notversicherung (d. h. Ersatz der Armen- 
fürsorge) ist. »Es ist ja denkbar«, meint das Gutachten, »daß wir einmal zu einer 
allgemeinen kommunistischen Volksversicherung kommen, die dem Erwerbs- 
unfähigen nicht nur den notdürftigen Lebensunterhalt, sondern Ersatz 
für den Verdienstentgang (nach dem Aequivalenzprinzip) bietets (S. ı19£.). 

‘Auch das Gutachten der vereinigten Handels- und Gewerbekammern 
empfiehlt (S. 48) die Angliederung der Privatbeamtenversicherung an die allge- 
meine Arbeiterversicherung. Die für die Regierung maßgebenden Gründe der 
selbständigen Regelung: ı. die Rücksichtnahme auf die vorwiegend geistigen 
Leistungen und die höhere Schulbildung der Privatangestellten, 2. die anders- 
artige Lebensführung dieser Gruppe, 3. die bei ihnen im Verhältnis zum Durch- 
schnitt der Arbeiter geringere Gefahr vorzeitiger Invalidität, 4. die größere Bedeu- 
tung der Witwen- und Waisenversorgung in dieser Gruppe, — bezeichnete der 
Referent des Ausschusses des Herrenhauses, Hofrat Braf als nicht unanfechtbar 
'vgl. auch dessen Aufsatz: Das Gesetz über die Pensionsversicherung der Privat- 
beamten im XVII. Band der österr. Zeitschrift für Volkswirtschaft etc. S. 
458 ff.). Meines Erachtens spielt hier als ein Hauptgrund mit die Eitelkeit der 
»zeistigen« Arbeiter, sich nur ja nicht mit den »gewöhnlichen« Arbeitern zusammen- 
spannen zu lassen, worüber ich persönliche Erfahrungen gemacht habe. Auch 
die zweite Denkschrift des deutschen Reichsamts des Innern vom 11. Juli 1908 
kommt nach Erörterung der verschiedenen, für die Pensions- und Hinter- 
bliebenenversicherung der Privatangestellten gemachten Vorschläge, nämlich: 
I. Ausbau der Invalidenversicherung, 2. Errichtung einer Sonderkasse für die 
Privatangestellten mit Ausschluß der Invalidenversicherung, 3. Errichtung einer 
Zuschußkasse für die Privatangestellten als Ergänzung der Invalidenversicherung 
— zu dem Resultat, daß der letzterwähnte Weg allein gangbar sei. Allerdings 
muß erwähnt werden, daß auch die deutschen Angestellten-Organisationen 
ın der Mehrzahl sich für besondere, von der Invalidenversicherung getrennte 
Kasseneinrichtungen ausgesprochen haben. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. a. 28 


430 Arthur Salz, 


reits erworbenen Anwartschaften innerhalb der aus versicherungs- 
technischen Gründen zulässigen Grenzen gewahrt werden sollen. 


Sonst aber besteht zwischen diesen beiden Versicherungen keine Be- 
ziehung. 


Was schließlich die Zusammensetzung der Bezirksstellen betrifft, 
so wird der Staat sein Aufsicht- und Kontrollrecht strenge hand- 
haben müssen, denn die hier gewährte Autonomie bietet einen starken 
Anreiz zum Mißbrauch für parteipolitische Zwecke, ganz abgesehen 
davon, daß wieder eine Menge Sinekuren für bescheidene Nichtstuer 
geschaffen werden. In Deutschland hat man (z. B. Lothmar) für diese Art 
von Organen Berufsbeamte vorgeschlagen, die wegen der unbedingt nö- 
tigen Unparteilichkeit nur Reichs- oder Staatsbeamte sein können 


(vgl. Stier-Somlo a. a. O. S. 187, auch das Gutachten der Vereinigten 
Handelskammern S. 38 ff.). 


Lassen sich gegen eine Verbindung der Pensionsversicherung 
der Privatbeamten mit der Arbeiterversicherung keine begründeten 
Bedenken erheben, so gilt ein gleiches nicht von der geplanten Einbe- 
ziehung der Altersversicherung der Selbständigen in die Invaliden- 
versicherung der Arbeiter, ja es ist mir sehr fraglich, ob dieser 
Gedanke ein glücklicher war. Ein Versicherungbedürfnis 
der sogenannten selbständigen Erwerbstätigen wird sich ja freilich, 
besonders wenn man die bloße Bedürftigkeit, also eine gewisse Ein- 
kommensgestaltung dieser Klasse zum Maßstab nimmt, nicht in Ab- 
rede stellen lassen. Der Entwurf steht auf dem Standpunkt, daB dieses 
Bedürfnis füglich nicht bezweifelt werden kann, ohne ihn mit Argu- 
menten zu bekräftigen. Einen raschen Ueberblick über die Lage 
der hier in Betracht kommenden Klassen gewähren uns außer der Be- 
rufs- und Betriebsstatistik, die Dr. Gaertner verwendet, am besten 
die Ergebnisse der Statistik der Personaleinkommensteuer, wie sie 
etwa Dr. Leiter für Oesterreich in seinem Buche (Die Verteilung 
des Einkommens in Oesterreich, 1907), freilich auf Grund seither 
veralteter Daten (der Personaleinkommensteuer von 1898—1904) 
zusammengefaßt hat. Da lesen wir etwa, daß unter 67 008 Zensiten 
in der Land- und Forstwirtschaft, von denen 57 796 selbständige 
Unternehmer sind, 13 25I ein Einkommen von bloß 1200—1300 K. 
45 228 ein Einkommen von 1200—2400 K hatten; der größte Teil 
der Land- und Forstwirtschaft treibenden Personen (5,6 Millionen 
Personen) wurde für die Personaleinkommensteuer überhaupt nicht 
herangezogen. Das jährliche Reineinkommen bleibt also unterhalb 
des Minimums von 1200 K. »Demgegenüber stellen sich die Eim- 
kommensverhältnisse der Angestellten höherer Art fast günstiger.« 
Ihr Durchschnittseinkommen beträgt wohl nur 2600 K, aber die größte 
Zahl von Zensiten der Kategorie der Angestellten findet sich in der 
Einkommensstufe von 2000—2400 K (Leiter S. 217). Selbst beim 
Bergbau gehören von den 240 Zensiten der selbständigen Unter- 
nehmer immerhin 8ı zur Einkommensklasse 1200—2400 K. — Von 
den Angestellten höherer Art in der Gesamtzahl von 2009 gehören 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 431 


826 in die Klasse 1200—2400 K ®). — Deutlicher werden die hier 
bestehenden Verhältnisse, wenn wir die Kategorie: Gewerbe und 
Industrie ins Auge fassen. Von den insgesamt 262 782 Zensiten ent- 
fallen fast 200 000 in die Einkommensstufe zwischen 1200—2400 K. 
Eine nähere Gliederung dieser Einkommensstufe zeigt, daß von den 
selbständigen Unternehmern die Mehrheit in die Einkommensstufe 
1200—1300 K eingereiht ist, bei den Angestellten höherer Art da- 
gegen ist die Maximalzahl in der Einkommensstufe 2000—2400 K er- 
sichtlich. Es läßt sich hieraus vermuten, daß in Gewerbe und Industrie 
die Angestellten höherer Art besser situiert sind als die selbständigen 
Unternehmer, »daß sonach, wenn man in diesen Einkommensstufen 
eine Schichte des Mittelstandes erkennen will, die Angestellten inner- 
halb dieser Schichte den Selbständigen vorangehen«. Es befinden sich 
also in Gewerbe und Industrie die Angestellten durchschnittlich in 
besserer Einkommenlage als die Selbständigen; aber es ist ferner 
bemerkenswert, daß in dieser Gruppe in den Einkommensstufen 
1200—2400 K Hilfskräfte als Zensiten in fast ebenso großer Zahl 
verzeichnet werden wie selbständige. »Die Entlohnung der Hilfs- 
kräfte niederer Kategorie erreicht im Durchschnitt ungefähr jenes 
Maß, das als steuerpflichtiges Einkommen der selbständigen Unter- 
nehmer in den kleineren Betrieben zur Besteuerung kommt (S. 231)... 
Das Risiko und die erhöhte Verantwortlichkeit des selbständigen Unter- 
nehmers werden in den kleineren Gewerbebetrieben weitaus nicht 
durch das bessere Einkommen kompensiert.« Und weiter: empfiehlt 
es sich auch, sich vor allgemeinen Folgerungen auf Grund der Durch- 
schnittsdaten zu bewahren, so lassen sich dieselben doch immerhin 
mit Bezug auf die Berufsgruppe »Gewerbe und Industrie« als Anhalts- 
punkte für die Anschauung heranziehen, daß die Selbständigkeit 
keinesfalls zugleich mit einem besseren Einkommen verbunden ist, 
daß vielmehr die Angestellten in ihren Einkommenverhältnissen es 
durchaus mit den Selbständigen aufnehmen können, und da sie sich 
von den mit der Selbständigkeit immerhin verbundenen Fährlichkeiten 
frei wissen, häufig genug ein behaglicheres Dasein zu führen in der Lage 
sind als die selbständigen Unternehmer«. — Aehnlich liegen die Ver- 
hältnisse in der Gruppe Handel, nur sind die Existenz- und Ein- 
kommensverhältnisse im Kleinhandel noch ungünstiger als in der ent- 
sprechenden Betriebsform des Gewerbes. Von 99 398 Zensiten ent- 
fallen 63 798 auf die Einkommensstufe 1200—2400 K, von den Selb- 
ständigen gehören wieder die meisten zu der Stufe I200—1300 K 
(46 752 von 75 564 Selbständigen), während das Maximum der An- 
gestellten höherer Art auch hier in der höheren Einkommensstufe 
2000—2400 K liegt. Es rechtfertigt sich also auch hier die Auffassung, 
daß die Angestellten höherer Art im Berufe »Handel«, insoweit die 

% In Istrien ergibt sich die bemerkenswerte Tatsache, daß im Bergbau die 
selbständigen Unternehmer mit 2300 K Durchschnittseinkommen ein durch- 
schnittlich geringeres Einkommen beziehen als die Angestellten höherer Art 


mit 4400 K. g* 
2 


432 Arthur Salz, 


Zensiten mit einem Einkommen bis 2400 K ins Auge gefaßt wurden, 
sich günstigerer Existenzbedingungen erfreuen können als die selb- 
ständigen Unternehmer. »Die scheinbare Unabhängigkeit und Selb- 
ständigkeit der Unternehmer dürfte auch in diesem Berufe mit dem 
Verzicht auf ein besseres Einkommen bezahlt werden.« 

Wenn nun auch aus allen diesen Daten sich ergibt, daB — trotz 
der staatlichen Mittelstands- und Wohlfahrtspolitik! — ein Versiche- 
rungsbedürfnis der Selbständigen besteht, so folgt daraus doch nicht, 
daß die Lösung, die der Entwurf vorschlägt, die denkbar oder auch 
nur möglichst beste sei. Man kann nämlich fragen: I. soll die Alters- 
versicherung der Selbständigen eine Zwangs versicherung sein, 
2. soll man sie im Zusammenhang mit der Arbeiterversicherung 
oder selbständig organisieren, 3. soll man für alle Selbständigen — 
gewerbliche und landwirtschaftliche — mit gleichem Einkommen- 
minimum eine gleichartige Versicherung schaffen ? 

Was die erste Frage betrifft, so ist sie keineswegs selbstverständ- 
lich. Denn weder Theorie noch Praxis sind über die Notwendigkeit 
des Zwanges, ja nicht einmal über die Notwendigkeit der Versicherung 
der Selbständigen überhaupt einig. In Deutschland haben Kulemann 
(in seinen zwei Aufsätzen über die Reform unserer Sozialversicherung 
in Schmollers Jahrbuch 1894) und Adler (in seinen Epochen der deut- 
schen Handwerkerpolitik und in seinem Aufsatze: die Ausdehnung 
der Alters- und Invalidenversicherung auf den Handwerkerstand, 
Conrads Jahrbücher 1904 — auch von Gaertner zitiert —) eine theo- 
retische Begründung für die Einbeziehung des Kleingewerbestandes 
in das System der obligatorischen Sozialversicherung gegeben — 
Adler meint übertreibend, dem Handwerkerstand gelte die obliga- 
torische Invaliden- und Altersversicherung (Kulemann will auch die 
Krankenversicherung) als das »große Mittel«, gegenüber der »kleinens 
der fakultativen Zwangsinnungen, der Handwerkskammern, der 
Zentralgenossenschaftskasse, der technischen Ausbildung der Hand- 
werker —, Hasbach dagegen findet eine derartige Versicherung 
unvereinbar mit den Grundprinzipien der geltenden Wirtschafts- 
ordnung, dem Prinzip der freien Konkurrenz (— das sich überlebt hat!), 
das fordert, daß der Privatunternehmer als Leiter der Produktion 
allein das ganze Risiko der Unternehmertätigkeit zu tragen habe 
und in seinem Streben nach der vollkommensten und wirtschaft- 
lichsten Ausgestaltung derselben durch Aussicht auf öffentliche Ver- 
sorgung im Mißlingensfalle nicht gelähmt werden dürfe. 

Auch die Meinungen der Interessenten selbst sind in Deutschland 
gespalten. Auf dem IV. deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag 
in München (1903) kam mit knapper Majorität eine die obligatorische 
Alters- und Invalidenversicherung der selbständigen Handwerker for- 
dernde Resolution zustande. Die hauptsächlich von der Dresdener 
Gewerbekammer geführte Opposition leugnete die Notlage und das 
Versorgungsbedürfnis der deutschen Handwerker überhaupt; von 
anderer Seite wurde darauf hingewiesen, »daß das Selbstbewußtsein, 
das Selbstgefühl der Handwerker unter dem Versicherungszwange 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 433 


leiden würde; dem Handwerk sei die Selbstbestimmung seines Han- 
delns unbedingt des Daseins Höchstes; wohin käme die alte Bürger- 
herrlichkeit, wenn man ihm immer mehr Zwang auferlegt« (!). Auf 
dem allgemeinen deutschen Innungs- und Handwerkertage zu Magde- 
burg (1904) wurde den Bestrebungen nach der Einführung einer 
kleingewerblichen Zwangsversicherung »das Grab gegraben«, so daß 
sich der VI. deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag in Köln 
(1905) nun mehr mit den Fragen der freiwilligen und der Weiter- 
versicherung des Kleingewerbestandes befaßt hat. An Stelle des 
Versicherungspostulats trat wieder die nach dem Befähigungsnach- 
weise als dem notwendigen Schutz des Handwerkes. 

In Oesterreich ist namentlich das Gutachten der vereinigten 
Handelskammern für die Zwangsversicherung (und die Invaliden-, 
Alters- und Krankenversicherung) der selbständigen Kleingewerbe- 
treibenden eingetreten. Die Kammern vertreten die Ansicht, daß 
die Kleingewerbetreibenden »in gleichem Maße wie die Lohnarbeiter 
versicherungsbedürftig sind und in den Rahmen der modernen so- 
zialen Zwangsversicherung fallen«, im Gegensatz zu den Ausführungen 
des Körberschen Projekts von 1904, welches auf die große Verschieden- 
heit der hier in Betracht kommenden lokalen, sozialen und sonstigen 
Verhältnisse hinweist, die eine einigermaßen einheitliche Regelung 
der Versicherung dieser Personen im Gesetzeswege beinahe undenkbar 
erscheinen lasse. Eine befriedigende Lösung könne vielmehr nur 
von einem schrittweisen, alle diese Verhältnisse sorgsam abwägenden 
Vorgehen der Exekutive erwartet werden, welche dabei die anläßlich 
der Durchführung der obligatorischen Arbeiterversicherung gewon- 
nenen Erfahrungen zu verwerten in der Lage sei und selbstverständ- 
lich auch verwerten werde. Als die beste Lösung dieser Frage erscheint 
den Handelskammern die Anwendung des Prinzips der Fachgruppen- 
organisation mit nachträglichem Deckungs- bezw. Umlageverfahren. 

Vorsichtiger ist die diesbezügliche Resolution des Arbeitsbeirates 
(vgl. Verhandlungen des ständigen Arbeitsbeirates über das Programm 
für die Reform und den Ausbau der Arbeiterversicherung, 2 Bände, 
Wien 1908, fernerhin zitiert als I und II), die der Industrierat wört- 
lich übernommen hat (vgl. 19. Heft der Verhandlungen und Beschlüsse 
des Industrierates, Wien 1908, Seite 208). Diese Resolution lautet: 
»Es ist wünschenswert, daß, ohne daß dadurch das Zustandekommen 
der Arbeiterversicherung aufgehalten werde, auch für die Klein- 
gewerbetreibenden und die kleinen Landwirte eine Alters- und Inva- 
hıditätsversicherungs-Organisation geschaffen werde. Es empfiehlt sich 
dafür ein auf dem Grundsatz staatlich, länderweise und kommunal 
unterstützter Selbstfürsorge beruhendes System. Die Einbeziehung 
der Versicherten in dieses System kann obligatorisch gemacht wer- 
dene (I, S. 159). 

Uebrigens haben auch andere Staaten eine Altersrentenver- 
Sicherung Selbständiger, aber ohne gesetzlichen Zwang; die belgische 
Caisse générale d'épargne et de retraite), auf die der österreichische 

) VergL hierüber das Referat des Direktors O. Lepreux, erstattet dem 7. 


434 Arthur Salz, 


Gesetzentwurf selbst Bezug nimmt, erscheint mir als eine vortreff- 
liche Lösung dieses Problems. Diese allgemeine, im Jahre 1850 ge- 
gründete, unter der Garantie und Leitung des Staates stehende, im üb- 
rigen aber autonome Altersrentenkasse, mit der seit 1865 eine Staats- 
sparkasse verbunden wurde, gewährt jedermann, der Einlagen leistet, 
einen von der Höhe der Einzahlungen und dem Alter des Einlegers 
abhängigen Altersrentenanspruch. Der Antrittstermin für die Alters- 
rente liegt zwischen dem 50. und 65. Jahr, doch kann in Fällen vorzei- 
tiger Invalidität eine entsprechend gekürzte Rente auch vor Vollen- 
dung des gewählten Antrittstermins gewährt werden. Eine umfassende 
Verbreitung erhielt diese Einrichtung insbescndere seit den Gesetzen 
vom I0. V. 1900 und den Ergänzungen vom 18. II. und 20. VIII. 1903, 
worin der Staat verpflichtet wurde, allen minderbemittelten Teil- 
nehmern der Altersrentenkasse die Erwerbung von Altersrentenan- 
sprüchen dadurch zu erleichtern, daß er zu jeder Einlage des Teil- 
nehmers eine gewisse Zuschußprämie leistet, die gleichfalls zur 
Konstituierung von Renten dient (der Betrag des jährlichen Zu- 
schusses wird auf 60 Ctm. pro Franken und Buch bis zu 15 Franken 
Einzahlung fortgesetzt (Artikel 5), die obere Grenze, bis zu welcher 
der Staatszuschuß geleistet wird, beträgt 60 Franken jährlicher Ein- 
zahlungen (Artikel ı)), ferner daß der Staat alle gegenseitigen Hilfs- 
vereine, die sich die Vermittlung von Versicherungen bei der Alters- 
rentenkasse zum Zwecke setzen, subventioniert (jährliche Subven- 
tion von 2 Franken für jedes Buch, auf welches während des verflos- 
senen Jahres eine Summe von mindestens 3 Franken, behördliche Zu- 
schüsse nicht eingerechnet, eingezahlt worden ist (Artikel 12)). Um 
auch der vorhandenen älteren Generation, die nicht mehr imstande 
ist, durch eigene Einlagen nennenswerte Altersrenten zu erwerben. 
zu helfen, werden Uebergangsbestimmungen geschaffen, insbesondere 
wurden allen belgischen oder ehemaligen belgischen Arbeitern, welche 
am I. I. gor über 65 Jahre alt waren, Renten aus Staatsmitteln 
im Betrage von 65 Franken jährlich zugebilligt. 

Die Erfolge dieser Versicherung, anfangs bescheiden, sind nament- 
lich seit 1903 bedeutend. Im Jahre 1905 z. B. betrug die Gesamtzahl der 
Teilnehmer rund 780 000 Personen, d. i. ungefähr ein Neuntel der ge- 
samten Bevölkerung Belgiens. Von diesen Personen wurden 2,1 Mil- 
lionen Einzeleinlagen im Gesamtbetrage von 12,7 Millionen Franken 
geleistet, es entfällt daher auf eine Person ein Jahresbeitrag von 
16,3 Franken, auf eine einzelne Einlage ein Betrag von etwa 6 Franken. 
Die Anzahl der Teilnehmer stieg von IgO0—I905 von 300 000 auf 
780 000, das Vermögen der Altersrentenkasse von 31 Millionen aut 
85 Millionen Franken. Es funktionierten 5202 gegenseitige Hilfskassen 
als Vermittlungsstellen; diese leisteten für 513 000 Teilnehmer Ein- 
lagen im Betrage von 6,7 Millionen Franken, das sind also ungefähr 
die Hälfte des Gesamtbetrags der Einlagen. Der Staat leistete im 
intern. landwirtschaftlichen Kongreß in Rom 1903, Rapports et Communi- 
cations, Vol. I, S. 65 ff. 


Ld 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 435 


Jahre 1905 insgesamt an Zuschußeinlagen und Subventionen ca. 
4 348 0o00 Franken. Die Zahl der Altersrentner betrug im Jahre 1905: 
7332, der Jahresbetrag der Altersrenten 1,646,000 Frcs, so daß auf 
I Person rund 224 Frcs Rente entfallen. 

Dieses belgische System mit seinen charakteristischen Merk- 
malen der Freiwilligkeit, der in beliebigen Zeitabschnitten und in 
beliebiger Höhe fortgesetzten einmaligen Einlagen, der Staatssubven- 
tion hat vor dem österreichischen Entwurf den Vorzug größerer 
Beweglichkeit, besserer Anpassung an individuelle Bedürfnisse, Ver- 
meidung von schablonenhafter Gleichmacherei. Nicht zu unterschätzen 
ist der sozialpädagogische Wert dieses Systems, das die vorsorgende 
Tätigkeit der privaten Initiative überläßt, sie aber von Staats wegen 
fördert. Würde dieses System in seinen Grundzügen in Oesterreich 
eingeführt, so könnte man sich als Zentralstelle die projektierte 
Reichszentralgenossenschaftskasse®), als Vermittlungsstellen einer- 
seits die Gewerbegenossenschaften, anderseits die in Aussicht stehen- 
den landwirtschaftlichen Zwangsgenossenschaften denken °). 

Der österreichische Entwurf gibt selbst in seinem allgemeinen 
Teil (siehe S. 203) zweifelnden Erwägungen Raum, namentlich in 
der Richtung unserer zweiten Frage, ob nämlich die Altersversicherung 
der Selbständigen im Zusammenhange mit der Arbeiterversicherung 
einzuführen sei. Es heißt da: »Mit Rücksicht auf das teilweise geänderte 
Objekt der Versicherung tauchte die Frage auf, ob die Versicherung 
der Selbständigen im Zusammenhange mit der Arbeiterversicherung 
zu regeln oder ob eine gesonderte Organisation hiefür einzurichten 
sein wird. Für eine Lösung im letzteren Sinne würde der Umstand 
sprechen, daß die Verhältnisse und Bedürfnisse der selbständigen 





$+) Der Gedanke der Verbindung eines solchen Kreditinstituts mit der Volks- 
versicherung ist so ganz uneben nicht wie er auf den ersten Blick scheint. Durch 
eine solche Verbindung würde wenigstens ein Teil der Kapitalmassen, die durch 
die Versicherung dem Verkehrsleben entzogen und festgelegt werden, wieder 
produktiven Zwecken zugeführt, z. B. als Unterstützungen genossenschaftlicher 
Unternehmungen. Der Regierungsentwurf zum Privatbeamtenpensionsver- 
sicherungsgesetz hatte etwas Aehnliches geplant. 

®, Die belgische Altersversicherung war für andere Länder mustergebend. 
In Frankreich heißt die analoge Einrichtung: Caisse nationale des retraits pour 
vieillesse, in Italien: cassa nazionale die prevedenza per la Vechiaia per la invali- 
dità degli operai (über diese vergl. das Referat des Marchese C. Ferrero de Cam- 
biano an den VII. internat. landwirtsch. Kongreß zu Rom 1903, Rapports et 
Communications, vol. I, S. 36 ff... Von den übrigen europäischen Staaten sorgen 
für alte, erwerbsunfähige Leute Dänemark (und auch Frankreich) durch eine ver- 
besserte, subventionierte Armenpflege, England hat sich in dem old age pension 
act vom 1. VIII. 1908 eine allgemeine Alterspension geschaffen. Deutschland 
kennt bisher für gewisse bedürftige, selbständige Erwerbstätige eine fakultative 
'Invaliden) Versicherung, von der aber bisher nur wenig Gebrauch gemacht wurde. 





436 Arthur Salz, 


Erwerbstätigen von denen der Arbeiterschaft in vielen Belangen 
wesentlich abweichen und auch beruflich und länderweise verschieden 
sind, so daß die Wahl einer Konstruktion zu erwägen wäre, die es er- 
möglicht, diesen Verschiedenheiten tunlichst Rechnung zu tragen. 
Hierzu würde sich, wie früher bereits auseinandergesetzt wurde. 
allfällig ein System eignen, das auf denselben Grundsätzen aufgebaut 
ist wie die belgische, nur ergänzt durch die Einführung des Ver- 
sicherungszwanges 1). Eine Schwierigkeit würde hierbei allerdings 
die Frage bieten, in welcher Weise die Anwartschaften der Versicherten 
und die Auseinandersetzungen zwischen den bezüglichen Trägern 
der Versicherung beim Uebertritte eines Versicherten aus dem Stande 
der Arbeiter in den Stand der selbständig Erwerbstätigen zu regeln 
wären. Diese Frage ist augenscheinlich von großer Bedeutung, denn 
die selbständig Erwerbstätigen rekrutieren sich ja zum größten Teile (?) 
aus Personen, die vordem durch längere oder kürzere Zeit dem 
Stande der Unselbständigen angehört und als solche mehr oder minder 


10) Der Versicherungszwang scheint der Regierung unvermeidlich, letztlich 
wahrscheinlich wegen der unbefriedigenden Ergebnisse der freiwilligen Versi” 
cherung Selbständiger in Deutschland im Anschluß an die Invalidenversicherung, 
in Oesterreich im Anschluß und durch die registrierten Hilfskassen und Gewerbe‘ 
genossenschaften. Auch »gemeinwirtschaftliche verwaltete Pensionsinstitute, 
z. B. die niederösterreichische Landes-, Lebens- und Rentenversicherungs-Anstalt, 
die I. mährische Sparkasse, die mährische Lebensversicherungsanstalt, insbeson- 
dere auch der im Jahre 1888 aus Anlaß des 4ojährigen Regierungsjubiläums des 
Kaisers vom böhmischen Landtage gegründete Kaiser Franz Joseph I. I.andes- 
versicherungsfond bleiben hinter den Erwartungen zurück. Bei dem eben er- 
wähnten Fond können Angehörige der minderbemittelten Klassen eine den Be- 
trag von 720 Kronen nicht übersteigende Rentenversicherung eingehen, deren 
Fälligkeit in der Regel nicht vor dem vollendeten 55. Lebensjahre, bei Frauen 
nicht vor dem 50. Lebensjahre beginnen kann. Die Vorteile der Organisation 
dieses Fonds sind: Keine Regiebeiträge der Versicherten zu den Versicherungs- 
einlagen, da die Verwaltungskosten aus den Zinsen des Grundfonds bestritten 
werden, kein Zwang zu regelmäßigen Einzahlungen, daher keine Verluste an An- 
sprüchen bei Unterbrechung oder Entfall derselben; Möglichkeit der Renten 
aufbesserungen für frühzeitig erwerbsunfähig gewordene Versicherte. 

Ende 1905 nun waren bei diesem Institut rund 13 000 selbständige Gewerbe- 
treibende in Böhmen versichert, das sind, verglichen mit der durch die Betriebs- 
zählung von 1902 ermittelten Zahl von rund 280 ooo Kleinbetrieben in Böhmen 
(Betriebe mit 1—5 Personen) etwa 5% der Gesamtzahl, von 4657 selbständigen 
Landwirten waren (1900!) bloß 346 oder etwa 7,5%, ebenda versichert. — 

Nun sprechen diese Mißerfolge noch nicht unbedingt gegen das Prinzip 
freiwilliger Versicherung mit Staatszuschuß. Man müßte erst einmal die einzelnen 
Bestimmungen der Geschäftsordnung dieses Instituts näher untersuchen, muß 
weiter bedenken, daß in Belgien z. B. die Propaganda für die Altersversicherung 
schon in der Volksschule einsetzt usw. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 437 


namhafte Ansprüche erworben haben.« Der Entwurf löst, wie erwähnt, 
diese Frage, indem er die selbständig und die unselbständig erwerbs- 
tätigen Personen in einem Riskenkreise zusammenfaßt, jedoch mit 
der Maßgabe, daß für die ersteren ein Anspruch auf Invalidenrente 
entfällt und daß für die aus dem Arbeiterstande hervorgehenden 
selbständig Erwerbstätigen die Versicherung unter Aufrechterhal- 
tung der bereits erworbenen Anwartschaften mit Ausschluß der 
Invalidenrente fortgesetzt wird. 


II. Die finanzielle Seite der Frage. 


Die Bedenken gegen die Verbindung der Versicherung der Selbstän- 
digen mit der der Arbeiter verdichten sich, wenn wir die finanzielle 
Seite der Frage ins Auge fassen. Die Kostenfrage ist nämlich gar 
nicht irrelevant 4). 

Der Entwurf schätzt die Zahl der für die Invaliden- und Alters- 
rentenversicherung in Betracht kommenden Personen wie folgt: 

a) bei Beschränkung der Versicherungspflicht auf die unselb- 
ständig Erwerbenden aller Berufe auf rund 6 Millionen Personen, 

b) bei Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die Unternehmer 
kleingewerblicher und kleinbäuerlicher Betriebe auf rund ro Millionen 
Personen. Durch die Einbeziehung der selbständig Erwerbstätigen 
wird also der Kreis der Versicherten von rund 6 Millionen auf 10 Mil- 
lonen, demnach 75% erhöht; die Kosten aber— und das ist das Ent- 
scheidende — steigen nicht proportional, sondern überverhältnis- 
mäßig, und zwar wegen des wesentlich ungünstigen Altersaufbaues 
der Selbständigen. Der Altersaufbau in den verschiedenen Erwerbsklas- 
sen ist derartig, daß man — Männer und Frauen zusammengenommen 
— alljährlich Rentenfälle zu erwarten hat: 


unter je IO 000 


selbständig Berufstätigen 255,8 
unselbständig Berufstätigen 105,1 
selbständig Berufstätigen einschließlich der mit- 
helfenden Familienglieder 169,5 
Selbständigen, Unselbständigen und mithel- 
fenden Familienmitgliedern 134,3 


Die Zahl der zu erwartenden Rentenfälle, von der natürlich 
die Kosten der Versicherung in erster Linie abhängen, ist daher unter 
den selbständig Berufstätigen um nahezu das eineinhalbfache, unter 
den selbständig Berufstätigen einschließlich der mithelfenden Fa- 
milienmitglieder noch immer um mehr als die Hälfte größer als unter 


1t) Gaertner gleitet über die finanzielle Seite der Frage, die »wirtschaftliche 
Tragweites sehr kurz hinweg (S. 766 und 8ı1 ff... Allen Bedenken aus dieser 
Rücksicht stehen, wie Gaertner meint, drei Vorteile der Versicherung gegenüber: 
t. die körperliche Hebung der Arbeiterschaft, 2. die psychische Beeinflussung: 
das Gefühl, sich vis-à-vis de rien zu wissen, wird erheblich gemildert, 3. die zu 
erwartende erhebliche Steigerung der Konsumkraft der breiten Bevölkerungs- 
schichten. — Durch welches Wunder die Versicherung die genannten Resultate 
erzielen soll, wird leider nicht verraten. 


438 Arthur Salz, 


den unselbständig Berufstätigen (Seite 202 des Entwurfs). Durch 
die Einbeziehung der selbständig Erwerbstätigen und der mithelfenden 
Familienmitglieder in die Versicherungspflicht ergibt sich bei An- 
nahme einer Versicherungsrente (für Invalidität und Alter) von 
durchschnittlich 210 K jährlich ein Mehrerfordernis an Versicherungs- 
beiträgen der Beteiligten von 106 Millionen K über das, was nötig 
wäre, wenn nur die Arbeiter in die Versicherung einbezogen würden. 

Fragt man nach der Belastung des Staates durch die Renten- 
zuschüsse, also der Post, die schließlich aus den Steuergeldern der Ge- 
samtheit aufgebracht werden muß, so ergibt sich bei Annahme eines 
Zuschusses von go K jährlich für jede flüssige Rente eine Belastung 


des Staates: 
im Io. 15. 20. 40. 
Jahr der Versicherung. 
Millionen Kronen 
I. bei Beschränkung der Versicherungspflicht 
auf die unselbständig Berufstätigen 22 37 46 55 
2. bei Ausdehnung der Versicherungspflicht 
auf die selbständig Berufstätigen und die 
Unternehmer kleingewerblicher und klein- 
bäuerlicher Betriebe 54 92 II4 135 


Hierbei ist vorausgesetzt, daß die Versicherung der selbständig 
erwerbstätigen Personen nach jenen Grundsätzen erfolgen soll, deren 
Anwendung für die Lohnarbeiterschaft in Aussicht genommen ist ??). 

»Als Ergebnis muß konstatiert werden, daß es sich hierbei um 
Kosten handeln würde, deren Aufbringung nach dem heutigen Stande 
unserer Volkswirtschaft schwer möglich erscheint, wie immer man 


12) Die Grundlage der von der Regierung unternommenen Kostenberech- 
nungen und diese Berechnungen selbst werden übrigens wegen seiner gewissen 
Neigung zur Schönfärberei«e stark bezweifelt. Sie seien zwar »smit dem höchsten 
z. Zt. erreichbaren Grade von Genauigkeit durchgeführt worden«, aber für einige 
wesentliche Momente fehlte es an jeglicher statistischen Unterlage der Berech- 
nungen. Diese Zweifel beziehen sich auf alle Versicherungszweige, ganz beson- 
ders verdichten sie sich bei der Invaliden- und Altersversicherung. Das Gut- 
achten der Wiener Handels- und Gewerbekammer hebt (S. 3 ff.) einige Punkte 
hervor: ı. in den Altersaufbau, die wichtigste aller Rechnungsgrundlagen, ist 
die ganze erwerbstätige Bevölkerung ohne Rücksicht aufihre Lohn- 
verhältnisse einbezogen worden, während der Altersaufbau in den ein- 
zelnen Lohnklassen sicherlich weitgehende Verschiedenheiten aufweist; 2. wird 
vorausgesetzt, daß jeder Versicherte während der ganzen Dauer seiner Versi- 
cherungspflicht in derselben Lohnklasse verbleibt — woraus, nebenbei bemerkt, 
zu sehen ist, daß sich die Regierung selbst keinen Illusionen darüber hingidt, 
welche psychische Wirkung und Motive die Sozialversicherung auslösen, bezw. 
nicht auslösen wird; 3. wird in der Invalidenversicherung eine einheitliche Warte- 
frist von 5 Jahren angenommen, während die Regierungsvorlage nur eine Warte- 
frist von 200 Wochen vorschreibt, die ganz gut schon in 4 Jahren absolviert 
werden kann, und noch mehrere solcher Einzelheiten. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 439 


auch die Lasten zwischen den direkt Beteiligten einerseits und dem 
Staate andererseits aufteilen möge. Die viel ungünstigere Altersver- 
teilung unter den selbständig Erwerbstätigen hat nämlich zur Folge, 
daß das Kostenerfordernis, auf den Kopf der Einzelnen berechnet, 
ein bedeutend höheres ist als für die unselbständig Erwerbstätigen 
und daß sich infolgedessen die von den Beitragspflichtigen und vom 
Staate aufzubringende Gesamtlast bei Einbeziehung der Selbständigen 
in die Versicherungspflicht auf mehr als das Doppelte erhöhen würde.« 
So der Regierungsentwurf. Noch deutlicher spricht sich das Gutachten 
der Wiener Handels- und Gewerbekammer aus in folgendem Resu- 
me: »Nein, die Industrie, der Handel und das Gewerbe Oesterreichs, 
die heute schon bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit mit öffent- 
lichen Abgaben belastet sind, die darauf gefaßt sein müssen, von den 
neu sich geltend machenden Staatsbedürfnissen ein vollgerütteltes 
Maß auf sich zu nehmen, die seit Jahren vergeblich den Abschluß 
von Handelsverträgen fordern, die für sie eine Lebensbedingung 
bilden, erklären sich außerstande, unter den bestehenden Verhältnissen 
auch noch die finanziellen Folgen einer auf den Bestimmungen der 
Regierungsvorlage aufgebauten Sozialversicherung auf sich zu nehmen, 
und sie verwahren sich auf das Nachdrücklichste dagegen, zu Opfern 
eines Experimentes gemacht zu werden, das in zahlreichen und schwer- 
wiegenden Belangen, politischen Aspirationen und nichtwirtschaft- 
lichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen bestimmt ist und ohne Rück- 
sicht auf seine materielle Tragweite für die in erster Linie davon Be- 
troffenen ins Werk gesetzt werden soll« !3). 





13) Die Gesamtkosten der Sozialversicherung werden wie folgt geschätzt: 
die gesamte Beitragsleistung (alle drei Versicherungszweige, Dienstgeber und 
Versicherte zusammengenommen) dürfte betragen: 
bei nicht unfallversicherungspflichtigen Betrieben unter normalen 
Verhältnissen zwischen 5 und 8% des Lohnes. 

bei unfallversicherungspflichtigen Betrieben, abgesehen von den in 
der höchsten und niedersten Gefahrenklasse Eingereihten zwischen 
7 und 10% des Lohnes. 

Die Gesamtzahl der versicherungspflichtigen Personen, der selbständig- 
und unselbständig Erwerbstätigen und der mithelfenden Familienmitglieder 
wird geschätzt auf: 

6 450 000 in der Krankenversicherung, 
9 800 ooo in der Invaliden- und Altersversicherung, 
2 000 ooo in der Unfallversicherung. 

Die gesamten jährlichen Beiträge einschl. der Eisenbahnen lassen sich 

folgendermaßen schätzen: 
2. zur Invaliden- und Altersrentenversicherung rrr Mill. K. 
ı. zur Krankenversicherung 129 Mill. K. 
3. zur Unfallversicherung 48 Mill. K. 
somit jährliches Gesamtbeitragserfordernis: 288 Mill. K. 


440 Arthur Salz, 


Nun würde man sich mit dieser unproduktiven Art der Versi- 
cherung — unproduktiv darum, weil mit zunehmender Zahl der Ver- 
sicherten die Kosten der Versicherung nicht abnehmen, sondern un- 
verhältnismäßig wachsen — schließlich noch abfinden, wenn die Ver- 
teilung zwischen Rechten und Leistungen gleichmäßig wäre, so daß 
jeder Versicherte im Ausmaße seiner Beitragsleistungen Ansprüche 
erwürbe. Diese Forderung kann man auch an eine »soziale« Versicherung 
stellen, besonders wenn der Gesetzentwurf sich so prononciert auf 
die Seite derjenigen Anschauung stellt, die in der Sozialversicherung 
nicht eine Form des Almosens, sondern durchaus ein zweiseitiges 





Hiervon dürften ungefähr 28 Mill. K auf die versicherten selbständig Er- 
werbstätigen, ca. 141 Mill. K auf die Dienstgeber, größtenteils die Industrie, 
und 119 Mill. K auf die Versicherung der unselbständig Erwerbstätigen ent- 
fallen. Für die Gruppen Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich der Eisen- 
bahnen bedeutet die Forderung der Regierungsvorlage gegenüber der gegen- 
wärtigen Leistung von rund 99 Millionen K. jährlich eine Steigerung um 77,3 
Mill. K jährlich oder um 78°,, die gesamte Mehr belastung der Volkswirtschaft 
an Prämienleistungen beträgt 189 Mill. K oder nahezu 200%. 

Die Kosten der Pensionsversicherung der Angestellten betragen schätzungs- 
weise: 

Summe der Prämien ca. 31,4 Mill. K (— 9,96% der Gehälter). 

Von diesen Kosten betreffen die Land und Forstwirtschaft 6,2°, 
9 » » 9 die Industrie 33,5% 
» » » » Handel und Verkehr 60,329 

Von den Gesamtprämien per 31,4 Mill. K werden etwa 20,9 Mill. zu Lasten 
der Dienstgeber und 10,5 Mill. zu Lasten der Angestellten entfallen. (Die Anzahl 
der versicherungspflichtigen Angestellten wurde auf 248 489 geschätzt, s. Nr. 
2462 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Abgeordnetenhauses, 
XVII. Session 1905.) 

In Wirklichkeit ist hier wie bei allen Zweigen der Sozialversicherung nicht 
der Wortlaut des Gesetzes, sondern die Macht der Ueberwälzung dafür maß- 
gebend, wie die Lasten sich verteilen. »Entweder wird die Mehrleistung, welche 
die Regierungsvorlage dem heutigen Erfordernisse gegenüber von den Ange- 
stellten der Unternehmer verlangt, eine empfindliche Herabsetzung ihres Lohnes 
und damit eine schwere Beeinträchtigung ihrer Konsumtionsfäh igkeit (vgl. dagegen 
Gaertner!) zur Folge haben oder — und dieser Prozeß wird sich in zahlreichen 
Industriezweigen sicher und in ganz kurzer Zeit vollziehen — sie wird zu einem 
Bestandteile des regulären Lohnniveaus werden. In beiden Fällen aber werden 
es die Unternehmer sein, die direkt oder indirekt für den Bedarf aufzukommen 
haben werden, und darum muß die Beitragslast der Arbeiterschaft voll und 
ganz als Last der Unternehmerschaft betrachtet und behandelt werden.e (Siehe 
Gutachten der Wiener Handels- und Gewerbekammer S. 4, auch das Gutachten 
der Vereinigten Handelskammern S. 13.) 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 441 


Rechtsverhältnis erblickt 14). Aber der gleichen Belastung ent- 
sprechen ungleiche Vorteile. Mit der größten Sicherheit läßt sich 
voraussagen, daß die Landwirtschaft, und zwar die landwirtschaftlich 
selbständig Berufstätigen den Hauptvorteil von der Invaliden- und 
Altersversicherung haben werden 35); erstens nämlich, weil, wie schon 
erwähnt, die Selbständigen unter den höheren Altersklassen überwiegen 
und zweitens weil, wie die Statistik zeigt, die höheren Alter in der 
Landwirtschaft am stärksten vertreten sind. »Aus diesen Daten ist 
mit Sicherheit der wichtige Schluß abzuleiten, daß in der Land- und 
Forstwirtschaft alljährlich eine viel größere Zahl von Rentenfällen 
zu erwarten ist, als in der Industrie, und daß die Ursache dieser Er- 
Scheinung ausschließlich in der (vom versicherungstechnischen Stand- 
punkt!) ungünstigen Altersverteilung der landwirtschaftlich berufs- 
tätigen Bevölkerung gelegen ist« (S. 270). Ob freilich diese Alters- 
verteilung, wie der Entwurf behauptet und Gaertner beipflichtet 
(Seite 129), nur die Folge der Landflucht, also der Abwanderung 
junger Leute in die Städte und der Rückkehr alter und verbrauchter 
aufs Land ist, möchte recht füglich bezweifelt werden, wenn wir be- 
denken, daß gerade in der österreichischen Landwirtschaft ein sehr 
frühzeitiges Ruhebedürfnis der selbständigen Landwirte zu konsta- 
tieren ist, die am liebsten mit 50 Jahren, ja sogar mit 37, 34 und 32 
Jahren vausspannen«. Die Landwirtschaft für diese ungünstigen Ver- 
hältnisse durch höhere Beiträge gewissermaßen auch noch zu strafen, 
gehe nicht an, meint der Entwurf. Demgegenüber ist darauf hinzuwei- 
sen: Erstens, das Argument des Entwurfs, die stärkere Besetzung der 
höheren Altersstufen in der Landwirtschaft sei auf die Rückwanderung 
alter und in der Großstadt verbrauchter Individuen auf das Land 
zurückzuführen, ist nicht stichhaltig, zum mindesten unbewiesen, 
denn der gleiche ungünstige Altersaufbau wie bei den landwirtschaftlich 
Unselbständigen zeigt sich auch bei den landwirtschaftlich 
Selbständigen. Auch bei den Selbständigen sind die hohen 
Altersstufen in der Landwirtschaft weit stärker besetzt als in der Indu- 
strie und im Gewerbe. Und doch wird niemand behaupten wollen, 
daß diese alten Landwirte zur Scholle zurückgekehrte, abgenutzte 
städtische Gewerbetreibende seien (vgl. Gutachten der Wiener Kam- 
mer S. gro und der vereinigten Handelskammern S. 21 ff.). Zweitens 
ist zu sagen, daß die Landwirtschaft, die den größten Vorteil aus der 
Versicherung ziehen wird, ihrer am wenigsten bedürftig ist, denn 
wenn auch das Geldeinkommen hier durchschnittlich kleiner ist als 
in anderen Berufen, so bedeutet das doch nicht immer die schlechtere 
Lebenshaltung, da ja die Naturalverpflegung auf dem Lande einen viel 
größeren Einnahmeposten ausmacht als etwa in der Stadt. Ander- 


20 Ueber diese Frage vgl. neuerdings Rosin in der Festschrift für Paul 
Laband und Zahn in der Festschrift für Gustav von Schmoller. 

15) Man kann sagen, es werden der Landwirtschaft rund 50 Mill. K von 
Staats resp. Volkswirtschafts wegen geschenkt (vergl. Vereinigte Handelskam- 


mem S. 20). 


442 Arthur Salz, 


seits ist fraglich, ob die Altersversicherung der Selbständigen ein 
wirksames Mittel gegen das Uebel der Landflucht sein wird, das sie 
bekämpfen will; es ist fraglich, ob die künftige Altersrente für junge, 
kräftige, strebsame Leute ein genügendes Reizmittel sein wird, sie 
auf dem Lande festzuhalten, besonders wenn man bedenkt, daß ihnen 
als städtischen Arbeitern der gleiche, ja größere Vorteil durch die 
günstigere Invalidenversicherung geboten wird 1%). Denn eben wegen 
der unterschiedlosen Zusammenfassung aller Selbständigen in eine 
Riskengemeinschaft kann die Versicherung allen nur gleich wenig 
bieten; die Zwangsversicherung kann eben als solche nur Versorgungs- 
minima gewähren, d. h. in vielen Fällen zum Verhungern zu viel, 
zum Leben zu wenig. Was kann denn z. B. ein Kleingewerbe- 
treibender in der Großstadt mit einer Altersrente von 200 K oder höch- 
stens 240 K jährlich oder 66 Hellern täglıch anfangen? Daß also 
gerade die landwirtschaftlichen Kreise an dieser Vorlage ein besonderes 
Interesse haben, versteht sich nach dem Gesagten von selbst. Noch 
aus einem anderen Grunde: die Zwangsversicherung der selbständig 
Berufstätigen bedeutet für die Landwirtschaft eine Befreiung von 
dem lästigen, den Güterwert drückenden Ausgedinge und wurde 
eben deswegen in diesen Kreisen schon lange postuliert, nur meinte 
man — da die allgemeine Zwangsversicherung der Selbständigen 
noch bis in die letzte Zeit als utopistisches Ziel galt — die Kosten dieser 
Altersversicherung nicht selbst tragen zu können. Durch den Ent- 
wurf sind mit einem Male alle agrarischen Wünsche erfüllt, die Beitrags- 
leistungen sind minimal und ziemlich schmerzlos, die Vorteile unver- 
hältnismäßig groß, das Ausgedinge !”) wird, wenn nicht ganz überflüssig, 
so doch auf ein Minimum beschränkt. 


16) Das Gutachten der Vereinigten Handelskammern (S. 25) glaubt sogar 
annehmen zu können, daß die Alters- und Invaliditätsversicherung die Leutenot 
auf dem Lande eher noch verschärfen als mildern wird. 

ı7) Vergl. C. Horäcek: Das Ausgedinge. Wiener Staatswissenschaftl. Stu- 
dien V, 3 (1904). Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Versicherungsfrage 
auch im Landwirtschaftsrate behandelt. Ein Mitglied wies darauf hin, wie 
wichtig die Einführung der Versicherung auch für Bauern für die dringende 
Frage der Regelung des Ausgedingwesens wäre, wenn der mit dem Ausgedinge 
belastete Gutsunternehmer einen Teil des Versicherungsbeitrages bekäme, 
wodurch seine Wirtschaft anstatt wie heute an unerträglichen Lasten zu leiden, 
einen sehr wünschenswerten Bargeldzufluß erhielte. Allerdings lehnte diese 
Interessenvertretung der Landwirtschaft das Zwangsprinzip ab und faBte 
eine Resolution folgenden Inhalts: »Auf die selbständigen Unternehmer der Land- 
und Forstwirtschaft wäre die Zwangsversicherung nicht auszudehnen, der frei- 
willige Beitritt dieser Personen, insbes. zur Invaliden- und Altersversicherung 
wäre dagegen möglichst zu fördern. Außerdem sollten besondere Einrichtungen 
und Bestimmungen getroffen werden, welche es allen minderbemittelten Klassen 
der Bevölkerung ermöglichen, sich unter werktätiger Mithilfe des Staates eine 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 443 


Die durch die Sozialversicherung am meisten in Mitleidenschaft 
gezogene Erwerbsklasse ist natürlich die Industrie. Ihre Belastung 
aus der Sozialpolitik ist in Oesterreich im Verhältnis zur Steuer- 
fähigkeit sicherlich sehr groß. Es wird sich ja wahrscheinlich bei der 
Invalidenversicherung der Usus wie bei der Krankenversicherung 
herausbilden, daß der Dienstgeber von seinem Rechte des Abzugs 
des auf den Arbeiter entfallenden Versicherungsbeitrags keinen Ge- 
brauch machen wird. Es bedeuten die neuen Versicherungszweige 
(Invaliden- und Altersversicherung, Pensionsversicherung der Ange- 
stellten, Reform der Unfallversicherung) eine starke Erhöhung 
der Produktionskosten für die Industrie, die sie aber bei der sozial- 
politischen Aufgeklärtheit und Willigkeit ihrer Vertreter sicherlich 
wohlgemut auf sich nähme, wenn im übrigen eine kräftige Industrie- 
förderungspolitik oder wenigstens eine nicht direkt industriefeindliche 
Wirtschaftspolitik getrieben würde. Geradezu widersinnig aber ist 
die Zumutung, daß die Industrie den Klassen, die ihr bei jeder Gelegen- 
heit einen Prügel zwischen die Beine werfen, auch noch die Kosten 
ihrer Versorgung für ein gemächliches Alter zahlen soll. Man kann 
sich da nur wundern, daß der Widerstand aus Industriekreisen nicht 
stärker ist. Die Tatsachen liegen folgendermaßen: die Landwirtschaft 
hat den Hauptvorteil von der Versicherung, die Industrie zahlt die 
Kosten, dafür unterbinden die Agrarier der Industrie und dem Handel 
die Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten, indem sie gegen alle 
Handelsverträge und gegen das Ermächtigungsgesetz votieren oder 
lassen sich ıhre Zustimmung von der Regierung in jedem einzelnen 
Falle wiederum mit Steuergeldern der Gesamtheit abkaufen (Vieh- 
verwertungszentrale!) Und die Regierung selbst? Sie verkündet 
durch den Mund des Finanzministers schroff ihre Feindschaft gegen 
die schwere Industrie, die es wagt, den Gebührenvexationen des 
Fiskus — die mehr als alles andere die Lust zu weit ausgreifenden 
Unternehmungen und vorteilhaften Organisationen für Verbesserungen 
der Betriebe zerstören — sich zu entziehen, und dies in einem Augen- 
blicke eines großen Defizits ım Staatshaushalte und fügt zu neuen 
Steuerprojekten eine neue Schikane: die Büchereinsicht des Steuer- 
beamten beim Unternehmer, gegen die prinzipiell ja keine schwer- 
wiegenden Bedenken zu äußern wären, wenn eben die praktische 
Handhabung nicht zu ganz bösen Unzukömmlichkeiten führte. Und 
die Volksvertreter im Parlament ? Sie verstehen sich vorzüglich auf 
die Technik der offenen und latenten Obstruktion, bewundern die 
Weisheit des Herrn Finanzministers und wollen sogar die noch nicht 
bewilligten neuen Steuern im voraus erheben lassen. Durch solche 
höchst bedenkliche Erscheinungen aber wird der Sinn des Parlamen- 
tarıums in einen Widersinn verkehrt und die Gesetzgebungsmaschine, 
die ohnehin schon schwer genug und intermittierend arbeitet, nicht 








entsprechende Versicherung sicherzustellen. (Vergl. Mitteilungen über die 
Verhandlungen der Sektion für Land- und Forstwirtschaft und Montanwesen 
des Industrie- und Landwirtschaftsrates, Wien 1908, S. 101/105.) 


444 Arthur Salz, 


nicht nur zu einem sehr kostspieligen, sondern auch kräftezerstören- 
den und darum unproduktiven Apparat. 


III. Die prinzipielle Frage. 


Alle die bisher behandelten Bedenken aber scheinen mir relativ 
nebensächlich gegenüber dem m. E. ausschlaggebenden Gesichtspunkte 
der Beurteilung. Diesen aber erblicke ich in der prinzipiellen Frage 
nach den psychischen Rückwirkungen der ganzen Sozialversicherungs- 
gesetzgebung auf die Wirtschaftssubjekte und damit den Wirtschafts- 
organismus, über die Gaertner sich allzu rasch hinwegsetzt (vgl. S. 
442 und 824). Nicht bloß zwischen Erwerbsordnung und Sozialpolitik 
muß eine vernünftige Beziehung stattfinden, sondern auch umge- 
kehrt: der die Sozialpolitik eines Staates beherrschende Geist übt 
Rückwirkungen aus auf die Erwerbs- und Wirtschaftsordnung. Es 
ist ja ganz klar: für jeden einzelnen Versicherungszweig und für das 
Ganze der Sozialversicherung lassen sich eine Menge befürwortender 
Gründe beibringen, aber über der Diskussion der Einzelheiten verliert 
man nur allzu leicht die prinzipielle Seite der Frage aus dem Auge. 
an die zu erinnern nötig ist in einer Zeit, die durch Verallgemeinerung 
und Ueberspannung eines an und für sich und innerhalb gewisser 
Grenzen berechtigten Gedankens unbeabsichtigte schädliche Wir- 
kungen auszulösen in Gefahr ist, und eine solche Zuspitzung eines 
richtigen Prinzips ins Paradoxe scheint mir bei der österreichischen 
Sozialversicherungsvorlage allerdings gegeben zu sein 18). 

Was will denn der Staat, so fragen wir, mit der Sozialversicherung ? 
Was schwebt ihm dabei als Endzweck vor ? Bei der Arbeiterversicherung 
ist die Antwort einfach: er erklärt es für ein Interesse der Gesamtheit, 


18) Auch hier macht sich Gaertner die Sache etwas zu leicht. Seine Argu- 
mentation in diesem entscheidenden Punkt geht (824 ff.) im wesentlichen dahin: 
die Statistik zeigt, daß von den Selbständigen nur solche kleine Gewerbetreibende 
und hauptsächlich Kleinbauern — aber keineswegs wenige ! — unter die Zwangs- 
versicherung fallen, bei denen das Moment der wirtschaftlichen Initiative, »die 
Möglichkeit der Entwickelung stärkerer wirtschaftlicher Betriebsamkeit ... - 
durch die gegebenen Voraussetzungen, Art und Größe des Betriebes apriori 
beschränkt« ist, überdies soll die Versicherung nur eine Notrente, d. h. doch wohl 
einen Ersatz der Armenpflege bedeuten. 

Was ist von dieser Argumentation zu halten? Sie ist »Gemütlichkeit« am 
falschen Ort. Gewiß, momentan mag die Versicherung und das Recht auf Rente 
nur ein paar hunderttausend armen Teufeln zugute kommen, aber es ist durch- 
aus falsch, die Entwicklung wirtschaftlicher Regsamkeit und Initiative an irgend 
eine »Betriebsgröße« zu binden. Mit gleichem Recht oder vielmehr Unrecht 
könnte man umgekehrt die Kleinheit der Betriebsgrößen und die Armut ihrer 
Inhaber mit dem Mangel an Initiative in ursächlichen Zusammenhang bringen. 

Mit solchen Argumenten mag der »Realpolitiker«, der diese Vorlage etwa ım 
Parlament »pflichtgemäß« zu verteidigen hat, bequem wirtschaften, nicht aber 
der Gelehrte. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 445 


den Arbeiter vor den unverschuldeten Folgen von Krankheit, Unfall, 
Invalidität und Alter, vielleicht auch der Arbeitlosigkeit zu schützen; 
er willauch den Hinterbliebenen des auf dem wirtschaftlichen Schlacht- 
felde frühzeitig Gefallenen durch Zuerkennung wenn auch noch so 
geringer Versorgungsansprüche zu erkennen geben, daß der Arbeiter 
ım Dienste und unter Sorge der wirtschaftenden Gesamtheit steht. 
Um die Leistungsfähigkeit des Arbeiters zu einem Maximum zu bringen, 
damit der Arbeiter das hergibt, was er leisten kann, dazu muß man ihn 
sorglos machen, sorglos nicht wegen seiner Arbeit, sondern sorglos 
wegen seiner Person; in diesem Sinn ist allerdings die Versicherung, 
die Sicherstellung gegen die Zufälle des menschlichen Lebens, ein 
Mittel zur Erhöhung des nationalen Leistungsniveaus. Es besteht 
denn auch bei aller Aehnlichkeit in der Lebenshaltung und den Er- 
werbsverhältnissen eine Verschiedenheit, ich möchte sagen, des 
moralischen Anspruches auf Rente beim Arbeiter einerseits, dem selb- 
ständig Erwerbtreibenden anderseits, — eine Verschiedenheit, die 
sich aus den Besonderheiten der Ware »Arbeit« erklärt. Für den Ar- 
beiter bedeutet die Invaliditätrente ideell wenigstens eine Ergänzung 
des Arbeiterlohnes, ein Aequivalent für das Einsetzen und die Preis- 
gabe der mit der Arbeitskraft unzertrennlich verbundenen Gesamt- 
persönlichkeit. Hier also kann man von einer Fürsorgepflicht der 
Gesamtheit oder wenigstens des Teiles, der den Arbeiter unmittel- 
har beschäftigt, wohl reden. Bei den sogen. selbständig Erwerbtrei- 
benden dagegen richtet sich das Bedürfnis auf Versorgung im Alter, 
dıe Zeit der Erwerbsunfähigkeit oder geminderter Erwerbsfähigkeit 
infolge eines natürlichen Prozesses, dem jeder Mensch unterliegt. 
Da wird nur zu leicht die Versicherung an und für sich zum Selbst- 
zweck, die Rente oder Pension das erstrebte Endziel, und um sie 
recht genießen zu Können, ist geradezu nötig, sich vorher nicht durch 
Arbeit zu erschöpfen. Die Versicherung kann also unter Umständen 
„uch ein Mittel zur Verringerung der »nationalen Produktivität« 
werden.) 


1!» Die Motive des Regierungsentwurfs zum Privatbeamtenversicherungs- 
gesetz (Nr. 874 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Abgeord- 
netenhauses, XVII. Session) führen aus: Das Problem der Alters- und Invalidi- 
tatsversorgung für Berufsarbeiter im weitesten Sinne des Wortes ist aufs engste 
verknüpft mit der wissenschaftlich begründeten Lehre, daß der Lohn der Arbeit, 
em Arbeiter, außer einem angemessenen Lebensunterhalt während der Arbeit 
auch die Mittel schaffen soll zur Bestreitung seines Daseins in den Zeiten, in wel- 
chen die Arbeitskraft im Abnehmen begriffen oder gänzlich geschwunden ist. 
Das Einkommen aus der Arbeit selbst soll demnach schon die Alters- und Inva- 





Inlitätsfürsorge wenigstens ermöglichen. 

Hier kommt es uns nicht auf dieses sozialethische Ideal an, sondern wir 
wollen nur zeigen, wie das gleiche Mittel verschieden auf die nationale Produk- 
“ıvität einwirken kann. Uebrigens ist interessant, wie man ein und dieselbe 
»zualpolitische Maßregel mit direkt entgegengesetzten »Gründen« rechtfertigt, 
29 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 


446 Arthur Salz, 


Wie sieht es denn in den Ländern aus, die auf dem Gebiete der 
Sozialversicherung schon längere Erfahrungen haben? In seinem 
Aufsatze über die beabsichtigte Alters- und Invalidenversicherung 
der Arbeiter in Conrads Jahrbüchern von 1888 charakterisiert Bren- 
z. B. den Versicherungszwang. Während bei der Arbeiterversicherung der Zwang 
aus der regelmäßigen Armut der Interessenten gerechtfertigt wurde, wird 
er bei der Beamtenversicherung gerade aus der Wohlhabenheit diesr 
Schichten hergeleitet, die es ihr ermöglichen, die »Sicherung ihrer und ihrer 
Hinterbliebenen Existenz im Falle verminderter oder ganz geschwundener Er- 
werbsfähigkeit — sei es ganz, sei es teilweise — aus eigenen Kräften zu bestreiten«. 
(S. 29 des Regierungsentwurfes.) Weiter meinen die Motive: bei den Beamten 
gehe die Abnützung der Arbeitskraft langsamer vor sich als bei den Arbeitern. 
Infolgedessen trete in diesen Kreisen die Erwerbsunfähigkeit verhältnismäßig 
nicht so früh ein wie bei den Arbeitern. Daraus würde man doch folgern: In 
dem Maße, als die Abnützung langsam vor sich geht, ist die Z wa n g s ver- 
sicherung entbehrlich, und da die Abnützung jedenfalls der Arbeitsintensität 
wenn auch nicht direkt proportional ist, so doch in enger Beziehung zu ihr steht, 
so läßt sich vermuten, daß durch die Versicherung die Arbeitsintensität noch 
vermindert wird, und dadurch nicht, wie der Bericht des sozialpolitischen Aus- 
schusses des Abgeordnetenhauses meint, »die Privatbeamtenschaft moralisch 
gehoben und in ihrer Arbeitsfreudigkeit angespornt werdee Bedenkt man 
weiter, daß der Regierungsentwurf den Beamten schon bei 58 Jahren eine Alters- 
rente gewähren wollte, daß anderseits nach Erhebungen der Regierung 30,7° , 
aller in Betracht kommenden Privatangestellten sich freiwillig versichern, s 
wird man die Notwendigkeit des Zwangs zur Versicherung (nur weil er hier 
leicht durchzusetzen ist) nicht ohne weiteres einsehen. Solche Entgegengssetztheit 
der Motivationen deutet gewöhnlich auf einen dahinterliegenden gemeinsamen, 
oft vielleicht unbewußten realen Grund. So scheint es mir auch hier. Der Zwang 
bei der Sozialversicherung erklärt sich m. E. aus ihrer Bestimmung, Ersatz Ger 
Armenpflege zu sein. Der Gesetzentwurf der Regierung für die Pensionsver- 
sicherung der Beamten spricht es an mehreren Stellen aus, daß der Zwang zur 
Versicherung nur sei eine Bewahrung »vor der Gefahr, die Armenversorgung in 
Anspruch nehmen zu müssen« und ferner, damit »jenes Maß von Fürsorge erreicht 
werde, welches einerseits unbedingt erreicht werden kann im Hinblick auf diec 
vorhandenen Kräfte und Mittel, welches aber auch erreicht werden muß, inso- 
weit es Aufgabe des Staates ist, durch präventive Maßnahmen dem Fortschreiten 
des Pauperismus Einhalt zu gebieten und zu verhüten, daß gerade auch aus den 
Kreisen der materiell besser gestellten Berufsarbeiter infolge des Mangels einer 
die Zukunft bedenkenden Privatökonomie im Haushalt des Einzelnen der Armen- 
versorgung allzu oft und immer häufiger Bedürftige zugeführt werden«. Ver- 
sicherungszwang aber bedeutet hier wie bei der Arbeiterversicherung »Sicherunz 


eines Existenzminimumsse, nicht aber ein Lohnäquivalent, also Ersatz der Armen- 
fürsorge. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 447 


prinzip der Arbeiterversicherung ist hier die Freiwilligkeit ......... 
Obwohl das Kranken- und Begräbnisversicherungswesen auf dieser 
Grundlage zur großartigsten Entfaltung gelangt ist, befindet sich die 
Altersversicherung noch in den Anfängen. Es hängt dies zusammen 
mit dem für die angelsächsische Rasse charakteristischen Wagegeist 
und dem Streben, sich zu verbessern. Es liegt dem Arbeiter mehr 
daran, sich in die Lage zu setzen, in der er jede Konjunktur, welche 
ihm die Gegenwart bietet, aufs vorteilhafteste für sich auszunutzen 
vermag und sich so emporzuarbeiten, als unter Verzicht darauf auf 
ein sicheres Plätzchen als altes Männlein zu spekulieren. Von der 
Altersversicherung befürchtet er, daß sie ihm die Möglichkeit des 
Emporkommens erschwere.« Diese Charakteristik braucht trotz der 
von australischen Einrichtungen beeinflußten old age pensions act 
1908 nicht wesentlich modifiziert zu werden ; denn selbst noch in diesem 
Gesetz, das vielfach als Symptom erlahmender Energie und als ein — 
allerdings durch die Arbeit von Jahrhunderten wohl verdientes — Sich- 
zuruhesetzen eines mit Ehre und Reichtum gesättigten Volkes empfun- 
den wird, selbst in diesem Gesetze herrscht noch der gebieterische 
Geist des »Hilf dir selbst!«, kraft dessen von der Berechtigung zum 
Bezuge einer Alterspension alle diejenigen ausgeschlossen sind, die es 
»gewohnheitsgemäß unterlassen haben, nach Fähigkeit, Gelegenheit 
und Bedürfnis zur Unterhaltung oder zum Vorteile ihrer selbst und der 
gesetzmäßig von ihnen abhängigen Personen zu arbeiten«. Das Gesetz 
gewährt sonst jenen Staatsangehörigen, die das 7ote (in Oesterreich 
das 65te!) Lebensjahr überschritten haben, nicht in Armenpflege 
stehen und deren Jahreseinkommen 31 Pfund 10 Shilling (= 754 K) ®) 
nicht übersteigt, also allen nicht in gesicherten Lebensverhältnissen 
stehenden alten Leuten einen im umgekehrten Vefhältnis ?!) zur Höhe 

20) In Oesterreich soll der Anspruch auf die Altersrente (der Selbständigen) 
erst bei einem Einkommen von 2400 K aufhören, und das reiche Großbritannien 
könnte sich doch leichter eine Generosität leisten als das arme Oesterreich! In- 
teressant ist auch eine Kostenvergleichung der englischen Alterspension mit der 
österreichischen Altersrente. Die Zahl der Rentner ist bei Beginn des Gesetzes 
auf etwa ! Million, die Kosten sind für 1907 mit rund 147 Mill., für ıgıı auf 
174 Mill., für 1921 auf 216 Mill. K geschätzt worden. 

2) Die Fixierung eines immer gleichen Staatszuschusses für jeden 
Rentenfall (90 K) kann leicht wie eine Prämie für geringe Leistungen wirken. 
Sie schützt eventuell den Untätigen auf Kosten des Fleißigen, während es 
doch für die Nationalwirtschaft kaum ein höheres Interesse gibt als die Leistungs- 
fähigkeit des Arbeiters und seine Konsumkraft zu steigern. Ritter v. Guttmann 
schlug (a. a. O. S. 215) daher vor, den Staatsbeitrag nach Prozenten des Arbeits- 
verdienstes, und zwar in der Weise abzustufen, daß er mit steigendem Verdienst 
fällt und die Hauptquote des Staatsbeitrags zur Dotierung der Einheitsminimal- 
rente für frühzeitige Invaliden zu verwenden. Hingegen faßte der Arbeiterver- 


sicherungsausschuß des Arbeitsbeirats einen Beschluß (der dann allerdings im 
29* 


448 Arthur Salz, 


ihres Einkommens stehenden Anspruch auf Rente aus Öffentlichen 
Mitteln. Gewiß: »diese Einrichtung hat, wie ausdrücklich hervorge- 
Plenum abgelehnt wurde), daß der Staatszuschuß stufenweise mit den Lohn- 
klassensteigen solle. Er sollte immer 50%, des von der Regierung vorgeschla- 
genen Rentengrundbetrags ausmachen (II. S. 116). Diesen Antrag begründete 
der Antragsteller (Dr. Verkauf) damit, daß der überall gleiche StaatszuschuB 
bei der niedrigsten, der ersten Lohnklasse fast den ganzen Betrag der Rente 
bei den höheren Lohnklassen, die zu den Verwaltungskosten mehr beitrügen, 
einen ungünstigen Prozentsatz ausmache. Von anderer Seite (Prof. v. Philip- 
povich I, 206) wurde darauf hingewiesen, daß in diesem Vorschlag der Grundsatz 
liege: wer hat, dem”wird gegeben, und auf das Beispiel Frankreichs, das die ent- 
gegengesstzte Politik verfolge. 

Auch an dieser Stelle wie an so vielen anderen treten eben die zwei in der 
Sozialversicherung miteinander konkurrierenden Prinzipien in sichtbaren Kon- 
flikt: der Versicherungsgedanke, daß Leistung und Gegenleistung sich entspre- 
chen sollen, das Aequivalenzprinzip, und der andere, wonach die Versicherung 
nur ein anderer Name für Armenpflege ist, das karitative Prinzip (die Notver- 
sicherung). Mit der Erweiterung des Kreises der staatlich zwangsweise Ver- 
sicherten nähert sich die Sozialversicherung immer mehr der zweiten Art. Die 
gleiche Erscheinung wiederholt sich bei dem Problem der Aufbringung der 
Mittel. Beitragsleistung oder Besteuerung ist hier die Frage. Der Arbeiterver- 
treter meinte (Arbeitsbeirat I, rr ff.), Beiträge der Arbeitgeber und Arbeiter 
und Staatszuschuß seien das Richtige, denn eine direkte Steuer sei wegen der 
Höhe unmöglich, bleibe also nur indirekte Besteuerung, d. h. Leberwälzung 
der Versicherungslast auf die Gesamtheit. Der Vertreter der Industrie hingegen 
führte aus, man möge den Gedanken, die Invalidenversicherung zu Lasten 
der Allgemeinheit zu übernehmen, nicht von der Hand weisen, wenn er auch 
befremdlich erscheine; »denn unstreitig wird die Invalidenversicherung in Zu- 
kunft einen großen Teil der Armenlast auf sich nehmen, und ich sehe nicht ein, 
warum nicht auch hier dasjenige angestrebt werden soll, was wir ja sonst so oft 
tun, daß wir nämlich an den letzten Konsumenten denken. Auch hier könnte 
gewissermaßen der letzte Konsument, die Allgemeinheit, zu dem Endzwecke 
einer solchen Sozialversicherung beitragen« (a. a. O. S. 22). Der Regierungsent- 
wurf betont ausdrücklich (S. 206), daß die Aufbringung der Mittel im Wege der 
Besteuerung der Versicherung den Charakter einer Armen versorgung gebe, 
während die Ansprüche doch »in ihrem Ausmaße und in den Bezugsbedingungen 
klar umschriebene Rechtsansprüche sind, die von den individuellen Ver- 
mögensverhältnissen des Einzelnen in keiner Weise abhängen. Ein System, das 
dem Einzelnen die Vorsorge für die Zukunft völlig abnimmt und die Verantwortung 
hierfür gänzlich der Oeffentlichkeit aufbürdet, müßte der vorsorgenden Betätigung 
des Einzelnen jeden Ansporn nehmen und selbst auf den Sparsinn der Bevölkerung 
den übelsten Einfluß üben« Durch das finanzielle System der Beitragsleistung 
aber wird der Zweck der Versicherung: die Gewährung eines Existenzminimums 
nur verdunkelt, nicht aber modifiziert und seine Durchführung nur erleichtert. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 449 


hoben werden muß, mit den Prinzipien des Versicherungswesens 
nichts zu tunę — und das ist, wie wir hinzufügen möchten, vielleicht 
ihr größter Vorzug. 

Und was das Deutsche Reich oder selbst auch nur Preußen betrifft, 
mit dem sich Oesterreich an wirtschaftlicher Regsamkeit und Tatkraft, 
an Volksvermögen und an Volkseinkommen nicht vergleichen darf, 
so gibt es in Deutschland bekanntlich weder eine Altersversicherung 
der Selbständigen, noch bislang eine Privatbeamtenversicherung 
noch eine Witwen- und Waisenversorgung. Ueberdies ist hier die 
Altersgrenze für den Anspruch auf Invaliditätsrente auf 70 Jahre, 
nicht wie in Oesterreich auf 65 Jahre festgesetzt (ein Unterschied, 
der jährlich 2ı Millionen Mehrkosten bedeutet, vergl. Wiener Handels- 
und Gewerbekammer), und der Staatszuschuß beträgt im Deutschen 
Reich 50o Mk. jährlich gegen go K, die in Oesterreich vorgesehen 
sind (also fast 50%, weniger). Die österreichische Versicherung will 
also mehr leisten als die deutsche, freilich ohne produktiver zu arbeiten 
als diese; »während aber die österreichischen Nettoleistungen der 
Invaliden- und Altersversicherung (das sind die Leistungen ohne den 
Staatszuschuß) die reichsdeutschen höchstens um 15% übertreffen, 
sind die Prämien bei uns bis zu 71% höher......... Ein Vergleich 
dessen, was die österreichische Invaliden- und Altersversicherung in 
Prozenten der eingezahlten Prämien gegenüber der des Deutschen 
Reiches leistet, ergibt eine Minderleistung der österreichischen um 
15°,«e. (Gutachten der Vereinigten Handelskammern S. 13.) Man 
muß bedenken, daß selbst nur die gleichen Prämienleistungen in 
Deutschland und Oesterreich bei dem ungeheuer verschiedenen Reich- 
tum beider Staaten eine ganz ungleiche Belastung des Durchschnitts- 
einkommens hier und dort bedeuten würden, tatsächlich aber er- 
reichen die Versicherungsleistungen in Oesterreich die absolute Höhe 
der deutschen (a. a. O. S. 6 ff.). Obwohl also Deutschland keine 
so weitgehende Sozialversicherung hat wie Oesterreich, äußerte sich 
schon im März 1905 Graf Posadowsky: »Ich stehe auf dem Stand- 
punkt, daß die sozialpolitische Gesetzgebung für unser deutsches 
Volk einen ungeheuren Segen gebracht hat. In dieser Beziehung 
steht das deutsche Volk auf einer ungeahnten Höhe gegenüber anderen 
Völkern. Aber auch jedes Lichtbild hat seine bedenklichen Schatten- 
seiten, die in der Ueberspannung des Versicherungsprinzips im ganzen 
bestehen. Schon jetzt treten Erscheinungen hervor, die den Mangel 
an Energie bekunden, eine Schwäche, nicht durch Zusammenraffung 
seiner Kräfte eine Existenz zu begründen, sondern sich auf die Rente 
zu verlassen, die geradezu zu einer fixen Idee wird und sich als höchstes 
Glück darstellt, das man mit allen rechten und unrechten Mitteln 
erlangen möchte. Man muß sich aber weigern, einen Weg zu gehen. 
der aus Deutschland eine große Versicherungsanstalt macht. So 
etwas kann man sich wohl in Neu-Seeland erlauben. Wenn man in 
einem so großen Staatswesen wie Deutschland fortwährend neue 
Versicherungszweige einführt, so möchte ich fragen, was dann noch 
übrig bleibt, was nicht versichert ist. Es bleibt als Nichtversicherter 


450 Arthur Salz, 


schließlich nur noch der von seinem Geschäft zurückgezogene Rentier 
übrig. Ob dieser Teil unserer Bevölkerung aber die Kraft unserer 
Nation darstellt? Wer selbständig sein will, muß auch die Kraft 
haben, für seine Zukunft zu sorgen, der muß auch das Risiko des Ge- 
schäfts übernehmen. Wenn wir durch Staatsfürsorge dieses Risiko 
abschwächen und auf die Gesamtheit übernehmen, so würden wir un- 
serem Volke die wichtigsten Wurzeln seiner Kraft rauben.« 

Auch dem österreichischen Entwurf der Sozialversicherung sind 
stellenweise Bedenken, die Zwangsversicherung könnte eine Erschlaf- 
fung des Gefühls der eigenen Verantwortlichkeit und der daraus 
entspringenden vorsorgenden Betätigung des Einzelnen zur Folge 
haben, nicht fremd ; aber er glaubt sich deswegen beruhigen zu können, 
weil einerseits die Zwangsversicherung ein Zwang zu Beiträgen der 
Versicherten ist, andererseits nur Minimalrenten gewährt. Aber es 
handelt sich nicht eigentlich um den Sparsinn, sondern um die 
Arbeitsleistungen der Versicherten. Man muß fragen: 
Enthält die Zwangsversicherung einen Antrieb zu Mehrleistungen 
oder Minderleistungen ??), wird sie das Niveau der »nationalen Pro- 
duktivität« heben oder senken? Ersichtlich kann man diese Frage 
nicht allgemein für alle Versicherungszweige und alle Bevölkerungs- 
kreise beantworten, es wird wesentlich darauf ankommen, welcher 
Geist in der Bevölkerung überhaupt und welcher in der ganzen Wirt- 
schaftspolitik des Staates herrscht 2). 


22) Die Befürchtung, daß durch und infolge der Versicherung u. a. auch die 
Arbeitsintensität verringert werden kann, ist keine imaginäre, sondern eine 
auf alten Erfahrungen begründete. So zeigt sich z. B. bei den Bruderladenkassen, 
wie Bergrat v. Guttmann im Industrierat hervorhob, die auch sonst, z. B. in 
Deutschland, bemerkte Tendenz, daß nach Inkrafttreten der Invalidenversi- 
cherung das Durchschnittsalter der Arbeitsunfähigkeit zu sinken pflegt (im 
Östrauer Revier, z. B. 1894: 5ı Jahre, 1903: 43 Jahre), was man ja freilich auch 
aus größerer Anstrengung, größeren Ansprüchen an die Arbeiter erklären könnte. 
Aber gleichzeitig steigt in auffallender Weise der Prozentsatz der mit kurzer 
Dienstzeit in Pension Tretenden. Bei den Ostrauer Bruderladen betrug von der 
Gesamtzahl der Provisionierten der Prozentsatz: 

nach einer Dienstzeit von 


o—ıo Jahren 1o— 20 Jahren über 20 Jahren 
im Jahre 1894 9% 20 % 71% 
im Jahre 1904 26% 35% 39% 


23) Das übersieht Worms (das Gesetz der Güterkonzentration, Jena 1903}, 
auf den sich Gaertner (S.442 ff.) beruft, um die Berechtigung des Zwangs- 
systems zur Schaffung einer sozialpolitischen Organisierung der Altersversorgung 
zu verteidigen. Die von W. angeführten Argumente sind in ihrer Allgemeinheit 
nicht stichhaltig. Er übersieht eben das, was man »soziologischen Determinismus: 
genannt hat. Man muß einen Teil seines Lebens in einer österreichischen Klein- 
stadt — einer deutschen etwa, bei den anderen Nationalitäten ist es vielfach 
schon wegen des »Nationalcharakterss noch schlimmer — verbracht haben in- 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 451 


Wenn nun der Oesterreicher (und den gibt es trotz allem!) schon 
bisher durch seine — man möchte sagen — Pensionslüsternheit sich 
auszeichnete 2*), und der ganze Ehrgeiz auch der frischesten, jugend- 
lichsten und begabtesten Kräfte dahin ging, eine Stelle mit Pensions- 
berechtigung zu erhalten ®), so wird dieses Ideal der Bequemlichkeit 
und Aengstlichkeit, des Mißtrauens in die eigene Kraft, durch den 
Staat, der sich zu einer allgemeinen Pfründneranstalt macht, legiti- 
miert, indem er jeden, dessen vielleicht einziges Verdienst die Er- 
reichung eines gewissen Lebensalters ist, zwingt, sich eine Rente zu 
sichern. Dadurch, daß der Staat das »Recht auf Pension« gewisser- 
maßen als ökonomisches Grundrecht anerkennt, ertötet er in weiten 
Schichten der Bevölkerung jeden Ehrgeiz nach wirtschaftlicher Selb- 
ständigkeit, während er andere eben dadurch künstlich in einer 
Selbständigkeit bannt, an der — volkswirtschaftlich gesprochen — 
nichts liegt. Er petrifiziertt den Angestellten als ewigen Beamten 





mitten dieser ebenso stumpfsinnigen und trägen wie reichlich eingebildeten 
Spießergesellschaft, die auf ihr Bürgertum pocht und dabei in Schulden und Bier 
ertrinkt, muß den Einfluß dieser lähmenden Atmosphäre am eigenen Leib ge- 
spürt haben, um vollständig überzeugt zu sein, daß man das, was fallen will, 
auch noch stoßen soll, nicht aber perennieren. Um wieviel fortgeschrittener, 
lebendiger, ich möchte sagen um wieviel mehr Mensch ist doch der »Bauer«, 
der, wenn er auch knauserig und habgierig, so doch auch ehrgeizig und rührig 
ist. Man muß ferner mit den »Idealen« und Anschauungen der österreichischen 
Privatbeamten vertraut sein, die freilich vielfach dem Ideal des Staatsbeamtentums 
nachgebildet sind, um sich zu sagen, daß der Staat ein höchst zweifelhaft Gutes 
tut, wenn er diesen »höheren« Aspirationen zu Hilfe kommt. Ein amerikanischer 
Clerk würde sich beleidigt fühlen durch die Zumutung, daß er sich von irgend 
jemanden zwingen lassen soll, für seine Zukunft zu sorgen. Der Oesterreicher 
kommt sich eigentlich immer als ein Märtyrer und als ein verkanntes Genie 
vor, wenn er für einen anderen arbeitet, hat aber vom Genie weder das Geniale 
noch den Fleiß. Ausnahmen gibt es natürlich glücklicherweise in Hülle und Fülle, 
aber sie sind, wie später erwähnt wird, meist nicht in Oesterreich zu finden. 

u) Wie tief das Rentnerideal in Oesterreich wurzelt und wie hoch hinauf 
es reicht, wie unrichtig es aber ist, den Mangel an Initiative nur auf die kleinen 
Leute zu beschränken, ersieht man u. a. auch daraus, daß als einer der Haupt- 
sründe der geringen Entwicklung des österreichischen Bankwesens die Abnei- 
gung des österr. Publikums gegen nicht festverzinsliche Anlagen angeführt wird. 
:Es fehlen eben jene Kreise, die genug Initiative und Wagemut haben, um an 
einer Neugründung teilzunehmen und deren Schicksal mitzumachen (Morawitz 
Carl: über österr. Bankwesen, XVI. Band der österr. Zeitschrift für Volkswirtschaft 
S. 45 und 56). Der Oesterreicher gehört eben zu den Leuten, die lieber gut schlafen 
als gut essen; meistens aber möcht er beides zumal. 

235) Vgl. z. B. Carl Morawitz: Die Industrie in Oesterreich. (17. Band der 
österr. Zeitschrift für Volkswirtschaft S. 179 ff.) 


452 Arthur Salz, 


und macht den kleinen Handwerker, der vielleicht ein ganz guter Ar- 
beiter geworden wäre, zum eigensinnigen Querulanten. Wenn man 
das Kapital, das diese falsche Sozialpolitik beansprucht (falsch des- 
wegen, weil sie oberflächlicher Erfolge wegen eine dauernde Schädigung 
des kulturellen Niveaus der Gesamtwirtschaft zur Folge haben kann). 
oder nur den Teildavon, den die zu schaffenden Aemterorganisationen 
kosten werden, zu einem Fond zur Förderung tüchtiger leistungs- 
fähiger und arbeitslustiger Kräfte ansammelte, ihre Fachbildung ver- 
besserte, ihnen die Etablierung ermöglichte oder erleichterte, so er- 
schiene mir dies als eine fruchtbringende und zukunftssichere An- 
lage. Wenn aber die Sozialversicherung etwa auf dem Umweg über 
die Kosten die Zahl der vielen, allzuvielen Beamtenstellen verminderte 
(nicht die Beamtengehalte!) ohne das gesamte Leistungsniveau zu 
verringern, so wäre dieser (vielleicht nicht ganz unbeabsichtigte, 
aber jedenfalls nicht den Intentionen der Versicherung entsprechende) 
Erfolg zu begrüßen. Insofern aber durch die Zwangsversicherung 
etwa die selbständig Erwerbstätigen zu unselbständig Erwerbs- 
untätigen, die unselbständig Erwerbstätigen aber und die Beamten 
nicht selbständig werden sollten, nenne ich diese Sozialpolitik — da 
nach Schleiermacher alle Politik wirksames Handeln ist — eine schlechte 
Politik, weil sie die Ziele, die sie erstrebt, nicht erreicht und die erreich- 
ten nicht erstrebenswert sind. 

Zwei Elemente sind es ganz vornehmlich, die unsere (öster- 
reichische) Höherentwicklung gefährden, beide charakterisiert durch 
ein vorzeitiges Abdorren der teleologischen Apperzeptionsreihen. 
durch eine Beschränkung der Strebens- und Willensmöglichkeiten. 
Der junge Streber, der nichts anderes will als rasch und unbedingt 
Carriere machen um jeden Preis, auch um den der Gesinnung, und 
der junge Greis, der überhaupt keine Carrière machen will, der sich 
zur Ruhe setzt, bevor er noch zu arbeiten begonnen hat, der nur seine 
geregelte Laufbahn (möglichst bald!) durchmachen und jeden Augen- 
blick seines Lebens wissen will, woran er ist. Die Folge aber muß sein. 
daß alle die Kräfte, die in diesem Kreis von Behaglichkeit und Ruhe 
nicht genügende Entfaltungsmöglichkeiten und äußere Anregung 
erhalten, auswandern und sich anderswo eine ihren Fähigkeiten und 
Impulsen entsprechende Betätigung suchen. So nimmt die Menge 
im Auslande arbeitender österreichischer Intelligenz immer mehr 
zu, und was zurückbleibt, ist ein mehr- oder minderbegabter Mittel- 
stand (in jeder Beziehung), der recht und schlecht seine Pflicht tut 
und — nicht mehr, und der, da ihm sein Dasein vom Staate garantiert 
ist, aus dem Nationalitäts- und Rassenhaß seine stärksten Antriebe 
zum wirtschaftlichen Handeln und wirtschaftlicher Initiative emp- 
fängt. Man müßte einmal eine Statistik dieser im Auslande schaifen- 
den österreichischen Intelligenz versuchen, um zu sehen, welches 
Riesenkapital durch diese für Oesterreich eigentümliche Form der 
Kolonisation dem Staate — und nicht zum wenigsten durch den von 
der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gezüchteten Geist — 
schon verloren gegangen ist und immer noch verloren geht. 


Kritische Bemerkungen zum österreichischen Gesetzentwurf etc. 453 


Wenn nun aber selbst die österreichische Industrie, welche die 
Hauptlast der Sozialversicherung zu tragen hat, nur verhältnismäßig 
lauen Widerstand entgegengesetzt, so macht dies ihrem sozialpolitischen 
Verständnis zwar viele Ehre, deutet aber — wie mir scheint — mehr 
noch auf gewisse sympathische Regungen mit dem Geist dieser Gesetz- 
gebung. Dieser Geist ist ja, wie man einsieht, der Geist der Mittel- 
standspolitik, aber auch eine Konsequenz und ein notwendiger Schritt 
zu der Umorganisation der Wirtschaftsverfassung, die gerade von der 
Industrie ihren Ausgangspunkt genommen hat. Das Zeichen, unter 
dem so viele Industriezweige zu Kartellen und Konventionen sich 
zusammenschließen, ist: Verminderung der Arbeitslast bei gleich- 
zeitiger Erhöhung der Gewinnchancen, mehr fordern und weniger 
bieten. Und wenn der Staat nun die Industrie zu Gunsten ihrer Be- 
amten und Arbeiter besteuert, so hat er dieses Prinzip eben nur legi- 
timiert. Sc besteht ein Zusammenhang zwischen Organisation und 
Leistungswilligkeit der Industrie und Organisation und Leistung der 
Versicherten, ganz genau gemäß dem Satze, daß zwischen Erwerbs- 
ordnung und Sozialpolitik eine notwendige Korrelation stattfin- 
den müsse. 

In allen solchen disparaten Zügen aber erkennen wir die Bewegungs- 
tendenz zum »stationären Staate«, die ein Ideal des Gleichgewichts 
verwirklichen will, noch ehe die dynamischen Kräfte der Bevölkerung, 
der sachlichen Produktionsbedingungen, die Möglichkeit hatten, sich 
zu entfalten und ihr Eigenstes zu leisten. Und wenn sich auch manches 
für die Anschauung beibringen läßt, daß Oesterreich durch Geschichte 
und Lage die Bestimmung habe, eine konservative Großmacht zu 
sein und die von allen Seiten einwirkenden Anstöße und Reibungen 
in sich zum Ausgleich zu bringen, ein Pufferstaat, so kann diese Be- 
stimmung — solange wenigstens die Bevölkerungsziffer zunimmt 
und nicht staatlich kontingentiert wird — keinesfalls den Verzicht 
auf ökonomische Expansion bedeuten, die vielmehr eine notwendige 
Lebensbedingung für diesen Staat ist, und je stärker die gefühlsmäßigen 
Beziehungen, die einen mit Oesterreich verbinden, sind, um so mehr 
muß man wünschen, daß der Satz: Austria erit in orbe ultima nicht 
eine Nebenbedeutung bekommt, in der er nicht gemeint ist und 
Oesterreich nicht allzu sehr in seiner wirtschaftlichen Expansion 
hinter den anderen westeuropäischen Staaten zurückbleibt. Dadurch 
aber, daß sich der Staat dazu hergibt, einem so großen Teil der ganzen 
Bevölkerung die wirtschaftliche Sorge wenigstens teilweise abzuneh- 
men und die Oekonomie zu »verstaatlichen«, wie in gewissen Zeiten 
der antike Staat, indem er den Einzelnen zwingt, sich eine Rente 
zu sichern, die er sich nicht selbst erarbeitet hat, eben damit ein »Recht 
auf Nichtarbeit« gewissermaßen als neues Grundrecht anerkennt und 
das »Nichtwirtschaften« als das eigentlich erstrebenswerte und vom 
Staat privilegierte Wirtschaftsideal hinstellt und einimpft, nimmt 
er seiner Bevölkerung den wichtigsten Stachel der Betriebsamkeit 
und kräftig fortschreitender Initiative, und es ist schwer zu glauben, 
daß diese Politik eines ins Paradoxe gesteigerten Solidaritätsprinzips 


454 Arthur Salz, Kritische Bemerkungen z. österreich. Gesetzentwurf etc. 


bei den durch sie vorwiegend Belasteten die Lust am Staate erhöhen 
wird. 

Die politischen Parteien freilich, deren Beurteilung der Gesetz- 
entwurf unterliegt, werden nicht geneigt sein, sich von solchen escha- 
tologischen Betrachtungen leiten zu lassen, ihre Aspekte sind viel 
näherliegend, keine von ihnen wird das Odium der Ablehnung dieses 
Entwurfes auf sich zu laden wagen aus leicht verständlichen Gründen. 
Um den Schein einer Tätigkeit und Tüchtigkeit zu wahren, der, wie 
man weiß, nicht immer vorhanden ist, trägt man eine sozialpolitische 
Aufgeklärtheit zur Schau und bringt den Wählern ein Geschenk heim, 
dessen Kosten freilich sie und sie allein zu tragen haben und hat 
damit zweierlei erreicht: die Wähler zufrieden gemacht und selbst 
Zeit und Gelegenheit zu weiterer nutzloser Zeitverschwendung ge- 
wonnen. 

Es ist das nicht gerade sympathische Amt der Wissenschaft, 
den Schein eines nicht ganz aufrichtigen oder geradezu schädlichen 
Edelmuts zu zerstören und der Dinge andere Seite ins Licht zu setzen 


Sozialdemokratische Pfarrer. 
Eine Skizze. Von Karl Vorländer!). 


Daß der Sozialismus im allgemeinsten Sinne des Wortes 
unter den christlichen Theologen von jeher Vertreter gehabt hat, 
ıst bekannt und bei seiner Verwandtschaft mit gewissen Tendenzen 
wenigstens des Urchristentums ?) nicht zu verwundern. Auch 
heute gibt es genug gläubige Christen in beiden konfessionellen Lagern 
(Christlich-Soziale, Evangelisch-Soziale), die sich trotz des bekannten 
kaiserlichen Ausspruches zugleich als Sozialisten betrachten; darunter 
auch so entschieden demokratisch gerichtete wie der jüngst in die 
italienische Deputiertenkammer gewählte Don Romolo Murri, oder 
dem Marxismus als Wirtschaftslehre so nahe stehende wie der Kaplan 


) Vorbemerkung des Verfassers. — Ich hatte anfangs nur die 
Besprechung einiger Broschüren von Schweizer sozialistischen Pfarrern für das 
Archiv übernommen. Indes reizte es mich bald, der in mehr als einer Hinsicht 
interessanten Tatsache, daß es heute in mehreren europäischen Ländern sozia- 
listische, ja sogar sozialdemokratische Geistliche gibt, näher nachzugehen und 





eine zusammenhängende Darstellung zu versuchen. Es kostete keine ganz kleine 
Mühe, zuverlässiges Material zu sammeln; doch ist es mir, wie ich hoffe, gelungen, 
wenigstens für Deutschland und die beiden seiner Nachbarländer, in denen gerade 
jene Tatsache am stärksten hervortritt, annähernde Vollständigkeit zu erreichen. 
Das wäre mir freilich ohne mannigfaltige, dankenswerte Unterstützung mit 
brreflichem und gedrucktem Material nicht möglich gewesen. Solches lieferten 
mir die Herren Pfarrer a. D. Blumhardt (Bad Boll), Redakteur Gewehr (Elber- 
feld), Reichstags- und Landtagsabgeordneter Hildenbrand (Stuttgart) für Deutsch- 
land, die Herren Pfarrer Bruins in Stiens (Holland), Pfarrer Cordes in Wilhelms- 
burg bei Hamburg, Domela Nieuwenhuis in Hilversum (über seine Person) und 
5. A. von Lunteren (Utrecht) über Holland, Pfarrer Pflüger (Zürich) und na- 
mentlich Prof. Ragaz (Zürich) und Pfarrer Reichen (Winterthur) für die Schweiz, 
Professor Robert Michels (Turin) über Italien. Ihnen allen sei auch an dieser 
Stelle der aufrichtigste Dank für ihre Bemühungen abgestattet. 

2) Vgl. dazu außer den bekannten größeren Werken die Broschüre des 
Schweizer sozialdemokratischen Pfarrers Pflüger: Der Sozialismus der 
Kirchenväter. Zürich 1907. 


456 Karl Vorländer, 


W. Hohoff. Eine weit seltenere und ziemlich neue Erscheinung dage- 
gen ist es, daß christliche Theologen oder gar Pfarrer sich offen zur 
sozialdemokratischen Partei bekennen. Und da dies: 
eigenartige Tatsache neuerdings in verschiedenen europäischen Län- 
dern hervorgetreten ist, so erscheint es von Interesse, sie auf ihren 
psychologischen Untergrund hin zu mustern. Freilich können und 
wollen wir dabei nicht die ganze, von theologischen wie von sozial- 
demokratischen Schriftstellern häufig behandelte, aber auch weit ver- 
zweigte Frage aufrollen: »Kann ein Christ Sozialdemokrat sein«?, 
sondern eben nur sehen, wie sich diese eigenartige Verbindung an 
hervorragenderen Vertretern des Christentums — denn von anderen 
religiösen Bekenntnissen ist uns ein Gleiches nicht bekannt geworden °) 
— praktisch vollzogen hat. Das Material, das wir zu diesem Zwecke 
zu sammeln bemüht waren, ist zwar nicht umfangreich, dürfte aber 
immerhin ausreichen, einige nicht ganz wertlose Schlüsse daraus zu 
ziehen. Wir beginnen mit Deutschland, wobei wir allerdings den Be- 
griff »Pfarrer« etwas weiter fassen müssen. 


A. In Deutschland. 


I. Theodor von Wächter. 


I. Der erste deutsche Theologe, der — es war zu Anfang der 
goer Jahre — offen als Parteimitglied aufgetreten ist, war der Kan- 
didat der Theologie Theodor von Wächter, der es freilich 
aus eben diesem Grunde bis zum amtierenden Pfarrer nicht gebracht 
hat, auch nach wenigen Jahren aus persönlichen Gründen wieder 
vom öffentlichen Schauplatz abtrat und seitdem gänzlich verschollen 
ist. (Er soll in der Schweiz leben.) Die einzige seiner Broschüren, 
deren wir habhaft werden konnten (erschienen ohne Datum zu Stutt- 
gart in dem von ihm geschaffenen »Verlag des Sonntagsblattes für 
freien Geistesaustausch«) betrifft glücklicherweise gerade das uns hier 
am meisten interessierende Thema: Die Stellung der So- 
zialdemokratie zur Religion. Die Grundgedanken des 
30 Seiten zählenden Heftchens sind folgende: Da Religion nach dem 
sozialdemokratischen Programm Privatsache ist, müssen innerhalb der 
Partei Christen und Atheisten einig zusammenstehen zum Klassen- 
kampf. Freilich kann »Sozialdemokrat nur der werden, der erkannt 
hat, daß alle Ordnungen des politischen und wirtschaftlichen Lebens 
einer steten Entwicklung unterliegen, daß das Endziel dieser Ent- 
wicklung eine völlige Gleichberechtigung aller Menschen in sich schließt, 
und daß diese Entwicklung nicht von der Wirkung einer außer- 
menschlichen Kraft erwartet werden darf, sondern durch die 
Mitarbeit jedes einzelnen Menschen selbst geschaffen werden muß« 
(S. 15). Deshalb ist jede religiöse Weltanschauung, welche die geger- 


3) Wenn wir von den älteren Sozialdemokraten Karl Hirsch (1841—1900) 
und Adolf Hepner absehen, die, ehe sie zur Partei übertraten, jüdische Theologie 
studiert hatten. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 457 


wärtigen $ Eigentums- und Herrschaftsordnungen als unantastbar 
ansieht mit der Sozialdemokratie unverträglich, und diese muß 
saufs energischste von allen ihren Anhängern eine offene, scharfe Be- 
kämpfung jeder derartigen Religion, die Knechtseligkeit und Geduld 
predigen, verlangen« (I6). Ein Austritt aus der Landeskirche braucht 
damit nicht notwendig verbunden zu sein, ja die Partei kann selbst 
einen »aktiven Geistlichen oder Kirchengemeinderat« der mit dem 
heutigen Staat nun einmal untrennbar verbundenen Staatskirche 
in ihrer Mitte dulden, »— wenn dieselben nur auf dem Standpunkt 
stehen, daß sie diese staatliche Knechtschaft ebenfalls als Uebel 
bekämpfen, dem sie aber eben vorerst noch ebenso unterworfen sind, 
wie jeder Lohnarbeiter seinem Arbeitgeber« (18). Allein das Christen- 
tum ist an sich keineswegs eine solche »Knechtseligkeits-Religion«. 
Hat doch schon der fromme, aber freigesinnte Uhland geklagt: 


sIch ging zur Tempelhalle Der Festesrede Giebel 
Zu hören christlich Recht; War: duck’ dich, schweig’ dabei! 
Hier innen Brüder alle, Als ob die ganze Bibel 
Da draußen Herr und Knecht; Ein Buch der Kön’ge sei!« 

und Ernst Moritz Arndt das »massiv-kräftige Christenwort« gesprochen: 
»Der Gott, der Eisen wachsen ließ, Der wollte keine Knechte«. 


Es ist vielmehr zu einer solchen Knechts- bezw. Herrenreligion erst 
von denen gestempelt worden, die es um ihrer Herrschaftszwecke 
willen zur Staatsreligion machten (20). Die Lehrer »wahren Christen- 
tums« müßten dagegen »dem christlichen Volk zeigen, wie es aus seiner 
Not und Knechtschaft die Gottesstimme heraushören sollte, die es 
zum Kampf, zum Sichzusammenscharen zum 
gemeinsamen Freiheitskampf') zur Herbeiführung der 
für die neue Zeit nötigen Ordnungen aufwecken will« (21). Gewiß 
unterscheidet den zielbewußten Sozialdemokraten von all den »Auch- 
Sozialen«, »Auch-Arbeiterfreunden«, daß er keine andere Versöhnung 
der Klassengegensätze kennt, als die durch Aufhebung der Klassen- 
gegensätze, — »denn selbst wenn ein Lohnarbeiter den allergrößten 
Lohn, die allerkürzeste Arbeitszeit, die allerbeste Behandlung, die 
auskömmlichste Alters- und Invalidenrente hätte, aber er bliebe in der 
Lohnknechtschaft seines Lohnherrn, und man wollte ihm »Zufrieden- 
heit« predigen, so hieße das ihn als Tier behandeln« (29). Allein mit 
diesem notwendigen und unerbittlichen Klassenkampf ist die »christ- 
liche Bruderliebe zu dem zu bekämpfenden Feinde« wohl vereinbar, 
zumal da »gerade die Predigt des Klassenkampfs dem Kampf zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles Persönliche nimmt« 
und »zeigt, wie der einzelne Arbeitgeber nicht schuld ist, sondern 
wie das System der Klassenherrschaft die einzelnen Herren — auch 
wenn sie selbst Sozialdemokraten sind — zur Ausbeutung und Knecht- 
schaft der beherrschten Klasse zwingt« (23). 

Wenn aber dem so ist, so müssen die christlich wie die atheistisch 
gesinnten Sozialdemokraten das Recht haben, für ihre Ueberzeugung 


4) Auch im Original gesperrt. 


458 Karl Vorländer, 


Propaganda machen zu dürfen (24 f.), obwohl von der Erreichung 
des Sozialismus die einen das Absterben der Religion, die anderen 
das Aufblühen wahrer, rein sittlicher Religiosität erwarten (27), »Da- 
gegen müssen«, so schließt der Verfasser, »sunbeschadet des gegen- 
seitigen Geisteskampfes beide Teile in religiösen Fragen zusammen- 
halten in gemeinsamem Wettkampf für der Menschheit wirtschaftliche, 
politische und geistige Freiheit« (S. 31). 

Eine solche Propaganda hat denn Wächter auch in der Tat be- 
trieben, und es ist darüber auch zu einer — durchaus sachlich ver- 
laufenen — Aussprache auf einem westfälischen Provinzialparteitag 
in Unna (1894) gekommen. Aus den Ausführungen, die von Wächter 
dort (nach einem uns freundlichst zur Verfügung gestellten Auszug 
aus dem Dortmunder Parteiorgan) machte, ergibt sich für den Leser, 
was vorausgegangen war. Mit Bebels »Ausspruch« ist offenbar der von 
Wächter auch auf S. 19 seiner Broschüre zitierte Satz gemeint, daf 
»Christentum und Sozialismus unvereinbar wie Feuer und Wassers 
seien, weshalb die Sozialdemokratie auf religiösem Gebiet den Atheis- 
mus erstreben. v. Wächter führte also zu Unna folgendes aus: 

Ich habe in Düsseldorf nur gesagt, daß, wenn die Partei uns Christen aus- 
schließen wolle, eine neue tolerante Partei sich bilden müsse. Daß es dahin kommt, 
ist ja ganz ausgeschlossen. In den politischen Versammlungen werde ich und 
habe ich niemals Propaganda für das Christentum machen wollen bezw. gemacht, 
sondern nur in religiösen Privatversammlungen. Bebels Ausspruch ist aus der 
Anschauung geflossen, daß ein Christ kein Freiheitskämpfer sein kann. Das 
aber ist nicht so ohne weiteres richtig, läßt sich vielmehr nur durch die Tat, 
durch den Geisteskampf feststellen. Der Haß gegen die Religion ist vielfach 
daraus zu erklären, daß sie zum Teil, weil falsch ausgelegt, die Leute davon ab- 
hält, weltliche Mißstände zu bekämpfen. Aber diese Anschauung ist meiner 
Ansicht nach nicht durch die Bekämpfung der Religion zu beseitigen. Was die 
materialistische Geschichtsauffassung anbetrifft, so stimme ich ihr in gewissem 
Sinne zu. Sie besagt, daß die religiösen Formen sich mit den Produktionsverhält- 
nissen ändern. Das ist richtig. Aber daß diese Entwicklung, speziell die zur 
sozialistischen Gesellschaft, dahin führen werde, die Religion ganz aussterben 
zu lassen, das glaube ich nimmer; ich glaube vielmehr, daß diese Entwicklung 
eine aufsteigende, eine läuternde ist, daß der wahre Inhalt der Religion immer 
klarer heraustreten, daß er in der sozialistischen Gesellschaft um so herrlicher 
sich entfalten werde. Und da wir in diesem Punkte auseinandergehen, so haben 
ich und meine Gegner, die von der Entwicklung das Aussterben der Religion 
erwarten, das größte Interesse daran, die Probe aufs Exempel zu machen; d.h. 
wir müssen mit allen Kräften dahin arbeiten, daß solche Zustände geschaffen 
werden, von denen wir die angeführte Aenderung auf religiösem Gebiet erwarten, 
wir müssen mit allem Eifer der Sozialisierung der Gesellschaft zustreben. 


Von den anwesenden Delegierten erwiderte darauf G ew ehr- 
Elberfeld, daß die Erklärung des Genossen von Wächter, er wolle 
keine religiöse Propaganda in Parteiversammlungen machen, ihn 


Sozialdemokratische Pfarrer. 459 


vollständig befriedige. Die Sozialdemokratie habe durchaus keinen 
Anlaß, die Religion zu bekämpfen, sondern nur den Geistlichen, 
der sich zum Beschützer des Kapitalismus aufwirft. Innerhalb der 
Partei solle man weder für das Christentum noch für den Atheis- 
mus Propaganda machen. Namentlich solle man auch nicht mit re- 
ligiösen Gründen Anhänger zu gewinnen suchen; eine solche Agitation 
bringe keinen Nutzen, da sie keine festen, zielbewußten Genossen 
schaffe. Ein Genosse, auf den man sich verlassen könne, sei ihm aber 
lieber ale hundert Mitläufer. Umgekehrt vertrat Dr. Lütgenau, 
damals Redakteur der Rheinisch-Westfälischen Arbeiterzeitung (später 
aus der Partei ausgeschieden), die Meinung, der, wie wir sahen, auch 
Wächter selbst huldigt, daß sowohl der Atheismus wie das 
Christentum in der Partei Platz haben müsse, und daß auch beide 
in der Begründung mitspielen dürften 5). 


Den Standpunkt Gewehrs dagegen, der heute in der Partei 
fast allgemein angenommen sein dürfte ®), teilt eine Wächter er- 
widernde Broschüre von A. E. (Dr. August Erdmann): Ein 
Wort der Entgegnung auf Th. v. Wächters »Stellung der Sozialdemokratie 
zur Religion« (Elberfeld 1894, 24 S.). Auch Erdmann läßt Wächters 
Person, seinem »offenen Auge und gesunden Verstand, ehrlichen Ge- 
müt und frischen Mut«, (S. 15) wie seiner Parteitätigkeit als »rühriger, 
aufopfernder Genosse im Klassenkampf« (S. ıı) alle Gerechtigkeit 
widerfahren. Allein er bilde eine Ausnahmeerscheinung, indem er 
nicht, wie andere Theologen oder sonstige Bürgerliche, ehe er sich offen 
zur Partei bekannt und für sie tätig war, mit seinen bisherigen bürger- 
lichen Anschauungen und besonders religiösen Ueberlieferungen 
gebrochen habe, sondern »ein stattliches religiöses Inventar mit ın 
die Reihen der Partei bringt und dieses im Interesse der Partei nutz- 
bar zu machen versucht« (S. 12). Gewiß sei jede ehrlich gemeinte 
Hilfe dem kämpfenden Proletariat willkommen. Aber religiöse Pro- 
paganda für die Partei harmoniere nicht mit dem Geist von deren 
Programm, das auf »der auf alle Gebiete des Lebens mit Bewußtsein 
angewandten Wissenschaft« beruhe (S. 14). Zudem werde 
Wächters »gereinigte« Auffassung des Christentums von anderer 
christlicher Seite keineswegs als solche anerkannt und sei in der Tat, 
mit ihrer Ablehnung einer außermenschlichen Kraft, auch inkonsequent 
(S. 14—19). »Ein Gewinn, der mit religiösen und biblischen Argu- 
menten erstritten ist, mag ein Zahlengewinn sein, ein Kräftezuwachs 
ist er nicht« (S. 22). 


5) Gewehr hat sich über die Frage auch in einer besonderen Broschüre: 
Kann ein Christ Sozialdemokrat sein? geäußert, während Lütgenau ein Buch: 
Natürliche und soziale Religion geschrieben hat. 

6) Vgl. das Protokoll des Münchener Parteitags (1902) S. 237 ff.; s. auch 
unten II, 4. 


460 Karl Vorländer, 


II. Calwer. P&us. Maurenbrecher Welcker. 


Nur im Vorbeigehen seien hier einige sozialdemokratische Schrift- 
steller kurz gestreift, die von der Theologie zur Politik übergegangen 
sind, aber vorher ihre theologischen Schiffe verbrannt haben. 

I. So hat Wächters schwäbischer Landsmann, der bekannte volks- 
wirtschaftliche Schriftsteller und frühere Reichstagsabgeordnete für 
Holzminden Richard Calwer, seinen eigenen Angaben (im 
Arbeiter-Notizkalender IgoI) zufolge, von 1887—ı8gı Theologie 
studiert, ehe er sich im letztgenannten Jahre der Sozialdemokratie 
anschloß, um alsbald die Redaktion eines Parteiblatts zu übernehmen. 
Indes hat er, soviel wir wissen, seinen Sozialismus niemals mit reli- 
giösen Motiven begründet, weder in seinem Arbeiter-Katechismus 
(Berlin 1896, 32 S.) noch in seiner »Streitschrift gegen den christlich- 
sozialen Arbeiterfang«, unter dem Titel: Die Kirche im Dienste des 
Unternehmertums (Berlin 1899). In beiden wird vielmehr nur der 
bekannte sozialdemokratische Standpunkt verteidigt, daß ein im Dien- 
ste des Kapitalismus stehendes Kirchenchristentum als ein »Zerrbild 
der Lehre Christi« ebenso scharf zu bekämpfen, wie anderseits die 
Pflege der Religion dem einzelnen zu überlassen ist; ähnlich auch in 
einer kleinen für die »ländliche Bevölkerung« bestimmten Broschüre 
Christus und die Sozialdemokratie (Braunschweig Io. Aufl. 1900, 
30 S.). 

2. Auch der frühere Reichstagsabgeordnete für Brandenburg 
und anhaltische Landtagsabgeordnete Heinrich P&us hat als 
evangelischer Theologe begonnen, ist aber schon auf der Universität 
zur philosophischen Fakultät abgeschwenkt. Auch er hat eine unser 
Thema berührende Broschüre: Religion, Christentum, Kirche und 
Sozialdemokratie (Dessau, ohne Jahr) geschrieben und in ihr seinen 
Standpunkt in drei Leitsätzen zusammengefaßt: 

a) Nicht die Religion überhaupt, wohl aber den schändlichen 
Mißbrauch derselben zur Knechtung der Armen und zugunsten 
der Reichen und Mächtigen haßt die Sozialdemokratie. 

b) Würde das Christentum im Sinne Jesu gelehrt, so 
hätte die Sozialdemokratie an ihm keinen Gegner, wohl aber den 
allerstärksten und begeistersten Bundesgenossen. 

c) Die Kirche ist nur zum geringsten Teil eine Ueberzeugungs- 
gemeinschaft, vielmehr ihrem Hauptwesen nach ein klassenstaatlicher 
Machtorganismus. Mit Aufhebung der Klassenherrschaft geht denn 
auch die Kirche zugrunde. 

3. Noch weniger fast als die beiden eben Genannten gehört, 
streng genommen, der den Lesern meines letzten Artikels”) bekannte 
Max Maurenbrecher in unseren Aufsatz hinein. Denn, 
wenn er auch sein theologisches Studium vollständig absolviert hat, 
hatte er doch der Theologie bereits Valet gesagt, ehe er national- 
sozialer Politiker wurde, und hat seine jetzige sozialdemokratische 
Gesinnung niemals, soviel wir wissen, religiös motiviert. Auch in sei- 


1) Band XXVIII. 3, S. 697 f. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 461 


nem neuesten Buche Von Nazareth nach Golgatha®) lehnt er allen 
inneren Zusammenhang zwischen dem modernen Sozialismus und der 
Auffassung Jesu ausdrücklich ab. So stark er diesen von proletarischen 
Instinkten bestimmt sein läßt °), so wenig will er doch einen Pro- 
letarier im modernen Sinne des Wortes unter ihm verstanden wissen 
(a. a. O. S. 197). »Wirtschaftliches und Politisches lag nicht im Ge- 
dankenkreis Jesus. Er hat weder eine wirtschaftliche Organisation 
kommunistischen Charakters gegründet noch hat er eine Schar von 
Rebellen gesammelt, die eine bewaffnete Erhebung erstrebten ..... 
Und was er wirtschaftlich vorschlug, war das Gegenteil jeder plan- 
mäßigen Organisation: er wollte alle Menschen zu Besitzlosen machen 
und ihnen auch die Arbeit wehren; sie sollten die Hände in den Schoß 
legen und darauf warten, daß ihnen schon irgendwo ein Tischlein ge- 
deckt würde« (196 f.). »Die soziale Lage bewirkt bei ihm nicht eine 
Aktion, sondern nur eine Stimmung: sie drängt sein Leben noch stär- 
'ker hinein in die Illusion und läßt die Zwecke, denen er sein Leben 
gewidmet hat, weit abwärts liegen von der vernünftigen und plan- 
mäßigen Organisation, in der wir heute den Fortschritt der Menschheit 
suchen« (S. 198). — Maurenbrecher könnte allerdings insofern gerade 
jetzt doch als »sozialdemokratischer Prediger« bezeichnet werden, 
als er seit einiger Zeit die Stelle eines Sprechers der freireligiösen 
Gemeinde in Nürnberg bekleidet. 

Merkwürdig ıst, daß alle drei im vorigen genannte Ex-Theologen 
politisch heute auf der äußersten Rechten der Partei stehen, worüber 
vielleicht in den »Schlußfolgerungen« (s. unter Abschnitt VI) noch ein 
Wort zu sagen sein wird [Calwer, der in wirtschaftlichen Fragen 
schon längst von dem Gros der Partei bedeutend abwich, hat inzwischen 
— September Igog — seinen Austritt aus der Partei erklärt]. 

4. Endlich wäre an dieser Stelle noch der gleichfalls freireligiöse 
Prediger Georg Welcker in Wiesbaden zu erwähnen, der, 
treilich nur sporadisch, als Delegierter auf dem Münchener Parteitag 
(1902) aufgetaucht und dann wieder — »zum Glück«, wie selbst Adolf 
Hoffmann 1909 in Leipzig sagte — in der Versenkung verschwunden 
ist. Er befürwortet eine rege religiöse Aufklärungsarbeit von Partei 
wegen durch »antikirchliche Flugblätter, Kleinarbeit in den Werk- 
stätten, am Biertisch usw.«, da ohne geistige und religiöse Freiheit 
auch die politische unmöglich sei. Se.ne Aeußerungen fanden aber 
nur Widerspruch. Besonders heftigen bei G. von Vollmar, Wider- 
spruch aber auch bei Bebel, ja selbst bei A. Hoffmann, der sich nur 
gegen den scharfen Ton Vollmars wandte. Für Welckers Resolution 
erhoben sich bloß zwei Hände !°). 

Wie wenig auch heute antikirchliche Propaganda von Partei wegen 
gewünscht wird, geht aus der Tatsache hervor, daß auf dem letzten 

8) Hilfe-Verlag 1909. 

®, S. Kapitel 4: Das Evangelium der Armen (S. 153 ff.), bes. S. 199. 

10) Protokoll des Münchener Parteitags, S. 237; zur Diskussion vgl. S. 233 
bis 245- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. (0) 


>) 


462 Karl Vorländer, 


Parteitage (1909 zu Leipzig) ein viel weniger weit gehender "') Antrag 
Breslau nach verhältnismäßig kurzer Debatte »mit erheblicher Mehr- 
heit« abgelehnt wurde. 


III. Paul Göhre. 


Anders wie mit den bisher genannten sozialdemokratischen Theo- 
logen bezw. Extheologen steht es mit Paul Göhre, der wirklich 
eine Zeit lang »sozialdemokratischer Pfarrer« gewesen ist. Von ıhm 
werden wir schon darum etwas ausführlicher zu reden haben. Freilich 
brauchen wir den Lesern dieser Zeitschrift nicht seine allgemein 
bekannte frühere politisch-soziale Entwicklung zu schildern, 
die von den drei Monaten Chemnitzer Fabrikarbeit über die Mitglied- 
schaft des Evangelisch-Sozialen Kongresses (als dessen General- 
Sekretär) und des National-Sozialen Vereins (als dessen zweiter Vor- 
sitzender) zu seinem 1899 erfolgten Anschiuß an die Sozialdemokratie 
führte. Für uns kommt es vielmehr darauf an, zu sehen: I. wie sich’ 
nach diesem Uebertritt die Kirche zu ihm und er sich zur Kirche 
gestellt hat, 2. wie er seine neue Parteizugehörigkeit mit seinem re- 
ligiösen Standpunkt verbindet, und endlich 3. wie im Zusammenhang 
mit seiner Parteizugehörigkeit dieser letztere Standpunkt sich allmählich 
verändert hat. 

I. Seine dreijährige Tätigkeit als Pfarrer einer »beinahe reinen 
Arbeitergemeinde« zu Frankfurt an der Oder hatte Göhre schon 
Frühjahr 1897 aufgegeben, um sich ganz der politischen Arbeit zu 
widmen. Er hatte sich nur »zur Disposition stellen« lassen und gehörte 
selbstverständlich noch dem geistlichen Stande an. Das änderte sich 
natürlich nach seinem Uebertritt zur Sozialdemokratie. Allerdings 
hat seine vorgesetzte kirchliche Behörde, das Kgl. Konsistorium der 
Provinz Brandenburg, auffallenderweise noch über sechs Monate, 
nachdem Göhre seinen Uebertritt durch einen noch zu erwähnenden 
»Zukunft«-Artikel (26. Mai Igoo) öffentlich bekannt gegeben hatte, 
mit ihrem Eingreifen gewartet. Als dann jedoch der Abtrünnige 
auch in den »Sozialistischen Monatsheften« einen Aufsatz über »Die 
Fälle Weingart und Hillmann« veröffentlichte, namentlich aber ın 
einer Volksversammlung vom 23. November d. J. über »Christentum 
und Sozialdemokratie« gesprochen hatte, da war das Maß der kon- 
sistorialen Langmut erschöpft. Am 18. Dezember desselben Jahres 
erhielt Göhre eine Verfügung des Konsistoriums zugestellt, die ihm 
ausdrückte, »daß Sie selbst es mit der in jenen Kundgebungen bezeugten 
Auffassung unvereinbar finden, jedenfalls auch keinen Wert mehr 
darauf legen werden, noch weiterhin Träger der Rechte des geist- 
lichen Stands der preußischen Landeskirche zu sein«. Es erscheine das 


11) Er lautete: »Um sobald als möglich die Einführung von Dissidenten- 
schulen zu ermöglichen und dadurch die Jugend dem verderblichen Einfluß 
des dogmatischen Religionsunterrichts zu entziehen, empfiehlt der Parteitag 
den Parteigenossen, die innerlich mit den Kirchenlehren gebrochen haben, 


dringend den Austritt aus der Landeskirche«e (Protokoll S. 217, 494—490: 


Sozialdemokratische Pfarrer. 463 


sauch« von Göhres Standpunkt aus, nicht bloß als »notwendige Fol- 
gerung aus Ihren bisherigen Schritten«, sondern auch zur vollen Klar- 
stellung der Rechtslage im Interesse einer Verhütung 
von Mißverständnissen und Aergernissen« er- 
forderlich. Da es dem Konsistorium »unerwünscht« sei, das sonst 
erforderliche Disziplinarverfahren »auf Entziehung der Rechte des 
geistlichen Stands« zu beschreiten, so möge Göhre erklären, ob er 
freiwillig auf diese Rechte verzichte. Darauf erwiderte Göhre in einem 
Schreiben, vom 27. Dezember, nachdem er zuvor auf die ihm vorgewor- 
fenen schriftlichen und mündlichen Aeußerungen eingegangen: er ver- 
möge zwar nicht einzusehen, inwiefern das Geäußerte mit seiner 
Zugehörigkeit zum geistlichen Stande unvereinbar sei, verzichte aber 
von heute ab freiwillig auf dieselbe, und schloß dann mit 
folgenden Sätzen: »Ich erspare dem kgl. Konsistorium das mir in Aus- 
sicht gestellte Disziplinarverfahren, obgleich dessen Durchführung 
in jedem Fall für mich eine volle Rechtfertigung, für weite 
Kreise eine neue, wertvolle Aufklärung bringen würde. Ich verzichte 
auf diese Genugtuung lediglich deshalb, um auch den Schein 
zu vermeiden, als ob ich angesichts der im Schreiben 
des kgl. Konsistoriums zum Ausdruck gekom- 
menen Auffassung, die ich für falsch und vor 
allem mit dem Geiste und der Lehre Jesu un- 
vereinbar halte, in der Tat noch Wert auf meine Eigen- 
schaft als Geistlicher der preußischen Landeskirche legen d ü r fte« 2). 

2. Noch als Mitglied des »geistlichen Standes« aber und doch 
zugleich als erklärter Parteizugehöriger, mithin als wirklicher »so- 
zialdemokratischer Pfarrers hat Göhre in einer in zwei Chemnitzer 
Volksversammlungen gehaltenen Rede »Mein Uebertritt zur Sozial- 
demokratie« den getanen Schritt begründet: derselben, die unter 
dieser Ueberschrift in jenem Zukunft-Artikel veröffentlicht, dann 
aber als Broschüre des Parteiverlags unter dem Titel: »Wie ein 
Pfarrer Sozialdemokrat wurde« gleich im ersten Jahre in der selbst 
hier ganz ungewöhnlichen Höhe von nicht weniger als 460 000 Exem- 
plaren verbreitet wurde. Von den vier »Hauptgründen«, die der 
Redner in ihr als Anlaß zu seinem Eintritt in die Partei anführt (sein 
christlicher Glaube, seine wissenschaftlich-politische Ueberzeugung, 
seine Vaterlands- und seine Freiheitsliebe), geht uns in diesem Zu- 
sammenhange nur der erste an. »Tatsache ist, daß eben meine reli- 
giösen Ueberzeugungen mich mit zum Sozialdemokraten gemacht 
haben«: nämlich der christliche Gedanke der Nächstenliebe. »Du 
darfst das Höchste haben, aber nur mit den anderen. Und nur indem 
Du es für sie, für alle erringen hilfst, darfst auch Du daran Teil haben, 
der Du nur ein Glied, ein Stück, ein Teilchen der Gesamtheit und nur 





12) Die zeitgeschichtlich interessanten Aktenstücke, denen wir obige Auszüge 
entnehmen, sind in einem »Vorwärts+-Artikel »Christentum und Kirchee vom 
30%. Dezember 1900 abgedruckt. Die hier gesperrten Stellen sind auch dort 


kesperrt gedruckt. 
so* 


464 Karl Vorländer, 


durch diese lebendig bist. Das ist es, was in Worten von heute die 
Nächstenliebe Jesu lehrt.« Es ist »mit einem einzigen modernen Wort 
die Solidarität aller«. Das heißt aber unter den heutigen Verhältnissen: 
»alle seine Kräfte, über die man verfügt, seine Nerven, seine Bildung, 
seinen sozialen Einfluß und seine soziale Existenz rastlos und furchtles 
dafür einsetzen, daß endlich einmal aller Not und Dürftigkeit in jeder 
Gestalt ein Ende gemacht, daß allmählich allen Menschen voller An- 
teil an allen Gütern der Kultur gegeben wird und alle, die Menschen- 
antlitz tragen, wirklich auch volle, gesunde und harmonische Menschen 
zu werden vermögen«. Dies echt christliche, freilich nicht kirchliche 
Ziel aber hat heute die Sozialdemokratie auf ihre Fahne geschrieben. 
»Ungezählten ihrer Anhänger ist es schon Trost und Kraft, die Quelle 
immer neuer Lebenshoffnung geworden. Es ist die alles treibende 
Gewalt der ganzen Bewegung, ihr Stolz, ihr sie über alle und alles 
erhebendes Ideal. Wahrlich: die heilige Solidarität Christi und aller 
seiner ehrlichen Jünger, in der Sozialdemokratie hat sie ihre moderne 
Auferstehung gefeiert«. 

3. Göhre hatte in der nämlichen Rede erklärt, er wolle sich inner- 
halb der Partei nicht, etwa wie Wächter, als »Prediger und Prophet« — 
sein Predigtamt habe er für immer aufgegeben —, sondern nur als 
Politiker betätigen; doch werde er gelegentlich auch einmal von seinen 
religiösen Anschauungen reden, falls sie angegriffen oder er dazu aui- 
gefordert werde. Dazu kam es bereits im November desselben Jahres 
(s. oben). Er forderte in jenen zwei großen BerlinerVolksversammlungen 
zwar »völlige Ablehnung jeder heutigen Form von Kirche, sei es Staats- 
kirche oder Kirchenstaat, durch die Partei«, aber doch auch, und 
zwar »ım Interesse der Partei«, neue Stellungnahme derselben zu 
dem Christentum und seinen Problemen, indem er verlangte, dab 
sie »auf Grund der neuen theologischen Forschungen die sozialistische 
Literatur der letzten 40 Jahre revidiert und das verwirft, was wissen- 
schaftlich unhaltbar ist«, eine Forderung, deren Erledigung in V o lks- 
versammlungen allerdings wie Mehring mit Recht einwandte *) 
ebensowenig möglich oder angebracht ist wie etwa Revision der Partei- 
literatur in Sachen Kants. 

Göhre hat denn auch diesen Weg später nicht mehr beschritten, 
dagegen sich in den Sozialistischen Monatsheften von 1902 noch mehr- 
fach über den Zusammenhang des Sozialismus mit der Stellung zur 
Religion geäußert. So zunächst, um sich gegen den Vorwurf E. Lo- 
sinskys, als wolle er die Partei christianisieren, zu verwahren, in dem 
Artikel: Das religiöse Problem im Sozialismus (Aprilheft, S. 207—277.. 
Der Sozialismus ist ihm hier ein politisches und ökonomisches Pro- 
gramm, aber »keine Weltanschauung, keine Sittenlehre, keine Re- 
ligion« (S. 272). Dagegen sei er nicht nur berufen, »eine allmählıche 
Umwälzung der Ethik in Zukunft mitherbeiführen zu helten« 
(S. 273), sondern es werde nach Göhres »felsenfester U’eberzeugung:- 
in Zukunft auch die »\Vechselwirkung zwischen dem geschichts- 


13) Neue Zeit XIX 1, S. 256—260. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 465 


materialistischen Sozialismus und der christlichen Reli- 
ligion und ihrer Betätigung eine noch viel mannigfaltigere, not- 
wendigere und fruchtbarere werden« (S. 275). Dabei bekennt er sich 
freilich als »unbedingter« Gegner des »traditionellen« Christentums, 
dagegen als Anhänger der »Religion Jesu« (276 f.). Auf Losinskys 
und anderer (darunter namentlich Wolfgang Heines) Einwendungen 
antwortete er dann in zwei weiteren Aufsätzen desselben Jahr- 
gangs: I. Materialismus und Religion (Juliheft, S. 501—518), und 
2. Christentum und materialistische Geschichtsauffassung (Augustheft, 
S. 598—607). Nur die Vorherrschaft des philosophischen Materialis- 
mus (à la Vogt, Büchner, Haeckel) in unserem heutigen Geistesleben 
sei überwunden, in stetem Vordringen begriffen dagegen die natur- 
wissenschaftliche Weltanschauung, die alle übernatürlichen Wunder 
ausschließt. Diese lasse aber Raum für das ihr (nach Dubois-Rey- 
mond u. a.) »auch in Zukunft verschlossene ganze Gebiet des Geistigen, 
des Bewußtseins, des Seelischen« (511), und so auch für die Fragen 
nach der Entstehung und dem Zweck des Alls, nach dem Ziel und Sinn 
des Menschendaseins (514): Fragen, die am letzten Ende nur vom 
'religiösen) Gefühl gelöst werden können (515 f.). Mit dem »Christen- 
tum Christie aber und seiner Gottesanschauung stehe die neue mo- 
nistische Weltanschauung durchaus nicht im Widerspruch (518). 
Der Sozialismus habe »weder die Aufgabe noch die Kraft«, die christ- 
liche Religion zu vernichten, sondern »sie innerlich mit umbilden und 
zu der Freiheit, Reinheit und Ursprünglichkeit zurückführen zu helfen, 
die ihr Schöpfer Jesus ihr zugedacht hatte« (599): dadurch, daß sie 
den Grundsatz vollkommener Toleranz in ihren Reihen durchführt, 
die Massen- und Zwangsreligion beseitigt und das Christentum auf 
dasjenige Gebiet zurückdrängt, »auf das allein es gehört, das des per- 
sönlichen Innenlebens« (600 f.). 

4. In den folgenden Jahren hat sich dann Göhre religiös weiter 
nach links entwickelt, ist insbesondere seine Kampfesstellung gegen 
die Kirche schärfer geworden. Wie er selbst 1906 aus ihr ausgetreten 
ist, so hat er wiederholt den Massenaustritt ausderLandes- 
kirche empfohlen. Zuerst unseres Wissens in einem Artikel: 
Zum Kampf um die Schule (Soz. Monatsh., Dezember 1904, S. 945—954). 
dessen Fazit er selbst dahin zieht, daß die Trennung der Schule von der 
Kirche »aller Wahrscheinlichkeit nach niemals durch die Inangriffnahme 
einer Aktion unserer kirchlich gesinnt gebliebenen Genossen inner- 
halb der Organisation ihrer Kirche« — z. B. durch Beteiligung 
an den Kirchenwahlen, wie L. Arons sie empfohlen — »erreicht werden. 
daß ihm aber durch den ständig in Gang gehaltenen Massenaustritt 
aller anderen Genossen, die mit der Kirche fertig geworden, zum Zweck 
der Ausübung eines ständigen Drucks auf den Staat sehr viel näher 
gekommen werden könnte« (954). »Daß die Unterstützung einer solchen 
Agitation.... durch die Partei deren religiösen und kirchenpolitischen 
Standpunkt zuwiderliefe, kann ich so wenig einsehen, daß ich viel- 
mehr eine solche Unterstützung gerade für eine Konsequenz dieses 
Standpunktes halte« (953). — Gegen A. Erdmann verteidigt er dann 


466 Karl Vorländer, 


im Juli 1905 in derselben Monatsschrift (S. 589—599) die Beibehaltung 
des Programmsatzes: Religion-Privatsache. Freilich solle man nicht 
glauben, daß die Verwirklichung dieser Forderung der Religion selbst 
oder auch nur irgend einer Kirche den Todesstoß versetzen werde, 
wie u. a. das Beispiel Nordamerikas zeige (591). Aber durch sie bleibe 
die Partei vor einem bloß kulturkämpferisch-religionsfeindlichen 
Charakter bewahrt, während sie jetzt schon durch ihre bloße Existenz 
eine reinigende und befruchtende Wirkung auf den Protestantismus 
ausübe (594). Sie mache den religiösen Menschen die Zugehörigkeit zur 
Partei möglich, wie anderseits auch die im wahren Interesse der 
Kirche selbst zu wünschende Agitation für den Austritt aus der Landes- 
kirche (596 f.). 

5. In größerem Zusammenhange hat sich endlich unser sozial- 
demokratischer »Pfarrer a. D.« in einer kürzlich ( Juni 1909) erschienenen 
besonderen Broschüre über: Die neueste Kirchenaustritltsbewegung aus 
den Landeskirchen in Deutschland (Jena bei E. Diederichs, 48 S.) ausge- 
sprochen. Uns interessieren hier nur die Seiten (S. ıg ff.), auf denen er 
sich über die Stellung des Sozialismus als Bewegung und als Partei zum 
Christentum äußert. Und hier tritt eine bemerkenswerte Modifika- 
tion seiner früheren Anschauungen zutage. Zwar wird auch jetzt 
noch, wie in der Chemnitzer Rede, der Satz verfochten, daß die so- 
zialistische Weltanschauung aus der recht verstandenen christlichen 
Nächstenliebe folge. »Diese Nächstenliebe führt im Zeitalter der 
Maschine und des allgemeinen Wahlrechts, klar durchdacht, zum 
Sozialismus«. Einem Arbeiter, der »seine Interessen allmählich un- 
verschleiert zu sehen beginnt«, wird »die christliche Bruderliebe zur 
modernen Solidarität werden, und die urchristliche Gleichstellung 
von Mann und Weib, von Herrn und Sklaven [? K.V.] von Volks- 
genossen und Volksfremden zu den sozialistischen Grundsätzen 
der Emanzipation der Frau, der Internationalität, der Freiheit, Gleich- 
heit und Brüderlichkeit«. Aber, wenn auch ein Christ heutzutage nicht 
bloß Sozialdemokrat sein ka n n, sondern muß [? K.V.,] so braucht 
doch ein Sozialdemokrat nicht zugleich Christ zu sein. »Denn der 
Sozialdemokratie treten eben nicht nur Christen, sondern auch Juden. 
Mohammedaner, Buddhisten und Heiden bei« (S. 21). Und wenn gegen- 
wärtig auch vorzugsweise sozialdemokratisch gesinnte Arbeiter die 
Hauptträger der Austrittsbewegung sind, so hat doch die Partei als 
solche, als Ganzes mit diesen Bestrebungen einzelner Parteigenossen 
nichts zu tun (S. I9—2I). Noch wichtiger aber ist ein anderer 
Gedanke, den Göhre jetzt mit voller Entschiedenheit vertritt: den der 
grundsätzlichen Unvereinbarkeit der modernen so- 
zialdemokratischen Weltanschauung nicht bloß 
mit dem dogmatischen Christentum und der Kirche (s. oben), sondern 
mit derchristlichen Sittenlehre überhaupt. Er 
erklärt jetzt ausdrücklich, daß aus den neueren Versuchen des kirch- 
lichen Liberalismus, die alte und die neue Weltanschauung zu ver- 
söhnen, nur ein »lebensunfähiger Kompromiß« herausgekommen 
sei und herauskommen könne (S. 23). Er bezieht sich demgegenüber 


Sozialdemokratische Pfarrer, 467 


auf de auch uns vollkommen zutreffend erscheinenden Ausfüh- 
rungen des Leipziger Pastors Liebster, daß » Jesus Ethik im schroffsten 
Gegensatz steht zu dem, was man heutzutage mit Kultur der Persön- 
lichkeit bezeichnet«, daß Jesus »nicht einmal die Arbeit in ihrem Wert 
anerkannt hat«, kurz, daß die »christliche Ethik«, und zwar auch 
gerade für den »vom christlichen Geiste am tiefsten Durchdrungenen«, 
für das Leben auf Erden unbrauchbar« ist (S. 25 f.). So erklärt denn 
jetzt auch Göhre geradezu, daß das, was die christliche Sittenlehre 
von der Lebensführung und moralischen Gesinnung der Gegenwarts- 
menschen verlangt, und das, was die Lebermacht der heutigen Pro- 
duktions- und Lebensverhältnisse an ihnen tatsächlich als Lebens- 
führung und Moral erzwingt, miteinander im schreiendsten Gegensatz« 
stehe (S. 24), ja daß damit »der vollendete Bankerott der christlichen 
Sittenlehre gegenüber den Forderungen des Lebens unserer Tage« 
erklärt sei (S. 26). 


IV. Blumhardt. 


I. Ungefähr zur selben Zeit wie Göhre, vollzog, völlig unabhängig 
von ihm, ein süddeutscher Amtsbruder den nämlichen Schritt: im 
Juni 1899 trat der schwäbische Pfarrer Christoph Blumhardt 
ın Bad Boll bei Göppingen, Sohn des bekannten Seelsorgers und 
Wunderarztes Johann Christoph Blumhardt daselbst (1805—80), 
durch öffentliche Erklärung in einer Volksversammlung zu Göppingen 
zur sozialdemokratischen Partei über. Insofern lag allerdings eine 
Gemeinsamkeit des Motivs vor, als bei beiden Männern die Ankün- 
digung bezw. das Erscheinen der sogenannten »Zuchthaus«vorlage 
den inneren oder, wenn man will, den äußeren Anstoß zu ihrem Schritte 
gab. Bezüglich Göhres wird dies von dem mit den Verhältnissen genau 
vertrauten Martin Wenck 14) bezeugt; Blumhardt erklärte es selbst 
in einer gegen jene Vorlage protestierende Volksversammlung vom 
Ig. Juni 1899, in der er ganz unerwartet erschien. Wir lassen ihn von 
jetzt an selbst reden. 

»Mit den Ausführungen des Referenten erkläre ich mich voll- 
ständig einverstanden. Ich kann zwar nicht als Arbeiter sprechen, 
verfolge aber die Arbeiterbewegung mit großem Interesse und stehe 
den Bestrebungen der Arbeiter durchaus sympathisch gegenüber. 
Ich bin auch Arbeitgeber, wenn auch nur ein kleiner !5), muß aber sa- 
gen, daß ich ohne meine Arbeiter keinen Finger rühren kann. Ich 
hätte nicht geglaubt, daß die angekündigte Vorlage dem Reichstag 
vorgelegt würde. Nachdem es aber doch geschah, halte ich es für 
meine Pflicht, nicht länger zurückzuhalten, sondern an die Oeffent- 
lichkeit zu gehen und mich gegen die Vorlage auszusprechen. Sie 
ist ein Verbrechen an der Gerechtigkeit. Ich neige mein Haupt vor 
dem Fleiße der Arbeiter, die den sogenannten Kapitalisten zu ihrem 


14) In seiner »Geschichte der Nationalsozialene (Naumanns Patria 1905), 
S. 95 und 103. 
15) Nämlich als Besitzer des der Familie Blumhardt gehörenden Bades Boll. 


468 - Karl Vorländer, 


bequemen Leben verhelfen. Die Arbeiter können nicht hinter dem 
Schreibtisch sitzen und Bücher studieren, und doch lesen sie Bücher 
und verschaffen sich Bildung durch Zeitungen und ihre Versamm- 
lungen. Wir leben in einer großen Zeit. Ich sehe einen Strom in der 
Arbeiterschaft, dem eine große Kraft innewohnt. Die Hebung der Ar- 
beiterklasse muß von unten erfolgen, nicht von oben. Denn nicht von 
oben, sondern von unten kommt das Gute; auch Christus ist aus 
dem Volke hervorgegangen. Wenn die Arbeiter eine Verbrüderung 
aller Völker erstreben, so gehe ich darin mit ihnen einig; denn es 
ist töricht, wenn Volk gegen Volk in falschem Nationalitätendünkel 
sich bekämpft. Sie alle haben gleiche Interessen, sie alle müssen ar- 
beiten und kämpfen.« 


Ob der Redner sich bereits am selben Tage als Mitglied der Parteı 
angemeldet hat, wissen wir nicht, tatsächlich war sein Uebertritt damit 
vollzogen; und im Herbst desselben Jahres sehen wir ihn auch bereits 
in geschlossenen Parteiversammlungen sprechen. In einer (Nicht- 
Partei-)Versammlung vom 2. Oktober, die »die Fabrikbeschäftigung 
verheirateter Frauen« zum Thema hatte, sprach er sich über seine 
persönliche Entwicklung aus: 


»Ich bin religiös erzogen worden und stand unter dem Einfluß 
meines streng religiösen Vaters. Aber schon frühe fand ich, daß für 
mich eine Religion keinen Wert hat, wenn sie nicht die Gesellschaft 
umändert, wenn sie mir nicht schon das Glück auf Erden verschafft. 
So habe ich meine Bibel, so habe ich meinen Christus verstanden.s 
Daraus folgt ihm sein sozialistisches Glaubensbekenntnis: »Darum 
fühle ich mich verwandt mit den Leuten, denen man vorwirft, daß 
sie einer Utopie nachjagen, ich fühle mich ihnen verbündet; ich kann 
nicht anders, ich muß das aussprechen. Möge die Zeit kommen, ın 
der es gelingt, die Gesellschaft anders zu ordnen, wo nicht mehr das 
Geld, sondern das Leben der Menschen die Hauptsache ist.« Das 
Herz sei ihm schwer geworden von dem, was er (es hatten vor ıhm 
drei Referenten und der Gewerbeinspektor gesprochen) gehört habe. 
Aber die Gesetzgebung vermöge nur einzelne Erleichterungen zu 
schaffen und lasse das Ganze faul. »Was nun aber? Sollen wir einem 
Ideal nachjagen? Ich, meine Herren, jage ihm nach! Ich denke 
an eine völlig neue Gesellschaft. Ich habe gefunden, daß diejenigen, 
die einem Ideal nachjagten, in allewege weiter kamen.« Zum Schluß 
wendet er sich mit beweglichen Worten an die Arbeiterinnen: »Gebt 
einmal Euer ganzes Herz her und nicht nur Io oder 20 Pfennige! 
Denn von innen heraus muß es anders werden. Was Ihr wollt. 
das wird; was aber nicht gewollt wird, das wird nicht.« Und dieser 
sittliche Gedanke verschmilzt ihm mit dem religiösen: »\Was werden 
muß, was mein Ideal ist, das ist ein christliches Reich, das 
ist eine Gottesordnung. Verzeihet mir jetzt diesen Ausdruck! Meine 
Freunde! Unter diesem Lichte schwindet mir alles andere dahın. 
Könnte ich nicht in diesem Lichte leben und nach diesem Ziele streben, 
ich wäre schon längst zusammengebrochen. Es muß ein Tag in unseren 


Sozialdemokratische Pfarrer. 469 


Herzen leuchten, dann können wir Verbesserungen schaffen; ein Tag 
der Liebe, der Geist der großen Menschheitsidee!« 

2. Am I4. Oktober d. J. hielt er eine bedeutsame Rede in einer 
Parteiversammlung zu Göppingen. Zunächst rechtfertigt er wieder- 
um seine Verbindung von Christentum und Sozialismus. »Man wun- 
dert sich mit Unrecht darüber, daß ich mich zum Sozialismus bekenne. 
Ich bin Anhänger Christi, Christus aber war Sozialist, zwölf Proletarier 
hat er zu seinen Aposteln gemacht. Wer meint, ich verlasse Gott. 
wenn ich auch Proletarier sein und zu den Proletariern halten möchte, 
der ist im Irrtum. Im Evangelium gilt nicht Knecht noch Freier, 
sondern nur der Mensch«. So sei er zum Sozialismus gekommen, 
die Arbeiter dagegen durch die Not des Lebens. »Ich kenne die Elen- 
den und Unglücklichen, deren so viele schon mir ihre Not klagten. 
und denen ich meine Kraft widmete.« Allein vauf dem seelsor- 
gerischen Weg, wie er sich gewöhnlich für den Pfarrer gestaltet, 
istes nicht möglich, den Menschen wirklich zu helfen«. Andererseits 
gehe es so, wie es jetzt ist, nicht mehr weiter«. Auch gegen die Stellung 
der Sozialdemokratie zur Religion hat unser Pfarrer nichts einzuwenden. 
‚Religion ist Privatsache, d. h. Sache des Einzelnen, in die ihm nie- 
mand dreinzusprechen hat. Diejenigen, die meinen Standpunkt 
nicht teilen, werde ich nicht verachten, und sie werden auch mich 
nicht verachten ;« übrigens führe ja auch das den modernen Arbeiter 
beseelende »Lebensbewußtsein«, das den Menschen vom Tier unter- 
scheidet, auch zum »Gottesbewußtsein«. »Der Sozialismus ruht 
auf dem Gesellschaftstrieb der Menschen überhaupt; also ist natür- 
licherweise jeder Mensch Sozialist.« »Auch Christus verkündet eine 
neue Zeit. Er ist es, der sagt: »Diese \Velt muß zerschlagen werden«, 
— also nicht erst die Sozialdemokraten«. Die sogenannte schrist- 
liches \Weltordnung, die z. B. den 30 jährigen Krieg gebracht, 
st nicht Christi Weltordnung. Und »unter den Arbeitenden 
sind gerade die sozialistisch Gesinnten die Ordnungsmänner. Das 
sozialistische Streben ist ein Kampf gegen den falschen Egoismus«. 
Die politischen Fragen müssen sich unter die soziale Entwicklung 
beugen. »Wir können uns auch nicht für den Militarismus begeistern, 
wir müssen uns mit den außerdeutschen Völkern ebenso beschäftigen, 
wie mit der deutschen Nation.« Und ebenso müssen und werden 
auch die engen konfessionellen Schranken fallen, wie er selbst die 
kirchliche Genossenschaft aufgegeben habe. Sein Kampf sei kein per- 
sönlicher. »Man hat mir vorgeworfen, ich habe Fabrikanten angegriffen. 
Das kommt mir gar nicht in den Sinn. Ein Fabrikant ist ebenso Er- 
zeugnis seiner Zeit wie alle. Aber ich sage: wenn der Kapitalist seinen 
möglichst großen Profit aus seinem Kapital will, so möge er auch den 
Arbeiter den größtmöglichen Nutzen aus seinem Kapital, nämlich 
seiner Muskel-, seiner Arbeitskraft, ziehen lassen.« Und zum Schluß 
das begeisterte Bekenntnis: »Ich werde zu Euch stehen als einer. 
der das Klassenbewußtsein stärken will, damit eine Besserung komme. 
Wir müssen das Ziel der sozialistischen Gesellschaft im Auge haben. 
Das ist recht vor Gott und den Menschen«. 


470 Karl Vorländer. 


3. In einer wenige \Vochen später (4. Nov.) in Boll selbst abgehal- 
tenen Versammlung rechtfertigt er den eigenen Gemeinde-Eingesesse- 
nen gegenüber seine neue politische Stellung, zu der ihn übrigens »schon 
längst seine Gedanken hindrängten«. Jetzt »wirke er als Sozialdemo- 
krat, wie er müsse, als feuriger, brausender Mensch«, aber er sei inner- 
lich kein anderer geworden wie früher; er wolle Christus praktisch 
nachfolgen, unbekümmert um die Folgen. Er sei zur Sozialdemo- 
kratie gekommen auf Grund des Studiums der sozialdemokratischen 
Schriften und der in ihr enthaltenen Wahrheitsfülle..e »Was dort 
steht, ist dem Geiste nach religiös.«e Von »Gottlosigkeit« habe 
er bei den Sozialdemokraten nichts gefunden, dagegen bei aller 
Rauheit und Derbheit Aufrichtigkeit. Dem Vorwurf der Utopie, 
die Menschen müßten ihre ganze Natur verändern, wenn das Ziel 
der Sozialdemokratie erreicht werden soll, hält er entgegen: die Men- 
schen werden in der Tat anders. Auch der Klassenkampf sei völlig 
berechtigt. Die Arbeiterklasse müsse ihren Platz in der Gesellschaft 
fordern, wenn sie dabei auch sum sich schlage«. An ein Blutvergießen 
dabei zu denken, sei ungebildet. »Der Umsturz kommt von selbst 
ohne Blut, täglich ändern sich die Verhältnisse.« »Beim seitherigen 
Umsturz ist immer die Herrschaft geblieben, nur die Träger haben 
gewechselt.« Jetzt herrsche der »Fürst dieser Welt«, das Geld, der 
Kapitalismus. »Es muß alles, Himmel und Erde, dazu verhelfen, 
damit eine neue, eine glückliche Zeit kommt.« 

Diese Versammlung wird eine allgemeine gewesen sein, denn 
ihm antwortet ein Amtsbruder (Pfarrer Knapp von Dürnau): Be- 
geisterung und Schwärmerei lägen nahe beieinander; er könne mit 
Blumhardt nur gehen, wenn es diesem, was er bezweifle, gelingen 
werde, »Liebe und Versöhnung in Christo« in die Herzen der Sozial- 
demokraten zu gießen; auf die anderen Dinge will er nicht eingehen. 
Darauf Blumhardt: » Ja, Du mußt die Sach’ vorher besser studieren ... 
Du wirst auch zugeben, daß wir Pfarrer nicht gerade von uns sagen 
können, daß wir Helden der Liebe sind, die Geschichte des Christen- 
tums zeigt viel Haß und Streit .. . Du bezweifelst, daß es mir ge- 
lingen werde, die Sozialdemokratie in Christi Geist zu erziehen. Ich 
frage, ob es uns bis jetzt gelungen ist, das Bürgertum in Christi Geist 
zu erziehen.« Was endlich den Vorwurf der Schwärmerei betreffe, 
so sage er: er wolle sich für die Wahrheit begeistern, »und endlich wer- 
den es die Schwärmer gewinnen«. 

4. Aehnlich sprach sich Blumhardt noch in einer Reihe anderer 
Versammlungen aus. Natürlich machten seine Erklärungen ungeheures 
Aufsehen. Auch an Bekämpfungen fehlte es nicht, und die Einnahmen 
seines Bades, das naturgemäß besonders von Angehörigen der besitzen- 
den Klassen aufgesucht wurde, gingen stark zurück. Der wackere 
Mann ließ sich das aber nicht anfechten, sondern nahm wie von 
Parteigenossen bezeugt wird, »mit Feuereifer an der Parteiarbeit teils, 
indem er namentlich eine große Anzahl überall riesig besuchter Ver- 
sammlungen abhielt. Er wurde dann bei den im Dezember 1900 
stattfindenden Wahlen zum württembergischen Landtag als Kandidat 


Sozialdemokratische Pfarrer. 471 


für Göppingen aufgestellt, erhielt bei der Hauptwahl 3678 = 42° 
der Stimmen und wurde in der Stichwahl mit 5132 = 57% Stimmen 
gegen seinen deutschparteilichen Gegner gewählt. Er trat gleich 
beim Beginn der Session charakteristisch hervor, indem er das Wegblei- 
ben der sozialdemokratischen Abgeordneten von der Vereidigung 
durch den König verteidigte, da sie sich solchem »feudalen Beiwerk« 
nicht zu unterwerfen gewillt seien ; später namentlich bei der Beratung 
der ersten Volksschulnovelle, wobei er den Standpunkt der Partei 
gegenüber der Religion vertrat. Auf Landesparteitagen trat er in 
seiner Bescheidenheit nie hervor. Auch auf den zwei Parteitagen der 
deutschen Gesamtpartei, an denen er als Delegierter für seinen Wahl- 
kreis teilgenommen hat — zu Lübeck Igo1, zu München 1902 — 
hat er das Wort nicht ergriffen. Erwähnenswert ist, daß er gelegentlich 
der Bernstein-Debatte in Lübeck gegen den (Bernstein nicht ta- 
delnden) Antrag Heine und für den (einen Tadel Bernsteins aus- 
sprechenden) Antrag Bebel stimmte. Wenn er sich dann später, 
auch in seiner Tätigkeit als Versammlungsredner, allmählich immer 
mehr zurückhielt, so schreibt dies sein mehrjähriger Fraktionsgenosse 
der Reichstags- und Landtagsabgeordnete Karl Hildenbrand, seiner 
angegriffenen Gesundheit zu (Blumhardt ist ı. Juni 1842 geboren). 
Aus demselben Grunde und zugleich, um seinen »ganz auf seine Person 
zugeschnittenen großen Badbetrieb« nicht ferner »durch seine Land- 
tagstätigkeit allzusehr zu vernachlässigen«, verzichtete er, wie mir 
derselbe Abgeordnete schreibt, »zu unserem allseitigen großen Be- 
dauern« bei den nächsten Landtagswahlen (1906) auf eine weitere 
Kandidatur. Seitdem hat er sich fast vollständig in seine Einsamkeit 
zu Bad Boll zurückgezogen, gehört aber nach wie vor der Partei als 
Mitglied an. Auch ihn hat übrigens, wie Göhre, der Arm eines Kgl. 
Konsistoriums ereilt. Trotzdem er nach kurzer Vikariatszeit aus dem 
staatlichen Kirchendienst ausgeschieden war und nur — bis zu seiner 
letzten Erkrankung — vielbesuchte sogenannte »Andachten«, d. h. 
ethische, philanthropische, politisch-wirtschaftliche Betrachtungen in 
seinem Kapellensaal zu Boll jeden Samstag Abend und Sonntag 
Morgen veranstaltete, wurde er, bald nach seinem ersten öffentlichen 
Auftreten in sozialdemokratischen Versammlungen, wenn auch in 
freundlicher Form, ersucht, auf den ihm durch den vorigen König 
verliehenen Pfarrertitel zu verzichten, welchem Ersuchen er denn auch 
ohne weiteres entsprach. 


V. G. Carring. 


In seinem Artikel über Christentum und materialistische Ge- 
schichtsauffassung (Soz. Monatsh. 1902 II, 599) erklärt Göhre mit 
Bezug auf Deutschland: »Mir persönlich sind etwa ein halbes Dutzend 
Geistliche bekannt, die sich zum Sozialismus und zur Partei rechnen 
und in ihrem Geiste zu wirken suchen«. Wir kennen, abgesehen von 
dem eben behandelten Blumhardt, nur einen weiteren dieser Fälle: 
den eines unter dem Pseudonym »Dr. G. Carring« schreibenden aktiven 
Pfarrers. 


472 Karl Vorländer, 


Au 


I. »Carring« hat sich in weiteren Kreisen wohl zuerst durch 
einen Aufsatz im »Türmer« (Juni 1902, S. 241—256) bekannt gemacht. 
der die seit dem bekannten Buche des Pfarrers Todt (1877) verflossenen 
»Fünfunzwanzig Jahre Christentum und Sozialismus« mustert und 
zu der energischen Forderung an die heutige Kirche kommt: »abzu- 
stehen von dem Kampfe gegen den Sozialismus und die den Sozialismus 
vertretende Partei, und also in der Bekämpfung der atheistischen 
Propaganda einzelner Sozialdemokraten scharf zu scheiden zwischen 
Parteisache und Privatsache — schärfer nötigenfalls noch, als jene 
selbst es tun« (a. a. O. S. 254), denn »die sozialistische Bewegung ist 
da zur Förderung des Reiches Gottes« (ebd. 256). 

Schon zwei Jahre früher jedoch hatte derselbe Carring ein uns 
näher interessierendes, zunächst in dem Verlag von J. Edelheim er- 
schienenes, dann aber in den Parteiverlag von R. Lipinski (Leip- 
zig) übergegangenes Buch veröffentlicht: Das Gewissen im Lichte 
der Geschichte, sozialistischer und christlicher Weltanschauung (125 S.). 
Uns interessiert hier weder der die zwei ersten Drittel der Schriit 
füllende historische Teil noch der kurze Schlußabschnitt über das 
Wechselverhältnis zwischen Gewissen und Christentum; sondern, un- 
serem Thema gemäß, nur die Art, wie der Verfasser persönlich seine 
Doppelstellung als Christ und Sozialist miteinander verbindet. Carring 
führt aus: er habe aus seinen historischen und nationalökonomischen 
Studien die Ueberzeugung gewonnen, »daß sich die gegenwärtigen 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse in sozialistischer 
Richtung entwickeln« (S. 84). Aber zur sozialistischen W elt- 
anschauung gehöre nicht bloß sozialistisches Erkennen, sondern 
auch sozialistisches Fühlen und Wollen (85 f.), und zwar »um des 
Gewissens willen« (8). Nicht als ob er damit den modernen 
Sozialismus, gleich den Utopisten, auf leere Begriffe wie Freiheit oder 
Gerechtigkeit zurückführen wolle; derselbe gründe sich vielmehr 
mit Recht auf wissenschaftliche Erkenntnis und auf den natürlichen 
Egoismus der Arbeiterklasse (88). Aber sozialistische Weltanschauung 
entwickele sich erst da, wo der Sozialismus »Gewissenssache zeworder 
ist « (89). Und, wie das Gewissen schon heute sozialistische \Weltan- 
schauung schafft und ausbildet und umgekehrt (S. 93, 10I—103). 
so wird die fortschreitende Sozialisierung der Verhältnisse in Zukunft 
»Gewissenhaftigkeit« immer mehr zur Notwendigkeit machen. »So- 
zialismus ist nur möglich bei voller Gewissenhaftigkeit der Menschen« 
(95), oder: »Eine sozialistische Gemeinschaft kann sich lebensfähig 
nur ausbauen, wenn ihre Träger Gewissensmenschen sinde (90). 
denen »Selbstbeherrschung und. Pflichtgefühl zur zweiten Natur 
geworden ist«. Es ist eine unverständige und mißverständliche Ueber- 
spannung der materialistischen Geschichtsauffassung, zu meinen: Der 
Mensch sei nichts als das Produkt der wirtschaftlichen Verhältnisse. 
Es gibt für den Sozialismus »neben der Einsicht in die Zusammenhänge 
des Wirtschaftslebens überhaupt nichts \Vertvolleres, Unentbehrlicheres 
als das Gewissen« (100). Der Sozialismus stimmt, weil er sich auf Er- 
kenntnis gründet, versöhnlich und schärft zugleich die Gewissen, 


Sozialdemokratische Pfarrer. 473 


er lenkt zugleich bei Tausenden den Blick überhaupt erst auf die 
höheren Güter (103). Freilich: »Wirtschaftsordnungen erleichtern 
oder erschweren sittliches Leben, aber sie erzeugen es nicht, sitt- 
liches Leben entsteht nur auf Grund persönlicher Entscheidung und 
persönlicher Anstrengung (104). Gerade der Sozialist muß sich vor 
Leberschätzung der Verstandesbildung wie vor Vernachlässigung des 
persönlichen Innenlebens hüten (106 ff.), damit uns die Zukunft nicht 
eine »Masse« »aufgeklärter, wohlgenährter Kleinbürgerseelen« bringe, 
‚die essen, trinken und sich wissenschaftlich fortpflanzen«, sondern 
eine »unabsehbare Menge einzelner, unendlich wertvoller \Vesen, 
von denen jedes eine Welt in sich birgt« (Iıı). Mit christlicher Welt- 
anschauung steht solche sozialistische Weltanschauung nicht im 
Gegensatz (112 f.) 16). 

2. Die Schrift Carrings ist zwar bald darauf ins Holländische über- 
setzt worden, hat dagegen in den Kreisen »denkender Arbeiter«, 
für die sie nach der Absicht ihres Verfassers in erster Linie bestimmt 
war, anscheinend wenig Beachtung gefunden; sie ist, wie Carring 
selbst gesteht, »in der Deutschen Arbeiterpresse auffällig wenig 
besprochen worden« 17). Eine Rezension Ernst Gystrows (Willi 
Hellpachs), die dann zu einer Erwiderung Carrings und einer Replik 
des Rezensenten führte !8), bezog sich mehr auf die theoretische 
Seite des Buches, die uns hier nichts angeht. 

In die Diskussion, die Göhre (s. oben) in den Sozialistischen Mo- 
natsheften mit Losinsky führte, war Carring insofern verflochten, 
als Göhre auch im Auftrag des letzteren erklärte, daß es ihnen beiden 
sm Traum nicht einfalle, die Sozialdemokratie zu christianisieren, 
geschweige denn in ihr das traditionelle Christentum wieder zur Geltun; 
zu bringen« ®). 

Weiter hat sich Carring über den Sozialismus bei Gelegenheit 
des Kant- Jubiläums (Februar 1904) in einem Leitartikel des »Har- 
burger Volksblattes« geäußert. Wir verweisen auf unseren früheren 
Aufsatz in dieser Zeitschrift %) und heben daraus nur die ganz mit 
den Leitgedanken seiner Schrift übereinstimmenden, diesmal an 
Kants Ethik angeknüpften Sätze hervor: »Sozialismus bedeutet mehr 
als eine Wirtschaftsordnung, die allen einzelnen gut Essen und Trinken 
und Wohnen gewährleistet, — er bedeutet das ideale Gemeinschafts- 





1#, In einer Selbstanzeige des Buches im »Grütlianer« (15. Febr. 1902) er- 
ülart Carring, er »fuße auf dem Wahrheitsgehalt der ökonomischen Geschichts- 
auffassung und sehe im Klassenkampf den notwendigen Weg zur Verwirklichung 
le Snzialismuse, aber er finde in der sozialistischen Literatur den Zusammen- 
hang des Sozialismus mit der persönlichen Sittlichkeit nirgends betont; deshalb 
habe er sein Buch geschrieben. 

1) Ebd. 1900, S. 830—838, ıyoı I, 472—474; ebd. S. 508. 

1) Sozialist. Monatshefte 1901, I, 472. 

1"), Ebd. r902 I, S. 277. 

=w) Maiheft 1906 (Band XXII, 3), S. 741 f. 


474 Kari Vorländer, 


leben der Menschen. Solchem Ideal nähern wir uns aber nur in dem 
Maße, als in den einzelnen die Fähigkeit zur Selbstbeherrschung. 
Gewissenhaftigkeit und Solidaritätsbewußtsein wächst.« 

Außerdem hat Carring noch in einem vortrefflichen, verständnis- 
voll und warm gehaltenen Aufsatz: Die deutsche Gewerkschaftsbeweguns 
geschildert ?!), dessen Geist sich am besten durch das vorgesetzte 
Fichtesche Motto ausdrücken läßt: »Der Mensch soll arbeiten, aber 
nicht wie ein Lasttier, das unter seiner Bürde in den Schlaf sinkt und 
nach der notdürftigsten Erholung zum Tragen derselben Bürde wieder 
aufgestört wird. Er soll angstlos, mit Lust und Freudigkeit arbeiten 
und Zeit übrig behalten, seinen Geist und sein Auge zum Himmel 
zu erheben, zu dessen Anblick er gebildet ist.« 

Endlich liegen uns noch zwei Aufsätze Carrings aus der Sonntags- 
beilage des »Hamburger Echo« vom Io. Januar bezw. 25. Dezember 1904 
vor. Der erstere behandelt das Verhältnis Herbert Spencers zum So- 
zialismus und weist dessen Einwand zurück, daß »für alle absehbare 
Zeit die menschliche Natur ein unüberwindliches Hindernis für die 
Durchführung des sozialistischen Gedankens sei«; aber freilich fordere 
der Sozialismus »bessere und reinere Kämpfer, treuere und festere 
Träger als jede andere Ordnung des menschlichen Erdenlebens«. 
und in diesem Sinne enthalte der Spencersche Einwand eine praktisch 
zu lösende Aufgabe. Der andere, ein tief empfundener und klar 
durchdachter Weihnachtsartikel, führt in edler Sprache den Gedanken 
aus, daß Sozialismus und Christentum, das letztere in seinem ethischen 
Kern als »Leben in der Nachfolge Jesu« gedacht, sich nicht nur nicht 
ausschließen, sondern in ihrem innersten Streben sich begegnen, ja 
einander gegenseitig fordern. 


VI. Folgerungen. 


Wir haben absichtlich unsere bisherige rein historische Darstellung 
des Tatbestandes nicht durch subjektive Bemerkungen unterbrochen. 
Nun aber fragt es sich: Welche Folgerungen lassen sich aus 
dem im vorigen mitgeteilten Tatsachen-Material ziehen ? Wir unter- 
scheiden dabei vier Hauptgesichtspunkte: ı. die inneren Beweg- 
gründe unserer Theologen zum Anschluß an die Sozialdemokratie, 
2. die Stellung der Kirche zu den betreffenden Persönlichkeiten. 
3. die Stellungnahme der letzteren zur Kirche, insbesondere ihre etwa 
veränderte religiöse Entwicklung nach dem Uebertritt, 4. ihre 
Aufnahme seitens der Partei und ihre etwaige politische Ent- 
wicklung innerhalb derselben. Wir können uns dabei im wesentlichen 
auf die Besprechung Blumhardts, Göhres und von Wächters unter 
gelegentlicher Hinzuziehung Carrings beschränken, da die übrigen 
höchstens für den vierten Punkt in Betracht kommen. 


I; 


Der treibende Beweggrund zum Anschluß an die von der 
Kirche, der sie angehörten, fast in demselben Grade wie vom Staate 
21) Türmer-Jahrbuch 1905, S. 281—304. 





= = — — ur = $ 


Sozialdemokratische Pfarrer. 475 


verfehmte sozialdemokratische Partei ist, soweit sich solche innerlichen 
Vorgänge in der Seele eines Menschen überhaupt von einem anderen fest- 
stellen lassen, bei ihnen allen in erster Linie ein hochgespannter sit t- 
licher Idealismus gewesen. Wir sagen: sittlicher, weil uns das 
ethische Moment bei diesem ihrem Schritt noch stärker als das damit 
allerdings eng verbundene religiöse erscheint, wenngleich auch das 
letztere, je nach den einzelnen Individualitäten in verschiedenen 
Stärkegraden, deutlich hervortritt. Am stärksten wohl, soweit wir 
aus den vorhandenen Zeugnissen schließen können, bei Blumhardt, 
der janach seinem Bekenntnis streng religiös erzogen, überdies erst im 
späteren Mannesalter (mit 57 Jahren) der Partei beigetreten ist. Ich er- 
innere an Sätze wie: »Ich bin Anhänger Christi, Christus aber war Sozia- 
list, zwölf Proletarier hat er zu seinen Aposteln gemacht«, oder: »Was 
werden muß, was mein Ideal ist, das ist ein christliches Reich, das ist 
eine Gottesordnung«. Aber auch bei ihm erscheint doch dies Christen- 
tum vor allem ethisch und sozusagen irdisch gewandt: »Schon früh 
tand ich, daß für mich eine Religion keinen Wert hat, wenn sie nicht 
de Gesellschaft wmändert, wenn sie mir nicht schon das 
Glück auf Erden verschafft. So habe ich meine Bibel, so 
habe ich meinen Christus verstanden.« Er hat eingesehen, daß es auf 
dem seelsorgerischen Weg in der Regel nicht möglich ist, dem Menschen 
wirklich zu helfen. Er will fortan als Sozialdemokrat Christus »p r a k- 
tisch nachfolgen«, unbekümmert um die Folgen. Aehnlich be- 
kennt Göhre zwar auch: »Meine religiösen Ueberzeugungen 
haben mich zum Sozialdemokraten gemacht«; aber was er dann 
weiter ausführt, läßt doch als den Kern, ja fast als den einzigen Inhalt 
dieses Christentums oder genauer der »Lehre Jesu« die tätige Näch- 
stenliebe erkennen, die heute unter dem Namen der »Solidarität 
aller« das Panier der Sozialdemokratie, die Kraft, der Trost, die Hoff- 
nung Unzähliger geworden sei. — Und von Wächter erklärt: 
die Lehrer wahren Christentums müßten das christliche Volk 
die Gottesstimme hören lassen, die es zum gemeinsamen Freiheits- 
kampfe für neue Ziele ruft. 

Damit stellen sich alle drei denn naturgemäß in einen mehr oder 
minder starken Gegensatz zu dem hergebrachten, offiziellen 
Kirchen christentum, namentlich soweit dasselbe mit der herr- 
schenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung eng verschwistert 
it. Besonders kampfesfreudig klingt dieser Ton aus den Worten 
des Jugendlichsten unter den dreien (von Wächter) heraus: Die 
Sozialdemokratie muß von ihren sämtlichen Anhängern, auch den 
christlichen, offene und scharfe Bekämpfung einer jeden Religion ver- 
langen, welche die gegenwärtige Eigentums- und Herrschaftsordnung 
als unantastbar ansieht, welche den Unterdrückten nur Knechtselig- 
keit und Geduld predigt. Eine solche Knechteseligkeits-Religion ist das 
Christentum anfangs auch keineswegs gewesen, es ist erst von den 
¿Herrene dazu gestempelt worden. Wahre christliche Bruderliebe 
ist durchaus vereinbar mit entschiedenem Klassenkampf. 
zumal wenn, was auch Blumhardt betont und beide marxistisch be- 





476 Karl Vorländer, 


sründen, das persönlich Gehässige aus demselben möglichst ausscheidet. 
Auch ein Christ kann, ja soll »Freiheitskämpfer« sein. — Auch Blumbhardt 
will das »Klassenbewußtsein« seiner Zuhörer »stärken«: Der Klassen- 
kampf der Arbeiter ist völlig berechtigt; sie müssen ihren Platz in der 
Gesellschaft fordern, und wenn sie dabei auch »um sich schlagen« 
(s. oben). Und Göhre hat, wenn auch nicht in seiner ersten 
Rede, so doch bald nachher völlige Ablehnung jeder heutigen Form 
von Kirche (Staatskirche oder Kirchenstaat) durch die Partei gefordert. 
Auch er rechtfertigt ausdrücklich den politischen Klassenkampf (Zu- 
kunft 1900, S. 333 f.). 

Deshalb wird auch von allen die Willensseite des Sozialismus 
besonders kräftig betont. Am deutlichsten vielleicht in den einfachen 
Worten Blumhardts: »Was Ihr wollt, das wird; was aber nicht 
gewollt wird, das wird nicht.« Aber auch bei Wächter (s. oben), Göhre 
(a. a. O. S. 332) und Carring, der hohen Wert auf das sozialistische 
Wollen des sozialistischen »Gewissensmenschen« legt. 

Gleichwohl würde man sich täuschen, wollte man in dem ethischen 
Wollen und dem religiös-sittlichen Gefühl allein die Triebieder 
erblicken, die unsere Theologen zur Sozialdemokratie trieb. Sie alle 
bekennen sich a u c h als durch die Macht des sozialistischen E r k en- 
n ens, der wissenschaftlichen Begründung des modernen Sozialismus. 
beeinflußt. Schwäbisch-naiv klingt es uns aus den Worten Blumhardts 
gegenüber seinem Amtsbruder entgegen: »Ja, Du mußt die Sach’ 
vorher besser studieren!« Aber wir dürfen ihm doch auch glauben. 
wenn er versichert, er sei zur Sozialdemokratie gekommen »auf Grund 
des Studiums der sozialdemokratischen Schriften«; freilich steht 
charakteristischerweise dabei: »und der in ihr« (nicht »ihnen«!) 
enthaltenen Wahrheitsfülle.. Auch bei Wächter tritt das intellek- 
tualistische Moment weniger hervor, wenngleich auch er nur den als 
Sozialdemokraten anerkennt, der»erkannt hat, daß alle Ordnungen 
des politischen und wirtschaftlichen Lebens einer steten Entwickelung 
unterliegen«. Stärker ist es bei Carring ausgeprägt, dessen historische 
und nationalökonomische Studien ihn zur Ueberzeugung geführt haben. 
daß sich die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse in sozialistischer 
Richtung entwickeln. Am stärksten bei Göhre, der geradezu, und 
zwar wiederholt, von der »sozialistischen Wissenschaft« 
spricht, die den Gedanken der Solidarität aller überhaupt erst »aus 
dem Nebel der Traumwelt, des rein ethischen, religiösen, instinktiven 
Ideals auf den Boden der Wirklichkeit herabgeholt und in ein logisch 
notwendiges, faBbares ökonomisches Prinzip verwandelt« habe (a. 
a. O. S. 331). 

=- Am interessantesten ist hierbei natürlich die Frage, wie sie sich 
zu der sozialistischen Fundamentaltheorie, der materialisti- 
schen Geschichtsauffassung stellen, die ja auf den 
ersten Blick ihrer vorherrschend ethisch bestimmten Anschauung 
schnurstracks zu widersprechen scheint. Keiner von allen vieren 
lehnt sie geradezu ab, aber der Stärkegrad, mit dem sie beide Aul- 
fassungen in Einklang miteinander zu bringen suchen, ist doch ver- 


— a — u — 


Sozialdemokratische Pfarrer. 477 


schieden. Am wenigsten davon bemerken wir bei dem anscheinend 
am stärksten unter ihnen gefühlsmäßig bestimmten Blumhardt, 
wenn auch Wendungen wie die, daß »der Kapitalist ebenso Erzeugnis 
seiner Zeit ist wie alles ihn als Anfänger des historischen Materialis- 
mus im allgemeinen Sinne erscheinen lassen; allerdings ist auch 
zu betonen, daß von ihm keine schriftstellerischen Aeußerungen, 
sondern nur Volksversammlungsreden vorliegen. Wächter hat 
sich, in seiner Rede zu Unna wie in seiner Broschüre (S. 25 f.), nur über 
das Verhältnis der materialistischen Geschichtsauffassung zur Reli- 
gion geäußert. Er stimmt der ersteren »in gewissem Sinne« zu, 
insofern auch er zugibt, daß sich »die religiösen Formen mit den Pro- 
duktionsverhältnissen ändern«. Allein er ist der Meinung, daß das 
religiöse Abhängigkeitsgefühl auch noch andere Wurzeln hat »z. B. 
in rein sittlich-geistiger Hilfsbedürftigkeit«, und daß in der sozialisti- 
schen Gesellschaft die wahre Religiosität erst recht zum Durchbruch 
kommen werde. Näher stehen dem historischen Materialismus Car- 
ring und Göhre. Des ersteren Stellung haben wir in der Hauptsache 
schon oben gekennzeichnet. Er erkennt an, daß die Menschheit 
saußerordentlich stark« von den jeweiligen Produktionsverhältnissen 
beeinflußt wird. Aber das sei eben doch nur eine Seite der Frage; 
neben dem Wirtschaftsleben, wenn auch in engster Wechselbe- 
ziehung zu ihm, gehe ein geistiges Leben als »selbständige Kraft« 
einher. Er beruft für sich für seine Auffassung auf die bekannten 
Worte Engels’ von der fortschreitenden Macht des zielbewußten Men- 
schen über die ihn umgebenden Lebensbedingungen, sowie auf eine 
Stelle Kautskys. Eine methodisch-systematische Würdigung fehlt 
indes ??). Noch uneingeschränkter ist das Lob, das Göhre in seiner 
Rede der »sogenannten materialistischen Geschichtsauffassung« spen- 
det 22): »Mit einem Schlage ist durch sie das natürlichste und hellste 
Licht über die ganze bisherige Menschheitsgeschichte gegossen; nun 
erst erscheint diese in einem großen Zusammenhange, von einem gro- 
Ben Sınn und Zweck erfüllt: als die geschlossene, immer wachsende 
Vorbereitung auf die neue solidarische Gesellschaft, als ein einziger 
überwältigender Beweis ihrer Wahrheit und Notwendigkeit.« Und 
niemand, der »einfach und ohne Vorbehalt« denke, könne sich ihrer 
Beweisführung entziehen; sie sei »für alle Zeiten schlagend geworden«. 
Dennoch kommt sie für ihn — wenigstens in jener Rede — nur als 
»wuüuchtige Waffe« des kämpfenden Sozialismus, kurzum wegen ihrer 
»praktischen Größe« in Betracht, wogegen es nicht darauf ankomme, 
«ob man sie eingeschränkt oder uneingeschränkt gelten lassen wille. 
In »beiden« Fällen und Formen sei und bleibe sie die »Apologie des kom- 
menden Sozialismus«. Wie er selbst sich diese »Einschränkung« denkt, 
hat er später (1902) in seinem oben erwähnten Artikel über Christentum 
und materialistische Geschichtsauffassung (a. a. O. S. 605—7) aus- 
einandergesetzt. Die materialistische Geschichtsauffassung bedürfe 





22) Carring, Das Gewissen 5. 98—100. 
33) a. a. O. S. 330. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 31 


478 Karl Vorländer, 


einer einschneidenden Korrektur, welche sie von dem natur- 
philosophischen Materialismus, dem alles Geistige bloße 
Funktion der Materie ist, loslöst, vielmehr die Selbständigkeit und 
Gleichwertung des Psychischen neben dem Materiellen unbedingt 
festhält, da»Verbindung mit und Bedingtheit durch 
das Körperliche« (was Göhre zugibt) setwas gänzlich anderes als bloße 
Funktion des Körperlichen ist«. So erhält der historische Materialismus 
nicht eigentlich neue Bestandteile, sondern nur eine neue methodische 
Voraussetzung, und »das Recht und die Selbständigkeit der Religion 
werden vor der materialistischen Geschichtsauffassung gerettet, ohne 
daß dieser Gewalt angetan wird«. Wir haben hier nicht zu untersuchen, 
inwiefern diese Göhresche Position sachlich und methodisch berechtigt 
ist, sondern wollten nur feststellen, in welcher geistigen Gesamtdisposi- 
tion sein Uebertritt zur Sozialdemokratie erfolgte. 

Daß endlich bei allen unseren Theologen zu dem sittlich-religiösen 
Gefühl, dem ethischen Wollen und der Vertiefung in die theoretisch- 
sozialistischen Gedankengänge ein starkes politisches Interesse 
hinzukam, braucht bei ihrem Anschluß an eine so eminent politische 
Partei kaum hervorgehoben zu werden. Ist doch gerade bei denen, 
über deren Motive wir, zum Teil aus ihrem eigenen Munde, am genaue- 
sten Bescheid wissen — Blumhardt und Göhre — bezeugt, daß eine 
politische Aktion, die Einbringung der sogenannten Zuchthaus- 
vorlage, den letzten Anstoß zu ihrem Schritte bildete. Und war doch 


wenigstens Göhre schon seit mehreren Jahren eifriger Politiker ge- 
wesen. 


2. 


Wir kommen zu der zweiten Frage: Welche Stellung hat die 
Kirche zu den sozialdemokratisch gewordenen Mitgliedern des 
geistlichen Standes eingenommen ? 

Hier kommen nur Blumhardt und Göhre in Frage, da Wächter 
nicht bis zur Uebernahme eines geistlichen Amtes gelangt, »Dr. Car- 
ring« aber als solcher den kirchlichen Behörden unbekannt, außerdem 
auch wohl kaum eingeschriebenes Mitglied der sozialdemokratischen 
Partei ist. Einen aktiven Geistlichen, der sich öffentlich zur 
Sozialdemokratie bekannte, dulden — wir sehen ab von der römisch- 
katholischen Kirche, auf deren Verhalten wir gelegentlich eines Falles 
in Holland in unserem nächsten Aufsatz zurückkommen werden — 
auch die »liberalsten« protestantischen Landeskirchen Deutschlands 
nicht in ihren Reihen. Sie verfahren darin genau so wie der Staat 
gegenüber seinen Beamten. Wie aber verhalten sie sich zu einem sol- 
chen, der ihnen nicht mehr als aktives Mitglied angehört ? Das zeigen 
die Fälle Göhre und Blumhardt mit aller Deutlichkeit. 

Göhre hatte bereits, ehe er mit Naumann den National- 
Sozialen Verein gründete, (1897) seine Pfarrstelle in Frankfurt a. O. 
aufgegeben, weil er, wie er selbst sagt, »als Pastor nicht frei und un- 
gehindert genug war, der Arbeiterbewegung so zu dienen, wie er wollte«. 
Aber er durfte sich noch Pfarrer nennen. Als ein besonderes Zeichen 


Sozialdemokratische Pfarrer. 479 


von Langmut werden es nun manche ansehen, daß das Konsistorium 
ihn noch über ein halbes Jahr nach dem Bekanntwerden seines Ueber- 
tritts in Ruhe ließ. Gegenüber der bloßen Tatsache der sozialdemo- 
kratischen Parteizugehörigkeit aus dem Amte ausgeschiedener Pfarrer 
hat die preußische Landeskirche in der Tat — in diesem Falle — 
sich auf den Standpunkt des iolerari posse gestellt! Erst als der 
Pfarrer a. D. in öffentlichen Reden und Aufsätzen zwar für seine 
Auffassung von Religion und Christentum, aber gegen die heutige 
Staatskirche auftrat, kam sie zu ihrem Non possumus, und zwar, 
wie charakteristisch genug in dem Schriftstück gesagt wird, das man 
ihm gewissermaßen unter den Christbaum legte, zur »Verhütung von 
Mißverständnissen und Aergernissen«. Gewiß kann man sagen: ein 
Mensch, der sich gegen »jede Form von Staatskirche oder Kirchenstaat« 
erklärt hat, gehört folgerichtig in diese Staatskirche nicht hinein. 
Aber ist das religiös, ist das christlich, ist das im Sinne der neutesta- 
mentlichen Jesulehre gedacht? Uns dünkt: die evangelische Kirche 
bekennt sich damit offen als eine nicht sittlich-religiöse, sondern 
juristische oder staatliche Anstalt, wie das ja auch aus der in dem 
konsistorialen Schreiben gebrauchten Wendung »zur vollen Klarstellung 
der Rechts lage« deutlich genug hervorgeht. Aber müßte sie dann 
nicht konsequenterweise alle die Tausende öffentlich ausschließen, 
die ebenso wie Göhre denken? Nach der ethischen Seite weist nur 
das Wort »Aergernisse«. Schade, daß Göhre nicht durch Herbeiführung 
des ihm angedrohten Disziplinarverfahrens eine offizielle Klarstellung 
des mit diesem Worte verbundenen Sinnes, sowie eine weitere Be- 
gründung des kirchlichen Vorgehens herbeigeführt hat. Daß er das 
dem Kgl. Konsistorium durch seinen freiwilligen Verzicht auf seine 
Rechte als Geistlicher der preußischen Landeskirche erspart hat, kann 
man zwar psychologisch wohl begreifen, aber eine »neue wertvolle 
Aufklärung für weite Kreise«, um mit Göhres eigenen Worten zu reden, 
ist damit leider verloren gegangen. 

Aeußerlich anders, aber in seinem Wesen kaum verschieden 
liegt der Fall bei Blumhardt. Dieser war zwar, nach seiner 
eigenen brieflichen Mitteilung an mich, »nie besoldeter Pfarrer 
gewesen«, hatte aber nach dem Tode seines Vaters, wie dieser, 
die »Ausübung pfarramtlicher Funktionen« für sein Besitztum 
Bad Boll zugestanden bekommen, »unter Voraussetzung dogma- 
tischer und kirchenfreundlicher Betätigunge.. Nachdem er sich 
freiheitlicher entwickelt hatte, verzichtete er im Jahre 1893 frei- 
willig auf dies Privileg und somit auf das Pfarramt, behielt 
aber noch den ihm (s. oben) ausdrücklich zuerkannten Titel »Pfarrer« 
bei und wurde auch von den Leuten nach wie vor als Pfarrer angesehen 
und angeredet. Sobald er aber öffentlich als Sozialdemokrat auftritt. 
wird auch er von dem Konsistorium aufgefordert, den Pfarrertitel 
aufzugeben, wenn dies auch nach seiner eigenen Mitteilung »in freund- 
licher Weise geschah« und er dem Ansuchen auch gerne entsprach. 
Immerhin unseres Erachtens eine grelle Illustration des heutigen 
Kirchenchristentums, daß es einen solchen echten Jünger Christi 

317 


480 Karl Vorländer, 


nach jahrzehntelanger tadelloser Tätigkeit nicht als »Pfarrer« in 
seinen Reihen zu ertragen vermochte. 


3: 

Wie hat nun anderseits die politische Parteizugehörigkeit unserer 
sozialdemokratischen Theologen nach ihrem Uebertritt auf ihre 
Stellung zu Kirche und Religion eingewirkt’? 

Bei Theodor von Wächter war der fragliche Zeitraum zu 
kurz und liegt auch sonst zu wenig Material vor, als daß wir die Frage 
genauer beantworten könnten. Auch er bekennt sich in seiner Bro- 
schüre als prinzipieller Gegner der mit dem Staat verschwisterten 
»Landeskirche«, erklärt sie aber für eine geschichtlich notwen- 
dige Begleiterscheinung der seitherigen wirtschaftlichen und staat- 
lichen Entwickelung (ebd. S. 16). Sie sei eben »vorerst noch die ein- 
zige Gemeinschaftsform, in der viele Tausende ihr religiöses Gemein- 
schaftsbedürfnis befriedigt fühlen«. Er hält daher, wie wir gesehen 
haben, die Vereinigung selbst eines aktiven Pfarramts mit der offenen 
Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie für durchaus vereinbar. Aber 
für ihn selbst ist die Frage nicht aktuell geworden. — Auch von B lu m- 
hardt ist uns nichts Genaueres in dieser Hinsicht bekannt. Er stand 
von vornherein schon auf einem dogmatisch freieren Standpunkt, 
als er zur Partei übertrat und ist anscheinend weder durch seine 
Parteizugehörigkeit noch auch durch das konsistoriale Vorgehen 
gegen ihn in seiner religiösen Stellung bestimmt oder gar zu einem 
aggressiven Vergehen gegen die Landeskirche bewogen worden, 
sondern hat nach wie vor, bis er durch eine ernstliche Erkrankung 
daran gehindert wurde, seine sogenannten »Andachten« (s. oben) 
weiter abgehalten. 

Am genauesten läßt sich die Entwicklung wiederum bei Göhre 
verfolgen. Dieser hatte zwar gleich in seiner ersten Parteirede erklärt. 
er wolle nicht, wie der »unglückliche Kandidat von Wächters«, als 
»Prediger und Prophet« für das Christentum Propaganda machen. 
trat aber doch, wie bereits erzählt ist, schon im ersten Jahre seiner 
offenen Parteimitgliedschaft, wenn auch nicht für die bestehende 
Kirche, so doch für eine neue, gereinigte Auffassung des Christentums 
in Volksversammlungen ein. Das hat zwar starken Widerstand ın 
Parteikreisen gefunden, aber durchaus nicht gehindert, daß der neue 
Parteiangehörige bereits bei den nächsten Reichstagswahlen in einem 
sächsischen Wahlkreis (Mittweida), der mit zu dem ältesten Partei- 
besitz gehört, kandidierte; und auch bei den hitzigen Debatten des 
Dresdener Parteitags (1903), die sich bekanntlich auch gegen die 
Person Göhres richteten, ist ihm dieser Seite seiner Tätigkeit 
wegen nicht der geringste Vorwurf gemacht worden ?4). Gewisser- 


24) Dagegen war dies, wie Göhre selbst in seiner Verteidigungsrede (Pro- 
tokoll S. 237) mitteilt, vorher von der ihm gegnerischen »Leipziger Volkszeitung: 
geschehen: wie Vollmar den politischen, Bernstein den wirtschaftlichen, so wolle 
Göhre den religiösen »Revisionismus+ Aber auf dem Parteitag selbst ist dieser 


Sozialdemokratische Pfarrer. 481 


maen von selbst vielmehr hat sich in Göhres Stellung zur Kirche 
und zum Christentum überhaupt eine fortlaufende allmähliche Ent- 
wicklung nach links langsam, aber sicher vollzogen. Das beweisen 
ganz deutlich, wie Dokumente, die oben von uns geschilderten Tat- 
sachen, an die wir nur eben erinnern: Zuerst eben jenes Eintreten für 
die liberale Theologie und das »Christentum Christi«, dann das Ver- 
fechten einer Verschmelzung der naturwissenschaftlichen Weltan- 
schauung mit einem freien und reinen Christentum, endlich die Agi- 
tation für den Massenaustritt aus der Landeskirche, den er vorüber- 
gehend (1904/5) sogar von Partei wegen gefördert sehen will, bis er 
dann zuletzt, trotz Festhaltens an der ursprünglichen Gleichung: 
moderne Nächstenliebe = Sozialismus, geradezu die grundsätzliche 
Unvereinbarkeit der modernen sozialistischen Weltanschauung nicht 
bloß mit dem dogmatischen, sondern auch mit dem liberalen 
Christentum, ja mit der christlichen Ethik überhaupt verkündet. 
Unserer Meinung nach dann ein ganz folgerichtiger Standpunkt, wenn 
man unter christlicher Sittenlehre die in den Evangelien und Briefen 
des Neuen Testaments gepredigte versteht, die wir heute am reinsten 
in dem Standpunkt eines Tolstoi verkörpert sehen, während ihr die 
durchschnittliche Lebensführung und -anschauung nicht bloß der 
heutigen Sozialdemokratie, sondern noch viel mehr der meisten 
gegenwärtigen »Christen« — man denke nur an die Grundsätze der 
»Real«- und Machtpolitik oder an den wirtschaftlichen Kampf ums 
Dasein — aufs entschiedenste widerspricht. Wenn Göhre im schein- 
baren Widerspruch hiermit einige Seiten vorher die Ansicht verteidigt, 
ein wahrer Christ müsse heutzutage Sozialdemokrat sein, so kann das 
nur so erklärt werden, daß er an dieser letzten Stelle unter »Christen- 
tum« die (christliche) Nächstenliebe verstanden hat. 


4. 

Zum Schluß: Wie sind unsere sozialdemokratischen Theologen 
von der Partei aufgenommen worden? und wie haben sie sich 
innerhalb derselben etwa politisch entwickelt? 

Der erste Teil dieser Frage ist leicht beantwortet. Gerade weil die 
Anhänger der Sozialdemokratie in der Geistlichkeit beider Konfes- 
sionen in der Regel Gegner ihrer Anschauungen zu erblicken gewohnt 
sind, ist der Uebertritt dieser Ausnahme-Persönlichkeiten nicht bloß 
mit Genugtuung, sondern geradezu — wenigstens was die Massen 
betrifft — mit Freuden, ja zum Teil mit Jubel und Begeisterung be- 
grüßt worden: um so stärker, je redekräftiger die Betreffenden 
ihrer Ueberzeugung Ausdruck zu geben verstanden. Das gilt nicht 
bloß von Wächter, Blumhardt, Göhre, sondern auch von Calwer, 





Vorwurf von keiner Seite wieder aufgenommen worden. Zwei Artikel über 
religiöse Probleme hatte Göhre, wie er bei derselben Gelegenheit erklärte, eben 
darum in der »Zukunft« veröffentlicht, weil er sie aus Achtung vor dem Grund- 
satze »Religion ist Privatsache« in einem Parteiblatt nicht behandeln konnte 
noch wollte. 


482 Karl Vorländer, 


Peus und Maurenbrecher. Und wie sie sich mit Feuereifer in die 
Bewegung stürzten, so ist ihnen das auch mit offenem und warmherzi- 
gem Entgegenkommen gelohnt worden. Auch die führenden Genossen 
sind ihnen — früher, als die Partei noch kleiner war, allerdings wohl 
mehr als jetzt — im allgemeinen durchaus entgegengekommen. 
Mit Ausnahme des etwas exzentrischen und bald wieder aus der Be- 
wegung verschwundenen Kandidaten von Wächter, haben sie alle 
es schon bald nach ihrem Eintritt in die Partei zu Abgeordneten- 
Mandaten oder (wie Maurenbrecher) doch -Kandidaturen gebracht; 
Göhre war 1903 sogar von drei Wahlkreisen eine Kandidatur angeboten 
worden. Erst seit dem Dresdener Parteitag hat sich aus bekannten 
Gründen ein gewisser Rückschlag, ein früher in dieser Weise nicht 
vorhandenes Mißtrauen geltend gemacht, das jedoch erstens nur bei 
einem Teile der leitenden Parteigenossen existiert und zweitens auch 
bei diesen nicht gegen die Theologen speziell, sondern gegen die Aka- 
demiker überhaupt gerichtet ist. Wie schon oben ausgeführt wurde. 
sind eben in Dresden gegen Göhre selbst im hitzigsten Kampfe seine 
religiösen Anschauungen nicht ins Feld geführt worden ®); und 
sein Hauptgegner Bebel erkannte seinen agitatorischen Eifer ausdrück- 
lich an: »Daß Genosse Göhre bisher seine volle Schuldigkeit getan hat. 
habe ich nie bestritten. Er hat mit außerordentlichem Eifer agitiert, und 
ich habe wiederholt gesagt: Es ist doch gut, daß wir einen so eifrigen 
Agitator wie Göhre bekommen haben, der nimmt uns Alten eine 
ganze Reihe von Versammlungen ab« (Protokoll S. 256). 
Schwieriger ist der zweite Teil unserer oben gestellten Frage 
zu beantworten: Wie haben die sozialdemokratischen Theologen 
innerhalb der Partei sich politisch entwickelt? insbesondere welcher 
parteipolitischen Richtung sich zugewandt, der radikalen oder der re- 
formistischen, dem linken oder dem rechten Flügel? Die Mehrzahl 
unserer Leser, soweit sie mit den inneren Verhältnissen der deutschen 
Sozialdemokratie vertraut sind, wird die Frage vielleicht sofort in 
letzterem Sinne zu entscheiden geneigt sein, da P&us, Calwer, Mauren- 
brecher sicher, Göhre (der sich in den letzten Jahren parteipolitisch 
sehr zurückgehalten hat) höchstwahrscheinlich der entschiedenen 
»Rechten« innerhalb der Partei angehört. Indes war das bei ihnen 
kaum von Anfang an so, wovon sich jeder überzeugen kann, der die 
Broschüren oder Artikel der Genannten aus der ersten Zeit nach ihrem 
Uebertritt durchliest. Eine solche Stellung liegt auch keineswegs 
in ihrer theologischen Vergangenheit an sich begründet. Gerade 
wer den Sozialismus in erster Linie als ideale Forderung auffaßt. 
wird an und für sich mehr einer prinzipiellen Politik zuneigen ®). 
So erscheint denn auch Blumhardt in den oben ihrem Kern nach 


25) Denn wenn sich Frau Zetkin gegen seinen »Zukunfte-Artikel über die 
»Religion des Kaiserse wandte, so tat sie das nur, weil sie darin eine Verletzung 
des Programmsatzes »Religion ist Privatsache« erblickte. (Protokoll S. 180.) 

2¢) Vgl. auch meinen Aufsatz Moderner Sozialismus und philosophische Ethik 
(Archiv XXII, 3) S. 737 f. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 483 


wiedergegebenen Reden ziemlich »radikal« oder, mit seinen eigenen Wor- 
ten zu reden, als »feuriger, brausender Mensch«. Er verteidigt die Inter- 
nationalität der Bewegung, er stellt, unbekümmert um den Vorwurf 
des Utopismus, als das zu erstrebende Ziel eine »völlig neue Gesellschaft« 
hin, er bekämpft den Militarismus und alles »feudale Beiwerk«; und 
er stimmt in Lübeck nach der Bernstein-Debatte für Bebel und gegen 
Heine ?). Auch kann nach dem Zeugnis seines Fraktionsgenossen 
Hildenbrand »keine Rede davon sein«, daß seine Nichtwiederauf- 
stellung zum württembergischen Landtag, wegen »revisionistischer« 
Gesinnung (wie ich vermutet hatte) erfolgt wäre. Trotzdem haben 
wir das Gefühl, als ob seine feurige Begeisterung im Laufe der Zeit 
doch etwas erlahmt wäre. 

Damit kommen wir zu einer Schlußbetrachtung allgemeiner Art. 
Wir sind der Ansicht, daß gerade der Akademiker und speziell der 
Theologe, der mit übervollem Herzen und aufrichtiger Begeisterung 
in die Partei eingetreten ist, sich an den unvermeidlichen Rauheiten, 
Kleinlichkeiten, Streitereien, kurz an dem vielerlei Menschlichen — 
Allzumenschlichen, das mit jedem Parteigetriebe verbunden ist, 
vielfach stoßen, daß er weniger als die Arbeitermassen mit dem großen 
Durchschnitt zu gehen geneigt, schwerer als sie einer strammen 
Parteidisziplin sich zu fügen bereit sein wird, daB er öfters eigene 
Wege zu gehen versuchen möchte. Die Folge ist dann, daß solche 
Idealisten, zumal wenn sie, wie ja in den meisten Fällen wahrscheinlich, 
eigenartige Individualitäten sind, sich entweder nach »rechts« zu 
dem sogenannten »Revisionismus« wenden, der ja keine einheitliche 
Richtung darstellt, sondern aus sehr verschiedenartigen Elementen 
zusammengesetzt ist, die eben nur in ihrem Gegensatz zu dem Partei- 
durchschnitt einig sind; oder daß sie sich noch weiter »links« entwickeln 
und zu den Syndikalisten bezw. Anarchosozialisten gehen ; oder endlich, 
daß sie sich überhaupt von der politischen Bewegung mehr und mehr 
zurückziehen. Wie weit der erste oder der dritte Fall — der zweite 
wird uns erst bei dem Holländer Domela Nieuwenhuis begegnen — 
bei unseren Theologen und Extheologen im einzelnen zutrifft, wird der 
Leser selbst bei unserer Schilderung hindurchgefühlt haben, ohne daß 
es sich bei jedem einzelnen mit mathematischer Sicherheit beweisen 
ließe. 


B. Im Ausland. 


I. Holland. 


Sozusagen den Typus des »sozialdemokratischen Pfarrers« bietet 
heute unser Nachbarland Holland dar. Doch müssen wir hier 
zeitlich etwas zurückgehen, denn die gesamte dort vor drei Jahrzehnten 
begonnene sozialistische Bewegung ist ebenfalls von einem ursprüng- 
lichen Theologen ausgegangen, der längere Zeit eine bedeutende Rolle 
in der inneren Geschichte seines Landes gespielt hat. 


f) Protokoll des Lübecker Parteitags S. 187. 


4854 Karl Vorländer, 


I. Die Reste der Internationale bedeuteten in Holland kaum noch 
etwas, als um das Jahr 1879 der bisherige Prediger F. Domela 
Nieuwenhuis der Bewegung neues Leben verlieh. Nieuwenhuis, 
am 3I. Dezember 1846 als Sohn eines Theologen zu Amsterdam ge- 
boren und orthodox erzogen, war seit 1870 Pfarrer der lutherischen 
Kirche, zunächst in zwei kleinen Landgemeinden, seit 1875 im Haag. 
Schon als Pfarrer stand er religiös auf freiem Boden; die deutsche 
freireligiöse Bewegung, besonders Uhlich in Magdeburg, hatte star- 
ken EinfluB auf ihn gehabt. In der Antwort an den Haager 
Kirchenrat, der ihn gewählt, verkündete er seinen »heiligen Ent- 
schluß, den Gottesdienst der Wahrheit und Liebe auf Grundlage 
der Freiheit«, die Religion »des Gutseins und des Wohltuns« zu ver- 
künden, und verlangte daher für sich wie für seine Wähler unum- 
schränkte Gewissensfreiheit #). Vier Jahre später aber war er zu dem 
Ergebnis gekommen, daß er sein Streben nach wahrer Humanität 
innerhalb der Kirche, die sich nach Christus nennt, nicht verwirklichen 
könne; er trennte sich deshalb von dem Amte, das ihm lieb war und 
nach dem er von Jugend auf immer verlangt hatte ®), und trat auch 
aus der Kirche aus. Er gründete das Wochenblatt Recht voor Allen 
(= Recht für alle) und rief die neue, sich nun als sozialdemo- 
kratisch bezeichnende Bewegung ins Leben, der sich sofort einige 
Arbeiter von der »alten Garde« der Internationale anschlossen %). 
Nachdem er die »naive« Hoffnung, die Kirche selbst für die Bewegung 
zu gewinnen, sehr bald aufgegeben hatte, entfernte er sich immer mehr 
von seinem anfangs noch etwas christlich gefärbten Sozialismus bis 
zum völligen Atheismus. Höchstens sein rhetorisches Pathos und 
sein Christusantlitz erinnerte noch an den früheren Pastor. Und das, 
verbunden mit ruhiger Ueberzeugung durch Vernunftgründe, wirkte 
nicht bloß auf die Industriearbeiter der großen Städte, sondern auch 
auf die »hungernden Seelen« der kalt scheinenden und langsam den- 
kenden friesischen Bauern. »Die Stimmung in den Versammlungen 
hat etwas Religiöses an sich; es ist, als predige man eine neue Religione. 
schreibt er 1890 ?!). Von anderen ist er selbst mit einem das Evan- 
gelium des Sozialismus predigenden Jesus verglichen worden. Natür- 
lich wurde er von seinen früheren Amtsgenossen heftig bekämpft. 
zumal da auch er als eifriger Freidenker scharfe Angriffe gegen die 
Kirche richtete, in der Ueberzeugung, »daß alle politische Freiheit 
keinen Pfifferling wert ist, solange man nicht religiös frei ist«. Damals 
stand er noch dem Marxismus nahe; seine »gedrängte Darstellung« 
des Kapital ist noch von Marx selbst empfohlen worden ??). Er vertrat 





2) Mein Abschied von der Kirche. Zwei Vorträge, deutsch. 5. Auflage. 
Bielefeld 1892. S. 16 f. 

39) Ebd. S. 21. 

3) Ueber die Entwicklung derselben bis 1890 vgl. D. Nieuwenhuis, Die 
sozialistische Bewegung in Holland, Neue Zeit IX, 1 (1890), S. 51—57. 

31) Neue Zeit a. a. O. S. 54. 

32) Ebd. S. 54. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 48 5 


die holländische Sozialdemokratie auf dem ersten Internationalen 
Kongreß in Paris (1889), und sein Name ist von da bis 1892 öfters 
unter den Mitarbeitern der Neuen Zeit zu finden. Aber er neigte 
von vornherein zur Ketzerei: »Die Ketzer waren und sind der Sauer- 
teig der Gesellschaft« ®). 1892 kritisierte er die Taktik der deutschen 
Partei vom Standpunkte der sogenannten »Unabhängigen« oder » Jun- 
gene aus %). Gelegentlich des Züricher Internationalen Kongresses (Au- 
gust 1893) trat er an der Spitze der Mehrheit der holländischen Delega- 
tion für Zulassung der Anarchisten und für den militärischen und wirt- 
schaftlichen Generalstreik bei Ausbruch eines Krieges ein. Auf dem 
holländischen Landesparteitag zu Groningen (Weihnachten 1893) 
setzte er, der selber 1888—gı1 Abgeordneter der zweiten Kammer 
gewesen war, denn auch, wenngleich mit knapper Mehrheit, Enthaltung 
von den Wahlen und die weitere Erklärung durch, daß der politische 
hinter den ökonomischen Klassenkampf zurückzutreten habe, und 
dieser Kampf von den Arbeitern mit »allen ihnen zu Gebote stehenden 
gesetzlichen und ungesetzlichen, friedlichen und gewalttätigen Mit- 
telne durchzuführen sei. Bald darauf folgte (August 1892) die Begrün- 
dung der von Nieuwenhuis’ »Sozial-Demokratschem Bond« unab- 
hängigen »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« (S.D.A.P.). Als 
dann drei Jahre später auch der erstere seinen antiparlamentarischen 
Beschluß aufhob ®), trat Nieuwenhuis mit seinen Anhängern aus 
dem »Bond« aus und gründete eine neue Richtung: Die »Frei-Sozia- 
listene, wie denn auch an Stelle des neunzehn Jahre (später als Tageszei- 
tung) von ihm geleiteten Recht voor Allen jetzt eine neue Wochenschrift 
De Vrye Socialist trat. Seitdem ist er ganz ins anarchistische Fahr- 
wasser hinübergeglitten. Uebrigens gibt es (nach einer brieflichen 
Mitteilung von D. Nieuwenhuis an mich) gegenwärtig in der refor- 
mierten Kirche Hollands auch einen anarchistischen Pfarrer, der 
seine Anschauungen allwöchentlich predigt, ohne daß ihm darum 
jemand ein Haar krümmt. 

2.%) Begreiflicherweise zog der antikirchliche Charakter der 
sozialistischen Bewegung unter Nieuwenhuis’ Leitung (1879—94) 
die Bannflüche der meisten Kanzelredner über diesen »Geist aus 
dem Abgrund« auf sich. Nur ganz vereinzelte drangen tiefer in das 
Wesen der sozialistischen Bewegung ein, wie der Pfarrer J. van Loenen- 
Martinet zu Santpoort, der, ohne sich der Partei anzuschließen, doch 

=) Ebd. X 1, S. 501. 

“) Vgl. die Antikritik von FE. Bernstein, Nieuwenhuis über die deutsche 
Sastaldemokratie. Neue Zeit X, 2. S. 672 ff. und N.s Replik ebda. XI rt, 8o ff. 

3) Vgl. darüber Vliegen, Der Zusammenbruch der Nieuwenhuisschen Parter. 
Neue Zeit XVI 1, 530—33. 

3) Ueber die im folgenden wiedergegebene Entwicklung orientiert am besten 
die kleine Schrift des Pfarrers S. K. Bakker: Het Christen-Socialisme. Baarn 
1909. Daneben benutzen wir dankbar die brieflichen Mitteilungen eines anderen 
Gliedes dieser Bewegung, Pfarrer Bruins. 


486 Karl Vorländer, 


gelegentlich einer Maifeier seine Stimme für den Achtstundentag und 
Nationalisierung von Grund und Boden erhob, und der greise Willem 
Bax (geb. 1836) in Zaandam, der die wirtschaftlichen Forderungen der 
Sozialdemokratie verteidigte und auf ihren Versammlungen dank- 
bares Gehör fand. Indes diese Ausnahmen bestätigten nur die Regel. 

Anders gestalteten sich die Verhältnisse seit der oben erwähnten 
Gründung der »Sozialdemokratischen Arbeiterpartei« (1894). Um 
diese Zeit studierten in Leiden eine Anzahl modern denkender, meist 
friesischer Theologen, die, von ihrer Heimat her mit den gerade da- 
mals hochgehenden Wogen der Arbeiterbewegung bekannt, ein starkes 
soziales Gefühl besaßen und nun in Leiden den ganzen Jammer der 
dort besonders tiefstehenden Fabrikbevölkerung sahen. Sie beteiligten 
sich zunächst eifrig an der dortigen Toynbee-Bewegung, ohne doch 
darin volle Befriedigung zu finden. Aus diesem Kreise ging der Kem 
der heutigen sozialdemokratischen Pfarrer hervor. Nachdem der 
oben genannte W. Bax als erster holländischer Pfarrer sich 
1897 öffentlich der S.D.A.P. angeschlossen hatte, in deren Reihen 
er nun mit jugendlichem Feuer kämpfte, folgte als zweiter G. W. 
Melchers, der jedoch auf die Dauer nicht der Kirche und der 
Partei gleichzeitig dienen zu können glaubte und deshalb 1899 sein 
Pfarramt niederlegte. Seine Abschiedspredigt zeugte zwar nicht von 
Irreligiosität, wohl aber von dem Entschwundensein seines Glaubens 
an die Kraft des Evangeliums unter kapitalistischem Regime. Zur 
selben Zeit trat F. W. N. Hugenholtz, Prediger der Abteilung 
Schiedam des freisinnigen »Nederlandsche Protestantenbond«, der 
Partei bei; auch er legte indes, als er durch seine sozialistischen Ideen 
mit vielen Mitgliedern seiner Gemeinde in Konflikt geriet, sein Amt 
nieder, um sich gleich Melchers ganz der politischen Propaganda 
zu widmen. Beide wurden dann bei den Kammerwahlen von Igor 
zu Abgeordneten gewählt; die religiösen Motive sind bei ihnen seitdem 
durchaus in den Hintergrund getreten. 

So verstärkte sich die Meinung, daß die Arbeit in und mit der 
sozialdemokratischen Partei von der Religion abführe. Dieser Um- 
stand, sowie der innerhalb der Partei vorherrschende Marxismus und 
die antikirchliche oder doch kirchlich-gleichgültige Gesinnung der 
meisten Parteigenossen hielt den engeren Kreis jener in Leiden gebildeten 
jüngeren Theologen — jetzt Pfarrer in Friesland, etwa ein Dutzend — 
noch von der Partei fern. Nur einer von ihnen, A. v.d. H e i d e, schloß 
sich ihr an und ward ihr feuriger und beredter Anwalt. Die übrigen 
gründeten 1902 ein »christen-sozialistischess Wochenblatt: De Blijde 
Wereld (= die frohe Welt), unter der Redaktion von S.K.Bakker, 
S. Winkel und J.A.Bruins (später noch A.H.v.d.Hoeve). 
mit dem ausdrücklichen Zweck: »dazu beizutragen, daß die beiden 
großen Mächte unserer Zeit, Christentum und Sozialismus, nicht mehr 
feindlich einander gegenüberstehen, sondern als Brüder einer neuen 
Zeit zumarschieren sollen. Von der sozialdemokratischen Partei 
wurde das neue Blatt mit Wohlwollen begrüßt, auch von freisinnig- 
christlicher Seite eine freundliche Haltung angenommen, während 


Sozialdemokratische Pfarrer. 487 


die orthodoxen »Christlich-Sozialen« oder »Antirevolutionären« (Partei 
Kuyper) Feuer und Flammen spien. Eine Sonderorganisation 
gründeten die Blijde-Wereld-Leute absichtlich nicht, um die Ein- 
heitlichkeit der Arbeiterbewegung nicht zu schwächen. 

Im Jahre 1905, nach den Neuwahlen, traten die meisten der 
roten Pfarrer« der S.D.A.P. auch förmlich bei ?”), weil sie, wie 
mir Pfarrer Bruins schreibt, außerhalb derselben nicht ihre ganze 
Kraft der Sache des Sozialismus widmen zu können fühlten, ander- 
seits die Partei von ihnen keine Zustimmung zur marxistischen »Philo- 
sophie«, d. i. der materialistischen Geschichtsauffassung, sondern 
nur zu Marx’ wirtschaftlichen Grundsätzen forderte und im übrigen 
Religion zur Privatsache erklärte. Leser und Gesinnungsgenossen 
ruft die Blijde Wereld — ähnlich wie bei uns früher Naumanns »Hilfe« 
— von Zeit zu Zeit zu Blijde Wereld-Tagen zusammen, so 1906 nach 
Heerenveen, 1908 nach Leeuwarden. Die Zahl der mit ihr gehenden, 
größtenteils in Friesland wohnenden, Pfarrer beträgt (nach Bakker) 
rund 30, darunter die der eingeschriebenen Parteimitglieder, die eine 
»Blijde-Wereld-Gruppe« innerhalb der Partei bilden, (nach Bruins) 
etwa 15. Im Laufe des Jahres 1907 haben sie einen »sezialdemokra- 
tischen Pfarrerverein« gegründet, der vorläufig nur ein »Studierklub« 
sein will (Bakker S. 31). Wie Bakker und Bruins meinen, haben 
sie schon jetzt dazu beigetragen, die gegnerische Haltung vieler Par- 
teigenossen gegen jede Art von Religion zu mildern, anderseits unter 
überzeugten Christen Sympathien für den Sozialismus zu wecken. 

3. Wie steht es nun mit ihrer inneren Stellung zu diesem Problem, 
mit ihren Ansichten über de Vereinbarkeit von Sozialis- 
mus und Christentum? Darüber gibt uns wieder am besten 
Bakker in dem oben angeführten Büchlein Aufschluß. Er und die 
Seinen wollen nicht etwa bloß »zufällig«e neben ihrem Sozialismus 
auch noch eine christliche Lebensanschauung besitzen, sondern beides 
in die engste Verbindung miteinander bringen. Nicht als ob sie Jesus 
persönlich als Sozialisten proklamieren wollten, — aber das Christen- 
tum schließt nach ihrer Ansicht mit seiner Predigt von der Vaterschaft 
Gottes, der Bruderschaft aller Menschen, mit seiner Forderung der 
Gerechtigkeit, seiner Verfluchung alles Mammondienstes starke 
kommunistische Elemente in sich. Es verurteilt damit die ganze heu- 
tige kapitalistische Produktionsweise, fordert eine neue bessere Ge- 
sellschaft. Wie diese zu verwirklichen ist, darüber fanden sie in der 
Bibel nichts. Aber nun hörten sie die Stimme von Marx. Wir 
setzen die folgende schwungvolle Schilderung in deutscher Uebersetzung 
hieher, weil sie den besten Einblick in die Grundstimmung dieser hol- 
ländischen Pfarrer gibt. »Es ist eine mächtige Stimme, aber ihnen 


` 37) Innerlich fühlten sie sich schon lange ihr zugehörig. Schon 1902 schreibt 
Bakker an Göhre: »Wir sind alle Sozialdemokraten« und äußert nur gewisse 
Bedenken gegen die materialistische Philosophie Marxens, auf die dann Göhre 
in einem längeren Briefe antwortete. (Beide abgedruckt in Svz. Monatshefte 1902, 
II, S. 602—607.) 


488 Karl Vorländer, 


gar nicht sympathisch zuerst. Er spricht bittere Worte gegen das 
Christentum und seine offiziellen Vertreter, er kündigt den Tod aller 
Religion an. Hart und zynisch klingen seine Vorwürfe. Aber sie wen- 
den doch ihre Ohren nicht ab. Denn sie hören durch alle Bitterkeit 
das sanfte Wort des Erbarmens. Er geißelt, er züchtigt, er schilt, 
er spottet, aber das tut er, weil er barmherzig ist. Das Leid des zer- 
tretenen, ausgebeuteten Proletariats ist sein Leid... Er flucht — aber 
fluchte Amos nicht auch ? Er zürnt gewaltig — war nicht auch Jesaja 
manchmal hart in seinem heißen Zorn ? Und hört, er prophezeit auch! 
Wie im Jubel der Entzückung ertönt seine Stimme: der Tag soll auf 
Erden erscheinen, wo keine Herrscher und keine Knechte mehr sein 
sollen, es soll ein Volk von Freien, Gleichberechtigten werden. Die 
Einheit aller Menschen kommt... . Und nun beugen sie sich über 
seine Bücher und die seiner Schüler. Es sind dürre Zahlen, trockene 
Beweise. Fremde Dinge sind es, wovon sie lesen: Mehrwert, Konzen- 
tration des Kapitals, Großbetrieb usw. .. Aber sie wollen wissen, 
da sie fühlen, daß sie hier in Berührung stehen mit den mächtigen 
Gedanken eines mächtigen Geistes. So gehen sie die mühevollen 
Denkpfade, die Marx sie führt. Und siehe, es wird Licht. Er ist nicht 
ewig, dieser auch von ihnen verabscheute Kapitalismus. Er erwuchs 
aus einer früheren Produktionsweise, er trägt den Keim einer neuen 
Gesellschaft in sich. Der Sozialismus kommt. Das sagen die Ziffern. 
das ist die Melodie, die durch die trockenen Beweise geht. Und das 
ist keine Utopie mehr, kein süßer Traum liebenswürdiger Schwärmer, 
das wird das Ergebnis einer jahrhundertelangen Entwicklung sein« (a. 
a. O. S. 37 f.). Und diese Erkenntnis haben sie, hat das Christentum 
in erster Linie zu danken dem »gottlosen« Heiden und Christenhasser 
Karlo Marx. 

Und sie sind mit Marx nicht bloß über das Endziel, die Ver- 
gesellschaftung der Produktionsmittel, einverstanden, sondern auch 
über den Weg dazu: den proletarischen Klassenkampf, weil sie ihn 
als notwendig erkennen und für sittlich erlaubt halten. Ja sogar 
für segensreich. Denn in ihm gewinnt das Proletariat seine sittlichen 
und geistigen Kräfte, die es später in Stand setzen werden, die Leitung 
der Dinge selber in die Hand zu nehmen (S. 41 f.). Dagegen teilen 
sie nicht Marx’ historischen Materialismus, weil er nach ihrer 
Meinung den Geist abhängig macht vom Stoff, weil er Recht, Sitte und 
Religion nur für WViderspiegelungen ökonomischer Wirklichkeiten 
hält. Sie verkennen natürlich nicht den sehr großen Einfluß, den das 
gesellschaftliche Sein der Menschen auf ihr Bewußtsein ausübt, aber 
sie leugnen, daß das letztere einfach aus dem ersten erklärt werden 
kann. Doch von dieser verschiedenen Erklärungsweise des geistigen 
Lebens ist die Richtigkeit von Marx’ ökonomischen Lehren, 
denen auch sie beipflichten, durchaus unabhängig (S. 40 f.). 

Sie wollen keineswegs der proletarischen Klassenbewegung 
einen christlichen Stempel aufdrücken, aber sie werden sich 
freuen, wenn die Arbeiter, jeder für sich, das Christentum als Lebens- 
anschauung ansehen und auch den Klassenkampf als Christen führen. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 489 


Darum wollen sie »neben das Kreuz die rote Fahne, aber 
fest eingerammt neben die rote Fahne auch das Kreuz pflanzen« 
(S. 44). 

4. Es würde zu weit führen, die »christen-sozialistische« Bewegung 
noch weiter durch Auszüge aus den Schriften ihrer Vertreter zu illu- 
strieren, da die soeben wiedergegebenen Aeußerungen Bakkers ein 
genügend klares Bild derselben geben. Wer sie noch näher kennen 
lernen will, der muß das Wochenblatt De Blijde Wereld lesen, das an 
seiner Spitze als Wahlspruch Psalm 24, I trägt (»Die Erde ist des 
Herrn und was darinnen ist«) und die Grundanschauungen dieser 
sozialdemokratischen Pfarrer mit Geschick und Wärme — bereits 
ım 7. Jahrgang — vertritt. Daneben ist allmählich — meist im Ver- 
lag des Wochenblatts — schon eine ganz stattliche Broschürenliteratur 
entstanden, welche den oben durch Bakker gekennzeichneten Stand- 
punkt im einzelnen näher ausführt. So bekämpft die kleine Broschüre 
von Bruins: Godsdienste en Marxisme die »Vermischung« (verwarring) 
von Sozialdemokratie und Marxismus und setzt dem Materialismus 
des Marxisten Gorter eine idealistische Philosophie entgegen. Bakker 
behandelt und bejaht die Frage: »Wird die Religion den Kapitalismus 
überleben«? Van der Heide fragt: »Was haben wir zu verstehen unter 
Religion ?«, de Haas: »Warum und wie kämpfen die Christen den 
Klassenkampf ?«, van de Hoeve schreibt über Marx en Büchner. 
Eine zweite größere Broschüre des letzteren De teruggevonden Ziel 
erörtert das Problem Mechanismus und Willensfreiheit, um mit 
den Sätzen zu schließen: »Die Sozialdemokratie liegt deshalb in 
der Linie der organischen Entwicklung. Es lebe die Sozialdemokratie '!« 
Eine andere: Wat willen de Christen-socialisten? von v. d. H. [van der 
Heide?) endet mit den Worten: Der Sozialismus ist die Anwendung 
der christlichen Grundgedanken auf die Gesellschaft. Eine Samm- 
lung Waarheid in dromen von F. Reitsma, abgedruckt aus den 
»christen-sozialistischen« Monatsblatt Vergeet-mij-niet, stellt die An- 
schauungen unserer Gruppe in der Form von sinnreichen Märchen 
oder »modernen Gleichnissen« dar. 

Zwei Schriften Bakkers sind sogar in sozialdemokratischen Vor- 
lagen erschienen: De zedelijke beteekenis van het socialisme, die die 
mächtige sittliche Bedeutung des Sozialismus für das sittlich-geistige 
Leben nicht bloß seiner Anhänger, sondern der Gegenwart überhaupt 
darlegt (Wakker & Co., Rotterdam 1907), und der im Verlag der 
S.D.A.P. selbst neben Schriften von Marx, Engels, Kautsky, Gorter 
u. a. erschienene Vortrag: Naast het krius de roode vaan (neben dem 
Kreuz die rote Fahne). Nur aus dieser letzten Schrift des beredten 
und begeisterten Pfarrers von Zwolle, deren Motto das berühmte 
Gleichnis Matthäus 25, 31—40 bildet, wollen wir noch einige Stellen 
zitieren, weil sie mit besonderer Kraft und Deutlichkeit der Stellung 
der christlichen Sozialdemokraten Hollands Ausdruck geben. Die 
Gegner haben, meint Bakker (S. 6 f.) durchaus recht, Christus 
und Marx einander entgegenzusetzen. Aber die Sozialdemokratie 
ist nicht = Marx, wenigstens nicht gleich marxistischer, d. h. materiali- 


490 Karl Vorländer, 


stischer Philosophie. Diese letztere ist freilich mit dem Christentum 
nicht zusammenzureimen, denn sie schreibt auch den geistigen Dingen 
wie Religion, Sittlichkeit, Kunst und Recht lediglich stoffliche [? K. 
V.] Ursachen zu (S. ro). In dieser Frage philosophischer Ueberzeugung 
aber läßt, ebenso wie in der der Religion, das sozialdemokratische 
Programm seinen Anhängern volle Freiheit. Es handelt sich vielmehr 
darum: kann ein Bekenner des Christentums die Ziele der Sozial- 
demokratie zu den seinigen machen? Nach Bakker muß er es, 
denn er muß dazu helfen, daß der Mensch auch durch äußere Einrich- 
tungen in seinem Streben nach dem Höchsten unterstützt wird, daß 
jeder freie Bahn erhält zur Entfaltung seiner geistigen Kräfte, daß 
Licht und Freude statt banger Sorge einzieht in die Herzen der Er- 
wachsenen und vor allem der Kinder, daß dem brudermörderischen 
Krieg ein Ende gemacht wird, daß die Erde wirklich »unsers wird. 
Und das alles findet er als Ziele der Sozialdemokratie, die bei allen 
ihren begreiflichen Fehlern und Schwächen, ja trotz der Irreligiosität 
vieler ihrer Anhänger »Gott dient durch ihre Taten«, die der Ham- 
mer ist, mit der er diese Welt zermalmen, und einer der Ecksteine 
zu dem Tempel, unter dessen Dach einst die ganze Menschheit wohnen 
wird (S. 23 f.). 

Darum haben die »Christen-Sozialisten« das Kreuz und die 
rote Fahne zu ihrer Losung erkoren, darum sangen sie — was wohl 
einzig in der Welt dasteht — auf ihrem letzten Blijde-Wereld-Dag 
zu Leeuwarden neben Psalm 72 und Ioo — »die Internationales! 

5. Die Blijde-Wereld-Bewegung ging von religiös freigesinnten 
Theologen aus. Auch bei den Rechtgläubigen hat sich indes seit 
Sommer 1907 eine von den christlich-sozialen, »antirevolutionären« 
Kuyperianern (d. h. dem Block der Protestantisch- und Katholisch- 
Klerikalen, auf den sich der frühere Minister Kuyper stützte) unab- 
hängige Bewegung gebildet, die sich der Bond van Christen-socialisten 
nennt und schriftstellerisch durch den Rotterdamer Lehrer A. v. d. 
Vlies (bekannter unter seinem Schriftstellernamen Enka) und D. van 
der Zee vertreten wird, seit Frühjahr 1908 auch ein eigenes Wochen- 
blatt mit dem bezeichnenden Namen Opwaarts (also: »Aufwärts!«, nicht 
»Vorwärts«!) herausgibt. Die Mitglieder dieses Bundes verpflichten 
sich auf das apostolische Glaubensbekenntnis, setzen sich aber zugleich 
auch die Bekämpfung des Kapitalismus und, ganz wie die Sozialdemo- 
kratie, den »Gemeinbesitz des Bodens und der Produktionsmittel« 
zum Ziel. Von der Blijde Wereld interpelliert, warum sie sich nicht 
der S.D.A.P. anschlössen, hat Enka erwidert: Die S.D.A.P. nehme 
keine Rücksicht auf das kirchliche Leben, veranstalte z. B. ihre 
Versammlungen meist an dem den Christen heiligen Sonntag; auch 
würden er (Enka) und die Seinen durch einen solchen Schritt ihren 
Einfluß in den christlichen Arbeiterkreisen verlieren, in denen gerade 
jetzt der christliche Sozialismus auf der Tagesordnung stehe *)- 

In einer besonderen Broschüre: Waarom christen-socialist? hat D. 


38) Vgl. Bakker, Het Christen-Socialisme S. 31—33. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 491 


van der Zee auseinandergesetzt, weshalb ein Christ Sozialist sein 
müsse. In einer Besprechung dieser Broschüre in der Blijde Wereld 
(vom 23. April 1909) charakterisiert Bruins den Unterschied beider 
Richtungen. Van der Zee identifiziere Christentum schlechtweg mit 
Sozialismus; die Vergesellschaftung der Produktionsmittel sei ihm 
nicht bloß eine sozialistische, sondern auch eine christliche Forderung. 
Dagegen erklärt Bruins: Sozialismus bedeutet eine bestimmte, vom 
Christentum unabhängige Einsicht in den Entwicklungsgang der Ge- 
sellschaft. Aber gesellschaftliche Prinzipien sind innig verbunden 
mit sittlichen ; der heutige Kapitalismus verhindert christliche Lebens- 
praxis, daher sind wir Sozialisten. Bruins protestiert auch an dieser 
Stelle gegen die Identifizierung von Marxisten und Sozialdemokraten 
sowie, bei der Besprechung einer weiteren Broschüre aus jenem Lager, 
gegen die Behauptung daß die religiösen Sozialdemokraten die 
menschliche Begehrlichkeit und den Klassenhaß schürten. 

6. Ja, der Sozialismus ist in Holland sogar in die unerschütterlich 
erschinende Mauer der römisch-katholischen Kirche 
eingedrungen. Zwei katholische Geistliche sind in den letzten Jahren 
der sozialdemokratischen Partei beigetreten: der Kaplan und Dr. 
theol. J van den Brink aus Breda und der Franziskanerpater 
Coelestinus (mit seinem Familiennamen H. J. van Vorst). 

Von ihnen hat van den Brink in einer Broschüre, die 1906 auch 
in deutscher Uebersetzung erschienen ist ®), selbst seinen Entwick- 
lungsgang und seinen Standpunkt dargelegt. Er stammt danach aus 
Bredain Nordbrabant, wurde 1890 zum Priester geweiht und erwarb 
sich 1893, mit einer Verteidigung der Lehre von der Vorherbestimmung 
nach dem thomistischen Lehrgebäude, zu Rom die Würde eines Doktors 
der heiligen Gottesgelehrtheit. Schon 1895 geriet er bei seinem Pfarrer 
in den Verdacht sozialistischer Anschauungen. Seitdem konnte er 
einigen Kollegen bezw. direkten Vorgesetzten »nichts mehr recht 
machen«, er wurde aus einem kleinen Nest in das andere versetzt. 
Allein, wenn er auch an praktischer Tätigkeit »für die Verbesserung 
des Loses der Armen« immer mehr gehindert wurde, führte ihn sein 
Studium — unter heftigen Seelenkämpfen — immer mehr zum Sozi- 
alismus, dessen Ideal von Brüderlichkeit und Menschenliebe ihm als 
der wirklich größte Gedanke des ersten Christentums erschien. Im 
August IgoI wurde ihm unter nichtigen Vorwänden das Messelesen 
verboten und bald darauf 14 von ihm vollzogene »hl. Taufen« für 
ungültig erklärt und von neuem vorgenommen. Auf seine Beschwerde 
erhielt er November 1902 das Recht des Messelesens wieder, dank dem 

entschiedenen Eintreten des Bredaer Kapuziner-Guardians für ihn, 
vis er plötzlich am 17. September 1904 wieder davon suspendiert 
wurde, weil er einen Brief an einen Sozialdemokraten mit der Anrede: 
»(seehrter Parteigenosse«! begonnen hatte. In Rom war während- 
dessen der Dr. theol. noch in seinem alten Ansehen geblieben. Am 4. 


23) Ein katholischer Pfarrer als Sozialdemokrat. Berlin, Buchhandlung Vor- 


aarts 1906. 16 S. 


492 Karl Vorländer, 


Juni 1900 hatte er von Seiner Heiligkeit Papst Leo XIII. »motu pro- 
prio« das goldene Ehrenkreuz Pro Ecclesia et Pontifice empfangen, 
und am 17. Dezember d. J. — demselben Tage, an dem er zur großen 
Betrübnis seiner Pfarrkinder die Parochie Nispen verlassen mußte — 
wurde ihm »die päpstliche Auszeichnung des Hauptkomitees der Welt- 
huldigung Christi ‚Bene merent? zu Teil«.. Ja, noch Januar 1904 bot 
Monsignor Rodolfo Giovannini, Bevollmächtigter des Heiligen Stuh- 
les im Haag, einigen Freunden Brinks seine »wohlwollende Vermittlung« 
an, daß derselbe »zum Ehrenkammerherrn Seiner Heiligkeit Pius X. 
ernannt werde« (a. a. O. S. 5). An den Papst legte denn auch 
der Suspendierte sofort Protest ein, wartete aber an dem 28. No- 
vember 1904, an dem das Vorwort der deutschen Ausgabe seiner 
Schrift datiert ist — also über 2 Jahre darnach — »noch immer auf 
Entscheidung«! Auch mit dem »Ehrenkämmerer«-Titel scheint es 
infolge der verbrecherischen Briefanrede nichts geworden zu sein. 
Er ist dann — wann, erzählt er nicht — Parteimitglied geworden, 
und zwar, wogegen er sich als »grobe und gemeine Lüge« öffentlich 
verwahrt, nicht »vom Sozialismus eingefangen« und »durch die 
Partei unterhalten«. Er erklärt vielmehr wie Göhre: »Meine christ- 
liche Auffassung hat mich zum Sozialismus gebracht«, und weiter: 
»Ich selbst habe den Sozialismus ergriffen, weil er allein mir als Retter 
der Gesellschaft erschien, in der jetzt kein wahres Christentum ge- 
deihen kann« (S. 41). 

Seine sozialistischen Anschauungen hat er dann in einer kurzen 
Broschüre unter dem Titel Die große Frage und in einem Offenen Brief 
an die Redaktion der Zeitungen, die ihn deshalb angriffen, entwickelt. 
(Wir benutzen im folgenden beide, um seine Hauptgedanken in sach- 
lichem Zusammenhange wiederzugeben.) Er beruft sich zunächst 
auf das Psalmwort, das auch das Motto der Blijde Wereld (s. oben) 
bildet, und auf päpstliche Aeußerungen. Leo XIII. habe erklärt: 
»Es ist die Arbeit auf dem Felde, in der Werkstatt, in der Fabrik, 
die das Wohlergehen im Staat bringt« (S. 7); und seine Enzyklika 
Rerum novarum verurteile zwar den Anarchismus und Kommunismus, 
keineswegs aber den sozialdemokratischen Gedanken und das sozial- 
demokratische System. »Dazu trug Papst Leo XIII. einen viel zu 
klugen Kopf unter der Tiara« (S. 4). Und auch Pius X. habe seine 
Regierung mit der herrlichen Losung angetreten: »Alles soll in Chri- 
stus erneuert werden«; was in der heutigen Gesellschaft, in der die 
edelsten Lehren des Christentums mit Füßen getreten werden, un- 
denkbar sei (S. 3). Die große Frage legt dann »das Sündenregister 
des Kapitalismus« im einzelnen dar (S. 9—ıı). Mit Flickereien, hier 
ein Läppchen, da ein Läppchen, womit man nur zu oft die christ- 
lichen Arbeiter zu vertrösten suche, sei da nicht mehr zu helfen: »nein, 
das kapitalistische System tauge von Grund aus nichts« (S. 9). Und 
der Prozeß der Auflösung desselben, seiner Umwandlung in eine andere 
gerechtere Gesellschaftsform, die sozialistische, offenbare sich bereits 
stark und kräftig überall. »Es sind die unabsehbaren Arbeiterscharen, 
die aufmarschieren, Arbeit fordernd für ihre Hände, Nahrung für 


Sozialdemokratische Pfarrer. 493 


ihre Frauen und Kinder, Unterricht, Licht und Bildung für ihre Nach- 
kommen; und ihre bescheidene Forderung lautet: Ein menschen- 
würdiges Dasein für den Menschen, die Krone der Schöpfung« (S. 8). 

Dauernde Besserung aber kann den Enterbten allein der 
ökonomische Sozialismus, d. h. »in letzter Instanz gemein- 
schaftlicher Besitz des Grund und Bodens und der Arbeitsmittel« 
bringen (S. 6, vergl. S. 4). Die Sozialdemokratie, mit ihren gerechten 
Forderungen, »war bis jetzt die Triebkraft auf dem Wege des Fort- 
schritts, und alle, die zu der Arbeiterklasse gehören oder mit dieser 
Klasse mitfühlen und mitleiden, müssen die Kerntruppe der Sozial- 
demokraten als das kleine, aber mutige Heer ansehen, das im Kampfe 
steht für die. . Erringung der Freiheit von dem gegenwärtigen Druck 
des Kapitals« (S. 11). Warum schließt sich nun, fragt unser katholischer 
Priester weiter, die Kirche einer so edlen und nützlichen Bewegung 
nicht an? Den Hauptgrund dafür sieht er darin, daß die Kirche — 
des Geldes, in Gestalt von staatlichen Gehältern und vor allem reichen 
Liebesgaben und Legaten seitens der Begüterten, nicht entbehren 
wolle oder könne. »Würde dieses Hindernis wegfallen, so würde die 
Kirche bald auf der Seite des Sozialismus stehen. In mehr als 
einem Priesterklopftein Sozialistenherz, aber sie 
mögen sich nicht aussprechen darüber, und man macht ihnen weis, 
daß der Sozialismus gegen den Glauben ist« (12). Doch die Zeit des 
Anschlusses auch der Kirche an die Sozialdemokratie werde kommen. 
»Es sind bereits Vorzeichen hier und dort. Die Zeit kommt sicherlich 
dann, wenn die Sozialdemokratie inden bedeutendsten Ländern Euro- 
pas die politische Macht in Händen haben wird. Bereits jetzt macht 
die Kirche eine Schwenkung in dieser Richtung« (S. 1r). — Nach- 
dem van den Brink dann noch weiter die sozialdemokratischen Be- 
strebungen zur Hebung der Arbeiterklasse bis zu ihrem Endziel, der 
Produktion »durch die Gemeinschaft für die Gemeinschaft«, erörtert 
hat, schließt er seine Schrift mit dem Mahnruf: »Darum wende ich 
mich an alle, auch an die Kleinbürger und Kleinbauern, die gebückt 
gehen unter ihrer Hypothekenlast und nur allzuoft sagen müssen: 
Die Ernte kommt in die Hände derer, die nicht gesät und nicht ge- 
mäht haben. Ich wende mich an die anständig gesinnten Wohl- 
habenden, an die Arbeiter und an alle, die es gut mit dem Heil der 
Menschheit meinen: Schließt Euch der Partei an, die die Fahne der 
Gleichheit, der Brüderlichkeit und des Rechts für alle hoch hält, 
der sozialdemokratischen Arbeiterpartei! 

Außer v. d. Brink ist Anfang 1908 auch noch ein anderer katho- 
lıscher Priester Hollands, der Franzikanerpater Cölestinus, 
mit seilem bürgerlichen Namen H. J.van V orst, zur Partei über- 
getreten. Doch wissen wir von ihm weiter nichts, als was W. H. 
Vliegen, einer der ältesten holländischen Parteiführer, in den So- 
zialistischen Monatsheften über ihn mitteilt ®). Darnach ist Pater Cöle- 
stin, »ein im katholischen Süden bekannter Prediger«, bald nach seinem 





4) Zweites Maiheft 1908, S. 647. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. z. 32 


494 Karl Vorländer, 


Uebertritt in eine scharfe Fehde mit den radikalen Marxisten der Zeit- 
schrift Tribune geraten. »In einer Polemik«, so schreibt Vliegen (selbst 
Gegner der Trıbune-Leute), »in die dieser Genosse über die Frage ge- 
zogen wurde, ob ein Katholik Anhänger der Sozialdemokratie und be- 
sonders der Sozialisierung der Produktionsmittel sein könne, schrieb er 
einige abfällige Worte über den Materialismus, wie er ihn verstand, 
und legte dabei den Marxschen Materialismus nicht ganz richtig aus. 
Da fällt das ganze »marxistische« Ketzergericht über ihn her und 
zerfleischt den armen Kerl, der dabei das Empfinden gehabt haben 
muß, er wäre aus der einen Kirche als Ketzer weggelaufen, um in einer 
andern als solchen auf den Scheiterhaufen geschleppt zu werden«. 


II. Schweiz. 


I. In der demokratischen Schweiz — demokratisch nicht bloß in 
ihren politischen, sondern auch in ihren kirchlichen Einrichtungen — 
haben von jeher die Pfarrer eine stärkere politische Rolle gespielt als 
bei uns. So gehörten denn auch schon in den 60er und 70er Jahren 
des vergangenen Säkulums eine Anzahl schweizerischer Pfarrer als 
Führer der äußersten politischen Linken an: so Albert Bitzius, der 
Sohn von » Jeremias Gotthelf«, der es zum Regierungsrat (Minister) 
brachte, so die Gebrüder Langhans, Professoren der Theologie in Bern, 
so der Freundeskreis unseres F. A. Lange?!): Bleuler, Ziegler, Salomon 
Vögelin in Zürich bezw. Winterthur, der heute noch lebende Kamblı 
in St. Gallen u. a., die allesamt einen mächtigen Einfluß auf die Ge- 
staltung der Dinge und auf die nachfolgenden Generationen von Geist- 
lichen ausübten. Sie waren allerdings noch keine Sozialdemokraten, 
aber doch entschiedene Demokraten mit sozialreformerischer Ge- 
sinnung. So setzte sich z. B. Kambli schon früh in Wort und Schrift 
. mit der sozialistischen Bewegung auseinander, erwarb sich Konrad 
Furrer — vor kurzem als Professor der Theologie in Zürich gestorben — 
durch seine Vorträge und Reden die Sympathie der sozialistisch ge- 
sinnten Arbeiterschaft, und trat insbesondere Salomon Vögelin, Pfar- 
rer in Uster, später ebenfalls Professor in Zürich, gelegentlich des 
Wydener Kongresses (Sommer 1880) zum ersten Mal im Nationalrat 
in einer glänzenden Rede über »Zweck und Ziele der Sozialdemokratie« 
zu deren Gunsten ein. Andere, wie Paul Brandt und Theodor Wirth, 
die schon früh für sozialistische Forderungen eingetreten waren 
(letzterem wurden deshalb noch in den 70er Jahren an einem Samstag- 
Abend von Arbeitern die Fensterscheiben eingeworfen!), legten 
ihr Pfarramt nieder, um sich ganz dem Dienst der inzwischen auch in 
der Schweiz gebildeten sozialdemokratischen Partei zu widmen. 
Brandt, der an die Spitze der neuen Partei trat, hat damals (Anfang 
der 8oer Jahre) auch in einem Flugblatt über »Sozialdemokratie und 
Christentum« den Gedanken verfochten: daß die Sozialdemokratie 
fortsetze, was das Christentum begonnen habe. 

2. Daneben hat sich in den letzten Jahren, ähnlich wie in Holland, 

4) Vgl. O. A. Ellissen, Friedrich Albert Lange. Eine Lebensbeschreibung. 
1894. S. 204 ff. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 495 


auch in der Schweiz ein größerer Kreis »religiös-sozialer«, d. h. soziali- 
stischer Pfarrer gebildet, die mit den Christlich-Sozialen Stöckerscher 
oder Weberscher Richtung (von den katholischen ganz zu schweigen) 
nicht das Mindeste zu tun haben, sondern, wenn auch vorläufig ohne 
offizielle Parteimitglieder zu sein (davon s. weiter unten), den wirt- 
schaftlichen und zum Teil auch den politischen Zielen der Sozialdemo- 
kratie huldigen. Dahin gehören: Leonhard Ragaz (vor kurzem aus 
dem Basler Pfarramt in ein theologisches Ordinariat der Universität 
Zürich berufen), Pfarrer Liechtenhan in Buch (Kanton Zürich), die 
Pfarrer Hartmann in Chur, Tischhauser in Prattelen, Matthieu in 
Delsberg und andere $). Das Organ dieser Richtung ist die seit Anfang 
1907 bestehende Monatsschrift Neue Wege, die allerdings, ihren Rah- 
men weiter spannend, sich als »Blätter für religiöse Arbeit« bezeich- 
nen und am besten wohl der Naumannschen »Hilfe« in ihrer früheren 
stärker sozialistisch-religiösen, weniger politischen Färbung zu ver- 
gleichen sind; nur daß eben, den demokratischen Verhältnissen der 
Schweiz entsprechend, ein eigentlicher Gegensatz zur Sozial- 
demokratie kaum hervortritt. 

Wir bedauern, ähnlich wie bei der holländischen Blijde Wereld, 
auf die zahlreichen Aufsätze, die das Verhältnis zum Sozialismus 
berühren, nicht näher eingehen, sondern im folgenden nur eine knappe 
Auslese charakteristischer Gedanken bringen zu können. Ragaz 
(März 1907, Zu den deutschen Reichstagswahlen) zählt sich zu denen, 
sdie, ohne auf marxistischem Boden zu stehen, mit der Sozialdemo- 
kratie Geistes- und Arbeitsgemeinschaft suchen«, und meint: »Die 
alte Zukunftshoffnung hatte den (sozialdemokratischen) Seelen einen 
religiösen Schwung gegeben; sie ist erlahmt, wie kann sie ersetzt 
werden ? Mir scheint, durch eine an Stelle des sogenannten Geschichts- 
materialismus tretende, im guten Sinne des Wortes idealistische Welt- 
anschauung, die den Gemütern jenen religiösen Schwung erhält, neu 
schenkt und sie doch zur Gegenwartsarbeit freudig macht und vor 
tödlicher Enttäuschung schützt. Der Sozialismus wird geistige, 
ethische, religiöse Kräfte zu Hilfe rufen, er wird tieferen Grund suchen 
müssen« (a.a. O. S. 86). — Derselbe (Mai 1907, Das Recht und Un- 
recht des Kapitalismus): »Die Betriebsform des Kapitalismus, Ma- 
schine, Großbetrieb, Technik und kaufmännische Führung, wird blei- 
ben und sich vervollkommnen, aber ein neuer Sinn und Geist muß 
hinein. . . . Die Wirtschaftsordnung muß mit sittlichem Geiste erfüllt 
werden. .. . Das Erwerbsleben muß wieder den Menschen und seinen 
wirklichen Interessen untertan werden, statt ihn zu beherrschen, zu 
tyrannisieren« (S. 14I). Und das ist erreichbar nur durch »eine Um- 
gestaltung des ganzen Arbeitsverhältnisses im Sinne einer Demo- 
kratisierung und Sozialisierung«, d. h. durch die neue Wirtschafts- 
ordnung des Sozialismus (S. 421). — O. Lauterburg-Bern (Juli 
1908, Der Streik) nennt die Organisation »eine sittliche Pflicht des 
42) Der eigenartige Hermann Kutter, der unseren Lesern durch seine flam- 
mernden Schriften: Sie müssen und Wir Pfarrer u. a. längst bekannt sein wird, 


gehört nur in weiterem Sinne diesem Kreise an (s. weiter unten). 
32* 





496 Karl Vorländer, 


heutigen Arbeiters« (S. 199) und erklärt den Streik für »grundsätzlich, 
sittlich und rechtlich unanfechtbar und auch für den Arbeitsprozeß 
nicht notwendigerweise schädlich« (203); Liechtenhan den Klas- 
senkampf für die »weltgeschichtliche Aufgabe, die Gott unserer Zeit 
gestellt hat« (ebd. S. 297). — Ragaz (Oktober 1908, Der Sozialıs- 
mus und die persönliche Freiheit): Der Sozialismus hindert nicht die 
persönliche Freiheit, d. h. die freie Entfaltung unserer Persönlichkeit, 
vielmehr will gerade er »den Menschen zum Herrn über die Sache 
machen, ihn zum Selbstzweck erheben auch in der Wirtschaftsordnung«s 
(S. 306). Er »beschränkt scheinbar das Individuum, aber nur, um ihm 
das tiefe Erdreich für eine kräftigere Entfaltung zu verschaffen« 
(307) und erweist sich so »als der Weg, — vielleicht nur als der Durch- 
gangspunkt (!) zum wahren Individualismus«, zu einem »wachsenden 
Reich sittlicher Persönlichkeiten« (312). — Sutermeister 
(Juni 1909, Was wir von der Kirche verlangen) faßt das Problem mehr 
von der religiös-kirchlichen Seite an »\Was wir von der Kirche ver- 
langen«, das ist, daß wir zwei Wahrheiten durcharbeiten und auf 
diese Welt anwenden: die Forderung der Bruderliebe und die Ver- 
heißung des Reiches Gottes auf Erden (163). Jesus hat kein soziales 
Programm aufgestellt, denn seine Polemik gegen die Reichen geht 
mehr gegen den einzelnen Reichen und konnte ja auch den modernen 
Kapitalismus nicht im Auge haben (166), aber die Kirche muß das 
lebendige Gewissen im Volkskörper sein, das alles, Gesetze, Einrich- 
tungen, Verhältnisse . . . vom Evangelium der Bruderliebe und Ge- 
rechtigkeit aus beurteilt« (163). 

3. Aehnlich, wie in den Neuen Wegen *), haben sich Angehörige 
und Führer der neuen sozialistisch-religiösen Bewegung auch in einer 
Reihe von Broschüren ausgesprochen. Pfarrer Dr. O. Pfister 
in Zürich *) will allerdings nicht von Politik handeln (S. 4), allein er 
sucht doch zu zeigen, daß der Liberalismus den Menschen nur als 
Erwerbstier, nicht als sittliche Persönlichkeit gefaßt und ihn anstatt 
zur Freiheit in die traurigste Sklaverei geführt habe (S.9); so dränge 
die neueste Entwicklung dahin, »Handel und Gewerbe dem Einzelnen 
aus der Hand zu nehmen und sie zu einer Sache vieler oder gar der 
Gesamtheit zu machen« (II). Der vorkapitalistischen Epoche sei zu- 
nächst der Kleinkapitalismus, diesem der Großbetrieb, diesem der 
»Universalkapitalismus« der Ringe und Trusts gefolgt (20). Der So- 
zialismus nehme die berechtigten Gedanken dieser verschiedenen 
kapitalistischen Etappen auf, denke sie aber konsequent zu Ende (20 f.). 
Freilich das Beste, Notwendigste, ja »einzig Notwendige« in der Welt 
bleibt ihm doch die Liebe, »die Liebe der freien, wahrhaftigen, 
gotterfüllten Persönlichkeit« (24). — Pfarrer E. Tischhauser 


43) Eine ähnliche, wenn auch nicht so entschieden sozialistische Stellung 
wie die Neuen Wege nimmt für die französische Schweiz das in Lausanne er- 
scheinende Wochenblatt L’Esser ein. 

44) Die soziale Entwickelung als Kampf um die Menschenwürde. Ein Mahn- 


wort von Dr. O. Pfister, Pfarrer in Zürich. 1907. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 497 


in Prattelen #) vertritt mehr die Kampfesseite des Sozialismus. »\Was 
das Christentum nach seinem Prinzip hätte leisten können, aber in 
seiner Allgemeinheit nicht zur Entfaltung brachte, das hat der So- 
zialismus zu seiner Lebensaufgabe gemacht; .. . de Ueberwin- 
dung der Not, und er allein hat dies auf seine Fahne geschrie- 
ben« (S. 5). »Wer das Größte... für seine leidenden Brüder will, 
der ist für uns der Gläubigste. ... Aus diesem Empfinden heraus kön- 
nen wir auch solche, die Gott leugnen, gläubig nennen, obwohl sie es 
nach unseren kirchlichen Begriffen nicht sind« (S. 12). Denn Gott 
ist »der zur Umgestaltung und zur Wiedergeburt der Mengene 
schaffende Geist« (20). 

Am tiefsten aber schürft doch auch m dieser Bröschiiren ditear 
unserem Eindruck nach das eigentliche geistige Haupt der neuen 
Bewegung, Professor L. Ragaz, der noch vor der Begründung 
der Neuen Wege im September 1906 der »Schweizerischen Prediger- 
gesellschaft« zu Basel einen Vortrag hielt, welcher in weiten Kreisen 
Aufsehen erregte, weil er ein offenes Bekenntnis wenn auch nicht zur 
Sozialdemokratie, so doch zum Sozialismus enthielt $8). Als den 
»Geist« des Sozialismus bezeichnete Ragaz hier: die vollkommene 
wirtschaftliche Solidarität (S. 16). Die kapitalistische Ordnung schlägt 
dem Evangelium so sehr »ins Gesicht, daß sie durch eine bessere er- 
setzt werden muß, wenn die Forderungen des Evangeliums unter den 
Menschen Realität werden sollen« (31). »Unsere« (der Pfarrer) »Auf- 
gabe aber besteht wesentlich darin, an der ethischen und religiösen 
Grundlegung der neuen Ordnung zu arbeiten« (63). Dazu ist es nicht 
nötig, daß die Pfarrer »Parteipolitik treiben«, das sei vielmehr nur in 
seltenen Fällen gut, wenngleich er es anderseits für einen Nutzen hält, 
daß die »Zahl der Pfarrer sich mehrt, die sich offen zur Sozialdemo- 
kratie bekennen« (S. 64). Gründlich helfen aber könne allein eine 
religiöse Wiedergeburt, neue Menschen, nicht bloß ver- 
änderte Verhältnisse. Nötig dazu sind, um mit F. A. Lange zu reden: 
»Ideale und Opfer!« (S. 66). — Wie vor der Religion, so kann auch 
vor der Ethik der Kapitalismus nicht bestehen, sondern nur der 
Sozialismus: das ist der Grundgedanke der zweiten Ragazschen 
Schrift, die vor uns liegt, hervorgegangen aus einem vor dem »Grütli- 
verein Groß-Basel«, also vor einem wesentlich sozialdemokratischen 
Publikum gehaltenen Vortrage über »Kaßitalismus, Sozialismus und 
Ethik«.?) Der Sozialismus ist keine bloße Magen- und auch keine bloße 
Wissenschaftsfrage (S. 4—8), sondern in erster Linie eine Frage des 
Gewissens, der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit, kurzum der Ethik 
(S. 8 f.). »Der Sozialismus hat die alten ethischen Ideale der Mensch- 
heit übernommen . . . Die Geister Kants, Schillers, Fichtes kämpfen 


— mn on. 


45) Der Kampf um eine neue Weltanschauung. Von E. Tischhauser, Pfarrer 
in Prattelen. Zürich, Buchhandlung des Grütlivereins. 1908. 

+6) Das Evangelium und der soziale Kampf der Gegenwart. Von L. Ragaz, 
Piarrer. Basel 1906. 66 Seiten. 

©) Zürich, Verlag des Grütlivereins, 1907. 24 S. 


498 Karl Vorländer, 


in seinen Reihen. Wenn Schiller heute lebte, so wäre er sicherlich der 
Prophet des sozialen Evangeliums« (21). Der Sozialismus »ist die legi- 
time Fortsetzung der bisherigen Menschheitsgeschichte« (22). Darum 
bedarf er auch sittlich gehobener Menschen (ebd.), und gedeiht er am 
besten auf dem Boden einer ethischen Weltanschauung nach der Art 
Kants, Fichtes, Schillers, die ihm Kampfesfreudigkeit und Sieges- 
zuversicht verleiht (23). »Er hat, wenn er recht verstanden und ver- 
treten wird, die Macht des Guten für sich. Darum und damit wird 
er siegen« (24). — Der dritte, ebenfalls vor sozialdemokratischen Ar- 
beitern gehaltene und im Verlage des Grütlivereins gehaltene Vortrag 
von Ragaz betrifft wieder ein mehr religiöses Thema 28), und wir wollen 
uns deshalb auf seinen Gedankengang nicht näher einlassen, so in- 
teressant er auch ist. Wir heben nur offene Erklärung des Redners 
gleich zu Anfang hervor, es könne ihm nicht einfallen, die Arbeiter »für 
die Kirche zu gewinnen, und ebensowenig, einen Arbeiter vom Sozialis- 
mus abzubringen, aus dem einfachen Grunde: »weil ich selbst 
Sozialist bin und mit dem sozialdemokratischen 
Programm in allen wesentlichen Punkten über- 
einstimme« (S. 5). Und ferner die zum Schlusse ausgesprochene Hoff- 
nung, daß Sozialismus und Christentum, nachdem sie bisher, historisch 
sehr begreiflich, verschiedene Wege gegangen, sich in Zukunft als 
innerlich zusammengehörig finden oder doch zu einer freien geistigen 
Verständigung gelangen möchten (30) #). 

4. Nur ein Punkt scheint uns noch einer näheren Beleuchtung 
bedürftig: die Stellung dieser religiösen Sozialisten zum Marxis- 
m us. Darüber haben sich in erster Linie Pfarrer Matthieu in Dels- 
berg, der vielgenannte Hermann Kutter in Zürich und wiederum L. 
Ragaz ausgesprochen. Matthieu®) nennt Marx den »großen 
Pathologen des kapitalistischen Zeıtalters«, der klarer als andere die 
Abhängigkeit der sozialen Zeitübel von der allgemeinen Struktur der 
Gesellschaft erkannt habe (a. a. O. S. 32). Sein Lebenswerk, »das 
Kapilal«, sei von einem tief sittlichen Geiste durchdrungen; denn 
»was bedeuten all die Hegelschen Formeln, die scharfe Polemik gegen 
allen unklaren Idealismus, die Zurückführung aller geistigen \Verte 
auf ökonomische Faktoren gegen die eine große Tatsache, daß dies 
Lebenswerk die Kritik der sozialen Mißstände vom Standpunkte 
ihrer Opfer bedeutet ?« (34). Aber seine »Lehre von den letzten Dingen« 
sei nicht nur materialisierter Hegelianismus, sondern trage auch in 
seinem ebenso prophetenhaften wie eschatologisch-apokalyptischen 


48) Jesus Christus und der moderne Arbeiter. Von L. Ragaz, Pfarrer. Zürich 
1908. 30 S. 

4) Noch mehr vom religiösen Standpunkt faßt Ragaz die Sache an in seinem 
Vortrag: Der Christ im sozialen Kampf der Gegenwart, vor der schristlichen Stu- 
denten-Konferenz« in Aarau (März 1908) gehalten. 

5%) Matthieu, Der Marxismus und die gegenwärtige Krisis im Sozialismus. 
(Neue Wege, Januar- und Februarheft 1909). 


Sozialdemokratische Pfarrer. 499 


Charakter ein »jüdisches Ferment« in sich (35 f.). Indes der feurige 
Glaube an die absolute, rasche Umgestaltung der Welt beginne unter 
der Wucht der Tatsachen zu verblassen ; wie alle großen Bewegungen, 
so sei auch die soziale im Begriff, »den Leidensweg des Absoluten durch 
die Welt« zu gehen. Und, »wenn man weiß, welche Bollwerke die 
Relativität unserer Welt dem Ansturm des Neuen entgegenstellt, wird 
man in der langsamen Arbeit, welche diesen Widerstand brechen soll, 
nicht nur Ernüchterung und Verflachung des ursprünglichen hohen 
Strebens erblicken« (38). Damit hänge zusammen, daß neben der 
ökonomischen auch ältere, namentlich geistige Werte wieder mehr 
mitspielen. »Bei jüngeren Theoretikern wird die Parole »Zurück zu 
Kant« ausgegeben. Man will wieder mehr Individualität, mehr Idealis- 
mus. . . . Sogar im Verhältnis zur Religion beginnt man eine Aende- 
rung zu spüren« (40). Welche von beiden Richtungen, Reformismus 
(Relativismus) oder Radikalismus, (Absolutismus) die Oberhand ge- 
winnen werde, hänge von dem heute noch nicht übersehbaren Verlauf 
der Entwicklung und dem Widerstand seitens der Welt ab (ebd.). 
Eine eigenartige Stellung nimmt der bekannte Züricher »Savo- 
narola«, Hermann Kutter, der auch innerhalb der religiös-sozialen 
Bewegung für sich steht, auch zum Marxismus ein. Er hat sie in 
einer großen Rede auf der unten noch zu erwähnenden Baseler 
Konferenz zum Ausdruck gebracht, einer Rede, die unter dem Titel 
»Jesus Christus und unsere Arbeit« in zwei Heften der Neuen Wege 
abgedruckt worden ist°!). Wir setzen seine vorurteilslose, vielleicht 
zu idealistische und stark durch seinen begeisterten Gottesglauben 
diktierte Stellung zur Sozialdemokratie als aus seinen Schriften: 
»Sıe müssen«, »Wir Pfarrers u. a. bekannt voraus. Aber in der Baseler 
Rede kommt er auch den von seiten der Ethiker und Theologen sonst 
meist abgelehnten marxistischen Theorien weit entgegen. So erkennt 
er de Relativität aller Moral ausdrücklich an. »Die Moral- 
prinzipien selbst vermögen die Unbeweglichkeit ihres Inhaltes nicht 
aufrecht zu erhalten« (a. a. O. S. 242). »Daß es in der Tat eine Klassen- 
moral gibt, daß jede Klasse ihre moralischen Anschauungen auf ihre 
materiellen Bedürfnisse zuschneidet, das ist eine Tatsache... . Unsere 
universell gerichtete christliche Moral mit ihren unüberbietbaren Ge- 
boten der Liebe mag noch so vornehm tun, — sie kann es trotzdem 
nicht verhindern, daß ihre Forderungen nur {í or m ell auf der Höhe 
des Absoluten sich zu erhalten wissen, während sie materiell ganz ohne 
weiteres außer Wirkung gesetzt, wenn nicht gar von den wirtschaft- 
lichen Interessen ihrer Träger selbst zum Deckmantel für ganz andere 
als moralische und universelle Tendenzen gemacht werden. . . . Leben 
kann nur von Leben überwunden werden, nicht von Gesetzen« (243). 
Und, wie gegen die Theorie von der Klassenmoral, so läßt sich auch 
gerendiegeschichtsmaterialistische Auffassung »nichts 
\Wesentliches einwenden. Es ist einfach so: die wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse bedingen das geistige Leben. Mit der Umänderung der erste- 


——. 





- e 


31) Neue Wege, Juli- und Augustheft 1909. 


500 Karl Vorländer, 


ren wandelt sich auch das letztere, nicht umgekehrt. Es fällt nur uns, 
Schülern eines lediglich an den äußeren politischen Erscheinungen 
orientierten Geschichtsunterrichts, schwer, bis zu diesen eigentlichen 
Triebfedern des Geschehens hinabzusteigen« (ebd.). Und »was sind 
das für Ideale, die wir dieser Geschichtsauffassung mit so großer 
Emphase entgegenstellen? Was ist das für ein Geist, der sich durch 
sie in seiner Herrschaft bedroht fühlt ?« Dieser Geist ist »Götzengeist«, 
diese Ideale »Götzenbilder« (244). Denn — und nun kommt die Kehr- 
seite des Ganzen, weshalb wir von vornherein die Kuttersche Auf- 
fassung als »eigenartig« bezeichneten — »der Geist, der aus sich selbst 
schöpft, ist nur G o t t« (ebd.). Wie es keine Moral geben kann, die 
sich in allgemein und für immer gültiger Weise durchzusetzen ver- 
möchte, so lange nicht Gottes Geist selbst in den Menschen lebt (243): 
so heißt »Materialismus« in diesem Zusammenhange einfach der Re- 
spekt vor dem Gottgegebenen, nämlich der Materie (244). Und so 
»hat auch hier wieder die Sozialdemokratie an höchste Probleme 
gerührt. Ihr Materialismus weist dringend auf die Notwendigkeit hin, 
uns wieder von ganzer Seele, von ganzem Gemüte und aus allen Kräf- 
ten Gott hinzugeben (245)«. 

Endlich wiederum Ragaz. »Ich habe nur von einer kleinen 
Zahl von Büchern einen so überwältigenden Eindruck empfangen, 
wie von der Lektüre des ‚Kapital‘ von Marx«. Durch ıhn wurde der 
Sozialismus von utopistischen Träumen und Experimenten befreit 
und auf den soliden Boden offenkundiger wirtschaftlicher Tatsachen 
und geschichtlicher Entwicklungen gestellt«, erhielt er eine »groß- 
artige Geschichtsauffassung«, bekam er wieder Hoffnung, bekam er 
einen großen Zug und Schwung. Aber wenn auch die exakte Wis- 
senschaft eine starke Waffe des Sozialismus ist und bleiben wird. 
so genügt sie doch zu seiner Begründung nicht. Es gibt noch eine 
andere, stärkere Macht, die für ihn kämpft: die Macht des Guten. 
Darum zu Marx Kant! »Die innere Logik der Dinge wird sicher 
dazu führen, daß der große praktische Idealismus, der in der Sozial- 
demokratie enthalten ist, in einer idealistischen Weltanschauung die 
Begründung sucht, ohne die sie, wie sich schon jetzt in manchen 
Symptomen deutlich zeigt, auf die Länge nicht bestehen kann.« 
Denn »jetzt ist der seltsame innere Widerspruch vorhanden, daß 
eine im Grunde idealistische Sache versuchen konnte, den Materialis- 
mus zu ihrer Grundlage zu machen«, wobei übrigens »der ökonomische 
Materialismus nicht einfach mit Vogt und Büchner zu identifizieren 
ist« 52) 

5. Einen weiteren Ausdruck hat sich die im vorigen geschilderte 
Bewegung in der Religiös-sozialen Konferenz geschaf- 
fen, die am 13. und 14. April 1909 zum dritten Male, diesmal in Basel, 
tagte, um sich über die Stellung der Geistlichen zur modernen Arbeiter- 





52) Ragaz: Kapitalismus, Sozialismus und Ethik. S. 5—10. — Derselbe, 
Das Evangelium usw. S. 59 vgl. S. 14, wo Ragaz auch auf meine Schriften über 
Kant und den Sozialismus hinweist. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 501 


bewegung auszusprechen 53). Es waren etwa zweihundert, meist 
jüngere, Schweizer Theologen zum Teil weither gekommen, bei ver- 
schiedener politischer und kirchlicher Stellung im einzelnen in der 
Ueberzeugung einig, »daß die gründliche Umwandlung unserer heuti- 
gen wirtschaftlichen wie sittlichen Zustände religiöse Pflicht 
ıst«, während sie einen »christlichen Sozialismus« in dem Sinne eines 
aus den Worten Jesu oder dem Evangelium abzuleitenden christlich- 
sozialen Systems ausdrücklich ablehnen. An der Konferenz beteilig- 
ten sich auch die Sozialdemokraten Pfarrer Pflüger, Pfarrer Reichen, 
Regierungsrat Wullschleger und der bekannte greise Führer National- 
rat Greulich. Der sozialdemokratische Regierungsrat (eine Stellung, 
die etwa der eines deutschen Kleinstaatministers entspricht) erstat- 
tete sogar das erste Referat, und zwar über den Klassenkampf, 
der ein notwendiges und sittlich berechtigtes Mittel zur Durchführung 
der geschichtlichen Mission der Arbeiterschaft bilde; auch die bürger- 
lichen Klassen kämpften für ihre Klasseninteressen, offen und häufi- 
ger noch versteckt, hinter patriotischen Phrasen vom allgemeinen 
Volkswohl sich verschanzend. Im Klassenkampf vollziehe sich die 
Ausscheidung der Utopie vom geschichtlich Gewordenen; aber eine 
Gewerkschaft ohne die sozialistischen Ideale sei eine Krämervereini- 
gung. Die Verbindungslinie zu den religiös Gesinnten erblickt er in 
der gemeinsamen Kraft der Hoffnung und des Glaubens an die Zu- 
kunft. Der gemeinsame Gegner beider sei das Philistertum in allen 
Ständen und Kreisen, das nichts wolle als ungestörten materiellen 
Gewinn und Genuß, ohne alle höheren Ideale. Eine geläuterte reli- 
giöse Anschauung dagegen habe vom Sozialismus nichts zu fürchten, 
sondern nur zu hoffen. Als Diskussionsredner erntete u. a. Greulich 
reichen Beifall. Am zweiten Tage hielt Pfarrer Kutter seinen bereits 
erwähnten großen Vortrag über » Jesus Christus und unsere Arbeit«; 
Professor Ragaz war zum Bedauern des Auditoriums durch Krank- 
heit verhindert, sein mit starker Spannung erwartetes Referat 
über »Unsere Stellung zur Sozialdemokratie« zu halten. Die öffent- 
liche Versammlung am Abend war auch von Nichtgeistlichen, ins- 
besondere auch von Arbeitern, stark besucht. So war man denn von 
seiten der Veranstalter mit dem inneren und äußeren Erfolg der Kon- 
ferenz sehr zufrieden. »Der am zahlreichsten vertretenen Gruppe« 
— so schreibt der Referent (O. Lauterburg) im Freien Schweizer Ar- 
beiter — »liegt es vor allem daran, die Sozialdemokratie besser ver- 
stehen zu lernen, in ihr Gotteskräfte zum Heil der Menschheit heraus- 
zufühlen und ihr deshalb über den leider meist so tiefen, trennenden 
Graben hinüber die Hand zu reichen. Und es ist sehr erfreulich zu 
sehen, daß dafür bei manchen Führern der Sozialdemokra- 
tıe nicht nur, sondern sicher auch in weiteren Kreisen der Arbeiter 





53) Wir entnehmen den Stoff unserer folgenden kurzen Charakteristik den 
Berichten des (evangelisch-sozialen) Freien Schweizer Arbeiters und des (sozial- 
demokratischen) Zenfralschweizerischer Demokrat, deren betr. Nummern uns von 
Herrn Prof. Ragaz freundlichst zur Verfügung gestellt wurden. 


502 Karl Vorländer, 


Entgegenkommen zu spüren ist. Ja, es wäre zu wünschen, daß dessen 
ebensoviel bei den christlichen Kreisen zu finden wäre, welchen 
die religiös-soziale Konferenz zu mehr und freudigerem Verstehen und 
Fühlen Gelegenheit bieten möchte«: ein Ziel und Wunsch, der für 
einige der Veranstalter zunächst voran gestanden habe. Wir wissen 
nicht, ob die Religiös-Sozialen von »christlicher Seite« nach dieser 
Konferenz dieselben Angriffe erfahren haben, wie Ragaz nach seiner 
Baseler Rede von 1906 (s. oben); der einzige, dem sie während der 
Tagung selbst zu sozialıstisch und zu enthusiastisch erschienen, war 
— Lauserburgs Bericht wie einer »Hilfe«-Notiz nach zu urteilen — 
der reichsdeutsche evangelisch-soziale Arbeitersekretär Fischer 
aus Reutlingen. Das sozialdemokratische Organ des Kantons Luzern 
dagegen schloß seinen Bericht, indem es sein freudiges Interesse daran 
bekundete, daß diese Tagung »die innere Werbekraft unserer Ideen 
bei vorurteilslosen, ernsten, nach der Wahrheit ringenden Menschen« 
aufs glänzendste dokumentiert habe. 

Wie aus allem Vorigen hervorgeht, steht die Kerntruppe der 
»Religiös-Sozialen«, d.h. die Haupt-Mitarbeiter der »Neuen Wege«, der 
Sozialdemokratie sehr nahe (deshalb durften wir sie auch hier so aus- 
führlich behandeln). Was sie bisher vom Eintritt in die Partei abge- 
halten hat, das sind — wie mir einer ihrer Führer schreibt — weniger 
prinzipielle als Zweckmäßigkeitsgründe (im höheren Sinne des Wor- 
tes). Sie wollen keine politische Rolle spielen, nicht den Anschein er- 
wecken, als wollten sie die Arbeiter für die »Kirche« oder die »Reli- 
gion« gewinnen, überhaupt sich nicht in bloße Politik verlieren, son- 
dern eine auf eigenem Boden stehende sittlich-religiöse Bewegung 
schaffen und wachhalten, die der politischen Partei parallel geht, 
sie nicht durchkreuzen, sondern ergänzen will. Von seiten der Bour- 
geoisie werden sie deshalb nicht weniger, im Gegenteil um so mehr 
gehaßt. Mit der Sozialdemokratie stehen sie dagegen in den freund- 
lichsten Beziehungen, reden in ihren Versammlungen, zum Teil sogar 
auf ihren Maifesten und werden von vielen ihrer Anhänger verstanden 
und willkommen geheißen ; am wenigsten bezeichnenderweise von den 
reichsdeutschen Genossen. 

6. Endlich kommen wir zu unserer letzten Frage und damit zu 
unserem Spezialthema zurück: Welche amtierenden Pfarrer der 
Schweiz sind heute offizielle Mitglieder der sozialdemokratischen 
Partei? Das sind allerdings bis jetzt nur wenige: die Pfarrer Reichen 
in Winterthur und Pflüger in Zürich bezw. noch Pfarrer Engster ın 
Appenzell. 

a) Am längsten von ihnen Parteimitglied ist wohl Pfarrer A l- 
bert Reichen in Winterthur, 1864 in Grindelwald geboren, der 
infolge von Familienverhältnissen seine Gymnasialstudien durch Ein- 
tritt ins praktische Leben (fünf Jahre im Eisenbahndienst!) unter- 
brechen mußte, ehe er — von 1885 an — seinen Jugendtraum ver- 
wirklichen, nämlich Theologie studieren konnte. In den Sozialismus 
ist er, wie er sich selbst ausdrückt, »gleichsam hineingeboren und 
hineingewachsen«. Schon als Sechzehnjähriger war er Mitglied der 


Sozialdemokratische Pfarrer. 503 


Eisenbahnerorganisation, eines der frühesten modern-gewerkschaft- 
lichen Gebilde in der Schweiz. Als Student in Zürich verkehrte er 
dann regelmäßig in sozialistischen Vereinen, hielt in sozialdemokrati- 
schen Vereinen Vorträge und verteidigte seine sozialistischen An- 
schauungen auch in den Kreisen seiner Studentenverbindung, der 
bekannten Zofingia. 1892 Pfarrer in dem Dorfe Skuzach bei Winter- 
thur, ward er Mitglied des Grütlivereins (der schon damals das sozial- 
demokratische Programm angenommen hatte, ohne sich jedoch der 
Partei formell anzuschließen 54); wodurch er dann bei dessen späterer 
Fusion mit der sozialdemokratischen Partei (Igor) von selbst auch 
deren Mitglied wurde. Auch hier sprach er oft in Arbeiterversamm- 
lungen über relgiöse und kirchliche Fragen, nicht ohne daß es zu leb- 
haften, ja heißen Redekämpfen kam, und umgekehrt referierte er im 
»Pfarrkapitel« (Bezirkssynode) über Fragen wie: »Kann ein Christ, 
insbesondere ein Pfarrer, Mitglied der sozialdemokratischen Partei 
sein ?«, mit der Antwort: Er muß es sein. Ebenso hat er seit seiner 
Berufung an die Stadtkirche von Winterthur (1895) seinen sozialisti- 
schen Standpunkt in theologischen und öffentlichen Versammlungen, 
ın Predigt und Unterricht stets offen vertreten, ohne daß ihm andere 
als gelegentliche Anfeindungen von bürgerlicher Seite erwachsen sind. 
Das Vertrauen seiner Mitbürger bezw. Parteigenossen hat ihn viel- 
mehr seit 1898 in den Kantonsrat (= Landtag,) wie in eine ganze Reihe 
von andern öffentlichen Aemtern und Behörden berufen ; im Jahr 1906 
hatte er auch den Vorsitz der Stadtverordnetenversammlung zu Win- 
terthur. Seine Stellung als Pfarrer hat ihm in den Augen seiner Par- 
teigenossen nie geschadet, zumal da der Schweizer Arbeiter an den 
politisierenden Pfarrer ja von jeher gewohnt war (s. oben); im Gegen- 
teil, eher genützt infolge »des alten Nimbus, der dem Amte bei einfa- 
chen Menschen anhaftet«. »Von Pfaffenhaß habe ich persönlich nie 
etwas zu spüren bekommen. Wenn es geschah so kam es von der 
Seite von Genossen, die aus dem Auslande kamen.« 

Zu schriftstellerischer Betätigung ist Reichen infolge seines ar- 
beitsreichen, noch dazu mit einer Religionslehrerstelle am Gymnasıum 
verbundenen Pfarramts und seiner mannigfachen Ehrenämter nur 
selten gekommen. Doch seien zur Charakteristik seines Sozialismus 
aus einem Vortrage, den er 1905 auf dem »Östschweizerischen Eisen- 
bahnertag« in Winterthur gehalten hat 5°), einige bezeichnende Stellen 
zitiert: »Das Christentum ist in seinem innersten Kern nichts anderes 
als die unbedingte Solidarität des Menschengeschlechts oder, in der 
Sprache einer vergangenen Zeit, das Reich Gottes auf Erden« (S. 4). 
»Die wirtschaftlichen Faktoren sind die treibenden Kräfte im Gebiete 
des geschichtlichen Verlaufes, und wer eine geschichtliche Erscheinung, 
wie es der Militarismus ist, unmöglich machen will, der muß ihre wirt- 
schaftlichen Ursachen und Komponenten aufsuchen und einen nach 


53) Sombart, Sozialismus und soziale Bewegung. 5. Aufl. S. 310. 
55) „Was erwarten wir von den Eisenbahnen und den Eisenbahnern ?« (Ge- 
druckt Zürich 1905.) 


504 Karl Vorländer, 


dem andern beseitigen. Alles andere ist gut gemeint, aber Utopie. ... 
Diejenigen, die den Militarismus entwaffnen und ihm die Klinge zer- 
brechen, das sind die Ingenieure und Arbeiter der Lokomotivfabrik ... 
Der Friedensengel, den wir erwarten, ist nicht der, der vom Himmel 
niedersteigt mit der Palme in der Hand, sondern der den Gotthard 
oder Simplon durchbohrt und auf dem Flügelrad die Lande durch- 
fliegt, den Verkehr vermehrend, Angebot und Nachfrage regulierend, 
die Arbeit der Völker sozialisierend und demokratisierend« (7 f.). 
»Nicht mit der Proklamierung der Menschenrechte, mit Rousseau, 
Danton, Babeuf beginnt die neue Zeit, . . . sondern mit der Erfindung 
der Spinnmaschine, des mechanischen \Vebstuhls, der Lokomotive. .« 
(18). »Nicht an Mitteln zum Lebensunterhalt fehlt es, sondern an 
ihrer Verteilung, an der Regelung von Produktion und Konsumtion« 
(19). Nicht nur Gewerkschafter und Genossenschafter sollen die 
Eisenbahner sein, sondern auch die politische Bewegung unter- 
stützen, denn »die Kehrseite der sozialen Oekonomie ist die soziale 
Demokratie, in ihrer reinsten, besten Form die Sozialdemokratie«. — 
Und in einer prächtigen Maifestrede, in der er die Hauptgestalten des 
Telldramas der Arbeiterschaft als Vorbilder vorführt, meint er: »Die 
soziale Bewegung ist nichts anderes als die notwendige Folge der Re- 
ligion des Zimmermannssohnes aus Nazareth... ein Protest gegen den 
fundamentalen Irrtum von der sittlichen Bedeutung des Privateigen- 
tums . . eine Vertiefung, Verinnerlichung, Bereicherung der Erziehung 
und der Kunst, eine Höherentwicklung des Einzelnen, eine Lebens- 
ordnung der Gesamtheit, gegründet auf Arbeit und Recht«. 

b) In weiteren Kreisen bekannter als Reichen ist der zweite so- 
zialdemokratische Schweizer Pfarrer: Paul Pflüger. 1865 in 
Zürich als Sohn eines Stadtmissionars geboren und streng-kirchlich 
erzogen, wurde er als Pfarrer in der Thurgauer Landgemeinde Duß- 
nang (seit 1893) durch Studium und Umgang mit Arbeitern Sozial- 
demokrat. Seit 1898 Pfarrer in Zürich-Außersihl ist er ein durch Kennt- 
nisse, Rednergabe und Arbeitskraft hervorragender Vertreter des 
Sozialismus, Mitglied des Kantons- und Stadtrats seiner Vaterstadt, 
außerdem noch in einer Reihe anderer Ehrenämter. Zum Nationalrat hat 
er zwar noch nicht kandidiert, dagegen gehörte er zu der Kommission, 
die 1904 das neue Parteiprogramm vorberiet. Auch scheint er keines- 
wegs zu einem »gemäßigten« Flügel innerhalb der Partei zu gehören. 
Wenigstens heißt es in einem Parteibericht: »Einige Diskussions- 
redner, unter anderen Pfarrer Pflüger, vermißten bei der Fraktion 
die nötige Schärfe ; man solle in Bern weniger diplomatisch vorgehen «*®), 
und auch von seinem den Gegnern sehr unliebsamen scharfen Auf- 
treten im Züricher Großen Rat erinnern wir uns öfters gelesen zu ha- 
ben. Auch schriftstellerisch ist Pflüger außerordentlich tätig: er gibt 
eine »Sozialwissenschaftliche Volksbibliothek« heraus, von der bis 
1907 bereits zwanzig Heftchen — die meisten im Preise von IO—20 
Centimes — erschienen waren; daneben noch eine Reihe anderer in 


56) Sozialistische Monatshefte 1905 I, S. 88; s. auch die folgende Anm. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 505 


der Buchhandlung des Züricher Grütlivereins veröffentlichte Bro- 
schüren. Doch enthalten die uns vorliegenden, »Der soziale Hinter- 
grund der Reformation«, »Der Sozialismus der Kirchenväter«, »Der 
Gemeindesozialismus der Stadt Zürich« — keine tiefere oder zu- 
sammenhängende Begründung seines Standpunktes. Auch religiös 
steht Pflüger schon lange auf der äußersten Linken. 

c) Der Dritte im Bunde endlich ist Howald Engster im 
Kanton Appenzell, 1861 als Sohn eines Schweizer Kaufmanns in New- 
York geboren. Von der Ingenieurwissenschaft zur Theologie über- 
gegangen, wurde er in den doer Jahern Pfarrer der Appenzeller Gemeinde 
Hundwil. Theologisch positiv gesinnt, Schüler und Freund Blumhardts 
in Boll, organisierte er mit großem Erfolge die zahlreichen \Veber seines 
Heimatkantons. Der Sozialdemokratie trat er Ende der goer Jahre bei. 
1908 in den Nationalrat gewählt, hat er allerdings sein Pfarramt auf- 
gegeben und lebt jetzt als Präsident des Zentralvorstandes des schweize- 
rischen Textilarbeiterverbandes in St. Gallen, bildet außerdem mit 
seinem Bruder, jetzigen Nationalrat und Regierungspräsidenten, früher 
ebenfalls Pfarrer (in Trogen), die populäre »Regierung« des Kantons 
Appenzell-Außerrhoden. Aber er heißt auch jetzt noch im Volks- 
munde »der Weberpfarrer« und ist als gemütvoller und gewinnender 
Agitator wie als kenntnisreicher und erfahrener Organisator eine der 
geschätztesten und beliebtesten Gestalten der Schweizer Sozialdemo- 
kratie. 


Schlußfolgerungen. Blick auf andere Länder. 
A. 

Nachdem wir uns in unserem ersten, Deutschland betreffenden 
Teile ausführlicher mit den aus den mitgeteilten Tatsachen zu ziehen- 
den Folgerungen beschäftigt haben (s. oben Abschnitt VI), können 
wir uns im folgenden bezüglich Hollands und der Schweiz im wesent- 
lichen auf einige vergleichende Bemerkungen beschränken. 

Die Gründe des Uebertritts sind natürlich hier wie dort im letz- 
ten Grunde die gleichen, nämlich ethisch - religiöse, gewesen, wo- 
zu starkes politisches Interesse, Studium der sozialistischen Theorie 
und bei einzelnen — man erinnere sich z. B. an das von der Entwicke- 
lung Reichens Mitgeteilte — auch frühzeitige praktische Vertrautheit 
mit den Arbeiterverhältnissen hinzugekommen sind. Auch die Stel- 
lung zur marxistischen Theorie ist meist die gleiche: während man dem 
Endziel (Vergesellschaftung der Produktionsmittel) und dem Klassen- 
kampf als Mittel und Weg dazu zustimmt, steht man dem historischen 
Materialismus als philosophischer Theorie — wenigstens in Holland — 
weniger geneigt gegenüber. 

Der Grundunterschied der holländischen und schweizerischen von 
den reichsdeutschen Verhältnissen liegt dagegen in der Tatsache be- 
gründet, daß die Kirche (abgesehen von der außer in den beiden hollän- 
dischen Fällen bisher nicht in Betracht gekommenen katholischen) hier 
Landes-, d. i. Staatskirche, dort Gemeinde-, d. i. Volkskirche ist. 


506 Karl Vorländer, 


Deshalb konnten sich die wenigen Theologen, die in Deutschland den 
offenen Uebertritt zur Sozialdemokratie wagten, innerhalb der Landes- 
kirche nicht halten, während in unseren beiden Nachbarländern alle 
Schikanen geistlich-juristischer Oberbehörden von selbst wegfielen und 
wegfallen, und damit auch die Stellungnahme der sozialistischen, ein- 
schließlich der »religiös-sozialen«, Pfarrer sich nicht gegen die kirch- 
liche Organisation als solche, sondern nur gegen die ihrer Sache wider- 
strebenden unsozial gerichteten Kreise innerhalb der Kirche zu kehren 
braucht. Inder Schweiz speziell werden die Pfarrer von den Gemeinde- 
gliedern entweder auf eine bestimmte Zeit (im Kanton Zürich z. B. auf 
sechs Jahre) oder auf Lebenszeit (wie im Kanton Thurgau) gewählt; 
Lehr- und Bekenntniszwang gibt es nicht, der Pfarrer ist allein auf sein 
Gewissen und die Zustimmung der Mehrzahl der Gemeindegenossen 
gestellt. Eine Nichtwiederwahl ist selten und erfolgt fast nie um ande- 
rer theologischer oder politischer Ueberzeugung willen. Im Kanton 
Zürich ist ein Druck irgendwelcher Art gegen einen sozialdemokra- 
tischen Pfarrer um so mehr ausgeschlossen, da auch in den demokra- 
tisch organisierten Kirchenverwaltungen bezw. -vorständen Partei- 
genossen sitzen, die vorkommendenfalls natürlich eingreifen würden 87). 
In zwei hauptsächlich von Arbeitern bewohnten Außenbezirken der 
Stadt Zürich haben sich neuerdings sogar »Vereinigungen sozialdemo- 
kratischer Kirchgenossen« gebildet, die statutengemäß auf die Kirchen- 
wahlen wirken, kirchliche Fragen besprechen wollen usw. 

Unter solchen Umständen hat denn auch die Zugehörigkeit zur 
Partei auf die theologische Ueberzeugung der betreffenden holländi- 
schen und Schweizer Geistlichen kaum nennenswert eingewirkt: Wohl 
sind sie in beiden Ländern fast sämtlich Anhänger der modernen 
Theologie, aber es gibt doch auch Ausnahmen; der »Weberpfarrere« 
Engster z. B. zählt, wie auch einzelne andere nichttheologische sozial- 
demokratische Führer in der Schweiz, religiös zu den gemäßigt Posi- 
tiven. Natürlich ist ihre religiöse Anschauung auch inbezug auf ein- 
zelne Probleme wie Gottesidee, Christologie, kirchengeschichtliche 
Auffassung durch und durch sozial gefärbt. Sie haben eben in dieser 
Beziehung, wie Pfarrer Reichen in einem seiner dankenswerten Briefe 
an mich treffend bemerkt, die nämliche Entwickelung nur »früher, 
rascher und gründlicher« erledigt, welche die Leute der Christlichen 
Welt in Deutschland, der Neuen Wege in der Schweiz, der Blijde We- 
reld in Holland — wenn auch in verschiedenen Stärke- und Geschwin- 
digkeitsgraden — allmählich durchgemacht haben bezw. noch durch- 
machen. 

Damit sind wir bei jener, gegenwärtig fast in allen Ländern mit 
starker sozialistischer Bewegung sich wiederholenden Erscheinung an- 


5”) Allerdings hat sich 1905 eine Züricher Synode gegen Pflüger, den Haupt- 
sprecher seiner Partei in städtischen und kantonalen Behörden, ausgesprochen, 
weil er durch seine leidenschaftliche und hetzerische Tätigkeit zur Verschärfung 
des Klassenhasses, sogar schon unter den Kindern beitrage (Chronik der Christ- 
lichen Welt 1905, Nr. 13, S. 161 f.). 


Sozialdemokratische Pfarrer. 07 


gelangt: daß unter den sozial interessierten Kreisen der christlichen 
oder doch der protestantischen Geistlichkeit eine, wie es scheint, an 
Zahl wie an Kraft allmählich immer stärker werdende Richtung sich 
auszubreiten begonnen hat, die nichts mehr mit den Christlich-Sozia- 
len älteren Schlags (in Deutschland Stöckerscher, in Holland Kuyper- 
scher Richtung) zu tun, sondern den ehrlichen und heißen Trieb hat, 
sich mit dem modernen Sozialismus innerlich auseinanderzusetzen und 
von ihm Gewinn zu ziehen bemüht ist, eine Richtung, die kurz gesagt, 
eine Vorstufe der Sozialdemokratie bildet. Dahin gehörte der 
National-Sozialismus zu der Zeit, wo er sich noch als »jüngerer Bruder 
der Sozialdemokratie« fühlte (Ende der goer Jahre), in Deutschland, 
dahin die »Christen-Sozialisten« in Holland, dahin die »Religiös-Sozia- 
len« in der Schweiz. In Deutschland hat, durch historische Gegensätze 
bedingt, die Sache einen anderen Verlauf genommen; in demokrati- 
schen Ländern, wie Holland und der Schweiz, muß eine solche Rich- 
tung, konsequent zu Ende gedacht, je nach Temperament und politi- 
schem Interesse früher oder später zum stillen oder offenen Anschluß 
an die Sozialdemokratie führen. Die holländische und die schweize- 
rische Bewegung zeigt denn auch nahezu dieselben Züge. Die hollän- 
dische ist, als Ganzes genommen, einige Jahre älter. Wohl damit hängt 
es zusammen, daß dort bereits eine größere Anzahl von Pfarrern, ins- 
besondere die ganze Gruppe der Blijde Wereld, Parteimitglieder ge- 
worden sind, während in der Schweiz bisher nur drei diesen Schritt 
offiziell vollzogen haben, die meisten dagegen auf der Grenze d. h. etwa 
auf dem Standpunkt stehen, den die Holländer bis zu ihrem Uebertritt 
(1905) einnahmen. 

Erleichtert wird ihnen ein solcher nicht nur durch den demokra- 
tischen Geist und die freie Verfassung beider Länder überhaupt, son- 
dern auch durch den, eben eine Folge dieses Zustandes wie auch des 
Volkscharakters bildenden, gemäßigteren, d. h. der revolutionären Rich- 
tung abgeneigten Standpunkt der Sozialdemokratie beider Länder. Da- 
mit hängt dann wieder die zum Teil verschiedene Aufnahme und Ent- 
wickelung der Theologen seitens bezw. innerhalb der Partei zusammen. 
Infolge der deutschen, besonders der nord- und mitteldeutschen, poli- 
tischen und kirchlichen Verhältnisse ist das Mißtrauen gegen die von 
bürgerlicher und nun gar von kirchlicher Seite Herübergekommenen, 
wenn auch nicht bei den Massen, so doch bei einem Teile der Parteiführer 
und den von ihnen beeinflußten Parteimitgliedern weit größer als in Hol- 
land, wo Pater Cölestinus doch nur von einigen Radikalen angegriffen 
wurde, oder in der noch stärker demokratischen Schweiz. Auf der 
Baseler Konferenz hat Greulich die sozialistischen Pfarrer warm dazu 
aufgefordert, in die Partei einzutreten, um an der Erziehung der 
Massen mitzuarbeiten. Und in der Schweiz sind nicht bloß früheren 
Pfarrern, wie Brandt und Wirth, sondern auch noch aktiven, wie 
Engster, Pflüger und Reichen, die höchsten Ehrenämter der Partei 
ohne Widerspruch übertragen worden. Ist das gleiche in Holland noch 
nicht erfolgt, so liegt das wohl daran, daß die betreffenden Geistlichen 
der Partei erst seit wenigen Jahren angehören, und noch mehr daran, 


508 Karl Vorländer, 


daß sie bis jetzt ein stärker religiös-ethisches als spezifisch politisches 
Interesse gezeigt haben; Männer mit vorwiegend politischer Anlage, 
wie Melchers und Hugenholtz, sind auch dort bald in die Kammer 
gewählt worden, freilich nicht mehr als amtierende Geistliche. 

Was endlich die Frage betrifft, ob die sozialdemokratischen Pfarrer 
Hollands und der Schweiz eine bestimmte Richtung innerhalb der Par- 
tei vertreten, so sehen wir, daß in Holland der frühere Theologe Do- 
mela Nieuwenhuis, offenbar von seinem ethischen Idealismus getrie- 
ben, mit einer gewissen Konsequenz von einer anfänglich ganz marxi- 
stischen Haltung zu einem anarchosozialistischen Standpunkt fortge- 
schritten ist, den nach seiner Mitteilung auch ein aktiver Geistlicher der 
reformierten Kirche vertritt. Die Gruppe der Blijde-Wereld-Pfarrer 
ist in der Politik noch nicht stärker hervorgetreten ; sie gehört aber allem 
Anschein nach der großen revisionistisch gesinnten Mehrheit der so- 
zialdemokratischen Arbeiterpartei an, wie ja auch zwei ihrer Gesin- 
nungsverwandten, die ebengenannten Melchers und Hugenholtz, Mit- 
glieder der Kammerfraktion sind. In der Schweiz existiert bis jetzt 
kein rechter oder linker Flügel der Partei. Und doch repräsentieren 
die drei von uns genannten Theologen jeder einen besonderen Typus 
innerhalb der großen sozialistischen Bewegung. Der »\Weberpfarrer« 
Engster ist der volkstümliche Gewerkschaftsführer, Pflüger ein Mann 
der schärferen Tonart, mehr Politiker und Staatssozialist, Reichen end- 
lich ist zwar entschiedener Sozialist, schätzt aber die parlamentarische 
und politische Tätigkeit weniger hoch ein, als es die reinen Politiker 
tun, und besitzt so gewisse Berührungspunkte mit dem Syndikalismus 
und den Genossenschaftsleuten. 


B. 


Holland und die Schweiz bieten heute sozusagen den klassischen 
Typus des sozialdemokratischen Pfarrers. Wenn wir zum Schluß noch 
einen Blick auf andere Länder werfen, so muß dieser notgedrungen 
kurz sein. Denn einmal dürfen wir diesen Aufsatz nicht ins Unge- 
messene anschwellen lassen 58), zweitens aber — und das ist die Haupt- 
sache — haben wir, trotz mancherlei angestrengter Bemühungen, 
über diese übrigen Länder nicht so reichhaltiges und so zuverlässiges 
Material erhalten können, daß wir uns und unseren Lesern ein wirklich 
genaues und anschauliches Bild der dortigen Verhältnisse zu entwerfen 
vermöchten. Und endlich scheinen uns nach dem, w a s wir in Erfah- 
rung bringen konnten, die Dinge fast überall noch so im Flusse sich 
zu befinden, daß auch aus diesem sachlichen Grunde eine zusammen- 
hängende Darstellung besser noch aufgeschoben wird. Wir geben also 
im folgenden, aus dem von uns gesammelten Material, nur eine Anzahl 
orientierender Notizen, indem wir deren Vervollständigung zu einem 
zusammenhängenden Bilde uns für einen späteren Zeitpunkt vorbe- 


8) Ueber die religiös-soziale oder -sozialistische Bewegung in England, 
Frankreich, Italien, Nordamerika wäre, wie ein Kenner derselben (Prof. Ragaz) 
meint, ein ganzes Buch zu schreiben. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 509 


halten, noch lieber aber genaueren Kennern der einzelnen Länder 
überlassen. 

In Norwegen hat zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts ein 
Pfarrer, Dr. Alfred Eriksen in Karlsö, die sozialistische Bewegung 
in den äußersten Norden verpflanzt und durch das sozialdemokratische 
Wochenblatt Nordlys für sie gearbeitet. Bei den Wahlen von 1903 
wurde er im nördlichsten Bezirke (Tromsö), zusammen mit einem Fi- 
scher und einem Bauern, in den Storthing gewählt (vgl. den Nach- 
trag). — Was Rußland anbetrifft, so wäre u. a. die mindestens 
psychologisch interessante, freilich »sschwankende«, Gestalt des Popen 
Gapon näher zu beleuchten, der wenigstens eine Zeitlang der 
Sozialdemokratie sich angeschlossen hatte 5°). 

In den übrigen Ländern, über die wir Nachrichten gesammelt 
haben, scheint sich die Bewegung meist in dem Stadium zu be- 
finden, in dem sie in Holland zu Anfang dieses Jahrhunderts war. Es 
gibt eine Reihe sozialistischer oder doch auf dem Weg zum Sozialismus 
sich befindender Pfarrer, die aber aus verschiedenen Gründen den 
offiziellen Eintritt in die politische Partei noch nicht vollzogen haben. 
So beglückwünschten 1906 in England 120 Geistliche der anglikani- 
schen Kirche die Labour Party zu ihren Wahlerfolgen in einem offenen 
Brief und forderten darin die Geistlichen auf, ihren Einfluß auszu- 
nutzen, »um die dringend notwendige Entwicklung des geschichtlichen 
Fortschritts in der Industrie zu beschleunigen, unser höchst unvoll- 
kommenes soziales System in vollkommenere Formen überzuführen, 
sich zu bemühen, die anarchischen Unordnungen in der industriellen 
Welt zu überwinden und eine wirkliche Ordnung daraus zu schaffen, 
kurz: die politische Revolution des neunzehnten zur ökonomischen des 
zwanzigsten Jahrhunderts fortzuführen und die Regierung »durch 
das Volk und für das Volk« durch ein Eigentumsrecht »für das Volk 
und durch das Volk »zu krönen« ®). Und es hat sich dann eine Church 
Socialist League gebildet, die den sozialistischen (nicht etwa christlich- 
sozialen) Standpunkt auf kirchlicher Grundlage vertritt. Politisch 
und ökonomisch sind ihre Mitglieder reine Sozialisten, der Vorsitzende 
der Geistliche Algernon West. Besonderes Aufsehen machte die »Be- 
kehrung« des in kirchlichen Kreisen sehr bekannten Reverend J. 
Campbellam City Temple zu London, der in einer Versammlung 
der »Unabhängigen Arbeiterpartei« zu Liverpool im März 1907 er- 
klärte: »Ich bin Sozialist, weil ich Christ bin. Ich bin dazu getrieben 
durch die Logik des Evangeliums. Was die Kirche Jesu in ihrer ersten 
Zeit wollte, das will heute die sozialistische Partei: einen Versuch 
wagen, das Königreich Gottes zu verwirklichen. Neunzehn Jahr- 
hunderte sind vorübergegangen, und noch ist es nicht gekommen. 
Aber ihr Sozialisten verbreitet aufs neue die alte Wahrheit und zeigt, 
wo die wahre Kirche zu finden ist.« Und im Januar 1908 veröffent- 


59) Leo Deutsch, Der Pope Gapon und seine Rolle in der russischen Rovolution. 
Berlin, Vorwärtsbuchhandlung 1909. 31 S. 
s0) Chronik der Christlichen Welt 1906, Nr. 21, S. 247 f. 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 33 


SIO Karl Vorländer, 


lichten mehr als hundert Geistliche verschiedener englischer Kirchen- 
gemeinschaften eine Erklärung, in der sie ausdrücklich, um vorge- 
kommenen Irrtümern zu begegnen, aussprechen, daß ihr Sozialismus 
der nämliche sei, dem die Sozialisten der ganzen Welt anhängen, und 
die Vergesellschaftung der Produktionsmittel einschließe. »Unser 
Sozialismus ist nicht minder ernst noch minder vollständig, weil er 
durch unser Christentum beseelt wird. Die sozialistische Lehre ist in 
ihrem Kern eine ökonomische Sache und kann deshalb von allen Men- 
schen verteidigt werden, Christen oder Ungläubigen. Aber als Diener 
des christlichen Glaubens fühlen wir, daß die ökonomische Lehre in 
vollkommener Uebereinstimmung ist mit unserem Glauben, und wir 
sind überzeugt, daß ihre Verteidigung gerechtfertigt, ja sogar von uns 
gefordert wird durch die Vorschriften unserer Religion« ®'). 

Dieselbe Erscheinung zeigt sich in den Vereinigten Staaten von 
Nordamerika. Dort ist im Jahre 1907 eine christlich-sozialistische 
Bruderschaft begründet worden, die »alle religiösen Vereinigungen 
mit der sozialen Botschaft Jesu durchdringen, die betonen will, daß 
der Sozialismus die notwendige wirtschaftliche Forderung des christ- 
lichen Lebens ist usw.«. In Chicago erscheint als Organ dieser Rich- 
tung »T he Christian Socialist«, mit dem Motto: The golden rule against 
the rule of gold. Die meisten Mitarbeiter sind Pfarrer. Einer der Re- 
dakteure gab sein Amt auf, um als Reiseprediger in Volksversamm- 
lungen und Kirchen im Namen des Christentums die frohe Botschaft 
des Sozialismus zu verkünden. Ein Geistlicher, W. Th. Brown, Pre- 
diger der Kongregationisten-Gemeinde in Rochester (New- York), ge- 
hörte, wie wir in einer Elberfelder periodischen Zeitschrift »Morgen- 
rot« (Juli 1902) lasen, damals seit längerer Zeit der sozialdemokrati- 
schen Partei an, für die er durch Wort und Schrift eifrig agitierte; er 
legte allerdings nach vier Jahren sein geistliches Amt nieder, weil er 
als Sozialist die Heuchelei, zu der es ihn zwinge, nicht länger mitma- 
chen wolle. 

In Frankreich ist der Leiter einer ähnlichen Bewegung der 
Pariser Prediger Monod; sie wird durch verschiedene Zeitschriften 
(Cloche d’Alarme, L’Espoir du monde, Revue du Christianisme social, 
Avant-Garde) vertreten. Ein Abbe Vial hat sich, wie mir Prof. Robert 
Michels mitteilt, vor kurzem öffentlich zum Sozialismus bekannt, ohne 
jedoch der Partei beizutreten (weiteres s. Nachtrag). 

Aehnlich liegen die Verhältnisse in Italien. Hier waren schon 
der alten Internationale vereinzelte Priester beigetreten, aber sie ver- 
schwanden immer wieder. Neuerdings (1908) hat sich auch von der 
»Christlichen Demokratie« (Murris) eine Anzahl jüngerer Elemente 
losgelöst, hinter denen (nach Angabe von Robert Michels) ein Priester 
steckt, der mit seinem Namen noch nicht hervorgetreten ist. Diese 
Gruppe nennt sich, ganz wie in Holland und Nordamerika, Soctalisti 
Christiani, bekennt sich offen zum Kollektivismus und strebt Auf- 








6) Die beiden letzten Erklärungen entnehmen wir der oben erwähnten 
Schrift von Bakker, Het Christen-Socialisme, S. 21—23. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 5Il 


nahme in die sozialdemokratische Partei an, die ihr aber von dieser 
bisher verweigert worden ist, weil sie durch ihren Grundsatz: »Nicht 
der Materialismus, sondern das ethisch erfaßte Christentum führt zum 
Sozialismus« die Partei verchristlichen würde und der Geist der letz- 
teren santi-ideologisch« sei. 

Wie man schon aus diesem unvollständigen Ueberblick sieht, ist 
eine nicht bloß soziale, sondern vom Geist des modernen Sozialismus 
tief berührte Bewegung unter den Geistlichen, und damit natürlich 
auch den von ihnen beeinflußten Laienkreisen, der meisten Kultur- 
länder im Gange, und es wäre unseres Erachtens eine dankenswerte 
Aufgabe, wenn ein sozial interessierter Theologe oder ein für die ethisch- 
religiösen Fragen interessierter Sozialist, der zugleich genauer Landes- 
kenner wäre, eine ausführliche Untersuchung derselben auch in den 
von uns notgedrungen nur kurz berührten Ländern unternehmen 
wollte. Es würde eine solche Untersuchung nicht bloß ein praktisch- 
politisches, sondern auch ein theoretisches Interesse haben, indem sie 
zeigte, ob und inwieweit eine Verbindung von Ethik, auch in reli- 
giösem dGewande, einerseits und wirtschaftlichem und 
politischem Sozialismus anderseits möglich ist. 


Nachtrag (Frankreich — Skandinavien). 


I. Frankreich. 


Einem uns erst nachträglich bekannt gewordenen Aufsatze von 
Alexandra David (Paris) über: Die sozialistische 
Strömung im französischen Protestantismus 
(Dokumente des Fortschritts, Oktoberheft 1909, S. 745—748) entneh- 
men wir folgende genauere Daten über die sozialistische Bewegung 
unter den protestantischen Geistlichen Frankreichs: Im Juli 1887 
gab Pastor Louis Gouth die erste Nummer einer Revue: Le Christia- 
nisme Social heraus und versandte zugleich ein von sozialistischen 
Gesichtspunkten erfülltes Rundschreiben an alle protestantischen 
Kirchen Frankreichs. Seitdem hat die Bewegung immer weiter um 
sich gegriffen, »und heute ist ein großer Teil der Protestanten Frank- 
reichs für das neue Ideal gewonnen«. Und zwar gibt es in der Bewe- 
gung zwei Richtungen: neben einer gemäßigten, christlich-s o Z i a- 
len eine radikale, christlich-sozialistische. Die letztere 
steht, »soweit ökonomische Probleme in Frage kommen, auf dem 
Boden des modernen wissenschaftlichen Sozialismus«; 
Die meisten ihrer Mitglieder zählen »zu der sozialistischen Partei, 
wie sie im französischen Parlamente vertreten ist« [Also doch wohl zu 
den Unifies? Zu welcher Richtung: der von Guesde, Jaurès, Allemane 
oder Hervé, sagt die Verfasserin nicht]. Sie fordern das Gemein- 
eigentum an Grund und Boden und die Vergesellschaftung der Pro- 
duktionsmittel in Handel und Industrie. Pastor ElieGounelle 
erklärte: »Christliche Freiheit ist nur möglich, wenn die Gesellschaft 
selbst über die Güterproduktion gebietet.« Paul Passy, der 
Sohn des bekannten Akademikers und Friedensfreundes, führte auf 

33* 


512 Karl Vorländer, 


einem Kongresse seiner Richtung in Genf aus: Die Aneignung der 
Produktionsmittel durch eine Minderheit stelle in \Vahrheit einen 
Raub an der Gesamtheit dar; er müsse sich auch vom protestanti- 
schen Standpunkt aus dem Worte Proudhons anschließen: Das kapi- 
talistische Eigentum ist Diebstahl. Und Monod ruft aus: »Wisset 
es wohl, daß die wahre Geburt der Menschheit noch in der Zukunft 
liegt ; denn solange nicht alle ihre Glieder Kraft und Muße zu geistigen 
Interessen haben, so lange ist unser Geschlecht noch im embryonalen 
Zustand, und ob wir auch leben, wir leben im Dunkeln. So wie die 
Sonne nicht von einzelnen als Eigentum in Anspruch genommen wer- 
den kann, so werden auch die Güter dieser Erde nicht immer Monopol 
von wenigen bleiben können; sie sind gemacht, um allen zu gehö- 
ren ; eine die ganze Welt umfassende Genossenschaft wird sie besitzen.« 
Neben solchen rein idealistisch, ja utopistisch klingenden Gedanken 
stellen jedoch andere Führer des sozialen Protestantismus die ökono- 
mischen Gesichtspunkte durchaus in den Vordergrund. Sie führen 
aus, daß die kapitalistische Produktionsweise eine anarchische sei, 
daß ihr die einheitliche Leitung, die wissenschaftliche Anpassung an 
die Bedürfnisse der Konsumenten fehle; daß in ihr neben hochent- 
wickelten Fabriken noch so viele in der Produktionstechnik zurück- 
gebliebene Werkstätten bestehen, daß somit nicht die größtmögliche 
Produktionsintensität erreicht werde usw. 


2. Skandinavien. 


Ueber die Verhältnisse in den skandinavischen Ländern lesen wir 
in den »Mitteilungen des Evangelisch-Sozialen Kongresses« (Januar 
1910, S. 31 f.)®) folgendes: »Es gibt in den skandinavischen Ländern 
eine stets wachsende Anzahl von Geistlichen der Staatskirche, die ent- 
weder sich selbst offen und freimütig als Anhänger der sozialdemokra- 

„tischen Partei erklären oder zum mindesten wiederholt in Rede und 
Schrift ihre lebhafte Sympathie für deren Bestrebungen zum Aus- 
druck bringen. Die Kirchenbehördenerblickendar- 
in nichts, was mit dem geistlichen Amtein Wi- 
derspruchstände.« Es wird dann auf den auch von uns ge- 
nannten norwegischen Abgeordneten Pfarrer Eriksen hinge- 
wiesen, der auch als Geistlicher persona grata und sicher noch nicht 
am Ende seiner Amtslaufbahn sei. |Daß übrigens das norwegische 
Ministerium Knudsen »ausgeprägt sozialdemokratische« Tendenzen 
gehabt habe, möchten wir bestreiten.] 

Aber auch in dem weit konservativeren Schweden sei ein 
großer Teil der Geistlichkeitsozialdemokratischgesinnt. 
Was im Anschluß daran von einer im Mai 1909 zu Lund abgehaltenen 
großen Versammlung freisinniger Geistlicher der Staatskirche Schwe- 
dens berichtet wird, beweist freilich, genau genommen, nur eine 
starke Sympathie für die Sozialdemokratie. So, wenn Dr. 

Widner, Pfarrer der schwedischen Gemeinde zu Kopenhagen, berich- 


€22) Abgedruckt aus dem Z/arrerverein, Juli 1909, Nr. 4. 


Sozialdemokratische Pfarrer. 513 


tet, daß er mit den sozialdemokratischen Mitgliedern seiner Gemeinde 
das »allerangenehmste Zusammenarbeiten gehabt«, viele Beiträge 
erhalten habe, und den Geistlichen empfiehlt, die Versammlungs- 
häuser der Sozialdemokratie zu besuchen. Oder wenn Pfarrer Bruhn 
von seinen Besuchen in sozialdemokratischen Familien und Versamm- 
lungen »snur angenehme Erinnerungen hat« und der Ansicht ist, die ge- 
rechte Weltanschauung, nach der ein Geistlicher streben müsse, finde 
man kaum in den Kreisen der Bourgeoisie. Am radikalsten scheint 
sich der Theologieprofesssor Holmstroem geäußert zu haben: 
Zwischen Sozialismus und Christentum bestehe ein inniger Zusammen- 
hang; es sei mit Freuden zu begrüßen, wenn die Geistlichen sich frei- 
mütig zur sozialdemokratischen Lehre bekennten. Das Zusammen- 
arbeiten zwischen Kirche und Sozialdemokratie erfordere aber eine 
einfache und natürliche Verkündung des Wortes. 

Jedenfalls ergibt sich aus diesen Nachrichten, daß auch in Frank- 
reich wie in Schweden und Norwegen die Dinge im Fluß sind, und daß 
in allen drei Ländern eine bemerkenswerte sozialistische Bewegung 
unter der evangelischen Geistlichkeit besteht. 


514 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Nochmals „Marx oder Kant ?“'). 
Von 
G. v. SCHULZE-GAEVERNITZ. 


Seit ich meine vorjährige Rektoratsrede unter obstehendem Titel 
veröffentlichte, ist in Jahresfrist die Marxlitteratur abermals ange- 
schwollen. In erster Linie steht hier das umfangreiche Werk H a m- 
machers »Das philosophisch-ökonomische System des Marxis- 
mus«. Leipzig, Duncker & Humblot 1909 (730 Seiten). Hammachers 
Buch ist eine gewichtige Leistung, deren national-ökonomische 
Ausführungen die vortreffliche Schule Dietzels zu Ehren bringen. 
In philosophischer Hinsicht liegen erfreuliche Bekenntnisse zum neu- 
kantischen Idealismus vor: »Nur eine radikale Wendung zu einem 
Idealismus, der nicht wie der überlieferte Liberalismus, Sozialismus 
und Positivismus negativ, sondern wirklich positiv ist, kann die 
Bewegung der Gegenwart in gültige Bahnen leiten« (S. 720). Der 
Verfasser ist nicht nur erkenntnistheoretischer Kantianer, wie die- 
jenigen Sozialisten, welche Marx und Kant »versöhnen« wollen. 
Geboren aus dem Geiste der Kantischen Kulturphilosophie sind 
Worte wie folgende: »Eben wegen der psychologischen (?) Gesun- 
dung, die den Menschen von der Hast des Gegenwartslebens befreien 
wird, ist am wenigsten die Aufhebung dessen zu erwarten, was nach 
der materialistischen Geschichtsauffassung als Reflex der kapitali- 
stischen Produktionsweise schwinden soll: Das 20. Jahrhundert 
wird die Religion von neuem in geläuterten Formen, d. h. in persön- 
licher Ausprägung zu Ehren bringen« (S. 640, vergl. auch S. 702 
Ablehnung einer einseitig ästhetischen Klassenkultur). Immerhin ist 
in philosophischer Hinsicht das Werk nicht ganz so erfreulich wie in 
seinen national-ökonomischen Teilen, indem der Verfasser den eigenen 
Standpunkt und damit den Maßstab der Kritik nicht immer scharf 





1) Marx oder Kant? 2. Auflage. Freiburg, Speyer & Kärner, 1909. 


Nochmals »Marx oder Kant?’« 515 


genug hervorhebt. Weniger, aber energischer Zusammengefaßtes 
wäre mehr gewesen. An einigen Stellen finden sich naturalistische 
Entgleisungen. So wird der Darwinismus als »eminent aristokratische« 
Wissenschaft bezeichnet, »welcher die Auslese der Tüchtigsten zum 
Ziele nehmen muße. Ist der Syphilisbazillus, der eine Südseebevölkerung 
hinwegdezimiert, »aristokratischer«, als die durch ihn beseitigten In- 
sulaner ? Der Darwinismus als Naturwissenschaft ist weder aristokra- 
tisch noch demokratisch, sondern wertneutral. An anderer Stelle heißt 
es, die Rangordnung der kapitalistischen Welt sei eine »unnatürliche«; 
daher bestehe unsere Aufgabe darin, die bessere »natürliche« Rang- 
ordnung wieder herzustellen. Selbstverständlicherweise ist der Kapi- 
talismus nicht mehr und nicht minder »Natur«, als aller Vor- und 
aller Nachkapitalismus. Das Bessere als das »Natürliche« zu be- 
zeichnen, ist ein Sprachgebrauch, welcher die Naturwissenschaft 
verfälscht. 

Zu Hammachers umfangreichem Werke gesellen sich eine Reihe 
kleinerer Schriften, unter denen die Arbeit Muckles »Geschichte 
der sozialistischen Ideen im ı1g. Jahrhundert«?) die erste Stelle 
einnimmt. Wenn Muckle im Anschluß an sein Hauptwerk über St. 
Simon die Bedeutung der Franzosen für die außerfranzösische Ent- 
wicklung überschätzt — Carlyle war kein bloßer Ausleger St. Simons, 
sondern mehr noch der Schüler eines Novalis, Fichte uud Goethe — 
so hat Hammacher das Verdienst, die Hegelsche Grundlage des Mar- 
xismus unterstrichen zu haben. Wichtig und für mich neu ist die 
Tatsache, daß Marx in London — nach dem Studium der Franzosen 
und nach der Aktion der vierziger Jahre — zum Studium Hegels 
zurückgekehrt ist. 

Das Schriftchen Sombarts »Das Lebenswerk von Karl 
Marx« 3), ist anregend wie alle Aeußerungen des Verfassers — anre- 
gend insbesondere durch den Widerspruch, den es wachruft. Aber die 
Sprache! »Die spezifisch künstlerischen Valeurs, die das Oeuvre von 
Marx so über alles Normalmaß emporheben — —« (S. 57). »Deutschh 
zu schreiben« war das Werk eines Goethe. Bewußt sollten wir 
dieses Lebenswerk nicht durchkreuzen, sind wir doch unbewußt 
allzumal Sünder. Tugan-Baranowskys Schrift »Der mo- 
derne Sozialismus in seiner geschichtlichen Entwicklung«®), eine Er- 
gänzung der »Grundlagen des Marxismus« desselben Verfassers, 
wird der Bedeutung Kants nach der ethisch-politischen Seite gerecht: 
»Schaltet man die Lehre vom absoluten Wert der menschlichen Per- 
sönlichkeit aus — so bleiben alle demokratischen Forderungen unserer 
Zeit ein leeres Gerede«. Aber auch dieser Schriftsteller kommt zu 
keinem »Marx oder Kant«, zu keiner scharfen Scheidung des eudä- 
monistisch gerichteten Individualismus der französischen Revolution 
und der idealistisch gerichteten Persönlichkeitslehre Kants und seiner 


2) Leipzig, Teubner, 1909. 
3) Jena, G. Fischer, 1909. 
1) Dresden, Böhmert, 1908. 


516 G.v. Schulze-Gaevernitz, 


Nachfolger. Charasoff?.) behandelt den Nationalökonomen Marx 
— aber Marx ist mehr als ein Mann, »der Reichtum für das 
höchste Gut hält und in ihm die ganze Kultur erblickt.« 


Ein Federkrieg zwischen Kautsky und der Generalkommission 
der deutschen Gewerkschaften blieb nicht ohne Bezug auf die Grund- 
fragen des Marxismus. Hierzu kamen einige Aeußerungen Bernsteins, 
u. a. eine solche in diesem Archiv. Endlich knüpfte sich an meine 
Rektoratsrede eine parteipolitisch gefärbte, daher wissenschaftlich 
belanglose Diskussion. Als wissenschaftliche Aeußerungen beanspru- 
chen dagegen Beachtung Maurenbrechers Aufsätze in der »Hilfe«, 
September 1908, sowie Vorländers »Marx oder Kant«? im Archiv 
für Sozialwissenschaft, Mai Igog. 

Ohne die in meiner Rektoratsrede niedergelegten Grundanschau- 
ungen abzuändern, geben mir die genannten Schriften Anlaß zu fol- 
genden Nachträgen. 


I. Wagte der deutsche Idealismus die Tat der Wertbejahung, so 
war der jugendliche Marx in erster Linie Verneiner der herr- 
schenden Religion, des herrschenden Staates, der herrschenden 
Philosophie, Verneiner der verhaßten Träger verschlissener \Verte. 
Er war Umstürzler auf Grund seiner Umwelt wie seiner Abstammung. 


Versetzen wir uns in jene vormärzlichen Nebeltage, von deren 
Eindrücken Marxens Jugend geprägt wurde. Der deutsche Idealis- 
mus schien endgültig an der Unvernunft der Tatsache gescheitert. 
Vernichtung dieses Staates, Vernichtung dieser Religion. 
enger Anschluß an die unendliche Ueberlegenheit der Westmächte! 
Dies schien nunmehr der deutschen Intelligenz als der einzige Ausweg 
aus hoffnungsloser Rückständigkeit. 


Der Protest wandte sich zunächst gegen den Staat — gegen 
jene politische Wirklichkeit, die den Idealen Fichtes und Steins sich 
hoffnungslos versagte. Der Atheismus der bürgerlichen Intelligenz 
jener Jahre entsprang der Verbrüderung der Religion mit dem ver- 
haßten Polizeistaat. In einem interessanten Referate auf dem evan- 
gelisch-sozialen Kongreß Igog hat Drews die Wurzel dieser Religions- 
feindschaft bloßgelegt: Protest gegen geistige Verknechtung 5). Die 
Arbeiter sind dem Atheismus der bürgerlichen Vorgänger erst gefolgt. 
Die liberalen Arbeiterbildungsvereine jener Jahrzehnte haben dem 
Arbeiter »Bildung« im Sinne von naturalistischer Weltanschauung 
bewußt eingeimpft. Dieser Keim hat sich seitdem üppig entwickelt. 
immer unter dem Argwohn der Arbeiter, daß ihnen Religion gepredigt 
werde, um sie zu verdummen und politisch darniederzuhalten, während 
Karl Vogt, Büchner und Häckel die wahre Meinung der »Herren« 
unter sich sei. In der Tat, nichts ist religionsfeindlicher, als der 
berüchtigte, von Schmoller gegen Treitschke bekämpite Satz: Reli- 





ta) Charasoff, Karl Marx. Berlin, Bondy 1909. 
5 P. Drews, Kirche und Arbeiterstand. Göttingen, Vandenhoeck u. 
Ruprecht, 1909. 


Nochmals »Marx oder Kant ?« 517 


gion sei dem Volke zu erhalten — dem Volke im Gegensatz zu 
den sogenannten Gebildeten. 

Der Protest wandte sich zugleich gegen die Philosophie, d. h. 
Deutschlands idealistische Philosophie, »die Betschwester der Re- 
ligion.«a Die Ueberspannung des Idealismus durch Hegel kam 
dieser Wendung der Gedanken entgegen. 

Hegels Wertmonismus beseitigte Kants Dualismus zwischen 
Wert und Wirklichkeit, welcher der menschlichen Schwäche weise 
Rechnung getragen hatte. Was nicht wertvoll ist, sinkt herab zum 
Schein. Hegel beseitigte insbesondere den erkenntnistheoretischen 
Dualismus zwischen der Wahrheit als Idee und dem menschlichen 
Wahrheitsstreben. Das Ich nimmt teil an Gott; der philosophische 
Geist erfaßt die Wahrheit durch Intuition. Daher die Ableitung 
von Naturwissenschaft wie Geschichte aus der Anschauung des 
»konkret Allgemeinen«. Freilich: Hegels Weltbild wollte nicht Erfah- 
rungswissenschaft— als Kunstwerk war es die größte Schöpfung 
Deutschlands neben Goethes Faust. Aber die Vernachlässigung der 
Erfahrung über die Welt des schönen Scheins hinaus rächte sich bitter 
durch den nahen Umschlag. Für die Hegelsche Linke wurde der 
Geist »die Natur in ihrem Anderssein«: »Der Mensch ist, was er ißt«. 
Das Sein verschlingt den Wert. 

\Wie sehr das Judentum, insbesondere das von seinen 
nationalen Ueberlieferungen sich soeben erst loslösende Judentum, 
diesem Wertnihilismus zuneigte, hat Marx in eine schärfere Formel ge- 
gossen, als irgend ein Antisemit: Das Judentum veräußerliche Menschen 
und Natur, es unterwerfe beide der Knechtschaft des egoistischen 
Bedürfnisses, dem »Schacher«, wobei es das nur scheinbar siegreiche 
Christentum von innen aushöhle $). 


Diese zeitgeschichtlichen Stimmungen des Protestes gipfelten 
ın Marx zu gigantischer Größe. Man muß die Jugendschriften eines 
Marx nicht nur gelesen, man muß sie empfunden haben und kann nicht 
anders, als die erdgeborene Kraft dieses ungeheuren Himmelsstürmers 
bewundern! Neuere Ausleger »vergeistigen« diesen Marx, »dem die 
schwarzen Haare aus Wangen, Armen, Nase und Ohren quollen. ?)« 
Sie suchen das Schriftwort den Bedürfnissen der Gegenwart ge- 
recht zu machen. Aber — sie verwässern damit den Helden. 

In letzter Folge hätte Marxens Wertverneinung zum Subjektivis- 
mus Stirners führen müssen, wie er in den griechischen Sophisten 
vorgebildet 8), von Schlegels »geniesüchtiger Ironie« erneuert, sich 
später in Nietzsche zu üppiger Blütenfülle entfaltete.e Zwar beruhte 
die Großzügigkeit Nietzsches auf weithin idealistischer Linienführung, 

6% Fr.Mehring, Aus dem literarischen Nachlaß von Karl Marx, Friedr. 
Engels und Ferd. Lassalle. I. Band. Stuttgart, Dietz, 1902. S. 425—431 insb. 431. 

3 Treitschke, Deutsche Geschichte, Bd. V. S. 201; zitiert bei Ham- 
macher S. 28. 


®) Dietzel, Handwörterbuch der Staatswissenschaften. IV. 1333 ff. 


518 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


zu deren Schwung die Blutleere unserer »Moderne« nicht mehr empor- 
reicht. Aber vom Staat war Nietzsche doch gründlich losge- 
kommen, von »diesem kältesten aller Ungeheuer«. Anders Marx, der, 
um den Staat zu bekämpfen, auf die staatliche Arena herabmußte. 
Könnten wir das vielverschränkte Gewebe dieses glänzenden Geistes 
bloßlegen, wir würden erstaunen, wie stark die politische Kette 
gewesen ist, welche den theoretischen Einschlag trug. 


II. Als Politiker bedurfte Marx des die Massen bindenden, den 
Massen verständlichen Dogmas. Dieses borgte er vom Westen: 
Philosophischen Materialismus und proleta- 
rischen Klassenkampf. Marx und Engels sind sich dar- 
über klar, daß der Bankerott der deutschen Zustände es war, der zu 
dieser Anleihe beim Westen geführt hat: »Die praktischen Notwendig- 
keiten« des Kampfes gegen die orthodoxe Frömmelei und die feudal- 
absolutistische Reaktion Friedrich Wilhelms IV. drängten zum 
Anschluß an die englisch-französische Aufklärung °). 


Nimmermehr ist bloße Skepsis imstande, die Religion aus der 
Welt zu schaffen. Die Masse verlangt einen leicht faßbaren Ersatz, 
einen Glauben, der zugleich Wissenschaft zu sein vorgibt. Dieses 
Dogma bietet der Materialismus — ein Kind aus der Ehe 
des »ecrasez l’infame« und der mechanischen Naturauffassung des 
frommen Newton. Mit der Annahme des philosophischen Ma- 
terialismus fiel Marx in das vorkantische Zeitalter zurück. Denn der 
philosophische Materialismus ist wie jede Metaphysik durch Kants 
Erkenntnistheorie beseitigt: Das Ding an sich ist nicht das Ding für 
mich. Freilich, einem Hegelianer wie Marx bot Hegel selbst für die- 
sen Rückfall die willkommene Handhabe. Hegel wie Marx beruhten 
auf der von Kant für alle Zeiten beseitigten Gleichsetzung von Denken 
und Sein. Diese Gleichsetzung war einem Hegel dadurch gelungen, 
daß er in U’eberspannung des Idealismus das körperliche Sein voll- 
ständig in das Denken aufnahm. Anders der Materialismus, welcher 
das Denken zur Funktion des körperlichen Seins herabdrückt. 
Um seine »Abbild-Theorie« zu retten, bedarf der Materialismus des 
Wunders, nämlich der Harmonie zwischen der Materie des Weltalls 
und der das Weltall abbildenden Materie des menschlichen Gehirns. 


Freilich entscheidet solche »Widerlegung« nimmermehr die 
Frage der Weltanschauung ganzer Volksschichten. Die Weltanschauung 
der arbeitenden Klassen wird meiner Meinung nach auch in Zukunft 
durch das bestimmt werden, was sich in den Köpfen der »Intelligenz« 
zur Herrschaft emporringt. Die heutige Lage dieser Köpfe kann man 
mit folgendem Schlagwort bezeichnen: Ablösung vom materialisti- 
schen Ufer, Irrfahrt auf dem Ozean des Subjektivismus ohne ent- 
schiedene Fahrtrichtung zum idealistischen Hafen. 


Auch die deutsche Sozialdemokratie sucht heute vom Materıalis- 


») Vergl.in Marx »Heilige Familie« (1844) den berühmten Abriß der Ge- 
schichte des Materialismus und Engels, Ludwig Feuerbach. 4. Aufl. S. g/ıo. 


Nochmals »Marx oder Kant ’?« 519 


mus abzurücken — einem lendenlahmen Jugendgenossen. Dement- 
sprechend versuchen neuere Marxisten, den Meister epigonenhaft ab- 
zuschwächen. Nein — für Marx war der Materialismus etwas Hand- 
greiflicheres als »Realismus« oder »Wirklichkeitssinn« !%). Für Marx 
und Engels waren »Denken und Bewußtsein — Erzeugnis des mensch- 
lichen Hirns«, »die stoffliche Welt — das einzig Wirkliche«. Hierin 
»bedingungsloser Feuerbachianer«, wandte sich Marx nur gegen die 
»Mängel« des naturwissenschaftlichen Materialismus, »der die Geschich- 
te ausschließt«. Marx suchte zu einem »neuen« Materialismus aufzu- 
steigen, der zugleich die Wissenschaft der menschlichen Vergesell- 
schaftung umfassen sollte. Für Marx war der historische Materialismus 
die Krönung des materialistischen Gedankens, von deren Höhe er 
auf die »nur« bürgerlichen Materialisten verächtlich herabsah !). 
Daß Kautsky am philosophischen Materialismus festhält, ist zweifellos 
marxistischer, als das »Religion ist Privatsache« seiner revisioni- 
stischen Gegner, das Marx ausdrücklich bekämpft hat !2). 


Erfaßte Marx den Materialismus als das Dogma der religiösen 
Zersetzung, so ergriff er den Gedanken vom Klassenkampf 
alsden Hebeldes politischen Umsturzes. Die Lehre vom Klassen- 
kampf war soeben erst in Frankreich zur Ausbildung gelangt: Inhalt 
der Geschichte sind Klassenkämpfe — einst die Kämpfe zwischen 
Franken und Galliern, dann zwischen Feudalen und Bourgeois, heute 
zwischen Bourgeois und Proletariern. Der Sieg des Proletariats be- 
deutet mit der Aufhebung des Eigentums zugleich Aufhebung des 
für Eigentumsschutz geschaffenen Staates. Auch hier wieder bot 
Hegel Anknüpfung. Der Hegelsche Begriff der Selbstentfremdung 
lud, wie Hammacher mit Recht hervorhebt, zur Konstruktion einer 
Klasse der »unmenschlichen Existenz« ein, welche die Erzeugnisse 
ihrer Selbstentfremdung — Eigentum, Kapital — durch einen sehr 
gegenständlichen Umschlag selbst aufhebt. 


Für Marx rückte damit das Proletariat als die »schlechthin 
revolutionäre Klasse« in den Mittelpunkt des theoretischen wie poli- 
tischen Interesses — gewiß nicht als Gegenstand caritativer Bemü- 
hung, sondern als revolutionärer Sprengstoff. Auch hier hüten wir 
uns vor Abschwächung: Der jugendliche Marx neigte in seinen kühn- 
sten Stunden zum anarchistischen Terror und predigte »den Zu- 
sammenstoB Mann gegen Mann.« Nicht anders empfand jener Marx, 
der von der ersten Höhe seines Mannesalters aus das kommunistische 
Manifest in das Dunkel schlummernder Massen schleuderte und 
später jedes Revolutiönchen als die Morgenröte des neuen Tages 
begrüßte: Der Staatsplunder ist abzutun! Auch hier bewährt sich 
Kautsky, mildernden Auslegungen gegenüber, als Treuhänder 

19) Yorländer, Archiv für Sozialwissenschaft 1909. S. 699. 

1) Engels, L. Feuerbach, S. 45. Marx, Kapital I, Anm. 89, sowie 
Marx bei Engels, Feuerbach, These 9. S. 62. 

12) Kritik des Gothaschen Programms. Neue Zeit. 1890/91. I. S. 575 


520 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


der Marxischen Erbschaft: »Das Proletariat wird den Staat er- 
obern, nicht um ihn zu einem »wahren« Staat zu machen, sondern 
um ihn aufzuheben — nicht um den »wahren« Staatszweck zu 
erfüllen, sondern um den »Staat« zwecklos zu machen« !3). 

Um die Massen — für politische Zwecke — in Bewegung zu setzen, 
bedurfte Marx über die bloße Verneinung hinaus einer positiven 
Zielsetzung. Hierzu war ihm der französisch-englischa G en u B- 
sozialismus gut genug: »Ihr habt nichts zu verlieren als eure 
Ketten, ihr habt eine Welt zu gewinnen«! »Das größte Glück der größ- 
ten Menge« wäre diesem Glutkopf zu langweilig gewesen, um auch 
nur den kleinen Finger in Bewegung zu setzen. Aber er zog jenen 
Wechsel auf den irdischen Himmel, um die zu werbenden Kolonnen 
des Umsturzes zu besolden — des Umsturzes schlechthin: »Die Ar- 
beiterklasse hat keine Ideale zu verwirklichen« — etwa »Gerech- 
tigkeit« oder »Nation«, Nebelgebilde der bürgerlichen Weltperiode. 
Durch spätere Gedankenschichtungen überdeckt, entschleiern diese 
Jugendzeugnisse den innerlichsten Marx. 

»Widerlegt« ist die Lehre vom revolutionären Proletariat, wie je- 
des derartige geschichtsphilosophische Schema durch den Kantischen, 
von Fichte !?) erst voll herausgearbeiteten Gedanken: Diejenige 
Wirklichkeit, welche den Historiker wie den Politiker interessiert, 
ist irrational und daher aus allgemeinen Gesetzen nicht abzuleiten. 
Vielleicht hat der Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Prole- 
tariat die politische Lage der vierziger Jahre in Frankreich und Eng- 
land — doch damals schon in sehr verschiedener Weise — beherrscht. 
Folgt daraus, daß er heute etwa in England, geschweige denn in 
Deutschland oder Japan dieselbe Bedeutung besitzt? Dasselbe 
gilt vom Barrikadenbau, der in den vierziger Jahren empfehlens- 
wert sein mochte, später jedoch gegenüber den Fortschritten der 
Artilleristik versagte 15). In der Tat ist die Lehre vom Proletariat, 
wie sie Marx gedacht hat, heute offenkundig überlebt” An Stelle der 
unterschiedslosen Masse tritt die sich gliedernde, in Lebenszielen und 
Lebensgewohnheiten sich verbürgerlichende Arbeiterschaft. Sich 
verbürgerlichend — auch in bürgerlichen Schwächen! Auf die Frage 
des Herrn L.: »Was wünschen Sie, daß Ihre Kinder werden ?« 
antworten nicht wenige der befragten Arbeiter: »Pensionsfähige Be- 
amte«. Sich verbürgerlichend — auch in bürgerlichen Tugenden! 
Trotz aller großstädtischen Zersetzung ist die Ehe in den breiten 
Mittelschichten unseres Volkes im wesentlichen noch gesund. So 
leistet sich auch der besser entlohnte Arbeiter als ersten Luxus — die 
Frau als Hausfrau und Mutter. Er entzieht die Gattin dem Er- 





13) Neue Zeit. IX. 2. S. 751. (Unrichtig zitiert Archiv f. Sozialwiss. Bd. 28, 
S. 121.) Vergl. auch Fabbri in diesem Archiv Bd. 26, S. 578. 

") Lask, Fichtes Idealismus S. 116 ff. 270. 

153) Engels, Vorwort zu Marxens sKlassenkämpfe«e S. 13 ff. (Karl 
Marx, Die Klassenkämpfe in Frankreich 1848 bis 1850. Mit Einleitung von 
Fried. Engels. Berlin 1895). 


Nochmals »Marx oder Kant?« 521 


werbsleben. Die günstigen Heiratsaussichten der Dienstmädchen 
sollen darauf zurückgehen, daß der Arbeiter bei ihnen mehr haus- 
wirtschaftliche Eigenschaften vermutet als bei den Genossinnen 
seiner Fabrikarbeit. Auf der anderen Seite bewegen sich immer brei- 
tere bürgerliche Schichten in der Richtung auf die Arbeiterschaft: 
Verlust der wirtschaftlichen Selbständigkeit und Eingliederung in 
Großbetriebe (auch staatliche) vollzieht sich hier ohne Proletarisie- 
rung der ökonomischen Lage. Das Heer der Privatangestellten 
widerlegt nicht minder als die gewerkschaftliche Arbeiteroberschicht 
die alte Lehre vom Proletariat und der einen reaktionären Masse. 
Auch die deutsche Sozialdemokratie konnte nicht anders, als 
Marxens starre Lehre gerade an diesem Punkte zu erweichen. So 
leugnet Bernstein ausdrücklich eine »absolute Gegenüberstellung 
zweier Klassen, die sich ausschließlich kämpfend gegenüberstehen« !®). 
Aber noch wagt man nicht zu scheinen, was man ist — in Rücksicht 
auf die nur langsam folgenden Massen. In Rücksicht auf die zu er- 
ziehenden Massen sollte man offen erklären, was Marxens Lehre vom 
Proletariat heute geworden ist — Historie, wenn auch Historie 
ersten Ranges. 

Indem ich Marxens Anfänge als Wertnihilismus bezeichnete, 
geschah dies nicht, um »an ihm kein gutes Haar zu lassen«. Veraltete 
Werte zertrümmern, heißt dem Kulturfortschritt dienen. Lebens- 
kräftige Werte werden durch Angriffe gestählt. Noch weniger geschah 
es, um Marx zu »widerlegen«. Widerlegen läßt sich weder Marxens 
noch irgendwelcher Wertnihilismus. Der Wert ist ein Ding, das — 
Gott sei Dank! — nicht bewiesen werden kann, sondern ergriffen 
werden will. Er ist die Voraussetzung allen Beweisens. Aufdecken 
lassen sich lediglich die Widersprüche; widerlegen lassen sich die 
Halbheiten, die sich ergeben, wenn der WVertnihilist nicht bis zu seinem 
letzten Punkt fortschreitet: Marx wollte Religion und Staat nicht 
nur persönlich leugnen, sondern draußen in der Welt stürzen. Aus 
diesem Grunde bejaht er als Materialist den \Wahrheitswert der 
Naturwissenschaft, als proletarischer Klassenkämpfer die politische 
Zielsetzung. Er trat also mit dem Gegner grundsätzlich auf einen 
gemeinsamen Boden. 

Ill. Hinsichtlich des historischen Materialismus scheide 
man scharf folgende Fragen: Besteht für Marx ein Zusammen- 
hang zwischen historischem und philosophischem Materialismus ? 
Zweifellos. Zunächst ein literargeschichtlicher Zusammenhang. Die 
Franzosen, bei denen Marx in die Schule ging, waren dadurch die 
Väter des historischen Materialismus geworden, daß sie die Geschichte 
zur Naturwissenschaft umzubauen versuchten, während sie auf der 
anderen Seite die Naturwissenschaft zur materialistischen Weltan- 
schauung steigerten. Sodann bestand für Marx ein politischer Zusam- 
menhang beider Lehren: Der historische Materialismus rückt den 
Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den Mittel- 
punkt der Weltgeschichte. Der philosophische Materialismus beseitigt 


10 Ed. Bernstein, Parlamentarismus u. Sozialdemokratie S. 53. 


522 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


die geistigen Hemmnisse, die sich dem Siegeslauf des Proletariats 
entgegentürmen: feudale und bürgerliche Ideologien. 

Hiervon trenne man die Frage: Besteht ein allgemeiner Zu- 
sammenhang zwischen philosophischem und historischem Materia- 
lismus? Keineswegs! Wenn jede ökonomische Umschichtung sich 
in geistiger Neubildung spiegelt, so bleibt nichts anderes übrig, als der 
Relativismus der Weltanschauung. Die geistige Wolkenbildung ist 
abhängig vom ökonomischen Wetter! Ist der Marxismus selbst 
eine solche drohend geballte, in fruchtbares Naß zerstäubende Ge- 
witterwolke? Es ist dies die Schwierigkeit, an welcher jede natu- 
ralistische Weltanschaung scheitert, die des erkenntnistheoretischen 
Unterbaus ermangelt. Ist die darwinistische Lehre mehr als eine 
vergängliche Anpassungserscheinung in der Entwicklung des homo 
sapiens ? 

Marx entging diesem Zweifel dadurch, daß er mit Hegel »ein 
Ende der Geschichte« setzte 1). Wie für Hegel die Vernunft in Hegels 
Philosophie zum Bewußtsein ihrer Freiheit gelangt und in der kon- 
stitutionellen Monarchie der germanischen Weltperiode ihren sicht- 
baren Ausdruck findet, so ist für Marx der philosophische Materialis- 
mus das höchste Ergebnis der bourgeoisen Denkentwicklung. In den 
Händen des Proletariats fällt ihm das letzte ideologische Flitterwerk 
ab: Vernichtung jener Welt der Werte, deren Illusion endgültig 
durchschaut ist. Nachdem der historische Materialismus durch Be- 
wältigung der Geschichte das materialistische Weltbild abgeschlossen 
hat, ist im Marxismus die »letzte« Weltanschauung erreicht; zugleich 
kommen mit dem Siege des Proletariats die weltgeschichtlichen Klassen- 
kämpfe zu Ende: Die Geschichte, ihres Inhalts beraubt, versinkt 
in Schweigen. 

Ueberhaupt, man unterschätze die Bedeutung Hegels auch für 
Marxens Geschichtsphilosophie nicht. Zwar preist Muckle mit Recht 
Marx als den Vollender St. Simons, »dessen Ideen ihm Offenbarungen 
gewesen sein müssen«. Der inhaltliche Bestand der Marxischen 
Geschichtsphilosophie ist in französischen Quellen nachzuweisen. 
Aber Marx hat das Hegelsche Gerüst, in das er die französischen 
Bausteine einfügt, niemals abgerissen. Er hätte — in diesem Gerüste 
bauend — zu einem Gebäude gleichen Baustils kommen müssen, 
auch ohne die Franzosen: Marx — der Hegel »mit umgekehrten Vor- 
zeichen«. 

a) Zunächst einige Worte hinsichtlich der französischen 
Bausteine. Der historische Materialismus der Franzosen wurzelt 
in dem Bestreben nach Universalismus der wissenschaftlichen Methode. 
Les lois souveraines de la nature renferment les principes essentiels 
de l'ordre économique 2). In diesem Sinne erklärte A. Comte: Was 
nicht Naturwissenschaft ist, hat die vorwissenschaftliche Stufe des 
Denkens nicht überwunden, z. B. die Geschichtsschreibung. Um die 


-m amea 





17) Vergl. M. Rubinstein in Kantstudien Bd. XI, S. 91—102. 
18) Du pont citiert bei Diehl. Conrads Jahrb. 3. Flg. Bd. 37. S. 294. 


Nochnnals »Marx oder Kant?« 523 


Geschichte zur Naturwissenschaft zu »erheben«, suchte man in Ueber- 
tragung der mechanischen Kausalität der Körperwissenschaft nach 
einer einheitlichen Ursache des geschichtlichen Geschehens. 
Man fand diese einheitliche Ursache zuerst im intellektuellen, später 
im ökonomischen Faktor (wobei die Technik den Uebergang von 
der Naturwissenschaft zur Oekonomie vermittelt). 

Dem entgegen steht Kant, welcher dem Reich der wertneutralen 
Natur das gewertete Reich der Kultur entgegensetzt. Kant war 
nicht nur der Vollender des Empirismus und des Naturmechanis- 
mus, dieser höchsten Ergebnisse westeuropäischen Denkens. Kant 
war zugleich der Vorläufer neuer deutscher Kulturphilosophie. 

Man kann diesen Kulturgedanken zwar nicht mit den Worten, 
wohl aber im Sinne Kants etwa so umschreiben: Gewisse Teile der 
äußeren Natur erscheinen in Rücksicht auf zu verwirklichende Werte 
als »wesentlich« — als wesentlich zunächst für das Ich. Das Ich 
bejaht bestimmte Gegenstände der Umwelt (auch die Mitmenschen) 
als Mittel seiner individuellen Zwecke: es ergreift, gebraucht, 
verspeist sie! In so weit hat ein Jeder seine besondere Welt des 
Handelns, die dem Ändern Natur ist. Daneben aber treten im Laufe 
der menschlichen Entwicklung solche Werte hervor, welche inner- 
halb eines Personenkreises Allgemeingültigkeit beanspruchen. Von 
der Natur sondert sich die Kultur: das Reich jener Dinge, welche 
wesentlich sein sollten nicht nur für das Ich, sondern ebenso auch 
für das Du. Insofern ist die Anerkennung des Du als einer dem Ich 
gleichartigen Selbstsetzung die Voraussetzung aller Kultur !9). 

Hieran anknüpfend kommen Neukantianer zu einem Pluralismus 
der wissenschaftlichen Methoden: Der Naturwissenschaft wird die 
Kulturwissenschaft entgegengesetzt, welche bald als Ge- 
schichtswissenschaft den Wechsel im Geschehen — »Ereignisse« — 
bald als Sozialwissenschaft die Wiederkehr im Geschehen — »Zu- 
stände« — zum Gegenstande hat. Im ersten Fall interessiert das ge- 
schichtliche Einzelsein, im zweiten der ideale Typus des kulturellen 
Geschehens ®). Immer aber handelt es sich um Gegenstände, die 
durch ihre Beziehung auf Kulturwerte als »wesentlich« für die Allge- 
meinheit erscheinen ?!). 

19) Simmel, Soziologie. Leipzig, Duncker & Humblot 1908, S. 29/30. Das 
Du setwas, das genau so für sich ist, wie unsere eigne Existenz. Münster- 
berg, Grundzüge der Psychologie Bd. I. S. 54/55 und passim. Die Anerken- 
nung der Mitwesen — nicht Sache der Reflexion, sondern des Willens. Auch 
alle Wissenschaft beruht auf diesem »sozialen apriori«, insofern sie allgemein- 
gültige Ergebnisse erstrebt. Die Welt des Wissens ruht auf der Welt des Wertens. 

20) Gottl, Archiv für Sozialwissenschaft. Bd. 28. 1909. S. 87. Max 
Weber, Archiv für Sozialwissenschaft. Bd. 19. S. 64—76. Bd. 24. S. 134 ff. 

2) Rickert, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft. Freiburg 1899. 
Derselbe, Geschichtsphilosophie in der Festgabe für Kuno Fischer: Die 
Philosophie im Beginn des 20. Jahrhunderts. Band II. Heidelberg, Winter 1905. 


524 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


Der Begriff der Kultur beruht in letzter Linie auf Kants Pri- 
mat der praktischen Vernunft als der Bejahung 
eines schlechthin allgemeinverbindlichen Wertes, bei Kant der »Frei- 
heit«. Für Kant ist alle Geschichte im Grunde Geschichte der Frei- 
heit ??). Unverankert in diesem letzten Wert wäre der einzelne Wer- 
tungsakt ein psychologischer Vorgang — Laune und Willkür — unkräf- 
tig, eine gemeinsame, durch Geschlechter fortschreitende Welt der 
Kultur zusammenzubinden. Wäre das Streben nach der Allgemein- 
gültigkeit des Wertes an sich wertlos, so fehlte der Gegenstand einer 
Kulturwissenschaft, welche sich als allgemeine und unabweisbare 
Menschheitsaufgabe bejaht ?3). Die einzelnen geschichtlichen Werte — 
bestritten und wandelbar, wie sie sind, — ermangelten des zwingenden 
Interesses, das über die Naturwissenschaft hinaus zubesonderer 
wissenschaftlicher Arbeit verpflichtet. 


Beispiel: Die Nationalökonomie als Kulturwissenschaft. Aus 
der unendlichen Mannigfaltigkeit der Erscheinungen liest der National- 
ökonom solche heraus, welche »wirtschaftlich« wesentlich sind. Die 
»Wirtschaft« — Beschaffung, Verteilung und Verbrauch der Sach- 
güter — ist ein allgemeingültiger Wert, insofern sie die Vor- 
bedingung für die Verwirklichung aller höheren Kulturzwecke 
ist. Sie besitzt »mittelbaren Kulturwert« im Gegensatz zu den 
unmittelbaren Kulturwerten des politischen, wissenschaftlichen, 
künstlerischen und religiösen Lebens. Nur derjenige wird National- 
ökonomie treiben, den die wirtschaftliche Sicherung des Volkes oder 
der Menschheit als der Kulturträger interessiert. Wem die wirtschaft- 
lichen Güter nur ein Mittel des Ich sind, der hat allen Anlaß, seine 
Privatwirtschaft nicht zu vernachlässigen; er hat keinen Anlaß, 
Nationalökonomie zu betreiben, welche die alten Kameralisten zu 
Unrecht als die Kunst definierten, »reich zu werden«. Insofern ent- 
hält der vielbestrittene Ausdruck »ethische Nationalökono- 
mie« einen guten Sinn, wenn man darunter nicht eine Sammlung 
von Rezepten, sondern eine teleologisch abgegrenzte Kulturwissen- 
schaft verstehen will. 


Indem Marx Kants Primat der praktischen Vernunft ablehnte, 
versperrte er sich den Begriff der »Kultur«; er versperrte sich da- 
mit den Weg zur Nationalökonomie als Kulturwissenschaft. Er 
verfiel mit den Franzosen dem Vorurteil vom Universalismus der 
naturwissenschaftlichen Methode. Setzte Ranke den Unabhängig- 
keitskampf fort, »den der deutsche Geist seit den Tagen Lessings 
gegen den französischen zu führen gewohnt war«, so kämpfte er nicht 
zuletzt gegen Marx. 

22) Fritz Medicus, Kants Philosophie der Geschichte. Kantstudien, 
ed. Vaihinger & Scheler. Berlin, Reuther & Reichard. VII. Bd. 1902. S. 12. 
Derselbe, Kant und Ranke. Kantstudien VIII. Bd. 1903. S. 147. 

22) H. Rickert, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung. 
S. 040/641. Tübingen und Leipzig, Mohr 1902. 





Nochmals »Marx oder Kant?« 525 


b) Marx baute die französischen Bausteine in ein Hegelsches Gerüst. 

Hegels Panlogismus behauptet die Alleinherrschaft der 
sich durch Widersprüche im Weltprozeß entfaltenden Vernunft. Dieser 
Prozeß gipfelt in der Geschichte der Menschheit. Der Weltgeist offen- 
bart sich in den Volksgeistern. Aber daneben kennt Hegel auch das 
individuelle Ich. Das Erwachen des Ich bezeichnet den Uebergang 
vom unbewußten Wirken der Vernunft in der Natur zu der bewußten 
Selbstgestaltung der Vernunft in der sittlichen Welt. Die naturhaft 
gebundene Seele erwacht zum Bewußtsein des Ich — zunächst des be- 
schränkt individuellen Ich. Dieses Ich prallt auf das andere Ich, das 
zunächst verneint und vernichtet, sodann unterjocht und damit bejaht 
wird: Herrschaft und Knechtschaft. Indem der Knecht — zur Arbeit 
gezwungen — die Dinge bildet, bildet er sich zur Freiheit. Indem der 
Herr die Früchte der knechtischen Arbeit genießt, wird er vom Knechte 
abhängig. Hieraus entwickelt sich die Anerkennung der Wesens- 
gleichheit des Ich und Ich, die Grundlage aller Gesellschaft. Auf 
höherer Stufe wiederholt sich dasselbe Schauspiel: auf dem Boden 
des rechtlich gesicherten Eigentums stoßen die Einzelnen als Mitbe- 
werber zusammen. Jeder bejaht nur sich selbst; aber der wirtschaft- 
liche Egoismus führt zu einem System allseitiger Abhängigkeit, zur 
»bürgerlichen Gesellschafte. Dieser Zusammenhang verdichtet sich 
um so mehr, als die Bedürfnisse sich verfeinern. Die bürgerliche Ge- 
sellschaft geht an ihrem inneren Widerspruche zu Grunde. Sie spaltet 
sich in die Gegensätze von Arm und Reich und ist unfähig, bei einem 
Uebermaß des Reichtums dem Uebermaß der Armut zu steuern. Diese 
Gegensätze steigern sich, bis sie, auf die Spitze getrieben, in einer höhe- 
ren Ordnung ihre Aufhebung finden. 

Bis zu diesem Punkte folgt Marx dem Meister: Der Inhalt der Ge- 
schichte sind Klassenkämpfe, deren letzter und entscheidender auf dem 
Boden der »bourgeoisen« Gesellschaft sich abspielt. Von hier aus spaltet 
die Hegelsche Linke vom Meister ab. Mit Feuerbach leugnet Marx 
die überindividuelle Vernunft und greift auf das individuelle Bedürfnis 
als das letzt entscheidende zurück: Anthropologie statt Philosophie! 

Marx erhebt das Bedürfnis auf den Thron der Hegelschen Vernunft: 
Panökonomismus! Aber er legt ohne weiteres dem neuen 
Herrscher das Gewand der entthronten Monarchin an: Das wirtschaft- 
liche Bedürfnis in seiner objektiven Erscheinung als bürgerliche Gesell- 
schaft ist für Marx »das konkret Allgemeine«, aus dessen Wesen die 
allbeherrschenden ökonomischen Gesetze emanieren. Diese Gesetze 
beherrschen nicht etwa wie bei Ricardo nur eine hypothetische Welt, 
sondern sie stehen als letzthin entscheidende Macht hinter den Vorgän- 
gen der wirklichen Geschichte. 

Weiter: Die Gegensätze der Gesellschaft finden bei Hegel ihre 
Aufhebung im Staat e — der sichtbaren Verkörperung der Vernunft. 
Für Marx ist der Staat ein Mittel der Unvernunft des Klassenkampfes 
und wird mit diesem beseitigt ?!). Noch in der Kritik des Gothaer Pro- 





4) »Die Zerrissenheit, die Niedertracht, dieses Sklaventum der bürger- 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 34 


526 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


gramms 1875 bezeichnet Marx den Staat als ein Gebilde der vorprole- 
tarischen Weltperiode — nicht nur Deutschlands »bureaukratisch ge- 
zimmerten, polizeilich geschützten Militärdespotismus«, sondern auch 
die demokratische Republik. Er geißelt die Gewohnheit der Genossen, 
den Staat »als selbständiges Wesen zu behandeln, das seine eigenen 
geistigen Grundlagen besitzt«. Mit Recht sagt Michels, der Staats- 
sozialismus sei »eine Abirrung von Marx hinweg« ®). Endlich: Hegel 
überwölbt die Welt der Geschichte durch die Welt der Idee, in 
welcher der Höhepunkt der Realität erst erreicht wird. Diese Welt 
der Idee wird zum Bollwerk der Persönlichkeit gegen die Uebermacht 
der Gesellschaft wie des Staates. Für Marx ist die Idee um so traum- 
hafter, je weiter sie von dem wirtschaftlichen Mutterboden abliegt: 
»Nebelbildung«, woraus die Verknechtung des Einzelnen durch die 
Gesellschaft sich unentrinnbar ergibt. 

Wir fragen: Wie hätte Hegel anders konstruieren können, wenn 
man ihn davon überredet hätte, daß der »Weltgeist« ein unwahres 
Hirngespinst sei? Darin gleichen sich beide: Mit der Waffe der Ge- 
schichtsphilosophie meint Marx nicht anders als Hegel die empirische 
Geschichte rationalisieren zu können — bis ins einzelne hinein. 

So ragt Hegels riesenhaftes Gerüst fremdartig in die Welt des 
englisch-französischen Materialismus, auf deren Boden Marx grund- 
sätzlich überging. Hegels Begriffsrealismus tritt bei Marx 
allenthalben und vielfach beherrschend zu Tage. Hammacher gibt dafür 
eine Reihe wertvoller Belegstellen. Hinter den empirischen Erschei- 
nungen des Wirtschaftslebens stehen für Marx die »Gesetze« — »trei- 
bende Kräfte«, welchen die Menschen blindlings unterworfen sind: 
die »wahre Wirklichkeit«. Die in der Geschichte tätigen Einzelwillen 
sind ihr gegenüber von untergeordneter Bedeutung. Die begriffliche 
Abfolge der ökonomischen Kategorien entspricht der historischen 
Folge: Die einfachste Kategorie — Arbeit — ist zugleich die histo- 
risch früheste 2). Auch von dieser Hegelschen Seite her schließen 
sich Natur und Geschichte zur Einheit: Dieselben dialektischen Ge- 
setze setzen sich im Gewirr der Naturvorgänge durch, wie in den 
scheinbaren Zufälligkeiten der Geschichte. Engels verlangt geradezu 
Naturwissenschaft nach dialektischer Methode ?°). 





lichen Gesellschaft ist das Naturfundament, worauf der moderne Staat ruht... 
Die Existenz des Staates und die Existenz der Sklaverei sind unzertrennlich. 
Der antike Staat und die antike Sklaverei — offenherzige klassische Gegensätze — 
waren nicht inniger an einander geschmiedet, als der moderne Staat und die 
moderne Schacherwelt — scheinheilige christliche Gegensätze.«e Fr. Mehring, 
Aus dem litterarischen Nachlaß von K. Marx, Fr. Engels und F. Lassalle. Stuttgart, 
Dietz, 1902. Band Il. Seite 51. 

235) Michels, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik Bd. 23. 
S. 808 ff. 

2) Hammacher S. 143. 288/289, 132. 

®) Engels, Im Antidühring. 2. Aufl. Zürich 1886. Vorwort S. XIV. 


Nochmals »Marx oder Kant?« 527 


Dieser Begriffsrealismus war folgerichtig bei Hegel. Denn Hegels 
Erkenntnis war »intellektuelle Anschauung«, Schauen des Alleinen, 
dem alles Einzelne entfließt. Hegel war von Haus aus — Schwabe — 
Theologe, Mystiker, wie denn Mystiker das \Vort von der »intellektu- 
ellen Anschauung« geschaffen haben. Aussprüche, wie folgende, könn- 
ten vom jugendlichen Hegel stammen, nimmermehr von Marx: »Wer 
in dem Innigsten will sein, der muß sich aller Mannigfaltigkeit ent- 
schütten. Man muß sich setzen in ein Verruchen alles dessen, was das 
Eine nicht ist.« »Wo man minnet Bild oder Person, da minnet Zufall 
Zufall, und dem ist Unrecht« (Suso). Denken wir auch an das Zwie- 
gespräch zweier Kirchenväter nach Meister Eckhart: Der Eine sagt: 
»Alles, was du von Gott aussagen kannst, das ist Gott nicht.« Der 
Andere entgegnet: »Das ist Gott auch.« Ein Dritter fügt hinzu: 
»Beide haben recht.« Einem Marx war das Bad in dem »grundlosen 
Strudel der Einheitlichkeit« zeitlebens versagt — jenes Bad, das He- 
gels Jugend zur Weltumfassung gestählt hat. 

Aber: Gott und Mensch können im Gefühl zusammenwachsen, 
niemals in der Erkenntnis. Widerlegt wird Hegels wie Marxens Be- 
griffsrealismus durch die altbewährten Sätze Kants: unser Erkennen 
schreitet an der Hand der Erfahrung vom Einzelnen zum Einzelnen 
fort, unendliche Reihen verfolgend in der Richtung auf ein stets auf- 
gegebenes, nie voll erreichtes Ziel. Der allgemeinste Begriff ist der 
inhaltärmste. Das Sein kann aus keinem Begriffe abgeleitet werden. 
Hierzu gesellt sich gegen Marx der weitere Einwand, daß er Hegels ur- 
wüchsigen Begriffsrealismus auf den Boden des westeuropäischen 
Empirismus als ein Fremdgewächs verpflanzt hat. 

Fassen wir zusammen: 

Marxens Geschichtsphilosophie sammelt das Unkantische der Fran- 
zosen und das Unkantische Hegels in einem Brennpunkt, von dem 
aus sein ganzes Lehrgebäude das Licht empfängt. In theoretischer 
Hinsicht gilt nach wie vor ein haarscharfes »Marx oder Kant«? Dieses 
»Marx oder Kant«? wiegt um so schwerer im Vergleich zu den Klassi- 
kern der deutschen Geschichtsschreibung — den Zeitgenossen eines 
Marx. 

Niebuhr, dieser »Schöpfer der kritischen Geschichtswissenschaft«, 
war durch Kants Schule gegangen 2). Was W. von Humboldt, der 
Kantianer, gefordert hatte, verwirklichte Ranke. Ranke, der Gegen- 
pol Marxens in der deutschen Welt, »kam von Kant und Fichte). 
Stellen wir die Grundgedanken fest, durch welche die deutsche Ge- 
schichtswissenschaft jener Tage Marxens Geschichtstheorie übergip- 
felte. 


28) Lebensnachrichten über B. G. Niebuhr. Hamburg 1838. Bd. I S. 35—08. 
Vergl. auch H. Cohen, Kants Einfluß auf die deutsche Kultur. 1883. S. 20. 
39) Ranke, Zur eigenen Lebensgeschichte. Leipzig 1899. S. 525, 31, 59, 89. 
Entgegen Lorenz vertritt Fester mit Recht die Verwandtschaft Rankes und 
Humboldts. Lorenz verkennt Humboldts Kantischen Empirismus. Varren- 


trapp, Ranke und Fichte. Christliche Welt. 1905. S. 531 ff. 
34* 


528 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


I. An der Spitze steht, als ein Erbstück künstlerischer Hochkultur, 
die Ehrfurcht vor dem Einzelnen, »das lebendige und tiefe Sichver- 
senken in das Individuum« (Mommsen an Ranke). In diesem Sinne 
betont ein Ranke mehr als die Aehnlichkeiten die Unterschiede des 
Einst und Jetzt. Comte und Marx verflüchtigen das Einzelne zum 
Fall des Gesetzes; jene Geschichtsforscher verteidigen seinen Reich- 
tum und umfassen liebevoll seinen unverlierbaren Eigenwert. Einen 
solchen Eigenwert besitzt nicht selten der einzelne Mensch — der »Held«, 
dem der Historiker »Aug’ in Auge schaut« — häufiger noch die ein- 
zelne Nation, der einzelne Staat — Griechenland für Humboldt, Preu- 
Ben für Ranke. Künstlerischen Blickes erschauen sie Staaten und Na- 
tionen in vielgestaltiger Eigenart. Indem Ranke dieses Preußen 
als ein lebendiges Gebilde deutschen Wesens »entdeckts, bahnt er einem 
Bismarck den Weg. 


2. Das Einzelne aber hat für den Geschichtsschreiber — im Gegen- 
satz zum Künstler — nur insofern Bedeutung, als es sich dem Gan- 
zen einordnet, der »Menschheit«, dem »Menschenschicksal«.. So 
erweitert Ranke die Biographie zur Geschichte: Gerade der Held ist 
am entschiedensten historisch zu behandeln, weil er sich am tiefsten ein- 
läßt in die objektive Welt. Ranke erweitert die Geschichte zur Uni- 
versalgeschichte, die in ihrer Vollendung freilich ein anzustrebendes 
Ideal bleibt. Das Allgemeine, dem Marx das EinzelnealsFall unter- 
ordnet, ist der Begriff des Gesetzes; das Allgemeine, dem Ranke das 
Einzelne als Glied ein ordnet, ist das allumfassende Ganze der Welt- 
geschichte. Der Begriff dieses Ganzen setzt ein überempirisches End- 
ziel voraus, welches das Gewirr der Begebenheiten zur Einheit zu- 
sammenbindet. »Weltgeschichte ist nicht verständlich ohne Weltre- 
gierung« (Humboldt). »In aller Geschichte wohnt Gott« (Ranke). 
Religiöses Interesse treibt einen Ranke zur Geschichte; hinter Mar- 
xens Geschichtstheorie steht das »ecrasez l'infame.« 


3. Aber dieses Endziel der Geschichte ist inhaltlich dem mensch- 
lichen Verstande verborgen: unendlich reich, lebendig, nicht im Be- 
griffe enthalten (auch nicht in dem des Vernunftstaats), nicht am zeit- 
lichen Endpunkt des Geschichtsverlaufs zu suchen, sondern auf sei- 
nen Höhepunkten angenähert (weshalb Ranke den Fortschrittsgedan- 
ken ablehnt). Kurz, das Endziel ist ein formales Vernunftpostulat 
im Sinne Kants. Inhaltlich offenbart sich das Endziel in den »Ten- 
denzen des Jahrhunderts«, den leitenden »Ideen«, welche der Histo- 
riker nicht »als fremde Zugabe« zu den Begebenheiten beibringen, son- 
dern von der Geschichte selbst »abziehen« soll. Insofern soll der Histo- 
riker sein Ich auslöschen, in die Vergangenheit sich restlos versenken, 
nicht die Geschichte in seinem Sinne auslegen, sondern »den Sinn 
der Epoche verstehen«. »Das Subjekt soll sich rein zum Organ des 
Objekts machen.« Je zarter und vielseitiger der Nachgeborene alles 
vergangene Menschenstreben nachzuempfinden vermag, desto mehr 
Anlage besitzt er zum Historiker. Marx überträgt den Gedanken des 
Klassenkampfes auf alle Geschichtsperioden, auch auf solche, die 


Nochmals »Marx oder Kant?’« 529 


ihn sicherlich nicht gedacht haben. Ranke formt die Vergangenheit 
nach ihren eigenen Idealen. Insbesondere interessieren ihn die poli- 
tischen und religiösen Bestrebungen eines Zeitalters, worüber die wirt- 
schaftlichen leider zu kurz kommen. Nach diesen Strebungen 
in ihrer konkreten Gestaltung werden die einzelnen Begebenheiten 
als wesentlich oder unwesentlich, als Fortschritte oder Rückschritte, 
wird der Aufstieg, der Höhepunkt oder der Verfall der Zeiten beurteilt. 
Sehr bezeichnend meint Humboldt, daß der Lauf der Ereignisse dort 
abbricht, wo die Idee die Erscheinung nicht mehr zu durchdringen 
vermag — »abbricht« natürlich nicht im Sinne des Gesetzes der Er- 
haltung der Kraft, sondern »abbricht«, weil die Ereignisse eines Nieder- 
gangszeitalters unwesentlich werden. Holland im 16. und Holland 
im 18. Jahrhundert! Im gleichen Sinne spricht Ranke von Vorhi- 
storie. 

4. Innerhalb dieses seines Interessenkreises (der sich selbstver- 
ständlich erweitern kann, wenn sich z. B. heute europäische und ost- 
asiatische Kulturen durchdringen) hat der Historiker in rein empirischer 
Weise die Tatsachen festzustellen — nichts weiter zu wollen, als zu 
zeigen, »wie es eigentlich gewesen ist.« Daher hält sich Ranke gern 
an die schriftliche Ueberlieferung als die zuverlässigste.e Vom Boden 
Kants aus bekämpfen diese Geschichtsschreiber alle .aprioristische 
Geschichtskonstruktion. Die Tatsache verdient »priesterliche« Ehr- 
furcht und soll nicht zu einem bloßen Beleg dessen erniedrigt werden, 
was im Kopfe des Philosophen auch vor Kenntnis der Tatsache fest- 
steht. Die Menschheit ist nicht Hegels »werdender Gott«. Dieser 
Kampf gilt auch einem Marx, welcher das dialektische Gesetz der 
Tatsache aufzwingt. 

5. Aber die Feststellung der Tatsache ergibt zunächst nur zer- 
stückelten Rohstoff. Der Historiker hat die einzelnen Tatsachen 
zu verstehen und zwar durch diejenige Form der Erklärung, über 
welche die menschliche Wissenschaft allein verfügt: die Kausali- 
tät. Diese Kausalität, der unsere Geschichtsforscher nachgehen, 
betrifft den Einzelvorgang und ist scharf zu scheiden vom Kausal- 
gesetz, durch welches die Naturwissenschaft zahlreiche Kausalvor- 
gänge zusammenfaßt. Das eine Volk tritt nach Ranke in Be- 
rührung mit dem andern — ein Verhältnis, »welches von der 
ihm eigentümlichen Natur abhängt.« 

Unter den geschichtlichen Kausalien stehen die psychologischen 
voran. #Dem Geschichtsforscher liegt es ob, die Ereignisse aus mensch- 
lichen Motiven zu erklären.« Ranke hat vielfach das geistige Wesen ein- 
zelner Persönlichkeiten, die nach Marx eine Art Schattendasein führen, 
als ursächlichen Faktor der Weltgeschichte in den Vordergrund ge- 
schoben. Die Geschichte wäre anders verlaufen, wenn dieser Mensch in 
diesem Zeitpunkt anders gehandelt hätte. Aber wichtiger sind für Ranke 
die allgemeinen Gedankenströmungen, die in einigen Köpfen aufsteigen, 
viele ergreifen, mit Gegenströmungen kämpfen, endlich versanden. 
Der Historiker erfaßt diese »Ideen« durch Einfühlung in das Wesen 
der großen Persönlichkeit. Sie sind keine Abstraktionen vom Durch- 


530 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


schnitt, noch weniger metaphysische Wesenheiten nach der Art des 
Hegel-Marxischen Begriffsrealismus. Es soll nicht geleugnet werden, 
daß die »Ideen« bei Ranke öfters eine mystische Färbung tragen ; aber 
die Ehrfurcht vor der Tatsache hat ihn davor bewahrt, den Geschichts- 
verlauf durch diesen Mystizismus zu verfälschen. Dagegen ist die kau- 
sale und die teleologische Auffassung hinsichtlich der »Ideen« voll ver- 
einbar: Die Ziele, welche der Mensch sich setzt, werden eben dadurch 
zu historischen Ursachen; Ideen, welche sich ganzer Zeiten bemäch- 
tigen, werden zu Ursachen sozialpsychologischer Natur. Aber wenn 
der Histcriker den Geschichtsverlauf nach Kräften ursächlich erhellt, 
so ist es doch unmöglich, die Geschichte völlig zu rationalisieren, wie 
Comte und Hegel und beide vereinigend Marx gewollt haben. Hum- 
boldt und Ranke bekennen mit Kant den Irrationalismus der Wirk- 
lichkeit. Immer nimmt einen breiten Raum ein, »was wie ein Wunder 
wirkt« — so das Genie, dessen Erdengang Humboldts Wege leibhaftig 
gekreuzt hatte 30). 

Das war deutsche — Kantische — Kulturwissenschaft, welche 
ihre Samenkörner weithin in das Gebiet der Sonderwissenschaften 
ausstreute — nicht zuletzt in das der Nationalökonomie. Deutsch- 
lands historische Nationalökonomie pflückte dort ihre schönsten Lor- 
beeren, wo sie nach Rankes Art die wirtschaftliche Tatsache ın die 
allgemeinen Zusammenhänge, nicht nur in die wirtschaftliche, 


30) Vergl. W. von Humboldt, Ueber die Aufgabe des Geschichtsschreibers. 
(Wilhelm von Humboldts gesammelte Werke. I. Band. S. 1 ff. Berlin, Reimer 1841.) 
L. v. Ranke, Ueber die Epochen der neueren Geschichte. (Weltgeschichte, 
IX. Teil, 2. Abteilung, ed. A. Dove. 1—3. Aufl. Leipzig, Duncker & Humblot 1888.) 
Rich. Fester, Humboldts und Rankes Ideenlehre (Deutsche Zeitschrift 
für Geschichtswissenschaft, ed. L. Quidde. 6. Bd. S. 235 ff. Jahrg. 1891, Bd. II. 
Freiburg, Mohr 1891). Ottokar Lorenz, Leopold von Ranke. I. Abschnitt. 
(Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen u. Aufgaben. II. Teil. Berlin, 
Hertz 1891). B. v. Simson. L. von Ranke und seine Schule. Freiburger 
Rektoratsrede 1895. Alfred Dove, Aufsätze u. Veröffentlichungen zur Kennt- 
nis Rankes. (Ausgewählte Schriftchen. II. S. 150 ff. Leipzig, Duncker & Hum- 
blot 1898.) W. Freytag, Ueber Rankes Geschichtsauffassung und eine 
zweckmäßige Definition der Geschichte. (Archiv für Philosophie. II. Abteilung: 
Archiv für systematische Philosophie. N. F. VI. Band, 2. Heft. S. ı29 ff. ed. 
P. Natorp. Berlin, Reimer 1900.) Fritz Medicus, Kants Philosophie der 
Geschichte. (Kantstudien, ed. H. Vaihinger u. M. Scheler. VII. Bd. S. ı ff. 
Berlin, Reuther und Reichard 1902.) Fritz Medicus, Kant und Ranke, 
(Kantstudien, VILI. Bd. S. ı2g ff. Berlin, 1903) C. Varrentrapp, Ran- 
kes Historisch-politische Zeitschrift und das Berliner Politische Wochenblatt. 
(Historische Zeitschrift, ed. Fried. Meinecke. 3. F. 3. Bd. S. 35 ff. München und 
Berlin, Oldenbourg 1907.) Fried. Meinecke, Ranke und Bismarck. (Welt- 
bürgertum und Nationalstaat 12. Kap. S. 274 ff. München und Berlin, Olden- 
bourg 1908.) 


Nochmals »Marx oder Kant?« 531 


sondern auch in die politische und geistesgeschichtliche Umwelt ein- 
ordnete ?!), wo sie das Besondere liebevoll umfaßte und mit 
künstlerischem Pinsel zur Darstellung brachte. Wo sie das Allgemeine 
vernachlässigte, versank sie zu ödem Antiquariertum; wosie das Be- 
sondere mißachtete, jagte sie mit Marx farblosen »Entwicklungsge- 
setzen« nach, die um so inhaltsärmer wurden, je mehr Vorgänge sie 
decken sollten. 


3) G. Schmoller, Ueber einige Grundfragen des Rechts und der 
Volkswirtschaft. Jena 1875 S. 32: »das gemeinsame Ethos, das alle Hand- 
lungen der Menschen, also auch die wirtschaftlichen, beeinfiußt.« 


(Ein zweiter Aufsatz folgt im nächsten Hefte). 


SOZIALPOLITISCHE CHRONIK.” 


Die Gewerkschaftsbewegung im Jahre 1900. 


Von 
EMIL LEDERER. 


Die Art und das Tempo der sozialpolitischen Gesetzgebung wird 
wesentlich dadurch mitbestimmt, in welcher Weise die in Frage stehen- 
den und um Geltung ringenden Klasseninteressen im öffentlichen 
Leben in die Erscheinung treten. Sind zwar auch vielfach ganze 
politische Parteien nur unter dem Gesichtspunkte des Klasseninteresses 
gebildet, so bringt es doch schon die Eigentümlichkeit des Parlamen- 
tarismus als solchen, seine ganze Geschichte und die Art und Weise, 
wie Parteien sich in den Parlamenten zum Ausdrucke bringen können, 
endlich die Notwendigkeit des Zusammenlebens verschiedener Par- 
teien in einem Hause mit sich, daß die tiefere Begründung und Legi- 
timierung eines parteipolitischen und Klassen-Standpunktes immer 
aus einem höheren beherrschenden Gesichts- 
punkte gesucht wird — der niemals ein Klasseninteresse sein 
kann —, aus einem Gesichtspunkte, der auch anderen gegenüber 
Geltung beansprucht und die Unterordnung konträrer Bestrebungen 
fordert. Das naive Empfinden der Interessenten, das niemals Be- 
denken trägt, den eigenen Vorteil ohne weiteres als seinsollend, als 
allgemein gültige Maxime zu verkünden, das mit rührender Selbst- 
verständlichkeit den (wirklichen oder vermeintlichen) Vorteil unbe- 
wußt in eine Staats- und Weltauffassung einbaut, wird im parlamen- 
tarıschen Getriebe, wenn man so sagen kann, verfälscht. Es mißt 
sich an dem ebenso unbedingten, radikalen, naiven Programm anderer 
konträrer Gruppen und wird so genötigt, sich vor diesem zu legiti- 
mieren — ein Problem, das im Kreise der Interessenten ein und 
derselben Kategorie niemals aufgeworfen wird. Tatsächlich sind es 
auch die von jeder Voraussetzung freien, in ihren Wünschen durch 
keine Rücksicht auf allgemeine Gesichtspunkte gehemmten Inter- 
essenten-Organisationen, welche auf die ihnen nahestehenden Par- 
teien einen Druck ausüben, ihnen das »Rückgrat steifen« und so die 
Festigkeit verleihen, die sie aus sich heraus niemals besitzen würden. 


*) Abgeschlossen am 18. II. d. J. 


Sozialpolitische Chronik. 533 


Es ist hier weder Raum noch Gelegenheit, des näheren zu bespre- 
chen, wie fast überall, und so auch in Deutschland, im Rücken der 
politischen Parteien mächtige Organisationen erwuchsen, deren 
Bildung im Anfange des politischen Lebens weder vorausgesehen noch 
gewünscht wurde. Wie diese Organisationen ganz jenseits allgemeiner 
ethischer und staatserhaltender Erwägungen das Bewußtsein der ihnen 
angehörenden Kreise allmählich umformten, die Gedanken und den 
Willen auf die Realitäten des täglichen Lebens und den harten Kampf 
der Klassen untereinander lenkten und so allmählich die »großen Ge- 
sichtspunkte« der Politik, die schöne Geste der Redner, alle die Be- 
geisterung und den Elan aus der Jugendzeit des Parlamentarismus 
beseitigten und an ihre Stelle die nüchterne, schwere, tägliche Arbeit 
setzten, welche immer wieder dieselben Fragen stets von anderer Seite 
behandelt und deren Um und Auf schließlich die Verteilung wirtschaft- 
licher Güter bildet. Die Eigentümlichkeit des Parlamentarismus 
sowie die Traditionen der Parteien und andere Gründe haben es be- 
wirkt, daß die beiden Prinzipien: Gesellschafts- oder Klassenpolitik 
noch miteinander ringen und das erklärt es vielleicht auch, warum 
der Parlamentarismus so vielfachen Anfeindungen unterliegt, warum 
niemand in ihm die wirkliche Repräsentanz des Volkes erblicken 
will. Es liegt diesem unbefriedigenden Zustande ein Entwicklungs- 
prozeß zugrunde, der am besten dadurch gekennzeichnet ist, daß die 
Interessenten-Organisationen, so sehr sie auch in der letzten Zeit 
gewachsen sein mögen, so rasch ihr Einfluß auch stieg, doch noch 
weit entfernt davon sind, in ihrer Gesamtheit das Volk ganz zu um- 
spannen und — was vielleicht noch mehr bedeutet — noch keines- 
wegs alle ihre Mitgliedern zu bewußten und tätigen Mitstreitern machen 
konnten. Einer Annäherung an dieses Ziel aber streben wir gewiß 
zu und es ist kein Zweifel, daß der Organisationsgedanke — gegen- 
wärtig vielleicht einer der stärksten Gedanken im öffentlichen Leben, 
dem jedenfalls kein gleichwertiger Gegner hinderlich im Weg steht 
— sobald er einmal auf der ganzen Linie gesiegt hat, auch alle öffent- 
lichen Institutionen, insbesondere den Parlamentarismus ergreifen 
und für seine Zwecke umzubilden trachten wird. 

Ebenso streben wir unaufhaltsam einem Zustande entgegen, in 
welchem die Politik der Klassen ganz unverhüllt miteinander ringt — 
in dem all das, was jetzt verschleiert als Sozialpolitik das Wohl der 
Gesellschaft zu fördern vorgibt, als Interessentenforderung auftreten 
und verhandelt werden wird. In welchen Formen dann die gegen- 
sätzlichen Interessen zum Ausdruck gelangen werden, läßt sich nicht 
ohne weiteres ermessen. Es hat beinahe den Anschein, als ob in sıch 
geschlossene, mächtige, in ihren Interessen konträr gerichtete Organi- 
sationen in der Mehrheit der Fälle leicht zu einer Verständigung, zu 
einem Ausgleich gelangen — etwa weil der Konflikt, der gesellschaft- 
liche Kriegszustand, von beiden Teilen mit Recht als überaus verlust- 
reich gefürchtet wird— ein bewaffneter Frieden innerhalb des Staates. 

Es mag in den Augen vieler Leute bedauerlich erscheinen, daß 
ein immer größerer Teil des Volkes sich mit bloßer Interessenpolitik 


534 Emil Lederer, 


bescheidet, daß das Bedürfnis nach einer Weltanschauung und ein- 
heitlichen Lebensauffassung, die weiter reicht als die unmittelbaren 
Interessen des täglichen Lebens, so ganz in den Hintergrund zu treten 
droht. Hier kann diese Entwicklung nur konstatiert und zur Erklärung 
darauf hingewiesen werden, daß eben große Massen des Volkes erst 
in der letzten Zeit dazu genötigt wurden, ihr Interesse öffentlichen 
Angelegenheiten zuzuwenden, Kreise, die früher nicht überzeugte An- 
hänger einer Weltanschauung waren, sondern Mitläufer einer ihrem 
Wesen fremden Idee oder gänzlich unbeteiligte Zuschauer. Es darf 
weiters nicht übersehen werden, daß die politischen Parteien in frü- 
herer Zeit die einzige Organisation der Staatsbürger 
bildeten, die zugleich auch Klasseninteressen vertraten und daher 
über die Massen verfügen konnten, welche nunmehr einer ideell 
beschränkteren aber materiell wertvolleren Organisation zustreben. 

Eine der wichtigsten Triebkräfte dieser Entwicklung war zweifels- 
ohne die Sozialdemokratie. Sie formierte die ungeheuren Massen 
der industriellen Arbeiterschaft zu gewaltigen Heeren, wußte die Or- 
ganisationen durch große, glänzende Erfolge in steter Bewegung zu 
halten und war zugleich als politische Partei in der Lage, auf Grund 
einer ausgebildeten Weltanschauung die Ziele ihrer Interes- 
senten als Ausfluß einer naturnotwendigen Entwicklung, auch zugleich 
als Bedingung des allgemeinen Fortschrittes, erscheinen zu lassen. 
Sie hat dadurch gewiß den Gedanken der Organisation auf der Basis 
des gemeinsamen wirtschaftlichen Interesses mächtig emporwachsen 
lassen und hat damit den heutigen krisenhaften Zustand des Parlamen- 
tarısmus, die neuen Formen, in denen sich öffentliches Leben abzu- 
spielen beginnt, hervorgerufen. Denn das Auftreten der Sozialdemo- 
kratie hat auch klar enthüllt, daß die bürgerlichen Parteien, derzeit 
wenigstens, nicht imstande sind, der sozialdemokratischen Weltan- 
schauung eine bürgerliche in gleicher Wucht und Geschlossenheit 
entgegenzusetzen — und so sehen wir, daß die bürgerlichen Parteien 
die Idee der Erhaltung des Staates (die selbstverständliche 
Voraussetzung einer jeden Politik, die sich auf dem Boden 
eines Staates bewegen muß) zu einer politischen Idee erhoben und allen 
Ernstes als solche verfochten — wo es doch klar ist, daß diese »Staats- 
erhaltung« nichts ist als eine Transponierung von Klasseninteressen. 
Diese werden daher in Zukunft in ihrem gegenseitigen Kampfe die Ent- 
wicklung erfüllen und Wünsche und Interessen der Klassen und deren 
Ausdruck: die Sozialpclitik wird noch mehr als bisher, viel unver- 
hüllter und reiner zum Angelpunkt des öffentlichen Lebens werden. 

So wächst die Bedeutung der Organisationen weit hinaus über 
das von ihnen ursprünglich selbst angestrebte Ziel. Das Prinzip der 
Organisation, allgemein geworden, beherrscht das Staatsleben, an- 
statt es bloß in seinen Aeußerungen zu bestimmen und zu beein- 
flussen und die Zusammenfassung des Volkes in Interessentengruppen 
ändert das Wesen des Staates. Daher ist es sachlich begründet, daß 
sich eine sozialpolitische Chronik zunächst der Beobachtung dieser 
Organisationen zuwendet: 


Sozialpolitische Chronik. 535 


Gewerkschaften. 


Die deutschen Gewerkschaften haben eben eine wirtschaftliche 
Krise hinter sich, die, solange die Bewegung noch eine schwache und 
schwankende ist, solange die Mitglieder der Organisation noch nicht 
voll bewußt tätige Angehörige sind, mit einem bedeutenden Verluste 
verknüpft zu sein pflegt. Sind jedoch die Mitglieder der Gewerkschaf- 
ten bereits von der Organisation wirklich erfaßt, so ist auch anzu- 
nehmen, daß sie bei schlechterem Geschäftsgang nicht ohne weiteres 
fahnenflüchtig werden, da sie ja damit auch bedeutende materielle 
Vorteile (Arbeitslosenunterstützung, Krankengeld usw.) einbüßen, 
die gerade in Zeiten schlechter Konjunktur für sie aktuell werden 
können. In solchen Zeiten zeigt sich erst recht die Stärke der Gewerk- 
schaft: daß sie es vermag trotz der verminderten Verdienste der Ar- 
beiterschaft, trotz allgemeiner Verschlechterung der Wirtschafts- 
lage ihre Bestände aufrecht zu erhalten, ihre Kassen zu füllen, ihre 
Reserven für den Kampf in der guten Konjunktur zu stärken. Wenn 
sie auch keine neuen Mitglieder gewinnt, so ist es ein Zeichen ihrer 
Macht, daß sie die ihr Angehörenden erhält. So sehen wir, daß gerade 
die größten und stärksten deutschen Gewerkschaften — die freien 
Gewerkschaften insbesondere — auch in der eben überstandenen 
Krise — zum Unterschied vom Jahre 1901/02 — sogar einen geringen 
Zuwachs an Mitgliedern erzielen konnten. Zum Beweise dessen 
einige Ziffern: 


Freie Gewerkschaften. 


1907 1908 1909 (soweit bisher bekannt 
Reichsarbeitsbl. Jan. S. 3) 
Bergarbeiter 110 888 112 192 120 280 
Buchdrucker 52 364 55 482 56 894 
Fabrikarbeiter 134 233 136 195 140 949 
Gemeindearbeiter 24 997 28 160 32 447 
Hafenarbeiter 25 168 23 986 
Holzarbeiter 149 501 146 337 149 591 
Lithographen 15 777 16 648 17 409 (Senefelderbund) 
Maler 19 009 39 485 
Maurer 192 582 175 090 
Metallarbeiter 355 386 360 099 370 430 
Textilarbeiter 121 265 116 403 
Transportarbeiter 87 259 88 096 96 918 
Zimmerer 54 395 5I IIQ 


Die Ziffern bestätigen das oben Gesagte: die meisten der großen 
Verbände haben ihre Mitgliederanzahl 1908 gegenüber 1907 sogar 
etwas gesteigert; wo es nicht der Fall war, wie z. B. bei den Maurern 
und Zimmerern, ist die Hauptursache die Krise: Gerade Gewerkschaften 
von Saisonarbeitern unterliegen dieser in hohem Maße, weil die Ar- 
beiterschaft den Arbeitsort verläßt, vielleicht gar einen anderen Beruf 
ergreift und dann natürlich für die Organisation außer Betracht 
kommt. Zum Teile sind aber auch in diesen numerisch zahlreichen 
Gewerkschaften die Verhältnisse noch nicht konsolidiert;; so z. B. bei 
den Textilarbeitern, die zwar trotz verminderter Mitgliederzahl in 


536 Emil Lederer, 


dem Jahre 1908 mehr einnahmen als in dem Jahre 1907, aber mehr 
als das Dreifache an Streikunterstützungen ausgeben mußten (ca. 
656 000 Mk. 1908 gegenüber ca. 193 000 Mk. 1907), so daß sich ihr 
im Verhältnis zur Mitgliederzahl ohnedies verhältnismäßig geringes 
Vermögen von 591 000 Mk. im Jahre 1907 auf 210 000 Mk. im Jahre 
1908 verminderte. Je mehr daher die Gewerkschaften festen Fuß 
fassen, und daß sie dies in immer steigenden Maße tun werden, unter- 
liegt keinem Zweifel, desto unabhängiger werden sie auch von dem 
wechselvollen Ablauf des \WVirtschaftslebens. Das zeigen schon die 
Vermögensziffern, die für die letzten Jahre wenigstens angeführt 
seien: Das Gesamtvermögen der freien Gewerkschaften betrug!*): 


Jahr Mitgliederstand: Gesamtvermögen: 
1903 887 698 12 973 726 M 
1904 I 052 108 16 106 903 4 
1905 1 344 803 19 635 850 # 
1906 I 089 785 25 312633 M 
1907 1 865 506 33 242 545 K 
1908 I 831 731 40 839 791 4 


Das beweist vielleicht noch mehr als die Mitgliederbewegung 
einiger großer Gewerkschaften die Stärke der Organisation: Da das 
Vermögen aus der Krise ungeschwächt oder sogar etwas gesteigert 
in die Zeit der guten Konjunktur hinübergerettet wird, so ist der 
Ausbau der Organisation gesichert und es braucht der Kassabestand 
nicht erst mühsam auf die frühere Höhe gebracht zu werden. 

Auch Arbeitgeberblätter, welche, die Entwicklung der Gewerk- 
schaften mit wachsamem Auge verfolgen, konstatieren, daß der 
Rückgang auf gewerkschaftlichem Gebiete als im wesentlichen 
überwunden angesehen werden könne ?). Sie führen nach dem »Korre- 
spondenzblatt« der sozialdemokratischen Gewerkschaften vom 8. 
Januar ıgıo an, daß 38 Gewerkschaften, deren Mitgliederstand Ende 
September 1998: I 409 05I, Ende September 1909: bereits I 418 283 
Mitglieder zählten, was eine Steigerung von 9032 Mitgliedern oder 
0,65%, darstellt. Drei andere Verbände zählten Ende Juni 1908: 
65 493, Ende Juni 1909: 67 151 Mitglieder = (+ 1658). 41 Verbände 
haben also innerhalb eines Jahres 10 890 Mitglieder gewonnen. Da- 
her sei für alle Gewerkschaften für das Jahr 190g ein Zuwachs von 
13 500 Mitgliedern anzunehmen. Sollte diese Berechnung stimmen, 
dann wäre die Mitgliederzahl der freien Gewerkschaften Ende 1909 
zwar höher als Ende 1908, aber noch immer geringer als Ende 1907. 
Dieser Durchschnitt gibt jedoch deshalb kein richtiges Bild, weil die 
Stärke der Gewerkschaften in den großen Verbänden liegt, deren Ent- 
wicklung, wie oben dargelegt, mit den zahlreichen kleineren Gewerk- 
schaften sowohl was Mitgliederzahl als Vermögenslage betrifft, nicht 
immer parallel geht. Gerade die großen Gewerkschaften sind aber 
gegenwärtig kapitalkräftiger denn je. Das geht nicht nur aus den 





In) Statis t. Jahrbuch für das Deutsche Reich 1908/09, S. 350 und 385. 
2) So z. B. »Der Arbeitgeber« Mitteilungen der Hauptstelle deutscher Arbeit- 
geberverbände vom 15. Januar Igıo. 


Sozialpolitische Chronik. 537 


Vermögensziffern, sondern auch aus der Tatsache hervor, daß ge- 
rade in der letzten Zeit wiederum mehrere große Gewerkschaftshäuser 
gebaut wurden (so Düsseldorf und Remscheid). 


Die christlichen Gewerkschaften. 


Die christlichen Gewerkschaften werden immer deutlicher zu 
reinen Interessenten-Organisationen. Sollten politische Parteien oder 
Unternehmer geglaubt haben, daß das Hineinspielen des religiösen 
Elementes die Entschiedenheit in den Forderungen und die Bereitwillig- 
keit für den Kampf lähmen würden, so haben sie sich getäuscht und den 
Umstand ins Kalkül zu ziehen vergessen, daß eine Interessenten- 
organisation schon durch das Bestehen einer konkurrierenden (in 
diesem Falle der freien Gewerkschaften) gezwungen ist, energisch, 
radikal vorzugehen. Man kann daher heute die christlichen Gewerk- 
schaften, vielleicht diese noch mehr als die Hirsch-Dunckerschen, 
zu ganz unbedingten Interessentenorganisationen zählen. Das be- 
weist nicht bloß die faktische Zusammenarbeit mit den sozialdemo- 
kratischen Organisationen von Fall zu Fall in reinen Arbeiterfragen, 
sondern auch die Verurteilung der gelben Bewegung und die Abwehren 
gegenüber den Berliner »Fachverbänden« (bloß katholischen Organi- 
sationen, welche keine evangelischen Mitglieder aufnehmen und die 
üblichen gewerkschaftlichen Kampfmittel anzuwenden perhorres- 
zieren) sowie gegenüber der bekannten Aeußerung des Papstes hin- 
sichtlich der konfessionellen Arbeitervereine Italiens 3). Die christ- 
lichen Gewerkschaften betonen nachdrücklichst ihren Klassencharakter 
und betrachten als ihre eigentlichste Aufgabe die Förderung der In- 
teressen ihrer Mitglieder, lehnen ein jedes Paktieren mit bürgerlichen 
Parteien ab und unterscheiden sich so von den sozialdemokratischen 
Gewerkschaften überhaupt nur in der Weltanschauung und Auffas- 
sung des Staatslebens — Gesichtspunkte, die in der Regel der Ver- 
fechtung irgend eines Klasseninteresses keinerlei Hindernis in den 
Weg stellen. 

Die christlichen Gewerkschaften scheinen durch die Krise viel 
mehr gelitten zu haben als die sozialdemokratischen und es ist bei 
ihnen selbst noch im Jahre 1909 gegenüber 1908 (nicht nur 1908 gegen- 
über 1907) auch in den mitgliederreichen Verbänden ein beträchtlicher 
Rückgang zu verzeichnen — dies trotz der gegenteiligen Behauptungen, 
welche in der letzten Zeit durch die Presse gegangen sind. Um nur 
einige Verbände herauszugreifen und sie in ihrem Mitgliederstande 
den freien Gewerkschaften gegenüberzustellen: 

Im Jahresdurchschnitt 


1906 1907 1908 Ende 1909 (Reichsarbeitsbl. 
Januar, S. 30'31) 


Metallarbeiter 24 744 28 090 26 427 24 002 
Textilarbeiter 34 581 40 704 37 501 29 769 
Gemischte Gewerbe I 050 I 409 I 397 I 402 


3) Zentralblatt der christl. Gewerkschaften Deutschlands vom 27. Dezember 
1909 und 24. Januar 1910. 





538 EmilLederer, 


1906 1907 1908 1909 
Bergarbeiter 73542 74700 75 250 noch keine Daten 
Die christl. Gewerkschaften hatten vorhanden 
überhaupt Mitglieder 274 1I6 274 323 264 519 


Der Rückgang im Jahre 1908 war also relativ größer (wenn auch 
absolut natürlich geringer) als bei den freien Gewerkschaften und sie 
scheinen sich von diesem Rückgange auch während des Jahres 1909 
noch nicht ganz erholt zu haben. Er betrug 3,5°% gegenüber 1,9°%, bei 
den freien Gewerkschaften. Das erklärt sich daraus, daß eben der 
Klassencharakter bei den christlichen Organisationen noch nicht 
so scharf pointiert in den Vordergrund trat und daß insbescndere 
(gewiß wegen der geringeren Einnahmen und weil die bestqualifizierten 
und daher bestentlohnten Arbeiter auch für die Gewerkschaften ein 
weniger fluktuierendes Element bilden und vorwiegend in den freien 
Gewerkschaften organisiert sind) die positiven Leistungen der christ- 
lichen Gewerkschaften nicht entfernt an die der freien heranreichen 
können. Als solche positive Leistung kommt für die Zeit der Krise 
besonders die Re'se- und Arbeitslosen-Unterstützung in Betracht; 
die freien Gewerkschaften verausgabten hiefür im Jahre 1908 bei 
einem Mitgliederstand von I 831 731 und Einnahmen von 48 544 396 
Mk.: 9.318.741 Mk. = 17.1% der Einnahmen und 4,5 Mk. auf den 
Kopf, hingegen die christlichen Gewerkschaften bei einem Mitglieder- 
stande von 264 519 und E’nnahmen von 4 394 745 Mk.: 134 453 Mk. = 
3.0 % der Einnahmen und auf den Kopf 0,50 Mk. Schon ein Blick 
auf das Budget lehrt ferner, daß die christlichen Gewerkschaften 
von ihren Einnahmen im Betrage von 4 394 745 Mk. bloß ı 401 385 Mk. 
= ca. 32 %, in Form von Unterstützungen aller Art in barem Gelde 
an die Mitglieder zurückerstatten, hingegen die freien Gewerkschaften 
von einer Einnahme von 48 544 396 Mk.: 26 195 377 Mk. = nahezu 
34%. Oder noch anders ausgedrückt: Die Mitglieder der freien Ge- 
werkschaften, welche per Kopf 26.5 Mk. zahlen, erhalten an Unter- 
stützung in Barem im Durchschnitt 1908 = 14,3 Mk., die Mitglieder 
der christlichen Gewerkschaften bei einer Beitragsleistung von 16,6 Mk. 
per Kopf bloß 5.3 Mk. an Geldunterstützung. Es ist natürlich, daß 
ein derartig verschiedener Aufbau des Budgets, so notwendig er auch 
infolge der geringeren Zahlungskraft der »chiistlichen« Arbeiter sein 
mag und so sehr gerechtfertigt es ist, daß bei geringeren Einnahmen 
ein perzentuell größerer Betrag auf die allgemeinen Leistungen, die in 
das große Ganze wirken sollen, entfällt, es bedingt, daß die ein- 
zelnen Mitglieder, welche zuächst an ihren Vorteil zu denken gewohnt 
und gezwungen sind, sich leichter aus der Organisation loslösen. 
Noch krasser sind die Unterschiede bei den österreichischen Gewerk- 
schaften; da ist die christliche Bewegung noch weit davon entfernt, 
auch nur primitiven Ansprüchen der Arbeiterschaft Genüge tun zu 
können, aber es wird gewiß auch sie der harte Konkurrenzkampf 
zwingen, es den deutschen christlichen Gewerkschaften nachzutun. 
In dieser Verschiedenheit der Leistungen mag es auch liegen, daß ein 
stetes Ueberwandern von christlichen in die freien Gewerkschaften 
in Deutschland beobachtet wird, was gewiß bei der großen Menge derer, 


Sozialpolitische Chronik. 539 


welche zu den freien Gewerkschaften übergehen, zunächst nicht welt- 
anschauungsmäßige Gründe hat — wenn sie auch in Hinkunft zu über- 
zeugten Mitgliedern der sozialdemokratischen Partei werden mögen. 
Das ist auch ein Grund dafür, daß die Unternehmer-Organisationen 
die christlichen Gewerkschaften genau so ablehnen als die freien, ja 
daß sie dieselben vielleicht noch mehr fürchten, weil die christliche 
Gewerkschaft vielfach nur ein Durchgangsstadium zur freien Gewerk- 
schaft bildet und die freien Gewerkschaften dadurch Mitglieder ge- 
winnen, die sie ohne dieses Zwischenglied niemals an sich hätten 
heranziehen können. Jedenfalls aber muß man, wie der Mansfelder 
Streik und mehr noch die Folgen des Zwangsarbeitsnachweises im 
Ruhrkohlengebiete gezeigt haben, mit den christlichen Gewerk- 
schaften in sozialpolitischen Fragen ebenso rechnen als mit den freien 
(abgesehen von ihrer geringeren Zahl und Finanzkraft): sie sind 
heutzutage zu ehrlichen, entschiedenen Interessenten-Vertretungen 
geworden und gehen in allen entscheidenden Fragen gemeinsam mit 
den freien Gewerkschaften vor ê). 


Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine. 


All das von den christlichen Gewerkschaften Gesagte gilt auch 
von den Hirsch-Duncker’schen. Bei diesen sind die Schwankungen 
in der Mitgliederzahl denen der christlichen Gewerkschaften analog; 
es braucht auf sie wegen ihrer geringeren Bedeutung nicht näher 
eingegangen zu werden: 


Sie zählten 1906: 105 695 Mitglieder 
1907: 108 889 » 
1908: 105 558 » 


Die Mitgliederbewegung der wichtigeren Verbände stellt sich 
wie folgt: 


1906 1907 1908 1909 
Maschinenbau- und Metallarbeiter 47 112 37 976 37 647 
Fabrik- und Handarbeiter 16 642 15 256 15 597 
Deutsche Kaufleute 18 623 18 173 
Holzarbeiter 6 650 5 805 5 465 5 822 
Textilarbeiter 6 107 6 381 7036 


Weitaus günstiger hingegen sind die finanziellen Verhältnisse. 
Es sei nur erwähnt, daß die H.-D. Gewerkvereine 1906/1908 bei an- 
nähernd gleichbleibendem Mitgliederstande ihre Einnahmen von 
1338 762 Mk. auf 2 694 859 Mk. zu bringen, also mehr als zu ver- 
doppeln wußten. Demgemäß ist auch das Vermögen von 3 417 000 Mk. 
auf 4 210 000 Mk. angewachsen. 


Andere Organisationen. 


Weit schwieriger als die Beurteilung der eben besprochenen drei 
(Grewerkschaftsgruppen ist die der übrigen Arbeiterverbände, deren 
Charakter noch zum Teile ungeklärt ist, zum Teile, wo er sich offen 
als Unternehmergarde präsentiert, in diesem Zusammenhang über- 


4) So z. B. auch in der gegenwärtig noch unentschiedenen Bewegung der 
Holzarbeiter; Holzarbeiterzeitung, Berlin, 18. XII. 1909. 


540 Emil Lederer, 


haupt nicht zu diskutieren wäre 5). Zwar kommt gegenwärtig noch 
die Stärke dieser Organisationen — die ihrem Charakter nach keines- 
wegs einheitlich sind und gewiß nicht alle unter dem Sammelnamen 
»Gelbe« begriffen werden können, gegenüber den 2!/, Millionen in 
Gewerkschaften organisierten Arbeitern kaum in Betracht. Das 
Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich weist aus®): 


1907 1908 
Unabhängige Vereine 127 409 135 127 
Vaterländische Arbeitervcreine IO 294 18 912 
Gelbe Arbeiterverbände und Gewerkvereine 48 713 65 338 


zusammen: 186 416 219 377 


Diese drei Gruppen haben also in der Zeit, in welcher die freien 
Gewerkschaften allein über 30 000 Mitglieder einbüßten, mehr als 
33 000 gewonnen. Es wäre aber verfehlt, anzunehmen, daß sich hier 
ein Ueberströmen der Arbeiterschaft aus gewerkschaftlichem in das 
»gelbe« Lager vorbereite; die Ziffer verdeutlicht nur, in welchem Maße 
die Krise gewirkt und Arbeiter, die vorher wahrscheinlich gar keiner 
Organisation angehörten, Vereinen zuführte, welche mit Unterstützung 
und Förderung der Unternehmungen gewisse Vorteile zu bieten in der 
Lage waren — insbesondere aber ihren Angehörigen eher eine Arbeits- 
stelle zu verschaffen oder zu sichern versprachen. Insbesondere wäre 
es verfehlt, diesen Gruppen, auch wenn sie numerisch nahezu die 
christlichen Gewerkschaften erreichen, auch nur annähernd denselben 
Einfluß zuzuschreiben — da sie eben nicht untereinander in Verbin- 
dung stehen, nicht eine einheitliche Organisation von Interessenten 
darstellen und infolge der Gebundenheit ihres Programmes: sie ver- 
fechten ja zum größten Teile nur gemeinsame Interessen von Ar- 
beitern und Arbeitgebern, niemals diejenige agitatorische Kraft werden 
entfalten können, die den übrigen Gewerkschaftsgruppen zweifelsohne 
in hohem Maße eignet. 

Hingegen wäre es auch verfehlt, anzunehmen, daß sich unter 
diesen Organisationen keine wirklichen, ernsthaften Interessenten- 
verbände befinden. 

So sind die hier eingereihten Verbände von Eisenbahnern und 
Eisenbahnhandwerkern (sie zählten unter den unabhängigen Vereinen 
1908 mehr als 74 ooo Mitglieder) gewiß ganz ernsthafte Organisationen 
eindeutigen Charakters, die deshalb nicht irgend einer der drei großen 
Gruppen angeschlossen sind, weil die politischen Verhältnisse einen 
solchen Anschluß verbieten und vielleicht auch deshalb, weil ihre 
Klassenlage keine ganz geklärte ist und sie sich in ihrem Bewußtsein 
noch mehr zu den unteren Schichten des Mittelstandes rechnen als zu 
den Oberschichten des Proletariates. Die geringe finanzielle Bedeutung 


6) So behauptet z. B. die Metallarbeiterzeitung (Stuttgart) vom 11. XII. 1909, 
daß sämtliche Manuskripte des »Bund« (das Hauptorgan der gelben Bewegung) 
zuerst vom sozialpolitischen Direktor der Siemenswerke approbiert werden 
müssen, 


6) Siehe auch Metallarbeiterzeitung, Stuttgart, vom I. Januar IgIo. 


Sozialpolitische Chronik. 541 


der ganzen Gruppe erhellt aus den Hauptziffern des Budgets. Es be- 
trugen 


Einnahmen Ausgaben Vermögen 
1907 1219139 «K 995 184 M 1041312 4 
1908 I 4903II & 1221512 Æ 12066143 Æ 


Ein näheres Eingehen auf die einzelnen Ziffern würde zu weit 
führen und ist überdies auch dadurch unmöglich gemacht, daß nur 
von wenigen Organisationen detailliertere Angaben bekannt ge- 
worden sind. 


Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Jahre 1909. 


Alle Berichte der Gewerkschaften stimmen darin überein, daß 
auch das Jahr 190g als Krisenjahr keine Möglichkeit zu weit ausgrei- 
fenden Aktionen bot. Der Stillstand in der sozialpolitischen Gesetz- 
gebung konnte aus denselben Gründen durch die Organisationen 
der Arbeiter nicht behoben werden, die Macht der Gewerkschaften 
erwies sich gegenüber den Organisationen der Unternehmer nicht 
als die stärkere. Jedenfalls kann soviel konstatiert werden, daß 
Wünsche und Beschwerden der Organisationen an die Regierung 
(Mansfeld, Zwangsarbeitsnachweis im Ruhrkohlengebiet), soweit eine 
gesetzliche Nötigung für die Regierung nicht vorlag, keinerlei Be- 
achtung fanden. So beschränkte sich die Tätigkeit der Gewerk- 
schaften hauptsächlich darauf, das durch die Krise hervorgerufene 
Massenelend zu mildern, insbesondere durch Arbeitslosen- und Reise- 
Unterstützung, deren finanzielle Bedeutung schon oben hervorge- 
hoben wurde, den von der schlechteren Geschäftslage unmittelbar 
bedrängten Arbeitern zu Hilfe zukommen. Diese Funktion der Gewerk- 
schaften wird — auch vom Standpunkte der Arbeiter aus betrachtet — 
immer wichtiger: je größer die Unternehmerorganisationen und je 
schwieriger daher die Erreichung eines großen durchschlagenden Er- 
folges,?) desto wichtiger werden die Organisationen der Arbeiter in den 
Krisenzeiten: sie verhindern ein Herabgleiten der Löhne, wie wir es 
z.B. in großem Umfange in Amerika nach der Niedertrampelung ein- 
zelner Gewerkschaften durch die Trusts und auch in Oesterreich wäh- 
rend der letzten Krise beobachten konnten. Durch Erhaltung oder 
Vermehrung ihres Vermögens setzen sie außerdem die Arbeiterschaft 
instand, nach der Krise den Unternehmern als gleichwertige Organi- 
sation gegenüberzustehen und in der guten Konjunktur bei Abschluß 
neuer Tarifverträge oder der Neuregelung der Arbeitsordnungen usw. 
Verbesserungen für die Arbeiterschaft durchzusetzen. Diese Gründe 
werden zweifelsohne auch in der nächsten Zeit die Arbeiterschaft den 
Gewerkschaften erhalten und zuführen. Insbesondere ist vorläufig 
jedenfalls die Annahme sicherlich unrichtig, daß die zweifelsohne 
geschwächte Macht der Gewerkschaften, ihr Unvermögen, dauernde 
große Erfolge zu erringen, eine immer größere Fahnenflucht aus den 
Reihen der Gewerkschaften zur Folge haben werde. 


?) Dieser Punkt soll noch weiter unten einer besonderen Erörterung unter- 


zogen werden. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 35 


542 Emil Lederer, 


Wie aus den oben mitgeteilten Ziffern für Unterstützungen aller 
Art hervorgeht, überwiegen, besonders in den freien Gewerkschaften, 
schon gegenwärtig die Ausgaben für den Zweck der Sicherung der 
Lebenshaltung die Aufwendungen für die gewerkschaftlichen Ziele 
im engeren Sinne. Insbesondere tritt gerade für das Jahr 1908 die 
Streik- und Gemaßregelten-Unterstützung mit ca. 6 Millionen Mark 
gegenüber der Reise-, Arbeitslosen-, Arbeitsunfähigkeits-, Krank- 
heit- und Invaliden-Unterstützung etc. mit ca. ıg°/, Millionen Mark 
ganz zurück. Wahrscheinlich wird das Verhältnis in Zeiten guter 
Konjunktur sich anders gestalten: war es doch noch im Jahre 1906 
ca. I4 Millionen zu ca. 8 Millionen Mark und im Jahre 1907 noch 14 
Millionen zu 12,5 Millionen Mark. Ein derartiges Verhältnis wird ver- 
mutlich, wenn sich die ziemlich bedrohliche Situation, wie sie anfangs 
Februar ıgıo im Baugewerbe und Holzgewerbe, sowie im Kohlen- 
bergbau herrschte, verschärft und zu großen Kämpfen führt, wiederum 
für das Jahr Igıo Platz greifen. Die Verteilung der Ausgaben 
aber zeigt deutlich, in wie hohem Maße die Gewerkschaften schen 
heute Selbstversicherungsanstalten der Arbeiter- 
schaft geworden sind, welche große Summen sie aufzuwenden 
genötigt werden, um der den schlechten Konjunkturen sonst 
schutzlos preisgegebenen Arbeiterschaft über die schlechteste Zeit 
hinwegzuhelfen. Die Unterstützung erfolgt natürlich zunächst im 
Interesse der Mitglieder und der Organisation — mildert aber 
dadurch zweifellos auch indirekt den Rückschlag des schlechten 
Geschäftsganges für weite Kreise von Gewerbe und Industrie und 
verhindert die Verelendung der Arbeiterschaft. Die Gewerk- 
schaften wirken daher im Grunde genommen insofern als konser- 
vatives Element, als ohne sie gerade durch die Krise eine weit tief- 
gehendere Erregung der Massen erfolgt wäre. Denn die Gewerkschaften 
umfassen ja, wie allseits unbestritten ist, gerade die höchststehenden 
und bestqualifizierten Kreise der Arbeiterschaft, die eine Reduzierung 
ihres standard of life nicht ruhig hingenommen und die ohne den 
Rückhalt der Organisation, die für sie die schlimmsten Wirkungen 
ausschaltete, in einer für den Staat höchst gefährlichen Weise auf 
die Verschlechterung der Lebenshaltung reagiert hätten. Was für die 
Unternehmer die Kartelle bedeuten — die Sicherung eines wenn auch 
beschränkten Absatzes selbst zu Zeiten der schlechten Konjunktur — 
das sind die Gewerkschaften für die Arbeitnehmer und es ist möglich, 
daß das Durchgreifen dieser Erkenntnis zum Ausbau der Organisa- 
tionen noch mehr beitragen wird als große Erfolge, wie sie die Gewerk- 
schaftsbewegung in ihren Anfängen, da sie einer gänzlich unorgani- 
sierten Unternehmerschaft gegenüberstanden, leicht erringen konnte. 

Diese Aenderung in der Bedeutung der Gewerkschaften für die 
Arbeiterklasse mag den Führern der Bewegung sehr unliebsam sein. 
Sie suchen auch mit dem Hinweise darauf, daß man die Reihen der 
Kämpfenden nicht entmutigen dürfe, derlei Stimmen, wo sie in der 
sozialdemokratischen Literatur laut wurden, zu unterdrücken). 


8) Ich verweise z. B. auf die Broschüre Kautskys »Der Weg zur Machts, 


Sozialpolitische Chronik. 543 


Aber schon das Budget der freien Gewerkschaften in Krisenzeiten 
und die Tatsache, daß die Gewerkschaftsbewegung, wo sie einer starken 
Unternehmerorganisation gegenübertritt, nicht mehr so große Erfolge 
zu erzielen vermag als früher, sprechen zu deutlich. Auch die gerade 
in der letzten Zeit wiederholt aufgetauchten Vorschläge zur Aenderung 
der Taktik der Gewerkschaften beweisen, daß man Mittel und Wege 
sucht, um auf andere Weise als bisher Erfolge zu erringen und so die 
Mitglieder an die Organisation zu fesseln °). 


Die Frage des Arbeitsnachweises. 


Die wirtschaftlich ungünstige Lage des Jahres 1909 setzte die 
Unternehmer instand, eine für sie äußerst wichtige Frage, nämlich 
die des Arbeitsnachweises, welche geradezu den Schlüssel des Arbeits- 
vertrages bildet, aufzurollen. Nicht als ob in diesem Jahre die Frage 
zum ersten Male in größerem Umfange zu lösen versucht worden wäre; 
aber es zeigt sich deutlich das Bestreben von seiten der Unternehmer, 
ihre Pläne, die z. B. bereits im Jahre 1902 auf der Arbeitsnachweis- 
Konferenz in Nürnberg erörtert wurden, zur Durchführung zu bringen. 
Damals äußerte sich der Leiter des Hamburger Nachweisbureaus 
Thielkow*):»Wir müssen unsere Arbeitsnachweise eng aneinander- 
schließen, wir müssen unseren Arbeitsnachweis auszudehnen suchen, 
damit wir ein Netz bilden, in dem wir die Streiker fangen und fest- 
halten!« Schon damals war man sich also in Arbeitgeberkreisen der 
Bedeutung des Arbeitsnachweises voll bewußt und man benützte 
nunmehr, im Jahre 1909, die erste gute sich darbietende Gelegenheit, 
um die Pläne auf breiterer Basis durchzuführen. Tatsächlich ist ein 
im Interesse der Unternehmer glatt funktionierender Arbeitsnachweis 
imstande, die Wirkungen der Gewerkschaften zu paralysieren und 
zwar sowohl dadurch, daß die in der Organisation tätigen, unbe- 
quemen Arbeiter ganz ausgesperrt oder in Betriebe gebracht werden, 
in denen sie keinen Schaden stiften können, als auch dadurch, daß einem 
Betriebe, der bestreikt ist oder sonst geneigt wäre, seinen Arbeitern 
Zugeständnisse zu machen, Arbeitswillige zugeführt werden. Die 
praktische Wichtigkeit dieser Frage leuchtet auch den Angehörigen 
der Arbeitnehmer-Organisationen selbst ein: wenn die Unternehmer 
durch Arbeitsnachweise in die Lage versetzt werden, auf die Arbeiter 
einen Druck auszuüben, so schützt auch der beste Tarifvertrag nicht 
vor einer Verschlechterung der Situation. Kein Vertrag wird alle 
Seiten des Arbeitsverhältnisses vollständig festlegen können, Zweifel 
über die Interpretation werden immer wieder auftauchen, geänderte 
Verhältnisse können entstehen, die die Regelung durch beiderseitige 


— vanae aa 


die Kritik derselben im Korrespondenzblatt der írsien Gewerkschaften und 
Kautskys Antikritik in der »Neuen Zeit«, 1909. 

®, Ad. Braun im »Kampf«, Dezember 1909, dagegen Jul. Deutsch und Anti- 
kritik von Braun ebendaselbst, Februar 1910, ferner die obenzitierten Artikel 
Kautskys. 

10) Holzarbeiterzeitung, Berlin, vom ıı. Dezember 1909. 





35* 


544 Emil Lederer, 


Uebereinstimmung trotz Tarifvertrages erfordern (z. B. Festsetzung 
neuer Akkorde), die Erneuerung des Vertrages nach Ablauf des- 
selben, all’ das sind Momente, in welchen ein einseitiger Unternehmer- 
Arbeitsnachweis von Bedeutung werden kann. Ganz abgesehen 
davon, daß er, systematisch gehandhabt, die Organisation als solche 
gefährden, in ihren Stützen treffen kann. So ist die Frage des Arbeits- 
nachweises gerade im letzten Jahre geradezu zum Angelpunkte der 
Sozialpolitik geworden: Die Unternehmer bestehen hartnäckig darauf, 
die Nachweise einseitig weiterzuführen und auszubauen. Die Gewerk- 
schaften rüsten dort, wo sie es nicht hindern konnten, daß derartige 
Nachweise eingerichtet wurden (wie z. B. im Ruhrgebiet), zu großen 
Kämpfen für den Fall des Mißbrauches. Dazu kommt noch, daß die 
Frage des Arbeitsnachweises aus den angeführten Gründen als Schlag- 
wort, als Parole, welche die Massen entflammt, verwendet werden 
kann: »Die Herrschaft im Betriebe gehört dem Unternehmer« heißt 
es in den Organen der Arbeitgeber; »der Zwangsarbeitsnachweis macht 
die Arbeiter unfrei, hörig, bindet sie an die Scholle« rufen die Gewerk- 
schaften. So ist die Nachweisfrage zu einem Kampfobjekt ersten 
Ranges zwischen den Klassen geworden, und zeigt so wieder aufs 
neue, daß der Gegensatz zwischen Unternehmer und Arbeiter nicht 
ein solcher zwischen zwei Faktoren ist, die einander als gleichgestellt 
betrachten und daher nur um das Maß des gegenseitigen Einflusses 
ringen, sondern daß er letzten Ends ein politischer Gegensatz ist, 
ein Kampf um die Macht. Man lese z. B. die Fanfare, mit der der 
Bergarbeiterführer Effert den Plan der Einführung des Zwangs- 
arbeitsnachweises beantwortete 1): 

»Durch erhöhte Löhne wird es den Unternehmern diesmal nicht 
gelingen, die Bergarbeiter wieder einzuschläfern . . . . Kohle und 
Eisen mag man nach Belieben auf dem Markte herumwerfen, ebenso 
Börsenpapiere. Die Preise für die Produkte mag man monopolisieren, 
aber die Bergarbeiter werden niemals sich ruhig als ein solches Objekt 
behandeln lassen — wird der Rubikon diesesmal vcn den Werksbe- 
sitzern überschritten, so wird — das soll und muß mit Vorbedacht 
und kalten Blutes ausgesprochen werden —ein Kampf begin- 
nen, wieihn Deutschland bisher nicht gesehen 
hat. Nicht am I. Januar, wie es vielleicht die Grubenbesitzer 
wünschen, sondern, meiner persönlichen Ansicht nach, sobald die 
nächste Hochkonjunktur sich zeigt. — Es gilt die höchsten 
Güter, die es gibt, die Ehre und die Freiheit. 
Die Bergarbeiterschaft ist sich heute schon dieser Tragweite bewußt. 
sie ist sich aber auch bewußt, daß, falls sie in diesem Kampfe unter- 
liegt, es auf Jahrzehnte um jede persönliche, gewerkschaftliche und 
politische Freiheit und Unabhängigkeit geschehen ıst, wenn nicht 
auf immer.« — 

Allerdings blieb es zunächst bei der kraftvollen Sprache. Tem- 
peramentstreiks sind nicht mehr die Sache der deutschen Gewerk- 








11) Zitiert in Der Gewerkverein (Hirsch-Duncker) 8. XII. 1909. 


Sozialpolitische Chronik. 545 


schaften, seitdem die Unternehmer nicht auf den ersten Ansturm 
unterliegen und insbesondere die öffentliche Meinung und die Regierung 
keineswegs den Streikenden immer wohlwollend gegenübersteht. 
Wurde auch die Durchführung des Zwangsarbeitsnachweises von seiten 
der Arbeiterschaft als Kriegserklärung aufgefaßt, so wurde diese doch 
nicht sofort aufgenommen, sondern die geeignete Antwort auf einen 
späteren Zeitpunkt verschoben. Es ist natürlich, daß die Unternehmer 
demgegenüber Vorsichtsmaßregeln zu treffensuchenund — wie die Ge- 
werkschaftsblätter berichten — slavische und ausländische Arbeiter 
in großen Mengen heranziehen, um im gegebenen Zeitpunkte über Ar- 
beitswillige zu verfügen. Ebenso wie die Arbeiterschaft fassen auch 
die Unternehmerverbände die Frage als prinzipielle auf. So erklärte 
auf der Arbeitsnachweiskonferenz in Hamburg am 27. Oktober Igog 
der Syndikus Roitzsch-Chemnitz!2), in einer sonst recht maß- 
vollen Rede, daß er es begrüßen würde, wenn endlich der Arbeits- 
nachweis zum Schlagwort einer Bewegung, zu einem Prinzipien- 
kampf führen würde. Bloße Lohnbewegungen hätten die Reihen der 
Arbeitgeber nicht gestärkt, wohl aber Kämpfe, in denen ein Prinzip 
in Frage stand — wie z. B. der Krimitschauer Streik. Er sprach sich 
natürlich gegen den paritätischen und kommunalen Arbeitsnachweis 
aus, aber aus sachlichen Gründen und warnte auch davor, den Nach- 
weis zu einem Maßregelungsbureau auszugestalten. Wohl aber be- 
tonte auch er scharf die prinzipielle Frage — der Unternehmer müsse 
Herr in seinem Betriebe bleiben. Es ist also neben der praktischen 
Bedeutung die agitatorische, welche es annehmen läßt, daß die Frage 
des Arbeitsnachweises wenigstens in der nächsten Zukunft noch recht 
häufig Streitgegenstand zwischen Gewerkschaften und Unternehmer- 
organisationen bilden wird. 

Inzwischen hat der Zwangsarbeitsnachweis des Zechenverbandes 
zu funktionieren begonnen. Er wurde am I. Januar IgIo eröffnet 
und gegenwärtig sollen in ı6 Orten für 226 Zechen Arbeitsnach- 
weise eingeführt worden sein !?). Die ganze weitere Entwickelung der 
Dinge scheint hauptsächlich davon abzuhängen, wie der Nachweis 
selbst praktiziert werden wird; die preußische Regierung erklärte auf 
eine Interpellation im Abgeordnetenhause durch den Minister für 
Handel und Gewerbe !$), daß die Grubenbesitzer das Versprechen ge- 
geben hätten, den Arbeitsnachweis loyal zu handhaben. Ihr Ehr- 
und Pflichtgefühl werde sie veranlassen, diese Zusage zu halten. Ueber- 
dies sei die Regierung in der Lage, sie auf die von ihnen gegebenen be- 
ruhigenden Erklärungen hinzuweisen und würde mit allem Nachdruck 
darauf bestehen, daß sie durchgeführt werden. Die Frage, ob den Re- 
gierungen ein Kontrollrecht eingeräumt werden soll, beschäftige den 
Bundesrat — und die Bergwerksbesitzer würden gegen eine solche 


—n 





13) Mitteilungen der Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände vom 15. 
Dezember 1909. 

13) Soziale Praxis vom 30. Dezember 1909. 

14) Soziale Praxis vom 27. Januar 1910. 


546 Emil Lederer, 


Kontrolle kaum etwas einzuwenden haben, weil, wer rechtschaffen 
handle, keinerlei Kontrolle zu scheuen habe. 

Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Zechenverband, zum Teile 
infolge der tiefgehenden Erregung in der Arbeiterschaft, zum Teile 
auch infolge der unzweideutigen Aeußerungen der öffentlichen Mei- 
nung von seinem ursprünglichen Vorhaben abgekommen ist und vor- 
läufig den Nachweis wirklich nur rein sachlich ohne jede Nebenabsicht 
funktionieren lassen wird. Dadurch wird möglicherweise fürs erste 
ein Ausstand hintangehalten werden, zumal wenigstens nach der Be- 
hauptung der Mitteilungen der Hauptstelle deutscher Arbeitgeber- 
Organisationen (15. Dezember 1909) die alten Knappen der Einrichtung 
direkt günstig gegenüberstehen und sich an einem Streik aus Anlaß 
der Einführung des Arbeitsnachweises nicht beteiligen würden. Zu 
der im allgemeinen versöhnlichen Stimmung paßt es allerdings recht 
schlecht, wenn die Deutsche Bergwerkszeitung, das Organ des Kohlen- 
syndikates, schreibt 1°), daß sich durch die Einführung des Nachweisee 
nichts ändere, daß der Betriebsführer die Auswahl der Arbeiter habe 
und es in sein Belieben gestellt sei, wen er nehmen wolle und wen nicht 
— daß er auch bisher denjenigen ausgeschlossen habe, der keine regel- 
rechte Abkehr von seiner alten Zeche genommen habe. Der Zechen- 
verband habe auch bisher den Nachweis beherrscht, während er ihn 
jetzt überdies ordnen wolle. Die Arbeiter bleiben dabei in derselben 
Weise ausgeschlossen wie bisher und ihre Organisationen bleiben eben- 
falls in derselben Weise ausgeschlossen wie bisher, ohne jede Mitwir- 
kung und ohne jede Anerkennung. Es ist gewiß taktisch nicht sehr 
klug, gerade in diesem Momente den Herrenstandpunkt kraß hervor- 
zukehren und eine derartige Sprache vermag die Bedenken, welche 
von seiten der Arbeiterschaft gegen den Nachweis geäußert werden, 
nicht zu zerstreuen. Es geht aus dieser Aeußerung hervor, daß die 
Lage für die Arbeiter wesentlich verschlechtert werden soll, da nun- 
mehr der Betriebsleiter gar nicht mehr in die Lage versetzt wird, einen 
Arbeiter ohne regelrechte Abkehr, z. B. im Falle des Arbeitermangels, 
oder wenn es sich um eine besonders tüchtige Kraft handelt, einzu- 
stellen. Der Nachweis, der nach sehr strengen Regeln vorgeht und 
der niemals ein Interesse hat, die Regeln zu durchbrechen, schließt 
einen solchen Arbeiter von vornherein aus. Dazu kommt noch, daß 
die Sperre für den Streikfall nach den Satzungen des Nachweises für 
die Dauer des Aus.tandes sowie für 3 Monate nach Beendigung des- 
selben bestehen soll und daß diese Sperre durch qualifizierten Mehrheits- 
beschluß der Vorstandes auch über Ausstände eines anderen Bergbau- 
bezirkes verhängt werden kann. \Venn selbst bisher eine solche Pra- 
xis gehandhabt worden wäre, so bringt doch schon die Zentralisierung 
allein, die Ausführung der Bestimmungen durch ein schematisch funk- 
tionierendes Bureau eine wesentliche Verschärfung der Situation für 
die Arbeiterschaft eines bestreikten Schachtes mit sich, da nunmehr 
nicht etwa spezielle Verhältnisse einer Zeche, sondern die starren Regeln 





15) Zitiert vom Gewerkverein vom 15. Januar 1910. 


Sozialpolitische Chronik. 547 


des Statutes ausnahmslos maßgebend sein werden. Demgegenüber 
fällt die Verkürzung der Frist für die Nichteinstellung kontrakt- 
brüchiger Arbeiter von 3 Monaten auf 14 Tage kaum ins Gewicht, 
zumal anzunehmen ist, daß eine so lange Frist tatsächlich nur in den 
seltensten Fällen eingehalten worden sein dürfte. 

Mehr noch als die den Widerspruch nicht direkt herausfordernden 
Satzungen des Nachweises dürfte die tiefgehende Erregung der Ar- 
beiterschaft der Gedanke hervorgerufen haben, daß die Praxis des Nach- 
weises sich mit der Zeit vom Statut entfernen und in Bahnen einmün- 
den könnte, die nicht nur der Organisation, sondern auch dem Einzel- 
nen, der sich aus irgend einem Grunde unbeliebt macht oder als un- 
geeignet erwiesen hat, gefährlich werden könnte. Dazu bot gerade in 
der letzten Zeit die Publikation des Zentralverbandes christlicher Ge- 
werkschaften 18) über den Arbeitsnachweis der Industriellen in Mann- 
heim-Ludwigshafen den Anlaß. Nach derselben werden die dem Ver- 
bande angehörigen Unternehmer aufgefordert, eine Qualifikation des 
Arbeiters anzugeben (gut, mittel oder schlecht), sowie durch geheime 
Zeichen zu bemerken, aus welchem Grunde etwa eine Anstellung des 
betreffenden Arbeiters nicht empfohlen werden kann. Des ferneren 
wurde behauptet, daß solche geheime Zeichen in Anwendung kämen 
nicht bloß bei politisch tätigen, in der Agitation unbequem geworde- 
nen Arbeitern, sondern auch wegen körperlicher Gebrechen, z. B. 
Leistenbruch, Herzfehler etc. Diese Publikation hatte natürlich nicht 
nur in der sozialdemokratischen und der ganzen Gewerkschaftspresse 
ohne Unterschied der Richtung, sondern auch in der bürgerlichen 
Presse ungeheures Aufsehen erregt und jedenfalls klar gezeigt, in wel- 
cher Weise eine solche Institution von Unternehmern gebraucht wer- 
den könnte — auch ohne Rücksicht darauf, ob die Angaben wirklich 
richtig seien oder nicht. 

Die Unternehmerpresse hat auch tatsächlich bald !") Berichti- 
gungen des Nachweises Mannheim-Ludwigshafen veröffentlicht, aus 
denen zu entnehmen ist, daß kein Arbeitsuchender nach Zugehörig- 
keit zu einer politischen Partei oder Organisation gefragt werde, wäh- 
rend Koalitionsrecht und die Freizügigkeit keineswegs beeinträchtigt 
worden seien; die Sperre werde über einen Arbeiter nur nach Anhörung 
desselben auf Beschluß des Vorstandes verfügt und es sei bisher über- 
haupt nur über g Arbeiter die Sperre verhängt worden. Diese sei immer 
aus triftigen, von der Arbeiterschaft gewiß auch selbst gebilligten Grün- 
den, meist wegen schwerer Roheitsdelikte erfolgt. Derzeit sei übri- 
gens kein einziger Arbeiter gesperrt und die falschen Gerüchte wahr- 
scheinlich darauf zurückzuführen, daß Arbeiterüberfluß bestehe und 
manche, die keine Arbeit finden, im Glauben seien, sie wären gesperrt. 
So interessant diese Mitteilungen auch sind, widerlegen sie doch nicht 
die Behauptungen der Flugschrift über den Arbeitsnachweis, insbe- 


16) „Aus der Geheimpraxis eines Unternehmer-Arbeitsnachweisese, Cöln 1909. 
17) Mitteilungen der Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände vom 
15. Dezember 1909. 


548 Emil Lederer, 


sondere die Angaben über die geheimen Zeichen der Unternehmer. 
sondern lassen diesen Punkt im unklaren. Daß eine formale Sperre 
überdies nicht notwendig ist, um einen Arbeiter an der Erlangung eines 
Arbeitsplatzes zu behindern, ist, besonders bei größerer Arbeitslosig- 
keit, selbstverständlich. Dazu kommt ja noch, daß die Unternehmer- 
Arbeitsnachweise schon nach ihren Statuten nicht genötigt sind, der 
Reihe nach die Arbeitsuchenden in die Stellen einzuweisen (wie der 
öffentliche Nachweis) sondern die Qualität der Arbeitsuchenden be- 
rücksichtigen und schon darin die Möglichkeit gegeben ist, unliebsame 
Elemente auf beliebige Zeit von den Betrieben fernzuhalten 8). 

Natürlich mußte diese Publikation über den Mannheim-Ludwigs- 
hafener Arbeitsnachweis die Arbeiterschaft im Ruhrgebiet beunruhi- 
gen und diese Erregung ist umso erklärlicher, als bereits kurz nach Be- 
ginn der Tätigkeit des Nachweises in der Bergarbeiterpresse behaup- 
tet wurde "), daß der Arbeitsnachweis mißbräuchlich gehandhabt 
werde. Insbesondere hätten die Beamten des Nachweises den Auftrag 
erhalten, die Arbeitsuchenden scharf zu kontrollieren und zu diesem 
Zweck begonnen, sich Notizen zu machen. Die Geschäftsführung des 
Zechenverbandes bezeichnete diese Angabe zwar als erfunden, aber es 
ist begreiflich, daß schon der geringste Anhaltspunkt genügt, um das 
bei den Arbeitern nur zu begreifliche Mißtrauen weiter zu nähren. 

Die Arbeiterschaft selbst, welche in früherer Zeit für einen rein 
gewerkschaftlichen Nachweis eintrat, steht nunmehr in ihrer ganzen 
Mehrheit auf dem Standpunkte, einen paritätischen Nachweis zu ver- 
langen ®), der hingegen von den Unternehmern mit dem Hinweis dar- 

18) Ueberdies ist den Aeußerungen der Unternehmer leider auch nicht immer 
Glauben zu schenken. So hatte z. B. der Verband der Metallindustriellen in 
Württemberg in der Oeffentlichkeit aufgetauchte Nachrichten, er strebe die Er- 
richtung eines Arbeitsnachweises an, dementiert. Die Metallarbeiterzeitung, 
Stuttgart, 12. Februar 1910, ist in der Lage, aus dem Geschäftsbericht dieses 
Verbandes für das Jahr 1908/09 mitzuteilen, daß es der Verband als immer dringen- 
deres Bedürfnis bezeichnet, einen eigenen Ärbeitsnachweis einzurichten. Die 
im Januar 1909 ins Leben gerufene Auskunftsstelle über die Arbeiter könne 
einen Nachweis nur unvollkommen ersetzen. Jedenfalls aber müsse, wenn man 
einen Erfolg erzielen wolle, ihre Benützung obligatorisch gemacht werden. 
Sie werde aber leider zu wenig in Anspruch genommen. Sie gebe den Unterneh- 
mern über Leistung und Verdienst Auskunft. Das Gewerkschaftsblatt weist 
weiters darauf hin, daß selbst diese Angaben des Geschäftsberichtes nicht vollstän- 
dig seien, da es in einem Rundschreiben über die Ausfüllung der Meldekarten 
heißt: »Außerdem sind solche Bemerkungen anzugeben, welche für spätere 
Arbeitgeber Interesse haben und für die Frage der Einstellung des Arbeiters 
von erheblichem Einfluß sind: z. B. Trinker, Hetzer, Blaumacher u. dergl.« 

1») Soziale Praxis, 27. Januar 1910. 

30) Näheres hierüber auch in den Mitteilungen der Hauptstelle deutscher 
Arbeitgeber-Organisationen vom 15. Dezember 1909. 


Sozialpolitische Chronik. 549 


auf abgelehnt wird, daß mit derartigen Nachweisen bisher keine guten 
Erfahrungen gemacht wurden, und daß die Arbeiter die Nachweise 
immer für ihre gewerkschaftlichen Zwecke auszunützen trachten — 
was ihnen auch deshalb gelinge, weil erfahrungsgemäß sich die Unter- 
nehmer nicht zahlreich genug an paritätischen Institutionen beteiligen 
und daher leicht von der Arbeiterschaft majorisiert werden können, 
ein Einwand, der durch die Einführung des Kurienprinzipes leicht 
zu beseitigen wäre. 

Die Entwickelung drängt jedenfalls dahin, daß die Unternehmer- 
verbände ihren Nachweisen mehr als bisher ihr Augenmerk zuwenden 
werden. Schon jetzt können sie vermerken ?!), daß nach den amt- 
lichen Berichten (Reichsarbeitsblatt, Dezember 1909) selbst schon in 
den Jahren 1907/08 44 Arbeitgeber-Nachweise 426 ooo Stellen ver- 
mittelt hätten, gegenüber 158 zum Verbande deutscher Arbeitsnach- 
weise gehörenden öffentlichen Nachweisen, welche im ganzen 932 000 
Stellen vermittelten. In Anbetracht des Umstandes, daß, namentlich 
in den Großstädten, mehr als die Hälfte der Vermittlungen in den öffent- 
lichen Nachweisen auf ungelernte Arbeiter und häusliches Dienstper- 
sonal entfällt, seien die Leistungen der Unternehmernachweise weitaus 
wichtiger und bedeutungsvoller. Da der Unternehmernachweis auch 
auf die Berücksichtigung der für die Stelle passenden Kräfte sehe, wäh- 
rend der öffentliche Nachweis der Reihe nach vorgehe, erziele er gewiß 
auch bessere Resultate und die durch ihn vermittelten Personen haben 
zweifelsohne die Stelle länger inne, als die durch die öffentlichen Nach- 
weise zugewiesenen. So richtig es auch sein mag, daß der Unterneh- 
mernachweis technisch besser funktioniere als ein staatlicher oder ein 
gemeindlicher, so sind damit doch noch nicht alle für einen Nach- 
weis entscheidenden Momente erschöpft. Die Frage des Nachweises 
ist zu sehr ein Politicum, eine Frage des Einflusses einer Klasse auf die 
andere, eine Frage der Macht auf dem Arbeitsmarkte, als daß reine 
Zweckmäßigkeitsfragen der Institution als ent- 
scheidend angesehen werden könnten. Daher wird auch die Frage nicht 
so bald ihre Erledigung finden und in der nächsten Zeit wenigstens bei 
jeder großen Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit immer 
wieder auftauchen oder solche Auseinandersetzungen selbst zur Folge 
haben. 


Die Bewegung im deutschen Holzgewerbe und Baugewerbe. 


~ Am 12. Februar 1910 liefen die Verträge im deutschen Holzge- 
werbe ab. Schon Monate vorher beherrschte dieses Ereignis die ganze 
Industrie und es ist von Interesse, zu verfolgen, in welcher Weise die 
Entwicklung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkte verlief, wo die Ent- 
scheidung noch nicht gefallen ist. Schon lange vor dem Ende des Jahres 
1909 wurde in Unternehmer- und Gewerkschaftsblättern auf die Wich- 
tigkeit der Vertragserneuerung hingewiesen. Insbesondere fürchtete 





21) Der Arbeitgeber, Mitteilungen der Hauptstelle deutscher Arbeitgeber- 
verbände, 15. Januar 1910. 


550 Emil Lederer, 


man in Gewerkschaftskreisen eine Aussperrung für das ganze Reich, 
nicht nur für Gebiete, in denen die Vertragserneuerung stattfinden 
sollte, wenn keine Einigung erzielt werden könne. Die Gewerkschaften 
entwickelten auch eine fieberhafte Tätigkeit, um die Organisation zu 
stärken, insbesondere die Nebenarbeiter heranzuziehen 2). 
Gewiß hat auch die für die nächste Zeit drohende Entscheidung sehr 
zur Vergrößerung des Verbandes beigetragen, der bereits Ende Sep- 
tember 1909 alle in der Krise erlittenen Verluste wiederum wettge- 
macht und nahezu denselben Mitgliederstand wie in der Hochkonjunk- 
tur erreicht hatte 2). Im Dezember 1909 begannen die Verhandlungen 
zwischen Vertretern der Gewerkschaften und der Unternehmerver- 
bände, die von beiden Seiten mit der Behauptung eingeleitet 
wurden, daß der Gegner ungeheuerliche Anforderungen stelle, resp. 
in unglaublich starrsinniger Weise alle Propositionen rundweg 
ablehnen wolle. Jede Partei bezichtigte die andere der Kampfeslust 
und schob von vornherein ihr die Schuld an einem schlechten Aus- 
gange der Verhandlungen zu, behauptete insbesondere, daß von ihr 
die Kündigung der Verträge ausgegangen sei ?t). Gleichwohl einigten 
sich die Parteien dahin, die Verhandlungen ungesäumt fortzusetzen 
und die durch die Verhandlungen nicht zu bereinigenden Punkte einem 
Schiedsgericht, mit Freiherrn von Berlepsch an der Spitze, 
zu unterbreiten. Die weiteren Ereignisse erfolgten dann in ziemlich 
überstürzter Weise und werden von den beiden Parteien gerade ent- 
gegengesetzt dargestellt. Die Unternehmer behaupten, daß die Ar- 
beitervertreter die Verhandlungen mutwillig verschleppten 3), und 
exorbitante Forderungen (10—17%ige Lohnerhöhung) stellen, die Ar- 
beiter wiederum, daß die Unternehmer die Verhandlungen überstürzen 
wollen, drängen und hasten, um einen Anlaß zu finden, die Beratungen 
abzubrechen. In der Unternehmerschaft bekam, wie es scheint, zu 
Ende Dezember 1909 eine etwas entschiedenere Richtung die Ober- 
hand und es kam auf einer am 28./29. Dezember in Berlin abgehalte- 
nen Arbeitgebersitzung, der Delegierte von 42 Bezirksverbänden an- 
wohnten, der Beschluß zustande, das Schiedsgericht, wel- 
ches der Vereinbarung gemäß nur für den äußersten Notfall vorge- 
sehen sei, und das den Arbeitern voraussichtlich einseitige unberech- 
tigte Vorteile bringen würde, abzulehnen. Zugleich wurde im 
Interesse einer friedlichen Lösung der schnellste Fortgang der örtlichen 
Verhandlungen gewünscht *). Für die Ablehnung des Schiedsge- 
richtes war — nach der Behauptung der Unternehmerpresse — noch 
maßgebend, daß die Arbeiter die Vereinbarung bezüglich des Schieds- 
gerichtes nicht vertraulich behandelten, sondern davon Mitteilung 


22) Holzarbeiterzeitung, Berlin, 4. Dezember 1909. 

23) Holzarbeiterzeitung, Berlin, 25. Dezember 1909. 

2) Fachzeitung der Tischlermeister und Holzindustriellen Deutschlands, 
I. Januar und 23. Januar ıgıo und Holzarbeiterzeitung vom 29. Januar ıgıo. 

25) Fachzeitung 1. Januar 1910. 

26, Ebendaselbst. 


Sozialpolitische Chronik. 551 


machten, so daß die Verhandlungen nicht den gewünschten Erfolg 
zeitigen konnten. 

Die Beschlüsse der Unternehmer wurden von der Gewerk- 
schaft sofort damit beantwortet, zunächst bis ı. Februar und 
von da ab in höherem Maße gesteigerte Beiträge einzuheben, und 
die Bestände der Lokalkassen, soweit sie nicht flüssig seien, zukündigen, 
damit sie der Hauptkasse als Reserve zur Verfügung stehen können %7). 
Dementsprechend beschloß auch der Arbeitgeberschutzverband einen 
Extrabeitrag von 3 Mk. für jedes Mitglied einzuheben und bis anfangs 
Februar an die Zentralkasse abzuführen. Bemerkenswert ist, daß 
sowohl die christlichen, als auch die Hirsch-Dunckerschen Organi- 
sationen mit den freien Gewerkschaften vollkommen geeint vorgehen 
und gleichfalls sofort eine Beitragserhöhung beschlossen. 

Inzwischen jedoch wurden die Verhandlungen, wie es insbesondere 
von seiten desArbeitgeberschutzverbandes gewünscht wurde, fortgesetzt 
und zur Zeit (Mitte Februar) ist es noch vollkommen ungewiß, ob eine 
friedliche Lösung des Konfliktes erfolgen wird oder nicht. 

Am Kampfe selbst sind ca. 5000 Unternehmer mit mehr als 
40000 Arbeitern direkt beteiligt. Von den Vertragspropositionen 
der Arbeiterschaft (speziell der Berliner) seien folgende wichtige 
Punkte, die auch Anlaß zu Differenzen bieten, hervorgehoben ®): 
51 stündige Arbeitszeit, ab 12. II. 1g9I1 50 stündige Arbeitszeit ohne 
Lohnverkürzung ($ 2), Erhöhung der Akkordpreise am 
12. Februar ıgIo um 5%, auf der Grundlage des Vertrages vom 
Jahre 1907 ($ 5), besondere Tarife für Akkordarbeit ($ 6), auf Ver- 
langen der Arbeiter sind alle Arbeiten, für welche der Preis tariflich 
festgelegt ist, in Akkord auszuführen ($ 6 I c); wenn der Arbeiter 
bei Ausführung eines neuen Akkords einen Minderverdienst 
gegen seinen bisherigen Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate 
erzielt hat, so steht ihm das Recht zu, eine Nachprüfung des Akkords 
durch die Schlichtungskommission zu verlangen ($ 6 II). Auf Ver- 
langen des Arbeiters kann auch der ganze Akkord in Zeitlöhnen fest- 
gestellt werden ($ 6 III b). Abnahme der Arbeit nach Fertigstellung; 
nachher keine Verantwortung des Arbeiters ($ 6 III c). An den Tagen 
vor Ostern, Pfingsten, Weihnachten, mittags 12 Uhr Arbeitsschluß; 
der Tag wird voll bezahlt ($ 9 d). In allen Betrieben sind Lohnbücher 
einzuführen, in die alle Lohnverhältnisse einzuzeichnen sind, ebenso 
die Zahlungen und Akkorde ($ roa). Eine Stunde vor der Lohn- 
zahlung sind sie den Arbeitern zwecks Nachprüfung auszuhändigen, 
in Streitfällen der Schlichtungskommission vorzulegen ($ 102 b). Ver- 
pflichtung beider Parteien zur Abschaffung ungünstigerer Bedingungen, 
als im Vertrage stipuliert wurde, insbesondere Bekämpfung 

der Heimarbeit ($ 14); günstigere Bedingungen, 
die vor Abschluß des Vertrages bestanden, behalten ihre Geltung 








27) Holzarbeiterzeitung 8. Januar 1910. 
38) Nach der Fachzeitung der Tischlermeister und Holzindustriellen Deutsch - 
lands, 25. Dezember 1909. 


552 Emil Lederer, 


($ 16); obligatorische Benützung des gemeinsamen paritätischen 
Arbeitsnachweises ($ 17); der Vertrag gilt zwischen den Verbänden; 
zivilrechtliche Ansprüche sollenausihm nicht 
erhoben werden (§ 18). Geltungsdauer des Vertrages bis 
ı2. Februar 1913 abends. Weitere Verlängerung auf ein Jahr, wenn 
nicht gekündigt. 

Die Unternehmer hingegen verlangen, besonders in Berlin: den 
Fortfall der Klausel bezüglich der günsti- 
geren Bedingungen (§16), ferner daß die Akkordarbeit 
inallenWerkstätten zulässig sei, daß bei neuen Akkord- 
mustern auch dem Arbeitgeber das Recht der Nachprüfung des Ak- 
kords gegeben werde, daß bei dringenden Arbeiten Ueberstunden nicht 
verweigert werden dürfen usw. Schon darnach ist zu ersehen, daß 
die Differenzpunkte sehr mannigfaltig, daß auch dieser, wie ein jeder 
moderne Tarifvertrag, sehr große Reibungsflächen bietet, und daß die 
strittigen Punkte nur mit sehr viel gutem Willen oder unter dem Druck 
der Verhältnisse bereinigt werden können. Trotzdem werden die 
Verhandlungen fortgesetzt. Da die Stimmung jedoch in beiden Lagern 
keine sehr friedliche, die Situation äußerst gespannt, die Vorbereitungen 
für einen schweren Kampf schon seit langem getroffen sind, so ist 
zu befürchten, daß der Konflikt akut wird. Das Ende eines solchen 
ıst natürlich nicht abzusehen und hängt besonders von der Solidarität 
der Unternehmer- und Arbeiter-Organisationen untereinander ab. 

Vielleicht noch wichtigere Verhandlungen stehen im Baugewerbe 
bevor. Die Verträge laufen mit Ende März ıgıo ab und es wurde 
bereits von den Unternehmern ein Vertragsmuster ausgearbeitet, 
das in der Arbeiterschaft die größte Erregung hervorgerufen hat: 
nach den Mitteilungen der Presse, insbesondere auch nach dem Be- 
richt Bömelburgs auf dem gemeinsamen Verbandstag der Maurer 
und Bauhilfsarbeiter Deutschlands *) sind die wesentlichsten Bestim- 
mungen, aus denen am besten die Auffassung der Unternehmer vom 
Arbeitsvertrag und der Unterschied zwischen den Propositionen der 
Arbeiterschaft hervorleuchtet — die folgenden: Im Tiefbaugewerbe 
ist die Dauer der Arbeitzseit dem Einvernehmen zwischen Unternehmer 
und Arbeitern vorzubehalten; die Lohnfestsetzung (Stunden-, Ein- 
heits-, Durchschnitts- oder Staffel-Lohn) soll für gelernte tüchtige 
Maurer, Zimmerer usw. erfolgen (eine sehr alte Forderung der Unter- 
nehmer, daß der Lohnhöhe, insbesondere auch dem Minimallohn, 
eine gewisse Mindestleistung entsprechen soll), der Lohn im Tief- 
baugewerbe soll grundsätzlich nicht höher sein als im Hochbau — 
wenn es der Fall sei, müsse er herabgesetzt werden. Wenn die Arbeiter 
bei Unternehmern arbeiten, die nicht Mitglieder des Arbeitgeberbundes 
sind, so sollen sie darauf sehen, daß die vertraglichen Bedingungen 


239) Vorwärts, Berlin, 15. Februar, 4. Beilage. Es ist übrigens gleichfalls 
ein Zeichen für die Stimmung im Baugewerbe, daß die schon lange geplante 


Fusion zwischen den Verbänden der Maurer und Bauhilfsarbeiter nunmehr 
(Anf. Febr.) zugestandegekommen ist. 


Sozialpolitische Chronik. 553 


eingehalten werden. Auf den Baustellen soll auch während 
der Pausen nicht über die Organisation ge- 
sprochen werden Die von den Arbeitgebern 
eingerichteten und einzurichtenden Arbeits- 
nachweise sind anzuerkennen und ausschließlich seitens der 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu benützen. Die Handhabung der 
Arbeitsnachweise erfolgt auf Grund der vom Arbeitgeberverband 
hiefür festgesetzten Bestimmungen. Die Vertragsdauer soll 5 Jahre 
betragen. Die Arbeitszeit soll nicht unter ıo Stunden 
verkürzt werden. 

Begreiflicherweise konnten die Arbeiterorganisationen diesem 
Vertragsmuster, das in einzelnen Bestimmungen sogar Verschlech- 
terungen gegenüber dem jetzigen Zustande, in anderen wiederum 
neue Verpflichtungen schafft, nicht zustimmen — zumal die lange 
Vertragsdauer schon an und für sich ein großes Zugeständnis an die 
Unternehmer bedeuten würde. Da die Organisationen beiderseits — 
ebenso wie im Holzgewerbe — sehr mächtig und gut gerüstet sind. 
so ist gerade für das Baugewerbe ein Riesenkampf zu erwarten — han- 
delt es sich doch um nicht weniger als ca. 300 000 Arbeiter. 


Zur gewerkschaftlichen Taktik. 


Gerade der Umstand, daß große Kämpfe in Deutschland bevor- 
stehen, macht die in der Literatur viel behandelte Frage wiederum 
aktuell, ob denn die bisher geübte Taktik der Gewerkschaften 
eine zweckmäßige sei und ob tatsächlich von den Gewerkschaften 
bisher nennenswerte Erfolge erzielt wurden, insbesondere aber ob 
darauf gerechnet werden kann, daß auch in Hinkunft Erfolge werden 
erzielt werden. Von ganz verschiedenen Gesichtspunkten gelangen 
Oekonomen sozialistischer und bürgerlicher Richtung zu denselben 
Ergebnissen. Im »Kampf« hat Ad. Braun hervorgehoben %), 
daß die steigenden Preise aller Artikel des täglichen Bedarfes die ge- 
werkschaftlichen Bemühungen auf Erhöhung des Standard of life 
ständig zunichte machen. Was nützt es, seine Kraft in opferreichen 
Lohnkämpfen zu vergeuden, wenn die Errungenschaften von Jahren 
durch Erhöhungen der Preise während weniger \Wochen mehr als 
aufgewogen werden ? Es läßt sich nicht verkennen, daß die gerade in 
und trotz der Krise eingetretenen Preissteigerungen in der Arbeiter- 
schaft eine tiefgehende Erregung zur Folge hatten, die sich, besonders 
in Oesterreich in manchen Orten, verschärft durch die Arbeitslosigkeit 
infolge des schlechten Geschäftsganges, in bedrohlichen Erscheinungen 
Luft machte. Die Gewerkschaften haben, gerade wieder in Oesterreich, 
durch die große Teuerung zahlreiche Mitglieder verloren, weil die 
Kaufkraft des Lohnes so rasch sinkt, daß die Arbeiterschaft genötigt 
wurde, alle Ausgaben, also auch die für ihre Organisationen, einzuschrän- 
ken. Braun tritt daher dafür ein, daß in modernisierter Form an 
Stelle des starren Geldlohnes gewissermaßen wiederum der Reallohn 


30) Der Kampf, Dezember 1909. 


554 Emil Lederer, 


trete. Nicht in der Art, daß die Arbeiter ihre Entlohnung in Naturalien 
empfangen, sondern daß die Höhe des Geldlohnes auch innerhalb 
einer und derselben Tarifperiode von der Bewegung der wichtigsten 
Großhandelspreise abhängig gemacht werde, so daß insbesondere 
bei Preiserhöhungen automatisch eine Lohnerhöhung eintreten würde. 
Diese Forderung hält Braun insbesondere deshalb für notwendig, 
weil es sonst gar nicht möglich sei, die Unternehmer zu einem ener- 
gischen Widerstande gegen die agrarıschen Bestrebungen und die 
Steuerpläne der Regierungen, die immer wieder indirekte Steuern 
erhöhen, anzufeuern. Ein derartiges Prinzip würde die Preissteige- 
rungen der Artikel des täglichen Bedarfes, mögen sie nun wodurch 
immer verursacht werden, auf die Unternehmer überwälzen und 
diese dazu nötigen, eine vernünftige Industriepolitik zu treiben. An 
seinem Vorschlage hält Braun trotz wohlmotivierter Gegengründe, 
welche von Kennern der Gewerkschaftsbewegung geltend gemacht 
wurden ®!), fest und begründet seine Stellung weiterhin dadurch, daß 
es notwendig sei, den Gewerkschaften neue Aufgaben zu stellen, 
um den konservativen Grundzug, der sie bereits beherrsche, zu be- 
heben. Die von Deutsch ausgesprochene Befürchtung, als ob nach 
Erreichung dieses Zieles die Gewerkschaften zu friedlich werden würden, 
teilt er nicht und weist auf das Beispiel der Tarifverträge hin, die nicht 
eine Aera des Friedens, sondern große Kämpfe herbeiführten. Von 
Interesse sind endlich Brauns Zitate aus der Debatte in der franzö- 
sischen Kammer, in welcher Vaillant bereits auf Grund der 
Vorschläge Brauns Lohnfestsetzungen durch die Gewerbegerichte, 
entsprechend den allgemein herrschendenPreisverhältnissen, beantragte. 

Ob die Anregungen Brauns in den Gewerkschaften selbst eine 
Berücksichtigung finden und infolgedessen Forderungen nach 
»gleitenden Löhnen« bei den Tarifverhandlungen in Zukunft 
auftauchen werden, ist noch ungewiß, da sich bisher die Gewerkschaften 
selbst zu diesem Vorschlage in prinzipieller Weise nicht geäußert 
haben. Interessant ist immerhin, daß jetzt zum ersten Male Bestre- 
bungen zum Wort gelangen, die darauf abzielen, der Arbeiterschaft 
die Position zu geben, welche die Unternehmer durch die Kartellierung 
auf dem Markte einzunehmen in der Lage sind. Solange die Gewerk- 
schaften gegenüber den Arbeitgeber-Organisationen die stärkeren wa- 
ren, solange die Preise sich in der Ruhelage befanden, genügte der 
Arbeiterschaft die sukzessive Lohnsteigerung, die sie von Zeit zu Zeit 
durchzusetzen vermochte. Die seit der letzten Krise eingetretene 
Preisrevolution hat jede ruhige Entwicklung aufgehoben. Die Preis- 
erhöhungen folgen Schlag auf Schlag auf einander und es hat den An- 
schein, als ob das Wirtschaftsleben in einen tollen Wirbel gerissen 
wäre, aus dem es aus eigener Kraft sich nıcht mehr befreien kann. 
Angesichts der tatsächlichen Situation ist die Frage müßig, was die 
erste Ursache dieser Entwicklung gewesen. Soviel kann als sicher 


3) Julius Deutsch über die Grenze der gewerkschaftlichen Macht. Der 
Kampf, Februar 1910. 


Sozialpolitische Chronik. 555 


angenommen werden, daß gegenwärtig die Kartelle — agrarische und 
industrielle — unterstützt von der Zollgesetzgebung zunehmend die 
Preise autonom festsetzen und daß die abnehmende Reihe der nicht 
durch Kartelle bestimmten Preise doch von diesen mittelbar bestimmt 
wird. Der Wiıtschaftsdruck verstärkt sich und lastet besonders 
auf den Schichten mit festem Einkommen, so daß auch diese zu 
kartellähnlichen Organisationen kommen. Bisher allerdings hielten 
sie an dem Prinzip der starren Bezüge fest, wollen es aber nunmehr 
— wie Braun — durchbrechen und die Produktionskosten 
der Arbeitskraft mit zu einem Bestimmgrund des Lohnes 
machen: Die Aufhebung der freien Konkurrenz zwischen den einzelnen 
Wirtschaftssubjekten durch die großen Organisationen hatte die K o n- 
kurrenz der Wirtschaftsgruppen, der Klassen am 
gesellschaftlichen Gesamtertrag bestehen lassen. Die Einführung 
des Prinzipes vom Reallohn als Regulator der Lohnbewegung über- 
haupt beseitigt auch diese Konkurrenz, macht die Preisbewegungen 
zugunsten einer oder der anderen Klasse überflüssig, schaltet sie aus 
— will sie auch ausschalten — und bedeutet somit einen bedeutsamen 
Schritt weiter zur regulierten Wirtschaft — zu einem starren System 
des Wirtschaftslebens — und darum ist Brauns Vorschlag von größtem 
Interesse. 

Aus dieser Erwägung heraus ist es auch möglich, eine in der öster- 
reichischen Nationalökonomie jüngst aufgetauchte Theorie von der 
Aussichtslosigkeit aller herkömmlichen Sozialpolitik zu beurteilen. 
Conrad hatinseinem Buche »Lohn und Rente«, weiterhin 
auch in einem für weitere Leserkreise bestimmten Aufsatz 3?) nach- 
zuweisen versucht, daß eine jede durch die sozialpolitischen Bestre- 
bungen oder gewerkschaftliche Kämpfe errungene Verkürzung der 
Arbeitszeit oder Steigerung des Lohnes der Arbeiterklasse als 
Ganzes genommen keinerlei Nutzen bringen könne. Die zu leistende 
Arbeit sei keine von vornherein bestimmte Größe; erfolge eine Ver- 
kürzung der Arbeitszeit, so sei die Preissteigerung eine notwendige 
Folge; das vermindere aber den Absatz durch Verringerung der Kauf- 
kraft. Conrad geht sogar so weit, eine vollkommene Parallelität 
zwischen Arbeitszeitverkürzung und Verringerung der Kaufkraft 
anzunehmen — was offenbar unrichtig. Dasselbe gelte von der Ver- 
minderung der Arbeitsleistung, aber auch von der Erhöhung der 
Löhne. Eine jede l.ohnsteigerung einer Arbeitsgruppe habe zur Folge 
eine Erhöhung des Produktionspreises, infolgedessen eine Verringerung 
der Kaufkraft, infolgedessen eine Verminderung der Nachfrage, eine 
Einschränkung der Produktion und Freisetzung von Arbeitskräften. 
So engt eine jede Lohnerhöhung auf der anderen Seite den Arbeits- 
bedarf ein. Auf die theoretische Seite von Conrads Erörterungen 
einzugehen, ist an dieser Stelle unmöglich: doch ließe sich der Nach- 


22) Oesterreichische Rundschau vom r. Januar 1910, Irrlehren der National- 
ökonomie. Lohn und Rente, in den Wiener staatswissenschaftlichen Studien. 
Braumüller, 1909. Hier soll nur auf den Artikel Conrads reflektiert werden. 


556 : Emil Lederer, 


weis führen, daß Conrad den Tatbestand nicht voll erfaßt, die ganze 
Frage zu schematisch behandelt und die in der Steigerung der Inten- 
sität der Arbeitsleistung, der Verbesserung der Produktionsmethoden 
gelegenen Gegentendenzen bei der Betrachtung ausgeschaltet hat. 
Ebenso gut ließe sich die völlige Aussichtslosigkeit einer Preiserhöhung 
für Kartelle — was ja Arbeiterorganisationen tatsächlich sind oder 
wenigstens sein wollen — nachweisen, da die Erhöhung der Profitrate 
für die eine Gruppe von Kapitalisten durch Verminderung der Nach- 
frage den Profit einer anderen Gruppe herabdrücken müsse, welche 
wiederum durch Konkurrenz die Profite auf das mögliche Maß herab- 
mindere — eine Behauptung, die wahrscheinlich von den Leitern 
der Kartelle mit einem sehr kühlen Lächeln aufgenommen werden 
würde. Auch übersieht ferner Conrad gerade die durch die Kartell- 
entwicklung gegebene Möglichkeit,technischeFortschritte 
in erhöhte Profitraten umzusetzen. 

Abgesehen von dieser theoretischen Frage, welche, wie erwähnt, 
ein Eingehen in die Konstruktion, den Mechanismus der Wirtschaft 
erfordern würde, bedeutet Conrads Behauptung nicht mehr und nicht 
weniger als daß, einen bestimmten Zustand der technischen Entwicklung 
und Leistung durch die Arbeiterschaft vorausgesetzt, die Verteilung 
des gesellschaftlichen Gesamtproduktes eine starre ist, durch irgend- 
welche private Abmachungen, Verträge, Preisfestsetzungen, über- 
haupt nicht geändert werden kann. Die heutige 
Wirtschaft hätte nach Conrad in der Preisbildung kein 
geeignetes Mittel, um eine den Interessen der Klassen 
entsprechende Verteilung der Güter herbeizuführen. Die absolute 
Unhaltbarkeit seiner Annahmen erhellt am besten, wenn man ein 
durchaus stationäres Wirtschaftssystem zugrundelegt. In demselben 
wird allerdings — genau nach Conrad — eine Arbeitszeitverkürzung 
oder eine Lohnerhöhung — unter der weiteren Annahme, daß keine 
Produktionssteigerung eintritt, eine Preiserhöhung zur Folge haben. 
Diese Preiserhöhung wird vielleicht auch, wenn sie in einem wichtigen 
Produkt erfolgt, die Nachfrage nach minder wichtigen Produkten 
vermindern. Aber darum werden diese nicht ohne weiteres vom Markte 
verschwinden. Denn hinter den Produkten stehen Unternehmungen, 
deren Existenz von dem Absatz ihrer Produkte abhängt. Sie werden 
lieber ihre Profitrate herabsetzen als ganz 
auf den Absatz verzichten, — eine Herabsetzung der 
Profitrate, die auf die anderen Unternehmungen ebenso einwirken 
muß, wie die Lohnerhöhung in der ersten Gruppe von Betrieben auf 
die anderen Betriebe einwirken wird. Nach dieser schematischen 
Darstellung — welche durch das Auftreten von Kartellen in ihrem 
Wesen nicht alteriert wird (die Phänomene spielen sich dann nicht 
zwischen einzelnen Unternehmern, sondern zwischen 
Unternehmergruppen ab) — ist also die Preisveränderung, 
also auch die Veränderung der Löhne selbst bei gleichem Niveau der 
technischen Kultur, ein Mittel, um die Güterverteilung zu regu- 
lieren — ein Mittel, dessen sich die verschiedenen Produzenten- 


Sozialpolitische Chronik. 557 


gruppen in der ausgiebigsten Weise zu bedienen wußten. Das Zurück- 
bleiben der Arbeiterschaft in diesem Wettkampfe hat nicht so sehr 
seinen Grund in der Unmöglichkeit und Absurdität ihrer Bestrebungen 
als vielmehr darin, daß die parallelen Organisationen der Unternehmer 
(nämlich die Kartelle) eben besser und schneller funktio- 
nieren. Darum ist eine neue Methode notwendig — eine Mög- 
lichkeit, wie das Ziel erreicht werden könnte, hat Braun in seinem be- 
deutsamen Aufsatze angedeutet. 

Die Zukunft wird also die Gewerkschaften nötigen — eine Folge 
der parallelen Organisationen der Unternehmer als Produzenten — 
entweder neue Methoden ausfindig zu machen für den gewerk- 
schaftlichen Kampf oder aber die Vertretung ihrer Klassen- 
interessen außerhalb des Wirtschaftslebens zu 
suchen durch Aktionen, welche nicht den Markt und die Preisbildung 
zu beeinflussen trachten. Die Gewerkschaften stehen wieder — wie 
schon wiederholt —, vor der Frage, ob sie als Interessenten-Organisa- 
tionen Erfolge erringen können, die von Dauer und Wert sind oder 
genötigt werden, sich einer politischen Partei anzuschließen, die, un- 
bekümmert um die Gesetze des Wirtschaftslebens, durch Erringung 
der politischen Macht gewaltsam entscheidet, was auf friedlichem 
Wege nicht durchzusetzen war. Die Raisonnements sozialistischer 
Theoretiker sowohl als auch Vertreter gegnerischer, »bürgerlicher« 
Anschauungen scheinen die Gewerkschaften auf letzteren Weg hin- 
zuweisen. 


Oesterreich. 


Die österreichische Gewerkschaftsbewegung ist in ihren Formen 
und Aeußerungen der reichsdeutschen ungemein ähnlich, wie sie ja 
auch unmittelbar nach ihrem Muster entstanden ist und weiter ent- 
wickelt wurde. Ebenso wie in Deutschland sind die Gewerkschaften 
nach dem Branchenprinzip aufgebaut, haben einen engen Anschluß 
an die sozialdemokratische Partei und sind in denselben Berufsgruppen 
wie in Deutschland hochentwickelt (besonders Buchdrucker, Metall- 
arbeiter, Holzarbeiter usw.). Ein Unterschied jedoch besteht inso- 
ferne, als bis vor ganz kurzer Zeit wenigstens, die sozialdemokra- 
tischen Gewerkschaften (in Oesterreich heißen sie nicht »freie«) ganz 
ungehindert das Feld beherrschten. Dies liegt an den politischen 
Verhältnissen: Die Sozialdemokratie begann als Interes- 
sentenvertretung und einigte daher, so gut sie konnte, 
alle Arbeiter als politische Partei. Die Sozialdemokratie war die ein- 
zige Partei, welche sich um die Arbeiter »kümmerte«, d. h. Klassen- 
interessen der Arbeiterschaft vertrat. Die Ausschaltung der Arbeiter- 
schaft von jeder Vertretung bis zum Jahre 1896 unter Badeni und die 
Beschränkung auf wenige Mandate in der V. Kurie nach diesem 
Zeitpunkte bis zur Wahlreform des Jahres 1907 erhielt neben der 
Kirche und der Bureaukratie das Bürgertum, eigentlich das Klein- 
bürgertumalsführende politische Klasse, soweit 
ein politischer Einfluß gesellschaftlicher Gruppen überhaupt in Frage 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 36 


558 Emil Lederer, 


kam. Die Arbeiterschaft war für die politischen Parteien überflüssig 
und daher gleichgültig. So kommt es auch, daß die Sozialdemokratie 
in Oesterreich, bevor sie im Parlamente eine Rolle spielen konnte — 
(sie hatte selbst zuletzt im Kurienparlamente erst 13 Abgeordnete 
gegenüber den jetzigen 88) — schon im Volke über die größte organi- 
sierte Partei verfügte — nicht zuletzt deshalb, weil sie die Arbeiter- 
schaft in Gewerkschaften als Interessenten organisierte. 
Die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes und mehr noch der 
ganz unerwartete \Vahlerfolg der Sozialdemokraten (rechneten diese 
doch vor der Wahl auf höchstens 40—50 Mandate im ganzen Reiche) 
zeigte, von welch ausschlaggebender politischer Bedeutung die Ar- 
beiterschaft auch in Oesterreich geworden und drängte daher auch 
die bürgerlichen Parteien so wie einst in Deutschland, dazu, bürger- 
liche »nationale« Gewerkschaften ins Leben zu rufen. Hier springt 
uns zunächst ein prinzipieller Unterschied zwischen den bürgerlichen 
Gewerkschaften in Deutschland und Oesterreich in die Augen: In 
Deutschland ist der Gegensatz zwischen den freien Gewerkschaften 
dadurch gegeben, daß die christlichen und Hirsch- 
Dunckerschen auf »staatserhaltendem« Standpunkte stehen, 
den Gegenwartsstaat wollen und innerhalb desselben Interessen- 
tenpolitik betreiben, welche aber die Grundlage des Staates 
nicht angreifen will. In Oesterreich taucht die bürgerliche Gewerk- 
schaftsbewegung als »nationalistische« auf: Der Gegensatz ist nicht 
»staatserhaltend« und »vaterlandslos«, sondern national-inter- 
national. In Oesterreich, wo eine jede Partei und eine jede Nation 
irgend ein Ziel hat, aber keine einzige im Staate den starken Rück- 
halt ihrer Interessen erblickt, ist es die Ideologie des Nationa- 
lismus, welche von den bürgerlichen Parteien gegen die sozial- 
demokratische Arbeiterbewegung ausgespielt wird. Diese Taktik ist für 
die sozialdemokratischen Gewerkschaften überaus gefährlich — wie 
noch weiter unten erörtert werden soll; ist doch keine Bevölkerung in 
Europa in nationalen Fragen so nervös als die österreichische und 
handelt es sich doch wirklich um sehr tiefgehende Gegensätze auch 
innerhalb der Klassen, die in national einheitlichen Staaten weg- 
fallen und die so wie die Interessentenorganisationen der übrigen Klassen 
auch die der Arbeiterschaft durchkreuzen und die reine Klassenpolitik 
eigentümlich färben. Damit ist aber nur eine Gruppe der »bürger- 
lichen« Arbeiter-Organisationen gekennzeichnet, welche jedoch als 
die für Oesterreich charakteristischeste gleich vorweg genannt wurde. 


Das Jahr Igog. 


Mehr noch als in Deutschland war das Jahr 1909 in Oesterreich 
auch für die Gewerkschaften ein schweres Krisenjahr. 
Mehrere Momente tragen hieran die Schuld. Der schlechte Geschäfts- 
gang, die Depression, die über ganz Europa lastete, verpflanzten sich 
auch auf Oesterreich. Dazu kam schon im Jahre 1908 der Boykott 
österreichischer Waren in der Türkei, der noch in das Jahr 1909 seine 
Wirkungen aussandte; die Unterbindung des Handelsverkehres mit 


Sozialpolitische Chronik. 559 


Serbien und den übrigen Balkanstaaten, mit denen auch gegen- 
wärtig noch keine Handelsverträge abgeschlossen sind, weil die 
agrarischen Parteien die unumgänglich notwendige Konzession einer 
geringen Vieh- oder Fleischeinfuhr nach Oesterreich bisher zu hindern 
wußten, die Kriegsgefahr zu Anfang des Jahres 1909, welche viele 
Industrien durch Entziehung von Arbeitern, Werkführern und Be- 
triebsbeamten (infolge der Mobilisierung) aufs intensivste schädigte — 
alle diese Umstände wirkten zusammen, um das Jahr 1909, das für 
die übrigen Staaten Europas wenigstens in seinem letzten Teile eine 
günstige Wendung brachte, für Oesterreich ganz besonders verlust- 
reich zu machen. Die Arbeitslosigkeit in Oesterreich dauerte in vielen 
Geschäftszweigen unvermindert an, ganze große Industriezweige, 
so die Textilindustrie, die böhmische Glasindustrie, die Wiener Er- 
zeugung von Luxuswaren für den Export, sind noch jetzt aufs äußerste 
bedrängt, müssen Feierschichten einlegen, um die Produktion einzu- 
schränken. Dazu kam noch zu Ende des Jahres eine Häufung politischer 
Schwierigkeiten, die völlige Hemmung der parlamentarischen Tätigkeit, 
welche die Effektuierung staatlicher Lieferungen, die wenigstens 
einigen Industrien einige Beschäftigung hätten bringen sollen, in Frage 
stellte. Alles dies traf zusammen mit einer beispiellosen Verteuerung 
aller Produkte, aller Artikel des täglichen Bedarfes, so daß selbst die 
bestentlohnten und qualifizierten Arbeiter sich in ihrer Lebenshaltung 
seit I—2 Jahren trotz gestiegenen Geldlohnes wesentlich reduziert 
sehen. So kann es richt wundernehmen, wenn sich in der arbeitenden 
Bevölkerung Oesterreichs, besonders in manchen Industriegegenden 
bereits geradezu revolutionäre Erscheinungen bemerkbar machten 
und Unruhen auszubrechen drohten oder wirklich ausbrachen, die 
offenkundig den Charakter von Hungerrevolten trugen. Eine solche 
Zeit ist der Entwicklung der Gewerkschaftsbewegung nicht günstig. 
Die erregte Stimmung fordert eher entschiedene Handlungen der po- 
litischen Partei als daß sie ruhige, gewerkschaftliche Arbeit, müh- 
sames Aufbauen zu würdigen wüßte. 

So erscheint es eigentlich verwunderlich, daß die österreichischen 
sozialdemokratischen Gewerkschaften im Jahre ıgog nicht viel mehr 
Mitglieder einbüßten, als es tatsächlich der Fall war; zwar ruft die 
christlich-soziale Arbeiterzeitung 33) triumphierend aus: »Eine Armee 
verloren!« Nach der Rohbilanz ergab sich ein Verlust von 30 000 
Mitgliedern; dieser Verlust »könne durch nichts beschönigt werden«. 
Das Organ meint weiterhin, daß eine Krise die Mitgliederziffer höch- 
stens auf der gleichen Höhe zurückhalten, aber nicht einen effektiven 
Verlust an Mitgliedern herbeiführen könne; die Ursache liege im 
Programm und der Taktik der sozialdemokratischen Gewerkschaften. 
Daß diese Beurteilung sicherlich unrichtig, geht daraus hervor, 
daß auch die deutschen Gewerkschaften in früherer Zeit in Krisen 
sehr viele Mitglieder verloren (bis zu !/,!) und daß mehrere Gewerk- 
schaften sogar Mitglieder-Zunahmen, selbst im Jahre 1909, zu ver- 


3) Christlichsoziale Arbeiterzeitung vom 5. Februar 1910. 


36* 


560 Emil Lederer, 


zeichnen hatten, der beste Beweis dafür, daß tatsächlich materielle, 
nicht aber swweltanschauungsmäßige« Gründe mitwirkten, 
die ja gewiß nicht vor einzelnen Berufen stehen geblieben wären. 
Auch der Umstand spricht gegen die Auslegung der christlich-sozialen 
Arbeiterzeitung, daß der Verlust, wie aus dem Rechenschaftsberichte 
der Gewerkschaftskommission für das Jahr 1909 hervorgeht 3), im 
ersten und zweiten Quartal 60000 Mitglieder betrug und durch 
die Zunahme von Mitgliedern im 2. Halbjahr auf 30 000 reduziert 
wurde. 

Fast ebensoviel Anteil als die Krise hatte die separati- 
stische Bewegung; sie ist nicht mit der nationalen Arbeiter- 
bewegung zu verwechseln, trotzdem auch sie auf nationale Motive 
zurückgeht. Der Unterschied liegt darin, daß auch die Separatisten 
derselben politischen Partei, also der Sozialdemokratie 
angehören, jedoch vermeinen, eine eigene nationale Gewerk- 
schaftsbewegung ins Leben rufen zu müssen, da sie nur so den ihnen 
obliegenden nationalen Kulturaufgaben gerecht werden könnten. Die 
separatistische Bewegung hat daher eine Teilung der zen- 
tralen gewerkschaftlichen Organisationen nach 
nationalen Gesichtspunkten zur Folge und schwächt 
so das Gefüge der einer und derselben politischen Partei angehörenden 
Klasse. So werden die Verluste der Metallarbeiter und Maurer im Jahre 
1909 auf 8000 Mitglieder geschätzt, die einzig und allein infolge der 
Trennung der gewerkschaftlichen Organisation nach nationalen Ge- 
sichtspunkten entstanden sind. Diese separatistische Bewegung ist 
umso bemerkenswerter, als nunmehr die Unternehmerorganisationen. 
also Interessenvertretungen des Bürgertums, das bisher den nationalen 
Kampf in Oesterreich führte, beginnen, sichauf internationaler 
oder besser gesagt anationaler Basis aufzubauen. 
da sie erkennen, daß ihre Interessen z. B. als Arbeitgeber weit mehr 
parallel laufen als ihre nationalen Interessen divergieren. Die Stoß- 
kraft des nationalen Gedankens scheint besonders bei der tschechischen 
Nation eine besonders große zu sein und deshalb ist diese der Arbeiter- 
Organisation gewiß abträgliche Spaltung in Böhmen am weitesten 
vorgeschritten und hat hier zu sehr tief gehenden Kon- 
flikten innerhalb der sozialdemokratischen 
Arbeiterbewegung geführt), deren Ende gegenwärtig 
noch nicht abzusehen ist. 

Die einzelnen Branchen und die Entwicklung ihrer Organisationen 
zeigen ein wechselndes Bild; um nur einige der wichtigsten zu nennen: 
Die Gewerkschaft der österreichischen Metallarbeiter litt unter der 
Abtrennung der tschechischen Arbeiter und unter der Krise; sie ver- 
lor von Ende Dezember 1908 bis Ende November 1909: 9649 Mit- 
glieder, davon mehr als 7000 in Böhmen, mehr als 1000 ın Mähren 








3) Die Gewerkschaft, 28. Januar ı91o0. 
35) Siehe hiezu u. a.: Der österr. Metallarbeiter vom 30. Dezember 1909 und 
20. Januar 1910, die Gewerkschaft vom 28. Januar Igıo. 


Sozialpolitische Chronik. 56 l 


(Mitgliederstand Dezember 1908: 61 256, November 1909: 51 607). 
Die Einnahmen betrugen I 200 000 K, die Ausgaben I 225 000 K, 
sodaß das Vermögen eine Verminderung um 25 000 K erlitt. Das 
erklärt sich insbesondere aus dem Hinaufschnellen der Arbeitslosen- 
unterstützung; im Jahre 1909: 60 700 K = mehr als 50°, der Aus- 
gaben, gegenüber 43,5% im Jahre Igo8. Am deutlichsten zeigt die 
gefährliche finanzielle Situation die Kopfquote der Unterstützungen; 
sie betrug: 


1900: 4,97 K 1907: 6,77 K 
I90I: 4,61 K 1908: 9,52 K 
1906: 5,88 K 1909: 11,76 K! 


Trotz der ungünstigen Wirtschaftslage waren nahezu I4 000 Ar- 
beiter an Streiks und Aussperrungen, ca. 24 000 an friedlichen Lohn- 
bewegungen beteiligt; Tarifverträge wurden für 22 000 Arbeiter ab- 
geschlossen. 

Von Interesse ist auch eine Gegenüberstellung der Kosten der 
Streiks und dessen, was durch sie erreicht wurde: 

Die Summe der durch Lohnbewegungen erreichten Mehrver- 
dienste betrug wöchentlich 16 300 K für II 239 Arbeiter = 815 000 K 
jährlich, die Arbeitszeitverkürzungen 4383 Stunden wöchentlich für 
15Ig Arbeiter, also jährlich 75 950 Stunden °®). 

Die Kosten dieser Streiks betrugen an Unterstützungen: 402 718,43 
K. Hiebei sind allerdings die Lohnverluste nicht mit berücksichtigt. 
Dies würde die Bilanz zu Ungunsten der Arbeiterschaft verschieben. 
Die Rechenschaftsberichte, welche zur Zeit noch nicht vorliegen, 
werden nach der Meinung der Leitung ergeben, daß überall dort, 
wo die Organisation stark und mächtig ist, eine Aufrechterhaltung 
der Lohnhöhe möglich war, daß anderwärts jedoch Verschlechterungen 
in den Arbeitsbedingungen und Herabsetzungen der Löhne statt- 
fanden. 

Die baugewerblichen Gewerkschaften hatten Aehnliches zu be- 
richten; der Zentralverband der Maurer erlitt einen Rückgang von 
8000 Mitgliedern (von 30 000 auf 22 000), war jedoch imstande, sein 
Vermögen etwas zu vermehren (es betrug allerdings anfangs IgIo 
nur 207 000 K) — ganz analog bei den Zimmerleuten, die aber geringere 
Mitgliederverluste erleiden; die Buchdrucker haben sogar einen 
Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen, desgleichen der Zentral- 
verein der kaufmännischen Angestellten Oesterreichs; die größte 
kaufmännische Gehilfenorganisation Oesterreichs ist — im Gegensatze 
zu Deutschland — eine sozialdemokratische Gewerkschaft. Sie ver- 
mochte im Jahre Igog infolge günstiger Umstände, insbesondere der 
Agitation gegen das von den Angestellten als unzweckmäßig bekämpfte 
Privatbeamtenversicherungsgesetz ca. 3000 Mitglieder zu gewinnen. 
Desgleichen hat der allgemeine Rechtsschutz- und Gewerkschafts- 


3) Hier liegt offenbar ein Irrtum vor. 4383 Stunden wöchentlich bei 50 
Arbeitswochen ergibt eine Arbeitszeitverkürzung von 219 150 Stunden. Offen- 
sichtlich wurde die Zahl der beteiligten Arbeiter mit der der Wochenstunden 
konfundiert. 


562 Emil Lederer, 


verein der Eisenbahner einen Zuwachs von mehr als 4000 Mitgliedern 
zu verzeichnen (Ende 1908: 58 ror, Ende Igog zirka: 62 500 Mit- 
glieder). Die Ausweise über den Vermögensstand der Gewerkschaften 
sind bisher ungemein lückenhaft und daher derzeit eine Aufstellung 
darüber noch nicht möglich. 

Von großen Lohnbewegungen ist zu erwähnen: eine friedliche 
Lohnbewegung im Baugewerbe, die mit dem Abschluß von Tarif- 
verträgen endigte; in demselben wurden den Arbeitern einige Zuge- 
ständnisse, insbesondere in Bezug auf die Lohnhöhe und Arbeitszeit 
gemacht. Von prinzipieller Bedeutung war der Lohnkampf im Wiener 
Tischlergewerbe. Die Unternehmerorganisation, die freie Vereinigung 
der Tischlermeister beschloß nach resultatlos verlaufenen Verhand- 
lungen mit den Gehilfenvertretern (den Streitpunkt bildete insbesondere 
die Frage der Arbeitszeit) die Aussperrung, welche sich auf ca. 600 
Betriebe mit ca. 5000 Arbeitern erstreckte und mehrere Monate 
dauerte. Diese Lohnbewegung ist deshalb von Bedeutung, weil sie 
zum ersten Male eine Organisation vonGewerbetreibenden 
im Kampfe mit der Arbeiterschaft zeigte und zugleich die Solidarität 
der Interessen der Arbeitgeberschaft von industrieller und 
gewerblicher Seite dokumentierte. Die Unternehmer wur- 
den von der industriellen Arbeitgeberschaft, wie es heißt auch aus 
dem Deutschen Reich, kräftig unterstützt; die nach Beendigung der 
Aussperrung abgeschlossenen Tarifverträge bedeuteten ein Kom- 
promiß zwischen den extremen Anschauungen der Parteien und brach- 
ten für die Unternehmer de Durchbrechung des prin- 
zipiell gefaßten Beschlusses, vom 9-Stunden- 
tag nicht abzugehen. Es wurde eine allerdings gering- 
fügige Verkürzung der Arbeitszeit unter dieses Maß durchgesetzt. Die 
Parteien behielten nach Abschluß des Kampfes so ziemlich ihre Posi- 
tion bei und der Erfolg war also auf keiner-Seite ein bemerkenswerter. 
Hingegen waren die Verluste außerordentlich groß: An die Gehilfen 
wurden mehr als ı!/, Millionen Kronen an Unterstützungen be- 
zahlt, an die Unternehmer ca. 400 000 K. Das Fachblatt der Tisch- 
lergenossenschaft Wiens berechnete die Kosten der Aussperrung 
(mit dem Verdienstentgang) insgesamt auf nahezu 8 Millionen 
Kronen. Auch diese Bewegung ist ein weiterer Beweis dafür, 
daß dort, wo starke Arbeiterorganisationen mit starken Unternehmer- 
Organisationen zusammentreffen, eindurchschlagender Er- 
folg für einen der beiden Teile nicht zu erzielen ist. Und deshalb 
wird diese Aussperrung voraussichtlich die Lohnbewegungen günstig 
beeinflussen und insbesondere beide Parteien einem Ausgleich von 
vornherein günstiger stimmen. 


Die übrigen Gewerkschaftsgruppen. 
Allgemeine Uebersicht: 


A. Deutsche Gewerkschaften. 


a) Die christlich-soziale Arbeiterpartei. Die Grenze 
zwischen diesen und den »gelben« ist in Oesterreich schwer zu ziehen. 


Sozialpolitische Chronik. 563 


Zwar behauptet das Organ der Partei, die christlichsoziale Arbeiter- 
zeitung, eine proletarische Interessenvertretung auf Basis desProgramms 
der christlichsozialen Partei zu sein und die Partei selbst wurde zu einer 
Zeit begründet, als es eine »gelbe Bewegung« überhaupt noch nicht 
gab. Das schließt allerdings nicht aus, daß sich die christlich-soziale 
Arbeiterpartei in ihrem Wesen gewandelt hat — denn auch die christ- 
lichsoziale Partei hat ja im Laufe der Zeit den ihr ursprünglich an- 
haftenden demokratischen Zug, die Betonung des christlichen Sozialis- 
mus, aufgegeben und ist zu einer bürgerlichen Partei par excellence, 
zu einer Partei des Bürgertums, in neuester Zeit sogar des Hoch- 
bürgertums geworden. Es ist natürlich, daß eine im Gefolge 
einer solchen Partei lebende Arbeitervertretung gleichfalls den extrem 
sozialistischen, ja selbst den Klassencharakter einbüßt und daher, 
wenn auch nicht der äußeren Form, so doch dem Wesen nach die 
Stellung einer gelben Organisation einnehmen kann. 
Nach außen hin allerdings gibt sich die christlichsoziale Arbeiter- 
partei keineswegs »gelb.« Sie bezeichnet sich als die allein wahre 
Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber dem Unternehmer, 
läßt es an scharfen Worten nicht fehlen und erblickt in der Vermehrung 
ihrer Anhänger ein deutliches Zeichen dafür, daß die Arbeiterschaft 
die schamlosen Verleumdungen der sozialdemokratischen Gewerk- 
schaften durchschaue und sich voll Ekel abwende. (Was von dieser 
Meinung zu halten ist, haben wir schon oben kurz berührt.) Die 
christlichsoziale Gewerkschaftsbewegung habe 37), so wird behauptet, 
im Jahre 1909 einen Zuwachs von 9000 Mitgliedern zu verzeichnen 
und verwendet von ihren Einnahmen 42% auf Unterstützungen ihrer 
Mitglieder: wohingegen die sozialdemokratischen Gewerkschaften 
bloß 39,32% hiefür aufwenden. Daraus wird eine Ueberlegenheit der 
christlichen Gewerkschaften abgeleitet. 

Dieselben zählten 1908 nach ihren eigenen, allerdings nicht 
ganz zuverlässigen ungenauen Angaben: 45 377 Mitglieder, die Ein- 
nahmen betrugen 427 000 K, davon aus Mitgliedsbeiträgen 363 327 K. 

Was die Tätigkeit der christlichsozialen Arbeiterschaft 
anlangt, so hat man bisher große Taten noch nicht gesehen. Auch 
geht aus gewissen Details hervor, daß ihre Anschauung vom Wirt- 
schaftsleben keine sehr geklärte ist und sie jedenfalls über die Lei- 
stungsfähigkeit und Tragweite der Mittel, die sie empfehlen, nicht 
orientiert sind: so druckt z. B. die christlich-soziale Arbeiterzeitung 
eine Rede des Abgeordneten Mender im niederösterreichischen Land- 
tag ab, der das Thema Wohnungsfrage und Bodenreform behandelt. 
Die christlich-soziale Partei scheint darnach trotz der in Oesterreich 
ganz speziellen Verhältnisse eine Bodenreform durch Wertzuwachs- 
steuer als hinreichend zu halten, um die Wohnungsfrage zu lösen 
und hütet sich dabei ängstlich, die einzige in Oesterreich aussichtsvolle 
Bodenreform, die beim agrarischen Besitz einsetzen müßte, auch nur 
zu streifen. Aehnlich hat es das Organ der Partei anläßlich der Ab- 


37) Christlichsoziale Arbeiterzeitung vom 29. Januar IgIo. 


564 Emil Lederer, 


stimmung über das Spezialgesetz derAusdehnung der Unfallversicherung 
für die baugewerblichen Arbeiter an der entsprechenden Vertretung 
der hierbei direkt tangierten Interessen fehlen lassen. Dies sind 
Momente, aus denen geschlossen werden kann, daß die christlich- 
soziale Arbeiterpartei, im Gegensatz zu den deutschen christ- 
lichen Gewerkschaften eher einer gelben Bewegung 
ähnelt. Daraus erklärt sich auch die Tatsache, daß vielfach Unter- 
nehmer mit der christlichsozialen Arbeiterschaft zum Zwecke der Be- 
kämpfung der Sozialdemokraten kooperieren. 

b) Die deutschen nationalen Arbeiterparteien. 
Bei den deutschen (nationalen) Arbeiterparteien ist die Organi- 
sation noch in der Bildung begriffen. Das Zentralorgan der deutschen 
Arbeitnehmerverbände Oesterreichs, die deutsche Gewerkschaft, er- 
scheint erst in ihrem 2. Jahrgange. Entscheidend für die Parteizuge- 
hörigkeit ist die Mitgliedschaft beim »Deutschsozialen Arbeiterverein 
für Oesterreich«. Zunächst besteht eine Koalition deutscher: Arbeit- 
nehmerverbände von Wien-Graz-Reichenberg, welche — nach dem 
stolzen Wort des Organes 3) — ein Wirkungsgebiet von Bodenbach 
bis zur Adria besitze und damit ein »geschlossenes Arbeitsfeld be- 
sitzt, das ihr kein Teufel streitig machen wird«. Die alpenländischen 
Verbände wurden bisher in eine deutsche Arbeiterpartei der Donau- 
länder zusammengeschlossen, deren Sitz jedoch verräterischer Weise 
in St. Pölten ist. Allerdings haben diese deutsch-sozialen Organisatio- 
nen, wie sie sich auch nennen, mit der Gegnerschaft anderer 
deutscher Verbände zu kämpfen, insbesondere in Reichenberg. 
Welchen Charakters diese Organisationen sind, ist einem Artikel im 
Zentralorgan zu entnehmen ®): Die deutschnationale Arbeiterbe- 
wegung »stellt nicht eigentlich den Versuch einer ganz neuen Partei- 
bildung dar, sondern vor allem eine Sammlung von Kräften, die 
ein berufliches Einzelinteresse vertreten wollen und können, aber 
vor allem auch den redlichen Willen haben, über eine einseitige Klassen- 
politik hinaus ihr Einzelinteresse im Interesse des großen deutschen 
Volksganzen in einer Weise einzuordnen, daß letzteres nicht geschädigt, 
sondern vielmehr gestärkt werde..... Man soll »die deutsche Arbeiter- 
partei unterstützen und sie sich verpflichten! Indem sie arbeitet, 
nimmt sieden übrigen (ein unfreiwillig entschlüpftes Geständnis!) 
bürgerlichen Parteien einen großen Teil des Kampfes ab, 
den diese gegen die Sozialdemokraten führen müssen! Zum Dank 
dafür müssen die bürgerlichen Parteien den Bedürfnissen ihrer Ar- 
beiterschaft Verständnis und Unterstützung angedeihen lassen! Eine 
Hand wäscht die andere!« Nähere detaillierte Berichte über den Um- 
fang und die finanzielle Stärke dieser Organisationen — einige wurden 
beschuldigt, von seiten der Unternehmer Geldunterstützungen ent- 





33) Der deutsche Arbeitnehmer, Graz, 8. Januar ıgıo. 

3) Die deutsche Arbeiterpartei von RR. und L.A. Dr. R. Sommer, Die 
deutsche Gewerkschaft, amtliches Organ der Zentralkommission der deutschen 
Arbeitnehmerverbände Oesterreichs, 7. Februar 1910. 


Sozialpolitische Chronik. 565 


gegenzunehmen — sind derzeit noch nicht zu beschaffen. Der Cha- 
rakter und die Art der Organisation kann jedoch nach diesen Aeuße- 
rungen keinem Zweifel mehr unterliegen. Ihre Mitwirkung bei Lohn- 
kämpfen (insbesondere Karlsbad) steht mit den eben zitierten Aeuße- 
rungen in vollkommenster Uebereinstimmung. 


c) DiegelbenOrganisationen und Werkvereine 
sind noch nicht so weit entwickelt, daß sie über eigene Organe ver- 
fügen würden oder ziehen es bisher vor, mit den christlichen und 
nationalen Gewerkschaften gemeinsame Sache zu machen. Es ist 
jedoch sicher, daß auch diese Organisationsform in Oesterreich bald 
Eingang finden wird, zumal die Arbeitgeber-Organisationen und zwar 
sowohl gewerbliche, als auch industrielle für die Gründung derartiger 
Verbände Propaganda machen. 


B) Tschechische Organisationen. 


a) Die Separatisten verdanken ihren Ursprung der 
nationalen Ueberreizung der tschechischen Arbeiterschaft und dem 
in bürgerlichen Parteien verbreiteten und auch in die Arbeiterschaft 
eingedrungenen Haß gegen »Wien« das ist den Zentralismus. 
Die Bestrebungen der Separatisten gehen dahin, daß die Entschei- 
dungen auch über wirtschaftliche Kämpfe, z. B. Streiks, nicht von der 
Zentrale in Wien, sondern von der eigenen Zentrale in Prag ge- 
troffen werden — eine Forderung, welche die Gewerkschaften ab- 
lehnen mußten, weil im Zentrum des wirtschaftlichen Lebens, also 
in Wien, eher ein Ueberblick gegeben sei. Die sozialdemokratischen 
Gewerkschaftsblätter behaupten auch, daß die Lohnbewegungen der 
separatistischen Organisationen kläglich verlaufen seien und daß eine 
weitere Durchführung der Spaltung von den unheilvollsten Folgen für 
die gesamte Arbeiterbewegung begleitet sein müsse. 

b) Neben den Separatisten, die gleichfalls sozialistisch sind und 
nur ihre Autonomie gegenüber Wien wahren wollen, gibt es in Böh- 
men außerdem noch natıonalsoziale Arbeitervereine, 
ihrem Charakter nach den deutschsozialen sehr ähnlich, wie es scheint 
eigentlich gelbe Gewerkschaften, welche in Oesterreich den Deck- 
mantel der nationalen Bewegung benützen, um Mitglieder zu gewinnen. 


So ist die Arbeiterschaft eines jeden Berufes, wenn auch die Haupt- 
masse noch in der sozialdemokratischen Gewerkschaft organisiert ist, 
in mehrere Lager gespalten; besonders in der deutschen, tschechischen 
und polnischen Nation existieren jetzt nebeneinander: sozialdemokra- 
tische, sozialdemokratisch-nationale Separatisten, national-soziale und 
endlich christliche Organisationen, zu denen binnen kurzem noch 
ausgesprochen gelbe Organisationen hinzukommen dürften. Daraus 
erklärt sich die Schwierigkeit des Vordringens der Bewegung in einer 
krisenhaften Zeit. Die Zeit, in der bloß die Sozialdemokraten die 
Arbeiterschaft organisierten und daher ganz für sich hatten, ist end- 
gültig vorüber. In Oesterreich wird in Zukunft, wie es scheint, der 


566 Emil Lederer, Sozialpolitische Chronik. 


Kampf um die Arbeiterschaft ein noch viel heftigerer werden als in 
Deutschland und die Art und Ziele der Organisationen werden viel 
mannigfaltigere sein als dort. 

Schließlich sei noch erwähnt, daß besonders in Böhmen eine ziem- 
lich verbreitete anarchistische Arbeiterbewegung existiert, die, wie es 
scheint, syndikalistischen Tendenzen — oder was sie als solche ver- 
steht — huldigt. 

So sehen wir uns, bei einer absolut genommen weit geringeren 
Arbeiterschaft als in Deutschland, einer Fülle von Organisationen 
gegenüber und die Zukunft birgt daher speziell in Oesterreich Probleme 
gerade für die gewerkschaftlichen Organisationen in sich, von denen 
man sich in einer national einheitlichen Arbeiterbewegung nichts 
träumen läßt. 


567 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: 1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 567 ; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 568; 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S. 572; 4. Sozialismus S. 583; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 585; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 590; 7. Be- 
völkerungswesen S. 596; 8. Statistik S. 596; 9. Soziale Zustandsschilderungen 
S. 596; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 597; 11. Gewerbliche Technik und 
Gewerbepolitik S. 603; 12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation S. 606; 13. Ge- 
werbliche Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 606; 14. Arbeiterschutz S. 608; 15. Ver- 
sicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung) S. 608; 16. Gewerkvereine und Tarif- 
wesen S. 609; 17. Allgemeine Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 611; 18. Privat- 
beamten- und Gehilfenfrage S. 611; 19. Handel und Verkehr S. 611; 20. Han- 
dels- und Kolonialpolitik S. 614; 2ı. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 614; 
22. Genossenschaftswesen S. 615; 23. Finanz- und Steuerwesen S. 615; 24. Städte- 
wesen und Kommunalpolitik S. 617; 25. Wohnungsfrage S. 617 ; 26. Unterrichts- 
und Bildungswesen S. 618; 27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege 
S. 619; 28. Kriminologie, Strafrecht S. 619; 29. Soziale Hygiene S. 621; 30. Frauen- 
frage, Sexualethik S. 621; 31. Staats- und Verwaltungsrecht S. 621; 32. Gewerbe-, 
Vereins- und Privatrecht S. 624; 33. Politik S. 626. 


1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


Salomon, Dr. Alice, Einführung in die Volks- 
wirtschaftslehre. Ein Lehrbuch für Frauenschulen. Leipzig 
und Berlin 1909, B. G. Teubner. IV, 115 S. Geb. Mk. 1.40. 

Der als Hilfsmittel für die Hand der Schülerinnen bestimmte 
Leitfaden soll die Grundgedanken des volkswirtschaftlichen Unter- 
richtes auf den Frauenschulen zusammenfassen und kurz wiedergeben. 
Die Anlage des Leitfadens entspricht dem in den Bestimmungen 
gegebenen Lehrplan für Volkswirtschaftslehre. Er geht von einem 
wirtschaftsgeschichtlichen Ueberblick über die Entstehung der Volks- 
wirtschaft aus, um im Anschluß daran die Bedeutung von Landwirt- 
schaft, Gewerbe und Handel für das Wirtschaftsleben zu erörtern. 
Dabei werden an gegebener Stelle die volkswirtschaftlichen Grund- 





*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 
Chiffre des Rezensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der 


Autoren. 


568 Literatur-Anzeiger. 


begriffe erörtert; auch wird die Stellung der Frau in den verschiedenen 

\Wirtschaftsformen und Berufen besonders berücksichtigt. 

Schwiedland, Eugen, Einführung in die Volks 
wirtschaftslehre. Erweiterte Neuauflage. Wien 1910, Manz- 
sche Verlagshandlung, Leipzig, Julius Klinkhardt. 340 S. Mk. 5.—. 
(Vgl. Anzeige im 29. Band des Archivs S. 961.) 

Die zweite Auflage ist durch eine Reihe von Kapiteln vermehrt: 
In dem ersten Hauptabschnitte »Eigenart und Grundlagen des wirt- 
schaftlichen Lebens« sind Kapitel über Eigentum und Erbrecht, 
Technik und Wirtschaft, sowie Produktion und Spekulation eingefügt 
worden. 

Der zweite Hauptabschnitt über die Gebiete der wirtschaftlichen 
Tätigkeit behandelt die Kapitel: Die Urstoffgewinnung, die landwirt- 
schaftliche und die gewerbliche Produktion, das Transportwesen, die 
Versicherungen, der Handel, die Geldleihe, die freien Dienste und die 


Arbeit. — Das Werk läßt auch in seiner neuen erweiterten Auflage 
die eigenartigen Vorzüge erkennen, die die Darstellung des Verfassers 
auszeichnet. (Gaertner). 


Bücher, Dr. Karl, ord. Prof. an der Universität Leipzig, Die 
Entstehung der Volkswirtschaft. Vorträge und Ver- 
suche. VII. Aufl. Tübingen 1910, H. Lauppsche Buchhandlung. 
VII, 464 S. Mk. 7.20. 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


Berolzheimer, Dr. jur. Fritz, System der Rechts- 
und Wirtschaftsphilosophie. Bd. ı—5. München 
1904—07. C. H. Beck. Gesamtpreis M. 47,50, geb. M. 55.50. (Auch 
einzeln erhältlich.) 

Das nunmehr vollständig vorliegende Werk würde, wenn es 
gelungen wäre, die bedeutsamste Publikation der Sozialwissenschaften 
darstellen, deren grundlegende Probleme fast sämtlich hier eine 
(wenigstens den Kapitelüberschriften nach) systematische Erörterung 
finden. Leider kann das Werk nur als ein durch unermebBliche Belesen- 
heit, größte bibliographische Exaktheit, vollständige Aufzählung der 
neueren Theorien ausgezeichnetes Hilfsbuch bezeichnet werden. In 
diesem Sinne kann es jedem Sozialforscher empfohlen werden. Wenn 
ich es selbst früher und an anderen Orten z. T. etwas günstiger be- 
urteilt habe, so lag dies, wie ich nach erneuter Lektüre des Ganzen 
erkenne, außer an vereinzelten geistreichen Bemerkungen nur daran, 
daß im Resultat der Verfasser mit meinen eigenen Ansichten in 
weitgehendem Maße übereinstimmt und an der menschlich begreif- 
lichen Genugtuung, die wohl jeder Schriftsteller in solchen Fällen 
empfindet; während ich die Schwäche der eng die Ober- 
flächlichkeit der Problemstellung, den Mangel an Methodik und wahrer 
Systematik, die Trivialität der als neu und tiefsinnig aufgeputzten 
Aphorismen und die Verschwommenheit der Begriffe nicht genügend 
würdigte. Ich kann also nicht anders, als dem überwiegend ungünsti- 
gen Urteil der Kritik nunmehr voll beizupflichten. 

Der erste Band enthält, als »Philosophischer Einleitungsband«, 
eine »Kritik des Erkenntnisinhaltes« (1904, XII u. 327 S.) und zwar 
zunächst (I. Kap.) eine lange Reihe von offenbar zu Zwecken des 
Selbststudiums angefertigten, gänzlich druckunwerten Exzerpten aus 


Literatur-Anzeiger. 569 


der erkenntnistheoretischen: Literatur von den Veden bis auf die 
Gegenwart; dann folgt eine Darstellung der eigenen Erkenntnistheorie 
(Kap. 2—5). Da eine solche ihrer unbedingten Allgemeinheit wegen 
für alle spezifischen Fragen der Sozialwissenschaft so gleichgültig und 
unpräjudiziell sein muß wie für die der Botanik oder Zahnheilkunde, 
so sei hier nur erwähnt, daß das Resultat seiner Untersuchung lautet: 
»Wissenschaft = Verringerung des Annäherungskoeffizienten zur Er- 
kenntniswahrheit« (S. 305 ff.), und gefolgert wird aus den beiden 
Prämissen: »Abhängigkeit aller menschlichen Erkenntnis von Vor- 
stellungen« und: Zusammensetzung der »Vorstellungserkenntnis« aus 
»bloßen Annäherungswerten« (S. 306). Das ist, soweit es mehr als 
Trivialität ist, schon mit Rücksicht auf die mathematische Erkenntnis 
unannehmbar. In der Frage des »Fürwahrhaltens gefühlsmäßiger Er- 
kenntnisse« stellt sich der Verfasser entschlossen auf den auch von mir 
geteilten Standpunkt des (praktischen, ja nicht logischen) Relativis- 
mus. »Richtig oder wahr bedeutet hier: einer bestimmten Kultur 
adäquat« (S. 314). 

Der 2. Band (1905, XV und 500 S.) behandelt »die Kultur- 
stufen der Rechts- und Wirtschaftsphilosophie« in der Absicht, 
die sozialphilosophischen Anschauungen und Theorien »aus ihrem 
innersten Wesen und Kern heraus, kulturhistorisch und völkerpsycho- 
logisch darzustellen« (S. VI), und umfaßt die Weltgeschichte vom 
alten Aegypten bis auf die Gegenwart. Der größte Teil des Buches 
besteht wieder aus (übrigens gut und gerecht ausgesuchten) Exzerpten, 
denen sich dann meistens irgend eine ganz kurze, oft nichtssagende 
Kritik anschließt. Die neuere Sozialphilosophie wird unter den drei 
Gesichtspunkten: »Emanzipation des Bürgertums«; »Emanzipation 
des vierten Standes«; »Der Uebergang zum modernen Klassenstaat« 
behandelt. Daß es bei derlei geschichts-materialistischen Konstruk- 
tionen nicht ohne gewaltsame Klitterungen abgeht, der Erfolg in 
keiner Hinsicht der Anstrengung entspricht, und das Programm im 
einzelnen ganz undurchführbar ist, auch tatsächlich unter den Tisch 
fällt, ist von vornherein klar und braucht nicht belegt zu werden. 
Im großen und ganzen ist für die Einreihung der Systeme und 
Schriftsteller einfach maßgebend, ob sie der individualistischen oder 
der sozialistischen oder keiner ausgesprochenen Richtung angehören ; 
durch den hochtönenden Namen »Kulturstufen« darf man sich nicht 
blenden lassen. Was in aller Welt hat die Normentheorie Bindings 
($ 46) oder die psychologische Richtung ($ 49) mit dem Uebergang 
zum modernen Klassenstaat zu tun! Richtig wird durchgehends die 
lebenspendende Kraft der Illusion hervorgehoben. 

Der dritte Band (1906, XI und 378 S.) ist gewidmet der »Philo- 
sophie des Staates samt den Grundzügen der Politik« und handelt 
in fünf Büchern vom Staat, vom Recht, von der Macht- und Kräfte- 
verteilung im Staate, von der Staatsverwaltung, von dem Staat nach 
außen. Die Zahl der Fragen, die hier gestreift, aber eben nur gestreiit 
sind, ist eine so enorme, daß, zumal jedes einigende Band fehlt, eine 
Wiedergabe unterbleiben muß. Allenfalls sei hingewiesen auf die 
programmatische Erklärung S. VI des Vorworts: »Ich trete für jeden 
Fortschritt (fett gedruckt) in der Rechts- und Wirtschaftskultur ein.« 

Der vierte Band (1907, X u. 333 S.): »Philosophie des Vermögens 
einschließlich des Handelsverkehrs« ist der am wenigsten gelungene 
des ganzen Werks (der fünfte: »Strafrechtsphilosophie und Strafrechts- 


570 Literatur-Anzeiger. 


reform,« 1907. IX u. 280 S., ist wohl der verhältnismäßig wertvollste, 
soll aber an diesem Ort nicht beurteilt werden !). Zu den allgemeinen 
Mängeln tritt hier noch die ungenügende Kenntnis des Stoffes. Un- 
geheure Literaturmassen, die übrigens unmöglich vom Verfasser durch- 
studiert sein können, vermögen diesen Umstand nicht zu bemänteln. 
Dies zeigt sich auch in den wenigen Punkten, in denen der Verfasser 
Spezialstudien angestellt hat, z. B. dem Artikel über Kartellierungen. 
Hier werden über 50 Schriften angeführt, aber über die Einwirkung 
auf die Arbeiterschaft nichts weiter ausgeführt, als daß ihnen eine 
»gedeihliche Lebenshaltung.... ermöglicht und (relativ) gesichert 
wird« (S. 282). Die Gewerkschaften wissen ein ander Lied zu singen! 
Wer eine so ganz uneingeschränkt günstige Darstellung des Kartell- 
wesens bietet wie Berolzheimer, kann unmöglich die Sache und die 
Literatur recht gewürdigt haben. Im großen und ganzen besteht dieser 
Band nur aus einer Reihe wie oberflächlich Resumes aus einem 
Kompendium der Nationalökonomie anmutender Erörterungen. Den 
Fragen: »Gold und Silberwährung« ($ 47), »Schutzzoll und Freihandek, 
»Uebersee-Handel und Flottenpolitik« ($ 49) werden, nach Abzug der 
Bibliographie, je zwei Seiten gewidmet! Was läßt sich da auch nur 
irgendwie Originelles sagen? Daß hier auch nicht eine Spur von 
»Philosophie« steckt, bedarf keiner Erwähnung. 

Gibt es überhaupt eine »Wirtschaftsphilosophie«? Möglich ist 
eine philosophische Betrachtung der Wirtschaft zweifellos. Aber sie 
existiert noch nicht, kann wohl auch kaum existieren, so lange die 
junge Wirtschafts wissenschaft noch alle Hände voll mit der 
Bewältigung ihres Stoffes zu tun hat. Jedenfalls hat auch Berolz- 
heimer eine solche Disziplin nicht gegründet oder auch nur angebahnt. 
Einen solchen Versuch zu unternehmen hat ihn offenbar der (Stamm- 
lersche) Gedanke der Reziprozität von Recht und Wirtschaft verleitet. 
Diese »verhalten sich wie Form und Inhalt, wie Schale und Kern... 
Geht man hiervon aus, so ist die Wirtschaftsphilosophie nichts anderes 
als die inhaltliche Seite der Rechtsphilosophie... Ist die Rechts- 
philosophie die Erkenntniskritik des Rechts, so ist die Wirtschafts- 
philosophie die Erkenntniskritik des materiellen Inhalts des Rechtse 
(II, 1x1). Aber die ganze Grundlage ist hinfällig: Recht und Wirtschaft 
stehen in keinem spezifischen Verhältnis zu einander, am 
wenigsten in dem von Form und Inhalt. Ueber die Grundlosigkeit 
dieser Meinung hat schon Max Weber, in diesem Archiv Bd. 6 (1907) 
142, Abschließendes gesagt. Die »Rechts- und Wirtschaftsphilosophie« 
im Sinne des Verfassers ist ein Sammelsurium deskriptiver und nor- 
mativer Brocken aus allen möglichen Gebieten der Rechts- und Sozial- 
wissenschaften, wie das von Berolzheimer gegründete und geleitete 
»Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie mit bes. Berücksich- 
tigung der Gesetzgebungsfragen« mit erschreckender Deutlichkeit 
ad oculos demonstriert. (Kantorowicz). 


ten Hompel, Dr. jur. Adolf, Gerichtsassessor zu Münster 
i. W., Der Verständigungszweck im Recht. Berlin 
1908, Franz Vahlen. IV, 217 S. Mk. 5.40. 
Der erste, allgemeine Teil, überschrieben: »Der Verständigungs- 
Wille und -Kampt im Recht« behandelt unter allem möglichen auch 


H) Vgl. meine Besprechung im Jahrbuch für Gesetzgebung 32 (1908) 899. 


Literatur-Änzeiger. 571l 


an dieser Stelle interessierende Themen, z. B. in § 3: Den »Ursprung, 
die Entwicklung und Abgrenzung von Recht, Sitte und sozialer 
Kulture usw. Wissenschaftlichen Wert besitzen die in Inhalt, Aufbau 
und Sprache verworrenen, vielfach frömmelnden Ausführungen nicht. 
Als Probe diene die folgende Hauptstelle (S. 18 f.), die dem Verfasser 
so gut gefällt, daß er sie in einer neueren Schrift wörtlich wiedergibt, 
mitsamt der drolligen Doppelverwechslung am Schluß: »Historisch 
greifen wır mit der Unterscheidung zwischen Gewaltwille und Ver- 
ständigungswille zurück auf die Rechtskeime der Urzeit. Verständnislose 
Vernichtung des Schwächeren, das ist der Urtrieb der verstandesbaren 
Tierwelt im Daseinskampf. Und mag Nietzsche es leugnen: Schonende 
Verständigung, das ist der Urquell des Rechts unter Verstandesmen- 
schen. Die Schöpfungsstunde, nach Darwin die Geburtsstunde des 
ersten verstandesbegabten Menschen, sie muß naturnotwendig auch die 
virtuelle Geburtsstunde oder Schöpfungsstunde der Urkeime des 
Rechts in der Urzeit gewesen sein«. Daran werden Betrachtungen 
über das »Gottes- und Gewissensproblem« beim Urmenschen geknüpft 
und angeführt als Zeugnisse »vor allem die Gräber der Steinzeit«. 
»Auch Ranke, der große Historiker (!) des vorigen Jahrhunderts, 
nimmt ganz in unserem Sinne Stellung zu den prähistorischen For- 
schungsergebnissen. Er schreibt in Helmholz (!) Weltgeschichte« usw. 
Im zweiten besonderen Teil verwertet der Verfasser, der sich als »viva 
vox iuris« bezeichnet (S. 109), die gefundenen Resultate für verschie- 
dene Probleme des Vertragsrechts, bringt aber trotzdem einiges 
Brauchbare. Hierzu rechne ich nicht die gegen mich gerichteten 
Bemerkungen S. 108, wo der Verfasser die Kühnheit hat, einen sinn- 
losen Satz als wörtliches Zitat (in » «) aus einer meiner Schriften 
anzuführen, ohne anzudeuten, daß er damit nur eine Inhaltsangabe 
versucht. Bezeichnend dafür, daß dem juristischen Publikum der 
größte Unsinn aufgetischt werden kann, sobald er den Schein philo- 
sophischer Tiefgründigkeit hat, ist, daß die Kritik (deren Aeußerungen 
der Verfasser selbst in einer Beilage zu den z. Z. vertriebenen Exem- 
plaren mit geeigneten Auslassungen abdruckt und kommentiert) z. T. 
von »scharfsinnigen, rechtsphilosophischen Ausführungen« redet. Mehr- 
fach ist das Buch allerdings nur von der komischen Seite aufgefaßt 
worden. (Kantorowicz.) 


Wieland, Dvy.Karl, Die historische und die kri- 
tischeMethodein derRechtswissenschaft. Rede, 
gehalten an der Rektoratsfeier der Universität Basel am 12. Nov. 
190g. Leipzig 1910, Duncker u. Humblot. 42 S. Mk. 1.—. 

Die Schrift versucht zu zeigen, wie die Rechtswissenschaft gleich 
der ihrer logischen Struktur nach verwandten Geschichte das Recht 
in seiner Individualität und Einzigartigkeit zu begreifen hat, was nur 
durch Beziehung auf Werte oder Zwecke geschehen kann. Dabei ist 
das Zweckmoment, wie in der Geschichte, nicht psychogenetisch, son- 
dern im Sinne der immanenten Zwecke zu deuten. An Stelle der 
üblichen atomisierenden tritt eine teleologische Betrachtungsweise, 
welche die Erscheinungen des Rechtslebens als lebendige Organismen 
erfaßt, deren Teile sich gegenseitig bedingen und beeinflussen. Im 
Gegensatz zur sog. historischen Methode wird erst dadurch ein sach- 
liches Verständnis gewonnen, welches es der Rechtswissenschaft er- 
möglicht, aus der Geschichte Nutzen zu ziehen. 


E52 Literatur-Anzeiger. 


3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


Jentsch,Carl, Die Partei. (XXX. Band der von Dr. Martin 
Buber herausgegebenen Sammlung »Die Gesellschaft«) Frank- 
furt a. M. Rütten u. Loening. 123 S. Mk. 1.50. 

Die Parteibildung wird als die natürliche Form der sich aus der 
gesellschaftlichen Differenzierung ergebenden Interessengegensätze auf- 
gefaßt, als stärkstes der idealen Elemente, welche die im Materiellen 
wurzelnden Parteien modifizieren, die Religion hervorgehoben, das 
antike Parteiwesen, weil bekannt, nur flüchtig skizziert, das des mittel- 
alterlichen Florenz, als typisch für seine und vorbildlich für unsere 
Zeit, ausführlich dargestellt, nach einer Skizze der Uebergangszeit 
die Geschichte der Parteiungen in den wichtigsten modernen Staaten 
kurz erzählt, vorzugsweise die des englischen Parteiwesens, das der 
Kontinent vergebens nachzuahmen versucht, und als Hauptfehler der 
gegenwärtigen deutschen Parteien nachgewiesen, daß sie ihre wirt- 
schaftlich-soziale Natur unter idealistischen Namen verbergen, die sie 
zur Unwahrhaftigkeit zwingen, weil die Ansprüche nicht befriedigt 
werden können, zu denen jene Namen berechtigen. 


Das Innenleben und die Gemeinschaftsformen. 
(Sammelwerk »Wjechi«: Artikel über die russische Intelligenz. 
Moskau I909. I.—4. Aufl.) 

Im Jahre 1902 hat die Moskauer Psychologische Gesellschaft ein 
Sammelwerk »Probleme des Idealismus« herausgegeben, durch das 
dem Aufleben der philosophischen Interessen und neoidealistischen 
Strebungen ein Ausdruck gegeben werden sollte. Nur in den 30er 
Jahren des ıg. Jahrhunderts war das philosophische Interesse in 
Rußland so stark, wie zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals stand 
es im Zeichen Schellings und Hegels, jetzt im Zeichen Kants und der 
deutschen Neokantianer; es entwickelte sich aber mit erstaunlicher 
Schnelligkeit vom Idealismus zum Mystizismus, freilich schon außer- 
halb des genannten Sammelwerkes. 

Dieses wandte sich in seinem kritischen Teil gegen die Despotie 
des Positivismus im Geistesleben der russischen Intelligenz. Im 
Zentrum stand das ethische Problem, das Suchen nach absoluten 
Prinzipien und Geboten, von denen aus die Befreiungsbewegung und 
die neuen Formen des politischen und sozialen Lebens nicht als Zweck- 
mäßigkeitsforderungen, sondern als kategorische Imperative des 
moralischen Bewußtseins erscheinen. (S. das Vorwort von Prof. P. Now- 
gorodzew.) 

Das war ein Sammelwerk »am Vorabend«, in welchem der kri- 
tische Teil überwog und der positive noch den Stempel des Suchens, 
der unklaren Ahnungen, aber zugleich des optimistischen Aufschwungs 
trug. 

R Es sind einige Jahre vergangen. Nach den revolutionären Stürmen 
und reaktionären Missetaten, auf den Ruinen des frühzeitig zerfal- 
lenden Neuen und des sich frisch behauptenden Alten entstand ein 
neues Sammelwerk »Wjechi«, hervorgegangen aus einer kleinern, aber 
ähnlichen Gruppe von Schriftstellern (N. Berdjajew, S. Bulgakow, 
B. Kistjakowsky und S. Frank kommen in beiden Sammelwerken zu 
Worte), das nach den Ursachen der erlebten Enttäuschungen sucht 
und Grundsteine für neue Hoffnungen legt. 

Auf eine starke Opposition und scharfe Kritik stoßBend, haben die 


Literatur-Anzeiger. 073 


»Wjechi« trotzdem oder vielmehr infolge dessen im Laufe von vier 
Monaten vier Auflagen erlebt — eine bei uns ungewöhnliche Erschei- 
nung! 

Das Sammelwerk besteht aus folgenden Artikeln: 

M. Gerschenson, Vorwort. 

N.Berdjajew, Die russische Intelligenz in ihren Beziehungen 
zur philosophischen Wahrheit und zur Gerechtigkeit. 

S. Bulgakow, Eine heroische und eine religiöse Tat. 

M.Gerschenson, Das schöpferische Selbstbewußtsein. 

A. Isgojew, Von der russischen Studentenschaft. 

B. Kistjakowsky, Zur Verteidigung des Rechts. 

P. Struve, Die Intelligenz und die Revolution. 

S. Frank, Die Ethik des Nihilismus. 

Im Vorwort weist M.Gerschenson auf die Bedeutung der 
revolutionären Erschütterung für das Entstehen des Bedürfnisses, die 
Grundlage der traditionellen WW eltanschauung der russischen Intelligenz 
kritisch zu prüfen, hin. Die gemeinsame Ueberzeugung sei für die 
Autoren der »\Wjechi« die Anerkennung des theoretischen und prak- 
tischen Primats des geistigen Lebens über die äußern Formen des 
Volkslebens: das Innenleben der Persönlichkeit ist die einzige schöp- 
ferische Kraft des menschlichen Daseins. Die russische Intelligenz 
habe aber bis jetzt und seit mehr als einem halben Jahrhundert dem 
Primat der sozialen Formen gehuldigt, wogegen eben die Neointel- 
ligenten sich wenden. 

Bulgakow spricht in seinem Artikel »Eine heroische und 
eine religiöse Tat« von der gegenwärtigen geistigen Krisis, von der 
großen Enttäuschung nach der Revolution. Es sei jetzt das Bewußt- 
sein da, daß der negativen Kraft der revolutionären Bewegung ihr 
schöpferisches Vermögen keineswegs entsprochen hat (24). Von außen 
ist nichts mehr zu tun, es müsse die innere Arbeit beginnen. Das 
innere Leben der Persönlichkeit ist bis jetzt zu sehr vernachlässigt 
worden ; der heroische Maximalismus, wie Bulgakow ihn nennt, sucht 
seinen Ausdruck ausschließlich in der äußern Tat und wird so in 
bezug auf das Innenleben der Persönlichkeit zum Minimalismus. Die 
äußern Mißstände wolle er falscherweise ausschließlich durch äußere 
Reformen beseitigen. 

Bulgakow dagegen möchte auch die revolutionäre Aktion im 
Boden religiöser Demut wurzelnd wissen; er möchte an Stelle des 
Heroismus und seines atheistischen Hochmuts eine religiöse Tat 
setzen. »Es muß eine neue Seele geboren werden, ein neuer innerer 
Mensch. .... Es handelt sich... . nicht um die Tätigkeit, sondern um 
den Täters (58). Nicht die äußere Revolution, sondern die innere 
stetige und langsame Umgestaltung der Persönlichkeit wollen wir. 

Nur die religiöse Gesundung könne die russische Intelligenz von 
ihrer maximalistischen, praktisch impotenten Weltanschauung be- 
freien. In ihren tiefen Gründen ist die Natur des russischen Intel- 
ligenten religiös, obwohl daneben in ihr das antichristliche Prinzip sich 
behauptet, das es eben zu besiegen gilt. l 

Auf die Innenkultur weist auch M. Gerschenson hin, 
außer im Vorwort zum Sammelwerk, in seinem Artikel »Das schöp- 
ferische Selbstbewußtsein«. Das intellektuelle Moment ist bis jetzt 
zu sehr von dem Willen getrennt gewesen (71). Die Selbsterziehung 
des Willens durch den Intellekt muß zur Gewohnheit und zum stets 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 37 


574 Literatur-Anzeiger. 


disponiblen Vermögen werden. Dann erst können die Ideen bewegende 
Kraft sein; sonst bedeutet aller Ideenschatz nichts als totes Kapital. 
Wenn das Bewußtsein nach innen gerichtet ist und es mit den irratio- 
nalen Willensmomenten zu tun hat, so wird es unvermeidlich religiös- 
mystisch, es ahnt die Tiefen des Weltgrundes (82). 

Nicht im Sozialen und durch das Sale sondern im Individuel- 
len, durch Selbstvertiefung der Persönlichkeit wird das Höchste und 
das Tiefste erkannt und erreicht. Die russische Intelligenz habe lange 
genug unter der Hypnose der sozialen Gebote gestanden. Unmittelbar 
nach der Revolution brach die psychologische Reaktion der Persön- 
lichkeit hervor, die freilich lange zuvor nach ihrer Befreiung aus den 
Ketten des Sozialen sich sehnte. Die beginnende Krisis ist nicht die 
des sozialen, sondern die des individuellen Bewußtseins. Das Ich 
will sich behaupten. Der Egoismus ist eine große Kraft. Die Religion 
des Sozialen hinterläßt uns aber ein wertvolles Moment: das Bedürfnis 
nach einer überindividuellen Sanktion der echten Werte des persön- 
lichen Lebens. 

Unter der Bezeichnung »schöpferisches Selbstbewußtsein« ver- 
steht also M. Gerschenson die Modifizierung und Regulierung 
des emotional-voluntaristischen Lebens der Persönlichkeit durch das 
intellektuelle Bewußtsein in gewünschter moralischer Richtung — 
eine freie sittliche Tat. 

Eins der wichtigsten Mittel der Innenkultur sieht B. Kistja- 
kowsky („Zur Verteidigung des Rechts“) in der Achtung vor dem 
Recht. Das Rechtsbewußtsein der russischen Intelligenz stand bis 
jetzt auf einem sehr niedrigen Entwicklungsniveau. In ihrer Welt- 
anschauung hat die Rechtsidee gar keine Rolle gespielt (99). Ebenso 
hat man nie dem Ideal der Rechtspersönlichkeit gehuldigt. Erst der 
Marxismus der goer Jahre hat damit begonnen, das Rechtsbewußt- 
sein der russischen Intelligenz etwas aufzuklären. Aber auch jetzt 
noch fehlt allen unsern Parteien das wahrhaft lebendige und tätige 
Rechtsbewußtsein. Daher spielen die äußern Reglements eine so 
übermäßige Rolle: wir bedürfen der äußern Disziplin, weil uns die 
innere fehlt. Uns ist das Recht keine Ueberzeugung, sondern eine 
Zwangsregel. Es erwächst uns die Aufgabe, sich in das persönliche 
Innenleben zu vertiefen und im Prozeß dieser innern Arbeit auch 
dem Rechtsbewußtsein zur Klarheit und Kraft zu verhelfen (126). 

Auch P. Struve (»Die russische Intelligenz und die Revo- 
lution«) rät zur Innenarbeit. Er stellt den Sozialismus und die Reli- 
gion einander gegenüber. Der erstere ruht auf dem Grundsatz, daß 
das Gute und Böse im Menschen von den äußern Lebensumständen 
abhängt, während die Religion gerade das Gegenteil lehrt: die 
ausschließliche Abhängigkeit des Guten von der freien Unterordnung 
des Menschen unter das höchste Prinzip. Für die religiöse \Veltan- 
schauung gebe es nichts Teureres und Wichtigeres als persönliche 
Selbstvervollkommnung (133). 

Die russische Intelligenz müsse ihre Weltanschauung revidieren 
und den Grundstein derselben, die sozialistische Negierung der per- 
sönlichen Verantwortung umstoßen. Dann werde auch die Politik 
nicht die äußere Einrichtung des sozialen Lebens, sondern die innere 
Selbstvervollkommnung des Einzelnen zur Basis haben. 

Auch Struve denkt sich die Selbsterziehung religiös (143). 

Die russische Intelligenz hat sich nach Struve als eine besondere 


Literatur-Anzeiger. I: 


kulturhistorische Kategorie unter dem Einfluß der Ideen des west- 
lichen Sozialismus und der eigenartigen Bedingungen der russischen 
Wirklichkeit gebildet. (An dieser Bestimmung der russischen Intel- 
ligenz halten durchaus nicht alle Autoren der »\Vjechi« fest; eine 
andere finden wir bei Berdjajew, anderebeiGerschenson, 
Bulgakow, Isgojew.) Vor der Rezeption des westlichen 
Sozialismus hat es nur die Klasse der Gebildeten mit verschiedenen 
Richtungen in ihr gegeben. So muß und wird die Krisis des Sozialis- 
mus für das Sein dieses eigenartigen Gebildes — der russischen Intel- 
ligenz — von größter Bedeutung sein. — 

Das Wort »schöpferisch« ist bei den Autoren der »Wjechi« sehr 
beliebt. Was uns nottut, meint Struve, ist der »schöpferische 
Ideenkampf«. Und S. Frank (Die Ethik des Nihilismus«) sagt: 
»Von dem unproduktiven, antikulturellen nihilistischen Moralismus 
müssen wir zum schöpferischen, die Kultur aufbauenden religiösen 
Humanismus übergehen« (181). 

Die intellektuelle Stimmung der russischen Intelligenz möchte 
er als Moralismus und Nihilismus, als zwei Seiten einer und derselben 
Sache, bezeichnen. Der moralistische Glaubensartikel der russischen 
Intelligenz betrifft das Volkswohl, die Befriedigung der Bedürfnisse 
der meisten. Unter Nihilismus versteht Frank das Negieren von 
absoluten objektiven Werten und nur durch sie findet er die Verbrechen 
der Intelligenz während der Revolution (hier hätte unbedingt, statt 
»der Intelligenz« — »einer bestimmten Gruppe der Revolutionäre« 
stehen müssen): Expropriationen, Ermordungen und nachrevolutionäre 
Ausschweifungen erklärlich. Alles dies konnte nur deshalb geschehen, 
weil die Intelligenz nicht an absolute Werte glaubt. Er fährt fort: 
»Vielleicht sei die merkwürdigste Eigentümlichkeit der neuesten 
russischen sozialen Bewegung, die auch ihr Schicksal im bedeutenden 
Maße bestimmt hat, der Mangel an philosophischem Gedankengehalt 
und an seinem Ausdruck gewesen, im Gegensatz z. B. zu solchen 
historischen Bewegungen, die, wie die große englische und die fran- 
zösısche Revolution die neuen, selbständig durchdachten und ge- 
schaffenen Ideen und Werte zu verwirklichen suchten« (179). 

Das Verhältnis der russischen Intelligenz zur Philosophie beschäf- 
tigt auch Berdjajew (»Die russische Intelligenz in ihren Be- 
ziehungen zur philosophischen Wahrheit und zur Gerechtigkeit«) ; 
ın der Zeit der Krisis und der bewußt gewordenen Fehler müsse auch 
jenes Verhältnis einer Prüfung unterzogen werden. Die russische 
Intelligenz pflegt der Philosophie jeden selbständigen \Vert abzu- 
sprechen, weil sie ausschließlich utilitäre Maßstäbe anerkennt. Die 
egalitären Interessen, wie die der Verteilung, dominieren über die- 
jenigen der Produktion und des Schaffens. 

Die philosophische Fragestellung ist beliebt, und alles Denken 
bekommt bei uns leicht eine philosophierende Färbung; es ist das 
Bedürfnis nach einer »Weltanschauung« lebendig, aber die russische 
Intelligenz interessiert sich nicht dafür, ob z. B. die Lehre von Mach 
richtig oder falsch ist, sondern sie fragt nur danach, ob dieselbe dem 
Sozialismus günstig ist: jede Philosophie ist annehmbar, wenn sie 
die sozialen Ideale der Intelligenz sanktioniert, und verwerflich, wenn 
sie es nicht tut. Die theoretische Wahrheit als solche ist schlecht 
weggekommen, es hat geheißen: sie möge zu Grunde gehen, wenn das 
Volk ohne sie besser gedeiht. 


SE. 
34 


576 Literatur-Anzeiger. 


Alles das, das ganze Bewußtsein der Intelligenz erheischt eine 
radikale Reform: »Politische Befreiung ist nur zusammen mit der 
geistigen und kulturellen Wiedergeburt und auf deren Grundlage 
möglich«. »Wir werden uns von dem äußeren Druck erst dann be- 
freien, nachdem wir über das innere Sklaventum hinaus sind, d. h. 
auf uns selbst die Verantwortung nehmen, statt sie den äußern Kräften 
zuzuschieben. Dann wird eine neue Seele der Intelligenz geboren«. 

Diese Wiedergeburt ersehnt auch I s go j e w (»Von der russischen 
Studentenschaft«), der die studierende russische Jugend, die sich bei 
ihm mit der russischen Intelligenz deckt, einer sehr scharfen Kritik 
unterzieht. — 

Das wäre kurz der Inhalt des Sammelwerkes, in welchem die 
Innen- und die Außenarbeit von allen Autoren einander entgegen- 
gesetzt werden. Es scheint mir, daß in dieser Entgegensetzung etwas 
von jener spezifischen »Intelligenzpsychologie« enthalten ist, die die 
Neointelligenten zu bekämpfen suchen, nämlich die alte Einseitigkeit 
und Ausschließlichkeit. Man fragt sich, weshalb hier ein »Entweder- 
oder«, statt eines »Sowohl-als-auch«? Weshalb sollen die Werte des 
Innenlebens der Persönlichkeit nicht neben den Werten der äußeren 
Formen des Gemeinschaftslebens Platz haben ? Indem die Neointel- 
ligenten den Primat des erstern behaupten, begehen sie denselben 
prinzipiellen Fehler, wie die Alt-Intelligenten: nicht die Bindung 
durch die Alternative der Primate tut dem russischen Leben not, 
sondern gerade das Ent-Binden von derselben, das Anerkennen ver- 
schiedener Werte nebeneinander. Die russische Natur neigt zu einer 
zu ausschließlichen Anerkennung der Primate. Daher wäre mit bloßBem 
Umstellen der Primate kein Schritt vorwärts getan. 

Man könnte vielleicht behaupten, daß, je mehr die russische 
Intelligenz quantitativ wachse, um so normaler ihre Entwicklung. 
ihr Leben und Wirken wird. Ihre kranke Psyche, ıhre in Paroxysmen 
verlaufende Wirksamkeit, ihre moralischen Leiden selbstreflektierender 
Natur, sind zum gutepg Teil durch die quantitativen Mißverhältnisse 
bedingt: ein Häuflein der Intelligenz auf die Millionen des »dunklen« 
Volkes! Das Resultat davon ist der Monoideismus und die egalitäre 
Einseitigkeit. 

Indem man aber die Wege der Zukunft andeutet, scheint es mir 
falsch zu sein, an Stelle der einen Einseitigkeit eine andere zu setzen: 

Das Innenleben der Persönlichkeit ıst keineswegs die einzige 
aufbauende Potenz im Menschendasein, und es ist falsch, die sozio- 
logische Wahrheit zu verschleiern, daß das Kulturleben auf der Wechsel- 
wirkung des Innern mit dem Aeußern beruht. 

In der Geistesgeschichte der russischen Intelligenz herrscht der 
Primat des Sozialen über das Politische, des Innern über das Aeußere. 
des Subjektiven über das Objektive, — die Neointelligenten behaupten 
freilich das Gegenteil. Die Aufgabe ist: das Gebiet der \Verte zu er- 
weitern, objektive Selbstwerte zur Anerkennung zu bringen, aber 
daneben dem Aeußern, den politischen und sozialen Lebensformen 
ihre volle Bedeutung zu lassen. 

Die Aufgabe ist: die Differenzierung des Bewußtseins der russischen 
Intelligenz und die des russischen Lebens. 

Man kann nicht M. Gerschenson in seiner Behauptung 
beistimmen, daß die Ideologie der russischen Intelligenz bis jetzt 
ausschließlich auf der Anerkennung des Primats der een: 


Literatur-Anzeiger. 7 


formen ruhte. Erstens hatte die russische Intelligenz für »Formen« 
nie viel übrig: ihr Sozialismus, ihr Anarchismus sind, so zu sagen, 
»formlos«. Bewußt oder unbewußt stand sie immer auf dem Stand- 
punkt des soziologischen Atomismus. 

Und dann: der Ruf zur Selbstvervollkommnung als der Panacee 
gegen alle politischen und sozialen Uebel, ertönte im Laufe der Ge- 
schichte der russischen Intelligenz sehr häufig; schon gleich aus dem 
Munde ihres Ahnherrn Bjelinsky, der im Jahre 1837 an seinen 
Freund Botkin schrieb: »Nur in der Philosophie wirst du Ant- 
worten auf die Fragen deines Geistes finden, nur sie wird deiner 
Seele Frieden und Harmonie geben. Vor allem laß von der Politik 
ab und meide jeden politischen Einfluß auf deinen Gedanken. Die 
Politik hat bei uns in Rußland keinen Sinn, nur leere Köpfe können 
sich ihr widmen, Liebe das Gute, dann wirst du deinem Vaterland 
al nützlich sein, ohne es direkt anzustreben. \Venn jeder von den 

ussen durch Liebe zur Vollkommenheit gelangt wäre, würde Ruß- 
land ohne Politik das glücklichste Land der Welt werden.« 

Später hat Bjelinsky diesen Standpunkt aufgegeben, aber 
es ist charakteristisch, daß auch er ihm seinen Tribut gezahlt hat. 

Den Ruf zur Selbstvervollkommnung findet man dann beim 
Publizisten und Literarkritiker Pissarew, dem Vater des Nihilis- 
mus, bei Gogol, Dostojewsky, Tolstoi. Unter dem Ein- 
fluß Dostojewskys huldigte auch der Philosoph W1. Ssolowjew 
eine Zeit lang dem Prinzip der Selbstvervollkommnung, das, politisch 
und soziologisch betrachtet, nicht anders als naiv zu nennen ist und 
dessen Wurzel im russischen Subjektivismus zu suchen wäre. 

Freilich M. Gerschenson sagt im Vorwort selbst: »das- 
selbe (wie wir) haben alle unsere tiefsten Denker von Tschaadajew 
bis auf W1. Ssolowjew und Tolstoi behauptet, ohne gehört zu werden .« 
Die Autoren der »\Vjechi« unterstreichen, daß Dostojewsky, Tolstoi, 
WI. Ssolowjew sich außerhalb der eigentlichen Kreise der russischen 
Intelligenz befinden, auf die sie sehr wenig Einfluß gehabt haben. Das 
ist es eben, daß das Wort Intelligenz im vorliegenden Sammelwerk in 
einer schwankenden, meist zu engen Bedeutung gebraucht wird, 
ohne die ausdrückliche und einstimmige Erwähnung, daß die Autoren 
darunter nur die revolutionären Gruppen verstehen. Auch diese 
letztere Wortbestimmung wird jedoch nicht eingehalten, wodurch 
Unklarheiten und unrichtige Behauptungen sich ergeben. 

Die russische Intelligenz im weitern Sinne dieses Wortes hat 
wiederholt Perioden der Selbstvervollkommnung und Selbstvertiefung, 
eine langwierige Gewissenskrankheit durchgemacht, und ihr im all- 
gemeinen die Ueberschätzung des Aeußern vorzuwerfen, scheint mir 
nicht richtig zu sein. 

Nun fragt sich aber, ob der Ruf zur Selbstvervollkommnung, als 
dem Mittel, das Land, das Volksleben vorwärts zu bringen, seitens der 
tiefsten russischen Denker ebenso, wie seitens ihrer Nachfolger, der 
Autoren der »Wjechi«, ob dieser Ruf nicht zu bekämpfen ist. Er scheint 
mir theoretisch falsch und praktisch verhängnisvoll zu sein. 

Nicht ganz ungerecht ist der häufige Vorwurf, den die Kritik 
den »\Wjechi« gemacht hat, der Vorwurf, der Reaktion das Wasser auf 
die Mühle zu bringen, denn seit jeher war auch die russische Regierung 
für das Prinzip der Selbstvervollkommnung und gewiß nicht immer 
aus uneigennützigen Motiven (während freilich die Uneigennützigkeit 


578 Liiteratur- Anzeiger. 


der Autoren der »Wjechi: über jeden Zweifel erhaben ist). Das Selbst- 
vervollkommnungsprinzip ist politisch ganz harmlos — das macht es 
wahrscheinlich für die Regierung so anziehend. Die letztere liebt es, 
mit dem Menschen, statt mit dem Grundsatz, mit der Person, statt 
mit der Verfassung, Institution, Sachlichkeit, mit dem Atom, statt 
mit dem Organismus zu tun haben. Es mögen hier die Worte Katha- 
rinas der Großen und dann die unseres ersten Premierministers 
Stolipin zur beredten Illustration angeführt werden. 

n ihrem berühmten »Nakas« antwortete die Kaiserin u. a. auf 
Klagen über schlechte Gerichtsbarkeit ın Rußland, daß der Grund 
davon weder in den Gesetzen, noch in den Richtern zu suchen ist, 
sondern in den Bürgern selbst: »Teure Mitbürger! Wir wollen aufhören 
schlecht zu sein, dann werden wir keinen Grund mehr haben, über 
schlechte Gerichtsbarkeit zu klagen«. 

Und nun vergleiche man damit die Worte Stolipins, die er vor 
kurzem zu einem Mitarbeiter des Ssaratowschen Blattes »Wolga« 
gesprochen hat: »Ich bin der Ansicht, daß es vor allem gilt, den Bürger, 
den Bauern-Eigentümer, den kleinen Gutsbesitzer zu schaffen, und, 
nachdem diese Aufgabe verwirklicht worden sein wird, wird Rußland 
von selbst zum Kulturstaat sich erheben. Zuerst der Kulturbürger 
und dann der Kulturstaat, während man bei uns gewöhnlich das 
Gegenteil predigt«. (Oktober 1909.) 

Ruht nicht das Prinzip der Selbstvervollkommnung, wie die 
»personale« Anschauung Stolipins auf der Basis einer atomistischen 
Auffassung des Gesellschafts- und Staatslebens ? 

Wir bedürfen unzweifelhaft der subjektiven Kultur, aber auch 
nicht weniger der politischen und sozialen aufbauenden Arbeit, der 
Betätigung nach außen, der objektiven Kultur; das eine ersetzt nicht 
das andere. 

Die Autoren der »Wjechi« rufen einerseits selbst zum Objektivis- 
mus auf, zugleich annullieren sie jedoch diesen Ruf durch die Predigt 
der Selbstvervollkommnung, d. h. die des Subjektivismus. Einerseits 
treten sie, und mit vollem Recht, für Wissenschaft, Religion, Philo- 
sophie, Kunst als Selbstwerte ein, gleichzeitig setzen sie sie aber auf 
die subjektive Stufe bloß innerer Erlebnisse der Persönlichkeit herab. 

Ebenso kritisieren die Neointelligenten mit Recht den traditionell- 
russischen moralisch-utilitären Bewertungsmaßstab (dem übrigens, 
außer der russischen revolutionären Intelligenz, auch unsere bedeu- 
tendsten Denker und Dichter huldigten), sind aber selbst nicht ganz 
frei davon. So unterscheidet z. Be Nikolai Berdjajew zwi- 
schen der »lebendigen« und der »toten« Wahrheit, während er die 
Unterscheidung zwischen der »bürgerlichen« und der »proletarischen« 
Wahrheit verwirft (21). Die Wahrheit ist Wahrheit und wohl ebenso 
wenig als tot oder lebendig wie als bürgerlich oder proletarisch zu 
qualifizieren. — 

Nach M. Gerschenson kann nur eine innerlich wieder- 
geborene Persönlichkeit die russische Wirklichkeit umwandeln (94). 
lst diese Behauptung in ihrer Einseitigkeit nicht ebenso unrichtig. 
als wenn man behaupten wollte: »nur eine neue politische Verfassung 
kann die Persönlichkeit vollkommen machen«? 

Die Selbstvervollkommnung bleibt ein Phantom ohne die ständige 
Kontrolle ihrer durch äußere Beziehungen, durch Wirksamkeit nach 
außen. Sie kann sich entfalten und befestigen und fruchtbar werden 


Literatur-Anzeiger. 579 


nur unter der Bedingung der Wechselwirkung des Einzelnen mit 
andern Menschen, mit dem Milieu, mit den Institutionen und den 
objektiven Gütern. 

Gesetzt einen Augenblick, alle Einzelnen wären auf dem Wege 
der Reflexion, der Selbstvertiefung, kurz, der innern Arbeit, zur 
scheinbaren Vollkommenheit gelangt. Das würde doch nicht Voll- 
kommenheit und hohe Kultur des Landes, des Volkes bedeuten; es 
würde noch die ganze kolossale Arbeit der Wechselwirkung Aller mit 
Allen und Allem, das Abreiben an einander, der äußere Kampf in 
seiner erziehenden Bedeutung fehlen. Das Aeußere ist nicht von dem 
Innern zu trennen, wie auch umgekehrt das Innere nicht vom Aeußern. 
Die Kultur ist nur Kultur, wenn sie zugleich subjektiv und objektiv, 
innerlich und äußerlich ist. 

Die idealistischen Werte, ein gewisses Ruhen der Persönlichkeit 
auf sich selbst möchte ich gewiß nicht negieren. 

Unsere Neoidealisten hatten in den »Problemen des Idealismus« 
in der Kritik des Positivismus, in dem Vertreten der idealistischen 
Prinzipien durchaus recht. Aber damals haben sie unterstrichen, daß 
sie nicht gegen das reale Wissen, gegen die Lehren der Erfahrung sind, 
jetzt aber haben sich einige von ihnen, wie es scheint, zu sehr in die 
Regionen des abstrakten und bodenlosen Idealismus verirrt. 

Die Neointelligenten wollen den Einfluß des politischen, sozialen 
und ökonomischen Milieus als ganz nebensächlich betrachten, und 
doch waren die meisten von ihnen vor nicht zu langer Zeit Marxisten 
resp. Neomarxisten. Ist es nicht zu bedauern, daß sie das Prinzip 
der äußern Beeinflußung, auf sein richtiges Maß reduziert, nicht in die 
neue Lehre hinübergenommen haben ? 

Jetzt stellen sie den Menschen vor Gott und lehren, daß das Gute 
im Menschen ganz von seiner freien Unterordnung unter das höchste 
Prinzip abhängt. Darin sehen sie nicht nur das individualethische 
Gebot, sondern den Grundsatz der Politik.... Struve sagt es 
ausdrücklich: auch das politische Leben muß auf der Idee nicht der 
äußeren Gestaltung des sozialen Lebens, sondern auf der inneren 
Selbstvervollkommnung des Menschen basieren (I42). 

Das Selbstvervollkommnungsprinzip ist das der Individualethik ; 
es ıst wohl verhängnisvoll, es in das Gebiet der Sozialethik oder sogar 
des Staatslebens hineinzutragen. In verschiedenen Gebieten gelten 
verschiedene Prinzipien. Eine Synthese zwischen ihnen anzustreben 
ist die große Aufgabe des Denkens und des Kulturlebens. Das ein- 
seitige Verschlingen aller andern Prinzipien durch das eine ist aber 
noch keine Synthese. 

Individualethisch ein hohes Prinzip ist Selbstvervollkommnung 
politisch betrachtet eine Illusion. 

Wären die »\Wjechi« als ein Buch der Ethik gemeint, so müßte 
man sie begrüßen. Das Verfehlte des Sammelwerkes liegt darin, daß 
es das politische und soziale Leben auf individualethischen Grund- 
lagen aufbauen will. 

(Maria Raich ) 


IIsanopp-Pasywmuune: Ileropis pyecroii oÖmeerkennoi 
MbIcAIH. Ilıraupuavaınamb n Mbinancrno Bb pyceeroñ repa- 
typt n az NIX b. Hsganie BTopoe, zouoanennoe, (B. Iwa- 
now-Rasumnik: Geschichte des russischen sozialen 


580 Literatur-Anzeiger. 


Denkens. Individualismus und Philistertum in 
der russischen Literatur und im russischen Le- 
ben des XIX. Jahrh. Zweite, verbesserte Auflage, 2 Bände.) 
p. XXXIII 379, 520, 8°, Ilerepöypre, 1908r. Preis: 3 Rubel 
für 2 Bde. 


Ein inhaltsreiches und durchaus lesenswertes Buch. Ich sage 
es gerade heraus, obwohl das Werk inhaltlich wie in formaler Hinsicht 
zur scharfen Kritik herausfordert. Aber mag es ein wenig weitschweifend. 
zuweilen ermüdend sein, mag die Beurteilung der Personen und Dinge 
manchmal schief und unzutreffend ausfallen, mag sogar der Haupt- 
gedanke selbst nicht unanfechtbar bleiben, es ist doch eine beachtens- 
werte Leistung, deren Lektüre jedem zu empfehlen sei. Auch der 
des Russischen mächtige Ausländer wird es mit nicht geringem Nutzen 
lesen können. 

Der Inhalt des Buches ist eine kritische Geschichte der russischen 
»Intelligenz«, derjenigen Gruppe der russischen gebildeten Gesellschaft, 
die, von fortschrittlichen Idealen beseelt, mehr oder weniger aktiv 
für diese Ideale lebt und kämpft. Der Verfasser verfolgt diese dornen- 
volle Geschichte nicht nach ihren äußeren Geschehnissen, sondern 
nach der inneren Entwickelung; ihn interessiert nicht, wie die 
russischen Intellektuellen gelebt und gekämpft, sondern, was sie 
gefühlt und gedacht haben. Sein Buch ist somit eine Geschichte der 
Ideen, die das Wesen der russischen »Intelligenz« ausmachen. 


Das Material, worauf er sich stützt, ist hauptsächlich die schön - 
geistige, dann die kritisch-publizistische und philosophische wie 
sozialphilosophische Literatur. Er beginnt mit einer kurzen Ueber- 
sicht der Regierungszeit der Katharina II, während welcher die ersten 
Keime der »Intelligenz« zum Vorschein kamen und schildert den 
Ideeninhalt der damaligen Denker und Dichter, wie Novikow, Fon- 
wiesin, Radischtjew, Pnin, Dershawin. Dabei gedenkt er auch der 
ersten russischen Freimaurer, die zu jener Zeit in bedeutender Zahl 
unter dem Adel zu finden waren. Diesem Kapitel folgt eine Charakteri- 
stik des Sentimentalismus und Realismus auf russischem Boden. 
welche sich in den weit bekannten Namen der Karamsin, Shukowsk i. 
Puschkin sowie des weniger beachteten Bestustew-Marlinski ver- 
körperte. Als erste größere Gruppe treten dann die »Dekabristen« 
auf, deren trauriges Ende eine gewaltsame Unterbrechung in der Ent- 
wicklung der russischen Intellektuellen bedeutet. Die nach dem 
Dezemberaufstand (1825) folgende Epoche der Reaktion förderte zu 
Tage einerseits die geniale Satire Gribojedows, die byronistisch ge- 
färbten individualistischen Dichtungen Puschkins und Lermontows, 
andererseits aber die äußerst philistriösen Ansichten Gogols und Gont- 
scharows. Die Ueberwindung dieser traurigen Zeit in der russischen 
Geschichte am Anfang des XIX. Jh. beginnt mit dem Auftreten des 
Kritikers Belinski und seiner Freunde, die philosophisch von Hegel. 
ethisch von Fichte und ästhetisch von Schelling in bedeutendem 
Maße beeinflußt wurden. Zu dieser Zeit beginnt auch die erste Differen- 
zierung der russischen Intellektuellen. Ein Teil derselben mit den Ge- 
brüdern Kirejewski und Axakow an der Spitze gründet die sogenannte 
»slawophile« Richtung, der andere mit Belinski, Bakunin, Herzen 
verfechten die »westlichen«, d. h. westeuropäischen Ideen. Die einen 
glauben an eine besondere historische Mission Rußlands, die an- 


Literatur-Anzeiger. 581 


deren suchen dagegen die westeuropäische Kultur nach der Heimat 
zu verpflanzen. Dieser Gegensatz zwischen nationalistischen und 
kosmopolitischen Gedankengängen dauert — wenn auch in anderen 
Formen — bis auf den heutigen Tag fort. Da kommt ein neuer idealer 
Faktor in die russische Geschichte hinein: der Sozialismus. Herzen, 
der in den vierziger Jahren nach dem Westen Europas ging, der das 
Jahr 1848 bis zu seinen tiefsten Konsequenzen durchlebte, der mit 
Proudhon, Marx, mit Louis Blanc, Mazzini und Garibaldi in mehr 
oder weniger engeren Beziehungen stand, Herzen wurde der erste 
bedeutendere Apostel des Sozialismus in Rußland. 

Mit Herzen endet der erste Band. Der zweite beginnt mit der 
bewegten Epoche der »sechziger Jahre«, die zugleich die Zeit des 
Auftretens der nichtadeligen Intellektuellen ist. Da beginnt die 
Wirksamkeit des kenntnisreichen und klugen Tschernyschewski, des 
talentvollen Dobroljubow und des glänzenden Pissarev. Ihre Tätigkeit, 
füllt die Zeit bis zu den 70er Jahren aus und dient als Ausgangspunkt 
für die Tätigkeit der beiden bedeutenden Soziologen und Sozial- 
philosophen Rußlands — Peter Lawrow und Nikolaj Michajlowsky. 
Sie entwickeln den »soziologischen Individualismus«, der sich ın erster 
Reihe der Interessen der Person annimmt, bis zu seinen letzten Kon- 
sequenzen und bilden die Theorie von der Macht der »kritisch den- 
kenden Persönlichkeit«. Der »ethische Individualismus«, verkörpert 
in den mächtigen Figuren von Tolstoj und Dostojewski, bildet die 
andere Strömung derselben Zeitperiode. Die Auflösung des ideellen 
Gehalts dieser Zeit, die sich hauptsächlich in den 8oer Jahren voll- 
zogen hat, wird auf Grund der tiefwirkenden sozialpsychologischen 
Arbeiten des publizistischen Dichters Uspensky verfolgt. Die neunziger 
Jahre bringen den Aufschwung des Marxismus in Rußland, der die »west- 
liche« Intelligenz wiederum in zwei Lager trennte. Es bildeten sich 
die zwei Arten des Sozialismus: der bäuerliche (Narodnitschestwo) und 
der proletarische (Marxismus). Der Marxismus gerät dann (zugleich mit 
dem Auftreten des Revisionismus in Deutschland) in eine Krise und 
mehrere bedeutende Führer trennen sich von ihm ab. Es tauchen die 
idealistischen Strömungen auf, die mit den Namen Struve, Berd- 
jaew, Bulgakow besonders verbunden sind. 

In der langen und bunten Kette der vom Verfasser geschilderten 
Ideen und Ansichten sucht er überall hauptsächlich die Elemente 
des Individualismus, des Sozialismus und ihrer Gegenpole herauszu- 
schälen. Die Mission der »Intelligenz« ist der Kampf gegen das 
Philistertum in allerlei Gestalt und diesen Kampf verfolgt Herr 
Iwanow-Rasumnik nach allen Richtungen hin. Er geht dabei von 
dem Gedanken aus, die russische Intelligenz sei eine in sich einheitliche 
Gruppe, die außerhalb der Klassen und Stände, außerhalb allerlei 
materiell egoistischer Interessen steht. Daß dies in gewissem Um- 
fange richtig ist, läßt sich nicht gut bestreiten. Man soll aber dabei 
nicht außer acht lassen, daß die Differenzierung der Intelligenz nach 
der Klassenzugehörigkeit schon jetzt mehr oder weniger deutlich zu 
bemerken ist. Dies aber bestreitet der Verfasser auf das allerent- 
schiedenste. Er glaubt, daß die russische Intelligenz auch weiterhin 
eine Gruppeneinheit bleiben wird, deren eine glänzende Zukunft 
harrt. Diesem Glauben können wir uns nicht anschließen. 

Die Anschauungen des Herrn Iwanow-Rasumnik gehören jener 
russischen sozialistischen Richtung, die man in Rußland als »molodoje 


582 Literatur-Anzeiger. 


narodnitschestwuo«s (Jung-Völklertum) bezeichnet. Im Rahmen einer 
flüchtigen Besprechung sind diese Anschauungen nicht gut darstellbar 
und wir beabsichtigen deshalb dies in einer besonderen Abhandlung 
über die neueste Literatur der Narodniki zu tun. (R. Streltzow.) 


Mumford, Eben, The Origins of Leadership. A 
dissertation submitted to the Faculty of the Graduate School of 
Arts and Literature in Candidacy for the Degree of Doctor of Ph.lo- 

- sophy (Department of Sociology) of the University of Chicago. 
Chicago 1909. The University of Chicago Press. 87 pp. (54 cents). 


Eine interessante Dissertation, die wohl über dem Durchschnitt 
der deutschen Doktorarbeiten und der italienischen tesi di laurea 
stehen dürfte, was gesagt sein möge, ohne den verallgemeinernden 
Gedanken wecken zu wollen, als stehen die wissenschaftlichen Arbeiten 
amerikanischer Studenten in der Regel höher als die ihrer Kommi- 
litonen auf deutschen oder italienischen Hochschulen, was,‘ soweit 
meine Erfahrung reicht, nicht behauptet werden könnte, ohne mit 
der Wahrheit in Konflikt zu geraten. Desto mehr ist die vor mir 
liegende, auch dem Buchhandel zugängliche Arbeit zu begrüßen. 
Verfasser befaßt sich in ihr mit der Erbringung des wissenschaftlichen 
Beweises für ihre These vom Führertum als einer notwendigen 
Funktion menschlicher Gruppenbildung (leadership as an universal 
function of association). Diesen Beweis erbringt sie nur zum Teil, 
da sie ihre engere Aufgabe auf die Erforschung des Ursprungs der 
in ihr konstatierten Erscheinung beschränkt hat. Der erste Teil 
der Arbeit enthält interessante Betrachtungen über das Wesen der 
Führerschaft in weiterem Sinne verstanden. Hier wie in den De- 
duktionen am Ende der Studie spricht Verf. z. T. etwa die gleichen 
Gedanken aus, die ich in einer in dieser Zeitschrift erschienenen 
Studie über die oligarchischen Tendenzen der Gesellschaft (Ar- 
chiv, Jahrgang 1908) zu beleuchten versucht habe. Der mittlere 
Teil enthält eine an der Hand von Studien über amerikanische und 
australische Eingeborenenstämme unternommene Untersuchung über 
die Rolle und Entwicklung des Führertums in »the matriarchal and 
patriarchal stages«. (Michels.) 


Reibmayr,Dr.Albert,DieEntwicklungsgeschichte 
des Talentes und Genies. II. Bd. Zusätze. historische, 
genealogische und statistische Belege. München 1908, J. F. Lehmann. 
448 S. Geh. Mk. 8.—., geb. in Halbfranz Mk. 10.—. 


Während der erste Band die Entwicklungsgeschichte des Talentes 
und Genies im allgemeinen behandelt, insbesondere über das Auftreten 
und die kulturelle Bedeutung von Talent und Genie in Familien, 
Kasten und Völkern Aufschluß gibt, sucht der Verfasser im zweiten 
Bande seine Behauptungen durch historische, genealogische und 
statistische Belege zu beweisen. An einer großen Zahl von Einzel- 
beispielen aus alter, mittlerer und neuer Zeit wird gezeigt, wie Talent 
und Genie entstehen, sich entwickeln und mit Naturnotwendigkeit 
degenerieren müssen. Das alphabetische Register weist die Namen von 
rund tausend Persönlichkeiten (Herrschern, Staatsmännern, Feldherrn, 
Gelehrten, Dichtern, Philosophen, Theologen, Aerzten, Künstlern, 
Musikern, Malern, Erfindern, Kaufleuten) auf, deren Entwicklungs- 

geschichte der Verfasser unter die Lupe nimmt. M. 


Literatur-Anzeiger. 583 


Wentscher, Else, Der Wille. Versuch einer psycholo- 
gischen Analyse. Leipzig und Berlin 1909, B. G. Teubner. X, 189 Sr. 
Geb. Mk. 2.80. 

Das Buch beginnt mit einer Untersuchung der Willensmotive und 
bietet sodann eine psychologische Analyse der verschiedenen Formen 
der Willenshandlung, des zielbewußten Denkens, der sittlichen Kon- 
flikte, der Willensenergie, des Charakters. Es versucht eine kritische 
Stellungnahme zu den Lehren der modernen Psychologie, nach der 
das Wollen nur ein »vorausschauender Trieb« ist, zeigt ihr gegenüber, 
daß auch auf dem Boden moderner psychologischer und entwicklungs- 
geschichtlicher Erkenntnis das Wollen der Ausdruck unseres Wert- 
schätzens und Billigens ist, daß unsere gewollten Handlungen der 
Ausdruck unserer Persönlichkeit bleiben. Das Buch versucht ferner, 
die Ergebnisse der Willenspsychologie für die Pädagogik nutzbar zu 
machen, und es erörtert schließlich die Frage, ob in und welchem Sinne 
unser Wollen »frei« ist. Diese Erwägungen gipfeln in dem Resultat, 
daB das Wollen im letzten Grunde als das Ergebnis notwendig wir- 
kender Bedingungen aufzufassen ist, daß aber gerade der Ausschluß 
aller Spontaneität die Möglichkeit einer Verantwortung des Menschen 
für seine Taten garantiert. Andererseits aber legt die Erkenntnis der 
inneren und weitgehend auch äußeren Bedingtheit des Wollens und 
Handelns uns die Pflicht auf, ihr im menschlichen Gemeinschaftsleben 
Rechnung zu tragen: indem wir an Stelle der Strafe weitgehend Er- 
ziehung und Vorbeugung setzen und die Strafe selbst im Sinne der 
Zweckstrafe und nicht der Sühne auffassen. 


4. Sozialismus. 


Braun, Lily, Memoiren einer Sozialistin. Mün- 
chen 1909, Albert Langen. III, 657 S. Mk. 6.—, in Leinen Mk. 7.50, 
in Halbfranz Mk. 9.—. 

»Lehrjahre — Roman« heißt der Untertitel des Buches, das 
damit von vornherein den Anspruch aufgibt, mehr als die leider nur 
allzu romanhaft-sensationell aufgestutzte — Entwicklungsgeschichte 
einer von ungewöhnlichem Geist erfüllten Frau zu sein. Trotzdem 
wird es ein wertvolles Dokument für den geistigen Inhalt der letzten 
Jahrzehnte des ıg. Jahrhunderts sein: weniger in seiner Bezugnahme 
auf den Sozialismus, dessen Ideen zwar im letzten Teil des Buches 
einen der Hintergründe für die lebensvollen Schilderungen persönlicher 
Dinge abgeben; die Sozialdemokratie selbst wird aber nur kurz, vor 
allem in ihren Beziehungen zur Gesellschaft für ethische Kultur und 
zur Frauenfrage behandelt. Umso eindrucksvoller ist die Darstellung, 
wie wechselnd kulturelle und geistige Einflüsse sich der jungen Heldin 
bemächtigen: Religionsfragen und Darwin, Nietzsche und Marx, 
Goethe und das naturalistische Drama, raffinierte höfische Kultur 
und Arbeiterrevolte tauchen in buntem Wechselspiel vor uns auf als 
Abbild einer Zeit, die von scheinbar unversöhnlichen Gegensätzen 
erfüllt ihre Kinder zwang, zwischen vielem als wertvoll Empfundenem 
nur eines zu wählen. Ob dieses Wählen und damit zugleich Ver- 
zichten — und Ausschließen — müssen bei der Verfasserin nur von 
inneren, nicht auch von mehr zufälligen Gründen bestimmt war, möchte 
ich nicht entscheiden. Typisch ist, daß es überhaupt zu geschehen hatte, 
und wohl auch typisch, daß diese durch Geburt, Erziehung und In- 


584 Literatur-Anzeiger. 


stinkte zur Aristokratin bestimmte Frau für die Betätigung ihrer ver- 
schwenderisch ausgestatteten Persönlichkeit, für die Befriedigung ihres 
geistigen Hungers und Freiheitsdranges nur die eine Möglichkeit fand 
— eben die, aus der jetzt die Memoiren einer Sozialistin ent- 
standen. (Elisabeth Jaffe). 


Hervé, Gustave: Das Vaterland der Reichen. Mit 
einem Vorwort von Dr. Raphael Friedeberg. Zürich 1907. 258 pp. 
Zu beziehen durch den Sozial. Verlag Zürich, Bäckerstraße 174. 
(Preis ı Fr.) 


Die erste deutsche T’ebersetzung des bekannten gemaßregelten 
französischen Professors. Die Schrift, »Leur Patrie«, (Paris 1905) 
hat bei ihrem Erscheinen, und zwar nicht nur in Frankreich, ge- 
waltiges Aufsehen erregt. Nicht zu Unrecht. Sie stellt den ersten Ver- 
such einer gründlichen \Viderlegung der offiziellen Vaterlandstheorien 
dar und gibt zugleich einen Leitfaden für eine revolutionär-anti- 
militarische Politik. Dabei sah sich Herve natürlich veranlaßt, sich 
mit der insbesondere auf dem Gebiete der Militärfragen und des 
Vaterlandproblems herrschenden, aus dem Opportunismus taktischer 
und praktischer Natur geborenen Begriffsverwirrung der offiziellen 
sozialdemokratischen Parteien auseinanderzusetzen, eine Aufgabe. der 
er sich mit dem ihm eigenen scharfen und doch liebenswürdigen Humor 
unterzogen hat. Die Schrift, die von mir anderen Ortes eingehender be- 
sprochen wurde (Kritische Blätter für diegesamtenSozialwissenschaften, 
Bd. II, Heft 2), worauf an dieser Stelle verwiesen sei, ist sicher nicht 
das letzte Wort der Wissenschaft, darf aber andererseits zweifellos 
als eine der interessantesten und einflußreichsten Bücher bezeichnet 
werden, die in den letzten Jahrzehnten von sozialistischer Seite er- 
schienen sind. Desto lebhafter ist es zu bedauern, daß die uns hier 
vorliegende deutsche Uebersetzung (der Name des Uebersetzers 
wird uns nicht bekannt gegeben) von Mißverständnissen und gramma- 
tikalischen Fehlern aller Arten strotzt, kurz, des Originals wenig wür- 
dig ist. Die »Zensur« des Deutschen Reiches, die dieses Werk ın echt 
liberaler Weise auf den Index gesetzt hat (daher de Schweizer 
Ausgabe), hat also nicht nur im Sinne der Reinheit der deutschen 
Sprache sondern wohl auch im Sinne des Autors selbst gehandelt, als 
sie die deutschen Leser davor bewahrte, diese Uebersetzung zu lesen. 
Wir wünschen dem Werke Hervés eine bessere U’ebersetzung. Wer 
weiß, vielleicht lassen die Reichsbehörden sie dann passieren. 


In der kurzen lesenswerten Einleitung, die Dr. Raphael Friede- 
berg der Schrift Hervé beigegeben hat, finden wir einen lesenswerten 
Angriff auf den historischen Materialismus, der »mit seinem ungeheuer- 
lichen Grundirrttum, daß die Produktionsweise des materiellen 
Lebens — die doch nur den Ausdruck des Zusammentreffens der vor- 
handenen materiellen Kräfte mit einer bestimmten Bewußtseinsstufe 
sein kann — alleiniger Schöpfer alles soziologischen Geschehens sei, 
ihre Bekenner auf Abwege führen mußte, selbst ohne den taktischen 
Fehler, die Gegner mit ihrem eigenen Kampfmittel, dem Parlamentaris- 
mus, überwinden zu wollen.« Friedeberg stellt den Satz auf, daß es 
nur eine Folge des inneren Wesens der materialistischen Geschichts- 
auffassung sei, wenn wir heute sehen, daß das Proletariat überall, statt 
international, national und chauvinistisch gesinnt sei, weil die alleinige 
Betonung des Materialismus zur Vernachlässigung des Kampfes 


Literatur-Anzeiger. 585 


gegen die psychologischen Stützen der heutigen Ordnung 
geführt habe. Die kapitalistische Gesellschaft könne aber nur durch 
den sozialistischen Psychismus besiegt werden. 

(Michels.) 


Luzzatto, Elisabeth, Sozialistische Bewegun- 
gen und Systeme bis zum Jahre 1848. Wien IQIO, 
Wiener Volksbuchhandlung Ign. Brand & Co. VIII, 444 S. Geb. 
Mk. 4.—. 

Die vorliegende Arbeit hat sich die Aufgabe gestellt, in gemein- 
verständlicher, schlichtester Darstellung die Entwicklung des kom- 
munistischen Gedankens und die Reihe demokratisch-sozialistischer 
Volkserhebungen bis zum Beginn des Marxismus zu schildern. Sie 
will, ohne selbst irgend welchen Anspruch auf bahnbrechende Neue- 
rungen oder bisher unbekannte Theorien zu erheben, dem Arbeiter 
die Möglichkeit geben, sich ohne Schwierigkeit mit der Geschichte des 
Sozialismus vertraut zu machen. 

Vom urzeitlichen Kommunismus ausgehend, werden die Spuren 
sozialistischen Denkens im alten Oriente (Indien, China usw.), dann 
in dem südamerikanischen Kulturkreise der Inkas und schließlich in 
der klassischen Welt aufgezeigt. Ueber das Urchristentum führt dann 
der Weg zu den Klöstern und den kommunistischen Ketzer-Sekten 
des Mittelalters, die zur Reformationszeit in den Hussiten, den Zwik- 
kauer Schwärmern und den Wiedertäufern ihren Höhepunkt und zu- 
gleich ihr Ende erreichen. Auf die ersten, großen Utopisten, Morus 
und Campanella, folgen die Levellers während der englischen Revolution, 
dann die Quäker und das kommunistische Zerrbild des Jesuitenstaates 
in Paraguay. Der wachsenden Bedeutung für die Gegenwart entspre- 
chend, wird den Vorläufern der großen französischen Revolution, sowie 
den sozialen Verhältnissen Frankreichs und den Volksbewegungen 
während der Revolution selbst besondere Sorgfalt zugewendet. Hieran 
anschließend versuchen die nächsten Kapitel, den Leser in aller Kürze 
mit den Gedanken St. Simons und Fouriers bekannt zu machen, 
auf welche die Lehren Cabets, Proudhons und all der zahlreichen, 
französischen Sozialisten der ersten Hälfte des ıg. Jahrh. folgen. Mit 
der Junischlacht des Jahres 1848 endet für diesen Band die Geschichte 
Frankreichs. Es folgen noch: der Beginn des Maschinenzeitalters in 
England, die ersten englischen Sozialisten, Spencer, Hall, Godwin usw., 
dann die überragende Größe Robert Owens, dem Thompson, Gray 
und andere sich anschließen. Den Schluß bildet eine knappe Darstel- 
lung der chartistischen Bewegung. 

Der zweite, noch nicht erschienene Band der gesamten Arbeit 
soll den eigentlichen Marxismus, der dritte die Entwicklung des Sozia- 
lismus seit dem Tode Marx’ in möglichster Kürze darstellen. 





5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


Kraft, Max, o. ö. Professor in Wien, Gülerherstellung 
und Ingenieur in der Volkswirtschaft, in de- 
ren Lehre und Politik. Wien und Leipzig 1910, A. Hart- 
leben. VIII, 216 S. Mk. 5.—, geb. Mk. 6.—. 


Max Kraft ist einer der bekanntesten Professoren der technischen 
Hochschule in Wien. Und da es leider zu den Seltenheiten gehört. 


586 Literatur-Anzeiger. 


daß sich Techniker theoretisch mit volkswirtschaftlichen Fragen be- 
schäftigen, nimmt man sein Buch, das Fragen der Güterherstellung zu 
behandeln verspricht, natürlich mit nicht geringen Erwartungen zur 
Hand. Diese Erwartungen werden noch gesteigert, wenn man liest. 
daß nach Krafts Ansicht die Lehre von der Güterherstellung bis auf 
unsere Tage »Das Aschenbrödel der Volkswirtschaft« geblieben sei 
und daß ın dem vorliegenden Buche »die bisher vernachlässigten 
wirtschaftlichen Tatsachen der Güterherstellung« festgestellt werden 
sollen. Gar so schlecht — meint man — ist doch eigentlich die Lehre 
von der Grüterherstellung auch von den zünftigen Forschern weder in 
der Volkswirtschaftslehre noch in der Volkswirtschaftspolitik be- 
handelt worden. Es ist einem wenigstens noch nie aufgefallen, daß 
»die die Güterherstellung behandelnden Kapitel der Volkswirtschafts- 
lehre und der Lehre von deı Volkswirtschaftspolitik, den den Verkehr 
und Handel besprechenden Abschnitten gegenüber eine unverhältnis- 
mäßige Knappheit« aufweisen. Um zunächst bei dem äußerlichen 
Moment der »Knappheit« zu bleiben: in der VIII. Auflage der Volks- 
wirtschaftslehre von Philippovich sind dem die Produktion behandeln- 
den Abschnitte 100, dem den Verkehr behandelnden Teile nur 75 Seiten 
gewidmet und in seiner Volkswirtschaftspolitik handeln mehr als 
260 Seiten — nahezu ein ganzer Band — von der (rüterherstellung. 
Doch auch die Wertung, die die Güterherstellung erfährt, hat man 
bisher eigentlich nie als zu gering empfunden. Hat doch Philippovich 
- um bei diesem zu bleiben — sogar erklärt, daß die Aufgabe der 
Volkswirtschaftspolitik in erster Linie ein Produktionsproblem sei. 

Von einem Gelehrten, dem dies alles noch zu wenig scheint, er- 
wartet man natürlich eine wesentliche Bereicherung der bisherigen 
Forschungsergebnisse. Allein da wird man bei Durchsicht des Buches 
leider recht arg enttäuscht. Wohl erfährt man, daß bei der technisch- 
wirtschaftlichen Tätigkeit 22 Prinzipien zur Anwendung zu kommen 
haben: Das Prinzip der Oekonomie der geistigen Energie, das Prinzip 
der Oekonomie der physischen Energie, das Prinzip der Oekonomie 
der Materie, das Prinzip der Oekonomie der Zeit, das Prinzip der 
Wirtschaftlichkeit des Raumes und wie die anderen alle heißen. Ja 
man erfährt bei der Erörterung einzelner dieser Prinzipien sogar sehr 
wissenswerte Tatsachen. So liest man, daß die durch die Verbesserung 
des technischen Arbeitsverfahrens und der Maschinen, sowie durch 
die Vervollkommnung des Rübenbaues in der Zuckerfabrikation er- 
zielten Ersparnisse in den letzten 26 Jahren für Oesterreich allein mit 
7 Milliarden Mark bewertet wurden. Doch wenn man nach einer 
Lösung tatsächlich bisher noch nicht genügend erörterter Produktions- 
probleme beispielsweise des Problems der Produktivität — sucht, 
kann man die Behauptung finden, daß dieses Suchen »geradezu un- 
begreiflich« und »nutzlos« sei. So macht es denn im allgemeinen den 
Eindruck, als glaube Kraft neue »Gesetze« finden zu können, wenn er 
die auch bisher schon bekannten Gesetze in ihre einzelnen Teile auflöst 
oder wenn er hie und da die Güterherstellung statt als Mittel zur 
Bedürfnisbefriedigung geradezu als Selbstzweck behandelt. 

Diese Tendenz tritt namentlich in jenen Abschnitten des Buches 
besonders scharf hervor, in denen Kraft die wichtigsten Stellen im 
Wirtschaftsleben für die Ingenieure reklamiert. In köstlicher \Veise 
beleuchtet er da die Kurzsichtigkeit der Bureaukratie, die sich bei- 
spielsweise in Oesterreich in der Aera Metternich gegen die Einführung 





Literatur-Änzeiger. 587 


der Dampfschiffahrt auf der Donau wandte, weil man nicht sicher sei, 
ob Oesterreichs Kohlenlager dafür ausreichen würden. Allein so dankbar 
eine Kritik engherziger bureaukratischer Maßnahmen immer ist und 
so wenig es auch feststeht, ob die Bureaukratie in ihrer heutigen 
.. den Anforderungen gewachsen sein wird, die die moderne 
Volkswirtschaft an sie stellt: die Frage, ob an die Stelle juridisch 
geschulter Bureaukraten Ingenieure oder kaufmännisch gebildete 
Personen treten sollen, dürfte — wenn sie überhaupt zur Entscheidung 
kommt — in der Mehrzahl der Fälle wohl doch zu Gunsten der Kaufleute 
gelöst werden. Und nicht wenige werden vielleicht sogar der Ansicht 
sein, daß es gar nicht so sehr auf die Vorbildung als auf die Persönlich- 
keit der leitenden Männer ankommt. 


Allein wie immer dem sein mag, jedenfalls bietet Krafts Buch 
manche beachtenswerte Anregung, die vielleicht noch besser zur 
Geltung käme, wenn das Werk in einem etwas leichter lesbaren Deutsch 
geschrieben wäre. Es widerspräche dies — wenn man dergleichen bei 
uns leider auch hie und da anzunehmen scheint — gewiß nicht »dem 
licht- und wahrheitsumflossenen Wesen des Prinzipes der Wissen- 
schaftlichkeit«. (Bunzel.) 


Small, W., Albion, The Cameralists the pioneers 
of German Social polity. Chicago, The Universitv of 
Chicago Preß. London, T. Fisher Unwin Igog. 606 S. 

Es mag mit Recht verwunderlich erscheinen, daß ein amerika- 
nischer Soziologe in einem umfassenden und gründlichen Werk eine 
»Rettung« der deutschen Kameralisten unternimmt, denen die 
deutsche Wissenschaft, beeinflußt von den schiefen Urteilen Ro- 
schers, Bluntschlis und von Mohls, als historischer Erscheinung 
bisher nicht gerecht wurde. In mehr als einer Hinsicht verdient 
dieses Werk Beachtung; zunächst einmal als einer von den zahlreichen, 
erfreulichen, überaus zeitgemäßen und von verschiedenen Seiten 
zugleich in Angriff genommenen Versuchen einer Vertiefung unserer 
historischen Kenntnisse nationalökonomischen Denkens. eines Ab- 
schnitts der noch ungeschriebenen Geschichte des ökonomischen 
Geistes, wofür das Material nach und nach zusammengetragen wird, 
ohne daß es bisher gelungen ist, ihn in der Totalität seiner Entwicklung 
darzustellen. Vielleicht wird der »Historismus« in der National- 
ökonomie sein Hauptwerk erst zu leisten haben, wenn man die Grund- 
sätze der historischen Methode statt auf das ökonomische Denken 
selbst auf seine Geschichte anwenden wird und den ökono- 
mischen Gestalt jedes Gedankensystems samt den besonderen Be- 
dingungen, in denen es entstand und für die es berechnet war, ver- 
stehen lernt. 


Sodann aber dieses Werk selbst als historische Erscheinung: die 
Verschiedenheit ökonomischer Gedankenbildung in Amerika und in 
Deutschland aus der Verschiedenheit des geistigen Ausgangspunkt 
dort und hier als der Wurzel zu begreifen und aus der Synthese 
divergenter Teilwahrheiten die rationale Basis für moderne soziale 
Betätigung zu gewinnen. In der Tat liegt eine Verschiedenheit zwi- 
schen deutschem und englisch-amerikanischem Geist, will sagen der Ge- 
danken- und Begriffsbildung vor. Das wird schon sprachlich sehr 
deutlich. Man muß einen englischen Satz, der eine Aussage über 
gesellschaftliche oder politische Dinge enthält, erst völlig transpo- 


588 Literatur-Anzeiger. 


nieren, ihn im geistigen Sinne ins »Deutsche« übertragen, ehe er für 
uns den adäquaten Sinn erhält, und die gleiche Schwierigkeit besteht, 
wie man sich aus dem vorliegenden Werke, das durchweg deutsche 
Literatur behandelt, überzeugen kann, für den Amerikaner. Wir 
haben gewisse Begriffe gar nicht oder sie haben für uns einen an- 
deren Sinn, ein ganz anderes Schwergewicht, als für den Amerikaner 
und umgekehrt. Diese Verschiedenheit führt der Verf. letzten Endes 
darauf zurück, daß von allem Anfang an das deutsche Denken ge- 
richtet ist auf den Staat als Organismus (organische Staatsauffassung), 
der Staat ist die primäre Einheit und erst in zweiter Linie ein Kollek- 
tivum aus Einzelnen, während umgekehrt für das amerikanische 
Denken das Individuum das primär Gegebene, der Staat erst die Ein- 
heit oder Summe der einzelnen ist. Diese organische Konzeption aber 
liegt vorgebildet oder schon ausgebildet vor bei den deutschen Ka- 
meralisten von der Mitte des 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts 
und von ihnen führt eine ununterbrochene Gedankenkette zu den 
Argumenten der modernen deutschen Sozialwirtschaft und -politik, 
deren geschlossene, machtvolle Organisation bei den Kamera- 
listen ihre geistigen Grundlagen zu suchen hat. Damit soll aber 
nicht der deutsche Bureaukratismus auf Kosten des amerikanischen 
Republikanismus verherrlicht, sondern nur ein Ausgangspunkt für 
die Deutung deutscher sozialer Theorie und Politik durch ıhren eignen 
historischen Entwicklungsprozeß gewonnen werden. 

In welchen Bahnen bewegte sich denn nun das Denken der Ka- 
meralisten ? Das zentrale Problem, der Gegenstand ihrer Sozialtheorie 
ist die Wohlfahrt des Staates, — in dieser erblickten sie die Quelle 
aller anderen Wohlfahrt — und in den Einnahmen zur Bestreitung 
der Staatsbedürfnisse das wichtigste Mittel dazu. Ihre ganze Sozial- 
theorie gravitierte also um die Frage, den Staat mit den nötigen 
Mitteln zu versorgen. Demnach waren sie nicht im modernen Sinne 
des Wortes »Oekonomisten«, ökonomische Gelehrte, sondern politische 
Theoretiker (political scientists). Ihr Denken richtete sıch gar nicht 
auf abstrakte Begriffe und ideale Gesetze, sondern auf die reale Staats- 
politik, sie stellten sich absichtlich und bewußt keine rein ökono- 
mischen Fragen, sondern gaben eine Technologie der Staatsverwaltung 
angepaßt an die besondere Zwecksetzung jedes einzelnen Staatstypus. 
— Der ökonomische ist ganz dem politischen Gesichtspunkt unter- 
geordnet, — der territoriale Machtstaat ist oberster Zweck, Macht 
aber heißt u.a. Wirtschaftsmacht u. zw. zunächst Finanzmacht des Für- 
sten, mit dessen Interessen aber das allgemeine Interesse harmoniert. 
So war ihr Denken nicht analystisch, dafür aber konstruktiv und 
synthetisch, schöpferisch und wirksam wie der Geist des 17. Jahrhundert. 
überhaupt. Wie stark die kameralistischen Theoretiker die kamerali- 
stische Praxis bedingten oder von dieser bedingt waren, läßt sich im 
einzelnen kaum nachweisen, aber auch ohne diese Grenzsetzung wird 
man die Kameralistik zu den bildenden Kräften der ganzen Zeit 
zählen müssen und die moderne deutsche nationale und soziale 
Machtpolitik ist die letzte Frucht diese Baumes, der mit seinen Wur- 
zeln durch die Jahrhunderte reicht. 

Wie ist das Verhältnis zwischen Kameralistik und Merkantilis- 
mus zu fassen? Kurz gesagt: der Merkantilismus ist in Deutschland, 
die territoriale (in England, Frankreich: die nationale) Wirtschafts- 
politik im Zeitalter der Kameralistik. Kameralistik ist der über- 


Literatur-Anzeiger. 589 


geordnete Begriff, das System der »Staatswissenschaften«, von dem - 
der Merkantilismus die Wirtschaftspolitik u. zw. insbesondere die Fi- 
nanzpolitik bedeutet. Der Merkantilismus als die Wirtschaftspolitik 
des absolutistischen Territorialstaates findet seine Begründung nicht 
wieder in einer Theorie des »Merkantilismus«, sondern in der kamera- 
listischen Staatswissenschaft, der Theorie des absoluten Staates. 
Der Merkantilismus war die praktische Antwort auf die praktische 
Frage: was ist unter gegebenen Umständen für den Staat vorteilhaft ? 
Darum ist auch die übliche Verurteilung des Merkantilismus meist 
irregehend, weil unhistorisch. Statt diese Wirtschaftspolitik zu be- 
greifen aus den Bedingungen, unter denen sie entstand und den In- 
teressen, denen sie diente, wird sie unter abstrakt-theoretischen 
Gesichtspunkten beurteilt, die den Kritiker interessieren, aber ganz 
außerhalb des Gesichtskreises der »Merkantilisten« liegen. Viel zur 
Verwirrung des Urteils hat Adam Smith mit seiner Mythologie des 
Merkantilismus beigetragen. Er konstruiert bekanntlich eine Theorie 
des Merkantilismus als wissenschaftlich-ökonomisches System (als ein 
System der politischen Oekonomie) und weist daran die Grundfehler 
nach. Das ist nichts anderes, als wenn jemand heute aus der protek- 
tionistisch-agrarischen Politik mancher Staaten folgern wollte, daß 
ihre »Nationalokönomie« falsch sei. Erst wenn einmal sämtliche Lehr- 
stühle eines Landes mit »Trust-Tendenz-Strafprofessoren« besetzt 
sein werden und statt Nationalökonomie exakte Industrie- Landwirt- 
schafts- und Staatskunde gelehrt werden wird, dann würde jene Glei- 
chung politische Oekonomie (political economy) = ökonomische Po- 
litik (Merkantilismus, Industrialismus, Agrarismus etc.) zutreffen. 


Smith als rationaler Historiker des 18. Jahrhundert war ja nun 
freilich mit seinem feinen Instinkt auf der richtigen Spur, als er sich 
aus der politischen Praxis der Vergangenheit ein geschlossenes Bild 
der zugrundeliegenden ökonomischen Theorien zu rekonstruieren 
suchte, nur hatte er Unrecht, diese Theorie rein rational mit dem ab- 
soluten Maßstab der Vernunft statt historisch als eine Theorie der 
Wirtschaftspolitik von hypothetischer Gültigkeit zu betrachten. Ge- 
wiß die Geld- oder \Wertlehre, die Bevölkerungstheorie, die Theorie 
des Absolutisums der Kameralisten sind unrichtig und mangelhaft, 
aber in keinem anderen Sinne als etwa die Lehre der Physiokraten 
von der einzigen Steuer, das eherne Lohngesetz, von Freihandel und 
Schutzzoll usw. 


Der Merkantilismus ist also überhaupt keine abstrakte national- 
ökonomische Theorie, sondern die Theorie einer Wirtschaftspolitik, 
die verankert ist und ihre Begründung findet in der Kameralistik, 
diese aber hat ihr Fundament in der aprioristischen Wertung der 
Kollektivinteressen oder mit anderen Worten in der Unterordnung 
der Individualinteressen unter die kollektiven. Unter diesem Zeichen 
und in dieser Schule der Disziplinierung des Eigeninteresses, der 
bewußten Unterordnung unter das was (Gremeininteresse war oder 
dafür galt, ist Deutschland groß und mächtig geworden. 


Dies ist etwa der Gehalt an allgemeinen Gedanken des Buches, 
dessen größter Teil (S. 21—585) der Besprechung der Kameralisten 
im einzelnen: Ossa, Obrecht, Seckendorff, Becher, Schröder, Gerhard, 
Rohr, Gasser, Dithmar, Zincke, Darjes, Justi und Sonnenfels ge- 
widmet ist. (Salz.) 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 38 


590 Literatur-Anzeiger. 


„ Hagedorn, Dr. Bernhard, Östf[rieslands Handelund 
Schiffahrt im 16. Jahrhundert. (Abhandlungen zur 
Verkehrs- und Seegeschichte, im Auftrage des hansischen Geschichts- 
vereins, herausgegeben von Dietrich Schäfer, Band III.) Berlin 1910, 
Karl Curtius. XXIV, 370 S. M. e 

Die Arbeit leitet ein mit einer Schilderung der wirtschaftlichen 

Verhältnisse Ostfrieslands im Beginn des 16. Jahrhunderts, gibt 

dann in historischer Darstellung die Entwickelung Emdens von einem 

Handelsplatz rein lokaler Bedeutung zu einer der ersten Seehandels- 

städte. Von geringerer Bedeutung waren Steitigkeiten mit Groningen 

und Osnabrück um das Emder Stapelrecht über die Ems. Der Schwer- 
punkt der Entwickelung lag in dem Eindringen der Ostfriesen in den 
großen Seeverkehr, wobei die aut Verwickelungen, insbesondere 
die Kriege Karls V. gegen Frankreich gut ausgenutzt wurden. Die 
vorübergehende Verlegung des Danziger Getreidestapels von Am- 
sterdam nach Emden und des englischen Tuchstapels von Antwerpen 
nach Emden waren weitere Schritte auf diesem Wege. Entscheidend 
für die Größe Emdens war das Auftreten der Wassergeusen, über deren 
Wirkungen auf das Verkehrsleben eingehend gehandelt wird. Durch 
massenhafte Zuwanderung holländischer Schiffer wurde Emden binnen 
kurzer Zeit zur ersten Reedereistadt von ganz Europa. Dieser Zuwachs 
auf Kosten der Holländer hatte bald nach dem Uebergange der hol- 
ländisch-seeländischen Küstenstädte zur Partei der Geusen Gewalt- 
maßregeln der Kriegsflotten dieser Städte gegen den Emder Handel 
zur Folge. Mit deren Darstellung und einem Ueberblick über den 
Umfang des Verkehrs vor dem Jahre 1580 schließt der vorliegende 
Band. 


6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 


Kunsemüller, Dr Ernst, Zur Entstehung der 
westfälischen Familien-Fiderikommisse. Mün- 
ster i. W. 1909, Aschendorff. VIII, 79 S. M. 2.—. 

Es ist ein für unsere Zeitgeschichte bezeichnendes Phänomen, 
daß die bisher ziemlich dürftige Literatur über das Fideikommißwesen, 
eine Institution, die in den älteren volkswirtschaftlichen Lehrbüchern 
stets nur als Residuum des Feudalismus behandelt wird, neuerdings 
in starker Zunahme begriffen ist. Die wachsende Ausdehnung der 
fideikommissarisch gebundenen Fläche in Deutschland, speziell in 
Preußen und Bayern, zwingt auch die Wissenschaft wieder in stär- 
kerem Maße als bisher, sich dem Probleme der Gebundenheit des 
Grundbesitzes zuzuwenden. 


Speziell seit dem neuen preußischen Majoratsgesetzentwurf ist 
eine Menge mehr oder weniger polemische Literatur über den Wert 
oder Unwert der Fideikommißgesetzgebung entstanden, obgleich es 
fast unmöglich ist, in dieser Beziehung neue Argumente zu bringen. 


Ueber diesen Werturteilen wurde die historische Seite des Phäno- 
mens stark vernachlässigt. Ueber Entstehung und Einführung der 
Fıdeikommisse im Sinne einer durch den Erblasser für ewige Zeit 
eingesetzten ungeteilten Primogeniturerbfolge wissen wir nur wenig, 
wenn auch die einfachsten Grundlinien feststehen. Jedenfalls bedarf 
es noch detaillierter archivalischer Forschungen in jedem einzelnen 


Literatur-Änzeiger. 591 


Territorium, das eine stärkere Ausdehnung des Fideikommißwesens 
aufweist. 

Dieser Aufgabe arbeitet Kunsemüller bezüglich der westfälischen 
Fideikommisse vor, indem er die Gründungsurkunden der Majorate 
dieses Landes zusammenstellt. In der Tat hat Westfalen für die Ent- 
stehung des Fideikommißwesens besonderes Interesse. Den Verfech- 
tern dieser Institution, die man gern aus der altgermanischen Ein- 
richtung des Familienstammgutes herleiten möchte, geht die von 
Pfaff und Hoffmann 1885 überzeugend nachgewiesene Ansicht, daß 
die Majorate am Ende des 16. Jahrhunderts von Spanien aus über 
die italienischen Nebenländer Neapel und Mailand sich nach Oester- 
reich und Bayern, wo sie hauptsächlich der Gegenreformation als 
Werkzeug dienten, ausgedehnt haben, mithin ein welscher Import- 
artikel sind, doch etwas gegen den Strich. So weist Krause: Die 
Familienfideikommisse, Berlin 1909, auf S. 224 darauf hin, daß die west- 
fälischen Majorate zweifellos direkt aus den alten Ganerbschaften 
entstanden seien, also autochthones Gewächs wären. Die Ganerb- 
schaften sind ein der Zeit der alten Volksrechte entstammendes 
Samtverhältnis, wobei den Gemeinern und ihren Erben jede Sub- 
stanzteilung (Totteilung) des Objekts durch alle Generationen hindurch 
verboten bleibt. Zwischen dieser alten Rechtsform und den westfälischen 
Majoratsgründungen, deren früheste an das Ende des 16., die meisten 
aber erst ins I8. Jahrhundert fallen, besteht aber nicht der geringste 
Zusammenhang. Nach der Lex Saxonum ist die Ganerbschaft im 
westfälischen Gebiete überhaupt nicht heimisch (S. 12) und wurde 
außerdem durch das Lehnsrecht völlig verdrängt. Alle Stiftungsur- 
kunden enthalten als Motiv nur die Einsicht in das Uebel beständiger 
Teilungen, wodurch Besitz und Stellung der Familien ständig unter- 
graben würden, und den Wunsch, die Primogeniturerbfolge der 
regierenden Geschlechter des Hochadels nachzuahmen. 


Freilich folgert nun auch Kunsemüller aus dem Fehlen jeglichen 
Hinweises auf das Vorbild der spanischen Majorate (S. 74), daß »eine 
Uebertragung auf Westfalen schlechterdings unmöglich sei«, vielmehr 
nur, da gleiche Voraussetzungen und ähnliche Entwicklung wie ın 
anderen katholischen Ländern jener Zeit vorlägen, eine Art generatio 
aequivoca anzunehmen sei. Dieser Beweis aus dem Nichtvorhanden- 
sein historischer Hinweise in den Stiftungsurkunden ist nicht schlüssig. 
Die westfälischen Fideikommißgründer konnten nicht wissen, daß 
Pfaff und Hoffmann etwa 200 Jahre später die sehr indirekte Ueber- 
tragung des spanischen Majoratswesens auf Deutschland entdecken 
würden. Zweifellos waren nicht die kastilischen Majorate, sondern 
erst die im 17. Jahrhundert massenhaft in Oesterreich und Bayern 
nach spanisch-italienischem Vorbild errichteten Fideikommisse, die 
dazu dienen sollten, den Boden für ewige Zeiten katholischen Standes- 
herren vorzubehalten, das Vorbild der vorwiegend erst im 18. Jahr- 
hundert gegründeten westfälischen Fideikommisse. Weist doch Kunse- 
müller selbst S. 74 darauf hin, daß das Institut vorwiegend im k a- 
tholischen Adel Westfalens Aufnahme fand, welcher die jüngeren 
Söhne und Töchter leicht in der geistlichen Laufbahn, in Klöstern 
und Stiften unterbringen konnte. 

Ich möchte also die westfälischen Majorate, was auch der Zeit 


ihrer Gründung genau entspricht, als die letzten Ausläufer einer Welle 
38* 


592 Literatur-Anzeiger. 


betrachten, die von Kastilien über Neapel, Mailand, Oesterreich und ` 
Bayern bis nach Westfalen verläuft. 

Wenn wir somit im Hauptpunkt die Argumentation Kunse- 
müllers nicht als stichhaltig anzuerkennen vermögen, so ist doch 
jedenfalls seine Abhandlung als eine Zusammenstellung historischen 
Materials für die Entstehung der Fideikommisse in Deutschland 
höchst verdienstlich, und es wäre zu wünschen, daß auch für andere 
Territorien (bezüglich Oesterreichs existiert nur ein kurzer Hinweis 
des Freiherrn von Kallina im 34. Jahrgang der juristischen Blätter, 
für Spanien ein nahezu unzugängliches mehr genealogisch-heral- 
disches Werk, welches, Leben und Schicksal der Majoratsgründer 
und ihrer Nachfolger behandelnd, 1908 in Santiago in Chile erschien) 
derartige Untersuchungen vorgenommen würden. Erst auf Grund 
solcher Vorarbeiten wird es möglich sein, eine vollständige und synop- 
tische Geschichte des Majoratswesens zu schreiben. (Leonhard.) 


Leonhard, Dr. Rudolf, Agrarpolitik und Agrarreform 
in Spanien unter Karl III. München und Berlin 1909, 
J. Schweitzer. VIII, 331 S. M. 7.50. 

Die Entwicklung des Grundbesitzes und der Landwirtschaft in 
Spanien charakterisiert sich als eine aus Feudalität und Lehensrecht 
hervorgegangene, aber noch nach 1500 stets zunehmende Festlegung 
des Bodens in der Hand des Adels als Majorat der Ritterorden als 
Ordensland, der Klöster als Land der toten Hand, endlich der Ge- 
meinden als Kämmereigut oder kommunistisch genützte Allmende. 
Die mächtige Vereinigung aller Schafherdenbesitzer, die Mesta, ver- 
hindert durch ihre Privilegien den Anbau der Weiden, die Ausdehnung 
der Ackerfläche. Dieser Versteinerungsprozeß der Landwirtschaft 
und zugleich der ständischen Schichtung erreicht seine Kulmination 
um 1700. Der tote Punkt wird durch den das abgeschlossene Land 
gewaltsam öffnenden spanischen Erbfolgekrieg und die neue Dynastie 
der Bourbonen überwunden. Französische Verwaltungstechnik und 
die Maximen der Physiokraten werden jetzt auch im offiziellen Spanien 
herrschend. Nach umfangreichen Enqueten — Auszüge aus den 
interessanten Originalakten, die inneren Zustände schildernd, neh- 
men das halbe Buch ein — wird gegen den Widerstand der interes- 
sierten privilegierten Stände und Grundherren das Pachtrecht der 
Bauern verbessert, das Gemeinland zu P. aufgeteilt und zu Acker 
gemacht, der Einfluß der Mesta gebrochen, innere Kolonisation und 
\Wiederbewaldung der Halbinsel angestrebt, kurz ein Anlauf zur 
Mobilisierung und besserem Anbau des Bodens, damals der einzigen 
Steuerquelle, genommen. 

Die errungenen Vorteile gehen unter Karl IV. am Anfang des 
19. Jahrhunderts wieder verloren, die Wirtschaftspolitik Karls III., 
der auch den spanischen Kolonien einen gewissen Grad von Selbst- 
verwaltung zugestehen wollte, bleibt das Programm der spanischen 
Liberalen und wird von diesen später auf dem Wege der Revolution 
verwirklicht. (Letzteres wäre in einem im ersten Stadium der Vor- 
bereitung befindlichen 2. Band, die spanische Agrarpolitik im 10. 
Jahrhundert zu schildern.) 


Mayer, Dr. phil. Theodor, Der auswärtige Han- 
del des Herzogtums Oesterreich im Mittel- 
alter. (Forschungen zur inneren Geschichte Oesterreichs, heraus- 


Literatur-Anzeiger. 593 


gegeben von Prof. Dr. Alfons Dospsch, Heft 6.) Innsbruck 1909. 
Wagnersche Universitätsbuchhandlung. X, 200 S. M. 8.—. 


Der Verf. hat auf Grund einer Reihe von ihm aufgefundenen 
oder zum ersten Male benützten Quellen, die für die Handelsgeschichte 
von weittragender Bedeutung sind, die Handelsbilanz des Herzogtums 
im 13., 14. und 15. Jahrhundert in ihren Hauptzügen berechnet, 
ferners auch den für Oesterreich und Süddeutschland im Mittelalter 
außerordentlich wichtigen Handel nach Ungarn, über welchen bisher 
keine Darstellung vorlag, geschildert. Es ergab sich, daß der Handel 
nach Oberdeutschland durch lange Zeit passiv war und daß dieser 
Abgang durch den Absatz nach Ungarn gedeckt wurde. Die gün- 
stigste Zeit war jene um I400, die Münzkrise um 1450 und die darauf 
folgenden ununterbrochenen Kriege zerstörten aber den Wohlstand 
des Landes. Oesterreich, das im Mittelalter zu den wichtigsten und 
reichsten deutschen Handelsgebieten gehörte, konnte in der Folge 
nicht mehr an dem großartigen Aufschwung des deutschen Handels 
teilnehmen, es war für Jahrhunderte aus dem Getriebe des \Velt- 
handels ausgeschaltet. 


Ohlendorf, Dr. phil. et rer. pol. Ludwig, Das nie- 
dersächsische Palriziat und sein Ursprung. 
(Forschungen zur Geschichte Niedersachsens, herausgegeben 
vom historischen Verein für Niedersachsen, II. Band, 5. Heft.) 
Hannover und Leipzig ıgıo, Hahnsche Buchhandlung. 124 S. 
M. 3.—. 

Die Arbeit will eine Lücke auf dem Gebiete der Städteforschung 
ausfüllen helfen: sie beschäftigt sich mit den sozialen Verhältnissen 
in den Anfängen der Stadtgeschichte. Im Gegensatz zu der bei Unter- 
suchungen über die Stadtverfassung üblichen Methode, der notge- 
nn nur extensiven Bearbeitung eines lokal möglichst ausgedehnten 
Quellenmaterials, beschränkt sich der Verfasser auf einen engeren 
Kreis, auf Niedersachsen, ein Gebiet, dessen allgemeine soziale Ver- 
fassung ihm auf Grund der neueren Forschung nicht mehr zweifelhaft 
erscheint, und begnügt sich auch hier wieder mit der Untersuchung 
dreier der wichtigsten Städte, deren Material aber mit größtmöglichster 
Intensität durcharbeitend. Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß 
in der sozialen Schichtung der älteren Städte Niedersachsens die so- 
ziale Gliederung des platten Landes ihre Fortsetzung findet: Der ältere _ 
Stadtadel ist desselben Ursprungs wie der Landadel, das Patriziat 
besteht aus Grundherren altfreier Herkunft. Zugleich hat sich der 
Verfasser aus den Quellen heraus seine eigene Ansicht über die Ent- 
stehung der älteren Städte gebildet: er nimmt für sie verschiedenen 
Ursprung an, weist aber für die ältere Zeit die Gründung systematischer 
Kaufmannsansiedlungen ab. Im Zusammenhange damit steht seine 
Hypothese über den Rechtsgrund der patrizischen Ratsfähigkeit. 


Peterka, Dr. jur. Otto, Das Gewerberecht Böh- 
mens im XIV. Jahrhundert. Wien und Leipzig 1909, 
Wilhelm Braumüller. ıro S. M. 3.40. 


Verfasser gibt ein geschlossenes Bild des Gewerberechtes Böh- 
mens in der angegebenen Epoche, die eine Zeit glänzender Gewerbe- 
entfaltung für dieses Land bedeutet. 

Der Stoff wird nach verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten 
in drei Abschnitte gegliedert: 


594 Literatur-Anzeiger, 


Im ersten Abschnitte wird die Entwicklung der Erwerbsbe- 
dingungen der (rewerbeberechtigung vor allem an der Hand der Alt- 
Stadt-Prager höchst interessanten Quellenbelege verfolgt und 
Frage des Bestandes eines Zunftzwanges im e. Sinne mit wesentlich 


Die Behandlung des zweiten Abschnittes (Die Gewerbeberech- 
tigung) bringt zunächst eine Darlegung des Inhaltes des Betriebs- 


beanspruchten die hier zusammengefaßten Entscheidungen über die 
Abgrenzung der Handelsbetriebe vom Handwerke, zu welchen die 
Streitigkeiten zwischen Gewandschneidern und Tuchmachern (Pra 


und Saaz) sowie zwischen brauenden Bürgern und Mälzern Anlaß 


den gewerb- 
Beziehungen 


Im letzten Teil des zweiten Abschnittes (C), der sich mit 
lichen Hilfsarbeitern beschäftigt, werden viele belangreiche 
zum heutigen Rechte aufgedeckt. 

Der dritte Abschnitt ist der Darstellung der Gewerbeverwaltun 
gewidmet unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden F ak- 
toren: der gewerblichen Verbände — des Königtums und der städti- 
schen Gewerbepflege. Hiebei ergibt die Untersuchung hinsichtlich 
der zünftigen Belege eine verhältnismäßig zurücktretende, etwa den 
heutigen Verhältnissen analoge Bedeutung der gewerblichen Verbände. 
womit sich auch das Resultat der Deutung der vereinzelten Zunftver- 
bote in Böhmen deckt. Dagegen hebt P. (III. K.) die städtische Organi- 
sation der Gewerbeverwaltung nachdrücklich hervor. 


Philippi, Geh. A rchivrat, Dr. F., Die erste Indu- 
Strialisierung Deutschlands (i m Mittelalter). 
Ein Vortrag. Münster (Westf.) 1909, Franz Coppenrath. 32 S 
M. —.90. 

Die Industriälsiernng des Mittelalters ist als derjenige Vorgang 
in seiner Wirtschaftsentwicklung zu bezeichnen, durch welchen der 
Gewerbetreibende zugleich Kaufmann wurde; darauf beruhte seine 
Unabhängigkeit. 

Das Zusammentreffen von Gewerbe und Handel, welche bis dahin 
je ihre eigenen Wege gegangen waren und eine voneinander unabhängige 
Entwicklung hinter sich hatten, ist das Bezeichnende für diese Wirt- 
schaftsstufe. 

Sobald Gewerbe und Handel sich wieder trennen und wieder 
selbständig nebeneinander treten, setzt eine neue Entwicklung ein, 
welche zum Verlage und zur Fabrik hinüberführ ‚ und, wenn sie auch 
schon im Mittelalter nachweisbar ist, doch im wesentlichen der N eu- 
zeit angehört. 


ieveking, Professor Heinrich Aus Genuese 
ao und Steuerbüchern, Ein Beitr a 
mittelalterlichen Handels- und V ermögensstatistik. (Sitzungsbe. 
richte der Kais. Akademie der Wissenschaften in Wien. Philos _ 
Hist. Klasse 162. Bd., 2. Abh.) Wien 1909, A. Hölder. rro S. 
M. 2.60. 


Literatur-Anzeiger. 595 


Auf Grund seiner Arbeit über die venetianischen Handlungs- 
bücher hatte der Verf. von der Kais. Akademie der \Vissenschaften 
in Wien den Auftrag zur weiteren Erforschung mittelalterlicher 
italienischer Handlungsbücher erhalten. Nachdem er in einem ersten 
Bericht (Sitzungsberichte 151, 5) die Handlungsbücher der Medici 
behandelt hatte, wandte er sich in diesem zweiten dem (Genueser 
Material zu. Handlungsbücher Privater sind in Genua erst aus spä- 
terer Zeit erhalten, doch bieten die nach dem Muster der Bankiıer- 
bücher geführten Bücher der Kommune und der Staatsgläubiger- 
organisationen, in denen zuerst die doppelte Buchführung nach- 
gewiesen werden kann, ein sehr interessantes Material. 


In den beiden ersten Abschnitten werden zunächst die Bücher 
des 14. Jahrhunderts und die Bücher der Casa di S. Giorgio nach 
ihrer formalen Seite besprochen. Die in doppelter Buchführung 
gehaltenen Abrechnungen des Officium victualium aus dem 14. Jahr- 
hundert zeigen die starken Schwankungen des Getreidepreises. Wenn 
auch damals schon die selbständige Schuldverwaltung einen großen 
Teil der Genueser Finanzen beherrschte, so sind doch von besonderem 
Interesse die in doppelter Buchführung seit 1340 vorliegenden Staats- 
rechnungen, denen sich die der Kolonien Pera und Kaffa anreihen. 
Die schon von Desimoni erwähnten Warenkonten sind wohl am besten 
mit Darlehen in Verbindung zu bringen. Der Verkaufsverlust würde 
nach d’Avenel, la fortune privée á travers 7 siècles S. 109, dem Zins- 
verlust des Staates entsprechen. In den Büchern der Casa di S. Gior- 
gio sind besonders wichtig die auswärtigen Teilhaber der Staats- 
schuld — d’Avenel weist S. 108 auf das Vorkommen von Genueser 
luoghi (die er fälschlich als jetons en verre erklärt) in südfranzösischem 
Besitze hin — ferner die großen Verluste des Bankbetriebes, die sich 
a den Hauptbüchern, den libri introitus et exitus, 1409—1444 er- 
geben. 


Im dritten Abschnitt werden die Nachrichten über den Ertrag 
der Genueser Gabellen im 14. und 15. Jahrhundert zusammengefaßt. 
Bei dem starken Schwanken der Verpachtungssumme des Hafenzolls 
erscheint die Angabe des Chronisten über die außergewöhnliche 
Höhe der Einnahmen zu Ausgang des 13. Jahrhunderts nicht als un- 
glaubwürdig. Waren doch auch in Frankreich nach d’Avenel S. 293 
zu Ausgang des 13. Jahrhunderts die Grundstückspreise höher als 
jemals sonst im Mittelalter. Besonders stark ist der Fall der Einnahmen 
aus den Verkehrssteuern zu Beginn der zoer Jahre des g5. Jahrhunderts. 
Eben damals wurde das Seefahrtsmonopol der Einheimischen Deut- 
schen und Engländern gegenüber aufgehoben, wie der Verf. im Stu- 
dium Lipsiense näher ausgeführt hat. 


Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit der Berechnung des Ge- 
nueser Vermögens im 15. Jahrhundert, das im fünften und letzten 
mit den Verhältnissen von Pisa und Florenz verglichen wird. Der 
Verf. kann sich der Davidsohnschen Schätzung des Florentiner Ver- 
mögens für das Ende des 13. Jahrhunderts nicht anschließen und glaubt 
auch einige Angaben Canestrinis berichtigen zu können. Im übrigen 
zeigen gerade die Florentiner Daten, die bei den Medici näher kontrolliert 
werden können, den großen Unterschied zwischen wirklichem Ver- 
mögen und Steuerkapital. Die Besteuerung des Handlungskapitals 
versagte in Florenz vollständig, ohne daß wir deshalb berechtigt 


596 Literatur-Anzeiger. 


wären, ohne weiteres auf ein entsprechendes Zusammenschrumpfen 
seiner Bestände zu schließen, so daß die Decima schließlich als Grund- 
steuer veranlagt werden mußte. 

Der Verfasser hofft, durch diese Anregungen die am Platze ar- 
beitenden Forscher zu weiteren Publikationen anregen zu können. 


Year-Book of the City of Buenos Ayres. XVIII th 
Year 1908. Buenos Ayres 1909, G. Pesce. XXXI, 366 S. 

Das Jahrbuch besteht aus einer kurzen textlichen Einleitung 
und einem umfangreichen Tabellenwerke. 94 Tabellen geben über 
die Bevölkerungsbewegung und alle sonstigen das Leben der Millionen- 
stadt irgendwie berührenden Ereignisse und Einrichtungen aus- 
führliche Auskunft. Hervorzuheben ist, daß die Stadt Buenos 
Ayres unter allen Großstädten sowohl den größten Bevölkerungs- 
zuwachs (5,3% i. J. 1908) wie den größten Geburtenüberschuß (1,91%) 
aufweist. N 


A . 


7. Bevölkerungswesen. 





8. Statistik. 


Dampfkraft, Die, in Bayern. Nach dem Stande vcm 31. 
Dezember 1907. (Heft 73 der Beiträge zur Statistik des König- 
reichs Bayern, herausgeg. vom K. Statistischen Landesamt.) 
München 190g, J. Lindauer. IV, ııo S. M. 3.—. 


Die ungünstige Lage des rechtsrheinischen Bayern hinsichtlich 
Kohlenversorgung A auf eine wirtschaftliche Ausnutzung seines 
Gefällereichtums hin. Der Zweck der vorliegenden, von Dr. H. 
Schmelzle bearbeiteten Abhandlung ist es, mit Rücksicht auf den 
projektierten Ausbau der oberbayrischen Wasserkräfte den Be- 
stand der im Lande vorhandenen Dampfkräfte nachzuweisen. Da als 
Unterlagen für die Statistik nicht die Zählpapiere der letzten Betriebs- 
zählung sondern die bedeutend exakteren Angaben der Dampfkessel- 
revisionsbeamten resp. Revisionsvereine benutzt wurden, so war es 
möglich, die Dampfkräfte nicht nur nach Produktionszweigen, Stand- 
orten und Leistungsfähigkeit, sondern auch nach Beschaffenheit, 
Alter, Ursprungsland, Heizmaterial zu gliedern und so eine wertvolle 
Ergänzung der Ergebnisse der gewerblichen Betriebszählung von I 
zu schaffen. Die Untersuchung erstreckt sich auf alle Dampfkessel, 
Dampfmaschinen und größere Dampfgefäße mit Ausnahme der 
Schiffs- und Lokomotivkessel und bezieht sich auf den Stand vom 31. 
Dez. 07. Zum Vergleiche werden die Zahlen vom x. Jan. 09 und 
I. Jan. 89 herangezogen. 


Ergebnis: Die Dampfkraft bildet in allen bayrischen Erwerbs- 
zweigen die wichtigste Energiequelle. Entsprechend der zunehmenden 
Industrialisierung Bayerns hat sich die Leistungsfähigkeit der Kessel 
und Maschinen in den letzten Jahren zwar bedeutend, jedoch in geringe- 
rem Maße als in den übrigen Bundesstaaten gehoben. M. 








9. Soziale Zustandsschilderungen. 
M. L. Schlesinger, Land und Leute in Rußland. 339 Seiten. 


Literatur-Anzeiger. 597 


Berlin r910. Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung. Preis ge- 
bunden Mk. 3.—. 

Schlesinger gehört zu den wenigen deutschen Schriftstellern, die 
über Rußland mit einer gewissen Kenntnis des Landes schreiben. 
Sein Buch, das im Jahre 1905 bei Dietrich Reimer in Berlin unter dem 
Titel: Rußland im XX. Jahrhundert erschienen ist, zeigt ihn als einen 
guten Kenner der russischen Sprache und gewissenhaften Forscher der 
russischen Verhältnisse. Doch es zeigte zugleich, daß der persönliche 
Verkehr, den Dr. Schlesinger während seines mehrmaligen Aufenthalts 
in Rußland gepflogen hat, nicht ohne Einfluß auf die Bildung seines 
Urteils, auf die Art seiner Einschätzung der streitenden russischen Par- 
teien blieb. Auch das oben genannte »Sachwörterbuch«, welches mit 
Unterstützung des »Reichssekretär« A. Makarow und des Finanz- 
ministers Koslowzow zustande kam, weist Spuren dieses Ein- 
flusses der konservativen russischen Freunde des Verfassers auf. 
Besonders bemerkbar ıst er in den parteipolitischen Skizzen, die sämt- 
lich unzulänglich ausgefallen sind. Der Leser von Schlesingers Buch 
wird deshalb gut tun, wenn er sich auf diese Artikel nicht verläßt 
und sich nach anderen Quellen umsieht. 

Damit ist aber nicht gesagt, daß das ganze Werkchen unbrauch- 
bar ıst. Abgesehen von kleinen Ungenauigkeiten und Lücken ist es 
eine im allgemeinen zuverlässige Sammlung von allerlei Angaben 
über das Riesenreich, die sehr geeignet sind den Fremdling rasch zu 
orientieren. Als Beispiel der Ungenauigkeiten kann die Angabe 
dienen, wonach die angesehene Zeitschrift »\Westnik Europy« zwei- 
mal im Monat erscheinen soll, während sie tatsächlich seit Jahr- 
zehnten einmal monatlich erscheint. Das Fehlen eines Artikels über 
die Polen, die Nichterwähnung der großen demokratischen Provinz- 
blätter wie die Kiewskaja Mysıl können dagegen als Beispiele der 
Lücken dienen. Aber wie gesagt, all diese Mängel die vielleicht eine 
Folge der Eile sind, beeinträchtigen nicht den nicht geringen Wert 
des Schlesingerschen Nachschlagewerkchens. 

(R. Streltzow.) 


Tandler, Dr. Emil F., Die industrielle Ent- 
wscklung Siebenbürgens. (Dissertation.) Kronstadt 1909, 
H. Zeidner. IV, 153 S. M. 1.70. 

Das Bändchen gibt Aufklärungen über die natürlichen Grund- 
lagen (Hilfsquellen) der siebenbürgischen Industrie, die Verkehrsmittel, 
die politischen Einflüsse, den Anteil der verschiedenen Völkerschaften 
in Siebenbürgen an Gewerbe und Industrie, Gewerbestatistik, Haus- 
industrie, das Verhältnis der heutigen Industrie zu den Bodenschätzen 
der siebenbürgischen Landesteile Ungarns, die Ursachen des Miß- 
verhältnisses. Dann folgen die Mittel zur Förderung der Industrie: 
Staatliche Begünstigungen, Schutz der Industrie durch Zölle, Not- 
wendigkeit der Revision der Gewerbeordnung, gewerbl. Unterricht, 
Kredit- und Genossenschaftswesen etc. 

Daran schließen sich Ausführungen zur Sozialpolitik. 


10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 
Cammareri Scurti, Sebastiano: Il Problemau 
Agrarıo Siciliano e la Nazionalizzazione del- 
la Terra. Il. IlLatifondoinSiciliael/Inferiorita 


598 Literatur- Anzeiger. 


Meridionale. Milano 1909. Biblioteca della Critica Sociale. 
Portici Galleria 23. 252 pp. (Preis L. 1,50). 


Diese überaus interessante und in vieler Hinsicht geniale Schrift 
verdanken wir dem unermüdlichen Eifer eines der besten boden- 
ständigen Sizilienkenners. Der Ingenieur Sebastiano Cammareri 
Scurti in Marsala ist nicht nur ein alter Anhänger der sozialistischen 
Bewegung auf der Insel — er steht, nebenbei bemerkt, auf dem rechten 
Flügel der Partei — sondern auch, und das gibt seiner Tätigkeit die 
besondere Richtung, die Seele der dortigen, sich insbesondere prak- 
tisch betätigenden Genossenschaftsbewegung. Die Schrift befaßt 
sich mit allen Seiten des an Problemen reichen sizilianischen Lebens 
auf nationalökonomischem, sozialem und volkspsychologischem Gebiete 
und untersucht insbesondere die Frage, aus welchen Ursachen ein so 
fruchtbares und reiches Land und eine so reichbegabte Bevölkerung 
das traurige Schicksal erleben müssen, an der Entwicklung Italiens 
gleich einem Bleigewicht zu hängen und sie zu verzögern, während 
sie bei normalen Verhältnissen einer der vornehmsten Koeffizienten 
des nationelen Aufschwungs sein könnten. Cammareri Scurti ist nicht 
einseitig genug, die Ursache für die traurige Tatsache des ökonomischen 
und volkspsychologischen Stillstandes Siziliens einzig einem Umstand 
zuzuschreiben — er gibt deren im Gegenteil eine ganze Reihe an — 
aber er sieht die Wurzel des Uebels doch in der weitausgedehnten 
Latifundienwirtschaft, dem nicht in Regie des Besitzers selbst befind- 
lichen, sondern verpachteten uud wiederverpachteten Großgrundbesitz. 
In dem sehr lehrreichen historischen Teil seiner Arbeit bemüht sich Ver- 
fasser den Nachweis zu liefern, daß die vielfältigen politischen Verände- 
rungen, die Sizilien durchgemacht und seine vielfachen Abhängigkeits- 
verhältnisse zu auswärtigen Mächten, so verschieden gestaltet sie auch 
waren, im Grunde nur wenig an diesem Uebelstand geändert haben 
(p. 32—68). Er zählt als die wesentlichsten Folgen des Latifundiums 
den feudalen Charakter des Grundbesitzes und des ganzen öffentlichen 
Lebens, die Kargheit der Produktion, die Weidewirtschaft mit dem aus 
ihr sich ableitenden Nomadentum, die Häufigkeit und Größe öder 
Strecken, das sich auf ihnen breit machende Räubertum, den Anal- 
phabetismus, die schlechte Verteilung der Dörfer und Flecken und die 
Herrschaft der Camorra auf. Da die Großgrundbesitzer großenteils 
nicht in Sizilien selbst ihren permanenten Wohnsitz haben, geht die 
Grundrente des Landes in weitem Umfange der Insel verloren ; jähr- 
lich sollen etwa 50 Millionen Lire an Pachtgeldern abgeführt werden, 
die allerdings zum Teil nach Palermo, der großen Luxusstadt, gehen 
möchten, jedenfalls aber dem flachen Land unter keiner Form wieder- 
gegeben werden (p. 162). Zur Verhinderung eines derartigen ver- 
hängnisvollen Systems glaubt Autor nur den Ausweg einer gesetz- 
lichen Ueberführung des Großgrundbesitzes in staatlichen Besitz 
als geeignet erklären zu können. Diesem Maximalprogramm setzt er 
aber ein Minimalprogramm zur Seite, das in der Errichtung möglichst 
zahlreicher sogenannter affittanze collettive (Kollektivpachtungen) 
besteht , d.h. genossenschaftliche Pachtungen größerer Länderstrecken, 
behufs Parzellierung und Abgabe an einzelne Mitglieder der Genossen- 
schaft. Das Büchlein, das außer den angedeuteten auch interessante 
Beobachtungen und Betrachtungen wirtschaftlicher und ethnologischer 
Natur, insbesondere eine Analyse des sizılianischen sog. National- 


Literatur-Anzeiger. 599 


charakters enthält, ist ein schätzenswerter Beitrag zur Sızilienliteratur 
und als solcher zur Kenntnis des modernen Italien. (Michels.) 


Jonescw Dr. Dimitrie B., Die Agrarverfassung 
Rumäniens, ihre Geschichte und ıhre Reform. 
(Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen, herausgeg. von 
Gustav Schmoller und Max Sering, Heft 136.) Leipzig 1909, 
Duncker u. Humblot. 132 S. M. 3.50. 


Die Arbeit will einen Ueberblick der rumänischen Agrargeschichte 
und Agrarpolitik geben, die heutigen Agrarzustände und ihre Wir- 
u auf das wirtschaftliche, kulturelle und soziale Leben des Landes 
schildern, die agrarischen Reformen und Aufgaben der Gegenwart 
zur Darstellung bringen. In dem die ersten vier Kapitel umfassenden 
historischen Teile wırd die Entwicklung der rumänischen Agrarver- 
fassung von den ältesten Zeiten bis zur Bauernbefreiung im Jahre 
1864 behandelt. Der Verf. schildert sehr anschaulich, wie sich die ur- 
sprünglich naturalwirtschaftliche Grundherrschaft unter dem Ein- 
fluß der sich ausbreitenden Geldwirtschaft in eine Gutsherrschaft 
mit mehr oder minder großem Eigenbetrieb verwandelt, wie der Bauer 
infolge des Fehlens jeglichen Schutzes im Laufe der Zeiten immer mehr 
entrechtet und zum besitzlosen Hörigen herabgedrückt wird, bis end- 
lich der Staatsstreich von 1864 seine Befreiung bringt, ohne jedoch 
seine soziale Lage wesentlich zu bessern. Der Entwicklung der ru- 
mänischen Landwirtschaft nach 1864 widmet Jonescu ein besonderes 
Kapitel. Die zunehmende Landnot der Bauern, ihr Mangel an Bildung, 
das \Wachstum der Bevölkerung und der Steuern, der Kapitalmangel 
u.a. führt er vor allem als Gründe für den Umstand an, daß der rumä- 
nische Bauer nach seiner Befreiung immer mehr in die Schuldknecht- 
schaft der Großgrundbesitzer und ihrer Pächter geraten und zum 
Landarbeiter herabgedrückt worden ist. Die Betriebsverhältnisse 
des Großgrundbesitzes und des Bauerngutes werden sehr eingehend 
untersucht und ein lebendiges Bild von der überaus traurigen Lage 
der Bauern entworfen. Im Schlußkapitel wird dann noch die jüngste 
Agrarreform einer eingehenden Kritik unterzogen und eine Reihe 
von beachtenswerten Verbesserungsvorschlägen gemacht. M. 


Stumpfle, Dr. E., Regierungs- und Landesökonomierat, Berlin, 
Innere Kolonısation insbes. im Osten Deutsch- 
lands Vortrag nebst Diskussion. (Schriften des Deutschen 
Volkswirtschaftl. Verbandes, Band III. Heft 4). Berlin ıgı10, 
C. Heymann. 72 S. M. 1.—. 

Der Vortragende gibt zuerst einen kurzen Ueberblick über die 
alte deutsche Kolonisationstätigkeit, die Wiedergewinnung des deut- 
schen Ostens von der Elbe und Saale an und bespricht dann die Sied- 
lungstätigkeit der Hohenzollern und insbesondere Friedrichs des 
Großen. Darauf behandelt er eingehend Organisation, Tätigkeit 
und Erfolge der Kgl. Ansiedlungskommission in Posen, der General- 
kommissionen, der deutschen gemeinnützigen und kapitalistischen 
sowie der polnischen Besiedlungsgesellschaften. Er gedenkt sodann 
der Urbarmachung und Besiedlung der deutschen Moore und Heiden, 
auf denen noch etwa Ioo 000 Familien angesiedelt werden können, 
und auch der Arbeiteransiedlung, hinsichtlich welcher ın Preußen 
noch so gut wie nichts geschehen ist. Zum Schluß tritt er für eine 
energischere Förderung der inneren Kolonisation ein, die wichtiger 


600 Literatur-Anzeiger. 


sei, als die außereuropäische Kolonisation, gegen welche sie leider 
stark in den Hintergrund trete. In einer langen Diskussion werden 
sodann noch viele Fragen angeschnitten und erörtert. 


Welty, Amtsrichter, Remilly. Die ._—_ nn, 
nisse in Lothringen. Im Auftrage der landwirtschaft- 
lichen Zeitschrift für Elsaß-Lothringen. Metz 1909, Rud. Lupus. 
55 S. M. 1.—. 

Die lothringischen Gutspachtverhältnisse bieten ein wenig er- 
freuliches Bild. Die Grundherren weilen mit nur geringen Ausnahmen 
im Auslande und haben jede Fühlung mit den Pächtern verloren, 
diese hinwiederum werden durch veraltete Bestimmungen der Pacht- 
verträge daran gehindert von der Dreifelderwirtschaft zu einer den 
veränderten Zeitverhältnissen entsprechenden intensiven Bewirt- 
schaftungsweise überzugehen. Der Verfasser befürwortet eine durch- 
greifende Reform der Pachtverträge. Er fordert vor allem größere 
Bewegungsfreiheit für den Pächter, dem die Möglichkeit gegeben 
werden muß, seine Bewirtschaftungsweise der Konjunktur anzupassen, 
insbesondere wird von ihm das absolute Verbot des Verkaufs von Stroh, 
Futter und Dünger als veraltet bekämpft. Des weiteren werden die 
Nachteile einer zu kurzen Pachtdauer behandelt und Abänderungs- 
vorschläge gemacht. W. bezeichnet es als wünschenswert, die Pacht- 
a vom 22. April auf den ı. November zu verlegen; wo dies 
nicht möglich ist, soll wenigstens durch Verträge Vorsorge getroffen 
werden, daß das Nebeneinanderwohnen von alten und neuen Pächtern 
nicht zu Unzuträglichkeiten führt. Zum Schlusse bespricht der 
Verf. die Erfordernisse eines den Lothringer Verhältnissen angepaßten 
Pachtvertrages, für den einige Musterformulare im Anhang mitgeteilt 
werden. M. 


Das Recht auf Grund und Boden. 


II. Bırxastege: [ipago na zemaw (P Wichljaew: Das Recht 
auf Grund und Boden.) 40 p. 8° lIzazanie »Mo.ıo1oii Poc- 
cin«, Moerpa, 1906 Rub. —.10. 


I. BuxiseRrB: Arpapneıfi Bonpocb CB IIpaBoBoli Toyrıt 3pbHin 
(P. Wichliajew: Die Agrarfrage vom rechtlichen 
Standpunkt aus.) 63 p. 8° Ilszame >Mo.sonoii Poccin:, 
Moerra, 1906r. Rub. —.20. 


C. IHpoxouosuy®: [pago na semo. Y'aasa 136 KHIÆRH: <Ar- 

papnmiii Bonpoch Bb IuIppaxpb. Unerepöyprp, Hszanie »O6- 
meersnnnoi [loxb3b1<, 1907 r. Rub. —.25 (S. Prokopowitsch: 
Das Recht auf Grund und Boden: Ein Kapitel aus dessen 
Schrift: Die Agrarfrage in Ziffern.) 


Die Agrarfrage in Rußland schließt in sich eine Reihe eng aneinander 
gebundener Probleme ein. Die Fragen der Agrikultur spielen dabei 
eine ebenso große Rolle wie die Fragen finanzieller Art, die Fragen 
der allgemeinen wie der speziellen Bildung sind ebenso dringend, wie 
die Fragen des Verkehrs, der \Wegebauten etc. etc. Von allen Seiten 
aus ist die bäuerliche Sache in Rußland schlecht bestellt und es ge- 
nügt nur an einem Punkt zu rütteln, da stöhnt es sofort in allen Glie- 
dern des bäuerlichen Riesenorganismus. 


Literatur-Änzeiger. 601 


\Vie wichtig aber die oben erwähnten Probleme sein mögen, 
es ist ohne Zweifel, daß im Zentrum des komplizierten Knäuels der 
russischen Agrarfrage die Frage des Rechts, das Problem des 
Eigentums (oder des Besitzes) am Grund und Boden steht. Diese 
Seite der Agrarfrage interessiert sowohl die Freunde wie die Feinde 
der Agrarreform am allerstärksten, um sie drehen sich alle anderen 
Teile des Bauernproblems, von ihrer Lösung nach dieser oder jener 
Richtung hängt alles andere ab. 

Die rechtliche Frage ihrerseits kann von zwei verschiedenen 
Seiten aufgefaßt werden: einerseits von der qualitativen, andererseits 
von der quantitativen. Bei der ersten handelt es sich um de Formen 
(privater oder gemeinschaftlicher Besitz?) des Eigentums an Grund 
und Boden; bei der anderen dagegen um den Umfang (wie groß 
soll der Anteil jedes Ackerbauers sein ?) des Bodenbesitzes. Je nach- 
dem diese oder jene Seite des rechtlichen Problems in Vordergrund 
gestellt wird, teilen sich alle russische Parteien in zwei große Gruppen: 
in eine reformatorische und in eine revolutionäre. In der ersten be- 
finden sich alle bürgerlichen Parteien, die kein neues Prinzip 
in die Frage des Bodenbesitzes einführen wollen, die nur bestrebt sind, 
den vorhandenen Bodenfond auf Grund des alten Prinzips mehr oder 
weniger gerecht zu verteilen. Die andere Gruppe umfaßt dieso ziali- 
stischen Parteien, die die Einführung neuer Gesichtspunkte 
anstreben, für die das quantitative Moment vorläufig nur eine unter- 
geordnete Rolle spielt. 

Das radikalste — was aber durchaus nicht das richtigste be- 
deutet — Programm revolutionären Charakters ist dasjenige, welches 
eine »Sozialisierung« des Grund und Bodens fordert. Darunter wird 
die Erklärung des Grund und Bodens als Eigentum des ganzen Volkes 
und die Uebergabe dieses Volkseigentums an einzelne Personen 
oder Genossenschaften zur Nutzung verstanden. Einen Versuch, die- 
ses Programm vom Standpunkt des Rechts zu begründen, findet 
der Leser in den oben genannten Schriften des Herrn P. Wichljaew. 
Unter den zahlreichen Schriften derselben Art, die sich in den letzten 
Jahren besonders stark vermehrten, zeichnen sich die Wichljaewschen 
Arbeiten durch ihre innere Gediegenheit und eine gewisse Erudition aus. 

Ungeachtet dieser Eigenschaften ist es unzutreffend, wenn man 
das Wesen der praktischen Forderungen Wichljaews sowie ihrer Be- 
gründung als etwas Neues und Originelles bezeichnet. In dieser Hin- 
sicht kann ich nicht mit der Ansicht des Herrn Prokopowitsch über- 
einstimmen, wenn er in dem angeführten Abschnitt seiner Agrar- 
schrift meint: »die Idee des Rechts auf Grund und Boden ist vollkom- 
men originell und eigenartig«. In der Geschichte der agrarpolitischen 
Ideen und Bestrebungen sind die Wichljaewschen Gedankengänge 
seit dem XVIII. Jahrhundert bekannt. Schon Thomas Spencer sprach 
sie in seinem berühmten Vortrag aus, den er in der philosophischen 
Gesellschaft zu Newcastle gehalten hat. Und bei den Nachfolgern 
Spencer’s, beiCharles Hall, bei William Ogilvie, ist die Idee des Rechts 
auf Grund und Boden bekanntlich sehr deutlich ausgearbeitet. 

Die schmeichelhafte Bewertung, die Herr Prokopowitsch der 
Wichljaewschen Idee zuteil kommen ließ, kann man sich nur dadurch 
erklären, daß er anscheinlich einen Unterschied zwischen dieser Idee 
und der Idee der »Nationalisierung« des Grund und Bodens sieht, 
die er selbst als »eine übel angebrachte, unzeitgemäße Abschrift von 


602 Literatur-Anzeiger. 


den westeuropäischen und amerikanischen Mustern« bezeichnet. 
Solch ein Unterschied existiert aber meines Erachtens nicht. »Natio- 
nalisierung« und »das Recht auf den Grund und Boden« sind nur zwei 
Seiten einer und derselben Erscheinung. Eines resultiert aus dem 
anderen. Selbstverständlich, nicht jede »Nationalisierung« ist logischer- 
weise mit einem Recht jeder Person auf ein Stück Ackerland ver- 
bunden. Es ist aber zweifellos, daß das persönliche Recht jedes Volks- 
mitgliedes auf einen Bodenanteil das Vorhandensein des Eigentums- 
rechts des Volkes auf den Grund und Boden voraussetzt. Auch bei 
Wichljaew schließt das »Recht auf den Grund und Boden« keineswegs 
die »Nationalisierung« aus, sondern setzt es voraus. Auf S. 78 seiner 
Schrift »Die Agrarfrage vom rechtlichen Standpunkte aus schreibt 
er ganz klar, daß nach seiner Auffassung des Bodenrechts erscheinen 
als »Eigentümer des Bodens weder private Personen, noch die Ge- 
meinde, noch irgendwelche örtliche Verbände oder Körperschaften, 
noch der Staat mit seinen Hoheitsrechten und der Freiheit der recht- 
lichen Selbstbestimmung auf dem ihm zustehenden Gebiete. Als 
Eigentümer des Bodens tritt eins der Elemente des Staates — das 
Volk auf, welches in letzter Linie das Schicksal des betreffenden 
Gegenstandes — des Bodens, bestimmt. Das Eigentumsrecht auf 
den Boden gehört somit dem Volke«. Was ist das anders als eine 
»Nationalisierung« des Grund und Bodens? 

Wie unoriginell das Wesen der Wichljaewschen Idee ist, ebenso 
unoriginell ist die Form, in die er sie eingekleidet hat. Diese Form 
ist direkt der bekannten Erklärung der Menschen und Bürgerrechte 
entnommen. Auf Grund dieser Erklärung schlägt Herr Wichljaew 
vor, man soll das Recht auf den Grund und Boden in den Katalog 
der »unveräußerlichen Rechte«, neben der Redefreiheit, dem Vereins- 
recht etc. aufnehmen. Dieser Uebertragung der Agrarfrage in das 
Gebiet der öffentlich-rechtlichen Probleme schreibt der Verfasser 
eine besonders wichtige praktische Bedeutung zu. Es ist aber mir 
unklar geblieben, was er sich dabei gedacht habe. 

Diese öffentlich-rechtliche Konstruktion des Bodenrechts rief 
eine ziemlich eingehende Kritik des Herrn Prokopowitsch hervor. 
In dieser Kritik weist er besonders darauf hin, daß die Natur der 
persönlichen Rechte die Aufnahme der von Wichljaew vorgeschlagenen 
Norm in den Katalog der Bürgerrechte ausschließt. In der Tat, wenn 
wir die gegenwärtig existierenden Bürgerrechte durchmustern, be- 
merken wir einen großen Unterschied zwischen ihnen und derjenigen 
Rechtsnorm, die uns hier interessiert. Die gegenwärtigen »Bürger- 
rechte« begrenzen nur das Eingriffsrecht der Staatsgewalt in bezug 
auf die Freiheitssphäre der Persönlichkeit. Ein Recht auf irgend- 
welche materielle Güter oder auf Dienstleistungen seiten des Staates 
gewähren sie nicht. »Das Recht auf den Grund und Boden« soll aber 
der Persönlichkeit das Recht auf bestimmte Güter geben, das Recht 
auf das Hauptwerkzeug der Landwirtschaft, auf den Boden. Es 
ist somit ein prinzipiell neues Recht. Indem ich das anerkenne, ver- 
mag ich doch nicht einzusehen, warum diese Tatsache an sich 
schon ein Argument gegen die Wichljaewsche Idee sein soll. Der 
Charakter und Inhalt der persönlichen Rechte ist von einer 
Entwicklung nicht ausgeschlossen und es ist sehr gut denkbar. 
daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Katalog der 
unveräußerlichen Menschenrechte immer größer und reichhal- 


Literatur-Anzeiger. 603 


tiger wird. In dieser Beziehung scheint uns die Auffassung der 
liberalen Rechtslehrer (siehe z. B. das Buch: Esmein: Elements 
de droit constitutionel français et comparé), die den Bürgerrechten 
eine Grenze stellen nicht haltbar. Der Pariser Rechtslehrer Esmein 
verwirft z. B. von diesem Gesichtspunkt aus die Aufnahme des »Rechts 
auf Bildung«, sowie des »Rechts auf Arbeit« in den erwähnten Katalog. 
Es ist aber leicht einzusehen, daß diese Rechtsnormen sehr wohl 
schon jetzt als persönliche Rechte erkannt werden können. Das 
»Recht auf Arbeit«, welches bekanntlich sogar in Bismarck einen Ver- 
teidiger gefunden hat, kann schon als dem heutigen Rechtsbewußtsein 
ganz geläufige Idee bezeichnet werden. Die Natur dieses Rechts 
unterscheidet sich aber durch nichts von dem Recht, das Herr Wichljaew 
anerkannt sehen möchte. 


Eine Kritik der Wichljaewschen Idee vom rechtlichen Stand- 
punkte aus kann somit nicht als stichhaltig angesehen werden. Um 
desto stärker und fruchtbarer kann die Kritik sein, wenn sie von öko- 
nomischen und allgemeinpolitischen Erwägungen ausgeht. Für diese 
Kritik sind all diese Argumente verwendbar, die man gewöhnlich 
gegen die Bodennationalisierung gebraucht, die u. a. auch Herr Pro- 
kopowitsch sich aneignet, wenn er auf die »amerikanischen und west- 
europäischen Muster« zu sprechen kommt. Treffen diese Argumente 
die »Nationalisierung«, so treffen sie auch die Idee des »Rechts auf den 
Grund und Boden«. (R. Streltzow.) 


ıı. Gewerbl. Technik und Gewerbepolitik. 


Behr, Dr. Friedrich, Die volkswirtschaftliche 
Bedeutung der technischen Entwickelung in 
der Schuhindustrie. (8. Bd. der technisch-volkswirtschaft- 
lichen Monographien, herausgeg. von Prof. Dr. Ludw. Sinzheimer.) 
Leipzig 1909, Dr. W. Klinkhardt. 148 S. M. 3.50, geb. M. 4.50. 

Nach einer kurzen technologischen Einleitung schildert der Ver- 
fasser zunächst den Uebergang von der alten Betriebsform zum mo- 
dernen Fabrikbetriebe unter dem Einfluß der amerikanischen Er- 
findungen. Die Spezialisation und Kombination haben in der deut- 
schen Schuhindustrie im Gegensatz zu Nordamerika keine große 

Bedeutung erlangt, als Gründe dafür führt Behr das Fehlen des Groß- 

handels und ungesunde Kreditverhältnise an. Ein besonderes 

Kapitel beschäftigt sich mit dem Einfluß des technischen Fortschrittes 

auf die Produktionskosten. Es werden hier sehr interessante ver- 

gleichende Kosten- und Ertragsberechnungen für Handwerks- und 

Fabrikbetrieb mitgeteilt, die beweisen, daß hinsichtlich der Pro- 

duktionskosten das Handwerk mit der Fabrik niemals Schritt halten 

kann. Im weiteren Verlauf seiner Untersuchung befaßt sich der Ver- 
fasser noch eingehend mit der wichtigen Frage, wie sich in Zukunft 
das Verhältnis zwischen Fabriksystem und Handwerk gestalten wird. 

Er kommt zu dem Resultat, daß sich der handwerksmäßige Klein- 

betrieb sehr wohl neben dem Großbetriebe wird halten können, wenn 

er sich auf die Herstellung von individuellen und orthopädischen 

Produkten auf Spezialitäten und Reparaturen beschränkt und 

die fachliche Ausbildung des Handwerkes durch gründliche Reform 

des Lehrlingswesens gehoben wird. 


604 Literatur-Anzeiger. 


Im Schlußkapitel untersucht Behr den Einfluß der technischen 
Entwickelung auf die soziale Lage der Arbeiterschaft. Er kommt 
zu dem Ergebnis, daß auch in der Schuhindustrie die Maschine den Ar- 
beiter nicht herabgedrückt, sondern materiell und geistig gehoben hat. 
Die Mehrzahl der Lohnarbeiter erfreut sich günstigerer Lebensbeding- 
ungen als die Mehrzahl der selbständigen Kleingewerbetreibenden, 
ganz abgesehen davon, daß den Intelligenten die Möglichkeit gegeben 
ist, zum Meister und Unternehmer aufzusteigen. M. 


Ertel, Dr. Josef, Die volkswirtschaftliche Be- 
deutung der technischen Entwicklung der Zel- 
luloidindustrie. (5. Bd. deı technisch-volkswirtschaft- 
lichen Monographien, herausgeg. von Prof. Dr. Ludw. Sinz- 
heimer.) Leipzig 1909, Dr. W. Klinkhardt. 139 S. M. 3.50, geb. 
M. 4.50. 

Die Zelluloidindustrie kann auf eine beispiellose Entwicklung 
zurückblicken. Im Jahre 1880 wurde die erste Rohzelluloidfabrik 
gegründet und 25 Jahre später betrug der Wert der in Deutschalnd 
hergestellten Zelluloidwaren schon 75 Millionen Mark. Zum ersten 
Male wird in der vorliegenden Arbeit der Versuch gemacht, diese 
wichtige Surrogatindustrie nach der volkswirtschaftlichen Seite hin 
unter eingehender Berücksichtigung der Technik zu untersuchen. Es 
lassen sich in ihr zwei, meist von einander getrennte Produktionsstufen, 
die Rohzelluloidfabrikation und die Zelluloidwarenfabrikation unter- 
scheiden. Mit der Rohzelluloidindustrie, die in wenigen großen Fa- 
briken konzentriert ist, beschäftigt sich die Monographie hauptsächlich ; 
während die Zelluloidwarenindustrie, deren Untersuchung wegen ihrer 
Zersplitterung in mittlere, kleine und kleinste Betriebe zweifellos 
größere Schwierigkeiten bietet, vom Verfasser ein wenig stiefmütterlich 
behandelt wird. Nach einer einleitenden Schilderung des Fabrikations- 
prozesses werden zunächst die wichtigsten Rohstoffe: Zellulose, Niet- 
riersäure, Kampfer und Alkohol betrachtet und sodann in einem be- 
sonderen Kapitel der Einfluß des technischen Fortschritts auf die 
wirtschaftliche Entwicklung der Rohzelluloidindustrie untersucht. 
Weiter bespricht der Verfasser die Entwicklung des Zelluloidver- 
brauches und die Fertigfabrikation, die Handels- und Zollverhältnisse. 
In dem sehr interessanten Schlußkapitel über die Arbeiterverhältnisse 
wird festgestellt, daß in der Halbfabrikatgroßindustrie, die haupt- 
sächlich angelernte Arbeitskräfte beschäftigt, dem intelligenten Ar- 
beiter Gelegenheit gegeben ist, zum gut bezahlten qualifizierten 
Arbeiter und zum Meister aufzusteigen. 


Heinemann, Dr. Bruno, Die wirtschaftliche und 
soziale Entwickelung der deutschen Ziegel- 
industrie unter dem Einflusse der Technik. 
(6. Bd. der technisch-volkswirtschaftlichen Monographien, herausgeg. 
von Prof. Dr. Ludw. Sinzheimer.) Leipzig Igog, Dr. W. Klink- 
hardt. 139 S. m. Fig. M. 3.50, geb. M. 4.50. 

Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Wechselbe- 
ziehungen zwischen Wirtschaft und Technik in der Ziegeleiindustrie 
zu untersuchen. Die Arbeit zerfällt in drei Teile. Im ersten, mehr 
privatwirtschaftlichen Teile wird die Geschichte und 
Entwickelung der Ziegeleitechnik vom uralten Handstrichverfahren zur 
modernen Maschinenziegelei und der Einfluß der durch die technischen 


Literatur- Anzeiger. 605 


Fortschritte ermöglichten Ersparnis an Stoff, Kraft, Raum und Zeit 
auf die Dekonomie der Unternehmung klargelegt. Im zweiten volks- 
wirtschaftlichen Teile zeigt der Verfasser, wie sich die Indu- 
strie unter dem Einfluß der technischen Verbesserungen aus einem 
landwirtschaftlichen Nebengewerbe zu einem selbständigen Gewerbe 
entwickelt hat. In einem besonderen Abschnitt wird die immer 
stärker werdende Kapitalkonzentration erörtert, die sich hier weniger 
in vertikaler als in horizontaler Richtung bewegt. Sie ist nach 
Ansicht des Verfassers auf technische und wirtschaftliche Momente 
(Marktintensivierung infolge schnellen Anwachsens der Städte und 
Verminderung der Selbstkosten der Großbetriebe) zurückzuführen. 
An dieser Stelle werden auch die Organisation des Marktes, seine Ab- 
hängigkeit von der Bautätigkeit, und das Kartellwesen, letzteres aller- 
dings sehr wenig ausführlich, besprochen. Zu rügen ist, daß die Fragen 
der Kapitalbeschaffung und Kapitalhaltung, die Beziehungen der 
Industrie zu ihren Abnehmern, vor allem die Veränderung des Ver- 
hältnisses von fixem und umlaufendem Kapital unter der Einwirkung 
der technischen Entwicklung vom Verfasser nur leise angedeutet 
werden. Der dritte sozialpolitische Teil befaßt sich mit dem Einfluß 
des technischen Fortschritts auf die soziale Lage der Arbeiter. Der 
Verfasser kommt zu dem bemerkenswerten Resultat, daß die Maschine 
die Tätigkeit des Arbeiters nicht entgeistigt, dagegen von physischen 
Anstrengungen befreit hat; an die Intelligenz des angelernten Arbeiters 
werden im Maschinenbetriebe höhere Anforderungen gestellt, auch 
ist ihm reichlich Gelegenheit gegeben in besser bezahlte Stellungen 
aufzusteigen. Infolge des Saisoncharakters und der Dezentralisation 
läßt die soziale Lage der Ziegeleiarbeiter, vor allem der’ ungelernten, 
viel zu wünschen übrig. Sie haben unter schlechten Wohnungsver- 
hältnissen zu leiden und werden durch ein verwerfliches Akkordmeister- 
system in Verbindung mit einem raffinierten Trucksystem ausgebeutet. 
Dazu kommt noch die unlautere Konkurrenz der auf niedrigerer 
Kulturstufe stehenden ausländischen Wanderarbeiter. Eine Besserung 
der sozialen Lage kann auch hier nur die Verdrängung der sozial- 
rückständigen Saison-Kleinbetriebe durch den Großbetrieb a 


Nochimson, Dr. M., Die elektrotechnische Um- 
walzung. Eine nationalökonomische Studie über den Einfluß 
der Elektrizität auf unsere Wirtschaft und auf die Betriebsformen. 
Zürich r910, E. Speidel. II, a S. M. 2.—. 

Im Vorworte sagt der Autor: »Die elektrotechnische Umwälzung, 
die wir in unserer Studie schildern, ist noch bei weitem nicht zu Ende. 
Wir haben indes versucht, die Dinge in ihrem Werden zu betrach- 
ten, die Tendenz der wirtschaftlichen Entwicklung festzustellen.« 
Indem er nun das Eindringen der Elektrizität in die Industrie und in 
den Verkehr schildert, hebt er die wichtige Bedeutung dieser tech- 
nischen Umwälzung für die wirtschaftliche Entwicklung hervor. 
Die Elektrizität, meint der Autor ferner, bildete die Brücke zwischen 
den einzelnen Industriezweigen, förderte somit die Konzentration 
auch in dieser Richtung hin, wobei er besonders die Rolle der Groß- 
banken in diesem en ee unterstreicht. Zum Schlusse 
werden noch die Kämpfe um die neue Betriebskraft kurz gestreift. 


mn mn 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 39 


606 Literatur-Anzeiger. 


ı2. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


Freese, Heinrich, Die konstitutionelle Fabrik. 
Jena 1909, Gustav Fischer. VIII, 170 S. M. 1.50, geb. M. 2.50. 
Das Buch ist ein Bericht über einen im Jahre 1884 durch Ein- 
setzung eines Arbeiter-Ausschusses unternommenen und bis jetzt 
durchgeführten Versuch mit der konstitutionellen Fabrikverfassung. 
Es schildert das Verfassungsleben, das Fabrikparlament und dessen 
Wirksamkeit und zeigt, wie auf der Grundlage von langfristigen 
Tarifverträgen, der Beteiligung aller Angestellten am Reingewinn 
und voller Selbstverwaltung der Angestellten in allen Wohlfahrts- 
sachen ein umfangreiches Fabrikwesen erfolgreich geleitet worden ist. 
Das Buch soll andere Industrielle zu gleichen Versuchen ermutigen 
und damit dem konstitutionellen Gedanken wie in den Städten und 
Gemeinden auch in der Industrie zum Siege verhelfen. 


Heiß, Dr. CLl, Die Entlöhnungsmetlhoden in der 
Berliner Feinmechanik. (Heft 8 der Untersuchungen 
über die Entlöhnungsmethoden in der deutschen Eisen- und Ma- 
schinenindustrie, herausgegeben im Namen des Zentralvereins für das 
Wohl der arbeitenden Klassen.) Berlin 1909, Leonhard Simion Nf. 
X, 466 S. M. 14.—. 

Der Verfasser beschränkt sich nicht darauf, die Entlöhnungs- 
methoden zu untersuchen, sondern gibt zugleich einen umfassenden 
Ueberblick der Betriebsorganisationen einiger Mittel- und Großbetriebe 
der optischen und elektrischen Schwachstromindustrie, der Art ihrer 
Fabrikate, ihrer Absatzverhältnisse, Se E und der 
sozialen Lage ihrer hochqualifizierten Arbeiter. Insbesondere werden 
wir über die Löhne, Arbeitszeit, Lebens- und Dienstalter, Art der 
Beschäftigung, Wechsel der Arbeiter und Arbeiterinnen auf das genau- 
este unterrichtet. Heiß ist in der Weise vorgegangen, daß er in den 
ersten beiden Teilen seiner Arbeit die Verhältnisse dreier optisch- 
mechanischer Mittelbetriebe, eines optischen Großbetriebes (Görtz) 
und zweier Großbetriebe der Schwachstromindustrie schildert. Er 
stützt sich dabei allein auf die Angaben der Unternehmer, ohne deren 
objektive Richtigkeit näher zu prüfen. Ueber die Hälfte des Raumes 
(266 Seiten) nimmt allein eine detaillierte Darstellung der Lohnver- 
hältnisse des Wernerwerkes von Siemens und Halske ein. Ein umfang- 
reiches Tabellenwerk unterrichtet uns über die innere Struktur der aus 
rund 5200 Köpfen bestehenden Arbeiterschaft dieses Betriebes. Im 
dritten Teile gibt der Verfasser eine zusammenfassende kritische Dar- 
stellung des in den ersten beiden Teilen berichteten Tatsachenmaterials. 
Er tritt, gestützt auf die Erfahrungen Abbes im Zeißwerk, warm für 
eine Herabminderung der Arbeitszeit ein, ferner nimmt er zu verschie- 
denen Arbeitsstreitigkeiten in der elektrischen Industrie Stellung. Es 
ist sehr zu bedauern, daß es der Verfasser unterlassen hat, den Arbeit- 
nehmer in gleichem Maße wie den Unternehmer zu Worte kommen zu 
lassen. Der wissenschaftliche Wert der Abhandlung hätte dadurch 
noch bedeutend gesteigert werden können. M. 


Nieder, Dr. Ludwig, Die Arbeitsleistung der 
Saar-Bergleute in den kgl. preußischen Stein- 


Literatur-Anzeiger. 60 7 


kohlengruben bei Saarbrücken seit dem Jahre 
1888. Kritischer Beitrag zur Messung und Beurteilung der Berg- 
arbeiterleistung. (Münchener volksw. Studien, herausgeg. von Lujo 
Brentano und Walther Lotz, go. Stück.) Stuttgart und Berlin 1909. 
J. G. Cotta Nachf. X, 97 S. M. 2.50. l 

Anknüpfend an den Kommentar des königl. Berginspektors 
E. Müller zur Arbeitsleistung der fiskalischen Saarbergleute für die 
Jahre 1889—1903 (S. 5—7), untersucht der Verfasser den Zusammen- 
hang zwischen der Förderquote und dem Bergmannsfleiß. Müller be- 
hauptet eine Parallelität zwischen Herabgehen der Förderquote und 
Lohnsteigerung sowie Arbeitszeitverkürzung, sowie eine Steige- 
rung der Förderquote bei Unterdrückung eines Streiks. — Nieder 
weist zunächst nach, daß die Gegenüberstellung von geförderter Menge 
und Belegschaft schon deshalb unzulässig sei, weil sich, je nach der 
Konjunktur, das Verhältnis zwischen »produktiver« und »unproduk- 
tiver« Arbeit (zwischen der direkt zum Abbau verwendeten und 
der für Sicherungsmaßnahmen und Ausgestaltung maschineller An- 
lagen dienenden Arbeit) verschiebe (S. ıI, 30, 44 und a. a. O.). 

Ebenso sei für die geförderte Menge von Wichtigkeit die Be- 
schaffenheit des Flötzes, die Mächtigkeit desselben, die Druck- und 
Temperaturverhältnisse (S. 26, 29, 30 und a. a. O.), ferner die Technik 
des Abbaues, die Ausgestaltung der SicherungsmaßBnahmen (interes- 
sant z. B. der Rückgang der Förderquote nach Einführung neuer und 
strengerer Handhabung alter Sicherungsarbeiten infolge 
der Untersuchung der Stein- und Kohlenfall-Kommission S. 35). 
Müller jedoch übersehe all diese sachlichen Gründe, welche 
zweifellos die Förderquote mit -, wenn nicht hauptsächlich 
beeinflußten, und ziehe bloß Faktoren in Rechnung, deren Tragweite 
und Effekt wissenschaftlich nicht geprüft werden könne, wie Ar- 
beitswilligkeit usw. 

Nieders Untersuchungen sind deshalb über das enge Gebiet 
seiner Spezialarbeit hinaus von Interesse, weil von Unternehmerseite 
immer mehr darauf hingewiesen wird, daß Verkürzung der Arbeitszeit 
und Lohnerhöhung keine Steigerung der Leistungsfähigkeit zur Folge 
habe: Nieder weist nach, daß eben technische Gründe, Schwankungen 
der Konjunktur usw. die Leistung in hohem Maße beeinflussen und 
diese daher nicht bloß von der »Arbeitswilligkeit« abhänge. — Geradezu 
schlagend aber wirkt sein Hinweis auf die Steigerung der Förderquote 
bei steigenden Löhnen in den Jahren 95—98 und 02—04, die Müller 
nicht berücksichtigt, während er aus der Senkung der Förder- 
quote für die Jahre 98—o1 bei steigenden Löhnen weitgehende Schlüsse 
zu ziehen sucht (S. 48—49), der Beweis, daB auch während 
dieser Periode (98—o1) die Förderquote der »vdirekt pro- 
duktiven« Arbeiter stieg (S. 44—46), daß die im Jahre 06 einge- 
tretene Verminderung der Förderquote, die auf die Tätigkeit ge 
christlichen Gewerkschaften zurückgeführt wurde, gerade in jenen 
Zechen nicht beobachtet wurde (im Gegenteil, es stieg dort die 
Förderquote), deren Belegschaften die meisten Mitglieder der Gewerk- 
vereine stellten (S. 83) u. a. m. 

Abschließend hebt Nieder hervor, daß auch der neueste 
Tiefpunkt der Kohlenquote (1902) sich immer noch über dem 
1892 erstiegenen höchsten Niveau halte, damit aber auch über dem 
Ausgangspunkte 1888, also über dem Höhepunkte jenes letzten Jahres 


39* 


608 Literatur-Anzeiger. 


der »guten alten Zeit«, die noch keine Schichtverkürzungen, keine Selbst- 
bewußte Arbeiterbewegung, keine Arbeiterausschüsse, keine regu- 
lierten Gedinge mit ausgesprochen höherem Lohnniveau aufzu- 
weisen hatte. (S. 87.) Die Steigerung der Leistung wurde gewiß 
mit verursacht durch Begünstigung der Leistungs- 
möglichkeit, aber ebenso wieder gehemmt durch Erschwe- 
rungen im Betriebe. Diese Faktoren sind mit in Betracht 
zu ziehen — eine einseitige Berücksichtigung der wissenschaftlich nicht 
faßbaren psychischen Beschaffenheit der Arbeiter aber muß zu falschen 
Schlüssen führen. . (Lederer.) 


14. Arbeiterschutz. 


Barten, Dr. Ing. Ernst, Notwendigkeit, Erfolge 
und Ziele der technischen Unfallverhütung. 
GroßB-Lichterfelde 1909. Verlag der Arbeiterversorgung, A. Troschel. 
100 S. ıI Tafeln. Mk. 3.—. 

Das Buch verfolgt den Zweck, de Bedeutung’ der tech- 
nischen Unfall verhütung hervorzuheben und soll in 
erster Linie dazu beitragen, dem in den technischen Konstruktionen 
oft vernachlässigten Unfallschutz von vornherein in dem Entwurf der 
technischen Einrichtungen eine gebührende Beachtung zu verschaffen. 
Nur auf diesem Wege wird der fortgesetzten jährlichen Zunahme der 
Betriebsunfällle schließlich entgegenzuarbeiten und eine Herabminde- 
rung der hohen Entschädigungssummen zu ermöglichen sein. 

Die Notwendigkeit einer praktischen Unfallverhütung 
wird begründet durch die weitgehenden gesetzlichen Verpflichtungen 
und die Verantwortlichkeit des Gewerbeunternehmers in bezug auf die 
Sicherheit der Betriebseinrichtungen gegen Unfallgefahren. Die Trag- 
weite der heute geltenden Gesetze in dieser Richtung wird dargelegt 
durch eine geschichtliche Entwicklung der wichtigsten in die Betriebs- 
verhältnisse eingreifenden Vorschriften und eine Schilderung der poli- 
zeilichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen der Außeracht- 
lassung der Schutzbestimmungen. 

Daß die technischen Unfallverhütungsbestrebungen seit Bestehen 
der gesetzlichen Unfallversicherung Erfolge zu verzeichnen haben, 
wird an der Hand umfangreicher Tabellen und II er Dar- 
stellungen nachgewiesen. Der Nachweis von Erfolgen auf diesem 
Gebiet ist bisher nicht geführt und vielfach bezweifelt worden. Trotz 
der großen Ausdehnung, die das Maschinenwesen in den letzten Jahr- 
zehnten auf allen Gebieten der Technik erfahren hat, ist der Anteil der 
durch maschinelle Einrichtungen hervorgerufenen Verletzungen im 
Vergleich zu den durch andere Vorgänge verursachten Unfällen ge- 
ringer geworden. 

Die Ziele der technischen Unfallverhütung gehen dahin, 
Maschinen und Betriebseinrichtungen so zu konstruieren, daß durch 
ihre praktische Verwendung Gefahren für das Leben und die Gesund- 
heit von Menschen nicht auftreten können. 


15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


Denkschrift, betreffend die Pensions- und Hin- 
terbliebenen-VersicherungderHandwerkerund 


Literatur-Anzeiger. 609 


Gewerbetreibenden. Bearbeitet von dem Verbandssekretär 
Großh. Revisor A. Mahr. Herausgeg. von dem Vorstand deutscher 
Bee und Handwerkervereinigungen zu Darmstadt 190g. 
14 S. 

Die Denkschrift vertritt den Standpunkt, daß der schon seit 
langen Jahren bestehende Wunsch auf Einführung einer staatlichen 
Pensionsversicherung für selbständige Handwerker und Gewerbe- 
treibende in der Weise erfüllt werden kann, daß die letzteren in die 
projektierte Pensionsversicherung der Privatangestellten einbezogen 
werden. »Was dem ‚neuen Mittelstand‘ recht ist, das ist dem ‚alten 
Mittelstand‘ billig!« 


Recht, Das,der Privatibeamienunddie Pensions- 
versicherung der Privatbeamten. Verhandlungen der 
4. Generalversammlung der Gesellschaft für soziale Reform. Nach 
stenographischer Aufnahme. Mit dem Tätigkeitsbericht für 1907/08, 
den Satzungen und dem Verzeichnis der Vorstands- und Ausschuß- 
mitglieder. (Schriften der Gesellschaft für soziale Reform, heraus- 
gegeben von dem Vorstande. III. Band, Heft 4 u. 5; Heft 28 u. 29 
der ganzen Reihe.) Jena 1909, Gustav Fischer. 354 S. M. 2.20. 


Der erste Verhandlungstag wurde durch das Referat des Reichs- 
tagsabgeordneten Dr. H. Potthoff und die sich daran anschließende 
sehr lebhafte Debatte ausgefüllt. Potthoff tritt warm für eine Ver- 
einheitlichung des Angestelltenrechtes ein. Die Diskussion hatte vor 
allem die Konkurrenzklausel und das Erfinder- und Koalitionsrecht 
der Angestellten zum Gegenstande und trug nicht wenig zur Klärung 
dieser wichtigen Fragen bei. Der 2. Tag wurde durch einen sehr in- 
struktiven Vortrag Dr. E. Cahns über die projektierte Pensionsver- 
sicherung der Privatbeamten eingeleitet. In der Debatte traten die 
bekannten Meinungsunterschiede über die beste Organisation der 
Privatbeamtenversicherung hervor. M. 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 


Geschichte, Die, der deutschen Bäcker- und Kon- 
ditorenbewegung. Herausgegeben im Auftrag des Vorstandes 
des Verbandes der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufs- 
genossen Deutschlands von O. Allmann. Hamburg ıg1o, 
O. Allmann. 2 Bände, 395, bezw. 512 S. a Mk. 3.—. 


Gibt nicht nur die Entwicklung der Organisation der Arbeiter- 
schaft im Bäcker- und Konditoreibetriebe in authentischer Form von 
ihrer Gründung bis zur Jetztzeit, sondern sie bringt im ersten Band, 
auch eine reichhaltige Materialsammlung über die Geschichte des 
ganzen Gewerbes. Von der Herstellung von Mehl und Brot in den 
ältesten Zeiten bis zu dem Stande der jetzigen modernen Großbetriebe 
findet man, was in einer Reihe von Jahren darüber zusammengetragen 
werden konnte. Wertvolle Dokumente und Urkunden über die Ent- 
wicklung der Bäckerei in Deutschland, die in Bibliotheken verborgen 
waren, sind wieder ausgegraben worden und wird somit auch dem 
Kulturhistoriker wertvolles Material an die Hand gegeben. 


Haneld, Dr.Fritz, Dasenglische Gewerkvereins- 
recht nach 1870. (Staats- und sozialwissenschaftliche For- 


610 Literatur-Anzeiger. 


schungen, herausg. v. G. Schmoller und M. Sering, Heft 139.) 
Leipzig 1909. Duncker u. Humblot. VIII, 131 S. Mk. 3.—. 


Zum ersten Male wird hier die Entwicklung des englischen Gewerk- 
vereinsrechts nach 1870 einer wissenschaftlichen Untersuchung unter- 
zogen. Das Tatsachenmaterial wurde hauptsächlich Zeitschriften und 
Zeitungen, den Entscheidungen der Gerichtshöfe, Parlamentsberichten 
sowie den Berichten und Protokollen der königl. Untersuchungs- 
kommissionen entnommen. Nach einem kurzen einleitenden Ueber- 
blick über die Entstehung und Entwicklung der Probleme des eng- 
lischen Gewerkvereinsrechtes von 1824—1875 wird der Leser zunächst 
mit der heutigen Rechtslage bekannt gemacht. In je einem Kapitel 
werden sodann die Reyistration, die rechtliche Methode der kollek- 
tiven Vertragsschließung, das Fondswesen der Gewerksvereine, die 
Frage ihrer Haftbarkeit und Gesetzlichkeit, das Recht der Streik- 
aktionen und endlich die kriminelle Konspiration und Kombination 
eingehend behandelt. Den Schluß bildet eine kurze Betrachtung der 
Stellung und Bedeutung von Arbitration und Konziliation im System 
der englischen Gewerkvereinsgesetzgebung. M. 


Jahrbuch der christlichen Gewerkschaften für 
1910. Herausgeg. durch das Generalsekretariat des Gesamtver- 
bandes der christl. Gewerkschaften Deutschlands. III. Jahrgang. 
Köln, Christlicher Gewerkschaftsverlag. 181 S. Mk. 1.—. 


Bietet dem christlich organisierten Arbeiter alle Annehmlichkeiten 
des Kalenders und geht in eigens dafür zusammengestellten Original- 
artikeln auf die für ihn gerade aktuellen allgemeinen Themen ein. 
Neben dem statistischen Material über die christlichen Gewerkschaften 
Deutschlands und die internationale Gewerkschaftsbewegung werden 
die Gegner der christlichen Organisationen charakterisiert; es wird zu 
den neuesten Ergebnissen der Berufs- und Gewerbezählung, der Tarif- 
entwicklung und der Arbeitgeberkoalition Stellung genommen und 
eine Anleitung zur praktischen Ausgestaltung des Rechtsschutzes in 
der christlichen Arbeiterbewegung gegeben. Weitere Artikel und 
Notizen behandeln die Reichssozialgesetzgebung in 1908/og und eine 
Anzahl von Einzelfragen, deren Studium dem Arbeiter geeignetes 
Nachschlage- und Orientierungsmaterial zu geben geeignet ist. 


Aus der Geheimpraxis eines Unternehmer-AÄr- 
beitsnachweises. Ein Beitrag zur Arbeits-Nachweisfrage. 
5. Aufl. Köln 1909, Christlicher Gewerkschaftsverlag. 46 S. M. —.50. 


Hiermit will der christliche Gewerkschaftsverlag einen Beitrag 
zur Arbeitsnachweisfrage liefern. Das Schriftchen schildert auf Grund 
»aktenmäßigen« Materials die Mißstände des Arbeitsnachweises der 
Industrie Mannheim-Ludwigshafen und im Anschluß daran die Ge- 
fahren des Hamburger Arbeitsnachweis-Systems überhaupt. Die ganzen 
Vorgänge der neueren Zeit auf dem Gebiete des einseitigen Arbeitgeber- 
Zwangsarbeitsnachweises werden im Lichte der Entwicklung des ge- 
werblichen Arbeitsvertrags behandelt und als Symptome des Rück- 
schritts gebrandmarkt, während sich die reichsgesetzlich paritätische 
Regelung des Arbeitsnachweises als der Ausfluß fortschrittlicher Be- 
trachtung der genannten Entwicklung und als Notwendigkeit zur 
Gewährleistung des gewerblichen Friedens ergibt. Die Broschüre, die 
bereits fünf Auflagen erlebte, gab den unmittelbaren Anstoß zu den 


Literatur-Anzeiger. II 


Arbeitsnachweis-Interpellationen im Deutschen Reichstage, sowie im 
bayrischen und badischen Landtage. | 


Tänzler,Dr.jur, DerGeneralstreik inSchweden. 
Berlin 1909, Fr. Zillessen. 72 S. M. 1.20. 

Im Sommer 1909, während in den übrigen Ländern eine verhältnis- 
mäßige Ruhe auf dem Arbeitsmarkte herrschte, wurde in Schweden 
ein Kampf ausgefochten, wie er in dieser Allgemeinheit wohl noch 
kaum in den Kulturländern ausgefochten worden ist. Mehr als 285 000 
Arbeiter traten in den Generalausstand und legten hierdurch fast die 
gesamte Industrie und das Gewerbe lahm. Zum ersten Male wurde 
hier die Probe gemacht, ob eine gut disziplinierte Gewerkschaft in 
der Lage ist, durch das Mittel des Generalstreiks eine Umgestaltung 
der gewerblichen und gesellschaftlichen Verhältnisse eines Landes zu 
erzwingen. Dieser Versuch endete bekanntlich mit einem Mißerfolg 
der Arbeiter. 

Der Verfasser, der im Auftrage der Hauptstelle Deutscher Arbeit- 
geberverbände während des Generalstreiks in Schweden weilte, 
schildert, zum großen Teil auf Grund eigener Eindrücke, die Ursachen 
dieses großen Kampfes, sowie seinen Verlauf und unterzieht dann die 
einzelnen Begleiterscheinungen, die der Generalstreik in Fülle bot, 
einer besonderen Kritik. So namentlich die Taktik und die Haltung 
der Arbeiterschaft, den Buchdruckerstreik, die Frage der Tarifverträge, 
die öffentliche Meinung, die Haltung der Bürgerschaft und der Regie- 
rung, den Einfluß der Sozialdemokratie und endlich auch die wirt- 
schaftlichen Wirkungen des Streiks. 








17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 


18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 





19. Handel und Verkehr. 


Huldermann, B., Generalsekretär der Hamburg-Amerika-Linie, 
Die Subventionenderausli. Handelsflotten und 
ihre Bedeutung für die Entwicklung der See- 
schiffahrt. Herausg. auf Veranlassung der Hamburg-Amerika- 
Linie und des Vereins Hamburger Rheder. Berlin 1909, E. S. 
Mittler & Sohn. 71 S. M. 1.50. 

Die Schrift besteht aus zwei Teilen, von denen der erste eine 
Darstellung des gegenwärtigen Standes des Subventionswesens in der 
ausländischen Handelsflotte gibt und damit den zweiten Teil — eine 
bereits Anfang 1909 als Vortrag gegebene Darstellung der wirtschaft- 
lichen Lage der deutschen Seeschiffahrt — in einem wichtigen Teile 
ergänzt. Die Schrift beabsichtigt einerseits die wirtschaftliche Nütz- 
lichkeit der Subventionen für die Schiffahrt, andererseits die dadurch 
hervorgerufene Verschärfung des ausländischen Wettbewerbs für die 
deutsche Seeschiffahrt zu zeigen. 


Marquard, Dr. Alfred, Der wirtschaftliche Wert 
von Wasserstiraßen in Württemberg. Inaugural- 
Dissertation. Stuttgart 1909, Konrad Wittwer. I0og S. M. 2.—. 

Der Verfasser ist seit einer Reihe von Jahren Geschäftsführer 


612 Literatur-Anzejger. 


des Württ. Neckar-Donau-Kanal-Komitees und hat in dieser Schrift 

das ganze einschlägige Material zur Beurteilung der württ. Großschifi- 

fahrtsprojekte vollständig und übersichtlich zusammenzutragen ver- 
sucht. Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt der Entscheidung über 
die Schiffahrtsabgaben ist die Schrift zur Information über das 

Interesse \Württembergs an einem Wasserwege und die wirtschaft- 

lichen Grundlagen des Landes im ganzen zur Information besonders 

geeignet. 

Ocozops laa3as: Beepoceifickiii C60PHuURB TOPTOBO-HPOMBINI- 
JeHHbIX'b H ÖAHKOBBIXB cBbıbmf BB 4 Tomaxp. Tom uep- 
BbIN -- Baöpukı H 3aBoapı (Theodor Haas: Allrussische 
Sammlung Handelsindustrieller und Bankanga- 
ben. In 4 Bänden. Bd. I.) 308 p. O,ecca, 1909 r. Preis für 
den I. Band 3 50 Rubel, für alle vier: 10 Rubel. 


Ein Nachschlagebuch. Im ersten bisher erschienenen Bande 
sind Daten über industrielle Unternehmungen zusammengestellt. 
Neben dem Ort und Namen des Unternehmens wird die Zahl der Arbeiter 
und bei den Aktiengesellschaften die Höhe des Kapitals sowie der 
Dividenden angegeben. Das gesamte Material ist nach folgenden 
acht Gruppen verteilt: 1. Holzindustrie, 2. Nahrungsmittel, 3. Papier- 
industrie und Druckereiwesen, 4. Animalische Produkte, 5. Mineralien, 
6. Chemische Industrie, 7; Metallurgie, 8. Textilindustrie. Die Angaben 
basieren auf den offiziellen Berichten der Fabrikinspektoren und der 
Aktiengesellschaften. Außerdem sammelte der Herausgeber einige 
Daten direkt von den Unternehmungen. 


Dem Gesamtplan der ganzen Ausgabe zufolge werden im II. 
Band etwa 25 000 Adressen der handels-industriellen Firmen abge- 
druckt und im IV. die geltenden Gesetze auf dem Gebiete des Handelns 
und der Industrie. Der III. Band wird die Fortsetzung des ersten 
sein und die Daten über die Bergwerke, Banken etc. bringen. 

(R. Streltzow.) 


Mataja, Dr. Victor, Die Reklame. Eine Untersuchung 
über Ankündigungswesen und Werbetätigkeit im Geschäftsleben. 
Leipzig 1910, Duncker & Humblot. VI, 489 S. M. 10.—. 


Das Buch will vor allem die volkswirtschaftliche Seite des Gegen- 
standes erörtern. Die wichtigsten dabei auftauchenden Fragen be- 
treffen die Bedeutung des Reklamewesens für die Abwicklung des 
Verkehrs, die erziehlichedurch dasselbe ausgeübte\Wirkung, dieReklame- 
kosten und ihr Zusammenhang mit den Warenpreisen, die Gründe 
für die Zunahme der Reklametätigkeit in der Neuzeit und die Ein- 
wirkung des entwickelten Reklamewesens auf die Organisation von 
Handel und Industrie. Eine besondere Beachtung erfahren auch in 
der letzten Hinsicht solche Erscheinungen des Geschäftslebens, welche, 
wie die Warenhäuser, Versandgeschäfte, die wachsende Einbürgerung 
der sogenannten Markenartikel, in innigem Zusammenhang mit der 
Anwendung intensiver nn stehen. Die Ausführungen 
über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Reklame werden gestützt 
und ergänzt durch Erörterungen über die Wirkungsweise und psycho- 
logischen Grundlagen der Reklame, über die Technik des Reklame- 
wesens (Reklamemittel usw.) und dessen Organisation (wie die im 
Dienste der Reklame wirkenden Unternehmungen und Berufszweige, 


Literatur-Anzeiger. 613 


Fachverbände usw.), über das Anzeigengeschäft der Presse. Den 
Schluß bilden Erörterungen über die sich aus der Regelung des Wett- 
bewerbes, der Einhebung von Reklamesteuern usw. ergebenden Be- 
ziehungen zwischen Staat und Reklamewesen, endlich eine Biblio- 
graphie. Im ganzen genommen weist das von der Reklame entworfene 
Bild mannigfache Licht- und Schattenseiten auf, die Reklame erscheint 
aber nicht bloß in einer Reihe von Beziehungen einer Besserung be- 
dürftig, sondern auch fähig. 


Stramm, Dr. 1ugust, Postinspektor, DasWelteinheitls- 
porto. Halle a. S. 1910, C. A. Kaemmerer & Co. IV, 104 S. M. 1.50. 


Der Verfasser sucht an der Hand der Geschichte der Briefpost- 
taxen des Weltpostvereins die Entwicklungslinien aufzudecken, nach 
denen sich die Normierung der Vereinstaxen bisher vollzogen hat und 
die für ihre weitere Entwicklung voraussichtlich bestimmend sein 
werden. Er kommt zu dem überraschenden Resultate, daß entgegen 
der allgemein herrschenden Ansicht der Verein trotz seines Strebens 
nach Einheit von anfänglich einheitlicheren Taxfestsetzungen zu immer 
größeren Taxdifferenzierungen vorgeschritten ist, sodaß nach dem 
heutigen Stande der Dinge von einem allgemeinen \Welteinheitsporto 
weniger denn zu irgend einer früheren Zeit des Vereinsbestandes die 
Rede sein kann. Der Verfasser sieht hierin die natürliche Rückwirkung 
einer Zielüberspannung, die sich der Verein hat zuschulden kommen 
lassen, indem er statt des realisierbaren »speziellen« Einheitsportos 
(jeder Staat erhebt eine von ihm selbst in gewissen Grenzen festzu- 
setzende Einheitstaxe nach dem Auslande) sofort das generelle Ein- 
heitsporto (ein Einheitssatz gilt für alle Staaten) anstrebte. Letzteres 
ist aber, da bei den verschiedenen Verkehrsgrundlagen auch die Wir- 
kungen einer Einheitstaxe verschiedene sein müssen, nur durchführbar 
bei dem Vorhandensein eines starken Solidaritätsgefühls aller Vereins- 
staaten auf dem Postverkehrsgebiete, wie es zur Zeit der Vereins- 
gründung Mitte der 70er Jahre und auch späterhin unter dem EinfluB 
der überragenden Persönlichkeit Stephans, der Sonderinteressen ge- 
schickt zurückzudämmen wußte, der Fall war. Mit der Verschärfung 
der politischen Antagonien und der Konkurrenzkämpfe auf wirtschaft- 
lichem Gebiete haben sich aber auch auf dem Postverkehrsgebiete die 
Sonderinteressen der Einzelstaaten immer mehr hervorgedrängt, sodaß 
die Unterschiede in der Höhe der von den Vereinsstaaten erhobenen 
Auslandstaxen immer größere geworden sind und entgegen den Be- 
strebungen des Vereins das spezielle, nicht das generelle Einheitsporto 
zur Wirklichkeit geworden ist. 


Der Verfasser kommt zu dem Schluß, daß diese Entwicklung die 
gesunde ist und vertritt in dem den Weltpennyportobestrebungen ge- 
widmeten Kapitel demgemäß die Ansicht, daß die Verbilligung der 
Auslandstaxen zwar durchaus wünschenswert ist — zumal in den 
verkehrsstarken Staaten —, daß sie aber den Erwägungen des einzelnen 
Staates überlassen werden muß und auch kann, da nach einem von 
ihm dargelegten Taxgesetz der gegenseitigen Beeinflussung kein Staat 
auf die Dauer eine bedeutend höhere Taxe als ein anderer mit ihm in 
wirtschaftlicher Konkurrenz stehender Staat erheben kann, ohne sein 
Handel- und Verkehrsleben empfindlich zu schädigen. Durch diese 
gegenseitige Beeinflussung wird also die für das praktische Verkehrs- 


614 Literatur-Anzeiger. 


leben notwendige Einheit der Taxfestsetzungen auch ohne besondere 
Vereinsnormierung genügend gewahrt. 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


Jöhlinger, Otto, Redakteur des Berliner Tageblattes, Die 
wirischaftliche Bedeutung unserer Kolonien. 
Sechs Vorlesungen für Kaufleute mit sechs Kolonialkarten. Berlin 
1910, Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). X, 120 S. M. 2.—. 


Das Buch verdankt sein Entstehen einem Zyklus von sechs Vor- 
lesungen, die der Verfasser in der Fachschule des Berliner Bank- 
beamten-Vereins gehalten hat. Es ist in erster Reihe für die jungen 
Kaufleute bestimmt und berücksichtigt vor allem finanzielle und wirt- 
schaftliche Fragen. Ausgehend von einer Darstellung der Geschichte 
der Kolonisation u sich der Verfasser zunächst mit der 
finanziellen Seite unserer Kolonialpolitik und erläutert dabei das 
jetzige System un d. h. die Schaffung von Kolonial- 
anleihen. Darauf gelangen die Unterschiede zwischen tropischen 
und subtropischen Gebieten zur Erörterung und im Zusammenhange 
damit wird die Gründertätigkeit in unseren Schutzgebieten, die zeit- 
weise einen etwas unsoliden Charakter trägt, kritisiert. Der dritte 
Teil des Buches behandelt einige Grundzüge der Verwaltung unserer 
Kolonien und gibt eine Zusammenstellung der in den Schutzgebieten 
bestehenden Eisenbahnen, sowie des Bank- und Geldwesens. Im vierten 
Kapitel finden wir längere Ausführungen über das Verhältnis des 
heimischen Kapitals zu den Schutzgebieten, sowie eine Kritik des 
Marktes der Kolonialwerte und seiner Auswüchse. Hieran schließt sich 
eine Untersuchung über die Bedeutung und Aussichten der kolonialen 
Produktion für unsere Volkswirtschaft an, wobei der Verfasser zu dem 
Resultat kommt, daß wir in vier bis fünf Jahrzehnten imstande sein 
werden, uns durch unsere kolonialen Produktionen einen Einfluß auf 
die Preisbewegung wichtiger Welthandelsartikel zu sichern. Er warnt 
indes vor einem zu weit gehenden Optimismus und weist auf die 
bestehenden Zollschranken hin, die den Verkehr mit den Schutzgebieten 
erschweren. Am umfangreichsten wird Südwestafrika be- 
handelt, das infolge des Auffindens der Diamanten gerade für die 
Börsenkreise ein besonderes Interesse erregt hat. Die einzelnen 
in diesem Schutzgebiete bestehenden Land- und Konzessionsgesell- 
schaften werden getrennt aufgezählt und dabei einige kritische Be- 
merkungen gemacht. Die staatlichen Maßregeln betr. die Förderung 
und den Handel in Diamanten werden vom Verfasser gebilligt, der 
vor dem Gründungsfieber, das in Südwestafrika entstanden ist, warnt. 


Denkschrift betreffend die Entwicklung des 
Kiautschou-Gebiets in der Zeit vom Oktober 1908 bis 
Oktober 1909. Berlin 1910, Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). 70 S. 
8 Anlagen. M. 2.50. 


21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Grabower, Rolf, Die finanzielle Entwicklung 
der iktiengesellschaften der deutschen chemi- 
schen Industrie und ihre Beziehungen zur 


Literatur-Anzeiger. 615 


Bankwelt. (Staats- und sozialwissenschaftl. Forschungen, heraus- 
gegeben von Gust. Schmoller und Max Sering, 144. Heft.) Leipzig 
Igıo, Duncker & Humblot. XVI, 182 S. M. 4.50. 

Die Arbeit stellt fest, daß die deutsche chemische Industrie auf 
Aktien sich bisher im wesentlichen unabhängig von fremder, insbe- 
sondere von Bankierhilfe entwickelt hat, und sucht die Ursachen hierfür 
zu ergründen. Sie gibt daher, nach einer kurzen technischen und 
allgemein wirtschaftlichen Einführung in die behandelten Industrie- 
zweige, ein genaues Bild über deren finanzielle Entwicklung. Sie be- 
spricht die Bilanzgemäß emittierten Kapitalien unter besonderer 
Berücksichtigung von deren Höhe, Emissionszeit und Art einerseits, 
Verwendung und Unterbringung andererseits. Mit ihnen vergleicht sie 
diejenigen Summen, die die Industrie aus ihren eigenen Gewinnen in 
die Betriebe hereingesteckt hat. Die Erörterung der durch dieses 
Verhältnis bedingten Kreditbeziehungen führt zur Feststellung der 
Bankbeziehungen der Industrie. Diese geschieht für die jeweiligen 
Gründungsjahre der Gesellschaften, sowie für das Jahr 1906, bezw. 
1907 und prüft, ob und inwiefern Beeinflussungen der Entwicklung der 
Industrie durch die verschiedenen Bankkreise, zwischen denen scharf 
unterschieden wird, möglich gewesen sind. Die Arbeit kommt schließ- 
lich zu dem Eingangs wiedergegebenen Ergebnis. | 


Gunz, Dr. Jos. und Merzbacher, S., Reichsbank- 
gesetz in der neuesten Fassung nebst dem 
Reichsbankstatut. Eingeleitet und erläutert. München Ig1o, 
C. H. Beck. XLIX, ıgı S. M. 3.50. 

Diese neueste Ausgabe des Bankgesetzes bringt den Gesetzestext 
vom 14. März 1875 in der Fassung der Novellen vom 18. Dezember 
1889, 7. Juni 1899, 19. März 1900 und I. Juni 1909 zum Abdruck und 
berücksichtigt auch noch die Aenderungen des Statuts der Reichsbank 
vom 18. Dezember 1909, die während der Drucklegung bekannt 
gegeben wurden. 

Sowohl das Gesetz wie auch das Statut sind mit ausführlichen 
Anmerkungen versehen, die den öffentlich- und privatrechtlichen Inhalt 
des Gesetzes und die wirtschaftlichen Funktionen der auf seiner 
Grundlage aufgebauten Einrichtungen erläutern. Als Anhang sind die 
Gesetzesnovellen von 1889, 1899 und Igoo im Wortlaut abgedruckt. 
Dem Gesetze ist eine umfangreiche Einleitung vorausgeschickt, die 
seine Entstehung, seinen Inhalt und seine Bedeutung systematisch 
zur Darstellung bringt. Ein alphabetisches Sachregister erleichtert die 
Benützung des Buches. 


22. Genossenschaftswesen. 


23. Finanz- und Steuerwesen. 


Altmann, Dr.S.P., Finanzwissenschaft. (Aus Natur 
und Geisteswelt, 306 Bändchen.) Leipzig 1910, B. G. Teubner. 
VIIL, 174 S. M. 1.—, geb. Mk. 1.25. 

Das vorliegende Buch ist durch seine Einordnung in eine Samm- 
lung wissenschaftlich-gemeinverständlicher Darstellungen seinem Cha- 
rakter nach vorgezeichnet gewesen. Der Verfasser wollte wissenschaft- 
liche Ergebnisse und die Kenntnis von Tatsachen verbreiten helfen, 





616 Literatur-Anzeiger. 


um wie es im Vorwort heißt, gerade auch für die Finanzwissenschaft 
das Listsche Wort in seiner Bedeutung zu erweisen: »Sollen in Deutsch- 
land die Nationalinteressen durch die Theorie der politischen Oeko- 
nomie gefördert werden, ..... so muß sie Gemeingut aller Gebildeten 
in der Nation werden.« Das Buch behandelt nach einer Einleitung 
über die Geschichte der Finanzwissenschaft, zuerst die Finanzwirt- 
schaft und den Finanzbedarf. In diesem Teil ist besonders das Etats- 
wesen zur Darstellung gelangt, es folgt dann die Behandlung der 
öffentlichen Erwerbseinkünfte und Gebühren, die allgemeine Steuer- 
lehre und die Spezielle Steuerlehre. In diesen sind die großen Steuer- 
pippe und einzelnen Steuerarten ausführlich erörtert. In allen 

apiteln folgt auf die prinzipielle Behandlung die geltende Gesetz- 
gebung. In einem Ueberblick wird der außerordentliche Finanzbedarf 
und der öffentliche Kredit behandelt. Den Schluß bilden ein histo- 
rischer Ueberblick über die Einnahmequellen des Deutschen Reiches 
bis nach der Reichsfinanzreform von I909 ausführliche statistische 
Tabellen, eine Literaturübersicht und ein alphabetisches Register. 
Wenn der Verfasser in dem knappen Rahmen auch auf theoretische 
Probleme nicht tiefer einzugehen vermag, so sucht er doch überall 
die prinzipielle Bedeutung derselben zu zeigen und zu ihnen Stellung 
zu nehmen. 


Fellmeth, Dr.phil. Adolf, Das kirchliche Finanz- 
wesen in Deutschland. Karlsruhe 1909, G. Braun. 210 S. 
M. 6.40. 


Die vorliegende Schrift will die bis jetzt in der finanzwissenschaft- 
lichen Literatur bestandene Lücke ausfüllen und, kurz gefaßt, eine 
kirchliche Finanzwissenschaft bieten. In der Einleitung wird in großen 
Zügen die geschichtliche Entwicklung der Kirche zur heutigen Zwangs- 
gemeinwirtschaft behandelt und die Besonderheit ihres Finanzwesens 
gegenüber dem staatlichen und kommunalen dargestellt. Der Stoff 
selbst erhielt die für die Finanzwissenschaft übliche Gliederung, so daß 
im ersten Abschnitt der Finanzbedarf der Kirche, im zweiten ihre 
Einnahmequellen und im dritten die Ordnung ihres Haushalts be- 
trachtet werden. Im ersten Abschnitt zieht bei der Behandlung des 
Personalbedarfs die Notwendigkeit des Uebergangs vom Pfründe- 
system zum Besoldungssystem und bei der Behandlung des Sach- 
bedarfs besonders der Baubedarf unsere Aufmerksamkeit auf sich. Im 
zweiten Abschnitt werden besonders die Einnahmen aus dem auch 
volkswirtschaftlich wichtigen Kirchenvermögensbesitz und diejenigen 
aus den im ıg. Jahrhundert fast überall durchgeführten Kirchen- 
steuern behandelt, denen ein allmählicher Rückgang der Gebühren- 
einnahmen gegenübersteht. Der dritte Abschnitt verlangt in formeller 
Hinsicht eine tunlichst weitgehende Vereinheitlichung des bis jetzt 
wesentlich zersplitterten kirchlichen Finanzwesens, in materieller 
eine bei der Unsicherheit der kirchlichen Einnahmen aus Staatsbei- 
trägen, Kirchensteuern und Liebesgaben und der wohl bevorstehenden 
Trennung von Staat und Kirche dringend gebotene Vermehrung 
des eigentlichen Kirchenvermögens besonders durch Einwirkung auf 
die Erhöhung der Liebesgaben. 


Seligman, Edwin, R.d., L’'impötl progressif en 
Theorie et en Pratique. Traduction française par Ant. 
Marcaggi. Bibliotheque Internationale de Science et de Legislation 


Literatur-Anzeiger. 617 


Financières. Paris 1909, V. Giard et E. Brière. IX, 345 S. Frs. I0.— 
Diese Uebersetzung des im Jahre 1894 von dem New- Yorker 
Forscher verfaßten Werkes: Progressive Taxation in Theory and 
Practice ist lebhaft zu begrüßen. Sie bringt nämlich die von Seligman 
selbst ae Fortführung der geschichtlichen Darlegung über die 
progressive Steuer bis in die Gegenwart und die Berücksichtigung der 
neueren Literatur. — Dadurch ist sowohl der erste Teil, die Geschichte 
der progressiven Steuer, wie der zweite: die Theorie der progressiven 
Steuer und der dritte Teil: Anwendung des Progressionsprinzips in 
Amerika, bereichert worden. Die theoretische Argumentation, die mit 
Recht das nen der Leistungsfähigkeit als das wesentliche für die 
er 


Einführung Progression anerkennt, ist unverändert geblieben. 
Das Personen- und Sachregister erhöht die praktische Brauchbarkeit 
erheblich. (Altmann.) 
Kirchhoff, Dr. Hermann, Wirkl. Geh. Rat, Zur Neu- 
ordnung der preußischen Eisenbahn- und 


Staatsfinanzen. Eine finanzwissenschaftliche Studie. Mün- 
ster i. W. 1909, E. Obertüschen. III, 79 S. M. 1.50. 

Preußen leidet an einem chronischen Defizit. Eine Vorbedingung 
für die Wiederherstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt ist 
die Neuordnungy\der Eisenbahnfinanzen. 

Wie diese herbeizuführen und ohne Erschließung neuer Einnahme- 
quellen die]Ballance im Gesamthaushalt herzustellen, dafür macht 
Kirchhoff in seiner Schrift bestimmt formulierte Vorschläge. 

In einer kurzen historischen Einleitung werden die auf die Eisen- 
bahnfinanzen bezüglichen Gesetze und Landtagsbeschlüsse besprochen, 
sodann eine Reihe von Vorfragen wie: die Betriebsbilanz der Eisen- 
bahnen im”Gegensatz zur Vermögensbilanz anderer gewerblicher Be- 
triebe, die Kiterien der Substanzvermehrung und des werbenden 
Kapitals, der kaufmännischen Abschreibung und der Schuldentilgung, 
das Heimfallsrecht des französischen Staates an den großen Privat- 
bahnen, der Wert und die Rentabilität der preußischen Staatsbahnen, 
die Verwendung der Eisenbahnüberschüsse zu anderen Staatszwecken, 
die wirksame Ausgestaltung des Ausgleichsfonds. 

Der in Form eines Gesetzentwurfes ausgearbeiteten Studie ist in 
einem Anhang ein reiches auf die preußischen Eisenbahnen und Staats- 
finanzen bezügliches Informationsmaterial beigefügt. 


24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


25. Wohnungsfrage. 


Wolff, Dr. Hellmuth, Direktor des Statist. Amtes der Stadt 
Halle a. S, Haushöhe und Hausrente. Beitrag zum 
Problem der Stockwerkhäufung. (Heft 7 der Beiträge zur Statistik 
der Stadt Halle a. S.) Halle a. S. 1909, Gebauer-Schwetschke. 
II, 76 S. M. 1.—. 

Die Untersuchung geht von dem Streit um Kleinhaus und Miet- 
kaserne aus, der nach der Meinung des Verfassers bisher einmal mit 
zu wenig Material, dann von einem zu stark betonten Mieterstandpunkte 
aus geführt worden ist. Die Darstellung beruht demgemäß auf einem 
umfangreichen Material (allerdings in Beschränkung auf die Stadt 


618 Literatur-Anzeiger. 


Halle a. S.) und beschäftigt sich mit der Frage der Rentabilität der 
Häuser und zwar nach der Haushöhe (Stockzahl). Das Ergebnis der 
Untersuchung ist, daß in Halle die Wohnhäuser, welche mehr als zwei 
Oberstöcke (im ganzen also mehr als 3 Wohnstockwerke) haben, eine 
niedrigere Rente aufweisen als die Wohnhäuser, die nicht so viele 
Stockwerke zählen. 


26. Unterrichts- und Bildungswesen. 


Handelshochschule, Die, Berlin, Bericht über 
die ersteRektoratisperiodeOklober 1906—1909. 
Erstattet von dem Rektor der Handelshochschule Prof. Dr. Ja- 
strow. (Korporation der Kaufmannschaft von Berlin.) Berlin 190g, 
Georg Reimer. VIII, 278 S. mit Abbildungen. M. 3.—. 


Die Handelshochschule Berlin hat soeben einen umfassenden 
Bericht über die erste dreijährige Rektoratsperiode 1906/9 veröf- 
fentlicht und in den Buchhandel gegeben. Da die früheren Be- 
richte vollständig vergriffen sind, so ist deren Inhalt in das vor- 
liegende Berichtswerk in seinem ganzen Umfange wieder aufge- 
nommen und unter Hinzunahme der neuesten Vorfälle und Erfah- 
rungen im Hochschulleben einheitlich verarbeitet. Nach einer über- 
sichtlichen Darstellung der äußeren Verwaltung (Gebäude, Behörden, 
Gebühren, Beamte usw.) wird eine ausführliche Statistik der Studie- 
renden, Hospitanten und Hörer gegeben und sodann der Hauptteil des 
Berichts einer eingehenden Darlegung der Unterrichtsverfassung ge- 
widmet, in welcher nach den sogenannten Handelswissenschaften ım 
engeren Sinne das Gesamtgebiet der Volkswirtschaftslehre, der Rechts- 
wissenschaft, der Wirtschaftsgeographie und -geschichte, sowie der 
reinen und angewandten Naturwissenschaften nebst Warenkunde und 
Technologie besprochen werden, ferner das Handelshochschulseminar 
für fremde Sprachen, die besonderen Einrichtungen für die Ausbil- 
dung von Handelslehrern. sowie die Vorlesungen über allgemeine wis- 
senschaftliche Ausbildung. Ein ausführlicher Abschnitt über die Be- 
ziehungen zu der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, von der 
die Hochschule begründet ist, bildet den Abschluß des Textes, dem 
im Anhange sämtliche die Hochschule betreffenden Ordnungen im 
Wortlaut beigegeben worden sind. Da der Bericht ein besonderes Ge- 
wicht darauf legt, nicht nur eine allgemeine Uebersicht zu bieten, 
sondern auch gerade auf die Einzelheiten der Verwaltung, der Lehr- 
verfassung und des Unterrichts einzugehen, so ıst für die leichtere 
Auffindung dieser Einzelheiten durch Beigabe eines umfangreichen 
„ Registers Bote getragen worden. Der vorliegende dreijährige Bericht 
ist noch von dem bisherigen Rektor der Hochschule, Prof. Jastrow 
erstattet. Für die inzwischen begonnene zweite (ebenfalls dreijährige) 
Rektoratsperiode ist Geheimrat Dunker zum Rektor der Handels- 
hochschule gewählt. 


Pannwitz, Rudolf, Die Erziehung. (Die Gesellschaft, 
herausgegegen von Martin Buber, Band XXXII.) Frankfurt a. M., 
Lit. Anstalt Rütten u. Loening. ı5I S. M. 1.50. 

Losgelöst von allen pädagogischen Wünschbarkeiten ist die 

Erziehung als elementares Phänomen betrachtet: als ein Ringen von 

lauter einzelnen und vergemeinschafteten Mächten: den Generationen, 


Literatur-Anzeiger. 619 


den Geschlechtern, den Völkern, den Ständen, den Führern, den 
Massen. Das Ziel des Ringens ist die Fortpflanzung der \Verte. Die 
Werte sind als Geisteswesen gestaltet, in ihrem selbständigen und 
gleicherweise abhängigen Walten gezeigt, vorstellbar gemacht, 
über eine mechanistische Psychologie hinaus. Die Herrschertypen — 
Häuptling, Richter, Priester, Prophet, Sänger, Künstler — erheben 
sich aus den Werten als ihre höchsten Träger und Weltgestalter, 
sinken aber dann, so wenig als irgend eine einzelne erziehend-ge- 
staltende Macht zum Ziele gelangend, in das elementare Mächte-Hiın- 
und -Wieder-Spiel zurück. Den Beschluß bildet eine Ueberschau 
über die weltgeschichtlichen Moral-Herrschaftsgebilde, angeschaut 
als erziehend gestaltende Werte, und über deren letztes, Friedrich 
Nietzsche, in dem die Wertekrisis zum Ausbruch gekommen ist. 


Jugend, Die Vorträge für Jugendvereine, Heft I. 
Herausgeg. v.Volksverein f.d. kath. Deutschland, M. Gladbach 1909, 
Volksvereinsverlag G. m. b. H. 168 S. M. 1. — 

In dem vorliegenden Hefte sind 32 in sich abgeschlossene Einzel- 
vorträge nach einheitlichen Gesichtspunkten zusammengestellt. Die 
Vorträge entstammen der Feder verschiedener katholischer Geist- 
licher und Lehrer und sind dem Verständnis der jugendlichen Hörer 
gut angepaßt; die ersten 18 sollen der Geistes- und Charakterbildung 
dienen, weitere 6 behandeln wichtige Kapitel der Staatsbürgerkunde 
und der Rest befaßt sich mit Standesfragen (Arbeiterfrage, Gewerk- 
schaftsfrage). M. 


27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 








28. Kriminologie, Strafrecht. 


Beling, Ernst, Die Vergeliungsidee und ihre 
Bedeutung für das Strafrecht. (Kritische Beiträge zur 
Strafrechtsreform, Heft I.). Leipzig 1908. W. Engelmann. X, 160 S. 
Mk. 4.—. 

Um die Mitte der goer Jahre des vorigen Jahrhunderts schien es, 
als ob die jung »soziologische« Strafrechtsschule mit ihrer Losung 
der »„Zweckstrafe« im Kampfe gegen die bis dahin herrschend gewesene 
(absolute, besser: kategorische) »Vergeltungsstrafe« dauernd den Sieg 
behaupten sollte. Die Wendung brachten Rich. Schmidts »Aufgaben 
der Strafrechtspflege« (1885), durch welche die Vergeltungsidee auf 
die Erde geholt, in ihrein Zweck erkannt wurde, den Schmidt 
dann freilich schief mit dem der Generalprävention identifizierte. 
Seitdem ist die Vergeltungsidee wieder stark im Vordringen begriffen 
und dürfte z. Z. sogar die Vebemacht besitzen. Die wichtigste Unter- 
stützung, insbes. hinsichtlich der Problemstellung, bringt ihr die 
vorliegende Arbeit, die, wie bei einem Werk aus der Feder des viel- 
leicht konsequentesten Denkers unter unseren Kriminalisten voraus- 
zusehen war, die ganze Lehre nachdrücklich gefördert hat. Ich stehe 
nicht an, diese Schrift als die unter ihren zahllosen neueren Konkur- 
renten beste und tiefgründigste zu bezeichnen. Was über die Not- 
wendigkeit der Unterscheidung zwischen Vergeltung schlechthin und 
Vergeltung als Staatstätigkeit gesagt wird, über die Präventivtätigkeit 
als Zweig der Polizeitätigkeit, über die Unmöglichkeit, die populäre, 


620 Literatur-Anzeiger. 


hier eminent wichtige Terminologie des »Strafrechts« auf andere als 
Vergeltungstätigkeit anzuwenden, verdient es wohl, Besitz der Wissen- 
schaft zu werden. Gelöst hat Beling das Urproblem dennoch nicht, 
wenn anders von einer Lösung der Frage die Bestimmung des Ver- 
hältnisses von Vergeltungs- und Präventionsrecht verlangt 
werden darf. Beling will beiden ihre volle Berechtigung zuerkennen: 
dem einen als Mittel der Bewährung der Staatsautorität, dem andern 
als Mittel der Verbrechensbekämpfung; beide Zwecke habe der Staat 
je nach den Umständen des Falles zu verwirklichen, bald durch Maß- 
nahmen, die beiden Zwecken gleichzeitig genügen, »z. B. lebenslängliche 
Freiheitsstrafen,« bald durch solche, die zunächst den einen, im zeit- 
lichen Anschluß daran den andern verwirklichen (z. B. befristete 
Freiheitsstrafen mit nachfolgender Behandlung in Trinkerasylen), bald 
dadurch »daß sich das Strafrecht alle Abstriche gefallen läßt, die im 
Interesse der Prävention geboten sind, soweit das präventiv zu schüt- 
zende Interesse dem Interesse an Autoritätswahrung überlegen ist« 
(z. B. Zwangserziehung der Jugendlichen statt Bestrafung) und vice 
versa (S. 133 f.). Aber im ersten Fall kann die Uebereinstimmung 
nur eine zufällige sein und läßt sich jedenfalls nicht im Einzelnen auf 
beiderseits ideale Weise durchführen; im zweiten Fall ist unpropor- 
tionale, also ungerechte Härte unvermeidlich, da ja auch den Siche- 
rungsmaßregeln notwendig Zwangs- und Uebelscharakter innewohnt; 
im letzten Fall, dem prinzipiell bedeutsamsten, wird alles auf die 
subjektive Schätzung der Größe der streitenden Interessen abgestellt. 
Mit ihnen aber begegnen wir auch hier, wie in allen Grund- 
fragen der praktischen Philosophie, einem Reste unauflöslichen, auf 
wissenschaftlich nicht schlichtbaren Wertungsdifferenzen beruhenden 
Weltanschauungsstreits, den die Wissenschaft nicht absolutistisch 
entscheiden, sondern nur relativistisch, den Voraussetzungen und 
Konsequenzen nach, darstellen kann. Diesen, einem Jeden Selbst- 
besinnung und Wahl erleichternden Aufklärungsdienst aber leistet 
Belings Schrift in hervorragender Weise. (Kantorowicz.) 


Frank, Reinhard, Vergeltungsstrafe und Schutz- 
strafe. Die Lehre Lombrosos. Zwei Vorträge. Tübingen 1908. 
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). 4m S. Mk. —.8o. 

Auch Belings Tübinger Kollege Frank kommt in seinem etwas 
älteren Vortrage zu dem Resultat, daß die Strafe ihrem Wesen nach 
Vergeltung sei, aber eine Ausgestaltung im Sinne der Verbrechens- 
bekämpfung gestatte und fordere. Der zweite Vortrag schildert die 
verschiedenen durch Lombrosos Auftreten angeregten Richtungen 
und findet deren Gemeinsames in dem Bestreben, die Strafe nicht dem 
Verbrechen, sondern der Persönlichkeit des Verbrechers gemäß zu 
gestalten. Die beiden kleinen Arbeiten bieten leichte Kost in ange- 
nehmer Zubereitung. (Kantorowicz.) 


Weinberg, Dr. Siegfried, Rechtsanwalt in Berlin, Die 
Arbeiterklasse und der u mn] 
Stuttgart 1910, J. H. W. Dietz Nfg. 46 S. M. —. 

Außer einer Einleitung über den Umfang und die Ursachen der 
Kriminalität enthält die Schrift eine Kritik des am Ende des Vor- 
jahrs veröffentlichten Vorentwurfs zum deutschen Strafgesetzbuch. 
Besonders berücksichtigt sind diejenigen Bestimmungen, ie auf den 
politischen und gewerkschaftlichen Kampf des Arbeiters anwendbar 


. 


Literatur-Anzeiger. 621 


erscheinen. Resultat der Erörterungen ist, daß der Entwurf dem 
Emanzipationskampf der Arbeiterklasse schwere Fesseln anzulegen 
beabsichtigt. Demgegenüber; können die Fortschritte, die der Entwurf 
bringt, und die in der Regel nur Halbheiten sind, nicht ins Gewicht 
fallen. 


29. Soziale Hygiene. 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Forst, Wilhelm, Zurück ins Paradies ist die 
Lösung des sozialen Problems. Die hohepriesterliche 
Inthronisierung und Seßhaftmachung der Frau als verschwesterte 
Gattungspezies in der paradiesischen Stammesfamilie ist die lebendige 
Religion. Den deutschen Frauen gewidmet. Helpenstein bei Neuß 
a. Rhein, Selbstverlag. VIII, 249 S. M. 2.80. 


31. Staats- und Verwaltungsrecht. 


Fischel, Dr. Alfred, Das österreichische Spra- 
chenrecht. Eime Quellensammlung. Zweite, vermehrte, bis 
zur Gegenwart ergänzte Auflage. Brünn ıIgıo, Friedr. Irrgang. 
CXIII, 398 S. M. 6.—. 

Die vorliegende, nunmehr in zweiter Auflage erschienene Arbeit 
zerfällt in zwei Teile und zwar in eine vollständige Sammlung aller 
Materialien, die sich auf die Regelung der in Oesterreich so kom- 
plizierten Sprachenfrage beziehen und in eine historische Einleitung, 
ın der der Verfasser den \Verdegang des sprachlichen Rechtes in Oester- 
reich zu skizzieren versucht. Die Bilanz dieses Entwicklungsganges 
ist für den deutschen Volksstamm und seine Sprache betrübend: 
Bis 1848 ist das Deutsche die unbestrittene Staatssprache; von da 
ab erfolgt der Abbröckelungsprozeß, den Fischel bis in die kleinsten 
Details verfolgt. Zunächst erscheint das Deutsche jahrzehntelang 
als Verständigungssprache in Amt und Verkehr. In der neuesten 
Phase der Entwicklung sprachlichen Rechtes in Oesterreich wird aber 
auch gegen diese Politik Sturm gelaufen. Die wirtschaftlich, poli- 
tisch und sozial zur Macht gelangten slavischen Nationen wollen dieses 
»deutsche Joch« abschütteln und nunmehr die deutsche Sprache 
zu einer reinen Territorialsprache der deutschen Länder und Landes- 
teile degradieren. Merkwürdig genug hat dieser letztere Gedanke in 
der leitenden deutschen Politik gleichwie in einer slawophilen Wiener 
Bureaukratie feste Wurzel geschlagen. Das Schlagwort von 
dernationalen Autonomie der Deutschen wurde 
geprüft und man ist bereit die deutsche Spra- 
che in Oesterreich in ein notdürftiges Aus- 
gedinge zu schicken. Staatssprache —- Verständigungs- 
sprache — Landessprache und schließlich noch Kreis- oder Bezirks- 
sprache, das sind die retrograden Entwicklungsetappen in der Be- 
deutung der deutschen Sprache im Staate Oesterreich. Der Verfasser 
fürchtet diesen Abstieg und warnt vor jeder gesetzlichen Regelung 
sprachlichen Rechtes, da trotz aller sprachlichen Wirren im derzeitigen 
Oesterreich die deutsche Geschäfts- und Verständigungssprache ge- 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXN. œ. 40 


622 Literatur-Anzeiger. 


setzlich und faktisch anerkannt wird. Wenn aber ein auf modernen 
wirtschaftlichen Prinzipien aufgebautes Oesterreich erstehen und be- 
stehen soll, wenn das große einheitliche Wirtschaftsgebiet des Reiches 
erhalten werden soll, dann bedarf es in erster Linie der deutschen 
Verkehrs- und Vermittlungssprache. 

Dieser kurz skizzierte Gedankengang des Verfassers verdient 
jedenfalls die Autmerksamkeit der politischen wie wirtschaftlichen 
Kreise Deutschlands und Oesterreichs. Allen jenen, die Politik nicht 
nur vom öden ÖOpportunitätsstandpunkte betreiben, sondern die 
Probleme tief und ganz zu erfassen suchen, kann Fischels Arbeit 
trotz mancher Unübersichtlichkeit der Darstellung wärmstens empfoh- 
len werden. (Herz.) 


Heuberger.Fürsprech Dr. Karl, Dieaargauischen 
PfrundgüterundihreHerausgabeandie Kirch- 
gemeinden. Aarau 19009, H. R. Sauerländer u. Co. XVI, 187 S. 
M. 3.—. 

I. Teil. Vermögensrechtliche Verhältnisse der Kirche im all- 
gemeinen und ihre Entwicklung speziell im Gebiete des Aargaus bis 
1803. Die Pfründe,; das Kirchenvermögen (wer ist Eigentümer?); 
das Patronatsrecht;; Stellung des Geistlichen ; Folgen der Reformation. 
Il. Teil. ıg. Jahrh. Folgen der Revolution. Finanzielle Ausrüstung 
des jungen Aargaus. Abschaffung der Feudallasten und daherige Be- 
soldungsgesetze. Privatpfründen werden Staatspfründen. Art. 12 
des Bundesvertrages von 1815. Wachsen der Omnipotenz des Staates. 
Aufhebung der Klöster. Art. 70 der Verf. und sein heutiger Vollzug: 
die Herausgabe der Pfrundgüter, materielle Trennung von Kirche 
und Staat. III. Teil. Folgen der Vollziehung auf Verf., Kirch- 
gemeinden, Kirche. Zukünftiges Verhältnis zwischen Staat und 
Kirche. 

Das Buch ist die einzige umfassende Darstellung der im Titel 
genannten Staatsaktion und behandelt einen wichtigen Teil des aarg. 
Staats- und Verwaltungsrechts; es bildet mit seinen zahlreichen 
interessanten Einzelheiten auch einen nennenswerten Beitrag zur 
Erforschung des germanisch-römischen Kirchenrechts der Nordschweiz. 


Hüssen, Dr. jur. Fritz, Referendar in Elberfeld, Die 
Verfassungsenltwicklung Transvaals zur »Sel]- 
governing Colony.. (Freiburger Abhandlungen aus dem Ge- 
biete des öffentl. Rechts, herausgeg. von W. von Rohland, H. Rosin 
und R. Schmidt, Heft XVI.) Karlsruhe 1909, G. Braunsche Hof- 
buchdruckerei, XI, 146 S. M. 3.—. 


Die Arbeit ist aus dem Bestreben entstanden, aus dem englischen 
Kolonialrecht für das deutsche zu lernen. Sie stellt auf Grund der 
amtlichen englischen Quellen die Prinzipien, von denen sich die bri- 
tische Regierung bei der staats- und verwaltungsrechtlichen Behand- 
lung einer Kolonie leiten läßt, an dem Beispiel Transvaals dar und 
verfolgt besonders die stufenweise Entwickelung des Selbstverwaltungs- 
und Selbstgesetzgebungsrechts von der Annexion (I. September Igoo) 
bis zur Einführung von Selfgovernment durch die Verfassung vom 
6. Dezember 1906. 

Das Resultat, zu dem Verfasser gelangt, ist (S. 103): »daß die 
Vorbedingung für den Erfolg einer jeden Kolonialpolitik eine frei- 
heitliche Ausgestaltung der Institutionen ist, unter deren Herr- 


Literatur-Anzeiger. 62 3 


schaft die Kolonie zu einem Staatswesen erblühen soll, — und daß 
die Gewährung eines möglichst hohen Maßes von Selbstbestim- 
mungsrecht auf allen Gebieten der inneren Staatstätigkeit die 
beste Bürgschaft für eine dauernde Verbindung zwischen Mutterland 
und Kolonie zu leisten vermag«. Die im Anhang abgedruckten Original- 
Verfassungstexte werden Interessenten willkommen sein. 


Loening, Dr. Edgar, Geh. Justizrat. Professor, Grund- 
züge der Verfassung des Deutschen Reiches. 
3. Auflage. (Aus Natur und Geisteswelt, 34. Bändchen.) Leipzig 
1909, B. G. Teubner. 134 S. M. 1.—. geb. M. 1.25. 

Der zweiten, im Jahr Igo6 erschienenen Auflage des kleinen 
Buches ist sehr rasch die dritte gefolgt. Aus Vorträgen, die der Ver- 
fasser vor einem größeren Kreise von Laien gehalten, entstanden 
sucht das Buch den rechtlichen Inhalt der Reichsverfassung 
in einer jedem Gebildeten verständlichen Form darzulegen. Durch 
geschichtliche Rückblicke, durch Aufweisung des Zusammenhangs, 
in dem die einzelnen Bestimmungen der Reichsverfassung stehen, 
durch Vergleiche mit den Verfassungen der Schweiz und der Union 
bemüht sich der Verf. den richtigen Standpunkt für das Verständnis 
des geltenden Rechts zu gewinnen. Die wichtigsten Streitfragen 
unseres Verfassungsrechtes sind hervorgehoben und die Stellung, die 
der Verf. zu ihnen nimmt, kurz begründet. Wenn das Buch auch 
keine politische Erörterungen über die Reichsverfassung 
bringen will, so hat sich der Verf. doch nicht gescheut, da wo er dies 
für notwendig erachtete, seiner politischen Ueberzeugung Ausdruck 
zu geben. — In der neuen Auflage sind die wichtigen Finanzgesetze 
der Jahre 1906 und Igog einer, wenn auch gedrängten, so doch ihre 
Bedeutung klarlegenden Besprechung unterzogen worden. Auch die 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete sind etwas ausführ- 
licher, als dies in den früheren Auflagen geschehen war, erörtert worden. 


Schultheß-Rechberg, Dr. jur. Gustav (junior). 
Luther, Zwingliund Calvınınıhren Ansichten 
über das Verhällniıs von Staat und Kirche. 
(Züricher Beiträge zur KRechtswissenschaft, herausgeg. von A. 
Egger, E. Hafter, H. F. Hitzig und Max Huber, XXIV. Heft.) 
Aarau Igog, H. R. Sauerländer u. Co. X, 185 S. M. 2.80. 

Die Festsetzung des gegenseitigen Verhältnisses des kirchlichen 
Wirkens und der staatlichen Gewalt gehörte zu den Aufgaben, welche 
sich den Trägern der Reformation im 16. Jahrhundert unweigerlich 
aufdrängten. Die Art, wie die führenden Männer solche Aufgabe 
praktisch und theoretisch zu lösen versuchten, kann mittelst allge- 
meiner Kategorien, wie Theokratie, Staatskirchentum etc. nicht ın 
sachgemäßer Weise zum Ausdruck gebracht werden. Vielmehr hat 
man der persönlichen Eigenart eines jeden der drei Reformatoren 
nachzugehen, um zu zeigen, wie sich diese, unter den Bedingungen 
ihrer verschiedenen Situation, im ganzen Umkreis ihrer öffentlichen 
Betätigung und ihrer Urteile darstellt. So im Besonderen fortschreitend 
gewinnt man das Gemeinsame und Allgemeine von selbst, jedoch stets 
ın seiner eigentümlichen Färbung. In einem ersten Abschnitt werden 
Luther, Zwingli und Calvin in Verbindung mit den sie tragenden 
öffentlichen Verhältnissen charakterisiert. Es folgt die Entwicklung 
ihrer Urteile über den Staat, die Staatsformen und ihre eigene Stellung 


624 L.iteratur-Änzeiger. 


im Staate. Hierauf werden ihre Anschauungen von der Kirche und 
ihren mancherlei öffentlichen Funktionen besprochen. In einem 
SchlußBabschnitt ergibt sich ihre Auffassung vom gegenseitigen Verhältnis 
von Staat und Kirche als Resultat. — Im allgemeinen”sind Luthers 
Urteile die zufälligsten und subjektivsten; Calvin, der”einen klaren 
und sicheren Begriff von der Kirche vertritt, konnte dem’Staate neben 
ihr keine selbständige Bedeutung übriglassen; die objektivsten und 
bestbegründeten Anschauungen über Kirche und Staat und ihr gegen- 
seitiges Verhältnis vertritt Zwingli. Juridisch durchdachte Systeme 
zu schaffen konnte übrigens die Aufgabe der Reformatoren nicht sein, 
welche in erster Linie religiöse Kräfte auszuwirken und dann ihren 
Wirkungsbereich durch diplomatische Maßnahmen zu schützen hatten. 


Er an I De 


32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht. 


Gewerbeordnung, Die, für das Deutsche Reich 
in ihrer neuesten Gestalt nebst Ausführungsvorschriften und das 
Gesetz betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Unter Mit- 
wirkung von Dr. Helmuth Lehmann, Gerichtsassessor in 
Charlottenburg, erläutert von Dr. Ernst Neukamp, Reichs- 
gerichtsrat. Achte, durchgearbeitete Auflage. Tübingen 1910, 
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). VIII, 684 S. geb. M. 6.—. 

Seit dem Erscheinen der 7. Auflage des Buches im Jahre 1906 ist 
die Gewerbeordnung durch die 4 Novellen vom 7. Januar 1907 (betr. 
die Baugewerbetreibenden), vom 30. Mai 1908 (betr. den sogen. kleinen 
Befähigungsnachweis), vom 29. Juni 1908 (betr. den Vogelhandel) 
und vom 28. Dezember 1908 (betr. Arbeiterschutzbestimmungen) 
umgestaltet. Diese Novellen sind in den Text verarbeitet, sodaß das 
Buch die jetzt geltende Fassung der Gewerbeordnung wiedergibt. 
An dem Grundsatze, eine möglichst knappe und doch völlig ausrei- 
chende Erläuterung des mitunter recht schwierigen Textes unter voll- 
ständiger Berücksichtigung der Rechtsprechung der höchsten Justiz- 
und Verwaltungsgerichte und der maßgebenden Verordnungen der 
Zentralbehörden des Reiches und der Bundesstaaten zu bringen. 
ist auch bei dieser Auflage festgehalten. Hierbei konnte der Verfasser 
eine Reihe bisher ungedruckter Entscheidungen des Reichsgerichts 
verwerten. 

Die Anmerkungen zu den unverändert gebliebenen Teilen des 
Gesetzes sind sämtlich durchgearbeitet und wichtigere Streit- 
fragen haben, soweit sie bisher ungeklärt sind, besonders eingehende 
Berücksichtigung gefunden. Hervorgehoben seien davon die an die 
$$ 115 ff. sich knüpfenden Fragen, namentlich auch im Hinblick auf 
den viel erörterten Fall der Kruppschen Pensionskassen, der Begriff 
der Wohlfahrtseinrichtungen im Sinne des $ ı17 Abs. 2, ferner die 
streitigen Fragen des Koalitionsrechtes (Aussperrungen und Boykott). 
die Begriffe »der Lohn- und Arbeitsbedingungen« und der »Änderen« 
im Sinne der $$ 152, 153 und ähnliche mehr. Infolge einer erheblichen 
Vergrößerung des Formates des Buches sind trotz der Vermehrung seines 
a. und der Erweiterung des Sachregisters die Seitenzahlen ver- 
mindert. 


Guggenheim, Dr. jur. Karl, Das bäuwerliche Erb- 
recht des schweiz. Zivilgesetzbuchs vergl. mit dem 
kantonalen Recht und den deutschen Anerbenrechten. (Züricher 


Literatur-Änzeiger. 625 


Beiträge zur Rechtswissenschaft, herausgeg. von A. Egger, u. a. 
XXV.) Aarau 1909, H. R. Sauerländer. XI, 172 S. M. 2.40. 

Das Buch legt dar und vergleicht mit bisherigen Lösungen der- 
selben Probleme, wie das schweiz. ZGB. in seinem bäuerlichen 
Erbrecht folgende Prinzipien durchzuführen versucht: Möglichste 
nun unwirtschaftlicher Zersplitterung 
des ländl. Grundeigentums; Uebergang bäuerlicher Gewerbe an den 
tüchtigsten Wirtschafter; Ermöglichung der Ueber- 
nahme für den betreffenden Erben ohne allzu drückende 
Verschuldung des Gutes und dennoch unter tunlichster 
Schonung der Miterbenansprüche. Die Regelung ist 
kurz folgende: 1. Die Kantone werden ermächtigt, allgemeine T ei- 
lungsgrenzen für ländliche Grundstücke aufzustellen. 2. Für 
landwirtschaftliche Grundstücke soll beim Erbübergang als Anrech- 
nungswert der Ertragswert gelten; besondere Bestimmungen 
verhindern die spekulative Ausbeutung dieses Prinzips 
durch den Uebernehmer. 3. Landwirtschaftliche Gewerbe sollen 
ab intestato demjenigen Erben ungeteilt zugewiesen werden, 
der die Zuteilung verlangt und der zur Bewirtschaftung ge- 
eignet erscheint. Unter mehreren geeigneten Bewerbern ent- 
scheiden de Behörden, nach weitern im Gesetz genannten Ge- 
sichtspunkten. 4. Der Ueberschuldung des Uebernehmers 
wird vorzubeugen gesucht durch Schaffung des Instituts der Er- 
tragsgemeinderschaft der Miterben und durch Ermöglı- 
chung einer Abfindung vermittelst besonderen Grundpfands, der 
Erbengült. 


Radbruch, Dr. jur. Gustav, Einführung in die 
Rechtswissenschaft, (Wissenschaft und Bildung, Einzel- 
darstellungen aus allen Gebieten des Wissens, herausgeg. von Privat- 
dozent Dr. Paul Herre, 79. Bändchen.) Leipzig 1910, Quelle und 
Meyer. 135 S. M. 1.—, geb. M. 1.25. 

Die Schrift reiht sich den neuerlich immer häufigeren Versuchen 
ein, endlich auch dem Rechte seinen Platz im Systeme der »allge- 
meinen Bildung« zu erobern. Deshalb will sie zwar in die Rechts- 
wissenschaft einführen, aber selbst nicht eigentlich Rechtswissenschaft 
geben; denn jene Aufgabe gebot, das Recht nicht sowohl seinem In- 
halte nach, als in seinen Beziehungen zu anderen Kulturwerten dar- 
zustellen, die sich in jenem Bildungssysteme schon das Heimatrecht 
erworben haben, es einzufügen in den Zusammenhang der Staats- 
auffassungen und \Veltanschauungen. Man wird hier also vorwiegend 
nicht eine, noch so verallgemeinernde Uebersicht geltenden Rechts, 
eine »allgemeine Rechtslehre«, suchen dürfen, sondern nur eine Dar- 
stellung der philosophisch-politischen Grundgedanken, aus denen es 
hervorgegangen ist, eine »juristische Prinzipienlehre« (in diesem 
Sinne). 


Mayer, Dr. Felix und Grünberg, Dr. Siegmund, 
Dienstvertrag der Handlungsgehilfen. Gesetz 
(österreichisches) vom 16. Januar IgIo. Erläutert durch Anmer- 
kungen und Entscheidungen. Wien ıgIo, Manz. XXX, 161 5. 
K. 2.60, geb. K. 3.40. 


626 Literatur-Anzeiger. 


33. Politik. 


Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst: 
Denkwürdigkeiten. Im Auftrage des Prinzen Alexander von 
Hohenlohe-Schillingsfürst herausgegeben von Friedrich Curtius. Ber- 
lin-Stuttgart 1907. Deutsche Verlags-Anstalt. 2 Bände: 440 und 
556 Seiten. 

Dieses in vornehmer Ausstattung, die Lesen und Uebersicht 
tunlich ermöglicht, veröffentlichte nachgelassene Werk, das teils aus 
amtlichen Berichten, teils aus Privatbriefen, teilsendlich aus Tagebuch- 
Aufzeichnungen des Autors zusammengesetzt, von Friedrich Curtius 
in Straßburg herausgegeben worden ist, darf sonder Zweifel als ein 
standard work nicht nur unserer Politiker und Historiker, sondern auch 
unserer Sozialhistoriker gelten. Es umfaßt neben der \Verdezeit des 
Deutschen Reiches, in welchem Hohenlohe als bayrischer Minister in 
München wie als Abgeordneter der Reichspartei in Berlin eine her- 
vorragende und im ganzen liberale Rolle gespielt hat, insbesondere die 
erste Periode nach der Reichsgründung, in welcher Hohenlohe erst als 
Botschafter in Paris, dann als Statthalter von Elsaß-Lothringen in Straß- 
burg tätig war, sowie endlich die Periode der Kanzlerschaft des Verf. 
in Berlin. Die Einblicke, die die Memoiren in das Treiben der 
Regierungsspitzen verschafft, sind tiefgehend und häufig kompromit- 
tierend. Wenig oder nichts in ihnen ist geeignet, dem Idealisten, 
welchem Ideale immer er sein Herz erschlossen haben möge, Nahrung 
zu geben. Es ist die Welt des Neides, der Brutalität und der Intrige, 
die aus den zwei Bänden vor uns aufsteht. Aber das hindert nicht, 
daß sie viel Lehrreiches für jeden der aus der Geschichte zu lernen 
versteht, und in erster Linie für den Psychologen enthalten. 

Erschreckend ist die Begriffsverwirrung, die in den höchsten 
Kreisen bezüglich des Wesens und der Ziele der Arbeiterbewegung 
herrschen. So berichtet Hohenlohe unter dem 21. Juni 1873 aus Paris, 
der dortige portugiesische Gesandte verfechte die Meinung, die Inter- 
nationale Arbeiter-Assoziation stehe insgeheim unter der Leitung 
der Jesuiten (II, 161). Ebenso erzählt uns Hohenlohe (18. Okt. 18806), 
der offenbar von der Wahrheit des Berichteten selbst überzeugt ist, 
daß nach Maxime Ducamp Carl Marx in mündlichem Gespräch den 
Internationalismus der sozialistischen Arbeiterbewegung von der 
Heimatlosigkeit des in ihm befindlichen jüdischen Elementes abge- 
leitet habe (II, p. 397). Von den Stellen in den Memoiren Hohenlohes 
jedoch, die ein beredtes Zeugnis für die Art und Weise ablegen, in 
welcher sich der moderne Sozialismus in den Köpfen der Regierenden 
malt, ist die Aeußerung, die Wilhelm II. dem Fürsten gegenüber am 
12. Dez. 1889 im Muschelsaale des Berliner Schlosses tat, am denk würdig- 
sten: wenn die Sozialdemokraten einmal in den Wahlen zum Berliner 
Stadtparlament die Mehrheit bekommen sollten, würden diese »die 
Bürger plündern«, worauf er, der Kaiser, dem das gleichgültig sei, 
Schießscharten in das Schloß machen lassen und zusehen werde, 
»wie geplündert werdes; dann würden die Bürger schon kommen 
und ihn um Hilfe anflehen (II. p. 459). Daß bei dem Mangel an Kon- 
takt mit dem Proletariat und dessen Führern ın den unparlamen- 
tarısch regierten Staaten der Arbeiterbewegung gegenüber eine so 
völlige Verständnislosigkeit herrscht, von der wir hier eine Probe 
angeführt haben, ist immerhin eher erklärlich als die Leichtgläubig- 


Literatur-Anzeiger. 627 


keit, mit der von den berufenen und beruflichen Diplomaten auf 
ihrem eigensten Gebiete, dem der Diplomatie, die lustigsten canards 
und die luftigsten potins als bare Münze hingenommen werden. 
Auch hierfür geben die Memoiren Chlodwig Hohenlohes häufige Be- 
weise, so, um nur einen Fall herauszuheben, wenn Hohenlohe im Mai 
1888 ganz naiv zu sagen weiß, es habe eine »französisch-russische 
Intrigue« gegen Italien bestanden, die dahin gehe, daß die französische 
Flotte Spezzia (sic) besetzen solle. 

Nichtsdestoweniger spricht aus diesen Blättern ein gescheidter, 
wenn auch kein außerordentlicher Mensch. Auffallend ist indes — nach 
1870 — der Mangel an großen Gesichtspunkten, leitenden Ideen und prak- 
tischen Konsequenzen dieses Ministers, der an den Geschicken Deutsch- 
lands lange Jahre hindurch einen so hervorragenden Anteil gehabt hat. 
Persönlich wohlwollend und menschlich gütig, war Chlodwig Hohen- 
lohe vernünftiger Entschlüsse wohl fähig und edlen Gemütsregungen 
durchaus zugänglich. Aber was uns aus seinen Memoiren als beson- 
ders markant hervortritt, ist die gänzliche Unfähigkeit des Ver- 
fassers, aus seinen Schlußfolgerungen und Anschauungen mit logischer 
Schärfe auf dem Gebiete der Praxis die entsprechenden Deduktionen 
vorzunehmen. Man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, daß der 
verantwortliche Staatsmann, der von einem ruhigen aber konstanten 
Ehrgeiz erfüllt war, der nichts bitterer empfand als eine Zurück- 
setzung im Amt und welcher last not least zum mindesten in den letzten 
dreißig Jahren seiner Tätigkeit von der Besorgnis beherrscht war, 
es möge seinen Neidern gelingen, ihn bei dem allmächtigen Bismarck 
oder, später, dem ebenso allmächtigen Wilhelm II. miBliebig zu machen 
und seiner Stellung verlustig geben zu lassen, stets bereit gewesen ist, 
auch Maßregeln, die ihm eine bessere Einsicht als verderblich oder ein 
besseres Gefühl alssittlich anstössig verwarf, willfährig mit seiner Person 
zu decken. Besonders klar tritt diese Diskordanz zwischen dem guten 
Willen des Geistes aber der Schwäche des Fleisches in der langen 
Periode der Statthalterschaft in Elsaß-Lothringen zu Tage. Hohen- 
lohe war ein persönlicher Freund des französischen Volkes und ein 
überzeugter Anhänger der Notwendigkeit des Friedens zwischen 
Frankreich und Deutschland. Das hat Hohenlohe in den offiziellen 
Reden wie in den privaten Aufzeichnungen, die in den Memoiren 
uns vorliegen, mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, 
und nichts berechtigt uns, an diesen Beteuerungen zu zweifeln. Aber 
dem steht immerhin die ernste Tatsache entgegen, daß gerade in der 
Zeitperiode, in welcher dieser Franzosenfreund sozusagen Landesherr 
in den Reichslanden war, die Beziehungen zwischen den beiden Nach- 
barvölkern den stärksten Belastungsproben ausgesetzt waren und durch 
falsche tracasseries aller Arten die Gefahr eines Krieges in greifbare 
Nähe gebracht worden ist. So fällt in die Statthalterschaft Hohenlohes 
in Elsaß-Lothringen neben dem Jagdverbot für französische Untertanen, 
den Haussuchungen und Verfolgungen der Mitglieder der Ligue des 
Patriotes sowie insbesondere auch die Einführung des Paßzwanges 
für alle über die deutsch-französische Grenze nach den Reichslanden 
kommenden Ausländer, der, dazu bestimmt, den persönlichen Kontakt 
der Elsaß-Lothringer mit den Franzosen nach Möglichkeit einzuschrän- 
ken, nicht nur einen Sturm der Entrüstung in Frankreich weckte, 
sondern auch unter ökonomischen Gesichtspunkten von nachteiligen 
Folgen begleitet war. Hohenlohe war dabei selbst von der Schäd- 


628 Literatur-Anzeiger. 


lichkeit dieser und ähnlicher Maßregeln vollkommen überzeugt. 
Als die Kaiserin Viktoria ihn darauf aufmerksam machte, daß dieser 
»Unsinn« geradezu eine Provokation Frankreichs zum Kriege bedeute 
(siehe Aufzeichnung vom 22. Juni 1888), erklärte sich der leitende 
Staatsmann der annektierten französischen Provinzen mit der Auf- 
fassung und Qualifizierung dieser Maßregeln gänzlich einverstanden. 
Sein Widerstand gegen sie endete indes in dem Augenblick, als er sich 
vor das Dilemma gestellt sah, entweder die Berliner Befehle blindlings 
auszuführen oder von seinem Posten abzutreten. Der spätere Reichs- 
kanzler weist den gleichen Mangel an Konsequenz auf als der Statt- 
halter der Reichslande. Am 17. August 1898 verzeichnet er, Wil- 
helm II. wolle den Reichstag nicht auflösen, »weil ihm mehr an dem 
Zuchthausgesetz als am Kanal liegt«, und er zu ersterem die Konser- 
vativen im Reichstag brauche. Diese Sätze enthalten, außer dem denk- 
würdigen Hinweis auf die Tatsache, daß Wilhelm II. im Zweifelsfalle 
der Schädigung der Gewerkschaftsbewegung (Zuchthausgesetz) der 
Förderung von Handel und Wandel (Kanalvorlage) gegenüber den 
Vorzug gibt, zwischen den Zeilen eine gewisse Anerkennung der Stel- 
lungnahme der Sozialdemokratie zu diesem Schutzentwurf zum Schutz 
der Arbeitswilligen, den Hohenlohe selbst mit dem Schlagwort der 
Sozialisten als Zuchthausgesetz (ohne Gänsefüßchen) bezeichnet. 
Trotzdem war Hohenlohe der verantwortliche Zeichner des Entwurles. 
von dem er in einer E vom 17. Juni 1894 sagte, 
er vermöge nicht zu begreifen, warum die sozialdemokratische Partei 
ihn eigentlich bekämpfe, da das Koalitionsrecht der Arbeiter durch 
ihn nicht im entferntesten tangiert werde. In einer Aufzeichnung 
vom 7. März 1900 bemerkt Hohenlohe ferner, daß er das Fleisch- 
schaugesetz wegen seiner das Fleisch verteuernden Wirkung für sehr 
bedenklich halte, da die Zahl der Arbeiter und kleinen Leute, deren 
Lebensunterhalt durch die Fleischverteuerung beeinträchtigt würde, 
größer sei als die Zahl der »durch den Bund der Landwirte aufgeregten 
Landbevölkerung« (Il, p. 538). Aber das hat den Fürsten freilich nicht 
abgehalten, in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses 
vom 27. April 1898 die obligatorische Fleischbeschau zu verteidigen 
unter der Erklärung, daß es selbstverständlich sei, daß gegenüber 
der ausländischen Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren mindestens 
gleichwertige hygienische Vorsichtsmaßregeln in Anwendung gebracht 
werden müßten wie gegenüber den inländischen Erzeugnissen gleicher 
Art. Endlich bezeichnet Fürst Hohenlohe das Handwerkergesetz, das er 
1897 selbst dem Reichstage eingebracht hatte, in seinen Aufzeich- 
nungen als ein »ziemlich törichtes« Gesetz. Die Zahl dieser und ähn- 
licher z. T. bereits in einem Artikel der Berliner Neuesten Nachrichten 
vom Oktober 1906 namhaft gemachten Inkongruenzen ließe sich leicht 
noch weiter vermehren. Es ist ein tiefer Blick hinter die Kulissen, 
den die Herausgabe dieses wertvollen und in vieler Hinsicht auch 
erzieherischen Memoirenwerkes den Zeitgenossen gewährt und deshalb 
durchaus zu begreifen, wenn sie in den maßgebenden Kreisen nicht 
mit der gleichen Freude begrüßt worden ist wie etwa eine Onckensche 
oder Lorenzsche Gedenkschrift über die glorreichen Zeiten Bismarcks 
und der Hohenzollernkaiser. In der Tat sind in den Hohenloheschen 
Memoiren die Stellen äußerst zahlreich, die nicht nur auf den Ar- 
beiter oder gar auf den überzeugten Sozialisten, sondern auf jeden 
Menschen von gesundem Ehrgefühle und Verständnis für die Selbstän- 


Literatur-Anzeiger. 629 


digkeit und Antastbarkeit des menschlichen Lebens, geradezu aufrei- 
zend, revolutionierend wirken müssen. Besonders peinlich berührt die 
Leichtigkeit, mit der, den Aufzeichnungen Hohenlohes nach zu 
schließen, die obersten Kreise der deutschen Reichsregierung aus 
den persönlichsten und unverantwortlichsten Gründen mit dem 
Gedanken des Krieges umgehen. Die Memoiren des dritten Reichs- 
kanzlers bringen zahlreiche Belege dafür, wie häufig »mit den 
Knochen des Volkes von den Großen Billard gespielt« wird. Graf 
Waldersee, berichtet uns Hohenlohe einmal, wolle den Ausbruch eines 
Krieges mit Frankreich beschleunigen, weil er fürchte, daß er sonst, 
wenn der Friede noch lange dauere, zu alt und schwach werden könne 
(14. Dez. 1889, p. 461). Ein andermal heißt es, der Kronprinz (der nach- 
malige Kaiser Wilhelm II.) und die Generäle seien der Auffassung, 
daß man den Franzosen Uebles zufügen müsse (25. Mai 1888, p. 476). 
Bismarck, heißt es weiter, sei damals zwar gegen den Krieg gewesen 
und habe dem Kronprinzen erklärt, er werde nur dann im Amte bleiben, 
wenn dieser sich zu einer friedlichen Politik entschließe, habe gleich 
darauf aber, nach der Aussage des Sach- und Menschenkenners Bleich- 
röder, seine Haltung geändert und sei bereit gewesen, »auch um den Preis 
des Kriegess zu bleiben (p. 437). Bismarck läßt sich kurz darauf dahin 
vernehmen, der Kaiser (Wilhelm II.) werde zwar keinen Krieg anfangen, 
käme er aber, so würde er ihm»nicht unangenehm« sein (p. 441). Von Bis- 
marck selbst wird dann berichtet, er wolle keinen Krieg mehr, aber aus 
egoist'ischen Motiven (p. 456). Jedenfalls geht aus einer weiteren Reihe 
von Stellen in unzweideutigster Weise hervor, daß die deutsche Regierung 
die Franzosen jahrelang systematisch gereizt hat (p. 432 ff.). Auch 
der Sozialdemokratie gegenüber legt das Memoirenwerk Hohenlohes 
von der gleichen Art Taktik Zeugnis ab. Hohenlohe selbst schreibt am 
15. September 1878 hinsichtlich des Sozialistengesetzes: »Ich meine, 
daß in Bezug auf das furchtsame deutsche Bürgertum jedes Ge- 
setz gegen die Sozialisten besser ist als keines. Denn jedes Gesetz 
bringt das zustimmende Bürgertum in einen Gegensatz zu den Sozial- 
demokraten und erweitert den Riß zwischen beiden. Sind die Leute 
aber in Gefahr, so stimmen sie später allem zu« (p. 257). Diese macciavel- 
listische Politik fand ihren Kulminationspunkt in Bismarcks Verhalten 
bei der \Viedereinbringung des Sozialistengesetzes 1890. Hohenlohe 
schreibt unter dem 26. April 1890, der Kaiser habe sich dahin geäußert, 
der Kanzler wolle das Sozialistengesetz mit der Ausweisung dem neuen 
Reichstag wieder vorlegen, diesen, wenn er nicht annehme, auflösen, 
und dann, wenn es darüber zu Aufständen käme, »energisch eingreifen«. 
Der Plan, in Ermangelung eines Krieges mit Frankreich die Arbeiter- 
bataillone des eigenen Landes bewußt zur Schlacht zu reizen, scheiterte 
am Widerstande des Kaisers, der zwar ebenfalls die Möglichkeit einer 
blutigen Niederwerfung der Sozialdemokratie ins Auge faßte, aber 
doch Bedenken trug, seine Regierung mit einer solchen Aktion gerade 
einzuleiten. Derartiges könne man, ohne daß es übel genommen werde, 
erstnach Verlaufeiner ruhmreichen Regierungsperiode tun. Dazu machte 
er sein eventuelles Einschreiten mit der Waffe davon abhängig, erst 
die »sbegründeten« Beschwerden der Arbeiter befriedigt zu haben 
(p. 468). Das in dieser Aeußerung eingeschlossene selbstherrliche Ur- 
teil über das sittenrechtliche Maß der Forderungen einer etwa 76% des 
Staates ausmachenden Klasse ist noch als ein Lichtpunkt der 
Periode seit 1870 zu betrachten, die Hohenlohe uns beschreibt. Aus 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 2. 


630 Literatur-Anzeiger. 


der Schwäche dieses Lichtes läßt sich die Tiefe der Schwärze ermessen, 
in die in sittlicher wie kultureller Hinsicht der Rest der Begebenheiten 
getaucht ist. Mit Schrecken wird der künftige Historiker aus diesen 
Memoiren entnehmen, mit welchem Mangel an Rechtsgefühl und sitt- 
‚lichen Grundsätzen die herrschende Schicht des Deutschland seit 1870 
das Erbe eines der vielbegabtesten und fleißigsten Völker der Erde 
verwaltet hat. (Michels.) 


Mahl, Hans, Die Ueberleitung Preußens in das 
konstitutionelle System durch den zweiten 
vereinigten Landtag. München und Berlin 1909, R. 
Oldenbourg. 268 S. M. 6.—. 

Vorliegende Arbeit gibt zum ersten Male, unter möglichster 

Ausnutzung alles zugänglichen Quellenmaterials, eine zusammen- 

hängende Darstellung der inneren Politik in den Tagen der März- 


revolution und zeigt, wie sich schließlich unter dem Druck der Volks- 


bewegung die königlichen Zusagen vom 18. März zu den Gesetzen 
verdichten, aus denen das konstitutionelle Preußen erwuchs. Verf. 
behandelt, nach einer Uebersicht über die Frage des Konstitutionalis- 
mus bis zum Ig. März, die Breslauer Deputation und die Verheißungen 
vom 22. März; versucht aus dem tausendfältigen Stimmengewirr 
die Hauptströme der öffentl. Meinung herauszuarbeiten und ihre Be- 
deutung für die Entschlüsse der Regierung festzustellen ; die Bildung 
des Camphausen-Hansemannschen Ministeriums und dessen Ent- 
scheidung für das allgemeine Stimmrecht bildet das Ende dieses 
ersten Abschnitts. Der zweite ist in vier Teilen (Zusammentritt 
des Landtages; Verfassungsfrage; Weahlgesetzfrage; Finanzfrage) 
dem vereinigten Landtage gewidmet, während der dritte die soziale 
Reformtätigkeit Hansemanns enthält. Eine Unterabteilung »Die 
Finanzfrage in der öffentlichen Meinung« leitet unwillkürlich die Ge- 
danken in unsere kampferfüllten Tage hinüber, wie überhaupt die Ab- 
handlung nicht nur für Historiker und Nationalökonomen, sondern 
auch für Politiker von Interesse sein dürfte. 


631 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 


Von 


WERNER SOMBART. 
I. 


Inhalt: Vorbemerkung S. 631.—1. Die Entstehung der Wert- 
papiere S. 632. r. Der indossable Wechsel S.637. 2. Die Aktie S.640. 3. Die 
Banknote S. 642. 4. Die Partialobligation S. 645. — Die Rechtsform des In- 
haberpapiers und ihre Entstehung S. 649. 


Ich verstehe unter der Kommerzialisierung des Wirtschafts- 
lebens wie ich einstweilen ganz vage umschreiben will: die 
Auflösung aller wirtschaftlichen Vorgänge in Handelsgeschäfte; 
oder doch ihre Beziehung auf Handelsgeschäfte oder ihre Unter- 
werfung unter Handelsgeschäfte und damit, wie man es nicht 
ganz klar auszudrücken pflegt, unter die »Börse« als dem Zentral- 
organ alles hochkapitalistischen Handels. Ich meine also wie 
ersichtlich den jedermann vertrauten Prozeß, der sich heute 
seiner Vollendung naht und der die Erfüllung des Kapitalismus 
bedeutet, den Prozeß der Verbörsianisierung der Volkswirtschaft, 
wie man ihn unter Vergewaltigung der deutschen Sprache nennen 
könnte. Aber auf den Namen kommt es nicht so sehr an als 
auf die Einsicht in die Wesenheit der Erscheinung, die sich bei 
näherer Prüfung in drei — sowohl historisch wie systematisch 
unterscheidbare — Bestandteile auflöst !). 


m nn —— 


1) Ich bemerke, daß die Darstellung, die ich hier von den Entwicklungs- 
tendenzen der (hoch-)kapitalistischen Volkswirtschaft gebe, nur eine vorläufige 
und skizzenhafte ist (soweit sie für die Lösung der in diesem Essai gestellten 
Sonderaufgabe unentbehrlich erscheint); daß ich die ausführliche Erörterung 
aller hier nur kursorisch berührten Punkte in der neuen Auflage meines »Mod. 


Kap.« hoffe vornehmen zu können. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 4I 


632 Werner Sombart, 


Zunächst vollzieht sich ein Prozeß, den man die Versach- 
lichung des Kredits (oder allgemeiner: der Forderungsrechte) und 
ihre Objektivierung (Verkörperung) in »Wertpapieren« nennen 
mag. An ihn schließt sich der Vorgang, der unter dem Namen 
der Mobilisierung oder wenn man ein deutsches Wort vorzieht: 
der Vermarktung dieser Forderungsrechte und ihrer Träger be- 
kannt ist. Beides aber findet seine Ergänzung in der Ausbildung 
selbständiger Unternehmungen zum Zweck der Schaffung von 
Forderungsrechten (Wertpapieren); also in deren Kreirung aus 
Gewinnabsichten. 


Die folgende Darstellung soll den Nachweis erbringen, 
daß an allen diesen Vorgängen die Juden schöpferischen Anteil 
genommen haben, ja daß die in dieser Entwicklung zum Aus- 
druck kommende Eigenart des modernen Wirtschaftslebens recht 
eigentlich dem jüdischen Einflusse ihre Entstehung verdankt. 


I. Die Entstehung der Wertpapiere. 


Wenn die Juristen das wesentliche Merkmal des Wertpapiers 
in seiner eigentümlichen Bedeutung für die Geltendmachung 
des in ihm verbrieften Rechtes erblicken!*‘): daß nämlich dessen 
Ausübung oder Uebertragung oder beides ohne den Besitz der 
Urkunde rechtlich nicht statt hat, so müssen wir vom wirtschafts- 
wissenschaftlichen Standpunkte aus — ohne in einen Gegen- 
satz zu der juristischen Auffassung zu treten, diese vielmehr 
in ihrer Richtigkeit bestärkend — vor allem den Umstand be- 
tonen, daß in einem Wertpapier (wenn es die eigenartige und 
von allen anderen grundsätzlich zu unterscheidende Natur einer 
besonderen Art von Urkunden in voller Reinheit aufweist) sich 





ła) So doch schließlich übereinstimmend (trotz heftiger Befehdung) B ru n- 
ner, Endemanns Handbuch 2, 147 und Goldschmidt, Universal- 
geschichte des Handelsrechts (1891), 386. Auch Knies, Der Kredit ı (1876), 
ıgo faßt den Begriff des Wertpapiers wesentlich juristisch, wenn er sagt, daß 
wir es in ihm »mit einer eigentümlichen neuen Grundnorm für die Erwahrung 
und Geltendmachung eines Rechts zu tun (haben) und ebenso mit einer neuen 
Grundnorm für die Uebertragung eines solchen Rechts auf andere«. Etwas mehr 
einer spezifisch nationalökonomischen Auffassung nähert er sich, wenn er (Kredit 
2, 238) von dem Verkehrsbedürfnis spricht, »eine Geldforderung ohne Rücksicht 
auf ihren Entstehungsgrund zu »objektivierene«« und durch einen Schein — 
das Wertpapier — »»tragen«« zu lassen.« 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 633 


ein nicht persönliches sondern ein versachlichtes Schuld- (oder 
Forderungs- oder auch im weiteren Sinne Kredit-)verhältnis 2) 
»verkörpert«. Die Entstehung der Wertpapiere ist somit der äußere 
Ausdruck der Versachlichung der Kreditbeziehungen, die selbst 
wiederum nur ein einzelnes Glied in der Kette von Versachlichung 
bildet, dieser für alles hochkapitalistische Wesen mehr denn irgend 
ein anderen Vorgang kennzeichnenden Erscheinung. Eine »Ver- 
sachlichung« eines ursprünglich persönlichen Verhältnisses voll- 
zieht sich überall dort, wo an Stelle des unmittelbaren Einwir- 
kens oder Zusammenwirkens lebendiger Menschen die Wirk- 
samkeit eines von Menschen erst geschaffenen Systems von Ein- 
richtungen (Organisationen) tritt. (Die Parallelerscheinung beob- 
achten wir in der Technik, wo die Versachlichung darin besteht, 
daß die lebendige Menschenarbeit einem System lebloser Körper 
übertragen wird: Maschinismus oder Chemismus). Also die 
Kriegführung »versachlicht« sich, wenn nicht mehr die höchst- 
persönliche Initiative des Heerführers den Kampf entscheidet, 
sondern die geschickte Befolgung aller im Laufe der Jahre aufge- 
sammelten Erfahrungen und die Anwendung des kunstvollen 
Systems der Strategie und Taktik, der Geschützestechnik und 
der Verproviantierungsmethoden usw. Ein Detailhandelsgeschäft 
wird versachlicht, wenn der einst allein die Leitung ausübende 
Chef, der persönlich mit dem Personal und persönlich mit den 
Kunden verkehrt, ersetzt wird durch ein Direktorium, dem ein 
Stab von Zwischenleitern untersteht, unter denen wiederum 
Tausende von Angestellten tätig sind: alle nur Kraft des Organi- 
sationsplanes, dem jeder einzelne unterworfen ist; in dem aber 
auch das einzelne Kaufgeschäft nicht mehr eine höchstpersön- 
liche Verständigung zwischen Käufer und Verkäufer ist, sondern 
ein sich nach bestimmten festen Normen abspielender automa- 

2) Ich fasse den Begriff des »Kreditverhältnisses« in dem weiten Sinne 
als eines Verpflichtungsverhältnisses zwischen Personen, das durch Hingabe 
eines Vermögenswertes an einen andern entsteht, der die Gegenleistung in der 
Zukunft verspricht. Aus jedem Kreditverhältnis entsteht also ein Schuld- und 
ein Forderungsverhältnis, aber nur im ökonomischen nicht auch im juristischen 
Sinne, da die Forderungsrechte in diesem weiten materiellen Sinne auch Eigen- 
tumsrechte, dingliche Rechte usw. mit umfassen; z. B. das Recht des Eigen- 
tümers auf Erstattung des Pacht- oder Mietzinses, des Hypothekengläubigers 
auf Erstattung des Hypothekenzinses usw., des Arbeiters auf Erstattung des 


Arbeitslohnes usw. 
41* 


634 Werner Sombart, 


tischer Vorgang. Der kollektive Arbeitsvertrag »versachlicht« 
das Lohnarbeiterverhältnis usw. 

Solcher Art Versachlichung erfahren nun auch die 
Kreditverhältnisse in einem bestimmten Stadium der kapi- 
talistischen Entwicklung (und diese Versachlichung des 
Kredits ist, wie ich sagte, das charakteristische Merk- 
mal der modernen Volkswirtschaft, nicht etwa die Entstehung 
oder auch nur die stärkere Ausdehnung des Kreditverhältnisses 
selbst, das in aller vor- und frühkapitalistischen Zeit wenigstens 
als Konsumtivkredit eine oft überragende Bedeutung hat. 
(Altertum!) Ganz allgemein gesprochen wird ein Kreditverhältnis 
»versachlicht«, wenn es nicht mehr aus der persönlichen Verein- 
barung zwischen zwei bekannten Personen entsteht, sondern durch 
ein System menschlicher Einrichtungen zwischen einander unbe- 
kannten Personen nach völlig objektivierten Normen und in 
schematisierten Formen zustande kommt. Den Angelpunkt 
dieser Einrichtungen eben bilden die Wertpapiere, in denen das 
Forderungs- und Schuldverhältnis zwischen Unbekannt und 
Unbekannt »objektiviert« ist und durch deren Besitz jederzeit 
ein neuer Gläubiger in das Kreditverhältnis eintreten kann. 
Ein unpersönliches Kreditverhältnis wird also durch das Wert- 
papier begründet. Das lehrt eine genaue Analyse des durch die 
bekannten Typen der Wertpapiere geschaffenen Schuldnexus. 
Diese sind hauptsächlich der girierte Wechsel, die Aktie, die Bank- 
note, die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche »Obligation«. 

Der girierte Wechsel (im Gegensatz zum nicht 
girierten Wechsel) ebenso wie der Blankowechsel begründet 
das Forderungsrecht eines beliebigen dem Schuldner (Trassaten) 
ebenso wie dem ursprünglichen Gläubiger (Trassanten) ganz 
unbekannten Dritten, mit dem den Schuldner niemals ein wirt- 
schaftliches Band sonst verknüpft zu haben braucht. Er wird 
nun ein allgemeines Zahlungsmittel. Das Indossament macht 
das persönliche Erscheinen der Interessenten an bestimmten Aus- 
gleichtagen (Meßwechsel) unnötig ?). 

Die Aktie schafft dem beliebigen Besitzer ein Anteils- 
recht an dem Kapital und dem Profit einer ihm persönlich ganz 
fremden Unternehmung. Die Beziehung einer Person zu einem 
Geschäftsbetriebe wird losgelöst nicht nur von der persönlichen 





3) F. A. Biener, Wechselrechtliche Abhandlungen (1859), 145. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 635 


Mitwirkung, sondern sogar von dem einer Person gehörigen 
Sachvermögen: sie wird objektiviert in einer völlig abstrakten 
Geldsumme, die je zu ganz verschiedenen Vermögenskomplexen 
gehören kann. 

Die Banknote schafft dem Inhaber ein Forderungsrecht 
gegenüber der Bank, mit der er niemals ein Vertragsverhältnis 
braucht eingegangen zu haben. Sein Anspruch besteht ohne 
jede Beziehung etwa auf eine persönlich begründete Schuldtat- 
sache (wie im Depositum). 

Die (Partial-)Obligation begründet ebenso ein 
Kreditverhältnis zwischen Unbekannt (dem Publikum, wie wir 
bezeichnend sagen) und einem Dritten: dieser sei ein öffentlicher 
Körper oder eine Aktiengesellschaft oder eine Privatperson. 

Der Staat oder die Gemeinde, die eine öffentliche Anleihe 
aufnehmen, kennen ihre Gläubiger ebensowenig wie die indu- 
strielle Unternehmung, die Obligationen ausgibt oder der Land- 
wirt, der sich flüssige Mittel durch den Verkauf von Pfandbriefen 
verschafft. Die Obligation weist sogar noch verschiedene Grade 
der Versachlichung des Kreditverhältnisses auf: je nachdem 
der Schuldner eine individuelle (und dadurch bekannte) 
Person ist oder nicht. Man kann danach die (Privat)obligationen 
in Individual- und Kollektivobligationen teilen. Bei jener steht 
den Gläubigern als Schuldner ein bestimmtes Unternehmen 
(oder etwa ein bestimmter »Standesherr«) gegenüber; bei dieser 
eine unbekannte Menge von Schuldnern. Das trifft, wie man 
weiß, bei dem Pfandbriefverhältnis zu, bei dem die gesamten 
(oder viele) Grundbesitzer eines Bezirks, von deren Existenz 
der Pfandbriefinhaber vielleicht gar nichts weiß, als Schuldner 
verpflichtet sind. 

Den Anteil der Juden an der Entstehung dieser Einrichtung 
»quellenmäßig« nachzuweisen, ist wohl eine Aufgabe, die nie 
wird gelöst werden können. Selbst dann nicht, wenn man sich 
mehr mit der Stellung der Juden in früheren Wirtschaftsepochen 
befaßt haben, selbst dann nicht, wenn man die bisher fast ganz 
vernachlässigten und doch gerade für die hier erwähnten Probleme 
entscheidend wichtigen Partieen der Wirtschaftsgeschichte, wie 
namentlich die Geschichte des Geld- und Bankwesens auf der 
Pyrenäenhalbinsel während der letzten Jahrhunderte des Mittel- 
alters besser bearbeitet haben wird als bisher. Aus dem einfachen 
Grunde, weil sich die Genesis wirtschaftlicher Organisationen 


636 Werner Sombart, 


ebenso wenig wie die von Rechtsinstituten in ihren letzten Grün- 
den »quellenmäßig« wird nachweisen lassen. Es handelt sich ja 
dabei, wie die Hauptvertreter der »quellenmäßigen« Rechts- und 
Wirtschaftsgeschichte selbst oft genug hervorheben, nicht um 
»Erfindungen« oder »Entdeckungen«, die von einem bestimmten 
Tage datieren, sondern um langsame, gleichsam organische 
Wachstumsprozesse, deren Anfänge sich im Dunkel des Alltags- 
lebens verlieren. Womit wir uns begnügen müssen, ist die Fest- 
stellung, daß in einer bestimmten Zeit die geschäftlichen Ge- 
pflogenheiten diesen oder jenen Grundzug aufgewiesen haben, 
daß der wirtschaftliche Verkehr (bildlich gesprochen) auf diesen 
oder jenen Ton abgestimmt war. Diese Feststellung zu machen, 
reichen aber die oft genug lächerlich geringen Quellenbelege 
ganz und gar nicht aus, und deshalb wird man immer 
wieder zur Korrektur der »quellenmäßigen« Erforschung 
eines Instituts die Schlüsse aus der allgemeinen Wirtschafts- 
(oder Rechts-)lage, in der sich eine Zeit oder eine bestimmte 
Bevölkerungsgruppe befand, heranziehen müssen. Ich denke 
beispielsweise an die Geschichte des Wechsels; 
die wird man ganz gewiß niemals aus den Paar Wechseln auf- 
bauen können, die uns der Zufall aus dem Mittelalter überliefert 
hat. Diese werden uns immer nur als wertvolle Bestätigungen 
oder Berichtigungen allgemeiner Schlüsse dienen. Aber ohne diese 
allgemeinen Schlüsse werden wir nicht viel einzusehen vermögen. 
Gewiß haben diejenigen recht, die aus der Tatsache, daß der 
früher sog. »älteste« Wechsel von dem Juden Simon Rubeus 
(1207) ausgestellt gewesen sein soll, nicht den Schluß zulassen 
wollen: die Juden seien die »Erfinder« des Wechsels $). Aber 
ebensowenig ist es natürlich angängig, aus der andern Tatsache, 
daß ältere Wechsel von Nichtjuden herrühren, darauf schließen 
zu wollen: die Juden seien nicht »die Erfinder« des Wechsels. 
Was wissen wir, wie viel Tausend Wechsel in jener Zeit von dieser 
oder jener Bevölkerungsgruppe in Florenz oder Venedig oder 
Brügge ausgestellt sind, von deren Existenz wir nichts erfahren ? 
Aber was wir sehr genau wissen, ist dieses: daß die Juden die 
Träger des Geldverkehrs während des ganzen Mittelalters waren, 
daß sie an den verschiedensten Plätzen Europas saßen und 
unter einander Beziehungen unterhielten. Und was wir daraus 


4) Hypothese Kuntzes und anderer. Siehe Goldschmidt, Univ. 
Gesch. 408 ff. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 637 


mit einiger Sicherheit schließen können, ist dieses: daß »die Ju- 
den, als einflußreiche Vermittler internationalen Handels, das 
im Vulgarrecht der Mittelmeerländer traditionell überkommene 
Remittierungsgeschäft in größerem Umfange verwendet und 
weiter ausgebildet haben« 5). 

Daß, wenn man historische Erkenntnis solcher Art deduktiv 
gewinnen will, äußerste Vorsicht geboten ist, braucht nicht erst 
ausdrücklich hervorgehoben zu werden. Aber darum sollen wir 
auf die Anwendung dieser Methode nicht verzichten. Und bei 
einem Problem, wie dem hier behandelten, kommen wir ohne 
sie überhaupt zu keinem Ergebnis. Freilich gibt es auch Fälle, 
wie wir noch sehen werden, in denen sich der Anteil der Juden 
an der Ausbildung einer wirtschaftlichen Einrichtung mit aller 
nur wünschbaren »Quellenmäßigkeit« nachweisen läßt. Aber 
daneben bleibt doch eine Fülle von Erscheinungen übrig, die sich 
in ihrer Genesis durch keinerlei »quellenmäßige« Belege auf- 
hellen lassen. Bei ihnen müssen wir uns schon zufrieden geben, 
wenn wir etwa den Nachweis erbringen können, daß Juden in 
der Epoche und in dem Gebiete, wann und wo vermutlich die 
Anfänge der neuen Gebilde zu suchen sind, eine hervorragende 
Rolle im Geschäftsleben gespielt haben oder daß Juden an der 
Ausbildung eines bestimmten Wirtschafts- (oder Rechts-)In- 
stituts ein ganz besonderes Interesse haben mußten. Vielleicht 
daß dann spätere Untersuchungen auch noch mehr »quellen- 
mäßiges« Beweismaterial zutage fördern, jetzt nachdem der 
Blick für das Problem geschärft ist. Was ich hier über die zur 
Anwendung gebrachte Methode sage, gilt allgemein; ganz beson- 
ders aber für den kurzen geschichtlichen Ueberblick, den ich 
im folgenden über die Genesis der oben skizzierten Typen der 
neueren Wertpapiere geben will. 


I. Derindossable Wechsel. 


Nicht die Entstehung des Wechsels ist das, was uns hier 
interessiert, sondern (wie man sagen könnte) die des modernen, 
das heißt des versachlichten, weil girierten Wechsels. 


5 Goldschmidt a.a. O. S. 410. Bei Goldschmidt ist natürlich der 
hier positiv gewandte Satz mit einem Fragezeichen versehen und in die Form 
gekleidet: »ob...«e: »ist aus den z. Z. zugänglichen Quellen nicht zu ermitteln«. 
Siehe dagegen Alb. Wahl, Traité theor. et prat. des titres au porteur I 


(1891), 15. 


638 Werner Sombart, 


Man nimmt im allgemeinen an, daß das Wechselgiro vor dem 
17. Jahrhundert jedenfalls nicht zu voller Entwicklung gelangt 
und in Holland die früheste unbedingte Anerkennung findet 
(in der Amsterdamer Willkür vom 24. Januar 1651) ®). Was 
aber auf dem Gebiete des Geld- und Kreditwesens während des 
17. Jahrhunderts in Holland sich vollzieht, wie wir noch genauer 
sehen werden, ist immer mehr oder weniger auf jüdischen Einfluß 
zurückzuführen. Goldschmidt verlegt die Anfänge der Wechsel- 
girata nach Venedig, wo sie jedenfalls in einem Gesetz vom I4. 
Dez. 1593 verboten wird (während die erste ihm bekannte Wechsel- 
girata I6oo in einer neapolitanischen Urkunde vorkommt 7). 
Die Entstehung der Zirkulationsfigur des Giro in Venedig 
würde mit ziemlicher Sicherheit auf jüdischen Ursprung schließen 
lassen, da wir wissen, daß im 16. Jahrhundert der Wechselverkehr 
dort vornehmlich in jüdischen Händen lag. In einer Eingabe 
der christlichen Kaufleute Venedigs an den Senat vom Jahre 
1550 lautet die auf das Wechselgeschäft der Juden bezug- 
nehmende Stelle wörtlich wie folgt 8): 


»Il medesimo comertio tegniamo con loro etiam in materia de cambii, 
perchè ne rimettano continuamente i lor danari; ....vero mandano contanti, 
acciochè geli cambiamo per Lion, Fiandra et altre parti del Mondo su questa 
piazza de Rialto o vero ge compriamo Panni de seda o altre mercantie secondo 
il commodo loro, guadagnando le nostre solite provisioni.« 

»Questo che dicemo delli habbitanti in Fiorenza succede anche per li 
altri mercadanti di simil nation Spagnuola et Portugeza che abita in Fiandra, 
Lion, Roma, Napoli, Sicilia et altri paesi quali se estendono a negociar con noi, 
non solo in cambii main mandar qui mercantie de Fiandra, formenti di Sicilia 
per vender et comprar altre mercantie da condur in altri paesi«. 


Eine weitere Ausbildung scheint dann das Indossament 


6^ Kuntze, Zur Geschichte der Staatspapiere auf den Inhaber in der 
Ztschr. für das ges. Handelsrecht 5, 198 ff. Derselbe, Inhaber-Papiere 
(1857), 58. 63. Goldschmidt, Univ.-Gesch. 448/49. Sieveking in 
Schmollers Jahrbuch ıgo2. VorallemG.Schaps, Zur Geschichte des Wechsel- 
indossaments (1892), nam. S. 86 ff. »Im allgemeinen läßt sich das 17. und der 
Anfang des 18. Jahrhunderts bezeichnen als Zeit der Ausbreitung und Vervoll- 
kommnung des Indossaments für ganz Europa.«e Zu vergleichen Biener 
a. a. O. S. 121 ff. 137 ff. 

3 Goldschmidt, Univ.-Gesch., 452. Schaps g2. Das erste 
Verbot (nach Schaps) in der Neap. Pragmatica vom 8. Nov. 1607 a.a. O. S. 88 f. 

^) Text bei Dav. Kaufmann, Die Vertreibung der Marranen aus 
Venedig im Jahre 1550 in Jewish Quarterly Rev. 13 (1901), 320 ff. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 639 


auf den Genueser Messen im 16. Jahrhundert erfahren zu haben. 
Hier finden wir wenigstens zuerst das »Giro-Aval«, wie man es 
neuerdings genannt hat, das wir als einen Vorgänger des eigent- 
lichen Wechselgiros zu betrachten haben. 

Wer waren die »Genuesen«, denen wir im 16. Jahrhundert 
an verschiedenen Orten, namentlich auf den berühmten Messen 
zu Besancon als den Herren des Geld- und Kreditmarktes be- 
gegnen ? Die mit einem Male einen »genialen Geschäftsgeist« 
entfalten und Formen des internationalen Zahlungsverkehrs ent- 
wickeln, die man bis dahin nicht gekannt hatte? Daß die alten 
reichen Familien Genuas mit ihren großen Vermögen als die 
Hauptgläubiger der spanischen Krone und der andern geldbe- 
dürftigen Fürsten auftraten, wissen wir. Aber daß die Sprößlinge 
der Grimaldi, der Spinoia, der Lercara jenen »genialen Geschäfts- 
geist« entfaltet hätten, der dem Wirken der Genuesen im 16. 
Jahrhundert sein Gepräge gab; daß sich die alten Adelsgeschlech- 
ter auf den Messen in Besançon oder sonstwo herumgetrieben 
haben sollten oder auch nur mit seltsamer Betriebsamkeit ihre Fak- 
toren dorthin gesandt haben sollten, erscheint mir ohne An- 
nahme eines besonderen äußeren Anstoßes wenig plausibel. War 
hier neues Blut dem alternden Körper des genuesischen Wirt- 
schaftslebens durch Juden zugeführt worden ? Wir wissen jeden- 
falls, daß Flüchtlinge aus Spanien auch in Genua landen und daß 
ein Teil dieser jüdischen Emigranten zum Christentum übertritt; 
während ein anderer Teil in dem Städtchen Novi bei Genua 
aufgenommen wird und daß diese Juden von Novi auch in der 
Hauptstadt verkehrten; wissen, daß diese Zuzügler »meistens 
gewerbtätige, intelligente Juden, Kapitalisten, Aerzte« waren 
und daß sie sich in Genua in der kurzen Spanne Zeit bis 1550 
unliebsam genug gemacht hatten, um den Haß der Bevölkerung 
zu erwecken ?). Wir wissen aber auch, daß zwischen den Bank- 
häusern Genuas und den jüdischen (beziehungsweise damals schon 
marranischen) Bankhäusern der spanischen Städte, z. B. dem 
führenden Bankhause Sevillas, den Espinosas lebhafte Be- 
ziehungen bestanden 19). l 








») Graetz, Gesch. d. Jud. 8, 354; 9, 328. 

10) Bisher ist soviel ich sehe die Frage, welche Rolle die Juden auf den 
Genueser Messen gespielt haben, noch nicht aufgeworfen. Sie zu beantworten 
wird auch deshalb ganz besonders schwierig sein, weil die in Genua sich nieder- 
lassenden Juden ihre Abkunft auf das sorgfältigste geheimhalten mußten, zu- 


640 Werner Sombart, 
2. Die Aktie. 


Will man von einer Aktie schon dort sprechen, wo ein Ka- 
pital in mehrere Teile zerlegt ist, auf die sich die Haftung 
der an der Unternehmung beteiligten Kapitalisten beschränkt, 
so wird man in den genuesischen Maonen des 14. Jahrhunderts, 
in der Casa di S. Giorgio (1407) und in den großen Handelskom- 
pagnien des 17. Jahrhunderts schon Aktiengesellschaften er- 
blicken !). Legt man das entscheidende Gewicht auf die »Ver- 
sachlichung« des Kapitalverhältnisses, so wird man die Anfänge 
der Aktiengesellschaft und der Aktie nicht früher als in das 18. 
Jahrhundert verlegen. Alle früheren Kapitalvereinigungen mit 
beschränkter Haftung bewahrten mehr oder weniger ihren per- 
sonalen Charakter. Ganz deutlich sind die italienischen Montes 
stark mit persönlichem Geiste durchsetzt. Die Person des Mao- 
nesen spielte eine nicht geringere Rolle als das Kapital. Bei der 
Banca di S. Giorgio wird eifersüchtig darauf gehalten, daß der 
Anteil bestimmter Familien an der Leitung der Bank gewahrt 
und gehörig verteilt wird. Aber auch in den großen Handels- 
kompagnien des 17. Jahrhunderts ist die Versachlichung des 
Aktienrechtes noch keine vollständige. In der englisch-ost- 
indischen Kompagnie, die erst seit 1612 einen joint stock, also 
ein Aktienkapital hatte (bis dahin hatte sie nur gleichsam einen 


mal nach der offiziellen Vertreibung im Jahre 1550. Sie werden also voraussicht- 
lich in den meisten Fällen auch ihre Namen gewechselt und wie so oft in ähnlichen 
Lagen ein ganz besonders strenges Scheinchristentum zur Schau getragen haben. 
Immerhin wäre es lohnend, den Versuch zu machen, ihnen hier auf die Spur zu 
kommen. Es ist, soviel ich sehe, der einzige Fall, in dem in nachmittelalterlicher 
Zeit ein großer Geld- und Kreditverkehr sich abgespielt hat ohne nach weis- 
liche Beteiligung jüdischer (d. h. marranischer) Elemente. Vielleicht ist mir 
dieser Nachweis auch nur entgangen und er ist bereits geführt. Dann würde 
ich für eine Benachrichtigung dankbar sein. 

Einstweilen unterrichten am besten über die Genueser Messen Ehren- 
berg, Zeitalter d. Fugger 2, 222 ff. und Endemann, Studien in der röm.- 
kanon. Wirtschafts- und Rechtslehre ı (1874), 156 ff. Endemann fußt wesent- 
lich auf Scaccia und Raph. de Turris, während Ehrenberg außerdem noch einige 
Akten des Fuggerarchivs als Quellen benützt hat. 


1n) Wenn nicht schon in der Gesellschaft der Pairiers, denen die Toulouser 
Mühle du Basacle im 12. Jahrhundert auf Grund von Anteilscheinen (uchaux 
oder saches) übertragen wurde Edm. Guillard, Les opérations de Bourse 
(1875), 15. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 641 


Rahmen gebildet, innerhalb dessen die einzelnen Mitglieder 
ihre Geschäfte selbständig geführt hatten, nach Art der regu- 
lated companies) setzt bis 1640 die Beteiligung an den Fonds 
immer noch die Mitgliedschaft in der Kompagnie voraus. Der 
Anteil konnte also immer nur an ein Mitglied abgetreten werden. 
Erst 1650 wird Uebertragung an Fremde möglich, aber diese 
müssen Mitglieder werden. 

Bei andern Gesellschaften war die Uebertragung der Aktie 
(die ursprünglich immer auf ungleiche und ungrade Beträge 
lautete, also auch von dieser Seite her ein individuelles Gepräge 
bewahrte) an die Genehmigung der Generalversammlung ge- 
bunden oder stand der Kompagnie ein Vorkaufsrecht zu. Die 
Aktie ist nur »Mitgliedschein« (noch nicht »dispositive Urkunde«). 
Das ganze 18. Jahrhundert über überwiegt noch die Namens- 
aktie !?). Und wo auch die Aktie frei veräußerlich war (wie bei 
der Ostindischen Kompagnie in Holland) konnte sie doch nur 
mittels eines unendlich kunstvollen und langwierigen Umschreibe- 
verfahrens von einer Person losgelöst und auf eine andere über- 
tragen werden 1°). 

Will man also der Entstehung der Aktie als eines modernen 
Wertpapiers nachspüren, so muß man im 18. Jahrhundert nicht 
im 14. Umschau halten. Und danach wäre auch die Frage: 
welchen Anteil die Juden an der Herausbildung des modernen 
Aktienverhältnisses haben nur mit dem Nachweis zu beantworten, 
daß sie während der letzten 150—200 Jahre auf die Versach- 
lichung des ursprünglich noch stark persönlich orientierten Ak- 
tienverhältnisses EinfluB ausgeübt haben. Einen unmittel- 
baren Einfluß dieser Art vermag ich nicht nachzuweisen '?®). In- 
direkt aber haben sie wohl von zwei Seiten her nachhaltig bei 
der Versachlichung auch der Aktie mitgewirkt: durch ihre 
eigentümliche Stellung zur Spekulation und zum Inhaberpapier, 
worüber weiter unten ausführlich zu handeln sein wird. Die 
Spekulation drängte auf Versachlichung hin, die Verwandlung 


12) Siehe vor allem K. Lehmann, Die geschichtliche Entwicklung des 
Aktienrechts. 1895. 

13) J. P. Ricard, Le Négoce d’Amsterdam (1723), 397—400. 

131) Erwähnen will ich wenigstens, daß noch Anfangs des 19. Jahrhun- 
derts (in Deutschland) die Kapitalassoziation als eine spezifisch jüdische Ge- 
pflogenheit betrachtet wurde. Lud. Holst, Judentum in allen dessen Tei- 
len aus einem staatswissenschaftlichen Standpunkt betrachtet (1821), 288. 


642 Werner Sombart, 


der Namenaktien in Inhaberaktien bot eines der wirksamsten 
Mittel dar, die Versachlichung durchzuführen: das sagt uns 
die bloße Ueberlegung. Wir können aber sogar in einzelnen 
Fällen nachweisen, daß die Versachlichung des Aktienverhält- 
nisses unmittelbar durch die Interessen der Spekulation geför- 
dert worden ist. So ist diese es offenbar gewesen, die die ursprüng- 
lich auf ungleiche und ungrade Beträge lautenden Aktien der 
holländisch-ostindischen Kompagnie in den einförmigen 3000 fl. 
Typ umgewandelt hat 9). 


3. DieBanknote. 


Wann die erste »Banknote« das Licht der Welt erblickt hat, 
ist noch immer strittig und wird es voraussichtlich noch lange 
Zeit bleiben, nicht nur weil immer neues »(Juellenmaterial« 
zutage gefördert wird, sondern vor allem auch deshalb, weil 
die verschiedenen Schriftsteller je verschiedene Merkmale als 
wesentliche für das Vorhandensein einer Banknote ansehen. 

So erblicken die einen schon in den fedi di deposito (Gold- 
schmidt), die andern in den fedi di credito (Nasse), die dritten in 
den englischen Goldsmith Notes (Rogers), die vierten in den 
Scheinen der Bank von England (Salvioni u. a.), die fünften in 
den Anweisungen, die die Stockholmer Bank im Jahre 1661 zur 
Vermeidung des Kupfermünzentransports ausgab (Roscher) die 
ersten Banknoten. 

Hält man, wie ich es tue, auch hier wieder denjenigen Moment 
der Entwicklung für den entscheidenden, in dem das durch die 
Bankierscheine verbriefte Schuldverhältnis »versachlicht« wurde, 
so wird man in dem Augenblick von einem neuen Typus von Wert- 
papieren sprechen können, als ein Bankier zum ersten Male 
ein auf den Inhaber lautendes schriftliches Zahlungsversprechen 
ohne Beziehung auf ein Bardepöt ausstellte. Vorher gab es auch 
schon Bankierscheine. Aber sie waren auf ein Guthaben aus- 
gestellt und lauteten auf den Namen. Der Namensinhaber er- 
schien in dem Zettel als Gläubiger der Bank: diese hatte auf seine 
Anweisungen und Orders hin die Bankscheine zu honorieren oder 
als Zahlung anzunehmen. So beschreibt besonders ausführlich 
die Scheine des römischen Staats zum heiligen Geist Ansaldus 





1) Das wenigstens ist das Ergebnis, zu dem gelangt Andr&-E. Say- 
ous, Le fractionnement du capital social de la Compagnie ne&erland. des Indes 
orient. in der Nouv. Rev. hist. du droit franç. et &trang. 25 (1901), 621 ff. 625. 





Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 643 


in seinem Discursus generalis Nr. 166 ff. 15). Da sehen wir noch 
deutlich die personale Verankerung des Bankierscheins, die auch 
noch z. B. in den Depositenscheinen mit der Ordreklausel, wie sie 
1422 in Palermo vorkommen, und selbst noch in den Bolognaer 
Depositenscheinen mit der Inhaberklausel aus dem Jahre 1606 16) 
vorhanden zu sein scheint. 

Wo und wann ist die Nabelschnur, mit der der Bankierschein 
mit dem Bankdepot zusammenhing durchschnitten worden ? 
Nach dem, was uns bisher an »Quellenmaterial« vorliegt, scheint 
es mir das wahrscheinlichste, daß dieser Geburtsakt des un- 
persönlichen Bankierscheins in Venedig etwa im Anfang des 
15. Jahrhunderts stattgefunden hat. Denn dort begegnen wir um 
jene Zeit dem schriftlichen Zahlungsversprechen seitens der Ban- 
ken, das über das Bardepot hinaus gewährt wurde und begegnen 
auch schon im Jahre 142I einem Verbote des Senats, mit solchen 
Zahlungsversprechungen Handel zu treiben !”). Waren die beiden 
Juden, denen im Jahre 1400 als den ersten die Ermächtigung 
erteilt worden sein soll, eine Bank »im eigentlichen Sinne« zu 
begründen!®) (deren Erfolg dann so groß war, daß die Nobili sich 
beeilten, sie nachzuahmen) die Väter dieser ersten unpersönlichen 
Bankscheine ? 

Man wird vielleicht auch hier gar nicht eine einzelne Firma 
als die Schöpferin der neuen Schuldform ansehen können. Man 
wird auch hier eine Entstehung aus einem dazu gestimmten Milieu 


15) Vgl. Endemann, Studien ı, 457 £. 

16) Goldschmidt, Univ. Gesch., 322. 

17) Das wichtigste Urkundenmaterial zur Geschichte des Bank- 
wesens in Venedig enthält noch immer die Sammlung von Elia 
Lattes, La libertà delle banche a Venezia dal secolo XIII al XVII secondo 
i documenti inediti dal R. Archivio dei Frari ec. 1869. Darüber haben geschrieben 
Ferrara, Gli antichi banchi di V. in der Nuova Antologia Vol. XVI, derselbe 
Autor bringt eine Reihe die Soranzos betreffende Urk. noch herbei im 
Archivio Veneto Vol. I. (1871). E. Nasse, Das venetianische Bankwesen 
im 14., 15. und 16. Jahrhundert in den Jahrb. f. N.Oe. 34, 329 ff. 338 f. Eine 
gründliche Darstellung des Anteils der Juden am venetianischen Bankwesen 
wāre eine sehr dankbare Aufgabe. Aber offenbar auch eine schwierige Aufgabe, 
denn soviel ich aus den bisher vorliegenden gedruckten Quellen ersehe, sind die 
Juden in Venedig schon im 15. Jahrhundert dort großenteils Scheinchristen, 
oft in Amt und Würden wie die Ciera mit christlichen Vornamen usw. 

18) Macleod, Dict. of Pol. Econ. Art. Bank of Venice. Zit. bei A. A n- 
dreàdes, Hist. of the Bank of E. (1909), 28. Ich konnte das Zitat leider 
nicht einsehen. 


644 Werner Sombart, 


heraus annehmen müssen. Aber vielleicht läßt sich doch ein Ge- 
biet, wie das einer Stadt als Entstehungsherd abgrenzen. Und 
es hat viel für sich, den dort anzunehmen, wo überhaupt das 
Bankwesen seine erste vollkommenste Ausbildung erfahren hat. 
Das aber ist nach dem was wir heute wissen Venedig. Und Ve- 
nedig — das ist das, was uns hier interessiert — war eine echte 
Judenstadt. Im ı5. Jahrhundert begegnen wir unter den 
führenden Bankhäusern jüdischen (eines der größten waren 
die Lipmans). Und 1550 erklärten ja, wie wir wissen, die christ- 
lichen KaufleuteVenedigs: sie könnten gleich mit auswandern, wenn 
manihnen den Handel mit den Marranen verböte. Um dieselbe Zeit 
(nach der »Vertreibung«?) wird ihre Zahl in Venedig auf 6000 ge- 
schätzt; jüdische Fabrikanten beschäftigen 4000 christliche Arbei- 
ter19). Aber vielleicht haben die Marranen in Spanien schon 
früher das moderne Bankwesen begründet. Es ist an der Zeit, daß 
wir darüber genaueres erfahren. Denn was uns Capmany über die 
taula de cambi in Barcelona (1401); was uns die neueren Wirt- 
schaftshistoriker über andere Banken in Spanien mitteilen ?9), 
läßt ganz und gar unbefriedigt. Daß die Juden die führenden 
Bankiers auf der Pyrenäenhalbinsel waren, als man gegen sie 
einschritt (16. Jahrhundert), ist sehr wahrscheinlich. Wer sollte 
vorher an ihrer Stelle gestanden haben ? 

(Daß Juden dann überall stark beteiligt waren, wo im 17. 
Jahrhundert »Banken« gegründet wurden, namentlich auch bei 
der Begründung der berühmtesten drei Banken jenes Jahr- 
hunderts: der Amsterdamer, Londoner und Hamburger, mag nur 
im Vorbeigehen erwähnt werden: da diese Bankgründungen 
wohl als administrativ-organisatorische aber nicht als kapita- 
listisch-organisatorische Akte Epoche gemacht haben: denn die 
private Girobank mit der idealen Geldeinheit war wohl schon 
in den italienischen Städten während des I5. Jahrhunderts ent- 
wickelt, jedenfalls begegnen wir ihr schon als einem fertigen Typ 
auf den Genueser Messen, so ziehe ich sie nicht in den Kreis dieser 
Erörterungen hinein) 2). 








19) S. Luzzato, Disc. circa il stato degli Hebrei....in Venezia (1633) 
c. I p. 9a, p. 29a. Die Zahlen sind nicht so genau zu nehmen; sie beruhen 
auf bloßer Schätzung des übrigens nicht unintelligenten rabbinischen Verfassers. 

20) Siehe z. B. D. Manuel Colmeiro, Hist. de la economia politica 
en España I, 411; 2, 497 ff. 


21) Ihre bei der Gründung der Amsterdamer Bank gesammelten Erfahrun- 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 645 


4. Die Partialobligation. 


Es hat lange gedauert, ehe die öffentliche Schuld- 
verschreibung den Grad von Versachlichung erreichte, 
den sie heute besitzt. Die eingehenden Darstellungen, die uns 
in neuerer Zeit das Staatsschuldenwesen der deutschen Länder 
während des 18. Jahrhunderts in seiner Wesenheit haben erkennen 
lassen, zeigen doch, daß bis in die zweite Hälfte des ı8. Jahr- 
hunderts beispielsweise die Finanzen Oesterreichs und Sachsens 
noch durchaus das altüberkommene persönliche Gepräge trugen. 

In Oesterreich sind während der vortheresianischen Zeit Ueber- 
bringerpapiere im öffentlichen Schuldenwesen überhaupt nicht 
bekannt; die Staatsschulden sind privatrechtlicher Natur: 
Schuldner ist der Monarch oder das Amt 22). Erst die Anleihe 
von 1761 stellt einen schon etwas stärker modernisierten Typdar: 
die Zinsen werden zum ersten Male nicht mehr gegen eine vom Be- 
rechtigten ausgestellte Quittung verabfolgt, sondern gegen Ab- 
gabe jedesmal des der Obligation beigefügten Interessenscheines *). 

Ebenso sind in Sachsen bis in die Mitte des Jahrhunderts 
die Anleihen durchaus persönlich gefärbt: Schuldsummen, 
Sicherheit, Zinshöhe, Zinstermin, Fälligkeit; alles trägt indi- 
viduelles Gepräge, ist individuell von Fall zu Fall verschieden. 
Die signierten Quittungen heißen »Kammer- oder Steuerscheine«. 


gen verwerten die Juden bei der bald nachher (1619) gegründeten Hamburger 
Bank, bei der wir 40 jüdische Familien beteiligt finden. 

Und auch die Bank of England soll, wie neuere Darsteller ihrer Geschichte 
wollen, wesentlich durch die Mitte des Jahrhunderts aus Holland einwandernden 
Juden inspiriert sein. A. Andr&ades, Hist. of the Bank of E. (1909), 28. 
Zu dieser Auffassung wird man kommen, wenn man der Eingabe Sam. Lambes 
aus dem Jahre 1658 (abgedruckt in Somers Tracts Vol. VI) entscheidende Be- 
deutung für die Entstehung der engl. Bank beimißt. Andreades datiert von ihr 
geradezu die Idee der Bank und meint: seit die nächstvorhergehende, eine 
Bankgründung heischende Schrift — es ist die von Balthasar Gerbier im Jahre 
1651 — erschienen sei, habe sich das für das Schicksal der B. of E. entscheidende 
Ereignis vollzogen: die offizielle Wiederzulassung der Juden durch Cromwell. Ich 
kann »the superiority« der Lambeschen Schrift nicht in gleichem Maße wie A. 
anerkennen. Uebrigens wird die hervorragende Arbeit der Juden an der Be- 
gründung der B. of E. auch von andern hervorgehoben. 

ss), F, von Mensi, Die Finanzen Oesterreichs von 1701—1740 (1890) 
nam. S. 34 ff. 

233) Ad. Beer, Das Staatsschuldenwesen und die Ordnung des Staats- 
haushalts unter Maria Theresia (1894), 13. 


646 Werner Sombart, 


Sie weisen nach, was der einzelne Untertan von seinem Barvorrat 
in die Steuer oder Kammer eingeliehen hat. Sie sind Haupt- 
obligationen in dem Sinne, daß sie die gesamte Schuld des 
Gläubigers umfassen. Dementsprechend lautet jede Forderung 
auf einen individuellen, von anderen verschiedenen Betrag °$). 

Daß um jene Zeit der Versachlichungsprozeß in den west- 
lichen Ländern schon weiter (wenn auch nicht sehr viel weiter) 
fortgeschritten war, ist unzweifelhaft. In England wird 1660 
den bis dahin unübertragbaren tallies ein ordre ofrepayment bei- 
gefügt, aber die entscheidenden Anleihen im modernen Sinne 
sind doch erst die von 1693, 1694 2°). Und die niederländischen 
Obligationen sollen durchgängig schon im 16. Jahrhundert die 
Inhaberklauselenthalten. Aber die Obligationen tragen doch auch 
hier das ganze 17. Jahrhundert hindurch noch die Eierschalen 
der Personalschuld an sich: noch 1672 muß jede Obligation 
geschrieben werden und ihr Wortlaut stand damals noch ebenso 
wenig ein für allemal fest wie der Betrag der einzelnen Obliga- 
tion 29). 

Mitwirkung der Juden bei der Herausbildung des modernen 
Anleihetyps? Was sich nachweisen läßt, ist dieses, daß Wilhelms 
III. Vertrauensmänner in Finanzsachen Juden waren; daß den 
östlichen Staaten die Anregung zur Weiterbildung aus den Nieder- 
landen gebracht wird und zwar aller Wahrscheinlichkeit nach 
durch holländische Juden, die während des 18. Jahrhunderts 
die Hauptfinanziers deutscher und österreichischer Lande sind. 
Ich komme in anderem Zusammenhange darauf zurück. Hier 
will ich nur ganz im Allgemeinen bemerken, daß die Beziehungen 
der holländischen Juden zu den europäischen Finanzen während 
des 18. Jahrhunderts offenbar sehr enge und weitverzweigte 
waren. Als ein symptomatisches Zeugnis für diese Tatsache 
kann eine Schrift dienen, die in unsern Kreisen wenig bekannt 
zu sein scheint (auch D ä b ritz hat sie, soviel ich sehe, in seiner 
verdienstvollen Arbeit nicht benutzt) und auf die ich wenigstens 
verweisen will. Sie trägt den langen Titel: Ephraim justi- 
fie. Mémoire historique et raisonné sur l'Etat passe, present 
et futur des finances de Saxe. Avec le parallele de l’Oeconomie 


3) Walther Däbritz, Die Staatsschulden Sachsens in der Zeit 
von 1703—1837. Leipziger In.-Diss. 1906. S. 14 ff. 55 f. 

35) E.vonPhilippovich, Die Bank von England usw. (1885), 26 if. 

*) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger 2, Iyı. 299. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 647 


prussienne et de l’Oeconomie Saxonne. Ouvrage utile aux Crean- 
ciers et Correspondens, aux Amis et aux Ennemis de la Prusse et 
de la Saxe. Adresse par le Juif Ephraim de Berlin à son Cousin 
Manasses d’Amsterdam. Erlangen. A l’enseigne de »Tout est 
dit.« 1758. 

Ueber die Geschichte der privaten Partialobligation 
wissen wir noch weniger als über die der öffentlichen Schuld- 
verschreibungen. Es scheint, als ob die Obligationen der hollän- 
disch-ostindischen Kompagnie (die im Gegensatz zu den Aktien 
= von vornherein auf runde Beträge lauteten) die ersten ihres Ge- 
schlechts gewesen seien. Dann begegnen wir bei den Lawschen 
Gesellschaften einer Art von Obligation, insofern nämlich die 
Inhaber der Aktien, solange sie nicht einen bestimmten (ziemlich 
hoch bemessenen) Minimalbetrag von Aktien zeichneten, nur mit 
einem festen Zinse abgefunden wurden (also kein Anrecht auf 
Dividende hatten). Aber recht eigentlich zur Entwicklung ist das 
Institut der privaten Partialobligation doch wohl erst in neuerer 
Zeit gekommen, seitdem sich die Aktiengesellschaften so rasch ver- 
mehrt haben. Ich vermag also auch über den unmittelbaren An- 
teil, den die Juden an ihrer Ausbildung etwa gehabt haben, nichts 
bestimmtes zu sagen. 

Sehr wahrscheinlich dagegen läßt sich machen, daß die Ju- 
den die Väter der privaten Obligation »höherer Ordnung« sind, 
desjenigen Typs nämlich, den ich als kollektive Partial- 
obligation bezeichnet habe und der im Grundbesitzkredit als 
Pfandbrief so weite Verbreitung gefunden hat. 

In allen Darstellungen der Hypothekarkreditorganisationen 
und ihrer Geschichte, die mir zu Gesicht gekommen sind, 
wird als erstes Pfandbriefinstitut die im Jahre 1769 (1770) von 
Friedrich II. errichtete Schlesische Landschaft angesehen, zu 
der, wie bekannt, »ein Berliner Kaufmann, namens Bühring 
(oder Büring) im Jahre 1767 die Anregung gegeben hatte«. Die 
Hypothekenbanken seien dann nichts anderes gewesen, als die 
Durchdringung des ursprünglich genossenschaftlichen Pfand- 
briefverhältnisses mit dem Erwerbsprinzip. 

Diese Geschichtskonstruktion ist falsch. Der Pfand- 
brief ebenso wie die Hypothekenbank sind im 
18. Jahrhundert in Holland entstanden. Ihre 
Väter sind aller Wahrscheinlichkeit nach holländische Juden. 


Es wird uns nämlich berichtet, daß etwa seit der Mitte des 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 42 


648 Werner Sombart, 


18. Jahrhunderts holländische Bankiers den Pflanzern 
(Plantagenbesitzern) in den Kolonien dadurch Gelder verschaff- 
ten, daB sie zinstragende Obligationen auf den Inhaber aus- 
gaben und sich dafür die Besitzungen der Pflanzer mittels 
Hypotheken verpfänden ließen. Die Obligationen zirkulierten 
an der Börse »wie öffentliche Schuldverschreibungen«. Die Kauf- 
leute (Bankiers), die diese Geschäfte machten, hießen »correspon- 
dentie« oder »Directeurs van de negotiatie«, französisch »cor- 
respondants«, »negociants charges de la correspondances; die 
Pfandbriefe »obligatie« oder »obligations« Es waren offenbar 
Privat bankiers, die hier die Geschäfte unserer heutigen 
Hypothekenbanken besorgten. Solcher Pfandbriefe zirkulierten 
für Ioo Millionen Gulden, bis schließlich (in den 1770er Jahren) 
ein großer Zusammenbruch der emittierenden Häuser erfolgte 
(aus genau denselben Gründen nebenbei bemerkt, weshalb heute 
unsere Hypothekenbanken gelegentlich bankerott machen, vor 
allem wegen Ueberbeleihung der Grundstücke). Doch das ge- 
hört nicht hieher, wo nur nachgewiesen werden sollte, daß Pfand- 
brief und Hypothekenbank in Holland schon im 18. Jahrhundert in 
voller Blüte standen. DieQuelle, der ich diese wichtige Tatsache 
entnommen habe, ist der im vorliegenden Falle natürlich durchaus 
zuverlässige Luzac, der an mehreren Stellen von dem Krach 
der Hypothekenbankiers spricht. Eine der darauf bezüglichen 
Ausführungen, will ich hier imWortlaut wiedergeben; sie lautet?) ; 

»On imagina de lever de l’argent pour les colons par voie de négociations 
générales, auxquelles tout particulier pourrait prendre part. Les avances étaient 
faites sur des reçus Ou des obligations à un négociant comme directeur, de la 
même façon à peu près et sur le même pied que les emprunts se font pour les 
Souverains et pour les corps publics. Ce négociant comme directeur était chargé 
de recevoir les produits des plantages, que les colons s'engageaient de lui envoyer 
et de fournir à leurs besoins. Les colons prenaient ces engagements par des 
actes d'hypothèque, faits en faveur des possesseurs des obligations, et délivrés au 
directeur. Pour donner plus de crédit à ces négociations on y faisait intervenir 
deux ou trois personnes de réputation comme commissaires, et qui, comme re- 
présentant ceux qui faisaient les avances, devaient avoir soin de veiller à leurs 





2) (Luzac) Richesse de la Hollande 2 (1778), 200. Eine andere darauf 
bezügliche Stelle findet sich Vol. I. p. 366 ff. In der holländischen Ausgabe von 
1781 ist die Darstellung im wesentlichen gleichlautend mit der französischen; 
nur die Darlegungen 2, 307 ff. sind etwas ausführlicher. Luzac hat außer der 
eigenen Erfahrung, die wohl seine Hauptquelle bildete, noch Fermin, Tab- 
leau de Surinam, 1778 benützt, wo aber nicht mehr steht, als L. selbst berichtet. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 649 


intérêts. Le directeur était d’ailleurs obligé de rendre tous les ans à ces comis- 
saires compte de son administration et de l'état de la négociation. On ne peut 
nier que l'idée d’interesser de cette façon tout le public à l'état des colonies, 
de fournir aux personnes aisées un moyen de placer leur argent et aux colons 
la facilité de trouver des avances, ne fut très bonne; aussi eut-elle du succès. 
Les obligations à la charge des colons de Surinam eurent cours comme d’autres 
effets publics: elles augmenterent la masse des objets de commerce et produisirent 
avec celles des autres colonies la circulation d’environ cent millions de florins: 
car on prétend que les avances faites de cette façon à la colonie de Surinam 
montent à soixante millions et que celles qui sont faites aux autres colonies 
vont à quarante millions. Ou ne saurait croire la facilité avec laquelle ces négo- 
ciations furent remplies; mais bientôt cette même facilité fut cause qu’elle ne 
se soutinrent pas et qu'on en abusa. On prétend que les propriétaires de plan- 
tages trouvèrent moyen de les faire évaluer beaucoup au-dessus de leur valeur 
réelle; et que donnant ces fausses évaluations comme véritables, ils surent ob- 
tenir des avances bien au-delà de la véritable valeur de leurs plantages; tandis 
que ces avances n’auraient dû aller qu’à la cinq-huitième partie de cette valeur.« 

Es findet sich nun in keiner der Darstellungen dieser Vor- 
gänge, die mir zu Gesichte gekommen sind, der ausdrückliche 
Hinweis, daß die hier geschilderten Spekulationen von jü di- 
schen Bankiers ausgegangen wären. Für jeden aber, der die 
holländischen Geld- und Kreditverhältnisse im 18. Jahrhundert 
auch nur oberflächlich kennt, kann diese Tatsache gar nicht 
zweifelhaft sein. Wir wissen (und ich werde dafür noch Beweis- 
material beibringen): daß in jener Zeit alles, was mit dem Geld- 
leihegeschäft, namentlich aber mit Börse und Spekulation in 
Holland nur irgendwie in Beziehung stand, von jüdischem Wesen 
durchsetzt war. Zu diesem durchaus schon hinreichenden Grunde 
allgemeiner Natur kommt nun im vorliegenden Falle noch der 
besonders bemerkenswerte Umstand, daß jene Hypotheken- 
kreditgeschäfte vornehmlich mit der Kolonie Surinam gemacht 
worden waren: von den Ioo Millionen Gulden, die in Pfandbriefen 
ausgegeben waren, entfielen 60 Millionen auf Surinam. Surinam 
aber war, wie ich an anderer Stelle schon festgestellt habe, 
die Judenkolonie par excellence. Es ist gänzlich ausgeschlossen, 
daß diese Kreditbeziehungen gerade zwischen Surinam und dem 
Mutterlande um jene Zeit in der Hauptsache von andern als 
jüdischen Häusern hätten unterhalten werden sollen. 


* * 
x% 


Das ist das, was ich an »quellenmäßigen« Belegen für den 


Anteil der Juden an der Entwicklung der modernen Wertpapiere 
42* 


650 Werner Sombart, 


gefunden habe. Es weist gewiß noch viele Lücken auf und wird 
sich durch manchen neuen Zug ergänzen lassen, den die spätere 
Forschung hineinzuzeichnen berufen ist. Immerhin, denke ich, 
kann schon jetzt der Gesamteindruck nur der sein, daß an der 
Versachlichung der Kreditverhältnisse in sehr beträchtlichem Um- 
fange jüdische Männer beteiligt gewesen sind. Dieser Eindruck 
wird nun noch ganz erheblich verstärkt, wenn wir in Rücksicht 
ziehen, daß diejenige Einrichtung, die jenen Versachlichungs- 
prozeß recht eigentlich herbeigeführt, oder doch ermöglicht 
und jedenfalls ganz wesentlich beschleunigt hat, aller Wahrschein- 
lichkeit nach jüdischen Ursprungs ist; ich meine die Rechts- 
form des Inhaberpapiers. 

Daß das Streben des Schuldverhältnisses nach Versachlichung 
erst im Inhaberpapier seinen reinen Ausdruck findet, kann nicht 
zweifelhaft sein. Erst im Inhaberpapier ist der Verpflichtungs- 
wille von seiner persönlichen Quelle ganz frei gemacht. Erst im 
Inhaberpapier wird die Loslösbarkeit des Rechtswillens durch 
Fixierung in einer Skriptur vollständig anerkannt. Das Inhaber- 
papier bedeutet, wie ein geistvoller Gelehrter es ausgedrückt hat, 
die »Befreiung des menschlichen Geistes von den unmittelbar 
gegebenen Naturbezügen (oratio, verba)« ?8) und ist eben darum 
das geeignete Mittel, ein Verpflichtungsverhältnis zu »entpersön- 
lichen«, zu versachlichen. Das Bedeutsame am Inhaberpapier 
für den Juristen ist naturgemäß die eigentümliche Beweiskraft, 
die es besitzt, daß aus ihm der Berechtigte ein durchaus selb- 
ständiges, durch Einreden aus der Person des ersten Nehmers 
oder der andern Vordermänner an sich nicht zerstörbares Recht 
hat. Auch damit ist der Zustand rein sachlicher Beziehungen 
anerkannt: Diese Skripturrechtspapiere sind damit »Papiere 
öffentlichen Glaubens« (Brunner) geworden, in denen der letzte 
Rest persönlicher Kreditbeziehungen ausgelöscht ist. 

Bekannt ist, daß sich die Inhaberpapiere zu dieser reinen 
Form langsam entwickelt haben, bekannt aber auch, daß wir 


22) Kuntze, Die Lehre von den Inhaberpapieren (1857), 48. K.s Werk 
ist noch heute, wenigstens was die grundsätzliche Behandlung des Problems 
anbetrifft, unerreicht. Ihm zur Seite stellt sich das Werk des Franzosen Alb. 
Wahl, Traité théorique et pratique des titres au porteur français et étrangers 
2 tomes 1891r (siehe das Referat Goldschmidts darüber in der Zeitschrift für das 
ges. H.R. 49, 261 ff.). Die übrigen Arbeiten über das Inhaberpapier sind mehr 
oder weniger monographischer Natur und werden an ihrem Orte genannt werden. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 651 


einstweilen noch ziemlich wenig von dieser Entwicklung deutlich 
zu erkennen vermögen. Soviel ich sehe, schließen die bisherigen 
Forschungsergebnisse, soweit sie einwandsfrei sind, die Richtigkeit 
der hier verfochtenen These jedenfalls nicht aus, die im Gegenteil 
wie mir scheinen will durch eine so große Reihe stichhaltiger 
Argumente gestützt wird, wie sie keine der andern Hypothesen 
auch nur entfernt aufzuweisen vermag. 

Inhaberpapiere hat es seit dem frühen Mittelalter in den euro- 
päischen Ländern (außer Großbritannien) gegeben. Der Rechts- 
verkehr schon der fränkischen Zeit und dann des deutschen und 
französischen Mittelalters kannte Schuldbriefe mit Ordre- und 
Inhaberklausel. Die Inhaberklausel muß ziemlich häufig ange- 
wandt sein, denn in den Rechtsbüchern wird sie oft, in der Recht- 
sprechung manchmal erwähnt 29). 

Dann kommt eine Zeit des Niedergangs dieses Instituts, 
die seit der Rezeption des römischen Rechts ihren Anfang nimmt. 
Das römische Recht und die romanistische Jurisprudenz zersetzen 
allmählich das Recht des Inhaberpapiers. Ende des 16. Jahrhun- 
derts kommt diese Zersetzung zum Abschluß: der Inhaber muß sich 
durch Vollmacht oder wenn er in eigenem Namen klagen will, 
durch den Zessionsbeweis legitimieren. »Der starke romanische 
Luftzug, wie er sich unter dem Einfluß von Cujas und Dumoulin 
in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bei der Revision der 
Coutumes und in der Praxis geltend machte, hat dem Rechts- 
institut des Inhaberpapiers die Seele ausgeblasen, indem er das 
Inhaberpapier zum schlichten Namenpapier degradierte« (Brun- 
ner). Damals tauchte nun »plötzlich« eine neue Form von Schuld- 
briefen auf: die »promesses en blanc«, »billets en blanc«, welche 
die Stelle, wo der Name des Gläubigers stehen sollte, leer ließen ?°), 
also Blankopapiere, während gleichzeitig die Indossabilität des 
Ordrepapiers Fortschritte machte. 

Dann beginnt seit dem Ende des 16. Jahrhunderts, nament- 
lich im 17. Jahrhundert das Inhaberpapier sich »wieder« zu ent- 
wickeln und namentlich in Holland finden wir es während des 
17. Jahrhunderts schon ziemlich verbreitet: für Staatspapiere, für 








239) Für die urkundliche Geschichte des älteren Inhaberpapiers grundlegend 
sind die Arbeiten von H. Brunner, Das französische Inhaberpapier 1879 
und Zur Geschichte des Inhaberpapiers in Deutschland in der Ztschr. f. d. 
g. H.R. Bd. 21. 23. 

3) Brunner, Das französische Inhaberpapier, o9 f. 


652 Werner Sombart, 


die Obligation der Ostindischen Kompagnie (die Aktien lauteten 
noch wie wir sahen auf den Namen), für Versicherungspolicen 
und für Lombardzettel 31). 

Von Holland nimmt es dann seinen Weg überall hin; zunächst 
nach Deutschland, wo es uns im 17. Jahrhundert bei den Aktien 
der brandenburgischen Handelskompagnie, im 18. Jahrhundert 
bei den sächsischen Staatsschuldscheinen begegnete; dann nach 
Oesterreich, wo wir es ebenfalls unter Maria Theresia bei der 
Finanzverwaltung in Aufnahme kommen sahen; später nach 
Frankreich, wo es das ganze 17. und einen Teil des 18. Jahrhun- 
derts hindurch von der Gesetzgebung verboten ist; zuletzt nach 
England. 

Welchem Rechtskreise sind nun die Inhaberpapiere ent- 
sprossen ? in welchem Interessenkreise sind sie zur Entwicklung 
gelangt ? 

Nach den Einen sind die Inhaberpapiere hellenischen 
Ursprungs. Das ist die Hypothese, die namentlich Gold- 
schmidt vertreten hat °2). Soviel ich sehe, hat Goldschmidt 
nicht viele Anhänger gefunden. Gegen die Richtigkeit seiner 
Hypothese sprechen die neueren Ergebnisse namentlich auch auf 
dem Gebiete der Papyrosforschung. »Schuldscheine, welche 
unsern Wechseln gleichkämen, lassen sich in den Papyri nicht 
nachweisen. Auch Inhaber- und Ordrepapieren begegnen wir nicht. 
Eine Vergleichung mit der inschriftlich uns erhaltenen griechischen 
Urkunde von Orchomenos und Amorges führt zur Bestätigung 
dieser Auffassung. Nicht minder stark spricht zu ihren Gunsten 
ein Fragment eines gortynischen Gesetzes«, so spricht sich die 
neueste Arbeit auf dem Forschungsgebiete der hellenischen 
Rechtsgeschichte aus ®®). Nehmen wir immerhin an, das Vor- 
kommen des Inhaberpapiers im griechischen Recht sei »kon- 
trovers« (die von Goldschmidt beigebrachten Stellen lassen ja 

a) F. Hecht, Gesch. des Inhaberpapiers in den Niederlanden (1809), 
4 ff. 87 ff. (Für Lombardzettel, die sich 1614 bei der Amsterdamer, 1662 bei der 
Enkhuysener Lombardbank nachweisen lassen). 

3) Goldschmidt, Inhaber-, Ordre- und exekutorische Urkunden 
im klassischen Altertum (Ztschr. f. Rechtsgesch. Rom. Abt. 10. Bd. (1889), 352 {ff.). 

3) Benedikt Frese, Ausdem gräko-ägyptischen Rechtsleben (1909), 
26 ff. Vgl. die dort zitierten Schriften: Lipsius, Von der Bedeutung des 
griechischen Rechts, rg und Wenger, Papyrosforschung und R.swiss. (1903), 
40. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 653 


erhebliche Zweifel zu), so müßte man doch, wiees Brunner 
getan hat %*), gegen die Ableitung der modernen Inhaberpapiere 
aus denen in Griechenland das Bedenken erheben, daß zwischen 
den hellenischen und den fränkischen Urkunden ein Zeitraum 
von 800 Jahren liegt und daß zwischen ihnen rechtsgeschichtlicher 
Zusammenhang irgend welcher Art sich nicht nachweisen läßt. 

Demgegenüber nimmt die (wohl herrschende) Auffassung, 
zumal nach den Brunnerschen Forschungen, unbesehens an, 
daß die modernen Inhaberpapiere eine unmittelbare Fortsetzung 
der deutschrechtlichen Schuldscheine mit Inhaberklausel sind, 
an denen, wie wir sahen, schon das Mittelalter reich ist. Gegen 
die Richtigkeit dieser Auffassung sprechen doch aber gewichtige 
Gründe. Auch zwischen den mittelalterlichen Urkunden und 
denen des 17. Jahrhunderts läßt sich wohl kaum eine lückenlose 
Kontinuität nachweisen, nachdem das römische Recht, wie wir 
sahen, mit den alten Inhaberschuldscheinen germanischer Her- 
kunft so gründlich aufgeräumt hatte. Aber was mir immer die 
größten Bedenken verursacht hat, ist dieses: daß innerlich, 
dem Wesen nach, zwischen den alten und den modernen Inhaber- 
papieren doch nicht der geringste Zusammenhang besteht. Ge- 
wiß: »qui dabit hanc cartam« ist wörtlich die lateinische Ueber- 
setzung der Wendung: »dem Einlieferer dieser Banknote«. Aber 
es hat doch geradezu etwas Komisches, wenn wir uns das 13. 
Jahrhundert mit »Inhaberpapieren« in dem Sinne, den wir dem 
Worte beilegen, erfüllt denken. Ich komme auf die allem Wesen 
eines modernen Inhaberpapiers ganz und gar entgegengesetzte 
Grundauffassung des deutschen Vertragsrechts noch zurück. 
Hier sei nur darauf hingewiesen, daß man ja ganz genau weiß — 
und es ist ein Verdienst Brunners, diesen Tatbestand gegen alle 
Einwände sicher gestellt zu haben — welchen Sinn die Inhaber- 
oder Ordreklausel im alten deutschen Rechte hatte: sie sollte 
dazu dienen, die mangelnde Zessibilität der Forderung zu 
ersetzen, sollte die prozessuale Stellvertretung des Gläubigers 
möglich machen ®). Ein Gedanke, der offenbar mit der unsern 
Inhaberpapieren zu Grunde liegenden Idee der Versachlichung 
eines Schuldverhältnisses auch nicht das allergeringste zu tun hat. 


“) H. Brunner, Forschungen zur Geschichte des deutschen und 
französ. Rechts. Ges. Aufs. (1894), 604 ff. 
35) Brunner, Franz. Inhaberpapier 28 ff., 57 ff. und Ztschr. f. d. g. H.R. 


23, 234. 


654 Werner Sombart, 


* Angesichts dieser doch mindestens nicht völligen Einwands- 
freiheit der herrschenden Auffassung, muß es statthaft sein, 
eine dritte Hypothese zu vertreten, die meines Wissens bisher 
nur einmal von Kuntze flüchtig geäußert, von Gold- 
schmidt), Salvioli°®) u. a. mit wenigen Worten als 
falsch verworfen worden ist, die aber niemand bisher ernstlich 
zu begründen gewagt hat: die Hypothese, daß das moderne 
Inhaberpapier im wesentlich jüdisch-rechtlichen Ursprungs sei. 

Daß diese Ableitung möglich ist, kann keinem Zweifel 
unterliegen, wenn wir uns der wesentlich gewohnheitsrechtlichen 
Entstehung der modernen »Skripturobligation« erinnern: eine 
in Kaufmannskreisen, die stark mit jüdischen Elementen durch- 
setzt waren, in Uebung gekommene Form der Schuldver- 
schreibung kann sehr wohl in der Rechtsprechung und von da aus 
in dem statutarischen Rechte etwa der niederländischen Städte 
zur Anerkennung gebracht sein (auf die bedeutsame Antwerpener 
Costume von 1582 komme ich noch zu sprechen). 

Fragt sich nur, ob die Ableitung des modernen Inhaber- 
papiers aus dem talmudisch-rabbinischen Recht auch wahr- 
scheinlich ist. Ich stelle im Folgenden die Gründe zusam- 
men, die meiner Meinung nach dafür sprechen. 

I. Bibel und Talmud kennen das »Inhaberpapier« und zwar 
in völlig einwandfreier Form. 

Die Stelle in der Bibel findet sich in Tobias und lautet 
(in De Wettescher Uebersetzung) wie folgt: 

4, 20: »Und nun zeige ich Dir die 10o Talente Silbers, die ich nieder- 
gelegt habe bei Gabael, dem (Bruder) Gabrias zu Rages in Medien...e« 

5, I. »Und Tobia antwortete und sprach: Vater ich will alles tun, 
was Du mir geboten; 

2. Aber wie werde ich können das Geld in Empfang nehmen, da ich 
ihn nicht kenne? 

3. Da gab er ihm die Handschrift und sprach zu ihm: Suche Dir 
einen Mann, der mit Dir ziehe und ich will ihm Lohn geben, während 

ich lebe und so gehe hin und nimm das Geld in Empfang. s 

9, 1. »Und Tobia rief Raphael und sprach zu ihm: ....ziehe nach 

Rages in Medien zu Gabael und hole mir das Geld.« 

5. »Da zog Raphael hin und kehrte bei Gabael ein und übergab ihm 
die Handschrift. Er aber brachte die Beutel mit den Siegeln und gab sie ihm.s 





36) Ztschr. f. R.sgesch. 10, 355. 
>“) Gius. Salvioli, I titoli al portatore nella storia del diritto italiano 
(1883), nach dem Referat in Ztschr. f. d. g. H.R. 30, 280 ff. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 655 


Nun könnte man freilich geltend machen, daß der Tobias 
gerade einem hellenistischen Kulturkreise entsprungen ist (seine 
Entstehungszeit zweites oder erstes vorchristliches Jahrhundert). 
Deshalb ist wichtiger die Uebernahme des Inhaberpapiers in 
das spezifisch-jüdische, das heißt talmudische Recht. 

Die bekannteste Stelle im Talmud (Baba batra fol. 172) 
lautet (in Goldschmidtscher Uebersetzung 6, 1398) so: 

»Einst wurde in einem Gerichtskollegium R. Honas ein Schein vor- 
gelegt, in welchem es hieß: Ich N., Sohn des N., habe von Dir eine Mine 
geborgt. Da entschied R. Hona: Von Dir, auch vom Exiliarchen, von Dir, 
auch vom König Sapore. 

Die Anmerkung, die Lazarus Goldschmidt dazu macht: »d. h. der 
Inhaber des Schuldscheins kann nicht nachweisen, daß er der 
Gläubiger ist und er braucht daher nicht bezahlt zu werden«ver- 
kehrt den Tatbestand genau in sein Gegenteil; wie Goldschmidt 
zu dieser seltsamen Auslegung kommt, die aller talmudisch- 
rabbinischen Jurisprudenz widerspricht, ist nicht einzusehen. 
Denn es ist gar nicht zweifelhaft, daß die Rabbinen während 
‘des ganzen Mittelalters die Rechtsform der Inhaberpapiere 
gekannt und aus der zitierten Talmudstelle abgeleitet haben. 
Damit berühre ich einen Punkt, den ich als zweites Argument für 
die Richtigkeit meiner Hypothese anführe: 

2. Die Kontinuität der Rechtsentwicklung, die zweifellos 
für das jüdische Inhaberpapier besteht. Sowohl die nicht unter- 
brochene Geschäftspraxis der Juden spricht dafür als auch die 
ebenso ununterbrochene Talmudexegese. Für jene bedarf es 
keines besonderen Nachweises, für diese führe ich folgende Rab- 
binen an, die sich mit den Inhaberpapieren beschäftigt haben 
und die ohne Zweifel ein lebendiges Recht aus der Talmudstelle 
herausgedeutet haben ®®): 

Vor allem R’. Ascher (1250—1327), dessen Bedeutung 
für die Praxis bekannt ist und der Resp. 68, 6 und 68, 8 vom In- 
haberpapier spricht. »Wenn Einer sich zweien verpflichtet und 
in einer Klausel vermerkt: ‚zahlbar dem Inhaber des Schuldscheins 
von diesen beiden‘, so darf nur diesem gezahlt werden, denn ein 


3) Nach L. Auerbach, Das jüdische Obligationenrecht ı (1871), 
270 ff. Andere Stellen aus der rabbinischen Literatur finden sich noch angeführt 
bei HirschB.Fassel, Das mosaisch-rabbinische Zivilrecht II. Bd. 3. Teil 
(1854), § 1390. Frankel, Der gerichtliche Beweis nach mosaischem Recht 
(1846), bes. S. 336. Saalschütz, Mos. Recht II (1848), 862 Nr. 1086. 


656 Werner Sombart, 


solcher Schtar ist eben ein Inhaberpapier« (Resp. 68, 6). 

R’. Josef Karo (16. sc.) im Choschen Mischpat 71, 23. 

R’.Schabatai Cohen (17. sc.) im Schach (dem 
Kommentar Sziphe Cohen zum Ch. M.) 50, 7; 71, 54. 

3. Vielleicht ganz unabhängig vom talmudisch-rabbinischen 
Recht haben die Juden aus der Geschäftspraxis heraus ein 
Wertpapier entwickelt, das an Unpersönlichkeit alle früheren 
und späteren Schuldbriefe übertroffen hat: den Mamre 
(Mamram, Mamran) 3%). Der Mamre soll während des 16. Jahr- 
hunderts (oder noch früher) im Gebiete des polnischen Juden- 
tums entstanden sein. Es war eine Blankourkunde: der Raum, 
auf den der Name des Gläubigers (zuweilen sogar auch der Betrag 
der Schuld) geschrieben werden sollte, wurde freigelassen und 
dann kam das Papier in den Verkehr. Die Zeugnisse der Rechts- 
gelehrten, z. T. auch richterliche Entscheidungen lassen keinen 
Zweifel darüber, daß der Mamre während dreier Jahrhunderte 
ein sehr beliebtes Geschäftspapier gewesen ist, das auch im Ver- 
kehr zwischen Juden und Christen zur Anwendung gelangte. 
Das Bedeutsame ist, daß die Rechtsmerkmale des vollentwickelten 
modernen Inhaberpapiers im Mamre schon vereinigt sind, nämlich: 

a) der Inhaber handelt im eigenen Namen; 

b) Einreden aus den persönlichen Beziehungen des Schuld- 
ners zu den Vorinhabern sind unzulässig; 

c) der Schuldner kann keinen Nachweis der Zession oder 
Indossierung verlangen; 

d) wenn der Schuldner ohne Vorzeigung des M. schon be- 
zahlt hat, deliberiert er sich nicht; 

e) die heutigen Formen der Nichtigkeitserklärung sind schon 
in Anwendung (im Fall des Verlustes oder Diebstahls teilt der 
Inhaber dies dem Schuldner mit; eine Bekanntmachung wird 
4 Wochen lang an der Synagoge angeschlagen, worin der jetzige 
Inhaber ersucht wird, sich zu melden; nach Ablauf dieser Frist 
macht der Anzeiger seine Forderung geltend) . 

4. An mehreren wichtigen Punkten scheint sich auch äußerlich 





39) Ueber den Mamre: Lud. L’Estoca, Exercitatio de indole et jure 
instrumenti Judaeis usitati cui nomen »Mamre« est. 1755, §§ VII ff. in J. M. G. 
Besekes Thes. jur. camb. P. II. (1783) p. 1169 ff. insbes. 1176 ff. Ph.Bloch 
Der Mamran (M22), der jüdisch-polnische Wechselbrief. Sonderabdruck aus der 
Festschrift zum 70. Geburtstage A. Berliners. 1903. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 657 


eine Beeinflussung der Rechtsentwicklung durch jüdische Elemente 
nachweisen zu lassen. Ich denke vornehmlich an folgendes: 

a) als »plötzlich« (kein Mensch weiß woher) während des 16. 
Jahrhunderts an verschiedenen Stellen Europas Blankopapiere 
auftauchten: stammten sie nicht vielleicht aus den Kreisen der 
jüdischen Geschäftsleute, die sie nach Art des Mamre gewiß 
schon längere Zeit in Gebrauch hatten ? Wir begegnen ihnen in den 
Niederlanden ?°), in Frankreich ®), in Italien 4). In den Nieder- 
landen tauchen sie Anfang des 16. Jahrhunderts auf den Antwer- 
pener Messen auf, als dort die Juden (Marranen) eine größere Rolle 
zu spielen begannen #**). Eine Verordnung Karls V. vom Jahre 
1536 berichtet ausdrücklich: die Waren wurden auf den Messen 
zu Antwerpen gegen Inhaberschuldscheine verkauft; diese konnten 
vor Verfall ohne besondere Cession an Dritte in Zahlung gegeben 
werden. Die Fassung des Textes belehrt uns, daß jene Gewohn- 
heit, Schuldscheine in Zahlung zu geben, sich erst seit kurzem 
eingebürgert hatte. Die Verordnung erklärte übrigens diese 
Inhaberschuldscheine für eine Formalobligation nach Art des 
Wechsels. Was waren das für seltsame Papiere. Christianisierte 
Mamrem? Noch jüdischer muten uns die Blankopapiere an, 
denen wir im 17. Jahrhundert in Italien begegnen. Ich denke 
an das erste uns bekannte Blanko-Indossament, das die jüdische 
Wechslerfirma Giudetti in Mailand ausstellte..e Die Campsores 
Giudetti in Mailand hatten einen Wechsel über 500 Scudi aus- 
gestellt, zahlbar durch Joh. Bapt. Germanus auf den nächsten 
Nundinae Sanctorum in Novi all’ordine senza procura di Marco 
Studendolo in Venezia; die Valutaklausel lautete per la valuta 
conta. Studendolus übersandte den Wechsel an die Gebr. de 
Zagnoni in Bologna und zwar »cum subscriptione ipsius Studendoli 
relicto spatio sufficienti in albo ad finem illud replendi pro ea 
girata et ad favorem illius cui Zagnoni solutionem fieri maluissent«. 
Der uns diesen Fall mitteilt +), bemerkt dazu: »Kaum würde 
der italienische Verkehr auf einen solchen Ausweg gekommen 
sein, wenn er nicht anderswo ein Vorbild dafür gehabt hätte. 
Und ein solches bot sich ihm im — französischen Recht, wo seit 
Anfang des 17. Jahrhunderts Blankopapiere in voller Verkehrs- 





40) Ehrenberg, Zeitalter der Fugger 2, 141. 
4) Brunner, Französische Inhaberpapiere, 6y f. 
4) Schaps, Gesch. des Indossaments., 121 f. 
44) Revue orientale ı (1841), 17.f. 


658 Werner Sombart, 


übung waren« Der erste Satz mag zu Recht bestehen. Zum 
zweiten ist man versucht anmerkend zu fragen: woher kam die 
Uebung in Frankreich ? Doch wohl aus den Niederlanden ? Uebri- 
gens kann auch in Italien marranischer Einfluß direkt mitgespielt 
haben. Studendolo (?) in Venedig! Guidetti in Mailand! 


b) Bahnbrechend für die Entwicklung des Rechts der moder- 
nen Inhaberpapiere wird die Antwerpener Costume von 1582, 
in der dem Inhaber zum ersten Male ein Klagerecht zuerkannt 
wird 43). Von Antwerpen verbreitet sich diese Rechtsauffassung 
rasch nach Holland weiter: ungefähr so rasch wie die aus Belgien 
nach Holland auswandernden Familien sich in dem neuen Lande 
verbreiten 4$). 


c) In Deutschland drangen (wie schon erwähnt wurde) 
die Inhaberpapiere in die Staatsschuldenverwaltung von Sachsen 
her ein. Hier war die 1748 auf dem Landtage bewilligte Anleihe 
zum ersten Male auf Inhaberpapiere gestellt. In der Motivierung 
heißt es: »Weil auch aus bisheriger Observanz sich zu Tage geleget, 
daß durch Einrichtung der Steuerscheine auf Briefes Inhaber 
alle weitläufigen gerichtlichen Cessiones und transactiones, dem 
Kredit und creditoribus zum besten abgekürzt worden, so hat 
es dabei ferner sein Verbleiben« Im Jahre 1747 hatte ein Aben- 
teurer Bishopfield dem Minister den Plan einer »Leib- und Familien 
Renten Negotiation« vorgelegt: »Bishopfield stand wie es scheint 
mit holländischen Juden in Verbindung« $5). Gegen die Speku- 
lation der holländischen Juden in sächsischen Staatspapieren 
richtet sich das Mandat vom 20. September 1751. Und während 
auf der einen Seite die holländischen Juden Sachsens Finanz- 
wesen beeinflußten, kamen von der andern Seite die Einflüsse 
der polnischen Juden durch die Verbindung des chursächsischen 
Fürstenhauses mit Polen. Diese notorische Mitwirkung der jü- 
dischen Finanzmänner und Kaufleute bei der Modernisierung 
der sächsischen Finanzen war es, die Kuntze zu der Ver- 
mutung kommen ließ, »daß (für die Anwendung des Inhaber- 


43) Ueber die Modernisierung der belgisch-holländischen Costumen spricht 
am besten F. Hecht, Gesch. d. Inh.Pap. in den Niederlanden, 44 ff. Vgl. 
Kuntze, Zur Gesch. der Staatspapiere auf Inhaber in der Ztschr. für ges. H.R. 
5, 198 ff. und Euler, ebenda 1, 64. 

“) Hecht a. a. O. S.g6Ff. 

5) W. Däbritz a. a. O. S. 53f. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 659 


papiers) der Gebrauch des ... Mamre als Anhalt und Muster 
gedient habe« 46). 

d) Zu den ersten Papieren, bei denen die Inhaberklausel 
in der neuen Zeit wieder angewendet wurde, gehörten die See- 
versicherungspolicen, »quas vocant caricamenti«e. Es wird uns 
nun ausdrücklich berichtet, daß es die jüdischen Kauf- 
leute aus Alexandrien waren, die sich zuerst der Formeln 
»o qual si voglia altera persona«, »et quaevis alia persona« »sive 
quamlibet aliam personam« bedienten *°). 

Diese Feststellung erscheint mir nun aber noch aus einem 
andern Grunde wichtig: weil wir nämlich bei dieser Gelegenheit 
gleichzeitig über die Gründe unterrichtet werden, die »die jüdi- 
schen Kaufleute aus Alexandrien« veranlaßten, sich der Rechts- 
form der Inhaberpapiere zu bedienen. Und damit berühre ich 
einen Punkt, auf dessen Hervorkehrung ich das allergrößte Ge- 
wicht lege. Viel bedeutsamer als alle Nachweise eines äußerlich 
wahrnehmbaren Zusammenhangs zwischen Juden und Inhaber- 
papier (die sich sicher noch vermehren lassen) erscheint mir der 
Umstand, daß wir die Vaterschaft der Juden für die Inhaber- 
papiere aus zwingenden inneren Gründen annehmen müssen. 
Denn so unmodern diese Auffassung ist, ich wage sie doch mit 
allem Nachdruck immer wieder zu vertreten: die geringste Ratio 
eines Ereignisses gilt mir ebensoviel wie die »quellenmäßigen« 
Nachweise aus tausend Urkunden. 

Die inneren Gründe aber, die die Ableitung der modernen In- 
haberpapiere aus dem jüdischen Recht (oder der jüdischen Praxis) 
nahe legen, sind 

5. das Interesse, das die Juden in besonders hohem 
Maße und in mancher ‚Beziehung nur die Juden an der Rechts- 
form des Inhaberpapiers hatten. 

Was bewog denn die »jüdischen Kaufleute aus Alexandrien« 
dazu, die Inhaberklausel in ihre Policen aufzunehmen ? Straccha 
(a. a. O.) teilt es uns mit: die Angst um ihre Schiffsladungen. 
Diese nämlich schwebten in Gefahr, von den christlichen Piraten, 
von dem Navarch und Präfekten der Katholischen Kgl. Flotte 
gekapert zu werden, da die Waren der Hebräer und Türken von 
ihnen als Freibeute angesehen wurden. »Die jüdischen Kauf- 
leute aus Alexandrien« setzten nun in die Police einen beliebig 


— mn on 


4) Kuntze, Inh.Pap., 3 f. 
©“) Straccha, tract. de assicur. (1568) introd. Gl. VII. p. 29. 


660 Werner Sombart, 


erdichteten christlichen Namen, z. B. Paulus oder Scipio, ein 
und nahmen doch die Waren in Empfang — dank der hinzu- 
gefügten Inhaberklausel. 

Wie oft aber während des ganzen Mittelalters und noch in der 
neueren Zeit muB dieses Motiv bei den Juden: durch irgend 
eine Vornahme sich als den eigentlichen Empfänger einer Sendung, 
einer Schuld etc. zu verbergen, wirksam gewesen sein! Und da 
bot sich die Form des Inhaberpapiers als das willkommene Mittel 
dar, jene Verborgenheit zu bewirken. Die Inhaberpapiere ge- 
währten die Möglichkeit, Vermögen verschwinden zu lassen, 
bis eine Verfolgungswelle über die Judenschaft eines Ortes hinweg- 
gegangen war. Die Inhaberpapiere gestatteten den Juden, ihr 
Geld beliebig wo anzulegen und im Augenblick, da es gefährdet 
wurde, durch einen Strohmann beheben zu lassen oder ihre For- 
derungen zu übertragen, ohne die geringste Spur ihres früheren 
Besitzes zu hinterlassen. (Nebenbei bemerkt: die schier unerklär- 
liche Tatsache, daß den Juden während des Mittelalters alle 
Augenblick ihr »ganzes Vermögen« abgenommen wurde und daß 
sie nach ganz kurzer Zeit wieder reiche Leute waren, wird ihre 
Aufhellung gewiß zum Teil von der Seite der hier erörterten 
Probleme finden: es wurde eben den Juden nie ihr ganzes 
Vermögen abgenommen, ein beträchtlicher Teil war aufeinen Stroh- 
mann übertragen worden). Es ist wie mir scheint mit Recht darauf 
hingewiesen worden $8), daß manche dieser Verbergungszwecke 
allerdings die Form der reinen Inhaberpapiere erheischten, 
aber auch nur sie, während alle übrigen Zwecke, die man im 
Mittelalter mit der Inhaberklausel verband (also vor allem die 
Erleichterung der Stellvertretung vor Gericht) ebensogut oder 
besser durch die alternative Inhaberklausel erreicht wurden. 

Ein wesentliches Interesse an der Ausbildung des Inhaber- 
papiers (richtiger: an seiner Verbreitung, denn in ihren Kreisen 
bestand es ja von jeher) gewannen die Juden, seit sie (wie 
wir noch genauer verfolgen werden) die börsenmäßige Speku- 
lation in Waren und Effekten zu entwickeln begannen. 

In welcher raffinierten Weise die Rechtsform des Inhaber- 
papiers zur Durchführung von Warentermingeschäften schon im 
17. Jahrhundert ausgenutzt wurde, zeigt uns ein Amsterdamer 
Gutachten vom Jahre 1670 (es handelt sich um eine à la hausse 
Spekulation in Wallfischbarden, die der Spekulant durch Ein- 


18) A. Wahl, Titres au porteur ı (1891), 15. 84. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 661 


schiebung von Strohmännern zu cachieren versucht) 49). 

Und dann mußte natürlich der Spekulationshandel in 
Effekten die Einbürgung des Inhaberpapiers ungemein begün- 
stigen. Insbesondere seit die Juden anfingen, sich mit der Emit- 
tierung von Effekten gewerbsmäßig zu befassen, mußte ihr ganzes 
Sinnen darauf gerichtet sein, dem Inhaberpapier immer weitere 
Verbreitung zu verschaffen. Es ist einleuchtend, daß die Unter- 
bringung kleiner Schuldbeträge bei einer großen Anzahl von Per- 
sonen, namentlich bei öffentlichen Schuldverschreibungen, ohne 
die Erleichterungen und Vereinfachungen, die das Inhaberpapier 
gewährte, fast ein Ding der Unmöglichkeit war. Man bringt 
deshalb auch mit Recht die Entwicklung der gewerbsmäßigen 
Emissionstätigkeit und die der Inhaberpapiere in einen ursäch- 
lichen Zusammenhang °). 

Wie sehr das geschäftliche Interesse, genauer: der Wunsch, 
den börsenmäßigen Handel in Effekten zu erleichtern und zu 
fördern, bei den Juden maßgebend bei der Ausbildung und 
Handhabung des Inhaberpapiers war, erkennen wir auch aus ge- 
legentlichen Aeußerungen der Rabbinen. So lautet eine sehr lehr- 
reiche Stelle bei RSchabbatai Cohen (Schach 50,7) 
(nach der Uebersetzung bei Auerbach, 281) wie folgt: 

»Der Käufer des Inhaberpapiers hat gegen den Schuldner eine For- 
derung auf Schadenersatz, wenn der Schuldner gegen eine chirographische 
Quittung oder gar ohne diese, sodaß eine Publizität der Zahlung nicht her- 
vorgebracht wurde, zahlte, um nicht den Handel mit sol- 
chen Papieren zu gefährden. Wenn auch R. Ascher und 
Konsorten von Schtarot jede Verordnung, die die Rabbinen überhaupt zur 
Ausbreitung des Handels eingeführt hatten (!), fern halten, weil ein Handel 
mit Schuldscheinen ihrer umständlichen Uebertragung wegen nicht stark 
sein kann, so sprechen diese Autoren es nur für Schtarot (resp. Chirographien) 
als Rectapapiere aus, bei Inhaberpapieren hingegen, 
deren Umsatzin jetziger Zeit — also im ı7. Jahrhundert — 
ein bedeutend größerer istals der Umsatz von Mo- 
bilien, sind alle Verordnungen der Rabbinen für 
eine Ausdehnung des Handels sehr zu berücksich- 
tigen.« 


Und damit habeich schon wieder einen neuen Punkt berührt, 


4) Hecht, Inh. Pap. in den Niederlanden, 37. 
50) Siehe z.B. J. H. Be nder ‚ Der Verkehr mit Staatspapieren (2. Aufl. 
1830), 167 Í. 


662 Werner Sombart, 


dessen Hervorhebung mir abermals wichtig erscheint. Ich meine 
nämlich, daß aus diesen Worten des Rabbi ein ganz bestimmter 
»Geist«, ein sehr klarer »Rechtswille« spricht und ich glaube, 
daß diese Aeußerung keine vereinzelte ist. Wenn wir nämlich 
das jüdische Recht der Inhaberpapiere in seiner Ganzheit über- 
blicken und in seiner Eigentümlichkeit zu erfassen trachten, so 
bemerken wir unzweifelhaft (und damit mache ich den aller- 
triftigsten Grund geltend, der für die Richtigkeit meiner Hypo- 
these spricht), daß 

6. die Idee des Inhaberpapiers sich zwanglos aus 
dem innersten Wesen, aus dem »Geiste des jüdischen Rechtes« ab- 
leiten läßt; daß die Rechtsform des Inhaberpapiers dem jüdi- 
schen Rechte ebenso gemäß ist wie sie dem römischen und dem 
germanischen Rechte ihrer innersten Natur nach fremd sein 
mußte, weil sie ein unpersönliches Schuldverhältnis begründet. 

Daß die Auffassung des römischen Rechtes vom Wesen 
der Obligation eine ganz und gar persönliche Färbung trug, ist 
bekannt: die Obligatio war eine Bindung zwischen den Personen 
und demzufolge auch zwischen ganz bestimmten Personen. Die 
Bedingung für ihr Zustandekommen: daß zwei oder mehr Per- 
sonen »ex diversis animi motibus in unum consentiunt, id est in 
unam sententiam decurrunt« (Ulp. L.2.$ 3 D. de pact. 2, 14). 
Die Konsequenz dieser Auffassung war dann die, daß der Gläu- 
biger seine Forderung eigentlich überhaupt nicht übertragen 
konnte und wenn er es doch tun wollte, er es nur unter sehr 
schweren Bedingungen tun konnte. Wenn auch im späteren rö- 
mischen Rechte durch die Ausbildung der Delegations-Nova- 
tions- und insbesondere der Zessionslehre die Forderungen 
etwas freier übertragbar wurden: an dem persönlichen Charakter 
der Obligation ist dem innern Wesen nach nichts geändert. 
Vor allem behielt der Schuldschein seinen ursprünglichen Cha- 
rakter bei: er war nur akzessorisches Beweismittel. Trotz seiner 
konnten allerhand Einreden gegen eine aus ihm folgende Zahlungs- 
pflicht erhoben werden, Einreden aus den persönlichen Ver- 
hältnissen zum ersten Gläubiger oder einem seiner Nachfolger. 

Aber diesen grundpersönlichen Zug trug doch das deutsche 
Vertragsrecht wohl auch. Ja bis zu einem gewissen Grade war 
er in ihm stärker ausgeprägt als im römischen. Das germanische 
Recht hatte den Grundsatz, daß der Schuldner keinem andern 
zu leisten verpflichtet sei als demjenigen, welchem zu leisten er 


— ~ — _ T —— 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 663 


versprochen hatte. Die Forderung war überhaupt nicht über- 
tragbar (wie denn das englische Recht bis 1873 an der Unüber- 
tragbarkeit der Forderung grundsätzlich festgehalten hat). Erst 
mit der Rezeption des römischen Rechts dringt die Uebertrag- 
barkeit der Forderungen in Deutschland ein. Und eben wegen 
dieses starr persönlichen Charakters, um die mangelnde Zessi- 
bilität der Forderungen zu umgehen, behalf man sich ja (wie 
wir sahen) mit der Eselsbrücke der Ordre- und Inhaberklausel. 
Ich meine doch: damit ist deutlich genug ausgedrückt, daß das 
Inhaberpapier als »Verkörperung« eines rein unpersönlichen 
Schuldverhältnisses ganz und gar außerhalb des Ideenkreises 
des deutschen Rechtes gelegen war: gerade das Vorkommen 
der Inhaberklausel beweist das. 

Jenen Rechtsgedanken, der den modernen Ordre-Inhaber- 
und Blankopapieren zu Grunde liegt: »daß nämlich die Urkunde 
auch in der Hand jedes folgenden (sukzessive) z. Z. der ersten 
Begebung noch völlig unbestimmten Nehmers Träger des be- 
urkundeten Rechts ist«, hat »weder das Altertum noch auch 
nur das Mittelalter voll entwickelt« 5!). 

Diese Auffassung ist zweifellos richtig, wenn man eine Ein- 
schränkung hinzufügt : soweit nicht das jüdische Recht in Betracht 
gezogen wird. Denn daß dieses jenes durch das moderne Inhaber- 
papier ausgedrückte »sachliche« Schuldverhältnis kannte, dürfte 
sich unschwer nachweisen lassen °?). 


51) So doch schließlich (trotz aller seiner Vorliebe für möglichst weite 
Zurückdatierung moderner Einrichtungen; man erwartet bei G. immer den 
squellenmäßigen« Nachweis, daß in den Pfahlbauten Checkbücher und beim 
Neandertalschädel Banknoten aufgefunden worden sind; übrigens ein Lieb- 
lingssport aller »Historiker«, der G. denn doch nicht war) Goldschmidt, 
Univ.Gesch., 393. 

5) Für das Folgende siehe vor allem L. Auerbach, Das jüdische 
Obligationenrecht ı (1871), 163 ff. 251 ff. 5ı3 ff. Das (leider unvollendete) 
Werk ist ungemein anregend geschrieben und verdient nicht die Vergessenheit, 
der es anheimgefallen ist. Es ist die bei weitem geistvollste Darstellung des 
talmudisch-rabbinischen Rechts, dessen grundsätzliche Eigenart es mit großer 
Schärfe herausarbeitet. Unbedeutender, aber immerhin zum Vergleich heran- 
zuziehen: Saalschütz, Mosaisches Recht. 2 Bde. 1848. H.B. Fassel, 
Das mosaisch-rabbinische Zivilrecht. 2 Bde. 1852. 1854. J. F. M. Rabbino- 
wicz, Legislation civile du Talmud. Bd. III (1878), enthält das Obligationen- 
recht. Für das Prozeßrecht Frankel, Der gerichtliche Beweis nach mosa- 
ischem Recht. 1848. Neuerdings hat auf Grund der Goldschmidtschen Ueber- 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 43 


664 Werner Sombart, 


Die Grundidee des jüdischen Obligationenrechts ist die: es 
gibt auch Verpflichtungen gegen unbestimmte Personen; man 
kann auch mit Herrn Omnis Geschäfte abschließen. Dieser Grund- 
gedanke ist in den einzelnen Lehren wie folgt verankert: 

Das jüdische Recht kennt kein Wort für Obligation, sondern 
nur eins für Schuld (Chow), eins für Forderung (Thwia). For- 
derung und Schuld werden im jüdischen Recht als selbständige 
Gegenstände angesehen. Ein sehr charakteristischer Beleg für 
die Rechtsidentität einer Forderung und Verpflichtung an sich 
mit einer körperlichen Sache ist die Entstehung eines Forderungs- 
rechtes durch das Erwerbssymbol. Selbstverständlich ist dem- 
nach, daß gegen die Uebertragung von Forderungen und gegen 
die Stellvertretung zur Abschließung eines Vertrages kein ge- 
setzliches Hindernis besteht. Die Person, gegen welche eine For- 
derung oder Verpflichtung vorhanden ist, braucht daher nicht 
an sich bestimmt zu sein, sondern sie kann auch ihre Bestimmung 
durch den Besitz gewisser Sachen und Eigenschaften erlangen, 
sodaß sich die Forderung oder Verpflichtung eigentlich gegen die 
Sache oder Eigenschaft richtet und nur, um den persönlichen 
Charakter des obligatorischen Verhältnisses zu wahren, direkt 
auf den Inhaber dieser Gegenstände oder Eigenschaften sich be- 
ziehen muß. 

Das obligatorische Rechtsverhältnis geht zwar von seinen 
Subjekten aus, aber es wird, sobald es entstanden ist, in seine 
beiden Faktoren, Forderung und Verpflichtung (siehe oben Dar- 
gelegtes) zu einer in sich begründeten, absoluten, von jeder 
Individualität getrennten Substanz, deren Kräfte und Eigen- 
schaften sich sinnlich in den Handlungen beliebiger Personen dar- 
stellen. Daher eben die Auffassung: daß eine Verpflichtung, 
ebenso wie gegen einen bestimmten Gläubiger, auch gegen die 
Gesamtheit aller Menschen, gegen die Allgemeinheit entstehen 
kann. Demnach findet eine Uebertragung der Obligation durch 
bloße Ueberlieferung des Papiers statt, da ja das Geschäft, 
das vermittels des Papiers mit dem Publikum eingegangen ist, 
sich ebenso auf den Zessionar wie auf den Zedenten bezieht. 
Der Inhaber des Papiers ist also gleichsam Mitglied einer Gesamt- 
gläubigerschaft (dies ist die juristische Konstruktion Auerbachs). 





setzung eine »Darstellung des talmudischen Rechtse versucht J. Kohler in der 
Ztschr. f. vergleich. Rechtswiss. Bd. 20 (1908) S. 161—264 (auch in Broschüren- 
form erschienen); darüber V. Aptowitzer, in MGW]. 1908. S. 37—56. 


Die Kommerzialisierung des Wirtschaftslebens. 665 


Es liegt also (wie man denselben Gedanken mit anderer Wen- 
dung ausdrücken kann) im jüdischen Recht keine Nötigung vor, 
unter den Subjekten einer Obligation Personen zu denken. Auch 
Eigenschaften oder Sachen können durch ihre natürlichen Ver- 
treter eine Obligation bilden. Der Wille des Herrn kann auf eine 
Sache übertragen werden, wodurch dem leblosen Gegenstand. 
die einem Rechtssubjekt notwendige Willensmanifestation, also: 
ein Tatbestand, der durchaus nicht in der Natur des Rechts- 
subjekts eine Begründung zu haben braucht, zugesprochen wer-- 
den soll. Beim Inhaberpapier kann denn auch der Inhaber: 
als Gläubiger nur insoweit als Gläubiger erklärt werden, als: 
er das Papier inne hat: der übrige Teil seiner Persönlichkeit tritt 
gar nicht in den Schuldnexus und das Verpflichtungsverhältnis 
ein. Also ändert sich auch mit der Uebertragung des Papiers 
im Grunde der Gläubiger garnicht, da von dem neuen Inhaber 
wieder nur gleichsam ein Abstraktum, nämlich nur derjenige Teil 
von allen seinen individuellen Eigenschaften in die Gläubiger- 
schaft eintritt, der ihn als den Besitzer des Papiers kennzeichnet. 
Die Rechtssubjekte sind die bestimmten Eigenschaften an Per- 
sonen; die tätigen Personen an sich sind die Träger, die Vertreter 
jener Rechtssubjekte. 

Eine gewiß kühne Konstruktion, die zum Teil wohl subjektive 
Färbung trägt. Was aber aus einer vorurteilsfreien Prüfung des 
von Auerbach beigebrachten Materials sich wohl für jeden er- 
gibt, ist die so sehr viel abstraktere Grundrichtung des jüdischen 
Rechts, die einer unpersönlichen, »sachlichen« Auffassung vom 
Rechtsverhältnis im schroffen Gegensatz zum römischen und alt- 
germanischen Rechte die Wege ebnet. Daß aber aus einem sol- 
chen »Geiste« ein Rechtsinstitut wie das moderne Inhaber- 
papier wie von selbst herauswachsen mußte, scheint mir keine 
übermäßig gewagte Annahme zu sein. So ist zu allen äußeren 
Gründen noch dieser tiefinnerliche Grund einer Uebereinstimmung 
der Wesenheit des Inhaberpapiers mit der Wesenheit der gesamten 
jüdischen Rechtsauffassung hinzugekommen, um die vonmir auf- 
gestellte Hypothese zu stützen: daß das Rechts- (und Ver- 
kehrs-)Institut ds modernen Inhaberpapiers in der Haupt- 
sache (natürlich werden andere Einflüsse mitgewirkt haben) 
jüdischen Ursprungs ist. 


(Schluß folgt im nächsten Heft.) 





666 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen *). 
Von 
ERNST TROELTSCH. 
III. Hauptteil: Der Protestantismus. 
2. Das Luthertum. (Schluß.) 


So haben wir also im klassischen Luthertum die freiwillige 
Liebeskonkordanz des weltlichen und geistlichen Regiments zur 
Verwirklichung des religiösen Lebenszweckes der christlichen Ge- 
sellschaft. Wir haben die Verschmelzung der natürlich-philoso- 
phisch-weltlichen und der biblisch-übernatürlich-spiritualen Ethik 
zum Ganzen einer die natürlichen Lebensformen mit religiöser 
Liebesgesinnung durchdringenden Lebensführung. Es ist ein ein- 
heitliches Lebenssystem christlicher Kultur wie im Katholizismus 
des Mittelalters. So hatdieses Gesellschaftssystem auch, wie dieser, 
das Ideal eines einheitlichen soziologischen Grund- 
schemas; nur, wie Grundlagen und Sinn des einheitlichen 
Lebenssystems hier verändert sind, so hat auch das soziologische 
Grundschema des Luthertums einen veränderten Charakter. Der 
Unterschied liegt auf der Hand: das Grundschema des Luther- 
tums ist nicht auf den Begriff des Organismus aufgebaut. Hatte 
das Mittelalter den christlichen Individualismus in seiner Gesell- 
schaftsidee dadurch zum Ausdruck gebracht, daß es in allen 
Abstufungen der Gesellschaft doch dem Individuum einen recht- 
lichen Anspruch auf Befriedigung seiner Interessen innerhalb 
des Kosmos der Stände je nach dem Maße seiner Standeszu- 
gehörigkeit zusprach und der kirchlichen Oberleitung in letz- 
ter Linie die Regulierung des Organismus nach diesen Forde- 
rungen in die Hand legte, so ist der christliche Individualismus 


*) Mit diesem Aufsatz gelangt die Artikelserie »Die Soziallehren der christ- 
lichen Kirchen«e zum Abschluß. (Red.) 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 667 


des Luthertums rein in die Tiefen der Gesinnung versenkt, ohne 
rechtlichen Anspruch an die Gesellschaft und an die Kirche, ohne 
Fähigkeit der äußeren Geltendmachung und im Grunde wesentlich 
und begrifflich ohne Gemeinschaftsbedürfnis überhaupt, indem er 
nur aus Liebe sich unter die Bedingungen des Gemeinschaftslebens 
beugt. Er ist hinter die Schlachtlinien alles äußeren Geschehens 
und Handelns zurückgegangen, rein bei sich selbst in der Burg- 
freiheit einer durch äußere Umstände und Rechte, durch Leid und 
Freud, durch Welt und Gesellschaft nicht zu brechenden und nicht 
zu beeinflussenden Innerlichkeit, die nichts als das kirchlich ga- 
rantierte Wort voraussetzt und daher auch in der Kirche nur die 
Predigtanstalt des Wortes mit rein innerlich-wunderbarer Bekeh- 
rungswirkung, aber nicht eine ethische Gesamtorganisation der 
Christenheit kennt. Hier in dieser Innerlichkeit ist der luther- 
ische Individualismus unbegrenzt und lediglich an Glaube und 
Sakrament gebunden, erhebt er den Christen zum König 
und Herrn über alle Dinge, gibt ihm einen unüberwind- 
lichen Vorsehungsglauben und felsenfestes Gottvertrauen, eine 
völlige Freiheit der Charakterbildung aus dem aufgenommenen christ- 
lichen Geiste. Sobald er aber aus dieser Innerlichkeit heraustritt in 
die Formen und Verbindungen des realen Lebens, äußert er sich nur 
in deg Unterwerfung unter die geltenden Ordnungen als Mittel, die 
christliche Liebe zum Bruder und zum Ganzen der Gesellschaft zu 
bekunden, oder im Leiden und Dulden der Bosheiten der Welt, 
ausgenommen den Zwang der Glaubensverleugnung selbst. Unbe- 
grenzt in sich selbst, ist er ohne Organ und ohne Sicherung und 
darum auch ohne Wirkung nach außen. Sofern die christliche 
Gesinnung dennoch eingeht in die natürlich-weltlichen Ordnungen, 
äußert sie sich nicht als Stiftung einer Gemeinschaft von religiös 
begründeten Individualwerten, sondern als Aufsaugung aller weltlich- 
sozialen Verhältnisse in die Gesinnung einer Liebe, die sich zum Wohl 
des Ganzen bedingungslos den von Gott und der Vernunft gestifteten 
Ordnungen unterwirft und Familie, Staat, Arbeit und Gesellschaft 
bloß zu Verwirklichungsmitteln und Betätigungsformen christlicher 
Liebes- und Gehorsamsgesinnung macht. Von den zwei Elementen 
des katholischen Grundschemas fällt das organische völlig weg 
und wird dessen Gehalt an Individualismus zurückverlegt hinter 
das reale Gemeinschaftsleben, wobei er zugleich unermeßlich 
gesteigert wird. Für das reale Leben dagegen bleibt nur das andere 
Prinzip, der Patriarchalismus, übrig, der nun auch seinerseits, ohne 


668 Ernst Troeltsch, 


jeden Kompromiß mit dem organischen Prinzip zum äußersten 
Extrem gesteigert und zugleich vielprinzipiellerin die religiöse Liebes- 
und Gehorsamsgesinnung aufgelöst wird. Der thomistische Patriar- 
chalismus war doch immer mehr eine Ergebung in die zur Strafe und 
Heilung der Sünde geschaffenen Gewalt-, Macht-, Standes- und Besitz- 
unterschiede, während das organische Prinzip in seiner Betonung des 
Individualismus die Rechte der urständlichen Freiheit, Gleichheit 
und Liebeskommunion festhielt und überdies das Ordenswesen diese 
eigentlich christliche Ordnung wenigstens partiell verwirklichte. Der 
lutherische Patriarchalismus dagegen sieht in dem jus naturale secun- 
darium immer mehr lediglich die Ordnung und Stiftung Gottes, in die 
Demut und Ergebungsseligkeit des Gerechtfertigten ohne eigenmäch- 
tiges Deuteln sich fügt, und die weise Vernunftordnung, in 
deren Befolgung auch das natürliche Wohl am besten gesi- 
chert wird und die daher zu befolgen auch der christlichen Liebe 
eine fröhliche Pflicht ist. Dem entsprichtim Luthertum, daß die Mes- 
sung der gegebenen Verhältnisse an einem andersartigen idealen Ur- 
stande immer mehr zurücktritt und daß die Entfaltung der dem patri- 
archalischen Verhältnis eignenden Tugenden der Fürsorge und 
Verantwortung wie des Vertrauens und der Pietät immer mehr 
zum Inbegriff aller Ethik wird, soweit sie auf das äußere Han- 
deln in der Gemeinschaft sich bezieht. Wie das Verhältnis Got- 
tes zu den Menschen selbst ein patriarchalisches ist, so wird auch 
das der Menschen zu einander ein solches. Und wie dieses 
Grundschema am reinsten betätigt werden kann innerhalb der Fa- 
milie mit ihrer Angewiesenheit auf Autorität und Pietät, so wird 
die Terminologie wie die Gesinnung des Grundschemas von der 
Familie aus auf den Gesamtumfang des übrigen Lebens ausgebreitet. 
Der Fürst wird zum Landesvater und die Untertanen zu Landes- 
kindern, der Gutsherr zum fürsorgenden, Gehorsam heischenden und 
Gott im Patrimonialgericht vertretenden Gutsvater und die ab- 
hängige Bauernschaft zu pietätvoll gehorchenden und gerne dienen- 
den Gutskindern, der Arbeitgeber zum fürsorgenden, Dienstboten 
und Gesellen in der häuslichen Gemeinschaft und Zucht haltenden 
Hausvater und die Dienstboten und Lohnarbeiter zu willigen und 
dankbaren Hausgenossen, die in dem Hausherrn Gott dienen. 
In unübertrefflicher, klarer, herzlicher und kräftiger Weise hat 
Luther dieses Grundschema in seinen Katechismen beschrieben, 
und mit diesem Grundbuche lutherischer Ethik wurde es in un- 
endlicher Wiederholung in die Seelen der lutherischen Gläubigen 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 669 


hineingehämmert. In der Katechismus-Praxis wurde die Erklä- 
rung des vierten Gebotes, das Zentrum aller Sozialethik und, was 
hier gelehrt worden war, verdeutlichte noch einmal die dem 
Katechismus beigegebene »Haustafel etlicher Sprüche für allerlei 
heilige Orden, dadurch dieselbigen als durch eigene Lektion 
ihres Amtes und Dienstes zu vermahnen«. Bis zum heutigen 
Tage lernen so die lutherischen Kinder mit dem Katechismus, die 
Grundzüge einer patriarchalischen, agrarisch-kleinbürgerlichen Ethik, 
wo sie »Gott fürchten und lieben, daß wir unsere Eltern und Herren 
nicht verachten noch erzürnen, sondern sie in Ehren halten, ihnen 
dienen, sie lieb und wert haben«, und wo sie Gott danken, daß 
er mich geschaffen hat samt allen Kreaturen, mir Leib und Seele, 
Augen, Ohren und alle Glieder, Vernunft und alle Sinne gegeben 
hat und noch erhält; dazu Kleider und Schuhe, Haus und Hof, 
Weib und Kinder, Aecker, Vieh und alle Güter; mit aller Nah- 
rung und Notdurft des Leibes und Lebens reichlich und täglich 
versorget, wider alle Fährlichkeit beschirmt und vor allem Uebel 
behütet und bewahret; und das alles aus lauter väterlicher, gött- 
licher Güte und Barmherzigkeit; ohne all meine Verdienste und 
Würdigkeit; das alles ich ihm zu danken und zu loben und dafür 
zu dienen und gehorsam zu sein schuldig bin ?56). Das lernen 


256) Klassisch ist dieses Grundschema entwickelt im «Großen Katechismuse : 
Man hat sich in die gegebenen Ordnungen zu fügen als in die »media per crea- 
turas bona percipiendic.. Denn »creaturae tantum manus sunt, canales, media et 
organa, quorum opera et adminiculo Deus omnia largitur hominibus... Quam 
ob rem et haec media (nämlich Eltern, Obrigkeiten und die allgemeinen Beziehungen 
des Nächsten zum Nächsten). . non sunt respuenda neque temeraria praesumtione 
aliae rationes et viae investigandae, quam Deus praecepit«. So haben Eltern, 
Obrigkeiten und christliche Mitmenschen von Gott den Auftrag in ihrer durch die 
Natur bewirkten Stellung empfangen, >ut omnis generis officia nobis ostendant et 
exhibeant adeo, ut haec non ab illis, sed per illos a Deo peculiariter accipiamus 
(Symb. Bd. ed. Müller S. 390). Das wichtigste unter den so das Verhältnis zum 
Nächsten ordnenden Geboten der zweiten Tafel ist das vierte: du sollst deinen 
Vater und deine Mutter ehren, S. 405. Zunächst wird dieser Stand der Familie 
in seiner unmittelbaren Bedeutung geschildert, aber als höchstes Ideal soziologi- 
scher Beziehungen: »Hunc parentum statum et ordinem Deus praecipue hoc ornavit 
elogio ante omnes, qui sub ipso sunt, status et ordines, ut non simpliciter praeci- 
piat parentes esse amandos, sed honorandos... Est enim honor res amore 
multis modis sublimior, utpote quae non tantumamoremin 
se complectatur, verum etiam singularem quandam mode- 
stiam, humilitatem et reverentiam, quae cuiquam quasi 
majestati hic occultae habenda site S. 406. Aber dieses Grund- 


670 Ernst Troeltsch, 


alle Kinder aus allen Ständen, in der Großstadt und in der Klein- 
stadt, im Fürstenschloß und in der Fabrikantenvilla, im Gutshof 





schema erstreckt sich über alle Autoritätsverhältnisse und, da Autoritätsunterschiede 
bei der Ungleichheit der Menschen überall vorhanden sind, schließlich über alle 
Beziehungen überhaupt: »>In hujus praecepti explanatione neque illud praetereundum 
est, quod ad multiplicem obedientiam superiorum attinet, nempe eorum, qui versantur 
in imperio et rei publicae procurationem sustinent. Si quidem e parentum 
potestate omnes aliae propagantur et manante. So folgen 
die Verhältnisse zu den Obrigkeiten, wozu natürlich auch die Ortsobrigkeiten 
und die Gutsherrschaften gehören; dann die Lehrer aller Art und die Geist- 
lichen, dann die Nachbar, schließlich die Arbeitgeber und Dienstherr- 
schaften >ita, ut omnes, quotquot domini appellatione censentur, vice paren- 
tum sint ab iisdemque potestatem ac vim regnandi accipiant. Unde quoque 
secundum Scripturam omnes dicuntur patres, utpote qui in sua gubernatione 
officium patris obire ergaque subditos patris animum inducere debeant. 
Quemadmodum et olim apud Romanos et alios plerosque populos heros herasque 
patres et matresfamilias nominabant. Ita quoque suos magistratus et principes 
dixerunt patres patriae, nobis Christianis in dedecus et ignominiam« S. 412 f. Das 
enthält dann umgekehrt für die Eltern und Herren die Pflicht der Fürsorge: »Ne- 
que enim Dei voluntas est, ut aut perditi nebulones aut enormes tyranni hujus of- 
ficii procurationem obeant..., sed cogitent potius, quod et ipsi Deo obedientiam 
debeant, ut officium suae fidei delegatum ipsis curae sit ac sollicitudini utque libe- 
ros, familiam et subditos suos non tantum nutriant et corporalibus alimentis pro- 
videant, sed omnium maxime ad laudem et gloriam Dei propagandam educant« 
417. Allerdings gilt im allgemeinen: »erga fratres, sorores et proximum in genere 
nihil amplius (Deus) praecipit quam amore prosequendos esse«< S. 106; aber darauf 
folgt dann der Satz, daß es ein viel höher Ding ist, ehren denn 
lieben, und bei der allgemeinen Abgestuftheit aller Verhältnisse (coram Deo 
omnes quidem pares sumus, sed nos inter nos hoc dispari et ordinato discrimine 
non possumus non discrepare 406) ist die Liebe überall mit Elementen der Ueber- und 
Unterordnung gemischt und überall mit dankbarer Demut oder fürsorgender Ueber- 
ordnung versetzt. — Ebenso klassisch formuliert ist dieses Grundschema samt seiner 
religiösen Begründung innerhalb der modernen luther. Ethik bei v. Hofmann: »Unsere 
Förderung der Welt ist eine konservative. Die Demut un- 
serer Liebe zu ihr schließt alle Willkür aus« S. 156f. S. auch 
Stillich S. 89: »Vorbildung für die von den Konservativen erstrebte soziale Gliede- 
rung der Gesellschaft aber ist die Familie. „Letztere“, sagt der langjährige Führer 
der sächsischen Konservativen Freiherr v. Friesen, „bezweckt das harmonische Zu- 
sammenwirken aller einzelnen Glieder in dem geschlossenen Ganzen, während der 
bureaukratische (d. h. der moderne) Staat in dem Prinzip der Gleichmacherei 
selbst das ursprünglich Gleiche für seine speziellen Zwecke auseinanderreißt und 
die hierdurch gewonnenen einzelnen Atome gewaltsam in sein Schablonenwesen 
hineinpreßt‘‘«. Das sind bis heute die soziologischen Grundzüge der Weltanschauung bei 
den Konservativen, soweit ihre Politik eine Politik der Weltanschauung ist. Es ist aber 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 671 


und im Bauernhof, im Taglöhnerkaten und in der Arbeiterkaserne. 
Es ist die Summe lutherischer Sozialethik. 

Von hier aus ergibt sich nun auch das Verständnis der ein- 
zelnen Soziallehren über Familie, Staat, Wirt- 
schaft und Gesellschaft. Die in den letzteren enthaltenen, 
aus dem Naturgesetz stammenden Lebens- und Gemeinschaftsformen 
sind lediglich Formen und Durchgangsstellen für die Erweisung der 
relgiösen Liebesgesinnung, sind die Betätigung des in der Gnadenge- 
wißheit gewonnenen Gottesverhältnisses. Sie werden zu Teilstrecken 
einer von der Gottesliebe durchströmten Lebenskurve. Darin ist 
begründet, daß sie keinen eigenen Zweck in sich selber tragen, 
daß ihre Akzeptierung nur Folge der Gottesergebung und des 
Gehorsams, auf keine Weise Zweck in sich selber ist. Auch als Mittel 
der Betätigung der Liebe dienen sie doch nicht dem Liebeszweck, das 
menschliche Leben in seinen innerweltlichen Zwecken zu steigern, 
sondern nur als Mitte’, die Liebesgesinnung in der von Gott nun ein- 
mal so geordneten Weise auszuströmen. Aber diese Grundidee geht 
nicht glatt auf. Die naturgesetzlichen Lebensformen tragen doch 
immer natürliche Lebenszwecke in sich, deren Selbständigkeit bei 
jedem näheren Eingehen auf sie in der Praxis sich zeigen muß. 
Da stellt sich dann die Unmöglichkeit heraus, die innerweltlichen 
Zwecke rein in den religiösen Lebenszweck aufzulösen. Weiterhin 
haben die natürlichen Lebenszwecke und ihre Gemeinschaftsformen 
im Sündenstande einen Charakter des Rechtes, des Zwanges, des 
wirtschaftlichen Eigeninteresses und des Kampfes erhalten, der 
der eigentlichen Liebesmoral überall im Wesen widerspricht. 
Daraus ergeben sich dann eigentümliche Schwankungen und 
Widersprüche in den Soziallehren, welche der Katholizismus in 
seinem Stufensystem weniger drückend empfunden hatte und 
welche das Luthertum bei seiner Auflösung des Weltlichen und 
Religiösen ineinander stärker empfinden mußte. Luther selbst gab 
ihnen noch starken Ausdruck. Aber im Zeitalter der Orthodoxie 


auch klar, daß diese Anschauung eng mit einer antiindividualistischen, immobilisierten 
Gesamtlage von Politik und Wirtschaft zusammenhängt, und daß einer städtisch- 
mobilisierten individualistischen und kapitalistischen Kultur andere ethische und 
religiöse Ueberzeugungen entsprechen müssen. Daß die Schwierigkeiten des luthe- 
rischen Katechismus mehr noch als im Dogma in der Ethik liegen, weiß jeder 
Pfarrer in Großstädten und Arbeiterdörfern. Er vertritt ein soziologisches Grund- 
schema, das in der modernen städtischen Kultur nicht durchführbar ist. Vgl. hiezu 
Traub, Ethik und Kapitalismus? 1907, 


672 Ernst Troeltsch, 


verschwinden sie hinter der Lehre von dengöttlichen Einsetzungen und 
hinter der Ergebung in das Bestehende als göttliche Ordnung. 
Das Ergebnis ist so schließlich eine furchtbare Armut an Geist 
und Gedanken, die gegen die katholischen und calvinistischen Sozial- 
lehren sehr stark absticht 25°), und es ist nicht zu verwundern, 
wenn sie im 18. Jahrhundert gegenüber der ganz neuen west- 
lichen Gedankenwelt theoretisch zusammenbrachen, wobei freilich 
praktisch an den Verhältnissen selbst so gut wie nichts geändert 
wurde. Das Luthertum der Aufklärung hat die Volksschule, die 
Freiheit der Forschung und des Gewissens, die Innerlichkeit der 
ethischen Autonomie, die Gemütstiefe der philosophischen Speku- 
lation hervorgebracht, aber an den Soziallehren hat es nichts ge- 
ändert. Praktisch hat auch Kant mit seinem Respekt vor der Obrig- 
keit in diesen lutherischen Kategorien gedacht ?5’*). Sie sind jetzt 
nur bureaukratisch und höfisch verweltlicht. Bei ihrer Wiederbele- 
bung durch die preußisch-deutsche Restauration im 19. Jahrhundert 
haben sie dann als Kampfinstrument in der Hand einer Herren- 
schicht jene Beimischung männlicher Härte und klassenkämpferischer 
Rücksichtslosigkeit erhalten, die das moderne Luthertum von dem 
alten unterscheidet. 

Der Ausgangspunkt aller Sozialbildungen ist für das Luther- 
tum mit der katholischen Tradition die Familie. Sie ist es 
genetisch, insofern sie, bereitsim Paradies oder Urstand gestiftet und 
nach dem Sündenfall bestätigt und neugeordnet, den Anfang aller 
Sozialbildungen darstellt, aus dem die übrigen mittelbar oder 
unmittelbar hervorgegangen sind. Der Staat wird teils als mit ihr 
gestiftet betrachtet, teils als mit der Sprachen- und Völkertrennung 
von Gott besonders veranlaßt, wobei er aber auch nur die Zu- 
sammenfassung der ausgebreiteten Geschlechter unter ein Haupt 
ist. Sie ist zugleich der Ausgangspunkt aller Wirtschaft und aller 
Dienstverhältnisse, insofern die möglichst geschlosseneHauswirtschaft 
als das Ideal erscheint und die ökonomische Theorie im Grunde 
immer nur an den Familienhaushalt und an den analog vorge- 
stellten fürstlichen Staatshaushalt denkt. Sie ist der Keim und 
das Vorspiel der Kirche, insofern die religiöse Hausgemeinschaft 
der eigentliche Zusammenhalt der Familie ist und in der Haus- 


257) Hiezu siehe Figgis, From Gerson to Grotius, der dem Luthertum neben 
Calvinismus und Katholizismus keine Beachtung schenkt. 

357a) Vgl. Troeltsch, Das Historische in Kants Religionsphilosophie 1904, 
S. 37—42; Kalweit, Kant und die Kirche 1904. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 67 3 


andacht und in der Katechismusunterweisung durch denHausvater das 
kirchliche Leben zunächst gepflanzt wird. Sie ist schließlich der Ur- 
typus aller sozialen Gliederungen, indem sie urbildlich die Autoritäts- 
und Pietätsverhältnisse darstellt, die aus der natürlichen Gliederung 
fließen. So ist es selbstverständlich, daß die ganze Sozialphilo- 
sophie mit dem Geiste der patriarchalisch verstandenen, monoga- 
mischen Familie vollständig durchtränkt ist. 


Die Familie selbst ist ein Ausdruck der Regelung, mit der 
das Naturgesetz die aus der sexuellen Natur des Menschen folgenden 
soziologischen Probleme löst. Naturgesetzlich ist ihr Zweck die geord- 
nete Geschlechtsverbindung, die geordnete Kinderproduktion, und 
die in gegenseitiger Ergänzung der Arbeitskräfte sich vollziehende 
Hauswirtschaft als Kern aller wirtschaftlichen Betätigung. Aber 
die derart naturgesetzlich gestifteten Beziehungen werden beim Chri- 
sten unmittelbar auch zur Form der ersten und elementarsten reli- 
giösen Liebesbetätigung, indem das Gatten- und Elternverhältnis die 
nächstliegende Gelegenheit zur Betätigung der Liebe darbietet 
und in diesem Verhältnis die gemeinsame Selbsthingabe an Gott 
und das göttliche Liebesgesetz betätigt werden soll. So löst die 
monogamische Familie zunächst nach außen überhaupt das Sexual- 
problem. Vor- und außereheliche Geschlechtsverbindung sind zu ver- 
meiden und alle Geschlechtsgemeinschaft ist auf die Bahn der ge- 
ordneten Ehe zu führen. Die selbstverständliche Folgerung hieraus 
ist die Mahnung zu früher Eheschließung. Populationistische und öko- 
nomische Bedenken schlägt der entschlossene Vorsehungsglaube 
nieder, der das Kinderzeugen ohne jede künstliche Einschränkung 
zu einer Pflicht und die Rechnung auf die Möglichkeit des Lebens- 
unterhaltes zur Gewißheit macht. Die Ehelosigkeit wird im Gegen- 
satz zum katholischen Keuschheitsideal für nur ausnahmsweise 
durch besondere Anlagen und Verhältnisse geboten angesehen, 
im ganzen aber energisch bekämpft. Die eigentliche Ethisierung der 
Ehe nach innen, in der gegenseitigen Beziehung der Gatten und 
der Eltern und Kinder, leistet dagegen erst die christliche Be- 
seelung mit der religiösen Liebesgesinnung, die bei Vorhanden- 
sein persönlicher, religiös vertiefter Neigung die sexuellen Bezie- 
hungen durch gegenseitige Rücksicht regeln wird, die das Eltern- 
verhältnis zur Schule fürsorgender und erziehender Opferwillig- 
keitund das Kindesverhältnis zu einer solchen der vertrauenden Pietät 
und demütiger Gehorsamsgesinnung gegenüber allem Uebergeordne- 
ten macht. Daraus folgt dann auch natürlich die Unauflöslichkeit 


674 Ernst Troeltsch, 


der Ehe, aber nur als ethische und rechtliche Folgerung; der 
sakramentale Charakter der Ehe fällt weg. Daher ist in den 
— über den Ehebruch nur sehr vorsichtig hinausgehenden — Fällen 
der Scheidung demsschuldlosen Teil die Wiederverehelichung gestat- 
tet. Daß innerhalb der Ehe moralisch und rechtlich eine weitgehende 
patriarchalische Mannesherrschaft als selbstverständlich erscheint, 
ist nicht bloß mit den ökonomischen Verhältnissen, der katho- 
lischen Ueberlieferung, sondern mit dem eigentlichsten Grundge- 
danken des Luthertums gegeben, welches die von Natur gesetzte 
körperliche Ueberlegenheit als Ausdruck eines von Gott gewollten 
Ueberordnungsverhältnisses und feste Ordnung als den Haupt- 
zweck aller sozialen Organisationen ansieht. Der Haus- 
vater ist der Rechtsvertreter, der nicht kontrollierte Gewalt- 
inhaber, der Brotherr, der Seelsorger und Priester seines Hauses. 
Die Frau büßt die Sünde Evas in der Beugung unter den Mann, 
soll aber von ihm doch in Christo als religiös gleichberechtigt 
und gleichwertig betrachtet werden, von wo aus jene Uhnterord- 
nung gemildert wird. Für den modernen Individualismus der 
Eheauffassung fehlen noch die ökonomischen und rechtlichen, aber 
auch die ethischen Voraussetzungen. 


Freilich ist nun aber die Ehe im Sündenstand doch nicht so 
ohne weiteres eine vollberechtigte Institution. Es bleibt für Luther 
die sexuelle Lust und die damit verbundene verwirrende Leiden- 
schaft ein Zeichen der Erbsünde; im Urstand gab es keine Wollust, 
und die Unvermeidlichkeit der Wollust ist ihm der deutlichste Beweis 
der Allgemeinheit der Sünde. So ist die Ehe als die von Gott 
und der Vernunft gestiftete Organisation der Wollust im Grunde 
doch nur frenum et medicina peccati, eine Konzession an die 
Sünde, bei der Gott durch die Finger schaut und die unvermeid- 
liche Sünde durch die Eheordnung einschränkt und heilt. Ent- 
stehen so von daher wieder Bedenken gegen dieEhe, dann beruft sich 
Luther auf ihre positive göttliche Stiftung und Einsetzung und 
bezeichnet sie einfach als Pflicht gegen Gottes Gebot. Damit ist 
sie geweiht und gegen alle Bedenken geschützt, ja in ihrem christ- 
lichen Verstand die wichtigste und edelste soziale Leistung des 
Christen. Das spätere Luthertum hat zwar die Ableitung der 
»Lust« aus der Erbsünde nicht aufgegeben, aber doch jene Be- 
denken immer weniger empfunden. Es hat, wie in allen Dingen, 
so auch hier einfach die göttliche Einsetzung betont und damit 
alle Schwierigkeiten niedergeschlagen, sodaß die naturgesetzlich- 


== — = — - 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 675 


christliche Ehe lediglich als Gehorsam gegen Gottes positives 
Gebot erscheint und nun ähnlich wie im Katholizismus als Vor- 
bild der Gemeinschaft Christi mit der Kirche allegorisch verherr- 
licht wird. Seine Probleme bezüglich der Ehe liegen daher ledig- 
lich auf dem Gebiete des Eherechts und der Teilung staatlicher 
und kirchlicher Kompetenzen im Eherecht. Während Luther es 
lediglich dem Staat hatte zuweisen wollen, kam es nun in die 
Hände der geistlich-weltlichen Behörden der Konsistorien, ein deut- 
liches Zeichen für die hier obwaltende Verschmelzung geistlicher 
und weltlicher Funktionen der christlichen Gesellschaft. 

In diesem Familienbegriff sind also die verschiedenen ihn 
bestimmenden Elemente keineswegs vollständig zu einer Einheit 
verbunden. Auch ist sich Luther durchaus bewußt, damit ein 
äußerst hochgespanntes Ideal zu vertreten, dem die Wirklichkeit 
mit ihrer »wüsten Rotterei und Buberei« durchaus nicht entspricht. 
Aber daß die Wirklichkeit dieser Lösung des sexuell-soziologischen 
Problems so wenig nachkommt, erklärt er sich lediglich aus der 
sündigen Verderbtheit und den besonders bösen letzten Zeiten. 
An ihrer Möglichkeit an sich zweifelt er nicht im mindesten. Es 
ist nur der Widerstand des Teufels und der Fleischeslust, an dem 
das Ideal scheitert, auch die Ungenügsamkeit und der Luxus, 
dessen gesetzliche Einschränkung auch nach dieser Seite hin zur 
Behauptung der Standesgrenzen und Festlegung der Lebensan- 
sprüche zu wünschen ist ?%#). 


258) Vgl. hierzu J. Köstlin, Luthers Theologie?, 1883, S. 482: >L. definiert 
die Ehe als ‚‚conjunctio unius maris et unius feminae inseparabilis, non tantum 
juris naturae, wie die Kanonisten aussprechen: sed etiam voluntatis et voluptatis, 
ut ita dicam, divinae". Ihren Zweck oder ihre causa finalis sieht er im Kinderzeugen, 
in der procreatio sobolis. Sie ist vor dem Sündenfall schon eingesetzt als Mittel, 
Staat und Kirche mit brauchbaren Gliedern zu versehen. ‚So ist die Ehe und 
der Hausstand nicht bloß fons et origo generis humani, sondern sie soll eben da- 
mit zugleich zur paratio ecclesiae dienen und fons rei publicae werden“. Seit dem 
Sündenfall hat sie auch noch den Zweck, als Heilmittel gegen die Lust und als 
Damm gegen ihre sündhaften Ausbrüche zu dienen. Ja er bezeichnet dies jetzt 
als primus finis, während ihm übrigens der ursprüngliche Zweck finis magis princi- 
palis bleibt. Sündhafter Charakter behält ihm auch so jene Lust, aber approbatio 
et beneplacitum Dei tegit miseram turpitudinem libidinis et removet iram Dei 
imminentem illi concupiscentiae«., — Das innere Wesen der Ehe selbst erläutert L. 
am schönsten im großen Katechismus in der Auslegung des sechsten Gebotes, be- 
sonders am Schluß über die innereheliche »Keuschheit« : Ubi enim volumus con- 


Jugali castitati locum esse, ibi necessum est ante omnia, ut vir et mulier in amore 


676 Ernst Troeltsch, 


Ganz ähnlich geht es mit den inneren Spannungen im Staats- 
begriff des Luthertums 25°). Durch die Kreaturen als die » Hand- 
röhren und Mittel der göttlichen Vernunft« ist der Staat in jedem 
einzelnen Falle auf sehr verschiedene Weise zustande gekommen 
und vom Evangelium, vor allem im 13. Kapitel des Römerbriefes, 
bestätigt und anerkannt. Er ist ein Werk der Vernunft und 
darum an sich auf die Zwecke der bloßen Vernunft eingeschränkt, auf 
Bewahrung der äußeren Disziplin und Ordnung und auf die Be- 


concordes convers entur, ut alter alterum ex animo mutua quadam benevolentia et 
fide complectatur. Quod si praesto fuerit, ipsa quoque castitas sua sponte sine 
mandato consequetur (Müller 426). Außerdem vgl. Wald. Kawerau, Die Ref. und 
die Ehe, 1892 (V. f. Ref.-Gesch. Nr. 39); Marianne Weber, Ehefrau und Mutter 
S. 282—285; hier ist mit Recht darauf hingewiesen, daß das »neue Frauenideal, 
das auf die sittlichen Eigenschaften der Hausfrau und Hausmutter, auf Liebe und 
Treue, auf Gottesfurcht und Gottvertrauen, auf Tüchtigkeit und Ehrbarkeit das 
Hauptgewicht legt« (Kawerau 71), stark an Jesus Sirach angelehnt ist. Ueber die 
populationistische und ökonomische Anschauung von der Sache s. Roscher, Gesch. d. 
Nationalökonomik S. 57—59. Ueber die Konkupiszenz s. Braun, L.s Lehre von 
der Konkupiszenz. Es ist das doch nicht ein so leicht fehlen könnender Rest 
des katholisch-mönchischen Wesens; der Gedanke liegt vielmehr im System, wie 
wir das Analoge bei Staat und Arbeit wieder sehen werden. In den trockenen 
Definitionen der späteren lutherischen Scholastiker (Schmidt, Dogmatik 461—465) 
verschwindet dieser Zug, aber nur hinter der Positivität des Gebotes. L.s »katholi- 
sche Reste« hängen überall mit dem altchristlichen Gegensatz von Welt und 
Heil zusammen und betreffen wesenhafte Probleme des christlichen Denkens, 
wie denn das Problem der sexuellen Sinnlichkeit unzweifelhaft ein solches ist. — 
Luthers Pessimismus gegenüber den wirklichen Verhältnissen im G. Kat: »Quoniam 
vero apud nos adco foeda et nefanda omnium vitiorum et scortationum lerna 
cernitur, hoc praeceptum quoque adversus omnia impudicitiae genera et species 
constitutum est... Tantum ergo hoc praeceptuma nobis exigit, ut quisque tum 
pro se vitam castam agat, tum proximo quoque in hoc obinenda et tuenda sit 
auxilio (Müller 423). 

259) Hierzu vgl. Köstlin, Theologie Luthers II 485—490, 553—564; J. Köstlin, 
Staat, Recht und Kirche und die ev. Ethik, Stud. u. Kritt. 1877; Brandenburg, 
L.s Anschauungen von Staat und Gesellschaft; Lenz, Luthers Lehre von der Obrig- 
keit (Preuß. Jahrbb. 75, 1894); Jäger, Politische Ideen L.s und ihr Einfluß auf die 
innere Entwickelung Deutschlands (Preuß. Jahrbb. 1903); K. Köhler, Luther und 
die Juristen. Lenz beachtet den Zusammenhang mit der mittelalterlichen Ideen- 
welt zu wenig und knüpft den modernen Staat zu direkt an L.s Ideen an, Branden- 
burg betont mit Recht das erstere, unterschätzt aber doch den positiven Vernunft- 
wert und die göttliche Gebotenheit des Staates, die allerdings erst später bei L. 
hervortreten. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen, 67 7 


wirkung der menschlichen Wohlfahrt. Es ist derselbe polizeiliche 
und utilitaristische Staatsbegriff wie im Katholizismus, nur jetzt 
den Verhältnissen entsprechend mit stärkerer Betonung der Ein- 
heit der Gewalt. Das Mittel, das der Staat zu diesem Zwecke 
zur Verfügung hat, ist die Gewalt, die daher sein eigentlichstes 
Attribut ausmacht, von ihm stets gewahrt und von keinem Unter- 
tanen aufgelöst werden darf. Doch soll er diese Gewalt dem 
göttlichen Naturgesetz gemäß und zu Vernunftzwecken brauchen 
und wird die Obrigkeit, wie in der Scholastik, zum verwerflichen 
»Tyrannen«, wenn sie sich nicht selber daran bindet. Freilich 
ist nach der eigentlichen und allein konsequenten Lehre Luthers 
ein Widerstand gegen diesen Tyrannen nicht erlaubt, außer dem 
passiven Widerstand des Duldens und der Auswanderung im 
Falle der Glaubensbedrückung. Naturgesetzlich und damit gött- 
lich berechtigt ist der Staat in diesem Sinne überall, auch bei 
Türken und Heiden; ja er kann in seinem Natursinn dort sogar 
besonders verzüglich sein, und antike Staatslehre und Beispiele 
sind auch noch heute für den Staat von Nutzen. 


Insofern ist der Staat etwas wirklich Göttliches. Nun aber 
ist doch seine Aufgabe, durch Macht und Gewalt sowie durch 
Recht und Gericht die Ordnung zu bewirken, etwas der eigent- 
lich christlichen Liebesgesinnung völlig Entgegengesetztes. Der 
Christ soll Feindesliebe üben und Recht und Gericht möglichst 
wenig gebrauchen, nach Luthers anfänglicher Meinung gar nicht, 
dann zum Schutz gegen böse Buben, mit denen man sich christ- 
lich nicht verständigen kann. Von einer ethischen Anerkennung 
des Rechtes, des Rechtsgesetzes und Rechtssinns ist nicht die 
Rede. Vielmehr soll die Obrigkeit durch strenge Initiative in 
Recht und Polizei den Christen davor behüten, von sich aus das 
Recht allzusehr in Anspruch nehmen zu müssen. Ebensowenig 
gibt es einen ethischen Wert patriotischer und vaterländischer 
Gefühle. Im Falle der Unchristlichkeit der Obrigkeit verzichtet der 
Christ auf Widerstand, oder wechselt die Obrigkeit. Das eigent- 
liche Ideal des Christen ist der rechts- und staatslose Zustand 
der reinen Liebesgemeinschaft. Das weist darauf hin, daß der 
Staat bei aller Göttlichkeit und Vernünftigkeit doch nur eine 
Institution infolge der Sünde und gegen die Sünde, ein Erzeugnis 
des bloß relativen, gegen die Sünde unter den Bedingungen 
des Sündenstandes reagierenden Naturgesetzes ist. Da kommen 
dann all die augustinischen Anschauungen über den Staat als 


678 Ernst Troeltsch, 


Erzeugnis der Sünde, die freilich erst dann richtig verstanden 
werden, wenn man ihn als ein gegen die Sünde selbst gerichtetes 
Erzeugnis der nur mehr unter Konzessionen an die sündige Roheit 
und Bosheit arbeitenden Vernunft ansieht. 


So betrachtet erscheint doch nun wieder der Staat als etwas Un- 
christliches, der wahrhaft christlichen Moral geradezu Widerspre- 
chendes, und es ist nur zu begründet, wenn die Gewissen sich 
scheuen, nicht bloß staatliche Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen 
und Kriegsdienste zu leisten, zu schwören u. s. w., sondern auch 
an obrigkeitlichen Aemtern und der Gerichtsexekution sich zu betei- 
ligen. Solchen Bedenken gegenüber greift nun aber Luther, genau 
wie bei der Familie, mit allem Nachdruck auf die göttliche 
Einsetzung und Bestätigung der Obrigkeit zurück. Ihre Funktionen 
ausüben, ihr gehorchen, sie für Rechtszwecke benutzen ist eine Pflicht 
des Gehorsams gegen Gott, der für seine Institutionen selbst die 
Verantwortung trägt und kein menschliches Klügeln über sie 
haben will. Die Ausübung der Herrschaft und des Rechtes ist Amt 
und Befehl, und Luther schildert mit Nachdruck den Kontrast der 
vom Landesherrn bis zum Büttel und Henker herunter sich vollziehen- 
den Rechtsordnung, in der Regieren, Verordnen, Strafen, Hängen, 
Rädern und Köpfen ein Gottesdienst ist, gegen die außeramtlicherein 
persönliche Moralität, in der umgekehrt Feindesliebe, Opfern, Ver- 
zicht und Dulden, Fürsorge und Hingabe des einen an den anderen der 
wahre Gottesdienst ist. Die Paradoxie des Gegensatzes beider Got- 
tesdienste macht ihm sichtlich Freude, und er rühmt sich mit 
Genugtuung, daß noch niemand so klärlich das göttliche Recht 
der unabhängigen, von keiner Kirche beherrschten und von keinem 
Gewissensbedenken verwirrten Obrigkeit aus der Schrift bewiesen 
habe. Hier greift der charakteristischeste und merkwürdigste 
Satz seiner Ethik, die Unterscheidung der Amtsethik und der 
Personethik, ein, in welchem er das große Problem der bisheri- 
gen Christenheit auf seine Weise gelöst hatte. In dieser Forde- 
rung des Gehorsams gegen das positive Gebot verschwinden dann 
alle die augustinischen Auffassungen des Staates und erscheint 
der Staat lediglich als die gottgeordnete Vernunftmacht, die alle Ord- 
nungs- und Wohlfahrtsaufgaben zu vollziehen hat und gerade da- 
durch von der Kirche sich unterscheidet, die lediglich auf spiri- 
tuale Wirkung und auf persönliche Lebensgemeinschaft gestellt ist. 

Von hier aus ist dann auch der Krieg berechtigt. Er darf nur von 
der weltlichen Obrigkeit im weltlichen Interesse als Ausfluß ihres 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 679 


Amtes geführt werden, wenn sie Frieden und Wohlfahrt ihrer 
Bürger gegen Angriffe zu schützen hat. Nur als Notwehr hat 
der Krieg die Verheißung des Sieges; überdies muß er auch dann 
noch in der demütigen Gesinnung geführt werden, nichts der 
eigenen Kraft, sondern alles Gottes Gnade verdanken zu wollen. So 
ist jeder Glaubenskrieg und Kreuzzugsgedanke ausgeschlossen; für 
religiöse Interessen darf nur mit geistlichen Waffen gekämpft werden, 
und auch der Krieg gegen die Türken ist nur vom Kaiser als dem dazu 
Berufenen und nur im weltlichen Interesse des Schutzes seiner 
Völker zu führen. Aber freilich ist damit überhaupt jedes spe- 
zifisch-politische Denken und Wirken ausgeschlossen. Auch 
der weltliche Krieg muß gerechte Ursache haben, und die Unter- 
tanen sollen im Falle eines ungerechten Angriffskrieges ihres Fürsten 
die Teilnahme verweigern, indem sie dafür die Strafe in christ- 
licher Geduld leiden. Auch der gerechte Krieg fordert zunächst 
die richtige moralische und christliche Gesinnung der Kriegführen- 
den und Vorbereitung durch Predigt, da Gott demm Hoffärtigen keinen 
Sieg gewährt. Von Bündnissystemen und politischen Kombina- 
tionen ist hierbei erst recht nicht die Rede. Jedes Land steht 
für sich und wehrt sich im Vertrauen auf Gottes Vorsehung im 
Falle der Bedrohung. Es ist eine im einzelnen überall von der 
prophetischen moralisierenden Politik abhängige, im übrigen 
äußerst kindliche Politik. Luther ist überzeugt, daß die Vorsehung 
alle nicht in diesem Sinn unternommene Kriege mißlingen läßt 
und die Niederlagen als Zuchtrute und religiöses Erziehungsmittel 
gebraucht. So haben ihm auch die Römer, das mächtige Kaiser- 
tum, am meisten damit gewonnen, daß sie haben kriegen müssen, 
ein jeder wollte sich an sie hängen und Ritter an ihnen werden, 
sodaß sie sich wehren mußten; auch Hannibal, der Fürst aus Afrika 
unterlag, weil er angefangen hatte, »denn es ist Gott, der es tut, 
er will Frieden haben, und ist fremd denen so Krieg anfangen 
und Frieden brechen«. Es ist verständlich, daß eine derartige 
Gesinnung der Politik der Lutheraner so ungünstig wie möglich 
war; und wenn auch die lutherischen Fürsten, Diplomaten und 
Juristen, später auch Luther selbst, an sie sich nicht gebunden 
haben, so war sie doch überall der gefährliche Hemmschuh der 
lutherischen Politik und hat sie Ausbreitung und Schicksal des 
Luthertums bestimmt, das seine Stammlande nicht mehr zu über- 
schreiten vermochte. Wie ganz anders steht dem die calvinisti- 
sche Politik mit ihren Bündnissystemen und Glaubenskriegen dem 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 44 


GNO Ernst Troeiisch. 


gegenüber! #9). 

Fragen wir nun aber nach dem Verhäitnis des Staates zu 
der Kirche und dem christlichen Gemeinschaftsleben, so entsteht 
wieder ein neues Bild der Sache. Ist nämiich der Staat von einer christ- 
lichen Obrigkeit beherrscht, dann ist er nicht mehr bloß eine zöttliche 
und naturzesetzliche Institution der Schöptungsordnung. dann ist er 
vielmehr cine der Formen, deren die Verwirklichung der christlichen 
Liebes- und Erlösungsgemeinschaft sich bedient. Dann ist die Unter- 
werfung unter scine Ordnungen und Gemeinsamkeiten ein christiicher 
Liebesdienstam Ganzen der Geselischaft und zwar einer der notwen- 
dirsten und nächstliesenden, indem gerade die Benützung der staat- 
lichen Lebensformen die Mitmenschen mehr fördert als die selbstge- 
machte Heiligkeit mönchischer Absonderungen. Dann wird ınsbe- 
sondere die Aufgabe der Obrigkeit der Liebesdienst der Erziehung 
und Bewahrung der Gesellschaft in christlicher Glaubenseinigkeit, 
Zucht und Ordnung und die Fürsorge für das Wort Gottes, 
die Reinheit und das Gedeihen der Kirche. Aus freier Liebe 
dient sie der Kirche, schafft sie ihr ein Kirchenrecht und eine finan- 
zielle Fundierung, übt sie die Zensur und die Glaubenspolizei 
und schließt sie von ihrem Gebiet öffentliche Aeußerungen des 
Irrglaubens aus, wozu die nichtchristliche Obrigkeit nicht ver- 
pflichtet ist. Die Türken können mehrere Religionen nebeneinander 
dulden, aber die christliche Obrigkeit muß sich in den Liebes- 
dienst der Wahrheit stellen. So wird sie zwar alle weltlichen 
Dinge, auch Schulwesen und Armenwesen auf sich übernehmen, 
aber sie im christlichen Sinne und mit Rücksicht auf Förderung des 
christlichen Glaubenslebens behandeln. Ueber dem naturgesetz- 
lichen erhebt sich der religiöse Lebenszweck der Gesellschaft, aber 
nicht wie im Katholizismus im Sinne einer Stufenordnung, die 


260) Vgl. die Traktate »Ob Kriegsleute auch in seligem Stand sein können« 
1526 und »Vom Krieg wider die Türken« 1529. Wieder muß hier das Alte Testa- 
ment für den Nachweis der Berechtigung eines nicht eigentlich christlichen Gedankens 
herhalten. Freilich hat Luther über diese Dinge später weniger schroff aber auch 
weniger konsequent gedacht, s. Cardauns 1—17. Aber im ganzen ist der Partiku- 
larismus und die Ablehnung der Interventionspolitik doch ein Grundzug des echten 
Lutherthums, wie die erwähnten Arbeiten von Schuberts zeigen. Ueber Kriegs- 
und Bündnisprobleme vgl. vor allem Hortleder, Handlungen und Ausschreiben von 
Rechtmäßigkeit des deutschen Krieges, Gotha 1617 u. 1618, wo das Material ge- 
sammelt ist, bes. Bd. II.; s. hier die Abhandlung Ratzenbergers, dafs Melanchthon, 


Jonas, Bugenhagen, Menius etc. von Luthers reiner Widerstandslehre abgefallen 
seien, S. 39. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 681 


von der Oberleitung der Kirche im Bedarfsfall reguliert wird, 
sondern im Sinne eines Zusammenfallens der staatlichen Betäti- 
gung und der christlichen Liebesübung ?*'). So sind wir wieder 


261) Lenz meint: »In diesem doppelten Verhältnis der christlichen Obrigkeit, 
in ihrer negativen Funktion, den Frieden zu sichern, das Recht zu erhalten, 
das irdische Leben zu fördern, und in ihrer positiven Pflicht, den Frieden zu 
sichern, glaube ich die Lösung des vielumstrittenen Problems zu sehen und den so 
oft vermißten Gleichklang in Leben und Lehre des Reformators. ... Zwei Reiche, 
beide von Gott gestiftet, sind durch die Welt hin ausgebreitet, Kreatur und Evan- 
gelium, ununterscheidbar in jedem Christen beisammen und doch prinzipiell ganz 
auseinanderzuhalten, wie Seele und Körper, Ideeund Erscheinung: 
aber der Glaube bleibt an ein von aller Erdenschwere dereinst befreites Ideal, an das 
Reich Gottes«, S.435 f. Das ist eine sehr modernisierte Auflösung des Problems; in 
Wahrheit hält L. die alte Lösung der scholastischen Lehre fest, die Lösung mit Hilfe 
der Begriffe von Naturgesetz und Evangelium, nur auf den neuen Boden des Ineinander, 
statt auf den des Stufenverhältnisses, versetzt. Aber das Ineinander ist schwer herzu- 
stellen, daher stammen die Widersprüche. — Uebrigens beruft sich Luther selbst auf 
Augustin: >Ich habe von der weltlichen Obrigkeit also herrlich und nützlich ge- 
schrieben, als nie kein Lehrer getan seit der Apostel Zeit, es wäre denn S. Augu- 
stin« (Krieg wider die Türken B. A. IV, ı S. 441). In den Schriften über den 
Bauernaufstand und den Krieg ist die doppelte Moral des Rechts-, Gewalt- und 
Machtgebrauches einerseits, der leidenden und alles opfernden, die Bergpredigt 
befolgenden Liebesmoral andrerseits in einer oft geradezu erstaunlich schroffen Un- 
terscheidung gelehrt, z. B. S. 322f.: Was meint ihr, daß Christus dazu sagen 
würde, daß ihr seinen Namen führt und nennt euch eine christliche Sammlung, so 
ihr doch so fern davon seid, ja so greulich wider sein Recht tut und lehrt, daß 
ihr auch nicht Heiden oder Türken zu heißen würdig seid, sondern viel ärger, als 
dieda wider göttliches und natürliches Recht, bei allen Heiden ge- 
mein gehalten, (durch Rebellion und Forderung eines christlichen Kommunismus) 
tobt und strebt . . . Weiter wollen wir nun auch von dem christlichen und 
evangelischen Recht sagen, welches die Heiden nicht bindet wie das vorige. 
Denn so ihr euch rühmet und gern höret, daß man euch Christen nenne und da- 
für wollt gehalten sein, so werdet ihr ja auch leiden, daß ich euch euer Recht 
vorhalte. Hört nun zu, liebe Christen, euer christliches Recht. So spricht Christus 
Mt. 5,39: Ihr sollt dem Uebel nicht widerstehen, sondern wer dich zwingt eine 
Meile Weges, mit dem gehe zwei Meilen. Und wer dir den Mantel nimmt, dem 
la auch den Rock. Und wer dich auf die eine Backe schlägt, dem halte auch die 
andere dar .. . Ja, Christus spricht Mt. 5,44, wir sollen Gutes wünschen denen, 
die uns beleidigen, und bitten für unsere Verfolger und lieben unsere Feinde und 
wohltun unseren Uebeltätern. Dies sind unsere christlichen Rechte liebe Freunde... 
An diesen Sprüchen greifet wohl ein Kind, daß christliches Recht sei, nicht sich 
sträuben wider Unrecht, nicht zum Schwert greifen, nicht sich wehren, nicht sich 

44* 


682 Ernst Troeltsch, 


bei einem augustinischen Gedanken, bei dem Gedanken der Theo- 
kratie. Nur ist diese Theokratie keine Hierokratie, keine Ober- 
herrschaft der internationalen Hierarchie und kein rechtlich for- 
mulierbares Verhältnis, sondern es ist die freie Liebeskonkordanz 
der rein spiritualen, auf das Wort erbauten Kirche und der aus 
eigener Gläubigkeit freiwillig dienenden, von den Theologen nur 
frei belehrten weltlichen Obrigkeit, die beide gemeinsam beherrscht 
und getrieben sind vom Worte Gottes und seiner klar sich selbst 
auslegenden und durchsetzenden Wunderkraft. 

Auch hier war sich Luther völlig bewußt, daß er trotz aller 
Konzessionen an den Rechts- und Wohlfahrtsstaat des Sündenstandes 
einehöchst idealistische, wirklichkeitsferne Lehre vertrat. Man braucht 
nur die Schilderungen des Ideals im großen Katechismus zu lesen, 
wie hier die christliche Obrigkeit nichts will als in Macht und 
Recht mit aller Strenge als Stellvertreter Gottes dem Glauben 
und der Liebe dienen durch das Amt und wie andererseits die 
Christen in schrankenloser Liebe und Hilfsbereitschaft, ohne Rechts- 
händel und Uebervorteilungen, ohne Verfolgung ihres formellen 
Rechtes und in möglichstem Dulden des Unrechts ein friedliches 
und demütiges Leben führen sollen. Man erkennt hier ohne wei- 
teres den überidealistischen, um nicht zu sagen christlich-uto- 
pischen Sinn dieses Staatsideals. Andererseits braucht man nur 


rächen, sondern dahingeben Leib und Gut, daß es raube, wer da raubt. Wir ha- 
ben doch genug an unserem Herrn, der uns nicht lassen wird, wie er verheißen 
hat. Leiden, Leiden, Kreuz, Kreuz ist der Christen Recht und kein anderes«. 
Oder S. 365: »Es sind zweierlei Reiche: eines ist Gottes Reich, das andere ist 
der Welt (d. h. in diesem Falle nicht des Bösen, sondern der natürlichen Schöpfungs- 
vernunft) Reich . .. Gottes Reich ist ein Reich der Gnade und Barmherzigkeit 
und nicht ein Reich des Zornes oder der Strafe. Denn daselbst ist eitel Vergeben, 
Schonen, Lieben, Dienen, Wohltun, Friede und Freude haben etc. Aber das welt- 
liche Reich ist ein Reich des Zornes und Ernstes. Denn daselbst ist eitel Strafen, 
Wehren, Richten und Urteilen, zu zwingen die Bösen und zu schützen die From- 
men. Darum hat es auch und führt das Schwert. .. Die Sprüche, die von der 
Barmherzigkeit sagen, gehören in Gottes Reich und unter die Christen, nicht unter 
das weltliche Recht. Denn ein Christ soll nicht allein barmherzig sein, sondern 
auch allerlei leiden etc. Aber das weltliche Reich, welches nichts ist denn gött- 
lichen Zorns Diener über die Bösen und rechter Vorlauf der Hölle und des ewigen 
Todes, soll nicht barmherzig, sondern streng sein etc, . . . auf die Bösen sieht es, 
daß es sie strafe und in Zaum und Frieden halte zum Schutz und Errettung der 
Frommen«. Das ist doch etwas anderes als das Verhältnis von Idee und Er- 
scheinung! 





Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 68 3 


seine grollenden und heftigen Klagen über Fürsten und Juristen, 
über Feudalherren und Magistrate, sowie vor allem über den un- 
verbesserlichen rohen und groben Pöbel zu lesen, um zu erkennen, 
daß Luther weit von der Meinung entfernt war, als entspreche 
die bestehende staatliche Wirklichkeit seinem Ideal. Was er 
auch immer sich für Mühe gegeben hatte, es im Unterschiede von 
den Täufern den Bedingungen der Wirklichkeit anzupassen, es war 
in dieser rohen und rauhen Welt so wenig zu Hause wie sein 
spiritualistisches, aller Organe zur Selbstdurchsetzung entbehrendes 
Kirchenideal. Das liegt nicht, wie oft gesagt wird, am Mangel 
politischer Begabung, der dann etwa irgendwie ergänzt werden 
könnte. Es liegt an dem religiösen Grundgedanken selbst, der 
mit politischem Sinne unvereinbar ist. Wo ein solcher vorhanden 
ist, wird auch die Religiosität selbst eine andere, wie der Calvinis- 
mus zeigt. Bei den modernen Konservativen, die des politischen 
Sinnes gewiß nicht entbehren, geht eben darum das Religiöse 
und das Politische, die auf das Wesen der Macht begründete 
Gewaltpolitik und die in ihrer Innerlichkeit verharrende Gottselig- 
keit, bis zum vollen Widerspruch auseinander ?%2). 

262) Der Pessimismus scharf betont bei Brandenburg: »So schwebte auch ihm 
Anfangs wenigstens als Ideal eine christliche Gesellschaft vor, deren Haupt eine 
vom christlichen Geiste beseelte Obrigkeit sein sollte. Diese durfte freilich nicht 
mehr der geistlichen Gewalt untergeordnet sein und von ihr geleitet werden; sonst 
wäre ihr Tun erzwungen und wertlos gewesen; aber sie sollte bei äußerer Gleich- 
berechtigung verbunden sein mit jener in gleicher christlicher Gesinnung ... Dieser 
Gedanke durchzieht L.s Schrift an den Adel. Aber der Traum entfloh schnell, 
und beim Erwachen fand sich L. allein mit wenig Gleichgesinnten unter den Heiden, 
und gewann die Ueberzeugung, daß es so bleiben werde. Von nun an hat es 
keinen Sinn mehr für ihn, sich auszumalen, wie eine christliche Gesellschaft be- 
schaffen sein könne und müsse. Denn sie wird ja niemals kommen; die wenigen 
in der Welt zerstreuten Christen werden nie eine geschlossene Körperschaft bilden 
können. Die Welt, wie sie ist, aber läßt sich nicht mit christlicher Liebe nach 
dem Evangelium regieren S. 9... Darum sagt Luther: „So dir Gewalt und Unrecht 
geschieht, sprich: das ist der Welt Regiment. Willst du in der Welt leben, so 
mußt du das gewarten. Daß du es dahin bringen willst, daß es anders gehe, denn 
es Christo gegangen ist, das wirst du nicht erlangen. Willst du bei den Wölfen 
sein, so mußt du mit ihnen heulen. Wir dienen hier in einem Wirtshause, da der 
Teufel Herr ist und die Welt Hausfrau und allerlei böse Lüste sind das Hausge- 
sinde; und diese allesamt sind des Evangelii Feinde und Widersacher. So man 
dir dein Geld stiehlt, dich schändet an deinen Ehren, in diesem Hause gehts also 
zu‘. Nirgends finde ich das Wesentliche von Luthers Weltanschauung so klar aus- 


684 Ernst Troeltsch, 


Bei dem späteren I. uthertum verschwand die Spannung zwi- 
schen der amtlichen und der persönlichen Moral immer mehr 
und entstand jener Typus, den man gemeinhin als den lutherischen 
bezeichnet: Unbedingter Gehorsam gegen die Gott vertretende 
und nur durch Gottes Zulassung in ihr Amt gelangte Obrigkeit 
und feudale »Unterobrigkeit«; Bindung dieser Obrigkeiten an 
natürliches und göttliches Recht, die immer mehr als die ohne 
Schwierigkeit zusammenwirkenden Grundgesetze der wahren christ- 
lichen Gesellschaft erscheinen; Fürsorge der Obrigkeit für alle welt- 


gesprochen, wie in diesem Bilde. Der Mönch will dem Dienst des teuflischen 
Wirtes sich entziehen durch die Flucht; die streitende Kirche will mit äußeren 
Machtmitteln dem Wirt das Regiment entreißen und das Gesinde sich unterwerfen; 
Luther hat zuerst gehofft, die Bewohner bekehren und mit christlichem Geiste er- 
füllen zu können; jetzt hat er diese Hoffnung aufgegeben, will aber trotzdem in 
dem schrecklichen Hause bleiben. Denn er ist nicht aus eigenem Willen darin, 
sondern von seinem Gott hineingesetzt. Darum will er hier seine Pflicht tun, sich 
schlagen und peinigen lassen, wenn es dem bösen Herrn und seinem Gesinde ge- 
fällt, aber nicht vom Platze weichen, bis sein Herr ihn abruft, und jede gute Stunde, 
die er hat, als besondere Gnade preisen«, S. 5f. Brandenburg überschätzt nun aber 
meines Erachtens diese Stellen; wenigstens stehen neben ihnen solche, wo die 
christliche Lebensordnung in Amts- und Liebesmoral als etwas Mögliches und 
Wünschenswertes erscheint, wie ja darauf sein ethisches Grundbuch, der Große Ka- 
techismus, aufgebaut ist. Das eigentlich Charakteristische ist m. E. vielmehr das 
Alternieren zwischen jenem verzichtenden Pessimismus und dem Triumph, daß die 
wahrhaft evangelische Ordnung mit dem klärlich erwiesenen Recht des weltlichen 
Amtes und der ebenso klärlichen Innerlichkeit der Liebesgesinnung und der kirch- 
lichen Gemeinschaft in evangelischen Larden endlich Wirklichkeit geworden sei. 
Die Grundsätze dagegen, in denen Lenz S. 440 das Fortwirken der lutherischen 
Gedanken als »Lebensmark unseres Volkes« schildert (>In ihnen wurzelt das Recht 
unseres Schwertes, seine Macht und unser Gehorsam. Mit zwingender Gewalt fes- 
seln sie jedermann an den öffentlichen Willen, und in freiem Eifer dienen ihnen 
ohne Unterschied des Bekenntnisses die Millionen. Sie sind verwachsen mit jedem 
öffentlichen Amt, mit unserer Ehe und Familie, mit der Idee unseres Krieges (!) 
und aller (!) Arbeit des Friedens. Auf ihrem Grund erwuchs unsere ganze klas- 
sische Literatur (!) und noch immer beherrschen sie weite Gebiete unserer Kunst ('). 
Nur von ihnen aus ist echte Toleranz und die freie Forschung (!) möglich gewor- 
den«), sind nur sehr bedingt und teilweise lutherischen Ursprungs. Ein Fortleben 
der lutherischen Staats- und Gesellschaftsidee findet in Wahrheit nur statt in der 
»Weltanschauung« der konservativen Partei und vor allem in deren Bannerträger 
Stahl, der aber doch den calvinistischen und independentistischen Individualismus 
in die neugeformte lutherische Staatsidee aufzunehmen für unumgänglich fand, vgl. 
Stahl, Der christliche Staat. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 685 


lich-natürlichen und, soviel es ihr mit ihren weltlichen Mitteln und in 
ihrem Zusammenfall mit der Kirchenregierung möglich ist, auch für 
die christlichen Tugenden; Erhaltung des Friedens nach außen um 
jeden erträglichen Preis und des Friedens nach innen durch gründ- 
liche Bevormundung des beschränkten Untertanenverstandes. Der 
sündige Ursprung und Charakter des Rechtes und der Gewalt ver- 
schwand in der Harmonie des natürlichen und göttlichen Rechts, 
und diese Harmonie ermöglichte ein von der Sünde immer getrüb- 
tes, aber an sich sehr wohl durchsetzbares Ideal der christlichen 
Gesellschaft, in dem alle natürlich-vernünftigen Wissenschaften und 
die Offenbarung sich vereinigen zu dem großen Ideal der mensch- 
lichen Gesellschaft. Den klassischen Ausdruck hat diesem Ideal 
L. v. Seckendorff in der Dedikation seines Teutschen Fürsten- 
staates gegeben: »Die Weißheit, durch welche Königreiche, 
Fürstentümer und Lande glückselig regiert werden, ist ihrem 
Ursprunge nach göttlich, an sich selbst herrlich und unver- 
gleichlich und begreifet in ihrer Weite und Allgemeinheit alles 
dasjenige, was in anderen Wissenschaften stückweise sich befin- 
det. Sie ist in dem Bezirk eines jeden Landes die unentbehr- 
liche Sonne, durch welche alles erleuchtet, erwärmet und ernähret 
wird. Sie vergleichet sich einem unerschöpflichen Meer, darein 
alle anderen Weisheiten und Künste einfließen und durch’ hohe 
und verborgene Art zu der gemeinen Wohlfahrt durch das ganze 
Land wiederum ausgetrieben und verteilet werden. Sie ist ein 
immergrünendes Paradies von allen schönsten und nützlichsten 
Pflanzen der Tugenden und guten Ordnungen, deren jede zu seiner 
Zeit und an ihrem Orte erfreuliche Früchte bringet. Diese Weisheit 
hat von dem Alleinweisen der König Salomo zu seinem Regie- 
rungsstande erbeten, bei welcher er die allergrößesten Schätze und 
Reichtümer der Welt zu einer Zugabe erlanget« ?*?). Der Pessimismis 





—— 


263) V, L. v. Seckendorff, Teutscher Fürstenstaat® 1687 (zuerst 1656), bes. s. 
c. 1, 5 und 8 des dritten Teils. Doch gesteht der Verfasser in der Vorrede:: »Oft 
habe ich die Regula anstatt dessen, was ich in der Tat finden sollte aber nir- 
gends oder wenig angetroffen, setzen müssen«. — Besonders charakteristisch für den 
Geist des Ganzen S. 194 f.: »Der Hauptzweck dessen allen ist die heilsame Erhal- 
tung der Polizei oder des ganzen Regiments in seiner hehren Kraft und Hoheit 
und das letzte Ziel ist die Ehre Gottes«. In christlichen Staaten sei aber nicht 
bloß die Behauptung der Gewalt, Verhinderung der Verbrechen und Erhaltung des 
Friedens, sondern auch die sittliche Förderung der Untertanen die Aufgabe, »eine 
stete Annäherung und Uebung, welche bei den heidnischen alten Völkern der 


686 Ernst Troeltsch, 


und Idealismus des ursprünglichen Luthertums ist verschwunden, 
und die Gesellschaftslehre trägt die Züge einer herzlichen und 








Griechen und Lateiner durch mancherlei Unterrichtung der gelehrten Philosophen 
und Poeten gesucht worden. Aber in einer christlichen Polizei kann und muß 
die Obrigkeit hierinnen noch weiter gehen«. Sie muß Gesinnungen pflegen, und, 
weil diese rechtlich nicht erzwungen werden können, so ist hierfür die Kirchen- 
disziplin, das Haus und die Schule mit zu verwenden. »Gleichwohl sind aber auch 
etliche Stücke, die fürnehmlich eines jeden Gemüt und Person betreffen, nachfol- 
gig aber auch seinen Mituntertanen zu Schaden und Aergernis gereichen können, 
in den Landesordnungen bedacht, als da ist eine gebührliche äußerliche Feier der 
Sonn- und Festtage, Vermeidung des schändlichen Vollsaufens und wo zu dem 
Ende von gewisser Zeit des Tages, da man mit Zechen und Schenken aufhören 
muß, geordnet. Ferner ein rechtmäßiger Beruf und Handlung und Vermei- 
dung des Müßiggangs . ., zu welchem Zweck auch die Anordnung eines Zucht- 
hauses für dergleichen unartige Personen zur Besserung ihres Lebens und zur Be- 
ruhigung anderer Leute ein vortreffliches Mittel ist. Die Erhaltung einer gebühr- 
lichen Ordnung und Vorzugs zwischen den Ständen und Untertanen nach ihren 
Ehren, Stand und Amt bei allen Begebenheiten und Zusammenkünften, sowohl auch 
in Kleidung und anderen äußerlichen Dingen . . . damit Zerrüttung, Mißverstand 
und Aergernis verhütet werde«. Doch soll dieser Konservatismus nur dem Frie- 
den dienen, nicht jeden Fortschritt ausschließen S. 215: »Die Obrigkeit ist dahin 
bedacht, daß sie in dem Lande je mehr und mehr, was nützlich und austräglich 
sein kann . ., durch allerhand gütliche Mittel und Befreiungen anleite und 
also nicht in Gedanken stehe, daß es eben im alten Wesen bleiben müsse und 
nichts verbessert werden könne«. — In breitester Ausführung entwickelt die na- 
turrechtlichen und christlichen Gedanken über den Staat Joh. Gerhard in seinem 
Loci (ed. Cotta 1775) Bd. XIII und XIV, jedoch in der Abstumpfung, die das 
Ideal einer christlichen Gesellschaft bei christlicher Gesinnung der Obrigkeit, reiner 
Kirchenlehre und demütigem Gehorsam der Untertanen sehr wohl für realisierbar hält: 
»Utraque potestas ad ecclesiae collectionem conservationem ac propagationem item- 
que ad Dei gloriam ordinata est. Mutuas enim sibi tradunt operas ... Sine ecclesiastico 
ministerio commode quidem, at non pie; sine politica potestate pie quidem, sed 
non commode vivi potest. XIII 225! Die Magistratus sunt Dii terrestres XIV 305! 
Diese Abstumpfung spiegelt sich in dem Ideal des Urstandes, der bei Entwicklung 
ohne Sündenfall trotzdem eine subjectio, nur eine subjectio filialis statt einer sub- 
jectio servilis gewesen wäre S. 240. Ueber Bündnisse: Foedera ipsa urgente rei 
publicae necessitate cum infidelibus et diversae religionis hominibus instituta non 
possunt absolute et simpliciter improbari; cavendum interim, ne adhaereat fiducia 
in humanum auxilium ac diffidentia erga Deum neve defensio ecclesiae, quae est 
solius dei opus, foederibus illis transscribatur X1V 14. Unterstützung bedrängter 
Religionsgenossen in fremden Ländern nur als diplomatische erlaubt XIV 72. Von 
der Bergpredigt heißt es nur, es seien nicht ganz buchstäblich zu nehmende Pa- 
rabeln, und vom Rechte heißt es einfach: »Observa etiam quod magistratus dicatur 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 687 


innig kräftigen, aber hausbackenen und spießbürgerlichen Landes- 
väterlichkeit. 

Ging die Staatslehre des I.uthertums — vom modernen Stand- 
punkt aus angesehen — hinter die thomistische Staatslehre viel- 
fach zurück, so blieb seine Wirtschaftsethik ?%) bedeu- 


e ea aaa a am 


constitutus subditis in bonum, nimirum ut bonum publicum promoveat justitiam 
administrando, justos defendendo, sontes puniendo. Quare cum hoc bono et dono 
divinitus concesso utimur, hoc est cum officium magistratus imploramus, recte 
omnino facimuse XIV 135. Wie in der Kirche das Kirchenrecht als göttliches 
Recht eingezogen ist und überhaupt kein Problem mehr ist, so hat auch für Staat 
und Gesellschaft Macht und Recht aufgehört ein Problem zu sein, es ist ein bo- 
num divinitus concessum S. 137. Die alles durchdringende Polemik gegen die 
Täufer ist eine immer neu einsetzende, gründlichste Umdeutung der Bergpredigt 
aus anderen Stellen der Schrift, der Geist des Ganzen höchst philisterhafte Theo- 
logenpolitik. 

261) Vgl. hierzu außer Roscher, Gesch. d. Nationalökonomik, und Aug. Oncken, 
Gesch. d. Nationalökonomie I 1902, die bekannten Abhandlungen von Schmoller, 
Zur Gesch. der nationalökonomischen Ansichten in Deutschland während der Re- 
formationsperiode, Z. f. d. gesamte Staatswissenschaft 1860 S. 461—716; Wiske- 
mann, Darstellung der in Deutschland z. Z. der Reform. herrschenden nationalök. 
Ansichten (Jablonowskische Preisschrift 1861); ferner Uhlhorn, Gesch. d. christl. 
Liebestätigkeit III 1890; Uhlhorn, Katholizismus und Prot. gegenüber der sozialen 
Frage? 1887; S. Eck in der ausführlichen Einleitung zu Luthers »Von Kaufhand- 
lung und Wucher« BA. IV 1 S. 494—513; K. Köhler, Luther und die Juristen 
S. 111—124; H. Böhmer, L. im Licht der neueren Forschung S. 130—139; Bran- 
denburg, L.s Stellung zu Staat und Gesellschaft; Frank G. Ward, Darstellung und 
Würdigung von L.s Ansichten vom Staat und seinen wirtschaftlichen Aufgaben, 
Conrads Abhh. XXI, 1898; schließlich meine Darstellung in Kultur der Gegen- 
wart S. 544—552. — Ueber den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmen, in dem sich 
die Stellungnahme der Reff. bewegt s. Lamprecht, Deutsche Gesch. V und VI, 
Schmoller, Das Merkantilsystem in seiner historischen Bedeutung (Umrisse und Un- 
tersuchungen 1890 S. 1—60) und die zahlreichen Untersuchungen von G. v. Be- 
low, bes. der »Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft« (Jahrb. f. Nationalök. 
und Statistik 1901) und »Territorium und Stadte 1900. Für das 17. Jahrhundert 
s. Kompilationen bei Händtke, Deutsche Kultur im Zeitalter des 30). Krieges 1906, 
und v. Below, Die Frage des Rückgangs der wirtsch. Verhältnisse vor dem 30). 
Krieg (Vierteljahrsschrift f. Soz.- u. Wirtschaftsgeschichte 1909 S. 160—167). Es darf 
heute als selbstverständlich gelten, daß die großen wirtschaftlichen und sozialen 
Umwälzungen des 16. Jahrhunderts unabhängig eintraten von der religiösen Be- 
wegung und daß in ihnen das Luthertum zunächst eine wesentlich reaktionäre 
Stellung einnahm, während die kasuistische Ethik des Katholizismus mit ihr Kom- 


promisse abzuschließen im Stande war. 


688 Ernst Troeltsch, 


tend mehr im Geleise der katholischen Theorien. Freilich blieb 
auch sie nicht ohne große Veränderungen. Sie lagen in dem 
Wegfall des Mönchtums und der Beseitigung des mit diesem 
eng zusammenhängenden, auf die klösterliche Caritas angewiese- 
nen Bettels. Damit wurde weiter die Ehelosigkeit bedeutend 
eingeschränkt, der Arbeitsfleiß allen eingeschärft, der Besitz 
der toten Hand säkularisiert, wurden die Meßpfründen aufge- 
hoben und vor allem die wirtschaftliche Oberleitung der Kirche 
beseitigt, die die Fragen der Preisbildung und des Wuchers vor 
das Forum des Beichtstuhls gezogen hatte; alles das wurde nun 
rein der weltlichen Gewalt und dem natürlichen Recht übergeben. 
Allein die Auffassung des natürlichen Rechtes selbst, dessen Grund- 
züge schon vom Mittelalterund dem kanonischen Recht als mit dem 
christlichen Gesetz übereinstimmend betrachtet worden waren, 
blieb, ihrem sachlichen Inhalte nach bestehen. Es wurde nur das, was 
bisher bloß dem Weltmenschen kraft natürlichen Rechts anbefohlen 
war, auf alle ohne Ausnahme, ohne Duldung von Bettlern und 
Klöstern, ausgedehnt; und es wurde das, was die Kirche unter 
ihre Obhut genommen hatte, ganz der weltlichen Vernunft und 
Gesetzgebung anheimgestellt, aber als einer an das natürliche, 
mit dem christlichen Recht übereinstimmende Recht gebundenen. 

So kann es uns nicht wundern, wenn alle charakteristischen 
Züge der mittelalterlichen Wirtschaftsethik hier wieder erscheinen, 
bloß mit den durch die neuen Grundlagen der Gesellschaft not- 
wendig werdenden Modifikationen ?®). 

Die Arbeit mit ihren Mühen und Sorgen ist an sich natur- 
widrig. Gott hat seinen Segen in der Fruchtbarkeit der Natur 
und in den Metallen der Berge hingelegt zum dankbaren und 
demütigen Empfang; an die Bedingungen der Arbeit und Technik 
für das Zustandekommen der Güter ist wenig gedacht. Wenn 
Gott mit der Gewinnung dieser Güter trotzdem jetzt die Arbeit 
verbunden hat, so geschah es aus pädagogischen Gründen gegen- 
über dem sündig gewordenen Menschen. Die Arbeit ist reme- 
dium peccati wie der Staat und die Ehe, gehört erst dem re- 
lativen Naturrecht des Sündenstandes an und dient hier als Strafe 

265) Auch hier ist Aristoteles der Meister s. Schmoller 470, auch Melanchthon 
CR XVI 427. Es ist >»natürliche Wirtschaftslehre«. »Sie streifen, obwohl von 
ganz anderen Voraussetzungen ausgehend, oft sehr nahe an die physiokratischen 
Lehren«. Schmoller 471. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 689 


und Zucht, hat also wesentlich asketische Bedeutung ?°%). Nur ist 
sie eben um deswillen auch allen zuzumuten, die arbeiten können. 
Arbeitsfähige Bettler, untätige Mönche und müßige Rentenver- 
zehrer sind schlechterdings schon gegen dieses Recht der Natur. 
Mit der Arbeit ist dann auch das Privateigentum, das aus ihr her- 
vorgeht, von Gott geordnet, aber auch dieses erst infolge des Sünden- 
falls als Mittel der Zucht und Ordnung ?®”). Unter besonderen 
Umständen, z. B. bei Hungersnöten oder gegenüber arbeitsunfähigen 
Witwen ist es ein Gebot der Aequität, auf die ursprüngliche Ord- 
nung des Liebeskommunismus zurückzugreifen und den Raub beim 
Bäcker oder ein »Notwücherlein«e zu gestatten ?®). Das Maß des 
Eigentums soll das des standesgemäßen Bedürfnisses nicht über- 
schreiten, doch ist die Freude am Besitz, auch an Gold und 
Silber, in den Grenzen dankbarer Genügsamkeit erlaubt ohne 
pedantische Abmessung des Bedürfnisses. Da es nun das Wesen 
der Arbeit und des Eigentums ist, dem Menschen das standes- 
semäße Einkommen zu verschaffen, aber darüber auch nicht 
hinauszugehen, so versteht sich die traditionalistische Haltung 
der Wirtschaftsethik von selbst. In seinem Stande sich nach 
dem Herkommen nähren und darin als in einem gerechten An- 
spruch von der Obrigkeit geschützt werden, das ist das Wesen 
der Wirtschaftsordnung. Emporsteigen wollen, durch freie Initiative 
die gegebenen Ordnungen durchbrechen, die Gesellschaft durch 
das Bestreben des Individuums, seine I.ebenshaltung und seine 
gesellschaftliche Stellung zu steigern, beunruhigen und zersetzen: 
das ist gegen natürliches und göttliches Gesetz ?®?). Unter der 





266) S. besonders Brandenburg 6; Schmoller, 474 und 478; Eck 499. 

267) Stellen aus Luther und Melanchthon bei Schmoller 705—708; 597; 
Uhlhorn 22. 

268) Eck, BA. IV r S. 504; das ist ganz die scholastische Lehre, s. oben 
XXVIII 63. Freilich stimmt es nicht ganz mit der sonstigen Urstandslehre des 
Luthertums. 

269) Ueber den »traditionalistischen« Charakter der lutherischen Eigentums- 
lehre s. Max Weber, Geist des Kapitalismus, Archiv XX S. 44 - 50; über die mo- 
ralische Abneigung gegen die Konkurrenz, die vor allem in Luthers Preislehre zu- 
tage tritt, Schmoller 491 f. Luther selbst sagt (Kaufhandlung BA S. 527): >man 
soll sich an mäßiger Nahrung genügen lassen . ., nicht Tag und Nacht in die Höhe 
trachten«e. Oncken nennt es die »asketische«e Auffassung vom Erwerb im Gegen- 
satz zu der mit Adam Smith einsetzenden »shedonistischen« S. 152, 149. In 
der Wucherfrage ist übrigens Melanchthon zu Kompromissen geneigter als Luther 
und ist auch von den späteren konfessionellen Lutheranern Luthers schroffe Hal- 


690 Ernst Troeltsch, 


so zu behauptenden Nahrungs- und Gesellschaftsgliederung sind 
es wieder die naturgemäßen Stände, die vor allem Anspruch auf 
Schutz und moralische Anerkennung haben: der im unmittelbaren 
Verkehr mit der Natur die Güter ohne Zwischenglieder zwischen 
Produktion und Konsumtion erzeugende Hauptstand feudaler 
und bäuerlicher Agrarier;, der durch die natürliche Wohlfahrts- 
aufgabe geforderte Stand der Beamten und Soldaten, wozu die 
gestellungspflichtigen Feudalen gehören; der die von der bäuer- 
lichen Wirtschaft nicht herstellbaren Güter erzeugende städtische 
Handwerkerstand ;, die zu Genügsamkeit und Gehorsam zu er- 
mahnenden Taglöhner, Dienstboten und sonstigen Angestellten; 
schließlich auch der dem unentbehrlichen Tausch dienende Kauf- 
mann, der zu den Selbstkosten einen seine Existenz sichernden 
Aufschlag hinzuerheben darf. Mit dem letzteren ist dann auch 
die scholastische Lehre vom pretium justum, die Empfehlung von 
Preistaxen, die scholastische Lehre von der Unfruchtbarkeit des 
Geldes und der Unmöglichkeit des Zeitverkaufs verbunden. Die 
Fortführung des patristischen und mittelalterlichen Zinsverbotes 
versteht sich dabei von selbst, ja wird gegen die in der Spät- 
scholastik eingeführten Umgehungen mit verstärkter Heftigkeit 
gefordert; nur solle es auch hier ohne Revolution abgehen, indem 
bereits eingegangene Zinsverpflichtungen bestehen bleiben sollen 
bis zur Ablösung oder Rückzahlung des Kapitals. Das Bürg- 
schaftswesen und damit das Kreditwesen wird nicht minder heftig 
bekämpft als ein Eingriff in Gottes Vorsehung und freventliche 
Vermessenheit. Es ist überall möglichst der reine Konsumtions- 
standpunkt, der eine möglichst direkte Beziehung zwischen den 
Naturgaben, der Arbeit und der Konsumtion herstellen will und 
alle unübersehbaren Komplikationen verabscheut. Es ist zugleich 
der Friedens- und ÖOrdnungsstandpunkt, der alle Arbeitsgliede- 
rungen und alle Besitztitel als Mittel der Erhaltung konkurrenz- 
loser Zustände betrachtet. Das fordert die Natur der Dinge, es 
ist aber zugleich die Forderung der Moral ?7°), in der natürliches 
und göttliches Gesetz übereinstimmen, indem so jeder zu seiner 


tung nicht fortgesetzt worden, Neumann, Gesch. d. Wuchers; doch bedeutet das 
kein neues Prinzip, sondern nur die überall zu beobachtende Abstumpfung von 
L.s ethischem Radikalismus. 

270) Ueber die »moralische« Tendenz dieses agrarisch gefärbten Konservatismus 
s. Schmoller 476, über die »Natürlichkeit« möglichsten Festhaltens an der Urpro- 
duktion und der geschlossenen Hauswirtschaft s. S. 479, 564, Oncken 131. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 691 


Nahrung kommt, Ordnung und Friede gewahrt, die Liebe be- 
tätigt, die natürlichen Unterschiede eingehalten, die Abhängigkeit 
von Gott und der Natur gläubig anerkannt und die Wohlfahrt 
des Ganzen gefördert wird. 

Die christliche Beseelung dieser natürlichen Wirtschaftsethik 
besteht dann darin, daß der gehorsame Dienst in den so vorge- 
zeichneten Berufen zu dem eigentlichsten und nächsten Spiel- 
raum der Nächstenliebe wird. Indem jeder arbeiten und mit seinen 
Haushaltgenossen von dem Arbeitsertrag leben soll, fördert er Ruhe 
und Harmonie des Ganzen und leistet er den wichtigsten Beitrag zur 
Beförderung des Einzel- wie des Gesamtwohles. Pflichtmäßige Arbeit 
ist der beste Gottesdienst, und die in der Ausübung des Berufs 
betätigte Nächstenliebe ist besser als die Carität, die den Bettel 
großzieht, das Almosen zum Verdienst bei Gott macht, gleich- 
gültig ist gegen den praktischen Effekt des Almosens, dem einen 
zu viel, dem andern zu wenig gibt und alle durch Werkheiligkeit 
korrumpiert?”"'). Das ist eine außerordentliche Steigerung der 
Arbeitspflicht und der Arbeitsintensität. Es ist weiterhin trotz aller Be- 
vorzugung der agrarischen Arbeit ein bürgerlicher und kein feu- 
daler Gedanke, indem dem aus mancherlei Gründen von der Re- 
formation sehr gefestigten Feudaladel doch die Arbeitspflicht, die 
Selbstbewirtschaftung oder der fürstliche Amtsdienst, damit zur 
Aufgabe gemacht wird; beides hat der Gang der Dinge von sich 
aus erzwungen, es ist aber doch auch eine Forderung der refor- 
matorischen Wirtschaftsethik?”). In all diesen Hinsichten ist das 


271) Ueber diese christliche Beseelung: Schmoller 488, 707; Uhlhorn 19f. 

272) Auch dieser unfeudale Charakter charakterisiert schon die mittelalterliche 
Wirtschaftsethik ; über das Verhältnis beider Elemente in der mittelalterlichen Stadt 
und im kanonischen Recht s. vortrefflich Oncken I 125; Oncken bezeichnet es als 
das System der »gebundenen Geldwirtschaft«, dem die spätere ungebundene städtisch- 
kapitalistische Wirtschaft gegenübertritt. Nur die letztere bekämpfen die Reforma- 
toren. Nur so waren sie auch imstande, das römische Recht zu bevorzugen, das 
der feudalen Verfassung ganz entgegengesetzt ist, und sowohl die Geldwirtschaft 
als den Prinzipat des Landesherrn begünstigt. Die moderne Wendung der Refor- 
matoren besteht überhaupt wesentlich in der Anheimstellung der Wirtschaft an die 
Landesherrn, die zum Besten des Ganzen Besitz und Erwerb zu steigern berechtigt 
und verpflichtet sind. So beschritten sie unter dem Segen des Luthertums und 
ohne kirchliche Kontrolle die Wege des Merkantilismus wie der absolutistischen 
Wohlfahrtspolitik. Uebrigens hatte die Landesherrn zur Sammlung von Schätzen 
und damit zur Exemption von der bürgerlichen Moral bereits die Scholastik ermäch- 
tigt, Oncken I 128. 


692 Ernst Troeltsch, 


neue System trotz der beibehaltenen mittelalterlichen Grundan- 
schauung über das Wesen und Ideal des wirtschaftlichen Lebens 
selbst immerhin eine gründliche Veränderung. Die allgemeine Ar- 
beitspflicht, die Beseitigung der toten Hand, die Ersetzung der 
alle sozialen Schäden aufnehmenden Carität durch staatliche 
Wohlfahrtspolitik und kirchlich-staatliche, nur die wirklich Arbeits- 
unfähigen versorgende Liebestätigkeit: das gibt ein neues Bild 
der Dinge, und auf diese neuen Züge konnten sich dann aller- 
dings später die Tendenzen der modernen Wirtschaftsethik be- 
rufen. An sich selbst aber ist die Wirtschaftsethik des Luther- 
tums durchaus reaktionär gemeint als eine Verbindung des natür- 
lichen und göttlichen Gesetzes der strengen Eingrenzung auf ge- 
gebene und einfachste Verhältnisse und der Begnügung mit dem 
standesgemäßen Existenzminimum, immer zugleich begleitet von 
der Bereitschaft, auf das nur durch die Sünde herbeigeführte 
Eigentumsrecht nötigenfalls radikal zu verzichten. 

Aber so sehr in diesem Bilde natürliche und christliche 
Ethik zusammenzustimmen scheinen, so fehlt es doch auch hier 
nicht an Konflikten. Die beständige Bekämpfung des Eigen- 
nutzes und des Vertrauens auf eigene Kraft und Leistung, die 
Forderung der Ergebung in Verluste, Teuerungen und Nöte als 
in göttliche Strafen und Zuchtruten, die Betonung der von selbst 
ohne Mühsal und Klügeln alles schenkenden Vorsehung, die 
auf jeden Besitz verzichtende Bruderliebe, alles das geht weit 
über die Grundsätze jener natürlichen Wirtschaftsethik hinaus 
und nähert sich dem evangelischen Radikalismus der leidenden 
und duldenden Sekte. Dem Einwand, daß die Befolgung solcher 
Grundsätze alles Wirtschaftsleben zerstöre, begegnete Luther nur 
mit der Antwort, daß das die Obrigkeit verhindern müsse und, 
wo das nicht geschieht, als der Welt Wesen und des Christen 
Recht erduldet werden müsse. Luther führt nicht nur den Kampf 
gegen die ihm vorliegenden Erscheinungen des Frühkapitalismus 
und seine sozialen Konsequenzen, etwa gegen besondere Ausar- 
tungen der neuen Wirtschaftsordnungen, sondern er führt im 
Grunde den Kampf der christlichen Genügsamkeits- und Liebes- 
ethik, des Vorsehungs- und Ergebungsglaubens gegen den nie 
völlig zu zügelnden Egoismus und das weltliche Selbstvertrauen 
alles Besitzstrebens überhaupt”). Er kämpft gegen das neue 





213) Vgl. die höchst charakteristischen Stellen in »Kaufhandlung«e BA. IV ı 
S. 523—527 über die vier Weisen, christlich mit anderen im Erwerbsgeschäft zu 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 693 


Prinzip selbst. Erst wenn er dabei bis hart an die Grenze der 
Sektenethik kommt, dann betont er wieder Recht und Funktion 
des Besitzes, die Güte der göttlichen Gaben und die göttliche 
Einsetzung der Obrigkeit und damit der organisierten Gesellschaft. 
Es ist dasselbe Alternieren der Gesichtspunkte wie bei der Ehe 
und bei dem Staate. Die Doppelheit der Ethik Luthers bricht 


überall durch ?’*). 
Damit wird aber auch erst der eigentliche Grund des Fest- 
haltens an der mittelalterlichen Wirtschaftsethik klar. Es ist nicht 


etwa Befangenheit in einer herrschenden allgemeinen Selbstver- 


handeln: erstlich, daß man sich willig berauben lasse, wenn die Obrigkeit es zu 
hindern versäumt; zweitens, daß man den Bedürftigen umsonst gebe; drittens, daß 
man leihe ohne Wiedererstattung. Dann erst kommt die vierte Weise, daß man 
kaufe und verkaufe Ware gegen Ware oder Ware gegen Geld als Wertmesser und 
Wertaufbewahrungsmittel; zu dem letzteren Zweck ist dann aber die Fixierung des 
pretium justum durch die Obrigkeit nötig. Noch deutlicher ist der viel zitierte 
Brief an die Danziger vom Jahre 1525, wo er das Zinsnehmen als vom Evangelium 
verboten bezeichnet, aber fortfährt: >Aber das Evangelium ist ein geistlich Ge- 
setz, darnach man nicht regieren kann, sondern dasselbige jeglichen für sich selbst 
stelle, ob er es tun oder lassen werde. Und man kann und soll auch niemand 
dazu zwingen, gleich als zum Glauben; denn hie nicht das Schwert, sondern der 
Geist Gottes lehren und regieren muß. Darum soll man das geistliche Regiment 
des Evangelii ferner scheiden vom äußerlich weltlichen Regiment und ja nicht durch- 
einandermischen . . . Das Evangelium lehret wohl frei alle Güter fahren lassen, 
aber wer mich dazu zwinget und dringet, der nimmt mir das meince. So will er 
nach menschlichem Gesetz wenigstens einen beschränkten und amtlich festgesetzten 
Zins von §0/ gelten lassen; Oncken I 144. Es ist auch hier wieder die bekannte 
doppelte Moral Luthers, um derenwillen man Luthers Haltung in der Zinsfrage oft 
schwankend genannt hat, was sie aber innerlich und an sich in der christlichen 
Forderung selbst nicht ist; sie wird es erst bei dem Verzicht auf die ernstliche 
Durchführung und bei der ergänzenden Anerkennung eines weltlichen Brauches. 
274) So will Luther die auch dem erlaubten Kaufmannswesen wegen des unver- 
meidlichen Gewinnstrebens immer anhaftenden Sünden dulden: »Darum sollst du 
dein Gewissen damit nicht beschweren, sondern als eine andere unüber- 
windliche Sünde, die unsallen anhängt, mit dem Vaterunser vor 
Gott bringen und ihm befehlen. Denn zu solchem Fehl drängt dich die Not 
und Artdes Werkes, nicht der Mutwille und Geiz; denn ich rede hier von 
den gutherzigen und gottesfürchtigen Menschen, die nicht gern Unrecht täten. 
Gleichwie die eheliche Pflicht nicht ohne Sünde geschieht und 
doch Gott um der Not willen solchem Werk durch die Finger sieht, weil es nicht 
anders sein kanne. BA. IV ı S. 519f. Genau so steht es mit dem Ertragen der 


Gewaltordnung des Staates als eines Reiches des Zornes. 


694 Ernst Troeltsch, 


ständlichkeit wirtschaftlicher Anschauungen. Auch Sachsen war 
bereits über das naturalwirtschaftliche Wesen hinausgegangen, 
und gerade Luthers leidenschaftliche Polemik mit ihrer eingehenden 
Aufzählung der herrschenden Praktiken zeigt, daß er sich nicht 
in Uebereinstimmung mit seiner Zeit, sondern im Gegensatz 
gegen sie wußte?”®). Es ist auch nicht Befangenheit in der 
katholisch-scholastischen Tradition, gegen die er da, wo sie seinen 
Prinzipien widersprach, wahrlich scharfsichtig und feindselig genug 
war; er hielt damit jaauch gar nicht ihre Theologie, sondern nur ihr 
wirtschaftsethisches Naturrecht fest. Vielmehr, wie sein eigentüm- 
liches politisches Naturrecht der Gewalt vollbewußt aus einer ganz 
persönlichen, zugleich realistischen und religiös-überidealistischen 
Anschauung entsprang, so ging auch sein wirtschaftsethisches Natur- 
recht und dessen Verbindung mit der christlichen Moral aus be- 
wußter Prinzipiengesinnung hervor. Durchbrach er dort mit Be- 
wußtsein die patristisch-naturrechtliche Tradition, so hielt er sie 
hier mit ebenso prinzipiellem Bewußtsein fest. Der Grund ist: er 
war genau wie die katholische Ethik überzeugt, daß nur diese 
mittelalterliche Fassung der Wirtschaftsethik der christlichen Moral 
entspreche, daß nur sie mit der christlichen Liebesmoral, dem Gott- 
vertrauen und dem Weltverzicht sich vertrage. Hierin hatte er auch 
die Mehrzahl seiner Zeitgenossen, abgesehen von den an der städt- 
ischen Wirtschaftspolitik geschulten Humanisten wie Pirckheimer, 
Peutinger, Machiavelli und Vives, ohne Unterschied der Konfessio- 
nen auf seiner Seite. Auch die Territorial- und Reichsgesetzgebung 
bewegte sich in ähnlichen Ideen und kämpfte hier mit dem Wider- 
stand der Städte. Wie oben gezeigt wurde, daß eine das Welt- 
leben rezipierende christliche Ethik erst auf dem Boden der 
mittelalterlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsverfassung, der 
Naturalwirtschaft und der handwerkerlichen Städtebildung mög- 
lich war, so ist das auch jetzt noch der Fall. Luther hält den 
Boden fest, auf dem allein die Verwirklichung der christlichen Moral 
bisher möglich erschienen war. Die vermehrte Leidenschaftlichkeit 
der Theorie und ethischen Ermahnung führt sich darauf zurück, 
daß nun dieser christlich-naturrechtlichen Idee der neue soziale Ty- 
pus der kapitalistischen größeren Städte und der davon ausstrahlen- 
den sozialen Wirkungen gegenüberstand. Dieser neue Typus mit 
seinen Konsequenzen des frei beweglichen Individualismus, der Kon- 
kurrenz, der kalkulierenden Besitzsteigerung, der verwickelten und 





275) Schmoller 479. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 695 


unübersichtlichen Beziehungen zwischen Konsumtion und Produktion 
war in der Tat für die christliche Ethik, jedenfalls für wesentliche 
Grundgedanken derselben, ein schroffer Gegner. Dashat Luther klar 
empfunden und von hier aus seinen wirtschaftsethischen Gegensatz 
gebildet, der in dieser Hinsicht mit dem katholischen völlig zu- 
sammentraf ?”®), Darin setzt sich bis heute das Sozialideal und die 
Wirtschaftsethik der lutherischen Konservativen fort 2°), und darin 
berühren sie sich bis heute mit der katholischen Ethik, welche 
das von ihr allerdings viel stärker anerkannte demokratische Ele- 
ment doch in die Bahn einer neuen Ständebildung und in die Gren- 
zen eines kirchlich bestimmten ständischen Rahmens zu drängen 
sucht. Die Motive bei Luther waren dieselben, wie es die der heutigen 
Konservativen, Katholiken und Mittelständler heute noch sind. Lu- 
ther kämpfte gegen die Monopole und Handelsgesellschaften, ge- 
gen die aus der allgemeinen Preissteigerung folgenden Lohnforde- 
rungen der Taglöhner und Dienstboten?’®), gegen die Verabredungen 
der letzteren ?’?), gegen den die Standesgrenzen und Kleiderord- 
nungen sprengenden Individualismus, wie die heutigen Konservativen 
gegen die Börse, gegen die Begehrlichkeit der Massen, gegen das 
Koalitionsrecht, gegen die freie Konkurrenz kämpfen. Er hatte 
freilich dabei im Unterschiede von den heutigen Konservativen 
wesentlich nur die ethisch-religiösen Maßstäbe im Auge und keiner- 
lei Klasseninteresse und setzte dafür einen leidenschaftlichen Willen 
ein, der sich um die etwa möglichen wissenschaftlichen Erklärungen 
des feindlichen Typus und um die allgemeinen Gründe und Notwen- 
digkeiten derihm vorliegenden Veränderungen gar nicht bekümmerte. 
Diese waren seiner kindlichen Auffassung vielmehr lediglich ein Werk 
des Teufels und der Bosheit, eine Zuchtrute Gottes über die tollen und 


376) Ueber diesen Gegensatz Schmoller 569, 591, 692 und 719; über ein auch 
bei den Reformatoren vorhandenes und nur zu Gunsten der von der Erbsünde 
bedingten Lage eingeschränktes Motiv des Sozialismus richtig Schmoller 708 f.; 
über die ethisch -religiös motivierte Parteinahme für die Armen und für die 
Schuldner (wie im kanonischen Recht) s. Schmoller 529 und 591. Das sozialistische 
Element, das — auf religiöser Basis und unter Voraussetzung der Sünde und der Un- 
gleichheit — die kanonistisch-lutherische Lehre enthält, ist auch von Oncken betont 
S. 135; ebenda über die Zusammenhänge der physiokratischen Lehre mit dieser >na- 
türlichen Witschaftsethik«. 

277) S. Oncken I 147, der auf K. L. von Haller und Adam Müller verweist. 

?78) S. Schmoller 513. 


579) S. Schmoller 515. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 45 


696 Ernst Troeltsch, 


ungebärdigen Deutschen oder ein Vorbote des Endes der Dinge °°°). 
Er kann den Gedanken gar nicht fassen, daß es mit den wech- 
selnden allgemeinen Lagen auch verschiedene wirtschaftsethische 
Folgerungen geben könnte, und ruft daher die Welt zurück zum 
natürlichen und göttlichen Recht. Die neue Wirtschaft ist gegen die 
Demut, gegen das Gottvertrauen, gegen die Bruderliebe, gegen 
die Natur und gegen Gott. Gegen sie muß daher die Obrigkeit 
im Bündnis mit der Gesinnungsbildung durch Kirche und Schule ein- 
schreiten. 

Aus den politischen und wirtschaftsethischen Ideen erklärt sich 
dann schließlich das ganze Sozialideal, die Gesell- 
schaftsgliederung und -verfassung überhaupt. 
Es ist das Ideal ständisch gegliederter Berufe, der Kosmos der 
Berufe, wie im mittelalterlichen Katholizismus, nur mit der Aus- 
dehnung der Berufspflicht auf alle und mit unmittelbarer Einver- 
leibung des Berufsgedankens in den Kern der christlichen Ethik. 
Die Berufe sind teils die aus der wirtschaftlichen Arbeitsgliederung 
hervorgehenden, bei denen eine strenge zünftige Teilung wünschens- 
wert ist. Teils sind es die kirchlichen und Schulberufe, denen 
die begabten Kinder zuzuführen als eine christliche Pflicht stetig 
eingeschärft wird. Weiter kommen dazu die fürstlichen, adeligen, 
amtlichen und militärischen Berufe, schließlich der Ueberschuß, 
der in den festen Gliederungen nicht verbraucht werden kann, 
aber den wechselnden Dienstbedürfnissen genügt?®). Die Leib- 





280) Jin Beispiel von der Naivetät seiner Argumentationen bei Schmoller 566: daß 
7,8, 9 und 100% unchristlich seien, das sehe man schon daraus, »daß die Räuber 
und Wucherer, die das nehmen, häufig eines jähen Todes sterben, oder sonst 
schrecklich umkommen«. 

281) Ueber die soziale Gliederung in der Anschauung Luthers, die ganz der 
mittelalterlichen entspricht, s. Brandenburg S. 11, Schmoller S. 475, 485—487, 685. 
Wie selbstverständlich für Luther die zünftige Gliederung ist, zeigt die Anekdote 
aus den Tischreden, wonach L. unter den Schneidern noch besondere Gruppie- 
rungen für die Anfertigung bloß von Hosen, Wämsern oder Röcken fordert, damit 
die Arbeit besser würde, Schmoller 487. Reiches Material zur Sozialgeschichte 
des Luthertums bei Drews: »Einfluß der gesellschaftlichen Zustände auf das 
kirchliche Leben« (Z. f. Theol. und Kirche 1906) und >» Der ev. Geistliche in der deutschen 
Vergangenheit 1905. Die Theorie führt vielfach die kahle scholastische Dreiteilung 
fort; der dritte Stand wird nie in seinen Bestandteilen, den städtischen und agra- 
rischen, und dann weiter in deren beiderseitiger Gliederung konstruiert; vor allem 
der vierte Stand der Dienstboten, Tagelöhner, Hörigen und Leibeigenen erscheint 


nie als besondere Kategorie. Die Theologen handeln beim status oeconomicus in 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 697 


eigenschaft, die nicht aufgehört hat und mit dem endenden 16. 
Jahrhundert wieder stark zunimmt, wird von diesen Voraussetzungen 
aus genau beurteilt wie das Sklavenwesen in der alten Kirche, als 
ein Stand, in dem man die innerliche religiöse Freiheit der Er- 
lösung genießen darf, aber nicht die äußerliche rechtliche Befreiung 
suchen soll2#). An Antisklavereibewegungen denkt das Luther- 
thum nicht von ferne, und bis heute macht ihm weder die agra- 


der Regel nur von der Hauswirtschaft, zu der sie das Gesinde rechnen und die 
sie möglichst als geschlossene Hauswirtschaft denken; vgl. die dürftigen Sätze bei 
Schmidt, Ev.-Luth. Dogmatik 462; hier wird nur die societas paterna, d. h. die 
engere Familie und die societas herilis, d. h. legitima dominorum et servorum con- 
Junctio divinitus instituta ob mutuam utilitatem, unterschieden und für deren nähere 
Ausführung auf die Auslegung des Dekalogs verwiesen. Die eigentliche Sozial- 
und Wohlfahrtstheorie und -Politik bleibt den Obrigkeiten, der fürstlichen Polizei 
und der Kriminalistik überlassen ; die theologische Ethik betont nur das allgemeine 
Prinzip des Patriarchalismus. 

2833) Hiezu Luther gegen die Forderung der Bauern, die Leibeigenschaft auf- 
zuheben BA. IV 1, S. 334 f.: »Es soll kein Leibeigener sein, weil uns Christus alle 
befreit hat. Was ist das? Das heißt christliche Freiheit ganz fleischlich machen. 
Hat nicht Abraham und andere Patriarchen und Propheten auch Leibeigene ge- 
habt? Lest S. Paulus, was er von den Knechten, welche zu der Zeit alle leibeigen 
waren, lehrt! Darum ist dieser Artikel stracks wider das Evangelium 
und räuberisch, damit ein jeglicher seinen Leib, so eigen geworden ist, 
seinem Herrn nimmt. Denn ein Leibeigener kann wohl Christ sein und christliche 
Freiheit haben, gleichwie ein Gefangener oder Kranker Christ ist und doch nicht 
frei ist. Es will dieser Artikel alle Menschen gleich machen und aus dem geist- 
lichen Reich Christi ein weltliches, äußerliches Reich machen, welches unmöglich 
is. Denn weltliches Reich kann nicht bestehen, wo nicht Un- 
gleichheitistin Personen, daßetliche freisind, etliche ge- 
fangen, etliche Herren, etliche Untertanen«. An anderer Stelle er- 
mahnt er gar die von den Türken versklavten christlichen Kriegsgefangenen zum Aus- 
harren in ihrem Sklavenstande: »Du mußt denken, daß du deine Freiheit verloren 
hast und eigen geworden bist, daraus du dich selbst ohne Wille und Wissen deines 
Herrn nicht ohne Sünde und Ungehorsam wirken kannst. Denn du raubst und 
stiehlst damit deinem Herrn deinen Leib, welchen er gekauft oder sonst zu sich 
gebracht, daß er forthin nicht dein, sondern sein Gut ist wie 
ein Vieh oder andere seine Habe«!! BA. IV ı S. 479. So hat die 
Wiederausbreitung der Hörigkeit in den ostelbischen Gutsbezirken seit dem 16. 
Jahrhundert (s. Gothein, »Agrargeschichte« in »Religion in Geschichte und Ge- 
genwart«e I 2807) im Luthertum durchaus kein Hindernis gefunden. Eine auch 
rechtliche Fixierung der Menschenrechte ist wenigstens in Deutschland erst das 
Werk der Aufklärung und ist es bis heute geblieben. 

45* 


698 Ernst Troeltsch, 


rische noch die industrielle Hörigkeit irgendwelche ethische Be- 
denken. Der Grund von alledem ist völlig klar. Die ständische 
Gliederung beseitigt die Konkurrenz, soweit es im Sündenstande 
möglich ist, und entspricht damit dem Liebesideal wie dem auf 
Friede und Ordnung gestellten naturrechtlichen Ideal. In diesem 
Sinne hat Stahl das ständische Prinzip von neuem als das christliche 
naturrechtliche Prinzip vertreten 28°). Daß die gesamte Bevölkerung 
von einem solchen Prinzip aus immer versorgt werden könne, das 
sichert der unbedenkliche Vorsehungsglaube. Nur sonderliche Un- 
fälle und Strafen Gottes stören es, und dann sind die dadurch Deklas- 
sierten und Atomisierten der Fürsorge der christlichen Liebes- 
tätigkeit und der staatlichen Polizei befohlen, von der man nicht 
zweifelt, es werde ihr gelingen, alle etwaigen sozialen Schäden zu hei- 
len. Soweit aber das Gefüge der Ständegliederung überhaupt dermehr 
oder minder gewaltsamen Erhaltung, des polizeilichen Schutzes, 
der wirtschaftspolitischen Regelung und Unterstützung bedarf, ist 
das Sache der Obrigkeit?®). An der Fähigkeit der Obrigkeit, 


283) F.-J, Stahl, der christliche Staat, S. 8: das patriarchalische Grundschema ; 
S. 17: der Gegensatz des modernen Prinzips. Die Fortdauer oder vielmehr die 
von der Restauration bewirkte Wiederbelebung dieser Tendenzen im modernen 
Konservatismus ist höchst interessant mit vielfachen Exzerpten aus der konser- 
vativen Presse geschildert von Stillich, Die politischen Parteien in Deutschland I. 
Freilich sieht Stillich hierin nur einen Ausdruck des konservativen Klassenkampfes 
und übersieht den Zusammenhang dieses Klassenkampfes mit der Wiederbelebung 
der rein ideologischen Motive des Luthertums, durch die allein er im Namen 
und mit den Kräften einer populären Weltanschauung geführt werden kann; 
s. S. 55 über die ständische oder, wie man jetzt zur Unterscheidung vom »mechs- 
nisch-individualistischen« Prinzip sagt, »organische« Gesellschaftsauffassung der Kon- 
servativen; ebenso S. 87 und 219; S. 143 über den damit verbundenen wirtschaft- 
lichen Traditionalismus. 

284) Vgl. v. Seckendorff, Fürstenstaat S. 193: Allhier ist nun besonderlich an- 
zuführen, wohin doch solche Ordnungen in weltlichen Sachen gerichtet zu 


werden pflegen... Insgemein ist gedacht, daß dadurch Gerechtigkeit, 
Friede und Aufnehmen oder Wohlfahrt des Landes oder der Leute 
gesucht werde .. . Der Friede oder die innerliche Ruhe des Landes und die 


Sicherheit vor den Feinden fleußet her aus der Gerechtigkeit und die wird hin- 
wiederum durch Friede und Ruhe befördert... So sorgt der Landesherr 
(S. 205), »daß keinem Untertanen die Notdurft zu seinen Lebensmitteln außer 
sonderbarer Strafe und Verhängnis Gottes und sein selbst Verschulden ermangele, 
sondern er seine Nahrung in guter Ordnung und ohne ungebührliche Hinderung 
durch fleißige Arbeit und rechten Brauch des Seinigen haben möge«. S, 206: »Zu 
diesem Ende ist in etlichen Landesordnungeu die gemeine Satzung, daß ein jeder 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 699 


all das bei gewissenhafter Befolgung des natürlichen und gött- 
lichen Gesetzes zu leisten, zweifelt — und das ist der charakter- 
istische Unterschied gegenüber der Gegenwart — im Grunde 
niemand. Teils sind die Verhältnisse in der Tat ganz außer- 
ordentlich viel einfacher als heute; teils fehlt mit der Sta- 
tistik noch jede wissenschaftliche Erkenntnis der verwickelten 
sozialen Bedingtheiten und Abhängigkeiten; die Freizügigkeit 
existiert noch nicht, und das Bevölkerungsproblem steht in 
den ersten Anfängen der Diskussion. Da ist eine derartig 
kindliche Auffassung möglich. Die theologische Ethik bekümmert 
sich daher in ihren sozialen Theorien um das Berufsystem nur 
im ganzen, im einzelnen nur um die Hauswirtschaft, in der vor allem 
die christlich-ethischen Tugenden zu entwickeln sind. Die Regelung 
des Ganzen überläßt sie der Obrigkeit, die, vom Luthertum selbst 
stark gefördert, die Zentralleitung in die Hand nimmt und nach 
christlichem und natürlichem Recht für Konservierung der Stände 
in ihrer Nahrung, für Heilung der Schäden und für den etwa 
notwendigen Fortschritt zu sorgen hat. Diese Dinge fallen der 


Stand bei seiner hergebraehten Nahrung bleibe, der Adel z. E. seiner Güter sich 
nähren, der Bürger, der Kaufmannschaft und Handwerks auch Brauens und 
Schenkens sich gebrauchen und der Bauersmann dem Ackerbau obliegen soll; 
doch alles nach Maße des Herkommens und jedes Ortes Gelegenheit. Hiernächst 
haben auch die meisten Handwerker ihre sonderbare Zunft- und Handwerksreguln 
oder Gilden- und Innungsbriefe, welche ihnen die Obrigkeit aufrichtet oder be- 
stätigt; uud wird darin nächst dem, was zur Erlernung und rechtmäßigen Uebung eines 
jedweden Handwerks absonderlich fürfällt, insgemein dieses in Acht genommen, daß 
eine jede Handtierungszunft bei dem, was zu derselben eigentlich gehöret, gelassen 
und von anderen ihnen kein Eintrag geschehe, eine gute Absicht unter ihnen ge- 
stiftet, auch Rottung, Selbsttätigkeit und Anmaßung sonderbarerer Gerichtsbarkeit 
verhütet werden, sie aber hingegen ehrlich und fleißig lernen, billigen Preis halten 
und niemand durch vorteilhafte Griffe übersetzen usw.«. Niedrighaltung des Lohnes 
im vierten Stande S. 210. »Insonderheit muß zumal zu den Zeiten, da wegen 
vorgehender Kriege und Sterbensläufte die Leute nicht viel zu bekommen sind, 
auf die Taglöhner und Dienstboten genaues Aufsehen geführt werden, daß sie bei 
billigem Lohn und fleißiger Arbeit bleiben; denn ohne dieselben werden alle an- 
deren Hantierungen und Haushaltungen gestopft und gehindert«. Selbstverständ- 
lich ist die Leibeigenschaft etc. S. 199: »Denn eben um deswillen, daß man für den 
bösen und schädlichen Leuten seinen Leib, Ehre und Gut sicher hätte, haben sich 
anfänglich durch göttliche Schickung so viele tausend Leute unter den Schutz einer 
oder wenig Personen begeben und denenselben so viel Macht, Vorzug und Gewalt 


eingeräumet«. 


700 Ernst Troeltsch, 


Kriminalistik und Polizeiwissenschaft anheim, und damit geht die 
lutherische Theorie in die Bahnen des Merkantilismus über, indem 
der Obrigkeit zum Besten des Ganzen erlaubt ist, was dem Einzelnen 
für sich nicht erlaubt sein kann, die Besitz- und Gewinnsteigerung, 
die Initiative neuer industrieller Unternehmungen, Monopole und 
Regale, Befreiungen und Veränderungen des ständischen Gefüges 
und seines Zwanges. Hier hat Seckendorff das Ideal der christ- 
lichen „Polizei‘‘ klassisch geschildert ?®°). 

In der Zusammenfassung aller dieser Einzelheiten läßt sich 
nun auch die Frage beantworten, inwieweit das Luthertum eine 


286) Vgl. die Darstellungen dieser Kameralistik bei Roscher und bes. Oncken I 
226—236: »Die Kameralwissenschaft als spezifische Form der merkantilistischen 
Literatur Deutschlands trägt einen populationistischen Charakter einerseits und einen 
staatsfinanzwissenschaftlichen andrerseits. In einer »nahrhaften«e städtischen und 
ländlichen Bevölkerung und in einem blühenden »Aerarium« besteht der Reichtum 
des Landes. Man muß es den Kameralisten zum Ruhme nachsagen, daß sie mit 
redlichem Eifer bemüht gewesen sind, den ihnen gestellten Aufgaben gerecht zu 
werden, wobei freilich nicht geleugnet werden soll, daß, wenn damals der Reich- 
tum eines Landesfürsten nach der Zahl seiner Untertanen gemessen wurde, dies 
meist in dem Sinne geschah, wie man in unseren Tagen einen Grundbesitzer nach 
der Zahl seiner Viehstücke einschätzte. Bemerkenswert ist die Aehnlichkeit des 
katholischen und des protestantischen Zweiges dieser Kameralistik in theologisch- 
ethischen Voraussetzungen und praktisch-politischen Konsequenzen. Die protestan- 
tische Richtung ist nur reicher und mannigfaltiger vertreten S. 232. Oncken hebt 
mit Recht den »halbsozialistischen Charaktere und die Neigung zum »Mittelstand« 
hervor S. 229, betont aber nicht genügend den Zusammenhang mit der religiösen 
Moral. Es ist überall mit Händen zu greifen, daß die Betonung von Friede, Ruhe, 
Ordnung, die Ausscheidung der Konkurrenz, die Befestigung oder Neuregelung 
der ständischen Gliederung vom Standpunkt der dem freien Kampf ums’ Dasein 
entgegengesetzten Liebesmoral ausgehen. Der »freie Lauf der Kommerzien« ist 
»Bosheit und Albernheit« S. 231. Die ganze Gebundenheit und der Mangel an 
individueller Initiative ist ebenso religiös motiviert, wie in den Umständen begrün- 
det, ohne daß man die religiöse Theorie einfach als Spiegelbild der tatsächlichen 
Verhältnisse bezeichnen dürfte. Es ist ein Rückschritt hinter die städtische Laien- 
kultur des Spätmittelalters, der einerseits in der realen politischen und sozialen Ent- 
wickelung der Machtverhältnisse und der Wirtschaft, andrerseits aber auch in der 
davon ganz unabhängigen reaktionären religiösen Theorie Luthers über wirtschaft- 
liche und soziale Dinge begründet ist. Daß die hiemit erfolgende Bildung größerer 
und einheitlich verwalteter Staatseinheiten unter anderem Gesichtspunkt ein Fort- 
schritt oder die Voraussetzung des Fortschrittes ist, versteht sich von selbst ; nur 
lag derartiges nicht in der bewußten Absicht des Luthertums, weder der theolo- 
gischen noch der juristisch-politischen, 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 701 


christliche Sozialgestaltung und Sozialreform 
erstrebt hat. Die Antwort ist einfacher, als man bei der Ver- 
flechtung des Luthertums in eine außerordentlich wechselnde 
Sozialgeschichte, in den noch andauernden Hochstand deutscher 
Kultur des 16. Jahrhunderts, in die Verwüstungen des großen 
Krieges, in den Neubau der deutschen Staaten, schließlich in die 
Aufklärungs- und Restaurationspolitik und heute in die großen 
modernen sozialen Probleme annehmen sollte. Die Einfachheit 
kommt davon her, daß seine Stellungnahme wesentlich auf 
der religiösen Theorie der reinen Spiritualität und Innerlichkeit 
der Kirche und der Zuweisung aller äußerlichen weltlichen Dinge 
an die Vernunft, die Fürsten, die Obrigkeit beruht bis zum heutigen 
Tage. Dabei war allerdings zu Anfang die Voraussetzung, daß 
natürliches und göttliches Recht, aus gleicher Quelle stammend, 
sich immerdar von selbst ergänzen werden, und daß eine christ- 
liche Obrigkeit die weltlichen Dinge nach natürlichem und gött- 
lichem Gesetz im Sinne des religiös-ethischen Ideals zu re- 
gieren und formen gewillt und imstande sein werde Die 
christliche Sozialgestaltung fehlte nicht, aber sie war lediglich Sache 
der Obrigkeit und verfuhr nach der mit dem Evangelium über- 
einstimmenden, dem Sündenstand angepaßten natürlichen Vernunft. 
Als dann das moderne Naturrecht entstand in seinem Unterschied 
von dem christlichen Naturrecht des Sündenstandes und der rela- 
tiven Vernünftigkeit, da war allerdings eine neue Lage geschaffen. 
Man half sich, indem man sich in das neue Naturrecht ergab wie 
einst in das alte und die Reformtätigkeit des Staates mit einem 
etwas verweltlichten religiösen Enthusiasmus begleitete. Als dann 
aber vollends die politische und soziale Entwickelung, auch hiervon 
emanzipiert, in die modernen Verhältnisse des reinen Macht- und 
Konkurrenzkampfes überging, da war die Sozialtheorie des Luther- 
tums in größter Verlegenheit und konnte ihre ursprüngliche Lehre 
nur mehr predigen, aber kaum mehr realisiert hoffen, da ihr nicht 
wie dem Katholizismus und Calvinismus die Organe zu einer 
staatsunabhängigen Durchführung gegeben sind und der moderne 
Staat seinerseits sich nicht mehr wie im alten Luthertum als welt- 
liche Seite des Organismus der christlichen Gesellschaft empfindet. 
Von da ab beginnt nun die soziale Hilflosigkeit des Luthertums, 
soweit es nicht calvinistische und moderne Ideen aufgenommen hat. 
In seinem eigentlichen, alten Sinne findet es Rückhalt nur mehr an 
der konservativen Partei, und es verbindet daher seine dogmatische 


702 Ernst Troeltsch, 


Restauration mit der politisch-sozialen der Konservativen. Es ist 
nicht mehr der christliche Staat, auf den es seine Erwartung 
einer dem natürlichen und göttlichen Recht entsprechenden 
Sozialgestaltung abstellt, sondern die christliche Partei. Begreif- 
licher Weise berührt es sich dabei mit der anderen einst so 
heiß bekämpften, christlichen Partei, dem Katholizismus, in der 
Gemeinsamkeit der »christlichen Weltanschauung.: und des Ge- 
gensatzes gegen den konfessionell und religiös indifferenten mo- 
dernen militärisch-bureaukratischen Macht- und Riesenstaat. 
Luther hatte freilich nicht von Anfang diese Wege der sozialen 
Passivität für die Kirche gewiesen. In der Zeit, wo die chao- 
tische Gärung des deutschen Lebens mit der religiösen Reform 
zusammentraf und noch eine durch die andere zu dem Ziel 
eines politisch, sozial und kirchlich erneuerten christlichen Ge- 
meinwesens kommen zu sollen schien, da hat Luther in der 
Schrift an den Adel ein Programm kirchlicher und sozialpolitischer 
Wiedergeburt für das ganze Reich entworfen, in der er alle An- 
regungen der Oppositions- und Reformparteien mit seinem neuen 
kirchlichen Ideal einer auf das allgemeine Priestertum begrün- 
deten Kirche verwoben hatte. Allein einmal ist hier Luther von 
der allgemeinen Bewegung über sich selbst hinausgehoben und, 
dann ist sein Prinzip doch auch hier insoferne schon vorgebildet, als 
nicht die geistliche Gewalt die Reformen herbeiführen und damit 
ein neues christliches Gesetz auferlegen, sondern die fürstlichen 
Obrigkeiten kraft der Vernunft und kraft der Liebe zum reinen 
Evangelium die außerkirchlichen Reformen rein aus sich bewir- 
ken sollten. »Vernünftige Regenten neben der Heiligen Schrift- 
sind die getrennten, aber jede auf ihrem Gebiet zur Reform »des 
christlichen Körpers« zusammenwirkenden Kräfte. Aber ein en- 
thusiastischer Optimismus faßte noch beide Aufgaben als wesent- 
lich zusammengehörig und zum gemeinsamen Sieg bestimmt 
auf ?86). Aus der Gesamtreform wurde nichts, und so wandte 
sich in den Zeiten der Gärung die Reform zu den einzelnen lo- 
kalen und kommunalen Obrigkeiten, die jede auf ihre Weise die 
Besserung unternahmen und dabei in dieser Zeit des Experimen- 
tierens durch Luthers »Gemeindeideal« unterstützt waren. Die 
Bürgerschaften und Magistrate, die bereits erhebliche kirchliche 


286) Vgl. Brandenburg, S. 9f.; über die Herkunft der Reformgedanken bei 
dem bisher ganz einseitig theologisch beschäftigten Manne s. W. Köhler, L.s Schrift 
an den Adel im Spiegel der Kultur- und Zeitgeschichte, 1895. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 703 


Rechte und die Tradition moralisch-polizeilicher Ordnungen be- 
saßen, erließen nun neue Ordnungen, die das Kultuswesen und 
zugleich mit ihm das Armen- und Polizeiwesen in dem neuen 
evangelischen Sinne ordneten. Die Wittenberger Kastenordnung 
vom Januar ı522 und die Leisniger Kastenordnung von 1523 
sind die viel nachgeahmten Versuche einer christlich-sozialen Ord- 
nung, die die frei werdenden Stiftungs- und Pfründenvermögen 
für Kirche, Schule, Armenwesen, Unterstützungswesen, Teuerungs- 
politik verwenden und die Handhabung dieses Vermögens durch 
gewählte Kastenvorsteher besorgen lassen wollten. Der Charakter 
dieser Ordnungen ist eine Evangelisierung und Verkirchlichung 
der bereits bisher in ähnlichem Sinne geübten städtischen Polizei- 
ordnungen, und das ist infolge dieser Verkirchlichung allerdings als 
lokaler und kommunaler christlicher Sozialismus zu bezeichnen. Al- 
lein die Ordnungen waren utopisch und enthusiastisch und kamen 
nirgends zur Durchführung °®’). Vielmehr wandte sich Luther un- 
ter den Enttäuschungen des Bauernkrieges und bei der nun end- 
lich entstehenden Möglichkeit einer nicht mehr lokalen, sondern terri- 
torialen Neuordnung von dem bedenklichen Gemeindeprinzip in 
jeder Weise ab und übergab, seinem wesentlichen Grundgedanken 
entsprechend, von nun ab alle politischen und sozialen Dinge als 
äußerliche weltliche Dinge ganz der Obrigkeit, der Vernunft und 
den Juristen, jener Trias, die er ebenso oft lobte als schalt. Er 
behielt der Kirche mit voller Klarheit lediglich die rein geistliche 
Erbauungs- und Unterrichtssphäre vor. Eine christliche Obrig- 
keit sollte dann unter der Wirkung des Evangeliums alle sozialen 
Aufgaben, soweit sie überhaupt in den damaligen Horizont fielen 
— und das war wesentlich die Unterstützung der Deklassierten und 
Atomisierten, aus irgend einem Grunde in dem System der Berufe 
ihre Nahrung nicht mehr Findenden —, von sich aus erledigen. 

Das wäre das Ende aller direkt kirchlichen sozialen Tätigkeit und 
der Beginn einer rein weltlichen Wohlfahrtspflege und Armenpolitik 
gewesen. Allein die noch sehr wenig zentralisierten Landesherr- 





287) Vgl. Uhlhorn III 33—51; Barge, Karlstadt I 352, 382—386; vor allem 
L. Feuchtwanger, Gesch. d. sozialen Politik und des Armenwesens im Zeitalter der 
Reformation, Berliner Diss. 1908 und die Fortsetzung davon im » Jahrbuch für Ge- 
setzgebung, Verwaltung und Volkswirtschafte 1909 XXXIII, Ich folge im wesent- 
lichen der Auffassung Feuchtwangers, der Barge sehr bedeutsam ergänzt und kor- 
rigiert; vgl. die Analysen der Wittenberger »Beutelordnung«, der »Ordnung der 
Stadt Wittenberg« und der Leipziger »Kastenordnung«, Diss. S. 9— 16. 


704 Ernst Troeltsch, 


schaften und die mit schweren Aufgaben belasteten Kommunen 
nahmen sich dieses Berufes nur sehr unvollkommen an. Da grif- 
fen nun Luthers Helfer, vor allem der organisationskundige Bu- 
genhagen, ein und übernahmen die der Kirche doch so nahe- 
liegende Aufgabe wenigstens der Armen- und Krankenpflege. Es 
geschah nun freilich nicht mehr in dem utopischen. christlich- 
sozialen Sinne der Wittenberger und Leisniger Kastenordnung, 
sondern — es handelte sich dabei wesentlich um die Städte — 
in einer sehr nüchternen Zusammenfassung kommunal-polizeilicher 
und kirchlich-seelsorgerlich-karitativer Tätigkeit. Nach dem Vor- 
bild der älteren städtischen Armenpolizei und unter Anregung 
der von den belgischen Verhältnissen ausgehenden Reform des 
Armenwesens durch Ludwig Vives wurden die Mittel aus Stif- 
tungen, städtischen Zuschüssen und Klingelbeutelerträgen ge- 
schaffen, im Zusammenwirken geistlicher und weltlicher Behörden 
die Armen kontrolliert, die Vagabundage eingeschränkt, Hospi- 
täler geschaffen und eine sichere Technik des Rechnungswesens 
eingeführt, insbesondere die alles verwirrende Vermischung mit 
den Kirchen- und Schulfonds vermieden. Allein auch diese neuen 
Kastenordnungen setzten sich nicht auf die Dauer durch. Teils 
waren die Probleme des Armenwesens unterschätzt, teils gelang 
es nicht, die verfügbaren Stiftungsfonds zu zentralisieren, teils fehlte 
es an der Ausbildung der ehrenamtlichen und wechselnden Beam- 
ten; vor allem aber war die neue Frömmigkeit selbst zu sehr auf 
das persönliche Innenleben gerichtet, auf die allgemeine Arbeits- 
pflicht eingestellt und dem alten Karitätsgedanken abgewandt, als 
daß es hätte gelingen können, die nötigen Mittel zu beschaffen. 
So wurden die lutherischen »Kasten« meistenteils zu dürftigen 
Armenstiftungen neben anderen ?®®). 

Aus dem kirchlichen Sozialismus wurde auch in dieser Form 
nichts, und die Aufgabe der Wohlfahrtspolitik wurde den sich immer 
mehr zentralisierenden und alles bevormundenden Regierungen an- 
heimgestellt, die nun freilich gerade in Hinsicht auf das Unter- 
stützungswesen sich durch die kirchlichen Einrichtungen wiederum 
entlastet fühlten und so auch ihrerseitsnichtstaten. Aber das dauernde 
Prinzip war damit jedenfalls endgültig ausgesprochen, daß alle welt- 
lich-politischen Dinge und damit auch die soziale Fürsorge Sache der 


288) Vgl. Uhlhorn III 102—140 und Feuchtwanger, der sowohl die humani- 
stisch-stadtpolizeilichen Quellen dieser zweiten Generation von »Kastenordnungen« 
als die Ursache ihres Scheiterns eingehend untersucht. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 705 


Obrigkeit ist, während die Kirche lediglich das Seelenheil und das 
innere persönliche Leben betrifft. So ging das lutherische Sozialpro- 
gramm in die Sozialpolitik des patriarchalischen Merkantilismus 
über. Als dann der Staat in die moderne Ideenbewegung einge- 
treten und vom patriarchalischen zum aufgeklärten Absolutismus 
fortgeschritten war, da glitt die ganze christliche Sozialgestaltung 
hinüber in die moderne Wohlfahrtspolitik, und das Luthertum ver- 
lor jede innere Beziehung wie jeden Einfluß auf die nur mehr 
sehr uneigentlich »christliche« Obrigkeit. 

Je mehr nun aber hierbei die Wohlfahrtspolitik rein weltlich wurde 
und je deutlicher sich zeigte, daß das System der bloßen Berufe und 
Stände nicht alle zu ihrer Nahrung kommen ließ, sondern stets von 
einer Menge der Deklassierten und Hilfsbedürftigen umlagert war, je 
mehr insbesondere die unruhigere soziale Bewegung des moder- 
nen Lebens die Existenzen durcheinanderwarf, umsomehr mußte 
das Luthertum aus seinem bloßen Vertrauen auf die Vorsehung 
und das System der Berufe heraustreten und das auch bei ihm 
vorhandene christliche Liebesstreben nun wieder in der Form der 
freien Karität betätigen, in Anstalten, Genossenschaften, Vereinen 
und Stiftungen. Es kehrte mit dem Pietismus zur religiösen So- 
zialpolitik der Karität zurück, ohne Verherrlichung des Bettels 
und zunächst ohne kirchliche Gebundenheit der Karität, im üb- 
rigen aber eine Wiederaufnahme der katholischen und altchrist- 
lichen Karität ?®). Das ist so geblieben bis heute und hat unter 


289) Vgl. Uhlhorn III. 315—414. Es ist aber ein Hauptmangel dieser an sich vor- 
trefflichen Darstellung, daß sie die Rückkehr zum Karitätsprinzip nicht als solche er- 
kennt und hervorhebt und daher auch die richtigen Gründe dieser Rückkehr nicht ein- 
sieht. Sie liegen in dem Versagen des altlutherischen Patriarchalismus, der im System 
der Berufe alle versorgt glaubte und nur für Ausnahmefälle den »Kasten« bereit hielt. 
Es ist das Wesen der neuen Periode protestantischer Liebestätigkeit seit dem Pie- 
tismus, daß sie sich nicht mehr auf die Staats- und Ständeordnung und auf die vom 
kirchlichen Amt ausstrahlenden Wirkungen verläßt, sondern von den Laien und 
Gemeinden her die freie Karität organisiert. Statt dessen greift Uhlhorn zur Er- 
klärung dieser neuen Periode auf den Einfluß der Philanthropie der Aufklärung 
zurück, was sicherlich den geringsten Anteil hat. Außerdem ist der reformierte 
und der katholische Einflu hierbei von Uhlhorn mehrfach mit Recht betont, auch 
der Gegensatz des lutherischen Amtskirchentums kennzeichnet diese Rückfälle in 
reformierte und katholische Laienbetriebsamkeit als etwas Neues und Fremdes. 
Daß man damit in der Tat dem katholischen Karitätsprinzip sich wieder näherte, 
zeigen die Berufungen Fliedners und Wicherns u.a. auf altkirchliche Einrichtungen, 
auch einzelne unwillkürliche Aeußerungen Uhlhorns: »Es ist Gefahr, wieder in 


706 Ernst Troeltsch, 


englischen Anregungen im 19. Jahrhundert als innere Mission eine 
ganz außerordentliche Blüte erreicht. Dasstrenge Kirchentum ist dar- 
auf nur zögernd eingegangen, aber schließlich hat es sich heute in 
eine mehr oder minder enge Verbindung zu dieser protestantischen 
Karität gesetzt. Weitere sozialreformerische Ideen hat das strenge, 
in der Restaurationszeit erneuerte und seitdem herrschend gewor- 
dene Luthertum abgelehnt. Es blieb hier bei den Gedanken 
Stahls, der die Sozialordnung in die Hand einer christlichen Ob- 
rigkeit legte und ihr die ständische Ordnung der Berufe mit Ein- 
schränkung der modernen Lebensbewegung zur Aufgabe machte. 
Der Versuch Wicherns über die bloße Karität hinaus eine christ- 
liche Sozialreform von seite der Kirche einzuleiten und eine kirch- 
lich-religiöse Fürsorge mit der staatlichen Sozialpolitik in großem 
Stile organisch zu verbinden, ist gescheitert an der inneren Un- 
geeignetheit des Luthertums zu einer derartigen Aktion und an 
der Beschlagnahme seiner Ideen durch die konservative Reak- 
tion 2°), Die Umbildung des Wichernschen Programms durch 





ein massenhaftes Almosen zu geraten, umsomehr als die Vereine untereinander 
wenig oder gar keinen Zusammenhang haben und der Bittende dem Verein sehr 
äußerlich gegenübersteht . . Doch am bedenklichsten würde es sein, wenn die- 
jenigen Recht hätten, welche in der Menge der Vereine ein Symptom darin 
sehen, daß die historischen Gemeinschaften, Staat und Kirche, in der Auflösung 
begriffen sind, wie in der römischen Kaiserzeit und gegen Ende des Mittelalters« 
S. 412. Die Aehnlichkeit dieser Vereine mit den katholischen Orden ist oft be- 
obachtet und umständlich geleugnet worden. 

29) Vgl. außer Uhlhorn III 347 f.—364 bes. Wernle, J. H. Wichern, 1908. 
W. faßt den Inhalt von Wicherns im Auftrag des Zentralausschusses für innere 
Mission 1849 verfaßter Denkschrift dahin zusammen: »Auf dem staatlichen Gebiet 
soll die innere Mission den Revolutionsgeist bekämpfen und sich der Gefangenen 
und entlassenen Sträflinge annehmen. Auf kirchlichem Gebiet ist ihre Hauptauf- 
gabe, daß jedem einmal getauften Christen reichliche Gelegenheit gegeben wird, 
das lautere Wort Gottes zu hören, also Bibelgesellschaften, Bibelstunden, Mis- 
sion usw. Auf allgemein sittlichem Gebiet soll sie der Prostitution, der Entartung 
der Leselust und der Trunksucht energisch entgegentreten, endlich auf sozialem 
Gebiet in jeder Weise zur Erhaltung und Rettung der Familie alles aufbieten, sich 
der Armen- und Krankenpflege annehmen, den kommunistischen Organisationen der 
Arbeiter christliche gegenüberstellen, spez. für die besonders gefährdeten Hand- 
werksgesellen und Lehrburschen, auch es mit innerer Kolonisation versuchen« S. 38. 
Ueber die Gründe des Scheiterns richtig: »Die Rettungsmittel gehen fast alle von einem 
starken Unverständnis der wahren intellektuellen, politischen und sozialen Nöte der 
Neuzeit aus; sie nehmen das alte Autoritätschristentum und die 
alte mit dem Schein göttlicher Autorität bekleidete poli- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 707 


Stöcker führte nur zur Forderung einer größeren Selbständigkeit 
und Herrschaft der Kirche, damit zu einer Nachahmung der moder- 
nen katholischen Sozialreform und mußte im übrigen sich betreffs 
des allgemeinen Sozialideals an konservative und mittelständische 
Prinzipien in echt lutherischem Sinne anschließen; es wurde 
durch die Ablehnung von Seite der Konservativen schließlich 
auf sehr enge Gruppen eingeengt ??’!). So ist es bis zum 
heutigen Tage über die erneuerte Karität hinaus zu keiner So- 
zialgestaltung von seiten der lutherischen Kirche gekommen. Die 
meisten wiederholen die alte Lehre von der Innerlichkeit der 
Kirche und der dem Staat zu befehlenden Aeußerlichkeit aller 
Rechts- und Wohlfahrtsfragen ?”®); andere, wie die Christlich-So- 


tische und soziale Ordnung als schlechthin gegeben und selbst- 
verständlich hin . . . Sie vermögen vor allem der modernen Emanzipationsbewe- 
gung kein großes, positives Ziel gegenüberzustellen, in dem das tiefere Sehnen der 
neueren Zeit sich selbst zu finden vermöchte« S. 39. Ueberdies geht aber auch 
das kirchliche Luthertum gar nicht auf diese ihm schon revolutionär dünken- 
den Vorschläge ein. »Es ist die Tragik von Wicherns Leben, daß seine ganze Be- 
geisterung und Liebeskraft sich an dieser festen lutherischen Tradition gebrochen 
haben. Neben der lutherischen Kirchlichkeit war das größte Hindernis . . die po- 
litische Reaktion und gerade dadurch, daß sie die innere Mission begünstigte«. 
S. 48. Wichern hat sich dieser politischen Ausschlachtung vergebens zu erwehren 
versucht S. 49. 

291) Vgl. Göhre, Evangelisch-soziale Bewegung 1896. Hier ist besonders inter- 
essant der Nachweis, wie in Rud. Todt und seinem Zentralverein das Luthertum, von 
der Erkenntnis der neuen Lage völlig überwältigt, ganz irre an sich selber wird, 
der neuen Zeit eine prinzipiell neue Sozialtheorie gegenüberstellen zu müssen glaubt 
und diese vom Sozialismus und der Bergpredigt sich diktieren läßt. Doch behielt 
auch Todts Staatssozialismus stark patriarchalische und konservative Züge. Stöckers 
Arbeit hat diese letztere Doppeltendenz noch stärker herausgearbeitet und schließ- 
lich die sozialreformerischen Tendenzen den mittelständisch-patriarchalisch-hochkirch- 
lichen geopfert; Göhre 107. In dieser Richtung bewegt sich Stöckers Erbin die 
»Kirchlich-Soziale Konferenz« weiter. Das gleiche Doppelgesicht tragen die evan- 
gelischen Arbeitervereine, Göhre S. 116 und 125. Die Ursache davon sind aber 
nicht bloß politische Machtverhältnisse, sondern auch die nachwirkende Macht der 
alten Tradition lutherischer Ethik. 

202) So z. B. der frühere hannöversche Kirchenleiter Uhlhorn, Kath. und Prot. 
Er will in Berufung auf die Tradition des Luthertums und in scharfem Gegensatz 
gegen die Stöckerschen Veränderungen des lutherischen Geistes die Kirche ledig- 
lich mit der Predigt des Wortes beschäftigt wissen und bezeichnet als soziale Lei- 
stungen der Kirche: ı. die Wiederbetonung der Ehre der Arbeit, wo die moderne 
Fabrikarbeit ebenso wie in der alten Kirche die Sklaverei christlich geadelt werden 


708 Ernst Troeltsch, 


zialen Naumannscher Art, verlassen überhaupt die Grundsätze des 
Luthertums und sehen sich genötigt, auf die allgemeinen poli- 
tischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der heutigen 
Gesellschaft zurückzugehen ?#°); wieder andere, wie die Männer des 
evangelisch-sozialen Kongresses debattieren in der Erkenntnis 
der gründlich veränderten Lage von verschiedenen Standpunk- 
ten aus über die Möglichkeit neuer Wege ?%). Da, wo das 


könne; 2. die Predigt eines den unendlichen Wert jeder Christenseele würdigenden 
Patriarchalismus an die Herren; 3. Sonntagsheiligung, Kirchenbauten, neue Pfarr- 
stellen; 4. Schaffung kleinerer und lebendigerer Gemeinden; 5. Verkirchlichung der 
wild wuchernden, pietistisch und katholisch gefärbten Karität zu einer Aufgabe der Ge- 
meindearmenpflege. Im übrigen soll aber die Kirche Gottes Wort lediglich auf den 
Leuchter stellen, sodaß »christliche« Staatsmänner, Juristen, Nationalökononıen, Par- 
lamentarier, Fabrikanten, Bankiers und Arbeiter« dann frei nach ihrer sachkundigen 
Einsicht die Sozialreform bewirken können. Der Kirche ist derartiges nicht be- 
fohlen: »Ihr ist nur befohlen, was die inneren Güter, Gerechtigkeit, Friede und 
heiligen Geist angeht, und diese Güter sind zu gewinnen, wie auch immer die äußere 
Lage der Menschen iste S. 44. Dabei ist dann vorausgesetzt, daß jene christ- 
lichen Staatsmänner etc. auch eine dem christlichen Ideal des Luthertums entspre- 
chende Sozialgestaltung finden werden und daß die von ihnen gefundene keinerlei 
auflösende oder verändernde Rückwirkung auf das lutherische Dogma und seine 
Ethik haben könne! — Weniger unbesorgt in dieser Hinsicht ist Nathusius, Die 
Mitarbeit der Kirche an der Lösung der sozialen Frage’, 1904; er verlangt daher 
eine hochkirchliche Steigerung der Selbständigkeit und Macht der Kirche und gibt 
den »christlichen«e Staatsmännern usw. einige Winke, auf welche Voraussetzungen 
sie ihr Denken und Handeln zu begründen haben. 

298) Vgl. Wenck, Gesch. d. Nationalsozialen 1905. Naumann vollzog den Weg 
von der Karität zur christlichen Sozialreform und von dieser zur allgemein politisch 
und wirtschaftlich begründeten Sozialgestaltung, die von religiösen Ideen aus nicht direkt 
bewirkt werden kann, und gab damit das religiöse Element seiner beschränkteren 
Sphäre wieder zurück. Damit kommt er wieder zur Tradition des Luthertums, aber 
mit der wichtigen Veränderung, daß er eine der ethischen Grundidee des Luther- 
tums stark widersprechende allgemeine Sozialgestaltung fordert, von der aus dann 
auch naturgemäß eine kritische und auflösende Rückwirkung auf das lutherische 
Dogma und seine Ethik ausgehen mußte, wie seine »Briefe über Religion« be- 
zeugen. Im übrigen betont er nun wieder zunehmend die indirekte Bedeutung des 
religiösen Elementes für Freiheit und Wert der Persönlichkeit gegenüber dem zu 
erwartenden Druck eines bureaukratisierten Kapitalismus. 

394) Vgl. die Protokolle des Ev.-soz. Kongresses seit 1890, bes. den Vortrag 
von P. Drews auf dem letzten Kongresse 1909; im übrigen Göhre 135—162. Der 
Kongreß ist mit dem Ausscheiden Stöckers und mit dem Abrücken von den Kon- 
servativen immer mehr zu einer Aufrollung aller theoretisch und praktisch bedeut- 


samen Grundfragen der Ethik des Luthertums geworden, was sich auch darin kund- 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 709 


alte Luthertum noch wirklich eine Macht ist, bei den Konser- 
vativen, besteht alle Sozialreform in der Brechung des ratio- 
nalistisch-individualistiischen Wesens der modernen Gesellschaft 
und in der Wiederbelebung einer ständisch gebundenen, aristo- 
kratisch gegliederten Gesellschaft, d. h. im Kampf gegen die 
liberale Weltanschauung und gegen die liberalen Schöpfungen 
auf dem politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gebiete, wo- 
neben dann an Armen und Kranken die »innere Mission« das 
Werk der Karität verrichten kann, jedoch vor jeder Erschütte- 
rung des Autoritätsgedankens sich hüten muß ?®). In diesen 


gibt, daß seine Leitung in die Hand des Führers der fortschrittlichen protestanti- 
schen Theologie, Adolf Harnacks, übergegangen ist. Die aus den Protokollen zu 
verfolgende (sedankenentwickelung des freien, allmählich der Ethik mehr als der 
Dogmatik zugewandten Protestantismus ist überaus lehrreich und anziehend. Nur 
handelt es sich hier erst um die ersten Anfänge einer Neustellung der Probleme, 
hinter der die wissenschaftliche Ethik des modernen Protestantismus sehr zögernd 
einhergeht und die mit ihrem Ernst nur sehr kleine Kreise wirklich bewegt. Allein 
wo hat man heute überhaupt eine wirklich tiefgreifende Sozialethik ? 

295) Vgl. hierzu Elisabeth v. Richthofen, Ueber die historischen Wandlungen 
in der Stellung der autoritären Parteien zur Arbeiterschutzgesetzgebung und die Mo- 
tive dieser Wandlungen, Heidelberger Diss. 1901; hier S. 72: »Der Gegensatz 
zwischen Industrie und Landwirtschaft, der zuerst (d. h. bei den Anhängern der 
christlich-sozialen Partei) zu einer Begünstigung des Arbeiterstandes gegenüber 
seinen »kapitalistischen Ausbeutern« zu führen schien, hat schließlich unter der 
Wirkung der »Leutenot« geradezu eine Abneigung gegen Maßnahmen zur Verbes- 
serung der Lage der Industriearbeiter gezeitigt .. . Die Konservativen haben in 
der Sozialpolitik auf jegliche Initiative verzichtet und sich auf den Standpunkt einer 
rein agrarischen Interessenvertretung zurückgezogen. Traditionelle Anschauungen 
und gesellschaftliche Beziehungen verbanden sie mit denjenigen Industriellen, die 
eine patriarchalisch-herrschaftliche Arbeitsverfassung soweit wie irgend möglich auf- 
recht erhalten wollen, eine solche allein entspricht dem von ihnen vertretenen au- 
toritären Prinzip.<c Vgl. auch Stillich, das Kapitel »Die Gesellschaftsauffassung der 
Konservativen«e. Immerhin steckt dahinter eine Würdigung der ethischen Prinzipien 
des Gehorsams und der Autorität auf Grund des prinzipiellen Satzes von der we- 
senhaften Ungleichheit der Menschen, die nicht bloß durch Klasseninteressen dik- 
tiert ist, sondern die mit allen christlichen und lutherischen Fundamentalsätzen zu- 
sammenbhängt ; s. die Stellen bei Stillich S. 164—167. Es ist hier überall die 
Eigentümlichkeit des lutherischen Naturrechts, an der Natur die Ungleichheiten und 
die einer idealen Ordnung entgegenstehenden Hemmungen zu betonen, daraus 
ethische Werte des Gehorsams und der Fürsorge abzuleiten, statt sie direkt und re- 
formierend durch ethischen Idealismus überwinden und aufheben zu wollen, sicher 


eine ernste ethische Frage, an deren Würdigung man sich nicht durch klassen- 


710 Ernst Troeltsch, 


Grenzen hat die innere Mission dann allerdings sehr großartiges 
geleistet, doch überwiegt in ihr das Propaganda- und Bekehrungs- 
interesse entschieden über das christlich-soziale ?”>*). 

Damit ist das Bild des Luthertums vollendet. Es läßt sich 
nun auch die Schlußfrage beantworten, wieweit diese So- 
ziallehren das Spiegelbild gegebener politi- 
scher und sozialer Zustände sind. Man wird dies für 
das eigentliche ihnen vorschwebende Ideal rundweg verneinen 
müssen. Die Soziallehren des Luthertums sind, wie die ganze lutheri- 
scheReligiosität, ein echter Schößling der ganzen, Welt, Recht, Besitz, 
Macht und Gewalt ablehnenden oder indifferenten christlichen 
Liebesreligion und Liebesmoral, des Monotheismus, der die reli- 
giösen Lebenszwecke der gottgeeinigten Persönlichkeit für die 
einzigen wahren und bleibenden Lebenswerte erklärt und daraus 
die Liebesverbindung der Menschen in gemeinsamer Betätigung 
dieser Werte ableitet. Der Protestantismus hat allerdings noch 
weit mehr als der Katholizismus das innerweltliche Leben rezipiert 
und ist insoferne ähnlich wie dieser bestimmt durch die allgemeine 
soziale Entwickelung, die eine solche Berücksichtigung gebieterisch 
erzwang und noch in einer Verfassung sich befand, bei der sie ohne 
besondere Schwierigkeiten möglich war. Allein er hat dabei sorg- 
fältig die Doppelseitigkeit des christlichen Ideals auseinandergehal- 
ten, die durch diese Konzeption entsteht und bei ihm gegenüber dem 
Katholizismus sowohl verinnerlicht als verschärft worden ist. Indem 
er entgegen der Zeitstimmung gerade die korporativ-ständischen, 
antikapitalistisch-agrarischen und mittelständischen Lebensformen 
samt einem auf Autorität und Pietät begründeten Patriarchalismus 
als die richtige Vermittelung beider Seiten festhielt, zog er seine 
Folgerungen aus dem ethisch-religiösen Ideal, nicht aus den herr- 
schenden Zuständen. Ueberlegt man Luthers ideale Entwürfe und 
seine bitteren Klagen über die Unchristlichkeit auch der neuen 
evangelischen Welt, so hat man sehr viel mehr den Eindruck 
einer christlichen Utopie als deneiner Rechtfertigung und Verklärung 
gegebener Zustände, und nicht ohne Grund hat einer der feinsten 
und originellsten Köpfe des Luthertums, J. V. Andreä, dessen 


kämpferische Ausnützungen des Prinzips verhindern lassen darf. Das Gleichheits- 
problem bildet in der Tat einen der dunkelsten und schwierigsten Punkte in den 
modernen Soziallehren liberaler und sozialistischer Art. 

»95a) Vgl. Schäfer, Leitfaden der inneren Mission? 1893 und Uhlhorn, Liebes- 
tätigkeit. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 7II 


Sozialideal in Nachahmung des Thomas Morus und Campanella 
in einer Utopie, genannt Christianopolis, beschrieben 2%). Wo die 
Soziallehren des Luthertums lediglich als religiöse Bestätigung 
der gegebenen Verhältnisse behandelt werden, wie dies bei der 
Orthodoxie oft der Fall ist, da ist es eine Abstumpfung und Ver- 
flachung des lutherischen Gedankens, gegen welchen der Grund- 
trieb der eigentlich lutherischen Ethik in den Mystikern und Spiri- 
tualisten, in den ethischen Reformatoren und schließlich in den Pieti- 
sten lebhaft reagiert; dabei verlor freilich diese Opposition ihrerseits 
dann oft die Orientierung an den echten lutherischen Grundgedanken 
und geriet in das andere asketische Extrem. Das gleiche gilt von 
den in modernen Darlegungen beliebten Verherrlichungen von Lu- 
thers Berufslehre, in der man eine religiöse Weihe und Anerkennung 
der modernen Kultur zu sehen pflegt. Das ist nur dann keine Gedan- 
kenlosigkeit, wenn man die moderne Kultur wesentlich als anti- 
katholische Freiheit von Hierarchie und Mönchtum und im üb- 
rigen als konservativ-mittelständische Fesselung oder Milderung 
der modernen Lebensbewegung ansieht 2°”). 


296) Vgl. Joh. Val. Andreae, Reipublicae Christianopolitanae descriptio, Straß- 
burg 1619. Der Geist des Ganzen ist entschieden lutherisch.h Der Kommunismus 
bei sorgfältig aufrechterhaltener Privatwirtschaft und die aristokratische Verfassung 
sind aus den humanistischen Utopien übernommen, aber mit den Prinzipien des 
Luthertums ausgeglichen; vgl. dazu E. Ehrhardt, Un roman social protestant au 
17ème siècle, Paris, Fischbacher 1908. 

297) Eine solche Verherrlichung der protestantischen Berufsidee in den einfluß- 
reichen Werken von A. Ritschl, Gesch. d. Pietismus, und Uhlhorm, Gesch. d. christ- 
lichen Liebestätigkeit, und Ders., Prot. und Kath. Hier erscheinen die kritischen, 
das Luthertum zum Weltgegensatz zurückrufenden Stimmen des 16. und 17. Jahr- 
hunderts als katholisch-asketische und — was bei beiden identisch ist — als sek- 
tenhafte Rückfälle, die dann im Pietismus vollendet worden seien. Das ist aber 
eine Verkennung der dualistischen Elemente in Luthers eigenster Lehre. — Daß 
beide »die Kulturdurchdringung« wesentlich in konservativ-antimodernem Sinne 
denken, zeigt Uhlhorn, Prot. und Kath., wo er die Arbeiterfrage zu behandeln rät, 
wie Paulus das Sklavereiproblem S. 46, und Ritschl, der in seiner Göttinger Jubi- 
läumsrede (Drei akademische Reden 1887) Liberalismus, Sozialdemokratie und ka- 
tholische Gesellschaftsiehre auf die gemeinsame Wurzel des individualistischen Ra- 
tionalismus zurückführte, während er für das Luthertum eine historistisch-antiratio- 
nalistische Begründung der Gesellschaft auf Macht und Gewalt reklamierte etwa im 
Sinne Heinrich von Treitschkes und die Ausfüllung der so geschaffenen Lebens- 
verhältnisse mit Gottvertrauen und Berufstreue für die anti-mittelalterliche moderne 
Kultur erklärte, das führt dann zur Einsicht in die »konservative Aufgabe des 
geschichtlich verstandenen Staates« S. 61. Aehnlich ist es gemeint, wenn bei 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 46 


712 Ernst Troeltsch, 


Die religiös-ethischen Ideen des Luthertums sind keine Ver- 
göttlichung und Verfestigung bestimmter Klassen- und Machtin- 
teressen durch eine ihnen substruierte Weltanschauung. Vielleicht 
aber könnte das gelten von dem eigentümlichen irrationalistischen 
Naturrecht, mit dem das I.uthertum die gegebenen Machtverhält- 
nisse anerkannte und als von Gott mit der Sünde und Ungleich- 
heit zusammen geordnete unabänderliche Lebensbedingungen kon- 
struierte, in welche der innerlich dadurch ungebundene Geist 
äußerlich sich arbeitend und duldend ergibt. Aber auch hier 
liegen die Gründe, wenigstens im Ursprung und bei Luther selbst, 
nicht in irgend einem Klasseninteresse, sondern in der autoritativ- 
konservativen Beanlagung Luthers selbst und in seiner eigentüm- 
lich scharfsichtigen Auffassung des Wesens der Gewalt und der 
Macht, sowie der wesenhaften Ungleichheit als der alle mensch- 
lichen Sozialbildungen bestimmenden Grundelemente. Er führt 
darin nur die patriarchalische Seite des scholastischen Natur- 
rechts 2%) unter Abstoßung der individualistisch-rationalistischen 
Elemente fort. Er hat sie um dessenwillen aber auch als direkt 
unchristlich und aus der Sünde entspringend bezeichnet und sie 
nur unter dem Eindruck ihrer Unabänderlichkeit und Unentbehr- 
lichkeit als göttliche Stiftung innerhalb der sündigen Vernunft 
anerkannt. Mit seiner eigentlich christlichen Idee hat er dieses 
Naturrecht nur durch die Stimmung der Demut, des Gottver- 
trauens, der Leidensbereitschaft und der Strafwürdigkeit des erb- 
sündigen Menschen verbunden. Wenn dann später dieses Natur- 
recht einfach zur Rechtfertigung des Gegebenen benutzt wurde 
und wenn die heutigen Haupterben lutherischen Geistes, die Kon- 
servativen, dieses Naturrecht zu einem mit Darwins Selektions- 
lehre und Nietzsches Herrenmoral sich berührenden aristokratischen 
Naturalismus ausgebaut haben, so sind das freilich Anwendungen 
des Gedankens im politischen und sozialen Machtinteresse, bei 
denen ihr Gegensatz gegen die eigentlich christlichen Ideen und 
ihr Klassenzusammenhang flagrant sind. Immerhin kommt auch hier 
dieser Gegensatz den meisten nicht zum Bewußtsein, indem sie die Un- 
christlichkeit jener Prinzipien mit der durch die Sünde geschaffenen 





Loofs, L,s Stellung, Luther als Ueberwinder des Mittelalters und Begründer der 
modernen Welt erscheint; die »moderne Welt« von Loofs ist etwa preußisch- 


freikonservativ oder rechts-nationalliberal. 


288) Vgl. Archiv XXVIII S. 29—31. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 713 


Lage begründen und sie daher nicht bloß trotz ihrer Unchristlichkeit 
festhalten, sondern als gottgewollte Folgen der Ungleichheit und Re- 
pressionsmittel gegen das individualistisch-atomistische Böse gebrau- 
chen zu müssen überzeugt sind ?°%). Ueberdies liegen in dieser 
Theorie unzweifelhaft richtige Betrachtungen der »Natur« des 
Menschen und enthält sie nicht minder unbestreitbare ethische 
Werte in dem Gehorsams- und Autoritätsgedanken wie in dem 
Patriarchalismus selbst ??%). Die letzte Ursache ist also auch hier 
die alte ideologische Grundlage, die erst heute den Interessen so 
kenntlich dienstbar gemacht und mit ihnen nun freilich zu recht 
unreinen Mischungen verbunden wird. 

Schwieriger zu beantworten ist die umgekehrte Frage nach 
dem Einfluß, den seinerseits das Luthertum auf 
die Sozialgeschichte gehabt hat. Hier ist von vorne- 
herein zu unterscheiden zwischen den Wirkungen seines verinner- 
lichten Individualismus, der sich in der geistigen und ethischen 
Entwickelung der deutschen Kultur bis auf Kant und Goethe un- 
zweifelhaft kundgibt, und der sich vor allem in der Auffassung 
und Gestaltung der Familie auch organisatorisch niedergeschlagen 
hat, und zwischen den Wirkungen auf dem Gebiet der politischen, 
wirtschaftlichen und sozialen Institutionen ®%). Hier kommen we- 
sentlich die letzteren in Betracht. 





299) Vgl. die zahlreichen Belege aus der modernen konservativen Literatur bei 
Stillich S. 30—50. 

299a) Für diese Sonderart des lutherischen Naturrechtes gegenüber dem katho- 
lischen (und calvinistischen) hat Ritschls Jubiläumsrede ein richtiges Gefühl. Rich- 
tig wird auch dort die katholische, liberale, sozialistische (und calvinistische) Idee 
mit dem griechischen Rationalismus in Verbindung gebracht, wenn auch sonst die 
Vorstellungen von der Geschichte der christlichen Soziallehren sehr unklare sind. 
Zu bemerken ist aber, daß schon die griechische Spekulation jenen Unterschied 
vorgebildet hatte und neben dem rationalistisch-individualistischen das antiratio- 
nalistisch-positivistische Naturrecht lehrte, vgl. Hirzel, Nópoç &ypayog Abhh. d. 
Sächs. Ak. 1900; auch Kärst, Entstehung der Vertragstheorie, Z. f. wiss. Politik 
1909, S. 524—528. 

300, Ueber die allgemeinen Kulturwirkungen s. Arnold Berger, Die Kulturauf- 
gaben der Reformation, und desselben Luther. Ueber die Doppelrichtung der Wirkung 
s. die Aeußerung des gut protestantischen Historikers H. Baumgarten in seiner be- 
rühmten Selbstkritik des Liberalismus (Preuß. Jahrbb. 1866): »Die ganz auf den 
inneren Menschen gerichtete Art Luthers gab dieser Einseitigkeit unseres Wesens 
auf Jahrhunderte die unbedingte Herrschaft... Auch unsere lutherischen Fürsten 


hatten eine Politik und zwar eine ganz neue bis dahin nie gesehene Politik... .: 
46* 


714 Ernst Troeltsch, 


Man wird hier folgendes sagen können. An sich ist die spät- 
mittelalterliche Tendenz der Entwickelung des Staates und die all- 


die Politik der moralischen Bedenken, der hausväterlichen Gewissenhaftigkeit, der 
Tüchtigkeit im Kleinen und der Ohnmacht im Großen, des emsigen Fleißes im 
engeren Kreise und der bornierten Trägheit, wo Großes auf dem Spiele stand. 
Diese Politik hat das solide Bürgertum unserer Städte, das behäbige Gedeihen un- 
serer Dörfer, die Blüte unserer Schulen und Universitäten, den gewissenhaften 
Fleiß unserer Amtsstuben, den Ernst unserer Wissenschaft, die Reinheit unseres 
Familienlebens begründet und gefördert, sie hat geschaffen oder doch ausgebildet 
Alles, worauf wir stolz sein können, was unser häusliches, privates, ökonomisches, 
Glück ausmacht. Sie hat aber auch geschaffen jene erbärmliche Kleinstaaterei, 
welche nur Raum gewährt für den Familienvater, aber den Mann, den Bürger 
tötet, jenes armselige Philistertum, das die Kraft unseres Volkes in Banden schlägt 
jene traurige Gewöhnung unseres Geistes, in den kühnsten Phantasien den Himmel 
zu stürmen und vor den kleinsten Hindernissen der Erde die Arme mutlos sinken 
zu lassen. Sie hat dem Staat das männerbildende Mark ausgesogen und ihn so- 
zusagen in einen Kleinkindergarten verwandelt, der uns vor allen Fährlichkeiten, 
aber auch aller Größe der bösen Welt bewahrt hat« S. 456. Mit diesem Ueber- 
maß lutherischer Innerlichkeit bringt Baumgarten dann auch die Staatslosigkeit und 
den Kosmopofitismus unserer klassischen Literatur und Philosophie in Verbindung. 
Und in der Tat hängt das mit der einen, der spezifisch christlichen Seite Luthers 
zusammen. Die Sache hat aber doch auch ihre andere Seite. Auch der von 
Baumgarten in seiner realistischen Größe bewunderte und dem entgegengesetzte 
Bismarck berief sich auf das Luthertum. Das ist dann aber allerdings nicht das 
eigentlich Christliche in Luther, sondern sein irrationalistisches Naturrecht der 
Macht und Gewalt, das in den ersten beiden Jahrhunderten freilich nur der Legi- 
timierung der Gewalt diente, aber bei der Emporraffung Preußens gegen den Libera- 
lismus und die Revolution von Stahl hervorgeholt und glänzend entwickelt wurde; 
es dient seitdem in seiner Verbindung mit dem christlichen Gedanken der Sünde 
und der Ungleichheit (auf nichtreligiösem Gebiet) einer höchst realistischen Macht- 
und Gewaltpolitik, die dem Christen als amtlichem Glied der durch die Sünde be- 
dingten Ordnungen die Entfaltung aller Konsequenzen des naturalistischen Macht- 
gedankens verstattet, So hat namentlich H. v. Treitschke das Luthertum darge- 
stell, Dabei ist dann ähnlich wie bei Bismarck und anderen modernen Konser- 
vativen freilich der Machtgedanke oft Selbstzweck geworden, die Verpflichtung der 
staatlichen Macht, für die Christlichkeit der Gesellschaft zu sorgen in den Hinter- 
grund gestellt und die Zusammenwirkung der realistischen Machtpolitik mit dem 
religiösen Lebensziel mehr ganz im allgemeinen der Vorsehung überlassen worden, 
die nun einmal die Menschen so eingerichtet hat; vgl. Lenz, Bismarcks Religion, 
Die deutsche Sozialgesetzgebung ist daher auch nicht mehr der Ausfluß einer prin- 
zipiell christlichen Auffassung vom Staate, sondern eine gelegentliche Benützung 
christlicher Ideen für an sich politische Zwecke, wo einmal das an sich Getrennte 
glücklicherweise zusammenstimmt. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 715 


gemeine soziale Schichtung durch es nicht verändert worden. 
Hier hat nur der Wegfall des Priesterstandes und seine Ersetzung 
durch den evangelischen Pfarrstand sowie die Beseitigung der 
kirchlichen Oberleitung und die an deren Stelle tretende rein 
staatliche Leitung das Bild verändert; auch die Säkularisationen 
und die Beseitigung des Mönchtums sind tief einschneidende Aen- 
derungen, aber keine Eröffnungen neuer sozialer Entwickelungen. 
Einen weiteren Eingriff in die soziale Schichtung bedeutet das 
Aufkommen einer lateinisch-humanistischen Bildungsschicht, die 
durch den lehrhaften Charakter der neuen Religion und ihre enge 
Verbindung mit dem Schulwesen begünstigt ist; doch ist dies 
mehr eine Wirkung des mit der Reform verbundenen Humanis- 
mus als des religiösen Geistes selbst 30’). 

Mehr aus dem Zentrum gehen die politischen Wirkungen hervor. 
Nicht alsob das Luthertumeine neue Staatsidee entfaltet odergareinen 
neuen Staat geschaffen hätte ; aber es stellte dem in der Entwickelung 
begriffenen zentralisierten Territorialstaat in seiner Beseitigung jeder 
kirchlichen Selbständigkeit, in seiner Vergöttlichung der Obrig- 
keit und in seiner loyalen Leidsamkeit die allergünstigsten Be- 
dingungen. Es hat dem territorialen Absolutismus den Weg ge- 
ebnet; den feudalen Gutsherrschaften die Entwickelung des Ritter- 
gutes mit seinen Privilegien und seiner zunehmenden neuen Hö- 
rigkeit erleichtert ®%), die patriarchalische Bevormundung und die 
ständisch-korporative Gesinnung befördert. Nach außen freilich 
hat es durch denselben Geist die Aktionsfähigkeit der Territorien 
gehemmt und den Stillstand in der Ausbreitung, schließlich die 
fürchterlichen Niederlagen herbeigeführt. Mit dem eigentlich mo- 
dernen Staate hat es nur durch Vermittelung des Absolutismus 
zu tun, der, einmal in den Sattel gehoben, schließlich stark ge- 
nug war, sich seine eigenen modernen Wege zu bahnen und da- 
bei die naturrechtliche Friedens-, Schutz- und Strafgewalt, sowie 
die christliche Liebespflicht der Obrigkeit weit hinter sich ge- 
lassen hat. 

Nicht minder indirekt sind die Wirkungen auf dem wirt- 


301) Vgl. Wittich, Deutsche und französische Kultur im Elsaß 1900, eine weit 
über ihr engeres Thema hinausreichende Arbeit. 

2302) Hierüber s. die eingehenden Nachweise bei Drews, Der Einfluß der ge- 
sellschaftlichen Zustände. Durch die Forderung kirchlicher Sonderbedienung des Adels 
wurde geradezu auch die kirchliche Sitte zersetzt unter ohnmächtigem Widerspruch 
der Kirche. 


716 Ernst Troeltsch, 


schaftlichen Gebiet. Hier ist sein eigentlichster Sinn der 
Traditionalismus und die agrarisch-mittelständische Produktion, 
die durch korporative Gebundenheit die Konkurrenz ausschließt, 
die Einfachheit der Bedürfnisse mit der Einfachheit des Verhält- 
nisses von Produktion und Konsumtion möglichst verbindet. Indem 
es gleichzeitig den Bettel beseitigte, die Massen zur Arbeit nö- 
tigte, mit seinem Individualismus die Einzelnen doch auch nach 
der nicht-religiösen Seite anregte und mit seiner — zunächst frei- 
lich nur den Mittelstand erfassenden — Schulbildung eine gewisse 
Beweglichkeit des Geistes schuf, hat es trotzdem auch einer leb- 
hafteren Entfaltung des wirtschaftlichen Lebens gedient. Die 
Hauptsache aber hat auch hier die Verselbständigung der Obrigkeit 
getan, die, mit der Wohlfahrtspflege betraut und zur herrschenden 
Macht emporgehoben, die westlichen Produktionsmethoden ein- 
führte und dabei höchstens von einer günstigeren Disposition der 
lutherischen Bevölkerungen für die Arbeit profitierte. Im übrigen 
haben nicht umsonst merkantilistische Herrscher überall refor- 
mierte oder pietistische Emigranten eingeführt, wo sie Manufaktur 
und Handel heben wollten. Die moderne Wirtschaft — auch in 
dem bescheidenen Umfang, den sie in Deutschland bis zum 
19. Jahrhundert hatte — ist das Werk des Staates und keine 
Folge des Luthertums ?°3). Dieses hat nur geringere Hemmnisse 
entgegengesetzt als der Katholizismus. 

In Bezug auf die sozialen Grundempfindungen und die 
prinzipielle Auffassung der Gesellschaft schließlich ist das 





303) Hierüber Haendtke, Deutsche Kultur im Zeitalter des 30j. Krieges S. 70: 
»Zweifelsohne war damals Deutschland in dieser (wirtschaftlichen) Hinsicht noch 
stark in mittelalterliche Anschauungen verstrickt; denn in welchem anderen Lande 
wäre es damals (1684—85) möglich gewesen, daß z. B. die so wichtige Bandmühle 
verboten wurde, wie es zu Nürnberg auf Bitten der Posamentierer geschah, oder 
daß (1666) zu Frankfurt a. M. die Erlaubnis verweigert wurde, einen Webstuhl 
aufzustellen, wie er 1665 auf der Messe zu Frankfurt zu sehen gewesen war... 
Auch war es wohl sonst unerhört, daß aus der Maschinenfrage ein premier con- 
fesseur et prédicateur de L’Electeur de Saxe fit une affaire de conscience.« Da- 
neben halte man den vielzitierten Satz Uhlhorns, die Maschine habe etwas Pro- 
testantisches an sich! — Laveleye, Prot. u. Kath. u. deren Beziehungen zur Frei- 
heit und Wohlfahrt der Völker, deutsch 1875, handelt zwar vom Protestantismus 
im allgemeinen, bezieht sich aber in Wahrheit immer nur auf den Calvinismus. 
Für das Luthertum stimmt unter den von ihm angeführten Gründen nur die ge- 
steigerte Intellektualität der Lehr- und Buchreligion. Auf diesem Gebiet bedarf 


es noch sehr der genaueren Untersuchungen. 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. rA 


Luthertum immerdar ein Prinzip des Patriarchalismus und 
des Konservatismus gewesen, teils weil die religiöse Grundstim- 
mung des Gottvertrauens und des Mißtrauens gegen menschliches 
Machen und Treiben, die Sündenempfindung des Leidens und 
Duldens gegebener Verhältnisse schon an sich zu konservativer 
Gesinnung geneigt machen, teils weil die Grundlagen der älteren 
Sozialverfassung mit ihrer ständischen Gliederung und ihrer grös- 
seren Einfachheit des Verhältnisses zu den Gottesgaben der Natur 
von ihm als Voraussetzung seiner ethischen Ideale festgehalten 
werden. So ist es geneigt, das Gegebene demütig zu dulden, 
auch wenn es schlecht ist, und das Gegebene zu verherrlichen, 
wenn es mit jenen älteren Idealen übereinstimmt. Wenn heute 
im allgemeinen die protestantischen [änder die führenden sind, 
so ist nicht zu vergessen, daß gerade im konfessionellen Zeitalter 
die Mutterländer der modernen Zivilisation Italien, Frankreich, 
auch Spanien, katholisch sind, und daß deren Erschöpfung keines- 
wegs nur auf Rechnung ihres Katholizismus kommt, daß also um- 
gekehrt auch die protestantischen Länder und insbesondere die 
lutherischen ihre heutige Stellung jedenfalls nicht in erster Linie 
ihren religiösen Grundlagen verdanken können, so wichtig diese 
im einzelnen auch sind #%). 

Die Leidsamkeit des Luthertums bringt es mit sich, daß es 
der jeweils herrschenden Macht anheimfällt. Luther antwortete 
auf die Frage, ob diese Gesinnung den Christen nicht zur Beute 
jedes Schurken und Gewaltmenschen machen müsse, lediglich, 
daß es Aufgabe der Obrigkeit sei, dies zu verhindern, und daß 
man im Falle ihres Versagens allerdings leiden müsse. So hat 
das Luthertum den Einfluß der herrschenden Mächte überall er- 
litten. Die Weichheit seiner ganz innerlichen Spiritualität schmiegte 
sich den jeweils herrschenden Gewalten an. Das heißt aber, daß 
es nach deren Verschiedenheit auch seinerseits sich sehr verschie- 
den gestaltete. Von einer prinzipiell monarchischen oder absolu- 
tistischen Tendenz ist bei ihm nicht die Rede %5). Das ist erst 
E 304) Vgl. zum Ganzen Troeltsch, Die Bedeutung des Protestantismus für die Ent- 
stehung der modernen Welt 1906 (s. auch Hist. Zeitschrift 1905). Die Ablösung 
der allgemeinen Kultur von den spezifisch lutherischen Voraussetzungen bei Beibe- 
haltung ihrer Formeln zeigt Haendtke. 

308) Vgl. Brandenburg S. 18. Auf die Frage, warum Gott so verschiedenartige 
Obrigkeiten geschaffen habe, antwortete Luther: »Ist Gott schuldig, daß er solchen 
unnützen Mäulern Ursach und Rechenschaft gebe, warum ers so haben will’« Ein 
so radikales monarchisches Gottesgnadentum, wie es die von Gierke (Atthusius ? 


718 Ernst Troeltsch, 


die Erfindung der modernen Konservativen. Nur weil in Mittel- 
und Norddeutschland der Absolutismus und das Rittergut auf- 
stand, hat es dort den loyalen Charakter entwickelt, der das 
»Östelbiertum« charakterisiert. In den Reichsstädten hat es ari- 
stokratisch-republikanische Herrschaft vergöttlicht. In Württem- 
berg, wo es keinen entsprechenden Adel gab, hat es bei aller Hoch- 
stellung des Landesherrn bürgerlich und bäuerlich demokratische 
Ideen nicht verhindert, sondern sogar mit sich verschmolzen. In 
dem militärischen Nationalstaat Schweden hat es die großzügige 
Angriffspolitik Gustav Adolfs und in den ständischen Gegensätzen 
der österreichischen Lande hat es die Erhebung des lutherischen 
Adels zu rechtfertigen gewußt 80%), in Dänemark und Norwegen 
ist eine wurzelfeste bäuerliche Demokratie heute aufs engste mit 
strammem, allerdings pietistisch gefärbtem Luthertum verbunden, 
und in Amerika blüht das denkbar orthodoxeste Luthertum unter 
dem Schutz der Demokratie. 

Das aber wird man allerdings nicht verkennen dürfen, daß 
es seinem ganzen Wesen nach sich am leichtesten verbindet mit 
politischen Verhältnissen von monarchisch-aristokratischer Art und 
mit einer wirtschaftlich-sozialen Gesamtlage von agrarisch-mittel- 
ständischer Beschaffenheit. Daher hat es sich den stärksten Aus- 
druck geschaffen in Politik und Weltanschauung der preußischen 
und deutschen Konservativen, in denen es heute noch die Ge- 
schicke des deutschen Volkes mitbestimmt. In der großen Angriffs- 
stellung, welche nach der Auswirkung des 18. Jahrhunderts in der 
. französischenRevolution dieälteren Geistesmächte gegen die moderne 
Welt wieder einnahmen und in der sie unter Vereinigung ideo- 
logischer und praktischer politisch-sozialer Mächte siegreich gegen 
die neue Welt vorrückten, ist die Restauration des preußisch- 
deutschen Luthertums eines der sozialgeschichtlich wichtigsten 
Ereignisse 30°). Es verband sich mit der Reaktion des monar- 


S. 70 ff.) analysierte Schrift des Schlesiers Horn, »Politicorum pars architectonica 
de civitate, Traj. a. Rh. 1664 lehrt, ist nicht genuin luthberisch, sondern aus dem 
Gegensatz gegen die reformierte Vertragslehre erwachsen und von der Gedanken- 
welt des fürstlichen Absolutismus erfüllt. 

308) So hat z. B. Bernhard v. Weimar seine Condottierenwesen als »fürstlichen 
Berufe religiös zu rechtfertigen gewußt, Händtke S. 19. Gustav Adolf war poli- 
tisch ein Verehrer des ganz unlutherischen Hugo Grotius, dessen Hauptwerk er 
beständig bei sich führte; H. G., Recht des Krieges und Friedens, Phil. Bibl. 15, S. 8. 

307) In Bezug auf die ideen- und sozialgeschichtlichen Zusammenhänge der 
großen europäischen Restauration fehlt es noch an jeder in die eigentliche Tiefe 


Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 719 


chischen Gedankens, des agrarischen Patriarchalismus, der mili- 
tärischen Machtinstinkte, gab der Restauration den ideellen und 
ethischen Rückhalt, wurde darum wieder von den sozial und po- 
litisch reaktionären Mächten mit allen Gewaltmitteln gestützt, 
heiligte den realistischen Machtsinn und die dem preußischen 
Militarismus unentbehrlichen ethischen Tugenden des Gehorsams, 


eindringenden und den Gegensatz gegen die moderne Welt herausarbeitenden Dar- 
stellung. Die Kirchengeschichten insbesondere, die hier viel zu sagen hätten, las- 
sen völlig im Stich. Sie verherrlichen entweder die Wiedererstehung des neuen 
Glaubens, die ihnen etwas Selbstverständliches ist gegenüber der sündigen Bosheit 
der modernen Welt, oder sie beklagen die Zerstörung aller Reformansätze, die 
ihnen das Werk reaktionärer Politik, und Selbstsucht ist. Tiefere Auffassung fin- 
det man in dem an sich einem anderen Thema gewidmeten glänzenden Buch von 
Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat 1908, das neben dem meist allein ge- 
würdigten liberalen Zweige vor allem die Linien zeichnet, »die von Stein zu Friedrich 
Wilhelm IV. gehen, also den romantisch-konservativen Zweig der nationalstaatlichen 
Gedanken« S. ı9. Hier auch das Wiederemporsteigen des irrationalistischen po- 
sitivistischen Naturrechts bei Burke 126 ff, bei Adam Müller 128, bei K. L. 
v. Haller 2ı2f. und die religiöse Deutung des Naturrechts als von Gott im Ent- 
wicklungsprozeß geleiteter natürlicher Vernunft 211, das Festhalten dieser Ent- 
wicklung bei den mit den christlich-patriarchalisch-aristokratischen Lebensformen 
gegebenen und moralisch zu fordernden anti-revolutionären Zuständen 217, 
die Berührung mit dem darwinistischen Naturalismus ohne Irrewerden an der 
religiösen Deutung 212, die Zusammenfassung dieser christlich-realistischen 
Politik gegen die revolutionär-doktrinäre in einer christlichen Universalpolitik, 
einem neuen Katholizismus 221, der Uebergang dieser Ideen in die pietistisch- 
lutherischen Kreise und die Wiedererweckung der alten lutherischen Soziologie un- 
ter Kompromiß mit der modernen Nationalitätsidee und unter Zuspitzung auf den 
monarchistischen Legitimismus 226—232, die komplizierte Mischung dieser Ge- 
danken 245—291, die Herausentwicklung Bismarcks aus diesen Theorien 300—315. 
Nur ist das alles zu sehr unter die Firma »Romantik« gestellt, während in Wahr- 
heit die Romantik bloß die Zuleitung zu den alten kirchlich-soziologischen Ideen 
bedeutet und von da ab neben der nationalistischen und der philosophisch-weltbür- 
gerlichen auch die christlich-kirchliche Soziologie ihre Rolle spielt und nach dem 
Siege des Bismarckschen Nationalismus heute wieder in völlig unromantischer 
Weise und in Verbindung mit bestimmten Interessen die Lage zu beherrschen 
sucht. Wenn diese Romantik sich zunächst dem Katholizismus zuwandte, so ge- 
schah es übrigens deshalb, weil er zunächst allein die Autorität und Interna- 
tionalität darbot, die zur Gegenwirkung gegen die Aufklärung nötig schien, während 
die lutherischen Kirchen in ihrer aufgeklärten Theologie und ihrer Staatsabhängig- 
keit dazu zunächst untauglich waren. Seitdem sie in dieser Hinsicht sich verselb- 
ständigt und organisiert haben, sind sie und nicht der starke liberale Elemente 
einschließende Katholizismus der eigentliche Hort des Konservatismus. 


720 Ernst Troeltsch, Die Soziallehren der christlichen Kirchen. 


der Pietät und des Autoritätsgefühls. So wurde Christentum und 
konservative Staatsgesinnung identisch, verschwisterten sich Gläu- 
bigkeit und realistischer Machtsinn, reine Lehre und Verherr- 
lichung des Krieges und des Herrenstandpunktes. So wurden die 
kirchlichen Reformbestrebungen gleichzeitig mit der liberalen 
Ideenwelt unterdrückt, die Anhänger der modernen sozialen und 
geistigen Tendenzen in eine schroffe Kirchenfeindschaft hinein- 
getrieben und dem gegenüber dann alle christlich und religiös 
Fühlenden für den Konservatismus in Beschlag genommen. Als 
wesentliches Element in den Kräften der Restauration hat es 
seinen wichtigen Anteil an der aus den restaurativen Kräften 
hervorgegangenen politisch - militärischen Entwicklung Preußen- 
Deutschlands und findet es sich in schroffstem Gegensatz zu den 
andern Elementen, die an der Entstehung des neuen Deutschland 
gearbeitet haben, den demokratisch - unitarischen und modern- 
sozialen und wirtschaftlichen Bewegungen. In dieser letzteren 
Hinsicht steht es — mit der verwandten und doch wieder sehr 
andersartigen internationalen katholischen Restaurationspolitik sich 
bald freundlich bald feindlich berührend — in dem Schlüssel- 
punkt der schwierigsten und verhängnisvollsten Lebensfragen 
Deutschlands und trägt das Seinige bei zu der Aufreißung der 
Kluft zwischen restaurativ - patriarchalischen und fortschrittlich- 
demokratischen Kräften, in welcher alle gemäßigten Vermitte- 
lungsversuche versinken und die mit einem christlich -sozialem 
Programm überbrücken zu wollen in Deutschland ein idealistischer 
und ehrenwerter, aber flüchtiger und rasch widerlegter Traum war. 
Die Traditionen und die geistige Verfassung des Luthertums 
boten bei den Hauptmassen der gläubigen Welt in Deutschland 
hierfür keinen Boden, und umgekehrt machte der in jener Kon- 
stellation erzeugte grenzenlose Haß aller fortschrittlich-demokrati- 
schen Elemente gegen die Kirche auch bei diesen jede An- 
knüpfung unmöglich. So sind die Leistungen des Luthertums 
für einen ethisch-sozialen Neubau der Gesellschaft naturgemäß 
sehr beschränkt. Sie erschöpfen sich in der Hauptsache in der 
Karität der inneren Mission und wirken im übrigen restaurativ, 
nicht neubildend. Wo die christliche Sozialethik und Sozialpolitik 
andere Wege geht, da ist es auch ein anderer Geist als der des 
echten Luthertums. Es ist in der Regel ein calvinistisch beein- 
flußter Geist, und damit öffnet sich der Blick auf die zweite große 
konfessionelle Formation des Protestantismus, den Calvinismus. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages im 
landwirtschaftlichen Betriebe. 


Von 
JOSEPH ESSLEN. 


Schluß *). 
IV. 


Kann man die bis hieher dargelegte Auffassung vom 
Bodenertragsgesetze nach dem Vorgange neuerer Theore- 
tiker vielleicht am kürzesten die statısche nennen, so 
mag sich zur Charakterisierung der nunmehr zu behandelnden 
Anschauungen die Bezeichnung als der dynamischen 
Auffassung wohl am meisten empfehlen. Wenn die erstgenannte 
Lehre bescheiden ihre Bedeutung auf einen gegebenen Zustand 
der Land- und Volkswirtschaft, eine bestimmte Ausdehnung 
des angebauten Areales und eine unveränderliche Technik ein- 
schränkt, so behauptet die zweite nicht mehr und nicht weniger, 
als daB das Gesetz des abnehmenden Boden- 
ertrages die Geschichte der wirtschaft- 
lichen Entwicklung der Menschheit beherr- 
sche. Seit Ricardo und Thünen, seit Malthus 
und Roscher — um bloß die wichtigsten Vertreter dieser 
Lehre zu nennen — erfreut sich diese Auffassung einer zahl- 
reichen literarischen Anhängerschaft bis in die neueste Zeit hinein. 
Bedeutung und Einfluß unserer Gesetzmäßigkeit auf die Ge- 
schicke des Menschengeschlechtes werden allerdings von den 
einzelnen Denkern recht verschieden eingeschätzt: Ricardo 
und Malthus, welche auf Grund derselben ein ökonomisches 
System des Pessimismus entwickelten, bilden das eine Extrem; 
am anderen Ende der Reihestehen Thünen und Roscher, 
f a) Vergl, S. 333 dieses Bandes (Red.). 


722 Joseph Esslen, 


welche aus ihr bloß die historische Aufeinanderfolge der Feld- 
systeme ableiten, sowie einige Neuere, welche ihre Auffassung 
des Bodenertragsgesetzes ebenfalls zur Erklärung der nach Art 
und Zeit wechselnden Betriebsorganisation der Landwirtschaft 
und der internationalen Konkurrenz benützen wollen. Die An- 
schauungen dieser neuesten Schriftsteller gilt es nun kennen zu 
lernen. Sie zeichnen sich durch große Schärfe des Denkens 
aus, eine Eigenschaft, die umso angenehmer berührt, als sie in der 
Diskussion über unser Gesetz nicht allzuhäufig angetroffen wird. 

Es sind namentlich zwei Schriftsteller, welche hier Er- 
wähnung verdienen: zuerst Aereboe, ein geistvoller Ver- 
treter der landwirtschaftlichen Betriebslehre; dann Knut 
Wicksell, der sich als nationalökonomischer Theoretiker 
eines angesehenen Namens erfreut. Eine gegnerische Stellung 
nimmt Otto Auhagen ein. | 

An erster Stelle mögen hier die Anschauungen des letztge- 
nannten, Wicksells, betrachtet werden, wie sie sich ausge- 
sprochen finden in seiner Auseinandersetzung mit Water- 
stradt®). Sie lassen sich in einigen Sätzen wiedergeben. 
Wicksell schlägt vor (S. 569), »als Ausgangspunkt des 
Räsonnements statt eines gegebenen Bodenareals eine gegebene 
Menge von Arbeit (oder von Arbeit und Kapital) zu wählen«. 
Hätte man dies immer getan, dann hätten so offenkundige Tat- 
sachen, wie sie das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages 
ausspricht, wohl niemals angezweifelt werden können. »Denn 
daß ein Landwirt, welcher über eine gewisse Menge von Arbeits- 
kraft, Gerätschaften usw. verfügt, jedenfalls etwas mehr an 
Produkt erzeugen könnte, falls ihm noch ein Grundstück von guter 
Qualität zur Verfügung gestellt würde, ist wohl einleuchtend.« 
Wicksell verdeutlicht diese Gedankengänge, indem er auf 
folgendes hinweist. »Sobald«, so sagt er (S. 568/569), »die Dichtig- 
keit einer Bevölkerung derart gewachsen ist, daß nunmehr auch 
die spontan gewonnenen Naturerzeugnisse . . . . einen Tausch- 
wert bekommen haben, was anfangs noch nicht der Fall ist, 
so ist das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages offenbar 
schon da und läßt sich nicht mehr aufheben. Denn im Ver- 
hältnis zur aufgewendeten Arbeit stellen ja solche arbeitslos 
gewonnenen Produkte sogar eine unendliche Größe dar 


26) Noch einiges zur Verifikation des Bodengesetzes, Thünen-Archiv, 2. 
Jahrg., 1908, 4. Heft, S. 508 ff. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 723 


und dieser gegenüber muß selbstverständlich jeder mit Arbeit 
oder sonst Kosten gewonnene Ertrag als relativ kleiner erscheinen. « 
Zum Schlusse führt Wicksell ein illustrierendes Beispiel 
an. Er verweist darauf (S. 574), daß doch wohl zweifelsohne die 
Bevölkerung des heutigen Deutschen Reiches für die Beschaffung 
ihrer Nahrungsmittel sich in weitaus besserer Lage befände, 
wenn sie nur die Hälfte oder ein Viertel ihrer jetzigen Zahl be- 
trüge. »Denn die Vorteile der sozialen Arbeitsteilung, welche 
anfänglich dahin wirken, die Folgen des Boden[ertrags]gesetzes 
(nicht dieses Gesetz selbst) ganz oder teilweise aufzuheben, 
dürften doch schon bei einer viel geringeren Bevölkerungs- 
dichte das weitaus meiste ihrer Wirksamkeit erschöpft haben.« 

Gewissermaßen die weitere Ausführung dieser mehr apho- 
ristischen Gedankengänge Wicksells bilden die nunmehr 
zu besprechenden Aeußerungen von Aereboe. Sie finden sich 
in voller Ausführlichkeit in seinen »Beiträgen zur Wirtschafts- 
lehre des Landbaues« ?7), einem Buche, das unter bescheidenem 
Titel eine Fülle von auch für die »Nationalökonomik des Acker- 
baues« anregender Gedanken enthält; kürzer in dem im » Thünen- 
Archiv«, 2. Jahrgang, 3. Heft, S. 363 ff., erschienenen Aufsatze 
»Ursachen und Formen wechselnder Betriebsintensität in der 
Landwirtschaft«. Es soll aber keine tatsächliche innere Abhängig- 
keit des einen Schriftstellers vom anderen behauptet werden, 
denn Aereboe ist der frühere. 

Aereboe hat eine Reihe von Gedankengängen, welche 
sich bei Thünen und bei Roscher mehr in den Anfängen 
finden, aufgenommen und selbständig weiterentwickelt auf 
Grund des heutigen Standes des landwirtschaftlichen Betriebes 
und seiner Technik sowohl wie unserer heutigen Kenntnisse 
von der Geschichte der Landwirtschaft. Aehnlich wie Thünen 
faßt er die Landwirtschaft — ich möchte sagen — als einen kom- 
binierten Betrieb auf, in welchem die verschiedenen 
Produktionszweige in wechselseitiger Ab- 
hängigkeit von einander stehen. Sie kann darum 
von der gleichzeitigen Herstellung einer ganzen Reihe von Pro- 
dukten nicht ablassen. Für den praktischen Landwirt handelt es 
sich darum, den vorteilhaftesten Umfang des einzelnen Pro- 
duktionszweiges herauszufinden. 


27) Berlin 1905. — Ein weiterer Aufsatz desselben Verfassers in Fühlings 
Landwirtschaftlicher Zeitung war mir leider nicht zugänglich. 


724 Joseph Esslen, 


In erster Linie gilt das Gesagte für den Landbau im engeren 
Sinne: 


Jede einseitige Bodenbenutzung kommt hier wegen der Unverträglichkeit 
der einzelnen Pflanzen mit sich selber einer geringeren Bodenausnutzung gleich: 
sie muß bald zu geringeren Naturalroherträgen führen. »Erst eine Genossenschaft 
von Pflanzen mit sehr verschiedenen Ansprüchen ermöglicht eine Ergänzung 
bei der Ausnutzung der Bodennährstoffe, welche eine hohe Gesamtausnutzung 
garantiert. Weiter kommt hinzu, daß nur der Anbau von Gewächsen mit ver- 
schiedener Saatzeit, Pflegezeit und Erntezeit eine einigermaßen gleichmäßige 
Beanspruchung der im landwirtschaftlichen Betriebe auf jeden Fall erforderlichen 
Betriebsmittel während des Jahres ermöglicht und damit deren Ausnützung 
garantiert« (Thünen-Archiv a. a. O. S. 372). Aus diesen Tatsachen folgt, »daß 
die Gewinnung cines einzelnen Bodenproduktes mit 
zunehmendem Umfange derselben mitimmer größeren 
Opfern erkauft werden muB« (Beiträge, S. 80). Unser Autor 
wird nicht müde, immer wieder auf diese Tatsache hinzuweisen, die ihm von 
grundlegender Bedeutung für die Wirtschaftslehre des Landbaues scheint. Er 
weist nach, daß sie für alle einzelnen Hauptkulturpflanzen zutrifft, z. B. für den 
Getreidebau (vgl. namentlich a. a. O. S. 54/55), für den Bau von Hackfrüchten 
(a. a. O. S. 59 ff.), für die Futtergewinnung (S. 37 ff. S. 83) u.a. m. Immer wie- 
der kommt er darauf zurück, zu betonen, daB die große Zahl von Wechselbe- 
ziehungen, die im landwirtschaftlichen Betriebe bestehen, »es unmöglich machen, 
von jeder einzelnen Frucht die höchstmöglichen Erntemassen zu erzielen« (a. 
a. O. S. 65). Hohe Ernten von den anspruchsvollsten Früchten auf dem ärmsten 
Boden, könne, rein technisch betrachtet, sogar ein Tor machen, sofern sein 
Geldbeutel groß genug sei und er tief genug hineinlange (S. 61). Für den ver- 
ständigen Wirtschafter gebe es jedoch ein mit den verschiedenen wirtschaft- 
lichen Umständen wechselndes Optimum des Verhältnisses der einzelnen Kultur- 
arten zu einander, bei welchem jede derselben die höchstmöglichen Beiträge 
zum Reinertrage landwirtschaftlicher Betriebe liefere (S. 47). 


Auch für die Umwandlung der durch den Landbau gewon- 
nenen Erzeugnisse in Produkte der Viehzucht trifft genau dieselbe 
Gesetzmäßigkeit zu. So kann es kommen, daß nicht nur die 
Gewinnung eines einzelnen Bodenproduktes mit zunehmendem 
Umfange derselben mit immer größeren Opfern erkauft werden 
muß, sondern daß auch die erzielbare Verwertung desselben 
mit steigendem Umfange unter Umständen, pro Zentner betrach- 
tet, sinkt. Die Grenze der Rentabilität muß dabei »unter sonst 
gleichen Verhältnissen um so früher ... . erreicht werden, 
je ungünstiger die wirtschaftliche Lage ist, und in gleicher wirt- 
schaftlicher Lage um so eher, je weiter die Nutzviehhaltung 
in einem Betriebe schon ausgedehnt ist, je mehr also dem Bedarf 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 725 


an Stallmist bereits entsprochen ist« (S. 89/90). 

Die tiefere Gesetzmäßigkeit, auf welche alle diese von 
Aereboe mit großer Sorgfalt analysierten Erscheinungen 
sich zurückführen lassen, ist das Gesetz des abnehmenden Bo- 
denertrages. Es sind zwei Wege, auf welchen er zur Ablei- 
tung desselben gelangt. Den einen derselben habe ich bereits in 
meinem angeführten Referate beschrieben. Darnach beruhte das 
Gesetz des abnehmenden Bodenertrages bloß auf einer Anwendung 
des Gesetzes des Minimums, »welches besagt, daß beim Pflanzen- 
wachstum stets der im Verhältnis zum Bedarf im Minimum vor- 
handene Faktor die Höhe der erzielbaren Pflanzenmasse bestimmt. , 
Licht, Wärme, Feuchtigkeit und die verschiedenen Pflanzen- 
nährstoffe sind solche Faktoren, die die Pflanze nicht entbehren 
kann und (die) sich ihr doch in sehr wechselndem Maße dar- 
bieten. Boden, Klima, Jahreszeit, Tageszeit, Jahreswitterung, 
Tageswitterung etc. etc. verschieben das Verhältnis dieser 
Produktionsfaktoren in jedem Augenblick in einem überaus 
mannigfaltigen Spiele« (Beiträge S. 6). Es kommt hinzu, daß auch 
die Pflanze nicht jederzeit dieselben Ansprüche an die Vege- 
tationsbedingungen stellt; »sie wechseln vielmehr je nach ihrem 
Entwicklungsstadium. Während des Keimens braucht sie über- 
haupt keine Bodennährstoffe und auch kein Licht, sondern bloß 
Wärme und Feuchtigkeit. Später, zur Zeit ihrer weiteren Ent- 
wicklung, braucht sie Licht und die Bodennährstoffe in einem 
sehr wechselnden Verhältnisse: zeitweilig will sie vornehmlich 
Kali, bald Phosphorsäure, bald Stickstoff aufnehmen. Dies alles 
wirkt dahin, daß der im Minimum vorhandene Vegetationsfaktor 
in jedem Augenblicke ein anderer sein kann. In einem Augen- 
blicke kann es an Wärme fehlen und dadurch eine höhere Aus- 
nutzung der Bodennährstoffe verhindert werden; im nächsten 
Augenblick kann es Lichtmangel sein, im dritten Mangel an 
Feuchtigkeit, im vierten können Licht, Wärme und Feuchtigkeit 
so günstig zusammenwirken, daß nunmehr die Aufnahme sehr 
großer Nährstoffmengen möglich wäre, wenn sie sich gerade 
in aufnehmbarer Form darbieten würden und auch gerade in 
dem Verhältnis, in dem die Pflanze sie, entsprechend dem Sta- 
dium ihres Wachstums, momentan braucht. Demgemäß muß 
die Zahl der Augenblicke, wo die Pflanze in der Lage ist, die im 
Boden vorhandenen Nährstoffe voll auszunutzen, unter sonst 
gleichen Umständen um so geringer werden, je höher die vorhan- 


726 Joseph Esslen, 


dene Menge ist«. (Die Produktivität der Landwirtschaft, a. a. O. 
S. 103.) Es ergibt sich aber hieraus direkt jene Gesetzmäßigkeit, 
welche man mit dem Namen des Gesetzes des abnehmenden 
Bodenertrages bezeichnet hat. Es müssen nämlich »alle Maß- 
nahmen des Landwirtes in ihrem Naturalerfolge um so riskierter 
und im Durchschnitt um so geringer ausfallen, je größeren Um- 
fang sie auf der gleichen Bodenfläche von einer bestimmten 
Grenze ab annehmen; dies auch dann, wenn sie im allergün- 
stigsten gegenseitigen Verhältnisse zur Anwendung gelangen « ?8). 
Es ist hinzuzufügen, daß nach Aereboe diese Grenze, von 
‚wo ab steigende Aufwendungen auf die Flächeneinheit zu immer 
geringeren Mehrerträgen führen, recht niedrig gelegen ist. 

Dieses Gesetz, dessen Geltung auf dem dargelegten dedukti- 
ven Wege erschlossen wurde, ist jedoch fortgesetzt in der Land- 
wirtschaft wirksam; es muß sich also sein Einfluß auch hier 
nachweisen lassen. Seine Wirksamkeit auch in ihren Folgen 
aufgezeigt zu haben, darauf beruht ja, wie bereits bemerkt, 
die Bedeutung der in Rede stehenden Schriften unseres Autors. 
Es gilt diese Tatsachen kennen zu lernen. 

Am offenkundigsten liegt die Sache da, soweit die Futterge- 
winnung und Viehzucht in Betracht kommt. Hierauf habe ich 
schon vor fünf Jahren in meinen dogmengeschichtlichen Unter- 
suchungen über das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages ?9) 
hingewiesen. »In jedem nicht ganz ungünstigen Klima«, so schrieb 
ich damals, »überzieht sich jedes unbenutzte Grundstück im Laufe 
eines oder weniger Jahre ganz von selbst mit einer mehr oder 
weniger dichten Decke von Gras und Kräutern, welche zum 
Viehfutter geeignet sind. Die Aufwendungen für die Futter- 
erzeugung sind also in diesem Falle gleich Null. Bei jedem Ver- 
suche, durch menschliche Tätigkeit den Rohertrag zu steigern, 
muß sich das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages technisch 
geltend machen, auch wenn die Steigerung der Aufwendungen 
von noch so grossem (wirtschaftlichen) Erfolge begleitet ist.« 
An diese naheliegende Beobachtung knüpft Aereboe an. 
Er verweist darauf, daß der primitive Landwirt gar nicht daran 
denke, für eine Steigerung des Ertrages an Viehfutter auf der 





28) Beiträge usw. S. 7; vergl. ferner Thünen-Archiv II (1907) 3, S. 365, 
378/379, 384,385. 

29) Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages seit Justus von Liebig, 
eine dogmengeschichtliche Untersuchung, München, 1905, S. 257. 


Das (Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 727 


Flächeneinheit etwas zu tun, so lange ihm Grund und Boden 
nach Belieben zur Verfügung stünden; er könne ja seine Arbeits- 
kraft — soferne er mehr tierische Produkte gebrauchen sollte — 
viel produktiver anwenden, wenn er seine Flächen lediglich durch 
Hütearbeit nutze. Daß es sich hierbei nicht um das Produkt 
einer abstrakten Spekulation handelt, dafür führt Aereboe 
(Beitr. S. 5) als Beispiel an, daß noch heute in den Pampas ein 
Hirte ohne Hilfe 1100 und mehr Rinder weiden könne, von denen 
er jährlich den dritten Teil verkaufe. Er produziere hier also ledig- 
lich durch seine Arbeit und das minimale Kapital, das er ge- 
brauche (Reitpferd usw. ; sein Zelt ist Genußvermögen), täglich etwa 
ein Rind. Aber auch in Ländern, die nicht ebenso vom Klima 
begünstigt werden, wie Argentinien und die übrigen Laplata- 
Staaten, ist die Winterfütterung eine spätere Errungenschaft 
und mit ihr die Wiesenkultur. 


»Solange Weiden im UeberfluB vorhanden sind«, so führt unser Autor (Beitr. 
S. 38) aus, »werden solche mit besonders hochgewachsenem Futter (das sind 
die feuchteren Lagen) für den Winter geschont, so daß die Tiere sich das Futter 
auch unter dem Schnee herausscharren können. Ein Hirte kann auf diese Weise 
sehr viel mehr Vieh, wenn auch kärglich, durch den Winter bringen und dem- 
zufolge im Sommer wieder mit Vorteil weiden, als wenn er Winterfütterung 
einrichten würde. Er verwertet also auf diese Weise seine Arbeitskraft, auf die 
es ihm hier allein ankommt, auch entsprechend höher.« An Beispielen hierfür 
wäre auch in der Geschichte der deutschen Landwirtschaft kein Mangel. Aere- 
boe berichtet, daß noch heute die Kirgisen genau in der geschilderten Weise 
verfahren. »Im Sommers, so erzählt er »lassen sie zuerst das Rindvieh, dann 
die Pferde, dann die Schafe über die Weiden hinziehen. Im Winter dagegen, 
wenn hoher Schnee liegt, gehen die Pferde voraus, um die Schneekruste zu bre- 
chen; es folgen die Schafe, welche den Schnee stellenweise wegscharren, und dann 
das Rindvieh.« Aber auch dort, wo die Winterfütterung bereits einsetzt, verwen- 
det man dazu nicht Wiesenheu, sondern Getreidestroh und auch das nur in der 
schlimmsten Winterszeit; seine Gewinnung verursacht keine oder minimale 
Extraarbeit, da es bei der Gewinnung der Getreidekörner notwendigerweise 
mit in Kauf genommen werden muß. »Ist eine derartige Fütterung auch eine 
kärgliche, so ermöglicht sie doch, mit einem sehr geringen Arbeitsaufwande 
eine große Herde durchzubringen, um mit ihrer Hilfe im Sommer mit noch 
geringerer Arbeit die ausgedehnten Weiden ausnützen zu können« Erst wenn 
die tierischen Produkte ziemlich hoch im Werte gestiegen sind, so daß es möglich 
wird, »stofflich unproduktivere Aufwendungen an Arbeit und Kapital zu machen, 
also den Aufwand pro Hektar Landes zu steigern, kann die Winterfütterung 
derart ausgedehnt und verbessert werden, daB eine Wiesenheugewinnung loh- 


nend wird. Damit erscheint dann erst die Wiese als eine neue Kulturart in der 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 47 


728 Joseph Esslen, 


Landwirtschaft. Man wird dabei die Heugewinnung zuerst nur dort vornehmen, 
wo die Arbeit des Mähens relativ große, ohne Zutun des Menschen gewachsene 
Futtermassen liefert, diese also dem Abweiden entziehen. Dies wird bei fort- 
schreitender Entwicklung derart fortschreiten, daß schließlich alle besonders feucht 
gelegenen Ländereien »als Wiesce genutzt werden. Ist diese Grenze erreicht, ohne 
daß das zulässig gewordene Arbeitsmaß und Kapitalmaß zur Winterfutter- 
gewinnung erschöpft wäre, so wird nun erst die eigentliche Wiesen»kulture, d. 
h. eine Ertragssteigerung mit Hilfe von Gräben, Düngung etc. einsetzen, die 
ihrerseits wieder um so weiter getrieben werden kann, je höher die Viehpro- 
duktenpreise gestiegen, bezw. auch die in Frage kommenden Produktions- 
mittelpreise (Kunstdünger etc.) gesunken sind«. 

Einen ganz ähnlichen Entwicklungsgang nimmt unter dem 
Einfluß derselben Gesetzmäßigkeit nach Aereboe auch der 
Landbau. Schon bei jeder Umwandlung von Weideland in Acker- 
land macht sie sich geltend. »Soll auf dem Ackerlande überhaupt 
eine Ernte erzielt werden, so muß unter allen Umständen geackert, 
gesäet und geerntet werden. Selbst bei primitivster Ausführung 
ergibt das einen Aufwand an Arbeit und Kapital, welcher pro 
ha Landes den für Wiesen und besonders für Weiden erforder- 
lichen Minimalaufwand bei weitem übersteigt« (Thünen-Archiv 
a. a. O. S. 376). Aber auch weiter beherrscht das Gesetz des ab- 
nehmenden Bodenertrages die Entwicklung des Landbaues. Das 
ergibt eine ganz einfache Ueberlegung. »Bis zu einer bestimmten, 
ziemlich weit gelegenen Grenze liefert ein bestimmtes Maß 
von Arbeit und Kapital nämlich eine umso größere Menge pflanz- 
licher . . . Produkte, je größer die Bodenfläche ist, auf die dieses 
Maß verteilt wird.« In der verkehrslosen Naturalwirtschaft 
werden darum auch Arbeit und Kapitalaufwand »gerade auf 
eine so große Fläche verteilt, daß sie, für sich betrachtet, die 
größtmögliche Erntemasse liefern, d. h. dass » Optimum 
des Naturalerfolges« erreichen. Der Emteertrag wird 
dabei, pro Flächeneinheit Landes betrachtet, allerdings nur ein 
geringer sein... .; das kann hier aber bei dem Ueberfluß an gu- 
tem Boden gleichgültig sein, wenn nur Arbeit- und Kapitalauf- 
wand durch eine möglichst große Erntemasse entlohnt werden 
(Beiträge 4). 

Blicken wir zurück! Wir finden da, daß es auf einer primi- 
tiven Stufe der Entwicklung der ökonomischen Kultur nicht 
darauf ankommt, an Land zu sparen. Grund und Boden ist ja 
im Ueberfluß vorhanden. Die Erträge von der Flächeneinheit 
können niedrig sein, wenn nur pro Pflug und pro Arbeitstag 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 729 


möglichst viel Getreide gewonnen wird, pro Arbeitstag möglichst 
viel Fleisch und Milch oder Häute und Wolle (Thünen-Archiv 
a. a. O. S. 375). Dabei wird unser Autor nicht müde darauf 
hinzuweisen, daß es eine unzutreffende Annahme sei zu behaup- 
ten, in der Landwirtschaft fingen Arbeit und Kapital erst von 
einer relativ hohen Aufwandstufe ab an, stofflich unproduktiver 
zu werden. Gerade das Gegenteil sei vielmehr der Fall. Schritt 
für Schritt werde das Verhältnis von Naturalaufwand und Na- 
turalertrag ungünstiger, beginnend von der primitivsten Ent- 
wicklungsstufe, bis hinauf zur höchsten, wo es am ungünstigsten 
liege. Ebenso wie wires bei Knut Wicksell haben ken- 
nen lernen, folgert Aereboe aus seinen Grundlagen, daß, 
so aufgefaßt, das Gesetz des abnehmenden Bo- 
denertrages als unumstößlich anzusehen 
sei. Doch es müsse nicht — wie es Ricardo und Mal- 
thus angenommen hatten — infolge dieser Tatsache die Le- 
benshaltung einer wachsenden Bevölkerung immer mehr sinken. 
Nach Aereboe ist vielmehr in dem Gesetze des zunehmenden 
Produktionsertrages, wie es bei dynamischer Betrachtungs- 
weise für die Industrie gilt, eine Gegentendenz zu erblicken, welche 
die Wirkungen, die sonst unfehlbar im Laufe der geschichtlichen 
Entwicklung vom Gesetze des abnehmenden Bodenertrages 
für die gesamte Volkswirtschaft ausgehen müßten, mehr als 
ausgleicht. Dies geht auf verschiedenen Wegen vor sich. 
Erstens lassen sichdurch industrielle Fort- 
schritte die Hilfsmittelder Landwirtschaft 
in weitgehendem Maße vervollkommnen und 
verbilligen. Infolgedessen kann und muß die landwirt- 
schaftliche Betriebsarbeit in fortschreitendem Maße durch die 
Mithilfe von gewerblich gewonnenen Produktionsmitteln ersetzt 
werden. Sie lassen die Landwirtschaft teilhaben an den Vor- 
teilen, welche der Industrie aus dem Gesetze des zunehmenden 
Ertrages erwachsen. Der zulässige Aufwand auf die Flächeneinheit 
Landes kann dadurch ungemein gesteigert werden. 
Zweitens: »Ebenso wichtig aber ist der Umstand, daß ein 
fortschreitender Ersatz der Agrarprodukte 
durch Industrieprodukte beim Konsum des ganzen 
Volkes und eine zunehmende Verbilligung der 
Industrieprodukte die Möglichkeit schaffen, die 
unentbehrlich bleibenden Agrarprodukte 


47” 


730 Joseph Esslen, 


immerteurer zubezahlen, ohne das gesamte 
Einkommen der Konsumenten zu beein- 
trächtigen« (Thünen-Archiv a. a. O. S. 384.) 

Am bequemsten für den weiteren Gang unserer Darstellung 
wird es sein, wenn wir zunächst die zweite dieser Entwicklungs- 
tendenzen in ihren verschiedenen Erscheinungsformen und den 
sich daran knüpfenden Folgen betrachten. Nach Aereboe 
läßt sich im Laufe der Geschichte der menschlichen Wirtschaft 
eine stetig zunehmende Emanzipation der Güterversorgung 
von der Landwirtschaft feststellen. Es wird dabei »der Holz- 
pflug, der dem Walde entstammt, durch den Eisenpflug, der dem 
Bergwerk entstammt, ersetzt; an die Stelle von Bauholz treten 
Ziegel, Eisenträger, Zement usw.; Brennholz wird durch Kohle, 
die Talgkerze durch Erdöl und Leuchtgas ersetzt, und für Pferde- 
hafer und Pferdeheu treten Eisenbahnschienen, Pflastersteine, 
Telegraphendraht, Telephondraht, Lokomobile, Dampfpflug , 
Automobil u. a. m. ein«. Die wachsende Verteuerung der Agrar- 
produkte und die gleichzeitige zunehmende Verbilligung der 
Industrieprodukte wirken beide nach dieser Richtung. »Von 
den einzelnen Industrieprodukten aber läßt sich wieder sagen, 
daß sie sich bei fortschreitender Entwicklung um so mehr ver- 
billigen, je weniger Agrarprodukte bei ihrer Herstellung erforder- 
lich sind... . Je mehr dagegen Agrarprodukte bei der Herstel- 
lung von Industrieerzeugnissen nötig sind, desto mehr hebt die 
allgemeine Preissteigerung der Agrarerzeugnisse den günstigen 
Einfluß der bei allen industriellen Arbeitsprozessen zunehmenden 
Arbeitsersparnis wieder auf«. Auf der anderen Seite wirkt die 
zunehmende Verwendung von gewerblichen an der Stelle der land- 
wirtschaftlichen Produkte bei fortschreitender Entwicklung zuerst 
immer einem Ansteigen der Preise der Agrarprodukte entgegen; 
sie verlangsamt dasselbe. 

Mit dieser ungleichen Preisbewegung der verschiedenen 
Produkte — und damit kommen wir zur Erörterung des ersten 
der angeführten Punkte — hängt es zusammen, daß gleich- 
zeitig mit einer Verbilligung derselben eine Verschiebung in der 
Art der Aufwendungen in der Landwirtschaft eintreten muß 
zugunsten derjenigen Produktionsmittel, welche die größte 
Verbilligung erfahren haben, und zu ungunsten derjenigen, bei 
denen dies nicht der Fall war, oder bei denen gar eine Verteuerung 
Tatsache geworden sein sollte (Beiträge S. 21). Im allgemeinen 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 731 


verbilligen sich nun infolge der Fortschritte des Gewerbefleißes 
»z. B. Geräte und Maschinen viel schneller als Gebäude, diese 
wieder schneller als Zugvieh und Nutzvieh. Daraus ergibt sich, 
daß die Steigerung des Aufwandes.... im Laufe der Entwicklung 
auch viel schneller bei den Geräten und Maschinen vor sich gehen 
muß als bei den Gebäuden und bei diesen wieder schneller als 
beim Vieh. Am langsamsten aber muß der Aufwand dort steigen, 
wo es sich um Betriebsarbeit handelt, bei welcher keinerlei Mit- 
hilfe industriell gewonnener Hilfsstoffe möglich ist« (Thünen- 
Archiv a. a. O. S. 368). Aber trotzdem wird im Laufe der öko- 
nomischen Entwicklung die Höhe des Arbeitslohnes im Verhältnis 
zu den Produktenpreisen sinken: die Kaufkraft des Lohnes der 
landwirtschaftlichen Arbeiter sinkt nämlich für Agrarprodukte 
und steigt für Industrieprodukte; aber sie steigt schneller für 
Industrieprodukte, als sie für Agrarprodukte sinkt. Das hat eine 
doppelte Folge. Zuerst erklärt es, wieso trotz abnehmender 
Produktivität der Landwirtschaft die Lebenshaltung der Ar- 
beiterklasse steigen kann. Ferner aber ergibt sich aus dieser 
Tatsache, daß die Menge der auf die Flächeneinheit entfallenden 
menschlichen Arbeit darum, absolut betrachtet, sogar noch 
zunehmen kann, da sie bei fortschreitender Entwicklung trotz 
ihrer absoluten Verteuerung im Vergleich zu den Produkten- 
preisen eine Verbilligung erfährt. Für die Volkswirt- 
schaft im ganzen bedeutet dies aber, daß 
die Wirkungen des Gesetzes des abnehmen- 
den Ertrages mehr als ausgeglichen werden 
durch die mehr als proportional steigende Zu- 
nahme des Ertrages vermehrter Aufwen- 
dungen in der Industrie. 

Dafür aber, daß alle diese Behauptungen mit dem Leben übereinstimmen, 
bringt Aereboe einige interessante Zahlenangaben bei. Er vergleicht näm- 
lich den Wert eines Arbeitstages und irgend eines typischen landwirtschaft- 
lichen Produktionsmittels auf der einen Seite mit dem Werte eines Zentners 
Getreide oder einer bestimmten Menge Fleisches auf der anderen, beide Male 
in Ländern von verschiedener wirtschaftlicher Ent- 
wicklungsstufe. Am meisten eigne sich, so führt er aus, zu solchen 
Vergleichen das Fleisch, weil für dieses die wirtschaftliche Nähe Amerikas keine 
so große geworden sei, wie beim Getreide, weil hier also eine regelmäßigere 
Entwicklung vorliege, die nicht wie beim Getreide durch die großen Fortschritte 
der Transportverhältnisse unterbrochen worden sei. »Zur Bezahlung eines ge- 
wöhnlichen eisernen Kolonistenpfluges«, teilt er mit (Thünen-Archiv a. a. O. 


732 Joseph Esslen, 


S. 369/370), »braucht man heute annähernd an ausgeschlachtetem Fleische 
in Deutschland nur ca. 25 kg, in der mittleren Wolgagegend ca. 175 kg, im Innern 
Argentiniens bis zu 500 kg. Im Verhältnis zum Fleischpreis, d. h. zum Preise 
des landwirtschaftlichen Produktes, ist also der Pflug, das (gewerblich gewonnene) 
Produktionsmittel um so billiger, je höher die Entwicklung der in Betracht 
gezogenen Gegend ist.« Die Vergleichbarkeit der angeführten Zahlen leidet unter 
dem Umstand, daß infolge der Schutzzölle in Deutschland, noch mehr aber in 
Rußland der Wert des Pfluges höher steht, als ohne dies der Fall wäre. Bei 
völligem Freihandel könnte man den absoluten Wert des Pfluges (von den Trans- 
portkosten abgesehen) für überall annähernd gleich ansehen. Sein nach Ländern 
verschiedener relativer Wert würde herrühren einzig und allein von einem ver- 
schiedenen Entwicklungsstande der Landwirtschaft, da für den Wert des Pfluges 
der Stand der mittel- und westeuropäischen Industrie allein maßgebend wäre. 

Anders verhält es sich, wenn man die Werte der Produktionsmittel und der 
Produkte im Laufe der Entwicklung in einem und demselben Lande 
vergleicht. Hier kann zu einem Steigen des relativen Wertes der landwirtschaft- 
lichen Erzeugnisse ebensowohl abnehmende Produktivität der Landwirtschaft 
geführt haben wie zunehmende Produktivität der Industrie. Trotzdem dürfte 
in dem von unserem Autor angeführten Beispiele wegen der Möglichkeit der 
Zufuhr von Getreide von außen und des trotz erhöhter Zölle lange Zeit sinkenden 
Preises desselben nur der zweite der genannten Faktoren wirksam gewesen 
sein. Nach Aereboe kostete nämlich eine Drillmaschine von Sack, 2 m breit, 


in Leipzig: 
an Ztr. Weizen an Ztr. Rindfleisch 
1866— 70 02 15 
1870—80 50 9 
1886—90 43 6,5 
1896— 1900 45 5,8 


»Das Produktionsmittel wurde also im Verhältnis zu den Preisen der land- 
wirtschaftlichen Produkte umso billiger, je weiter die Entwicklung fortschritt.« 
Daß, diese relative Verbilligung aber beim Arbeitslohne geringer ist, zeigen 
folgende von Aereboe angeführte Zahlen. »Mit einem Zentner Weizen be- 
zahlt man an Arbeitstagen ungeschulter Handarbeiter heute annähernd: 

in Deutschland ca. 4—5 Männertage 

in der mittleren Wolgagegend 21,—3 Männertage 

im Innern Argentiniens ca. ı Männertag. 

»In einzelnen Gegenden des Westens von Nordamerika genügt ı Ztr. Weizen 
nicht mehr, um einen Männerarbeitstag zu bezahlen, sondern es steigt die hierfür 
erforderliche Weizenmenge noch darüber hinaus. In Deutschland genügen im 
Durchschnitt dagegen 20—25 Pfd. Weizen, um einen Männerarbeitstag zu be- 
zahlen, ja in einzelnen Gegenden Deutschlands geht diese Menge bis auf ı5 Pfd. 
zurück«. 

Umgekehrt liegt natürlich die Sache, »wenn man die Menge industrieller 
Produkte betrachtet, die erforderlich ist, um einen Arbeitstag zu bezahlen, oder 
die Zahl der Arbeitstage, die zu leisten ist, um eine bestimmte Menge dieser 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 733 


Produkte zu kaufen. Um einen gewöhnlichen Kolonistenpflug zu erarbeiten, 
muß man an Männerarbeitstagen ableisten: 


in Berlin ca. 12—15 Arbeitstage 
» Moskau » 25—30 » 
» Woronesch » 40 » 
» Perm » 50 » 


»Es ist auf der Hand liegend, daß die für die Weizenkultur aufgewandte 
Arbeit dort, wo der Arbeitstag einen Zentner Weizen kostet, pro Arbeitstag auch 
mindestens noch einen Zentner Weizen einbringen muß, um lohnend zu sein. 
Dort dagegen, wo der Arbeitslohn bis auf 15 Pfd. Weizen gesunken ist, kann man 
mit der Betriebsintensität auch soweit gehen, bis der letzte aufgewandte Arbeits- 
tag eben nur noch 15 Pfd. Weizen einbringt. Dort, wo ein Kolonistenpflug nur 
ca. 5 Ztr. Weizen kostet, wie in Deutschland, kann man mehr Pflugarbeit für die 
Weizenkultur leisten, und bei derselben pro ha Landes mehr Pflüge verbrauchen 
als dort, wo er ıo oder 15 oder gar 20 Ztr. kostet«. 

Wir sind am Ende unserer Darstellung der Aereboe- 
schen Lehre vom Bodenertragsgesetze angelangt. Sie ist etwas 
lang ausgefallen, aber das war nötig. Denn nur durch ausführ- 
liche Heranziehung von Tatsachen war es möglich, die Belege 
dafür zu erbringen, daß Aereboes Auffassung dieses Ge- 
setzes nicht auf willkürlichen Annahmen beruht, sondern durch 
die Ergebnisse der Wirtschaftsgeschichte und der vergleichenden 
Wirtschaftskunde und der Wirtschaftsgeographie gestützt wird. 
Versuchen wir nämlich nunmehr das Resultat der Betrachtung 
der beiden in diesem Abschnitte behandelten Schriftsteller zu 
überblicken und zusammenzufassen, so erscheint es auf den ersten 
Augenschein hin etwas seltsam und schwer zu vereinen mit den 
Ergebnissen unserer früheren Untersuchungen. Unsere Analyse 
der Bedingung der »gleichen Umstände«, die man gewöhnlich 
bei der Aufstellung des Bodenertragsgesetzes voraussetzt, führte 
uns zu einer Auffassung desselben, wonach es bloß unter der 
Annahme gleichbleibender, »statischer« Verhältnisse der Land- 
und Volkswirtschaft Geltung zu beanspruchen vermöchte. 
Im Gegensatze zu Schumpeter haben wir zwar gefunden, 
daß dieser statische Zustand, wie ihn das Gesetz abnehmenden 
Ertrages voraussetzt, für die Landwirtschaft nicht so eng abge- 
grenzt zu werden braucht wie für die Industrie, daß er sich 
namentlich im Landbau nicht so leicht verändern läßt als bei 
der gewerblichen Weiterverarbeitung. Hier finden wir jedoch 
eine Anschauung vertreten, welche, gestützt auf reichliche Beob- 
achtung von Tatsachen, im Gesetze des abnehmenden Bodener- 
trages eine sog. dynamische Gesetzmäßigkeit erblickt, die auch 


734 Joseph Esslen, 


auf die ökonomische Entwicklung einen Einfluß ausüben 
soll. Von einer Aufhebung des Gesetzes abnehmenden Ertrages 
in der Landwirtschaft, von seiner Ersetzung durch ein Gesetz 
zunehmenden Ertrages beim Fallenlassen der Voraussetzungen des 
statischen Zustandes geht keine Rede mehr. Wie löst sich dieser un- 
versöhnlich erscheinende Widerspruch ? Die Schwierigkeiten kön- 
nen nur gehoben werden, indem man nachweist, daß in dem einen 
Falle man unter dem Gesetze des abnehmenden Bodenertrages 
etwas gänzlich anderes verstanden habe als in dem anderen. 
Manche Besonderheiten in der Ausdrucksweise Aereboes 
deuteten bereits daraufhin. Der genaue Nachweis soll dagegen im 
Anschluß an die Ausführungen eines anderen Schriftstellers 
erbracht werden. Es ist dies der letzte, der hier behandelt werden 
soll. Leider zählt er nicht zu denen, welche die Erkenntnis der 
uns hier beschäftigenden Gesetzmäßigkeit gefördert haben. Doch 
seine Argumentationsweise ist typisch für manche Gegner des 
Bodenertragsgesetzes. 


V: 


Es handelt sich um Otto Auhagen. Dieser hat es 
ganz kürzlich unternommen, »die tatsächliche Bedeutung des 
Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages« einer erneuten Nach- 
prüfung zu unterziehen 3°). Da es einstweilen an ausreichendem 
Beweismaterial hinsichtlich desselben fehle, so kommt unser 
Autor auf Grund seiner Untersuchungen zu keinem positiven 
Urteil, sondern nur zu einem non liquet (S. 521). Seine weiteren 
Ausführungen lassen dann aber teilweise diese Unentschieden- 
heit des Resultates der Untersuchung vermissen; namentlich 
in der Frage der Getreidezölle lauten sie stellenweise so, als ob 
die Nichtexistenz unseres Gesetzes nachgewiesen wäre. Wenn 
es sich um die Stellungnahme zu dem mit dem Namen von 
Malthus verknüpften Bevölkerungsproblem handelt, ist 
Auhagen dagegen wiederum eher geneigt, das Bodenertrags- 
gesetz anzuerkennen. Doch sehen wir uns seine Gedankengänge 
näher an! Es kann dabei allerdings meine Aufgabe nicht sein, 
ihnen in alle Einzelheiten zu folgen und hier das Gebiet von 
Wahrem und Falschem genau abzustecken. Das wäre bei der 





2) Die tatsächliche Bedeutung des Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages, 
Thiels Landwirtschaftliche Jahrbücher, 38. Band (1909), Ergänzungsband V, 
S. 491 ff. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 735 


Unklarheit der Ausdrucksweise A u h a g e n s und bei den Wider- 
sprüchen in manchen seinen Ausführungen ein beschwerliches 
und zudem wenig dankbares Beginnen. Bloß an einen grund- 
legenden und typischen Irrtum will ich anknüpfen, um den Weg 
für die spätere positive Darstellung des Bodenertragsgesetzes 
zu bereiten. | 

Ohne die betreffenden Bezeichnungen zu gebrauchen, macht 
Auhagen doch der Sache nach einen Unterschied zwischen 
der sog. statischen und der dynamischen Auffassung des Boden- 
ertragsgesetzes. Außerdem behauptet er aber noch, in der erst- 
genannten Formulierung gehöre unser Gesetz derLandwirtschafts- 
wissenschaft an, in der zweiten dagegen der Volkswirtschaftslehre. 
»Die Landwirtschaftswissenschaft«, so sagt er (S. 494), »zeigt 
dem Landwirt, daß er in den einzelnen Akten der Arbeits- und 
Kapitalverwendung nicht zu weit gehen darf, wenn er nicht 
ein damnum emergens oder (bei der Möglichkeit anderweitiger 
vorteilhafter Verwendung) ein lucrum cessans erleiden will. 
Tatsachen für die Richtigkeit solcher Belehrung lassen sich in 
Menge anführen ?!). Nur im privatwirtschaftlichen Sinne und 
namentlich mit Rücksicht auf den begrenzten Erfolg der Inten- 
sivierung einzelner Wirtschaftsakte spricht auch die Land- 
wirtschaftswissenschaft von einem Gesetze des abnehmenden 
Bodenertrages.« Ganz anders die Volkswirtschaftslehre! Ihr 
gehört nach Auhagen dieses Gesetz ursprünglich an. »Der 
Erfolg menschlicher Arbeit in der Bodenproduktion soll in seinem 
historischen Grundzuge und im Unterschiede zu anderen Haupt- 
zweigen der Volkswirtschaft durch das Gesetz beleuchtet werden. 
Das ist der eigentliche Sinn des Gesetzes« (S. 493). Demgemäß 
behaupte die Nationalökonomie auch, »es sei ein durchgehender, 
wenn auch vielfache Unterbrechungen erfahrender Zug der 
wirtschaftlichen Entwicklung, daß zur Vermehrung der Erträge 
von einer gegebenen Bodenfläche relativ wachsende Anstreng- 
ungen gemacht werden müssen« Daß die Volkswirtschaftslehre 
es außerdem mit dem Problem der volkswirtschaftlichen Pro- 
duktivität zu tun hat und demgemäß den Aufwand und den Er- 
trag vom Standpunkte des Ganzen aus zu beurteilen hat, wie die 


31) Auf S. 497 heißt es dagegen: »Nur mit mancherlei Vorbehalten kann 
zugegeben werden, daß die Intensivierung der einzelnen (Bestellungs)akte 
zu fallender Gewinnrate führee Derartige Widersprüche sind bei Auhagen 
nicht gerade selten. 


736 Joseph Esslen, 


Landwirtschaftswissenschaft vom einzelnen Wirtschaftssubjekte 
ausgeht, ist selbstverständlich. Es interessiert uns hier vorläufig 
weiter noch nicht. 

Auhagen behauptet nun, der ganze Streit um das Boden- 
ertragsgesetz beruhe darauf, daß fast regelmäßig die statische 
und landwirtschaftswissenschaftliche mit der historischen und 
volkswirtschaftlichen Auffassung verwechselt worden sei. 

»Bisher wurde«, so sagt er (S. 494), »svon der Landwirtschaftswissenschaft 
bewiesen, oder zu beweisen gesucht, was volkswirtschaftlich keine Beweiskraft 
hat. ey So ergibt sich das Bild: die Landwirtschaftswissenschaft stellt das 
Boden (ertrags)gesetz in einem anderen, ihren eigenen (privatwirtschaftlichen) Auf- 
gaben Rechnung tragenden Sinne auf. Die von ihr zur Begründung mitgeteilten 
Tatsachen werden von der Volkswirtschaftslehre begierig als von zuständiger 
Seite kommendes Beweismaterial aufgenommen. Die Lehre vom Boden(ertrags)- 
gesetz ist nun kein deduziertes Hirngespinst mehr, sondern durch die Tatsachen 
bewiesen.« 

An diesem Punkte angelangt, wo es sich für Auhagen 
darum handeln würde, den Beweis für seine Behauptung zu er- 
bringen und durch eine eingehende Analyse die Bedeutung 
der beiden von ihm unterschiedenen Auffassungen des Boden- 
ertragsgesetzes klar zu machen und die abweichende Art des 
Beweisverfahrens auseinanderzuhalten: hier versagt er. Er ver- 
mengt jetzt die beiden früher unterschiedenen Auffassungen. 
Er behauptet nunmehr (S. 495/496), in der dynamischen Auffas- 
sung, die Aereboe mit dem Gesetze des abnehmenden 
Bodenertrages verbindet und die wir haben kennen lernen, 
sei es selbstverständlich und nahezu unwiderleglich. Dagegen 
häuft er (S. 496 ff.) Tatsachen und Behauptungen, welche die 
Unhaltbarkeit der statischen Auffassung dartun sollen. 

Diese Verwechslung ist sehr charakteristisch. Ein dunkles 
Gefühl hatte unseren Autor davon abgehalten, die Geltung 
des Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages einfach zu leug- 
nen; dafür sprechen auch die Ansichten zu vieler Autori- 
täten auf dem Gebiete der Land- und Volkswirtschaftslehre. 
Auch ergibt sich aus der primitivsten Kenntnis des Landbaues, 
daß man die Aufwendungen auf die Flächeneinheit nicht bis ins 
unbegrenzte steigern könne, wenn man will, daß sie sich 
noch durch den Ertrag bezahlt machen. Auf der anderen 
Seite ist aber das Gesetz des abnebmenden Bodenertrages ge- 
eignet, den Vertreter der Landwirtschaftswissenschaft sowohl 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 737 


wie den praktischen Landwirt mit einer gewissen Verzagtheit 
zu erfüllen, wenn er die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten 
des von ihm vertretenen Erwerbstandes überdenkt und sie 
vergleicht mit denen von Handel und Gewerbe. Noch weniger 
erwünscht sind aber die Folgerungen, die sich aus unserem Ge- 
setze ergeben, wenn es sich darum handelt, wirtschaftliche 
Sondervorteile irgend welcher Art, namentlich aber zollpoli- 
tische, von seiten der staatlichen Volkswirtschaftspflege zu er- 
zielen. Was lag da näher, als aus dem Bodenertragsgesetz, soweit 
es für die Statik gilt, eine für die Wirtschaftspolitik bedeutungs- 
lose Ermahnung an die Landwirte zu machen, bei jeder Intensi- 
tätssteigerung die Frage der Rentabilität nicht außer acht zu 
lassen. Als historische Gesetzmäßigkeit, welche den Entwick- 
lungsgang der Landwirtschaft beherrscht, wurde aber unser 
Gesetz aus der Gegenwart, wo es unbequem hätte werden 
können, verbannt in die Vergangenheit vor den großen Ent- 
deckungen der Agrikulturchemie, welche es aufgehoben haben, 
und in eine ferne Zukunft, wenn einst die ganze Erde dicht be- 
völkert sein wird, entsprechend der Lehre von Malthus. 

Dies zur psychologischen Erklärung der Irrgänge von 
Auhagen und anderer früher behandelter Schriftsteller. Was 
die logische Seite des Problems anlangt, da hätte es genügt, 
eine letzte Vorfrage aufzuwerfen und unvoreingenommen zu beant- 
worten, um mit einem Schlage alle scheinbaren Widersprüche 
zwischen Theorie und praktischer Erfahrung aufzuhellen und 
alle Unklarheiten, die sich aus dem Vergleich der statischen 
und der dynamischen Auffassungsweise unseres Gesetzes er- 
geben. Auch die Meinungsverschiedenheit darüber, ob das 
Gesetz von selbst einleuchte, d. h. sich aus rein verstandes- 
mäßigen Ueberlegungen an der Hand von wenigen allgemein 
bekannten Tatsachen ergebe, oder aber ob es erst des eingehenden 
Erfahrungsbeweises bedürfe, wird durch die Konsequenzen, 
die aus dieser Antwort fließen, ohne jede Schwierigkeit ge- 
schlichtet. Die Frage aber, die es zu entscheiden gilt, ist die- 
jenige nach dr Natur und dem Charakter des 
Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages. 
Ist das Bodenertragsgesetz, so lautet sie, als 
einenaturwissenschaftliche Gesetzmäßig- 
keit aufzufassen oder aber als ein ökono- 
misches Gesetz? Sind die Größen, über deren gegen- 


738 Joseph Esslen, 


seitige Abhängigkeit es etwas auszusagen unternimmt, Größen 
naturwissenschaftlicher oder solche wirtschaftlicher Art? Wir 
werden finden, daß beide Auffassungen möglich sind, und die 
Diskussion dieser Ergebnisses wird die angeführten Schwierig- 
keiten beseitigen, die sich der Anerkennung des Bodenertragsge- 
setzes sonst leicht entgegenstellen. 

Die Untersuchung tut am besten, mit der Betrachtung des 
Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages als einer naturwissen- 
schaftlichen Tatsache zu beginnen. Hier, wo es sich um das 
gegenseitige Verhältnis von naturwissenschaftlichen Größen 
handelt, ist — wenigstens auf der Seite der Produktionsmittel 
des Landbaues — bei der Diskussion noch an einer feineren Unter- 
scheidung festzuhalten; ich bezeichne sie als diejenige zwischen 
rein physischen und technischen Größen. Ein 
Beispiel möge den Unterschied der beiden Größenarten veran- 
schaulichen. 

Es ist auch dem Laien auf dem Gebiete der Landwirtschaft 
im allgemeinen bekannt, daß zwischen der mit naturwissenschaft- 
lichem Maße (also nach Gewicht oder Volumen, nicht nach 
dem Wert) ermittelten Höhe der Ernte und der physikalischen 
Beschaffenheit des Bodens, namentlich der Tiefe der Acker- 
krume und der Art und Weise ihrer Bearbeitung, unter sonst 
gleichen Umständen ein enger, gesetzmäßiger Zusammenhang 
besteht. Es läßt sich nun der Zustand der Ackerkrume zunächst 
rein physikalisch auffassen, indem man die mehr oder minder 
krümelige Struktur derselben, die Größe und Menge der Hohl- 
räume zwischen den einzelnen Bodenpartikelchen und die Tiefe, 
bis zu welcher sich der so geschilderte Zustand erstreckt, ins Auge 
faßt. Man gelangt auf diese Weise zur Aufstellung des Begriffes 
der »Bodenoberfläche« als der Summe aller Oberflächen der ein- 
zelnen Bodenpartikelchen ??). In der »Hygroskopizität« des 
Bodens hat man ein Maß für die so definierte Bodenoberfläche 
gefunden. Weist man nun durch Vegetationsversuche nach, 
daß keine einfache Proportionalität zwischen der Erntemenge 
und der Hygroskopizität des Bodens besteht; daß vielmehr das 
Verhältnis wechselt; daß mit zunehmender Hygroskopizität 


323) Vgl. Mitscherlich, Untersuchungen über die physikalischen Boden- 
eigenschaften, Thiels Landwirtschaftl. Jahrbücher, 1901, S. 301 ff., bes. 
S. 361, 404, 435; ferner: Derselbe, Landwirtschaftliche \Vegetationsver- 
Suche, a. a. O., 1903, S. 773 ff., bes. S. 797. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 739 


des Bodens die Erträge zwar steigen, aber zuerstlangsam, 
dann rasch und dann wieder langsam: so 
hat man mit dieser letzten Feststellung für diesen einen 
Vegetationsfaktor die Existenz eines Ge- 
setzes abnehmenden Ertrages vermehrten 
Aufwandes experimentell nachgewiesen. 
Ganz dieselbe Gesetzmäßigkeit läßt sich auch für eine jede Ver- 
tiefung der Ackerkrume aufstellen; sie ist bloß ein Spezialfall 
der ersteren: es liefert von einem gewissen 
Punkte an auch bei gleichmäßig günstiger 
Beschaffenheit des Untergrundes eine wei- 
tere Vertiefung der Pflugfurche nur mehr 
relativ abnehmende Mehrerträg e3). 


33) Die hier aufgestellte Gesetzmäßigkeit wird leicht anerkannt, wenn man 





bedenkt, daß das Wachstum der grünen Pflanzen wegen der notwendigen Mit- 
wirkung von Licht, Luft und Wärme an die Erdoberfläche gebunden 
ist. Eine Verbesserung der physikalischen Bodeneigenschaften und eine Ver- 
tiefung der Ackerkrume kann den Pflanzen bloß jene Wachstumsfaktoren in 
vermehrtem Ausmaße zur Verfügung stellen, welche ihnen im drei dimen- 
sionalen Raume dargeboten werden, also Wasser und Nährsalze; die Menge der 
auf die zw ei dimensionale Erdoberfläche fallenden Sonnenlichtes kann da- 
gegen nicht erhöht werden. (Hinsichtlich der genaueren Ausführung dieser 
Gedankengänge vergl. mein »Gesetz des abn. Bodenertrages«, München 1903, 
S. 24 ff., or ff. und 123 ff.) 

Das Beispiel des tiefen Klaibodens in einigen Nordseemarschen, das Otto 
Auhagen a. a. O. S. 499/500 als angebliche Widerlegung der im Texte auf- 
gestellten Gesetzmäßigkeit anführt, dürfte er bei näherem Zusehen wohl selbst 
kaum als eine solche aufrecht erhalten wollen. Auf diesem Boden, so sagt er, 
möge vielleicht eine 7zöllige Furchung relativ geringeren Ertrag geben als 
eine 6zöllige und eine 8zällige möge der 7zölligen relativ nachstehen. Aber 
mit dem günstigsten Erfolge werde dann noch eine viel tiefere Pflügung ange- 
wendet. Alle 7—8 Jahre werde im Brachjahr die obere Ackerkrume, die ge- 
wöhnlich stark verunkrautet sei, 12—14 Zoll tief umgestürzt; sie bleibe für die 
ganze Rotation im Untergrunde liegen um dann fast völlig rein und mit abgestor- 
benen organischen Resten reich durchzogen wieder an die Oberfläche gebracht 
zu werden. Dazu müßten allerdings 4 oder gar 6 Pferde angespannt werden, 
doch der Ertrag rechtfertige den Aufwand. Somit — so schließt Auhagen 
seine Darlegungen über diesen Punkt — erscheine es nicht unwahrscheinlich, 
daß die weitgehende Intensivierung der Pflugarbeit im vorliegenden Falle nicht 
nur absolut, sondern auch relativ steigenden Ertrag gewähre. 

Die ganze Argumentation ist ein charakteristisches Beispiel der Art und 
Weise, wie Auhagen in seinem genannten Aufsatze die tatsächliche Bedeu- 


740 Joseph Esslen, 


Mit der Erkenntnis dieser rein naturwissenschaftlichen 
Tatsache ist aber noch nichts ausgesagt über das Bodenertrags- 
gesetz als einer ökonomischen Gesetzmäßigkeit. Ja, sogar die 
Existenz eines technisch aufgefaßten Gesetzes 
des abnehmenden Bodenertrages steht, streng 
genommen, noch nicht einmal fest. Das ergibt eine einfache 
Ueberlegung. 

Die für das Pflanzenwachstum günstige Bodenstruktur 
wird unter anderen Mitteln auch hergestellt durch die mechanische 
Bodenbearbeitung. Es braucht nun nicht notwendigerweise 
ein konstantes Verhältnis zwischen den verschiedenen 
Größen der »Bodenoberfläche« im eben definierten Sinne oder 
der ihr entsprechenden Hygroskopizität, ferner der Tiefe der 
Pflugfurche einerseits und den zur Erzielung dieses Effektes 
aufgewendeten technischen Mitteln andererseits zu 
bestehen. Es ist vielmehr denkbar, daß diese Proportion innerhalb 
weiter Grenzen schwanke. Demgemäß können von hier auch 
Wirkungen ausgehen, welche die technische Bedeutung der so- 
eben aufgestellten naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeit teils 
zu verstärken, teils aber auch zu durchkreuzen geeignet erscheinen. 
Tatsächlich ist bald das eine, bald das andere der Fall. Mit 
Rücksicht auf die Hygroskopizität des Bodens scheinen die Ein- 
flüsse der erstgenannten Art zu überwiegen, also die verstärken- 
den. Eine einmalige Durchpflügung übt einen so günstigen Ein- 
fluß auf die mechanische Bodenbeschaffenheit des Ackers aus, 
daß die zweite oder gar die dritte Pflugfurche vor der Saat zwar 
noch die »Hygroskopizität« des Bodens zu erhöhen vermag, 
aber nicht mehr in demselben Maße wie die erste. Da nun schon 
tung des Bodenertragsgesetzes zu negieren versucht. Zur Widerlegung sei zu- 
nächst festgestellt, daß es sich hier um einen seltenen Ausnahmefall handelt, 
in dem der Erfolg eine so starke Vertiefung der Pflugfurche rechtfertigt: auf 
weitaus mehr als neun Zehnteln der übrigen Bodenarten wäre sie nicht am Platze. 
Sodann vermag dieser Fall nichts, aber auch gar nichts gegen das Gesetz 
des abnehmenden Bodenertrages zu beweisen. Auf diesem ganz besonders 
gearteten Boden ist der kritische Punkt bis zu welchem die Mehrerträge minde- 
stens proportional den Aufwandserhöhungen steigen, eben viel weiter 
hinausgeschoben als auf den sonstigen Bodenarten. Weiter nichts! Daß er über- 
haupt nicht vorhanden sei und daß eine weitere Vertiefung des Pflügens bis zu 
18 oder gar zo Zoll noch im bisherigen Verhältnis steigende Mehrerträge ergeben 
würde, ist keineswegs zu beweisen. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrayes etc. 74I 


an und für sich mit wachsender »Bodenoberfläche« die Mehrerträge 
von einem gewissen Punkte an sinken, so wächst das Mißverhält- 
nis zwischen den technischen Mitteln und dem gewonnenen 
Ernteertrag in doppeltem Sinne. Anders verhält es sich jedoch 
hinsichtlich der Vertiefung der Pflugfurche. Es mag z. B. nicht 
den doppelten Kraftaufwand erfordern, den Acker ı2 statt 
6 cm tief zu pflügen. Unter der Annahme, daß die Erntemenge 
bis zu dieser Tiefe der Pflugfurche noch proportional ihrer 
Vertiefung steigt, würde sich in diesem Falle das Verhältnis 
zwischen dem technischen Aufwand und dem Ertrag verbessern. 
Eine weitere Verdoppelung der Tiefe der Bestellung bis auf 
24 cm — ja sogar bloß bis auf 18 cm — wird in den meisten Fällen 
nicht mehr zu einer proportionalen Ertragsvermehrung führen; 
dagegen verlangt eine Pflugfurche von 24 cm Tiefe mehr als 
den doppelten Kraftaufwand einer Furche von bloß 12 cm 84). 
Wir finden also in diesem zweiten Falle bis zu einer gewissen 
Grenze aus technischen Gründen eine Gegenwirkung gegen 
die konstatierte naturwissenschaftliche Tatsache des relativ 
abnehmenden Ertrages; von diesem Punkte an findet sich jedoch 
eine gegenseitige Verstärkung zweier gleichgerichteter Ten- 
denzen. 

Bis hieher ist noch nicht von wirtschaftlichen Größen die 
Rede gewesen, obwohl in der Land- und Volksvrirtschaftslehre 
es letzten Endes doch auf diese ankommt. Die Getreidekörner 
und die sonstigen Ernteerträge repräsentieren einen Tauschwert, 
der die Höhe der auf ihre Erzeugung verwendeten Kosten mög- 
lichst weit übersteigen soll. Der größte Reinertrag von der 
Flächeneinheit ist das Ziel des praktischen Landwirtes. Es ist 
nun ohne weiteres einzusehen, daß auch bei diesem weiteren 
Schritte von den technischen Mitteln zur Betrachtung des 
ökonomischen Endeffektes des landwirtschaftlichen Betriebes 
wiederum die verschiedensten Wirkungen auftreten können, 
welche die Wirksamkeit des technisch formulierten Bodenertrags- 
gesetzes teils zu durchkreuzen, teils aber auch zu verstärken 
geeignet sind. Greifen wir der besseren Veranschaulichung halber 
einige heraus! Wenn wir bei der mechanischen Bodenbearbeitung 
bleiben, so wäre es denkbar, daß die Kosten des Pflügens genau 
proportional mit der größeren aufzuwendenden Kraft stiegen 


3) Dies gibt sogar Auhagen zu (a. a. O. S. 499). 


742 Joseph Esslen, 


bis zu einer Tiefe der Pflugfurche von — sagen wir — 25 cm 35). 
Will man den Boden tiefer bearbeiten, so wird — so nehmen 
wir an — die Verwendung von Pferden zum Ziehen recht schwie- 
rig. Dagegen empfiehlt sich jetzt der Dampfpflug. Er erlaubt z. 
B. den Boden mit denselben Kosten 40 cm tief zu pflügen, welche 
bei der Verwendung von Pferden eine bloß 25 cm tiefe Pflugfurche 
erfordert hätten. Damit ist das Gesetz desabneh- 
menden Bodenertrages, naturwissenschaft- 
lich und technisch betrachtet, nicht auf- 
gehoben; bloß seine wirtschaftlichen Wir- 
kungen sind zum Teil beseitigt. Es ist noch 
als rein naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeit in Kraft: denn 
eine Vertiefung der Ackerkrume über einen gewissen Punkt hinaus 
liefert für jeden cm einen geringeren Mehrertrag als bis zu die- 
sem Punkte. Es gilt auch noch in seinen technischen Wirkungen: 
von einem gewissen Punkte an braucht man für jede weitere 
Vertiefung der Bodenbearbeitung um I cm einen größeren Kraft- 
aufwand (gemessen in mkg) als vorher. Nur die wirtschaftlichen 
Folgen dieser Gesetzmäßigkeit sind aufgehoben: wenn es ein- 
mal empfehlenswert erschiene, mit Pferden 25 cm tief zu pflügen, 
so ergibt unter sonst gleichen Umständen die Anwendung des 
Dampfpfluges und die Vertiefung der Pflugfurche bis auf 40 cm 
(natürlich eine genügende Tiefe der Ackerkrume vorausgesetzt) 
einen größeren Reinertrag: die Kosten sind nicht höher als im 
ersten Falle; die Rohertragssteigerung für die letzten I5 cm 
ist reiner Gewinn. Oder aber es trifft folgender Fall zu. Um eine 
bessere Bodenverarbeitung zu erzielen, gibt man nach der 
ersten noch eine zweite und gar eine dritte Pflugfurche. Da diese 
in eine Zeit fallen, wo die Gespanne anderweitig nicht beschäftigt 
sind, so sind ihre Kosten gering zu rechnen und ein niedriger 
Mehrertrag vermag sie noch bezahlt zu machen. Im entgegen- 
gesetzten Falle, wenn diese Bestellung in die Zeit anderweitig 








35) Streng genommen trifft dies im praktischen Ackerbau nicht zu. Nehmen 
wir an, auf einer bestimmten Bodenart könne man mit einem Pferde und einem 
leichten Pfluge 6 cm tief pflügen. Zwei Pferde und ein stärkerer Pflug erlauben 
eine 12 cm tiefe Furche. Pflügt man dann aber statt 12 cm tatsächlich bloß 
9 cm tief, so wird man für die letzten 3 cm mehr als proportional steigende Ko- 
sten aufzuwenden haben. Wenn auch vielleicht den schwereren Pflug, so wird 
man doch die beiden Pferde nicht entbehren können; ihr schnellerer Gang bei 
der leichteren Arbeit vermag kaum die erhöhten Kosten auszugleichen. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 743 


dringender Arbeiten fiele, so müßten ihre Kosten sehr hoch ge- 
rechnet werden: es wäre vielleicht nötig, ihretwegen ein Gespann 
mehr zu halten, das sonst wenig Verwendung finden könnte, 
und die ganzen Mehrkosten fielen ihm zur Last. Diese Beispiele 
ließen sich leicht noch um zahlreiche andere vermehren. 

Der geschichtliche Entwicklungsgang der Erkenntnis un- 
seres Gesetzes ist allerdings der umgekehrte von dem gewesen, 
den wir hier eingeschlagen haben. Das Gesetz des abnehmenden 
Bodenertrages ist zuerst aufgestellt worden als eine Lehre volks- 
wirtschaftlichen Charakters. Dem entsprach auch, wie 
ich in meinem schon genannten Referate ausgeführt habe (S. 
98 ff.), die früheste Art des Beweises. Die ersten nationalökono- 
mischen Schriftsteller, welche die Existenz einer derartigen 
Gesetzmäßigkeit, wie sie hier in Rede steht, behaupteten, »ver- 
mochten den Beweis dafür nicht auf induktivem Wege zu er- 
bringen an der Hand naturwissenschaftlicher Tatsachen und 
der praktischen Erfahrung des Landbaues. Bei allen Anhängern 
der klassischen Schule geht vielmehr die Beweisführung aus 
von dem verständigen Eigennutze des Menschen. Sie beobachten 
die Tatsache, daß mit steigender Nachfrage nach den Produkten 
des Landbaues Böden minderer Güte in Anbau genommen 
werden, statt daß man die Aufwendung von Kapital und Arbeit 
auf die besseren Böden steigerte; sie schließen daraus, daß eine 
Mehrverwendung von Kapital und Arbeit auf die Böden erster 
Güte einen geringeren Ertrag abwirft als die erste Kapitalver- 
wendung auf dieselben, denn sonst wären die Böden zweiter 
Güte nicht in Anbau genommen worden.« Das war der Beweis- 
gang der klassischen Schule in England gewesen: sie war, wie 
bereits hervorgehoben, bei rein wirtschaftlichen Ueber- 
legungen stehen geblieben. Fast zur selben Zeit hatte dagegen 
in Deutschland, gerade was unser Gesetz anlangt, die National- 
ökonomie einen Schritt weiter vorwärts getan in der Erkenntnis 
der Kausalzusammenhänge. Es war dies das Verdienst von Jo- 
hann Heinrich von Thünen. Dieser ausgezeichnete Denker 
kam von der Landwirtschaft her; ausgerüstet mit reichen prak- 
tischen landwirtschaftlich-technischen Erfahrungen und der 
gesamten landwirtschaftlichen Wissenschaft seiner Zeit trat er 
an unsere Frage heran. Er war der einzige gewesen, welcher 
in der vorwissenschaftlichen Zeit der landwirtschaftlichen Pro- 


duktionslehre den empirischen Beweis für das Bodenertragsgesetz 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 45 


744 Joseph Esslen, 


geführt hatte. Da die damalige Landwirtschaftslehre des wissen- 
schaftlichen Charakters noch entbehrte, so ist Thünens Ana- 
lyse dabei stehen geblieben, die wirtschaftlichen Erscheinungen, 
welche die junge Nationalökonomie unter dem Namen des Boden- 
ertragsgesetzes zusammenfaßte, auf die ihnen zugrunde liegenden 
technischen Tatsachen zurückzuführen ®). Der volle 
naturwissenschaftliche Beweis für das Gesetz 
des abnehmenden Bodenertrages ist erst seit den Entdeckungen 
von Liebig und den sich daran anschließenden Forschungen 
möglich geworden. Allerdings hat die Umwälzung im Betriebe 
der Landwirtschaft, zu der ihre technische Anwendung im Verein 
mit geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen den Anlaß geboten 
hat, anfänglich zu einer Verdunkelung und Bekämpfung des 
bereits früher Erkannten geführt. In welcher Weise dies geschah, 
das möge man a. a. O. S. gg ff. nachlesen. Dieses Stadium ist 
heute noch nicht ganz überwunden. Beweis dessen die Not- 
wendigkeit dieser ganzen Auseinandersetzung. Doch ist auf 
Grund des heutigen Standes der Naturwissenschaft eine nahezu 
lückenlose und wissenschaftlich befriedigende Erkenntnis unseres 
Gesetzes möglich. Der Nationalökonom muß zu diesem Zwecke 
allerdings Anleihen beim Naturforscher machen; ihm liegt es 
dann ob, die wirtschaftliche Bedeutung der von dem anderen 
festgestellten naturwissenschaftlichen Erscheinungen zu unter- 
suchen. 

Machen wir an diesem Punkte halt und überblicken wir 


3) Hier muß eines geradezu auffallenden Mißverständnisses gedacht werden, 
das Ballod in seinem genannten Referate hinsichtlich Thünens wider- 
fahren ist. Ballod wirft Thünen nämlich einen Trugschluß vor (S. 85), 
da dieser die Wirksamkeit des Bodenertragsgesetzes u. a. auch darin ausgeprägt 
finde, »daß beim Kartoffellesen die Produktivität der letztverwendeten Ar- 
beiter auf nahezu Null sinke«. Das beruhe zwar, so wendet Ballod ein, auf 
einer richtigen Beobachtung, »die Thünen gemacht hatte, nur daß seither 
die Landwirte gelernt haben, solche Arbeiten, bei denen die genaue Kontrolle 
der Leistung einer größeren Arbeiterschar schwierig ist, wie beim Kartoffel- 
lesen, in Akkord zu vergeben, wobei dann der 20. oder 25. Arbeiter, entgegen 
Thünen, ganz ebensoviel leistet wie der erste. Als ob durch Akkord- 
löhnung die Tatsache aus der Welt geschafft werden könnte, daß, wenn schon 
20 oder 24 Arbeiter auf einem Acker Kartoffeln gelesen haben, nicht mehr so 


viel Kartoffeln da sein können, daß der 25. Arbeiter, gleichviel wie er gelohnt 
wird, auch ebensoviele finde wie der erste! 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc. 745 


die Ergebnisse der Unterscheidungen, die wir vorgenommen 
haben! Wir finden, daß Konsequenzen aus ihnen fließen, deren 
Bedeutung für die Erkenntnis von Geltungsbereich und Wirkungs- 
weise des Gesetzes des abnehmenden Bodenertrages in seinen 
verschiedenen Auffassungen nicht leicht überschätzt werden 
kann. Auf Grund der vorstehenden Analyse können wir nämlich 
nunmehr am Schlusse des ersten Teiles unserer Untersuchungen 
das folgende Schema der verschiedenen möglichen Auffassungen 
des Bodenertragsgesetzes aufstellen. 

I. In erster Linie ist das Gesetz des ab- 
nehmenden Bodenertrages ein Naturgesetz. 
Es faßt Produktionsaufwand und Ertrag als naturwissen- 
schaftlich bestimmte Größen auf. So stellt es 
z. B. Beziehungen fest zwischen der Menge der im Boden ent- 
haltenen Nährstoffe und der Entwicklung der Pflanze, ohne 
Rücksicht darauf, auf welche Weise diese 
Nährstoffe da in den Boden hineingekommen 
sind, ob siesich von Natur dort finden oder durch die Düngung 
von Menschenhand. In diesem Sinne aufgefaßt, ist unser Gesetz 
der experimentellen Erforschung zugänglich; 
ja sie ist zu seiner Erkenntnis unumgänglich notwendig. Es läßt, 
streng genommen, keine Ausnahmen zu. 

II. Ferner läßt sich das Bodenertragsgesetz aber auch 
technisch betrachten. Hier ist eine doppelte Auffassung 
zu unterscheiden: 

a) Die erste von beiden versucht de gesamte histori- 
sche Entwicklung der Bodenbenutzung zur 
Gewinnung von grüner Pflanzensubstanz 
im ganzen zu umspannen. Auch in dieser Formulierung 
kann das Bodenertragsgesetz als unumstößlich angesehen 
werden. Denn in der Tat! Ohne jede menschliche Mitwirkung 
bringt der Boden — wenn auch in manchen Klimaten nur spär- 
liche — Früchte hervor, die der Mensch zur Befriedigung seiner 
Bedürfnisse bloß zu sammeln braucht; die Erde bedeckt sich 
jeden Frühling neu und von selbst mit Gräsern und Kräutern, 
die dem Vieh der Hirten Weide geben. Rein mathematisch be- 
trachtet, ist hier auf der primitivsten Stufe der Wirtschaft gewiß 
zwischen technischem Aufwand und Erfolg der Bodenbenutzung 
das günstigste Verhältnis vorhanden. Denn: der Aufwand 


ist gleich Null. Jede Landwirtschaft — auch die ex- 
45* 


746 - Joseph Esslen, 


tensivste — muß notwendigerweise zu einem ungünstigeren 
Verhältnis zwischen Ertrag und technischem Aufwande führen. 
Es kommt noch die ebenso unbestreitbare und von selbst ein- 
leuchtende Tatsache hinzu, daß es irgendwo sogar eine Grenze 
geben muß, wo weitere Erhöhungen des technischen Aufwandes 
unbedingt fruchtlos werden müssen. Ja, sie können sogar den 
Pflanzen zum Schaden gereichen. In diesem Sinne aufgefaßt, 
bedarf das Gesetz des abnehmenden Boden- 
ertrages tatsächlich keines weiteren Erfah- 
rungsbeweises, wie dies von Wicksell und Aere- 
boe betont wird 37), weil es im Grunde eine logische Selbst- 
verständlichkeit an der Hand allgemein anerkannter Tatsachen 
entwickelt. Ebenso wenig ist es denkbar, daß seine Geltung 
jemals durch ein Experiment erschüttert werden könnte. Aber 
es ist auch inhaltleer. Da die Menschheit die Stufe der bloßen 
okkupatorischen Wirtschaft fast in allen ihren Teilen und wohl 
für alle Zeiten verlassen hat, so ist es von Wichtigkeit, etwas 
über das Verhältnis von Aufwand und Ertrag unter den geänderten 
landwirtschaftlichen Verhältnissen zu erfahren. 

Mit Recht hat darum auch Auhagen die aus diesen 
Gedankengängen fließende Abart der dynamischen Auffassung 
des Bodenertragsgesetzes der Kritik unterzogen. 

»Der Anfangs- und der Endpunkt der landwirtschaftlichen Entwicklunge, 
so heißt es bei ihm im Sinne der zu bekämpfenden Anschauung (S. 496), sunter- 
lagen keinem Zweifel: auf jungem Boden bei extensiver Wirtschaft lohnende 
Erträge, oft sogar recht hohe Erträge bei sehr geringem Aufwand, und am Ziel 
der Entwicklung ein absolutes Höchstmaß der Erträge, das auch durch noch so 
große Anstrengungen nicht übertroffen werden kann. Es lag nahe, die beiden 
Extreme durch eine gerade Linie zu verbinden, und so ergab sich das Gesetz 
der fallenden Produktivität von Arbeit und Kapital in der Bodenbewirtschaftung. 
Abere, wendet nun Auhagen ein, swenn es auch sicher ist, daß schließlich die 
Entwicklung sich zu jenem tiefsten Punkte herabsenken wird, muß deshalb 
die Linie in allen Zwischenstadien abwärts führen ? Zwischen Anfang und Ende 
liegt ein langer Zeitraum... .. Kann nicht, bevor das Ziel erreicht ist, zeit- 
weise und lange Perioden hindurch die Bewegung aufwärts führen ? Für die Er- 
forschung der Wirtschaftsbedingungen der Gegenwart und für die sich darauf 
stützende praktische Wirtschaftspolitik ist es gleichgültig, wie Anfangs- und 
Endpunkt einer Jahrtausende zählenden Entwicklung sich zu einander verhalten.« 


3) Vergl. von dem erstgenannten: Noch einiges zur Verifikation des Boden- 
ertragsgesetzes, Thünen-Archiv, 2. Jahrgang, 4. Heft, S. 568 ff.; vonAereboe 
namentlich seinen angeführten Aufsatz a. a. O., 3. Heft, bes. S. 385. 


Das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages etc.) 747 


b) Die hier angedeutete Möglichkeit ist aber ohne weiteres 
zuzugeben. Und damit ist eine zweite Abart der technischen 
Auffassung des Bodenertragsgesetzes gewonnen. Soweit 
kürzere Perioden der Entwicklung oder gar 
statische Verhältnisse (diese stellen bloß 
einen Grenzfalldar) in Betracht kommen, 
verliert es auch in seiner technischen Fas- 
sung den Charakter der Allgemeingültigkeit; 
seine Wirksamkeit ist in jedem ʻeinzelnen 
Falle eine quaestio facti und muß erst be- 
wiesen werden. 

IHI. Durch ihren Einfluß auf die Technik wirkt die unter I. 
betrachtete naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeit aber auch 
auf das menschliche Wirtschaftsleben ein. Und so läßt sich end- 
lich das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages auch als ök o- 
nomisches Gesetz auffassen. Hier ist sein Geltungs- 
bereich jedoch nicht mehr so einfach zu übersehen, wie in den bei- 
den zuerst betrachteten Fällen: außer den möglichen Einwirkungen 
von technischen Veränderungen kann seine Wirksamkeit auch 
von mancherlei ökonomischen Verschiebungen beeinflußt und 
durchkreuzt werden. Namentlich ist hier auch sehr genau an 
dem Unterschiede zwischen der privatökonomischen 
und der volkswirtschaftlichen Auffassung festzu- 
halten. s 

Doch eine genauere Ausfüllung des hier aufgestellten Rah- 
mens gehört nicht mehr in diesen ersten Teil meiner Ausführungen 
hinein, da dieser bloß der Gewinnung einer kritischen Grund- 
legung für die fernere Untersuchung gewidmet sein sollte. Eine 
positive Darstellung des Bodenertragsgesetzes samt einigen 
sich aus ihm ergebenden Folgen wird vielmehr die Aufgabe eines 
zweiten Aufsatzes sein. 





748 


KRITISCHE 
LITERATUR-UEBERSICHTEN. 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der 
Industrien. 


Von 


WERNER SOMBART. 


Alfred Weber, Ueber den Standort der Industrien. Erster Teil: 
Reine Theorie des Standorts. Mit einem mathematischen Anhang 
von Georg Pick. 64 Abbildungen. Tübingen, Verlag von J. C. B. 
Mohr (Paul Siebeck) 1909. 


Das Buch Alfred Webers wird von berufener Seite in dem 
folgenden Aufsatze ausführlich besprochen. Es verdient aber außer 
dieser offiziellen Würdigung sehr wohl noch öfterer Erwähnung und 
Beredung. Denn es ist (trotz alledem!) ein gutes Buch und schließ- 
lch ist es doch nicht geradezu ein wesentlicher Bestandteil guter 
Bücher, daß sie unbeachtet bleiben oder totgeschwiegen werden. 
Schließlich braucht man sich doch nicht nur mit schlechten Büchern 
eingehend zu beschäftigen. 

Ein gutes Buch. Ein Buch, das man endlich einmal lesen kann, 
ohne auf jeder zweiten Seite »Blödist«, »Idiot«, »Kretinese«, » Quatsch«, 
»konfus«, »unklar« und ähnliche sachgemäße Randbemerkungen ma- 
chen zu müssen. Bei dem es genügt, hieund da ein Fragezeichen an- 
zubringen. Ein Buch, das sich darum auch leicht liest, weil es mit 
eindeutigen Begriffen umgeht und die Begriffe die ganze Darstellung 
hindurch festgehalten werden. Schwer zu lesen sind nur konfuse 
Bücher. Ekelhaft die wissenschaftlich unsauberen Bücher, um in 
einem Bilde zu sprechen, das unser Verfasser im umgekehrten Sinne 
verwendet, wenn er bei einem uns beiden nahestehenden Autor 
»wissenschaftliche Reinlichkeit« rühmt. Die besitzt auch er in hohem 
Maße und das macht den literarischen Verkehr mit ihm so angenehm. 

Hier will ich nur einige »Anmerkungen« zu dem Buche machen: 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der Industrien. 749 


teils zustimmende, teils kritische (ohne mit dem einen oder dem an- 
dern den Inhalt des Buches und seine positive oder negative Bedeu- 
tung auch nur im geringsten erschöpfen zu wollen). 

I. Methodisches. Die von Weber angewandte Methode hat 
grundsätzlich durchaus meine Zustimmung. Und es scheint fast, als 
ob wir uns dem erfreulichen Zustande nähern, in dem wenigstens 
ein halbes Dutzend Gelehrte unseres Faches ungefähr in gleichem Sinne 
arbeiteten. Als ob also so etwas wie eine neue, einheitliche — ich 
vermeide das Wort »Schule« und sage lieber — Richtung in der na- 
tionalökonomischen Wissenschaft sich auszubilden begönne. Ihre Grund- 
gedanken wären etwa diese: strenge Beschränkung der wissenschaft- 
lichen Forschung auf die Erkenntnis dessen, was ist; also bewußte 
und scharfe Ausschließung aller Werturteile aus der Wissenschaft. In 
der Wissenschaft selber: historische Betrachtungsweise und Versuchen, 
den historisch gegebenen Stoff des Wirtschaftslebens mit Hilfe der ab- 
strakt-isolierenden Methode zu meistern. Das wäre denn also das 
ernste Bestreben: klassische und historische Schule wirklich zu 
vereinigen. Ich sehe von meinem Standpunkt aus das Wichtige dieser 
Methode darin: daß die abstrakt-ısolierend-deduktive Untersuchung 
als Hilfsmittel betrachtet wird, um den Ablauf der empirisch-histo- 
rischen Wirklichkeit besser verstehen zu können. (Auf eingehende 
methodologische Erörterung ist es hier nicht abgesehen.) 

Wie die höchste Stufe wirtschaftswissenschaftlicher Erkenntnis da- 
nach zu bauen sei, wird noch genauerer Prüfung unterliegen müssen 
(die am besten an den Leistungen der neuen »Schule« vorgenommen 
wird). Ich vermag einstweilen noch nicht zu sehen, ob das, was Alfred 
Weber die »empirische Theorie« nennt, mit dem übereinstimmt, was 
ich (provisorisch) als »konstruktive Wirtschaftsgeschichte« bezeichnen 
möchte. Für den Augenblick genügt es vollkommen, daß wir uns 
über die Konstruktion der Unterstufen klar und einig sind: die Er- 
kenntnis des empirisch-historischen Zusammenhangs wollen wir er- 
leichtern mit Hilfe einer abstrakten »Theorie«, die wir mittels der 
isolierenden Methode aufbauen. 

Das Verfahren dabei ist, soviel ich sehe, dieses: aus oberflächlicher 
Beobachtung der Wirklichkeit (denn ganz aprioristisch sind natür- 
lich die Elemente auch der allerallgemeinsten Wirtschaftstheorie 
nicht) gewinnen wir die Erkenntnis relevanter Momente des Wirt- 
schaftslebens: Eigeninteresse — Preisbildung — Kosten — Stand- 
ort — Gewerbe usw. 

Von diesen ökonomisch-relevanten Erscheinungen wählen wir 
eine beliebige Anzahl aus und verfolgen sie in ihren Konsequenzen 
und Einwirkungen auf einander: stets bewußt, daß alle Ergebnisse 
dieses Denkvorganges nichts, aber auch rein nichts empirisches ent- 
halten. 

Natürlich kommen wir auf diesem Wege zu ganz scharf ausge- 
prägten, mathematisch formulierbaren »Gesetzen«. Wunder, wenn 
es nicht wäre. Denn diese »Gesetze« sind ja nichts anderes als die 
gedankliche Einheit der von uns willkürlich gedachten Einzelerschei- 


750 Werner Sombart, 


nungen. Ein solches »Gesetz« enthält also immer nur ein analytisches 
Urteil, soll auch gar nicht mehr enthalten. Soll vor allem gar nichts 
über die Wirklichkeit und die sie etwa beherrschenden »Gesetze« 
aussagen. Soll nur ein Orientierungsmittel sein, wenn wir nun an die 
Betrachtung der Wirklichkeit herantreten. 

Wenn nun aber diese Wirklichkeit doch in einer Weise sich ge- 
staltet, in einer Richtung verläuft, Regelmäßigkeiten aufweist, die in 
Uebereinstimmung sind mit den von uns frei in unsern Gedanken 
abgeleiteten »Gesetzen«? Dann stehen wir vor dem ewigen Mysterium 
der Verbindung zwischen Denken und Sein. Es gibt gar keine Mög- 
lichkeit, uns die Tatsache erklärlich zu machen: warum zwischen 
unserer Denkkonsequenz und dem Ablauf der Wirklichkeit eine 
Koinzidenz besteht. Nur vermuten können wir den Zusammenhang. 
Etwa so: In der Komposition unserer Theorie haben wir (und daß 
wir es haben, beweist unsere glückliche Hand, unsern wissenschaft- 
lichen Takt, unsern Denkinstinkt) die das wirkliche Leben gestaltenden 
Kräfte tatsächlich herausgegriffen und der Konstruktion zugrunde 
gelegt. Im Leben bilden diese Kräfte die Konstante der Entwicklung 
und bestimmen deshalb den zahllosen Varianten gegenüber die Rich- 
tung der Entwicklung. Diese kann sich aber immer nur als »Ten- 
denz« äußern, da im Leben zahlreiche andere Faktoren, als die in der 
Theorie nach dem isolierenden Verfahren einzig gedachten, wirk- 
sam sind. 

Worauf der Erfolg dieser Methode beruht, ist klar: auf der glück- 
lichen Auswahl der Elemente, aus denen man die »Theorie« aufbauen 
will. Und da ist es, wo den Leistungen \Vebers volles Lob zuerkannt 
werden muß (während ich seinen diese Leistungen begleitenden Er- 
läuterungen keineswegs völlig zustimme). Wie es so oft geschieht 
(und zum Heile der Wissenschaft geschieht!): Weber hat das Pro- 
gramm, das er für sich aufgestellt hat, nur zum Teil eingehalten. 
Was er uns in dem vorliegenden Bande bieten will, ist eine »reine« 
Theorie des Standorts. Damit meint er: eine Theorie des Standorts, 
die aus den Elementen jedweder Standortsbestimmung aufgebaut 
ist; die also gelten soll gleichermaßen für hausgewerbliche Eigen- 
produktion, Handwerk, Kapitalismus, Sozialismus usw. Als er mir 
in persönlicher Unterhaltung diesen Plan entwickelte, schüttelte ich 
ungläubig den Kopf. Ich hatte nun vor dem Buche eigentlich Angst. 
Denn wenn es wirklich diesen Gedanken durchgeführt hätte: eine 
yreine« Theorie des Standorts aufzubauen, wäre es zu derselben Steri- 
lität verdammt gewesen, die alle ähnlichen Versuche (wie sie nament- 
lich aus der »Grenznutzen«ecke kommen) aufweisen. 

Gewiß kann man eine »reine« Theorie des Standorts geben. 
Aber sie kann nur zweierlei sein: entweder anämisch, wenn sie nur 
die wirklich allen Wirtschaftsweisen gemeinsamen Elemente be- 
rücksichtigt; oder falsch, wenn sie einen wirklich starken Faktor der 
Wirtschaftsbildung — der doch kein historisch bedingter ist — heraus- 
greift und mit ihm alle historischen Möglichkeiten erklären will. 
Die Stärke der klassischen Schule gegenüber den Grenznutzlern 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der Industrien. 751I 


beruht darauf, daß jene relevante Triebkräfte und wirtschaftliche 
Erscheinungen der historischen Wirklichkeit isolierte und zu einer 
Theorie zusammenfügte, während diese alle ihre Deduktionen aus 
einem Grundphänomen ableiteten, das in den geschichtlich bedeut- 
samen Wirtschaftsepochen keine oder nur eine untergeordnete Rolle 
gespielt hat. 

Alfred Weber geht es nun — Gott sei Dank! — genau wie den 
Klassikern: er glaubt (wie sie es glaubten) eine »reine« Theorie zu ent- 
wickeln und entwickelt doch nur eine kapitalistische Theorie. Meinet- 
wegen eine allgemein-kapitalistische, zu der dann seine noch zu er- 
wartende »empirische« Theorie als die speziell-kapitalistische hinzu- 
treten wird. Mit andern Worten: er nimmt als Elemente seiner »rei- 
nen« Theorie (bis auf wenige Ausnahmen) die Grundtatsachen der 
kapitalistischen Wirtschaft (und wird für seine »empirische« Theorie 
als Elemente die Grundtatsachen einer besonderen Epoche des Kapita- 
lismus — ich nenne sie die hochkapitalistische — nehmen). Ich wieder- 
hole noch einmal: Gott sei Dank. Denn dieser Selbsttäuschung seines 
Verfassers verdanken wir ein so gutes Buch, wie das, was uns Alfred 
Weber jetzt geschrieben hat. In dem ganzen Buche kommt nur ein- 
mal (wenn ich recht gelesen habe) der Ausdruck »Grenznutzen« vor: 
das heißt das Kardinalelement aller wirklich »reinen« Theorien, die 
mit der »Reinheitsernst machenund also abstrahieren müssen 
von: Privateigentum, Preis, Lohn, Lohnarbeitsverhältnis, Agglomera- 
tion, Grundrente, Differenzen in der Lebenshaltung usw. usw., alles 
Kategorien, die sie wohl aus ihrem Element ableiten dürfen, 
die sie aber nicht als Gegebenes hinzunehmen berechtigt sind. Und 
unser verehrter Autor — das ist sein großes Glück — nimmt sie als 
Gegebene hin, versündigt sich damit zwar am Geiste der »reinen« 
Theorie, rettet aber seinen wissenschaftlichen Erfolg. Diese »Gege- 
benen« sind aber eben »historische Kategorien« und was ich mit ihnen 
als Elementen aufbaue, ich mag nun so streng »isolierend« verfahren, 
wie ich will, ist keine »reine«, sondern eine sehr »unreine« das heißt 
an bestimmte Wirtschaftsweisen gebundene Theorie. 

Nun wird er meine Ausführungen für falsch halten, weil er (wirk- 
lich immer noch?) an die Allgemeinheit seiner Kategorie glaubt. 
Ich kann hier nicht im einzelnen den Nachweis führen, daß er irrt. 
Ich greife ein paar Beispiele heraus. Seine ganze Standortstheorie 
beruht doch offenbar auf der Annahme eines freiwirtschaftlichen Sy- 
stems, bei dem sich Preise der Produkte und Preise (!) der Arbeits- 
kräfte durch das »freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte« bilden und 
eine freie Bewegung der Güter und Personen erfolgt. Durchaus rich- 
tige Annahme für die »(reine) Theorie der kapitalistischen Wirtschaft«; 
aber für jede Wirtschaftsweise? Auch für den Sozialismus zum 
Beispiel? Der von ganz andern Wertvorstellungen ausgehend syste- 
matisch den Standort der Gewerbe regeln würde ? 

Wie sollte im Rahmen solcher Wirtschaft beispielsweise eine Dif- 
ferenz der Kosten durch Arbeitsaufwand je nach der verschiedenen 
Gegend entstehen können? Allenfalls gäbe es natural verschiedene 


752 Werner Sombart, 


Ernährungsbedingungen; aber würden diese von der Zentralleitung 
anerkannt werden? Wie sollte es in diesem sozialistischen Ge- 
meinwesen so etwas wie eine »Grundrente« als Preisfaktor geben? 
Da ja die Aequivalente der erzeugten Güter naturgemäß unter ganz 
anderem als kausalem Gesichtspunkte (wie heute) bemessen würden ? 
Der verehrte Freund soll nicht einwenden, daß ich ihn »mißverständes ; 
seine »reine« Theorie gälte eben nur unter der Voraussetzung, da B 
es »Kosten« gäbe, daß die Arbeitskraft im Preise (Werte? Tausch- 
werte?) differiere, daß an bestimmten Orten der Boden teurer sei 
als an andern. Wenn diese Voraussetzungen nicht zuträfen (sie seien 
ja essentielle Bedingungen dieses Gedankenkomplexes) so gelte eben 
die Theorie nicht. Ich verstehe vollkommen. Ich wiederhole nur 
meinen Einwand: wenn die Voraussetzungen zutreffen, gibt es 
schon ein historisch gefärbtes Wirtschaftssystem. Die aus ihnen 
konstruierte Theorie ist also nie und nimmer eine »reine«, sondern die 
(meinetwegen allerallgemeinste) Theorie der Standortbildung innerhalb 
einer auf individualistischer (kapitalistischer) Grundlage aufgebauten 
Volkswirtschaft (denn beispielsweise für die hausgewerbliche Eigen- 
produktion hätte sie auch gar keinen Sinn. Denn wenn der Verfasser 
einwendete: hier ist eben der »Standort« nur »konsumorientiert«, 
weil alle die Produktion vom Konsumort abziehenden Kräfte = o 
sind, so wäre das doch nur ein Sophisma, mindestens eine Künstelei. 
Eine Geometrie hat eben nur Sinn unter Voraussetzung der Ausge- 
dehntheit. Natürlich kann man ihre Sätze auch auf den Punkt an- 
wenden und den euklidischen Lehrsatz beweisen unter der Voraus- 
setzung, daß alle Linien des Dreiecks zu einem Punkte zusammen- 
geschrumpft sind. Aber hieße das nicht die vernünftige Welt auf den 
Kopf stellen?) Hängt der Verfasser sehr an dem Beiworte »rein«? 
Sonst soll er es in der zweiten Auflage einfach streichen. Ich wieder- 
hole: sachlich gebe ich ihm vollständig Recht. In der Tat: so mußte 
die (»allgemeine«, »reine«, kurz die) »Theorie des Standorts« aussehen. 
Nur daß wir sie eben für gradverschieden »rein« halten. 

Ueber die Verwendung der mathematischen Konstruktionen wäre 
noch ein besonderes Wort zu sagen. Vielleicht sagt es Bortkiewicz. 
Ich persönlich könnte sie ganz gut entbehren. Ich würde im Verständnis 
eher gefördert werden, wenn sie fehlten. Sie erscheinen mir oft als eine 
unnötige Komplizierung des Problems. Und Weber selber schließt 
auch öfters eine lange mathematische Deduktion mit den Worten: 
»Man könnte das auch einfacher so ausdrücken« und sagt dann das- 
selbe in zwei Sätzen (siehe z. B. S. 62 f.) Warum nicht nur in diesen 
zwei Sätzen ? Aber wir wollen dem Verfasser nicht allzusehr die Freude 
an seinem Werke verderben. Machen ihm die mathematischen Aus- 
einandersetzungen Spaß, so sollen sie bleiben. Sie schaden jedenfalls 
nichts. 

2. Begriffliches. Die scharfe Begriffsbestimmung und die 
zum Teil neue und eigenartige Begriffsbildung enthalten einen beson- 
deren Vorzug des Buches. Sind auch die Begriffsbenennungen z. T. 
monströs, wie etwa das Wort »Ubiquität« für Stoffe (Kräfte), die sich 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der Industrien. 753 


überall in (praktisch) beliebiger Menge vorfinden, so müssen wir 
sie doch einstweilen annehmen, solange wir keine besseren Ausdrücke 
haben. Der damit bezeichnete Begriff ist notwendig und nützlich. 
Ich bin sicher, daß sehr bald die ganze Wissenschaft mit den \Veber- 
schen Begriffen arbeiten wird, als seien sie immer dagewesen. So etwas 
soll vorkommen! Ein Zeichen für die Güte der Begriffsgebilde, und 
für den Autor kein Grund, sich zu grämen. Feinere Geister stehlen 
übrigens geistiges Gut, indem sie den Vorbesitzer schmähen. Ich be- 
reite den Verfasser schon jetzt auf dieses Erlebnis vor: in einer Fuß- 
note verweist man auf die »durchaus einseitige« oder »nicht klar durch- 
gedachte« oder sonstwie unvollkommene Webersche Theorie und im 
Text kaut man mit vollen Backen an dieser selben Theorie und macht 
sich satt anihr. Aber wovon sollte denn auch die Masse der »Gelehrten« 
leben, wenn es anders wäre ? 

Ich habe nur einige kleine Wünsche. Vor allem ist mir der Haupt- 
begriff »Standort« nicht klar genug. Mit geringer Mühe kann der 
Verfasser feststellen, was er unter Standort versteht. Also namentlich: 
entscheidet darüber, wo der »Standort der Industrie« ist: Die Wohn- 
stätte des Arbeitgebers oder die des Arbeiters? oder die Arbeitsstätte 
jenes oder dieses? In der ländlichen Hausindustrie: ist der Standort 
am Sitze des Verlegers (Lauban, Hirschberg) oder im Gebirge, über 
das die Arbeitsstätten der Arbeiter zerstreut sind? Bei der Fabrik- 
industrie kommen ähnliche Trennungen vor: in manchen schlesischen 
Textilindustrien ist der Ort, an dem die Fabrik liegt, von Sonnabend 
bis Montag völlig ausgestorben, weil die Arbeiter in geographisch ganz 
getrennten Bezirken zu Hause sind. Standort bei der Außerhaus- 
industrie! Hierhin würde dann auch die etwas genauere Umschreibung 
des Begriffes »Platz« gehören, den W. als mathematischen Punkt 
gedacht haben will, was doch nicht angeht, wenn es sich z. B. um 
Vorortindustrien handelt (falls das nicht in die »empirische« Theorie ge- 
rechnet wird). 

3. Systematisches. Sehr glücklich ist die Gegenüber- 
stellung der drei »Orientierungen«: nach Konsumplatz, Materialplatz, 
Arbeitsplatz und ebenso glücklich die Bewältigung des Problems 
durch die sukzessive Abhandlung der verschiedenen Wirkungsgebiete: 
namentlich die Erledigung der Arbeitsorientierung unter dem Gesichts- 
winkel einer »Deviation« von dem Punkte der optimalen Transport- 
orientiertheit. Und so vieles andere. 

Wenn ich im folgenden einige Bedenken äußere, so soll damit 
(ich wiederhole es noch einmal) an den Grundlagen des ganzen Sy- 
stems keine Kritik geübt werden. Ich sähe nur gern einige Zusätze, 
Veränderungen und Verschiebungen im Aufbau. 

Erstes Bedenken. Webers Theorie ist die Theorie dessen, was 
man den freien Standort nennen kann. Sie ist aber unvollständig. 
Denn nur in einem Teil der Fälle ist der Standort ein freier, das heißt 
können die Gewerbe ihn wählen, anders ausgedrückt: könnte 
er (physisch) auch wo anders sein. Daneben gibt es — und zwar keines- 
wegs in etwa belanglos geringem Umfange — Standorte, die nicht 


754 Werner Sombart, 


auf freier Wahl beruhen, weil sie gar nirgends anders sein könnten: 
ich will se gebundene Standorte nennen. Die Bindung 
kann an den drei Orientierungspunkten erfolgen: Konsumplatz, Arbeits- 
platz, Materialplatz (oder wie ich lieber sagen würde: Produktions- 
mittelplatz: mir sagt dieser Ausdruck mehr zu, weil er den beiden 
Elementen der Produktion: persönliche und sachliche Produktions- 
faktoren, mehr sich anschmiegt). 

Produktionsmittel- (Material- gebunden ist alle 
Bergwerksindustrie: Kohle, Erze, Steinbrüche: ich kann Kohle. 
Erze und Steine nur gewinnen, wo sie sind. Eine sehr triviale, aber 
in einer Systematik (Theorie) der Standortsbildung doch nicht zu ig- 
norierende Tatsache. Auch die Wasserkraft kann ıch (bei einem ge- 
wissen Stande der Technik) nur nutzen, wo das Wasser strömt (»Ent- 
bindung« durch technische Fortschritte würde unter »Entwicklungs- 
tendenzen« fallen, von denen Weber selbst einige so hübsch entwickelt). 

Arbeitgebunden ist ein Gewerbe, wenn Arbeitskräfte 
einer bestimmten Kategorie nur an einem bestimmten Orte sich finden: 
z. B. Qualitätsarbeiter in der Großstadt, die aus dieser nicht weg- 
zubringen sind. Es gibt kein Abwägen zwischen verschiedenen Orten. 
weil nur Ein Ort die Bedingung erfüllt, unter der allein dieses 
Gewerbe ausgeübt werden kann. 

Konsumgebunden. Hierher gehören zahlreiche »Gewerbe«. 
die persönliche Dienste produzieren; die meisten Verkehrsgewerbe; 
Gast- und Schankwirtschaft etc. Ich kann einen Gast nirgends anders 
betten als wo er schlafen will; kann einen Menschen nicht in der 
Görlitzer Elektrischen befördern, wenn er in Berlin von der Frie- 
drichsstraße nach der Potsdamerstraße gelangen will; kann Briefe 
nicht in Posen austragen, die nach Berlin adressiert sind (während ich 
allerdings schon jemand rasieren, baden, amüsieren etc. kann in Berlin. 
während er in Fürstenwalde wohnt). Aber Konsumgebunden sind auch 
wichtige Zweige der gewerblichen Produktion im engeren Sinne 
(= Stoffveredelung). Alle diejenigen nämlich, die rasch zu konsu- 
mierende, einen Iransport (auch den geringsten) nicht vertragende 
Güter herstellen. Hauptbeispiel: die Bäckerei. Wahl des Standorts 
steht nicht in Frage. Frisches Brot kann (einstweilen) nur am 
Konsumplatz hergestellt werden. Dasselbe gilt für die Beköstigung 
mit warmen Speisen. Auch hier würde die historisch etwa ein- 
setzende »Entbindung« unter Entwicklungstendenzen abzuhandeln sein. 

Erst dort, wo es sich um freie Standorte handelt, wird die Stand- 
ortsfaktorendynamik wirksam, wie sie Weber uns entwickelt. 

(Und zwar handelt es sich hier offenbar auch um ein elementares 
Phänomen — ein Phänomen der »reinen« Theorie, das also von 
Weber zweifelsohne in einer Neubearbeitung berücksichtigt werden 
muß.) 

Zweites Bedenken. Warum führt der Verfasser alle Standorts- 
faktoren auf die preisbildenden Faktoren zurück? 

Seine durchaus zutreffende Bestimmung des Begriffes »Standorts- 
faktor« (NB. als Faktor für die Wahleines freien Standorts) heischt diese 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der Industrien. 755 


Vereinheitlichung keineswegs: »ein seiner Art nach scharf abgegrenzter 
Vorteil, der für eine wirtschaftliche Tätigkeit dann eintritt, wenn 
sie sich an einem bestimmten Orte oder auch generell an Plätzen 
bestimmter Art vollzieht« (S. 16). Dann erst folgt die Einschränkung: 
Vorteil heiße »die Möglichkeit, den als Ganzes betrachteten Produktions- 
und AbsatzprozeB eines bestimmten industriellen Produktes nach 
irgend einer Richtung billiger durchzuführen als anderswo«. 
Standortsfaktor = Kostenvorteil (S. 24). 


Ich weiß, was der Verfasser zu seiner Rechtfertigung anführt: 
er gehe immer von einem bestimmten Produkt aus und unter- 
suche nur dessen verschiedene Kostenpreise. Also umfasse seine 
Untersuchung alle Qualitätsvorteile (und Darbietungsvorteile) mit. 
Ich glaube aber, darin täuscht er sich: es gibt »Vorteile«, die an einem 
Orte haften und sich nicht in Kostenvorteile auflösen lassen. Alle 
»Fühlungsvorteile«e zum Beispiel. Wenn die Druckerei neben der 
Zeitungsredaktion liegen soll (und wenn man um dieses Vorteils willen 
keine Kosten scheut), so ist das offenbar ein in der Qualität der Dar- 
bietung belegener Vorteil ganz spezifischer Art. Vielleicht könnte 
man hier auf »gebundenen« Standort schließen ? Aber im ganzen, 
glaube ich, wäre es vorteilhaft für die \Webersche Theorie, wenn sie 
die Systematik der Standortsfaktoren einfach nach meinem Schema 
der gewerblichen Konkurrenz bildete. Danach ergäbe sich folgende 
Systematik: Die Standorte sind 


A. Gebundene; 

B. Freie; 
I. Qualitätsbestimmte, 
II. Preisbestimmte 


I. Transportorientierte: Aufwand an sachlichen | Produktions- 
2. Arbeitsorientierte: Aufwand an persönlichen f faktoren. 


Und damit Schluß der Uebersicht. Das willsagen, daß ich noch ein 


drittes Bedenken habe. Das ist die Behandlung der 
Agglomeration als eines selbständigen elementaren Standortsfaktors 
neben den schon genannten. Mir scheint, daß die aus der Agglo- 
meration als solcher erwachsenden Vorteile sich auflösen lassen in einen 
der andern, sei es Qualitäts-, sei es Preisvorteil. Weber führt als 
solche Agglomerationsvorteile an (S. 124 f.) 

I. die Möglichkeit, den gesellschaftlichen Großbetrieb herzustellen: 
»Ausweitung des Betriebes«; 

2. die Möglichkeit, den technischen Apparat auszubauen: Anleh- 
nung an technische Hilfsgewerbe, die zwar von den Hauptbetrieben 
getrennt sein können, aber sich gern an diese auch räumlich anlehnen. 
»Dieses technische Ganze funktioniert dann am besten, wenn seine 
ineinander greifenden Teile lokal zusammengeballt sind, weil es 
dann in allen seinen Teilen in »Fühlung« verbleibt«. 

3. Die Möglichkeit, die Arbeitsorganisation auszuweiten (analog 
zu dem unter zwei erörterten Fall entstehen Spezialbetriebe mit 
»Fühlungsbedürfnis«). 


756 Werner Sombart, 


4. Die Verbilligung der »Generalunkosten« infolge der Nutzung 
großbetrieblicher Anlagen für Gas, Wasser etc. 


Dieses Schema wird durch folgende Erwägungen zersetzt. Er- 
stens: durch den Hinweis auf das »Ineinandergreifen« und die daraus 
erwachsenden Vorteile bestätigt der Verfasser selbst, was ich schon 
sagte: daß sich Standortsvorteile nicht restlos in Kostenvorteile auf- 
lösen lassen. Es bleiben Imponderabilien als mitbestimmende Stand- 
ortsfaktoren übrig, die ich unter der Bezeichnung der Qualitäts- 
vorteile zu verselbständigen vorschlug. Das ist offenbar korrekter, 
als sie zusammen mit Kostenvorteilen einem besonderen Umstande: 
der Agglomeration zuzuschreiben (die nebenbei bemerkt ein schon sehr 
wenig »reines« Element ist, wie der Verfasser selber einsieht, weshalb 
er denn auch nur schweren Herzens, wie man merkt, diese Agglomera- 
tionsorientierung neben die beiden andern zu setzen sich entschlossen 
hat). Da es auch sehr wohl noch andere Standortsvorteile geben kann, 
die nicht Kostenvorteile sind und nicht aus der Agglomeration 
sich ergeben. Beispiel: die »Konsumorientierte« feine Maßschneiderei 
für Damen und Herren. Wenn sie in der Großstadt domiziliert ist, so 


I. nicht weil gebunden; technisch ist eine Anfertigung auch in 
einer benachbarten Stadt möglich; 


2. nicht weil ein Kostenvorteil erwächst; 


3. nicht wegen der Agglomeration: denn die Gründe würden auch 
bestehen bleiben, wenn es sich nur um Einen Kunden (etwa einen 
Fürstenhof) auf dem Lande handelt, sondern lediglich deshalb, weil 
der Kunde meinetwegen in 8 Tagen alle 8 oder 16 Anproben erle- 
digen will und der Schneider, der das Kleidungsstück in Arbeit hat, 
täglich ein bis zweimal mit der Kundin persönlich Rücksprache, 
»Fühlung«, nehmen muß. Die Konsumorientierung folgt aus einem 
(nicht in der Agglomeration begründeten) Qualitätsvorteil. 


Entschließt sich Weber aber (und er muß es, wenn anders sein 
»System der Standorte« nicht lückenhaft bleiben soll), eine besondere 
Kategorie der Oualitätbestimmten Standorte aufzustellen (unter 
denen dann die Agglomeration nur einen beliebigen Einzelfall bildet), 
so wird er das ganze, ihn selbst bedrückende Rubrum »Agglomeration« 
los und sein Bau strebt auf zwei schlanken Säulen: Kostenvorteile 
bei Verwendung der sachlichen Produktionsfaktoren (so besser als 
»Transportorientierung«) und Kostenvorteile bei Verwendung der 
persönlichen Produktionsfaktoren — eben bei den beiden 
einzigen Elementen der Produktion — elegant in die 
Höhe. Was er nämlich von »Agglomerationsvorteilen« aufzählt, die 
Kostenvorteile sind, so müssen sie sich ja (das läßt 
sich ohne weiteres deduktiv feststellen) in 
Kostenvorteile sachlicher oder persönlicher 
Natur (wie ich der Kürze halber sagen will) auflösen lassen. 
Denn es kann ja keine andern Kostenvorteilsquellen geben. Eine 
Analyse des Tatbestandes bestätigt die Richtigkeit dieser deduktiv 
gewonnenen Einsicht. 


Einige Anmerkungen zur Lehre vom Standort der Industrien. 757 


Zunächst freilich: die Vorteile der Betriebskonzentration gehören 
meines Erachtens überhaupt nicht in die Lehre vom Standort. Die 
Standortsfrage kann doch immer nur die sein: warum befindet sich 
dieses Gewerbe an diesem Orte und nicht anderswo. \Weber müßte 
nun auf die Frage: warum befindet sich die Spinn-Fabrik an dem 
Orte A, während die Werkstätten der hausindustriellen Spinner an 
den Orten a, b, c, d etc. zerstreut lagen, antworten: wegen des 
Vorteils, den der Großbetrieb über den Kleinbetrieb hat, oder: wegen 
des Kostenvorteils, den die Agglomeration von 1000 Spinnern bietet. 
Richtig, lieber Weber? Doch nicht. Die Agglomeration schafft 
erst der Uebergang zum Großbetrieb, also kann sie nicht die Ur- 
sache sein, weshalb dieser sich bildet. Wir sollen ja aber zudem gar 
nicht die Ursache feststellen, weshalb der Großbetrieb entsteht, son- 
dern weshalb er an dem Orte A und nicht an dem Orte B entsteht, wo 
ja der Vorteil, der aus der Agglomeration erwachsen soll, derselbe wäre. 
Es ist doch also nicht angängig, die Domizilierung der fabrikmäßigen 
Spinnerei an dem Orte A aus ihrem Uebergang zum Großbetriebe 
zu erklären, vielmehr müssen hier irgendwelche andere Gründe, von 
denen, die wir kennen, von uns als wirksame aufgesucht werden. 

Ist eine Industrie an einem Orte ansässig und die andere siedelt 
dort, weil ihre Verbindung mit jener ihr Kostenvorteile gewährt, so 
rühren diese Vorteile freilich aus der Agglomeration her. Aber nicht 
auch aus andern Standortsfaktoren? Warum sollte jetzt plötzlich 
die Materialorientierung ausgeschaltet werden ? Da doch die Produkte 
der andern Industrie Material für die ihren Standort suchende bedeuten ? 
Das gilt in noch viel stärkerem Grade für die aus der gesellschaftlichen 
Organisation folgende Verbilligung der »Generalunkosten«. Warum 
in aller Welt soll der billigere Gas- oder Wasserbezug in einer Groß- 
stadt nicht grundsätzlich gleichgestellt werden mit dem ergiebigeren 
Kohlen- oder Erzlager (dessen Ergiebigkeitsgrad in einer Standorts- 
lehre ja auch nicht weiter begründet, sondern als gegeben hinge- 
nommen wird)? 

4. Tendenzielles. Sehr viel hübsche Gedanken (sagte ich 
schon) entwickelt Weber dort, wo er anfängt, seine Theorie in die 
historische Empirie zu tauchen und die Entwicklungstendenzen der 
Standortbildung innerhalb des Kapitalismus zu skizzieren. Hier jedoch 
ist es jetzt noch nicht an der Zeit, Einwendungen zu machen, da ja 
dieser Teil seiner Lehre vom Standort der Industrien erst in dem näch- 
sten Bande erschöpfend wird behandelt werden. Was ich ihm nur 
jetzt noch anheimgeben möchte, wäre dies: doch wenn irgend mög- 
lich meine, namentlich für die Technik entwickelten Tendenzen, nicht 
unbeachtet zu lassen, sondern sie in seine Gedankengänge aufzunehmen. 
Vor allem wird ihm, wie ich glaube, der Gedanke, daß wir uns in der 
Richtung einer Wandlung aus organischer in anorganische Produktion 
bewegen, für viele seiner eigenen Ausführungen von Nutzen sein können. 

Daß die Deduktionen Webers, die er unter dem Gesichtswinkel 
der Standortsbildung macht, »einseitig« seien, werden ihm nur stumpfe 
»Historiker« zum Vorwurf machen. Natürlich muß seine »empirische 


758 Werner Sombajrt, Einige Anmerkungen zur Lehre etc. 


Standortstheorie«, auf die »wir« uns so sehr freuen, einseitig bis 
zur Monomanie sein. Nur dann wird sie uns nützen können. 
Denn es scheint doch ein »Entwicklungsgesetz« aller Wissenschaft zu 
sein, daß sie nur von Monomanen vorwärts gebracht wird. Also — 
auf Wiedersehen beim zweiten Bande, der erst die Erfüllung enthalten 
soll! Und doch eigentlich erst das Kunststück, für das der vorliegende 
Band nur die notwendigen Apparate herbeigestellt hat. 











Eine geometrische Fundierung der Lehre vom 
Standort der Industrien !). 


Von 
L. v. BORTKIEWICZ. 


Die Frage der Verteilung gewerblicher Betriebe über ein Wirt- 
schaftsgebiet ist wiederholt zum Gegenstand zusammenfassender Dar- 
stellungen gemacht worden. Dabei ist auch versucht worden, die 
Faktoren, von denen diese Verteilung im allgemeinen abhängt, auf- 
zuzeigen, die größere oder kleinere Bedeutung, die jedem Faktor 
unter bestimmten technischen, ökonomischen und sozialen Produk- 
tionsbedingungen zukommt, nachzuweisen und hieraus gewisse Ent- 
wicklungstendenzen in bezug auf die nähere Ausgestaltung der »räum- 
lichen Arbeitsteilung« zu deduzieren. 

Die wichtigsten hierher gehörenden Generalisationen, die man bis- 
lang unbestritten gelten ließ, sind die folgenden: Bei wenig entwickelter 
Produktions- und Verkehrstechnik sei das Gewerbe an die Konsum- 
tionsplätze gebunden. Fortschritte der Arbeitsgliederung und des 
Kommunikationswesens bringen es mit sich, daß die betreffenden 
Industriezweige an solche Orte gelegt werden, die gewisse Produktions- 
vorteile, namentlich in Gestalt reichlich vorhandener Rohstoffe bezw. 
günstiger Bedingungen ihrer Erzeugung oder auch in Gestalt billig 
zu habender Arbeitskräfte darbieten. Die Rücksicht auf die »Nähe des 
Absatzes« trete demgegenüber unter dem Einfluß jener Fortschritte 
im allgemeinen zurück und behalte ihre Bedeutung lediglich für solche 
Produktionszweige, die einem weitverbreiteten und schwer trans- 
portablen Rohstoffe durch Verarbeitung einen nur geringen Wert 
zusetzen. Sofern aber der zur Verarbeitung gelangende Rohstoff 
nur an bestimmten Orten sich vorfindet, werde die Industrie um so 
:her an oder bei diesen Orten ihren Sitz finden, je größer der Anteil 
‚ei, den der Rohstoff an dem Wert der betreffenden Industrieprodukte 
at und je größer der Gewichtsverlust sei, den der Rohstoff durch die 
/erarbeitung erleidet. Und umgekehrt: Je mehr die industrielle Ar- 





1) Alfred Weber, Ueber den Standort der Industrien. Erster Teil: 
‘eine Theorie des Standorts. Mit einem mathematischen Anhang von Georg 


'ick. Tübingen 1909. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 49 


760 L. v. Bortkiewicz, 


beit zu dem Werte des Produktes beiträgt und je vollständiger der 
Rohstoff seinem Gewicht nach in das Produkt eingeht, um so weiter 
wird die Industrie von der Rohstoffgewinnung abrücken können. 
Ueberhaupt aber übe das Moment der Entfernung einen um so geringe- 
ren Einfluß auf die Wahl des Standorts einer Industrie aus, je höher 
der spezifische Wert ihrer Produkte (d. h. das Geldäquivalent der 
Produktgewichtseinheit) ist, möge dieser hohe Wert in dem Material 
oder in der formgebenden Arbeit begründet sein, denn je hochwertiger 
in diesem Sinne ein Produkt ist, um so leichter vertrage es die auflau- 
fenden Transportkosten ?). 

Gegen so oder ähnlich lautende Formulierungen wendet sich nun 
Alfred Weber mit großer Entschiedenheit. Sie seien ent- 
weder ganz falsch oder doch in hohem Grade ungenau und daher 
irreführend (S. 214—223). Und wenn sie die bisherige »Standortslehre« 
beherrscht hätten, so hänge das damit zusammen, daß letztere auf 
einer »veralteten Method«« aufgebaut sei — einer Methode, die darauf 
hinausläuft, Systematik und Theorie zu verwechseln. Mit »einer 
irgendwie vorgenommenen Gruppierung vom blauen Himmel herunter- 
gefallener Standortsfaktoren« und mit einer sich daran anschließenden 
»Zusammentragung von Einzeltatsachen«, an denen die Bedeutung 
jener Faktoren illustriert wird und von denen man »zu allgemeinen 
Gesetzmäßigkeiten aufzusteigen« versucht, sei es nicht getan. Es gelte 
vielmehr auf deduktivem Wege zunächst eine reine Theorie 
des industriellen Standorts zu gewinnen, deren Kennzeichen es sei, 
daß sie bestimmte Regeln, die Weber keinen Anstand nimmt, als 
»Gesetze im strengsten Sinne des Wortes zu charakterisieren (S. Io). 
»yunabhängig von irgendwelcher besonderen Wirtschaftsart« (was eben 
mit dem Zusatz »rein« ausgedrückt wird) entwickelt. Im übrigen 
müsse die reine Theorie des Standorts, wie jede Theorie, abstrahierend 
und isolierend vorgehen. Sie operiere mit bestimmten vereinfachenden 
Voraussetzungen und gelange dazu, »innerhalb der so konstruierten 
Wirklichkeit oder richtiger Unwirklichkeit« jedem industriellen Be- 
trieb seinen ganz bestimmten geographischen Platz »eindeutig« zu- 
zuweisen (S. 199). Trotzdem besitze diese Theorie nicht nur »idealen 
Wert«. Denn sie paßt ihren Vorstellungsinhalt den tatsächlichen 
Verhältnissen möglichst an, wodurch, wenn auch keine genaue Kennt- 
nis, so doch eine richtige »allgemeine Anschauung« (S. 172) von der 
Wirklichkeit und eine »begriffliche Beherrschung« (S. 197) derselben 
vermittelt wird. Ihre notwendige Ergänzung finde diese abstrakte 
Lehre in der realistischen Theorie des Standorts, 
welche den zweiten Teil der Weberschen Schrift bilden soll und haupt- 


3) Wilhelm Roscher, Studien über die Naturgesetze, welche den 
zweckmäßigen Standort der Industriezweige bestimmen (1865), in den »An- 
sichten der Volkswirtschaft aus dem geschichtlichen Standpunkte«. 3. Aufl. 
2. Bd. Leipzig 1878. S. 1—-ı00. Derselbe, System der Volkswirtschaft 
3. Bd. 2. Abt. 2. Kap. Vgl. A.E.F.Schäffle, Das gesellschaftliche System 
der menschlichen Wirtschaft. 3. Aufl. Tübingen 1873. 2. Bd. 4. Kap. S. 274—302. 


Fine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 761 


sächlich auf einer »Analyse der deutschen Industrielagerung seit 
18614 aufgebaut werden wird. 

Die reine Theorie des Standorts weist in Webers Konstruktion 
drei Stufen auf. Auf der ersten Stufe wird mit nur zwei Standorts- 
faktoren gerechnet: der Lage des Konsumplatzes und der Lage der- 
jenigen Orte, aus denen die Rohstoffe bezogen werden (Materiallager), 
wobei vorausgesetzt wird, daß die zur Produktion nötigen Arbeits- 
kräfte überall in der erforderlichen Quantität und Qualität und zu 
gleich günstigen Bedingungen zur Verfügung stehen und daß der 
gewerbliche Betrieb, um dessen Standort es sich handelt, immer nur 
einen Konsumplatz mit seinen Produkten versorgt. 

Auf der zweiten Stufe der theoretischen Untersuchung wird die 
erste dieser beiden Voraussetzungen fallen gelassen und vielmehr 
angenommen, daß es in kleinerer oder größerer Entfernung von 
dem jeweiligen Konsumplatz und von den in Betracht kommenden 
Materiallagern Orte gibt, wo die menschliche Arbeit niedriger als 
sonstwo in dem betreffenden Gebiet im Preise steht. Dabei ist nicht 
allein auf den Arbeitslohn, sondern gleichzeitig auf die Arbeitsleistung 
zu sehen. Dieser doppelten Rücksichtnahme entspricht der Begriff 
der in Geld ausgedrückten Arbeitskosten pro Tonne Produkt, wofür 
Weber den Ausdruck »Arbeitskostenindex« einführt. 

Schließlich emanzipiert man sich auf der dritten Stufe der Unter- 
suchung auch noch von der zweiten der beiden vorhin erwähnten 
Voraussetzungen, indem man unter Berücksichtigung der produk- 
tivitätsteigernden Wirkung der industriellen Zentralisation (»Agglo- 
meration« nach Weber) gewerbliche Betriebe entstehen läßt, die mehrere 
Konsumplätze bedienen. 

Die Gesetze, welche die Wahl des Standorts bestimmen, werden 
beim Uebergang zu der nächsthöheren Stufe komplizierter. Die 
einfachste Gestalt nehmen sie auf der ersten Stufe an. In bezug auf 
letztere spricht Weber von »Transportorientierung«e Es wäre aber 
korrekter »Konsum- und .Materialorientierungs zu sagen. 

Die Aufgabe besteht hier darin, bei einem geographisch fixierten 
Konsumplatz und bei geographisch fixierten Lagerstätten der Materia- 
lien den Ort zu bestimmen, welcher der Bedingung genügt, daß, 
wenn die Produktion an diesen Ort gelegt wird, die Kosten der Be- 
förderung der Materialien und des Produkts niedriger ausfallen als 
wenn sie an irgend einen anderen Ort gelegt würde. Die Lösung dieser 
Aufgabe erfolgt unter der Annahme, daß der vorhandene Transport- 
apparat beliebige Punkte der als Ebene gedachten Erdoberfläche 
geradelinig verbindet und daß für den Tonnen-Kilometer ein einheit- 
licher Frachtsatz in Geltung ist. Gesetzt nun, es kommen zwei Ma- 
terialien für die Produktion in Betracht (z. B. Eisen und Kohle), 
so wird man vor allem unter den vielen Lagerstätten dieser beiden 
Materialien diejenigen ausfindig machen müssen, welche sich in 
bezug auf den gegebenen Konsumplatz als die optimalen erweisen, 
indem nämlich ihre Inanspruchnahme die geringsten Transport- 
kosten verursacht. 

49* 


-62 L. v. Bortkiewicz, 


Diese beiden Materiallager brauchen nicht immer die dem betref- 
fenden Konsumplatz am nächsten liegenden zu sein, da es offenbar 
nicht nur auf ihre Entfernung von diesem, sondern zugleich auf ihre 
gegenseitige Lage ankommt. Es seien mit K, M, und M, die drei 
Punkte bezeichnet, in denen der Konsumplatz und jene beiden Ma- 
teriallager liegen. Verbindet man diese drei Punkte durch gerade 
Linien, so entsteht eine »Standortsfigur«, in diesem Falle ein Dreieck, 
und es kann leicht gezeigt werden, daß der gesuchte Standort durch 
einen Punkt P dargestellt ist, der innerhalb der Standortsfigur oder 
in einer der drei Ecken derselben, niemals aber außerhalb der Figur 
liegen wird. Des näheren bestimmt sıch die Lage des Standorts 
danach, welche Quantitäten der beiden Materialien zur Produktion 
gebraucht werden oder, genauer ausgedrückt, wie viel Gewichtsein- 
heiten von jedem der beiden Materialien zur Erzeugung einer Ge- 
wichtseinheit des fertigen Produkts erforderlich sind. Werden m, 
und m, Tonnen von jedem der beiden in M, und M, befindlichen 
Materialien zur Herstellung einer Tonne Produkt (T. P.) gebraucht 
und sind die Punkte M,, M, und K um «,, u, und v Kilometer von 
P entfernt, so werden bei einem Frachtsatz Ak für den Tonnenkilo- 
meter (tkm) die Transportkosten, die eine Tonne Produkt im ganzen 
verursacht, (m u, + m,u,+ v)h betragen, und es wird darauf ankom- 
men, daß dieser Ausdruck durch eine entsprechende Wahl von P zu 
einem Minimum gemacht wird. 

In einem von Georg Pick verfaßten mathematischen An- 
hang wird denn auch gezeigt, wie sich P mit Hilfe einer ziemlich ein- 
fachen geometrischen Konstruktion ermitteln läßt. Auf dieselbe 
geometrische Aufgabe war übrigens schon Wilhelm Laun- 
hard t?) inseinen Untersuchungen über die kommerzielle Trassierung 
gestoßen und hat diese Aufgabe mit gleichem Erfolg wie Pick gelöst. 
Mit Rücksicht auf den speziellen Gegenstand seiner Untersuchung 
bezeichnet Launhardt das gefundene theoretische Resultat als den 
»Satz vom Knotenpunkte«, bemerkt aber in einer Fußnote folgendes: 
»Der Satz vom Knotenpunkte kann auch zur Bestimmung des zweck- 
mäßigsten Standortes einer gewerblichen Anlage benutzt werden, 
beispielsweise für einen Hochofen, wenn das Eisenerz in A, die Koh- 
len in B gewonnen werden und das Roheisen nach C zu schaffen ist« $). 
Den Punkten A, B und C entsprechen in der Weberschen Darstellung 
die Punkte M,, M, und K. l 

An diese mathematische Lösung des Standortsproblems für den 
Fall von zwei Materialien knüpft Weber eine Reihe allgemeiner Be- 
trachtungen an, die hauptsächlich die Frage betreffen, von welchen 
Momenten es abhängt, ob der Standort mehr nach dem Konsumplatz 





3) Theorie des Trassierens. Heft I. Hannover 1887. S. 35—41. 

*) Launhardt verweist hierzu auf seinen Aufsatz »Die Bestimmung des 
zweckmäßigsten Standortes einer gewerblichen Anlage«, der in der Zeitschriit 
des Vereins deutscher Ingenieure, Bd. XXVI Heft 3, Berlin 1882 — einer für 
den Nationalökonomen allerdings verborgenen Stelle — erschienen war. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 763 


oder mehr nach den Materiallagern tendiert, ob die Industrie mehr 
»konsumorientiert« oder »materialorientiert« ist. Eine entscheidende 
Bedeutung kommt hierbei dem Umstand zu, ob die betreffenden 
Materialien mit ihrem vollen Gewicht oder nur mit einem Teil dessel- 
ben in das fertige Produkt eingehen. In dem einen Fall hat man es 
nach Webers Ausdrucksweise mit »Reinmaterialien«, in dem anderen 
mit »Grobmaterialien« zu tun. Die letzteren mitsamt solchen Ma- 
terialien, welche kein einziges Partikelchen von ihrem Gewicht dem 
Produkt mitteilen (z. B. Holz und Kohle in ihrer Eigenschaft als 
Brennstoffe), faßt Weber zu einer gemeinsamen Kategorie zusammen, 
welcher er den Namen »Gewichtsverlustmaterialien« beilegt. Außer- 
dem werden unterschieden: »lokalisierte Materialien« auf der einen 
Seite, d. h. solche Materialien, die aus technischen oder ökonomischen 
Gründen nur an ganz bestimmten Stellen bergmännisch gehoben oder 
landwirtschaftlich erzeugt werden, und »Übiquitäten« auf der an- 
deren Seite, deren Kennzeichen es ist, daß sie, vom Standpunkte der 
großen Verhältnisse der Praxis« aus gesehen, »überall« vorkommen. 

Vorhin wurden unter m, und m, bestimmte Mengen lokalisierter 
Materialien verstanden. Bezeichnet man noch mit g, und g, die Quo- 
ten, mit denen jedes dieser Materialien seinem Gewicht nach in das 
Produkt eingeht — man könnte für I—g, bezw. I—g, »Gewichts- 
verlustquoten« sagen — so erhält man die ohne weiteres verständ- 
liche Formel: 

EM, T 8m, = I. (1) 
Tritt aber eine Ubiquität in der Menge von n Tonnen pro T. P. hinzu 
und kommt dieser Ubiquität eine Gewichtsverlustquote I—g, zu, 
so modifiziert sich (I) wie folgt: 
Em ET EM, T Eon = = I. (2) 

Das Verhältnis des lokalisierten Materialgewichts zum Produkt- 
gewicht, also in den beiden Fällen, auf welche unsere Formeln (1) 
und (2) Bezug nehmen, die Summe m, + m, (als unbenannte Zahl 
gedacht) bezeichnet Weber als den »Materialindex« der Produktion, 
wofür wir in folgendem m setzen wollen, und der Ausdruck m + I 
heißt bei Weber »Standortsgewicht«, da dieser Ausdruck das Gesamt- 
gewicht angibt, »das bei irgend einer Produktionsart pro Produkt- 
einheit für die Bewegung in der Standortsfigur in Betracht kommt«. 

Mit diesen beiden Begriffen des Standortsgewichts und des 
Materialindex lassen sich nun, meint Weber, über den Kampf des 
Konsumplatzes und der Materiallager um den Standort einige allge- 
meine Lehrsätze aufstellen. 

So könne man z. B. sagen, daß die Produktion aller Industrien, 
deren Materialindex, sei es aus welchem Grunde immer, nicht größer 
als 1, deren Standortsgewicht also nicht größer als 2 ist, am Konsum- 
platze liegt. Weber selbst bringt diesen Lehrsatz mit der geometri- 
schen Konstruktion, die zur Ermittlung von P dient, in Zusammen- 
hang (S. 55—560), aber im gegebenen Fall braucht man diese Kon- 
struktion garnicht heranzuziehen. Es läßt sich vielmehr auf Grund 
des Axioms, daß die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten 


764 L. v. Bortkiewicz, 


durch eine Gerade dargestellt wird, spielend zeigen, daß wenn m, + m, 
nicht größer als ı ist, der Punkt der minimalen Transportkosten in K 
liegen muß. Man bezeichne die drei Seiten des Standortdreiecks, 
nämlich die Abstände zwischen M, und K, M, und K und M, und 
M, mit a,, a, und a, und denke sich einen Punkt P innerhalb des 
Standortsdreiecks, welcher in Abständen u,, #w, und v von M,, M, 
und K liegt. Die Transportkosten pro T. P. sind dann für den Punkt 
P durch H = (m, u, +m,u, +v)h und für den Punkt K durch 
H' = (m a, + m,a,)h ausgedrückt. Daraus nun, daß m, + m, nicht 
größer als ı ist, folgt, daß H nicht kleiner als [m, (u, + v) + 
m, (u, + v)] k sein wird. Daaber u, +uv>a, und u, +U>a,, so er- 
gibt sich: H > (m,a, + m,a,)h oder H>H'. Folglich wird der Stand- 
ort ın K liegen. 

Die Bedingung, daß m, + m, nicht größer als x ist, wird, wie aus 
den Formeln (1) und (2) hervorgeht, immer erfüllt sein, wenn die bei- 
den in Betracht kommenden lokalisierten Materialien zu der Klasse 
der Reinmaterialien gehören (denn man hätte: g, = g, = 1). Also 
wird in diesem Fall — und das gilt auch bei einer größeren Zahl von 
Materialien 5) — der Standort am Konsumplatz liegen und zwar 
unabhängig davon, ob Ubiquitäten hinzutreten oder nicht (S. 63—64). 

Es ließe sich weiter in derselben Weise, d. h. wiederum unter An- 
wendung des Axioms, daß die Gerade die kürzeste Verbindung zwi- 
schen zwei Punkten darstellt, beweisen, daß bei m, = m, + I oder 
m, m, + I der Standort in M, und bei m, = m, + I oder m, œ> 
m, + I der Standort in M, liegen muß ë). Von diesen Gleichungen 


è) Es sei eine unbestimmte Anzahl von Materialien gegeben, die in den 
Punkten M,, M., M, usw. ihren Fundort haben und von denen m,, m,, 
m; usw. Tonnen zur Herstellung einer Tonne Produkt gebraucht werden. Zu 
beweisen ist, daß wenn m, +m,+m,+....<ı, der Standort der Produktion 
am Konsumplatz K liegt. Man denke sich in einer Entfernung v von K einen 
Punkt P und bezeichne mit a; und u; die Entfernungen zwischen M; und K - 
bezw. P. Außerdem führe man folgende Bezeichnungen ein: m, +m, + m, +... 
=m, ma, + M,a, + ma, +....=s und mw +M + Must... =t. Die 
Transportkosten pro T.P. sollen H oder H’ sein, je nachdem die Produktion in 
P oder in K stattfindet. Man hat nun: H=(t+v)h und H'=sh. Es ist: uj+v 
Žž ai. (Es ist nicht gestattet, y-+v>a; zu schreiben, weil man mit der Möglich- 
keit rechnen muß, daß P auf der Verbindungslinie zwischen Mf; und K zu liegen 
kommt.) Man findet weiter: mju; 7 mjaj—m;v und durch Summierung: 
t> s—mv. Daher denn: H? (s—mu+v)4 oder H? H‘+(1—m)vh und, bei 
m<ı, H>H". 

6) Für den Fall von mehr als zwei Materialien hätte man hier zu beweisen. 
daß wenn m, > ı+m,+n,-+...., der Standort in M, liegen muß. Jetzt soll H, 
die Transportkosten pro T.P. bezeichnen, die sich ergeben, wenn die Produktion 
in M, stattfindet, und es soll mit b; die Entfernung eines Punktes M; von M, 
bezeichnet werden. Es sei noch: m, b,+m,b,+...=r. Im übrigen gelten die 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. ;65 


bezw. Ungleichungen kann aber, wie aus den Formeln (1) und (2) 
hervorgeht, die eine oder die andere nur dann erfüllt sein, wenn g 
bezw. g, kleiner als ı ist, d. h. wenn man es mit einem Gewichts- 
verlustmaterial zu tun hat. So heißt es denn bei Weber: »Rein- 
materialien können niemals die Produktion an ihr Lager binden ..... 
Gewichtsverlustmaterialien dagegen können die Produktion bis an 
ihr Lager ziehen. Dazu gehört jedoch, daß 7) erstens der Materialin- 
dex, ınnerhalb dessen sie mitwirken, größer ist als I und zweitens 
in dem Materialindex ihr Anteil gleich?) dem des Rests + dem Pro- 
duktgewicht °?) ist. Einfacher gesagt, ihr Gewicht muß gleich dem 
Produktgewicht + dem Gewicht der übrigen lokalisierten Materialien 
sein oder größer« (S. 61—62). 

Solche Lehrsätze können auf das Prädikat »exakt« insofern An- 
spruch erheben, als sie ganz präzise Aussagen über die Lage des Stand- 
orts enthalten. Aber, was methodologisch nicht uninteressant ist, 
es beziehen sich diese Lehrsätze auf Fälle, die, vom Standpunkte der 
geometrischen Konstruktion aus gesehen, die \Weber seinen Aus- 
führungen zugrunde legt, als Ausnahme- oder Grenzfälle erscheinen. 
Und eben deshalb erweist sich hier, wie wir gezeigt haben, diese ganze 
Konstruktion als überflüssig. 

Daneben finden wir bei Weber gewisse Formulierungen, bei denen 
von Exaktheit nicht mehr die Rede sein kann. Unter diesen Formu- 
lierungen ist wohl auch im Sinne des Verfassers diejenige am wich- 
tigsten, derzufolge Industrien mit hohem Materialindex material-, 
solche mit niedrigem Materialindex konsumorientiert seien (S. 61). 
In dem Spezialfall, wo nur zwei lokalisierte Materialien in der Pro- 
duktion verwendet werden, kommt es hierbei darauf an, daß die Punkte 
M,und M, im Vergleich mit dem Punkt X eine um so größere Attrak- 
tion auf den Punkt P (in welchem der Standort liegt) ausüben, je 
größer m, und m, sind, also auch je größer ihre Summe, der Material- 
index, im Verhältnis zu I ist. Das steht aber fest, ohne daß man ge- 


Bezeichnungen (der vorhergehenden Fußnote. Man hat: H,=(r+a,)h und wie 
früher: H=(t+v)h. Es ist nun: b; < ui +u. (Man ist nicht berechtigt b; < ug + u, 
zu schreiben, weil es ja nicht ausgeschlossen ist, daß P auf der Geraden 
liegt, die M; mit M, verbindet.) Durch Summierung erhält man: r<t—nı,u, 
+ (m—m,)u, oder r <t+(m—2zm,)u.. Zugleich hat man: a,< v+u, Daher: 
H, <t14(m— 2m u, Hu +y h oder auch: H, < H + (m—2 m, +1)u, h. Aus 
m, 1+m,+m,+.... folgt aber: m, > 1 +m—m, und m—2 m, +1 < 0, was 
H, < H ergibt. Ist also die Bedingung m, > ı m, n,+.... erfüllt, so liegt 
der Standort in M,. Damit ist aber nicht gesagt, daß jene Bedingung erfüllt 
sein muß, damit der Standort in M, zu liegen kommt. 

7) Statt »Dazu gehört jedoch, daßs müßte es dem Schlußsatz der letzten 
Fußnote zufolge heißen: »Das ist namentlich dann der Fall, wenn«. 

$) Es müßte gesagt werden: mindestens gleich. 

°) Es müßte eigentlich heißen: +1, statt »+ dem Produktgewicht«. 


766 L. v. Bortkiewicz, 


naueres darüber zu wissen brauchte, wie sich geometrisch die Lage 
von P bestimmt. Ja, die betreffende geometrische Konstruktion 
kann garnicht zur Verdeutlichung der Tatsache dienen, daß »die Indu- 
strie sich generell an die Konsumplätze siedelt«, wenn der Material- 
index niedrig und »zu den Materialien rückt«, wenn er hoch ist (S. 72). 
Denn die Geometrie könnte schlechterdings nur in einer Form diese 
Tatsache zum Ausdruck bringen, nämlich so, daß der Punkt P dem 
Punkte K näher oder ferner läge, je nachdem sich m kleiner oder größer 
stellte. Und das trifft eben nicht allgemein zu. Auch bei entsprechend 
großem m kann der Punkt P in relativ großer Entfernung von M, 
und M, und in relativ kleiner Entfernung von K zu liegen kom- 
men, worauf Weber selbst mit der Gewissenhaftigkeit, die seine 
Darlegungen auszeichnet, wiederholt hinweist 1%). Er meint aber, das 
wäre dann »zufällig«. Indessen zufällig ist jede gegebene Konstella- 
tion, welche durch die Standortsfigur veranschaulicht wird. Und so- 
fern letztere die Gestalt eines Polygons mit drei oder mehr Ecken 
annimmt, gibt uns die Geometrie kein Mittel an die Hand, den Ein- 
fluß solcher Zufälligkeiten auszuschalten. 

In dem besonderen Fall, wo die Standortsfigur zu einer geraden 
Linie zusammenschrumpft und zwar dadurch, daß alle zur Produktion 
erforderlichen Materialien an ein und demselben Punkt liegen 1?) 
(oder, was auf dasselbe herausläuft, dadurch, daß nur ein Material 
benötigt wird), verhält es sich freilich anders. Hier liegt der Standort 
entweder am Konsumort oder am Materiallager, je nachdem der 
Materialindex kleiner oder größer als I ist. Ist aber der Materialindex 
gleich I, so kann jeder Punkt auf der den Konsumplatz mit dem Ma- 
teriallager verbindenden Geraden als Standort dienen, weil die in Be- 
tracht kommenden Transportkosten unter der Annahme m = I von 
der Lage des Standorts auf dieser Geraden nicht abhängen (S. 58—39). 
Wenn nämlich das Materiallager in einem Punkt M liegt und wenn der 
Abstand zwischen diesem Punkt und dem Konsumplatz K gleich 
a ist, so bestimmt sich die Entfernung x zwischen M und dem Stand- 
ort P aus der Bedingung, daß 

[mx.+ (a—x)] h 
oder a + (m—ı)x (3) 
ein Minimum wird, und man erhält offenbar x =a, bei m < I und 
x = 0 bei m >I, während bei m = I die Transportkosten immer die 


10) S. 64 und 65. Vgl. S. 57, wo es mit Recht nur als »wahrscheinlich« 
hingestellt wird, daß der Standort derjenigen Ecke des Dreiecks, die ihn schwä- 
cher anzieht, relativ fern liegen wird. 

11) Solch ein Zusammenschrumpfen zeigt sich auch in dem Fall, wo die 
drei Punkte X, M, und M, auf einer Geraden liegen. Bei dieser Konstellation, 
auf die sich die Ausführungen im Text nicht miterstrecken, würde, nebenbei 
bemerkt, der Standort der Produktion bei jedem numerischen Wert des Material- 
index am Konsumplatz (X) liegen, wenn die Entfernung desselben von M ı die 
gleiche wie von M, und wenn m ı =: m, Wäre. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 767 


gleichen (ah) bleiben. Hier kommt es also wirklich deutlich zum Aus- 
druck, daß es von dem Materialindex abhängt, ob die Produktion 
konsum- oder materialorientiert ist. Aber dieser Fall, der dadurch 
charakterisiert ist, daß sämtliche zur Produktion erforderlichen Ma- 
terialien beisammen liegen, hat für den Theoretiker in doppelter Hin- 
sicht etwas unbefriedigendes: erstens wird dabei die Problemstellung 
allzusehr vereinfacht und zweitens weist auch die Lösung mit ihrem 
Entweder-Oder einen allzu elementaren und sozusagen »radikalen« 
Charakter auf. 

Abgesehen von diesem Spezialfall, besteht aber schon bei zwei 
Materiallagern zwischen dem Materialindex und der Lage des Stand- 
orts kein Zusammenhang, der eine präzise generelle Formulierung 
zuließe. Mit der Behauptung, daß Industrien mit hohem Material- 
index mehr an die Materiallager, solche mit niedrigem Materialindex 
mehr an die Konsumplätze hingezogen werden, wird eigentlich nur 
über das Maß der wirkenden Kräfte, nicht aber über das Ergebnis 
ihres »gesetzmäßigen Zusammenwirkens« etwas ausgesagt. Für Ge- 
setze im strengen Sinne des Wortes, wie sie Weber im Auge hat, ist 
hier kein Raum und darüber hilft auch die »geometrische Methode« 
nicht hinweg. 

Zur Illustration dieser Sachlage möge noch ein anderes Theorem 
dienen, welchem Weber ebenfalls eine sehr große Bedeutung beizu- 
legen scheint. Will man wissen, meint er, ob eine Produktion bei Ver- 
wendung verschiedener Arten von Materialien »sich im wesentlichen 
materialmäßig oder konsummäßig orientiert«, so hat man »nur den 
Gewichtsverlust ihrer lokalisierten Materialien zu vergleichen mit dem 
Gewicht der Ubiquitäten, die sie braucht«. »Je nachdem, welches 
Gewicht größer ist, liegt die eine oder die andere Art der Orientierung 
vor« (S. 66). 

Es verdient zunächst hervorgehoben zu werden, daß auch dieser 
Zusammenhang für den Fall, wo nur ein Materiallager in Betracht 
kommt, auf einen exakten Ausdruck gebracht werden Kann. Es sei 
wieder. m die Menge des lokalisierten Materials und n die Menge 
der Ubiquität, die zur Erzeugung einer T. P. erforderlich sind und es 
seien I—g und I—g, die entsprechenden Gewichtsverlustquoten. 
Dann ergibt sich entsprechend der Formel (2): 

gm + gn =I. 4 
Nun wissen wir, daß der Standort am Konsumplatz oder am Mate- 
riallager liegen wird, je nachdem m < I oder m >I. Jetzt hat man 
aber auf Grund der Formel (4) bei m <1: 


m <gm + g,n 
oder: m(I—g) <g,n (5) 
und bei m >I: m> gm + gn 
oder: m(I—g) > g,n. (6) 


Die Ungleichungen (5) und (6) stehen mit der angeführten Weberschen 
Formulierung durchaus im Einklang. Denn m (I—g) ist ein Ausdruck 
für den »Gewichtsverlust des lokalisierten Materials« und g,n für das 
»Gewicht der Ubiquität, die man brauchte. Nur daß hierbei, was 


768 L. v Bortkiewicz, 


Weber hervorzuheben unterlassen hat, sozusagen der »Nettover- 
brauch« (g,r) und nicht der »Bruttoverbrauch« (n) entscheidend ist. 

Was sodann den Fall betrifft, wo man es mit zwei oder mehr 
Materiallagern zu tun hat, so geht hier die »Exaktheit« wiederum 
in die Brüche. Daher auch bei Weber die einschränkende Wendung 
»im \Wesentlichen«. Es ist übrigens schon aus Formel (2) unmittelbar 
einleuchtend, daß die Tendenz zu den Materiallagern, da sie an der 
Größe m, + m, gemessen wird, im allgemeinen um so stärker sein wird, 
je kleiner die Größen g,, g, und g,n sind, d. h. je beträchtlicher die 
Gewichtsverluste der lokalisierten Materialien sind und je unbedeu- 
tender der Nettoverbrauch der Ubiquitäten ist. Das steht aber zu 
der geometrischen Lösung des Standortsproblems wiederum in keiner 
Beziehung und es beruht daher auf Selbsttäuschung, wenn Weber 
die hier in Frage stehende Formulierung mit als »Resultat der An- 
wendung der allgemeinen mathematischen Minimalpunktslehre« auf 
das Standortsproblem hinstellt (S. 66). 

Gegen das »Standortsdreieck«, wie es Weber als Hilfsmittel 
der theoretischen Untersuchung benutzt, lassen sich noch weitere 
Einwände vorbringen. So bleibt z. B. die Entstehung des Standorts- 
dreiecks bei einer Vielheit der heranziehbaren Materiallager eine 
offene Frage. Die Lösung, auf welche \Veber hinweist (S. 69), leidet 
schon an dem Fehler, daß sie auf einer willkürlichen Annahme be- 
ruht. Es wird nämlich dabei vorausgesetzt, daß das optimale Lager 
eines Materials feststeht. 

Ein anderer Einwand, der sich wohl jedem aufdrängt, wäre der, 
daß ein Dreieck sich als Standortsfigur doch nur in dem besonderen 
Fall ergibt, wo gerade zwei lokalisierte Materialien zur Produktion 
gebraucht werden. Bei einer größeren Zahl dieser Materialien kommen 
Standortsfiguren zustande, für welche der betreffende Minımalpunkt 
sich nicht mehr mit Hilfe so einfacher Konstruktionsregeln wie beim 
Dreieck ermitteln läßt (S. 234—235) 12). 

Die Bedeutung der am Standortsdreieck orientierten wie über- 
haupt jeder konstruktiven Lösung des Standortsproblems nach 
\Veberscher Art, wird weiterhin bis zu einem gewissen Grade dadurch 
beeinträchtigt, daß jede solche Lösung die Möglichkeit voraussetzt, 
Güter von einem Punkt zu einem beliebigen andern Punkt auf geraden 
Linien zu befördern. Weber geht darauf ein und spricht in diesem 
Zusammenhang von dem »notwendigen Sicheinfügen des wirklichen 
Standorts in ein ungeradeliniges Verkehrsnetz«, was zur Folge habe, 
daß »die Wahl dieses Standortes nur eine Annäherung an den idealen 
Standort, nicht aber dessen reine Abspiegelung in der Wirklichkeit 
sein kann« (S. 82). Nebenbei bemerkt, kommt es hier nicht sowohl 
darauf an, daß das gegebene Verkehrsnetz ein ungeradeliniges ist, 
als vielmehr darauf, daß dieses Verkehrsnetz nicht alle Punkte, die 


—_.[.. 





12) [n dem oben zitierten Artikel (S. ıro—ııı) gibt Launhardt eine 
geometrische Lösung auch für den Fall, »wo mehr als drei Ausgangspunkte des 
Transportes vorhanden sinde«. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 769 


für den Standort in Betracht kommen können, berührt. Im übrigen 
dürfte es klar sein, daß diese Diskrepanz zwischen Theorie und Wirk- 
lichkeit umso weniger ins Gewicht fällt, je dichter das Verkehrsnetz 
ist 13). 

Schwerer ist es, sich über die störende Wirkung des Nebeneinander- 
bestehens mehrerer Transportapparate, so namentlich der billigeren 
Wasserstraßen neben den Eisenbahnen, hinwegzusetzen. Weber glaubt 
die hier vorliegende Schwierigkeit dadurch überwinden zu können, 
daß man die \Vasserstraßen als Teile des einheitlichen Transport- 
apparates, also des Eisenbahnnetzes, auffaßt mit besonders niedrigen 
Tarifsätzen. Solche durch billige Tarifsätze ausgezeichneten Eisen- 
bahnstrecken seien aber zum Zweck der Standortsbestimmung ein- 
fach als »proportional ihren niedrigeren Sätzen verkürzte Entfer- 
nungen« zu behandeln. Sind also z. B. zwei Punkte A und B, die in 
einer Entfernung von 600 km von einander liegen, durch eine Wasser- 
straße verbunden, und ist die Beförderung der Güter per Schiff um 
50% billiger als per Eisenbahn, so wäre die Entfernung zwischen 
A und B mit 300 statt 600 km in Anschlag zu bringen. 

In der nämlichen Weise hatte schon Thünen der Konkurrenz 
der Wasserstraßen mit den Landstraßen Rechnung getragen. »Ge- 
setzt«, sagt er, »die Schiffsfracht betrüge !/,, der Landfracht, so ist ein 
Gut, welches an einem Flusse liegend 100 Meilen vom Marktplatz 
entfernt ist, in Hinsicht des Wertes des Getreides auf dem Gute 
und der daraus entspringenden Verhältnisse, dem Gute gleich, welches 
in dem isolierten Staat Io Meilen von der Stadt entfernt ist« 1$). 

Während aber Thünen zu dem in Frage stehenden methodolo- 
gischen Kunstgriff wohl berechtigt war, ist es Weber nicht. Denn 
in der Thünenschen Konstruktion ist die Route, nach welcher sich 
die Waren bewegen, etwas von vornherein gegebenes. Bei Weber 
dagegen hängt diese Route von dem erst zu bestimmenden Stand- 
orte der Produktion ab. Weber sagt (S. 83): »Es macht nicht die ge- 
ringste Schwierigkeit, wenn man die Tarifsätze der konkreten, in Be- 
tracht kommenden Wasserstraßen kennt, sie als Standortselemente 
in unsere Betrachtung einzustellen und die sich aus ihrer Mitwirkung 
ergebende Standortsgestaltung nach unseren Regeln zu bestimmen.« 
Da möchte man Weber fragen, ob er denn wirklich daran denkt, 
in diesem Fall fiktive Standortsfiguren mit rechnungsmäßig verkürzten 
Entfernungen zu konstruieren. Man bedenke nur, daß dabei auch die 
unverändert bleiben sollenden Entfernungen in Mitleidenschaft ge- 
zogen würden. Hat aber Weber derartige — schlechterdings unaus- 
führbare — Konstruktionen nicht im Auge gehabt, so bleibt es rätsel- 
haft, wie hier die »Regeln«, nach denen sich der Standort sonst, d. h. 
in der Voraussetzung eines Transportapparates mit einem einheit- 
lichen Frachtsatz, bestimmt, Anwendung finden sollen. In Wirklich- 
keit läßt uns hier, wo diese Voraussetzung nicht mehr gilt, die Geome- 


13) Vgl. Launhardt, ebendaselbst, S. ırI— 116. 
14) Der isolierte Staat, 3. Aufl. Berlin 1875, 1. Teil, S. 272. 


770 L. v. Bortkiewicz, 


trie vollständig im Stich. Auch die kartographischen Skizzen (S. 84), 
welche bei Weber die Wirkung der Wasserstraßen auf die Lage des 
Standorts verdeutlichen sollen, bestätigen nur, was eigentlich ohne 
weiteres klar ist, daß der »abgelenkte« Standort sich nicht mit Hilfe 
irgend einer auf sämtliche Fälle passenden geometrischen Konstruk- 
tion, sondern nur auf rein empirischem Wege auffinden läßt. Es bleibt 
nämlich nichts anderes übrig, als die Höhe der Transportkosten 
für verschiedene Lagen des Standorts, die als konkurrenzfähig er- 
scheinen, zu bestimmen und mit einander zu vergleichen !5). 
Und die einzige für eine Wahl des Standorts maßgebende »Regelk«, 
welche hier anzuwenden ist, wäre die, daß der Standort dem Minimum 
der Transportkosten entsprechen muß. Aber diese »Regel« ist mit dem 
Ansatz, von dem die ganze Betrachtung ausgeht, einfach identisch! 
Es ist auch klar, daß für de empirische Lösung des Standorts- 
problems mit dem Kunstgriff rechnungsmäßig korrigierter Entifer- 
nungen nichts gewonnen ist. 

Diesen Kunstgriff versucht Weber auch in dem Fall anzu- 
wenden, wo gewisse Abweichungen von der »reinen Kilometerrechnung«, 
z. B. in Gestalt eines Differentialtarifs, vorliegen (S. 42—44 und 76—77). 
Auch hierbei übersieht er den Umstand, daß die Entfernungen vom 
Standort nicht gegebene, sondern unbekannte Größen sind und daß 
es ein Ding der Unmöglichkeit ist, eine Standortsfigur nach dem 
Prinzip der rechnungsmäßigen Kilometerabzüge oder Kilometer- 
zuschläge umzuzeichnen. Weber betont, daß durch Abweichungen 
von der reinen Kilometerrechnung »an der prinzipiellen 
Lage des Standorts zu Materiallagern und Konsumort nichts ge- 
ändert wird« (S. 76). Es bietet einiges Interesse, diese Behauptung 
an dem schon zweimal herangezogenen einfachsten Fall zu prüfen, 
wo es nur ein Materiallager gibt. Ist der Materialindex dabei gleich 
I, so liegt der Standort, wie wir gesehen haben, frei auf der Verbindungs- 
linie zwischen dem Konsumplatz und dem Materiallager. Die Lage 
des Standorts ist also unter diesen Voraussetzungen unbestimmt. 
Man nehme nun aber an, daß ein Differentialtarif in Kraft ist, demzu- 
folge die Transportkosten langsamer als im Verhältnis zur Entfernung 
zunehmen. Dann ergäbe sich eine andere Lösung der Aufgabe: der 
Standort würde entweder am Konsumplatz oder am Materiallager 
liegen (nicht aber irgendwo auf der Verbindungslinie zwischen beiden 
Orten). Und hätte man es mit steigenden statt mit sinkenden Kilo- 
metersätzen zu tun, so würde der Standort genau in der Mitte zwischen 
Konsumplatz und Materiallager liegen. Sind das keine prinzi- 
piellen Unterschiede etwa? Oder will Weber im gegebenen Falle 
die »prinzipielle« Gleichheit der betreffenden Standortslagen nur in 
dem Sinne aufgefaßt wissen, daß sie mit einander in bezug auf das 
Prinzip des Transportkostenminimums übereinstimmen ? Dann wäre 


15) Dabei kompliziert sich die Sache dadurch, daß der abgelenkte Standort 
nicht notwendig, wie Weber anzunehmen scheint, dicht an der Wasserstraße, 
sondern unter Umständen in einer gewissen Entfernung von derselben liegen wird. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 77 


freilich gegen seine Behauptung, daß die Tarifgestaltung »prinzi- 
piell« ohne Einfluß auf die Lage des Standorts sei, nichts einzuwenden. 
Von diesem Standpunkte aus sind sich gewiß alle Standortslagen 
prinzipiell gleich. Aber zur Vermittlung dieser Erkenntnis bedarf es 
weder geometrischer noch anderer Beweise, denn sie ist schon in der 
Problemstellung enthalten. 

Weber macht nicht nur hier, sondern auch in anderen analogen 
Fällen von den Ausdrücken »prinzipiell« und »grundsätzlich« in bezug 
auf die Lage des Standorts eine, wie mir scheint, mißbräuchliche An- 
wendung. So z. B. wenn er die Behauptung aufstellt, daß die Preis- 
differenzen, welche die Materialien aufweisen, »niemals grundsätzlich 
den Standort in der Figur verändern« (S. 87). Diesen Preisdifferenzen 
ließe sich nämlich dadurch Rechnung tragen, daß man sie zunächst 
gedanklich auf Transportkostenunterschiede zurückführt und die 
letzteren dann nach der soeben besprochenen Methode als kilome- 
trische Verlängerungen bezw. Verkürzungen ausdrückt (S. 33—34). 
Daß es aber damit auch hier nicht getan ist, dürfte nach den vorstehen- 
den Ausführungen keinem Zweifel unterliegen. 

So zeigt es sich denn, daß die Art und Weise, wie Weber bei der 
Betrachtung der Konsum- und Materialorientierung verschiedene 
Komplikationen, welche die Wirklichkeit darbietet, in sein grundle- 
gendes sehr abstraktes Schema einzufügen versucht, nicht durchweg 
einwandfrei ist. Er neigt dazu, den Geltungsbereich der »geometri- 
schen Lösungen« über seine wirklichen Grenzen hinaus zu erstrecken 
und so den Nutzen der »geometrischen Methodes nicht unwesentlich 
zu überschätzen. 

Geht man nun zu der zweiten Stufe der Weberschen Untersuchung 
über, so findet man diese Tendenz in ungeschwächtem Maße wieder. 
Hier handelt es sich darum, wie eingangs bereits bemerkt worden ist, 
die Wirkung der örtlichen Unterschiede im Arbeitskostenindex theo- 
retisch — oder, was nach Weber damit gleichbedeutend ist, geo- 
metrisch — zu erfassen. Es wird dabei gleichsam von einem normalen 
Arbeitskostenindex, den wir mit a bezeichnen wollen, ausgegangen 
und an der Größe a wird jeder andere (niedrigere) Arbeitskostenindex 
gemessen. Es gebe also z. B. Orte, in denen der Arbeitskostenindex um 
100° Prozent in minus von der Norm differiert. Er stellt sich dem- 
nach dort auf (I—e)a, und es fragt sich, unter welchen Bedingungen ein 
solcher Ort — ein »Arbeitsplatz«, wie ihn Weber nennt — die Pro- 
duktion an sich ziehen wird. 

Liegt der Arbeitsplatz in A und liegen nach wie vor die Material- 
lager und der Konsumplatz in M,, M, und K und der ausschließlich 
mit Rücksicht auf die Lage dieser drei Punkte bestimmte Standort 
in P, so wird es offenbar darauf ankommen, ob die zusätzlichen 
Transportkosten pro T. P., welche durch Verlegung des Standorts 
von P nach A entstehen, größer oder kleiner als die Arbeitskosten- 
ersparnis (ea) ausfallen. Jedem numerischen Wert z der zusätzlichen 
Transportkosten pro T. P. entsprechen unendlich viele mathematische 
Punkte, die sich in bestimmten Entfernungen um P lagern. Die 


772 5 L. v. Bortkiewicz, 


geschlossene Kurve, die alle diese Punkte verbindet, ist in Webers 
Terminologie die den zusätzlichen Transportkosten z entsprechende 
»Isodapane« (= Linie gleicher Ausgaben). Weber denkt sich 
nun um jeden Punkt P ein System von Isodapanen gezeichnet, von 
denen er die erste, am nächsten liegende, erhält, indem er z = Ioh 
setzt. Diese erste Isodapane, die wir mit J, bezeichnen wollen, verbin- 
det demnach alle Punkte, die zusätzliche Transportkosten für Io t km 
verursachen. Bei der zweiten Isodapane J, ist z = 20h, bei der 
dritten J, ist z = 30h usw. 

Die Isodapanen sind keine konzentrischen Kreise, aber man 
kann sie, je größer i im Vergleich zu den Dimensionen des Standorts- 
dreiecks ist, um so eher als konzentrische Kreise betrachten (S. 238), 
und wir wollen uns in folgendem dieser ungenauen Annahme be- 
dienen, um das wesentlichste der hierher gehörenden Ausführungen 
Webers klarzustellen. Es seien also mit r,, 7,, r,..... .die Radien der 
Isodapanen J,, J}, Js - - - - bezeichnet. Da wir jetzt die Entfernung 
zwischen jedem Punkte des Standortsdreiecks und einer bestimmten 
Isodapane als gleich groß betrachten, so dürfen wir setzen: 

mr,h+rh= ıoh, 
mr,h +r,h = 20h 
usw., wo m den Materialindex bezeichnet. Weiterhin findet man: ry, 


10 20 
= -= —, 1, = — — usw., woraus u. a. zu ersehen ist, daß 
m-+IıI m+Iı 
der Abstand zwischen je zwei aufeinanderfolgenden Isodapanen 
l IO . ; Š IO ; ‚ 
gleich - - -- ist. Die Größe — — nennen Pick und Weber das 
m +I it ti 


»Gefälle der Transportkosten« (S. 239). Man hat: a = m +1, 
iti i 

was zu der Aussage berechtigt, daß dieses Gefälle mit dem Standorts- 

gewicht zu- und abnimmt. 

Mit Hilfe der Isodapanen beantwortet sich die Frage, ob ein Arbeits- 
platz A, der eine Arbeitskostenersparnis von 100° Prozent oder, 
absolut genommen, von ea pro T. P. bietet, die Produktion von dem 
»transportmäßigen Minimalpunkt« P weg an sich ziehen wird, dahin, 
daß dies der Fall sein wird, wenn 4 im Bereich derjenigen Isodapane 
liegt, deren Radius p sich aus der Gleichung 

moh + ph = ea 7 
bestimmt. Denn nur wenn die Entfernung r zwischen 4 und P kleiner 
als p ist, wird der »Ersparnisindex« (ea) des Arbeitsplatzes A die 
»Deviationskosten« (mrh + rh) übersteigen. Aus (7) ergibt sich: 
ea 
als Ausdruck für den Radius der »kritischen Isodapane«. 

Was bietet eigentlich die hier wiedergegebene geometrische Lö- 

sung des Problems von dem »Abgelenktwerden einer industriellen 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 773 


Produktion durch Arbeitsplätze« ? Diese Lösung enthält eine bestimmte 
Antwort auf die Frage, ob ein Arbeitsplatz P, dessen Entfernung 
von A und dessen Ersparnisindex bekannt sind, die Produktion an 
sich zu ziehen vermag oder nicht. Hierzu bedarf es aber der Isoda- 
panen nicht. Und stellt man die Frage in einer anderen, der Wirklich- 
keit mehr angepaßten Form, nämlich so: ob und an welchen der ver- 
schiedenen in kleineren und größeren Entfernungen von P liegenden 
Arbeitsplätze, von denen jeder einen anderen Ersparnisindex aufweist, 
die Produktion wandern wird, so ist es klar, daß die so formulierte 
Frage nur empirisch, nicht aber konstruktiv gelöst werden kann. 
Die Isodapanen erweisen sich wieder als überflüssig. Sie wären nur 
dann von Nutzen, wenn die Frage lauten würde: wo sind die Arbeits- 
plätze mit einem bestimmten Ersparnisindex zu suchen, welche als 
Standort in Betracht kommen können ? Ob gerade diese Fragestellung 
so wichtig sei, daß es gerechtfertigt erschiene, die ganze Darstellung 
auf dieselbe zuzuschneiden, möchte ich dahingestellt sein lassen. 

Die Isodapanen müssen bei Weber auch da noch herhalten, wo 
es gilt, über den Einfluß, den gewisse Faktoren auf das Maß der Ar- 
beitsablenkbarkeit des Standorts ausüben, zu einigen allgemeinen 
Anschauungen zu gelangen. Die hierher gehörenden Ausführungen 
Webers sind an dem geometrischen Bild eines Systems von Isodapanen, 
die sich um das Standortsdreieck lagern, durchweg orientiert. Ob 
dies zur Erleichterung des Verständnisses dienlich ist, dürfte fraglich 
sein. Das wesentliche, worauf es hierbei ankommt, läßt sich, wie ich 
glaube, an der Formel (8) ohne weiteres ablesen, wobei es nicht ein- 
mal nötig erscheint eine Isodapane, nämlich die »kritische«, ein- 
zuführen. Man kann vielmehr p als die »kritische Entfernung« be- 
trachten. Das Maß der Arbeitsablenkbarkeit einer Industrie ist auch 
im Sinne Webers gerade durch die Länge dieser »kritischen Ent- 
fernung« dargestellt. 

Aus Formel (8) geht nun hervor, daß die Arbeitsablenkbarkeit 
um so größer ist, je größer der Arbeitskostenindex ist und je kleiner 
das Standortsgewicht und der Frachtsatz pro tkm sind. Den Einfluß, 
den der Arbeitskostenindex und das Standortsgewicht auf das Maß 
der Arbeitsablenkbarkeit zusammen ausüben, kann man übrigens, 
wie es Weber tut, auf einen einzigen Faktor, nämlich den »Arbeits- 
koeffizienten«, zurückführen. Darunter versteht Weber die auf das 
Standortsgewicht bezogene Arbeitskostenmasse (S. 108). Es sei der 
Arbeitskoeffizient mit k bezeichnet. Entfallen auf ı T. P. a Mark 


Arbeitskosten, so kommen auf ı T. Standortsgewicht -- Er Mark 


Arbeitskosten. Es ist also: 
a 
Oo m+ı 
und Formel (8) verwandelt sich in: 
ek 


Bi (To) 


774 L. v. Bortkiewicz, 


So behauptet denn Weber, »daß die Arbeitsorientiertheit der Indu- 
strien, soweit sie von generellen Charaktereigenschaften derselben 
abhängt, durch ihren Arbeitskoeffizienten bestimmt ist« (S. 109), 
und er folgert daraus, daß der technische Fortschritt, indem er den 
Arbeitskoeffizienten herabsetzt, die Tendenz habe, »arbeits- 
orientierte in transportorientierte Industrie zu verwandeln« (S. 117). 
Gleichzeitig machen sich nach Weber entgegengesetzte Tendenzen 
geltend, die namentlich begründet sind in einem Sinken der Fracht- 
sätze (Kleinerwerden von 4) und in einer steigenden geographischen 
Differenzierung der Kulturverhältnisse, welche es mit sich bringt, 
daß die Arbeitskostendifferenzen zunehmen (Größerwerden von e). 
Unsere Formeln (8) und (Io) geben auch darüber Aufschluß, wie die 
zuletzt genannten beiden Faktoren auf das Maß der Arbeitsablenk- 
barkeit der Industrie einwirken, nämlich in dem Sinne, daß sie, wie 
auch Weber behauptet, dieselbe fördern müssen 19). 

Wenn man zu dem Mittel der algebraischen Darstellung greift, 
wie in obigem geschehen ist, so sieht man, daß es sich hierbei um äußerst 
einfache Größenbeziehungen handelt. Freilich ist dabei mit der Vor- 
stellung operiert worden, als ob die »kritische Entfernung« von P nach 
allen Richtungen hin die gleiche wäre oder, geometrisch gesprochen, 
als ob die kritische Isodapane kreisförmig wäre, was, streng genommen, 
nur dann zutrifft, wenn die drei Punkte X, M, und M, zusammenfallen. 
Man könnte also geneigt sein, die Webersche Darstellung für weniger 
schematisch zu halten. Darauf wäre zu erwidern, daß die deformierende 
Wirkung, welche das Auseinanderliegen jener drei Punkte auf die 
Isodapanen ausübt, etwas durchaus singuläres und daher wirtschafts- 
theoretisch irrelevantes darstellt, und daß Weber selbst bei Formu- 
lierung seiner allgemeinen Lehrsätze über Arbeitsorientierung von 
dieser deformierenden Wirkung keine Notiz nimmt. 

Dann aber noch eines: Alles, was bisher über Arbeitsablenk- 
barkeit ausgeführt worden ist, beruht auf der Annahme, daß auch 
bei Verlegung des Standorts von P nach A die alten Materiallager, 
nämlich diejenigen, welche in M, und M, ihre Stätte haben, benutzt 
werden sollen. Daß diese Annahme mit der Wirklichkeit wenig in 
Einklang steht, ist Weber nicht entgangen. Er sieht wohl ein, daß die 
Möglichkeit, die alten Materiallager durch neue, dem Arbeitsplatz 
.4 näher liegende, zu »remplazieren«, die Sachlage wesentlich verändert, 
aber er tröstet sich damit, daß man »ganz präzis berechnen kann, 

16) Es zeigt sich unter anderem an der Hand der Formel (10), daß wenn Å 
in demselben Verhältnis wie k abnimmt, das Maß der Arbeitsablenkbarkeit un- 
verändert bleibt. Das deckt sich aber nicht ganz mit Webers Ausführungen zu 
diesem Punkt. Er sagt nämlich: »Ist der Materialverbrauch einer Industrie auf 
das doppelte gestiegen, sind aber die Transportkostensätze der Gewichtseinheiten 
gleichzeitig auf die Hälfte gesunken, so muß sich das im Effekt ausgleichen und 
in bezug auf die Ablenkbarkeit der Industrie alles beim alten geblieben sein« 
(S. 118). Der »Materialverbrauch« ist doch dem reziproken Wert des Arbeits- 


koeffizienten weder gleich noch proportional. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 776 


wie die Attraktionskraft eines Arbeitsplatzes im Vergleich zu einem 
anderen durch diese Remplazierungsmöglichkeit tangiert wird« 
(S. 113, vgl. S. 176). Das ist gewiß richtig. Für jeden geographisch 
fixierten Arbeitsplatz mit gegebenem Ersparnisindex kann man, 
wenn auch die diesem Platz am nächsten liegenden Materiallager 
geographisch fixiert sind, ausrechnen, wie hoch sich Arbeits- und 
Transportkosten pro T. P. stellen. Und wenn verschiedene Arbeits- 
plätze in Betracht kommen, so wird dieselbe Rechnung für jeden von 
Ihnen anzustellen sein, um eine Wahl zwischen ihnen treffen zu können. 
Aber damit begibt man sich auf das Terrain der rein empirischen Lö- 
sungen. Die Bedeutung der Isodapanen, an welche sich kein Ueber- 
schreitungsverbot mehr knüpft, wird völlig illusorisch. Die geome- 
trische Methode versagt, und in bezug auf diesen Fall, wie auch in 
bezug auf jene anderen, früher berührten Fälle, die nur empirische 
Lösungen zulassen, kann man sagen: Probieren geht über Konstru- 
ieren. 

Neben der Arbeitsorientierung gibt es nach Weber noch eine an- 
dere Form der »Deviation« vom »transportmäßigen Minimalpunkt«, 
die eine besondere Beachtung verdient, nämlich die »Agglomeration«. 
Von ihr ist auf der dritten Stufe der \Veberschen Untersuchung die 
Rede. i 

Unter Agglomeration wird hier eine solche Gestaltung der indu- 
striellen Produktion verstanden, bei welcher mehrere Konsumplätze 
von einem Produktionsort aus mit Produkten versorgt werden. Um 
die Agglomeration in ihren Ursachen und Wirkungen zu erklären, 
geht Weber von einem fingierten Zustand aus, welcher dadurch 
charakterisiert ist, daß jeder gewerbliche Betrieb nur einen Konsum- 
platz bedient, und fragt sich, welche Faktoren einen Uebergang zur 
Agglomeration bewirken können. Die »Agglomerativfaktoren« decken 
sich in der Hauptsache mit den »Produktionsvorteilen« des Groß- 
betriebs im Vergleich zum Kleinbetrieb. Es kommen in zweiter 
Reihe die »Vorteile eines lokalen engen Nebeneinanderliegens mehrerer 
Betriebe« hinzu (S. 125). Die Hauptwirkung der Agglomeration 
äußert sich aber rechnungsmäßig darin, daß die Herstellungskosten 
oder, wenn man von anderen Kostenelementen absieht, die Arbeits- 
kosten pro T. P. herabgesetzt werden. 

Man nehme nun an, daß der Arbeitskostenindex bei zersplitteter 
Produktion a ist und daß eine Ersparnis von 100° Prozent durch 
Einrichtung eines Großbetriebes, der mindestens Q Tonnen jährlich 
produziert, erzielt werden kann. Welche Bedingungen, fragt es sich, 
müssen dann erfüllt sein, damit die in den transportmäßigen Mi- 
nımalpunkten P, und P, lokalisierte Produktion an irgend einen ge- 
meinsamen Punkt C verlegt wird, und wo wird dieser neue Standort, 
das »Agglomerationszentrum«, liegen ? 

Wiederum sind es die Isodapanen, welche die erwünschte Antwort 
vermitteln. Um jeden der Punkte P, und P, ist eine dem Ersparnis- 
index ea entsprechende Isodapane zu legen. Schneiden sich diese 
kritischen Isodapanen und entsteht demnach ein Segment, das den 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 50 


Fir: L. v. Bortkiewicz, 


beiden durch die Isodapanen gebildeten Figuren gemeinsam ist, 
so ist damit die erste Bedingung der Agglomeration erfüllt. Die 
zweite Bedingung besteht aber nach Weber darin, daß die »Agglo- 
merationseinheit« Q durch Verbindung der beiden bisher getrennt 
gewesenen Produktionen erreicht wird (S. 132—133). 

Diese Formulierung der zweiten Bedingung ist, nebenbei bemerkt, 
nicht ganz genau. Denn es muß theoretisch mit der Möglichkeit ge- 
rechnet werden, daß die Grenze Q nicht erreicht wird und daß es trotz- 
dem vorteilhafter erscheint, das ganze Quantum Q »vereint«, als das 
etwas kleinere Quantum, das dem Bedarf genau entspricht, »getrennt« 
zu produzieren, wobei der in Frage stehende Ueberschuß zur Versor- 
gung irgend eines dritten in der Umgebung gelegenen Konsumplatzes 
verwendet werden könnte (vgl. S. 133—134). Eine solche Ausdehnung 
der Produktion »über den Bedarf hinaus« wäre nur in dem Grenzfall 
ausgeschlossen, wo sich die Isodapanen nicht schneiden, sondern be- 
rühren. In diesem Grenzfall, in welchem die Agglomeration nur zu- 
lässig, aber nicht geboten wäre, wäre auch die Lage von C eindeutig 
bestimmt. Sonst kann man auf der Grundlage der in Frage stehenden 
Konstruktion nur sagen, daß C irgendwo innerhalb des gemeinsarnen 
Segments liegen wird. 

Diese geometrische Lösung des Problems der Agglomeration 
findet auch auf den Fall Anwendung, wo die zu agglomerierende 
Produktion sich nicht auf zwei, sondern auf beliebig viele Punkte, 
P,, P,, P, usw., verteilt. Denn auch bei einer größeren Zahl kritischer 
Isodapanen kann sich ein Segment ergeben, das ihnen allen gemein- 
sam ist. Das Agglomerationszentrum C wird auch hier innerhalb des 
gemeinsamen Segments liegen. 

Um aber die genaue Lage von C zu bestimmen, brauche man nur, 
meint Weber, auf das im Kapitel über die »Transportorientierung« 
Entwickelte zurückzugreifen. »Die sämtlichen agglomerierten Einzel- 
produktionen«, sagt er, »stellen mit ihrem entstehenden gemeinsamen 
Produktionsplatz (dem Agglomerationszentrum) als Einheit genommen 
wieder eine große Standortsfigur der uns schon bekannten 
Art dar, deren Verankerungspunkte die verschiedenen Materiallager 
und Konsumplätze der Einzelproduktionen sind« (S. 135). Die Lage 
von C als die des transportmäßigen Minimalpunktes lasse sich daher 
nach den bekannten für die »Transportorientierung« maßgebenden 
»Regeln« auffinden. 

Demgegenüber möchte man, um nur das Wichtigste hervorzu- 
heben, auf zweierlei hinweisen: erstens darauf, daß für den Fall von 
Standortsfiguren, die durch Verbindung von mehr als drei Punkten 
entstehen, die bekannten einfachen geometrischen Konstruktions- 
regeln ihre Gültigkeit verlieren, zweitens darauf, daß bei Betrachtung 
der Agglomerationsvorgänge es vollends unstatthaft erscheint, die 
Materiallager, auf welche die Produktion unter gewissen ursprüng- 
lichen Bedingungen angewiesen war, als diejenigen zu betrachten, 
welche auch unter den veränderten Bedingungen benutzt werden. 
Die Möglichkeit, die alten Materiallager durch neue zu ersetzen. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 777 


bedeutet keineswegs eine das Wesen der Sache nicht tangierende 
»Modifikation«,, als welche sie Weber hinstellt (S. 137—138), 
sondern eine prinzipielle Verschiebung der Bedingungen des Pro- 
blems. Ich nenne sie prinzipiell deshalb, weil sie die Möglichkeit 
einer theoretischen Lösung — und sei es mit Hilfe des Varignon- 
schen mechanischen Modells, auf welche Pick für den Fall von Stand- 
ortspolygonen mit mehr als drei Ecken verweist (S. 235) — schlech- 
terdings ausschließt. 

Es ist übrigens klar, daß die hier in Frage stehende »Remplazierungs- 
möglichkeit«, wie sie Weber bezeichnet, nicht nur bei der Bestimmung 
der genauen Lage von C, sondern auch schon bei der Bestimmung 
des Bereichs, innerhalb dessen C liegt, störend wirkt und den Wert 
der geometrischen Lösung der Aufgabe durch Segmentenbildung 
beeinträchtigt. 

Dazu kommt, daß diese Lösung einer Fragestellung von sehr be- 
schränkter Bedeutung entspricht. Es wurde nämlich dabei gefragt, 
ob und wo ein Agglomerationszentrum für bestimmte geographisch 
fixierte Einzelproduktionen entsteht. In Wirklichkeit sind aber für 
eine gegebene Einzelproduktion meist verschiedene Agglomerationsmög- 
lichkeiten vorhanden, was geometrisch darin zum Ausdruck kommt, 
daß eine gegebene kritische Isodapane mit mehreren anderen kri- 
tischen Isodapanen verschiedene Segmente bildet. Welche von den 
vielen Agglomerationsmöglichkeiten wird sich nun realisieren, oder 
welches von den mit einander konkurrierenden Segmenten wird in dem 
Kampf um den Standort den Sieg davon tragen? Weber sucht auch 
dem so formulierten Problem geometrisch beizukommen, aber den theo- 
retischen Ergebnissen, zu denen er hier gelangt, geht der exakte Charak- 
ter erst recht ab. Und was die Frage betrifft, wie die Intensität der 
Agglomeration von gewissen Faktoren, wie namentlich die Transport- 
kostensätze, das Standortsgewicht, die »Produktionsdichtigkeit« (d.h. 
das Verhältnis der erzeugten Produktenmasse zu der Fläche) und die 
produktivitätssteigernde Bedeutung des Großbetriebs, im allge- 
meinen beeinflußt wird, so tragen zur Klärung dieser Frage die be- 
treffenden geometrischen Konstruktionen, wie mir scheint, wenig bei. 
Will man die hier obwaltenden generellen Zusammenhänge auf eine 
wirklich präzise mathematische Formel bringen, so sieht man sich 
genötigt, einen anderen \Veg einzuschlagen. 

Das tun denn auch Weber und Pick, indem sie den Boden ihrer 
bis dahin benutzten Darstellungsweise verlassen, die Standorts- 
figuren von der Betrachtung ausschließen und eine gleichmäßige 
Verteilung der Einzelproduktionen über das Wirtschaftsgebiet an- 
nehmen. Von der geometrischen Methode, wie sie sonst von Weber 
gehandhabt wird, unterscheidet sich diese neue Verfahrungsweise 
prinzipiell dadurch, daß hierbei von den geographischen Zufälligkeiten, 
welche die Verteilung der Konsumplätze und der Materiallager über 
das Wirtschaftsgebiet aufweisen, abgesehen wird. Dieses metho- 
dologische Prinzip äußert sich eben darin, daß die Standortsfiguren 
über Bord geworfen werden und, wie sichs zeigt, mit gutem Erfolg, 

50* 


778 L. v. Bortkiewicz, 


denn es gelingt in der Tat eine inhaltreiche »Agglomerationsformelk, 
wie sie Weber nennt, aufzustellen, welche in konzentriertester Form 
über die Wirkung der vorhin namhaft gemachten Faktoren auf die 
Intensität der industriellen Zentralisierung Aufschluß erteilt. Es ist 
nicht möglich, sich hier über diese mathematische Formel weiter zu 
verbreiten. Nur darf Webers Meinungsäußerung, daß diese Formel 
»auch für jede reale Wirklichkeit den Wert der Veränderungen jeder 
einzelnen der Bedingungen der Agglomeration genau präzisiert« 
(S. 148), nicht unwidersprochen bleiben. Die betreffende Formel 
beruht doch auf einer (sogar sehr weitgehenden) Schematisierung der 
tatsächlichen Verhältnisse und kann daher auf diese nach keiner 
Richtung hin eine unmittelbare Anwendung finden. 

Soviel über die dritte Stufe der \Weberschen Untersuchung. 
Es folgt dann ein Kapitel, das sechste, mit der Ueberschrift: 
»Die Gesamtorientierung«. Dieses Kapitel zerfällt in zwei Abschnitte. 
Im ersten Abschnitt werden diejenigen Komplikationen zur Sprache 
gebracht, die sich aus der Zerlegung der Produktion in verschiedene 
auf einander sich aufbauende Stadien ergeben, wobei es darauf an- 
kommt, daß jedes Stadium einen anderen Standort haben kann. 

Diese an sich interessanten Ausführungen, welche eine notwendige 
Ergänzung des ganzen bilden, lassen erst recht erkennen, daß die 
geometrische mit Standortsfiguren operierende Methode bei einiger- 
maßen verwickelter Sachlage nichts weniger als »exakte Gesetze« 
zutage zu fördern vermag. Daran, daß unter gewißen vereinfachenden 
Voraussetzungen die Standorte auch der einzelnen Produktionsstufen 
mittelst geometrischer Konstruktionen sich auffinden lassen, ist für- 
wahr, vom wirtschaftstheoretischen Standpunkte aus gesehen, nicht 
allzuviel gelegen. Das Endziel der Standortslehre kann unmöglich 
in der Aufstellung von Regeln bestehen, nach welchen solche Kon- 
struktionen auszuführen sind. Es kommt vielmehr auf die Feststellung 
gewisser Gesetzmäßigkeiten an, die Frage betreffend, nach welcher 
Richtung hin und mit welcher Stärke bestimmte generell charak- 
terisierte Tatsachen auf die Wahl des Standorts einwirken. Und zur 
Aufdeckung solcher Gesetzmäßigkeiten eignen sich jene geometrischen 
Figuren wenig. Man überzeugt sich davon am besten, wenn man 
bei Weber diejenigen Partien des betreffenden Abschnittes liest, an 
deren Spitze die Worte stehen: »Hineinstellen in die Wirklichkeit« 
und welche gerade von den Gesetzmäßigkeiten der erwähnten Art 
handeln (S. 177—185). Da wird auf die vorausgehenden geometrischen 
Darlegungen kaum noch Bezug genommen. 

Der zweite Abschnitt des sechsten Kapitels ist der Frage von dem 
Ineinandergreifen selbständiger Produktionsprozesse gewidmet. Alles 
wesentliche, was der Verfasser darüber zu sagen weiß, steht ebenfalls 
zu der geometrischen Grundlage seiner Standortstheorie in keiner 
notwendigen Beziehung. | 

Ein Kapitel, das den Titel führt »Die Industrie im Gesamtwirt- 
schaftskörper« beschließt das Werk. Mit diesem Kapitel will Weber 
gewissermaßen eine Brücke schlagen von dem abstrakten zu dem 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 779 


realistischen Teil seiner Standortslehre und so fallen denn diese seine 
Schlußbetrachtungen aus dem Rahmen der reinen Theorie des indu- 
striellen Standorts, die uns hier allein interessiert, heraus. Auch müßte 
man viel zu weit ausholen, wollte man zu den kühn hingeworfenen und 
im ganzen doch etwas gewagten Gedanken über die ökonomische 
Struktur der Gesellschaft, die das letzte Kapitel der Weberschen 
Schrift zum größten Teil ausfüllen, Stellung zu nehmen versuchen. 
Nur an einem Punkt, der als besonders wichtig für die Beurteilung 
des heuristischen Wertes der reinen Theorie des industriellen Stand- 
orts erscheint, möchte man nicht stillschweigend vorübergehen. 
Diese Theorie betrachtet das Vorhandensein bestimmter »Arbeits- 
plätze«, die durch einen verhältnismäßig niedrigen Arbeitskostenindex, 
der ihnen eigen ist, die Industrie an sich locken, als etwas gegebenes. 
Die tatsächliche geographische Verteilung der Industrien, wie sie ge- 
schichtlich geworden ist, erklärt sich aber nach Weber nicht zuletzt 
aus den »Gesetzen der Entstehung und Entwicklung der Arbeits- 
plätze«, wobei es sehr auf die Tatsache ankomme, daß die Arbeitskraft 
unter kapitalistischem Regime »als Ware« behandelt ist. Diese Tat- 
sache, meint Weber, »bedeutet soviel wie ungefähr den halben lokalen 
Aufbau unseres gegenwärtigen Gesellschaftskörpers« (S. 213), und 
doch wird sie als Spezifikum einer bestimmten »Wirtschaftsart« von 
der reinen Theorie, wenigstens nach der ausdrücklichen Versicherung 
ihres Schöpfers, gänzlich außer acht gelassen. Es möge in diesem 
Zusammenhang noch darauf hingewiesen werden, daB die reine Theorie 
des industriellen Standorts im Sinne Webers vor den Landes- 
grenzen Halt macht. Ihre Gedankenbasis ist und bleibt »das Gebiet 
eines wirtschaftlich einheitlichen Staates« (S. 30). Gerade deshalb 
hält es Weber für gestattet, in der reinen Theorie von den lokalen 
Unterschieden des Zinsfußes abzusehen, weil dieser zwar nach Ländern, 
nicht aber auch nach Gegenden, die ein und demselben Land angehören, 
beträchtlich differiere. 

Es ließen sich noch verschiedene andere Momente anführen, 
durch welche die Verwertbarkeit der reinen Theorie des industriellen 
Standorts als eines Mittels zur Erklärung der tatsächlich vorhandenen 
geographischen Verteilung der Industrien mehr oder weniger beein- 
trächtigt wird. Gerade von diesem Standpunkt aus dürfte die Weber- 
sche Schrift die meisten Anfeindungen zu erwarten haben. 

Hier aber braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden. 
Denn der eigentliche Zweck dieser kritischen Studie ist nicht sowohl 
der, die Grenzen der Anwendbarkeit der \Veberschen theoretischen 
Konstruktionen auf die Praxis zu bestimmen, als vielmehr der, zu 
zeigen, inwiefern diese Konstruktionen an und für sich stichhaltig 
und widerspruchsfrei seien. Dabei galt es vor allem, worauf schon 
die Ueberschrift hinweist, die Leistungsfähigkeit der geometrischen 
Methode, wie sie Weber anwendet, zu prüfen und nachzuweisen, 
daß er ihr erheblich mehr zumutet, als sie leisten kann. 

Die gegenwärtige Kritik ist also — darüber gibt sich der Verfasser 
keiner Täuschung hin — in hohem Grade unvollständig: und einseitig. 


780 L. v. Bortkiewicz, 


Die Unvollständigkeit ließe sich übrigens bei Besprechung einer Schrift, 
die so reich an Ideen ist wie die Webersche, schwerlich ganz vermeiden. 
Und was die Art der Einseitigkeit anlangt, die hier in Frage steht, 
so scheint sie mir wenigstens keine Unbilligkeit dem Autor gegenüber 
zu involvieren. Sieht er doch selbst das wesentlichste seiner Leistung 
gerade darin, daß er den Dingen mathematisch beizukommen versucht. 
Er sagt in der Vorrede, die Mathematik sei hier »nicht Spielerei, son- 
dern recht schmerzlich empfundene Notwendigkeit«, und er preist 
das Schicksal, das ihn mit dem Mathematiker Pick in Prag zusammen- 
geführt hat, ohne dessen Mithilfe »die ganze Arbeit, die vorliegt, un- 
möglich, jedenfalls nicht bis zu ihren letzten Resultaten durchführbar 
gewesen wäre«. Weber meint, daß die mathematische Formulierung 
in der Standortslehre »nicht bloß verdeutlicht, sondern direkt die maß- 
gebenden Lösungen und Aufschlüsse gibt«. Lag es angesichts solcher 
Aeußerungen für die Kritik nicht nahe, gerade auf die Methode der 
Weberschen Untersuchung ihre Aufmerksamkeit zu konzentrieren 17)? 


17) Um nicht mißverstanden zu werden, möchte ich hier ausdrücklich 
bemerken, daß die Ausführungen im Text über den relativ geringen Nutzen 
der geometrischen Darstellungs- und Beweismethoden sich lediglich auf die 
Lehre vom industriellen Standort beziehen. Daß man in anderen Kapiteln der 
theoretischen Nationalökonomie mit der »Geometrie« unter Umständen gute 
Erfolge erzielt, haben namentlich Auspitz und Lieben in ihren »Unter- 
suchungen über die Theorie des Preisess, Leipzig 1889, gezeigt. Auch L. Wal- 
ras hat diese Modalität der mathematischen Methode nicht ganz ignoriert. 
Sehr anfechtbare Ansichten hat vor nicht allzulanger Zeit Ludwig Bern- 
hard in dem von ihm herausgegebenen »Handbuch der Löhnungsmethoden«, 
Leipzig 1906, über die Bedeutung geometrischer Hilfsmittel für die National- 
ökonomie geäußert. Er meint unter anderem, daß es nicht unbedenklich sei, 
an einem statistischen Diagramm die durch dasselbe dargestellten Größen mit 
dem Zirkel bestimmen zu wollen, weil dieses Verfahren »schon bei geringen 
Zeichenfehlern zu erheblichen Irrtümern führte. Da möchte man Bernhard 
fragen, wo er es gesehen hat, daß man einen derartigen Gebrauch von den Dia- 
grammen macht. Weiter heißt es bei ihm: »Also befindet sich die Wissenschaft, 
die sich der geometrischen Hilfsmittel bedient, bald in einer Enge.... Aus dieser 
Enge befreit uns die algebraische Analyse, die die geometrischen Figuren, mit 
denen sich so schwer rechnen läßt, in Zahlen und Buchstaben verwandelt. Jeder 
kennt das einfache und geniale Verfahren, das aus dem geometrischen Bilde eine 
algebraische Gleichung macht, mit deren Hilfe man praktische Berechnungen 
und theoretische Erwägungen durchführen kann; damit kehrt der mathematische 
Ausdruck wieder vom Bilde zur präzisen Größensprache zurücks (S. XVI—XVII). 
Man braucht fürwahr nicht allzuviel Mathematik zu verstehen, um zu wissen, 
daß es, im Gegensatz zu der Behauptung Bernhards, nichts schwierigeres gibt 
als für eine gegebene statistische Kurve eine passende algebraische Formel zu 
finden. Dabei kann es sich immer nur um eine Approximation handeln, so daß 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 781 


Aber auch wenn man alle »Wirtschaftsgeometrie« bei Seite läßt, 
verbleibt an Webers Schrift ein so beträchtlicher Rest origineller Ge- 
danken und glücklicher Formulierungen, daß man ihr einen bleibenden 
wissenschaftlichen Wert nicht wird absprechen können. Weber ver- 
fügt über ein nicht gewöhnliches Maß jener konstruktiven Phantasie, 
die nach der Ansicht Herbert Spencers dem Gelehrten mehr nottut 
als dem Dichter, und er weiß zugleich diese Phantasie zu zügeln und 
zu meistern. Sein Theoretisieren über die Dinge ist an einer gründlichen 
Kenntnis des rein Tatsächlichen dieser Dinge verankert. Mit aus die- 
sem Grunde ist schon der erste bisher erschienene Teil seines Werkes 
danach angetan, vieles zur Läuterung der Ansichten über die Frage 
von dem Standort der Industrien beizutragen. Das wird man rück- 
haltlos anerkennen müssen, ohne jedoch daß man sich mit Webers 
eigener Auffassung zu identifizieren brauchte, als ob durch das, was 
er bisher geleistet, die überlieferten Ansichten gänzlich überwunden 
worden seien. 

Drei »Irrtümer« sind es, gegen die sich Weber insonderheit wendet. 
Zunächst die u. a. auch von Roscher vertretene Auffassung, 
daß die Industrie, welche in ihren Anfängen stets konsumorientiert 
sei, durch die zunehmende Arbeitsteilung dazu geführt würde, sich 
lokal nach Produktionsvorteilen zu gruppieren. Nach \Weber beruht 
diese Auffassung »auf einer optischen Täuschung, die parallele Er- 
scheinungen infolge mangelnder Analyse kausal kopuliert« (S. 216). 
Im Rahmen der Weberschen reinen Theorie kommt der ursächliche 
Zusammenhang, der hier in Frage steht, allerdings nicht sehr deutlich 
zum Vorschein. Vom Standpunkte dieser Theorie aus gesehen, spielen 
nämlich die Fortschritte der Arbeitsteilung in die Industrieorientierung 





im vorliegenden Fall die algebraische Formel die Aufgabe, die ihr Bernhard zu- 
weist, nämlich die Ungenauigkeiten der graphischen Darstellung zu beseitigen, 
gar nicht zu erfüllen in der Lage ist. Neuerdings hat Bernhard Veranlassung 
genommen, sich über eine Spezialfrage der Sterblichkeitsmessung, nämlich über 
die Vorzüge der sogen. »Böckhschen Methode«, zu äußern (Handwörterbuch der 
Staatswissenschaften. 3. Aufl. 3. Band. S. 125, Artikel »Böckh«). Wenn er auf 
diesem Gebiete Bescheid weiß, so hätte er doch bedenken können, wie sehr man 
sich mit der Aufgabe geplagt hat, die Sterblichkeitskurve aufeinen mathematischen 
Ausdruck zu bringen. Wäre das möglich, wenn man sich im Besitze eines sein- 
fachen Verfahrens« befände, »das aus dem geometrischen Bilde eine algebra- 
ische Gleichung machte? Ueber den Wert der mathematischen Methode in der 
Nationalökonomie bemerkt Bernhard ganz allgemein: »In Zeiten, wo es National- 
ökonomen gibt, die die Arbeit und den Daseinskampf der Völker mit überzeu- 
gender Kraft zu schildern vermögen, in solchen Zeiten wird die mathematische 
Abstraktion stets als eine taube Nuß angesehen werden. Wenn aber Mangel an 
solchen Lichtträgern ist und die Schar subalterner Geister ihren Wust von Er- 
fahrungen anhäuft, wird man sich nach der mathematischen Klarheit sehnen« 
(S. XX— XXI). Es ist zu befürchten, daß dieses eigenartige Urteil weder die 
Freunde noch die Gegner der mathematischen Nationalökonomie befriedigt. 


782 L.v. Bortkiewicz, 


nur insofern hinein, als sie die arbeitssparende Wirkung der Agglo- 
meration erst auslösen oder steigern. Anders ausgedrückt, kommen 
diese Fortschritte als Agglomerativfaktor in Betracht. Ein Agglo- 
merativfaktor als solcher wirkt aber nicht in dem Sinne, daß er die 
Tendenz der Industrie, sich an Orten festzusetzen, die durch irgend- 
welche Produktionsvorteile ausgezeichnet sind, verstärken würde. 
Die \Weberschen »Segmente« kommen ja ohne Rücksicht auf dieses 
Moment zustande. Zwischen dem Standort der agglomerierten Pro- 
duktion und den Standorten der betreffenden Einzelproduktionen 
besteht in bezug auf den Charakter der Orientierung kein prinzi- 
pieller Unterschied. Das ist richtig, jedoch nur solange als man an 
der unnatürlichen Voraussetzung festhält, daß die agglomerierte 
Industrie in jedem konkreten Fall auf die gleichen Materiallager an- 
gewiesen bleibt, welche die zersplitterte Industrie vorher gebrauchte. 
Nimmt man hingegen an, daß die Agglomeration einen Zustand mit 
sich bringt, bei welchem jedes zur Produktion erforderliche Material 
aus nur einer Quelle bezogen wird, so wird man finden, daß dieser 
gemeinsame Fundort eine relativ stärkere Anziehung auf den neuen 
Standort, das Agglomerationszentrum, ausüben wird, als die ver- 
schiedenen Materiallager auf die Standorte der zerstreuten Einzel- 
produktionen ausüben konnten, weil es doch im Zustande der Agglo- 
meration eine Mehrheit von Konsumplätzen gibt, die den gemeinsamen 
Standort nach divergierenden Richtungen an sich ziehen. Man braucht 
also nur an der Weberschen Theorie eine entsprechende Korrektur 
anzubringen, um sofort einzusehen, daß die agglomerierte Industrie 
in höherem Grade als die dezentralisierte an die Materiallager gebunden 
sein muß. Daß aber die Anziehungskraft der »Arbeitsplätze« durch 
die Agglomeration eine Steigerung erfährt, hebt \Veber selbst hervor 
(S. 150—155). So ergibt sich denn die Gedankenverknüpfung: Arbeits- 
teilung — Agglomeration — Hinauswandern der Industrien an Orte, 
die diese oder jene Produktionsvorteile bieten. Soviel über den ersten 
vermeintlichen Irrtum der herrschenden Standortslehre. 

Zu zweit macht es Weber der communis opinio doctorum zum 
Vorwurf, daß sie die Standortswahl davon abhängig sein läßt, ob der 
Rohstoff oder die formgebende Arbeit einen größeren \Vertanteil 
am Produkt hat. In Wirklichkeit käme es, meint Weber, auf den 
Arbeitskoeffizienten an 18). Je nachdem dieser größer oder kleiner 
ist, wird die Industrie freier oder abhängiger von Rohstofforientierung 
sein. Ob es sich aber dabei um einen relativ kostbaren oder wohlifeilen 
Rohstoff handelt, sei für die Frage der Standortswahl irrelevant 
(S. 221—222). Dagegen kann man wiederum nichts einwenden, solange 
man auf dem Boden der \Veberschen Konstruktion bleibt und dem- 
gemäß die Arbeitskosten, nicht aber gleichzeitig die Rohstoffpreise 
lokal variieren läßt. Denkt man sich aber in einer Entfernung u vom Kon- 
sumplatz K einen Ort P,, der den Vorteil eines um 100” Prozent billi- 


18) Von dem Unterschied zwischen Arbeitskoeffizient und Formkoeffizient 
sehe ich hier der Einfachheit halber ab. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 783 


geren Materials undin der gleichen Entfernung von Keinen anderen Ort 
P,, der den Vorteil um 100° Prozent niedrigerer Arbeitskosten bietet, 
und fragt man, nach welchem der beiden Punkte P, oder P, der Stand- 
ort von K wird verlegt werden müssen, sofern eine Verlegung überhaupt 
stattfindet, so wird man finden, daß die Antwort auf die so gestellte 
Frage gerade von dem Umstand abhängt, ob die Materialkosten oder 
die Arbeitskosten pro T. P. größer sind. Bezeichnet man nämlich 
die ersteren mit p und behält man für die letzteren sowie für den Fracht- 
satz die alten Bezeichnungen a und k bei, so stellt sich die Ersparnis, 
welche durch Verlegung der Produktion nach P, bezw. P, erzielt wird, 
auf ep — uh bezw. ea—uh. Je nachdem also p größer oder kleiner als 
a ist, wird P, oder P, als Standort zu wählen sein. Man kann auch den 
in Frage stehenden Sachverhalt in der Weise ausdrücken, daß man die 
»skritische Entfernung« u, zwischen K und einem Ort, der die gleichen 
Produktionsvorteile wie P, bietet, der »kritischen Entfernung« u, zwi- 
schen X und einem Ort mit den gleichen Produktionsvorteilen wie 
? und u, = je . Je nachdem 
aber u, größer oder kleiner als «, ist, erscheint die »Materialablenk- 
barkeit« oder die »Arbeitsablenkbarkeit« größer. Und da die beiden 


P, gegenüberstellt. Man findet: u, = 


Größen u, und u, sich zu einander wie p zu a oder auch wie er 


zu aT verhalten, so ist man wohl berechtigt, zu sagen, daß der 


Charakter der Industrieorientierung unter den gemachten Voraus- 
setzungen, die z. B. dem Roscherschen Standpunkt in dieser Frage 
wohl entsprechen dürften, dadurch bestimmt wird, wie hoch die Wert- 
anteile des Rohstoffs und der Arbeit am Produkt sind. Wenn Weber 
auf diesen Zusammenhang nicht gestoßen ist, so erklärt sich das aus 
der Einseitigkeit seiner Fragestellung. Bedenkt man außerdem, daß 
bei verschiedenen, namentlich bei gröberen und feineren, Erzeugnissen, 
die aus ein und demselben Rohstoff hergestellt werden, hoher Arbeits- 
koeffizient mit hohem Wertanteil der Arbeit am Produkt notwendig 
Hand in Hand geht, so wird man erst recht gewahr, wie wenig begrün- 
det es von Weber- ist, die in Frage stehende Auffassung so schroff 
abzulehnen. 

Einen dritten Irrtum erblickt er in der These, daß »Industrien 
niedrigwertiger Produkte transportorientiert sind, solche hochwer- 
tiger anderen Orientierungstendenzen folgen«. Diese These enthalte 
zwar eine halbe Wahrheit, insofern als es richtig sei, daß niedrig- 
wertige Produkte keine »Ablenkungstransporte« vertragen. Industrien 
hochwertiger Produkte seien jedoch keineswegs schon als solche ab- 
lenkungsfähiger, sondern nur und insoweit als sie hohe Arbeitskoeffi- 
zienten aufweisen. »Beruht aber die Hochwertigkeit der Produkte 
einfach auf hohem Rohstoffwert, so ist es«, meint Weber, »ganz un- 
sinnig zu sagen, daß Industrien solcher Produkte leichter ablenkbar 
seien, als Industrien niedrigwertiger Produkte, die den gleich niedrigen 


784 L. v. Bortkiewicz, 


ARES Arbeitskoeffizienten haben. Denn auch in dem Preis der Pro- 
dukte hochwertiger Industrien müssen irgendwelche Faktoren enthalten 
sein, durch deren Komprimierung die bei der Ablenkung entstehenden 
zusätzlichen Transportkosten ausgeglichen werden und wegen deren 
Komprimierung sie ja eben abgelenkt werden; und an diesen kom- 
primierbaren Kostenfaktoren fehlt es eben hier« (S. 220). Ist ein sol- 
cher Kostenfaktor nicht durch den Wert des Rohstoffes gegeben ? 
Weber sucht ja bekanntlich der »verschiedenen Preishöhe der Ma- 
teriallager« durch rechnungsmäßige Kilometerzuschläge oder Kilo- 
meterabzüge Rechnung zu tragen. Dabei scheint er den Umstand 
übersehen zu haben, daß eine Preisdifferenz von gleicher relativer 
Höhe durch eine ganz verschiedene (fiktive) Kilometerzahl auszu- 
drücken sein wird, je nachdem es sich dabei um ein Material von relativ 
hohem oder von relativ niedrigem spezifischem Wert handelt. Und 
wo nicht mehr mit wirklichen, sondern mit fiktiven Entfernungen 
gerechnet wird, kann von »Transportorientierung« keine Rede mehr 
sein. Es ist daher nicht »unsinnig«, sondern durchaus zutreffend, 
wenn behauptet wird — und mehr will man nicht sagen — daß auch 
solche Industrien, die relativ wertvolle Stoffe verarbeiten, eher als 
andere in der Lage sind, bei der Wahl des Standorts über das Moment 
der Entfernung hinwegzusehen. 

Nach dem Vorstehenden erscheint der Anspruch, den Weber 
darauf erhebt, drei wesentliche Irrtümer der herrschenden Lehre vom 
industriellen Standort aufgedeckt zu haben, als viel zu weitgehend. 
Seine Vorgänger dürfte er auch noch darin zu streng beurteilen, daß 
er die »Standortsfaktoren«, mit denen sie rechnen, als »vom blauen 
Himmel heruntergefallene« hinstellt (S. 218). In Wirklichkeit sind 
sie zu diesen Faktoren auf der Grundlage der Produktionskosten- 
theorie gekommen, wobei hier zu den Produktionskosten natürlich 
auch die Transportkosten gerechnet werden müssen 19). Und sieht man 
genauer zu, so wird man finden, daß die Weberschen Standortsfaktoren 
auch nicht anders gewonnen worden sind. Wenn bei Weber an Stelle 
des Wertes des Rohstoffes sein Gewicht tritt, so ist das bei Betrachtung 
der »Transportorientierung« darin begründet, daß ja auf dieser Stufe 
der Untersuchung die Transportkosten allein in Frage stehen. Daß 
aber auch auf den späteren Stufen der Materialwert ganz im Hintergrund 
bleibt, ist, wie an verschiedenen Fällen gezeigt worden ist, kein Vor-. 
zug der neuen Theorie. Wenn ferner die Anderen den Kapitalprofit 
als Kostenelement mit berücksichtigen, während ihn Weber mit der 
uns bekannten Motivierung ausschließt und wenn endlich auch 
die Grundrente dort von vornherein als Kostenelement in die Rechnung 
eingestellt wird, während sie hier nur in ihrer Eigenschaft als »De- 
glomerativfaktor« auf der letzten Stufe der Theorie eine Würdigung 





19) Siehe z. B. Schäffle,a.a.0O. S.278,oder ELaspeyres, Die 
Gruppierung der Industrie innerhalb der Nordamerikanischen Union. I. Artikel. 
Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft und Kulturgeschichte, herausgeg. von 
J. Faucher. Bd. XXX (1870), S. 88. 


Eine geometrische Fundierung der Lehre vom Standort der Industrien. 785 


erfährt (S. 30—32 und 128—131), so hängt das in keiner Weise damit 
zusammen, daß Weber seine Standortsfaktoren aus einer anderen 
»Quelle« als seine Vorgänger »bezogen« hätte. Es zeigt sich somit 
auch in bezug auf diesen methodologisch nicht unwichtigen Punkt, 
daß es nicht ganz dem Sachverhalt entspricht, wenn Weber von dem, 
was er geboten hat, sagt, es stehe »zu den älteren Gedanken in keiner 
näheren Beziehung« (S. 214). 

Aehnliches hat man aber schon oft gesehen: Leistungen anderer 
objektiv zu beurteilen, vermag ein Gelehrter mit stark ausgesprochener 
schöpferischer Anlage unter Umständen noch weniger als sein Antipode: 
der reine Kompilator. Dieser kann einem fremden Standpunkt nicht 
gerecht werden, weiler selbst keinen hat, jener —, weildas starre Fest- 
halten an einer bestimmten selbstgewählten Richtlinie des Schauens 
und Denkens seinen Blick für alles abseits liegende verdunkelt und das 
Verständnis dafür zum mindesten erschwert. 


786 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der 
Volkswirtschaftslehre'). 


Von 
OTHMAR SPANN. 


Inhalt: Einleitung S. 786. I. Darsteliung S. 788 II. Erörte 
rung S. 792. ı. Die mechanische Analogie S. 792. 2. Die Anwendung der 
Mathematik S. 796. 3. Statik und Dynamik. Der Begriff des Gleichgewichts 
S. 799. 4. Die Abgrenzung des Umfanges der theoretischen Nationalökonomie 
S. 802. 5. Ueber die wahre Natur der wirtschaftlichen Erscheinungen S. 806. 
6. Zur Methodologie S. 813. 7. Die einzelnen Theoreme S. 821. Schlußbe- 
merkung S. 823. 


Einleitung. 

Nach der gewaltigen Stoffsammlung der letzten Jahrzehnte ist 
das Interesse an der theoretischen Forschung in unserer Wissen- 
schaft wieder erwacht. Aber kein neu entstehendes theoretisches 
Interesse kann an den alten Stand des Wissens einfach anknüpfen. 
Wenn eine Entwicklung abgebrochen wurde, steht die Gegenwart 
nicht durchaus auf den Schultern der Vergangenheit; die neuen Bestre- 
bungen müssen sich ihr Niveau, vor allem ihre tieferen logischen und 
philosophischen Grundlagen, erst wieder von Anfang an selbständig 
erobern. Denn die Methodik der Erforschung des Tatsächlichen reicht 
nicht aus zur Besinnung auf die Grundlagen, zumal diese, 
sowohl von der logischen wie von der ethischen Seite her, sich im we- 
sentlichen stets gleich bleiben und daher vom Stande des empirischen 
Wissens in hohem Grade unabhängig sind. 

Das wird vielleicht Widerspruch finden, aber es handelt sich um 
eine allgemeine Erscheinung im Geistesleben. Besonders sehen wir es an 
der Philosophie selbst, von der alle Einzelwissenschaften in ihren Grund- 
lagen und Methoden mehr oder weniger abhängig sind. Nachdem der 
erhabene Bau der deutschen Klassik verfallen war und durch viele Jahr- 
zehnte hindurch die gröbste materialistische und empiristische Denk- 
weise ?) geherrscht hatte, sehen wir, wie diese alte Philosophie heute 





1) J. Schumpeter »Wesen und Hauptinhalt der theoretischen Nationalöko- 
nomie:. XXII und 626 Seiten, 8°. Leipzig 1908, Duncker und Humblot. 
2) Der Materialismus will die Sonderstellung des Geistigen und Ethischen 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 737 


mit dem Sieg der neukantischen Schule (welche kritisch die.aus der 
Erfahrung nicht zu erklärenden, überempirischen Elemente, z. B. 
Wahrheit, im Wissen und Handeln [Logischen und Ethischen] zu 
erkennen sucht) wieder langsam und mühsam gegen alle Art von Em- 
pirismus, Positivismus und Relativismus ihre Auferstehung vollzieht 
und die alten »metaphysischen« Grundlagen wieder aufzubauen sucht. 
Es scheint mir sehr wichtig, daß man sich über diesen Entwick- 
lungsprozeß klar werde, denn er wiederholt sich in jenem Maße in den 
Einzelwissenschaften — somit auch in den Sozial- und Staats- ja 
selbst den Naturwissenschaften —, als diese in ihren letzten, logischen 
und ethischen, Grundlagen von der Philosophie abhängig sind. 
Indem unser gegenwärtiges Geistesleben so in der Entwicklung 
von der empiristischen zu einer tieferen, zu der kritischen Auf- 
fassung des menschlichen Wissens und seiner Methoden begriffen ist, 
ist das vorliegende Werk Schumpeters, welches der folgenden Erör- 
terung als Exempel sowohl hinsichtlich dieser philosophischen Me- 
thodenfrage wie besonders hinsichtlich der damit zusammenhängen- 
den Frage der Anwendung von mathematischen und mechanischen 
Analogien und Begriffen dienen soll, als ein Rückfall zu bezeichnen. Es 
steht ganz auf empiristischer Basis, und zwar, wie sich zeigen wird, 
auf der Basis eines wenig verfeinerten, radikalen Empirismus. 
Das erklärt sich vor. allem daraus, daß es mehr aus der englisch-ameri- 
kanischen Bildungssphäre heraus, die wahrer und wertvoller philo- 
sophischer Tradition fast entbehrt, als aus der deutschen geschrieben 
ist. Daher ist es von dem gewaltsamen Drang, ein methodologisches 
Gebäude nach naturwissenschaftlicher (d.h. »exakter«, 
nicht spekulativer) Art aufzurichten, beherrscht. Und dieser Drang 
führt es noch über das Bestreben nach mathematischer Exaktheit hinaus 
zu einer systematischen Analogie mit der Mechanik, so daß hier 
Comtes Forderung, die »soziale Physik« in eine Statik und Dyna- 
mik zu teilen, für die Volkswirtschaftslehre erfüllt wird, was freilich 
für die amerikanische Nationalökonomie und Soziologie kein Novum 
ist. Jedoch knüpft der Verfasser weniger an Comte als an die (von 
ihm allerdings nicht ausdrücklich angegebenen) entsprechenden 
amerikanisch-englischen Autoren und an die mathematische Schule 
an. Der Hinweis auf Clark, Patten, Marshall, Walras, Cournot 





vom Materiellen überhaupt leugnen, der Empirismus alle Wissenschaft auf die 
Erfahrung schlechthin verweisen; damit wird er aber der Frage: wie Erfahrung 
als festes Wissen (Wahrheit) möglich sei? nicht gerecht; er drängt daher 
auch die Einzelwissenschaften nicht zur Betrachtung ihrer logischen Struktur, 
ihrer letzten Grundlagen und Eigenart, sondern vielmehr zur vollständigen 
Genügsamkeit mit der Empirie schlechthin. In letzterem Belang heißt die 
empiristische Denkweise »Positivismus«, weil sie nur auf die positiven Tatsachen 
geht, in Hinsicht auf ihren Wahrheitsbegriff heißt sie »Relativismus«, weil die 
Erfahrungserkenntnisse je nach dem Stande der Erfahrung wechseln, nur re- 
lativ sind, und damit überhaupt ein fester Begriff von Wahrheit fehlt. 


788 Othmar Spann, 


und unter den Soziologen etwa auf L. F. Ward und Giddings dürfte hier 
genügen. Diese Autoren haben mehr oder weniger mit mechanischen 
Analogien, insbesondere mit den Begriffen Statik und Dynamik ge- 
arbeitet oder mathematisch die Volkswirtschaftslehre zu begründen 
gesucht. Dieses Moment gibt dem Werk übrigens den Vorzug, jene 
Gedankenkreise der ausländischen Literatur dem deutschen Publikum 
näher zu bringen. 


I. Darstellung. 


Ueberblicken wir kurz den Inhalt des Buches. Es zerfällt in fünf 
Teile, welche der Reihe nach behandeln: die Grundlegung, das Problem 
des statischen Gleichgewichtes, die Theorie der Verteilung, Unter- 
suchung der statischen Erscheinungen mittels der Variationsmethode, 
und schließlich: Zusammenfassung und Ausblicke. 

Die Grundlegung beginnt mit einem Vergleich der methodischen 
Zustände unserer Wissenschaft mit anderen Disziplinen, der er- 
gibt, daß tiefgehende methodische Streitigkeiten keineswegs auf das 
nationalökonomische Gebiet beschränkt sind, sondern auch in der 
Mechanik, Psychologie, Logik u. a. in ausgedehntem Maße bestehen. 
Sodann wird der Ausgangspunkt der theoretischen Nationalökonomie 
von Sch. bestimmt. Dieser ist damit gegeben, daß Wirtschaftssubjekte 
im Besitze von Güterquantitäten erscheinen, diese Güterquantitäten 
aber in bestimmten Abhängigkeitsverhältnissen zu einander stehen, 
sonach ein System voneinander abhängiger Elemente darstellen. 
Der Gleichgewichtszustand dieses eindeutig bestimmten Systems 
ist das Problem der statischen Nationalökonomie, die sich als reine 
oder exakte Oekonomie bestimmt (vergl. S. 28, 37, II8, 198, 216 u. ö.). 
Gegeben sind für die reine Oekonomie die einzelnen Elemente in 
ihrer Art und Bestimmtheit (d. h. die Güterarten und -mengen) und 
als Ausgangspunkt für die Theorie erscheinen daher bloß die Elemente 
(nicht auch das Warum ihres Gegebenseins). Unter den Momenten, 
die man zur Erklärung eines wirtschaftlichen Zustandes heranziehen 
muß, befindet sich demgemäß auch der Güterbesitz von früher (S. 124). 
Denn dieser ist etwas Gegebenes, über das nicht hinausgegangen, 
das nicht selber erklärt werden kann (etwa durch klimatische, geo- 
graphische etc. Bedingungen). Die hypothetischen Annahmen, die 
einen exakten dGleichgewichtszustand sichern, sind: daß sich 
an den Mengen, Arten und Verwendungen der Güter gar nichts ändere. 
Ein bloß empirischer Gleichgewichtszustand ergibt sich bei 
Betrachtung konkreter, kurzer aufeinanderfolgender Wirtschafts- 
perioden, indem die überragend große Mehrheit der Güterarten 
immer wieder auftaucht, und auch die Gütermengen in hohem Maße kon- 
stant sind (127 f.). Den Begriff des Gleichgewichtszustandes selbst 
aber definiert Sch. — in einem gewissen Widerspruch zu dem eben 
Gesagten — als den Punkt, an dem der Erwerb eines Gutes auf- 
hört (um sich einem andern zuzuwenden); oder den Zustand, in dem 
keine Veränderung der Quantitäten mehr erfolgt, die Tauschakte 
aufhören, der sich daher zu erhalten strebt (vergl. S. 198, 129, 118 u. ö.). 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 789 


Welches Gut immer wir zuerst erwerben, stets wird bei einer gewissen 
Menge Halt gemacht und zum Erwerb eines andern übergegangen. 
Von einer andern Seite her gesehen besagt dies, daß die zuletzt erwor- 
benen Teilmengen aller Güter gleich große Bedeutung für uns haben, 
oder daß die Grenznutzen aller Güter gleich groß sind. Dieses »Gesetz 
des Grenznutzenniveaus« erscheint nun als die exakte Grundlage der 
Oekonomie (131 f., 134), denn mit dieser Erscheinung ist gegeben, 
daß die (idealen) Gleichgewichtspunkte für den Erwerb der einzelnen 
Güter in einem festen Verhältnis zueinander stehen (einen »Gürtel 
von Gleichungen« bilden); und so ist das Prinzip der Veränderungen, 
die sich aus Variationen einzelner Güterquantitäten im System er- 
geben, klargelegt, und diese Aenderungen selbst erscheinen ein- 
deutig bestimmt. Zugleich ist mit diesem Grundgesetz des Zusammen- 
hanges der ökonomischen Quantitäten die Allverbundenheit aller 
Elemente des Systems gegeben. Wenn Eines sich ändert, müssen 
sich alle ändern. Andrerseits werden aber nicht alle Aenderungen 
von der exakten Oekonomie beschrieben, »sondern nur eine Gruppe 
derselben, nämlich jene, welche durch die Tauschrelation charakteri- 
siert ist«. 

Daraus folgt, daß der Kern der exakten Oekonomie die Theorie 
des Gütertausches, die Preistheorie ist. Die Untersuchung des sta- 
tischen Gleichgewichtes ergibt nur die Theorie des Wertes und Preises, 
und die Theorie der statischen Einkommenszweige (Lohn und Grund- 
rente) als Anwendung der Preistheorie. Sch. behandelt auch die 
Theorie des Geldes und zum Teil auch des Sparens in der Statik. 
Ebe&nso die Variation ökonomischer Quantitäten mittels der Variations- 
methode. Hiermit ist der Umfang der exakten Theorie erschöpft. 

Der vorgeführte Gedankengang wird in wesentlichem Maße 
durch methodische Erwägungen mitbegründet. Esist dievon Mach, 
Stallo u.a. vertretene Doktrin, daß Beschreibung und Erklärung 
identisch seien, daß die wissenschaftliche Erklärung in der einfachsten 
und vollständigsten Beschreibung eines Objektes beschlossen liege, 
welche Sch. leitet. Entsprechend wird dann der Kausalitätsbegriff 
als rein mathematischer Funktionsbegriff gefaßt. Von da aus erscheint 
es als eine einfache methodische Forderung, die ökonomischen Ob- 
jekte als ein System von Phänomenen zu fassen, das mittelst mathe- 
matischer Funktionalbeziehungen beschreibbar erscheint, so daß die 
höchsten nationalökonomischen Begriffe mathematische Form an- 
zunehmen haben und als höchstes Ziel die Gewinnung mathematischer 
Formeln sich darstellt. So ergibt sich auf einfacher methodischer 
Basis Gegenstand, Aufgabe und Begriff der reinen Oekonomie in klar 
vorgezeichneter Weise als: Beschreibung der Abhängigkeitsverhält- 
nisse (Funktionalbeziehungen im mathemathischen Sinne) der öko- 
nomischen Elemente (Güterquantitäten). In Erläuterung und Ver- 
folgung dieses Standpunktes entwickelt Sch. konsequentermaßen: 
Ausschluß der Psychologie, Motivationslehre und der Eigenschaften 
des wirtschaftlichen Handelns überhaupt aus der reinen Oekonomie 
(29 ff., 76 ff.); ferner verschwinden alle weiteren methodologischen 


790 Othmar Spann, 


Schwierigkeiten, wie die Frage nach dem Verhältnisse von Theorie 
und Deskription, historischer und abstrakter Methode, Egoismus 
oder empirisches (auch altruistisches etc.) Verhalten (37 ff., 83 ff.); 
desgleichen die Frage nach der Möglichkeit ökonomischer Gesetze, 
sowohl exakter wie empirischer (43 ff.), (denn der Gesetzesbegriff 
erscheint Sch. nun mit dem der mathematischen Formel umschrie- 
ben, bezw. wird von diesem ersetzt); ebenso erscheint alle weitere 
Erkenntnistheorie und Methodologie mit der Theorie der reinen Be- 
schreibung von selbst erledigt. Die exakte Oekonomie geht zwar vom 
Individuum aus, aber, weil dies bloß zum Zwecke der Beschreibung 
geschieht (»methodologischer Individualismuse) hat es keinerlei 
Bedeutung. 


Es folgt eine Reihe von Analysen der ökonomischen Grund- 
probleme von anregender und interessanter Art. Nach Erörterungen 
des Wertbegriffes (99 ff.), von welchen besonders die über Gesamtwert 
und objektiven Wert hervorzuheben sind, folgt die Erörterung des 
Zurechnungsproblems und der Preistheorie. Wie 
bei Walras, Launhart u. a. wird der Konkurrenzpreis als Gleich- 
gewichtspreis ®) und damit als das (unter den gegebenen Verhält- 
nissen mögliche) Maximum für die Tauschenden bestimmt. Und 
zwar unter Ablehnung politischer Folgerungen in bezug auf das 
Prinzip der freien Konkurrenz (Ig6 ff.; 205 ff.). — 


Auf dieser Grundlage wird die Preistheorie aufgerichtet, 
welche den exakten Nachweis der eindeutigen Bestimmtheit und gegen- 
seitigen Abhängigkeit aller Momente des Problems, nämlich der Preise, 
Wertfunktionen und Gütermengen liefert. Für den Preis jedes Gutes 
ist, bei freier Konkurrenz, das reziproke Grenznutzenverhältnis der 
ausgetauschten Güter bestimmend. Völlig freie Konkurrenz besteht 
nur bei unendlicher Anzahl der Kontrahenten, unendlicher Teilbarkeit 
aller Güter, und der Möglichkeit, daß jedes Individuum mit jedem 
tauschen könne, da sich sonst Teilmärkte bilden würden. Hier zeigt 
sich für die reine Oekonomie, was für alle exakten Wissenschaften 
EIltE 22% »daß unser exaktes System . . . ein wirklichkeitsfremdes 
Gebilde ist« (272); dennoch beruhen die preistheoretischen Erkennt- 
nisse auf einer breiten Basis von Tatsachen. 

Die Preislehre führt über das markttechnisch notwendige Phä- 
nomen des indirekten Tausches — d. ı. Erwerbung von Gütern nicht 
zum direkten Konsum, sondern zum Zwecke weiteren Tausches — 
zur Geldtheorie. Diese ist nach Sch. bisher in einem wenig 
erfreulichen Zustande; ihr Hauptmangel ist, daß sie keinen integrieren- 


3) Dessen Definition ist: »daß er und die unter seiner Herrschaft sich er- 
gebende Güterverteilung sich zu erhalten streben« (199); er kann aber nur dann 
Erhaltung aufweisen, swenn ihn unter den gegebenen Verhältnissen niemand 
unter- oder überbieten kann... . .« (20). Vergl. auch Launhart, Mathe- 
matische Begründung der Volkswirtschaftslehre 1885, S. 27 ff. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 791 


den Bestandteil der Preistheorie bildet (280 ff.). Sie stellt eines jener 
Kapitel dar, »die der Nationalökonomie nicht zur Ehre gereichen« 
(282). Sch. hofft durch »wenige fundamentale Sätze« »die Geld- 
theorie auf neue und entwicklungsfähige Grundlagen« zu stellen 
(286). Der indirekte Tausch ist der Grundstein der Erklärung des 
Geldes. Diesen Gedankengang schätzt Sch. sehr hoch ein. »Mag... 
unser Resultat auch ein bescheidenes sein, so ist es doch von gleicher 
Art wie die besten Erfolge der exakten Naturwissenschaften . . .« 
(279). Daraus folgen auch die Gesetze des Wertes der als Geld die- 
nenden Güter. Es ergibt sich nämlich, daß das Geld zwei Funktionen 
hat: als Tauschmittel und als \Vertmaßstab zu dienen. Beide Funk- 
tionen sind ihrem Wesen nach prinzipiell verschieden, und völlig von- 
einander trennbar (287). 

Sch. behandelt auch das Sparen in der Statik und zwar 
durch Einführung eines Sparfonds. Unter Sparen versteht er nur 
dasjenige Zurücklegen von Einkommensteilen, welches ein Absparen 
von der gewohnten Lebenshaltung bedeutet, das Nichtverzehren 
großer Gewinne hingegen ist nicht gleichbedeutend damit (307 ff.). 
Kapital und Vermögensbildung sind daher nicht durch Sparen zu er- 
klären, sie sind eben nicht statischer, sondern dynamischer Natur. 
Die Anwendung der Preistheorie ergibt die Theorien der Einkommen. 
Diese können sich daher nur auf solche Verteilungsvorgänge beziehen, 
welche sich als Preissummen auffassen lassen (321). Statischer Natur 
sind aber nur: der Arbeitslohn und die Grundrente. Zins und Unter- 
nehmergewinn sind dynamischer Natur. 

Der Lohn erscheint als eindeutig bestimmter Preis der Arbeit, 
gemäß den Wertfunktionen der Käufer für Arbeit und Geld, und den 
gleichen Wertfunktionen für den Arbeiter. Jedoch sind viele Ein- 
schränkungen zu machen, sowohl hinsichtlich des Angebots wie der 
Nachfrage. Das ganze Gebiet ist ein viel zu wenig einheitliches, die 
freie Konkurrenz viel zu sehr beschränkt. Die einzelnen Gruppen von 
Arbeitern jeder Art sind wie Inseln voneinander getrennt, es gibt 
kaum einen Verkehr zwischen ihnen (353). So ist das Angebot von 
Arbeit, auch von Unternehmer-, Beamten- usw. Arbeit, nicht vom 
Wertprinzip beherrscht, sondern durch zwingende Umstände der 
Tradition etc. bedingt. Für jede dieser Gruppen aber, die Sch. als fest 
gegeben annimmt, gibt es einen eindeutig bestimmten Lohnsatz, 
»der aber zu den andern Lohnsätzen nicht in einer einfachen Relation 
steht« (353). 

Wie der Preis der Arbeit ist auch der der Bodenleistung 
und des Bodens eindeutig bestimmt; nach denselben Preis- 
bestimmungsgründen wie bei anderen Gütern. Sch. setzt die Boden- 
leistung an Stelle des Bodens, was übrigens eine Parallele zur Arbeit 
und zum Kapital darstelle. Die Sache verhalte sich bei Grund und 
Boden nicht im geringsten anders als bei andern Produktionsfaktoren ; 
es ergibt sich nur dann ein Einheitspreis, wenn man nicht die Güter 
als solche, sondern die Einheit der Leistung im Auge behält 
(372). Für die Bodenleistungen besteht ein Preis »ganz so wie für 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 5I 


792 Othmar Spann, 


jedes andere Gut ... Daß der eine Grundeigentümer ein größeres 
Einkommen hat als ein anderer, bildet von diesem Standpunkte über- 
haupt kein Problem mehr. Es ist nicht mehr verwunderlich, als daß 
der Besitzer einer wirksameren Maschine oder höheren Arbeitskraft 
ein größeres Einkommen erzielt als der einer weniger brauchbaren 
Maschine oder geringeren Arbeitskraft: er besitzt eben... wertvollere 
Bodenleistungen, ein wertvolleres Gut . . .« (373). 

Diese Theorie der Grundrente sei ein Fortschritt gegenüber der 
Ricardos, weil sie des Gesetzes vom abnehmenden Ertrage nicht be- 
dürfe (379). 

Zins, Unternehmergewinn und Kapitalbil- 
dung resultieren aus der Bewegung und Entwicklung und sind 
als dynamische Erscheinungen damit von der statischen Betrachtung 
ausgeschlossen. Der Zins ist deshalb nicht statisch zu erklären, weil 
sich das Kapital weder dauernd erhalte noch automatisch ersetze. 
Die stationäre Wirtschaft ergibt keinen Zins, nur die fortschreitende. 
Des Verfassers» Prolegomena zu einer dynamischen Zinstheorie« ergeben, 
daß er bei der Erklärung vom Geldkapital ausgeht, und in der Entwick- 
lung und im Kredit die Quelle des Zinses sucht. 


Das zweite Grundproblem der reinen Oekonomie ist die Varia- 
tionderökonomischen Quantitäten. Das Verfahren 
der Untersuchung dabei ist die Variationsmethode, welche in folgendem 
besteht: »Unser System befinde sich im Gleichgewichte . . . Man ver- 
größert oder verkleinert nun eines (der Elemente) um eine kleine 
Größe. Dann beobachtet man, was geschieht. Alle andern Elemente 
werden sich ebenfalls ändern ... Denn wenn .. . alle Elemente 
durch einander bestimmt sind, so kann, nachdem eines sich geändert 
hat, nicht mehr derselbe Zustand unser Nutzenmaximum liefern, 
und somit nicht mehr der Gleichgewichtszustand sein... Die Beobach- 
tung dieser Aenderungen ... gibt uns . . . die Bewegungsgesetze .... 
Die Variationen erfolgen als Reaktion gegen die Störung des Gleich- 
gewichtes und führen einen neuen Gleichgewichtszustand . . . her- 
bei . . .« (451—52). — 

Diese Untersuchung löst sich dahin auf: Wie sich die Preise ge- 
stalten, wenn sich etwas im System ändert, natürlich nur bei kleinen 
Aenderungen und kleinen Perioden, um im Bereiche des Statischen zu 
bleiben. In einer Reihe von Beispielen sucht Sch. die Fruchtbarkeit 
dieser Methode an der Untersuchung der Wirkung von Steuern, Zöllen, 
Einkommensverschiebungen, Transportkostenveränderungen und Ein- 
führung von Maschinen unter Anwendung höherer Mathematik zu 
demonstrieren (478 ff.) : 


Il. Erörterung. 


I. Diemechanische Analogie. 


Zunächst fragt es sich, wie weit man mit der Durchführung der 
Begriffe von Statik und Dynamik in der Nationalökonomie Ernst 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 793 


machen darf und die Homologie mit der Mechanik, die in einer sol- 
chen realen Analogie liegt, prinzipiell möglich ist. 

Eine Begründung der mechanischen Behandlungsweise 
lehnt Schumpeter bezeichnenderweise ausdrücklich ab. Liest man an 
den entscheidenden Stellen (I. Kapitel und $ ı des II. Kapitels: Der 
Ausgangspunkt unserer Theorie) nach, so findet man nur ausgeführt, 
was der Nationalökonom nicht tun soll. Es wird die psychologische 
Methode abgelehnt, es wird behauptet, daß bei dem methodischen 
Vorgehen des Verfassers »ganz erstaunlich wenig« von den großen 
methodischen Streitfragen übrig bleibe, und daß dieses Vorgehen nur 
darin bestehe, das zu tun, was die Praxis der Wissenschaft selbst 
vorschreibe (S. 6, S. 25 ff.). Sodann wird (in $ 2) »Die exakte Grund- 
legung der Oekonomie« sogleich vorgeführt. Es ist nötig, diese Stelle 
ganz mitzuteilen: 

»Ueberblicken wir irgend eine Volkswirtschaft, so finden wir jedes Wirt- 
schaftssubjekt im Besitze bestimmter Quantitäten, bestimmter Güter. Am 
Boden unserer Disziplin liegt nun die Erkenntnis, 
daß alle diese Quantitäten, welche wir kurz »sökono- 
mische Quantitätene nennen wollen, in gegenseitiger 
Abhängigkeit voneinander stehen, in der Weise, daß 
die Veränderung einer derselben, eine solche aller 
nach sich zieht.. .« [Diese Erfahrungstatsache sei dahin auszudrücken], 
daß jene Quantitäten die Elemente eines Systems 
bilden.... 

Finden wir nun, daß sie in einer solchen Verbin- 
dung stehen, daß zu einer gegebenen Größe einer oder 
einiger derselben eine gegebene Größe der anderen 
und nur Eine gehört, so nennen wir das System ein- 
deutig bestimmt. Mit »Gehörene meinen wir hier, daß sich diese 
Größe der nicht gegebenen Quantitäten von selbst herzustellen strebt und daß, 
wenn sie einmal eingetreten ist, jede Tendenz zu einer weiteren Aenderung 
im Systeme fehlt. Wir nennen diesen Zustand den Gleich- 
gewichtszustand. Die einzelnen Quantitäten in diesem Zustande nen- 
nen wir normal oder natürlich. 

Unsere Aufgabe ist es nun, wenn uns irgendein Zustand einer Volkswirtschaft 
gegeben ist, jene Aenderungen der Quantitäten abzuleiten, welche im nächsten 
Augenblicke vor sich gehen werden, wenn nichts Unvorhergesehenes eintritt. 
Diese Ableitung ist es, die wir »Erklärung« nennen. 
Sie wird bewerkstelligt durch Beschreibung jener Abhängigkeits- 
verhältnisse, so daß wir unsere Aufgabe als Beschreiben unseres Sy- 
stemes und seiner Bewegungstendenzen definieren können. 
Ist dieselbe in eindeutiger Weise möglich,ohne im Laufe des Gedanken- 
ganges auf materielle Sätze anderer Disziplinen Bezug nehmen 
zu müssen, so gibt es eine in sich abgeschlossene Dis- 
ziplin der Dekonomie. Die Sätze, aus denen die Beschreibung besteht, 

5ı* 


794 Othmar Spann, 


nennen wir dann »ökonomische Gesetze« wenn sie von hin- 
reichender Bedeutung sind. Ihre Gesamtheit macht die Disziplin 
der »reinen« oder stheoretischen« Oekonomie aus.« (S. 28/29.) 

Es folgt in einer Reihe von Paragraphen eine Erläuterung dieser Grund- 
legung, die sich auf Ablehnung der Psychologie, Wesen von Beschreibung und 
Erklärung, Begriff des ökonomischen Gesetzes u. dergl. bezieht (S. 29 ff., 
76 ff.). 


Wie ersichtlich, hat Sch. einen direkten Beweis dafür, daß aus 
der Natur der ökonomischen Erscheinungen eine prinzipiell mecha- 
nische Bestimmung und eine daraus folgende Behandlungsweise sich 
ergebe, nicht einmal versucht. 

Indessen begegnen wir merkwürdigerweise Versuchen, zu leug- 
nen, daß die mechanische Analogie und die mathematische Methode 
für sein Lehrgebäude wesentlich seien. So im Vorwort (S. XXI), 
wo er sagt, daß die Mathematik zwar die zutreffendsten Denkformen 
für unsere Wissenschaft darbiete, daß er aber doch nicht etwa den 
Satz ausspreche »daß die Mathematik notwendig sei, weil unsere 
Begriffe quantitativer Natur seien, oder daß wirkliche Exaktizität 
area nur in mathematischer Form erreichbar sei«. Er begnüge sich, 
einige Punkte aufzuzeigen, wo der Gedankengang selbst mathematische 
Formen annehme (ebenda). Auch gegen die Analogie mit der Me- 
chanik finden sich mehrfache Bemerkungen (S. 182, 203 u. ö.). 


Angesichts des wirklichen Vorgehens Sch.s ist aber diese Ab- 
leugnung hinfällig. Sch.s Definition des Objektes der Nationalökono- 
mie: ökonomische Quantitäten, die in Abhängigkeitsverhältnissen 
zueinander stehen; strenger ausgedrückt: sein eindeutig be- 
stimmtes System von Quantitäten«®!) — schließt 
zweifellos eine mechanische Vorstellungsweise, nämlich geradezu die 
Vorstellung eines selbständigen Gütermechanismus in sich. Es liegt 
hier nicht etwa bloß eine abgekürzte Redeweise vor, indem hinter 
den Quantitäten in Wahrheit die Individuen mit ihren Hand- 
lungen, bezw. die Gesetze dieser Handlungen stünden, sondern da- 
mit ist es völlig ernst. Sch.n ist die Vorstellung der direkten Ab- 
hängigkeit der Gütermengen voneinander von konstitutiver Be- 
deutung für sein ganzes System. Die weiteren Beweise für eine 
prinzipielle und reale Analogie mit der Mechanik liegen darin, 
daß ein Begriff des Gleichgewichtes, der (wie noch zu zeigen sein wird) 
dem der Mechanik entspricht, angewendet wird, daß die Einteilung 
der theoretischen Nationalökonomie in eine statische und dynamische 
Disziplin ganz wie in der Mechanik durchzuführen gesucht wird und 
endlich, daß die Anwendung der Mathematik sowie mannigfache Ver- 
fahren in der Einzeluntersuchung (wie gleichfalls gelegentlich noch zu 
zeigen sein wird) sich ganz auf die Vorstellung des Objektes der 
Volkswirtschaftslehre nach Analogie der Mechanik gründen. 

Bei Beurteilung dieses Problems der realen mechanischen Ana- 


A) S. 33, Z. 25—26. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 795 


logie möchte ich zweierlei auseinanderhalten: ı. den Kausalitäts- 
begriff, der in der mechanischen Vorstellungsweise beschlossen liegt, 
und der direkte Abhängigkeitsverhältnisse von Quantitäten (Massen) 
voraussetzt, und 2. die Frage, inwieweit und ob es sich überhaupt um 
Ouantitäten in der Nationalökonomie handeln kann. 

Als Objekt der Nationalökonomie erscheinen allgemeinst: mensch- 
liche Handlungen, an die Gütermengen gebunden sind. In 
dieser Allgemeinheit dürfte jedermann, auch Sch., der Definition zu- 
stimmen können. Zutreffend ist sonach, daß Gütermengen in der 
Wirtschaft eine Rolle spielen — welche theoretische Bedeutung hat 
dies aber?; in welchem Sinne sind diese Mengen selber in »Ab- 
hängigkeitsverhältnissen voneinander«?, mit einander selbst kausal 
verbunden ? — Sch. wendet den mathematischen Funktionsbegriff 
an 5). Es ist nicht zu leugnen, daß dieses Vorgehen möglich ist. 
Man kann die Wirtschaft eines Menschen darnach tatsächlich vor- 
stellen und zwar so: Das Wirtschaftssubjekt hat ein quantitativ be- 
stimmtes Einkommen, und tauscht bestimmte Mengen von Gütern 
dagegen ein; wird das Einkommen verdoppelt, so ändern sich die 
Austauschverhältnisse zu jenen Gütermengen in hohem Maße (bei 
sonst gleichbleibenden wirtschaftlichen Zielen). — Es liegt auf der 
Hand, daß diese Betrachtungsweise, die sozusagen einen selbständigen 
Mechanismus der Güter annimmt, nur bildliche Gültigkeit hat, 
nur als heuristische Analogie anwendbar ist, ganz wie auch organische 
Analogien, z. B. indem sie den wirtschaftlichen Umsatz als Stoff- 
wechsel bestimmen u. dgl. m. möglich und lehrreich sind. Denn in 
Wahrheit ändern sich infolge des doppelten Einkommens die Güter- 
mengen nicht automatisch, sondern: indem sich nun die Mittel des 
Handelns und daher die Ziele erweitern und ändern; kurz es ändern 
sich die Handlungen, und erst mit ihnen die an sie gebundenen 
Gütermengen. Die mechanische Analogie erweist sich so, obzwar sie 
wissenschaftlich fruchtbar, heuristisch wertvoll sein kann, mit nichten 
als eine strenge Definition des Wesens ökonomischer Erscheinungen, 
der man alle Bestimmungsstücke für die Methodik 
und Systematik der Nationalökonomie entnehmen könnte 
(dies tut Sch.!. Das Wesentliche ist, daß in Wirk- 
lichkeit gar keine unmittelbaren Funktionen 
zwischen Gütermengen gegeben sind; sondern die 
eigentliche Verursachung, die primäre Gesetz- 
mässigkeit liegt in den wirtschaftlichen Han d- 
lungen, sofern sie Mittel für wirtschaftliche Ziele sind. Für die 
Mechanik liegen als Wissenschaft von der Bewegung in Zeit, Raum 
und Masse alle Variationsmöglichkeiten beschlossen. In der Na- 
tionalökonomieabersinddieBewegungen (Wachs- 
tum und Abnahme) der Quantitäten nur der äußerliche 


5) Beispiel dafür: Wenn sich der Radius einer Kugel ändert, ändert sich 
damit in bestimmter Weise die Größe der Oberfläche, so daß diese als eine be- 
stimmte Funktion (əf) des Radius r — »f (r)« — erscheint. 


2 


796 Othmar Spann, 


Nebenerfolg ganz anderer Vorgänge. Die Bedingtheit des 
Systems wirtschaftlicher Mittel liegt in der Logik des wirtschaftlichen 
Handelns beschlossen. Die Aenderungen der Güterquantitäten, die 
mit dem Handeln gegeben sind, sind als dessen Begleitumstände so- 
zusagen nur uneigentliche wirtschaftliche Phänomene, nur eine Art 
Spiegelbild oder Schattenspiel dieses Handelns — und natürlich ein 
unzuverlässiges, leicht verzerrtes und lückenhaftes. In der Verschlungen- 
heit der Handlungen selber (als wirtschaftlicher Mittel, die mehr 
sind als bloBe Aufwendung von Sachgütermengen!), in den Gesetzen, 
die darin beschlossen liegen (wohlgemerkt: nicht in den psycho- 
logischen Ursachen und Motiven, d. i. den Zielen dieses Handelns), — 
darin ist der Gegenstand der Nationalökonomie zu sehen 6). 

Wenn so zunächst (wir werden noch darauf zurückkommen) klar- 
gestellt ist, daß es sich in der Nationalökonomie um die direkte kausale 
Abhängigkeit von Güterquantitäten überhaupt nicht handelt, da 
wirtschaftliche Phänomene als Quantitäten zueinander nicht in direkter 
Beziehung stehen, sondern überhaupt um eine andere Art von kau- 
saler Verknüpfung nur als Bestandteile eines Systems von Mitteln, 
so ist eine prinzipielle Analogie mit der Mechanik und die An- 
wendung des entsprechenden Kausalbegriffes als un- 
möglich erwiesen. 


2. Die Anwendung der Mathematik. 


Dieses Problem konzentriert sich auf die zweite obige Frage: Was in 
unserer Wissenschaft in Größen auszudrücken ist, was in ihr quantifizier- 
barist? Die Güterquantitäten, die in der Wirtschaft vorkommen, 
stehen zwar, das ergab sich schon, untereinander nicht im direkten Ab- 
hängigkeitsverhältnis, aber nun fragt es sich: ob sie in die wirtschafts- 
wissenschaftliche Betrachtung prinzipiell in irgend einem Sinne als 
Quantitäten eingehen? — Wie wir früher schon angedeutet haben 
(und später noch näher begründen werden), ist es der Zusammen- 
hang der wirtschaftlichen Handlungen (die als Mittel wirtschaft- 
lichen Zwecken dienen), welcher wirtschaftliche Phänomene oder 
Gebilde konstituiert. Kommen aber die Handlungen nur in ihrem 
Zusammenhang, nur in ihrer Wirksamkeit, Wichtigkeit im 
System der Mittel in Betracht, so ergibt sich, daß die an sie gebundenen 
Güter überhaupt nicht als Mengen, sondern nur nach ihrer Bedeu- 
tung, ihrer Bedeutung im Zusammenhang, im System erfaßt 
werden. Ich habe dies die funktionelle Bedeutung einer 
Handlung (oder eines Gutes usw.) und den Begıiff davon Funktions- 
oder Leistungsbegriff genannt. Es handelt sich nicht um Mittel, die 
diese oder jene Quantität aufweisen, sondern die diese oder 
jene Bedeutung für die Erreichung des wirtschaftlichen Zieles 
haben, nicht um Gütermengen, sondern um Güterbedeutungen, Funk- 
tionen. An die Bedeutungen sind zwar Mengen gebunden, aber 
jene selber sind das Primäre. Das beweist vor allem der Wertbegriff 


¢) Näheres darüber unten S. 806 ff. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 797 


selbst. Wert ist »DDie Bedeutung, die wir den Gütern mit Rück- 
sicht auf unsere Bedürfnisbefriedigung [wirtschaftlichen Ziele] bei- 
legen« (v. Philippovich). Die Bedeutung durch Beziehung auf unsere 
Ziele also, und zwar durch Beziehung auf unser Handeln für 
Erreichung der Ziele, das ist das Wesentliche! Die Quantitäten sind 
für sich tot; erst sofern sse Bedeutung für uns erlangen — und 
das können sie nur, indem sie Gegenstand des Handelns werden 
— haben sie wirtschaftswissenschaftliches Interesse. — Es ist über- 
haupt ein Irrtum, daß die Güter an sich wirtschaftliche Erschei- 
nungen wären; das werden sie erst durch ihre Ver- 
flechtung in das wirtschaftliche Handeln. 

War der erste Irrtum der mechanisch-mathematischen Betrach- 
tungsweise, daß sich Quantitäten überhaupt in direkten Abhängig- 
keitsbeziehungen zu einander befänden, so erscheint nun als ıhr zweiter 
Irrtum der, daß die wirtschaftlichen Mittel (Güter), wirtschaftswissen- 
schaftlich betrachtet, überhaupt keine OQuantitäten, sondern Quali- 
täten darstellen, die allerdings graduell abgestufte In- 
tensität aufweisen. Diese Intensitäten sind nun nicht einmal 
direkt quantifizierbar, sondern nur indirekt, nämlich sofern sie ver- 
gleichbar sind; so ergeben sich Vergleichsgrößen, welche aller- 
dings quantitative Gesichtspunkte ermöglichen und mathema- 
tische Ausdrücke und Formulierungen oft sogar 
wünschenswert und fruchtbar machen; aber ıhrer 
Natur nach die Vorstellung eines Systems unmittelbar voneinander 
abhängiger Größen (Ouantitäten) und damit die mathematisch- 
mechanische Untersuchungsweise als prinzipielle ausschließen. 

In welchem Sinne sind nun die Intensitäten vergleichbar und so 
quantifizierbar ? Dafür kommt nur, wie angedeutet, die graduelle 
Verschiedenheit der funktionellen Bedeutun- 
gen in Betracht, d. h. die Bedeutungen, welche die Güter haben, 
schlechthin, vom Standpunkt ihrer vergleichsweisen Stärke; 
oder anders ausgedrückt: die verschiedenen Intensitäten, mit denen 
sich die funktionellen Bedeutungen durchsetzen. Sonach handelt 
es sich bei dieser Betrachtungsweise um die allgemein ver- 
gleichende Größentheorie der funktionellen Bedeutungen 
(von Elementen aller Art im System der Mittel), die Werttheorie °). 

Ein ähnlicher Streitfall liegt z. B. in der Psychologie vor. Auch 
dort kann man, weil eben Intensitäten keine Extensitäten sind, Mathe- 
matik prinzipiell nicht anwenden. Die »experimentelle Psychologie«, 
auf die sich Sch. beruft, beweist nichts hiergegen, denn sie ist eben 
in Wirklichkeit keine Psychologie, sondern hat nur 
die psycho-physischen Erscheinungen zum Gegenstande, ist »Psycho- 
physik«. Aehnlich wie die Psychologie wird auch unsere Wissenschaft 
durchaus von Qualitätsbegriffen beherrscht: Produktion, Umtausch, 
Verteilung, Nutzen, Kosten usw. sind spezifisch sozialwissenschaft- 


7) Vergl. meine Abhandlung: Der logische Aufbau der Nationalökonomie 
(etc.) Tübinger Zeitschrift. 1908, S. 22 ft. 


798 Othmar Spann, 


liche Begriffe von Qualitäten (ich habe sie z. B. in »Kategorien der 
Funktionalität« und »Kategorien der Struktur« unterschieden). Das 
läßt sich alles nicht in Quantitäten auflösen. Endlich ist auch die 
Einheit wirtschaftlicher Erscheinungen nicht quantitativ aus- 
drückbar. Die wirtschaftlichen Erscheinungen sind keine Aggregate. 
sondern Systeme von Mitteln, funktionele Einheiten. Was 
z. B. die Reihe von Handlungen »Produktion« zu einer Einheit, zu 
einem spezifischen, geschlossenen Gebilde von vielen Handlungen 
macht, das kann nicht die Tatsache, daß eine Summe von Handlungen 
vorliegt, bewirken, sondern die spezifische, höhere Funktion, die das 
Gebilde als Ganzes in der Gesamtheit wirtschaftlicher Ziele hat. 

Die mathematische Methode beruht auf der 
Verwechslung eines Darstellungsmittels mit 
dem Wesen der Sache. Sieht man näher zu, was sie bisher 
geleistet hat, so bestätigt sich das. Sch.s Beispiele der Anwendung der 
Variationsrechnung (478 ff.) zeigen immer, daß zuerst ein Ge- 
dankengang theoretisch entwickelt wird und daraufhin erst 
eine mathematische Formulierung eintritt®). Das Gleiche 
zeigt sich bei Launhart °), Thünen, Quesnay u. a. Das mathematische 
Denken ist prinzipiell nicht selbständige Untersuchung — die 
vollzieht sich im plastischen Nacherleben der Struktur wirtschaft- 
lichen Handelns — sondern immer nur nachträgliche For- 
mulierung oder Maßbestimmung. Die mathematische Methode ist 
sozusagen eine indirekte Betrachtungsweise, die statt mit dem Han- 
deln nur mit Begleiterscheinungen und Ergebnissen des Handelns 
in der Sachgüterwelt sich beschäftigt. Sonach eine Art Umweg, eine 
Erforschung der Vorgänge aus zweiter Hand, die zwar öfters aber 
nicht immer nützlich und fruchtbar sein wird. — Daß wahre quan- 
titative Exaktheit nicht erlangt werden kann, wird später des näheren 
dargelegt werden (s. unten S. 811 f.). 

Das wirtschafts-wissenschaftliche Arbeiten mit Quantitäten hält so- 
nach entweder nur ein einziges Element der betreffenden Erscheinung 
fest, oder beruht auf einer Umwandlung, die nur hypothetisch zulässig 
ist, uneigentliche Gültigkeit hat. Je mehr Mathematik, um 
so mehr muß der lebendige Sinn der in Glei- 
chungen aufgelösten Beziehungen wirtschaft- 
licher Erscheinungen entschwinden. 

Sch. bezeichnet in seiner widerspruchsvollen Art einmal selbst 
die reine Theorie als Logik des wirtschaftlichen Handelns. Nun, 


8) Uebrigens kann ich die mathematischen Evolutionen Sch.s nicht besonders 








»populäre und dem Nichtmathematiker angemessen finden. Was Funktion, 
Differential, Integral, Differentialquotient, Taylorsche Reihe ist, hätte wenig- 
stens ungefähr und ganz allgemein erklärt werden sollen. Zudem ist leider an 
entscheidender Stelle ein Druckfehler (S. 489 fehlt zweimal: Ay) unterlaufen. 

?) Man vergl. etwa die Ableitung des Grenznutzenbegriffes, Grenznutzen- 
niveaus, der Gleichgewichtspreise u. a. (S. 3 f., 10 ff., 17, 28, 47f. u. ö.) bei 
Launhart, »Mathemat. Begründung der Volkswirtschaftslehre«e. 1885. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 799 


diese Logik mathematisch zu behandeln, ergäbe eine ähnliche un- 
fruchtbare Spielerei, wie die »mathematische Logik«, die auch, durch 
Konzentration auf das Quantitätsverhältnis von Subjekt und Prädikat, 
mit der Variations- und Kombinationsrechnung arbeiten zu können 
glaubt. »Das ist eine Logik des grünen Tisches, mit der die lebendige 
Arbeit der Wissenschaft nichts anzufangen weiß« — so urteilt Windel- 
band 1) über diese Richtung. Und über die mathematische Schule 
in der Volkswirtschaftslehre wird man nicht günstiger urteilen können. 

Schließlich möge noch bemerkt werden, daß Comte selber, 
obwohl Mathematiker und Begründer der mechanischen Analogie 
(obzwar in einer viel gemäßigteren und sachlicheren Art), die An- 
wendung der Mathematik auf die Sozialwissenschaft energisch abge- 
lehnt hat !}). 


3. Der Begriffdes Gleichgewichtszustandes. 


Erweist sich die mechanisch-mathematische Betrachtungsweise als 
prinzipiell unhaltbar, so bleibt doch noch die Frage: Inwieweit die 
Unterscheidung von Statik und Dynamik einen besonderen metho- 
dischen Wert hat? Dies hängt davon ab, in welchem (über- 
tragenen) Sinne von einem Gleichgewicht und einer Bewegung inner- 
halb der Verknüpfung wirtschaftlicher Erscheinungen gesprochen 
werden kann. 

Ein Gleichgewicht der Quantitäten im buchstäblichen Sinn kann 
es natürlich in der Wirtschaft nicht geben, weil Quantitäten als solche 
überhaupt nicht zur Geltung kommen. Indessen gibt es eine ähnliche 
Erscheinung, nämlich den Zustand, daß in einem Gesamtsystem wirt- 
schaftlicher Mittel alle Mittel (Güter) absolut rationell verwendet sind, 
so daß alle eine gleiche End- oder Grenzbedeutung für das Gesamt- 
system, für die Erreichung der Ziele, haben. In einem Augenblick völlig 
befriedigenden Standes der Wirtschaft des Robinson z. B. hat dieser 
alle bedeutsamen Mittel (Güter) in dem Maße gesichert, als es möglich 
ist, und die für ihn weniger bedeutenden in einem genau entspre- 
chenden Maße, d. h. er hat nicht etwa die unwichtigen mehr 
gesichert als die wichtigen, und auch nicht die wichtigen gegenüber 
den unwichtigen in höherem Maße als nötig (d. h. angemessen, ent- 
sprechend) wäre, so daß die Sicherstellung der unwichtigen mehr als 
nötig beeinträchtigt wäre. Eine solche Lage in absoluter Klarheit 
und Vollendung gedacht kann man als einen Zustand bezeichnen, in 
dem alle Güter gleiche End- oder Grenzbedeu- 
tung aufweisen: die wichtigen sind in so reichem Maße ge- 
sichert, daß eine Einheit davon (in bezug auf ihre Entbehrlichkeit) eben- 
sosehr oder sowenig bedeutend ist wie eine Einheit der in geringerem 
Maße gesicherten aber unwichtigen. 

Dieser Zustand der gleichen Grenzbedeutung sämtlicher Güter 





10) Die Philosophie im Beginn des 20. Jahrh., Festschrift f. Kuno Fischer, 
1904, Bd. I. S. 167. 
1) Vergl. Com te, Philosophie Positive, Vol. I. S. 117, III. S. 307 u. 6. 


SOO Othmar Spann, 


(natürlich nur jener, für die wirtschaftliche Aufwendungen geschehen 
müssen) im Gesamtsystem der Güter ist formal denkbar, und damit 
scheint der Boden für eine Analogie mit der Mechanik gegeben zu 
sein. Es ist allerdings kein Gleichgewicht, eher eine Gleichgewichtig- 
keit, wenn man so sagen wollte, vorhanden. Dieser Zustand ist ein 
absolutes Ideal, das zweifellos großen methodischen Wert für die 
Untersuchung hat, besonders indem es als ungestört, stationär, 
beharrend gedacht wird. (Das klassische Beispiel dafür ist Thünens 
isolierter Staat.) 

Das theoretisch bedeutsame Moment eines solchen Zu- 
standes liegt aber in dem Phänomen der vollkommenen gegen- 
seitigen Anpassung der verschiedenen wirtschaftlichen Teil- 
tätigkeiten aneinander '?). Anders ausgedrückt: in der genauen K o r- 
relation oder Entsprechung (wenn man den deutschen 
Ausdruck wagen will) aller Mittel in einem System wirtschaft- 
lichen Handelns gegenüber den wirtschaftlichen Zielen. Dies ist 
das wahre Analogon, das das»Gleichgewicht«in 
der Nationalökonomie findet. Was in der Mechanik 
im Gewicht (Bewegung) sich gleich ist, (weil die Bewegungen sich 
aufheben, die Zuwüchse in ihrer Summe o sind), das entspricht 
sich hier bloß: z. B. indem zwischen Aufwand und Ertrag in der Pro- 
duktion ein völliges Sich-Entsprechen herrscht, — nämlich 
im Hinblick auf andere Verwendungen, die bei jenem bestimmten 
Aufwande möglich wären; und allgemein: im Hinblick auf sonstige 
wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeiten (bei gegebenem Stand der 
Technik und gegebenen Bedürfnissen) überhaupt. Das gleiche Ver- 
hältnis der Entsprechung von Aufwand und Ergebnis gilt darnach beim 
Tausch von Gütern wie überhaupt in aller Oekonomik. Der Satz 
Thünens, daß der größern Entfernung vom Marktorte ein immer 
extensiveres System des Landbaues (rationalerweise) entspricht, stellt 
ein echtes Gesetz der Entsprechung oder Korrelation dar. — Allge- 
mein ist also zu sagen: wenn es den (gegebenen) Bedeutungen, die den 
Gütern je nach ihrer Verfügbarkeit und natürlichen Wichtigkeit zu- 
kommen, genau entspri cht, wie sie verwendet werden, dann ist 
ein Zustand der entsprechenden Verwendung 
aller Gütervorräte, allgemeiner ausgedrückt: der Ver- 
hältnismäßigkeit aller Handlungen, d. h. aller 
Aufwendungen, auch der nicht-materiellen, ein Zustand der Anpassung 
aller auseinanderstrebenden Mittel und Ziele zu einem einheitlichen 
(rationalen) Ganzen erreicht: der Zustandder Korrelation der 
wirtschaftlichen Handlungen, oder: der wirt- 
schaftlichen Entsprechung der Mittel (»Güter«). 
Mit dem Begriff des Grenznutzens ist dieser Zustand zweifellos in 
seinem Kernpunkt erfaßt worden, weshalb die Bildung dieses Be- 
griffes zu den wichtigsten Ereignissen auf dem Gebiet der rein theo- 





12) Vgl. meine Abhandlung »Der logische Aufbaus (etc.), a. a. O. S. 20, 29 f., 
33 íf., 44 f. u ö. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 801 


retischen Nationalökonomie gehört. 

Dieses Phänomen der Korrelation oder Entsprechung aller Mittel 
kann man zu methodischen Zwecken zugleich als Beharrungszustand 
denken. Er wird es empirisch in der Regel streng genommen natürlich 
nicht sein. Aber das wichtigste ist: er ist es prinzipiell nicht. 
Ihm wohnt als einem Minimumgebilde (schon im Begriff der strengen 
Entsprechung liegt das Moment des Minimums an Aufwand!) 
notwendig eine Tendenz zur Herabdrückung des jeweiligen Auf- 
wandes von Mitteln für den gegebenen Zweck inne — eben das, was 
im wirtschaftlichen Prinzip ausgedrückt ist: Mit mög- 
lichst geringen Kosten ein Ziel zu erreichen. Es ist daher nicht richtig, 
was Sch., durch die mechanisch-mathematische Analogie geleitet, be- 
hauptet, daß ein wirtschaftlicher Gleichgewichtszustand die Tendenz 
habe, zu beharren. (S. 198 u. ö.). Das Gegenteil ist richtig: 
Ihm istnotwendig das Strebenimmanent, sich 
ım SinneeinerVerringerungderAufwendungen 
zuverändern. 

Noch ein weiterer Mangel des nach mathematisch-mechanischer 
Analogie konstruierten Begriffes vom Gleichgewicht wird offenbar. 
In diesem Sinne herrscht Gleichgewicht, wenn die Zuwächse sich auf- 
heben, ihre Summe o ist (sodaß eben ein natürlicher Beharrungs- 
zustand sich ergäbe). Eine »Gleichung«, eine eigentliche Gleich- 
heit der Kräfte, die einander das »Gleichgewicht« halten, 
ist aber bei wirtschaftlichen Erscheinungen prinzipiell ausgeschlossen. 
Die Aufwendungen müssen notwendig eine kleinere Größe, einen 
kleineren Verlust darstellen als der Gewinn, den sie erbringen. 
Der Punkt, wo wirklich eine Gleichung, Gleichheit (der Bedeutungen 
wirtschaftlicher Mittel) sich herstellt, ist schon der äußerste Grenz- 
punkt möglichen wirtschaftlichen Handelns überhaupt! Dieses (und 
speziell auch der Tausch) beginnt erst, wo ungleiche Nutzen einander 
gegenüberstehen. Wenn man eine mechanische Analogie gebrauchen 
wollte, müßte man den Zustand der Entsprechung als einen solchen 
bezeichnen, in dem nach den gegebenen Verhältnissen möglichstes 
Untergewicht der Aufwendungen und Ueber gewicht der Tausch- 
güter oder Produkte herrscht. 

Auf einen weiteren Mangel und Widerspruch des Gleichgewichts- 
begriffes Sch.s hat schon Pohle hingewiesen 13). Sch. definiert den 
Begriff des Gleichgewichtes als »einen Zustand..... in dem keine 
Veränderung der Quantitäten mehr erfolgt, ..... in diesem Zustande, 
in dem die Tauschakte aufhören, müssen unsere Funktionen, welche 
eben die Beschreibung der Veränderungen zum alleinigen Zwecke 
haben, für weitere Veränderungen (d. h. die Zuwächse) die Größe o 
ergeben« (S. 198). Die Wertfunktionen nehmen dabei einen Maximal- 


13) In der Rezension »Das Wesen und der Hauptinhalt der theoretischen 
Nationalökonomie« Zeitschr. f. Sozialwissensch. 1909. Heft6 S. 17. — Auf diese Be- 
sprechung und auf jene von Diehl (Conrads Jahrbücher 1909, S. 813 ff.) 
wird noch zur Ergänzung mehrfach hinzuweisen sein. 


802 Othmar Spann, 


wert an; daher ist er nicht nur ein ökonomischer Ruhezustand, sondern 
auch ein Maximumzustand; u. zw. jener Punkt, an dem man (bei 
gegebenem Preis) aufhört zu tauschen, weil jedes Plus unvorteilhaft 
wäre (vgl. S. 200 ff.). — Auch diese Unklarheit fällt der mechanisch- 
mathematischen Behandlungsweise zur Last. Bei dem Handeln, das 
auf Herstellung eines Zustandes exakter Korrelation oder Entsprechung 
geht, kann es sich nicht um den »Punkt«, an dem »der Tauschakt 
aufhört«, nicht um den »Zustand, in dem keine Veränderung der 
Quantitäten mehr erfolgt«, handeln, sondern um das ganze System 
von Handlungen, das dem Korrelations- oder Entsprechungszustande 
dient; also um einen Zyklus, Kreislauf von (funktionell verknüpften 
wirtschaftlichen) Handlungen, der im Hinblick auf seinen fortgesetzten 
Ablauf, freilich solange als stationär zu denken ist, solange sich die 
Verhältnisse in keinerlei Weise geändert haben. Aber eben nicht 
infolge immanenter Beharrungstendenzen, sondern trotz immanen- 
ter Aenderungstendenzen, die im Sinne einer Herabdrückung des 
Aufwandsminimums wirken. 


Der Begriff des Dynamischen ist dem gegenüber weniger schwierig. 
Er ist mit den Aenderungen der Entsprechungs- oder Korrelations- 
verhältnisse bei erneutem Ablauf wirtschaftlicher Zyklen gegeben. 
Auch hier ist Sch. wenig scharf vorgegangen und hat namentlich für 
die Systematik der Nationalökonomie unrichtige Folgerungen gezogen. 
Dies führt auf den folgenden Punkt. 


4. Die Abgrenzung des Umfanges der theore- 
tischen Nationalökonomie. 


Sch. unterscheidet zwei theoretische Disziplinen, Statik und Dyna- 
mik, die »nicht etwa zwei Kapitel ein und desselben theoretischen 
Gebäudes«, sondern »zwei völlig selbständige Bauwerke« (183) dar- 
stellen ; beide haben es nicht nur mit verschiedenen Problemen, sondern 
auch mit verschiedenen Methoden zu tun (182). Nur die Statik ist 
exakte Oekonomie; die Dynamik ein »Land der Zukunft«. Die er- 
stere ist, wie wir wissen, begrenzt auf die Preis- und Einkommens- 
theorie; Zins, Unternehmergewinn, Kapitalbildung, Sparen, ökono- 
mische Entwicklung gehören in die Dynamik, sind mithin einer 
streng theoretischen Behandlung nicht fähig. 


Die Begründung für diese Abgrenzung bleibt Sch. gänzlich schul- 
dig. Er zieht nicht einmal objektiv die Grenze zwischen Statik und 
Dynamik, sondern sagt auf diese Frage: »Wir werden uns hüten, 
darauf allgemein zu antworten ... .«, hier richtig vorzugehen, sei dem 
»Instinkt« zu überlassen! (S. 184 f.) 


Rein methodologisch gesehen, sind »Statik« und »Dynamik«, 
auch wenn man diese Unterscheidung prinzipiell akzeptiert, einer 
derartig tiefgehenden Trennung weder fähig noch bedürftig. Auch 
Comte, der die Unterscheidung zuerst gefordert hat, hat sie nicht 
anders gestellt, als in dem Sinne, daß es sich nur um zwei Kapitel 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 803 


ein und desselben theoretischen Gebäudes handelt 14). —W eil simul- 
tane und succedane Bedingtheit überhaupt 
nicht streng voneinander getrennt werden 
können, kann ihre Betrachtung weder ohne innere Beziehung noch 
überhaupt prinzipiell voneinander verschieden sein 15). Das ist der 
rein logisch-methodologische Tatbestand. Praktisch aber steht es so, 
daß rein statisch überhaupt nur die Untersuchung des Zustandes 
der Korrelation oder Entsprechung ist (»Anatomie«, wie Comte das 
richtiger bestimmt hat); daB hingegen schon die von Sch. für die 
Statik in Anspruch genommene Variation einzelner Elemente, auch 
die kleine und nur kurze Perioden in sich fassende, auf eine succedane 
Bedingtheit geht, eine Bewegung darstellt, und prinzipiell in die 
Dynamik gehört. Das prinzipielle Gebiet dieser ist gegeben mit der 
Betrachtung der Veränderungen durch Wiederkehr des Gleichen, 
d. h. des fortgesetzten Ablaufes wirtschaftlicher Handlungszyk- 
len, der immer erneuten Verwirklichung oder Wiederkehr der 
funktionellen Gebilde. Sch. hat die dynamischen Veränderungen 
nicht weiter voneinander unterschieden, sondern als gleichwertig 
erachtet (was wieder der mechanischen Analogie zur Last fällt) 16). 
Ohne einen Anspruch auf eine endgültige Analyse damit zu erheben, 
möchte ich folgende, methodisch bedeutsamen Unterschiede organischer 
Aenderungen oder Entwicklungstendenzen der wirtschaftlichen Er- 
scheinungen hervorheben: 

I. Die mit dem Begriff des wirtschaftlichen Entsprechungszu- 
standes als eines Minimumgebildes gegebene immanente Ten- 
denz, die jeweiligen Aufwände (Mittel) immer aufs 
neue zu verringern. Indem der Zustand exakter Korrelation 
wirtschaftlicher Aufwände identisch ist mit der Betätigung des wirt- 





u) »Es wäre... . verfrüht, wollte man jetzt, wo die Wissenschaft erst 
begründet wird, jener methodischen Verteilung (Dynamik und Statik) irgend 
eine ernste Bedeutung beilegen. Außerdem ist . . . zu befürchten, daß eine 
solche entschiedene Teilung der Sozialwissenschaft jenem Hauptübel, das darin 
besteht, de unerläßliche dauernde Verbindung dieser 
beiden Hauptgesichtspunkte zu vernachlässigen ... Zugang 
verschafft... .«. »Dieser Unterschied [von St. u. D.] scheint mir von jetzt an 
genügend gekennzeichnet, um mich voraussehen zu lassen, daß seine . . . Ent- 
wicklung... dazu führen kann, die soziale Physik gewohnheitsmäßig 
in zwei Hauptwissenschaften zu zerlegen, die man z. B. soziale Statik und so- 
ziale Dynamik nennen kann, und die sich . . . ebenso unterscheiden, wie heutzu- 
tage die individuelle Anatomie von der individuellen Physiologie.« (Comte, 
Soziologie, übersetzt von V. Dorn, Jena 1907, I. Bd. S. 232 f. Im Original 
nicht gesperrt.) 

15) Vgl. uch Max Weber, Archiv f. Sozialwissensch. 1904 S. 76 f-, 
wo nachgewiesen wird, wie die Entwicklung theoretischer Behandlung fähig ist. 

16) Auch Pohle hat diesen Einwand gemacht. A. a. O. S. 21. 


804 Othmar Spann, 


schaftlichen Prinzips der kleinsten Opfer für einen bestimmten Nutzen 
(bei gegebenen Verhältnissen), wird diese immanente Tendenz und da- 
mitdieGrundlage für den technischenFortschritt 
offenbar. 

2. Die mit dem immer wieder erneuten Ablauf wirtschaftlicher 
Handlungen schlechthin,d. h. mit der Wiederkehr der wirtschaftlichen 
Zyklen an sich gegebenen gleichfalls immanenten Verän- 
derungen in ihrem Gefüge und Aufbau. Beispiele sind: 
Das Geld, das nur zum fortgesetzten Tausche nötig, auf der Periodi- 
zität gewisser Handlungen gegründet ist 1), der Prozeß der Konzen- 
tration des Kapitals, u. ä. 

3. Die nicht immanenten, vonaußen herkommenden 
Störungen und Entwicklungsanstöße, wie: Veränderung der 
wirtschaftlichen Ziele (Bedürfnisse), organisatorischen, politischen 
usw. Bedingungen des wirtschaftlichen Handelns. 

Bei näherer Betrachtung ergibt sich auch, daß Sch. Erscheinungen 
als statisch behandelt, die es nicht sind; wie umgekehrt. So sieht 
er die Bevölkerungstheorie im wesentlichen für statisch an (S. 186) 
— ohne sie allerdings in die exakte Oekonomie einzuschließen — 
während sie in Wahrheit dynamischer Natur ist. Das Geld, das ge- 
rade nach Schs. Bestimmung als »indirektes Tauschgut« nur aus 
fortgesetztem Ablauf bestimmter wirtschaftlicher Handlungen Sinn 
und \Vesen ableitet, in dessen Begriff daher ein dynamisches 
Moment notwendig liegt, behandelt er in der Statik. Aehnlich hin- 
sichtlich des Sparens. Diese Erscheinung will Sch. durch einen Kunst- 
griff als statisch erfassen, indem er einen »Sparfond« konstruiert, 
und diesen als direkt wirksames Element in das statische System ein- 
gliedert. Diese Abstraktion ist geistreich und nützlich. Aber das 
statische Element »Sparfonds« leitet sein Wesen und seine Eigenschaft 
ganz von seinem dynamischen Sinn, dem fortgesetzten Ablauf wirt- 
schaftlicher Handlungen, und der innern Bewegung, Entwicklung 
ihres Systems ab. 

Daß sich die Schwierigkeiten der Untersuchung bei den Erschei- 
nungen, die sich durch fortgesetzten Ablauf der wirtschaftlichen 
Handlungen ergeben, den »dynamischen« Erscheinungen, graduell 
steigern, großenteils außerordentlich steigern, besonders auch wegen 
des Hereinspielens außerwirtschaftlicher Momente, die allerdings 
die strenge Theorie nie in ihre Rechnung ziehen kann, ist gewiß zuzu- 
geben. Jede Verabsolutierung dieses Unterschiedes aber ist sowohl 
faktisch wie methodologisch verfehlt. 

Grenzt auf diese Art Sch. die Theorie schon durch die 
prinzipielle (anstatt graduelle) Scheidung von Statik und Dy- 
namik in unzulässiger Weise ab, so auch innerhalb des stati- 
chen Gebietes selber, indem er, in Vergrößerung eines Fehlers der 
Smith-Ricardo’schen Denkweise, nur den Tausch als das prinzipielle 





17) Ich habe es als »Kongregalgebilde temporärer Wiederholung« in der Ab- 
handlung »Der logische Aufbau etc.« bezeichnet (a. a. O. S. 36). 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 803 


wirtschaftliche Phänomen anerkennt und nur die Preistheorie und ihre 
Anwendung (Lohn und Grundrente als statische Einkommenszweige) als 
Gegenstand der reinen Theorie ansieht. Eine selbständige Produktions- 
lehre läßt er auf diese Weise nicht zu; Produktion ist ihm nur Tausch von 
Produktionsgütern gegen Genußgüter (236). Obgleich die Richtigkeit 
dieser nicht neuen Bestimmung an sich selbstverständlich zuzugeben ist, 
ist sie doch nicht erschöpfend, das Gebilde»Produktion«hat seine spezi- 
fischen Eigenschaften und Gesetze; es ist ein »Tausch« unter 
ganz besonderen Bedingungen, so daß sich eben eine ganz anderer 
Komplex von Erscheinungen dabei ergibt, wie beim direkten Tausch 
oder Kauf. Bei jener gibt es z. B. die »Maschine«, den Produk- 
tionsumweg, bei diesem nicht, bei jener geschieht der »Tausch« 
innerhalb einer Haushaltung (des Robinson oder des Unterneh- 
mers) bei diesem zwischen zwei Wirtschaftspersonen; bei jenem 
liegt eine äußerst komplexe Kosten-, bezw. Preisbildung im Innern 
vor (Arbeitslohn, Materialpreise, Kapital- und Grundrente — kom- 
plizierte »Kostenberechnung«!) bei diesem liegt im Prinzip meist 
eine direkte und einfache Preisbildung, die in der einfachen Hingabe 
beider Güter unmittelbar gegeben ist, vor, usw.! Ebenso wie die 
Phänomene »Verteilung« (Umsatz), »Einkommen«, »Kredit« und andre 
aus gegenseitiger Hingabe entstehen, dennoch aber für sich theoretisch 
begriffen werden wollen, so auch die Produktion, so auch der Haus- 
halt. Das sind eben selbständige Etappen im Gesamtsystem der Mittel, 
spezifische Teilsysteme, d. h. Gebilde eigener Funktionen 
mit selbständigen Eigenschaften. 

Ueber die methodologische Seite der Frage nach der Abgrenzung 
des Gebietes der strengen Theorie kann man bei C. Menger !8), Max 
Weber 1?) und andern nachlesen. Darüber hier nur eine allgemeine 
Bemerkung: Auf die Frage, welche Erscheinungen sich bei (abstrakt 
gedachtem) wirtschaftlichem Handeln ergeben, und sonach Gegenstand 
der strengen Theorie sind, kann es eine apriorische Antwort (wie 
sie Sch. gibt) gar nicht geben. Denn jedes wirtschaftliche Handeln 
steht eben unter speziellen historischen Bedingungen, welche, gleichgül- 
tig ob sie in den Mitteln (Technik) und der Organisation der Wirtschaft 
selber oder in völlig außerwirtschaftlichen Erscheinungen gegeben 
sind, die wirklichen Phänomene wirtschaftlichen Handelns nach Form 
und Art verändern. Dennoch sind prinzipiell alle streng theoretischer 
Erkenntnis fähig, z. B. der Monopolpreis ebenso wie der Konkurrenz- 
preis. Die theoretische Nationalökonomie ist eben Untersuchung 
der Erscheinungen der Wirtschaftlichkeit, mögen sie sich in der Pro- 


18) Vgl. Untersuchungen ü. d. Methode d. Sozialwissenschaften 1883, z. B.: 
S. 52, 116 (» Jede neue Erscheinungsform ... bietet ein neues Problem der exakten 
Richtung der theoretischen Forschunge), 44 f., 182f. u. Ö. 

19) Die »Objektivität« sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkennt- 
nis. Archiv f. Sozialwissensch. 1904., S. 59 ff. (bes. S. 64) u. 6. — Auf diese 
Abhandlung ist auch für die noch folgenden methodologischen Erörterungen zu 
verweisen. 


806 Othmar Spann, 


duktion, im Tausch, im Handel, im Kredit, in der Verteilung, im 
Haushalt, oder in deren Gesamtverbundenheit (— z. B. Geld, Krisen!), 
im gleichzeitigen (sozusagen im Statischen) oder im fortgesetzten 
Ablauf (Dynamischen) zeigen. Das historische Element, 
das die Bedingungen der Verwirklichung reiner Wirtschaftlichkeit 
des Handelns abgibt, fehltüberhaupt nie, auch bei der höchsten 
Abstraktion nicht, auch bei dem einfachsten Gebilde »Tausch« nicht 
und kann daher die Möglichkeit streng theoretischer Betrachtung 
nicht prinzipiell beeinträchtigen. Dies geschieht nur, wenn sich Er- 
scheinungen reiner Wirtschaftlichkeit (»Idealtypen«, wie Max Weber 
sie nennt), die dem Empirischen annähernd entsprächen, nicht mehr 
konstruieren lassen. Nur wo vom Abstrakten zum E m- 
pirischen übergegangen werden muß, verliert 
diestrenge Theorie prinzipiell ihren Boden. 


5. Ueber die wahre Natur der wirtschaftlichen 
Erscheinungen. 


Die Natur der wirtschaftlichen Erscheinungen liegt darin beschlos- 
sen, daß es sich dabei um Tätigkeiten der Menschen handelt 
und diese, samt allem was mit ihnen gegeben und verbunden ist — vor 
allem der ganze Komplex von Gütermengen, den wir in der Wirklich- 
keit beobachteten — den Charakter eines Systems von Mitteln 
zur Erreichung der wirtschaftlichen Ziele (oder mit andern Worten: 
Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse) trägt. Ich habe dies 
schon oben den funktionellen Charakter der wirt- 
schaftlichen Erscheinungen genannt. 

Bevor ich dies näher entwickle, ist zu rechtfertigen, warum die wirt- 





schaftliche Handlung als das primäre Element der wirtschaftlichen 
Erscheinungen zu betrachten ist; dies, trotzdem ich damit nichts Neues sage, 
mir vielmehr diese Bestimmung in den gebräuchlichsten Definitionen der Wirt- 
schaft enthalten zu sein scheint. Als Beispiel wähle ich die Begriffsbestimmungen 
Mengers und v. Philippovichs. Nach Menger ist »die auf die mittelbare und 
unmittelbare Deckung ihres Güterbedarfes gerichtete vorsorgliche Tätigkeit 
der Menschen« Wirtschaft 2°); nach v. Philippovich »alle jene Vorgänge und Ein- 
richtungen, welche auf die dauernde Versorgung der Menschen mit Sachgütern 
gerichtet sind« 2). In Mengers Definition tritt das Element der »Tätigkeit« von 
selber in den Vordergrund und erscheint als primärer Faktor; bei v. Philippovich 
ist diese Folgerung erst noch zu machen, aber mittels eines unumgänglichen 
Schlusses. Die »Vorgänge« sind selber Handlungen, denn in der toten Güterwelt 
geht durch sich selbst nichts vor; und die »Einrichtungen«e, die auf das Ziel der 
wirtschaftlichen Versorgung »gerichtet« sind, sind offenbar Objekte, deren Sinn 
und Dasein an das wirtschaftliche Handeln gebunden ist. »Das wirtschaft- 
liche Handeln mit allen seinen Gütermengen, Einrichtungen d. h. Organisationen, 
Geleisen des Handelns und sonstigen Hilfsmitteln [Vorgängen etc.) — das 


20) Untersuchungen über die Methode etc. S. 232 u. Ö. 
2) Grundriß I. 1908, S. 2. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 807 


ist wohl zweifellos der genaue Sinn jener Definition im Hinblick auf unser Prob- 
lem 38). Und allgemein lehrt die Analyse jeder vollständigen Definition der mensch- 
lichen Wirtschaft, daß das Element des (wirtschaftlichen) Handelns in ihr 
enthalten ist und daß dieses Element als das logisch Primäre allen übrigen 
gegenüber erscheint, weil diese ohne die aktive Beziehung auf die menschlichen 
Bedürfnisse (der wirtschaftlichen Ziele) bedeutungslose, tote Elemente darstellen. 


Die Bestimmung der wirtschaftlichen (und überhaupt: sozialen) 
Erscheinungen als funktioneller Natur besagt, daß diese 
überall, wo wir sie beobachten, ein »System von Mitteln« für die Ziele 
des Handelns, ein »Ganzes aus zusammenwirkenden Teilen«, ein Sy- 
stem funktionell ineinandergreifender Komponenten« darstellen. Z. B. 
sind die Handlungen des Robinson zur Bewirkung von »Produktion« 
notwendig ein solches funktionelles System ineinandergreifender 
Handlungen, der »Tausch« zwischen zwei Wirtschaftssubjekten des- 
gleichen ein Ganzes ineinandergreifender, komplementärer Hand- 
lungen. — Am anschaulichsten dürfte das Wesen des funktionellen 
Aufbaues an dem Vergleich der Komplexe, welche wirtschaftliche 
Erscheinungen darstellen, mit einer Maschine werden. 

Eine Maschine läßt sich betrachten: einmal schlechthin als eine 
Summe von Hebeln, Schrauben, Keilen u. dergl. ;dann wird sie allgemein- 
physikalisch nach Gesichtspunkten der Mechanik betrachtet. Die Be- 
griffe, die hier von den Bestandteilen: Hebel, Schrauben usw. gebildet 
werden, sind physikalische Begriffe von mechanischen Gebilden und 
deren generellen Wirksamkeiten schlechthin; sie sehen von den ge- 
gebenen konkreten zweckmäßigen Wirkungen und Zusammenhängen 
(d. h. davon, daß jeder Teil des Mechanismus eine bestimmte Aufgabe 
im Ganzen hat) völlig ab. Man kann diese Begriffe die W esen s- 
begriffe der Bestandteile nennen. — Die Maschine läßt sich aber 
auch noch unter einem andern Gesichtspunkte betrachten, nämlıch 
als System ineinandergreifender Organe, das einer bestimmten Auf- 
gabe, z. B. Papiere zu bedrucken, wie die Schnellpresse, zu dienen hat. 
als (kausales) System von Mitteln für einen bestimmten Zweck. 
In dieser Hinsicht werden die Bestandteile 
nach ihrer Bedeutung für den produktiven 
Effekt (den Zweck) betrachtet, also nicht als mechanische 
Wesenheiten (Hebel, Schrauben etc.) sondern nach ihrem Anteil 
im Zusammenwirken der Kräfte, nach ihrem Dienst, ihrer Leistung 
im System des Ganzen, nach ihrer Funktion. Ich möchte diese Be- 
griffe de Funktionsbegriffe der Bestandteile nennen. Der 


22) Vgl. Philippovich, Grundriß I. 1908, S. 36, wo es heißt, daß es sich sum 
Beziehungen der Menschen zu den Gütern oder um Beziehungen der Menschen 
untereinandere handelt — also um Beziehungen, womit das aktive 
Element, welches natürlich das logisch Primäre sein muß, ganz in den Menschen, 
in sein Handeln, verlegt erscheint. — An späterer Stelle (S. 39) wird dann das 
swirtschaftlich-typische Handeln« ausdrücklich genannt, und die wirtschaft- 


lichen Erscheinungen als dessen Aeußerungen oder Bewirkungen aufgefaßt. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 52 


808 Othmar Spann, 


Begriff der Funktion eines Maschinenbestandteiles ist, wie ersichtlich, 
ein ganz anderer als dessen physikalisch-mechanischer .Begriff. 
An der Schnellpresse haben einige Walzen im Ganzen der zusammen- 
wirkenden Teile die Funktion des Farbenauftrages, an der Dampf- 
maschine hat das große Schwungrad etwa die Funktion, größere 
Gleichmäßigkeit der Umdrehungen zu bewirken. — Diese Funktionen 
begründen die Funktions- oder Leistungsbegriffe dieser Teile; allge- 
mein physikalisch betrachtet ergibt sich der Wesensbegriff des Schwung- 
rades, der Walzen etc., indem er etwa auf die zentrifugalen Kräfte, 
Beschleunigungen und andere physikalische Erscheinungen, die hier 
realisiert sind, zu gehen hätte. — In ganz gleicher Weise könnte man 
diese Betrachtung am Organismus, in Bezug auf das Funktionieren 
seiner Teile (Organe) im Ganzen, durchführen. 

Denselben Sachverhalt zeigen die wirtschaftlichen Erscheinungen. 
Jede wirtschaftliche (und überhaupt: gesellschaftliche) Erscheinung 
ist ein Ganzes ineinandergreifender Teile. Jede »Produktion« ist eine 
Reihe von Handlungen, die alle zum gleichen Zwecke sich ineinander 
fügen, ein System, ein Ganzes bilden; »Tausch« ist ein Zusammenhang 
mindestens zweier komplementärer ineinandergreifender Akte (ge- 
genseitige Hingabe je eines Gutes zweier Tauschender) ; »Geld« 
ist etwas, das sich nur in den Zusammenhang vieler Tauschakte ein- 
gliedert (nämlich Eintausch eines Gutes nicht zum Verbrauch, sondern 
zum weiteren Tausch) — übrigens nicht etwa ein »Ding« für sich, 
sondern wieder ein Akt, eine Handlungsweise!), und in gleicher Weise 
löst sich jede wirtschaftliche Erscheinung auf. 

Die wirtschaftlichen Erscheinungen stellen sich so dar als Zusam- 
menballungen von Handlungen, als Systeme von Handlungen, die für 
ein konkretes Zusammenwirken im Dienste eines Zweckes verknüpft 
sind: funktionelle Systeme; und ihre Bestandteile sind 
daher, wie bei der Maschine, zweifach beschreibbar: als funktio- 
nelle Komponenten des Systems — d. h. nach ihren Bedeutungen, 
Leistungen, Funktionen im Ganzen — und als generelle Wesenheiten 
schlechthin — d. h. ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung, ihren Zusam- 
menhang in dem gegebenen System zusammenwirkender Mittel — 
nämlich als physikalische, chemische, psychologische oder biologische 
Erscheinungen. Wird die wirtschaftliche Bedeutung Funktion) einer 
Handlung ins Auge gefaßt, so wird siemit Rücksicht auf das funktionelle 
System, in das sie sich eingliedert, betrachtet — z. B. wenn die Hand- 
lungen des Kreditgebens oder -nehmens (d. h. Kredit in allen seinen 
Formen) in ihrer Bedeutung für die Komplizierung des gesamten 
volkswirtschaftlichen Zusammenwirkens der Wirtschaftenden und da- 
mit für die Krisenbildung u. ä. betrachtet werden. Ein besonders 
deutliches Beispiel bietet das Problem der Zurechnung, bei dem es 
sich darum handelt, den Ertrag der Produktion auf sämtliche produk- 
tiven Elemente aufzuteilen; es wird also die Leistung oder Funktion 
der einzelnen produktiven Elemente (bezw.: der Handlungen, welche 
ihre Aufwendung in sich schließen) für den Gesamtertrag gesucht, 
und der Wert der Produktionselemente hängt darnach zunächst 





Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 809 


von ihrer funktionellen Bedeutung im Produktionsprozesse ab. 

Wird aber die anderweitige Bedingtheit oder generelle 
Wesenheit einer wirtschaftlichen Handlung ins Auge gefaßt, so muß 
sie in ihrer psychologischen oder physiologischen oder physikalischen 
Beschaffenheit erfaßt werden — z. B. wenn obige Handlungen als 
segoistisch« oder »mitleidig« etc. psychologisch sich darstellen oder die 
Stoffe (Sachgüter), deren sich die Handlungen zu ihren Zwecken 
bedienen, sich als bestimmte chemische Verbindungen und physi- 
kalische Wesenheiten (Hebel, Schrauben etc.) zeigen. 

Aus all dem ergibt sich, daß die eigentlichen, echten sozial- 
wissenschaftlichen Begriffe nur die Funktionsbegriffe sind, während 
die Wesensbegriffe psychologischer oder physikalischer etc. Natur 
sind, also der Psychologie, Biologie, Physik, Chemie usw. angehören, 
nicht aber der Sozial-, bezw. Wirtschaftswissenschaft. Daraus folgt, 
daß die Nationalökonomie einerseits nicht 
auf diePsychologie, andererseits nicht auf die 
Mechanik, Biologie oder eine andere Naturwissenschaft 
basiert werden kann, denn die spezifisch wirtschafts- 
wissenschaftlichen Begriffe sind allein die Funktionsbegriffe, während 
die der Psychologie, Biologie, Mechanik usw. angehörenden Wesens- 
begriffe prinzipiell fremde Bestandteile im Gedankenbau der Wirt- 
schaftswissenschaft sind, nur den Charakter von Hilfsbegriffen 
haben. 

So folgt ganz allgemein aus der funktionellen Natur der wirt- 
schaftlichen (und überhaupt: sozialen) Erscheinungen: daß weder 
dieorganische Analogie, noch die mechanische 
Analogie, noch die Basierung auf die Psycho- 
logie prinzipiell möglich ist, da die Begriffsbildung 
und Methodik der Wirtschaftswissenschaft gemäß der spezifischen 
Natur der wirtschaftlichen Erscheinungen eine durchaus selbständige, 
spezifische ist. 

Folgt aus der Einsicht in die eigenartige Natur der wirtschaft- 
lichen Erscheinungen solchermaßen die prinzipielle Ablehnung der 
mechanisch-mathematischen Analogie, so werden auch die besonderen 
sachlichen und praktisch-methodischen Argumente, die wir schon 
früher gegen sie anführten, plastischer. Sie lassen sich unter diesem 
Gesichtspunkt etwa folgendermaßen zusammenfassen. 

I. Ist es die funktionelle Verbundenheit des Systems der Mittel, 
d. h. dr Zusammenhang der Handlungen (als Mittel für 
Zwecke), welcher die Bedingtheit der ökonomischen Erscheinungen 
charakterisiert, so erweist sich die strikte Uebertragung des mechani- 
schen Kausalitätsbegriffes, bezw. mathematischen Funktionsbegriffes 
Sch.s als nicht adäquat. Er ist hier, wo es sich um die Kausalität des 
Mittels handelt, zu unlebendig, wirkt zu nivellierend, obzwar ja gewiß 
das Wesen der Kausalität überall dasselbe bleibt. So läßt sich, und 
mit vollem Recht, das Thünensche Gesetz so formulieren, daß die 
Intensitätsstufe der landwirtschaftlichen Produktion von der Ent- 
fernung des Marktortes abhängig sei und die Greshamsche 

52* 


810 Othmar Spann, 


Regel dahin, daß die Menge des guten Geldes in einem Lande von 
der des schlechten abhänge, ähnlich wie die Einsicht, daß die Größe 
der Kugeloberfläche in bestimmter Weise von der Größe des Radius 
oder die Anziehung der Massen von ihrer Entfernung abhänge. Aber 
»Intensitätsstufe der Produktion«, »gutes« und »schlechtes« Geld 
sind Qualitäts-, Funktionsbegriffe der Mittel, die sich nicht mehr 
auflösen lassen, so daß der mechanisch-mathematische Kausalitäts- 
begriff nur gezwungen möglich ist und abtötend auf den innern Ge- 
halt der Werte wirkt. 

` 2. Ist es der Zusammenhang des Handelns (als des primären 
Elementes), welches das Gesamtsystem der Mittel für die Erreichung 
der wirtschaftlichen Ziele konstituiert, so ist es eben kein Zusammen- 
hang von Quantitäten, keine Kausalität mechani- 
scher Quantitäten; denn es ist dann überhaupt kein 
selbständiger oder direkter (primärer) Zusammen- 
hang der Gütermengen vorhanden. Die Sachgüter 
sind nur die Naturstoffe, deren sich die Menschen für die Ziele des 
Handelns bedienen. Der Zusammenhang liegt prinzipiell und 
allein nur in’ den Handlungen; diese sind das primäre, schöpferische 
Element im »System der Mittel«; unter den Güterquantitäten findet 
sich keinerlei selbständige Abhängigkeit. In der Annahme Sch.s 
eines »eindeutigen Systems von Quantitäten« liegt der Kern der me- 
chanischen Analogie, wie der Rechtfertigung der mathematischen Me- 
thode; aber hier liegt auch der Gundirrtum des ganzen Schhußgebäudes. 
Die Güterquantitäten als solche sind totes Material, erst durch ihre 
Einbeziehung in das Handeln, erst indem sie Bestandteile, Agentien 
des Handelns werden, gehen sie in die Wirtschaft ein. So ist der 
Zusammenhang des Handelns allein konsti 
tutiv, die Güterquantitäten kommen nur als Elemente des Handelns, 
also indirekt vor und können direkt untereinander, als Quantitäten, 
überhaupt keinen Zusammenhang, keine Abhängigkeit aufweisen. 
Mittelst einer abgekürzten, uneigentlichen indirekten Anschauungs- 
weise, bei der man vom menschlichen Handeln absieht, kann wohl 
von direkten Wirkungen der Gütermengen aufeinander gesprochen 
werden, so wenn ich sage »gutes Geld verdrängt das schlechte«. Dies 
ist erlaubt ; aber selbstverständlich nur sofern man voraussetzt, daß 
die Veränderung bloß ein Erfolg der dahinter stehenden Handlungen 
der Menschen ist, nicht aber, sofern man, um »vexakt« sein, Mathematik 
anwenden zu können, annımmt, daß sich die Geldstücke von selber, 
yautomatisch« (wie Sch. sagt) verdrängen, als ob die Quantitäten 
direkt aufeinander wirkten! Die Fiktion der »automatischen« Reaktion 
der Gütermengen nimmt das Abgeleitete für das Primäre, kann daher 
nur ein uneigentliches, verzerrtes Schattenspiel der wirklichen Ver- 
schlingung der Handlungen zum Gegenstande haben. Auch ist sie 
lückenhaft, da an das Handeln nicht nur Sachgüter (Hilfsstoffe der 
Natur) sondern auch andere Hilfsmittel — geistiger, physiologischer, 
gesellschaftlich-organisatorischer Art — gebunden sind. Wenn z. B. 
das Thünensche Gesetz sagt, daß die Intensität der Produktion mit 





Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 81 


der Entfernung vom Marktorte abnimmt, so ist von Beziehungen der 
Güterquantitäten dabei gar nicht die Rede, denn es wird hier nicht 
eine Erscheinung des Tausches sondern ein inneres Gesetz der Produk- 
tion bezeichnet (nämlich indem es besagt, daß bei sinkendem Preise — 
gleich wegen der größeren Entfernung — jeweils andere Methoden 
ergriffen werden müssen). So gehen bei jener Fiktion ganze Gebiete 
für die Untersuchung verloren, was auch mit ein Grund dafür sein 
mag, warum diese Richtung die theoretische Nationalökonomie haupt- 
sächlich auf die Preistheorie (den Gütertausch) beschränken will. 

In der Nationalökonomie ist es eben der funktionelle Zusammenhang 
der Mittel (deren primäres Element die Handlung ist), welcher die 
Eigenart der Begriffsbildung und Methode, ihres ganzen logischen 
Aufbaues, bestimmt; in der Mechanik aber ist es die direkte, kausale 
Abhängigkeit der Quantitäten von einander — gegeben in den Mo- 
menten von Raum, Zeit und Masse —, in der Mathematik die Bedingt- 
heit der Größen überhaupt, was wesentlich ist. So ist für beiderlei 
Untersuchungsmethoden als reale Analogien in der Nationalökonomie 
kein Platz. 

3. Die Funktionsbegriffe sind allein die spezifischen, 
echten sozialwissenschaftlichen Begriffe, die (psychologischen, natur- 
wissenschaftlichen etc.) \Vesensbegriffe nur Hilfsbegriffe.. Daher 
kommen Begriffe von Ouantitäten in der Wirtschaftswissenschaft 
direkt nicht vor, und nur die formale Betrachtung der Inten- 
sitäten der Funktionen kann eine allgemein-vergleichende Größen- 
theorie der Funktionen, die Werttheorie, ergeben; oder die bild- 
liche Umformung der Qualitäten in Quantitäten eine mathe- 
matische Behandlung der Größen erlauben. 

4. Hiermit erscheint nicht nur die mechanische Vorstellungs- 
weise als ungültig, sondern auch der Gebrauch der Mathematik als 
einer selbständigen Forschungs- und Untersuchungsmethode in der Na- 
tionalökonomie ausgeschlossen, obzwar der hilfsweise partielle Gebrauch 
mathematischer Methoden, besonders die Anwendung mathematischer 
und graphische r Darstellungsmittel durchaus nicht aus- 
geschlossen, im Gegenteil wünschenswert und sehr nützlich sein 
kann. (Dies wurde oben näher ausgeführt.) 

5. Indem die Funktionsbegriffe allein als die spezifisch sozial- 
wissenschaftlichen Begriffe erscheinen, wird auch klar, in welchem 
Sinne »Exaktheit« in der Nationalökonomie möglich ist. Sch. hat 
Exaktheit im nationalökonomischen und Exaktheit im naturwissen- 
schaftlichen Sinne völlig gleichgestellt und sich über die 
mechanisch-mathemathische Analogie vor allem durch Hinweis auf 
gleiche Exaktheit« beruhigt. Das ist einer der verhängnisvollsten 
Irrtümer seiner Theorie. Zwar bedeutet zunächst »Exaktheit« auf 
allen Gebieten des Denkens dasselbe, nämlich: daß jede Unbestimmt- 
heit (in der Wirksamkeit von Bedingungen) ausgeschlossen ist, völlige 
Eindeutigkeit besteht. Aber in den Naturwissenschaften wird 
Exaktheit nur durch Genauigkeit des Maßes, d. h. der quantitativen 
Bestimmung der einzelnen Momente, und damit Fassung der Wirk- 


812 Othmar Spann, 


samkeiten in mathematische Formeln erreicht. In der Nationalöko- 
nomie ist streng quantitative Bestimmung prinzipiell nicht anwendbar, 
daher Exaktheit in diesem Sinne nicht zu erreichen; dagegen eine 
Strenge anderer Art, wahre Eindeutigkeit, nämlich Einsich- 
tigkeit im Sinne von innerer Notwendigkeit, also voll- 
kommene Strenge, vollkommene »Exaktheit«! Während die äußeren 
Vorgänge der Natur Quanta sind und sich nur durch Maßbestimmung 
genau erfassen lassen, sind die wirtschaftlichen Vorgänge als Lei- 
stungen oder Mittel für Zwecke etwas Qualitatives und außerdem als 
»Systeme« von Mitteln Einheiten, die sich, ähnlich den Objekten 
der Psychologie, nicht quantitativ bestimmen lassen; dagegen haben 
ihre Verknüpfungen den Charakter völliger Strenge (»Exaktheite), 
weil wir ihre innere Notwendigkeit einsehen können, weil wir 
die innere Logik ihrer gegenseitigen Bedingtheit selber erleben, 
somit einsichtig zu begreifende, evidente Erscheinungen 
vor uns haben! Daß eine Ausnahme unmöglich ist, kann bei keinem 
Naturgesetz erwiesen werden, wohl aber bei jedem wirklichen 
Gesetz des (reinen, konsequenten) wirtschaftlichen Handelns, weil 
wir da die zwingende Notwendigkeit selber miterleben, einsichtig 
das Entstehen der ganzen Reihe vor uns haben. Dies ist der 
Sinn des goldenen Wortes: daß der Ausgangspunkt und Ziel- 
punkt und damit auch der Weg aller menschlichen Wirtschaft 
streng determiniert seien, in bezug auf den Evidenzcharakter 
unserer Wissenschaft ?). »Exakt« bedeutet in der abstrakten 
Nationalökonomie nicht: mathemathisch genau, sondern: evident, 
streng, aus innerer Notwendigkeit, eindeutig, weil einsehbar! An 
diesem Punkte wird der unlebendige, nivellierende Charakter der Ma- 
thematik in unserer Wissenschaft, welcher alles Einsichtige, alles nur 
durch Miterleben zu Erschließende abtötet, besonders deutlich. 


Aus der Einsicht in die funktionelle Natur der wirtschaftlichen Erscheinungen 
ergeben sich auch für die systematische Behandlung der Nationalökonomie 
und für die Abgrenzung des Gebietes bestimmte Schlußfolgerungen. Ich ver- 
weise diesbezüglich auf meine Abhandlung »Der logische Aufbau der National- 
ökonomie« (Tübinger Zeitschr.1008), wo der funktionelle Aufbau der ökonomischen 
Erscheinungen näher untersucht wird. Die Unterscheidungen der Funktional- 
beziehungen einer Handlung in solche einfache und höherer Ordnung, in solche 
auf individualem und gesellschaftlichem Gebiete (monogenetische und poly- 
genetische), die entsprechenden Unterscheidungen der Funktionalgebilde (d. i. 








23) Sind der Ausgangspunkt und der Zielpunkt einer menschlichen Be- 
strebung . . .gegeben, so ist der Weg, welcher von den handelnden Menschen ... 
betreten wird, von vornherein zwar keineswegs streng determiniert. Willkür, 
Irrtum und sonstige Einflüsse können . . . bewirken . . ., daß die handelnden 
Menschen . . . verschiedene Wege einzuschlagen vermögen. Sicher ist dagegen, 
daß unter den obigen Voraussetzungen stetsnurEin Wegder zweckmäßig- 
ste zu sein vermagse (C. Menger, Untersuchungen über die Methode etc. 
1884, S. 264; vgl. 262 ff.) 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 813 


der relativ selbständigen Systeme »von Mitteln — z. B. »Produktion«) selber, 
deren Betrachtung wieder als Ganze für sich (nach Kategorien und Struktur) 
und in ihrer funktionellen Verbundenheit mit allen andern möglich ist, die Unter. 
scheidung von Funktionsintensität — Wert — und gegenständlichem Funktions- 
element — Gut —, das alles dürfte auf die natürliche Systematik der national- 
ökonomischen Untersuchung hinreichend Licht werfen, um die Unzulänglichkeit 
der mechanischen Analogie erkennen zu lassen. Auch ergibt sich, daß prinzipiell 
das Ganze der wirtschaftlichen Funktionsgebilde streng theoretischer Erkenntnis 
unterworfen ist, sofern die Erscheinungen nur als rein (abstrakt) wirtschaftliche 
konstruierbar sind. 


6. Zur Methodologie. 


Das Anfechtbarste in Sch.s Buch sind die methodologischen 
Erörterungen, sowohl nach ihrer allgemein logischen wie nach ihrer 
besonderen nationalökonomisch-methodologischen Seite hin. 

Wie wir wissen, hält Sch. Erklärung und Beschreibung für iden- 
tisch, »alles Wertvolle, was über reine Oekonomie jemals geschrieben 
wurde«, sei nur »Beschreibung von Tatsachen« gewesen (S. 38). 

Wie in der Darstellung angedeutet, handelt es sich hier haupt- 
sächlich um die methodischen Anschauungen Machs, welche speziell 
in der empiristisch denkenden, englisch-amerikanischen Wissenschaft 
in vielfachen, meist verflachten Formen kursieren (Stallo etc. — übrigens 
ist die empiristische Tradition in England nie abgerissen), und 
ihrem allgemeineren Vorstellungsgehalt nach der vulgären empiri- 
stischen Denkweise (die ist ja in England besonders heimisch) über- 
haupt eigen sind. Sch. trägt die Machschen Gedanken in ziemlich 
entstellter Weise vor. Wodurch jene Doktrin nämlich erst einen höhern 
Wert erhält, ist das sogenannte denkökonomische Prinzip in ihr, 
das aber Sch. fast ganz vernachlässigt. Nach Mach stellt sich die Wissen- 
schaft als eine »Minimumaufgabe« dar, »welche darin besteht, mög- 
lichst vollständig die Tatsachen mit dem geringsten Gedankenaufwand 
darzustellen« (Mechanik, 1883, S. 461, vergl. auch »Analyse der 
Empfindungen« 1902). Auch Kirchhoffs bekannte Definition der 
Mechanik, an welche diese Richtung vor allem anknüpft, lautet 
dahin, daß diese »die in der Natur vor sich gehenden Bewegungen 
vollständig und auf die einfachste Weise zu 
beschreiben habe« — hebt also das denkökonomische Element hervor. 
Richard Avenarius sodann, der die erkenntnistheoretisch weitaus 
am meisten durchgebildete Form dieser Auffassung repräsentiert 
(Sch. geht an ihm leider ganz vorüber), hat denselben Gedanken als» Prin- 
zip des kleinsten Kraftmaßes« ausgesprochen. Avenarius hat übrigens 
selbst auf dieser Basis den Relativismus dieser Lehre (in bezug auf die 
Möglichkeit wahrer Erkenntnis) überwunden, und dem Begriffe 
(als möglichem Ideal) die Eigenschaft vollkommener Konstanz zuge- 
sprochen ?$). 








24) Durch Einführung eines »Denkbar-meist-sich-Wiederholendense, d. h. wenn 


die Begriffe dem »Denkbar-meist-sich-Wiederholenden«s unserer Erfahrung aus- 


814 Othmar Spann, 


Sch. aber vertritt mit seiner Lehre einen erschreckenden Nihilis- 
mus, der gleich in den ersten Worten des Vorwortes dem Leser ent- 
gegentritt. Sch. sagt da: der Satz: Alles verstehen heißt alles ver- 
zeihen, gelte auch für die Wissenschaft; und damit meint Sch., »daß 
auch in der Nationalökonomie fast jeder Autor und jede Richtung 
mit seinen Behauptungen Recht hat: So, wie sie gemeint sind, und vom 
Standpunkt der Zwecke, für die sie gemeint sind . . .« (VI)! — ein Re- 
lativismus, philosophisch schwer diskutabel, praktisch-methodisch 
aber unfruchtbar. 

Es kann nicht wundernehmen, daß alles weitere Logisch-Metho- 
dologische, auf das der Verfasser seine spezielle nationalökonomische 
Methodenlehre gründet, nicht Stich hält. Er wirft die Frage auf, 
wieso man von der Nationalökonomie sagen könne, daß sie lediglich 
beschreibe?, da doch z. B. die Beschreibung einzelner Tauschakte 
eine Geschichte der Preise aber keine Theorie ergäbe. Und erwidert: 
»Die Antwort, die wir auf diese Frage geben wollen, enthält den Kern 
einer Erkenntnistheorie der reinen Oekonomie« (S. 39). Wie dieser 
Kern einer Erkenntnistheorie der Oekonomie aussieht, möge des ty- 
pischen Charakters halber ausführlicher mitgeteilt und besprochen 
werden; auch deshalb, weil es nicht unzweckmäßig sein dürfte, der- 
artigen Bestrebungen in unserer Wissenschaft von vornherein energisch 
entgegenzutreten. Es heißt: 

»Wollen wir in irgend ein Problem Einsicht gewinnen, so müssen wir eigentlich 
alle individuellen Tatsachen betrachten, welche auf dasselbe Bezug haben. Sı- 
cherlich ist das der einzige Weg, der zu vollkommenen Resultaten führt... ein 
Versuch diesen Weg zu betreten, würde uns zweierlei lehren: ı. daß es unmöglich, 
und 2. daß es für gar keinen Zweck notwendig ist, alle individuellen Tat- 
sachen zu überblicken... 

Vor allem beobachten wir unbeschadet der unendlichen Mannigfaltig- 
keit eine sehr weitgehende Aehnlichkeit unter den Erscheinungen 
einer Klasse. Jedes Blatt... ist verschieden von allen anderen... aber im 
großen und ganzen ist die Zahl der ähnlichen Merkmale weit größer als die der 
unähnlichen (!) Außerdem bemerken wir, daß uns nicht alle Merkmale gleich 
interessieren; nach dem Grunde dieses Unterschiedes fragen wir nicht (!) aber sein 
Vorhandensein ist eine Tatsache, und eine weitere Tatsache ist, daß gerade 
jene Merkmale, welche uns am meisten interessieren, jene sind, in denen 
die Aehnlichkeit am weitesten geht... aus diesen Gründen 
(ist) die Kenntnis eines verhältnismäßig kleinen Bruchteils von Tatsachen aus- 
reichend, um zu bewirken, daß man sich in dem ganzen Gebiete recht gut 


gesetzt sind, bilden sie sich zu derart vollkommenen Anpassungsgebilden um, 
daß sie von »denkbar größter Setzbarkeite werden, d. h. »haltbarste Begriffes, 
oder »vollkommene Konstante« (vergl. Kritik der reinen Erfahrung, I. Bd. 1888S, 
S. 188 ff. II. Bd. 1890, S. 304 ff.). — Zur allgemeinen logischen Erörterung 
des Begriffes der Denkökonomie vgl. Husserl, Logische Untersuchungen, 
I. 1900, S. 197 ff., 202 ff. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 8] 5 


zurechtfindet. Sehr bald wird ein Punkt erreicht, an dem ein weiterer 
Zusatz von neuen Tatsachenkenntnissen immer weniger zu jenem »Zurecht- 
findene« beiträgt... schließlich kommen wir an die Stelle, wo das Bild... 
genau genug ist und weitere Vervollkommnungen wertlos und schließlich störend 
(!) werden. Das gilt auch für unser Gebiet. Wohl bereiten sich die Menschen in 
ihrem Handeln Ueberraschungen, aber... gerade ... daB man überrascht 
ist, beweist, daß man gewöhnt ist, mit großer Sicherheit eine be- 
stimmte Handlungsweise zu erwarten... Woher kommt 
das? Man könnte versucht sein, zu antworten: Von der Existenz von großen 
Gesetzen, was sehr bald auf das Problem des Determinismus führen würde. 
Uns liegt nichts ferner als das, wir konstatieren einfach die Tatsache, daß sich 
Generalisationen in weitem Umfange bewähren. Dabei 
sind wir uns bewußt, daß wir jeden Augenblick desavouiert werden können, 
nur ist es ein Faktum, das wir nicht begründen, sondern nur konstatieren, so auf 
dem Boden der Tatsachen bleibend, daß wir im allgemeinen eben nicht des- 
avouiert werden .. . 


Theorie sowohl wie »Deskription« gehen dementsprechend vor... . In dieser 
Beziehung ist also zwischen der Theorie und Geschichte gar keine Dif- 
ferenz. Speziell ist Vorhersage von Erscheinungen das Ziel beider... Es ist 
unrichtig, sie in einen prinzipiellen Gegensatz zu stellen, zu behaupten, daß beiden 
verschiedene Auffassungen vom Wesen einer Wissenschaft zugrunde liegen... 
Der Unterschied liegt im folgenden: Die Deskription macht bei der Katalogi- 
sierung von Fakten halt, die Theorie nimmt eine Umformung mit denselben 
vor... (zum Zwecke) einer bessern Uebersicht über dieselben. Sie konstru- 
iertein Schema für sie, das den Zweck hat, die unüber- 
sehbare Fülle von Tatsachen kurz zum Ausdrucke 
zu bringen und jenes Zurechtfinden in denselben 
in so kurzer und so vollständiger Weise wie möglich 
zu erreichen... 


Aber auf unserm Gebiete besteht dennoch ein großer Unterschied zwischen 
Theorie und Deskription: Derselbe liegt jedoch nicht im Wesen der Sache, 
sondern kommt daher, daß sich Theoretiker und Historiker... . mit verschie- 
denen Problemen befassen und über die Wahl der Tatsachen verschiedener 
Meinung sind.« (S. 39—42.) 


Diese widerspruchsvolle Kompilation vulgärer empiristischer 
Doktrinen, die allerdings in der englisch-amerikanischen Literatur 
eher Zustimmung finden mag als bei uns, soll den »Kern einer Er- 
kenntnistheorie der Oekonomie« bilden! Der Verf. nimmt diesmal 
allerdings das denkökonomische Prinzip für die Ermöglichung der 
Begriffsbildung zu Hilfe, aber in welch verflachter und entstellter 
Form!: Die »Aehnlichkeit der Merkmale« soll die Begriffsbildung 
erklären. Ist schon das reinere Prinzip der Denkökonomik selber einer 
Erklärung bedürftig (— es ist nämlich im Grunde teleologischer 
Natur, setzt als ymöglichst einfache«, »möglichst zweckmäßige« Be- 


816 Othmar Spann, 


schreibung den Begriff rationaler, idealer Beschreibung 
und damit überhaupt: idealer Geltung von Normen für die 
Begriffsbildung und von [überempirischem] Notwendigkeitscharakter 
für das Denken schon voraus!-—-), so liegt es auf der Hand, 
daß die Auslese nach der Aehnlichkeit doppelt eines erklärenden Prin- 
zips bedarf. Was soll denn aus einer unendlichen Mannigfaltigkeit 
nach der Aehnlichkeit ausgesondert und zusammengestellt werden ?, 
und: nach welchem konstitutiven Prinzip geschieht denn diese Zu- 
sammenstellung, diese Be griffsbildu ng des Aehnlichen ? Ferner 
hinsichtlich des Unterschiedes von Deskription und Theorie: Warum 
macht die eine bei der Katalogisierung halt, während die andere noch 
weiter »umformt«?, zumal beide »Schemata« den Zweck haben, uns 
in der unübersehbaren Fülle von Tatsachen zurechtzuweisen; was 
ist diese »Umformung«, worin besteht sie? — Am meisten wird aber 
frappieren, daß der Streit zwischen historischer und abstrakter For- 
schung in unserer Wissenschaft damit erledigt sein soll, daß beide 
nach Aehnlichkeiten suchen, nur jede nach einer andern, daher beide 
ihre Tatsachen anders auswählen! (wobei man nicht einmal erfährt, 
nach welchen Gesichtspunkten dies geschehe). 

Das ist nichts anderes, als philosophische Don-Quichoterie. Es 
wäre unfruchtbar, noch näher darauf einzugehen, denn der Verfasser 
ist hier nicht nur zu wenig informiert, sondern er hat sich auch, was er 
schrieb, zu wenig überlegt. 


Die Frage, ob jede wissenschaftliche Erklärung (oder noch weiter: 
auch die historische Erkenntnis) denkökonomische Beschreibung eines 
Tatbestandes sei, kann in einem allgemeinen Sinne gewiß bejaht wer- 
den 25). Mit einer derartigen, nur vagen Allgemeinheit einer ökono- 


35) Ich kann hier auf Rickert (Die Grenzen der naturwissenschaftlichen 
Begriffsbildung, II. Aufl. 1902) verweisen, der über das allgemeine Logische 
dieser Frage Abschließendes gesagt hat. Im wesentlichen ist es folgendes: Der 
kausaltheoretische (nomothetische, »naturwissenschaftliche«) Begriff hat die 
Aufgabe, die unendliche extensive und intensive Mannigfaltigkeit, welche die 
Wirklichkeit uns darbietet, zu überwinden und ist in diesem Sinne allerdings 
ein denkökonomisches Gebilde. Dies geschieht durch die Mittel der Allgemeinheit 
— d. i. der Heraushebung der gemeinsamen Eigenschaften mehrerer 
Dinge —, der Bestimmtheit — d. i. der festen Abgrenzung der allge- 
meinen Vorstellung — und der Gültigkeit des Begriffes — d. i. der Eigenschaft, 
auf jeden Einzelfall, wo immer er im Raum sein mag, zu passen. — 
Je mehr nun dem Objekt einer Wissenschaft historische Elemente anhaften, 
d. h. je mehr es eine Wissenschaft mit historisch bestimmten Individualitäten 
zu tun hat (z. B. die Biologie mit dem Organismus — dagegen hat die Mechanik 
bloß das völlig unhistorische Objekt »Bewegungs vor sich) um so mehr muß 
sich die »Beschreibungse und »Erklärung+ auf dem Niveau der Klassifikation 
halten, d. h. um so mehr muß sie sich mit »beschreibendens Klassifikationsbe- 
griffen begnügen. Je weniger aber das Objekt einer Wissenschaft historischer Na- 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 817 


mischen Auslese (oder gar einer Auslese nach der Aehnlichkeit, die 
Sch. einführt!) ist aber weder in logischer Hinsicht Genüge getan, 
noch für das methodische Problem speziell unserer Wissenschaft 
etwas geleistet. Es fragt sich daher: Welche Eigenschaften diese 
allgemein als ökonomische Beschreibung bezeichnete Begriffsbildung 
a) überhaupt, logisch betrachtet, habe und b) im besonderen, gemäß 
dem Charakter des Objektes unserer Wissenschaft. 

Die erstere Frage ist mit untenstehender Anmerkung im wesent- 
lichen beantwortet. Die zweite Frage aber muß von des Bestimmung 
der Natur des Objektes unserer Wissenschaft aus und weiter von 
den bestimmten materiellen methodischen Grundproblemen aus, 
die daraus folgen, zu beantworten gesucht werden. Ich möchte dieses 
methodische Grundproblem so formulieren: Ob das Objekt der National- 
ökonomie die ganze empirische Wirtschaft in ihrem Zusammenhange 
mit den anderen Erscheinungen (Teilinhalten) der Gesellschaft (z. B. 
Recht, Staat etc.) bilde, oder der rein abstrakte Teilinhalt der Gesell- 
schaft, welcher von den Gesetzen der reinen Wirtschaftlichkeit auf- 
gebaut gedacht werden kann. Aus diesem Problem der Charakteri- 
sierung des Objektes unserer Wissenschaft und der damit gegebenen 
Forderung, das Verhältnis der Wirtschaft zu den übrigen gesellschaft- 
lichen Erscheinungen zu bestimmen, folgt dann erst als Abhängiges 
die Frage nach dem logischen — theoretischen oder historischen, und 
auch: deduktiven oder induktiven — Grundcharakter des theoretischen 
Lehrgebäudes. Die Frage nach dem logischen Charakter des theore- 
tischen nationalökonomischen Denkens überhaupt folgt aus der er- 
steren und steht unter ihren Bedingungen, weil je nach der Bestim- 
mung der Wirtschaft als eines reinen oder eines empirischen Teil- 
systems sich dafür ein einziges konstituierendes Prinzip (nämlich 
die reine Wirtschaftlichkeit, der »Eigennutz«) ergibt, und damit die 
Möglichkeit der Deduktion (nebst der Aufgabe der Verhält- 
nisbestimmung des deduzierten Teilsystems zu den andern!) 
oder eine gegenteilige induktiv-historische Charakteristik. 

Sch. weigert sich aber, die methodologischen Probleme unserer 
Wissenschaft zu formulieren, bezw. sich überhaupt darüber zu äußern. 
Statt dessen empfiehlt er eine systemlose Kasuistik, die er »pragma- 


tur ist, je allgemeiner der Charakter ihres Objekts ıst, um so mehr können die 
Begriffe, welche sie bildet, erklärendde Gesetzesbegriffe (Relations- 
begriffe) werden. Während für die Physik jeder Dingbegriff ein Gesetzesbegriff 
(Relationsbegriff) ist, weil ihr alle Vorgänge schließlich in ein System letzter 
bewegter Teile — und der Begriff von diesen ist der einzige Begriff, mit dem sie 
arbeitet — zerfallen, kann innerhalb jener Disziplinen, welche mit historisch 
bestimmten Individualitäten zu tun haben, gar nicht einmal das Ziel aufgestellt 
werden, jeden Dingbegriff zu einem erklärenden Gesetzesbegriff zu machen, 
wenigstens in demselben Maße, als es sich um Individualitäten, um Gebilde 
historischer Natur handelt, und nicht um Gebilde unbedingt allgemeingültiger 
Natur, typische Zusammenhänge. 


818 Othmar Spann, 


tisches Vorgehen« (XVI) nennt, nämlich das Verfahren, nach jedem 
Schritt, den die materielle Untersuchung tut, erst hinterher eine 
methodische Prüfung vorzunehmen. »Auf dass Detail kommt es 
All. Nur aus unserer Arbeit heraus dürfen sich Regeln ergeben...« 
(XIV/XV). Um diese Regeln handelt es sich aber, und zwar auch vor 
und neben dem »Detail«! Man will eben die Regeln, die methodischen 
Gesichtspunkte, um sich im Detail zurechtzufinden. Ein paar Zeilen 
früher leugnet indessen Sch. selbst dieses Suchen nach Regeln, indem 
er sagt: »Nicht neue allgemeine (methodische) Sätze zu finden, ist 
unser Bestreben: der einzige ganz allgemeine Satz, der wirklich a priori 
haltbar ist, ist meines Erachtens der, immer vernünftig vorzugehen«! 
(S. XIV). Da lobe ich mir doch die konsequenteren alten Skeptiker, 
welche sagten: Ich bestimme nichts und auch das nicht. 

Indessen bestimmt aber Sch. dennoch, selbst außer jener »Er- 
kenntnistheorie der ODekonomie«, sehr viel Allgemeines. So den Begriff 
des ökonomischen Gesetzes, der für ihn »gar keine Schwierigkeiten« 
hat. Es sind einfach Formeln zu suchen, und das sind die Gesetze. 
(Während es doch Formeln von verschiedener logischer Struktur gibt!). 
Dabei sind ihm die exakten und die empirischen, statistischen Gesetze 
durchaus nicht prinzipiell verschieden. »Beide beruhen auf Beob- 
achtung von Tatsachen« (44), beide sind »Formeln« (S. 45)! Andere 
Machianer würden etwa sagen, daß die empirische Beschreibung nicht 
jene Vollständigkeit und Reinheit (daher auch nicht jene Notwendig- 
keit) erlangt habe, wie die exakte. Sch. verwischt aber selbst in dieser 
Weise einen Unterschied, der ihm von seiner Methodologie aus 
zugänglich wäre, völlig. Er hat sich nicht die Mühe genommen, ein 
beliebiges Lehrbuch der Logik darüber nachzuschlagen 2). So sagt 
er darüber folgendes: Das Wesen des Exakten liege darin, »daß man 
nur jene Schritte tut, welche zur Erreichung des Zieles nötig sind, 
und dieses Ziel ist, über eine Gruppe von Tatsachen nicht durch 
einfache individuelle Beschreibung, sondern durch Aufstellung eines 
Schemas, das nicht an sich, sondern nur in seinen Resultaten mit der 
Wirklichkeit übereinstimmen muß, einen Ueberblick zu geben..... 
kurz und vulgär gesagt, exakt sein heißt, alle nötigen und nur die 
nötigen Worte zu machen« (S. 76)! °°). 

Sch. bestimmt weiterhin, daß »reine Oekonomie« möglich ist, und 
worin der Unterschied von der historischen Betrachtungsweise besteht. 
Gegen letztere führt er an, daß es ein zu großes, »ein riesiges Gebiet...« 
sei, »das man beherrschen müßte, um jeden konkreten Zustand einer 
Wirtschaft gründlich zu verstehen« (125), so daß man auch nur all- 
gemeinste Sätze mit zu wenig Inhalt darüber sagen könne. 

»Das Problem ist daher, zu sehen, ob man nicht ohne in alle 
Dinge einzugehen, die . . . zu beobachtenden Regelmäßigkeiten 
beschreiben könne, gleichsam an sich und ohne tiefere Begründung (!) 


26) Vgl. z. B. Sigwart, Logik. 3. Aufl. 1904. Bd. II. 681 ff., 596, Bd. I. 
216, 22I u. Ö. 
27) Positives über das Wesen des Exakten haben wiroben, S. 811 f. entwickelt. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 819 


zu suchen. Diesem Zwecke galt unsere exakte Grundlegung . . .« 
(125). »Die historische Schule sagt uns nichts Neues, wenn sie darauf 
hinweist, daß jede wirtschaftliche Erscheinung ein Resultat vielge- 
staltiger Einflüsse . . . ist, aber die Forderung, auf all das einzugehen, 
bedeutet Verzicht auf eine Wirtschaftswissenschaft.« Darin liege 
keine Leugnung der Schwierigkeiten, sondern nur eine methodologische 
Operation. »Und das, nicht die allgemeinen Argumente der Theore- 
tiker, kann man den Historikern entgegenhalten.« (125). Indem Sch. 
den Historikern »d a s« entgegenhält — was sagt er, sofern ein Kern 
von Wahrheit darin liegt, anderes, als dasselbe, was Carl Menger, 
Dietzel, Max Weber u. a. längst viel genauer gesagt haben? — nur 
sagt Sch.es, allerdings, »ohne tiefere Begründung zu suchen«. Diese 
Theoretiker dagegen haben gestrebt, sich das, was sie gesagt haben, 
auch gründlich nach allen Prämissen und Folgerungen hin zu über- 
legen. 

Daß, wer nur so schlechthin, »ohne tiefere Begründung«, die reine 
Oekonomie von der historisch-empirischen abtrennt, fehl geht, kann 
nicht wundernehmen. Es ist unzutreffend, wenn Sch. die Begriffe 
»rein« oder »exakt« im Hinblick auf die Nationalökonomie mit »theo- 
retisch« identifiziert (man erkennt die Analogie mit der Mathematik, 
wo der »reinen« nur eine »angewandte« gegenübersteht). 

Sch. widerspricht sich auch selbst, denn schon die Dynamik in 
seinem Sinne kann als nicht minder theoretisch, auch nicht minder 
»rein« erscheinen; warum ist sie dann nicht exakte, reine Oekonomie ? 
Vor allem aber: daß die reine »Oekonomie« die Erscheinungen der 
reinen Wirtschaftlichkeit zum Gegenstande hat, und d. h. das Ab- 
strakt-Wirtschaftliche, das will Sch. nicht Wort haben (S. 141 u. ö.), 
trotzdem er sich damit offensichtlich, z. B. gegenüber dem eben Zi- 
tierten, widerspricht. 

Was der Verf. über speziellere methodische Dinge sagt, entspricht 
dem Bisherigen Die Ablehnung jedweder psychologischer Begründung 
der Nationalökonomie, unter Basierung auf eine Motivationslehre 
(S. 30, 77 u. ö.),mit der ich an sich einverstanden bin, folgt aus der 
mathematisch-mechanischen Analogie ®). Im übrigen sucht sich der 
Verfasser »seinen Weg an unlösbaren Kontroversen vorbei« zu bahnen; 
es sei sowohl einer Entscheidung über die Fragen der Bedeutung 
des Eigennutzes oder eines homo oeconomicus als über Deduktion 
und Induktion gänzlich auszuweichen, all das sei zu entbehren (vgl. 
84 ff. u. ö). Auch den ordinary businessman Marshalls, der ohnehin 
widerspruchsvoll genug »nicht als abstrakter oder wirtschaftlicher 
Mensch, sondern als solcher von Fleisch und Blut« gedacht ist ®), 


28) Eine tiefere Begründung s. bei Max Weber, Archiv f. Sozial- 
wissenschaft Jahrg. 1904, S. 46 ff., und Jahrg. 1908, S. 546 ff. Auch auf 
meine Arbeiten (»Zur Logik der sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung 
1905, S. 175 f. und »Der logische Aufbau«a. a. O. 1908 S. 49 ff.) darf ich hinweisen. 

2) Marshall, Handb. d. Volkswirtschaftslehre.. Deutsch von Ephraim 
und Salz. I. Stuttgart 05. S. 74. 


820 Othmar Spann, 


lehnt Sch. ab, obwohl er ihm am nächsten stehe; für ıhn sind eben nicht 
handelnde Menschen, sondern nur die Gütermengen, die sie besitzen, 
Gegenstand der Betrachtung ; deren Veränderungen sind zu beschreiben 
»wie wenn sie sich automatisch vollzögen .. .« (86). Die Fehlerhaftigkeit 
dieser mechanischen Analogie haben wir schon oben aufgezeigt; hier 
ist nur auf den Widerspruch mit den (schon angeführten) Argumenten, 
die Sch. selber gegen Empirie und Historie vorbringt, hinzuweisen. 
Die Beschreibung der »automatischen« (statt der abstrakt- 
wirtschaftlichen) Veränderungen ergäbe eben jene ratlose Empirie, 
jenes »riesige Gebiet«, das den »Verzicht auf eine Wirtschaftswissen- 
schaft« nach Sch. selber bedeuten würde! 


Noch manches wäre der Erörterung bedürftig. Ich beschränke 
mich darauf, noch das, was Sch. über den Individualismus in einem 
eigenen Kapitel ausführt (88 ff.), zu berühren. Sch. stellt dem politischen 
Individualismus, welcher praktisch den Primat des Individuums, das 
Prinzip der freien Konkurrenz fordert, die Gegnerschaft gegen staat- 
liches, sozialpolitisches Eingreifen in sich schließt, einen »methodo- 
logischen Individualismus« gegenüber, der bloß darin bestehe, daß man 
bei der Beschreibung der wirtschaftlichen Vorgänge nicht von der 
Gesellschaft, sondern vom Individuum ausgehe. Diese Unterscheidung 
ist, obzwar in einem allgemeineren Sinne nützlich und zulässig, streng 
genommen nicht zutreffend. Individualismus im sozialphilosophischen 
Sinne ist eine theoretische Auffassung — wohlgemerkt: 
theoretisch, noch nicht selber politisch — die dem Individuum den 
prinzipiellen Primat gegenüber der Gesellschaft zuspricht (man denke 
an den naturrechtlichen Begriff des Staates) und aus ihm folgt dann 
erst eine politische Bestrebung, die »politischer Individualismus« ist 
(aber nicht notwendig durch Theorien wie die der freien Konkurrenz 
u. dergl. gestützt werden muß, sondern zu anderen Forderungen 
führen kann, wie beispielsweise bei Stirner). Der theoretischen An- 
schauung des sozialphilosophischen Individualismus steht die des 
sozialphilosophischen Universalismus (Kollektivismus) entgegen, wo- 
nach das Ganze gegenüber dem Teil, d. h. die Gemeinschaft (Gesell- 
schaft) gegenüber dem Individuum den Primat hat. Gegenüber diesen 
sozialphilosophischen Ansichten über das prinzipielle Verhältnis von 
Individuum und Gesellschaft — die also theoretischer Natur sind 
(besonders klar zeigt sich dies z. B. in Fichtes »Naturrecht« 1796) — 
hat dann in den sozialen Einzelwissenschaften das theoretisch-metho- 
dische Problem, ob vom Individuum oder vom Ganzen (Gesellschaft, 
Volkswirtschaft) auszugehen sei, keinen rechten Sinn. Das ist eine 
falsche Problemstellung. Allerdings bildet es auch, und däs hebt 
Sch. richtig hervor, kein Argument für den sozialphilosophischen oder 
politischen Individualismus. Aber: auf dem Boden der national-ökono- 
mischen Theorie selbst hat die sozialphilosophische Unterscheidung 
(Individualismus oder Universalismus) überhaupt keinen realen Sinn. 
Man geht nämlich weder vom Individuum noch 
von der Gemeinschaft aus, und kann weder vom einen noch 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 821 


vom andern ausgehen. Zwar nimmt z.B. die historische Betrachtungs- 
weise mehr auf die Gesamtbedingtheit, de Gesamtzusammen- 
hänge der Erscheinungen, das »Ganze« Rücksicht, die theoretische 
mehr auf die »reinen« Teilzusammenhänge, das Elementare; 
aber: auch die letztere geht dabei nicht vom 
Individuum als solchem aus, sondern von Zu- 
sammenhängen (Zusammenballungen, Verkettungen, d. i.: 
funktionellen Gebilden!) im Handelnund zwar ent- 
weder des Individuums für sich oder in dessen Zusammenwirken mit 
anderen, also immervonGebilden—-Komplexen, sozusagen 
kleinen Gemeinschaften — und aus diesem Grunde ist es nichts prin- 
zipiell Verschiedenes, diese Gebilde innerhalb des rein individuellen 
Handelns (des monogenetischen Gebietes, wie ich es genannt habe), 
oder des zusammenwirkenden Handelns (des polygenetischen Gebietes) 
zu betrachten. Von »individuellen« oder »sozialen« Ausgangspunkten 
zu sprechen, ist daher in der theoretischen nationalökonomischen 
Betrachtung eine ungenaue Redeweise, welcher schon sozialphilo- 
sophische oder politische Elemente beigemischt sind. In diesem 
strengen Sinne kann man also auch nicht von einem »methodologischen 
Individualismus« in der theoretischen Nationalökonomie sprechen, 
weil die Begriffe »Individualismus« oder »Universalismus« hier über- 
haupt keinen Boden haben. Hier kann nur die Frage, ob von den 
einfacheren (und reineren) Teilzusammenhängen oder Gebilden — 
das sind vor allem, aber nicht allein, die monogenetischen 
Gebilde — oder den komplizierteren (das sind vor allem die poly- 
genetischen) Gebilden auszugehen sei, bezw. in welchem Maße sie 
überhaupt zu berücksichtigen und zu erforschen sind, einen Sinn 
haben. Wenn aber Sch. meint, daß die Erforschung der höchsten 
(polygenetischen) Gebilde gleichgültig sei 3°), bezw. daß dies schon 
eine politische (oder sozialphilosophische) Bedeutung habe, so irrt er, 
das sind rein sachliche Fragen der theoretischen Analyse und Erkennt- 
nis von Bau und Leben des wirtschaftlichen Funktionssystems; 
positive Bestimmungen der Begriffe »Volkswirtschaft«, »Volkseinkom- 
men«, »Volksvermögen« ?!), »Bevölkerung« haben daher an sich noch 
keinerlei sozialphilosophische Nebenbedeutung und Beweiskraft. In- 
dem Sch. ihnen diese zuschreibt, beweist er darnach nur abermals, 
daß die Bestimmung »methodologischer Individualismus« eine ver- 
fehlte ist und schon einen Keim sozialphilosophischer und politischer 
Parteinahme in sich schließt. 


7, Die einzelnen Theoreme, 
Hierauf näher einzugehen ist nicht meine Absicht und verbietet 
sich auch aus Raumrücksichten. Ich kann das um so mehr unterlassen, 
3) Z. B.: »Was die Volkswirtschaft nämlich ist, und ob das Individuum die 
treibende Kraft sei, oder eine solche anderswo gesucht werden müsse, ist be- 
langlos für uns.« (S. 93, vergl. 92 ff.) 
31) Sch. behauptet, daß man diesen Begriffen in der Theorie überhaupt nicht 


begegne. (S. 97.) 


822 Othmar Spann, 


als Diehls und Pohles Besprechungen sich auf diese Seite der Schum- 
peterischen Arbeit konzentriert haben, die vorliegende Betrachtung 
aber mehr das methodische Moment ins Auge faßt. Daß hier übrigens 
der wertvollste und anregendste Teil des Werkes zu suchen ist, habe 
ich schon angedeutet. Ich beschränke mich auf folgende, mit dem Metho- 
thodischen im Zusammenhange stehende Bemerkungen: 

Für sehr glücklich halte ich die im Zusammenhang mit der Ableh- 
nung der Psychologie stehende Bezeichnung der in Rasse, Klima, geo- 
graphischen Verhältnissen etc. gelegenen Bedingungen der Volkswirt- 
schaft als fremden Elementen in der theoretischen Oekonomie (S. 118 
u. ö) ; desgleichen die Bestimmung des Gutsbegriffes — es erscheint jedes 
»Element« des Systems als Gut (S. 127) —, die ich in verwandter Weise 
vorgenommen habe (Logischer Aufbau, S. 51 ff.). Dieser Gutsbegriff 
steht übrigens im Widerspruch mit Sch’s Definition des Objektes der 
Nationalökonomie als eines Systems von Güterquantitäten und mit 
der mechanischen Analogie überhaupt, die nur Sachgüter zuläßt. 
Sch.folgte hier augenscheinlich der mathematischen Analogie, für welche 
jedes Element der Rechnung gleichermaßen ein »Element« darstellt. 
In der Wirtschaft trifft dies aber nicht zu, da hier die Elemente nicht 
von gleicher Ursprünglichkeit und Wirksamkeit sind, sondern ent- 
weder primäre oder abgeleitete Gültigkeit haben, ähnlich wie die Funk- 
tionen selbst (s. oben S. 812) solche von einfacher und höherer Ord- 
nung sind. 

Die Ausführungen über den Wert der freien Güter (ror ff.), den 
Begriff des objektiven Wertes (108), Wert der Dinge mit negativem 
Grenznutzen (IIo), Zurechnung (213 ff.), die Theorie des Preises selbst 
(260 ff.), die Bestimmung der vorhandenen Genußgütermengen (nicht 
nur produktiven Kapitalgüter) als »vierten Produktionsfaktor« (152) 
und manches andere enthalten viel, wenn auch ungleich viel, \Vert- 
volles und Anregendes. Der »englische Brauch«, dem der Verf. folgt, 
nicht zu zitieren, wirkt für deutsche Leser allerdings störend. 

Geteilter-scheinen mir die allgemeineren Theorien zu beurteilen 
(deren Darstellung s. o. S. 788 ff.). 

Was die Geldtheorie anbelangt, erregt es Befremden, wieso 
der Verfasser seinem Begriff des indirekten Tausches den Charakter 
einer neuen und grundlegenden Entdeckung zuschreiben kann. Ueber 
den indirekten Tausch 3?) — von dem er sagt, er beleuchte »das ‚We- 
sen‘ und die Bewegungsgesetze des Wertes des Geldes und ist der 
Grundstein einer wertvollen und entwicklungsfähigen Theorie, der 
ersten und einzigen brauchbaren Geldtheorie . . .« (279) — kann man 
z. B. bei Philippovich, Grundriß I, 3. Buch, Kap. III nachlesen, auch 
bei C. Menger, Artikel »Geld« im H.W., »Untersuchungen« (S. 172 ff.), 
Adam Smithu. a. Autoren. Pohle hat auch rücksichtlich des Zusammen- 
hanges mit der Preistheorie, wofür Sch. gleichfalls die Priorität in An- 








32) Es ist zu bemerken, daß auch die Verwendung eines Produktionsgutes 
die Bedingungen eines indirekten Tausches erfüllen kann, so daß Sch.s Be- 
griffsbestimmung und Terminologie nicht einmal vollständig korrekt ist. 


Die mechanisch-mathematische Analogie in der Volkswirtschaftslehre. 823 


spruch zu nehmen scheint, auf Laughlin hingewiesen. — Daß 
fernergim Begriffe des Geldes ein wesentlich dynamisches Element 
liegt, wurde schon früher nachgewiesen; ebenso bezüglich des Be- 
griffes des Sparfonds. 

Inder Preistheorie kommt Sch. im wesentlichen mit den 
Ergebnissen der österreichischen Theoretiker überein, dabei in seinen 
mathematischen Evolutionen, soviel ich sehen kann, hauptsächlich 
mit Walras. 

Zur Rententheorie Sch. hat sich Diehl] (a. a. O. 
S. 823 f.) bereits ausführlich geäußert und die nivellierende Tendenz, 
die sich in der Leugnung jeder Besonderheit bei dieser Preisbildung, 
namentlich in dem Glauben, des Gesetzes vom abnehmenden Boden- 
ertrag für die Erklärung entbehren zu können, äußert, zurückge- 
wiesen. Ich kann hierin nur eine verderbliche Wirkung der mechanisch- 
mathematischen Betrachtungsweise finden, welche dazu verleitet, 
in allem einfache Abhängigkeiten der Quantitäten, direkte, ein- 
fache Reaktionen und nichts als den Mechanismus der Preisbildung 
für sich zu sehen. Es ist richtig, daß die Rentenerscheinung aus dem 
Gesetz von Angebot und Nachfrage zu erklären sei; das tut auch die 
klassische Theorie, aber allerdings nicht schlechthin. Denn daß jene 
bestimmten Angebots- und Nachfrageverhältnisse eintreten, das 
muB zum wahren Verständnis auch noch erklärt werden. Da verleiht 
aber das Gesetz vom abnehmenden Ertrage dem Boden eben eine 
Sonderstellung gegenüber dem »Erfinder« oder dem »stärkern Arbeiter« 
(u. dergl.), der auch einen höhern Lohn wie eine Rente bezieht. — 
Hinsichtlich der Ergebnisse der Untersuchungen Sch.s mittels der 
Variationsmethode verweise ich gleichfalls auf Diehl (S. 
824 f.). Die Unfruchtbarkeit der Mathematik als selbständiges F o r- 
schungsmittel wird dabei offenbar. Daß es sich übrigens auch 
hier um ein dynamisches Gebiet handelt, wurde gleichfalls schon 
oben nachgewiesen. 

Mit der Lohntheorie hat sich Pohle (a. a. O. S. 8 ff.) 
ausführlich auseinandergesetzt und sich mit Recht gegen die übertrie- 
bene Behauptung einer kastenartigen Abscheidung der sozialen 
Gruppen von Arbeitskräften gewendet. Ich möchte dem hinzufügen, 
daß auch gewisse Berufs- und Berufswahlstatistiken (auch Stipendien- 
und ähnliche Statistiken gemeinnütziger Tätigkeit) und die Sta- 
stitik der berufs- und standesgleichen Heiraten, den Behauptungen 
Sch.s in mancher Hinsicht entgegenstehen, indem sie gewisse soziale 
Fluktuationen größeren Umfanges erkennen lassen. 


Schlußbemerkung. 


Die vorstehende Studie hat sich hauptsächlich gegen Sch.s me- 
thodisches Vorgehen gerichtet, welches seine ganze Systematik, 
Abgrenzung, Problemstellung, und auch die Problemlösungen — selbst 
die speziellen, infolge Anwendung der Mathematik und der mechani- 
schen Vorstellungen von Gleichgewicht und Bewegung — beherrscht. 
Sie hat damit die Ergebnisse und den Wert des Buches automatisch 


Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 55 


824 Othmar Spann, Die mechanisch-mathematische Analogie etc. 


in ein ungünstigeres Licht gerückt, als wirklich berechtigt sein mag. 
Daher möchte ich nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß es haupt- 
sächlich die Unfähigkeit der empiristischn Methode und der 
mechanisch-mathematischen Analogie ist, welchen die Fehler des 
Lehrgebäudes Sch.s zur Last zu legen sind. Die, von dieser Studie 
nur nebenher berührte Einzeluntersuchung ist dagegen gewiß 
weit günstiger zu beurteilen und bleibt, wenn schon nicht immer 
fruchtbar, so doch immer interessant und anregend. Wenn sich 
über den Verfasser das Urteil ergibt, daß er neben sehr scharfsinnigen 
und treffenden Analysen auch recht verschwommene und übertrei- 
bende Erörterungen gibt, so sind diese letzteren gewiß größtenteils 
auf Rechnung seiner methodischen Prinzipien zu setzen, denen als 
empiristischen von Haus aus sozus. die nihilistische Tendenz innewohnt, 
Probleme nicht zu sehen, wo sie sind (Mach hat z. B. fast alle Pro- 
bleme der Erkenntnistheorie für »Scheinprobleme« erklärt), und mit 
gröberen Mitteln zu arbeiten. So möchte die Zwiespältigkeit des 
Buches, das sehr Schlechtes neben sehr Gutem unausgeglichen neben- 
einander enthält, am besten zu erklären sein. Zu einem geteilten 
Eindruck trägt auch nicht wenig der Umstand bei, daß die Art, wie 
der Verfasser seine Ansichten vorträgt, durch übergroßes Selbstbe- 
wußtsein und Nichtberücksichtigung dessen, was vor ihm geleistet 
wurde, unerfreulich wirkt. — Dennoch wird das Werk die Bedeu- 
tung einer Exemplifikation und Durchführung der mechanisch- 
mathematischen Analogie und damit eines lehrreichen Schulbei- 
spieles namentlich für deutsche Verhältnisse auf längere Zeit 
hinaus haben. Außerdem ist es, zumal für einen jüngeren Gelehrten, 
eine nicht zu unterschätzende Leistung, so äußerst weitverzweigte 
Gebiete des Wissens und der englisch-amerikanischen, deutschen und 
französischen theoretischen Literatur zu verbinden und in einem Grund- 
rıß zusammenfassend zu bearbeiten. 


825 


Nochmals: „Marx oder Kant?°« 
Von 


G. v. SCHULZE-GAEVERNITZ. 
Schluß. 


IV. Marxen nationalökonomische Leistung 
steht nur in mittelbarer Beziehung zu der Frage »Marx oder Kant«? 
Unbestritten ist Marx der große Wirtschaftshistoriker — 
groß seiner Geschichtstheorie zu Trotz. Als Historiker erfaßt Marx 
das leibhaftige Dort und Damals statt des farblosen Allgemeinbegriffes, 
wie seine Theorie es verlangt hätte. Marx entdeckt jenes einmalige 
Geschichtsgebilde, das wir seit ihm als »Kapitalismus« zu benennen 
gewohnt sind. Er schreibt die Entstehungsgeschichte dieses Kapitalis- 
mus — nichts anderes doch wohl als die Geschichte des britischen 
Baumwollkapitalismus. Ein großer »Schauer«, reiht er mit zwingen- 
der Gewalt Ursache an Ursache: Befreiung von Feudallast und Zunft- 
zwang; Untergang des Bauern; Umsetzung mittelalterlichen Handels- 
und Wucherkapitals in Industriekapital; Erweiterung des Marktes 
durch die neue Welt; Erfindung der Maschine; Warencharakter des 
Produktes; Weltherrschaft des Kapitals, das den gewohnheitsmäßigen 
Handwerksgesellen der Vorzeit zum Proletarier herabdrückt, das 
aber zugleich durch die Fabrikgesetzgebung die Wiedergeburt des 
Arbeiters vorbereitet. Keiner hat vor Marx die Eigenart des modernen 
Kapitalismus schärfer umrissen — die Eigenart doch wohl des ersten 
unorganisierten Industriekapitalismus, der noch von Kartellen nichts 
weiß. Keiner hat vor ihm den Idealtypus des Kapitalisten reinlicher 
gezeichnet — den Typus des isolierten »Fanatikers der Verwertung«: 
»Die ökonomische Charaktermaske des Kapitalisten hängt nur da- 
durch an einem Menschen fest, daß sein Geld fortwährend als Kapital 
funktioniert«. »Es gilt ihm sein Privatkonsum als ein Raub an der 
Akkumulation seines Kapitals, wie in der italienischen Buchhaltung 
Privatausgaben auf der Debetseite des Kapitalisten gegen das Kapital 
figurieren« !). Noch fehlt der volkswirtschaftliche Beamte und der 
willenlose Aktionär, noch der monopolistische Magnat, die heute 
den älteren Typus zurückdrängen. 


1) Kapital I, 4. Aufl. Hamburg 1890. S. 529, 550. 


S37 


326 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


Marx geht über den historischen Materialismus weit hinaus, wenn 
er der greifbaren Einzelerscheinung folgt und dem gestorbenen Leben 
neues Leben aus glühender Seele einhaucht. Aber seine Theorie leistet 
ihm wesentliche Dienste zur Auffindung des bis dahin vernachlässigten 
wirtschaftlichen Kausalstranges?). Der historische Materialis- 
mus bewährt sich als »heuristisches Prinzip« weit über das Gebiet 
der Wirtschaftsgeschichte hinaus, und in dieser Hinsicht wirkt Marx 
bahnbrechend. »Alle Religionsgeschichte, die von dieser materiellen 
Basis abstrahiert, ist unkritisch«. Gut! Aber auch alle Wirtschafts- 
geschichte, die vom religiösen (politischen usw.) Faktor abstrahiert, 
ist unkritisch. Diesem Fehler verfallen Marx und mehr noch seine 
Epigonen. 

Bestrittener ist Marxens wirtschaftstheoretische Leistung. 
Ich möchte nicht so weit gehen wie Anton Menger, der Marx für einen 
bloßen Nachbeter Thompsonserklärt, oder gar wie Sombart, nach dessen 
Meinung von Marx auf diesem Gebiete »herzlich wenig« übrig bleibt ?). 

Zwar ist der Gedanke einer Ausbeutung des besitzlosen Ar- 
beiters durch den Besitzer des Werkzeugs uralt und bei Ad. Smith 
wie bei St. Simon zu deutlichem Ausdruck gebracht. Zwar hat bereits 
Thompson die Wert- und Lohnlehre Ricardos diesem Ausbeutungs- 
gedanken dienstbar gemacht. Der Wertzuwachs, den der bearbeitete 
Stoff durch die Produktion erfährt, rührt bei Thompson allein von der 
Arbeit her: »von der fleißigen Hand, nicht vom Spaten«; dieser Wert- 
zuwachs wird vom Kapitalisten, als dem Eigentümer der Produktions- 
mittel, dem Arbeiter vorenthalten; nur soviel wird als »Lohn« belassen, 
wie zur »Erhaltung gewerbfleißiger Menschen« erforderlich ist ®). 

Marx hat diesen Gedanken im Anschluß an Thompson verfeinert. 
Durch Einführung des Begriffes »der gesellschaftlich notwendigen 
Arbeitszeit« sucht Marx zu einem allgemeingültigen Wertmaßstab 
zu gelangen 5). Schade nur, daß dieser Maßstab gerade als Maßstab 
versagt. Es fehlt jeder Anhalt, gelernte und geistige Arbeit als ein 
vielfaches der Durchschnittsarbeit einzuschätzen. »Wer möchte den 
Meißelschlag Donatellos berechnen ?« (Ruskin). Wer möchte die 
Arbeit eines Maschinenbeaufsichtigers in die eines Handarbeiters um- 
rechnen ? 

Marx hat die Gedankenwelt des englischen Sozialismus hinein- 
gebettet in den historischen Materialismus Frankreichs. Er hat 
zwei so entgegengesetzte Geister wie St. Simon und Ricardo in ihren 
Abkömmlingen vermählt. Für Marx ist der Mehrwert der Sieges- 

2) B. Erdmann in Schmollers Jahrbuch 1907. 31. Jahrgang, 3. Heit, 
S. 54/55. 

3 A. Menger, Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag. Stuttgart 1891. 
S. 56.W.Sombart a.a. O. S. 5ı. 

1) Thompson, Verteilung des Reichtums, übersetzt von Collmann. 
Berlin 1903. I. S. 82—89, 285, 293. 

5 Muckle, Die Geschichte der sozialistischen Ideen im 19. Jahrhundert. 
Leipzig 1909. I. S. 85. 


Nochmals »Marx oder Kant?« 827 


preis, um den aller Klassenkampf, also alle Geschichte, sich dreht. 
Im Kampfe zwischen Bourgeoisie und Proletariat steigt die Geschichte 
ihrem Gipfelpunkt entgegen: der Abschaffung des Mehrwertes. 

Bekanntlich ist der objektive »Arbeitswert« der Engländer 
von den deutschen Nationalökonomen unter Anknüpfung an Kant 
schon zu Beginn des ıg. Jahrhunderts bekämpft worden. Schritt- 
weise steigt eine subjektive Werttheorie von Hufeland und Lotz 
über Gossen zu den Oesterreichern auf. Echt kantischen Gepräges 
sind die Einwände Hufelands gegen Adam Smith: »Es ist keine tote 
Materie, was den Kreis der Güter und ihrer Verhältnisse ausfüllt ; 
auch diese Sphäre belebt nur der Geist des Menschen«. Nach Lotz ist 
es der menschliche Geist, welcher die Dinge zu Gütern erhebt. Diese 
Gedankenentwicklung, welche von Seiten der Mathematik her (Ber- 
noulliÄ, Euler, Laplace) gefördert wurde, führt zu dem Satze Gos- 
sens, den die Oesterreicher ausbauten: »Mit Vermehrung der 
Menge der Atome eines Genußmittels muß der Wert jedes neu hin- 
zukommenden Atoms fortwährend eine Abnahme erleiden« ®). 

Willman Kant mit dieser Entwicklung in Verbindung bringen, 
so denke man nicht in erster Linie an die oft angeführte Stelle aus 
Kants metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre 7). Entschei- 
dend ist vielmehr jene Grundanschauung Kants, wie sie neuerdings 
von Simmel herausgearbeitet worden ist: Kants Philosophie hat ihren 
Angelpunkt im Formbegriff. Es gibt einige wenige »weltbildende 
Formen«, durch welche wir uns des Daseins bemächtigen, das in seiner 
Unmnittelbarkeit unserer Besitzergreifung sich weigert. Wir betrachten 
denselben Inhalt bald ale erkennende, bald als fühlende, bald als 
handelnde Wesen. 

Als handelnde Menschen betrachten wir die äußere Natur als 
Mittel für die Befriedigung unserer Zwecke. Das Maß, in dem wir 
einen Gegenstand zur Befriedigung dieser Zwecke für geeignet halten, 
heißt Wert. Zunächst unterscheidet der Mensch noch wenig 
zwischen sich und den Dingen. »Das Ich verschwimmt mit den Bildern 
der Dinge«. Jeder Wertungsakt ist ein höchst persönlicher, einzig- 
artiger und gefühlsmäßiger Vorgang. Er ist abhängig von Ort, Zeit 
und Eigenart des schätzenden Ich, wie des geschätzten Gutes. Der 
Wert von a heute und hier ist schlechthin unvergleichbar mit dem Werte 
von 2a oder von a morgen oder dort. Später zieht sich das Ich aus 
den Dingen zurück: die Dinge werden versachlicht. Der Wertungsakt 
wird vom Gefühl dem Verstande zugeschoben: ‚rationalisiert“. Er 
wird innerhalb der »Bewertungsgesellschaft« verallgemeinert: an 


6) W. Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland. 
München 1874. L. Brentano, Die Entwicklung der Wertlehre. München 
1908. R.Kaulla, Diegeschichtliche Entwicklung der modernen Werttheorien. 
Tübingen 1906. S. 210/212. K. Diehl, Die Entwicklung der Wert- und Preis- 
theorie im 19. Jahrhundert. (In der Schmollerfestschrift I. Bd. Leipzig 1908. 
Seite 53). 

7) Zitiert bei Diehl a. a. O. S. 5. 


828 G.v. Schulze-Gaevernitz, 


Stelle des »Gegenstandswertes« tritt der »Vermittlungswert«. Wie 
der erkennende Mensch die äußere Natur durch die Mechanik mathe- 
matisch zu bewältigen sucht, so sucht der handelnde Mensch die 
Außenwelt buchhalterisch einzufangen, wobei durch Vermittlung der 
Technik das erste Verfahren das Anwendungsgebiet des zweiten aus- 
dehnt. »Und es herrscht der Erde Gott, das Geld«, Geld — nicht ein 
Stück geprägten Edelmetalls, sondern eine bestimmte Form 
der Weltbetrachtung. 

Diese Art der Weltbetrachtung, »wirtschaftliche« Wertung, hat 
kein Gebiet getrennt von den übrigen, mehr gefühlsmäßigen Wert- 
schätzungen des menschlichen Lebens; sie ergreift schrittweise die 
gesamte Außenwelt, soweit sie als Mittel für alle möglichen Zwecke der 
Lebenspraxis anerkannt wird. Aber der Grad dieser Anerkennung wird 
mathematisch formuliert und dadurch mit allen übrigen Wertschätz- 
ungen vergleichbar. Damit wird die Versachlichung der Sache auf 
die Spitze getrieben, die Kluft zwischen Mensch und Sache befestigt. 
»Alle Dinge haben Preis« — nur nicht der wertsetzende Mensch, dessen 
Wert in keine Vermögensbilanz eingeht 8). So mündet diese ganze 
Betrachtungsweise in den Grundgedanken des deutschen Idealismus: 
Herrschaft des Geistes über den Stoff durch die allgemeinverbind- 
liche, letzthin mathematische Form. 

Betrachten wir Marx als einen Abkömmling der objektiven Wert- 
lehre Englands, Kant als einen Stammvater der subjektiven Wert- 
lehre Deutschlands, so besteht auch in dieser Hinsicht der Gegensatz: 
»Marx oder Kant«? Jedoch ist dieser Gegensatz dadurch gemildert, 
daß Marx bereits dem subjektiven Faktor weithin Rechnung getragen 
hat. Arbeit, welche keinem gesellschaftlichen Bedürfnis entspricht, 
ist »vergeudet« und kommt als Wertmaßstab nicht in Betracht. Unter 
Umständen also stellt eine Ware auf dem Markt eine viel geringere 
Menge von Arbeit dar, als tatsächlich darauf verwandt worden ist. 
Wenn Dietzel erklärt, daß die Klassiker den Wert beliebig reprodu- 
zierbarer Güter auf »Nützlichkeit und Arbeitsaufwand« zurückge- 
führt hätten, so gilt dieser Satz auch von dem »Klassiker« Marx ?). 
Ferner hat Marx im dritten Bande des »Kapitals« dem Angebot und 
der Nachfrage weitgehenden Einfluß auf die Bildung des Markt- 
preises zugestanden. Bekanntlich verknüpft Marx diesen Marktpreis 
mit dem Mehrwert auf dem Umweg über »Kostpreis«, »Durchschnitts- 
profit«, »Produktionspreis« und »Marktwert«e. Aber dieser Markt- 
wert bestimmt den tatsächlichen Marktpreis nur dort, wo die auf dem 
Markte befindliche Masse der Ware dem gesellschaftlichen Bedürfnis 
entspricht. Wenn also Marx im dritten Bande des »Kapitals« eine Ver- 
schmelzung der Arbeitstheorie mit subjektivistischen Gesichtspunkten 
versucht hat, so bewegt er sich in der Richtung, welche die spätere 


8) Vgl. Soda, Geld und Wert. Tübingen 1909. S. 86 ff., 160 ff. 

°?) Dietzel, Theoretische Sozialökonomik. S. 227ff. (In: Lehr- und 
Handbuch der politischen Oekonomie von Ad. Wagner. II. Hauptabteilung. 
Leipzig 1895.) 


Nochmals »Marx oder Kant ?« 829 


Wissenschaft eingeschlagen hat — Dietzel, die Oesterreicher, die von 
ihm verachtete »Vulgärökonomie« !°). 

Endlich: trotz des Sieges der subjektiven Wertlehre lebt im Begriff 
der volkswirtschaftlichen »Produktivität« die Marxische Wertlehre 
unter uns fort. Sie lebt fort, wo immer man die menschliche Arbeit 
als einen besonderen Faktor tierischen und mechanischen 
Arbeitsmitteln gegenüberstellt und das Gesamterzeugnis mit der Menge 
der angewandten Arbeit vergleicht. Man denke an Dietzels sogenannte 
»nationale Dividende«. Man denke an das »Sparprinzip«, welches 
keineswegs absolute Vermehrung des Produktes fordert, vielmehr 
die Vermehrung des Produktes im Vergleich zu der angewandten 
Arbeit. 

Diese Betrachtungsweise — die Grundlage des ganzen Marxis- 
mus — ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Warum das land- 
wirtschaftliche Erzeugnis nicht auf die mitwirkenden Viehhäupter, 
das gewerbliche Erzeugnis nicht auf die mechanischen »Pferdekräfte« 
zurückführen ? Marx sagt selbst: »Das Tier war früher der Gehilfe 
des Menschen« !). Der Sklavenhalter der Südstaaten schätzte das 
Maultier höher als den Neger. 

Die produktive Mitwirkung des \Werkzeugs bei der Güter- 
erzeugung hat Ricardo ausdrücklich anerkannt. Bei der »Arbeit, 
welche in den Werkzeugen enthalten ist« 12), denke man vor allem an 
die ungeheuern Beträge geistiger Arbeit, welche in Maschinen und 
technischen Methoden aufgespeichert sind. Hinter dem Arbeiter 
stehen an der Maschine als unsichtbare Arbeitsgenossen unzählige 
Geschlechter der Vorzeit. Trotz des gewaltigen Mehrerzeugnisses, 
das durch Zuhilfenahme der Maschine erzielt wird, ist die Arbeit 
an der Maschine zwar eine andere geworden als die des Handarbeiters, 
aber gewiß nicht immer eine schwerere. Sicherlich wird die Arbeit 
nicht in dem Maße schwerer, als das Erzeugnis wächst. Man vergleiche 
die Weberin am mechanischen Webstuhl mit dem gewiß härter fronen- 
den Handweber. Hier ist das Mehrerzeugnis sicher kein Verdienst 
der »lebendigen« Arbeit. 

Die Anrechnung des Mehrerzeugnisses auf das Gesamtkapital, 


m 
+v 
gar ein »Rechenfehler«. Problematisch vielmehr ist jener Vergleich, 
welcher das Mehrerzeugnis ausschließlich der mitwirkenden Arbeit 


: | 
wie sie der Kapitalist vornimmt | A ) ist also kein Problem oder 


gegenüberstellt (5) Trotzdem haben wir diese Betrachtungsweise 


10) Struve, Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik Bd. 14 
S. 727—729. Liefmann, Ertrag und Einkommen. Jena 1907. S. 49. Diet- 
zel, Jahrbuch für Nationalökonomie Bd. 56. 1891. S. 705 ff. 

11) Kapital, 4. Aufl. 1890. I. S. 354. 

12) Ricardo, On the Principles of political Economy. Cap. I. Abt. 2 
London 1817. 


830 G.v.Schulze-Gaevernitz, 


weithin zu der unsrigen gemacht. Wir verwerfen die rein privat- 
wirtschaftliche Rentabilitätsberechnung insbesondere dort, wo sie 
die Verwendung massenhafter, niedrig entlohnter Handarbeit an 
Stelle der Maschine empfiehlt. In solchem Falle reden wir mit Marx 
von »Vergeudung«e. Wir heben damit den Menschen aus der Natur 
— über Tier und Werkzeug — heraus. Wie aber diesen uns höchst 
geläufigen, der Vorzeit fremden Gedanken weltanschauungsmäßig 
untermauern ? Wenn nicht durch die Begriffswelt unserer christlichen 
Vorzeit, dann allein durch Kants Primat der praktischen Vernunft. 
Insofern enthält Marxens Lehre vom Mehrwert bereits ein gutes Stück 
»Kant in Marx«. 

Fassen wir zusammen: der Wirtschaftsmensch stempelt die 
Außenwelt zum Mittel, indem er sie wertet — bucht. Hiergegen er- 
hebt sich derjenige Teil der Außenwelt, welcher als »Lohn« gebucht 
wird. Er behauptet, »Mensch« zu sein, also — Selbstzweck. Mit dem 
Ich ringt um Anerkennung das Du. Dies der innerste Sinn des 
Streits zwischen der subjektiven Wertlehre und der Lehre vom Mehr- 
wert. 

V. Sozialistische Politik. In einer seiner frühesten 
Schriften sagt Marx: Auf die praktischen Versuche der Kommunisten 
könne man mit Kanonen antworten; aber Ideen, an welche der 
Verstand unser Gewissen geschmiedet habe, das seien »Dämonen, 
welche der Mensch nur besiegen kann, indem er sich ihnen unterwirfte. 
»Die theoretische Ausführung der kommunistischen Ideen bilde die 
eigentliche Gefahr« 1?) — Gefahr doch wohl für Marxens Gegner? 
In der Tat: Marx ist Ethiker, ist Politiker von Grund aus. Jenes Wort 
enthüllt den innersten Nerv seiner Lebensarbeit. Von politischem 
Wollen ist jedes seiner Werke durchglüht, bis erst der III. Band des 
»Kapitals«, das Werk des Alters, zur »reinen Theorie« aufsteigt oder 
— herabsinkt. Der jüngere Marx würde die Feder nicht angerührt 
haben, hätte es nicht gegolten, eine Welt aus den Angeln zu heben. 
Gerade in der verhaltenen Leidenschaft liegt die Stärke dieser Theorie, 
wie die Stärke einer Dampfkraft in der Höhe ihrer Spannung. Die Lehre 
vom Mehrwert vermochte »Berge zu versetzen«, wogegen die Lehre 
vomGrenznutzen zwar interessiert, aber nicht fortreißt. Der historische 
Materialismus erklärt die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte 
für das »idealisierte Reich der Bourgeoisie« — und doch wirtschaftet 
der Sozialismus eines Marx und Engels allüberall mit dieser im 
Grunde liberalen Forderung. Von hier aus wird Marx, der Ausleger, 
zum Ankläger des Kapitalismus und erhebt sich nicht selten zu 
großartigstem Pathos 1$). 

Aber darin liegt Marxens Schwäche, daß seine Ethik unausge- 
sprochen und darum widerspruchsvoll ist. In dieser Hinsicht ist ihm, 
wie Tugan-Baranowski mit Recht hervorhebt, ein St. Simon weit 
überlegen — von Fichte und Rodbertus gar nicht zu reden. Jene 


13) Ges. Schriften, herausg. von Mehring. Stuttgart 1902. I. 278;279. 
14) Vergl. z. B. Marx, Kapital I. Band, 4. Aufl. 1890. S. 721—727. 


Nochmals »Marx oder Kant?« 831 


älteren Sozialisten messen das Bestehende an einem offen ausgespro- 
chenen Gerechtigkeitsideal. Nur um deswillen konnte Marx auf die 
Ausarbeitung dieses Ideals verzichten, weil er es als Vermächtnis 
von seinen Vorgängern fertig überkam. Aber die Vermengung von 
Sein und Wert, wie sie Marx vornimmt, schädigt nicht nur die Wissen- 
schaft vom Sein, sondern auch die Politik als die Verwirklichung 
der Werte. Die Lehre eines Marx hat das schlummernde Proletariat 
aufgepeitscht; aber sie lähmt die Tatkraft der zur Mittagshöhe auf- 
strebenden Arbeiterschaft. 


Drei Grundpfeiler des Marxismus gilt es zu stürzen, um das Feld 
einer Politik des Aufbaus zu ebnen — hierzu bedarf es eines 
größeren Riesen als des Riesen Marx. Es bedarf des bescheidenen 
Rokokomagisters, den schon eine erschreckte Mitwelt den »Allzer- 
malmer« genannt hat. Mit Thors Hammer hat Kant allen Dog- 
matismus zertrümmert — auch den Marxens. 


I. Der Monismus hindert Marx an dem Ausbau der »Wert- 
wissenschaften«s, der Erkenntnistheorie wie der Ethik. Weil Marx 
keine wissenschaftlich geklärte Ethik besitzt, so schwankt seine allent- 
halben versteckte Ethik zwischen genetischer und kritischer Frage- 
stellung. 


Auf die genetische Fragestellung geben Aufstellungen wie folgende 
Antwort: Nächstenliebe sei aus Selbstliebe abzuleiten, die Blüte des 
aufgeklärten Egoismus (Bentham). Oder: Die Moralvorschriften und 
politischen Programme seien Niederschläge der ökonomischen Ver- 
hältnisse (Marx). Oder: Rücksicht auf das Wohl der Verbandsgenossen 
finde sich bei allen gesellig lebenden Tieren, Selbstaufopferung sei 
nicht minder ursprünglich als Selbsterhaltung (H. Spencer). Mög- 
lich, vielleicht wahrscheinlich! Ist aber damit de Verbindlich- 
keit auchnur eines Sollsatzes nachgewiesen ? Nachgewiesen dem 
»Modernen«, dem »ganz Freien«, der die Kette der Ueberlieferung 
gesprengt hat? Gegenüber der kausalen Erklärung erscheinen alle 
Sollsätze der Politik als gleich wertvoll und gleich wertlos, weil gleich 
notwendig: das Programm des Sozialismus nicht anders, wie das 
seiner erbittertsten Gegner. Nach Engels steht heute nebeneinander 
eine dreifache Moral, die christlich-feudale, die bürgerliche, die pro- 
letarische. Welches ist die wahre? »Die in der Gegenwart die Um- 
wälzung der Gegenwart, die Zukunft, vertritt«. Ist das zeitlich spätere 
immer das bessere? Als ob es, um mit meinem alten Freunde Carlyle 
zu reden, nicht »einen Fortschritt zum Teufel« gäbe 15). 


Marxens Monismus wurzelt tief im Hegelschen Grunde. Als echter 
Hegelianer beabsichtigt Marx nichts anderes, als das unentrinnbare 
Muß der gesellschaftlichen Umwälzung in das menschliche B e- 
wußtsein zu erheben. Dem Proletarier ist sein Ziel wie seine 
Aktion »unwiderruflich vorgezeichnet« — aber er wird sich erst durch 
Marx dieses seines Fatums bewußt, welches er wollen muß, an 


15) Engels, Antidühring. S. 87 ff. 6. Aufl. Stuttgart 1907. 


832 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


welchem alles gegnerische Wollen machtlos zerschellt !%). Marxens 
Monismus leugnet Kants erkenntnistheoretischen Dualismus zwischen 
der Wahrheit als Idee und dem beschränkt menschlichen Wahrheits- 
streben. Für Marx ist das Welträtsel grundsätzlich gelöst. Das mensch- 
liche Denken erfaßt das unendliche Sein — das Sein nicht nur der 
Vergangenheit und der Gegenwart, sondern auch das der Zukunft. 

An dieser Zukunftswissenschaft berauschte sich, was unter dem 
ersten Ansturm des Kapitalismus hoffnungslos zusammenbrach: 
Niedergehende Handwerker und Hausindustrielle, elendes Fabrik- 
proletariat, großstädtischer Bodensatz. Wie bequem, dem ehernen 
Muß der Geschichte zu vertrauen, wenn man zu schwach ist, selber 
die Brücke zu schlagen vom armen Heute zum besseren Morgen! 
Aber diese Zukunftswissenschaft lähmt die Tatkraft des handelnden 
Menschen. Weswegen sich bemühen, wenn der Gegner von vornherein 
geschlagen ist? Sich mehr bemühen, als etwa durch die bequeme 
Abgabe eines Stimmzettels? Weswegen Erhöhung der Gewerkschafts- 
beiträge ? 

Der handelnde Mensch bedarf des kantischen Dualismus 
zwischen Sein und Soll. Er mißt die Zustände am Ideal 
und entnimmt hieraus die Pflicht der »Verbesserung« des Seins in der 
Richtung auf das Soll. Die »unverbrüchliche« Kausalität schreckt ihn 
keineswegs; sie ist seit Kant nur die eine Betrachtungsweise, 
durch welche der erkennende Mensch die Irrationalität des Seins 
zwar bekämpft und zurückdrängt, aber nicht überwindet. Demgegen- 
über ist »Freiheit« die notwendige Selbstbeurteilung des handelnden 
Menschen — Freiheit nicht im Sinne der Willkür, sondern der Norm- 
gemäßheit. Insofern ist »Freiheit« die Voraussetzung auch des er- 
kennenden Menschen: rein kausal betrachtet sind wahres und falsches 
Denken gleich notwendig, und trotzdem ist diese Notwendigkeit 
»kein Entschuldigungsgrund« für den Irrtum. Um das Sein zu er- 
fassen, soll der Mensch logisch denken. Da er es — leider — nicht 
immer tut, so beherrscht der Kantische Dualismus auch das Gebiet 
der Erkenntnis. 

In diesem Sinne war es ein entscheidender Schritt — der Schritt 
von Marx zu Kant — als Bernstein die Lehre von der kommenden 
Gesellschaft für ein »Idealbild«, »ein Stück Jenseits« erklärte — etwas, 
was nicht ist, aber was sein soll, »ein gewolltes Ziel, für dessen Verwirk- 
lichung gekämpft wird«. In der Tat: ohne »Ideologie« hört jede Re- 
formtätigkeit auf. Aber diese Ideologie ist unvereinbar mit Marxens 
Monismus !?). 





16) Gesammelte Schriften, herausgegeben von Mehring. II. 133. M.Adler, 
Marx als Denker. Berlin, Vorwärts 1908. S. 44 ff. 

17) Bernstein, Wie ist wissenschaftlicher Sozialismus möglich ? S. 19, 
22. Drill, Kant und Marx. (Patria 1906, S. 165). Stephinger, Zur 
Methode der Volkswirtschaftslehre. Karlsruhe 1907. S. 42—44. Vergl. auch 
Rickert, Gegenstand der Erkenntnis, 2. Aufl. Tübingen und Leipzig-1904. 
S. 237—242. 


Nochmals »Marx oder Kant?’« 833 


Dagegen ist auf Kants dualistischem Boden »wissenschaftlicher 
Sozialismus« sehr wohl möglich: eine Summe politischer Sollsätze, 
welche auf das soziale Ideal gerichtet, aber zugleich durch kausal- 
empirische Wissenschaft als durchführbar erkannt sind. Ein »wissen- 
schaftliches« Programm fordert keine Unmöglichkeiten, z. B. die 
Verstaatlichung des ländlichen Kleinbetriebs im heutigen Deutschland. 
Ein wissenschaftliches Programm steht in seinen Bedingungen und 
Folgen nicht im Widerspruch mit andern, ebenfalls anerkannten 
Zielsetzungen, z. B. dem nationalen Ideal. Mehr Kant! 

2. Infolge des monistischen Grundgedankens fehlt bei Marx die 
Klarheit der letzten politischen Zielsetzung, und doch ist das Endziel 
gerade der Punkt, an dem politische Programme sich grundsätzlich 
scheiden. Die letzte Scheidung fragt: Ist ein empirisches Endziel 
gesetzt: Lust, Nutzen, oder steht ein überempirisches Endziel fest: 
Wert, Ideal? Alle Politik ist entweder utilitarisch oder idealistisch. 
Die utilitarische Politik bezweckt entweder die Lust Aller: »Größtes 
Glück der größten Menge«, oder die Lust des »Einzigen«, der sich ohne 
Rücksicht auf die andern bejaht. Die idealistische Politik bezweckt 
entweder die Verwirklichung des überempirischen Wertes im Einzel- 
nen: »Autonomies, oder sie verlegt den Wert in die Gemeinschaft: 
Staat, soziales oder nationales Ganze. Es ergeben sich damit vier 
Richtungen aller Politik, welche durch die Namen Bentham und 
Stirner, Kant und Hegel!®) bezeichnet werden. Diese Scheidung 
scheint mir die grundsätzliche, wogegen Dietzels Schema die ent- 
gegengesetztesten politischen Denker, Kant und Bentham, als »In- 
dividualisten« zusammenfaßt 1°). 

Die utilitarısche Politik steht im Bunde mit der naturalistischen 
Weltanschauung: Lust und Schmerz gelten als die »natürlichen« Beweg- 
gründe aller Lebewesen. Die idealistische Politik dagegen setzt eine 
Weltanschauung voraus, welche den Menschen aus der Natur heraus- 
hebt und ihn einem übernatürlichen »Reich der Zwecke« einordnet. 
Von Sozialisten gehören die Franzosen und Engländer der ersten 
Richtung, Fichte und Rodbertus der zweiten an. Die Philosophie des 
Rodbertus »reicht bis zu Gott hinauf« 2°). 

Von seiner naturalistischen Grundlage aus hat Marx jene breit- 
gepflasterte Straße eingeschlagen, auf welcher der Karren Benthams 
behäbig einherrollt. Ueberwiegend hat Marx doch wohl »das größte 
Glück der größten Menge« als letztes Ziel der sozialistischen Politik 
vorausgesetzt und ist insofern dem Utilitariertum zuzuzählen. 
Diese Zielsetzung lag um so näher, als Thompson, Marxens unmittel- 


18) ad Hegel: Die Individuen »gewinnen Ewigkeit« nur durch Einglie- 
derung in das Wertganze; ohne das sind sie »unwirkliche Schatten«. Vgl. V ai- 
hinger, Kantstudien. Bd. XI. 1906. S. 72. 

19) Dietze], Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 2. Aufl., Artikel 
Individualismus, und Zeitschrift für Litteratur und Geschichte der Staats- 
wissenschaften. Leipzig 1893. I. S. ı ff. 

30) Dietzel, Rodbertus. Jena 1886 und 1888. Einleitung und II, 138. 


834 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


barster Vorläufer, der Freund und Schüler Benthams gewesen war. 
Thompson zieht das Glück Zweier Menschen dem Eines vor, weil Zwei 
»die größere Zahl« sei als Eins?!) — die größere, auch die bessere? 

Dieser vielbeschrittene Weg endet in einer Sackgasse: Alle Men- 
schen haben gleichen Anspruch auf Genuß! Dieses allgemeine Menschen- 
recht ist die letzte politische Norm. »Alles, was Menschenantlitz trägte, 
fordert sein Recht. Gewiß — auch die Negersklaven! Auch die Men- 
schenaffen mit ihrem doch menschenähnlichen Antlitz? Diese 
Frage liegt um so näher, als Darwin die Grenze zwischen dem homo 
sapiens und den »Primaten« verflüssigt hat. Scharf genug sind zudem 
unsere Vettern von dem vierfüßigen Gelichter geschieden: im Innersten 
Afrikas, auf dem Tiermarkt zu Port Florence kostet nach der Mit- 
teilung von Fritz Duquesne in Frys Magazine ein Löwe 400—700 Mark, 
ein Elephant 1500—3500 Mark, ein guter Gorilla ist mit 50 000 Mark 
nicht überzahlt. Warum schließen wir, engherzig genug, diese »wert- 
vollen« Herren — wertvoller gewiß als die schwarze Menschenware — 
aus der Zahl der Glücksanwärter aus? Weshalb beschränken wir 
dann das Glück nicht gleich auf die Weißen, die Herrenmenschen, 
die Reichen, oder auf die Sozialisten, die Gewerkschaftsaristokraten ? 

Hebt man den »Menschen« als solchen aus der Natur heraus, 
so setzt das eine idealistische Weltanschauung voraus, deren letztes 
Ziel überhaupt nicht der Genuß sein kann. In der Tat — dieser Weg 
geht aus von dem religiösen Hochgebirge der Vorzeit: Jeder Mensch 
ist Träger eines besonderen Wertes als der Tempel einer ewigkeits- 
verwandten Seele. Dieser Weg verläuft sich im naturalistischen Flach- 
land: Der Mensch ist ein Naturding und damit ein Mittel für die Zwecke 
des Ich, das sich bejaht auf Kosten des Andern. Wer »die Lust des 
Ich« zur letzten politischen Norm ausruft, der mag die Bestie im Men- 
schen zum Raub und zur Zerstörung entfesseln. Nimmermehr wird er 
menschliche Atome auf die Dauer für eine gemeinsame Sache zusam- 
menbinden, deren Dienst das Opfer an persönlichem Genuß, ja unter 
Umständen das Opfer des Lebens erfordert. Folgerichtige Politik 
treibt dann der Menschenfresser — auch der Streikbrecher. Der 
goldbeladene Esel erobert dann jede Festung — auch die Burg der Ge- 
werkschaft — vergleiche amerikanische Beispiele. 

Noch besitzt die deutsche Arbeiterbewegung ein gutes Erbteil 
an Idealismus — ein Guthaben, das in der Kleinarbeit des Tages 
verausgabt wird. Will sie für seine Erneuerung sorgen, so kann sie 
die Sparpfennige nicht mehr aus Marxens Schriften zusammenlesen, 
nachdem sie über die bloße Proteststimmung hinausgewachsen ist. 
Keine idealistische Politik ohne idealistische Weltanschauung! Kants 
Verdienst aber ist es, uns von »dem schwankenden Kalkül einer 
bloßen Glückseligkeitstheorie« befreit zu haben. »Wahrer Enthu- 
sıasmus geht nur auf das Idealische und kann auf Eigennutz nicht 
gepfropft werden« ??). Mehr Kant! 


—— 








2ı) Thompsona.a.O. I]. 62. 
22) Streit der Fakultäten. (Philosophische Bibliothek, herausgegeben von 


Nochmals »Marx oder Kant?« 8 35 


3 Am meisten aber steht dem politischen Fortschritt der Arbeiter- 
klasse Marxens Katastrophismus im Wege, welcher ebenso 
tief in Hegelscher Dialektik wurzelt, wie in den Verhältnissen des 
Frühproletariats, die Marxens Jugend umgaben. Das eherne Muß 
der Geschichte vollzieht sich durch Steigerung der Gegensätze, die, 
aufs höchste gespannt, in ihr Gegenteil umschlagen. Also, praktisch 
gesprochen: Je schlimmer, desto besser! Die Arbeiter verelenden ; 
das Kapital sammelt sich in immer weniger Händen, bis eines schönen 
Tages die Enteigner von den Eigentumslosen enteignet werden. 
Bekanntlich hat der spätere Marx dieVerelendungstheorie abgeschwächt. 
Aber noch am 20. Juni 1865 entwickelte Marx im Generalrat der Inter- 
nationale als Ergebnis langjähriger Untersuchungen, »daß gerade 
die Entwicklung der modernen Industrie allmählich die Wage zugunsten 
der Kapitalisten gegen die Arbeiter senken muß, und daß folglich die 
allgemeine Tendenz der kapitalistischen Produktion nicht dahin geht, 
den durchschnittlichen Normallohn zu heben, sondern ihn zu senken, 
d. h. den Wert der Arbeit mehr oder weniger auf seine Minimalgrenze 
zu drücken«?’). Noch in der Kritik des Gothaer Programms 1875 erklärte 
Marx: »Im Maße, wie die Arbeit sich gesellschaftlich entwickelt und 
dadurch Quelle von Reichtum und Kultur wird, entwickeln sich Armut 
und Verwahrlosung auf Seiten des Arbeiters, Reichtum und Kultur 
auf Seiten des Nicht-Arbeiters«. Daher die Hoffnung eines plötzlichen, 
fabelhaften »Umschlags«. Selbst ein Vollmar erklärte noch 1893, 
die Partei werde 1898 an der Herrschaft sein, von Bebels Prophe- 
zeiungen ganz zu schweigen **). In diesen eschatologischen Stim- 
mungen spiegelt sich die ganze Ohnmacht der sogenannten »stärksten 
Partei«. Ein witziger Ausländer sagte nicht ganz ohne Grund: »Der 
Abgeordnete Bebel ist in Deutschland einflußloser als irgend ein Straßen- 
polizist«. 

Hegels Dialektik leidet an der Vermischung von logischem Gegen- 
satz und historischer Stufe ®). Sein und Nichts, Wahr und Falsch 
sind Gegensätze, die sich ausschließen; Kunst und Religion, auch Ka- 
pital und Proletariat dagegen sind nicht logische Gegensätze, nicht 
einmal historische Stufen, sondern parallel gehende Kulturgebilde, 
welche in Wechselwirkung stehen und in dieser Wechselwirkung nur 
empirisch erfaßt werden können. 


J. H. v. Kirchmann. 33. Bd. ı. Abteilung. Imman. Kants kleinere Schrif- 
ten zur Logik und Metaphysik. Von Kants Werken der 5. Sonderband. 
Berlin 1870. S. 121. (Vgl. Goethe zum Kanzler von Müller am 29. April 
1818. (Goethes Unterhaltungen mit dem Kanzler Friedr. v. Müller, herausgegeben 
v. C. A. H. Burkhardt. 2. Aufl. Stuttgart 1898. S. 30 f.). 

23) Verg. Bernstein, Arch. für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. 
28. Bd. 1909. S. 792. 

2) Rexhäuser, Gewerkschaftliche Neutralität. 

25) Croce, Lebendiges und Totes in Hegels Philosophie. Passim, ins- 
besondere S. 73 ff. 


836 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


Hegels Dialektik scheitert an Kants Irrationalismus, der 
alles praktische Leben, also auch alle »praktische« Politik, trägt: 
Handeln wäre unmöglich bei völliger Gewißheit über den Erfolg 
unseres Tuns. Der Verstand beleuchtet nur einen kleinen Ausschnitt 
des uns umgähnenden Dunkels, ein Lichtlein im Chaos. Schrittweise 
vordringend, erhellen wir die Zukunft; wir benutzen die Kerze, um 
unsern Weg weislich zu wählen und den Kopf nicht an Felsblöcken 
einzurennen. Bald nach rechts, bald nach links hin ausweichend, 
scheinen wir abzuirren. Aber fest stehen uns die Ziele, ewig anzu- 
nähern, niemals voll erreichbar — über allem Dunkel des Diesseits 
Leitsterne aus einer besseren Welt. Auch ist unser Vormarsch nicht 
hoffnungslos. Zwar ist es auf dieser armen Erde unmöglich, das Ideal 
voll zu verwirklichen, aber es ist doch möglich, über das Heute hinaus 
ihm beträchtlich näher zu kommen. »Noch ist die Menschheit jung« 
(Kant). Noch nicht reif, an den Ausbau des Vernunftstaates heran- 
zutreten, ist sie stets reif genug, dieses Heute in der Richtung auf 
das Morgen zu bessern. Aber diesen Fortschritt besorgt für uns kein 
geschichtliches Gesetz; er bleibt ungetan ohne pflichtmäßige Arbeit 
— Arbeit des Einzelnen an der Stelle, zu welcher er und kein anderer 
berufen ist. Daher Wertschätzung auch der schwachen Kraft, so- 
weit sie dem vorwärtsstürmenden Heere der Menschheit sich einordnet. 
Daher Wertschätzung der Kleinarbeit des Tages und die prüfende 
Auswahl des jeweils meistversprechenden Mittels. 

Anders Marx: Des dialektischen Umschlags als des einen 
»großen Mittels« der Zukunft sicher, unterschätzte Marx die »kleinen 
Mittel«, welche für die Gegenwart allein in Betracht kommen. Er 
unterließ es, die Frage abzuwägen: Bis zu welcher Grenze ist der 
Sozialismus, d. h. praktisch gesprochen doch wohl die staatliche 
Regulierung, letzthin die Verstaatlichung der Gütererzeugung, ein ge- 
eignetes Mittel der Menschheitskultur ? Zweifellos ist ein sozialistischer 
Gesellschaftsaufbau denkbar, wie Schäffle mit Recht ausführt und das 
australische Beispiel weithin belegt. Ist er — bis auf das letzte durch- 
geführt — auch wünschenswert? An die Spitze des sozialistischen 
Ganzen stellen die St. Simonisten ihre »hommes generaux«, welche 
einem jeden diejenige Arbeit zuweisen, die seiner Begabung und den Inte- 
ressen der Gesellschaft am meisten entspricht 2%) — entspricht nach dem 
autoritativen Gutdünken der Beamten. Was wird aus dem Erfinder 
oder dem Dichter, deren Arbeit den Zeitgenossen »ungeeignet« erscheint, 
aber nach hundert Jahren Nachfrage findet ? Ist darüber hinaus auch 
der Güterverbrauch — kommunistisch — zu regeln ? Ist Ikara unser 
Vorbild, die Reichshauptstadt Cabets, das Wunder der Symmetrie, 
die sogar der Fluß in einer geometrischen Geraden durchströmt ? Um 
alle Ungleichheit im Keime zu ersticken, setzt ein besonderer Aus- 
schuß Schnitt und Farbe der Kleidung fest. Alle Kleidung wird in 
staatlichen Fabriken hergestellt und fertig an die Einwohner verteilt. 

2%) Oeuvres de Saint-Simon et d’Enfantin, 41r. Vol. Doctrine 
Saint-Simonienne. Exposition par Bazard. Paris, Leroux 1877. Page 275. 





Nochmals »Marx oder Kant?e«e 837 


„ Aber nicht alle Leute sind gleich gebaut. Cabet weiß Hilfe: aus ela- 
stischen Stoffen wird eine Art dehnbare Gummiwäsche hergestellt, 
Die nicht zu beseitigenden Unterschiede der Menschen werden durch 
die Kleidung zum obligatorischen Ausdruck gebracht: Geschlecht, 
Alter, Beschäftigung. Auch das Alter? Wir fürchten weiblichen Ein- 
spruch, nicht nur bürgerlichen, sondern auch proletarischen ?”). 

Gegenüber solchen Uebertreibungen drängt sich die Frage auf: 
innerhalb welcher Grenzen ist der freie Wettbewerb und die wirtschaft- 
liche Selbstverantwortlichkeit — also der Liberalismus — auch heute 
noch ein Mittel des Fortschritts ? Ist auch die Presse zu verstaatlichen ? 
Gerade der Sozialismus bedient sich gerne der liberalen Preßfreiheit. 
Zwar nennt Marx gelegentlich den Kampf »die Triebkraft der Ent- 
wicklung«. Aber es fehlt bei Marx jede Erörterung der Frage: Sind 
Liberalismus und Sozialismus überhaupt Gegensätze? Gehen sie doch 
nicht so sehr im Endziel, als hinsichtlich der Mittel auseinander, 
welche sie zur Erreichung des bald utilitarisch, bald idealistisch ge- 
faßten Endzieles empfehlen. Ist eine weise Mischung dieser Mittel 
möglich und wünschenswert? Sozialliberalismus? Endlich: über- 
schätzen nicht beide, Sozialisten wie Liberale, die wirtschaftlichen 
Mächte auf Kosten der pädagogischen ? Einem Kant und seinem Zeit- 
alter stand »Erziehung« im Vordergrund des menschlichen Fort- 
schritts. Auf alle diese Fragen gibt Marxens Katastrophismus keine 
Antwort. 

Daher mußte die deutsche Arbeiterbewegung in dem Maße, als 
sie zu praktischem Handeln erstarkte, die richtige Praxis Schritt für 
Schritt der falschen Theorie aberobern. Der Marxismus erschwerte 
ihre parlamentarischen wie ihre gewerkschaftlichen Anfänge. 

Mehr als vom Parlamente erhoffte Marx von der Vergewaltigung 
der Volksvertreter durch hauptstädtische Volksmassen. Seine Anhänger 
ließen sich ursprünglich in das Parlament wählen »zum Protest« und 
saßen in parlamentarischen Kommissionen »zur Beobachtung« ?®). 

Für Marx beschränken sich die Gewerkschaften auf einen »Guerilla- 
krieg« gegen das Bestehende und verfehlen dadurch ihre Wirkung. Noch 
heute werden in den Kreisen Marxischer Rechtgläubigkeit die Miß- 
erfolge der Gewerkschaften mit Vorliebe gebucht. Arm an greifbaren 
Ergebnissen, bereiten die Gewerkschaften nach Kautsky den einen 
großen Schlag vor, den politischen Generalstreik ?°), unter welchem 
Namen heute das alte Gespenst Hegelscher Dialektik umgeht. Wie 
sehr dieser echt Marxische Katastrophismus die Gewerkschaftsbewe- 
gung hemmt, beklagte die Generalkommission der Gewerkschaften 
Deutschlands: »Mit der Methode, die Kautsky anwendet, gewinnt man 
die noch unorganisierten Massen für die gewerkschaftliche Organi- 
sation nicht. Alle seine Argumente über die Aussichtslosigkeit der 


27) Cabet, Voyage en Icarie. 5. Edition. Paris 1848. S. 20, 58, 59. 

22) Ed. Bernstein, Parlamentarismus und Sozialdemokratie. Berlin 
1906. S. 44 ff. 

2) Kautsky, Weg zur Macht. Berlin 1909. S. 73, 102. 


838 G. v. Schulze-Gaevernitz, 


gewerkschaftlichen Aktion sind Argumente für die Gelben und Indif- 
ferenten« 3%). Noch in den neunziger Jahren war die Meinung weit 
verbreitet, wie sie Bebel wiederholt aussprach: die Gewerkschaften 
hätten ihren Höhepunkt erreicht und könnten gegenüber den Syn- 
dikaten wenig mehr ausrichten. Seitdem ist die Macht der Arbeiter 
als Konsumenten mächtig gewachsen und hat die lokale Geschäftswelt 
in ihre Kreise gezogen. Die öffentliche Meinung drückt vielfach zu- 
gunsten der Arbeiter. Welchen gewerkschaftlichen Rückhalt könnten 
die Genossenschaften bieten, ruft Bernstein, wenn sie bis zu 
einem Jahresverzehr der Arbeiterfamilie an Dividende aufspeicherten! 

Nachdem Parlamentarismus und Gewerkschaftswesen anerkannt 
sind, ist es hauptsächlich kleinbürgerlicher Antimilitarismus, ab- 
gelebtes Manchestertum, welches heute die deutsche Sozialdemokratie 
von der bürgerlichen Welt unterscheidet. Wird man der werbenden 
Kraft des Flottengedankens auf die Dauer entgehen? Nicht nur 
Deutschlands Zukunft, auch Deutschlands Gegenwart liegt auf dem 
Wasser. Wird man sich auf die Dauer der Einsicht verschließen, daß 
der Aufstieg des deutschen Arbeiters einer breiten kolonialen Basis 
bedarf? Marx selbst rechtfertigte jene Eroberung, durch welche die Ver- 
einigten Staaten »den faulen Mexikanern das herrliche Kalifornien« ent- 
rissen. Welches andere Interesse in Deutschland würde durch einen un- 
glücklichen Krieg — schon durch eine Blockade — so sehr geschädigt 
werden, als gerade die Arbeiterbewegung ? Früher oder später muß für 
Gewerkschaftler der Satz sonnenklar werden, daß in dieser armen Welt 
ein ehrlicher Friedenszustand waffengerüstete Mächte voraussetzt, die 
sich gegenseitig achten, weil fürchten. Denn täglich macht der Gewerk- 
schattler die Erfahrung, daß Verträge zwischen Starken und Schwachen 
zur sogenannten »Löwengesellschaft« ausarten, bei welcher der einen 
Seite aller Vorteil, der andern Seite aller Nachteil zufällt. Schüchterne 
Stimmen werden laut, welche die Vorherrschaft der auswärtigen 
Politik über die innere bekennen. »Was erstrebt das deutsche Volk, 
wie begreift es seine Stellung unter den Nachbarn, wie erträumt es 
seine Zukunft im Verhältnis zu ihnen ? Für England ließe sich da fast 
eine genaue Antwort geben; unter uns Deutschen erscheint schon die 
Frage wunderlich. Den Staat kann nur leiten, wer lernt, für das Ganze 
des Volkes in seinen allgemeinsten, also besonders aus den Beziehungen 
mit den Nachbarn sich ergebenden Angelegenheiten zu denken. Vor- 
gänge bei dem Nachbar wird der Franzose niemals wie der Deutsche 
als bloßes Schauspiel, bei dem er zum Schluß ethisch zu zischen oder 
Beifall zu klatschen hat, ansehen; er erhebt immer die Frage des 
verantwortlichen Sachwalters seiner Nation: Was nützt, was schadet 
es uns« ?!) ? 

Aber wie rückständig man in auswärtigen Fragen auch heute noch 
sei: im Innern siegt die Kleinarbeit des Tages auf der vollen Linie. 





*) Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften 
Deutschlands Nr. 40, 2. Oktober 1909, S. 622. 
“) Karl Leuthner, Sozialistische Monatshefte 1908. S. 462 u. 466. 


Nochmals >»Marx oder Kant?« 839 


Der Aufstieg des deutschen Kapitalismus führt schrittweise auch den 
deutschen Arbeiter aufwärts. Wirtschaftliche Erfolge verdichten sich 
allmählich zu politischem Einfluß, dessen Besitz zu opportunistischer 
Verwertung einlädt. »In der Welt der Realitäten geht es nun einmal 
nicht ohne Kompromisse ab« °?). »Kein einziger Fortschritt ist das 
Werk der Arbeiterklasse allein. Wie viel sie erreicht, hängt davon 
ab, wie viel bürgerliche Stimmen sich mit den ihrigen vereinigen«. 
»Praktischen« Fragen gegenüber beschäftigt das Bekenntnis nicht 
mehr die Köpfe. Marx wird zum Heiligen, dessen Schrein sich nur des 
Feiertags auftut. 

Um so größer ist die Gefahr der Verflachung zu stumpfer Alltäg- 
lichkeit. Jeder, der im Gewerkschaftsleben steht, kennt diese Ge- 
schäftsmäßigkeit. Nach dem Sturm und Drang der Jugend steht der 
deutsche Arbeiter heute vor der Aufgabe des zum Manne reifenden 
Jünglings, in »ein bestimmtes tätiges Leben« zu treten, »ohne die 
idealisierende Kraft dabei einzubüßen« 33). Hierzu kann ihm Marx 
einen letzten, entscheidenden Dienst leisten, indem er Führer wird 
— vorwärts zu Kant, vorwärts mit Kant über Kant hinaus. 

Marxens Größe ist das Unmarxische in Marx. Nur ober- 
flächlich vom Sande westeuropäischer Aufklärung bedeckt, ruhen in ihm 
die gewaltigsten Baublöcke des besten deutschen Idealismus. Heute 
handelt es sich darum, des Flugsandes Herr zu werden und jene Trüm- 
mer der Vorzeit an das Tageslicht zu fördern. Mit ihnen gilt es, auf 
dem Felsengrunde des letzten Wertes jenen größeren St. Peter zu er- 
richten, der ihnen allen Unterkunft bietet: » Juden und Judengenos- 
sen«. Marxens unvergängliches Verdienst aber ist es, zu dieser Arbeit 
die jugendlichen Titanen aufgerufen zu haben, deren Namen einem 
“Kant und Fichte noch unbekannt waren: Großkapital und 
Arbeiterschaftt. 

VI Kant in Marx. 

Ich möchte nicht mißverstanden werden. Nicht darauf kommt 
es mir an, Marx und Kant zu »versöhnen«, nachdem ich mich be- 
müht habe, ein scharfes »Marx oder Kant« durchzuführen. Viel- 
mehr stehen die Grundgedanken eines Marx in unversöhnlichem 
Gegensatz nicht nur zu Kant, sondern zur gesamten Philosophie des 
deutschen Idealismus. Ich rechne hier zu: Marxens Wertnihilismus, 
Marxens philosophischen und historischen Materialismus, ferner auf 
ethisch-politischem Gebiet: Marxens Monismus, Marxens Utilitarier- 
tum, Marxens Katastrophismus. Erst nachdem der Marxismus durch 
Kant gründlich beseitigt ist, bleiben gewisse gedankliche Restbe- 
stände, welche Marx als Erbteil seines Zeitalters unbesehen über- 
nahm. Marx war das Kind einer Zeit, die dem klassischen Zeitalter 
deutschen Denkens noch sehr nahe stand. Es handelt sich hierbei 
entweder um gewisse erkenntnistheoretische Voraussetzungen, die 


. 3) Kolb, Sozialistische Monatshefte 1905, S. 784. 
3) Schiller an Goethe, Brief vom 8. Juli 1796. (Briefwechsel zwischen 


Schiller und Goethe, 4. Aufl. I. Bd.:Stuttgart 1881. S. 147). 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 54 


840 G.v. Schulze-Gaevernitz, 


für Marx Selbstverständlichkeiten waren, die aber gewiß nicht 
selbstverständlich sind (Punkt Iı und 2 des Folgenden), oder es 
handelt sich um gewisse kulturphilosophische Nebengedanken, 
die im Widerspruch zur »wertneutralen« Theorie stehen, die aber im 
Menschen Marx mächtig waren und in seinen Schriften immer 
wieder zum Durchbruch kommen (Punkt 3—6 des Folgenden). Ent- 
gleisungen für den Theoretiker — sind diese Gedanken einer Arbeiter- 
schaft an das Herz gewachsen, welche mit Marxverehrung sogar 
Schillerverehrung vereinigt. Es ist von groBer volkspädagogischer 
Bedeutung, diese idealistischen Bestandteile aus Marx herauszu- 
schälen. Der deutsche Arbeiter ist durch Marxens Schule gegangen. 
Er entwächst dieser Schule. Jetzt verlangt er zu wissen: Was bleibt 
mir von Marx, um mit Marx über Marx hinauszukommen? Wir 
mögen den Theoretiker befriedigen, wenn wir uns damit begnügen, 
den Marxismus zu »zersetzene.. Aber wir würden uns dem Vorwurf 
aussetzen, dem Arbeiter Steine statt Brot zu reichen. Der Arbeiter 
verlangt mehr als Kritik: losgelöst von der überlieferten Kirchen- 
lehre, bedarf er eines neuen, mit der ganzen Kraft seines ungebrochenen 
Wesens zu bejahenden Glaubens — eines Glaubens in Ueberein- 
stimmung mit bester Philosophie und geläutertem Christentum. 

I. Die Wissenschaft ist für Marx kein beliebiger Spazier- 
gang der Gedanken hierhin oder dorthin, sondern ein zweck- 
volles und nicht aussichtsloses Fortschreiten auf vorgezeich- 
netem Wege. Marx unterscheidet richtige und falsche Methoden. 
Marx glaubt an die Methode und den Wahrheitsgehalt der durch 
Newton begründeten Naturwissenschaft. Dieser Glaube ist so stark, 
daß Marx die Ergebnisse der Naturwissenschaft als feststehend von 
der »Ideologie« abzweigt, welche mit dem ökonomischen Untergrunde 
fortgewälzt wird. Nicht minder glaubt Marx daran, die Wissenschaft 
von der menschlichen Gesellschaft durch seine eigene Methode zum 
Wahrheitswerte emporgehoben zu haben. Spricht Marx von 
bürgerlicher und proletarischer Wissenschaft, so will er damit falsche 
und wahre Wissenschaft entgegensetzen. 

Diese Feststellung ist wichtig gegenüber relativistischen Anklängen 
bei Marx selbst, wichtiger noch gegenüber dem Relativismus der Epi- 
gonen. So leugnet Sombart, daß die »Menschenwissenschaft« über- 
haupt Fortschritte machen könne: Eine Anzahl höchst persönlicher 
Werke stehen in ihr nebeneinander; gleich wahr und gleich falsch, 
fallen sie professoraler Haarspalterei zum Opfer, bis wieder ein »Großere 
von neuem anfängt, dem ein anderer Spaziergang der Gedanken be- 
hagt 3$). Dieser Gedanke liegt in der Richtung alter und neuer Sophi- 
stik: Du machst dich an die Gedanken wie an die Dinge, um sie 
Dir mundgerecht zu machen: Urteile sind »Material wie Kraut und 
Rüben«; wenn sie Dir recht sind, so sind sie für dich — Wahrheit 
(Stirner). Wahr ist das Bonmot, das heute gefällt; gut das Gericht, 
das heute dem Gaumen schmeichelt (O. Wilde). Der Weise verjagt die 


3) Sombarta.a. O. S. 46, 47, 58. 


Nochmals »Marx oder Kant?«- $41 


trockene Wahrheit aus dem Bett und macht die schimmernde Laune 
zur Lagergenossin (E. Fitzgerald). Einem Kant ist die Wahrheit 
Treugeliebte und Königin. Auch Marx geht von »Voraussetzungen« 
aus, an welchen er die Gedanken mißt, ob wahr oder falsch — hierin 
echter Kantianer. In Hegels Dialektik verehrt Marx den logischen 
Wert. Auch für Marx gilt das Wort Stirners: »So lange du an die 
Wahrheit glaubst, bist du — ein religiöser Mensch« 35). 


2. Unter diesen logischen Werten steht für Kant wie für Marx 
die Kausalität als die Norm aller Seinswissenschaft voran. 
Marx wie Kant sind Gegner jener »faulen Teleologie«, welche durch 
Hineinmischung von praktischen Werten die Erkenntnis des Seins 
verfälscht. Auch für Marx steht dieser Grundsatz fest, welchen er 
freilich, mangels scharfgeschliffener Erkenntnistheorie, im einzelnen 
öfters durchbricht. Für Marx ist die Nationalökonomie keine Samm- 
lung von Rezepten, sondern reine Seinswissenschaft, die nichts anderes 
zu tun hat, als Kausalzusammenhänge festzustellen — sei es historisch 
schildernd, sei es theoretisch verallgemeinernd. 


Ueber diesen gemeinsamen Ausgangspunkt hinaus erstrecken Kant 
wie Marx dienaturwissenschaftliche Bearbeitung auf die 
geistige Erscheinungswelt, also auch auf die menschliche Gesellschaft. 
Psychologie ist für Kant der zweite Teil der Naturwissenschaft. Uner- 
findlich, wie Sombart naturwissenschaftliches und psychologisches 
Verfahren in Gegensatz bringen kann; ist doch die Psychologie heute 
eine experimentierende Naturwissenschaft wie jede andere 38). Für 
Marx ist der historische Materialismus der Versuch, das Gesellschafts- 
wesen naturwissenschaftlich zu bearbeiten. Mag dieser Versuch ab- 
gelehnt werden, darin ist Marx zuzustimmen, daß eine Naturwissen- 
schaft des Gesellschaftslebens grundsätzlich gefordert werden darf. 
Soziologie, Sozialpsychologie? Nicht minder erlaubt ist es, aus dem 
Gesamtgebiet der sozialen Erscheinungen nach Wert gesichts- 
punkten das Kulturleben oder einen einzelnen Zweig desselben, z. B. 
das künstlerische, das wirtschaftliche Leben, auszuwählen und diesen 
dann psychologisch — also naturwissenschaftlich — zu behandeln. In 
ähnlicher Weise besitzt die Biologie ein teleologisch abgestecktes 
Arbeitsgebiet, das sie mechanistisch zu beherrschen bestrebt ist. Es 
bleibe dahingestellt, inwieweit eine solche »Wirtschaftspsychologie« 
Aehnlichkeit mit irgend welcher bisher vorhandenen Nationalökonomie 
aufwiese — jedenfalls nicht mit der Marxens. Marxens »Kapital« be- 
hauptet, Naturwissenschaft zu bieten und bietet überwiegend doch — 
Wirtschaftsgeschichte. 

3. Ueber den theoretischen Wert hinaus glaubt Marx an ein 
Etwas, für das unser Leben ein Werkzeug ist. Er opfert diesem Etwas, 
seinem Berufe, ein Leben beispielloser Arbeit. »Arbeitsunfähigkeit 


35) Stirner, Der Einzige und sein Eigentum. 3. Aufl. Leipzig 1901, 
Seite 365. 
3) Sombarta. a. O. S. 36, 40. 
54* 


842 G.v. Schulze-Gaevernitz, 


da 


ist das Todesurteil für jeden Menschen, der kein Vieh ist« 3"). Bemißt 
sich der Wert eines Lebens nach der Menge der in ihm geleisteten 
Arbeit, so steht Marx unter den Ersten. 

Welchem Werte aber dient dieser ungeheure Kraftaufwand ? 
Unausgesprochen doch wohl dem Persönlichkeitsgedan- 
ken des deutschen Idealismus, welcher in Marx durch die jung- 
hegelsche Schule fortlebt. Trotz der »Ausrottung des Weltzwecks« rettet 
D. Fr. Strauß aus dem Zusammenbruch des Christentums das Humani- 
tätsideal. Feuerbach verpflichtet zur »Menschen«liebe — eine höchst 
paradoxe Forderung gegenüber der natürlichen Sympathie und Anti- 
pathie, die wir gegenüber einzelnen Wandergenossen empfinden. »Der 
Gott, den du anbetest, bist du selbst in deinen höchsten Stunden«. 
In diesem Satz Feuerbachs ist trotz aller Anthropologie der über- 
empirische Wert deutlich genug zum Ausdruck gebracht. Die Natur- 
wissenschaft kennt keine »höheren« und »niederen« Stunden. Mit 
Recht wendet Stirner ein: Der Mensch hat Gott getötet, um selbst 
»Gott in der Höhe« zu werden ?8). 

Im klassischen Persönlichkeitsideal wurzelt Marx nicht minder 
tief als im kapitalistisch-proletarischen Zeitalter. Ein Japaner hat 
die scharfsinnige Frage aufgeworfen, ob der Import des europäischen 
Kapitalismus ohne Europas Persönlichkeitsgedanken imstande sein 
werde, in Japan eine sozialistische Bewegung nach europäischem 
Muster auszulösen ??). 

Um die Persönlichkeit zu retten, empört sich Marx gegen die 
Herrschaft des Geldes und der Sachgüter. Er verteidigt den »Men- 
schen« vor des Menschen eigenem Gebilde: dem Kapital. Er prote- 
stiert gegen »Fachidiotismus«, die Folge der Arbeitsteilung und des 
Maschinenwesens. Er verteidigt die Persönlichkeit des Angestellten 
und des Arbeiters gegen die Selbstherrlichkeit feudaler und kapitali- 
stischer Magnaten. In diesem Glutkopf glüht Kants erhabener Ge- 
danke der »Menschenwürde«. Dieser Gedanke bringt die Lava in 
Fluß, die mit seinem Erkalten zu Stein erstarrte. Was erstrebt die 
ganze moderne Sozialpolitik anders, als dem Kapitalismus Zügel 
anzulegen zu Gunsten des Persönlichkeitsideals? Der »Industrie- 
untertan« werde »Industriebürger« 4°). 

4. Im Anschluß an unsere klassische Philosophie überwölbt Marx 
die Persönlichkeit durch de Gemeinschaft. Dem sozialen 
Ganzen verleiht er einen besonderen Wert, dem der Einzelne unter- 
geordnet, ja — mit Hegel — geopfert wird. Marx hat den Anarchismus 
— die Selbstgenügsamkeit des Einzelnen — leidenschaftlich bekämpft. 
Er hat das liberale Wirtschaftssystem des Anarchismus beschuldigt. 





3) Marx an Sorge S. 136. (Briefe und Auszüge aus Briefen von J. Ph. 
Becker, J. Dietzgen, Fr. Engels, K. Marx u. a. an F. A. Sorge u. a. Stuttgart 1906). 

38) G. Adler, Stirners anarchistische Sozialtheorie. Jena 1907. S. 37. 

3) Soda, Geld und Wert. Tübingen 1909. S. 174. 

40) Vgl. Hilfe 1908. Maurenbrecher in Nr. 36 und meine Erwide- 
rung in Nr. 43, sowie Naumann, Süddeutsche Monatshefte 1908, S. 1408. 


Nochmals -Marx er Kante 3 
c 5 rx oder Kante 843 


Engels spricht — echt hegelisch — von dem »lumpigen Individuum«. 
Für Marx ist der Mensch »Gemeinwesen« *!). Aus dem Dunkel der 
»Vorgeschichte« steigt die Gesellschaft zu »höheren Formen« empor. 
Das lebende Geschlecht ist »Nutzrießer« der Erde, die es »verbessert« 
den Nachfahren zu hinterlassen hat. Dieser Gedanke ist nichts 
anderes als der Menschheitsgedanke unserer Klassiker. Er ist auf 
dem Boden einer naturalistischen Weltanschauung sinnwidrig; er 
wurzelt tief hinunter bis in die Reich-Gottes-Lehre der Vorzeit und reift 
bei Marx zur Idee des Zukunftstaates empor. Unter diesem Gesichts- 
punkt bezeichnete ich in meiner Rektoratsrede 1908 die vielbespöttelte 
Idee des Zukunftstaates als den wertvollsten Teil der ganzen Doktrin 
— jenen Teil, in dem die Kant und Fichte unmittelbar fortleben. 
Kann man »das Reich der Freiheit«, den »\erein freier Menschen« 
nach Marx #2) besser beschreiben als mit den Worten Kants von dem 
weltbürgerlichen Zustand, in dem die Freiheit des Einen nur durch 
die Zusammenstimmung mit der Freiheit aller andern eingeschränkt ist, 
in dem Niemand Vorteile genießt, damit die andern um so mehr 
darben müssen ? 

Ohne weiteres lassen sich von Marxens Zukunftstaate ausdie Fäden 
ziehen zur Nation Fichtes — der Nation, die für Fichte nichts natur- 
haft gegebenes, sondern ein »zu bildendes« Kulturgut bedeutet. Trotz 
allem Internationalismus hat Marx den deutschen Arbeitern in 
erster Linie die welthistorische Aufgabe gesetzt, die Fichte mit fol- 
genden Worten beschreibt: »Von den Deutschen aus soll dargestellt 
werden ein wahrhaftes Reich des Rechts, wie es noch nie in der Welt 
erschienen ist, in aller der Begeisterung für Freiheit des Bürgers, die 
wir in der alten Welt erblicken, ohne Aufopferung der Mehrzahl der 
Menschen als Sklaven, ohne welche die alten Staaten nicht bestehen 
konnten — von den Deutschen, die seit Jahrtausenden für diesen großen 
Zweck da sind und ihm langsam entgegenreifen; ein anderes Element 
ist für diese Entwicklung in der Menschheit nicht da« $). Marx hat 
die Herrschaft der deutschen Wissenschaft über Engländer und Fran- 
zosen für »sehr nützlich, ja für unentbehrlich« erklärt. Marx hat die 
Ansprüche der österreichischen Slaven scharf zurückgewiesen; er 
hat einer Verdeutschung dieser Volkssplitter das Wort geredet, während 
er an die Zukunft der Balkanslaven glaubte. Insofern wurde Marx 
von Bakunin nicht ganz zu Unrecht des »Pangermanismus« beschul- 
digt 4). 

In der Tat, nicht Franzosen, nicht Engländer —diedeutschen 
Arbeiter waren es, welche Marxens Lehre aufnahmen. Sie waren es, 
die — Marx in der Hand — die internationale Arbeiterbewegung 


41) Gesammelte Schriften von Karl Marx und Friedrich Engels, herausgeg. 
von Franz Mehring. II. Bd. Stuttgart 1902. S. 58/39. 

43) Kapital I, S. 45. III. 2. Teil. 2. Aufl. 1904. S. 355. 

43) Fichte, Staatslehre. 4. Bd. Berlin 1345. S. 423'424. 

4t) Briefe an Sorge a.a.O. S. 40. Ed. Bernstein, Karl Marx und Michael 
Bakunin. Arch. f. Sozialwissenschaft. Jan. ıg9ro. Bd. 30. S. 11. 





844 G.v. Schulze-Gaevernitz, 


weithin mit deutschem Wesen beeinflußten. Jugendkräftig treten 
die deutschen Gewerkschaften heute an die Spitze des Gewerkschafts- 
heeres — die meisten internationalen Gewerkschaftssekretariate haben 
in Deutschland ihren Sitz — während die altberühmten britischen 
Vorbilder gemach verknöchern. Von letzteren sagt Kautsky 
übertreibend, aber nicht ganz zu Unrecht: »Die Emanzipation 
ihrer Klasse erscheint ihnen als ein törichter Traum, dagegen sind 
Fußball, Boxen, Pferderennen, Wetten Angelegenheiten, die sie 
aufs tiefste erregen, ihre ganze freie Zeit, ihre Geisteskraft, ihre ma- 
teriellen Mittel in Anspruch nehmen« Es hat den Anschein, als ob 
die britischen Gewerkschaften durch beabsichtigte Beschränkung 
der Arbeitsleistung den Industriekapitalismus ihres Landes heute 
in manchen Fällen lähmen. 

Sollte das Gefühl ihrer besonderen Berufung zum sozialen Auf- 
bau die deutschen Arbeiter nicht eifersüchtig machen auf die Breite 
und Unangefochtenheit der deutschen Weltstellung? Sind sie 
als die bodenständigen von dieser Grundlage doch abhängiger als das 
bewegliche Kapital. Sollte sich ihr Auge nicht öffnen lassen für die 
außerordentlichen Gefahren, welche ihre Grundlage heute von außen 
bedrohen und welche mit frommen Friedenswünschen nicht zu bannen 
sind? Nur langsam ringen sich solche Einsichten aus der Verbitterung 
empor, die das Ausnahmegesetz hinterlassen hat. Man vergleiche etwa 
folgendes Zwiegespräch (Ausgang 1908): Parvus: »Wie die kapitali- 
stische Bourgeoisie bestrebt ist, die Nation zu einigen, um die Nationen 
miteinander zu verfeinden, so sind wir umgekehrt bestrebt, die Nation 
zu teilen, um das Proletariat in ganz Europa zu einigen«. Hué: »Daß 
wir bestrebt sind, die Nation zu teilen, ist eine Privatansicht, die wir 
für unsern Teil entschieden ablehnen. Die Sozialdemokratie hat viel- 
mehr stets die Nationalität als einen berechtigten Faktor im Leben 
der Völker, als einen Kulturfaktor anerkannt. Wir wollen die Soli- 
darität innerhalb der Nation herbeiführen«. Auch hier spricht Bernstein 
das Schlußwort: »Wo wichtige Interessen der Nation in Frage stehen, 
kann die Internationalität kein Grund schwächlicher Nachgiebigkeit 
gegenüber den Prätensionen ausländischer Interessenten sein« $5). 

5. Indem Marx an Wahrheit, Persönlichkeit und Vernunftstaat 
festhält — an Werten, denen wir nicht hoffnungslos dienen — teilt er 
den Fortschrittsgedanken der deutschen Klassiker. Es ver- 
schlägt nichts, daß Marx bei »Fortschritt« zunächst an den tech- 
nischen Fortschritt denkt. Der technische Fortschritt ist ihm an 
das Herz gewachsen, weil er knechtische Fronden mildert, Arbeits- 
zeiten verkürzt, »das Reich der Freien« vorbereitet, kurz, mensch- 
liche Werte fördert. 

»Däo hat die Arbeit der Mädchen den Nymphen befohlen«. 

Aber der Begriff des »Fortschritts« ist sinnwidrig auf dem Gebiete 
der wertneutralen Natur. Naturwissenschaftlich betrachtet ist jeder 


#5) Bernstein, Voraussetzungen des Sozialismus. Stuttgart 1906 
S. 146. 


Nochmals »Marx oder Kant«? 845 


sogenannte Fortschritt eine Veränderung in der Lage des Stoffes’ 
nicht wertvoller als irgend eine frühere Anordnung der ewig gleich- 
bleibenden Masse. Geistiges Leben — Atombewegung; Natur — ewiger 
Kreislauf. Wiederkehr desGleichen! Der Begriff des Fortschritts ver- 
langt einen Wert, dem gewisse Vorgänge sich »schrittweise« nähern — 
das Ziel, »nach welchem die Leute ausschauen von ferne« (Hiob 36, 25). 
Die Verwirklichung des Fortschritts verlangt jene Macht, welche 
trotz aller Erfahrung den Sieg des Guten im Weltlauf verbürgt. Der 
Glaube an den Fortschritt ist Religion. 

Durch Marx lebt der Fortschrittsgedanke in der deutschen Ar- 
beiterbewegung. Weltanschauungsmäßig aber ringt er sich nur müh- 
sam zur Herrschaft unter dem Wust aufgezwungener und darum abge- 
lehnter Kirchenlehre. Hören wir einen sozialdemokratischen Arbeiter: 
»In religiöser Hinsicht steht die Majorität des sozialistischen Industrie- 
proletariats der Religion und Kirche völlig indifferent gegenüber. Ein 
großer Prozentsatz der von diesem Schlafe Erwachten bekennt sich 
zum Atheismus. Daß diese Art Gottesleugnung eine Schule ist, durch 
die fast jeder ernstlich Suchende hindurchgeht, ist keineswegs eine 
nur sozialdemokratische Erscheinung. Daß aber so viele aus diesem La- 
byrinth der Negation den Weg nicht mehr ins Freie finden und dem 
Minotaurus Pessimismus zum Opfer fallen, daran ist schuld das 
mangelnde Vertrauen zu dem angebotenen Ariadnefaden der Volks- 
bildung. — Trotzdem ich auf Grund meiner während einer 15Jjährigen 
Mitgliedschaft zur Partei und Gewerkschaft gemachten Erfahrungen 
weiß, daß innerhalb meiner Partei durch die Propaganda für den philo- 
sophischen Materialismus und Atheismus in Wort und Schrift genau 
so an der Volksseele gesündigt wird, wie von Vertretern des Christen- 
tums durch all’ den Zwang zum Glauben und Aberglauben, so bin 
ich doch der Meinung, daß diese Erscheinung nur ein Üebergang 
(wenngleich ein nicht zuempfehlender), nicht aber ein Untergang ist« $6). 

6. Für den Fortschritt bejaht Marx die Herrschaft des Menschen 
über die Natur. Der Mensch scheidet aus dem Tierreich aus und be- 
herrscht die Natur ?”). Arbeit ist die Macht des Fortschritts, die Natur 
— seine Bedingung. Ja, Marx neigt dazu, die Bedeutung der geo- 
graphischen Bedingungen sogar zu vernachlässigen $8). Aber diese 
Ueberschätzung des Menschen, diese Unterschätzung der Natur ist 
vom echtesten Stamme des deutschen Idealismus: sie gipfelt von 
Kant über Fichte und Hegel hinaus doch erst in Marxens »Kapitale«. 

Unsere klassischen Philosophen sind in dieser Hinsicht nur 
Marxens »Vorläufere. Kant bejaht die Technik als die »Geschicklich- 
keit«, die Natur zu benützen. Kant selbst war ein technischer Kopf. 








t) E. Heller, Christliche Gedanken eines Sozialdemokraten. (Evan- 
gelisch-Sozial 1909, Nr. 4. S. 105, 106, 109.) Vergl. Rade, Diereligiös-sittliche 
Gedankenwelt unserer Industriearbeiter. Göttingen 1898. 

“) Engels, Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur 
Wissenschaft. 5. Aufl. Berlin 1907. S. 47/48. 

“) Hammachera.a.O. S. 413f. 


846 G.v.Schulze-Gaevernitz, 


Zur Zeit der Abfassung der Kritik der Urteilskraft soll er sich um 
die Herstellung eines Spinnrades bemüht haben; er glaubte den 
Wohlstand zu fördern, »wobei dann gewöhnlich auch bessere Denkungs- 
art sich einzufinden pflegte. Für Goethe ist die Naturwissenschaft 
»ein Hebel, womit man die Natur anfassen und bewegen solle. (Brief 
an Schultz vom 24. November 1817). Denken wir an Fichte’s herr- 
liches Wort: »Es ist nicht ein bloßer frommer Wunsch für die 
Menschheit, sondern es ist die unerläßliche Forderung ihres Rechts 
und ihrer Bestimmung, daß sie so leicht, so frei, so gebietend 
über die Natur, so echt menschlich auf der Erde lebe, als es 
die Natur nur immer verstattete. Nun erst gar Hegel — neben 
Fr. List der Prophet des neudeutschen Kapitalismus! Die Industrie 
bringt »die Kunst, gesellschaftlich zu leben«. Ihr belebendes Element 
ist der Handel. Arbeitsteilung und Maschine sind die Grundlage 
der Klassenbildung. »Die Massen avancieren« — von der Knecht- 
schaft durch die Arbeit zur Freiheit. Alle diese Gedanken hat Marx 
erst zu Ende geführt. 

Nach Marx ist es die »zivilisatorische Seite« des Kapitals, 
Mehrarbeit über die gegebenen Bedürfnisse hinaus unter Bedingungen 
zu erzwingen, die der Entwicklung der Produktivkräfte vorteilhafter 
sind, als alle früheren Wirtschaftsstufen. So bereitet das Kapital 
jene »höhere« Wirtschaftsordnung vor, in welcher der Mensch seinen 
Stoffwechsel mit der Natur »rationell« unter geringstem Kraftauf- 
wande und unter menschenwürdigsten Bedingungen vollzieht. Indem 
der Mensch die Naturkraft unterjocht, schiebt er »das Reich der Not- 
wendigkeit« zurück. Jenseits desselben — durch jeden technischen 
Fortschritt erweitert — beginnt »das Reich der Freiheit«, in dem die 
menschliche Kraftentwicklung, auf überwirtschaftliche Kulturziele ge- 
richtet, zum Selbstzweck wird ®#). 

Marxens Verdienst in dieser Hinsicht ist nicht hoch genug anzu- 
schlagen. Das erste Geschlecht englischer Fabrikarbeiter hat den 
König Dampf gehaßt und seine Diener, die Maschinen, zerschlagen. 
Noch ein Thompson erhoffte ein kleinbürgerliches Heil in Owenschen 
Dörfern. Heute verneinen die romanischen Syndikalisten die »hierar- 
chische Arbeitsteilung« des kapitalistischen Großbetriebs, dem sie 
»Autonomie der Gruppe«, »Äufsicht von unten« entgegensetzen. Der 
deutsche Arbeiter bejaht mit Marx den technischen Fortschritt und 
den arbeitsteiligen Großbetrieb. Marx verbietet ihm, durch »Sabotage« 
den kapitalistischen Aufschwung zu lähmen, der den Arbeiter selber 
emporwirbelt. Marx lehrt ihn, jene unheimliche Macht verstehen, 
welche die Produktion unendlich erweitert, den Weltmarkt schafit 
und das Reich der Notwendigkeit eindämmt: Marxens »Kapitals 
— ein Hymnus zugleich des Kapitals und seines welterobernden 
Siegeszuges. 

Fassen wir zusammen: Marx verweigert seinen Anhängern den 
Weg zu Stirner, zu jenem letzten, nie widerlegbaren Subjektivismus, 


1) Vgl. Kavita! III. Teil 2, S. 355. 


Nochmals :Marx oder Kant '« 847 


der von den griechischen Sophisten bis zu unserer »Moderne« sich 
selbst widerlegt — über Ekel, Langeweile und Verzweiflung hinaus 
widerlegt er sich durch Selbstmord, Irrenhaus oder Gefängnis. Alles 
zwischen Stirner und Kant ist widerlegbare Halbheit. Mit Kant sagt 
Fichte: »Das Ich ist alles«e — das überempirische Ich, die Vernunft. 
»Das Ich ist alles« — äfft Stirner nach — das endliche Ich, die Laune. 
Es ist nicht zweifelhaft, wo Marx in diesem letzten aller Gegensätze 
steht. Auch Marx glaubt »an Vernunft und \Wissenschaft«, und nichts 
ist ihm verhaßter als das Wort Bakunins: »Schüttelt zu, es wird 
etwas herauskommen«. Marx schlägt seinen Anhängern die Brücke 
zur Hochkultur des deutschen Idealismus. Er schlägt die Brücke 
über all das naturgebundene und kleinmenschliche, das die (leider oft 
nur sogenannte) »schöne« Litteratur unserer Tage mit Vorliebe dar- 
stellt 5°). Wird der deutsche Arbeiter diese Brücke zu betreten wagen? 
Wird er es wagen, erobernd in das Hochland vorzustoßen ? Diese 
Frage ist nicht hoffnungslos für den. der die geistigen Neubildungen 
des Zeitalters nicht nach Jahren, sondern nach Jahrzehnten bemißt. 

Noch ist die Menschheit — noch ist Deutschland jung und nicht 
hinter uns, sondern vor uns liegen die Alpengipfel der Weltge- 
schichte. 





5) R. Eucken, Sinn und Wert des Lebens. Leipzig 1908. S. 1134 ff. 
sl’eberwindung der kleinmenschlichen Arte. Derselbe, Geistige Strömungen der 


Gegenwart. Leipzig 1904. S. r ff. »Der geistige Notstand der Zeit« und passim. 


848 


SOZIALPOLITISCHE CHRONIK.” 


Die Unternehmerorganisationen. 


Von 
EMIL LEDERER. 


Allgemeines. 


Parallel mit der Organisation der Arbeiter in den Gewerkschaften 
geht die der Unternehmer in den Arbeitgeber-Verbänden. Sie setzt 
zwar viel später ein, aber gelangt, der Natur der Sache gemäß, viel 
früher zu einer mächtigen Position als die Organisationen der Arbeit- 
nehmer. Denn die Organisation der Unternehmer beginnt in einem 
Zeitpunkte, in welchem die Idee eines Zusammenschlusses in der 
Unternehmerschaft schon feste Wurzel gefaßt hatte. Das Jahr 1904, 
welches den \Vendepunkt in der Organisation der deutschen Unter- 
nehmerschaft bedeutet, fand den Gedanken des allgemeinen Zusammen- 
schlusses gleichgerichteter Interessenten, zunächst in der Form von 
Syndikaten und Kartellen, schon allgemein verbreitet. So konnte es 
auch nicht schwer werden, die Unternehmer, sobald einmal die Not- 
wendigkeit hiezu vorhanden war, zu einem Zusammenschluß in Ar- 
beiterfragen zu bringen und Organisationen zu bilden, welche den immer 
rascher anwachsenden Gewerkschaften die Wage halten sollten. Der 
Gedanke, Arbeitgeber-Verbände zu bilden, setzte sich auch, nachdem 
er einmal praktische Verwirklichung gefunden, ungemein rasch durch: 
Es wurden gegründet: !) 


vor Angaben 
1900 1900—I904 1905—1909 fehlen 
Reichsverbändc. . . . 18 17 32 6 
Landes- und Bezirks- 
Verbände ..... 43 37 99 223 
Ortsverbände. . . . . y4 169 360 1494 
155 223 49I 1723 


Diese Ziffern, aber noch mehr die nach Jahren detaillierte Stati- 
stik, beweisen, daß der Arbeitgeber-Gedanke immer weitere Fort- 


*) Abgeschlossen am ı5. IV. d. J. 
!) Reichsarbeitsblatt, August 1909, S. 591. 


Sozialpolitische Chronik. 849 


schritte macht. Allerdings scheint der Höhepunkt der Gründungs- 
tätigkeit bereits überschritten zu sein — wie auch selbstverständlich, 
da für die wichtigsten Branchen sowohl Reichs-, als auch Landes- 
und Bezirks- sowie Orts-Verbände vorhanden sind. Es kann sich jetzt 
nur mehr um den Ausbau der einzelnen Organisationen, um die Ver- 
mehrung ihrer Mitgliederzahl, handeln. So weisen z. B. die Jahre 
1907 und Igog folgende Ziffern für Neugründungen auf: 


1907 1909 
Reichsverbände . . . sy 18 I 
Landes- und Bezirksv erbände . er 30 3 
Ortsverbände . . » 2 2 2 2 2 0. 114 10 
162 14 


Die statistische Erfassung der Arbeitgeberverbände bereitet des- 
halb große Schwierigkeiten, weil sich eine einheitliche Organisations- 
form noch nicht durchzuringen vermochte. Noch immer bestehen 
in großem Umfange nebeneinander Reichsverbände, Landes- und Be- 
zirks- sowie Orts-Verbände, die zum Teile untereinander durch den 
Anschluß an einen übergeordneten Verband vereinigt sind, zum Teile 
jedoch selbständig weiter bestehen. Daher sind Doppelzählungen 
bei einer Aufstellung sämtlicher Arbeitgeberverbände schwer zu ver- 
meiden. Nach einer vom Amte für Arbeiterstatistik veranstalteten 
Umfrage bestanden im Jahre 1909 folgende Gruppen von Arbeitgeber- 
Verbänden (wobei zum Teile auch solche Organisationen als Arbeit- 
geber-Verbände registriert wurden, die neben den eigentlichen Auf- 
gaben eines Unternehmerverbandes noch sonstige wirtschaftliche 
Zwecke verfolgen ?): 








‚ Den Verbänden sind 











; à jia ba 
| | unmittelbar ange- E- > | Gesamtzahl 
z5 schlossen N = der bei den 
SE —— -—-—— Ẹ Ži; Mitgliedern 
28 Landes- ' F Æ beschäftigten 
=@ Reichs- oderBe-, Orts- , © Zo l 
= i ver i zirks- ver- [O0 ı Arbeiter 
| bände ` ver- | bände | v 
| bände | 
BEER u | o 
I. Reichsverbände (anderen | | 
Verbänden nicht ange- | | | 
schlossen) il u Ä Ä 
I. Zentralen i 22 | 27 36 38644 2438142 


2. Sonstige Reichsverbände‘ u 
II. Berufliche Landes- und | 

Bezirksverbände (anderen, 

| 


— 185 1407 105857 055 192 
| 


| 
| 
| | Ä 
Verbänden nicht ange- | | | 
schlossen) | 38 | — 16 , 8O , 13 394 483 595 
III. Berufliche Ortsverbände | ' 
(anderen Verbänden nicht | ' | 
angeschlossen) f 43 — | — 5 I 5Io: 40 218 
a | 159405! 3 047 147 


Die zwei Zentralen sind der Verein deutscher Arbeitgeberverbände, 


2) Reichsarbeitsblatt, August 1909, S. 585 ff. 











850 Emil Lederer, 


Berlin, mit 32 500 Mitgliedern und I 450 000 bei diesen beschäftigten 
Arbeitern, der die größere und mittlere Industrie umfaßt und die 
Hauptstelle deutscher Arbeitgeber-Verbände, Berlin, mit 6144 Mit- 
gliedern und 988 142 Arbeitern. Der Hauptstelle gehört demnach 
insbesondere die Großindustrie an. Von den den Zentralen im J. 1909 
noch nicht angeschlossenen Reichsverbänden seien genannt: der deut- 
sche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe, Berlin, mit ca. 2I ooo Mit- 
gliedern und 250 000 Arbeitern, der Hauptverband deutscher Arbeit- 
geberverbände im Malergewerbe mit Ig 300 Mitgliedern und 53 000 
Arbeitern, der deutsche Buchdruckerverein, Leipzig, mit 4776 Mit- 
gliedern und 48 468 Arbeitern, der Verein deutscher Tapisseriewaren- 
(‚roßfabrikanten mit 70 Mitgliedern und 50 000 Arbeitern. 

Der Perzentsatz der organisierten Unternehmer ist natürlich 
(gegenüber dem der organisierten Arbeiter) relativ gering. Denn noch 
immer bilden die kleinen und kleinsten Unternehmer (auch diejenigen, 
welche gar keine Arbeiter beschäftigen) die Ueberzahl. Daher kommt 
es, daß von den bei der Berufszählung im Jahre 1907 in Industrie 
und Handel ermittelten Selbständigen nur 5,2%, den oben genannten 
Unternehmer-Organisationen angehören. Jedoch sind bei diesen Unter- 
nehmern 34,6% der in Industrie und Handel beschäftigten Arbeiter 
tätig, so daß diese Unternehmer-Organisationen einen ungleich größeren 
Kreis der Arbeiterschaft mittelbar erfassen, als die Gewerkschaften 
selbst. (Diesen gehören ca. 22% der Arbeiterschaft an.) Daher muß 
diese Unternehmer-Organisation, je mehr sich ihre Tätigkeit bemerkbar 
machen wird, eine straffere und vollständigere Organisation der Arbeiter 
selbst zur Folge haben. An dieser Stelle sei vermerkt, daß die Erhebung 
des kaiserlichen statistischen Amtes, von unbedeutenden Ausnahmen 
abgesehen, keine Arbeitgeberverbände der Landwirtschaft ausweist. 
Tatsächlich existiert auch eine Organisation der Landwirtschaft 
als Arbeitgeber — von kleineren Verbänden abgesehen, noch nicht, 
ist aber für die Zukunft zu erwarten. Derzeit wird allerdings das wich- 
tigste Interesse der Landwirte als Arbeitgeber, der Arbeitsnachweis, 
durch große Institutionen, wie die deutsche Feldarbeiterzentrale 
besorgt. Je wichtiger jedoch der Arbeitsnachweis für die Landwirte 
als Arbeitgeber wird, desto mehr werden auch sie sich zur Gründung 
eigener Arbeitgeberverbände veranlaßt sehen. Besonders aber, wenn 
die Landarbeiterschaft sich in Hinkunft als Klasse organisieren 
sollte, wozu vorderhand allerdings noch wenig Aussicht besteht, ist 
eine Ausdehnung der Arbeitgeber-Organisation gerade bei der Land- 
wirtschaft sehr schnell zu gewärtigen, da hier der Zusammenschluß 
für berufliche Interessen sich noch viel leichter durchsetzt als in der 
Industrie oder im Gewerbe. Von agrarischer Seite wird schon jetzt 
hie und da die Notwendigkeit, landwirtschaftliche Arbeitgeberverbände 
zu gründen, betont: So verweist z. B. Freiherr von Mirbach?) 
auf einen »Deutschen Arbeitgeberverband für die Landwirtschaft« 
im mittleren Norddeutschland, der Schleswig-Holstein, Hannover und 


3) Deutsche Arbeitgeber-Zeitung, 2. Januar ıgıo. 


Sozialpolitische Chronik. 851 


Mecklenburg umfaßt. Er zählt bereits 8000 Mitglieder und erstreckt 
seine Haupttätigkeit auf den Arbeitsnachweis. 

Die Tätigkeit der Arbeitgeber-Verbände umfaßt naturgemäß zu- 
nächst kein so weites Gebiet als die Arbeitgeber-Organisationen. 
Denn in ihnen konzentrieren sich nicht alle Interessen ihrer Mitglieder. 
Die Tätigkeit der Gewerkschaften ist entscheidend für die Existenz 
der Arbeiterschaft. Ihr Standard of life, die Möglichkeit ihn zu ver- 
bessern, zum großen Teile ıhre Stellung im Staat und ihr Einfluß 
auf die Politik, die Wirkung auf die öffentliche Meinung, hängen 
von ihrer Organisation ab. Ganz anders bei den Unternehmern: 
Deren Organisationen als Arbeitgeber haben zunächst bloß den Zweck, 
einen Passivposten der Bilanz zu beeinflussen, die Aufwendungen 
für Arbeitslöhne auf einer gewissen Höhe zu erhalten, einem allzu ra- 
schen Wachstum derselben vorzubeugen. Das Interesse der Arbeit- 
geberverbände für und ihre Stellungnahme zu sozialpolitischen Fra- 
gen entspringt demselben Motive. Die Entwicklung hat es allerdings 
mit sich gebracht, auch die Aktionen der Arbeitgeberverbände auf das 
politische Gebiet zu lenken und sie so zu Organisationen einer Klasse 
auszugestalten. Diese Entwicklung hat insbesondere in den letzten 
Jahren große Fortschritte gemacht, zeigt sich überall dort besonders 
prägnant, wo die Arbeitgeber-Organisationen zum Angriff übergehen. 
So gestalten sich allmählich die ursprünglich für die Abwehr gebildeten 
Arbeitgeberverbände zu Klassenkampforganisationen aus, und je 
weiter sie das Gebiet ihrer Tätigkeit erstrecken, desto mehr bekommen 
sie diesen Charakter. In diesem Unterschiede ist auch die (wenigstens 
potentiell vorhandene) größere Macht der Arbeitgeberverbände be- 
gründet: Es ist natürlich, daß ein Verband, dessen Aktionen nicht die 
Existenz seiner Mitglieder unmittelbar umfassen, der (wie die oben 
mitgeteilten Ziffern beweisen) überdies die wirtschaftlich stärkeren 
Unternehmer in sich begreift, von vornherein einer Organisation über- 
legen ist, welche nur dadurch wirken kann, daß sie die Existenz ihrer 
Mitglieder auf das Spiel setzt, und einen Erfolg nur durch die materiell 
und moralisch größten Opfer ihrer Angehörigen erkämpfen kann. 
Tatsächlich wird dieser Unterschied in vielen Fällen eines Konfliktes 
zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen aktuell und 
erklärt es, daß die Unternehmer-Organisationen schon jetzt, nach 
wenigen Jahren ihres Bestehens, den Arbeitnehmer-Organisationen 
vollkommen gewachsen sind und sich mitunter als die Stärkeren 
erweisen. Ein prinzipieller Unterschied, der durch den Einfluß der 
öffentlichen Meinung nur zum Teile zugunsten der Arbeiterschaft 
wieder wettgemacht wird. Die (potentiell) größere Macht der Unter- 
nehmerverbände wird weiterhin gestützt durch ihre Taktik: nämlich 
wichtige Aktionen ganz geheim durchzuführen und auf diese Weise 
die Gegner zu überraschen, bevor sie Abwehrmaßnahmen treffen kön- 
nen. Gewiß handelt es sich vielfach auch darum, Maßnahmen durch- 
zuführen, von denen die Oeffentlichkeit überhaupt keine Kenntnis 
haben soll, weil dieselben mit dem öffentlich vertretenen Programme 
nicht übereinstimmen. Diese Frage greift jedoch schon zu sehr in die 


852 Emil Lederer, 


das deutsche Unternehmertum beherrschenden Tendenzen und soll 
daher erst in einem späteren Zusammenhang ihre Erörterung er- 
fahren. 


Die Tätigkeit der Unternehmer-Organisationen. 


Die Tätigkeit der Unternehmer-Organisationen wird dadurch er- 
leichtert, daß sie ohne Unterschied dieselben Interessen haben, daß 
die Unternehmer, insoferne sie überhaupt einer Organisation angehören, 
ganz naturgemäß zu einem zentralen Zusammenschluß gelangen. 
Wenn von Unternehmer-Organisationen gesprochen wird, versteht 
man darunter allgemein die Organisation der Unternehmer als Arbeit- 
geber, die Vertretung ihrer Interessen gegenüber den (organisierten 
oder nichtorganisierten) Arbeitern. Tatsächlich geht jedoch die Wirk- 
samkeit der Unternehmer-Organisationen weiter und umfaßt prin- 
zipiell den Unternehmer überall, wo er nur als Konsument, insbe- 
sondere der Arbeitskraft, auftritt. Dort, wo die Unternehmer in 
ihrer Gesamtheit als Konsumenten auftreten, wird sich naturgemäßer- 
weise ein Zusammenschluß am leichtesten vollziehen. Dort, wo sie 
zum Teile Konsumenten, zum Teile Produzenten, besteht der Interessen- 
gegensatz, der es zu einer Organisation als Klasse nicht kommen läßt. 
Das Bedeutsame der Arbeitgeber-Organisation ist es also, daß sie die 
Unternehmer als Klasse, als einheitlich orientierte Interessenten orga- 
nisiert, und dies umsomehr und umso leichter, wenn die übrigen Gegen- 
sätzlichkeiten der Unternehmerklasse (wie es durch die Kartellbildung 
geschehen ist) zum Ausgleich gelangen. Tatsächlich geht die Unter- 
nehmer-Organisation parallel mit der immer größeren Ausdehnung 
der Kartelle und Syndikate, der Interessentenorganisationen für die 
allgemeine und spezielle Wirtschaftspolitik. Gegenüber allen diesen 
Organisationen jedoch ist es für die Arbeitgeberverbände charakteri- 
stisch, daß in ihnen absolut gemeinsame Interessen der gesamten 
Unternehmerschaft zur Vertretung gelangen. Daher konnte sich auch 
in denselben die Zentralisation am raschesten vollziehen. Die beiden 
oben genannten zentralen Verbände, die überdies im Jahre 1909 
untereinander noch ein Kartell abgeschlossen haben, regeln das 
Verhältnis der Unternehmer zu 2%, Millionen Arbeitern, das sind 
24 der Arbeiterschaft überhaupt, die bei organisierten Unternehmern 
in Beschäftigung stehen. Die Unternehmer-Organisation bildete sich 
also von vornherein als eine rein zentrale heraus und es ist 
mit ein Moment für ihre Stärke, daß es nicht Arbeitgeberorganisationen 
verschiedener Parteirichtung gibt. Denn die Organisation als Arbeit- 
geber bedeutet schon eine unzweifelhaft bestimmte Willensrichtung, 
läßt keinen Raum für Sondermeinungen — wenn man von nebensäch- 
lichen Fragen der Taktik und des Vorgehens absieht. Die Gegensätz- 
lichkeiten äußern sich daher auch jetzt nur innerhalb eines und des- 
selben Verbandes als mehr oder minder radikale Nuanzierung einer 
und derselben Tendenz. Die Stellungnahme zu den entscheidenden 
Fragen ist in allen Arbeitgeber-Organisationen eine durchaus einheit- 
liche und es fehlen ganz und gar die so verschiedenartigen Bildungen, 


Sozialpolitische Chronik. 853 


die wir in der Gewerkschaftsbewegung beobachten. Kämpfe um die 
Weltanschauung haben die Arbeitgeber niemals an der Einheitlichkeit 
ihrer Organisationen gehindert. 

Das Jahr 1900 verlief für die Unternehmer-Organisationen rela- 
tiv ruhig. Schon bei Besprechung der Gewerkschaftsbewegung bot 
sich Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß die noch immer andauernde 
wirtschaftliche Krise, der Mangel an ausreichender Beschäftigung in 
vielen Industrien keine heftigen Konflikte zwischen Unternehmern 
und Arbeitern aufkommen ließ. Ausnahmen bilden der gleichfalls 
bereits erwähnte Mansfelder Streik, die Spannung im Ruhrkohlenrevier 
anläßlich der Einführung des Zwangsarbeitsnachweises des Zechen- 
verbandes u. a. Mit der Ende Igog und noch mehr anfangs 1910 ein- 
setzenden Konjunktur, die in Börsenkreisen — den Kurssteigerungen 
nach — als exzessive Hochkonjunktur betrachtet wird, ändern sich 
die Verhältnisse, wozu noch der Umstand beiträgt, daß der Ablauf 
der Tarife in zwei wichtigen Industrien: im Holzgewerbe und im Bau- 
gewerbe anfangs IgIo den Anlaß zu wichtigen Bewegungen gab. 

Da die Stellung der Unternehmer-Organisation zu allen prinzi- 
piellen Fragen des Arbeitsverhältnisses aus dem Verhalten der Arbeit- 
geberverbände in diesen beiden umfangreichen Bewegungen klar hervor- 
geht, mögen zunächst, soweit dies nicht schon früher geschehen ist, 
diese beiden Lohnkämpfe einer Erörterung unterzogen werden: 

Im Holzgewerbe war es möglich, im letzten Moment eine Einigung 
zu erzielen. Zu Mitte Februar war die Lage ziemlich kritisch und man 
rechnete allgemein mit dem baldigen Beginn der ernstesten Streitig- 
keiten $). Die Verhandlungen zwischen den örtlichen Vertretern 
der Parteien begannen in Berlin am 14. Februar und wurden in der 
Weise geführt °), daß jede der beiden Parteien 2—3 Vertreter entsen- 
dete und daß außer den Ortsvertretern je ein Vertrauensmann der 
beiderseitigen Zentralvorstände an den Verhandlungen teilnahm. Schon 
zu Beginn der Verhandlungen wurde für einige Städte ein Resultat 
erzielt, was auf die übrigen Versuche, zu einer Verständigung zu 
gelangen, günstig einwirkte. Bis zum 28. Februar (also nach 14 tä- 
gigen Verhandlungen) wurde für folgende Städte eine Einigung 
erzielt *): Leipzig, Köln, Zeitz, Danzig, Oldenburg, Lüneburg, Görlitz, 
Königsberg, Rendsburg, Göttingen, Greifswald, Spandau, Beuthen, 
Kattowitz, Königshütte, Quedlinburg und Stargard. \Wenn also auch 
die Lage günstiger war, so mußten doch für mehrere große Städte 
die Verhandlungen zunächst resultatlos abgebrochen werden. Da es 
sich insgesamt um 52 Städte handelte, war noch zu Ende Februar 
für 24 derselben keine Verständigung erfolgt. Man mußte daher 
noch damals mit der Möglichkeit eines allgemeinen Konfliktes ernstlich 
rechnen. Immerhin war zu sehen, daß die beiden Zentralvorstände 


4) Siehe Sozialpolit. Chronik, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpo- 
litik, XXX. Band, 2. Heft, S. 552. 

5) Holzarbeiterzeitung Berlin, 26. Februar 1910. 

$) Holzarbeiterzeitung Berlin, 5. März ı91o. 


854 Emil Lederer, 


redlich für einen Frieden arbeiteten. Sie suchten für diejenigen 
Städte, welche zu einer Einigung nicht gelangen konnten, eine ver- 
mittelnde Formel zu finden und unterbreiteten dieselben den örtlichen 
Organisationen. Auf diese Weise wurde wiederum für eine Reihe 
anderer Städte eine brauchbare Verhandlungsbasis gefunden. So 
wurde schließlich bis zum 13. März mit Ausnahme von München und 
Posen eine allgemeine Einigung erzielt. In diesem Zeitpunkte konnte 
auch schon ziemlich zuverlässig mit einer friedlichen Beilegung der Be- 
wegung gerechnet werden, da nicht anzunehmen war, daß eine Kom- 
plikation in dem einen oder anderen Orte einen allgemeinen Kampf 
im ganzen Gewerbe zur Folge haben würde. Die Tarifverträge selbst, 
welche auf Grund dieser Verhandlungen geschlossen wurden, traten 
am I. April d. J. in Kraft. Als schließliches Ergebnis der Bewegung 
kann bezeichnet werden, daß die Arbeiter einige Zugeständnisse er- 
zielten und daß die von den Unternehmern gewünschten Aenderungen 
im Tarifverhältnis, insoweit dieselben eine Verschlechterung des Ar- 
beitsverhältnisses für die Arbeiter involviert hätten, nicht in Kraft 
traten. Daraus kann der Schluß gezogen werden, daß es die Unter- 
nehmer mit diesen ıhren Forderungen vielleicht gar nicht ernst mein- 
ten, sondern sie nur aufstellten, um sie als Kompensation gegenüber 
den Forderungen der Arbeiter verwenden zu können. 

Im I. Abschnitt der sozialpolitischen Chronik 7) wurden die For- 
derungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber speziell für Berlin einander 
gegenübergestellt: Aus dem endgültigen Ergebnis der Verhandlungen 
ist zu ersehen, daß die Unternehmer ihre Forderungen, insbesondere 
die des Fortfalles der Klausel der günstigeren Bedingungen usw. 
fallen ließen. Die Arbeiter hingegen verzichteten u. a. auf ihre For- 
derung bezüglich der Verkürzung der Arbeitszeit. Die wichtigsten 
Vertragsbestimmungen für Berlin, Charlottenburg etc. sind 8): Die 
Arbeitszeit bleibt 51 Stunden, am ı. Oktober Igıo werden die Lohn- 
und Akkordpreise um 5°, erhöht (gefordert wurde Erhöhung sofort 
bei Erneuerung des Tarifes). Sodann Festsetzung der Akkordzu- 
schlagszahlungen, Lohnsicherung bei neuen Akkordmustern. Be- 
seitigung aller Arbeitsnachweise zugunsten des gemeinsamen Arbeits- 
nachweises, der in erster Linie benutzt werden muß. 

In den übrigen Orten wurden, soweit die Arbeitszeit länger ist 
als 51 Stunden, vielfach Verkürzungen und zwar um I—3 Stunden 
wöchentlich durchgesetzt, Lohnerhöhungen traten überall ein und 
betragen 3—6 Pfennig per Stunde. Die Gewerkschaften sind, wie es 
scheint, mit dem Abschluß des Vertrages zufrieden, desgleichen die 
Arbeitgeber, die zu Beginn einer guten Konjunktur den Stillstand der 
Betriebe nicht auf sich zu nehmen gesonnen waren. Die Organisation 
der Unternehmer hat alle Verschlechterungen des Vertrages für die 
Arbeiter fallen gelassen — was entweder so gedeutet werden kann, 
daß sie von vornherein nicht ernst gemeint waren, oder aber daß sie 


S. 551/2. 


‘) 
8) Holzarbeiterzeitung, 20. März Iyın. 


Sozialpolitische Chronik. 855 


infolge der Uneinigkeit in ihrem Lager und weil sie die Zeit für einen 
großen Kampf nicht für gekommen erachteten, sich zur Nachgiebigkeit 
gedrängt fühlten. Immerhin ist für 3 Jahre, bis zum. 15. Februar 
ıgı3, der Friede gesichert (bloß für Königsberg ist eine Vertrags- 
dauer von 4 Jahren vorgesehen). Zweifelsohne werden die Organi- 
sationen sowohl der Unternehmer als der Arbeiter, welche durch die 
eben abgeschlossene Bewegung einen großen Zuwachs an Mitgliedern er- 
fuhren und durch Extrabeiträge ihre Kassenbestände erheblich stärken 
konnten, die Zeit des Friedens zu weiterem Ausbau benützen. Ins- 
besondere die Organisation der Unternehmer wird das tun müssen, 
wenn esihr mit den diesesmal gestellten Forderungen überhaupt 
ernst ist. 

Sehr bedrohlich, ja geradezu verzweifelt, ist die Situation im Bau- 
gewerbe. Diese Bewegung ist zum Unterschied von den Verhand- 
lungen im Holzgewerbe von vornherein nicht ganz einheitlich ge- 
führt worden. Ueberdies hat sie infolge der ungeheuren Anzahl 
der in Betracht kommenden Arbeiter (direkt sind mehr als 300 000 
Arbeiter, indirekt ein Vielfaches davon betroffen) gerade im jetzigen 
Zeitpunkt auch eine politische Bedeutung. Die öffentliche Meinung 
interessiert sich für diese Bewegung auch viel mehr als für die im Holz- 
gewerbe und Blätter der verschiedensten Parteirichtungen verfolgen 
seit Wochen mit großer Aufmerksamkeit die jeweilige Situation. 
Durch die Ausdehnung über das ganze Reich verliert zwar ein even- 
tuell ausbrechender Kampf insofern an Bedeutung, als kein geschlosse- 
nes Wirtschaftsgebiet in seinem Lebensnerv getroffen werden kann 
(wie es z. B. bei einem Ausstande der Ruhrbergleute der Fall wäre) — 
wird jedoch dadurch wiederum in seinem Einfluß auf das Staats- 
leben gesteigert, daß die große Ausdehnung über das ganze Reich die 
öffentliche Meinung in viel höherem Maße erregt. 

Die Tarifverträge im Baugewerbe liefen am 31. März 1910 ab. 
Aber schon zu Ende des Jahres 1909 rüstete man auf beiden Seiten 
zum Kampf. So schloßen die Arbeitgeberverbände im Baugewerbe 
für Groß-Berlin — um nur ein Symptom anzuführen — einen Kartell- 
vertrag zur gegenseitigen Unterstützung bei Lohnkämpfen ab). Sie 
gaben zugleich die Parole aus, Aufträge nur an Mitglieder von Arbeit- 
geberverbänden zu vergeben — ein Zeichen, auf welche Weise der 
Gedanke der Organisation nach Klassen-Interessen allmählich das 
Wirtschaftsleben durchdringt. 

Bereits früher wurde dargelegt, welche Forderungen die Arbeit- 
geber für die neuen Tarife stellten 2°). Dieselben wurden auch von der 
übrigen Arbeitgeberschaft für vollkommen berechtigt anerkannt. In 
einer Vorstandssitzung des Vereins deutscher Arbeitgeber-Verbände !!) 
am II. Februar ıgro wurde das Vorgehen des deutschen Arbeitgeber- 


— 


») Holzarbeiterzeitung, Berlin, 11. Dezember 1909. 
10) Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, XXX. Bd., 2. Heft, 
S. 552. 


11) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 20. Februar Iyıo. 
Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 55 


856 Emil Lederer, 


bundes für das Baugewerbe, insbesondere das Verlangen nach dem 
Abschluß eines Reichstarites, für vollkommen berechtigt erklärt. 
Zugleich wurde die Frage einer Unterstützung der Baugeschäfte 
einer Erörterung unterzogen, deren Resultat jedoch nicht mitgeteilt 
wurde. 

Am 24. und 25. Februar hielt der deutsche Arbeitgeberbund für 
das Baugewerbe seine Generalversammlung in Straßburg ab, die 
außerordentlich gut besucht war; auf ihr kam, wie die Deutsche Arbeit- 
geberzeitung berichtet !?), die vollständige Einmütigkeit und Soli- 
darität der Unternehmer zum Ausdruck. Es wurde eine Dreizehner- 
kommission damit beauftragt, die zentralen Verhandlungen mit den 
Vertretern der Arbeitnehmer ehebaldigst wieder aufzunehmen, den 
Vertragsverhandlungen das bereits beschlossene Vertragsmuster zu- 
grunde zu legen und möglichst zum Abschlusse zu bringen. 

Diese Verhandlungen zwischen den Delegierten der Unternehmer 
und Arbeiter fanden am 9. und Io. März IgIo statt. Die Verhand- 
lungen verliefen resultatlos, da über mehrere wichtige Punkte eine 
Einigung nicht erzielt werden konnte. Strittig blieben nämlich ®): 

I. ob die Verträge von Zentralvorständen zu Zentralvorständen, 
wie es die Arbeitgeber wünschten, abgeschlossen werden sollten, 
oder aber ob, wie bisher, die örtlichen Organisationen die Träger 
der Verträge bleiben sollten. 

2. Ob der Vertragslohn (wie es die Arbeitgeber vorschlugen) nur 
für gelernte und tüchtige Gesellen, für geübte und tüchtige Hilfsar- 
beiter gelten solle, ob hiebei, wer tüchtig sei, der Arbeitgeber zu be- 
stimmen habe, oder ob — wie bisher — diese Voraussetzung für die 
Gewährung des Minimallohnes nicht notwendig sei. 

3. Ob die zentralen Verbände der Arbeiterschaft anerkennen soll- 
ten, daß während der nächsten Vertragsdauer eine Verkürzung der 
Arbeitszeit unter Io Stunden nicht eintreten dürfe. 

4. Ob bezüglich der Akkordarbeit der bisherige Zustand beibe- 
halten werden solle (wie es die Arbeiter wünschten) oder ob (nach dem 
Wunsche der Unternehmer) die Agitation gegen die Akkordarbeit 
verboten sein soll. Insbesondere sollten sich nach dem \Wunsche der 
Unternehmer die vertragschließenden Teile verpflichten, vor und nach 
der Vereinbarung der Akkordpreise keinerlei Einfluß auf ihre Mitglieder 
auszuüben. 

5. Ob der vom Arbeitgeberbund errichtete unparitätische Arbeits- 
nachweis im Tarifvertrage anerkannt werden soll, so daß sich die Ar- 
beitnehmer ausdrücklich zur ausschließlichen Benützung dieses Nach- 
weises verpflichten. 

Diese Streitpunkte beinhalten, wie aus dem gegenwärtigen \er- 
tragsinhalt hervorgeht, nahezu sämtlich Verschlechterungen gegen- 
über dem bisherigen Zustande für die Arbeitnehmer und wurden 
von den Gewerkschaften kategorisch abgelehnt. Die Unternehmer hat- 

12) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 6. März 1010. 

13) Vorwärts, Berlin, 15. März ı1gıo. 


Sozialpolitische Chronik. 857 


ten, nach diesen Differenzpunkten zu schließen, zwar einiges Entgegen- 
kommen gezeigt, so insbesondere die Forderungen nach Gleichstellung 
der Löhne im Tiefbau und im Hochbau, und der eventuellen Herab- 
setzung der Löhne im Tiefbau, ferner das Begehren, daß während der 
Pausen nicht über die Organisation gesprochen werden soll, und daß 
die Vertragsdauer 5 Jahre betragen soll, fallen gelassen. Immerhin 
wurden noch soviele Verschlechterungen für die Arbeiter gegen- 
über dem früheren Vertragszustande aufrechterhalten, daß von vorn- 
herein auf eine Annahme dieser Forderungen von Seite der Arbeiter- 
schaft nicht gerechnet werden konnte. Dies insbesondere deshalb nicht, 
weil die Arbeiterschaft schon seit langem zum Kampf rüstete, Extra- 
beiträge einhob und ihre Organisation — durch Vereinigung der Maurer 
und Bauhilfs-Arbeiter — ausbaute. 

Am 22. März ıgıo fand eine außerordentliche Hauptversammlung 
der Arbeitgeber in Dresden statt; dieselbe soll, wie der Vorwärts be- 
hauptet 1$), nicht ganz glatt verlaufen sein. Insbesondere beteiligten 
sich an derselben nicht mehr die Delegierten aus Berlin; es zeigten 
sich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen diesen und den 
übrigen Unternehmern, besonders den aus dem \Vesten, Südwesten 
und Süden kommenden. Trotzdem wurde folgende Resolution be- 
schlossen !5), welche zeigt, daß auf ein Entgegenkommen von Seite 
der Arbeitgeber in größerem Umfange überhaupt nicht zu rechnen sei: 
»Die dritte außerordentliche Hauptversammlung des Deutschen 
Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe verlangt, daß die Ende März 
d. J. ablaufenden Tarifverträge mit den Arbeitnehmer-Organisationen 
unter Zugrundelegung eines Tarifvertragsmusters erneuert werden, 
welches folgende Bedingungen zu enthalten hat: ı. Der Abschluß 
soll zentral erfolgen. Die vorherige Vereinbarung der speziellen Arbeits- 
ordnungen soll nach wie vor diesen Arbeitgeber-Verbänden und den 
in Betracht kommenden Zweigverbänden der Arbeitnehmer über- 
lassen bleiben. 2. Die Möglichkeit, die für die einzelnen Verbände ge- 
eignetsten Lohnmethoden zu vereinbaren, soll durch das Vertrags- 
muster gesichert werden. Eine Reduzierung der Löhne ist nicht beab- 
sichtigt. 3. Die Akkordarbeit soll nicht nur als zulässig erklärt, sondern 
ihre Durchführung auch im Vertrage gesichert werden. 4. Durch eine 
besondere Erklärung außerhalb des Vertrages soll eine Sicherung der 
Arbeitgeber-Arbeitsnachweise insoferne festgelegt werden, daß diese 
von den Arbeitnehmer-Organisationen in keiner Weise gestört werden 
dürfen. 5. Eine geringere als 3 jährige Vertragsdauer soll ausgeschlossen 
sein. Dieser Beschluß soll den Arbeitnehmern aller Zentralverbände 
als endgültige Entschließung des Deutschen Arbeitgeberbundes für 
das Baugewerbe mitgeteilt werden. Falls die Zentralverbände das 
Vertragsmuster ablehnen, wird der Vorstand beauftragt, die bei Ab- 
lauf der jetzt geltenden Tarifverträge erforderlich werdenden Maß- 


14) Vorwärts, 24. März 1910, siehe im übrigen über diese Versammlung 
auch: Deutsche Arbeitgeberzeitung, Berlin, 27. März 1910. 
15) Arbeitgeberzeitung, 27. März 191o. 


55* 


858 Emil Lederer, 


nahmen zu ergreifen. Die Hauptversammlung erwartet gemäß der in 
Berlin mit den Arbeitervertretern getroffenen Vereinbarung, Ant- 
wort der Arbeitnehmer-Organisationen bis spätestens den 8. April 
und erklärt sich mit der Verlängerung der jetzt bestehenden Verträge 
bis längstens den 14. April einverstanden.« Daß schon auf dieser außer- 
ordentlichen Hauptversammlung mit ziemlicher Bestimmtheit auf 
einen Kampf gerechnet wurde, geht auch daraus hervor, daß zur Ver- 
sammlung Abgeordnete der verwandten Arbeitgeberverbände Schwe- 
dens, Norwegens, Dänemarks und Oesterreichs erschienen waren 19). 
Ein besonderer Ausschuß des Deutschen Arbeitgeberbundes für das 
Baugewerbe zur Herbeiführung von Kartellverträgen mit den Nach- 
barländern beriet mit den Vertretern der drei nordischen Länder 
am 24. März in Dresden in besonderer Sitzung und schloß einen Ver- 
trag ab, wonach sich die Verbände der 4 Länder zur gegenseitigen 
tatkräftigen Unterstützung bei Streiks und Aussperrungen verpflich- 
ten: insbesondere zur Nichteinstellung streikender und ausgesperrter 
Arbeiter. Ein solches Uebereinkommen wurde bereits abgeschlossen 
zwischen schweizerischen und deutschen Arbeitgebern, während mit 
den holländischen und belgischen Baugewerbetreibenden ähnliche 
Kartellverträge in Vorbereitung sind. 

Kurz nach dieser außerordentlichen Hauptversammlung der Ar- 
beitgeber in Dresden kam ein Uebereinkommen zwischen den Berliner 
Akkordmaurern und den Gewerkschaften zustande. Die Akkordmaurer 
nämlich leisteten in früheren Lohnkämpfen den Unternehmern Unter- 
stützung. Der Kampf im Jahre 1907 war zum Teil auch dadurch ver- 
loren gegangen, daß die Akkordmaurer den Unternehmern Arbeits- 
kräfte zur Verfügung stellten und die notwendigste Streikarbeit lie- 
ferten. Vorbereitet wurde die Annäherung dadurch, daß im Jahre 
1908 das Akkordverbot aufgehoben wurde. Nunmehr aber fand 
(am 23. März d. J.) eine von Akkordmaurern zahlreich besuchte 
Versammlung statt, welche sich für ein völlig einiges Vorgehen zwischen 
Lohn- und Akkord-Maurern aussprach. Mitbestimmend war auch der 
Umstand, daß die Akkordlöhne seit dem Jahre 1907 erheblich herab- 
gesetzt worden waren !”) und daß auch bei den gegenwärtigen Ver- 
handlungen die Unternehmer eine Festsetzung der Preise ablehnen. 
Diese beiden Umstände hatten zur Folge, daß die Akkordmaurer 
bei einem eventuellen Lohnkampfe die Unternehmer nicht zu unter- 
stützen gewillt sind. Vielleicht wird dieses Moment auf die Verhand- 
lungen wenigstens in Berlin günstig einwirken. Die Situation war also 

16) Arbeitgeberzeitung, 9. April 1910. 

17) Während die Stundenlöhne seit 1907 gestiegen oder gleich geblieben sind, 
ist der Satz für Akkordmaurer von 6.— und 6.50 Mark auf 4.— und 4.50 Mark 
zurückgegangen. Es wird der zwischen den Akkordmaurern herrschende Kampf 
von den Unternehmern und Zwischenmeistern (Schiebern) geschickt ausgenützt. 
Auch für viele andere Arbeiter sind die Akkordsätze bis zu 50%, gesunken, ein 


Beweis für die große Steigerung der Intensität des Produktionsprozesses (Vor- 
wärts, 26. Januar 1910). 





Sozialpolitische Chronik. 859 


auf das schärfste gespannt. Die Gewerkschaften gaben die Parole 
aus, nicht zu Angriff-Streiks überzugehen, eventuell ohne Tarif weiter 
zu arbeiten. Von Seite der Unternehmer erfolgte für Mitte April 
in sehr vielen Baugeschäften (über Empfehlung der Unterverbände) 
eine Kündigung für denFall, daß nicht doch einVertrag zustande komme. 
Auch sollen in Nürnberg am 5. April unter Tarifbruch plötzlich 900 
Arbeiter entlassen worden sein. 

Die entscheidenden außerordentlichen Verbandstage der Maurer, 
der Bauhilfsarbeiter, der Zimmerer und der christlichen Bauarbeiter 
fanden am 4. und 5. April in Berlin statt. Sie endeten, wie voraus- 
zusehen, mit der Ablehnung der von den Unternehmern gestellten 
Forderungen. Jedoch erklärten sich die Zentralvorstände bereit, 
weiter zu verhandeln, falls nicht von vornherein von den Unter- 
nehmern starre Forderungen gestellt würden. Zur vollständigen 
Klarlegung des Sachverhaltes soll die auf dem gemeinsamen Verbands- 
tage der Maurer und Bauhilfsarbeiter gefaßte Resolution in ihren 
wichtigsten Bestimmungen hier Platz finden: 

»Die Verbandstage der Zentralverbände der Maurer und bauge- 
werblichen Hilfsarbeiter Deutschlands dokumentieren aufs neue und 
in vollständiger Einstimmigkeit mit der Gesamtheit der Mitglieder, 
daß sie unverrückbar festhalten an der Regelung der Lohn- und Orts- 
bedingungen durch Tarifverträge. Die Zentralverbände bekennen 
sich damit zu wiederholtenmalen zu friedlich-schiedlichen Verhand- 
lungen mit den Organisationen der baugewerblichen Unternehmer, 
um auf dem Boden unbeeinträchtigter Parität einen gerechten Aus- 
gleich zwischen den berechtigten Interessen der Arbeiter und Unter- 
nehmer herbeiführen zu helfen.« 

Es wird sodann die Forderung, daß die Tarifverträge zwischen den 
Zentralvorständen abgeschlossen werden sollen, abgelehnt. Träger 
der Tarife sollen nach wie vor die örtlichen Organisationen sein, da diese 
den Vertrag in allen Stücken durchzuführen haben werden. Den Zen- 
tralvorständen verbleibt die Aufgabe, die Durchführung der Tarife 
zu überwachen, Konflikten aus dem Vertragsverhältnisse vorzubeugen 
und die verbleibenden Differenzpunkte letzten Endes zu schlichten. 

Die Forderungen bezüglich der Durchschnitts- und Staffellöhne, 
sowie jede einschränkende Bestimmung bei der Lohnfestsetzung, 
soweit nicht alte, invalide oder jugendliche Arbeiter in Betracht kom- 
men, werden abgelehnt. 

Ferner: »Die Verbandstage legen Wert darauf, festzustellen, daß 
sie in der Frage der Akkordarbeit keine Aenderungen des gegen- 
wärtigen Zustandes anstreben, ihre Regelung vielmehr den örtlichen 
Organisationen zuweisen. Dagegen werden die Zentralverbände nie- 
mals einer Regelung der Akkordarbeit in dem Sinne zustimmen, 
wie sie der Arbeitgeberbund fordert, wonach den Arbeiterorganisationen 
jeder Einfluß auf die Akkordarbeit, insbesondere auf die zu zahlenden 
Löhne, genommen werden soll.« Der einseitige Unternehmer-Arbeits- 
nachweis wird abgelehnt, da diese »auch ohne praktische Erfahrung 
der Arbeiterschaft als Maßregelungsbureaus bekannt sind«. Hingegen 


860 Emil Lederer, 


sind die Zentralverbände bereit, gemeinsam mit den Unternehmern in 
einem paritätischen Nachweis zu wirken. Endlich: »den Zentralver- 
bänden der Maurer und Bauhilfsarbeiter ist es unmöglich, Verträge 
einzugehen, oder überhaupt über ein Vertragsmuster zu verhandeln, 
wenn nicht zuvor die Bahn frei gemacht ist für die Verkürzung der 
Arbeitszeit unter 10 Stunden, zunächst in den großstädtischen Arbeits- 
gebieten, wo es eine unabweisbare Notwendigkeit ist, und wenn ferner 
nicht eine vorherige Verständigung darüber erzielt wird, daß die 
Löhne den teuren Lebensverhältnissen entsprechend aufgebessert 
werden sollten«. »Die Verbandstage der Maurer und baugewerblichen 
Hilfsarbeiter wiederholen, daß sie gerne bereit sind, einen vertraglichen 
Zustand herbeizuführen und für den Frieden im Baugewerbe eine 
dauerhafte Grundlage schaffen zu helfen, sie können das aber nur, 
wenn der deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe seine der 
Parität hart ins Gesicht schlagenden Forderungen fallen läßt und sich 
wie die Zentralverbände zu der Tarifidee bekennt, die eine notwendige 
Vorbedingung für Tarifverträge ist«. Analoge Entschließungen wur- 
den auch auf den Verbandstagen der Zimmerer und auf dem christ- 
lichen Verbandstage gefaßt. Zugleich wurde auf allen diesen Verbands- 
tagen beschlossen, außergewöhnliche Maßnahmen für die‘ Lohnbe- 
wegung zu treffen, insbesondere während der ersten 14 Tage überhaupt 
keine Unterstützung, auch nicht aus örtlichen Mitteln, auszuzahlen ; 
ferner sollen die Mitglieder des Verbandes, welche während der Be- 
wegung arbeiten, täglich einen Beitrag von Io Pfennig bis ı Mark 
je nach Höhe des Stundenlohnes leisten. Zugleich verzichteten die 
Beamten der Verbände auf einen Teil ihres Gehaltes (25—50°%) zu- 
gunsten der Streikkasse. Außerdem wurde eine Resolution gefaßt, 
sich während der Lohnbewegung nicht nur des Schnapsgenusses zu 
enthalten, sondern überhaupt keinerlei alkoholische Getränke zu kon- 
sumieren. Die Zimmerer stufen die Unterstützungen darnach ab, 
ob ihre Mitglieder verheiratet sind oder nicht. Auch sie heben vom 
18. April ab Extrabeiträge von allen ihren in Arbeit stehenden Mit- 
gliedern ein (in der Höhe von Io Pfennig bis ı Mark täglich). 

Inzwischen war jedoch — was ein Beweis dafür, daß die Durch- 
setzung der Unternehmerforderungen nicht eine Lebensnotwendigkeit 
für das Gewerbe — im sogenannten Vierstädte Gebiet (nämlich 
Hamburg, Altona, Harburg und Wandsbeck) bereits eine Einigung 
zustandegekommen. 

Die Soziale Praxis!®) berichtet, daß am 26. März d. J. unter fol- 
genden Modalitäten daselbst ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde: 

Die Arbeitgeber bewilligten eine Frühstückspause (also Verkür- 
zung der Arbeitszeit), Junggesellenlohn, Lohnerhöhung von 30 Pfen- 
nig für Nacht- und Sonntagsarbeit, höheren Lohn für Erdarbeiten; 
hingegen verpflichteten sich die Bauarbeiter, in diesem Jahre keine 
Forderungen nach Lohnerhöhungen zu stellen, desgleichen keine Ver- 
kürzung der Arbeitszeit zu verlangen. Nur die Verständigung über den 


16) Soziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt, 7. April ıgıo. 


Sozialpolitische Chronik. 861 


Arbeitsnachweis wurde einem besonderen Ausschuß vorbehalten, der 
über die Erneuerung der Satzungen zu beraten hatte. Als Basis wurde 
das bisherige Tarifvertragsmuster belassen, das als Grundlage bis zum 
I. Oktober d. J. dienen sollte. Wenn zwischen den zentralen Verbänden 
inzwischen ein neues Vertragsmuster zustande kommen sollte, so sollte 
dieses zur Grundlage dienen, wenn jedoch nicht, so tritt eine auto- 
matische Verlängerung des Vertrages bis zum 31. März IgIz3 ein. 

Analoge Verhandlungen begannen für Berlin am 29. März 1910, 
haben jedoch bisher noch kein Resultat ergeben. Der Abschluß des 
Tarifvertrages für das Vierstädte-Gebiet wurde als Beweis dafür an- 
gesehen, daß eine Einigung immerhin möglich wäre, und insbesondere, 
daß die Forderungen der Unternehmer, die eine wesentliche Verschlech- 
terung des Vertragsverhältnisses für die Arbeiter bedeuten, nicht 
auf irgendwelche zwingende Gründe zurückzuführen seien. Wieder- 
holt wurde die Reichsregierung mit Rücksicht auf die ungeheure Be- 
deutung eines eventuell ausbrechenden Krieges im Baugewerbe darauf 
hingewiesen, ihre guten Dienste den beiden streitenden Parteien anzu- 
bieten — ein Appell, der (zum erstenmale in der »Sozialen Praxis« 
zum Ausdruck gebracht) besonders von freisinnigen und demokrati- 
schen Organen aufgegriffen wurde. Tatsächlich sah sich auch die Re- 
gierung veranlaßt, dieser Aufforderung Folge zu leisten und Geheim- 
rat Wiedfeldt aus dem Reichsamt des Innern, der bereits bei der 
letzten Bewegung eine Einigung zustande gebracht hatte, wurde mit 
der Durchführung der Verhandlungen betraut. Die Verhandlungen 
begannen am 8. April und waren von Unternehmervertretern und Ver- 
tretern aller gewerkschaftlichen Richtungen beschickt. Geheimrat 
Wiedieldt machte zunächst, wie das letztemal, den Vorschlag, die 
Parteien sollten unter dem Vorsitze von 3 Unparteiischen verhandeln. 
Damit erklärten sich die Vertreter der Arbeitnehmer einverstanden, 
während die Arbeitgeber diesen Vorschlag der Regierung ohne Moti- 
viıerung ablehnten. Sodann schlug Geheimrat Wiedfeldt vor, zunächst 
die 4—5 Streitpunkte zu besprechen. Dazu waren die Parteien bereit, 
doch verlangten die Arbeitgeber, die Arbeiter sollten ihre früher ge- 
faßten Resolutionen wieder aufheben. Hingegen verlangten die Ver- 
treter der Arbeitnehmer, daß alle Beschlüsse der Dresdner Unternehmer- 
Versammlung mit zur Diskussion gestellt werden würden. Darauf 
gingen aber die Arbeitgeber nicht ein, sondern verlangten, daß die 
Io stündige Arbeitszeit als Minimum von den Vertretern der Zentral- 
verbände akzeptiert werde, während diese eine Verhandlung über alle 
Streitpunkte wünschten. Weitere V'ermittlungsvorschläge wurden von 
den Arbeitgebern zurückgewiesen. Soweit der Bericht des »Vor- 
wärts« 19). 

Nach dem Scheitern der Verhandlungen veröffentlichten die Unter- 
nehmer ein Flugblatt, in welchem sie die Schuld an dem resultat- 
losen Verlauf den Vertretern der Gewerkschaften zuschoben, »die 
keinerlei Entgegenkommen zeigten«. Wenn auch inzwischen noch 


19) Vorwärts vom 9. April 1910. 


862 Emil Lederer, 


Verhandlungen, z. B. in Bayern, angebahnt wurden, so ist doch auf 
einen wesentlichen Erfolg nicht zu rechnen. Vielleicht kommt noch 
der eine oder andere Vertrag lokal zustande. Mit einer Riesen-Aus- 
sperrung aber muß für den 15. April d. J. gerechnet werden. 

Wer die Schuld an dem Scheitern der Verhandlungen trägt, welche 
Forderungen der Unternehmer oder Arbeiter berechtigt oder unberech- 
tigt gewesen seien, entzieht sich dem Rahmen der sozialpolitischen Chro- 
nik. Es sei nur soviel festgestellt, daß die Forderungen der Unternehmer 
Verschlechterungen für die Arbeiterschaft gegenüber dem bisherigen 
Zustande bedeuten, und zwar wesentliche Verschlechterungen in prin- 
zipiellen Fragen. Das Problem des Abschlusses der Tarifverträge 
(ob lokal oder von einer zentralen Organisation), die Probleme der Ent- 
lohnung je nach der Qualität der Arbeiterschaft, des Arbeitsnachweises 
und der Akkordarbeit sind fast in allen Gewerben noch strittig. \Venn 
man daher auf dem Boden des Tarifvertrages steht, so sind sie nur 
im Wege der Verhandlung von Partei zu Partei zu lösen; von vornherein 
aussichtslos erscheint es aber, die Verhandlungen mit einem Ultimatum 
zu beginnen, wie es von Seite der Arbeitgeberschaft versucht wurde. 
Man wird zu dem Schlusse gedrängt, daß der Arbeitgeberbund für 
das Baugewerbe eben einen Tarifvertrag nicht wolle oder aber nur 
einen solchen, der nicht mehr ein frei abgeschlossener Vertrag ist, 
sondern nur die Form desselben besitzt. Dies kann ganz objektiv 
festgestellt werden, daß, vom allgemeinen Standpunkte des Tarifver- 
trages aus betrachtet, die Unternehmervertreter die Verhandlungen 
zum Scheitern brachten — wobei natürlich noch nichts über die Be- 
rechtigung oder Nichtberechtigung dieses Standpunktes ausgesagt ist. 
— Auch der wirtschaftliche Machtkampf mag berechtigt erscheinen, 
und ein radikaleres Vorgehen der Arbeitgeber, eine Vernichtung der 
Gewerkschaften durch wirtschaftliche Endziele gerechtfertigt erschei- 
nen, aber vom Standpunkte des Verhandelns, vom Standpunkte des 
Tarifvertrages aus, der gleich berechtigte Kompaziszenten voraus- 
setzt, liegt in dem Vorgehen der Arbeitgeber bereits eine Verach- 
tung und Demütigung des Vertragsgegners, eine eigenmächtige Ver- 
schiebung der Basis, auf welche man sich geeinigt hatte, als man 
überhaupt in Verhandlungen willigte. Tarifvertragsverhandlungen 
können nur — wenn sie überhaupt stattfinden sollen, worüber ja ein 
Streit möglich ist — dann geführt werden, wenn ihnen der gesamte 
Arbeitsvertrag zur Formulierung und Gestaltung überlassen 
wird. Eine Bindung des einen oder anderen Teiles von vornherein 
ist zwecklos und widerspricht dem Wesen der Tarifvertragsverhand- 
lungen — nämlich die Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen. 
Die Forderungen der Unternehmer und der Kampf, sie durchzusetzen, 
bilden daher einen Versuch, den Gedanken des Tarifvertrages, wenn 
auch nicht formell, so doch materiell zu unterhöhlen. Und das kann 
keinem sorgfältigen Beobachter der Ereignisse entgangen sein: daß 
die Unternehmer nicht nur Deutschlands, sondern soweit sie organisiert 
sind, überall, unter dem Schlagworte des »Einflusses auf den Inhalt 
der Tarifverträge« die wesentliche Basis des ganzen Vertragsverhält- 





Sozialpolitische Chronik. 863 


nisses negieren, eine Uebermacht gewinnen wollen oder erhalten wollen, 
die ihre Kodifizierung in der Form eines Vertragsrechtes finden soll. 
Dieser Standpunkt führt, mit Hinblick auf die letzten Ziele betrachtet, 
zum ausgesprochenen Herrschaftsverhältnis zurück — wie ja auch die 
Unternehmer als Postulat aufstellen, absolute Herren in ihrem Be- 
triebe sein zu müssen. Es führt zu einem Zustande, der mit dem Schlag- 
wort Industriefeudalismus sehr glücklich bezeichnet wurde, der letzten 
Endes auch die Ausschaltung des (formellen) Tarifvertrages intendiert. 

Soweit kann die objektive Feststellung reichen — dies ist der 
Tatbestand, der einer Stellungnahme, die nur von einem praktischen 
Endziel aus gewonnen werden kann, als Basis dienen kann. Es mag 
nur noch soviel hervorgehoben werden, daß die gesamte öffentliche 
Meinung, darunter auch die Unternehmerpresse — von gelegentlichen 
Ausfällen gegen das System der Tarifverträge abgesehen — doch sich 
für die Institution der Tarifverträge einsetzt. Von diesem Gesichts- 
punkte aus erscheint das Vorgehen der Unternehmer vollkommen 
unbegründet, die Verantwortung für alle verhängnisvollen, kata- 
strophalen Folgen würde die Unternehmer in ihrer ganzen Wucht 
treffen. Eine Rechtfertigung der Unternehmer kann überhaupt nicht 
vom Standpunkte des Systems der Tarifverträge, in denen manche 
den Beginn des sozialen Friedens erblicken wollten, erfolgen. Die ge- 
schilderten Vorgänge beweisen weiterhin, daß auch im Deutschen 
Reiche gegenwärtig mehr als zuvor der Klassenkampf das Wirtschafts- 
leben beherrscht, und zwar, im Gegensatze zu früheren Zeiten, der von 
den Unternehmern ausgehende, von den Unternehmern geführte 
Klassenkampf. Die Organisationen der Unternehmer sind darnach 
nicht mehr reine Abwehr-Organisationen, die sie zu Beginn ihrer 
Gründung waren, sondern Kampf-, Angriff-Organisationen geworden. 

Daß es sich diesmal auch auf Seite der Unternehmer um einen 
Kampf handelt, der für die ganze Klasse von einem Teil derselben ge- 
führt wird, kann keinem Zweifel unterliegen. Muß es doch an und für 
sich befremdlich erscheinen, wieso gerade im Baugewerbe mit bisher 
noch nicht beobachteter Vehemenz und Einmütigkeit (schon jetzt 
ist klar, daß die friedliebenden Elemente, die eventuell selbst zu 
Konzessionen bereit wären, wenig Einfluß besitzen) Klasseninteressen 
zur Vertretung gelangen. Denn gerade das Baugewerbe ist in her- 
vorragender \Weise an dem Aufstiege der Arbeiterklassen interessiert. 
17—20, ja 25% des Arbeiterbudgets werden zur Verzinsung des 
für den Hausbau notwendigen Kapitals aufgewendet — und das sind 
infolge der relativ geringeren Grundwerte an der Peripherie der Städte 
größtenteils reine Baukosten, von einer Verzinsung des Kapitals zur 
Herstellung von Geschäftslakalen, \Warenhäusern usw. abgesehen. 
Da für Nahrungsmittel 50—60, ja auch 70%, des Arbeiterbudgets 
zur Verwendung gelangen, verbleiben für die übrigen Industrien zu- 
sammengenommen vielleicht nicht mehr als für das Baugewerbe alleın. 
Dazu kommt noch, daß durch die industrielle Entwicklung an und 
für sich, die Vermehrung der Städte, dem Baugewerbe kolossale Ver- 
dienstmöglichkeiten neugeschaffen wurden. Es ist daher unzweifel- 





864 Emil Lederer, 


haft an einer raschen und stetigen industriellen Entwicklung, an einer 
Steigerung der Lebenshaltung der Arbeiterschaft in hervorragender 
Weise, mehr als viele andere Industrien, beteiligt. Dazu kommt ferner, 
daß das Baugewerbe in seiner Betriebsform keineswegs großindustriell 
organisiert ist — es finden sich innerhalb desselben daher gewisse 
Interessengegensätze, wie sie überall zwischen Groß- und Klein- 
betrieb auftauchen und in der verschiedenen Bedeutung ein und der- 
selben Frage für große oder kleine Betriebe begründet sind. Auf 
den baugewerblichen Betrieb kommen im Durchschnitt 15 Arbeiter 
(21 000 Unternehmer mit 317 000 Arbeitern umfaßt der Arbeitgeber- 
verband für das Baugewerbe), was schon allein auf die große Verschie- 
denartigkeit der Unternehmungen hinweist. (Im Verein deutscher 
Arbeitgeberverbände entfallen auf den Betrieb ca. 45 Arbeiter, in der 
Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände ca. 160 Arbeiter). 

Das Baugewerbe trägt alles in allem den Charakter einer Fertig- 
fabrikate — Industrie, die an und für sich schon wegen der großen 
Anzahl der Betriebe einer straffen Organisation nicht immer zugäng- 
lich zu sein pflegt. Daß trotzdem mit einer Geschlossenheit, wie es 
in Deutschland bisher bei einer so großen Anzahl von Unternehmungen, 
die über das ganze Reich verbreitet sind, überhaupt noch nicht beob- 
achtet werden konnte, der Kampf geführt wird, deutet auf eine ge- 
waltige Verschärfung der Klassengegensätze hin, welche Sonderin- 
teressen zurückstellen läßt, und auf eine tatsächlich vorhandene und 
wirksame Solidarität auch der übrigen Unternehmer-Verbände. Und 
darin dürfte vielleicht die Erklärung für die Festigkeit auf Seite der 
Unternehmer zu finden sein: wird doch berichtet, daß der Zentral- 
verband der Industriellen, und in diesem hauptsächlich die rheinisch- 
westphälische schwere Industrie den Baugewerbetreibenden bereits 
erhebliche materielle Mittel, wie es heißt, zunächst 5 Millionen Mark, 
zur Verfügung stellte, eine Summe, die zwar bei der großen Anzahl 
der Unternehmungen nicht allzu groß erscheint, aber immerhin von 
ausschlaggebender Bedeutung werden kann. Wir sehen — in dieser 
Geschlossenheit zum erstenmale in Deutschland — eine vollkommene 
Solidarität auf Seite der Arbeitgeberschaft, die die Absicht zu haben 
scheint, an einem Exempel (wie sie glaubt, an einem glücklich ge- 
wählten Exempel) festzustellen, in welcher \Veise sich ihrer Ansicht 
nach für die Zukunft das Verhältnis zwischen den Unternehmern 
und Arbeitern gestalten soll. Dieser Umstand aber wird auch auf 
die Arbeiterschaft nicht ohne Folgen bleiben. Schon jetzt, noch vor 
Beginn des Kampfes, beschäftigen sich alle großen Gewerkschafts- 
blätter, ohne Unterschied der Branche sehr ausführlich mit der Be- 
wegung im Baugewerbe und es ist kein Zweifel, daß von den Gewerk- 
schaften Mittel werden flüssig gemacht werden (durch außerordent- 
liche Sammlungen und vielleicht auch Extrabeiträge), die eine Ver- 
längerung des Kampfes bis weit über den Termin hinaus ermöglichen 
werden, der von den Unternehmern ins Auge gefaßt wurde 2%). Es 





20) Diese betrachteten, allerdings schon lange vor der bedrohlichen Ver- 


Sozialpolitische Chronik. 865 


kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Arbeiterschaft heute in 
Deutschland imstande wäre — so wie die Industrie — ihre Klassen- 
genossen im Kampf praktisch unbegrenzt lang zu unterstützen — und 
davon wird auch das Ergebnis des Kampfes abhängen. Er wird jeden- 
falls sehr schwer und sehr erbittert sein — und sein Ausgang ist heute 
noch ganz ungewiß. Das Objekt des Kampfes ist nicht mehr irgend 
eine Tarifvertragsbestimmung, sondern das Prinzip des Vertrages selbst, 
und die Existenz der vertragschließenden Arbeiterorganisationen. 
Eine einfache Rechenoperation, wie sie die Unternehmer angestellt 
haben, kann nicht zur Vorausbestimmung des Resultates führen. 
Auch die öffentliche Meinung wird ein gewichtiges Wort mitzusprechen 
haben. Es ist alles in allem genommen, schon wegen der Formen, 
in denen er geführt wird und wegen der Differenzpunkte, die die 
Entwicklungsrichtung, um welche eigentlich der Streit geht, signa- 
lisieren, eine der wichtigsten Bewegungen auf dem deutschen Ar- 
beitsmarkte, die wir bisher erlebt haben. Von dem Ausgang wird sehr 
viel, nicht nur für die Arbeiterschaft, sondern für das ganze Wirtschafts- 
leben Deutschlands abhängen. 


Als Ergebnis der Tarifbewegungen der letzten Zeit und der 
Gegenwart kann daher schon jetzt festgestellt werden, daß die Unter- 
nehmer durch ihre Organisationen bestrebt sind, den Arbeitsvertrag 
selbst in seinem Wesen zu ändern und ihn wieder zu einem Herrschafts- 
verhältnis zu gestalten. Die prinzipiellen Fragen, welche bei Streitig- 
keiten zwischen Unternehmern und Arbeitern auftauchen und ins- 
besondere von ersteren aufgeworfen werden, deuten darauf hin. 
Namentlich das schon im ersten Abschnitt dieser Chronik ausführlich 
behandelte Problem des Arbeitsnachweises wird von der Unternehmer- 
schaft derart gestellt, daß von einer Gleichheit der beiden Vertrags- 
teile überhaupt nicht mehr gesprochen werden kann. Das Risiko, 
welches die Unternehmer auf sich nehmen, um diese prinzipiellen 
Forderungen durchzusetzen, zeigt weiters, daß sie sie als die zentralen 
Fragen auffassen. Es sind nicht mehr die Lohnhöhe und die Arbeits- 
zeit, welche im \Vordergrunde stehen, sondern andere, allgemeinere 
Probleme, deren Lösung die Frage der Entlohnung usw. schon in sich 
birgt ?!). Die Unternehmerverbände — und das ist zum großen Teile 


schärfung der Situation, die Chancen der Bewegung zunächst vom finanziellen 
Gesichtspunkt aus: sie berechneten, daß die Arbeitnehmer, ca. 300 000 an der 
Zahl, höchstens über einen Kassastand von 8 Millionen Mark verfügen, die je- 
doch nur bis zum Betrage von 4 Millionen Mark verwendet werden dürften. 
Per Tag und Arbeiter 2 Mark täglich gerechnet, ergebe dies eine Unterstützung 
für 7 Tage. Von anderer Seite sei gleichfalls auf höchstens 4 Millionen Mark 
zu rechnen. — Daraus ergebe sich die mögliche Dauer des Kampfes. (Deutsche 
Arbeitgeberzeitung, 19. Februar 1910). 

21) Nicht als Forderung gegenüber den Gewerkschaften, sondern als selb- 
ständige Tätigkeit mit denselben Endzielen gehört hieher die Gründung und Er- 
haltung gelber Gewerkschaften, und »freier Arbeitervereinc«. 


866 Emil Lederer, 


ihre Bedeutung für die Gestaltung des Klassenkampfes und für die 
Organisationen der Arbeitnehmer — haben den Schauplatz verschoben 
und haben andere Fragen, als bisher zur Erörterung standen, in den 
Vordergrund gerückt. Mit der Tendenz, welche die Unternehmer- 
verbände beherrscht, die seit Jahren schon konsequent verfolgt wurde, 
wenn sie auch noch nicht in so großen Aktionen wie gerade jetzt in Er- 
scheinung trat, wird immer mehr die Frage der Verfassung der Fabrik 
streitig — ein Problem, das seinem innersten Wesen nach ein poli- 
tisches ist, wie nach einer kurzen Einschaltung bewiesen werden soll. 

So sind auch die Institutionen der Unternehmerverbände anders 
zu verstehen als die der Gewerkschaften. Hierher zählt vor allem 
die Streikversicherung ??). Diese hat im Deutschen Reich schon einen 
beträchtlichen Umfang angenommen und es besitzen nicht nur die 
beiden zentralen Arbeitgeberverbände Institutionen für Entschädi- 
gungen bei Streiks und Aussperrungen, nämlich die Gesellschaft des 
Vereines deutscher Arbeitgeberverbände zur Entschädigung bei Ar- 
beitseinstellungen, Berlin, sowie der Schutzverband gegen Streik- 
schäden (Gruppe der Hauptstelle deutscher Arbeitgeber-Verbände), 
sondern auch zahlreiche andere Verbände, welche den Zentralen nicht 
angeschlossen sind, verfügen über Entschädigungskassen. Wir haben 
es hiebei noch nicht mit einer Versicherung, welche einen Rechtsan- 
spruch gewähren würde, zu tun, wenn die Gesellschaften auch ganz 
analog einer Versicherungsgesellschaft funktionieren. Das kaiserlich 
statistische Amt unterscheidet in seiner Erhebung »Streikversicherungs- 
gesellschaften«, welche Unterstützungen nach in den Satzungen fest- 
gelegten Regeln gewähren (wenn auch keinen Rechtsanspruch). Deren 
gibt es in Deutschland 13, welche 775 000 Arbeiter umfassen. Ent- 
schädigung von Fall zu Fall gewähren außerdem g Verbände mit ca. 
100 000 beschäftigten Arbeitern. Unter den Gesellschaften sind alle 
wichtigeren Berufsgruppen vertreten, bis auf das Baugewerbe. Als 
Eintrittsgeld wird in der Regel !/, 0 /o—ı1°/o, der Jahres-Lohnsumme. 
als regelmäßiger Beitrag !/,/o—3°/od eingehoben. Bei einzelnen Ge- 
sellschaften besteht auch eine Nachschußverpflichtung. Die Entschä- 
digung der Unternehmer bei Arbeitsstreitigkeiten erfolgt nach dem 


Verfolgen diese doch u. a. auch den Zweck, durch Sicherung eines Stockes von 
Arbeitern, über die der Unternehmer ganz verfügen kann, Aussperrungen der 
organisierten Arbeiter bei Aufrechterhaltung des Betriebes zu ermöglichen. 
— Einen analogen Zweck verfolgen besondere Krankenkassen für nicht organi- 
sierte Arbeiter. (Siehe Geschäftsbericht des Verbandes der Metallindustriellen in 
Württemberg, abgedruckt in der Metallarbeiterzeitung vom 12. Febr. Ig9ıo und 
die Publikation »Die Gelbe Bewegung«, herausgegeben von der Hauptstelle indu- 
strieller Arbeitgeberorganisationen, Wien, 1909, S. 71.) Zur Bekämpfung der 
Gewerkschaftsbewegung dient ferner auch die Maßregel, den Beitritt der Lehr- 
linge zu irgend einem Vereine von der Genehmigung des Lehrherrn abhängig zu 
machen (a. a. O.). 
22) Reichsarbeitsblatt, Oktober 1909. 


Sozialpolitische Chronik. 867 


durchschnittlichen Taglohn und beträgt in der Regel 25°% desselben. 
Vielfach tritt (insbesondere bei Aussperrungen) eine Staffelung ein, 
derart, daß bei einer größeren Arbeiteranzahl die Entschädigung 
relativ sinkt. Die Inanspruchnahme der Gesellschaften schwankt 
naturgemäß je nach der Situation auf dem Arbeitsmarkte, hat sich 
jedoch bisher immer in ziemlich bescheidenen Grenzen gehalten ?°). 
Das schließt nicht aus, daß in Hinkuntt, z. B. gerade jetzt bei der großen 
Aussperrung im Baugewerbe, die Entschädigungsansprüche, welche 
von Seite der Arbeitgeberschaft geltend gemacht werden und zur Be- 
friedigung gelangen dürften, enorme Summen umfassen werden. Die 
Institutionen sind noch in ihren Anfängen, wurden erst vor wenigen 
Jahren begründet und hatten noch niemals eine entscheidende Kraft- 
probe zu bestehen. 

Diese Einrichtungen für Entschädigungen bei Arbeitseinstel- 
lungen erstrecken sich auch auf Schäden, welche durch Aussperrung 
verursacht werden — und darin besteht vielleicht ihre größte Bedeutung. 
Denn das Problem für die Unternehmerverbände war ja bisher, bei 
Aussperrungen ihre Mitglieder zusammenzuhalten und den Abfall 
zu verhindern. Nur erfolgreiche Aussperrungen, Angriffs-Aussper- 
rungen sind imstande, derartige Veränderungen im Arbeitsverhält- 
nisse herbeizuführen, wie sie von den Unternehmern intendiert werden, 
Veränderungen, welche unter Beibehaltung der Vertragsform die 
Aufrechterhaltung, respektive Neubegründung eines Herrschafts- 
verhältnisses involvieren. 

Die Tätigkeit der Unternehmer-Organisationen spielt sich ım 
Staate nicht isoliert ab. Sie steht in engstem Zusammenhang mit 

23) So schloß z. B. das Geschäftsjahr 1909 für die Gesellschaft des Vereins 
deutscher Arbeitgeberverbände zur Entschädigung bei Arbeitseinstellungen 
ziemlich günstig ab: bei ihr waren 20 Gesellschaften und Verbände mit 411 233 
Arbeitern und einer Lohnsumme von nahezu 473 Millionen Mark rückver- 
versichert. Es wurden Ansprüche erhoben auf Entschädigung für 369 247 
Manntage. Diese wurden sämtlich als entschädigungsberechtigt anerkannt. 
Den Gesellschaften wurde (mit einer Ausnahme) die volle Entschädigungsquote, 
d. i. 1215%, des durchschnittlichen Tagesverdienstes per Streiktag und Arbeiter 
gewährt. So wurden nahezu 170 000 Mark an Entschädigung verteilt. Für den 
Entschädigungsfonds verblieben danach noch ca. 150 000 Mark (Deutsche Ar- 
beitgeberzeitung, 13. März 1910). Ferner hatte die Gesellschaft des Gesamtver- 
bandes Deutscher Metallindustrieller zur Entschädigung bei Arbeitseinstellungen, 
Berlin bei einem Mitgliederstande von 706 mit 156 882 beschäftigten Arbeitern 
und einer Jahreslohnsumme von mehr als 200 Millionen Mark im Jahre 1909 
einen Ausfall von 34 467 Manntagen infolge Streiks und Aussperrungen. Hiefür 
wurden 45 482 Mark an Entschädigungen bewilligt (25—50%, des Taglohnes, 
je nach der Arbeiteranzahl). Der Fonds beträgt nach Abzug der Entschädi- 
gung mehr als 800 ooo Mark und mit den für 1910 zu gewärtigenden Beiträgen 
mehr als ı 1, Million Mark — ein Zeichen für das rasche Anwachsen der Mittel. 
(Deutsche Arbeitgeberzeitung, 20. Februar IgIo). 





868 Emil Lederer, 


den übrigen Erscheinungen des Wirtschaftslebens und politischen 
Bestrebungen. Schon oben wurde darauf hingewiesen. daß die Unter- 
nehmerverbände zu einer Zeit entstanden sind und entstehen konnten, 
wo der Kartellgedanke schon festen Fuß gefaßt hatte. Die Unter- 
nehmerverbände sind in ihrer Wirksamkeit, streng wirtschaftlich 
genommen, nichts als Einkaufskartelle, die notwendige Ergänzung 
der Verkaufskartelle. Nur Einkautskartelle ganz besonderer Art. weil 
die Ware Arbeitskraft, um die es sich hier handelt, doch nicht ganz 
in den Besitz der Unternehmer restlos eingehen kann. Im Wesen der 
Unternehmer-Organisation aber ist es gelegen, die Verfügungsgewalt 
über die Ware Arbeitskraft zu steigern und folgerichtig alle diejenigen 
politischen Bestrebungen zu unterstützen, welche dasselbe Endziel 
verfolgen. Darum hat die Unternehmer-Organisation im heutigen 
Staatswesen notwendigerweise einen konservativen Grundzug. der 
sich oft deutlich ausprägt. Mag auch die Industrie in ihrer Gesamtheit 
am industriellen Aufschwung. an der raschen Vermehrung der Be- 
völkerung, an der Steigerung der Kaufkraft der breiten Massen interes- 
siert sein, die Unternehmer-Organisation als solche, die das Verhält- 
nis zwischen Produzenten und Arbeitskraft gestalten möchte, kann 
nicht umhin, eine Annäherung an diejenigen politischen Kreise zu 
suchen, welche eine durchgreifende Demokratisierung des öffentlichen 
Lebens, ein Mitbestimmungsrecht der breiten Massen ablehnen. Das 
beweist nicht nur das Verhalten der Industrie in der Frage des Wahl- 
rechtskampfes in Preußen — sie steht fast durchwegs auf der Basis 
des Dreiklassenwahlrechtes, will von einer Erweiterung des Wahlrechtes 
nichts wissen **), — sondern die Glossierung aller politischen Vorgänge 
in den Unternehmerblättern, besonders in der deutschen Arbeitgeber- 
zeitung. Zunächst scheint in Deutschland in Unternehmerkreisen 
die schwere Industrie die Oberhand zu haben. Darauf deutet schon die 
oben wiedergegebene Nachricht von der Unterstützung des Arbeit- 
geberbundes für das Baugewerbe über Veranlassung des Kohlen- 
syndikates. Die Unternehmer-Organisationen sind in der letzten Zeit 
über den engen Rahmen der Vertretung der direktesten Interessen 
hinausgetreten. Eine konsequente Verfechtung der eigenen Interessen 
ist ja überhaupt nur möglich, wenn dieselben mit übergeordneten 
Interessen in Verbindung gebracht, durch diese motiviert werden. 
Mag auch der entscheidende Grund für eine jede Aktion immer das 
eigene, beschränkte Klasseninteresse sein, so bleibt diesem doch die 
Wirkung auf die Allgemeinheit versagt. Diese kann nur durch den Hin- 
weis auf ein übergeordnetes Interesse erzielt werden. Daher auch das 
Bestreben in Unternehmerblättern, bei praktischen Aktionen auch 
auf weltanschauungsmäßige Gründe zu rekurrieren. Diesem Zwecke 
dient vor allem das Feuilleton der Deutschen Arbeitgeberzeitung, das, 
seit einigen Monaten erweitert und durch besondere Aufsätze ergänzt, 
gegenwärtig vielleicht das beste Spiegelbild der in Unternehmerkreisen 
als solchen herrschenden Ideologie darstellt. Dieses Feuilleton hat es 


%4) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 20. Februar ıg910 und 20. März Ioro. 


Sozialpolitische Chronik. 869 


sich zur Aufgabe gesetzt”), den Angriffen der zersetzenden Mächte 
der Umsturzpartei auf Erziehung, Religion, Rechtspflege, Kunst und 
Wissenschaft entgegenzutreten. »Solchen Angriffen gegenüber 
müssen diejenigen Stände, deren Lebensinteressen mit einer ruhigen 
und ungestörten Entwicklung der nationalen Arbeit verknüpft sind, 
auf dem Posten sein und solcher Pflicht darf sich am wenigsten 
eine Zeitung entziehen, welche die Wahrnehmung der Interessen 
des deutschen Arbeitgebertums, das unter jenen Ständen die erste 
Rolle spielt, zu ihrer Aufgabe gewählt hat«. 

»Ruhige und ungestörte Entwicklung der nationalen Arbeit« als 
politisches Endziel deutet den konservativen Charakter der Unter- 
nehmerideologie an *). Er wird weiter präzisiert durch folgende 
Exklamation ?”): »wie lange wird es die Menschheit aushalten, unter der 
Parole des schrankenlosen Fortschrittes, von einer Neuerung in die 
andere, von einer Reform wieder in die Reform der Reform getrieben 
zu werden? Wann wird sich ein gewisser Beharrungszustand, der zu- 
gleich ein Erholungszustand wäre, einstellen, ein wenigstens relativ 
stabiles Gleichgewicht, das nicht fortwährend durch allerhand angeb- 
liche, oft recht zweifelhafte Verbesserungen gestört wird ?« 

Wir sind eine raschlebige Zeit — wie lange ist es her, daß mit der- 
selben Argumentation die Industrie von dem schwer bedrängten 
Handwerk bekämpft wurde? Die Unternehmerschaft in ihrer Gänze, 
als Organisation, hat nunmehr schon ein größeres Interesse an dem 
unveränderten Fortbestand der Verhältnisse, als an einer raschen Ent- 
wicklung, die auch gefährlich werden könnte. Sogar der kulturelle 
Aufstieg der Arbeiterschaft ist ihr nicht mehr geheuer. In einer Po- 
lemik zu einem Artikel Bernsteins in den Soz. Monatsheften, worin die 
kulturelle Entwicklung der Arbeiterschaft gefeiert und ein Vergleich 
zwischen dem Zustande vor 40—50 Jahren und dem heutigen ge- 
zogen wurde. heißt es in der Deutschen Arbeitgeberzeitung °®): 
»Sind aber diese Betrachtungen nicht an der Oberfläche der Dinge 
stehen geblieben ? Was nützt der Fortschritt in der Form, wenn die 
Gesinnung eher einen Rückschritt zu verzeichnen hat? War nicht ein 
Grobian der früheren Zeit, der trotz seiner ungeschliffenen Formen 

25) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 23. Januar Ig1o. 

36) In der Einwanderung der Polen nach Westdeutschland erblicken die 
Unternehmerorganisationen keine Gefährdung der »nationalen Arbeite da die 
Polen bisher erst 10%% im ganzen Kohlenrevier ausmachen. Die Einwanderung 
wird sogar, schon wegen des Einflusses der Fremdländer auf die etwas starre, 
westphälische Bevölkerung begrüßt. Auch werde allmählich die Aufschließung 
von Deutschösterreich die Polen allmählich in den Hintergrund drängen. Es 
sei ein großes Verdienst der Industrie, auf diese Weise gegenüber der sinkenden 
Geburtenziffer des Landes einen Ersatz durch die steigende Einwanderung ge- 
schaffen zu haben (Deutsche Arbeitgeberzeitung, 26. Dezember 1900). 

37) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 6. Februar 1910. 

28) Deutsche Arbeitgeberzeitung, 13. März 1910. 


870 Emil Lederer, 


ein treuer deutscher Mann gewesen ist, weitaus einem modernen Poli- 
tiker vorzuziehen, hinter dessen äußerlicher Zivilisation sich oft genug 
eine recht materialistische und verderbliche Weltanschauung ver- 
birgt ?« Solche Aeußerungen klingen eigentümlich bei Personenkreisen, 
die noch vor nicht allzulanger Zeit Fortschritt in jeder Form und um 
jeden Preis verfochten, und beweisen wiederum aufs neue, wie sich Welt- 
anschauungen unter dem Druck von Interessen bilden und umbilden, 
und wie also die Tatsache der Organisation in der Unternehmerwelt 
— durch den Ausschluß der Konkurrenz — die konservative Denkweise 
förderte. Die zweifelsohne deutlich vorhandene Annäherung zwischen 
Industrie und Landwirtschaft deutet nach derselben Richtung und 
es bleibt abzuwarten, ob die Gründung des Hansabundes eine Wendung 
herbeiführen wird oder ob der industrielle Wahlfond des Zentral- 
verbandes der Industriellen ??) nicht als der in Zukunft materiell 
vielleicht stärkere Teil die Linie der Entwicklung in konservativem 
Geiste bestimmen wird. 

Die konservative Denkweise wirkt natürlich wiederum auf das 
Wirtschaftsleben zurück, die Annäherung an die agrarischen Kreise 
wird bestimmend für viele Entscheidungen. Der Kampf zwischen Unter- 
nehmer und Arbeiter wird von politischen Elementen bestimmt, 
sowie sie eine Scheidung der Geister in politischen Fragen zur Folge 
hatten. Die Unternehmerverbände sind heute eine der stärksten 
Stützen konservativer Tendenzen — sie werden möglicherweise die 
Parteibildung entscheidend beeinflussen. Ob die Industrie und Land- 
wirtschaft als große konservative Partei geeint vorgehen oder ob 
der moderne Mittelstand parteibildend wird wirken können, davon 
wird viel für die Entwicklung abhängen. Zur Zeit aber dominiert 
noch in den Unternehmerverbänden die schwere Industrie und ihre 
Taktik wird von einer starken und energischen Hand bestimmt. 
Und man sieht deutlich, wohin sie zielt. Die nächste Zeit muß über 
Erfolg oder Mißerfolg dieser Politik entscheiden. Es kann nicht Sache 
der Chronik sein, Partei zu ergreifen — nur zu sagen, was klar zu sehen. 
Die Geister scheiden sich immer mehr, der Kampf wird schwerer und 
erbitterter. Hier kam es darauf an, die Stellung der Unternehmer- 
verbände in diesem gesellschaftlichen Widerstreit zu fixieren, ihre 
Tendenzen klarzustellen und die Mittel des Vorgehens zu charakterı- 
sieren. Daß dies nur mit so spärlichem Material geschehen konnte, 
hat darin seinen Grund, daß die Unternehmerverbände mit Mitteilungen 
nicht viel hervortreten, größtenteils im Verborgenen wirken, daß ihre 
Aktionen vielfach nur durch Indiskretionen und dann nicht ganz 
zuverlässig bekannt werden. Immerhin reicht, was allgemein bekannt 
ist, aus, die Bewegung wenigstens in ihren Zielen klarzustellen. 


29) Dieser Wahlfonds ist zunächst als fa kulta tiv e Institution gedacht, 
derart, daß sich die unmittelbaren Mitglieder des Zentralverbandes verpflichten, 
vorerst in den Jahren 1910, ıı und 12 je 0,5°/,, der Lohnsumme als Beitrag zu 
leisten. (Soziale Praxis 3. Februar ıgıo). 


Sozialpolitische Chronik. 871 


Oesterreich. 


Die Unternehmer-Organisation in Oesterreich ist bei weitem 
jünger als in Deutschland. Von mehreren kleinen, gewerblichen Ver- 
bänden abgesehen, gibt es nur die »Hauptstelle industrieller Arbeit- 
geber-Organisationen« und den »Oesterreichischen Arbeitgeber-Haupt- 
verband«, beide mit dem Sitze in Wien. 


Die »Hauptstelle«e wurde 1907 gegründet. Sie umfaßte an- 
fangs des Jahres 1909: 39 industrielle Verbände, darunter 18 
Branchenorganisationen, von denen aber bloß 7, resp. 8 ihre 
Tätigkeit auf das ganze Reich erstrecken. Mehr als die Hälfte 
der Verbände sind lokale Organisationen, in denen Arbeitgeber 
verschiedener Branchen vereinigt sind. Die Tätigkeit 
der »Hauptstelle« erstreckt sich nach ihrem eigenen Programm ins- 
besondere auf folgende Gebiete: Bemessungsarbeiten und Industrie- 
kataster, Organisation und Agitation, Einflußnahme auf die Recht- 
sprechung (Festlegung prinzipieller Fragen) und Gesetzgebung, 
Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit den Arbeitgeberverbänden der 
Nachbarstaaten etc. — Im einzelnen ist hervorzuheben, daß im Laufe 
des Jahres 1909, resp. Anfangs ıgıo noch 7 Verbände angegliedert 
wurden. — Von der Tätigkeit im Detail wird noch unten die Rede 
sein. Hier sei nur bemerkt, daß der Rechnungsabschluß der »Haupt- 
stelle« für das Jahr Igog an Ausgaben 68 350 K. ausweist, wovon 
51 2II K. als Mitgliedsbeiträge für Igog eingingen, während ein Be- 
trag von I6 944 K. als Verlust gebucht werden mußte. Hievon entfallen 
I12 462 K. als Unterstützung für die mehrfach erwähnte Tischler- 
aussperrung — der erste greifbare Beweis der Solidarität zwischen 
Interessen der Industriellen und Gewerbetreibenden als Arbeitgeber. — 


Die am 2ı. Februar Igro abgehaltene Generalversammlung 
der »Hauptstelle« beschloß zur Deckung des Defizits und um die 
Tätigkeit erweitern zu können, die Erhöhung der Beiträge. Dieselbe 
soll eine Verdoppelung der Einnahmen von 51737 K. auf 
102 780 K. zur Folge haben. Der Beschluß, der einstimmig gefaßt 
wurde, setzt die Beiträge, je nach der Lohnsumme mit 0,5°, 9 — 0,3% 
fest, derart, daß mit dem Steigen der Lohnsumme der Beitrag relativ 
sinkt. Weiters ist auch die Schaffung eines Widerstandsfonds durch 
besondere Beiträge geplant, um der »Hauptstelle« jederzeit disponible 
Mittel in bedeutender Höhe zur Verfügung stellen zu können ?®). 
Derzeit besitzen zwar die angeschlossenen Verbände bedeutende Sum- 
ınen, die Hauptstelle jedoch hat noch keinerlei Fonds für Streiks oder 
Aussperrungen. 

Der Oesterreichische Arbeitgeber-Hauptverband, die gewerb- 
liche Arbeitgeberorganisation umfaßt ıo Branchenverbände des 
Baugewerbes (größtenteils Wiener, respektive niederösterreichische 


30) Protokoll der . dritten ordentlichen Generalversammlung der Haupt- 
stelle industrieller Arbeitgeberorganisationen, Wien am 21. Februar 1910. S. 8, 
IO, 22/23, 5I u. passim. 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 56 


872 Emil Lederer, 


Organisationen), 5 Organisationen des Textilgewerbes, 2 Organisatio- 
nen der Nahrungsmittelgewerbe, 4 Organisationen der edelmetall- 
verarbeitenden Gewerbe und endlich 6 Verbände anderer Branchen 
nebst 2 Ortsgruppen. Die meisten Organisationen sind niederöster- 
reichische, respektive Wiener Verbände, nur wenige haben ihren Sitz 
in der Provinz oder erstrecken sich über das ganze Reich °!). 

Die Unternehmer-Organisationen stehen, was für Oesterreich 
wichtig zu betonen — auf streng internationalem Standpunkte, sind 
also reine Interessenvertretungen. Sie streben eine Vereinigung der 
Arbeitgeber der verschiedenen Kronländer ohne Unterschied der Na- 
tionalität an und sind so genötigt, die in Oesterreich herrschenden 
politischen Gegensätze auf dem Gebiete ihrer Interessen außer acht 
zu lassen. Diese Internationalität, respektive besser gesagt Präpon- 
deranz wirtschaftlicher Interessen gegenüber den nationalen Differen- 
zen ist für Oesterreich eine neuartige Erscheinung und wurde gewiß 
mit verursacht durch die internationale Arbeiterbewegung. Und es 
ist ein eigentümliches Zusammentreffen, daß in derselben Zeit, in 
welcher die Unternehmer-Organisation immer mehr Verbände ver- 
schiedener Nationen in sich umfaßt, die im ersten Abschnitt erwähnte 
separatistische Bewegung innerhalb der sozialdemokratischen Gewerk- 
schafts-Organisation weitere Fortschritte gemacht und zu Neugrün- 
dungen auf nationaler Basis geführt hat. Von Seite der Unternehmer 
wird außerdem die Bildung spezieller nationaler Arbeitervereine be- 
günstigt — in Oesterreich ein häufig angewendetes taktisches Mittel. 

Die Tätigkeit der Verbände ist im einzelnen — mit Rück- 
sicht auf die kurze Zeit des Bestehens und auf das während der Krise 
vollständig darniederliegende Wirtschaftsleben — keine allzu rege. 
Sie wirken zunächst bei Arbeitsstreitigkeiten, Streiksoder Aussperrungen 
mit, suchen eine Verständigung zwischen Unternehmern und Arbeitern 
herbeizuführen und beginnen auch, analog dem deutschen Vorbilde. 
durch Streikversicherungen und Arbeitsnachweise den Gewerkschaften 
entgegenzutreten. In diesen Fragen gehen Industrie und Ge- 
werbe gemeinsam vor und es hat sich — besonders bei der im letzten 
Jahre erfolgten Aussperrung der Tischler in Wien — eine vollstän- 
dige Einigkeit zwischen industriellen und gewerblichen Arbeitgeber- 
organisationen gezeigt. 

Interessant ist die Form, in der vom Oesterreichischen Arbeit- 
geber-Hauptverbande eine Streikentschädigung einzuleiten versucht 
wurde 3): Darnach sollen die Unternehmer, ihrer Arbeiteranzahl 
entsprechend, per Woche und Arbeiter ıo h in einen »Widerstands- 
fonds« einzahlen. Diese Einzahlungen werden dem Mitglied auf sein 
eigenes Konto gutgeschrieben und im Falle der Auflösung des Ge- 
schäftes oder eines Konkurses zurückgestellt, sodaß sie in die Bilanz 
des Unternehmers als Aktivum eingestellt werden können. Auch die 


31) Oesterreichische gewerbliche Arbeitgeberzeitung, 12. März 1910. 
33) Siehe Schriften des Oesterreichischen Arbeitgeber-Hauptverbandes 
Nr. 3, Wien ıgto. 


Sozialpolitische Chronik. 873 


Hinterbliebenen haben im Todesfalle einen Anspruch auf Rücker- 
stattung. Durch diese Maßnahmen soll eine größere Beteiligung an 
dieser Institution gesichert werden. Hingegen sind die Entschädi- 
gungen, welche aus dem Widerstandsfond von Fall zu Fall geleistet 
werden, nicht durch die Höhe der eigenen Einzahlungen beschränkt, 
sondern es kann im ganzen bis zu !/;3 des Gesamtvermögens und von 
der Vollversammlung der Teilhaber auch noch über diesen Betrag hinaus 
auch zugunsten eines einzelnen Mitgliedes verfügt werden. In welcher 
Weise eine Garantie für die Sicherung der Ansprüche trotz Gewährung 
so namhafter Entschädigungen gegeben werden soll, wird weiter nicht 
ausgeführt. Dieser Widerstandsfond soll — bei guter Beteiligung 
der Mitglieder der einzelnen Verbände — nach 3 Jahren auf eine 
halbe Million Kronen anwachsen, ein Zeichen dafür, mit welch geringen 
Beträgen in Oesterreich noch die Unternehmer-Organisation (aller- 
dings handelt es sich hier um die gewerbliche) rechnet. 


Die Stellungnahme der Arbeitgeberverbände zu den sozialpoli- 
tischen Fragen bietet keinerlei Eigentümlichkeiten. Daß sich die 
Unternehmerverbände gegen eine Abänderung der Gewerbeordnung 
($ 74) ausgesprochen haben, durch welche der Arbeiterschutz erweitert 
wird, insbesondere aber in gesundheitsschädlichen und besonders 
gefährlichen Betrieben durch ministerielle Verordnung die Einführung 
eines Maximal-Arbeitstages ermöglicht werden soll (der gesetzliche 
Maximal-Arbeitstag, der allerdings in der Industrie bereits erheblich 
herabgesetzt ist, beträgt in Oesterreich für die Industrie 11 Stunden), 
. daß sie in der gleichen Weise gegen den Antrag der sozialdemokra- 
tischen Partei im Abgeordnetenhause auf Einführung des 8 Stunden- 
tages ın kontinuierlichen Betrieben sowie gegen die Einführung bes- 
serer Arbeitsbedingungen in den ärarischen Tabakfabriken (wie ins- 
besondere SamstagmittagschlußB und Lohnerhöhung) Stellung nah- 
men, bedarf keiner weiteren Hervorhebung. 


Ferner sind die Unternehmerorganisationen bemüht, die Recht- 
sprechung zu beeinflussen, und insbesondere diejenigen Bestimmungen 
der Gewerbeordnung die nur selten zur Anwendung gelangen und 
das Verhältnis zwischen Unternehmern und Arbeitern betreffen, zur 
Geltung zu bringen. So wurden von Arbeitgebern Urteile über die 
Entschädigungspflicht bei Kontraktbruch, über die Berechtigung 
der Setzung von Arbeitern auf die schwarze Liste usw. provoziert ®). 
— Auf diese Weise versuchen die Unternehmerorganisationen die 
(gesetzlich) in Oesterreich stärkere Position des Arbeitgebers auch 
in der Praxis zur Geltung zu bringen. 

Interessanter schon sind die Wünsche, welche die Arbeitgeber 
Oesterreichs im Hinblick auf die Reform des Strafgesetzbuches äußern. 
Sie erwarten von derselben auch eine Reform des Koalitionsrechtes, 
deren Details in einer Sitzung des Zentralausschusses des Bundes 

33) Protokoll der 3. ordentlichen Generalversammlung der Hauptstelle 
industrieller Arbeitgeberorganisationen. Wien roro. (S. 15.) 

56* 


874 Emil Lederer, 


österreichischer Industrieller erörtert und beraten wurden 3). (Der 
Bund österreichischer Industrieller ist zwar nicht direkt ein Arbeit- 
geberverband, steht jedoch in engster Fühlung mit der Hauptstelle 
industrieller Arbeitgeber-Organisationen und hat auch bereits wie- 
derholt in Arbeitskämpfe direkt eingegriffen). Der Referent des Aus- 
schusses verlangte insbesondere, daß der Kreis der durch das Koa- 
litionsgesetz geschützten Personen zu erweitern sei, derart, daß auch 
die Betriebsleiter, Werkmeister, Vorarbeiter oder sonstige Vorgesetzte 
der Arbeiterschaft neben dem Arbeitgeber den besonderen Schutz 
des Koalitionsgesetzes (bei einer Verhinderung, Arbeit zu geben) ge- 
nießen. Als »Mittel der Einschüchterung oder Gewalt zum Zwecke 
der Verhinderung des freien Entschlusses, Arbeit zu geben oder zu 
nehmen« ($ 3 des Koalitionsgesetzes) soll näher präzisiert werden: 
Verhöhnung, Verspottung, Ehrenbeleidigung, Ehrenkränkung jeder 
Art, Belästigungen, Nachfolgen auf der Straße, Aufsuchen in Woh- 
nungen, Zusammenrotten vor der Arbeitsstätte oder vor den \Voh- 
nungen oder sonstigen Aufenthaltsorten, Herbeiführung von Ruhe- 
störungen in der Nähe der eben genannten Orte, ferner Bewachen oder 
Besetzthalten solcher Oertlichkeiten, von Bahnhöfen, Landungs- 
stellen. Zugängen zum, Zu- und Abgängen vom Betriebe« — eine For- 
mulierung, die einen erfolgreichen Widerstand oder Streik der Ar- 
beiterschaft überhaupt ausschließen würde, da ja auch das Streik- 
postenstehen und überhaupt jede Betätigung und Agitation darnach 
als strafbar erklärt werden könnte. 

Des Ferneren verlangen aber die Unternehmer auch — und das 
ist eine prinzipiell neue Forderung, die bisher soweit zu sehen, noch 
nicht aufgetaucht ist — Strafbarkeit der sogenannten passiven Re- 
sistenz, worunter aber nach der Formulierung schon die sogenannte 
»Cacanny-Politik« verstanden werden könnte. Es soll nämlich wegen 
Betruges bestraft werden, wer »unter dem Schein der Erfüllung des 
Arbeitsvertrages die Arbeit in der Art und der Absicht verrichtet, 
daß der volle Betriebserfolg nicht erreicht, gefährdet oder bedroht 
wird« — also nicht einmal ein wirklicher Schaden, sondern schon 
die Möglichkeit eines solchen soll kriminell strafbar machen. — 
Uebrigens ist von Seite der oben genannten Hauptstelle industrieller 
Arbeitgeber-Organisationen in Verbindung mit den sogenannten 
drei zentralen industriellen Verbänden eine umfangreiche Aktion in 
Angelegenheit der Abänderung des Koalitionsrechtes geplant, die noch 
weitere Details dieser Materie der Oeffentlichkeit zugänglich machen 
wird. (Rein agitatorischen Charakter trägt der in dieser Sitzung über- 
dies noch gefaßte Beschluß, zunächst die Aufhebung des Koalıtions- 
rechtes zu verlangen und erst in zweiter Linie die oben erwähnten 
Abänderungsvorschläge zu erstatten.) 

Zur direkten Einwirkung auf das Arbeitsverhältnis bedienen sich 
die Unternehmer in Oesterreich, ebenso wie in Deutschland, der Ar- 
beitsnachweise. Von industrieller Seite wurde in letzter Zeit (Mai 








31) Mitteilungen des Bundes österreichischer Industrieller ı. April 1910. 





Sozialpolitische Chronik. 875 


1908) ein unparitätischer Arbeitsnachweis ins Leben gerufen und, 
zwar von Seite des »Wiener Industriellenverbandes« im Vereine mit 
den entsprechenden Fachabteilungen des »Bundes österreichischer 
Industrieller«, speziell für die metallverarbeitenden Gewerbe. Dies 
war der erste Versuch zur Schaffung eines unparitätischen Arbeits- 
nachweises in Wien. Die Ergebnisse desselben sind, nach den zur Ver- 
fügung stehenden statistischen Daten zu schließen, recht gute. Von 
den Arbeitern, welche sich bei der Vermittlungsstelle um Arbeit be- 
warben, wurden 33,2%, vermittelt ®). Auch der Arbeitgeber-Haupt- 
verband, die mehrfach erwähnte gewerbliche Unternehmer-Organi- 
sation, hat seit einem Jahre (April 1909) 38) einen Arbeitsnachweis 
bereits eingerichtet. Dieser soll nach den Berichten des Nachweises 
selbst sehr gute Ergebnisse, namentlich in einigen holzverarbeitenden 
Gewerben, erzielt haben. Allerdings sind diese Berichte nicht unwider- 
sprochen geblieben und es wurde dem Arbeitsnachweis insbesondere 
vorgeworfen, daß er seine Ergebnisse aus agitatorischen Gründen fälsche 
und alle diejenigen Arbeiter, welche er in den Betrieben zwecks Kata- 
strierung der Arbeiterschaft ermittle, als von ihm vermittelt registriere. 
Darunter befinden sich sogar auch Arbeiter, welche von den Gewerk- 
schaften direkt vermittelt wurden 37). Jedenfalls ist mit dem gewerb- 
lichen Arbeitsnachweis erst ein Anfang gemacht, der noch zu keiner 
größeren Bedeutung — schon wegen der Beschränkung auf eine, ge- 
ringe Anzahl von Gewerben — gelangen konnte. Hier wird sich den 
Interessentenorganisationen sowohl der Unternehmer als auch der 
Arbeiter, noch in Zukunft ein reiches Feld der Betätigung eröffnen. 
Mit der Ausbreitung dieser Institutionen wird, genau wie in Deutsch- 
land, auch in Oesterreich dieser Frage besondere Aufmerksamkeit 
gewidmet werden müssen. 


Von Seite der Arbeiterschaft wurde letzthin durch 2 Interpella- 
tionen an die Minister des Innern, für Handel und für öffentliche Ar- 
beiten im Abgeordnetenhause des Reichsrates, die allerdings bisher 
noch nicht beantwortet wurden, auf Gesetzwidrigkeiten hingewiesen, 
deren sich die Unternehmerorganisationen schuldig gemacht haben 
sollen. Zunächst wird behauptet, daß in die Arbeitsbücher verabredete 
geheime Zeichen eingetragen werden, trotzdem $ 80od der Gewerbe- 
ordnung bestimmt, daß ein Zeugnis über das sittliche Verhalten und 
den Wert der Leistungen des Arbeiters in das Arbeitsbuch nur inso- 
weit aufgenommen werden darf, als es für den Arbeiter günstig lautet. 
Als solche geheime Zeichen werden verwendet: I gut, II lobenswert, 
III willig, aber nicht leistungsfähig, a) hat nicht ordnungsmäßig 
gearbeitet, b) während der Kündigung nicht ordnungsmäßig verhalten, 


3$) Bericht über die XIII. ord. Vollversammlung des Verbandes der Indu- 
striellen in den pol. Bezirken Baden, Mödling etc. S. 24/25, Wien 1909. 

36) Oesterreichische gewerbliche Arbeitgeberzeitung. 22. November 1909. 
Tätigkeitsbericht über das ı. Verbandsjahr. 

37) Der Holzarbeiter vom 3. und 24. Dezember 1909. 


876 Emil Lederer, 


c) nachlässig und faul, d) unbeständig, e) Blaumacher, f) unverträglich, 
g) renitent, h) Sozialist, 1) Trinker, k) Dieb, ]) fällt der Krankenkasse 
zur Last, m) Materialverschwender. Mit Rücksicht auf diese Vorkomm- 
nisse wird von den Interpellanten die Abschaffung des Arbeitsbuches 
als wünschenswert bezeichnet und überdies verlangt, vor der Ab- 
änderung der Gewerbeordnung die in Frage kommenden Unternehmer- 
Organisationen (es wird insbesondere auf den »Bund österreichischer 
Industrieller« hingewiesen) darauf aufmerksam zu machen, daß der- 
artige Eintragungen gesetzwidrig seien. 

In einer weiteren an den Handelsminister gerichteten Interpella- 
tion wird ausgeführt, daß die Unternehmerverbände an ihre Mitglieder 
schwarze Listen verschicken, die den Arbeitern geheim bleiben und 
den Zweck haben, mißliebige Arbeiter von den Betrieben fernzu- 
halten. Die Listen enthalten die Namen und die Geburtsdaten der 
Arbeiter und den Entlassungsgrund. Abgesehen von strafbaren 
Handlungen (Diebstahl, Diebstahlsteilnahme) werden angeführt: 
renitent und frech, notorischer Hetzer, Wühler und Organisations- 
werber, Schwindler, Drohung gegen Meister usw. 

Es verdient bemerkt zu werden, daß in einem Artikel, der gegen 
diese Interpellationen polemisiert, die Arbeitgeberzeitung ®) auf die 
Anschuldigungen betreffs Eintragung von geheimen Zeichen in die 
Arbeitsbücher überhaupt nicht reflektiert, sondern nur die 
Frage der schwarzen Listen erörtert. Auch diese werden nicht in Ab- 
rede gestellt, sondern es wird vielmehr darauf hingewiesen, daß meh- 
rere Urteile die Versendung schwarzer Listen als berechtigt anerkannten 
und daß es den Sozialdemokraten schlecht anstehe, gegen den »Ter- 
rorismus der Unternehmer« aufzutreten. Es kann als feststehend ange- 
nommen werden, daß die Unternehmer-Organisationen in Oesterreich 
mit dem Institut der schwarzen Listen operieren. Dies ist, wie der eben 
erwähnte Artikel ausführt, zum Teile zurückzuführen auf die An- 
schauung der Gerichte, wonach der immer schärfere Klassenkampf 
den Boykott als üblich herausgebildet hat. Ein Urteil des Landes- 
gerichtes Wien (vom 14. Juli 1909) führt aus, daß ein solches Vorgehen 
nur dann als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen werden 
könne, wenn die über den Arbeiter verhängte Aussperrung ihm auf 
längere Zeit die Verwertung seiner Arbeitskraft unmöglich macht 
oder in erheblichem Maße erschwert. Von einer wesentlichen Bedeu- 
tung für die Beurteilung der Maßnahme sei ferner, daß die Wirkung 
der Maßregel nicht außer Verhältnis zu seiner Verfehlung stehe. Eine 
derartige, ganz allgemein gehaltene Begrenzung ist natürlich nicht ge- 
eignet, die Streitigkeiten über Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von 
Fall zu Fall zu klären. Eine gesetzliche Regelung auch dieses zwischen 
Unternehmern und Arbeitern strittigen Punktes wird anläßlich der 
Revision des Strafgesetzbuches stattfinden müssen, um einen klaren 
Rechtszustand zu schaffen. 

Das in der ersten Interpellation angeführte Vorgehen der Unter- 


38) Arbeitgeberzeitung, 26. März Ig1o. 


Sozialpolitische Chronik. 877 


nehmer-Organisationen, daß die Arbeitsbücher selbst mit geheimen 
Zeichen versehen werden, widerspricht tatsächlich dem Gesetze und 
hat für den Unternehmer die Verpflichtung zur Folge, dem Arbeiter 
die Entschädigung zu leisten ($ 8og). Allerdings erlischt dieser An- 
spruch schon 4 Wochen nach seiner Entstehung, kann also im Falle 
eines geheimen Zeichens überhaupt kaum mit Erfolg geltend gemacht 
werden. 

Das Wenige, was über die Tätigkeit der österreichischen Arbeit- 
geber-Organisationen gesagt werden konnte, zeigt deutlich, daß sie 
am Anfange der Entwicklung stehen. Erst in der nächsten Zukunft 
werden sich die Organisationen der Arbeitgeber enger zusammenschlie- 
Ben. Der Verlauf der Ereignisse in den Nachbarländern wird wesent- 
lich dazu beitragen. Allerdings sind für die nächste Zeit große Arbeits- 
kämpfe in Oesterreich nicht zu gewärtigen. Damit fehlt auch der un- 
mittelbare, nahezu zwingende Anreiz zum Beitritt zu Arbeitgeber-Or- 
ganisationen. Immerhin haben sich auch in Oesterreich die sozialen 
Gegensätze, im Vergleiche zu dem noch vor wenigen Jahren herrschen- 
den nahezu allgemeinen Frieden außerordentlich verschärft. Das 
Klassenbewußtsein der Unternehmer wächst, die Zahl der Betriebe mit 
»patriarchalischen« Verhältnissen nimmt ab. Die Umwandlung zahl- 
reicher kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe zu industriellen 
Unternehmungen wirkt im selben Sinne. So kann man für die indu- 
striellen und gewerblichen Arbeitgeber-Organisationen in Oesterreich 
eine Zeit erhöhter Tätigkeit voraussagen. Eine spezielle österreichsiche 
Entwicklung jedoch werden dieselben kaum nehmen. Denn — wie 
bereits erwähnt — nationale Gegensätze spielen keine Rolle (wie in 
den Gewerkschaften). Organisation und Taktik richtet sich nach 
dem Beispiel der Organisationen im Deutschen Reiche. Daher konnte 
über die österreichischen Unternehmer-Organisationen auch nichts 
prinzipiell Neues ausgesagt werden. Erst Zeiten des Kampfes sind 
geeignet, erkennen zu lassen, ob sie ihren Zweck zu erfüllen imstande 
sind oder nicht. Derartige große insbesondere über Wien hinaus- 
greifende Kämpfe aber hatten die Organisationen bisher noch nicht 
zu führen. 


878 


LITERATUR-ANZEIGER.” 


Inhaltsübersicht: r. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher S. 878; 
2. Sozial- und Rechtsphilosophie S. 878; 3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassen- 
frage S. 878; 4. Sozialismus S. 879; 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmen- 
geschichte S. 880; 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien S. 881; 7. Be- 
völkerungswesen S. 885; 8. Statistik S. 886; 9. Soziale Zustandsschilderungen 
S. 887; 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage S. 890; 11. Gewerbliche Technik und 
Gewerbepolitik S. 894; 12. Kartellwesen, Unternehmerorganisation S. 895; 13. Ge- 
werbliche Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt S. 896; 14. Arbeiterschutz S. 896; 15. Ver- 
sicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung) S. 898; 16. Gewerkvereine und Tarif- 
wesen S. 898; 17. Allgemeine Sozialpolitik und Mittelstandsfrage S. 901; 18. Privat- 
beamten- und Gehilfenfrage S. 902; 19. Handel und Verkehr S. 902; 20. Han- 
dels- und Kolonialpolitik S. 903; 21. Geld-, Bank- und Börsenwesen S. 904; 
22. Genossenschaftswesen S. 908; 23. Finanz- und Steuerwesen S. 908; 24. Städte- 
wesen und Kommunalpolitik S. 909; 25. Wohnungsfrage S. 909; 26. Unterrichts- 
und Bildungswesen S. 910; 27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege 
S. 913; 28. Kriminologie, Strafrecht S. 913; 29. Soziale Hygiene S. 913; 30. Frauen- 
frage, Sexualethik S. 913; 31. Staats- und Verwaltungsrecht S. 914; 32. Gewerbe-, 
Vereins- und Privatrecht S. 915; 33. Politik S. 915. 


1. Bibliographien, Sammelwerke, Lehrbücher. 


2. Sozial- und Rechtsphilosophie. 


3. Soziologie, Sozialpsychologie, Rassenfrage. 


Cathrein, S. J, Viktor, Recht, Naturrecht und po- 
sitives Recht. Eine kritische Untersuchung der Grundbe- 
griffe der Rechtsordnung. Zweite, beträchtlich vermehrte Auflage. 
Freiburg i. B. 1909, Herdersche Verlagsbuchhandlung, VIII, 328 
M. 4.—, in Leinen M. 4.60. 

Mit dieser Schrift wendet sich der Verfasser, wenn auch 
nicht ausschließlich, so doch vorwiegend an Juristen, die sich 


*) Soweit die hier abgedruckten Besprechungen nicht mit dem Namen oder der 
Chiffre des Rezensenten unterzeichnet sind, beruhen sie auf Selbstanzeigen der 


Autoren, 


Literatur-Anzeiger. 4. Sozialismus. 879 


nicht damit begnügen, das bestehende Recht handwerksmäßig 
anzuwenden, sondern sich über das \Vesen und die Grundlagen 
der Rechtsordnung Rechenschaft geben wollen. Zu diesem Zweck 
behandelt er im ersten Abschnitt den Gegenstand und die Methode 
rechtsphilosophischer Forschung überhaupt; im zweiten Abschnitt 
entwickelt er eingehend die Begriffe von Recht und Gerechtigkeit 
— vorwiegend mit Anlehnung an Aristoteles und die römischen 
Juristen, jedoch mit steter Bergcksichtirung der neuern Rechts- 
theorien.e Der dritte und längste Abschnitt der Schrift unter- 
sucht den Ursprung des Rechts. Die tiefste und letzte Quelle des 
Rechts kann nicht der Staat sein, auch nicht die Volksüberzeugung; 
ebenso wenig ist das Recht ein apriorisches Erzeugnis unserer Vernunft 
(Stammler, ning). So kommt der Verfasser auf das Naturrecht, 
das nach ihm nur deshalb heute so vielfach abgelehnt wird, weil man 
ganz unklare und unrichtige Ideen davon hat. Er gibt zuerst einen 
UVeberblick über die Geschichte des Naturrechts und entwickelt und be- 
gründet dann dasselbe ausführlich. Auch das Verhältnis des Natur- 
rechts zum positiven Recht, der Rechtsordnung zur sittlichen Ordnung, 
kommt eingehend zur Sprache. 


4. Sozialismus. 


Neumann, Dr. Fritz Stephan, Die Sozialdemo- 
kratie als Arbeitigeberin und Unternehmerin. 
Für den deutschen Arbeiter und Bürger zusammengestellt. Berlin 
190g, Otto Elsner Verlag. ııo S. M. 1.20. 


E:n gehässiges Buch! Dies würde zur Anzeige genügen. Soll die 
Charakteristik ergänzt werden, sc ist zu sagen, daß das hier vorge- 
brachte Material infolge der vielfach ungenauen Zitierung nicht nach- 
geprüft werden kann, und, auch wenn alle darin mitgeteilten Tat- 
sachen auf Wahrheit beruhen sollten, nichts beweist. Insbe- 
sondere geht es einer prinzipiellen Auseinandersetzung mit der So- 
zialdemokratie aus dem Wege, beschränkt sich auf die Wiedergabe 
von Tatsachen, welche »für sich selbst sprechen sollen«. Als Agitations- 
broschüre gedacht, brauchte die Schrift gewiß Ansprüchen auf Gründ- 
lichkeit und Wissenschaftlichkeit nicht gerecht zu werden, — sie 
bringt sich aber bei denkenden Menschen dadurch um ihre ganze 
Wirkung. Vielleicht kommt es ihr auf diese nicht an. Auch ist zu 
bezweifeln, ob der Verfasser, wie aus seinen gelegentlichen Bemer- 
kungen und dem Vorworte zu folgern ist, in der Lage wäre, auf solche 
Eindruck zu machen. Er sucht nur die großen Wählermassen. Daß 
bei diesen derartige Schriften mitunter (momentan) verfangen, ist 
bekannt. Aber ebenso sicher, daß sie eine nachhaltige Wirkung 
zu üben nicht vermögen. Auf die deutschen Arbeiter haben Schrit- 
ten von Lassalle, Bebel u. a. am meisten gewirkt — gerade wegen ihres 
Niveaus — sie wurden auch am meisten gelesen — trotzdem sie nicht 
von den Arbeitgebern gratis zur Verteilung gelangten. Man mag es 
bedauern, daß die Unternehmer keine besseren \V'orkämpfer finden. 
Mit diesen Fanfaren werden sie die feindlichen Heere nicht schwächen 
— trotz aller Heftigkeit, die das Buch durchtebt. 

(Lederer.) 


SKO Literatur-Anzeiger. 
5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 


dftalion, Albert, professeur d'économie politique à l’univer- 
sité de Lile. La réalıté des surproductions générales. 
Librairie de la société du recueil S.-B. Sirey et du journal du palais. 
Ancienne maison L. Larose et Forcel, Paris. 99 S. 

Aus Aufsätzen, die der Verfasser zuerst in der Revue d’Economie 
politique 1908/09 veröffentlichte, hervorgegangen, will das Buch be- 
weisen, daß die Ursache der Krisen in einerallgemeinen Ueber- 
produktion gelegen, demnach nicht auf der Geld-, sondern auf 
der Warenseite zu suchen sei. Nach einer Widerlegung der Ansicht, 
daß Veränderungen in der Geldmenge krisenbildend wirken, legt der 
Verfasser seine Theorie dar, in welcher er in engster Anknüpfung an 
die Lehren der Grenznutzenschule als Ursachen der Krisen entwickelt: 
die Dauer des kapitalistischen Produktionsprozesses und die Verände- 
rungen in den gesellschaftlichen Bedürfnissen. — Die Wirkung dieser 
beiden Momente wird erschöpfend dargelegt und so das Bild der Krise 
vertieft: wenn die Bedürfnisse steigen, wird die Produktion erwei- 
tert; infolge der immer längeren Produktionsdauer vergehen Jahre, 
ehe die Endprodukte auf den Markt Ben Während dieser Zeit 
halten sich die Preise hoch; daher wird die Kapitalisation immer wei- 
ter fortgesetzt, denn daß virtuell schon eine Ueberproduktion 
eingetreten (da die in Entstehung begriffenen Unternehmungen den 
Bedarf reichlich decken könnten), wird nicht beachtet. Erst wenn 
die inaugurierten neuen Produktionsmöglichkeiten ausgenützt werden, 
wenn die Endprodukte auf den Markt geworfen werden, enthüllt sich 
die Ueberkapitalisation. Die Preise stürzen, bleiben auf dem niedrigen 
Niveau solange, bis durch die jetzt eintretende Stockung in der Kapi- 
talisation und Bevölkerungsvermehrung, sowie Abnutzung der Kapi- 
talsgüter wieder eine Knappheit eintritt, die zu den oben erwähnten 
Erscheinungen führt. 

Aftalions Buch nähert sich in dem Ergebnis seiner Untersuchungen 
vielfach den von Bouniatian gewonnenen Resultaten, wenn es 
auch keineswegs die Exaktheit der Beschreibung und die Tiefe der 
Anschauung besitzt, welches die Vorzüge von Bouniatian sind. — Zu 
vermissen ist eine Klarlegung der durch die Kartellbildung geänderten 
Verhältnisse. Aftalion supponiert überall die freie Konkurrenz. Eine 
Theorie der Krisen hat nur Interesse, wenn sie die Wirklichkeit deckt. 
Vielleicht wird der Autor diesem Problem später näher treten. 

(Lederer.) 


Charasoff,Dr.Georg, DasSystemdes Marxismus, 
Darstellung und Kritik. Berlin ıgro, Hans Bondy. XXVII, 347 8. 
M. 5.—, geb. M. 6.—. 

Das Eigentümliche der marxistischen Methode sieht der Ver- 
fasser darin, daß auf Grund der \Werttheorie der Fall der Profitrate 
aus dem Gesetze der wachsenden technischen Zusammensetzung des 
Kapitals deduziert und auf diese Weise das Schicksal des Kapitalis- 
mus in Abhängigkeit von einem technischen, die ganze menschliche 
Geschichte beherrschenden Gesetze gebracht wird. 

Nun ist gegen die Anwendung der Wertlehre zu diesem Zwecke 
nichts einzuwenden; der Verfasser beweist es auf streng mathema- 
tischem Wege, indem er zugleich den Marxschen \Vertbegriff vertieft 
und weiter entwickelt. Es erweist sich jedoch, daß die Profitratz 


Literatur-Anzeiger. 5. Sozialökonomische Theorie und Dogmengeschichte. 881 


»nach dem tatsächlichen Gesetze der kapitalistischen Oekonomie 
niemals fallen kann« (S. 192). Einen strengen Beweis hierfür hat 
schon v. Bortkiewicz erbracht. Daraus zieht aber der Verfasser noch 
den weiteren Schluß, daß eben auf Grund der von Marx erhärteten 
Abhängigkeit zwischen dem Gesetze der fallenden Profitrate und 
dem Gesetze der wachsenden technischen Zusammensetzung des Ka- 
itals auch dieses letztere Gesetz kein Gesetz sei, »das die ganze mensch- 
iche Geschichte beherrscht, sondern ein offenbarer Irrtum«. 
Ja noch mehr: es besteht ein inniger Zusammenhang zwischen der 
wachsenden technischen Zusammensetzung des Kapitals und dem 
Malthusschen Bevölkerungsgesetze, so daß die technische Zusammen- 
setzung des Kapitals im Interesse der Entwicklung der Produktiv- 
kräfte selbst nicht wachsen darf. Zur besseren Orientierung 
über dieses schwierige und bis jetzt noch nicht genügend erörterte 
Problem sei auf das Buch selbst, insbesondere auf die Kapitel XIII 
bis XIX, verwiesen. 


Waha, Dr. Ravmund de, Die Nationalökonomie 
in Frankreich. Stuttgart 1910, Ferdinand Enke, XIX, 540 S 
M 16.—, geb. M. 17.40. 

Das Werk stellt sich die Aufgabe, eine zusammenfassende Dar- 
stellung der verschiedenen Richtungen volkswirtschaftlichen Denkens 
in Frankreich zu geben. Das Hauptgewicht wird dabei auf den ge- 
genwärtigen Stand der Wirtschaftswissenschaft gelegt; überdies wird 
bei jeder Gruppe zunächst der historische Werdegang ihrer An- 
schauungen vorgeführt. Das Werk behandelt in vier Büchern: I. Die 
liberale Schule. Nach einer historischen Einleitung, welche 
von den Physiokraten und J. B. Say bis auf die Jetztzeit reicht, kom- 
men die heute lebenden liberalen Volkswirte Frankreichs in sechs 
Gruppen zu ausführlicher Besprechung. Hiebei dürfte deutsche Leser 
insbesondere die verjüngte Lebenskraft und die reiche, wissenschaft- 
liche Produktivität der individualistischen Wirtschaftslehre in Frank- 
reich interessieren. II. Die katholischen und verwandten 
Richtungen. Eine Fülle von Anregungen bieten hier die eigen- 
artıgen monographischen Forschungen der beiden Gruppen von Volks- 
wirten, die, von de Plav ausgehend, zu diametral entgegengesetzten 
sozialwissenschaftlichen Systemen gelangen. Ill. Interven- 
tionismus, Solidarısmus und Protektionismus. 
Der Verfasser verfolgt Schritt für Schritt das Eindringen des deutschen 
Kathedersozialismus in die französische Nationalökonomie und veran- 
schaulicht die der französischen Eigenart angepassten Veränderungen, 
welche die aus Deutschland stammenden Ideen in der fremden Gewan- 
dung erfahren haben. IV. Die Nationalökonomie bei 
den Philosophen und Soziologen. Hier werden die 
tiefgründigen und feinsinnigen wirtschaftspsychologischen Beobach- 
tungen von Gabriel Tarde, und die arbeitsteilige Wirtschaftsethik 
Durkheims erörtert. In einem spätern Bande sollen noch die sozia- 
listischen Schulen zur Darstellung kommen. 


6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Biographien. 





M. Tepwenzon®: II. A. YJaaızaesp. TRırsmb n Mbinenie. (G er- 
schenson: P. Tschaadajew. Leben und Denken.) 
320 S CIs. 1908 Rub. 1.25 


832 Literatur-Anzeiger. 


Peter Janowlewitsch Tschaadajew gehört zu den hervorragend- 
sten Denkern, die einen großen Einfluß auf die geistige Entwickelung 
Rußlands ausgeübt haben. Geboren im Jahre 1793, trat er am Anfang 
des XIX. Jahrhunderts in die Armee, wo er in Berührung mit den- 
jenigen Offizieren kam, die nachher den großen grandios-tragischen 
Dezemberaufstand (1825) veranstaltet haben. Während dieser Zeit 
eignete er sich das Interesse für soziale und historische Probleme an, 
deren Lösung er sich später widmete. Physische Leiden und einige per- 
sönliche Mißerfolge, sowie die Geistesrichtung der 2oer Jahre überhaupt 
beeinflußten sein Denken — er wurde Mystiker. Die Bekanntschaft 
mit der katholischen Philosophie bestimmte den Inhalt seines Denkens. 
Von de Maistre übernahm er die Idee der historischen Kontinuität, 
von Bonald die Idee der Menschenerziehung durch Gott. Diese Ab- 
hängigkeit von der katholischen Schule schließt aber die Originalität 
Tschaadajews nicht aus. 

Tschaadajew hat sehr wenig geschrieben und seinen Einfluß ver- 
dankt er besonders seinem »Philosophischen Brief«, der im J. 1836 
in einer Revue abgedruckt wurde. Dieser Brief, in dem er freimü- 
tig die historische Entwicklung Rußlands charakterisierte, rief bei den 
besseren Elementen der damaligen Zeit einen Schrei der Begeisterung 
hervor, Zar Nikolaus I aber verfügte, daß der Denker ... zum 
Wahnsinnigen erklärt werden sollte. Die Zeitschrift wurde natür- 
lich unterdrückt, der Redakteur in die Verbannung geschickt. 

Der literarische und sonstige schriftliche Nachlaß Tschaadajews!) 
wurde dem russischen Lesepublikum bis jetzt vorenthalten. Im 
Auslande erschien im J. 1862 eine französische Ausgabe seiner 
Schriften unter dem Titel »Oeuvres choisies de Pierre Tschadaief«, 
die von dem zum Jesuitismus übergetretenen Fürsten Gagarin besorgt 
wurde. Eine erschöpfende Monographie über Tschaadajew fehlte bis 
jetzt und in der breiten Oeffentlichkeit erschien die Tschaadajewsche 
Gestalt in etwas verzerrten Umrissen. Die Gerschensonsche Mono- 
graphie, die von einem, ich möchte sagen, kongenialen Geist geschrie- 
ben wurde, wird sehr viel zur richtigen Beurteilung des Tschaadajew- 
schen Nachlasses beitragen. Dem interessierten Leser möchte ich zur 
richtigen Einschätzung der Gerschensonschen Charakteristik die gut 
geschriebene Abhandlung von Georg Plechanow (in der Petersburger 
Revue »Sorzemennys Mir«, 1908, I1.) empfehlen. In dieser Abhandlung 
ist besonders die geschichtlich politische Bedeutung Tschaadajews 
hervorgehoben. 

Die sozial-philosophische Lehre Tschaadajews kann ich nicht 
besser als mit den eigenen Worten Gerschensons darstellen Ich tue 
es im nachfolgenden, indem ich das Resumé seiner anziehend ge- 
schriebenen Untersuchung mit einigen Kürzungen wiedergebe. 

Tschaadajew geht von dem Standpunkt aus, daß neben den gött- 
lichen, unpersönlichen Kräften beim Menschen auch persönliche, 
egoistische Kräfte wirken, die die Quelle der Blindheit und des Eigen- 
nutzes bilden. In der Ueberwindung dieser egoistischen Kräfte be- 
steht das einzige Ziel, der einzige Inhalt der Weltgeschichte. Das ganze 
menschliche Leben ist ein Prozeß der Transformation. Unser Geist 
in seinen Höhepunkten macht nur diese einzige Arbeit. Weder Liebe, 
noch Wissen, noch Schönheit haben einen selbständigen Wert. Ihr 





© Als »Beilage« vollständig abgedruckt in der Gerschensonschen Monographie. 


Literatur-Anzeiger. 6. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. 883 


Sinn besteht nur darin, daß sie den Menschen von ihm selbst abwenden 
und in die Sphäre des Uneigennützigen, Unpersönlichen eintauchen. 
Das materielle Leben dient seinerseits derselben Aufgabe. 

Dieser religiöse Prozeß beginnt mit dem Anfang der menschlichen 
Geschichte, aber in sein höchstes Stadium tritt er erst mit Christus 
ein; hier wird der Mensch von einem Objekt zu einem Subjekt 
der Sache Gottes. Durch Christus kommt der Mensch in eine direkte 
Berührung mit dem Endlosen, in der Liebe zu ihm gibt er freiwillig 
seinen eigenen Willen auf. Darin liegt der wahre Sinn des Christen- 
tums; denn wenn Christus die Liebe zum Nächsten a so hat 
es SH den Zweck, daß wir von unserer Liebe zu uns selbst abgewendet 
werden. 

Da das Christentum die ganze Welt zu erobern bestimmt ist, so 
sind für es sowohl das asketische wie das soziale Element notwendig. 
Das ganze Leben des Menschen ist eine stetige Verbindung seines 
Denkens mit den notwendigen Existenzbedingungen. Eine der Haupt- 
bedingungen ist die Gesellschaft, eine gegenseitige Wirkung der Geister, 
ein Ineinandergehen der Gedanken un Gefühle. Nur dann wird die 
Wahrheit lebendig, eine Realität, eine Naturkraft. Das Christentum 
mußte deshalb sozial werden, wenn es auch dabei seine ursprüngliche 
Reinheit verloren hat. 

Da jede Geschichte eine Geschichte der Religion ist, so war auch 
die geschichtliche Entwicklung Rußlands durch die besonderen Schick- 
sale des Christentums in Rußland bestimmt. Rußland übernahm das 
Christentum aus Byzanz, wo es noch einen asketischen Charakter 
trug. Dank dessen bewahrte die christliche Idee in Rußland diejenige 
Reinheit, die. sie im Westen Europas verlieren mußte. Dies bewirkte 
aber ihre soziale Unfruchtbarkeit. Politisch äußerte es sich darin, daß 
die westliche Kirche, als eine soziale Macht, von Anbeginn an sich un- 
abhängig vom Staate etablierte, dann aber ihn unterordnete. Die 
westliche, die von asketischem Geiste durchdrungen war, entsagte 
nicht nur der Macht, sondern auch der eigenen Freiheit. Die aktive 
Kraft des Christentums wurde dadurch in Rußland gebrochen. Die 
tausendjährige Geschichte des russischen Volkes mußte jedes sozialen 
Lebens entbehren. 

Daraus entwickelt Tschaadajew seine Ideen betr. Vergangen- 
heit und Zukunft des russischen Reiches. In der Vergangenheit sieht 
er die soziale Machtlosigkeit der ethischen Idee, daher die Versklavung 
des Individuums und des freien Gedankens. Der Asketismus wurde 
zum Prinzip des russischen Lebens und die Leibeigenschaft z. B. war 
nichts anderes als ein organisches Resultat der Volksentwicklung. 
Das Heil Rußlands ist somit vorgezeichnet. Rußland muß ein reli- 
giös-soziales Leben beginnen. Rußland besitzt einen wertvollen Schatz 
ın der reinen Form der christlichen Wahrheit; es muß deshalb diese 
Wahrheit von der Unterordnung der irdischen Gewalt befreien: Alles 
muß vielmehr dieser Wahrheit untergeordnet werden. Beim Aufbau 
eines religiös-sozialen Lebens dürfen aber die Russen nicht den Westen 
nachahmen. Die westlichen Völker haben sich nach und nach ent- 
wickelt; wir Russen aber machten überhaupt keine Entwicklung 
durch. Der Weg der westlichen Nationen ist ein evolutionistischer 
gewesen; unserer dagegen muß ein revolutionärer sein. Wir müssen 
deshalb unsere Vergangenheit jäh unterbrechen und auf Grund der 
Erfahrungen des \Vestens eine eigene Kultur aufbauen. Auf diesem 


894 Literatur-Anzeiger. 


Wege werden wir unsere älteren Brüder nicht nur einholen, sondern 
überholen, d. h. wir werden die höchsten Gebote des Christentums 
verwirklichen. 
Gerschenson nennt die Tschaadajeunschen Ideen »sozialer Mysti- 
zismus«. Mir scheint dieses Wort sehr zutreffend zu sein. 
(R. Streltzow). 


Mitscherlich, Professor Waldemar, Der wirt- 
schaftliche Fortschritt. Sein Verlauf und sein Wesen. 
Dargestellt an Hand der wirtschaftlichen Entwicklung von der 
Höhe des Mittelalters bis zu der neuesten Zeit. Leipzig IgIo, C. L. 
Hirschfeld. VIII, 263 S. M. 5.—. 

Der wirtschaftliche Fortschritt setzt ein mit einer m e t h vo d o- 
logischen Erörterung, die dem Verfasser die Basis tür die 
kommende Untersuchung liefern soll. Der zweite Teil sieht seine Auf- 
gabe darin, den Verlauf des ökonomischen Fortschritts vorzuführen, 
den Uebergang der Stadt- zur Volkswirtschaft zur Darstellung zu 
bringen. Er beginnt mit einer Charakterisierung der Wirtschafts- 
stufen von Bücher und Schmoeller. Und zwar geht dieser Ueber- 
gangindreiPhasen vorsich. In der ersten Phase durch- 
dringt der Fortschritt den Handel, in der zweiten bemächtigt er sich 
der Veredlungsproduktion und in der dritten zieht er die Landwirt- 
schaft in sein Machtbereich. Der Weg, den der wirtschaftliche Fort- 
schritt zurücklegt, stellt sich also S; eine Entwicklungs- 
reihe dar. — In dem dritten Teil macht uns der Verfasser mit dem 
\Wesen des ökonomischen Fortschritts bekannt. Er schildert sein 
Zustandekommen und die Wege, welche er einschlägt, um sich durch- 
zusetzen. Zum Schluß wird de Wirtschaftsgemeinschaft 
als Schöpfung des wirtschaftlichen Fortschrit- 
tes behandelt. Ihre Expansion und Wirtschaftspolitik beschäftigen 
alsdann den Autor. Freihandel und Schutzzoll werden hier unter 
einem neuen Gesichtspunkt untersucht und beurteilt. 


Rosenthal, Professor Dr. Edward, Ernst Abbe 
und seine AuffjfassungvonStaatund Recht. Rede, 
gehalten bei der von der Universität Jena veranstalteten Gedächt- 
nisfeier am 6. Februar IgıIo. Jena IgIo, Gustav Fischer. 32 5. 
M. I.—. 

Für die mit den Jenenser Verhältnissen nicht Vertrauten wird 
einleitungsweise die Bedeutung der Errichtung der Carl Zeiß-Stiftung 
durch Abbe dargelegt. Zwei Hauptideen tragen das Lebenswerk 
Abbes: die Auffassung des halbstaatlichen Charakters der großindu- 
striellen Unternehmung und der Gedanke der Gerechtigkeit. der die 
Beziehungen des Unternehmers zu allen Arbeitern beherrschen soll. 
Die Berührung mit Gedanken Goethes und Carlyles wird geschil- 
dert. Den Gedanken einer freien Arbeitsverfassung konnte A. nur 
verwirklichen durch Schaffung einer juristischen Person in Anleh- 
nung an den Staat. Auf Grund der Vorträge A.s (Sozialpolitische 
Schriften) wird die theoretische Grundlage des von A. geschaffenen 
Arbeiterrechts klar gelegt. Leitmotiv für A. war der Satz: Unterneh- 
mersinn ist eine öftentl. Funktion, die nach den Anforderungen des 
Gemeinwohls zu regeln ist. Er will die Beziehungen des Unterneiı- 
mers zu seinen Arbeitern aus einem Gewaltverhältnis in ein Rechts- 
verhältnis umwandeln. Dementsprechend wird der Arbeitsvertrag im 


Literatur-Anzeiger. 7. Bevölkerungswesen. 885 


Statut der Carl Zeiß-Stiftung normiert, so daß der Mißbrauch der 
wirtschaftlichen Abhängigkeit der Beamten und Arbeiter zur Be- 
schränkung der Berönlichen und bürgerlichen Freiheit durch den 
Unternehmer ausgeschlossen wird. Abgangsentschädigung, Pensions- 
anspruch, Lohnberechnung und Gewinnbeteiligung werden bes. her- 
vorgehoben. Die großartigen dauernden Zuwendungen an der Uni- 
versität Jena (durch die Zeißstiftung) werden auf den Gedanken 
A.s zurückgeführt, daß es Pflicht der Industrie sei, einen Teil ihres 
Gewinns der Wissenschaft als ihrer Nährmutter wieder zuzuführen. 
Mit einer Betonung des Segens, der aus der fürstlichen Munificenz des 
Arbeitersohns A. der Jenenser Hochschule erwuchs und weiter er- 
wächst, schließt die Rede. 


Zahn,Christian, Regierungsakzessist in Vilshofen, D te H a n d- 
werksordnungender Münchener Bierbrauervom 
Jahre 1660 und 1776. Herausgeg. vom Verein Münchener Braue- 
reien, e. V. in München. München 1910, J. Lindauer. 94 S. 
M. 2.60. 

In der großen Literatur über das Bier, seine Geschichte und 
seine Erzeugung finden sich über das alte Zunftwesen der Münchener 
Bierbrauer nur ganz vereinzelte Angaben. Obige Schrift beschäftigt 
sich nun mit der Verfassung der allezeit hochangesehenen »Handt- 
werchszunft der Pierpreuen in München«. Nach einem kurzen Ueber- 
blick über die Entwicklung der Gewerbepolizei und des Zunftwesens 
in München im allgemeinen, unter besonderer Berücksichtigung der 
Bierbrauer, erhalten wir im ersten Teil der Arbeit einen Einblick in 
den Aufbau der Zunftorganisation der Münchener Bierbrauer. Zahl- 
reiche Anmerkungen, die zum Teil dem einschlägigen Urkundenmaterial 
im Münchener Stadtarchiv entnommen sind, ergänzen die Darstellung. 
Die Schlußbetrachtung der Arbeit enthält noch einen kurzen Vergleich 
der beiden Ordnungen in ihrem Verhältnis zu den übrigen damaligen 
gewerbepolizeilichen Bestimmungen. Der zweite Teil der Schrift bringt 
den Text der beiden Handwerksordnungen in wortgetreuer Wiedergabe. 
Im Anhang erhält man schließlich noch einen Einblick in die Bedürf- 
nisse der Zunft, soweit sie aus den Einnahmen und Ausgaben eines Jah- 
res ersehen werden können. 


7. Bevölkerungswesen. 


Schott, Dr. Sigmund, Alte Mannheimer Familien. 
Ein Beitrag zur Familienstatistik des 19. Jahrhunderts. Mannheim 
und Leipzig 1910. J. Bensheimer. 96 S. mit 2 graphischen Darstel- 
lungen M. 3.— 

Für die rund 4000 Familien, die zu Anfang des Ig. Jahrhunderts 
in Mannheim gezählt wurden, hat der Verfasser auf Grund der dortigen 
Familienregister ihre Ausbreitung in den einzelnen Generationen, ge- 
gebenenfalls das Jahr ihres Erlöschens (in Mannheim) durch Tod oder 
Abwanderung festgestellt. Nach den Berechnungen des Verfassers waren 
von jenen 4000 Familien am Ende des Jahrhunderts noch rund 600 
durch insgesamt 1300 Einzelfamilien vertreten. Die Untersuchung er- 
streckt sich weiter auf die Vererbung des Berufs und der sozialen Stel- 
lung in den Gresamtfamilien und kommt hier zu dem Ergebnis, daß 
»Senkung und Hebung die Ausnahme von der Regel der Beibehaltung 


386 Literatur-Anzeiger. 


des sozialen Standard bilden«. Das letzte Kapitel der Schrift ist der 
Darstellung des Abstands und Zusammenlebens der einzelnen Gene- 
Tationen gewidmet; ein Anhang untersucht die Veränderungen in der 
Kinderzahl und im Heiratsalter der Ehegatten für die während des 
19. Jahrhunderts in den Alt-Mannheimer Familien geschlossenen Ehen. 


Segall, Dr. Jakob, Die Entwicklung der jüdi- 
schen Bevölkerung in München 1875—1905 (Ver- 
öffentlichungen des Bureaus für Statistik der Juden, Heft 7). Berlin 
1910, Verlag des Bureaus für Statistik der Juden. VI, 108 S., M. 3.—. 

Die Arbeit verdankt ihr Entstehen einer Anregung des Vereins 
für Statistik der Juden in München, der sie auch 
herausgegeben hat. 

Aus zweierlei Gründen ist die jüdische Bevölkerung Münchens 
zum Ausgangspunkt für eine Reihe von Arbeiten gemacht worden, 
welche die Entwicklung der jüdischen Großgemeinden zum Gegen- 
stande haben. Einmal sind in München mehr als in anderen kommunal- 
statistischen Aemtern die statistisch erfaßbaren Verhältnisse der ein- 
zelnen Konfessionsgruppen behandelt worden. Schon aus diesem 
Grunde ließ sich hier eine ziemlich erschöpfende Bearbeitung geben. 
Dann aber sind gerade die Münchener Verhältnisse in vielfacher Be- 
ziehung typisch für die großstädtischen Juden in Deutschland. Die 
Münchener jüdische Gemeinde verdankt nämlich ihr starkes Wachs- 
tum in den letzten 20 Jahren zwei Erscheinungen, die wir als charakte- 
ristische Merkmale der Gegenwart bezeichnen können: dem Zuge 
vom Lande in die Stadt und der Einwanderung vom Auslande. In der 
Zusammensetzung der jüdischen Bevölkerung selbst hat sich während 
dieser Zeit eine Veränderung von tiefgreifender Bedeutung vollzogen. 
Während in den Jahren 1875—1880 und 1880— 1885 die ortsgebürtigen 
und die aus dem sonstigen Bayern gebürtigen Juden den Kern der 
Gemeinde bildeten, begann Ende der 8oer Jahre mit dem wirtschaft- 
lichen Aufschwung Münchens der Zuzug der im übrigen Deutschen 
Reich gebürtigen Juden, namentlich aus Württemberg und Preußen, 
stärker zu werden und es erfolgte überdies eine erhebliche Einwande- 
rung von Ausländern. 

Die Folge dieser Umgestaltung der inneren Gliederung der jüdi- 
schen Masse ist einerseits starker Männerüberschuß, Abnahme der 
Kinderzahl und Zunahme der höheren Altersklassen, Zunahme der 
Ledigen über 15 Jahre und Abnahme der Verheirateten, andererseits 
ein starkes Nachlassen in dem natürlichen Wachstum der jüdischen 
Bevölkerung infolge Sinkens der Geburten- und Fruchtbarkeitsziffer. 
Die Sterblichkeit, vor allem die Säuglingssterblichkeit, ist überaus 
günstig. Die Ehezitffer ist niedrig und konstant; im hohen Prozentsatz 
der Mischehen steht München den größten jüdischen Gemeinden 
Deutschlands gleich. 


8. Statistik. 


Borght, van der, R., Beruf, gesellschaftliche 
Gliederung und Betrieb im Deutschen Reiche. 
(Vorträge der Gehe-Stiftung in Dresden, 2. Bd., 1910). B. G. Teubner, 
Leipzig IgIo. 137 S. mit 9 Zahlentafeln und 8 Zeichnungen. M. 2.80. 

Die Schrift sucht in der Einleitung über die Vorbereitung und 


Literatur-Anzeiger. 9. Soziale Zustandsschilderungen. 887 


` Durchführung der Berufs- und Betriebszählung von 1907 und in den 
folgenden Abschnitten (Beruf, gesellschaftliche Gliederung, landwirt- 
schaftlicher Betrieb, gewerblicher Betrieb) über die wichtigsten Er- 
gebnisse der Anfang IgIo vorliegenden Veröffentlichungen aus dem 
Zählungswerke weiteren Kreisen Aufklärung zu geben. Dabei werden 
nur die Gesamtverhältnisse des Reichs behandelt. Gleichwohl wurden 
auf diese Weise eine ganze Reihe bedeutsamer wirtschaftlicher und ge- 
sellschaftlicher Tatsachen und Verschiebungen beleuchtet, die durch 
die neue Zählung festgestellt sind. Die Schrift will auf diese Weise 
einen Beitrag zur Aufschließung des riesigen Zahlenstoffs bieten und 
leichzeitig die wissenschaftlichen Kreise zu möglichst umfangreicher 
eteiligung an der Aufschließungsarbeit anregen, da die amtlichen 
statistischen Stellen nur einen Teil dieser Arbeit übernehmen können. 





9. Soziale Zustandsschilderungen. 


Bloch, Sigfried, Der Existenzkamp}f. Soziale Bilder 
aus der Gegenwart. Zürich IgIo. Turnus-Verlag. 125 S. Mk. 4.—. 


Dunker, Dr. Rudolf, Wirtschaftsstiudien aus 
Südamerika, speziell über Chile. Leipzig IgIo, 
Duncker & Humblot. VI, 202 S. M. 5.—. 

Das auf Grund einer mehrjährigen Praxis in Chile geschriebene 
Buch führt den Leser speziell an die Westküste von Südamerika. 
Es behandelt nach einleitenden Kapiteln über das Ueberseegeschäft 
und dessen Risiken, sowie über die Geschichte und Verfassung von 
Chile zunächst in knappen Zügen die Staatsfinanzen hinsichtlich der 
Geldverfassung, wie solche sich seit 1851 als Doppelwährung, Gold- 
währung und Papierwährung herausgebildet hat. Dann werden Art 
und Entwicklung des Schuldenstandes, sowie die Budgetziffern be- 
sprochen. In dem folgenden, die Privatwirtschaft betreffenden Ab- 
schnitt, kommt neben der Landwirtschaft, dem Bergbau (davon ein- 
gehend über Salpeter und Kupfer) und der Industrie in besonders aus- 
führlicher Weise Handel und Verkehr und namentlich die Art des Ter- 
mingeschäftes in Devisen mit ihrer Kurssicherung an der Valparaiso- 
Börse zur Sprache. 

Hieran schließt sich als Hauptkapitel die kritische Wiedergabe 
der Ereignisse an, wie sie in dem 5 jährigen Zeitabschnitt von Ende 
1904 bis Anfang ıgıo als böse Finanztransaktionen des Staates auf 
dem Gebiete von Papiergeld- und Anleihe-Emissionen zutage getreten 
sind. Gleichzeitig dokumentierte sich die Mißwirtschaft im Privat- 
leben durch Ueberimport und Gründungsfieber. All dies hatte eine 
außerordentlich starke Valuta-Entwertung, Niedergang und vielfach 
Zusammenbruch zur Folge. 

Von besonderem Interesse ist es zu beobachten, von welch unheil- 
vollem Einflusse auf alle Regierungsmaßnahmen die Macht skrupelloser 
Spekulanten im Parlament gewesen ist. 

Der zweite Teil des Werkes zieht zum Vergleich die Papiergeld- 
wirtschaft in den übrigen g südamerikanischen Republiken und dabei 
speziell die betreffende Entwicklung in Argentinien, Brasilien, Peru 
und Bolivien heran. Hierbei sei erwähnt, daß das über die boliviani- 
schen Währungsverhältnisse beigebrachte Material geeignet sein dürfte, 
wichtige Beiträge zur Theorie des Geldes zu liefern. Das Schlußka- 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3. 57 


588 Literatur-Anzeiger. 


pitel hebt die wechselseitige Bedeutung von Valuta, Kredit und Ka- 
pital hervor. 


MHranor»-PaaymrurB: Ob unrtensurenumn. a. [ro Takoe >wa- 
xaeBıunHa<, B. Kamımeca paaHoymmupl. 2-0e 431. Iwanow- 
Rasumnik: Ueber die Intelligenz: a) Was ist »Macha- 
jewschtjine«. b) Buße tuende Intellektuelle. p. 220, 
CIIB., 1910 Rub. —.80. 

Die vorliegende Schrift kann als ein Nachtrag zum großen Werk 
desselben Verfassers über die Geschichte der russischen Intellektuellen 
(vgl. meine Besprechung dieses Werkes im 2. Heft des XXX. Bandes) 
betrachtet werden. Herr Iwanow-Rasumnik untersucht hier die letz- 
ten Momente dieser Geschichte: I. die neue Strömung innerhalb des 
Sozialismus, die mit dem Namen Machajskii (daher »Machajewscht- 
jina« = Machajentum) verbunden ist und 2. die Kritik der Intellek- 
tuellen, die in der Sammlung »Wechi« von Berdjaew, Bulgakow etc. 
geübt wurde, worüber die Leser des »Archiv« im vorigen Hefte 
durch die Feder des Frl. Dr. Maria Raich unterrichtet sind. Den größten 
Teil der Schrift (159 Seiten) widmete der Verfasser dem ersten The- 
ma, obwohl die öffentliche Meinung dem zweiten ungleich mehr 
Interesse zuwendet und von dem ersten so gut wie keine Notiz nimmt. 

Was die »Wechisten« schrieben, weiß schon der Leser von unge- 
fähr. Die Beurteilung, die Herr Iwanow-Rasumnik den Verfassern 
der »Absteckpfähle« (= Wechi) zu teil kommen läßt, enthält nichts 
Besonderes und ich kann sie hier übergehen. Dagegen möchte ich so 
ausführlich wie nur möglich die Ergebnisse seiner Untersuchung über 
die Machajewschtjina wiedergeben. Wir haben es hier mit einer interes- 
santen Geistesströmung zu tun, die im Auslande völlig unbekannt 
und in Rußland selbst nur wenig bekannt ist. 

Im gewissen Sinne kann man die Machajewsche Lehre mit dem 
französisch-italienischen Syndikalismus vergleichen. Wie der Syndi- 
kalismus, predigt auch die »Machajewschtjina« eine Abwendung von 
der Politik und von den sozialistischen Parteien. Doch ist der An- 
griffsgrund des Machajentums ein anderer als der des Syndikalismus. 
Seine Hauptargumente wenden sich nicht gegen die politischen Par- 
teien, sondern gegen die Intellektuellen als solche. Die Intellektuellen 
sind eine Klasse der Ausbeuter ebenso wie die Klasse der Unternehmer 
und das Proletariat kann sich nur dann befreien, wenn es die Herr- 
schaft der Intellektuellen niederwirft. Das ist wohl der Hauptgedanke 
des Machajentums, den es wie folgt begründet: »Die Arbeiter, schreibt 
der Gründer dieser Lehre in einer Schrift, werden ausgebeutet nicht nur 
für das müßige Leben einer handvoll Kapitalisten, sondern auch für 
die parasitäre Existenz der ganzen gebildeten Gesellschaft, der Produ- 
zenten von »nichtmateriellen Gütern«.... ....»Ueber die Arbeiter- 
massen, die zur ewigen Handarbeit verdammt sind, herrscht nicht nur 
eine handvoll von Würdenträgern und reichen Leuten, sondern die ge- 
samte gebildete Welt. Diese Sklaverei der Arbeitermassen existiert 
gegenwärtig in demselben Maße, wie zu allen Zeiten der Zivilisation. 
Durch Raub leben nicht nur die Besitzer von Grund und Boden oder 
der Fabriken, sondern die ganze gebildete Gesellschaft. Das wissen- 
schaftliche Zeugnis verschafft seinem Besitzer ein Einkommen, das nicht 
geringer als die Einnahmen eines Kapitalisten ist. ... Dank diesen 
durch Raub gewonnenen Einnahmen wird der Intellektuelle in die 


Literatur-Anzeiger. 9. Soziale Zustandsschilderungen. 889 


Lage versetzt, seine Kinder dementsprechend auszubilden. Der Nach- 
kommenschaft der Parasiten wird somit noch vor ihrem Erscheinen 
auf der Welt die Rolle der Weisen, der Gelehrten, der Herrscher be- 
stimmt; die Nachkommenschaft der Arbeiter dagegen wird auf ewige 
Zeiten zur Ignoranz und Sklaverei verurteilt.« 

Das Machajentum ruft deshalb zum Kampf gegen die Intellek- 
tuellen. Solange die Arbeiter ungebildet bleiben, solange sie die Wis- 
senschaft den Händen der Gebildeten nicht entwendet haben, solange 
werden sie von den Intellektuellen beherrscht und nicht nur jetzt, son- 
dern auch »in dem sozialdemokratischen Staate, auch in der anarchisti- 
schen Gemeinde«. Wie soll aber der Kampf geführt werden? Durch 
den wirtschaftlichen Weltstreik, antwortet das Machajentum. Die 
Aktion und Organisation des kämpfenden Prcletariats müssen auf 
einer internationalen Basis aufgebaut werden und dabei.... geheim 
sein. Ohne eine geheime Verschwörung wird das Proletariat niemals 
siegen können. Eine öffentliche Aktion unter den Augen des Feindes 
kann unter keinen Umständen gelingen und gehört deshalb zu den 
naivsten Dingen der Welt. 

Diese blanquistischen Schwärmereien blieben während der Revo- 
lution nicht ganz ohne Erfolg. Den Anhängern dieser Lehre, die 
von Unkenntnis der Wirklichkeit, der wirklichen Geschichte wie 
der wirklichen Gegenwart nicht frei ist, ist es gelungen, einige Dutzend 
oder Hundert Köpfe zu verwirren und zum aktiven Kampfe zu treiben: 
Das Ergebnis war bisher sehr traurig. Mehrere Teilnehmer dieser ge- 
heimen Organisation verfielen dem Scharfrichter, nicht wenige erhiel- 
ten andere schwere Strafen. Für das Proletariat selbst brachte die 
neue Lehre nur eine Desorganisation und Demoralisation, keineswegs 
aber irgend welche Eroberungen. Es ist deshalb zu erwarten, daß diese 
Strömung bald nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch völlig 
ausgespielt hat. (R. Streltzow.) 


B. A. Ilocce: Ho Espon& u Pocein. 1889—1909. (W. A. Posse: 
Durch Europa und Rußland 1889—1909). VIII u. 457 S. 
CIIB., Hzaaıie »Hosaro zypHana yia Bcbxp«, 1909, Rub. 1.25. 

Herr Wladimir Posse ist eine in Rußland nicht unbekannte Per- 
sönlichkeit. Mehrere Jahre hindurch war er an verschiedenen führen- 
den Zeitschriften und Zeitungen tätig, leitete auch selbst eine monat- 
liche Revue, gab gute Lebersetzungen und eigene Bücher beraus. Ge- 
bildet und jeder großen Idee zugänglich, spiegelte er in seinen Aufzeich- 
nungen ein gut Stück des russischen und des europäischen Lebens wi- 
der und sein oben genanntes Buch, welches aus solchen Aufzeichnungen 
zusammengestellt wurde, wird jeder mit Nutzen lesen, der sich für die 
Geistesbewegung der letzten zwanzig Jahre interessiert. Keine beson- 
dere Tiefe oder Gelehrsamkeit steckt ın den flott geschriebenen Blättern, 
aber immerhin zeugen sie von einer beachtenswerten Empfänglichkeit 
des Gemüts und einer gewissen Beobachtungsgabe. 

Der Verfasser war in Frankreich, Deutschland, in der Schweiz, in 
Schweden, England, Finnland. In Frankreich war er in Paris, dann 
ging er zu Fuß zu den Bergarbeitern von Saint-Etienne und den Mön- 
chen von Chartreux. In Deutschland sah er Berlin, Heidelberg, Jena. 
Weimar, Dresden. In allen diesen Städten interessierte ihn nicht so 
das äußere wie das innere Leben der Menschen. So finden wir bei ihm 
einen ausführlichen Bericht über Haeckel und seine Lehre, über Kuno 


57* 


890 Literatur-Anzeiger. 


Fischer, aus Berlin schreibt er über dessen Theaterleben usw. Die 
bedeutendsten Aufzeichnungen gehören Rußland. Posse machte die 
Cholera-Epidemie am Anfang der goer Jahre durch und im Jahre 
1907 bereiste er eine Reihe Provinzstädte, wo er sich besonders für die 
Entwickelung des Genossenschaftswesens interessierte. Als Doku- 
mente der bewegten Zeit haben diese Aufzeichnungen eines intelligen- 
ten Beobachters keinen geringen Wert. (R. Streltzow.) 


Statistische Erhebungen über die Lage der Be- 
rufe der Feinmechanik, Optik und verwandter 
Gewerbe. Veranstaltet und herausgegeben vom Vorstand des 
Deutschen Metallarbeiterverbandes. Stuttgart Igog, Verl. Alexan- 
der Schlicke & Cie. 48 S. 

Eine auf Grund detaillierter Fragebogen veranstaltete Erhebung 
in den oben bezeichneten Berufen, bei der von den in Betracht kommen- 
den 2255 Betrieben mit 105 784 Arbeitern 15% der Betriebe mit 
23,6% der beschäftigten Personen (23 557) erfaßt wurden. Die Er- 
hebung umfaßt: Arbeitszeit, Entlöhnungsmethoden und Lohnhöhe, 
Lehrlingswesen etc. Der Durchschnittsverdienst beträgt bei gelernten 
Arbeitern 1300—1570 M. jährlich bei Tag- und 1300—1770 M. jährlich 
bei Akkordlohn. In den 477 erfaßten Betrieben bestehen 9o Arbeiter- 
ausschüsse, die jedoch nur wenig leisten. — Die Monographie ist wert- 
voll, weil die detaillierten Tabellen einen genauen Einblick in eine Ar- 
beiterkategorie gewähren, die, von den übrigen Berufen mehr oder min- 
der geschieden, selbst ihre Eigentümlichkeiten zu bewahren sucht — 
wie es scheint, ohne besonderen Erfolg. (Lederer.) 


Stiejkinder der Sozialpolitik. Bilder aus dem Berufs- 
leben der Krankenpflegerinnen. München r910, Ernst Reinhardt. 
40 S. M. —.50. 

Die Verfasserin hat Einblick in vielerlei Verhältnisse gewonnen 
und ebensoviele Mißstände kennen gelernt, als da sind: Ueberarbei- 
tung, schlechte Entlohnung, Schutzlosigkeit bei Krankheit, Fesselung 
durch hohe Kautionen, mangelhafte Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit 
und manches andere, das eben die Pflegerinnen zu »Stiefkindern der 
Sozialpolitik« stempelt. Sie hat sich aber nicht verbittern lassen und 
rät sogar gebildeten, lebenserfahrenen Mädchen zum Eintritt in den 
Beruf. 

Allen sozialpolitisch Interessierten wird tatsächliches Material 
geboten, das »alle, die es angeht« nachdenklich stimmen und vielleicht 
veranlassen wird, Gebrauch von dem angehängten Literaturverzeich- 
nis zu machen. 


10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 


Goebel, Ernst, Kgl. Landmesser, DerläaändlicheGrund- 
besitzund dieBodenzersplitterunginder Preu- 
ßBischen Rheinprovinz und ihre Reform durch 
die Agrargesetzgebung. Berlin Igıo, Paul Parey. IV, 
132 S., I Tafel. M. 3.—. 

Das Buch behandelt die Reallastenablösungen und Gemeinheits- 
teilungen in der Rheinprovinz, bespricht den vorhandenen und nach 
den Teilungsgesetzen noch teilbaren Gemeinbesitz. Es betrachtet fer- 
ner die ländlichen Besitzverhältnisse und die Bodenzersplitterung. 


Literatur-Anzeiger. 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 891 


Eingehend wird das Verhältnis der Naturalparzellen zu den Kataster- 
parzellen erörtert und mit Beispielen weitgehendster Teilungen belegt; 
es folgt dann ein geschichtlicher Ueberblick über die Stellung der rhei- 
nischen Landwirte zu einem Zusammenlegungsgesetze. Die Agrarge- 
setzgebung der Rheinprovinz wird in kurzen Strichen gekennzeichnet. 
Ferner wird berichtet über den Stand, die Zweckmäßigkeit, Stärke 
und volkswirtschaftliche Bedeutung der Zusammenlegungen im Rhein- 
land. In eingehender Weise wird dann die Wiederzersplitterung nach 
erfolgter Zusammenlegung besprochen. Verfasser hat hier 80 rh. Ge- 
markungen untersucht und stellt fest, daß die Wiederzersplitterung 
nicht so stark ist, als man seither annahm. Trotzdem fordert er die 
Minimalparzelle, die er vom wirtschaftlichen und sozialpolitischen 
Standpunkt für die Rheinprovinz als geeignet erachtet, sofern nicht 
die Sitte geschlossener Vererbung vorhanden und daher das Anerben- 
recht am Platze ist. 

Der Anhang enthält ein Verzeichnis sämtlicher zusammenge- 
legten rheinischen Gemeinden sowie eine graphische Tafel, welche die 
Anzahl und Größe der Grundstücke zweier Gemarkungen (Ebene und 
Gebirge) vor und nach der Zusammenlegung nach Größenklassen 
zeichnerisch darstellt. 


Hibler, Jgn. Joh, Diebayrische Almwirtschafts- 
frage mit besonderer Beziehung auf die Alm- und Weiderechts- 
gebiete.e Garmisch IgIo, Jakob Hibler. IV, 42 S. M. 1.—. 

Eine Literatur über die bayrische Almwirtschaft konnte bis jetzt 
nicht erstehen, da trotz der großen Bedeutung, die der bayrischen Alm- 
wirtschaft sowohl für die Frage des Fleischmarktes der Großstädte, 
als auch für den Handel mit Milchprodukten und für die Milch-, Zucht- 
und Schlachtviehausfuhr zukommt, die amtliche Statistik sich mit Bei- 
bringung von statistischen Ziffern nicht befaßte. Zweck der Broschüre 
ist, eine gesetzliche Regelung der Almwirtschaftsfragen und des da- 
mit verbundenen Weidewesens, sowie der Fragen der Forstberechtigun- 
gen anzubahnen. 


Krause, Dr. Hermann, Die Familienfideikom- 
misse von wirtschaftlichen, legislatorischen, 
geschichtlichen und politischen Gesichtspunk- 
ten. Berlin 1909, Puttkammer & Mühlbrecht. 255 S. M. 7.20, 
geb. M. 8.80. 

Es ist schwer, der Fideikommisfrage noch eine neue Seite abzuge- 
winnen. Kr. legt großen Wert auf die dem geographischen Werk von 
Prof. Portsch über Schlesien entnommene Tatsache, daß in Oberschle- 
sien, dem klassischen Land der Fideikommisse, diese auf schlechten 
Wald- und Sandboden sich beschränken, also nicht nur nicht sozial 
schädlich wirken, sondern im Gegenteil die landhungrigen Bauern ver- 
hindern, an dem hoffnungslosen Sandboden sich die Zähne auszubeißen. 
Dabei teilt er S. 116 selbst mit, daß das Fideikommiß Pleß ca. 7000 ha 
in Parzellen an landwirtschaftliche Kleinbetriebe verpachte. Die Tat- 
sache, daß die oberschlesischen Magnaten in erster Linie Gruben- 
besitzer sind und erst mit den Erträgen der Bergwerksindustrie ihre 
Latifundien düngten, wird mit Stillschweigen übergangen, doch muß 
Kr. bei dem einzigen Beispiel aus der Provinz Posen, das er für Melio- 
rationen auf Fideikommissen anführen kann (S. 123), selbst zugeben. 
»der Stifter sei aus dem Großhändlerstand hervorgegangen«. Das rein 


892 Literatur-Anzeiger. 


landwirtschaftliche Fideikommiß bringt eben aus sich heraus keine 
Ueberschüsse hervor, die Meliorationen ermöglichten. 


Interessant istes, wasder Autor auf Grund der Zunahme der gebun- 
denen Fläche in Preußen 1895—1906 berechnet, daß bei gleicher Pro- 
gression unter Hinzurechnung der Staatsdomänen, Kirchen- und Uni- 
versitätsgüter in 100 Jahren 30,12%, in 150 35,60% der Staatsfläche 
gebunden sein würden. Aus dieser unerfreulichen Perspektive werden 
aber keineswegs die Konsequenzen gezogen. 


Sehr schwach und oberflächlich ist der historische Teil, speziell 
hat es für Spanien, die Wiege des modernen Majoratswesens, an den 
erforderlichen Quellenstudien gefehlt. Standard works wie Carelenas: 
Historia de la proprietad territorial en Espane, Colmeiro: Historia 
de la economia politica en Espafia, Colmeiro: Directo politico de 
Castilla, sind dem Autor ebenso unbekannt, wie die zur Kenntnis der 
Frage unentbehrlichen spanischen Gesetzbücher, die leges visigotho 
rum, das Fuero vinjo de Castilla, die ricte Parlidas, die nueva und no- 
vissima Recopilacion. Auch die gründliche Abhandlung von Bonn: 
Die Preisrevolution in Spanien im 16. Jahrhundert, scheint ihm un 
bekannt, obwohl sie leicht zugänglich gewesen wäre. Deshalb können 
uns so unzutreffende Behauptungen wie, die spanischen Majorate 
seien gegründet worden, um das Familiengut vor Konfiskation durch 
den König zu schützen, nicht in Erstaunen setzen. Umgekehrt setzt 
die Krone bei den erblich werdenden Kronlehen die Singular- und Pri- 
mogeniturerbfolge durch, um sich wenigstens ein Rückfallsrecht zu 
sichern. 

Nur Unkenntnis der spanischen Literatur konnte Kr. auch zu der 
Behauptung verleiten, die Majoratsgründungen seien nur eine Folge, 
keine Ursache des wirtschaftlichen Niederganges und der Verschlech- 
terung des spanischen Nationalcharakters. Alle spanischen Staats- 
schriftsteller von Navarrete und Saavedra bis Jovellanos heben die 
demoralisierende Wirkung der Majoratsgründung auf die Familie des 
Gründers hervor. Was wäre übrigens zur Verteidigung einer Institu- 
tion gewonnen, von der Kr. selbst sagt: »Eine traurige Erscheinung« 
S. 203. »In ihrer politischen Tendenz sind sie ungesund ....., aus der 
Schwäche geboren, zeigen sie die Schwäche an.« Das Kapitel über die 
»Wandlungen des fideikommissarischen Gedankens in Frankreich« 
mußte notwendig dürftig ausfallen, da Autor unbegreiflicherweise 
die meisterhafte Abhandlung Brentanos »das droit d’ainesse in Frank- 
reich« in dem Band über Erbrechtspolitik ignorieren zu können glaubte. 
So schreibt man keine wirtschaftlich historischen Abhandlungen. 


Der Versuch, im folgenden Kapitel das Fideikommißwesen in 
Deutschland nicht lediglich als spanisch-katholischen Import hin- 
zustellen, sondern auch auf die urgermanische Institution des Familien- 
stammguts zurückzuführen, wobei S. 224 auf die wahrscheinlich autoch- 
thonen westfälischen Fideikommisse hingewiesen wird, kommt zu spät. 
Inzwischen hat Kumsemüller: »Zur Entstehung der westfälischen 
Familienfideikommisse«, Münster 1909, nachgewiesen, daß die meist 
erst im 18. Jahrhundert gegründeten Fideikommisse mit den von im 
frühen Mittelalter untergegangenen Ganerbschaften absolut nichts zu 
schaffen haben. 

Der Schlußpassus über die »ethische« Wirkung des Fideikommisses, 
das zur Züchtung höherer Beamter und Offiziere besonders geeignet 


Literatur-Anzeiger. 10. Agrarwesen, Landarbeiterfrage. 893 


sei, ist schon so oft widerlegt worden, daß sich ein Eingehen auf ihn er- 
übrigt. 

Das vorliegende Buch bereichert also unsere Ansichten und Kennt- 
nisse vom Fideikommißwesen in keinem Punkt. Ueber die soziale und 
politische Bewertung der Majorate sind die Akten geschlossen, über 
Entstehung und Geschichte der Fideikommisse bedarf es ncch zahl- 
reicher Spezialarbeiten, ehe eine Zusammenfassung möglich wird. 

(Leonhard.) 


Metz, Dr., Wirkl. Geh. Oberregierungsral, Die 
Zukunftderiınneren Kolonisationim östlichen 
Deutschland, bes. in Pommern. Berlin ıgıo, Paul 
Parey. 30 S. M. —.8o. 

Der durch langjährige Erfahrungen mit der inneren Kolonisation 
vertraute Verfasser stellt fest, daß ein beträchtlicher Teil der östlichen 
Großgrundbesitzer der Bauernansiedelung unfreundlich gegenüber- 
steht. Daraus folgert er, daß Gesellschaften, die im wesentlichen aus 
Selbstverwaltungsbehörden zusammengesetzt sind, nicht als Träger 
dieses hochwichtigen Zweiges der inneren Kolonisation in Betracht 
kommen könnten, weil sie auf die in ihrem Geschäftsbereich herrschen- 
den Anschauungen Rücksicht nehmen müßten. Er will unter Ver- 
besserung des sog. Frankfurter Verfahrens jeden Grundbesitzer und 
jede private Gesellschaft zur Mitwirkung zulassen, also jede Monopol- 
stellung einzelner Gesellschaften durch Ausschließung anderer von 
staatlichen Krediten und Unterstützungen vermieden wissen. Die Lei- 
tung der inneren Kolonisation will er an Stelle der aufzuhebenden 
Generalkommissionen einzelnen Beamten (Generalkommissaren, Be- 
siedelungskommissaren) übertragen, die sich des Rates und Beistandes 
der Landwirtschaftskammern zu bedienen hätten. Für Pommern ver- 
wirft er hiernach die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden, allen 
berechtigten Ansprüchen entsprechenden Privatgesellschaft (Pommer- 
sche Ansiedelungsgesellschaft) in eine Gesellschaft m. b. H., in der die 
Selbstverwaltungsbehörden das Uebergewicht hätten. 


Strakosch, Siegfried, Wien-Hohenau Erwachende 
Igrarländer. Nationallandwirtschaft in Aegypten und im 
Süden unter englischem Eintlusse. Berlin 1910, Paul Parey. XII, 
235 S. M. 6.—. 

Ein Weltteil, der, mit Ausnahme einiger Küstenstriche, von dem 
kulturellen Fortschreiten der Menschheit ausgeschlossen schien, wird 
nun, dank der Hilfsmittel des modernen Wissens, aus dem Schlafe er- 
weckt. 

Der Verfasser hat, angeregt durch das gewaltige Problem, eine 
Forschungsreise bis ins Innere Afrikas von einem neuen Gesichtspunkte 
aus unternommen. Gegenstand seiner Studien waren die Umwälzun- 
gen, die sich in Aegypten und im Sudan unter englischer Führung voll- 
ziehen. Die Landwirtschaft bildet den Ausgang der Beobachtungen, 
wie sie ja auch die hauptsächlichste Form ist, in der die Kultur sich 
in diesen Ländern verbreiten kann. Indem der Verfasser aber den Be- 
griff der Nationallandwirtschaft aufstellt, d. h. überall die Landwirt- 
schaft in Beziehung zu den vorhandenen natürlichen und politischen 
Voraussetzungen bringt und deren Wechselwirkung aufsucht, wächst 
das Buch weit über den Rahmen einer landwirtschaftlichen Studie hin- 
aus. Es wird zu einem Stück Kulturgeschichte eines Teiles von Afrika. 


894 Literatur-Anzeiger. 


der fast 1/4 so groß wie Europa ist und führt an dessen Beispiel die mei- 
sterhafte Kolonialarbeit Englands und seine großzügige, weitsichtige 
Wirtschaftspolitik vor. 





11. Gewerbl. Technik und Gewerbepolitik. 


Gottl-Otililienfeld, Professor Dr. Friedrich v., 
Der wirtschaftliche Charakter der technischen 
Arbeit. Vortrag, gehalten im Polytechnischen Verein in München 
am 8. November 1909. Berlin Igro, Julius Springer. 38 S. M. ı1.—. 

Als technische Arbeit wird jene spezifische Form der Leistung un- 
tersucht, die dem Berufe des Technikers zugrunde liegt. Alle Technik 
ist Kunst des rechten Weges zum Zweck. Die empirische Technik, die 
auf Selbstvervollkommnung der Arbeit beruht, ist noch Sache des Ar- 
beiters selbst; erst die moderne Technik, die sich an die Naturwissen- 
schaft anlehnt, wird zu etwas Beruflichem. Das Formen der Arbeit 
und ihrer Behelfe, das Arbeiten an der Arbeit, verselbständigt sich hier 
als technische Arbeit. Mit ihr vollzieht sich die Wahl des rechten 

Weges zum Zweck, bei der man notwendig auch das Kriterium der 

Wirtschaftlichkeit handhaben muß. Darin beruht der wirtschaftliche 

Charakter der technischen Arbeit. In der Tat führen alle Prinzipien, 

die sich der Mannigfaltigkeit des technischen Fortschrittes unterlegen 

lassen, einheitlich auf das wirtschaftliche Prinzip zurück. 


Grunzel, Dr. Josef, Grundriıß der Wirtschafts- 
politik. III. Band: Industriepolitik. Wien Igıo, 
Alfred Hölder. VI,154 S. M. 2.80, geb. M. 3.20. 

Die Industriepolitik bildet den III. Band des vom Verfasser auf- 
gebauten Systems seiner Wirtschaftspolitik; die ersten beiden Bände 
bildeten die Allgemeine Volkswirtschaftslehre und die Agrarpolitik. 
Den Ausdruck Industrie für die stoffveredelnde wirtschaftliche Tätig- 
keit wählte der Verfasser, wie er im I. Kapitel begründet, weil der Name 
Gewerbe mehr verwaltungsrechtlicher und unbestimmter Natur ist. 
Im Buche werden behandelt: die industriellen Betriebssysteme (Haus- 
industrie, Handwerk, Fabriksindustrie), die Gewerbeverfassung (Zuntft- 
wesen, Gewerbefreiheit, Verstaatlichung und Verstadtlichung), die Pro- 
duktionsvereinigungen (Handelsgesellschaften, Genossenschaften), die 
Kartelle und Trusts, die Interessenvertretungen, in einer zum Teil sy- 
noptischen Darstellung das gesamte Gebiet des Arbeiterschutzes und 
der Arbeiterversicherung, die Gewerbe- und Industrieförderung, das 
gewerbliche Unterrichtswesen, Ausstellungen und Museen, Patent- 
und Musterschutz, die Gewerbestatistik und schließlich der Bergbau. 
Hierbei werden hauptsächlich die Ergebnisse verwertet, zu denen der 
Verfasser in seinem größer angelegten »System der Industriepolitik« 
gelangt ist, dabei wurde aber die für die Richtung des Verfassers 
besonders charakteristische Uebersicht der wirtschaftspolitischen Ge- 
setzgebung aller wichtigeren Staaten bis auf den neuesten Stand 
fortgeführt. Nicht die historische Entwicklung, nicht die theore- 
tische Deduktion, sondern die Praxis der Gegenwart ist die Basis, 
auf welcher die Schrift aufgebaut ist. 


Lewin, Carl M., Industrie-Revisor in Berlin, Die Inven- 
tarisierung von Industrie- und Gewerbebetrie- 
ben. Praktisches Handbuch für Handels- und Gewerbetreibende, 


Literatur-Anzeiger. ı2. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 895 


Industrielle und für alle, die Industriebilanzen aufmachen, lesen und 
kritisieren müssen. Berlin, Selbstverlag, Nettelbeckstr. 7/8. 48 S. 
M. 2.50. 


Pudor, Dr. Heinrich, Deutsche Qualitätsarbeilt. 
Richtlinien für eine neue Entwicklung der deutschen Industrie. 
Gautzsch bei Leipzig 1910, Felix Dietrich. 66 S. M. 1.50. 


Stillich, Dr. Oskar, Die wissenschaftliche Er- 
EN a S Unternehmungen. 
Schriften des Deutschen Volkswirtschaftlichen Verbandes. (Band III, 
Heft 6.) Berlin, Carl Heymanns Verlag ıgıo, 21 S. M 1.—. 

Stillich hält es für notwendig, die Privatwirtschaftslehre wieder 
zu beleben und weist auf die Aufgaben einer exakten Forschung hin. 
welche das industrielle Unternehmen zum Objekt der Untersuchung 
wählen würde. Diese hätte zu umfassen: das Rentabilitätsproblem, 
die Fragen der Konjunktur, des Einflusses der Technik auf den Betrieb. 
der Kartelle; ferner wären zu untersuchen: die Ursachen und Wirkun- 
gen der Fusionen und Kombinationen, die Konkurrenzverhältnisse, 
Verhältnis der Unternehmungen zu den Banken, die Lage der Arbeiter 
in den Betrieben usw. Eine solche Erforschung privatwirtschaft- 
licher Unternehmungen sei auch geeignet, die Dissonanz zwischen 
Theorie und Praxis aufzuheben. (Lederer.) 


ı2. Kartellwesen, Unternehmerorganisation. 


Baschwitz, Dr. Kurt, Die Organisationder städti- 
schen Haus- und Grundbesitzer in Deutschland. 
Ihre Entwicklung, ihr Wesen und ihr Wirken. (Münchener Volks- 
wirtschaftliche Studien, 88. Stück). Stuttgart und Berlin 1909, 
J. G. Cotta Nflg. XIII und 206 S. M. 4.80. 

Eine Monographie, die trefflich über die Organisationen des Haus- 
besitzes informiert. Voraussetzung für die Ausbildung einer kräftigen 
Organisation war die Umbildung der Hausbesitzer (für welche ihr Be- 
sitz Wohnstätte oder Kapitalsanlage war) zu Hausgewerbe- 
treibenden, einem Typus, der besonders die großen Städte be- 
herrscht und dessen Entstehung und Existenzbedingungen zuerst 
von Eberstadt eingehend dargelegt wurden. Baschwitz zeigt, 
wie die Entwicklung der Hausbesitzer zu einem gesonderten Berufe 
eine Gleichheit der Interessen unter den Hauseigen- 
tümern schafft und so den Zusammenschluß erfordert und begünstigt. 
Den Ausschlag in den Organisationen geben jene Elemente, deren Be- 
streben nicht der ruhige Besitz, sondern die vorteilhafte Veräußerung 
ihres Besitzes ist. Daher fordern die Hausbesitzervereine vor allem 
die Erleichterung für die Beschaffung von Hypothekardarlehen und 
lehnen die Steuer nach dem gemeinen Wert und die Wertzuwachssteuer 
ab. Ferner sind sie all jenen Maßnahmen nicht günstig gestimmt, die 
geeignet wären, das Wohnungsangebot zu steigern, insbesondere Bauge- 
nossenschaften, billige Kommunikationsmittel mit den Vorstädten etc. 
Trotzdem sich die Hausbesitzer als staatserhaltende Elemente bezeich- 
nen, auf die Gefahren der fluktuwerenden Bevölkerung (im Gegen- 
satz zur »seßhaften«, »bodenständigen«) hinweisen, und ihre Postulate 
als allgemeingültige, für alle zwingende, nicht bloß Interessentenforde- 
rungen darzustellen trachten (im Gegensatz zur selbstsüchtigen Taktık 


896 Literatur-Anzeiger. 


der Kartelle), bekämpfen sie in concreto alle Maßnahmen, die geeig- 
net wären, die Wohnungsfrage der Lösung näher zu bringen und zu- 
gleich die Wohnungsnot zu lindern. In einem Atem mit der Ableh- 
nung einer »Sonderbesteuerung« des Städtischen Grundbesitzes ver- 
langen sie \Varenhaussteuern, da die \Varenhäuser etc. von den Haus- 
besitzern unabhängig seien und einen Druck auf die Ladenmieten 
ausüben (nebenbei eine vorläufig unbewiesene Behauptung). So er- 
weisen sich auch die Hausbesitzerorganisationen als reine Interessen. 
tenorganisationen, deren Endziel monopolistische Beherr- 
schung des Marktes; die Ideologie, die das verschleiern soll, 
ist zu durchsichtig, als daß man darüber getäuscht werden könnte. 
(Lederer.) 


Lenz, Dr. Rudolf, DerKupfermarkiunterdem Ein- 
flusse der Syndikate und Trusts. Berlin ıgıo. Ver- 
lag für Fachliteratur. 157 S. M. 3.60. 

Nach kurzer Beschreibung der Kupfervorkommen und Gewin- 
nung behandelt der Verfasser an Hand zahlreicher Tabellen die Ent- 
wicklung der Produktion, des Verbrauches und der Preise des roten Me- 
talls, und schildert dann die bestimmenden Faktoren auf dem Kupfer- 
markte. Nachdem der letzte Versuch des europäischen Kapitals, den 
Kupfermarkt zu beherrschen, mit dem Zusammenbruche des Secre- 
tan-Syndikates gescheitert war, sehen wir die Führung mehr und mehr 
in die Hände der Amerikaner gleiten. Die Standard Oil, dieselbe 
Finanzgruppe, die heute schon fast das Petroleummonopol besitzt, 
beginnt unter Leitung von Rockefeller und Rogers die Herrschaft 
über den Kupfermarkt an sich zu reißen. Zum Schlusse behandelt 
der Verfasser die Gefahren des drohenden Kupfermonopols der Standard 
Oil besonders für Deutschland und weist kurz auf die Wege hin, um 
dem vorzubeugen. 


13. Gewerbl. Arbeiterfrage, Arbeitsmarkt. 


14. Arbeiterschutz. 


ÜBo1b OTYeTOBb PA6PHYHBIXB JIHCHEKTOPOBB 3a 1908 rob. (Zu- 
sammenstellung der Berichte der Fabrikinspekto- 
ren für das Jahr 1908. p.50 159, 19x27, CHB., Hzıanie 
Orabaa llpomsiutenHocru Mnuncreperra Toprosam n Ilpowbı- 
ıIeHHocTn, 1910. 

Ueber den allgemeinen Charakter der jährlich wiederkehrenden 
»Zusammenstellungen« wurde im Band XXX, Heft I des Archivs be- 
richtet. Die diesjährige unterscheidet sich in dieser Hinsicht nur 
wenig von den früheren. Es seien deshalb hier nur die Ergebnisse 
der vorliegenden »Zusammenstellung« wiedergegeben. 

Die Zahl der Inspektoren sowie das ihnen unterstellte Gebiet 
blieben unverändert. Die Zahl der Arbeiter im J. 1908 sowie die Zahl 
der Betriebe verändert sich unwesentlich, und, wie der Bericht selbst 
hervorhebt, erklären sich diese Veränderungen eher, durch die Art der 
statistischen Aufnahme. Die Zahl der Betriebe zum I. Januar 1908 
war Ig8oI, die der Arbeiter 1808679. Die entsprechenden 
Ziffern zum I. Januar 1900 sind I4 985 und 1808 109. Die Wirkung 
der Krise, die mit der Revolution verbunden ist, dauerte auch in dem 


Literatur-Anzeiger. 14. Arbeiterschutz. 897 
Berichtsjahre fort. Die Zahl der Arbeiter verringerte sich hie und da, 
wobei nicht rein wirtschaftliche, sondern politische Gesichtspunkte 
mitspielten. In der Naphtaindustrie zu Yann wurden z. B. die Schlos- 
ser, Metalldrechsler, Schmiede, Kesselschmiede etc. nur deshalb ent- 
lassen, weil sie im Revolutionsjahr eine führende Rolle in der Be- 
wegung hatten. Diese Entlassung, die mit dem Verzicht auf eigene 
Ausbesserungskräfte verbunden war, wird man als eine Herabsetzung 
des technischen Niveaus der Betriebe bezeichnen müssen. In anderen 
Industrien aber führten die revolutionären Ereignisse zur Hebung 
dieses Niveaus. So wird z. B. aus Belostok berichtet, daß dort die 
Unruhen des J. 1905 zur bedeutenden Einschränkung der Zahl der 
Weber führte, die dann durch Maschinen ersetzt wurden. Die Zahl 
der Handweber, die noch vor kurzem mit 1509—2000 angegeben 
wurde, fiel am Ende des J. 1908 bis zu 300 herunter. Gleichzeitig aber 
vergrößerte sich die Zahl der mechanischen Webstühle und neue Fa- 
brikhäuser tauchten plötzlich auf. Eine weitere Folge der Revolutions- 
krise ist die Ersetzung männlicher Arbeitskraft durch weibliche. Der 
Oberinspektor aus dem Industriebezirk Wladimir meldet z. B., daß 
nach dem J. 1905 die Einstellung von Frauen in der Textilindustrie 
besonders große Fortschritte machte. Es gibt schon Fabriken, wo 
die Frauen einerseits als Lastträger fungieren, andererseits als Kon- 
torıstinnen, Warenempfänger etc. beschäftigt sind. 


Die Zahl der Dampfkessel wächst in einer immer steigenden 
Progression. Am meisten wächst die Zahl der Dampfkessel in den 
landwirtschaftlichen Betrieben, dann folgen die Dampfbäder, Haus- 
heizungseinrichtungen, Feuerwehrpumpen etc. Der Zuwachs der 
Damptkessel in Fabriken steht erst an dritter Stelle. Im allgemeinen 
ersieht man das Wachstum der Dampfkessel aus folgender interessan- 
ten Tabelle: 


Am Ende Landwirt- Kessel 


Fabrik- : i; Gesamt- 
des schaftliche für andere 

Jahres Kessel Kessel Z wecke zahi 

1901 25 216 12 898 3426 41540 
1905 28 70I I9 432 4495 52 028 
1906 29 210 20 422 4600 54 232 
1907 29755 20135 4835 54725 
1908 30 682 22033 5169 . 57884 


Die Lage der Arbeiter und das Verhältnis der Unternehmer zu den 
Arbeitern ließen im Berichtsjahre sehr zu wünschen übrig. Die Inspek- 
toren berichten, daß infolge der Verteuerung der Lebensmittel die ma- 
terielle Lage der Arbeitnehmer sich wesentlich verschlechterte. Die 
Repressalien seitens der Fabrikadministration vermehrten sich, so daß 
mehrfach die Unternehmer die Stellung der Arbeiter unter dasjenige 
Niveau gedrückt haben, auf welchem die Arbeiter noch vor der Re- 
volution standen. Die Unternehmer organisierten sich, während die 
Desorganisation unter der Arbeiterschaft wuchs. Die Aussperrungen, 
zu denen die organisierten Unternehmer mehrfach gegriffen haben, 
haben den Widerstand der Arbeiter so gut wie gelähmt. Im allgemei- 
nen war das Jahr 1908 für die Arbeiter ein sehr trauriges. 

(R. Streltzow). 


898 Literatur-Anzeiger. 


15. Versicherungswesen (bes. Arbeiterversicherung). 


16. Gewerkvereine und Tarifwesen. 


Hirschberg, Dr. Herbert Erich, Der Zentralver- 
ein der Bildhauer Deutschlands. Eine monographi- 
sche Studie aus dem Gewerkschaftsleben. (Rechts- und staats- 
wissenschaftliche Studien, herausgeg. v. Dr. Emil Ehering.) Berlin 
1909, Emil Ehering. 95 S. M. 2.40. 

Eine ganz anspruchslose Schilderung der Zustände im Deutschen 
Bildhauergewerbe, ohne tieferes Eingehen in die Probleme der Gewerk- 
schaftsorganisation. Immerhin sind einige Daten von Interesse: so 
der hohe Lohn (wohl infolge der großen Qualifikation der Arbeit): 
Wochenlöhne bis zu 60 und 65, ja selbst 80 M. sind in manchen Bran- 
chen üblich bei sehr geringer Arbeitszeit re zu 7 Stunden !). 

Die Daten über die Gewerkschaft selbst bieten kein besonderes 
Interesse — der Zusammenhang mit der übrigen Gewerkschaftsbe- 
wegung ist nicht erörtert. (Lederer.) 


Hüppy, Dr. Johann, Geschichte des Schweiz. Ge- 
werkschaftsbundes. Mit einem Geleitwort von Herm. 
Greulich. Zürich ıgıo, Buchhandlung des Schweiz. Grütlivereins. 
VIII, 198 S. M. 2.—. 

Das Buch schildert in seiner Vorgeschichte die Entstehung der 
schweizerischen Arbeiterbewegung überhaupt, da politische und ge- 
werkschaftliche Aktion in den beschränkten Verhältnissen des Landes 
bis etwa Mitte der 8oer Jahre des vorigen Jahrhunderts, weil von den 
nämlichen Personen geleitet, durchaus unzertrennlich waren. Der 
Verfasser zeigt, wie die ersten Keime des Sozialismus von deutschen 
Flüchtlingen der 30er Jahre und von 1848 in die Schweiz verpflanzt 
wurden, schildert das erste Aufblühen des Samens unter der »Inter- 
nationale« und den. hauptsächlich durch eine wirtschaftliche Krisis 
herbeigeführten Zusammenbruch von 1880 (Auflösung des alten »Ar- 
beiterbundes«). Die allgemeine Entwicklung der Gewerkschafts- 
bewegung immer im Auge behaltend, werden parallel dazu die Grün- 
dung der ersten nationalen Streikkasse und ihre Tätigkeit, die Bestre- 
bungen für obligatorische Berufsgenossenschaften, das Recht auf Ar- 
beit, die Kämpfe ums Vereinsrecht, die Stellung zum Submissions- 
wesen, zur Eintragung der Gewerkschaften ins Handelsregister, zu 
Boykott und Labell, zur politischen und religiösen Neutralität der 
Gewerkvereine, zu den Militäraufgeboten bei Streiks, zu den ee - 
ämtern, Tarifverträgen, ferner die Fragen der Taktik, die Loslösung der 
einzelnen Berufsverbände von der Landeszentrale in separaten Kapiteln 
abgehandelt. Der Autor, welcher selbst Arbeiter gewesen ist, bemüht 
sich, in allen Fragen eine objektive Stellung einzunehmen. 


Kampf, der,in B.-Rheinfelden, Eine Darstellung des 
Streiks in den Aluminiumwerken zu Badisch-Rheinfelden und seiner 
Begleiterscheinungen ıgıo, Verlag: Zentralstelle des Christlichen 
Metallarbeiterverbandes, Duisburg, 86 S. M. — 50. 


Differenzen,die,zwischenderbadischenFabrik- 
Inspektion und den christlichen Gewerkschaf- 
ten, Cöln, 1910, Christlicher Gewerkschaftsverlag. 32 S. M.—.30. 





Literatur-Anzeiger. 16. (Gsewerkvereine und Tarifwesen. 899 


Die erste Schrift gibt eine Darstellung des Streiks in den Alumi- 
niumwerken zu Badisch-Rheinfelden, der vom 22. Juli bis zum 15. 
August 1909 währte. Veranlassung zur Publikation boten nachträg- 
liche Differenzen mit dem intervenierenden Landeskommissär und so- 
zialdemokratischen Blättern. Interessant für den Außenstehenden 
ist nur, daß die Form und Energie des Kampfes, die Taktik während 
desselben mit dem von den freien Gewerkschaften geübten Verfahren 
vollkommen übereinstimmt: der Klassenkampf hat, bei gleichen Vor- 
bedingungen, unabhängig von der speziellen Parteirichtung, dieselben 
Formen. (Lederer.) 


Sısyphusarbeit oder positive Erfolge? Beiträge 
zur Wertschätzung der Tätigkeit der deutschen Gewerkschaften. 
Berlin ıgıo, Verlag der Generalkommission der Gewerkschaften 
Deutschlands (C. Legien), 112 S. M. —.50. | 

Die Schrift enthält eine Zusammenfassung der Polemik, welche 
die Redaktion des »Korrespondenzblatt« mit Karl Kautsky über seine 

Broschüre »Der Weg zur Macht« führte. Gegenstand des Streites bildet 

die Frage, ob von der gewerkschaftlichen Bewegung (mit Rücksicht 

auf die Preissteigerungen und die Unternehmerorganisationen) noch 
weitere große Erfol, ezu erwarten seien, oder aber, ob (wie Kautsky 
behauptet) sie bestenfalls die errungene Position behaupten Könnten. 

An der Hand einer Preisstatistik der wichtigsten Waren sucht die Ge- 

neralkommission nachzuweisen, daß trotz bedeutender Ar- 

beitszeitverkürzung die Löhne rascher gestiegen seien als 
die Preise und daß auch in Hinkunft, insbesondere bei weiterer Aus- 
dehnung der Organisation, Erfolge möglich seien. Von größtem Inter- 
esse ist die hier zum erstenmal benutzte Lohnstatistik vieler großer 

Gewerkschaften, die Statistik der Wohnungspreise, wie sie von den 

Buchdruckern aufgestellt wurde u. a. — Eine kritische Beurteilung 

ist an dieser Stelle nicht möglich. Weitere Bemerkungen zu diesem 

Problem, von dessen Beantwortung die Formen der Arbeiterbewegung 

in der nächsten Zukunft abhängen, siehe Sozialpol. Chronik. !) 

(Lederer.) 


Witte, A. v., Landgerichtspräsident a. D, Die Gewerk- 
schaftsbewegung in Rußland (Volkswirtschaftliche 
a re der Badischen Hochschulen, X. Band, 3. Ergänzungs- 
heft). Karlsruhe i. B. 1909, G. Braun. 83 S. M. 2.—. 

In interessanter Weise, meist an der Hand wissenschaftlich ein- 
wandfreien Materials, gibt v. Witte ein Bild der russischen Gewerk- 
schaftsbewegung, von ihren Anfängen bis zur Gegenwart. — Bemer- 
kenswert ist, daß die russische Regierung die Arbeiterklasse von vorn- 
herein als staatsgefährlich betrachtete, jeden Versuch zur Verbesse- 
rung ihrer Lage rücksichtslos unterdrückte und niemals, wie z. B. die 
Regierungen westeuropäischer Staaten, den Bestrebungen der Ar- 
beiterschaft »wohlwollend gegenüberstand«. Noch im Jahre 1886 
wurde das auf den Streik gesetzte Strafausmaß erhöht, und nach 
einem Erlaß des Ministers v. Plehwe (vom 12. VIII. 1907, Nr. 7587) konn- 
ten selbst die Arbeiter, welche ihren Arbeitsvertrag ordnungs- 
mäß E gelöst hatten, zur Abreise in ihre Heimat auf administra- 
tivem Wege veranlaßt werden (S. 7). Diese Verfügung wurde trotz 


1) insbes. Archiv für Sozialw. u. Sozialp. XXX, 2. 


900 Literatur-Anzeiger. 


ihrer Gesetzwidrigkeit bis zum April 1905 angewendet. — Wäh- 
rend sodann die Regierung, »um der Sozialdemokratie den Boden unter 
den Füßen zu entziehen«, selbst die Gewerkschaftsbewegung begün- 
stigte, sogar die Unternehmer, welche keine Forderungen bewilligen 
wollten, terrorisierte (S. 13), bildeten sich auch schon im geheimen die 
ersten freien Gewerkschaften (S. ı8), und zwar in allen 
Teilen des Reiches. Die Revolution steigerte die Zahl dieser Gründun- 
gen, und brachte ein wahres »Streikfieber« mit sich. 60% 
aller in Fabrikbetrieben beschäftigten Arbeiter waren im Jahre 1905 
an Streiks beteiligt, viele auch an mehreren. — Die Gegenrevolution 
zwang die meisten Gewerkschaften zur Auflösung (S. 24) und erst 
durch die Novellen zum Strafgesetzbuch vom 2. XII. 05 wurden Streiks 
unter gewissen Bedingungen für straflos erklärt und die Gewerkschaf- 
ten (mit Gesetz vom 4. Ill. 06) »legalisiert« — allerdings derart, daß 
sie auf Basis des Gesetzes kaum eine Tätigkeit hätten ent- 
falten können (so z. B. wurden selbst Verbände und Filialen von Ge- 
werkschaften untersagt S. 27). Aber auch dann noch blieben die 
landwirtschaftlichen Arbeiter, sowie die Eisenbahn-, Post-, Telephon- 
und Telegraphenarbeiter etc. vom Koalitionsrecht ausgeschlossen. 
Eine allrussische Gewerkschaftskonferenz, welche Ende Februar 1906 
in Petersburg stattfand, beschloß, daß eine Legalisierung bei den poli- 
tischen Verhältnissen unmöglich sei und beschloß weiterhin, die Tätig- 
keit, so gut es gehe, fortzusetzen (S. 31). Nur im äußersten Notfalle 
sollten sich die Gewerkschaften legalisieren lassen. 

Eine schlimme Zeit begann für die Gewerkschaften mit der Re- 
gierung Stolypin. — Die Gewerkschaften wurden massenhaft auf- 
gelöst, die Gewerkschaftsblätter unterdrückt. Insbesondere nach 
Auflösung der II. Reichsduma wurde diese Politik allgemein. Hingegen 
hatten die Unternehmer völlig freie Hand, sich zu organisieren. Schon 
1907 gab es 124 Arbeitgeberverbände. Es begann eine Aera der großen 
Aussperrungen, welche fast durchwegs mit schweren Niederlagen für 
die Arbeiter an Die Arbeitgeber stellten für die Aufhebung der 
Aussperrung unglaublich brutale Forderungen, die von den Arbeitern 
akzeptiert werden mußten. Dies, trotzdem sich die Lage der Unter- 
nehmer durch die Ausstände nicht verschlechterte, sondern im Gegen- 
teil durch Einführung von Maschinen und exorbitante Preiserhöhungen 
verbesserte. Ueberdies wurde den Arbeitgebern durch Ukas vom 27. II. 
1907 gestattet, ihre Vereine über das ganze Reich auszudehnen — was 
dıe Gründung von allrussischen Branchenorganisationen der Arbeit- 
geber zur Folge hatte. — (S. 44.) — Die Bewegung der Arbeitgeber- 
verbände wurde meist von ausländischen, großenteils englischen, 
Fabrikanten geführt. (Dies ist interessant, zu vermerken: daß die 
Unternehmerorganisation naturnotwendigerweise überall einen auto- 
kratischen Zug annimmt, wo nicht die Organisationen der Arbeiter 
es verhindern. Auf gleiche Weise in Rußland, wo die Arbeiter sich 
nicht organisieren dürfen, und in Amerika, wo sie es bisher nicht ver- 
standen haben, ihre Bürgerrechte entsprechend auszunützen — ein 
weiterer Beweis für die Notwendigkeit des Klassenkampfes. Offen- 
kundig geht er immer von der stärkeren Partei aus: das sind in Ruß- 
land die Unternehmer.) 

Witte schildert dann noch den Rückgang in der Gewerkschafts- 
bewegung — entstanden aus der ganz verzweifelten ökonomischen 
und politischen Lage der arbeitenden Klassen, — die Tätigkeit der Ge- 


Literatur-Anzeiger. 17. Allg. Sozialpolitik u. Mittelstandsfrage. 901 


werkschaftszentrale (S. 61 ff.) und gibt zum Schluß der Erwar- 
tung Ausdruck, daß die Gewerkschaftsbewegung, was immer ihr 
auch hinderlich in den Weg treten möge, doch endlich der Widerstände 
Herr werden und zu Erfolg gelangen werde. Der Drang nach Organi- 
sation sei in der Arbeiterschaft zu stark, als daß er auf die Dauer unter- 
drückt werden könnte. 

Tabellen über die Mitgliederbewegung der Gewerkschaften und 
ein reicher Literaturanhang ergänzen den interessanten Inhalt der 
Schrift, welche jedermann, der sich für russische Zustände überhaupt 
und für die Arbeiterbewegung in Rußland im besonderen interessiert, 
reichliche Aufschlüsse zu geben vermag. (Lederer.) 


— [nn 





17. Allg. Sozialpolitik und Mittelstandsfrage. 


Ehrenberg, Professor Dr. Richard, Rostock, Terro- 
rısmus in der Wirischaftswissenschaft. (Gegen 
den Katheder-Sozialismus! Zweites und drittes Heft.) Berlin 191o, 
Reimar Hobbing. 93 S. M. 1.20. 


Ehrlich, Prof. Dr. Eugen, Die Aufgaben der So- 
zialpolitik im österr. Osten, insbesondere in 
der Bukowina. Vortrag, gehalten im sozialwissenschaftlichen 
akad. Vereine an der Czernowitzer Universität im Wintersemester 
1908/09. 2. Auflage. 31 S. M. —.40. 

Ausgehend von der Zusammensetzung der Bevölkerung in der 
Bukowina, bezeichnet der Verfasser, im Gegensatze zu den westeuro- 
päischen Ländern, als Hauptaufgaben der Sozialpolitik die Lösung der 
Bauern- und Judenfrage. Die bäuerliche Bevölkerung bestehe zum 
größten Teile aus Händlern, denen jede Möglichkeit fehle, ihre Arbeits- 
kraft außerhalb des Betriebes zu verwerten und die von den Erzeug- 
nissen ihrer Wirtschaft kaum ihr Leben fristen könnten. Daher seien 
alle Mittel westlicher Agrarpolitik, insbesondere Zölle, wirkungslos, 
da die Bauern ohnedies fast nichts verkaufen könnten. Den Weg zur 
Besserung weise die Genossenschaftsbewegung, die z. B. den dänischen 
Bauern zum reichsten in Europa gemachthabe. Die natürlichen 
Vorbedingungen für einen Aufstieg seien vorhanden. — Die jüdische 
Bevökerung (10% der Einwohnerschaft) leide daran, daß ihr bisher 
keine entsprechenden Berufe erschlossen wurden, in denen sie sich be- 
tätigen könnte. Verfasser empfiehlt die Industrialisierung. Die aus 
Rußland und Polen stammende Arbeiterbevölkerung von London und 
Nordamerika beweise die Eignung der Juden für eine Verwendung in 
der Industrie. (Lederer.) 


Kulturund Fortschritt. Verlag von Felix Dietrich, Gautzsch 
bei Leipzig. 

Heft 282/83: I. Die gewerbliche Bildungsfrage für erwerbstätige 
Frauen unter besonderer Rücksicht auf das Handwerk. Von Dr. 
H. Roehl. II. Die Folgen ungelernter Arbeit für die Arbeiterin. Von 
Dr. Marie Baum. III. Praktische Maßnahmen. Von Clara Mleinek. 
(50 Pfg.) — Heft 284: Schulgärten, ihre Einrichtung und erzieherische 
Wertung. Die Blumen- und Pflanzenpflege in schulerzieherischer 
Wertung. Von Emil Gienapp (Hamburg). (25 Pf.) — Heft 285: Die 
Betriebs-Unfallfürsorge der Preuß. Staatsbeamten. Gesetz vom 2. 
Juni 1902 mit eingehender Erläuterung. Von Bürgermeister a. D. 


902 Literatur-Anzeiger. 


Aßmann. (25 Pf.) — Heft 286: Unser Erziehungswesen in der Auffas- 
sung Nietzsches. Von Achim von Winterfeld (Steglitz bei Berlin). 
(25 Pf.) — Heft 287/88: Die Kinderschutzgesetze von Colorado und 
das Jugendgericht in Denver. Von Henriette Herzfelder. (Mit Be- 
nützung von Judge B. B. Lindseys »The Problem of the Children«). 
(50 Pf.) — Heft 289/90: Der russische Bauer und die Autokratie. Von 
Prof. Wlad. Simkhovitsch. Ins Deutsche übertragen von A. Gold- 
schmidt. (50 Pf.) — Heft 291: Die soziale Frage der Handlungsgehilfin- 
nen. Von Dr. Heinz Potthoff, Mitglied des Reichstags. (25 Pf.) — 
Heft 292/93: Petition deutscher Frauen betreffend das Verbot weib- 
licher Bedienung in Gast- und Schankwirtschaften. Definitive Fas- 
sung. Zugleich Kritik der gegnerischen Argumente. Von Camilla 
Jellinek. (50 Pf.) — Heft 294/96: Oeffentliche und gemeinnützige 
Arbeitsnachweise im Ausland. Von W. v. Kalckstein (Bremen). 
(75 Pf.) — Heft 297: Zur Feuerbestattungsfrage. (Ergänzung zu 
Heft 112/15 der Sammlung »Kultur und Fortschritt«.) Die Sargver- 
senkung zum Krematorium in Jena, Eisenach und Weimar und die 
amtliche Beteiligung Geistlicher. Von Dr. H. Ortloff. (25 Pf.) — 
Heft 298/99: Warum fordern wir das Frauenstimmrecht ? Von Frieda 
Radel. (50 Pf.) — Heft 300: Der Wandel in der Frauenarbeit Deutsch- 
lands seit 1895. Von Marie Heller (Berlin). (25 Pf.) — Heft 301: Die 
Reichsfinanzreform von 1909. Ihre Geschichte und ihr Ergebnis. Von 
Dr. Fritz Schumann (Stuttgart). (25 Pf.) 


— 





18. Privatbeamten- und Gehilfenfrage. 


— 


19. Handel und Verkehr. 


Lux, Dr. Käthe, Studien über die Entwicklung 
der Warenhäuser in Deutschland. Mit 9 Tabellen 
und 28 graphischen Darstellungen. Jena IgIo, Gustav Fischer. VI, 
208 S. M. 4.—. 

Die vorliegenden Studien wollen einige der in der reichen Literatur 
über die Warenhäuser vorhandenen Lücken ausfüllen. Sie erstrecken 
sich auf die Darstellung des inneren und des äußeren Werdegangs 
dieser Unternehmungen. Sie bringen einige Beiträge zur Gestaltung 
des Arbeitsverhältnisses. Sie sind endlich den Einwirkungen der 
Warenhäuser auf Preisbildung, Absatz, Qualität und Quantıtät des 
Konsums nachgegangen. Aus der großen Zahl der in den Warenhäu- 
sern gehandelten Artikel wurden einige Gruppen (Bücher, Porzellan, 
Konserven) herausgegriffen und versucht, an ihnen zu zeigen, wie die 
dem \Varenhauswesen eigentümlichen Tendenzen durch die in den ein- 
zelnen Branchen gegebenen Grundbedingungen modifiziert werden 
und so zu Ergebnissen führen, die bei ihrer Verschiedenheit gewisse 
charakteristische Uebereinstimmungen zeigen. Die Abgrenzung der 
den Warenhäusern zuzuerkennenden Einwirkungen auf die in der Unter- 
suchung gleichsam isolierten Artikel erforderte auch die Skizzierung 
der Eigenarten ihrer Produktion und ihres Absatzes, so daß die »Stu- 
dien« auch über die Verhältnisse im Buchhandel, in der Porzellan- und 
der Konservenindustrie informieren. 


Platzhoff-Lejeune, Dr. Eduard, Die Reklame. 
Stuttgart 1909, Strecker & Schröder. 74 S., 4 Tafeln. Mk. 1.60. 





Literatur-Anzeiger.. 20. Handels- und Kolonialpolitik. 903 


Es wird hier eine Geschichte der Reklame in kurzem Aufriß ge- 
boten, von den ältesten Anfängen, die mit der Geschichte des Handels 
und Verkehrs sich eng berühren, bis zur unmittelbaren Gegenwart. 
Hierbei werden ihre Methoden dargelegt und nach einer kritischen 
Beurteilung derselben Direktiven für die Zukunft aufgestellt. 


20. Handels- und Kolonialpolitik. 


Jäckel, Dr. jur. etphil. Herbert, Die Landgesell- 
schaften in den deutschen Schutzgebieten. (Mit- 
teilungen der Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung, Neue 
Folge, Heft 5.) Jena, 1909, Gustav Fischer. XV, 315 S. M. 7.—. 

Der Begriff »Landgesellschaft« ist relativ; deshalb konnten nur 
nach praktischen Gesichtspunkten die Io behandelten Unternehmun- 
gen !) als spezifische Landgesellschaften bezeichnet werden. Sie zer- 
fallen ihrem Entstehungszweck nach in 3 Gruppen, je nachdem sie 
bestimmungsgemäß Hoheitsrechte übernehmen sollten (Bismarcks 
System), oder ihre Rechte auf einer Konzession ohne erhebliche Gegen- 
leistung beruhten (1892—1898), oder ihre Konzession zum Zwecke 
und unter der Bedingung des Baues einer kolonialen Eisenbahn erteilt 
wurde (seit 1899). Der Umfang der — nicht notwendig durch Kon- 
zession erlangten — Landrechte wurde von Jahr zu Jahr geringer, die 
Last der übernommenen Gegenleistungen von Jahr zu Jahr bedeuten- 
der. Diese Grundzüge sind im historischen Teil in möglichst vielen 
Einzelheiten erläutert worden. 

Auf den wirtschaftlichen Teil wurde das Hauptgewicht gelegt. 
Die finanzielle Basis, die wirtschaftlichen Leistungen, die Schicksale 
und die Erfolge der Landgesellschaften sind noch wechselvoller als ihre 
rechtliche Grundlage. An der Hand von fast allen Veröffentlichungen 
der Landgesellschaften wurden zahlreiche tabellarische Üebersichten 
hinsichtlich der wichtigsten Konten aufgestellt und der Versuch ge- 
macht, nn! nach allen Richtungen hin individuelle Züge zu ge- 
winnen. m großen ganzen waren bedeutende Anstrengungen zu 
verzeichnen bei geringen Erfolgen, doch auch nach beiden Richtungen 
hin Ausnahmen. 

Auf besonderen Wunsch der Gesellschaft, in deren Mitteilungen 
die Arbeit erschien, wurde der letzte, juristische Teil erheblich zusam- 
mengedrängt, sodaß sich nur einige wichtige Punkte hervorheben 
ließen. Hinsichtlich ihrer privatrechtlichen Gestalt sind die Landge- 
sellschaften teils Aktiengesellschaften englischen Rechts, teils deutsche 
Kolonialgesellschaften. Als solche haben sie viel Verwandtschaft 
mit den deutschen Aktiengesellschaften, ohne daß auf sie die Bestim- 
mungen des deutschen Aktienrechts analog angewendet werden dürfen. 
Eine Kodifikation des Rechts der Kolonialgesellschaften mit disposi- 
tiver, subsidiärer Geltung wäre wohl ebenso praktisch, wie eine gesetz- 
liche Regelung des kolonialen Konzessionswesens, etwa nach dem fran- 





1) Neu Guinea Compagnie, Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestaf- 
rika, South West Africa Companie, Kaoko- Land- und Minengesellschaft, South 
Afrikan Territories Limited, Gesellschaft Südkamerun, Gesellschaft Nordwest- 
kamerun, Otavi Minen- und Eisenbahngesellschaft, Ostafrikanische und Kame- 
run-Eisenbahngssellschaft. 

Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik. XXX. 3 58 


904 Literatur-Anzeiger. 


zösischen Muster. Nicht alle Landgesellschaften sind Konzessions- 
gesellschaften; manche haben rein privatrechtliche Titel. Aufhebbar- 
keit der Konzession wegen Verstoßes gegen eine kassatorisch verklau- 
sulierte Konzessionsbestimmung konnte nur in einem Falle festgestellt 
werden. Die übrigen in der Literatur aufgestellten Entrechtungsvor- 
schläge widersprechen der Kulturaufgabe des modernen Rechtsstaates. 





21. Geld-, Bank- und Börsenwesen. 


Altherr, Dr. Hans, Das Münzwesen der Schweiz 
bis zum Jahre 1798 auf Grundlage der eidg. Ver- 
handlungenundVereinbarungen. Bern ıgıo, Stämpfli 
& Cie. XII, 432 S. M. 10.—. 

Der Verfasser beabsichtigt, die ganze schweizerische Münzge- 
schichte zur übersichtlichen und wohlverarbeiteten Darstellung zu 
bringen. Dabei fiel ihm in erster Linie eine große Lücke in der 
bisherigen schweizerischen Münzliteratur auf: Es fehlte eine übersicht- 
liche Zusammenstellung und Verarbeitung der obrigkeitlichen 
Verhandlungen und Maßnahmen bezüglich des schwei- 
zerischen Münzwesens. In mehrjähriger Arbeit hat der Verfasser die 
50 000 Folianten der älteren eidg. Abschiede nach ihrem münzgeschicht- 
lichen Inhalte durchstudiert und gesichtet. Die Frucht davon sind 
das zweite und dritte Kapitel des vorliegenden Werkes. Im ersten 
Kapitel sind de Münzkonventionen, an denen die Eidge- 
nossenschaft oder einzelne Teile derselben bis zum Jahre 1425 beteiligt 
waren, vereinigt und fachtechnisch verarbeitet. Den Reigen eröffnet 
die Münzkonvention zu Konstanz vom Jahre 1240, abgeschlossen zwi- 
schen dem Bischof Heinrich von Konstanz und den Städten um den 
Bodensee; von der Schweiz war St. Gallen beteiligt. Schon in diesem 
ersten Vertrage mußten Bestimmungen gegen dass Kippen und 
Wippen beschlossen werden, und es dürfte vom fachmännischen 
Standpunkte aus angezeigt sein, die Kipper- und Wipperzeit nicht 
schlechthin mit einer bestimmten Periode des dreißigjährigen Krieges 
zu identifizieren, wie das bis heute üblich ist. Im Jahre 1343 schließen 
zum erstenmal die Städte Zürich und Basel einen Münzvertrag ab; 
ihr Mitkontrahent waren die Herzöge von Oesterreich. Wir treffen 
dann Oesterreich und Mitglieder des oberelsässischen Adels auch als 
Kontrahenten der Münzverträge von 1377 (Schaffhausen), 1387 (Basel). 
Auch die Gräfin Elisabeth von Neuenburg beteiligte sich an diesen 
Konventionen. Von 1377 an wurde in den Verträgen versucht, die 
einheimische Silbermünze in ein festes Verhältnis zum Gulden zu brin- 
gen, ein Gulden sollte einem Pfunde einheimischer Landesmünze gleich- 
kommen. Ein derartiges Verhältnis zu schaffen, wurde nötig, weil der 
Gulden bei Gülten und anderen verbrieften Schulden fast durchwegs 
als Zahlungsmittel festgelegt wurde. Doch alle Bemühungen, eine feste 
und dauernde Relation zwischen den beiden Edelmetallen zustande 
zu bringen, scheiterten an der Ohnmacht der politischen Zentralge- 
walten und dem offenkundigen Bestreben der Kontrahenten, schlecht- 
weg ihrer Leute Partei zu nehmen. 

Die Darstellung der Münzkonventionen wird mit zahlreichen do- 
kumentarischen Quellen belegt. Betr. de mittelhochdeut- 
schen Texte sah sich der Verfasser vor die Frage gestellt, ob er 
sie so, wie sie geschrieben sind, zum Drucke bringen sollte. Da aber 


Literatur-Anzeiger. 21. Geld, Bank- und Börsenwesen. 905 


ein jeder Staatsschreiber und Stadtschreiber seine eigene »Orthogra- 
phie« hatte, die mit der Sprachwissenschaft auf sehr feindseligem Fuße 
stand, hat es der Verfasser vorgezogen, diese »Kakographien« der mittel- 
alterlichen, philologisch vielfach ganz ungebildeten Schreiber in ein 
lesbares Mittelhochdeutsch zu purgieren. Das erste Kapitel befaßt 
sich auch in einläßlicher Weise mit dem Rappenmünzbunde, jener 
oberrheinischen Münzvereinigung, welche die Münzpolitik Basels, 
Freiburgs i. Br., Kolmars, wie überhaupt des Elsasses vom Anfange 
des 15. Jahrhunderts bis gegen das Ende des 16. Jahrhunderts ın 
einschneidender Weise beeinflußt hat. Der Austritt Oesterreichs aus 
dem Bunde vernichtete ihn. 


In der schweizerischen Münzgeschichte bis zum Jahre 1798 sind 
hauptsächlich zwei Münzwährungen zu unterscheiden, diejenigen 
von Zürich und Bern. Die Zentralschweiz machte bereits in der 
zweiten Hälfte Anstrengungen, um zu einem einheitlichen schweizeri- 
schen Münzsysteme zu gelangen, mit einer zentralen Münzstätte, doch 
dieser Vorschlag Luzerns und der Urkantone fand bei Zürich und Bern 
nicht die nötige Unterstützung. Aus der Vielgestaltigkeit des schwei- 
zerischen Münzwesens heraus und vornehmlich wegen der fast absoluten 
Souveränetät der einzelnen Stände ist die Ohnmacht der Zentralge- 
walt, der Tagsatzung, zu erklären. Die Schweizer mußten sich den in 
Deutschland und Frankreich vor sich gehenden Veränderungen im 
Münzwesen, meist Verschlechterungen, anpassen, sonst riskierten sie, 
daß ihre guten Münzen ausgewechselt, ins Ausland gebracht und dort 
mit erheblichem Gewinn umgeschmolzen wurden. Ein Beispiel sind 
die schönen, guten Taler, die Zürich nach 1554 schlug; diese waren um 
34% besser, als die Reichsmünze nach dem Edikte Kaiser Ferdinands 
von 1559, und wanderten deshalb im Auslande in den Schmelztiegel. 
Der Verlust Zürichs aus dieser Valutaentwertung betrug nicht weniger 
als 2 209 500 Gulden. 


Im vierten Kapitel werden vorerst die Ergebnisse der vorherigen 
Kapitel verarbeitet. Sodann vergleicht der Verfasser die Münzver- 
hältnisse der Schweiz mit denjenigen in Deutschland und 
Frankreich im gleichen Zeitraume. Er konstatiert für Deutsch- 
land die gleiche Zersplitterung im Münzwesen wie in der Schweiz. 
Für Frankreich stellt er fest, daß nach dem hundertjährigen Kriege 
gegen das Ende des 15. Jahrhunderts die Macht der französi- 
schen weltlichen und geistlichen Großen völlig gebrochen und das zen- 
trale Königtum unbeschränkter Herr geworden war. Hier wären so- 
nach die staatsrechtlichen Faktoren für eine glückliche Regelung der 
Münzverhältnisse vorhanden gewesen, aber die Könige und Regenten 
haben das Münzregal, diese »allgemeinste Unterlage des Verkehrs«, 
zu ungeheuren Raubzügen auf die Taschen des Volkes mißbraucht, 
sodaß die bezüglichen Verhältnisse in Frankreich trotz dem Könige als 
alleinigem Münzherrn noch schlimmer waren, als in Deutschland 
(Oesterreich) und der Schweiz. 


Dem Buche sind zwei sorgfältig angelegte Register, ein Sach- 
und ein Personenregister, sowie eine Arzani Tabellen über Kurs- 
schwankungen der Münzen und über die Gehalte, Gewichte und Werte 
der alten Schweizermünzen beigegeben. Der Verfasser gedenkt in 
zwei weiteren Bänden die schweizerische Münzgeschichte vollständig 
zur Darstellung zu bringen. 

55* 


906 | Literatur-Anzeiger. 


Comptroller of the Currency, Annual Report of. 
To the Second Session of the Sixty-First Congress of the United 
States, 1909. Washington 1909, Government Printing Office. VII, 
973 S. 

Fest- und Jahresbericht anläßlich des 75 jährigenBestandes 
der Kronstädter allgemeinen Sparkasse für die 
Zeit von 1835 bis 1909. Herausgegeben vom Direktionsrat. In 
seinem Auftrage verfaßt von Rudolf Thör, Abteilungsvorstand 
der Kronstädter allgem. Sparkasse mit Benützung der einschlägigen 
Literatur, Verwendung des im Stadtarchiv sowie im Archiv der Spar- 
kasse vorgefundenen Materials und kollegialer Unterstützung der 
Beamten bei Erhebung statistischer Daten. Kronstadt IgIo, Jo- 
hann Götts Sohn. I6I S 


Liefmann, Professor Dr. Robert, Freiburg i. B., Be- 
teiligungs- und Finanzierungsgesellschaften. 
Eine Studie über den mod. Kapitalismus und das Effektenwesen 
(in Deutschland, den Verein. Staaten, England, Frankreich, Belgien 
und der Schweiz). Jena 1909, Gustav Fischer. X, 495 S. M. 12.—. 

In seinem Buche: Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften 
gibt uns Robert Liefmann eine Studie über den modernen Kapitalis- 
mus und das Effektenwesen. Es ist seine Methode, die Beobachtung 
der Wirklichkeit und die theoretische Analyse der beobachteten Tat- 
sachen mit einander zu verbinden. Er schildert die bedeutende Rolle, 
die die Beteiligungsgesellschaften im industriellen Leben spielen. Die 
Beteiligungsgesellschaften teilt er ein in Kapitalanlagegesellschaften, 
Kontrollgesellschaften und Effekten-Uebernahmegesellschaften. 

Unter Kapitalanlagegesellschaften versteht er Banken oder Trusts, 
die dem Publikum ermöglichen, an dem Erträgnisse einer jeden Industrie 
Anteil zu haben, ohne von dem Risiko eines Unternehmens abhängig 
zusein. Die Gesellschaften beteiligen sich an verschiedenen Unterneh- 
mungen, meistens derselben Art, durch Aktienerwerb, wogegen sie ande- 
rerseits auch Aktien und Obligationen ausgeben. Als erste dieser Gesell- 
schaften erwähnt er die Societe generale de Belgique, ferner die englischen 
Investment-Trusts. Die Kontrollgesellschaften verfolgen den Zweck, 
mit Dres wenig Kapital möglichst viele und große Unternehmun- 
gen zu »kontrollieren«. Besonders zeigt sich dies bei den amerikanischen 
Holding Companies, dieam meisten bei den Eisenbahnen vertreten sind, 
wo durch wenige Leute viele, große Netze geleitet werden. Eine solche 
Gesellschaft erwirbt die knappe Mehrheit der Aktien eines Unterneh- 
mens, wogegen sie selbst wieder Aktien und Obligationen ausgibt, so 
daß die Majorität ihres Aktienbesitzes die andere Gesellschaft, deren 
Kapital bedeutend größer ist, beherrscht. Als charakteristisches Bei- 
spiel führt der Verfasser die New-Yorker Straßenbahnen an. Effekten- 
übernahmegesellschaften sind Gesellschaften, die die Werte einer finan- 
zierenden Gesellschaft übernehmen; ihre Funktion schließt sich an die 
Finanzierung an und ersetzt die Emission. So gibt es viele Uebernahme- 
gesellschaften im Bahnwesen und der elektrischen Industrie. 

Unter Finanzierungsgesellschaften versteht der Verfasser Unter- 
nehmungen, die mit eigenem Kapitale finanzieren, ohne zu emittieren, 
im Gegensatze zwBanken, die es mit fremdem Kapitale tun. Emittieren 
diese Gesellschaften aber die gekauften Effekten, so nennt der Verfasser 
sie Emissionsgesellschaften. Zu diesen theoretischen Erläuterungen 


Literatur-Anzeiger. 21. Geld, Bank- und Börsenwesen. 907 


sind in dem Werke zahlreiche Beispiele enthalten und es wird gezeigt, 
wie z. B. Tramways-, Kolonial-, Elektrizitäts-Unternehmungen u. a. 
der Intervention von Finanzierungsgesellschaften bedürfen. Die Wir- 
kungen dieser Gesellschaften sind die finanzielle Konzentration der 
Industrie, deren Entwicklung und Folgen uns der Autor zeigt. 
(Meynen.) 


Passow, Professor Dr. Richard, Die Bilanzender 
er A Unternehmungen. (B. G. Teubners Hand- 
ücher für Handel und Gewerbe, herausgeg. von v. d. Borgth, 
Schumacher und Stegemann.) Leipzig 1910. B. G. Teubner. XII, 
355 S. M. 8.40, geb. M. 9.—. 

Die Schrift will zunächst demjenigen, der aus praktischen oder 
aus wissenschaftlichen Gründen an die Lektüre geschäftlicher Bi- 
lanzen herantritt, das zu dem Verständnis nötige Material an die 
Hand geben. Zu diesem Zwecke werden Begriff und Bedeutung der 
Bilanz, deren Verhältnis zur Buchhaltung und zum Inventar, die 
Ausführlichkeit und Gliederung der Bilanz, die Bezeichnung und 
Bedeutung der einzelnen Bilanzposten und die Grundsätze, nach denen 
in der Praxis die Bewertung der einzelnen Aktiven und Schulden er- 
folgt, dargelegt. Daneben sind die in Betracht kommenden gesetz- 
lichen Bestimmungen erörtert und speziell ist die sehr umstrittene 
Frage nach der Bedeutuns der gesetzlichen Bewertungsvorschrift 
eingehend geprüft worden, eingehender als das bisher geschehen ist. 
Die zweite Aufgabe der Schrift liegt darin, die Frage aufzuwerfen und 
zu beantworten, ob und inwieweit die Bilanzen, wie sie in der Praxis 
regelmäßig aufgestellt werden, ein zuverlässiges und vollständiges 
Bild von den finanziellen Verhältnissen des betreffenden Unterneh- 
mens gewähren, wie weit man sich also auf sie verlassen darf, wenn 
man sie zum Ausgangspunkt wissenschaftlicher Studien oder prak- 
tischer Maßnahmen macht. Nachdem die Lehre von den Bilanzen 
im allgemeinen entwickelt ist, werden diejenigen rechtlichen und 
tatsächlichen Besonderheiten erörtert, die sich ergeben bei den Bi- 
lanzen der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 
Kolonialgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Ge- 
nossenschaften, bergrechtlichen Gewerkschaften, ferner der Noten-, 
Hypotheken- und Kreditbanken, der Versicherungs- und der Eisen- 
bahnunternehmungen. Hierbei ist auch das ausländische Recht in 
großem Umfange herangezogen worden. Die Buchhaltungstechnik 
ist nicht in die Darstellung einbezogen worden, so daß die Schrift auch 
für denjenigen ohne weiteres verständlich ist, der mit der Technik der 
laufenden Verbuchung nicht vertraut ist. 


Snyckers, Dr. A., Oberlehrer an der öffentlichen Handelslehr- 
anstalt und Dozent an der Handelshochschule zu Leipzig, Fran- 
zösische und deutsche Diskontpolitik mit be- 
sondeier Berücksichtigung der Entwicklung 
der Bankvon Frankreich. Leipzig 1910, G. J. Göschen. 
VIII, gı S. m. einer Tafel. M. 3.50. 

Der Verfasser bespricht zunächst die Geschichte und die Or- 
ganisation der Bank von Frankreich, ihre Leistungen an den Staat 
und ihre Diskontierungsbestimmungen unter Bezugnahme auf die 
Reichsbank. Nach Beleuchtung der wirtschaftlichen Lage Frank- 
reichs und Deutschlands und ihres Einflusses auf den Diskontsatz 


908 Literatur-Anzeiger. 


werden Bank- und Privatdiskont, Lombardzinsfuß in Deutschland und 
in Frankreich, Metallbestand, Notenumlauf, Wechselbestand, — wo- 
bei besonders auf die entscheidenden Folgen der Forderung von 
drei Garantien hingewiesen wird —, Lombardbestand und Girover- 
kehr beider Banken, Verfahren und Folgen der Goldprämie, mehr- 
fachen Deckung und Goldimportprämie bei der Bank von Frank- 
reich eingehend behandelt. Das XI. und letzte Kapitel zeigt den 
Unterschied zwischen den Auslandsportefeuilles beider Banken und 
unterzieht die Devisenpolitik der Bank von Frankreich einer Kritik. 
Zu erwähnen sind noch 6 Anlagen, darunter elf vergleichende Ta- 
bellen des Bank- und Privatdiskonts in Berlin und ın Paris (von 
1898—1908) und ein Diagramm der Schwankungen und Jahresdurch- 
schnitte des deutschen und französischen Bankdiskonts seit der 
Gründung der Reichsbank. 





22. Genossenschaftswesen. 


23. Finanz- und Steuerwesen. 


Hilgert, Dr. Anton, gt. Lenfert, Die Finanzen der 
Stadt Münster ı[W. von 1816—1908. (Abhandlungen aus 
dem staatsw. Seminar zu Münster i.W., herausgeg. von Prof. Dr. 
Max von Heckel, 9. Heft.) Leipzig 1910, C. L. Hirschfeld. X, 211 S. 
M. 5.20. 

Die Art der Bearbeitung des Stoffes ist die historisch-statistische, 
die auf systematischer Grundlage ruht. 

Nach einer kurzen Schilderung der Bevölkerungsverhältnisse 
der Stadt Münster i.W., die eine stetige, gesunde Entwicklung auf- 
weisen, wie sie industriellen Städten eigen ist, wird in der Einleitung 
die Verfassung Münsters von seiner Gründung (800) bis heute in großen 
Zügen vor Augen geführt. Daran schließt sich eine Erörterung des 
Finanzrechts und der Finanzverwaltung in ihren Grundzügen. 

Das erste Kapitel behandelt die Einnahmen der Stadt 
Münster aus I. Grundeigentum und Aktivkapitalien, II. gewerblichen 
Betrieben und Verkehrsanstalten. III. Gebühren, Beiträgen und 
Verkehrssteuern, IV. Steuern, V. Dotationen und Subventionen. 

Im zweiten Kapitel wird die Ausgabewirtschaft d. St. M. 
eingehend untersucht. Nach einer allgemeinen Uebersicht folgen die 
Verwaltungskosten, die Ausgaben für bauliche Zwecke, Promenaden 
und Anlagen, die Straßen-Beleuchtung, -Reinigung, -Besprengung und 
das städtische Fuhrwesen, das Feuerlöschungswesen, Ausgaben für 
Steuern, Abgaben und Lasten. 

Das dritte Kapitel bringt die außerordentlichen Deckungsmittel 
und Schulden zur Darstellung. Ausgehend von der relativ starken 
Verschuldung der Stadt am Ende des 18. und zu Beginn des Ig. Jahr- 
hunderts wird zunächst die allmähliche Tilgung der alten Stadtschuld 
vorgeführt und im weiteren eine Untersuchung darüber angestellt, 
wie in der Folgezeit die Anleihen der Stadt mehr und mehr zunahmen, 
welche Gründe dafür maßgebend waren, wie, wo und zu welchem 
Prozentsatz die Anleihen untergebracht, verzinst und getilgt wurden 
etc. Das rasche Anschwellen der Schulden in den letzten Io Jahren 
wurde besonders hervorgehoben und in Vergleich mit den Passiv- 


Literatur-Anzeiger. 25. Wohnungsfrage. 909 


kapitalien von 8 Großstädten gestellt. Zum Schluß ist einiges über 
die soziale und gemeinnützige Tätigkeit d. St. M. einem Rückblick 
über die Gesamtentwicklung angegliedert. 


24. Städtewesen und Kommunalpolitik. 


Zietsch, F, Kommunale Arbeitlslosenfürsorge. 
(Kommunalpolitische Abhandlungen, herausgeg. unter Leitung 
von Paul Hirsch, Heft 10). Berlin ıgro, Buchhandlung Vorwärts. 
80 S. M. 1.—. 

In dieser Schrift wird die Frage nach den Ursachen und Wir- 
kungen der Arbeitslosigkeit behandelt und sodann erörtert, ob das 
Reich, der Staat oder die Gemeinde einzugreifen hat. Der Verfasser 
weist den Gemeinden die Hauptaufgaben für die Erfüllung der Ar- 
beitslosenversicherungsforderungen zu. Eine eingehendere Behand- 
lung wird der Statistik, der planmäßigen Verteilung der Arbeit, dem 
Arbeitsnachweis, den Notstandsarbeiten und der Arbeitslosenver- 
sicherung zuteil. Die auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung 
angestellten Versuche und noch bestehenden Einrichtungen im In- 
land und Ausland werden in ihren Umrissen und unter Hervorhebung 
ihrer wichtigsten Bestimmungen geschildert. Schließlich empfiehlt 
die Schrift die Förderung derjenigen Arbeiterorganisationen aus 
öffentlichen Mitteln, die ihren Mitgliedern Arbeitslosenunterstützung. 
gewähren — wie eine solche durch das »Genter System« bereits in 
Frankreich, Belgien und Holland Platz gegriffen hat. Im Anhang 
werden die Bestimmungen der Arbeitslosenversicherungsordnung der 
Stadt Straßburg im Elsaß, die des interkommunalen Reben losen 
fonds für Brüssel und Vororte und das Gesetz über anerkannte 
Arbeitslosenkassen in Dänemark wiedergegeben. 


25. Wohnungsfrage. 


Peter, Dr. Heinrich, Mannheim, Wert und Preis un- 
bebauter Liegenschaften in der modernen 
Großstadt. Dargestellt auf Grund der Verkäufe unbebauter 
Liegenschaften in Mannheim 1 Karlsruhe 1910 
G. Braun. VII, 169 S. mit Plan. M. 5.—. 

Die vorliegende Arbeit sollte die Grundlage zu einer Beurteilung 
der örtlichen Wirksamkeit einer \Wertzuwachssteuer geben. Es 
mußten demnach zunächst die Verhältnisse des Mannheimer Grund- 
stücksmarktes genauer untersucht werden. So kam es, daß die Ar- 
beit auf 12 Jahre, soweit Käufe und Verkäufe bereits genauer karten- 
mäßig aufgearbeitet waren, ausgedehnt wurde und, daß über 3 Millio- 
nen qm unbebauten Bodens von einem Verkaufswerte von ca. 40 
Millionen Mk. der Bearbeitung unterworfen wurden. Die Tabellen 
sind ausgedehnt auf Größe, Anzahl und Lage der Grundstücke, 
Kaufs- und Verkaufspreis, Besitzdauer, Beruf des Käufers und Ver- 
käufers. Ein derartig gewaltiges Material, wie es in solcher Ausführ- 
lichkeit bisher noch nicht der Oeffentlichkeit dargeboten wurde, 
ließ den Wunsch wach werden, die gefundenen Resultate zu verall- 
gemeinern und mit dem bisher sowohl theoretisch wie praktisch 
ermittelten zu vergleichen. Daher wurde der Arbeit noch ein theo- 


QIO Literatur-Anzeiger. 


retischer Teil angefügt, der jedoch nur einen kurzen Ueberblick über 
die hauptsächlichsten Streitfragen geben soll, wie andererseits, um 
eine Vergleichbarkeit mit anderen Städten zu ermöglichen, die Mann- 
heimer Bau- und Wohnungsverhältnisse ausführlicher behandelt 
wurden, als sonst notwendig gewesen wäre. Auf diese Weise ge- 
lang es, manche der bisherigen Ansichten stark zu erschüttern, wenn 
nicht zu widerlegen, vor allen Dingen auf dem Gebiete der Speku- 
lation; denn um Spekulationsgelände handelt es sich ja in letzter 
Linie, da alle jene Besitzwechsel aus Erbschaft, Schenkung, Zwangs- 
versteigerung, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag und ähnlichen aus 
der Bearbeitung ausgeschieden wurden. 


Wagner-Roemmich, Dr. pol. et jur. Klaus, Woh- 
nungsfrage und Antiikapıltalismus. Berlin 1910, 
O. Häring. V, 97 S. M. 2.—. 

Das Besondere der bisherigen einzelnen sozialen Reformströ- 
mungen wie Kommunismus, Anarchismus, Sozialismus ist aussichts- 
los. Diese kollektivistischen Richtungen enthalten auch nicht ihr 
Bestes in ihren einzelnen Besonderheiten, wie in der Sozialisierung 
des Eigentums an den Produktivgütern u. dergl., sondern in einem 
großen Gemeinsamen, das sieauch mit der heutigen Sozialreform meist 
verbindet: in der allgemeinen Förderung der Bindung des sozialen 
Lebens durch korporative Selbsthilfe und des Ersatzes 
des Erwerbszweckunternehmertums durch ein Gebrauchs- 
zweckunternehmertum. Wie auf die ältere isolierte Ge- 
brauchszweckwirtschaft die neuere Verkehrs- und Erwerbszweckwirt- 
schaft folgte, die im ungebundenen Privatkapitalismus ihren Höhe- 
punkt fand, so scheint dieser jetzt als dritte sozialgeschichtliche Ent- 
wicklungsstufe eine Verkehrs- und Gebrauchszweckwirtschaft zu fol- 
gen, deren Kollektivismus nicht sozialistischer, d. h. monokollekti- 
vistischer Art zu sein braucht, sondern etwa polykollekti- 
vistischer Art sein wird. 

Die kollektivistischen Tendenzen dringen auf dem Gebiete des 
Wohnungswesens vor und werden es vollkommen kollektiv gestalten, 
da weder der ungebundene Privatkapitalismus, noch der halbkollek- 
tive sozial regulierte Privatkapitalismus zu gesunden Wohnverhält- 
nissen führen, besonders nicht zu billigen Wohnverhältnissen. Alle 
Preise bewegen sich zwischen den Grenzen der Erwerbskosten und 
des privatwirtschaftlichen Nutzens und werden getrieben von den 
vier Momenten Wohlhabenheit, Erwerbstrieb, ringlichkeit und 
Seltenheit. Nur das natürliche spekulationslose Seltenheitsmoment 
trieb die Wohnungspreise hoch, während die Kaufpreise die Miets- 
preise nicht bestimmen können, da die Kaufpreise das Ergebnis von 
Taxation und Kapitalisation der künftigen Mietseinnahmen sind. 
Wie auf das Kleinhaus bei verkehrsarmer Weiträumigkeit das Groß- 
haus bei verkehrsreicher Engräumigkeit folgte, so scheint heute als 
dritte wohngeschichtliche Entwicklungsstufe das Großhaus bei ver- 
kehrsreicher Weiträumigkeit zu folgen. 


26. Unterrichts- und Bildungswesen. 
Kerschensteiner,Georg, Der Begriff der staats- 
bürgerlichen Erziehung. Leipzig IgIo, B. G. Teubner. 
VI, 62 S. M. 1.—, geb. M. 1.40. 


Literatur-Anzeiger. 26. Unterrichts- und Bildungswesen. QII 


Ueber den Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung herrscht 
trotz seiner zunehmenden Verbreitung im deutschen Volke noch immer 
große Unklarheit. Nicht nur daß jede politische Partei damit einen 
anderen Inhalt verbindet, auch innerhalb der politischen Parteien, 
ja auch in den Kreisen derjenigen, die sich mit der Durchsetzung 
des Problems befassen, gibt es verschiedenartige und zwar oft recht 
verfehlte Auffassungen. — Die vorliegende Schrift zeigt nun, daß der 
Begriff der staatsbürgerlichen Erziehung nur ein ethischer Begriff 
sein kann. Dies geschieht in der Weise, daß zunächst die verwandten 
Begriffe, die mit dem wissenschaftlichen beständig verwechselt wer- 
den, einer genauen Untersuchung unterzogen werden. Aus dem 
ethischen Wertbegriff des Staates als einer Kultur- und Rechtsge- 
meinschaft wird dann der ethische Begriff des Staatsbürgers abge- 
leitet. Er ist als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft aufzufassen. Er 
soll seine persönliche Arbeit direkt oder indirekt dazu beitragen, den 
konkreten Staat, dem er angehört, immer mehr dem unendlich fernen 
Ziele eines reinen Rechts- und Kulturstaates zu nähern. Die Erzieh- 
ung zu einem solchen Bürger ist nur wieder in einer Arbeitsgemein- 
schaft möglich. Es wird gezeigt, wie unsere Schulen in solche Arbeits- 
gemeinschaften umgewandelt werden können. Im letzten Abschnitt 
wird dann entwickelt, daß und warum die staatsbürgerliche Erziehung 
den berechtigten Individualismus nicht aufheben darf, trotz aller 
sozialen Ziele, die sie im Auge hat. 


Knoke, Dr. Arnold, Oberlehrer a. d. städt. höh. Mädchen- 
schule mit Lyzeum und Studienanstalt in Duisburg, Bürger- 
kunde und Volkswirtschaftslehre. Zum Gebrauch 
an Lyzeen, sowie zum Selbststudium. Der deutschen Frauenwelt 
gewidmet. Frankfurt a. M. ıgro, M. Diesterweg. XII, 22r S. 
M. 2.40, geb. M. 2.90. 

Das Buch, aus mehrjähriger Unterrichtspraxis entstanden, bringt 
in Kürze das Wissenswerteste über die Einrichtungen unseres öffent- 
lichen Lebens, berücksichtigt dabei die neuesten Ergebnisse der 
Statistik, die soziale und die steuerpolitische Gesetzgebung der letz- 
ten Zeit und berichtet über die Grundzüge der geplanten Aenderung 
der Reichsversicherungsordnung und des Gerichtswesens. Insbeson- 
dere werden, um nur einiges herauszugreifen, die verschiedenen Arten 
von Handelsgesellschaften und von Genossenschaften charakterisiert. 
Die wirtschaftliche Tätigkeit Deutschlands auf allen einzelnen Ge- 
bieten wird mit der anderer Länder verglichen. Dazu kommen aus- 
führliche Ausweise über Deutschlands Außenhandel. 


Liese, Dr. Wilhelm, Das hauswirtschaftliche Bil- 
dungswesen ın Deutschland. Herausgeg. vom Verband 
für soz. Kultur und Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohl). 2. Aufl. 
ee 1910, Volksvereins-Verlag G. m. b. H. XVI, 153 8. 

eb. M. 2.—. 

j Der durch seine hauswirtschaftlichen Volksschriften (das häusliche 
Glück, Haushaltungsschule etc.) bekannte Verband »Arbeiterwohl« 
veranlaßte vor 5 Jahren unter Bereitstellung der erforderlichen Mittel 
den Verf. zu einer systematischen Darstellung des hauswirtschaftl. 
Bildungswesens in Deutschland. Dieselbe liegt jetzt in bedeutend er- 
weiterter 2. Auflage vor. Die Anordnung ist zwar geblieben (7 Kapitel 
über die hauswirtsch. Ausbildung im Anschluß an die Familie, in den 


912 Literatur-Anzeiger. 


Volks-, Fortbildungs- und höh. Mädchenschulen, in Spezialschulen, 
— Haushaltungspensionaten, Frauenarbeits- und Gewerbeschulen, wirt- 
schaftl. Frauenschulen, Molkerei- und Gartenbauschulen etc. — in 
stehenden und Wander-Kursen, über Lehrerinnen und Unterrichts- 
methode), aber im einzelnen sind fast alle Paragraphen völlig ausge- 
arbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Neu hinzugefügt ist 
u. a. eine zusammenhängende kurze Geschichte, sowie eine 
Bibliographie des hauswirtsch. Unterrichts. Die Anlagen 
(Schulprogramme, Prüfungsordnungen) sind von I6 auf 34 vermehrt. 
Auch das Ausland ist im wesentlichen berücksichtigt. Die Schrift 
kann feststellen, daß die öffentliche Meinung, besonders auch der 
Schulmänner, dem hauswirtsch. Unterricht immer günstiger wird 
und daß allmählich auch die Staaten hier ihre Aufgaben erkennen. 
Es steht zu hoffen, daß damit auch gegenüber dem jetzigen Vielerlei 
feste Typen sich herausbilden werden, zumal nun die Lehrerinnen-Vor- 
bildung geregelt ist. X 


Schaub, Gottfried, Lehrer in Basel, Die Arbeit, das 
Grundproblem unserer Zeit. Eine sozialpädag. Studie. 
Bern Ig1o, Gustav Grunau. 292 S. Fr. 4.50. 

Beschäftigung oder Brotverdienst ist nicht schon Arbeit. Arbeit 
ist eine Leistung nur dann, wenn das eigene Selbst darin steckt. Das 
in der Arbeit zur Entfaltung gelangende Selbst ist aber im eigentlichen 
Grunde die Freiheit, das Leben oder das Gute des Menschen. Diese 
Freiheit liegt heute sehr darnieder, d. h. die unsozialen gesellschaft- 
lichen Zustände bieten bloß ein Minimum von Arbeitsmöglichkeit; 
was Allgemeingültigkeit haben sollte, wird nur sehr wenigen zuteil. 
Ein Maximum von Arbeitsmöglichkeit erkämpfen zu helfen, ist daher 
die Aufgabe aller Einsichtigen. Der Mensch muß keina nderer wer- 
den: er muß nur werden, d. h. werden können. Der Staat 
muß neue Begriffe von Freiheit und Eigentum schaffen; die Schule 
muß werden lassen und nicht anlehren oder umbilden wollen; die 
Kirche muß ihre Lehre von der ursprünglichen Sündhaftigkeit oder 
Abhängigkeit des Menschen aufgeben und das Gute im Menschen, d. i. 
die Freiheit im Werke, verkünden. 


Wernicke, Dr. Alexander, Direktor der Städt. Oberreal- 
schule und Professor an der Herzogl. Techn. Hochschule zu 
Braunschweig, Die Oberrealschule und die Schul- 
rejormjfragen der Gegenwart. Vortrag, gehalten in der 
Festsitzung vom Io. Oktober Igog der ıı. Hauptversammlung des 
Vereins zur Förderung des lateinlosen höheren Schulwesens zu Kassel. 
Leipzig 1910, B. G. Teubner. 40 S. M. —.50. 

Den Hauptteil bildet eine ausführliche Behandlung der höheren 
Schule als Organ des sozialen Körpers, dessen kulturgeschichtliche 
Entwicklung auf deutschem Boden, soweit erforderlich, dargestellt 
wird. Dabei ergeben sich die notwendigen Bedingungen für eine Er- 
örterung des Begriffes »Allgemeinbildung« und für eine Beurteilung 
von dessen Verwirklichung in unseren drei höheren Schulen (Gymna- 
sium, Realgymnasium, Oberrealschule), die eins sind in der Pflege 
eines national bedingten Humanismus und hauptsächlich durch die 
Variante des fremdsprachlichen Unterrichts geschieden werden. Die 
Gliederung der Allgemeinbildung ihrem Umfange nach führt zur Er- 
örterung der Reformschul-Bewegung, bei der natürlich auch die neue 


Literatur-Anzeiger. 30. Frauenfrage, Sexualethik. 913 


Organisation des höheren Mädchenschulwesens in Preußen zur Sprache 
kommt. 


27. Jugendfürsorge, Armenwesen und Wohlfahrtspflege. 


Silbernagel, Dr. Alfred, Zivilgerichtspräsident in Basel, 
Das schweizerische Zivilgeseizbuch und die 
Jugendfürsorge. Bern 1910, A. Francke. 88 S. M. 1.50. 

Der Verfasser zeigt in dieser für die weitesten Volkskreise berech- 

neten Schrift die großen Fortschritte, die das schweizer. Zivilgesetz- 
buch auf dem Gebiete der elterlichen Gewalt, des Vormundschatts- 
wesens und vor allem des Rechts des außerehelichen Kindesverhält- 
nisses bringt Ba dem bisherigen Rechtszustand in den Kanto- 
nen. Er wirft einen Blick auf die Jugendfürsorgebewegung in der 
Schweiz und im Ausland in den letzten Jahren und stellt eine Reihe 
von Postulaten der Jugendfürsorge auf, deren Berücksichtigung in den 
kantonalen Einführungsgesetzen, denen die Ausgestaltung der Grund- 
gedanken des Zivilgesetzbuches obliegt, er anstrebt. So befürwortet 
er vor allem die Einführung der Berufsvormundschaft, die im Zivil- 
gesetzbuch selbst noch unerwähnt geblieben ist. 


38. Kriminologie, Strafrecht. 





29. Soziale Hygiene. 


Gruber, Dr. med. Georg B., Geschichtliches über 
den Alkoholismus. München 1909, Ernst Reinhardt. 96 S. 
M. I.—. 

Der Verfasser schildert in Form eines allgemeinverständlichen 
Vortrags die Schädlichkeiten, welche aus dem unrationellen Genuß 
der alkoholischen Getränke bei den Völkern der Kulturgeschichte ent- 
standen und welche Folgen für das Dasein eines Volkes aus dem 
Alkoholismus entstehen. Der größte Teil der reichlich durch Zitate 
gestützten Ausführungen ist dem deutschen Volke gewidmet. Mit 
einem hoffnungsfrohen Ausblick schließt der Vortrag, der in seiner 
summarischen Art Anregung zur eingehenderen wissenschaftlichen Be- 
arbeitung der Geschichte des Alkoholismus geben will, wie er auch ge- 
eignet sein mag (genaue Literaturaufzeichnung am Schluß), den- 
jenigen A geschichtliche Material an die Hand zu geben, welche 
berufen sind, öffentlich über das unendlich große Kapitel »Alkoholis- 
mus« zu handeln. 


30. Frauenfrage, Sexualethik. 


Retzbach, Dr. Anton, Die gewerbl. Arbeiterin- 
nenjrage. (Soziale Bücherei. Ges. Schriften für die soz. Praxis.) 
en 1910, Buchhandlung des Verb. südd. kath. Arbeitervereine. 
1895. M. 2.—. 

ie Schrift will ein praktischer Führer durch die Arbeiterinnen- 
frage für die katholischen Arbeiterinnenvereine sein. Die Einleitung 
legt das geschichtliche Werden der Arbeiterinnenfrage und die nor- 
male Stellung des Weibes in der Gesellschaft und besonders im Erwerbs- 
leben dar. In dem zweiten Kapitel wird auf Grund der neuesten Tariis- 


914 Literatur-Anzeiger. 


und Betriebszählungen von Deutschland, Oesterreich und der Schweiz 
und unter ausgiebiger Verwendung der neuesten Lohnerhebungen und 
der Fabrikinspektionsberichte die heutige traurige Lage der gewerb- 
lichen Arbeiterin nach der materiellen und geistigen Seite geschildert. 
Das dritte Kapitel geht den Ursachen der Mißstände nach. Das Schluß- 
kapitel ist den Reformbestrebungen gewidmet und legt in Kürze die 
Aufgaben der Gesetzgebung und der sozialen Selbsthilfe in konfessio- 
nellen Vereinen und Gewerkschaften dar. 





31. Staats- und Verwaltungsrecht. 


Redlich, Abg. Prof. Dr. Josef, Das Wesen der 
österrerchischen Kommunalverfassung. Leipzig 
1910, Duncker und Humblot. 85 S. M. 1.50. 

Die Abhandlung ist die erweiterte Wiedergabe eines Vortrages, 
den Verf. anläßlich eines Besuches der Berliner »Vereinigung für staats- 
wissenschaftliche Fortbildung« in Wien gehalten hat. — Verf. schil- 
dert — vom Standpunkte einer historisch-politischen Betrachtungs- 
weise — zunächst das im Jahre 184g unter dem Eindruck der Revola. 
tion vom Grafen Stadion verfaßte »provisorische Gemeindegesetz«, 
sodann die Reaktion unter Bach, und endlich das 1862 auf Grund der 
Schmerlingschen Februarverfassung erlassene und noch in Geltung 
stehende Reichsgemeindegesetz. Es wird zu zeigen versucht, daß die 
Gemeindeautonomie im österreichischen Recht eine weitergehende ist 
als in Preußen, und diese Selbstverwaltung mit jener der Länder einen 
wichtigen Teil der österreichischen Verfassung überhaupt darstellt. 
Verf. hebt besonders hervor, daß die österreichische Kommunalver- 
fassung an Eigenart und Tragweite der darin kodifizierten politischen 
Prinzipien und Rechtsgedanken der Steinschen Reformakte nicht 
nachsteht. (Gaertner.) 


Meyer, Georg, Lehrbuch des deutschen Verwal- 
tungsrechts. Nach dem Tode des Verfassers in dritter Auflage 
bearbeitet von Franz Dochow. Erste Hälfte. Leipzig IgIo, 
Duncker & Humblot. X, 488 S. M. ıı.—. 

Trotzdem fünfzehn Jahre seit dem Erscheinen der zweiten Auf- 
lage vergangen sind und die inzwischen verflossene Zeit für die Ent- 
wicklung der Verwaltungsrechtswissenschaft von großer Bedeutung war, 
hat es der Herausgeber für richtig gehalten, Georg Meyers Wortlaut 
im wesentlichen unverändert beizubehalten. Die Anordnung des 
Stoffes hat einige Aenderungen erfahren, wodurch aber das System 
nur vereinfacht, nicht durchbrochen wurde. Kürzungen erfolgten 
unter Zurückdrängung der geschichtlichen und staatsrechtlichen Be- 
trachtungen zu den einzelnen Verwaltungszweigen. Die ältere Lite- 
ratur und veraltete Gesetze sind ausgeschieden und wo sie nicht er- 
setzt werden, ist auf leicht erreichbare Hilfsmittel verwiesen. Der 
Umfang des Werkes ist nicht unwesentlich verringert, die beiden ge- 
trennt erscheinenden Hälften bilden einen handlichen Band, der durch 
einen später erscheinenden Nachtrag ergänzt werden soll. Die erste 
Hälfte enthält neben der Einleitung (Begriff der Verwaltung und des 
Verwaltungsrechts, Quellen und Literatur) die allgemeinen Lehren 
(Organe der Verwaltung, Verwaltungsakte, Verwaltungsgerichtsbar- 
keit, Exekution und Enteignung), die Verwaltung der inneren und äuße- 


Literatur-Anzeiger. 33. Politik. 915 


ren Angelegenheiten. Die Darstellung der Zweige der inneren Ver- 
waltung bildet den Hauptbestandteil des Werkes. Die demnächst er- 
scheinende zweite Hälfte bringt eine Uebersicht über die Heeres- und 
Finanzverwaltung und über das Arbeiterwohlfahrtsrecht. 


Wilden, Dr. Josef, Die Kommunalverwaltung 
Preußens. Gemeinverständlich dargestellt. Düsseldorf 1910, 
L. Schwann. VI, 104 S. Kartoniert M. 1.20. 

Der Verfasser gibt in gemeinverständlicher Form eine Darstellung 
der tatsächlichen Verhältnisse der preußischen Kommunalverwaltung;; 
doch dürfte die Schrift auch die Kenntnis der außerpreußischen Ver- 
hältnisse vermitteln, weil sie nicht die Rechtssätze lose aneinander- 
reiht, sondern in systematischen Aufbau behandelt. Sie geht aus von 
den der deutschen Kommunalverfassung eigenen übereinstimmenden 
Grundsätzen und behandelt dann die hiervon abweichenden Bestim- 
mungen. Die Schrift will dadurch besonders der Einführung in die 
Kommunalverwaltung dienen. Im einzelnen behandelt sie die Orga- 
nisation der Kommunalverwaltung, ihr Verhältnis zum Staate, die 
Organe der Stadt- und Tindeemeinde die Gutsbezirke, Zweckverbände, 
Amtsbezirke, die Gemeindebeamten, die Aufsicht über die Gemeinden 
und die Aufgaben der Gemeinden, einschließlich des Gemeinde-Finanz- 
wesens. In besonderen Abschnitten werden sodann noch der Kreis- 
verband und der Provinzialverband behandelt. 


32. Gewerbe-, Vereins- und Privatrecht. 


33. Politik. 


Crenneville,GrafLudwig, Oesterreich-Ungarns 
Wirtschaftspolitik, Balkanpolitik und Staats- 
verfassung. Eine Anwendung des Gesetzes der natürlichen 
Staatenbildung auf einige österreichisch-ungarische Probleme. 
Wien und Leipzig ıgıo, Carl Fromme. 73 S., I Kartenskizze. 
M. 1.50. 

Der Verfasser begründet zuerst den Gegensatz zwischen der 
künstlichen Staatenbildung, bei welcher ein Land oder Volk andere 
unterwirft und beherrscht, und der natürlichen Staatenbildung, dem 
historischen Resultate gleicher Bedürfnisse im ganzen Staatskom- 
plexe. Diesen gleichen Interessen entsprechen, soweit sie reichen, 
gleiche Pflichten und gleiche Rechte. Nur wenn die Verfassung die- 
sen Grundsatz befolgt, ist auch sie natürlich und kann sie das Werk- 
zeug einer natürlichen Politik im Innern und nach außen sein. Aus 
dem ersteren Gebiete greift der Verfasser die wirtschaftliche Frage 
nach der Industrialisierung heraus, aus der äußeren Politik die 
bosnische, großserbische und Balkanfrage. Wie diese Fragen nach 
den Grundsätzen der natürlichen Staatenbildung zu lösen wären, 
wobei den vorhandenen Bedingungen der Verkehrswirtschaft beson- 
dere Beaehtung geschenkt wird, und ob der österreichisch-ungarische 
Dualismus dies ermöglicht, bildet den Inhalt der Schrift. 


Nationalliberale Parlamentarier des deutschen 
Reichstags 1866—1909. Berlin 1909, Buchhandlung der na- 
tionalliberalen Partei, G. m. b. H. M. 3.—. 

Auf mehr als 6o Seiten nichts als Namen mit Angabe der Wahl- 


916 _ Literatur-Anzeiger. 


kreise, des \Wohnorts, Berufs und einiger biographischer Daten und 
doch welch eindrucksvolles politisches Lehrbuch von einstiger Größe 
und tiefem Niedergang des deutschen Liberalismus. 234 Wahlkreise, 
36 mehr als die Hälfte sind nach dem nach Landesteilen geordneten 
zweiten Teil des Verzeichnisses einmal im Besitze dieser Partei ge- 
wesen, die mit über 150 Abgeordneten die bisher größte Zahl 
von Mandaten im parteizerklüfteten deutschen Reichstag unter ei- 
nem Banner vereinigt hat. Und heute sind esschon seit langem kaum 
noch 50 Mann. Und auch die Qualität ist — wie übrigens auch bei 
den anderen Parteien — gesunken. Das zeigt ein Blick in das Ver- 
zeichnis, das nicht weniger als 605 Namen umfaßt. Interessant ist, 
daß der Prozentsatz Gewerbetreibender nicht zurückgegangen ist, 
wie man nach neuerlichen Erörterungen annehmen sollte. 25% im 
Durchschnitt, wie in der letzten Periode, wohl immer noch mehr als 
in irgend einer andern Partei. 
(Blaustein). 


Renner, Abg. Dr. Karl, Derdeutsche Arbeiterund 
derNationaliısmus. Untersuchungen über Größe und Macht 
der deutschen Nation in Oesterreich und das nationale Programm 
der Sozialdemokratie. Wien Igıo, Ignaz Brand und Co. 7r S. 
M. 1.—. 

Auch der den österreichischen Verhältnissen Fernstehende wird 
aus dieser Broschüre die Wichtigkeit der nationalen Frage für Oester- 
reich und die Heftigkeit des Kampfes herausfühlen. Wird insbesondere 
merken, mit welchem Geschick und Takt gerade die Nationalitäten- 
politiker der deutschen Sozialdemokratie ihren Kampf führen — den 
Kampf gegen zwei Fronten: die deutschen und slavischen Nationalisten. 
Diese bittere Notwendigkeit des täglichen politischen Kampfes zwang 
die Sozialdemokratie, sich auf ein nationales Programm 
zu einigen. Die Grundzüge desselben finden sich, mit einer Behand- 
lung der Hauptprobleme vereint, in dieser Schrift. Sie behandelt 
die Bevölkerungszahl, Populationskraft, Kindersterblichkeit, Lebens- 
verhältnisse der deutschen Arbeiterschaft, orientiert über die Frage 
der Minoritätsschulen, des Schulwesens überhaupt und analysiert die 
Politik der bürgerlichen nationalen Parteien, alles vom Standpunkt 
der nationalen Autonomie, die gegenwärtig in aller Schärfe und bis 
zur letzten Konsequenz ausgebildet von der deutschen Sozialdemo- 
kratie vertreten wird. Ueber \Vesen und Bedeutung des nationalen 
Kampfes und nationaler Politik erfährt man aus dieser kleinen Schrift 
(im wesentlichen die Wiedergabe mehrerer Zeitungsartikel) mehr, 
als jahrelange Lektüre »nationaler« Blätter zu bieten vermöchte. 

(Lederer.) 


Schütz, Friedrich, Werdenund Wirken des Bür- 
gerministeriums. Mitteilungen aus unbenutzten Quellen 
und persönliche Erinnerungen. Leipzig 1909, Georg Wigand. XIX, 
197. S. M. 5.—, geb. 6.— 

riedrich Schütz, 30 Jahre ein hervorragender Publizist des 
alten Deutschliberalismus und Mitarbeiter der Neuen Freien Presse, 
befreundet mit zahlreichen Führern des österreichischen Liberalis- 
mus, schildert die österreichischen Verfassungskämpfe und das Milieu 
der österreichischen Staatsmänner von Metternich bis Beust, vor 
allem aber die 5 Bürgerminister Plener, Giskra, Brestl, Hasner, Herbst, 


Literatur-Anzeiger. 33. Politik. 917 


welche von 1867 bis 1870 den Kern der Ministerien unter Auersperg. 
Taaffe und Hasner bildeten. Das bedeutendste liberale Ministerium 
Oesterreichs findet einen liebevollen Geschichtsschreiber, der die 
Tätigkeit dieses Reformministeriums auf Grund der Ministerratspro- 
tokolle und zahlreicher persönlicher Erinnerungen häufig in anek- 
dotenhafter Weise, häufig aber auch in glänzender Charakterisierung 
der Persönlichkeiten, darstellt. Er hat kurz vor seinem Tode diese 
Federzeichnungen in der »Neuen Freien Presse« veröffentlicht; da- 
mit die Lebenden sich der Toten erinnern, damit viel Undank gegen- 
über den Männern des alten deutschen Liberalismus bessern Ce üh- 
len weiche. »Die schwarze Internationale ist viel gefährlicher als die 
rote. Dieses Geistes waren die Mitglieder der Bürgerregierung, die 
ein Ministerium der Ideale und ein ideales Ministerium 
bildeten«.. Damit schließt dieses lesenswerte Buch, das aus dem 
Nachlasse von Friedrich Schütz seine Tochter Bertha Pauli heraus- 
gegeben hat. Im Interesse historischer Treue wird man aber immer 
ein Werk wie R. Charmatz, ÖOesterreichs innere Geschichte von 
1848 bis 1907. 2 Bde. Leipzig. B. G. Teubner 1909, zu Rate ziehen 
müssen. (Blaustein.) 


Sozialdemokratischer Wahlschwindel vor Ge- 
richt. Ein Beweis für die skrupellose Bekämpfung des Gewerk- 
vereins christlicher Bergarbeiter. Köln ıgıo, Christl. Gewerk- 
schaftsverlag. 67 S. M. —.30. 


LI 


2 


ADUNO DOON 


D AISLE SECT SHLF SID ( 
5: 06: 08 "307.