Skip to main content

Full text of "Balkan-Revue 4.1917/18"

See other formats























I 



1 


i 

[ 


i 











Artikel 


AnatoUen tmd seine wirtschaftliche Bedeutnn^. Von 
Eduard Mygind. Heft 1, 

Bodenkultur in Mazedonien. Heft 1. 

Der Kampl nm den Persischen GoU. Heft 1. 

Die Osmanische Nationalbank. Heft 1. 

Griechenland. Von Dr. Otto Maull. Heft 2. 

Der ImmobiUarTerkehr in der Tdrkei. Von Dr. Emrich 
Fryda von Kaurimsky. Heft 2. 

Der ToUKSwirtschaitUche Zustand Ruminiens. Von 
Dr. Paul Kirschner. Heft 3. 

Das bosnische Agrarsystem. Von Dr. Emrich Fryda 
von Kaurimsky. Heft 3. 

Die deutsch-tflrkischen Vertrage.- Von Dr. Zeitschel. 
Heft 4/5, 

Bulgariens Verkehrswesen und seine Bedeutung fiir 
Mitteleuropa. Von Marcello Rogge. Heft 4/5, 

Der yolkswirtschaftUche Zustand Rumániens (SchluB). 

Von Dr. Paul Kirschner. Heft 4/5. 

Bulgariens lindUche Siedelungsformen u. ihre Schiden. 

Von Dr. W. K. W.eiO-Bartenstein. Heft 6. 
Frankreichs Kapital- und HandelspoUtik in Ruminien. 

Von Dr, N, Hansen. Heft 6, 

WasserwirtschaftUche DonaupoUtik in Gegenwart und 
Zuknnft. Von E. Trott-Helge, Heít 6. 

0218 :^ 



rv 


SmchragUtar' 


y 

u 


Btilgarien in seinen Beziehungen zu Deutschland. Von 

Eduard Mygind. Heft 6. 

Das Waqlsystem. Von Dr. Emrich Fryda von Kaurimsky. 
Heft 7/8. 

Georgien nnd der Kaukasus. Von Trietsch. Heft 7/8. 
Die Erweiterung der Tátigkeit der tdrkischen Land> 
wirtschaitsbank. Von E. Trott-Hslge. Heft 7/8. * 
Die landwirtschaitlichenNntztiere Serbiens. Von Dr. Paul 
Kirschner. Heft 7/8. 

Wirischaitliche Folgen des Eheversprechens bei den 
Mohanunedanem. Von Dr. Emrich Fryda vonKau- 
rimsky. Heft 9. 

Die Panayire und Pazare in Bulgarien. Von Dr. Josef 
von Královec. Heft 9. 


Thrldsche Donanschiiiahrt. Von E. Trott-Helge. Heft 9. 
Dedeagatsch oder Vama. Von E. Lòwinger. Heft 9. 
Der BergbauBulgariens. Von Dr. A. Hemmer. Heft 10/11. 
Die Insel Kreta und ihre Bewohner. Von H. Fehlinger. 
Heft 10/11. 

Ruminien aui dem Wege zur Industrialisierung. Von 
Emst Niemeyer, z. Zt. Bukarest. Heft 10/11. 
Bulgariens Industriepolitik und das Auslandskapital. 

Von Dr. W. K. WeiQ-Bartenstein, Berlin. Heft 12. 
Die Mfihlenindustrie in und nm KonstantinopeL Von 
Reinhard Seiger, Berlin. Heft 12. 

Permanentc Ausstellung bulgarischer Produkte der 
Landwirtschait, Forstwirtschait, Viehzucht und 
Indnstrie in Deutschland. Von Eugen Lòwinger. 
Heft 12. 


Nochmals ,4)edeagatsch oder Vama7“ Heft 12. 

* * 

* 

In jedem Hcft allgemeine und besondere Ùbersichten. 



V 


Sachregister 


Albanien: Deutsche Interessen in 
Albanien 3%, — Errichtung 

einer Handels- und Gewerbe- 
kammer 543. — Wirtschaftliche 
Zukunft Albaniens 490. — 

Wirtschaftsabteilung des k. u. k. 
Hauptkommandos in Skutari 32. 

Bagdadbahn 52, 62, 134. 

Balkan, Deutsche Kohlen nach dem 
108. — als Fischereiparadies 282. 
— Ungams Warenverkehr mit 
dem 329. — Zuckerfabriken 109. 

Balkanstaaten, christliche, in Ver- 
gangenheit und Gegenwart 296. 
— Textilindustrie und die 107. 
— Wiederaufnahme des deut- 
schen Privatverkehrs mit den 395. 

Balkanzntf 109, 208. 

Bosnien nnd Herzegowina; Ber^- 
werksproduktion 447. — Bos- 
aische Ammoniak- und Soda- 
fabrik A. G. 34. — Bosnische 
Landesbank 110. — Erdòlvor- 
kommen im Majevica-Gebirge 32. 
— Islamitische Zcntralbank 283. 
— KapitalvcrgròBerung der bos- 
nischen Landesbank 492. — 

Kriegszuschlag im Eisenbahn- 
frachtverkehr 34. — Lòsung des 
bosnischen Agrarproblems 492. 
— Pflaumenhandel wahrend dcs 
Krieges 33. — Verwaltungsmafi- 
nahmen wahrend des Krieges 445. 

Botanischc Baikancxpedition 281. 

Bulgaren, die, in ihren historischen, 
ethnographischen und politischen 
Grenzen 505. 

Bnigarien: Abfallpreise 543. — 

Abeatzmòglichkeiten 286. — 

Aeroplanfabrik in Sofia 38. — 
Agrarbank 495. — Arbeiter- 

schutz wáhrend des Krieges 115. 
— Ausfuhrerlaubnisse 36. — 

Aus- und Einfuhr von Banknoten 
333. — Balkanischc Bank 210. 


— „Balkan" Vcrsidherungsges. 
286. — Bevòlkerung 493. — 
Bibliothek 61. — Deutsche Zei- 
tungen 31. — Einfuhrverbot 210. 

— Eisenbahnlinien, neue 463, 

545. — Eisenbahnpolitik 330. — 
Ernte 37, 397, 449, 546. — 

Fabrikncubauten im Industrie- 
schutzgesetz 38. —■ Finanzlage 
34. — Getreidepreisc 543. — 
Handels- und Seeverkehr mit 
dcn feindlichen Staaten 493. — 
Handelsverkehr rait der Schweiz 
494. — Hebung des Handels und 
Gewerbes 546. — Industrie 111. 

— Industrielle Erfindungcn 546. 

— Industrieschutzgesetz 38. — 

Kohlenbergbau 36, 449. — Kolo- 
nisierung, innere 547. — Kon- 
sumgenossenschaften 117. — 

Kreditbank in Sofia 286, 401. — 
Kriegsgewinnsteuer 401. — Ma- 
ritzazuge 38. — Markt- und 

Gescháftsverkehr mit Rufiland ^ 

494. — Maschinen aus Deutsch- 

land 117. — Mazedoniens erstc 
Bank 451. — Mehlpreise 543. — 
Nationalbank 36. — Obstgarten 
209. — Olerzeugung 496. — Post- 
sparkasse 495. — Reisanbau 

116, 209. — Rosenkultur 113, 209. 

— Rosenòlgewinnung 286. — 

Saatenstand 37, 397, 449, 546. — 
Salzgewinnung 117. — Scheide- 
míinzen, neue 544. — Schwarze 
Meerschiffahrt 544. — Staats- 
adrefibuch 506. — Steinkohlc 

286. — Tabak 38, 331, 333, 497, 
547. — Valutastand 401. — Ver- 
kehrswesen 547. — Versiche- 
rungswesen 286, 401. — Vieh- 
zucht 117, 543. — Volkswirt- 
schaft 548. — Warendurchfuhr 

495. — Wcingárten 209. — 

Wirtschaftliche Mafiregeln 544. 

— Zeitungen, deutsche 31. — 
Zentralhandelsgesellschaft fiir 
Zigaretten-Tabake 333. — Zoll- 



VI 


Sachrejitter 


polítik 286, 548. — Zucker- 

industríe 403, 496. 

Bultfarlsch-òeterreichieche Biiche- 
rei 506. 

Dalmatien: Entwicklung der Alu- 
miniumindustrie in Dalmatien 497. 

Dcntsch - Osterreich . Ungarischer 
Wirischaftsverband 30. 

Deutsch - òsterrcichisch - tiirkischer 
GeldTcrkehr 395. 

Deutsch-Tiiikischc Eisenbahnen 58. 

Dcntsch-TCrldsche Vertrfige 186, 
270, 555. 

Englands TfirkenpoUtik 537, 

Fischerei in der unteren Donau 103. 

Gcschichte Alexandcrs des GroSen 
299. 

Granimatik dcr osmanisch-tfirki- 
schen Sprache 464. 

Gricchenland; Ausnutzung der 
Wasserkrafte Griechenlands 549. 
— Eisenbahngesellschaft Athen— 
Peleponnes 39. — Eisenbahnver- 
staatlichung 403. — Emahrungs- 
ministeríum 39. — Finanzen 287, 
404. — Finanzielles und Wirt- 
schaftliches 333. — Griindung 
einer groBen Gesellschaft fiir die 
Bebauung Mazedoniens 287. — 
Korinthenausfuhr 334. — Mono- 
poleinnahmen 405. — National- 
bank 39. — Societe Hellenique 
des vins et spiritueux 39. 

Grfindungswesen und Finanziemng 
in Ungam, Bulgarien und der 
Tfirkei 61. 

Habsburger, die, nnd die serbische 
Frage 508. 

Handel mit der Lcvante nach dem 
Kriege 48. 

Literatnr 59/62, 296/99, 463/64, 

505/8. 

Mit deutschen Maschinengewehrcn 
durch die Wfiste Sinai 507. 

Montenegro: Allgemeine wirtschaft- 
liche Ubersicht 451. — Emte- 


(verteilung 117. — Forderung des 
Tabakbaus 118, — Montene- 
grinische Kriegsziele 536. — 

Volkszáhlung 117. — Zwangs- 
vollstreckung aus auslfindischen 
Exekutionsmitteln 335. 

Òsterreich-Ungara und die Ansfuhr 
nach dem Balkan 30. 

Orientinstitnt in Frankiurt a. M. 

3%. 

Osmanische Zentralanstalt ffir 
Witterangskunde 281. 

Palfistinastaat, nener 536. 

Persien: Die wirtschaftlicha Be- 
deutung Petsiens 105. 

Piorte zum Orient 281. 

Prodnktíonsgrundlagen dcr dstcr- 
reichischen Indnstrie vor nnd 
nach dem Kriege, insbesondere 
im Vergleich mit Dentschland 
298. 

Reiseeindrficke in Deutschland 298. 

Rumfiniem Anbauflache 218. — 
Aufgaben und Tatigkeit des 
Wirtschaftsstabes der Milit&r- 
Verwaltung in Rumfinien 210. — 
Ausfuhrverbot 452. — Bankauf- 
sicht 219. — Bojar und Bauer 41. 
— Deutsche Bankfìlialen in Buka- 
rest 499. — Deutsche Geríchte 
im besetzten Gebiet 219, 287. — 
Ernahrungs- und Verkehrssorgen 
in der Moldau 552. — Ernte- 
aussichten 120. — Faulnis Ru- 
mfiniens im Lichte rumfinischer 
Dichter und Schriftsteller 463, — 
Gegenwart und Zukunft in der 
Erdòlindustríe 453. — Getreide- 
ausfuhr 218, 336. — Glaubiger- 
schutzverordnung 405. — Herab- 
setzung des DarlehnszinsfuBes der 
landwirtschaftlichen Darlehns- 
kasse 551. — Herbstanbau 1917 
498. — MaBnahmen in den be- 
setzten Gebieten 120. — National- 
vermògen und Staatsschuld 335. 
— Neue Banknoten 406. — Nie- 
derwerfung Rumfiniens 2%. — 



Sachr*gúter 


vn 


OTganísation eines Wirtschafts- 
verbandes 118. — Postschek- 

verkehr mit Rumánien 207. — 
Regelung des Geldumlaufs 39. — 
Rumániens Goldschatz S50. — 
RumánUche Zinsscheine 551. — 
Rumánisch-Ukrainische Wirt- 
schaftsbeziehungen 551. — 

Saatenstand 218. — Schádigung 
der Volkswirtschaft durch den 
Krieg 217. — Steaua Romana 
497. — Vereinigung rum&nischer 
Petroieumraifinerien 551. — 

Weinland 39. — Wiederbelebung 
des Handels 287, — Zahlung von 
Gebiihren zur Erhaltung der 
Patente 453. 

Rnfiland alt kfinitiget Gctreide- 
cxportland 489. 

Schifialirt ani dem Schwarzen 
Meerc 487. 

Scrbien: Aktien einer serbischen 
Handelsmássìon in London 553. 
— Eisenbahnbauten in Serbien 
500. — Entwicklung der Getreide- 
produktion 454. — Ernteaus- 

sichten. im k, k. Verwaltungs- 
gebiete 290. — Erzeugung von 
Maisól in Belgrad 220. — FaB- 
fabrik in Kragujevac 501. — 
Fischerei und Ràucherei 410. — 
Geologische Untersuchungen in 
Sudserbien 128. — Geschichte 
der wirtschaftlichen Entwicklimg 
126. — Gesellschaft serbischer 
Kaufleute in Genf 458. — Mais- 
kultiu- 121. — Mineralwásser 411, 
— Moratorium 457. — Obst- 
ernte 336. — Organismus des 
Handelsverkehrs 406, — Schiffahrt 
221. — Serbiens Entwicklung 

unter Ssterreichisch-ungarischer 
Verwaltung 499. — Tabakbau 
456. — Tabakemte 336. — 

Tabakfabriken in Nisch 293, — 
Wirtschaftliche Verordnungen 42. 
— Zuckergescháft 291. — Zucker- 
monopol 220. 

TSrkei: Absatzverhaltnisse fiir 

Motorwaren 294. — Acht Kriegs- 


monate in der asiatischen Tiirkei 
297. — Ack(eTbaubank 558. — 
Anatolische Eisenbahngesell- 
schaft 294. — Angorawolle 504. 

— Ausfuhr nach Osterreich- 
Ungarn und Deutschland 503. — 
Aufienhandel 414. — Bagdadbahn 
52, 134. — Bankgriindungen 49. 

— BaumwoUsmbau 460, — Berg- 
bau 55. — Bienenwacbs 417. — 
Bòrse in Konstantinopel 50. — 
Brticke iiber den Bosporus 555. 

— Biichereinfuhr 503. — Chinin- 
monopol 135. — Dette Puplique 
Ottomane (siehe auch Staats- 
schuldenverwaltung) 47, 337. — 
Deutsch-Tiirkische Eisenbahnen 
58. — Deutsch-Tiirkische VertrSge 
186, 555. — Devisenkontrolle 414. 

— Devisenverkehr 337. — Ein- 
fuhrverbot 135. — Einfuhr von 
Biicbem und Zeitschriften 503. 

— Erfindtmgen 226. — Emàh- 

rungsamt 458. — Feigen 462. — 
Finanzlage 43, 128, 336. — Ge- 
brauch der tíirkischen Sprache 
558. — Generalbank 558. — Geo- 
graphische Studienreise in der 
Tiirkei 3%. — Gesellschaft der 
Industríellen 132. — Goldagio 
504. — Hafengesellschaft Haidar 
Pascba 294. — Handelsbe- 

ziehungen zu den verbiindeten 
Làndem 555. — Handelskammern 
502, 556. — Hanfspinnerei 556. 
Hòchstpreise 339. — Industri- 
alisierung des Landes 221. — 
Industríelle Gesellschaft 132. — 
Industrielle Neugriindungen 50. — 
Justizwesen 56. — Kalender- 

reform 57. — Kapitalbeteiligung 
der Zentralmàchte in der Tiirkei 
501. — Kohlenversorgung Kon- 
stantinopels 339. — Kokonemte 
Brussas 417. — Kriegsgewinn- 
steuer 503. — Landesverteidigung 
und Erfindung 226. — Landwirt- 
schaftliche Kredite 135. — Le- 
bensmittelversorgung 56, — 

Mohnanbau 461. — Muhlenwesen 
461. — Neue Miihlen A.-G. 417, 



VUI 


Sachrcfister 


— òsterreich-ungarischer Vor- 
schuB 49. — Opium 417, 461. — 
Orientbahnen 135, 341. — Otto- 
manische Handelsschule 559. — 
Papiergeld 58, 337. — Postver- 
kehr 56. — Presseentwickluná 

341. — Quecksilbergruben 293. 

— Revue de Turquie 298. — 
Rosenòlernte 225. — Rosinen 
462. — Saatenstand und Zwangs- 
baupflicht 57. — Schiffahrt 134, 
556. — Schutz der Wálder 341. 

— Seidenindustrie 51, 503. — 
Silbermtinzen 557, — Smyrna 

342. — Soziales aus Stambul 226. 

— Staatsschuldenverwaltung 47, 
337. — Syriens Textilindustrie 
55. — Tabak 51, 133, 414, 415, 


557. — Textilindustrie in Syrien 
55. — Tramsways et Elestricité 
de Constantinople 415. — 

Tilrkisches Reich 463. — Unter- 
richtswesen 134. — Ursprung des 
túrkischen Halbmondes 105. — 
Warenháuser 50. — Waren- 

wucher 225. — Was der deutsche 
Kaufmann und Untemehmer 
iiber die Tiirkei wissen soll 297. 
— Wirtschaftliches 49, 338, 413, 
414, 559. — Zeitschrifteneinfuhr 
503. — Zentraldevisenkommission 
49. — Zollfreie Einfuhr 503. — 
Zuckerindustrie 51, 504. — 

Zwangsbaupflicht 57. — Zweig- 
bahnen 294. 

Cber dia Donaa nacb Trapannt 341. 



Druck: W. Biìrenslsiti Druckorei unrl Deutecher Verlaj^ O. m. h, H., Berlin SW4h. 



IV. Jahrg. 


April 1917 


Hcfll 


Anatolíen und seíne wírtschaítlíche 
Bedeutung. 

Von Eduard Myglnd (Berlin). 

E s sind zwei Dinge, die dem Reisenden, der Anato- 
lien auch abseits der grofíen Heerstrafíe lán^ des 
Schienenstranges durchfáhrt, besonders ins Auge fal- 
len, das sind die ungemeine Fruchtbarkeit und die 
ihr gegenuberstehende geringeBevolkerungszahl. 
Diese beiden Gegensàtze geben die Erklárung ab fiir 
die wirtschaftlichen Verhàltnisse des Landes. Die 
sieben Provinzen, aus denen sich Kleinasien zusam- 
mensetzt, kònnten und mufíten eine unversiegbare 
Quelle des Wohlstandes fiir das ganze Reich sein, 
wenn die Bevòlkerungszahl die vòUige Ausnutzung 
des Bodens ermògUchen wiirde. Wer zuerst die Be- 
zirke làngs der Bahn bereist hat imd dann auf schwie- 
rigen Landwegen seine Fahrt in die abseits gelegenen 
Gegenden ausgedehnt hat, wird sofort den gewaltigen 
Unterschied in Bewohnerschaft und Bebauung zwi- 
schen den vom Schienenwege durchzogenen und den 
vom Verkehr entfemter liegenden Ebenen und Tàlern 
bemerken, und dies bringt dem Beschauer die zwei 
wichtigsten Probleme vor Augen, deren Lòsung dem 
osmanischen Reiche bevorsteht, nàmhch die Bevòl- 
kerungs- und die Verkehrsfrage, denn es ist klar, 
dafí die Ausbeutung des Bodens von der Landbevòl- 
kerung nur dann tatkràftig in die Hand genommen 
werden kann, wenn genugend Arbeitskràfte vorhanden 
und wenn durch ausreichende und billige Verbindun- 


BMlkaQ-R«Tae. IV, i. 


I 







2 


Eduard Mygind: 


gen die Absatzmòglichkeiten zu lohnenden Preisen 
gewàhrleistet werden. 

Geographisch versteht man unter Anatolien den 
Europa zugekehrten Teil der kleinasiatischen Halb- 
insel, der westlich einer Linie liegt, die man sich von 
Samsum am Schwarzen Meer iiber Amasia und Kai- 
sarieh bis zum Busen von Alexandrette am Mittelmeer 
gezogen denkt. Er enthált die Wilajets Ismid, Brussa, 
Smyma, Kastamuni, Angora, Konia und Adana, hat 
eine ungefáhre Bodenfláche von fas 500 000 qkm und 
rund II MiUionen Einwohner, was also eine Bevòlke- 
rungsdichte von 22 ergibt. Vom Gesamtflácheninhalt 
kann man kaum mehr als ein Funftel als unter Be- 
batmng stehend ansprechen, als nicht bebauungsfàhig 
('Gebirge, Salzwiisten) muB man zwei weitere Fiinftel 
abrechnen. Demnach wiirden aber immerhin rund 
200 000 qkm verbleiben, die der Bebauung zugefiihrt 
werden kònnten, wenn die nòtige BevòUcemng vor- 
handen wàre und sie durch gute Verkehrswege zu 
intensiver Ausnutzung des Bodens aufgemuntert 
wiirde. Es ist ein leider weit verbreiteter und anschei- 
nend unausrottbarer Irrtum, daB der tiirkische Bauer 
tràge sei und nur so viel arbeite, als er durchaus be- 
nòtige, um zu leben. Eher ist das Gegenteil der FaU, 
aber es ist ihm nicht zu verdenken, daB er sich nur 
soweit mit seinem Lande bescháftigt, als es fiir seine 
Ernáhmng erforderlich ist, wenn er keine Absatzmòg- 
lichkeiten vor sich sieht. Der beste Beweis dafiir sind 
die Frachtausweise der anatolischen Bahnen, die eine 
stetige Steigemng der An- und Ausfuhr von Getreide 
und sonstigen landwirtschaftUchen Erzeugnissen aus 
allen jenen Landstrichen zu erkennen geben, die in 
Reichnàhe des Schienenweges liegen. 

Was bei den dargelegten ungiinstigen Verhàltnissen 
schon heute dem Boden miihelos entnommen werden 
kann, ergibt sich aus folgenden Ziffern: Im letzten 
Berichtsjahre (1910/11), fiir welches Daten vorhanden 
sind, wurden aus den anatolischen Provinzen ausge- 



Anatolkn und seine wìrtschafUiche Bedeutnng. 


3 


fiihrt: Weizen 5075 Millionen Kilo, Gerste 3700, 
Hafer 490, Roggen 630, Buchweizen ^zoMiUionen 
Kilo. Diese Zahlen kònnten leicht um ein Vielfaches 
gesteigert werden. Der Wert der Ausfuhr dieser land- 
wirtschaftlichen Erzeugnisse betrug rund 145 Millionen 
Mark. Fiir den Getreidebau kommen besonders in Be- 
tracht die am Àgáischen Meere liegenden WUajets von 
Ismid, Brussa, Smyma und die zentralanatolische 
Hochebene zwischen Eskischehir und Kaisarieh bis 
hinunter nach Konia und Nigde. Andere dem Wert 
und der Menge nach besonders ins Gewicht fallende 
Bodenerzeugnisse sind: 

Wein an der Westkiiste; er wird besonders von 
Griechen angebaut, auch gibt es in der Náhe von Kon- 
stantinopel mehrere deutsche Weinbauer in den Vor- 
stàdten auf dem asiatischen Ufer; ihr Erzeugnis be- 
weist die Mòglichkeit der Benutzung deutscher Reben 
und der Veredelung einheimischer. 

Baumwolle wird besonders im Wilajet Adana an- 
gebaut, es besteht dort bekanntlich eine groBe deut- 
sche BaumwoUpflanzer-Gesellschaft. Nach der Durch- 
fiihrung der dortigen in Aussicht genommenen Wasser- 
bauanlagen diirfte die ganze grofie Ebene rund um 
Adana bis an den Taurus hinauf ein einziges Baum- 
woUfeld darstellen. 

Seide wird hauptsáchUch in den Provinzen Smyrna 
imd Brussa angebaut, wo Maulbeerpflanzungen mit 
den Weingárten an Ausdehnung wetteifem, und Sei- 
denraupenzucht trifft man im ganzen Kiistengebiet 
bis an das Hochland. 

Fiir alle Arten von Obst- imd Fruchtbáumen, 
vom Apfel bis zur Feige, bietet AnatoUen ein unver- 
gleichUches, ausgiebiges und dankbares Feld: in den 
Kiistengebieten des Schwarzen Meeres herrscht der 
Apfel vor, weiter siidlich unser Steinobst, Pflaumen 
und Kirschen; lángs des Agáischen Meeres gibt es Fei- 
gen und Orangen, Oliven und Johannisbrot; auch 
Niisse bUden einen bedeutenden Ausfuhrartikel. 

I* 



4 


Eduard Mygind: 


In den nòrdlichen Wilajets sind noch die gewaltigen 
Bestánde von Nutzholz zu erwáhnen, Eichen- und 
Wallnufiholz werden schon heute bis nach Deutsch- 
land verfrachtet. 

Der Tabak, der fruher einen hervorragenden Aus- 
fuhrartikel aus dem Osmanischen Reiche darstellte, 
ist nach der Abtretung Mazedoniens mehr zurùckge- 
treten, doch bilden die westanatolischen Wilajets im- 
mer noch ein gùnstiges Feld fùr den Anbau und liefem 
recht brauchbare Erzeugnisse. 

Das grofie Problem fùr die Tùrkei ist, wie schon 
angedeutet, die Bevòlkerungsfrage. Wieeine Ver- 
mehmng der Einwohnerzahl erzielt werden kann, ist 
schon immer seit der Zeit des Reformators Midhat- 
Pascha eine stándige Frage fùr die Leiter des Landes 
gewesen und wird es nach dem Kriege immer mehr 
sein, da dann ganz neue Fordemngen an das Reich 
herantreten werden. Die Losung des Problems kann 
man kurz dahin zusammenfassen, dafi vor allem die 
Kindersterblichkeit durch verbesserte sanitáre Ein- 
richtungen und mehr noch durch die Aufklámng des 
weiblichen Geschlechts zurùckgedrángt werden mufi, 
dafi zweitens durch die Konsolidierung der inneren 
Verháltnisse die ùblichen Fehden zwischen den ein- 
zelnen Stámmen und Vòlkerschaften verhindert werden 
und dafi drittens durch die Heranziehung von Einwan- 
derern, vorzugsweise natùrlich von Mohammedanern 
aus den angrenzenden Reichen, dann aber auch, soweit 
mòglich, aus den verbùndeten Staaten eine wirkungs- 
volle Besiedelung brach liegender Strecken systema- 
tisch in die Wege geleitet wird. Wenn das schon fùr das 
ganze Reich zutrifft, so hat es seine ganz besondere 
Bedeutung eben fùr Anatolien, das gegenwàrtig und 
weiterhin fùr absehbare Zeit der Kern der produ- 
zierenden Provinzen der Tùrkei sein wird. Denn wenn 
Syrien und Mesopotamien klimatisch auch bevorzugter 
sind, so werden doch noch manche Jahrzehnte vor- 
ùbergehen, bis sie ihren Hòhepunkt erreichen kòimen. 



Anatolien und seine wirtschaftliche Bedeutung. 


5 


Es wiirde ein besonderes und sehr interessantes Ka- 
pitel sein, von den Schátzen des anatolischen Bodens 
an Mineralien zu sprechen; abgesehen von Naphtha 
und Kohlen sind aber alle iibrigen nur ganz oberflách- 
lich festgestellt und von einer rationellen Ausbeutung 
kann heute noch keine Rede sein. Man weiB nur, dafi 
Silber, Zink, Eisen und andere Erze, Kupfer und An- 
timon vorhanden sind. Einen gewissen Wert fiir die 
Ausfuhr besitzen aufierdem die Meerschaumwerke bei 
Eskischehir. Die Ausbeute an Naphtha wird nach 
dem Kriege eine der wichtigsten Einnahmequellen der 
Tiirkei bilden, denn festgestellt sind schon seit lángerer 
Zeit riesige Lager lángs der Bagdadbahn im Wilajet 
Mossul, wo man kilometerweit durch Gebiete reiten 
kann, die von den Diinsten der naphthagetránkten 
Erde erfiillt sind. 

Von ausschlaggebender Bedeutung fiir die Zukunft 
Anatoliens als Wirtschaftsgebiet ist die Verkehrs- 
frage. Bekanntlich besteht bis jetzt als Hauptlinie 
die von Haidar-Pascha gegeniiber Konstantinopel aus- 
gehende Anatolische Eisenbahn bis Konia, deren Fort- 
setzung ostwàrts den Namen Bagdadbahn fiihrt, mit 
einem Zweig von Eskischehir aus nach Angora; sie 
wird ergànzt durch die von Smyrna aus auf Afiun- 
Karahissar laufende urspriinglich franzòsisch-englische 
Linie. Geplant sind eine ganze Reihe von Neubauten 
sowohl nordwàrts iiber Angora hinaus an das Schwarze 
Meer und den Kaukasus, sowie im Siiden an das Mittel- 
meer; Endgiiltiges ist aber iiber die Linienfiihrung nicht 
beschlossen worden, einig ist man aber daruber aller- 
seits, dafi nur der Ausbau des Schienennetzes die wirt- 
schafthche Erschliefìung Anatohens ermòglichen kann. 
Im Anschlufi an dieses bedarf es einer ausgedehnten 
Verwendung von Feldbahnen, die ohne grofie Miihe 
und Kostenaufwand sowohl in den Kiistengebieten 
des Àgáischen Meeres wie auch auf der mittelanato- 
lischen Hochebene gelegt werden kònnten: einen glán- 
zenden Beweis fiir ihre Brauchbarkeit haben sie in 



6 B. Mygind: Ànatolien nnd seinc wirtscfaaftlkhe Bedentung. 


Agypten gegeben, das auf Veranlassung des eben ver- 
storbenen Lord Cromer von einem dichten Netz von 
Feldbahnen durchzogen ist. 

Es wáre fiir Deutschland eine dankbare Aufgabe, 
die geradeso gut in unserem eigenen wie im tiirki- 
schen Interesse làge, Anatolien diese Verkehrsmòglich- 
keiten zu schaffen, deren es ebenso dringend bedarf 
wie des Bevòlkerungszuwachses, eine Aufgabe fiir 
deutsches Kapital, deutsche Industrie und deutsche 
Technik, fiir deren Lòsung uns das verbiindete Osma- 
nische Reich nicht erkenntlich genug sein kònnte. 



% 

Bodenkultur ín Mazedoníen. 

W issen.sdiirst und Tatendrang hatten den Deutschen in die ent- 
legenstenWeltwinkelgefiihrt, aber Mazedonien bliebunsallen 
bis vor dem Kriege eine terra incognita. Wir kannten dìeses Land 
nur aus der alten Geschichte, seinen Namen lasen wir wohl alle Jahre 
einmal in Verbindung mit Aufstanden, mit Ràuberiiberfàllen und 
Bandenwesen. Fremd blieben uns jedoch seine Bewohner, deren 
politische Ziele, ihr Anteil am Werden und Wollen der Vòlker unseres 
europáischen Kontinents. Was das Land enthielt an e^enen Schàtzen, 
Vorhandensein imd Mòglichkeiten seiner landwirtschaftlichen Pro- 
duktion, das war uns nicht bekannt und kiimmerte uns auch herzlich 
wenig, weil das Bismarcksche Wort von den Knochen des pommer- 
schen Grenadiers in uns die tJberzeugnng nàhrte, wir Deutschen 
hàtten ,,dort hinten weit in der Tiirkei" aber auch nicht das Geringste 
verloren. 

Nun stehen wir an der Seite un.serer bulgarischen Bundesbriider 
in Mazedonien, làngs der Siidgrenze, und erkennen mit staunenden 
Augen, daB hier ein begnadetes, zukimftsreiches Land des Friedens 
und der wirtschaftlichen ErschlieBung harrt. 

Unerforschtes Berg- und Felsenland mit ungehobenen Mineral- 
schàtzen, endlose Weideflàchen, wenig Wald, FluOtàler und Niede- 
rungen von erstaunlicher Fruchtbarkeit, weite brachliegende, un- 
geniitzte I<andstriche und eine sehr diinne Besiedelung, das ist der 
Eindruck, den das Land gewàhrt. 

Vor allem fehlt der Wald. Die kargen Reste ehemaliger Eichen- 
wàlder ragen mit vereinzelten jahrhundertalten Riistem aus nie- 
derem Buchen- und Eichengestriipp heraus, das auf den Bergen aus 
alten Wurzelstòcken wuchert. Nur an wenigen Stellen sind urwald- 
dichte Waldbestànde der erbarmungslosen Abholzung entgangen. 
Die Folge dieses Waldmangels ist ein jàhes, zwischen ungeziigelten 
Kontrasten sich bewegendes Klima. Allein systematische Auffor- 
stung vermòchte die gewalttàtigen Kràfte von Stiirmen und Wolken- 
briichen in sittsamere Wege zu weisen, deren Verheerungen zu mil- 
dem imd die Trockenheit der Sommennonate teilweise wenigstens 
zu beseitigen. Millionen von Sekundenkubikmeter Wasser toben jetzt 
nach den Friihjahrsregen ungenutzt dem Meere zu. Mit tropischer 



8 


Schmidt: 


Heftigkeit stiirzen die Regenfluten vom Himmel iiber Berg und Fels, 
Rinnsale werden zu tosenden Wildwassem, tràge Fliisse schwellen 
an zu reiflenden Stròmen. Aber so urplòtzlich die Wassermassen 
kamen, so schnell sin(>sie verlaufen. Kein Stau, kein Wehr speichcrt 
und verteilt die Wasser, kein diirstender Waldboden spart von dem 
Uberflufi an Himmelssegen auf fùr die regenlose Trockenzeit der 
Monate Jimi, Juli, Augiwt mit ihrer bedriickenden Hitze. 

Wie anders kònnte das Klima hier werden, wenn schrittweise die 
Walder sich die Berge zuriickerobem wiirden. Ebenso schrittweise 
wiirde die Bodenkultur aus den Ebenen und den wenigen geschiitzten 
Teilen sich bergwàrts weiterschieben. Das heutzutage bebaute Land 
diirfte hòchstens io% der anbaufàhigen Flàche ausmachen. Eine 
Komkammer der Zukunft liegt noch ungeniitzt. In den Tàlern 
kònnten friichtereiche Gàrten erstehen, die ihren Besitzem hòch.ste 
Gewinne abwerfen wiirden. 

Mùhelos bringt die fast jungfràuliche Erde den Emtesegen hervor. 
Mit kùmmerlichem Gerát wird sie beackert, stellenweise dreimal ini 
Jahre, und dreimal zeugt sie geduldig nacheinander Kom, Mais, 
Tabak, Paprika, Kùrbisse, Hanf, Mohn, Baumwolle, Gemùse, Hiilsen- 
frùchte u. dgl. mehr. Kom und Weizen, zur Winterszeit gesàt. 
stehen zur Osterzeit schon hoch mit reifenden Ahren imd werden 
im Mai oder Jimi geschnitten. Der Mais — Kukumz —, die eigentliche 
Brotfmcht der Bewohner, wird Ende Mai gesteckt imd im Juni nach 
4 —6 Wochen schon geemtet. Im Juli kommen die Hùlsenfrùchte 
auf den Markt, die Tomaten imd Auberginen, Kùrbisse aller Arten, 
Melonen, weifie Bolmen. Die Paprikaschoten werden vor den Hàusem 
zu langen roten Guirlanden aufgehángt, lun zu dòrren. Kohlkòpfe 
von stattlicher Gròfie, dann Frùhobst, vor allejn die zur Bereitung 
des Sliwowitz oder Raki geschàtzte Zwetschge bringt der Ai^ust 
mit Hirse und Reis. Weinberge finden sich allerorten, in vielen 
wachsen Korinthen- und Rosinentrauben. Aus dem Mohn wird 
Opium gewoimen, Feigen- imd Granatbàume grenzen die Gàrten ab. 
Den Beschlufi des Jahres bildet im ganzen Lande die Tabakemte. 
Der mazedonische Tabak, namentlich der Sùdmazedoniens, ist be- 
rùhmt und von kòstlicher Milde. 

Weitverbreitet ist der Anbau des Maulbeerbamnes. Seine Nutzung 
fàllt in den Monat Mai. In allen Hàusem sicht man datm auf langen 
Mattengestellen die Seidenraupenzucht als Hausindustrie betàtigt, 
die mit dem Abspiimen der Kokons im Juni-Juli beendet ist. 

Dieser vielfàltige Reichtum an landwirtschaftlichen Produkten 
fàllt den Mazedoniem wie Schlaraffensegen in den Schofi. Die zur 



Bodenkultur in Mazedonien. 


9 


Bestellung der Felder nòtige Arbeit ist bei dem raschen Wachstum 
làcherlich gering, sie steht zu der harten Miihe imd Arbeit unserer 
nordlàndischen Bauem in auffallendem Gegensatz. Mehr wie sechs 
Wochen Zeit braucht der niazedoni.sche Bauer im allgemeinen seinem 
Ackerland nicht zuzuwenden. Nur die .schwerste Arbeit, Pfliigen, 
Saen imd Eggen verrichtet er — letzteres in denkbar primitivster 
Form mit einem Wagenrad, auf dem er stehend die davorgespannten 
Biiffel lenkt und so seine eigene Kòrperschwere zum Niederdriicken 
der Furchenwellen niitzt. Die iibr^e Feldarbeit fàllt fast ausschlieB- 
lich den Frauen imd Tòchtem zu. Ziun Dresclien werden die Garben 
auf eine Flàche gebreitet und Pferd oder Maultier tagelang an kurzer 
beine im KreLslauf dariiber hinweggetrieben. 

Mit modemen Geràten und systematLscher Ausnutzimg betrieben, 
kònnte bei die.ser erstaunlichen Fmchtbarkeit die Landwirtschaft 
Mazedonieus fiir die Ijebensmittelversorgung der Mittelmàchte eine 
erhebliche Bedeutung gewiimen. Jimge imteraehmungslustige Land- 
wirte oder Gesell.schaften fiir Bodenkultur diirften bei umsichtiger 
Anbauorganisation in immer steigendem MaBe Gewinne erzielen, 
die nur unter jenen wànneren Breiten zu erreichen sind, Allein die 
Gemiisezucht in Verbindung mit Konservenfabrikation findet im 
ganzen Lande .schon heute die giinstigsten Vorbedingimgen. In Alt- 
Serbien werden hierin vorziigliche Resultate erzielt, ebenso in Alt- 
Bulgarien. Und der Bulgare ist ein au^ezeiclmeter Gàrtner, der 
Boden imd Klima genau kennt. Der Mazedonier selbst ist zwar 
durch die mehr als ein Mensclienalter wàhrenden unruhigen Verhàlt- 
nisse des Landes weniger zur ruliigen Arbeit erzogen. Bislang muBte 
er stándig der Hiiter des Hauses, der V'erteidiger seines Besitzes und 
seiner Volksgenossen sein. Sein hàndlerischer Sinn ist aber au^epràgt 
genug, um ihn auf die bessere Nutzung der Scholle hinzuweisen, 
wenn erst der Friede in das von ewigen Kàmpfen durchschiittelte 
Mazedonien einzieht und Ordnung und Sicherheit dem einzelnen das 
Seine gewàhrleisten. Schmidt-Annaberg. 



Der Kampf um den Persischen Golf, 

Von •,*. 

L ord Cnrzon ist uicht der erste Beste; wenn er redet, kann er be- 
^ anspruchen, gehòrt und beaclitet zu werden. Er kani als Vize- 
kònig nach Indien im selben Jahr, als der Bagdadbahnvertrag zwischen 
dem Deutschen Reich und der Tiirkei abgeschlossen wurde, nàmlich 
1899. Und er war der erste. der die Bedeutung dieses Unteniehmens 
erfaflte, wie er auch der erste war, der die Einkreisungspolitik Kònig 
Eduards VII. gegen Deutschland voll begriff imd wiirdigte. Vom 
ersten Augenblick an gab er sich keiner TàiLschimg dariiber hin, daC 
fiir England eine neue Zeit angeholjen hatte, die das britische Welt- 
reich xmd besonders seine indLsche Besitzung vor ganz neue Aufgaben 
stellte. Er erkannte es demgemàfl als seine Hauptaufgabe, Indien 
und die Wege dorthin zu sicheni. Er baute die dorthin fiihrenden 
Etappen, zu denen seit dem englisch-arabischcn Vertrage von 1853 
die Anfangsgriinde gelegt waren, weiter aus. Der Weg durch das 
Rote Meer mid den IndLschen Ozean war gesichert, es handelte sicli 
nunmelir um den Zugang vom und zmn Persischen Golf. Die an 
dessen Kiisten gelegenen, halb unabhángigen Staaten imd Inseln, 
wie Bahrein, KLschmeh, On)an und Hadramaut wurden cnglische 
Schutzstaaten; der ..Sultan" von Kuweit, ein tiirkischer Vasall, und 
der Scheich von Mohammerah, ein jjersi.scher Unteran, wurden ein- 
fach gekauft und trotz EinspruclLs ihrer beiden Souveràne fiir bri- 
tische Schutzlíefohlene erklàrt. Mit Recht konnte Eord Ciurzon bei 
seiner Triumphfahrt durch den Persischen Golf im Jahre 1903 diesen 
Meeresteil aLs ..britisches Meer“, fiir ein ,,mare clausam" erklàren 
imd das Wort pràgen, Indien mus.se den Euphrat zur Grenze 
haben. 

Nacli dem Krimkriege, bis zu dem genannten deutsch-tiirkischen 
Vertr^e von 1899 hatte die anglo-indisclie Politik Ruflland als den 
abzuwehrenden Feind betrachtet; daher der Krieg von 1878 gegen 
A^banistan, das damals in ru.s.sischem Pahrwasser zu segeln schien, 
darum das langjàhrige Liebeswerben um das WohlwoIIen Persiens 
und daher die tiirkeifreundliclie mid ruCIandfeindliche Haltung aller 
englischen diplomati.schen Vertreter in Konstantinopel. Diese Orien- 



Der Kampf um den Persischen Golf. 


II 


tlenmg wurde durdi die Berichte Lord Curzons aus Bombay, unter- 
stiitzt durch Meldungen der britischen konsularischen Vertreter aus 
gauz Vorderasien, mit einem Schlage geándert, und Deutschland, das 
der wirtschaftlich gefàhrlichste Mitbewerber GroBbritanniens war, 
als der gefáhrlichere Feind hìngestellt. Als ein Peind, den man um 
so mehr zu furchten imd abzuwehren habe, da seine Absicht, eine 
politische imd militárische Schutzherrschaft úber das osmanische 
Reich anzustreben, offenbar wáre. Diese Auffassung fand bei 
Eduard VII. ein verstandnisvoUes Ohr und hatte die Wirkung, zuerst 
die englisch-franzòsische Annáherung und dann einen Frontwechsel 
zwischen England und RuBland zu ermòglichen. Als letzte Folge 
dieses Umschwxmges der englischen Orientpolitik muB man den heu- 
tigen Weltkrieg betrachten. 

Wollte nian nun aber aus dem Vorstehenden den SchluB ziehen, 
daB dUe englisclien Befiirchtungen und das englische MiBtrauen gegen 
RuBland durch diesen Umschwung weniger geworden wáren, so wiirde 
man sich einer gewaltigen Tàuschung hingeben — dafiir sind ein- 
wandfreie Beweise vorhanden, nicht zum wenigsten einige von der 
,,Norddeutschen AUgemeinen 25 eitamg" veròffentUchte Briefe des 
friiheren englischen Gesandten in Teheran, Sir Walter Townley, an 
seinen Generalkonsul in Schiras. daneben Briefe des englischen PoU- 
tíkers Sir Valentine Chirols an denselben Konsul. Townley nennt 
sich darin selber ,,ein Opfer unserer Freimde am Newastrande", die 
natiirlich eines Menschen iiberdnissig werden miiBten, der nicht 
dasaB. um mitanzusehen, wie sie gemàchlich ganzPersien verschlangen. 
Besonders erbitterte Townley das Vordringen der Russen bis Isfahan 
in der Befiirchttmg, daB sie dort nicht haltmachen, sondem bis 
an den Golf weitermarschieren wiirden. Und weiter an einer anderen 
SteUe heiBt es: ,,Wir begriiBen jede vemúnftige MaBregel, um den 
Handel vom Siiden aus nach Isfahan zu erleichtem und ermutigen 
ihu nicht nur im Interesse Indiens, sondem auch aus poUtischen 
Griinden ak Schutz gegen die Ausbreitung des russischen Handels 
nnd damit des russischen Einflusses vom Norden her." Aus der glei- 
chen pioUtischen Auffassung heraus schreibt Chirols u. a.: ,,Bs wird 
immer das persische Problem sein, welches das schwierigste fur vms 
ist; daher habe man vemiinftig gehandelt, daB man durch Emenntmg 
des russenfèindUchen Bachtiaren-Khans Samsam-es-Sultaneh zum 
Gonvemeur von Isfahan dem russischen Vordringen Halt geboten 
babe." Damit im Einklang stehen Geheimberichte zwischen Bombay 
nnd London und Teheran und London, in denen immer wieder das 
Verlangen unumwunden au^esprochen wird, Isfahan und sein 



12 


Der Kampf um den Persìschen Golf. 


Bezirk míisse der englischen EinflufisphSre angegliedert werden. 
Ja, Curzon sagte im Kriegsrat in London, es sei anzustreben, dafi 
Rnfiland seine Truppen aus ganz Persien zuriickziehe; und wenn 
auch zweifellos die Russen den westiichsten Teil Persiens, also das 
Gebiet zwischen Tabris, Urmia und Hamadan fiesetzt balten, so ist 
es doch ebenso sicher, dafi zwei englische Streitkràfte, die eine unter 
Sir Percy Sikes, die andere imter Major Keith, sich in vollem Marsche 
gegen Norden befinden. Persien mufi also vorlàufig als selbstàndiger 
Staat, der fiir die Kàmpfe im Orient ins Gewicht fàllt, au^eschaltet 
werden. 

An den Gegensàtzen zwischen England nnd Rufiland gerade mit 
Bezug auf Persien àndert auch nichts der Vertrag zwischen den 
beiden Reichen vom vergangenen Jahr, der eine Erweiterung des 
Abkommens von 1906 bildet, nach welchem das Land des Schahs 
in eine englische und in eine russische Interessensphàre geteilt wird, 
zwei einheimische Landesverteidigungskorps aufgestellt werden, das 
eine im Norden imter russischen, das andere im Siiden unter eng- 
lischen Offizieren und wonach die Pinanzen ,,im Einverstàndnis mit 
der persischen Regienmg" gemeinschaftiich verwaltet werden soUen. 
Das Einvemehmen besteht offensichtiich, wie aus dem Gesagten her- 
vergeht, nur auf dem Papier und wird nur solange dauem, als die 
beiden alten Gegner durch die Purcht zusammei^ehalten werden, 
dafi eine dritte Macht, also Deutschland, sich am Persischen Golf 
festsetze. Auch der mit grofien Tmppenverstàrkimgen aus Indien 
untemommene Vorstofi der Englànder auf Bagdad hat in diesem 
Licht wohl kaum aUein den Zweck, eine Vereinigtmg mit den russi- 
schen Tmppen herbeizufiihren. Die Besetzung von Bagdad 
diirfte vielmehr nur in dem Sinne eines Fanstpfandes 
betrachtet werden, und zwar vielleicht weniger der Tiirkei 
als vielmehr Deutschland gegeniiber, das von den Eng-< 
làndem als neue Orientmacht im Biindnis mit der Tiirkei heute 
noch mehr gefiirchtet wird als ztu- Zeit Lord Curzons. 

Sehr bemerkenswert ist in dieser Beziehung ein Artikel des oft gut 
bedienten „Journal de Genève“ unter dem Titel: „Der Weg 
zum Persischen Golf“, worin die folgenden Sàtze vorkommen: 

,,Immerhin làfit sich voraussehen, dafi Deutschland 
seine Bagdadlinie behalten wird. Was der Friedensvertrag 
festsetzen mufi, das wird die Art und Weise des Gleichge- 
wichts sein, das an den Kùsten des Persischen Golfs zwi- 
schen Rufiland, England und Deutschland zn schaffen 
ist." 



Der Kampf um den Persischen Golf. I3 

Ahnliche Andeutungen fíndet* man in der italienischen Presse. 
Ohne diesen Auslassungen einen àbertriebenen Wert beilegen zu 
woUen, mufi man doch wohl annehmen, dal 3 sie einen Fiihler dar- 
stellen soUen, um darauf vorzubereiten, dafi England nicht ab- 
geneigt sein wurde, mit Deutschland zu einem modus vi- 
vendi uber den Orient zu kommen. Pur den fruheren oder 
spàteren FriedensschluB wird das Froblem des Persischen 
Golfs, was Deutschland und England betrifft, jedenfalls 
entscheidend sein. DaB dabei Deutschland die Interessen der 
Tiirkei im weitesten Mafie wahmehmen wird, ist selbstverstandlich. 



Die Osmanische Nationalbank. 

Von Orlentallcus. 

E .s hat einige Uberra.schung in deutschen und òsterreichisch-ungari- 
schen Bankkreisen gegeben, als gleichzeitig mit den ersten Nach- 
richten iiberSchrittezur Vorbereitimgeiner intensivcn'Tàtigkeit inder 
Tiirkei (Bankenkonsortien usw.) bekannt wiu’de, daB die Tùrken ein 
groCes ,.nationaIes“ Bankinstitut schaffen wollten. Bald wurde auch 
verlautbart, daB es sich dabei nicht nur um ein zum Schein tiirkisches. 
sondem um ein \virklich national-tiirkisches Institut handeln sollte. 
Die Skepsis, mit der von mancher Seite der Griindung des ,,Osmanli 
Itibar milli Bancassi" begegnet wurde, erscheint begreiflich, weim 
man sich vergegenwàrtigt, daB alle nationalen Vorlàufer der neuen 
Ottomanischen Nationalkreditbank ein mehr oder weniger unriihm- 
liches Ende gefunden haben. . 4 uf der anderen Seite flòBte es sofort 
Vertrauen ein, daB Herr Victor Weil die Teitung des neuen Instituts 
iibemahm — ja Weil soll sogar der alleinige Initiator des nationalen 
Instituts sein, eine Version, der wir nicht ganz Glauben schenken 
kònnen, denn schon ini Herbst 1914 bescháftigte sich der jetzige 
GroBvezier Talaat Pascha mit dem.selben Gedanken, und bei Dschavid 
Bey hatte derselbe Gedanke schon sehr greifbare Fomien angenom- 
men. Weim al.so Herr Weil mit einem derartigen Projekt an die 
eigentlichen Leiter des tiirkischen Reiches herangetreten sein sollte, 
•so hat er sicher dort .schon einen wohlvorbereiteten, fmchtbaren 
Boden gefunden. 

Die Vorgescliichte der Bankgriìndung ist uns nicht bekannt, aber 
es liegt die Vermutung nahe, daB die leitenden tiirkischen Kreise die 
Schaffung des nationalen Instituts prinzipiell beschlossen haben imd 
sich dann an die òsterreichisch-ungarische Regierung wandten, um einen 
Fachmann zu ..beziehen". Bei der Frt^e der Ausbeutung der tiir- 
kischen Erdòlvorkommen wurde die Sache ja ebenso behandelt. Es ist 
clies verstàndlich. In Osterreich-Ungam suchen die leitenden tiirki- 
|l .schen Krei.se ein Gegengewicht gegen den deutschen EinfluB auf 
I wirtschaftlicheni Gebiete. Persònliche und Gefúhlsraomente spielen 
' dabei eine groBe Rolle . . . einzelnes zu schildem, muB spàterer Zeit 
vorbehalten bleiben. 



Die Osmanische Natíonalbank. 


15 


Herr Victor Weil, der Leiter des neuen Instítuts, ist in intematío- 
nalen Finanzkreisen eine sehr bekannte und angesehene Persònlich- 
keit Er hat eine gute Schule durchgemacht: beim alten Wiener 
Privatbankliause Thorscli, dem auch der leitende Direktor der 
k. k. priv. Creditanstalt. Herr Neuratíi, entstammt. Herr Weil ist 
zuletzt sehr bekannt geworden als Leiter der Banque Intematíonale 
de Bruxelles, die im intematíonalen Geschàft eine groBe Rolle spielte, 
bis der Weltkrieg ausbrach. 

Die Statuten der tùrkischen Natíonalbank legen den streng 
natíonalen Charakter des Instítuts .sehr prázise fest. Der Sitz des 
Instítuts ist Konstantinopel. Auf BescUlul} des Verwaltungsrats 
werden Filialen, Agenturen imd Korrespondenten iii allen Teilen des 
osmanischen Reiches sowie des Auslandes errichtet werden kònnen. 
Die Dauer der Gesellschaft betràgt 30 Jahre. Das Elapital betràgt 
4 000 000 Pfund in 400 000 Aktíen à 10 Pfimd eingeteilt. 

Die Gesellschaft gilt als konstituiert, wenn das obige Kapital 
gezeichnet xmd die Hàlfte davon einbezahlt ist. Diese 50 Prozent 
míissen gleichzeitíg :nit der Zeichnung bezahlt werden. Der Rest 
wird nach den Bescliliissen des Verwaltungsrates eingezogen. Alle 
. 4 ktíen lauten auf Namen mid kòimen nur von osmanischen Unter- 
tanen erworben werden. 

Die Operatíonen der Bank besteheu: 

1. Im Diskont von Wechseln sowie allen Handelseffekten auf die 
Tiirkei oder aufs Ausland; 

2. im Kauf und Verkauf von ungemiinztem Gold und Silber, 
sowie im Kauf und Verkauf von fremden Miinzen, .sowie Gewàhrung 
von Vorschiissen auf solche; 

3. in Vorschiissen auf Aktíen, Obligatíonen imd Koupons sowie 
auf Waren imd auf Konossements und gegen Hinterlegung der Waren; 

4. in Eròffnung von offenen Kontis und Depots, mit oder ohne Zinsen; 

5. im Versand von Fonds zwischen den verschiedenen Plàtzen der 
Tiirkei und zwischen solchen und dem Ausland; 

6. in Empfangnahme von* Geld fiir die Rechnung Dritter, im Ein- 
kassieren von Kupons, Obhgationen imd Aktíen, fiir deren Rechnung; 

7. in der Vomahme aller Wechselgeschàfte fiir eigene Rechnung 
oder fiir Rechmmg Dritter; 

8. im Kauf imd Verkauf an der Bòrse von Konstantinopel oder 
an fremden Bòrsen, von Titeln, .‘Vktien, Obligationen, fiir eigene Recli- 
nung oder fiir Redmung Dritter; 

9. in der Mitarbeit, sei es mit Kapital, sei es in anderer Weise, 
an der Griindung von Gesellschaften oder natíonalen Unteraehmen, 



l6 Orientalicus; 

fiir die Entwicklimg der Landwirtschaft, des Handels, der Industrie 
und der òffentlichen Arbeiten, wie Eisenbalinen, StralBeu, Kanàle, 
Hàfen, Entwàsserungsarbeiten und Bewàsserungen von I/àndereien; 

lO. in der Bewerkstelligung aller Arbeiten in finanzieller Beziehung 
fiir die Regierung, oder offizielle Administrationen, in der Aufbewah- 
rung aller Titel, Aktien, Obligationen usw., die fùr die Gerichte oder 
óffentliche Administrationen aufbewahrt werden mùssen. SchlieC- 
lich in der Ausfùhrung aller Bankgeschàfte, sowohl fùr eigene Rech- 
nung, wie fùr Rechnung Dritter, sowohl in der Tùrkei wie im Ausland. 
Hypotheken darf die Bank jedoch nur in dem Falle ùbemehmen, wenu 
sie sich fùr eine zweifelHafte Forderung decken muC. 

Die Bank wird folgende Privilegien genieCen, welche gesetzlich 
festgelegt worden sind: 

1. Das Kapital der Bank, sein Reservefonds, seine Reingewinne, 
Liokale und Gebàude, Depots und Magazine, sind von allen Steuem 
und Taxen voUstándig befreit. Eben.so sind die Aktien der Bank, 
wie sàmtliche Akten und Schreiben betreffs der Griindung derselben 
und ihre Operationen mit den offiziellen Administrationen von jedem 
Stempel befreit; 

2. die Kassenschrànke, Mòbel, Einrichtungen usw., die vom Aus- 
land fùr die Bank bestellt sind, .sind vom Zoll befreit; 

3. Die Aktien der Bank sind unpfàndbar, mit ••Vusnahme von Schul- 
den gegen den Staat; 

4. die Aktien der Bank werden als Faustpfand von allen òffent- 
lichen Administrationen angesehen, ebenso als Kaution; 

5. die Bank hat Porto- und Telegraphentariffreiheit innerhalb der 
Tùrkei fùr ihre Korrespondenz und ihre Sendungen aller Art. 

Die Bank wird vertreten durch einen Verwaltuiigsrat von minde- 
stens 7 und hòchstens 12 Mitgliedem. Der Generaldirektor ist eo ipso 
Mitglied des Verwaltimgsrats. Die Mitglieder des Verwaltungsrats 
mùssen osmanische Untertanen .sein. 

Auch der Generaldirektor muC osmanischer Nationalitàt sein. 
Fùr die ersten zehn Jahre kann ein fremder Untertan als Generaldirek- 
tor emannt werden. (Eine Konze.ssion, die man Herrn Weil zuliebe 
machen muCte, um so mehr als es an einer geeigneten osmanLschen 
Persònlichkeit fehlte.) 

Das Finanzjahr beginnt mit dem i. Januar neuen Stils und endet 
am 31. Dezember. 

5 Prozent des Reingewinnes werden emem Reservefonds zuge- 
fùhrt, bis der Reservefonds den Betrag von einer Million Pfund er- 
reicht hat. Von dem alsdann verbleibenden Reingewinn erhalten die 



Die Osmanische Nationalbank. 


17 


Aktíonàre eine erste Dividende von 5 Prozent auf das eingezahlte 
Kapital. Der Rest wird folgendermaikn verteilt: 15 Prozent den 
Mitgliedem des Verwaltungsrats, 3 Prozent den Bankbeamten und 
50 Prozent als Superdividende den Aktionàren. 

Als Aufsichtsràte des neuen Instituts waren urspriinglich in Aus- 
sicht genommen. 

1. Dschavid Bey, Finanzminister. 

2. Hussein Djahid Bey, Vizeprásident der Abgeordnetenkammer 

3. Mustapha Cherif Bey, Unterstaatssekretàr im HandeLsmini- 
.sterium, 

4. Galib Bey, Kabinettsdirektor des Ministers fiir Post, Telegraph 
und Telephon. 

Das Pràsidium des Aufsichtsrates hatte urspriinglich Dschavid 
Bey iibemommen. Nach seinem Eintritt in das Ministerium Talaat 
ubergab er es an Hussein Djahid Bey, den Vizepràsidenten der Kam- 
mer. In einer Unterredung mit einem Redaktem des .,Soir“ hat sich 
Hussein Djahid Bey iiber die Organisation und die Aufgaben des 
Instituts ausgesprochen. Was die Beteiligung von auslàndischeni 
Kapital betreffe, so erklàrte Hussein Djahid Bey, daC das Stamm- 
kapital der Bank zwar ausschlieClich osmanisch sein werde. Da man 
aber im Inland nicht die gewaltigen Kapitalien zur Ausnutzung der 
Bodenschàtze des Landes werde beschaffen konnen, sei es widersinnig, 
auslándische Kapitaleinlagen ùberhaupt zurùckzuweisen. Die Bank 
werde die Vermittlerrolle ùbemehmen, um das auslàndische Kapital 
zur Beteiligung an neuen, Spezial- und technischen Untemehmungen 
aufzufordem. Die verbiindeten Lànder werden zur Ausnùtzimg neu 
zu erschlieCender Betàtígungsgebiete eingeladen werden. Nach Ablauf 
der Konzession der kaiserlichen Osmanischen Bank werde die neue 
Bank eine Staatsbank mit dem Rechte der Ausgabe von Banknoten 
werden. 

Die Aufbringung des Kapitals der tùrkischen Nationalbank ist 
zunàchst an die osmanische Staatsangehòrigkeit der Zeichner gebun- 
den. Kein Geringerer als Talaat Bey hat, als er noch Minister des 
Innem war, auf einer Inspektionsreise durch Anatolien fùr die Bank 
Aktionàre geworben. Und sicher mit Erfolg. Der nationale Gedanke 
ist in Anatolien ein starkes agitatorisches Moment und — mangels 
an geeigneten Anlagemòglichkeiten — trifft man in kleinen Stàdten 
Anatoliens Leute, die Vermògen bis zu 50 000 tùrk. Pfund in 
baren Goldstùcken, schòn in Sàckchen verpackt, liegen baben, teil- 
weise noch in Napoleons àltester Pràgung. Von Anlagepapieren findet 
man in Anatolien manchmal àgyptische Hypothekenanleihen, ver- 


Balkan-Rcvue. IV, x. 


2 



i 8 


Oríeutalicus: 


einzelt itn Osten Anatolicns russische Hisenbahuanleihen, die arnie- 
nische ,,Saraflarí“ (Geldwechsler) bei Reisen von Tiflis mitgebracht 
haben, neben Tabakaktien, Tiirkenlosen und — verhàltnismáBig sehr 
wenig — tiirkische Eisenbahnaktien. Den ,,wahren Reichtum" bildet 
fiir den tùrkischen Kapitalisten in der Provinz doch nur das Hartgeld, 
woraus sich auch erklàrt, daC das tùrkische Papiergeld in der P*rovinz, 
trotz aller V’erordnungen und Drohungen imd trotz seiner auCerordent- 
lichen Bonitàt, mcht die Aufnahme findet, die es verdient. Darauf 
ist ùbrígens auch die lebhafte Nachfrage zurùckzufiihren, die gerade 
in den letzten Wochen an den mitteleuropàischen Borsen sich fùr 
tùrkische Werte bemerkbar machte. 

Jedenfalls haben die Tùrken Anatoliens sich an den Zeichnungen 
fùr die Nationalbank in lebhafter Weise beteiligt. Es Lst keine Kleinig- 
keit, wenn man erfàhrt. daC in Mamúret el Asis, einer kleinen 
Wilayetshauptstadt im Innersten Kleinasiens, 870 Aktien, in Angora 
8308 Aktien usw. gezciclmet wurden. Hauptaktionàr ist das tùrkische 
Ministerium der frommen Stiftungen (Wakuf), das 500000 tùrk. Pfd. 
gezeichnet hat. Ein weiterer groCer Aktionàr ist die ..Djemiet", eine 
KríegsgeseII.schaft, die ctwa die Rolle einer tùrkischen ZEG. spielt 
und deren UberschuC nunmehr der Nationalbank in F'orm von Aktien- 
kapital zugefùhrt wird. Auch der Sultan selbst hat Aktien gezeichnet. 
Er hat sogar den (íeneraldirektor Weil persònlich empfangen. sein 
Interesse fùr die Grùndung dargetan und die Enipfangsbestàtigung 
ùber den von ilun gezeichneten Betrag selbst entgegengenoramen. 
Mit allen DetaiLs Lst dieser V^organg in die Provinz gemeldet worden, 
und zweifellos hat auch dics fùr die Zeichnungsaktion stimulierend 
gewirkt. 

Das tùrkische Finanzministeríum hat ein Achtel des Gesamt- 
kapitals ùbemommen. Gelegentlich der Beratung des diesbezùglich 
erforderlichen Gesetzes fùhrte FinanzminLster Dschavid Bey in der 
Kammersitzung vom 26. Februar 1917 aus, die Regienmg habe sich zur 
Obemahme eines Teiles des Aktienkapitals entschlossen, um die Bank 
zu unterstùtzen imd gleichzeitig eine KontroIIe ùber ihre Operationen 
auszuùben. Nach dem Text des bezùglichen Gesetzes wird der Finanz- 
ministér ennáchtigt. 50000 Aktien, die ein Achtel des gesamten 
Bankkapitals, nàmlich 500 000 tùrk. Pfund, darstellen, zu erwerben. 
Diese Aktien bleiben im Besitz des Ministeríums, das sie aber auch 
verkaufen kann. AuCerdem kann das Ministeríum die Aktien erwerben, 
die nach dem Ablauf der Zeichmmgsfríst noch uicht verkauft sind. 

Bei der Beratimg desselben (iesetzes im Senat wies Dschavid Bey 
auch darauf hin, daC das Institut ,,vielleicht in naher Zukunft Staats- 



Die Osmanische Nationalbank. 


19 


bank sein werde". Wenige Wochen vorher sprach sich Dschavid Bey 
— bei Beratung der dem Institut zu gewàhrenden Privilegien — 
ebenfalls im Senat zu demselben Punkt etwas ausfiihrlicher, aber bei 
weitem vorsichtiger aus. Er erklàrte damals u. a.: ,,Es ist dem Hause 
bekannt, daC das Staatsbankprivilegium noch der Banque Ottomane 
zusteht. Diese wird von den beiden Komitees in Paris und Eondon 
geleitet, deren Genehmignng fiir jede Entscheidung notwendig ist. 

Die Konzession der Banqne Ottomane làuft im Jahre 102^24 a b. 

Sobald die Konzession der Banque Ottomane erlischt, wird in Erwà- 
gxmg gezogen werden, ob ihr Privilegium, Staatsbank zu sein, aufrecht- 
erhalten werden soll. Die Banque Ottomane hat bei Ausbruch des 
Weltkrieges eine befremdliche Haltung eingenonunen. Die hiesigen 
Direktoren richteten sich bloC nach den Befehlen des Pariser imd des 
Londoner Komitees. Bei Eintritt der Tiirkei in den Krieg verabschie- 
dete die Regierung die englischen und franzosischen Direktoren und 
emannte drei osmanische Direktoren. Die fremden Direktoren ver- 
lieCen die Stadt. Obwohl die Kapitalien der Bank feindlichen Staaten 
gehòren, sind die Geschàftsbeziehungen der Bank zur Regierung kor- 
rekt. •' Der Minister kam sodann auf dic Osmanische Nationalkreditbank 
zu sprechen und sagte:, ,Nach dem gegenwàrtigen Stande ist diese Bank 
keine Staatsbank. Ihre Statuten enthalten keine Bestinimung, die die 
Privilegien der Banque Ottomane Ijeeintràchtigen kòimte. Solange 
die Konzession der letzteren fortdauert, wird sie keine Beeintràchti- 
gung erfahren. Die Osmanische Nationalbank wird keine Banknoten 
ausgeben, da dieses Recht ausschlieClich der Banque Ottomane zu- 
steht. Die Statuten der Nationalkreditbank .sehen nicht einmal vor, 
daC sie Schatzscheine au.sgeben kòunte." 

Trotz alledem nimmt man in informierteu KreLsen als sicher an, 
daC die neue ottomanische Nationalkreditbank die zukiinftige Staats- 
bank der Tiirkei ,sein wird. Die Privilegien der Banque Ottomane 
wiU man nicht aufheben und .soll man auch nicht verletzen. Aber auf 
dem Wege, der mit der Aufhebung der Kapitulationen begonnen hat, 
woUen die Leute der neuen Tiirkei fortschreiten. Sie werden sich 
.schlieClich auf diesem Wege kaum aufhalten lassen. 

Mit unverhohlenem VerdruC .sieht man natiirlich diese Ent- 
wicklung in Frankreich und England. Die Pariser Blàtter schreiben, 
daC von der Erteilung des NotenemLssionsrechts an die neue Bank 
keine Rede sein kònne, da das Privileg der Ottomanbank noch mehrere • y f 
Jahre laufe. Bis dahin sei es wahrscheinlich, daC die Ereignis,se die C\^ít t ^ i-’ 

Absichten der Jimgtiirken àndern wiirden. 

* « 

* 

2 * 



20 


Orientalicus: 


Wir schlieCen liierau einen sehr instrnktiven Artikel, den Dr. C. A. 
Schaefer - Berlin iiber die Ottomanisierung der Ottoman- 
bank in der ..Frankfurter Zeitung" (21. Novemlier 1916) veròffent- 
lichte: 

,,Vor einigen Wochen wurde bekannt, daC die tiirkische Landwirt- 
schaftsbank, die bisher nur ein Schattendasein fiihrte und eigentlich 
nur einen Verwaltungszweig der Regierung darstellte, imter der Lei- 
timg eines deutschen Generaldirektors einer griindlichen Reform imter- 
zogen werden soll. Damit ist der erste Schritt zur tiirkischen Bank- 
reform getan. Noch aber harrt eine weit groCere und schwierigere 
Reformaufgabe ihrer Losung als couditio sine qua non der tiirkischen 
Wirtschaftsreform: die Umgestaltung der Ottomanbank. der Zentral- 
bank der Tiirkei, in eine lediglich tiirki.schen Interes.sen dienende 
Zentralnotenbank. Bisher war weder ilir Verhàltnis zum turki.schen 
Staate geklàrt, obwohl sie auf Grund des Artikels i der Konzession 
vom 4. Februar 1863 das Vorrecht einer ,,Banque d’Etat“ besaC, 
noch wurde bisher ihre auf Artikel 9 dieser Konzession beruhende 
Tàtigkeit tils Zentralnotenbank den wirtsciiaftlichen Bediirfnissen der 
Tùrkei im vollen Umfange gerecht. Inwieweit an diesen, wàhrend 
des letzten halben J ahrhimderts herrschenden Zustànden der alte 
tiirkische Staat selbst schuld war, .sei hier uneròrtert. Auf jeden Fall 
schàlen sich aus den bei der Ottomanbank durchzufiihrenden Refor- 
raen zwei als unerlàClich heraus: einerseits die Klàrung der Macht- 
befi^nisse der Bank als Organ der Regierimg. anderer.seits die Aus- 
dehmmg und Vertiefimg ilirer Pflicliten als Zentralnotenbank. 

1. Ottonianbank und Staat. 

'^Die ,,Banque Iinpériale Ottoinane" ist eiu Geschòpf des Krimkrie- 
ges, da England und Frankreicli der Tiirkei gegen RuCIand zur Seite 
standen; sie wurde von englischen und franzòsischen Finanzmànnem 
(danmter den Gebriideni Pereire) ini Jahre 1863 gegriindet, wobei 
sie die seit 1856 bestehende, rein englischen Ausfuhrinteressen dienende 
,,Ottoman Bank“ iibemahm. Die tiirkische Regierung, schon damals 
in Geldnot, verlieh ihr alle Vorrechte, die die Zentralbank eines Landes 
zur Erfiillung ihrer besonderen Aufgaben (Vennittlung von Staats- 
anleilien, Sanienmg der Wàhrung, Pflege des Kreditgeschàftes ini 
Rahmen einer planmàCigen FilialpoUtik) braucht. Damit war es 
England imd Frankreich, die iiberdies auf den auf dem Pariser Kon- 
greC (1856) seitens des tiirkischen Staatsmannes AJi Pascha 'gestell- 
ten Antrag, die Kapitulationen aufzuheben, nicht eingegangen waren, 
gelimgen, sich einen einzigartigen Stiitzpunkt im tùrkischen Wirt- 
schaftsleben zu sichem, der selbst wàhrend des jetzigen Krieges noch 
der Entente wertvolle Dienste leistet. Dieser Charakter der Ottoman- 
bank als einer ,,auslàndischen Staatsbank", wie sie àhnlich z. B. die 
,,Imperial Bank of Persia" darsteUt, muCte es notwendigerweise mit 
sich bringen, daC ihre BankpoUtik im Dienste der auswàrtigen PoUtik 
Englands und Frankreichs stand, ein Zustand, der naturgemàC eine 
gedeihUche, kontinuierUche Entwicklung der tiirkischen Bankver- 
hàltnisse nicht zuUeC. Solange Englands Ziel die Erhaltung der Tiirkei 
als Vorposten gegen eine russische Bedrohung Indiens war, koimte 
sich auch die Ottomanbank ein nationales Màntelchen umhàngen; 



Die Osmanísche Nationalbank. 


21 


die Ubernahnie der ..Defence Loan“ in der kritischesten Periode des 
russisch-tiirkischen Krieges 1877/78 niufite ihr in der Tat den Nimbus 
der ..Staatsbank" verleihen. Als aber nach DLsraelis Tod (1881) die 
englische Politik miter Glad.stone tiirkenfeindliche Bahnen einschlug, 
England sich von den tùrki.schen Finanzge.scháften zmiickzog (von 
1881—1898 .sank die englLsche Beteiligung an der tùrkischen Staats- 
schuld (ohne Tùrkenlase) von 28,9 FTozent auf 10,9 Prozent), als ùber- 
dies Frankreich den .•LnschluB an Rufiland gefimden hatte und sclilieB- 
lich der Dreiverband 1907 gegen die deutsche Bagdadbahnpolitik ins 
Leben trat. da muBte auch die Baiikpolitik der Ottomanbank, die 
nach dem Desinteressement Englands an der Tùrkei von der franzò- 
sischen Regierimg ùberwiegend beeinfluCt wurde, eine entsprechende 
Andenmg erfahren, die in den letzten Kriegsjahren denn auch offen 
zutage treten sollte. Sowohl wàhrend des Balkankrieges als auch bei 
dem Eintritt der Tùrkei in den jetzigen Krieg arbeitete die Ottoman- 
bank den Interessen der Tùrkei durch die Verzogervmg bzw. Verwei- 
germig genùgender finanzieller Unterstùtzung direkt entgegen. Ins- 
l)esondere weigerte sich die Ottomanbank. als Ende 1914 auch die 
Tùrkei sich genòtigt sah, ihren ..fmanziellen Landstumi" zu mobili- 
.siereu, den IJmlauf der mit Zwangskurs versehenen Banknoten trotz 
der von der Pforte in .Au.ssicht gestellten Sicherheiten zu erhòhen. 
So wurde die Frage der ..StaaLsbank" gerade durch die Pflichtverlet- 
zmig der Ottomanbank als NotenbcUik zur entscheidenden Krisis 
gefùhrt, die aber bis heute noch keine endgùltige Lòsung gefunden hat. 

Aber nicht nur ihrer politischen Ge.sinnung nach war die Ottoman- 
bank keine StaaLsbank, auch rein tcchni.sch genommen war sie bi.sher 
keine Staatsbank oder auch mir eine ..Halbstaatsbank" wie etwa die 
DeuLsehe Reichsbank; weder hatte der tùrkLsche Staat das Stamm- 
vermc^en der Bank gestellt, noch vorvvaltete er die Bank. noch fiel 
ilun der (iewinn ganz oder teilwei.se zu. TaLsàchlich hatte er auf 
Gmnd des Artikels 3 der Konze.ssion nur das Recht, eine formelle 
Staatskontrolle auszuùben, tind zwar durch einen im Einverstàndnis (!) 
mit dem Verwaltungsrat und den Komitees der Bank emannten Kom- 
missar, der das Recht hatte. von der GeschàfLsfùhnmg der Bank 
Kenntnis zu nehmen und auf die genaue Ausfùhrmig des Konze.ssions- 
fermans zu achten. In die Verwaltmig und Gescháftsfùhrmig .selbst 
durfte er sich nicht eimnischen. Femer emannte die Pforte einen 
Rechnimgsfùhrer (,,mouha.ssébedji"), dcr speziell die Finan^eschàfte 
des Tre.sors mit der Bank kontrollierte. Auf die Be.setzung der Direk- 
toren.stellen (die Generaldirektion war durch emen Franzxìsen und 
einen Englànder vertreten) hatte die Regierung keinen EinfluB. -Auch 
hier galien vielmehr die beideu Koniitees von London imd ParLs, die 
.,jede Macht zm Leitung, Kontrolliemng und tJtjerwachimg der 
(J^rationen der Bank haben" (Artikel 7 der Konze.ssion), den Aus- 
.schlag. (Die ^yptLschen Filialen stehen .seit 1905 unter der be.son- 
deren und au.sschlieBlichen Leitmig des Ixmdoner Komitees.) Die 
formelle StaaLskontrolIe kam weiter darin zum Ausdruck. daB die 
au^egcbenen Banknoten das Siegel des Kommissars tmgen; die 
Banknotenpolitik selbst unterstand laut Artikel 21 der Statuten den 
Komitees. Auch war die Bank dem Publizitàtszwang unterworfen 
und muBte jeden Monat einen AusweLs und einc Jahresbilanz ver- 



22 


Orientalicus; 


òffentlichen. Dieser Vorschrift kam aber die Bank nur in einem ge- 
wissen Umfange nach. So hat sie z. B. niemals ùber die Zusammen- 
setzung ihres Kassenbestandes, der doch gerade in der Tiirkei recht 
bunt sein dùrfte, in den MonatsausweLsen bzw. Jahresbilanzen nàhere 
Angabcn gemacht, insbesondere nicht ùber ihren Goldvorrat (tùr- 
kisches und auslándischcs Gold), wicwohl das Recht der Notenausgabe 
sie dazu hátte veranlas.sen mùssen; auch lieCen die Geschàftsberichte 
an lakonischer Kùrze uichts zu wùnsehcn ùbrig. Die Reformierung 
der Publizitàtsvorschriften wird daher eine nicht unwichtige Spezial- 
anfgalx; sein. 


Reformvorschlag. 

Das Ziel der tùrkischen Bankrefonn ist die Schaffung einer ilire 
Notenausgabe auf das ganze Reich ausdehnenden Zentralnotenbank, 
auf die die Regierung den ihr von Staats wegen zustehenden EinfluC 
in volleni Umfange ausùbt. Dazu ist aber die Umwandlung der pri- 
vaten Ottomanbank in eine reine Staatsbank nicht notwendig. Gegen 
eine Verstaatlichung sind die gleichen Bedenken aber noch in ver- 
starktem MaCe vorzubringen, wie z. B. gegen die Verstaatlichung der 
Deutschen Reichsbank. Nein, der Giarakter der ,,HaIbstaatsbank‘‘ 
geniigt vollkomraen zur Wahrung des staatlichen Einflusses. ^lithin: 
privates Kapital, aber materielle Staatskontrolle, d. h. staatliche Auf- 
sicht imdLeittmg, Erhebimg der Augestellten zuStaatsbeamteu, staat- 
liche Gewirmbeteiligung als Entgelt fùr die Gewalurung des allmàhlich 
rentabel werdenden Notenprivilegs. liinzu kàme die Kontrolle durch 
die Finanzpresse, insbesondere der auslàndischen, auf Grund mòglichst 
detaillierter Monatsausweise der Bank. Was die privatc Zusammen- 
setzimg des Kapitals betrifft, so wird sie in Aubetracht der geringen 
einheimischen Kapitalkraft fùr lange Zeit noch vorwiegend auslàn- 
disch bleiben mùssen ; einer kùnftigen Beteiligimg auch des englischen 
und franzosischen Kapitals steht dalier grundsàtzlich nichts im Wege. 
Es fragt sich nur, ob in Zukunft das englische vmd franzòsische Kapital 
sich dazu hergeben wàrd, zur Erstarkung einer Zentralbank (namentlich 
auch im Hinblick auf ihre Goldpolitik) beizutragen, deren Regieruug 
eine auswártige Politik treibt, die der Englands und Frankreichs nicht 
parallel làuft. Eine Umschichtung der auslàndischen Beteiligung 
dùrfte daher doch wohl aus politischen Grùnden bis zu einem gewi.ssen 
Grade eintreten. 

An sich bestùnde ja aucli die Mòglichkeit, die Konzession der Otto- 
maubank, die bis 1925 gilt, einfach aufzuheben, was mit dem anti- 
staatlichen Verhalten der Bank sehr wohl zu begrùnden wàre und eine 
neue Bank an ihre Stelle zu set7,en. Doch ist in Anbetracht der Tat- 
sache, daC die Ottomanbank sich in der langen Zeit ihres Bestehens 
mit deni tùrkischen Wirtschaftslelx;n von allen Banken am engsten 
verflochten hat, von diesem Wege aLs einem hòchst imwirtschaftlichen 
abzuraten. Der Weg der Ausbildung der materiellen Staatskontrolle 
ira AnschluO an Bestehendes ist òkonomischcr und kanu zimi gleichen 
Ziele fiihren. Wir mùssen uns aber tiarùber klar bleiben, daC auch 
die materielle Staatskontrolle ,,Schall und Rauch“ ist, falls nicht die 
Regienmg ùber genùgende politische Macht verfùgt. Bisher, solange 
die Tiirkei infolge politLscher Olmmacht imd imter dem Drucke der 



Die Osmaniscbe Nationalbank. 


23 


Kapitulationen nicht ihren Standpunkt wahren koimte, hátte ihr das 
Recht der materiellen Staatskontrolle auch nicht viel genùtzt. Von 
nun an aber wird die politische Erstarkung der Tùrkei auf Gnmd ihrer 
militárischen Leistungcn und des Biindnis.ses mit Deutschland. dem 
um seiner selbst wiUen an einer starken Tùrkei gelegen ist, sowie der 
Abschaffung der Kapitulationen, die zum Budgetdefizit wesentlich 
beigetragen hatten, der materiellen Staatskontrolle der tùrkischen 
Regierung ùber die Ottomanbank lebenswarmen Inhalt geben kònnen. 

2. Die Ottomanbank als Zentralnotenbank. 

Bisher war die Ottomanbank in erster Linie Finanzagent der Re- 
gierung und Kreditbank im weitesten Siune, Notenbank aber nur fùr 
Konstantinopel und Umgebimg. Ihr Wesen als Notenbank charak- 
terisiert sich daliin: 

a) Sie besitzt ein vollstàndiges Notenmonopol, mithin die Voraus- 
setzung zu einer Zentralnotenbank. 

b) Die Noten haben gesetzliche Zahlkraft, sind (im Frieden) jeder- 
zeit einlòsbar (tatsàchlich in Gold, gesetzhch aber nicht ausdrùckhch 
festgelegt), jedoch gnmdsàtzlich nur am Orte ihrer Ausgabe, d. h. bis- 
her in Konstantinopel. worauf auch der Vermerk ..remboursable 
à Constantinople" hindeutet. 

c) Der Kassenbestand muC mindestens ein Drittel der umlaufendeii 
Noten betragen; eine weitere ..bankmàBigc" Deckung ist nicht aus- 
drùcklich vorgesehen. Dafùr ist die Notenausgabe direkt kontin- 
gentiert (vor dem Kriege auf 2 Mill. tùrk. Pfund). 

Zur Begrùndung der Nichteinlòsung der Noten in der Provinz 
fùhrte die Ottomanbank vor allem das Moment an, tlaB gerade in der 
Provinz infolge der frùheren PapiergeldmiBwirtscliaft die Banknoten 
der Ottomanbank mit MiBtrauen betrachtet werden. DaB dies fùr 
den Kleinhandel zutraf, soll nicht geleugnet werden, nicht aber auch 
fùr die groBen, verstàndigeren Geschàftsleute. Die Tatsache, daB der 
Banknotenumlauf in Konstantinopel von 8700 tùrk. Pfund Ende 1863 
mit natùrlichen Schwankimgen auf i 176 165 tùrk. Pfund Ende 1913 
stieg (trotz Balkankrieg!), bewies das wachsende Vertrauen der grò- 
Beren Geschàftsleute zur Banknote der Ottomanbank. DaB gerade 
der GroBhandel der Haupttràger die.ses zunehmeuden Notenmnlaufes 
ist, geht daraus hervor, daB vor dem Kriege nur groCe Banknoten zu 
100, 50 und 5 tùrk. Pfund sich im Verkehr halten konnten, wàhrend 
die i-Pfimd-Note, die die Ottomímbank vorùbergehend einfùhrte, 
und die mehr fùr den tàglichen Gebrauch bestimmt sein .sollte, sofort 
zur Pràsentation gelangte. Die ganz groCen Noten zu 50 und 100 tùrk. 
Pfund hatte die Ottomanbank im Jahre 1905 gerade iiiit Rùcksicht 
auf die Geschàftswelt und den gesteigerten Warenuinsatz eingefùhrt. 
Was aber fùr Konstantinopel recht ist, ist fùr Adrianopel, Smyma, 
Beirut, Aleppo, Damaskus und andere Provinzen billig. Es ist nicht 
einzusehen, warum die groCen Geschàftsleute dieser Stádte weniger 
banknotenfreundlich ge.sinnt sein .sollten, wenn auch dort die Ottoman- 
bank fùr die Einlòsbarkeit der Noten Sorge trùge imd .so ein Disagio 
der Note in der Provinz nicht entstehen kònnte. 

Der eigentliche Grund fùr die bisherige Nichteinlòsxmg der Noten 
in der Pro^únz Lst aber der, daC die Ottomanbank bei einer Einlòsung 



24 


Onentalicus: 


der Noten an den Filialen dort Goldreserven in einer, vom privat- 
wirtschaftlichen (!) Standpunkte unproduktiven VVeise hátte halten 
miissen. Cberdies konnten die anderen Banken hierin einen billigen 
Weg sehen, diu-ch Pràsentation der Noten in der Provinz die durch 
das Risiko der schwierigen Transportverhaltnisse entstehenden be- 
sonderen Goldversendungskosten auf die Ottomanbank abzuwàlzen. 
Diese Moglichkeit hàtte man aber dadurch einschrànken kònnen, daU 
man die .-Ottomanbank emiàchtigt hàtte, ilire Noten bei den Zweig- 
anstalten niu’ so weit einzulò.sen, als es deren Barbestánde und Geld- 
bediirfnisse gestatten, eine Einschrànkung, die selbst in Deutschland 
diu-ch § i8 des Reichsbankgesetzes vorgesehen ist. Uberdies wàre es 
ja, da die Ausdehnung des Notenumlaufes mu' schrittweise geschehen 
kann und soll, nur darauf angekonimen, die Noten an solchen Filialen 
einlòsbar zu erklàren, die durch die Eisenbahn (via Konia, Adrianojjel) 
bzw. durch das Schiff (via Beirut, Trapezunt) schneller und mit 
geringerem Risiko zu erreichen sind. Der Ottomanbank kam es aber 
darauf an, iliren Goldbe.stand, nicht zmn letzten aus politischen 
Griinden, mògUchst in Konstantinopel bzw. in ihrer Eondoner und 
Pariser Filiale zu zentralisieren. So kam es. daB bei Ausbruch des 
Krieges im August 1914, wo sich, obwohl die Tiirkei selbst noch uicht 
in den Krieg eingetreten war, sowohl auf .seiten des Staates infolge der 
Mobilisierung als auch im Publikum infolge des erwachten MiB- 
trauens ein gesteigertes Bediirfnis nach Bargeld bemerkbar machte, 
die Tiirkei in Ermanglung einer wirklichen Staatsbank auf das Mittel 
der gesteigerten Notenausgabe zwecks Eindàmmmig der Geldkrisis 
verzichten und sich mit dem ErlaB eines Moratoriums anfangs August 
begniigen muBte, wàhrend dessen namentlich die Deutsche Bank 
und der Wiener Bankverein im Gegensatz zur Ottomanbank, deren 
Eondoner imd Pari.ser Filialen es sich seit die.ser Zeit angelégen .sein 
lassen, auf Umwegen Gold ams der Tiirkei .sogar herauszupmnpen. 
groBe Smnnien Goldes durch Spezialkuriere unter den gròBten Schwie- 
rigkeiten nach Konstantinopel brachten, wo es dann leider in deni 
seine Guthaben bei den Banken abhebenden Publikum versickerte; 
das in Konstantinopel in den ersten Kriegsmonaten von der Bevòlke- 
rung aufgespeicherte und vergrabene Geld, das fast aus,schlieBlich 
aus Gold besteht, schàtzt man allein auf 10 Mill. túrk. Pfimd (= rund 
200 Mill. M.). So hat die Ottomanbank am Ende ihrer fùnfzigjàhrigen 
Tàtigkeit die Maske fallen lassen, und wir kòmien das Urteil des 
òsterr.-imgarischen Konsulatsberichtes von Konstaiitinopel fùr 1914 
nur unterschreiben: ,,Die Ottomanbank verwendet die Noten in ihreni 
Geschàftsinteresse, ohne auf die allgemeinen wirtschaftlichen imd 
finanziellen Bedùrfnisse der Tùrkei Rùck.sicht zu nehmen." 

Weshalb eine supplementàre bankmàBige Deckung (durch Wech.sel) 
der mnlaufenden Banknoten, die heute in den fortge.schrittenen 
Staaten die Hauptdeckimg der Noten darstellt. der gegenùber die 
Barvorratsquote erst in zweiter Einie in Betracht kommt, nicht aus- 
drùcklich vorgeschrieben ist, erklàrt .sich daraiLS, daB das Wechsel- 
geschàft*) in der Tùrkei wirtschaftlich wie handeLsrechtlich noch nicht 

*) Uber das Diskont- und VorschuBgeschàft wie ùberhaupt ùber 
die bisherige Tàtigkeit der Ottomanbank vgl. mein Buch ,,Ziele und 
Wege der jungtùAi.schen Wirtschaftspolitik". Karlsruhe 1913. 



Die Osmanische Nationalbank. 


25 


die Bedeutuug wie in Europa hat. Die Banknoten sind daher schlecht- 
hin durch sànitliche Aktiva der Bank, wovon allein die Bardeckung 
(durch den Kassenbe.stand der Zentrale) durchschnittlich 70—75% 
betràgt, als gedeckt anzusehen; iiber die Hòhe der Deckung durch 
Gold insbe.sondere hat sich die Ottomanbank avisgeschwiegen. Auf 
jeden Fall ist aus der hohen Bardeckung zu er.sehen. daB der gròBte 
Teil der Noten bisher nur den Charakter ..unproduktiver Zertifikat- 
noten" besaB. 


3. Reformvorschlag. 

Diu'ch den Krieg ist der Obergang der Tiirkei aus dem ,,Prà- 
kapitalLsmus" in den ..Friihkapitalismus" beschleimigt worden; da- 
mit aber tritt sie zugleich in diejenigen Phasen der Kreditwirtschaft, 
in denen gerade die Banknote eine fiihrende Rolle spielt. Vom privat- 
wirtschaftlichen Standpimkt soll die Note den kurzfristigen Betriebs- 
kredit der Geschàftswelt befriedigen, vom volkswirtschaftlichen 
Standpimkt soll sie die Schwankmigen des Geldbedarfes ausgleichen, 
denen gerade die agrare Tiirkei wàhrend der Emtezeit unterworfen 
ist. (Bisher SilljerabfluB nach der Provinz wàhrend der Emte und 
Steigenmg des Wertes der Silberinedjidie in Konstantinopel!) Mithin 
Lst die eigentliche bankpolitische Aufgabe der Ottomanbank in den 
nàchsten Jahrzehnten die Organisation mid Sichemng eines nach 
volkswirtschaftlichen Gesichtspimkten geregelten Notenumlaufes, um 
die Ela,stizitàt der Wàhrung herbeizufiihren, die gemeinwirtschaft- 
lichen Aufgaben der Ottomanbank als Zentralnotenbank treten in den 
Vordergmnd, wàhrend iln-e privatwirtschaftlichen Neigxmgen als 
Kreditbank zuriickgedràngt mid eingeschránkt werden miLssen. 

Zur Durchfiihmng der Notenbankpolitik sind aber zwei wichtige 
Vorau.ssetzmigen zu crfiillen: eine planmàBige Filialpolitik und eine 
.systematLsche Wàhnmg.spolitik. Die Filialjxilitik hat zwei Ziele zu 
verfolgen: die .■\u.sdehnmig des Filialiietzes und des.sen OrganLsienmg. 
Die Ausdelmung des Filialnetzes hat ohne Riicksicht auf privatwirt- 
schaftliche Rentabilitàtslierechnmigen zu geschehen; zweifellos wer- 
den auch liier mit der Zeit, wie bei deni Kilometergarantiesystem der 
Eisenbahnen. die reproduktiven Wirkungen in Ge.stalt einer gesunden- 
den W'àhnmg (Ans.schaltung der Geldwechsler und Bereitstellung ge- 
niigenden Kleingeldes) und der Pflege eines zweckniàBigen Kredit- 
geschàftes (Bekànipfung des W'uchers) die Unterhaltung der neuen 
Filialen wieder wettniachen. Nach Art. 6 der Konzession.sakte sind 
Filialen zu errichten, ..soweit es die Bedurfni.s,se und Interessen des 
Reiches Und des Tresors verlangen". Die Ottonianbank hat aber diese 
Vorschrift, obwohl sie immerhin ein groBes P'ilialnetz besitzt, zu sehr 
in ihreni Interesse ausgelegt; so hat .sie z. B. 1910 in Manchester eine 
Agentur errichtet, obwohl fiir eine tiirkische Zentralbank keine Ver- 
anlassuug vorliegt, in die P'eme zu schweifen; aber die Fòrderung des 
Exports von Manchesterwaren (die englische Ausfuhr nach der Tiirkei 
besteht zu 70% aus Textilwaren) lag eben im Intere.s.se der englisch- 
franzòsischen Ottomanbank. Seit deni neuen Regime hatte sie sich 
- jedoch zu einer expan.siveren Filialjxilitik bequemt, und es kam be- 
ziiglich dieser Frage zu Anfang des Jahres 1911 eine Konvention init 
dem turkLschen Finanzmiui.ster zustande. _ 



26 


Oríentalicus: 


Die Organisierung des Filialnetzes ist im Sinue einer ..dezentrali- 
sierten Zentralisation" durchzufiihren. Dies erweist sich im HinbUck 
auf die geographische Ausdehnung des Reiches, die geographische und 
vòlkische Verschiedenheit der einzelnen Reichsteile und die infolge 
der mangelnden V'erkehr-seinríchtungen herrschende wirtschaftliche 
Dezentralisation als notwendig. Die Filialen der Hauptstàdte der 
Provinz sind zu Zentralbanken zweiten Ranges umzuwandeln, die in 
der Reichshauptkasse in Konstantinopel ilire Spitze sehen. Ohne die.se 
Nebenzentralbauken ist eine planmàQige Gold- und Noteneinlosungs- 
poUtik nicht durclizufiihren; die PoUtik des ,,remboursable à Con- 
stantinople" muC aufhoren. Sollte man sich dazu entschlieíSen, einen 
offizieUen Diskontsatz') einzufiihrcn, danu diirfte das S^^tem der 
russLschen Reichsbank, dcr es ausdriicklich erlaubt ist, nach Gegenden 
und Kreditarten ver.schiedene DLskontsàtze aufzusteUen, fiir die 
Tiirkei das beste sein. -Auch hier sind zur Aufstellung und Durchset- 
zuug von ProvinzialdLskontsàtzen Nebenzentralbanken notwendig. 

Das Ziel der tiirkischen Wàhrungspolitik ist die Durchfiihrung der 
reinen Goldwálirung. eine Aufgabe fiir Jahrzehnte. Zur Erreiclumg 
dieses Zieles niuQ die Ottomanbank von vornherein eine ausgesprocliene 
Goldpolitik treiljen, imd zwar nach innen svie nach auCen. Die innere 
Goldpolitik hat die unzweckmàCige Goldaufliàufung im Publikum zn 
verliindern bzw. die wàhrend des Kríeges versteckten groCen Gold- 
summen den Ncbenzcntralbanken zuzuleiten. llit dieser inneren Gold- 
politik steht aber die Banknoten- und Miinzrefonn in engstem Zu- 
sammenhang. V’or dcm Kríege wurde die Banknote in Konstantinopel 
in Gold eingelòst. Diese Praxis, auf die Provinzen ùbertragen, wùrde 
der kùuftigen inneren Goldpolitik der Ottomanbank direkt entgegen- 
arbeiten, da .somit die Mòglichkeit geschaffen wùrde, der Ottomanbank 
durch Pràsentation in unzweckmàCiger Weise Gold zu entziehen. Um 
dies zu verhindern, muC im Sinne der schon im Art. 11 der Konzession 
verlangten .,Bardeckung“ (,, encais.se") der Ottoinanbaiik das ausdrùck- 
liche Recht gegeben werden, die Banknoten in Gold oder in Silber 
einzulòsen. Dies aber hat zur \’oraus.setzimg, daC der Silberniedjidie. 
der zwar kontingentiertesSperrgeld bleiben muC (die freieSilberpràgung 
ist seit 1880 sistiert), bei allen Zajilungen mid in jedem Betrage an- 
genommen werden muC (wie der deutsche Taler von 1873—>907 
das franzòsische silberne 5 Frankenstùck seit 1873). Nun hat aber die 
neue Mùnzreform, die auf der reinen Goldwàhrung basiert, bestirmnt, 
daC Zahlungen in Silbergeld kùnftig nur bis 300 Piaster angenommen 
werden mùsseu. Dadurcii wird also eine planmàCige Banknoten- imd 
Goldpolitik der Zentralbank nach deni Kriege mimòglich gemacht, 
und wir .sehen daher den grundlegenden Fehler der neuen Refonn 
darin, daC sie die Beziehungen zwischen Banknoten- und Mùnzumlauf 
in der kùnftigen Tùrkei gar nicht berùcksichtigt hat; sie stellt zwar 
den Versuch zu eincr Mùiizreform, nicht aber zu einer W’àhrungs- 

*) Der private Diskontsatz der Ottomanbank richtete sich bisher 
ganz nach der englischen Baiikrate; darauf deutete auch der Passus 
m den Abmachungen mit den Kunden hm: ,,Le taux de . . . % 
indiqué constitue un minimum, mais il est entendu que le taux 
d’intérét de mon compte .sera toujours .supòrieur de . . . % taux 
offíciel de la Banque d’Angleteire". 



Die Osmanische Nationalbank. 


27 

reform dar. An sich mufi das Verlangen der tiirkischen Regienmg, 
endlich einmal dem Wàhnmgschaos ein Ende zu machen, nur begriifit 
werden ;solche Reformen aber kónnen, das zeigt die Wàhnmgsgeschichte 
der hochzivilisierten Lànder, nur Schritt fiir Schritt durchgefuhrt wer- 
den, wobei nicht von vornherein die ideale Wàhrung, sondem stets 
die zweckmàfiige Wáhrung zuerst in Wirkimg tritt. Ob aber die reine 
Goldwàhrung heute schon die zweckmàfiigste Wàhnmg fiir die Tiirkei 
ist, mufi man fiiglich bezweifeln. Ein Staat mit einer passiven Handels- 
bilanz und einer passiven Zahlungsbilanz kaim sich eine reine Gold- 
wàhnmg nicht leisten, denn er hat dauerad mit der Gefalu: des ùber- 
màfiigen Goldabflusses zu kàmpfen, den er nur durch andauerade Auf- 
nahme neuer auslàndiscber Anleihen, ein sehr imgesunder Zustand, 
wieder wettniachen kann. Nach Berichten der tùrkischen Mùnzc 
wurden 1844—1900 fùr 34,7 Millionen tùrk. Pfund Goldmùnzen ge- 
pràgt. Hiervon ist infolge der passiven Handelsbilanz nach Berech- 
nongen Morawitzs, des besten Kenners der tùrkischen Finanzen seiner- 
zeit, die Hàlfte ins Ausland geflos.sen. Nim aber wird in den ersten 
Jahren nach dem Kriege die Passivitàt der Handelsbilanz noch zu- 
nehmen, ja zunehmen mùssen. Denn die Tùrkei mufi erst qualifizierte 
Industrieprodukte (Maschinen usw.) in groCem Umfange einfùhren, 
utn hochwertige Agrarprodukte infolge Steigerung der Produktion in 
einem solchen Umfange ausfùhren zu kònnen, dafl dadurch das Ziel 
der tùrkischen Wirtschaftsp)olitik, eine aktive HandelsbUanz, erreicht 
wird. Die Gefahr des Goldabflusses wird sich daher in den ersten 
Jahren nach dem Kriege noch steigera, imd wir zweifeln nicht daran, 
dafi sich deshalb die Regierung zu einer Revision des neuen Mùnz- 
gesetzes im Hinblick auf die Banknoten- und Goldpolitik der Zentral- 
bank entschlieCen raùssen wird. Fùr die Tùrkei komrat es nicht 
darauf an, den Eindruck zu erwecken, daC, wie es in dem Motiven- 
bericht heiCt, durch die reine (ìoldwàhrung ,,unser Land auch in 
diesem Punkte in die Reihe der am hòchsten zivilisierten Lànder 
gestellt wird“, sondera daC die Wàhrimg den tatsàchlichsten Bedùrf- 
nissen des Landes selbst gerecht wird. Die erste Voraussetzung fùr 
die Wáluungsrefonn aber ist die Bankreform, insbesondere ein mòg- 
lichst ausgebautes Filialnetz der Zentralnotenbank. 

Hàtte das Silbergeld wie frùher imbeschrànkte Zahlkraft, dann 
kòimte also die Zentralnotenbank fùr den inlàndischen Hartgeld- 
bedarf Gold verweigera und statt dessen Silbergeld und Banknoten 
ausgeben bzw. Banknoten in Silber einlòsen; solche Banknoten (zu 
200 Piaster), zahlbar in Silber, waren bereits 1867—1889 in Umlauf. 
Die Ottomanbank zog sie dann aber wieder ein, angeblich, um den 
an sich schon groBen Silberumlauf nicht noch mehr zu vergròCera. 
Dieses Bedenken kòrmen wir nicht teilen. Bisher war der Silber- 
medjidie das Hauptzahlungsmittel der Provinz; die anatolische 
Bevòlkenmg war also schon bisher an starken Silberumlauf gewòhnt. 
Einen ùbermàfiigen Silberumlauf aber kònnte nur dann die Noten- 
politik zur Folge haben, wenn sie inflationistisch gehandhabt wùrde, 
was normalerweise nicht in Betracht kommt. Uberdies soll es ja in 
das Belieben der Zcntralnotenbank gestellt werden, in gewissen Fàllen, 
wo es ihr notwendig erscheint, Gold auch fùr den Inlandsverkehr ab- 
zugeben. Fùr diese Fàlle wird sie sich des oben vorgeschlagenen 



28 


Orientalicus: 


Systems des Filialnetzes bedienen und Barreserven in Gold auBer in 
der Hauptkasse in den Nebenzentralbankstellen und dort produktiv 
verwenden, wàhrend sie die kleineren Filialen in dieser Beziehung an- 
standslos vemachlassigen kann und Gold nur bei wirklichem Bedarf 
dorthin abzuschieben braucht. Dieses System, den Goldumlauf fiir 
den inlàndischen Bedarf mòglichst einzuschrànken, dagegen Gold im 
Interesse des Ansehens der Wàhrung im Auslande fiir die Ausfuhr in 
einer von volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten geleiteten Weise zur 
Verfiigung zu stellen, betàtigt z. B. die Niederlàndische Bank, die 
auch mit einer hinkenden Goldwàhrung zu arbeiten hat, mit gutem 
Erfolg. Dagegen kònnte die Ottomanbank vorerst nicht die entgegen- 
konnnende Stellung einnehmen, die die Deutsche Reichsbank 1873 
bis 1907 einnahm, indem sie von dem ihr zustehenden Recht, in Talem 
in beliebiger Menge auszuzahlen, keinen Gebrauch machte, sondem 
auf Verlangen in Gold zahlte. Die Ottomanbank miiCte vielmehr ihr 
Recht, in beliebiger Menge in Silber auszuzahlen, grundsàtzlich zur 
Geltung bringen. 

Ein Wort noch iiber die Aussichten der Ste^erung des Noten- 
umlaufes auf Gnmd der jetzigen Papiergeldwirtschaft. Der Orientale 
liebt im allgemeinen das Papiergeld nicht, sondem zieht Hartgeld 
vor. So fand deim auch das tiirkische Papiergeld mit Zwangskurs 
nicht iiberall Gegenliebe und muCte in manchen Gegenden mit dra- 
konischen MaCnahmen eingefulirt werden. Aber trotzdem kann das 
jetzige Papiergeld, mit dem jetzt auch der Kleinhandel sich eben ab- 
finden muC, den Boden fiir einen kiinftigen gròCeren Banknoten- 
umlauf vorbereiten, wenn eine Voraussetzimg unbedingt erfiiUt wird, 
die ja auch gesetzlich zugesichert ist: die Einlòsung des Papiergeldes 
zum voUen Nennwert nacli dem Krieg. DaC es iiberdies in Gold ein- 
gelòst werden soU, wie gesetzlich zugesichert ist, ist nicht so wichtig, 
aJs die Einlòsung zuni Nennwert. Man wird froh sein, auch SUbergeld 
zu bekommen, wenn nur zum Nennwert. Uberdies diirfte die gesetz- 
lich festgelegte Goldklausel der von der Zentralnotenbank einzuschla- 
genden inneren Goldpolitik direkt entgegenarbeiten. Auch die Be- 
stimmimg, daC das Papiergeld nach dem Kriege in Gold, und zwar 
in Konstantinopel eingelòst wird, kann nicht aufrechterhalten werden, 
da so das Papiergeld in der Provinz ein Disagio bekommen bzw. es 
behalten muC. Also Einlòsung zu pari (wenn auch nicht in Gold), 
und zwar an aUen Filialen der Ottomanbank, das ist die Hauptsache 
und die erste Voraussetzung, um das Vertrauen zur kommenden 
Banknote zu festigen. 

Die Aufgabe der àuCeren (kildpolitik der Zentralnotenbank wird 
sein, eine imzweckmàCige Goldausfuhr zu verhindem, trotzdem aber 
dafiir zu sorgen, daC die Tiirkei im Weltverkehr als ein Dand der 
reinen Goldwàhrung imgeachtet der inneren hinkenden Goldwàhrung 
bebandelt wird; auch hierzu ist die Zentralisierung der (kildpolitik 
in ihrer Hand notwendig. Diese Aufgabe wird angesicbts der vor- 
làufig noch passiven Handelsbilanz besonders schwierig sein. Dber- 
dies fehlt der Zentralnotenbank das Mittel der àuCeren Diskonto- 
politik, um die áuCere Ck>ldpolitik zu beeinflussen. Selbst wenn sie 
bereits einen offiziellen Diskontsatz hàtte, kònnte sie damit nicht den 
Stand der Wechselkur.se beeinflussen. Noch fiirchtet das Ausland 



Die Osmanische Nationalbank. 


29 


.,in Wàhmng zu geraten"; das Risiko, Gold in der Tiirkei anzulegen, 
ist noch zu groO, und so wiirde selbst der hòchste Diskontsatz keinen 
auslàndischen Diskonteur locken. Wohl aber ist die Ottomanbank 
imstande, durch eine kràftige Devisenpolitik den Wechselkurs zu 
beeinflussen; schon vor dem Kriege hat sie die Devisenpolitik erfolg- 
reich ausgeúbt, dank ihrer groOen Guthaben in Paris imd London 
infolge ihrer reichen Ausstattung mit Kapital. Dazu kam die tmunter- 
brochene Anleihewirtschaft des Staates, die zur dauemden Goldeinfuhr 
oder Bildung von Goldguthaben im Auslande fúhrte und so den 
Wechselkins gewaltsam giìnstig gestaltete. Daher stehen wir vor der 
eigentiimlichen Tatsache, daO die Tiirkei vor dem Kriege (der jetzige 
giinstige tiirkische Wechselkurs ist ein Pall fiir sich) trotz passiver 
Handelsbilanz und passiver Zahlimgsbilanz und trotz Goldausfuhr 
giinstige Wecbselkmse hatte, und zwar infolge einer auf gepumpter 
Goldeinfuhr beruhenden aktiven ,,Kassabilanz". Mit diesem Zu- 
stande muO sich die Ottomanbank auch nach dem Kriege abfinden, 
da die Anleihewirtschaft vorlàufig nicht zu umgehen ist. Dieser an 
sich ungesunde Zustand kann und muO aber mit der Zeit dadurch 
geheilt werden, daO die neue Tiirkei die Wirtschaftspolitik befolgt: 
Kapitaleinfuhr = gestundete Warenausfuhr. Nur eine hochwertige 
wachsende Ausfuhr, die Guthaben im Auslande schafft, kann letzten 
Endes die Wàhrung sanieren und voUblútig machen. Hier aber setzt 
Deutschlands Spezialaufgabe ein. Deutschland muO kiinftig die tiir- 
kische Wàhrung tr^en, indem wir mit allen erdenklichen Mitteln 
die tiirkische Ausfuhr uach Deutschland fórdera und so der Tiirkei 
zu einer sich auf Warentransaktionen aufbauenden und darum .soliden 
Goldeinfuhr verhelfen." 



Allgcmcínc Ùbcrsicht, 

Deutsch-Ssterreichisch-ungarischer Wlrtschaftsverband. Der deutsch- 
òsterreichisch-ungarische Wirtschaftsverband hat am i8. und 19. Màrz 
in Berlin getagt. Den Niederschlag der Verhandlungen bildete der 
folgende einstimmig angenommene BeschluB: 

1. Dnrch einen langfristigen Vertrag zwischen dem Deutschen 
Reiche und Osterreich-Ungam soll ehestens ein Zóìl- und Wirtschafts- 
biindnis mit dem Hauptinhalt einer dadurch gesicherten Gemeinsam- 
keit der Handelspolitik vereinbart werden. 

2. In den beiderseitigen Zolltarifen fùr den wechselseitigen Ver- 
kehr soll eine wesentlich vermehrte Freiliste eingefùhrt und ein Abban 
der wegen der wirtschaftlichen Verschiedenheiten fùr bestimmte 
Waren noch unumgánglich notigen Zólle in Aussichtgenommen werden. 

3. Es ist eine enge wirtschaftliche Annàhenmg an die Tùrkei und 
Bulgarien, die dem Interesse auch die.ser Staaten vollauf zu ent- 
.sprechen hat, anzustreben. 

4. Gleichzeitig mit den Zoll- und handelspwlitischen Abmachungen 
sind auch die grundlegenden Fragen der Verkehrspolitik, insbesondere 
dnrch den Ausbau des WasserstraCennetzes, durch Vereinheitlichung 
der fonnalen Tarifgrundlagen und durch die Handhabung der Tarif- 
politik im Geiste des in Aussicht stehenden Wirtschaftsbùndnisses 
. zu regeln. 

5. Zur Wiederherstellung der Wàhrimg in den verbùudeten Staaten 
sind einheitliche MaBnahmen zu treffen. 

6. Es ist auf eine mí^hchste Vereinheithchung des Wirtschafts- 
und Verkehrsrechts der verbùndeten Staaten hinzuwirken, nament- 
lich aber auf dem Gebiete des gewerbhchen Rechtsschutzes. 

7. Fùr die Ubergangswirtschaft soll unbedingt ein gemeinsames 
imd einheithches Vorgehen Platz greifen. 

* •*< 

dsterreich-Ungarn und dle Ausfuhr nach dem Balkan. In der Sitzimg 
des ungarischen Abgeordnetenhauses vom 19. Februar d. J. àuCerte 
sich der Abgeordnete Dr. Gust. Gratz, der in das Ministerium des AuCem 
als Sektionschef berufen werden und dort die Leitung der Handels- 
politischen Sektion ùbertragen erhalten soU, in làngerer inhaltsreicher 
Rede ùber die kùnftigen Aufgaben der osterreichisch-imgarischen 
Wirtschaftspolitik mit besonderer Berùcksichtigung des Balkans. 
Diesen letzten Teil -seiner Ausfùhrungen mòchten wir hier festhalten. 
Dr. Gratz fùhrte aus: ,,Vom Standpmikt des Exports bieten die 
Balkanstaaten Osterreich-Ungam die weitesten Moghchkeiten dar, 
auf die uns un.sere geographische Situation geradezu gebieterisch 
verweist, und die .sorgfàltige Pflege unserer wirtschaftlichen Bezie- 
hungen mit diesen Staaten ist auch politisch von groCer Bedeutimg, 
weil wichtige Interessen dafùr sprechen, daC in Zukunft wirtschaft- 



Deutsche Zeitungen in Bulgaríen. 


31 


liche Reibungen zwischen uns imd den Balkanstaaten vennieden 
werden und an ihre Stelle das BewuCtsein gemeinschaftlicher Inter- 
essen trete. Die Richhmg, welche die Entwńcklung unseres Handels 
auf dem Oríent genommen hat, ist eine gesunde, ihr Tempo ist jedoch 
absolut unbefríedigend. Einer der Gríinde dafiir, daC wir hinter 
Deutschland zuriickgeblieben sind, liegt — besonders in der Tiirkei 

— darin, daO die Handelsbeziehimgen dort meist von Finanzopera- 
tionen abhángen. Osterreich und Ungam haben aber keine groCen 
Kapitalsiiberschùsse, mit denen sie nach dieser Richtung operíeren 
kónnten. Ein zweiter Gnmd fur die langsame Entwncklimg unsercs 
Exports nach dem Balkan liegt jedoch zweifellos aucb in der Ab- 
.schlieCungspolitik, die wir den Balkanvolkem gegenùber befolgt 
haben. Es ist eine gebieterische Notwendigkeit, Mittel zu finden, um 

— womoglich ohne Beeintrachtigung ernster Interessen — die.se 
Politik von Gmnd auf zu ándem. Es ist der historische und geo- 
graphische Bemf der Monarchie, den Vermittler zwischen Osten und 
Westen zu spielen. Wenn wir die Rohprodukte des Orients nicht aus- 
sperren, sondem .sie ùbemehmen und vermitteln, verhelfen wir nicht 
nur den Balkanstaatcn zu neuen Entwicklungsmoglichkeiten, welche 
in letzter Linie auch uns zum Vorteil gereichen werden, sondem wir 
kònnen auch darauf rechnen, dafl in demselben MaCe, in welchem 
wir ihre Interessen befríedigen, auch .sie unsere Interessen berùck- 
sichtigen und die Einfuhr unserer Waren erleichtem werden. Der 
VermittlungsprozeC kaun sich im Wege einer Veredelung abspielen, 
und es mùCten alle Moglichkeiten, die sich auf diesem Gebiete dar- 
bieten imd die sich nicht nur auf die Brotfrùchte beschránken, auf 
das emsteste studiert werden, imi festzustellen, daC sie mit moglichst 
geringem Nachteil fùr die heimische Produktion verwirklicht werden 
kònnten. Eine zweite Mòglichkeit fiir die Vermittlung bietet sich 
dar, indem wir dié Produkte einfach ùbemehmen und an das Ausland 
weitergeben, wobei auch die Mòglichkeit ins Auge gefaCt werden 
kann, daC wir eigene Produkte nach dem Westen abfùhren imd statt 
dessen entsprechende Mengen derselben Produkte aus dem Oríent 
bei uns einlaí 5 sen.“ 

* -tt 

Deutsche Zeltungen In Bulgarien. Seit dem 22. Pebmar 1917 er- 
scheint in Sofia die ,,Deutsche Balkanzeitung" unter Ĺeitung 
von Kurt Aram. Die ,,Deutsche Balkanzeitung“, deren Grùndung 
mit Unterstùtzung amtlicher deutscher Kreise erfolgte, genieCt auch 
seitens der bulgarischen Regierung weitgehende Fòrdenmg und ver- 
dient weitgehend.ste Unter.stùtzung in deutschem wie in bulgarischem 
Interesse. 

Von òsterreichisch-ungarisclier Seite ist das in Sofia seit ca. 25 Jah- 
ren bestehende Blátt ,,Bulgarische Handelszeitung" angekauft 
worden. Dieses Blatt soll in ein groCes, in bulgarischer und deutscher 
Sprache t^licb erscheinendes Blatt umgewandelt werden, imd in 
erster Linie den òsterreichisch-imgarisch-bulgaríschen Handelsbe- 
ziehui^en dienen. Die Ubemahme der ,,Bulgarischen Handelszeitung" 
durch das ósterreichisch-imgarische Konsortium erfolgte auf Veran- 
lassung tmd mit Unterstùtzung des k. und. k. Ministeríums des AuCera 
in Wien. 



Besondere Úbersicht 


Albanien. 

Wlrtschaftsabteilung des k. u. k. Hauptkommandos in Skutari. Zur 

Fòrderung des Exports aus der òsterreichisch-ungarischen Monarchie 
nach Albanien und allgemeiner Handelsangelegenheiten wurde die 
Warenverkaufszentrale Krakau mit ihren Expositiu'en in Wien und 
Budapest beauftragt, auch die Interessenvertretung der Wirtschafts- 
abteilung des hòchsten Kommandos in Skutari zu íibemehmen. 


Bosnien und Herzegowina. 

ErdSlvorkommen im Majevica-Cebirge. Hofrat Johann Grinuner in 
Wien, der lange Jahre in Bosnien tatig war, berichtet in der ,,Grazer 
Montan-Zeitung" ùber em Erdòlvorkommen in Bosnien, welches im 
Majevica-Gebirge gelegen ist. Er hat im Jahre 1886 fes^estellt, daC 
wenige Jahre vorher auf Veranlassung der Regienmg bei der geolo- 
gischen Untersuchung des Tuzla-Salzvorkominens der Chefgeologe der 
k. k. Geologischen Reichsanstalt C. M. Paul die Ansicht ausgesprochen 
hat, daC dortselbst Erdòl vorkommen dùrfte. Im Jahre 1895 fand 
er an einer Stelle zwischen Tuzla imd Siminhan Erdgase. Hofrat 
Grimmer berichtet hierùber weiter: ,,Die bei den Gasquellen an- 
stehenden Schichten sind quarzithaltige Konglomerate, welche mit 
sandigen Mergeln wechsellagem. Die Quarz- uud Kalkstùckchen der 
Konglomerate sind teils milchigweiC, teils braun gefàrbt. Das Schich- 
tenstreichen verlàuft hier nach 4 h io°, das EinfaUen betràgt 46® 
und ist gegen Sùd gerichtet. Da an der StraCe Tuzla-Siminhan, 
welche vom Gasaustritte etwa einen halben Kilometer gegen Nord 
entfemt vorùber fùhrt, die roten tonig-sandigen Schicliten, welche 
petrographisch den galizischen ,,bimten Tonen“ (oberer Hiero- 
glyphensandstein) und den nunànischen obereozànen Targu-Okma- 
Schichten sehr àhmeln, nach 4 h bis 5 h streichen und mit 20® bis 30® 
gegen Nord einfallen, so ist es klar, daC hier zwischen der Gasaus- 
trittsstelle und der StraCe eine Antiklinale vorhanden ist. Da ich nun 
aus der Literatur wuCte, daC in Galizien erfahrungsgemàC reiche 01 - 
vorkommen an Antiklinale gebimden .sind, hielt ich meinen Fund 
fùr wichtig gem^, mn darùber der vorgesetzten Behòrde Bericht zu 
erstatten. Finanzielle Rùcksichten veranlaCten dieselbe aber, die 
weitere Untersuchung bis zu dem Zeitpimkte zu vertagen, wo die 
Versorgimg der Salinen mit Salzsole gesichert sein werde. Als ich 
nùch mit den Gasquellen sùdlich von Mitrovhan befaCte, erfuhr ich 
auch, daC in der Nàhe der Gasquellen im Jahre 1884 — also zwei 



Bosnien und Herzegowina. 


33 


Jahre vor meiner Ankunft in Tuzla — nahe dem linken Ufer des Jala- 
baches ein sogenannter Sondienmgsschacht abgeteuft worden war. 
Ich lieC mir die dariiber vorhandenen Aufzeichnimgen herausgeben 
nnd fand nun darin verzeichnet, daC in 18 m Schachttiefe fester 
grauer Sandstein angefaliren worden war, der klúftig gewesen ist 
nnd bei dem die Kluftflàchen mit einer schwarzen, bituminòsen 
Masse (Erdpech) belegt waren, femer, daC sich in der Schachtsohle 
in einer Sandsteindriise Bitumen mit Gesteinstuckchen vemiengt vor- 
fanden imd daC, wenn man das zusitzcnde Wasser im Schachte an- 
steigen lieC, .sicli an der Oberflàche Fettaugen zeigten. Dieser Son- 
dierungsschacht, der auf das Salzvorkommen angelegt war, wurde 
bei einer Tiefe von 25 m eingestellt. Die Erdòlspuren hatten sich 
beim Weitertiefen nicht vermehrt. Der erste 4 atsàchliche Erdòlfimd 
aber wurde im Jahre 1896 von einem Bauern gemeldet, der mit 
Erdòl durchtrànkte Erde auf seinem Felde im Dorfe Rozanj — ca. 
20 km nordòstlich der Eisenbahnstation Siminhan — gefimden und 
sie nach Tuzla gebracht hatte." 

Der Pllaumenhandel wShrend des Krleges. Die ,,Bosnische Post" 
schreibt: Der Pflaumenhandel Bosniens stand vor dem Kriege in 
groCer Bliite und konnte nach Serbien, welclies im Pflaumenhandel 
die erste Stelle einnahm, gleich an zweiter Stelle genannt werden. 
Wàhrend der letzten zwei Jahre ist aber infolge des Krieges ein 
wesentlicher Riickgang eingetreten, doch kann ungeachtet dessen 
konstatiert werden, daC von der vorjàhrigen, wenn auch schwachen 
Emte, noch groCe Mengen guter gesunder Ware vorhanden sind. 
In Brcko allein, das im Zentmm des Pflaumengebietes liegt, imd seit 
jeher der Hauptliandelsplatz mit Pflamnen war, liegen derzeit 150 
Waggoiis Pflaumen zmn Teil lose in Haufen, zum Teil in Sàcken 
und transportbereit. Der Abtransport findet per Bahn und Schiff 
statt. Die tàgliche Zufuhr betràgt in den letzten Tagen 50—100 kg 
nnd soUen noch groCe Mengen in den verschiedenen Ortschaften auf- 
gebracht werden kònnen. Die Pflaumenemte Bosniens wird fur das 
abgelaufene Jahr auf 1200 Waggons geschàtzt, wovon 550 Waggons 
auf den Brckoer Bezirk entfaUen. Die Pflaumen werden verschieden- 
artig in den Handel gebracht. Als Korbware, gedòrrt in Sàcken und 
Kisten (etouvierte Pflamnen) oder aber zu Lekvar und Slibowitz 
verarbeitet. An Korbware wmde vor dem Kriege pro Jahr 1000 Wag- 
gons ausgefuhrt, 1916 bloC 200 Waggons. Die Produktion an Lekvar 
betrug 60 Waggons gegeniiber 1000 vor dem Kriege. Der Kauf und 
Verkauf der Pflaumen und des Lekvar liegt in den Hànden eines 
Bankkonsortimns, welchem die privilegierte Landesbank fiir Bosnien 
und Herzegowina an der Spitze steht. Letztere hatte auch vor dem 
Kriege den gròCten Anteil am Maumenhandel. Den Einkauf be- 
sorgen wàhrend des Krieges dazu bestinmite Kommissionàre, gewesene 
Pflaumenhàndler. Ein Sortieren der Pflamnen findet mangels ge- 
niigender Arbeitskràfte wàhrend des Krieges nicht statt. Die nach 
Brcko eingefiihrte Ware wird von Fachleuten stets genau iiberpriift, 
so daC gesagt werden kann, daC die Ware mit wenigen Ausnahmen 
gut gedòrrt imd gesund ist. Nicht gut gedòrrte Ware wird nachge- 
priift und nachgedòrrt, imbrauchbare zm Schnapsbrennerei verwendet. 
Die Nachfr^e nach Pflaumen und Lekvar ist im allgemeinen, besonders 

BaÌlcao-RevQe. IV, i. 3 



34 


Besondere Cbersicht: 


in Deutschland, sehr stark und bat sich letzteres gróiiere Mengen iii 
Serbien gesichert. 

Erstc Bosnbche Ammonbik* und Sodatabrik A.-O. In die Verwai- 
tung dieses Unternehmens werden Vertreter der Allgemeinen V’er- 
kehrsbank und des GroBhandlungshauses Schòller & Co. in Wien 
eintreten. 

Der Krlegszuschiag im Eisenbahnlrachtverkchr. Die in Osterreich- 
Ungam am i. Februar 1917 im Eisenbahnfrachtverkehr als Kriegs- 
zuschlag in Kraft getretene Tariferhòhung von 30% ist von dem 
gemein.samen Finanzministeriiun benutzt worden, lun in Bosnien und 
der Herzegowina alten Klagen iiber imzulàssige Begiinstigxmg der 
bosnischen GroCindustrie gerecht zu werden. Die Ausnahmetarife 
sind eingeschrànkt wofden; anderseits haben Sàtze des Lokalgiìter- 
tarifs, de.ssen Hòhe vielfach beanstandet worden ist, eine ErmàBigung 
erfahren. DaB trotz der letzteren die 30% Kriegszuschlag eine be- 
achtenswerte Mehreinnahme ergeben werden, wird erwartet. 

Bulgaríen. 

Flnanzlage. Die Ungarische Bank- und Handels-A.-G. in Budapest 
behandelt in der soeben erschienenen ersten Folge ihrer periodischen 
^Ctteilungen die Volkswirtschaft Ungams, Bulgariens imd der Turkei. 
Wir entnehmen den ausfiihrlichen, durch reiches Zahlenmaterial er- 
làuterten Auslassungen nachstehende Darlegimg der Fianzlage Bul- 
gariens: 

FleiB, Sparsamkeit und Pflichtgefiihl kennzeichnen das bulgarische 
Volk; eine richtige Erfassimg des allgemeinen Interesses, eine soziale 
Gesetzgebung und die bewuBte Pflege des nationalen Gefùhls aber 
die Leiter seines staatlichen Lebens. Der rasche Aufstieg des bul- 
garischen Wirtschaftslebens gelangt auch in .seinem Staatshaushalte 
zuni Ausdmck. Die ordentlichen Ausgaben des bulgarischen Staates 
betrugen im Jahre 1887 nur 55 MiU. Leva, im Jahre 1911 aber schou 
rund 190 MiU. Leva. Das Jahr 1912 brachte mit dem Ausbmch des 
Balkankrieges neue Lasten, und Bulgariens Eingreifen in den Welt- 
krieg fiihrte gleichfalls zu weittragenden Veràndenmgen seines Staats- 
haushaltes. Bulgariens Staatshaushalt zeigt in den dem BaUcankriege 
vorangegangenen fiinf Jahren folgendes Bild: 


A. Staatseinnahmen: 


Jahr 


AuOerordentlicbe i 
Einnahmcn 
(Anleiben, ZoU* 
cinnahmen usw.) 

Iieva 

Gesamt* 

einnabmcn 

Leva 

1906 

I 3 S 456412 

9029 725 

144 486138 

1907 

148 672 312 

92 832 238 

241504 550 

1908 

150 697 227 

80 I7S 174 

230 872 402 

1909 

166 611 III 

33 308 156 

199 919 268 

1910 

180 926 673 

85 017 512 

265 944 186 

1911 

198 795 814 

5 044 456 

203 840 270 










Bnlganen. 


B. Staatsausgaben: 


Jahr 

OrdentUche 

Ausgabcn 

Lcva 

AuBerordeatliche 

Atsgaben 

Geaamt’ 

sumae 

I^va 

1906 

136 701606 

II735 388 

148 436 994 

1907 

146 581415 

93 476 488 

240 057 903 

1908 

153 701023 

89 503 963 

243 204 986 

1909 

158955 340 

33142 437 

192 097 778 

1910 

198121118 

31 081 688 

229 202 807 

I9II 

181021721 

21 821 658 

202 843 379 


Der Voranschlag des Jahres 1915 sah Ausgaben von 275,36 Mill. 
Leva, Binnahmen von 276,37 Mill. Leva vor. Zur Deckung der Zinsen 
der Staatsschulden warenin den Voranschlag fiir 1915 61,39 MiU. Leva, 
aJso etwa 25% der staatlichen Einnahmen eingestellt. Bevor Bul- 
garien in den europàìschen Krieg eingriff, bezifferte sich die Summe 
der bleibenden Staatsschulden mit 616 459 454 Leva. Diese Schulden- 
last bedeutete also 129 Leva auf jeden Kopf. Einzehi aufgezáhlt 
sind die bleibenden Staatsschulden die folgenden: 


Anleihe 

Nennwcrt 

Leva 

In Umlauf 

Leva 

6% Pfandanleihe (1892) .... 

124 962 500 

68 134 000 

5% Anleihe (1902). 

106 000 000 

97 639 000 

5% Anleihe (1904). 

99 980 000 

04 OQS 000 

4V1 Anleihe (1907). 

145 000 000 

140 387 500 

4*/«% Anleihe (1909). 

82 000 000 

81 107 448 

4 Vi% Anleihe (1909). 

loo 000 000 

96 650 000 

6% innere Goldanleihe. 

— 

14 5II 200 

Kosten der Besetzung Ostrumeliens 
an RuQland (zinsenfrei) . . . 

28 669 276 

23 944 376 

Zusammen: 

686 611 776 

616 459 424 


Der Staatshaushalt des Jahres 1915 endete mit einem Eehlbetrag 
von 60 Mill. Leva, das Jahr 1916 aber wird nach Annahme des bul- 
garischen Finanzministers voraussichtlich mit einem Fehlbetrage von 
100 Mill. Leva abschlieBen. Der Gnmd hierfiir liegt einerseits in dem 
geringeren Ertrage der direkten und indirekten Steuem, anderetseits 
aber ist dieser Ausfall auch auf die erheblichen Mehrausgaben des 
Staates zuruckzufiihren. Nicht zuletzt trugen jedoch auch die Zinsen 
der steigenden Staatsschulden, die mit der Kríegsfiirsorge verbunde- 
nen Ausgaben, sowie die Verwaltungskosten der besetzten Gebiete 
zum Entstehen des Fehlbetrages bei. In dem ersten Kríegsjahre 
waren in Bulgarien zur Deckung der Kríegsausgaben 730 Mill. Leva 
voigesehen; von diesem Betrage wnrden bis zum Sommer dieses 
Jahres 580 MiU. Leva tatsáchlich verausgabt. Die Hauptposten der 


Ausgaben sind die folgenden in Mill. Leva: 

1. Schadenersatz fiir beschl^nahmte Rohstoffe.205 

2. Au^aben der Kríegsleitung bis ^i.Mai 1916.260 


3* 
















36 


Besondere Obersicbt: 


3. Unterstùtzung der FamiUenuùtglieder der im Pelde Ste- 


hendeu.32 Vt 

4. Kosten der angeschafften HLsenbahnhilfsniittcl.15 


Der Endsumme der bleibenden StaaLsschulden gegenùber, die sich 
nach obiger Aufstellung auf 620 Mill. Leva beliefen, betrug die Siunme 
der schwebenden Staatsschulden am 31. Mai 1916 1700 Mill. Leva. 
Die Hauptposten der schwebenden Schuld sùid die folgenden in 


MiU. Leva: 

1. Forderung der Banque de Paris et des Pays-Bas ... 90 

2. Forderung der Berliner Diskonto-Gesellschaft.270 

3. Fordertmgen bulgarischer Geldinstitute .225 

4. Verrechnung der Vorschùsse der dcutschen und òsterrei- 

chisch-ungarischen Regienmgen.400 


Nach Schàtzung der bulgarLschen Regienmg erreichen die schwe- 
benden Staatsschulden am 31. Dezember 1916 zwei Milliarden Leva. 
Die Zinsen der Staatsschulden sind in erster Liuic durch Steuem 
gedeckt. Die Steuerkraft des bulgarischen Volkes wird die neuen 
Steuem sicherhch um so mehr bewaltigen kòmien, da die Bevòlke- 
rung heute noch eine verhàltnismàBig sehr geringe Steuerlast zu 
tr^en hat. 

Nttionalbank. Das bisher 20 Mill. Leva betragende Stammkapital 
des Institutes soU auf gesetzgeberLschem Wt^e mn 30 auf 50 MiU. Leva 
erhòht werden. Nach Dmchfùhrung dieser Transaktion wird die 
Bank einschheBhch der Reserven ùl^er ein Kapital von 75 Mill. Leva 
verfùgen. Auch soU die Bank berechtigt werden, der Regierung Lm 
BedarfsfaUe Vorschùsse in doppelter Hòhe wic bisher (100 MiU. Leva) 
zu gewàhren. Femer soUen die sonstigeu Operationen des Institutes 
anf eine breitere Basis gesteUt werden. 

Ausfuhrerlaubnlsse nach den Zentraimáchten. Neuerlich sind einc 
ganze Reihe von Rohstoffen und Produkten fùr die Ausfuhr nach 
Osterreich-Ungarn mid Deutschland freigegeben worden. Es sind 
dies Altmetalle, Kupfer, Nickel, Blei und Messing, femer LederabfàUe, 
Altgummi, Cocons, Kuh- und Zicgenhaare. Auch Schafleder ist in 
einer Menge von 300 000 Stùck gestattet, LammfeUe bis 600 000 Stùck. 
Von Erzeugnissen der Laudwirtschaft sind Mandeln, Obstkerne, 
Pflanzenfett, Eier mid Rùbenabfàlle gestattet. Auch die Freigabe 
von Knochen, Knochenmehl, Mohn, Anis und andereu Heilkràutern 
wird uns zu einer nùtzUclien Ergànzimg unserer Bestànde verhelfen. 
Von groBer Bedeutung ist femer die Freigabe zur Ausfuhr nach 
Deutschland von mazedonischer imd morawischer WoUe. 

Kohlenbergbau. Der ,,Bulgarischen Handelszeitung" entnehmen 
wir: In der bulgarischen Zeitschrift ,,Narodno Stopanstvo" (,.Volks- 
wirtschaft") ist eine interessante Arbeit des Mineningenieurs BogumU 
M. Radoslawow, die den Namen .,Der Bergbau in Bulgarien" fùhrt, 
besprochen. Das Werk zeigt u. a., welch groBe Steinkohlenschàtze 
Bulgarien birgt. Besondere Kapitel widmet der Autor den Minen 
Pemik und Bobov-Dol. 

Von Pernik sagt der Autor, daB bis jetzt noch nicht genaue 
Untersuchungen angestellt worden sind, um den Umfang der ftoduk- 
tivitát dieses Kohlenbassins zu erforschen, obwohl man bei Berùck- 








Bulgarien. 


37 


sichtigung, daC Affleurenifnts (Stellen, wo die Schichten an die Ober- 
fláche hervortreten) an vielen imd rauinlich entfemten Stellen des 
Bassins angetroffen werden, konstatieren kaiin, daC der gròBte Teil 
dieses Bassins produktiv Lst. BLs jetzt sind in diesem Bassin fiinf 
Steinkohlenschichten bekaimt, von denen aber nur drei ausgebeutet 
werden. Wenn man in Betracht zieht, daB die durchschnittliche Tiefe 
(Dicke) der Kohlenflòtze dieser drei Schichten 6,37 m erreicht, deren 
spezifisches Gewicht 1,2 betràgt, konimt man zu dem Resultat, daB 
auf I cbm der Bassinoberflache 7644 t Steinkohle entfallen. Der Ver- 
fasser schàtzt die in Peniik vorhandene Steinkohle auf ca. i 7» Mil- 
liarden Tonnen, mit einem durchschnittlichen Schàtzwert von 10 Leva 
pro Tonne. 

Ober die Jline von Bobov - Dol sagt Dr. Radoslawow', daB aucb 
diese Mine nicht im Detail erforscht ist und das VerhàltnLs zwischen 
produktiveni und improduktivem Teil derselben unbekannt ist. 
Lediglich die Mitte der Mine ist genauer untersucht worden. Das 
Resultat der Erforschung war, daB an die.ser Stelle des Bassins ein 
ganzer Komplex von Steinkohlenschichten gefunden wurde, dessen 
Urafang 25—30 Millionen, nacli anderen Forschern nur 7 MiIIionen 
lietrágt. 

.Angeiiomnien, der V'orrat betràgt nur 10 Millionen und die Jahres- 
produktion der Mine 100 000 t — die bLsherige tatsàcliliche Produk- 
tion betràgt nur 5000—6000 t —. dann hàtte nian in dieser Mine einen 
Exploitationsvorrat fiir 100 Jalne. 

Saatenstand im januar. Iii den ersten 20 Tageii dcs Monats Januar 
war die Wittenmg friihjahrsinàBig milde und regiierisch. Am 20. und 
21. Januar traten fast im ganzen Lande Schncefàlle ehi, die eine plòtz- 
liche Abkiihlung der Temperatur brachten. An einzelnen Orten in 
Siidbulgarien fiel die Teniperatur bis 16® C, in Nordbulgarien sogar 
bis 19® C unter Null. Die Schneedecke erreichte in deii letzten Tagen 
des Berichtsmonats an vielen Stellen einc Hòhe von 25—50 cm. — 
Bis ziun Eintritt der Kàlte gab cs ungefàhr 10 Tage, an denen die 
Witterungsverhàltnisse die Fortsetzung der Feldarbeiten ermòg- 
lichten. Es wurden innerhalb dieser 2 ^‘it Hartweizen, Wintergerste, 
an einigen Stellen auch Sonimergerste, Roggen, Spelz imd Hafer 
au^esàt. .Auch dic Uraackerung der fiir die Aussaat des Maises, der 
Zuckerriiben und anderer Sommerfriichte bestimniten Acker koimte 
wàhrend dieser Zeit fortgesetzt werden. ‘Die hohen Preise, die augen- 
blicklich fiir Tabak gezahlt werden, gaben den Tabakanbauem An- 
regung, eine mòglichst vergròBerte Flàche fiir den Tabakbau vorzu- 
bereiten. — Die Kàltc hat den Saaten bis jetzt nirgends geschadet. 
Sie war ini Gegenteil fiir den Saatenstand von groBeni Nutzen, da 
sie das allzu iippige EmporschieBen der jungen Saaten hemmte und 
dadurch eine kráftige Wurzelbestockung erniòglicht. AuBerdem hat 
die Kalte das Unkraut veriiichtet, das die Felder zu iiberwuchera 
aníing. Auch sind die Felder voii Feldmàusen, die .sich Anfang 
Januar hier und da bemerkbar machten, ge.sàubert worden. Im all- 
gemeinen làBt der Stand der Saateii gegen Ende Januar nichts zu 
wiinschen iibrig. — Die Obstbàume, insbesondere Pfir.sich- imd Man- 
delbàume, die durch die milde Witterung im Dezember und in der 
ersten Hàlfte des Janiiar friihzeitig zur Bliite gelaiigt waren, haben 



Besondere Ubersicht: 


38 

selbstverstandlich durch die Kálte Schaden gelitten, da die Bliiten- 
knospen und Fruchtansátze erfroren sind. Man nimmt jedoch an, 
daQ der dadurch zu erwartende Obstausfall nicht mehr als 5—20% 
betragen wird. Fiir die Pflaumenbàume in Kiistendil und anderen 
Gegenden des Landes war die eingetretene Kàlte von groCem Vorteil, 
da sie die verfriihte Weiterentwicklung der Blútenknospen noch 
rechtzeit^ hemmte. 

Regclung der Tabakaustuhr. Die Ausfuhr von unsortierten Tabaken 
ist verboten worden, um den Kuf der bulgarischen Tabake im Aus- 
land nicht zu gefàhrden. 

Fabrlkncubauten im Industrie-Schutzgesetz. Im Industrie-Schutz- 
gesetz erfàhrt der Neubau von Fabriken in verschiedener Hinsicht 
eine besondere Begiinstigung. Es wird darin nàmlich allen industriel- 
len Untemehmen (und als solche gilt alle Brzeugimg von Halb- und 
Ganzfabrìkaten, Gewinnung von Boden- und Erdprodukten und auch 
landwirtschaftliche Betriebe) u. a. die freie Benutzung aller Wasser- 
kráfte, sofem sie nicht im Privatbesitz sind, die unentgeltliche Her- 
gabe von Bauplàtzeu, die dem Staat, den Kreisen oder Gemeinden 
gehòren, bis zur GròBe von 5 Dekar, Stunduug des Kaufpreises, wenn 
ein gròCeres Gelànde benòtigt wird, bis zu 10 Jahren ohne Zinsen, 
Befreiung von sàmtlichen ZoUgebiihren fiir alle Bau- und Werk- 
stoffe, die nicht im Lande selbst hergestellt werden und zum Betriebe 
unerlàCIich sind, femer fiir alle notwendigen Maschinen, Maschinen- 
teile, Instrumente usw., Befòrdenmg aller fiir die Einrichtung oder 
zum Betrieb notwendigen Mascbinen und Maschinenteile, Konstruk- 
tionsmaterialien, Werkzeuge, Ole, Benzin und Petroleum auf den 
bulgarischen Staatsbahnen mit einem NachlaC von 35% gewàhrt. 
Besondere Vergiinstigimgen werden noch solchen Untemehmen zu- 
teil, welche mit mindestens 5 PS. mechanischer Kraft arbeiten und 
wenigstens 15 Arbeiter beschàftigen. Fiir sie fallen die Gebàude- 
steuem, Patent- und Stempelabgaben fort und es ^vird ihnen kostenlos 
Staatsgelànde ziu' Gewinmmg von Steinen, Sand und sonstigen not- 
wendigen Stoffen ìiberwiesen. Auf Grund dieses Gesetzes waren bis 
1914 in Bulgarien 388 Industrieuntemehmen gegriindet worden, doch 
diirfte sich ihre Anzahl nach FriedensscIiIuC bedeutend vermehren. 
Schon jetzt macht sich in Bulgarien die wachsende Baulust bemerkbar. 
Der Bedarf an Baustoffen und Maschinen wird wahrscheinlich in 
den ersten Friedensjahren in Bulgarien sehr stark seiu. 

Elne Aeroplantabiik In Sofia. Eine Grappe von deutschen Fach- 
leuten hat dem bulgarischen Kriegsministerium ein Projekt vorgelegt, 
das die Errichtimg einer Aeroplanfabrik in Bulgarien vorsieht. Die 
Griindung soll in Form einer Aktiengesellschaft rait bulgarischem 
Kapital erfolgen. Der Aeroplanfabrik .soll eine Schule angegliedert 
werden, die die Ausbildung von niindestens zehn Piloten monatlich 
vorsieht. 

Marltzazflgc. Die ersten Maritzaziige .sind am 22. Januar, 2. Fe- 
bruar und 16. Febmar 1917 in Sofia angelangt. Die Ladung be- 
stand u. a. aus Salz, kaustischer Soda, Eisendraht, Eisenband, 
Bisenblechen, Drahtstiften, Dmckpapier, Schreibpapier und Stiick- 
giitem. 



Gríechenland. — RumánieD. 


39 


Griechenland. 

Nationalbank. Das Institut verteilt fiir das zweite Halbjahr 1916 
wieder 125 Drachmen, so daB sich die Jahresdividende auf 250 Drach- 
men stellt. 

£in Ernahrungsmlnisterium. Nach imkontrollierbaren Pressemel- 
dungen soll der gríechische Ministerrat beschlossen haben, alle MaB- 
nahmen zu treffen, die es Griechenland ermòglichen, seinen Bedarf an 
Nahnmgsmitteln selbst zu decken. Ein Emàhrrmgsrainisteríum soll ge- 
schaffen worden sein, dessen Leitvmg von Charilaos iibemommen wurde. 

Eisenbahngesellschaft Athen—Peloponnes. Dic Einnahmen des ver- 
flossenen Jahres haben diejenigen von 1915 um 3 100 000 Drachmen 
iiberschritten. Nachdem bereits eine Ab.schlagsdividende von 2 Drach- 
men gezahlt wurde, hofft man in .Athen auf eine Restdividende von 
4 Drachmen. 

Die Societe Hellenlque des Vins et Spiritueux (Kapital to Mill. 
Drachmen) zahlt als Dividendc 18 (i. V. 13) Drachmen. 

Rumàníen. 

Regelung des Geldumlaufes. Wie dasNeueWienerTagblatterfàhrt, 
steht im Einvemehmen zwischen dem Deutschen Reiche und Oster* 
reich-Ungam eine durch die Verhàltnis.se gebotene Verordnung be- 
treffend die Regelung des Geldumlaufes im okkupierten Rumànien 
bevor. Da das rumànische Noteninstitut .seinen Goldbesitz auBer 
Uand gebracht hat und eine Kontrolle iiber deti Notenumlauf er- 
schwert ist, werden seitens der BancaGenerala Romana, welcher 
ein Notendepartement angegliedert wird, neue Leistiicke in Verkehr 
gebracht werden. Diese Lei werden ihre vòllige Deckung durch Mark 
nnd in Mark umgerechnete Kronen finden, die bei der Banca Generala 
hinterlegt werden. Der Verwaltung des genannten Instituts gehòren 
u. a. von deutscher Seite Generalkonsul v. Schwabach und Dr. Sala- 
mansohn an. 

Das Welnland. Die verbiindeten Tmppen, die uber den waldreichen 
Wall der Ostkarpathen in die fruchtbaren Gefilde der Moldau hinab- 
gestiegen sind, stehen mitten im rumànischen Weinland. Den be- 
riihmtesten W'einort, den Rumànien aufzuweisen hat, Odobesci, 
haben sie bereits genommen. In all den Tàlem, die in den letzten 
Tagen von den Heeresberichten genannt wiu'den, im Putnatal, Trotus- 
tal, Oitoztal, Susitatal usw. liegt. Weinbeig an Weinberg, wenigstens 
an den nach Norden geschiitzten Hàngen, und der gròCte Teil der 
dortigen Bevòlkenmg nàhrt sich hauptsàchlich vom Weinbau. Er 
ist das bedeutendste Wahrzeichen der ganzen Karpathengegend der 
Moldau. Zwar selbstverstàndlich, .steigt die Weinrebe auch hier nicht 
iiber eine gewisse obere Grenze hinauf, am besten gedeiht sie in den 
nach Siiden oder Siidosten sich òffnenden Tàlem. Der Boden eignet 
.sich iiberall fiir den Weinbau, da er kiesel- imd kalkhaltig ist. Die 
bedeutendsten Weinbaudistrikte Riunàniens sind Putna, Rimnic- 
Sarat, Teonciu und Bakau. Sie Uefem ungefàhr die Hàlfte des nunà* 
nischen Gesamtertrages. Die Moldau weist gegen 60 000 ha Weinbau- 
flàche auf, die Walachei dagegen auf etwas iiber 40 000. 



40 


Besondere Ubersicht: 


Vor deni Krieg versprach sich Rumánien iiberaus viel von seineni 
Weinbau. Es hoffte mit seinen Erzeuguissen nach und nach den 
europàischen Markt zu erobem und namentlich in Deutschland niit 
Erfolg den franzosischen Weinen Konkurrenz zu machen. Auf den 
meisten landwirtschaftlichen Ausstellungen Deutschlands erschienen 
deshalb nunànische Weinproben, deutsche Laboratorien fàllten dar- 
iiber wissenschaftliche Urteile, und groOe Weinhàuser suchten den 
rumànischen Neuling langsam bei mis einzufiihren. Namentlich fiir 
einige bestimmte Sorten wiurde eine eifrige Reklame gemacht. Da 
war z. B. der Kotnar, die vornehmste Reklamemarke, der Odobe.sci, 
der Nicotesci, der Dragasani, der Wein von Orovitza usw. Bald kani 
man jedoch dahinter, daC hier niclit alles stimme. Rumánische 
Schriftsteller wiesen z. B. darauf hin, daC echter alter Kotnarweiii 
kaum mehr zu haben sei; die wenigen und kleinen Weinberge seien 
fast ganz von der Reblaus zerstòrt worden und die spàrlichen Ober- 
reste befànden sich in den Hànden eiues GroCgnmdbesitzers, der 
nur wenig von seinen Erzeugnissen abgebe. Aufierdeni miifiten die 
Kotnarweine lange Jahre liegen, ehe sie trinkbar seien. Das gleiche 
gelte aucli von der friiher beriihniten Weinsorte Sealu-Mare, von der 
heute nur noch der Name iibrig geblieben sei. Die Reblaus habe an 
diesem Ort alle Weinberge zerstòrt. 

Trotzdem hatte Runiànien in den letzten Jahren eine zienilich 
bedeutende Weinausfulír, sonderbarerweise in betràchtlichen Mengen 
nach Frankreich. Man darf mit Sicherheit annehmcn, daC die.se 
rumànischen Weine in Frankreich zu franzòsischen lungewandelt 
wurden imd als solche in den Handel kamen. Das wiirde mu" fiir die 
Giite der rumànischen Weine sprechen. In der Tat lauten denn auch 
die wissenschaftlichen Zeugnisse deutscher Chemiker und Weinkenner 
fiir den nmiànischen Wein sehr schmeichelhaft. Professor Hamni z. B., 
der von der rumànischen Regierung eingeladen UTirde, die Weinorte 
der Moldau persònlicli zu besuchen und zu .studieren, schrieb: ,,Der 
starke goldgelbe Kotnar ist bei guter Behandlung ein durchaus edler 
Wein, àhnlich dem Tokay, aber geistiger und weniger siiC. Alter 
Kotnar erweist sich als durchaus gesund, aufierordentlich feurig, mit 
starkem Weinaroma und àhnelt dem spani.schen. nicht siiCen Malaga- 
wein." Etwas herber und trockener sei der rubinrote Nebunawein, 
der dem besten Santorinwein gleiclie, nur stàrker sei und imange- 
nehmer mimde. Die Piatraweine wiederum glichen dem Tokayer. 
Dagegen hatte Professor Hanim die nachlà.ssige Behandlmig der 
Weine und den Mangel an guten Kellem imd Fàssern zu tadehi. Auch 
der Berliner Chemiker Bischoff, der von der mniànisclien Regiermig 
mit der Untersucliung von Mold.'iuvvein beauftragt war, àuCerte sicli 
dahin, daC diese deni Bordeauxwein und den besten italienischen 
Weinen vollstàndig gleichwertig seien. Zur Hauptsache hat man 
es mit Rotwein zu tun. Nur Odoljesci liefert einen WeiCwein. Pro- 
fessor Hamm hielt ihn beini Betrachten fiir Wasser, so hell war er. 
Beim Kosten dagegen war er siiC, leicht und iiberaus prickelnd. 

Die mmànische Weinherrlichkeit wurde teilweise durch die Reb- 
laus zerstòrt. Im Jahre 1885 trat die.ser Schàdling zum erstenmal 
im Lande auf, ohne daC man ilm gleich erkaimte. Er breitete sich 
rasch aus und rief entsetzliche Verwii.stungen hervor. SchlieCIicIi 



Rumánien. 


41 


inuBte die Regierung einschreiten. Sie tat es niit groBer Energie. 
indem .sie, trotz des Widerstandes der Weinbauer, alle befallenen 
Rebgelànde von Grund auf zerstòrte. An einzelnen Orten kam es zu 
blutigen ZusainnienstòBen zwischen den Bauem und den ausfiihrenden 
Beamten. Die Regiemng ver.sprach jedoch, die Weiiiberge spàter 
wieder herzustellen. Sie lieB aus Anierika Millionen von Sctzlingen 
amerikanischer Weinreben koniineti und verteilte sie imentgeltlich 
an die Geschàdigten. Aber wie in Frankreidi und in Italien, so haben 
sich die amerikanischen Reben auch in Rumànien nicht sonderlich 
bewáhrt. Zunàclist litt die Giite des Weines darunter, imd femer 
verlor die aas Amerika eingebiirgerte Pflanze im Verlauf von einigen 
Jahren ihre Widerstandskraft gegen den tierischen Schmarotzer. 
Immerhin konnte man auf diese Weise der Reblaus im groBen imd 
ganzen Herr werden. Der rumànische Weinbau, der tatsàchlich zu 
groBen Hoffnungen berechtigt, hat also seine eigentliche Entwick- 
lung nodi vor sich, (Bukarester Tagebl., 23. i. 1917.) 

Bojar und Bauer. Ein schwedischer Gelehrter, der Philologe J. A. 
Davidsson, der jahrelaiig in Rumànien geweilt hat und init Volk und 
Sprache des Landes durchaus vertraut geworden ist, veròffentlicht 
in ,,Politiken“ eineii Aufsatz, der wertvolle Mitteilungen ùber das 
Verhàltnis von Bojaren und Baiiem in dem durch den frevelhaften 
Leichtsimi einer politischen Clique in so schweres Elend hineinge- 
dràngten Lande enthàlt. Dort, wo Rmnàniens unermeBliche Ebenen 
sicli dehnen, dort haben die Bojaren ihren GroBgrundbesitz, der sie 
in den Stand setzt, in Paris, in den eleganten Badeorten oder auch 
den Spielhòllen Europas ein ùppiges und mùBiges Leben zu fiihren. 
Meilenweit erstrecken sich da die Ackerflàchen, ohne von einem 
Busch oder von emem Hiigel unterbrochen zu werden und alle stehen 
reich in dem kostbaren Weizen, den Sonne imd Regen segnen. So- 
weit der Horizont rcicht, nur Acker an Acker. Sehr selten taucht ein 
Dòrfchen auf, dessen Hàuser dann ganz elend, meist aus Lehm er- 
richtet und mit Stroh gedeckt sind. Zuweilen sind sie selbst in die 
Erde hineingebaut. Noch finden sich in Rumànien 30 000 solcher 
Erdhùtten, Bordei, wie sie dortzulande genannt werden, die als Be- 
hausung mensclilicher Wesen dienen mùssen. Betritt nian eine dieser 
Hùtten, so findet man darin keinen Hausrat, nur etwa eine Holz- 
pritsche, die als Schlafstàtte dient, imd vielleicht noch eine hùbsch 
gemalte Kiste, worin' die reichbestickten F'esttagskleider aufbewahrt 
werden. An den Wànden aber hàngen zahlreiche Heiligenbilder, 
denn die Bevòlkenmg hàlt treu an der griechisch-katholischen Kirche 
und ihrem Glauben fest. Mitten unter diesen elenden Erdhòhlen 
imd strohgedeckten Lehmhàaschen erhebt sich in der Regel ein groBes, 
hùbsches Bauwerk mit luftiger Veranda. Dort wohnt der Verwalter, 
der meist ein Jude ist. Es gibt ùber 300000 Juden in Rumànien, 
die im allgemeinen bei den Bauem àuBerst verhaBt sind; und wenn 
sich der Bauer, wie z. B. in den Jahren 1864, 1887 und 1907, gegen 
seinen Unterdrùcker, den Bojaren, erhebt, dann geht es zunàchst 
immer gegen die verhaBten Juden. Der gròBte Teil des rmnànischen 
Bodens ist das Eigentmn der reichen Bojaren, mid die meisten Bauem 
mùssen auf den Gùtem der GroBgrundbcsitzer Fronarbeit leisten. 
Nur ein Siebentel der mmanischen Bauern besitzt .selbst Land, so 



42 


Besondere Obersicht: 


daB sie einigermaíkn leben kònnen, aber fúnf Siebentel oder etwa 
3 Mill. Menschen haben eine Jahreseinnahme von durchschnittlich 
120 Frankcn — wohlgemerkt: fiir die ganze Familie! Dagegen 
záhlen die GroCgrundbesitzer zusaminen nicht mehr als etwa 4000 
Familien, und diese 4000 Bojarenfamilien besitzen etwa ebensoviel 
Land wie eine Million Bauemfamilien. Davon emten sie iin Durch- 
schnitt ein Jahre.seinkommen von 20000 Franken fiir die Bojaren- 
familie. 

Der rmnànische Bauer fiihrt unter diesen Verhaltnissen ein kiimmer- 
liches Dasein, und sein einziger Lebenstrost sind Gesang imd Tanz. 
Des Abends tanzt die Jugend auf den LandstraCen den alten National- 
tanz Hera und singt dazu wehmiitige Liebeslieder, die sog. Deinas. 
Oft kommt aucli ein Cebzar, ein wandemder Spielmaim, des Weges 
. imd singt Raik Doims oder Lieder von Heldentaten in fremden 
Lándem. Dann lauschen die Burschen imd Màdchen voUer Begehr, 
imd in ihrer Schwàrmerei schlieíien sie Wahlbriiderschaft miteinander 
fiirs ganze Leben, die am selbigen Tage vom Priester in der Kirche 
eingesegnet wird. Aber wenn die Jugend des runiànischeu Bauern 
von einer eigenartigen Poesie iiberstrahlt wird, so hort das gar bald 
auf, wenn die jungen Leute erst in die Tretmiihle der tàglichen Arbeit 
kommen. Dami wird das Wirtshaus ihre Zuflucht. Es gibt in Rumà- 
nien iiber 20 000 Kneipen, d. h. eine Kneipe auf je 200 Menschen! 
Da vergiCt der alte Bauer seine jànmierliche Hòhle und sein ganzes 
Lebenselend imd vertrinkt sich seinen Kununer in dem alkoholstarkeu 
Blumenbranntwein, der Tsvicka, Rumàniens Nationalgetrànk, das 
auch sein gutes TeU Schuld daran tràgt, daC der Bauer so ami bleibt. 
Indes aber wird der Bojar reicher und reicher. lu den ersten Jahren 
des Weltkrieges, als Rumànien sich nocli ,,neutral‘‘ hielt, verdienten 
sie an der Komausfuhr geradezu schwindelnde Sununen, und da kaiui 
es denn nicht wundemehmen, daC sie die Mittel dazu haben. in 
Karlsbad oder Monte Carlo ein sorgenloses Leben zu fiihren und sich 
m Bukarest iippige Palàste zu erbauen. 

Scrbíen. 

Wirtschaltllche Verordnungen. Das am 23. Februar zur Ausgabe ge- 
langte Verordnungsblatt der k. u. k. Mihtàrverwaltung in Serbien 
veròffentlicht eine Verordnung vom 19. Januar iiber die Stundung. 
Durch diese mit dem i. Februar 1917 in Kraft getretene Verordmmg 
werden das serbische Gesetz vom 29. JuU 1914 a. St., betreffend die 
Stundung sowie die §§ 6 und 9 der Verordnmig des Militàrgeneral- 
gouverneurs vom 7. Juli 1916, Nr. 33 V.-BL, aufgehoben. Laut § i 
der Verordnung sind murmehr jene aufVertràgen beruhenden und vor 
dem I. Februar d. J. entstandenen Geldforderungen gestimdet, die 
auf Liegenschaften sichergestellt sind oder auf laufende Rechnung, 
Einlagescheine oder Einlagebiicher, auf Versichenmgsvertràge und auf 
Wechsel sich griinden. Das Verordnmigsblatt veròffentlicht des wei- 
teren Verordmmgen, betreffend die Geschàftsaufsicht zur Abwendung 
des Konkurses, betreffend den Zwangsausgleich auCerhalb des Kon- 
kurses imd betreffend die Vollstreckbarkeit zivilgerichtlicher Erkennt- 
nisse und Vergleiche. 



TQiicei. 


43 


Túrkei. 

Die FiiuiizUgc. In der Kammersitzung vom 3. Márz wurde iiber 
den Iítat des neuen Pinanzjahres und damit ùber die ganze Pinanz- 
l^e debattiert. Binem Bericht des Osman. Lloyd (4. Márz 1917) 
entnehmen wir darnber: 

Der Pràsident erteilt dem Berichterstatter des Staatshaus- 
haltsausschusses, Hamid Bej (Aleppo) das Wort. Dieser gab 
zunàchst einen Uberblick ùber das Budget des Jahres 1332 imd macht 
•Angaben ùber die mit diesem vorgenommenen Andenmgen infolge 
der auCerordentlichen imd Ergànzungskredite, die von der Regienmg 
gefordert und von der Kammer bewilligt worden sind. Er macht 
darauf Mitteilungen ùber das Budget des neuen Finanzjahres 1333. 
Der Berichterstatter macht einige erklàrende Bemerkungen ùber die 
Lùcken im Staatshaushaltsgesetz, in bezug auf die Begrùndimg der 
von der Regierung verlangten Kredite und ùber die Organisienmg 
der Staatsverwaltung xmd spricht den Wunsch aus, die Regierung 
mòge in seiner Finanzpolitik sich an das von ihr gegebene Versprechen 
halten, in bezug auf die Ausgaben sich in den durch den Staatshaushalt 
gezogenen Grenzen halten, indem sie auf die Schaffung neuer Ausgaben 
verzichte, da die politische Unabhàngigkeit eines Staates durch seine 
finanzielle Unabhàngigkeit bedingt sei. 

Finanzminister Dschavid Bei ergriff darauf das Wort zu 
einer làngeren Rede ùber die Finanzlage des Landes. Er fùhrte aus: 
,.Ich will nicht die Ziffern des Budgets verteidigen. Wie Sie wissen, 
habe ich weder an seiner Ausarbeitung noch an seiner Besprechung 
im StaatshaushaltsausschuQ teilgenommen. Ich will nur von der Ent- 
wicklung imd den im Leben einer Nation eingetretenen Verànderungen 
sp>rechen, die sich durch ihre beispiellosen Opfer, die sie in den zwei 
Jahren des Weltkrieges gebracht hat, ausgezeichnet hat, indem sie 
dadurch ihre Lebensfàhigkeit bewies — sowie von den tiefen Bre- 
schen, die dieser Krieg in unsere Pinanzorganisation gelegt hat, imd 
sodann ùber die Mittel, fiir ihre Ausbesserimg Erwàgungen anstellen. 

Wir mùssen ùber die Zukunft unseres Landes, wie sie sich nach 
einem ruhmreichen Frieden gestalten wird, die ungeschminkte Wahr- 
heit kennenlernen. Danun trage ich kein Bedenken, Ihnen unsere 
finanzielle Lage wàlurend der bisherigen Kriegszeit im einzelnen aus- 
einanderzusetzen. Ich hoffe sogar, daU unsere Versammlung und die 
ganze Nation daraus eine Lehre entnehmen werden. Ubrigens haben 
ùberall, bei Freund und bei Feind, die Reden, die von mal^ebender 
Stelle ùber die finanziellen Schwierigkeiten gehalten wmden, nicht 
etwa Unheil gestiftet, sondem den Nationen gròCeren Mut und gròflere 
Aiadauer im Kampfe verliehen. Nach den Unglùcksschlàgen des 
Balkankrieges standen wir im Begriffe, Vertr^e mit den Groflmàchten 
abzuschlieflen. Aber inzwischen brach der Krieg aus. Wir hatten 
unverzùglich imsere Armeen raobil zu machen und wuCten, was uns 
erwartete. Wir haben deshalb Maflregeln ergriffen. Wir nahmen 
Requirierungen vor und hielten die Hàlfte der Beamtengelder zurùck. 
Als wir in den Krieg eintraten, hatten wir nur den Rest unseres Gut- 
habens bei der Ottomanbank, das beiflt i 213000 tùrk. Pfund zu 
unserer Verfùgimg." 



44 


Besondere Obersicht: 


Der Minister spricht dann in langerer Ausfiilirung iiber die Finanz- 
lage des Reiches seit der Kriegserklàrung. ,,Das mit ims verbiindete 
Deutschland", so fiihrte er aus, ..schoB ims 5 Millionen tiirk. Pfund in 
Gold und zum ZinsfuQ von 6% vor. Dieser VorschuO wird nach dem 
Kriege in eine langfristige Anleihe konvertiert werden. Um diese Zeit 
beliefen sich unsere Militàrausgaben auf 500 000 tiirk. Pfimd monat- 
lich. Im Monat Januar 1915 bewilligte uns die deutsche und die 
òsterreichisch-migarische Regienmg einen VorschuB von 6559000 
tiirk. Pfund. Dieses Mal jedoch wurde, in Anbetracht der Tatsache, 
daB man in allen kriegfiihrenden Làndem das Gold im Lande behielt, 
und weil Deutschland davon keine Ausnalime machen konnte, der 
Betrag dieses Vorschusses in Gold in bestimmten Kassen in Deutsch- 
land und Osterreich-Ungara deponiert, und wir gaben die erste Serie 
des Papiergeldes heraus, die sechs Monate nach dem AbschluB des 
Friedens einzulosen ist. Unsere militàrischen Ausgaben waren in- 
zwischen auf i MiUion monatlich angewachsen. Die deutsche Re- 
gierung hat uns deshalb wieder in Schatzscheinen und zweimal 
7 902 000 und 11 700 000 tiirk. Pfund vorgeschossen. Der Betrag 
dieser Vorschiisse kam in Papiergeld zur Ausgabe. 

Nach diesen drei Serien Papiergeld kam eine vierte fiir eine Summe 
von 27 777 940 tiirk. Pfund. 5 Millionen davon wurden von uns in 
Konstantinopel zur Verfiigung der deutschen Regierung gehalten. 
Die.se Summe sollte unsere Kriegsausgaben bis zum i. Màrz d. J. 
decken, da inzwischen unsere Ausgaben um i—3 Millionen monat- 
Uch zugenommen hatten. Die fiinfte Serie von 32 Millionen tiirk. 
Pfimd ist bestimmt, unsere Ausgaben bis zum Monat August zu 
decken, wobei 7 MiUionen auf einen Monat veranschlagt werden. 
Hierzu kommen auch noch die Vorschiisse in Mark (25 MiUionen 
Pfund), die Kosten der Mimition (25 MiUionen Pfund) und die 
Eisenbahntransportkosten (20 MilUonen Pfund), wodurch sich unsere 
Schuld an Deutschland bis zum Monat August auf 142 MiUionen Pfimd 
erhohen wird. 

Rechnen wir zu dieser Zahl noch die 240 MilUonen Kronen hinzu, 
die wir von Osterreich-Ungarn leihen werden, sowie die Betr^e, die 
wir fiir Abziige von den Beamtengehàltern, Heeresrequisitionen u. a. m. 
schulden, so beziffert sich unsere Gesamtverschuldung bis Ende 
August auf 180 MUlionen Pfund, was 5 MUlionen Pfund Kriegskosten 
monatUch bei einer gleichmàBigen VerteUung auf die 36 Kriegsmonate 
bedeutet. 

Falls der Krieg bis zum Monat August beendet sein sollte, wird 
unsere gesamte Staatsschuld bis zu diesem Zeitpunkte auf 330 MU- 
Uonen gestiegen sein und bei einer Verzinsmig mit 6% einen jahr- 
Uchen Aufwand von 21 Millionen Pfimd fiir Zinsenzahlung er- 
fordera." 

Der Finanzminister bespricht hierauf eingehend die Sicherheit 
des tiirkischen Papiergeldes imd wendet sich gegen die Speku- 
lanten und die Manover, die eine Entwertung des Papiergeldes her- 
beizufiihren suchen und nicht nur in der Provinz, sondern auch in 
der Hauptstadt zutage treten. Er weist darauf hin, daB es die PfUcht 
der Regierung und der Abgeordneten ist, die Bevòlkerung hieriiber 
aufzuklàren, um .sie vor jeder Schàdigung zu bewahren. 



Turkei. 


45 


Dschavìd Bei schildert die Deckung des túrkisclien Papiergeldes, 
von dem 79 MiUionen in Umlauf sind, und setzt auseinander, dafi das 
ganze Papiergeld in einer Frist von 11 J ahren nach den gesetzlichen 
Bestimmungen allmàhlicti wieder aus dem Verkelu- gezogen werden 
wird, so daC ira zwòlften Jahre nach FriedensschluC auch nicht eine 
Banknote mehr in Utnlauf sein wird. Er erklàrt: 

„In allen Làndern ist das Gold aus dem Verkehr gezogen; alle Re- 
gierungen waren gezwungen, Papiergeld auszugeben, Frankreich fiir 
16 MiUiarden Franken und Osterreich fiir 9—10 MUUarden Kronen. 
Wáhrend aber in keinem Lande das Datmn fiir die Einlòsung des 
Papiergeldes bereits festgesetzt ist, wurde bei uns, da unsere Bevòlke- 
rung an das Papiergeld nicht gewòhnt ist, eine Frist fiir die Einlòsung 
von vornherein bestimmt. Diese Frist betràgt ii Jahre, und die 
deutsche Regierung hat die VerpfUchtung auf sich genommen, die 
Eiulòsung durchzufiihren. Angesichts der Finanzkraft und wirtschaft- 
Uchen Stàrke dieser GroCmacht haben wir kein Recht, daran zu zwei- 
feln, daC sie dieser VerpfUclitung auch voU nachkommen wird. 

Es ist sehr bedauerUch, daC bei uns Spekulanten einerseits und die 
Unwissenheit der Bevòlkerung andererseits unser Papiergeld ent- 
werten. Man denkt hierbei an das Jahr 1293 zuriick, aber damals 
wurde das Papiergeld ohne jede Kontrolle und ohne Biirgschaften 
zmn Schutze der Bevòlkerung in Umlauf gesetzt, weil das staatliche 
Budget ein Defizit aufwies. 

Man kann dagegen einwenden, daC auch unser jetziges Budget 
ein bedeutendes Defizit aufweist, darf aber nicht vergessen, daC es 
eine starkc GroCmacht, deren Budget kein Defizit besitzt (DeuLsch- 
land). ist, welche sich fiir die Riickzalilimg verbiirgt hat. 

Unser Papiergeld, das in der Tiirkei eine Entwertung von 200 bis 
300%, ja bis zu 400% aufweist, ist ini Auslande sehr gesdiàtzt. In 
Deutscliland kostet das tiirkische Papierpfund 24 Mark und in Oster- 
reich-Ungam 33 Kronen. Im iibrigen kann man die Spekulation leicht 
dmchschaueu, wenn uian die Kmse des tiirkischen Pfmids in der 
Schweiz und in Amerika zum Vergleich heranzieht. In der Schweiz 
gilt das túrkische Pfund 17 Franken imd in Amerika mehr als 3 Dollar. 
Wemi raan also in der Tiirkei mit einein Goldpfund 2, 3, ja selbst 
4 und s Papierpfunde kaufen kann, miiCte man mit diesem tiirkischen 
Goldpfimd bis zu 15 Dollar oder 3 schweizerische zo-Frankenstiicke 
kaufen kònnen. was natiìrlich undenkbar ist. Es ist also leicht ein- 
zusehen, welche Verluste die Bevòlkerung aus der betriigerischen Ent- 
wertung des tiirkischen Papiergeldes erleidet, imd wie groC der Gewinn 
der Spekulanten ist.“ 

Der Minister erklàrt diese Spekulation geradezu fiir Landesverrat. 
Er teilt Einzelheiten iiber die Pràgung von Miinzen in der Tiirkei seit 
der Miinzreforni mit. Die Zahl der in der Tiirkei .seit der Regierung 
des Sultans Medschid bis zm Krieg.serkiarung gepràgten Goldpfunde 
betrug 68 286 000. Die Zahl der in der gleichen ^it gepràgten Med- 
jidics entspricht einem Werte vou 10677000 tiirk. Pfmid, und 
die Pràgung von Scheidemiinzen einem Werte von rmid 2 Millionen 
Pfund. Von diesen Betràgen waren in der Tiirkei vor der Kriegser- 
klànmg etwa 35—40 Millionen tiirk. Pfund im Umlauf. Dieses ganze 
Miinzgeld ist plòtzlich verschwunden. Ubrigens verschwindet uberall 



Besondere Ubersicbt: 


46 

sofort nach einer Kríegserklárung das MetaUgeld aus dem Verkehr, 
da die Bevòlkerung ein natùrliches MiBtrauen besitzt." 

Der Minister kommt nochmals auf die Sicherheit des Papiergeldes 
zuríick und betont die Notwendigkeit, Papiergeld auszugeben. In 
den anderen Lándem, in denen die Kríegskosten geradezu enorm sind, 
haben die Regierungen eine verháltnismáfiig geringere Menge von 
Papiergeld ausgegeben, weil sie ihre Kosten durch innere Anleihen 
deckten, was in der Tiirkei nicht raòglich Lst. 

Der Finanzminister erklàrt hierauf, daB die Regierung dxu'ch ihre 
Vertràge mit Deutschland dafiir gesorgt hat, nach dem Kríege dem 
tiirkischen Papiergeld den gleichen Wert zu sichem, den das deutsche 
be.sitzt. Zu diesem Zwecke hat sich Deutschland verpflichtet, jedes 
Jahr 3'/3 MiIIionen Goldpfunde nach der Tiirkei zu .senden, um 
Papiergeld aus dem Verkehr zu ziehen, selbst wenn die Zahl der ein- 
zulòsenden Banknoten durch wirtschaftliche Transaktionen der bei- 
den Lànder gedeckt sein sollte. Dschavid Bei erklàrte hierauf, daB 
es nach dem Kríege natiirlich die Waren der verbiindeten Lànder sein 
werden, die bei der Einfuhr nach der Tiirkei den Vorzug genieBen 
werden. 

Die v’on Deutschland gewàhrten Vorschu.s.se betreffend, hob 
Dschavid Bei die der Tiirkei von dieser Macht gewàhrte finanzielle 
Iínterstiitzung hervor, die auch darín zum Au.sdruck kommt, daB 
Deutschland bis zur voUstàndigen Einlòsung des Papiergeldes, d. i. fiir 
II Jahre, auf die Bezahlung von Zinsen fiir .seine Vorschiisse ver- 
zichtet hat. ,,Dies ist," erklàrte der Minister, ,,be.sonders nach dem 
Kríege eine sehr wertvolle Unterstiitzung fiir uns. weil dadurch imser 
Budget weniger mit Zinsen iiberlastet wird." 

Der Finanzminister wendet sich hierauf dem Staatskostenvoran- 
schlage zu und hebt hervor, daB sich die jetzt mit 46 MiIIionen bezif- 
ferten ordentlichen Ausgaben im Laufe des Jahres auf 55 MiIIionen 
erhòhen werden, wenn die im Laufe des letzten Jahres verlangten und 
auch fiir das nàchste Jahr notwendigen Naehtragskredite hinzugerech- 
net werden. Sollte der Kríeg das ganze Jahr fortdauem, .so wiirden 
sich die Einnahmen von 23 auf 21 MiIIionen Pfund verringem. Erst 
nach dem Kríege kònnen die Ausgaben herabgesetzt imd die Ein- 
nahmen vermehrt werden. Dann werde die Tiirkei ein ordentliches 
Budget mit Ausgaben in der Hòhe von 40—42 MiUionen Pfund und 
mit Einnahmen von 26—28 MiIIionen Pfund besitzen kònnen. 

Der Minister sprícht auch von der Notwendigkeit. nach dem Kríege 
neue Steuem einzufiihren. Er erklàrt, daB aucb in den anderen kríeg- 
fiihrenden I^dem die Regierungen sich schon jetzt durch neue Steu- 
em bedeutende Einkiinfte gesichert haben, vor allem durch Besteue- 
rung der Kríegsgewinne. ,,Auch wir werden gezwungen sein," erklàrte 
der Minister, ,.da,s gleiche zu tun." 

Die wirtschaftliche Zukunft des Reiches be.sprechend, dríickte 
Dschavid Bei die Hoffnung aus, daB alle Personen, die wàhrend des 
Kríeges dureh deu Handel groBe Gewiime erzielt haben, ihre wirt- 
schaftliche Betàtigung auch nach dem Kríege zum Nutzen des Landes 
fortsetzen werden. Er hoffe aber auch, daB das Ausland der Tiirkei 
zur Hebung ihrer wirtschaftlichen Kraft seine finanzielle Unterstiit- 
zimg werde angedeihen Ias.sen, wenn es .sich davon ùberzeugt haben 



Tiirkei. 


47 


werde, daB das osmanische Volk keineui nationalen Chauviuismus 
huldigt imd nicht fremdenfeindlich ist. 

Zum SchluB verspricht der Finanzminister, sich streng an die 
Grenzen des Budgets zu halten und alle unnòtigen j\usgaben zu ver- 
meiden. 

Seine Rede wird voin ganzen Hause mit lebhaftem Beifall auf- 
genommen. 

Dette Publlque Ottomane. Der Administration.srat der Dette Pu- 
blique veròffentlicht soeben seinen 33. Jahresbericht, welcher die 2!eit 
vom I. Màrz 1914 bis 28. Februar 1915 (nach tiirkischer Zeitrechnung 
also das Jahr 1330) umfaCt. Die Beendigung des Balkankrieges 
schien fiir die Tiirkei eine Periode des Aufschwunges einleiten zu 
woUen. Die intemationalen Verwicklimgen, welche das Tiirkische 
Reich nicht unberiihrt lassen konnten, bereiteten diesen vielverhei- 
Benden Anfàngen ein jàhes Ende. Der Bericht der Staatsschulden- 
verwaltung láBt deutlich die Spuren der groBen Weltere^nisse im 
tiirkischen Wirtschaftsleben erkennen. Im aUgemeinen ist der neue 
Bericht der Staatsschuldenverwaltung wenig geeignet, mit dem Vor- 
jahre veiglichen zu werden. Einerseits kommen in dem jetzt erschie- 
uenen Berichte bereits die territorialen Verschiebimgen der BaUcan- 
kriege zum Au.sdmcke, andererseits fallen sieben Monate des Berichts- 
abschnittes in den Weltkrieg. 

Um einen Vergleich mit dem Vorjahre einigemiaBen zu ermòg- 
lichen, versuchten wir die Bruttoeinnahmen der Schuldenverwaltung 
nachfolgend zu gmppieren: 


>Iir*—Juli {Priedensperiodc) 
Alte Greiucn*) Neue Grenzen 
in Tausenden T. Pf. 

1913/14 1663 1376 

1914/1S 1472 _ 14.U 

— 11.45% +4% 


August—Februar (Kriegspeńode) 
AUe Grcnxeti*) Neue Grcnsen 
in Tausenden T. Pf. 


2384 2137 

1089 1105 

— 54.3% — 48.3% 


Die kaiserlich tiirkische Regienmg hat bekanntUch am 18. Oktober 
1914 den WertzoU von 11% auf 15% erhòht. Diese WertzoUiiber- 
schiisse kommen im Sinne des Muharrendekrets der Schuldenver- 
waltung zugute. Die feindUche Blockade der tiirkischen Kiisten hat 
iiaturgemàB einen bedeutenden Ausfall der Zolleinnahmen zur Folge 
gehabt, welcher durch die ZoUerhòlnmg, wie die folgende Auf.stellung 
zeigt, keineswegs ausgegUchen werden konnte. 


1913/14 

1914/IS 


Zolleinnahmen: 

Màr*—Juli 
in Tausenden T. Pf. 

379 

471 

+ 23,94% 


August—Februar 
in Tausenden T. Pf. 

682 

»44 

— 78,87% 


Von den Gesamteinnahmen entfallen 869 844 T. Pf. It. ,.Prkf. Ztg. “ auf 
Salz, 361 873 T. Pf. auf den provisorischen Zuschlag auf Salz, 304 202 
T.Pf.auf Stempel, 131 186 T. Pf. auf Spirituosen, 69 548 T. Pf. auf den 
ZoUzuschlag fiir Spirituosen, 67 318 T. Pf. auf PUscherei und 42 083 T.P. 


1 ) Also ohne Beriicksichtigung des Bukarester Friedens. 



Besonderc Cbersicht: 


48 

auf Seide. Gegen das Vorjahr zeigen alle diese Ki^ebnisse starken 
Riickgang, der fiir Salz imd Salzzusclilag 352 453 T. Pf., Stemi>el 
115039 T. Pf., Spirituosen nebst Zuschlag 161 662 T. Pf.. Fischerei 
10 107 T. Pf. und Seide 40413 T. Pf. betragt. Fiir die Tabakregie 
brachte der neue Konzessionsvertrag einen Riickgang der Eiimahmen 
um 65 371 T. Pf. auf 887 228 T. Pf. Der Ersatz fiir den bulgarischen 
Tribut ist mit 100 000 T. Pf. miverandert gebliel>en, dagegen sind 
die 130 000 T. Pf. fiir Zypem bLs auf wenige 987 T. Pf. nicht ein- 
gegangen, und ebenso waren aus den Tabakzelmten (i. V. 229 330 T. Pf.) 
und aus dem ostrumelischen Tribut (i 14 020 T. Pf.) keine Einnahmen 
zu verbuchen. Auch die Tombekiabgabe ist von 58 333 T. Pf. auf 
25000 T. Pf. zuriickgegangen. Der Zollzuschlag ergab nm- 614713 
T. Pf. (i 061 580 T. Pf.). Vom 1. Oktober 1914 ab hat die Regienmg 
die ImportzòUe von 11 auf 15 % erhòht, wodurch der Anteil der 
Staatsschuldenverwaltung auf 7% ansteigt. Die Zinsen des Reserve- 
fonds brachten 60 123 T. Pf. (69610 T. Pf.) und der Tripolisbeitrag 
35 117 T. Pf. (124834 T. Pf.). Gegeniiber dem Durch^hnitt der 
letzten fúnf Jahre zeigen die diesmaligen Einnahmen niit 3 581433T. Pf. 
einen Riickgang um i 275 675 T. Pf. gleicli 26,6%. Die Unkosten 
haben sich von 681 566 T. Pf. auf 619094 T. Pf.. •also uni 62 562 T. Pf. 
gleich 9,18% verringert. Es bleiljen inithin als Nettoeinnahmen 
2888087 T. Pf. (i. V. 4385914 T. Pf.). Da.s Erfordemis fiir den 
Schuldendienst belàuft sich unveràndert auf 2 157 375 T. Pf.. so daC 
trotz des starken Riickganges der Ergebnis.se sich noch ein Uber- 
schuO von 730712 T. Pf. ergibt gegen 2 228 538 T. Pf. im Vorjahr 
und I 585 959 T. Pf. vor zwei Jahren. Davon erhàlt die Regierung 
548 034 T. Pf. (i 671 404 T. Pf.), und zwar stammen hiervon 224 535 
T. Pf. (830 556 T. Pf.) aus dein Zollzusclilag und 323 4^ T. Pf. 
(208949 T. Pf.) aus dem Kriegszuschlag auf Salz imd Spirituosen. 
Von den der Dette Publique verbleibenden 25% des Oberschusses 
mit 182678 T. Pf. (557 134 T. Pf.) sind 40% gleich 73071 T. Pf. 
(222 853 T. Pf.) fiir die Tiirkenlase und 60% gleich 109606 T. Pf. 
(334 280 T. Pf.) zur Verstàrkung der Tilgung der imifizierten Staats- 
schuld zu verwenden. — Der Dienst der imifizierten Schuld erfor- 
derte unveràndert i 691 031 T. Pf. fiir Zin.sen. Davon wurden aber 
in Wirklichkeit nur 332129 T. Pf. bezahlt, und zwar 113091 T. Pf. 
auf den Coupon per 1./14. September 1914 und 219037 T. Pf. auf 
den fiir Màrz 1915. Es bleiben also noch i 358 901 T. Pf. nachtràglich 
zu zahlen, wozu noch 26 656 T. Pf. aus friiheren Fàlligkeiten treten. 
Zu Tilgungszwecken wurden 266 090 T. Pf. der unifizierten Anleihe 
zuriickgekauft, fiir die 216 340 T. Pf. aufgewandt wurden. Von den 
hierfiir zur Verfiigung stehenden 314 260 T. Pf. blieb mithin noch ein 
Rest von 97 919 T. Pf. Dazu tretcn weitere 266634 T. Pf., die fiir 
auflerordentliche Tilgung verfiigbar sind. Bis zmn Màrz 1915 sind 
nunmelu' insgesamt 5,47 Mill. T. Pf. der imifizierten Anleihe zuriick- 
gekauft, wodurch sich der Umlauf auf 36,80 Mill. T. Pf. ermàfligt 
hat. Von den Tiirkenlosen wurden 10650 durch Ziehung und 20 327 
durch Riickkauf getilgt. Da hiervon 2645 abgehen, stellt sich die 
Summe der getilgten Stiicke auf 28 332 im Nominalbetrage von 
224838 T. Pf., wofiir 370003 T. Pf. verausgabt wurden. Auf den 
28./13. Màrz 1914 wurden iiberdies 18273 Oose, die zmn Durch- 



Tiirkei. 


49 


schnittspireise von 6,70 T. Pf. erworben waren, amortisiert. Ins- 
gesamt sind nunmehr 445 063 Lose aus dem Umlauf zuruckgezogen, 
so daC noch i 341 437 in Umlauf sind. 

ZtntraMevlsenkommisslon. Laut der uns vorliegenden Verordnung 
des tiirkischen Finanzministers setzt sich diese ,,commission centrale 
d’opérations de change’’ aus zwei Delegierten des Pinanzministeriums 
und je einem Vertreter folgender Finanzinstitute zusammen: Ottoman- 
bank, Ottomanische National-Kreditbank, Deutsche Bank, Wiener 
Bankverein, Deutsche Orientbank, Salonikibank und Ungarische 
Bank. Der Sitz der Zentrale befindet sich in der Ottomanbank. Pri- 
vate, Gesellschaften oder Departements, die Devisen auf neutrale 
Staaten kaufen woUen, haben sich direkt oder durch Vermittlimg 
der genannten Banken an die Zentrale zu wenden. Sie haben der 
Zentrale im Bedarfsfalle Aufklàrungen ùber die Motive zu geben. 
die sie zu den Devisenkàufcn veranlassen. Die 2 Ientrale liniitiert die 
Preise, zu denen die Operation effektuiert werden darf. und es ist 
verboten, ùber die.se Preisgrenzen hinauszugehen. Die Banken oder 
Provinzbankiers, die als Vermittler fungieren, dùrfen auCer ihren 
, Post-, Telegraphen- oder sonstigen Spesen nur ein halbes Prozent als 
Kommission anrechnen. Die neue Devisenzentrale hat ihre Tàtigkeit 
ain I. Màrz begonnen. 

Neue BankgrQndungen. In Frgànzung unserer Mitteilimg in Heft 12 
S. 735 erwàhnen wir, daC die in Konia gegrùndete landwirtschaft- 
Uche Bank mit einem Kapital von 200 000 T. Pf. ausgestattet wird. 
— Die in Smyrna gegrùndete Winzerbank wird ein Kapital von 
150000 T. Pf., eingeteilt in 30000 Akien a 5 T. Pf., haben. Zweck 
des Untemehmens ist die Fòrderung des Weinbaus, Gewàhrung von 
Vorschiissen an die Weinbauer zu màCigen Zinsen usw. 

Der dsterrelchlsch-ungarische VorschuB an dle TUrkei. Die Kammer 
hat das Gesetz. betreffend den AbschluC eines Vorschusses von 240 
Millionen Kronen mit einer òsterreichisch-ungarischen Bankgruppe, 
genehmigt. Finanzminister Dschawid-Bei legte in Begrùndung des 
Entwurfes dar, der VorschuC, ùber den vor einem Jahre V'erhand- 
lungen angeknùpft worden seien, sei abgeschlassen worden, um die 
fùr Einkàufe in Osterreich-Ungarn auígelaufenen Betràge und die 
den orientalischen Eisenbalmen geschuldete Siminie von 40 Millionen 
Kronen zu begleichen. Die Bestimmungen des Cliereinkommens, 
fùhrte der Minister aus, sehen eine Umwandlimg des Vorschusses ùi 
eine langfristige Anleihe vor, deren Grundlagen bereits festgelegt sind. 
Die Zinsen sollen auf Gmnd des Ertràgnisses der Titres der unifizierten 
tùrkischen Anleihe auf dem Pariser Platze bestimmt werden, dùrfen 
jedoch niemals unter 6% betragen, noch 7% ùbersteigen. Der Mi- 
nister stellte fest, daC dieser VorschuC das erste Geschàft sei, das niit 
einer der zwci in Osterreich-Ungarn fùr Geschàfte in der Tùrkei ge- 
grùndeten màchtigen Gmppen, die ùber je eine Milliarde verfùgen, 
abgeschlossen worden sei, und gab der Hoffnung Ausdmck, daC es 
dem Lande zu groCem Vorteil gereichen werde, wenn auch òsterrei- 
chische und ungarische Kapitalien an Unternehmungen in der Tùrkei 
beteihgt werdeii. 

Wli^haftllche MaBnahmen. Die Kammer genehniigte eùien Nach- 
tragskredit von 15 Millionen Pfund zmn Budget des Kriegs- 

Balkon-Reviie. IV, x. 4 



50 


Besondere Úbersicht: 


ministeriums und die seit einein Monat in Kraft stehende Verordnung. 
t)etreffend die Ivrrichtung einer Zentralkommission fiir das 
Ausf uhrwesen. Hierauf verhandelte die Kammer iiber die Gesetzes- 
verordnung, betreffend die Einrichtung einer unter deni Vorsitz des 
Mini.sters des Iimern .stehenden Abteilung zum Einkauf von 
Getreide und zur Sicherung der Lebensmittelversorgung 
Konstantinopel.s imd der Provinzen. Der Groflwe.sir Talaat Pasclia 
griff wiederholt in die Debatte ein und erklàrte, die Regierung habe. 
ohne Hoclistprei.se festzusetzen. beschlassen, die PreLse mittelbar 
dadurcli zu beeinflu.ssen, dafl .sie die Verteilvmg von Lebensniitteln 
und Petroleum zu billigen Prei.sen .sowie den Verkauf von Fleisch 
organisierte. Die in Rumànien gemachte Beute werde die Aufgabe 
der Regierung erleichtern. 

WledererOffnung; der Borse In Konstantlnopel. Die Regierung hat 
l)e.schlo.s.sen, die Konstantinopler Bor.se am i. Mai wieder zu eròffnen. 

Warenhauser. Von einer mit den Verhàltni.s.sen vertrauten Stelle 
wird dem Berl. Tagebl. (3. 3. 1917) gesclirieben: Vor kurzem ging die 
Naehricht durch die Pre.sse, dafl von amerikanLscher Seite emstlich 
der Gedanke erwogen wird, ein Warenhaus in Konstantinopel mit 
Filialen in den gròfleren tiirkischen Provinzstàdten zu errichten. 
Diese Warenháu.ser sollen sich vor allem niit dem Verkauf von land- 
wirtschaftlichen Maschinen, Sclireibmaschinen, Automobilen usw. 
lie.schàftigen. In.sbesondere sollen sie sich .'\bteilungen angliedcrn, 
die Ersatzteile verkaufen. Auflerdem soll den Kunden des Waren- 
hau.ses eine Reparaturwerkstatt zur Verfiigung gestellt werden. Wir 
haben mit diesem Plane einen neuen Beweis fiir die Riihrigkeit, die 
Amerika ini Orient nach dem Kriege zu entfalten gedenkt. I..eider 
sind bLsher àlinliche deutsche Plàne noch nicht enistlich erwogen 
worden, obwohl es doch gerade Aufgabe der deutschen Kaufleute, 
msbe.sondere auch der groBen Warenhàu.ser, sein .sollte, eine derartig 
hòchst aussichtsreiche Idee, wie dic obige, mòglichst bald in die Tat 
mnzusetzen. BLsher war Deutschland nicht durch grofle Warenhàu.ser 
in der Tiirkei vertreten, vielmehr waren es franzòsische Firmen, wie 
das bekannte, mit einem Kapital von 10 Mill. Fr. arbeitende Waren- 
haus Oro.sdi Back, das bisher im tiirkischen Handel eine fiihrende 
Rolle .spielte, und fiir das auch deutsche Kaufleute in groflem llm- 
fange Waren lieferten. Die.ser Zwischengewinn mufl imbedingt in 
Zukunft deutschem Kapital zugute komnien. Es wàre daher zu 
wiinschen, dafl sicli die fiihrenden deutschen Handelskreise mit dem 
Gedanken der Begriindung eines Warenhauses emstlich beschàftigten 
und sich nicht von den Anierikanern iiberfliigeln lassen. 

Industrlelle Neugríindungen. Fiir die Errichtung einer Spinnerei 
in Bolu hat das tiirkische Ministerium des Innem 5000 T. Pf. be- 
willigt. — Die in Adabasar eròffnete Gerberei soll mit iliren Fabri- 
katen an Sohlenleder ausgezeichnete Ergebnis.se erzielt haben. Eine 
VergròCemng der Fabrik ist in Aus.sicht genommen. — In .\dabasar 
ist im Dezember 1916 eine Fabrik eròffnet worden fiir die Erzeugung 
von landwirtschaftlichen Maschinen, Mòbeln mid anderen Erzeug- 
nissen aus Holz, die ùber 1000 Arbeiter beschàftigen .soll. — Die 
Werft der Adrairalitàt in Isniidt wird vergròCert. — Zur Grùndimg 
einer Verbandstoffabrik in Konstantinofiel mit Spinnerei, Weberei 



Tiirkei. 


51 


imd Bleicherei fand kiirzlich in Berlin in der Deutsch-Tiirkischen 
Handel^esellschaft eine Konferenz sámtlicher Interessenten statt. 
Die eine Hàlfte des nòtigen Kapitals von 2—3 MiU. M. soU von der 
deutschòsterreichischen, die andere Hálfte von der tiirkisdien Gruppe 
aufgebracht werden. 

Schaffung einer Zuckerlndustrie. Der ini Handels- und Landwirt- 
schaftsministerium eingesetzte Landwirtschaftsrat hat sich eingehend 
mit der Frage der Schaffung einer Zuckerindustrie in der Tiirkei be- 
faBt. Zunàchst soll die Mòglichkeit des Riibenbaues durch eine 
ackerbautechnische Konmiission gepriift werden. Die fiir den Anbau 
von Zuckerriiben geeigneten Gegenden soUen in Zonen eingeteilt 
werden; die Ortschaften, in denen Zuckerfabriken zu errichten wàren, 
sind zu bestimmen und festzusetzen, wieviel Fabriken in jeder von 
ibnen gegriindet werden sollen. Den Zuckerfabrikanten ist eine 
Industriefòrdenmgspràmie zu gewàhren. Auf dieser Grundlage ist 
ein Gesetzentwurf auszuarbeiten, der der verfassungsmàCigen Er- 
ledigung miterzc^en werden soll. — Als Riibenbaugebiet werden 
inehrere Zonen in Kleinasien, insbesondere die Hochplateaus der 
Wilajets Angora, MamuretelaSis und Siwas sowie des Sandschak 
Eskischehir bezeichnet. Die Zuckerfabriken soUen den Landwirten, 
die sich mit dem Rùbenbau beschàftigen woUen, Vorschùsse sowie 
-Vckerbaugeràte und Dùnger zur Verfùgung stellen mid aufierdem 
in den ersten Jahren auch die nòtigen Instruktionen erteilen, — In- 
zwischen hat sich in Konia ein Konsortium zur Errichtxmg einer 
Zuckerfabrik m Tschuma gebildet. Das Kon.sortium be.steht aus 
Banken, Groflkaufleuten und Grundbesitzem. Die Gesellschaft .strebt 
die Konzession fùr den Distrikt von Konia und Angora an, femer 
auch das Au.s.schlieBlichkeitsrecht fùr 30 Jahre. Ein groBes ungarisches 
Konsortimn .sucht wiederam die au.sschlieBliche Konze.ssion fùr die 
Errichtung von Zuckerfabriken in der Tùrkei zu erlangen, doch ist 
man in RegierungskreLsen nicht geneigt, ein so umfassendes Privi- 
legimn zu gewàhren. 

Die Seidenkultur im Llbanon. .Seit dem Kriege ist die Seiden- 
produktion im Libanon stark zurùckgegangen. Die Ernte von 1915 
erreichte kamn die Hàlfte einer Normalernte, und die von 1916 wird 
es kaum auf ein Drittel bringen. Bisher ging der gròBte Teil der Emte 
nach Frankreich. Gegenwàrtig ist allerdings an eine Ausfulu der in 
Beirat aufgestapelten Vorràte nicht zu denken, da die Eisenbalm 
durch Militàr- und Rcgienmgstran.sporte zu sehr in Anspruch genom- 
men ist. Es hat sich daher ein deutsches Konsortium gebildet, das 
flie Rohseide per Postkolli auszufùhren versucht. Es wird sich fragen, 
ob diese Versendungsart sich aufrecliterhalten la.ssen wird, da Roh- 
seide unter dein langen Bahntransjxirt leidet. Jedenfalls wird zu- 
nàchst der Ver.such auch dem deutschen Roh.seidenmarkt zustatten 
kommen. 

Tabakregie. Der Finanzmini.ster Dschavid Bei erklàrte bei Be- 
sprechung der Frage der Tabakregie, die die Kammer wiederholt 
lieschàftigte, die Lòsung dieser Frage .sei auch deshalb schwierig, weil 
die Regierang im Einvemehmen niit der Verwaltung der Dette pu- 
blique vorgehen mùsse. Die Kammer be.schlofl seinerzeit die Auf- 
hebimg der Regie und die Einfùhrang des Banderolensystems, aber 

4* 



52 


Besondere Obersiclit: 


die Regierung habe aus verschiedenen Griinden sich bemiiBigt ge- 
sehen. die Konzessionen zu erneuem, wobei ein Vorschufl von andert- 
halb MiUionen geleLstet worden sei. Das betreffende Abkonimen sei 
deni Parlament imterbreitet worden. Kr bedauere, dafl die Mehrheit 
des Ausschu.sses. ohne die Regiemng anzuhòren, die .fVnuuUierung des 
Abkommens aussprach. Der Minister verlangte. dafl der Bericht 
neuerUdi an den Aussdiufl verwiesen und das jetzige System bei- 
behalten werde, da es vorzuziehen sei. Nur einige Bestimmungen des 
Abkommens kònnten vieUeicht geandert werden. Die Tabakregie sei 
keine franzòsische Untemehmuug. denn 6o% der Aktien seien im 
Besitz deutsdier und òsterreichi.sdi-ungarLscher KapitaUsten. 

Zur Lage der Bagdadbahn-Gesellschaft. Der Verlust Bagdads, imd 
sei er auch nicht endgùltig entschieden, weckt Fragen nach den wirt- 
schaftlichen Folgen. Bagdad Lst uns weit mehr ein Zukmiftsbegriff 
als ein Gegenwartswert gewesen. und also steht jede Antwort nicht 
fester auf den Fiiflen, wie vorher das Schlagwort, das den Vorstellungen 
einer kùnftigen Handelsstrafle Hamburg—Bagdad zuversichtlichen 
Ausdmck gab. In Wirklichkeit stellt sich dem Laienurteil nur ein 
einigermaflen faflbares Objekt zur Verfùgung: die Bahn, die den 
Namen der Stadt tràgt, und daher wàre die Frage so zu .stellen, ob 
der augenblickliche Verlust des ineLstgenannten, aber keinesw^s 
aUeinigen Bauzieles iigend etwas an der bestehenden Lage der GeseU- 
schaft àndere. Das ist nur sehr mittelbar der Fall; denn die Ver- 
hàltnisse waren schon in den letzten Jaliren zusehends schwieriger 
geworden und bis zu einem Punkte gelangt, wo das Bauprogramm 
fùr die Gesellschaft zur cma posterior und der Finanzierungsrùckstand 
zur cura prior geworden ist. 

Vier Kiiege haben den normalcn Bau luid Betrieb immer wieder 
gestòrt und gehalten, haben manche finanzielle Unterl^en beein- 
tràchtigt und verkùrzt; andauemde Au.semandersetzmigen mit be- 
teiligten Regiermigen, lange lùndurch auch solche mit den heutigen 
offenen Feinden der Tùrkei hatten zuvor bereits das von dieser Seite 
nur poUtisch empfundene Ge.schàft aufs àufler,ste er.schwert und ver- 
schleppt; und wàlirend des letzten Jahrfùnfts hat sich dann in den 
Rentenansprùchen gegenùber allen horgenden Staaten jene fast 
katastrophale Steigerung eingesteUt. die auf geraume Zeit hinaus 
jeder, auf einst^en Zinsverhàltnis.sen aufgebauten Kalkulation den 
sichren Boden entzieht, soweit die absclmittweise Geldbeschaffung 
zu den Voraussetzungen des Untemehmens gehòrte. Das aber war 
hier der Fall; es liegt eines der langfristigsten Geschàfte vor. das nach 
seiner ganzen Be.schaffenheit nicht nur in Teilstrecken gebaut, sondem 
auch in TeUstrecken fianziert werden soUte. Glatt vonstatten gpngen 
nur zwei Emissionen, die in 1904 zu 86,40% herau^ebrachte Serie I 
von 44 MUl. M. imd die in 1910 zu 86.50% aufgelegte Serie II von 
88 MiU. M. Beide Anleihen tragen nm 4% und haben trotzdem unter 
den Einflùssen selbst des jetzigen Kriegs erstamUich wenig geUtten. 
Ende JuU 1914 waren ihre Kmse 76 imd 74. Ende 1916 nach dem 
Steuerkm.szettel 67 imd 65, und heute liewertet sie der aUerdings 
ganz enge und damm kaum fùr die Dauer maflgebende Freiverkehr 
noch recht erheblich ùber den letztgenannten Kmsen. Damit ver- 
gleiche man die Entwertmig frùherer Weltstandards, wie der eng- 



'Turkei. 


53 


lischen Konsols und der franzosischen Rente, audi den Unterschied 
in der Verzinsung deutscher Reichsemissionen von jetzt imd friiher. 
Es sind schwerlich die zeitweiligen Tilgimgskáufe allein, die die Kurse 
so stiitzten; vor allem scheint das Privatkapital bei uns und unseren 
Preimden, gelegentlidi auch der kauflustige Konstantinopeler Markt 
noch unentwegt in die Bagdadanleihen das.selbe Vertrauen zu setzen, 
wie in jede andere Ennnission des uns verbiindeten Osmanischen 
Reiches, auch wenn sie ebenfalls nur nachstellig oder nm mittelbar 
auf dem Apparat der Dette ruht. In rechtlicher und tatsàchlidier 
Beziehimg sind die Bagdadbahnanleihen doch Staatsanleihen mit 
Staatspfàndem; nur werden sie stark fiir allgemeine staatliche Zwecke 
fiir den Bau der Bahn verwendet, und haben damm Pfandrechte 
an ihr. Die Besitzerin der Bahn, eine Aktiengesellschaft, erhielt die 
Stiicke nur als Subvention und zur Weiterbegebimg; sie selbst bietet 
mit ihren wenigen 660 000 Pfund Kapital keine Sicherheit. 

Nun ist der Gesellschaft die Geldbeschaffung aus den Serien I und II 
zu imgefàhr noch ausreichenden Bedingungen gelungen. Bei Serie III 
aber (von 97 MiU. M.) trat schon die Stockung ein. Es soUte einer 
Anleihe fiir allgemeine Staatszwecke, die damals dràngte (4proz. 
ZoUanleihe von 1911), derVortritt gelassen werden, und bald danach 
haben sich durch die Tripolis- und Balkankriege, die Marktverhàlt- 
nisse und vor aUem die Bedingungen unheilvoll verschoben. Die 
,,Kaiserliche Ottomanische Gesellschaft der Bagdadbahn", die zu 
ungefàhr 50% in den Hànden der von der Deutschen Bank gefiihrten 
Finanzgruppe sein mag, zu weiteren io“ó >n denen der Anatolischen 
Eisenbahn, aber mit nur 10% im Besitze der tiirkischen Regierung, 
versuchte bei dieser noch kurz vorin Weltkriege eine Verstàrkung der 
Unterlagen der Serie III zwecks Aufbessenmg des ZinsfuBes zu er- 
reichen. Indes, es gelang nicht inehr tmd Lst, obwohl die Vertràge 
den FaU hòherer Gewalt vorsehen, bis heute nicht gelmigen, unge- 
achtet die Marktbedingimgen nur immer schwerer wurden. Inzwischen 
hatte das erwàhnte groBe Bagdad-Finanz-Kon.sortium, dem auch 
auswàrtige imd auslàndische SteUen angehòren — wie man glaubte, 
voriibeigehend und niit einem den damligen Verhàltnissen Rechnung 
tragenden, heute aber nicht mehr geniigenden EinschuQ — ein Dar- 
lehen auf den reichlichen PflichtteU Deutschlands an der Serie III 
gewàhrt, damit die Gesellschaft den Bau nicht zu unterbrechen 
brauche. Spàter sclieint die Gesellschaft auch auf den aus politischen 
Griinden versagenden franzòsischen Pflichtteil einen VorschuB auf- 
genommen zu haben und zwar bei der betriebfiihrenden Anatolischen 
Eisenbahn-A.-G., die seit zwei Jaliren in ihrer Bilanz die Bagdadbahn- 
Gesellschaft aLs Schuldnerin fùr i 088 210 t. Pfd. auffùhrt, und damit 
ihre verfùgbaren Mittel neben .sonstigen Erleichtenmgen in den Dienst 
der gemeinsamen Sache steUte. Ebenso wird die dem Baukonsortium 
gehòrige Bagdadbahn-Bau-Ge.seUschaft ihr dividendenlos gelassenes 
Kapital von 10 MiU Fr. und ihre aus Zinsen aufgesammelten Reserven 
von 2 MiU. Fr. in die Bahn hineingesteckt haben. Im ganzen ist auf 
diese Weise bis Ende 1915 eine schwebende Schuld der Bahn-GeseU- 
schaft von 5,57 Mill. Pfd. entstanden, d. i. von 44% der Bahnanlage- 
kosten von bis dahin iz'/j MUl. Pfd. Demgegenùber stehen die ziun 
Nennwert aktivierten 4proz. Obligationen der Serie III von 5,22 Mill. 



54 


Besondere Ubersicht: 


Pfd., abgesehen etwa von Forderungen aus Militàrtransporten und 
mehr nebensàchhchen Vennogensposten. Da klafft natúrlich bei der 
heutigen Fondsniarktlage eine groCe Liicke. An Zinsdifferenzen hatte 
die Bahngesellschaft 1915 mnd 46000 Pfd. zu tragen, an Verlust aus 
,,gekaperten" Betriebsinaterialien 14 500 Pfd. Der Jahresverlust 
betrug damit 27 498 Pfd., die Unterbilanz :ioniinell 9683 Pfd. bei 
660 000 Pfd. Aktienkapital. Seitdeui verfloC ein weiteres, angrei- 
fendes Jahr. 

Die Verpfliclitungen dràngeu zwar niclit. Die Banken diirften 
sich iui Gegenteil auf alle Moglichkeiten ehigerichtet haben. Aber 
damit ist noch kein neues Geld bescliafft. Die Bauarbeiten gehen 
zwar, wie die Feldbericliterstattung es oft erwàhnt hat, auch jetzt 
weiter, aber luiter anderen Gesichtspunkten. Will man regulàr foid;- 
fahren, so mus.sen die Finanzverhàltnisse dauerhafter gemacht und 
von den Schàdcn, die die Zeit verursacht hat, geheilt sein. Es liegt 
immer ivieder nahe, an zusàtzliche Siclierheiten zu denken. die die 
tiirkische Regierung diesem ihren leberLswichtigsten Untemehmen 
zur Ennòglichung einer Fianziermig ùberlassen muC. Aber da Uegen 
viel Schwierigkeiten, schon hn ZinsfuC. Jetzt im ExLstenzkampf 
treten immer neue Verpflichtungen auf; andererseits fallen Einkom- 
mensquellen aus, wàlirend neue nicht leicht zu er.sclilieOen shid. 
Solange die Gestalt einer kiinftigen Finanzreform noch fùr keines der 
kriegfùhrenden Lànder gefimden ist — wie misere Steuerdebatten 
zeigen, selbst fùr uns nicht — solange ist die Auffindung uud selb- 
stàndige Durchfùhnmg einer neuen tiirkischen Bahnfinanzienu^ 
innerhalb normaler, rehi wirtschaftlicher Methoden erst recht schwie- 
rig. Es haben sich offenbar auch die Rentabihtàtsgrundlagen der 
Bahn selbst mit verschoben. Wie der letzte Bericht au.sfùhrte, ist 
es nicht niehr mòglich, den Betrieb niit 45% oder gar 40% der Ein- 
nahmen privatwirtschaftUch zu fùliren; heute inc^en allein schon 
die Brennstoffe 60—70% beanspruchen. so daC man aucli bei stàrk- 
ster kriegsmàCiger Transporttàtigkeit noch zuschieCen wùrde, und 
zwar je mehr, je stàrker der Verkehr. Dabei steht der Regierungs- 
anteil an den Bmttoehmahmen von voniherein fest, und wetm er 
auch zur Obligationendeckimg gehòrt, so ist er doch bei der Natur 
der Einnahmen nicht ohne weiteres greifbar. Wieweit einzelne mit- 
verhaftete Zehnten und Steuem dmchfahrener ITovinzen iti ihreni 
Ertrag und Eingang unter dem Kriege leiden oder gewinnen, darùber 
sind wir seit zwei Jahren schlecht unterrichtet, ebenso hinsichtlich 
der Entwicklimg der Dette-Oberschùsse, die sich z. B. fùr die Serie II 
unter den zahlreichen Sonderpfàndern befinden. Wir kemien nur das 
Faktmn, daC der gesamte ObUgationendienst fùr die umlaufenden 
Serien zu keiner Zeit gestockt hat. Aber ehi Bodeti fùr weitere Finan- 
ziemngen ergibt sich daraus niclit. Uni so vveniger, als die hòheren 
Kosten des Weiterbaus durch Land- statt ehemals bilhger Seefrachten, 
durch Arbeiterabwanderung und anderes noch zu einer VetgròOemng 
der Anlagekapitalien fùhren, demnach auch von dieser Seite eine 
Steigerung der Ansprùche an den Cliarakter der Sicherheit zu ge- 
wàrtigen ist. 

Bei alledem aber wird man doch daran festhalten mùssen, daC 
gute Bahnbauten neben dem zeitweisen Nutzen fùr die Landesver- 



Tiirkei. 


55 


teidigung aucli eincn bleibenden produktiven Wert haben und be- 
halten werden. Hier werden Teile Kleinasien.s mit besonders wert- 
voUeni Kulturboden aufgeschlossen. Die Gleisspitze der Hauptlinie 
steht schon ostwàrts von Ras el Ain (niittwegs zwischen Euphrat und 
Tigris, am Chabur). Dort am was.serspendenden Abhang der Gebirge, 
weiter westlich in der fertig durchzogenen Baumwollebene von Adanà 
und vor allem im Bewàssenmgsgebiet .siidlich von Konia. sowie in dem 
Karamaner Bezirk la.ssen sich nach dem Urteil aller Landeskenner 
durch kraftvolle Anbau- und freilich auch Besiedelungspolitik alte 
Schàtze wieder lebendig inachen, las.sen sich Werte schaffen, die auch 
eine kostspieliger gewordene und selb.st eine des eigenen Ostau^angs 
zum Meer entbehrende, also 7.eitweise in einseitiger Richtimg befrach- 
tete Verkehrsader gut ernàhren kòimten, .sofern man ihr nur Zeit 
zur Entwicklimg làCt, wie sie die heute gefestigt dastehende Ana- 
tolische mid die Orientbahn auch gebraucht haben. Reichlich looo km 
des gesamten bezeichneten Strafienzuges befinden sich schon in gang- 
barem Betrieb mid die schwierigsten Bauaufgaben, die Durchquerung 
der hohen Gebirge des Taurus mid des Amarus, .sind teils ganz, teils 
ausreicheud iiberwunden. Da wird man vor der Vollendung der 
Flaclistrecken nach Mosul nicht zuriickschrecken, nur weil die finan- 
ziellen Schwierigkeiten sich so getiirmt haben. Uni ihretwillen sollte 
keiner der direkten oder indirekten Intere.ssenten, der Privaten wie 
der Miiiister, das Projekt halbfertig sich selbst iiberlassen, sofem es 
doch sachlich eine gemein.saine Fòrderung verdieiit. DaC aber die 
heutige Lage der Bahn und der Ge.sellschaft nicht das Mindeste zu 
tun hat niit dem Vordringen der Gegner im Irak imd mit der noch 
làngst nicht feststehenden politischeii Zukimft Mesopotamiens von 
Bagdad abwàrts — das kann nicht genug unterstrichen werden. 
(Frankf. Ztg., 14. 3. 1917 ) 

Bergbau. Tiirkischen Blàttern zufolge ist auf die Erdòlvorkommen 
von Boy-Adab im Wilajet Kastamuni eine neue Konzession auf die 
Dauer von 99 Jahren verliehen worden. 

Textilindustrie in Syrien. Die Textilindustrie Syriens behandelt 
eine als Beiheft zum ,,Tropenpflanzer“ erschienene Schrift ,,Syrien 
als Wirtschaftsgebiet", als deren Verfasser Dr. A. Ruppin zeichnet. 
Mit Recht weist der Autor darauf hiii, dafi die Textilindustrie als die 
bedeutendste des Landes zu gelten habe, Sie unifafit die Seidenspin- 
nerei mit 194 Spinnereien im Jahre 1912, deren Erzeugnisse in der 
Hauptsaclie nach Lyon ausgefiihrt wurden. Die Gebiete, in denen 
Stoffe aus Seide, Halbseide, Wolle und Baumwolle hergestellt werden, 
sind der Libanon und die Stàdte Dama.sku.s, Homs, Hama und Aleppo, 
Insgesamt seien die fiir die geannten Waren laufenden Webstiihle 
auf 25 500 zu beziffera, die Zahl der Arbeiter vor dem Kriege wiirde 
auf 10 000 geschàtzt, Wàhrend die Seidenspinner sich vor dem Kriege 
in wenig giinstiger Lage befunden, hàtten die Webereien iiberall mit 
gutem Nutzen gearbeitet. In Damaskus beschàftigen sich Filzfabri- 
ken mit der Herstellung von Filzen aus alter Lamm- imd ZiegenwoUe. 
Der Verfasser schàtzt ihre Jahresproduktion auf 7000—8000 Stiick. 
Die Webereien arbeiten fast ausschliefilich mit Handstiihlen. Uber 
die Teppichweberei macht Dr. Ruppin folgende Angaben: Es laufen 
ungefáhr 300 Teppichwebstiilile, die fiir ungefàhr 450 000 M, Teppiche 



Besondere Ubersicht: 


56 

jáhrlich herstellen. Die Strunipfwirkerei bescháftigt rund ycxxt Strick- 
maschinen, die hauptsáchlich aus Deutschland bezogen wurden. Der 
Gesamtwert der erzeugten Waren betràgt 8—9 Mill. M. In Aleppo 
gab es vor dem Kriege 60 Indigofàrbereien und 8 Kattimdruckereien, 
auch an anderen Plàtzen soll es in demselben Zweige ziemlich bedeu- 
tende Betriebe geben. Der Hauptlieferant der Farbstoffe ist Deutsch- 
land. 

Postverkehr. Das Umrechnungsverhàltnis fiir Postanweisungen 
nach der Tiirkei ist auf 21,50 M. fiir 100 Piaster neu festgesetzt wor- 
den. — Der Postpaketverkehr nach der Tiirkei bt am 15. 2. 1917 
zeitweise wieder eingestellt worden. 

Reform des Justizwesens. Die Kammer hat in ihrer Sitzung vom 
26. 2. 1917 den Entwurf eines Gesetzes, durch das die bisher dem 
Scheik-iil-Islamat imterstehenden geistlichen (Scheriats-) Gerichte und 
sàmtliche hierzu gehòrigen Einrichtimgen dem Justizministerium 
unterstellt werden, angenommen. In der Begriindung des Entwurfes, 
der eine wichtige Reform des Gerichtswesens darstellt imd einem 
Beschluli des im letzten Herbst abgeHaltenen allgemeinen Kongres.ses 
der Partei fiir Einheit imd Fortschritt entspricht, legt die Regierung 
dar, daC die Reform hauptsàchlich notwendig sei, um die Verwimmg 
iiber die Zustàndigkeit der Zivil- und Scheriatsgerichte zu beenden. 
Justizminister Halil-Bei betonte bei der Befùrwortung des Entwurfes, 
dafi die Scheriatsgerichte auch darm, wenn sie dem JustizminLster 
unterstehen, weiterhin nach dem heiligen Scheriat^esetze Recht 
sprechen werden. Artikel 2 des Gesetzes sieht die Bildung eines be- 
sonderen Scheriatssenats beim Ka.ssationshofe vor. 

Verbesserung der Lebensmittelversorgung. Der GroBwesir Talaat- 
Bei legte im Senat im Laufe der Beratimg des Kredits zur Verbesse- 
nmg der Uebensmittelversorgung die seit Ausbruch des Krieges fùr 
die Versorgung der Tùrkei getroffenen MaCnahmen dar. Er erwàhnte 
namentlich die Anstellung eines deutschen Fachmannes, die Schaffung 
eines Sonderausschusses unter seinem Vorsitze und die Einfùhrung 
àhnlicher Organisationen in den Provinzen, die aus dem In- imd 
Auslande Weizen, Roggen, Mais und Hafer besorgen sollen. Andere 
Kommissionen seien mit der Verteilung des Getreides betraut. Ein 
bedeutender Teil des in Rumànien erbeuteten Getreides .sei der Tùrkei 
zugestanden worden. Der Grofiwesir stellte fest, dafi die Tùrkei 
keinen Mangel zu befùrchten habe. Die eingelangten Bericlite liefien 
erkennen, dafi der Anbau in diesem Jahre bedeutender sei als im ver- 
gangenen Jahre. Die Bauem lemten nim mit eigenen Augen die 
Vorteile des obligatorischen Landwirtschaftsdienstes kennen. Zur 
Verhinderung von Spekulationspreisen seien entsprechende Mafi- 
nahmen ergriffen worden, jedoch habe man von Preisfestsetzungen 
Abstand genommen, da diese Mafinahme in anderen Làndem ein 
ungùnstiges Ergebnis geliefert hàtte. Fùr die Verteilimg der not- 
wendigsten Bedarfsmittel werde, wie in Deutschland, das Karten- 
s^rstem eingefùhrt werden. — Fùr die Anschaffung von Lebensmitteln 
hat die Kammer der Stadt Konstantino{>e] einen Kredit von 500 000 
und anderen Stàdten einen Kredit von zusammen 100 000 Pfd. ge- 
wàhrt. Die Stadt Konstantinopel hat bereits 4 260 000 kg Zucker 
in Osterreich-Ungam und Deutschland, 6 Millionen Kilogramm Holz- 



Túrkci. 


57 


kohJe. Jjooo Kisteii Zuiiclliòlzer, 500 ocx) kg Hiilgur (Weizengriitze), 
350 000 kg Oliven, jcxD ocxd kg Bohnen, 54 000 kg Zwiebcln, 330 000 kg 
Makkaroni, fùr 8cxx) Pfd. Arzneiniittel in Dentschland angekauft. 
Diese Waren wurden znni Selbstkostenpreise an die Bevòlkenmg 
abgegeben. 

Saatenstand und Zwangslandbaupflicht. Wie das Aekerbauinini- 
steriuni niitteilt, werden die Winter- und Prùhjahr.ssaaten die Aus- 
dehniuig derjeiùgen des er.sten Kriegsjahres erreichen, was als ein 
gutes Eigebnis der .•Vnwendung cles Gesetzes ùber die Zwang.sland- 
baupflicht bezeichnet luid jedenfalls als sehr erfreuliches Zeichen 
betraclitet wird, da nach der allgeinemen, nunmehr durch clie Auf- 
hebuug dcr Militarlíefreiung.staxe weiter ausgedehnten Mobilisierung 
eine viel gròCerc Verininderung der Landbauflachen erwartet worden 
sei. Die landwirtschaftliche Dienstpflicht gelangte am 26. 2. 1917 
emeut in cier Kanuner zur Besprechung. Der MinLster fùr Handel 
imd Ackerbau fùhrte bei dieser Besprechung u. a. folgendes aus: 
,.Die Bevòlkenmg des Reiches mit Ausnahme der groCen Stadte be- 
scdiáftigt sich allgemein mit .Xckerbau. Infolge der Mobilisienmg 
baben die h'cider gelitten, da die mànnliche Bevòlkerimg imter die 
Waffen lienifen worden ist. .^us diesem Onmde ist die bebaute Acker- 
ílàche des Reiches. die vor dem Kriegc òo MiII. Dònmn l)etmg, nacdi 
der Kriegserklàmng auf 30 Mill. herabgegangen. Im vorigen Jahre 
betrug die l)ebautc .Ackerflàche sogar nur 25 Mill. Dònum. In diesem 
Jahre betràgt diese Elàche nach den beim Mini.stcrium eingetroffenen 
Berichten 24 Mill. Dònum. .Aber es Lst in Erw’àgung zu ziehen, daB 
diese Berichte nicht vollstàndig den Tatsachen entsprechen, da die 
Landwirte die Gewohnheit haben, nicht die Wahrheit ùlDcr die Aus- 
dehnmig ihrer Kultureu zu sagen. Dalier inuC die bebaute Acker- 
flàche tatsàchUch gròCer sein. Wir haben auCcrdem ncK’li eine Frist 
von ungefàhr 25 Tagen bis zum P'nde der Saatzeit. Daher hoffen wir, 
daC in die.sem Jahre wenigstens 30 Mill. Dònum bestellt werden. 
In bezug auf die Sommeraussaat hat das MinLsterimn .schon alle An- 
orduungen getroffen, danùt diese gut ausfállt. Wir haben aus Ru- 
mànien 200 Waggons Mais, 10 Waggons Hirse und 25 Wc^ons 
Bohnen kommen la.ssen, die zur richtigen 2 ^it an die Landwirte zur 
Verteilung kommen .sollen. AuCerdem hat das Mmisterium sich an 
die ungari.sche Regienmg wegen Liefemng von Mais gewandt. Ungam 
hat uns die OI)erla.s.smig seines ilun aus der nunànischen Beute zu- 
stehenden Teils aii Maisvorràten versprochen. Jedenfalls werden. wir 
hauptsàclilich infolge der Durchfùlmmg dieses Gesetzes in den Pro- 
vinzen hoffen dùrfen, daC dieses Jahr 32—35 Mill. Dònum bestellt 
uad besàt werden." Der Miiùster bemerkte zum SchluC, daC infolge 
dieses Gesetzes die Bewohner von Stàdten, wie .Adrianopel, Brussa, 
Smyma und Karassi. die bisher zu den Konsmnenten gehòren, jetzt 
in die Klasse der Produzenten eingereiht werden und ihre Bedùrf- 
xùsse selbst iDestreiten, ja .sogar auch Getreide wùrden ausfùhren 
kònnen. Im Wilajet Adrianopel habe man dieses Jalir i 442 cxxd Dò- 
num bestellt. 

Dic Annahme der Kalcnderrefortn. Der vergangene 29. Januar 
war ein Merktag in der Geschichte des Osmanischen Reichs: An die- 
sem Tagc nahm die Kamincr in Konstantinopel dic Regierungsvor- 



Besondere Obersicht: Tiirkei. 


58 

lage an, uach welcher der europàische, d. ii. also der Gregorianische 
Kalender im ganzen Tiirkischen Reich fiir alle òffentlichen und pri- 
vaten Angelegenheiten mit alleiniger Ausnahme der fiir den Kultu.s 
des Islam in Betracht kommenden Daten die mafigebende Zeitrech- 
nung bildet. Vorgeschlagen war die Ànderung .schon vor Jahres- 
frist und von einigen MinLsterien imd Behòrden im Verkehr mit dem 
Auslande auch .schoti eingefiihrt, aber gesetzliche Regelung hat die 
Neuordnung erst jetzt gefunden. Rs Lst leicht verstandlich, dafi die 
Verabschiedung der Vorlage lange ’Vorverhandlmigen erforderte, 
waren doch erstens religiòse Bedenken zu beseitigen und dann die 
ObergangsmaCnahmen zu treffen, die fiir die Oberfiihrung des ganzen 
Finanzwesens aus dem bLsher iiblichen griechLschen, d. h. Julianischen 
Kalender in das neue Rechmmgsjahr erforderlich waren. Welch 
einschneidende Bedeutimg der Kammerbeschlufi fiir das ganze Leben 
des Orients besitzt, geht am besten daraus hervor. daC es bLsher etwa 
ein halbes Dutzend verschiedener Zeitrechnungen gab: die staatliche 
tiirkische, die arabisch-kirchliche, die griechLsch-orthodoxe, die arme- 
nische, die Lsraelitische, die alle innerhalb der betreffenden Gemein- 
schaften ihre Giiltigkeiten hatten, und .schlieClicli die europáische. 
die fiir die òffentlichen und privaten Beziehimgen mit dem Au.slande 
benutzt wurde. — Eine Ausnahme von der neuen Regel inufite selbst- 
verstandlich gemacht werden; man wird innerhalb des Reichs das 
Jahr der Hedschra an Stelle der chrLstlichen Jahreszahl benutzen. 
-so daC aLso z. B. der 8. Februar 1917 der 8. Februar 1332 .sein wird. 

Neues Paplergeld. Nach eineY Bekanntmachung des Finanzmini- 
sterimns ist soeben die fiinfte Serie tiirkLschen Papiergeldes in Um- 
lauf gesetzt worden. Die neuen Noten lauten iiber 100, 25, 2*/j und 
I tiirk. Pfd., ferner iiber 50 und 25 Piaster. 

Dcutsch-tiirkische Eisenbahnen. In ihrein Rechen.schaftsbericht fiir 
das Geschaftsjahr 1916 teilt die Deutsche Bank mit, dafi die 
Anatolische Eisenbahngesellschaft fiir 1916 wiederum min- 
destens 6% Dividende vor.schlagen diirfte. Die Bagdad-Eisen- 
bahngesellschaft hat, trotz aller durch den Krieg geschafPenen 
Schwierigkeiten mit Unterstiitzung der tiirkischeii und der Reichs- 
regierung sowie der beiderseitigen Heeresorgane ihren Ausbau und 
Weiterbau gefòrdert. Auch in Zukmift wird das Untemehmen der 
Hilfe der beiden Regiemngen .sehr bediirfen, weil der Bau unter 
den Bedingungen der Konzession von 1903 ebenso immòglich ge- 
worden ist wie der konze,ssion.sgemàfie Betrieb zu 45 bzw. 40% 
der Bmttoeinnalimen. Durch vier Kriege, von denen der letzte imd 
schwerste noch andauert, .sind der Bahn wie auch der Bauunter- 
nehmung grofie Verluste erwachsen; die Steigenmg des Zinsfufies 
fiir alle festverzinshchen Wertpapiere um die Hàlfte und mehr macht 
den Verkauf der 4%igen tiirkischen Subventionsanleihen, aus denen 
bekanntlich der Bau zu be.streiten ist, auf absehbare Zukunft 
hieraus unmòglich. 



Lítcratur. 


Dic Gniiidiagen tiìrklscher Wirtschaftsversorgung. Band I der 
Schriftenfolge ,,Das Wirtschaftsleben der Tiirkei." Beitràge zur Welt- 
wirtschaft und Staatenkunde. Herausgegeben im Auftrage der Deut- 
schen Vorderasien-Gesellschaft von Privatdozent Dr. Hugo Grothe. 
Berlin 1916. Verlag von Georg Reimer. 

Den ersten Band der neuen Schriftenfolge lege ich mit aufrichtiger 
Befriedigung aus der Hand. Hier ist endlich einmal ein Anfai^ ge- 
macht mit einer rein sachlichen Bein^eilung der fiir uns so wichtigen 
Wirtschaftsverhàltnisse Kleinasiens, frei vom falschen Optimismus 
sogenannter Orientkenner, die Kleinasien ,,bereist‘‘ haben, weil sie 
mal mit der Bahn von Haidarpascha bis Konia oder Angora, vielleicht 
sogar bis Aleppo gereist sind, die in der ,,neuen Tiirkei" das gelobte 
Land sehen, in welchem sich das Deutsche Reich einzig und allein 
nach dem Kriege zu betàtigen haben wird, aus dem es alle notwendigen 
Naturprodukte beziehen und in welchem es endlich den tJberschufi 
seiner Industrieprodukte wird absetzen konnen. 

Nein, der vorliegende Band zeigt zweifellos auch alles Gute, das 
uns Anatolien zimàchst auf dem Gebiete des Bergbaues und auf dem 
Gebiete der Landwirtschaft wird bieten kònnen. Er beweist uns auch, 
dafi — gesunde politische Entwicklung vorausgesetzt — wir aus 
Anatoliens ,,AufschlieBung" so manches erwarten kònnen, was dem 
Reiche zugute kommt. Da ist zimàchst eine ausfiihrliche Arbeit von 
Geh. Bergrat Prof. Dr. Ft'ech, ,,Mineralschàtze und Bergbau in der 
asiatischen Tiirkei". Man kònnte diese Arbeit als eine ,,Inventur- 
aufnahme" oder als .,Eròffnungsbilanz‘‘ bezeichnen. Ganz sj^te- 
matisch reiht sie alles aneinander, was in der weit verstreuten Literatur 
iiber die Mineralvorkommen Anatoliens bekannt geworden ist, fast 
uberall ergànzt durch eigene Mitteilungen des Verfassers, der an Ort 
und Stelle die Verhàltnisse studiert und speziell die von der Bagdad- 
bahn aufgeschlossenen Gebiete nàher durchforscht hat. Besonders 
detailliert sind die bereits ergiebigen Bergbaue beschrieben und die- 
jenigen Gebiete und Vorkommen, bei denen eine praktische Ausnut- 
zung in absehbarer Zeit in Frage kommen kann. Hier sind natur- 
gemàfi zur Zeit noch enge Grenzen gezogen. ,.Die bergwirtschaftliche 
Wiederbelebung Anatoliens", schreibt der Verfasser, ,,hàngt in erster 
Linie von der Ausgestalttmg der jetzt noch fehlenden Verkehrswege 
ab. Heute kommen fiir die Ausbeutung fast nur die an den Verlade- 
plàtzen der Meereskiìste oder an den wenigen Eisenbahnlinien liegen- 
den Mineralvorkommen in Betracht." Jedes Wort dieser Sàtze mòchte 
ich unterschreiben und damit vor den allzu optimistischen Hoffnungen 



6c 


Liiteratur: 


wamen, denen inan heute iiberall begegnet, wenn von Anatoliens 
Zukunft gesprochen oder geschrieben wird. — Eine Ausnahme bilden 
wahrscheinlich die Erdòlvorkommen Mesopotamiens, deren Ausbeu- 
tung unter Umstànden das Riickgrat fiir die wirtschaftliche Zukunft 
der Tiirkei bilden kann. Hier scheinen wir gegeniiber Osterreich- 
Ungam schon ins Hintertreffen geraten zu sein, wenn die uns kiirzlich 
zugegangenen Naclirichten iiber die Verhandlungen der Tiirkei mit 
der osterreichisch-ungarischen Orientgmppe sich bestàtigen. — Schwere 
Hemmungen bietet der bergbaulichen Entwicklimg Anatoliens das 
gegenwàrtig in Kraft befindliche tiirkische Berggesetz, das auBer- 
ordentlich hohe Abgaben verlangt, bevor ein Permis de recherche 
oder gar ein Irade erteilt wird. Hier miiBte die tiirkische Regierung 
bald Wandel .schaffen. Eine geologisch-wis.senschaft]iche Landesauf- 
nahine nach dem Muster der Arbeiten uiLserer geologi.schen Landes- 
anstalt ist ebenfalls als eine der wichtigsten Aufgaben der tiirkischen 
Regierung zu bezeichnen. Sie kònnte sogar schon jetzt wàhrend des 
Krieges in Angriff genommen werden. 

Eine sehr zweckmàBige Ergànzung der Arbeit von Geheimrat 
Frech bildet eine ,,Zu.samnienstellung statisti.scher Daten und Ta- 
bellen iiber die Minen der Tiirkei", die Ingenieur Privatdozent A. 
Haenig zmn Verfasser hat. Auf Details wollen wir an dieser Stelle 
nicht eingehen. 

Eine sehr interessante Arbeit, die den dritten Teil des vorliegenden 
Bandes bildet, ist die von Dipl.-Agr. Saatzucht-Inspektor A. Sack 
iiber ,,Ackerbau und Viehzucht, die Hauptzweige der tiirkischen Land- 
wirtschaft". Man sieht aus der Sackschen Arbeit, daB der Verfasser 
das Material griindlich beherrscht. Auf dem Raum von etwa 50 Seiten 
gibt er eine sehr lesenswerte Ubersicht iiber die in der Tiirkei vor- 
komnienden Nutztiere und Nutzpflanzen. In einer sehr verstándigen 
Art wamt er vor iiberspannten Forderungen, welche nur die Riick- 
schlàge und Widerstànde vermehren. Insbe.sondere wendet er sich 
gegen das Schlagwort von der ,,Einfiihrang be.sserer Rinderrassen". 
Man solle ja nicht glauben, daB man eine auslàndLsche fert^e Rinder- 
rasse wie eine patentierte Maschine unter Garantie des Erfolges ein- 
fiihren kònne. Fiir die Tiirkei gebe es faktisch keine bessere Rinder- 
rasse als die dort bodenstàndige. — Die jetzt sehr aktuelle Frage, ob 
die Zuckerriibe in Anatolien gedeiht, glaubt Sack bejahen zu kònnen. 
Zuckerriibenanbauversuche bei EskLscliehir ergaben Riiben, die ge- 
wòhnliche GròBe zeigten, aber einen abnorm hohen Zuckergehalt auf- 
wiesen. Sack meint, daB auf diesem Gebiete fiir die Landwirtschaft 
Erfolge zu holen sind. Auch mit der Kartoffelkultur, die in der Tiirkei 
bisher noch ganz veraachlàssigt ist, sind zweifellos in der Tiirkei Er- 
folge zu erzielen. Interessant ist, daB die Kartoffel zum ersten Male 
im Jahre 1869 in der Ebene von Erzerum angebaut wurde. Es ist 
daher kein Wunder, daB die Kartoffel heute in der Tiirkei noch nicht 
populàr ist, obwohl der Tiirke ja bekannt dafiir Lst, daB er keine Miihe 
fiir die Erzielung schònen Gemiises scheut. — Anf andere Details 
kann leider an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Die Bewirt- 
schaftungsweise der tiirkischen Landwirtschaft ist im wesentlichen, 
wie Verfasser hervorhebt. noch so wie zur Zeit der biblischen Erzvàter. 
Aber wir kònnen uns den Ansichten des Verfassers nur anschlieBen, 



Literatur: 


6l 


wenn er hinsichtlich der Zukunft der tiirkischen Landwirtschaft, ohne 
die Schwierigkeiten zu unterschàtzen, trotzdem voll guter Zuversicht 
ist. Sehr richtig schreibt er: ,,Kraftmeierei, Schneidigkeit, Mund- uud 
Muskelheldentuni kónnen nicht auflielfen, sondern nur weitestes Ver- 
stehen, Giite und Energie, geduldig-hartnàckiges Arbeiten. Es wird 
ein miihsames. scluittweises Vorwàrt.sbringen. Wer dariiber die Ge- 
duld verliert, verliert alles.“ Orientalicus. 

Crfindungswesen und Finanzierung in Ungarn, Bulgarien und der 
Tfirkei. Von Dr. Oedòn Makai, Recht.sanwalt in Budape.st. Verlag: 
Haude & Spenersche Buchhandhmg Max Paschke, Berlin. Preis: 
geheftet 15 Mark, in Leinenband 17 Mark. Umfang: 25 Druckbogen 
GroBoktav. — Das vorliegende Buch hat jedenfalls einen groBen Vor- 
teil fiir sich: es kommt gerade zur rechten Zeit. Der erste Teil enthàlt 
eine .sehr wertvolle Ubersicht iiber die Rechtsverhàltnisse der ,,Vòlker- 
briicke" (wie inan jetzt wenig zutreffend die Zusaminenfassung der 
ira Titel genannten drei Lànder zu bezeichnen pflegt). Es zeigen sich 
da vielfache Obereinstimmungen. Der Verfasser behandelt in recht 
interessanter Webe die Handelsgesellschaften nach dem imgarischen, 
bulgarischen und tiirkischen Recht imd geht dami speziell auf dic 
Rechtsverhàltnisse der einzelnen Lànder ein. — Der zweite Teil des 
Buches umfaOt die wirtschaftlichen Grundlagen der erwàhnten drei 
Lànder. Dieser zweite Teil ist nicht ganz gleichmàCig bearbeitet. Die 
ungarischen Verhàltnisse sind — der Verfasser ist ja Ungar — natur- 
gemàO ausfiihrlicher behandelt. Bei Bulgarien imd der Tiirkei ,sind 
einzelne Zweige des Wirtschaftslebens etwas vemachlàssigt. Aller- 
dings standen dem Verfasser wohl auch fiir diese beiden Lànder nicht 
so gute Materialien zur Verfiigung. Alles in allem bietet das Buch 
sehr viel des Interessanten und kann jedem, der in Ungarn, Bulgarien 
rmd der Tiirkei geschàftlich arbeiten will, auf das wàrmste empfohlen 
werden. Orientalicus. 

„Bulgari8che Blbllothek.“ Der Verlag von Dr. Iwan Parlapanoff in 
Leipzig verlegt jetzt eine ,,bulgarische Bibliothek", die vom Professor 
Dr. Gustav Weigand herausgegeben wird. Die ersten beiden Bánde 
,,Bulgarien, Land und Leute" (Teil I und II) liegen vor. Der PreLs 
ist unglaublich billig und betràgt i ,80 M. pro Band mit ca. 130 Seiten. 
Jeder Band enthàlt 24 Bildertafeln und auCerdem je eine gute Karte. 

Der wiirdevollen Ausstattung der Sammlung schlieCt sich der In- 
halt an. Er bietet in klarer Einteilung dem gebildeten Laien wie aucli 
dem Kenner Bulgariens eine recht erfreuliche zuverlàssige Auskunfts- 
stelle. Die Biicher atmen Leben und verlieren sich bei aller WLssen- 
schaftlichkeit nicht in Diirre. Unter diesen Umstánden kann es nicht 
ausbleiben, daC bei dem allgemeinen Interes,se, welches das Publikmn 
dem Balkan imd besonders mi-seren Bundesgeno.ssen, den Bulgaren, 
entgegenbringt, die Sammlimg eine sehr warme Aufnahme beim deut- 
schen Publikum finden wird. 

Die bulgarische Bibliothek fiiUt eine Liicke im deutschen Biicher- 
schatz aus, weil sie von Bulgaren und der Landessprache màchtigen 
Auslàndern bearbeitet ist und somit bulgarischen Originalwerken, die 
der Schwierigkeit der Landessprache wegen in Deutschland keinen 
Eingang fanden, gleichgeachtet werden kann. 

Das niitzliche Untemehmen beabsichtigt weitere Bànde heraus- 



02 


l,iteratur. 


zugeben; uns sind davon genannt: Das Eisenbahnwesen in Bulgarien 

— Die bulgarischen Festbràuche — Geschichte Bulgariens bis zur 
Unterwerfung Bulgariens unter die tiirkische Herrschaft 1492 — 
Geschichte Bulgariens von 1492—1914 — Antike Kunst in Bulgarien 

— Die bulgarischen Staatsfinanzen — usw. Schon die Titel dieser 

Bànde versprechen viel Interessantes, so dafl man sie freudig erwar- 
ten kann. Th. Hs. 

Geologie Kleinasiens im Qebiete der Bagdadbahn. Ergebnisse eigener 
Reisen, vergleichender Studien und palàontologischer Untersuchimgen 
von Fritz FrecJ^(Breslau), mit 20 palàontolc^ischen Tafeln, 3 geo- 
logischen Karten,''i Profiltafel und 5 Textbildem. Stuttgart 1916. 
Ferdinand Enke. Preis geb. M. 20.-—. 

Geheimrat Freck hat in dem mm vorliegenden Werke die Resul- 
tate seiner eigenen Reisen, die er in den Jahren 1897—1911 in dem 
Gebiet vom Kaukasus bis Albanien durchfiihrte, init anderem For- 
schungsmaterial vereinigt. In der Hauptsache sind es aber doch 
die Ergebnisse seiner eigenen Untersuchungen, die sowohl seine be- 
kannte Griindlichkeit, ais auch den guten Blick seiner Auffassung 
verraten. Das Hauptmaterial hat anscheinend eine Forschungsreise 
làngs der Bagdadbahn bis zum Euphrat geliefert. Was der geolo- 
gische Uaie an dem rein wissenschaftlichen Werke besonders hervor- 
heben darf, ist die prachtvolle Darstellung der palàontologischen 
Funde. O. 


Verlag: Balkao'Verlag G. m. b. H., Beflin W 62. 

Vertrieb: Verlag fiir Fachliteratur G. m. b. B., Bertin W 62. — Wien L 
Verantwortlirti fttr den geaomten Inlialt: Maz Grunwald, BerttnW 62. 

F6r Otterreìrti'Uiicam verantwo^cb: Ing. Robert Schwara. Wien I. BadienbachKasM o* 
Dnicfc: Spamersche Bachdrucherei in Ldpsg. 






IV. Jahrg. 


Mai 1917 


Heíl2 


Gríechcnland.') 

Kultur- und politischgeographische Rúck- 
blicke, Aussichten und Aufgaben. 

Von Dr. Otto Maull, z. Z. Berlin. 

K ultur und Staat oder, um alle MiCverstandnisse zu vermeiden, 
Geisteskultur und politische Kultur sind die zwei gewaltigen 
konkreten Gnmdformen unserer geistigen Entwicklung. Wohl besteht 
olme weiteres keine Gleichordnung zwischen ihnen; denn die kùnst- 
liche Organisation der p)olitischen Kultur baut sich auf dem all- 
gemeinen, natùrlich gewordenen geistigen Niveau der Vòlker auf, 
um dann freilich wieder auf dieses zurùckzuwirken. AUein Formen 
und Leben des Staates sind nicht lediglich Ausflùsse der geistigen 
Kultur. Denn auf die Entfaltrmg des Staatslebens hat die Geistes- 
kultur nur neben den physischen, ethnischen imd wirtschaftlichen 
Grundkràften EinfluC. Genau so wird auch das Wirtschaftsleben 
von den ùbrigen in der Natur imd in dem Menschen waltenden Gnmd- 
kràften bestimnit. Wirtschaft samt Siedlimg und Verkehr, Geistes- 

*) Der nach.stehende Aufsatz ist in der Hauptsache ein Auszug 
aus meiner umfangreicheren Arbeit ùber die ,,Kiiltur- und poUtisch- 
geographische Entwicklung imd Aufgaben des heutigen Griechen- 
lands" (Mitteilungen der Geogr. Gesellschaft in Mùnchen 1915. 
X. H. 2. S. 91—171. Mit Karte des mazedonisch-albanischen Grenz- 
gùrtels); er wurde auf Wunsch der Redaktion der ,,Balkan-Revue“ 
gemacht. Doch bietet sein Inhalt mehr als lediglich ein Referat. 
Dauemde Beschàftigung mit dem Stoff seit dem Ab.schluC der ersten 
Arbeit, die viele Anregrmgen aus einer làngeren Reise geschopft hat, 
làteraturstudien, Vortràge und Vorlesungen, vor allem aber die auf- 
merksame Verfolgung des erschùtteraden jxihtischgeographischen 
Experiments, das sich imter dem Widerspiel der Kràfte des Welt- 
krieges mit dem Lande der Hellenen vollzieht, haben bestàtigend oder 
berichtigend auf die Ergebnisse der friiheren Abhandlung gewirkt, 
damit aber manchen neuen Beitrag bei einer Wiederaufnahme des 
Themas notwendig gemacht. 


Balkan-RevQe. IV, a. 


5 








66 


Otto Maull: 


kultur imd Staatsleben sind also im Verhaltnis kausaler Wechsel- 
wirkimg voneinander abhángig, wurzeln aber anderweitig tief in 
den physischen Grundkràften der Erde und des Menschen (in Aufbau 
und Oberflachengestalt des Eandes, in Klinia, Tier- imd Pflanzen- 
welt und ini Menschen selbst). 

Eins haben daher diese Lebensformen, die in ihrer Gesamtheit 
den konkreten Menschheitsbegriff ausmachen, gemeinsam: sie sind 
alle aufs hmigste mit den physischen Verhàltnissen der Erde ver- 
wachsen und werden von ilmen dauemd zu neuein Leben befruchtet. 
Betrachtet man die Lehre von diesen physischen Kràften mid Formen 
als die Aufgabe der Geographie, dann làCt sich das Geheinmis jener 
drei Seiten der Geistesentwicklung nm mit Hilfe einer Betrachtung 
der geographischen Bedingungen befriedigend erschlieCen. Ander- 
weitig bilden aber dieselben Fomienkreise selbst wieder Erschei- 
nungen, die der àuCeren Gestaltung der Erdoberflàche und dem 
Men.schen eine zuweilen eindmcksvoUere Pràgung verleihen, als ihnen 
auf Grimd der physischen Verhàltnisse eignet. Wenn sich daher 
die Geographie die Aufgabe .setzt, die Erscheimmgen der Erdobcr- 
flàehe und die an diesem Bildc schaffenden Kràfte zu erfassen, so 
darf sie nicht nur Aufbau und Oberflàchengestalt, Klima, Tier- mid 
Pflanzenwelt und den Menschen in ihrer ràumlichen Verbreitung, 
msàchlichen Bildung und wechselseitigen Verkettimg studieren, 
sondern muC ganz in der gleichen Weise die Wirtschaft samt Siedlimg 
und Verkehr, die Geisteskultm imd das Staatsleben der Betrachtung 
unterwerfen. Ohne Frage mu.ssen geographische Untersuchungen 
dieser Art von ganz besonderer Wichtigkeit fiir die klare Erkenntnis 
des Wertes und der Geltung eines Landes oder Staates sein. Denn 
sie vermògen in doppelter Hinsicht aufklàrend zu wirken. AUerdings 
vemiag der Geograph bei der Betrachtung dieser geistigen Entwick- 
lungsformen in ihrem wechselseitigen Verhàltnis nur die Wege irgend- 
eines Spezialwissenschaftlers zu gehen, freihch mit besonderer geo- 
graphischer, ràumlicher FragesteUimg; anders aber, wenn er die 
Verankerung dieser Fomienkreise in den physischen Verhàltnissen 
der Erde auf ihren dauemden Wert priift. Hier leistet er Arbeit, 
die .sonst kein Wissenschaftler zu leisten vermag, xmd findet dabei 
die anthropogeographischen Gesetze der Menschheitsentwicklung. 
In beiden Fállen treibt er erklàrende, genetische Anthropogeographie. 

Viele Lànder machen eine solche Betrachtung notwendig, weim 
mím zu einer Wertung ihrcr Weltgeltung gelangen wiU. Denn oft 
vermag die Kenntnis der wechselvoUsten Geschichte allein keine 
Antwort auf eine solche Frage zu geben, wàhrend das Studium ihrer 



Griechenland. 


67 


eigenartigen geographischen Lage und Ausstattung ergiebige 
Anfschliisse bieten kann. Zu diesen Ltàndem gehòrt Griechenland; 
es verlockt geradezu zu solchen Untersuchungen, besonders zu 
einer Zeit wie der jetzigen, wo das Bediirfnis nach objektiver Wahr- 
heit iiber die in der Natur des Uandes verborgenen Werte gròBer 
denn je ist. Deshalb hat sich die genannte Arbeit die Aufgabe gesteUt, 
den Beziehimgen zwischen Kultiu- und Staat und den iibrigen geogra- 
phischen Formenkreisen nachzugehen. 

Fiir eine solche kultiur- und politischgeographische Darstellung- 
stehen in den landeskundlichen Werken*) iiber Griechenland Vor- 
arbeiten zu Gebote, die jedoch die Betrachtung der kultur- und 
politischgeographischen P'ormen nie als Endzweck angestrebt haben; 
daher glaubt die oben angefiilu'te Arbeit namentlich in dem politisch- 
geographischen Teil neue Wege eingeschlagen zu haben. Die kultm- 
geographischen Verháltnisse haben dabei als Ausgangspvmkt gedient, 
da sich der modeme griechische Staat im letzten Grunde als Er- 
gebnis der bisherigen griechischen Kulturentwicklung darstellt. 

I. Díe kulturgeographíschen Grundlagen und Áufgaben. 

Die kulturgeographische Gestaltung eines jeden Dandes 
schòpft aus zwei grundverschiedenen Quellen: einmal entvrickeln 
sich ihre Formen aus den gesamtgeographischen Bedingungen eines 
Landes; dann aber stròmt der autochthonen Kultm" von auBen 
fremde Kultm in dem MaBe zu als Aufnahmefàhigkeit xmd Verlangen 
danach besteht. Diesen beiden Ursachen kommt eine mit den ver- 
schiedenen Zeiten stark wechselnde Bedeutung zu. Besonders die 
Einwirkvmg fremder Kultmstròme hángt ganz von der relativen 
Hòhe der Kultm der Umgebimg ab. Denn mit der schwankenden 
Kultmhòhe eines Staates àndem sich Kultiugefàll und Stàrke der 
Stròmungen, die stets vom Kulturmaximum zmn Kulturminimum 
abflieCen. Maxima und Minima verschieben sich aber dauemd und 
bewirken damit auch Richtungsànderungen der Stròmungen. Diese 

*) Neumann - Partsch, PhysikaUsche Geographie von Griechen- 
land. Breslau 1885. 

Fischer, Th., Griechenland. (In ,.Die Sudemopàischen Halbinseln"). 

Kirchhoffs ,,Lànderkunde von Emopa" Ila. Wien 1893. 
Philippson, A., Der Peloponnes. 2 Bde. Berlin 1892. 

— ThessaUen imd Epirus. BerUn 1897. 

—•* Griechenland in seiner SteUung im Orient. G. Z. 1897. 

— Land und See der Griechen. Deutsche Rundschau 1905. 
Strnck, Zm Landeskimde von Griechenland. Angew. Geogr. rV 4 . 

Frankfurt a. M. 1912. 

5 * 



68 


Otto Maull; 


Verhàltnisse, wie sie die rein beschreibende, zuin guten Teil hLstorische 
Kulturgec^aphie zu erfassen vermag, wiu-zeln tief in den geographi- 
schen Grundlagen. DaC diese letzten nicht die gleichen geschicht- 
lichen Folgen hervomifen, will anfangs sonderbar erscheinen und 
erklàrt sich nur aus dem raschen Wechsel der anthropogeographischen 
Zustànde imd der Bewertung und Bewàltigimg, die die physisch- 
gec^raphischen Gegebenheiten von dem Menschen erfahren. 

Von allen geographischen Erscheimmgen mufl die enge Ver- 
knupfung des griechischen Landes mit dem Meer am nachhaltigsten 
auf die geistigen Grundkràfte gewirkt haben. In der selten innigen 
Durchdringcmg von Land und Meer klingt die geologiscdi junge, 
reich bewegte Vergangenheit nach. Damals ist durch Senkung der 
Randgebiete eines stark durchtalten tertiàren Gebirgslandes eine 
hafenreiche Ingressionskiiste und zugleich sind durch Bruchbildung 
tief einspringende Golfe und Meeresstraflen entstanden, die durch 
schiitzende Inselvorlagen zum sicheren V'erkehrsbereich der Bewohner 
geworden sind. Das Meer hat so als bequemer Verkehrsweg zwischen 
vielen Landsdiaften, die sonst nur diu-ch miihsame, zeitraubende 
Gebirgswege niiteinander in Verbindimg stehen, die Kiistenbevòl- 
kenmg schon friih hinausgelockt und sie zu Fischem, Schiffem, 
Seefahrem und bald auch zu Hàndlem erzogen. Fiir die Bevòlkerung 
des im allgemeinen kàrglich, nm- ini mediterranen Kiistensaum etwas 
reichlicher ausgestatteten und daher bald iibervòlkerten Griechenland 
erschlossen sich damit wichtige Erwerbsquellen und Siedlimgsmòg- 
lichkeiten in der Ferne. Denn die nahen Kiisteninseln leiteten weiter 
zu den zalillosen Inselschwàrmen, den Resten des zertriiimnerten 
àgàischen Festlandes, und schliefllich nach Kreta und zu den groflen 
Inseln und dem Gestade Klcinasiens und Thraziens. So griindet sich 
auf die Beziehung der griechischen Halbinsel zum Meer eine wichtige 
anthropogeograpliische Gesetzmàfligkeit: das maritime Gebirgsland 
Griechenland weist seine Bevòlkenmg auf das Meer hinaus, und kein 
Volk, das je von Grieclienland Besitz genommen hat, vennochte 
sich diesem geographischen Zwange zu entziehen. Die Griechen 
verdanken dieser Schule des Meeres ihre tiichtigsten Charakterziige. 
In ihr miissen sich der Entschlufl zmn bewuflten Handeln, Mut 
imd Kiihnheit im Kampf mit der Natm und deu Menschen, rauhes. 
kriegerisches, genugsames Wesen, zugleich aber auch Reichtuni an 
Erfahnmg und Intelligenz als bezeichnendste Eigenschaften diese.'. 
Seefahrervolkes entfaltet haben, Eigenschaften, die alle ein starkes 
Wollen bedeuten. Diese gesteigerte Willenskraft hat die Griechen 
zum bewuflten Handeln. zmn Handel getrieben und scliliefllich in 



Griechenland. 


69 


insellose Weiten des Mittelnieeres gefiihrt, hat den kauímánnischen 
Untemehmungs- imd Handelsgeist hervorgerufen, der sich den Handel 
als Lebenselement erkoren und zahllose Kolonien als Handelsstiitz- 
punkte gegrundet hat. Das Meer in allen seinen Beziehungen zum 
Menschen ist der Urquell aller giinstigen Entwicklung des griechischen 
Wesens, und es hat immer eine dementsprechend gewaltige RoUe 
im WoUen und Piihlen der Griechen gespielt. Und doch ergibt sich 
aus der Betrachtung der Siedlimgsdichte iin Altertum und in der 
Neuzeit, daB sich die iiberwiegende Bedeutung des Meeres erst aU- 
màhlich herausgebildet hat. Die heutige Bedeutimg des Meeres 
findet am besten im siedlimgsgeographischen BUde ihreil Ausdruck: 
50% der griechischen Stàdte, die eine Emwohnerzalil von iiber 3000 
aufweisen, mit 14% der GesamtbevoUcenmg Uegen umnittelbar am 
Meer, weitere 17% mit 5% der Gesamtbevòlkerung nur 5—10 km 
vom Meer entfemt. Wenn auch die VerteUimg zixr klassischen Zeit 
wohl eine andere war, so ist doch schon damals der Kulturzustand 
von HeUas an die maritimen Landschaften gebunden. 

Aber nicht nur die Straí 3 e zur Ausbreitung und zm: freieren imd 
hòheren Entwicklung ist das Meer fiir das griechische VoUi; es schiitzt 
und bewahrt und wirkt als abschUeUende Grenze, welche die àuCere, 
namentUch poUtische Arbeit zugunsten innerer kiUtureller erspart. 
Das macht es verstàndUch, daC die politische Bedeutung der antiken 
Staatsorganismen und die KiUtmblute des Hellenenvolkes in so gar 
keinem Verhàltnis zueinander stehen. Die Kleinràumigkeit des Landes 
hat gemeinsam mit der Gunst der maritimen Grenze die friihe Ent- 
wicklung des griechischen VoUres bedingt. Der fast zu insularer 
Selbstàndigkeit abgeschniirte Peloponnes, der isthmisclie Verbin- 
dimgssteg und die meerumspiUte, durcli Tiefenlinien vom mittel- 
griechisclien Rumpf abgetreimte Halbinsel Attika sind in die.ser 
Hinsicht vor aUen anderen Gebieten stark bevorzugt imd auch tat- 
sàchlich auf dem Boden des HalbinseUandes zu Hochburgen der 
Kultur geworden. Infolge dieser maritimen IsoUerung macht sich 
aber auch friih das GefiUiI der kuItureUen Reife in einem seltenen 
Hochmut bemerkbar, der nur das eigene VoUc als das auserwàhlte 
nnd die Nachbarvòlker als Barbaren ansieht. Aus àhnlichen Ent- 
wicklnngsbedingungen sind die gleichen Anschauungen bei den 
J nden, Ròmem imd Englàndem hervorgegangen. Das Altgriechentmn 
ist an dieser nationalen Beschrànktheit poUtisch zugmnde gegangen; 
deim ein Panhellenismus, der in ThessaUen und Mazedonien im- 
griechische Lànder sah, mufite zu schwach sein, um grofie Politik 
zu treiben. Das Neugriechentmn mufi -sich sehr hiiten, nicht in 



70 


Otto Maull: 


denselben Fehler zu verfallen und nicht Hindemisse zwischen sich 
und den Nachbarlàndem zu errichten, die von Natur nicht da sind. 

Ini Verein niit der Lage Griechenlands zwischen den drei alten 
Kontinenten bildet das Meer weiterhin die Bahu fiir die Kultur- 
stròmungen. Die reiche griechische Kulturgeschichte vermag von 
dieser bevorzugten Stellung zur Genùge zu erzàhlen. Griechenland 
ist lange Zeit der Mittler zwischen Orient und Okzident gewesen. 
Aber nur solange die mediterrane Menschheit auf die Kùstenschiffahrt 
— bis etwa zur klassischen Zcit — als regelmàCige Verbindung 
zwischen den Gestadelàndem angewiesen war, befand sich Griechen- 
land im Brennpunkt der Kulturstròmimgen. Schon die Verkehrs- 
zentren der hellenLsti.schen Zeit im Orient — Antiochia, Alexandria 
und Seleukia — stehen mit den okzidentalLschen — Karthago. Rom 
und Massilia — unmittelbar in Verbindung. Aber noch liegt Griechen- 
land im Mittelpunkt des Weltkulturbereichs, an dessen Netischòpfung 
es aber in stets geringerem MaCe teilninimt. Als sich jedoch der Schwer- 
punkt des Reiches ganz nach Osten verlegt, rùckt Griechenland in 
einen toten Winkel, obgleich .sich Athen noch etne Zeitlang als Hort 
der althelleni.schen Kultur erweist. Von da an flieCen von Kon- 
stantinopel aus die Kultm^ellen nach Griechenland ab, die sich im 
13. Jahrhimdert mit einer nur vorùbergehend flutenden abend- 
làndischen Stròmung kreuzen. Immer mehr wird Griechenland dann 
orientali.schem EmfluC unterworfen, bLs endlich im 19. Jahrhundert 
eine starke Reaktion vom mittleren und westlichen Europa einsetzt, 
die heute ùi Griechenland wie auf der Sùdosthalbhisel ùberhaupt 
als die herrschende Oberstròmung gelten darf und sich auch Vorder- 
asien zu erobem sucht. 

Die innigste Verkettimg làCt sich aiso zwischen den Kultur- 
stròmen und den verkehrsgeographischen Grundlagen er- 
kennen, deren Auswertung wieder zum guten Teil durch die Ent- 
wicklung der politLschen Organismen bedingt wird. Die.se wichtige 
GesetzmaCigkeit muC aber auch fùr die fernere Entwicklung Griechen- 
lands maCgebend sein. Will Griechenland kùnftig vollkommen teil- 
nehmen am Leben des europàischen Kulturkreises, so muC es sich 
als Mittler in die heute herrschenden Beziehungen zwrischen Abend- 
land und Morgenland einschalten. Und der Grieche, der aucli heute 
noch halb Europàer und halb Orientale ist. vemiag wie kein zwreiter 
im Mittelmeerkreis eine solche Mittlerrolle zu spielen imd dem Orien- 
talen viel europàisches Kulturgut mundgerecht zu machen, das sonst 
ohne Wirkung verloren ginge. Lange ist Griechenland durch un- 
gùnstige politische Verkehrsverhàltni.s.se an der Ausùbut^ dieser 



Griecheoland. 


71 


Mittlerrolle gehindert worden; nach der Erreichung politischer 
Selbstándigkeit ist mit der Eròffnung des Suezkanales der Haupt- 
verkehrsweg des Mittelmeeres entschiedener denn je von Griechen- 
land abgeriickt. Erst in jiingster Zeit hat sich mit der Entwicklung 
der Kontinentalbahnen, mit dem Ubergang des ozeanischen zum 
universalen Zeitalter der Menschengeschichte ein einschneidender 
Wandel angebahnt imd die Moghchkeit zu einer bisher kaum ge- 
ahnten Entfaltimg des Verkehrs und Kultm-lebens des auch politisch 
erstarkten Neugriechenland ergeben; ist doch Griechenland der 
letzte und giinstigste Landesteg gegeniiber Agypten. Freilich láCt 
sich nicht verkennen, daC die Entwicklimg auch vòUig kontinentale 
Bahuen einschlagen oder rasch imter dem EinfluC neuer Verkehrs- 
linien oder poUtischer Beziehungen iiber das kommende giinstige 
Stadium hinwegschreiten kann, wenn Griechenland nicht mit wage- 
mutiger Hand die sich ihm aus seiner augenbUckUchen WeltsteUung 
ergebenden Aufgaben zu meistem weiC. Bei der engen Verkniipfung 
von politischen und Verkehrsverhàltnissen ist Griechenland bei der 
heutigen politischen KonsteUation vor eine folgenschwere Wahl 
gesteUt; aber letzten Endes niuC es doch leicht sein, die natiirUchen 
Richtlinien zu erkennen. Wird es sich dabei docli nur um die Frage 
handeln, wie sich das Land am besten in das herrschende Verkehrs- 
system einschaltet. Trotz seiner starken maritimen Beziehungen 
wird das Land heute nicht mehr, wie gezeigt wurde, von den Haupt- 
seewegen des Mittelmeeres geschnitten; diese fuhren aUe mehr oder 
minder an Griechenland vorbei. Seine MittlerroUe wird von diesen 
meist zwischen Westeuropa und dem Orient bestehenden Verbin- 
dimgen kaum beansprucht. Dagegen bUdet es als siidosteuropàisches 
Rand- imd Endland einen wichtigen Landesteg im Mittelmeer und 
nimmt damit eine ausgezeichnete Briickenstellimg zwischen dem 
Gebiet der Mittelmàchte imd dem Orient ein. Nur in einer solchen 
verkehr^eographischen Verkettxmg wird Griechenland eine selbst- 
tátige MittlerroUe zu spielen und seine Kultur der Europas anzu- 
gleichen vermògen. Seine antike Kulturbedeutung ist freUich fiir 
inmier mit der Verschiebxmg seiner Lage aus einem der Brennpunkte 
ehemaliger Verkehrslinien in verkehrsàrmere Gebiete aufgegeben. 

Die MittlerroUe zwischen Mittel- und Siidosteuropa und dem 
Orient wird Griechenland vor allem durch die morphologische 
Gestaltung erleichtert; denn sie wirkt richtunggebend fiir die 
Aufgaben, die das griechische Volk in Zukimft zu lòsen hat. Die 
ostgriechische Beckenreihe, die sich vom Golf von Argos bis Maze- 
donien verfolgen làCt und dort in den meridionalen Verkehrslinien 



72 


Otto Maull: 


des Riunpfes der Súdosthalbinsel ihre Fortsetzung findet, schlieOt 
Ostgriechenland als typisches Durchgangsland an diese an und 
bestinunt es dazu, mit dem iibrigen Siidosteuropa und Mitteleuropa 
in kulturellen Austausch zu treten. In dem geschlossenen medi- 
terranen Kulturkreis des Altertums und auch in den spàteren Zeiten 
hat dieser Hauptlebensnerv des heutigen Griechenlands bei den Hinder- 
nissen, die sich dem Landverkehr auf grofieren Strecken in einem 
Gebirgsland wie diesem entgegenstellten, wenig zu bedeuten gehabt. 
Das starke Relief des Landes hat auch in dieser Durchgangszone, 
die aber noch durch Gebirgsriegel in einzelne Kammem (Attìka, 
Bòotìen, Thessalien, mazedonische Becken) aufgelóst wird, den 
Kulturstròmimgen, wenn auch in gemilderten Formen — demi man 
darf die friihen Beziehungen zwischen dem eigentlichen Hellas und 
Mazedonien nicht verkennen — und dem vom Meer imd Klima 
begiinstìgten Zusammenschlufi entgegenwirkt. Dieses Widerspiel 
zwischen dem EinfluC, der von der verkehrsfreundlichen Flàche des 
Meeres ausgeht, und den erdenschweren Wirkungen der Oberflàchen- 
gestaltung fiihrt zur interessantesteu Differenzierung des Lebens der 
einzehien Landschaften, die den Alten (Thukydides) schon auf- 
gefallen ist. Die Bewohner der diuch Meeresnàhe und Klima begiin- 
stìgten freieren Landschaften zeichnen sich durch freiere Sinnesart, 
Leichtìgkeit der Gedanken, Witz, grofie Empfànglichkeit und feineres 
Gefiihl und gròCere Auspràgung des Individualismus aus, der sich 
auch in der VorUebe fiir die RepubUk an Stelle der Monarchie àufiert. 
Es sind die Uterarischen Landschaften, denen die Bliitezeit aUe die 
wunderbaren kiinstlerischen und wissenschaftUchen Schòpfungen 
verdankt (Attìka, Korinth, Achaja, kleinasiatisches Gestade). Da- 
gegen bedingen die Becken und KesseUandschaften infolge ihrer 
morphologischen Gestaltung mit einer Beschrànkung des natiirUchen 
Horizontes auch strengste Konzentratìon in geistìger Hinsicht, selbst 
eine gewisse SchwerfàUigkeit und geistige Beschrànktheit, einen Hang 
zmn Physischen (Lakonien, ThessaUen, Bòotìen, Arkadien). GroC- 
griechische Auffassung, Weltìnachtsgedanken gingen daher auch von 
einer Landschaft der ersten Reihe, von Athen, aus, wàhrend Sparta 
stets engràumige LandschaftspoUtik trieb. Auch heute faUen noch 
.starke Unterschiede auf; sie waren aber ehedem eindringUcher aus- 
gepràgt. Die gerir^e Gesamtbedeutung des heutigen Griechenland, 
die gròfiere Aufgeschlossenheit durch den Verkehr hat sie zum TeU 
ganz wesentUch verwischt. 

Der Einflufi des ReUefs zeigt sich nicht aUein in der aUgemeinen 
physischen Veranlagung der Griechen; in scharfer Auspràgimg be- 



Griechenland. 


73 


stimmt er die dialektische Gliederung der altgriechischen wie der 
neugriechischen Sprache, jenes verarmten, gelockerten, mit slawischen, 
romanischen, turkischen und albanischen Bestandteilen durchsetzten 
Altgriechischen. Àhnliche Einwirkungen lassen sich auf die geogra- 
phische Verbreitung von Kunst und Literatm: erkennen, die aber 
auch wieder stark imter deni Zwang grofler Kultiu^tròmungen stehen. 
Gegeniiber diesen von auflen kommenden Emfliissen wirkt aber der 
GroCteil des westgriechischen Gebirgslandes in hòchstem Grade 
verkehrshemmend, infolgedessen auf die autochthonen Kulturformen 
bewahrend ein: dieser Westteil der griechischen Halbinsel hat auf alle 
anthropogeographischen Formen beharrend eingewirkt und damit viel 
altgriechische Eigenheit erhalten. Schliefllich hat die ausgesprochene 
Landschaftskammenmg in der gleichen Weise wie die anderen Kultur- 
formen auch die politische Geistesverfassung bestimmt, zu einem 
Partikularismus und Kantònlisgeist gefiihrt, wie ihn die Geschichte 
sonst selten gesehen imd den auch die Blùtezeit des Griechentums 
nicht ùberwunden hat. Bisher ist das ùberstarke Fùhlen und Wollen 
iirmier wieder an den Felsen der morphologischen Schranken zer- 
splittert und hat damit Parteigeist und Parteiwut heraufbeschworcn, 
die nicht wenig zu dem bis vor kmzem unsicheren, imbestimmten 
Kurs des neugriechischen Staatsschiffes beigetragen haben. Eine 
der wichtigsten Aufgaben des griechischen Staates wird es daher 
kùnftig sein, namentlich durch Verkehrserleichterungen einen gei- 
stigen Ausgleich zwischen der Bevòlkerung der einzelnen Landschaften 
herbeizufùhren. Mag wohl viel seltene Eigenart damit zerstòrt werden, 
so wird doch nur eine Annáhenmg und ein schliefllich vòUiges 
Einanderverstehen der heute noch stark verschiedenen Volksteile 
ein geregeltes Staatsleben ermòglichen. Schlingen sich ja doch die 
starksten Bande der Zusammengehòrigkeit mn das gesamte Griechen- 
tum und versprechen damit den schònsten Erfolg fùr ein solches 
Untemehmen. 

Wie den zerspUtteraden Einflùssen der Oberflàchengestalt der 
mittelbare und unmittelbare Einflufl des Meeres entgegenwirkt, so 
bildet sicherlich in gleichem Mafle das Klima, das freilich selbst in 
hohem Grade vom Meer abhàngig ist, eine breite Basis fùr die Ein- 
heitlichkeit des griechischen Kulturlebens. Es hat die in der maritimen 
Eigenart und in den Lagebeziehimgen wurzelnden Kulturformen zu 
voUerer Reife gebracht. Wohl bergen die klimatischen Verháltnisse 
weaentliche Abwandlungen in sich. Aber doch wirken sie bei genauerer 
Betrachtung au^leichend. Die starke jahreszeitliche Gesetzmàfligkeit, 
die scbon bei geringer Erhebung ùber dem mildemden Meer in kaltcn 



74 


Otto Maull: 


Wintern und heiflen Sommem, vor allem aber in der au^epràgten 
Regen- und Trockenzeit iiberall zum Ausdruck kommt, \virkt ab- 
hartend, stáldend und kràftigend wie das Meer selbst, In den grie- 
chischen Hochregionen iiben mitteleuropàische und alpine Verhàlt- 
nLsse auf den rauhen Bemfsstand der Hirten dieselben Einfliisse aus. 
In der in allen tieferen Regionen im allgemeinen herrschenden milden 
Temperatur liegt die Moglichkeit zu fast steter Beriihrung mit der 
Natur. Das bewirkt wieder eine lange Reihe von kulturellen Folge- 
fomien: das ..Freiluftleben" der Griechen, den Hang zur Geselligkeit, 
Freundschaft, aber auch Freude am MùBiggang, Reden, Dber- 
reden, Ubervorteilen. Diese Lebensgewohnheiten mid Eigenheiten 
haben auch die glánzende Rednergabe der Griechen, die Liebe zur 
Rhetorik geboren imd die Teilnahme fiir aUe òffentlichen, jxjlitischen 
Angelegenheiten. Bei entsprechender intellektueller Kulturhòhe 
muflte das Leben im Freien die àsthetische GenuBfàhigkeit steigem 
imd schlieBlich zur Ausbildung hohen kiinstlerischen Sinnes fùhren. 
Die Fomien und Farben aller Landschaftsbilder imter dem herrlichen 
griechischen Himmel und bei der unvergleichlichen Klarheit der Luft 
haben freilich nicht wenig dazu beigetragen. Aber noch eine andere 
schòne Eigenschaft, die Gastfreiheit des Hauses, die Gastfreundschaft 
imd demzufolge die demokratische Gleichheit aller Volksgenossen 
erklàrt sich aus der klimati.schen Gunst. 

Fùhrt das griechische Klùna den Menschen zum Menschen, wirkt 
es nicht absclilieBend zwischen den einzelnen wie das der nordischen 
Lànder, so schlingt es auch um die Gesamtheit der Griechen gleich 
den griechischen Meeren ein einigendes Band. Klima imd Meer 
schaffen den zusaimnenschlieBenden Zug des griechischen JVIilieus, 
aus dem die griechische Sittenwelt erwachsen ist. Soweit dieses 
geographische Milieu reicht, .soweit wohnen Griechen, die hier ihre 
Lebensgewohnheiten imd Sitten frei entfalten kònnen imd sich wohl 
fùhlen. An den Grenzen dieses spezifisch mediterranen Milieus 
liegen zugleich die Grenzen des Griechentmns. Dieses Gebundensein 
an das Milieu erklàrt das Haftenbleiben der Griechen an den Kùsten- 
sàumen ihrer Meere, erklàrt die unterritoriale Ausbreitung imd Ko- 
lonisationspolitik, die von echter VolksfXJlitik geleitet w'orden ist. 
In dieser engen Verknùpfung des Volkes mit seinem uralten Nàhr- 
boden liegt nicht zum geringsten die hohe volkserhaltende Kraft 
des Griechentums, jene Assimilationskraft, der es gelungen ist, alle 
fremden Vòlkerelemente zur Zeit ihrer J ugendentfaltmig noch rasch, 
spàter langsamer aufzusaugen. Diese Kraft ist ein Beweis dafùr, 
daB sich die Griechen immer in hohem Grade ihrer selbst bewuBt 



Griechenland. 


75 


gewesen sind. Der scharfen Auspràgtmg des Milieus entspricht der 
hohe. unvergleichlich patriotische Sinn. die grol 3 e Vaterlandsliebe 
der Griechen. die sich hàufig in schònster, altruistischer Form offen- 
bart. Wahrhaft reiche Schenkimgen von einzelnen kommen dem 
gesamten Volkstum zugute. Das Hangen am Vaterland haben vor 
allem auch die Tausende von Gràko-Amerikanem bewiesen. die 
anlàfilich des Balkankrieges in ihr ..armes Land" zuriickgekehrt 
sind. In diesem stets stark durchdringenden Zusamraengehòrigkeits- 
gefiihl. diesem starken impulsiven WoUen des Volkes liegt ein un- 
berechenbarer Schatz griechischer VoUcskraft: das National- und 
VolksbewuCtsein. Es ist eine hohe nationale Aufgabe, diesen kòst- 
lichen Schatz zu hiiten und zu mehren. 

Durch das enge geographische Gebundensein der Wirtschafts- 
verháltnisse an die ùbrigen geographischen Grimdlagen haben die 
von jenen ausgehenden Wirkungen die Eigenart der bLsher betrach- 
teten Kulturformen nur noch verstàrkt. NamentUch die gleich- 
màCige Erstreckung der niediterranen Wirtschaft zeigt den kulturellen 
EinfluC und hat weiterhin anderen Kulturformen einen gùnstigen 
Nàhrboden bereitet. In dem mit Wirtschaftsquellen kùmmerUch 
ausgestatteten Althellas sind der Kulturentwicklung aus einem regen 
Wirtschaftsleben nur Anregimgen zugeflossen, solange es sich reicher 
Arbeitskràfte, der Sklaven, hat bedienen kònnen und ein Industrie- 
land gewesen ist. Mit dem Schwinden dieser menschlichen Arbeits- 
kràfte wird einer dauemden Beeinflussimg der Kulturentwicklung 
durch die Wirtschaftsentfaltung der Boden entzogen. wenn es auch 
an neuen Ansàtzen im Mittelalter nicht gefehlt hat. Die heutige 
Wirtschaftslage vieler griechischen Bemfszweige muC eher hemmend 
als fòrdemd auf die Kulturentwicklimg wirken. Denn die leichte 
Erwerbsmòglichkeit verlangt geringe Arbeitsleistung, bringt daher 
eine geringe Arbeitsintensitàt imd Arbeitslust mit sich, von denen 
sich jedoch der Bildimgsdrang und offene Sinn der Griechen nicht 
hat unterdrùcken lassen. Die Wirtschaftsfàhigkeit des griechischen 
Volkes ist somit eigentlich nicht gering und hat es in einem Zweig des 
wirtschaftlichen Lebens, im Handel. zu staunenswerten Erfolgen 
gebracht. Es bedarf also nur einer besonderen Pflege und Sorge. 
um die Kràfte zu wecken, die im GroCteil des Volkes noch schlmnmem. 
Es ist zu erwarten, daC sich mit gesteigerter Wirtschaft auch der 
allgemeine Kulturzustand hebt. 

Die Teilnahme Griechenlands an der \\’eltwirtschaft hat in dieser 
Hinsicht schon fòrdemd gewirkt. Die wirtschaftliche Abhàngigkeit 
des in mancher Hinsicht àrmlich ausgestatteten Landes von der 



76 


Otto Maull: 


Umwelt hat auch den geistigen Einfliissen von dortlier den Zutritt 
ermòglicht. Namentlich driickt sich der jugendliche Wirtschafts- 
zustand des Landes in der geringen finanziellen Kraft aus. Diese 
Schwáche hat Frankreich. das seither Bankier Griechenlands gewesen 
ist, auszuniitzen gesucht, imd auf ihr berulit zum guten Teil die Vorherr- 
schaft, die die franzòsisclie Kultur vor den weit geringeren Einwirkun- 
gen Englands, Deutschlands, Osterreichs mid RuBIands errungen hat. 

Schliefilich hat der Mensch selbst in .seinem Kommen und Gehen 
und in einer seiner wichtigsten Institutionen, in dem Staat, auf 
die Fomien der geistigen Kultm gewirkt. Ein Umstand kam bei 
diesen Beziehungen zwischen den physischen Erscheinungen des 
Menschen, den ethnographischen Verháltnissen, und der 
Kultm ganz besonders in Betracht: die stete Verjiingung der grie- 
chischen Bevòlkerung dmch eine Reihe iminer neuer ethnographischer 
Stmmfluten, der der Griechen selbst, Ròmer, Westgoten, Vandalen 
Ostgoten, Bulgaren, Slawen, Mamen, Romanen (Italiener, Franzosen, 
Katalanen, Navaresen), Albaner, Tiirken. Je nach der Stofikraft 
der Vòlker und dem Kultunmterschied der jeweiligen Griechen und 
des einbrechenden Volkes àndert sich dabei das Kultmbild. Bald 
sind es nm Kultmschwankungen (Vòlkerwandenmgsstiirme, Tiirken), 
bald vòllige V^erjiingimgen (Slawen, Albaner), oder aber es wird dmch 
solche Zustròme ein rasclies Reifen und Altern der Kultm herbei- 
gefiihrt (Ròmer, Romanen des Mittelalters). Aber trotz aller ethnischen 
Mischimgen àufiert sich die erhaltende Kraft des geographischen 
Milieus gerade im Hinblick auf das Kultmbild ganz wunderbar. 
Heute erscheinen ims die Studien Fallmerayers, die einst so viel 
Staub aufgewirbelt und die Wissen.schaft und die Pliilhellenen von 
dem Wahn befreit haben, in den Neugriechen die alten Hellenen zu 
sehen, in der Problemstellung falsch. Auf dieselbe Frage nach den 
alten Deutschen miifite die Antwort notwendigerweise lauten, dafi 
es in dera Dmchgangsland der emopàischen Mitte keine reinen 
Deutschen mehr gibt. Aber wer mòchte zweifeln, dafi sich das deutsche 
Land ein deutsches Volk bewahrt hat mit allen guten und schlechten 
Eigenschaften der Germanen ? Ebenso wie das deutsche hat auch 
das griechische Land sein Volk immer wieder nen erzeugt und er- 
zogen. Die Neugriechen sind in hohem Grade ein Mischvolk, wenn 
auch nicht mehr als viele andere europàische Vòlker. Diese Mischimg 
betrifft aber mehr ihren physischen als ihren psychischen Charakter. 
Psychisch sind die Neugriechen dank der Gunst des Landes die 
Nachkomraen der Altgriechen. ,,Was inmier man an den jetzigen 
Griechen an guten und schlechten Eigenschaften beobachtet, das 



Griechetiland. 


77 


findet man schon bei den alten Griechen, wenn man sich nur von 
der kiinstUch von den Philologen uns angequàlten Veridealisierung 
der alten Griechen frei zu machen vermag." DaU dieses Griechen- 
volk immer griechische Kultur hervorgebracht hat. bedarf wohl 
keiner weiteren Erortermig. Auch die geographischen Ursachen 
sind dafiir bekannt. Die Macht der lokalen Einfliisse, die Gewalt 
des griechischen Bodens imd Himmels haben, freilich imter Mit- 
wirkung der niemals vollig abgerissenen historischen Tradition und 
unter hòchst energischer Arbeit der griechischen Kirche dahin ge- 
arbeitet, dafl noch alle barbarischen Ansiedler zu Griechen geworden 
sind. ,,Das ist jedenfalls unleugbar, daB die Gebirgsnatur und das 
wundervolle Eingreifen des Meeres in das griechische Land auch 
nach dem Ruin der antiken Kultiu: imd nach dem Einstròmen sla- 
wischer, bulgarischer, walachischer, albanesischer Scharen diese neuen 
Einwohner im groCen Umfange zur Annahme griechischer Lebens- 
gewohnheiten genòtigt hat.“ Bei den vorhegenden Untersucliungen 
kann also der Begriff der ,,Ra.sse“ und der ,,Nation“ vòllig unberiick- 
sichtigt bleiben, da beide gar keine Kulturfaktoren, .sondem selbst 
in hohem Grade durch geographische Einwirkungen bedingte Kultur- 
produkte sind. 

Die politische Entwicklung Griechenlands endhch, die selbst 
ja eine Folgeform der bisher betrachteten geographischen Ausgangs- 
formen ist, hat die meisten Wirkimgen der letzteren nur noch ver- 
stàrkt. So hat in Altgriechenland die morphologische Kammenmg 
zu pohtischer Dezentrahsation imd damit auch zu einer groCen Zahl 
kleinerer Kultimmittelpunkte und zu einer reichen Kulturperiode 
gefiihrt. Dagegen ging die staatliche Konzentration zm: ròmischen, 
byzantinischen imd tiirkischen Zeit mit einer Kulturvcramiung 
Hand in Hand. Diese lange mittelalterhche Spanne wird nm durch 
das Intervall der franzòsischen Ritterstaaten imd itahenischen Insel- 
staaten auf kultimellem Gebiet wohltuend unterbrochen. Auch heute 
wieder bedeutet Athen Griechenland. Es ist daher eine der wich- 
tigsten Kulturaufgaben des heutigen Griechenstaates, diesem Zustand 
dnrch eine vemiinftige Dezentrahsation zu begegnen. Es steht zu 
erwarten, daC sich mit dem zunehmenden Wachstmn des See- und 
Landbereichs die Schòpfung neuer Kultmmittelpunkte in der Errich- 
timg der neuen Verwaltimgszentren (Saloniki, kleinasiatische Insel- 
stadte, Jannina) von selbst bis zu einem gewissen Grade ergeben wird. 
Erst dann wird es gelingen, die unverbrauchten geistigen Schàtze des 
Landes zu heben, wàhrend heute der eine Kultmmittelpunkt noch 
auf ùbergroCe Zufuhr von fremdem Kidturgut angewiesen ist. 



78 


Otto Maull: 


Die Richtung dieser Zufuhr hángt von deni allgemeinen Kultm-- 
gefálle ab, dabei aber auch von den pohtischen Beziehiuigen. Der 
neugriechische Staat ist im Widerstreit zweier pohtischer Richtungen 
entstanden und zeigt infolgedessen in seinem Kulturleben ein doppeltes 
Gesicht. Einerseits hat die griechisch-orthodoxe Kirche als pohtische, 
von den Osmanen staatlich anerkannte Institution, andererseits 
haben die Grofimáchte Pate gestanden. Die erste hat fiir zahlreiche 
Oberheferungen aus dem Byzantinertiun imd der Antike gesorgt; 
diese Traditionen sind jedoch in der Hauptsache der Volkskultur 
zugute gekommen. Die Staatskultur zeigt dagegen in aUen ihren 
Teilen west- imd mitteleuropàische Ziige, so die Staatsverfassung, 
die so recht geeignet war, die altgriechischen und byzantinischen 
Parteikàmpfe wieder aufleben zu lassen, die Gesetzgebung, das 
Heer- und Flottenwesen, die Presse, die Kimst und die Schule. Es 
iiberrascht, daB die Kunst Neugriechenlands mu' in ganz geringem 
MaBe als bodenstàndig gelten kann und eine vohkommen vom Staate 
beeinfluCte Kulturform darsteUt. Auf keinem Gebiet hat jedoch 
vielleicht der neugriechische Staat so Anerkennenswertes geleistet 
wie auf dem des Bildimgswe.sens. Wohl haben sich m diesem Streben 
Staat und Patriarchat getroffen, dem der aUgemein verbreitete starke 
BUdimgsdrang in gliickUchster Weise entgegenkommt. Das grie- 
chische Schulwesen ghedert sich in systematischer Abstufimg in vier- 
oder sechsklassige Volksschulen, letzte in Orten mit ùber looo Ein- 
wohnem, in Mittel- und Hodischulen. Die nach eiu-opàischen Musteni 
aufgesteUten Lehrplàne und die Einrichtimgen verdienen voUstes 
Vertrauen. Die Zimahme der aUgemeinen Bildung drùckt sich am 
besten in dem Ansteigen des BUdungskoeffizienten, dem prozentualen 
Verhàltnis der SchiUerzahl zur Gesamtbevòlkerung, aus: 1830: 1,5, 
1850: 4,17, 1908: 9,2 (8,66 tatsàchlicher Schulbesuch). Griechenland 
ùbertrifft sonùt u. a. Rmnàmen (8.3), Serbien (4,3), Finnland (6,1), 
RuBland (3,7) und reicht sogar nùt der Zalil des tatsàchhchen Sdnù- 
besuches fast an Itahen (9,0) heran. Eine starke Konzentration der 
BUdungsinstitute in Athen imd in aJlen wichtigeren Hafenstàdten 
hat sich bisher nicht vermeiden lassen. Athen ist zugleich als Sitz 
der Landesuniversitàt der Ansatzpimkt aUer fremden wissenschaft- 
lichen Geistesstròmungen. Das siedlungsgeographische BUd hat diese 
geographische Verbreitung der Bildmigsinstitute bestùnmt. Infolge 
dieser Verteilmig haben sich gewaltige Extreme in der BUdung des 
Volkes ergeben mùssen. 

Neben der vom neugriechischen Staat beeinfluCten KiUtm gehen 
die àlteren Kultmfornien einher, so die Geisteswerte der materieUen, 



Griecbenland. 


79 


ihrem Inhalt nach orientahschen Kultiir; denn die europáischen 
Kuitnrwerte linden sicli nur erst spàrUch und der Masse unbequem 
in dem in seinen Lebensgewohnheiten und seiner Wirtschaftsweise 
halb orientalischen Land. Nur wenige Bahnlinien tragen den Geist 
des modemen Europas hinein. Neben diesen Emmgenscliaften 
enropàischer Technik waltet die uralte Verkehrstechnik des Landes. 
Neben der Sorge um Ackerbau und Forstschulen geht unbekiimmert 
um alle Fortschritte die alte Wirtschaftsweise mit primitivsten 
Hilfsmitteln und die Zerstònmg der Wàlder einher. Einen àufierhchen 
Gradmesser fiir die Annahme der europàisclien Kultur oder fiir den 
WiUen dazu bietet die Verbreitung der europàischen Tracht. die im 
allgemeinen auf Athen und die gròBeren Seeplàtze beschrànkt ist. 
Orientalischer sozialer Geist wirkt in der the.ssahschen Agrarfrage 
nach. Orientahsch ist in den imteren Klassen die Stellung der Frau. 
Die soziale Schichtimg hat ihren Urspnmg zmu groBen Teil in der 
Vergangenheit. Vollkonimen auf der historischen Tradition baut 
sich die Stellung der orthodoxen Kirche auf, die tief in der Eigenart 
des Landes imd in dem rehgiòsen Sinn der Bewohner wurzelt; sie ist 
gleichsam als selbstàndige pohtìsche Organisatìon, die auch die 
Tiirkenzeit iiberdauerte, zm Tràgerin der natìonalen Idee geworden, 
umfaBt das gesamte Griechentum, das alte VoUcsgebiet, und ist da- 
durch in mannigfachen Gegensatz zum modemen Staat geraten. 
Viel Unausgeglichenheit imd Ruckstàndigkeit offenbaren diese letzten 
Lebensformen xmd stellen damit dem Staate groCe Aufgaben, die auf 
Erlangimg einer einheithchen Kultur abzielen miissen. 

Zu aUen Zeiten des Kulturtiefstandes in Griechenland waren fiir 
die Richtimg des fremden Zustromes vor allem die pohtìschen Ver- 
bindungen maUgebend; so fand die pohtìsche Zugehòrigkeit zum 
ròmischen, byzantìnischen imd selbst zum tiirkischen Reich ihren 
unverkennbaren Ausdmck. Seit dem Bestehen des neugriechischen 
Kònigreiches haben die herrschenden kultureUen Einfliisse gewechselt. 
Der groCe Anteil, den der PhilheUenismus an seiner Errichtung ge- 
nomnien hat, gestaltete die Beziehimgen zu Europa ùberhaupt, die 
Wittelsbacherherrschaft aber vor aUem die zu Deutschland àuCerst 
rege. Mit der Vertreibung des ersten Kònigs wurden die Einwirkungen 
Deutschlands auf die breiteren Volksschichten ziemlich jàh miter- 
bimden, wenn sie auch heute noch in den Schòpfungen jener Zeit 
klar genug zu erkennen sind und in den oberen Kreisen imter der 
Oberflàche weiter gewirkt haben. An Deutschlands SteUe trat damals 
Frankreich; gestùtzt auf seinen bedeutenden wirtschafthchen EinfluC 
auf Griechenland hat es dem Hellenenvolk sicherlich nicht ganz selbst- 



8o 


Otto Maull: 


lose politische Syiiipathien entgegengebracht, die nicht unerwidert 
blieben und geradezu Bewunderung der franzòsischen Kultur und 
Liebe zur franzòsischen Nation hervorriefen. Gegeniiber dieser 
kulturellen Verkettung mit der Kultiu: Frankreichs hatten die iibrigen 
kulturellen Beziehimgen wenig zu bedeuten. Ein Teil der Gebildeten, 
vor allem hòhere Offiziere, Gelehrte, Kiinstler und Kaufleute hielten 
den Verkehr mit Deutschland aufrecht; von einem nicht hoch genug 
einzuschàtzenden EinfluB fiir diese Richtung waren hierbei die 
verwandtschaftlichen Beziehimgen des griechischen Kònigspaares 
zum deutschen Kaiserhaus. Die griechischen Auswanderer haben 
in Amerika europáische, namenthch englische Kultur kennengelemt. 
Aus der Zeit der englischen Herrschaft auf den lonischen Inseln haben 
sich auCerdem dort mancherlei englische, wie schon friiher auf den 
lonischen und Agàischen Inseln italienische Einwirkungen erhalten. 
In diesem Zustand, wie er vor dem Weltkrieg noch Geltung hatte, 
ist eine bedeutende Wandlimg eingetreten. Die Niederlagen Frank- 
reichs zu Beginn des Krieges haben im griechischen Volk zimàclist 
Mitleid mit der vergòtterten Nation und heftige Erbitterung gegen 
uns hervorgerufen. Aber das riicksichtslose Vorgehen der Entente, 
vor allem auch Frankreichs selbst gegen Griechenland baben diese 
Liebe vòllig erstickt, imd, nach sicheren Berichten zu urteilen, steht 
heute trotz der verleumderischen Tàtigkeit der Ententepresse der 
GroBteil, weim nicht der gròCte Teil des griechischen Volkes auf 
deutscher Seite. Gegeniiber der harten politischen Wirklichkeit 
scheinen die nationalen, auf kulturell-ethnischer Basis gegriindeten 
Tràmne von einem neuen griechisch-byzantinischen Reich, die durch 
das Biindnis Deutschlands mit Bulgarien imd der Tiirkei zerstòrt 
worden sind und so manchen Griechen auch zunàchst zum Feind 
Deutschlands gemacht haljen, gewichen zu sein. Nicht zuletzt hat 
die Haltung des groCen Hellenenkònigs die Wandlung in den Sym- 
pathien seines Volkes erzeugt; aber auch das heldenmiitige Stand- 
halten des deutschen Volkes gegeniiber einer Welt von Feinden mag 
schlieChch den Griechen Bewunderung fiir uns abgerungen haben. 

Im Uberblick iiber die Gesamtheit der kulturellen Zustànde zeigt 
sich in der mangelnden VoUentwicklimg, die noch nicht bis zur 
voUkonunenen Anpassimg imd Ausniitzmig der natùrUchen Gnmd- 
lí^en gefiihrt hat, der Jugendzustand des VoUres, der aber nicht 
imbeeinfluCt von der langen Geschichte ist: autochthon griechischer, 
aber auch fremder Inhalt ist in westliche imd òstliche Formen ge- 
gossen. Aber grade die in der Geschichte wirkenden Kràfte offenbaren, 
daC die weiteren Entwicklungsbedingimgen durchaus hoffnungsvoU 



G riechenland. 


8 i 


sind. Das ganze geographische Miheu hat im Alt- und Neugriechentum 
in erster Linie zur Axtóbildung der WiUenskráfte und aller davon 
beeinfluCten Charakterziige und Kulturformen gefiihrt. Willenskraft, 
Selbstbeherrschung und Charakterbildung der EinzeUndividuen hat 
den Sieg des Altgriechentums iiber die nur eine geringe WiUensbildung 
besitzenden Massen der Nachbarvolker dayongetragen. Erst nach 
der Ausbildung der Willenskraft hat sich im Altertum die hohe lo- 
gische und àsthetische Kraft entfaltet. Dabei hat sich selten der 
praktische ethische Einschlag verleugnen lassen. So steht auch heute 
die Ausbildung der immerhin hoch entwickelten logischen, vielleicht 
am meisten aber die der àsthetischen Geisteskráfte zmiick. 

Trotz aller Schwankungen ist aber der Faden der griechischen 
Kulturentwicklung vom Altertum bis heute nicht abgerissen. Die 
letzte Ursache dafiir, gleichsam das Gesetz der griechischen 
Entwicklung liegt in der Eigenart des griechischen Rau- 
mes und der darin bedingten ausgepràgten Kontinuitàt 
der gleichen oder àhnlichen geopsychischen Erschei- 
nungen, die stets als Assimilationskraft weiterwirken, immer wieder 
bestimmte Kultiurformen erzeugen und hier und da zuni klaren Kultur- 
bewuCtsein werden, das sich auch niit den fremden Stròmungen 
auseinandersetzen kann. Grade das griechische Beispiel zeigt, in welch 
ausschUefilicher Weise die Kontinuitát alles Geistigen, die Kultur und 
in bestimmten Perioden das klare KuIturbewuCtsein in ursàchlicher 
Abhàngigkeit von den gesam^eograpliischen Verhàltnissen steht. Diese 
Verursachung hat darrnn auch ermòglicht, aus der Betrachtmig der geo- 
graphischen Gnmdlagen und Bedingmigen RichtUnien imd Aufgaben 
fùr die Kulturentwicklung des modemen Griechenstaates zu gewinnen. 

n. Díe politischgeographischen Grundíagen 
und Aufgaben.O 

Die Kontinuitat der griechischen Entwicklung ist die unmittel- 
barste Veranlassung fiir das Entstehen und Bestehen des moderaen 
Griechenstaates. Doch sind damit seine Grundlagen keineswegs er- 
schòpft; denn wie die Gesamtheit der geographischen Verhàltnisse 
im Sinne der voranstehenden Untersuchung die kulturgeographische 
Entwicklung bedingt, so wirken auch alle landeskimdlichen Tatsachen 

*) Man vergleiche damit: 

Maull, Otto: Griechenland. Eine poUtische Skizze auf geographi- 
scher Grundlage. Die Grenzboten. 1917. Nr. 16, S. 77—83. 

— Die poUtischen Probleme des òstlichen Mitelmeeres. Geographische 
Zeitschrift. 1917. S. 241 ff. 


Balkan-Revue. IV, 2. 


6 



82 


Otto Maull: 


an dem politischen Gesamtbild. Wiederum bilden Lage, Oberfláchen- 
gestalt und die von beiden abhàngigen Verkehrsbeziehimgen eine 
erste Ursachenreihe fiir die Wertung des Staates. Gerade Griechenlands 
Lage am áuúersten Rande Siidosteuropas, an der Schwelle des Orients 
hat stets die Geschicke seiner Bewohner aufs einschneidendste be- 
einfluBt imd dem Staat immer nur eine RoUe auf der orientalischen 
Schaubiihne zuerteilt. Dafiir hat auch wieder die jiingste Entwicklung 
einen schlagenden Beweis geliefert. Birgt schon jede Zwischenlage 
eines verhàlnismàBig klemràmnigen Landes zwischen weit groCeren 
und voUcreicheren Staatsgebilden genug der Gefahren in sich, so 
wird infolge seiner maritimen Endlage das griechische HalbinseUand 
noch 'mehr in den Bereich poUtischer Unruhen geriickt. Die aus- 
gedehnte Meeresumrahmiuig hat aUerdings die kontinentale Grenze 
stark verkiirzt, zudem ist seit dem letzten Balkankrieg eine wesent- 
liche Verbessenmg fiir Griechenland eingetreten. Hatte es vorher 
nur die Tiirkei zum Nachbam, die auch im Osten das Gegeniiber 
bildet, so waren vor dem Weltkrieg drei Staaten — Bulgarien, Serbien 
und Albauien — an der Grenzbildung beteiligt, von denen jeder 
fiir ein Biindnis mit Griechenland in Betracht kommen konnte. Diese 
Gunst wiegt aber in keiner Weise die allen Angriffen vom Meer her 
ausgesetzte Lage des Halbinsellandes auf. Denn wàhrend die weiten 
Verkehrsbahnen des Mittelmeeres im Frieden die hochu'illkommene 
Grundlage fiir den nicht imerheblichen Handel des Landes bilden, 
ermògUchen sie zugleich jeder seefahrenden Macht einen unmittel- 
baren EinfluC auf das Land und mehren dadiuch die poUtischen 
Nachbam Griechenlands in ganz bedenkhcher Weise. Auf dieser Tat- 
sache beruht der demiitigende EinfluC der seefahrenden Weststaaten 
(Englands imd Frankreichs), und sie hat auch dazu gefuhrt, daC der 
Kanipf um Griechenland zur See ausgefochten werden muC; sie zeigt 
aber zugleich auch, wie sehr das Land einer wirkungsvollen Flotte ent- 
behrt, imd wie es daher darauf bedacht sein rauC, einein stàrkeren Ver- 
biindeten .seinen Schutz in einem kimftigen Weltkanipf zu iibertragen. 

Die in der Insularitàt und Peninsularitàt begriindete Ausgesetztheit 
des griechischen Staates \vird durch die oben kurz skizzierte Mor- 
phologie der Kiisten nur noch erhòht; die tiefeingreifenden Buchten 
imd MeeresstraCen .sind ini KriegsfaUe eine gefàhrliclie Naturgabe. 
Besonders der Lebensnerv des griechischen Staates, der nieridionale 
ostgriechi.sche Hauptverkelusweg ist dadiuch den Kanonen jeder 
Flotte ausgesetzt, imd eben.so vermag von der See die Verbindung 
zwischen dem ziu Fastinsel abgeschniirten Peloponnes und dem 
ùbrigen Griechenland durch die Sperrmig des Isthmus vòUig unter- 



Griechenland. 


83 


brochen zu werden. Um das griechische Heer voUkommen in der 
Gewalt zu haben, hat ihm daher die Entente den Peloponnes als 
..Konzentrationslager" zugewiesen. Am allerwenigsten vermògen 
im Falle eines Angriffes die zahllosen Inseln ihre politische Zuge- 
hòrigkeit zu bewahren. Einige der mit herrlichen Hafenbuchten 
ausgestatteten Eilande werden dann geradezu zur Besetzung heraus- 
fordem. Das ist denn auch das Schicksal dieser Inseln gewesen: 
sie sind immer als Etappen benutzt worden, zu Venedigs Zeiten imd 
heute, wo England seinen Existenzkampf ún òstlichen Mittelmeer 
kàmpft. Wohl kònnen aber diese Inselgirlanden fiir die strategische 
Auswertvmg in einem kiinftigen, erstarkten Griechenland groBen 
Wert bekoramen; denn an vielen imd gerade an den heute empfindlichst 
verwundbaren Stellen engen sie den Zugang zur Halbmselkiiste bis 
auf schmale Durchfalirten ein, die von Kiistenbatterien leicht zu 
sperren sind. Eine solche insulare Kiistenverteidigung vermòchte 
denn wenigstens die voUe Bewegimgsfreiheit im HalbinseUande selbst 
wáhrend eines Krieges zu gewàhren. 

Der unmittelbaren Beeinflussung von auCen sind nur das Gebirgs- 
land des Innem mid des Westens und die òstlich vom Meer entfemter 
liegenden Becken entzogen. Sie stellen strategi.sche Sammel- und 
Riickzugsgebiete dar; doch erschwert besonders das stark ausgepràgte 
Relief des Nordwestens die Verkehrsbeziehungen derart, daC 
die Verbindung mit der ò.stlichen Verkehrslinie eine recht lockere 
ist. Iriese Verkehrsungunst ergibt sich am besten aus der Betrach- 
timg einer Isocluonenkarte, auf der um Athen als Mittelpunkt die 
Linien gleicher Reisedauer eingezeichnet sind. Legt man der Bercch- 
nung dieser Linien die sclmellsten verfiigbaren Befòrdenmgsmittel 
zugrunde, so ergibt sich, daC groCe Teile des kleinen Landes erst 
nach 20 —25 Stunden erreicht werden kònnen. Ungleich ungiinstiger 
miissen sich diese Verhàltnisse bei der Mobilisienmg gegen einen 
von der See aus angreifenden Feind gestalten, da dann die Benutzung 
der Seewege kamn mòglich sein wird. Mehrere Wochen wird in einem 
solchen Falle die Bewáltigmig der Entfemungen zwischen Athen 
und dem Westen und Nordwesten erfordern. Wiedenmi kemizeichnet 
sich das griechische Gebirgsland als ein Gebiet der Beharrung. Doch 
verkehrshemmende Wirkungen teilen sich auch dem gesamtgrie- 
chischen Gebiet mit. Demi die einzelnen Beckenlandschaften des 
ostgriechischen Durchgangslandes werden dmch Gebirgsriegel von- 
einander getrennt; damit sind vorziigliche Verteidigungsstellen ge- 
schaffen, an denen der gesamte meridionale Verkehrsweg der Siid- 
osthalbinsel so reich ist. 


6* 



84 


Otto Maull: 


Dieses vielgestaltige, den individuellen Willen náhrende Relief 
hat immer politisch zersphttemd gewirkt imd zur Herausbildung 
einer Unsumme kleiner und kleinster politischer Einzelwesen gefùlut. 
Davon erzahlt die Geschichte Griechenlands ziu- Genùge, die je nach 
dem EinfluC der ùbrigen geographischen und historischen Faktoren 
den alten Inhalt in neuen Foraien immer wieder darstellt. Wande- 
rungen und Kriegszùge haben sich stets in denselben Bahnen bewegt, 
Staatengrùndungen sind immer von bestimmten diu-ch ihre Lage 
begùnstigten Punkten ausgegangen. Aber wie sich schon im frùhen 
Altertum aus einer GroCzahl von Stadtstaaten Landschaftsstaaten 
entwickeln, vertrágt auch das gesamte Land, freiUch meist imter 
ùbermàchtigem EinfluC von auCen, eine {xiUtische Zusammenfassung, 
die jedoch in Zeiten poUtischer Schwàche inimer wieder der Zer- 
spUtterung zmn Opfer fàUt. Auch heute noch wird es die Aufgalje 
des neugriechischen Staates sein, durch gute Verkehrsbeziehimgen, 
die noch vielen Teilen des Landes (dem mittleren imd westUchen 
Mittel- imd Nordgriechenland) fehlen, einer leichten gewaltsamen 
Loslosung der peripherischen Gebiete vorzubeugen. 

Die nicht sehr bedeutende politische Kraft und Handlungsfàhigkeit 
des Griechenstaates ist weiterhin in der Ausgestaltimg der wenig 
autarken Wirtschaft des Landes und in deren geographischen Gnmd- 
lagen, den Mineralschàtzen, dem Boden und KUma und deren Folge- 
formen (Pflanzen- imd Tierwelt) vmd schlieClich der Wirtschafts- 
fàhigkeit der Bewohner begrùndet. Die kultiugeographLsch bedingte 
und auch zur Genùge im vorigen Abschnitt gekennzeichnete Wirt- 
schaftsfàhigkeit des Volkes ist recht groC; am bedeutendsten 
ist sie wohl hn Handelsstand entvdckelt. Aber die sonstigen wirt- 
schaftlichen Quellen fUeCen spàrlich. Nur wo Griechenland teilhat 
an dem zum gròCten TeU im Meere versimkenen alten àgàisch- 
mazedonischen kristalUnen Massiv (Zykladen, Samos, Attika, Maze- 
donien), verfùgt es ùber reichere Bodenschàtze. Darin Uegt in 
einer Hinsicht die Bedeutung Mazedoniens; durch das Vorhandensein 
von reichlichen Wasserkràften, die dem ganzen ùbrigen Lande 
nahezu fehlen, wird diese nur noch gesteigert, und empfiehlt sich 
Mazedonien als kùnftiges Industriegebiet. Der geologische Auf- 
b a u des ùbrigen Griechenland verhindert d^egen in weiten Regionen 
eine intensive Wirtschaft. AuCerst arm an Bodenschàtzen bietet 
das Land aber auch dem Ackerbau wenig gùnstige Daseinsbedin- 
gungen. In weiten Zonen des Gebirgslandes bildet der wasserdurch- 
làss^e, nur mit spàrlichster Bodenkrume bedeckte, nahezu un- 
íruchtbare Kalkstein unmittelbar die Oberflàche. In solchen Ge- 



Griechenland. 


85 


genden bieten nur die mit angeschwemmter Verwitterungserde er- 
fiillten Becken kleine Ackerbauoasen, wàhrend die Gebirgshánge 
lediglich der Viehzucht xmd da auch wieder aus Mangel an Weiden 
nur der Kleinviehzucht dienen kònnen. Der Wald vermag selten 
ausgedehntere geschlossene Gebiete zu iiberziehen. Niu- wo in gròCeren 
Becken und in den peripherischen, erst geologisch spàt dem Gebirgs- 
land angegliederten Teilen jiingere Formationen lockere und frucht- 
bare Schichten abgelagert haben, kann sich der Ackerbau in wirt- 
schafthch ergiebiger Weise entfalten. Infolge ihrer tiefen Lage emp- 
fangen diese Gegenden gleichzeitig die volle Gunst des milden medi- 
terranen Klimas, das hier wàhrend der ausgesprochenen Winter- 
regenzeit, die den Westen mit stàrkeren Niederschlàgen als den 
kontmentalen Osten bedenkt, eine typisch mediterrane Pflanzen- 
welt in iippigen Garten- imd Hiigellandschaften zur Entfaltung 
kommen làBt. Diese Randzonen (Lakonien, Messenien, Achaja, die 
Inseln) sind die Dorados des griechischen Ackerbaus, der sich haupt- 
sàchlich mit der Pflege der Edelkulturen (Korinthen, Oliven, Feigen, 
Apfelsinen, Zitronen imd Tabak) abgibt. Fiir den notwendigen 
Getreidebau hat bis heute der zur Verfiigung stehende Raum nicht 
ausgereicht. Wohl miissen Bòotien, Thessalien und Mazedonien 
unter dein Einflufi der reicheren Sotumerregen als kleine Kornkamniem 
bezeichnet werden. Auch miter diesem Gesichtspunkt gewùmt 
Mazedonien und ebenso Súdalbanien Bedeutung fiir ein nach gròfierer 
wirtschaftJicher Autarkie strebendes Griechenland. Sicherlich wird 
eine festere Angliedenmg dieser beiden Randgebiete und eine inten- 
sivere Bewirtschaftung dieses Ziel nàherriicken kònnen. 

Auf lange Zeit hinaus, vielleicht fiir immer wird jedoch diese 
Wirtschaftsstruktur des einseitigen, rein mediterranen Wirtschafts- 
typus die Handelsbeziehungen Griechenlands zur Umwelt be- 
stimmen imd damit auch eine politische Abhàngigkeit von dieser 
fordem. Griechenland ist angewie.sen auf die Zufuhr von Roh- 
stoffen, Kohlen imd Holz (die ersten bisher von England, das letzte 
von Ruflland), von Nahnmgsmitteln, namentlich Brotstoffen (bisher 
von RuBland) und ludustrieprodukten (bisher aus West- und Mittel- 
europa). Seit deni Weltkrieg bis zur Seesperre ist Nordamerika im 
allgemeinen an die Stelle dieser Lieferanten getreten. Seine hoch- 
wertigen Ackerbauprodukte hat Grieclienland an das kaufkràftige 
West- und Mitteleuropa geliefert. Wie die Beziehungen nach dem 
Kriege sein werden. làflt sich schwer sagen; das eine ist jedoch sicher: 
Griechenland wird wirtschaftlich abhàngig sein von Rohstoff- und 
von Industrieproduzenten. Aber das wirtschaftlich junge Land wird 



86 


Otto Maiill; 


auch weiterhin in hohem Grade finanzielle Verpflichtimgen eingehen 
miissen. Nicht zuletzt wird der Handel Griechenlands mit den biUigen 
Seeverkehrswegen zu rechnen haben. Bisher muQte aller Pracht- 
verkehr iiber See gehen. Das wird auch wohl fiir die Einfuhr der 
wichtigsten Schwerprodukte so bleiben miissen. Die geringe wirt- 
schaftliche Selbstandigkeit und hocl^adige Abhàngigkeit von der 
Umwelt driickt notwendigerweise die politische Kraft des Griechen- 
staates herab; und daher niufi jede Mafinahme willkommen geheifien 
werden, die der Fòrderung griechischer Wirtschaft im Sinne hoherer 
wirtschaftlicher Selbstgeniigsarakeit zu dienen vemiag, die aber nur 
mit der Annahme vielseitiger, mehr mitteleuropáischer Wirtschafts- 
formen erreicht werden kann. 

Eine letzte wichtige Grundlage fiir den Staat bilden die ethno- 
und siedlimgsgeographischen Verhàltnisse. In dem siedlungs- 
geographischenBilde spiegelt sich die Verteilung der Wirtschafts- 
quellen in der auffàll^en Begiinstigimg der maritimen Randgebiete 
klar wieder. Nur wenige peripherische Gebiete, voran Korfu, dann 
naliezu Attika und Samos, erreichen eine Volksdichte, die der mittleren 
Volksdichte des Deutschen Reiches entspricht (120 Einwohner auf 
I qkm). Die gròfiten Gebiete Griechenlands sind dagegen àufierst 
diinn besiedelt (20—40 Einwohner auf i qkm). Aus der Verteilung 
der wichtigen Siedlungen ergibt sich dasselbe Bild. Im ganzen 
hàlt Griechenland mit einer mittleren Volksdichte von 41 und 
niit 4780000 Einwohnem (1915) mit den beiden benachbarten 
5-Millionen-Staaten (Bulgarien 4 767 000, Serbien 4 490 000) den 
Vergleich aus. Dagegen mufi die Volksbewegung den griechischen 
Staatslenkem sehr zu denken geben. Steht doch Griechenland in 
seinem Volkswachstum mit einer jàhrlichen Zunahme von nur 0,74% 
weit liinter Bulgarien mit 1.7%, Serbien mit 1,6%, Rumànien mit 
1 . 5 %. selbst hinter deni Deutschen Reich mit 1,24% zuriick. Inner- 
halb Europas wird es durch geringeres Volkswachstum nm von 
Italien, Norwegen, Spanien iibertroffen. In dieser niedrigen Zahl 
dríicken sich aber nicht die ungesunden Verhàltnisse einer altemden 
Nation aus, sondem die starke Auswandermig kommt darin zmn 
Ausdmck. 1910/11 wanderten allein nach den Vereinigten Staaten 
48 000 Griechen aus, also 1,9% der damaligen Bevòlkerung (2,5 Mill.). 
Die natiirliche Vermehrungsfàhigkeit wird dmch die VoUcszunahme 
in der Periode 1889—1896 mit jàhrlich 1,54% gekennzeichnet. Eine 
Andemng dieser Verhàltnisse kann nm dmch Auswanderungsgesetze 
und dmch eine Einweisung der Auswanderungslustigen in die neuen 
hoffnungsvoUen Staatsgebiete erzielt werden. Das Verbot der Aus- 



Griechenland. 


87 


wanderung ist in der Tat erlassen worden und hat eine starke grie- 
chische Einwanderung in Nordepirus zur Folge gehabt. Es ist keine 
Frage, daB durch die bedeutende Auswanderung nach Amerika die 
Wehrkraft des Staates wesentlich geschwácht wird. Im Falle der 
Not tritt jedoch erwiesenermaCen eine ebensolche Riickwanderung 
ein, die somit einen erfreulichen Au^leich schafft. — 

Weit mehr als auf der zahlenmáBig doch geringen Volkskraft 
— denn die Gesamtmacht des Griechentums diirfte sich nur auf 
etwa 6 MiUionen Menschen belaufen — ruht der politische Anspruch 
auf ein Grofigriechenland auf der geographischen Verbreitung der 
Griechen. Denn tatsáchlich stellen diese ethnographischen 
Verhàltnisse dem Griechenstaat eine groCe Aufgabe, die sich aber 
bei nàherer Betrachtung als triigerische Scheinaufgabe erweist. 
Griechenland ist kein reiner Nationalstaat. Am stàrksten wird die 
ethnische Einheit der griechischen Bevòlkerung durch die Albaner 
und die inazedonischen Slawen gestòrt. Noch ehe die Osmanen die 
Herrschaft der Byzantiner in Griechenland antraten, siedelte der 
Despot Manuel Kantakuzenos von Misithra Albaner in dem ent- 
vòlkerten Lrand an und fiihrte damit dem Griechentum, dessen Bauem- 
stand damals nahezu aufgebraucht war, neue, frische Kràfte zu. 
Seit der zweiten Hàlfte des 14. Jahrhunderts wandem also Albaner 
ein; aber der GrazisierimgsprozeC ist heute noch nicht abgesclilassen, 
in Attika und im Pelojxmnes — in der Argohs — haben sie bis heute 
ihre Sprache bewahrt. Aber trotzdem ist seit den Freiheitskriegen, 
an denen sie regsten Anteil nahraen, die HeUenisierung so weit vor- 
geschritten, daC die Albaner sich als Griechen fiihleu imd auch kul- 
turell Griechen sind. Der kulturelle VerschmelzimgsprozeC zwischen 
Albanem und Griechen ist sogar so weit gegangen, daC von allen 
Sprachen, die das Griechische beeinfluCt haben, die albanische an 
erster SteUe steht, und daC die Griechen die albanische Volkstracht 
angenommen haben. Eine weniger innige, aber doch die Staatsgemein- 
schaft nur gimstig beeinflussende Verbindung besteht zwischen den 
Albanem und Griechen der nordwestUchen Gebiete, die teils 1881, 
teils erst 1915 zu Griechenland gekommen sind. Das griechische 
Element hat auch hier durchaus die Oberhand, und die Hellenisierung 
schreitet nach Siidalbanien hinein fort. Siidalbanien bildet damit 
ein Gebiet zukiinftigen {x>Utischen Einflusses fiir Griechenland. Das 
VerhàltnLs zwischen Griechen und Albanem darf daher keinesw^s 
als innerpoUtisches Problem betrachtet werden. Dasselbe muC von 
der Einsprengung der immerhin ansehnlichen kutzowIachLschen oder 
aromunischen VoIksspUtter im súdUchen Mazedonien, in Epims 



88 


Otto Maull: 


und Thessalien gelten, die gròtìtenteils gràzisiert sind. Ganz anders 
liegen die Dinge bei deni Vòlkerkonglomerat des seit 1913 griechischen 
Mazedonien. Denn in dem mazedonischen Durchgangsland, dem 
Herzland der Sudosthalbinsel, durch das alle iibrigen Teile derselben 
miteinander in Verbindung treten, hat sich ein so buntscheckiges 
geographisclies Bild entwickelt, daC es bis heute noch kaum gelimgen 
ist, eine annàhernd richtige Darstellung dieser Verhàltnisse in allen 
Einzelheiten zu bieten. Die verschiedenen Autoren (Gopèeviò, 
Nicolaides, Kimèew, Gersin, Verdéne, Peuker, Oestreich, Cvijic, 
Ischirkoff), ebenso die amtlichen Veròffentlichungen widersprechen 
sich sowohl in der Angabe der Zahl als der Verbreitimgsgebiete der 
einzelnen Vòlker in so auffàlliger Weise, daC oft absichtliche Fàl- 
schung zugimsten einer der beteUigten Nationen klar zu erkennen 
ist. Soviel ist sicher: in erster Dinie stehen sich auf mazedonischem 
Boden Griechen und Bulgaren als konkurrierende Vòlker im heftigen 
pohtischen und kulturellen Kampf gegeniiber. Die Anspriiclie der 
Serben geben denen der beiden genannten N ationen nichts nach, griinden 
sich aber auf eine wesenthch unbedeutendere ethnische Gnmdlage. Hin- 
gegen muC mit den Albanem als wichtigem ethnischen Faktor gerechnet 
werden, der aber kaum aktiv in die Pohtik eingreifen wird. Untergeord- 
nete Bedeutimg besitzen in dieser Frage Wlachen, Tiirken und Juden. 


Oie ethnlsche Zusammensetzung der Bevdlkerung Mazedonlens. 



Griechen 

Wlachen 

Bulgaren 

Serben 

Albaner 

Tiirken 

J uden 

Gopdevié . 

222000 

— 

50000 

1600000 

80000 

228000 

— 

Nicolaides 

650000 

50000 

200000 

250000 

— 

620000 

— 

Kunèew . 

211 000 

— 

1168000 

— 

165000 

495 000 

80000 

Gersin . . 

228702 

80767 

I182036 

28711 

499204 

67000 

Verdéne . 

500000 

520000 

80Ó000 

2600000 

900000 

95000 

Peuker . . 

240000 

105000 

637000 

550000 

63000 

Zi gcuner 

38000 

1355000 

Oestreich. 

200000 

100 000 

2000000 

300000 

250000 

— 

Bulgar. 

Regienmg 

429' 

000 

1038000 

— 

I 324 

000 

80000 

Italien. 

Regierung 

250000 

375000 

450000 

50000 

300000 

300000 

100 000 


























Griechenland. 


89 


Aber aus der Bedeutung der Griechen und Bulgaren, so wenig sie 
sich auch durch die obigen Zahlen ausdriicken láBt, geht klar hervor, 
daB die Frage nach der herrschenden Nation Gesanitmazedoniens 
niemals gestellt werden darf. AUe propagandistischen Schriften 
werfen aber gerade diese Frage auf imd legen, um durch die Antwort 
nicht enttauscht zu werden, ihren ,,Untersuchungen‘‘ einen geogra- 
phischen Begriff fiir Mazedonien zugrunde, der bei den verschiedenen 
Verfassem je nach ihrer Nationalitàt wechselt; fremdsprachliche 
Randgebiete werden dabei nach Moglichkeit ausgeschlossen, so daB 
Mazedonien fast reingriechisch, reinserbisch oder reinbulgarisch wird. 
Auch die tiirkische Wilajetseinteilung hat ehedem durch Angliederung 
des Sandschaks Elbassan an das Wilajet Monastir imd des Sandschaks 
Prizren an das Wilajet Uskiib dafiir gesorgt. daB die Mohammedaner 
in den groBen Verwaltungsbezirken in der Mehrheit vorhanden waren. 

Eine Politik, die nach der Angliedenmg Siidmazedoniens — 
vielleicht in gròBerem Umfang als im Bukarester Frieden zugestanden 
wurde — strebt, stòBt infolge der herrschenden ethnographischen 
Verhaltnisse auf erhebliche, aber nicht uniiberwindliche Schwierig- 
keiten. Die Grenze des geschlossenen Griechentums verláuft ziemlich 
weit im Sùden, vom akrokeraunischen Vorgebirge zum Golf von 
Saloniki; sie schlieBt dann weiterhin die Chalkidike und die Kùsten- 
gebiete sùdlich von Seres ein. Saloniki selbst kann keineswegs als 
griechische, sondem muB eher als intemationale, vor allem jùdische 
Stadt gelten. AuffàUigerweise stimmt diese Verbreitung der Griechen 
auf dem flachen Lande ùn Ostteil mit der des Olbaums ùberein: 
Cber die ethnographische Grenze reicht aber der kulturelle EinfluB 
des Griechentums, wie er immer wieder durch das Wirken der grie- 
chischen Kirche und Schule aufs neue bestàtigt wird, weit nach 
Sùdmazedonien hinein. Namentlich alle Stàdte sind Kultm-oasen 
des Griechentxuns. In den Wilajets Monastir imd Saloniki sind die 
griechischen Bildimgskoeffizienten (4% imd 3,44%) weit gròBer als 
die bulgarischen (1,42% imd 1,16%), wàhrend in Uskùb schon der 
bulgarische (0,78%) den griechischen (0.28%) ùbertrifft. Ebenso 
haben die Eparchien Kastoria, Wodena, Florina, Saloniki, Seres, 
Drama, also die sùdlichen Zonen Mazedoniens, vorwiegend patri- 
archistische Bevòlkemng; und ebenso gestaltet sich das Verhàltnis 
der Patriarchisten zu den Exarchisten in den Eparchien Monastir 
wie 3: 2, Ochrida wie 3:1, Melnik wie 5: 2. Das besagt ganz klar, 
daB Sùdraazedonien in der Hauptsache dem griechischen Kultur- 
bereich zuzurechnen ist. 

Trotz alledem ruht das Streben des griechischen Staates nach 



90 


Otto MauU: 


einem weiteren Binwachsen in den Rumpf der Sùdosthalbinsel nicht 
auf volkstùmlichen Grundlagen. Weit eher mufite es der Wunsch 
des Volkes sein, das alte Volksgebiet des Griechentums auch staatlich 
zu umfassen. Wohnen ja doch nicht nur Griechen auf der Halbinsel 
und den àgàischen Inseln, sondem sowohl die thrazischen und klein- 
asiatischen Inseln einschlieùlich Zypems wie der thrazischen imd klein- 
asiatische Kontinentalrand einschlieClich der Gebiete um Bosporus 
und Dardanellen sind von Griechen bevòlkert. Diese Verbreitimg der 
Griechen hat die Idee entstehen lassen, das gesamte alte Volk^ebiet 
zu einem Groi^riechenland mit der Hauptstadt Konstantinopel zu- 
sammenzufassen. Diese Entwicklungsrichtung ist durchaus volks- 
tùmlich; in dieser Richtung weisen die Beziehungen zur orthodoxen 
Kirche, zum Patriarchat in Byzanz, kurz, sie entspricht der koiLse- 
quenten Verfolgung des Nationalitàtenprinzips. 

Tatsàchhch hat der Staat in den letzten Jahrzehnten beide Rich- 
tungen beschritten. Er hat sich im Norden Landschaft um Landschaft 
angegliedert, aber er hat im Bukarester Frieden m Mazedonien 
frùhzeitig haltmachen xmd mit einer stark verkùmmerten Grenze 
Serbien die Bundesgenossenschaft bezahlen raùssen. Die Erfolge der 
kontinentalen-sùdosteuropàischen Richtung in der Eroberung von 
Jannina und Saloniki smd mit riesiger Begeisterung aufgenommen 
worden. Aber fùr die konsequente Weiterverfolgung dieses Ziels, 
das in dem Einwachsen in die Sùdosthalbinsel besteht, fehlt natur- 
gemàC ein tieferes Verstàndnis, da es sich um Gebiete handelt, die 
erst spàt vou der griechischen Kultur in Besitz genommen worden 
sind. Aber trotz allem Beifall, dessen sich die maritim-orientalische 
Richtung im VoUc erfreut, wird der Staat hier kaum viel weiter gehen 
dùrfen. Griechenland hat sich in dieser Hinsicht schon ùberanstrengt. 
Nur ein starkes, territorial gefestigtes Griechenland wird den poU- 
tischen Seeweg einschlagen dùrfen, wenn es nicht iramer wieder 
erleben soU, was es in diesen Tagen erfahren hat, daC eme GroBmacht 
seine peripherischen Teile, seine Inseln besetzt, ohne daC es einen 
Protest mit der Waffe wagen kònnte. An eine Erobenmg der grie- 
chischen Randgebiete Kleinasiens ist gar nicht zu denken. Einer 
solchen nur aUzusehr vom nationalen EinheitsbewuCtsein getragenen 
Absicht haftet der in der Psyche des griechischen Hàndlervolkes 
begrimdete alte poUtische Fehler an, die zu geringe Schàtzimg des 
Bodens, der nur als kommerzieUer Stùtzpimkt betrachtet wird. Die 
UnterritoriaUtàt der griechischen Ausbreitung mùCte von neuem 
die strategische und schUeCUch auch wirtschaftUche Unhaltbarkeit 
der peripherischen Gebiete zur Folge haben. Eine poUtische Fest- 



Griechenland. 


91 


setzung in Kleinasien verlangt zugleich die Erwerbung des Hinter- 
landes, wenn der reiche Handel der Griechenstadte, vomehmlich 
Smymas, nicht EinbuiJe erleiden soll. Aber woUte man auch von 
der Eroberung groflerer Gebiete absehen und auf wirtschaftspoUtischeni 
Wege den Anschlufl des Westrandes an das Hinterland Kleinasiens 
finden, so wàren Besitzungen am Westrand strategisch doch ganz 
xmhaltbar, da ein Kampf in Europa und Asien zu gleicher Zeit eine 
Machtentfaltung verlangen wiirde, die zweifellos heute noch die miU- 
tàrische und volkische Kraft des griechischen Staates iibersteigt. 
Trotz aUedem hat sich Venizelos fur diese falsch orientierte Entwick- 
lungstendenz eingesetzt; er hat Anhang gefunden, weU die Idee 
selbst volkstiimUch war; zugleich war es nur im Bunde mit der Entente 
mògUch, die Anspriiche auf Kleinasien zu erheben. 

Die politische Aufgabe Griechenlands ist in vòUig anderer 
Richtxmg zu suchen. SoU die Entwicklung eine gliickUche sein, dann 
mufl vor aUem mit der Vorstellung gebrochen werden, dafl die beste 
Gnmdlage eines Staates in seiner hotnogenen ethnischen Zusammen- 
sammensetzimg zu suchen sei; denn sie ist nichts anderes als ein 
schwerer Irrtmn, in den leider Staatsmànner und Diplomaten unter 
der wohl begreifUchen Einwirkmig der Volkspsyche immer wieder 
verfallen sind. Unter seineni Einflufl haben sie in dem Nationalitàten- 
prinzip die oberste Norm nnd die Maxime ihrer Handlungen gesehen. 
Aber schon ledigUch ein Uberblick iiber die ethnischen Grimdlagen 
der einzelnen Staaten und den Einflufl derselben auf die Geschichte 
der StaatsbUdung lehrt die nicht ubennàflig starke Bedeutung des 
ethnischen Elementes. Denn Staaten, die heute ethnisch einheitUch 
zusammengesetzt sind (Deutsches Reich, ItaUen), haben jahrhunderte- 
lang die poUtische Einheit nicht zu gewinnen vemiocht, und Staats- 
gTÌindimgen auf der Gnmdlage des Nationalitàtenprinzips haben sich 
als lebensunfàhig erwiesen (Albanien, Serbien). Dagegen haben 
Vòlkerstaaten (wie die Tiirkei und Osterreich) trotz schwerer Stiirme 
die Zeiten iiberdauert; ebenso haben aus mehr oder minder zahl- • 
reichen vòlkischen Komponenten zusammengesetzte Klem- und 
Groflstaaten (Schweiz, Belgien, Vereinigte Staaten von Nordamerika) 
poUtisch vòlUg einheitlich gewirkt. Das .sind unanfechtbare Tatsachen, 
die zum Nachdenken auffordern soUten. Wenn deragegeniiber be- 
hauptet wird, dafl doch unter keinen Umstànden die Bedeutung 
des Nationalstaates zu verkennen sei, so mufl auf die landlàufige, zu 
ungenaue Anwendung des Begriffes ,,Nation" aufmerksam gemacht 
werden. Die Grundlage des Nationalstaates ist nicht der ethnische 
Faktor des einen Volkes, sondern der kulturelle der Nation. Wohl 



92 


Otto Maull: 


kann die Nation nur das zum Staate gewordene eine Volk sein, aber 
ebensogut eine erst im politischen Rahmen zur kulturellen Einheit 
verkniipfte Mehrheit von Vòlkern darstellen. Die Nation ist dann 
imter dem EinfluB vieler Faktoren, die aber auch unniittelbar die 
Grundlage des Staates bilden, erst geworden. Dabei sind auf ver- 
schiedener Kxilturstufe stehende Vòlker zu einer kultiu-ellen Einheit 
verschmolzen. Fiir diese Nationwerdung ist freilich weniger die Lànge 
der Zeit — schon seit langer Zeit pohtisch geeinte Vòlker kònnen 
wie in Osterreich sich noch im jugendlichen Kampf der Nationalitàten 
befinden — als weit mehr das Zusammenwirken der geographischen 
Faktoren ausschlaggebend. — 

Von dem Umfang der mannigfachen Einfliisse auf die Nation- 
werdung hat die vorstehende Untersuchung gehandelt; sie hat aber 
auch zu zeigen versucht, dal3 die gleichen geographischen Faktoren 
auf die Staatsbildung fòrdemd einwirken. Wo die Staatsentwicklung 
unter der voUen Beriicksichtigung der geographischen Gnmdlagen 
geleitet wird, wird daher auch auf die Nationwerdung der giinstigste 
EinfluB ausgeiibt und eine verstàrkte Grundlage fiir die Staats- 
bildimg geschaffen werden. In der Untersuchung ist also klargelegt 
worden, daB der Kreis dicser Gmndlagen weit iiber den Bereich der 
ethnographischen hinausgreift. Alle geographischen Verhalt- 
nisse bilden die Grundlage eines Staates. 

WiU man die ramnpoUtischen Aufgaben des griechischen Staates 
feststeUen, so muB dieser Satz die oberste Nonn sein. Fiir die àgàische 
Inselwelt bedarf es dabei keiner weiteren Uutersuchungen, denn sie 
gehòrt geographisch in jeder Hinsicht zu Griechenland. Eine Sonder- 
frage bUdet jedoch die Insel Zypern. Auch Zypems physisch- imd 
anthropogeographische Verhàltnisse (8o% der Bewohner sind Grie- 
chen) gleichen vòUig den griechischen, docli erschwert die groBe 
Entfemmig von Griechenland den AnschluB. In Kleinasien stòBt 
dagegen das griechische Milieu, dem nur ein ganz schmaler, poUtisch 
daher unlialtbarer Kiistenstreifen angehòrt, sehr bald auf die vòllig 
andere geographische Gestaltung eines groBràumigen Landes. Bei 
der Beriicksichtigung des fiir den griechischen Staat vorhandenen 
natiirUchen Lebensbereiches darf die Staatsgrenze daher nur die 
ágàischen Inseln und Zypem, aber niemals TeUe von Kleinasien um- 
spannen. Das Zusammenfallen aller geographischen Grenzen im 
maritimen griechischen Expansionsbereich erleichtert die praktische 
Grenzziehmig auffallend und hat dazu gefiihrt, daB die organischen 
Grenzen des griechischen Staates nach dem letzten Balkankrieg als 
klare {Kjliti.sclie Forderung aufgestellt werden komiten; aber infolge 



Griechenland. 


93 


der politischen Entwicklungen und dank dem Umstande, daC der 
Dodekanes von den Italienern besetzt war, kormte die Fordenmg 
nicht verwirklicht werden, Weit schwieriger ist es dagegen, cine klare 
Erkenntnis dariiber zu gewinnen, wie weit der politische Eebensbereich 
nach Norden ausgreift, wo daher die Kontinentalgrenze zu verlaufen 
hat. In dem jetzigen Grenzverlauf spiegeln sich die Machtverhàltnisse 
vom Ende des Balkankrieges 1912/13. Serbien und Griechenland 
haben Bulgarien nach Osten mid Norden zuriickgedràngt, dabei hat 
aber Griechenland Serbien Zugestàndnisse machen miissen imd ist 
infolgedessen am nordàgàischen Gestade nach Osten gedràngt worden. 
Das entsprach aber auch seinen maritimen Wiinschen, die es sogar 
in den Verhandlungen die thrazische Kiiste bis Makri (westlich von 
Dedeagaé) fordem lieB. Mit dieser Entwicklung sind aber gegenùber 
Bulgarien ganz unhaltbare Zustànde geschaffen worden, die eine 
Regelung unerbittlich erheischen. Denn .schmales griechisches Kùsten- 
gebiet hat den nàchsten Ausgang der Becken von Sofia und Kùstendil 
zum Meer làngs der Stmmalinie versperrt. Auch der Fehler dieser 
letzten Gebietsaufteilung auf der Sùdostlialbinsel ist hauptsàchlich 
in der einseitigen nationalen Bewertung der fraglichen Gebiete zu 
suchen. Es hat ..bisher allen sùdosteuropàischen Lòsungsversuchen 
noch .sehr an der einzig richtigen Auffassung gemangelt, die die 
Staatsgebiete als Kòrper lebendiger Organismen betrachtet, die not- 
wendigerweise ihren bestimmten Lebensraum zu einer gùnstigen Ent- 
wicklung brauchen. Und gerade die Grenzgebiete sind oft unter dem 
Dmck àuBerer Einflùs.se — wie in Nordgriechenland — verkùmniert. 

Bei der Festlegtmg einer Grenze kommt es weniger darauf an. 
natùrliche Grundlagen fùr die matheniatisch festzulegende Linie 
(in Gebirgszùgen, Kammwasserscheiden, schwer ùberschreitbaren 
Flùssen imd Bàchen, Wàldem, Mooren, Sumpfstrecken usf.), also 
natùrliche Grenzlinien zu finden, so wichtig diese auch als 
Marken oder als strategische Linien fùr den Einzelverlauf der Grenze 
sind, als darauf, daB die Grenzlinie den beiden zu trennenden Staats- 
organismen Raum zu mòglichst freier Entfaltung aller Seiten des 
Staatslebens (Wirtschaft, Verkehr, Mòglichkeit guter Verteidigmig, 
Wahrung der ethnographischen und kulturellen Zusammenhànge) 
bieten, d. h. sie muB mit sàmtlichen geographischen Grenzen, niit 
der Naturgrenze des dem Staate zur Verfùgung stehenden natùr- 
lichen Ausdehnung.sbereiches zu.sammenfallen. Dann erst kann sich 
der Staat in sein Naturgebiet, in sein Land einpassen. Die geogra- 
phischen Grenzen eines Landes kònnen aber niemals als Lùiien er- 
kannt werden; sie sind stets Grenzgùrtel, mehr oder weniger breite 



94 


Otto Maull: 


Grenzzonen, in denen die Grenzen der einzelnen geographischen 
Erscheinungen, die wiederum eigentlich nicht als Linien, sondem 
als Giirtel zu erfassen sind, verlaufen und sich vielfach durchschneiden. 
Um dieNaturgrenzen dem Wortsinne nach klarer von den natiir- 
lichen Grenzlinien oder Grenzmarken zu unterscheiden, niògen 
die ersteren stets als Grenzgiirtel bezeichnet werden. Bei einer 
naturgemàiBen Entwicklung muB die politische Grenze, die selbst 
nichts anderes als die Grenze einer geographischen Erscheinung, 
námlich des Staatsgebietes, ist, imierhalb dieses Giirtels verlaufen. 
Strebt auch in Griechenland Land und Staatsgebiet nach Identitàt, 
so ergibt sich daraus fiir den Norden die Frage: Wo zieht dieser 
Grenzgiirtel der griechischen Halbinsel? 

In der oben angefiihrten Arbeit ist die Frage — in der befolgten 
Pràgnanz wohl zum erstenmal in der geographischen Uiteratur — 
gestellt und ihrer Beantwortimg durch eine eingehende Untersuchimg 
und kartographische Darstellung entgegengefùhrt worden. Im 
Norden Griecheniands er.streckt sicli der albanisch-mazedouische 
Grenzgiirtel. Er zieht als albanischer Grenzgiirtel im albanischen 
Hochgebirge nordwàrts; innerhalb dieses Gebirges vemiitteln aller- 
dings die in gleichem Sinne iiber die politische Nordgrenze Griechen- 
lands streichenden Tàler einen innigen Verkehr zwischen Griechen- 
land und Albanien und bilden die Grundlage fiir ein Ubergreifen 
Griechenlands nach Albanien. Nòrdlich der hochmazedonischen 
Becken zweigt von diesem albani.schen Grenzgiirtel der mazedonische 
ab, der iiber die Goleènica- und Karadiica-Planina quer iiber den 
Wardar zur Belasica und zimi Golf von Orphani zieht. Jenseits der 
Struma findet er in den Vorzonen der Rhodope-Planina seine Fort- 
setzung. Bis zu diesem Grenzgiirtel reicht der griechische Lebensraum. 
Die morphologischen Verhàltnisse schheBen die Becken Hoch- 
inazedoniens verkehrsgeographisch eng an den Golf von Saloniki an 
imd ermòglichen Beziehungen zu Siidalbanien. Der Grenzgiirtel ist 
daher eine lokale Verkehrsscheide, die jedoch an zwei wńchtigen, 
leicht zu iiberwachenden Pforten gegen das Ausland hin — am Wardar 
und an der Struma — von Verkehrslinien von intemationaler Bedeu- 
tung durchbrochen wird. Bis zu dem Grenzgiirtel reicht der klinia- 
ti.sche EinfluB des Mittelmeeres, niediterrane Vegetation imd Wirt- 
schaftsweise. Trotz des ethnographischen Masaiks in Mazedonien 
bildet doch der Giirtel eine wichtige etlmographische Scheide. Die 
alteingesessenen, iin Mediterrangebiet seit Urzeiten akklimatisierten 
Vòlker der Griechen und Albaner reichen von Siiden imd Siidwcsten, 
die nordischen Eindringlinge der Slawen mid Bulgaren von Norden 



Griechenland. 


95 


an den Gurtel heran. Der Bereich des Giirtels selbst tràgt auch ethno- 
graphisch typischen Giirtelcharakter. Die einzelnen Volksgrenzen 
dnrchdringen sich in mannigfaltigster Weise. Bis an den Giirtel 
dringt endhch, auch in Albanien, der kulturelle EinfluB des Griechen- 
tums, wie schon weiter oben gezeigt worden ist. 

Mit dieser Schildenmg des Grenzgiirtels sind aber die pohtischen 
kontinentalen Aufgaben Griechenlands klar gekennzeichnet: eine 
Nordwàrtsverschiebung der jxjhtischen Grenze bis zum Grenzgiirtel 
in Siidwestmazedonien und in Albanien mindestens bis zur Quer- 
linie Ochrida—Elbassan. Ungiinstig gestalten sich freilich die Ver- 
háltnisse Griechenlands in Ostmazedonien. Hier láuft die Grenze 
des griechischen Naturgebietes nicht ahzu fem von der Kiiste und 
versp)errt dadurch dem bulgarischen Hinterland den Ausweg. Diese 
Ramnbeziehungen verlangen ein Zmiickweichen des griechischen 
Staates zimi mindesten an der Strumalinie. Ein griechischer Staat 
in solcher Ausdehnung fàUt aber dann im wesenthchen mit seinem 
Natmgebiet zusamnien. 

Mit dem Einwachsen in den Rmnpf der Siidosthalbinsel tràte 
Griechenland in ràumlichen natiirlichen Verband zu den Uàndem des 
siidostemopàisch-mittelemopàischen Staatenbmides. Es raiiCte sich 
dann ein reicheres Kultm- und Staatsleben entfalten. Denn nm 
meridionale Verkehrsstromungen, die es teilnehmen lassen an dem 
mittelemopàisch-orientahschen Handelsaustausch, kònnen der Bruk- 
kenstellung Griechenlands voU gerecht werden. Als ein Mittler 
zwischen Orient imd Okzident wiirde dann Griechenland an der Seite 
der Mittelmàchte wieder eine selbsttátigere Rolle als kultmeUer und 
pohtischer Organismus spielen, als ihm heute zuerteilt ist. Seine 
maritime Lage làCt allerdings noch eine andere Entwicklung zu. 
England hat alles Interesse daran, Griechenland in den groCen 
Schutzgiirtel einzughedem, den es von Indien bis zmn Mittelmeer 
um die Nordgestade des Indischen Ozeans zu schhngen sucht. AJs Teil 
dieses Defensivgiirtels wiirde es aber lediglich ein enghsches Bollwerk 
ohne jedes eigene Leben sein. Wenn das heutige Griechenland sich 
imter Verachtung der augenbhckhchen Gefaliren seiner gegenwàrtigen 
WeltsteUmig bevvuCt ist — und es gibt der Anzeichen genug, daC 
sich die leitenden Kreise Griechenlands, vor alleni der Kònig vòUig 
dartiber im klaren sind — so wird es auch seine poHtische Zielsetzimg 
damit in Einklang bringen miissen. Die Gesamtheit der geograpliischen 
Bedingungen fordert Griechenlands SteUung an der Seite des iibrigen 
Siidostemopa und Vorderasiens. 

(Abgeschlossen am 23. Màrz 1917.) 



Dcr Immobilíarvcrkchr in dér Túrkch 

Von Dr. Emrlch Fryda von Kaurlmsky, Wien. 

D as osmanische Grundbesitzgesetz vom 7. Ramazan 1274 (1858) 
imterscheidet fiinf Kategorien von Liegenschaften: 

I. Mulk, im Privateigentum stehende Grundstiicke und Hàuser; 

2. Mirié, Staatsgriinde, die Privatpersonen nur in einen erblichen 
Besitz erhalten kònnen; 

3. Mevkufé, Diegenschaften der frommen und gemeinniitzigen 
Stiftimgen (Waqf); 

4. Metruké, dem allgemeinen Gebrauche iiberlassene Grundstiicke 
imd 

5. Mewat, unkultivierte Grundstiicke, die nieniand besitzt. 

Vom rechtlichen Standpunkte sind nur zwei Kategorieu wichtig: 
Mulk und Mirié, denn Metruké und Mewat gehòren juridisch eigent- 
Uch auch der Miriékategorie an, wàlirend Mevkufé, die Liegen-schaften 
des Waqfs entweder Mulk- oder Miriégrundstucke sind. In wirt- 
schaftlicher Hinsicht jedoch, in.sbesondere riicksichtlich des Immo- 
biUarverkehres haben aUe fiinf Kategorien eine besondere Bedeutung. 

In den Stàdten und Ortschaften gehòren die Liegenschaften regel- 
màBig der Kategorie Mulk an, insbesondere die Hàuser und der mit 
ihnen verbundene Hof und Garten bis zu Va Dòniim (i Dòniim 
= 919.3 qni). Es stehen aber nicht aUe Liegenschaften in deu Stàdten 
im Privateigentum, oft gehòren sie verschiedenen Waqfstiftimgen an. 
Die Acker, Felder, Wiesen, Wàlder, ùberhaupt die Grundstucke auBer- 
halb der Stàdte und Ortschaften sind regelmàCigStaatsgriinde, Mirié, 
nur seltener bilden sie ein voUes Privateigentum, Midk, des Besitzers. 

Bezuglich der MulkUegenschaften hat der Eigentùmer prinzipicU 
ein freies Verfiigungsrecht inter vivos, teUweise auch mortLs causa. 
Er kanu sie verkaufen oder auf eine andere Weise veràuBem, ohne 
dazu irgendwelche Bewilligung zu benòtigen, nur Vorkaufsrechte 
hemmen dieses freie Verfùgungsrecht. LetztwiUig verfùgen kann 
jedoch der Mulkeigentùmer ùber sein ganzes Eigentum nur dann, 
wenn cr keinc scheriatsrechtUchen Erben besitzt, sonst sind seine 
diesbezùgUchen Verfùgungen nur bis zu einem dritten TeU seines 
Vermògens gùltig. 



Der Immobiliarverkehr in der Tùrkei. 


97 


Mevkuféliegenschaften bilden ein unveràuBerliches Gut des 
Waqf imd stehen fast ganz auCer Verkehr. Nur der meist erbliche 
Besitz dieser Liegenschaften, der auf Grund der Stiftimgsurkimde 
oder im Verpachtvmgswege von einzelnen Privatpersonen ausgeiibt 
wird, kann den Gegenstand des Verkehres bilden. Der Erbbesitzer 
ist berechtigt, den Besitz auf andere Personen zu ùbertragen, wozu 
aber die Zustimmimg der Waqfverwaltung notwendig ist und beson- 
dere Gebùhren zu entrichten sind. Im Falle des Todes des Besitzers 
geht der erbliche Besitz der Waqfliegenschaft auf die gesetzlich') 
bestimmten Erben, die Kinder (Enkel), Eltem, Geschwister und den 
ùberlebenden Ehegenossen ùber. Testamentarisch katm der erbUche Be- 
sitzer ùber sein Besitzrecht nicht verfùgen. Jene Mevkuféliegenschaften 
aber, bei wekhen kein erblicher Besitz besteht, werden von der Waqf- 
verwaltung in Pacht gegeben, der gewòhnUch zeitUch begrenzt ist 
oder mit dem Tode des Páchters endet. 

Die weitaus meisten Liegenschaften des Osmanischen Reiches ge- 
hóren zm Miriékategorie. Eigentùmer dieser Grundstùcke ist der 
Staatsschatz, Besitzer aber jene Person, die es vom Staate gewòhnUch 
in erbUchen Besitz erhàlt. Nach dem Tode des ersten Besitzers, 
der die Liegenschaften vom Staate erhielt, geht der Besitz auf seine 
gesetzUchen Erben: die Kinder, Enkel, voUbùrtige xmd halbbùrtige 
Geschwister imd den ùberlebenden Ehegatten ùber. Wenn kein 
solcher Erbe vorhanden ist, so fàUt das betreffende Gnmdstùck dem 
Staate anheim, der es regelmàCig im Wege des Meistgebotes einem 
neuen Besitzer gegen Bezahlung der Tapugebùhr ùbergibt. Eine letzt- 
wiUige Verfiigung des Erbbesitzes ist imzulàssig und nichtig. 

Das HeimfaUsrecht des Staates tritt auCerdem auch dann in Gel- 
tung, wenn ein Grundstùck dmch drei Jahre nacheinander ohne ge- 
setzUchen Entschuldigungsgrund nicht bewirtschaftet wird. Diese 
Bestimmung, die richtig angewendet eine groCe Bedeutung fùr die 
Hebung der landwirtschaftUchen Produktion haben kònnte, hat ihre 
Entstehimg hauptsàchUch finanzieUen Grùnden zu verdanken. Der 
Zehent, die Hauptsteuer im Osmanischen Reiche, wird vom Ertràg- 
nisse der Grundstùcke entrichtet, entfàUt also, weim sie nicht bestellt 
sind. Auch in dem FaUe, wenn eine Liegenschaft vom Staatsschatze 
wegen Nichtbewirtschaftung eingezogen wird, erhàlt den Besitz 
regelmàCig der Meistbietende gegen Bezahlung der Tapugebùhr. Es 
kann aber auch der frùhere Besitzer, wenn er die Tapugebùhr bezahlt, 
abemials den verlorenen Besitz des Grundstùckes erhalten. Die er- 

‘) Hier kommen nicht die scheriatsrechtlichen, sondem die 
dmch Stadtgesetze bestimmten Erben in Betracht. 


Balkan-Revue. IV. 2 , 


7 



98 


Emrich Fryda von Kaurimsky: 


wahnte Tapugebiihr sollte gesetzlich den Schatzmigswert der Liegen- 
schaft betragen, ist aber gewòhnlich bedeutend geringer. Bestimmte 
Personen, die Tapuberechtigten, haben bei Erledigimg eines Mirié- 
grundstiickes ein Vorrecht auf den Besitz. Das erledigte Grundstiick 
muB vorerst diesen berechtigten Personen angeboten werden imd darf 
einem neuen Besitzer erst dann iibertragen werden, wenn keine der 
berechtigten Personen Anspruch auf den Besitz erheben oder die 
Tapugebiihr nicht bezahlen will. Durch das Gesetz vom 7. Ramazan 
1274 wurde dieses Recht zalilreichen Personen zuerkannt, die bald 
darauf durch das Gesetz vom 17. Mucharem 1284 {1867) erbberechtigt 
wurden. Tapuberechtigt blieben nur noch: 

1. Der Eigentiimer von Gebàuden imd Báumen, wexm solche auf dem 
Besitze vorhanden sind. Die Gebáude und die Bàume bUden nàmlich 
ein Mulkeigentum des Besitzers und werden auch nach den Be- 
stimmungen des scheriatsrechtlichen Erbrechtes vererbt, das bedeu- 
tend weitere Verwandtschaftskreise beriicksichtigt als das Gesetz 
vom 17. Mucharem 1284, das die Erbfolge des Miriébesitzes regelt. 

2. Ein Vorrecht hat weiter der Mitbesitzer des betreffenden er- 
ledigten Gnmdstiicks und 

3. der Bewohner des Ortes, zu welchem das Grundstiick gehòrt, 
wenn er es aus wirtschaftlichen Grùnden dringend benòtigt. 

Der Besitzer einer Miriéliegenschaft kann seinen Besitz im Ver- 
tragswege veràuCem, nur ist zu jeder VeràuCenmg, ob sie entgeltlich 
oder unentgeltlich erfolgt, eine staatliche Bewilligung notwendig. 
Ebenso ist auch zur Giiltigkeit einer Teilung des Besitzes zwischen 
mehreren Mitbesitzem eine behòrdliche Bewilligung erforderlich. 

Ohne behòrdliche Bewilligung darf der Miriébesitzer iibrigens 
weder die Kultur des Gnmdstiickes àndem, noch die Erde fiir Ziegel- 
brennen oder andere industrielle Zwccke verwenden. Auch darf er 
weder Bauten auffiihren noch Bàmne, Weingàrten usw. pflanzen, 
wenn dazu keine staatliche Ermàchtigung vorliegt. Der Staat hat 
durch drei Jahre das Recht, die ohne behòrdliche Bewrilligimg er- 
richteten Gebàude oder Pflanzungen entfemen zu lassen. Dasselbe 
Recht hat auch der Besitzer einer Miriéliegenschaft bezuglich jener 
Bauten imd Pflanzimgen, die jemand auf seinem Besitze ohne seine 
Erlaubnis errichtet hat. Nach Ablauf einer dreijàhrigen Frist oder 
wenn die Bàume bereits Friichte getragen haben, bleiben die Gebàude 
und Pflanzungen Eigentum des Erbauers oder Pflanzers. Im Falle 
einer VeràuBerung des Gmndstuckes hat er, wie erwàlmt, ein Vor- 
kaufsrecht. 

Die Ubertragung der Miriéliegenschaften wird durch staathche 



Der Inmiobiliarverkehr in der Tiirkei. 


99 


Tapuurkunden vollzogen. Sowohl bei Erteilung des Besitzes direkt 
vom Staatsschatze wie auch bei VeràuBerungen und bei der Erbfolge 
wird dem neuen Besitzer eine mit der kaiserlichen Tugra (das Mono- 
granun des Sultans) versehene Tapuurkunde als Bestatigung aus- 
gefolgt, daB die Antrittsgebuhr (Tapu) fùr das Besitzrecht erlegt ist 
und dient zur Nachweisung des Besitzrechtes. Die Urkimde enthàlt 
auBer der Bezeichmxng des Dorfes xmd Bezirkes, wo das Grundstiick 
liegt, auch die Grenzenangabe und das Flàchenmafi. Entscheidend 
ist aber die Angabe der Grenzen, wenn die in der Urkunde angegebene 
Flàche in natma nicht stimmen sollte. 

Ahnliche Urkunden fiilirt ùbrigens das Gesetz vom 28. Redscheb 
1291 (1874) auch fùr die Ubertragung von Mulkhegenschaften ein. 
Diese dienen aber mehr finanziellen Zwecken, mn eine KontroUe fùr 
die Entrichtimg der Ubertragungsgebùhren zu gewinnen imd eine 
Anlegung eines Registers der Mulkgùter, àhnUch wie bei den Mirié- 
Uegenschaften zu ermogUchen. 

Die M e t r u ké liegenschaften sind unveràufierliche Grundstùcke, 
die entweder dem aUgemeinen Gebrauche ùberlassen sind, wie Strafie 
und áhnUche Grundstùcke, oder sie dienen zur aUgemeinen Nutz- 
niefiung der Bewohner eines bestimmten Ortes, wie Weideplàtze, 
Gemeindewàlder usw. 

Mewatgrundstùcke sind laut Art. 103 des Grundbesitzgesetzes 
..gebirgige, geròlUge, wùste, unkultivierte Strecken, die niemand ge- 
setzUch besitzt, von der Grenze eines bewohnten Ortes so weit ent- 
femt sind, dafi der Ruf einer kràftigen Stimme nicht zur Ortschaft 
dringt". Mit behòrdUcher BewilUgung kann im Sinne des Grundbe- 
sitzgesetzes jedermaim solche Grundstùcke urbar machen imd in 
Besitz nehmen. Tut es jemand ohne Bewilligung, so bleibt er wohl 
auch Besitzer, muC aber den Tapupreis bezahlen, was das Gesetz im 
ersten FaUe nicht fordert. Zu den MewatUegenschaften gehòren ins- 
besondere auch die ,,herrenlosen‘‘ Wàlder (Art. 104 des Grundbesitz- 
gesetzes), jene Wàlder, die weder im Privatbesitze auf Grund einer 
Tapuurkunde stehen, noch einer Gemeinde als MetrukéUegenschaft 
angehòren. Es sind das die groCen Wàlder in den Gebirgen, in welchen 
das Grundbesitzgesetz jedermann erlaubt, fùr Bau- imd Brennzwecke 
Holz zu schlagen. Das Forstgesetz vom Jahre 1870 hat dieses Recht 
eingeschrànkt und das Holzschlagen in diesen ,,herrenlasen“ Wàldem 
unter staatUche KontroUe gesteUt. 

Da es im ausgedehnten, schwach bevòlkerten Osmanischen Reiche 
bedentende nichtkultivierte Komplexe gibt, die niemand besitzt, so 
kònnten diese Mewatlàndereien die Gnmdstùcke der Zxikunft bUdeu. 



100 


Emrich Fryda von Kaurimsky: 


Man wird jedoch durch die Urbannachimg nicht Eigentiimer, 
sondem nur Besitzer des betreffenden Grundstiickes, welches durch die 
erfolgte Urbamiachung eine Miriégrundstiick wird. Ein Mulkeigen- 
tiun kann man auf solche m-bar gemachte Grundstiicke, wie iiberhaupt 
auf Miriégrundstiicke, nur dmch besondere Genehniigung erlangen, 
was beziiglich gròBerer Komplexe wohl nur selten geschehen diirfte. 

Ein V''erkehr mit Mewathegenschaften ist demach auch ausgeschlos- 
sen, denn im Momente, wo ein solches Grundstiick verkehfsfàh^ wird, 
gehòrt es der Miriékategorie an und unterliegt den fiir die Miriéliegen- 
schaften geltenden Bestiminungen. Ein mehr oder weniger freier 
Verkeln besteht nur beziiglich der Mulk- und Miriéliegenschaften, der 
aber dmch verschiedeue Vorkaufsrechte er.schwert wird. 

Der Verkauf oder der Tausch einer Mulkliegenschaft wird òfters 
dmch das Schufàrecht vereitelt, das bestimmte Personen berechtigt, 
das gekaufte Objekt dem Kàufer gegen Vergiitimg des bezahlten 
Kaufpreises abzunehmen. Das Schufàrecht haben folgende Personen: 

1. der Miteigentiimer der veràuBerten Mulkliegenschaft; 

2. der Mitberechtigte einer gemeinsamen Servitut, welche sowohl 
zugimsten der veràuCerten Mulkliegenschaft be.steht als auch zu- 
gimsten einer der schufaberechtigen Person gehòrenden Mulkhegen- 
schaft; 

3. der unmittelbare Nachbar der veràuCerten Mulkliegenschaft. 

Schufaberechtigt ist in erster Reihe der Miteigentiimer, nm wenn 

keiner vorhanden ist, oder wenn er sein Recht nicht ausuben will, 
kann es der Mitberechtigte einer gemeinsamen Servitut ausiiben unQ 
erst, weim auch dieser das Recht nicht beansprucht, der mit einer 
Mulkliegenschaft an die veràuCerte Mulkliegenschaft unmittelbar an- 
grenzende Nachbar. Voraussetzimg des Schufarechtes ist, daC sowohl 
die veràuCerte Liegenschaft als auch jene, welche das Schufarecht 
begrundet, der Mulkkategorie angehòren imd daC die VeràuCenmg 
eine entgeltliche ist. Das Recht ist deshalb ausgeschlossen, wenn 
die veràuCerte Liegenschaft oder jene des servitutsberechtigten oder 
unmittelbaren Nachbam einer anderen Immobiliarkategorie ange- 
hòrt oder wenn eine Mulkliegenschaft dmch eine reine Schenkung, 
dmch Erbschaft oder als Heiratsgut auf eine andere Person iibergehen 
soll. Um den unliebsamen Folgen des Schufarechtes aus dem Wege 
zu gehen, werden deshalb òfters Scheinschenkungen vorgenommen. 
Es geschieht auch nicht selten, daC ein schmaler, an das nachbarliche 
Mulkobjekt grenzender Streifen dem Verkaufe entzogen wird, wenn 
zu befiirchten ist, daC der Nachbar sein Schufarecht geltend machen 
kònnte. Das verkaufteGnmdstiickistdadmchder ,,unmittelbaren“ 



Der Immobiliarverkehr in der Tiirkei. 


lOI 


Nachbarschaft entzogen, der Nachbar hat kein Schufarecht, da er 
eben an das verkaufte Grundstiick nicht ..unmittelbar" grenzt. 

Dieses Vorkaufsrecht hat aber auch eine weitgehendere soziale 
Folge, denn es erschwert fremden Elementen das Eindringen in Stadte 
imd Ortschaften, in welchen — wie fríiher erwáhnt — die Liegen- 
schaften hauptsáchhch der Mulkkategorie angehòren, da jeder Nach- 
bar einem Fremden das Ansiedeln verhindern kann. Abgeschwàcht 
wird dieses Recht wohl dadurch, daC es an drei Formahtaten gebmiden 
ist, die genau und streng eingehalten werden miissen, da der Schufà- 
berechtigte sonst seines Rechtes verlustig wird. Der Schufáberech- 
t%te muQ: 

a) sofort, in dem Momente, in welchem er von der VeràuCenmg 
Keimtnis erhàlt, erklàren, daC er sein Schufàrecht geltend machen wiU; 

b) diese Erklàrung muC ehestens vor zwei Zeugen entweder an 
Ort nnd SteUe der veràuCerten Liegenschaft oder gegeniiber dem 
Verkàufer oder Kàufer wiederholt werden und 

c) das Recht muC gerichtlich geltend gemacht werden. 

Bei MiriéUegenschaften besteht das bereits erwàhnte Vorkaufs- 
recht der Tapuberechtigten, weim infolge des HeimfaUsrechtes des 
Staates die Liegenschaft erledigt ist imd der Staat den Besitz neu 
verleiht. Ein àhnhches Vorkaufsrecht ist aber auch dann vorhanden. 
wenn der Besitzer mit behòrdUcher Genehmigung den Besitz seines 
Miriégrundstiickes veràuCert. Es besitzen ein solches Vorkaufsrecht: 

1. der Eigentiimer von Gebàuden und Bàumen, die auf fremdem 
Miriébesitze stehen; 

2. der Mitbesitzer eines Gruydstiickes, wenn der andere Miteigen- 
tiimer seinen Anteil verkauft; 

3. der Bewohner des Ortes, zu welchem das Grundstiick gehòrt, 
wenn er es notwendig braucht, der Kàufer aber in einer anderen Ort- 
schaft wohnt. 

AUe diese Personen kònnen in der hier erwàhnten Reihenfolge ver- 
hindem, daC der Kàufer den Besitz der bestimmten Miriéhegenschaft 
erwerbe und den Besitz fiir sich beanspruche. Dabei hat er aber nicht, 
wie der Schufàberechtigte bei den Mulkliegenschaften, den vom 
Kàufer bezahlten Kaufpreis zu vergiiten, sondem den Schàtzungs- 
wert der Liegenschaft. 

Wichtig fiir den Immobiliarverkehr ist auch die Frage der Ersitzung 
und Klagsverjàhrung. 

Bei MuUdiegenschaften besteht nur eine Klagsverjàhnmg. Gegen 
den Besitzer einer Mulkliegenschaft, verjàhrt die Klage nach einem 
Zeitraum von 15 Jahren. Mit Ablauf dieses Zeitramnes wird der 



102 von Kanrimsky: Der Immobiliarverkehr in der Tiirkei. 

faktische Besitzer, wenn sein Eigentumsrecht vielleicht auch nicht 
ganz einwandfrei war, gegen jeden Anspruch gewappnet, da er sich 
nur auf die Verjàhrung zu berufen braucht, um etne Klagsabweisung 
zu erwirken. Die Klagsverjàhrung hat demnach fiir den faktischeu' 
Besitzer die nàmlichen Folgen wie die Ersitzimg. BeziigUch der Mirié- 
Uegenschaften kennt das Grundbesitzgesetz eine wirkUche Ersitzung, 
zu welcher nur ehi zehnjàhriger miunterbrochener faktischer Besitz 
notwendig ist. Weder ein rechtUcher Titel noch der gute Glaube 
(justus titulus et boua fides) sind dazu notwendig. Dem faktischen 
Besitzer -wird nach Ablauf des zehnjàhrigen Besitzes olme Rùcksicht 
auf Anspriiche anderer Personen eine behòrdliche Tapuiu'kimde aus- 
gefolgt, die ihn zum rechtUchen Besitzer erhebt. 



Allgemcínc Ùbcrsícht. 

Die Fischereí in der unteren Donau. 

Von Prof. Dr. Theodor Morow.*) 

Die gewaltige Bedeutung der Donau als Verkehrsstrafie ist all- 
bekannt und in letzter Zeit in Kongressen imd Zeitungen der Gegen- 
stand lebhafter Eròrterungen geworden. Nicht so allgemein bekannt 
dùrfte jedoch die Bedeutxmg dieses groCen Stromes fiir die Fischzucht 
sein. 

Nàchst der Wolga ist die Donau der fischreichste FluB in Europa. 
Sein Fischreichtum ist dem ausgedehnten Dber.schwemmimgsgebiet 
sowie dem Altwasser und den Seen, die sich in seinem unteren Laufe 
und seinem Delta befinden, zu verdanken. In der Tat weist die Donau 
vom Eisemen Tor bis ziun Schwarzen Meer ein Oberschwemmungs- 
gebiet von imgefàhr i looooo ha, und zwar in der Dobrud.scha (zu- 
satnmen mit dem Delta) ca. 463 000 ha. an der beCarabischen Seite 
ca. 100000 ha, am linken Donauufer in Rumànien ca. 427000 ha 
und 50—óo’ooo ha am rechten Donauufer, vomehmlich in Bulgarien, 
auf. Davon sind imgefàhr 500 000 ha Seen und Schilfwaldungen 
und ca. 600 000 ha Cberschwemmung.sgelànde, das nur voruber- 
gehend wàhrend eines kùrzeren oder làngeren Teiles des Jahres mit 
Wasser bedeckt wird. 

Mit Ausnahme der Stòrarten und der Maifische verbriiigen alle 
Fische in den stàndigen Seen den Winter. Sobald die Donau ini Friih- 
jahr zu steigen beginnt und in eine direkte Verbindung mit den Seen 
tritt. entweichen auch die meisten Fische aus den Seen, und, strom- 
aufwàrts wandemd, gehen sie in die frisch ùberschwemmten Gebiete, 
wo sie ihr Laichgeschàft besorgen und dort so lange bleilien, bis das 
Wasser sich zurùckzuziehen beginnt, denn hier finden die Fische 
eine ùberreiche Nahrung. 

Die Naturwissenschaften haben in den letzen vier, fùnf Jahr- 
zehnten festgestellt, dafi die Nahnmg der Fische ausschliefiUch aus 
niederen Tierchen besteht, die im Wasser vorkonmien, wie Infusorien, 
Algen, Krustaceen, Insekten, Larven, Wùmier und andere Klein- 
lebewesen. 


*) Aus der Deutschen Balkan-Zeitimg, Sofia, 13. IV. 1917. 



104 


Allgemeine Ubersicht: 


Andererseits brauchen diese Kleinlebewesen, mn sich gut entwickeln 
zu kòimen, seichtes, gut dm'chwàrmtes Wasser und einen kráftigen 
Boden. Es ist festge.stellt, dafi iiber einem guten Gnmd oft doppelt 
und dreifach mehr Fische geziichtet werden kònnen als iiber einem 
schlechten. Daher werden auch oft die Teiche, die zm Fischzucht 
verwendet werden, kiinstUch gediingt. AuBerdem haben die meisten 
dieser Mikroorganismen die Eigenschaft, nach einer Zeit lebhafter 
Vermehrung in einen Dauerzustand iiberzugehen, in dem sie so lange 
bleiben, bis sie eine trockene oder eine Frostperiode dmchgemacht 
haben. Zm Fòrderung der Fischzucht ist es daher eine der Haupt- 
bedingungen, daC der Grund, auf dem wàhrend des Sommers Fische 
gedeihen soUen, trocken gelegt und so dem Frost und der Dmch- 
liiftung ausgesetzt sind. Dadmch bleibt der Boden von Hmnus- 
sàmen und Unkraut frei. 

Dmch die jahreszeitliche Hebimg des Donauwassers imd die 
Uberschwemmung der Làndereien die Donau entlang und dmch die 
regehnàfiige Trockenlegimg dieser Strecken verwirkUcht wàlurend 
des Winters die Natm selbst in groCem MaCstabe einen Grundsatz, 
den die neuzeitUche Fischzucht kùnstUch dmchfiihrt. Dmch die 
Fischerei werden daher aUe Làndereien, deren Uberschwemmmig 
nicht verhindert werden kann, wirtschaftUch auf eine sehr vorteil- 
hafte Weise ausgeniitzt. 

Aus obigen Ausfiihnmgen ist leicht zu ersehen, daC der jàhrUche 
Fischfang der unteren Donau groCen Schwankungen unterworfen ist 
und daC er in Zusammenhang mit der Flàche des iiberschwemmten 
Gebietes, sowie mit der Dauer der Uberschwemmung steht. Je gròCer 
der iiberflutete Boden ist und je lànger das Hochwasser dauert, desto 
gròCer wird die Fischproduktion sein. 

Bei dem Riickgang des Wassers fliichten sich die Fische in die 
Donau und in die Seen, wo sie die iibrige Jahreszeit verbringen. 
Strenggenommen sind daher die in den Seen gefangenen Fische bis 
zu einem hohen Grade ein Ergebnis der iiberschwemmten Lànde- 
reien. Ihr Fleisch ist aus den in dem iiberschwemmten Boden vor- 
bandenen Nàhrstoffen gebildet. 

Das dmchschnitthche J ahresergebnis des Fischfanges an der 
imteren Donau diirfte sich auf 8o—loooooooo kg belaufen. Davon 
entfallen weit iiber die Hàlfte auf den Karpfen und auf die karpfen- 
artigen Fische. AuCerdem werden 8— lo ooo ooo kg Zander und 
5 6oo ooo kg Welse gefaugen. Auch die Stòrarten mit jàhrlich 
15—2 ooo ooo kg haben eine namhafte wirtschaftliche Bedeutung. 

Die Dobrudscha zusammen mit deni Delta erzeugt infolgc der 



Die wirtschaftliche Bedeutung Persiens. 


105 


ausgedehnten Seen imd Altwàsser beinahe die Hálfte aller Fische, 
die im Gebiete der imteren Donau gefangen werden. Diese altbul- 
garische Provinz stellt allein in bezug auf die Fischerei einen Wert 
von weit iiber 100 Mill. Dewa dar. 

Die ertragreichsten Fischereien des Dobrudschagebietes sind i. das 
Deltagebiet, 2. die Seengruppe Rasim, Sinoe, Dranowa, Babadag, 
3. die Seengruppe mit dem Uberschwemmmigsgebiet zwischen Kla- 
tschin imd Isaktscha und diejenige von Somowa, westlich von Tul- 
tscha. Einen sehr grofien Fischreichtinn weist auch das Dberschwem- 
mungsgebiet zwischen Hirsowa imd Braila, die sog. Domànen von 
Braila, auf, das allerdings auch grofien Schwankungen unterworfen 
ist, aber doch selten unter 3—4 000 000 kg jàhrlich fàllt. 

■* *» 

Die wirtschaftllche Bedeutung Persiens. Der Kampf um die Vor- 
herrschaft im Orient wird aller Voraussicht nach die Entwicklung Per- 
siens entscheidend beeinflussen. Persien ist etwa dreimal so grofi wie 
Deutschland. Seine Bevolkerungszahl wird aber nur auf 9—12 Milli- 
onen geschàtzt, genauere Angaben existieren nicht. Zimi grofiten 
Teil besteht die Bevòlkerung aus Nomaden, zu unstet fiir sorgfàltigen 
Bodenbau und meist ohne Kenntnis von landwirtschaftlichen Ver- 
besserungen imd Notwendigkeiten. Grofie Gebietsteile bestehen aufier- 
dem aus Steppen, Sandvriiste imd felsigeni Gebirge und sind fiir die 
Bebauung nur schwer geeignet. So treten Mifiemten, Getreidemangel, 
und Emàhnmgsschwierigkeiten immer wieder auf. Damit ist jedoch 
nicht gesagt, dafi das Land sich nicht ganz anders ausniitzen liefie 
und gute Ertràgnisse liefem konnte, sobald eine zielbewufite Leitxmg 
einsetzte, die Bewàsserungen verbesserte u. a. Schon heute weist der 
Weizenbau einen geringen Ausfuhriiberschufi auf, der sich leicht stei- 
gem liefie. Auch fiir Reiskultur, deren Erzeugnisse bisher nach Rufi- 
land gingen, eignet sich das Land. Die Pflanzung von Siidfmchtbàu- 
men kònnte ohne besondere Schwierigkeiten erweitert werden, und 
die Seidenzucht, die von altersher gepflegt wird, erhòhte Produkte 
liefera. Feraer kommt der Anbau von Arznei- und Drogenmitteln, 
der schon bisher gute Ertràgnisse lieferte, in erhòhtem Mafistabe wie 
jetzt in Betracht, und auch fiir eine ausgedehnte Tabak- und OUven- 
kultur sind die Vorbedingimgen giinstig. Neben der Bodenbestellung 
spielt die Viehzucht eine wichtige Rolle. Die Felle der jungen Làmmer 
sind als Astrachanpelze iiberall bekannt, gehen in aUe Weltteile und 
bilden seit langem einen bedeutenden Ausfuhrartikel. Die Voraus- 
setzung jedes Fortschritts in Persien aber ist die Schaffimg besserer 
Verbindimgen nach^den grofien WeItverkehr.sstraBen. Dem Abtrans- 
port der Waren stehen zu grofie Hemmnisse entgegen. Diese Transport- 
schwierigkeiten haben bisher auch einen ausgedehnten wirtschaft- 
lichen Verkehr hintangehalten. 

★ * 

Der Ursprung des tUrkischen Halbmondes. Musemnsdirektor Pro- 
fessoi Dr. Poppelreuter in Kòln sprach vor einiger Zeit vor dem 



I06 Allgemeine Dbersicht: 

dortigen Verein der Altertumsfreunde ,,Uber den Halbmond bei 
den orientalischen Legionssoldaten am Rhein“ und trat 
darin der Frage nach der Herkunft des tiirkischen Wahrzei- 
chens nàher. 

Die Auffassung ist im allgemeinen verbreitet, daC es von der Er- 
oberung Konstantinopels herriihre, weil das alte Byzanz den Halb- 
mond mit dem Stem im Wappen gefiihrt habe. Die Stadt sollte es 
sich zugelegt haben, als bei einem nàchtlichen Uberfall Philipps von 
Mazedonien der erscheinende Mond die Hunde und Wachen der Stadt 
weckte und dadurch die Rettung herbeifiihrte. Die Tiirken .selbst 
leiten es auch gern von der wimderbaren Spaltung des Monds durch 
Mohammed oder von der Uberheferung her, daC bei der Eroberung 
Konstantinof)els 1453 eine partielle Mondfinstemis geherrscht habe. 
In der antiken Kunst ist die DarsteUung der Mondsichel nicht selten, 
Diana fùhrt sie auf dem Haupte. In den ròmischen Balkanlàndem, 
besonders im Tal der Drina, kommt sie auf antiken Gràbem mehrfach 
vor. Sie erscheint ja auch auf den ròmischen Feldzeichen, freiUch 
hier nur omamental vom Halbschild der Amazonen abgeleitet imd 
an imtergeordneter SteUe. So findet man auch halbmondfòmiige Ver- 
zierungen allenthalben an ròmischem Pferdegeschirr. Der Ableitung 
von der Antike steht aber die Tatsache gegenuber, daC die Tiirken 
schon bei ihrem ersten kriegerischen Auftreten in Mittelasien, lange 
bevor sie mit Byzanz in Beriihrung kamen, den Halbmond als Stan- 
dartenzeichen hatten. Schon einer der mittelalterlichen Sultane des 
12. Jahrhimderts pflanzte ihn auf seinem Kriegszelte auf. Wo sind 
aber nun aufwàrts von dieser Zeitgrenze die Spiu'en des Zeichens 
zu finden ? 

Zur Beantwortung dieser Frage fiihrte der Vortr^ende ein merk- 
wiirdiges Denkmal vor, welches die ròmischen Legionen in den Stein- 
briichen des Brohltals unweit des Laacher Sees, rauh eingehauen in 
den Felsen, hinterUeCen, und welches, nach der Auffindung in das 
WaUraf-Richartz-Museum zu Kòln gelangt ist. Das Denkmal ist 
von den zu Steinbmcharbeiten kommandierten Soldaten des gesamten 
niederrheinischen Heeres, FuCtruppen, Reiterei und Rheinflotte, dem 
Herkules Saxanus, dem Beschiitzer der Soldaten bei den schweren 
mid gefahrvoUen Arbeiten des Steinbruchs gesetzt worden und ver- 
setzt ims mit seinen minarettàhnlichen Turmchen und gestimten 
Halbmonden unvermittelt in den altorientalisclien Gestimdienst, in 
die Religion Babyloniens und Irans. Es lag im Wesen der ròmischen 
Kriegspraxis, daC die Legionen vielfach von einer Grcnze des Welt- 
reichs ziu- anderen geworfen wurdeu mid sie zu Tràgern jener fiir die 
ròmische Kaiserzeit so charakteristischeii ReUgionsmischimg machte. 
So besaC z. B. der orientalische Jupiter Dolichenus aus Syrien im 
ròmischen Kòln einen Tempel, dessen Frontaufschrift vor einigen 
Jaliren aufgefunden worden ist. Isis und die anderen àgypti.schen 
Gotter biirgerten sich am Rhein ein, und die wissenschaftliche For- 
schung erbUckt in jenem Herkules Saxanus den aus dem Felseii ge- 
borenen imd in FelsenlieUigtiimem verehrten persischen Mitliras, den 
unbesiegbaren SonnenjiingUng, den orientalischen Herkules-Mars. 
Der mystische Dienst des Mitliras ist in Deutschland an den Rhein- 
grenzen des Ròmerreiches, in Heddemheim, Osterburken vertreten 



Die Textilindustrie und die Balkaustaaten. I07 

gewesen und erscheint auch auf der Saalburg, wo das Mithrasheilig- 
tum wiederhei^estellt worden ist. 

Der Geheimdienst hat auch greifbare Reste hinterlassen, wie ge- 
wisse Lampen, z. B. auf der Saalburg und in Kòln, welche den Halb- 
mond als Griff zeigen, wàhrend die beim Dienst im Felsenheiligtum 
brennende Flamme das heUige Licht der Sonne vertrat. 

Es ist bekannt, dafl der Ritus der Mithrasdiener viele Ahnlich- 
keiten mit dem cliristlichen Gottesdienst hatte, imd dafl die christ- 
lichen Lehrer vielfach ihre Gemeinden wamten. Von der Zeit Kon- 
stantíns ab erscheint die Mithrasreligion im Abendlande durch das 
Christentum verdràngt. 

Aber welches waren, so mufl die Frage sein, ihre weiteren Schick- 
sale in ihrem orientalischen Heimatlande ? Man weifl, dafl am Ende 
des Altertums die Herrscher aus der neupersischen Dynastíe der 
Sasísaniden die alte Gestimreligion wieder rein herstellten. So diirfte 
also auch hier die Frage entstehen, ob nicht Reste des Mithrasglaubens 
mit seinen Gestimszeichen sich bei den orientalischen Soldaten ins 
friihmittelalterliche Persien fortgepflanzt haben. Sicher zeigen sich 
die Spuren des Fortlebens der alten Vorstellungen auch noch, als 
làngst das Schwert des Islam Persien erobert hatte, imd die Bevòl- 
kerung zum alleinigen Gotte Mohammeds betete. So wird z. B. aus 
Persien das Weiterleben des heidnischen Mithrasfestes zu den Zeiten 
des Islam berichtet. Hier waren auch volkstiimliche Gebràuche 
bestehen geblieben, z. B. in der Fastnacht nach dem Stíer des Mondes 
zu suchen, und wer ihn erblickte, dessen Wiinsche wmrden erfiillt. 
In Haran, der in der Bibel erwàhnten Stadt, bestand bis tíef in das 
Mittelalter der Mondtempel, den schon Asurbanipal gepflegt. Eine 
Sekte in Syrien hing noch im Mittelalter dem Monddienste an. Die 
Frage geht nun dahin, ob nicht durch eine Aufnahme der Reste ur- 
alter persischer Soldateneigentiimlichkeiten die seldschxikischen Tiir- 
ken im friihen Mittelalter das alte Zeichen der Religion Zarathustras 
in der panierartígen Abkiirzung von Halbmond und Stem als heiliges 
Kriegszeichen iibemahmen. Die Erforschung des friiheren Mittelalters, 
so domenvoU auch auf dem Gebiete der abendlàndischen Boden- 
forschung infolge des Verlustes der Monumente, hat fiir den Orient 
soeben b^onnen, und so gUt es in unseren weltgeschichtíichen Tagen, 
den tiirkischen imd deutschen Forschern am Euphrat ein Gliickauf 
vom Rhein und von der Saalbm-g aus zuzurufen, um, wenn mògUch, 
durch greifbare Funde die MittelgUeder zwischen unserem ròmisch- 
orientalischen Soldatendenkmal und dera Halbmond auf dem Zelt 
der raittelalterUchen Sultane zu finden, imi so das Zeichen des alten 
Soldatenruhms unserer tapferen und ritterUchen Bundesgenossen zu 
erklàren. 

* -K 

Die Textlllndustrle und die Balkanstaaten. Die Organisatíon der 
deutschen Industrie und die Fortentwicklung ihrer Beziehungen zu 
der Tiirkei und den Balkanlàndem macht immer kràftigere Fort- 
schritte und zeitigt trotz des Krieges sehr erfreuUche praktische Er- 
gebnisse. Die Beziehungen sowohl zu Konstantinopel imd Sofia, wie 
auch zu Bukarest imd Belgrad erweitem sich immer mehr. Von der 
Beruhigung um den wirtschaftUchen Fortschritt, der nach aller Voraus- 



I 08 AUgemeine Ubersicht: 

sicht nach deni Frieden auf dem Balkan eintritt, wird jedenfaUs auch 
die deutsche Textilindustrie Vorteile ziehen kònnen. Vor dem Kriege 
waren es Osterreich, Deutscliland imd England, die fiir die Textil- 
ausfuhr nacli dem Balkan in erster Reihe in Betracht kamen. Auch 
die russisch-polnische Textilindustrie hatte einen erheblichen Absatz 
nach den Balkanstaaten; namentlich Rumànien war es, dessen Heeres- 
verwaltung bedeutende Lieferungsordres nacli Russisch-Polen ge- 
geben hat. Sowohl in Serbien wie in Bidgarien machten vor dem Kriege 
englische Fabrikanten mit Hilfe englischer Kapitàlisten groCe An- 
strengimgen, festen FuC zu fassen, wàhrend von àhnlichen Bemiihungen 
von seiten Frankreichs mu’ wenig zu hòren war. Eine Zeit hindmch 
vor dem Kriege waren die Auftràge, die die Tiirkei und Riunànien 
' nach Deutschland imd Osterreich in Textilerzeugnissen vergeben 
hatten, auffallend gering; man bevorzugte damals Italien. Sowohl 
letzteres wie hauptsàchlich England, diirften spàterhin von den 
Textilliefenmgen nach dem Balkan nach Mòglichkeit ausgeschaltet 
werden. Dagegen werden die deutschen Fabrikanten imd Expor- 
teure von der konimenden verànderten Geschàftslage ohne Zweifel 
erheblichen Nutzen haben, speziell was die Liefenmg nach der 
Tiirkei und Bulgarien betrifft. Hervorragende Vertreter der deutschen 
Textílindustrie haben sich in letzter Zeit nach der Tiirkei vmd Bul- 
garien begeben, imi an Ort und Stelle die nòtígen Studien zu machen. 
Dabei hat sich gezeigt, daC das Orientgeschàft allem Anschein nach 
im Laufe der Zeit fiir die Textilindustrie sich gut anlassen wird, ins- 
besondere was die Tiirkei anbetrifft. Natiirlich hat auch Bulgarien 
bedeutendes Interesse fiir deutsche Textilerzeugnisse. Zunàchst 
freilich wird es groCe Anstrengimgen machen, den Bedarf des Landes 
in Geweben mòghchst selbst zu decken imd plant, wie verlautet, zu 
diesem Zwecke teilweise betràchtliche Erweiterxmgen der beziiglichen 
Betriebe. Zu derartígen Leistimgen werden Rmnànien imd Serbien 
nach dem Kriege kaum imstande sein; sie werden also ihren Bedarf 
vom Auslande beziehen miissen. Ein Bediirfnis, dessen Regelung den 
deutschen Friedensunterhàndlem nicht entgehen wird. 

* ¥ 

Deutsche Kohlen nach dem Balkan. Es ist fast ein Jahr vergangen, seit 
die Balkan-Kohlen-Handels-A.-G. miteinem Aktíenkapital von^MiU.M. 
ins Leben gerufen worden ist. Griinder waren, wie wir seinerzeit be- 
richteten, die Interessengrappen des oberschlesischen Kohlemeviers, 
der Kigl. PreuCische Bergfiskus, die Gesellschaft von Giesches Erben, 
die Fmstlich PleCsche Bergwerksdirektíon, die groCen Kohlenhandels- 
fírmen Càsar Wollheim und Emanuel Friedlànder & Co., die Ober- 
schlesischen Kokswerke und Chemischen Fabriken A.-G., in Verbin- 
dimg mit der Ungarischen AUgemeinen Kreditbank in Budapest. 
AuCerdem haben sich die Hauptbeteiligten des Ostrau-Karwiner 
Kohlemeviers und der ungarischen Gruben der Gesellschaft ange- 
schlossen. Die Ungarische AUgemeine Kreditbank bildet dmch ihre 
auf dem Balkan, besonders auch an allen Donaumnschl^plàtzen, seit 
Jahren imterhaltenen Betriebsstellen eine breite Gnmdlage zm Be- 
tàtigung der GeseUschaft. 

Wenn man beriicksichtígt, daC die Balkanstaaten einschlieClich 
der Emopàisclien Tiirkei vor dem Kriege jàhrlich 2*/, Mill. t Kohlen 



B al kan-Zuckerfabriken. 


109 

aus England bezogen, dann wird man sich einen Begriff davon 
machen kònnen, wie mnfangreich das Betátígungsfeld ist, das sich 
der Balkan-Kohlen-Handels-Gesellschaft bietet. Nach kiinftíger stàr- 
kerer Ausnutzung des Donauwa-sserweges wird sich zweifellos das 
oberschlesische Kohlengescháft nach dem Balkan ganz bedeutend 
vergròflem lassen, namentlich wenn auch die Tiirkei den wirtschaft- 
lichen Aufschwimg nimmt, wie er nach dem Kriege zu erwarten steht. 

Balkan-Zuckerfabriken. In dem Geschàftsbericht der Prager Kredit- 
bank wird uber die beiden Balkanzuckerfabriken, welche das Instítut 
begriindete, folgendes mitgeteilt: ,,Die B ulgarisch - bòhmische 
Zuckerfabrik in Gume Orechovice hat die Kampagne glatt erledigt 
imd 500 000 dz Riibe verarbeitet. Wir hoffen, dafl auch die finan- 
ziellen Resultate unsere an dieses Untemehmen gekniipften Erwar- 
timgen erfiillen werden. Die Serbisch - bòhmische Zuckerfabiik in 
Cuprije hatte eine kurze Betriebszeit vmd dementsprechend nur ein 
unbedeutendes Rubenquantum verarbeitet. Nunmehr ist das Land- 
gebiet, in welchem sich die Fabrik befindet, in die bulgarische Sphàre 
gefallen, und deshalb wurde das Untemehmen der Oberleitung der 
bulgarischen Fabrik untersteUt. Es wmden aUe Vorkehrungen fiir 
die konnnende Kampagne getroffen." 

■* ★ 

Vom Balkanzug. Wie die ,,Bohemia“ (28. 4. i/jerfàhrt, findet in der 
letzten Maiwoche in Prag eine Zusammenkunft von Vertretem der 
verbiindeten Staaten statt, mn die Beratungen iiber die Neurege- 
lung des Balkanzugverkehrs zum Abschlufl zu bringen. Es 
werden iiber 40 Vertreter der beteUigten Lànder, und zwar der deut- 
schen Bundesstaaten, Osterreichs, Ungams, Bulgariens und der 
Turkei als Vertreter der in Betracht kommenden Eisenbahnbehòrden 
und ZentralsteUen in Prag zusammentreffen, wo auch eine ReUie 
geseUschaftíicher Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz ge- 
plant ist. Die betreffenden Verhandlungen werden bereits seit ge- 
raumer Zeit gefiihrt. Es handelt sich um die Verdichtung des BaUcan- 
zugfahrplans. BekanntUch fàhrt der Balkanzug jetzt nm zweimal 
wòchentUch. Doch hat sich infolge des groflen Andranges das Be- 
diirfnis herausgesteUt, ihn jeden Tag verkehren zu lassen. Das ist 
nun in der Form geplant, dafl die bestehende Verbindung Berlin—Wien 
—Konstantínopel jeden zweiten Tag in irgendeiner Art mit einer 
Verbindung Wien—Konstantinopel abwechseln soU, wobei im Aus- 
gangspunkt Wien SchneUziige von Tetschen und Miinchen ent- 
sprechend eingereiht werden soUen. 



Besondere Ubersícht 


Bosnien und Herzegowína. 

Bosnische Landesbank. Nach elf Jahren, wàhrend welcher Zeit eine 
Dividende von 9% bezahlt worden war, wird jetzt fiir 1916 ziu: Er- 
hòhung der Dividende auf io% geschritten. Der Reingewinn betragt 
nmd 2 000 000 Kr. und ist um 200 000 Kr. hòher als im Vorjahre. 
Aus dem Gewinn werden 232 486 Kr. ( + 40 272 Kr.) in den Reserve- 
fonds hinterlegt, der Pensionsfonds wird mit 50 000 Kr. ( + 10 000 Kr.) 
dotiert, fiir Krieg.sfiirsorgezwecke werden 50000 Kr. gewidmet, imd 
der Rest von 78 969 Kr. (+11 667 Kr.) wird auf neue Rechmmg vor- 
getragen. 

Das Gewiim- und Verlustkonto 1916 weLst im Vergleiche mit dem 
Vorjahre folgende Verànderungen auf: 

Ertràgnisse: Vortrag aus dem Vorjahre 67 302 (+ 48 475) Kr., Ge- 
winn der Hauptanstalt imd der Filialen 3715946 (+393 392) Kr., 
Nettoertràgnis der Hypothekar-Kreditabteilung 218 344 (+ 147) Kr., 
Zuweisimg der Zinsenertràgnisse der jxjlitischen Finanz- imd Justiz- 
depxjsiten 72 041 (+ 22 406) Kr., zusammen 4 073 634 (+ 464 420) Kr. 
Irasten: Gehàlter i 195785 (+ 167013) Kr., Spesen und Abschrei- 
bungen 736 074 ( + 25 169) Kr., Reingewinn 2 141 775 ( + 272 237) Kr., 
zusammen 4073634 (+464420) Kr. 

Die Bilanz jjer 31. Dezeinber 1916 zeigt die folgenden Ziffem: 

Aktiven: Bestànde an Bargeld, Kupons und Valuten 3091 500 
(— 234 213) Kr., Wechsel ini Portefeuille 14 012 502 (— 3 791 608) Kr., 
Pfandbriefe und Kommunalobligationen des Instituts 4 548 030 
(— 753 630) Kr., diverse Effekten 6315 165 (+ 2 860 499) Kr., Effek- 
ten des Sicherheitsfonds i 807 755 (+49635) Kr., Effekten des Pen- 
sionsfonds 1 421 817 (+ 354 625) Kr., H^rjxjthekardarlehen 27 449 463 
( — I 504 183) Kr., Kommimaldarlehen ii 413 902 (+ 63 719) Kr., 
Debitoren 99752574 (+36588574)^1., Warenabteilung, Tabak- 
und Warenvorràte 2 321 228 (— i 241 276) Kr., Inunobilien i 821 192 
(— 12 527) Kr., Summe der Aktiven 173 955 129 (+ 32 379613) 
Passiven: Aktienkapital 14000000 Kr. (unveràndert), Reservefonds 
4 672 567 (+ 192 215) Kr., Sicherheitsfonds der Pfandbriefe i 807 755 
(+49635) Kr., 3prozentige zojàlirige Pfandbriefe im Umlaufe 
270800 (—1090800) Kr., 5prozentige ^ojàlirige Pfandbriefe im 
Umlaufe 12 129600 (—367 000) Kr., 4 Vj prozentige 33jàhrige Pfand- 
briefe im Unilaufe 14936500 (—245700) Kr., 5 prozentige 3ojàh- 
rige Kommunalobhgationen im Umlaufe 7 896 500 (— 217 200) Kr., 
4*/,prozentige ^ojàhrige KoimmmalobUgationen im Umlaufe 2 037 900 
(— 39 300) Kr., verloste, noch nicht eingelòste Pfandbriefe und Kom- 
mimalobUgationen i 467 000 (+ 800 800) Kr., Pfandbrief- und Kom- 



Bulgarien. 


III 


munalobligatìonszmseii 609 766 (— 7269) Kr., Akzepte im Umlaufe 
6 549 047 ( + 4 336 812) Kr., Kreditoren 103 942 839 (+ 28 585 091) 
Kr., unbehobene Coujxms von Aktien, Pfandbriefen imd Kommunal- 
obligationen 49 237 (— 54 376) Kr., Pensionsfonds i 443 843 

(+ 164467) Kr., Reingewinn 2 141 775 (+ 272 237) Kr., Sumnie der 
Passiven 172955 129 (+ 32 379613) Kr. 

Bulgarien. 

Das índustrielle Bulgaríen. 

Von H. B. Balkanskl, 

Generalinspektor beim Ministerium des Handels, des Gewerbes und 
der Arbeit in Sofia. *) 

Seit einigen J ahrzehnten wird bei uns intensiv auf die Organisation 
unserer Volkswirtschaft gearbeitet. Zu diesem Zwecke wurden giin- 
stige Bedingimgen zur Entwicklimg und Einfiihrung der Technik 
geschaffen — namentlich vervoUkommnete Geràte imd Maschinen, 
zu demselben Zwecke ist man auch stets bemiiht, das Niveau der 
wissenschaftlichen Technik zu heben. Man darf sogar behaupten, 
daC xmsere heiitige Industrie das Ergebnis des im Jahre 1909 geschaf- 
fenen Gesetzes zur Fòrdenmg des einlieimischen Gewerbes ist. 

Dadurch, dafi dieses Gesetz die eben entstehende Industrie unter- 
stiitzte und fòrderte, schuf es sie so, wie wir sie heute finden. 

Auf Grund der Bektimmungen dieses (ìesetzes genieBen allgemeine 
und spezielle Begunstigungen folgende zehn Gewerbegruppen: fiir 
Nahrung, Getránke und Verpflegung; Textile; Bergwerke; MetaUe; 
Steinbruch und Verarbeitung von Bodenmaterialien; Chemikalien; 
Leder; Holz und Mòbel; Papier; Elektrizitàtswerke. 

Zu diesen Gewerbearten miissen wir noch die Handwerkerkorpo- 
rationen hinzufiigen, die den Charakter kleinen Gewerbes aller Art 
zeigen. In der Dauer von fiinf J aliren ist das Zuwachsprozent folgen- 
des: Keramik 214%, MetaUe 209%, Elektrizitàtswerke 150%, Berg- 
werk imd Steinbruch 150%, Papier 100%, Nahnmg und Getrànke 
81%, Chemikahen 80%, Leder 50%, Holz 50%, Textile 30%. 

Weit verbreitete Gewerbezweige unter dem besonderen Schutze 
des Gesetzes sind das Gewerbe fiir Nahnmg.smittel, fiir Getrànke 
und Verpflegung (Miihlen, Bierbrauereien und Brennereien, Zucker 
und Zuckererzeugnisse, Teigprodukte und Konserven). Erstklassige 
Mittelpunkte der industriellen Produktivitàt in ganz Bulgarien sind 
die Bezirke Sofia und Tirnowo. 

') Aus Nr. 3 der neugegriindeten in Sofia erscheinenden bulgarischen 
Zeitschrift Obscht Progled (Allgem. Rimdschau). 



II2 


Besondere Obersicht: 


Ein bezeichnender und erfreulicher Zug unserer industriellen Er- 
zeugung liegt darin, dafi sie nicht konzentriert ist, sondem ein dichtes 
buntes Netz iiber das ganze Land bildet. Dies entspricht zweifellos 
dem Bilde Bulgariens, welches noch ein vorwiegend landwirtschaft- 
Uches Land mit ungeniigend dichtem Eisenbahnnetz ist. Wir fiihren 
nur Mehl und Zucker aus, und die anderen Erzeugnisse der einliei- 
mLschen Industrie werden im Lande konsumiert; es mufi ihnen daher 
ein lokaler Charakter auferlegt werden. 

Das Verháltnis zwischen der Zalil der Gewerbeanstalten imd dem 
in ihnen eingelegten Kapital wird in folgender Tabelle gezeigt: 



Prozentzahl 

Prozent des 


der Anstalten 

Kapitals 

Nalirung, Getrànke, Verpflegung . 

■ • 40% 

51.0% 

TextUindustrie. 

. . 20,, 

16,0 ,, 

ChemikaUen . 

. . 10,, 

4.0 „ 

Leder . 

. . 6„ 

2,5 .. 

Holz . 

5 .. 

2,5 .. 

Metalle. 

8 „ 

3.0., 

Keramik. 

6„ 

3.0,. 

Bergwerke, Steinbmch. 

3 .. 

6,0 

Papier. 

I ,, 

2.0,, 

Elektrizitàtswerke. 

• . I .. 

10,0 ,, 


100% 

100,0% 


Mit Ausnahme der TextiUndustrie, deren Prozentzahl fast mit dem 
Maschinenkapital iibereinstimmt, schwanken die anderen Gewerbe- 
zweige ziemUch stark — namentUch weisen sie die Tendenz einer 
grofieren Zahl Fabriken mit kleinerem Kapital auf. Solche Gewerbe- 
arten sind z. B. die fiir Leder, fiir chemische Produkte, fiir MetaUe 
fiir Holz imd fiir Keramik. 

Zu den industrieUen Untemehmxmgen záhlen wir auch die Hand- 
werkerkorporationen, die bis 1909 fast nicht existierten, wáhrend wir 
heute (bis 1914) deren 16 haben, von denen 2 in Liquidation, i ohne 
Gewerberzeugnisse und 13 in Tátigkeit sind. Der Erzeugung nach 
werden sie folgendermafien eingeteUt: 3 fiir Verarbeitung von Roh- 
feUen, 2 fiir Schuhwerk, 3 fiir Wagen- und andere MetaUerzeugnisse, 
I fiir Kupfer, i fiir Leder, i fiir Seidengewebe, i fiir Holzmòbel. 

Alle haben ein in Maschinen und Geràten eingelegtes Kapital von 
390 000 Lewa. Sieben dieser Korporationen bedienen sich mechani- 
scher Triebkraft, die iibrigen — des Handbetriebs. 

Zuni Schlufi fiihren wir einige der wichtigsten Bedingungen an, 
unter welchen sich unsere Volksindustrie richtig stabUisieren konnte. 












Bulgarìen. 


II 3 

und unter welchen sie kiinftig als tTberbau unserer inteusiven moder- 
nen landwirtschaftlichen Produktivitat die uns notwendige volks- 
wirtschaftliche und òkonomische Unabhàngigkeit sichem kann: 

1. Rationelle und ge^vissenhafte Amvendung der Gesetze zur Fòr- 
denmg der einheimischen Industrie: 

2. Umarbeitmig und Anpassung des Gesetzes fiir Frauen- und 
Kinderarbeit an unsere Bediirfnisse; 

3. Versorgung unserer Industrie mit billigem, sicherem, regel- 
màQig geliefertem Brennmaterial. Bau von Eisenbahnen zu einer 
rationellen Ausnutzung unserer Kohlenbergwerke; 

4. Erhòhung der Zolltarife gewis.ser .\rtikel und EmiàCigung 
unserer Eisenbahntarife; 

5. Gesunde und wohlúberlegte Organisation der Professionen und 
Handwerker in Musterwerkstàtten und Schulen. ohne die wir niemals 
geschickte Arbeitcr und Lehrer (In.stmktoren) haben werden. um 
die intensive Fabrikarbeit anzubringen. 

Den heutigen Krieg kann man auch einen Krieg der Arbeit und 
des Kapitals nennen, oder vielmehr der noch nicht organisierten 
Arbeit mit dem herrschenden Kapital. VVir sind die Augenzeugen 
aller der Erschòpfungen und aller der Not, die jetzt grofle und kleine 
Staaten erfahren: sie besitzen weite, ausgedehnte Gebiete und hungem; 
verfiigen ùber Naturkràfte und -schàtze und leiden unter dem Mangel 
an Rohstoffen und Lebensmitteln fùr ihr V'olk nnd ihre Armee. 

Mòge uns also der Krieg das lehren, was wir kùnftig zu tun haben: 
in erster Linie rnisere Volksindustrie zu organisieren, damit sie zum 
Tràger einer festen und màchtigen òkonomischen und volkswirt- 
schaftlichen Zukimft eines groflen Bulgariens werde und Bulgarien 
zum entscheidenden òkonomi.schen und politischen Faktor unter den 
Balkanstaaten mache. 

Obcr díc Roscnkultur. 

Von Dobri Danailow, Ackerbaiùnsijektor zu Kotel (Bulgarien). 

Die feinduftende Rose ist das geliebteste Kind des Morgenlandes. 
Von da aus wurde sie mit der Zeit in allen Teilen der Welt verbreitet. 
Als Zierpflanze ist sie ùberall bekannt; aber man baut sie auch garteu- 
màflig wegen ihres uner.setzbaren àtherischen Produktes, des Rosen- 
òles. Klima- und Bodenverhàltnisse des Zarentmns Bulgarien sùid 
ausgezeichnet geeignet fùr die Kultur der besten Rosenarten, deren 
Rohprodukte es zur Herstellung des Rosenòls seit langer Zeit wirt- 
schaftlich ausnùtzt. 

Die hohe und laiige (iebirgskette des Balkans (Stara-PIanina bulg.) 
zerlegt mein Vaterland in zwei klùnatisch streng geschiedene Teile: 
Nord- und Sùdbulgarien. W'àhrend die erstere Hàlftc cmem aus den 

8 


Balkaa-Revoe. IV', 



Besondere Ubersicht: 


II4 

russischen Steppen kommenden kalten Winde ausgesetzt ist, bleibt 
die letzte dagegen geborgen imd geschiitzt vor diesen. Sie hat daher 
einen wannen und màBigen Winter und den fiir das Wachsen imd 
Gedeihen der pràchtig bliihenden Rosenarten giinstigsten Sommer, 
nàmlich der roten Rose (Rosa damascena) imd der weiBen (Rosa 
alba), die als Krone der heimischen Landwirtschaft betrachtet werden 
kònnen. Schon vor mehr als 2000 Jahren hatte der beriihmte grie- 
chische Geschichtsschreiber Herodot die erste Gartenrose in Mydas 
(Mazedonien) gesehen und beschrieben. Heute zàhlt man imgefàhr 
4000 Rosenarten, die alle aus der wilden Rose (Rosa canina) ent- 
standen sind. 

Die Statistik des Zarentums Bulgarien fiir das Jahr 1912 zeigt, 
daC von der gesamten landwirtschaftlich bebauten Flàche (3 385 093 
Hektar) die Rosengàrten 0,19% ausmacheii (7907 Hektar). Die 
Rosenbliitenblàtter betrugen in der Zeit von 1906 bis 1910 jàhrlich 
durchschnittlich uber 12 000 kg und die daraus gewonnenen Muskals 
(j^ 5 g) (iber 730 000. 

Die Stàdte Kasanlik imd Karlowo imd ihre Umgebmig liefem 
den gròCten Teil der gesamten Rosenòlerzeugimg Bulgariens. Die 
Stadt Kasanlik, deren Name aus dem DestiUationsapparat, dem 
Ke.ssel (tiirkisch: Kasan), entstanden ist, besitzt die giinstigsten 
natiirhchen Verhàltnisse fiir die Rosenkultur. Hier brauchen clie 
Rosenstràucher im Winter nicht, wie inan es bei den Weingàitcn 
zu tun pflegt, mit einer Schicht Erde bedeckt zu werden. Kàlte imd 
Winde kònnen sie nicht beschàdigen. Wenn im Fruhhng die Luft 
der ganzen Umgebxmg von Kasanlik mit jugendfrischem wohlriechen- 
den Rosenbliitenduft gesàttigt ist imd die schònen Màdchen mit 
Rosenkrànzen am Kopfe wàhrend der Emtezeit (Monat Mai) ihre 
Volksheder ertònen lassen, kònnte die segensreiche Gegend mit dem 
Paradiese wetteifem. Die Stadt selbst hegt nàmhch m der Mitte 
des beriihmten Tundschatales, wo der wahre Naturfreund sieht imd 
empfindet, was Auge und Herz verlangt. 

Die Gewirmmig des Rosenòls geschieht nach Dr. A. G. Kumdschew 
sehr einfach. Die Rosenblàtter werden mit einer bestimmten Menge 
Wasser in einen kupfemen Kessel, der die Form einer Flasche hat, 
geschiittet, imter welchem Feuer bremit. Auf dem Flaschenlials wird 
luftdicht schlieBend ein Rohr befestigt, das sich zuerst zwiebelfòrmig 
erweitert und dann schràg nach unten gerichtet auslàuft und hierbei 
durch kaltes Wasser geleitet wird. Aus einer engen Offnung tropft 
die destílherte Fliissigkeit heraus und wird dann zum zweitenmal 
destilhert. Das Rosenòl schwimmt obenauf, wird abgeschòpft imd 
in Glasflaschen (den Muskals) dicht verschlossen. Zu 10—20 kg 
Rosenblàttem nimmt man 30—40 1 Wasser und bekommt dann 
imgefàhr die Hàlfte des Gewichtes Rosenwasser. 

Die Ausfuhr in einem Jahrzelmt gibt folgendes Bild: 


Jahr 

Gewicht in kg 

Wert in Lewa 

1900 

s 346 

3 707 943 

1901 

3027 

2 140 538 

1902 

3 676 

2 609 159 

1903 

6 210 

3 734 95« 



Bulgaríen. 


II 5 


Jahr 

Gewicht in kg 

Wert in Lewa 

1904 

4 394 

2 741 038 

1906 

7 098 

4 521 124 

1907 

5 295 

4 642 102 

1908 

4 611 

4 231 761 

1909 

6 052 

3 707 009 


Die Rosenòlgewinnxing Bulgaríens ist fiir die Bewohner eine groíie 
Einnahmequelle. Modeme Destillationsverfahren sind aber noch 
wenig eingefiilnt worden. Die primitive Destillation wirkt hemmend 
auf die Giite und Quantitàt des Oles. Die vielfach iibliche Genossen- 
schaftsdestillation ist fiir Gute und Menge des Olproduktes sehr 
geeignet imd konnte beitragen, dvnch Ankauf modemer Destillations- 
einrichtungen die Rosenòlgewinnung zu fòrdem. Der Balkan- und 
Weltkrieg hemmen natiirllch den rationellen Rosenbau fiir kurze 
Zeit; aber der segensreiche Boden Bidgariens wird bald wieder mit 
Rosen geschmiickt sein, wie es vor 40 Jahren der beriihmte deutsche 
Balkanreisende v. Kanitz gesehen imd poetisch beschrieben hatte. 

Da das Rosenòl eine Erwerbsquelle der Bewohner von einigen 
Ortschaften ist, hatte die Regierung entsprecliende MaCnahmen zur 
Unterstiitzung der Gewinnung getroffen. Das 01 wird vielfach diurch 
den Extrakt von Pelargoniimi rosodomm gefàlscht, wogegen die 
Regierung strenge MaBregeln traf. 

Die Handelskammer zu Philippopel hatte besonders ihre Auf- 
merksamkeit den Produzenten zugewandt, indem sie eine besondere 
AbteUung fiir die Rosenbebautmg schuf. Die.se Handelskammer ist 
als Ausktmfts.stelle fiir Ausfuhr und Verkauf von Rosenòl tàtig, 
erteilt Vorschlàge in bezug auf Verbesserung des Produktes, sucht 
die einzelnen Bebauer wirtschaftlich selbstàndig zu machen und 
priift die von anderer Seite gemachten Vorschlàge auf ihre Ausfiihr- 
barkeit imd ZweckmàCigkeit. 

Ihre Aufgaben sind; i. Besserung der Giite des Rosenòls, 2. Rechts- 
schutz gegen Verfàlschung, 3. Krankheitsbekàmpfung nach dem 
gegenwàrtigen Stand des Pflanzenschutzes, 4. Einfiihnmg modemer 
Destillationsverfahren, 5. Vereinigungen von Rosenziichtem zum ge- 
meinsamen Verkauf des Produktes, 6. Versichemng gegen Hagel- 
schlag, 7. Griindtmg von Kreditgenossenschaften. 

Die bisherigen Erfolge miissen ein Anspom sein, den Wohlstand 
des màchtig aufstrebenden Zarenreichs Bulgarien auch durch die 
Rosenòlgewinnung zu steigem. (Deutsche Balkan-Ztg., Sofia, 19. 4. 17.) 

Arbelterschutz wàhrend des Krleges. Das ,,Echo de Bulgaríe" vom 
30. April 1917 veròffentlicht nach dem bulgarischen Amtsblatt vom 
24. April das Gesetz iiber die Entlohnung der Arbeiter und Ange- 
stellten in Privatuntemehmimgen wàhrend des Krieges. Es hat 
folgenden Wortlaut: 

I. Sàmtliche in Privatuntemehmungen (Fabriken, Werkstàtten, 
Bergwerken, Geschàftshàusem, Banken usw.) beschàftigten Arbeiter, 
Ange.stellte und Agenten, die auf Grund der allgemeinen Mobil- 
machung vom 10. September 1915 zu den Fahnen einbemfen sind, 
behalten das Recht auf ihre Stellen auch nach der Mobilisierung. 
Der Arbeitsvertrag kann — in Fallen, die vom Handelsrecht nicht 

8 * 



Il6 Besondere Ubersicht: 

geregelt sind — nach der Demobilisierung von der einen oder der 
anderen Partei durch ijtágige Kiindigung gelost werden. 

2. Die privaten Fabriken imd Untemehmimgen, die wáhrend des 
Krieges im Betriebe sind, sollen ihren eingezogenen Arbeitem, Ange- 
stellten und Agenten die Halfte der Entlohnung, die sie vor der 
Mobihnachung erhielten, weiter zahlen, vorau^e.setzt, daB dicse 
Arbeiter und Angestellten bei ihnen oder bei anderen 3 Monate vorher 
in Arbeit waren. Diese Verpflichtung findet keine Anwendung auf 
die Untemehmer und Gescháftsleute, die, obwohl wáhrend des Rrieges 
beschàftigt, keine Profite machen, sondem ledighch ihr Auskommen 
haben. 

Die Arbeiter und Angestellten, die wálu-end des Krieges fiir die 
Armee arlieiten und vòm Staat eine Entlohnung von iiber 150 Pranken 
monatUch erhalten, genieíJen nicht die Vorteile dieses Gesetzes. 

Die dmch dieses Gesetz geschaffenen Rechte iibcrgehen auf Erben 
der hn Kriege Gefallenen bis zur Demobilisienu^. 

Die Kriegsunterstiitzungen des Staates an die Soldaten und ihre 
Famihe beriihren nicht die Bf'í timmungen dieses Gesetzes. 

3. Die Entlohnimg der wálirend des Krieges in privaten Unter- 
nehmungen be.schàftigten Arbeiter, Angestellten und Agenten wird 
nach den òrtUchen Uinstànden um mindestens 50% erhòht; als Gmnd- 
lage wird die vor dem Kriege gezahlte Entloimung betrachtet. 

Die im Laufe des Krieges bereits gemachten Ixihnerhòhimgen 
werden bei der Festsetzung der neuen Entlohnungen in Rechnung 
gesetzt. 

Angestellte und Agenten, deren monatliches Gehalt sich auf iiber 
300 Franken belàuft, genieCen nicht die Vorteile dieser Bestimmmig. 

Die Monafc^ehàlter von weniger als 300 Franken diirfen nach Vor- 
nahme der Gehaltserhòhung den Betrag von 300 Franken nicht ùber- 
steigen. 

4. Es wird — je nach den Uebensbedingtmgen — eine Mindest- 
entlohmmg fesfgesetzt fùr sàmtUche Arbeiter, Angestellte und Agenten 
aUer privaten Untemehmungen und Geschàfte, die fùr den Staat oder 
fùr andere òffentliche Anstalten arbeiten. 

5. Das Arbeitsamt des Ministeriums der Arlieit, der Industrie und 
des Handels wird mit der Ausfùlirm^ die.ses Gesetzes betraut. Zu 
die.sem Zwecke emennt es die nòtige Anzahl von Ausschiis.sen, die 
aus je einem Vertreter des Ministeriums, der Untemehmer und der 
Arbeiter bestehen sollen; die Untemehmer bzw. die Arbeiter bezeich- 
nen die Personen, die sie als Vertreter haben mòchten imd das Ministe- 
rium emennt .sie. Die Ausgaben fiir die Ausschùsse werden aus den 
Fonds der Arbeiterversicherungen gedeckt. Der Staatshaushalt vom 
Jahre 1918 wird einen Kredit erhalten zimi Zwecke der Rùckzahlung 
an die Arbeiterversicherungen. 

6. Die AusschiLsse nehnien Protokolle auf ùber die Vergehen gcgen 
dieses Gesetz; auf Grund der Protokolle belegt das Ministerium des 
Handels, der Industrie und der Arbeit die Gesetzùbertreter mit Geld- 
strafen bLs zu 1000 Franken, die den Fonds der Arbeiterver.sicherungen 
zugefùhrt werden. 

Relsanbau. Die Wasservcrwaltung im Ministerimn fùr Uandwirt- 
; chaft und Domànen hat fùr den Anbau von Reis ein Terrain von 



Montenegro. 


II7 

1950 ba in dem Gebiete von Tatar-Pazardjik und ein anderes von 
36 20 ha im Gebiete von Plovdiv zut Verfiigung gestellt. Man nimmt 

an, dafl im laufenden Jahr der Reisanbau an den Ufem der Maritza 
erheblich vermehrt werden kaim. 

Verband der Konsumgenossenschatten. Die Zentral-Genossenschafts- 
bank bereitet die Pusion und Vereinigung aller Konsumgenossen- 
schaften vor. 

Viehzucht. Das Zentralkomitee fiir allgemeine Piirsorge hat eine 
Verordnung herausgegeben, welche den Einkauf von kleinem und 
grofiem Homvieh fiir Zuchtzwecke regelt. Diese Verordnung ent- 
hált auch genaue Anweisimg iiber Emàhnmg des Viehes und bestimmt 
Belohnungen fiir die besten Ergebnisse der Viehzucht. 

Salzgewinnung. Das Zentralkomitee fiir allgemeine Piirsorge hat 
einen Ausschufl emannt, der die Ertragfàhigkeit der Meeressalinen 
in Bulgarien zu studieren hat. Dieser AusschuB hat nun seine Arbeiten 
beendet und einen Bericht dariiber verfaflt, aus welchem hervorgeht, 
dafl die bulgarischen Salinen bei einer planmáfligen Arbeit dieí;es 
Jahr einen Ertrag von 30—50 Mill. kg Salz liefem kònnen. 

Maschinen aus Deutschland. Das Handelsministerium wird, wie 
die ,,Deutsche Balkan-Zeitung" (3. 4. 1917) mitteilt, einige hòhere Be- 
amte der Kohlenbergwerksabteilvmg nach Deutschland entsenden, 
um dort verschiedene Maschinen und Instrumente zur Verbe.sserung 
der Bergwerksanlagen Pemik, Bobowdol, Maritza und Trewma ein- 
zukaufen. 

Montenegro. 

Dle Volkszahlung, welche durch die k. u. k. Mihtàrverwaltung in den 

be. setzten Gebieten Montenegros fiir die Zivilbevòlkerung im Jahre 1916 
vorgenormnen wurde, ergab eine Einwohnerzahl von zusammen 
437354, hiervon entfallen auf die niánnliche Bevòlkenmg 216747 
und auf die weibliche 220 607 Einwohner. Auf den Quadratkilometer 
entfallen zusammen 29 Einwohner, und zwar im Durchschnitti^ mánn- 
liche und 15 weibhche. 

Emte-Vertellung. Das k. u. k. Militàrgeneralgouvemement ver- 
òffenthcht eine iiberall plakatierte Kundmachung, worin darauf 
aufmerksam gemacht wird, dafl der Ernteertrag von Montenegro 
bisher fiir die Bevòlkenmg aUjàhrlich ungeniigend imd deren Er- 
nàhnmg infolgedessen eine schwierige Aufgabe war. Die Ursache 
dieses das ganze Land betreffenden Ubels hege darin, dafl der Anbau 
in nicht geniigender Weise vorgenommen werde, obwohl sich in 
Montenegro so viel anbaufàliige Grundflàchen befinden, dafl sich das 
Land ganz allein erhalten kònnte. Pfhcht jeden Grundbe.sitzers sei 
es daher, alle seine zum Anbau geeigneten Gnmdstiicke zu bebauen. 
Die Mihtàrbehòrden werden jeden Bewohner dabei .soweit als mòg- 
hch unterstiitzen. In der Kundmachung heiBt es dann weiter: 
Damit jeder Gnmdbesitzer, der im Anbau fleiflig war, auch einen 
Teil seines Oberschusses nach eigenem Ermessen im Lande ver- 
kaufen kònne, wird in diesem Jahre die Emtesperre nicht vorge- 
nommen werden. An deren Stelle wird fiir die Emàhrung der Be- 
vòlkerung, die keinen Grund und Boden hat, jeder Kreis im Ver- 



ii8 


Besondere Ubersicht: 


hàltnis zu seiner Anbauflàche nur ein vorausbestimmtes Kontingent 
an Brotfaucht gegen angemesséne im Verordnungswege zu bestim- 
mende Preise abzugeben haben. Diese Kontingente werden inner- 
halb drei Wochen nach der Emte gegen sofortige Bezahlung abzu- 
fiihren sein. Jeder Produzent wird daher, wenn er seine Grundstùcke 
fleiQig bebaut hat, nach Abschlag des eigenen Bedarfes an Getreide 
fiir die Zeit bLs zur nàchsten Emte und seines Saatgetreides fiir den 
neuen Anbau von dem verbleibenden UberschuC beilàufig die Hàlfte 
fiir die Nichtproduzenten gegen Bezahlung abgeben mùssen, wàhrend 
er den Rest innerhalb Montenegros frei verkaufen kann. Wird jedoch 
von den Grundbesitzem der Anbau vernachlàssigt, daim werden sie 
eine geringe Emte haben, miissen aber dennoch das vorgeschriebene 
Kontingent abgeben. Es liegt daher im Interesse jedes Produzenten, 
so viel als mòglich anzubauen. Die Kundmachung enthált sodann 
Detaùbestimmungen ùber die verschiedenen Produkte des Kontingents 
und die Strafbestimmungen im Falle der Nichtbefolgung der Vor- 
schriften. 

FSrderung des Tabakbaus. Das k. u. k. Militàr-Gouvernement er- 
làCt neue Bestinmiimgen ùber den Tabakbau. Jedes Dorf des zum 
Tabakbau bestimniten Gebietes muB wenigstens ein Aireal mit Tabak 
bebauen, um das Tabakbaurecht zu erwerben. Der einzelne Tabak- 
pflanzer darf nicht weniger als 250 qm Tabak anbauen. Die Bewilli- 
gungen zirni Tabakbau werden nur auf ein Jahr erteilt. Die Tabak- 
blátter werden in fùnf Kdassen eingeteilt. In der ersten Klasse wird 
das Kilogramm mit 4,50 Kr., in der zweiten nùt 3,40, in der dritten 
mit 2,20, in der vierten mit 1,50, in der fùnften mit 0,70 und Abfàlle 
mit 0,20 Kr. bezahlt. Das Mùitàr-Gouvemement behàlt sich das 
Recht vor, die Pflanzer je nach der Menge und Qualitàt der ab- 
gelieferten Tabake dmch Zuweisung von Eebensmitteln zu berùck- 
sichtigen. 


Rumàníen. 

Organlsatlon elnes Wlrtschaftsverbandes. Die Militàrverwaltuug 
in Rumànien richtete an die landwirtschaftliche Bevòlkerung nach- 
stehende Bekanntmachimg: 

Mit Einverstàndnis der Mùitàrverwaltung wmrde in Biùcarest ein 
Verband gegrùndet, dem sowohl die Militàrbehòrden, als auch die 
rumànischen Behòrden und Vertreter der landwirtschaftUchen Kreise 
angehòren. 

Die Interessen der Militàrverwaltung imd der rumànischen land- 
wùrtschaftUchen Bevòlkermig sind die gleichen: Beide wùnschen, 
daC der Boden mit allen zm Verfùgung stehenden Mittehi ausgenùtzt 
wùrd und seine Erzeugnisse zm Verwertung gelaugen. Diese Ver^ 
wertung besteht darin, daC nach Sicherstellung der Bedùrfnisse der 
BevòlkerUng die Dberschùsse gegen Bezalùung der MiUtàrverwaltung 
in Rumànien abgeUefert werden. Die MiUtàrverwaltung wùnscht, 
daC das rumànische Volk bei seiner Versorgung imd bei der Ver- 
wertung seiner Bodenerzeugnisse mitsprechen soU. Sie hat dalier 
den Rumànischen Wirtschaftsverband errichtet, um den Interessentea 



Rvimánien. Zig 

Gelegenheit zu geben, ihre Wùnsche vorzubringen, hieriiber sich zu 
beraten und eventuelle Gegensàtze aiKzugleichen. 

Der Verband besteht neben den Militàrbehòrden aus dem nunà- 
nischen Ministerium des Innem, Ministerium fiir I,andwirtschaft imd 
Domànen, den landwirtschaftlichen S^mdikaten imd den Volks- 
banken imd Bauemgenossenschaften. Der Sitz ist in Bukarest mit 
Nebenstellen bei den Distrikts- imd Etappenkommandantmen. 

Die erste Aufgabe des Verbandes ist, die noch heute im Dande 
befindlichen Vorràte festzustellen imd gleichzeitig zu ennitteln, 
welche Menge bis zur neuen Emte zur Emàhnmg der Bevolkerung 
benotigt wird, um damach die iiberschussigen Mengen festzulegen 
und den Abschub zu regeln. Diese Bestandsaufnahme wird in den 
nàchsten Tagen erfolgen. 

Die landwirtschaftìiche Bevòlkerung wird aufgefordert, den mit 
der Bestandsaufnahme betrauten Organen des ,,Rumànischen Wirt- 
schaftsverbandes" die genauen Quantitàten anzugeben. Von den 
auf diese Weise ermittelten Vorràten wird der Produzent nur so viel 
abzuliefern haben, als nach Sicherstellung des eigenen Bedarfes iibrig 
bleibt. Verheimlichungen ziehen daher, auBer den schweren Strafen 
imd Requirienmgen ohne Bezahlimg der nicht angemeldeten Mengen 
— eine MaBnahme, welche die Mihtàrverwaltung riicksichtslos diuch- 
fiihren wird —, die fiir die Allgemeinheit imangenehmen Folgen nacli 
sich, daB bei nicht wahrheitsgetreuen Angaben und dadurch unge- 
nùgendem quantitativen Resultat der Bestandsaufnahme eine all- 
gemeine Reduzierung des Verbrauches notwendig wird. 

Die Militàrverwaltimg macht auch heute schon auf die Wichtig- 
keit der rasclien Einbringung der neuen Emte aufmerksam. Jeder 
Landwirt, ob GroBgrandbesitzer, Pàchter oder Bauer, muB unbedingt 
hierfùr alle Vorkehnmgen treffen. Dazu gehòrt Instandsetzur^ 
und Beschaffung der zum Schnitt imd Drusch notwendigen Geràt- 
schaften, Maschinen tmd Zubehòrteile, Sicherstellung der Arbeits- 
kràfte und Zufuhrmittel. 

Die Militàrverwaltung ist auch ihreriìeits nach Mòglichkeit bereit, 
fehlende Geràte imd Bestandteile beizuschaffen imd sind Anforde- 
rungen bei den òrtìiclien I^Iilitàrstellen mit genauen Angaben sofort 
bekanntzugeben. 

Es ist der Mùitàrverwaltung zm- Kenntnis gelangt, daB auch 
jetzt noch Geràtschaften, Maschinenteile imd insbesondere Riemen 
versteckt gehalten werden. Eine weitere Verheimlichimg ist zum 
Nachteù der AUgemeinheit imd wird von der Militàrverwaltimg 
auf das schàrfste bestraft werden. 

Die Mùitàrverwaltimg beabsichtigt fùr schneUe AbUeferung von 
Waren der neuen Emte eine Pràmie zu zahlen, deren Hòhe noch 
besonders bekanntgegeben wird. Jeder kann sich schon heute diese 
Prámie sichem, indem er alle Vorkehmngen trifft, die einen raschen 
Schnitt imd Drusch der neueu Emte ermògUchen. 

Die Zahlung einer Pràmie soll jedocli niemandem dazu Veran- 
lassung geben, das alte Getreide zurùckziùialten, uni sie als neue 
Emte zu hòherem Preis abzuUefem. BekanntUch ist altes Getreide 
selbst bei Beimi.schimg kleinster Mengen von der neuen Erate leicht 
zu unterscheiden. Derartiges Verhalten wiirde streng bestraft wer- 



120 


Besondere Ubersicht: 


den imd unentgeltliche Einziehung der Getreidebestánde nach sich 
ziehen. Daher sind die jetzigen Vorrate an alteni Getreide imbedingt 
restlos bei der jetzigen Bestandsaufnahme anzugeben. 

MaBnahmen in den besetzten Gebieten. Schon vor einiger Zeit ist 
der òffentliche Personen- und Gepàckverkehr auf den 
, Eisenbahnen mit Ausnahnie weniger Strecken, die aus erkiárlichen 
militárischen Griinden fiir den Zivilverkehr gesperrt bleiben, aber in 
Au.snahniefállen auch benutzt werden diirfen, zugeleissen worden, 
wàlu'end bis dahin die Bevòlkerung die Eisenbahnen nur mit beson- 
derer Genehmigung benutzen konnte. In den letzten Wochen sind 
auch sámtliche Volks-, Mittel- und Handarbeitsschulen 
wiedereròffnet worden. Der Unterricht findet nach den bestehenden 
rumànischen Schulgesetzen statt. Die rmnànischen Ministerien werden 
durch hervorragende rmnànische Persònhchkeiten. gewesene Minister 
usw. verwaltet. Die groflen B a n k e n sind durch die Mihtàrverwaltung 
aufgefordert worden, die normalen Geschàfte wiederaufleben zu lassen. 
Die Banken, wie Banca Generala Romana. Banca Agricola, Bank of 
Roumania Limited, Banca Sberkowitz haben sich entschlossen, Ein- 
lagen niit einer Verzinsung bis zu s % entgegenzmiehmen. Sàmthche 
Restaurants, Cafés und Varietés sind geòffnet, ebenso die 
Theater und Kineinatographen. Im Nationaltheater spielt 
aufler der rumànischen auch eine deutsche Truppe, im Esirik-Theater 
das bekannte rumànische Operettenensemble. Ahe Lokale imd 
Theater werden stark besucht. Der Straflen- und Geschàfts- 
verkehr ist rege. 

Ernteausslchten. Uber den Herbstanbau im besetzten Rumànien 
war man làngere Zeit im unklaren. Erst nach der Schneeschmelze 
konnte im April genaner festgestellt werden. ein wie grofler Teil 
des Ackerlandes im vergangenen Herbst bestellt wurde. Das Er- 
gebnís war iiber Erwarten gut. Ungeachtet der Wirren der ersten 
Kriegswochen scheint die rumànisclie Regienmg darauf gedrungen 
zu haben, dafl die Bebammg der Acker damals niit Hochdruck be- 
trieben wurde. Mehr als ein Drittel des gesamten Ackerlandes ist 
nàmlich im Herbst bestellt worden. Trotz des strengen imd spàten 
Winters hat die Saat keinen nennenswerten Schaden erlitten. Die 
Wintersaat steht zur Zeit mindestens normal. Die Friihjahrsbestel- 
Imig, die durch die Militàrverwaltung imter hUtwirkung der rumàni- 
schen Uandwirte sehr gefòrdert wurde, wird spàtestens Mitte Mai 
vollstàndig beendet sein. Rumànische Landwirte und aus den Làndem 
der Zentrahnàchte zugezogene Fachleute haben dafiir gesorgt, dafl 
die Màngel imd Schwierigkeiten, die sich naturgemàfl in Kriegszeiten 
bemerkbar machen, beseitigt wurden. Rumánische Bauera haben 
zusammen rait kommandiertem Mihtàr und Gefangenen fleiflig ge- 
arbeitet. Das Gesamtresultat der Bebauimg im Verwaltungs- 
gebiet, das sich aus den genau kontrollierten Berichten der Be- 
zirkslandwirte ergibt, iibertrifft die Erwartungen. Das Wetter 
ist seit Anfang April fiir das Gedeihen der Saat recht giinstig, so 
dafl bei weiterem normalen Verlauf im besetzten Rumànien eine 
Getreideerate zu erwarten ist, die mindestens der Durchschnittserate 
entspricht. 



Serbien. 


I2I 


Serbíen. 

Maiskultur. 

Von Dr. Graf Franz Dezasse, Professor der Landwirtschaft*)- 
Bei der hohen Bedeutung. die der Maispflanze (Zea Maìs, Tiir- 
kenweizen. Kukuruz usw.) in der Landwirtschaft Serbiens zukomnit 
(wird sie doch auch unter normalen Verhàltnissen auf mehr als der 
Hàlfte der Ackerflàche angebaut), diirfte es von allgemeinem Inter- 
esse sein, iiber deren Eigenschaften und Kulturarten das Wissens- 
werteste. mitzuteilen. 

Ebenso wie unsere iibrigen Getreidearten, gehort der Mais zu den 
Gràsem. Da er jedoch wàhrend der V'egetationsperiode einer inten- 
siveren Bearbeitung bedarf, wird er meistens nicht zum Getreide, 
sondem zu den Hackfriichten gezàhlt. Von den Gràsem imterscheidet 
er sich auch dadiu’ch, daC bei ihm die Blutenstauden nach Geschlech- 
tem getrennt vorkommen, indem die weibliche Bliite, aus der sich 
die Fmchtkolben entwickeln, in den Blattachseln des Stengels unter- 
gebracht ist, wohingegen die mànnliche Blute am Gipfel des Stengels 
die Fahne bildet, von wo aus sie ihren Blutenstaub (Pollen) auf die 
umliegenden Pflanzen ausstreut und hierdurch die weiblichen Bliiten 
befruchtet. 

Aus diesen Blutenstauden entwickelt sich der Maiskolben. der, 
mehr oder weniger spindelfòrmig, besser oder schlecliter mit Kòmem 
be.sftzt ist. Je besser der verfugbare Raum auf der MaLsspindel aus- 
genutzt ist, desto gròfier wird der Ertrag des Kolbens .sein. Es ist 
dalier aus dieseni Gesichtspunkte wiinschenswert, dafi die Spindel 
lang und dunn sei, dafi die Kòmer in geraden, regelmàfiigen Reihen 
dicht und gedràngt an der.selben sitzen und auch die Enden der 
Spindel voUstàndig imd dicht bewachsen .sind. Besonders ertragreich 
sind daher jene Sorten. bei welchen die Kòrner eine lange und keil- 
fònnig ineinandergreifende Form haben und das Gewńcht der Kòrner 
dem Kolbengewichte uiòglichst nahe kommt. 

Diese Gesichtspunkte sind auch liei der Auswahl der Kolben als 
Saatgut zu beachten, weim uns solche zu diesem Zwecke zut Ver- 
fiigung stehen. 

'Es gibt eine Unzahl von Maissorten, doch sind von den Haupt- 
sorten nur drei erwàhnenswert, da die hierzulande gebauten Sorten 
zu diesen gehòren: 

I. Der glatte, nmdkòmige Bauemmais mit glasharter, gelblicher 
Schale, mittelfruh, etwa .Vnfang September reifend; 

’) Aus den Belgrader Nachrichten. 8. IV. 1917. 



122 


Besondere Obeisicht: 


2. der in der Form dem 2 ^ne des Pferdes àhnliche Pferdezahn- 
mais, mit faltiger Oberflache, gelber, orange oder weiBlicher Farbe, 
meist spátreifend, imd 

3. der sehr kleinkòmige, glasharte, fruhreifende itahenische Mais 
(Cinquantiuo, Pignolettousw.), dessen Komer dmikelorangefarbig sind. 

In friedlichen Zeiten werden wir nun die zu wáhlende Sorte unseren 
wirtschaftlichen Zwecken anpassen imd zu der ertragreichsten greifen, 
auQer wir wollen das Feld besonders zeitig zm Wintersaat freibekom- 
men, mn den Acker fùr diese noch gehòrig vorbereiten zu kònnen, 
in welchem Falle wir uns zu einer mittelfriihen oder ganz friihen Sorte 
entschlieCen werden. Heute liegt die Sache ganz anders, wir miissen 
anbauen, was wir haben und steht uns nur die Wahl der Parzelle frei, 
welcher wir das Saatgut anvertrauen, imd der Zeitpunkt des Anbaues. 
Immerhin werden wir aber gut tun, uns zu ùberlegen, was wir mit 
der vorhandenen Sorte oder Sorten anzubauen gedenken, damit uns 
weder die Kultur wàhrend der Vegationsperiode noch die Ernte zm 
Unzeit in die Quere kommt. Also wird auch der Kreis- oder Bezirks- 
referent sich zu ùberlegen haben, wohin er die zur Verfùgung stehenden 
Maissorten an die Bevòlkerung verteùt. Spàtreifender Pferdezahn- 
mais paCt nicht in rauhere Gebirgslagen oder Nordlelmen. Frùhreifen 
kleinkòmigen Mais werden wir nicht in warme, kràftige Humusbòden 
geben, wo der spátreifende die doppelte Menge an Kòmem zu geben 
verspricht, hingegen wird dieser bei verspàtetem Anbau sehr am 
Platze sein. Wer also bei Auswahl des vorhandenen Samens mit 
Uberlegung vorgeht, wird auch unter den heutigen schwierigen Ver- 
hàltnissen das Richtige treffen. 

Reichliche Nàhrkraft im Boden vertràgt der Mais wie kamn eine 
andere Pflanze, lohnt dieselbe mit entsprechenden Emten, doch 
konunt er auch auf minderen Bòden weiter, nm: gegen Bodennàsse ist 
er sehr empfindhch, vertràgt daher undurchlàssigen Untergmnd, 
stagnicrendes Grundw'asser imd làngere Regenperioden sehr schlecht. 
Am besten wird der Mais ùi tiefcr Herbstackerung gedeihen, die im 
Frùhjahre nicht neuerdings geackert, mu aufgegmbbert oder scharf 
geeggt wurde, doch auch eine gut diuchgefùhrte Frùhjahrsackerung, 
niclit zu tief und bei gùnstigem Feuchtigkeitsgrade des Bodens ausge- 
fùhrt, wird dem Mais zusagen. Auch in einem Neurisse wdrd der Mais ge- 
deihen, wemi er wàhrend seiner Vegetation entsprechende Pflege erhàlt. 

Der Anbau der Maiskòrner erfolgt am besten im Monate April, 
doch kònnen selbst spàter reifende Sorten noch bis Mitte Mai in 
Serbien anstandslos angebaut werden. Bei halbwegs nonnaler Witte- 
rung werden auch spàtere Saaten noch tadellos ausreifen. 



Serbien. 


123 


Der friihreife, kleinkòmige italienische Mais kann auch noch bis 
Mitte Juni gebaut werden, Lnsbesondere wenn der Acker gut vor- 
bereitet imd der Samen vorgekeimt ist. Ziun Vorkeimen wird der 
Samen in Wasser geweicht und sobald er gut angequollen ist, nach 
etwa 36—48 Stunden, gesàt. Natiirlich darf solch angequollenes 
Saatgut nicht in ganz ausgetrockneten Boden gebracht werden, da 
es sonst nicht weiterkeimt, sondem wieder eintrocknet. 

Der Mais wird mit der Reihensamaschine in einer Reihenentfemung 
von 50—80 cm gesát, und zwar 

50 cm beim kleinkómigen italienischen, 

60—65 cm beim rundkòmigen und 
75—80 cm beim Pferdezahnmais. 

Ebenso kann der Mais mit sog. Maissakarren gesetzt werden oder 
nach der Haue, indem man bei Einhaltimg der oben angefiihrten 
Reihenweite in den Reihen auf 30—35 cni Entfemung einhackt, in 
die entstandene Grube 3—4 Komer streut und dieselben mit der auf 
der Haue ausgehobenen Erde wieder bedeckt und festtritt. 

Beim Setzen mit der Handhaue ist es vorteilhaft, vorher die Reihen 
mit einem Markeur oder Eineator vorzuziehen, damit der MaLs dann 
gut sowohl mit der Hand als auch mit einem Hackgerat, Pferdehacke 
oder àhnhchem, bearbeitet werden kann. 

Die vorteilhafteste Setzart bei groCeren Parzellen, die nach allen 
Richtungen mit Bezugkraft bearbeitet werden konnen, Lst die sog. 
Hermannsche Methode. Zu dieser Kultur wird das gegmbberte, ge- 
eggte oder frisch geackerte und abgeeggte Feld glatt gewalzt und dann 
mit dem Markeur oder Lineator kreuz und quer rechtwinkelig vor- 
liniiert. An den Kreuzungsstellen der Linien wird der Mais mit der 
Haue, wie oben beschrieben, gesetzt und festgetreten. 

Bei dieser Methode kònnen die Reilienentfernungen etwas weiter, 
bis zu einem Meter im Quadrat, genommen werden, da man an den 
Kreuzimgsstellen der Reihen drei Pflanzen belassen soU, die dann 
geniigend Raum und Licht zu ihrer Entwicklung benòtigen. Um diese 
drei Pflanzen sicher zu erhalten, wird nian in die Pflanzlòcher fiinf 
oder .sechs Kòmer legen mu.s,sen, denn Màuse, Kràhen imd sonstige 
Schàdlinge fordem ihren Tribut. 

Bei diesen oben angefiilu-ten Saatniethoden Lst der Bedarf an 
Saatgut 20—30 kg per Hektar, vorausgesetzt, daB der Anbausamen 
vollauf keimfàhig ist. Bei nicht einwandfreiem Samen ist unter allen 
Umstànden durch eine Keimprobe die Keimfàhigkeit,^ festzustellen. 
Jedoch wird es niemals schaden, diese zu ennitteln, da manchmal 
aUerdings selten, das Aussehen an.scheinend ganz gesunder MaLs- 



124 


Besondere Ubersicht; 


kòmer triigen kann. Zuin Zwecke der Keimprobe wird aus dem Ge- 
treidehaufen oder den Sàcken, deren Keimkraft wir ermitteln woUen, 
von mehreren Stellen eine HandvoH Kòrner genommen und diese gut 
vermengt. uni eine Durchschnittsprobe zu erhalten. Aus diesem Ge- 
menge entnehmen wir ohne Auswahl, so we dieselben kommen, 
loo Kòmer. Diese abgezàhlten Kòrner legt man zwischen zwei Dagen 
starkes FlieBpapier. in Emiangelung dessen kann man auch mehrere 
Lagen Zeitimgsblàtter nehmen. Diese werden angefeuchtet und auf 
einem TeUer an einem wannen Orte stets feucht erhalten. Sobald sich 
der Wurzelkeim an den Kòmem entwickelt, d. h. ein làngUcher, 
weiBer, wurniàhnhcher Keim aus den eingelegten Kòmem her\'or- 
bricht, wird die Zahl der Keime tàgUch notiert und so etwa zehn 
Tage fortgefahren. Die Zahl der entwickelten Keimlinge entspricht 
der Prozentzahl der Keimfàhigkeit, je mehr sich entwickelten, desto 
besser. Sollte die Keimfàliigkeit des Saatgutes geringer als 90 von 
hmidert Kòmem sein, mufi eine entsprechende Korrektur, d. h. Ver- 
mehrung des Saatquantums per Hektar, vorgenommen werden, damit 
die Saat keine Liicken aufweise. Je rascher die Keimung vor sich 
geht, desto gròfier ist die Keinumg.senergie, wonach wir auch auf die 
spàtere Entwicklxmg der jungen Pflanzen Schliisse ziehen kònnen. 

Hier in Serbien ist es vielfach iiblich, den Mais breitwiirfig auf die 
Getreidestoppel oder aufzubrechende Wiese (bes,ser gesagt Unkraut- 
wildnis) auszusàen mid dann einzuackem. Abgesehen davon, dafi 
dem Maiskom auf diese Art ein sehr mangelhaftes Saatbeet geschaffen 
wird, ist cUes auch eine groCe Saatgutverschwendung, die man imter 
den gegenwàrtigen Verhàltni.s.sen nicht dulden kann. Der Samenbedarf 
stellt sich nach cUeser íklethode auf 80-—100 kg per Hektar, und wird 
die verhàltnismàfiig sehr dicht aufgehende Saat erst durch nachtràg- 
Hches Entfemen der iiberfliissigen Pflanzen derart schutter gesteUt, 
daC die einzelneu Stauden geniigenden Vegetationsraum finden. 

Es làCt sich denken, daC in dieser regellosen Pflanzung eine Be- 
arbeitmig durch Bezugkraft ganz ausgeschlossen, aber auch die 
Handarbeit sehr erschwert ist. Auch liegt. die Versuchimg nahe, 
den Mais lànger dicht zu belassen, als diesem zutràgUch, um mit den 
au.szujàtendcn Pflanzen das Vieh mògUchst lange zu fiittem. 

In primitiven Wirtschaftsbetrieben ist es auch ubUch, die Mais- 
kòmer bei der Saatackerung, je nach der Sorte imd Furchenbreite, 
in die dritte oder vierte Furche einzustreuen und einzuackern. 

Die Saat nach dieser Metliode, sorgfàltig ausgefiihrt, bt jedcnfalls 
bedeutend besser als die vorerwàhnte, besonders da sie nicht so viel 
Saatgut beanspruclit imd eine Reihenkultur immerhin ermòglicht. 



Serbien. I25 

Das Anwalzen der Mais.saat wird inuner gut .sein, um die Erde an 
die Komer anzupre.ssen und das Keimen zu befòrdern. 

Sollte der Maisacker v'or oder wáhrend des Aufgehens verkrusten. 
so daC das Diuchbrechen der Keimlinge behindert ist, wird ein 
Obereggen des.selben am Platze sein. 

Sobald die Maispflanze etwa spannhoch gewachsen ist, muC die- 
selbe zum erstenmal behackt werden. Hierbei kòmien gleich die 
iiberzàhUgen Pflanzen entfernt werden. Bei Maschinensaat soUen 
die Pflanzen in den Reihen etwa .spannweit einzehi voneinander 
steheu, ebenso bei mit der Haue gesetzter Reihenkultur. Nach der 
Hermannschen Methode sind. wie schon erwàhnt, an den Reihen- 
kreuzungen drei, ev'tl. vier Pflanzen zu belas.sen. Die Gewàhr fiir eine 
gute Erate ist der mòglichst liickenlose Be.stand einer jeden Pflanzen- 
kultm", selbstverstàndlich auch beim Mais, da nur so die Flàche voll 
ausgeniitzt werden kann. 

Wo man fahrbare Hackgeràte hat, wird man auch die erste Hacke 
schon mit diesen ausfùhren und nur das Schùtterstellen der Pflanzen 
durch Handarbeiter besorgen lassen. Bei der Hermann.schen Methode 
erfolgt das Hacken kreuz und quer, wodurch die Handarbeit auf ein 
MindestmaC beschrànkt werden kann, indcni nur das Jàten knapp 
bei den Pflanzen eine Handarbeit erheischt. 

Nach der ersten Hacke wird wenigstens noch ein zweites Behacken 
folgen mùssen, doch muC ein gut behandelter Maisacker stets unkraut- 
rein erhalten werden und die Oberflàche gclockert sein. Jedenfalls 
mùssen die Seitentriebe der Maisstaude entfernt werden. da die.se 
derselben Kraft entziehen. selber aber keine Frucht bringen. Auch 
solche Maisstauden, die keinen Kolbenansatz zeigen, mùCten, wo- 
mòglich noch vor der Blùtezeit, entfernt werden, da mangelhafte 
Fruchtbarkeit erblich. 

Das Anhàufeln der Maisstaude ist ganz ùberflùssig und schwàcht 
dieselbe nur, da es sie zum Treiben eines neuen Wmzelkranzes an- 
regt, was eine Kraftverschwendung bedeutet, hingegen die Pflanze 
gegen die Einwirkimg von Stùrmen nicht kràftigt. 

Wenn die Maiskolben bereits im Ausreifen smd, kami die obere 
Hàlfte der Maisstaude unbedenklich abgesclmitten und verfùttert 
oder eingesàuert werden. Zu empfehlen aber ist dieses Verfahren nur, 
weim die Reife beschleunigt werdcn soll oder Futtermangel das vor- 
zeitige Verwenden der Maispflanzen erfordert. 

Dies sind die allgemeinen Grundsàtze der Maiskultur. In s|}eziellen 
Fàllen wird wohl einiges Nachdenken die zu ergreifende MaCregel 
von selbst ergeben. 

★ 



126 


Besondere Ubersicht: 


Zur Geschlchte der wlrtschaftlichen Entwlcklung. In den ,,Belgr. 
Nachr." (8. 4. 1917) findet sich folgende historische Zusammen- 
stellxmg: Die Zeit von der Ansiedlvmg des Serbenvolkes am Balkan 
bis zum Ende des 12. Jahrhunderts kann ohne weiteres iibergangen 
werden, weil die Gnmdbedingxmg zu einer wirtschafthchen Entwick- 
limg fehlte imd diese Periode durch unaufhòrliche Streitigkeiten und 
Fehden zwischen den Stámmen imd dimch Kámpfe mit den benach- 
barten Nationen ausgefiillt wurde. Erst mit der Griindimg eines selb- 
stándigen serbischen Reiches in der zweiten Hàlfte des 12. Jahrhimdert 
begannen geordnete Verhàltnisse einzutreten. Wie iiberall im damaU- 
gen Europa hatten auch in Serbien die Bauem eine Unmenge von 
Pflichten und sehr wenig Rechte. Gebmidenheit an die SchoUe, Be- 
sclu-ànkungen im Eigentmns- imd Erbrecht, Frondienste, zahlreiche 
Abgaben und andere àhnliche Einrichtungen beweisen den EinfluB, 
welchen Byzanz damals ausgeiibt hat. Die wichtigsten und gewiim- 
bringenden Erwerbszweige der damaligen Volkswirtschaft sowie Han- 
del, Bergbau undGewerbe wurden vonFremden betrieben, welche sich 
groCer Privilegien erfreuten. Neben Ackerbau und Viehzucht war 
der Bergbau die Hauptquelle der serbischen Finanzen. Um den Berg- 
bau zu fordem, wurden die zu diesem Zwecke besonders geeignete 
imd geschickten deutschen Bergleute aus Sachsen, ,,Sassen'‘ genannt, 
bemfen, welche nicht wenig zu dem Weltmfe des serbischen Berg- 
baues mn die Mitte des 14. Jahrhunderts beitmgen. Auch der Handel 
begann sich zu entwickehi dmch die regen Beziehvmgen mit den an 
der Adria gelegenen Stàdterepubliken Ragusa und Venedig. Wàhrend 
der nàchsten vier Jahrhvmderte fanden abermals fmchtbare Kàmpfe 
mit den Tvirken statt. Als nach langen Kriegsjahren die Tiirken ilue 
Herrschaft iiber den ganzen Balkan ausbreiteten vmd gewissemiaCen 
die Ruhe wiederhergestellt wmde, machte sich die Entwicklvmg des 
Handwerkes bemerkb.ar. Sultan Suleiman II., der als weiser Gesetz- 
geber vmd Staatsmann bekamit vmd bedacht war, Ackerbau, Gewerbe 
vmd Handel mit gròCtem Eifer zu fòrdem, erlieC Gesetze, mn die 
Handwerker zu organisieren, woraus spàter die Ziinfte entstanden. 
Wáhrend der Zeit der heftigen Kàmpfe mit den Tiirken wàre Serbien 
sicher in òkonomischer vmd nationaJer Hinsicht zugrmide gegangen, 
wenn nicht die Einrichtvmg der Zadruga bestanden hàtte, welche das 
Volk wenigstens auf einer Stufe primitiver Kultm erhalten hat. Unter 
Zadruga (Hauskommvmion) versteht man jene Art volkstiimlichen 
Familienverbandes, in welchem mehrere Hausgenossen als gleich- 
berechtigte Mitglieder eines hàusUchen Gnmdwirtschaftsvereines vmter 
gegenseitiger Unterstiitzvmg behufs weiterer Entwicklvmg ihres Ge- 
werbes in einer Familiengiitergemeinschaft arbeiten. Diese Insti- 
tution reichte bis in vmsere Zeit hinein vmd verfiel erst dmch das 
Oberhandnehmen des Wuchers, welcher zu Streitigkeiten in der Ge- 
meinschaft, dann zm Teilvmg vmd schlieClich zm Auflòsung fiihrte. 
Von einer Industrie im wahren Sinne des Wortes kann man erst spre- 
chen, als Serbien zu Anfang des 19. Jahrhvmderts von der Herrschaft 
der Tiirken befreit wmde mvd nach einem Gesetze im Jahre 1839 
jeder Serbe Eigentiimer jenes Gnmd und Bodens wmde, welchen er 
zm Zeit des Erlasses des Femians von 1835 bewohnte vmd bestellte. 
Bis zum Jahre 1880 besaC Serbien aviCer einigen kleinen Dampfmiihlen 



Serbien. 


127 


rwei Bierbrauereien, zwei Holzsagewerke, eine Ziegelbrennerei und 
eine MetallgieCerei. Die Ursache des Fehlens einer Fabrikindustrie 
war zu suchen im Mangel an konzentriertem Kapital, Mangel an Ver- 
kehrsmitteln imd Mangel an geschulten Arbeitskráften; femer konnte 
infolge der okonomisch-politischen Unsoliditát kein auslándisches 
Kapital placiert werden. AUmáhlicli aber ver.schwanden diese Hinder- 
nisse und die Kreditverháltnisse besserten sich. Im Jahre 1905 gab es 
bereits 149 Bankinstitute mit einem Stammkapital von 28 465 122 Di- 
nar. Im Jahre 1881 wtu-de die Eisenbahn gebaut. und die Schiffahrt 
auf der Donau und Save nahm fortwàhrend zu. Den Mineralschàlzen 
des Landes, besonders der Kohlenausbeute, wurde gròBere Aufmerk- 
samkeit geschenkt; die Waldexploitation wurde gesteigert, imd die 
Wasserkraft fand Verwendimg in der Industrie. Ein im Jahre 1898 
erlassenes Gesetz, das noch heute Giiltigkeit hat, diente zur Fòrderung 
der heimischen Industrie. Infolge der hochentwickelten Industrie 
des Nachbarlandes war es nach lukrafttreten des Berliner Vertrages 
Serbiens erste Sorge. durch Handelsvertràge und Schutzzòlle die 
eigene Industrie zu fòrdera. Von dieser Zeit an begann eine rege 
Tàtigkeit auf aUen Gebieten; nachdcm sich in jedem Dande diejenigen 
Industriezweige am raschesten entwickeln, deren zm" Verarbeitung 
notwendige Rohstoffe sich im Uande selbst befinden, so war es natm- 
gemàC die landwirtschaftliche Industrie. welche den gròflten Auf- 
schwung nahm. Vor allem mufl hier die Mùlilenindustrie, die àlteste 
Industrie Serbiens, erwàhnt werden, worin das meiste Kapital in- 
vestiert ist. Im Jahre 1910 betrug die Zahl der Muhlen 229, das An- 
lagekapital 9 800 286 Dinar. Die Produktion von Bier beUef sich im 
selben J ahre auf 122 000 hl und deckte den Konsum des ganzen Landes 
Vor Kriegsausbruch zàhlte man in Serbien fiinf Schlachthàuser, davon 
vier privUegierte, die das Schlachten von Schweineii und deren Ver- 
arbeitung zu Speck, Schmsilz, Pòkelfleisch u. a. besorgten. Das hier 
verarbeitete Fleisch war nm fiir den Export bestimmt. Dieser In- 
dustriezweig verdankte seine Entstehung dem ZoUkrieg mit Oster- 
reich-Ungara, von welcher Periode ab die Menge des ausgefiihrten 
lebenden Viehes von 71 142 auf 15 000 Rinder und von 121 227 auf 
50 000 Schweine sank. 

Die Zuckerindustrie ist neueren Datums. Sie konnte anfangs nicht 
mit der òsterreichischen konkurrieren; erst nachdem man auf die letz- 
tere einen 5oprozentigen ZoU erhob, fand die heimische Industrie 
eine rasche Entwicklung. Im Jahre 1909 wmden 909 Waggons im 
Werte von 5 528 000 Dinar erzeugt. Die Lederindustrie ist dmch 
acht Fabriken vertreten, deren jàhrliche Produktion 890 000 Dinar 
betràgt. Was die TextiUndustrie betrifft, so bestand zimàchst 
eine kleine Fabrik in Leskovac; in den achtiger Jahren wmde 
eine òsterreichisch-ungarische Tuchweberei gegriindet, die mangels 
einer namhaften Konkurrenz den gròflten Teil des Bedarfes an 
Mihtàr- und Baueratùcher des Landes deckte xmd auCerdem 
nach der Tùrkei, Kleinasien mid Bosnien exportierte. Auch die 
Leinenindustrie entwickelte sich mit deutschem Kapital sehr rasch. 
Es wùrde zu weit fùhren, jeden Industriezweig hier einzeln zu be- 
sprechen, weshalb wir nm die bedeutendsten kmz anfùhren woUen: 
BaumwoUweberei und -spinnerei, Hanfindustrie, Holzindustrie, 



128 


Besondere Úbersicht: 


Papierfabrikation, Spiritusbrennereien, Seidenfabrikation imd Kohlen- 
produktion. 

Wie aus vorliegenden Daten zu ersehen ist, war die wirtschaftliche 
Entwicklung in den letzten 30 Jahren eine ganz auBerordentliche, 
und es steht zu hoffen, daB diese ihren Fortgang nehmen wird, sobald 
normale VerháltnissB wiederhergestellt sind. 

Geologische Untersuchungen in Siidserbien. :Mit Unterstiitzung der 
sachsischen Gesellschaft fiir Wissenschaften in Leipzig fùhrte Pro- 
fessor Dr. Kossmat die geologische Untersuchung des ehemaligen 
Sandschaks Novipazar imd Siidserbiens durch. Die Reise begann in 
Belgrad anfangs August 1916 und fiihrte zunáchst iiber Kraljevo 
nacli Raèka, von wo ein lángerer Ausflug in das erzreiche Kopaonik- 
gebirge untemommen wiu'de. Sodann wurde die Umgebimg von 
Novipazar, femer Ribanic im oberen Ibartal und Mitrovica a/K einer 
eingehenden Untersuchung unterzogen. Der AnschluB an die Arbeiten 
der osterreicliischen Geologen in Ostbosnien wiurde iiber Sienica xmd 
Prilejxjlje gewonnen. Auch in den von den deutschen Tmppen be- 
setzten Gebieten Mazedoniens wurden Untersuchungen vorgenommen. 
Mit der geologischen Untersuchung dieser Gebiete ist Privatdozent 
Dr. Leuchs, Miinchen, beauftragt, der ais Ergebnis Aufnahmen und 
Schildenmgen des geomorphologischen Aufbaues des Landes ent- 
wirft, die in manchen Beziehungen von der Darstellung des serbischen 
Geographcn Cvijic abweicht. 

Túrkeí. 

Zur Finanzlage brachte die ,,Frankf. Ztg." (20. 3. 1917) die folgende 
instmktive Zusammenstellmig: Die Tiirkei ist der einzige groBe krieg- 
fiihrende Staat, dem kein vaterlàndisches Noteninstitut als Kriegs- 
bank zur Verfiigung stand. Die bemfene Staatsbank, die Ottoman- 
bank, verweigerte, ganz von Paris und London beeinfluBt, jeden 
emsthaften Hilfsdienst. Auch nicht unter Deckungsvorschriften, wie 
sie in ganz Westeuropa schon hn Frieden Geltung hatten imd spàter 
durchweg weit iiberdehnt wurdeii, war sie bereit, vorbehaltlos ihr 
Notenprivileg der Regienmg zur verstándigen Benutzung anzubieten, 
und heute noch beschrànkt sich ihr Umlauf auf wenige Millionen Pfund, 
eine dcr gròBten Merkwiirdigkeiten im heutigen Notenwesen der Welt. 
Die osmanische Regiemng tastete trotz allem das Privileg nicht an; 
sie iiberlàBt es einfach seinem natiirlichen Ablauf (1923), was wir 
trotz anderer Einwirkungen, die mitgesprochen haben mògen, als 
ein nicht zu verkermendes Zcichen hochstehender ge.schàftlicher 
Moral werten diirfen. 

Anfangs zògerte man sogar, zu einem Notenersatz zu greifeu. 
Golddarlehen aus Deutschland und Osterreich-Ungam wm’den ver- 
schrieben, mn den ersten dringlichen Bedarf der Kriegfiihrung und 
des Verkehrs zu stillen. Das Deutsche Reich gab bei Kriegsbeginn 
einen nach FriedensschluB in eine langfristige Auleihe umzuwaii- 
delnden GoldvorschuB von 5 Mill. tiirk. Pfd. Allein das neue Hart- 
geld versickerte ebenso grùndlich wie der alte auf 35 MÌU. Pfd. ge- 
schàtzte Umlauf, und aLs im Friihjahr 1915 neue Goldvorschùsse 
folgten, nàmlich etwa 4 Mill. Pfd. von Deutschland und 2 Mill. Pfd. 



Tiirkei. 


129 


▼on Osterreich-Ungarn, da entschloC man sich, £m Stelle der Gold- 
stiicke gleichwertige Goldzertifikate auszugeben, in der Hoffmmg, auf 
diese Weise Umlaufsmittel wirklich dem Verkehr zu erhalten und auch 
▼or Wiederausfuhr zu bewahren. Die im ganzen Lande anerkannte 
,,Verwaltung der òffentlichen Schuld“ wiu'de fiir diesen Zweck inter- 
essiert, nahni die 6 Mill. Pfd. an Gold bzw. Golddepots in ihre Ver- 
waltung und reichte dag^en den gleichen Betrag Zertifikate aus. 
Dieses Rriegsgeld, das wir mit Serie I bezeichnen wollen, ist einlosbar 
6 Monate nach FriedensschluC. Mit der zunehmenden Kri^sdauer 
▼erbot sich aber dieser Modus. Da die Tiirkei nicht Mc^lichkeit und 
Organisation besitzt, aus dem Uande das Miinzgold wieder heraus- 
zuzieheu, konnte weiteres Gold fiir Papienmterlage nur wieder aus 
den Zentrahnáchten kommen. Piir die Eiriegszeit aber kònnen diese 
ihre MetaUbestande nicht beliebig lange angreifen lassen und brauchen 
sie teilweise fiir Einkáufe, die iibrigens mittelbar auch tiirkischem 
Bedarfe dienen. Vor allem verschloC sich die osmanische Regierung 
nicht der Einsicht, daC ihr Land nicht als einziges mit Gold zahlen 
imd Goldgeld unwirtschafthch verbrauchen diirfe, wàhrend sich sàmt- 
hche Kriegfiihrende, Freunde wie Gegner, mit Papier behelfen, imd 
wàhrend besonders die Bevòlkerung Deutschlands, des Hauptkredit- 
gebers, das Gold freiwilhg einhefert und Noten dafùr in Empfang 
nimmt. AUerdings war diese Bevòlkerung dmch eine sich jetzt als 
nùtzUch erweisende Notenpolitik schon im Frieden auch an kleine 
Abschnitte gewòhnt worden und dazu im ganzen auígeklàrter; das 
tiirkische Volk muB erst zu dieser vemùnftigen Praxis imd Auffassung 
erzogen werden, und es hat sich befremdUcherweise bis heute noch 
nicht bekehrt. Ein groBes Disagio haftet in der Tùrkei trotz Zwangs- 
kurs, trotz sicherer voUer Unterlage und trotz Uberbewertung des 
tùrkischen Papierpfundes im Auslande merkwùrdigerweise und zura 
Leidwesen der tùrkischen Staatsmànner dem ganzen, im Verfolg 
solcher Erwàgungen spàter geschaffenen Papiergelde an. 

Diesen spàteren Kriegsgeldserien werden an SteUe des Goldes ziun 
voUen Betrage deutsche Reichsschatzanweisxmgen unterlegt. Die 
Dette Publique dient auch da als Treuhànderin. Die Deckung ist 
auch da 100%. Das Reich gewàhrte fùr diese Zwecke der tùrkischen 
Regierung zunàchst einen dritten KriegsvorschuC von 19,60 MiU. Pfd. 
in Schatzscheinen, die es bei VerfaU, ein Jahr nach FriedensschluB, 
in tùrkischen Pfund einzulòsen hat. Darauf basieren zurzeit 7,90 MiU. 
P*fd. Kriegsgeld Serie II imd 11,70 MiU. Pfd. Serie III. Nach ihrer 
Erschòpfung und nach Steigerung der monatUchen Kriegskosten von 
I auf 3 MiU. Pfd. folgte im September 1916 ein vierter àhnUch gearteter 
VorschuC, dessen Nettobetrag der wiedergekehrte Finanzminister 
Dschavid-Bei in Senat und Kammer unlàngst auf 22,77 MiU. Pfd. 
beziffert hat, nach verschiedenen rechnungsmàCigen Abzùgen. Unter 
diesen befinden sich 5 MiU. Pfd., die der deutschen Regierung fiir 
ihren Zahlungsbedarf in der Tùrkei im Wege des Rùckdarlehns ùber- 
lassen wurden, so daC der Gesamtbetrag der Serie IV 22,77 MiU- 
erreichen dùrfte. Diese Serie ist nach amtUchen Konstantinopeler 
Meldungen in fùnf Annuitàten, beginnend zwei Jahre nach Friedens- 
schluC, einlòsbar. Alsdann hat Dschavid bei seiner letzten Anwesen- 
heit in Deutschland einen fùnften, bis August d. J. ratenweise von 

Balkan-Kevue. IV, «. 9 



130 


Besondete TTbersicbt: 


tms zu leistenden VorschuB vereinbart, wovon fur Emissionszwecke 
32 Mill. Pfd. bestimmt sind. Die Fàlligkeiten dieses Vorschusses 
sind entsprechend gestreckt und ebenso die Einlòsungsfrist der Noten. 
Die Schatzscheine selbst wurden in Gold zahlbar gestellt, und daher hat 
die Erlàuterung, daC die dagegen laufenden vollgedeckten 32 Mill. Pfd. 
Noten gleichfalls in Gold eingelost werden, ihre volle Berechtigung. 
Nur soll, da jetzt im Kriege kein Staat Europas in Gold zahlt, die 
Einlòsung sich erst im Frieden im Anschlufi an die anderen Serien 
vollziehen. Bei allen Emissionen, von den Goldzertifikaten ange- 
fangen bis zu der letzten Serie, ist die Dette die iiberwachende und 
vermittelnde Stelle. Die Gesamtsumme aller Emissionen wird sich, 
wenn bis August dieses Jahres die letzten Scheine in den Verkehr ge- 
setzt sind, auf 79 Mill. Pfd. belaufen. 

Im Gegensatz zu deu Noten aller anderen Màchte, die keinen Ein- 
lòsungstermin kennen, ist das tiirkische Papiergeld Serie fiir Serie 
befristet. Das sollte ihm eigentlich einen grofien Halt im Publikum 
geben. Fiir die TUgung bestehen, wie schon angedeutet wurde, feste 
Vereinbanmgen zwischen der osmanischen und der deutschen Re- 
gienmg, iiber deren Inhalt aus letzten Parlamentsmitteilimgen fol- 
gendes hervorging: Die untergelegten Schatzanweisungen verfallen 
in bestimmten J ahresbetràgen vom i. bis 11. J ahre nach Friedens- 
schlufi; im gleichen Schrittmafi, wie hiemach Deutschland seine 
Schatzanweisungen bezahlt, erfolgt mit dem Gelde durch die Dette 
die Einlòsung des tiirkischen Papiergeldes in Jahresraten von etwa 
6—10 Mill. Pfd. Erst von dem Augenblick an, wo sàmtliche Noten 
abgedeckt sind, beanspmcht das Deutsche Reich die Riickzahlung 
der Vorschiisse, bzw. erst von da ab braucht ihre Uniwandlung in 
eine feste tiirkische Staatsanleihe zu erfolgen. Die Zahlung der Schatz- 
scheine durch xms wird sich zum Teil aus dera Handelsverkehr und 
den sonstigen wechselseitigen Beziehimgen ergeben; sie mufi aber 
mit 3 Mill. Pfd. fùr jedes Jahr in effektivem Gold bestehen, in zehn 
im voraus bestimmten Jahresraten. Deutschland iibemimmt da eine 
erhebhche Verpflichtung. Aber wir diirfen hoffen, dafi unsere Handels- 
imd Zahlungsbilanz schon nach wenigen Jahren eine Gestalt angenom- 
men hat, die es erlaubt, namentlicli die spàteren Goldraten nicht nur 
umnittelbar aus unseren stark gebhebenen heiraischen Goldvorràten, 
sondem auch aus fremden, heute iibersàttigten Plàtzen nach Kon- 
stantinopel zu dirigieren. Die Friedensbedingungen, insbesondere 
der Ausgang der Kriegsentschàdigimgsfr^e, und die kiinftige Ge- 
staltung des intemationalen Handels und Kredits aher Zentralmàchte 
sprechen dabei ein gewichtiges Wort; die Tiirkei ihrerseits steUte 
den Waren der Verbiindeten eine Einfulirbegiinstigung in Aussicht. 

Alit den bisher verzeichneten Summen ist die deutsche bzw. deutsch- 
òsterreichische Finanzbeihilfe nicht erscliòpft. Die 72 MiU. Pfd., die 
sich nach Ausscheidung des òsterreichischen Anteils am Golddarlehn 
von 1915 (2 MiU.) und nach Abzug des Riickdarlehns an ims vom 
Sommer 1916 (5 MUI.) ergeben, stellen nur den Betrag dar, den die 
tiirkische Regiemng fiir solche Zwecke, die zugleich Geldumlaufs- 
zwecke waren, empfangen hat, um bis Ende August d. J. gedeckt 
zu .sein. Daneben bedurfte es noch andersgearteter, nicht minder be- 
deutender Leistungen. Uber diese sind wir durch die Darlegungen des 



Tiirkei. 


I3I 

Pinanzmimsters ìn Senat und Kammer inzwischen auch unterrichtet. 
Dschavid-Bei zahlte, wie die vorlàufigen Parlamentsberichte besagen, 
nachstehende weitere Posten auf: 

Piir 25 MiU. Pfd. deutsche Vorschiisse in Mark, riickzahlbar drei 
Jahre nach Kriegsende, oder alsdann aufzu- 
nehmen als langfristige Anleihe gegen Biirg- 
schaften und erforderliche Zinsen. 

25 MiU. Pfd. fiir gelieferte Mmiitìon usw. 

20 Mill. Pfd. Eisenbahntransportkosten. 

Er bezifferte hiemach die deutschen Vorschiisse in Mark fiir Lebens- 
mittel, Gold und Schatzanweisungen auf 100 Mill. Pfd. fiir die Zeit 
seit Kriegsbeginn bis Ende August 1917, mit Einschlufi der sonstigen 
Vorlagen sogar auf 142 Mill. Pfd. Dazu geseUen sich der òsterreichisch- 
ungarische Anteil vom Pruhjahr 1915 rait 2 Mill. Pfd. und neuerdings 
der Vorschufi einer òsterreichisch-ungarischen Bankengrappe von 
240 Mill. Kr. Dieser VorschuC soll ziu interiraistischen Fundienmg 
von Einkàufen (bei Skoda und anderen) sowie zm Begleichirag einer 
Schnld von 40 Mill. Kr. bei der Orientbahn dienen. Der Minister er- 
wàhnte feraer, dafi die Regierung bei Kriegsbeginn aufier der ersten 
deutschen Goldsendui^ von 5 Mill. Pfd. niu 1,21 MiU. Pfd. Restgut- 
haben bei der Ottoraanbank zur Verfiigung hatte, und dafi sie ge- 
nòtigt war, die Hàlfte der Beamtengehàlter einzubehalten. Unter 
Ansatz dessen sowie unter Beriicksichtigmig der Requisitionen schàtzt 
er die Gesamtverschuldung bis Ende August auf 180 Mill. tiirk. Pfd. 

Hiermit hat die osmanische Regierung in ihre Kriegsfinanzierung 
einen freimiitigen Einblick gegeben, dessen Vollstàndigkeit'^und Auf- 
richtigkeit rau Vertrauen erwecken kann. Man weifi raramehr, dafi 
anch unter Einschlufi aller genannten Posten die Kriegskosten der 
Tiirkei mit rund 3*/, Milliarden Mark in weitem Abstande zuriick- 
bleiben hinter den Uasten, die die sàmtlichen anderen Grofimàchte 
zu tragen hatten; die Kriegskosten werden im Durchschnitt von 36 Mo- 
naten etwa 5 MiU. Pfd. monatlich ausmachen. Man sieht aber auch, 
dafi die Tiirkei selbst fiir sie eintreten will, unter dem Gesichtspunkt, 
dafi, wie der Abgeordnete fiir Aleppo, der Berichterstatter zum Etat, 
es ausdriickte, die politische Unabhàngigkeit durch die finanzieUe 
Unabhàngigkeit mitbedingt sei. Wir kònnen endlich folgem, dafi die 
Konstantmopeler Regierung die Eiimahme der Staatsschuldenver- 
waltimg, soweit sie auf den Dienst an feindliche Glàubiger entfalien 
wiirden, und soweit sie noch ausreichend dafiir wàren, unberiihrt ge- 
lassen hat, so dafi daraus wohl die Dette ihre verschiedenen Auslei- 
himgen an Private bewirkt haben wird. Ausweise der Dette vermissen 
wir freilich seit sehr langer Zeit. Die Schuldenvermehrung um 180 Mill. 
Pfd. ist freUich eine gewaltige, gemessen an dem Stande der Staats- 
.schuld vorm Weltkriege. Im Màrz 1914 betrug die gesamte konsoli- 
dierte Schuld 149 Mill. Pfd. Inzwischen hat sich der Staatshaiishalt 
naturgemàfi betràchtlich verschoben. An Stelle eines bescheidenen 
Budgets mit einem geringen Defizit ist jetzt ein Voranschlag fiir das 
Jahr 1917/18 genehraigt worden, der mit 53,01 Mill. Pfd. Ausgaben 
bei 25,58 Mill. Pfd. Einnahmen abschliefit. Dschavid selbst war fiir 
den Fall der Fortdauer des Kriegs in Au.sgabeplus imd Einnalime- 
rainus sogar noch etwas weiter gegangen, und er scheute nicht davor 

9 * 



132 


Besondere Obersicht: 


zuriick, die Schwierìgkeiten der kiinftigen Situation klar mit Ziffem 
zu umschreiben, indem er sagte, daC die nachherige Schuld von rund 
330 MiU. Pfd. zu 6% Zinsen jáhrlich einen Dienst von 21 MiU. Pfd. 
erfordera wiirde. 

Der Finanzminister betonte darmn riickhaltlos die Notwendigkeit 
spáterer Ersparnisse und der ErschUeCung von Mehreinnahmen aus 
den erhòhten ZoUen imd kiindigte die Einfiihnmg von Steuern nach 
dem Kriege an, insbesondere einer Kriegsgewinnsteuer. Er erwartet 
ferner, daC sich die Leute, die vom Kriege Nutzen hatten (einen wie 
groCen, das zeigten die dauernden tiirkischen Effektenkàufe, die an- 
fangs in Newyork und anderen neutralen Plátzen, dann seit der De- 
visenkontrolle in Deutschland stattfanden), nachher noch tiichtig im 
Handel des Landes betatigen wiirden; er hofft weiter, daC der Tiirkei 
zu ihrer wirtschaftUchen Hebung die finanzieUe Unterstiitzimg des 
Auslandes nicht fehlen werde, sobald es erst sehe, daC das osmanisclie 
Volk keinem fremdenfeindUchen Chanvinismus huldige. Wenn er auch 
in diesem Pnnkte die Gefolgschaft des Dandes findet, wie es nach 
einem zustimmenden Artikel von Djelal Nuri im ,,Ikdam‘‘ durchaus 
der FaU zu sein scheint, so kann er wolil hoffen, mit fremder HUfe 
in einem ausreichenden Zeitraume die tiirkische Wirtschaft so weit 
zu entwickeln, daC sie die erst allmàhlich voU wirksam werdenden 
Lasten tragen kann, vorausgesetzt, daC nicht neue Stònmgen oder 
minder dringliche Sonderaufwendungen die kommende KonsoUdie- 
rungsepoche beschweren. In seiner Senatsrede vom 12. Februar hat 
Dschavid, als er seine Zuversicht zur deutschen Mitwirkung aussprach, 
seine Absichten fiir diese Epoche kurz entwickelt: 

„Wenn sich meine Hoffnungen verwirkUchen und tatsàchUch 
100—150 MiU. Pfd. der Landwirtschaft, der Industrie, den Bahnen, 
StraCen und Kanálen zugefiihrt werden, bin ich iiberzeugt, daC das 
Reich in etwa zehn Jahren in der Lage sein wírd, seine ordentUchen 
Ausgaben voU zu decken und mit der Tilgung der neuen Staatsschuld 
zu beginnen." 

Das sind ebenso groCe Siunmen wie Ziele. Mit Recht fiigte der 
Minister daher hinzu, daC die HUfe Deutschlands nicht hinreichen 
kònne, wenn man nicht die Irrtiimer einer Vergangenheit aufgebe 
und sich einer geraden und veraiinftigen Finanzpolitik zuwende. 
Den Anfang hat er mit seinen ungeschminkten Darlegungen gemacht; 
am osmanischen Volke Uegt es, eine gewissenhafte und geschickte 
FinanzpoUtik zu imterstiitzen und dauerad von seiner Regienmg 
zu verlangen, selbst aber daran mitzuwirken. Das wiU heiCen; schon 
jetzt den Geboten der 2 Ieit Verstàndnis entgegenzubringen, vor aUem 
den Notenausgaben der Regierung, zumal sie einen verschwindenden 
Betrag erreichen gegeniiber dem, was in anderen Staaten umlàuft, 
bereitwilhg zu vertrauen, auch selbst an der wirtschaftUchen Wieder- 
geburt des Landes tàtig mitzuarbeiten und doch sich von Entartungen 
des Natíonalismus frei zu halten, wie sie z. B. an RuCIands wirtschEift- 
Uchem Ej%dit ìn Zukunft dauerad nagen werden. 

Eine Gesellschaft der Industrlellen. Zur Pflege der Industrie, zur 
Eròffntmg von Fabriken vmd ziu: Veranstaltvmg von industrieUen 
Ausstellvmgen hatsich inKonstantinopel, wie wir dem ,,C)sman.LIoyd“ 
(27. 3. 1917) entnehmen, eine Gesellschaft von Fabrikanteu zu- 



Tiirkei. 


133 


sanunengeschlossen. Die Stifter der Gesellschaft sind der Besitzer 
einer einheimischen Tuchfabrik und Abgeordnete fiir Tokat, Hussein 
Risa, der Besitzer einer Seilfabrik und Abgeordnete fiir Divanieh, 
Halid Suleiman Reschad Pascha Sade Ali-Bei, der Fabrikant und Ab- 
geordnete fiir Lasistan, Sudi-Bei, der Glasfabrikant und Abgeordnete 
fiir Ismidt, Sia-Bei, der Abgeordnete fiir Karassì und Besitzer von 
01 - und Gipsfabriken Ferhad-Bei, der Advokat und Besitzer eines 
Tischlereibetriebes Selaeddin Refik-Bei, der Besitzer einer Gerberei 
und Abgeordnete fiir Nigdeh Kalin Oglu Ananias-Efendi und der 
Besitzer von Bauholz- und Bildhauereiateliers Benon Deirmendjian. 

Dem ersten Artikel der uns vorliegenden Statuten der neuerrich- 
teten Gesellschaft entnehmen wir noch folgende Angaben iiber deren 
Ziele: Die Gesellschaft will danach verschiedene, in der Tiirkei noch 
nicht bestehende IndiKtriezweige ins Deben rufen imd entwickeln, 
die nationalen Kràfte zu diesem Zwecke vereinigen und sich bemiihen, 
die wirtschaftlichen Theorien in die Praxis zu iibertragen. Sie will 
dabei die europàische Wissenschaft und Technik, sowie europàisches 
Kapital heranziehen im Interesse des nationalen Nutzens und Gesell- 
schaften griinden imter Vereinigung gleichstrebender Industrieller. 
Femer wiU sie bei der Eroffnung neuer Fabriken mit Rat und Tat 
behilflich sein, industrielle Untemehmer beraten und sich bei der Re- 
giarung mn Abànderung des Gesetzes zur Befòrderung der Industrie 
bemiihen, sodaB dadurch die Bediirfnisse des Landes gefordert werden. 
Um die Teilnahme der Nation imd besonders der Jugend an indu- 
striellen Dingen wachzurufen, wiU sie Zeitungen und Zeitschriften 
herau^eben. Sie will Proben der Industrieerzeugnisse der Tiirkei 
zu einem Museiun vereinigen, zu der Industrie Europas und Amerikas 
in Beziehungen treten und zum Zwecke der Belehrung Reisen in die 
Industriezentren Europas veranstalten. Der Sitz der Gesellschaft 
wird Konstantinopel sein, wàhrend in den Provinzen Korresponden- 
ten und Zweigvereine ihre Interessen vertreten sollen. Die Mitglieder 
der GeseUschaft sollen in zwei Kategorien zerfaUen: die eigentlichen 
Mitglieder und solche, die nur die Interessen der Gesellschaft fòrdem. 
Unter die eigentlichen Mitglieder kònnen aUe Fabrikanten und Ge- 
werbetreibenden aufgenommen werden. 

Tabak-Regie-Gesellschaft. Die Einnahmen betrugen im Màrz 
30 100000 Piaster gegen 21 800000 Piaster in der gleichen Periode 
des Vorjahres. Die Bewegung in den letzten Monaten und Jahren 
zeigt die nachstehende Tabelle (in 100 000 Piastera): 

Jan. Febr. Màrz Aprìl Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Des. 

1917 270 150*) 301 — — — — — — — — — 

1916 186 194 218 229 234 239 220 250 245 251 258 263 

í9>S 174 163 177 177 197 >87 157 187 184 191 179 186 

1914 204 198 218 218 246 251 239 220 213 195 175 179 

1913 186 186 193 191 205 207 219 213 229 229 210 210 

Die Einnahmen sind demnach seit vielen Monaten dauerad ge- 
stiegen, der Ausweis fiìr Márz stellt eine neue Rekordeinnahme dar. 


Auf einen halben Monat. 




134 


Besondete Obersicht: 


Das gewerbllche Unterrichtswesen. Die Tiirkei besitzt seit langer 
Zeit ein ziemlich ausgedehntes Netz gewerblicher Unterrichtsanstalten, 
die jedoch bisher wenig Erspriefiliches geleistet haben. Erst seit 
kurzem tritt, wie aus einem Bericht des k. u. k. Konsulats in Kon- 
stantinopel hervorgeht, das Bestreben hervor, diesem volkswirtschaft- 
lich wichtigen Unterrichtszweige gleichmàfiigere Einrichtungen 
zu geben. wurde die Schaffung eines zusammenfassenden Gesetzes 
ùber den gewerblichen Unterricht beschlossen. Auch fùr die staathche 
Unterstùtzung der Provinzialanstalten, von denen es 19 gibt, soll 
gesorgt werden. Femer wurde die Schaffung eines bisher gànzlich 
fehlenden Gewerbegesetzes in Aussicht genommen, das u. a. das 
Lehrlings- und Befàhigimgswesen regeln soll. Bei der Durchfùhrimg 
der geplanten Verbessenmgen steht der Regierung ein ungarischer 
Fachmann, Emmerich Tordai, zur Seite. 

Dle Bagdadbahn. Die Besetzung von B^dad durch die Englànder 
hat natùrlich auf die innere finanzielle wie wirtschaftliche Begrùndung 
der Bagdadbahngesellschaft keinerlei Einflufi. Das spiegelt sich am 
besten durch das jetzt bekanntgegebene Abkommen, das der tùrkische 
Senat mit der Bagdadbahngesellschaft ùber den Bau der Taurus- 
und Amanusstrecke getroffen hat, Danach soll der Ausbau dieser 
Zweigstrecke unverzùglich in Angriff genommen werden, wonach die 
Regierung eine Kreditbeihilfe von i Mill. tùrk. Pfd. gewálu-leistet. 
Durch die Bagdadbahn, an deren Weiterbau wohl durch den Krieg 
der finanzielle EinfluC Englands, den Deutschland wenige Monate vor 
dem Kriege England zugestanden hatte, fùr immer au^eschaltet 
bleiben wird, werden wichtige Gebiete Kleinasiens mit sehr wertvollen 
Bodenschàtzen dem allgemeinen V^erkelir erschlossen. Man wird hier- 
bei daran erinnem mùssen, dafi derartige Bahnbauten einen bleiben- 
den Wert besitzen, selbst wenn sie fùr gewisse Zeiten, wie z. B. jetzt 
wàhrend des Krieges, kamn als werbendes Kapital in Erscheinung 
treten dùrften, Die Geleisspitze der Hauptlinie, die schon seit ca. 
5 Jahren gebaut wird, steht mittwegs zwischen Euphrat und Tigris 
in der gerade jetzt fùr Mitteleuropa so wichtigen Baumwollebene von 
Adana. Reichlich 1000 km der Bagdadbahn befinden sich schon in 
gangbareni Betriebe. Die schwierigsten Bauaufgaben, Durchquerung 
der hohen Gebirge des Taurus und des Amanus, sind teils ganz, teils 
ausreichend ùberwunden. Als jetzt noch bevorstehend sind verhàltnis- 
màfiig leicht zu bauende Flachstrecken, imd es ist ein gutes Zeichen 
fùr den weiten wirtschaftlichen Blick der jungen Tùrkei, dafi sie sich 
entschliefit, dem Bau jener Flaclistrecke zu einer Zeit geldliche Mittel 
zur Verfùgung zu stellen, in der an die Finanzkraft des Reiches 
anderweitige grofie und dràngende Aufgaben gestellt werden. Als 
rein militàrische, d. h. strategische Bahn, ist die Bagdadbahn weiùger 
anzusprechen, wenngleich sie naturgemàfi durch den Transpwrt von 
Rohstoffen und Eebensmitteln aus der fmchtbaren Tigrisebene zur 
Versorgung der tùrkischen Tmppen schon jetzt entscheidend mit bei- 
getragen hat. 

Osmanische Schlftahrtsgesellschaft. Die ehemalige Gesellschaft 
Mahsusse ist imter dem Namen Osmanische Schiffahrtsgesellschaft 
dem tùrkischen Kriegsministerium unterstellt worden. Dadurch wurde 
die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre Schulden tilgen zu kónnen. 



Tiirkei. 


135 


die 300 CXX3 tiirk. Pfd. betrugen und ihren Schiffspark durch den An- 
kauf neuer Dampfer im Wert von 380000 tiirk. Pfd. zu emeuem. Der 
Barbestand in den Kassen der Gesellschaft betràgt ai^enblicklich 
gegen 400 000 tiirk. Pfd. Nach FriedensschluB soU darangegangen 
werden, die endgiiltige Form der Verwaltung dieses Untemehmens 
festzusteUen. 

Orientbahnen. Ein Konsortium deutscher Aktionàre der Orient- 
bahnen, das einen gròBeren Aktienbesitz repràsentiert, wiU eine 
Aktion einleiten, um die Gesellschaft, nachdem die Zahlung der 
Militàrtransporte erfolgt ist, zu veranlassen, eine gròBere Ausschiit- 
tung an die Aktionàre vorzunehmen. Eine andere Anregung geht 
dahin, die GeseUschaft zu bestimmen, die Forderung an die bulgarische 
Regierung den Aktionàren abzutreten, etwa derart, daB die bulgarische 
Regierung dafiir verzinsliche, ein J ahr nach Beendigung des Krieges 
einlòsbare Schatzscheine ausgibt, die unter die Aktionàre zu ver- 
teilen wàren. 

Landwirtschaftllche Kredite. Das Finanzministerium hat einen 
Kredit von 3 MiUionen Piaster erhalten fiir den Ankauf und die 
VerteUung von Saatkom und landwirtschaftlichen Geràten fiir die 
in den Vilayets Syrien und Mussul befindlichen Eandwirte. 

Einfuhrverbot. Die Einfuhr von Saccharin ist durch kaiserliches 
Irade verboten worden. Ausnahmen finden nur statt fiir geringe 
Mengen, die fiir bestimmte Drogerien bestimmt sind und vom Ge- 
sundheitsrat genehmigt worden sind. Femer ist dasjenige Saccharin 
zugelassen, das in PastiUenform als Medikament eingefiihrt wird. 

Chininmonopol. Die Regierung hat eine Verordnung iiber die An- 
wendung und den Verkauf von Chinin au^egeben. Das Chinin darf 
nur in Banderolen mit der Aufschrift ,,Chinine du Gouvemement 
Ottoman" verkauft werden. Fiir den Ankauf eines gròBeren Quan- 
tums Chinin ist von der Kammer ein Kredit bewilligt worden. 


Dlesein Hefie Ueifi du aatfaiirUche 
Sech' u. OrttreObler Ur 1910/17 heL 


Vetla(; Balkan-Vetlag G. m. b. H., Betlln W 62. 

VetttM); Vettag fOt Pachlltemtnt O. m. b. H., BetUn W 61. — Wien L 
VetantwartUch ittt den geeamten Inhalt: Maz Ctnnwald, BeiUn W 61. 

Ptlt Oatcmkli-nngatn verantwortUch: Ing. Robert Schwarx, Wien I, Badienbaclucaaee 9. 
Drack: Spameticbe BacMtnckerei U> Mpxig. 







Dircktíon dcr Dísconto- 


Bilanz am 31. De- 


Aktira. 

Kasse, fremde Geldsorten und Gjupons . 

Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken. 

Wechsel und unverzúudiche Schatzanweisungen: 

a) Wedisd und unveniiislicbe Schatnnweisongcn det Reichs und der BundcS' 

staatcn.M. 831392 992,21 

b) eigenc Aksepte. „ —*— 

c) eìgeDe Ziehungen. », — 

d) Solawechsel der Kunden an die Order der Bank. » —>— 

Nostroguthaben bei Banken und Bankfinnen ........ 

Reports und I/ombaids g^en borsengàn^e Wertpapiere . . 

Vorschiisse auf Waren una Warenverschiffungen. 

davon am Bilanztage gedeckt 

a) durch Waren, Fracht- oder I^agerscheine.M. 79481x0,20 

b) dnrch andere Sicherheiten. 


M. 

171474021 


Pf. 

29 


831392992121 
113 145009 7* 
131250035136 
14176205 34 


Eigene Wertpapiere: 

a) Anleihen und verainsliche Schatianweistuigen des Reicbs |ond der Bundcs- 


staaten .M. 485037x6,03 

b) sonstige beì der Reichsbank und anderen Zentralnoten- 

banken bdeihbare Wertpapiere.M. 3479031,25 

c) soDstige bètsengàngige WÓtpapiere.. 6366x43,43 

d) sonstige Wertpajriere. „ 1753 388,— 


Konsortial-Beteiligungen. 

Beteiligung bei der Norddeutschen Bank in Hamburg . . . 
Beteiligung bei dem A. SchaafEhausenschen Bankverem A.-G. 
Dauemde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen 
Debitoren in laufenoer Rechnung: 


a) gcdecktc.M. 436106361,8; 

davon durch bftraengftngige Wertpapicre gedeckt M. 18550x849,37 

b) nngcdccktc. ■■ g 7 345 i 7 I.aa 

AnScrdcm Aval- nnd BUigKhaftsdcbitotcn M. 136869342,38 

Wer^apierbestande der Pensionskasse und der Stiftungen . 
BinTÌchtung .m. 200001,— 


Bankgebátide in Bcrlin, l,ondon, Bremexi, Frankfurt a. M., Mning, 

Fnmkfnrt a. O., Kssen, Múlheim, KoUens und Hattlngen . . M. 27085752,73 
AbattgUch Hypothdc auí Grundstttcke Untcr den I 4 nden 33/34, 

lindengame und Chariottenstrafic 37/38.. 5000000,— 

Koblcns. „ 220000,— 


Sonstige Liegenschaften: 

Grundstìicìe BehrenstraBe 21/22 und Franzosische Str. 53/56 
zn Berlin, sowie in Essen und Miihlheim. 


6010227S 71 

44482667 51 
60000000 — 
100000000I — 
56684820 1 35 


533451733 07 

I 

6 210421 '40 

I I- 


21865752 73 

i 


00 

0 

00 

15 

2 153202027 

90 


























Gcscllschaft ín Bcrlín. 


zember 1916*). 


Passiva. 


Eingezahlte Kommandit-Aiiteile. 

AUgemeine (gesetzliche) Reserve. 

Besondere Reserve . 

Kreditoren: 

a) Nostroverpflichtm^en.M. 

b) seitens der Kimdsáiaft bei Dritten be- 

nutzte Kredite.. 

c) Guthaben deutscher Banken und Bank- 

firmen.. 

d) Einl^en auf provisionsfreier Rechnung 

1. iiuierbalb 7 Tagen fáUÌg . . . . M. 359^56036,88 

2. darttber hioatis bis m 3 Monaten 

fflDíg.. 249693093 i 13 

3. aach 3 Monaten fAUig. . 184394646,05 p» 

e) sonstige Kreditoren 

1. mneihalb 7 Togen fàlUg . . . . M. 523432369.40 

2. darliber hinaus bìs m 3 Monaten 

fAUÌg. 1024x6904,54 

3. nach 3 Monaten fàUig. ., 12034^9.85 ■■ 

Akzepte und Schecks: 

a) Akzepte.M. 

b) noch nicht eingelòste Schecks .... ,, 

Aufierdexn Ava]> nnd Bhrgschaftsverpflich- 

tnngen.M. 136869322,38 

Eigene Ziehnngen.. —,— 

Davon fttr Rechnnng DriUer „ —,— 

Weiterbegri>ene Solawechsel der 

Knnden an die Order dcr Bank „ —,— 

Wòhlfahrtseinrichtungen: 

David Hansemannsche Pensionskasse . . M. 
Hierzu Cberweisung aus der Gewinn- 

und Verlustrechnung von 1916. 

Adolph von Hanseraann-Stiftung .... „ 

Schoeller-Stiftung . . . ._.. 

Dr. Arthur Salomonsohn-Stiftnng.. 

Dr. P. D. Fischer-Stiftung . 

Sonstige Stiftungen fiir die Angestellten 

der Gesellschaft.. . ,, 

Hierzu Uberweisut^ aus der Gewiim- 
, und Verlustrechnung von 1916 ..... 

Noch nicht abgehobene Gewinnanteile der fruB 
Riìckstellung fur Talonsteuer ....... M. 

Hierzu 'Oberweisung aus der Gewinn- und 

Verlustrechnung von 1916. 

10% Gewinnanteil auf M. 300000000 Kommanp 

Gewinnbeteiligung des Aufsichtsrats. 

Gewiunbeteiligung der Gescháftsinhaber . . . 
Obertrag auf neue Rechnung. 


300000000 — 
95 000000 — 
25 000000 — 


33241 828,60 

5539538.49 

209968829,66 


757943776,06 


637883873.791 »644 577 846 60 


39972226,48 
4866 741,42 


44838967 90 


4798062,72 
400000,— 

443975.65 

277034,60 

58583.15 

50938.60 

317498.15 

100 000.— 
leren Jahrè 7 
1975000,05 

300000,— 
dìtanteile 7 ~T 


6446092 87 
227445 — 


2275000 05 
30000000 — 
853080 57 
2747368 42 
1236226 49 

2153202027 90 


*) Die Tontctaaide Bilanx enttaait nictat den Veimdgenattand nnacrer Londoner NiedcrUarang. 


























Gewinn- und Verlust-Rechnung 1916 *) 

- Direktíon det Disconto-Gesellschaft in Berlin* - 


Soll. 

H. 

Pf. 

Haben. 

U. 

K. 

VerwaltungskoBten diiBchl. Ge- 



Vortrag aus 1915 . 

X 235 445 

So 

winnbeteiliguzig der Angesteilten 

I 7 33 S II 4 

98 

Kurswechael und Koupons. 

691307 

64 

Steuern . 

3 471 668 

zz 

Verfallene Gewinnanteilscheiae . . . 

300 


Wertpaplere. 

— 

— 

ProviBÌon. 

zzszS 03Z 

43 

Zu vcrt^ender Reingewinn . . 

30861673 

48 

Diflkont und Zinaen. 

Z 9 27 Z 9 IZ 

38 




Beteiligung bei der Norddeutachen 






Bank in Haznbiirg.. 

6000000 

— 




Betrilignngb. d.A. Scfaaaffhausen*9chea 






Bankverein A.-G. 

6000000 

_ 




Dauemde Beteiligiingen bci anderen 






Bankcn und Bankfirmcn. 

2 947 461 

fiz 


57665458 

57 


37665458 

57 


•) Die vorstehende Gewinn* iind Verlustreclinui^ enthált nicht die unsere l«ondoner Nlederlassung be- 
treffcnden Kinnahmen und Ausgaben. 




BELGRADER 

NACHRICHTEN 

erscheinen 

tSglich 


Ausgabe táglich morgens, Montag nachmittags. 


Die „BelgraderNachrichten“bringen dieneuesten Kriegs- 
berichte. 

Die „Belgrader Nachrichten" enthalten alle amtlichen 
Kundmachungen. 

Die „BeIgrader Nachrichten" berichten uber alle wich- 
tigen Vorkommnisse aus dem In- und Auslande mit be- 
sonderer Beriicksichtigungderserbischen Landesteile. 

Den wirtschaftlichen Verhaitnissen des Landes wird die 
grSBte Aufmerksamkeit zugewendet. 

Die groBe Verbreitung des Blattes sichert den Ankun- 
digungen grOBten Erfolg. 

Elnzelpreis 12 Heller. — Monatsabonnement 3 Kronen. 

Inserate laut Tarif. 


Verwaltung der 
..Belgrader Nachrichten 

Cubrina ulica 3. 


ss 


Alle Zuschriften sind zu adressieren: 

KBalgradar Nachrlclilan*S Etappenpottamt Balgras. 




Neu« 

Absati- 

gebietel 




33.311HB6flH6. 

Allasla deuisclia 

Tageszeitung 


rir Beinlea, HerMgo- 
vlna, Sgddolaotlan, 


AUPLAOI 

18 - 12 . 000 .' 


in 

fOhPBndBF StBllOOB 


|auf diesem wirtsdiatt*| 
lidi hodifruditbareii 
Stfldc Erde dae 


niB VBrsflgBoiti 

iDBBFtlonBOPBflB. 























Bekanntmachung 

Die Zwìschenscheine fiir díe 57o Schuldver* 
schreibungen und Schatzanweisungen der 
V. Kriegsanleihe kònnen vom 

21. Mai d. J. ab 


ìn die endgiiltigen Stucke mit Zinsscheinen umgetauscht werden. 

Der Umtausch íìndet bei der „Umtauschstelle fìir die 
Kriegsanleihen**, Berlin 'W 8, Behíenstrafie 22, statt. Àu6er« 
dem ùbemehmen samtliche Reichsbankanstalten mit Kassen^ 
einrichtung bis zum 15. November 1917 die kosteníreie Vers 
mittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt kònnen die 
Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschs 
stelle fùr die Kriegsanleihen" in Berlin umgetauscht werden. 

Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach 
den Betrágen und innerhalb dieser nach der Nummemfolge 
geordnet einzutragen sind, wáhrend der Vormittagsdienststunden 
bei den genannten Stellen einzureichen. Fùr die 5% Reichs? 
anleihe und fùr die 4^2% Reichsschatzanweisungen sind be« 
sondere Nummemverzeichnisse auszufertigen; Formulare hierzu 
sind bei allen Reichsbankanstalten erhàltlich. 

Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten 
Zwischenscheine rechts oberhalb der Stùcknummer mit ihrem 
Firmenstempel zu versehen. 


Von den Zwischenscheinen fur die I., III. und IV. Kriegs* 
anleihe ist eine gròGere Anzahl noch immer nicht in die end« 
gùltìgen Stùcke mit den bereits seit 1. April 1915, 1. Oktober 
1916 und 2. Januar d. J. fallig gewesenen Zinsscheinen ums 
getauscht worden. Die Inhaber werden aufgefordert, diese 
Zwischenscheine in ihrem eigenen Interesse mòglichst bald bei 
der „Umtau8chsieUe fìir die Kriegsanleihen”, Berlin W 8, 
Behrenstrafie 22, zum Umtauch einzureichen. 

Berlin, im Mai 1917. 

Reichsbank«Direktorium. 

V. Grimm. 


Havenstein. 



Abschlufì dcr Dcut- 

am 31. De- 


Aktiven. 

M. 

!pf. 

M. 

Pf. 

1. Nicht eingezahltes Aktienkapital . . . . 

2. Kasse, fremde Geldsorten und Kupons . 1 


i 

— 

— 

3. Guthaben bei Noten- und Abrechnungs-! 

Banken.J 

4. Wechsel und unverzinsliche Schatzanwei- 


1 

1 

1 

299 812 565 

17 

sungen 

a) Wechsel (mit Ausschlufì von b, c und d) 





und unverzinshche Schatzanweisungen 
des Reichs und der Bundesstaaten . . 

I 661 154621 

1 

07 



b) eigene Akzepte . 

— 

— 



c) eigene Ziehungen.. 

d) Eigenwechsel der Kunden an die Order 

4989 

60 



der Bank. 

— 

— 

I 661 159610 

67 

5. Nostroguthaben bei Banken und Bankfimien 

6. Report- und Lombard-Vorschiisse gegen 



198 368 342 

92 

borsengàngige Wertpapiere. 

7. Vorschiisse auf Waren und Warenver- 



522 809096 

33 

schiffungen. 

davon ani Abschlufltage gedeckt 
a) durch Waren, Fracht- oder Iíagerscheine 

156325040 


207804573 

54 


b) durch andere Sicherheiten. 

8. Eigene Wertpapiere 

27 626063 

jo6 



a) Anleihen und verzinsliche Schatzanwei- 





sungen des Reichs imd der Bimdes- 
staaten . 

157 260366 

70 



b) sonstige bei der Reichsbank und andereii 





Zentralnotenbanken beleihbare Wert- 
papiere . 

I688081 

62 



c) sonstige bòrsengàngige Wertpapiere . . 

6068075 

49 



d) sonstige Wertpapiere. 

175108 

05 

165191631 

86 

9. Konsortìalbeteiligungen. 

10. Dauemde Beteiligungen bei anderen Banken 



41 174410 

65 

nnd Bankfimien. 



61 514239 

45 

11. Schuldner in laufender Rechnung 




a) gedeckte. 

710 192 202 

65 



b) ungedeckte . 

168711806 

15 

878904008 

8« 

Auflerdem: 

Biirgschaftsschuldrer. 

238229454 

74 



12. Bankgebàude. 

40000000 

_ 

13. Sonstiger Gmndbesitz . 



t 

— . 

14. SoBstige Aktiven. 



1 

— 

Summe der Aktiven Mark [4076738481 

39 
























schen Bank^ Berlín. 

zember 1916. 


Passiven. 

M. 

!pf, 

M. 

Pf. 

I. Aktienkapital. 


1 

250000000 

— 

2. Rucklagen. 

3. Gláubiger in laufender Rechnung 


1 

180000000 

— 

a) Nostroverpflichtungen. 

b) seitens der Kundschaft bei Dritten be- 

42605680 

42 



nutzte Kredite. 

c) Guthaben deutscher Banken und Bank- 

16308197 

09 



firmen. 

230422808 

86 



d) Einlagen auf provisionsfreier Rechnung 





1. innerhalb 7 Tagen 

fàllig.M. I 166551.696,70 

2. dariìber hinaus bis 





zu 3 Monatenfàllig ,, 575567678,98 

3. nach 3 Monaten 





fàllig. 272699087,59 

2014818463 

27 



e) sonstige Glàubiger 


1 



1. innerhalb 7 Tagen 

fàllig.M. 873370249,64 

2. dariiber hinaus bis 





zu 3 Monaten fàllig ,, 92612038,19 

3. nach 3 Monaten 





fàllig.233247972,03 

I199230259 

86 

3503385409 

50 

4. Akzepte und Schecks 





a) Akzepte. 

59396204 

77 



b) noch nicht eingelòste Schecks .... 

10 150080 

?9 

69 546285 

36 

AuBerdem: 





Biirgschaftsverpflichtungen. 

238229454 

74 



Eigene Ziehungen . 

4989 

60 



davon fiir Rech- 





nung Dritter.M. —,— 





Weiter b^ebene Eigenwechsel der Kun- 





den an die Order der Bank .... 

— 

— 



5. Sonstige Passiven 





Unerhobene Dividende. 

Dr. Georg von Siemens-Fonds fiir die Be- 

960846 

— 



amten. 

8 871729 

20 



Riickstellung fiir Talonsteuer. 

tfbergangsposten der Zentrale imd der 

750000 

— 



Filialen untereinander . 

13 272431 


23855006 

83 

6. Reingewinn. 

1 


4995«779 

70 

Summe der Passiven Mark 

4076738481 

39 


Gewlnp- Q. Vtrlogtreehmuig niiMteliaaJ. 




















Gewinn- und Verlust-Rechnung. 

=^= Deutsche Bank, Berlin. = 


Ausgaben. 

Gehalter, Weihnachts-Gratifikationen an die 
Beamten, feste Bezuge der Vorstandsmit- 
glieder, Beziige der Filialdirektionen imd 

allgemeine Unkosten. 

Kriegsfiirsorge fiir die Beamten. 

Wohlfahrtseinrichtimgen fiirdie Beamten (Klub, 
Kantinen und freiwilUg iibemommene Ver- 

sicherungsbeitráge). 

Beitràge der Bank zum Beamtenfiirsorge-Verein 

Steuem und Abgaben . 

Riickstellung fiir Talonsteuer. 

Gewinnbeteiligung an den Vorstand usw. in 

Berlin. 

Abschreibungen auf Bankgebàude . 

,, ,, Einrichtung. 

Sonderabschreibung auf Bankgebàude ■ • • i 
Zur Verteilung verbleibender UberschuC . . f 


Einnahmen. 
Vortrag aus 1915. 


abziigUch der 3. Rate des Wehr-Beitrags 

Gewinn auf Wechsel imd Zinsen. 

„ ,, Sorten, Kupons usw. 

„ ,, Wertpapiere. 

,, ,, Konsortial-Geschàfte. 

„ ,, Provision. 

,, aus Dauemden BeteiUgungen bei frem- 

den Untemehmungen und Bank- 
firmen. 


25848906 94 
7544018 35 


492158 56 
1612893 79 

5200151 91 ! 

250000 — 

15^823 91 42454953146 

2167843123 
550226 23 

4000000 — 6718 069 46 

_ I 49951779 70 

Mark 99 



M. Pf. 

12164553 93 

598496 — 11566057 93 

56945 200 — 

847814 94 


25385533 67 

4380196 08 87 558744 69 

Mark 99 124 802 62 







































IV. Jahrg. 


Jimi 1917 


Heíl 3 


Der volkswírtschaftliche Zustand 
Rumáníens. 

Bine Zusammenstellung von Dr. Paul Kirtchner, Bibliothekar 
am Reichstage, Berlin. 


U nter den Balkanlándem hat Rumánien am láng- 
sten der Welt recht schwierige Rátsel zur Bòsung 
vorgelegt, es woUte schlieBlich das letzte Tròpflein 
sein, das das Zùnglein an der Wage zugunsten der 
Entente ausschlagen liefi, bis schliefilich der rauhe 
Gang der WirkUchkeit eine Lòsung brachte, wie viele , 
es sich nicht hatten tráumen lassen. Rumánien hátte 
freilich auch feraerhin eine nicht zu unbedeutende 
RoUe spielen kònnen, da es zu Anfang des Jahres 1914 
nach Beendigung der • Balkankriege zu den besten 
Hoffnungen berechtigte. Die Staatsfinanzen standen 
besser wie zuvor, die Geschàftstàtigkeit wurde wieder 
reger, die Banken zeigten neues Leben, als der grofie 
Weltbrand sich entzùndete. Sehr bald wurden dessen 
schàdUche Einflùsse auch auf Rumànien bemerkt, 
da sein Wirtschaftsleben auf fremden Absatz und 
fremde Bezugsquellen angewiesen ist, die zum sehr 
erhebUchen Teile in Osterreich-Ungarn und Deutsch- 
land lagen. Wenn auch der Weltkrieg nicht ohne 
Schaden fùr Rumàniens Volkswirtschaft vorùber- 
gegangen wàre, wobei privatwirtschaftlich freilich 
manche sehr gùnstige Bilanzen hàtte ziehen kònnen, 
so war doch das Land immer ein zu wichtiger Faktor, 
als dafi man ihn als unbedeutend hàtte zur Seite 
schieben kònnen; stets konnte er achtunggebietend 


Balkan*Revue. IV, 3 


10 








— Paul Kirschnert 


146 

béi der kiinftigen Gestalturíg eines Mitteleuro|)'a mit- 
wirken. NUrí aber wèrden andere iiber seine Geschicke 
bestimmen, nachdem ein groBer Teil seiner Kraft ver- 
nichtet ist. 

Um die Bedeutung des Uandes in Vergangenheit 
und Zukunft etwas wiirdigen zu kònnen, um vor Op- 
timismus und Pessimismus hierbei bewahrt zu werden, 
ist es jetzt mehr denn je notwendig, sich ein Bild vom 
Wirtschaftszustande Rumániens bis zum Jahre 1916 
zu zeichnen. 

Das Staatsgebiet einschUeBhch der 7700 qkm gro- 
Ben Neudobrudscha, die Bulgarien im Jahre 1913 ab- 
treten muBte, umfaBt iiber 139 000 qkm gegeniiber 
125 000 qkm Bulgariens, was nicht ganz ein Drittel 
der Bodenfláche Deutschlands ausmacht. Die Be- 
vòlkerung záhlte Ende 1915 rund 7,9 Mill. Einwohner, 
von denen iiber 92 % Rumánen sind. Noch nicht ein 
Fiinftel der Einwohner, námhch 17,2 %, gehòrt zur 
stádtischen Bevòlkerung, wáhrend 82,8 % auf dem 
Lande leben. Die Zahl der Analphabeten sank in der 
Zeit von 1899 bis 1912 von 78 auf 60,7 %. 

Rumániens Hauptstárke hegt in seiner Dandwirt- 
schaft, besonders in seinem Getreidebau, wozu es das 
giinstige Khma, die hohe Bodenwárme und der groBe 
Phosphorgehalt der Bodendecke befáhigt. Ehedem 
war der Rumáne mehr Viehziichter, aber viele epide- 
mische Viehkrankheiten, kráftige Unterstiitzung des 
Getreidebaus durch den Staat und noch andere Ur- 
sachen brachten einen bedeutenden Aufschwung des 
Kòmerbaus. Noch zu Anfang der sechziger J ahre des 
vorigen J ahrhunderts war kaum ein Drittel des Landes 
Ackerflàche, doch kurz vor dem Kriege wurden mnd 
62 000 Quadratkilometer oder 47 % des Landes mit Ge- 
treide und anderen Ackerfriichten bestellt. Die Wald- 
fláche ging von 26 % auf 20 % oder 26 000 qkm zuriick, 
Wiesen und Weiden verminderten sich von 8 auf 4 %, 
Brachland von 29 auf 10%. Vom Ackerbau seíbst 
wieder kommt der Hauptanteil, mnd 84 %, auf den 



Der volkswirtschaftliche Zùstand Rumáiiìens. 


147 


Getreidebau, ein Unistand, dem allein Rumánien den 
Ruf der sog. pontischen Kornkammer verdaukt, da 
auch in Deutschland wié in Rumànien etwa 48 % des 
Bodens Ackerland sind, das aber nicht so ausschliefi- 
lich dem Getreidebau dienen kann. Wàhrend noch 
i. J. 1866 nur 751 000 ha mit Weizen bebaut wurden, 
trugen i. J. 1914 rund 33 % des Gesamtanbaues oder 
2 Mill. ha Weizen und 32 % Mais. Auf Gerste entfielen 
etwa 9 % oder 500 000 ha, auf Hafer 7 % oder 430 000 
Hektar, auf Roggen 1,3 % oder 80 000 ha und ein 
kleiner Rest kam auf Hirse und Buchweizen. Von den 
ubrigen 16 % des Ackerlandes wurden etwa i^/, % bis 
I */« % (rund 100 000 ha) mit Hulsenfruchten und 
Wurzelknollen bestellt, */io % mit Industrie- und 
andem Pflanzen, etwa die gleiche Flàche diente dem 
Gartenbau, 9 % oder 575 000 ha brachten Heu und 
Futterwurzeln, 2 ‘/j % oder 160 000 ha waren mit Wein 
undObst bepflanzt, und fur Olfriichte waren i—i'/i % 
(60—90 000 ha) bestimmt. 

Im Jahre 1915 ist die Getreideanbauflàche gegen 
das Vorjahr etwas zuriickgegangen, sie sank von 
5 295 861 ha auf 5 124 026 ha, gleichwohl war das 
Gesamternteergebnis i. J. 1915 mit 5669342 t wesent- 
lich gròfier als im Vorjahre, das nur 5 076 324 t 
lieferte. Den Hauptausfall zeigte Weizen, von dem 
der Hektar mit 8,2 hl Durchschnittsertrag nur die 
Hàlfte des Jahres 1914 mit 16,5 hl ergab, so dafi die 
Gesamtweizenemte in diesem Jahre 2,3 Mill. t ergab, 
wàhrend sie im folgenden J ahre nur 1,48 MiU. t brachte. 
(Deutschland erbaut an Weizen mnd 4 Mill. t, an 
Roggen 10— II Mill. t, Bulgariens Weizenernte ist im 
Durchschnitt 1,25—1,5 Mill. t grofi.) Auch die Roggen- 
emte des Jahres 1915 iibertraf mit 72 000 t bedeutend 
die vorjàhrige mit 48000 t, Gerste wurde i. J. 1915 
etwa 586 000 t geerntet gegen 521 000 t im Vorjahre. 
Dagegen hatte die Maisemte i. J. 1914 reichere Er- 
tràge geliefert, die sich auf 2,6 Mill. t beliefen, wobei 
auf den Hektar 17,5 hl kamen, wàhrend im folgenden 



Paul Kirschner; 


148 

Jahre an Mais nur a.igMiU. t mit einem Durchschnitts- 
ertrag von 14,5 hl pro Hektar geerntet wurden. 

In Hohlmafien ausgedruckt brachte das Jahr 1915 
an Weizen 31 448 000 hl, an Roggen i 026 000 hl, an 
Gerste 10 iio 000 hl, an Hafer 10 238 000 hl und an 
Mais 30 451 000 hl, wàhrend i. J. 1916 die Emte fiir 
Weizen nur auf 27,4 Mill. hl geschátzt wird, bei Gerste 
auf 10,5 Mill. hl und bei Hafer auf 10 Mill. hl. Die 
Emte des Jahres 1916 ergab nur 4 400 000 t, und 
zwar 1,8 Mill. t Weizen, 1,6 Mill. t Mais, 500000 t Rog- 
gen, 300 000 t Hafer, 690 000 t Gerste. 

Wie schon erw^nt, treten gegen das Getreide die 
ubrigen Friichte mit 16 % der Anbaufláche stark zu- 
riick. Olfriichte und Stoffpflanzen machten i. J. 1915 
rund 59 000 ha oder 0,98 % des Gesamtanbaues aus 
und brachten 39 500 t, wáhrend im Vorjahre 1,5 % 
oder 92 000 ha bestellt wurden, die 59 000 t ergaben. 
Von den Olsaaten steht Raps an erster Stelle mit 
21 000 t i. J. 1915 und 44 000 t i. J. 1914. Hanf wird 
zumeist zwischen Mais angebaut; seine Emte ergab 
an Hanfsamen 1918 t i. J. 1914 und 1610 t i. J. 1915, 
an Hanfbúscheln 1425 t und 1455 t. Mehr Bedeutung 
legt man den Sonnenblumen zu, die ebenfalls zwischen 
dem Mais gebaut werden, aber auch auf eigenen Fel- 
dem stehen. Ihre Emte ergab i. J. 1915 etwa ii 700 t 
und i. J. 1914 7100 t. Fiir Hiilsenfriichte und KnoUen- 
gemiise waren i. J. 1915 mnd 105 000 ha und i. J. 1914 
etwa 98 400 ha bestimmt. Der Hauptteil hiervon ent- 
fállt auf Bohnen, die hauptsáchUch wieder zwischen 
Mais gesteckt werden. Es wurden i. J. 1915 so 
588 600 ha bebaut und i. J. 1914 an 570 000 ha, wáh- 
rend die Fláche fiir eigens hergerichteten Boden 75 000 
und 65 000 ha ausmachte. Die Gesamternte an Boh- 
nen ergab i. J. 1915 mnd 98 000 bzw. 55 000 t und 
im vorhergehenden Jahre 100 000 und 58 000 t. An 
Erbsen erntete man i. J. 1915 rund 21 000 t und i. J. 
1914 etwa 24 700 t, an Einsen 140 und 356 t, an Kar- 
toffeln i. J. 1915 102 000 t auf gesondert bebauten 



Der volkswirtschaítliche Ziutaiid Rumàuiens. 


149 

Fláchen und 23 500 t auf Maisfeldern und im Vorjahre 
72 000 und 29 000 t. Mit Zuckemiben waren i. J. 1915 
etwa 13 800 ha und im Vorjahre 14700 ha bebaut, 
die 185 000 t und 225 000 t ergaben. Àuch der Tabak- 
bau ist nicht unbedeutend, und seine Ertrágnisse mit 
7000—8000 t stehen etwa auf der Hòhe Altbulgariens, 
das freilich in seinen neuen Eandem auch noch 6000 
bis 7000 t baut. Fur Anis, Mohn, Senf, Kúmmel be- 
rechnete man in den Jahren 1914 und 1915 mnd 474 
und 780 t und fiir Zichorie 1650 und 1295 t. 

Die Fláche der Wein- und Pflaumengárten betmg 
in den Jahren 1914 und 1915 mnd 166000 und 
153 600 ha, was etwa 2,6 und 2,5 % des Gesamtan- 
baues ausmacht. Fur den Weinbau allein kommen 
hiervon etwa 85 000 ha in Betracht, von denen 14 000 . 
bis 16 000 ha noch nicht fmchttragende Weinberge 
ausmachen, i. J. 1914 etwa 39 900 ha mit inlándischen 
und 31 400 ha mit amerikanischen Reben bepflanzt 
waren, i. J. 1915 etwa 33 000 und 35 000 ha in dieser 
Weise bestellt wurden. Rumániens Weinbau ist uralt, 
und seine besten Weine wurden ehedem den edelsten 
Sorten Ungams gleichgeachtet. Als aber die Reblaus 
in Europa ihren Vemichtungskrieg begann, litt auch 
der mmánische Weinbau aufìerordentlich, und ameri- 
kanische Reben wie solche aus Ungam und Algier 
muBten herangezogen werden. Da man dem Weinbau 
immer mehr Sorgfalt zuwandte, zeigten sich erstaun- 
liche Fortschritte. Im Jahre 1866 war etwa die heu- 
tige Flàche bebaut gewesen, i, J. 1898 aber betmg 
die Fláche der Weingárten 148 000 ha. Hierauf trat 
freilich wieder ein Rtickgang ein, der neuerdings wieder 
ausgeglichen werden sollte. Die Emte des Jahres 1914 
war schlecht und ergab nur 175 000 hl inlándischen 
und 485 000 hl amerikanischen Weines, deren Wert 
bei einem Durch§chnittspreise von 50,89 Lei (Frank) 
pro Hektolitfr auf 33 620 000 Lei geschátzt wurde. 
Die Emte des Jahres 1913 hatte mnd 1520 000 hl 
ergeben, die bei einem Durchschnittssatz von 36,31 



150 Paul. Kirachner: ■ . r 

pro Hektoliter einen Wert von 55 144 ooo Lei ergab. 
Die Emte von 1915 iibertrifft noch die von 1913 mit 
667000 hl inlándischen und 1330 000 hl amerikmii- 
schen Weines. ' 

Die Obstkultur umfaBt alle Arten auch der bei uns 
gebauten Sorten, die gròBte Bedeutung aber kommt 
der Pflaume zu, die allermeist von kleinen Besitzem 
gezogen werden. Im Jahre 1914 záhlte man 78000 ha 
und im folgenden Jahre 70 Ooo ha, die 165 000 und 
135 000 t ergab und bei einem Preise von 10,33 
pro Doppelzentner einen Wert von mnd 17 und 14 
Millionen Lei darstellen. Der gròBte Teil der Pflaumeu 
wird zu einem milden Schnaps, genannt Tuica (einer 
Art bulgarischer Sliwowitz), verarbeitet, ein geringer 
. Teil gedòrrt. 

Der Gemiiseanbau erstreckt sich ganz besonders 
auf Kiìrbisse, die fast durchweg auch unter den Mais 
gepflanzt werden, weil diese Art Bestellung bequemer 
und ertragreicher ist. Im Jahre 1914 záhlte man 
516 000 ha und i. J. 1915 532 000 ha Kúrbisfláche, 
die 140 000 t und 157 000 t oder in Stiick 140 480 800 
bzw. 157 581 800 ergab. Die Kohlernte der Jahre 
1914 und 1915 betmg 48 000 und 52 0001 oder 
47 604 000 bzw. 50 290 200 Stiick, die Emte an Zwie- 
beln 19 000 und 26 000 t und an anderem Gemiise 
40 000 t und an Melonen 16 000 und 20 000 t. 

Wáhrend in Bulgarien der kleine báuerliche Besitz 
stark iiberwiegt, da nur ein Zehntel aller Giiter gròBer 
als 100 ha (400 Morgen) ist, ist die Grundverteilung in 
Rumánien iiberaus ungiinstig, da hier nicht ein Zehntd> 
sondem nahezu die Hàlfte der landwirtschaftlich gei- 
nutzten Eláche, nàmlich 3 819 350 ha fiir den GroBr 
gmndbesitz. mit mehr als 100 ha in Betracht kommt, 
wàhrend fiir i 015 302 Kleinbauern mit weniger als 
tiO ha nur 3 319 695 ha ubrig bleiben. Die Zahl det 
die andere Hàifte besitzenden GroBeigentiimer íbe)- 
tràgt nur 5385, zu denén noch 2405 Mittelbesitzer :Ztt 
50—^^ioo.ha mit 167 ooo ha ttnd 36 3181 bàuerliche 



Der volkswirtschaítliche. Ziistand Rumániens. ^ 5 ^ 

Besitzer zu lo—50 ha mit 696 000 ha hinzukommen. 
AuBerdem.,leben noch 400000 erwachsene mannliche 
Personen bei ihren Angehòrigen auf dem Lande, die 
keinen Besitz ihr eigen nennen und steuerfrei sind. 
Entsprechend dieser Verteilung hatten z. B. i. J. 1909 
mehr Einkommen als 10 000 Lei 2248 GroBgrund- 
besitzer, zusammen also 102 Mill., . wàhrend auf 
.1240376 Kleinbauem auch nur 117*/» Mill. Lei kamen. 

Die traurige Lage des kleinen Bauem hat sich erst 
im Laufe der Zeiten allmàhlich entwickelt. Im Mittel- 
alter scheint der Bauer verhàltnismàBig frei gewesen 
zu sein und ist erst spàter den Gnmdherren, den Bo- 
jaren, tributpflichtig und leibeigen geworden, wo Ma- 
gnaten in seiner Nàhe wohnten. AuBerdem muBte der 
Bauer auch noch dem fiirstlichen Steuereinnehmer 
Zins zahlen, wàhrend der Bojarenbesitz frei blieb. 
Und als unter der Xiirkenherrschaft die Steuererhebung 
ganz unregehnàBig 'und riicksichtslos erfolgte, trat 
eine vòUige Verarmung des Landmannes ein, zumal 
auch sein Interesse an der Bewirtschaftung des Bodens 
gànzlich dahinschwinden muBte. Einzelne Hospodare 
suchten des Bauem Steuerkraft durch Befreiung von 
der Leibeigenschaft zu heben, aber die Gesetze kamen 
kaum zur Ausfiihmng, Im ersten Drittel des 19. Jahr- 
hunderts suchte man die Bauern dem Bojaren zu ent- 
ziehen, der dafiir Bteuerfreie Leute halten soUte, die 
an ihn eine Abgabe zu entrichten hatten. Bald aber 
geiieten immer mehr Bauern in die neue Abhàngig- 
fceit. Da sie nie iiber Geld Verfiigten, muBten sie ihren 
Tribut durch immer •neue Arbeitslasten verzinsen. 
pie Regierung verteilte auch Staats- und Kirchen- 
besitz an ;die Bauern, kaufte audi vom GroBgmnd- 
besitz Teile hinzu, wozu sie oft durch Hungerrevolten 
gedràngt worden war; in den Jahren 1848,1864, 1870, 
Ì1879, 18^, 1897. haben Landverteilungen statt- 
gefunden, aber die Agrarfrage lieB stets zU wiinschen, 
da das Unwesén der Pachtungen mit den stets dTiik- 
kend€j.werden<ien:JýaiSten jeden, Aufschwung verhin- 



1^2 ; ■ .Paul Kitadmert . 

dert^ Dér Bauer, der von seinem Besitz nicht leben 
kánn, pachtet neues Land hinzu und muJ 3 einen bé- 
stimmten Teil der Emte hierfur iiberlassen. 

Den Bauera werden nie mehr als 20 ha Pachtfláche 
abgetreten, da aber der GroBgrundbesitz die Freuden 
der Stadt der Arbeit auf dem Lande vorzieht, so ver- 
pachtet er meist seine Giitér an GroBpáchter, die 
ihrerseits mit den Bauera verhandeln. Etwa 65 % des 
bebauten Landes im Gesamtdurchschnitt verwalten 
solche Pàchter, von denen 39% Auslànder sind. Je 
gròBer ein Besitzer ist, um so weniger bekiimmert 
er sich um seine Giiter. So sind die gròBten derselben 
in der Moldau und Dobrudscha mit einer Ausdehnung 
von 3000 ha an zu 100 % an Pàchter vergeben, wàh- 
rend im Durchschnitt drei Viertel aller Giiter dieser 
GròBe verpachtet sind. Von Besi'tzungen mittler Aus- 
dehnung (500—3000 ha) ist die gròBere Hàlfte in 
Pacht gegeben, und von den Giitera bis zu 100 ha 
kommen 10—24% an fremde Pàchter. Insgesamt 
zàhlte man beim GroBbesitz iiber 100 ha nicht weniger 
als 2293961 ha Pachtland, das von 2793 Pàchtern be- 
wirtschaftetwurde(,,Neue!Zeit“, Bd.34.2., 1916, S.583, 
Werner, Rumàniens Wirtschaft). Im Jahre 1907 
suchte ein neues Reglement (réglement organique) 
diese MiBstànde zu beseitigen. Der Geldnot soUte 
durch Errichtung von Spar- und Darlehnskassen be- 
gegnet werden. Im Jahre 1912 gab es meist nach 
dem System Schulze-Delitzsch 2862 VoUcsbanken 
mit 99 067 743 Lei Geschàftsanteilen und 563 270 
MitgUedern. Daneben sind 495 bàuerUche Pacht- 
genossenschaften entstanden, die bis zum Jahre 1913 
an 65 000 MitgUeder 375 000 ha gegen eine J ahres- 
summe von i 3 Vt MiU. verpachtet hatten. Konsum- 
genossenschaften zàhlte man 231 mit i>/i MiU. Lei 
Kapital, Holzgenossenschaften etwa 140 mit 926 000 
Lei Kaq)ital. 

Dem Unwesen der iibermàBigen GroBpachtungen 
suchte man durch Rechtsbeschránkungen entgegen- 




Der volkswirtschaftlidie Zustánd Rum&niens. 


153 


zutreten, und ein neues Gesetz vom 10. April deS J ahres 
V 1908 gestattet einer Person nur noch die Pachtung 
von 4000 ha; eine Familie hatte námlich schon 
159 000 ha in Pacht genommen und wollte noch mehr 
erwerben. 

Ein weiteres Gesetz vom 20. Juni 1910 verbietet 
die Verpachtung òffentlicher Besitzungen an jeder- 
mann, und nur landwirtschaftliche Genossenschaften 
diirfen sie in Pacht nehmen, wobei eine òffentliche 
Versteigerung nicht stattfinden darf. 

In dem erwàhnten Gesetze vom Jahre 1907 wird 
auch den landwirtschaftlichen Vertrágen grofie Auf- 
merksamkeit geschenkt. Es wurden durch dieses Ge- 
setz die rechtlichen Grundlagen geregelt bei allen Ver- 
trágen iiber Pachtungen bis zu 20 ha, bei allen Wei- 
denpachtungen fiir hòchstens 6 Stiick Grofivieh und 
10 Stiick Kleinvieh, wobei 5 Stiick von diesen fiir 
I Grofivieh gerechnet werden, femer bei allen Ver- 
trágen, durch die sich Bauern zur Arbeit gegen Lohn 
verdingen. Es wird ihm gestattet, seinen Zins, der in 
einer Geldsumme festzusetzen ist, allein diurch Arbeit 
auf den Feldem zu entrichten (tarla) unter Beseiti- 
gung friiherer Nebenverpflichtungen. Aufierdem wer- 
den die Gemeinden zur Schaffung von Gemeindeweiden 
verpflichtet, wobei fiir etwa 14 ha im Werte von 
500—600 Lei bei 4 Stiick Vieh eine Jahrespacht von 
nur 7,50—9 Lei gefordert werden darf, wáhrend die 
Bauem friiher fiir ein kleines Stiick Land 10—20 Lei 
zahlen mufiten.' 

AUe diese Mafinahmen haben aber eine radikale 
Heilung nicht herbeifiihren kònnen. Der Bauer ist 
noch zu wenig kultiviert, es mangelt an Maschinen, 
man kennt nur die Zwei- und Dreifelderwirtschaft, 
ja mitunter wird der Boden ganz ausgesaugt durch 
stándigen Weizenbau. Kiinstliche Diingung ist noch 
fast unbekannt, die Viehzucht mangelhaft, und beim 
Verkauf der Emte iibemimmt entweder der Gmnd- 
herr diese als Bezahlung, oder aber der Inlands- 



154 


.•/ I 


.faiU Kirscbiier:. 

jnarkt zahlt dem Bauej schlechte Prejpe. wáhreud der 
Weltmarkt dem Hándler oder GroBb^itzer bessere 
ÌErtràge liefert. Kurz vor dem Kriege plante man 
eine groBe Besitíverteilung mit einer Enteignung von 
zwei Dritteln des Bojarenbesitzes (Gesetz vom 
14. August 1914). Bisher wurden 242 000 ha Ge- 
meindeland aus GroBgrundbesitz geschaffen. , 

Der Viehzucht wurde in Rumánien, wie eben an- 
gedeutet, keine zu hohe Bedeutung beigelegt, daher 
macht auch der Futtermittelanbau nur rund 9 % des 
Gesamtanbaues aus oder etwa 575 opp—580 000 ha. 
Auf Naturheu entfielen hiervon i. J. 1914 382 000 ha 
mit 796 000 t und i. J. 1915 ,etwa 397 opo ha mit 
718 000 t. Die Wiesenfláche machte 121 000 und 
122 000 ha aus, die 326 000 t und 333 000 t ergabeu:- 
Sonst werden noch Futterwurzel, Klee und Luzeme 
gebaut, so daB der;^ Gesamtertrag an Futtermitteln 
i. J. 1914 und 1915 I 428 000 und i 310 000 t betmg. 

Seit Jahren schon versuchte man die Viehzucht 
zu heben, ohne daB gròBere Erfolge erzielt wurden. 
Schon im Jahre 1860 záhlte man 2 */^ MiU, Rinder und 
Biiffel, 1900 nur 2 480 000 und 1915 gar nur noch 
I 965 000 Stiick. (Andere Angaben wollen aUerdings 
von beinahe 3 MilÌ. wissen.) An diesem ungiinstigen 
Resultat waren freiUch viel die mUitàrischen Eintrei- 
bungen schuld, aber auch der Mangel an guten, Zucht' 
tieren, fiir die nur in den GroBbetrieben Interesse 
vorhanden ist, und die Tuberkulose bei eingefiihrtem 
Homvieh lassen keine rechten Fortschritte aufkomr 
men. Das Vieh ist diirftig und schwàchUch, die Milch- 
gewinnung làBt viel zu wiinschen iibrig, auch ist.die 
Milchergiebigkeit gering,' wobei aber der Fettgehalt 
auffaUend hoch ist und fiir die Milch hohe Preise .iíi 
den Stàdten, etwa 40—60 Bani; pro Diter gezahljt 
werden. Der Preis der Mastochsen bewegt sich ,um 
500—600 Ivci, der der .Zugochsen um 350—400 
. Bei der Schwemezucht UeB die gròBere Fmchtbai?- 
keit der Tiere, ih):; rascher^ Wachstum und geringere 



Der volkswirtschaftiichc Zustand Rumániens. 


155 


Notwendigkeit einer gròBeren Pfl^e keinen gleich- 
groBen .Riickgang eintreten. Im Jahre 1900 zahlte 
man etwa i®/^ MiU. Schweine gegen etwas mehr als 
I MiU, in letzter Zeit. Hauptsàchljch findet man in 
Rumànien die sog. serbische Rasse mit Hàngeohren 
und glattem Fell, sowie die ungarische MangaUtzar 
rasse. Her Preis des Schweinefleisches betrug lebend 
80—90 Bani pro Kilogramm, auf dem Markte 1,20 bis 
1,40 Ivei, und das Fett kostete 2—2,40 Lei pro Kilo- 
gramm. 

Die Schafzucht ist am besten entwickelt; sie wird 
besonders in hugligen Gegenden betrieben, indem 
Schafhirten mit ihren 200—-300 Stiick zàhlenden Her- 
den. stàndig auf den Weideplàtzen bleiben und nur 
im Winter Ortschaften aufsuchen, wo sie die WoUe 
und Milchprodukte verkaufen, da in den Dòrfem 
wenig Schafzucht betrieben wird. Der Rasse nach 
gehòren die Schafe zu den wegen ihrer Milchergiebig- 
keit geschàtzten Merinos und zu den Bucharas, deren 
schwarzgekraustes Fell nach Leipzig zur Bearbeitung 
gebracht wird und in Rumànien als Astrachanfell in 
gutem Rufe steht. Die Zahl der Schafe wird auf 5 bis 
77 * Mill. geschàtzt; auBerdem gibt es noch etwa 
200 000—300 000 Ziegen im Dande. 

Die ehedem beruhmte Pferdezucht der Moldau und 
Walachei ist auf eine recht diirftige Stufe gesunken> 
da man die gròBere Pflege der pferde scheut. Im 
Dande werden kleine Bergpferde geziichtet, wàhrend 
fiir Wagen und fiirs Heer Tiere aus Ungartì und RuB- 
land eingefiihrt werden. Im ganzen wurden zuletzt 
710 000 Pferde und 4200 Esel und Maultiere gezàhlt. 
Die Zahl der;Pferde soll sich allerdings i^ J, 1916 mehr 
als j yerdoppelt • haben. 

i Recht, ausgeb,reit?t dagegen ist im; Lande die Ger 
fliigelzucht und hierbei, hauptsàchlich ,die Hiihner- 
iucht, S0;daB; Hiihuerfleisch ein sehr verbreitetes uud 
bilhg« Jílahrungsmittel darstellt. ' ì . 

,j Die einst bliiheìude SeidenraupeuzuGht ist ebenfnUs 



Paul Kirsdmer: 


•156 

sehr zuriickgegangen, so daB seit dem Jahre i8gi dié 
Regierung die Wiederbelebung versuchte, ohne jedoch 
nennenswerte Erfolge zu erzielen. - 

Die Donau ist fiiT die Fischerei sehr ergebnisreich. 
Am Eisemen Tor steht der Lachsfang in Bliite, weiter 
unterhalb der Stòrfang, dessen Kaviar hòher als der 
mssische geschátzt wird, und am Miindungsgebiet 
gilt der Sterlet als wertvollster Fisch. Am fischreich- 
sten ist das Gebiet der Balta und des Donaudeltas 
sowie der siidlich davon gelegenen Seen, wo auch die 
Regiemng grofìe Meliorationen ausfiihren lieB, so daB 
z. B. der Ramzimsee, der bis zum Jahre 1906 jáhrlich 
nur 34 000 kg lieferte, danach 3 -Mill. kg erbrachte, 
wovon !*/« Mill. Karpfen und 350 000 kg Zander 
waren. AuBerdem werden noch Hechte, Barsch, Wels, 
Schleie, Rotauge, Karausche und Flundem gefangen. 
Fiir die Privatfischerei gibt es seit 1895 strenge Schutz- 
vorschriften, und in den Seen der Donau sowie fiir die 
Kaviargewinnung besteht staatliche Regie. In den 
Jahren vor Ausbmch des Krieges ergab der jáhrliche 
Durchschnittsfang 15 000—18 000 t, wovon 5000 t 
Karpfen waren, ein Ertrag, der noch sehr steigemngs- 
fáhig ist. 

Rumánien ist ein waldreiches Land, da etwa 20 % 
des Bodens oder 2 600 000 ha mit Holz bestanden 
sind, das hauptsáchlich im Hochgebirge zu finden ist, 
welches zu den ausgedehntesten Hochwaldregionen 
Europas gehòrt. In den hòheren Regionen iiberwiegen 
Tanne und Fichte, die einen Wuchs erreicht, der ihr 
Holz zu den mannigfachsten Zwecken verwendbar 
macht. In den Vorbergen der Karpathen finden sich 
Laub- und Nadelhòlzer, Buchen, Eschen, Eichen, 
Ulmen in zahlreicheren Spielarten als sonst in Mittel- 
europa. Der Eichenbestand Rumàniens wird auf 
918 000 ha, der Buchenbestand auf 242 000 ha und 
der Nadelholzbestand auf 148 000 ha berechnet, trotz- 
dem fiihrt das Land nicht nur Brennholz und FaB- 
dauben, sondem auch Tannen- und Fichtenbalken 



Der volkswirtschaftliche' Ziistand Rumániens. 


157 


tind -brettér ein, obschon auf diesen pro Kubikmeter 
fast 10 Lei ZoU liegen. Die Ursache hierfur h^ in 
dem Mangel einer rationellen Forstwirtschaft, ob- 
schon zwei Fiinftel des Waldes Staatsbesitz ist. Aber 
die Waldbestánde werden nicht geniigend geschiitzt, 
und in den Privatforsten wird oft direkt Raubbau 
betrieben. So kommt es, auch, dafi der Waldbestand 
seit 1860 von 26 % auf 20 % zuriickgegangen ist. 

Auch der Bergbau Rumàniens ist nicht unbedeutend, 
wobei allerdings nur die Petroleumgewinnung, worauf 
weiter unten hingewiesen wird, und der Salzbau Be- 
deutung haben. Letzterer sowie sein Handel sind 
monopolisiert. Das Hauptsalzgebiet ist Slánic, das 
in den letzten zehn J ahren im Hòchstmafi 97 000 t, 
im Mindestsatz 61 000 t Ueferte und i. J. 1914/15 
rund 88 000 t brachte. Daneben kommen noch Tirgu 
Ocna und Ocnele Mari in Betracht, so dafi insgesamt 
i. J. 1914/15 etwa 141 000 t geliefert wurden, von 
denen 30 000—40 000 t zur Ausfuhr gelangen. 

An vielen Orten der Walachei gibt es auch Anthra- 
zit- und Steinkohlenlager, deren Jahresfòrderung auf 
230 000 t geschátzt wird. Einigen Aufschwung haben 
die Anthrazitgruben in Schela genommen, deren 
Jahresfòrderung fùr 1914 auf 2200 t berechnet wurde. 
Neben Anthrazit wird auch Lignitkohle gewonnen, 
aber das Material ist nur geringwertig, so dafi Rumá- 
nien viel Kohle einfùhren mufi, soweit nicht Petro- 
leum ErSatz bietet, zumal die Steinkohlenlager def 
Dobrudscha noch ungenutzt Uegen, wo auch Eisen- 
stein-, Blei und Kupferkies, Silber iu Eisenflòzen ge- 
funden wird. 

i Im Grenzgebiete Baia d’Arama befinden sich uralte 
Kupfergruben mit 2—4 % Gehalt, 5—yproz. Erze bei 
Tulcea in der Dobrudscha. 

Auch die Walachei hat zahlreiche Erzlager mit 
Magneteisenstein, Brauneisenstein, Kupferkies, Kup- 
fererz und Mangan. Im Dambovitatal findet sich 
Erdwachs und guter Marmor, in der Moldau Mergel- 



Paiil Eilachner: 


158 

kalk. Auch Quecksilber, Zinnober und Schwefel sind 
teilweise in Rumánien vorhanden. 

Der landwirtschaftlichen Natur Rumánieńs ent- 
sprechend tritt die Industrie im Vergleich zur Land- 
wirtschaft in den Hintergrund. Gleichwohl sind nach 
Angaben des von der Militárverwaltung in Rumánien 
herausgegebenen Handbuches ,,Die rumánische Volks- 
wirtschaft" iiber 400 Mill. M. in der Industrie an- 
gelegt, wobei die Eisenbahnen, die Petroleum- und 
Holzindustrie nicht gezáhlt ist. Die Regierung suchte 
durch Gesetze die Industrie zu fòrdem. Eine Novelle 
vom Jahre 1912 zum Industriegesetz aus dem Jahre 
1887 gibt besondere Vorteile einmal allen Industrien, 
die hauptsàchlich einheimische Rohstoffe (Getreide, 
Holz) verarbeiten, dann allen Betrieben, die ihre Roh- 
stoffe aus dem Auslande beziehen miissen (Metalle) 
und schliefílich der Dandesindustrie, die einen Teil 
ihrer Erzeugnisse ausfiihrt. Nach einer Statistik vom 
August 1915 genossen 838 Fabriken die Vorteile dieses 
Gesetzes. Das in jenen Betrieben angelegte Kapital 
wurde auf 338 Mill. Lei eingeschátzt, der Wert der 
Jahreserzeugung auf 547 Mill. Lei und die Zahl der 
Arbeiter auf 53 470. Im einzelnen zàhlte man 8 Pa- 
pier- und Zellulosefabriken mit 20,3 Mill. Kapital, 
52 metallurgische Werke mit 17 Mill. Kapital, 
98 Holzfabriken und 52 Zigarrenfabriken mit je 16,8 
Millionen, 15 Tuchfabriken mit 9,9 Mill., 10 Zement- 
fabriken mit 8,4 Mill., 5 Bierfabriken mit 8,3 ^ll., 
70 Mòbelfabriken mit 7,7 Mill., 13 Draht-, Nàgel-, 
Nadel-, Schrauben-, Hakenfabriken mit 6,9 Mill., 
19 Olfabriken mit 4,9 MiU., 12 Blechfabriken mit 4,6 
Mill., 19 KaUcfabriken mit 4,3 Mill., 17 Stickereifa- 
briken mit 3 */i Mill. Lei Kapital. Von der durch das 
Gesetz nicht begiinstigten gròfíeren Industrie sei er- 
wàhnt die Zementindustrie, die eine Jahreserzeugung 
von 70 000 t zeigt; in der Eisenindustrie zàhlte man 
ferner 36 Maschinenfabriken, die allein mit i^Vi MiU. 
Lei Kapital arbeiteten und eine J ahresproduktion von 



Der voUcswirtschaftliche Zústáná Rumàniens. 


159 

mehr als 2 o Mill. Lei àufwiesèn. Ausschliefílich ftir 
die Petroleumindustrie arbéiteten 8 Blechemballage- 
fabrikeíi mit mehr als 4 Mill. Lei Kapital und den In- 
landsverbrauch an Schrauben, Nàgeln, Nadeln decken 
weitere li Pabriken mit 6,7 Mill. Kapital. In der 
Textilindustrie wurden 15 Webereien gezáhlt, die 
i. J. 1912/13 fiir i 4 Vs Mill. Lei Ware herstellten und 
i. J. 1915 iiber 2000 Arbeiter bescháftigten. Ins- 
gesamt zeigte nàch der Betriebsstatistik vom Jahre 
1901/02 die Textilbranche 31 meist mit Dampf be- 
triebene Arbeitsstàtten mit einem Anlagekapital vgn 

11.8 MiU. Lei und mehr als 2400 Arbeitem. Hierzu 
kommen 35 Betriebe der Bekleidungsindustrie mit 
3*/i Mill. Kapital und iiber 1800 Arbeitem. Der Wert 
der Tuchfabrikation wurde auf 3,6 Mill. Lei geschàtzt, 
der der Leinewebereien auf 1,1 Mill., der der Seilerei 
auf 934 000, der bei Posamenten und Stickereien auf 
800 000 Lei. In der Konfektionsindustrie stellte man 
fiir 3*/, Mill. Lei Ware her, in der Fàrberei fiir 600 000 
Lei, in den Kurschnereien und Hutfabriken fiir 
1,4 Mill. Lei, in der Schuhfabrikation fiir i*/4 Mill. Lei 
und bei sonstigen Waren fiir 880 000 Lei. Aufíerdem 
gibt es hier noch 869 fabrikmàfíige Betriebe mit 
rund 2000 Arbeitskràften. Die Seidenproduktion Ru- 
màniens wurde in den Jahren 1911 bis 1914 auf 2 MiU., 

1.8 Mill., 1,6 und 1,3 Mill. kg berechnet, wobei aller- 
dings die serbische und bulgarische mit einbegriffen ist. 

Entsprechend den reichen Holzvorràten ist auch die 
Papierindustrie nicht unbedeutend. Wie schon er- 
wàhnt, ist in ihr von allen durch das Industriegesetz 
vom Jahre 1912 gefòrderten Betrieben das gròfíte 
Kapital mit 20,3 Mill. Lei angelegt. Die Betriebszàh- 
lung vom Jahre 1901/02 ermittelte 13 Papier- und 26 
graphische Industrieanlagen mit 8,6 und 7,1 Mill. Lei 
Anlagekapital und 1400 und 1700 Arbeitern. Die Be- 
triebskraft der Papierfabriken war zu */* der Dampf 
imd zu */, das Wasser. Der Wert der Papier- und Kar- 
tonfabrikation wurde auf 5 MiU. und der von den gra- 



i6o 


Paul Kirschner: 


phischen Instituten erzeugtè aufs.^MiU.Lei geschátzt. 
In den nichtfabrikmáBigen Betrieben, deren Zahl 
sich auf 104 bzw. 327 belief, zàhlte man 384 tmd 1312 
bescháftigte Personen. 

Wie schon aus der Aufstellung fur die durch das 
Industriegesetz geschiitzten Betriebe hervorgeht, 
nimmt auch die Metallindustrie einen bevorzugten 
Platz ein. Die erwáhnte Betriebszáhlung vom Jahre 
1901/02 ermittelte 75 meist mit Dampf betriebene 
Anlagen mit 29 Mill. Dei Kapital, in denen 7500 Arbei- 
ter bescháftigt wurden. Aufierdem bestanden 10 063 
mcht fabrikmáfiige Betriebe mit 15 100 Kráften. Der 
Hauptproduktionswert findet sich bei der Maschinem 
fabrikation mit 4,8 Mill. Lei, worauf die Produktion 
des Eisenbahnmaterials mit 4 Mill. Lei folgt, der sich 
der Wert des Kriegsmaterials mit 2,7 Mill., der fiir 
Schiffsbau mit 1,9 Mill. Lei anschliefit. Im Jahre 1905 
wurden in Rumánien i 831 674 landwirtschaftliche 
Maschinen im Werte von 210 000 000 Lei festgestellt. 

Der Verarbeitung der Háute des Landes dienten 
i. J. 1901/02 25 Betriebe mit 2,8 Mill. Lei Kapital und 
1213 Arbeitem, zu denen noch 630 Hausbetriebe mit 
1780 Personen hinzukommen. Der Produktionswert 
der gegerbten Felle wurde auf 9,7 Mill. Lei ge- 
schátzt. 

Verháltnismàfiig nicht unbedeutend fiir Rumànien 
ist feraer die chemische und die mit ihr verwandte 
Industrie, die 105 Betriebe mit 31‘/s Mill. Lei Anlage- 
kapital und 2880 Arbeitern zàhlte. Diese Fabriken 
erzeugten fur rund 600 000 Lei Stárke und Kunst- 
dúnger, fiir 4^/* Mill. Kerzen, Seife, Tinte, Parfiim, 
fiir 2 Mill. Ole, Farben, Lacke, fiir 560 000 Lei Pulver, 
fiir 500 000 Lei Ziindhòlzer, fiir 156 000 Lei Wachsr 
und Fettwaren, fiir 257 000 Lei Sàuren, fiir 2,6 MiU. 
Lei Gasprodukte und der Wert der Petroleumraffinade 
und Nebenprodukte wurde auf 11,4 MiU. Lei geschàtzt. 

Erwáhnt sei auch noch die keramische Industrie 
sowie die der Steine und Erden. In der ersten zàhlte 



Dex volkswirtscbaitliche Zustàud Ramàniens. ;i6l 

man 13 Betriebe mit rund 6 Mill, Lei Kapital und iioo 
Arbeitern, bei der Glasindustrie wurden 6 Fabrikèn 
mit 900 000 Lei Kapital und 562 Arbeitern ermittelt 
und bei der Industrie der Steine und Erden gab'^ès 
13 Betriebe mit 5,2 Mill. Kapital und 849 ,Personen. 
Hierzu kommen noch 2666 nicht fabrikmàBige kerar 
mische Arbeitsstellen mit 4230 Kràften und 971 Be- 
triebe fiir Steine und Erden, in denen 1700 Personen 
tàtig waren. Der Produktionswert wurde mit 2,6 MiU. 
Lei bei Ziegeln und Beton berechnet, mit 2,23 Mill. Lei 
bei Spiegeln und Glaswaren und mit 1,9 Mill. Lei bei 
KaUc-, Zement- und Gipswaren. 

Da Rumànien aber ein stark vorwiegend agrarisches 
Land ist, so tritt die Gruppe der landwirtschaftUchen 
Industrien naturgemàB sehr hervor. Zunàchst ist da 
die Miihlenindustrie zu nennen, in der 4898 Betriebe 
mit 41 MÌU, Lei Kapital gezàhlt werden, von denen 
4800 kleine Lohn- oder Bauemmúhlen, 98 GroB- oder 
Handelsmúhlen sind, bei denen 61 von privaten Unter- 
nehmern betrieben werden, 28 von òffentUchen ,Han- 
delsgesellschaften und 9 von Aktiengesellschaften. 
In diesen 4898 sind 118 720 Pferdekràfte verkòrpert, 
von denen 96 600 auf die Bauernmuhlen und 22 100 
auf die GroBmiihlen entfallen. Die Vermahlungsfàhig- 
kdt der Handelsmiihlen ist sehr verschieden -und 
schwankt zwischen 20 und 210 t in 24 Stuńden. Das 
Jahr 1913 ergab hier eine Tagesleistung von 3607 t 
und eine Jahresleistung von .1 100 000 t. Im Jahre 
1915 wurde zur Fòrdemng .der Miihleninteressen^ein 
Syndikat gegriindet, dem 83 Handelsmiihlen mit 
3470 t Tagesleistung angehòren. 

Spiritus wurde schon seit langer .Zeit in Rumànien 
.in Hausbrand hergestellt, aber die hohe Steuer lieB 
aUmàhlich nur technisch hochstehende GroBbetriebe 
.entstehen, deren Zahl sich jetzt auf 31 belàuft. Fur 
95proz. Spiritus, von dem 10 1 30 Lei^kosteny muBte 
ehedem bei dieser Menge eine Abgabe von ,22,8 Lei 
entrichtet werden.. : . . . 

I I 


Balkas>R.eTtie. XV, 3. 



102 


Paul Kirschner: 


Im Jahre 1913/14 wurden 24 546 105 1 erzeugt, 
18 050 000 1 im Inlande verbraucht und hierfiir 15,4 
Millionen Lei Steuern entrichtet. 

^Die Zuckerindustrie Rumàniens vermag noch nicht 
die im Lande nòtige Menge herzustellen. Es ist z. B. 
auch Gescháftsinteresse gewesen, zur Preissteigerung 
mòglichst knappe Erzeugung zu bieten. Man zàhlt 
5 Fabriken mit 31,2 Mill. Lei Anlagekapital, die etwa 
30 000—35 0001 herstellten, wàhrend 37 000—41 000 
Tonnen im Lande verbraucht werden. Seit 1914 ist 
die Zuckerausfuhrprànie mit ii Bani pro Kilogramm 
aufgehoben. Im Jahre 1915/16 betrug die Produktion 
nur 25 000 t gegen 50 000 t i. J. 1911/12; wàhrend 
nàmhch die Erzeugung stets zurúckging, stieg stàn- 
dig der Verbrauch, der i. J. 1915/16 an 42000 t be- 
nòtigte. 

Da es in Rumànien an Wegen und Bahnen mangelt, 
ist das Herbeischaffen von Holz mit teuren Anlagen 
verbunden, so daB die Holzindustrie meist in den 
Hànden weniger kapitalkràftiger Aktiengesellschaften 
liegt, mit deren Hilfe sie sich kràftig entwickelt hat. 
Wàhrend i. J. 1901/02 72 Fabrikbetriebe mit i^'/t Mill. 
Kapital und 7100 Árbeitern gezàhlt wurden, sind jetzt 
hier 14 Gesellschaften mit einem Aktienkapital von 
65,7 Mill. Lei und einem Obligationenkapital von 
15,98 Mill. Lei tonangebend, zu denen noch zwei aus- 
làndische Gesellschaften, Société pour l’exploitation 
des foréts mit 2,94 Mill. Lei Kapital und die Rumà- 
nische Forst-Industrie-A.-G. in Genf mit 22 Mill. Lei 
Kapital treten. Im Jahre 1912 wurden 50000 Arbeiter 
gezàhlt, zu denen noch 12 000 bei Sàgewerken Be- 
schàftigte kamen. Der Produktionswert stellte sich 
i. J. 1901/02 bei den grofien Sàgen auf 15,86 Mill. Lei, 
in der Mòbel- und Parkettindustrie, die im Kriege 
aber aufierordentlich geUtten hat, auf 2,4 Mill. Lei. 
Nicht fabrikmàfiige Betriebe wurden noch ii 498 ge- 
zàhlt, worunter sich 778 Motorsàgen befanden, die 
Zahl der Arbeiter betrug 15 300. 



Der volkswirtschaítliche Zustand K.imiàniens. 163 

Obschon sich der Bierverbrauch in den letzten 
35 Jahren mehr als verzehnfacht hat, ist die Bedarfs- 
deckung der rumánischen Industrie voUstàndig ge- 
lungen. Man záhlt 16 groBe Brauereien, die rund 
35 MiU. 1 erzeugten, von denen im Inlande nur rund 
30 MUl. getrunken wurden. 

Elektrische Anlagen finden sich in aUen gròfieren 
Stàdten, in denen man rund 50 Werke zàhlt, wàhrend 
sich Gasanstalten nur in Bukarest und Galatz vor- 
finden. (Portsetzung folgt.) 



Das bosnísche Agrarsystem. 

Von Dr. Emrlch Fryda von Kaurlmsky, Wien. 

D as heutige Agrarsystem Bosuiens ist uralten 
Ursprunges, das Verháltnis zwischen Grundherr 
und Kmet, dem Bearbeiter und Nutzniefier, diirfte 
dem ròmischen Kolonensystem entstammen. Jeden- 
falls haben es die Túrken bei der Eroberung Bosniens 
im XV. und XVI. Jahrhundert bereits vorgefunden 
und belassen; nur wurde das Verháltnis zuungunsten 
des Kmeten verschàrft schon infolgedessen, weil zu 
den bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Unter- 
schieden noch der rehgiòse Antagonismus trat. In 
vorosmanischer Zeit gehòrten Grundherr und Kmet 
demselben Glaubensbekenntnis an, sie waren beide 
meistenteils Bogumilen, Christen einer besonderen im 
X. Jahrhundert in Bulgarien entstandenen Sekte, 
die insbesondere in Bosnien verbreitet war und so- 
zusagen zur bosnischen Staatsreligion wurde, da ihr 
selbst manche Fiirsten Bosniens angehòrten. Mit 
der Eroberung Bosniens durch die Tiirken, die fast 
ein Jahrhundert dauerte, vollzog sich gleichzeitig 
auch der Glaubenswechsel der besitzenden Klasse, 
die zum Islam iibertrat, um den Grundbesitz zu 
retten und sich einen EinfluB und eine poUtische 
Stellung zu wahren. Ubrigens diirfte es gròBtenteils 
gerade diesen besitzenden Klassen, die lieber den 
Islam annahmen, als katholisch zu werden, zuzu- 
schreiben sein, daB die Osmanen verhàltnismàBig 
leicht und mit wenig Blutopfer Bosnien erobern 
konnten. Die letzten beiden Fiirsten Bosniens muBten 
unter dem Drucke Roms bzw. der ungarischen 
Kònige als der Exekutoren des pàpstlichen Willens 



Das bosnische Agrarsystem. 


165 

gegen die bogumilischen Ketzer Gewalt anwenden, 
um sie zur Bekehrung zu zwingen. Der bosnische 
Adel, der fast durchweg bogumilisch war, suchte 
und fand gegen diesen Zwang bei den Osmanen, die 
immer mehr nordwàrts drangen, einen Verbiindeten 
und Beschutzer. Da aber nach islamitischen Grund- 
sátzen jene Grundbesitzer, die den Islam vor der 
Eroberung durch die Glàubigen oder wenigstens 
gleichzeitig mit derselben annahmen, ihren Grund- 
besitz unter bedeutend giinstigeren Bedingungen be- 
halten konnten als jene, die erst spàter zum Glauben 
Mohammeds iibertraten, so entschlofi sich der Adel 
und die besitzende Klasse Bosniens rasch zum 
Glaubenswechsel. Der Kmet hingegen, der weder 
politische noch besondere wirtschaftliche Rechte zu 
wahren hatte, blieb seinem Glauben treu, diirfte 
jedoch, von seinen bogumilischen Fiihrem verlassen, 
bald teils in der katholischen, teils in der orientalischen 
Kirche Aufnahme gefunden haben. Beide Kirchen 
bewarben sich durch Jahrhunderte um Bosnien, 
hatten aber infolge Widerstandes der besitzenden 
Klasse, der nun durch deren Mohammedanisiemng 
aufhòrte, wàhrend des Zeitalters der Unabhàngigkeit 
Bosniens wenig Erfolg. Jedenfalls zog der eingetretene 
Glaubensunterschied ungiinstige wirtschaftliche Folgen 
fiir den Kmet nach sich. Das Verhàltnis zwischen 
Gmndherr und Kmet wurde zu einem Verhàltnisse 
zwischen Mohammedaner und Christ, das bereits 
etliche Jahre nach endgiiltiger Eroberung Bosniens 
durch die Tiirken laut Bericht des Benedikt Curi- 
I>eschitz, der im Jahré 1530 mit einer diplomatischen 
Mission durch Bosnien nach Konstantinopel reiste, 
von der Willkiir der herrschenden islamitischen Klasse 
abhing*). Es war mehr oder weniger dem guten 
WiUen des Gmndherm iiberlassen, was und wieviel 
er dem Kmeten abnahm, dem oft nur so viel blieb, 
als er zur notdiirftigsten Erhaltung seiner Familie 

*) Benedikt Curipe.schit2, Itinerarium. Innsbruck 1910. 



i66 


Emrich Fryda von Kaurimsky: 


benòtigte, um weiter fiir den Grundherm arbeiten 
zu kònnen. Ein geschriebenes Recht zur Regelung 
des Kmetenverháltnisses bestand nicht. Wenn es 
iiberhaupt zur gerichthchen Austragcung einer Strei- 
tigkeit zwischen Gmndherr und Kmet kam, so ent- 
schied das Gewohnheitsrecht; gewòhnlich war aber 
der stárkere Gmndherr die siegende Partei. Eine 
rasche Wendung zum Schlechteren trat insbesondere 
nach Erlassung des Hattischerif von Gulhane vom 
26. Schaban 1255 (3. November 1839) ein, mit welchem 
die Gleichheit der osmanischen Staatsbiirger ohne 
Unterschied der Religion ausgesprochen, aber auch 
das Lehenswesen aufgehoben wurde. Nachdem die 
gewesenen Lehensherren viel von ihren Einkiinften 
verloren hatten, hielten sie sich an den Kmeten 
schadlos und erhòhten willkiirlich die bis dahin 
iibliche Fiinftelabgabe zuerst auf ein Viertel, bald 
darauf auf ein Drittel, wáhrend noch zu Beginn des 
XIX. Jahrhunderts gewòhnlich dem Grundherrn nur 
ein neunter Teil der Ernte gebiihrte. Infolge langen 
Dràngens der europáischen GroBmáchte entschlofi 
sich die osmanische Regierung endlich, das Verhàltnis 
zwischen den Grundherren und Kmeten zu regeln, 
und erhefi die Verordnung vom 14. Sefer 1276 (12. Sep- 
tember 1859). Diese Verordnung regelt aber das 
Verhàltnis nur mangelhaft und ist von dem Bestreben 
geleitet, das dinglich-rechtliche Kmetenrecht in 
ein obligatorisches umzuwandeln. Die Verordnung 
bezeichnet den Kmet als ,,Pàchter‘‘, nennt das 
Kmetenverhàltnis „Pachtverhàltnis“ und ordnet eine 
schriftliche Vertragsschliefiung beziiglich dieses Ver- 
hàltnisses an, da die Agrarverhàltnisse zwischen 
Gmndherrn und Pàchtern „gewòhnhch nur miindhch 
vereinbart sind“. Diese Vertràge sollen im Sinne 
der Verordnung nach dem Tode des Famihen- 
oberhauptes der „auf dem Pachtgute lebenden Fa- 
mihe“ erneuert werden. Die Okkupationsverwaltung 
der òsterreichisch-ungarischen Monarchie, durch welche 



Das bosnische Agrarsystem. 


167 

die Seferverordnung eigentlich erst 20 Jahre nach 
ihrer Erlassung zur allgemeinen Durchfiihrung ge- 
langte, bemiihte sich anfangs, diese Bestimmung 
beziiglichder VertragsschlieBung durchzusetzen, muBte 
aber bald davon lassen, da man sich iiberzeugte, daB 
das Kmetenverháltnis auf keinerlei ,,mundlichen 
Vereinbarungen'*^ beruht, sondem ein dingliches 
Recht einer Familie bildet, das durch das Ab- 
leben des Familienoberhauptes oder einzelner Mitr 
gheder der Familie in seiner Wesenthchkeit nicht 
tangiert wird. Die fallweise vorkommenden mùnd- 
hchen Vereinbamngen zwischen Grundherm und 
Kmeten beziehen sich gewòhnlich nur auf die Hòhe 
der Agrarabgaben oder auf andere Leistungspfhchten 
des Kmeten, bezùghch welcher die Seferverordnung 
nicht viel Neues anordnet. Die bisherigen Gepflogen- 
heiten betreffend die Agrarabgaben, die damals 
bereits gewòhnlich ein Drittel der Ernte betrugen, 
sollen námhch auch weiter aufrechterhalten bleiben; 
nur unentgelthche Arbeitsleistungen darf der Grund- 
herr in Zukunft regelmáBig nicht mehr verlangen. 
Dort aber, wo das Viertel- oderFùnftelsystem herrscht, 
hat der Kmet ausnahmsweise auBer den Ernte- 
abgaben noch ,,einige Feldarbeiten" zu verrichten. 
Das Gewohnheitsrecht, welches im osmanischen Recht 
ùberhaupt allgemein Gesetzeskraft besitzt (§ 36 der 
Medschellen, des osmanischen bùrgerhchen Gesetz- 
buches), blieb auch weiter die hauptsáchliche Quelle 
des Kmetenrechtes. Bestimmtere Verfùg^ungen trifft 
die Seferverordnung nur bezùghch der Baulichkeiten 
am Kmetengrund und der Abstiftung der Kmeten- 
familie. Die Wirtschaftsgebáude hat im Sinne der 
Seferverordnung der Grundherr,^ wenn sich eine 
„absolute Notwendigkeit dazu heraussteUt", zu er- 
richten tmd auszubessern; fùr jene aber, die der 
Kmet erbaut hat, muB ihm der Gmndherr den 
Schátzungswert ersetzen, wenn er das „Pachtgut“ 
verlaBt. Diese Bestimmung, die nur scheinbar zu- 



i68 


Emrich PTTda von Kanrimsky: 


gunsten des Kmeten spricht, fiihrt zu vielen Streitig- 
keiten und Schwierigkeiten; denn abgesehen davon, 
daB nur selten. die „absolute Notwendigkeit" zur 
Errichtung von Gebàuden seitens des Grundherm 
eingesehen wird, ist es im Ablòsungsfalle nur sehr 
schwer zu bestimmen, wer vor einem Jahrhundert 
das eine oder das andere Gebáude errichtet hat. 
Von besonderer Bedeutung fiir den Klmet ist die 
Bestimmung beziiglich der Einschrànkung des Rechtes 
des Gmndherrn, ihn von der Kmetenansàssigkeit zu 
amovieren. Die Verordnung verbietet die eigen- 
màchtige Entfernung des Kmeten und verfiigt, daB 
die Behòrde allein die Abstiftung infolge Klage des 
Gmndherm anordnen kann, wenn eine Bessemng 
„des Pàchters" nicht mòglich ist. Diese Bestimmung 
insbesondere beweist iibrigens, daB die Seferverord- 
nung selbst das Verhàltnis zwischen Gmndherr und 
Kmet inhaltlich als kein reines Pachtverhàltnis be- 
trachtet, trotzdem sie es als solcheswòrtlichbezeichnet. 

Die Entfernung des Kmeten kann im Sinne der 
Seferverordnung aus folgenden vier Griinden verfiigt 
werden: 

1. wenn der Kmet die Bearbeitung des Kmeten- 
gutes vemachlàssigt und ohne gesetzlichen Gmnd 
den Feldbau unterlàfìt; 

2. wenn er auf eine andere Art dem Gmndherm 
Schaden zufiigt; 

3. wenn er ohne wichtigen Entschuldigungsgmnd 
sich weigert, dem Gmndherm den ihm gebiih- 
renden Anteil zu entrichten, und 

4. wenn er den zwischen ihnen geschlossenen 
Vertragsbedingungen entgegenhandelt. 

Heute wird als Abstiftungsgmnd regelmàfìig nur 
die Vernachlàssigung der Bewirtschaftung des Kmeten- 
gmndes seitens des Kmeten betrachtet, wàhrend im 
Falle der Vernachlàssigung der Abgabepflicht des 
Emteanteiles oder anderer Kmetenpflichten dem 
Grundherrn nur das Recht auf eine Klagefiihrung 



Das bosnische Agrarsystem> i 


i6g 

bei der kompetenten politischen Behòrde bzw. auf 
behòrdliche Eintreibung des ausstàndigen Anteiles 
zusteht. Infolge der Klage des Grundherrn auf Ent- 
femung vom Kmetengrunde wird der Kmet im Sinne 
des heute geltenden Agrarverfahrens vorerst von der 
Behòrde nur verwarnt und ihm die Amovierung an- 
gedroht, wenn er im náchsten Jahre die Bewirt- 
schaftung nicht verbessem sollte. Erst wenn diese 
Verwamung resultatlos verbleibt, wird auf neuer- 
liches Begehren des Grundherrn die Abstiftung durch 
die Behòrde ausgesprochen und im exekutiven Wege 
durchgefiihrt. 

Abgesehen von der Seferverordnung und einigen 
vereinzelten Bestimmungen anderer Gesetze, wird 
auch heute noch das Rechtsverháltnis zwischen 
Gmndherr und Kmet, welches das ganze Agrar- 
system Bosniens in hervorragender Weise beherrscht, 
gròBtenteils durch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht 
geregelt. 

Die Gmndstucke des privaten Grundbesitzes in 
Bosnien und der Herzegowina sind entweder Mulk- 
oder Miriéliegenschaften*). Zur Mulkkategorie ge- 
hòren von den Eiegenschaften in Bosnien und in der 
Herzegowina und stehen somit in ziemlich freiem 
Verkehre nur die Háuser und die mit ihnen verbun- 
denen Gmndstiicke bis zu Va Dunum*) in Stádten 
und geschlossenen Ortschaften. Der Privatgrund- 
besitz des flachen Landes gehòrt zur Miriékategorie, 
bei welcher das Obereigentumsrecht dem Staate ge- 
biihrt, einzelne Personen aber im Sinne des osmanischen 

’) Das osmanische Gnmdbesitzgesetz vom 7. Ramazan 1274 
(3. Mai 1858), welches in Bosnien und der Herzegowina noch gròBten- 
tfils in lò'aft steht, unterscheidet fii.nf Kat^orien von Grund- 
stiicken, die alle auch in Bosnien und der Herzegowina vorkommen. 
Die Mevkufé-, Metruké- und MewaUiegenschaften stehen aber nicht 
im Privatverkehre. Uber das Grundbesitzgesetz imd alle diese 
Gnmdstiickskategorien ist Nàheres in meinem Aufsatze ,,Der Immo- 
biliarvCTkehr in der Tiirkei", Balkan-Revue IV/2. zu finden. 

*) Ih Bosnien und der Herzegowina ist der Dunum (Dóniim) 
mit 1000 qin bestimmt worden, wáhrend ér m der Tiirkei 919,3 qm hat.- 



170 


Bnuich Pryda von Kaurimsky: 


Grundbesitzgesetzes vom 7. Ramazan 1274 nur einen 
Erbbesitz vom Staate erhalten konnten. Die bos- 
nische Gesetzgebung hat jedoch diesen Erbbesitz in 
ein Miriéeigentumsrecht umgewandelt, das Ober- 
eigentumsrecht aber dem bosnisch-herzegowinischen 
Landesarar vorbehalten. 

Der gròBte Teil der Miriéliegenschaften befindet 
sich im Eigentume des bosnischen Erbgrundadels, 
des Spachija, Aga, Beg. Nur iiber einen verháltnis- 
máfiig sehr kleinen Teil seines Miriébesitzes kann 
jedoch der Grundherr frei verfiigen, ihn bewirt- 
schaften und unmittelbar beniitzen. Dieser Teil, 
Begluk genannt, besteht oft nur aus Haus, Hof, 
Garten, dann den Wirtschaftsgebàuden und den 
dazugehòrenden Grundstiicken, wáhrend die meisten 
Àcker und Felder des grundherrlichen Besitzes un- 
abhàngig vom Willen des Grundherrn der Kmet 
bewirtschaftet. Richtiger gesagt, besteht der Mirié- 
besitz eines Grundherrn, ausgenommen des Begluks, 
aus einer bestimmten Anzahl von gròfieren und 
kleineren Kmetenansàssigkeiten, beziighch welcher 
der Grundherr kein unmittelbares Bewirtschaftungs- 
recht besitzt, solange es die Kmetenfamihe bewirt- 
schaften kann und will. Der Grundherr kann wohl 
einzelne Kmetenansàssigkeiten oder alle zusammen 
veràufiern, der neue Eigentiimer erwirbt aber natiir- 
hch nicht mehr Recht als der bisherige hatte; er wird 
Miriéeigentiimer von Liegenschaften, die von einer 
oder mehreren Kmetenfamihen bewirtschaftet werden. 
Im Falle einer Veràufierung hat jedoch die betreffende 
Kmetenfamihe ein Vorkaufsrecht, sie kann ihre An- 
sàssigkeit um den gleichen Preis fiir sich erstehen, 
den der Kàufer bezahlt, und auf diese Weise das 
Miríéeigentumsrecht selbst erwerben, sich dadurch 
„loskaufen“. 

Es wurde bereits erwàhnt, dafi das Kmetenrecht 
das Recht einer Kmetenfamilie ist, bestimmte 
Liegenschaften selbstàndig zu bearbeiten und zu 



Das bosnische Agrarsystem. 


I7I 

bewirtschaften unter der Verpflichtung, einen be- 
stimmten Teil der Emte an den Grundherrn abzu- 
geben. Das Rechtssubjekt des Kmetenverháltnisses 
ist die Kmetenzadruga, d. i. eine Familiengemein- 
schaft, die aus mehreren von einem gemeinsamen 
Aszendenten abstammenden, durch Blutsverwandt- 
schaft verbundenen Familien und in den Familien- 
bund durch Einheiraten aufgenommenen Personen 
besteht, mit der Aufgabe, die Grundstiicke gemeinsam 
zu bearbeiten, ihre Arbeitskraft der Gemeinsamkeit 
zu widmen und aus der gemeinsamen Wirtschafts- 
fiihmng ihren Lebensunterhalt zu beziehen. Das Ober- 
haupt dieser Familiengemeinschaft ist der Haus- 
àlteste (starjeSina), der die Zadruga gegeniiber dem 
Gmndherrn und den Behòrden reprásentiert, iiber 
den Hausstand der Familiengenossenschaft verfiigt 
und die Wirtschaftsfiihmng bestimmt. Im gewòhn- 
hchen Sprachgebrauche wird der Hausálteste als der 
Kmet bezeichnet und oft als eigentlicher Tràger und 
Inhaber des Kmetenrechtes betrachtet, was auch 
zur teilweise verbreiteten, aber irrtiimlichen Auf- 
fassung fiihrte, die das Kmetenrecht als ein erbliches 
Nutzniefiungsrecht bezeichnet und annimmt, dafi 
nach dem Tode des Hausàltesten die Rechte des 
Kmetenverhàltnisses auf den neuen Hausàltesten 
iibergehen. Es besteht aber weder ein Kmeten- 
erbrecht noch eine Erbfolge beziiglich der Kmeten- 
ansàssigkeit, weshalb die bosnisch-herzegowinische 
Landesregierung durch Verordnung vom 9. Januar 
1883 Zahl 31 412/1 verfiigte, dafi nach dem Tode 
des Kmetenhausáltesten keine Erbteilung stattfinden 
kann, da von einem individuellen Eigentumsrechte 
und Erbrechte der einzelnen Familienmitglieder einer 
Kmetenzadmga keine Rede sein kann. 

Das Recht des Grundherrn beziiglich der Kmeten- 
ansàssigkeit besteht, solange das Kmetenverhàltnis 
dauert, regelmàfiig und hauptsàchhch nur in der 
Berechtigung, vom Kmeten den ihm gebiihrenden 



Emrich Pryda von Kaorimsky: 


Anteil der Emte — Haq*) — zu fordera. In der 
Regel betrágt dieser Ernteanteil ein Drittel, in 
manchen Gegenden und von manchen Bodenertrags- 
gattungen, z. B. vom Gemiise, auch nur einen vierten 
oder fiinften Teil, von der Heuerate hingegen mancher- 
orts auch die Hálfte. Der Grundherr kann nicht be- 
stimmen, welche Grundstiicke der Kmet bearbeiten 
mufi, und welche Saaten er sáen soll, — jedoch ist der 
Kmet verpflichtet, die Grundstiicke nach landes- 
iiblichen Wirtschaftsbegriffen ordentlich zu bewirt- 
schaften. Er darf aber die Liegenschaften zu keinen 
anderen als zu landwirtschaftlichen Zwecken 
verwenden. Eine gewerbliche oder industrielle Ver- 
wertung des Kmetengrundes ist nicht gestattet. 
Obrigens darf auch der Miriéeigentiimer im Sinne 
des osmanischen Grundbesitzgesetzes vom 7. Ramazan 
1274 ohne behòrdliche Bewilligung die Erde der 
Miriéliegenschaften zu solchen Zwecken nicht ver- 
wenden. Es ist ihm zum Beispiel verboten aus der 
Erde der Miriéliegenschaften Ziegel zu brennen. 

Wenn der Kmet ein Grundstiick seiner Ansássigkeit 
lánger brachliegen láfit, als es iiblich ist, — ein zwei- 
jáhriges Brachliegen ist fast allgemein iibUch, — so 
kann ihn der Grundherr im behòrdlichen Wege zur 
Bearbeitung veranlassen unter Androhung des Ver- 
lustes des Kmetenrechtes. Im Sinne des Grund- 
besitzgesetzes vom 7. Ramazan 1274 wiirde iibrigens 
der Grundherr auch selbst das Miriéeigentumsrecht 
auf ein Grundstiick verlieren kònnen, welches mehr 
als drei Jahre nicht bearbeitet wird. Das Kmeten- 
recht erlischt aufierdem auch dann, wenn die Kmeten- 
familie derart zusammenschmilzt, dafi sie nicht 
imstande ist, die Kmetenansássigkeit im landes- 
iiblichen Sinne zu bewirtschaften. Wenn beispiels- 
weise nur die Witwe oder unmiindige, fiir die Feld- 
arbeit noch nicht taugliche Kinder am Kmetengut 
verbleiben, so kann der Grundherr deren Entfernung 

"*) Haq,'aráb., das Recht, die GerecBtsame des Grundherm. 



Dos bosoische Agrarsystemi’ 


173 


verlangen, da der Zweck, der dem Kmetenverhált- 
Tiisse zugrunde liegt, nicht mehr erfiiUbar ist. Auch 
eine teilweise Abstiftung, die behòrdliche Abnahme 
eines Teiles der Kmetenansássigkeit von der Kmeten- 
familie, kann gefordert werden, wenn die Kmeten- 
zadruga zur Bearbeittmg sàmtlicher Liegenschaften 
liicht geniigende Familienmitgheder besitzt. Endhch 
kann das Kmetenverhàltnis durch freiwilhgen Ver- 
zicht seitens des Kmeten erlòschen. Der Kmet katìn 
nàmhch die Ansàssigkeit freiwilhg verlassen, mufi 
jedoch im Sinne der Seferverordnung seine dies- 
beziighche Absicht bei Beendigung der Drescharbeit 
nach der Haqabgabe dem Grundherrn kundgeben, 
da er sonst zur Schadloshaltung dem Grundherrn 
gegeniiber verhalten werden kann. 

Die Kmetenansàssigkeit bildet eine wirtschafthche 
Einheit und soll alle jene Kulturgriinde umfassen, 
welche zu einer Bauernwirtschaft gehòren, deren 
TJmfang jedoch weder gesetzhch, noch gewohnheits- 
rechthch nàher bestimmt ist. Urspriinghch diirften 
in osmanischer Zeit zu einer Kmetenansàssigkeit wohl 
nur Grundstiicke in jenem Umfange angehòrt haben, 
die durch ein Zugtierpaar bearbeitet werden konnten, 
worauf die tiirkische Benennung der Kmetenansàssig- 
keit deutet, die tiirkisch Tschiftlyk genannt wird, 
vom Worte Tschift, das Paar, das Zugtiergespann. 
Heute gibt es aber Kmetenansàssigkeiten in verschie- 
denster GròBe, von 5 ha bis zu 50 ha, — 'das Wort 
Tschiftlyk, das auch heute noch allgemein gebràuch- 
lich ist, hat nur mehr historische Bedeutung. 

Das Kmetenrecht, das Gegenstand der ‘ grund- 
búcherhchen Eintragung ist, seitdem im Jahre 1884 
mit dér Einfiihrung der Grundbiicher in Bosnien und 
der Herzegowina begonnen wurde, die jetzt bereits 
làngst iiberall bestehen, ist unveràuBerlich. Die 
Kmetenfamihe kann es weder durch Vertràge an 
andere Personen iibertragen, noch ist eine testa- 
mentarische Werfiigung des einzelnen Familienmit- 



174 


Bmnch Pryda von Kaurimsky: 


gliedes oder eine Erbfolge ab intestato mòglich. 
Das Kmetenrecht kann auch nicht Gegenstand einer 
Exekution fiir die Schulden der Kmetenzadruga sein, 
fur welche nur die in ihren Besitz iibergegangenen 
Friichte, ihr Vieh und die iibrigen Mobilien gepfàndet 
werden kònnen, natiirlich auch Immobilien, wenn 
die einzelnen Familienmitglieder solche aufierhalb 
der Kmetenansássigkeiten besitzen. Wohl kann aber 
die Kmetenansàssigkeit fiir Schulden des Grundherm 
zum exekutiven Verkauf gelangen, in welchem Falle 
die betreffende Kmetenzadruga ein Vorkaufsrecht 
besitzt; sie kann die bei der Feilbietung durch den 
Meistbietenden erstandene Kmetenansàssigkeit um 
das gebotene Meistgebot fiir sich beanspruchen. Das 
Kmetenrecht bzw. die Kmetenansàssigkeit darf auch 
nicht geteilt werden. Weder der Grundherr darf sie 
ohne Einwilligung der Kmetenzadruga teilen, noch 
diirfen die Mitglieder der Familiengemeinschaft ohne 
Bewilligung des Grundherrn eine Teilung untereinander 
vornehmen. 

Das Verhàltnis zwischen Grundherr und Kmet ist 
das denkbar schlechteste. Der Kmet betrachtet den 
Grundherrn als einen Usurpator, der von ihm will- 
kiirlich die Abgaben fordert, wàhrend die Kmeten- 
ansàssigkeit eigentlich sein, des Kmeten, unbeschrànk- 
tes Eigentum bilden sollte, und wartet auf Erlòsung 
von den ihm vermeinthch gewaltsam durch den 
tiirkischen Eroberer aufgedrungenen Pflichten. So- 
lange nxm aber dieses Verhàltnis andauert, trachtet 
er wenigstens, dem Grundherrn mòglichst wenig an 
Abgaben leisten zu miissen, und bestellt deshalb nur 
so viel von den Grundstiicken des Kmetengutes, als 
unumgànglich zur Erhaltung der Kmetenfamilie not- 
wendig ist, und wie\ael gerade bearbeitet werden mufi, 
um das Kmetenrecht nicht zu verlieren. Wenn es 
nur halbwegs mòglich ist, làfit der Kmet Grund- 
stiicke fiir Weidezwecke brachliegen und widmet 
sich mehr der Viehzucht, bei welcher der Grund- 



Das bosnìsche Agrarsystem. 


175 

herr keinen Anteil hat; denn er ist nur berechtigt, 
von den Friichten des Bodens Abgaben zu fordern, 
nicht auch vom Viehzuwachse. Die Viehzucht, mei- 
stenteils Schafzucht, wird aber auf die denkbar primi- 
tivste Weise betrieben, eine Stallfutterung findet 
nirgends statt. Das Vieh befindet sich Sommer und 
Winter unter freiem Himmel auf der Weide; nur in 
der strengsten Winterzeit dient meistenteils Maisstroh 
oder áhnhches als Futter. Zu einer Stallfiitterung kann 
sich der Kmet schon deshalb nicht entschhefíen, da 
von der Heuernte auch eine Haqabgabe an den Grund- 
herm zu entrichten ist, — in manchen Gegenden 
betràgt sie sogar die Hàlfte der Ernte. Aus demselben 
Gmnd verhàlt sich der Kmet auch ablehnend gegen 
jede intensivere Bewirtschaftung seiner Grundstucke, 
da durch ein besseres Ernteergebnis sowohl die Ab- 
gaben an den Gmndherrn als auch die òffenthchen 
Abgaben erhòht werden wiirden, insbesondere die 
Zehentsteuer, die bereits unter osmanischer Ver- 
waltung die Hauptsteuer bildete. Nach seiner Mei- 
nung wiirde ihm nicht so viel verbleiben, um fiir die 
intensivere Arbeit belohnt zu sein und um die In- 
vestitionskosten, die er iibrigens gewòhnhch nicht 
erschwingen kann, rentabel erscheinen zu lassen; 
auBerdem befiirchtet er auch, dafi sich bei einer 
eventuellen Ablòsung des Kmetenrechtes der Ab- 
lòsungspreis erhòhen wiirde, wenn er die Kmeten- 
griinde verbessert. Die Zehentpauschalierungssteuer, 
die vor ethchen Jahren an Stelle der Zehentabgabe 
getreten ist, wird zwar nicht mehr nach dem je- 
weihgen Emteergebnisse bemessen, wie es bis dahin 
der Fall war. Die Zehentabgabe, die unter osmanischer 
Verwaltung vom faktischen Emteergebnisse abge- 
messen und in natura entrichtet wurde, hat die Okku- 
pationsverwaltung schon im Jahre 1879 in eine 
Geldsteuer umgewandelt. Vor der Ernte wurde am 
Felde eine Schàtzung vorgenommen, der zehnte Teil 
der schàtzungsweise bestimmten Ernte wurde nach 



Emrioh Pi^da von Kaurímaky: 


176 

den Marktpreisen in Geld umgerechnet und mufite 
vom Steuerzahler — die Zehentsteuer entrichtet der 
Kmet, — im Herbst bezahlt werden. Die Zehent- 
pauschalierungssteuer hingegen belastet die Grund- 
stucke mit der Zehentsteuer nach dem mòglichen 
Durqhschnittsertrage ohne Rucksicht darauf, ob 
das betreffende Grundstuck faktisch bearbeitet wurde 
oder nicht; die Zehentsteuer wird demnach jetzt als 
Grundsteuer eingehoben, nicht als Ernteabgabe, wie 
bisher. Diese Bemessungsart der Steuer kònnte wohl 
auf die Bewirtschaftung g^nstig einwirken, wenn der 
bosnische Bauer infolgedessen verhalten werden 
kònnte, wenigstens alle jene Grundstucke zu bearbei- 
ten, fùr welche die Zehentsteuer bezahlt werden mufi; 
— es ist nur sehr fraglich, ob insbesondere der Kmet 
in der Dage sein dùrfte, das zur besseren Bewirtschaf- 
tung erforderliche Kapital aufzubringen. Nachdem 
die Kmetenzadruga kein unbewegliches Eigentum be- 
sitzt, das bewegliche aber auch nicht viel wert ist, 
so ist es schwer, an einen reellen Kredit zu denken. 
Der cinzige Kredit, der den Kmeten bei den Dorf- 
wucherern zur Verfùgung steht, ist kurzfristig und 
wirkt verderbend. 

Das Kmetenverháltnis hindert aber auch jeden 
gròfìer angelegten Meliorationsplan (z. B. Entwásse- 
rungen u. á.), da die Verteilung der Investitionsspesen 
und der Erhaltungskosten zwischen den Anrainern, 
wenn sich darunter Kmetengrundstùcke befinden, oft 
unùberwindliche Schwierigkeiten bereiten. Der Grund- 
herr will regelmáfiig nur im Verháltnisse seines Emte- 
anteiles zu diesen Easten beitragen, regelmáfìig also 
mit nicht mehr als einem Drittel bei dér Investierung 
und der Erhaltung partizipieren, wáhrend der Kmet 
von einer Verbessemng aus dem bereits erwàhnten 
Grunde ùberhaupt nichts wissen wiU, da zu befùrchten 
sei, dafi der Grundherr bei einer eventuellen Ablòsung 
den Ablòsungspreis erhòhen wùrde, wenn die Grund- 
stùcke einen gròfìeren Wert erhalten, wodurch dìe 



Das bosnische Agrarsystem. I77 

Ablòsung, auf die der Kmet immer hofft, natiirlich 
nur erschwert werden wurde. 

Je unhaltbarer das Kmetensystem ist, umso wich- 
tiger erscheint die Ablòsungsfrage, die sich heute 
noch auf dem schon unter osmanischer Verwaltung 
geltendem Prinzipe der freiwilligen Ablòsung be- 
findet, d. h. vom WiUen des Grundherm abhángt, 
der auch den Ablòsungspreis bestimmt. Will der 
Kmet den oft ubermàfiigen Preis nicht bezahlen, so 
kann von einer Ablòsung eben keine Rede sein. Der 
Grundherr verhált sich aber prinzipieU gegen die 
Ablòsung: erstens deshalb, weil er doch auf bequeme 
Weise ein stándiges und sicheres Einkommen hat, 
solange das Kmetenverháltnis besteht; hauptsáchUch 
aber deshalb, weil er immer mit der Mòglichkeit 
rechnet, dafi die Kmetenfamilie vom Kmetengrunde 
abgestiftet werden kònnte, oder dafi sie ausstirbt und 
die Kmetenansàssigkeit ihm dann als freier Begluk- 
gmnd zufallen wiirde. Auch sind die Grundherren 
natiirlich bestrebt, das Abstiftungsrecht mòghchst 
zu erweitera. Zur Ablòsung kommt es deshalb regel- 
màfiig nur dann, wenn der Grundherr aus finanziellen 
oder anderen Griinden gezwungen ist, oder wenn 
ihn dazu FamiUen- oder àhnUche Rucksichten be- 
wegen, seinen Besitz aufzugeben, wobei er immer 
auf die BereitwilUgkeit des Kmeten, einen hòheren 
Preis zu bezahlen, rechnen kann. Beim Kmeten ist 
der Drang nach individueller Eigentumsfreiheit grofi; 
die Unerfahrenheit in der Geldwirtschaft lassen ihn 
deshalb nur zu oft dazu verleiten, dafi er Verpflich- 
tungen iiberaimmt, welchen er nicht imstande ist 
nachzukommen. Man darf daraus jedoch keinesfalls 
den Schlufi ziehen, dafi der Kmet zugrunde ginge, 
weil er Freibauer wurde; sondern man mufi den 
òfters eintretenden wirtschaftlichen VerfaU des frei 
gewordenen Kmeten den Umstànden zuschreiben, 
unter welchen und wie die Ablòsung erfolgte. Vor 
allem wàre es unbedingt notwendig, dafi der Ab- 


Balkan-Rcvtie. IV, 


12 



Bmrích Fryda von Kaurímsky: 


178 

lòsungspreis von der Behòrde bestimmt oder doch 
behòrdlich kontrolliert werde. Bei einem absolut 
oder relativ zu hohen Ablòsungspreise wáre es rat- 
samer, die Ablòsung zu verhindern, als den geld- 
wirtschaftlich vollkommen unerfahrenen Kmeten den 
Gefahren auszusetzen, die ihn oft erbarmungslos 
erfassen und vernichten. Bei der Preisbestimmung 
fiir die Ablòsung sollte aber nur jener Wirtschafts- 
wert in Betracht kommen und bezahlt werden, der 
vom Grundherrn durch die Ablòsung entáuBert wird. 
Heute fordert der Grundherr als Ablòsungspreis all- 
gemein den vollen Wert der ImmobiUen der Kmeten- 
ansássigkeit, der aufìerdem oft noch in einer ganz 
willkiirlichen Hòhe bestimmt wird. Der Kmet mufì 
deshalb seine Kmetenansássigkeit vom Grundherm 
so abkaufen, als ob es sich um Liegenschaften handeln 
wiirde, mit welchen er bis dahin in keinerlei Ver- 
bindung stand, iiber die der Gmndherr unbeschránkt 
nach Beheben verfiigen konnte. Der Gmndherr hat 
aber — wie erwáhnt — solange das Kmetenverháltnis 
besteht, hauptsáchlich nur das Recht auf die 
Abgaben eines Teiles des Ernteertrágnisses. 
Gegenstand der Ablòsung diirfte demnach nur der 
wirtschaftliche Wert dieses Rechtes sein. Die Be- 
rechnung dieses Wertes wiirde wohl keine uniiber- 
windlichen Schwierigkeiten bereiten, da man auf 
Gmnd eines im Bargeld berechneten Jahresdurch- 
schnittseinkommens ein Kapital feststellen kònnte, 
das dem Wirtschaftswerte der Haqberechtigung des 
Gmndherra entsprechen wiirde. Aufìerdem wáre 
noch eine Entschádigung fiir den Entgang der Mòg- 
lichkeit zu entrichten, dafì das Kmetenverháltnis 
durch irgendeinen Grund erlòschen kònnte, wodurch 
der Gmndherr iiber die Kmetengmndstiicke ein freies 
Verfiigungsrecht erlangen wiirde, da mit dieser Mòg- 
lichkeit jeder Gmndherr rechnet, die aber durch die 
Ablòsung aufhòren wiirde. Dieser kapitalisierte 
Wirtschaftswert der grundherrlichen Rechte 



Das bosxiische Agrarsystem. 


179 


und Anwartschaften sollte als Grundlage ftir 
den Entschádigungsanspruch des Grund- 
herrn bei der Ablòsung betrachtet werden. 
Beim heutigen einseitig seitens der Grundherm ein- 
gefiihrten Prinzipe der Bezahlung des ganzen Wertes 
der abzulòsenden Kmetenansàssigkeit, muB der Kmet 
fast regelmáfiig sogar mehr bezahlen, als die Kmeten- 
liegenschaften wert sind; er bezahlt gewòhnhch einen 
,,Liebhaberpreis‘‘, den der Gmndherr von keinem 
anderen Káufer erhalten kònnte. Der Kmet bezahlt 
ihn aber teilweise, weil er die Scholle seiner Ahnen 
als Eigentumer besitzen will, teilweise, da er der 
Geldwirtschaft unkundig die volle Tragweite der 
ubemommenen Verpflichtungen nicht kennt. 

Statistisch ist es zwar nicht festgestellt, welche 
Gesamtfláche Bosniens und der Herzegowina zum 
Kmetengrunde gehòrt; wenn man jedoch die Kmeten- 
ansássigkeit durchschnittlich mit 10 ha annimmt, 
so wurde die Gesamtfláche der Kmetenliegenschaften 
bei III 000 Kmetenfamihen mehr als den dritten 
Teil des gesamten der Landwirtschaft gewidmeten 
Bodens betragen, der mit ca. 25 000 qkm berechnet 
ist^), was auch dem Verháltnisse der Zahl der Kmeten- 
familienmitgheder von rund 650 000 im Vergleiche 
zu der iibrigen landwirtschaftlichen Bevòlkerung von 
rund 1000000 Personen entspricht*). Eine allgemeine 
Ablòsung des Kmetenverháltnisses, die zu einer ge- 
deihhchen Entwicklung des Landes unbedingt not- 
wendig ist, mul 3 demnach eine ganze Umwálzung des 
bosnischen Agrarsystems zur Folge haben. Der wirt- 
schaftlich schwáchere Kmet wáre dabei besonders zu 
schiitzen, was nicht nur durch behòrdliche Feststellung 

‘) Die Gesamtfláche Bosniens vind der Herzegowina betràgt 
51027 qkm, von welcher auf Wàlder 26104 qkm entfallen, auf 
Ackerland iis^oqkm, Gàrten 543 qkm, Wiesen 3991 qkm, Wein- 
gàrten 62 qkm, Hutweiden 7870 qkm. 

*) Die Zahl der Bevòlkerung betrug im Jahre 1910 insgesamt 
I 898 044; von diesen waren mit Dandwirtschaft i 643 201 bescháftigt, 
im Kmetenverhàltnisse befanden sich von ihnen 650 664. 



l8o Emrich Fryda von Kaurimsky: 

eines gerechten Ablòsungspreises zu geschehen hàtte, 
sondem auch durch andere Mafinahmen, einer ganzen 
wirtschaftlichen Erziehungsmethode, die nicht nur 
der Kmet benòtigt, sondern oft auch der Gmndherr. 
Viele mohammedanische Gmndherren haben námlich 
weder einen Beruf noch ein anderes Vermògen aufier 
etlicher Kmetenansássigkeiten, die ihnen die nòtig- 
sten, wenn auch nur sehr diirftigen, aber stàndigen 
Existenzmittel bieten. Dennoch wiirden von den 
rund 10 ooo Gmndbesitzem, die Kmeten haben, 
verhàltnismàfiig nur wenige diu-ch die Kmetenab- 
lòsung wirtschaftlich bedroht sein, und zwar meisten- 
teils deshalb, weil sie nicht gewohnt sind zu arbeiten, 
wàhrend von den iiiooo Kmetenfamilien in àufierst 
driickenden wirtschaftlichen Verhàltnissen minde- 
stens 90 % leben. Aufier der Ermòglichung der Ab- 
lòsung zu einem gerechten Preis, den der loszu- 
kaufende Kmet zu bezahlen imstande ist, miifite ihm 
vor allem ein billiger langfristiger Kredit nicht nur 
fiir den Ablòsungsbetrag, sondern auch zur Beschaf- 
fung der nòtigsten landwirtschafthchen Geràte, eines 
kleinen Viehstandes usw. eingeràumt werden; dann 
miifite er in Genossenschaften oder àhnlichen Orga- 
nisationen eine wirtschaftliche Erziehung und eine 
wirtschaftliche Stiitze finden, durch landwirtschaft- 
hche Wanderlehrer in der Eandwirtschaft belehrt 
werden u. à. m. Durch die Mòglichkeit, ein billigeres 
Darlehen zum Ablòsungszwecke zu erhalten, das dem 
loskaufenden Kmeten seit dem Jahre 1911 gesetzhch 
zugesichert wurde, ist die Kmetenfrage natiirlich 
nicht gelòst, wenn auch die Kmetenablòsung vielleicht 
in etwas rascherem Tempo vor sich gehen diirfte. 
Der Schwerpunkt der Frage hegt aber nicht darin, 
wie viele Kmeten sich loskaufen, sondern wie die 
Ablòsung vollzogen wird, und ob der losgekaufte 
Kmet die iibernommenen Lasten tragen und als 
Freibauer existieren kann. 

Der kmetenfreie bebaute Grund steht, abgesehen 



Das bosniscbe Agrarsystem. 


l 8 l 


.von den Grundstucken der Toten Hand, des Waqfs, 
teilweise im freien Besitze des Grundherrn als 
Begluk; der gròBte Teil wird aber von der ubrigen 
landwirtschaftlichen Bevòlkerung, von den Frei- 
bauem und Kolonisten bebaut. Die kmetenfreien 
Gmndstiicke stehen aber nicht in vollkommen freiem 
Eigentum dieser Dandwirte; denn — wie bereits 
erwáhnt — gehòren die Gmndstiicke des flachen 
Landes in Bosnien und der Herzegowina der Kate- 
gorie des Miriégrundes an, dessen Obereigentiimer 
der Staat ist, woraus fiir den Miriéeigentiimer 
verschiedene Eigentumseinschránkungen erwachsen. 
Durch Vertráge kann der Miriéeigentiimer zwar heute 
schon sein Eigentumsrecht frei iibertragen, nachdem 
durch das bosnische Gesetz vom 29. Dezember 1912 
die Bestimmung des osmanischen Gmndbesitzgesetzes 
vom 7. Ramazan 1274, die zu jeder Transaktion eine 
staatíiche BewiUigung forderte, aufgehoben wurde; 
testamentarisch kann der Miriéeigentiimer jedoch mit 
seinem Eigentume keineswegs verfiigen. Nach seinem 
Tode erben den Besitz der Reihe nach die durch das 
osmanische Gesetz vom 17. Mucharem 1284 (1867) 
bemfenen Erben: die Kinder, Enkel, Eltern, die 
Geschwister (vollbiirtige, halbbiirtige, vàterlicherseits, 
miitterlicherseits) und der iiberlebende Ehegenosse. 
Sind solche Erben nicht vorhanden, so fàllt das 
Miriégmndstiick dem Staate anheim, der es einer 
anderen Person verleiht gegen Bezahlung der Tapu- 
gebuhr, die heute ca. 60 % des Schàtzungspreises 
betragen soll*. Dasselbe tritt auch dann ein, wenn 
der Miriéeigentiimer sein Gmndstiick drei Jahre 
hindurch ohne gesetzlichen Entschuldigungsgmnd 
nicht bewirtschaften sollte. Eine bedeutende Ein- 
schrànkung des freien Immobiliarverkehres liegt femer 
im Voilcaufsrechte des Eigentiimers von Baulich^ 
keiten und Pflanzungen, die im Sinne des zitierten 
osmanischen Gmndbesitzgesetzes nicht immer dem 
Eigentiimer des Gmndstiickes gehòren miissen, — 



i 82 


Bmrìch Fryda von Kaurimsky: 


und im Vorkaufsrechte des bediirftigen Bewohners 
des Dorfes, in welchem sich die betreffende ver- 
àuBerte Diegenschaft befindet. Die Vorkaufsberech- 
tigten kònnen gegen Erlag des Kaufpreises, den der 
Kàufer bezahlte, die verkaufte Diegenschaft fur sich 
beanspruchen und den freien Verkauf bzw. Kauf 
verhindem. Endlich ist auch der exekutive Verkauf 
von Miriéliegenschaften insofern eingeschránkt, als 
der Verkauf nicht stattfinden kann, wenn ein drei- 
jàhriges Reinertrág^is dieser Liegenschaften geniigt, 
um die Schuld samt Nebengebiihren zu begleichen. 
Aufierdem darf der Miriéeigentiimer seine Mirié- 
gmndstiicke nicht ganz nach Belieben benutzen tmd 
bewirtschaften. Er ist nur Eigentiimer der Ober- 
flàche und darf ohne besondere Bewilligung weder 
die Erde der Gmndstiicke zu industriellen Zwecken 
verwenden, noch ist er Eigentiimer der Mineralien, 
die sich in der Erde befinden, was im Sinne des 
Scheriatsrechtes bei Mineralien, die sich in Mulk- 
grundstiicken vorfinden, der Fall ist. Ohne behòrd- 
liche Bewilligung darf gewòhnlich auch die Kultur 
des Grundstiickes nicht geàndert werden, insbesondere 
untersagt das osmanische Gmndbesitzgesetz die Um- 
wandlung von Àcker in Obst- und Weingárten. Gebàude 
und Báume soUen auch ohne besondere BewiUigung 
nicht errichtet werden u. à. m. Gebàude, Bàume und 
Pflanzungen, die ohne eine solche Bewillig^ng er- 
richtet wurden, kònnen durch drei Jahre von der 
Behòrde entfemt werden; nach Ablauf dieser Frist 
oder wenn die Bàume bereits Friichte getragen haben, 
gehen sie ins Eigentum des Erbauers oder Pflanzers 
iiber, der beziigUch des Gmndstiickes, auf welchem 
sie sich befinden, sogar ein Vorkaufsrecht hat, wenn 
es veráufiert wird oder dem Staate auf Gmnd des 
HeimfaUsrechtes zufáUt. Diese Gebáude und Baume 
bilden aber ein voUes, freies MuUceigentum des 
Erbauers bzw. des Pflanzers, auf welches der Staat 
kein Obereigentumsrecht besitzt, wenn sie sich auch 



Das bosnische Agrarsystem. 


183 

auf Miriégmndstucken befínden und werden nach 
den Grundsatzen des scheriatsrechtlichen Erbrechtes 
vererbt, das ganz andere und viel weitere Verwandt- 
schaftskreise zur Erbfolge beruft als die im Gesetze 
vom 17. Mucharem 1284 beziiglich der Miriégrund- 
stucke berufenen Verwandten und auch testamen- 
tarische Verfugungen zuláfit. 

Einen betràchtlichen Teil der gesamten Boden- 
fláche Bosniens und der Herzegowina bilden die 
Hutweiden, Mera, und die Gemeindewálder, Baltahk, 
die zusammen 7870 qkm umfassen. Auf den Gemeinde- 
wiesen diirfen nur die Bewohner eines oder mehrerer 
bestimmter Ortschaften ihr Vieh weiden lassen; nur 
sie haben auch das Recht, in den Gemeindewaldungen, 
meist mit Gestriipp bewachsenen Waldparzellen, Holz 
zu fàllen. Im Sinne des osmanischen Grundbesitz- 
gesetzes soll aber der Bewohner der betreffenden 
Ortschaft auf der Gemeindewiese nur jenes Vieh und 
den natiirlichen Nachwuchs desselben weiden, das er 
„bisher geweidet hat“, — das Vieh jedoch, welches 
er auf andere Weise anschafft, darf nur dann die 
Gemeindewiese beniitzen, wenn es ohne Beeintràch- 
tigung des Viehstandes der iibrigen weideberechtigten 
Ortsbewohner mòglich ist. Unter denselben Voraus- 
setzungen kann auch der neue Ansiedler sein Vieh 
weiden lassen, der in der betreffenden Ortschaft ein 
Wohnhaus erbaute. Neben der Kmetenablòsungs- 
frage ist die Regelung und Abgrenzung dieser Ge- 
meindegrundstiicke das wichtigste Problem der bos- 
nischen Eandwirtschaft, dessen Lòsung iibrigens mit 
der Kmetenfrage eng verbunden ist, da auch fiir ein 
Weide- und Holzungsrecht fiir den losgekauften Kmet 
zu sorgen wàre, der jetzt regelmàfiig auf diese Ge- 
meindewiesen und Waldungen kein Recht hat, schon 
deshalb nicht, weil die Kmetenansàssigkeiten, verein- 
zelt in den Bergen liegend, zu keiner „Ortschaft“ 
gehòren, fiir deren Bewohner die Mera und Baltalik 
bestimmt sind. Obrigens ist die ungeregelte Mera- 



Emrích Pryda von Kaurimsky: 


184 

und Baltalikfrage auch ein Hindemis gegen die 
Durchfiihrung bzw. Fortsetzung der Kolonisation, 
und zwar nicht nur der externen, die im Jahre 1905 
eingestellt wurde, sondern auch der internen, die darin 
bestand, dal 3 landlosen oder landarmen bosnischen 
Bauem landesárarischer, kulturfáhiger Gmnd vor- 
erst in der Eigenschaft als Páchter zugeteilt wurde, 
der nach zehn Jahren stándiger Bearbeitung in ihr 
Eigentum iiberzugehen hatte. Infolge des ungeregel- 
ten Verháltnisses beziiglich der Mera- und Baltalik- 
gmndstúcke kam es oft zu Konfhkten zwischen 
Landesàrar und den einzelnen Gemeinden, welche 
die zu Kolonisationszwecken verwendeten Gmnd- 
stiicke fiir sich als Gemeindegrundstiicke bean- 
spmchen und behaupten, daí 3 die betreffenden Gmnd- 
stiicke von alters her im Gemeindebesitze stehen. 
Man entschloB sich deshalb, die interne Kolonisation 
bis zur Regelung dieser Fragen zu verschieben. Die 
externe Kolonisation wurde schon friiher eingestellt, 
meistenteils eben deshalb, um die inteme intensiver 
fòrdern zu kònnen. Im ganzen wurden an Auslánder, 
worunter auch die òsterreichischen und ungarischen 
Staatsbiirger zu verstehen sind, mnd 22 000 ha an 
1817 FamiUen abgegeben. Am meisten sind dabei 
die Polen (830 FamiUen) und Ruthenen (365 FamiUen) 
beteiUgt, die schònsten Kolonien sind aber die der 
Deutschen mit 331 FamiUen in Rudolfstal und 
Windhorst im Kreise Banjaluka und in Franz-Josefs- 
Tal im Bezirke BjeUna. Die Ansiedlung erfolgte nach 
einem genauen Anlageplane, in welchem auch die 
Errichtung von Kirche, Schule, Pfarr- und Gemeinde- 
haus usw. in Riicksicht genommen wurde. Jede 
Ansiedlerfamilie erhielt 10 bis 12 ha Rodegmnd, fiir 
dessen landwirtschaftliche Beniitzung der Kolonist in 
den ersten drei J ahren keinen Pacht zu bezahlen hatte, 
wàhrend, vom vierten Jahre angefangen, jàhrUch vom 
Hektar i Kr. als Pachtzins entrichtet werden muBte. 
Wenn der Kolonist jedoch die Gmndstiicke ordentUch 



Das bosnìsche Agrarsjstem. 


185 

bearbeitete und auch sonst in keiner Weise ein An- 
stand gegen ihn vorlag, so konnten die ihm zuge- 
' wiesenen Grundstiicke, falls der Kolonist die bosnisch- 
herzegowinische Landesangehòrigkeit erworben hatte, 
ohne Entgelt in sein Eigentum iiberlassen werden, 
— natiirlich erwarb er nur das friiher besprochene 
Miriéeigentumsrecht. AuBerdem wurde auch das er- 
forderhche Bauholz fiir Wohn- und Wirtschafts- 
gebáude aus den árarischen Forsten unentgeltUch 
verabfolgt. Obzwar die auswártigen Kolonisten von 
den einheimischen bosnischen Bauern als Eindring- 
linge betrachtet werden, haben sie doch durch die 
vorgeschrittene Wirtschaftsweise oft auf ihre Nach- 
barschaft vorteilhaften Einflufi genommen und bei 
den heimischen Elementen, insbesondere bei der 
katholischen und serbisch-orthodoxen Bevòlkerung, 
Nachahmungen hervorgerufen. 



Allgcmcínc Úbcrsicht* 


Dic deutsch-tiirkischen Vcrtrige. 

I. Dic Vcrhandlunccn Im Dcutschcn Rcichsta{c. 

In Anbetracht der historischen Bedeutung der abgeschlossenen Ver- 
tràge geben wir zunàchst wòrtlich nach dem amtlichen stenographi- 
schen Bericht des Reichstags die Verhandlungen in der Plenarsitzung 
vom lo. Mai 1917 wieder (S. 3197 u. flg.): 

Pràsident: Wir treten in die Tagesordnung ein. Erster und zwei- 
ter Gegenstand der Tagesordnung ist die 

erste und eventuell zweite Beratung der zwischen dem 
Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche in 
Berlin am ii. Januar 1917 unterzeichneten Vertràge, 
nàmlich 

a) eines Konsularvertrages, 

b) eines Vertrages iiber Rechtsschutz und gegenseitige Rechts- 
hilfe in búrgerlichen Angelegenheiten, 

c) eines Auslieferungsvertrages, 

d) eines Niederlassungsvertrages, 

e) eines Vertrages ùber die gegenseitige Zufùhrung von Wehr- 
flùchtigen und Pahnenflùchtigen der Land- und Seestreit- 
kràfte, 

f) eines Vertrages ùber die Anwendung des deutschen Kon- 
sularvertrages auf die deutschen Schutzgebiete, 

g) eines Vertrages, betreffend die Anwendung des Vertrages 
ùber Rechtsschutz und gegenseitige Rechtshilfe in bùrger- 
lichen Angelegenheiten auf die deutschen Schutzgebiete 

sowie die 

erste und eventuell zweite Beratung des Gesetzes zur 
Ausfùhrung der am ii. Januar 1917 zwischen dem 
Deutschen Reíche und dem Osmanischen Reiche ab- 
geschlossenen Rechtsvertràge (Nr. 755 der Druclcsachen). 

Als Kommissare sind angemeldet: 
der Kaiserliche Geheime Legationsrat Dr. Simons, der Kaiserliche 
Geheime I/egationsrat Wedding und der Kaiserliche Geheime 
Ober-Regierungsrat Dronke. 

Ober diese Vertràge eròffne ich die erste Beratung, indem ich vor- 
schlage, daQ wir beide Gegenstànde verbinden. Das Haus ist damit 
einverstanden. 

Ich gebe das Wort dem Herm Staatssekretàr des Auswàrtigen 
Amts. 

Zimmermann, Wirklicher Geheimer Rat, Staatssekretàr des 
Auswàrtigen Amts, BevoUmàchtigter zum Bundesrat; Meine Herren, 



Die deutsch-tiirkùchen Vertr^e. 


187 

■die Rechtsvertr^e zwischen Deutschland und der Tùrkei vom 
II. Januar dieses Jahres, die der Herr Reichskanzler Ihnen teils zur 
Genehmigung, teUs zur Kenntnisnahme mitgeteilt hat, sind ihrem 
wesentlichen Inhalte nach juristisch-technischer Natur. Ihre Begriin- 
dung nach dieser Richtung hin will ich dem Herrn Direktor der Rechts- 
abteilung meines Amtes iiberlassen, der die Verhandlungen mit den 
turkischen Herren Delegierten gefiihrt und zum AbschluB gebracht hat. 

Die Vertràge haben aber ùber ihren sachlichen Inhalt hinaus noch 
eine hohe politische Bedeutung. Ich darf mir erlauben, Ihnen hierùber 
einige Ausfiihrungen zu machen. Wie Sie wissen, verfolgen die Ver- 
tráge den Zweck, das sogenannte System der Kapitulationen zu 
ersetzen, das die Verhàltnisse der I^emden in der Tùrkei seit Jahr- 
hunderten geregelt hat. Urspriinglich mehr ein AusfluQ der Tatsache, 
daC die Angehòrigen der christlichen europàischen Màchte auf dem 
tiirkischen Boden nur geduldet wurden und in ihren rechtlichen und 
wirtschaftlichen Beziehungen sich selbst ùberlassen waren, haben sich 
die Kapitulationsrechte im Laufe der Jahre durch eine Reihe von 
Vertràgen zu Privilegien ausgewachsen, die den Fremden in der Tùrkei 
eine bessere Stellung sicherten, als sie die Landesangehòrigen dort 
besaCen. Diese Bevorzugung der Fremden wurde immer mehr als 
eine Verletzung der natìonalen Wiirde der Tùrkei empfunden, nament- 
lich seitdem Japan die Befreiung von der Konsulargerichtsbarkeit 
durchsetzte und als erste GroCmacht nichtchristlicher Kultur in den 
Verein des europàischen Vòlkerrechts aufgenommen wurde. 

Dazu kam der Umstand, daO die Tiirkei durch die Umwàlzungen des 
Jahres 1908 zu einem Verfassungsstaat geworden war und infolge- 
dessen die in den Kapitulationen liegende Be.schrànkung der Souve- 
rànitàt geradezu unertràglich erschien. Man kann wohl mit voUem Recht 
sagen, dafl schon vor Ausbruch dieses Weltkrieges die Befreiung von 
den Kapitulationen von dem ganzen Osmanischen Volke einhellig ge- 
fordert wurde. Diese Stimmung machten sich unsere Feinde zunutze. 
um der Gefahr eines Anschlusses der Tùrkei an die Zentralmàchte 
durch das Angebot des Verzichts auf die Kapitulationen zu begegnen. 
Es ist bekannt, daB die klardenkenden imd zielbewuBten Leiter der 
tùrkischen Politik aus diesem Angebot eine fùr unsere Feinde sehr 
tìberraschende Folgerung zogen; sie erklàrten, dafl die ttìrkische Neu- 
tralitàt nicht kàuflich sei, dafl aber die Kapitulationen mit der jetzigen 
staatsrechtlichen Lage der Ttìrkei und der ttìrkischen Souverànitàt 
unvereinbar seien, und dafl sie infolgedessen diese Kapitulationsrechte 
einseitig mit Wirkung vom i. Oktober 1914 aufhòben. 

Wenige Monate spàter traten die Tiirken als Bundesgenossen an 
unsere Seite. Sie haben sich von diesem Augenblick an als treue 
Waffenbrtìder bewàhrt 

(Bravo!) 

und durch ihre glànzende Tapferkeit Erfolge erzielt, von denen viele 
Seiten in den Annalen dieses Weltkrieges ruhmvoU berichten. 

(Bravo!) 

Die deutsche Regierung konnte die einseitige Aufhebung der Kapitu- 
lationen vom Standpunkte des Vòlkerrechts nicht als wirksam an- 
erkennen; denn die Rechte, welche den Deutschen auf Grund des 
bisherigen Systems zustanden, waren durch Vertr^e verbrieft. Wohl 



Allgememe Cbersicht: 


i88 

aber erkannte Deutschland an, daC die Befreiung von den Fesseln der 
Kapitulationen fiir die Tiirkei das vomehmste, ja vielleicht das einzige 
Kriegsziel ist; denn die Tiirkei ist ebensowenig wie Deutschland in 
diesen Weltkrieg hineingezogen, um seine Nachbam zu zerschmettem, 
um fremde Lander zu erobem, und fremde Vòlker politisch und wirt- 
schaftlich niederzuschlagen, sondem lediglich, um im Klreise der an- 
deren Vòlker frei und sicher leben zu kònnen. Hierzu bedarf sie eines 
Rechtszustandes, der es den pwlitischen Agenten habsiichtiger Machte 
in Zukimft unmòglich macht, unter dem Deckmantel der Kapìtula- 
tionen ganze Provinzen der Tiirkei zu insurgieren und auf den Zerfall 
des Osmanischen Reiches hinzuarbeiten, wie es die russischen Vertreter 
in Armenien, die englischen in Mesopotamien und die franzòsischen in 
Syrien getan haben. 

Dafl die Tiirken dieses Kriegsziel erreichen, dazu will ihnen Deutsch- 
land nach Kráften helfen. Dies erfordert nicht allein die Treue, die 
wir unseren Bundesgenossen schuldig sind; es liegt auch in unserem 
eigensten Interesse. Denn vor allen anderen Màchten mufi ganz be- 
sonders Deutschland aus wirtschaftlichen imd politischen Gesichts- 
pimkten Wert darauf legen, dafi die ihm verbiindete und befreundete 
Tiirkei sich in Zukuuft kraftvoll und selbstàndig entwickeln katm. 

Wenn die Kaiserliche Regiemng daher auf den Wunsch der tiir- 
kischen Regierung, in Verhandlungen ùber die Beseitigung der Kapi- 
tulationen einzutreten, bereitwillig eingegangen ist, so ist es doch ohne 
weiteres klar, dafi sie sich niit dieser Negative nicht begni^en konnte. 
Es ist nicht leicht, Jahrhunderte alte Ordnungen einseitig zu besei- 
tigen; sie mùssen durch neue Ordnungen ersetzt werden, die dem bLs- 
herigen Zustand, so sehr sie sich auch von ihm imterscheiden, doch 
sorgfàltig Rechmmg tragen und dem Mifiverstàndnis und der WiIIkùr 
in Zukimft nach Mòglichkeit vorbeugen. Die Reichsleitung glaubt, 
durch die Ihnen vorgelegten Vertràge diese Aufgabe gelòst zu haben. 

Auf welchem Wege man ziun Ziele gelangt ist, wird Ihnen nun- 
mehr von sachverstàndiger Seite auseinandergesetzt werden. Im Inter- 
esse der weiteren Pflege der guten und freundschaftlichen Beziehungen 
zu der eng verbùndeten Tùrkei, im Interesse unserer beiderseitigen 
Kriegsziele bitte ich Sie, meine Herren, den Ihnen vorliegenden sieben 
Vertràgen nunmehr mòglichst bald imd mòglichst einhellig Hire 
Genehmigung erteilen zu wollen. 

(Lebhaftes Bravo.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Direktor im Auswàrtigen Amt 
Dr. Kriege. 

Dr. Kriege, Wirklicher Geheimer Rat, Direktor im Auswàrt^en 
Amt, stellvertretender Bevolhnàchtigter zum Bundesrat: Meine Her- 
ren, die Aufgabe, die den deutschen und den tùrkischen Delegierten 
bei den Verhandlimgen ùber das Ihnen jetzt vorliegende Vertrags- 
werk gestellt war, erwies sich deshalb als besonders schwierig, weil 
nicht nur der neu zu schaffende Rechtszustand von dem bisherigen 
gnmdsàtzlich abwich, sondem auch die deutschen und die tùrkischen 
Rechtsanschauimgen in wichtigen Punkten auseinandergehen. 

Das sogenannte Kapitulationssystem, das, soweit Deutsch- 
land in Betracht kommt, auf dem preufiisch-tùrkischen Vertrage von 
1761 beruht und in dem deutsch-tùrkischen Handelsvertrag von 1890 



Die deutsch-tùrkischen Vertráge. 


189 

:aiisdriicklich aufrecht erhalten ist, gewàhrt den Deutschen in der 
Tiirkei. ebenso wie den Angehòrigen der iibrigen Kapitulationsmàchte, 
eine privilegierte, gewissermafien exterritoriale SteUung. Diese be- 
steht im wesentlichen darin, dafi die Angehòrigen der Kapitulations- 
màchte mit gewissen Ausnahmen nicht der tùrkischen, sondem der 
■eigenen Gerichtsbarkeit unterstehen, und daC die Konsuln, die diese 
< 5 erichtsbarkeit ausùben, Rechte und PrivUegien geniefien, wie sie 
nach allgemeinem Vòlkerrechte nur diplomatischen Vertretern ge- 
wàhrt zu werden pflegen. 

Nach dem Kapitulationsrecht unterliegen Rechtsstreitigkeiten 
zwischen Deutschen der ausschUefilichen Jurisdiktion ihrer Konsuln; 
aber auch Fremde, die einen Deutschen verklagen wollen, haben sich 
zu diesem Zwecke an den deutschen Konsul zu wenden. Rechts- 
streitigkeiten zwischen Deutschen und Tùrken mùssen allerdings vor 
den tùrkischen Gerichten anhàngig gemacht werden; doch waren auch 
hier die deutschen Interessen durch das konsularische AssLstenzrecht 
gewahrt, wonach ein Urteil gegen einen Deutschen, um rechtskràftig 
imd voUstreckbar zu werden, der Unterschrift des bei den Verhand- 
lungen zugezogenen deutschen Konsularbeamten bedurfte. Vòllig 
ausgenommen von der deutschen Jmtsdiktion bUeben mu: die Grund- 
stùckssachen, bei denen seit Jahrzehnten von den Grofimàchten die 
tùrkische Gerichtsbarkeit als ausschUefiliche anerkannt war. 

Auch auf dem Gebiete des Strafrechts brauchen die Deutschen 
nach dem Kapitulationsrecht im aUgemeinen mu- vor dem deutschen 
Richterkonsul Recht zu nehmen. Die tiirkische Gerichtsbarkeit tritt 
aUerdings ein, soweit es sich mn eine Verletzimg tùrkischer Rechts- 
gùter handelt; aber auch in diesem FaUe wird die VoUstreckung der 
Untersuchungshaft und der Strafhaft von den Konsuln in Anspruch 
:genommen. 

In weitem Umfang sind femer die Konsuln der Kapitulations- 
màchte fùr die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 
zustàndig; insbesondere sind sie fùr ihre Angehòrigen die Vormimd- 
schafts- und die Nachlafirichter. Daneben fimgieren sie, obwohl dies 
mit der Konsulargerichtsbarkeit nicht zusammenhàngt, fùr ihre An- 
gehòrigen als Notare und Standesbeíunte. 

Wie auf dem gerichtUchen, so sind auch auf dem polizeilichen 
Gebiete die Angehòrigen der Kapitulationsmàchte in der Tùrkei 
vielfach eximiert. So kònnen sie beispielsweise ohne Genehmigung 
ihrer Konsuln nicht durch die tùrkischen Behòrden des Landes ver- 
wiesen werden. 

Von besonderer Wichtigkeit endUch sind die auf den Kapitulationen 
beruhenden wirtschaftlichen Privilegien der Fremden. Die 
Kapitulationsmàchte nehmen fùr ihre Angehòrigen das Recht in An- 
spmch, dafi ihnen SteuerpfUchten nur auferlegft werden dùrfen, so- 
weit dies von den Màchten ausdrùcklich anerkannt ist. Auch die 
Wareneinfuhr in der Tùrkei war an bestimmte, lU'sprùngUch sehr 
niedrige Zollsàtze gebimden, die erst alhnàhlich unter Zustimmmig 
der Kapitulationsmàchte erhòht worden sind. 

Meine Herren, man steUe sich vor, dafi ein solches System auf 
Deutschland Anwendimg fànde, dafi beispielsweise Franzosen und 
Englànder in Deutschland Privilegien in Anspmch nehmen kòimten 



190 


AUgemeine Cbetsicht: 


wie die Angehòrígen der Kapitulationsmáchte in der Tiirkei, und man 
wird begreifen, welch ein gnmdsàtzlicher Unterschied zwischen dem 
deutschen Fremdenrecht und dem Kapitulationsrechte besteht, an- 
dererseits aber auch, wie verbittemd derartige Vorrechte imd Privi- 
legien auf die Landesangehòrigen wirken miissen. Deim wàhrend in 
anderen Làndem im allgeineinen die Landesangehòrígen die bessere 
Stellung haben, muQten die Tiirken es auf ihrem eigenen Gebiet mit 
ansehen, wie die Fremden ihnen gegeniiber eine weitaus bevorzugte 
Stellrmg einnahmen. Die Hauptfordenmg der tiirkischen Delegierten 
war deim auch, dafl das neue Vertragsrecht auf der Grundlage des all- 
gemeinen europàischen Vòlkerrechts sowie der vollkommenen Gleich- 
heit und Gegenseitigkeit aufgebaut werden miisse. 

Diese Forderung ist von der Kaiserlichen Regierung als berechtigt 
anerkannt und in dem ganzen Vertragswerk lo^ral durchgefiihrt wor- 
den. Wie die Herren aus den einzelnen Bestinimungen der Vertràge 
ersehen werden, sind der Tiirkei gegeniiber in keinem Punkte Rechte 
fiir unsere Konsuln und unsere Angehòrígen verlangt worden, die wir 
nicht auch den tiirkischen Konsuhi imd den tiirkischen Staatsangehò- 
rígen bewilhgt haben. Ohne dieses Entgegenkommen wàren die Ver- 
handlungen von vomherein zum Scheitera verurteilt gewesen. 

Wie war es nun mòglich, auf dieser Gmndlage die deutschen Inter- 
essen zu wahren, die bisher durch die Kapitulationen sichergestellt 
waren ? Es ist ja einleuchtend, dafl nicht ohne Grund in der Tiirkei 
wie in anderen Làndera mohammedanischer Kultur das System der 
Personahtàt der Geríchtsbarkeit, wie es auch in den alten deutschen 
Volksrechten herrschte, gegeniiber dem modemen Sj^tem der Terri- 
toríahtát der Geríchtsbarkeit so lange standgehalten hat. Stàrker als 
in anderen Làndem ist ja in mohammedanischen Staaten das 
Rechtsleben mit religiòsen Anschauungen und Einrich- 
tungen durchsetzt, die eine vòlhge GleichsteUung der Fremden 
und der Einheimischen erschweren. Dieser Eigenart der osmanischen 
Kultur muflte auch unter dem neuen Sjrstem Rechnung getragen 
werden. 

Das ist zimàchst in umfassendem Mafle auf dem Gebiete der Zivil- 
justiz geschehen. Hier sind die Eheangelegenheiten und die 
sonstigen Angelegenheiten des Famihenrechts der turkischen Geríchts- 
barkeit nach wie vor entzogen worden, da diese hierbei Normen wiirde 
anwenden mtissen, die mit den abendlàndischen Anschauungen kaum 
vereinbar wàren. In der Tat nimrat auch die tiirkische Staatsgewalt 
selbst in derartigen Angelegenheiten eine staatliche Geríchtsbarkeit 
gar nicht in Anspmch; sie úberlàflt diese vielmehr selbst fiir ihre 
eigenen Untertanen der Geríchtsbarkeit der geistlichen Behòrden. 
Das gleiche wie fiir die Familienangelegenheiten gilt fiir die Fragen 
der Geschàftsfàhigkeit, insbesondere der Entmiindigimg, da auch 
solche Fragen in der Tiirkei vielfach anders als in Deutschland beur- 
teilt werden. So ist fiir alle diese Angelegenheiten die heimische Ge- 
ríchtsbarkeit als ausschlieflliche bestehen geblieben — wohlgemerkt 
aber eine Geríchtsbarkeit, die in Deutschland au^eiibt wird, imd nicht 
eine neue Konsulargeríchtsbarkeit. Wenngleich auf diese Weise un- 
seren Angehòrígen ein gewisser Mehraufwand an Zeit und Kosten ver- 
lusacht wird, so ist doch der Vorteil, den sie dnbei erreichen, ein ganz 



Die deutsch-tiirkischen Vertràge. 


I9I 

iiberwiegender; denn sie unterstehen in diesen fiir ihr persónUches 
Leben so ùberaus wichtigen Fragen nach wie vor richterlichen Be- 
hòrden, die ihnen voUes Verstandnis entgegenbringen imd nach deut- 
schen Normen Recht sprechen. 

Auf dem Gebiete des Strafrechts hat der Ausliefenmgsvertrag 
der Verschiedenheit der rechtlichen und sittlichen Begriffe insofem 
Rechnung getragen, als in die Liste der Auslieferungsdelikte 
verschiedene Vergehen imd Verbrechen aufgenommen sind, die nur 
in dem einen oder dem anderen Lande als besonders straffallig er- 
scheinen. AUerdmgs ist die Aufnahme in diese Liste so lange nur 
theoretisch, als der Grundsatz der identischen Norm der Auslieferung 
entgegensteht, das heiCt, solange nicht die Straftat von beiden 
Rechtssystemen unter Strafe gesteUt ist. Die Turkei hat aber auf 
dem Gebiete gewisser Sittlichkeitsdelikte. die hier besonders in 
Frage kommen, das Zugestandnis gemacht, daB sie hier auch ùber 
den Rahmen der identischen Norm hinaus die Auslieferung be- 
wiUigen wiU. 

Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind den 
deutschen Konsuln auch nach dem Wegfall der Kapitulationen weit- 
gehende Befugnisse verblieben, so daB sie ihre Fiirsorge fùr unsere 
Angehòrigen ausùben kònnen, ohne mit der Landesgewalt in Konflikt 
zu kommen. Die Rechte, die hier unseren Konsuln in der Tùrkei und 
ebenso natùrlich den tùrkischen Konsuln in Deutschland bewUligt 
worden sind, finden sich in drei Artikeln des Konsularvertrages, die, 
wie man wohl sagen darf, drei Sondervertràge von groBer Bedeutung 
enthalten; es sind das ein Notariatsabkommen, ein Vormundschafts- 
abkommen und ein NachlaBabkommen. 

Zimàchst ist im Artikel 15 des Konsularvertrages ein Notariats- 
abkommen entlialten. Danach hat der Konsul voUe Notariatsbefug- 
nis fùr Rechtsgeschàfte unserer Angehòrigen unter sich sowie fùr 
Geschàfte, die in Deutschland zur Ausfùhnmg kommen, darùber hin- 
aus auch noch fùr eine Reihe anderer FàUe. Ein Vorbehalt ist fùr 
Grundeigentimi in der Tùrkei gemacht worden; doch kommt auch 
dieser Vorbehalt in Wegfall bei dem wichtigen Akte der Testaments- 
errichtung. 

Das zweite Abkommen ist im Artikel 18 des Konsularvertrages ent- 
halten und betrifft das Vormundschafts- und Pflegschafts- 
recht. Hier ist dem deutschen Konsul im allgemeinen die Stellung 
des Vormundschaftsrichters verblieben, so daB er sich gerade auf 
diesem wichtigen Gebiet unserer Angehòrigen in gleicher Weise wie 
bisher annehmen kann. Besondere Vorsorge muBte getroffen werden, 
um die naheUegenden Kompetenzkonflikte mit den Landesbehòrden 
zu vermeiden, die sich namentlich auf dem Gebiete der Entmùndigvmg 
und bei der Verwaltung unbeweglichen Mùndelvermògens ergeben 
kònnen; wie dies im einzelnen geschehen ist, werden die Herren aus 
den Bestimmimgen des Artikel 18 ersehen haben. 

Der wichtigste der drei Untervertràge endlich ist das im Artikel 19 
enthaltene NachlaBabkommen. Nach diesem Vertrage steht den 
Konsuln in Ansehung der Nachlàsse von Reichsangehòrigen das Recht 
zu, die Sicherung und Inventarisierung der Erbschaft herbeizufùhren, 
femer das Erbschaftsvemiògen zu verwalten, die NachlaBgláubiger 



Allgemeine Ubersicht: 


192 

aufzurufen, die Erben zu vertreten und ihnen Erbscheine auszustellen, 
endlich den NachlaQ an die Erben auszuantworten. Die Landes- 
behòrden haben ein gewisses Mitwirkimgsrecht, das sich verstárkt, 
soweit osmanische Staatsangehorige als Miterben oder Glàubiger an 
dem NachlaB beteiligt sind. Auch enthàlt der Vertrag eine wichtige 
Aasnahine von dem sonst zur Anwendung kommenden deutschen 
biirgerlichen Rechte in Ansehung solcher Erbschaften, die in der 
Tiirkei liegendes Grundeigentum umfassen. Hier hielt die tiirkische 
Regienmg daran fest, daB solches Grundeigentum nach tiirkischem 
Rechte imd imter tiirkischer Gerichtsbarkeit reguliert werden miis.se- 
Da es sich in diesem Punkte mn darum handelte, das bereits bestehende 
Recht aufrecht zu erhalten, haben wir insoweit nachgegeben. DaB eine 
solche Anwendung eines doppelten Erbrechts an sich moglich ist, hat 
bereits der deutsch-russische NachlaBvertrag bewiesen, der auf der- 
selben Gnmdlage aufgebaut ist. 

Das ganze hier geschilderte System des Rechtsschutzes der Deut- 
schen in der Turkei, dem selbstverstàndlich ein entsprechender Rechts- 
schutz der Tiirken in Deutschland gegenubersteht, hat nun zur Vor- 
aussetzung, daB den beiderseitigen Staatsangehòrigen in dem Gebiete 
des anderen Teiles ein weitgehendes Niederlassungsrecht zur 
Seite steht. Denn ohne das Recht des Aufenthaltes und der Nieder- 
lassimg wiirden alle Bestimmungen iiber den Rechtsschutz so gut wie 
illusorisch gemacht werden kòimen. Hierin liegt die besondere Be- 
deutimg des deutsch-tiirkischen Niederlassungsvertrages. Die Be- 
stinunimgen dieses Vertr^es sind im wesentlichen unseren Nieder- 
lassimgsvertràgen mit den Niederlanden und der Schweiz nachgebildet, 
gehen aber in wesentlichen Punkten iiber diese Vorbilder hinaus. Der 
deutsch-tiirkische Niederlassungsvertrag begriindet nicht nur fiir na- 
tiirliche Personen ein umfassendes Recht der Niederlassung und des 
Aufenthaltes; er gewàhrlebtet nicht nur den beiderseitigen Ange- 
hòrigen auf dem Gebiete des anderen Teiles die iibUchen Befreiimgen 
von gewissen staatsbiirgerlichen Pflichten, die eng rait den staats- 
biirgerlichen Rechten zusamiuenhàngen, sondem er regelt zugleich die 
Rechtsstellung der kommerziellen, industriellen imd finanziellen Ge- 
sellschaften des einen Landes im Gebiete des anderen, xmd feraer die 
in der Tiirkei besonders schwierige Frage der Enteignungen und niili - 
tàrischen Requisitionen. Endlich ordnet er die Fiirsorge fiir Mittel- 
lose und Hilfsbedùrftige sowie die Ausweisimg làstiger Personen in 
einer der geographischen und kultiu-ellen Eigenart der beiden Lànder 
entsprechenden Weise. 

Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag iiber die gegenseitige Zu- 
fiihrung von Wehrfliichtigen und Fahnenfliichtigen ein. Er 
koimte in den Kreis der Rechtsvertràge aufgenonunen werden, weil 
das politische und miUtàrische Biindnis zwischen den beiden Làndera 
eine niilitàrische Hilfsleistung, wie sie in einem solchen KarteUvertrag 
Uegt, im beiderseitigen Interesse empfahl. VorbUder fiir derartige 
Vertràge fiuden sich in friiheren Kartellvertràgen, die wir mit anderen 
Staaten geschlossen haben. Der deutsch-tiirkische Vertr^ konnte aber 
wesentlich einfacher gestaltet werden, da er sich in vielen Beziehungen 
an die Bestimnumgen des gleichzeitig abgeschlossenen AusUeferungs- 
vertrages anlehnen durfte. Seine SondersteUung zeigt sich auch 



Die deatsch-tiirkischen Vertráge. 


193 


darin, daB fiir ihn eine kiirzere, námlich eine zehnjàhrige, Dauer vor- 
gesehen ist als fiir die anderen Vertráge, die mit zwanzigjàhriger Frist 
abgeschlossen sind. 

Allen diesen sogenannten Hauptvertràgen treten nun Nebenver- 
tràge zur Seite, welche die entsprechenden Rechtsmaterien fiir die 
•Beziehimgen unserer Schutzgebiete zu der Tiirkei regeln sollen. Zwei 
dieser Nebenvertrage, nàmlich der Vertrag iiber die Anwendung 
desKonsuIarvertragessowieiiber die Anwendung des Rechts- 
schutz- und Rechtshilfevertrages, liegen diesem hohen Hause 
zur Zustimmmig vor. Denn beide Vertr^e greifen nach gewisser 
Richtung in das kraft Reichsgesetzes geltende bùrgerliche Recht der 
Schutzgebiete ein und fallen daher imter die Vorschrift des Artikel 11 
Absatz 3 der Reichsverfassung. 

Im ùbrigen enthalten diese Vertràge gewisse Sonderbestimmungen 
ùber den Rechtsschutz der Mohammedaner, und zwar sowohl 
der Mohammedaner unserer Schutzgebiete, die in der Tùrkei leben, 
wie umgekehrt der mohammedanischen Tùrken, die sich in den Schutz- 
gebieten aufhalten. Wàhrend nàmlich, wie ich auszufùhren die £hre 
hatte, die yerschiedenen deutschen und tùrkischen Rechtsanschau- 
ungen es notwendig machten, auf dem Gebiete des Familienrechts 
und des Erbrechts die Angehòrigen des einen Teiles von der Gerichts- 
barkeit des anderen Teiles auszunehnien, liegen die gleichen Grùnde 
fùr mohammedanische Staatsangehórige nicht vor. Sowohl die Mo- 
hammedaner unserer Schutzgebiete in der Tùrkei wie die tùrkischen 
Mohammedaner in den Schutzgebieten finden daselbst eine Gerichts- 
barkeit vor, die ihren rechtlichen und sittlichen Anschauungen ent- 
spricht; deshalb kann hier der Eandesgerichtsbarkeit auch die Be- 
handlung der sonst der heimischen Gerichtsbarkeit vorbehaltenen 
Materien unbedenklìch ùberlassen werden. 

Meine Herren, die kurze Ubersicht, die ich Ihnen hier gegeben habe, 
wird Ihnen den Umfang des Vertragswerkes und die Schwier^keiten 
seines Abschlusses vor Augen gefùhrt haben. In der Tat sind noch 
niemals zwrischen zwei Nationen die Rechtsbeziehungen zu gleicher 
Zeit in so eingehender und erschòpfender Weise geregelt worden. M»t 
diesem Umfang der Aufgabe und dem groíien Unterschied der auszu- 
gleichenden Rechtssysteme waren aber die von den Delegierten zu 
ùberwindenden Schwierigkeiten noch nicht abgeschlossen. Es kam 
dazu, daO wir entsprechend einem von der Reichsleitimg seit geraumer 
Zeit fùr Rechtsvertràge beobachteten Grundsatz das ganze Ver- 
tragswerk nicht in der bisher ùblichen franzòsischen Diplomaten- 
sprache, sondem in den beiderseitigen Landessprachen ab- 
schlieúen woUten. 

(Bravo!) 

Selbstverstàndlich kam es darauf an, dem Sinne und dem Wortlaut 
nach eine voUstàndige Ubereinstimmung der Texte herzusteUen, um 
dadurch kùnftige Meinungsverschiedenheiten nach MògUchkeit zu 
vermeiden. Sie kònnen sich denken, wie schwierig es ist, bei zwei von 
Grund aas so verschiedenen Sprachen vńe der deutschen und der 
tùrkischen eine solche Ubereinstimmung zu erzielen. Wir haben zu 
diesem Zwecke hervorragende Kenner der tùrkischen Sprache und 
des turkischen Rechtes zugezogen, imd wir mòchten glauben, auf diese 

Balkas-Revuc. IV, 3 . <3 



AHgemeine Ubersicht: 


194 

Weise mit dem tiirkischen Texte nach gewisser Richtnng vielleicht 
• eine neue tiirkische Rechtssprache geschaffen zu haben. Grolie Miihe 
machte auch die HersteUung eines vòUig korrekten Druckes des 
tiirkischen Textes. Hier haben uns MitgUeder der tiirkischen 
Botschaft sowie unsere Reichsdruckerei vortreffUche Dienste ge- 
leistet. 

Meine Herren, die KaiserUche Regierung hat das Vertragswerk auf 
dem Boden des aUgemeinen VòUcerrechts und der voIUcommenen 
Gegenseitigkeit durchgefiihrt, in der festen Zuversicht, daC die be- 
freundete Tilrkei die von ihr mit aller Entschiedenheit untemommenen 
Reformen auf dem Gebiete der Geset^ebung und der Rechtspflege 
zimi gliickUchen Ende bringen wird. Sie verbindet damit die Hoff- 
nung, der verbiindeten Tiirkei zugleich ein Muster fiir die Regelung 
ihrer Rechtsbeziehimgen mit den iibrigen Machten zu geben sowohl 
mit den Màchten, mit denen wir im Biindnis stehen, als auch mit den 
neutralen Staaten und letzten Endes auch mit unseren jetzigen Fein- 
den. Die KaiserUche Regienmg hegt die Cberzeugung, daC das so 
geschaffene neue Reclit die Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten 
auf eine gesunde imd den beiderseitigen Interessen Rechnung tragende 
Grundlage stellen und daC unter diesem Rechte die Tiirkei als wahr- 
haft freie und selbstàndige Macht in einer friedUchen Staatengemein- 
schaft ihre besonderen Gaben und Kráfte entfalten wird, nicht zuletzt 
zu Nutz imd Frommen des verbiindeten Dfutschen Reichs. 

(Eebhafter BeifaU.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Spahn. 

Dr. Spahn, Abgeordneter (Zentrum): Meine Herren, meine poU- 
' tischen ń’eunde haben sich dahin schliissig gemacht, den uns in der 
Drucksache 755 vorgelegten Vertràgen zwischen dem Osma- 
nischen Reich imd dem Deutschen Reich ihre Zustimmung zu 
erteilen. Nach den Darlegimgen, die wir soeben vom BundeSratstische 
aus gehòrt haben, habe ich keinen AnlaC, auf Einzelheiten dieser Ver- 
tràge einzugehen. Ich habe dies um so weniger, als die Vertràge durch 
uns und imsere Beratung nicht eine Abànderung erfahren kònnen, wir 
sie vielmehr unveràndert annehmen miissen. Es ist hingewiesen auf 
den Wert, den diese Vertràge fiir die Rechtsentwicklimg in der Tiirkei 
haben. Es ist hingewiesen auf die Besonderheiten, die diese Vertràge 
niit der Tiirkei haben gegeniiber Vertràgen, die wir bereits mit anderen 
Staaten abge.schlossen haben, deren letzter ja von uns mit Bulgarien 
abgescldossen worden ist. 

Meine Herren, den Wunsch hegen wir, daC diese Vertràge der 
Tiirkei den Gewinn in bezug auf ihre innere Gestaltung bringen mògen, 
den sie von dem AbschluG dieser Vertràge erhofft. Wir hoffen aber 
auch, daC die Vertràge den Deutschen, die sich in der Tiirkei aufhalten, 
diejenige politische, religiòse, kulturelle, wirtschaftliche Bewegungs- 
freiheit sichem, die ihnen durch die Bestimmungen der tiirkischen 
Verfassimg gewàhrleistet sind. 

Die Vertràge sind eine Fmcht des Biindnisses, das zwischen ims 
und der Tiirkei besteht, imd das mit dem Blute der beiderseitigen Heere 
besiegelt ist. Wir hoffen, daC diese Vertràge fiir die Dauer dieses 
Biindnisses eine starke Stiitze sein werden. 

(Beifall im Zentnun.) 



Die dentsch-tiirkischen Vertràge. 


195 

Meine Herren, wir haben aus diesen Gesichtspunkten heraus den 
Wunsch, unsere Zustinimung der Tiirkei auch dadurch wertvoU zu 
machen, daB wir diese Vorlagen mòglichst schneU erledigen. Ich hoffe, 
daú das am heutigen Tage endgiiltig geschehen kann. 

(Lebhafter BeifaU im Zentrum.) 

Prásident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Landsberg. 

Landsberg, Abgeordneter (Sozialdemokrat): Meine Herren, meine 
politischen Freunde, die den Anspruch eines jeden Volkes auf Freiheit 
anerkennen, gònnen es dem tiichtigen, kráftigen tiirkischen Volke von 
ganzem Herzen, daC es durch Abschiittelung der Kapitulationen, 
die es vom Auslande abhángig machten, Herr im eigenen Lande wird. 

(Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) 

Wir begliickwiinschen unsere tùrkischen Verbùndeten dazu, daB es 
ihnen gelingt, sich von lástigen und drùckenden Fesseln zu befreien, 
die das tiirkische VoUc bisher an der vollen Entfaltimg seiner staat- 
lichen Kraft gehindert haben, und wir hoffen, daB vmsere tiirkischen 
Bundesgenossen recht bald in der Lage sein werden, uns diese unsere 
Glùckwiinsche zurùckzugeben. 

(Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) 

Meine Herren, die tiirkischen Staatsmànner sind sich bewuBt, 
daB umfassende Reformen der Verwaltung ihres Staates nòtig sind, 
wenn nicht die Aufhebung der Kapitulationen zu einer Schadigimg der 
nicht tiirkischen Bewohner des tiirkischen Reiches fùhren soll. Wir 
trauen ihnen die Kraft zu, der Aufgabe gerecht zu werden, zu deren 
Losung sie berufen sind. 

Wenn ich mm zu einigen der Vertráge noch einige besondere Be- 
merkungen zu machen mich anschicke, so bedaure ich auBerofdent- 
lich, daB wir nicht in der Lage sind, an Einzelheiten der Vertrage 
Anderungen zu treffen. Kònnten wir das, so wùrden wir Abanderungs- 
antràge stellen. Wir mùssen aber die Vertràge, wie sie uns vorliegen, 
im ganzen annehmen oder ablehnen. 

Zur Annahme eines der uns vorhegenden Vertràge kònnen sich 
meine politischen Freunde nicht verstehen. Das Lst der Ausliefe- 
rungsvertrag. Er zàhlt in Artikel 2 die strafbaren Tatbestànde auf, 
bei deren Vorhemdensein jeder der vertragschlieBenden Staaten be- 
rechtigt ist, vom anderen die AusUefenmg eines flùchtigen Delin- 
quenten zu verlangen. In Artikel 3 wird dann gesagt, daB eine Aus- 
lieferung wegen politischer Verbrechen imd Vergehen nicht statt- 
findet. Das wird aber wieder eingeschrànkt durch den letzten Satz, 
wonach anarchistische Verbrechen oder Vergehen nicht als 
politische Straftaten anzusehen sind. Nun bitte ich Sie, meine 
Herren, mir zu sagen: Ist ein einziger von Ihnen in der Lage, die Be- 
griffe ,,Anarchie‘‘ und ,,anarchistisches Verbrechen" zu definieren? 
Bisher haben noch alle reaktionàren Regierungen die Gepflogenheit 
gehabt, Gegenbewegimgen, die sie durch ihre eigene Tàtigkeit hervor- 
gerufen haben, als anarchistisch und die Wortfùhrer dieser Bewe- 
gungen als Anarchisten zu bezeichnen. Hàtten wir den ims vorliegen- 
den Ausliefenmgsvertrag mit Abdul Hamid geschlossen, so wùrde er 
auf Gnmd desselben von uns die Ausliefenmg von Mànnem verlangt 
haben, die wir kùrzlich hier in Berlin als Gàste begrùBt haben. Mit 
derart unklaren Begriffen darf man in Vertràgen nicht operieren. 

13 * 



Allgemeine Obersicht: 


196 

Man mache doch den einfachen Unterschied zwischen gemeinen imd 
pohtischen Verbrechen, der vollstandig klar ist imd die beiden ver- 
tr^schUeBenden Staaten vòllig sichert, zumal da doch kein Mensch 
daran denkt, Verbrechen, deren Veriiber sich ein pwhtisches Màntel- 
chen umhàngen, um gemeine Instinkte zu verdecken, als politische 
Verbrechen zu bezeichnen. Niemandem ist es bisher eingefallen, die 
sogenannten Anarchisten Stelhnacher und Kammerer e tutti quanti 
als politische Verbrecher zu bezeichnen. 

Da der uns vorliegende Auslieferungsvertrag die im hòchsten MaOe 
unklare Anarchistenklausel enthàlt, die dazu fúhren kann, daB 
ein Schutz wirkhcher pohtischer Verbrecher nicht besteht, sind wir 
nicht in der Lage, dem Ausheferungsvertrage zuzustimmen. 

Meine Herren, ich habe noch ein anderes Bedenken gegen den 
Auslieferungsvertrag, das aber hoffenthch durch eine Erklàtung vom 
Regienmgstisch beseitigt wird. Der Artikel 28 des Vertrags besagt; 
Die im Artikel 2 aufgefiihrten Verbrechen und Vergehen, deret- 
wegen die Auslieferung zwischen den vertr^schheCenden Teilen 
begriindet ist, kònnen jederzeit durch Vereinbarung der Regie- 
rungen beider Teile mit der MaOgabe ergànzt werden, daO auf 
die hinzugefiigten Verbrechen und Vergehen dieser Ver- 
trag ebenso Anwendimg findet, als ob sie in Artikel 2 aufgefiihrt 
wàren. 

AJso die Liste der zu dem Ausheferungsverlangen berechtigten Ver- 
brechen und Vergehen, die im Artikel 2 aufgefiihrt sind, kann ver- 
làngert werden diuch Abreden der Regienmgen, denen die Parlamente, 
also auch der Deutsche Reichstag, nicht zuzustimmen brauchen. Nun, 
meine Herren, halte ich es fur selbstverstàndlich, daO auf diesem Wege 
nicht etwa das, was am Artikel 3 des Vertrages gut ist, beseitigt werden 
kann. Die beiden Regierungen sind auf Grund der ihnen im Artikel 
28 ertehten VoUmacht also nicht etwa befugt, nachtràghch zu verein- 
baren, daO auch wegen pohtischer Verbrechen und Vergehen die Aus- 
lieferung verlangt werden darf. Ich halte, wie gesagt, diese Auslegung 
fiir ganz selbstverstàndlich, aber ich wiirde es doch gem sehen, wenn 
ihre Richtigkeit vom Regierungstische aus bestàtigt wiirde. 

Meine Herren, Kritik miissen meine pKjlitischen Preimde femer an 
dem uns vorliegenden Niederlassungsvertrag iiben, und zwar 
deshalb, weil er es bei der bisherigen Rechtlosigkeit des Fremden im 
Deutschen Reich in vollem Umfange belàOt. Der Artikel 5 des Ver- 
trages besagt: 

Durch die Bestimmungen der Artikel i—4 
—der Artikel also, die das Recht der Niederlassung von Angehòrigen der 
beiden vertragschheCenden Lànder im anderen Lande gewàhrleisten — 
wird nicht beriihrt das Recht jedes vertragschlieCenden Teils, 
Angehòrigen des anderen Teils die Niederlassung oder den Auf- 
enthalt zu untersagen aus Griinden der inneren oder àuCeren 
Sicherheit des Staates. 

Mit anderen Worten: Es bleibt bei dem Rechte der Polizei, den so- 
genannten ,,iastigen Uberlàufer" auszuweisen, ohne daO ihm rechtlich 
Gehòr gewàhrt wird. 

Meine pxjhtischen Freunde sind nun der Ansicht, daO die Polizei- 
allmacht, die hier wieder einmal befestigt oder doch nicht einge- 



Die deutsch-tiirkischen Vertráge. 


197 

schránkt wird, endlich hàtte beseitigt werden kónnen und miissen. 
Wir begreifen nicht, weshalb sich nicht die beiden vertragschlieBenden 
Regienmgen gegenseitig das Recht zugestanden haben, daB ein von 
der Polizei ausgewiesener Angehòriger eines ihrer beiden Lànder die 
Befugnis hat, die Nachpriifung der RechtmàBigkeit seiner 
Ausweisung durch eine richterliche Behòrde zu beanspruchen. 
Beide Lànder hàtten davon nur Vorteile, keinen Nachteil. Es wird 
wirklich Zeit, daB mit den bestehenden weitgehenden Befugnissen 
der Polizei, die in zahllosen Fállen zur Vemichtimg der Existenz 
anstàndiger, harmloser Menschen gefiihrt haben, aufgeràmnt wird. 

(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) 

Was haben wir in Deutschland in dieser Beziehung nicht alles erlebt! 
Es sind bei uns Mànner ausgewiesen worden, die durch den Besuch 
politischer Versammlungen ihr Interesse an bestimmten politischen 
Bestrebui^en, die der Polizei miBliebig gewesen sind, zum Ausdruck 
gebracht haben. Es sind Mànner au.sgewiesen worden, die sich einer 
freien Gewerkschaft, um mit dem Herm Reichskanzler zu sprechen, 
einer ,,bewàhrten Organisation", angeschlossen haben. Dem Aus- 
lànder, der sich im Vertrauen auf die Kultur des Deutschen Reichs 
bei uns niedergelassen hat, muB Schutz gegen WiIIkiir gewàhrt werden; 
er darf nicht ausgewiesen werden, ohne daB ein unparteiisches Gericht 
in die I>age gesetzt wird, zu priifen, ob seine Ausweisung im Interesse 
des Deut^hen Reichs notwendig ist. Meine politischen Freunde ver- 
langen dringend, daB nach dem Kriege ein Fremdenrecht geschaf- 
fen wird, das anstàndigen Fremden gestattet, in Deutschland friedlich 
ihren Geschàften nachzugehén, und das sie von der Furcht vor einer 
unbegriindeten Ausweisung befreit. 

(Beifall bei den Sozialdemokraten.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. v. Diszt 
(Glogau). 

Dr. V. Liszt (Glogau), Abgeordneter (Fortschrittl. Volkspartei): 
Meine Herren, auch meine j)oIitischen Freunde tragen keine Bedenken, 
den Rechtsvertràgen zwischen Deutschland und der Tiirkei, soweit 
.sie uns nicht bloB zur Kenntnisnahme, sondem zur verfassungsmàBigen 
Genehmigung vorgelegt sind, diese Genehmigung zu erteilen. Wir haben 
um so weniger Bedenken, als ja in der Tiirkischen Kammer die sàmt- 
lichen Vertràge bereits Ende Màrz die Zustimmung gefunden haben. 

Meine Herren, wir gehen aber einen Schritt weiter. Wir begriiBen 
diese Rechtsvertràge als das àuBere, weithin erkennbare Zeichen der 
nunmehr unbestrittenen und unbestreitbaren Gleichberechtigung der 
Tiirkei mit den anderen Staaten, und wir freuen uns dariiber, daB gerade 
die Freundschaft und das Biindnis zwischen der Tiirkei und dem 
Dentschen Reiche der Tiirkei Gelegenheit gegeben haben, jene ein- 
seitige Aufhebung der Kapitulationen nun in die Form einer 
vòlkerrechtlichen Vereinbarung zu ùberfuhren und ihr so die erfor- 
derliche Sanktion zu verschaffen, nnd daB auf diese Weise das Deutsche 
Reich der Tiirkei die Mòglichkeit gegeben hat, von den Fesseln sich 
zn befreien, die trotz der Aufnahme der Tiirkei in den europàischen 
Màchtekonzem im Jahre 1856 dennoch bis zum Kriege die Tiirkei in 
ihrer Bewegungsfreiheit gehemmt nnd ihre nationale Wiirde und ihre 
politísche Unabhàngigkeit beeintràchtigt haben. 



Allgemeine Ubetsicht: 


198 

Ich mòchte bei dieser Gelegenheit auch den Bevollmàchtigten der 
beiden Staaten, die die langwierige und schwierige Aufgabe gliicklich 
zu £nde gefiihrt haben, unseren Dank aussprechen. 

(Bravo!) 

Wir sind uns alle daruber klar, daQ mit der Aufgabe der konsu- 
larischen Jurisdiktion wichtige Vorrechte und Privilegien des 
Deutschen Reichs und der deutschen Staatsangehòrigen von uns preis- 
gegeben worden sind. Aber ich mòchte hervorheben, diese Beseitigung 
erfolgt nicht bloB dem Deutschen Reich, sondem allen anderen Staaten 
gegeniiber, und wir diirfen wohl aimehmen — es wiirde sich das wohl 
auch aus dem Einfiihnmgsgesetz Artikel i ergeben — daJ 3 die tat- 
sáchlfche Beseitigung, dafi der endgiiltige Verzicht des Deutschen 
Reichs nur gleichzeitig mit der Aufhebung der konsularìschen Juris- 
diktion samtlichen Staaten gegeniiber erfolgen wird. Ich mòchte femer 
darauf hinweisen, gerade gegeniiber den Bedenken, die ira Schofie 
meiner politischen Freunde geltend gemacht worden sind, dafi die 
Jimsdiktion doch nicht blofi eine Lichtseite, sondem auch eine Schat- 
tenseite hat. Allerdings niufi der englische Glàubiger in den Làndem, 
wo die koiisularische Jurisdiktion besteht, den deutschen Schuldner 
vor dem deutschen Konsulargericht verklagen. Umgekehrt mufi aber 
auch der deutsche Glàubiger den englischen Schuldner vor dem eng- 
lischen Konsulargericht verklagen. Ich weifi nicht, wie die Verhàlt- 
nisse nach dem Kriege sich gestalten werden, ob es da nicht fiir unsere 
deutschen Staatsangehòrigen wertvoller ist, selbst im Hinblick auf 
den Verzicht, den wir ausgesprochen haben, nun nicht vor den Kon- 
sulargerichten der niit uns kriegfiihrenden Staaten ihr Recht zu suchen, 
sondem vor deni tiirkischen Gericht, und wir vertrauen auch darauf, 
dafi der Geist und die entschlossene Tatkraft der leitenden Mànner 
der Tiirkei und des ganzen tiirldschen Volkes heute imstande sein 
wird, in kiirzester Frist auch der tiirkischen Gesetzgebung und der 
tiirkischen Rechtspflege auf dem Gebiete des Privatrechts imd des 
Staatsrechtes jene Richtlinien einzupràgen, die der Gesetzgebung, der 
Rechtspflege in den iibrigen Staaten die bestimmende Gestalt gegeben 
haben. 

Die grofie Tragweite der Vertràge im ganzen ist durch die sehr ùber- 
sichtliche Darstellung des Herm Direktors des Auswàrtigen Amts 
vollkommen klargelegt worden, imd es wàre ùberfliissig, liier noch 
irgend etwas hinzufùgen zu wollen. Auf Einzelheiten einzugehen, 
verbietet sich schon durch den Umstand, dafi wir ja nur im ganzen 
Ja oder im ganzen Nein sagen kònnen. Wer von uns hàtte nicht 
in bezug auf diese oder jene Bestimmimg in diesem oder jenem der 
Vertràge mehr oder weniger schwerwiegende Bedenken ? Wir glaubten, 
diese Bedenken zurùckdràngen zu mùssen. In bezug auf die Bedenken, 
die der Herr Kollege Landsberg hervorgehoben hat, mòchte ich nur 
ganz kurz meinen Standpunkt kennzeichnen. Ich glaube, er deckt sich 
mit dera meiner politischen Freunde. Auch ich hatte Bedenken bezi^- 
lich der Fassung des Artikels 3 und des Artikels 28 des Ausliefe- 
r ungsvertrages. Da eine Begriffsbestimmung des politischen Ver- 
brechens — es ist das ein sehr liestrittener. .sehr zweifelhafter Begriff 
— in dem Vertrage fehlt, sind nach dem Muster des mit Parag[uay 
geschlossenen VertTE^es die ana.rchistischen Verbrechen von 



Die deutsch-tiirkischen Vertiàge. 


199 

der Nichtausliefenuig ansgenommen. Das ist allerdings nicht unbe- 
denklich. und wenn uns die Denkschrift darauf aufmerksam macht, 
daQ bei der Abgrenzung des anarchistischen vom politischen Ver- 
brechen wohl jene Gnmdsàtze von den Gerichten angewendet werden 
wiirden, die auf der intemationalen Konferenz zur Bekàmpfung der 
anarchistischen Verbrechen seinerzeit erortert und angenommen worden 
sind, so muB ich fiir meine Person mu: sagen, daB die damaligen Aus- 
einandersetzungen und BeschluBfassungen durchaus nicht voUstàn- 
dige Beruhigung gewàhren kònnen. Aber wir diirfen schUeClich auf 
den gesunden Sinn der entscheidenden Behòrden vertrauen. 

Ich glaube, daB, wenn es auch fùr den Juristen sehr schwer sein 
wird, politische xmd anarchistische Verbrechen voneinander zu imter- 
scheiden, doch schUeBlich in dem einzelnen FaUe das gesunde Rechts- 
gefùhl des Richters die richtige Entscheidung treffen wird. Es kaim 
also fùr ims das Bedenken, das wir haben, den Grund nicht abgeben 
zu einer Ablehnung des ganzen Auslieferur^svertrages. 

Was den Artikel 28 betrifft, so mòchte ich darauf aufmerksam 
machen, daB in der Denkschrift auf Seite 192 ausdrùckUch gesagt ist: 
Die Aufnahme eines politischenVerbrechens und Vergehens 
in den Kreis der die AusUeferungen begrùndenden Straftaten auf dem 
Wege der vorgesehenen Vereinbarung zwischen den beiden Regie- 
nmgen — also unter AusschluB der parlamentarischen Zustimmung — 
ist nach Artikel 3 ausgeschlossen. Wenn das in der Denkschrift 
Gesagte mùndUch uns hier noch wiederholt wùrde, so wàre, wie der 
Herr KoUege Dandsberg hervorgehoben hat, das dagegen vorgebrachte 
Bedenken auch auf seiner Seite beseitigt. 

Auch bezùgUch des Artikel 5 des Niederlassungsvertrags 
stehen, wie ich wohl annehmen darf, meine Freunde grundsàtzlich 
auf dem Standpunkte, den der geehrte Herr Vorredner eingenommen 
hat. Ich mòchte ihn aber darauf aufmerksam machen, daB die Reger 
lung des Fremdenrechts wohl am besten dmch innerstaatliche 
Gesetzgebung, durch ein Reichsgesetz zu erfolgen hat, tmd daB daher 
der Artikel 5 uns zwar den AnlaB geben kann, diesen von uns oft 
betonten Wunsch zu wiederiiolen, nicht aber dem Niederlassvmgs- 
vertrage selber unsere Zustimmimg zu versagen, was ja der Herr 
KoUege Landsberg auch nicht tim will. 

Alle Bedenken, auch die bezùgUch der politischen und anarchisti- 
schen Verbrechen, mùssen meines Erachtens zurùcktreten hinter der 
hohen poUtischen Bedeutimg dieses Systems von Vertràgen, auf die 
ja der Herr Staatssekretàr in seineu einfùhrenden Worten bereits 
aufmerksam gemacht hat. Es wird die Aunahme und die Inkraft- 
setztmg dieser Vertràge den AbschluB von im wesentUchen ùberein- 
stimmenden Vertr^en zwischen der Tùrkei mid unseren anderen Ver- 
bùndeten imd zwischen diesen anderen Verbùndeten imtereinander 
erleichtem, so daB wir so zu einem mitteleuropàischen Recht und zu 
einer mitteleuropàischen Rechtsgemeinschaft gelangen, die 
eine vieUeicht heute noch gar nicht ùbersehbare weitere Entwicklung 
vor sich haben wird. Weiter wird die Atmahme dieser Vertràge ^uch 
die handelspoUtischen Verhandlungen wesentUch erleichtern, die wir 
nunmehr aucli mit der Tùrkei, wenn ich redit imterrichtet bin, .gieich- 
zeitig mit Osterreich-Ungam eingeleitet haben, so daB wir auch als 



200 


AUgemeine Obersicht: 


w i r t s c h a f t s p o 1 i t i s c h e E i n h e i t beim FriedensschluB unseren Willen 
geschlossen dem Willen der Gegner werden gegeniiberstellen kònnen. 

Meine Herren, wir sind in meiner Partei von jeher iiberzeugte und 
warme Anhànger des Biindnisses zwischen dem Deutschen Reiche 
und der Tiirkei gewesen, dieses Biindnisses, das im Kriege entstanden 
und im Kriege bewàhrt ist imd uns auch fiir die hoffentlich sehr lange 
dauemden Jahrzehnte des Friedenszustandes ein reiches und dank- 
bares Feld fiir gemeinsame kulturelle Arbeit gewàhren wird. Und 
gerade als Freunde dieses Biindnisses entbieten wir gleichzeitig .mit 
der Erklàrung unserer Zustimmung zu den Vertràgen unseren tapferen 
Waffenbriidera in der Tiirkei unsere herzlichsten und wàrmsten GriiCe. 

(Bravol) 

Mit ihnen wissen wir ims einig in der unerschùtterlichen Zuversicht 
in eine baldige und fùr unsere Waffen siegreiche Beendigimg des 
groíien Krieges. 

(Bravo! links.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kreth. 

Kreth, Abgeordneter (Konservativ): Meine Herren, ich werde 
mich nicht in Einzelheiten einlassen; nur sei mir die kurze Bemerkung 
gestattet, dafl. wie schon der Herr Vorredner angedeutet hat, fiir die 
sozìaldemokratische Fraktion bereits bei der Beratung des Vertrages 
mit Paraguay Gelegenheit gewesen wàre, ihre Bedenken gegen den 
Paragraphen, der sich gegen die anarchistischen Verbrechen 
richtet, zum Ausdruck zu bringen. Man kann unmòglich annehmen, 
daB die Herren den AnarchLsten den angenehmen Aufenthalt in der 
Tùrkei, am Goldenen Hom, lieber sichera wollen als den vielleicht 
etwas ungesunden in Paraguay. Diese Vertrì^e verlassen das System 
der Kapitulationen und stehen auf der Grundlage der Vertràge vòUiger 
Gleichberechtigung zwischen dem Deutschen Reich imd der Tùrkei. 
Es ist fùr uns ein angenehmer (ìedanke, daQ das Deutsche Reich die 
erste GroBmacht gewesen ist, die mit der Tùrkei solche Vertràge ab- 
geschlossen hat. Meine Herren, der ,,kranke Mann" — so beliebte 
man ja die Tùrkei seit fast einem Jahrhundert zu nennen — hat in 
diesem Kriege Beweise von einer Gesundheit und Kraft gegeben, die 
den Gegnera der Tùrkei auBerordentlich fùhlbar geworden sind. 

(Sehr richtigt rechts.) 

Die Verdienste des tùrkischen Heeres imd des tùrkischen Volkes um 
die erfolgreiche Fùhnmg dieses Krieges, insbesondere die unerschùt- 
terliche Haltung der tùrkischen Truppen bei Gallipoli, werden ein 
besonders wertvolles Blatt der Kriegsgeschichte bilden. Der General- 
feldmarschall von der Goltz, mein verewigter Landsmann, der sein 
Werk in und an der tùrlrischen Armee, deren Leistungen uns jetzt 
ùberaus wertvoll geworden sind, mit seinem Tode in der Mitte der 
von ihm befehligten tùrkischen Heeresgruppe gekrònt hat, 

(Bravo! rechts.) 

wùrde seine helle Freude darùber haben, wenn er diese Vertràge noch 
erlebt hàtte. Es gibt auch kaum einen Menschen, der die inneren 
Beziehungen zwìschen der Tùrkei und Deutschland durch seine erfolg- 
reiche Tàt^keit und durch die Schlichtheit seines Auftretens so eng 
geknùpft hat, wie der verewigte Generalfeldmarschall. 

(Bravo!) 



Die deutsch-turkischen Vertráge. 


201 


Wir haben Vertrauen in die Entwicklung und in die Zukunft des 
tiirkischen Volkes. Wir sind iiberzeugt, daB die weitblickenden Staats- 
manner, die an der Spitze der Tiirkei stehen, ihre Zukunft so gestalten 
werden, daB sich auf der wirtschaftlichen Gesundung des Osmanischen 
Reichs sicher auch seine politische Machtentfaltung aufbauen wird. 
Mir hat ein hoherer tiirkischer Offizier, dessen Mitteilungen ich man- 
chen Einblick in die Gedankenwelt der Tiirken verdanke — meine 
Herren, wir sind auf diesem Gebiete wohl etwas zu sehr ohne geniigende 
Unterrichtung geblieben —, gesagt, dieser Kjieg hátte fiir die Tiirkei 
zwei wichtige Momente gebracht, zunàchst die Befreiung von den 
Kapitulationen — von Kapitulationen kann ja in Zukimft keine 
Rede mehr sein; die Kapitulationen pflegen, wie wir gesehen haben, 
auf der anderen Seite zu sein, zum Beispiel die Kapitulationen der 
Englànder von Kut-el-Amara —, und damit die Herrschaft im eigenen 
Hause. 

Die Tiirkei, die in der Mòglichkeit, ihr Zollsystem so einzurichten, 
wie es ihren Wiinschen und Debensbedingungen entspricht, einge- 
schrànkt war, wird ihre wirtschaftliche Gesundung doch nur auf der 
Grundlage erreichen kònnen, daB sie sich selber unabhàngig von 
fremdem Einspruch ihr Zollsystem gestaltet. Der Fortfall der Kapi- 
tulationen wird, so hoffe ich, der erste Schritt auf diesem Wege sein. 

Ais zweites, gliickverheiBendes Moment in diesem Kriege wurde 
mir die Tatsache bezeichnet, daB sich zum ersten Male in der tiirkischen 
Geschichte eine GroBmacht selbstlos an die Seite der Tiirkei gestellt 
habe; mir sagte der erwàhnte Offizier: Die Preundschaften der GroB- 
màchte wàren friiher der Tiirkei immer besonders teuer zu stehen 
gekommen, und insbesondere hàtte England niemals der Tiirkei seine 
Unterstiitzung zugewendet ohne wesentliche Zugestàndnisse auf wirt- 
schaftlichem Gebiete. 

Meine Herren, wenn wir, wie der Herr Vorredner zutreffend aus- 
gefiihrt hat, an der geschichtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung 
der Tiirkei in hohem MaBe interessiert sind, so werden wir diesem 
Gedanken am meisten fòrderlich sein, wenn wir unsere wirtschaftliche 
Fòrderung und politische Unterstiitzung durchaus uneigenniitzig ge- 
wàhren 

(sehr richtigl) 

imd den Gedanken gar nicht aufkommen lassen, daB wir die Tiirkei 
als ein Ausbeutungsobjekt ansehen. 

(Sehr richtig!) 

Wir sind der Tiirkei, insbesondere dem tiirkischen Heere fiir seine 
hervorragenden Leistungen an allen Fronten stark iiberlegenen Geg- 
nem gegeniiber, zu groBem Danke verpflichtet. 

(Bravo! rechts.) 

werden diesen Dank am besten abstatten und uns das Zusammen- 
gehen mit der Tiirkei am besten sichem, wenn wir, von der Gemein- 
samkeit unserer Interessen iiberzeugt, uns alle Miihe geben, wirt- 
schafthch und politisch der Tiirkei mit der Selbstlosigkeit beizustehen, 
die ein GnmdzUg des deutschen Wesens ist. 

(Lebhafter Beifall rechts.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Thoma. 

Dr. Thoma, Abgeordneter (Nationalliberal): Meine Herren, ge- 



202 


AUgemeine Obersicht; 


statten Sie mir, namens meiner politìschen Freunde, aber auch per- 
sònlich als einem eifr^en Beobachter der deutsch-tiìrkischen Bezie- 
hungen die uns vorgelegten fiinf Vertráge samt ihren Ergánzungen 
und dem Ausfiihnmgsgesetz willkommen zu heiQen. Dieses Vertrags- 
werk ist, wie wir gehòrt haben, auch unseren turkischen Freunden 
willkonunen; befreit es sie doch von altiiberkommenen lástigen Ge- 
bundenheiten und ebnet dadurch einer freien rechtlichen Entwicklung 
der wertvollen Beziehungen zwìschen den verbiindeten Reichen die 
Wege. 

Ober Einzelheiten der vorgelegten Vertràge sind, wie wir bereits 
der Debatte entnommen haben, Meimmgsverschiedenheiten recht 
wohl mi^lich, doch hat die Eròrterung derselben wenig Zweck, da 
wir ja die Vertrage nur im ganzen annehmen oder ablehnen kònnen. 
Daher kann es sich nur um allgemeine Ausfiihnmgen handeln imd um 
die Eròrterung der Folgerungen, die sich aus den neuen Rechts- 
verhaltnissen ergeben. Sie bestehen auf alle Falle in einer in erfreu- 
lichem MaBe wachsenden Annàherung imd Angleichung der 
beiden verbiindeten Reiche. Gute Beziehimgen zmr Tiirkei sind 
ja ein altes Erbe in der deutschen auswàrtigen Politik, 

(sehr richtig! bei den Nationalliberalen) 
das namentlich unter der Kanzlerschaft des Piirsten Bulow gepflegt 
wurde und sich seitdem in steigendem und erfreulichem Mal 3 e ent- 
wickelt liat. Um wieviel mehr muú jetzt imser Interesse fiir die Tiirkei 
erwachen, nachdem sich das Osmanische Reich in dem Daseinskampf 
der mitteleuropàischen Welt gegen ihre Feinde ringsum vorbehaltlos 
an imsere Seite gestellt und das Biindnis treu bewahrt hat, 
(Bravol bei den Nationalliberalen) 
nachdem die deutsche und die tiirkische Streitmacht in eine Verbin- 
dung getreten sind, die in der Geschichte der beiden Vòlker wohl 
dauemd fortleben wird! 

Die vertragliche Regelung der handekpolitischen Beziehxmgen 
zum Osmanischen Reiche steht, wie wir gehòrt haben, noch aus. Das 
vorliegende Vertragswerk aber ist infolge der umfassenden Rechts- 
regelung, wie vorher noch keine zwischen zwei Staaten stattgefunden 
hat, die logische Voraussetzung fiir die gesimde und freie Entwickr 
lung der wirtschaftlichen Beziehungen zum Tiirkischen 
Reiche, die fiìr sich allein ein groí 3 es Zukunftsprogramm bilden. Die 
vorliegenden Vertràge sind fiir diese Beziehungen von eminenter Be- 
deutung. Wenn man sich die einzelnen Bestinummgen in dem Ver- 
trage iiber gegenseitigen Rechtsschutz und in dem Nìederlassungà- 
vertrag ansieht, wird man mir beipflichten, wenn ich sage, daB ohne 
diese vorgàngige vertragliche Regelimg eine freie Entwicklung der 
wirtschaftlichen Beziehungen nicht in dem Mal 3 e denkbar wàre, wie 
sie mm gliicklicherweise zu hoffen ist. Diese wirtschaftspolitischen 
Beziehungen sind um so wichtiger und verdienen um so mehr unser 
Interesse, als sie ja nicht nach beriihmten Mustem zu dem Zwecke 
verkappter Eroberung tiirkischen Gebiets stattfiuden soUen, sondem 
unter der Voraussetzung der Selbstàndigkeit und Unabhàngigkeit der 
beiden Staaten und auf der Gmndlage unbedix^ter Gleichberechtigung 
der verbundeten Reiche. 

Eine loyale Ausfiihrung der Vertràge und eine sotgsame Pflege 



Die deutsch-tiirkischen Vertràge. 


203 


der deutsch-tiirkischen Beziehungen úberhaupt ist eine Forderung 
des Tages, und zwar nicht nur seitens der Regierung, seitens des Aus- 
wartigen Aiutes, dem sich hier allerdings ein weites Feld verstàndnis- 
voller Tàtigkeit eròffnet, sondem auch durch ims, durch jeden ein- 
zelnen Deutschen. Das wáre die schònste Brgànzung der diplo- 
matischen Arbeit, die hier geleistet worden ist. 

Die Mittel und Wege zur Pflege dieser Beziehungen sind verschie- 
den: AnschluB an Organisationen und Studiengesellschaften, Aus- 
tausch von industriellen Arbeitskràften, vor allem aber das Studium 
von Land und Leuten, der tiirkischen Geographie sowie die Kenntnis 
der tiirkischen Sprache. Meine Herren, wir begriiflen die Neuerung 
in der Dmcksache 755, welche die geschlossenen Vertràge statt in- 
ì^anzòsisch in den beiderseitigen Landessprachen einander 
gegeniiberstellt, als einen bedeutsamen Fortschritt. Ich sehe darin 
ein beachtliches Hilfsmittel, der tiirkischen Sprache nàherzukommen. 
Es gibt aber auch bereits Literatur bei ims, welche uns dies erleichtert, 
und ich habe mir erlaubt, fiir die Herren, die sich dafiir interessieren, 
zwei Exemplare der unabhàngigen deutsch-tiirkischen Wochenschrift 
,,Die Neue Tiirkei" auf den Tisch des Hauses niederzulegen, welche 
genau wie un.sere Gesetzesvorlage ihren Inhalt in deutschen imd 
tiirkischen Lettera gegeniiberstellt. Es ist friiher schon einmal von 
einem meiner politischen Freunde von dieser Stelle aus bedauert 
worden, dafl man sich mit gebildeten Tiirken in der Regel nur in der 
franzòsischen Sprache verstàndigen kann, dafl Frankreich es ver- 
standen hat, von langer Hand her in der Tiirkei weit iiber 500 fran- 
zòsische Schulen zu begriinden, denen nur ein paar Dutzend deutsche 
gegenube*tehen. Hier zeigt sich dem Deutschen Sprachverein und 
dem Deutschen Schulverein ein grofles Geblet kiinftiger Wirksamkeit, 
aber auch der deutschen auswartigen Politik. Ein wichtiger Vorschub 
kaim der Pflege der deutsch-tiirkischen Beziehungen auch dadurch 
geleistet werden, dafl wir auf gesellschaftlichem Gebiete uns an gebil- 
dete Tiirken anschlieflen. 

In diesem Punkte mòchte ich einem Manne, der sich um die Pflege 
der gesellschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschen und Tiirken 
in Berlin hohe Verdienste erworben hat und den wir in diesen Tagen 
mit Bedauera aus der tiirkischen Botschaft scheiden sehen, dem bis- 
herigen Militàrattaché Oberst Schiikri, auch von dieser Stelle aus 
herzlichen Dank und ein herzliches Lebewohl aller deutschen Freunde 
der Tiirkei zurufen. 

(Bravo!) 

Die Vertràge selbst begegnen seitens meiner politLschen Freunde 
keinen Widerspruch. Wir werden sie nach Lage der Sache in ihrer 
Gesamtheit durch unsere Zustimmimg annehmen. 

(Bravo! bei den Nationalliberalen.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mertin. 

Mertin, Abgeordneter (Deutsche Fraktion): Meine Herren, na- 
mens der Deutschen Fraktion erklàre ich die Zustinunimg zu den uns 
vorgelegten Vertragen, und zwar einschliefllich des Auslieferungs- 
vertrages, dessen Bestimmungen uns von unserem monarchischen 
Standpunkt aus den Anfordenmgen der Billigkeit sowohl wie der 
Staatsnotwendigkeit zu entsprechen scheinen. Aifch ich will ver- 



204 


Allgemeine Dbersicht: 


meiden, auf Einzelheiten einzugehen. Ich halte es aber fiir eine Pflicht 
der Gerechtigkeit *wie der Dankbarkeit, bei diesem Anlaf} unserer 
osmanischen Verbiindeten riihmend zu gedenken. 

(Bravo!) 

Das Biindnis zwischen dem Túrkischen und dem Deutschen 
Reich ist ja kein Erzeugnis plòtzlicher Eingebung, augenblicklicher 
Notwendigkeit, kein Erzeugnis von Stimmungen oder Verstimmungen, 
von Eigennutz oder Angst, wie wir dies vielfach bei unseren Feinden 
finden. Seine Pfeiler sind gesenkt in einer mehr als hundertjàhrigen 
Freimdschaft. Die'Gnmdlage dazu wurde von unserem groQen ń-etiBen- 
kònig Friedrich IÍ. gelegt. der, wie heute Deutschland, seinerzeit gegen 
eine ganze Welt von Feinden kàmpfen muQte, durch das Handels-, 
Freimdschafts- und Schiffahrtsabkommen vom Jahre 1761. Seitdem 
sind ja Wandlungen vorgegangen hiiben und driiben. Auch die Ttìrkei 
ist inneren Kàmpfen au^esetzt gewesen; aber eine klug vorausschau- 
ende, mit der Wirklichkeit rechnende Regierung hat in der Ttìrkei 
dazu geftìhrt, dafl dieses grofle Reich sich immer enger an das deutsch- 
ósterreichische Btìndnis als den stàrksten und màchtigsten Hort des 
Friedens in Europa anlehnte. Als nun die Schicksalsstunde dieses 
Weltkrieges schlug, da hat die Ttìrkei den Emst und die Bedeutung 
dieser Sttmde wohl erfaflt und zògerte nicht, obwohl selbst noch aus 
frischen Wunden blutend, an die Seite Deutschlands zu treten. Das 
hat auch ihr, wie wir es ja selbst am eigenen Leibe ermessen kònnen, 
Opfer und Entbehrungen gebracht, aber andererseits doch auch Tage 
unvergànglichen Ruhmes. Ich brauche nur zu erinnem an Helden- 
taten wie die von Gallipoli, von Kut-el-Amara und Gaza — Siege. die 
auch bei mis das Geftìhl des Jubels ausgelòst haben und begrtìflt 
worden sind, als wàren es unsere eigenen. 

(Bravo!) 

Meine Herren, der AbschluQ der Vertràge bringt der Ttìrkei 
die Erftìllung manchen lange gehegten Wunsches. Wir sind aber 
tìberzeugt, dafl sie auch dem Deutschen Reiche Vorteile und Segen 
bringen werden im Kriege wie im Frieden, in einem Frieden, den wir 
nicht zu erbitten brauchen, sondem mit unserem Schwerte erkàmpfen 
werden. Es wird ein Frieden sein — dessen kònnen wir, dessen kòtmen 
auch unsere osmanischen Verbtìndeten gewifl sein —, der Deutschland 
nnd allen unseren Verbtìndeten die Sicherheit ihrer Ehre, Uirer Gròfle 
und ihrer Freiheit gewàhrleistet bis in die femsten Zeiten. 

(Bravo! bei der Deutschen Fraktion.) (FortseUiuc toigt.t 

II. Dle deutsch-tilrklschen Vertràge. 

Von Dr. Karl Strupp, Frankfurt a, M.*). 

Am II. Januar 1917 sind im Getòse des Weltkrieges zwischen den 
Bevollmàchtigten des Deutschen Reiches und der Ttìrkei zu 
Berlin zehn Vertràge unterzeichnet worden, die es ftìr sich bean- 
spmchen dtìrfen, als Marksteine der Vòlkerrechtsgeschichte bezeichnet 
zu werden. Der Deutsche Reichstag hat jetzt am 10. Mai seine Zu- 
stimmung ausgesprochen. Indem diese Vertràge die — einseitig im 


1) Frankf. Ztg. 15. 5. 17. 



Die deutsch-turkischen Vertràge. 


205 


Herbst 1914 tùrldscherseits erfolgte —• Aufhebung des Rechtes der 
Kapitulationen durch ihren Inhalt legalisieren, bedeuten sie zugleich 
materiell, wenn auch zunàchst auf Deutschland beschrànkt, die Ein- 
lósung eines Versprechens, das bereits im Jahre 1856 auf der Pariser 
Konferenz die dort versammelten Màchte durch feierliche Aufnahme 
des Osmanischen Reiches in das ,,Europàische Konzert" ubemommen 
hatten. Ein Versprechen, mit dem die Tatsachen, das Fortbestehen 
vor allem der Konsulargerichtsbarkeit, wie sie dem Deutschen Reiche 
auf Grund noch des preuCiscli-tiirkischen Vertrages von 1761 ein- 
geràumt waren, im schàrfsten Kontrast standen. Konnte sich der 
Staat Abdul Hamids imd seiner Vorgànger daniit abfinden, so nicht 
das vom Geiste zeitgemàBer Reformen im Innem wie nach auQen er- 
iiillte modeme Turkische Reich. Dessen heiCester Wunsch muCte es sein, 
aus dem Zustande eines selbst in der Theorie nicht vollberechtigten 
Mitghedes der Vòlkerrechtsgemeinschaft herauszukommen. Welche 
Bedeutung die osmanische Regierimg selbst der vòlligen Gleichstellimg 
der Tùrkei in rechtlicher Beziehimg mit anderen Staaten beimafl, 
erhellt aus der kùrzlich bekannt gewordenen Auflerung eines ihrer be- 
deutendsten Staatsmànner, der die Abschaffung der Kapitulationen 
geradezu als eines der vomehmsten Kriegsziele der Tùrkei bezeichnet 
hat. Konnte man in Konstantiilbpel dabei des weitestgehenden Bei- 
standes des in treuer Waffenbrùderschaft verbùndeten Deutschen 
Reiches von Anfang an sicher sein, so bedurfte es doch langwieriger, 
ùber viele Monate sich hinziehender Verhandlungen, deren ganze 
Schwierigkeit nur der zu ermessen vermag, der die Fùlle der — ins- 
besondere aus der Verschiedenheit der Rechtssysteme sich ergebenden 
— Probleme und die ganze (auch politische, ja, soweit die Tùrkei in 
Frage kommt, selbst religiòse) Bedeutimg der Fragen kennt, die mm- 
mehr in dem Werke vom 11. Januar 1917 zur Lòsung gekonmien sind. 
Man kann dieses und die Arbeit, die mit seiner Errichtung geleistet 
ist, aber nur unvollkommen wùrdigen, wenn nian lediglich an die 
materiellen Schwierigkeiten und nicht auch an die formellen denkt, 
die sich daraus ergeben, dafl alle Vertràge in deutscher und tùrkischer 
Sprache abgeschlossen und dafl beide Texte vòllig gleichwertig sind. 

Nicht die Tatsache des Abschlusses der Vertràge an sich mit ihren 
vòlkerrechtshistorischen und poUtischen Wirkungen, auch der bis zu 
einer beinahe raffiiùerten Verfeinerung gesteigerte Inhalt jedes ein- 
zelnen Vertrages in jtu’istisch-technischer Hinsicht verdient weitest- 
gehende Beachtung und Wùrdigimg. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn 
man die rechtliche Nomiienmg in ihrer sachUch so umfassenden Ge- 
samtheit, wie sie die zehn innerUch zusammengehòrenden Vertràge 
darstellen (eine sachliche Gesamtheit, wie sie bisher noch nie zu glei- 
cher Zleit zwischen zwei Staaten hergestellt worden ist) als geradezu 
epochemachend bezeichnet. 

Von den Vertràgen, die soeben dem Reichstage zugegangen sind, 
sind die wichtigsten der Konsularvertrag, der Vertrag ùber Rechts- 
schutz und gegenseitige Rechtshilfe, der AusUeferungsvertrag, der 
Niederlassungsvertrag. Von den ùbrigen sechs betrifft ein Vertrag 
die gegenseitige Zufùhrung von Wehr- und Fahnenflùchtigen der 
Land- und Seestreitkràfte, wàhrend die ùbrigen je einen Nebenvertrag 
301 den vorstehenden Hauptvertràgen darsteUen, sich nur auf die 



206 


AUgemeine Obersicht: 


deutschen Schutzgebiete (der Nebenvertrag zum Niederlassungs- 
vertrage auch auf die turkischen Provinzen Hedschas, Jemen und 
Neschd) beziehen und gewisse, auf politischen und religiòsen Griinden. 
beruhende Modifikationen zum Inhalte haben. 

SchlieíJen sich alle Hauptvertráge, die in ihrer Ciesamtheit die 
Konsequenzen aus der durch Kaiserliche Verordnung ausziisprechen- 
den Aufhebung der Kapitulationen ziehen und dementsprechend von 
den Prinzipien der Gegenseitigkeit und der Rechtsgleichheit beider 
Staaten beherrscht sind, an modeme Vorbilder an, bei denen das 
Deutsclie Reich die eine Vertragspartei gewesen ist, so gehen sie doch 
in wichtigen Einzelheiten iiber die Vertragstypen hinaus. Als Vor- 
biJd fiir den Konsularvertrag haben die Vertrage mit Japan von 1896 
und mit Bulgarien von 1911 gedient, die beide gleichfalls die aJl- 
gemeinen RegeJn des VòJkerrechtes an die SteJJe von KapituJationen 
gesetzt hatien. Uber jene hinausgehend, ist der Bereich der notarieUen 
Tátigkeit der KonsuJn ganz erhebJich ausgedeJmt, ein umfangreiches 
Abkommen iiber Vormundschaften und PfJegschaften unter Zugnmde- 
legung der Normen der Haager Abkommen von 1902 und 1905 eln- 
gearl)eitet imd das NachJaBwesen, das tiei Verschiedenheit der beiden 
Rechtssysteme besondere Schwierigkeit geboten hat, eingehend nor- 
miert worden. Eine interessante Erinnenmg an die KapituJationen 
und zugleich Betonung ihrer Endigimg muB in jener Vorscluift er- 
bJickt werden, daC bei UntersuchimgsverhandJimgen gegen ScJiiffs- 
besatzung oder Passagiere der KonsuJ dann nicht auf seiner Anwesen- 
heit bestehen darf, wenn dies mit den aJJgemeinen Vorschriften der 
Landesgesetze z. B. iiber AiisschluC der OffentJichkeit bei einer Ge- 
richtsverJiandJung in Widersprach stehen wiirde. 

Der Rechtsschutz- und RechtsJiiJfevertrag lelmt sich zwar eng an 
das Haager ZiviJprozeCabkonmien von 1905 an, enthàJt jedoch noch 
erhebJich eingehendere Bestimmungen ùl)er Umfang und Ausùbung 
des Rechtsschutzes. NeJjen dem KonsuJarvertrag biJdet er den wich- 
tigsten Gegensatz zum System der KapituJationen. Denn wàlirend 
nach Jetzteren die Landesgerichte fùr den Rechtsschutz der Fremden 
im aJJgemeinen unzu.stàndig sind, imterwirft der neue Vertrag die 
Angehòrigen jedes Vertragsteiles der Landesgerichtsbarkeit des an- 
deren in nahezu voJJem Umfange. Eine AusnaJune erJeidet das Prinzip 
vor alJem auf dem Gebiete des persònJichen Eherechtes sowie des 
Kindes- imd Adoptionsrechtes und der Geschàftsfàliigkeit (VoJJjàluig- 
keit, Entmùndigxmg, PfJegschaft), Materien, die in der Tiirkei regel- 
màCig in die Ziastàndigkeit der GeistJichen faJJen und daher den je- 
weiJigen Heimatbehòrden zugewiesen werden muCten. 

Auch fùr den AusJiefenmgsvertrag hat man sich den entsprechen- 
den mit BuJgarien von 1911 als VorbiJd genommen. Er war notwendig 
geworden, nachdem die aus der KonsuJargerichtsbarkeit entfJieCende 
direkte AusJieferimg bzw. AburteiJimg durch KonsuJn niclit melu: 
in Frage stand. Auch hier gaJt es, moderae Rechtsanschauimgen mit 
Sàtzen des tùrldsclien geistJichen, niit franzòsischen und englischen 
Normen diu-cJisetzten Rechtes in EinJdang zu bringen. Die AusJiefe- 
nmgsdeJikte sind im wesentJichen die gJeicIien wie im Vertrage mit 
BuJgarien, hinzu kommen vor aJJem lie.sonders gefàhrliche ScIiJàgerei 
und vorsàtzliche Vergiftvmg. Die nach tùrkischem RecJite naturgemàC 



Der Postverkehr mit Rumànìeii. 


207 


straflose Doppelehe soll dann Ausliefenmgsdelikt sein, vrenn die zweite 
Ehe in Deutschland geschlossen worden ist. Sind nach bekanntem 
Gnmdsatz |x>litische Delikte nicht Auslieferungsgrund, so sind anar- 
chistische Straftaten nicht als politisch anzusehen. Ebenfalls interes- 
sant ist, dafl eine Ausschreibimg in einem Fahndungsblatt eine ge- 
niigende Veranlassung zm Festnahme zwecks eventueller Ausiieferung 
abgeben kann. Rechtshilfe ist nicht nur in eigentlichen, sondem auch 
in ZoU- und Steuerstrafsachen gegenseitig zugestanden. Der Umkreis 
der Auslieferungsdelikte kann dmch einfachen Notenwechsel noch 
weiter ausgedehnt werden. 

Lehnen sich die vorher erwàhnten Vertráge an deutsch-bulgarische 
an, so der Niederlassimgsvertrag an die des Deutschen Reiches mit 
Holland (1904) und der Schweiz (1909). Dabei ist jedoch die Rechts- 
steUung nicht nur der physischen, sondetn auch der juiistischen Per- 
sonen geregelt. Besonders beachtUch ist die in dem Vertrage enthaltene 
Vereinbarung ùber die Staatsangehòrigkeit, die dem Rechte der Ab- 
stanunung vor dem des Geburtsortes den Vorzug verleiht. Es ist in 
der Natur des tiirkischen Sachenrechtes wie in dem Vorbehalte ge- 
wisser GewerbeprivUegien fùr bestimmte BevòUcenmgsklassen in der 
Tùrkei begriindet, dafl man in beiden Richtungen das Gleichheits- 
durch das Meistbegùnstigimgsprinzip ersetzt hat. 

Die MilitarkarteUkonvention endlich, die die gegenseitige Zu- 
fiihrung von Wehr- imd Fahnenflùchtigen enthált, ist Ausdruck eines 
besonders engen Verhàltnisses, ist vertragsgeschichtlich verhàltnis- 
màflig selten, hat aber doch immerhin auch hier Vorgànge in einem 
noch giiltigen Vertrage Preuflens mit Dànemark von i8zo und dem 
(noch im Verhàltnis zu Osterreich in Kraft stehenden) der Staaten 
des Deutschen Bundes von 1831. 

Schon diese knappe, skizzenartige DarsteUimg dùrfte den sachlichen 
Umfang wie die Bedeutimg der deutsch-tùrkischen Vertràge dartun, 
eine Bedeutimg, die aber erst darm voU gewùrdigt werden katm, wenn 
man an ihre einer spàteren Zukunft vorbehaltene Auswertimg und 
Auswirkung der in ihr zum Ausdruck gelangenden engen, im Kampf 
auf Ijeben und Tod gehàrteten Freundschaft gleichberechtigter Staaten 
denkt, die es erklàren dùrfte, dafl man trotz der Gleichwertigkeit 
der Vertragstexte eine spezielle Schiedsgerichtsklausel in sie nicht 
aufgenommen hat. 

* ¥ 

Der Postverkehr mlt Ruminien. Ab i. Jum ist der Postverkehr, 
und zwar vorlàufig nur fùr einfache Briefe und Postkarten imierhalb 
des Gebietes der MiUtàrverwaltung in Rmnànien imd zwischen diesem 
Gebiet und den Vierbundstaaten freigegeben. Die Briefe mùssen offen 
aufgegeben werden und dùrfen nicht ùber vier Seiten lang sein. An 
Rumànen und andere feindliche Staatsangehòrige im Gebiete der 
Militàrverwaltungen dùrfen niu: Karten geschrieben werden. Auf- 
schrift imd Mitteilungen sind in deutscher, ungarischer, bulgarischer 
oder tiirkischer Sprache abzufas.sen. Innerhalb des Gebietes der Mili- 
tàrverwaltung ist auch die rmnánische Sprache zulàssig. Sendungen 
nach und aus den Vierbundstaaten mùssen mit genauer Adresse imd 
mit dem Vermerk ,,ùber Postùberwachungsstelle Nr. 24" versehen 
sein. Das Porto wird nach den Sàtzen des Weltpostvereins erhoben. 



2o8 


AUgemeine Obersicht: Balkanzúge. 


Im Gebiet der Militàrverwaltung werden deutsche Briefmarken mit 
dem Aufdruck M. V. und der Verkaufswerte in Landeswàhrung zu 
15, 2$ und 40 Bani verwendet, auQerdem Postkarten zu 10 Bani. 

* * 

Balkanziige. Von jetzt an verkehren die Balkanziige wie folgt: 
Ab Berlin (FriedrichstraCe) Mittwoch und Samstag friih 8,20, an 
Sofia Donnerstag und Sonntag 7,09 abends, ab 8,30, an Konstanti- 
nopel Preitag und Montag 4,22 nachm.; ab Konstantinopel: 
Dienstag und Samstag 2,00 nachm., an Sofia 9,48 vorm. Mittwoch 
und Sonntag, ab 10,27, an Berlin (Priedrichstralfe) Donnerstag und 
Montag 9,53 abends; von Miinchen Mittwoch imd Samstag 9,40 
vorm., nach Miinchen Montag und Donnerstag, von Wien Nord 
11,38 vorm., von Wien West 12,25, in Miinchen 9,05 abends. 



Besondere Úbersicht. 


Bulgarien. 

Wachsender Relsanbau. In Bulgarien wird jetzt. so schreibt man 
der Kreuzzeitimg (15. 6. 17). dem Reisanbau besondere Aufmerksam- 
keit zugewendet. Man weiQ den Wert dieses wichtigen Nahrungs- 
mittels zu schàtzen imd man strebt danach, die Reisemte allmàhlich 
so ertragreich zu gestalten, daC nicht nur die Balkanlànder, sondem 
auch die Donaumonarchie und Deutschland mit geniigenden Reis- 
mengen versorgt werden kònnen. Die Aussichten auf die diesjàhrige 
Reisemte sollen vorziiglich sein. Erst vor kurzem sind Bearate des 
bulgarischen Dandwirtschaftsministeriums von einer Inspektionsreise 
in die Reisbezirke zuriickgekehrt. Ihre Berichte dariiber lauten hòchst 
zufriedenstellend. Der Reisanbau wird besonders hn siidlichen Bul- 
garien betrieben, wàhrend der nòrdliche Teil des Landes wegen mi- 
geniigender Wàrme weniger fiir den Anbau geeignet ist. Im àgàLschen 
KiLstengebiete und in Mazedonien, besonders in den Wardar- und 
Strumatàlem gedeiht die Reisfmcht sehr gut. Der meiste Reis kommt 
aus dem Philippopeler Bezirk. Seit dem Jahre 1908, das eine schlechte 
Emte zu verzeichnen hatte, ist die Emte raeist ertragreich gewesen. 
Sehr ergiebig war sie in den Jahren 1909 imd 1910. Dagegen giug sie 
wàhrend des Balkankrieges wieder erheblich zuriick, und erst wàhrend 
der Zeit des Weltkrieges ist sie wieder gestiegen. Die vorjàhrige Emte. 
die sich wegen Arbeitermangel lange verzògerte, lieferte aus den Reis- 
gebieten Philippopel und Pazardschick etwa 5 >/1 Millionen, aus Maze- 
donien gegen 2 Millionen Kilogramm Reis. Der Ertrag der kommenden 
Emte wird von den Fachmànnem noch hòher geschàtzt. Der Anbau 
ist mit militàrischer Hilfe tadellos vonstatten gegangen. Sàmtliche 
Reisfelder konnten bestellt werden, ihre Besitzer rechnen in diesem 
Jahre mit hòheren Preisen. Vor dem Kriege Ijetrug der Preis fiir 
bulgarischen Reis 48 Pf. fur ein Kilogramm. 

Stand der Rosen-, Obst- und Welngàrten Im Aprll 1917. Gegen 
Ende des Monats April waren die Bliitenknospen an den Rosenpflan- 
zungen'in Kazanlik, Karlowo, Nova Zagora usw. fast iiberall zmii 
Vorschein gekommen. Durch Kàlte und Reif sind fast nirgends gròí 3 ere 
Schàden entstanden, dagegen hat eine kleine Wumiart, die in diesem 
Jahre in gròCerem Umfang als sonst auftrat, viele der jimgen Bliiten- 
knospen in der Entwicklung beschàdigt. Soweit bis jetzt beurteilt 
werden kanu, wird auf eine reiche Bliitenernte in diesem Jahre nicht 
zu rechnen sein. 

Die Aussaat von Bohnen, MaLs imd anderen Friihjahrspflanzen 
zwischen den Rosenstràuchem kann in diesem Jahre hàufiger beob- 
achtet werden als sonst. In Rachmanli und an einigen anderen Orten 

14 


Balkan-Revue. IV, 3« 



210 


Besondere Obersicht: 


sind viele Rosengàrten des besseren Ertrages halber in Acker um- 
gewandelt nnd mit Getreide bebaut worden. 

Die Bliitezeit fast sàmtlicher Obstarten war bis zu Ende April 
beendet. Die in der zweiten Hàlfte des Berichtsmonats plotzlich ein- 
getretene Kàlte sowie Reifnàchte haben den Obstbàumen einiger 
hòher gelegenen Gegenden in Kiistendil und anderen Teilen des Lan- 
des ziemlichen Schaden zugefiigt, der jedoch, aiif das ganze Land 
verteilt, an Bedeutung verliert. In zaWreichen niedriger gelegenen 
und den kalten Winden weniger ausge.setzteu Gegenden ist ein reicher 
Fruchtansatz fast bei sàmtlichen Obstbàumen zu bemerken. Die 
Mandelbàiune in Siidbulgarien werden allerdings kaum den reichen 
Ertrag liefem wie im vorigen Jahre. 

Die Arbeiten an den Weinstocken konnten gròCtenteils bis zum 
Ende des Monats April beendet werden. Nur in wenigen Gegenden. 
wo infolge der Trockenheit des Bodens das Behacken des Weinstocks 
nicht mòglich war, muCte diese Arbeit im Mai nachgeholt werden. 
Die friihen Triebe des Wein.stocks haben infolge der Kàlte an vielen 
Stellen gelitten. Dies ist besonders in der Gegend von Widdin, 
Plewna und Timowa der Fall. Im groCen ganzen befinden sich die 
Weingàrten jedoch in guter und an vielen Orten sogar in vorziiglicher 
Verfassung. 

Einfuhrverbot. Durch Verfiigung vom 19. Mai 1917 hat die Fiir- 
sorgedirektion die Einfultr von Zucker aus dem Ausland, sofem er 
zu einem hòheren als dem fiir das Inland festgesetzten Preise (2,40 Lewa 
fiir I kg) gekauft ist, vom 20, Juni 1917 ab untersagt. 

Banque Balkanique. Das vom Wiener Bankverein gegriindete In- 
•stitut erzielte 1916 ein.schlieChch Lewa 48935 (i. V. 60325) Vortrag, 
L. 819091 (L. 538 440) Reingewinn, aus dem ó'/t (>• V. 6) Prozent 
Dividende ausgeschiittet, der Reserve L. 140000 (L. 100 000) zuge- 
wiesen imd L. 69 293 vorgetragen werden. Bei L. 6 Mill. Aktien- 
kapital imd L. 961 620 (L. 861 621) Reserve haben Kreditoren L. 46,11 
(L. 38,43) Mill. zu fordem, wàhrend demgegeniiber bei Debitoren 
L. .39,15 (27,59) Mill. aus-stehen, von denen L. 27,88 (19,51) Mill. als 
gedeckt bezeichnet werden. An Bar- und Bankguthaben werden 
L. 5.98 (7.55) Mill. und an Effekten L. 9,49 (8,95) au.sgewiesen. 

Rumàníen. 

Aufgaben und Tàtigkeít des Wirtschaftsstabes der 
Militàrverwaltung in Rumànien. 

Im ,,Bukarester Tageblatt" vom 13. Mai berichtet Oberleutnant M.: 

Das Gebiet der Militàrverwaltung umfaCt die knappe Hàlfte des 
friiheren Kònigreichs Rumànien. Von den 139 690 Quadratldlometem, 
die bei Kriegsbeginn den rmnànischen Staat bildeten, sind 65 064 
Quadratkilometer unter den Befehl der deutschen Militàrverwaltung 
getreten. Das gesamte besetzte Gebiet ist wesentlich gròCer; zu ihm 
gehòren auCer den 14 DLstrikten, die die Militàrverwaltung umfaCt. 



Ramánien. 


2II 


noch der breite Streifen des Etappengebietes, der sich am BuzaufluQ 
entlang von den Karpathen bis zur Donau zieht, femer das Gebiet der 
deutschen Etappenverwaltimg in der Dobrudscha, schlièBlich das 
Operation.sgebiet, so daB dem jetzigen rumánischen Kónigreich kaum 
ein Drittel seines alten Bestandes verbleibt. 

Dem àuCeren Umfange imd dem Charakter ihres geschlossenen Ver- 
waltungsgebietes entsprechend, muCte die Militàrverwaltung zahlreiche 
wirtschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben ubemehmen. 
Sie hat sich deslialb eine Mehrzahl von Stàben angegliedert: den Ober- 
quartiermeisterstab, dem die rein mihtàrischen Aufgaben zufallen, 
insbesondere der Nachschub fiir die Truppe und die mihtàrische Siche- 
rung des Gebietes; den Verwaltungsstab, der teils mit Hilfe der alten 
rumànischen Behòrden teils mit neuemannten Beamten die Zivil- 
verwaltung und Gerichtsbarkeit des Eandes leitet mid die Gmndlagen 
fiir eine geordnete Landesfinanzverwaltung schafft; den Wirtschafts- 
stab; die j)ohtische Abteilung; die Zentralpolizeistelle. 

Der Wirtschaftsstab ist eine mihtàrische Behòrde, die das gesamte 
wirtschafthche Leben Rmnàniens leitet und seine Ausniitzimg fiir 
kriegswirtschaftliche Zwecke betreibt. Insoweit àhnelt der Wirtschafts- 
stab den groCen Kriegsgesellscliaften, die im Deutschen Reiche und 
der òsterreichisch-ungarischen Monarchie entstanden sind; nur mit 
dem Unterschied, daC die dort getrennten imd vielen Stellen iiber- 
tragenen Aufgaben hier durch eine Behòrde straff xmd einheitlich 
zusammengefaCt werden. Sozialistische Politiker sehen im Wirt- 
schaftsstabe vieUeicht ein Ebenbild derjenigen Behòrde, die in dem 
von ihnen ertràumten Zukunftsstaate alle wirtschaftlichen Verhàlt- 
nisse beherrschen und gemeinsam regeln soll. Historisch geschulte 
Kòpfe werden eher an die groCen Monopolgesellschaften friiherer 
Jahrhunderte denken, insbesondere an die umfassènde indische Kom- 
pagnie, in der vor 200 Jahren der Schotte John Law alle wirtschaf- 
Uchen Kràfte Frankreichs vèreinigen wollte. Wie vielseitig die Auf- 
gaben des Wirtschaftsstabes sind, zeigt ein Blick auf die Namen und 
den GeschàftskreLs seiner Abteilungen. Eine kurze Aufzàhlimg wird 
geniigen. 

I. WirtschaftspoUtische AbteUung, 

II. Finanzabteilung, 

III. Abteilung fiir Nahrungs- und Futtermittel, 
rv. Abteilung fiir Rohstoffe, 

V. Mineralòlabteilung, 

VI. Abteilung fiir Landwirtschaft, 

Vlla. Forstabteilung, 



212 


Besondere Obersicht: 


Vllb. Abteilimg fiir Holzverwertung und Baustoffe, 

VIIc. Kri^industrielle Betriebe, 

Vin. Abteilung fiir Arbeiterfragen, 

IX. Abteilimg fur Statistik und Ausgleich, 

X. Abteilung fur Maschinenverwertung, 

XI. Fischereiabteilung, 

XII. Bergwerksabteilung, 

XIII. Rechtsabteilung, 

XrV. Entschádigungsamt, 

XV. Abteilung fiir Versand, 

XVI. Elektrotechnische Abteilung. 

Die Aufgaben, die den Wirtschaftsstab in Rumànien erwarteten, 
lagen insoweit bcsonders schwierig, als wir ein Land vor ims fanden, 
dem zunàchst die mobilisierten rumànisch-russischen Truppen, spàter 
die einriickenden Truppen der Verbiindeten Opfer auferlegt und zahl- 
reiche Hilfsmittel entzogen hatten. Es waren weniger die gewohnten 
und die iiblichen Kriegsschàden: zerschossene Dòrfer imd Stàdte, zer- 
wiihlte Acker, niedergeschlagene AUeen und Wàlder als vielmehr 
wohlùberlegte und planmàQig durchgefiihrte Zerstònmgen imd Sabo- 
tageakte der eigenen Regierui^ und ihrer Verbiindeten, die dem Lande 
die tiefsten Wimden geschlagen haben. Zahllose gesprengte Briicken 
haben wochenlang den wirtschaftlichen Verkehr unterbimden. Viele 
Industrien waren durch Zerschlagen der Maschinen und Fortnahme 
wichtiger Hilfsmittel lahmgelegt. Ein besonderes Kapitel in der Ge- 
schichte der Zerstònmgen bilden die Treibriemen, die wie auf einheit- 
lichen Befehl beim Einriicken der verbùndeten Truppen aus land- 
wirtschaftlichen und Gewerbebetrieben verscbwxmden waren und teil- 
weise nach langem Suchen teilweise erst durch Drohimg an ihre 
alten Stellen zurùckgelangten. 

Mit dem Rùckzug der riK.sisch-rumànisdien Arniee verband sich 
eine Flucht zahlreicher Zivileinwohner, die zum Teil aus politischen 
Grùnden, zum Teil aus materiellen Intere,ssen ein Exil in der Moldau 
fiir sicherer hielten als den Aufenthalt im Gebiet der deutschen Militàr- 
verwaltung. Besonders die reiche groCstàdtische Bevòlkerung ist — 
àhnlich wie es in Serbien war — mit dem russisdi-rumànischen Heer 
ùber den Sereth gezogen. 

Zu dieser ersten Wanderung kam eine zweite: zahlreiche Bewohner 
der Donauliàfen und kleineren Stàdte flùchteten nach der Hauptstadt 
Bukarest, so daB diese unter den Kriegsereignissen zahlenmáCig uur 
wenig gelitten hat. Die Ziffer der liinzustròmenden Flùchtlii^e hat 
die Zahl der nach der Moldau Abgewanderteii nahezu erreicht. Schon 



Rumáiuen. 


213 


bald nach ihrem Eìntreffen hat die Militárverwaltimg eine Volkszáh* 
hmg fitr die Hauptstadt durchgefiihrt; es ergab sich, dail gegenùber 
den 350000 Personen, die in Friedenszeiten Bukarest bevolkerten, 
305 000 Einwohner vorhanden sind. Nur ist diese hauptstádtische Be- 
vòlkerung wesentlich anders als im Frieden zusammengesetzt. 

Im ganzen Gebiet der Militárverwaltung ìst das Zahlenverhàltnis 
erheblich tmgiinstíger. Ende 1914 bewohnten 4 243 222 Personen das 
jetzige Gebietder Militárverwaltung. Wie eine im Februar durchgefiihrte 
Volkszàhlung feststellte, ist infolge der Kriegsereignisse, der Aus- 
hebungen imd Abwanderungen diese Ziffer um etwa 800 000, auf 
3 438 002 Personen gesunken. Die Sicherung von ausreichenden Ar- 
beitskràften in Eandwirtschaft und Gewerbe stíeB deshalb vielfach 
auf erhebliche, 3 chwierigkeiten, die erst durch allmàhlichen Ausgleich 
tmd einen zentralisierten Arbeitsnachweis ùberbruckt werden konnten. 

Von Bukarest aus hat der Wirtschaftsstab ein weites Netz von 
Beauftragten und Sachverstàndigen ùber das ganze Eand ausgeworfen. 
Sowohl bei den Distríktsbehòrden wie bei den Kríegsbehòrden — 
den Etapp>enkommandanturen und Etappenstatíonskonunandos — 
befinden sich Wirtschaftsoffiziere, Landwirte, Forstleute, Beamte, die 
fùr die einzelnen Zweige des Wirtschaftslebens tàtíg sind. Ein groCer 
TeU dieser Organe ist in Rumànien nicht fremd. Bei ihrer Zusammen- 
stellung ist es gelimgen, nicht nur Offiziere und Beamte, sondem 
auch za^eiche Unteroffiziere und Mannschaften aiisfindig zu machen, 
die schon vom Fríeden her die rumànischen Wirtschaftsverhàltnisse 
kannten, zum groQen Teil die Landessprache beherrsehten und an 
frùhere geschàftliche Erfahrungen anknùpfen konnten. 

Die Bedeutung, ùber ein mit den rumànischen Verhàltnissen ver- 
trautes Personal zu verfùgen, trat besonders in Erscheinung, als der 
Wirtschaftsstab den schwierígen Wiederaufbau der rumànischen Erdòl- 
industríe in die Hand nahm. 

Ende November 1916 haben rumànische Kommissionen unter eng- 
lischer Leitung die Grubenfelder, Raffineríen imd Reservoire des Erd- 
òlgebietes planmàBig zerstòrt. Bortùrme und Betríebsgebàude wurden 
verbrannt, wichtige Teile der Maschinen zerstòrt oder weggenommen, 
die Sonden diu'ch hineingeworfene Fremdkòrper unbrauchbar gemacht. 
Das elektrísche Zentralwerk in Cànipìna, die gemeìnsame Kraftquelle 
fùr den Hauptteil des Olgebietes, war auBer Betríeb gesetzt, indem 
von sieben Maschinen sechs teilweise abmontíert imd von sieben 
Dampfkesseln sechs schwer beschàdigt waren. 

Unter diesen Umstànden begann das Kommando der Erdòlfelder, 
das der Wirtschaftsstab in Cámpina erríchtete, im Anfang Februar 



214 


Besondere Úbeisicht: 


seine Tàtigkeit. Bs gelang, ans deutschen Soldaten, rumànischen 
Zivilarbeitem und Kriegsgefangenen einen neuen Stamm technisch 
geschulten Personals zu gewinnen. Besondere Miihen und Zeitverluste 
verursachte die Materialbeschaffung, da zahlreiche Maschinenteile und 
sonstige Gegenstànde auf Anordnung der rumànischen Regierung ver- 
steckt imd verschleppt worden waren. Alle Bahnstrecken bis zum 
Sereth muBten abgesucht werden. Die Waggons mit dem aufgeftm- 
denen Material wurden dann nach Càmpina ùbergefiihrt, die einzelnen 
Teile dort geordnet imd zmr Wiederinstandsetzung in die Werkstàtten 
gefahren. 

Die Entnagelung der Sonden. die von vielen Sachverstàndigen zu- 
nàclist als aussichtslos betrachtet wurde, fùhrte gleichfalls zu ver- 
hàltnismàBig schnellen Erfolgen. Die Vemagelung war }jei den Schopf- 
sonden im allgemeinen so durchgefiihrt, dafi zuerst Lòffel und Seile 
imd spàterhin Holzstùcke, Eisenteile, Eisemohre und Steine in das 
Bohrloch geworfen worden waren. Bei den Pumpsonden waren die 
eingehàngten Pumpen in die Bohrlòcher versenkt imd dann gleich- 
falJs — teilweise bis zum oberen Rande — Fremdkorper nachgeworfen 
worden. Es galt nim, diese in einer Tièfe von 300 bis 600 Meter ruhen- 
den Teile zu entfemen. Es muCten geeignete Fangwerkzeuge herbei- 
gebracht werden, um die Steine, Holzstùcke imd eisemen Rohre zu 
erfassen. Zm Entnagelimg war es vielfach erforderlich, Paraffin- 
abdrùcke in der Tiefe zu macheu, die ein Bild ùber die vermutliche 
Form des zu fangenden Gegenstandes vermittelten. Erst dann gelang 
es endlich, das Seil oder das Pumpgestànge zu fassen und zutage zu 
fòrdem. 

Die Dauer der Entnagelung war verschieden. Bei einigen Sonden 
betmg sie nm eine Woche, bei anderen Sonden dehnte sie sich ùber 
einen Monat tmd lànger aus. Die erste Sonde wmde bcreits am 12. Pe- 
bruar entnagelt, nachdem die Arbeiten erst am 6. Februar begonnen 
hatten. 

Im allgemeinen folgten sich die Ergebnisse schnell, so dafi sich die 
Produktionskmve in aufstrebender Richtung bewegen konnte. Wenn 
auch lange Zeit noch die alte Erzeugung nicht erreicht werden wird, 
verschafft uns die wiedererstandene rumànische Erdòlindustrie doch 
schon jetzt Mengen, die der Kriegswirtschaft der Verbùndeten wert- 
volle Beihilfe bringen. Auch fùr die nàchste Zeit sind weitere befrie- 
digende Steigerungen zu erwarten. 

Der Abschub der Getreidebestànde und die Vorbereitimg der neuen 
Emte waren zwei weitere grofie Aufgaben, an deren Lòsung der 
Wirtschaftsstab zu arbeiten hatte. 



Rumànìen. 


215 


Als im Dezeiiiber 1916 die Tàtigkeit des Wirtschaftsstabes begann, 
war die letzte Emte in der Hauptsache geborgen; nur òstUch des Olt 
standen groBere Maisflàchen ungeeratet. Die Vorràte hatten jedoch 
beim Abmarsch der Trupjjen vielfach geUtten; ein Teil war verwirt- 
schaftet und vergeudet worden, ein anderer Teil vorsàtzUch zerstort, 
Durch umfangreiche Bestandsaufnahmen, die halbmonatUch wieder-. 
holt wm-den, wurde versucht, ein zutreffendes Bild iiber die Nahrungs- 
und Puttermittel des Landes zu gewinnen. Obwohl die Erate von 
1916 nur mittelmàBig war, die Maisernte sogar nm: gering, sind doch 
so bedeutende Mengen festgestellt worden, daU ein erheblicher Teil 
ziu’ Ausfuhr verfiigbar gemacht werden konnte und die Trupjjen 
nahezu ganz aus dein Lande erhalten werden. 

Bei der Sicherung der Getreidebestànde wurde von einer Requi- 
sition, d. h. einem Aufschub der Zahlung bis zum FriedensschluB, zu 
dem uns das Vòlkerrecht befugt hàtte, abgesehen. In der Geschichte 
des Weltkrieges wird an ehrender Stelle verzeichnet .stehen, daB — 
wàhrend noch am Sereth die Stimmen der Geschiitze eine vemehm- 
bare Sprache sprechen — die deutsche Militàrverwaltung dem rmnà- 
nischen Bauer die Emte 1916 bar abkauft und die Emte 1917 gleich- 
falls — sogar zu erhòhten Preisen — bezahlen wird. Der làndlichen 
Bevòlkerung Rumàniens ist dadurch ein ordnimgsmàBiges Wirtschaf- 
ten wie im Friedenszustande ermòglicht worden. Der Wirtschaftsstab 
hat auBerdem die hier iiblichen groBen Hàndlergewinne iiberall aus- 
geschaltet. Jeder, der in fleiBiger Arbeit dem rumànischen Boden 
neue Werte abringt, wird einen reichlichen baren Gegenwert bald in 
Hànden haben. 

Die Preise fiir die Emte 1916 wurden folgendermaBen festgesetzt; 
fiir den Doppelzentner Weizen und Roggen . . . auf Lei 16,— 


,, ,, ,, Mais. ,, ,, 12,— 

,, ,, ,, Hiilsenfriichte. 16,— 

,, ,, ,, Olfriichte. 14.25 

Fiir die neue Emte 1917 wurden die Preise erheblich erhòht; sie 
betragen als Mindestpreise: 

fiir den Doppelzentner Weizen und Roggen.Lei 20,— 

,. ,, ,, Mais .. 14,— 

,, ,. ,, Hiilsenfriichte.,, 20.— 

,, ,. ,, Olfriichte. 28,50 


Sàmtliche Preise gelten ab Lagerort. Der Bauer, der sein Getreide 
zum Hafen, zur Bahnstation oder zum nàchsten Magazin fàhrt, erhàlt 
auBer dem Preise noch einen Fuhrlohn, dessen Hòhe sich je nach der 










2I6 


Besondere Obersicht: 


Entfemung richtet. Die gezahlten Preise sind demnach durchschnitt- 
lich iiberall um i Lei hòher als die festgesetzten Preise. Weitere 
Prámien fiir schnelle Ablieferung der neuen Emte sind vorgesehen. 

Die Bevòlkerung hat das von der Militàrverwaltung ihr entgegen- 
gebrachte Vertrauen im allgemeinen gut verstanden. Das zeigt schon 
ein fliicht^er Blick auf den jetzigen Stand der mmánischen Landwirt- 
.schaft. Die Friihjahrsbestellimg ist iiberaU eifrig betrieben worden. 
Trotz Mangel an Arbeitskráften und Zugvieh werden nur in wenigen 
Distríkten gròQere Fláchen unbestellt bleiben. In mehreren Bezirken 
wird voraussichtlich die Anbauflàche der Fríedenszeit sogar iiber- 
schrítten werden. Die Wintersaaten stehen ausgezeichnet. 

Einen wesentlichen Anteil an der gíinstigen Gestaltung der wirt- 
schaftlichen Verhàltnisse hatte die Einfiihrung eines neuen Zahlimgs- 
mittels: der ueuen Leinoten, deren Ausgabe von Mitte Januar 1917 
ab begann. Diese Noten, die auf der Reichsbank in Berlin durch die 
Mittelmàchte zum voUen Nennwerte gedeckt sind, werden vom Pu- 
blikmn gem genommen. Der Kurs des neuen Lei ist auf 80 Pfg. 
festgesetzt. 

Ein weiterer Schritt zur Belebung des Kredits und der prívaten 
Initiative wurde durch eine landwirtschaftliche Darlehnskasse getan, 
die bei der Zwangsverwaltung der Nationalbank erríchtet worden ist 
und deren Beirat mehrere Mitgheder des Wirtschaftsstabes angehòren. 
Diese Darlehnskasse besteht aus einem Konsortium der fiihrenden 
Bukarester Banken, die tàglich rùckzahlbare Gelder zu einem anreiz- 
bietenden Zinssatz entgegennehmen und einen bestimmten Teil an 
die Darlehnskasse zu landwirtschaftUchen Betríebsvorschùssen weiter- 
fiihren. Die FiUalen dieser Kasse stùtzen sich auf die zahlreichen 
rumànischen Popularbanken, die schon im Fríeden ùberaus glùcklich 
entwickelt und — etwa 3000 an der Zahl — ùber das Land verbreitet 
waren. 

Die Militàrverwaltung war auf allen Gebieten bestrebt, die em- 
heimische Bevòlkerung nach Mòglichkeit zur Mitarbeit heranziiziehen. 
Ini Einverstàndnis mit der Militàrverwaltung wurde deshalb ein 
,,Rumànischer Wirtschaftsverband" begrùndet, der den landwirt- 
schaftUchen Interessenten Gelegenheit geben soU, ihre Wùnsche vor- 
zubringen, sich hierùber zu beraten und etwa auftretende Gegensàtze 
diurch Verhandlung mit dem Wirtschaftsstab auszugleichen. Der Ver- 
band, der in gewissem MaOe eine vor dem Kríege vorhandene Organi- 
sation emeuert, ist sowohl aus MitgUedem der MiUtàrbehorden wie 
aus Vertretem der rumànischen Ministeríen und landwirtschaftUchen 
Kreise zusammengesetzt. 



Rnxnànieti. 


217 


Der Wiederaufban der Erdòlindustrie, der Abschub des Getreides 
nach den verbùndeten Staaten, die Vorbereitimg der neuen Emte 
sind die Hauptaufgaben, an deren Lòsung der Wirtschaftsstab gear- 
beitet hat. Was auiierdem geleistet wurde in Aufbringiuig, Sanuneln 
und Ausfnhr von Rohstoffen aller Art, in Forstwesen, Jagd und Fi- 
scherei, Maschinenbau und Elektrotechnik, in der Leitung von kriegs- 
industriellen Betrieben, von Salz- und Kohlenbergwerken iww. — 
kann bei diesem fliichtigen tíberblick nur angedeutet werden. 

Alle Kràfte sind angespannt, alle Hànde tàtig, um hinter der kàmp- 
fenden Front das, was der Krieg vemichtet hat, schnell wieder auf- 
zubauen, um das landwirtschaftliche Leben der Zivilbevòlkerung in 
Gang zu bringen und fiir die verbiindeten Staaten die ergiebigen m- 
mànischen Hilfsquellen voll ausztmiitzen. Die Verpflegimg der rumà- 
nischen Bauem wie der Stadtbevòlkerung ist dabei sichergestellt. 
So wird die Welt, die nach bekannter Erfahrung es liebt, sich tàuschen 
zu lassen, und die Welt imserer Gegner, die sich auf Tàuschtmgen 
meisterhaft verstehen, vor wirtschaftliche Tatsachen gestellt werden, 
gegen deren Wucht kein Zweifeln und Deuteln hilft. 

Dlc Schàdlgung dcr Volkswirtschaft durch dcn Kricg wird im Ge- 
schàftsbericht der Banca Generale Romana in anschau- 
licher Weise geschildert. Die Bankleitung hàlt es fiir geboten, von 
einer Gewinnfestsetzung Abstand zu nehmen und den fiir den 31. De- 
zember 1916 sich buchmàBig ergebenden DberschuC mit 6 119 126 Lei 
in seiner Gesamtheit zuriickzustellen, nachdem fiir 1915 eine Dividende 
von 13% und fiir 1914 eine solche von 12% ausgeschiittet worden 
war. Im Geschàftsbericht heiflt es unter anderem: 

,.Die giinstigen Aussichten, die .sich im Jahre 1916 Rumànien in- 
folge der groflen Getreideabschlùsse mit den Zentralmàchten boten, 
fùhrten bis zu seinem Eintritt in den Krieg zu recht lebhaften Geschàf- 
ten, an denen unsere Bank in hervorragender Weise teilnehmen konnte. 
Grofle Rùckzahlungeu namentlich auf den Konten der Landwirte 
ermòglichten es uns, unsere Schulden in Deutschland zu gewinn- 
bringenden Kurseh abzudecken, so dafl die Kosten unserer auswàr- 
tigen Schuld i Mill. Lei weniger beanspruchten als in den vorher- 
gehenden Jahren. Der sehr reichliche Geldstand kam uns ebenfalls 
zustatten und gab uns Gelegenheit zu lukrativen Umsàtzen in Wert- 
papieren. Dank der glànzenden wirtschaftlichen Lage Rumàniens 
und der Mòglichkeit fùr nutzbringende grofle Umsàtze infolge des leb- 
haften Exports konnten wir bis Ende August eine Gewinnziffer er- 
reichen, die nicht nur dem Gesamtergebnis des Jahres 1915 fast gleich 
kam, sondem auch eine weitere wesentliche Konsolidiertmg unserer 
Aktiva herbeifùhrte. Die Kriegserklàrung mit den sich daran .schlie- 
flenden katastrophalen Ereignissen hatte aber eine alles zerstòrende 
Wirkimg im Gefolge, die durch den Abtransport aller òffentlichen 
Barmittel und der Bankgelder nach'Jassy eine weitere Verschàrfung 
erfuhr. Auch unsere Bank wurde durch Emennimg eines Sequesters 



2i8 


Besondere Obersicht; 


unter Zwangsverwaltung gestellt und trotz unseres Protestes auf An- 
weisung der Regienmg gezwungen, fast die gesaraten eigenen xrad 
Kundendepots an Wertpapieren, Sorten und Wechseln nach Jassy zu 
bringen, wo diese in den Ràumen der Banca Jassilor zur Aufbewahnrag 
untergebracht wiu-den und sich dort auch bis Ende Dezember befanden. 
Seitdem fehlt uns jede weitere Nachricht iiber das Schicksal dieser 
Werte. 

Mit Beginn der deutschen Verwaltirag hat die Bank, soweit irater 
obwaltenden Umstànden mòglich, eine geregelte Tàtigkeit wieder 
aufnehmen kòiraen. 

Die Getreideausfuhr. Die Getreideausfuhr aus Rranànien hat 
im letzten Monat, so wird offiziòs aus Bukarest, v. 13.6. 17, mit- 
geteilt. zu glànzenden Ergebnissen gefiihrt. Es sind an einzelnen 
Tagen auf Bahnweg und Douau Oetreidemengeu hinausgegangen, die 
den Tagesbedarf von 100 Millionen Menschen iiberschreiten. Welche 
Erleichterung ein so reichlicher ZuschuC fiir die Mittelmàchte bedeutet, 
braucht nicht erst gesagt zu werden. Nrar verstàndnisvoUes Zusammen- 
arbeiten von Militàrbehòrden irad Zivilbevòlkerung konnte zu diesem 
erfreulichen Erfolge fiihren. Es ist besonders anerkennenswert, mit 
wieviel Eifer sich die rumànische Landbevòlkenrag in den Dienst der 
Sache gesteUt hat. Die vorziigliche Verkehrstechnik, das reibungslose 
Ineinanderarbeiten von Landwirten und Verladeleitem, von Eisen- 
bahn raid Schiffahrt, die Verbesserung von Umschlageinrichtungen 
in den Donauhàfen haben wesentlich zran Gelingen beigetragen. Man 
ermiCt die GròCe des Erfolges, wenn man die jetzige Getreideausfuhr 
mit der des vorigen Jahres vergleicht, in dem Rumànien sich im vollen 
Frieden befand und das ganze Gebiet einschlieCUch der Moldau an 
der Getreidezufuhr teilnahm. Die Durchschnittstagesausfuhr im Monat 
Mai iiberschreitet noch die im Vorjahre an den besten Tagen erreichten 
Rekordziffem. 

Der Saatenstanà. Der Rumànische Wirtschaftsverband hat die 
Veròffentlichung der wòchentUchen Saatenstandsberichte fiir die 14 
Distrikte des besetzten Gebietes eingefiihrt. Die Saatenstandsberichte 
werden von den Distriktskommandanturen etappenweise einnial 
wòchentUch nach Bukarest telegraphisch aufgegeben, dort wird als- 
dann der Durchschnittsstand au^erechnet. Der Saatenstand wird mit 
nachstehenden Ziffem bezeichnet: i — ausgezeichnet, 2 — gut, 
3 — mittel, 4 — unter mittel, 5 — schlecht. Der Stand der Saaten 
am 10. Juni 1917 stellt sich wie folgt: Herbstsaaten 2,6, Mais 2.8, 
sonstige Friihjahrssaaten 3,3, Wein 2. In letzter Zeit waren iiberall 
im Lande Regengiisse; sie diirften den Stand der Saaten noch ver- 
bessert haben. Wie bereits friiher gemeldet, sind 90—95 v. H. der 
Anbauflàche besteUt worden und ist infolgedessen bei weiterem nor- 
malen Verlauf eine Emte zu erwarten, die einer rumànischen Durch- 
schnittsemte entspricht. 

AnbaufUlchc. Die landwirtschaftlich besteUte Fláche im Gebiete 
der Militàrverwaltung in Rumànien betrug in den letzten Friedens- 
jahren 2,70 MiUionen Hektar. Sie ranfaOt dieses Jahr trotz des Krieges 
2.66 MiIIionen Hektar, steht also nur um 40 000 Hektar hinter dem 
Friedensanbau zuriick. Davon sind besteUt: Mit Weizen und Mais je 
I. I MiUionen Hektar, mit Olfriichten 80 000 Hektar und mit Hiilsen- 



Rgmànien. 


219 

friichten 23 000 Hektar. Diese Leistung ist lunso anerkennenswerter, 
als infolge des langen Winters die Friihjahrsbestellimg erst Anfang 
April beginnen konnte. 

Deutsche Oerichte Im besetzten Geblet Piir die bevorstehende 
Aufstellung deutscher Gerichte im besetzten Gebiete Rumàniens gelten 
folgende Bestimmungen: Es werden drei Gerichte mit dem Sitz in 
Bukarest, Krajowa und Konstantza gebildet. Ihre Zustàndig- 
keit ist auf biirgerliche Rechtsstreitigkeiten beschrànkt, bei denen 
mindestens auf einer Seite ein Angehòriger der Vierbundmàchte be- 
teiligt ist. Klagen von Angehòrigen der Vierbundmàchte kònnen nur 
vor den deutschen Gerichten angebracht werden. Den Angehòrigen 
der Vierbimdmàchte steht es frei, Klagen gegen Neutrale oder Feinde 
vor den rumànischen oder den deutschen Gerichten anzubringen. 
Strafsachen verbleiben bei den Militàrgerichten. Die deutschen Ge- 
richte entscheiden in erster und letzter Instanz. Fiir das ProzeC- 
verfahren gelten die Vorscluiften der deutschen ZivilprozeCordmmg. 
Ein Anwaltszwang besteht nicht. Die Gerichtskosten sind im 
Verhàltnis zu den dentschen Bestimmungen ermàCigt; iiberdies ist 
bei ihrer Pestsetzung in jedein einzelnen Falle deni Richter ein weiter 
Spielraum gewàhrt. 

Bankaufslcht. Im gesamten besetzten Gebiet Rmnàniens mit Aus- 
nahme des Teiles der Dobrudscha, der bis ziun Bukarester Frieden 1913 
dem Kònigreich Bulgarien gehòrte, werden alle Personen und Unter- 
nehmen, die sich gewerbsmàCig mit dem Handel von Geld oder Wert- 
papieren oder mit Verwahrung oder Verwertung fremder Gelder oder 
Wertpapiere, mit Geldwechselgeschàften oder sonstigen Bankgeschàf- 
ten befassen, sowie Niederlassungen solcher Betriebe (Banken) unter 
Wahrung ihres Eigentums und ihrer Privatrechte, der Bankaufsicht 
unterstellt. Diese Bankaufsicht erstreckt sich auch auf die unter 
Zwangsverwaltung stehenden Banken. Diese Bankaufsicht wird diurch 
eine Bankaufsiclitsstelle bei der Militárverwaltung in Rumànien aus- 
geiibt. Der Bankaufsichtskommissar iiberwacht den Schrift-. mid 
Postverkehr der Banken sowie die Einhaltung der beziiglich der Bank- 
aufsicht erlassenen und noch zu erlassenden Verordnungen. Er hat 
regelmàCig, sowie gelegentlich die Banken zu besuchen. Die Banken 
haben dem Bankaufsichtskommissar auf Verlangen ihre Biicher und 
Schriften vorzulegen und ihm iiber alle Geschàftsangelegenheiten Aus- 
kunft zu erteilen. Die Banken haben ihren sàmtlichen Brief- und 
sonstìgen Schriftverkehr in deutscher oder franzòsischer Sprache ab- 
zufassen, sie haben von sàmtlichen von ihnen zu versendenden Briefen 
Abdruck zu nehmen und diese Abdriicke in zeitlicher Reihenfolge 
gesammelt, dem Verwaltungsstabe, Bankaufsichtsstelle, zum Zwecke 
der Einsicht zur Verfiigung zu halten. 

Diejenigen Banken, die Generalversammlungen ihrer Aktionàre 
einberufen wollen, haben die Genehmigmig des Verwaltungsstabes 
einzuholen, und der Verwaltimgsstab ist berechtigt, durch einen oder 
mehrere Vertreter seiner Bankaufsichtsstelle den Generalversamm- 
lungen beizuwohnen. 

Diese Vertreter sind befugt, gegen díe Beschliisse der Generalver- 
sanunlimg Einspruch zu erheben und ilire Ausfiihrung zu imtersagen. 
Natiirlich bleibt davon unberiihrt Art. 3 der Verordnung der Militàr- 



220 


Besondere Ubersicht: 


verwaltung in Rumànien vom i6. Januar 1917, betreffend Versamm- 
lungen und Vereine. 

Die Kosten der Bankaufsicht werden anteiUg von dem der Bank- 
aufsicht betroffenen Untemehmen getragen und die Anteile werden 
durch den Verwaltungsstab der Mihtàrverwaltung in Rumànien fest- 
gcstellt und zu gewissen Tenninen eingezogen. 

Serbien. 

Dle Erzeugung von Malsfil In Belgrad. Das Maisòl wird aus den 
Keimen der Samen der Maispflanze gewonnen. Erst seitdem die Ent- 
keimung des Maises im groQen durchgefúhrt wird, kann man von einer 
Maisòlfabrikation sprechen, denn die friihere Gewinnimg des Oles als 
Nebenprodukt der Maisspirituserzeugung war nicht von Belang. Da 
der Keim der Sitz des im Maiskom enthaltenden Oles ist, welches die 
Haltbarkeit des daraus hergestellten Maismehles beeintràchtigt xmd 
bei dem herrschenden Mangel an Fett imd 01 jedes kleinste Quantum 
davon verwertet werden muQ, wird das 01 stets vor der Vermahlung 
entfemt. Von den verschiedenen Entkeimungsverfahren sei jenes er- 
wàhnt, bei welchem das Kom zunàchst zwischen zwei horizontal 
laufenden Miihlsteinen geschrotet wird, worauf in be.sonderen Appara- 
ten die Keime von den mehlhaltigen Teilen getrennt werden. Die auf 
diese Weise gewonnenen Maiskeime werden weiter zerkleinert und 
durch Extraktion zu 01 verarbeitet. 

Das Entkeimungsverfahren wird in Belgrad in der ,,Zacharia- 
miihle" durchgefiihrt. Die vom Kom getrennten Keime werden in die 
Extraktionsanlage der Militàrseifenfabrik gebracht, wo ihnen in einem 
dort aufgestellten Extraktionsapparat mittels Benzins unter Einwir- 
kung von Wàmie das 01 entzogen wird. Das so gewonnene 01 wird 
sodann zwecks Raffinade nach der Monarchie geschickt. 

In normalen Zeiten wird das Maisòl hauptsàchlich zur Seifen- 
fabrikation, namenthch zur Schmierseifenerzeugung verwendet, femer 
zu Brennòlen, weil es eine weifle, nichtruflende Flamme gibt; hin- 
gegen eignet es sich nicht zu Schmieròl, da es zum Verharzen neigt. 
Zur Zeit jedoch wird das Maisòl, nachdem der Benzingeschmack ent- 
femt ist, durch ,,Hydrieren‘‘ gehàrtet und zu Speiseòl verwendet. 

Die beim Extrahieren der Maiskehne erhaltenen Riickstànde (ent- 
òlte Maiskeime) werden auf einer Darre getrocknet, um sie von den 
letzten Spuren des Benzins zu befreien, imd dienen als Kraftfutter- 
mittelzusatz. 

Da die Maiskeìme Kleie imd verschiedene andere Abfàlle ent- 
halten, so betràgt die Olausbeute bei der Extraktion etwa 12%. Die 
tàgliche Erzeugung von Maisòl in der Belgrader Fabrik erreicht 
ca. 500 kg. Wenn man bedenkt, dafl heute fiir 100 kg Maisòl zwischen 
700 und 900 Kronen bezahlt werden, so sieht man, dafl diesem 
Industriezweig gegenwàrtig eine besondere Wichtigkeit zukommt. 
(Belgrader Nachrichten, 25. IV. 17.) 

Zuckermonopol. Eine Verordnung der k. u. k. Militàrverwaltung 
in Serbien, verlautbart am 11. April 1 . J., fiihrt das Zuckermonopol 
in Serbien ein. Die wichtigsten Bestimmungen dieser Verordnung 
sind: Die Einfuhr von Zucker in das Militàr-Generalgouvemement und 



Tiirkei. 


221 


•der Absatz von Zucker in diesem Gebiete ist der k. u. k. Militàrver- 
waltung vorbehalten. Unter ,,Zucker“ wird in dieser Verordnung 
Riibenzucker verstanden. Die Einfuhr von Zucker in das Militàr- 
Generalgouvemement dmrch die k. u. k. Militàrverwaltung ist zollfrei. 
Zum Absatz von Zucker konnen einzelne Personen von der k. u. k. 
Militàrverwaltimg durch Erteilung der Konzession zum Zuckerhandel 
ermàchtigt werden. Die PreLse fiir den VerschleiB von Zucker werden 
■durch Verordmmg des Militàr-Generalgouvemements festgesetzt. Das 
Mhitàr-Generalgouvemement bestimmt die Preise, zu denen der Er- 
zeuger den Zucker an die k. u. k. Militàrverwaltung abgeben muB, 
sowie die Preise, zu denen ihn die k. u. k. Militàrverwaltung den Hànd- 
lem iiberlàBt. AUe indirekten Abgaben von der Erzeugung oder vom 
Absatz von Zucker sind aufgehoben. Diese Verordnung trat mit dem 
Tage der Kundmachung in Kraft. 

Schlffahrt. Vor dem Kriege hat in Serbien eine einzige Schiffahrts- 
gesellschaft, imd zwar die Erste serbische priv. Schiffahrtsgesellschaft 
mit einem Aktienkapital von zweieinhalb Millionen Kronen bestanden. 
Die Gesellschaft hatte von der Regierung eine sechsprozentige Sub- 
' vention und unterhielt die FluBschiffahrt auf der Donau und Save 
mit 14 Dampfem und einer gròBeren Anzahl von Schleppschiffen. 
Der Wert des Warenverkehrs belief sich auf rimd zweieinhalb Millionen 
Kronen und etwa 70 000 Kubikmeter Holz. Wàhrend des Krieges 
sind nach der Deutschen Balkan-Zeit^g (7. 5. 17) 10 Dampfer der 
Gesellschaft versenkt und zwei in Rmnánien intemiert worden. Ein 
Dampfer befindet sich in Budap^est in-Reparatur und ein Dampfer 
ist von der k. imgarischen FluB- imd Seeschiffahrtsgesellschaft in 
Pacht genommen worden. SchlieBlicli sind auch die iibriggebliebenen 
Schlepjjschiffe von dieser imd von der k. k. priv. Donaudampfschiff- 
fahrtsgesellschaft in Pacht genommen worden. 


T úrkei. 

Die Industriallsierung des Landes behandelt die Wiener Reichspost 
<1. 5. 17) in einer Korrespondenz aus Konstantinopel, wie folgt: 
Langsam beginnen sich die Ansichten und Meimmgen iiber die wirt- 
schaftlichen Verhàltnisse in der Tiirkei und ihre Entwicklungsmòglich- 
keiten zu klàren. Die ehemals ubertriebenen Hoffmmgen, groBgezogen 
durch ungeniigende Kenntnis von Land und Leuten und die Stil- 
iibxmgen ùbereifriger Schwàrmer, machen einer nùchtemen Auffas- 
simg Platz, die den tatsàchlichen Verhàltnissen besser entspricht. 
Man erkemit, daB die Tùrkei wirtschaftlich nicht das zu bieten ver- 
mag, was man sich im ersten Freudemausch ùber ihren AnschluB 
an den Dreibund versprochen hatte. Viele Jahre angestrengter Arbeit 
und die Aufwendung von viel Kapital werdeii notwendig sein, die 
Tùrkei wrtschaftlich so zu fòrdem, daB sie unseren Erwartimgen von 
heute nur einigermaBen gerecht werden kann. Die Tùrkei bietet 
sicherlich reiche Entwicklungsmòglichkeiten, aber diese mùssen sich 
eben erst entwickeln. 

Dber die Tùrkei ist in den letzten zwei Jahren-viel zusammen- 
gefabelt worden, sogar von emsthaften Mànnern, deren Bemf es ist. 



222 


Besondere Obersicht: 


oder sein sollte, der Wahrheit zu dienen: von Gelehrten. Sie haben 
,,wissen.schaftliche" Biicher iiber die Tiirkei geschrieben. die voUer 
Fehler luid Irrtiinier sind. Gewisse Angabeu finden sich in aUen Wer- 
ken wieder, ein Verfasser iibemimnit sie vom andem, und keiner 
gibt sich die.Miihe, sie auf ihre Richtigkeit zu prufen. 

Das gilt besonders von der Diteratur iiber die tiirkischen Boden- 
schàtze. Dariiber sind in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Ver- 
offentlichungen erschienen, danmter von Geologen von Ruf, die aUe 
falsche Angaben auf Grund ungepriift iiberaommener Nachrichten 
enthalten. So soll die Tiirkei das reichste Kupferbergwerk (in Argnena- 
Maden) besitzen (Dr. Thoraquist), eine Chromgrube lo MiUionen 
Tonnen Chrom enthalten (Dr. Frech), die Tiirkei reich an Kohlen 
sein (Dr. Dòlter) usw. 

Eine brauchbare, wissen.schaftlich einwandfreie Arbeit iiber die 
Bodenschatze der Tiirkei, die auch den praktischen Bediirfnissen des 
Bergbaues dienen kann, was schUeClich die Hauptsache ist, làCt sich 
nm- auf Grund personUcher Studien und Untersuchungen an Ort und 
Stelle verfassen, niemals aber zu Hause am Schreibtisch durch Zu- 
sammentragen des in Biichera und Zeitschriften verstreuten Materials. 

Die Geologen, die iiber die turkischen Mineralvorkommen schrei- 
ben, beklagen sich, daC die Tiirkei geologisch noch zu wenig erforscht 
sei, um ein sicheres Urteil iiber die Bodenschàtze abgeben zu kònnen. 
Fiir die Offentlichkeit, insoweit sie sich fiir geologische Fragen inter- 
essiert, ist die Tiirkei allerdings geologisch noch wenig durchforscht, 
aber die Pariser Banken und die groCen englischen imd amerikanischen 
Minengesellschaften kennen den tiirkischen Bodeu sehr genau. lUre 
Bergbausachverstàndigen haben aUe Winkel durchstòbert und wert- 
voUe Aufnahmen gemacht. Die Ergebnisse ilurer Studien ruhen in 
den Archiven ihrer Auftraggeber, von wo sie einnial ihre Auferstehimg 
feiem diirften. Man kann es sehr bedauem, daC diese wertvollen Unter- 
suchungen der Wissenschaft nicht zxigànglich gemacht werden, aber 
man kann es begreifen. 

Die in OstanatoUen in Angriff genomnienen Bahnbauten werden 
unsere Kenntnis von den turkischen Bodenschàtzen wesentUch erwei- 
tera, denn sie erschlieCen ein Gebiet, das bisher schwer zugànglich 
war. Mit der Zeit wird sich auch die Regienmg fiir die geologische 
Durchforschung des Landes interessieren: wenn sie sich einen prak- 
tischen Nutzen davon versprechen wird. Was nutzen alle theoretischen 
Erkenntnisse iiber die Bodenschàtze eines Landes, weim keine Mòg- 
Uchkeit besteht, sie zu heben. Diese Mòglichkeit ist fiir die Tiirkei so 
lange nicht gegeben, als das Eisenbahnnetz nicht ausgebaut ist. Ohne 
Eisenbahnen keine Ausbeutimg der von der Kiiste weiter entferat 
liegenden Mineralvorkommen. 

AUes in allem genonmien kann man sagen, daC die Tiirkei entfemt 
nicht so reich an abbaufàhigen MineraUen ist als man gewòhnUch 
glaubt. Sie besitzt dafiir aber vielerlei Mineralvorkomnien, einzeUie 
recht seltener Art: wie z. B. Meerschaum, Schmirgel u. a. Die Tiirkei 
ist auch nicht reich an Kohlen, sie besitzt ein einziges Steinkohlen- 
lager, das von Heraklea, die bekannten Braunkohlenvorkoinmen sind 
unbedeutend, imd ihre Kohle ist teilweise sehr minderwertig. In 
den hiesigen Zeitimgen waren in der letzten Zeit 450 Tonnen Kohlen 



Tiirkei. 


223 

von Jalowa (am Marmara-Meere) zum Verkauf angeboten. Wenn 
in einer Zeit groíier Kohlenknappheit Kohlen in den Zeitmigen aus- 
geboten werden miissen, so kann man daraus schlieCen, daC diese 
Kohle nicht besonders gut sein kann. (Jalowa ist ein wàhrend des 
Krieges in Angriff genommenes Braunkohlenvorkommen.) 

Die tiirkische Regierung legt Wert darauf, daC sich die fremden 
Kapitalisten an der Ausbeutung der tiirkischen Mineralvorkommen 
beteiligen, aber deren Geneig^heit hierfiir ist nicht groC, viele haben 
schon bittere Erfahrungen gemacht. Abschreckend wirkt auch das 
Verhalten der eingeborenen Besitzer von Berggerechtsamen. Wer ein 
Schurfrecht oder eine Bergbaukonzession besitzt, betrachtet sich als 
imgeheuer reich und .stellt, wenn man mit ihni iiber den Verkauf seiner 
Gerechtsame verhandeln will, ganz unverschámte Forderungen, auf 
die kein emsthafter Untemehmer eingehen kann. i í 

Miissen die Erwartimgen, die nian auf den tùrkischen Bergbau 
voreilig gestellt hat, stark herabgemindert werden, so hàlt nuch die 
tiirkische Eandwirtschaft nicht, was man sich, gleichfalls wieder vor- 
eilig, von ihr versprochen hatte. GewiC verfiigt die Tiirkei noch ùber 
riesige Flàchen fmchtbaren Bodeus, worauf noch Millionen von Men- 
schen leben kónnten, aber gegenwàrtig erzeugt die tùrkische Laud- 
wirtschaft ebem nicht so viel, dafi sie nennenswerte Mengen von Nah- 
rungsmitteln und Rohstoffe an die beiden Kaiserreiche abgeben konnte. 
Sie wird es einmal tun kònnen, aber bis dahin werden noch viele Jahre 
angestrengtester Arbeit verflieCen. Im Deutschen Reiche waren .sogar 
Stimmen laut geworden, daC die Tùrkei die deutschen Kolonien er- 
setzen konnte! 

Die tùrkische Regierung macht jetzt die gròCten Anstrengungen, 
die Landwirtschaft vorwàrtszubringen, aber so rasch geht das nicht. 
Zunàchst mùssen einmal die Verkehrswege ausgestaltet, die geplanten 
Bewàsserungsanlagen voUendet, das Volksschulwesen veraUgemeinert 
imd Verwaltung imd Rechtspflege verbessert werden, ehe die tùrkische 
Landwirtschaft merkUche Fortschritte machen kann. Und dann bleibt 
noch immer ein schweres Hindemis zu besiegen: der Mangel an Men- 
schen. Wie kaim man die brachUegenden Làndereien in Kleinasien 
und die durch kùnstliche Bewà.sserung erschlossenen Gebiete in Meso- 
potamien usw. bestellen, wenn es keine Menschen hierfùr gibt ? 

In der Tùrkei soU jetzt auch die Industrie mehr gepflegt werden. 
VielverheiBende Anfànge .sind schon vorhanden, wie die Baumwoll- 
spinnerei und -weberei, Tucherzeugung, Teppichknùpferei, Gerberei, 
^menterzeugung, Ziegelbrennerei usw. Diese Industriezweige werden 
weiter auszubUdeii sein. Es werden aber auch vielfach ganz phanta- 
stische Plàne fùr industrielle Neugriindimgen ausgeheckt, die von vom- 
herein als aussichtslos bezeichnet werden mùssen. Schon vor einem 
Vierteljahrhundert glaubtc man, in der Tùrkei allerhand Fabriken 
grùnden zu kònnen, die seitdem stìUstehen. Zùndhòlzchen-, Papier- 
und Glasfabriken haben das Irrige dieser Ansicht dargetan. Auch in 
der Tùrkei gedeihen mu" solche Industrien, wofùr die gegebenen Be- 
dingungen gùnstìg sind. 

Das trifft bei den genaimten Industrien zu und deshalb gedeihen 
sie. Sogar unter deni fùr sie ungùn.stìgen Wertzoll, der Rohstoffe mid 
Fertìgfabrikate mit dem gleichen Zoll belastete, konnten sie sich gegen 



224 


Besondere Ubenicht: 


den auslàndischen Wettbewerb behaupten. Unter dem neuenGewichts- 
zolltarif wird ihnen das um so leichter mòglicli sein. 

Auí 3 er den genannten Industrien werden vor allem die landwirt- 
schaftlichen Industrien zu pflegen sein, wie die Múllerei, Brauerei, 
Stàrkeerzeugimg, Brennerei, dann die Holzverarbeitung. Die Ent- 
wicklung dieser Industriezweige wiirde aucli auf die tiirkische Land- 
wirtschaft, insbesondere die Viehzucht gúnstig zuriickwirken. Nim 
soll in der Tiirkei auch eine Zuckerindustrie geschaffen und zunàchst 
einmal der Versuch angestellt werden, ob die Zuckerriibe dort iiber- 
haupt gedeiht. Das Klinia ist nàmlich u. a. zu trocken, es regnet ini 
Sommer sehr wenig und deshalb will man die Anbauversuche in der 
kiinstlich bewàsserten Ebene von Tschmnra bei Konia anstellen. 
Sollte die Zuckerriibe nicht so gedeihen, wie es die Untemehmer wiin- 
schen niiissen, .so soll der Zucker aus Zuckerrohr gewonnen werden. 
Es ist aber nicht genug, dafl die Zuckerriibe gedeiht, es mùssen auch 
die notigen Arbeitskràfte fiir ihre Pflege vorhanden sein. Ob man die 
auftreiben wird, ist eine andere Frage. 

Der Finanzminister Dschawid Bei hat sich in der Kanuner dariiber 
beklagt, daC sich das fremde Kapital gegen die Tiirkei so zuriicklial- 
tend zeige. Sie benòtige loo bis 150 Millionen Pfund, um die erforder- 
lichen wirtschaftlichen Refonnen und die notwendi^n òffentlichen 
Bauten ausfíihren zu kònnen, die die Voraussetzung fiir das Aufbliihen 
der tiirkischen Volkswirtschaft bilden. Dschawid Bei glaubt, man 
miisse den fremden Kapitalisten gròQere Sicherheit fiir ihre Person, 
ihre Ehre und ihren Besitz verbiirgen. 

Das ist nicht der Hauptpunkt; in der Tiirkei ist die Unsicherheit 
^ nicht gròCer als in anderen europàischen Làndem, vielleicht sogar 
noch geringer. Wenn sich die europàischen Kapitalisten zuriickhal- 
tend zeigen, so geschieht dies aus Widerwillen gegen die kleinlichen 
Scherereien, denen sie von untergeordneten Behòrden ausgesetzt sind 
und die ihnen ihre Tàtigkeit verleiden. Nach dem Kriege werden sich 
den Kapitalisten so viele gewinnbringende Anlagegelegenheiten bieten, 
daC sie nicht nur auf die Verzinsimg und die Sicherheit, sondem auch 
auf die Annehmlichkeit der Anlage Gewicht legen werden. 

Auch die vielen Enttàuschmigen. die emopàische Kapitalisten 
schon in der Tiirkei erlebt haben, tragen dazu bei, sie femzuhalten. 
Die Enttàuschmigen faugen in der Regel schon bei den vorbereitenden 
Schritten an. Der niichtem priifende Emopàer findet sehr schnell. 
daC ihm da in hellen Farbeii ein Projekt vorgelegt wmde, das einer 
strengeren Priifung dmchaus nicht standhàlt. Die Morgenlànder 
haben alle eine iippige Phantasie, dagegen wenig technische Kenntnisse 
und prakti.sche Geschàftserfahrungen imd stellen sich die Griindung 
eines Unternehmens viel leichter vor als es in Wirklichkeit der Fall ist. 

Die tiirkischen Zeitungen verfallen in denselben Fehler, sie sind 
iiberschwenglich in der Scliilderung der wirtschaftlichen Entwick- 
lungsmòglichkeiten der Tiirkei, loben alles iiber den griinen Klee und 
erzielen damit das gerade Gegenteil von dem, was sie anstreben: an- 
statt die fremden Untemehmer anzuziehen, schrecken sie sie ab. Etwas 
mehr niichterne Sachlichkeit bei Be.sprechung wirtschaftlicher An- 
gelegenheiten wiirde der Tiirkei zu gròCerem Vorteile gereichen aLs 
die heute iiblichen Obertreibungen. 



Tiirkei. 


225 


/ Gegen den Warenwucher. Aus Konstantinopel wird deni Berliner 
Tageblatt (14.6. 17) berichtet: Die tiirkische Regierung hat eine 
Konunission eingesetzt, die gegen den Wucher in Waren jeder Art, 
insbesondere auch gegen den Lebensmittelwucher sowie gegen die 
unerschwinglich hohen Mieten einsclu'eiten soll, Die Komniission hat 
bereits ihre .\rbeit begonnen und eine ganze Anzahl wichtiger Verord- 
nimgen erlassen, Als Wucher wird danach angesehen, wenn jemand 
unter Ausnutzimg der anormalen, diu-ch den Krieg hervorgerufeneii 
Zustànde imd unter unangemessener Erhòhmig der Preise m gewinn- 
siichtiger Absicht Handel treibt. Ebenso wenn jeniand Waren, die 
sich am Platz befinden, in einer Menge aufkauft imd aufspeichert, 
dafi hierdurch die Preise beeinfluCt werden kònnen, Die Gerichte 
diirfen Prozesse oder Geschàfte nicht annehmen, die als wucherisch 
anzusehen sind, Die diesbeziigliclien V^rtràge haben vor den Gerich- 
ten keinen Wert, Es wird eine Kommission gebildet, die die Aufgabe 
hat, die Untersuchung und V^erfolgimg der obigen Vergehen zu ver- 
anlassen, und dafiir zu sorgen, daC nonnale Preise gefordert werden. 
Die Komniis.sion hat das Recht, zu l>estinimen, wieviel von einzelnen 
Waren im GroChandel mid wieviel im Kleinhandel verkauft werden 
diirfen, Ebenso hat .sie darauf zu achteii, daC die Kaufleute die Waren- 
preise iiberall deutlich anzeigen, Sie hat das Recht, Hòchstpreise fest- 
zusetzen. Die Besitzer von W'aren sind verpflichtet, der Kommission 
eine Liste einzusenden, worin sie das Quantmn und die Qualitàt der 
Waren anzugeben habeu, Jeder Kauftnann imd Gewerbetreibende 
hat eine W'^are zu dem Preise weiterzuverkaufen, zu dem er sie am 
ersten Tage nach dcm Bezug vcrkauft hat, und zwar auch in dem P'alle, 
daC er die Waren nicht mehr zu demselben Preise beziehen kann. 
Aus diesem Grunde haben alle Kaufleute vom Tage die.se,s Erlasses 
an den Preis aller bei ihnen vorhandenen Waren auf den Anfangspreis 
zu reduzieren, Im Unterla.ssungsfalle werden die Waren beschlag- 
nahmt. Die Strafprozesse, die aus Wider.setzlichkeiten gegen dio 
obigen \''erordnungen herruhren, werden vor dcm Krieg.sgericht ver- 
handelt. 

Ferner ist verboten worden, daC die GroChàndler ilire W’are an 
zweite mid dritte Hand abgeben, anstatt direkt an die Klehiliàndler. 
SchJieClich ist be.stimmt worden, daC die fiir tiirkische Frauen viel 
gebrauchten Stoffe: Batist imd Basma (Indienne) mu noch gegen 
amtliche Bezugsscheine (W'essikas) verkauft werden diirfen, also àhn- 
lich wie in Deutschland. Der Kampf gegen die Preistreiberei mid die 
W'ucherer hat seine Wirkung zuerst darm gezeigt, daC die Artikel, 
die in den Schaufenstem liegen, jetzt mit Preisen versehen sind. Dabei 
haben aber die meisten der Làden den Trick gebraucht, daC sie alte 
,,I,adenhùter“ jetzt im Schaufenster stehen haben, was man hier 
..Rossignols" nennt. 

Aussichten der Rosenolernte. Die Aussichten fùr die diesjàhrige 
Rosenòlerzeugmig stehen ungùnstig. Man erwartet nicht nur wegen 
des Mangels an mànnlichen Arbeitskràften einen erheblichen Ausfall, 
die Bauern haben auch vielfach diesen Erwerbszweig aufgegeben, 
um ihre Felder fùr Getreide und Gemùsebau gewinnreicher zu verwer- 
ten. Dazu kommt der Mangel an Brennholz, woranter die Destilla- 
tion des Rosenòls voraussichtlich stark leiden wird. Es wird daher 

Balkan-Revue. IV, 3. I S 



226 


Besondere Ubersicht: 


mit eineni Ruckgang des Ertrags gerechnet. Die vorhandenen Be- 
stande aus den Eniten der letzten Jahre lassen sich schwer abschàtzen. 
Sie dùrften niclit bedeutend sein. Die zu Kriegsbeginn bis auf nuid 
looo M. fiir I kg gesxmkenen Preise sind allmàhlich vvieder bis auf 
3000 M. gestiegen und bewahren eine Neigung ziun weiteren Steigen. 

Fiir das Interesse, das regienmgsseits der Rosenòlerzeugung ent- 
gegengebracht wird, spricht, daB das Handels- imd Landwirtschafts- 
ministeriimi mit der Ausarbeitung einer Statistik iiber die Erzeugmig 
von Rosenòl in der Tiirkei begonnen hat. 

Landesverteldigung und Erfindungen. Ein vorlàufiges Gesetz uber 
, die .'Vbàndenmg des Artikel 12 des Patentge.setzes vom 18. Februar 
1879 bestimmt: 

Auf Erfindimgen, die fiir die Landesverteidigimg von Interesse 
smd, wird ein Patent unter der Bedingung erteilt, dafl die Kaiserhch 
Ottonianische Regierung im Bedarfsfalle davon Gebrauch machen 
kann, ohne zur Leistung einer Entschàdigmig V'erpflichtet zu sein. 

Soziales aus Stambul. Aus Konstantinopel, 26. Mai, bringt 
die KòLnische Zeitung {7. 6. 17) unter dieser Dberschrift folgende 
Korrespondenz: Der gegenwàrtige Krieg hat niit seinen Leiden und 
Entbehrungen wie ùberall so auch in der Tùrkei sich als die Kraft 
gezeigt, die das Bòse w’ill mid das Gute schafft. Seine versittlichende 
Wirkung àuflerte sich in mannigfacher Weise. Zwar vvmrde auch hier 
von deii Hàndleni der Versuch gemacht, die Lage gewissenlos auszu- 
nutzen, um die eigeuen Taschen zu fùllen. Die Lelx'nsmittelpreise 
stiegen olme ersichtliche vvirtschaftliche Ursachen. Hierdurch wurden 
die mittleren Schichteu schwer geschàdigt, so dafl sich die Staats- 
vervvaltung wie die meisten Privatgesellschaften genòtigt .sahen, die 
Gehàlter ihrer Beamten entsprecliend zu erhòhen. 

Es war aber ein gutes Zeichen fùr die beginnende Selbstàndigkeit 
des Denkens und Handelns bei den gebildcten Kla.ssen des tùrkischen 
Volkes, dafl sie nicht mchr wie frùher alle Hilfe nur von der Regierung 
erwarteten, sondern durch Selbsthilfe dem Ubel des Lebensmittel- 
vvuchers, gegen das die Regierung bei dem augenblicklichen Stande der 
Gesetzgebung ohmnàchtig ist, vvirksam zu steuern versuchten. Seit 
làngerer Zeit schon verlangt die tùrkische Presse, dafl man dem 
Treiben der Wucherer ein Ende mache, da die Warenprei.se bis zux 
Stunde eine bestàndige Neigung zmn Steigen zeigen. Sie brandmarkte 
das Trcilien der Lebensmittelvvucherer als vaterlandsverràterisch und 
niachte in ihren Angriffen keinen Unterschied zwischen den tùrkischen 
und nichttùrki.schen Hàndlern. Die leidenschaftUchen Angriffe der 
Pressc sind nur der Ausdruck der Volksentrùstung. Sie haben .sich 
in den letzten Tagen bis zu dem Punkte gesteigert, dafl der Ikdam 
den Vorschlag eines allgemeinen Boykotts gegen die Hàndler machen 
konnte. Anderseits verlangt im Sabach der in Amerika gebildete 
jimge Soziologe Achmed Emin Bei, angesichts der Unzulànglichkeit 
der Landesgesetze die Errichtung emer staathchen Behòrde fiir den 
Kampf mit dem Lebensniittelwuclier, dessen letzte Ursache er in dem 
.sclu-ankenlosen Individuahsmus des Orientalen findet. Fùr ilm ist 
der I.ebensmittelwucher wie alle anderen Ubel, die der tùrkischen 
Gesehschaft anhaften, aus dem Mangel an sozialem Denken hervor- 
gegangen. das eine Folge der langen ab.solutLstischen Herrschaft war. 



Tiirkei. 


227 

Die turkischen Schriftsteller werden dabei nicht miide, (fis tiirkische 
Volk auf den groBartigen Genieingeist des deutschen Volkes hinzu- 
weisen und zur Nacheiferung aufzufordern. Bei diesen Erorterungen 
wru-de von den Leitem wiederholt festgestellt, dal 3 sich augenblick- 
lich im Volke eine Erscheimmg voUzieht, die fiir das Osmanentum 
als die wertvoUste Errmigenschaft des Krieges gelten kann, námlich 
die Bildung eines Mittelstandes oder viehnehr die Entwicklmig 
der hierfiir schon vorlianden gewesenen Ansatze. Die friihere Zwei- 
teilung der tíirkischen Gesellschaft in eine sehr reiche und eine selu 
amie Klasse wńrd allmáhlich durch ein Verhàltnis ersetzt, wie es die 
Vòlker Europas aufweisen. Zwischen den beiden Extremen bildet 
sich eine Mittelstandsldasse, die im Eaufe der Verfassungsára langsam 
in die Erscheinimg getreten ist imd sich ihrer Stellung immer mehr 
bewuCt wird. Mit die.ser Erscheinung trat auch eine bemerkenswerte 
Entwicklung des Gemeinsinns und des VerstàndnLsses fiir die Pflichten 
des Individuunis gegenuber der GeselLschaft hervor. Und es .sind be- 
sonders die tiirkischen .\rzte, die in die.ser Hinsicht die Fuhrimg iiber- 
iiehmen. Wie diese Klas.se .schon bei der Wicderherstelhmg der Ver- 
fassung ihrem Lande hervorragende Dienste geleistet hat, so fàlirt sie 
jetzt fort, bei der sozialen Hebung des Landes mitzuwirken. 

Es waren die .^rzte des Roten Halbmondes, die die ungemein segens- 
reich wirkenden Volkskiichen ins I.eben riefen mid damit die Er- 
innenmg an die àlmlichen Stiftungen der turki.schen Vergangenheit, 
die Imarehs. weckten. Gleichzeitig mit dem Roten Halbniond war es 
die jungtiirkLsche Partei, die Gesellschaft ,,Einheit uiid Fortschritt", 
die in friedlichem Wettbewerb mit dem Roten Halbmond àhnliche 
Volkskuchen ins Leben rief. So kònnen jetzt ungefàhr 40 000 Arme 
tàglich gespeist werden, wodurch die Kriegsnot bedeutend gelindert 
uird. Ein anderer schreiender sozialer Ubelstand waren die Scharen 
von verwahrlosten Kindern, welche die StraBen von Konstanti- 
nopel bevòlkerten. Auch mit diesem durch den alten schrankenloseii 
orientali.schen Individualismus hervorgerufenen Ubel nahm die tiir- 
kische Intelligenz den Kampf erfolgreich auf. Hier war es wieder der 
ra.stlo.se Achmed Emin Bei, der die Anregung zur Griindung einer 
Gesellschaft fiir Kinderschutz gab, die schon eine cm.sige Tàtigkeit 
Ijegonnen hat. Noch vorher hatte ganz in der Stille, \ne es .seine Art 
ist,- der Kriegsminister Enver Pascha selbst die Anregung gegeben, 
gegen 500 dieser Kinder von der StraBe aufzulescn und in der Kriegs- 
schule von Pankaldi unterbringen zu lassen, wosie zunutzlichenStaats- 
biirgern erzogen werden. Auch die Frauenfrage, die.se hàrte.ste NuB 
unter allen sozialen Problemen in der Tiirkei, verlangte insofern eine 
lyòsung, als die Frau, die zum Teil ihrer in die Armee eingetretenen 
Eeschútzer beraubt war, niijjit lànger davon zuriickgehalten werden 
ìvonnte, sich ihren Erwerb ^lbst zu suchen. Die Regicrung brach mit 
allen veralteten Vonirteilen, gestattete nicht nur dic .'lnstellung von 
Frauen fiir den Bureaudienst an Stelle der Mànner, .sondern verwandte 
selbst die Dienste der Frauen fur ihre eigene Verwaltimg. Und die 
tiLrkische Frau zeigte sich dabei ebenso anstellig wie gewLs.senhaft. 
Sogar der Straflenreinigung.sdienst wird jetzt von Frauen atis dem 
Volke versehen, die sich dadurch vor Nahnmgssorgen retten. Alle 
diese sozialen Fragen, die der Krieg angeregt hat, werden nach dem 

15* 



228 


Besoiidere Cbersicht: Tiirkei. 


Frieden niflit wieder zuin Schwcigen zu bringen .sein. Sie wcrden 
gebieteriscli verlangen, daB inan sich weiter mit ihnen l^eschàftigt, 
und die gegenwártige Regiening .sowie die Gesellschaft fiir Einheit 
und Fortschritt, die hinter ihr steht, haben das allergroBte Interesse 
daran, daB der Fortscliritt dcs Volkes in die Wege geleitet w’ird. 
Dabei fàllt der Schule eine groBe Aufgabe zu. Die alhnàhlich in dic 
Erscheinung tretende tùrkische Volksschule, deren langsamere Ent- 
wicklung sich durch den Mangel an ausgel)ildeten Lehrkráften erklàrt, 
wird vom Unterrichtsministeriuni ini Rahmen der vorhandenen Mirtel 
gefòrdert. Auch das hòhere Schulwesen wird zweckentsprechender 
und praktLscher au.sge.staltet. Die Rei.se, die der Unterrichtsniinistcr 
Schùkri Bei in Begleitung .seines deutschen Beirates, des Geheiilirats 
Schmidt, nach Deutschland antritt, gilt dem Studium des deutschen 
Schulwe.sens, dessen líeste Seiten fùr die Tiirkei inaBgebend sein wer- 
den. Selbstverstàndlich wird die.se Anlehnuug, wie die tiirki.schen 
Soziologen betonen, nur fùr den Geist mid die Forni und nicht fùr 
die Substanz gelten. Demi das schlechte Beispiel der friiheren fran- 
zòsisclien Lehnneister. die ihre tùrkischen Schùler zu Franzosen 
niachen wollten imd sie ihre Nationalitàt vergessen machten, ahmen 
wir Deutsche nicht nach. 


Verlag: Balkan-Verlag G. m. b. H., Berlin W 62. 

Vertríeb: Verlag fiir PacbUleratur O. m. b. H., Berlin W 62. — Wien t 
Verantwortlicb (Ur den gesamten lobalt: Max Grunwald, Berlin W 62. 

PUr Osterredch-Ungarn ▼crantwortlicb: Ing. Robert Schwars, Wienl, Bachenbacbgasse 9. 
Dmdc: SpamerBCbe Bucbdruckerd in Leiprig. 







^cutsfib^TQrkisclie WirtschsítszevtrHi 


IV. Jahrg. 


Juli-Augusi 1917 


Heíi 4/5 


Dic deutsch-ttírkischen Vcrtráge. 

Von Rechtsanwalt und Notar Zeitschel in Berlin. 

I n der Sitzung vom lo. Mai igiy hat der Deutsche 
Reichstag die neuen deutsch-tiirkischen Rechtsver- 
tráge einstimmig angenommen und damit, wie von 
einem Redner zutreffend hervorgehoben wurde, die 
beste Voraussetzung fiir die Entwicklung unserer 
wirtschaftspolitischen Beziehungen zum tiirkischen 
Reiche gegeben. Der AbschluíB dieser Vertràge ist 
fiir die beiden verbiindeten Staaten von gleichhoher 
Bedeutung. Fiir die Tiirkei bringt sie den Ersatz 
der schon seit langer Zeit als unertràglich empfun- 
denen Kapitulationen durch vòlkerrechtliche Vertràge 
auf der Basis der vòlligen Gleichberechtigung beider 
Nationen und modemer Gmndsàtze, fiir Deutschland 
die Grandlage zu einer machtvollen und staatsrecht- 
lich gesicherten Entwicklung seiner politischen und 
wirtschaftlichen Interessen in dem befreundeten Os- 
manenreiche. 

Diese sieben am ii. Januar 1917 in Berlin unter- 
zeichneten Vertràge sind folgende; -> 

I. ein Konsularvertrag; 

2. ein Vertrag iiber Rechtsschutz und gegen- 
seitige Rechtshilfe in biirgerlichen Angele- 
genheiten; 

3. ein Niederlassungsvertrag; 

4. ein Auslieferungsvertrag; 

5. ein Vertrag iiber die gegenseitige Zufiih- 
rung von Wehrfliichtigen und Fahnenfliich- 
tigen der Land- und Seestreitkráfte; 

i6 


Balkan-Revuc. IV, 4/3. 



Zeitschel: 


• "^30 

6. ein Vertrag iiber die Anwendung des Kon- 
sularvertrages auf die deutschen Schutzge- 
biete; 

7. ein Vertrag betreffend die Anwendung des 
Vertrages iiber Rechtsschutz und gegensei- 
tige Rechtshilfe in biirgerlichen Angelegen- 
heiten auf die deutschen Schutzgebiete. 

Von gròfiter w’irtschaftlicher Bedeutung sind die 
drei erstgenannten Vertráge, die infolgedessen eine 
eingehende Besprechung erfahren mussen. 

I. Dcr Konsularvertrag. 

Der Vertrag sieht fiir beide Teile die Zulassung von 
Generalkonsuln, Konsuln, Vizekonsuln und 
Konsularagenten vor, die nicht Angehòrige des 
sie emennenden Staates zu sein brauchen. Die Aus- 
iibung ihrer beruflichen Tátigkeit beginnt mit der 
Zulassung in dem Lande ihres Amtssitzes. Zulassung 
und Entziehung derselben liegen im alleinigen Er- 
messen des gewáhrenden bzw. entziehenden Vertrags- 
teils. Sie geniefien die vòlkerrechtlich hergebrachten 
Vorrechte und Befreiungen in dem gleichen Umfange 
wie die Konsularvertreter gleichen Ranges und glei- 
cher Art der meistbegiinstigten Nation, insbesondere 
also die Gewáhmng der ihrer amtlichen Stellung zu- 
kommenden Ehren, das Recht der Wappen- und Flag- 
genfuhmng, Befreiung von der Gerichtsbarkeit des 
Landes ihres Amtssitzes, von Einquartiemng und 
sonstigen militárischen Lasten, Unverletzlichkeit der 
Konsulararchive und -Ráume, Freiheit von Luxus- 
steuern u. dgl. 

Die konsularischen Amtsbefugnisse lassen 
sich in folgende Gruppen zusammenfassen. 

I. Die Notariatstátigkeit (Art. 15). 

Die notariellen Befugnisse der Konsuln erstrecken 
sich: 




232 


Zeitschel: 


Gesetzen des letzteren dazu befugt sind (mit der Ver- 
pflichtung, den eigenen Landesbehòrden hiervon An- 
zeige zu erstatten); 

b) zur Beurkundung von Geburten und Sterbefállen 
(unbeschadet der Verpflichtung der Beteiligten, auch 
ihrerseits den einheimischen Ortsbehòrden Anzeige 
hiervon zu machen). 

3. Die Befugnis zur Einleitung, Fiihrung 
und Beaufsichtigung von Vormundschafts- 
sachen (Art. 18). 

Die hier den Konsularbeamten beigelegten Befug- 
nisse schliefien sich im wesenthchen dem Haager Ab- 
kommen zur Regelung der Vormundschaft tiber Min- 
derjáhrige vom 12. Juni 1902 (RGBl. 1904, S. 240) 
und dem Haager Abkommen iiber die Entmiindigung 
und gleichartige Fiirsorgemafiregeln vom 17. Juni 1905 
(RGBl. 1912, S. 463) an, jedoch mit der Mafigabe, dafi 
die vormundschaftsrechtlichen Anordnungen sich nach 
den Gesetzen des Teiles zu richten haben, dem die 
unter Vormundschaft zu stellende Person angehòrt. 
Die anzuwendenden Vorschriften basieren also grund- 
sátzlich auf dem Prinzip der Staatsangehòrigkeit. Eine 
weitere Abweichung liegt darin, dafi in allen Fállen, 
wo das Vermògen der unter Vormundschaft oder Pfleg- 
schaft zu stellenden Person Grundeigentum umfafit, 
eine Mitwirkung der Dandesbehòrden vorgesehen ist. 
Diese Einschránkung war mit Rúcksicht auf die tur- 
kischen Rechtsanschauungen geboten. Schliefilich ist 
im allgemeinen noch darauf hinzuweisen, dafi die 
Einleitung und Durchfiihrung einer Vormundschaft 
oder Pflegschaft durch die Konsularbeamten nur dann 
mòglich und zulássig ist, wenn die persònlichen 
Eigenschaften des zu Entmiindigenden (Minderjáhrig- 
keit, Geisteskrankheit u. dgl.) eine solche erfordern, 
dagegen finden die Bestimmungen des Art. 18 keine 
Anwendung, wenn eine Pflegschaft z. B. deshalb not- 
wendig wird, weil der Betreffende abwesend oder un- 



Die deutsch-tiìrkischen Vertràge. 


233 


bekannt ist, weil iiber seine Person Ungewil 3 heit be- 
steht, oder weil ein durch òffentliche Sammlungen 
zusammengebrachtes Vermògen eines Verwalters be- 
darf. 

Im einzelnen gibt der Vertrag íiber die Einleitung, 
Fiihrung und Beaufsichtigung der Vormundschaft 
oder Pflegschaft folgende Vorschriften: 

Tritt die Notwendigkeit der Einleitung einer Vor- 
mundschaft ein, deren gesetzliche Grundlagen nach 
den Gesetzen des Teiles zu beurteilen sind, dem die 
unter Vormundschaft zu stellende Person angehòrt, 
so haben die Ortsbehòrden hiervon dem zustándigen 
Konsularbeamten unverziiglich Anzeige zu machen. 
Innerhalb 4 Monaten und, wenn es sich um eine Ent- 
miindigung handelt, innerhalb eines Jahres hat der 
Konsularbeamte die Vormundschaft einzuleiten und 
der zustándigen Ortsbehòrde den Vormund zu benen- 
nen. UnterláBt oder verweigert er dies, so kann die 
Ortsbehòrde die Einleitung der Vormundschaft und 
deren Beaufsichtigung nach ihren eigenen Gesetzen 
iibemehmen, doch muB im Falle der nachtráglichen 
Einleitung der Vormundschaft durch den Konsular- 
beamten die von denOrtsbehòrdenbewirkte Vormund- 
schaftsbestellung wieder aufgehoben werden. 

Die Vormundschaft erstreckt sich ohne weiteres auf 
die Person und das bewegliche Vermògen des Miin- 
dels, auf das unbewegliche Vermògen im Lande des 
Wohnsitzers erst und nur dann, wenn die Ortsbehòrde 
nach Benennung des Vormundes gegen dessen Bestel- 
lung keine Bedenken erhebt und ihn bestátigt. In 
allen Fàllen kann der Konsularbeamte auch selbst das 
Amt des Vormundes iiberaehmen. 

4. Die NachlaBbehandlung der Angehòrigen 
des Landes der Konsularbeamten (Art. 19). 

Dieser Punkt hat in dem Vertrage wegen der Be- 
deutung der mit der Behandlung von Nachlàssen 
verbundenen heimischen Interessen eine besonders 



234 


Zeitschel: 


eingehende Behandlung erfahren. Im allgemeinen 
richtet sich die Nachlafibehandlung des beweglichen 
Vermògens ausschliefihch nach dem Recht des Staates, 
dem der Verstorbene angehòrte. Der zustándige Kon- 
sul ist berechtigt und verpflichtet, die Nachlafibehand- 
lung in die Hand zu nehmen, nur beziiglich des un- 
beweglichen Vermògens gelten auch hier wieder 
Spezialverordnungen (§ 15). Im einzelnen ist folgendes 
zu bemerken: 

Beim Eintritt eines Todesfalles hat die Ortsbehòrde 
unverzuglich dem zustándigenKonsularbeamtenNach- 
richt hiervon zu geben. Umgekehrt besteht die gleiche 
Pflicht. Zustándig ist der Konsularbeamte, wenn der 
Todesfall sich an seinem Amtssitze oder an einem Orte 
ereignet hat, der so nahe bei ersterem gelegen ist, dafi 
die Hin- und Ríickreise in einem Tage ausgefiihrt 
werden kann. Zum Zwecke der Sicherung des Nach- 
lasses kann der Konsularbeamte zur Siegelung des- 
selben schreiten, mufi aber rechtzeitig die Ortsbehòrde 
hiervon benachrichtigen, die entweder gleichzeitig oder 
nachtráglich auch ihre Siegel anlegen kann. Die bei- 
derseits angelegten Siegel diirfen ohne Mitwirkung der 
Ortsbehòrde nur dann von dem Konsularbeamten 
-allein abgenommen werden, wenn erstere auf eine 
mindestens 48 Stunden vorher von dem Konsular- 
beamten an sie ergangene Einladung sich nicht ein- 
gefunden hat. Hiejrauf soll der Konsularbeamte mòg- 
lichst in Gegenwart der Ortsbehòrden das Nachlafi- 
inventar aufnehmen, welches letztere regelniáfiig mit- 
unterzeichnen sollen. Sind sie hierzu nicht erschienen, 
so hat der Konsularbeamte ihnen eine beglaubigte 
Abschrift des Verzeichnisses zu iibersenden. Hierauf 
ist der Konsularbeamte zur Inbesitznahme, Verwal- 
tung und gegebenenfalls auch zur Veráufierung der 
Nachlafigegenstánde befugt. Die Verwaltung dersel- 
ben kann durch ihn persònlich oder durch einen von 
ihm bestelltéh Vertreter erfolgen, auch kann er den 
Erben Erbscheine erteilen. Gewisse dringliche Aus- 



Die deutsch-tiirkisclien Vertráge. 


235 


gaben, wie die Arzt- und Beerdigungskosten, den Miet- 
zins, Dienstbotenlòhne, etwaige Ausgaben fiir den 
Unterhalt der Familie des Verstorbenen, Gerichts- 
kosten, die Konsulats- und Gebiihren der Ortsbehòrde 
sind aus dem Nachlafi sofort vorweg zu berichtigen, 
im iibrigen ist der Nachlafi bzw. der Erlòs desselben 
bis zum Ablauf von drei Monaten seit der letzten Be- 
kanntmachung der Ortsbehòrde iiber die Eròffnung 
des Nachlasses bzw. in Ermangelung einer solchen bis 
zum Ablauf einerFristvonvieMonaten seit demTodes- 
tage zu verwahren. Nach Ablauf dieser Frist soll der 
Konsularbeamte, falls kein Anspruch gegen den Nach- 
lafi erhoben wird, diesen endgiiltig in Besitz nehmen, 
ihn liquidieren und nach Abzug aller Kosten den 
Erben iiberweisen. Sollten dagegen innerhalb der 
Frist iiber Anspriiche gegeri den Nachlafi Streitig- 
keiten entstehen, so entscheiden dariiber die Eand- 
gerichte, es sei denn, dafi die Anspriiche auf Erbfolge 
oder Vermàchtnissen beruhen. Diese richten sich nach 
der Gesetzgebung des Landes, dem der Verstorbene 
angehòrte und sind durch die zustàndigen Gerichte 
des Heimatlandes zu entscheiden. 

Ist der Bestand des Nachlasses zur Bezahlung des 
Nachlasses unzureichend, so kònnen die Glàubiger die 
Eròffnung des Nachlafikonkurses bei den Ortsbehòr- 
den beantragen. Nach der Konkurseròffnung geht der 
Besitz des Nachlasses auf den Konkursverwalter iiber, 
unbeschadet des Rechts des Konsularbeamten, die In- 
teressen seiner Landesangehòrigen dabei wahrzuneh- 
men. 

Bei dem Todesfalle an einem Orte, an dem oder 
in dessen Nàhe kein Konsularbeamter seinen Amts- 
sitz hat, geht die Sorge fiir die Sicherung des Nach- 
lasses auf die Ortsbehòrde iiber, doch ist alsbald der 
nàchste Konsularbeamte von alleu getroffenen Mafi- 
regeln unter Cbersendung einer beglaubigten Abschrift 
des Nachlafiverzeichnisses und der Sterbeurkunde zu 
unterrichten, der nach seinem Erscheinen die weitere 



Zeitschel: 


236 

Nachlafibehandlung zu ubernehinen hat. Diese Vor- 
schriften gelten auch fiir die Nachlafifursorge beim 
Tode von Seeleuten, Schiffspassagieren und Reisen- 
den, beziehen sich aber, wie schon bemerkt, nicht 
auf unbeweglichen Nachlafi. Fíir diesen gilt das Terri- 
torialprinzip, d. h. in Ansehung solcher Gegenstánde 
regeln sich die Anspríiche nach den Gesetzen des 
Landes, wo die Grundstíicke liegen, des.sen Gerichte 
oder sonst zustándigen Behòrden auch zur Entschei- 
dung iiber derartige Anspriiche ausschliefilich zustán- 
dig sind. 

5. Schutz, Fòrderung und polizeiliche t'ber- 
wachung der Schiffahrt des eigenen Landes 
(Art. 20—25). 

Der Hauptzweck dieser Bestimmungen besteht ein- 
mal in der Regelung der Tátigkeit der Konsularbeam- 
ten zum Schutze, zur Fòrderung und zur polizeiUchen 
Oberwachung der Schiffahrt ihres Landes in den Háfen 
des Aufenthaltsstaates und andrerseits in der Abgren- 
zung ihrer Zustàndigkeit gegeniiber der Kornpetenz 
der Landesbehòrden. Grundsàtzlich sollen die Ko- 
sularbeamten zu allen Amtshandlungen gegen Lands- 
leute zugezogen werden, nur soweit ihre Mitwirkung 
mit den allgemeinen Vorschriften der Landesgesetz- 
gebung z. B. iiber Ausschlufi der Offentlichkeit bei 
einer Gerichtsverhandlung in Widerspruch stehen 
wiirde, kann auf ihrer Anwesenheit nicht bestanden 
werden. Iin einzelnen sind die Amtsbefugnisse der 
Konsularbeamten hiemach etwa folgende; 

a) Fòrderung der Ein- und Ausfahrt von 
Schiffen. Zu diesem Zwecke haben sie das Recht, 
das Schiff zu betreten, die Schiffspapiere zu priifen, 
Ladungsverzeichnisse (Manifeste) aufzunehmen, die 
Mitglieder der Besatzung zu befragen, Erklàrungen 
iiber Reise, Bestimmungsort und Zwischenfàlle wàh- 
rend der Reise entgegenzunehmen, die Mitglieder der 
Schiffsbesatzung bei den Gerichten und Verwaltungs- 



Die deutsch-tiirkischen Vertrage. 


237 


behòrden des Landes ihres Amtssitzes zu vertreten, 
ihnen dort Dolmetscherdienste zu leisten u. dgl. m. 

b) Beiwohnung bei einer Untersuchungs- 
handlung. Der zustándige Konsularbeamte soll zu 
alleh Untersuchungshandlungen (Durchsuchung, Be- 
schlagnahme, Verhaftung, vorláufige Festnahme, Ver- 
nehmung u. dgl.) unter genauer Terminsbekanntgabe 
zugezogen werden. Die Amtshandlung darf nur dann 
in seiner Abwesenheit vorgenommen werden, wenn 
er trotz gehòriger Uadung nicht anwesend oder nicht 
erreichbar oder Gefahr im Verzuge ist, doch soll er 
auch in letzteren Fállen baldtunlichst benachrichtigt 
werden. 

c) Die Aufrechterhaltung der Ordnung auf 
Kauffahrteischiffen. Abgesehen von den Fállen, 
wo Bordausschreitungen geeignet sind, die Ruhe oder 
òffentliche Ordnung im Hafen oder am Uande zu 
stòren oder w'o eine nicht zur Besatzung gehòrende 
Person beteiligt ist, steht die Aufrechterhaltung der 
inneren Ordnung an Bord ausschlieBlich den Konsuln 
des Flaggenstaates zu, denen die lyandesobrigkeit 
lediglich Baistand zu gewáliren hat. Dasselbe Recht 
hat der Kapitán in Abwesenheit des Konsuls. Deser- 
teure von Kauffahrteischiffen kònnen von den Kon- 
suln festgenommen werden, um sie an Bord oder nach 
dem Flaggenstaat zu senden. Zu diesem Zwecke hat 
der Konsularbeamte oder an Orten, wo sich ein solcher 
nicht befindet, der Kapitán den Ortsbehòrden schrift- 
lich und durch Vorlegung der erforderlichen Beweis- 
schriftstiicke (z. B. durch einen beglaubigten Auszug 
der Musterrolle u. dgl.) nachzuweisen, dafi die Person, 
deren Cbergabe verlangt wird, zur Besatzung des 
Schiffes gehòrt. Festgenommene sind innerhalb zweier 
Monate nach der Festnahme an Bord oder nach dem 
Flaggenstaate zu senden, widrigenfalls wegen der De- 
sertion ihre Freilassung erfolgen mufi. Die Ubergabe 
von Angehòrigen des Landes des andern Teiles kaiin 
verweigert werden. Hat der Entwichene in dem Uande, 



Zeitschel; 


238 

in deni er sich befindet, ein Vergehen oder Verbrechen 
begangen, so kann die Cbergabe verschoben werden, 
bis die Aburteilung durch die Landesgerichte erfolgt 
und die Strafe vollstreckt ist. 

d) Mitwirkung bei der Feststellung von. 
Schiffsunfállen und bei der Hilfeleistung. 
Der Konsularbeamte ist von jedem Schiffbruch eines 
Fahrzeuges seines Flaggenstaates durch die Orts- 
behòrden unverziiglich zu benachrichtigen. Die Orts- 
behòrden diirfen fiir die bei der Bergung oder Hilfe- 
leistung getroffenen MaBnahmen nur diejenigen Ko- 
sten erheben, welche die Schiffe ihres eigenen Landes 
zu entrichten haben. Havareien der Schiffe ihres 
Flaggenstaates regeln die Konsularbeamten, wenn das 
Schiff einen Hafen ihres Amtssitzes anlàuft. Eine 
Mitwirkung der Landesbehòrde und die Regelung 
durch dieselbe findet nur dann statt, wenn ein Landes- 
angehòriger oder der Angehòrige einer dritten Macht 
beteiligt ist und eine giitliclie Einigung nicht zustaiide 
kommt. 

Der Vertrag {iber Rechtsschutz und gegenseitige 
Rechtshilfe in búrgerlichen Angelegenheiten. 

Die Grundlage dieses Vertrages ist im allgemeinen 
das Haager Abkommen iiber den Zivilprozetì vom 
17. Juli 1905 (RGBl. 1909, S. 409), doch geht der Ver- 
trag in den Bestimmungen iiber den Umfang und die 
Ausiibung des Rechtsschutzes noch úber die Vor- 
schriften des letzteren hinaus. Andrerseits konnte das 
Grundprinzip des Haager Abkommens, die Landfrem- 
den der Landesgerichtsbarkeit in voUem Umfange zu 
unterstellen, mit Riicksicht auf die besonderen Eigen- 
heiten des tiirkischen Reiches, namentlich in der Zeit 
ihres Cberganges vom Kapitulationssystem zum all- 
gemeinen europàischen Vòlkerrechte, nicht ohne Ein- 
schrànkung durchgefiihrt werden, da die tiirkischen 
Rechtsanschauungen iiber das Familienrecht und die 
Geschàftsfàhigkeit von denen der meisten iibrigen 



Die deutsch-turkischen Vertràge. 


239 


europáischen Staaten zu sehr abweichen. Aus diesen 
Grúnden sind die Angelegenheiten’des Familienrechts 
sowie die der Geschàftsfáhigkeit den Heimatbehòrden 
zugewiesen geblieben. Derartige familienrechtliche 
Streitigkeiten sind namentlich die Rechtsstreitigkei- 
ten iiber die Eheschliefìung, Anfechtung und Nichtig- 
keit der Ehe, die Scheidung, das Verháltnis zwischen 
Eltern und Kindern und die Annahme an Kindesstatt, 
iiber die Volljàhrigkeit und Grofìjàhrigkeitserklàrung, 
iiber die Einleitung der Entmiindigung, Vormund- 
schaft und Pflegschaft auf Grund persònlicher Eigen- 
schaften der Beteiligten. In allen iibrigen An- 
gelegenheiten sind die Landfremden den 
Landesangehòrigen vòllig gleichgestellt. 

Im einzelnen ergeben sich hieraus folgende Rechts- 
wirkungen: 

1. Angehòrige der Vertragsparteien kònnen vor den 
Landesgerichten unter denselben Bedingungen auf- 
treten und verhandeln wie die Landesangehòrigen 
selbst. 

2. Die Verhàngung der Personalhaft in Zivilsachen 
zur Durchfiihrung einer Zwangsvollstreckung ist nur 
dann und in solchen Fàllen zulàssig, in denen sie ohne 
Riicksicht auf die Verschiedenheit der Staatsange- 
hòrigkeit gegen alle andern Personen zulàssig sein 
wiirde. 

3. Die Auslàndereigenschaft begriindet keinen An- 
spruch auf Sicherheitsleistung fiir Prozefìkosten oder 
Hinterlegung irgendwelcher Art, sofem der Auslànder 
einen Wohnsitz im Gebiet des einen oder andern Teiles 
besitzt. 

4. Gerichtliche Kostenentscheidungen werden durch 
einen auf diplomatischem Wege zu stellenden Antrag 
fiir vollstredcbar erklàrt, wenn sie nach den Landes- 
gesetzen von Sicherheitsleistung befreit sind. Die zur 
Vollstreckbarkeitserklàmng bemfene Behòrde hat da- 
bei nur zu priifen, ob die Ausfertigung der Entschei- 
dung den Landesgesetzen entspricht, die Rechtskraft 



240 


Zeitschel: 


erlangt hat uud, ob der Urteilstenor in einer beglau- 
bigten Ubersetzung vorliegt. Die Beglaubigung ge- 
schieht durch den Konsul, durch den diplomatischen 
Vertreter oder durch einen beeidigten Dolmetscher 
des ersuchten Teiles. 

5. Die Angehòrigen der Vertragsteile haben An- 
spruch auf die Gewáhrung des Armenrechts. 

6 . Die Vertragsteile gewáhren sich gegenseitige 
Rechtshilfe (Art. 8—16). 

Abweichend vom Haager Abkommen ordnet der 
Vertrag fur den regelmáBigen Rechtshilfeverkehr die 
konsularische Vermittlung an, der diplomatische Weg 
ist nur in besonders schwierigen Fàllen oder dann zu 
ergreifen, wenn fiir den Ort, wo die Amtshandlung 
vorzunehmen ist, kein Konsul zustándig ist. Danach 
sind alle Zustellungen, Ersuchen an Gerichte und Be- 
hòrden des andern Vertragsteiles u. dgl. regelmáfiig 
durch konsularische Vermittlung vorzunehmen. Ein 
Ablehnungsrecht ist nur dann begriindet, wenn: 

a) der ersuchte Teil die Erledigung fiir geeignet 
hàlt, seiue Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu ge- 
fàhrden; 

b) die Echtheit der Urkunde nicht feststeht; 

c) im Gebiete des ersuchten Teiles die Erledigung 
des Ersuchens nicht in den Bereich der Gerichts- 
gewalt fàllt. 

Die Erledigung der Zustellungs- und Ersuchungs- 
antràge geschieht kostenfrei vorbehaltlich der Er- 
stattung von Zeugen-, Sachverstàndigen- und Ge- 
richtsvollzieher- oder Zustellungspersonengebuhren. 

3. Der Niederlassungsvertrag. 

Nach diesem Vertrage ist grundsàtzlich jedem Deut- 
schen in der Tiirkei und jedem Tiirken in Deutschland 
ein Recht auf Niederlassung und Aufenthalt in dem 
andern Uande eingeràumt, sofern der Betreffende sich 
durch geniigende Ausweispapiere iiber seine Person 
und Staatsangehòrigkeit hinreichend legitimieren kann. 



Die deutsch-ttirlcischen Vertràge. 24I 

Art und Inhalt dieser Papiere wird noch festgesetzt 
werden. 

Die Dauer des Aufenthalts ist nur dadurch be- 
schrànkt, dafi der Betreffende die Landesgesetze und 
-PoUzeiverordnungen beachtet und nicht Verstòfie be- 
geht, die sich als gegen die òffentliche Ordnung des 
Landes gerichtet darstellen. Dieses Niederlassungs- 
recht steht natiirhchen und juristischen Personen (also 
Aktiengesellschaften, Versicherungsgesellschaften und 
andern Gesellschaften kommerzieller, industrieller oder 
finanzieller Art) zu, letzteren natiirlich nur unter Be- 
achtung der fiir sie anderweitig erlassenen Gesetze und 
Vorschriften. 

Die Wirkung des Vertrages besteht in der Einràu- 
mung der gegenseitigen Gleichstellung der Angehòrigen 
der Vertragsparteien in Ansehung des privatrecht- 
lichen Verkehrs. Im einzelnen ergeben sich hieraus 
fiir den im Inlande ansàssigen Auslànder folgende 
Rechte: 

a) des Erwerbes jeder Art beweglichen und unbeweg- 
lichen Eigentums und der Verfiigung dariiber unter 
Lebenden und von Todes wegen; 

b) des Erwerbes von Erbschaften vermòge letzten 
Willens oder kraft Gesetzes; 

c) der Ausiibung von Handel und Gewerbe, der Be- 
wirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstiicke oder 
der Austibung einer sonstigen Berufstàtigkeit, jedoch 
nur nach dem Rechte der meistbegiinstigten Nation, 
so dafi die Mòglichkeit bestehen bleibt, gewisse Er- 
werbstàtigkeiten den eigenen Staatsangehòrigen vor- 
zubehalten. 

Durch diese Bestimmungen des Vertrages wird je- 
doch das Recht der Vertragsparteien, làstigen An- 
gehòrigen die Niederlassung zu versagen, nicht be- 
riihrt. Eine Ausweisung solcher Elemente, welche 
strafgerichtlich verurteilt sind, oder aus andern Griin- 
den, z. B. aus Griinden der inneren oder àufieren 
Sicherheit des Staates, oder der Gesundheits-, Sitten- 



242 Zeitscliel: 

oder Armenpolizei verdàchtig erscheinen, bleibt daher 
gestattet. 

Endlich trifft der Vertrag noch Bestimmungen uber 
Militarpflichtige und Armenfiirsorge. Erstere bleiben 
den Militárgesetzen ihres Landes unterworfen und kòn- 
nen daher in dem andern Lande weder zu einem Mili- 
tárdienst irgendwelcher Art noch zu irgendwelchen 
Geldabgaben fur Kriegszwecke herangezogen werden, 
sofern letztere nicht allen Landeseinwohnern in gesetz- 
licher Weise auferlegt werden. Bei militàrischen Re- 
quisitionen und Enteignungen im òffentlichen Nutzen 
soll gegenseitig den davon betroffenen Untertanen un- 
verziighch volle Entschàdigtmg gewàhrt werden. 

Hilfsbedurftige Angehòrige der Vertragsteile sollen 
solange Verpflegung und Krankenfiirsorge erhalten, 
bis ihre Riickkehr in die Heimat ohne Schaden fiir 
ihre Gesundheit mòglich ist. Ein Erstattvmgsanspruch 
gegen den Mutterstaat oder dessen òffentliche Ver- 
bànde besteht nicht, sondern nur an etwaige privat- 
rechtlich zur Erstattung Verpflichtete, z. B. die Eltern 
des Bediirftigen. 

Die deutschen Schutzgebiete sowie die osmanischen 
Provinzen Hedschas, Jemen und Nedschd mit Ein- 
schlufi der Bezirke Medina und Assir, jedoch mit Aus- 
nahme der Hafenplàtze Dschedda und Hodeida, wer- 
den von diesem Vertrage nicht beriihrt, da in diesen 
tiirkischen Gebietsstrichen aus religiòsen und politi- 
schen Griinden fremde, insbesondere nichtmohamme- 
danische P.ersonen nur mit Gefahr fiir die òffentliche 
Ruhe und Sicherheit zugelassen werden kònnten. 

IV. 

Die iibrigen Vertràge vom ii. Januar 1917 sollen 
als lediglich staatsrechtlicher Natur hier nur in ihren 
Hauptgrundsàtzen wiedergegeben werden. 

Nach dem Auslieferungsvertrage liefem sich die 
vertragsschliefienden Teile auf gegenseitiges Ersuchen 
alle diejenigen Personen aus, die wegen der im Art. 2 



Die deutach-turkischen Vertràge. 


243 


des Vertrages einzeln aufgefiihrten Verbrecheii und 
Vergehen als Táter oder Teilnehmer zur Untersuchung 
gezogen oder verurteilt sind. Dagegen findet wegen 
eines politischen Verbrechens oder Vergehens keine 
Ausheferung statt, mit Ausnahme derjenigen Hand- 
lungen, die sich als Angriff auf das Ueben eines Staats- 
oberhauptes oder der Mitglieder seines Hauses (sog. 
Attentatsklausel) oder als anarchistische Verbrechen 
oder Vergehen kennzeichnen. Das Vorliegen eines sol- 
chen hat im Zweifel der ersuchende Staat zu beweisen. 

Niemals liefert jedoch einer der vertrag- 
schlieBenden Teile seine eigenen Angehò- 
rigen aus. 

Die Ersuchen um Ausheferung werden auf diplo- 
matischem Wege erledigt und kònnen nur abgelehnt 
werden: 

1. wenn die Tat nicht auch nach den Gesetzen des 
ersuchten Teils als eines der im Art. 2 bezeichneten 
Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist; 

2. wenn der nach den Gesetzen des ersuchten Teiles 
zur Verfolgung der Handlung erforderliche Strafantrag 
nicht gestellt ist; 

3. wenn die Handlung im Gebiete eines dritten 
Staates begangen und die Strafverfolgung nach den 
Gesetzen des ersuchten Teiles nicht mòglich ist; 

4. wenn die strafbare Handlung oder die erkannte 
Strafe bei Stellung des Auslieferungsantrages nach 
den Gesetzen des ersuchten Teiles verjáhrt ist; 

5. wenn die Straftat im Gebiete des ersuchten Teiles 
begangen oder bereits dortselbst wegen derselben Tat 
anhángig ist. 

Die Ausheferung ist endhch ganz ausgeschlossen, 
wenn der Beschuldigte bereits aufier Verfolgung ge- 
setzt oder das Verfahren durch ein rechtskráftiges 
Urteil geschlossen ist. 

Der Ausgelieferte darf wegen einer vor der Auslie- 
ferung begangenen strafbaren Handlung nur insoweit 
zur Untersuchung gezogen, bestraft oder weiter aus- 



244 Zeitschel; 

geliefert werden, als die Auslieferung wegen dieser 
Handlung bewilligt oder der Verfolgung oder Bestra- 
fung ihretwegen von dem ersuchten Teile zugestimmt 
ist. 

Weiter regelt der Vertrag die gegenseitige Rechts- 
hilfe in Strafsachen aller Art, die auf diplomatischem 
Wege zu erbitten ist, und trifft schliefilich die Bestim- 
mung, daB die Vertragsparteien sich gegenseitig von 
allen rechtskràftigen Urteilen Mitteilung machen, die 
von ihren Gerichten gegen Angehòrige des andern 
Teiles wegen strafbarer Handlungen jeder Art (mit 
Ausnahme von Obertretungen) ergangen sind. 

Dcr Vertrag fibcr díe gegenseitíge Zufúhrung von 
Wehrflùchtigen und Fahnenflùchtigen der Land- und 
Seestreitkràfte begrundet fiir beide Teile die Verpflich- 
tung, sich gegenseitig ihre Staatsangehòrigen zuzufùh- 
ren, die wegen Wehr- oder Fahnenflucht zur Unter- 
suchung gezogen oder verurteilt sind. Das Verfahren 
regeln die Bestimmungen der Art. 4—7, 8 Abs. i Nr. 4 
und 10—18 des vorher besprochenen Auslieferungs- 
vertrages. AuBerdem ist die Zufùhrung von Mitglie- 
dern der Besatzung von Kriegsschiffen des einen 
Teiles, die in den Háfen des andern Teiles fahnen- 
flùchtig werden, in Anlehnung an die fùr Angehòrige 
der Handelsmarine durch Art. 23 des deutsch-tùrki- 
schen Konsularvertrages (vgl. oben unter I) gegebenen 
Bestimmungen geregelt. 

Der Begriff ,,Besatzung‘‘ umfaBt den Kommandan- 
ten, die Offiziere und die Mannschaften. 

Diese vorbezeichneten Hauptvertráge sind mit 
Ausnahme des letztgenannten, dessen Dauer auf zehn 
J ahre festgesetzt ist, sámtlich mit zwanzigjàhriger Frist 
abgeschlossen und treten mit dem Ablauf von drei 
Monaten nach Austausch der Ratifikationsurkunden 
in Kraft. 

Die ùbrigen Vertràge vom ii. Januar 1917 stellen 
sich als Nebenvertràge dar, deren AbschluB in 
erster Linie durch die eigenartigen Verhàltnisse der 



Die deutsch-turkischen Vertr^e. 


245 


deutschen Schutzgebiete geboten erschien. Zwei die- 
ser Vertráge, nàmlich der Vertrag wegen Anwen- 
dung des Konsularvertrages und der Vertrag 
betreffend die Anwendung des Vertrages uber 
Rechtsschutz und gegenseitige Rechtshilfe 
in biirgerlichen Angelegenheiten auf die 
deutschen Schutzgebiete stellen zunáchst die 
Angehòrigen dieser Gebiete den Angehòrigen des 
Deutschen Reiches gleich, da erstere staatsrechtlich 
eine solche Gleichstellung nicht ohne weiteres be- 
sitzen. Des ferneren bringen beide Vertráge insofem 
Ausnahmen von den Hauptvertrágen, als es nicht 
erforderlich erschien, den Konsuln die Berechtigung 
zur Einleitung, Fuhrung und Beaufsichtigung einer 
Vormundschaft oder Pflegschaft iiber Mohammedaner 
und zur Abwicklung der Nachlàsse derselben zu iiber- 
tragen, da die Ivandesgerichtsbarkeit fiir diese Personen 
ausreicht, soweit sie das mohammedanische Recht 
anwendet. Aus dem gleichen Grunde erschien bei 
dem Vertrag iiber Rechtsschutz und gegenseitige 
Rechtshilfe eine Abweichung von den Bestimmungen 
im Art. 2 Abs. i des Hauptvertrages geboten. Die mo- 
hammedanischen Angehòrigen der deutschen Schutz- 
gegebiete und die mohammedanischen Angehòrigen 
des tiirkischen Reiches, die sich in einem deutschen 
Schutzgebiet aufhalten, kònnen daher in den Ange- 
legenheiten des Familienrechts und der Geschàftsfàhig- 
keit die Landesgerichte ihres Aufenthaltsortes an- 
nifen, soweit diese Gerichte oder sonstigen Behòrden 
das mohammedanische Recht anwenden. — 

AuBer diesen sieben vom Reichstag in der Sitzung 
vom 10. Mai 1917 angenommenen Vertràgen sind am 
II. Januar 1917 noch drei weitere Nebenvertràge zwi- 
schen Deutschland und der Tiirkei unterzeichnet wor- 
den, welche einer Genehmigung des Reichstages nicht 
bedurften. Es sind dies ein Vertrag iiber die An- 
wendung des Auslieferungsvertrages auf die 
deutschen Schutzgebiete, ein Vertrag iiber die 


Bancaa-Reruc. IV, 4/5. 


17 



Zeit.s<?htl: Die deutsch-turki.scheu N’ertráge. 


246 

Anwendung des Niederlassungsvertrages auf 
die deutschen Schutzgebiete und die osnia- 
nischen Provinzen Hedschas, Jemen und 
Nedschd, und endlich ein Vertrag betreffend die 
Anwendung des Vertrages tìber die gegen- 
seitige Zufiihrung von Wehrfliichtigen und 
Fahnenfltìchtigen der Land- und Seestreit- 
kráfte auf die deutschen Schutzgebiete. Der 
Inhalt dieser drei Vertráge betrifft lediglich gewisse 
Sonderbestimmungen tìber den Rechtsschutz der Mo- 
hammedaner in unsern Schutzgebieten. Es sei davon 
nur hervorgehoben, daB die Zufiihrung von Moham- 
medanern der deutschen Sclnitzgebiete, die sich der 
Wehr- oder Fahnenflucht schuldig gemacht haben, 
von der ttìrkischen Regierung aus religiòsen Griinden 
nicht zugestanden ist. — 

Das gesamte Vertragswerk ist zum ersten Male nicht 
in der bisher tìblichen franzòsischen Diplomaten- 
sprache, sondern in den beiden Landessprachen ab- 
gefaBt worden. 

So stellen sich die Vertráge nach Form und Inhalt 
als eine nationale Tat beider Vertragsteile dar, die, 
vÁe ein Abgeordneter mit Recht betonte, nicht nur 
der Ttìrkei die Erftìllung manchen lange gehegten 
Wunsches, sondern auch dem Deutschen Reiche im 
Kriege wie im Frieden \^orteile und Segen bringen 
wird. 



Bulgaríens Verkehrswesen 
und seine Bedeutung fúr Mitteleuropa. 

Von Marccllo Rogge (Berlin). 

B ulgariens Anschlufi an den dereinstigen mitteleuropàischen-vorder- 
asiatischen Wirtschaftsbimd, der ohne Zweifel berufen und geeignet 
ist, den Machenschaften unserer Feinde auch auf wirtschaftlichem Ge- 
biete ein fiir allemal ein Paroli zu bieten, macht es fiir das aufstrebende 
und zukimftsreiche Land unbedingt notwendig, eine den neuen Kr- 
fordemisísen entsprechende grofiziigige Verkehrspolitik zu treiben. Es 
ist nach allem kein Zweifel, dafi es der Bemiihung der einsiclitigen Re- 
gienmg gelingen wird, die Liicken und Schwáchen, welche heute dem 
bulgarisclien Verkehrswesen naturgemàfi noch anhaften, zu beseitigen, 
imd es wàre ein bitteres Unrecht, wollte mau nicht das bisher Erreichte 
auf dem verkehrstechnischen Gebiet unter gerechter Bcriicksichtigung 
der staatlichen Jugend Bulgariens, nicht weniger auch der recht er- 
heblichen physikalischen Schwierigkeiten des Landes, voU anerkennen. 

Das Verkehrswesen Bulgariens gliedert sich in vier natiirliche Grup- 
pen, von denen im Jahre 1911: 

auf die Donauhàfengruppe 26% des Gesamtaufienhandels, 

,, ,, Schwarze-Meerhafengruppe 46,, 

,, „ I<andwege(insb. Eisenbahn) 28,, 

zu rechnen waren. 

Heute imd in Zukimft wird als vierte wichtige Gruppe die der Hàfen 
am Agàischen Meere (Porto Lagos und Dedeagatsch) hinzuzufiigen sein. 

Sehen wir hier von einer besonderen Betrachtung der ersten Ijeiden 
Gruppen ab, von denen Verfasser dieser Zeilen kiirzlich an anderer 
SteUe‘) die fiir den direkten Verkehr mit den Mittelmàchteu besouders 
wTchtige bulgarische Donaufrage eingehend behandelt hat, so wird die 
Entwicklung und Ausgestaltung des bulgarischen Eisenbahnnetzes 
unser regstes Interesse schon darum haben, weil hier die Grundlagen 
auch fiir die ivirtschaftliche Entwicklungsmoglichkeit der Donau wie 
der Seehàfen Bulgariens zu suchen sind, ganz abge.sehen davon, dafi 
die Vervollkommnung der bulgarischen Eisenbahnverbindimgen fiir 

*) Veròfientlichungen des ,,Instituts fiir den Wirtschaftsverkehr 
mit Bulgarien" (Berlin, 1917). 

17 * 



248 


Marcello Rogge: 


die wichtige Leistuug dieses Landes uns die offene Tùr zum nàheren. 
ja vielleicht einmal auch femeren Orient zu sein, eine imerlàCliche 
Vorbedingimg ist. 

Betrachten wir zimachst die Entwicklung des bulgarischen Eisen- 
bahnnctzes, so findcn wir als erste in Betrieb genommene Linie die 
226 km lange Strecke von Rustschuk nach \\’ania. die in den Jahren 
1865—1868 von einer englischen Gesellschaft gebaut, spàter von Baron 
H i r s c h in Pacht genommen und endlich fiir den Preis von 
52 777 500 Fr. vom Staate ubemommen vnirde. Die mm folgenden 
Bauten wurden gleichfalls dem Baron Hirsch ùbertragen, nachdem 
1868 der Inhaber dieser Konzession, der belgische Baukier Laugrand- 
D iimonceau,bankrott geworden war. Dieeigennùtzige, durch Bahn- 
verláugerungspraktiken sich uuvorteilhaft auszeichnende Art des Bau- 
betriebes seitens des Hirschschen Konsortiums, war ebenso wie friiher 
die technisch oberflàchliclien Ausfùhmngen der englischen Gesellschaft 
in erster Hinsicht fùr die wenig rentablen mid mivollkommenen Be- 
triebe dieser altbulgarischen Bahnen verantwortlich zu machen. 

So war es fiir Bulgarien eine gewisse verkehrstechnische Erleichte- 
rung, dafi am 31. Mai 1883 Baron Hirsch innerhalb des bulgarischen 
Gebietes auf seine Rechte bezùglich der Konstmktion und des Betrie- 
bes mit Ausnalune der Linie Rustschuk—Warna Verziclit leistete. 

Die Linie Zaribrod—Sofia—Vakarel (der damaligen bulgarìsch- 
ostmnieUschen Grenze) wurde auf deni Wege der Submission einer 
diesmal bulgarisclien Gesellschaft (Ivan Groseff) in Sofia ùbergeben 
und nach dem serbisch-bulgarischen Kriege im August 1888 in Lànge 
von 107 kni eròffnet. Ihre Gesamtkosten betragen MiU. Franken. 
Die erste von seiten des Staates gebaute Strecke Jambol—Burgas 
(iiokm) wurde 1889/1890 gebaut und die Baukosten in Hohe von 
10 Mill. Franken mittels 6 proz. hypothekarischer Anleilie vom Anfangs- 
jalire des Baues aufgebracht. Im Jalire 1888 finden wir in Bulgarieu 
Eisenbahnen in Betrieb in Gesamtlànge von 693,04 km (337,52 km 
dem Staate, 309,23 km der GeseUschaft der orientaUschen Eisenbahnen 
und 46,29 km der Tiirkei gehòrend). Im Jahre 1908 ùbeniahm der 
bulgarische Staat alle diese Linien, und heute befinden sich sàmtUche 
Eisenbahnen mit Ausnahme einiger unbedeutenden Industrie-Anschlufi- 
bahnen in Staatsbesitz. Die Betriebslànge betmg 1913 in Gesamtheit 
2124 km und repràsentiert ein Aiilagekapital von etwa 330 Mill. Lewa 
(d. i. 5 5 % der Gesamt-Staatsschuld des betr. Rechnungsjahres), wovon 
’/g auf die Bahnlinien selbst, */g auf das Betriebsniaterial zu rechnen 
■sind. 

Die erhebUche Steigenmg des Verkelirs zeigt ani besten eine Ober- 



Bulgariens Verkehrswesen u. seìne Bedeutung f. Mitteleuropa. 249 


sicht iiber das gesomte rollende I^Iaterial der bulgarischen Bahnen, das 
1912 iiber 212 Ivokomotiven (gegen 71 im Jahre 1902), und 5144 Wagen 
(gegen 1866 im Jahre 1902) verfiigte. Nach Mitteilungen des Merk- 
bnches der Dìskontogesellschaft beliefen sich die Roheinnahmen: 

1913/1914 1914/1915 

24,8 Mill. Lewa 27.7 Mill. Lewa. 

Die Ausgaben in den gleichen Jahren: 

19,3 Mill. Lewa 17,4 Mill. Lewa. 

In dem Kriegsjahre 1915/16 sanken die Eiimalunen auf 18,5 Mill. 
Lewa, denen 18 Mill. Lewa Ausgaben gegeniiberstehen, so dafl sich ein 
Reingcwiim von 0,61 Mill. Lewa gegen 5,48 tmd 10,25 in den Vor- 
jahren ergibt. Der Gùterverkehr betrug 1911 etwa: 2 300000! (hier- 
von 620000! Getreide), 1912 genau 1987455! (davon fast 40% 
Lebensmittel und 15% Kohlen). Die Personenbefòrdenmg wies im 
Jahre 1912 eine Benutzung durch 3 341 651 Reisende auf, gegen 
860000 Personen im Jahre 1902. 

Ein Blick auf die Karte zeigt ims eine recht ùbersiclitliche und zu- 
nàchst zweckdienlich erscheinende Gliedenmg des bulgarischen Eisen- 
bahnnetzes. Die ùberaus schwierigen Gelandeverhàltnis.se sind vor 
allcm zu berùcksichtigen, und so finden wir gewLssemiaCen als Haupt- 
rippen des Systems eine sùdlich des Balkangebirges laufende Strecke 
die Hauptlinie Zaribrod—Sofia—Philippopel—Adrianopel, welche 
auch heute der Balkanzug Berlin—Konstantinopel ùber Wien—Buda- 
pest—Belgrad—Nisch—Sofia—Adrianopel benutzt), sodanii eine mitt- 
lere Linie Philippopel—Burgas (Schwarzes Meer) xmd die nòrdliche 
Hauptlinie Sofia—Wratza—Plewen—Schumen—Wama (Schwarzes 
Meer). Von der sùdlichen Mutterstrecke zweigt sich heute zunàclist 
nach der Agàis nur erst die Linie Adrianopel—Dedeagatsch ab, wàh- 
rend eine direkte Verbindung des ágàischen Hafens Porto Lagos mit 
der Strecke Philippopel—Burgas projektiert ist. Zwischen der mitt- 
lercn und sùdlichen Linie ist die wichtige Verbindung Timowo—Nowa- 
Zagora zu nennen. Zwischen der mittleren und nórdlichen Strecke 
stellt den eiiizigen AnschluO bisher der Schiencnweg Stara-Zagora— 
Timowo—Gor-Orecliowitza her. Vor allen Dingen sind fùr das bul- 
garische Wirtschaftsleben die Linien wichtig, wdche die nòrdliche 
Hauptstrecke mit den Donauhàfen verbinden. Es sind dies von Westen 
nach Osten: Wratza—^Lompalanka (Donau), Plewen—Somowit 
(Donau), Lcfski—Swistow (Donau), Gorna-Orechowitza—Rustschuk 
(Donau) sowie die Linie Wama—Rustschuk. 

AuBer diesen Strecken i.st aLs wchtiger An.schluíl nicht zu vergessen 



25 <) Marcello Rogge: 

der Scliienenweg Sofia—Kiistendil—Gjuschewo (der Linie Sofia—Egri- 
Palanka—Kumanowo). Projektiert ist die Verlàngerung der Zweig- 
strecke Zarewa-Liwada—Grabowo nach Plewen iiber Lowetsch, so- 
dann neue DonauanschluBIinien nach den Donauhàfen Widdin, Ra- 
howa und Nikopoli, sowie eine Verbindungsbahn dieser Stàdte làngs 
des Stromes. Femer diirften die Projekte der Ausgestaltung der mitt- 
leren und siidlichen Bahn.streckeii von Wichtigkeit .sein, welche An- 
schliisse von Philippopel nach Karlowo, von Dabawo nach Sliwen imd 
von Jambol iiber Kasil-Agatsch nach der bulgari.sch-turkischen Grenze 
(Maikotscli) vi>r.sehen. 

Aber auch die Verwirklichung dieser Plàne koimte bei der zukunf- 
tigen erheblich gesteigerten Iiianspruchnahme des bulgarbchen Ver- 
kehrsnetzes sowohl durcli^ den eigenen Giiteraustausch mit den be- 
freundeten Màchten wie auch im TrarLsitverkehr von Mitteleuropa 
nach dem uahen Orient eine nur verhàltnismàBig geringe Verbesse- 
rung bedeuten, und mit Recht betoiite vor nicht langer Zeit der bul- 
garische Staatsminister D. Petkow in einem Aufsatz: .,Wir haben 
nicht genug Eisenbahnen imd Hàfen." 

Ini gleichen Sinne àufierte sich der bulgarische Univ.-Prof. 
Georg Th. Danaillow iiber die deutsch-bulgarischen V'erkehrsfragen, 
indem er u. a. ausfiihrte, daO in den Aufgaben der Zukunft Bulgariens 
als erstes und wiclitigstes Element die Frage der Verkehrsmittel blei- 
ben wird, und die richtige Losung der Verkehrsverbindungen fiir lange 
Zeit gute und geregelte Beziehimgen der gemeinsam interessierteii 
Staaten Deutschland und Bulgarien herstellen und befestigen wird. 

Nach dem Kriege wird Bulgarien als die init den Mittelmàchten 
eng verbundene siegreiclie Balkanvormacht seiiie Grenzen um be- 
deutende imd wichtige Lànderstrecken erweitert haben, und schon 
aus diesem Grunde sein Verkehrsnetz, das schon stets erste Sorge der 
groBziigig arbeitenden Regierung gewe.sen ist (6o MiII. Gesamtstaats- 
schulden gingen in der Hauptsache zu Lasten der Eisenbahnen und 
Hàfen!), zu vervollkomnmen. Es soll auch hier nicht unerwàhnt 
bleiben, daB das bulgarische Eisenbahnnetz enger als das der Tiirkei 
und Serbiens ist und nur nm ein geringes hinter demjenigen Ru- 
iiiàniens zuriicksteht. 

So kònnen wir mit berechtigtem Vertrauen und voll aufrichtiger 
S^nnpathie mit dem kraftvoll aufstrebenden Balkanbundesgenossen 
die Úberzeugung hegen, daB es Bulgarien nach diesem schweren 
Vòlkerringen wohl mòglich sein wird, zunàchst im Interesse der Ent 
wicklung seiner eigenen aussichtsreichen Volkswirtschaft, dann aber 
in Verfolg seiner weltgeschiclitlich wichtigen Sendung als Verbindungs- 



Bulgariens Verkehrswes. u. seine Bedeutg. f. Mitteleuropa. 25 1 

glied in der Landerkette, die von der Nordsee nach Bagdad fiihren 
wird, auch diese schwierigen Forderungen dank einer geschickten Ver- 
kelu'spolitik zu bewàltigen. Wir diirfen daher die kemigen Worte, 
mit denen unser oben geiiannter bulgarischer Gewàhrsmann seine 
lesenswerten Ausfiihmngen beschlieCt, niit Genugtuung begriiflen: 
,,Es ist nicht leicht fiir das kleme und schwache Bulgarien, mitzu- 
wirken an der Schaffung des historischen Verbindungsweges zwischen 
Mitteleuropa und Kleinasien. Aber einmal zum Teilnehmer an der 
kultmellsten Tat der alten Welt geworden, wird es zugleich mit seiner 
Mitwirkung seinen Anteil am Gewiime suchen: — imd es wird ilm 
finden — dessen bin ich iiberzeugt, in einer kulturellen und wirtschaft- 
lichen Festigimg, in einer tatsàchlichen Wohlfahrt seines Volkes.“ 

Es liegt auf der Hand, daC deutsche Technik und deutsche Indirstrie- 
erzeugnisse Bulgarien beini Ausbau seiner Verkehrswege, insbesondere 
der Eisenbaimen, eine starke Unterstiitzung gewàhren kònnen') — 
wir also in doppelter Hinsicht an der Verwirklichimg der bulgarischen 
Verkehrsprojekte interessiert sind. Hat sich, wie bekaimt, der deutsch- 
bulgarische Giiteraustausch (unter gebiihrender Beriicksichtigung des 
belgischen Zwischenhondels) in Aus- und Einfuhr Ijereits 1912 um 
je 40 MiUionen heriunbewegt, so diirfte gar bald noch eine erhebliche 
Steigenmg selbst weit iiber je 100 Iklillionen zu erreichen sein, wenti 
erst einnial eine groflziigige Erweitenmg des bulgarischen Verkelus- 
netzes vollendet sein wird. 

') ,,Das Echo", Berlin 1917, Nr. 1797 (Sondermmuuer). 

’) So lieferte Deutschland in dem fiir den Handel Bulgarieus 
letzten nonnalcn Rechnungsjalir 19 ii u. a. Eisenbahnwagen usw. im 
Werte von 2853000 Lewa. (Anm. d. Verf.) 



Der volkswirtschaftliche Zustand 
Rumániens* 

Eine Zusaninienstellung von Dr. Paul Klrschner, Bibliothekar 
ani Reiclistage, Berlin. 

(Fortsetzung aus Heft 3.) 

Zuni Schlufi sei die bedeutendste Industrie Rumà- 
niens erwáhnt, die auch gleichzeitig einen Hauptaus- 
fuhrartikel liefert, námlich die Petroleumindustrie, 
welche mit dem Jahre 1857 ihren eigentlichen Anfang 
nahm, als man an mehr als 30 Orten Erdòl gewann. Die 
Gewinnung nahm allmáhlich zu und stieg von 3000 t 
i. J. 1842 auf 6000 t i. J. 1866, auf 75600 t i. J. 1896 
und auf i 885 610 t i. J. 1913 im Werte von 132 Miil, 
Lei, wàhrend i. J. 1914 ein Riickgang auf i 771 620 t 
zu verzeichnen ist im Werte von 107 Mill. Lei. Im 
Jahre 1915 wurden nur noch i 673 145 t zu 83 000 000 
Lei produziert und im ersten Vierteí des Jahres 1916 
betrug die Erzeugung nur 381 376 t gegen 469 505 t 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres, wie die Balkan- 
Revue im III. Jahrgang, Heft 6, S. 360 mitteilt. 

Bis 1895 nàmUch hatte Herr Rockefeller dafiir ge- 
sorgt, dafi der Abbau von Rohòl unrentabel bUeb, bis 
der Staat auf fremdes 01 Abgaben legte und fremdes 
Kapital ins Land zog. In diesem Jahre wurde nàmlich 
durch die Deutsche Bank die Steaua Romana ge- 
griindet, die jetzt mit 100 Mill. Lei arbeitet. Die 
nàchstgròfite Gesellschaft ist die Astra Romana mit 
60 Mill. Lei, worauf mit 44 Mill. die engUsche Rou- 
manian Consolidated Oilfields Ltd. folgt, dann mit 
25 MiU. Lei die Romana Americana (Standard-Oil- 
Trust), mit 20 Mill. Lei die hollàndische Oriongesell- 
schaft, mit 15,15 Mill. Lei die englische Union Oil Cy 



Der volkswirtschaftlicbe Zustand Rumániens. 


253 


of Roniania Ltd. und mit 12V2 Mill. Lei die Concordia 
(Deutsche Erdòl-Gesellschaft). Am 31. Dezember 1913 
zàhlte man im ganzen 72 Aktiengesellschaften mit 
476,92 Mill. Lei Kapital, wovon 442V* MiU. Lei Stamm- 
und Vorzugsaktien und 34,39 MiU. Lei Obhgationen 
waren. Das deutsche Kapital wurde aUmáhlich vom 
auslándischen iiberflugelt und kam allmáhlich durch 
die europáische Petroleum-Verkaufsunion unter die 
KontroUe der Standard-Oil-Co., und 1914schátzte man 
das angelegte Kapital auf 478 Mill. Lei, wozu noch 
24 MiU. Lei kommen, die nach dem Budget 1915 der 
Staat 1914 fiir neue Leitungen verausgabt hatte. Der 
Reingewinn der Gesellschaften ist von rund 11*/* Mill. 
Lei auf 46 MUl. Lei gestiegen oder von 4 auf 11%. 

Im Jahre 1907 gab es 49 Rohrleitungen zu den Raffi- 
nerien mit 528,8 km Lànge, welche im Jahre rund 
600 000 t befòrderten, wáhrend jetzt die Lànge auf 
1000 km geschátzt wird. Den gròBten Teil der Aus- 
beute hefert mit 48,6 % das Morenigebiet, worauf mit 
16,7 und 16,3 % die Bustenari- und Campinagegenden 
kommen. Von den arbeitenden GeseUschaften befòr- 
dern ’/io der gesamten Produktion 4 Gesellschaften, 
von denen i. J. 1915 mit 376000 t die Romana Ameri- 
cana an erster Stelle steht, da sie sehr ergiebige QueUen 
angetroffen hat. Hierauf folgt mit 367 000 t die kapi- 
talkráftigste Steaua Romana, worauf mit 342 000 t 
sich die Astra Romana anschlieBt und an vierter Stelle 
mit 80000 t die Concordia folgt. Im Jahre 1913 gab 
es 944 Bohrlòcher, maschinell hergestellt in einer Tiefe 
von 200—1000 m mit einem Durchmesser von 15 bis 
40 cm. Der Transport erfolgt neben den erwálinten 
Rohrleitungen durch Tankwagen und -dampfer und 
in Kannen (Barrels) aus Holz zu 180 1 . Die eisernen 
Tanks fassen 400—600 1 , Blechkannen fiir die Tropen- 
ausfuhr 19 1 . In Rumánien soUen 2500—3000 Kessel- 
wagen mit einem Rauminhalt von 10—15 t vorhanden 
sein. In Konstanza gab es 1914 in den Hafenanlagen 
40 Tanks mit 6250 t Inhalt. Die gesamten Raffinerien 



254 


Paul Kirschner: 


sind so gebaut, dafi sie jáhrlich bis zu 4 Mill. t liefern 
kònnen, also bei weitera in ihrer Leistungsfáhigkeit 
nicht ausgeniitzt werden. 

Aus dera Rohòl werden Petroleura, Benzin, Schraier- 
òl, Paraffin, Vaseline, Asphalt und Pech gewonnen. 
Die J ahreserzeugung hinterláfit 900 000 t Riickstánde, 
von denen 600 004 t zu Brennstoff verarbeitet werden 
und der Rest, 120 000—130 000 t, destilliertes 01 er- 
gibt. 

Von der Petroleuraindustrieerzeugung kann Ru- 
raanien iiber 60% ans Ausland abgeben. Ira Jahre 
1913 karaen 980 426 t Rohòlprodukte zur Ausfuhr, 
nach anderen Angaben rund i Mill. t ira Werte von 
105 Mill. M. Das Jahr 1914 brachte allerdings einen 
wesentlichen Riickgang rait 656 000 t. Deutschland 
bezog hiervon 33 000 t Erdòl, 50 000 t Rohbenzin, 
17 000 t Schwerbenzin, 13 000 t Schraieròle, zusara- 
raen 114359^ ira Werte von 20 Mill. M. Daneben 
allerdings bezog Deutschland aus Osterreich 38 600 t 
Schraieròle, 18 700 t Schwerbenzin, 119 600 t Roh- 
benzin, zusararaen also 184600 1 ira Werte von 23 Mill. 
Mark. Rufiland lieferte fiir 31 Mill. M. Erzeugnisse 
der Petroleuraindustrie, und zwar 90 500 t Schraieròle, 
17 500 t Erdòl, 42 900 t Rohbenzin. Der Hauptliefe- 
rant Deutschlands freilich waren die Vereinigten Staa- 
ten von Nordaraerika, die fiir 82 Mill. M. einfiihrten, 
und zwar 102 5001 Schraieròl, 574 800 t Erdòl, 
41 800 t Rohbenzin, zusararaen 719 000 t. Insgesarat 
betrágt Deutschlands Einfuhr i 282 000 t ira Werte 
von 176 Mill. M., wovon Ruraánien nach Deutschland 
nur 114 000 t iin Betrage von 20 Mill. M. lieferte. Da 
nun aber Ruraánien abziiglich der Riickstánde iiber 
I Mill. t ira Werte von 105 MiU. M. insgesarat aus- 
gefiihrt hat (1914 allerdings nur 654 000 t), so kònnte 
Ruraániens Petroleuraindustrie beinahe Deutschlands 
Bediirfnisse befriedigen (bei der Einnahrae Konstanzas 
fanden sich 200 000 t), wenn die anderen Bezieher 
ausgeschaltet wiirden. So empfing i. J. 1914 England 



Der volkswirtschaftliche Ziistand Rumániens. 


255 


allein 129 000 t, 1913 aber 233 000 t, Italien 102 000 
bzw. 119 000 t, Frankreich 52 000 t, 1913 jedoch 
151 000 t. Annàhemd gleich groBe Abnehmer waren 
Deutschland, Griechenland, Holland und die Tiirkei 
und geringere Mengen gingen nach Bulgarien, Dáne- 
mark, Norwegen (etwa 10 000 t); selbst RuBland be- 
zog i. J. 1914 an 6600 t. 

Im einzelnen bestanden Rumániens Mineralòl- 
produkte, die i. J. 1913 zur Ausfuhr gelangten, aus 
241 700 t Benzin im Werte von 54,56 Mill. M., aus 
428 000 t raffiniertem Petroleum zu 28,6 Mill. M., aus 
350 000 t Petroleumriickstànden fiir 18 Mill. M., aus 
7800 t Mineralòlen fiir 1,9 Mill. M., aus 26 800 t Roh- 
petroleum fiir 1,58 Mill. M. und 664 t Paraffin fiir 
275 000 M. Die Ausfuhrzahlen des Jahres i^i^bleiben 
mitunter um fast 100 % hinter denen des Vorjahres 
zuriick; so betrug die Benzinausfuhr nur 112 000 t, 
die von raffiniertem Petroleum nur 205 000 t, ins- 
gesamt sank die Ausfuhr auf 654 000 t. Fast 90 % 
derselben geht iiber Konstanza, ein Teil zu Schiff bis 
Regensburg, wo 1898 die ersten Tankanlagen erbaut 
wurden, die jetzt 15 Behàlter mit 20 000 t umfassen. 
Ehedem fiihrte man Lampenpetroleum ein, wàhrend 
spàter fast nnr Rohbenzin eintraf. 

Entsprechend der wirtschafthchen Struktur Ru- 
màniens liegt seine Hauptbedeutung im Ausfuhr- 
handel beim Getreide; die Gesamtausfuhr i. J. 1913 
betrug 4 028 000 t im Werte von 629 Mill. I^i (530 
Millionen Mark), wovon auf Getreide 2 719 000 t, auf 
Mehl 195 000 t und auf Petroleum 980 000 t entfallen. 
Der Holzexport machte 134 000 t aus im Werte von 
19 Mill. M., die Viehzucht heferte fiir rund 10^/* Mill. 
Mark, die Fischerei fur 628 000 M., auf Rohstoffe ent- 
fallen 7 Mill. M. und auf verschiedene Waren 3 Mill. M., 
so daB die Ausfuhr fiir Getreide, Petroleum und dessen 
Nebengiiter 461 Mill. M. ausmacht, was fast V» ^es 
Gesamtausfuhrwertes bedeutet, wàhrend auf die iibri- 
gen Giiter nur 69 Mill. M. entfallen. 



Paul Kirschuer: 


256 

Rumánien hat im letzten Jahrfiinft iiber 6 MiU. t 
Getreide jàhrlich erzeugt oder 8,16 dz pro Kopf und 
4V2 Pfund táglich, wie die Deutsche Tageszeitung am 
10. Dezember 1916 berechnete. Da dieser Betrag weit 
das tágliche Bediirfnis iibersteigt, so kamen 52 % der 
Erzeugung zur Ausfuhr und nur Argentinien, das 
13,87 dz pro Kopf emtet, konnte 57,8 % zur Ausfuhr 
bringen. Aus Kanada kommen bei einer Kopfrate 
von 14,5 dz 21,7 % zur Ausfuhr, aus RuSland 14,2 % 
bei einer Rate von 5,6 dz und aus den Vereinigten 
Staateii 3,9% bei einer Rate von 11,15 dz. Deutsch- 
land erntete jáhrlich pro Kopf 4,2 dz und fiihrte 19,4 % 
der Erntemenge ein, England erntet nur 1,3 dz und 
muíìte 144,9% seiner Getreideerzeugung einfiihren. 
Rumánien, das also bei einem Eigenbedarf von 4 dz 
pro Kopf und Jahr 4,2 dz ausfiihrte, lieferte demnach 
soviel ans Ausland, wie Deutschland pro Kopf und 
Jahr erzeugt. 

Den Charakter und die Entwicklung der Ausfuhr 
zeigt nach Werner in der Neuen Zeit, Bd. 34, 2, S. 580 
die Tatsache, daB im Durchschnitt von 1881/85 
mehlhaltigen Stoffen fiir 170 Mill. Lei oder 77,2 % 
der Gesamtausfuhr ins Ausland gingen, wáhrend 1913 
nur 60 % bei 448,4 Mill. Lei zur Ausfuhr gelangten. 
An Friichten, Sámereien und Gemiisen dagegen stieg 
die Ausfuhr prozentualiter wie absolut, nàmlich von 
7,6 auf 34,1 MiU. Lei oder von 3,4 auf 5,1 %. Der 
Riickgang und die geringe Bewertung der Viehzucht 
zeigt sich auch in der Ausfuhrstatistik, da die Ausfuhr 
der lebenden Tiere von 4,8 % der Gesamtausfuhr auf 
0,4 % sank oder dem Werte nach von 10,7 auf 2,9 MiU. 
I,ei. Der Versand tierischer Nàhrstoffe ist mit 1,6% 
im Verhàltnis fast unveràndert geblieben, wobei die 
absolute Steigerung ein Anwachsen von 3,5 auf 11,7 
Millionen Lei brachte. Auch die Holzausfuhr ist nur 
langsam gròfier geworden und prozentualiter von 
3 auf 3,5 %, absolut von 6,6 auf 23,7 MiU. Lei gestiegen. 
Die stàrkste Steigening zeigte die Brennstoffausfuhr, 



Der volkswirtschaftliche Zustand Kimiániens. 


257 


die im Zeitraum 1881/85 0,1 % der Ausfuhr mit 

2,1 Mill. M. ausmachte, wáhrend sie 1913 schon 19% 
im Werte von 131,5 MiU. Lei betrug. 

Das Jahr 1914 hat eine bedeutsame Ausfuhrab- 
nahme gebracht, da diese von 4 Mill. t auf 2,79 sank. 
Im Jahre 1912 hatte die Ausfuhr 3,9 Mill. t, also an- 
nàhemd soviel wie im folgenden J ahre ergeben. Davon 
war, wie gesagt, i. J. 1913 auf Getreide eine Summe 
von 2,72 MiU. t gekommen, die i. J. 1912 sogar 2,8 Mill. 
Tonnen betragen hatte, 1914 aber nur 1,95 Mill. t 
ergab. Die Ausfuhrzahlen fur Holz zeigen in den 
Jahren 1912, 1913, 1914 an 147 500 t, 133 800 t und 
70 200 t und die Petroleumausfuhr ergab 846 700 t, 
980 426 1 und 655 9931. Die Getreideausfuhr ist somit 
in den beiden letzten Jahren 1913 und 1914 um 28 %, 
die Holzausfuhr aber sogar gegen 1913 um 48 % und 
gegen 1912 sogar um 53 % gefallen. 

Die Ausfuhr des Getreides in den Jahren 1913 und 
1914 verteilt sich in folgender Weise; Auf Weizen ent- 
faUen 1913 an 1,13 Mill. t im Werte von 166,4 Mill. M., 
i. J. 1914 aber etwa 50 % weniger, námUch 537000 t, 
auf Roggen kommen 63700 t im Wert von 7 MiU. M., 
und 30 700 t, auf Mais, dessen Ausfuhr i. J. 1914 ein 
wenig gròBer ist, 930 000 t zum Betrage von 92,5 Mill. 
Mark und 1,06 MiU. t, auf Gerste 363 000 t zu 38 MiU. 
Mark und 201000 t, auf Hafer 176 000 t zu 16 Mill. M. 
und 102 000 t, auf Hirse 12 000 t zu i Mill. M. und 
3300 1 und auf Raps 56000 1 zu 9 MiU. M. und 18 500 1 . 
AuBerdem wurden i. J. 1913 noch ausgefiihrt fiir 
27 MiU. M. Weizenmehl oder 123000 1 , ferner 1730001 
Hafer mit 16,7 Mill. M. bewertet, fiir 1,4 MiU. M. oder 
18 000 t Futtermehl, fiir 12 Mill. M. Bohnen oder 
70 000 t, an Erbsen 28 700 t fiir 3,2 MiU. M. Ins- 
gesamt betrug die Getreideausfuhr 356 Mill. M. und 
der Wert der Hiilsen- und Olfriichte 28 Mill. M. 

Die Ausfuhr tierischer Produkte stellte sich i. J. 1913 
im einzelnen bei Eiern auf 10 400 t im Werte von 
6 675 000 M., beim Vieh auf 10 000 Stiick zu 2,2 Mill. 



Paul Kiisctmer: 


258 

Mark, bei Rindfleisch auf 6001 im Betrage von 
575000 M., bei Schweinefleisch auf 517 1 zu 560000 M., 
bei Káse auf 227 t zu 180 000 M. und bei Gefliigel auf 
172 000 Stúck im Werte von 140 000 M. Insgesamt 
bewertete sich diese Ausfuhr auf 10,4 Mill. M. 

Die Fischerei brachte 4611 Seebarben, Wels, Schleie, 
Donauheringe im Betrage von 296 000 M. zur Aus- 
fuhr, auBerdem 1561 Stòr- und Sterlettarten zu 
232 000 M. und 135 t Karpfen fur 100 000 M., so daB 
diese Ausfuhr 628 000 M. ergab. 

Die Forstwirtschaft lieferte fiir 19,4 Mill. M. Waren 
zur Ausfuhr, wobei auf Bretter- und Nadelholz 14,3 
Millionen Mark oder 151 000 t entfallen, auf Stámme 
von Nadelholz 62 000 t zu 3 Mill. M., auf Rohzellulose 
3000 1 zu 615000 M., auf Holzwaren 1200 1 zu 300000 
Mark, auf Brennholz igooo t zu 200000 M., auf Bau- 
hòlzer 4900 t im Werte von 350 000 M. 

Wie oben schon angedeutet, hat Rumánien be- 
tráchtliche Einnahmen aus seinem Salzbergbau, dessen 
Ergebnisse monopolisiert sind. Es hat jáhrlich im 
Durchschnitt 40 000 t zur Ausfuhr gebracht, wobei 
die hòchste Ziffer das Jahr 1909/10 mit 52000 t ergab, 
die geringste das Jahr 1912/13 mit 24 000 t, wie eine 
Tabelle der Balkan-Revue, Mai 1916, S. 144, erkennen 
láBt. Am meisten Salz bezog Bulgarien, wohin i. J. 
1914/15 an 27 0001 zur Ausfuhr gelangten gegen 
14 600 t im Vorjahre. Serbien, das noch bis zum 
Jahre 1910 an 20000—26 óoo t Salz bezogen hatte, 
erhielt als zweiter Abnehmer i. J. 1914/15 an 12 000 t. 
Nach Afrika gingen 14001, nach RuBland 1200 t. 
Osterreich bezog zum ersten Male im Kriege rumá- 
nisches Salz und zwar 30 t zum Preise von 37 i Eei 
fiir 100 kg. 

Die statistischen Daten iiber Rumàniens Salzpro- 
duktion gehen bis zum Jahre 1862 zuriick. Die er- 
giebigste Salzgrube ist Slànic, welches jáhrlich 80000 
bis 900001 liefert, dann folgt Tg. Oma mit 26000 bis 
29 000 t, wo i. J. 1913/14 sogar 31 000 t produziert 



Der volkswirtschaftliche Zustand Rumàniens. 


259 

worden waren, und hierauf Ocnele Mari mit annáhernd 
gleicher Menge. In der Zeit 1905—06 bis 1914/15 betrug 
die Gesamtfòrderung im niedrigsten Ausmafi 115 0001, 
wáhrend die Hòchstproduktion 149000 t ergab. 

Von den erzeugten Mengen kamen im niedrigsten 
Satze 24 000 t (1912/13) zur Ausfuhr, im Hòchstsatze 
(1909/10) 52 000 t und im Jahre 1914/15 an 42 000 t. 
Der Verkauf fiir den Inlandsverbrauch stieg seit 
1905/06 von 65 800 t auf 87 700 t, wobei die Inlands- 
tonne rund 96 Lei kostete, wàhrend sie bei der Aus- 
fuhr mit 27—30 Lei bewertet wurde. 

Die Produktionskosten sind von 1,7 Mill. Lei i. J. 
1905/06 auf 2,7 Mill. Lei i. J. 1914/15 gestiegen, die 
Steuereinnahmen von 7,768 Mill. Lei i. J. 1905/06 auf 
9,68 Mill. Lei, wobei der inlàndische Konsum mit 6,5 
bzw. 8,5 Mill. Lei beteiligt ist, wàhrend die Ausfuhr 
i. J. 1905/06 an 1,24 Mill. Lei, i. J. 1914/15 an 1,178 
Mill. Lei erbrachte und nur die Jahre 1911/12 bis 
1913/14 mit 804 000, 706 000 und 897 000 Lei weniger 
als I MiU. Lei einbrachten. 

Unter den anderen zur Ausfuhr kommenden Roh- 
stoffen, deren Gesamtwert i. J. 1913 an 6,9 Mill. M. 
ergab, steht mit i*/* MiU. M. oder 1500 t die Natur- 
woUe an erster Stelle, obschon ein grofier Teil der- 
selben im Lande verarbeitet wird. In Rumànien wer- 
den jàhrUch im Durchschnitt i Mill. Làmmer ge- 
schlachtet und die Ausfuhr an Schaf-, Lamm-, Ziegen- 
und KitzfeUen betrug 650 t im Werte von i Mill. M. 
Meist werden weifie Lammfelle und zwar nach Deutsch- 
land ausgefiihrt, wàhrend die schwarzen im Lande 
zu Miitzen und Pelzen verarbeitet werden. 

Biiffel- und Rindshàute kamen teils gesalzen, teils 
getrocknet zur Ausfuhr, deren Menge i. J. 1913 an 
780 t im Werte von 920 000 M. ausmachte. Von den 
Nebenerzeugnissen wàren Tierhaare zu nennen, von 
denen 287 t im Werte von 575 000 M. ins Ausland 
gingen. Die Tischlerleimausfuhr betrug 511 t im 
W’erte von 288 000 M., die Schmuckfedern- und Bor- 



200 


Paul Kirschner: 


stenausfuhr je 26 t im Betrage von 210 000 M. Andere 
Fedem kamen noch in einer Menge von 39 t im Werte 
von 188 000 M. zur Ausfuhr. Messingabfàlle ergaben 
i. J. 1913 an 148 t und brachten 180 000 M., Zink- 
abfàlle sammelte man 471 1 zu 152000 M. zur Ausfuhr, 
und eine gleiche Summe erbrachten 187 t Kupfer- 
abfàlle. Fiir Alteisen wurde bei der Ausfuhr von 
35001 mnd 100 000 M. erlòst, fur 241 Hirsch-, Damm- 
wild-, Hunde- und Katzenfelle iioooo M., fiir 297 t 
Dàrme 120 000 M. tmd fur 309 t Hanf 150 000 M. 

Auch die Tabakerzeugung und der Handel sind 
monopolisiert. Im Dande wird ein guter Tabak fúr 
Deckblàtter gezogen und im Durchschnitt hiervon 
eine Menge von 400—500 t zur Ausfuhr gebracht, 
die i. J. 1913 sich sogar auf 1400 t belief und nahezu 
I Mill. M. erbrachte. Dagegen reicht der Zigaretten- 
tabak nicht aus, tmd es miissen gròfiere Mengen aus 
Serbien, Bulgarien eingefiihrt werden. 

Ztim Schlufi wàren als Ausfuhrgiiter noch Blech- 
kisten, Bastschuhe, Zement, Ammoniak, Leinwand- 
sàcke, Mòbel zu nennen, deren Wert sich atif 3 Mill. M. 
i. J. 1913 bezifferte. 

Die Gesamtausfuhr Rumàniens betrug i. J. 1913, 
wie schon erwàhnt, 4 Mill. t im Werte von 679 Mill. 
Lei (530 Mill. M.). Das Vorjahr hatte eine Ausfuhr 
von 3,9 Mill. t und das Jahr 1914 eine solche von 
2,79 Mill. t erbracht. Im Jahresdurchschnitt 1861/65 
hatte der Wert der Ausfuhr nur 119,3 Mill. Lei be- 
tragen, gegen 679 Mill. Lei i. J. 1913. 

Die Einfuhr Rumàniens ist naturgemàfi kleiner als 
seine Ausfuhr, die Handelsbilanz ist also aktiv, da 
Rumànien die Zinsen seiner Staatsschulden mit dem 
Ausfuhritberschufi bezahlen mufi. Im Durchschnitt 
der Jahre 1861/65 machte die Einfuhr 70 Mill. Lei 
aus, betmg aber i. J. 1913 schon 590 Mill. Lei. Im 
Jahre 1912 hatte sie i 214 000 t im Werte von 638 Mill. 
Lei und i. J. 1911 gegen 986 000 t im Werte von 
570 Mill. Lei ergeben. 



Der volkswirtschaftliche Zustand Kumániens. 


261 


Der Hauptlieferant Rumániens war in der Zeit 
1896/1900 Osterreich-Ungarn init 28,4 % der Einfuhr 
oder mit 92,70 Mill. Lei, als Deutschland als zweiter 
Lieferant nur 27,7 % oder fiir 90,42 Mill. Lei Waren 
lieferte. Doch schon in den Jahren 1911/13 hatte sich 
dies Verhàltnis umgekehrt und Rumánien bezog aus 
Deutschland ftir 227 Mill. Lei oder 36,8 % seiner Waren, 
wàhrend aus Osterreich nur fiir 138 Mill. Lei oder 23,1% 
stammten. An dritter Stelle folgt England, dessen 
Warenmenge in der genannten Zeit relativ von 19,6 
auf 12,8 % fiel, wobei absolut die kleine Steigerung 
von 63,89 Mill. auf 76,44 Mill. Lei zu verzeichnen ist. 
Auch Frankreichs Einfuhrhandel ist von 7 auf 6 % 
gesunken und betrug absolut 22,74 und 36,19 Mill. Lei, 
dagegen hat sich die italienische Einfuhr von 3,6 auf 
4,8 % oder von 11,83 29,18 Mill. Lei gehoben. Auch 

das kleine Belgien lieferte i. J. 1911/13 fiir 21,58 Mill. 
Lei Waren oder 3 % der rumànischen Einfuhr gegen 
11,19 MiU. Lei i. J. 1896/1900 oder 3,4 % der Einfuhr. 

Umgekehrt dagegen bezieht Belgien nach wie vor 
am meisten Giiter aus Rumànien, da es in der Zeit 
1911/13 fiir 196,16 Mill. Lei Waren einfiilirte oder 

29.7 % der rumànischen Ausfuhr gegen 37,1 % oder 
fiir 93,55 Mill. Lei in dem Zeitraum 1896/1900. Oster- 
reich dagegen, das an Rumànien grenzt, hatte sich 
gegen dasselbe sehr verschlossen gezeigt und erst 1875 
kam mit Rumànien der erste Handelsvertrag zustande, 
spàter freilich wurde infolge des Abschlusses der deut- 
schen Grenze vor òsterreichischem Getreide diese Poli- 
tik von Osterreich auf Rumànien iibertragen. Es 
sank in der Zeit 1896/1900 bis 1912/13 Osterreichs 
Anteil an der rumànischen Ausfuhr von 20,4 % auf 

12.7 % und nur absolut ist ein Steigen von 51,33 auf 

84,49 festzustellen. 

Obschon Deutschland am meisten Waren nach Ru- 
mànien einfiihrte, bezog es doch am wenigsten von 
allen rumànischen Abnehmern. In der Zeit 1896/1900 
kamen fiir 12,99 5>2 % der rumànischen 



202 


Paul Kirschner: 


Ausfuhr nach Deutschland, in der Zeit 1911/13 aber 
auch erst 6,4% oder fiir 42,65 Mill. lyci. 

Auch England bezog ehedem bedeutend mehr Giiter 
als zuletzt aus Rumánien, da es 1896/1900 an 18,4 % 
einfiihrte, 1911/13 aber nur noch 7,2 % der rumáni- 
schen Ausfuhr; absolut betrachtet ist der Wert fast 
gleich geblieben, da er nur von 46,30 auf 47,95 Mill. 
Lei stieg. 

Frankreichs Einfuhr dagegen hat bedeutend zu- 
genommen und ist relativ von 2,7 % auf 8,1 %, absolut 
von 6,9 Mill. Lei auf 54,12 Mill. Lei gestiegen. 

In áhnlicher Weise zeigt Italiens Einfuhr eine Stei- 
gerung in der Entgegeunahme rumánischer Giiter; es 
beteiligte sich 1896/1900 nur mit 5 %, 1911/13 aber mit 
12,2 % an der rumáuischen Ausfuhr oder mit 43,99 
Millionen I.^i gegen 12,55 Mill. I^ei iii der Vorzeit. 

Der gesamte Aufienhandel Rumániens (Ein- und 
Ausfuhr) bezifferte sich i. J. 1912 auf 5,5 Mill. t im 
Werte von 1280 Mill. Lei gegen 6,4 Mill. t i. J. 1911. 
deren Werte aber nur 1261 Mill. Lei ausmachten, wobei 
Hauptlánder Osterreich-Ungarn und Belgien sind. 
Die vereinigteu Monarchieu tauschten i. J. 1912 mit 
Rumánien i Mill. t im Werte von 233,6 Mill. Ĺei aus, 
wáhrend auf Belgieii 921000 t im Werte von 173 Mill. 
Lei kamen. Im Jahre 1911 aber hatte Belgien einen 
Austausch von 1,880 Mill. t zu 292 Mill. Lei, Oster- 
reich dagegen nur 832 000 t zu 200 Mill. Lei. Auf 
Deutschland eutfielen insgesamt i. J. 1912 an 571 000 
Tonnen zu 283 Mill. Lei gegen 425 000 t zu 217 Mill. 
Lei im Vorjahre. Wie aus obigem hervorgeht, kommen 
dann weiter Italien, Frankreich, England und auch 
Holland noch als wichtigere Lànder in Betracht, 
wàhrend andere Staaten, wie Tiirkei, Rufiland, Spa- 
nien usw. eine geringere Bedeutung erlangten. 

Was die einzelnen Einfuhrwaren betrifft, so kom- 
men Kolonialwaren (Kaffee, Tee) hauptsàchlich uber 
Triest, sonst bezieht man den geringeren Teil von 
Kaffee von Havre, Hamburg und Antwerpen; chine- 



Der voUcswirtschaftliche Zustand Ruinàniens. 263 

sischer Tee geht iiber Triest, andere Sorten iiber Lon- 
don, Hamburg. Gewiirze liefert Triest, Rosinen, 
Feigen senden Griechenland und die Tiirkei, zumeist 
jedoch Italien, wáhrend fiir Oliven Griechenland in 
Betracht kommt. Fiir Sámereien und Pflanzen sind 
Deutschland, Osterreich und Italien Lieferanten, bei 
Wachs Abessinien; Fischòl stammt hauptsáchlich aus 
Schweden, Tran auch aus Osterreich und Deutsch- 
land. 

Bei Getránken bezieht man bessere Sorten aus dem 
Auslande, auch Mineralwasser, die aus Frankreich, 
Osterreich und Deutschland stammen. Gesalzene und 
geráucherte Fische kommen zum gròfiten Teil aus 
Rufiland, gesalzene aber auch aus der Tiirkei und 
Griechenland. Heringe liefert Holland und Schweden. 
Fiir feinere Sardinen kommt Frankreich in Betracht, 
sonst Portugal, auch Norwegen; Sardellen bezieht man 
aus Griechenland und Italien, Kaviar aus Rufiland. 

Der Lieferant fiir Kolophonium ist meist Griechen- 
land, doch auch Amerika und Frankreich; fiir Ter- 
pentin kommen Rufiland und Osterreich in Betracht, 
Weihrauch wird iiber Triest und Hamburg bezogen. 

Von Baumwollgarnen liefert 75 % der Extrahard- 
garne England, den Rest Italien und Osterreich, das 
aber hauptsáchlich das bessere rohe Mulegarn ein- 
fiihrt, wogegen geringere Ware aus England und Ita- 
lien stammt. Gebleichtes Mulegarn wird viel mehr 
als rohes verbraucht und stammt meist aus Oster- 
reich und Italien. Fiir gefárbte Garne kommen 
Deutschland und Osterreich in Betracht, das aber 
ausschliefilich mehrfádige liefert, wáhrend schweres 
Gam aus Italien stammt. Den Hákelgarnbedarf deckt 
Osterreich, Deutschland und England, das auch rohe- 
res Baumwollgewebe liefert, wáhrend feinere Ware 
Osterreich sendet. Futterware wird meist aus Eng- 
land eingefiihrt, Barchent und Kattun aus Italien; 
mittlere Ware stammt aus Osterreich und Deutsch- 
land, das aber voraehmlich Qualitát liefert. Billigen 



Paul Kirschiier:' 


2Ò4 

Velourbarchent fuhrte man aus Italien ein, bessere 
Marken aus Osterreich und Deutschland, feinere aus 
Frankreich. Tischzeug lieferte meist Osterreich, aber 
auch Deutschland und biUigere Ware England. Kopf- 
tiicher und buntgewebte Baumwollwaren stammen aus 
Osterreich, geringere Ware kommt aus Italien. Viel 
Naclifrage besteht nach Zephiren, die in feiner Arbeit 
Osterreich, sonst England befriedigt. Spitzen liefert 
Osterreich, Stickereien meist die Schweiz, Baumwoll- 
vorhánge beherrscht in guter Arbeit Deutschland, 
dann Osterreich, wàhrend bei geringer Ware England 
in Betracht kommt. Fur BaumwoUsamte kommt in 
erster Linie Osterreich in Frage, sowie ftir Samtbànder 
und halbseidene Bànder, wàhrend ganzseidene Bànder 
meist Frankreich liefert. 

Der gròfite Teil des Hanfs fiir Seilerwaren wird aus 
Osterreich und Italien bezogen, wàhrend Bindfàden 
und Schuhgarne viel aus Deutschland und Osterreich 
eingefuhrt werden, obschon hier die heimische In- 
dustrie das Hauptgeschàft macht. Leinengame liefert 
Belgien, Leinenwaren Osterreich bis auf kleine Posten 
feinerer, aus Frankreich kommender Marken. In Jute- 
waren machte das Hauptgeschàft England und hierauf 
Osterreich und Italien. 

Den Hauptbedarf in WoUwaren deckt Deutschland 
und England,- kleinere Posten fiihrt Osterreich und 
Italien ein. Grobe Tuche erzeugt man im Lande, 
Offizierstuche sendet Belgien, Herrenstoffe sowie 
besseren Cheviot meist Osterreich, das ebenfaUs noch 
Kammgarne sowie Damenkleiderstoffe mit Deutsch- 
land liefert. Auch Teppiche und Mòbelstoffe stammen 
aus diesen Làndern, WoUdecken meist aus Osterreich. 

Von Seidenwaren werden MusseUne, Tafte, Blumen- 
stoffe aus Osterreich und bessere Ware aus der Schweiz 
eingefiihrt, Damast und Satin aus Italien, ganz schwere 
Seide und Atlas aus Frankreich. Bei Krawatten- 
stoffen sind Osterreich und Deutschland beteiligt. 

Knopfwaren bezieht man sehr viel aus Osterreich, 



Der volkswirtschaftliche Zustand Rumanieiis. 265 

kleinere Posten aus Deutschland, Frankreich, Italien. 
Wáscheartikel liefert mit Ausnahme der aus Deutsch- 
land stammenden Herrenkragen meist Osterreich, 
ebenso Damenhutfedern. Blusen stammen aus Wien 
und Deutschland, Mántel und Jacken aus Berlin, 
Htìte besserer Beschaffenheit liefert Osterreich, 
Deutschland, England und Italien. 

Druck-, Pack-, Zeichen-, Dòschpapier, Ansichts- 
karten erzeugt meist Osterreich, Chromo-, Glacépa- 
pier, Tapeten Deutschland, das auch Luxuskarten, 
Schreibfedern und Bleistifte einftìhrt. 

Kautschukreifen ftìr Wagen stammen meist aus 
Deutschland, teilweise auch aus England, dagegen 
liefert Schláuche Osterreich, Galoschen und Schnee- 
schuhe bezieht man meist aus Rufiland, dann auch 
aus Deutschland und Osterreich; technische Gummi- 
waren allerdings liefert vorwiegend Deutschland. 

Von Lederwaren wird billiges Material im Lande 
hergestellt, feine Sorten aber wie Chevreaux, Boxcalf 
kommen trotz des hohen Zolls aus Deutschland und 
Ungam, Calf und Gemsleder ausschliefilich aus Oster- 
reich und Ungarn. Auch Rohháute mtìssen noch ein- 
geftìhrt werden, und zwar bezieht man diese aus 
Ungarn, Galizien und der Bukowina. 

Bei Holzwaren werden feinere Mòbel in Osterreich 
hergestellt, ebenso Glaswaren, Lampen, Bimen und 
Flaschen, wáhrend Kristallglas ausFrankreich stammt. 
In Porzellanwaren nehmen Osterreich und Deutsch- 
land den ersten Platz ein. 

Auf dem Metallmarkt hat in Walzeisen und Bau- 
tràgern das Hauptgescháft Deutschland, worauf Oster- 
reich folgt, wáhrend umgekehrt Grobeisenbleche meist 
aus letzterem Lande kommen. Verbleite, verzinkte 
und schwarze Bleche dagegen lieferte ehedem nur 
England, in den letzten Jahren auch Deutschland, 
das bei Zinkblechen ganz den Markt beherrscht. Bei 
Stahl hat jetzt Osterreich England verdrángt und ftìr 
Werkzeuge kommt wieder Deutschland in Betracht. 



206 


Paul Kirschner: 


Bei landwirtschaftlichen Geráten uberwiegt Oster- 
reich, Heu-, Dunggabeln, Spaten kamen aber mehr 
aus Deutschland. Eisendraht und Drahtseile ver- 
fertigt Deutschland, Achsen, Ketten und Walzen- 
fedem vornehmhch Osterreich, bei Hufnágeln Uefert 
^/4 der Einfuhr Schweden und */< der Einfuhr Oster- 
reich. 

In Kupfer-, Messing- und Nickelwaren iiberwiegt 
wieder Osterreichs Einfuhr, Kupfernieten, Bleirohre 
liefert vornehmlich Deutschland, Zinn England. 

In edlen Metallen steht Deutschland an erster Stelle, 
an zweiter Osterreich, das etwa 40 % der goldenen 
Ketten liefert. 

Musikinstrumente sowie chirurgische kommen meist 
aus Osterreich, bei glásemen bilUgeren Apparaten ist 
auch Deutschland beteiligt, das wieder mehr Fern- 
sprechapparate liefert. 

Von chemischen Stoffen stammt Schwefel aus Ita- 
lien, Schwefel- tmd Salzsàure mehr aus Osterreich als 
aus Deutschland; Weinsteinsàure kommt ebenfalls 
vorwiegend aus Osterreich, Soda dagegen wieder aus 
Deutschland, wàhrend bei Kupfervitriol und Alaun 
englische Ware sehr bevorzugt wird. Bei Eisenvitriol 
ist Deutschland und Osterreich beteiligt und ebenso 
bei Glyzerin, wàhrend Naphthalin aus Osterreich 
kommt. 

In Farbwaren, Firnissen und Medikamenten be- 
herrscht Deutschland den Markt an erster Stelle, da- 
neben kommt fur Ultramarin, BleiweiB mehr Oster- 
reich in Betracht, fiir Ockergelb und Englischrot Frank- 
reich, fiir Lacke auch England. Bei Seifen und Par- 
fiimerien werden feine Waren aus Frankreich, Deutsch- 
land und Osterreich eingefiihrt. 

Was die Finanzen Rumàniens betrifft, so stellte 
sich der Haushalt fiir 1916/17 auf 645 719 300 Lei, wie 
die Balkan-Revue im September 1916, S. 360 mitteilt, 
wobei die direkten Steuem 57,2 Mill., die indirekten 
134,6 Mill., Stempelsteuer 34,9 Mill., Staatsmonopole 



Der volkswirtschaftliche Zustand Rumániens. 267 

ioi,i Mill., Domànen 33,5 Mill. Lei ergaben. Die 
Staatsschuld betrug am i. April 1916 an 1,7 Milliarden 
Lei, die Zinsenlast 1913/14 iiber 85^1 Mill. Lei, wovon 
46,3 Mill. Lei nach Deutschland, 37,3 Mill. Lei nach 
Frankreich flossen und nur 1,4 Mill. Lei im Lande 
blieben. Durch den Krieg ist die Schuldenlast wesent- 
lich gesteigert wordeu und wird auf 2*/« Milliarden Lei 
geschàtzt, wozu noch 600—800 Mill. Lei schwebende 
Schuld kommen, die aus Vorschiissen der rumànischen 
Nationalbank stammen, die von ihrem Notenprivileg 
Gebrauch machte. Das Kapital der Nationalbank be- 
tràgt 30 Mill. Lei, wovon 12 eingezahlt sind. Die Gold- 
reserve stellte sich Ende 1915 auf 220 Mill. Lei. 

Neben der Nationalbank gibt es noch mehrere, 
meist mit auslàndischeni Kapital gegriindete Privat- 
banken, die etwa 140 Mill. Lei Anlagekapital auf- 
weisen. 

Bei den Steuern stehen die indirekten an erster 
Stelle. Von den direkten Steueni sind die Personal- 
steuern nur unvollkommen ausgebaut. Es zahlen die 
Familienhàupter, deren Wohnungen auf dem Lande 
350 Lei, in den Stàdten 500 lyei und in Bukarest 
750 Lei Miete iibersteigen, eine Kopfsteuer von 4 Lei; 
bei teurereu Wohnungen kommt ein Zuschlag von 
2 —yii %. Die Grundsteuer bringt das Vierfache der 
Personensteuer. Es sind bei einem Besitz bis 10 ha 
vom Ertrage 4'/* % zu zahlen, sonst 572 % oder bei 
verpachtetem Besitz óVa % vom Erlòs und 13 % aus 
den Einnahmen des im Auslande ansàssigen Eigen- 
tiimers. Die Gewerbesteuer wird von Kaufleuten, 
freien Berufen und Industriellen erhoben und nach 
der GròBe des Betriebes und Ortes gestaffelt. Die 
hòchste Steuer ist hier 300 Lei in Orten mit mehr als 
100 000 Einwohnern (nur Bukarest), in Orten unter 
3000 Einwohnern betràgt der oberste Steuersatz 40 Lei 
Der geringste Satz, der erhoben wird, macht 2 Lei 
aus ih Orten mit 15—25 000 Einwohnern, wàhrend 
die untersten Sàtze noch kleinerer Orte ausfallen. 



268 


Paul Kirschner: 


Eine indirekte Schnapssteuer ist die Steuer von 
15—20 Lei auf I ha Pflaumenbaumgarten, auf den 
600 Pflaumenbáume gerechnet werden. Aus den 
Pflaumen wird námlich ein Schnaps (Tuica) herge- 
stellt. Daneben besteht eine Schanksteuer mit etwa 
10 % der Lokalmiete, eine Gehalts- und Pensions- 
steuer von 3 % auf Monatsgehálter iiber 200 Lei und 
eine Einkommenssteuer von 5 % aus beweglichen 
KapitaUen. 

Zu den indirekten Steuern kann man die Einfuhr- 
zòlle rechnen in Hòhe von 3—7 % des Wertes, ferner 
gibt es Stempelsteuern mit 2 % vom Werte der Ver- 
tràge, Erbschaftssteuern bis 12 %, wobei Besitz bis 
5 ha oder ein Vermògen von 2000 Lei frei bleibt. Bei 
Getrànken wird vom Liter reinen Alkohols i Lei er- 
hoben, bei Bier betràgt die Steuer 15 Bani, beim Wein 
20 Bani, beim Zucker 30 Bani fiir i kg, bei Petroleum 
7 Bani pro kg, wozu die Gemeinde noch 5 Bani schlàgt. 

Staatsmonopole gibt es beim Tabak, beim Salz, 
bei Ziindhòlzern, Spielkarten, SchieBpulver, bei Eisen- 
bahn, Schiffahrt, Post. 

Die Bezirke diirfen bis zu ®/io auf die Staatssteuer 
aufschlagen, Stadtgemeinden ^/,0, Landgemeinden 

Die Gesamtlànge der rumànischen Eisenbahnen be- 
tràgt 3549 km mit 750 Lokomotiven und 20 000 Ge- 
pàck-, Personen-, Giiter- und Kesselwagen. 

Von der schiffbaren Gesamtlànge der Donau in einer 
Ausdehnung von 3286 km kommen auf Rumànien 
28,9% oder 951 km mit 25 Flufihàfen. 

Die Lánge der Nationalstrafien wird auf 4162 km, 
die der Bezirkschausseen auf 5000 kni und die der 
Vizinalwege auf 21000 km berechnet, wozu noch 
15 000 km Kommunalwege kommen. 

Der Gesamtverkehr im Brailaer Hafen bei Flufi- 
und Seeschiffahrt betrug i. J. 1914 an 2211 Dampfer 
und sonst noch 457 000 1 im Einlaufe; aufierdem liefen 
2613 Dampfer nebst 1,19 Mill. t Segel- und Schlepp- 
schiffen aus. 



Der volkswirtscliaftliche Zustand Rumàniens. 269 

Der Galatzer Hafen wurde angelaufen von 550 
Seeschiffen mit 717 000 t und 3230 FluBschiffen mit 
708 000 t. Ausgelaufen sind 540 Seeschiffe mit 703 000 
Tonnen und 3157 FluBschiffe mit 679 030 t. 

Nach Konstanza kamen 1168 Fahrzeuge mit 
I 148 000 t, wáhrend 1148 mit i 160 000 t den Hafen 
mit 199 000 t Getreide, 568 000 t anderen Waren, 
26 927 Passagieren und 34 418 Mann Besatzung ver- 
lieBen. 

In Sulina liefen 718 Schiffe mit i 356 000 t ein, und 
es wurden 270 Dampfer mit 602 000 Registertonnen 
verladen. 

Rumánien war ebenfalls ein gesegnetes Land, das 
in rechter Entwicklung seiner Kráfte zu groBen Hoff- 
nungen berechtigt hátte. Nun aber hatte es seine 
Zukunft dem Kriegsgluck anvertraut, wodurch die- 
selbe ganz dunkel geworden ist. Fiir die Mittelmáchte 
aber muB dieses an ZereaUen und an Petroleum so 
reiche Land eine Quelle werden, die segensreich fiir 
eine weitere Zukunft stròmen soll. 



Allgcmcínc Obcrsícht* 

(SchluQ.) 

Studthagen, Abgeordneter (Unabhángiger Sozialdemokrat): 
Meine Herren, die uns vorgelegten Vertràge sind ja aus AnlaQ der 
Aufhebung der Kapitulationsvertràge gemacht worden. DaC die Ka- 
pitulationen gefallen sind imd dadurch ein souverànes Reclit eines 
Staates dem Staate wieder eingeràumt ist, ist zweifellos fiir die 
Tiirkei ein Vorteil. 

Was im iibrigen die Vertràge anlangt, so ist es auCerordentlich 
bedauerlich, daC nicht schon jetzt das Recht besteht, das meine 
Fraktion beantragt hat, nàmlich daC vor AbschluC von Bundni.ssen 
der Reiclistag gefragt werden soll. 

(Sehr richtig! bei den Uiiabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Sonst wiirde eine ganze Reihe von Punkten erheblich anders ausge- 
fallcn sein. Das haben ja aucli die Herren teilweise bestàtigt, die 
trotzdcm den Vertràgen die Zustimmiing geben wollen, weil sic nichts 
melir daran àndeni kònnen. 

Vielcs ist auch deshalb zweifelhaft geblieben, wcil es nicht klar 
ist, ob imd inwieweit der alte Vertrag von 1761 noch besteht. Der 
Herr Abgeordnete Spahn schien anzuuelunen, er sei aufgehoben; denn 
er hat ja mit Recht vermiCt, daC Kultus- und Gewissensfreiheit 
in diesem Vertrag verbùrgt worden ist, wie es sonst in allen solchen 
Vertràgen geschieht. Er nahm an, das sei vielleicht durch die tiirkische 
Verfassung hinlànglich gewàhrleistet. Ich stimme da nicht mit ihm 
ùbereiii, da sich die tùrkische Vcrfassung ja nicht auf Auslànder 
bezieht. Soweit mir bekannt, ist durch die Aufhebung der Kapitu- 
lationcn der Vertrag von 1761 beseitigt, und nach dem Vortrage, deu 
wir vorliin gehòrt haben, muC man annehmen, daC an die Stelle der 
Kapitulationen die.se Reihe von Vertràgeii getreten ist. Damit wiirde 
eine ausdrùckliche Gewàhrleistung der selbstverstàndlichen Kultus- 
und Gewissensfreiheit nicht mehr gegeben sein. 

Ich will im cinzcliicn auf die Vertràge nicht cingehen. Es sind einc 
groCe Anzahl von l’unkten, denen ich keineswegs zu.stiimneu kauii. 
Es ist ja bedauerlich, <IaC wir jetzt dcn Verfassungszustand haben, 
daC wir hier fertigc \'crtr^e vorgelegt erhalten, bei denen wir vorher 
nichts zu sagen hattcn und dic jetzt iiur im ganzcn anzunehmeii oder 
abzulehnen sind. 

Bezùglich des Konsularvertrages weise ich zum Beispiel darauf 
hin, daC iufolge der eigentùraliclien Rechtsstellxmg, die das Osmanische 
Reich mm cimnal den Grundstùcken gegeuùber einnimmt, eine vollc 
Unverlctzlichkeit selhst des Konsularwohngebàudes mcines Erachtens 
nicht bestelit, eljeiLsowcnig cine solche dcrjenigen Gebàndc, die sich 



Die deutsch-tiirkischen Vertràge. 


271 


ein Deutscher erworben hat. Auch da ist die Rechtslage auCerordent- 
lich zweifelhaft. Ich will inde.ssen die Sachen hier nicht des naheren 
erortem, da eine Anderung ja nicht mòglich ist. 

Meine Herren, iiber die groCen Unebenheiteu des Konsularvertrages 
und auch des Rechtsschutzvertrages kann man hinwegsehen, denen 
kònnte man die Zustimmung geben. Meine Freunde und ich vennògen 
aber nicht die Zustimmimg zu geben dem Auslieferungsvertrag und 
dcm Niederlassungsvertrag. Es ist schon von anderen Rednem betont 
worden, daC in dem Auslieferungsvertrag eine Klausel steht, die 
der modemen Entwicklimg geradezu ins Gesicht schlàgt. Wie kann 
ein Vertrag abgeschlassen werden, der die Mòglichkeit gibt, wegen 
politischer Verbrechen oder Vergehen auszuliefem ? 

(Sehr richtig! bei den Unabhángigen Sozialdemokraten.) 

Das ist etwas, was in die modemc Zeit und iiberhaupt in eine Zeit 
politischcr Entwicklimg nicht hineinpaCt; das ist etwas, waS weit 
zuriicksteht hinter dem intemationalen und politischen Gewissen des 
Altertums. 

(Hòrt! hòrt! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 
lch gehe auch darauf nicht des náheren ein, weil ich die Debatte nicht 
verlàngern wiU. Aber der Artikel 3 des Niederlassungsvertrages geht 
ja noch weit dariiber hinaus. Er erweckt den Anschein, aLs ob er 
politische Delikte nicht verfolgen will, imd er gibt tatsàchlich durch 
eine Hintertùr der Verfolgung politischer Ansichten breitesten Ramu. 

(Sehr richtig! bei den Unabhàiigigen Sozialdemokraten.) 

Deim der Artikel 3 sagt: ,,Wegen eines politischen Verbrechens oder 
Vergehens findet keine Auslieferung statt." Nun kommt aber das 
Gegenteil, etwas kraC, etwas eigentíìnilich, etwas wa.schlappig, etwas 
dehnbar, etwas gmnt:iiartig aiLsgedriickt; es lautet nàmlich: ,,Al.s 
politisches Verbrechen oder Vergehen .soll der Angriff auf das Ueben 
eines Staat.soberhauptcs oder Mitglieder seines Haiues nicht ange- 
sehen werden. Ebcnsowenig sind anarchistische Verbrcchen oder 
V’ergehen als politische Straftaten anziusehen." 

(Hòrt! hòrt! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Der Herr Abgeordnete Landsberg hat bereits darauf hmgewiesen, 
daC es einen Bcgriff des anarchistischen Verbrechens oder 
gar des anarcliistischen Vcrgehens nicht gibt. Die Erfahmngen, die 
wir geniacht haben, zeigen ims, daC man da etwas vorsiclitiger sein 
soll, als die meisten der Herreii Redner gewcsen sind. Der Herr Ab- 
geordnete von Liszt hat sich daiiiit begiiiigt, daC er nieinte, wenn er 
atich die zwischen den Regierungen getroffeiien V'ereinbaruiigen iiber 
.-Vnarchi.smus nicht ganz billige imd nicht fiir ganz richtig halte, so 
wiirden sie doch allniàhlich iii einer Art aiigewendet werdcn, mit der 
man sich einvcrstaiiden erklàreii kònne. Ich verstehe diese Auffas- 
sung deswegen nicht, weil uns iiberhaupt nichts dariiber gesagt ist, 
was die Regierung sich eigcntlich unter AnarchLsnius vorstellt; die 
Motive sagen viehnehr folgeiules: ,,Bestehen Zweifel dariiber" — es 
ist also als Regel angeuonmien, daC jedes politische Verbrechen oder 
Vergehen ein anarchistisches ist, denn sonst ist der Ausdruck ,,be3tehen 
Zweifel dariiber" unverstàndlich — ,,Bestehen Zweifel dariiber, ob 
ein Verbrechen oder Vergehen einen anarchistischeu Charakter tràgt,, 
so hat der ersuchende Teil dem ersuchten Teil den Nachweis hierfiir 



272 Allgeuieme Ubersicht; 

zu bringen. Fiir die Beurteilung der Frage, was im FinzelfaJl als 
anarchLstisclies Verbrechen oder Vergehen anzu.sehen ist, werden in 
erster Linie die Grundsàtzc anzu.sehen .sein, die bei den intemationalen 
Besprechungen" — nicht Vertragen — ,,uber die Bekáinpfimg an- 
archistischer Verbrechen aufgestellt worden sind." 

(Hòrt! hòrt! l>ei den Unabhángigen Sozialdemokraten.) 

Was sind das fiir Besprechungen ? Soll damit gemeint sein jene 
beriichtigte Konferenz in Rom ini Jahre 1898, glaube icli, uber die 
Bekainpfimg anarchistLscher Verbrechen ? Sollen spatere Besprechun- 
gen geraeint sein oder was sonst ? Es ist bedauerlich, dafi auch nicht 
ein Atom einer Begriffsbestiinmmig gegeben ist — weil keine Begriffs- 
bestimmimg gegeben werden kann, Anarcliistische Verbrecheu oder 
Vergehen .sollen ini Sinne der Vertrag.s-staaten offenbar diejenigen 
politischen Verbreclien oder Vergehen .sein, die man verfolgen will. 
Dann ist eben ein politisches Verbrechen oder Vergehen ein anarcliisti- 
sches. Dafi deni so ist, dessen .sollten wnr uns in Deutschland er- 
imieni. ,,Anarchistisches Verbrechen oder Vergelien" ist ja uberhaupt 
eine eigentiimliche Bezeichnung. Ich weifi walirlich nicht, was die 
Herren darmiter verstanden haben, Ich weifi nm: das eine, dafi hier 
im Reichstag unter dem Sozialistenge.setz wiederholt davon geredet 
i.st, und daU unter dem Sozialistenge.setz der damalige Minister Herr 
V. Puttkamer eine abgrundtiefe Unkenntnis des Anarclùsmus offen- 
bart hat. Ich erinnere daran, dafi Herr v. Puttkamer in einer Reichs- 
tagsrede verraten hat. dafi es ihm lieb wáre, wenn in Deutschland der 
Anarchismus an Stelle der Sozialdemokratie wucherte. Er sagtc un- 
gefahr, die AnarchLsten à la Most .seien ihm lieber als die deutsclien 
Sozialdemokratcu, deun jene triigen doch wenigstens keine Maske, 
wàhrend die Sozialdemokraten verkappte Anarchisten .seien. 

(Hòrt! hòrt! bei den Unabhàngigen Sozialdeniokraten.) 

Most ist derjenige, dessen Zeitung, die ,,Freiheit“, von dem Gelde 
der politischen Polizei iii PreuCen unterhalten worden ist. Man kann 
also auch definieren: Anarchist Lst derjenige, der mit der politischen 
Polizei in freundschaftlicher Beziehung steht. 

(Lachen.) 

Das wàre eigentlich Ijegriffsmàfiig das richtige. Seinerzeit — es kaim 
1885 oder 1886 gewe.sen sein — hat mein verstorbener Freund Wil- 
helm Liebknecht hier versucht, der deutschen Regierung und ins- 
Ijesondere dem Herm v. Puttkamer ein kleines Kolleg dariiber zu 
halten, was denn eigentlich Anarchismus und Sozialdemo- 
kratie sei. Ivr hat dargelegt. dafl es nur drei Gmppen gàbe, die 
■sich Anarchisten gcnannt haben, mid die den Namcn eigentlich auch 
verdienten. Einmal die extreme BourgeoLsie 

(Heiterkeit) 

— dariiber ist kein Zweifel; wer das bezweifelt, zeigt, dafl er niclit 
wciO, was Anarchismus ist —; ich referiere: zweifellos ist der Anarchis- 
mus ein Kind dcr BourgeoLsie. Die extreme Bomgeoisie. meint Lieb- 
knecht, welche die Gesellschaft in ihre Atome auflòsen, den Staats- 
begriff und alles ,,dem freien Spiel der Kràfte" — das richte ich an 
flie abwe.senden Herren von rechts —, der gegenseitigen .Anziehimg 
oder AbstoBung der .^tome oder Individuen iibcrlassen will. F'aucher. 
der ja bis in die seohziger Jahre hinein ein ganz erhebliches volks- 



Die deutsch-turkúchen Vertràge. 


273 


wirtschafUìches Aiisehen genoB, erklárte die Anarchie fúr das Ideal 
der freihàndlerischen Bourgeoisie. Ich bitte, das nicht zu vergessen. 
Wenn jetzt von konservativer Seite gesagt wird, auf dem Gebiete des 
Getreidehandels niiisse das freie Spiel der Krafte walten, so ist das 
im Sinne der authentischen Deklaration Anarcliie. Wenn man diesem 
Teil des Vertrages uberhaupt einen Sinn beilegen will. was idi be- 
zweifeln mòchte — ich habe vorhin gesagt, ich glaube nicht, daC 
iiberhaupt ein reeller Sinn mit dem Worte ,,anarchistisches Verbrechen 
oder Vergehen" zu verbinden ist —, wiirde man auch diejenigeu Teile, 
die das freie Spiel der Kráfte beispielsweise iu der Emàhrung.sfrage 
verteidigen, als Anarchisten bezeichnen kònnen. 

Es ist dann von Liebknecht auf Proudhon und Bakunin hiugewie.seu 
worden. Ich gehe nicht weiter darauf ein. Wenn aber in den achtziger 
Jahren ein Mann, der Minister des Deutschen Reiches war, wie Herr 
V. Pnttkamer — 

(Zurnfe) 

— er war preuBischer Minister, er war aber eigentlich der Herr.scher 
fiir das Reich auf dem Gebiete des Sozialistengesetzes —, nicht einmal 
die Bekàmpfuug der Anarchie, des Anarchismus durch Marx und 
Engels kannte, sondern wenn er die Polizeisudeleien, die ihm in die 
Hand gegeben waren, ohne weiteres als bare Wahrheit nalun, was habe 
ich dann fiir einen AnlaB anzunehmen, daB bei den mir imbekannten 
Besprechungen — ich wiederhole noch eininal: nicht Vertràgen — 
der Regienmgen etw'as anderes herausgekommen wàre? 

Meine Herren, etwas weiteres! Wir haben es ja hier im Deutschen 
Reich nach Puttkamer erlebt, wir haben es, wohl aus AnlaB der 
ròmischen Besprechungen zu Anfang dieses Jahrhunderts, erlebt, daC 
zur Bekàmpfung anarchistischer Bestrebungen russische 
Spitzel, eine ganze Spitzelgarde niit eineni Baron mit 20000 Mark 
Gehalt an der Spitze, hier eingerichtet worden ist. Was hat er bekàmpft ? 
Ich habe schon eimnal dargelegt: nach meiner Uberzeugimg hat er 
und seine Spitzelgarde in Ostpreuíten und Schlesien spioniert, und 
leider mit gutem Erfolg. Er hat alles bekàmpft, was freiheitlich war. 
Er hat die Sozialdemokratie bekàmpft, er hat polnische Staatsbiirger 
bekàmpft. Sowie sie ihm nicht paCten, .sowie sie nicht anerkanuten, 
daC der mssische ZarLsmus das Heil aller Welt ist, waren .sie Anarchi- 
sten, und es sind dadurch unendlich viele ins Ungliick gestiirzt. Meine 
Herren, ich erinnere an den rns.sLschen HochverratsprozeC. Ich gehe 
jetzt nicht weiter darauf ein. Das geniigt, um aufzudecken, zu wel- 
chen Irrungen, zu welchen Wirrungen, zu wélchen Verbrechen geradezu 
diese Art und Weise der Auffassmig von Anarchismus gefuhrt hat. 

(Sehr richtig! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Meine Herren, es ist vorhin inmier von internationalen Be- 
sprechungen der verschiedenen Regierungen iiber Anarchismus 
die Rede gewe.sen. Auch in den Motiven werdcn sie erwàhnt. Ich 
nehme an, daC dabei anch Amerika zugegen war. Meine Herren, Sie 
wissen, wie in Deutschland im biirgerlichen Blàtterwalde die Wogeu 
hochgingen, als jene vier Leute unschuldsvoll in Chikago am 11. No- 
vember 1887 vom Lelien zum Tode befòrdert wiu'den wegen angeb- 
licher anarchistischer TreiViereien, die dmch Bonilienwerfen dort pas- 
siert .sein sollten. Sie \vi.s.sen. daC nach deren Tode der oberste Beainte 



274 Allgemeine Ubersicht: 

anerkannt hat, daQ es ein grausaines Fehlurteil gewesen war 

(sehr rìchtig! bei den Unabháugigen Sozialdemokraten) 
und daQ das sogenannte anarchistische Attentat ein Polizeiattentat 
gewesen ist. 

(Hòrt! hòrt! l>ei den Unabhangigen Sozialdemokraten.) 

Also, meine Herren, auch da finden wir intemationale Polizeiattentate, 
Pohzei verbrechen als anarchistische V erbrechen, oder lieber umgekehrt: 
was die Regierung polizeilich anstiftet, das schiebt sie dann anderen 
als anarchistische Verbrechen zu. 

(Sehr richtig! bei dett Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Meine Herren, ich darf noch auf etwas anderes eingehen. Auch 
die Herren vomZentruni stehen nicht sehr weit demSchuB, einmal 
als Anarchisten kat’ exochen erachtet zu werden. Ich erinnere an 
die Zeit, in der aus AnlaO des Attentats Kullmann liier im Reichstage 
die Behauptung fiel, daU der Attentatsversucli von Kulhnann an den 
Rockschòfien des Zentrums hangen bleibe, 

(hòrt! hòrt! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten) 
jene durchaus unberechtigte Behauptmig, die ein lebhaftes Pfui seitens 
unseres spàteren Reichstagspràsidenten Graf Ballestrem hervorrief. 
Meine Herren, glauben Sie wirkUch, dafi àhnliche Irrtumer, àhnliche 
Verkehrtheiten, àlmUche durch politlsche Voreingenommenheit her- 
vorgerufene falsche Ansichten jetzt au.sgestorben sind, jetzt in der 
Zeit, wo an politLschen Irrtumern auf der Regiermig.s.seite wahrhaftig 
kcinerlei Mangel ist ? 

Meine Herren, die Liberalen brauchen nicht zu glauben, dafi sie 
au.sgenommen .sind. Nicht nur, dafi icli vorhin auf Faucher hinweisen 
konnte. Ich erinnere die mehr Unks Stehenden daran, wie der Hoch- 
verratsprozefi gegen Waldeck eingeleitet nnd begriindet wurde. 
Ich habe leider heute den Be.schlufi nicht finden kònnen, er ist in der 
Bibliothek nicht gewesen. Aber ich habe ihn ja wiederholt zitiert. 
Darin heiflt es, dafi Waldeck durch die Verbreitung konimuui.stischer, 
sozialdeniokratischer Teiidenzen, die darauf loszielten, eine einheit- 
liche deutsche Republik zu errichten, .sich des Hochverrats usw. schul- 
dig gemacht habe. Jener Prozefi war wiederum eingeleitet von der 
PoUzei. 

(Hòrt! liòrt! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Das war, wic danials der Staatsanwalt erklárte, ein Bubenstuck, er- 
sonnen, einen Ehremnann zu veraichten. Meine Herren, in der da- 
nialigen Zeit, die niit deni Waldeck-Prozefi 1849 anfing und bis in 
die fiinfziger Jahre hmeiiireichte — lesen Sie die alten Jalirgàiige 
nach — ist Konimmiismus, Sozialdemokratie, LiberalLsmus, Anar- 
chismus alles in dieselbe Tiite, alles in denselben Sack hineingeworfen, 
ist immer behauptet worden, dafi das alles dassellje sei. 

Und, meine Herren, denken Sie an die Masse von PoUzeispitzeln, 
von Polizeiattentaten, deren Zeugen wir hier in Preufien danials sein 
mufiten. Meine Herren, damals geniigten acht Graschen dazu, daher 
der Name ,,Achtgroschenjunge“, heute ist nian ja hòher liiiiauf- 
gegangen, weil der Wert des Geldes gefallen ist, nian geht bis 3000 M. 

(Hòrt! hòrtl bei den Uiiabhàngigen Sozialdemokrateu.) 

Aber das System ist geblieben, dariiber wollen wir ims keiner Tàu- 
schung hingeben. Was wollen wir also in die.sein Vertrage mit die.sem 



Die deutsch-turkischen Vertràge. 


275 


Ausdruck, der jede ehrliche Uberzeugung, mag sie sein, welche sie 
will, jede politische nberzeugung der Verfolgung aussetzt ? Meine 
Herren, was niitzt mir der erste Satz; Politische Verbrechen werden 
nicht verfolgt, wenn dieser Absatz kommt, der alles wieder aufhebt ? 
Es ist vorhin schon von dem Herm Abgeordneten Landsberg dargelegt 
worden, dafi die Jungtiirken unter der friiheren Regierung gewifi als 
Anarchisten betrachtet und behandelt worden wàren und wahrschein- 
lich auch in Deutschland, nachdem die intemationalen Besprechungen, 
iiber die ein tiefes Dunkel waltet — ich weifi nicht, ob ProtokoUe dar- 
iiber existieren —, stattgefunden haben. Meine Herren, ein solcher 
Vertrag ist schon wegen dieser Bestimmung ganz imannehmbar. 

(Sehr richtigl bei den Unabhángigen Sozialdemokraten.) 

Ivs konimt ncx;h liinzu, dafi ausdriicklich im Artikel 21 steht, dafi bei 
politischen Verijrechen und Vergehen nicht etwa Rechtshilfe verwei- 
gert werdeii nuifi, sondern dafi sie abgelebnt werden kann. Die Ten- 
(lenz ist also: wir wollen diejenigen, die der jeweiligen Regierung nicht 
genehin sind, wegen ihrer Ehrlichkeit, wegen iiu’er Oberzeugimg, wegen 
ihrer politLschen Betàtigung verfolgen. Ncin, meine Herren, das ist 
uicht Portschritt iin vòlkerrechtlichen Vertragszug, sondem das 
Gegenteil. Der Herr Abgeordnete Kreth — ich weiC nicht bestimint, 
ob Herr Kreth dainals schon iin Hause gewe.sen Lst, ich glaube iiicht, 
dafi mein Gedàchtnis mich tàu.scht — alxir wenn er im Hause gewesen 
ist, wird er sich erinnem, dafi wir uns beim Vertrage mit Paraguay 
gegen diesen Vertrag gewendet haben. Leider haben wrir nicht die 
nòtige Unterstiitzung gefmiden. Meine Herren, solch Ausliefermigs- 
vertrag ist das GegenteU des Rechtes. Und die Vertràge sollen docUi 
da sein, um die Beziehungen der Vòlker enger zu kniipfen; Mensch 
zu Men,sch hat Beziehmig zueinander, Rechtsljezieliungen, das Volk, 
der Staat hat die einzelnen Staatsbiirger zu schiitzen, die Beziehmigen 
zu erweitern ùber die engere Heiinat hinaus bis iiljer clie ganze Welt. 
Das hier Lst aber das (ìegenteil eines Reclits,schutzes, das ist der An- 
fang einer Verfolgimg. 

Ich mòchte auCerdem erwàlmen, daC ini .\uslieferung.sver- 
trage eme Reihe von Delikten aufgefùhrt sind, clie in anderen nicht 
aufgefùhrt sind. Man kaun z. B. ausgeliefert werden wegen Haus- 
friedensbruchs. Nun, meine Herren, stellen Sie sich vor, das wàre 
in den 7oer Jahren pa.ssiert. Wàre dainals ein .solcher Vertrag vorgelegt 
worden, in deni der von mehreren Rednem bereits erwàhnte Artikel 28 
enthalten gewesen wàre, nachdem die Liste der Ausliefermigsgrùnde 
auch ohne Zu.stmmiung des Reichstags beliebig vermehrt werdeii 
kann: der Reichstag hàtte einen solchen Vertrag zerrissen, hàtte ihn 
mit grofier Melirheit abgelehnt. Daran ist meines Erachtens nach der 
SteUung, die damals die Liberalen und Nationalliberalen eingenommen 
haben, die ja insbesonclere die Weltstellung anstrebten, gar kein 
Zweifel. Es steht das ja geradezu im Gegensatz zu dem Gedanken, 
den sie sonst haben, dafi der einzelne Bùrger in der ganzen Welt als 
Recùitssubjekt gcachtet werden .soll. 

Meine Herren, der Niederla.s.sungsvertrag steht im striktesten Gegeu- 
satz zu der von nns frùher wiederholt aufgestellten Fordemng der 
Einfùhrung eines Fremdenrechts. Darauf, was cler Herr Ab- 
geordnete v. Liszt vorhin sagte, kann ich mich nicht verlassen. F.r 



Allgeraeine Obersicht: 


276 

fUemte, dazu gehòre ein Gesetz des eigenen Staates. Dall ein solclies 
koninit, darauf kann ich mich nicht verlassen, wenn ein Niederlas- 
sungsvertrag geschlossen wird, in dem solche Ausweisuugsbefugnis.se 
gegebenwerden.undsolch Vertragsteht ja dem endlichen Werden eines 
Fremdenrechtsgesetzes entgegen. Ich habe bei einer auderen Gelegen- 
heit die verschiedenen Kategorien von Niederlassimgsvertrágen mit 
ihren Ausweisungsbefugnissen dargelegt. Ein Teil imserer Ver- 
tràge .schliefit jede Ausweisung aus. Ein anderer sagt: Es darf aus- 
gewie.sen werden, wenn die Betreffenden .sich durch ein iibles, ver- 
brecherisches V'orleben usw. lástig gemacht haben. Meine Herrcn, in 
diesem Niederlassungsvertrag wird aber weit dariiber hinausgegangen. 
Hier wird eine Ausweisungsbefugnis gcgeben, die direkt dem Begriff 
der Niederlas.sung widerspricht. Gleich im ersten Artikel wird erkiàrt, 
es soll au.sgewiesen werden kòimen, wer eine Polizeiverordnung 
nicht beobachtet. Nun, ratine Herren, Hand aufs Herz: VW-r von 
den Herren im Hau.se, ge.schweige denn auBerhalb des Hauses. hat 
noch' keine polizeiliche V’erordnung — natiirlich unbewnflt — iiber- 
treten ? VV'er iibertritt nicht Ijeinahe Tag fiir Tag Polizeiv'erordnungen ? 
VVer weiC, wann er eine Polizeiverordnung iibertritt? Soll ich aber 
annehmen, daO die nach deutschem Muster eingerichtete Tiirkei vveni- 
gcr Polizeiverordnungen hat als Deutschland. VV'enn ein Tiirke hier- 
herkommt und ùbertritt eine Polizeiverordnung, dann kann er aus- 
gewiesen werden, es heiCt nicht: er muO ausgewiesen werden. 

(Hòrt! hòrtl bei den Unabhaugigen Sozialdemokraten.) 
Immer und ùberall die Willkùr der Polizei. 

Dann wird aber in Artikel 5 noch darùber hinausgegangen, indem 
hier erklàrt wird: 

Durch die Bestiimnmigen der Artikel i bis 4 wird nicht berùlirt 
das Recht jedes vertr^schlieCenden Teiles, .Angehòrigen des an- 
deren Teiles die Niederlassung oder den .Aufenthalt zu untersagen, 
sei es infolge eines strafgerichtlichen Urteils, 

— damit kann man einverstanden sein — 

sei es aus Grùnden der inneren oder àuCeren Sicherheit des 
Staates, sei es aus sonstigen |x>lizeilichen Grùnden, insbesondere 
aus Grùnden der Gesundheits-, Sitten- oder Annenpolizei. 
Jleine Herren, das ist lediglich ein polizeiliches Ausweisimgsrecht, 
das fast iioch schlimmer ist als das Ausvveisungsrecht, das wir augen- 
blicklich haben. Schon augenblicklich wird in mancheu Fàllen ohne 
Gesetz, ohne Recht, entgegen bestehenden Vertràgen — ich habe das 
wiederholt hier dargelegt — ausgewiesen. Wir sehen, daC aus Deutsch- 
land Leute ohne jedes Recht ausgewiesen werden, Leute die uicht 
das geringste pekziert haben, lediglich weil sie anstàndige, ehrliche, 
politisch treue Leute sind oder weil sie es abgelehnt haben, sich als 
Polizeispitzel anwerben zu lassen. 

Meine Herren, aus dieseu Grùnden vermògen wir fùr den Nieder- 
lassungsvertrag mid fùr den .Auslieferungsvertrag nicht zu stimmen, 
ebensowenig fùr den Vertrag, der .sich auf die Auslieferung von 
VVehrflùchtigen bezieht. 

Meine Herren, ich gehe auf Einzelheiten nicht eùi, das hàtte ja 
auch wenig Zweck, da doch im einzeluen an den V’ertr^en nichts 
geàndert werden kann. Aber werai man irgendwie geneigt .seùi kònnte. 



Die deutsch-tùrkisclien Vertràge. 


277 

vielleicht — wie es der Herr Abgeordnete Dr. v. Liszt getan'hat — 
in einem oder anderen Punkte Vertrauen zu haben, so muB ich fùr 
meine Person erklàren, dafl ich dieses Vertrauen weder nach Deutsch- 
land noch nach der Tùrkei hin besitze. Meine Herren, ich erinnere 
darau, dafl uns von dem Lehrer der deutschen Schule in Konstanti- 
nopel und von dem Leiter der dortigen Mission — also ganz gewifl 
von unverdáchtigen Zeugen — Bekundungen zugegangen sind, die 
die Behandlimg der Armenier als ganz haarstraubend schildern. Ich 
gehe auf Einzelheiten nicht ein, sondem verweise nur darauf, dafl 
Tausende von Armenieru hingemordet sein sollen, dafl Tausende von 
Frauen gescliàndet, in Harems verkauft sein sollen, Tausende von 
Frauen und Kindem in fiuchtbarster Weise durch Krankheit und 
Hunger gepeinigt worden sind, dem Elend ùberlassen worden sind. 
Das sind ja die Schreie, die aus dem Mimde dieser beiden unverdàch- 
tigen Zeugen herauskommen. Das wùrde fùr mich, wenn ich ùber- 
hanpt irgendwie Vertrauen hàtte, genùgen, zu sagen; da kann icli 
nicht noch polizeiliche Befugnisse Deutsclien gegenùber geben. 

Das sind die Griinde, die uns veranlassen, gegen die von mir be- 
zeichneten drei Vertr^e zu stimmen. 

Gewifl, die Aufhebung der Kapitulationen ist ein Vorteil fùr die 
Tùrkei. Die ùbrigen Vertràge haben manche Màngel, die uns aber 
nicht veranlassen wùrden, eine besondere Lanze hier zu schwingen. 
Aber diese drei Vertràge sind meines Erachtens aus dem allgemeineii 
Rechtsgefùhl heraus unannehmbar, und ich mòchte trotz der Kimd- 
gebungen, die hier von einzelnen Redner erfolgt sind, doch noch 
einen Appell an Sie richten: lassen Sie nicht das jeweilige Gefùhl. 
das durch den Krieg hervorgemfen ist, jetzt entscheiden, sondern 
lassen Sie entscheideu das klare Rechtsgefùhl. Dann kònneu Sie 
meines Erachtens dem Niederlassimgsvertrag, dem Ausliefemngs- 
vertrag imd dem Vertrag bezùglich der Auslieferung der Weluflùch- 
tigen nicht zustimmen. Ich bitte, stellen Sie noch ehunal diese Prù- 
fung an. Kominen Sie zu einem anderen Resultate, sind Sie schon 
soweit eingenommen, dafl Sie jeden Vertrag annehmen wollen, wir 
kònnen es nicht àndern. Wir stimmen dagegen, und ich wùrde es 
auflerordentlich bedauem, wenn anders gestimrat wird, im Interesse 
des Rechts, im Interesse der Menschlichkeit. 

(Bravo! bei den Unabhàngigen Sozialdemokraten.) 

Pràsident: Das Worthatder Herr Abgeordnete Freiherr v. Richt- 
hofen. 

Freiherr v. Richthofen, Abgeordneter (Nationalliberal): Meine 
Herren, ich glaube, dafl der Herr Vorredner mit dem Appell, den er 
eben an das hohe Haus gerichtet hat, bei der groflen Mehrheit des Hau- 
ses kein Glùck hat. 

(Zuruf von den Unabhài^igen Sozialdemokraten.) 

Es ist ja vielleicht in mancher Beziehimg richtig, dafl dieser und jener 
Einzelpunkt in den Vertrágen sich etwas anders hàtte fassen lassen. 
Aber die allgemeine Kritik, die der Herr Vorredner an einem Teil 
der Vertráge angel^ hat, kònueii wir doch unter keinen Umstán- 
den als richtig anerkcnnen. Der Vorredner scheint mir docli zu ver- 
gessen, dafl es sich hier lun Vertràge handelt, die zwischen zwei eng 
befreundeten, durch Bundesgenossenschaft miteinander verknùpften. 

Balkan-Revne. IV, 4 /j. ^9 



Allgemeine Obersiclil: 


278 

Nationen abgcschlr»ssen wcrden, und dalì da iiatùrlicluin mancher 
Beziehung weitergegangen werden kann, als es sonst vdelleicht der 
Fall sein kònnte, Im iibrigen aber mòchte ich den Herrn Vorrednef 
darauf aufinerksam machen, datì die Bedenken, die vielleicht friiher 
gegenuber der Tùrkei am Platze gewesen sem mògen, jetzt, nachdem' 
die Tùrkei ein modemer Staat geworden ist, init modemen verfassmigs- 
màOigen Einrichtimgen, doch in ein Nichts zusanmten.schwinden, wie 
bereits von den anderen Redneni mit Recht gesagt worden bt. 

Wir werdeii die.sen Vertràgen imsere Zustùnmung geben, und alle 
die einzelnen Punkte, die erwàhnt worden sind, als vielleicht zu diesen 
oder jenen Ausstellungen Veranlas.sung gebend, treten doch unter 
allen Umstànden zuriick hinter der groBeii politischen Bt*deutuiig.. 
welche die.se Vertráge hatx?n. 

Der Herr Vorrediier hat uns auch liier des làngeren und breiteren 
ùber Anarchismus unterhalten. Dieser einzelne Punkt des Ausliefe- 
rmigsvcrtrage.s ist aber doch ein relativ so geringfùgiger gegen die groCe 
und starke politi.schc Zukmiftsbedeutuug, die diese Vertràge haben, 
■sowohl fùr das Deutsche Reich, vor allem aber fiir die Tùrkei selbst. 
Diese Vertrage smd der Anfang vom Ende der Kapitulationen. 
VV'ir Deutsche sind die erste Macht, welche hier der Tùrkei dazu ver- 
helfen will, den Kapitulationen em Ende zu bereiten. Der Herr 
Staatssekretàr hat mit Recht darauf hingewiesen, daB die Beseitigung 
der Kapitulationen ein Hauptkriegsziel des tùrkischen Staates und ■ 
des tùrkischen Volkes sein muB. VVenn man sich vergegeiiwártigt, 
was diese Kapitulationen in der vergangeuen Zeit fùr die Tùrkei be- 
deutet haben, so vvàrd man das verstehen. Erst mit ihreni Aufliòren' 
kann eine neue Epoche fùr das gan^ tiirkLsche Staatswesen anbrechen.' 

(Sehr richtig! bei den Nationallil>eralen.) 

Die Geschichte der Kapitulatioiien ist ja bekamitlich eine .sehr eigen- 
artige. Ursprùnglicli waren sie eine Art wolilwollende Begùnstigimg. 
die die tiirldschen Sultane den Untertanen christlicher Staaten zuteil 
werden lieBen gegenùl>er Zustánden, wie .sie im Anfange des Be- 
stehens des tùrkischen Reiches waren. Aus diesen Begiinstigimgen ist 
damt lai^sam, aber mit inuner steigender Sicherheit ein Recht, ein 
starkes Recht fiir Angeliòrige anderer Staaten im tùrkischen Reiche 
gevvorden, und das hat alhnàhlicli .so weit gefùlurt, daB gewissermaBen' 
im tùrkischen Reiche Staateii im Staate entstanden .sind und dafl bei 
nicht loyaler Anwendimg der dnrch die Kapitulatiouen gewàhrten 
Vorrechte eine direkt staatsgefàhrliche Tàtigkeit in der Tùrkei ein- 
•sctzen konnte. 

VVÙr Deutsche, ineine Herren, wi.ssen uns davon frei. Wir Deutsche 
haben die Rechte, jiie ims die Kapitulationen gaben, ausgenutzt in 
erster .Linie in kultm-ellem Siime durch Errichttmg von Schulen, 
Kirchen und Spitàlern und durcli andere nùtzliche Anstalten und 
andere nùtzliche Tàtigkeit atif dem Gebiete der Industrie und des 
Handels. 

Un.scre Feinde haben nicht in der .\rt verfahren. Sie haben sie 
zu staatlichen und politischen Zwecken im ureigen.sten Interesse und 
nicht im Interesse der Tiirkei au^enutzt. Darùber kann wohl heut- 
zutage gar kein Zvveifel niehr bestehen. Wenn Sie daran denken, wie 
die Ehglànder vorgegangen .sind auf Grund der Kapitulationen 



Die deutsch-tiirkischen Vertràge. 


279 


iin Persischen Golf, wie sie dort versucht haben, gewLssermaflen dém 
tiirkischen Reiche ein Gebiet nach dem andem zu entreiOen, es ihnen 
zu entfremden, daim werden Sie es verstehen, was ich damit meine. 

Ich mòchte auch darauf hinweisen, dafl die Frauzosen namentlich 
durch die Mittel, welche ihnen die Alliance francaLse an die Hand 
gegeben hat, alles daran gesetzt haben, mn in ihrem Interesse, aber, 
wie ich schon sagte, nicht im Interesse der Tiirkei, dem tiirkischen 
Reiche die allergròflten Schwierigkeiten zu bereiten imd eine Wider- 
spenstigkeit in manchen Teilcn der tiirkischen Bevòlkerung gegeu die 
Autoritát der tùrkischen Regienmg hervorzurufen. Hierbei will ich 
auf das, was der Herr Vorredner andeutete, nicht nalrer .eingehen, 
aber auch an diesen Vorgangen sind in erster Linie mit die Zastànde, 
die in der Beziehung in der Tiirkei iufolge der Kapitulationen ent- 
standen sind, scliuld. Dazu kommt, dafl ja bekanntìich die franzòsi- 
sche Regierung sich stets auf den Standpunkt gestellt hat, dafl das 
franzòsische Reich das Recht des Protektorats iiber sàmtliche Chri- 
sten im Orient habe. Dieses Protektoratsrecht war alhnàhhdi bei den 
Pranzosen, man kann das wohl sagen, zu einer Art fixer Idee geworden, 
deim die Franzosen bemiihten sich, unter allen Umstànden es immer 
wieder von neuem zur Geltimg zu bringen. Auch hier, meine Herren, 
hat der tiirkische Staat die gròflten Schàdigungen erdulden miissen, 
ohne in der Uage zu sein, etwas dagegen zu tun. Es Lst daher durchaus 
verstándlich gewesen, dafl der erste Schritt nach der Krieg.serklànmg 
der gewe.sen ist, dafl die tiirkische Regiermig diese Kapitulationen von 
sidi aus eigener Machtvollkommenheit beseitigt hat. DaC hieraus 
vòlkerrechtlidie Folgen zimàchst nicht zu ziehen waren, lag auf der 
Hand, und so sind wir es nun, welche hier zuerst die vòlkerrechtlichen 
Konsequenzen aus diesem Verfahren ziehen. 

Die Aufliebung der Kapitulationen, meine Herren. ist — das 
miissen wir uns klar vor Augen halten — die Vorbedingung fiir die 
Durchfiihnmg des ganzen groflziigigen Programms, das sich die 
Máimer der neuen Tùrkei fùr die Zukimftgestaltung ihres Staates 
gestellt haben. Wir ^TÌs,sen, dafl dieses Programm groflzùgig ist, imd 
wir wisseu auch, dafl es un.seren S^mipathien im hòchsteu Mafle be- 
gegnet Dafl die Tùrkei selbst bei all den schwierigen Verhàltnisseu, 
denen sie gegenùbersteht, dieses Programm nicht ganz allein durdi- 
zufùhren imstande Lst, das haben tiirkische Staatsmànner selb.st oft 
klar und deutlich ausgesprochen, und sie redmen dabei in erster Lime 
auf die Hilfe des ihnen verbùndeten Deutschen Reichs. Diese Hilfe 
mufl und kann materidler Natur sem, sie mufl aber in erster Linie 
auch derart sein, dafl wir der Tiirkei mit Rat und Tat zur Seite stdien. 
Das tùrldsche Reich mufl eine Neubildung seiner Justiz, seines Finanz- 
wesens, seiner allgemeinen Verwaltvmg erfahren. Und gem imd freudig 
werden wir dazu ausgezeichnet ausgesuchte deutsche Mànner zur Ver- 
fùgung stdlen, um der tùrkischen Staatsregierung auf diesem ihrem 
Wege zu helfen. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) 

. 4 ber ich wiederhole, dafl der Schritt, den wir heute mit der BeschluC- 
fassung ùber die vms von der Regiermvg vorgelegten V'ertràge tun, die 
Grvmdlage ist, auf der die tùrkischen Staatsmànner imter der Beiliilfe 
der ihnen zuzuteilenden deutschen Ratgeber das groflc Werk des 
Neuaufbaues des tùrkischen Staates vollziehen werden. 

K>* 



28 o 


AUgetneiiie Obersicht: 


Meine Herren, es ist vielleiclit eme eigentiimliche Piigimg, dafi 
die Vertràge, die jetzt an die Stelle des im Jahre 1761 geschlossenen 
preuflisch-turkischen Vertrages treten soUen, in historisch àhnlichen 
Zeitlàuften abgeschlossen werden, wie sie damals bestanden. Es war 
wàhrend des Siebenjàhrigen Krieges, als Friedrich der Grofle sich 
bemiihte, ein Biindnis mit dem Tiirldschen Reich zu erhalten. Dieser 
Vertrag vom Jahre 1761 war von Friedrich dem GroCen in erster 
Dinie als ein Anfang, als ein erster Schritt gedacht, um dieses Biinduis 
mit dem Tiirkischen Reich gegen die Ubermacht seiner Feinde zu 
bekommen. Wir gehen jetzt — imd das ist imendlich viel besser — 
den umgekehrten Weg. Das Biindnis mit dem Tiirkischen Reich haben 
wir, das Waffenbiindnis, welches sich so glanzend und ausgezeichnet 
bewàhrt hat, und wir ziehen jetzt die Konsequenzen aus die.sem 
Waffenbiindnis. Wir schlieflen einen Staatsvertrag, von dem die 
ganzc Zukunft und die Fortbildung des Tiirkischen Reiches mit ab- 
hàngen wird. Wir hoffen von diesem Vertrage, dafl er eine enge Ver- 
bindur^ zwischen uns und der Tiirkei bringen moge, nicht nur in 
Kjiegszeiten, sondern vor aUem auch in den Zeiten des Friedens. Und 
so bringen wir, weim ich mich so ausdriicken darf, vielleicht als eine 
Art Geschenk aus dem freien Willen imserer Regierung und unseres 
Volkes heraus diese Vertràge dem Tiirkischen Reich dar, gewisser- 
maflen als eine Morgengabe auf deni Wege des tiirkischen Staates 
zur voHeu Neubildung .sciuer ganzen iimeren Verhàltmsse. Wir geben 
un.seren Bundesgeno.s.sen damit einen Gnmdstein fur das feste Gebàude 
des neuen modenien TiirkLschen Reiches, an dessen Errichtung seine 
bedeuteuden Staatsmàimer bereits mit .so viel Erfolg herangegangen 
sind. 

(Bravo! bei den NationalUberalen.) 

Pràsident: Das Wort hat der Herr Direktor im Auswàrtigen 
Aint, WirkUche Geheime Rat Dr. Kriege. 

Dr. Kriege, WirkUcher Geheimer Rat, Direktor im Auswàrtigen 
Aiiit, stellvertretender BevoUmàchtigter ziun Bundesrat: Meine 
Herrcn, gestatten Sie niir, zu den Ausfiihnmgen der Herren Vorredner 
noch zwei kurze Bemerkimgen zu machen. Die Herren Abgeordueten 
Landsberg und v. Liszt haben deu Wun.sch ausgesfjrochen, von Re- 
giermigsseitc eine authentische Erklàrung ùber den Zusammenhang 
der Artikel 3 mid 28 des deutsch-tùrkischen Auslieferungs- 
vcrtrags zu erhalten. Ich kann daraufhin nm die Auffas.sung des 
Hemi Abgeordneten v. Liszt bestátigen. dafl die Reichsleitung selbst- 
verstàndlich durchaus auf dem Standpimkt der Bemerkungen in der 
Ihnen vorgelegten Denkschrift zum Artikel 28 iin 2. Absatz steht. 
Diese Bemerkung lautet: 

Die Aufnahme politischer V^erbrechen und Vergehen in den Kreis 
der die Auslieferimg begrùndenden Straftaten auf dem VV^ege 
der hier vorgesehenen Vereinbarung 
— das heiflt auf dein Wege des Artikel 28 — 

ist durch die Bestimmung ini Artikel 3 des Vertrags ausgeschlossen. 
Hiemach kann es keinem Zweifel unterhegen, dafl die politischen 
DeUkte nicht etwa auf Gnmd einer Sondervereinbarung, wie sie im 
Artikel 28 vorgesehen ist, zu AusIiefenmgsdeUkten gemacht werden 
kdnnen. 



Die Osmanische 2 ^tralanstalt fiir Witterimgskunde. 281 


Femer hat der Herr Abgeordnete Stadthagen die Ansicht ausge- 
sprochen, daB die sozialdemokratische Fraktion gegen den Ausliefe- 
rungsvertrag mit Paraguay doch jedenfalls im Hinblick auf die An- 
archistenklausel Einspmch erhoben haben werde. Das i.st nicht 
zutreffend. Ich habe die Reichstagsverhandlungen soeben durch 
gelesen und festgestellt, daC der Paraguayvertrag damals ifi allen 
Lesungen ohne irgendwelche Bemerkungen angenommen worden ist. 

Prásident: Die erste Beratung iiber die Vertràge und den Gesetz- 
entwurf ist beendet. Eine DberweLsung an eine Kommission ist nicht 
beantragt. 

Wir treten in die zweite Beratmig ein. 

* * • 

Die 2. imd 3. Beratuiig findet darauf in derselben Sitzung uhne 
Debatte statt, und die Vorlagen werden mit groCer Mehrheit an- 
genommen, was mit Beifall begriiCt wird. Der Prásident erbittet 
und erhalt die Ermáchtigung, der Ottomani.schen Deputierteukammer 
zur gliicklichen Erledigimg des groCen Werkes den Gliickwunsch 
des Reichstages zu ùbemiittelu. 

* -tt 

Dle Osmanlsche Zentralanstalt fiir Witterungskunde. Die unter 

deutscher Leitimg stehende Kaiserlich Osmanische Zentralanstalt fiir 
Wittcrungskunde hat ini Juli die Vorarbeiten zur Errichtung eines 
meteorologischen Netzes in der Tùrkei beendet. Das Station.snetz hat 
die Zustimmung des Ministeriums gefunden, die Anleitimgen fiir die 
Beobachter, die Tagebùcher und sonstigen Fomiulare in tiirkischer 
Sprache sind im Druck, imd da die ersten Instnunente noch im Laufe 
desJulLs in Konstantinopel eintrafen, konnte sogleicli mit der Errich- 
tung der Stationen begonnen werden. Ein Verzeichnis der meteoro- 
logischen Stationen wird nach erfolgter Einrichtung veròffentlicht 
werden. An Stelle Dr. Stobs in StraCburg ist als zweiter Abteilungs- 
vorsteher an der Kaiserlich Osmanischen Zentralanstalt fiir Witte- 
rungskimde Dr. Zistler vom Meteorologischen Institut in Mùnchen 
bemfen worden. Dr. Zistler ist seit ùber einem Jahre zvar militárischen 
Feldwetterzentrale in Konstantinopel kommandiert. 

*■ * 

Botanische Balkanexpedltion. Das Orientalische Koniitee der Unga- 
rischen Akademie der WLssenschaften organisiert unter der Leitung 
des Instituts fùr systematische Botanik imd Pflanzengeographie der 
Budapester Universitat jahrlich eine pflanzengeographische Expe- 
dition auf dem Balkan. In die.sem Jalire kam die Reihe an die auCer- 
mediterranen Gebiete der Herzegowina, hauptsáchlich aber an die 
Gebirge zwischen der Narenta und Bosna. Die Expedition begaim, 
weitgehend unterstùtzt durch Herm Baron v. Sarkotic, ihre Arbeit 
am 20. Juni; sie sammelte die Flora dieses wilden, felsigen Gebietes 
nach den einzelnen Hòhenregionen und kehrte mit wertvollen Samm- 
lungen und pflanzengeographischen photographischen Aufnalunen am 
4. Juli nach Budapest ziu'ùck. Diese jáhrlichen Studienreisen tragen 
aus wissenschaftlich pflanzengeographischem Gesichtspimkte, wie auch 
allgemein genommen, zur Kenntnis der Eigentùmlichkeiten des Bal- 
kans sehr wesentlich bei. 



282 Allgeineine Obersicht: Der Balkan als Fischereiparadies. 

Der Balkan als Fischereiparadies. Fast jedes Land der Balkanhalb- 
insel birgt in seinen FluOlàufen und Seen eine erstaunliche Mannig- 
faltigkcit von Fischen, die zu den erlesensten Arten gehòren. Sogar 
in bezug auf Kaviar kònnte sich Mitteleuropa von RuBland imab- 
hàngig machen, wenn es den Fischfang der Donaumiindung in Rumà- 
nicn fíir sich ausnutzte. AuBerdem gibt es der Aale xmd Welse im 
UberfluO, worauf schon friiher eine ansehnliche Ausfuhr begriindet 
worden ist. In einer Cbersicht der „Allgemeinen Fischerei-Zeitung" 
werden aucli die Donaukarpfen besonders hervorgehoben, die sich 
auch weiter oberhalb finden, wo der Strom die Grenze zwischen Bul- 
garien und Rumànien bildet. Die iibrigen Fliisse Bulgariens sind 
besonders ergiebig an Welsen, die Gebirgswàsser auch an Forellen. 
Ebenso gunstig sind die Verhàltnisse fùr die Fischerei in Serbien 
und Montenegro. Der groCe Skutarisee hat noch einen besonderen 
kleinen Fisch, der dem Hering gleicht und in unerschòpflichem MaOe 
vorhanden zu sein scheint. Griechenland ist dagegen in seinen Binnen- 
gewàssem físchami. Um so wichtiger wird fiir dieses Land die See- 
físcherei, die selbstverstàndlich auch an den anderen Kùsten der 
Balkanhalbinsel groBe Ertràge zu bringen vermag. Eine besondere 
Hervorhebimg verdienen femer noch die Gewásser Kleinasiens, die 
noch weniger als die der Balkanlànder annàhemd ihrer Bedeutung 
entsprechend ausgenutzt werden, zumal die Tùrken ùberhaupt nicht 
gem Fische essen oder allenfalls einen Seefisch wàlileu. Die Kùsten 
Kleinasiens kòimten auBerdem reichlich Sardellen, auch Thun- imd 
Schwertfische auf den mitteleuropàischen Markt bringen. 



Bcsondcrc Úbcrsicht. 

Bosnien und Herzegowina. 

Dle Islamitische Zentralbank teilt init: Auláfilicli der Griindung 
dieser Bank beschlossen die angeseheiien inosleininisclien Personlich- 
keiten des Landes als Griinder des Institiits, daC dasselbe mit einem 
Grrmdkapital von drei Millionen gegriindet werden solle, und zwar 
besonders deshalb, da die Bank bei einem geringeren Kapital mit 
anderen Instituten in der Hauptstadt nicht konkurrieren und sich 
mit ihnen vergleichen imd demzufolge auch in vielen Fàllen bei sehr 
wichtigen Banktransaktionen nicht teilnehmen kònnte. Da die Bank 
in einer stiirmischen Zeit — knapp vor dem Balkankriege — gegriindet 
wurde und ihre Griindmig den ersten groCeren Schritt in der wirt- 
schaftlichen Hebung des mosleminischen Elements in unseren Eàndem 
bedeutete, und da man femer mit der Griindung aus wichtigen Grun- 
den eilte und infolgedessen fiir die Zeichnung der Aktien mn eine 
kurze Zeit zur Verfiigtmg stand, konnten damals nicht aUe Aktien 
der Bank an die Moslems verkauft werden. Andererseits brauchte 
wieder die Bank einen starken finanziellen Riickhalt, um sich auf 
denselben bei groCeren Geschàften, Ijei welchen ihre eigenen Mittel 
unzulànglich wàren, zu stiitzen. 

AUes dies beriicksicht^end, fanden damals die Griinder der Bank 
den besten Ausweg darin, Aktien im Werte von loooooo Kr. 
einem der angesehensten Geldinstitute in Wien — der Lànderbank — 
imd den mit ihr alliierten Institutionen, der Ungarischen Eskompt- 
imd Wechselbank in Budapest und der Kroatischen Eskomptbank 
in Zagreb, zu verkaufen, die wieder das gròCte Ansehen in Budapest 
und Zagreb genieCen. Auf diese Weise wurde dem neuen Institut in 
allen drei Zentren der Monarchie eine starke finanzielle Stiitze ge- 
sichert. 

Die Gríinder der Bank dachten jedoch schon bei dieser Transaktion 
daran, den Moslems in Bosnien und der Herzegowina auch diese 
MiUion Kronen des Aktienkapitals des gròCten mosleminischen Geld- 
instituts zu sichera imd ihnen zu ermòghchen, die Aktien dieses 
Kapitalsanteils nach einer bestimmten Reihe von Jahren zu ùber- 
nehmen. Nun kam der Zeitpunkt heran, zu welchem die Lànderbank- 
grappe vertragsmáCig verpflichtet war, die angekauften Aktien im 
Werte von i ooo ooo Kr. wieder den Moslems zu ùberlassen, 
aus welchem Anlasse im vorigen Monate die Direktionsmitglieder der 
Islamitischen Zentralbank zusammentraten, um ùber diese Frage zu 
beraten. Nach aUseitiger Besprechung des Gegenstandes beschloC 
man, diese Aktien von der Lánderbank zu ùbemehmen und sie so 
den Moslems zu sicheru. Zu dieseni Scluritte entschlossen sich die 



Besoudere Obersicht: 


284 

Herren Direktiousniitglieder der Islaniitischen Zentralbank Mehmed 
Izzet-Pascha Bajrovié, Ademaga Meèic, Rifatbeg Sulejmanpaèió, 
Serif eff. Amautovié, Ibraliini eff. Rasidkadié und Ibrahimbeg Cengió. 
Sie kaufen diese Million Kronen Aktien und stellen dieselben bis zum 
Ende dieses Jahres ohne irgendeinen Gewiim deu Moslems Bosniens 
und der Herzegowina zur Verfiigung, so daC sie jedem Moslem bis 
7 .U diesem Tennin zmn Aukauf freistehen. 

Difcser Tage wurde diese Transaktion aucli durchgefiihrt und alle 
in Rede stehenden Aktien vou der Lànderbankgruppe abgekauft, 
-so daC sich nun alle drei Millionen Kronen Aktien der Islamitischen 
Zentralbank in inosleminischen Háiidcn befinden. Bei dieser Gelegen- 
heit niuC niit Naclidruck hervorgehoben werden, daC die geschàft- 
lichen und die fremidschaftUclien Beziehungen der Islaniitischen Zen- 
tralbank zur Lànderbank in Wien sowie zur Ungarischen Eskompt- 
und Wechselbank in Budapest xmd der Kroatischen Eskomptbank in 
Zagreb nach wie vor stark und unangetastet gebUeben siud uud daC 
demzufolge alle diese Geldinstitute sich auch weiter gegenseitig finan- 
ziell unterstiitzen und geschaftlich auch weiter in enger Verbindung 
bleiben werden. 

Bulgaríen. 

Das Bergwerksgesetz wirdin der ..Deutschen Balkan-Ztg.“ (29. 6. 17) 
von Bogoinil M. Radoslawow wie folgt dargestellt: Das jetzt giiltige 
Bergwerksgesetz ist seit dem 14. April 1910 in Kraft. Es ist voll- 
stàndig modem und den òrtlicheii Bedingimgen angepaCt. Uberall in 
ilun ist die Tendenz zur Geltung gebracht, in mòglichst hohem MaCe 
alle Personen zu unterstiitzen, die sich mit Aufsuchen, Untersuchimg 
imd Ausnutzung von Bergwerken befassen. Grundsàtzlich werden 
darin die natiirlichen Reichtiimer als Nationaleigentum betraclitet, 
iiber welches das Verfiigungsrecht den Besitzem der Oberflàche ent- 
zogen Lst (Art. 5). 

AIs Bergwerk gelten alle Plàtze, au denen ausgebeutet werden 
kònnen: Gold, Silber, Kupfer, Blei, Zink, Eisen, Chrom, Titau, Man- 
gan, Wolfram, Kali, Quecksilber, Platin, Kobalt, Nickel, Kadmium, 
Aluminium, Molybdàn, Wismut, Uran, Antimou, Arsen, Schwefel 
u. dgl.; ebenso: Phosphat, Eisenpyrit, Vitriol, Salpeter, Alamie, Bor- 
sàure und ilne Zusammensetzungen, Talk, Asbest, Bemstein, Graphit, 
Meerschamu und jede Art Edelstein; Steinsalz, Salze, die dieses er- 
zeugen, sowie Salzquellen; Torf und jede Art Steinkohlen, Petroleum, 
Asphalt u. a. (Art. 2). 

Diese Stoffe sind im Hinblick auf ilir Aufsuchuugsrecht in folgende 
drei Gmppen geteilt: 

1. Gnippie: Torf und jede Art Steinkolile, Petroleum, Asphalt und 
andere Bitmneu. 

2. Gmppe: Steinsalz, Salze, die dieses erzeugeu, und Salzquellen. 

3. Gmpfie: Alle ubrigen Stoffe (Art. 14). 

Wer nach auszubeuteuden Bodenschàtzen in einem bestinunten 
Umkreis suchen will, liedarf dazu eincr Erlaubnis. Zu diesem Zweck 
muC eine Anzeige erstattet werden. Das zu durchsuchende Gebiet 



Bnlgarien. 


285 

muB die Fomi eines Rechteckes, mindestens 50 und hòchstens 1000 ha 
Flàcheninhalt haben (Art. 17). Der Suchende muB von dem Tage 
der Festsetzung des Gebietes bis zu der Erteilung der Konzession 
mindestens ein Drittel dieser Zeit mit Sucharbeit verbringen. Der 
Snchende mufl die Konzession zur Ausbeutxmg spátestens zwei Jahre 
nach der Anzeige zur Festsetzung des Gebietes beantragen. Andem- 
falls verliert er das Recht auf das Gebiet. Er darf iiber die beim 
Sucheu zutage gefòrderten Stoffe frei verfiigen. muC jedoch dem 
Handelsministerium Bericht erstatten und die der Konzession ent- 
sprechende Gebtihr zahlen. 

Die Konzession wird nur erteilt nach einer ausdrticklichen Fest- 
stellung durch eine bergwerkstechnische Koinmission, dafi die be- 
treffenden Stoffe tatsachlich erfolgreich gewonnen werden kònnen 
(Art. 51 und 53). Die Konzes.sion mufi einen Horizontalraimi zwischen 
50 und 800 ha lunfassen (Art. 48). 

Wer eine Konzession zur Ausbeutung bestimmter Gmbenprodukte 
erhalten hat, darf tiber diese bis zu ihrer Erschòpfimg vollstándig ver- 
ftigen und die notwendigen Bauten, Wohnhàuser, Fabriken usw. 
errichten. 

Der Besitzer der Erlaubnis kann sich hier als Immobiliarbesitzer 
des Bergwerks, nur mit den im Ge.setz vorgesehenen Einschrànkungen, 
betrachten (Art. 68). Wenn sich in den Grenzen einer Konzession 
oder in ihrer Nachbarschaft Staatswàlder beftiiden, so teilt das Han- 
delsministerium einen Abschnitt davon ftir die Versorgung des Berg- 
werkes mit dem notwendigen Material ab. Ebenso kònnen innerhalb 
des Konzessionsgebietes und in seiner Nàlie Steinbrtiche imd anderes 
ftir die Zwecke des Bergbaues kostenlos au.sgenutzt werden. 

Der Konzessionàr darf unentgeltlich die Wa-s.serkràfte benutzen, 
sofem sie nicht in Privatbesitz sind (Art. 77). 

Die Einfuhr aller Maschinen, Maschinenteile, Eisenbahnwagen, 
Schienen und anderer Bedarfsartikel zur Ausbeutimg des Bergwerks, 
die nicht im Lande hergestellt werden, ist zoll- imd abgabefrei gestattet 
(Art. 78). Sie werden ebenso wie die in dem Bergwerk gefòrderten 
Rohstoffe auf den Staatsbahnen unter den gtinstigsten Sondertarifen 
befòrdert (Art. 80). 

Bergwerke und ihre unabtrennbaren Teile unterliegen keiner Gebàu- 
desteuer (Art. 83). Auch sind sie frei von der Gewerbesteuer, da das Auf- 
suchen und .Ausljeutcn von Bergwerken nicht aLs Handel gilt (Art. 7). 

Dagegen mufi jeder Inhaber einer Konzession dem Fiskus eine 
feste und eine proix>rtionale Abgabe zahlen. 

Die feste Abgalje wird jedes Jahr ftir jede Konzession besonders 
berechnet. Sie betragt 3 Lewa auf den Hektar ftir die erste Gmppe 
mid 4 Lewa auf den Hektar ftir die beiden anderen. 

Die proportionale Abgabe ist i % des Wertes der im J ahre 
gefòrderten Stoffe tin Zustand der Marktverkàuflichkeit und unter 
Berticksichtigung der Versand- und Veredelmigskosten. 

Die Bergwerke werden beaufsichtigt vom Handelsministeriuni, 
durch desseu Bergwerksabteilung und die ihm imterstellten Bezirks- 
aufseher (Art. 109). 

Bei der Bergwerksabteilmig befindet sich noch der Bergwerksrat. 
der .sich mit aUen Bergwerksangelegenheiten befafit. 



286 


Besondere Ubersicht: 


Stelnkohlc wird laut Verfugun^; der Direktion fiir òffentliche Fiir- 
sorge nls Gegenstand unwngánglicheu Bedarfes erklàrt und iiber die 
Vorràte luid iiber die Produktion die Sperre verhàngt. Alle Minen 
haben binnen zehn Tagen der Direktion den Lagerbestand, tàgliche 
Fòrdenmg, die Anzahl der Arbeiter tmd den Bestand sàmtlicher in 
Betrieb stehender Transportmittel bekanntzugeben. Die Kohlenanfor- 
derungcn der Eisenbahnen, der staatlichen und inilitàrischen Unter- 
nehniungen, der Industrien und der Kreiskomitees sind an die Direk- 
tion zu richten. Die Zuteilung von Kohlen au die Zivilbevòlkerung 
wird von den Kreiskomitees auf Grund der Familienkarten vor- 
genommen. 

Rosenòlgewlnnung. Der Verband der Rosenòlerzeuger in Kasanlik 
verbreitet eineii Aufruf zur Vereiuigung und Organisation 
aller Rosenòlerzeuger im Kònigreiche. Dadiuch soll u. a. jede 
unreelle Konkurrenz ausgeschaltet und reines gutes 01 in Verkehr 
gebracht werden, wodmch auch zugleich der líeis geregelt werden 
%vird. Der V'erband hat die ganze vorjàhrige Emte aufgckauft und 
verhandelt auch wegen der diesjàhrigen. 

Kredltbank In Sofla. In Sofia hat die Generalversammlung des 
Instituts stattgefundeu, in welcher, dem V^orschlage der Verwaltung 
entsprechend, die Verteilung einer Dividende von 6% auf das Aktien- 
kapital von 6000000 Lewa, wovon 4000000 Lewa eingezahlt sind, 
beschlossen worden ist. Durch die neuerliche Uberweisimg au den 
Reservefonds hat sicli dieser auf 800000 Lewa erhòht. Auf neue Recli- 
nung werden 54 572 Lewa vorgetragen. 

Verzollung auslSndlscher Waren. MitteLs eines neuen Rundschrei- 
bens gibt das Kònigliche bulgarisclie Finanzministerium den Zoll- 
àmtern ausfúhrliche ergànzende Anweismigen iiber die diurch den 
vertraglosen Zustand zwischen Bulgarien einerseits, England, Frank- 
reich, Italien imd Belgien andererseits bedingten Andenmgen in der 
Tarifierung und zoUamtlichen Behandlung einer Reihe von auslàu- 
discheu Waren. Das Finanzministerium kniipft mit den neuen Au- 
weisungen an die am 26. Januar imd 10. Febmar dieses Jahres er- 
gangenen Verordnungen an und ergànzt sie in erschòpfender Weise. 
Sie betreffen nicht nur die Anwendung von anderen Tarifsátzen fùr 
eine Reihe von Waren, sondern enthalten auch weitgehende .\nde- 
rungen iiber das Bestimmen von Roh- imd Reingewicht bei der V^er- 
zollung, ferner eine Anzahl anderer neuer MaOnahmen, die infolge 
des vertraglosen Zustandes mit den gegen uns im Krieg befindlichen 
Staaten notwendig wtuden. 

Vcrsicherungsgescllschatt „Balkan“. Der Verwaltungsrat der V’er- 
sichenmgsgesellschaft ,,Balkan“ veròffentlicht seinen Jahresbericht 
iiber das Jahr 1916 mid beantragt die Genehmigimg der Generalver- 
sammlung. Bei einem Kapital von 2 Millionen und einem Umsatz 
von 36 711 720 Lewa erzielte die Gesellschaft einen Reingewinn von 
816474 Lewa. imd zwar: Zinsen von bulgarischen Staatspapieren 
295 262 Lewa, Zinsen von unbeweglichen Giitem 59050, andere Zinsen 
imd industrielle Gewimie 464 162 Lewa. 

AbsatzmOgllchkclt flir LcOcr und Lcdcrwarcn n>ch dcm Krlcgc. 
Da Bu^arien in Friedenszeiten iiber 90 ”/0 seines Bedarfs an Leder 
aus dem Au.sland beziehen muBte, so ist mit Sicherheit anzimehmeu, 



Griechenland. 


287 

daB dort auch nach dem Kriege auf ein gutes Absatzgebiet fiir I<eder 
jcder Art zu rechnen ist. In Betracht koiumt hauptsachlich Leder fiir 
die Schuhfabrikation. wie Sohlenleder (Vache-Sohlenleder), Brand- 
sohlenleder, schwarz gewichstes Kalbleder, braunes Kuhleder. Box- 
calf usw. lu Portefeuilleleder ist die Einfuhr bisher gering gewesen, 
da in Bulgarien nur einige kleine handwerksmáBige Betriebe bestehen, 
die sich mit der Herstellung von wohlfeilen minderwertigen Porte- 
feuillewaren, zumeist aus inlàndischem Leder, befassen, wàhrend 
bessere PortefeuiUewaren unmittelbar vom Ausland bezogen werden. 
Auch in Lederersatz war die Einfuhr bisher unbedeutend. An sonstigen 
Lederwaren sind hauptsàchlich Herren-, Damen- imd Kinderschuhe 
auch in Friedenszeiten gangbare Artikel. Des hohen ZoUes wegen 
werden jedocli mu leichte oder hòchstens mitteLschwere Schuhwaren 
vom Ausland eingefiìhrt. 

'Grícchenland. 

Finanzen. Im Februar d. J. betnigen die Eitmalmien an Mono- 
polen 1902000, an P'iràuszollen 768000 Drachmen gegen 
3 027 000 bzw. I 990000 Drachnien im Februar 1916. Trotzdem er- 
gibt sich fiir die ersten bciden Mouate d. J. gegeniiber dem Voran- 
schl^ eine Zimalime um 259000 bzw. 439000 Drachmen. 

Griindung einer groBen Gesellschaft filr die Bebauung Mazedoniens. 
Um Griechenland in seiner Emàhrung vom Auslande unabhàngig zu 
machen, ist nach deni „Globe“ eine griechische Gesellschaft mit einem 
Kapital von i 600000 Pfimd SterUng zur Bebaumig des mazcdoni- 
schen Bodens gegriindet worden. 

Rumànien. 

Wiederbelebung des Handels. Als Ergebnis der bisherigeu MaB- 
nahmen der Militàrverwaltimg ist eine erfretiliche Wiederbelebung 
des Handels in den besetzten Gebieten festzustellen. In erster Linie 
tràgt hierzu bei, daB die Militàrverwaltung die von ihr ùbemommenen 
Waren den Verkàufern bar bezahlt, wodurch eine verhàltnismàBig 
groBe GeldfliLssigkeit im Lande herrscht. Die Wiederaufnahme eines 
beschrànkten Postverkehrs sowie der Abbau des Moratoriums 
wirken in gleicher Richtung fòrdemd. Mit Rùcksicht auf deii zwischen 
den besetzten Gebieten der Mittelmàchte zu erwartenden starken Ver- 
kehr. fùr den vorbereitende MaBnahmen bereits getroífen siud, ist 
dic Errichtung einer Valutazentrale in Aussicht genommen, die 
nach dem Muster der in Osterreich-Ungam und Deutschland be- 
stehenden gleichen Einrichtungen Zahlimgen von und nach dem be- 
•setzten Gebiete vemiitteln wird. Bei den fùr die ^virtschaftliche Lage 
in Rumànien so wichtigen Ernteergebnissen ist mit Befriedigimg fest- 
zustellen, daB die Erateaussichten audauerad gut sind. Die zu Ende 
gehende Ausfuhr alter Bestànde an Getreide wird von der diesjàlurigen 
Emte abgelòst werden. 

Die Einsetzung der deutschen Gerichte. Im Verordnmigsblatt des 
O. K. M. smd dic Ausfùhrungsbestimmungeu zu dcr Verordnung des 



288 


Besondere Oberslcht: 


Oberkommandos der Heeresgruppe von Mackensen Nr. 24 vom i. Márz 
1917 iiber die Neuorganisation der rumànischen Gerichte veroffent- 
licht worden. Durch diese Verofdnung wurden bekanntlich die rumà- 
nischen Gerichte zur Wiederaufnahme ihrer Tàtigkeit veranlaflt, weiter 
aber wmrden Anordnimgen iiber die Bildung besonderer deutscher 
Gerichte getroffen. Auf diese in erster Liníe beziehen sich die eingangs 
erwáhnten Ausfiihrungsbestimmungen. Nur am Schlufl finden sich 
einige Vorschriften, die das Verhàltnis der deutschen zu den rumà- 
nischen Gerichten regeln, vor alleni hinsichtlich der vor diesen bereits 
schwebenden Prozesse, an denen Angehòrige der vier verbiindeten 
Màchte beteiligt sind. Diese Prozesse sollen, um es gleich vorweg zu 
nehmen, bei den rumànischen Gerichten verbleiben, falls nicht die 
den verbiindeten Màchten angehòrende Partei dmch Abgabe einer 
entsprechenden Erklàrung ihre Verweisung an das deutsche Gericht 
ausdriicklich verlangt. 

Die AUgemeinheit diirfte an der Verordnung und den dazu erlasse- 
nen Ausfiihrungsbestinmnmgen nach dem ,,Bukarester Tageblatt" 
folgendes besonders interessieren: 

Es ist die Errichtung von drei deutschen Gerichten vorgesehen; 
sie solleu ihrcn Sitz in Bukarest, Craiova und Constantza haben. 
Ihre Entscheidimgen fàllen .sie bei Sachen iin Streitwerte bis zu 6000 M. 
in der Besetzung mit einem, in allen iibrigen Sachen in der Besetzimg 
mit drei Richtern, und zwar entscheiden sie in erster und letzter 
Instaiiz. Rechtsmittel wie Berufung, Beschwerde und Revision gibt 
es also nicht. Ihre Zustàndigkeit ist auf biirgerliche Rechtsstreitig- 
keiten besclirànkt, bei denen mindestens auf einer Seite ein Ange- 
hòriger der verbiindeten Màchte, sei es als Hauptpartei, als Streit- 
genosse oder als Nebenintervenient beteiligt ist. 

Klagen gegen einen Angehòrigen der verbiindeten ^làchte kònuen 
nur vor einem deutscheu Gericht angebracht werden. Will dagegen 
ein Angehòriger der verbiindeten Máchte seinerseits eine Klage gegen 
eine nicht diesen Màchten angehòrende Partei erheben, so steht es 
ihm frei, ob er diese Klage bei den deutschen oder den rumànischcn 
Gerichten anbringen will. Strafsachen verbleiben nach wie vor den 
zustàndigeu Militàrgerichten. Ausgeschieden sind auch, wenigstens 
einstweilen, alle Akte freiwilhger Gerichtsbarkeit. Fiir Streitigkeiten 
von Angehòrigen anderer neutraler wie feindhcher Staaten, vor allem 
auch fiir die Streitigkeiten von Rumàuen imtereinander, bleibt die 
Zustàndigkeit der rumànischen Gerichte bestehen. 

Fiir das Prozeflverfahren vor den deutschen Gerichten sind nach 
der Verordnung vom i. Màrz 1917 die Vorschriften der deutschen 
Zivhprozeflordnung fiir maflgebmid erklàrt worden. 

Um allen am Prozefl Beteihgten, Richtem, Parteien wie Anwàlten 
die Arbeit mòghchst zu erleichtern, um namenthch auch jeden nicht 
absolut notwendigen Formahsmus tunhchst auszuschalten, werdeu 
die Gerichte iiberall die fiir das amtsgerichthche Verfahren mafl- 
gebenden Gesichtspunkte der deutschen Zivilprozeflordnung zur An- 
wendung briugen. 

Dies mag an einigen Einzelheiten nachstehend nàher erlàutert 
werden. 

Alle Zustellimgen werden vom Geridite besorgt. Es geniigt also. 



Rumànien. 


289 

daB eine Partei die Klage, Klagebeantwortung oder Ausfiibrungen, 
díe sie in einem besonderen Schriftsatz niedergelegt hat, dem Gericht 
einsendet — nnd zwar in dreifacher Ausfertigung —. Alles Weitere 
wird alsdann vom Gerichte veranlafit. So die Tenninsanberaumung 
(Verhandlungstag und Stimde), die entsprecheude Benachrichtigung 
der Parteien oder ihrer ProzeCbevolhnachtigten, die Cbersendung 
sámtlicher eingelaufener Schriftstiicke an den Gegner. 

Die Termine werden so anberauint werden, daC zwischen der Zu- 
stellung der Klageschrift an die Partei und deui Tage der iniindlichen 
Verhandlimg mindestens eine Frist von acht Tagen liegt. Nur in 
besonders klaren imd eiligen Fállen wird das Gericht diese Frist bLs 
auf Z4 Stimden abkiirzen. 

Auf welche Weise Zustellimgen den betreffenden Empfàugern be- 
kanntgemacht werden, bestimmt das Gericht. 

Zur rascheren Erledigimg streitig werdender Sachen wird das Ge- 
richt unter Umstauden auch ohne vorherige miindliche Verhandlung 
die Ladung von Zeugen oder Sachverstàndigeu oder die Vorlegimg 
von Urkunden, auf die sich eine Partei bezogen hat, beschlieCen, 
oder schon vor deni Termin die Einnahme des richterlichen Augen- 
scheins an Ort und Stelle sowie das Erscheinen der Parteien in Person 
anordnen, mn sie anzuhòren. 

Im Termin selbst wird das Gericht den Rechtsstreit in allen seinen 
Einzelheiten mit den Parteien besprechen imd gegebenenfalls den 
Versuch einer giithchen Einigimg machen. Um solche mòglichst zu 
erleichtem, ist fiir den Fall eines Vergleidis die ganze oder teilweise 
Niederschlagung der entstandenen Kosten ausdriicklich vorgesehen. 

Erscheint eine der Parteien in dem anberamuten Tennin nicht, 
so wird sie im Versàumniswege verurteilt. Sie hat jedoch das Recht, 
gegen dieses Urteil imierhalb eiuer Frist von acht Tagen. die von 
der Zustellimg ab làuft, Einspruch zu erheben; in diesetu Falle muC 
nochmals eine Verhandlung stattfinden. Die Partei, die ein Ver- 
sàumuisurteil gegen sich hat ergehen lassen, muC aber daniit redmeu, 
daC der Gegner es sofort zur VoUstreckung bringen las.sen wird. 

Die Verhandlung vor Gericht wird im allgemeinen in deutscher 
Sprache stattfinden, daher wird den ProzeCbeteiUgten auch die Ein- 
reichung sàmtlicher Zuschriften nebst Anlagen in deutscher Sprache, 
bei Vermeidung ihrer Nichtbeachtung, zur Pflicht gemacht. Ledig- 
lich wenn sàmtliche Gerichtspersonen und Parteien einverstanden 
sind, kami ausnahnisweise die Verhandhmg in einer anderen Sprache, 
z. B. in der franzòsischen, stattfinden. Handelt es sich mn die Ver- 
nehmmig von Personen, die der deutschen Sprache nicht màchtig 
sind, so wird ein Dohnetscher hinzugezogen. 

Anwaltszwang besteht nicht. Den Parteien ist es jedoch nicht 
verwehrt, sich der Hilfe eines geeigneten Vertreters zu bedienen, vor- 
au^esetzt, daC dieser der deutschen Sprache màchtig ist und keine 
sonstige Bedenken gegen seine Zulassimg obwalten. 

Ob die Kosten eines etwa zugezogenen Anwalts zu erstatten sind, 
hàngt vom Ermessen des Gerichts ab. Gerichtskosten, das mag hier 
eingesclialtet werden, sind, der Vorschrift entsprechend, von dem 
verUerenden Teil an den gewinnenden zu erstatten. Die Kosten sind 
im Verhàltnis zu den Sàtzen des deutschen Gerichtskostengesetzes 



2go 


Besondere Obersicht: 


nicht imerheblich- emiàJíigt; uberdies ist bei ihrer Festsetzung im 
éinzelnen Fall dem Richter ein %veiter Spielraum gelassen. 

Als Besonderheit wàre noch zu erwàhnen, daB das Gericht vori 
sich aus einer beklagten Partei, deren Aufenthalt nicht bekamit oder 
die aus anderen Griinden an der Wahraelimung ihrer Rechte ver- 
hindert ist, einen Pfleger als Ib-ozeflvertreter bestellen kann. 

Von Interesse ist schliefllich die Behandlung der ZwangsvoU- 
streckung. 

Dem Glàubiger, der nacli erstrittenem obsiegenden Urteil nun 
auch eine Verwirklichung seiner Anspriiche erreichen niochte, wird 
durch § 15 geholfen. Diese Bestimmimg verweist ihn wegen der Voll- 
streckrmg au das Gericht und ermàchtigt dieses, sich im weitesten 
Umfange aUer Hilfsmittel, vor allem der Unterstiitzung der Behòrden, 
zu bedienen, um dem Glàubiger zur Erlangung seines Rechts behilf- 
lich zu sein. lu ihm geeignet erscheinenden Fàllen kann das Gericht 
eine Zwangsverwaltung anordnen, namentUch, wenn es sich um die 
Zwangsvollstreckung in ein Grundstùck handelt. 

Schwebt ein Konkurs ùber das Vemiògen des Schuldners, so kann 
das Gericht endUch die ganze oder teUwei.se EinsteUung des Konkiu^- 
verfalirens und anstatt des.sen die Anorduung einer Zwangsverwaltung 
beschUeflen. Das Gericht wird aber von dieser Befugnis nur Gebrauch 
machen, wenn es auf Grund sorgfàltiger Prùfung die Uberzeugung 
gewonnen hat, dafl durch die weitere Fortfùhrung des Konkurses die 
Glàubigcr schwer geschádigt werden. 

Serbien. 

Oie Ernteausslchten Im k. u. k. Verwaltungsgeblete. Was die Ge-^ 
samterate betrifft, so wird sie allgemein als sehr zufriedenstellend be-*^ 
zeichnet, nur bei Hafer wird eine sowohl quaUtativ wie quantitativ 
minder gùnstige Erate erwartet. teilweise wird sogar eine ausgespro- 
chene Miflernte angenomnien. Das Ergebnis wird auf nicht mehr als 
hòchstens 4 Meterzentner pro Hektar geschàtzt. Hingegen ist 
Weizen, von dem ùbrigens im okkupierten Gebiete imgefàhr 15 bis 
20% mehr angebaut wmden als im Vorjahre, besonders in einigen 
Kreisen, und zwar vor alleni im Sabacer und in den Kreisen entlang 
des Moravatales, auflerordentUch gut gediehen. Das durchschnitt- 
Uche Ergebnis wird auf 8 Meterzentner pro Hektar geschàtzt. 
Gerste, die zwar nur wenig angebaut wurde, ist quaUtativ sehr be- 
friedigend geraten, ihr Schnitt ist bereits im Zuge, teilweise wird sie 
sogar schon eingefùhrt. Auch der quantitative Ertrag ist bei der 
Wintergerste ein sehr guter, mur von der Sommergerste, von welcher 
weniger angebaut wurde, ist nur eine geringere Einfuhr zu erwarten. 
Wider alles Erwarten hat der Mais der herrschenden Dùrre wàlu’end 
der ersten Entwicklimgsperiode im aUgemeinen ganz gut standgehal- 
ten. Obwohl der spàtere Anbau etwas zurùckgeblieben ist, dùrfte 
auch dieser sich infolge der endUchen Niederschlàge wenigstens so weit 
erholt haben, dafl sogar mit einer guten Mittelemte gerechnet wird. 
Die Pflaumenkulturen sollen besonders in der Ebene durch Frost 
geUtten baben, in den Gebirgsgegenden wird hingegen eine gute 



Serbien. 


291 


Mittelernte erhofft. Von den Apfeln glaubt raan eine reichliche Emte 
zu erhalten. In einzelnen Gegenden, z. B. im Smederevoer Kreise. 
wird der Ertrag der bereits abgebliihten. bestens entwickelten Wein- 
berge die aufgewandten Arbeiten reichlich lohnen. Eine giinstige 
Witterung kann xńelfach die Ernteertràgnisse noch erhebUch ver- 
bessem. Zusammenfassend muB gesagt werden, dafl in den okku- 
pierten Gebieten Serbiens eine gute, das Vorjahr weitaus iibertreffende 
Emte eingefahren werden 'diirfte. 

Das Zuckergeschittt. Aus Belgrad wird der òsterr.-ungar. Konsular- 
korrespondenz (Nr. 91/92) geschrieben: 

Wenn auch der freie Handel in dem von der òsterreichisch-unga- 
rischen Monarchie besetzten Teile Serbiens wiederhergesteUt ist, so 
wmrden doch gewisse Warenartikel dem freiziigigen Geschàftsbetriebe 
entzogen. Der Mangel an diesen Artikeln im eigenen Lande, die Waren- 
knappheit im Bereiclie der Monarchie, aus der einzufiiliren die einzigc 
BehelfsmògUchkeit war, galten als bestimmende Griinde; denn hàtte 
man den freien Haudekverkehr auch auf diese Artikel ausgedehnt, 
so wàre voraus.sichtUch eine mafllose Verteuemng der Waren ent- 
standen. 

Die Artikel, deren Handel und Konsum aus diesen Griinden unter 
eine streiige Kontrolle der Venvaltung gestellt werden muflteu, waren 
vor allem Petroleum, Salz und Zucker, Die beiden erstgenaimten 
.Artikel unterstanden aijer einem alten ,serbischen, von der k. u. k. 
V'erwaltung wieder deklarierten Monopole, das hinreichend Schutz 
gegen preistreiberische Machinationen bot und auch den Konsmn 
nach einer im voraus berechneten Kopfquote regelte. Das Zucker- 
geschàft aber stand auflerhalb des monopolLsierten Handelsverkehrs; 
man iibergab den Handel mit Zucker der Belgrader 'Warenverkehrs- 
zentrale ak Eigengeschàft. Die Warenverkehrszentrale erriclitete- 
deshalb eine eigene Zuckerabteilung, die wie ein selbstàndiges Handck- 
untemehmen oder wie die Warenabteilung einer Bank arbeitete, in- 
dem sie mit den einzehien Raffinerien bzw. mit den Zuckerzentralen 
Vertràge abschlofl, die Ware auf eigene Rechnung ankaufte und mit 
entsprechendem Nutzen an die k. u. k. Kreiskommanden bzw. an 
die von die.sen be.stimmten Groflver.schleifler weitergab. 

Eine auf Gmnd statkti.scher Daten Ijerechnete Verteilung, die den 
Konsum mit einer Kopfquote von 500 g fiir die stàdtische und von 
160 g fiir die Bevòlkerung auf dem Lande festsetzte, lag dem ganzen 
Zuckergeschàft zugrunde, Die Differenz dieser beiden Kopfquoten 
kt begriindet in den Lebensgewohnheiten des Landes. Die làndliche 
Bevòlkenmg .surrogiert sehr oft den Zucker durch Honig, und es kam 
sogar vor, dafl Zucker aus der Provinz nach Belgrad importiert wurde, 
weil das zugestellte Kontingent drauflen nicht aufgebrauclit wurde. 

Im Vorjahré stand dem k. u. k. Militàr - Generalgouvemement 
ein òsterreichkches Zuckerkontingent in der Hòhe von 150 Waggous 
zur Verfiigimg, das ini September zu Ende ging. Der Bezugspreis 
dieses òsterreichkchen Zuckers betmg isoKr. per 100 kg ab Raffi- 
nerie. Die Warenverkehrszentrale verkaufte diesen Zucker ab Belgrad 
waggonwei.se zu einem Preise von 2,35 Kr. per Kilogramm, in dem 
aufler den Transportspesen nach Belgrad und sonstigen Kosten ein 
Gewinn berechnet war. Die Krekkommanden gewàlirten entweder 



292 


Besondere Obersicht: 


ihren GroCverschleií 3 em einen entsprechenden Nutzanteil oder sie 
behielten den Zuckerverschleifl in eigener Regie, gaben die Ware an 
die einzelnen Gemeinden ab. buchten den realisierten Nutzen als 
Einnahme und verwendeten diese als Deckimg lokaler Ausgaben 
(Armenunterstiitzung und gemeinniitzige Institutionen). Der Detail- 
verkaufspreis war schwankend und bewegte sich zwischen 260 imd 
300 Kr. per 100 kg, je nachdem, ob die Eisenbahn- und Zustreif- 
spesen bis zur VerschleiBstelle hòher oder nìedriger waren. Im Monate 
September des vorigen Jahres wurde ein neues Zuckerkontingent er- 
wirkt, da das alte abgelaufen war. Mit Riicksicht auf den zum Wir- 
kungsbereich der Belgrader Warenverkehrszentrale angegUederten 
montenegrinischen Kreis Paja wurde ein solches in der Hòhe von 
200 Waggons iiberlassen, wovon 150 Waggons aus Osterreich und 
50 Waggons aus Ungam kamen. In eiuem Regulativ regelte das Mili- 
tár-Generalgouvemement den Zuckerver.schleifl nach einheitlichen 
Gnmdsátzeu und bot darin gleichzeitig den Kreiskonmiauden eine 
Handhabe zur Fiihmng dieses Geschàftes. 

Dieses Zuckerregulativ bestimmt folgendes: 

1. Die Zuckerabteilmig der Warenverkehrszentrale verkauft den 
Zucker ab Belgrad fiir das Briickenkopf- und Stadtkommando Belgrad 
nnd die Kreise Belgrad-Land, Smederevo, Uzice, Cacak, Valjevo, 
Sabac, Kragujevac, Gm. Milanovac und Krusevac zu 2,50 Kr., fiir 
die Kreise Mitrovica a. K., Prijepolje und Novi Pazar zu einem Preise 
von 1,70 Kr. per Kilogramm. Die Erhòhung des bisherigen einheit- 
Uchen Verkaufspreises von 2,35 auf 2,50 Kr. wird damit motiviert, 
daC fiir die Sandschakkreise der Zucker g^en den friiheren Verkaufs- 
preis um 0,65 Kr. bilUger abgegeben wird. 

2. AUe Verkàufe erfolgen ab Belgrad. Die einzige Ausnahme bildet 
der Kreis Prijepolje, welcher aus transporttechnischen Griinden die 
Ware ab Uvac bezieht. 

3. Der Verkaufspreis im Detail betràgt im ganzen Lande 3,20 Kr. 
Bei diesem Preise ergibt sich zwLschen Verkaufspreis ab Belgrad, fiir 
Prijepolje ab Uvac und Detailverkaufspreis eine Spatmung von 0,70Klr. 
fiir jene Kreise, welche den Zucker mit 2,50 Kr. bezahlen, und eine 
solche von 1,50 Kr. fiir die Sandschakkreise. Die Spannung dient zur 
Bc.streitung von Fraclit, Uraladespesen, zur Deckung des Kalo und 
der Tara, zur Bestreitmig der Zustreifgebiihren und als Vergiitung 
der Zinsen des ausgesetzten Kapitals. Der nach Abzug dieser Spesen 
eriibrigende Gewiim, welcher je nach der Entfemung der Konsum- 
stelle und der Transportverhàltnisse ein verschiedener sein wird, soU 
iu jenen Kreisen, welche den Zuckerverschleifl in eigener Regie be- 
treiben, als òffentliche Einnahme betrachtet werden, wàhrend in 
jenen Kreisen, wo die Mitwirkung von Kaufleuten infolge der lokalen 
Verhàltnisse erwiinscht erscheint, ein Teil des Gewinnes diesen Hànd- 
lern zukommen kann. Als Regel gilt, daC der Gewiim stets im Ver- 
hàltnisse zu dem iibemonnnenen Kapitalrisiko stehen mufl und die 
H òhe des ordentlichen kaufmànnischen Nutzen nicht iibersteigen darf. 

4. Der gròCte Teil der Kreiskommanden hat die Verteilung des 
Zuckers den Verwaltungsbehòrden (Bezirkskommanden, Gemeinden) 
iiberlassen und ist der Versclileifl durch Kaufleute eher die Ausnahme 
als die Regel. Das imp)erative Ubergehen auf den VerschleiB in eigener 




294 


Besondere Cberaicht; 


von der Deutschen Kriegsmetallgesellschaft Akt.-Ges. in Berlin ùber- 
nommen. 

Hafengesellschatt Haldar-Pascha. In der ordentlichen Generalver- 
sammlimg wurde beschlossen, eine Dividende von 8% auf das ein- 
gezahlte Aktienkapital zu verteilen. In den Verwaltungsrat wurden 
wiedergewáhlt E. G. von Straufi und H. Hóne in Berlin sowie F. J. 
Gùnther und A. von Haas in Konstantinopel. Des weiteren bestátigte 
die Generalversammlimg die im Juli vorigen Jahres durch Ergànzung 
erfolgte Zuwahl des Herm A. Djémal-Bei, Exzellenz, in Konstanti- 
nop)el und walilte auCerdem ziun Mitglied des VerwaJtimgsrates den 
Herm Wirkl. Geheimen Degationsrat Dr. J. Zahn, Exzelleoz, Nach- 
folger des Ministers Pritsch im Verwaltimgsrat der Dette Publique 
Ottomane in Konstantinopel. 

Anatollsche Eisenbahn-Gesellschaft. Die Generalversammlung, in 
der lo 302 Aktien vertreten waren, genehmigte die Jahresrechmmg. 
Die auf 7% festgesetzte Dividende gelangt, ziun Schweizer Kxuse 
von 131 Vs umgerechnet, mit 46,07 M. auf die voll eingezahlten Aktien, 
mit 27,64 M. auf die mit 60% eingezahlten Aktien und mit 11,52 M. 
auf die mit 25% eingezahlten Aktien sofort ziu' Auszahlung. Die 
GenuBscheine der vollgezahlten Aktieu erhalten 13,16 M. imd die der 
mit 60% eingezahlten Aktien 7,90 M. Die Wahl der im Laufe des 
Jahres kooptierten Herren Bankdirektor Dr. Erich Alexander und 
Bankdirektor Herbert M. Gutmann wurde gutgeheiQen. Der Vor- 
sitzende, Herr von Gwinner, nahm Veranlassung, einige Mitteilungen 
ùber die Bagdadbahn zu machen, an der die Gesellschaft bekannt- 
lich durch Aktienbesitz beteiligt ist und deren Betrieb von ihr gefùhrt 
wird. Der Bagdadbahn-Gesellschaft ist gestattet worden, die Vorlage 
der Bilanz und dio Einberufung einer Generalversammlxmg vorlaufig 
auszusetzen. Die Anatoli.sche Eisenbahn-Gesellschaft hat ihren Besitz 
von 3000 Aktien iii Anbetracht der unsicheren Dage vollstàndig ab- 
geschrieben. So wenig es gegenwàrtig mòglich sei, die notwendigen 
Betriebskapitalien durch Verkauf von 4proz. Tùrkischer Staatsrente 
aufzubringen, so wenig sei es auch mòglich, den Betrieb zu dem im 
Vertrage angesetzten Fixum durchzufiihren, da die Ausgaben fùr 
Kohlen allein den festgesetzten Betrag ùbersteigen. Die Gesellschaft 
habe bis jetzt den Betrieb aufrechterhalten und hoffe, es auch weitei 
tun zu kònnen. Sie hat bereits gròíSere Betràge ausgelegt, kann aber 
auf die Dauer die steigenden Verluste nicht tragen und erwartet, 
daC die tùrkische sowie die deutsche Regierimg dem Untemehmen, 
an dem sie interessiert sind, die Hilfe nicht versagen werden. Vor allem 
werde eine Àndemng des Betriebsvertrages notwendig sein, die be- 
reits vor dem Kriege in Aussicht stand. Die Verhandlungen habeu 
unter den gegenwàrtigen Verhàltnissen bisher nicht zu Ende gefùhrt 
werden kònnen, doch hoffe die Verwaltimg, daC in der ordentlichen 
Generalversammlimg der Bagdadbahn Nàheres mi^eteilt werden 
kònne. 

Elne neue Zweigbahn. Der Betrieb der Zweigbahn, die von der 
Station Kara-Agatsch bis zum Brùckeukopf an der Maritza bei 
der Stadt Adrianopel zur Erleichterung der Befòrdemng von W’aren 
und Reisenden gebaut worden ist, wurde eròffnet. 

Absatzverhàltnisse fiir Motorwagen. Die Tùrkei hat erst seit dem 



Tiirkei. 


295 

Jahre 1326 (14. Màrz 1910 bis 13. Marz 1911) eine Ein- und Ausfuhr- 
statistik nach westeuropáischem Muster veròffentlicht. Bisher liegen 
die drei Jahrgànge 1326, 1327 imd 1329 vor; fiir 1328 ist die Statistik 
infolge des Balkankrieges nicht erschienen. Die genannten drei Jahr- 
gànge enthalten den Posten ..Motorwagen imd Motorboote aller Art 
und Teile davon" und geben die folgenden Werte der Einfidur in ,,fis- 
kalischen" Pfunden an; 1326 (1910—ii) 27792, 1327 (1911—12) 
59792 und 1329 (1913—14) 87 814. Das fiskalische Pfund wurde zu 
102,6 Piaster Silber gerechnet, im Gegensatz zum Goldpfimd zu 
100 Piaster in Gold. Lretzteres entspricht etwa 18,50 M., das fis- 
kalische Pfimd entsprach alsoetwa 18,03 I™ April letzten Jahres 
ist gesetzlich festgelegt worden, dafl fortan nur noch in Goldpfunden 
gerechnet wird. 

Aus den obigen Zahlen ergibt sich zwar ein recht rasches Anwachsen 
der Einfuhr von Motorwagen usw., immerhin aber war sie àuflerst 
geringfiigig. Die Griinde dafiir lagen wohl in der Hauptsache darin, 
dafl die Wege noch fast iiberall recht schlecht waren, dafl es im Innern 
des Landes oft schwierig war, den Benzinvorrat zu ergànzen, dafl es 
an Wagenschuppen imd an Reparaturwerkstàtten fehlte, dafl Reit- 
’ und Zugtiere billig waren und schliefllich, dafl der Orientale viel mehr 
dazu neigt, sich Zeit zu lassen als der Europàer. 

Der Krieg hat aber zweifellos als die beste Reklame fùr deii Kraft- 
wagen gewirkt und seine Vorteile ins heUste Licht geriickt. Auch 
ist inzwischen eiue grofle Anzahl guter Straflen gebaut worden. Eine 
sehr erhebliche Steigenmg der Einfuhr von Motorwagen, sowohl 
Luxus- xmd sonstigen Personenwagen als auch Transportfuhrwerken, 
darf wohl bestimmt fiir die Friedenszeit erwartet werden. Welchen 
Umfang sie annehmen wird, làflt sich heute natiirlich unmòglich vor- 
aussagen. 

Die Einfuhr ist bisher ganz iiberwiegend nach Koustantińopel ge- 
gangen. Die wichtigeren Einfuhrhàfen in der asiatischen Tiirkei haben 
nur einen sehr geringen Anteil daran gehabt. Beteiligt waren Smyma, 
Beirut imd Alexandrette. Etwaige darauf beziigliche Anfragen sind 
an die betreffenden Kaiserlich deutscheu Konsularàmter zu richten. 



Lítcratur* 


Die chrteillcfien Balkanstaaten In Vergangenhelt und Gegenwart Eine 
geschichtliche Einfiihrung von Prof. Dr. Fritz Friedrich. Mùnchen 
1916. Verlag Oskar Beck. Preis 2,— M. 

Ganz anspruchslos wird vom Verfasser eine sehr lesenswerte Dar- 
stellung der Geschichte von Griechenland, Bulgarien, Serbien, Ru- 
mánien und Montenegro gegeben, die in anschaullcher Weise zunáchst 
einige geographische Ubersicht iiber das Balkangebiet gibt, dann die 
interessanten Vòlkerwandenmgeii, Volkereinbriidie und Vòlker- 
vermischimgen in diesem Gebiete schildert und schlieOlich alles 
Wissenswerte aus der Geschichte der Balkanlánder zusammenstellt. 
Die sehr ansprechende Schildervmg sollte von jedem gelesen werden, 
der sich in irgendeiner Weise mit den Balkanlàndem zu bescháftigen 
hat. Man findet sicher eine Piille von Anregungen. O. 

Dle Nlederwerfung RumMnlens. Dargestellt auf Grund der amtlichen 
Veroffentlichimgen. Mit 8 Zeichnungen. Berlin 1917. E. S. Mittler 
& Sohn. 2,— M. 

Der Feldzug in Rumánien nimmt unter den groQen Ereignissen des 
Weltkrieges durch die Schnelligkeit seines Verlaufes wie durch die 
Wucht seiner Durchfiihrung eine hervorragende Stellung ein. Auch 
fesselt er die allgemeine Aufmerksamkeit dadurch, dafi er im Gegen- 
satz zu den jahrelangen Stellungskampfen im Westen, Osten imd 
Siiden als ein reiner Bewegungskrieg gefiihrt worden ist. Daher wird 
man die zusammenhángende, anziehende Darstellvmg, die soeben 
unter dem Titel ,,Die Niederwerfimg Rumániens" (Preis 2,— M.) im 
Verlage der Kòniglichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn in 
Berlin erscheint, in weitesten Volkskreisen des deutschen Volkes wie 
bei unseren Verbiindeten tmd auch im neutralen Ausland mit Beifall 
begriiíten. Sie schòpft aus zuverlàssigen amtlichen Quellen und wird 
durch eine Reihe sehr iibersichtlicher Karten erlàutert. Der Stoff 
gliedert sich iu folgende Abschnitte: Absichten imd Aufmarsch in 
Rumànien. — In der Dobrudscha. — Hermannstadt und Roter Turm- 
PaB. — Im òstlichen Siebenbùrgen. — Targu-Jiu. — Vormarsch ùber 
den unteren Alt. — Donau-Ubergang der Heeresgruppe Mackensen. 
— Schlacht am Argesul. — Einnahme von Bukarest. — Vormarsch 
bis zum Sereth. — Kàmpfe am Sereth und in der Dobrudscha. — 
Rumàniens Zusammenbruch. — Der Deser empfàngt aus dem Buche 
ein umfassendes, abgeschlossenes Bild des Siegeszuges der verbùndeten 
Heere durch Rumánien imd ist in der Lage, die kriegerischen Ereig- 
nisse bis in alle Einzelheiten zu verfolgen. 

Bulgarlen. Ein wirtschaftlicher Wegweiser von Rudolf Stl- 
assny. Wien 1917. Manz-Verlag. 

Unter den vielen Wegweisem imd Obersichten, die Bulgariens 
Land und Leute behandeln wird der vorliegende W^weiser beson- 
dere Bedeutimg und Anerkennung finden. Die Materialien, die sehr 
sorgfàltig zusammengetragen sind, kònnen sich natùrlich sehr wenig 
nnterscheiden von dem, was schon anderswo zu finden war, aber die 
Methode der Darstellung gibt dem Buche seinen besonderen Wert. 



Acht Kríegsmonate in der Aaiatischen Torkei. 


297 


Es ist alles auCerordentlich ubersichtlich wiedergegeben, das wesent- 
licbste aus der Geschichte, úber Land und Klima, úber das bulgarische 
Volk und dann speríell ùber die Volkswirtschaft Bulgaríens, zusam- 
mengetragen und dargestellt. Der Begríff Wirtschaft wird aber in 
weitestem Sinne gefafit, so daC auch Handelsrecht tmd Rechtspre- 
chung, Verwaltung und Verfassung, der Staatshaushalt, das Geld- 
und &editwesen xmd vieles andere besprochen werden. Das Ganze 
ist von einer warmen Sympathie fùr den aufstrebenden Balkanstaat 
getragen. Das auch im Druck sehr ùbersichtliche Buch wird fùr 
jeden, der sich sachlich und knapp ùber Bulgariens Wirtschaft, 
Staats- und Volksleben oríentieren will, ein Wegweìser im besten 
Sinne des Wortes sein. Gr. 

^robel, Heinrích (Hauptmann), Acht Krlegsmonate In der Aslatl- 
schen Tttrkel. Meine Erlebnisse als Fùhrer einer Kraftwi^enabtéi- 
lung. Mit zahlreichen Abbildungen und einer Karte. Berlin 1917. 
E. S. Mittler & Sohn. 1,50 M. 

Die Reisebeschreibung Wrobels zeigt deutlich, dafi auch ein acht- 
monatlicher Aufenthalt in der asiatischen Tùrkei niemanden zum 
„Kenner des Landes" macht. Sonst wùrden wir nicht u. a. folgende 
AuBenmg Wrobels finden (S. 25): „Der Boden Kleinasiens, ìm Dmch- 
schnìtt 1000 m ùber dem Meeresspiegel gelegen, ist durch viele vul- 
kanische Veránderungen auíJerordentìich zerklùftet und mit einer 
unfruchtbaren Decke von Schutt und Geróll ùberzogen." 
Auch viele andere Auiierungen des Verfassers bedùrfen der Berichti- 
gung. Andererseits enthált das kleine Buch eine Pùlle interessanter 
Details ùber Autoren in der Wùste Sinai, in der arabischen Wùste, 
im Libanon imd an der phòniríschen Kùste, deren Veròffentìichung 
unsere Kenntnis.se dieser Gebiete zweifellos bereichert. O. 

Was der deutsche Kaufmann und Untemehmer ttber dle Tttrkel wlssen 
SOU. Von Ferdinand Henert Preis 1,50 M. J. Lindauersche Uni- 
versitàtsbuchhandlimg (Schòpping) Mùnchen 1917. 

Diese Arbeit, in welcher sich der Verfasser von jeder Schònfàrberei 
femhàlt, bietet eine sachliche auf Grund authentischen Materials auf- 
gebaute ùbersichtìiche und zweckmàfiig disponierte Zusammenstel- 
lung ùber die handelswirtschaftlichen Beríehungen Deutschlands zur 
Tùrkei. Der Verfasser gibt einen Uberblick ùber Gebiet, Bevòlkerung, 
Staatshaushalt, Landwìrtschaft, Viehzucht imd Forstwesen, Bergbau, 
Industrie, Verkehrswesen, Mùnz-, MaB- und Gewichtss}rstem, Zoll nnd 
Auflenhandel. Das vorliegende Heftchen wird dadurch besonders wert- 
voll, daB es dem deutschen Kaufmann ùber Geschàftsverbindungen, Ver- 
jàhrung von Forderungen, Handelsstreitigkeiten, geríchtliche Vertre- 
tung, ZoUbestimmungen, Verfrachtung, StaatsUeferung und Hàndler- 
adressen Auskunft bietet. Den SchluU des Buches bUdet eìn Anhang ùber 
die in neuester Zeit in der Tùrkei erlassenen gesetzUchen Bestimmungen. 

Daú es natùrUch nicht an Fehlem mangelt, ist begreiflich. Aber der 
Verfasser muUte wissen, dafi Mamuret ul Asis und Karput dasselbe 
VUajet bedeuten, das erste die neue Hauptstadt, das zweite die alte 
Hauptstadt des VUajets Mlmuret tU Asis ist. Unter den selbstàndigen 
Sandschaks vergiBt der Verfasser eines der wichtigsten: Kaisaríe. 
Die Einwohnerzahlen anf Seite 8 sind sehr wiUkùrUch angenommen. 
Hierín mangelt es, wie Verfasser in der QueUenangabe erwàhnt, an 



Literatur; 


298 

einer den Anfordervingeii der Zeit entsprechenden Statistik. In den 
vorhandenen Handbiichem iiber die Tiirkei lassen sich aber doch 
wenigstens relativ verlaflliche Ziffem finden. O. 

Melne Reheeindrilcke In Deutschland. Von Mehmed Dschelal- 
Bei. Konstantinopel 1917. Kaiserliche Staatsdmckerei ,.Amire“. 

Der friihere tiirkische Minister des Innem imd Landwirtschafts- 
minister schildert hier in einer auflerordentlich offenen und darum 
desto zuverlássigeren Art seine Reiseeindriicke wahrend des Krieges 
in Deutschland. Er nimmt, wie sein ganzes Volk, mit grofler Energie 
DeUtschlands Partei, ohne deswegen zu schmeicheln oder die Dinge 
zu fàrben. So sieht er nicht nur imsere unvergleichlichen militárischen 
Erfolge imd unser wirtschaftliches Durchhalteu, sondem auch die 
Schwierigkeiten und Sorgen, die der Krieg fiir Deutschland gebracht 
hat. Das Buch ist zugleich ein sehr lebendiges Plaidoyer fiir eine 
immer esgere politische und òkonomische Verbindung der Tiirkei mit 
Deutschíand. Auch in den Betrachtimgen iiber dieses Problem bleibt 
der Verfasser niichtem und sachlich, wie er denn gerade hier mit Recht 
betont, dafi in der Politik das Gefiihl keine RoUe spielen diirfe, son- 
dem dafl aUe poUtischen Abmachungen auf bestimmten Interessen 
beruhen. Dieser in der Tat aUein berechtigte Standpunkt wird beide 
Lander vor Enttauschungen bewahren kònnen, und dieser Standpunkt 
deckt sich mit dem, den wir an dieser Stelle immer vertreten haben, 
Daskleine, auflerordentlich hiibsch ausgestattete Biichlein, dasindeut- 
scher und tiirkischer Sprache vorUegt, kaim als ein wertvolles Doku- 
ment unserer Zeit auf das angelegentUchste empfohlen werden. Gr. 

Revue de Turqule. Questions économiques. Lausatme, Galeries 
du Commerce 3. 

Die Aufhebung der Kapìtulationen mid die Fundierung einer eige- 
nen tiirkischen Wirtschafts- und RechtspoUtik haben auch in der 
Literatiu’ ihren WiderhaU gefimden. Die uns in mehreren Heften 
vorUegende neue Revue, die in Lausanne in franzòsischer Sprache 
erscheint und eine Reihe namhafter Kenner der Tiirkei zu Mitarbeitern 
zahlt, wiU, wie es scheint, in erster Linie ein solches Mittel sein, die 
tiirkische Selbstándigkeit im Wirtschaftsleben und damit auch im 
poUtischen imd kultmeUen Leben zu fòrdem. Sie fiihrt diese Absicht 
auch mit erfreuUcher eigener Uterarischer Selbstandigkeit durch, ist 
auflerordentUch vielseitig gestaltet und gibt eine FiiUe von Material 
imd Gedanken iiber die wirtschaftUchen Probleme, die sich in der 
Tiirkei durch ihre Geschichte und vor aUem dm'ch die Entwicklung 
wàhrend des Krieges aufdrángeu. Es werden sowohl aUgemeine 
Fragen wie besondere Probleme des tiirkischen Wirtschaftslebens be- 
sprochen, so dafl das Blatt nicht nm die besonderen Interessenten 
tiirkischer Wirtschaftsfragen befriedigen kaim, sondem auch Inter- 
essenten aUgemeiner BaUcanfragen. Wir empfehlen das neue Organ 
der aufmerksamen Beachtung weitester Kreise. Gr. 

Dle Produktlonsgrundlagen der dsterrelchlschen Industrie vor und nach 
demKrlege Insbesondere Im Verglelch mlt Deutschand von Dr. Fried- 
rich Hertz. Verlag fiir Fachliteratur G. m. b. H. Wien I., Ber- 
lin W 62. 268 Seiten, Preis 5,— M. = 8,— Kr. 

Es gibt leider nicht viele griindUche Arbeiten iiber die Fragen 
der òsterreichischen VoUcswirtschaft. Dies ist ein Mangel, den eiu 



Geschichte Alexanders des GroíJen. 


299 

eben erschienenes Buch von Dr. Friedrich Hertz, dem friiheren Sekre- 
tár des Bundes òsterreichischer Industrieller, wesentlich behebt. Das 
Buch behandelt in ebenso griindlicher als anregender Weise alle Grund- 
fragen der òsterreichischen Industrieentwicklung, die ja die Voraus- 
setzung eines Wiederaufbliihens der gesaniten Volkswirtschaft, einer 
Gesundung von Valuta und Staatsfinanzen ist. Kein Volkswirt, 
Industrieller, Kaufmann oder Beamter soUte verabsàumen, dieses 
Buch zu lesen, das keineswegs trockene fachwissenschaftliche Unter- 
suchungen bietet, sondern iiberaU aus dem praktischen Leben schòpft 
imd viele Reformvorschláge macht, die die regste Beachtung ver- 
dienen. Der Verfasser weist einleitend iiach, daU die òsterreichische 
industrieUe Entwicklung im Jahrzehnt vor dem Kriege sich relativ 
in einem keineswegs langsameren Tempo vollzogen hat als in Deutsch- 
land, obwohl der absolute GròCenuhterschied beider Industrien 
aUerdings sehr bedeutend ist. Wenn Osterreich friiher sehr zuriick- 
gebUeben ist, so hat es iu der jiingstenVergangenheitdochbegonnen, 
raschere Fortschritte zu machen. Die Scháden, die der Krieg der 
òsterreichischen Volkswirtschaft zugefiigt hat, erfordem aber eine 
iioch viel energischere Anspannung aller Kràfte, eine mògUchst voll- 
kommene Ausniitzung aller wirtschaftlichen Mòglichkeiten. Da gibt 
nun das Buch von Dr. Hertz sehr wertvolle Hinweise und prak- 
ti.sche Lòsungen, so dafi es wiederholt empfohlen werden kann. 

— X — 

Geschichte Alexanders des GroBen von J. G. Droysen. Mit einem 
Vorwort von Sven Hédin und einer Einleitung von Dr. Ar- 
thur Rosenberg. — Neue biIUge Volksausgabe. R. v. Decker’s 
Verlag, Berliiì. Preis 4,— M. 

Droysens Buch iiber Alexander den GroCeu gehòrt imstreitig zu 
den klassisclien Werken der deutschen historischen Prosa: die Ge- 
diegenheit der Forschungen, die Tiefe der Auffassung, die Frische 
imd der Schwung des Stils, wie sie in dem Buche zutage treten, be- 
rechtigen zu diesem UrteU. Noch vor einigen Jahren wáre es un- 
denkbar erschienen, dafì auf den Schlachtfeldern der Antike, den 
Schlachtfeldeni des grofìhellenischen Weltreiches, in Makedonien, 
Agypten und Mesopotamien neue Schlachten geschlagen werden 
kònnten und dafì der Name Alexanders des Grofìen inVerbindung 
mit der Gegenwart wieder aus dem Schutt der Jahrtausende auf- 
tauchen wiirde. Inzwischen sind historische Tatsachen entstanden, 
und Mesopotamien, der mythische Schauplatz paradiesischer Idyllen, 
das Dand zwischen Euphrat und Tigris, unsere àufìerste òstliche 
Front ist uns fast ebenso gelàufig geworden, wie Makedonien imd 
der Suez. Sven Hedin hat daher recht, wenn er sein Vorwort also 
schliefìt: ,,In Hindenburgs Vaterland, in diesem Deutschland, das 
mit unsterblichem Rulim seinen Kampf fast gegen die ganze ùbrige 
Welt auskàmpft, wird Makedoniens Kònig, Asiens Eroberer, zahl- 
reichere Freunde tmd Bewimderer finden, als je zuvor." —^x— 


Verlag: Balkan-Verlag G. m. b. H.» BerHii W 6a. 

Vertrìeb: Vcrlag íur Fachlileratur G. m. b. H., Berlln W 6a. — Wien L 
VerantworUich Ittr dcn geaamlen Inbalt: Maz Grunwald, BerUn W 62. 

PSr OeterTeich-Ungaro vcraatwortlich: Ing. RobertSchwars. Wien 1, Eachenbachgaase 9 
Druck: Spamersche Bachdruckerd in Lelpsig. 






Mermi 




^ \ 1 



n uO iMvy 

JtíThB 


[^Ii^ìÌ! 1^^" J 

fìj^ 

1 f g 

r^iTTTtf TTTi 

r^LÌÌI>i‘'^ 


í! ilHì^BB 







IV, Jahrg. 


Scpiember 1917 


Hefi6 


Bulgaríens lándlíche Siedelungsformen 
und ihre Scháden. 

Von Dr. W. K. WeiB-Bartcnsteln (Berliu). 

D ie Grundlage der urspríinglichen Dorf ansiedelungen 
in Bulgarien war die um die Mitte des 19. Jahr- 
hunderts in den ostslawischen Dándern weit verbreitete 
Zadruge, eine GroBfamilie von 50—80 Mitgliedern, die 
ihren gemeinsamen Besitz unter I.,eitung des Àltesten 
verwaltete. Mehrere dieser Kommunen bildeten ein 
Dorf. Daneben existierten die meist im Balkan ver- 
streuten Einzelgehòfte, welche Hirten gehòrten. Grò- 
Bere Dòrfer mit Spezialkulturen, wie Wein- oder Ge- 
miisebau, Seidenraupenzucht, Rosenkultur usw. bil- 
deten den Ubergang von Dorf zur Stadt. I^etztere 
spielten damals noch eine untergeordnete Rolle fiir die 
Landwirtschaft, weil in ihnen in erster Linie Handel 
und Handwerk gepflegt wurden. Die Zadrugen wur- 
den spáter aufgeteilt und heute liegen die Besitzungen 
in der Gemenglage háufig in kleine Stiicke verstreut. 
Der Verfall der Zadrugen wurde durch die schon er- 
wáhnten Gesetze der 90 er Jahre des vorigen Jahr- 
hunderts beschleunigt. Ihre Mitglieder nahmen háufig 
irgendwelche stádtischen Dienste an und beanspruch- 
ten bei ihrem Austritt aus der Zadruge ihr Erbteil. 

Analog den deutschen ,,Marken“ hatten die Ge- 
meinden noch bis vor kurzem groBe Waldbestànde 
und Weidefláchen inne, welche den Gemeindemitglie- 
dern zur Nutzung iiberlassen wurden, aber nicht deren 
Eigentum werden konnten. Auf Brachen und Stoppel- 
feldern besaB und besitzt noch heute ein jeder Weide- 


Balkan'Revue. IV, 6 . 


2 








302 


W. K. Weifl-Bartenstein: 


recht. Ein Gemeindehirte hiitete meist den ganzen 
Viehstand des Dorfes. 

Im Jahre 1904 erschien ein Gesetz iìber die Auftei- 
lung der Gemeindeweiden. Das Gesetz will die Mòg- 
lichkeit bieten, einen Teil der Gemeindeweiden an 
Landwirte zu verteilen. Ins Auge gefaBt sind noch 
nicht kultivierte Lándereien wie Hiigel, Moore, Siimpfe. 
Man hofft, die Bauern dadurch veranlassen zu kòn- 
nen, die betreffenden Làndereien urbar zu machen. 
Besitzer kleiner Parzellen sollen an der Aufteilung 
nicht teilnehmen, sondern anderweitig entschádigt 
werden. 

Auf den ersten Blick gewinnt es den Anschein, als 
ob durch dies Gesetz ein groBer Fortschritt in der Be- 
siedelungspolitik des Landes eingeleitet sei. Dennoch 
glaube ich, daB durch das Gesetz der damit verfolgte 
Zweck, die Landwirtschaft zu fòrdern, schwerlich er- 
reicht werden dúrfte. Ich mòchte sogar behaupten, 
daB das Beste am Gesetz ist, daB es nur fakultativ 
und nicht obligatorisch ist, weil so zu hoffen ist, daB 
es nur in geringem Umfange zur Anwendung kommen 
kann und darum auch nur geringen Schaden anrich- 
ten wird; denn ich muB gestehen, daB ich von der 
Ausfiihrung des Gesetzes fiir die bulgarische Land- 
wirtschaft mehr Schaden als Vorteil erwarte. Wird 
es denn wirklich mòglich sein, daB die kleinen báuer- 
lichen Landwirte, wenn sie ein solches kleines Stiick 
Moor oder Sumpf oder sonstigen, noch nicht urbar 
gemachten Landes erhalten, in der Lage sein werden, 
es urbar zu machen? Beim Moor- und Sumpfland 
diirfte dies auf jeden Fall ausgeschlossen sein; an seine 
Urbarmachung ist nur zu denken, wenn man ein grò- 
Beres Stiick systematisch auf einmal in Angriff nimmt, 
nicht aber so, daB von einer groBen Zahl kleinerer 
Eigentiimer jeder fiir sich an die Lòsung der Aufgabe 
geht. Auch von den Hiigel- und áhnlichen Làndereien 
mòchte ich dies behaupten. AUes dies sind eben Làn- 
dereien, die der Urbarmachung durch den einzelnen uu- 



Bulgańens làndliche Siedelungsformen und ihre Schàden. 303 

uberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellen. Wáre 
dies nicht der Fall, wáre man ihnen bei den bisherigen 
Besiedelungen nicht stets ángstUch aus dem Wege ge- 
gangen. Gewifí mag es im einzelnen Fall Ausnahmen 
geben, im groBen und ganzen aber diirfte auch bei 
diesen Lándereien an ihre Urbarmachung durch ver- 
einzelte Bauern nicht zu denken sein. Der mit der 
Aufteilung verfolgte Zweck, die Uándereien der Urbar- 
machung zugángUch zu machen, diirfte also wohl kaum 
erfiiUt werden. Sie werden im groBen und ganzen in 
dem alten Zustande bleiben. In diesem aber werden 
sie ihrer Aufgabe, fiir die Viehzucht durch Grasgewin- 
nung oder durch Weidegang wenigstens einigen Nut- 
zen abzuwerfen, nach der Aufteilung viel weniger 
dienen kònnen als vor der Aufteilung. Vordem wurde 
von einem gròBeren Teil das Gras geschnitten, bzw. ein 
gròBerer Teil wurde tágUch von der gemeinsamen Herde 
beweidet und der Rest konnte sich erholen, bis wieder- 
um an seine Nutzung gedacht wurde. Jetzt soU jeder 
Bauer von Moor und Sumpf tàgUch das Futter fiir sein 
Vieh schneiden. Das mag aUenfaUs noch angehen, aber 
das tágUche Hineinschreiten oder gar Hineinfahren in 
das Moor oder in den Sumpf kann sicherUch dem Gras- 
wuchs nicht fòrderlich sein, ist somit also auch der 
ViehhaltungschádUch und damit demganzen Betriebe, 
da eine tiichtige Viehhaltung gleichsam das Riick- 
grat eines guten landwirtschaftUchen Betriebes ist, be- 
sonders aber auch eines solchen, der noch wenig mit 
kiinstlichem Diinger arbeitet, wie dies in Bulgarien 
meist der FaU ist. Der einzige Schaden der Aufteilung 
der Gemeindelándereien wird aber nicht nur in dem 
Riickgang der Uandwirtschaft Uegen, es werden sich 
dazu auch noch schwere soziale Scháden geseUen, die 
sehr leicht auch auf andere landwirtschaftUche Ge- 
biete iiberschlagen kònnen. Kleine ParzeUenbesitzer, 
heiBt es, sollen anderswie abgefunden werden und 
keinen Anteil an dem aufzuteilenden Gemeindeland 
erhalten. Dadurch werden sie der Gelegenheit fur 



304 


W. K. Weií 3 -Bartenstein: 


Viehhaltung iiberhaupt beraubt. Ein kleiner land- 
wirtschaftlicher Betrieb ohne Viehhaltung mufi aber 
zur vollstándigen Aussaugung des betreffenden Bo- 
dens fiihren, wofern sich nicht Gelegenheit zur Spaten- 
und Gartenkultur bietet, das aber diirfte in den mei- 
steu der in Rede stehenden Fálle nicht in Betracht 
kommen. So werden die Eeute, w«nn sie nicht recht- 
zeitig ihr bifichen Land verkaufen, in wenig Jahren 
dem Elend in die Arme getrieben sein. Ein herunter- 
gekommener Parzellenbesitzer aber ist bald auch zur 
Landarbeit als Knecht zu sehr entmutigt, wofern er 
es iiberhaupt soweit kommen láfit und nicht demLande 
vorher den Riicken kehrt. So wird man dadurch, dafi 
man den Landarbeiter entwurzelt, indem man ihm die 
Gelegenheit zur Viehhaltung nimmt, auch fiir Bulga- 
rien bald eine hòchst schwierige Landarbeiterfrage ge- 
schaffen haben. 

Wir kommen nun zu dem Hauptgrund des Versa- 
gens aller Reformbestrebungen zur Intensivierung der 
bulgarischen Landwirtschaft, die stark verbesserungs- 
bediirftig ist. Als ihren Mifistand mòchten wir nàm- 
lich die Gemengelage ansehen und den mit der Ge- 
mengelage und dem Fehlen von Wegen eng zusammen- 
hángenden Flurzwang. Durch diese beiden Momente 
werden u. E. alle Reformversuche in der bulgarischen 
Landwirtschaft in erster Linie zur Aussichtslosigkeit 
verurteilt. 

Machen wir uns doch einmal die Flurkarte eines 
bulgarischen Dorfes klar. Abgesehen von der Gemein- 
heit, ist die eigentliche Ackerflur zunàchst in drei 
Schlàge: Winterung, Sommerung, Brache eingeteilt, 
und jeder dieser Schlàge wieder in rund 50 Gewanne. 
In jedemGewann besitzt der Bauer einen langgestreck- 
ten Streifen Landes. Nun entsinne man sich dessen, 
was weiter oben iìber die Gròfie eines bàuerlichen Be- 
triebes ausgefiihrt ist. Man vergegenwàrtige sich, dafi 
zu jedem Betrieb ungefàhr 150 verschiedene Acker- 
stiicke gehòren, man veranschauliche sich, dafì alle 



Bulgariens làndliche Siedelungsfonnen und ihre Schàden. 305 

diese langgestreckt sind, und man wird sich ein Bild 
machen kònnen, wie schmal diese Ackerstreifen sind. 
Sie sind oft nicht einmal breit genug, um iiberhaupt 
den Pflug zu wenden. Durchschnitthch wohnen in 
einem Dorf an 40 Bauernfamilien. Zu jeder Ackerflur 
gehòren also durchschnitthch 6000 Ackerstiicke. DaB 
von diesen 6000 Ackerstiicken nicht jedes einen eige- 
nen Wegzugang haben kann, ist klar. Dadurch wird 
nun der sog. Flurzwang begriindet, d. h. jeder Bauer 
muB in jedem Gewann zur selben Zeit wie die anderen 
Bauern sein Feldstiick mit derselben Frucht bestellen 
wie diese. Das láBt sich leicht einsehen. Nehmen wir 
zunáchst einmal an, er wolle sein Stiick zu anderer 
2^it als die iibrigen bestellen. Tut er es friiher, muB 
er sich vergegenwártigen, daB ihm die Bauern iiber 
seinen schon bestellten Acker fahren; will er es spáter 
tun, wird man ihn schwerhch noch an sein Ackerstiick 
heranlassen. Àhnhch wird es ihm gehen, wenn er sein 
Feld mit anderer Frucht als die iibrigen Bauern be- 
steUt. Den Schaden wird er diesmal freihch erst bei 
der Crnte merken. Bestellt er sein Feld mit einer 
Frucht, die friiher reif als diejenige der iibrigen Bau- 
ern, kann er nicht zur Zeit an seinen Acker. Die reife 
Frucht fáUt ab, ohne daB er sie ernten kann. Reift 
die von ihm besteUte Frucht aber spáter als diejenige 
der iibrigen Bauern, so werden diese ihm iiber das 
noch unabgeerntete Feld fahren. Alle Bauern miissen 
sich also bei jedem Gewann iiber die Zeit der Bestel- 
lung und iiber die einzusáende Frucht einig sein. Es 
ist klar, daB Abweichungen von dem Herkòmmlichen 
sich kaum jemals werden erreichen lassen. 

Wie aber lassen sich Reformbestrebungen bei einer 
Betriebsweise durchfiihren, die jede Abweichung von 
dem Cbereinkommen zur Unmòghchkeit macht? So 
ist die Gemengelage das Haupthindernis aller Reform- 
bestrebungen. Solange dies nicht beseitigt wird, miis- 
sen aUe Bestrebungen scheitem, um die landwirt- 
schaftlichen Betriebsmethoden auf eine einigermaBen 



306 W. K. WeiB-Bartenstein; Bulgaríens làudl. Siedelimgsformen. 

neuzeitliche Hòhe zu bringen und den Anbau von 
Handels- und Industriepflanzen soweit zu fòrdern, daB 
die Landwirtschaft durch Lieferung der nòtigen Roh- 
stoffe die Entwicklung der einheimischen Industrie 
tatkráftig unterstutzt und dadurch sich ihrerseits den 
weit giinstigeren Absatz im eigenen Eande schafft. 



Frankreíchs Kapital- und Handelspolitik 
in Rumánien* 

Von Dr. N. Hansen, z. Z. Bukarest. 

E in Studium der von Frankreich bis Ende August 
in dem verbiindeten Rumánien verfolgten Finanz- 
und Kapitalpolitik ist gegenwártig nicht nur deshalb 
sehr lehrreich, weil es uns zeigt, in welchem Umfange 
wir in den eroberten Walachei-, Moldau- und Do- 
brudschagebieten auf greifbare franzòsische Kapital- 
interessen stoBen, sondem es lehrt zugleich, wie wenig 
Interesse bis 1916 Frankreichs Finanz-, Handels- und 
Industriewelt fur seine romanische Schwestemation 
praktisch bekundet hat und dafi politische Freund- 
schaften zwischen zwei rassenverwandten 'Vòlkern 
allein noch keine erfolgreiche Handelspolitik ge- 
wáhrleisten. 

Nicht mit Unrecht hat der bekannte rumánische 
konservative Politiker und friihere Ministerprásident 
Peter Carp im Jahre 1915 iiber Frankreichs Anteil 
am wirtschaftlichen Aufschwung' Rumániens in den 
letzten 30 Jahren (besonders seit 1887) im Parlament 
gesagt: „Vergessen wir nicht, dafi Deutschland uns 
das notwendige Geld vorgestreckt hat fiir unsere 
wirtschaftliche Entfaltung. Frankreich hat uns nur 
unter Schwierigkeiten Geld gegeben." In der Tat 
bestátigt sich dies, so eigentiimlich es kUngt, auf allen 
wirtschaftlichen Gebieten, so besonders in der Renten- 
geschichte, in der Bankentwicklung, in der franzò- 
sischen Beteiligung in Uaridwirtschaft, Industrie, 
Schiffahrt und auf dem Gebiete der òffentlichen 
Arbeiten Rumániens. Das von der franzòsischen 
HandelspoHtik erzielte Resultat lautete denn auch 



N, Hansen: 


. 308 

zu Beginn des Weltkrieges ini Jahre 1914 fúr die 
Franzosen nicht gerade glanzend. Das muB uns um 
so mehr tiberraschen, wenn man bedenkt, was fiir 
eine intensive Kulturpropaganda in Rumánien von 
franzòsischer Seite, besonders fiir Paris, getrieben 
worden ist, wie verbreitet die franzòsische Sprache 
und der franzòsische Geschmack in den stádtischen 
Schichten Rumaniens (18 % der 8 Millionen Einwohner 
im Jahre 1916) war, welcher Beliebtheit sich franzò- 
sische Kunst, Wissenschaft pnd Literatur hierzu- 
lande erfreute, wie man in bezug auf Gesetzgebung, 
Verwaltung, Mode und Luxus geradezu mit Begei- 
sterung immer nach Paris schaute und dortige Vor- 
bilder kopierte. 

Was zunáchst die Beteiligung der franzòsischen 
Finanzkreise in den rumánischen Anleihen und ihren 
Iíinflufí auf die rumánischen Banken betrifft, so sei 
als charakteristisch fiir die mangelnde Initiative dieser 
Kreise in Rumánien hervorgehoben, daJ 3 es bis 1916 
und auch bis jetzt kein franzòsisches Bankinstitut 
oder ein rumánisch-franzòsisches Bankunternehmen 
gibt, von welchem franzòsischer Einflufi in irgendwie 
mafigebender Weise ausgeiibt werden kònnte. In 
seinem ausgezeichneten Werk: ,,t,a Richesse de la 
Roumaine 1916“ (Bukarest) gibt der friihere rumá- 
nische Industrie- und Handelsminister, Nicolas 
Xénopol, trotzdem er ein begeisterter Anhánger 
und Verehrer Frankreichs ist, diese Tatsache mit 
lebhaftem Bedauern zu. In den 7 gròfiten Banken 
Rumániens, die zur Hauptsache in Bukarest an- 
sássig sind und im letzten Friedensjahre 1913 iiber 
insgesamt 181,4 Millionen Lei eigenes Kapital und 
643,2 Millionen Lei fremde Betriebsmittel verfiigten, 
arbeitet verháltnismáfiig geringes franzòsisches Ka- 
pital. Vor dem Eintritt Rumániens in den Weltkrieg 
vertrat die 1895 gegriindete Banca Generala Romana 
(19 Millionen Lei eigenes Kapital und 138 Millionen 
Lei fremde Betriebsmittel 1913), die heute mit der 



I'raiikreichs Kapital- imd HaiKlclspolitik in Kiuuánieii. JOQ 

Notenausgabe beauftragt ist, vorwiegend deutsche 
Interessen (Direktion der Discontogesellschaft und 
S. Bleichròder, Berlin). Hinter The Bank of Rou- 
mania (1865 gegriindet, eigenes Kapital 11,8 Millionen 
IvCÌ und fremde Betriebsmittel 30,2 Millionen Lei 
1913, die álteste rumánische GroBbank und die Hof- 
bank der rumánischen Kònigsfamilie), stand die 
Banque Inipériale Ottomane London und Paris. Sie 
vertrat also rein englische und franzòsische Kapital- 
ínteressen. Die 1904 gegriindete Rumánische Kredit- 
bank, eigenes Kapital 28,9 Milliouen Lei, fremde Be- 
triebsmittel 87,6 Millionen Lei (1913), vertrat rein 
òsterreichische Interessen (Landerbank, Wien; Nie- 
deròsterreichische Akt.-Gesellschaft, Wien). Die 1907 
ins Leben gerufene Banque Commerciale Roumaine, 
eigenes Kapital 12,7 Millionen Lei und fremde Be- 
triebsmittel 58,6 Millionen Lei (1913) vereinigte òster- 
reichische, englische, franzòsische und belgische Ka- 
pitalinteressen, denn hinter ihr standen die Anglo- 
Osterreichische Bank, Wien; Wiener Bankverein, 
Wien; Banque de l’Union Parisienne, Paris und 
Crédit Anversois. Die im Jahre 1911 mit rumánischem 
Kapital begrundete Banca Romaneasca, eigenes Ka- 
pital 28,3 Millionen I^ei und fremde Betriebsmittel 
94,5 Millionen Lei, arbeitet iiberhaupt nicht mit 
auslàndischem Kapital. Dagegen betrug der fran- 
zòsische Anteil an dem 10 Millionen Lei betragenden 
Aktienkapital der 1905 begriindeten Banca Marmo- 
rosch, Blank & Co. 20 %. Der deutsche Interessen- 
anteil am Aktienkapital dieses Institutes betrug 24%, 
der rumánische 36 %, und der ungarische 20 %. Die 
beteiligten Bankinstitute waren Banque de Paris & 
de Pays Bas, Paris; Berliner Handelsgesellschaft, 
Berlin; Bank fiir Handel und Industrie, Berlin; so- 
wie die Pester Ungarische Commercialbank, Buda- 
pest. Das eigene Kapital des Institutes betrug 1913 
etwa 31,4 Millionen Lei und die fremden Betriebs- 
mittel erreichten 80,6 Millionen Lei. In den iibrigen 



310 


N. Hansen: 


rumánischen Grofibanken (Banque Agricole, Buka- 
rest, 1894 gegrundet; Banque d’Escompte de Buka- 
rest, 1899 gegriindet; Banque de Commerce, Craiova, 
1898 gegriindet) arbeitet kein franzòsisches Kapital. 
Da die sonstigen 191 kleinen Banken Rumániens 
insgesamt nur mit 112,7 Millionen Lei eigenem Kapital 
und 223 Millionen Lei fremden Betriebsmitteln arbei- 
teten, worunter fast gar keine franzòsischen Kapi- 
talien waren, so mufi man sagen, dafi Frankreichs 
Bankinteressen sehr spárlich vertreten waren und 
dafi es ihnen nirgends mòglich war, einen ausschlag- 
gebenden Einflufi auszuiiben. Die Banque Commer- 
ciale Roumaine war iibrigens das einzige rumánische 
Bankinstitut, das bis 1916 einen Franzosen (Lucien 
Dénizot) als Direktor hatte. 

Auch fiir die rumánischen Staatsrenten und 
grofien òffentlichen Bauten haben die Franzosen bis 
zum Ende August 1916 nur hin und wieder ein grofies 
Interesse bekundet. XénopoD) schátzte am i. April 
1916 die rumánische Staatsschuldenlast am i. April 
1916 auf etwa 1,71 Milliarden Mark, wovon heute, 
trotzdem etwa fiir 100 Millionen Lei aus Deutsch- 
land bereits nach Rumánien zuriickgestròmt sein 
mògen, sich noch etwa 75 % in deutschem Besitz 
befinden diirften. Die Gesamtzinsenlast fiir die 
1,71 Milliarden Lei betrug 85,6 MiUionen Lei, die 
fast aUe ins Ausland gingen; denn von den an das 
Ausland zu zahlenden Zinsen entfielen auf Deutsch- 
land 46,3 Millionen Lei, nach Frankreich gingen 37,3 
MiUionen Lei. Nur 1,4 Millionen Lei blieben im Lande 
selbst. Die meisten der seit 1881 emittierten rumá- 
nischen Anleihen wurden von deutschen Banken und 
Bankháusem finanziert, wobei an erster Stelle die 
Discontogesellschaft, Berlin, S. Bleichròder, Berlin, 
M. A. Rothschild & Sòhne, Frankfurt, und erst in 
zweiter Linie etwa mit 25 % Anteil franzòsische Ban- 

») Nicolas Xénopol: La Richesse de la Roumaine, Bukarest 1916. 
Seite 67 und iS7ff. 



l'raiikreichs Kapital- mid Handclspolitik in Runiánicn. 3II 

ken, wie Banque de Paris & des Pays Bas und sieben 
andere franzòsische Banken die Transaktionen be- 
sorgten. Dadurch, daJ 3 die Franzosen stets ihre An- 
teile so niedrig hielten und sich auch vorwiegend des 
Berliner Marktes fiir den Erwerb und Verkauf rumá- 
nischer Staatspapiere bedienten, ist es natùrlich ge- 
kommen, dai 3 die deutschen Geldinstitute stets eine 
fùhrende Rolle im rumánischen Finanzleben bis 1916 
gespielt haben und Frankreich als Geldgeber fùr Ru- 
mánien verdrángen konnten. Wie hoch heute die 
rumánischen Staatsschulden sind, und wie weit sie 
durch Zuflùsse aus Frankreich, England, Amerika, 
J apan und RuBland gedeckt sind, entzieht sich unserer 
genauen Kenntnis. So viel steht fest, daJ 3 die rumá- 
nische Regierung in Jassy ihre letzten Anleihen in 
Frankreich und England unter recht demùtigenden 
Bedingungen hat aufnehmen mùssen, und dal 3 Staaten 
wie Japan, England und Amerika, die an rumáni- 
schen Kriegslieferungen verdient hatten, auch rumá- 
nische Staatspapiere haben in Zahlung nehmen mùs- 
sen. Im September 1916 rechnete die jetzige Regie- 
rung in Jassy fùr das náchste Etatsjahr, also bis zum 
I. September 1917 mit einer Gesamtschuldenlast von 
2^/4 Milliarden Lei und mit einer Gesamtzinsenlast 
von 112 Millionen Lei. Jedoch ist diese Ziffer sicher 
weit ùberholt, ohne daB Frankreich einen wesent- 
lichen Anteil auf seine Schultern hátte nehmen kòn- 
nen; denn im September 1916 hatte es schon ùber- 
genug mit seinen eigenen Finanznòten in England und 
Amerika zu schaffen. 

Aus diesen Bankverháltnissen und aus dieser fran- 
zòsischen Rentenpolitik erklárt es sich denn auch, 
daB Frankreich bisher sehr schwach an den groBen 
Staatslieferungen und Staatsbauten beteiUgt war, und 
daB seine kapitalistische Beteiligung an der seit 
30 Jahren lebhaft aufgeblùhten rumánischen Indu- 
strie, in der 1916 fast i Milharde Lei auslándisches 
Kapital arbeitete, bisher so erstaunlich schwach ge- 



312 


N. Haiisen; 


bHeben ist. Von den an sich gerade ftir franzòsische 
Unternehmer sehr leichten und aussichtsreichen Ver- 
háltnissen in Rumánien haben die franzòsischen Kapi- 
talisten, Industriellen und Kaufleute weder in der 
Landwirtschaft, noch im Export von Fertigerzeug- 
nissen nach Rumánien, noch im Transportwesen und 
im Schiffsverkehr geniigend Vorteile zu ziehen ver- 
standen. Der franzòsische Handelsattaché fiir den 
nahen Orient, Eefeuvre Méaulle, berichtete noch im 
Jahre 1916 eingehend iiber all diese Fragen an seine 
Pariser Regierung. Er hob mit Recht hervor, dafi 
sich bisher seine Eandsleute nie recht fiir das rumà- 
nische BeteiHgungsfeld fiir franzòsisches Kapital inter- 
essiert hátten. Fberhaupt kenne man in Frankreich 
Rumánien noch viel zu wenig. Eine franzòsische 
Bank, deren Personal gut mit den vielen Hilfsquellen 
und Absatzgebieten des Eandes vertraut sei, wie er 
(Ues bei den unter deutschem und òsterreichischem 
Einflufi stehenden Bukarester Grofibanken Rumà- 
niens bewundern miisse, und die wertvolle Bezie- 
hungen zur Eandwirtschaft aufnehmen, franzòsische 
Im- und Exporthàuser, Expeditionsfirmen usw., nach 
Rumànien ziehen und dort fòrdern kònnte, die an 
der Durchfúhrung des sehr umfangreichen neuen 
Industrie - Erweiterungsprogramms der rumànischen 
Regierung hàtte tatkràftig mitarbeiten kònnen usw. 
usw., fehle leider vollstàndig. Was Frankreich an 
rumànischen Staatsauftràgen seit den grofien Donau- 
arbeiten der Société Fives-DiHe, und nach den Teil- 
arbeiten des Unternehmers Hallier an der Erbauung 
des Hafens von Constanza an gròfieren Arbeiten ge- 
leistet habe, sei kaum nennenswert. Eine Art der 
Fiihlungnahme mit den rumànischen Dandwirtschafts- 
kreisen und landwirtschaftHchen Industriezweigen in 
der Forst- und Holzindustrie, in der Zucker- und 
Mehlfabrikation, in der Gerberei usw., und eine 
Pionierarbeit, wie sie die deutschen und òsterreichi- 
schen Banken in Rumànien mit Hilfe der ihnen nahe- 



Frankreichs Kapital- uiid Handelspolitik in Ruinánien. 313 

stehenden Bukarester Provinzinstitute bewiesen hát- 
ten, kenne man in Frankreich nicht. Fiir die eben 
erwáhnten Industrien, sowie fiir die rumánische 
Metall- und Textilindustrie habe sich das franzòsische 
Kapital eigentlich nur sehr wenig interessiert. Aber 
auch in der gròfiten Industrie des Landes, der Petro- 
leumindustrie, fiir deren Produkte Frankreich eines 
der besten Abnehmerlánder sei, arbeite viel zu wenig 
Kapital mit nur 45 Millionen Lei, wenn man bedenke, 
dafi das deutsche, in die rumánische Petroleumindu- 
strie gesteckte Kapital heute 160 Millionen Lei, das 
òsterreichische 6 Millionen Lei, das hollándische 
60 MiIIionen Lei, das englische 115 MiIIionen Lei, 
das italienische 10 MiIIionen Lei, das amerikanische 
25 MiUionen Lei und das belgi.sche 10 MiIIionen Lei 
l)etrage. 

Wenn schliefilich der Absatz an franzòsischen Er- 
zeugnissen in Rumánien keine Fortschritte seit dem 
Jahre 1893 gemacht habe, wie dies ja die rumánische 
Einfuhrstatistik besser als die franzòsische Ausfuhr- 
statistik beweise (denn seit diesem Jahre seien die 
Einfuhrziffern von 35 Millionen Lei stándig gesunken, 
bis 1905 sogar auf 16,7 Millionen Lei und 1913 auf 
34,1 Millionen Lei), so hange das weit eher mit der 
mangelnden franzòsischen Initiative auf allen Gebieten 
der Exportpolitik zusammen, und es sei iiberhaupt 
ein glatter I^fierfolg der bisher von Frankreich gegen- 
iiber Rumánien verfolgten Kapital-Handelspolitik 
in allen Zweigen. Das werde besonders deutlich, 
wenn man hòre, dafi die rumánische Zollpolitik gegen^ 
iiber F'rankreich keine wesentlichen Schwierigkeiteu 
bot, und wenn man damit die Erfolge anderer Lan- 
der vergleiche. So habe Deutschland in den 20 Jahren 
seit 1893 seine Einfuhr nach Rumànien von 80 auí 
240 Millionen I^ei gesteigert, Englands'Einfuhr habe 
sich 1913 auf einer mittleren Hòhe von 80 Millionen 
Lei bewegt, Italiens Export wuchs in den 20 Jahren 
von 6 auf 37 Millionen an, die Schweiz vergròfierte 



314 


N. Hansen: 


im gleichen Zeitraum ihre Ausfuhr nach Rumánien 
von 4*/* auf loVa Millionen. Und der òsterreichische 
Export, der 1893 noch 86 Millionen Lei ausgemacht 
hatte, stieg 1913 auf 136 Millionen Lei. Oberall 
fehlte es auch sonst in Frankreich an einer guten Orga- 
nisation fiìr die Fòrderimg der Handelsbeziehungen 
zu Rumánien. Der franzòsische Handelsreisende sei 
uberaus selten in Rumánien anzutreffen gewesen. 
Nur 3 % aller auslándischen Handelsreisenden, die 
Rumánien 1913 besucht hátten, seien Franzosen ge- 
wesen. In Rumánien ansàssige franzòsische Háuser, 
die das rumánische Im- und Exportgescháft ausge- 
zeichnet kannten, hàtte es vor dem Weltkrieg nur 
2 Firmen, ,,Le Louvre“ und ,,Les Galeries Lafayette", 
gegeben. Franzòsische Expeditionsfirmen seien iiber- 
haupt nicht in Rumànien gewesen, und man habe sich 
deshalb vorwiegend deutscher Firmen, wie Schenker 
& Co., Hoffmann usw. bedienen mussen. Bezeich- 
nenderweise hàtten auch die Petroleum- und Benzin- 
versorgung Frankreichs zu einem sehr grofien Teil 
deutsche Firmen besorgt. Auch die Seeverbindung 
zwischen Frankreich und Rumànien liefi bis 1914 
schon sehr zu wiinschen iibrig, was um so empfind- 
licher auf den Warenaustausch beider Lànder zuriick- 
wirken mufite, als der Landtransport etwa 30 Tage 
dauerte, 26—30 Lei pro 100 kg im gewòhnlichen 
Giiterverkehr, und bis zu 62 Lei im Eilgiiterverkehr 
kostete, und so eigentlich auf eine bessere Ausgestal:- 
tung der Seeverbindung dràngte. Nur von MarseiUe 
ging ein direkter Dampferdienst, die Compagnie 
Fraissinet, nach Rumànien. Die iibrigen Hàfen Frank- 
reichs, besonders die im Norden und Westen, ver- 
fiigten iiber keinen direkten Dampferdienst nach 
Constanza und den Donauhàfen. Im Jahre 1913 ver- 
kehrten nur 97 franzòsische Schiffe in den Donau- 
hàfen Rumàniens gegeniiber 6876 òsterreichischen 
und 120 deutschen. Am Hafenverkehr von Constanza, 
dessen Verkehrsziffer in Tonnen berechnet, im Jahre 



Prankreichs Kapital- luid Handelspolitik in Rumánien. 3X5* 

1912 1,3 Millionen iiberstieg, hatte Frankreich mit 
21 000 Tonnen gegenúber 29 000 Tonnen unter deut- 
scher Flagge und 314 000 unter òsterreichischer Flagge 
den geringsten Anteil. 

Wohin man auch blickt bei der Priifung der fran- 
zòsisch-rumánischen Kapital- und Wirtschaftsbezie- 
hungen vor Eintritt der Donaumonarchie in die Reihe 
unserer Feinde, iiberall sehen wir das gleiche Bild. 
Interessant ist, daB so autorative Kenner der Ver- 
háltnisse und Verehrer Frankreichs, wie Xénopol und 
der Handelsattaché Lefeuvre Méaulle selbst zugeben, 
wie enttáuschend die Resultate der langen Kultur- 
freundschaft beider Lánder bisher gewesen sind. Zu- 
gleich aber haben die iibrigen Darlegungen gelehrt, 
wie sehr und auf welchen Gebieten wir Frankreichs 
Kapitalinteressen vor dem Weltkrieg und jetzt nach 
der Eroberung des gròfiten Teils von Rumánien ge- 
kreuzt und an der Wurzel getroffen haben, und dafi 
wir nicht gerade geringe Faustpfánder Frankreichs, 
wie Englands und Amerikas in Rumánien in Hánden 
haben*). 


•) Vergleiche hierzu die Verordnungen der Deutschen Militàr- 
Verwaltimg in Rmnánien betr. die ..Einfiihrung und Durchfiihrung 
der Bankaufsicht" vom 9. Mai 1917. 



Wasserwírtschaftlíchc Donaupolítík 
in Gcgcnwart und Zukunft. 

Von E. Trott-Helge. 

D ie beiden groBen Hafenbaupláne der Donau- 
Dampfschiffahrtsgesellschaft und der Stadt Wien 
in der òsterreichischen Hauptstadt riicken ganz neue 
wirtschaftliche Perspektiven in den Rahmen des 
mitteleuropáischen Gesichtsfeldes. Das Schlagwort 
von dem AbflieBen deutscher und òsterreichischer 
Massengíiter nach den Gebieten des Balkans wird 
dadurch plòtzlich zu einem festen Fundamente, auf 
dem sich die Ausfuhr deutscher Kohle, deutschen 
Kisens und Stalils, landwirtschaftlicher Maschinen 
und Dúngemittel, òsterreichisch-ungarischen Holzes 
und anderer land- und forstwirtschaftlicher Erzeug- 
nisse vorteilhaft und zu niedrigen Frachtsátzen be- 
werkstelligen lassen kann. 

Hatte man sich schon seit lángerer Zeit vom mittel- 
europáischen Standpunkte aus mit der Verbesserung 
der natiirhchen und kitnstlichen WasserstraBen und 
dem Ausbau eines mitteleuropáischen Kanalnetzes 
befaBt, dem Gedankengange folgend, dadurch eine 
Besserung des Giiteraustausches der Lánder unter- 
einander zu erreichen, so bildet das groBe Wiener 
Hafenprojekt die Krònung dieser Erwágungen, den 
Kulminationspunkt aller dieser Arbeiten. 

Es handelt sich bekanntlich um zwei Hafenprojekte, 
beide groBziigig und bedeutungsvoll. Das eine will 
am rechten Donauufer bei Praterspitz einen un- 
geheuer groBen Umschlagshafen errichten; haupt- 
sáchlich fiir deutsche Kohle, die nach dem Orient 
weiterbefòrdert werden soll, um dort die Stelle der 



Wasserwirtschaftl. Donaupolitik in Gegenwart und Zukimft. 317 

englischen von einst einzunehmen. Die Donau- 
Dampfschiffahrtsgesellschaft will diesen Umschlags- 
platz auf eigene Kosten errichten. Sie hat auch nach 
langen Verhandlungen mit der Donau-Regulierungs- 
kommission ein langfristiges Abkommen getroffen, 
das ihr, den neuesten Mitteilungen nach, ermòglichen 
tvird, den Wiener Kohlenumschlagsverkehr in der 
Station Zwischenbriicke zu konzentrieren. Dort soll 
eine groBe Anlage errichtet werden, in der sich der 
gesamte Kohlenumschlagsverkehr sowohl vom Wasser 
zur Bahn wie umgekehrt mechanisch abwickelt. 

Das zweite Projekt ist das der Stadt Wien. Es 
besteht darin, am linken Donauufer einen neuen 
Hafen einzurichten, der dem Guterverkehr im all- 
gemeinen dient und ebenfalls als Umschlagsplatz in 
Betracht kommen soll. Denn das starke Rùckgrat 
beider Plane ist der Warenumschlag, zumal alle tech- 
nischen und anderen Voraussetzungen geradezu dar- 
auf hinweisen und ohne Schwierigkeiten gelòst wer- 
den konnten. Die einzige Frage, die noch ihrer 
definitiven Beantwortung harrt, ist die der Einmùn- 
dung desDonau—Oder- Kanals. Der bisher vorgezeich- 
neten Trasse nach sollte dieser Kanal bei Uaengenzers- 
dorf einmùnden. Demgegenùber verlangen beide Pro- 
jekte ùbereinstimmend, dafi seine Mùndung unter- 
halb dieses Platzes, also bei den neuen Hafenanlagen 
erfolgen solle. 

Erfordern beide Projekte zwar Millionen von An- 
lagekapital, so kommen die aufgewendeten Mittel doch 
kaum in Betracht, wenn man den Nutzen und die 
gùnstigen wirtschaftlichen Mòglichkeiten ins Auge 
fafit, die sich schon in naher Zukunft aus ihnen er- 
geben mùssen. Es hat sich lángst klar erwiesen, dafi 
die Donau die Lebensader des Gùterverkehrs Mittel- 
europas darstellt. Hat man im Zeichen des Welt- 
krieges den hohen Wert der Binnenschiffahrt fùr den 
Gùtertransport erkannt, so wuchs die Bedeutung der 
Donau dadurch ins Riesenhafte, dafi alle Kanalpláne, 



E. Trott-Helge: 


318 

mag mau aus ihrer Fiille ein noch so Beliebiges 
herausgreifen, Ziel und Ende bei der Donau haben. 
Weil eben jeder noch so entfernte schiffbare FluB- 
lauf die Verbindung mit der Donau suchen mufi, als 
dem Lebensnerv des kiinftigen mitteleuropáischen 
Handels, sofern er an diesem mitteleuropáischen 
Wirtschaftsleben teilhaben will. 

Unter solchen Verháltnissen ist es durchaus nicht 
verwunderlich, wenn die Wiener Hafenprojekte plòtz- 
lich fix und fertig vor der Offentlichkeit erscheinen 
konnten. Alle Vorarbeiten sind erledigt, die tech- 
nischen Fragen gelòst, sonstige Schwierigkeiten iiber- 
wunden. Auch eine Rentabilitàt láfit sich heute 
schon herausrechnen, fast mit der gleichen Zuver- 
lássigkeit wie die Hòhe der aufzuwendenden Mittel. 
Mit deren Beschaffung hat es ebenfalls kaum Schwie- 
rigkeiten. Den grofien Kohlenumschlagshafen fiir 
den Orient errichtet die Donau-Dampfschiffahrts- 
gesellschaft auf eigene Kosten. Ihre Verháltnisse 
haben sich wàhrend der Kriegsjahre erheblich ge- 
hoben. Die Rentabilitàt ist gròfier geworden, hòhere 
Gewinne konnten ausgeschiittet werden. Anteile, die 
jahrelang dividendenlos gebUeben waren, verzinsen 
sich heute sehr giinstig. Demnach wird es der Donau- 
Dampfschiffahrtsgesellschaft nicht schwer werden, die 
erforderlichen KapitaUen zu beschaffen. Sie geniefit 
Vertrauen als ein solides, grofiziigiges Unternehmen, 
dem sich in der Zukunft glànzende Aussichten er- 
òffnen, und diirfte die Zusagen finanzieller Bei- 
hilfen grofier òsterreichischer Banken bereits in Hàn- 
den haben. Der zweite Plan aber wird von der Haupt- 
und Residenzstadt Wien selbst vorgeschlagen. Vor- 
aussichtlich lòst sie die Finanzierungsfrage in der 
Form einer Anleihe gegen Ausgabe von Pfandbriefen 
oder Obligationen. 

Wenn darauf hingewiesen wurde, wie ungeheuer 
giinstig sich die Zukunftsmòglichkeiten des Donau- 
verkehrs und der Verzinsung der Wiener Hafen- 



Wasserwirtschaftl. Donaupolitik inGegenwart und Zukunft. 319 

projekte stellen, so trágt man ihnen auch in Deutsch- 
land Rechnung. Sogar von Reichs wegen. Bekannt- 
lich war im Jahre 1913 unter Mitwirkung der Deut- 
schen Bank die Bayrische Lloyd G. m. b. H. errichtet 
worden, mit dem Zwecke, den Giiterverkehr zwischen 
den Balkanlándem und Deutschland zu pflegen und 
die deutsche Flagge auf der Donau wieder zur Gel- 
tung zu bringen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 
Regensburg. Als dann die Zentraleinkaufs-G. m. b. H. 
eine eigene Donauflotte griindete und schlieBlich zu 
der Einsicht gelangte, daB sie besser tàte, sich die 
Erfahmngen bestehender Schiffahrtsbetriebe auf der 
Donau zunutze zu machen, da liefì sie ihre Donau- 
flotte an den Bayrischen Lloyd iibergehen. Das war 
im Friihjahr 1917. Gleichzeitig wurde in Aussicht 
gestellt, dafì sich das Reich an dem Unternehmen 
des Bayrischen Lloyd beteiUgen werde. Unlángst ist 
nun aus dieser G. m. b. H. eine Aktiengesellschaft 
geworden, deren Namen Bayrischer Lloyd Schiffahrts- 
A.-G. Regensburg, lautet und deren Grundkapital 
16 Millionen Mark betràgt. Davon sind 8 Millionen 
voll eingezahlt, die andere Hàlfte zunàchst mit 25 %. 
Von den voll bezahlten Aktien erhàlt die G. m. b. H. 
4 MiUionen, wàhrend dem Reich fiir die Einbringung 
der Donauflotte der Z.-E.-G. 27« Millionen Mark als 
Abfindung zugeteilt worden sind. Die iibrigen Aktien 
gingen an ein Konsortium iiber unter Fiihrung der 
Deutschen Bank. Diesem Konsortium gehòren neben 
dieser verschiedene andere Finanzinstitute an, dar- 
unter mehrere bayrische, ferner sowohl die Reichs- 
regiemng als auch die ba^uische Regierung, Stadt- 
verwaltungen und Handelskammern. So bildete die 
neuerriehtete Regensburger Schiffahrts-Aktiengesell- 
schaft ein umfasséndes grofìziigiges Unternehmen, das 
befàhigt ist, die wirtschaftlichen Zukunftsbedingungen 
des Deutschen Reiches in erster Linie und des mittel- 
europàischen Gebietes in zweiter wirksam zu ver- 
treten, soweit sie sich auf die Donauschiffahrt be- 


22 * 



320 


E. Trott-Helge: 


ziehen. Die Flotte des Bayrischen Dloyd umfafit 
heitte, einschliefilich der noch im Bau befindlichen 
Fahrzeuge, ii6 Schiffe. Zur Zeit ist die Aufnahme 
eines Privatfrachtverkehrs noch nicht oder nur be- 
grenzt mòglich, weil, wie im verflossenen Jahre, der 
gesamte Schiffspark fíir militárische und kriegswirt- 
schaftliche Zwecke angespannt tátig ist. Aber sowie 
friedliche Verháltnisse Platz greifen, und wahrschein- 
lich schon in den Zeiten der Ubergangswirtschaft, 
wird der Bayrische Lloyd zu denjenigen starken 
Hilfsmitteln gehòren, welche die Bedeutung der 
Donau fur das freie Spiel wirtschaftlicher Betátigung 
mehren helfen. Er wird vor allem angesichts der von 
der bayrischen Regierung verabschiedeten Rhein— 
Main—Donau - Kanalvorlage dermaleinst zum Ver- 
mittler des Austausches der Giiter des rheinischen 
Industriegebietes mit den Landem des Orients be- 
rufen sein. 

Neben den erwáhnten Kanalprojekten, Hafenbau- 
plánen und Expansionsbestrebungen der Donau- 
schiffahrtsgesellschaften sind allerdings, die Donau 
betreffend, noch manche Aufgaben zu lòsen. Nicht 
nur weitere Kanalpláne, die sich im Stadium des 
ersten Entwurfes befinden, sondera vor allem die 
riesigen Regulierungsarbeiten an ihrem unteren Laufe. 
Zu nennen wáren beispielsweise die Beseitigung des 
Hindernisses am Eisernen Tor, die Niederlegung der 
Stromschnellen und der Ausbau des Miindungsge- 
bietes. Ohne ihre Durchfúhrung wiirden die Ent- 
wicklungsmòglichkeiten des Wiener Umschlagshafens 
niemals zu ihrer vollen Bedeutung kommen kònnen, 
weil Stauungen und Verzògerung Ìn der Giiterexpe- 
dition bei ungiinstigem Wasserstande oder starkem 
Warenandrange die unausbkibliche Folge sein wiirden. 

Die Lòsung dieser letzterwáhnten wasserwirtschaft- 
lichen Aufgaben wird letzten Endes auf politischem 
Wege erfolgen; vielleicht friiher, vielleicht aber auch 
erst dann, wenn der Fríeden geschlosseń ist. Weil 



Wasserwirtschaftl. Donaupolitik in Gegenwart undZukunft. 32 1 

eines der wichtigsten Kriegsziele Osterreich-Ungarns 
die Befreiung der Donau von ihren falschen Hiitern 
ist; von denen, die das Juwel nicht achten, sondern 
durch eine kleinliche nationale Politik oder durch 
Hintermànner veranlaBt, den Strom absichtlich fessel- 
ten und seine Bedeutung fur das westeuropàische 
Wirtschaftsleben herabdriickten. Das kiinftige Mittel- 
europa muB die Donau von solchen Fesseln befreien. 
Dann aber wird auch die Pflege des Stroms und seine 
Ausgestaltung zu einem wirklichen Grofischiffahrts- 
wege fast von selbst kommen. 



Bulgaríen in seínen Bezíehungen zu 
Deutschland* 

Von Eduard Myglnd, Berlin. 

I. 

M an hat die Bulgaren háufig die Deutschen des 
Orients genannt. Diese Bezeichnung ist insoweit 
zutreffend, als die Bulgaren dasjenige Volk sind, das 
am wenigsten jene Eigenschaften besitzt, die uus an 
den anderen christlichen Vòlkerschaften des Balkans 
unangenehm auffallen: Deichtsinn, Unzuverlássigkeit, 
Selbstiiberschàtzung; die Bulgaren sind ernster, ge- 
diegener, loyaler als die Griechen, Rumánen und Ser- 
ben. Sie stehen uns also nàher durch die Eigenschaf- 
ten, die sie von jenen trennen, als durch solche, die 
sie etwa mit uns gemein haben und die sich ein als 
selbstàndige Nation so junges Volk erst anerziehen 
muB; aber die Vorbedingungen dazu sind vorhanden: 
FleiB, Zàhigkeit und Selbstvertrauen. Diese Eigen- 
schaften haben aus Bulgarien in dreiBig Jahren ein 
festgefiigteres Staatsgebilde gemacht, als es die ubrigen 
Balkanstaaten in der doppelten oder dreifachen Zeit 
zuwege gebracht haben. Und wenn man auch Zar 
Ferdinands staatsmànnisches Geschick, seinen Takt 
und seine Festigkeit nicht hoch genug veranschlagen 
kann, so hàtte er doch eben nicht das aus seinem Uande 
machen kònnen, was es heute ist, wenn er nicht den 
fur die Erreichung seiner Ziele geeigneten Boden vor- 
gefunden hàtte — sein Ruhm bleibt es, daB er auf dem 
Vorhandenen weiterbaute und sich hiitete, seinem 
Volke gewaltsam Fremdes aufzupfropfen. Darin liegt 
nun schon die Erklàrung dafiir, daB uns noch so man- 
ches in Bulgarien recht orientahsch und wenig euro- 




324 Eduard Mygind: 

das Stúckclien L,and auszubauen oder zu verbessern 
und stellen ihre Tátigkeit fiir die Fabrik ein, sobald 
sie ihr Ziel erreicht haben. Diesen Charaktereigen- 
schaften des Bauern tragen die Fabriksunternehmer 
zu ihrem eigenen Vorteile dadurch Rechnung, daB sie 
sich meldenden Arbeitern die Mòglichkeit geben, im 
Umkreise des Unternehmens ein Stúckchen Uand zu 
erwerben und sich ein eigenes Heim zu gríinden. Die 
Geschickteren werden bald Vorarbeiter und der Ge- 
eignetste unter diesen wird dann von den ubrigen zum 
Gemeindevorsteher der kleinen Ansiedlung gewáhlt. 
Diese bilden die treibenden Kráfte fiir die MaBnahmen, 
die zu treffen sind, um das neue Gemeinwesen zu fòr- 
dern. Schon nach wenigen Jahren kann man dort ein 
Schulgebáude sich erheben sehen; die Kirche sorgt 
dann fiir den Bau einer kleinen Kapelle mit einem 
stándigen oder Aushilfepriester und die Regierung 
erkennt die Siedlung als selbstándiges Dorf an, indem 
sie Postverbindung einrichtet und auch sonstige Ver- 
treter der Kreisbehòrden hinsendet. In diesem rei- 
bungslosen Zusammenarbeiten von Staatsgewalt, Pri- 
vatunternehmen und bàuerlicher Selbstverwaltung 
liegen die Stàrke und der Fortschritt des flachen Uan- 
des, und da, wie gesagt, drei Viertel der ganzen 
Bevòlkerung des Reichs dem Bauernstande angehò- 
ren, auch die Stàrke Bulgariens iiberhaupt. 

Was wir heute seit Kriegsausbruch erst als eine 
Notwendigkeit erkannt haben, nàmlich die Verwen- 
dung der Frauenarbeit im òffenthchen und privaten 
Deben, ist in Bulgarien schon seit Jahrzehnten in 
weitestem MaBe auf dem Lande durchgefuhrt: Die 
Frau ist dort tatsàchlich das, was schon die Bibel von 
ihr fordert, die Geliilfin des Mannes; nicht nur dort, 
wo der Mann sich als Fabrikarbeiter sein Brot ver- 
dient, besorgt sie neben dem Hauswesen das Vieh 
und die làndhchen Arbeiten, fùr die der Gatte an sei- 
nen freien Tagen keine Zeit findet, sondern auch in 
den Bezirken, die, weit entfernt von den Stàdten und 



Bulgarien iu seinen Beziehungen zu Deutschland. 325 

stádtischen Unternehmungen, sich ihren rein lánd- 
hchen Charakter bewahrt haben, kann man die Frau 
und die heranwachsenden weiblichen Famihenmit- 
glieder mit derselben Geschicklichkeit und derselben 
Ausdauer alle jene Arbeiten verrichten sehen, die bei 
uns der Bauer mit seinen Knechten auszufùhren pflegt. 

Wer daraus den SchluB ziehen wollte, daB die bul- 
garische Frau das sogenannte reine Arbeitstier ist, 
wùrde sich sehr táuschen. Das Familienleben ist dort 
im allgemeinen ein áuBerst glùckliches; Mifihandlungen 
seitens des Gatten sind verschwindende Ausnahmen. 
Dafùr gibt es drei Grùnde: Erstens die Scheu vor dem 
Priester, der, trotzdem er, was Bildung anbetrifft, nur 
wenig ùber dem Durchschnittsbauern steht, doch kraft 
seines Amtes einen fast unbeschránkten Einflufi auf 
seine Pfarrkinder ausùbt; zweitens die Scheu vor der 
Nachbarschaft, die es als einen Schimpf empfinden 
wùrde, jemanden in ihrer Mitte zu wissen, der sich 
an einer weiblichen Ferson, und ganz besonders an 
seiner eigenen Gattin, zu vergreifen imstande wáre, 
und drittens die den Bulgaren im allgemeinen aus- 
zeichnende Máfiigkeit, die zum Teil ihren Grund in 
seiner Sparsamkeit hat, weit mehr aber noch in der 
allgemeinen Nùchternheit, die auch den Stádter 
charakterisiert. Wenn es auch in jedem Dorf ein 
oder mehrere òffentliche Dokale gibt, wo Wein 
und ,,Mastik“ zu haben sind, so werden sie doch 
meist nur als Versammlungspunkte benutzt, wo 
politisiert oder ùber Gemeindeangelegenheiten ge- 
sprochen wird und wo Kaffee das gewòhnliche Ge- 
tránk bildet. 

Eine hervorragende Eigenschaft des Bulgaren ist 
seine Dernbegier und die Zahl der Analphabeten ist 
in Bulgarien heute weit geringer als z. B. in Rumánien 
oder Italien. Seine Zeitung kann jeder Bauer der 
jùngeren Generation lesen; das erklárt die Sympathie 
fùr Deutschland, die er aus der Dektùre der durchweg 
deutschfreundUchen Presse schòpft. 



326 


Eduard Mygind: 


II. 

Wenn die Beziehungen Deutschlands zu Bulgarien 
bis zum Kriegsausbruch nicht sehr lebhaft waren, so 
sind dafiir verschiedene Ursachen maBgebend ge- 
wesen; vor allem natiirhch war dafiir die ungiinstige 
geographische Lage verantwortlich, dann aber wiesen 
auch dje geschichtlichen Verháltnisse das Uand mehr 
einerseits nach RuBland, andererseits nach Osterreich- 
Ungarn, sowohl in seinen pohtischen, wie in seinen 
wirtschaftlichen Beziehungen hin. Dennoch zeigte die 
Handelsbewegung einen nicht unbedeutenden Prozent- 
satz in Ein- und Ausfuhr zugunsten Deutschlands auf: 
Von einer Gesamteinfuhr von rund 165 Millionen Mark 
im Jahre 1912 entfielen: 

auf Deutschland .... 34 Milhonen 

auf GroBbritannien . . . 24*/* „ 

auf Osterreich-Ungarn .42 ,, 

Alle iibrigen Staaten kamen.nur mit Betrágen von 
Vi—2 Millionen in Betracht. Die Zahlen fiir die Aus- 
fuhr verteilen sich durchaus anders, hier steht 

Belgien.mit 40*/« Millionen 

allen voran, dann folgen: 

Tiirkei. ,,22 ,, 

Deutschland.. i „ 

GroBbritannien .... ,, i, ,, 

Osterreich-Ungarn . . ,, V* ,, 

Die Gesamtausfuhr betrug rund 140 Milhonen. 
Fiir den wirtschafthchen Aufschwung Bulgariens 
mògen folgende Ziffern dienen: 


1909 

Gesamteinfuhr 

128 Millionen 

1910 

1 > 

142 

I9II 

ỳ > 

159 

1912 

}} 

165 

1909 

Gesamtausfuhr 

89 Milhonen 

1910 

} 9 

103 

I9II 

} } 

147 

1912 

}} 

140 






Bulgarien in seinen Beziehungen zu Deutschland. 327 

Fúr die letzten J ahre fehlen infolge der Balkankriege 
und des gegenwártigen Weltkrieges genaue Zahlen. 
Die Hauptausfuhrartikel sind: Weizen, Mais, lebendes 
Vieh, Háute und Felle, Seidenkokons und Rosenòl, 
auBerdem Friichte und Tabak. Fúr die Einfuhr kom- 
men besonders in Betracht: Getreide aller Art, Bau- 
holz, Maschinen und Werkzeúge, Gewebe und Deder. 
Eine groBe Zukunft aber haben unsere technischen 
Betriebe, wie elektrische Kraft- und Beleuchtungs- 
anlagen sowie auch die sonstigen Einrichtungen fiir 
Fabrikunternehmen zur Herstellung aller Bedarfs- 
artikel, die bisher aus dem Auslande bezogen werden 
muBten; es ist námlich ein unverkennbarer Zug in 
den leitenden Kreisen des Eandes zu bemerken, der 
auf eine allmàhliche Industrialisierung abzielt: Der 
Weltkrieg hat eben auch Bulgarien gezeigt, gerade so 
gut wie der Tiirkei, daB es heutzutage nicht angàngig 
ist, in allen Industrieartikeln vom Auslande abhàngig 
zu sein, auch in Bulgarien wird sich bis zu einem ge- 
wissen Grade die Umwandlung des Agrarstaates in 
einen Industriestaat vollziehen miissen, und auf 
dieser Umwandlung wird die zunehmende 
Bedeutung Deutschlands fiir das Uand Zar Fer- 
dinands liegen; sowohl die Uieferung von Maschinen, 
wie die ihre Verwendung vermittelnde Lehrtàtigkeit 
wird die wirtschaftlichen Beziehungen der beiden 
Lànder immer enger gestalten. 

Auch noch in anderer Beziehung wiirde deutscher 
Unternehmungsgeist und deutsches Kapital ein dank- 
bares Feld in Bulgarien finden. Um nur ein oder zwei 
Punkte hervorzuheben: im Verhàltnis zu der bedeu- 
tenden Erzeugung von Getreide und landwirtschaft- 
lichen Produkten aller Art ist das Uand mit den Vor- 
richtungen fiir Speicherung und Versendung sehr 
schlecht versehen; so bedarf es z. B. in den Seestàdten 
groBer Getreidesilos und Gefrierhàuser, wie sie z. B. 
schon in Constanza, Saloniki und Patras seit làngerer 
Zeit vorhanden sind. Und in Anbetracht, daB Italien 



328 Bd. Mygind: Bulgarien in seinen Beziehungen zu Deutschland. 

wohl fiir absehbare Zeit fiir den Reiseverkehr aus 
Deutschland und Osterreich wenig in Betracht kom- 
men wird, wird der Orientbummler recht gern die land- 
schaftlich so hervorragenden Gebiete des bulgarischen 
Balkans oder des Rhodope-Gebirges, wo sich auch viele 
heilkráftige Quellen befinden, aufsuchen, wobei ihm 
nur eins den GenuB wiirde stòren kònnen: der Mangel 
oder die Abwesenheit von modern geleiteten Aufent- 
halts- und Verpflegungsstátten, denn selbst die Hotels 
in der Hauptstadt bieten nicht die Annehmlichkeiten, 
auf die der moderne Reisende heutzutage Anspruch 
macht. Da kònnte nun eine deutsche Hotelgesell- 
schaft dem Lande von hervorragendem Nutzen sein. 
Natiirlich kònnte es sich bei allen solchen Unterneh- 
mungen immer nur darum handeln, Hand in Hand 
mit geeigneten bulgarischen Unternehmern zu gehen; 
ein gewisses Mifítrauen gegen jeden Fremden herrscht 
auch heute noch im Uande, und was den Deutschen 
betrifft, so muB der Bulgare auch darin umlernen, 
denn was er bisher vom Auslánder kannte, das war, 
was Kapitalkraft anbetrifft, der Englánder, und mit 
Bezug auf Kultur und allem damit Zusammenhángen- 
den, der Franzose. Wir kònnen uns also nicht wun- 
dern, wenn wir uns erst „durchsetzen“ miissen. 



Allgemcíne Úbersícht. 

Ungams Warenverkehr mlt dem Balkan. Das Ungarísche Wareu- 
verkehrsbureau hat den Bericht iiber seine erstjáhrige Tàtigkeit 
iiber den Verkehr nach dem Balkan dem Handelsministerimn unter- 
breitet. Im Merkurverkehr nach Runiànien, der nur sechs Tage, 
vom 20. bis 26. August 1916, dauerte, gelangten 37 Waggons Wareim 
Werte von 13 5 000 Lei zur Abwicklung. Im Marítzaverkehr nach 
Bulgarien wurden bis Ende Juli dieses Jahres 241 Eisenbahn- 
waggons und 33 Waggons Schiffsladimg (Eisen- imd Emaillewaren, 
Mòbel, Papierwaren, chemische Artikel usw.) im Werte von 2,6 
Millionen Leva, aus Bulgaríen 54 Waggonladimgen im Werte von 
560000 Leva gebracht. Von den nach der Tiirkei gebrachten 
71 Waggons waren 37 fiir die Zivilbevòlkerung bestimmt und re- 
pràsentierten einen Wert von 47 000 tiirkischen Pfimd (zumeist 
Zement-, Eisen-, Ziind- mid chemische Waren). Aus der Tiirkei 
kamen 55 Waggons im Werte von 160 527 tiirkischen Pfund (zu- 
meist Siidfriichte). Nach Mazedonien gingen 103 Waggons (zu- 
meist Bitterwasser, landwirtschaftliche Mascliinen, Eisen-, Glas-, Pa- 
pier- und chemische Waren) im Werte von 423 000 Leva. Insgesamt 
wurden dmch das Bureau Waren im Werte von etwa 12 MiUionen 
exportiert und importiert. 



Bcsondcrc Ùbcrsícht. 


Bulgaríen. 

Bulgariens Eísenbahnpolitik. 

Von Dipl.-Ing. Dr. Iv. P. Popow. 

Bulgarien steht in bezug auf die Ausdehnung des Eisenbahn- 
netzes fast an letzter Stelle in Europa. Damit es wenigstens mit den 
meisten europàischen Staaten auf gleiche Stufe gelangt, muB es die 
Zahl seiner Eisenbahnen verdop|>eln und in Alt- und Neubulgarien 
noch Linien von imgefáhr 3000 Kilometer Schienenlànge bauen. 

Der europàische Krieg wird dem Staat eine Schuldenlast von 
mehreren Milliarden hinterlassen. Zu ihrer Bezahlimg und zur 
Deckung neuer staatlicher Bediirfnisse miissen groCe Einkiinfte 
erschlossen werden. Das einfachste und sicherste Mittel dazu ist 
die Steigerung der Erzeugung der Landwirtschaft und Industrie. 
Dazu sind vor allem gute Eisenbahnverbindungen notwendig. Alle 
Teile Bulgariens miissen durch Eisenbahnlinien verbimden werden, 
die das einzige schnelle, billige imd sichere Transportmittel fùr 
Massenerzeugnisse, wie Kòmerfruchte, Erze, Holzmaterialien, Obst, 
Rùben usw. sind, deren Transport mit Wagen ja das Zwanzig- mid 
DreiBigfache kostet. 

Die letzten Kriege haben uns die grofie Bedeutung der Eisenbahnen 
fùr die Verteidigung, fiir die schnelle 21 ennalmung des Gegners, fùr 
die schnelle Verpflegung imd Bewaffnung der Trupjjen deutlich vor 
Augen gefùhrt. Darum mùssen gleich nach dem lò'iege durch An- 
leihen Mittel zum Bau neuer Bahnen aufgebracht werden. 

Von den neuen Balinen werden 1000 Kilometer nùt normaler 
Spurbrejte (1435 Millimeter) zur Erweiterung des Hauptbahnnetzes 
gebaut werden, dagegen werden alle Bahnen, die nur lokale Bedeu- 
tung haben, etwa 2000 Kilometer, Schmalspur (760 ^lillimeter) er- 
halten. 

Die 2000 Kilometer Schnialspurbahnen bringen folgende wirt^ 
schaftliche Vorteile: 

1. werden etwa 200 Millionen Lewa gespart; dabei leisten die Schmal- 
spurbahnen dasselbe wie die normalen; ihre Ausbeute wird 30 
bis 40 Prozent biUiger sein, imd das in ihnen investierte Kapital 
wird sich 3—^mal besser rentieren; 

2. kònnen Schmalspurbahnen 4—5mal schneller gebaut werden; 

3. sind niedrigere Tarife mòglich, und 

4. begùnstigen die topographischen Verhàltnisse Bulgariens die Ein- 
gleisigkeit. 



Bulgarien. 


331 


In reichen Landern, wie Frankreich und Deutschland, sind 9000 
Kilometer Schmalspurbahnen gebaut worden — um wieviel mehr mufi 
also ein armes Land wie Bulgarien dazu greifen! In Frankreich und 
Bosnien gibt es sogar schmalspurige Hauptbahnen. Wenn wir fort- 
fahren, wie z. B. auf der Linie Boitschinowzi—Berkowiza, Normal- 
gleise zu bauen, so wird unser Netz noch lange unvoUstandig bleiben. 
Das Hauptziel der Eisenbahnpohtik mufi nicht sein, alle Bahnen mit 
gleicher Normalbreite zu bauen, sondem so schnell wie mòghch ein 
bilhges und sicheres Transportmittel fiir die Vergrofierung der 
Landeserzeugung zu schaffen — und das sind die Schmalspurbahnen. 

Ihre einzige Schattenseite ist die Notwendigkeit der Umladung 
auf die Nomialbahnen, was mit neuen Kosten, etwa 20 Stotinki die 
Tonne, verbunden ist. Wenn sich also der Transp>ort fùr Tomie und 
Kilometer auf 10 Stotinki stellt, so ist die Umladung einer gròfieren 
Streckenlánge von 2 Kilometern gleich — eine unbedeutende Mehr- 
belastung bei Bahnen von iiber 20 bis 30 Kilometern. In Sachsen, 
Bosnien und der Herzegowina rentieren sich die Schmalspurlokal- 
bahnen darum auch mit 3 bis 4 Prozent, wáhrend die Normahokal- 
bahnen in Bòhmen nur 0,4 Prozent ergeben. Fiir mihtarische Zwecke 
ist es nur wichtig, dafi alle Hauptlinien nonnalspurig sind, die Lokal- 
bahnen kommen fiir sie weniger in Betracht. 

Femer mufi mit der bisherigen Planlosigkeit im Bàu gebrochen 
imd ein folgerichtiges System in den neuen Untemehmungen durch- 
gefiihrt werden. 

Alles notwendige Material (Sclnenen, Signale, Eisenkonstruktionen 
fiir Briicken, Lokomotiven, Waggons usw.) wird vorziiglich in Deutsch- 
land imd Osterreich-Ungarn bestellt werden, da die bisherige Praxis 
uns iiberzeugt hat, dafi diese beiden Lánder die besten, haltbarsten 
Materiahen bei den leichtesten Bedingungen hefem. 

Die jetzt im Betriebe befindhchen Balmen miissen ausgebaut und 
in ihrer Transportfàhigkeit gesteigert werden. Ihr Personal mufl 
entsprechend dem vorbildhchen deutschen Eisenbahnbetrieb zu 
schnellem, genauem Arbeiten im Dien.ste angehalten werden. 

AJIe Bahnen im bulgarischen Zartum sind Staatseigentum. Private 
erhalten eine Bahnerlaubnis nur fùr industrielle Zwecke durch Kon- 
zession. (Art. 5, 6 und 7 des Eisenbahngesetzes von 1885 imd Gesetz 
fùr Industriebahnen von 1912.) 

Die Transporttarife mùssen erhòht werden, da der Preis der Waren 
2—3fach hòher geworden ist und da sicli die Einnahmen zum Bau 
neuer Bahnen erhòhen mùssen. Nicht die hohen Tarife, sondem der 
Mangel an Bahnen behindert die intensive Entwicklung der Pro- 
duktion. 

Nm: eine solche Eisenbahnpolitik kann zu einer regehrechten und 
schnellen Fòrdemng unseres Balmnetzes und damit zu einer Steige- 
rung der Wirtschafts- imd Mihtármacht Bulgariens fùhren. 

(Deutsche Balkan-Ztg., 3. Juli 1917.) 

Tabak. Aus Sofia, 30. August, wurde der Frankf. Ztg. (5. Sept. 
1917) geschrieben: ,.Eine der eigenartigsten wirtschaftlichen Be- 
gleiterscheinungen des Krieges ist fùr Bulgarien die auflerordentliche 
Bedeutung, die der Tabakanbau imd seine Ausfuhr fùr dieses Land 
gewonnen haben. Die hier zu beobachtende geradezu phantastiscbe 



332 


Besondere Ubersicht: 


Eutwicklung wird am besten verstándlich, weim man einen ganz 
kurzen Riickblick auf die Ausfulu: und die Produktion friiherer Jahre 
wirft. Im letzten Vorkriegsjahre, 1912, in dem wenigstens neun 
Monate hindiu-ch der Friedenszustand herrschte, belief sich die 
Tabakernte auf ca. 6 Millionen Kilogramm. Hiervon wmrde der aller- 
gròCte Teil im Lande selbst zu Zigaretten verarbeitet und nm ein 
kleiner Teil der Produktion im Werte von ca. i'/i Milliouen Mark in 
unverarbeitetem Zustande au-sgefúhrt. Die diurchschnittliche bul- 
garische Ausfuhr der letzten 5 J ahre vor dein Balkankriege belief sich 
auf etwa Millionen Mark. Heute steht ein Quantiun im Werte vou 
vielen Hiuiderten von Millionen zum Export bereit. Bulgarien besaC 
bis vor dem Kriege drei Tabakzentren, die in Haskowo an der Orieut- 
bahn, in Dubnitza in der Nàlie des Rilogebirges mid in der nòrdlicheu 
Dobrudja ilu'en Mittelpunkt hatten. Dmch die Besitzverschiebungen, 
die der Balkankrieg mit sich brachte, und in weiterer Folge dmch die 
Besetzung griechischer Provinzen dmch Bulgarien sind nun die- 
jenigen Gebiete, aus denen der weltberiihmte tiirkische Tabak stamrat, 
in den Besitz Bulgariens gelangt. Es handelt sich dabei mn die Ge- 
biete, aus denen der edelste Zigarettentabak, der iiberhaupt bekannt 
ist, gewoimen wird, ein Qualitatserzeugnis feinster Sorte, das dmch 
die Namen Drama, Kavalla, Xanty usw. gekennzeichnet ist. Die 
dmch den Weltkrieg bedingte vòllige Verschiebung der Produktions- 
und Handelsverhàltnisse làCt die Bedeutung dieses Gebietes inuner 
mehr in den Vordergnmd treten. Bulgarien besitzt darin Werte, die 
fur die Versorgung des Weltmarktes entscheidend ins Gewidit fallen 
und auf das Wirtschaftsleben des Landes in hohem MaCe befruchtend 
wirken miissen. Die Tabakernte des vergangenen Jahres belief 
sich insgesamt auf ca. 18 Millionen Kilogramm. Der eigene Ver- 
brauch des Landes betràgt ca. 3 Millionen, so daC also 15 Millionen 
Kilogramm zm Ausfuhr zm Verfiigimg standen. Die inzwischen er- 
folgte betràchtlidie Wertsteigerung des Tabaks bewirkte trotz dieses 
giinstigen Ziffemverhàltnisses, daC Bidgarien einige Monate la:ig 
unter groCem Tabakmangel litt, denn da die Zigarettenpreise im 
Lande ziemUch niedrig festgesetzt waren, zogen die Produzenten vor, 
den Tabak zu lohnenderen Prdsen ans Ausland abzusetzen, und selbst 
die Zigarettenfabriken fanden eher ihre Rechnung dabei, den zm 
Zigarettenfabrikation angekauften Tabak gleichfalls zu veràuCem, 
statt den heimischen Markt zu beschicken. Die Regiemng erlieC 
deshalb eine noch jetzt in Kraft befindliche Verordnmig, daC von 
jedem zm Ausfuhr gdangenden Tabak 15 % von ihr angekauft und 
fiir den Inlandsbedarf zuriickgehalten werden. Fiir diesen Tabak 
zahlt sie einen verhàltnismàCig geringen Prds, so daC es auf diese 
Weise ermòglicht wmde, dem Lande selbst die benòtigten Tabak- 
mengen weiter zu annehmbaren Preisen zu liefem. Die Schàtzungen 
iiber die diesjàhrige Ernte gehen natmgemàC sehr auseinander. 
Ziemlich iibereinstimmend wird festgestdlt, daC die Qualitàt der des 
Vorjahres mindestens gleichwertig, wahrscheinlich aber iiberl^en 
ist. Die Menge wird auf mindestens 20 Millionen Kilogramm, aber 
auch erheblich dariiber hinaus bis 30 und 40 Millionen Kilograrmn 
geschàtzt. Inzwischen sind nun die Tabakpreise um das Fiinf- und 
Sechsfache und noch mehr gestiegen und die Tendenz bldbt weiter 



Bulgaríen. 


333 


aufwàrts geríchtet. Gegenwàrtig wird Qualitàtsware mit 20—25 
.Mark das Kilogramm gehandelt, imd man kann einen Durchschnitts- 
preis von mindestens 15—20 Mark annehmen. Das bedeutet also, 
dafl sich der Verkaufswert der neuen Emte um eine halbe Milliarde 
herum bewegt. E5 kemn hier nur fliichtig erwàhnt werden, in welchem 
Mafle die Handelsbilanz Bulgariens durch diese Entwicklung giinstig 
beeinfluCt wird. Hàlt man sich vor Augen, daC die gesanite Ausfuhr 
des Landes ini letzten normalen Wirtschaftsjahr nur einen Wert von 
156 Millionen hatte, so kann man geradezu von einer ,,Umwertmig 
aller Werte" sprechen. Man kann wohl amiehmen, daC bei der Neu- 
ordnung der FÌnanzen Bulgariens der Tabak eine groCe Rolle spielen 
und eine wichtige Stùtze fùr den Staatshaushalt werden wird." 

Zentral - Handelsgesellschaft fUr Zlgarettentabake In Sofla. Die 
Gmppe Pester Ungarische Kommerzialbank, Allgemeine Oster- 
reichische Bodenkreditanstalt und Banque Générale de Bulgarie hat 
in Gemeinschaft mit Herm Aladar Oesterreicher eine Tabakhandels- 
gesellschaft mit einem Kapital von 2 Millionen Lewa mit dem Sitze 
in Sofia gegrùndet. Die neue Gesellschaft tràgt den Firmawortlaut 
,,Zentral-Handelsgesellschaft fùr Zigarettentabake". Die Leitung 
wurde Herm Aladar Oesterreicher ùbertragen. Der Geschàftsbetiieb 
wird in der allemàchsten Zeit aufgenommen werden. 

Verbot der Ausfuhr und Elnfuhr von Banknoten. Auf Gnmd einer 
Verfùgung der Fùrsorgedirektion vom 7. August 1917 — Nr. 318—, 
veroffentlicht in der ,,Staatszeitung" vom 13. August, ist die Aus- 
fuhr von bulgarischen Banknoten aus Bulgarien verboten wor- 
den. Eine solche Ausfuhr darf nmr noch mit Genehmigung der 
Bulgaríschen Nationalbank stattfinden. Gleichzeitig wmde die 
Einfuhr imd der Handel bzw. Kauf und Verkauf von gríechi- 
schen und mmánischen Banknoten in Bulgarien verboten. Zuwider- 
liandlimgen werden im ersten Falle mit Gefàngnis bis zu 10 Jahren 
und Beschlagnahme der betreffenden Banknoten, im zweiten Falle 
mit Gefàngnis bis zu i Jahr und Geldstrafe bis zu 10000 Lewa 
bestraft. 

Gríechenland. 

Flnanzlelles und Wlrtschaftllches. Man schreibt der Frankfurter 
Zeitung (23. August 1917): .,Die Zolleinnahmen des Piràus 
beliefen sich im ersten Haibjahr 1917 auf Dr. 5 455 366 und Fr. (Gold) 
330 549,60 tmd ergaben im Vergleich zu den Einnahmen im gleichen 
Zeitraum des Vorjahrs ein Minus von 7 771 067 Draclimen (Papier) und 
706 598 Er. (Gold). — Es verlautet, dafl die gríechische Regierung 
in nàchster Zeit eine weitere Rate der 1914 abgeschlossenen 500- 
Millionen - Anleihe in Hohe von mindestens 40 Millionen er- 
halten wird. Ein Teil dieser Anleihe soll zur Entschàdigimg der bei 
den Unruhen des i. Dezember v. J. geschàdigten Personeń Verwen- 
dung finden. — Die Stùcke der im vorigen Jahre von der Provisori- 
schen Regierung in Saloniki ausgegebenen 25-Mllionen-Anleihe wer- 
den jetzt von der Jonischen und der Orientbank in Umlauf gebracht. 
Die Anleihe ist jetzt auf Rechnung des gríechischen Staates ùber- 

Balkan-Remc. IV 6 33 



334 


Besondere tJbersicht: 


nonunen worden; die Stiicke, welche die Unterschriften des Finanz- 
ministers und des Hauptkassierers des Staates tragen, lauten auf 
loo, looo, 5000 und 10 000 Dr. — Durch kgl. Dekret wird die Ab- 
dankung des Gouvcmeurs der Griechischen Nationalbank, 
Herm Christaki- 2 Iographos genehmigt. An seine Stelle wird wahr- 
scheinlich Herr Leo Messinesis in London emannt werden. An Stelle 
des ebenfalLs abgedankten Unterdirektors Maximos ist der friihere 
Finanzminister Alex. Diomidis, der sich durch seine famosen Budgets 
mit den groCen Uber.schiissen einen Namen gemacht hat, in Aussicht 
genommen. — Die Entente hat sich bereit erklàrt, 30 Dampfer der 
.seinerzeit beschlagnalunten griechischen Handelsflotte fiir die 
Befòrderung von Passagieren imd VVaren freizugeben. Im Arsenal 
von Salamis hat die Bewaffnung der griechischen Handelsschiffe 
begonnen. Der griechische Admiralstab verstandigt sich mit dem 
Oberkommando der vcrbiindeten Flotten im Mittelmeer beziiglich 
der Begleitung der griechischen Dampfer durch Kriegsschiffe. Das 
Marineministerium hat die Eigentiimer griechischer Dampfer ange- 
wiesen, die an den Seitenwanden der Schiffe angebrachten Namen 
und àie griechische Flagge zur Vermeidung der Torpedierung durch 
deutsche U-Boote zu entfernen. — Die griecliischeu Handelshàuser 
haben bedeutende Abschliisse mit spanischen Firmen gemacht 
wegen Lieferung groíier Mengen Hiilseufriichte und Kartoffeln, mit 
amerikanischen F'irmen wegen Lebensniittel aller Art und pharma- 
zeutischen Artikeln. Die englische Regierung hat die Einfuhr groCer 
Mcngen Reis und Zucker aus Indien gestattet; Brasilien gestattet 
die Ausfuhr von Kaffee nach Griechenland." 

Korlnthenausfuhr. Man schreibt der Frankf. Ztg. (21. 10. 17): 
,,Wie schon friiher kurz gemeldet, hat sich diesmal die Ausfuhr grie- 
cliischer Korinthen 1917 er Ernte etwas verzògert, weil zwischen der 
griecliischen imd englischen Regierung Verhandlungen iiber die Fest- 
setzung der sogenannten ,,Retentionsquote", d. h. der in natura mid 
in Geld zu leistenden Steuer stattfanden, die endlich gegen Ende dcs 
vorigen Monats zuni AbschluC kamen. Die englisclie Regierung er- 
klàrte sich schlieClich damit einverstanden, daC die Naturalabgabe 
von der diesjàhrigen Korinthenemte auf 10% mid die in Geld zu ent- 
richtende Steuer auf 25% festgesetzt wird, und iibemimmt fiir eigene 
Rechnung die Einfuhr der fiir England benòtigten Korintlienmenge, 
zur Verhiitung der Spekulation und der Preistreiberei in dieser vene- 
tianischen Frucht, und mit eigenen Schiffen. Nach genauer Berech- 
mmg der fachmànnischen Kreise wird die diesjàhrige Korinthenerate 
auf 275 Mllionen Pfimd (gleich 0,48 kg). also 132000 Tonneh be- 
rechnet. Dazu kommt noch ein Restbestand von 35 Millionen Ven.- 
Pfd. des Vorjahres und 7—8 MiUionen in Einlagerungsscheinen; d. h. 
die fiir die Ausfuhr verfiigbare Menge bleibt gegen die der friiheren 
J ahre zuriick. Man sieht eine lebhafte Nachfrage nach Korinthen so- 
wohl fiir Zwecke der Verzehmng als fiir die Herstellung von Alkohol 
voraus, imd die festgesetzten Preise fiir die verschiedenen Qualitàten 
werden von den Korinthenpflanzem als reclit befriedigend erachtet. 
Die privilegierte Korinthengesellscliaft gewàhrt Darlehen gegen Ver- 
pfàndung der Fmcht in Hòhe von 130 bis 150 Drachmen pro 1000 Ven.- 
Pfund." 



Montenegro. 


335 


Montenegro. 

Die Zwangsvollstreckung aus auslandlschen Exekutlonsmitteln. Bie 

Verordnung des k. u. k. Militàrgeneralgouvernements in Montenegro 
vom 23. Januar 1917, Verordnungsblatt der k. u. k. Militarverwaltung 
in Monteiiegro Nr. 5, enthált ùber die Zwangsvollstreckung aus aus- 
lándischen Exekutionstiteln folgende Vorschriften: ,, Erkenntnis.se von 
Gerichten in der Osterreich-Ungarischen Monarchie. im Deutschen 
Reiche oder im k. k. Okkupationsgebiete in Serbien sowie Vergleiche, 
die vor diesen Gerichten geschlossen wurden', sind in allen biirgerlichen 
Rechtssachen unter jenen Voraussetzungen imd in jenen Grenzen zu 
voUstrecken, die im betreffenden Staate fùr die VoUstreckung aus- 
wàrtiger zivilgerichtlicher Erkenntnisse allgemein festgesetzt sind." 
Mit dem Erlasse des k. u. k. MUitàrgeneralgouvemements in Monte- 
negro vom 8. April 1917 wurden femer die Gerichte dahin belehrt, daB 
bei der VoUstreckimg òsterreichischer Exekutionstitel in Montenegro 
die BewiUigung der ZwangsvoUstreckimg bzw. die Beisetzimg der Voll- 
streckungsklausel (Artikel 219 der montenegrinischen ZivilprozeC- 
ordmmg) nur dann zu versagen ist, wenn ein montenegrinisches Ge- 
richt ausschUeClich zur Entscheidmig zustàndig gewesen wàre. In 
diesem MaCe ist auch die Gegenseitigkeit als verbùrgt anzusehen, 
wenn es sich gemàC | 79 der Exekutionsordnung uni die Zwangsvoll- 
streckmig auf Grmid von Akten und Urkunden handelt, die iu Monte- 
negro errichtet wmden. Auf Grund des § 84 der Exekutionsordnung 
wird verordnet, daC die Bestimmung des § 80, Zahl i, der Exekutions- 
ordnung in Ansehung der in Montenegro errichteten Exekutionstitel 
im allgemeinen nicht anzuwenden ist; jedoch ist die BewiUigung der 
Zwangsvollstreckung zu versagen, wenn ein òsterreichisches Gericht 
ausschlieClich zux Entscheidung zustàndig ist. 

Rumàníen. 

Natlonalvermógen und Staatsschuld. Der rmnànische Politiker 
Professor Stere veròffentlicht eine Zusammenstellung der Staats- 
.schuld Rumàniens, die sich nach ausfùhrlicher Berechmmg bei 
FriedensschluC auf mindestens 10 Milliarden belaufen wird, wàhrend 
sie 1913 nur ungefàhr i'/, MiUiarden betmg. Stere stellt dem das 
Nationalvermògen Rumàniens gegenùber, das er auf hòchstens 
10 MiUiarden einschàtzt. Die Verzinsung von Staatsschuld plus 
Staatsbudget in frùherer Hòhe, die nach dem Kriege mehr als i MUli- 
arde betragen wird, wird eine auCerordentUche Belastung der rumà- 
nischen Bevòlkertmg darsteUen. Stere fàhrt dann wòrtUch fort: 
..Die einfache Tatsache, daC auf jedes FamiUenoberhaupt aUein 
fùr Staatsbedùrfnisse eine durchschnittUche Jahreslast von 1000 Lei 
fallen wird, zeigt das Furchtbare dieser Lage. Woher sollen wir die 
Betràge nehmen fùr andere Bediirfnisse, fùr die Kreis- und Kom- 
munalverwaltung, besonders fùr die Emàhrung imd Erhaltimg der 
Bevòlkerung? Hat man doch ausgerechnet, daC vor dem Kriege 
das Einkommen der bàuerUchen Famùien Rimiàniens in guten 
Jahren kaum 500 Lei jàhrUch betmg. Die BUanz ist in der Tat ver- 
mchtend." 

23* 



Besondere Obersicht: 


336 

Getreldeausluhr. In der Zeit vom i. Dezember 1916 bis is.Sep- 
teinber 1917 sind weit mehr als eine Million Tonnen an Getreide 
und Futtermittelu aus Rumánien ausgefiihrt worden. Die Vertei- 
limg ist auf genieinsamen Besprechungen der Bmidesgenossen fest- 
gesetzt worden, entsprechend ihren Bediirfnissen. Dabei wurde 
in weitestgehendem Mafie der bedràngten Lage Rechnung getragen, 
in der sich Osterreich im vergangenen Friihjalu: befand. Mehr als 
die Halfte der gesamten Ausfuhr ging nach Osterreich-Ungam. 
Nachstdem hatte Deutschland den gròfiten Anteil an der Ausfuhr, 
doch blieb das Quantmn mn etwa 150 000 1 hinter dem Ausfuhr- 
quantmn fiir Osterreich-Ungarn zmiick. Auch die Tiirkei und Bul- 
garien komiten ihre dringendsten Bediirfnisse aus Rmnànien be- 
friedigen, soweit sie nicht schon dmch die Ernte im eigenen Lande 
in gleicher Weise wie Osterreich-Ungarn und Deutschland versorgt 
waren. Die Haupteinfulu nach Osterreich-Ungam bestand in Weizen 
und Mais. Die Ausfuhr des letzteren nach Deutschland iibertraf 
■sogar noch diejenige nach Osterreich-Ungam, wàhrend die Weizen- 
ausfuhr nach Deutschland zu der nach Osterreich im Verhàltnis 
von etwa drei zu fiinf stand. Deutschland konnte einen grofien 
Teil seines Bedarfs an Olfriichten aus Rmnànien befriedigen, Bul- 
garicn an Salz. 

Serbien. 

Obsternte. Die Aussichten der Pflaumenernte sind in diesem 
Jahre ùberaus gùnstig. Die ,,Emteverwertimgszentrale‘‘ bezahlt 
den Erzeugern sowohl fùr frische als auch fùr gedòrrte Ware hohe 
Preise und hat die Obstbrennerei strengstens verboten, damit die 
ganze Emte zm Nahrung verwendet werde. Im ganzen Lande 
wmden Muskochkùchen aufgestellt, wo die Aufarbeitimg der Pflau- 
men ùn grofien erfolgt und die Keme zum Zwecke der Olgewinnung 
in groCen Mengen gesammelt werden. Die Apfel- und Birnen- 
ernte ist in den wichtigsten Bezirken ùber gut mittel. In Mladenovac 
wird eine Mamieladenfabrik errichtet. Die Obstausfuhr Serbiens 
hat sich im letzten Jahrzehnt wesentlich gesteigert. Der Krieg hat 
selbstverstàndlich grofie Schàden in den Obstgàrten vermsacht, 
die Wiederherstellungsarbeiten sind aber bereits im Gange. Laut 
der letzten serbischen Statistik gibt es Obstanlagen auf einer Gesamt- 
flàche von 188 863 ha. wovon 152 448 ha unter ungarischer imd 
òsterreichLscher Militàrverwaltimg stehen. 

Tabakèrnte. Die Tabakemte im Moravagebiet, besonders im 
Aleksinacer Bezirk, ist vorzùglich. Man scliàtzt nach amtlichen Be- 
richteu das Ertràgnis um 40 Prozent hòher als im Vorjahre. 

T úrkeí. 

Flnanzen. Nach langer Pause liegt wieder einmal ein Monats- 
ausweis der Tùrkischen Staatsschulden-Verwaltung vor, und zwar fùr 
Juli d. J., in welchem Monat die Emnahmen der Dette Publique sich 
auf L. t. 500077 stellten, gegen L. t. 343751 ùn Vorjahr, so dafl 
also ein Mehrertràgnis von L. t. 156 326 ausgewiesen wird. Seit Be- 



Tiirkei. 


337 

girmdesFiskaljahrssteUensichdieGesamteinnahmenniitL. t. 3416455 
um L. t. I 243 310 hoher als im entsprechenden Zeitraum des \'orjalurs. 
/ Papiergeld-Emlssionen. Angesichts des neuen deutsch-tiirkischen 
Finanzabkommens, wonach iu der Tiirkei gegen Hinterlegung von 
Papiergeld bis zu 50 Millionen tiirk. Pfund in deutschen Schatz- 
anweisimgen ziu: Ausgabe kommen, teilt die Zent ralgeschSftssteUe 
f íir deut s ch-túr kigcheJWirtschaftsfragen in BerUn iiber die bisherigen 
Papiergeldemissionen in der Turkef'fbìs Ende August 1917) folgendes 
mit: 

1. Ausg. abz. 5 661 000 Ltq., einlosbar in Gold in Konstantinopel 
durch die Dette PubUque, 6 Monate nach FriedensschluC, gedeckt 
durch 3 552 000 Ltq. in Gold, in Deutschland hinterlegt und 2 109 000 
Ltq. in Osterreich hinterlegt. Verwaltet von der Dette Publique. 

2. Ausg. 7 902 000 Ltq., einlòsbar in Gold in Konstantinopel, ein 
Jahr nach FriedensschluC durch die Dette, gedeckt dmch in Gold 
ausgesteUte deutsche Schatzanweisungen, im Besitz der Dette. 

3. Ausg. 11 700 000 Ltq., Einlòsung und Sicherstellung wie 2. 

4. Ausg. 27 777 940 Ltq., einlòsbar in Gold vom 3. bis 7. Jahr 
nach FriedensschluC, gedeckt diu-ch deutsche, bei der Dette hinter- 
legte in Gold ausgesteUte Schatzanweisungen.^ Hiervon 5 MiU. Ltq. 
Papiergeld der deutschen Regierung geliehen. 

5. Ausg. 32 000 000 Ltq., einlòsbar in Gold vom 8. bis ii. Jahre 
nach FriedensschluC, je 6 MUl. Ltq. im 8. imd 9., je 10 MiU. Ltq. 
im 10. imd II. Jalire nach FriedenssclUuC, gedeckt wie oben. 

8 5 040 940 Ltq. insgesamt. 

Beschránkung des Devisenverkehrs. Das Amtsblatt veròffent- 
licht eine Verordnung, durch die die in sámtUchen verbiindeten 
Staaten schon getroffenen MaCnahmen betreffend die Versendung 
von Geld uach neutralen Lándern auch fiir das Osmanische Reicli 
getroffen, und aUe Wechsel- imd Arbitragegeschàfte sowie Konto- 
berechnungen und Geldwechselgeschàfte mit dem Ausland der Ge- 
nehmigung der Zentralwechselkommission imterworfen werden. Ein 
Zusatzparagraph bestimmt, daC der Fínanzminister auf Grund be- 
sonderer Ermàchtigung, die ihm im ersten Artikel der Verordnimg 
erteUt wird, bis auf weiteres die freie fibersendung von Geld, sowie 
den Wechselverkehr nach Deutschland und Osterreich-Ungarn ge- 
statten kann. 

Staatsschuldenverwaltung. Der vorlàufige Rechnungsausweis fiir 
den Mai 1917 weist u. a. folgende Ziffern auf: Konzedierte Ein- 
kúnfte Ltq. 195 840 (weniger Ltq. 50047 gegen 1916). Zuschlagsteuer 
auf Spirituosen Ltq. 3675 gegen 3171 hn Vorjahr, die fiir die Zins- 
zahlung der Anleihe 1903 bestirmnten Einkiinfte Ltq. 7335 (gegen 
3855), Schafsteuer (Aghnam) der Zehnte usw. Ltq. 474,521 gegen 
140 379 (mehr 334 142), Schafsteuer von Konia, Halet und Adana 
fiir die Anleihen der 2. und 3. Teilstrecke der Bagdadbahn Ltq. 
51 917 gegen ii 211 im Vorjahr, AnteU an dem Tabak- und Seide- 
zehnten Ltq. 4184 gegen 2138, Anteil am Getreidezehnten Ltq. 
58 644 gegen 14 649. Die Gesamtsumme ergibt ein Mehr von Ltq. 
374 891 gegen 1916. Die Gesamteinnahmen des ganzen Rechnungs- 
jahres, das am i. Màrz beginnt, bis Ende Mai ergeben ein Mehr von 
Ltq. I 047 663. 




Besondere Cbersicht: 


338 

Dle Wlrtschaftslage. In einem bis Ende Juli reichenden Berichte 
des òsterr.-ungar. Konsulates in Konstantinopel wird ausgefiihrt: 

Der Stillstand der letzten 2 ^it hat einem regeren Geschaftsbetrieb 
Platz gemacht, hauptsàchlich infolge Eintreffens kapitalkràftiger Hánd- 
ler aus den Stàdten der Provinz. Die Zuriickgabe der Waren gemàb 
den MaCregeln gegen den Kettenhandel scheint abgeschlossen zu sein. 

Auf dem Gebiet des Lebensmittelhandels hàlt die Teuenmg 
resp. das Verschwinden einiger Lebensmittel stetig an. 01 ist aus 
dem freien Verkelu- vollstàndig verschwunden. Die Fleischrayonie - 
rung wurde — soweit mòglich — durchgefiihrt; demnach soll 
die Bevòlkerung an zwei Tagen der Woche Fleisch, und zwar je 7 » Oka 
per Familie ohne Rùcksicht auf die Anzahl der Mitglieder gegen 
Fleischkarte.bei dem in jedem Bezirk liierzu bestimmten Fleischer 
zu den Hòchstpreisen erhalten. An den ubrigen Tagen wurde das 
Fleisch freigegeben und wird mit 70—80 Piaster die Oka gehandelt. 
Infolgedessen ist an den Hòchstpreistagen meist nur wenig Fleisch 
vorhanden. 

Auf Spielkarten wmde eine Verbrauchsabgabe von 5 Piaster 
per Spiel eingefùhrt. — 

Die Konstantinopler Handelskammer ùberreichte der Regienmg 
einen Entwurf fùr die Grùndung einer Handelsbòrse. Die Regie- 
rung wird den Entwurf in der nàchsten Tagung der Kammer vorlegen. 

Die Ernte ist in den meisten Gebieten schon hereingebraclit, 
doch die endgùltige Feststellung ihres Ertrages ist noch ausstàndig. 
Im allgemeinen ist die Emte eine gute, m manchen Gegenden eine 
sehr gute, docli bleibt das AusmaC der bebauten Flàche hinter der 
des Vorjahres zurùck. Der in der zweiten Hàlfte Jimi gefallene 
Regen hat alle Befùrchtmigen, die man infolge der frùher bestan- 
denen Trockenheit gehegt hatte, behoben. In der Gegend von Kasta- 
muni ist eine besonders reiche Ernte zu erwarten, man hofft einen 
dmchschnittlichen Ertrag von 1 50 kg Getreide auf den bebauten 
Dònùm. In der Umgebung von Konia wmrde der etwas spàrlicher 
gefallene Regen durch Bewàssenmg er.setzt. Die Aufnahme eines 
Katasters fùr die Gebiete bei Konia, wo die Bewàssemngsarbeiten 
schon fertig sind, wmde beschlossen und hierzu zwei Spezialkom- 
uùssionen dorthin gesendet. 

Die Obsternte ist heuer sehr reichlich ausgefallen, sie kann 
jedoch infolge des allgemeinen Mangels an Transportmitteln und 
Arbeitskràften nicht verwertet werden, so dafi in den nieisten Obst- 
gebieten die Frùchte auf den Bàumen faulen. Die Obstpreise in 
Konstantinopel waren denn auch heuer imgewòhnlich hohe. Es 
stellten sich dmchschiùttlich Kirschen und Weichseln auf 12 Piaster 
per Oka, Aprikosen auf 15 Piaster, Pfirsiche auf 20 Piaster, Pflaumen 
auf 12 Piaster, Bimen auf 15 Piaster, Apfel auf 10 Piaster, Erd- 
beeren auf 30 Piaster per Oka. Diese Preise sind das 3—^fache der 
vorjàluigen, das 6—Sfache der F'rieden.spreise. 

Der Hanfbau bei Kastamuni am Schwarzen Meer: Nicht 
weit, ca. 45 km von Konstantinopel, hegt ein kleines Stàdtchen, 
Taschkòprù, das alte Pompeipolis, das Hanfeldorado. Weite, mi- 
absehbare Strecken sind hier mit Hanf bebaut, welcher sich einer 
gauz besonderen Flexibihtàt erfreut und nach welchem die Nach- 



Tiirkei. 


339 

frage stets besonders grofl ist. Nicht nur der Krieg, sondem auch 
die Erhòhung der EinfuhrzòUe auf ioo% haben es mit sich ge- 
bracht, dafl die friiher oft eròrterte Frage des Baues einer Fabrik in 
ein aktuelles Stadiura getreten ist. Der Bau einer Fabrik ist gesichert. 
Zur Griindung imd zum Betriebe der Fabrik hat sich eine Aktien- 
gesellschaft gebUdet, welche vorlàufig iiber ein Kapital von loooo 
tiirk. Pfiraden verfúgt, welches Kapital vergròflert werden kann. 

In Adana wurde die Errichtung einer Forstschule beschlossen, 
die in allen Punkten der in Hendek bei Ismid schon bestehenden 
gleichen soll. Sie soll 6o Schùler beherbergen. 

In Sm yrna wird mit BeihUfe des dortigen Gouverneurs Rahmi-Bei 
demnachst eine Bank von Tabakproduzenten gegrùntìet wer- 
den. Auch eine Transportversicherungsgesellschaft mit 
einem Kapital \on looooo tiirk. Pfimden .soll daselbst binnen 
kurzem gegriindet werden. 

Kohlenversorgung Konstantlnopels. Die Einfuhr von Kohlen nach 
Konstantinopel ist ohne weiteres gestattet. Die Eigentùmer von 
Kohlensclùffen erhalten die Erlaubnis, an der von ihnen ge^vùnsch- 
ten Stelle anzulegen. Das Anlegen an anderen als an den amt- 
lich bekanntgegebenen Stellen ist untersagt. Der Verkauf im gro- 
flen (ùber loo Oka) findet nur an den Schiffen oder in den bei den 
Anlegestellen befindlichen Lagerstàtten statt; der Klemverkauf 
dagegen bei den Kohlenhàndlem. Der Engrospreis betràgt 200 Pi- 
aster fùr 100 Oka, im Kleinverkauf werden 100 Oka hòchstens mit 
250 Piaster berechnet. Es ist verboten, die Kohle in verschiedene 
Sorten abzusondem. Kohle, die mit Steinen oder Erde venmreinigt 
ist, mufl vor dem Verkauf durch das Sieb Nr. 2 gereinigt werden. 
Zuwiderhandelnde werden bestraft. 

Hóchstprelse tiir Bedarfsartlkel. Hòchstpreise wurden fùr folgende 
Artikel festgesetzt: 

1. Textilwaren: Basma (geringe Qualitàt) ..Kòjlù" 3 Piaster fùr 
den Pik, Basina (dùnne) 4 Piaster, Basina fùr Hemden 6*/» Piaster und 
Basnia erster Qualitat 10 Piaster, Satin-Basma erste Qualitàt 12 Piaster, 
zweite Qualitàt 8 Piaster, Zephir (ordinàr) 6 Piaster, Leinenzephir 
9 Piaster, Seidenzephir 15 Piaster fùr den Pik. Fùr Batist wurden 
folgende Preise festgesetzt: 65 bis 70 cra breit 4 Piaster fùr den Pik, 
70 bis 80 cm breit s'/j Piaster, 81 bis 89 cm breit 9 Piaster, 90 bis 
iiocmbreit 10 Piaster, iii bis 170 cm breit 16 Piaster, 171 bis 
200 cm breit 20 Piaster, 201 bis 210 cra breit 24 Piaster fùr den Pik. 
Fùr Futterbatist (Salaschpur) 90 bb 99 cm breit 4 Piaster und 100 
bLs 110 cm breit 5I/, Piaster fùr den Pik. Fùr Mermerschahi 90 bis 
99 cm breit 6 Piaster imd 100 bis 119 cm breit 8 Piaster. Diese 
Artikel kònnen nur gegen Bezugsscheine gekauft werden. 

2. Leder: Inlàndisches Leder erster Qualitàt wird im Klein- 
handel um 150 Piaster, Leder zweiter Qualitàt um 130 Piaster ver- 
kauft werden. Fùr den Kleinverkauf von auslàndischen Ledersorten 
sind folgende Preise fùr den Quadratfufl festgesetzt worden: Glacé- 
kalbleder schwarz, i. Qualitàt, 30 Piaster; 2. Qualitàt 26 und 3. Qua- 
litàt 22 Piaster; Glacékalbleder, farbig, um je 2 Piaster teurer; 
Glacéchevreauleder, i. Quahtàt, 22. 2. Qualitàt 18 und 3. Qualitàt 
14 Piaster; farbig um je 2 Piaster teurer; Chevreaulackleder 30 Pi- 



340 


Besondere Obersicht: 


aster, Kalblackleder 25 Piaster, Yarmackleder 16 Piaster, Gems- 
leder, schwarz, 22 Piaster; Gemsleder, farbig, 24 Piaster; Kalbglacé- 
yarma 16 Piaster, Gems-Metis, schwarz, 12 Piaster; Gems-Metis, 
weiC, 500 Piaster, Maroquinleder 200 Piaster. 

3. Schuhe: Herrenschuhe 450 bis 475 Piaster, Damenschuhe 
350 bis 370 Piaster. Die Preise fiir Schulireparatiuren soUen cbenfaUs 
vermindert werden. 

4. Schokolade: In Pulverfonu 80 Piaster per kg. Schweizer 
Schokolade im KleinJiandel 120 Piaster per kg. Auslàndische Zucker- 
waren 80 Piaster per kg. 

5. Kerzen: 60 Pici.ster per Oka. 

6. Zinn: 1300 Pia,ster per kg. 

7. Zitronensàure: 100 Piaster per kg im GroChandel, iio Pi- 
aster im Kleinhandel. 

8. Zehreisen: i25oPiaster per kg. Dieser Artikel soU in groQen 
Mengen vorhanden seiu und ist trotzdem Gegenstand einer weit- 
gehenden Spekulation geworden. 

9. Kaffee: looPiaster per Oka im Groflhandel, iio Haster per 
Oka im Kleiuhandel. Infolge dieses Hòchstpreises ist der Kaffee, 
der friiher auf 250 Piaster stand, aus aUen Geschàften verschwunden, 
so dafl die Kommission gegen Preistreiberei demjenigen, der bei 
Hàndlem versteckte Kaffeemengen ziu’ Anzeige bringt, eine Be- 
lohnung von 100 tùrkischen Pfunden ausgesetzt hat. Dabei wird 
Kaffce im geheimen um 400 Piaster die Oka verkauft. 

10. Tee: Je nach der Einteilung in drei festgesetzten QuaUtàts- 
klassen im Groflhandel 400, 350 und 250 Piaster die Oka. Der De- 
tailhándler darf einen 20proz. Zuschlag erheben. 

Auch Festroddeln wiuden Hòchstpreisen unterworfen. 

Das Eraàhrungsamt hat weiter folgende Hòchstpreise festgesetzt: 

a) 01 : 50 bis 55 Piaster per Oka im Groflhandel, 55 bis 60 Piaster 
per Oka im Kleinhandel. 

b) Reis: 23V1 bis 277^ Piaster per Oka im Groflhandel, 26 bis 30 
Piaster per Oka im Kleinhandel. 

c) Fleisch: Rindfleisch 20 Piaster perOka, Lammfleisch 25 Pi- 
aster per Oka, Hammelfleisch 30 Piaster per Oka. 

Die Preistreiber hatten es in der letzten Zeit besonders auf Medi- 
kamente und chemische Produkte abgesehen und das Gerucht ver- 
breitet, die deutsche Regierung werde den Export dieser Waren 
verbieten. Die Generaldirektion des Gesundheitsw'esens (Arznei- 
mittelabteilung) hat festgestellt, dafl Arzneien, den gesetzUchen Be- 
stimmimgen entgegen, von Personen in den Handel gebracht wer- 
den, die sich nicht im Besitze der fùr den Verkauf von Arzneien vor- 
gesdiriebenen besonderen behòrdUchen BewiUigung befinden. Dem- 
zufolge wurde angeordnet, dafl solche Personen, die Arzneien ohne 
amtliche BewiUigung verkaufen, ihre Waren innerhalb 10 Tagen 
an Apotheker oder Drogisten verkaufen oder sie ihnen ùbertragen 
mùssen, widrigenfalls gegen sie gerichthch vorgegangen wird. 

Der bisherige praktische Erfolg der Maflnahmen ist der, dafl die 
Kaufleute in ihre Auslagen alte Artikel mit biUigen Preisangaben 
stellen, in den Laden selbst aber moderae, gute Ware zu den bis- 
herigen .sehr hohen Preisen verkaufen. Im aUgemeinen nimmt die 



Tiirkd. 3^.1 

Teuenmg stetig zu und erstreckt sich nenestens auch schon auf 
VVohnungsraieten. 

Schutz der Walder. Das Ministeriuni des Innem wies die Wilajet- 
behòrden durch ein Rmidschreiben an, unter allen Umstánden der 
Verwiistirag der Wàlder seitens der Bevòlkerung vorzubeugen, weil 
sonst das Land Gefahr laufe, allen schlinimen Folgen der Baumlosigkeit 
ausgesetzt zu .sein. Diejenigen, die unbefugterweise Holzschlag in 
den Wàldern vornehmen, werden mit strenger Strafe bedroht. 

Orlentbahnen. Die Einnahmen der Betriebsgesellschaft fiir 
orientalische Eisenbahnen in Konstantinopel in der Zeit vom i. Januar 
bis zum 5. August betragen ii 166210 Fr.; sie bleiben gegen die- 
jenigen in der Vergleichszeit des Vorjahres um i 876 869 Fr. zuriick. 

Die Entwicklung der Presse. Die Reise, die fiihrende Persònlich- 
keiten der modemen tiirkischeu Presse vor kurzem durch Deutsch- 
land unternahmen, hat unser Interesse fiir das tiirkische Zeitungs- 
wesen mehr als bisher hervortreten lassen, so daU eine Mitteilung der 
wichtigsten Entwicklungsabschnitte der tiirkischen Presse will- 
kommen erscheiut, wie sie in der ,,Islamischen Welt“ veròffentlicht 
wird. Seit Kriegsbeghin unterstehen die tiirkischen Tageszeitungen 
und Zeitscliriften dem Direktor des Presseamtes bei der Hohen 
Pforte. Hikmet-Bei, der besonders in BerUn unsere Presseeinrich- 
tungen zirai Gegenstand eingehender Studien machte. Der auBer- 
ordentUchen Tiichtigkeit Hikniet-Beis verdankt die heutige Tiirkei 
den Besitz der Telegraphenagentur ,,MilU", die gewissermaflen das 
Gegenstiick zu unserem ,,Wolffbureau" darsteUt. Hikmet-Bei hat 
aus der friiheren, auf die Entente gestiitzten ,,Agence Ottomane" 
erst ein nationales Untemehmen geschaffen. Dieser Schritt war um 
so bemerkenswerter, als die tiirkische Presse erst seit wenigeu J ahren 
wirkUch modem genannt werden kann, da sie bis zur Revolutiou 
einen scliweren Leidensweg drarchmachen muflte. 

Ihre eigentliche Entfaltimg begann hn Grunde erst mit dem J ahre 
1909. Schon der Umstand, dafl in der Tiirkei die Buchdmckerkunst 
viel spàter als im Westen bekannt wurde, fiihrte dazu, dafl die Ge- 
schichte des tiirkischen Zeitungswesens bedeutend jiinger als die des 
unsrigen ist. Erst wàhrend der Regierungszeit des 1703 auf den 
Kalifenthron gekommenen Sultans Ahmed III. wurde der Buch- 
dmck in Stambul eingefuhrt, die ersten Dmckwerke gelangten dort 
1730 zur Herausgabe. Aber von jener Zeit bis zur Griindimg der 
ersten tiirkischcn Zeitimg vergingen noch inuner fast 100 Jahre. 
Als der Begriinder des turkischen Zeitimgswesensist Sultan Mahinud II. 
zu betrachten, der sich nach franzòsischen Vorbildem richtete, wie 
ja schon Selim III. hn Jahre 1795 den franzòsischen Gesandten eine 
Art franzòsische 21 eitraig herausgeben hefl. Sultan Murad iibertmg 
dem Franzosen Alexander Blacque, der von 1825 bis 1828 den ,,Cou- 
rier de Smyme" heraiLsgab, die Leitung des 1831 erstmalig erschie- 
nenen ,,Monitera Ottoman", der im folgenden Jahre drach eine 
trakische Ausgabe unter dem Titel ,,Takwini-i-wekei", d. h. ,,Tafel 
der Ereignisse", verbessert wrade. Dieses Blatt ist bis auf die Gegen- 
wart das tiirkische Amtsblatt geblieben und beschrànkt sich ledig- 
lich auf die Wiedergabe der amthchen Bekanntmachungen. Zur 
Zeit Blacques scheint aber die Pohtik des ,,Monitera“ den „Freunden“ 



342 


Besondere 0bers:cht» 


der Tiirkei nicht gefallen zu haben, denii Blacque starb auf unauf- 
geklàrte Weise im Jahre 1836 auf Malta, und damals beschuldigten 
die Englánder die Russen der gewaltsamen Beseitigung dieses Zei- 
tungsmannes, wàhrend die Russen wiederum denselben Vorwurf 
gegen die Englànder erhoben. 

Bis 1851 stieg die Zahl der Konstantinopler Blàtter auf 13, und 
zwar erscliienen sie in tiirkischer, franzòsischer, italienischer, griechi- 
scher, amienischer imd bulgarischer Sprache. 1866 hatte sich die 
Zahl der Blàtter auf 36 erhòht, die Zeit von 1866 bis 1876 war dann 
eine der bedeutendsten fiir die Entwicklimg der tiirkischen Presse. 
Der Thronfolger Murad, in den die tiirkische Jugend all ilire Hoff- 
nungen setzte, suchte durch die Presse die jungen Geister nach 
Mòglichkeit zu fòrdem, imd wàhrend damals die Tagesereignisse 
immer mehr in den Hintergrund trateu, begann die Presse sich zmn 
ersten Male eingehend mit der Pohtik und der Zukunft des Landes 
zu beschàftigen. Aber Murad regierte nach der Absetzung Abdul 
Asis’ nur drei Monate, und Abdul Hamid II. imterdriickte die Presse 
auf jede nur mògUche Weise. 

Bei seinem Regierungsantritt gab es in Konstantinopel nicht 
weniger als 47 Blàtter, imd zwar 13 in tiirkischer Sprache, i arabisch, 
9 griechisch, 9 armenisch, 3 bulgarisch, 2 hebràisch, 7 franzòsisch, 
I deutsch und i persisch. Unter Abdul Hamid wurde aber die Zahl 
der Blàtter schnell wieder verringert. Durch den Artikel 76 der 
Verfassung erkannte AIxiul Hainid zwar im Grimdsatz die PreC- 
freiheit an, doch beschrànkte er sie so, daC diese Anerkenmmg gleich- 
bedeutend mit Aberkennung war, wann immer es ihm beliebte. Die 
Presse arbeitete fortwàhrend unter Verfolgimgen schhmmster Art, 
sogar das Amtsblatt wurde zeitweihg verboten, und die nichtkàuf- 
hchen Joumalisten muCten in die Verbannung gehen. Bezeichnend 
fiir jenes System waren die neun Artikel, in denen die Aufgaben 
der Presse festgelegt wurden. ,,Nachrichten iiber die kostbare Ge- 
simdheit des Herrschers, den Stand der Ernte, che Fortscdiritte vou 
Handel uud Industrie sind zu bevorzugen; Feuilletons, die nicdit von 
Sr. Exzellenz dem Herm Unterrichtsminister auf ihre Sitthchkeit 
hin gepriift wurden, sind verboten; che Veròffenthchung làngerer 
Artikel in Fortsetzungen ist zu imterlassen; melirere Punkte hinter 
einem Satz sowie weiCe, breite Zwischenràume sind zu vermeiden, 
da Derartiges zu falschen Annahmen fiihren kònnte." In den wei- 
teren Artikeln waren auch alle Bittgesuche, historische Namen, 
geographische Bezeichnungen, ja sogar in Lehrbiichem gewisse 
chemische oder mathematische Formeln untersagt. Nach diesen 
Unterdriickungen wurde che tiirkische Presse erst 1909 wirklich frei. 
Ihre Fortschritte, che auch Ln Deutscliland schon ziemhch bekannt 
sind, miissen mn so hòher bewertet werden, als che eigenthche mo- 
deme Entwicklungszeit bisher bloC acht Jahre umfaCt. 

Smyraa. Das Wirtschaftsjahr 1916 verhef àhnlich wie che zwei 
ersten Kriegsjahre unter dem EinfluC der durcdi den Krieg hervor- 
gemfenen fjolitischen und wirtschaftlichen Ereignisse. Wenn chese 
Faktoren, die iibrigens in gròCerem oder kleinerem AusmaC in jedem 
kriegfiihrenden Staate vorhanden sind und von denen che Gestaltung 
und Entwicklmig des Wirtschaftslebens der zwei vorausgehenden 



Tiirkei. 


343 


Jahxe beeinfluCt waren. auch in diesem Jahre von EinfluB waren, so 
bringt es ihreNatur niit sich, daC sie sidi diesmal infolge der langeu 
Dauer des Krieges nocli schárfer und driickender fiililbar machten 
und bereits zu einer ganzen Reihe durchgreifender Anderimgen und 
UmwàJzungen auf jedem Gebiete des Wirtschaftslebens AnlaC gaben. 

Die Hauptmomente der Unterbindimg, beziehungsweise Umge- 
staltimg der friiher ungemein regen Geschaftstàtigkeit der sich bei- 
nahe ausschlieClich mit Handel befassenden Bevolkerung Sm^umas 
waren wieder imùberwindliche Ex- und Importscliwierigkeiten, Man- 
gel an Arbeitskràften und groCe Teuerimg. Wenn man jedoch die 
Kriegseinflùsse imd ihre notwendigen und moglichen Folgen nàher 
untersucht, ergibt es sich, daC die kolossalen Andenmgen und Ver- 
schiebimgen in den hiesigen Platzverhàltnissen nicht allein dureh sie 
hervorgerufen worden sind, sondern vielmehr einer anderen Erschei- 
nimg, nàmlich dpr mit Kriegsausbruch zusammenfallenden emauzi- 
patorischen Bewegmig in der Tùrkei zuzuschreiben sind. Diese Ten- 
denzen, die schon hn ersten Kriegsjahr 1915 ihre Wirkimgen zeitigten 
und bereits damals viele Andenmgen nùt sich brachten, hatten jeden- 
falls den Kulminationspunkt ini Jahre 1916 erreicht. Zu Beginn der 
Berichtsperiode war in der ganzen Tùrkei, so auch in Smyrna die 
Hoffnung vorhanden, der neue direkte Weg, der die Verbmdung des 
Ottoinanisclien Kaiserreiches mit den Zentralmàchten herstellte, 
werde dem Handel durch Neubelebung der Ein- imd Ausfuhr fòrder- 
hch sein und einen regen Warenverkehr init hhtteleiuopa m die Wege 
leiten. Jeder Kaufmann hoffte seine Waren nach Europa befòrdeni 
zu kònnen, kaufte deshalb Landesprodukte zu jedem mu mòghchen 
Preise ein und glaubte die bisherige Stagnation bald von einer leb- 
haften Tàtigkeit abgelòst zu sehen. Die.se beinahe fieberhafte Be- 
wegimg auf dem Markte, die in den letzten Monaten des Jahres 1915 
ihren Hòhepunkt erreichte, hatte als einzige bleibende Folge die hier 
entfesselte Spekulation und die enorme Steigenmg der Warenprei.se 
gezeitigt. Der Export hingegen htt auch weiterhin an den Krankheiten 
des Vorjalues und an den alteii Ubelstànden, welchen auch dieses 
Jahr keine Abhilfe brachte. Waggonmangel, Inanspruchnahme der 
Eisenbahnhnien durch niilitàrische Transporte, immer zahheichere 
Exportverbote haben die Ausfuhr beinahe gànzlich imterbunden 
und gestatteten kaum, etwas von Belang zu verfrachten. Nur die 
offiziellen EinkaufssteUen waren in der Lage, fùr den Abtransport 
ihrer Gùter (Valonea, 01 , Hàute usw.) wenigstens teilweise zu sorgen. 
Noch schwieriger gestaltete sich die Ausfulu nach Inkrafttreten des 
tùrkischen Ausfuhrgesetzes und nach Grùndmig der ExportgeseUschaft 
in Konstantinopel, die dem Verlader die schwierigsten Bedingungen 
auferlegte vor allem dadmch, daC sie die Preise eines jeden auszu- 
fùhrenden Artikels von FaU zu FaU selber bestimmen konnte. Die 
tùrkisch nationalistischen Tendenzen fanden bei der Frage der Aus- 
fuhr ein weites Feld fùr ilue Zwecke. Unter den bestehenden Verhàlt- 
nissen koimte beinahe keine der hiesigen alten imd gut bekannten 
Exportfirmen Geschàfte abwickeln und bloC Vertreter verschiedener 
Kriegsausschùsse der verbùndeten Màchte schafften Waren ùber die 
Grenze. Einige emopàische Firmen hatten aUerdings Waren auf- 
gekauft, in der Hoffmmg, diese bald zum Abtransport bringen zu 



344 


Besondere Obersicht: 


kdnnen, doch lagem dieselben noch immer auf dem Platze. Die 
heutigen Exjwrteure sind infolge dessen keinesfalls jene alten Háuser 
auf dem Platze, sondem es sind meist Tùrken, die infolge der sich 
ihnen bietenden gùnstigen Gelegenlieiten und infolge aller moglichen 
Erleichtenmgen seitens der Behòrden mid der verschiedenen jung- 
tùrkischen Vereinigungen usw. sich auf dieses Geschàft warfen, teils 
einfache Spekulanten, denen es von 2 íeit zu Zeit gelingt, sich eines 
oder melirerer Waggons auf irgend eine Weise zu bemàchtigen. 

Mit dem Import ist es nicht besser besteUt. Infolge von Trans- 
portschwierigkeiten, der mnstàndlichen Erwirkung der Ausfuhr- 
bewiUigimgen in den verschiedenen Staaten, dmch die Inansprucli- 
nahme der Fabriken fùr den Heeresbedarf und infolge Mangels an 
Rohmaterial konnte aus dem Ausland wàhrend des Jalures 1916 kaum 
etwas eingefùhrt werden. Einige imbedeutende Waggonsendungen 
kamen zwar in Konstantinopel an, doch konnte hj^rvon der hiesige 
Markt nm sehr wenig profitieren. Was nach Smyma eingefùhrt 
wmde, kam fast ausschUefiUch auf dem Wege per Post herein, welche 
Befòrderungsart àufierst mnstàndUch imd unzuverlàssig war. Nicht 
nm, dafi der Besteller oft sehr lange aúf die Effektuienmg semes Auf- 
trages warteu mufite, da Pakete aus Osterreicli-Ungarn und Deutsch- 
land hàufig 6—7 Monate lang imterwegs waren und im besten Falle 
vor zwei Monaten nicht ankamen, geschah es òfter, dafi die Sendungen 
zerrissen und in TeilUefenmgen eintrafen. 

Der neue ZoUtarif kann infolge der geringen Einfuhr in seinen 
praktischen Wirkimgen noch mcht bemteilt werden. Aus gleichem 
Grunde kònnen auch keine statistischen Daten gegeben werden. 

Wenn auch der eigentUche Handel zufolge obiger Urastànde gleich 
Null zu setzen war, so gab es doch eine ganze Reilie von Leuten. die 
dmch die allerdings geringen, aber zu hohen Preisen erfolgten Um- 
sàtze in den Landesprodukten derartigen Nutzen erzielten, wie sie 
einen solchen in nomialen Zeiten auch bei einem riesigen Umsatz 
mcht hàtten erhoffen kònnen. Anderseits haben Importfirmen und 
sogar DetaiUisten, die noch Stocks von Friedenszeiten besafien, dmch 
die bis loooprozentige Preissteigenmg beim Verkauf ihrer Waren 
riesige Gewinne reaUsiert, so daC wie in anderen kriegfùhrenden 
Staaten auch hier ein Teil der Bevòlkenmg sich kolossal bereicherte. 

Die Zahl der Arbeitslosen ist nicht allzu grofi, da die meisten Arbeit 
finden kònnen imd auch weit hòher als in Friedenszeiten entlohnt 
werden. Die Ursache des Elends grofier Schichten Uegt bloC im rùck- 
sichtslosen Lebensmittelwucher. wogegen die von der Regienmg er- 
griffenen MaCnahmen nm wenig nùtzen. Die Gewinne, die seitens 
gewisser Klassen der hiesigen Bevòlkerung erzielt worden sind, haben 
im krassen Gegensatz zm Armut und dem Elend der niederen VoUcs- 
klassen eine groCe Geldflùssigkeit auf dem Markte vermsacht. Jene 
Kaufleute, die tatsàchUch unerhòrte Sunmien gewannen, versuchten, 
das Papiergeld zunàchst neuerdings in Landesprodukten zu placieren 
und haben hierdmch zu einer weiteren Preissteigerung Anlafi gegeben. 

Eine andere Folge der hohen Kriegsgewinne bildet die enorme Er- 
hòhung des Wertes der Immobilien und der auslàndischen Effekten. 
femer die Preissteigerung in aUen Luxus- und sonstigen. zirni Lebens- 
unterhalt entbehrUchen Artikeln. Hàuser, Grundstùcke werden um 



Turkei. 


345 

den vierfachen Preis verkauft, auslándische Obligationen, besonders 
Lose, sind sehr gesucht. (Die 3 prozentigen Losobligationen des Crédit 
Foncier Egyptien, die 1886 zu 250 Francs emittiert vnu-den, habeii 
mitunter den Verkaufskurs von 600 Francs erreicht.) Luxusmòbel, 
Klaviere sind auf den dreifachen Preis gestiegen und sind kaum mehr 
erhaltlich, da sie stets gleich einen Kaufer finden. Parfiims und Toi- 
letteartikel der besten Marken, fiir welche in normalen Zeiten gar 
keine Nachfrage vorhanden war, werden zur Zeit zum zehnfachen 
Preise verkauft. 

All diese Tatsachen, welche zunàchst dafiir sprechen, daO das 
Geld in Hànde solcher IvCute geraten ist, die friiher fiir derartige Ar- 
tikel kein Bediirfnis hatten, zeigen auch, daB die Bevòlkerimg dem 
Papiergeld kein Vertrauen entgegenbringt und es auf jede Weise los- 
zuwerden trachtet. Auslàndische Devisen waren als Placement wàli- 
rend des Berichtsjahres stark gesucht, doch wurde diese Bestrebung 
diurch Schaffung einer Devisenzentrale in Konstantinopel, welche die 
Devisentransaktionen nach dem Ausland stark beschrànkte und zuni 
Teile ganz untersagte, bald ziun Wohle der Tiirkei gesteuert. 

Was die Banken anlangt, so haben dieselben den mit Kriegsaus- 
bruch eingeschrànkten Wirkmigskreis nocli hnmer nicht erweitert. 
Sie befassen sich hauptsàchlich mit Devisen imd Eskontgeschàften, 
mit Inkasso von Wecliseln auf dem hiesigen Platze und Auftràgen 
in Fonds. Mit Rucksicht auf die unklare Lage entlùelten sich alle 
hiesigen Geldinstitute von der Gewàluung ungedeckter imd auch ge- 
deckter Kredite. Die meisten weigern sich sogar, unverzinsliche Geld- 
depots anzunehmen. (Die hiesigen Filialen des Wiener Bankvereines 
und der Ungarischen Bank- und Handels-A.-G. nehnien hingegen 
auch verzinsliche Depots in Kronen- und Markwàhnmg an.) Das 
Goldagio hat wàhrend des Berichtsjahres eine in Sm^u'na bisher noch 
ungekannte Hòhe erreicht: 280 Piaster pro tiirkisches Pfund Gold. 
Diese enorme Hausse ist nicht wie in anderen Làndern die Konsequenz 
eines durch an das Ausland erfolgte Zahlungen entstandenen Gold- 
mangels, sondern die Folge des Mifitrauens des ungebildeten und 
teilweise auch des gebildeten Publikums gegen das tiirkische Papier- 
geld. Die Bevòlkerimg trachtet, insoweit sie uber Barschaft verfiigt, 
ihre Geldbestánde in Gold umzuwerten, um dasselbe dann durch 
Thesaurienmg der Zirkulation zu entziehen. Die Landbevòlkerung 
will das Papiergeld auch als Zahlungsmittel fiir geUeferte Waren nicht 
annehmen imd stellt ihre Preise in Gold auf. Bis zur Errichtung der 
schon erwàhnten Devisenzentrale wurden namhafte Betràge nach 
der Schweiz, nach den Vereinigten Staaten, und, solange es die Ver- 
bindimgen gestattet liaben, auch nach Griechenland uberwiesen imd 
gegen geringe Verzinsimg in laufender Rechnimg in fremder Wàhrung 
angelegt. Letzthin wurden auch auBer den betràchtlichen Zeichnmi- 
gen anlàfilich unserer Kriegsanleihen gròfiere Einkàufe in unsercr 
Devise gemacht. 

Die Ernte 1916 fiel dank verschiedener energischer Mafiregeln 
der Lokalregierung wesentlich bes.ser aus, als man es hàtte erwarten 
kònnen. Die mangelnden Arbeitskràfte wmrden wenigstens ziun Teile 
durch mobilisierte Arbeiter, Frauen, Greise und Kinder ersetzt und 
auch ziu: Bekàmpfung der Heuschreckenplage wiuden die erforder- 



Besondere Obersicht: 


346 

lichen MaCnahmen getroffen. DaB das Emteergebnis trotzdem weit 
hinter einer Normalemte znriicksteht, ist leicht verstàndlich, wenn 
man in Betracht zieht, dafl mangels Sachkenntnis der Arbeiter ein 
Teil der Frnte verloren ging. 

Das Jahr 1916 war fiir das Geldwesen imd die Tàtigkeit der Banken 
auf dem Smyrnaer Platze eine Fortsetztmg der Erscheimmgen des* 
vorhergehenden Jahres, nur dafl alle die Geldgebanmg beeinflussenden 
Moinente noch stàrker hervortraten imd der bankgeschàftlichen Tàtig- 
keit noch engere Grenzen gezogen waren. Das Steigen des Goldagios 
und die damit verbimdene weitere Entwertung der eigenen Valuta 
gaben dem ganzen Geldverkehr ihr Gepràge und machten sich iu 
ihren Folgeerscheinimgen mehr und mehr geltend. 

Das Goldagio, welches Ende 1915 auf 18 Prozent gestiegen war, 
erreichte im Verlaufe des heurigen Jahres eine so ausgesprochene 
Tendenz nach oben, dafl es schwer ist, iiber die weitere Bewegung 
desselben schon jetzt ein abschlieflendes Urteil abzugeben. Wàhrend, 
wie oben erwàhnt, Gold Ende 1915 noch mit 18 Prozent Aufgeld ge- 
handelt wurde, stieg dasselbe im ersten Viertel des Berichtsjahres 
auf 20—25 Prozent. Durch Erlásse der Regierung, welche, um der 
Entwertimg der eigenen Wàhnmg entgegenzutreten, den Handel mit 
Gold unter Androhung von Strafen strengstens untersagte, trat eine 
voriibergehende Abschwàchung ein, so dafl das erste Halbjahr mit 
einem 2 5 prozentigen Goldagio abschlofl. Das zweite Semester brachte 
in der Entwertung des Papiergeldes die groflten Uberraschungen imd 
eiiie stiirmische Aufwàrtsbewegung des Agios. Schon der Monat Juni 
schlofl niit 48 Prpzent und nun ging es sprunghaft, Zug um Zug, hòher, 
so dafl man Ende Dezember bei einem iiber looprozentigen Aufgeld 
anlangte und niit einer ausgesprochenen Tendenz nach oben ins neue 
J ahr hiniiberging. Selbst die scharfen Maflregeln der Regienmg, welche 
mit allen Mitteln versuchte, der Bewegung Einhalt zu tun, waren 
vergebens. 

Der Bauer im Innem des Landes gab seine Produkte nur gegen 
Gold oder er verlangte einen derart hohen Preis in Papiergeld, daC 
sich der Hàndler gezwungen sah, sich Gold fiir seine Einkàufe zu 
beschaffen. So wurden beispielsweise fiir eine Hiilsenfrucht, welche 
mit 4— 4 Vj Piaster Gold zu haben war, 18—19 Piaster in Papier 
gefordert. 

Die Kleingeldnot, welche im Jahre 1915 so hemniend auf den 
Verkehr wirkte, wurde im ersten Viertel des Berichtsjahres m der 
Stadt imd dem Weichbild von Sniyraa seitens der Stadtverwaltimg 
durch Ausgabe von kleinen Noten von i imd 2 Piastern mit einem 
Schlage behoben. Diese Noten, welche in erster Linie der Bevòlke- 
rung den Einkauf von Brot erleichtem soUten und auch ,,Brotnoten“ 
(,,Vessikas pour le pain“) genannt wurden, erlangten schneU aUge- 
meine Kaufkraft. Da jedoch dieses Papiergeld mu" in der Stadt und 
Umgebung Smyraas GiUtigkeit hatte, so blieb es ohne Einflufl auf 
das Landesinnere. Dort zogen die Bauern nach wie vor das Hartgeld 
dem Papiergeld vor, das Kleingeld wimlc immer seltener uud erlag 
tjietràchtUchen Schwankungen. Wàhrend Ende 1915 fiir ein Papier- 
pfund noch 87—90 Piaster SUber erhàltUch waren, zeigte das erste 
Halbjahr 1916 eine Versteifung der Preise fiir Hartgeld auf 80 Piaster, 



Tiirkei. 


347 


uin Ende Oktober init 55 Piaster seinen tiefsten Stand zu erreichen, 
welchen es bis Jahresende beibehielt. Sicherlich hátte die Bewegung 
noch krassere Formen angenoinmen, wenn die Regierimg der Klein- 
geldnot nicht diu-ch die im Mai beschlossene und im Oktober erfolgte 
Ausgabe von kleinen Noten zu i imd 2*/» Piaster Einhalt geboten 
hàtte. 

Der Umsatz in Devisen war wàhrend des letzten Jahres sowohl 
in den Devisen der verbiindeten Màchte als auch der neutralen Staaten 
verhàltnismàCig bedeutend. Umfangreiche Kàufe .von Landespro- 
dukten fiir Rechnung der Zentralmàchte brachten groCe Posten 
Kronen- imd Markdevisen auf den Markt. Anderseits traten hiesige 
Kaufleute, welclie ihre Warenbestànde realisierten, als Kàufer auf 
dem Devisenmarkt auf und nahmen das vorhandene Material willig 
auf, um sich Kronen- und Markguthaben zu schaffen, die sie dann 
zum gròCten Teile zum Ankauf neutraler Valuta verwerteten. Das 
ungeheure Hinaufsclmellen des Goldagios brachte es mit sich, daC 
der kaufniànnisch geschultere Teil der Kaufleute imd des Privat- 
publikunis es vorzogen, ihr Papiergeld anstatt in Gold in die Valuta 
neutraler Staaten umzuwandeln. Dies bewirkte eine starke Nachfrage 
nach den Devisen dieser Lànder. Wàlirend daher Kronen- und Mark- 
devisen iufolge des reichlich angebotenen Materials sich iiur schwach 
erholen komiten, stiegen die Devisen neutraler Lànder infolge der 
starken Nachfrage imd erzielten vorher nie geahnte Hochstpreise. 

Einen iiberrasclienden EinfluC hatte das steigende Goldagio und 
die Hausse in Devisen neutraler Staaten auf den bisher vollkommen 
vemachlàssigten Markt von Losen und Anlagewerten. Hier war 
es besonders der Privatmann, welcher als Kàufer auftrat und sein 
Papiergeld od,er einen Teil seines Goldvorrates, welchen er bei dem 
hohen Aufgeld in Papiergeld umgewandelt hatte, in Anlagewerten, 
besonders den beliebten Agypter- uiid Griechenlosen festlegte. Der 
Handel in Wertpapieren war daher zeitweise und bei stetig steigenden 
Prei.sen ein recht lebhafter. 


GemàB ErlaB des Reichskanzlers vom 
18. Juni 1917 muB auch unsere Zeitschrift 
in verringertem Umfange erscheinen. 


Verlag: Balkan-Verlag G. m. b. H.. BerlÌD W 63. 

Vertricb: Verlajl fQT Fachlilerutur G. m. b. H., Berlin W 62. — Wien I. 
Verantwortlicb iUr den gesamien luhalt: Moz Grunwald, Berlln W 62. 

Piir Osterreicb’UQgaiD verantwortlich: Ing. Robert Scb wars. Wlenl, Eachenbachgasse 9 
Orock: Spamersche Bucbdruckecd In Ldpals* 

















Oktobcr'Novbr. 1917 


IV. Jahrg. 


Heíi 7/8 


Das Waqfsystcm. 

Von Dr. Emrich Fryda von Kaurlmsky. 

D ie Waqfinstitution gehòrt zu den wichtigsten 
Rechtsinstitutionen des Islams, nicht nur deshalb, 
weil ein bedeutender Teil sámtlicher Liegenschaften 
in den islamitischen Staaten, insbesondere aber in der 
Tilrkei, dem Waqfe angehòrt, sondern vielmehr des- 
halb, weil das Waqfsystem sowohl fiir das òffentliche 
Recht als auch ini Privatrechte eine groBe Bedeutung 
besitzt. 

DerWaqf oder die fromme Stiftung ist ein 
Gut, auf vvelches der Stifter sein Eigentunis- 
recht anGott, die NutznieBung aber anMen- 
schen abgetreten hat. Das Scheriatsrecht be- 
trachtet diese Abtretung des Eigentumsrechtes als 
Schenkung, obzwar die EntáuBerung regelmàBig keine 
volle ist, da der Stifter den NieBbrauch des Stiftuiigs- 
objektes gewòhnlich fiir sich oder fiir eine andere von 
ihm bestimnite Person behált und nur auf das jus 
proprietatis verzichtet, das nach islamitischer Rechts- 
auffassung ohnehin nicht jene Bedeutung besitzt, die 
dem Begriffe der ,,proprietas“ nach ròmischem Rechte 
zukommt. Das mohammedanische Eigentumsrecht 
ist nàmlich auf dem Grundsatze aufgebaut; die Erde 
ist Gottes, er vererbt sie, wem er will. Infolge dieses 
Grundsatzes steht dem Kalifen, als Stellvertreter Got- 
tes auf Erden, beziehungsweise dem Staate, allgemein 
eine bedeutende Ingerenz auch auf das private Eigen- 
tumsrecht zu. 

Die Waqfinstitution verdankt ihr Entstehen der 
Verpfhchtung der Islamiten, einen Teil ihrer Habe 


nrí!k'‘n-Rf*vMi*. IV, 7,^8. 


24 








350 


Emrich Fryda von Kaurimsky: 


den Armen zu widmen. Der Koran fordert jeden 
Rechtgláubigen auf, den vierzigsten Teil seines Ver- 
mògens fúr arme Glaubensgenossen zu verwenden. 
Die ersten in Arabien gestifteten Waqfe waren auch 
ausschlieBlich der Armenpflege gewidmet, namentlich 
der àlteste bekannte Waqf ,,Halil-el-Rahman“. Erst 
die spáteren Waqfe wurden auch anderen Zwecken 
dienlich gemacht, insbesondere fur Moscheen, Schulen, 
òffentliche Speisehàuser, Einkehrhàuser, Friedhòfe, 
Brunnen, Brucken und fúr andere allgemein nutzliche 
Zwecke. Die grofíe Entwicklung und Verbreitung der 
Waqfinstitution, besonders im ottomanischen Reiche. 
ist jedoch weniger dem religiòsen und Wohltàtigkeits- 
sinne der Mohammedaner, als vielmehr ganz anderen 
Ursachen zu verdanken. 

Es bestehen zwei Arten von Waqfe'), der Waqf 
schery, der gesetzliche, welcher durch religiòse Ge- 
setze vorgeschrieben und geregelt wird, und der 
Waqf ady, der herkòmmliche, der durch Gewohn- 
heitsrecht entstand und durch Kanune der Sultane 
normiert wurde"). Der Waqf ady ist fur die bedeutende 
Entwicklung des Waqfs>’stems von viel gròfíerer Be- 
deutung als der Waqf schery. Bei beiden Stiftungs- 
arten verbleibt jedoch das Stiftungsobjekt im Besitze 
des Stifters oder einer von ihm bestimmten Person, 
welche den Hauptanteil der Nutzniefíung des Objektes 

•) Muradgea d’Oh.sson teilt in seinein Werke ...Mlgenieine Schil- 
derung des ottonianischen Reiclies" (Ubersetzung von Ch. D. Beck, 
Leipzig 1788—1793) dic Waq^fe in 3 Klas.sen: tV^qfe der Moschecn, 
òffentiiche Waqfe und herkónnnliche Waqfe (Lehenwaqfe). Voin 
rechtlichen Standpunkte sind die ersten zwei Kla.s.sen Wagf .schcry, 
die dritte ist Waqf ady. Dr. Arslanian unterscheidet in .seinciii 
Werke ,,Das gesamte Recht des Grundeigentumcs und das Erbrecht 
fiir alles Eigentum in der Tùrkei" (Wien 1894) zwei Klassen: Das 
Stiftungsobjekt ist selbst Zweck des Waqfs (Moscheen, Schulgebàude. 
Friedhòfe, Brùcken usw.) oder das Stiftungsobjekt ist nur Mittel zum 
Zwecke, fùr welchen nur bestinnnte Renten des Stiftungsobjektes 
dienen. 

’) Neben dem streng religiòsen Scheriatsrechte entwickelte sich 
ein zweites Recht.ssystem auf Grund der Gesetzgebung der Sultane 
als weltlicher Herrscher in der Form von Erla.s,sen, die ..Kauun" 
— vom griechischen xáror — hietìen und bernfen warcii, die Lùcken 
des Schery auszufùllen. 



Das Waqfsystem. 


351 


bezieht, ausgenommen den Fall, wenn das Stiftungs- 
objekt selbst Zweck der Stiftung ist, wie bei Moscheen, 
Schulen, Briicken, Brunnen und dergleichen, in wel- 
chen Fállen nur jene Objekte (Grundstiicke usw.) im 
Besitze des Stifters oder der betreffenden begiinstig- 
ten Person bleiben, deren Einkiinfte teilweise zur 
Erhaltung dieser Baulichkeiten oder Institutionen 
bestimmt wurden. Bei beiden Stiftungsarten ist die 
Schenkung unwiderruflich, wáhrend sonst das Sche- 
riatsrecht regelmáfiig den Widerruf von Schenkungen 
zuláBt. Weiter soll der Stifter zur Verwaltung so- 
wohl eines Waqf schery als auch eines Waqf ady einen 
Verwalter, Mutewelli, bestellen, der zwar beziiglich 
der Nutzniefiung des Stiftungsobjektes an den Willen 
des Stifters gebunden ist, sonst aber ein ziemhch un- 
beschránktes Verfiigungsrecht ausiibte, das erst in 
neuester Zeit eingeschránkt wurde. Ubrigens ernennt 
der Stifter gewòhnlich jene Person zum Mutewelli, 
welcher er die Nutzniefiung des Stiftungsobjektes zu- 
kommen lassen will. Der Stifter kann auch sich selbst 
die Verwaltung vorbehalten, insbesondere hat er selbst 
die Verwaltung zu besorgen, wenn er iiberhaupt keinen 
Mutewelli ernannte. 

Zu der Klasse der Waqf schery gehòren die Waqfe 
der Moscheen und die òffentlichen Waqfe. 

Alle beweglichen und unbeweglichen Giiter, deren 
Einkiinfte zur immerwáhrenden Erhaltung von Mo- 
scheen selbst oder zur Ernáhrung und Bezahlung ihrer 
geistlichen Diener bestimmt sind, fiihren die Bezeich- 
nung ,,Moscheen-Waqfe“. Zur Griindung eines sol- 
chen Waqfs ist jedoch die Errichtung einer Moschee 
selbst nicht notwendig, auch sind mit einem Moschee- 
bau allein die Folgen einer Stiftung nicht verbunden, 
denn der Zweck dieser Stiftungen ist nur die Erhal- 
tung einzelner Moscheen oder deren Bediensteten. 
Die hauptsáchhchen Vorbedingungen sind bei jeder 
Stiftungsart die Volljáhrigkeit und Geistesgesundheit 
des Stifters, Eigenschaften, welche das Scheriatsrecht 

24 » 



352 


Eínrich P'ryda von Kaurinisky: 


niclit bei allen Rechtsgescháften voraussetzt. Zur 
Gultigkeit der meisten Rechtsgescháfte ist námlich 
nur die Míindigkeit*) der handelnden Personen not- 
wendig. Der Geisteskranke kann in lucidis intervallis 
Vertráge schliefien, eine fiir ihn oder fúr den unmiin- 
digen Pflegebefohlenen durch seinen gesetzhchen Ver- 
treter, den Vater oder Grofivater, geschlossene Ehe 
hat absolute Giiltigkeit. Aufierdem mufi der Stifter 
iiber das Stiftungsobjekt ein volles und unbeschránktes 
Eigentumsrecht besitzen. Die einzelnen Sultane wid- 
meten wohl auch Staatseigentum oder Einkiinfte des 
Staates religiòsen Zwecken. Der Herrscher wurde aber 
mit dem Staate in solcher Weise identifiziert, dafi 
,,Staatseigentum“ gleichbedeutend war mit Eigentum 
des Sultans, er hatte ein volles Verfiigungsrecht iiber 
das Vermògen des Staates. Auf diese Weise erhielten 
viele Moscheen von den Sultanen das Recht, die òf- 
fentlichen Abgaben und Auflagen, insbesondere den 
Zehent und die Zòlle, mancher Ortschaften und Stádte 
oder ganzer Distrikte einzuheben und fiir sich zu ver- 
wenden, welches Recht sie auch heute noch ausiiben. 

Die Staatsgrundstiicke, welche von den Sultanen 
zu religiòsen Zwecken gewidmet wurden, gab man in 
Pacht, anfangs nur auf i Jahr (Mukatea). Dieser 
Pachtzins allein bildete das Einkommen des Waqfs. 
Páchter wurden nur die Grofien des Reiches, welche 
die Grundstiicke entweder auf eigene Rechnung be- 
wirtschafteten oder sie weiter verpachteten und da- 
bei nur ihren eigenen Vorteil vor Augen hatten, indem 
sie trachteten, mòglichst viel Nutzen aus dem Pachte 
zu ziehen, wáhrend fiir die Erhaltung des Pachtobjek- 
tes gar nichts getan wurde. Um diesen Ubelstand zu 
beheben, ordnete Sultan Mustafa II. (1695) an, dafi 
das Pachtverháltnis solcher Waqfgiiter lebenslànglich 
dauern soll, doch mufite bei der tibemahme der 
Pachtung ein bestimmter Teil des Wertes des Objek- 

*) Die Mundigkeit tritt im Sinne des Scheriatsreclites mit der Ge- 
.schlechtsreife, spàtestcns aber niit dem zuriickgelegten 15. Jahre ein. 



l)as Waqfsysteiii. 


353 


tes an den Waqf tyezahlt werden, aul 3 erdem war noch 
jahrlich ein Erljzins in der Hòhe von ca. i Prozent 
des Einkommens abzugeben. Der Páchter konnte das 
gepachtete Waqfgrundstuck auch weiter verpachten 
oder mit Einwilligung der Waqfverwaltung seinen 
Sòhnen oder Fremden úberlassen. 

Natiirlich wurden auch fiir solche Stiftungen Mute- 
welli bestimmt, die den Pachtzins einzuheben und zu 
verwalten hatten. Dieses Amt war mit hòheren Hof- 
und Staatsbeamtenstellen verbunden, eine besondere 
Bestellung in jedem einzelnen Falle war deshalb nicht 
notwendig. Das Aint des Verwalters und des Ober- 
verwalters — Nazir — wnr zwar grundsátzlich unent- 
geltlich, dennoch teilten sie gewòhnlich den Ober- 
schuB der Einkiinfte, die jáhrlich oft Millionen Piaster 
betrugen. 

Die zweite Art der Waqf schery, die òffentlichen 
Stiftungen, sind fiir den Unterhalt der Armen und das 
allgemeine Wohl der Islamiten bestinimt. Hierher 
gehòren besonders òffentliche Speisehàuser, Hospi- 
tàler, Bibliotheken, Kollegien, Schulen, Briicken, 
Brunnen, Friedhòfe usw. wie auch die zur Erhaltung 
dieser Institutionen bestimmten Giiter oder Ein- 
kiinfte. Es kamen auch Stiftungen zum Zwecke der 
Verteidigung des Staates, zur Ausbesserung von 
Festungen oder anderer Verteidigungswerke vor, ge- 
wòhnlich von Kriegsbediensteten gestiftet. Das Stif- 
tungsobjekt oder dessen Einkiinfte muBten jedoch 
nicht sofort dem Stiftungszwecke zugew'endet werden. 
Der Stifter konnte die Einkiinfte fiir sich, seine Frau, 
Kinder und andere Verwandte vorbehalten. Erst nach 
dem Tode dieser in der Stiftungsurkunde bestimmten 
Personen wmrde das Stiftungsobjekt beziehungsweise 
dessen Einkiinfte dem betreffenden Zwecke zugefiihrt 
— die iibrigen Erben des Stifters hatten natiirlich be- 
ziiglich des waqfisierten Teiles seines Vermògens kein 
Erbrecht. Waqfe konnten iibrigens auch durch eine 
letztwillige Verfiigung gegriindetw'erden, unbeschrànkt 



354 


Emrich Fryda von Kaurinisky: 


aber nur dann, wenn der Stifter keine gesetzlichen 
Erben hatte. Im Sinne des Scheriatsrechtes ist eine 
letztwillige Verfiigung úber das ganze im vollen Eigen- 
tumsrechte stehende Vermògen nàmlich nur dann 
zulàssig, wenn der Testator keine gesetzlichen Erben 
hat, sonst kann er nur iiber einen dritten Teil seines 
Mulkvermògens*) testamentarisch verfiigen. 

Wie bereits erwàhnt, ist zur Verwaltung der waqfi- 
sierten Eiegenschaften der Mutewelli verpflichtet, er 
mufi dabei genau im Sinne der Verfiigungen des Stif- 
ters vorgehen. Es soll nichts geàndert werden, jede 
Alienierung des Stiftungsobjektes ist nichtig. Nur im 
àufiersten Notfalle ist ein Tausch mit einem gleich- 
wertigen anderen Objekte erlaubt, wozu jedoch eine 
behòrdliche Bewilligung notwendig ist. Der Mute- 
welli mufi iiber die Verwaltung entweder dem Nazir, 
Oberverwalter, Rechnung legen oder dem Kadi, falls 
ein Nazir nicht bestimnit wurde. Mit der Einwilligung 
des Kadi kann der Verwalter fiir schleunige Repara- 
turen auch verzinste Darlehen aufnehmen, regelmàfiig 
sollen jedoch die Erhaltungskosten und die Kosten 
fiir die Ausbesserungen des Stiftungsobjektes aus den 
Einkiinften des Objektes selbst bestritten werden. 

W^àhrend bei den Waqf schery trotz verschiedener 
Vorschriften zugunsten des Stifters dennoch der reli- 
giòse oder gemeinniitzliche Zweck vorherrschend ist, 
weisen die Waqf ady, zu welchen die meisten Waqfe 
gehòren, einen ganz anderen Charakter auf. Schon 
die Entstehungsart dieser beiden Waqfklassen ist 
eine verschiedene. Wàhrend bei den Waqf schery 
die Stiftung auf einer Schenkung beruht, war die 
Grundlage der Wa,qf ady anfangs ein eigenartig kom- 

*) Mulk ist das im vollen Eigentum stehende Vermògen. Von 
den LiegerLschaften gehòren dazu gewòhnlich nur Hàuser und mit 
diesen in Verbindung stehende Grundstiicke in Stàdten und geschlos- 
senen Ortscliaften — die meisten ubrigen Immobilien gehòren dcr 
Kategorie Mirié an, bezùglich welcher das Eigentumsrecht dem Staate 
gebùhrt, den einzelnen Privatpersonen aber nmr ein erblicher Be.sitz 
verliehen wird. 



Das Waqfsystem. 


355 


binierter Kaufvertrag. Ihr Entstehen verdanken diese 
Waqfe dem Umstande, dal 3 reiche Waqfe den Uber- 
schuB ihrer Einkiinfte zur Vermehrung des Immobi- 
larvermògens verwendeten und unbewegliche Giiter 
ankauften. Sie bezahlten jedoch dem Eigentiimer 
kaum den halben Wert seines Gutes, lieBen ihn aber 
deshalb durch eine bestimrnte Zeit im Besitze der be- 
treffenden Liegenschaft, fiir welchen er nun als Pách- 
ter nur einen geringen jáhrlichen Pachtzins an die 
Moschee bezahlen muBte. Erst nach Ablauf des be- 
stimmten Termines fiel der Besitz dem Waqf zu. Fiir 
sámtliche Erhaltungs- und Ausbesserungskosten des 
Objektes hatte jedoch auch wáhrend der Dauer des 
Besitzes des friiheren Eigentiimers der Wapf zu sor- 
gen. Dieses ungeniigend geregelte Verhàltnis verur- 
sachte zwischen Moschee und Besitzer viele Streitig- 
keiten, welche die Gesetzgebung des 17. Jahrhunderts 
zum Eingreifen veranlaBte. Es wurde eine neue 
Waqfisierungsart — der Waqf ady — nach folgenden 
Grundprinzipien geschaffen: Der Eigentiinier tritt 
sein Gut unter dem Titel eines Waqfs an eine Moschee 
ab, die ihm 10 bis 15 Prozent des Wertes der Liegen- 
schaft bezahlt. Der Besitz und die NutznieBung der 
abgetretenen Liegenschaft bleibt dem Stifter und 
seinen Kindern vorbehalten, doch muB der jeweilige 
Besitzer jáhrlich an den Waqf einen Pachtzins in der 
Hòhe von ca. 10 bis 15 Prozent des von der Moschee 
bei der Stiftung erhaltenen Betrages entrichten und 
die Erhaltungskosten und Ausbesserungen des ge- 
stifteten Objektes selbst bestreiten. Den Besitz des 
abgetretenen Gutes erhált die Moschee erst nach dem 
Tode jenes Besitzers, der keine Kinder hinterláBt. 

Diese Art, seine Liegenschaft zu waqfisieren, welche 
auch Andersgláubigen zugánglich war, wurde sehr 
beliebt, ihr ist es hauptsàchlich zuzuschreiben, daB 
ein namhafter Teil der Mulkliegenschaften in der Tiir- 
kei verschiedenen Waqfen gehòrt. Bei dieser Waqfi- 
sierungsart spielte aber der eigene Vorteil eine gròBere 



356 


Enirich Fryda von Kaurimsky; 


Rolle als die Religiositát. Die waqfisierten Idegen- 
schaften genieBen Steuerfreiheit. Anstatt des làstigen 
Zehents, der vom Ertràgnisse der Unbeweglichkeit 
dem Staate zu entrichten ist und regelmàí 3 ig mehr als 
lo Prozent betràgt, bezahlt der Stifter an den Waqf 
kaum I Prozent des Ertrages der Liegenschaft als 
Erbpachtzins. AuBerdem war die waqfisierte Liegen- 
schaft der Gefahr der staatlichen Konfiszienmg ent- 
zogen, welche fiir verschiedene Delikte als eine sehr 
beliebte Haupt- oder Nebenstrafe verhàngt wurde. 
Es bestand zu diesem Zwecke in Konstantinopel ein 
eigenes Konfiskationsbureau, das seine gefirrchtete 
Tàtigkeit im ganzen Reiche ausiibte und jáhrUch un- 
zàhlige Giiter in Beschlag nahm. Das wirksamste 
Mittel dagegen war die Waqfisienmg. Der Stifter ver- 
lor zwar das Eigentumsrecht, sicherte aber sich und 
seinen Kindern den unantastbaren Besitz. Die Waqfi- 
sierung war weiter auch der beste Weg, um die erl)- 
rechtlichen Bestimmungen des Scheriatsrechtes zuuni- 
gehen. Abgesehen nàmlich davon, daB das Scheriats- 
recht — v\ńe bereits erwáhnt — eine freie Testierung 
nur dann erlaubt, wenn keine gesetzlichen Erben vor- 
handen sind, sonst aber eine letztwillige Verfugung 
nur bis zu der Hòhe eines Drittels des vorhandenen 
Vermògens zulàBt, berucksichtigen die scheriatsrecht- 
lichen Erbrechtsbestimmungen auch zahlreiche weitere 
Verwandte unter Zurucksetzung der Kinder, beson- 
ders der Sòhne des Erblassers, berufen zum Mulk- 
nachlasse gleichzeitig viele gesetzliche Erben, wodurch 
der NachlaB oft arg zersplittert wàrd. Zahlreiche Per- 
sonen miissen im Sinne des Scheriatsrechtes einen be- 
.stimmten Teil des Nachlasses als Pflichtteil erhalten, 
wodurch òfters der ganze MulknachlaB des Erblassers 
aufgeteilt wird, bevor die nàchsten Verw'andten ihre 
erbrechtlichen Anspriiche geltend machen kònnen. 
Um nun die Mulkgiiter seinen Kindem oder einer an- 
deren Person zu sichera, trat der Eigentiimer sein 
Mulkobjekt einer Moschee ab unter der Bedingung, 



Das Watifsysteiii. 


357 


daB seine Deszendenten oder andere bestimmte Per- 
sonen im Besitze der betreffenden Liegenschaft blei- 
ben. Aufíerdem konnten durch die Waqfisierung die 
Liegenschaften auch gegen die Verschwendungssucht 
der Erbengeschutzt werden, indemein Familienstamm- 
gut gegrùndet wurde, das erst nach dem Aussterben 
bestimmter Familienmitglieder und deren Nachkom- 
men dem Waqfzwecke zu dienen hatte. Ofters wurden 
Waqfisierungen auch deshalb vorgenommen, tim zu 
einem frei verfùgbaren Vermògen zu gelangen, das der 
Stifter von der Moschee als Teil des Wertes seiner ge- 
stifteten Liegenschaft erhielt, von welchem er zwar 
die ùblichen Zinsen (lo bis 12 Prozent) bezahlen mufíte, 
von allen ùbrigen òffenthchen Lasten aber befreit 
blieb. \^erfùgungen inter vivos waren bezùglich des 
gestifteten Vermògens nur insofern zulássig, als der 
Stifter seine vorbehaltenen Besitzrechte gegen Ent- 
geld oder unentgeltlich an andere Personen abtreten 
durfte, wozu wohl die Zustimmung des Mutew'elli not- 
wendig war und besondere Gebùhren entrichtet wer- 
den mufíten, die aber nicht hòher waren als die Staats- 
abgaben bei Cbertragungen von nichtwaqfisierten Lie- 
genschaften. Aufíerdem sind die Cbertragungen des 
Besitzes von Immobilien, die demWaqfe angehòren, 
durch kein Schufaa - Vorkaufsrecht eingeschránkt, 
welches sonst den Verkehr mit Mulkliegenschaften 
hemmt. Beim Verkaufe von Mulkliegenschaften hat 
námlich sowohl der eventuelle Miteigentùmer und 
Servitutsberechtigte als auch der unmittelbare Nach- 
bar des verkauften Objektes das Recht, die betref- 
fende Liegenschaft um jenen Preis fùr sich zu fordern, 
um welchen sie der Eigentùmer dem Káufer ùberliefí. 
Dieses Vorkaufsrecht, das auch heute noch den freien 
Verkehr mit Mulkimmobilien hindert, besteht bei 
Grundstùcken, die dem Waqfe gewidmet sind, schon 
aus dem Grunde nicht, weil der Stifter nur das Be- 
sitzrecht auf die durch die Stiftung unveráufíerlich 
gewordene Liegenschaft einer dritten Person abtreten 



Eiiirich Fryda von Kauritnsky; 


358 

kann, wáhrend das Eigentumsrecht des Waqfs unan- 
getastet bleibt. 

Die Waqfisierung diente endlich òfters auch als 
Feuerversicherung, was bei den Holzbauten des 
Orients nicht ohne Bedeutung war. Der Eigentiimer 
erhielt gelegentlich der Abtretung seines Hauses an 
eine Moschee einen bestimmten Teil des Wertes der 
betreffenden Baulichkeit, welchen er im Falle der Ver- 
nichtung des Hauses durch Feuer behalten und zur 
Wiederaufbauung verwenden konnte. 

Neben diesen bedeutenden Vorteilen des Stifters 
boten die Stiftungen auch fiir den Waqf namhaften 
Nutzen. Das Kapital, welches die Moschee bei der 
Stiftung dem Stifter bezahlt, ist durch die ihr abge- 
tretene Liegenschaft sichergestellt und trágt annehm- 
bare Zinsen (10 bis 15 Prozent), von welchen der Waqf 
keine Steuern zu bezahlen hat. Fiir die Erhaltung des 
Stiftungsobjektes braucht der Waqf auch nicht zu 
sorgen, da sámtliche Reparaturen der jeweilige Be- 
sitzer zu bestreiten hat. Der jáhrliche Zins, dann die 
Abgaben bei einer Besitzesánderung inter vivos und 
mortis causa, welche mit dem Werte des Objektes 
steigen, bilden die regelmáBigen Einkiinfte des Waqfs, 
dem endlich auch der Besitz des gestifteten Objektes 
zufallt, wenn der Besitzer kinderlos starb. In diesem 
Falle erlischt das Erbpachtverháltnis, der Waqf kann 
frei verfiigen, nur darf das Stiftungsobjekt natiirlich 
nicht entáuBert werden. Gewòhnlich werden solche 
frei gewordenen Waqfliegenschaften verpachtet, wobei 
der kleine Erbpachtzins, den der Stifter und seine 
Nachkommenschaft zu entrichten hatten, selbstredend 
nicht mehr maBgebend ist. Es werden bei diesen neuen 
Verpachtungen den Zeit- und Ortsverhaltnissen ent- 
sprechende Pachtzinse gefordert und bezahlt. 

Unter diesen fiir beide beteiligte Faktore giinstigen 
Verháltnissen vermehrten sich die Stiftungen ungemein. 
Es gibt Stádte, wo der gròBte Teil der Háuser samt 
Hof und Garten Eigentum verschiedener Waqfe bildet. 



Das W'aqfsysteni. 


359 


Schon im 14. Jahrhiindert hatte die Waqfisierung einen 
solchen Umfang angenommen, daB znr Zeit des Sul- 
tans Murad I. (1362—1389) die Liegenschaften der 
Waqfe eine besondere Immobilienkategorie^) neben 
der Mulk- und Miriékategorie bildeten und auch in 
dem heute noch geltenden Grundbesitzgesetz vom 
7. Ramazan 1274 (1858) als besondere Kategorie be- 
handelt werden. 

Mit dem Zunehmen des steuerfreien Waqfvermò- 
gens verringerten sich aber von Jahr zu J ahr die Ein- 
kiinfte der Staatskasse in dem MaBe, daB die Regie- 
rung endlich eingreifen muBte, um die Weiterverbrei- 
tung der Waqfe zu verhindern. Als im Jahre 1826 das 
Konfiskationssystem samt dem Konfiskationsbureau 
aufgehoben wurde und somit eine der Hauptursachen 
der Waqfisierung entfiel, trat auch eine Reorganisa- 
tion des Waqfsystems ein. Die Waqfe wurden einer 
staatlichen Kontrolle unterstellt, wàhrend bis dahin 
der Mutewelli so ziemlich nach eigenem Belieben wirt- 
schaften konnte. Im Jahre 1863 wurde ein eigenes 
Waqfministerium als oberste Waqfverwaltungsstelle 
gegriindet, welches jedoch faktisch erst viel spáter 
(1880) in volle Wirksamkeit trat. Neue Stiftungen 
diirfen in Zukunft nur mehr mit staatlicher Genehmi- 
gung errichtet werden. Gewòhnlich wńrd eine neue 
Waqfisierung nur dann erlaubt, wenn das Stiftungs- 
objekt selbst ausschlieBlich dem Stiftungszwecke die- 
nen soll (Moschee, Schulgebáude, Friedhòfe usw.), in 
w'elchem Falle der Waqf nicht nur das fiominelle Eigen- 
tumsrecht, sondern auch den Besitz des Stiftungsob- 
jektes erhàlt. AuBerdem soll die Stiftung fiir den be- 
treffenden Ort und die Bevòlkerung notwendig und 
niitzlich, die Einkiinfte dem Zw'ecke entsprechend 
sein, endlich soll der Stifter sich in wohlhabenden Ver- 
hàltnissen befinden. 

Auch die Erbfolge auf den Besitz der gestifteten 
Waqfliegenschaften, der anfangs im Erbwege nur deu 

') Achmed Djewat: ,,Die Osmanen" (tiirkisch). 



Emrich Fryda von Kaurinisky. 


360 

Kindern gebúhrte, wurde melirmals geregelt und er- 
weitert. Im Sinne des Gesetzes vom 7. April 1876 sind 
folgende Personen erbberechtigt: die Kinder, Enkel, 
Eltern, Geschwister und der iiberlebende Ehegenosse 
des Stifters beziehungsweise des jeweiligen Erbpách- 
ters. Wenn solche Erben nicht vorhanden sind, so 
fállt der Besitz des gestifteten Objektes dem betref- 
fenden Waqf zu, der es gewòhnlich im Versteigerungs- 
wege in Pacht gibt, wenn die Stiftungsurkunde nicht 
anderes bestimmt. 

RegelmáBig kònnen bei sámtlichen Stiftungsarten 
nurMulkliegenschaften waqfisiert werden, der eigent- 
liche Waqf — Mefkufé saUcheé. Durch Widmungen 
der Sultane, die — wie bereits erwáhnt — zu frommen 
Zw-ecken Staatsgrundstiicke und Staatseinkiinfte wàd- 
meten, entstand der uneigentliche Waqf — Mef- 
kufé tachsiché. 

Das Scheriatsrecht unterscheidet die Waqfgiiter 
noch nach verschiedenen anderen Standpunkten und 
teilt sie in verschiedene Klassen. Vom Standpunkte 
der Beschaffenheit des Stiftungsobjektes unterschei- 
det man scheriatsrechtlich Mussakat-Giiter, das 
sind mit Dach versehene Baulichkeiten und Musta- 
gelat, Frucht tragende Grundstiicke, dann Mura- 
bechat, welche in Geldkapitalien bestehen und erst 
in der neuesten Zeit entstanden und erlaubt sind. 

Bei Liegenschaften, die der Waqf verpachtet, unter- 
scheidet das Scheriatsrecht w'eiter einzinsige und 
doppelzinsige. Die ersteren w'erden auf eine be- 
stimmte Zeit verpachtet, der Pachtzins jàhrlich be- 
zahlt. Bei den doppelzinsigen besteht ein Erbpacht- 
verhàltnis, es wdrd gelegentlich der Verpachtung ein 
gewisser Betrag fúr die ganze unbestimmte Dauer des 
Erbpachtverhàltnisses bezahlt und auBerdem jàhr- 
lich ein kleiner Pachtzins entrichtet. 

Eine besondere Art sind die Ewladiet-Waqfe (Fa- 
milienstiftungen), bei welchen der Stifter das Ertràg- 
nis des vStiftungsobjektes entweder ganz seiner Familie 



Das Waqfsysteiu. 


361 

und erst nach deren Absterben einem bestimmten 
frommen Zweck widmet oder er verpflichtet seine 
Familie, einen gewissen Teil des Ertrágnisses fiir diesen 
Zweck zu widmen. 

Bei den Mukataa-Waqfgiitem, eine Art super- 
ficies, hat der Waqf nur ein dingliches Recht auf einen 
bestimmten Bodenzins (Mukataa)^ welchen der jewei- 
lige Besitzer des betreffenden Gutes bezahlen muB. 
Die mit einem solchen dinglichen Mukataarechte be- 
lasteten Liegenschaften sind dem freien Verkehre nicht 
entzogen. 

Das fúr die Waqfinstitution wichtigste Reformgesetz 
vom g. Djemasiulahir 1287 (1870), welches sich mit der 
Reorganisierung der Verwaltung der Waqfe befafit, 
teilt die Waqfgiiter in zwei Kategorien: Evkafi 
mazbata, die direkt von der kais. ottom. Waqfkasse 
verwaltet werden, und die Evkafi gairi mazbata, 
die nur unter der Oberaufsicht des Staates stehen. 

Das Waqfsystem ist in sàmtlichen islamitischen 
Staaten verbreitet und besteht auch in den Làndern 
des Balkans, wo die Waqfe auf Grund der betreffen- 
den Friedensvertràge eine besondere Stellung einneh- 
men. In Bosnien und der Herzegowina gab es im 
Jahre igii insgesamt 1285 selbstàndige Waqfe mit 
einem Vermògen von rund g MiUionen Kronen aufier 
dem Vermògen des Zentral-Waqffonds, welches im 
selben Jahre i 210644 Kr. betrug. Mit diesem Ver- 
mògen verwalten die einzelnen Waqfe auf Grund der 
Autonomie vom Jahre igog vollkommen selbstàndig. 
Die Oberaufsicht des Staates besteht gròfitenteils nur 
darin, dafi die Landesverwaltung Entscheidungen, 
die mit den Landesgesetzen in Widerspruch stehen, 
annuUieren und die Angelegenheit zur neuerhchen Ver- 
handlung an die kompetente islamitische Kirchen- 
behòrde weisen kann. 



Georgícn und dcr Kaukasus. 

Von Davis Trietsch (Berlin). 

Geographíscher Abrífi. 

D as Kaukasusgebiet bildete bisher eine russische 
Statthalterei, deren Grenze im Siiden durch 
die tiirkischen und persischen Gebiete gegeben ist. 
Im Osten und Westen dehnt es sich zwischen dem 
Schwarzen und dem Kaspischen Meere aus, wáhrend 
die Nordgrenze bis zur Manytschdepression reicht. 
Diese Depression wird durch eine Kette von halb aus- 
getrockneten Seen und Flufistiicken gebildet, die in 
friiheren Zeiten eine auch fiir kleine Fahrzeuge schiff- 
bare Verbindung zwischen dem Manytschflufi, der 
oberhalb Rostow in den Don fliefit, und dem Kuma, 
der ins Kaspische Meer fhefit, bildete. 

Diese Man}dsch-Kuma-Linie wird von vielen Geo- 
graphen fiir die natiirlichste Grenze zwischen Eufopa 
und Asien gehalten, wáhrend andere diese Grenze auf 
die Wasserscheide des Kaukasusgebirges verlegen. 
Hiernach wird zwischen einem ziskaukasischen euro- 
páischen und einem transkaukasischen asiatischen 
Gebiet unterschieden. 

Das ganze Kaukasien umfafit in seiner administra- 
tiven Abgrenzung 468 521 qkm, also nicht viel weni- 
ger als die Flàche Deutschlands, und hatte nach der 
russischen Bevòlkerungsaufnahme von 1897 9 289 364 
Einwohner. 

Dies entspricht einer Bevòlkerungsdichte von 19,8. 
In den seither verflossenen 20 Jahren hat aber die ge- 
samte Bevòlkerung des russischen Reiches um an- 
náhernd 40 % zugenommen, und wenn wir uns an die 
durchschnittliche russische Zunahme halten, so wer- 



Cieorgien und der Kankasns. 363 

den wir fiir die heutige Bevòlkerungszahl Kaukasiens 
ungefáhr 13 Millionen anzunehmen haben. 

Die natiirliche Einteilung des Kaukasusgebietes er- 
gibt vier Teile, und zwar: 

1. Die Ebene nòrdlich vom Kaukasusgebirge ent- 
sprechend dem administrativen Gebiete von Nord- 
kaukasien. 

2. Das Bergland des Kaukasus mit dem Hochland 
von Dagestan. 

3. Die FluBtàler des Rion und des Kura zwischen 
dem Kaukasusgebirge und dem Hochland von Ar- 
menien. 

4. Das armenische Hochland. 

Die nordkaukasische Ebene, die zum groBen Teil 
die Provinzen Kuban und Terek, sowie das Gouveme- 
ment Stawropol umfaBt, senkt sich allmáhlich vom 
FuBe des Kaukasusgebirges nach der Manytsch- 
Kuma-Depression, nur im Zentmm geht diè Hòhe auf 
annàhernd 600—800 m. 

Diese bilden das Plateau von Stawropol, das die 
Wasserscheide zwischen den Zufliissen des Kuban 
auf der westlichen und des Terek und Kuma auf der 
òstlichen Seite bildet. 

In der Richtung zum Kaukasus finden wir dichte 
Wàlder; nach Westen zu geht die Eandschaft in die 
siidmssische Steppe iiber und endet in den schilfbe- 
wachsenen Siimpfen des Kubandeltas. 

Im Norden und Osten zwischen dem Manjdsch und 
der Kiiste des Kaspischen Meeres liegen trockene 
Steppen, von sandigem und steinigem Charakter. 

Im allgemeinen ist der Boden der Ebene sehr 
fruchtbar und ernàhrt eine Bevòlkemng von nahezu 
2,8 Millionen — hauptsàchlich Kosaken und einge- 
wanderte Landbevòlkerung —, die sich hauptsàch- 
lich in der Nàhe der Fliisse in groBen wohlhabenden 
Dòrfern angesiedelt haben. 

Die Landwirtschaft erstreckt sich vorwiegend 
auf Weizenbau, der in groBem MaBstab und mit- 



Diivis Trietsch; 


364 

tels moderner Maschinen betrieben wird. Daneben 
hat aiich die Ri nder- iind Pferdezucht Bedeutung. 
In den niedrig gelegenen Teilen wird auch Wein- 
bau getrieben, und in den Dòrfem ist sogar ein ziem- 
lich vielseitiger GewerbefleiB zu bemerken. 

In den hòher gelegenen Gebieten, die von deu 
oberen Zuflussen der Hauptstròme durchschnitten 
sind, wohnen die verschiedenen kaukasischen Rassen, 
wie die Kabardiner und Tscherkessen im Westen, 
die Osseten im zentralen Teile und verschiedene 
Tschetschenzenstámme, wáhrend Tataren und Turk- 
menen die Steppen bewohnen. 

Das Kaukasusgebirge láuft in der Richtung von 
Nordwesten nach Siidosten von der StraBe von Kertsch 
nach dem Kaspischen Meere bei Apscheron in einer 
Lángenausdehnung von iioo km. Die Kriimmungen 
des Bergriickens mitgerechnet, ergibt sich eine Lánge 
von 1500 km. Die Breitenausdehnung des Gebirgs- 
stockes wechselt zwischen 50 und 225 km, im ganzen 
bedeckt das Gebirge eine Fláche von 31 000 qkm, 
also etwa die doppelte Ausdehnung des Kònigreichs 
Sachsen. 

Die FluBgebiete des Rion und des Kura, die sich 
zwischen dem kaukasischen Bergland und dem arme- 
nischen Hochland erstrecken, bilden den am stárksten 
bevòlkerten und fruchtbarsten Teil des Kaukasus- 
gebietes. Sie entsprechen ungefáhr den Gouverne- 
ments von Kutais, Tiflis, Elisabethpol und Baku und 
haben zur Zeit eine Bevòlkerung von etwas iiber 
5 Millionen. Die beiden Táler werden durch niedrige 
Gebirgsziige voneinander getrennt. 

Ausláufer des Kaukasus und des armenischen Hoch- 
landes erstrecken sich in dieses Gebiet hinein. West- 
lich von Tiflis dringen diese Ausláufer so weit vor, 
daB das Tal selbst nur einen schmalen Streifen bildet. 
Aber unterhalb der Stadt gewinnt das Tal plòtzlich 
eine groBe Breitenausdehnung. Die schneebedeckten 
Gipfel des Hauptgebirgsstockes fassen mit ihren stei- 



Georgien iind der Kaukasus. 


365 

kn Abhángen das Tal im Norden ein, wáhrend im 
vSiiden das armenische Hochland unvermittelt aus 
dem Talgebiet aufsteigt. Das Tal selbst neigt sich 
leicht nach Osten. Bei Tiflis hegt es noch 60—150 m 
hoch, am Kaspischen Meere dagegen etwa in 25 m 
unter dem normalen Meeresspiegel. Die Neigung der 
Ebene ist jedoch von einem Plateau von 600—800 m 
Hòhe unterbrochen, das als kachetische Hochebene 
bekannt ist, und vom Alazan, einem Nebenflufi des 
Kura, entwássert wird. 

Die kurzen, tiefen Táler an den siidUchen Abhán- 
gen des Kaukasus werden von Osseten und Chew- 
zuren im Westen und verschiedenen lesghischen 
Stámmen im Osten bewohnt. In diesen hochgelege- 
nen und steinigen Tálern wird jedes Plátzchen frucht- 
baren Bodens zum Anbau von Gerste ausgenutzt, 
sogar bis zu einer Hòhe von 2400 m iiber dem Meeres- 
spiegel, aber ihr hauptsáchliches Einkommen haben 
die Bergbewohner von der Viehzucht. Die kleinen 
Dòrfer sind oft durch Gebirgspàsse voneinander ge- 
trennt, von denen wenige unter 3000 m Meereshòhe 
liegen. 

Die Steppen am Rande der Hochebene sind meist 
zu tiocken, um ohne kiinstUche Bewásserung bewirt- 
schaftet zu werden. Nur in Kachetien, wo zahl- 
reiche Bergstròme die Felder und Gàrten bewàssem, 
wird Weizen, Hirse, _Mais angebaut, und auch 
Baumgárten, Weinberge und Maulbeerpflan- 
zungen trifft man hàufig an. In den tieferen Tal- 
gebieten bildet die Viehzucht die Hauptreichtums- 
quelle der BevòUcerung, wàhrend in den kleinen 
Stàdten und Dòrfera des ehemaUgen Kònigreichs 
Georgien zahlreiche Gewerbetreibende, die eine 
hohe Entwicklung kunstlerischen Geschmacks 
und technischer Geschicklichkeit aufweisen, 
anzutreffen sind. 

An dem Abhange des armenischen Hochwaldes 
finden sich schòne Wàlder, in den tieferen Teilen 


Balkan-Revue. IV, 7/8. 


25 



Davis Trietsch; 


366 

wird Weinbau getrieben und auf den ausgedehnten 
Steppen w'eiden die Turkotataren ihr Rindvieh, 
ihre Pferde und Schafe. Der niedrige Teil des 
Kuraflusses geht in das trockene Steppenland iiber. 
Die jáhrliche Regenmenge betrágt in Baku weni- 
ger als 35 mm und noch weniger in der Mugansteppe, 
wáhrend das benachbarte Gebiet von Lenkoran 
recht starke Niederschláge aufweist. 

Der Pflanzenwuchs ist im allgemeinen recht 
spárlich. Bàume trifft man selten, abgesehen von 
kleinen Gruppen von Pappeln, Zwergeichen und 
Tamarisken am Laufe des Kura, dessen Delta ein 
richtiges Dschungelgebiet voller Schilfwuchs 
bildet. Die Mugansteppe ist jedoch trotz ihrer na- 
tiirlichen Trockenheit mittels kiinstlicher Bewàsse- 
rung zu einem recht fruchtbaren Gebiet gemacht 
worden, der Kura hingegen fliefit in einem zu tief ein- 
geschnittenen Flufibett, um auch in seiner Nàhe 
kiinstliche Bewàsserung zu ermògUchen. Der Len- 
korandistrikt (auch Talysch genannt) weist reichen 
Pflanzenwuchs, fruchtbaren Boden und ein feuchtes 
Klima auf. 

Die Bewohner des Flufìgebietes des Kuma sind 
meist iranische Tataren und Talysch, Armenier und 
Lesghier, sowie Russen, Juden und Araber. Das Tal- 
gebiet des Rion und des Kura war im Altertum der 
Sitz verschiedener griechischer Ansiedlungen und 
spàter das Hauptgebiet der georgischen Kònig- 
reiche, die hier Jahrhunderte hindurch dem An- 
sturm siidhcher und òstlicher Feinde standhielten. 
Noch jetzt ist das Talgebiet des Rion hauptsàchlich 
von georgischen Stàmmen, Guriern, Imeretiern, Min- 
greliern und Swanetiem bewohnt, wàhrend im Tale 
des Kura Georgier vermischt mit Armeniern leben 
und die Steppen am Unterlauf des Kura eine turko- 
tatarische Bevòlkerung haben. 

Mingrelien und Imeretien (das Tal des Rion' 
sind der Garten Kaukasiens, aber die Hochtàler von 



Georgien und der Kaukasus. 


367 

Swanetien, die sich weiter nòrdlich am Siidabhange 
des Kaukasusgebirges hinziehen, haben einen wilden 
Charakter und sind schwer zugánglich. In den be- 
arbeiteten Teilen des Landes ist der Grund und Bo- 
den so auBerordentlich fruchtbar, daB der Landpreis 
fabelhaft hoch ist, und sein Wert wurde noch weiter 
erhòht durch die Entdeckung von Mangan- und 
Kupferlagern im Gebiete des Rion und den fast un- 
erschòpflichen Vorráten von Naphtha und Petroleum 
bei Baku und auf der Halbinsel Apscheron. In den 
Tàlem des Rion und des Tschorok, die siidhch von 
Batum das Schwarze Meer erreichen, sowie ini Rand- 
gebiet des Schwarzen Meeres, von Batum bis Suchum- 
Kaleh und dariiber hinaus, ist das Klima auBer- 
ordentlich heiB und die jàhrUche Regenmenge sehr 
groB. Hier liegen die wichtigsten Stàdte Kaukasiens 
mit Ausnahme von Wladikawkas im Nordabhange 
des Kaukasus, nàmlich: Baku (mit Naphtagebiet 
340000 Einwohner, Tiflis (320000), Kutais (56000) 
und diebeiden Schwarzmeerhàfen Batum (35000) und 
Poti (18000). 

Das Hochland von Armenien wird gelegentlich 
auch als ,,Klein-Kaukasus“ bezeichnet. Aberdiese 
Namen sind irrefiihrend, um so mehr, als das arme- 
nische Hochland eine àltere orographische Formation 
darstellt als der Kaukasus. Das armenische Hoch- 
land, das im allgemeinen parallel mit dem Kaukasus 
verlàuft, bildet mit seiner viel geringeren Erhebung 
von 1500—1800 m ein manchmal ganz flaches und 
manchmal leicht gewelltes, vorwiegend fruchtbares 
Plateau. Aus diesem erheben sich verschiedene Berg- 
systeme mit Querriegeln und sich weit hineinziehen- 
den Auslàufern. Diese erreichen eine Hòhe von 2500 
bis 3000 m und erstrecken sich vom siidòsthchen 
Winkel des Schwarzen Meeres in siidòstlicher Rich- 
tung nach dem Karadagh und dem Salawatgebirge 
in Nordpersien, von wo sie in die Berglànder im Siiden 
des Kaspischen Meeres iibergehen. 


25 



DavLs Trietscli: 


368 

Das armenische Hochland weist eine groCe 
Anzahl von Bergketten mit Querziigen auf, die eine 
Hòhe von mehr als 300 m erreichen, und ihre liòchsteii 
Gipfel in den Bergen Ararat (5211 m) und Alagòs 
(4095 m) erreicht, dren Hauptmasse aus Trachyt be- 
steht, und die weit in die Schneezone hineinragen. 
Viele dieser Bergketten besitzen eine Anzahl erlosche- 
ner Vulkane; im Krater des Alagòs werden sogar 
Schwefelgruben ausgebeutet. 

Im Gebiet des armenischen Hochlandes liegen die 
gròfiten Seen Kaukasiens. Der gròfite von ihnen ist 
der Gòktschai (Sewanga), der in itber 1900 m Meeres- 
hòhe liegt und annáhernd 1400 qkm Fláche besitzt. 
Der Ararat bildet die Wasserscheide fiir die Fliisse, 
die in nòrdlicher Richtung nach dem Schwarzen und 
dem Kaspischen Meere fliefien, und diejenigen, die sich 
siidwárts in den persischen Golf ergiefien. Der Gebirgs- 
stock des Ararat ist gleichzeitig das Grenzgebiet, wo 
Rufiland, die Tiirkei und Persien sich beriihren. 

Die Wasserscheide zwischen dem Schwarzen Meere 
und dem Kaspischen beginnt ziemlich genau in der 
Mitte des Kaukasusgebirges beim Berge Sikara 
(3800 m), ein wenig siidwestlich vom Kasbek, und 
wendet sich weiter nach Siidwesten bis zum Sogan- 
iuk, wo eine Verbindung mit dem armenischen Hoch- 
land sich ergibt. Dieser Hòhenzug scheidet das Ge- 
biet des Tschorok und des Rion, die nach dem Schwar- 
zen Meere fhefien, von dem des Aras und des Kur, die 
ins Kaspische Meer gehen. Nòrdlich vom Kaukasus- 
gebirge zieht sich die Wasserscheide zwischeii beiden 
Meeren vom Elbrus nach Norden bis zum Plateau 
von Stawropol. 

Die Bevòlkerung besteht hier hauptsáchlich aus 
Armeniern, Tataren, Túrken, Kurden, Osse- 
ten, Griechen, Perseru, Taten und cinigen 
wenigen Russen. 

Das Klima ist angesichts der verschiedenen Hòhen- 
lagen und der ebenfalls verschiedenen Richtung der 



(Jeorgien und der Kauknsus 


369 

Gebirgsziige auBerordentlich vielgestaltig. Ini all- 
gemeinen kann man sagen, dafì alle Klimate zwi- 
schen deni rauhen des armenischen Hochlandes und 
dem freundlichen Seeklima der Rionmiindung am 
Schwarzen Meere vertreten sind. 


Die politísche Bedeutung eines neutralen Kaukasus. 

Die Unzahl von Nationalitáten des Kaukasus- 
gebietes làBt erkennen, wie schwer es sein mufí, fiir 
ein solches Land die geeignete politische Form zu 
finden. In der Tat, hier liegen ungleich komplizier- 
tere Verhàltnisse vor, als — um nur die bekanntesten 
Vergleiche heranzuziehen — in der òsterreichisch- 
Ungarisclien Monarchie oder in Makedonien. Die 
Schwierigkeit einer halbwegs zufriedenstellenden lyò- 
sung kònnte daran verzweifeln lassen, diese Frage 
iiberhaupt aufzugreifen, wenn nicht die Schwàchung 
Rufílands eine so gebieterische Aufgabe geworden 
wàre. Zu einer mòglichst weitgehenden Zuriickdràn- 
gung der russischen Expansion gelangen wir aber nur, 
wenn sich auch die Form fiir eine Befreiung des Kau- 
kasus vom russischen Joche finden làfít. 

Iís kann nicht geniigen, das Russische Reich etwa 
nur im Westen auf seine friiheren Grenzen zuriickzu- 
weisen, denn jeden Einzelverlust wiirde Rufíland zu 
sehr bestrebt und zugleich in der Lage sein, mit dem 
Aufgebot seiner ganzen, auch nach einem verlorenen 
Kriege noch sehr grofíen Stofíkraft wieder auszuglei- 
chen. Es gilt daher, Rufíland so weit als mòglich auf 
das Grofírussentuni im engeren Sinne zu beschrànken 
und durch die Abzweigung aller anderen Gebiete nicht 
nur das russische Reich um die in den letzten 200 
Jahren liinzueroberten Gebiete zu verkleinem, sou- 
dern auch die zu befreienden Gebiete in sich selbst 
oder durch die Schutzfreundschaft der Befreier so 
stark zu gestalten, dafí eine Wiedererobemng durch 
Rufíland ausgeschlossen erscheinen darf. 



370 


Davis Trietsch: 


In diesem Sinne wiirde eine Befreiung des Kaukasus 
auch eine erhòhte Sicherung fur ein befreites Polen, 
fiir eine befreite Ukraine und fiir eine gestárkte Tiirkei 
bedeuten, und ebenfalls in diesem Sinne mògen viele, 
denen das Kaukasusproblem an sich zu schwierig oder 
zu entlegen schien, ebenfalls ein erhòhtes Interesse 
daran nehmen. 

Eine Hauptschwierigkeit bildet im Kaukasusgebiet 
die religiòse Frage. Wáre der Kaukasus von christ- 
hchen Vòlkerschaften bewohnt, so bòten sich bei der 
grofien Zahl und verháltnismáfiigen Kleinheit der 
einzelnen Gruppen als giinstigste Uòsung die einer 
fòderativen Vereinigung. Wáren die einzelnen Vòl- 
ker des Kaukasus Moslems, so kònnte man ^ der auch 
auf nationalem Gebiet bewahrten Toleranz der Tur- 
ken iiberlassen, fiir diese Landesteile eine geeignete 
Regierungs- und Verwaltungsform zu fiiíden. Tat- 
sáchlich aber setzt sich die Bevòlkerung des Kau- 
kasus aus Christen und Moslems zusammen, und nicht 
wenige der einzelnen Nationalitáten weisen Bekenner 
beider Rehgionen auf. 

Unter diesen Umstánden, sowie in Anbetracht 
dessen, dafi ein Teil der russischen Eroberungen im 
Kaukasus auf Kosten der Tiirken und Perser gingen, 
diirfte die beste Lòsung darin bestehen, fiir diese Ge- 
biete eine Art von Staatenbund zu schaffen oder 
wenigstens vorzubereiten. 

Es ist námlich anzunehmen, dafi die Zusammen- 
fassung so verschiedener Vòlkerschaften, die ja nicht 
nur national, sondern auch nach rehgiòsen und wirt- 
schaftlichen Gesichtspunkten so grofie Verschieden- 
heiten aufweisen, nicht ohne innere Schwierigkeiten 
vor sich gehen kònnte, und so wird es vielleicht niitz- 
licher sein, unter einer provisorischen gemeinsamen 
Form, die von aufien gegeben werden kann, zunàchst 
die einheitlichen Gebiete mit einer hinreichenden 
Selbstverwaltung auszustatten und ihnen die Mòg- 



Georgien und der Kaukasus. 371 

lichkeit zu geben, einer spàteren foderativen Zu- 
sammenfassung entgegenzureifen. 

Auf diese Weise lieBen sich die àuBeren Schwierig- 
keiten einer Entwicklung des Kaukasus beseitigen, 
und was die inneren jeder einzelnen Gruppe betrifft, 
so werden diese um so eher ihre Eòsung finden 
kònnen, je weniger Stòrungen von auBen hineingetra- 
gen werden. 

Die Befreiung des Kaukasus ist neben der àuBeren 
Durchfiihrbarkeit im wesentlichen eine Frage der 
Dauer der neuzuschaffenden Gebilde. Wie die Dinge 
bisher lagen, sah der Fall der Kaukasusvòlker ziem- 
lich hoffnungslos aus. Zwischen einem starken und 
ausdehnungsgierigen RuBland und den beiden musel- 
manischen Màchten, der Ttìrkei und Persien, deren 
Landgebiet und politische Geltung immer weiter zu- 
sammenzuschrumpfen schien, war nicht gut an eine 
Abschtìttelung des russischen Joches durch die kau- 
kasischen Vòlker zu denken. 

Ganz anders liegt die Sache heute. Die Ttìrkei hat 
nach langem und in den politischen Verhàltnissen 
nicht unbegrtìndetem Schwanken den AnschluB an 
die beiden deutschen Màchte gefunden und vollzogen, 
und als das Resultat dieser Entscheidung kann heute 
schon angesehen werden: 

die Sicherung der islamischen Welt gegen jeden 
neuen Angriff, 

die Zurtìckdràngung frtìherer Obergriffe auf isla- 
mitisches Gebiet, 
und endlich 

die Neugruppierung der islamischen Welt in ver- 
einheitlichter Form und mit verstàrktem EinfluB des 
Kalifats. 

Ftìr den Kaukasus bedeutet diese islamische Ent- 
wicklung — sei es als direkte Folge dieses Krieges, 
sei es in der weiteren Entwicklung — die Mòglichkeit 
einer Abtrennung vom russischen Reiche durch die 
zwischen dem Kaukasus und dem GroBrussenlande 



37^ 


Davis Trietsch:* 


gelegenen muselmanischen Lánder mit túrkischer 
und turko-tatarischer Bevòlkerung — eine Abtren- 
nung, die durch die immer wahrscheinlicher werdende 
Verselbstándigung der Ukrainer (deren òstliche 
Ausláufer im kaukasischen Kubangebiet die absolute 
Mehrheit bilden, und die sich bis an das Ufer des 
Kaspischen Meeres erstrecken) immer náher in den 
Bereich des politisch Mòglichen riickt. 

Die wírtschaítliche Entwickelung der kaukasischen 
Gebiete vor dem Kriege. 

Durch die kriegerischen Ereignisse ist die Wirt- 
schaft des Kaukasus in besonders hohem MaBe be- 
eintráchtigt worden. Hierzu trug im wesentlichen 
bei, daB bei Kriegsanfang gerade Georgien direktes 
Kriegsgebiet war, und dafí im weiteren Verlaufe der 
Ereignisse die Sperrung des Bosporus und der Darda- 
nellen zu einer Uahmlegung der auf die Ausfuhr 
durch das Mittellándische Meer angewiesenen kau- 
kasischen Hauptindustrien, des Manganerzbaues und 
der Petroleumgewinnung, gefiihrt hat. Dazu kamen 
die Schwierigkeiten in der Arbeiterfrage, die 
durch die Einberufung bedingt waren, sowie die 
Stòrungen im inlàndischen Transportwesen, die — 
wie sich aus inzwischen veròffentlichten Berichten 
ergibt — schon wáhrend des J uli 1914 in Verbin- 
dung mit den Kriegsvorbereitungen (!ì ihren Anfang 
genommen hatten. 

Die wirtschaftlichen Verháltnisse des Kaukasus- 
gebietes wàhrend des Krieges sind also wesentlich 
andere als zu normalen Zeiten und kònnen fur eine 
Beurteilung der Mòglichkeiten dieser Lànder fiir die 
unmittelbar nach dem Kriege folgende Zeit kaum in 
Betracht kommen. Dagegen wird es sich um so mehr 
lohnen, einen Blick auf diejenige Entwicklung zu 
werfen, die diese Gebiete in der letzten Friedenszeit 
genommen haben, als die Mòglichkeit besteht, dafí 
der chaotische Zustand Rufílands zu einer Abtren- 



(ít'or^ieii und der Kauka,sus. 373 

nung der Fremdvòlker und besonders des Kaii- 
kasus fiihren kann. 

In der Fremdyòlkerfrage nimmt zwar hinsichtlich 
der GròBe die Ukraine den ersten Platz ein, die 
mit ihren 850 000 qkm und (einschlieBlich der En- 
klaven) rund 40 Millionen Einwohnern zweifellos das 
gròBte Objekt des Weltkrieges bedeutet. Poli- 
tisch náher interessiert sind die Zentralmáchte an 
Polen, das schon geographisch eine Einbuchtung im 
Bereich der Mittelmáchte darstellt, und dessen Be- 
vòlkerungsdichte, allgemeine Wirtschaft und beson- 
ders dessen Industrie dem Status der Zentralmàchte 
recht nahe kommt und ihn zum Teil sogar — beson- 
ders im Hinblick auf die benachbarten Provinzen 
der Mittelmàchte — ubertrifft. Ebenfalls von sehr 
groBem politischen Belang ist die finnlàndische 
Frage, weil Finnland mit seiner sehr europàischen 
Entwickelung gerade im deutschen Wirtschafts- 
leben eine sehr erhebliche Rolle spielt (Finnlands 
Handel mit Deutschland betrug 1913 iiber 200 
Millionen Mark und iibertraf damit beispielsweise 
den der Tiirkei um das zweieinhalbfache. Der Han- 
del Finnlands mit Deutschland war auch gròBer als 
der mit RuBland.) Dabei ist auch eine Befreiung 
Finnlands fiir die Stellung Deutschlands in der Ost- 
see und fiir die politische Haltung der drei skandi- 
navischen Staaten von gròBter Bedeutung. 

Aber neben diesen Fremdvòlkerfragen RuBlands 
hat doch auch die kaukasische ihre hohe Bedeu- 
tung. Nur durch die Herrschaft iiber den Kaukasus 
war es RuBland mòglich gewesen, auf die Tiirkei und 
Persien zu driicken. Andererseits sind die Chancen 
des Kaukasus fiir eine Verselbstàndigung besonders 
giinstig, weil erstens der groBe Freiheitsdrang der 
kaukasischen Vòlker — vor allem der Georgier — 
durch die noch nicht sehr lange wàhrende russische 
Oberherrschaft besonders stark und lebendig geblie- 
ben ist, so daB von dem kleinen Volke der Georgier 



374 


Davis Trietsch: 


unter Umstánden in dieser Hinsicht mehr zu erwar- 
ten war als von der grofien ukrainischen Nation, die 
lánger unter der russischen Knechtung leidet und 
wenigstens nach aufien hin sich mit ihr abgefunden 
zu haben schien, bis die russischen Katastrophen ihr 
Mòglichkeiten boten, die bis vor kurzem auBerhalb 
jeder politischen Kombination gelegen hatten. 

Die Freiheitsbestrebungen der Georgier und der 
anderen Kaukasusvòlker werden selbstverstándlich 
durch die Fortschritte der ukrainischen Bewegung 
und durch den rapiden Verfall der russischen Zentral- 
gewalt aufs gunstigste beeinfluBt. Daneben aber 
wirkt im gleichen Sinne der Umstand, daB die kau- 
kasischen Gebiete, die im Nordwesten an die U krai ne 
grenzen, auch im mittleren Norden und im Nordosten 
nicht etwa GroBrussen zu Nachbarn haben, son- 
dern muselmanische Tataren, und diese zum Teil in 
einem fast menschenleeren Gebiet, so daB der Zu- 
sammenhang mit dem GroBrussentum, wie er aus den 
Landkarten scheinbar hervorgeht, in Wirklichkeit so 
gut wie gar nicht existiert. 

Bei solchen Selbstàndigkeitsmòghchkeiten gewinnt 
auch die Wirtschaft Georgiens und der anderen 
Kaukasuslánder fiir Deutschland und Osterreich- 
Ungarn an Bedeutung, weil ein von RuBland losge- 
lòster Kaukasus sich auch auf wirtschaftlichem Ge- 
biet naturgemàB mehr den Mittelmàchten als den 
Ententestaaten nàhern wird. 

Schon bisher hatte ja Deutschland die ungefàhre 
Hàlfte eines Hauptproduktes von Georgien, nàmlich 
der Manganerze, aufgenommen. Von diesen gingeu 
im Jahre 1914 (von dem also nur 7 Monate gelten) 
rund 20 Millionen Pud nach Deutschland. Ohne den 
Krieg wiirde das gesamte Quantum wohl annàhernd 
auf das Doppelte gekommen sein. Da der Kaukasus 
ungefàhr die Hálfte der gesamten Manganerz- 
produktion der Welt aufweist (und bei dem stei- 
genden Bedarf der deutschen Industrie), verdient 



Georgien und der Kaukasus. 


375 


dieser Wirtschaftszweig Georgiens (die Hauptlager 
sind in Tschiatury) unsere voUste Àufmerksamkeit. 

Aufier dem Manganerz exportiert der Kaukasus 
in der Hauptsache Petroleum und Petroleum- 
produkte, Nufibaum-, Buxbaum-, Eichen- 
und Buchenhòlzer, femer Baumwollsaat und 
Baumwollsaatkuchen (dieBaumwolleselbstbleibt 
im Eande oder wenigstens in Rufiland), feraer Mais, 
Erbsen, Wolle (eigene und persische), Lakritze, 
Kokons, Rohseide, Hàute und Felle usw. 

Der Einfuhrhandel des Kaukasus erstreckt sich 
in der Hauptsache auf Tee, verzinnte Bleche (fíir 
Petroleumkanister), feuerfeste Ziegel, Kupfer- 
sulfat, Nàhmaschinen, Chemikalien, Apo- 
thekerwaren, Karbolsáure, Kreosot, Diinge- 
mittel, Maschinen aller Art (darunter viele Ver- 
brennungsmotore), Motorwagen fiir Personen- und 
Eastzwecke, Motorràder, Bycicles, elektrische 
Apparate aller Art, Seidenraupeneier, Leder- 
waren, Eisen (in jeder Form, einschliefilich Bleche), 
Blei, Messing, Bronzewaren, Textilwaren, 
Baumwolle, Wolle und baumwollene Unter- 
sachen,Stiefel,Schuhe,Modeartikel,Emaille- 
geschirr, fertige Kleidung, Wand- und Ta- 
schenuhren usw. 

Im Import dominierte Deutschland besonders 
bei elektrischen Maschinen, Apparaten und Zu- 
behòrteilen. 

Die Petroleumindustrie des Kaukasus war 
bereits vor dem Kriege durch Streiks und sonstige 
Arbeiterunruhen schwer beeintráchtigt gewesen. Trotz 
allem war die Petroleumproduktion erhebhch gròfier 
als im J ahre vorher, und auch neue Schurfrechte wur- 
den in grofier Zahl nachgesucht und bewilhgt. Dies 
bezieht sich besonders auf die Gegenden von Grosni, 
Schemacha, Dschevat, Tifhs, Lenkoran u. a. m. Im 
Distrikt von Grosni, dessen Petroleum sich beson- 
ders zur Herstellung von Benzin eignet, war die Pro- 



Davis Trietsch: 


37^» 

duktion so groC, daB bei der durch den Krieg bediiig- 
ten Ausfuhrbehindening erhebliche Schwierigkeiten 
fíir die Lagerung des fertigen Produkts auftraten. 
Man half sich, indem man die bei dem Bombardement 
von Noworossisk minder schwer beschádigten Re- 
servoire ausbesserte. Von dem erstklassigen Benzin 
dieses Distrikts diirften jedenfalls, wenn nichts da- 
zwischen kommt, unmittelbar nach Beendigung des 
Krieges und beim Wiedereinsetzen von Verschickungs- 
mòglichkeiten ungeheure \^orràte v'erfiigbar werden. 
— Ein Riickgang in der Produktion zeigte sich in 
den Olfeldern von Maikop. 

Beziiglich der Teeeinfuhr ist zu bemerken, dal 3 
groCe Quantitàten, sowohl von griinem wie von 
schwarzem Tee, iiber Batum und Noworossisk nach 
Zentralasien und Persien gehen. Sogar Teetrans- 
porte von Kalkutta nach Persien nehmen den Weg 
iiber Batum! Wàhrend des Krieges war dieser Trans- 
portweg natiirlich gesperrt, und Zentralasien wie auch 
der Kaukasus wurden nur notdiirftig via sibirische 
I^ahn mit Tee versorgt, der infolgedessen aufierordent- 
lich im Preise stieg. 

Von grofiem Interesse ist auch die einheimische 
Teekultur, die .seit làngerer Zeit in der Umgegend 
von Batum sich ausbreitet und auch weiter im In- 
land (z. B. im georgischen Distrikt von Ozurgeti) 
immer mehr Boden gewinnt. Allein die Teepflan- 
zungen in der Nàhe von Batum sollen im Jahre 1914 
iiber 160 000 kg ergeben haben. 

Die Seidenraupeneier werden nur zu einem 
kleinen Teil im Lande gezogen; das Hauptquantum 
kommt aus der Tiirkei und Italien. Die Import- 
ware unterliegt einer sehr sorgfàltigen Priifung sei- 
tens der Landwirtschaftsgesellschaft in Tiflis. Nur 
mit einera Zertifakat versehene Seidenraupeneier 
diirfen an die Ziichter weitergegeben werden. 

Fiir die Einfuhr und zunehmende Verwendung von 
Motorwagen und Motorràdern spricht das Vor- 



Georgien und der Kaukasus. 


377 


handensein der von der Petroleumindustrie des Lan- 
des gelieferten Betriebsstoffe. Nach dem Kriege 
dúrfte ein sehr groBer Bedarf entstehen. 

Von Kupfersulfaten wurden jáhrlich 4000 Ton- 
nen eingefiihrt. Hauptsáchlich dient der Artikel zum 
Spritzen der zahlreichen Weinberge. Das Haupt- 
quantum wurde vor dem Kriege von England ge- 
liefert. Deutschland kam erst in zweiter Reihe. 

Die elektrische Industrie hat bereits groBe Bedeu- 
tung. Im nòrdlichen Kaukasus besteht eine Kraft- 
station mit 1000 Pferdekráften an der Eisenbahn- 
station von Beli Ugol am Flusse Podkumok zwischen 
Kislowodsk und Essentuki. Bei Gagri an der Kiiste 
des Schwarzen Meeres besitzt Prinz Oldenburgs khma- 
tische Station eine elektrische Wasserkraftanlage, 
welche vom Flusse Joekvar gespeist wird. Beim Kloster 
Neu-Athos haben die Mònche ebenfalls eine kleine 
elektrische Station errichtet. 

Die Suchum-EIectric-Company hat am Flusse Bes- 
letk eine Kraftstation erbaut, in einer Entfernung 
von ungefáhr 5 Meilen von der Stadt. Bei Batum 
besitzt ein gewisser Fefelow eine Wasserkraftstation, 
welche 6 Meilen von der Stadt liegt, und dem elek- 
trischen Hausverbrauch dient. Die Gebriider Ana- 
now besitzen eine kleine, durch Wasser getriebene 
elektrische Anlage im Gouvernement von Kutais 
zum Treiben ihrer Sàgemiihlen. V. G. Shah-Paronian 
haben in Akhalkalaki eine kleine elektrische Kraft- 
station zum Treiben von Maschinen. Eine andere 
elektrische Wasserkraftanlage von verháltnismáBig 
geringer Kraft ist in Borjom auf dem Besitztum des 
GroBfiirsten errichtet. In Sanain besteht eine hj'- 
draulische Anlage von 700 Pferdekráften zum Er- 
zeugen von Elektrizitàt. Sie liegt an der Eisenbahn- 
station gleichen Namens und gehòrt der Kaukasus- 
Metall-Gesellschaft. Bei Gori gehòrt dem Fiirsten 
J. H. Amilaschvari eine kleine elektrische Kraft- 
station. Die Stadt Erivan besitzt zwei Wasserkraft- 



Davis Trietsch: 


378 

stationen fiir elektrische Zwecke, und áhnliche Kraft- 
stationen bestehen in den Kupferminen von Katar 
im Distrikt Zangezur. Sie sind Eigentum der Kauka- 
sus-Kupfer-Gesellschaft in Dsassaul. Die letztere 
ist eine Anlage von einiger Bedeutung, da sie iiber 
1000 Pferdekráfte entwickelt. 

Im November igi2 erhielt eine britische Firma von 
der russischen Regierung eine Konzession zur Er- 
richtung von Kraftstationen mittels deren die Stádte 
und Industriezentren sowohl Zis- wie Transkaukasiens 
mit Licht und Kraft versorgt werden sollten. Zu 
diesem Zwecke sollte ein Wasserwerk am Terek (beim 
Kasbek) an der georgischen HeerstraBe errichtet 
werden; eine zweite Kraftstation bei dem Dorfe 
Elenoffka im Gouvemement Eriwan sollte sich 
des Wassers des Gòktscha-Sees bedienen. Offenbar lag 
die Veranlassung fiir die Errichtung von zwei so weit 
von einander entferaten Kraftstationen in der Be- 
fiirchtung, dafí der Terek zu manchen Jahreszeiten 
zu wenig Wasser fiihren kònnte. In der ersten Hálfte 
des Jahres 1914 gingen die Arbeiten ziemlich voran, 
doch handelte es sich dabei wohl mehr um Vorberei- 
tungen, die nunmehr abgeschlossen sein sollen. Je- 
doch scheint es, dafí die finanzielle Seite des Un- 
teraehmens noch nicht geregelt ist, so dafí erst nach 
Kriegsende ernstlich an die Ausfiihrung gegangen 
werden kann. Ob sie dann noch fiir englische Unter- 
nehmer in Frage kommen wird, kann zweifelhaft 
scheinen. 

Die vor einigen Jahren versuchsweise unternom- 
menen Bewásserungsanlagen in den Gebieten 
zwischen Araxes und Kura im siidòstUchen Teile Trans- 
kaukasiens haben einen solchen Erfolg ergeben, und 
die ausgedehnten Fláchen, die in der Mugansteppe 
durch Einfiihrang kiinstlicher Bewásserung fiir land- 
wirtschaftliche Zwecke gewonnen wurden, haben 
ebenfalls so ermutigende Resultate ergeben, dafí 
neuerdings immer weitere Gebiete unter kiinstliche 



(ieorgien iind der Kankasus. 


379 


Bewàsserung gebracht werden. Im Jahre 1906 waren 
in der Mugansteppe 25 000 ha Ivand mit einem von 
der russischen Regierung getragenen Kostenaufwand 
von etwas iiber 600 000 M. anbaufàhig gemacht wor- 
den. Auf diesen Lándereien wurden 14 russische 
Dòrfer mit einer Bevòlkerung von etwa 8500 Seelen 
angesiedelt. Auf Gnind dieser Kulturarbeiten stieg 
der Bodenpreis unvermittelt von 8 M. auf 800 M. 
fiir die DeBjatine (= 1,09 ha). Die Staatseinkiinfte 
aus diesen Landereien hatten vor Einfiihrung der 
kúnstlichen Bewàsserung 30—40 Pfennig pro DeB- 
jatine betragen, seither belaufen sie sich auf 200 M. 
und dariiber! Inzwischen sind seitens der Regierung 
8V2 Millionen Mark fiir weitere Bewàsserungsanlagen 
in den beiden Distrikten aufgewendet worden. Dar- 
unter befindet sich ein riesiges Stauwerk bei Saalti, 
das, wie berichtet wird, im Jahre 1913 hatte beendet 
werden sollen. 

Ein groBer Teil des Bodens im Siidosten Transkau- 
kasiens war bisher hauptsàchlich mit Baumwolle 
bepflanzt, die eine gute Ernte ergab. Im Jahre 1914 
liefi der Ertrag der Baumwolle im Quantum zu wiin- 
schen iibrig, aber auch die Nachfrage und die Preise 
blieben hinter dem Durchschnitt der friiheren Jahre 
zuriick, teils wegen der StiUegung der Spinnereien in 
Polen, teils wegen des Mangels an Arbeitskràften in 
anderen russischen Textilzentren. Dies fiihrte zu 
einer teilweisen Riickkehr der Baumwollpflanzer zum 
Getreidebau, aber die allgemeine Lage der Baumwoll- 
kultur in den transkaukasischen Gebieten ist so 
giinstig, dafi diese Riickschlàge beim Eintritt geord- 
neter Verhàltnisse sich rasch wieder ausgleichen 
diirften. 

Um das Jahr 1890 waren in Transkaukasien nur 
etwa 10 000 bis 12 000 Defijatinen mit Baumwolle 
bepflanzt gewesen. Seit damals dehnte sich die Kul- 
tur aber von Jahr zu Jahr aus, und im Jahre 1914 er- 
reichte sie die Ausdehnung von 125 000 Defijatinen. 



Davi.s Trk-lsi-li: 


380 

Der Ertrag stieg im Verhàltiiis zur vergròfierten 
Flàche, und zvvar jàhrlich um ungefàhr 2000 bis 3000 
Tounen. 

vSelbstverstàndlich fiihrte die Entvvicklung der 
Baumwollkultur zur Beschaffung verbesserter Ma- 
schinen fùr die Verarbeitung des Produktes. Haupt- 
sàchlich wurden amerikanische Entkernungs- 
maschinen importiert. Auch Baumvvollreinigungs- 
mùhlen vvurden gebaut. Bewàsserungsanlagen kamen 
mehr und mehr in Aufnahme. Auch Dampfpflùge 
u. dgl. vvurden importiert und man kann sagen, dafi 
ini allgenieinen alles getan vvurde, um die Baumvvoll- 
kultur durch Anwendung der neuesten und besten 
Methoden auf einen hohen Stand der RentabiHtàt zu 
bringen. Auf alle Fàlle entwickelt sich der Baum- 
vvollbau sehr schnell zu einem der vvichtigsten Er- 
w'erbszvveige des Landes, und immer gròfiere Teile der 
Bevòlkerung kommen direkt und indirekt in Kon- 
takt mit dieser zukunftsreichen Kultur. 

Durch die schlechten Witterungsv^erhàltnisse des 
Jahres 1914 sank der Ertrag der Baumvvollkulturen 
pro Defijatine in den vier Gouvernements Erivan, 
Elisabethpol, Baku und Tiflis (in derselben Reihen- 
folge) auf 63, 42V2, 32 und 50V2 Pud pro Defijatine, 
und die Preise erreichten einen Tiefstand von 3,07 
Rubel bis 3,45 Rubel pro Pud. Aber schon gegen 
Ende des Jahres 1914 waren sie bereits wieder auf 
4,60 Rubel per Pud gestiegen. 

Der Kupferbergbau ist ebenfalls eine der wich- 
tigeren Industrien des Kaukasus. Besonders im Jahre 
1914 waren die Aussichten ganz ausgezeichnet, bis 
der Ausbruch des Krieges empfindliche Stòrungen 
brachte. Abgesehen von der Frage der allgeraeinen 
Arbeiterknappheit, die infolge des Krieges eintrat, 
verloren wichtige Kupferunternehmungen, wie die 
der Alah-Verdi-Kupfer-Gesellschaft, bei der Kriegs- 
erklárung ihre gesamten franzòsischen Ange- 
stellten, und die Kaukasus-Kupfer-Gesellschaft sah 



Georgien und der Kaukasus. 


381 

bei Ausbruch des Krieges mit der Tiirkei zwei Drittel 
ihrer túrkischen Arbeiter plòtzlich verschwindeu. 
Die Transportschwierigkeiten lieben auch die Versor- 
gung mit Feuerungsmaterial immer knapper werden, 
und auch die sonstigen Transporte litten unter dem 
Mangel an Dasttieren, die fiir den Transport zwischen 
den Bergwerken und der Eisenbahn unentbehrlicli sind. 
SchlieBlich war gerade der Distrikt, in dem die Berg- 
werke der Kaukasus-Kupfer-Gesellschaft liegen, zu An- 
fang der tiirkischen Offensive Kriegsschauplatz gewor- 
den, und die Kupferbergwerke selbst fielen in die Hand 
der Túrken, womit selbstverstándhch der Betrieb 
unterbrochen war. Alles Kupfer des Kaukasus fand vor 
dem Kriege im Inneren RuBlands seinen Absatz. 

Die Hafenverháltnisseder Plátze am Schwarzen 
Meer hatten gerade in der letzten Zeit wesentliche 
Verbesserungen erfahren sollen. In den ersten 
Monaten des Jahres 1914 wurde auch ziemhch daran 
gearbeitet, doch brachte auch hier der Krieg eine 
Unterbrechung. In Batum waren die Vorbereitungs- 
arbeiten und Vermessungen fiir die neuen Hafenwerke 
im Juni fertiggestellt, und bei Ausbruch des Krieges 
hielt man bereits bei der Herstellung der Beton- 
])lòcke. Auch bei Tuapse war gut gearbeitet wor- 
den, und bei Kriegsausbruch sollen bereits mittel- 
groBe Dampfer die neuen Quais haben beniitzen 
kònnen. Bei Poti war im Jahre 1914 keine Hafen- 
arbeit im Gange. 

Wie auch britische Konsularberichte hervorheben, 
sind vor dem Kriege gerade deutsche Háuser 
durch ihre vorziigliche Organisation imstande gewesen, 
den gròBten Teil des wertvollen Handels im Kaukasus 
sich zu erobern. Sie errichteten Agenturen in den 
meisten gròBten Stádten, hielten groBe Lager und 
lieBen die Kundschaft durch Reisende bearbeiten. Be- 
sonders in Baku hatten zahlreiche deutsche Háuser 
Agenturen und Zweigstellen, von wo aus sie auch die 
transkaspischen Gebiete bearbeiten lieBen. 


Bnlkjn-Rcvne- IV, 7 


26 



382 


Davis Trietsch: 


Fur die Zeit nach dem Kriege wird es wichtig sein, 
alles vorzubereiten, um raschesteiis liefern zu 
kònnen, sobald die Verkehrswege wieder offen sind. 
Diejenigen Industrien, welche den Kaukasus-Gebieten 
bereits Bedeutung beigemessen haben oder jetzt ihr 
Augenmerk auf sie lenken mòchten, werden gut tun, 
bei Zeiten sich iiber die Handels- und Kredit- 
Usancen jener Gebiete zu informieren. Besondeis 
dtìrfte dies ftìr die landwirtschaftlichen Ma- 
schinenbranche, ftìr die Elektrotechnik und 
ftìr die Bergwe.rksmaschinerie-Branche gel- 
ten, ftìr die dort ein groBes Feld ist. 

Unter anderem sollte auch die Aufmerksamkeit, 
mit der England und Amerika die Entwicklung der 
kaukasischen Wirtschaftsverhàltnisse verfolgen, der 
deutschen Maschinenindustrie zeigen, welch lohnendes 
Feld hier vorliegt. 


Bibliographle. 

H. Abich: Geologische Forschimgen in den kankasischen Làndcrii. 
3 Bde. Wien, 1878—1887. 

— Aus kaukasischen Ivàndem. Bde. Wien, 1896. 

— Vergleichende Grundziige des Kaukasus wie der amieni-St.-Pé- 
tersbourg. Ser. 6. Math. et Phys. VII. 359—534, 1900. 

Bádekers RuBland. 1912. 

Batsevich, Simonovich und andere: Mat. dlya geologiy Kavkaza. 
Tiflis, 1873. 

F. Bodenstedt: Die VòlkerdesKaukasus. 2. Aufl. 2 Bde. Berlin, 1855. 
F. Bork: Kaukasische Miszellen. Kònigsberger Progranini. 1907. 
J. Bryce: Transcaucasia. London, 1878. 

Chantra: Recherches anthropologiques dans le Caucase. 1885—87. 
M. von Déchy: Kauka.su.s. Berlin, 1905/07. 3 Bde. 

A. Dirr: Anthropologische und etlinographische Ubersicht iiber die 
Vòlker des Kaukasus (Petermanns Mitteilimgen, 1912, I). 

A. Dirr: Grammatik der modemen georgischen (gmsinLschen) 
Sprache. Wien, o. J. 

R. von Erckert: Der Kaukasus und seine Vòlker. Leipzig, 1888. 
Ersker: Sprachen des kaukasischen Stammes. 1895. 

E. Favre: Recherches géologiques dans la partie centrale de la 
chaìne du Caucase. Genf, 1875. 

F. N. Finck: Die Hauptt^rpen des Sprachbaues. (Enthàlt eine Skizze 
der georgischen Sprache.) 

A. Fischer: Zwei kaukasische Expeditionen. Bern, 1891. 

E. Fournier: liescription géologique du Caucasc centraJ. Mar.seiUe. 
‘896. _ .. __ . 



• Georgien und der Kaukasus. 383 

D. W. Freshfield: Exploration of the Caucasu.s (2nd ed., 1902, 2 vols. 
London). 

Hugo Grothe: Der russisch-tiirkische Kriegsschauplatz (Kaukasien 
und Annenien). Krieg.sgeogr. Zeitbilder. H. 5. Leipzig, 1915. 

F. C. Grove: The Frosty Caucasus. London, 1875. 

C. von Hahn: Aus dem Kaukasus. Leipzig, 1892. 

— KaukasLsche Reisen und Studien. Leipzig, 1896. 

— Bilder aus dein Kaukasus. Leipzig, 1900. 

A. von Haxthausen: Transcaucasien. 2 Bde. Leipzig, 1856. 

F. Holldack: Zwei Grundsteine zu einer grusinischen Staats- und 
Rechtsgeschichte. Leipzig, 1906. (Enthált eine ganz vortreffliche 
Darstellxmg des georgischen Staates und Volkes zur Zeit Thamaras.) 

G. Hiìsing; Die elami.sche Sprachforschung. (Memnon IV.) (S. 40 
iiber dravidiscli-kaukasLsclie Bezielmngen.) 

Khakanow: Histoire de Géorgie. Paris, 1900. 

K. Koch: Der Kaukasus. Berlin, 1882. 

Langlois: Numismatique géorgienne. Paris, 1860. 

A. Leist: Das georgische Volk. Dresden, o. J. 

Richard Leonhard: Paphlagonia. Berlin, 1915. (Wichtige Aus- 
fulurungen iiber das pontische Haas und die alten Bewohner des 
Kaukasus nach griechischen Quellen.) 

E. Levier: A travers le Cauca.se. Paris, éd. 1905. 

G. Merzbacher: Aus den Hochregionen des Kaukasus. 2 Bde. 
Leipzig, 1901. 

A, F. Munimery: My Climbs in the Alps and Caucasus. London, 1895. 

Friedrich Múller: GrundriC der Sprachwissenschaft. 1887. 

Fr. Miiller: Uber den Unsprung der grusinischen Schrift. (Sitzungs- 
ber. d. Wiener Akad.) 1897. 

A. Petzholdt: Der Kaukasus. 2 Bde. Leipzig, 1866 bis 1867. 
(Sitzmigsber. d. Wiener Akad.) 1897. 

C. Philipps Woolley: Savage Svánetia. 2 vols. London, 1883. 

G. Radde: ReLsen an der p)ersisch-russischen Grenze. Talysch und 
seine Bewohner. Leipzig, 1886, 

— Die Fauna und Flora des siidwestlichen KaspigebieLs. Leipzig, 1886. 

— Karabagh. Ck)tJia, 1890. 

— Aus den daghesLani.schen Hochalpen. Gotha, 1887. 

— Reisen im mingrclLschen Hochgebirge imd in .seinen drei Langen- 
hochtàlern. Tiflis, 1866. 

— Vier Vortràge iiber den Kaukasus. Gotha, 1874. 

O. Schneider: Naturwissenschaftliche Beitráge zur Kenntnis der 
Kaukasuslànder. Dresden, 1879. 

V. Sella mid D. Vallino: Nel Caucaso Centrale. Turin, 1890. 

M. G. vonThielmann: Travelsin the Caucasus. Eng. trans., 2 vols. 
London, 1875. 

M, de Villeneuve: La Géorgie, Paris, 1870. 

O. Wardrop: The Kingdom of Georgia. London, 1888. 

Zagarelli: Examen dc la littérature relative à la grammaire 
géorgienne. 1873. 

Graf J. Zichy: Voyages au Caucase. Budapest, 1897. 



Die Erwcíterung der Tátígkeít der 
túrkíschcn Landwírtschaftsbank. 

Von E. Trott-Helge. 

U nter den vielfachen Neuerungen, die sich ini osma- 
nischen Reiche vollziehen, verdient auch die durch 
Gesetz verfúgte Abánderung und Erweiterung des Ge- 
scháftskreises der Landwirtschaftsbank Erwáhnung. 
Sie ist um so wichtiger, als gerade die Tùrkei berufen 
ist, in der Erzeugung der verschiedensten landwirt- 
schafthchen Produkte und ihrem Angebote an den 
Weltmárkten kùnftig eine bedeutsame Rolle zu 
spielen. 

Gerade bezùglich der Landwirtschaftsbank wurde 
seit langem und wiederholt auf die Notwendigkeit 
hingewiesen, die veraltete und ùberlebte Darlehnsform, 
die Bùrgschaft von Hypotheken auf Immobiliei^ durch 
eine Gemeinschaftsbùrgschaft zu ersetzen. Gerade 
in dieser Beziehung ist es das unbestrittene Verdienst 
des eifrigen Ministers fùr Handel und Landwirtschaft, 
S. Exzellenz Sheref Beys die Landwirtschaftliche Bank 
unter Zugrundelegung zeitgemàBer Statuten so re- 
organisiert zu haben, dafi ihre Tátigkeit der kùnftigen 
Entwicklung der tùrkischen Landwirtschaft Nutzen 
und Fòrderung zu bringen vermag. 

Als wichtigste Punkte dieses abgeànderten Statuts 
sind die folgenden zu nennen, die sàmtlich die Dar- 
lehnsgewàhrung betreffen. Nach den neuen Bestim- 
mungen werden kleine Darlehn von 500—5000 Piaster 
fùr eine fùnfjàhrige Frist ausgegeben, auf einfache 
gemeinschaftliche Bùrgschaft der Landwirte. In- 
dessen werden als Pfand auch alle Arten Wertobjekte 
und land^virtschaftliche Produkte angenommeu. Die 



Die ErweiteruiJ" der Tàtigkeit der tiirk Laiidwirtschaftsbaiik. 385 

Rúckzahliingsfristen kònnen ganz verschieden sein. 
Von einem Jahr bis zu 15 Jahren, je nach der Darlehns- 
hòhe, bei gròCeren Betrágen kann diese Frist durch 
Beschlufí des Verwaltungsrates sogar bis zu 30 Jahren 
verlángert werden. Den Wiinschen der Landwirte 
hinsichtlich der Unterstiitzung durch die Banken, 
beim Ankauf von Vieh, Sámereien, modernen Acker- 
geráten, chemischen Diingemitteln usw., die so lange 
ohne Beriicksichtigung geblieben waren, kommen die 
neuen Bestimmungen iiber kleine Darlehn nunmehr 
nach. 

Auch zur Annahme von Depots ist die Uandwirt- 
schaftsbank seit Inkrafttreten der neuen Statuten 
berechtigt. Daraus ergibt sich fiir sie eine gròfíere 
Geldfliissigkeit und die Mòglichkeit, kíinftighin we- 
niger sparsam bei der Unterstiitzung der Petenten 
vorzugehen. Es ist infolgedessen in Zukunft mòglich, 
auch Personen, die nicht Ackerbauer sind, beispiels- 
weise Viehziichter oder an der landwirtschaftlichen 
Industrie Beteiligte, denen es am erforderlichen Kapi- 
tal fehlt, zu unterstiitzen. Das neue Gesetz fiillt da- 
durch eine Liicke aus, dafí nach den Statuten aus- 
driicklich Darlehen an die verschiedensten mit der 
Landuńrtschaft verwandten Erwerbszweige gewàhrt 
werden kònnen, mit genau demselben Rechte, wie 
an Landwirte und làndliche Grundeigentiimer. Dazu 
gehòren Seidenziichter, Fabrikanten von Yoghurt, 
Butter, Kàse, Wein, an solche, die Branntwein, Ko- 
gnak und andere Getrànke aus Trauben, Feigen, Dat- 
teln und Maulbeeren herstellen, an Produzenten aro- 
matischer òle, Flachs, Hanf, Baumwolle, Zucker aus 
Riiben oder Rohr; an Miiller, Stàrkefabrikanten, 
Getreide- und Riibenbrennereien, Brauer, Konserven- 
fabrikanten, Imker und Gefliigelziichter; an Fabri- 
kanten aller Art Diingemittel, landwirtschaftlicher 
Maschinen und Geràte, Leinen- und Hanffabrikanten, 
Fàrber, Seidenspinnereien, Gerber, Gam- und Teer- 
fabrikanten. 



E. Trott-Helge: 


386 

Eine Erweiterung der Darlehnsgewáhrung ist auch 
dadurch vorgesehen, dafi die Eandwirtschaftliche Bank 
nicht nur an Landwirte, die selbst wirtschaften, Gelder 
ausleihen darf, sondern darúber hinaus an solche 
Grundeigentumer, die ihr Land verpachtet haben oder 
gemeinschaftlich mit anderen verwalten. 

Besonders wertvoll fiir eine kiinftige moderne volks- 
wirtschafthche Entwicklung der Tiirkei ist es schliefi- 
lich, dafi Genossenschaften und sonstige Gesellschaf- 
ten, die im Interesse der Landwirtschaft arbeiten, 
auf Unterstiitzung durch die Landwirtschafthche Bank 
rechnen kònnen. Ihnen diirfen je nach der Bedeutung 
ihrer Tátigkeit fiir das Gemeinwohl und die Land- 
wirtschaft im besonderen Kredite bis zu 1000 tiir- 
kischen Pfund gewáhrt werden. Sollen solche land- 
wirtschaftliche Gesellschaften neu gebildet werden, 
so kònnen Grùndungen dadurch erleichtert werden, 
dafi die Landwirtschaftliche Bank zum Erwerb eines 
Teils der Aktien ermáchtigt wird. 

Schliefilich gibt das neue Gesetz der Bank unter 
Aufhebung der alten beschránkenden Bestimmungen 
das Recht, Darlehen den Bedùrfnissen des Landes 
und der Zeit entsprechend, ganz allgemein zu ge- 
wáhren, so dafi auch einzelne Personen, die nicht in 
Beziehung zur Landwirtschaft stehen, bis zu 500 tùr- 
kische Pfund erhalten kònnen. Voraussetzung ist 
nur, dafi sie tùrkische Staatsangehòrige sind und ent- 
sprechende Bùrgschaft leisten. 

Das neue Gestz, das die Statuten der Landwirt- 
schaftlichen Bank abándert, liefert demnach schon 
aus den obigen Bestimmungen ùber die Darlehns- 
gewáhrung den Beweis, dafi hier eine grofizùgige und 
moderne reformatorische Arbeit geleistet worden ist. 
Ein Institut, das unter solchen Gesichtspunkten ar- 
beitet, sichert sich nicht nur von vornherein das Ver- 
trauen der ihm nahestehenden Kreise, sondern wird 
dieses Vertrauen in immer hòherem Mafie in allen 
den Kreisen gewinnen, die zur Landwirtschaft Be- 



Die ICrweiterung der Tàtigkeit der tùrk. Landwirt.schaftsbank. 3^7 

zieliungen unterhalten. Denn weitumfassend wie der 
Kreis gezogen ist, der kreditbediirftigen Gesellschaften 
oder Genossenschaften, Dandwirten oder Fabrikanten, 
Gewerbetreibenden oder Privatpersonen die Mòglich- 
keit gewáhrt, sich durch staatliche Darlehen wirt- 
schaftlich zu kráftigen, schafft die Bank dadurch die 
Grundlage fur ein kráftiges Aufbluhen aller landwirt- 
schaftlichen und ihr verwandten Zweige. Schliefilich 
aber wird das ihr bezeugte Vertrauen dadurch wieder 
zum Ausdrucke komnien, dafi ihren Kassen in immer 
gròfierem Umfange Depots zufliefien werden, woraus 
die Bank, immer fliissiger zu werden, mit den ihr an- 
vertrauten Mitteln gewinnbringend zu operieren und 
dadurch in stets erhòhtem Mafie an Bedeutung und 
Kraft zu gewdnnen veraag. 

Eine selbstverstáníéche Voraussetzung bleibt, dafi 
die Darlehnsgewáhrung, die eine so wesentliche Er- 
weiterung und Erleichterung erfahren hat, dadurch 
nichts an Vorsicht einbiifit. Aber dariiber darf man 
beruhigt sein. Hat doch die Praxis ergeben, dafi das 
alte System allzu engherzig kleinlich, und unzeitge- 
máfi gewesen ist. Aufierdem darf man nicht vergessen, 
dafi der Muselmane tiirkischer NationaUtát den Ruf 
der Ehrlichkeit und ReelUtát besitzt. Dieses Renommée 
bezog sich im Weltverkehr auf den Kaufmann; imd es 
gilt fiir den Eandmann, vielleicht in noch erhòhtem 
Mafie. Und schliefilich fehlt es der Bank an Praxis 
nicht. 



Díc landwirtschaftlichen Nutztierc 
Serbiens* 

N’on Dr. Paul Kirschncr, Berlin. 

S eit dem Jahre 1890 fanden im Kònigreich Serbien 
alle 5 Jahre Volkszàhlungen statt, die gleichzeitig 
mit einer Viehzàhlung verbunden waren und deren 
Ergebnisse amtlich in der Statistik des Kònigreichs 
Serbien veròffentlicht wurde. Die Zahlen fiir das 
Jahr 1905 sind aber bis zur Stunde noch nicht mit- 
geteilt worden und es war daher eine dankenswerte 
Arbeit, dal 3 der fruhere Direktor des Kgl. Statistischen 
Dandesamts fíir Serbien Bogoljub Jowanowitsch we- 
nigstens die Daten der Viehzàhlung im Bulletin de 
l’Institut International de Statistique, Tome XX, 2, 
1915, veròffentlicht hat, da dieselben fiir die Bewer- 
tung der wirtschaftlichen Verhàltnisse und fiir kiinf- 
tige Mafínahmen von nicht zu unterschàtzender Be- 
deutung sind. 

Im Jahre 1905 zàhlte Serbien 2 688 025 Einwohner, 
die eine 48 302,6 qkm grofie Flàche bewohnten, so 
daB auf den Quadratkilometer nur 56 Bewohner kamen. 
Von der Urproduktion, also von Ackerbau, ^’^iehzucht 
und àhnlichen Erwerbszweigen lebten 84,23 %, wàh- 
rend sich nur 6—8% der Industrie widmeten. 

Die Stiickzahl der sàmtlichen nútzlichen Haus- 
tiere betrug im Jahre 1905 zusammen 5 724 639 gegen 
5374969 im Jahre 1890, und es kamen 1905 auf 
100 ha 118,4 Tiere gegen 110,6 im Jahre 1890 oder auf 
100 Einwohner berechnet 213 gegen 248,6 im ersten 
Zàhlungsjahre 1890. Sàmtliche Haustiere haben sich 
demnach um 6,51 % vermehrt, wàhrend der Zuwachs 



Die landwirtscliaftlicheii Nutztiere Serbiens. 


3 ^') 

der Bevòlkerung in dieser Zeit mit 24,32 % fast ^mal 
so grofí ist. Der Wert der Viehhaltung hat sich mit 
den Jahren stàndig gehoben, und es stieg der òrtliche 
Durchschnittspreis bei Pferden von 134 Franken im 
Jahre 1890 auf 186 Franken im Jahre 1905 oder um 
38,8 %, bei Rindern von 112 Franken auf 183 Franken 
oder um 63,4 %, bei gemàsteten Schweinen von 61 
Franken auf 108 Franken oder um 77 %, bei Mager- 
schweinen von 20 auf 33 Franken oder um 65 %, bei 
Schafen von 7 auf 9 Franken oder um 28,6 % und bei 
Ziegen von 8 auf 10 Franken oder um 25 %. Fiir Aus- 
fuhrtiere freilich, die nur ausgewàhlte Stiicke dar- 
stellten, wurden viel hòhere Preise erzielt. 

Berechnet man den Wert sàmtlicher Nutztiere, so 
stieg derselbe in der 2^it von 1890 bis 1905 von 
108 766 012 Franken auf 149 205 602 Franken oder 
um 37,15 %. Da sich die Zahl der Viehhaltungen in 
dieser Zeit von 267 466 auf 327 521 oder um 22,45 % 
vermehrte, so erhòhte sich der Wert sàmtlicher Nutz- 
tiere einer einzelnen Viehhaltung von 407 auf 456 Fran- 
ken oder um 11,2 %. 

Nach der Stiickzahl der Haustiere wurden bei 
Pferden im Jahre 1890 an 163391 gezàhlt gegeu 
174363 im Jahre 1905, bei Eseln und Maultieren 
ergaben sich i 588 gegen i 986, die Zahl der Rinder 
stieg von 819 251 auf 962 503, wàhrend die der Biiffel 
von 8 494 auf 7 450 zuriickging und die der Schweine 
von 908 603 auf 908 108 sank. Eine Zunahme zeigten 
wieder Schafe und zwar von 2 963 904 auf 3 160 166 
Stiick und Ziegen von 509 738 auf 510 063 Stiick. 

Wàhrend im Verhàltnis zur Bevòlkerungszahl alle 
Vhehgattungen eine Abnahme zeigen, finden wir ini 
Verhàltnis zur Bodenflàche eine betràchtliche Zu- 
nahme. So kamen auf 100 Einwohner im Jahre 1905 
nur 6,6 Pferde gegen 7,6 im Jahre 1890, aber 3,6 auf 
100 ha im Jahre 1905 gegen 3,4 im Jahre 1890. Die 
Zahl der Rinder ergab 38,3 im Jahre 1890 gegen 36,1 
im Jahre 1905 auf 100 Einwohner, wàhrend auf 100 ha 



Paiil Kirschnfr: 


39t> 

im Jahre 1890 an 17 gegen 20,1 im Jahre 1905 er- 
mittelt wurden. Der Schweinebestand stieg von 18,7 
auf 18,8 in gleicher Zeit auf 100 ha, fiel aber von 42 
auf 38,8 bei 100 Einwohnern. Die Zahl der Schafe 
vermehrte sich auf 100 ha von 61 auf 65,4, sank aber, 
auf 100 Einwohner berechnet, von 137,1 auf 117,5- 
Die Menge der Ziegen zeigt mit loV^ auf 100 ha keine 
Veránderung, dagegen auf 100 Bewohner eine Ver- 
minderung von 23,6 auf 19. 

Naturgemáfì ist die Zahl der Haushaltungen gròfìer 
als die der Viehhaltungen, weil ganz kleine Haushal- 
tungen keine Viehzucht treiben kònnen; darum haben 
auch letztere mehr als erstere zugenommen. Im Jahre 
1890 záhlte man 348 257 Haushaltungen gegen 436 987 
im Jahre 1905, aber nur 267 466 Viehhaltungen im 
Jahre 1890 gegen 327521 im Jahre 1905; mithin 
haben die Haushaltungen um 25,48 % zugenommen 
gegen 22,45 % bei den Viehhaltungen oder anders 
ausgedriickt entfielen auf 100 Haushaltungen im 
Jahre 1890 an 76,8 Viehhaltungen gegen 74,95 im 
Jahre 1905. 

Betrachtet man die einzelnen Tierhaltungen nach 
der Gròfìe des Bestandes, so findet man bei den Pfer- 
den angefangen von 113 225 Pferdehaltungen je 
I Pferd in 6,047 Fállen in den Stádten, in 68 824 Fállen 
auf dem Lande oder zusammen 74 871 Pferdehaltun- 
gen zu I Pferd, das sind allein 66,17% Pferde- 
haltungen, von denen 66,63 % Land und 60,91 % 
auf dieStadt entfallen. Pferdehaltungen zu 2—^Stiick 
wurden 3654 oder 36,81 % gezáhlt in den Stádten, 
33 401 oder 32,33 % auf dem Lande, zusammen so- 
mit 37 055 oder 32,72 %. Eine Stiickzahl von 5—7 
fand man bei 160 stádtischen und 882 lándlichen 
Pferdehaltungen, deren prozentualer Anteil 1,61 und 
0,86 oder zusammen 1042 oder 0,93 % der Pferde- 
haltungen ausmacht; 8—10 Pferde wurden gezáhlt 
in der Stadt in 30 Fálíen, auf dem Lande in 126 Fàllen, 
somit zusammen in 156 Fàllen, was 0,3 %, 0,12 %, 



Die landwirt.schaftlicheu Nutztiere Serbiens. 


391 


iiberhaupt somit 0,13 % ausmacht. Mehr als 10 Pferde 
gab es in 37 Fállen (0,37 %) in den Stádten, in 64 
Fállen (0,06 %) auf dem Fande, zusammen in loi Fàl- 
len oder 0,09 %. Am meisten Pferdehaltungen finden 
sich im Podrinjer Kreise, am wenigsten im Krusche- 
watzer Kreis. Zu Feldarbeiten wurde in Serbien das 
Pferd wenig verwendet; 49555 Tiere fanden als Reit- 
tiere, 59 664 als Zugpferde und 34 623 als Saumtiere, 
und zwar meist im Uschitzer Kreise Verwendung. 

Wáhrend bei den Pferdehaltungen iiber 66 % solche 
von I Pferde waren, zeigt der gròBte Prozentsatz der 
255 333 Rinderhaltungen solche von 2—4 Stiick, 
námlich 70,13% oder 179063, von dem 10622 oder 
69 32 % in Stàdten und 168 441 oder 70,18 % auf dem 
Lande gehalten werden. Die nàchst gròBte Kategorie 
ist die in der GròBe von 5—7 Stiick mit 39 445 Tieren 
oder 15,46 %, von denen 1986 oder 12,97 % auf die 
Stadt und 37 459 oder 15,61 % aufs Land entfallen. 
Hieran schheBen sich die Rinderhaltungen mit je 
I Stiick, die in den Stàdten zahlreicher als auf dem 
Lande angetroffen werden. Man zàhlte 1905 hiervon 
1517 in den Stàdten oder 9,9 %, 14 350 oder 5,98 % 
auf dem Lande, zusammen also 15 867 oder 6,21 %. 
Rinderhaltungen von 8—10 Stiick gab es 12 329 oder 
4,82 % mit 645 oder 4,21 % in den Stàdten und ii 684 
oder 4,87 % auf dem Lande. Ein noch gròBerer Rinder- 
bestand wurde in 8629 Fàllen oder bei 3,38 % gezàhlt, 
von denen 553 oder 3,6 % stàdtische und 8076 oder 
3,36 % làndUche Rinderhaltungen waren. In den 
Kreisen Uschitze und Tschatschak befanden sich die 
meisten Rinderhaltungen, am wenigsten im Kreise 
Smederewo. 

Diese Haustiere dienen hauptsàchlich fiir Feld- 
arbeiten, doch ist deren Pflege oft wenig gut, zumal 
die Tiere das ganze Jahr hindurch im Freien leben. 

Die ehedem sehr bliihende serbische Schweinezucht 
ist sehr zuriickgegangen, und zwar vornehmlich auf 
dem zur Zucht besonders geeigneten Lande, seitdem 



392 


Paul Kirschner: 


die Ausfuhr nach Osterreich-Ungarn erschwert wurde. 
Die Hàlfte der Schweinehaltungen dient nur noch 
dem Hausbedarf, und die grofien Herden sind gànz- 
lich geschwunden. Am meisten Schweine fanden sich 
in den Kreisen Waljewo und Podrinje, am wenigsten 
in den rinderreichen gebirgigen Kreisen Uschitze und 
Tschatschak. V’^on den 213 980 Schweinehaltungen 
zàhlten 116 521 oder mit 54,45 % mehr als die Hàlfte 
derselben nur i—2 Tiere, von denen 9467 oder 59,82 % 
dazu noch stàdtische und 107 054 oder 54,02 % lànd- 
liche Schweinehaltungen sind. 

In der Gròfie von 3—5 Stiick gab es 53 662 oder 
25,08 % Schweinehaltungen, von denen 3588 oder 
22,7 % stàdtische und 50 074 oder 25,27 % làndliche 
waren; 6—10 Stiick wurden in 20 781 Fàllen, das sind 
12,98 %, ermittelt, wobei es 1619 stàdtische (10,23 %) 
und 26 162 làndliche Ziichtereien (13,2 %) gab. Auf 
die Gruppe ii—30 Stiick entfielen 14 161 oder 6,62 % 
mit 853 stàdtischen (5,4 %) und 13,308 làndlichen 
(6,72 %) Schweinehaltungen. Mehr als 30 Stiick fand 
man in 1855 Fàllen oder bei 0,87 % mit 295 Ziichtereien 
in den Stàdten (1,85%) und 1560 oder 0,79% auf 
dem Lande. 

Neben dem Rinde ist in Serbien das Schaf am 
meisten vertreten, welches Milch, Fleisch und Wolle 
liefert, die meist zu eigenem Bedarf verarbeitet wird. 
Die meisten Schafe finden sich in den Kreisen Pirot, 
Timok und Uschitze, am wenigsten in den Bezirken 
Belgrad und Sniederewo. Von den im Jahre 1905 
ermittelten 217 837 Schafhaltungen entfallen iiber 
die Hàlfte, nàmlich 114 554 oder 52,59% auf solche 
von I —10 Stiick, von denen prozentualiter der gròfiere 
Teil, nàmlich 56,77 % oder 5332 Stiick in den Stàdten, 
und 109 222 oder 52,4 % auf dem Lande gefunden 
wurden. Schafhaltungen von ii—20 Stiick zàhlte 
man in 60 412 Fàllen, das sind 27,74 %, wobei 2399 
oder 25,53 % stàdtische und 58013 oder 27,83 % lànd- 
liche waren. In der Gròfie von 21—30 Stiick gab es 



Die landwirtschaftlichen Nutztierc Serbietiá. 


393 


10,6 % oder 23 095 Schafhaltungen mit 846 oder 9 % 
stádtischen und 22 249 oder 10,68 % lándlichen Hiir- 
den; 31—50 Stiick wurden 537111^! in den Stádten 
(5.7 %) und 13754 mal auf dem Lande ermittelt 
(6,6 %), zusammen also in 14 291 Fállen, was 6.55 % 
ausmacht. GròBere Herden gab es noch 5485 oder 
2,52 %, von denen wieder 281 stàdtische (3 %) und 
5204 oder 2,49 % làndliche waren. 

Obschon die Ziege ihres Haares wegen, das zu 
Taschen, Sàcken und Decken verarbeitet wird, von 
Bedeutung ist, so wird sie doch wenig gehalten, da 
sie diè jungen Triebe der Saaten, Stràucher und Bàume 
abfriBt. So hat sich die Ziege in den Jahren 1890 
bis 1905 nur um 325 von 509738 Stiick auf 510063 
vermehrt, die sich am zahlreichsten auch in den 
schafreichsten Gegenden findet. Im ganzen wurden 
54 685 Ziegenhaltungen ermittelt, von denen auf 
solche mit i—2 Tieren ii 461 oder 20,96% entfallen 
mit 670 stàdtischen (32,32 %) und 10 791 (20,52 %) 
làndhchen Ziegenhaltungen; 3—5 Ziegen wurden bei 
13 860 Ziegenbesitzern ermittelt (25,35 %), von denen 
sich 485 oder 23,4 % in der Stadt und 13 375 oder 25,4 % 
auf dem Lande befanden; 6—10 Stiick zàhlte man 
bei 13 956 Ziegenziichtern mit 392 (18,91 %) stàdtischen 
und 13 564 (25,79 %) làndlichen Ziichtereien. Ziegen- 
haltungen in GròBe von ii—30 Stiick fand man in 
13454 Fàll^n (24,6%), und zwar 441 (21,27%) in 
der Stadt und 13 013 (24,74 %) auf dem Lande. Noch 
gròfíere Ziichtereien mit mehr als 30 Sttick wurden 
noch in 1954 Fàllen (3,57 %) ermittelt, von denen 85 
(4,1 %) stàdtische und 1869 (3,55%) làndliche waren. 

Im Verhàltnis zu den gesamten Viehhaltungen 
wurden 34,57% Pferdehaltungen ermittelt, und zwar 
32,2 % stàdtische und 34,81 % làndliche. Auf die 
Rinderhaltungen entfielen 77,96 % (49,79 % stàdtische 
und 80,88 % làndliche); bei den Schweinehaltungen 
zàhlte man 65,33 % (5t.4t % stàdtische und 66,77 % 
làndliche). Fast ebenso gestaltete sich das Verhàlt 



394 Kirschner: Die landwirtschaftl. Nutztiere Serbiens. 

nis der Schafhaltungen mit 66,53 %> von denen wieder 
fur sich betrachtet 30,52 % der Viehhaltungen stád- 
tische und 70,24 % lándliche waren. Den geringsten 
Prozentsatz machten, wie schon aus dem Gesagten 
hervorgeht, die Ziegenhaltungen mit 16,7 % aus, von 
denen 6,73 % auf stádtische und 17,72 % auf lándliche 
Viehhaltungen entfielen. 



$9 

Allgcmeinc Ubersícht. 

Deutsch-dsterreichisch-tiirkischer Geldverkehr. Das túrkische Finaiiz- 
niiiiisteriuni teilt mit: Die mit dem lìrlaC vom 23. August 1917 getrof- 
fenen Verfiigimgen betreffend den Geldverkehr mit dem Ausland sowie 
beziiglich der Wechselarbitrage und der Valutagescháfte werden vom 
16. November ab auch auf Deutschland und Osterreich-Ungam aus- 
gedehnt, die vorlàufig hiervon au.sgenommen waren. AUe mit deni 
Halkanzug abreisenden Passagiere werden olme weiteres Papiergeld 
oder Schecks in Hòhe von 50 Pfd., 1000 Mark, 1000 Kronen oder 
1000 Lei bei sich haben kònnen. Fiir hòhere Betràge Lst die Ermàch- 
tigung der Devisenkommission, bzw. iln" VLsum auf den betreffenden 
Schecks oder Kreditbriefen einzuholen, da sonst die die genamiten 
Summen úbersteigenden Betràge von den Zollàmtem an der Grenze 
beschlagnahmt werden, und zwar gegen Bescheinigmig, mit Hilfe 
deren beim FinanzniinLsterium die Riickzahlung beantragt werden 
kann. Die in der Tiirkei ankonunenden Passagiere werden Schecks 
und Kreditbriefe bei sich haben kòimen, wemi diese von der deuLschen 
oder òsterreichisch-ungarischen Devisenkommission mit einem Sicht- 
vennerk versehen sind, anderenfalls .sie der Bescfilagnahnie verfallen. 
Jeder Passagier wird Papiergeld bis zuioooMark oder isooKronen 
bei sich haben kònnen. Was dariiber ist, wird ihm abgenonmieu mid 
bei der Riickfahrt ausgefolgt werden. Reisende, die aus Bulgarien 
eintreffen, wo noch keine Devisenkonimission bcsteht, kònnen Schecks 
oder Kreditbriefe nicht verwenden, sondern nur Papiergeld bis 
zu 1000 Lei. Die letztere Bestinnnung gilt erst vom i. Dezember ab. 

★ ★ 

Wicderautnahme des deutschen PrivatgUterverkehrs mit den Balkan- 

staaten. a) Tiirkei. Nach einer Verfiigung des Kriegsministeriunis 
wird jetzt der Privatgiiterverkehr via Kosel-Hafen niit Militàr- 
zug nach Konstantinopel in besclirànktem Unifange wieder aufge- 
uommen. Indessen miissen zunàchst diejenigen Giiter befòrdert 
werden, die schon friiher zum Transport zugelassen waren, aber infolge 
der seit Monaten bestehenden Verkehrssperre bisher nicht transixir- 
tiert werden konnten; neue Befòrderungsantràge nius.sen daher vor- 
làufig noch mit Zuriickstelhmg rechnen. Gleichwohl empfielilt es .sich, 
sie jetzt bald schon bei den Spediteuren anzmnelden, damit diese alles 
Erforderliche vorbereiten und ini gceigiieten Augenblick die Befòr- 
derungsgenehmigimg erwirken kònnen. b) Mit Rumànien steht 
gutem Vernehmen nach die Wiederaufnahme des Giiterverkehrs 
auch unmittelbar bevor. Nach Bulgarien und Mazedonien voll- 
zieht sich der Giiterverkehr weiterhin, wie bereits seit mehreren Mo- 
naten, mit den sogenannteu Maritza- und Mitrovitza-Zugen, Der 



Allgeiueine Cbersiclit: 


396 


Hamlelsvertragsverein, IJerliu W 9. ist l)ereit, iibtr Frachtsatze, Ex- 
]K'(lition.siuòglichkeit usw, auf Wunsch uoch náhere .•\uskunft zu Ix-- 
schaffen. 



■* * 

Geographische Studien in der Tiirkel. Wie uiau aus Koiustantinopel 
berichtet, hat eiue vor kurzeui gebildete Kouuui.ssion fiir geographische 
Studieu in der europài.schen Tiirkei die Bereisung luehrerer (legeudeu 
uuternoinuieu. Zunachst hat sie sich nach Eule Burgas l)egeben,uiu 
dcn geologischen Bau die.ser tlbene, die dortige Flora, die Kegelung 
der (iewà.s,ser. das Becken von Ergene und den Boden von Thrazien 
zu studieren. .\hnliche Studien liat sie in .\drianopel gemacht und 
sich hierauf mit der Frage der Fruchtbarmachuug der (iiirrcn Oegend. 
die sich bis Kirkilis.se ausdelmt, IxifaUt. Gegenwàrtig liereist sie die 
('rebirg.sgegend von Strandjea-Dag. 


Ein Orientinstitut in Frankfurt a. M. In Frankfurt a. Maiu ist ein 
\’erein .. Wis.senschaftliches Institut fur die Kultur uud Wirtscliaft 
des uuxlenien Orients" begrundet worden. Der Veieiu will in Ver- 
biuduug mit der Fniver.sitàt eln Orientinstitut errichten. Dcr 
Direktor des Orientalisclieu Univer.sitàt.s,semhiars Prof. Dr. Jasepli 
Horovitz ist zuui Ix'iter dieses Iiistituts in .\ussicht geiioiumeii. 


Deutsche Interessen in Albanien. Albaiiicn. das laiige das uuIk'- 
kannteste Laiid Eiiropas war, beginnt mit der zunehmendeii Verbrei- 
tuiig liesserer geographi.scher Kemitnis iiiid dadurch ziiiiehmender 
richtigerer Bewertungdie.ses wirtschaftlicli so auCerordentlicli zukimfts- 
reichcn Landes heute in weiteren Krei.seii Deutschlaiid.s dic Beachtung 
zii findeii, die es gerade fiir Deut.sclilaiid in so hoheiii MaCe verdient. 
So melirt sich crfreulich die Verbreitiing der richtigeii ErkeiintnLs, 
(laC die Wiederherstellung der durch italieiiische deiitsehfeindliche 
lutrigen 1014 gewaltsam uiiterbrcK'heneii staatlicheii .Selbstàndigkeit 
des Fiir.steiituuis Albanien unter der Herrschaft seines rechtmàCigen 
I''ur.steii W’ilhelni nicht nur deshalb eine Notwendigkcit ist, weil aucli 
Deiitschland .seiiierz.eit diese Selbstàiidigkeit feierlicli garantiert liat, 
.soiideni nicht miiider deswegeii, weil das .selbstàndige .Albaiiien gerade- 
zii eiiie Voraiissetziing bildct fiir die Ermdglicliiing (laiierudeii Frie- 
deiis aiif der Balkaiihatbinsel uiid damit fiir die Siclieruiig eiiier iin- 
gcstòrtcn Verbindung Deiitsclilands mit dem Orieiit. Fiirst Wilheliii 
liat kíirzlicli iii Berliii eine Ziisamnieiikiiiift mit deiii ò.sterreichLscheii 
.-ViiCeiiminister Graf C/Ajrnin gehabt, was in den Krci.sen der Freunde 
.Hliaiiiens groCe Beachtuiig gefunden hat. Fiir die Fdrderung der 
Keimtnis Albanieiis in DeuLschland und deiiLsclier wirLschaftlicher 
Iutere.s.seu iii .■Mbanieti hat .sich in Berlin ein ..DeiiLscli-Albanisclies 
Koiiiitec" geliildet, zii de.sscii Vorsitzendeni ITofessor Dr. Kettler- 
Berliu gewàhlt wiirde. 



Besondcrc Obcrsicht. 


Bulgaríen. 

Díe angebaute Fíàche und díe Emte 1917. 

\'on J. Lidschiew. 

Es geniigt nicht, Bulgarien fiir ein landwirtschaft- 
liches Land zu erklàren. Diese Charakteristik muB 
man dahin ergánzen, daB es ein Land der Kleinwirt- 
schaften ist. Selten findet sich ein Land, wo der Grund 
in so kleine Parzellen und unter soviel Besitzer ver- 
teilt ist. Nach der amtlichen Statistik fiir 1908 ge- 
hòrte die ganze 4 625 787 Hektar groBe bebaute Fláche 
933 367 Besitzern. 321 568 Hektar oder 6,9 v. H. 
der bebauten Flàche entfielen auf 424 898 Kleingrund- 
besitzer oder 45,5 v. H. aller Landwirte; diese be- 
saBen bis zu 2 Hektar Boden. Wirtschaften von 2 bis 
10 Hektar gab es 386 728 oder 41,4 v. H. mit einer 
Flàche von 1954854 Hektar oder 42,3 v. H.; als 
Mittelgrundstiick von 10 bis 30 Hektar w^erden iii 632 
Hòfe oder 11,9 v. H. mit einer Gesamtflàche von 
I 689 371 Hektar oder 36,5 v. H. bezeichnet. Die 
restlichen 639 994 Hektar gehòrten 9173 GroíJgrund- 
besitzern mit 30 bis 100 Hektar Bodenflàche und 936 
mit mehr als 100 Hektar. Somit machen in Bulgarien 
die kleinen und mittleren Wirtschaften 98,9 v. H. 
aus, die 85,7 v. H. des ganzen zu bebauenden Bodens 
bedecken. 

Jedoch stellen nicht alle Hòfe selbstàndige Wirt- 
schaften dar. Gewòhnlich schlieíBen sich mehrere 
Kleingrundbesitzer zusammen oder vereinigen sich 
mit gròBeren, um gròBere Komplexe zu bilden. 

Bulgarien erzeugt hauptsàchlich Getreide und Vieh- 
futter. Die durchschnittliche Ernte im Zeitraum von 


BalkftD-Revue. IV, 7,/8. 


27 



Besondere Obersicht: 


398 

1906 bis 1910 betrug: Korn 2166127 Tonnen und 
Viehfutter 953 198 Tonnen. 

Nach der Volkszáhlung des Jahres 1905 beschàf- 
tigten sich 3 108 816 Personen oder rund 77 v. H. 
der Gesamtbevòlkerung mit Landwirtschaft. 

Wenn Bulgarien infolge des Cberwiegens der Land- 
wirtschaft auch nie in dringende Nahrungsnot ge- 
raten wird, so macht sich der Krieg infolge Abberufung 
der Arbeitskràfte zum Waffendienst, Ruckgang der 
bebauten Flàche, Zerstòrungen im Kriegsgebiet und 
Zunahme der Bevòlkerung durch Besetzung neuer 
Gebiete und einen grofien Fliichtlingszustrom be- 
merkbar. 

Die folgenden vergleichenden Berichte des General- 
direktors der Statistik, Neitscho Michailow, der die 
Liebenswiirdigkeit hatte, sie uns noch vor ihrer Ver- 
òffentlichung zur Verfiigung zu stellen, zeigen ganz 
klar, welche Flàchen im Jahre 1917 bestellt wurden, 
und wie grofi die Ernte der Hauptgetreidearten wahr- 
scheinhch sein wird. 

Zur Ernàhrung der Bevòlkerung dienen in Bulga- 
rien hauptsàchlich Weizen, Roggen, Mengkorn und 
Mais. 

In der zehnjàhrigen Zeitspanne 1903—1912 waren 
durchschnittlich jàhrlich angebaut: mit Weizen 
I 008 521 Hektar, mit einem durchscnittlichen Ertrag 
von 10,23 Quintal (i Quintal gleich 100 Kilogramm) 
vom Hektar, im ganzen 10321854 Quintal; unter 
Roggen standen 192 629 Hektar mit 9,63 Quintal 
Ertrag vom Hektar, im ganzen i 854 930 Quintal. 
An Mengkorn wtirden von 91 385 Hektar durchschnitt- 
lich 10,93 Quintal oder zusammen 999113 Quintal ge- 
erntet. Mais wurde auf 551 788 Hektar gezogen und 
gab durchschnittlich 10,32 Quintal fiir einen Hektar, 
im ganzen 5 695 186 Quintal. 

Wàhrend des Landwirtschaftsjahres 1916.17 wurden 
folgende Flàchen angebaut: Weizen i 211 987 Hektar 
mit einem wahrscheinlichen Ertrag von ii 223 003 



Bulgarien. 


399 

Quintal, Roggen 260 407 Hektar mit 2 244 717 Quin- 
tal und Mais 764 972 Hektar mit 7 741 527 Quintal. 

Hinsichtlich dieser Ernte wird nun die Frage auf- 
geworfen, ob das bulgarische Volk Mangel an Brot 
leiden wird und ob es den Verbúndeten etwas abgeben 
kann ? Wenn wir annehmen, dafi das heutige Bul- 
garien eine Bevòlkerung von 8 Millionen zu versorgen 
hat, kommen wir zu folgendem Schlufi: 

In der Zeit von 1908—1911 war der mittlere Ver- 
brauch der Bevòlkerung an: Weizen 108 Kilogramm, 
Roggen 22 Kilogramm, Mengkorn 19 Kilogramm und 
Mais 68 Kilogramm fiir ein Jahr auf den Kopf, folglich 
mufi dieses Jahr fiir den Selbstverbrauch unbedingt 
gerechnet werden: Weizen 8 640 000 Quintal, bleiben 
zu anderweitiger Verfiigung 2 583 000 Quintal, Roggen 
I 760 000 Quintal, bleiben 484 717 Quintal, Mengkom 
I 520 000 Quintal; folglich haben wir einen Fehl- 
betrag von 614 126 Quintal, den wir aus dem Weizen- 
iiberschufi decken kònnen. Der Maisverbrauch be- 
làuft sich auf 5 440 000 Quintal, bleiben 2 301 527 
Quintal. 

Um den tatsáchlichen Oberflufi festzustellen, mufi 
man die Menge, die fiir die Aussaat notwendig ist, von 
den obigen Summen abziehen und kommt dann zu 
folgendem Ergebnis: 

Fiir die Weizensaat braucht man ein Fiinftel der 
Ernte oder 2 244 000 Quintal, Mengkorn 241 Kilo- 
gramm fiir einen Hektar oder 226 233 Quintal. 

Da wir aber an Mengkorn bereits einen aus dem 
Cberschufi an Weizen zu deckenden Fehlbetrag von 
614 126 Quintal verzeichneten, kònnen wir die not- 
wendige Menge Aussaat fiir Mengkorn auch nur aus 
dem Weizenvorrat erhalten, so dafi sich der Bedarf 
an Weizen wie folgt errechnen láfit: 

Weizen zur Aussaat . . 2 244 600 Quintal 
Mengkornsaatgut . . 226 233 Quintal 

Fehlbetrag an Mengkorn 614 126 Quintal 
Bedarf an Weizen ... 3 084 959 Quintal 

27* 



400 


Besondcre Obersicht: 


dem ein V’^orrat an Weizen von 2 583 000 Quintal 
gegeniibersteht. Folglich fehlen 501 959 Qiiintal. 

Der Bedarf der Bevòlkemng ist also vollauf gedeckt 
mit einem kleinen Fehlbetrag, der die Friedensration 
an Brot um 6,27 Kilogramm fiir ein Jahr und Kopf 
oder 17 Gramm fiir einen Tag bei einer Bevòlkemngs- 
zahl von 8 Millionen Personen verringert. 

Fiir Roggenanbau braucht man 190 Kilogramm 
fiir einen Hektar oder 494 773 Quintal gegeniiber 
einer verfiigbaren Menge von 484 717 Quintal, also 
haben wir auch einen kleinen Fehlbetrag von 10 056 
Quintal. Fiir Mais braucht man 190 Kilogramm fiir 
einen Hektar, d. h. i 453 447 Quintal Saatgut gegen- 
iiber einem Vorrat von 2 301 527 Quintal, der als 
Gefliigelfutter oder Ausfuhrgut verwandt werden 
kann. 

AUe hier angefiihrten Daten beweisen, dafl die 
Bevòlkerung und die Armee wie iu Friedenszeiten 
mit gutem weiflen Brot versorgt werden kònnen, ohne 
dafl eine Ànderung der Ration in Aussicht genommen 
werden mufl. Hierbei haben wir unserer Rechnung 
einen tágUchen Verbrauch von 600 Gramm Korn 
fiir die Person zugrunde gelegt, und die Herstellung 
eines Brotes angenommen, das aus 60 v. H. Weizen 
und einer Mischung von 40 v. H. Roggen und Mais 
besteht. Bei rationeller Sparsamkeit geniigt jedoch 
eine Menge von 450 oder hòchstens 500 Gramm Korn 
fiir den Kopf und den Tag. In diesem Falle bleibt 
ein Sechstel der ganzen voraussichtUchen Ernte als 
Reserve fiir etwaige Fehlbetràge bei der Ernte, Min- 
demng der Vorráte durch unvermeidUchen Verderb, 
unvorhergesehenen Mehrverbrauch in der Armee oder 
fiir die Ausfuhr iibrig. 

Eins ist sicher: eine Nahrungsmittelknappheit kann 
in Bulgarien nicht eintreten, und alle solchen Be- 
fiirchtungen sind grundlos. (Deutsche Balkanzeitung, 
19. XI. 17.) 



Biilgarien. 


401 


Valutastand. Der Gouvenieur der Bulgarischen Nationalbank 
Christo T.schakaloff hat einen Vertreter der ..BulgarLschcn Handels- 
zeitung" enipfangen und ihm folgende Mitteilungen iiber ddn Staud 
der bulgarischen Valuta gemacht: 

Der Stand der bulgarischen Valuta wird zur Zeit von zwei Fak- 
toren l>e.stimmt. von den Reserven der Bulgarischen Nationalbank an 
Mark. durch welche der Banknotenumsatz sichcrgestellt wird. imd 
von der Ausfulu' bulgari.scher Produkte. hauptsáchlich des Tabaks. 
Die bulgarische Einfuhr aus den Zentralstaaten ist gegenwàrtig vcr- 
háltnismàtlig geringer als die Ausfuhr. ein llmstand. der zum Sinken 
des Markwertes gefiihrt hat. 

Eine .\nderung die.ser Faktoren wird einen bedeutenden EinfluB 
auf deu Stand miserer Valuta ausiibeu. Es Lst mit Sicherheit anzu- 
nehmen, daB sofort nach Friedens.schIuíJ eine auBerordentlich ge- 
steigerte Einfuhr voii VVaren uach Bulgarien stattfinden wird, was 
zweifellas die Hebung des Markkur.ses zur Folge haben wird. Die Mark- 
re.serveu. welche die Bulgari.sche Nationalbank in DeuLschland, sei 
es auf dem Wege der offentlichen .■VHleUie, sei es durch un.sere .\usfuhr. 
erworben hat, sind grotí genug. mn die Steigermigstendenz der Mark- 
wàlirung zu balancicren. 

Da in Deutschland durch die Deut-sche Reichsbank .schon jetzt 
MaBnahmen getroffen werden. um die deuLsche Valuta vor Erschiit- 
tcrimgen zu liewahren. und da die Sichening im.seres Banknotenum- 
satzes in Mark Ijesteht. .so Lst es offensichtlich, daC im Falle des Ge- 
lingens die.ser MaBnahmeu damit zugleich auch die bulgarische V'aluta 
gefestigt wird. 

Die bulgarische Valuta ist in dem Sinne autouom, datì sie vor allem 
von <Ier wirtschaftlichen Bilanz BiUgariens abhàngt. Darum hat die 
Bulgíirische Nationalbank unabhàngig von den zur Verlie.sseruiig des 
Valutastandes in Deut.schland getroffenen MaBnahnicn dcn Be.schIuíJ 
gefaUt. die in Bulgarien in Ihusatz Iiefindliclien Marknoten zur Er- 
haltung der autonoincn Regulierung der bulgari.schen Valuta zimi 
Zwang.skur.se von 1,25 Leva fiir 1 Mark einzuwechseln. Nach erfolgter 
Einwech.slung wird die Mark iii Biilgarien frei im Xhnlauf .sein, mid ihr 
Kurs wird in Zukunft <lurch .\ugebot iiikI Nachfrage iiach deuLschen 
Marknoten bestimnit wcrden. 

Ole Kreditbank in Sofia, eine Griiiuiung <ier DLskonto-Ge.sell.schaft 
mid der F'irma vS. Blcichroder, Bcrlin, wird bis Ende die.ses Jahres eine 
Filiale in Uskiib eròffnen. Uskiib Lst bekanntlich der Hauptplatz 
<ies von Bulgarien be.sctzten niazedonischen Gebietes und zur Zeit 
der Sitz eiiies deut.schen .■Vrmeeoberkoniniaiidas. Die Filiale der Kredit- 
bank Lst dazii be.stiinnit, aii der wirLschaftlichen Entwicklung Maze- 
<Ioniens niitzuarlxíiten, den (ieldverkehr zwi.schen <len iu Mazedonien 
befindlichen deuLschen Truppen mit DeuLschland zu erleichtem und 
den Warenverkehr zwi.schen DcuLschlaiid und Mazedonien zu ver- 
inittehi. Die iieiie Filiale wir<l sich auCer der Pflege des Bankgeschàfts 
in Uskiib uiul .seiner Umgebung dalier in der HanpLsache die Ver- 
tretung <lcutschcr Handelsinteres.sen, Erteilung von Auskunften und 
Vemiittlung v'on Haiidelsge.schàften aller .■Vrt angelegen .sein lassen. 

Kriegsgewinnsteuer. Aus Sofia. 14. Nov., wird der Frankf. Ztg. 
(23. XI. 17.) ges<’hrieben: ..Aiich Bulgarien will eine Kriegsgewiun- 



402 


Besondere Obersicht: 


steuer erhelx;ii. Der Gesetzesvorschlag. der erst in einigen Wochen 
in der Sobranje zur Beratung koinnien wird, verlangt, daC alle Per- 
.sonen rtnd Gesellschaften. welche Gegenstànde, Waren und Wert- 
papiere jeder Art gekauft und wieiier verkauft oder sonstigen Handel 
und Spekulationen betrielieii halien, sowie auch alle diejenigen Per- 
sonen un<l Ge.selLschaften, welche ihre Tàtigkeit in Handel iind In- 
dustrie iiach der Mobilisierung fortgesetzt halx;n, niit eincr Ergán- 
zung.ssteuer auf ihren vergròCerten Gewinn Ixlegt werden. Diese 
Stener gelangt zur Erhebung, .sofem der Gewinn wàlirend der ganzcn 
Dauer des Krieges einen Betrag von 5<xx) Lewa erreicht cxler iiber- 
schritten hat. Die Besteuerung ist init folgeiiden Sàtzx-n vorge.schlagen: 
Bei eineni Gewiiin von ^cxxi—50 cxx) l/cwa sind 55%. l)ei $0000 bis 
1000 cxx) Lewa 50%, fur loocxx) Ixwa und niehr 45% Stener 
zu zahlen. Haiidelt es sich nicht uiii Lieferungen fiir die Annt'e oder 
den Staat. .soiidern inn sonstige Kaufs- und Verkauf.sgeschàfte, so 
ermàCigen sich die vor.stehcndeii Sàtze bei den gleichen (ìewinii- 
ziffern auf 40, 35 und 30%. Bei Hanilelsoperationen fiir Aus- uiid 
Durchfuhr wenleii die Sàtzx' auf 40, 35 und 30% ennàCigt. Der Eiit- 
wurf .sielit eiiie Reihe von liesondcreii .^usiiahinen vor. Der Verkauf 
von eigcnen landwirtsc’haftlichen Erz,eugni.s.sen unterliegt dcr Steiier 
nicht. I'iir den V'erkauf eigeiier Tabakerzeugnisse aus der Ernte 1917 
ist eine KTÌeg.sgewiinisteuer von 25% zu zahleii, gerechiiet auf deu 
Selbstkasteniireis des Tabaks unter Hinzufiigung von 50% Gewinn 
fiir die Prcxluz.eiiten. Iiiiàndi.sche Ge.sellschaften diirfen fur clie Dauer 
des Krieges keine hòhere Dividende verteilen als der Friedensdurch- 
.schnitt der Divideiide lietrug, es sei denn, wenn clie Auszahlung luiter 
Zuhilfenahnie der Re.serven geschieht. .Vuflòsung und Uinwandlung 
von Gc^elLschaften ist nur dann ziilà.s.sig, wcnn genugende Sicherheit 
fiir die Zaliliiiig der Krieg.sgewimisteuer gegelx;n Lst. Auslàndiscdie 
GeselLschaften iiiiissen 25% des erhòhtcn Gewinnes ciiier Sonder- 
reserve z.ufuhren, sie in Staatspapieren anlegen uiid liei dcr Bulga- 
rischen Nationalbank deponieren. Hinterziehungen werden iiiit einer 
Geldstrafe bis zu 50 ocx) lycwa geahnclet. Die Verwaltuugsràte imd 
Leiter von Ge.selLschaften haftcn solidarisch fur die deni Staatssc'hatz. 
zugefiigten Vcrluste. AuCerdem kann Verfunffachung der zu ent- 
richtenden Steuer verfugt werden. — Soweit die Be.stinniiungeii des 
Entwurfes, die allerdings bis zu ihrer endgùltigen Fassiuig ncx:h 
niancherlci Anclerungeii erfahren dùrften. V^ieles ist imklar. Der 
Begriff des Kricg.sgewinnes ist nicht festgelegt. Anderer.seits diirfte 
c» nùt diesen Bestinmiungen kaum gelingen. wirklich alle Kriegs- 
gewńnne zu fas.sen. Be.sonders eigenartig erscheint die Tatsache, daB 
die groCen Kriegsgewinner prozentual weniger bezahlen sollen als die 
kleinen und klein,sten, Auch ist em Betrag von 5000 Lewa wohl kaum 
geeignet, fùr die Kriegsbc.steuemng besonders nutzbar gemacht zu 
werden. Die Kamnier ninimt ihre Beratungen im Dezember wieder 
auf und wird sich daiin zmiàclist mit deni Budget fùr das komniende 
Jahr bcfasseii. Erst im Januar cxler Febmar 1918 wird sie also voraus- 
siclitlich mit der Beratung des voriiegenden Entwmrfes begùmen.'' 

Die Teuerung. Nach Mitteihnig des statistischen Amtes stellt sicdi 
die prozx;ntuale Steigerung der Preise fùr Lebcnsniittel in Bulgarien 
im Zeitrauni u;o5/i9i7 wie folgt dar: Getreide 207.9%. Mais 267.6%. 



Griechenland. 


403 


Bohnen 450%, Kartoffeln 558,3%. Geniu.se 652,9%, Zwiebeln 467,2%, 
andere Getnusearten 981,8%. Rei.s 377.3%, Flei.sch 389.6%, Zucker 
175,9%. Friichte 465%, Salz 156,7%, Kaffee 977%. Milch 151,5%. 
l’.utter 554 %• Die Durchsehnittsteuerung Ixítràgt 347%. 

Versicherungsgesellschaft. Die Ungari.sche Bank- und Handel.s- 
.A.-G. beab,sichtigt geineńusam niit der Ver.sicherung.sge.sell.schaft in 
Hainburg die lirrichtung einer BulgarLschen Versicherung.sge.sell.sehaft 
mit 4 Millionen Kronen Aktienkapital. 

Zuckerriibenkultur. Das Ministeriuni des Innem fordert dic Departe- 
mentspràfekten auf. im Interesse der Armee und der Bevòlkenmg dafur 
y.u sorgen, daB gròCere Flàchen mit Zuckerriilien angebaut werden. 

Neue Eisenbahnllnien. Das I'asenbahnministeriuni hat cinen Ge- 
setzentwurf zum Bau folgender neuer Ki.senbahn.strecken (Nomial- 
spur) fertiggestellt: i. Kustendil—Kadienmost, Zarewo Selo—Kot- 
schane, Stip—Gradsko; 2. Guschewo—Kratowo; 3. Radomir—Dup- 
nitza—Lewunowo—Dimir—HLssar bis an die Ijestehende Bahii 
.Seres—Drama. 

Gríechenland. 

Elsenbahn-Verstaatlichung. Die vcnizelistische Regierung in 
Griechenland, deren Hauptstàrke darin be.steht. Raub- und I’liin- 
denmgszuge gegeii fremdes liigcntum auszufiihren, hat auf dieser 
.Stufenleiter zu ihrcn Erfolgen zunàchst dic zwang.swei.se Kiiteigiimig 
judi.schen Eigentums in Griechenland angeordnet. Es folgte die Bil- 
dmig einer groCen Gesell.schaft ..zur Bebaiumg des besetzten Maze- 
donieiis", das die Enteignung turkischen und anderen aiLslàiidLscheii 
(ìrmidlK.'sitze.s vor.sieht. SchlieClich Lst als drittes Meisterstiick die 
\’er.staatlichung der Ei.senbahnen vorge.sehen. Darùber i.st der Kam- 
mer liereiLs ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der die einheitliche 
Verwaltmig bestimmter iiichtstaatlicher Balmlinien und ihren ,iVn- 
kauf dm-ch den Staat Ixízweckt. 

Es handelt .sich in dem Gesetzentwurf uni folgende ELsenbahn- 
gesell.schafteii und Bahnlinien: 

1. Die LarLssa-Bahn, deren Ankauf die Regiermig Venizelos’ schon 
ini Jalu'e 1914 durchgefùhrt hattc, ohne daC die bestehende (iesell- 
schaft aufgeholx:n worden war. 

2. Die AnschluCbahii Papapuli-Salonik, die auf Staatskasten er- 
baut worden war. 

3. Die mazedonischen Eisenbaimen. 

4. Die the.ssalischen Bahnen, unter denen die haupLsàchlichsten 
die Linien Volo-Trikkala-LarLssa sind. 

War die LarLssabahn .schon vor drei Jahreii durch einen I’utsch 
Venizelas’ an seine damals noch recht be.scheidene Neljenregierung 
ùbergegangen, ohne daC die.se ihr Eigentumsrecht geltend machte, 
so beileutet die Verstaatlichung der An.schluBlinie Papapuli-Salonik 
offensichtlich ehi Monient der Enteignung. Sie ist auf Kosten des 
Staates, aLso der alten griechischeii Regieruug erbaut worden und 
kommt jetzt mit (iesetzwerdung der Vorlage unter die neue Herr- 
schaft. Noch deutlicher zeigen sich die Ubergriffe Venizelos’ bezùglich 
der mazedonisehen Eisenbahnen. Denn sie .sind gròUtenteils Eigentum 



404 


Besondere Bbersicht: 


dentscher und òsterreichischer Kapitalisteu. Schon im Septeniber 1915 
wurdcn sie indessen von Venizelas eigenniàchtig in Verwaltung ge- 
noniinen unter Vorbehalt einer spáteren Regelung der Anspriiche 
der Rechtsinliaber. 

DaB durch die Verstaatlicliung der Eisenbahnen ganz bestimmte 
Sonderzwecke verfolgt wcrden, ergibt sicli aus der Tatsache, daB die 
Peloponnesbahn bisher nicht in den Plan mit einbeztjgen wmrde. Gnmd 
fiir diese Zuriickhaltung ist angeblicli, daB die Bahn schlecht rentiert 
habe und man erst abwarten wolle, ob die Mòglichkeit Itesteht, daC 
tlic Verwaltung selbst mit ihren Einanzcn wàeder ins Reine kommt. 
Das diirfte ein Vorwand .sein. \delmehr ist anzunehmen, daC Veni- 
zelos den Pelopoimes als auBerhalb der luimittelbaren Interessensphàre 
gelegen ansieht, wàhrend eine Verstaatlichung der in Mazedonien 
und The.ssalien liegenden Bahnlinien EinfluB und Macht der jetzigen 
Regiermig in die.sen in den Krieg verwickelten Provinzeu Griechen- 
lands stàrken muB, in richtigcr Erkenntnis der Bedeutung des Ei.scn- 
balmwe.sens im Kriege. K T.-H. 

Flnanzen. Man .schreibt der Erankf. Ztg. (11. ii. 17); ,,Der grie- 
chischen Kaimncr ist vom Einanzminister Kegropontis eiu Gesetz- 
entwwf vorgelegt worden, durch den die Regiermig Venizelos er- 
niàchtigt w’ird, eine .\nleihc bis zum Nominalbetrage von 100 Mil- 
lionen Drachmeii aufzunehnien, welche zur Bezahlung der aus Re- 
quisitioneii herriihrcnden Eorderungen und anderer schwebender 
Wrpflichtmigen des Staates dieiien .soll. Die Anleihe wird mit 6% 
verzinst und ist iii spàtestens 20 Jahren durcli Auslosung zu tilgen. 
Als Sicherheit fur den .Anleihedienst werden die CberschiLsse von den 
der Internatioiialen Einaiizkontrolle verpfàudeteu Staatseinkiinftcn 
gegeben; im E'alle ihrer Ihizulànglichkeit wird der fehlende Betrag 
aus dem J ahresbudget gedeckt werden. Der .A.u.sgabekm's wird auf 
95 % festge.setzt. Die Staatsglàubiger, deren Eordenmgen durch ilic 
Obligationen dieser .\nleihe befriedigt werden wollen, erhalten von 
der Nationalbank gegen Vcrpfàiidung die.ser Schuldver.sclireibungen 
Darlehen. 

Der Kammer ging ferner der Staatshaushaltsentwurf fiir 
das Jahr 1917 zu. In tler Einleitungsrede gab der EinanzmiuLster 
cine ausfuhrliclie Darlegimg der allgemeiiien Einanzlage des Landes. 
die er trotz der zuriickliegenden politi.schen Anomalien als hoffnung.s- 
voll bezeichiiete, und der wirklichen Ergebni.s.se des Staatshau.shalts 
bis 1915. Er versicherte, daB die .Abrechiuuigen bis zum Ende des 
Etatsjahres 1915 cinen CìesanitubersclniB von S’/a Millionen aufweLsi:n. 
Dann behaiidelte er das Budget der Jahre 1916 (ein.schlieBlich dcs- 
jcnigen der provisorischen Regieruiig von Salonik) und 1917. von denen 
das erstere mit cinem EehllxTrag von 182 Millionen. das letztere niit 
einem solchen von rund 190 Millionen Drachmen .sclilieBt. Das Bud- 
get fiir 1917 weist an ordentlichen Einuahmen etwa 210 Millionen. 
an ordeutlichen Au.sgabcii 432 Millionen Drachmen auf. Daneben lie- 
steht noch ein Kapitel: aulterordentliche Einnahmen und Au.sga 1 ien. 
Ersterc lieziffern sich auf 59,5 Millionen, letztere auf 163,5 Millioneii. 
.AuBerdem figuriert iii dem vorgelegten Budget noch eine Einiiahuie 
von 150 Millioiieii aus dem Ertrag neuer .Anleihen .sowie eine Au.sgabe 
von 13.5 Millionen fiir die Bedienung die.ser Anleihen." 



Riuiiànien. 


405 


Monopolcinnahmen. I)ie gríeeliische Staat.sscliuldenkas.se erzielte 
iin August 1917 an Bruttoeinnahnien aus Monopolen, Tabak, Stem- 
peln und Naxosschinirgel 3,18 Mill, Dr, (.‘Vugu.st 1916 2,96 Mill.) Dr. 
und dainit in den acht abgelaufenen Monaten 21,22 (23,12) Dr. Mill. 
gegen 19.27 Mill. Dr. als \^oran.schlag. Dic Piràuszolle lieferten ini 
.\ugust 1.56 (1.76) Mill. Dr. und in achtMonaten 8,30 (18.19) Mill. Dr., 
wàhrend der Voran.schlag 7,13 Mill. Dr. lautete. 

Rumàníen. 

Glàublgerschutzverordnung. Die vor kurzeni bekanntgcgelKiie 
neue Glàubiger.schutzverordnung be.stiinnit, daC die Ausubung des 
Schutzes der Forderungen der den verbiindeten Màchten angehòrenden 
Glàubiger der Militàrverwaltuiig in Kuinànien obliegt. Zu den durch 
.sie geschiitzten Glàubigem gehòren .sowohl die in den verbiindeten 
Ueiinatstaaten wohnenden als auch die m Rmnànien ansà.ssigen An- 
gehòrígen die.ser Staaten. Der die.se% Per.sonen oder Firmen gewàlirte 
Schutz imifaCt alle X'ermògenswerte, Rechte. An.sprùche und Interes- 
.sen, die sich gegen Angehòrige des runiànischen Staates als Schuldner 
richten. Ge.schùtzt werden auch Forderungen von solchcn Glàubigern, 
die sich gegen rumànLsche Gemeinden und .sonstige Kòrperschaften 
und gegen den rmnànischen Staat, d. h. natùrlich nur gegen die 
frùhere Regienmg, ríchten. Clxir dic einschlàgige Organisation teilt 
die ..Deutsche Balkan-Zeitung" mit: 

Die Militárverwaltung in Rmnànien làCt den Glàubigerschutz durch 
die Abteilung XIV des Wirtschaftsstabes ausùben. Die.ser wieder 
bcdient sich der Mitarbeiter der Vennògensschut7.stelle, die ein ge- 
iiieinsames Bureau von Glàubigerschutzverbànden in Deutschland, 
Gsterreich und Ungarn darstellt und durch ihre Hauptstelle in Bu- 
karest sowie noch zu errichtende Zweig.stellen in der Provinz und ini 
Ktappengebiet die Einziehung von Forderungen wie die Wahrneh- 
mung .sonstiger Vermògen.sinteressen betrcibt. Fùr das Gebiet der 
deutschen Etapjx-nverwaltmig in der Dobmdscha, mit Aiusnahme des 
Tciles, der bis zum Bukarester Frícden zuni Kònigreich Bulgaríen 
gehòrtc, wird in Rumànien eine Ix'.sondere Stelle fùr die .Ausùbung des 
Glàubigerschut7.es tàtig sein. 

Der Zweck des Gláubigerschutzes ist, nach Mòglichkeit die restlase 
Befríedigung der angemeldeten Fordemngeii und Ansprùche diuch- 
zasetzen. Die Schuldner sind hàufig nur durch den plòtzlich ùIxt 
Rimiànien hereingebrochenen Krieg verhindert worden, ihre \'er- 
bindliclikeiten glatt zu regeln. 

AbernichtalleSchuldner.sind in der Lagc, alle ihre Glàubiger .schon 
heute voll zu befriedigen. Auch da bietet ihnen die Militàrverwaltung 
eine Hilfe. Sie sucht in .solchen Fàllen, jc nach Lage der Verháltni.s.se 
des einzelnen Schuldners, Vergleiche, Ausgleiche mid dergleichen her- 
zu.stellen. es den Schuldnern zu erinòglichen, ihre Schuld nach und 
nach abzutragen, und zwar so. daC alle Glàubiger an diesen Raten- 
zahlungen teilhaben. Solche Abmachungen mù.s.sen natùrlich eine 
gewisse Rechtsbestándigkeit haben. Weim einmal der Schuldner 
sich bereit erklàrt hat, seine Schulden in bestimmten Terniinen abzu- 
trageii, und die Militàrverwaltung die.se Verpflichtimg des Schuldncrs 



Besondere Obersicht: 


406 

als seinen augenblicklichen VcrhàltnLssen entsprechend angcsehen hat. 
so iiiuC fiir die Glàubiger auch eine Garantie bestehen, daB die Ver- 
pflichtung des Schuldners iiiiiegehalten wird. Diese Siclierung bc- 
zweckt der § 3 der Verordnung. Hier Lst gesagt, daC .solche von den 
geiiíuintcn Abkoinnieii als ztir sofortigcn Zwangsvollstreckung geeig- 
nete Titel angesehen werden. Die Glàubiger konnen gegen einen Schuld- 
ner. der das Abkoininen nicht hàlt, .sofort zwangsweise vorgehen. 

t.'ni solche einnial gctroffene Abkomnien aiich wciterhin zu sichern, 
trifft § 4 der Verordnung Bcstininiungen, die die Schuldner angehen, 
die nicht in der Lage sind, ihre Schuldeii aii die Angehòrigen der ver- 
biindeten Màchte .sofort und ganz zu lx.-zahien. IMese Schuldner sind 
in ihren ge.schàftlichen und verniògcnsrechtlichen MaBnahinen an das 
niit der Militàrverwaltung getroffene Abkoinincn gelimiden; sie diirfcn 
deshalb ohne Bcwilligung der Militàrverwaltung freiwillig keine Zah- 
hing leLsten .sowie nicht von ihren Verinògenswerten ùlx*rtn^en, 
Ix-lasten o<ler aufgelien. bis sie ihre Glàubiger voll Ixfriedigt habeii. 
líine .■Lnsnahine hiervon gibt nur dcr Absatz 2 des § 4. tler liestiniint. 
<laB die.ses Verlxit auf .solche VermògensàuBerungen und Zahlungen 
keiiie .Anwendung findet. die zur Fort.setzung des Betrielxis und zuin 
Ix*ben.sunterhaltc des Schuldners (xler .seiner Familie notwendig sind. 
AIx*r der Schuldner ist dariilxr, wieweit er dicse .'^u.snahnie auf sich 
anweiiden darf, der Militàrverwaltung Reclien.schaft .schuldig. 

Neuc Banknoten. Die Militàrverwaltung des Iie.setzten Gebietes 
Kumàniens hat, laut Bekanntmachung der Bulgarischcn National- 
bank, den Umlauf bulgari.scher, deutscher, òsterreichLsi'her und tùr- 
kischer Banknoten in diesein Gebiete vcrboten. AIs einziges Zahlungs- 
mittel gelten die neuen von der Banca Generala Komaiia in Bukarest 
ansgegebenen Banknoten. Die,se dieneii zur Gehaltsauszahlung an 
die bulgari.schen Truppenteile im besetzten Kumànien und zur .^us- 
zahlung der von der Militàrverwaltung fùr Rechnung des Kriegs- 
ininLsteriuins in Sofia nach Bulgarien ausgefùhrteii Waren. 


Serbíen. 

Dle Organisatlon de> Handclsverkehrs. In den sùdlichen Teilen 
Serbiens wurde noch gekàmpft, als in Bclgrad bereits die ersten An- 
sàtze zur Wicderbelcbung des .serbischen HandeLs vorgcfunden werden 
konnten. Freilich gestaltete sicli dieser Handelsverkehr grundver- 
schiedcn von jenem in F'riedenszeiten, und zwar in zweierlei Hin- 
siclit: Iírstens einnial dadurch, daB Serbien, das in den letzten 
Friedcnsjahren — seit deiii Zollkriege — lebhafte Handelsbeziehungen 
zu verscliiedenen anderen Staaten angeknùpft hatte, .seit der Okku- 
pation volLstàndig auf dcn òsterreichisch-ungarLschen Markt atige- 
wiesen war, anderseits aber dadurch, daB der Handelsverkehr natur- 
gemàB auch in Serbien ganz andere Formen annehincn muBte, als er 
in Friedenszeiten gehabt. Aas kriegswirtschaftlichenGrùnden muBte auch 
Serbieii, das niit der Okkupation zum inneren Marktgebiete der òster- 
reichisch-ungarLschen Monarchie geworden war, sich jenen neuen Or- 
ganisationsfomien des wirtschaftlichen Lebens fùgen, welche im Hin- 
terlandc in einem ganzen System von Zentralen, welche eine Kon- 



Serbien. 


407 

trolle der Prodnktion und der Verteilung, des Handels und des 
Konsuins anstreben, zuni Ausdrucke gelangen. 

Die erste Organisation, die durch die dainaligen wirtschaftlichen 
X’erháltnisse ins Leben gerufen wurdc, war das Zentralwarenlager der 
VVirtschaftsgruppe, unter der ein Verband der wirtschaftlichen Refe- 
rate zu verstehen Lst. zu dcin auch das Handelsrcferat gehòrte. Das 
Zentralwarenlager war nim eine kommcrzielle Untcmchniung des 
Handelsrefcrates. Rs kaufte Iniportwaren auf cigeiie Uechnung und 
gab die.se mit (iewinn an serbi.si-he Kaufleute weiter. Ander.seits kaufte 
es wieder zur Ausfuhr geeignete serbische Pro<lukte, welche es an 
Kaufleute in der Monarchie anbot. GewiB war das keine ideale F'orm 
fiir die Fòrdermig von Handel.sbeziehnngen zwLschen dem besetzten 
Gcbiete und deni Hinterlande, denn das Zentralwarenlager besab 
als einziger Vermittler fiir den gcsamtcn Innxjrt imd Export eine 
Monopolstelhmg, welche wedcr den Importeur noch den Ex|x>rteur 
vollstándig Ijefriedigen konnte. Iís war dies alx;r eine Institution. 
welche die Not geschaffen und die auch lx;ini besten Willen nicht in 
<leu ersten Zeiten durch eine euLsprechendere hàtte ersetzt werden 
kòunen. Bekanutlich war ja <ler Privatwarenverkehr in <ler ersten 
Zeit gànzlich eingestellt, wie auch <ler Persoiienverkehr liei Geschàfts- 
reisen aus leicht erklàrlichcn Griinden einer strengen Kontrolle unter- 
lag. Von einer Anknupfung direkter Ilaiidelsbeziehungen zwLschen 
■serbischen und òsterreichLs<-h-ungarLschen Firinen konnte also keiiie 
Rede .sein. AuBerilem stand aber einem freien VV'arenverkehr die 
Ungelòstheit der Zollfrage im Wege. Diese Frage aber zu beriicksich- 
tigen, erschien uni so angeniessener, als es iin Intere.sse der erbge- 
.sessenen serbischen Kaufleute lag, welche iKX-h groBe Lager voii W'aren 
aus Friedenszeiten besaCen, fiir welche sie die hohen serbLschen Zòlle 
entrichten inuBten, dafi auch die neuerrichteten (ieschàfte die Waren 
nicht billiger erstehen. Der ziemlich anschiiliche Gcwánn also, niit 
dem das Zentralwarenlager die Wareii aii die Kaufleute abgab, bildete 
gcwLssermaflen eiii Aquivalent fiir den Zoll, der in der ersten Zeit 
nicht eingehoben weriien konnte. V'on dieseni Standpmikte aus er- 
schien also die Zciitralisierung des Importhandels auch dami gerecht- 
fertigt, wenn eine andere Mòglichkeit auch vorhanden gewesen wàre, 
um den.sellx;n abzuwickehi. 

Anders verhielt sich dic Sache niit deni Exporthandel. 

So wies das Okkupationsgebiet zmn Beispiel trotz der mehrjálirigen 
Kricgsstrapazen einen rclativ hohen Viehstíind auf. Auch Rohstoffe, 
nanientlich Hàute, Felle un<l Wolle, lx;fan<len sich in groCen Mengen 
in diesem Lande. Die Getreideernte 1916 verspra<-h Ubcrschusse, 
welche verwertet werden sollten. Das glei<-he lx;zog sich auf die Obst- 
fechsmig. Das, wonach sich Serbien stets .schnte, wurde durch den 
AnschluB an die Zcntralniàchtc ermòglicht: Landesprcxlukte konnten 
in gròBeren Mengen in die Monarchie exportiert werilen. In diese Zeit, 
Mai 1916, fàllt die wirtschaftliche Organisation des Militàr-General- 
Gouveraenientsgebietes. Die Militàrverwaltuug wurde vor eine 
àuBerst schwierige Aufgabe gestellt. Der bcxlenstàndige Handel des 
Landes war lahnigelegt, ein groBer Teil dcr Kaufleute au.sgewandert. 
Aus militárischen Griinden muBten dem freien Handelsverkehr Ein- 
schránkungen auferlegt werden. Da liieB es rasch Ersatz schaffcn. 



Besondere Ubersicht: 


408 

nin die Abwicklung dieser Geschàfte zu emiòglichen. Die erste Frage 
war: Was ist nach den Kriegsjahren von den friiheren Bestànden ani 
lycben geblieben ? Die aus der Zeit vor dem Kriege stanunenden Auf- 
zeichnungen lieferten eine sehr unverlàCliche Handhabe ziu" Beiu"- 
teilung der vorhandenen Vorràte. Es wurden einige Erhebungen not- 
wendig, zu welchein Zwecke ein statistischer Dienst aktiviert werden 
muBte. Zu diesem Behufe wurde im Militàr-General-Gouvemenient 
ein .statisti.sche.s Amt errichtet, dessen erste Aufgabe in der Feststellung 
des Vorhandenen bestand. Der nàchste Schritt war, die OrganLsation 
der .'Vufbringung von Fleisch, Getreide, Obst und Rohstoffen. Die 
erste Aufgabe fiel der Intendanz zu, zur Samnilung und zum .Abtrans- 
port der Emteulx:r.schusse (Gctreide, Olist) wurdc eine Emtever- 
wertungszentrale errichtct, wàhrend die Rohstoffaufljringung den 
Rohstoffzentralen iiberla.ssen wurde. 

Ober die Tàtigkeit aller dieser Zentralen, die auch heute bestehen, 
soll noch 1 x:i Gelegenheit des nàheren die Rede sein, da sie in ein Ge- 
biet gehòren, wo dcr wirLscliaftlichc Etatismus voll zur Geltung ge- 
langt, wir uns hier alier nur mit dem freien Handel zu be.schàftigen 
haben, welcher die Einfuhr aus der Monarchie uud die Ausfuhr aus 
der.selben umfaCt. Zur Not war dieser Warenverkehr, wie bereiLs 
gesagt. in dem Zentralwarenlager konzentriert. .•Ms jedoch der Pri- 
vatwarenverkehr cingefuhrt und auch die Zollfrage geregelt wurde, 
da verlor das Zentralwarenlager .seine Existenzlierechtigimg. Der 
Handel mit nichtlieschlagnahmten Produkten und der Import aus 
<ler Monarchie muBte freigegeben werden. So gab das Zentralwareu- 
lager einer neuen Organisationsforin Platz, dér Warenverkehrs- 
zentrale, welche statt Handel zu treiben, den Handel zu fòrdem hatte 
und an Stelle eines Importhau.se.s die RoIIe eines Fòrderers und ge- 
rechten Verteilers der zur Einfnhr zugelassenen .Artikel darstellte. 

Der Wirkungskreis der Warenverkehrszxntrale uinfaBt: 

1. Die Erniittlung luid fortlaufendc Evidenzhaltmig des durch 
Einfuhr aus der Monarchic und aus deni neutralen Auslande zu be- 
friedigemlen Bedarfes des Okkupationsgebietes an Handelsartikelii. 

2. Die Erwirkimg der BewiIIigung zur .\usfuhr der fur die Ver- 
sorgung dcr be.setzten Gebiete erforderlichen, in der Monarchieaus- 
fulir verlxitcneii Waren, untl zwar entweder durch Befreimig be.stimm- 
ter Wíirengattungen voin Ausfuhrverbote cxier durdi Erwirkuiig 
fieriodisch sich emeuernder Au.sfuhrkontingentc txier durch Erwir- 
kung der fallweisen Bewilligimg zur Ausfuhr be.stimmter VV^areu in 
fie.stiminten Mengen. 

3. Der VVarenverkehrszentrale obliegt auch die Verteilung der zur 
.■Vusfuhr freigegebeiien Kontingente sowie auch die .‘Vusstellung von 
Ausfuhrzertifikaten. 

Die VV’arenverkehrszentrale hàlt schliefilich auch die fiir die .-Vusfuhr 
nach der Monarchie verfiigbaren Ul5erschu.sse der landwirLschaftiichen, 
gcwerblichen und iiidustriellen Prtxluktion dcs Okkupationsgebietes 
in Evidenz und steht zu dieseni Behufe im stàndigen Vxrkehre niit 
der Eniteverwertimg.szentrale, der Intendanz des Gouvemements, 
tler forst- und laiidwirt.schaftlicheii .Vbteilmig wàe auch mit den Kreis- 
kommantlen. 



Serbien. 


409 


SchlieUlich obliegt der \Varenverkehr.szentrale das Studium der 
Produktionsverhàltnisse des Okkupationsgebietes, die Fiilu'ung der 
Handels- und Industriestatistik, die Orientierung der Offentlichkeit, 
der 21 entralstellen und der Handelskorporationen der Monarchie iiber 
die Handelsverhàltnisse in den besetzten Gebieten und die Erteilung 
von Auskiinften fur PaC-, Fraeht-, Personen-, Postverkehr und Zoll- 
angelegenheiten, Bezugsquellen, Absatztinòglichkeiten usw. 

Der Sitz der Warenverkehszentrale ist in Belgrad, nachdem die 
geographische Lage Belgrads die.se Stadt zum natiirlichcn Verteiler- 
markte Serbiens macht. 

Abgesehen von dem Gebietsstreifen aii der Save imd Donau, welcher 
mit dem ungarischen und kroati.schen Hinterlande einen engen Grenz- 
verkehr unterhielt, graritierte, speziell im Importhandel, alles nach 
Belgrad. Hier lx.‘fanden sich die Vertrcter auslàndLscher Firmen, hier 
deckte der Provinzler zmn grotiten Teile seine Bediirfnisse. Der Krieg 
strich so manche angesehene Belgrader Finna au deni Register. wo- 
gegen neue Existenzen entstanden, welche die .speziell in der allerersten 
Phase der Besetzung geherr.schte giinstige Konjunktur heranlockte. 

Die k. u. k. Warenverkehrszentrale war nmi bestrebt, in dem Chaas 
des Belgrader Marktes eine Auswahl derjenigen Fimien durchzu- 
fuhren, welche nicht nur eine voriiliergeheude Konjunktur auszubeu- 
ten bestrebt sind, sondera deren Bestand àlter ist als der Krieg und 
deren Verbindmigen im Lande fiir die einheimLsche Volkswirtschaft 
auch in der Zukunft einen reellen Wert repràsentiereu wird. Zur 
Durchfiihrmig dieser Selektion tiedurfte die Warenverkelirszentrale 
einer Stiitze iii der Kaufmannschaft des Platzes und schuf das Militàr- 
General-Gouveraement zu diesem Behufe einen Beirat der Waren- 
verkehrszentrale. Zu Beiràten wurden aiigeseliene Geschaftsleute der 
verschiedenen Branchen ernaimt. 

Der Beirat ist ein konsultatives Organ, welchem die Rolle einer 
Handelskamnier zufàllt. Wiinsche der Kaufmannschaft, welche mit 
den militàrLschen und politischen Interes.sen in Emklang gebracht 
werden kònnen, verdolmeLscht dieser Beirat, in welcheni eine Unter- 
scheidung nach den Brancheii durchgefiihrt wurde. Bei der Erteihing 
von Infoniiationen iilier die Absatzchancen gewisser Warenkatego- 
rien, iiber die Bonitàt einzelner Finiien leistet der Beifat gute Dienstc 
mid stellt das Zwischenglied zwLschen N’^erwaltmig uiid Handels- 
welt dar. 

Eine Sondcrstelhmg hi wirtschaftlicher Beziehung erheischt das 
ini Bukarestcr Frieden an Serbien gefallene sudliche Gebiet (Neu- 
serbien). Hier sind die Spureii der alten Herrschaft imd die Abhàngig- 
keit von eineni andeni Verteilerniarkte iioch viel zu deutlich, als datS 
diese Sjxízialstellmig keine besondere Beriicksichtigmig finden sollte. 
Dicses Gebiet bildete seinerzeit das Hinterland von Saloniki uiid er- 
folgte der .Aufbau des HandeLssystems auf der Basis die.ses Hafens. 
Die Kaufleute in Mitrovica und Umgebung waren gewohnt, niit Sa- 
loiiikier Importeuren zu verkehren und zu verhandeln. Da seit dcr 
Aiiiiexion dieses Gebietes seiteiis der Serlx;!! eigentlich keine fried- 
lichen Verhàltni.s.se herrschten und der Handel fiir dic notwendige 
neue Orientienmg keine Zeit und Gelegenheit hatte, muBte die Militàr- 
verwaltung diesem speziellen Gebiete be.sonders an die Hand geheii 



410 


Besondere Obersicht: 


Zu dicsem Behufe wurde in Mitrovica eine Expositur der k. u. k. 
Warenverkchrszcntralc errichtet, deren WirkimgskreLs sich auf die 
Kreise Mitrovica, Novipazar des Militàr-General-Gouvemements in 
Serbien imd auf den Kreis Peja des Militàr-General-Gouvemements 
in Montenegro erstreckt. Die genannte PvXpositur inacht ebensowenig 
wie die Warenverkehrszentrale in Belgrad Eigenge.schàfte im Import 
und ist ihre Tàtigkeit auf die Forderung dieses Handels gerichtet. 
Sie Ijeschafft Offerten den Kaufleuten des Amtsbereiches. orientiert 
die einheiniLschen Produzenten imd Kaufleute iiber Absatzjiiòglich- 
keiten usw. Wie aus dem Angefiihrten liervorgeht. ist die Waren- 
verkehrszcntrale bestrebt, im Interesse der kiinftigen Wiederaufnahme 
der durcli den Krieg /.errissenen Wirtschaftsbande dem Wohle auch 
als Faktor der Exportforderung zu dienen. Natiirlich kann dieser 
Dienst nicht jene Resultate aufweLsen. wie zur Zeit der Wareniiber- 
.schu.sse imd der Notwendigkeit, die Eigenprodukte im Auslande ab- 
zustoCen. Die schmal bemessenen Exportkontingente zeichnen ganz 
Iiestimmte. ziemlich eng bemessene Grenzen vor, innerhalb welcher 
sich die Exportfòrdcrmig in einer ganz anderen, neuen Form abspielt. 
Die gerechte Verteilung des Vorhandenen sollte an Stelle phantastischer 
Konjunkturalgewànne einzelner die Existenzmòglichkeit der bereits 
vor dem Kriege bestandenen Firmen ermòglichen imd eine Konti- 
nuitàt der friiheren Vertretungen sichem. 

Denn nach Abschlufl des Weltkrieges wird die Bedeutung des Ex- 
portes nach Serbien um so mehr in den Vordergnmd treten, als 
der serbische Landwirt wàhrend der Okkupation in den Besitz 
,sehr groBer Kronenmengen gelangte. Fiir das ausgefiihrte Getreide, 
Obst und Vieh hatte die Militàrverwaltung gute Preise-gezahlt und 
liàufte sich mm ein riemlich bedeutender Kronenstock im Lande auf. 
welcher heute wegen Warenmangel nicht in Zirkulation gebracht 
werden kann. Diese Kronen werden einst der wńchtigste Stimulant 
des Importes ò.sterreichischer und ungarischer Waren werden. (Bel- 
grader Nachrichten i6. ii. 17.) 

Flscherei und RSucherei. Donau und Save sowie ilu-e Nebenfliisse: 
Drina, Kolubara, Morawa usw. verfiigen iiber einen groflen Reichtum 
an FLschen. Um diesen mòglichst auszimutzen, hat die òsterreichisch- 
ungarLsche Militàrverwaltung in Serbien sowohl den Fischfang als 
den FLschhandel in Verwaltung genommen. 

Die Deutsche Balkan-Ztg. (19. 11. 17) bericlitet dariiber im ein- 
7j:lnen: Die Fischereibezirke, in denen die zustàndigen Kreiskom- 
mandos den Fischfang ausiiben, w'urden folgendermaflen festgesetzt: 
Im KreLse Schaba — der Savelauf von Ratza bis Nowoselo; im Kreise 
Waljew'o — der Savalauf von Nowoselo bis Zabretsch; im KreLse 
Belgrad — der Savelauf von Zabretsch bis Belgrad und der Donau- 
lauf von Belgrad bis Grotzka; im Kreise Smedrewo — der Donaulauf 
bis Semendria. 

Als SainmeLstelle der gefangenen Fische wiirde Belgrad bestimmt, 
doch bestehen in Schabatz, Obrenowatz, Zabretza und Smedrewo 
Zweigstellen. Die an die SammeLstellen abgelieferten Fische dienen 
zur Deckung des Bedarfs der k. u. k. Truppen und zum Verkauf an 
<lie Zivilbevòlkerung. Die unverkauft gebliebenen Fische werden 
fachgemàfl eingesalzen und fiir einen spàteren Bedarf aufbewahrt. 



Serbien. 


411 

Die Fische werden folgendemiaCen klassifizìert; i. Karpfen, Wels, 
Schill, Stierl und Forellen; 2. alle iibrigen Fiscliarten (WeiBfische, 
Barsch, Hecht usw.). Der PreLs der Fische erster Klasse betràgt 3 Kro- 
nen das Kilogramni, der zweiter Klasse 2 Kronen das Kilogramni. 

Die Ausbeute an Fischen kann im groCen luid ganzen als gut be- 
zeichnet werden. Das Gesamtergebnis der Belgrader Fischerei betrug 
z. B. im Vorjahr iiber 100 000 Kilogranim, der Bruttoerlòs fur die 
verkauften Fische ùber 135 000 Kronen. Die Ergebnisse des laufenden 
Jahres .stellen .sich noch weit l)es.ser; so ergab der Monat Augu.st allein 
cinen Fang von 30941 kg. 

Eine au.sgedehnte Ràucherei in Belgrad — unter der Leitung eincs 
Hamburger Fischràucherers — besorgt die V^erarbeitimg des luiver- 
kauften Fischmaterials. So wurden bis jetzt ungefàhr 10 000 kg FLsche 
geràuchert imd eingesalzen. Die.se Fischràucherwaren erfreuen sich 
groCer Beliebtheit, so daC die Nachfrage auch hier iminer gròCer ist, 
als die lieferbarcn und verfùgbaren Mengen. 

Mineralwàsser. In Serbien gibt es nur Alkalmineralwa.s.ser, etwa 
bis dreiCig, die inan sowohl nach dein chemischen Inhalt als auch 
nach topographLscher imd klimatischer Dage als selbstàndige Quellen 
betrachten kann. Rs wird aber leider nur eine geringe Zahl der Quellen 
als Bàder benùtzt. Die ùbrigen Quellen srnd ohne irgend eine Ein- 
richtung oder Verwendung. Die Belgrader Nachrichten (24. ii. 17.) 
geben folgende Zusammenstellung: 

1. Bukoviker Bad (Bukoviéka banja), bekannt durch seine reichen 
kalten alkalisauren Quellen und gut eingerichteten kalten imd wamien 
Badeanstalten, liefindet sich im Bezirke Jasenica, im Kreise Kra- 
gujevac, in der Nàhe der Stadt Arandjelovac, wonach es auch als 
.Vrandjelovacer Bad Ijekannt i.st. Dieses Bad ist in Serbien das am 
ineLsten besuchte und gilt als das beste; es wurde beinahe eine Million 
Ijter V\'a.sser jàhrlich ausgefùhrt. 

Von den fùnf Mineralquellen, ùber welches dieses Bad verfùgt, 
werden drei fùr den Bedarf der Badeanstalt imd zwei zuni Trinken 
verwcndet. Alle diese fùnf Quellen gleichcn einander nach dem clie- 
mischen Inhalt. 

Diese Mineralquellen gleicheu sehr denjenigen in GieChùbl und 
den in Krondorf, Bòhmen, und zwar nicht nur dem chemischen Iii- 
halte nach, sondcm auch in der Wa.s.sertemperatur. 

2. Vrnjacer Bad (Vmjaíka banja), als Heilbad niit seinen wamicn 
Quellen sehr gc.schàtzt, befindet sich ini Bezirke Trstenik im KreLse 
Kmàevac, eine halbe Stunde von dem Wege Kraljevo—Trstenik ent- 
femt, im Dorfe ,,Vmjci‘'. Dicses Bad hat auch fùnf Quellen: a) Neuc 
Pavillonquelle, b) alte Quelle beim warmen Bad, c) neue Quelle, 
d) Slatina, e) Alkal-Schwefelquelle. Letzte drei Quellen befinden sich 
auf Privatgùtem; die drei ersten enthalten, niit kleinen Unterschieden, 
dieselben MineraLstoffe, die vierte, Slatina, ist weniger als die dritte 
bedcutend, und die fùnfte w’ird den andem als Alkal-Schwefelquelle 
vorgezogen. 

VVeiin wir die Mineralquellen aus Vmjci mit denen aus Bukovik 
nach dem chemischen Iníialte vergleichen, so haben wir dort mehr 
Kohlensàure, sowohl freie als auch gebundene. Auch ELsen gibt es 



412 


Besoiidere Obersiclit: 


dort in bedeutenderen Mengen als hier; dagegen sind liier Spuren von 
Lithiuni vorlianden. Der Teniperatur nach gleiclien die Vmjacer 
Quellen denjenigen in Ems in Deutschland (Wassertemperatur ..Krahn- 
clien" in Ems 35,5 Grad Celsius); auch die Miiieralstoffe, mit Aus- 
nahme des Natriumchlorids, von welchem beim Kràhnchen bedeuten- 
dere Mengen \-orhanden sind, in Vrnjci aber niclit, siud dieselben. 

Die fiinfte Schwefelquelle in V’rnjci ist bis jetzt nicht genau unter- 
sucht. 

3. Das Bad (Banja), liekannt durch seine heiBen alkalsauren 
Quellen. liegt auf dem Ufer des Badflus.ses im Bezirke Kosanica, 
Kreis Toplica, auf dem hall^en Wege von Kursumlija, dem l’rejKjlac 
zu, also 10 Kilometer siidwestlich von Kursumlija entfernt und ist 
auch als KurBumlija-Bad bekannt. 

Die Quellen Ijefindeu sich nelien der Mundimg des Ih-epolacer imd 
Badflus,se.s. Seit uralter Zeit sind die Quellen als íleilquellen Ijeriihmt; 
auch nach I/age und Landschaft ist die Gegend loljenswert. Die Um- 
gebung schmuckt der Berg, an de.ssen I'utìe das Bad liegt; die Strom- 
enge, durch welche der Badstrom flietít, bietet eine reizvolle roman- 
ti.sche Au.ssicht. Die Quellen siiid analysiert und Lst iicben anderen 
gewiihnlicheii Miiieralstoffen die Spur von Lithium vorhanden. 

Die Badeaiistalt ist noch .sehr primitiv, am mcisten wird sie von 
den Túrkeii besucht. Das bcs.sere Publikuni aiLS Serbien liesucht das 
Bad iiicht. 

4. Palanka. Kaltes alkaLsaures \V'a.sser in Palaiika. Bezirk Jaseiiic, 
Kreis Semendria. Es wird nur zum Trinken imd fiir die Ausfulir in 
Flaschen verwendet. 

Die oben angefiihrten Mineralwàsscr .sind vielfach ini Gebrauch, 
dic iibrigen sind eben.so lieilkràftig. werden alier niclit in Handel 
gebracht. Diese .sind: 

Veluóe, kalte alkaLsaure Quelle. Dorf Veluéa Iiefindet sich im 
Bezirke Trstenik, Kreis Kruáevac, recliLs von deni W'ege Trstenik— 
Paèekovina—.-Vleksandrovac auf deni ITer des Pa.sja6a-Flus.ses (Pas- 
jaèka reka). Die.ses W^a.s.ser sprudelt in mehrercn Quellen auf Privat- 
giitern. Der clienii.sche Inhalt gleicht demjenigen in Palanka. 

Viéa, kaltes alkalisaures W^asser im Bezirke Prokuplje, Kreis To- 
plica, auf deni rechten Ufer des Flu.sses Toplica, liegt am h'uCe der 
Tcfsmer Gebirge. 

..VTbica Velika" (groCes Weidenbàunichen), auch kaltes alkali- 
haltiges Was.ser, im Bezirke Ra.ssina, KreLs Kru.sevac, im Dorfe Velika 
V'rbica. Nach der .'Vnalyse eiithàlt es nebst den anderen Mineral- 
stoffen Lithium uiid Jod. 

Lukovo, heiBes alkalihaltiges W^asser, gcnamit ..Lukovanjska 
banja", befindet sich ini Bezirke Kosanica im KreLse Toplica, von 
Kursumlija, durch die Toplicer Stronienge gehend, 34 Kilometer 
entfernt. Hier liegen zwei Quellen direkt auf deni Ufer des Flu.sses 
Stava. Es finden sich darin Spuren von Lithimn, Jod und Phosphor- 
sàure. Die kleinere Quelle Lst etwas wàmier und deni chemischen 
Inhalt nach gleich der ersteren. 

Die Quellen befiiiden sich auf einem ITivatgute, werden gegenwàr- 
tig nicht verwendet, aber den Triimmern nach zu sclilieCen, die neben 
den Quellen sind, scheint, daB hier ehemals eiiie Badeanstalt war. 



Turkej. 


413 


Es sind noch einige alkalihaltige Wásser, die aber mehr oder weniger 
den bis jetzt envàluiten Quellen gleichen. Femer haben wir alkal- 
muriatische Wàsser, und zwar: 

I/omnica, kaltes alkal-miuiatisches Wasser im Bezirke Rasina, 
im Kreise KruSevac, unweit von Kruievac im Dorfe Domnica. Das 
ist ein Bnuinen mit der Tiefe von sechs Meter, wird seit 28 Jahren 
in Flaschen fiir alle Gegenden Serbiens ausgefiihrt. 

,,Medjuluije‘‘, warmes alkalihaltiges Wasser, im Bezirke Kosmaj, im 
Kreise Belgrad, eine Viertelstimde von der Mladenovacer Bahn entferat. 
In der letzten Zeit ist dieses Wasser linter der Reklame ,,Srpski 
Selters“ bekannt. Seit 25 Jahren wird die Quelle ausgebeutetund heute 
schon Lst dort eine schòne Badeanstalt mit Badewannen, mit einem 
Magazin, wo das Was.ser in Flaschen fiir den Export vorbereitet wird. 

T^keí. 

y/ Der wifischaltllche Aufschwung. Der ,,Hilal“ vom 19., 20. und 
21.9.17. veròffentlicht den Jahresbericht des Komitees fiir Einheit und 
y' Fortschritt. Der Bericht hebt einleitend hervor, daB die Erfahrungeu 
, ^ des Weltkrieges dazu gefiihrt haben, die Emàhrangsangelegenheiten 
y der Truppen und der Bevòlkerung in einer Abteilimg des Kriegs- 
ministeriums zu zentralisieren. Als Gradniesser der Kulturbedeutung 
eines Landes gelten .seine finanziellen, wirtschaftliclien und wissen- 
.schaftlichen Einrichtungen. Als solche Zeichen des Aufschwunges haben 
die im verflossenen Jahre erfolgte Griindung der Nationalkreditbank, 
die iiber ein einheimisches Kapital von 4 Millionen àspmt^r Pftmd ver- 
fiigt, imd die Griindung von 40 Aktiengesellschaften nut einem Kapital 
von 7—8 MiUionen agypt. Pfimd zu gelten. 

Eine besonders grofle Bedeutung beansprucht die Vermehnmg 
der landwirtschaftlichen Giitererzeugung. Die Methoden haben sich 
auflerordentlich gebessert. Es sind 24 000 Pfliige mit mehreren Pflug- 
scharen, 106 Grasmàhmaschinen, 500 Máhmaschinen, 47 mechanische 
Emtemaschinen, 9 Dampfpfliige imd 4 2 Jentrifugalpumpen bestellt 
und angckommen. Auflerdcm sind io 2 Jentrifugalpumpen, lofahrbare 
Schmieden, 10 auseinandemehmbare Hàuser fiir Arbeiter, 40 Dampf- 
pfliige, feraer Motore und zahlreiche Pfliige bestellt worden. 

Die Einfiihrung des Gesetzes iiber landwirtschaftliche Dienstpflicht 
hat ausgezeichnete ErgebnLsse gehabt. Es konnten 8 Millionen Kilo- 
gramm Saatgetreide verteilt imd eine Flàche von 40 Millionen Dòniim 
l>estellt wcrden. 

Zur Fòrderung des Seehandels ist die Erlaubnis zum Bau von 150 
kleinen Schiffen von weniger als 500 t Laderaum und zum kosten- 
loseu Fàllen von Holz gegeben worden. 

Der Bcrgbau hat sich vorzuglich entwickelt. Wáhrend im erstcn 
Kriegsjahre 18 Schiirfscheine imd hn zweiten 39 erteilt .sind, wurden 
ira laufenden Jahre 86 erteilt mid 6 Konzessionen verliehen. Der 
gegenwàrtige Krieg hat vom militàrischen, politischen und wirtschaft- 
lichen Standpunkt fiir den Boden von Heraklea die gròflte Bedeutung 
gehabt. Es ist ein Spezialgesetz ausgearbeitet worden, um dieses 
wertvollc Gebiet mit gròflter Sparsamkeit und Ordnungsmàfligkeit 
zu bewirtschaften. 


Balkau-Revue. IV, 


28 



414 


Besondere Gbersicht: 




í 


Elne Neuordnung In der wlrtschaftllchen Verwaltung, Laut ge- 
setzlicher Verfiigung werden in den Stadten Smyma, Brussa und 
Eski-Schehir Direktionen fiir wirtschaftliche Angelegenheiten ge- 
griindet werden. Es wird die Aufgabe der Leiter dieser Direktionen 
sein, mòglichst genaue Untersuchungen iiber den Zustand des Handels. 
der Industrie imd der Landwirtschaft sowie der Einfuhr imd Er- 
zeugung ihrer Gegenden anzustellen. Zu diesem Zwecke haben sie 
ihre Gebiete mòglich oft zu durchreisen imd Gesellschaften, Syndikate 
und Komitees zu griinden, welche fiir die Vermehrung der Erzeugtmg 
zu sorgen haben. Die Inspektionsreisen haben wàhrend vier Monaten 
jáhrlich imtemommen zu werden. Uber die Ergebnis.se der angestellten 
Untersuchtmgen ist minde-stens alle drei Monate ein eingehender Be- 
richt an das Ministerium fiir Handel und Landwirtschaft zu entsenden. 
Eine Kopie des Berichtes ist auch den betreffenden Gemeindevor- 
stehem zu iibersenden. Die Biiras der Direktionen haben in den Vier- 
teln zu liegen, welche am meisten von Kaufleuten mid Indu.striellen 
bewohnt sind. Besondere Weisungen zur Durchfiihrung dieser Be- 
stimmungen sind in Vorbereitung. 

Der AuBenhandel. Die Statistik fiir den tiirkischen AuBenhandel 
im letzten Semester des Jalires 1916/17 liegt jetzt vor imd weist fol- 
gende Zahlen auf: Einfuhr: aus Bulgarien Waren im Werte von 
8515978, Deutschland 61383470, England 138751, Frankreich 
25442, Griechenland ii 875, HoUand i 046234, Italien 7416, Oster- 
reich-Ungam 95 519 231, Persien 1664495, Rumànien 42961280, 
RuBland 775 563, Schweden 2162, der Schweiz 8678829, Spanien 
13 465, den Vereinigten Staaten 8919 und anderen Làndem im Werte 
von 199939 Piaster, also insgesamt 221053049 Piaster. Wie aus 
dem vorgehenden ersichtlich ist, nimmt Osterreich-Ungam im bezug 
auf die Einfuhr nach der Turkei die erste SteUe ein. Die Ausfuhr be- 
tmg nach Bulgarien Waren im Werte von 15 599 492, Deutschland 
247 879669, Holland 6723, Osterreich-Ungam 75 486 338, Rmnànien 
79 560, der Schweiz 24691, den Vereinigten Staaten 7730 mid nach 
anderen Làndem i 501 610 Piaster, demnach insgesanit 340 585 813 
Piaster. In bezug auf die Ausfulir aus der Tiirkei steht Deutschland 
an erster SteUe. 

Devisenkontrolle. Eine Mitteilung des tiirkischen Finanzministers 
besagt: Die jiingste V’erfugung betreffend den Verkehr in Mark und 
Kronen ist falsch ausgelegt worden, indem sie bei vielen die Meinung 
hervorrief, daC jede Operation in diesen Geldwerten verboten sei. 
Demgegeniiber steUt das Finanzministeriimi fest, daC der Zweck der 
DevisenkontroUe fiir Mark imd Kronen der sei, den Wech-selkurs im 
Verkelir mit den ncutralen Làndern zu halten, den Kms der obenge- 
nannteu beiden Geldsorten in tiirkischen Pfund festzusetzen und die 
Ubersendung derartiger iilier die die tatsàchUchen Bediirfuisse hinaus 
zu Spekulatiouszwecken angekaufter Valuten zu verhindem. Selbst- 
verstándlich wird die Devisenkommission jenen Personen, die Kronen 
oder Mark fíir Anschaffungen in Osterreich-Uiigam und Deutschland 
oder fiir andere tatsàchliche Bedurfnisse kaufen woUen, jede Er- 
leichterung gewàhren. 

Erganzung des Tabakmonopolgesetzes. Bei den in Koustantinopei 
gefuhrten Verhandlimgen iiber die Ergànzung der im Jahre 1913 ab- 



Tiirkei. 


415 


geschlossenen Konvention imd des damals erlassenen Gesetzes iiber das 
Tabakmonopol in der Tiirkei ist, wie der Frkf. Ztg. aus Konstantinojjel 
gemeldet wird, eine vòU^e Verstàndigung erzielt worden, die dem Ver- 
nehmen nach den wohlerworbenen Rechten der Regiegesellschaft 
Rechnung tràgt, gleichzeitig aber dem tiirkischen Ackerbau und dem 
Handel geniigenden Schutz bietet. Die auf Gnmd der erzielten Ver- 
stàndigung abgeànderte Konvention imd das darauf beziigliche Ge- 
setz sollen demnàchst dem tiirkischeu Parlament vorgelegt werden. 

Tabak-Regle-Gescllschaft. Die Verkaufserlòse haben im Oktober 1917 
eine Roheinnahme von 50 Millionen Piaster ergeben. Die Bewegung 
■ ' n in den letzten Monaten und Jahren zeigt die nachstehende Tabelle 
Af (in 100 000 Piastem): 



Jao. 

Fcbr. 

Mán 

A|K’ì 1 

Mú 

JUDÌ 

Juli 

Aug. 

Sept. 

Okt. 

Nov. 

Dei. 

1917 

270 

150* 

) 301 

346 

379 

369 

353 

415 

— 

500 

— 

— 

1916 

186 

194 

218 

229 

34 

239 

220 

250 

245 

251 

258 

263 

'915 

174 

163 

177 

177 

197 

187 

157 

187 

184 

191 

179 

186 

1914 

204 

198 

218 

218 

246 

251 

239 

220 

213 

195 

175 

179 

»913 

186 

186 

193 

191 

205 

207 

219 

213 

229 

229 

210 

210 


ly Tramways et Electrlclté de Constantlnople. Aus Briissel, 3. 11. 17, 
iy wird der Frankf. Ztg. (9. ii. 17) geschrieben: Das Unternehmen, 
^ an dem auBer belgischen und franzòsischen auch deutsche GroCbanken 
in erheblichem MaCe interessiert sind, veròffentlicht gelegentUch der 
am 30. Oktober hier stattgefundenen auBerordentlichen Generalver- 
.sammlung den Geschàftsbericht fiir die ersten zwei Cìeschàftsjahre 
1914/15 und 1915/16, abschlieBend j)er 30. Juńi 1916. Die imter der 
Piilmmg der Société Finandère de Transjwrts et d’Entreprises In- 
dustrielles fiir das ,,Konsortium Konstantinojjel" seinerzeit erwor- 
benen Objekte (vor allem die Konstantinojieler StraBenbahnen, 
Untergrundbahn zwischen Galata und Pera, Gas- imd Elektrizitàts- 
werke, .sowie verschiedene neue Konzessionen, danmter Untergnmd- 
bahn fiir Konstantinopel und Vororte) gingen bekanntUch bei der 
Griindung der neuen (ìesellschaft an diese iiber. Die finanziellen 
Ergebnisse der Tramways et Electridté de Constantinople erlauben 
nach Riickstellung von 5 % an die ge,setzliche Reserve die Verteilung 
einer Dividende von je 4*/«% gldch Frs. 11.25 ^uf die 72 000 Aktien 
zu Frs. 250 (18 Miilionen). Die in gleicher Anzahl bestehenden 
Dividendenaktien imddie loooGriinderanteile (letztere sind ausschUeC- 
Uch Eigentum der Société Finandère) gehen leer aus. Die General- 
versammlimg genehmigte die Vorschlàge der Verwaltimg und wàhlte 
an SteUe des aus dem Verwaltungsrat ausgeschiedenen Herm Dr. 
Helfferich den Herrn A. BUnig (Deutsche Bank). Im Februar d. J. 
ist bekanntlich des Aktienkapital weiter von Frs. 18 auf 27 MiUionen 
Frs. erhòht worden, wobei die 9 Millionen neuer Aktien von der 
Sodété Finandère iibemommen wurdeii. Jetzt bestehen insgesamt 
128 000 Aktien und ebensoviel Dividendenanteile. Die auf Ende des 
Monats einbemfene ordentliche Geueralversammlung wird Kenntnis 
von dem Ergebnis des Geschàftsjahres 1916/17 erhalten. 

Der Rechenschaftsbericht fiir 1914/16 gibt AufschluB iiber die 
Uage der Sodété Anonyme des Tramways de Constantinople, deren 
Aktien zum gròBten Teil von der (ìeseUschaft kàuflich erworben 


*) auf eÌDen balbeD Mooat. 


28* 



Besondere Obersicht; 


416 

wurden. Das Unternehinen hat sich trotz erheblicher Schwierigkeiten. 
infolge Ausbleibens des bestellten Wagenniaterials und Mangels an 
geeignetem Personal, verhàltnismàBig giinstig entwickeln konneu. 
Die Mehreinnahmen fiir 1915/16 erreichten ca. 27%. Die Trambahn- 
linien werden nunmehr, soweit vollendet, elektrisch betriel)en. Fiir 
das Jahr 1915 konnte, ebenso wie im vorhergehenden Geschàftsjalir, 
eine 5 %ige Dividende auf die Kapitalsaktien zur Verteilung gelangen; 
allerdings muBte der Bau der im urspriinglichen Programm vorge- 
sehenen neuen Linieu bls auf weiteres zuriickgestellt werden. 

Von den anderen Objekten des Konzems ist folgendes hervorzu- 
heben: 

Société Anonyme Ottomane du Chemin de Fer Métropolitaiu do 
Constantinople entre Galata et Péra (Société du Tmmel). Das Gc- 
samtkapital befindet sich in Hànden der Société de Tramways. Die 
Gesellschaft muGte infolge einer 24%igen Mindereinnnahme ihre 
Dividende von 15% im Jalue 1914 auf 8% 1915 reduzieren, vermsacht 
durch zeitweise Betriebseinsdu'ànkung mid die jetzt in Betrieb ge- 
setzte elektrische Nachbarlinie. 

Société Anon^nne Ottomane des Chemins de Fer Métropolitains 
de Constantinople et sa Banlieue, genannt ,,Société des Métropoli- 
tains", Aktienkapital 35 Millionen Frs., vorerst mit 10% einge- 
zahlt, 70 000 Aktien zu Frs. 500. Die Inangriffnahme der Arbeiten 
fiir die Verwertimg der von der tiirkischen Regierung erteilteii Kon- 
zession einer Untergrundbalm in einer Lànge von ungefàlir 7 Kilo- 
meter, die Stambul mit Galata imd Pera durch die Uberquenmg des 
Goldenen Homs verbinden soll. muBte wegen des Kriegszustandes 
auf einen giinstigeren Zeitpunkt verschoben werden. 

Sodété Anon)nne Ottomane d’Electricité (Licht- mid Kraftzen- 
trale), 24 000 AÌctien zu Frs. 500, befindet sich in giinstiger Ent- 
wickltmg. Der Ansclilufiwert belief sich 1915 auf 9127 KUowatt gegen 
6300 im Vorjahr. Die Gesellschaft lieferte in den 12 Moiiaten des 
Jahres 1915 nmd 10 Millionen KUowattstunden gegen 5,8 MiUionen 
in 10 Betriebsmonaten des Vorjalires. Die Zahl der Anschliisse stieg 
von 1966 auf 4343. Ende 1915 waren elektrische Kabel in einer Aus- 
dehnung von 26471 KUometer gelegt. 

Sodété Ottomane pour l’Edairage de la VUle de Constantinople. 
Gaz deStamboul, untersteht erst seit Juli 1916 derKontroUe desKon- 
zems. 

Die BUanz der Sodété des Tramways enthàlt folgende Posten. Ak- 
tiva: Gebàude Frs. 0,7 Millionen, Wertpapierc Frs. 18,01 MUlionen. 
Guthaben bei Banken Frs. 1,25 MiUionen, Vorschiisse an FUialen 
10,4 MUlionen, Aufienstànde in laufender Rechnung Frs. 0,66 MU- 
lionen. Passiva: Aktienkapital Frs. 18 MUUonen; Schulden in laufender 
Rechnung Frs, 16,92 MiUionen (Vorschusse der ..Sodété Finandère 
de Transports" gemàfi dem Finanzprogramm); gesetzUche Reserve 
Frs. 0.04 MUlionen, sonstige VerpfUchtimgen Frs. 3,4 MilUonen (Schul- 
den an Lieferanten). unbezahlte Kupons Frs. 0.81 MiUionen, Gewinn- 
und Verlustkonto Bmttogewinn Frs. i.oi MUlionen., Reingewinn 
Frs. 853 752. Gemàfi dem im JuU 1916 mit der Sodété Finandère 
de Transports abgeschlossenen Kontrakte sieht die Gesellschaft eine 
stufenweise Erhòhimg ihres Aktienkapitals auf 49 MUUonen vor so- 



Turkei. 


417 


wie die Ausgabe von Scliuldverschreibungen in gleicher Hòhe; aller 
Wahrscheinlichkeit nach diirften die im Untemehmen festzulegen- 
den Mittel, auch wenn das vor vier Jahren festgelegte Arbeitspro- 
gramm des gewaltigen Konzems nicht in allen Punkten zur Durch- 
fiihrung gelangen soUte, weit iiber 150 MiUionen beanspruchen. 

^ Bienenwachs. Aus Konstantinopel wird der Bulgarischen Handels- 
zeitUng" geschrieben: Das in der Asiatischen Tiirkei in grofien Mengen 
gewonnene Bienenwachs erfreute sich einer ziemUch starken Nach- 
frage schon in Friedenszeiten imd wird in den letzten zwei Jahren 
aUgemein sowohl im Inland wie auch im verbiindeten Ausland viel 
verlangt. Gròfiere Mengen hiervon wmden schon iin Jahre 1915 nach 
Bulgarien geliefert, wo vor aUem in der Provinz ein grofier Mangel 
an Kerzen bemerkbar war. Zu dieser Zeit war auch die Marktlage in 
der Tiirkei noch sehr giinstig, weU im Inland selber der Konsum noch 
in kleinem Umrisse sich bewegte imd auch die Nachfrage im Ausland 
wie im Inland gestiegen, die R-oduktion dagegen nicht gròfier gewor- 
den. Dieser Umstand wirkte sofort auf die Ih-eise zuriick, so dafi in 
den Provinzen Tarsus und Adana, wo die besseren QuaUtaten gewon- 
nen werden, der Preis, der vor acht Wochen sich zwischen 90 und 
100 Piaster pro Oka (1282 g) bewegte, jetzt 140 Piaster betri^. Dies 
ist wohl in erster Linie auf das Fehlen von Petroleum und darauf 
zuriickzufúhren, dafi die Landbevòlkenmg das Wachs zur HersteUung 
von Kerzen verwendet. Die hauptsàchUcbsten Produktionsorte sind 
die Vilajets Smyrna, Adana und femer die Gegend von Konia, wo 
aber die Qualitàt schwarz und imrein ist, daher auch hn Preis etwas 
tiefer steht. 

/ Eine netie Mfihlenaktiengesellschatt. Unter der Firma ,,Mino- 
teries d’Orient S. A., Genf" hat sich eine AktiengeseUschaft ge- 
bUdet. Gegenstand des Untemehmens ist der Betrieb der Miihlen 

J V Coronakis in Haskey (Konstantinop>el), der Handel mit Getreide imd 
' allen darauf bezùgUchen Industrie- und Handelsgeschàften. Das Ge- 
seUschaftskapital ist auf i 400 000 Frs. festgesetzt. Ausgegeben 
sind 7000 Aktien hu Nennwert von 700 000 Frs. Den ersten Ver- 
waltungsrat bUden: Stéphanos-Car. Anastasiadés, Kaufmann, Genf; 
Jean-P. Coronakis, Kaufmann in Athen; George-M. Mimocos, 
Kaufmann in Atheii; Jean-D. Sidéris, Kaufmann in Genf; alle grie- 
chisclier Nationalitàt. Zu Administrateurs-délégués sind gewàhlt wor- 
den: Stéphanos-Car. Anastasiadés und Jean-P. Coronakis. Der Ge- 
seUschaftssitz befindet sich in Genf. 



Opiumeratc. Die durch den Krieg bewirkte Verscliiebung der 
ganzen Handelsverhàltnisse in Kleinasien gestattet noch immer uicht, 
eine einigermafien zuverlàssige Obersicht ùber die vorhandenen Opium- 
bestàude und das Ergebnis der neuen Emte zu gewinnen. In kauf- 
mànnischen Kreisen werden die alten Vorràte an Opium hn Innem 
und in Konstantinopel auf etwa 10 000 Kisten gescliàtzt. Die neue 
Erate dùrfte an Drogistensorten etwa 2000 Kisten, an Softsorten 
etwa 500 Kisten einbringeu. Die Preise sind seit Januar d. J. von 
etwa 200 Piaster fùr die Oka auf 700 bis 800 Piaster gestiegen. 

Dle Kokonserntc Brusiaa. Die Seidenkokonsemte betrug nach 
der Bulgar. Handelsztg. laut Schàtzimg der ottomanischen Staats- 
schuld in der 'ganzen Provinz Brussa 1916 in trockenem Zustande 



Besondere Oberaicht: Tiirkei. 


418 

nngefàhr 444088 kg. welche zum Preise von 60 bis 85 Piaster pro kg 
verkauft wurden. Die Emte des Jahres 1916 war qualitativ gut. 
quantitativ aber sehr schlecht. Piir frische Kokons schwankten die 
fteise zwischen 17 und 23 Piaster pro Kilogramni. Die Kokonsemte 
betmg 1916 in Brussa. Mudania und Guemlek 600 000 kg in frischem 
imd ungefahr 70 000 kg in trockenem Zustande, d. i. ira ganzen 
270 000 bis 280 000 in trockenem Zustande. Die Emte pro 1916 iiber- 
trifft die des Jahres 1915 lun 30 000 kg. Von diesen 280 000 kg wurde 
beinahe ein Viertel fiir die deutsche Kri^industrie gekauft. 

Nach Osterreich-Ungara und Deutschland wurden wie im Jahre 
1915 ungefàhr ^ooookg Seide ausgefiilut. Fiir Primaware erzielte 
die Rohseide folgende Preise: Juni-Juli 1916 pro Kilograinm 200 bis 
220 Piaster; August-Oktober pro Kilogramm 230 bis 240 Piaster; 
November-Dezember pro Kilogramm 260 bis 320 Piaster. 

Nach Osterreich-Ungam und Deutschland wurden 1916 beinahe 
10 000 kg^ Cocons percés exportiert, deren Preis zwischen 35 und 
50 Piaster pro Kilogranun .schwankte. Nach denselben Gegenden wur- 
den 20 000 kg FrisoB ziun Preise von 40 bis 60 Piaster pro Kilo- 
gramm gesandt. 

Das Mifilingen der Kokonserate im verflossenen Jahre mufi den 
durch den Krieg gescliaffenen Verhàltnissen, der mangelhaften Raupen- 
zucht und dem Mangel an Arbeitskràften zugeschrieben werden. Von 
den Spinnereien Brussas standen mu sieben in Betrieb, hiervon wurden 
<lrei von einem Schweizer, die iibrigen vier von Israeliten und Tiirken 
geleitet. Die vier Seidenwebereien Brussas stehen jetzt unter tiir-. 
kischer Ueitung. Die Handwebereien sind infolge des Mangels au 
Webmaterial stark zuriickgegangen. Die Teppichweberei kam wegen 
Mangels an WoUe gar nicht in Betracht. 


Verlag: Balkan-Verlag 6. m. b. H., Berlln W 6a. 

Vcrtfieb: Verlag fflr FachUtcratur O. m. b. H., Berlin W 6a. — Wien L 
Verantwortlich fftr den geaamten Inbalt: Max Grnnwald, Bertln W 6t. 
Oatcrrdch-Ungam ▼erantwortUdi: Ing. Robert Schwart, \^en I, ^ 

Dmck: Spnmeradie BndidracftEerci in LcilfMÌg. 








IV. Jahrg. 


Dczember 1917 


Hcft9 


Wírtschaftliche Folgen des Ehever- 
háltnísses beí den Mohammedanern. 

Von Dr. E. Fryda von Kaurlmsky. 

D urch die EheschlieBung erhalt der inohammeda- 
nische Ehegatte weitgehende Rechte beziiglich der 
Person seiner Ehegattin, wáhrend sie in vermògens- 
rechtlicher Hinsicht ein selbstándiges und freies Ver- 
fiigungsrecht behált. Das Vermògen der Ehegattin 
kommt in keine engere Verbindung weder mit der 
Person noch mit dem Vermògen des Gatten — die 
Ehe betrifft eben hauptsàchlich nur die Person der 
Gattin. Das Scheriatsrecht hebt den eigentlichen 
Zweck der Ehe, die Fortpflanzung und Vermehrung, 
so in den Vordergrund, daB alle iibrigen Fragen einen 
nebensáchlichen Charakter besitzen. Ubrigens wáre 
es bei der Leichtigkeit der Auflòsung der Ehe gar nicht 
wiinschenswert, daB vermògensrechtliche Fragen dabei 
Schwierigkeiten bereiten und die endgiiltige Aus- 
scheidung der Frau aus -dem Wirtschaftskreise des 
Mannes verschleppen wtirden. 

In personenrechtlicher Beziehung steht dem Gatten 
die ehehche Gewalt zil, die ihm das Recht erteilt, 
die Wohnstátte seiner Frau im Orte der EheschlieBung 
zu bestimmen oder in einem Orte, der von jenem, 
wo die Ehe geschlossen wurde, nicht mehr als drei 
Tagereisen entfernt ist; an einen entfernteren Ort 
braucht die Frau ihrem Manne nicht zu folgen. Die 
vom Gatten bestimmte Wohnstàtte darf sie ohne 
seine Erlaubnis nicht verlassen. Der Mann hatweiter 
das Recht, den Verkehr seiner Gattin mit anderen 


Balkan-Revue. ÍV, 9. 


29 








422 


E. Fryda von Kaurimsky; 


Frauen zu regeln, wáhrend ein gesellschaftlicher Ver- 
kehr mit Mánnern, mit Ausnahme der náchsten Bluts- 
verwandten, úberhaupt ausgeschlossen ist. Der Mann 
kann auch den Aufenthalt der náchsten Verwandten 
der Gattin in ihrer Wohnung verbieten und ihr unter- 
sagen, an Festen selbst ihrer náchsten Verwandten 
teilzunehmen, doch darf sie ihre Eltern wòchentlich 
einmal, die ubrigen nahen Verwandten einmal jàhr- 
lich besuchen und ebensooft ihren Gegenbesuch 
empfangen. Die Frau ist verpflichtet, sich der ehe- 
lichen Pflicht zu unterziehen, wenn dagegen kein 
gesetzliches oder physisches Hindernis besteht, und 
sich tugendhaft zu verhalten. Der Gatte hat endlich 
auch das Recht auf háusliche Ziichtigung, doch soll 
er im allgemeinen seine Frau gut behandeln. Dies- 
beziiglich verfúgt der Koran in der IV. Sure, Vers. 38: 
,,Die Mànner sind den Weibern iiberlegen wegen des- 
sen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat, 
und weil sie von ihrem Geld (fiir die Weiber) ausgeben. 
Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorg- 
sam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah fiir 
sie sorgte. Diejenigen aber, fiìr deren W’^iderspenstig- 
keit ihr fiirchtet — warnet sie, verbannet sie in die 
Schlafgemàcher und schlagt sie. Und so sie euch 
gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie, siehe, 
Allah ist hoch und groB.“ 

Ausfiihrlich behandelt dàs Scheriatsrecht die ehe- 
liche Pflicht des Mannes: Der Gatte muB wàhrend 
des Bestandes der Ehe seiner. Gattin wenigstens ein- 
mal beiwohnen. Wenn der Mann mehrere Frauen hat, 
so ist er verpflichtet, sie in bezug auf die Verteilung 
der Nàchte gleich zu behandeln. Diese Verpflichtung 
besteht ohne Riicksicht darauf, ob sie neuvermàhlt 
oder schon làngere Zeit verheiratet sind, ob die Gattin 
bei der EheschlieBung Jungfrau war oder nicht, ob 
sie Mohammedanerin ist oder einem anderen Glaubens- 
békenntnisse angehòrt. Die monatliche Reinigung, 
das Wochenbett, Krankheiten und Gebrechen der 



Wirtschaftl. Folgen d. Eheverhàltnisses b. d. Mohainmedanern. 423 

Frau sind fiir den Gatten keine gúltigen Entscliul- 
digungsgriinde. Der Gatte ist verpflichtet, wechsel- 
weise in der Wohnung jeder seiner Frauen die gleiche 
Nachtzeit zu verbringen, die Bestimmung der Zeit 
und Reihenfolge ist dem Manne iiberlassen. Doch 
darf er keine der Frauen vor der anderen bevorzugen 
oder sie zur ungewohnten Zeit besuchen. Jede Frau 
kann auf ihre diesbeziiglichen Rechte zugunsten einer 
anderen Mitgattin verzichten und nach Belieben ihre 
Rechte wieder in Anspruch nehmen. Im Falle, daB 
der Mann auf eine Reise geht, kann er zu seiner Be- 
gleitung eine der Frauen wáhlen oder — was lobens- 
werter ist — hieriiber das LoS entscheiden lassen. 
Wenn der Mann verhindert ist, seine Wohnung zu 
verlassen, so kann er jene seiner Frauen zu sich kom- 
men lassen, welche die Reihe trifft. Verkiirzt der 
Mann eine seiner Mitgattinnen, so hat das Gericht 
auf Bitte der beleidigten Frau eine Ermahnung zu 
erlassen; bleibt die Mahnung ohne Erfolg, so ist der 
Mann strenge, jedoch nicht mit Gefángnis, zu be- 
strafen. 

Das weitgehendste Recht des Ehegatten betreffend 
die Person seińer Gattin ist jedoch das Recht des 
Ehemannes, die Frau zti verstoBen und dadurch die 
Ehe aufzulòsen, wann er will. Die Ehe wird bei den 
Mohammedanern einfach geschlossen: eine Erklárung 
der Brautleute, in die Ehe treten zu w'ollen, abgegeben 
vor zwei Zeugen geniigt zur giiltigen EheschlieBung. 
Noch viel einfacher ist aber die Auflòsung der Ehe, 
denn schon eine einseitige Erklárung des Gatten, er 
wolle mit seiner Ehegattin keinen ehelichen Verkehr 
mehr haben, hat eine Eheauflòsung zur Folge. Der 
Mann braucht fiir die EheverstoBung keinerlei Griinde 
anzugeben, es ist auch nicht notwendig, daB hierzu 
irgendwelche Grúnde bestehen. Die Erklárung kann 
miindlich oder schriftlich erfolgen, es geniigen auch 
Zeichen, die den Willen des Gatten ersichtlich machen, 
die eheliche Gemeinschaft aufheben zu wollen —jedoch 


20' 



424 


H. l'ryda voii Kaurimsky: 


ist nur der Ehemann berechtigt, auf diese wńllkur- 
Uche Weise den Ehebund zu lòsen; die Frau kann 
nur ausnahmsweise — wegen Impotenz des Mannes — 
und mit groBen Schwierigkeiten eine gerichtliche 
Trennung der Ehe fordern. Einseitig und ohne ge- 
richtliches Verfahren kann sie die Ehe iiberhaupt 
iricht auflòsen. 

In vermògensrechtlicher Hinsicht hingegen hat die 
Mohammedanerin als Ehefrau ein freies Verfiigungs- 
recht, das der Mann rechtlich nicht einschránken 
diirfte, wenn es auch faktisch infolge seiner ehehcheu 
Gewalt und der weltlichen Unerfahrenheit der Frau 
leicht geschehen kann. Cber ihr Vermògen kann die 
Frau frei verfiigen und es verwalten, wenn sie v'oll- 
jàhrig ist, die minderjàhrige steht diesbeziighch unter 
der Fiirsorge ihres Vaters oder Vormundes. Der Ehe- 
mann kann beziiglich des Vermògens seiner Frau nur 
als ihr Bevollmàchtigter Verfiigungen treffen. Es 
entsteht iiberhaupt durch die Ehe bei den Moham- 
medanern kein engerer wirtschaftlicher Bund. 
Bei der Ueichtigkeit, mit welcher die Ehe aufgelòst 
werden kann, ist es auch gar nicht wiinschenswert, 
daB die Loslòsung der Frau von der Wirtschaft des 
Mannes làngere Zeit in Anspruch nehmen wiirde. 
Die mohammedanische Ehefrau bleibt volle Eigen- 
tiimerin ihres Vermògens, von welchem sie nichts zu 
den Lasten des ehelichen Haushaltes oder der Kinder- 
erziehung beizutragen hat. Die Mitgift ist dem Sche- 
riatsrechte ein unbekannter Begriff — vielmehr ist 
der Mann verpflichtet, seiner Frau ein Heiratsgut zu 
bestellen. Diese Pflicht ist allgemein und zwingender 
Natur: der Mann muB unbedingt bei jeder seiner 
Verheiratung der Frau ein Heiratsgut geben. Bis zum 
Empfange des Heiratsgutes kann die Frau sogar die 
eheliche Pflicht und den Gehorsam verw'eigern. Ge- 
wòhnlich wird die Hòhe des Heiratsgutes kontrakt- 
lich bestimmt. Wenn es aber nicht geschehen ist, 
so muB der Ehemann ein herkòmmliches Heiratsgut 



Wirtschaftl. Folgen d. Eheverhàltnisses b. d. Mohammedanem. 425 

bestellen, das nach seinen Vermògensverháltnissen, 
nach dem Stande des Vaters der Frau festgesetzt 
wird, wobei auch die persònlichen Vorzuge der Frau, 
Tugend, Glaubensfestigkeit, der Umstand, ob sie 
Jungfrau ist oder nicht usw. in Betracht kommen. 
Das Heiratsgut geht in das ausschheBliche Eigentum 
derFrauúber, sie kann damit verfugen wie mit ihrem 
iibrigen Vermògen. Es bleibt ihr regelmàBig auch 
dann, wenn die Ehe durch VerstoíSung, Trennung 
oder durch den Tod des Ehegatten aufgelòst wird. 
Das Scheriatsrecht betrachtet es als ,;Gegenleistung 
fiir die eheliche Gemeinschaft", es ist eine teilweise 
Entschádigung und Versorgung fiir den Fall der Ehe- 
auflòsung, w-elche der Mohammedanerin táglich droht. 
Gleichzeitig ist die Bestellung des Heiratsgutes ein 
wirtschaftliches Hindernis fiir den Mann, sich oftmals 
zu verehelichen, da die EheschlieBung kostspielig 
werden kann, wenn ein gròBeres Heiratsgut bestimmt 
wird, die Frau oder deren gesetzlicher Vertreter 
werden aber darauf bedacht sein, ein mòghchst 
giinstiges Heiratsgut zu vereinbaren. 

AuBerdem muB der Mann fiir den Unterhalt seiner 
Frau sorgen, wozu Wohnung, Nahrung und Kleidung 
gehòren. Der Unterhalt kann, auBer der Wohnung, 
auch in Geldeswert verabreicht werden. Bei der 
Bestimmung der Hòhe des Unterhaltes sind die Ver- 
mògensverháltnisse des Mannes maBgebend. Be- 
ziiglich der Wohnung hat die Frau das Recht, vom 
Manne und den iibrigen Frauen abgesonderte Ráum- 
lichkeiten zu beanspruchen, sogar ein eigenes Haus, 
w'enn der Mann wohlhabend ist. An Kleidung hat 
die Frau jáhrlich ein Sommer- und ein Winterkleid 
zu bekommen, die natiirlich auch den Vermògens- 
verháltnissen des Mannes entsprechen sollen, so wie 
die Nahrung, die entweder in natura oder in Form 
eines Kostgeldes zu geben ist. AuBerdem muB der 
Gatte seiner Frau die nòtigen Ausstattungsgegen- 
stànde anschaffen, da \veder sie noch ihr Vater ver- 



F. Fryda von Kaurimsky: 


426 

pflichtet sind, fiir die Ausstattung zu sorgen, wenn 
sie auch noch so reich sein sollten. Der Gatte muB 
seiner Frau eine Matratze, eine Decke, die nòtigen 
Einrichtungsgegenstánde, die fur die Hauswirtschaft 
unentbehrhchen Geráte, die Schònheitsmittel und 
die zum Putz der Frau nach Landessitte notwendigen 
C^genstánde anschaffen. 

Nach Auflòsung der Ehe bleibt der Gattin das bei 
der Eheschliefíung erhaltene Heiratsgut, in voller 
Hòhe aber nur dann, wenn die Ehe durch geschlecht- 
liche Beiwohnung vollzogen wurde, sonst hat sie nur 
auf die Hálfte des Heiratsgutes ein Anrecht. Weitere 
vermògensrechtliche Ansprúche, aufíer auf das bereits 
erhaltene oder noch ausstándige Heiratsgut, kann 
die Frau bei Auflòsung der Ehe nicht stellen. Ins- 
besondere ist es belanglos, ob die Frau die Auflòsung 
der Ehe verschuldet hat, oder ob sie kein Verschulden 
trifft, da der Gatte seine Frau ohne jeden Grund ver- 
stofíen und dadurch die Ehe auflòsen kann. Nur der 
Unterhalt gebuhrt der Gattin nach Auflòsung der 
Ehe regelmáfíig noch durch die Zeit dreier monatlicher 
Reinigungen. Nach Ablauf dieser Zeit, die bei der 
Schwangerschaft bis nach der Entbindung dauert, 
ist auch die wirtschaftUche Seite des Ehebundes auf- 
gehoben — es besteht aber danach auch fiir die Frau 
kein Hindernis, sich wieder zu verehelichen. Sie kann 
auch mit ihrem friiheren Mann abermals eine Ehe 
schliefíen, jedoch mufí er dann wieder ein neues Hei- 
ratsgut bestellen. Wird die Ehe durch den Tod des 
Ehegatten aufgelòst, so hat die Frau ein gesetzhches 
Erbrecht auf die Verlassenschaft des verstorbenen 
Mannes. Sie bekommt den vierten Teil des Nach- 
lasses, wenn der Mann weder Kinder noch Kinder 
seines Sohnes hinterliefí. Bleiben aber Kinder, gleich- 
gúltig aus welcher Ehe, oder Kinder des Sohnes zuruck, 
so bekommt die Witwe nur ein Achtel des Nachlasses. 
Wenn nach dem Tode des Mannes mehrere Witwen 
zuriickgeblieben sind — bekanntlich kann der Mo- 



Wirtschaftl. Folgen d. Eheverháltnisses b. d. Mohammedanem. 427 

hammedaner gleichzeitig mit vier Frauen giiltig ver- 
heiratet sein, es kònnen ihn also vier Witwen betrauem 
—, so wird der vierte bzw. der achte Teil des Nach- 
lasses, der ,,Witwenteir‘, unter die mehreren Witwen 
auf gleiche Teile verteilt. 

Auch das Verháltnis zwischen den Eltern und 
Kindern ist ein personen- und vermògensrechtHches: 
Der Vater ist der Weli und der Wasi seines unmiin- 
digen Kindes, die Mutter ist die Hadine — die Warte- 
frau. 

In seiner Eigenschaft als Weli kommt die váter- 
liche Gewalt in personenrechtlicher Hinsicht zum 
Ausdruck. Der Vater bestimmt regelmàfìig den Zeit- 
punkt der VoUjàhrigkeit seiner Kinder, er kann die 
Arbeitskraft seines unmúndigen Sohnes verdingen, 
die hauptsàchhche Befugnis, die ihm als Weli zusteht, 
ist aber das Recht, die unmúndigén Kinder zur Ehe 
zu bestimmen, fúr sie ohne ihre Einwilligung rechts- 
giiltig eine Ehe zu schliefìen, welche alle rechtUchen 
Folgen einer Ehe fíir die Kinder besitzt. Als Wasi 
hat der Vater ein weitgehendes Verwaltungs- und 
Verfiigungsrecht beziiglich des Vermògens seiner 
Kinder. Er kann das Vermògen des Kindes in einem 
Handelsgeschàft anlegen und in Ware umsetzen, die 
Giiter verpachten, verpfànden, verkaufen und andere 
kaufen, wenn durch den Verkauf und Kauf keine 
grofìe Schàdigung fiir das Kind entsteht. Unter einer 
,,grofìen Schàdigung“ (Gabri fachisch) versteht das 
Scheriatsrecht die Verkiirzung eines fiinften Teiles 
des Wertes, wenn es sich um Uiegenschaften handelt, 
eines zehnten Teiles bei Tieren und des zwanzigsten 
Teiles bei anderen beweghchen Sachen. Der Vater 
kann das Gut seines unmiindigen Kindes sogar selbst 
kaufen oder ihm seine eigenen Uiegenschaften ver- 
kaufen. Wenn der Vater das Vermògen seines Kindes 
verschwendet, so kann das Gericht einen Vormund 
bestellen, der anstatt des Vaters das Vermògen des 
Minderjàhrigen verwaltet. Im allgemeinen aber steht 



E. Fryda von Kaurim.sky: 


428 

das Scheriatsrecht auf dem Standpunkte, daB die 
Verfugungen des Vaters iiber jeden Zweifel erhaben 
sind und deshalb regelmáfiig keinerlei Gutheifiung 
oder Bestátigung des Gerichtes oder einer anderen 
Behòrde benòtigen. Das Vermògen der Kinder ver- 
schmilzt fast mit dem des Vaters zu einer wirtschaft- 
lichen Einheit, wàhrend derselbe Vater als Gatte der 
Mutter derselben Kinder beziiglich des Vermògens 
seiner Frau kein Verfiigungsrecht besitzt. 

Die váterliche Gewalt in personenrechtlicher Hin- 
sicht, das Weleiat, dauert bis zur Erreichung der 
Miindigkeit, das vérmògensrechtliche Verwaltungs- 
und Verfiigungsrecht aber bis zur Volljàhrigkeit des 
Kindes. Miindig wird das Màdchen, wenn nach dem 
vollendeten g. Jahre, der Knabe aber, wenn nach deni 
erreichten 12. Jahre die Geschlechtsreife eintritt. 
Mit vollendetem 15. Jahre wird sowohl der Knabe 
als auch das Màdchen unbedingt miindig, wenn die 
Geschlechtsreife sich auch noch nicht eingestellt haben 
sollte. Zur Volljàhrigkeit ist es notwendig, dafi die 
miindige Person jene geistige Reife besitze, die zur 
Verwaltung des Vermògens erforderlich ist. Regel- 
màfiig hat der Vater zu bestimmen, ob und wann 
diese Reife eintritt, spàtestens ist jedoch dem Miin- 
digen mit dem erreichten 25. Jahre die Vermògens- 
verwaltung zu iibergeben. Im Streitfalle entscheidet 
der Richter, ob die zur Volljàhrigkeit erforderliche 
Reife vorhanden ist oder nicht. 

Die Mutter hat regelmàfiig keinerlei vermògens- 
rechtliche Pflichten ihren Kindern gegenúber. Hin- 
gegen ist sie verpflichtet, den Knaben bis zum vol- 
lendeten 7. Jahre, das Màdchen bis zum zuriickge- 
legten 9. Jahre in Aufsicht und Wartung zu nehmen — 
gewòhnlich auch dann, wenn die Ehe zwischen Mutter 
und Vater nicht mehr bestehen sollte. Fiir die Kosten 
des Unterhaltes aber hat immer der Vater zu sorgen. 
Er hat sie jedoch aus eigenen Mitteln nur dann zu 
bezahlen, wenn das Kind kein eigenes Vermògen be- 



Wirtschaftl. Folgen d. Eheverháltnisses b. d. Mohanimedanern. 429 

sitzt. Die Verpflichtung des Vaters, fitr den Unter- 
halt des Kindes zu sorgen, dauert beim Knaben bis 
zum Zeitpunkt, wo er sich mit seiner Arbeit selbst er- 
halten kann, beim Mádchen bis zur Verheiratitng. Die 
Pflicht, fiir den Unterhalt des Kindes zu sorgen, geht 
im Falle des Todes des Vaters oder wenn er arm ist, 
auf die Mutter tiber, wenn sie wohlhabend ist, sonst 
auf die náchsten Verwandten des Vaters, und zwar 
in jener Reihenfolge, in welcher sie als Erben zum 
Nachlasse berufen worden wáren, wenn Vermògen 
vorhanden wàre. 



Dic Panajire und Pazarc in Bulgarien. 

Von Dr. Josef v. Královcc, Pilsen. 

D er Binnenhandel Bulgariens war zur Zeit der tur- 
kischen Oberherrschaft hauptsáchlich auf die 
Panajire*), d. s. Jahrmárkte, angewiesen. Besonders 
einige Orte hatten so beruhmte Panajire, daC sie nicht 
bloB Besucher aus der ganzen Tíirkei, sondern auch 
Vertreter grofier Firmen aus Westeuropa aufzuweisen 
hatten. 

Kanitz*) beschreibt die Friihjahrspanajire in Eski- 
Diumaja, einer Stadt nicht weit von Shunien, welche 
auch von Jireíek*) erwáhnt werden, der aufierdem 
noch die beriihmten Márkte in Uzundlov in Siidbulga- 
rien (bei Chaskovo), an der alten Strafie zwischen 
Plovdiv (Philippopel) und Odrin anfiihrt. In Eski- 
Dáumaja werden noch immer Márkte abgehalten (eine 
detailherte Beschreibung des Panajirs bringt Atana- 
sov in seinem im Jahre 1906 in Sofia erschienenen 
,,Der Panajir in Eski-Dáumaja“), wáhrend sie in 
Uzundíov wie in vielen anderen Orten eingegangen 
sind, besonders in Kriegszeiten und auch infolge der 
spáteren Entwicklung des Verkehrs. Heutzutage ha- 
ben viele ziemlich dicht bevòlkerte bulgarische Stádte 
iiberhaupt keine Panajire, wáhrend sie in manchen 
Dòrfern noch abgehalten werden, obwohl sie ihre ein- 
stige Bedeutung fiir den Handel schon verloren haben. 
Die Ursache ist darin zu suchen, dafi die jetzigen grò- 
fieren Stàdte Bulgariens erst wáhrend der letzten J ahre 

*) Das Wort Panajir stainmt von dem griecliisclien paneg)TTS mid 
bedeutet Versanimlung, Jahnnarkt. 

>) F. Kanitz, Donau-Bulgarien und der Balkan; Dr. Konstan- 
tin jireòek, Pas Fiir.stentum Bulgarien. 



Die Panajire und Pazare in Bulgarien. 


431 


aufgebliiht sind, wogegen andere durch Entstehung 
neuer Verkehrswege, Eisenbahiien, durch Verleguiig 
der alten Wege u. a. ihte Bedeutung fúr den Handel 
eingebiiBt haben. So war z. B. Trnovo der Handels- 
mittelpunkt eines weiten Umkreises uud wurde als 
,,sucha skela“ (der Hafen zu Lande) fiir alle umliegen- 
den, auch die entferntesten Orte, ja selbst fiir Sofia 
bedeutungsvoll; heute ist seine Bedeutung sozusagen 
nur eine historische. Auf áhnliche Weise hat auch 
die Stadt Vraca ihre Bedeutung, die sie der guten 
Straíáenverbindungen zu verdanken hatte, durch den 
Ausbau der Eisenbahnstrecke Sofia—Varna verloren. 
Auch die Abnahme der tiirkischen Bevòlkerung, wel- 
che ein guter Abnehmer fúr die Marktware war, hat 
zum Verfalle einiger Panajire in betráchtlicher Weise 
beigetragen. Dies ist daraus ersichtlich, daB dort, wo 
die tiirkischen Bewohner ansássig geblieben sind, die 
Panajire sich lánger erhalten. 

Der Verfall der Markte hatte auch zur Folge, daB 
viele Spezialhandwerkserzeugungen in den bulga- 
rischen Stàdten oder auch die Kultivierung verschie- 
dener Bodenprodukte in ihrer Umgebung, zu deren 
Einkaufe sich die Bewohner der weitesten Umkreise 
und der Nachbarlánder einstellten, eingegangen sind. 

Die bulgarischen Márkte waren viel besucht, dauer- 
ten wochenlang, und der Umsatz zàhlte nach Millionen. 
Auch noch heute zeichnen sich viele bulgarischen 
Stàdte und Orte durch beriihmte Màrkte aus, die auch 
von Kàufern aus den Nachbarlàndern besucht werden. 

Ungefàhr 160 Orte haben noch ihre Panajire; ins- 
besondere kònnen als solche Marktorte die nachstehen- 
den Stàdte angefiihrt werden: Ajtos, Borisovgrad, 
Bosilegrad, Breznik, Burgas, Cirpan, Dobfié, Drenovo, 
Dupnica, Elena, Eski Dáumaja, Gabrovo, Charmanlij, 
Chaskovo, Jambol, Karlovo, Kavaklij, Kazanlik, Kopri- 
vistica, Orchanije, Pirdop, Plovdiv, Popovo, Prova- 
dija, Silistra, Sliven, Sofia, Staninaka, Shumen, Tatar 
Pazardáik, Trevna, Trn, Trnovo, Sejmen, Vidin, Vraca, 



432 


Josef V. Královec: 


Nova und Stara Zagora. — Battenberg‘) und Ji- 
reòek fiihren noch Karnobat und Sevlijevo an, aber 
in dem Verzeichnis der Panafire aus dem Jahre 1906 
(Spisak na panajirite i pazarite v Balgarija) sind diese 
Stádte nicht mehr angefúlirt. 

Fast alle der angefiihrten Stàdte liegen im Innern 
Bulgariens, und zwar im Norden und (hauptsáchlich) 
im Siiden. 

Die meisten Panajire werden im Mai abgehalten (52), 
und zwar auch an einem und demselben Tage an 5 
bis 7 Orten auf einmal: in manchen Stàdten, wie z. B. 
in Shumen, finden in diesem Monat und im Juni 
auch viermal eintàgige Panajire statt. Ferner gibt es 
zahlreiche Panajire im Oktober (27 wiederum selbst 
an 10 Orten am gleichen Tage), dann im Màrz, Au^ust 
und September (je 21), im April (19), im November 
(ii), im Juli (9). Im Winter (Dezember, Januar und 
Februar) finden immer nur je 2 Panajire statt, und zwar 
l)eispielsweise im Februar an demselben Tage, oder (im 
Januar) blofì einer im Monat. Die Tage, an denen die 
Panajire stattfinden, sind allerdings iiberall nicht be- 
.stimmt, sondem wechselnd und werden nach dem Tage 
eines Heiligen oder nach einem grofìen Feiertage be- 
stimmt, so dafì sie mit dem Montag in der Woche vor 
oder nach diesem F'eiertage, nach dem sie auch ihren 
Namen bekommen, abgehalten werden. Die Panajire 
dauerten gewòhnlich die ganze Woche, oft aucli vier- 
zehn Tage und lànger; heutzutage dauern sie einen 
oder einige wenige Tage. 

Manche Stàdte haben auch zwei Panajire im Jahr. 

Die Panajire sind so angeordnet, dafì sie — wenn sie 
zur gleichen Zeit abgehalten werden — in entlegenen 
Gegenden stattfinden, sonst aber kònnen die Markt- 
besucher von einem Ort zu dem anderen in der Zeit 
zwischen den einzelnen Markttagen reisen. 

Seliátè (Stàdte und Dòrfer) in Bulgarien sind von- 

*) Franz Joseph Prinz von Battenberg, Die volks^virtschaft- 
liche Entwicklung Bulgariens. 



Die Panajire und Pazare in Bulgarien. 


433 


einander sehr weit entfernt, und der Verkehr zwischen 
ihnen ist daher kein lebhafter, besonders auch des- 
halb nicht, weil sie háufig auch weitab von den StraBen 
liegen; hingegen sind die bulgarischen Selisté sehr 
dicht bevòlkert. Im ganzen Kònigreich gibt es (nach 
der im Jahre 1902 vom Ministeriuni des Innern her- 
ausgegebenen Obersicht: ,,Spisak na naselinite mesta 
V Balgarija") 5023 Orte (selistè), welche in 2062 Ge- 
meinden (obstini) eingeteilt sind, von denen 80 Stádte 
(grad) sind und die ùbrigen 1982 in 3842 Dòrfer (selo) 
und iioi Weiler (machali und kolibi) mit 95 Klòstern 
(monastir) eingeteilt sind. Auf eine Gemeinde ent- 
fallen durchschnittlich 2132 Einwohner. Es gibt aber 
21 Stádte mit mehr als fúnf- (bis zu zehn-) und 18 mit 
mehr als zehn- (bis zu zwanzig-) tausend Einwohner; 
folgende 8 Stádte haben ùber zwanzigtausend Ein- 
wohner: Sofia, Plovdiv, Varna, Ruse, Sliven, Shumen, 
Pleven undStara Zagora. Die ùbrigen 33 Stádte haben 
weniger als fùnftausend Einwohner. Es sind dies gròfí- 
tenteils (23) hochgelegene Stádte (von 200—500 m 
ù. d. M.). Es gibt jedoch auch Stádte (Belogradèik, 
Klisura, Mesemvria), welche nicht einmal zweitausend 
Einwohner haben. Hingegen gibt es Sela mit mehr 
als dreitausend Einwohnern (40, mit mehr als zwei- 
tausend Einwohnern 160), ja das Selo Knèia im Be- 
zirke von Orechovo hat 7089 Einwohner, wáhrend die 
Kreisstadt Orechoco blofí 6197 Einwohner hat. 

Daraus ist ersichtlich, dafí viele Orte nur dem Na- 
men nach Stádte sind, entweder auf Grund histori- 
scher’^ Uberheferung oder aus anderen Grùnden. 

Stadt (grad) hiefí frùher eine befestigte Ansiedlung, 
welche eine Burg oder Schanzen und Tore hatte. Jetzt 
heifíen Stádte Gemeinden mit Àmtern, Militár, Schulen, 
Industrie u. a. Kleinere Stádte heifíen auch ,,gradec“. 
Als Mafístab galt frùher eine Einwohnerzahl von ùber 
dreitausend. 

Die Tùrken bezeichneten den Obergang vom Selo 
zum Grad mit dem Worte Palanka, was ursprùnglich 



434 


Josef V. Královec; 


eine kleine Festung bedeutete. Einige Stádte haben 
auch heute noch diese Anhángesilbe, z. B. Lompalanka. 
Der Unterschied zwischen Stadt und Dorf áuBert sich 
auch in der besseren Architektur; doch finden wir 
fast in einer jeden bulgarischen Stadt neben hohen, 
modernen Háusem in den HauptstraBen noch ganz 
armseUge, niedrigeHiitten, das charakteristischeMerk- 
mal einer sich rasch entwickelnden Stadt, das auch 
bei uns háufig angetroffen wird. — Bulgarien námlich 
mit seinen zahlreichen Orten und Stádten ist in einem 
staunenswerten Aufschwung und Entwicklung be- 
griffen. 

Die Erklárung einer Gemeinde als Stadt kommt 
jetzt dem Nationalverband (sobranje) zu. 

Ein charakteristisches Merkmal der alten Markt- 
orte in Bulgarien ist die Carsija, d. i. eine Gasse, in 
der sich der ganze Handel konzentriert, also Markt- 
oder HandelsstraBe. In kleineren bulgarischen Stàdten 
haben die Carsi j e noch den ehemaligen Charakter: kleine, 
niedrige Láden und Werkstátten mit dem buntesten, 
regsten und lármendsten Treiben. 

Ebenso charakteristisch fúr die alten Marktstádte 
waren die Karawansereien, d.*h. Kaufbuden, eigent- 
lich Hòfe, die man heutzutage'hur noch in Triimmern 
findet. Es waren dies viereckige Gebàude mit einem 
geràumigen Hofe, der von Gewòlbegàngen umgeben 
war, Im ErdgeschoB waren die Magazine, in den 
Stockwerken die Gastzimmer fúr die fremden Kàufer. 
Uber einem jeden Zimmer wòlbte sich eine Blech- 
oder Bleikuppel. Die Karawansereien standen bei den 
Carsijen, wo sich nicht bloB das ganze Geschàfts-, son- 
dern auch das ganze Amtsleben konzentrierte. In 
manchen Stàdten, so z. B. in Plovdiv, ist diese Ein- 
richtung noch ziemlich erhalten. 

Die jetzigen Panajire sind gròBtenteils Viehmàrkte 
und Màrkte fiir Landesprodukte, wie Getreide, Seide, 
Baumwolle, Obst usw., oder fiir Leder und Felle, 
Wolle, ein Rest der ehemaligen Bedeutung dieser Art 



Die Panajire nnd Pazarc in Bulgarieti. 


435 


von Gescháften. Zu diesen heimischen Produkten 
kommen noch die Erzeugnisse des Gewerbes und der 
heimischen und auslándischen Industrie hinzu. 

Die Panajire sind auch heute noch viel besucht. 
Ganze Wagen-, Reiter- und FuBkarawanen machen 
oft ganze Tagesreisen, um die Panajire zu besuchen. 
Sie lassen sich auf bestimmten Plátzen vor der Stadt 
unter dem freien Himmel nieder und verbringen hier 
ganze Náchte vor dem Beginn des Panajirs. Es wer- 
den oft schon hier Káufe und Verkáufe abgeschlossen. 
Unter den malerisch am Feuer gelagerten Gruppen 
herrscht hier lebhaftes Treiben bis spát in die Nacht 
hinein. In aller Friihe am Tage des Panajirs fahren 
von allen Seiten Wagen, Pferde, Maultiere oder Esel 
mit der Marktware beladen in die Stadt ein; Vieh 
aller Art, einzelne Pferde oder zu zweien bis zu vieren 
oder noch mehr an Wagen festgebunden, oder in 
Wagen eingespannt, werden in die Stadt unter einem 
ohrenbetáubenden Lárm eingetrieben. Das auf dem 
Markte sich entwickelnde Treiben, die lebhaft gestiku- 
lierenden, rufenden, schreienden Gestalten, das bun- 
teste Gewirr def verschiedenartigsten Trachten, Wa- 
gen, Tiere, das alles wirkt betáubend. 

Auf den bulgarischen Gassen und StraBen kann nian 
an den Markttagen eine auch sonst háufige Erschei- 
nung sehen, námlich Marktbesucher, die ihre Waren 
auf einem Pony, einem Esel oder einem Maultier auf- 
geladen haben und selbst aufsteigen, ungeachtet des- 
sen, daB ihre FiiBe die Erde berúhren und das arme 
Tier unter der Last sinkt, aber dennoch ausdauernd 
vorwarts trabt. 

^ Die Stádte und Orte mit Panajiren bilden noch 
immer Wirtschaftszentren, welche mit den anderen 
noch immer sehr wenig in Verbindung stehen, wovon 
der bedeutende Gegensatz in den Marktpreisen der 
einzelnen Stàdte sowie bis unlàngst noch die iiblichen 
verschiedenen MaBe und Gewichte zeugen. 

Der starke Besuch der Panajire konnte besonders 



Josef V. Královec: 


in der jetzigen Zeit, wo unsere Fabrikserzeuger iminer 
entferntere Absatzgebiete zu suchen gezwungen sind, 
ausgeniitzt werden, besonders auch dadurch, dafì die 
Industrieerzeugnisse sehr verbreitet und den Markt- 
besuchern zugánglich gemacht wurden. Bei solchen 
Gelegenlieiten, wie sie sich auf den Panajiren bieten, 
kònnte die Ware durch kleine Ausstellungen oder 
Demonstrationen ihrer Verwendung, besonders bei 
landwirtschaftlichen Maschinen u. á., zur weitesten 
Kenntnis und Verbreitung gebracht werden, wie dies 
wohl kaum auf andere Weise mòglich ist. Solche Aus- 
stellungen kònnten auch von einem Panajir zum an- 
deren úbergefiihrt werden oder auch zu den Wallfahrts- 
festen, welche an verschiedenen Orten Bulgariens iir 
beriilimten Monastiren und Klòstern abgehalten wer- 
den, und zir denen Wallfahrer aus den weitesten Ge- 
genden des ganzen Landes stròmen. So pilgern zu dem 
Monastir von Rila im August am St. Ivanstag Wall- 
fahrer fast von der ganzen Baíkanhalbinsel, aus Maze- 
donien, aus Varna und Burgas, und zwar auf deni 
gewohnten Wege tìber Dupnica; diese Stadt wáre auf 
diese Weise ein solcher passender Ausstellungsort. 

Nicht wenig wichtiger sind die Pazare, Wochen- 
márkte Bulgariens. An i6o bulgarische Orte, dar- 
unter nur 66 Stàdte, haben noch Wochenmàrkte. Die 
Pazare finden an den Wochentagen statt, gròfìtenteils 
am Freitag, wie z. B. in Sofia, Vidin, Eski-Dzumaja, 
Vraca, Pleven, Ruse, Trnovo u. a., am Samstag (in 
Gabrovo, Dupnica, Karlovo, Kjustendil, in Stara und 
Nova Zagora, in dem durch seine Teppicherzeugung 
hervorragenden Panagjurist, in Radomir, Shumen u. a.\ 
In Varna und Burgas werden die Pazare am Montag, 
in Kazanlik und Tatar Pazardèik ani Dienstag u. a. 
abgehalten. Manche Stàdte haben zwei bis drei Pazar- 
tage in der Woche; so sind in Ruse Pazartage der 
Dienstag, Donnerstag und Freitag, in Shumen der Mitt- 
woch (nur vom ii. Mai bis 22. Juni) und der Samstag, 
in Plovdiv der.Montag und der Donnerstag. Vidin 



Die Panajire und Pazare in Bulgarien. /^37 

hat eiiien zweitágigen Pazar, und zwar am Freitag 
und Samstag. 

An dem Markttage schaffen die Bauern aus der Um- 
gebung der Stadt ihre verschiedenartigen Produkte: 
Vieh, besonders Hiihner und kleine Haustiere, Wolle, 
Gemiise usw. auf die Carsije, wo dagegen auch die 
stádtischen Handwerker ihre Erzeugnisse anbieten. 
Fíir Brennholz, gròBere Haustiere u. á. sind an Pazar- 
tagen besondere Marktplatze angewiesen. 

Der Pazartag ist darum fiir einen Besuch der Stadt 
nicht bloB fiir den Kaufmann, sondern auch fiir den 
Touristen vorteilhaft, anziehend und lohnend, beson- 
ders wenn der Reisende eine Stadt wahlt, in der gleich- 
zeitig auch ein Panajir abgehalten wird. 


BaUcaxi'Revue. IV, 9. 


30 



Túrkíschc Donauschíffahrt. 

Von E. Trott-Helge. 

D ie Bedeutung der Donau als Lebensader fiir den 
Balkanverkehr ist auch von der Túrkei erkannt 
worden. Denn will sie gewisse Landesprodukte auf 
dem Wasserwege nach den Gebieten der Mittelmachte 
abtransportieren, so muB auch sie sich der Donau- 
wasserstraBe bedienen. Infolgedessen besteht in der 
Tiirkei bereits eine Donaukommission unter der Dei- 
tung Hakkim Hillel Paschas, deren Arbeitsgebiet 
sich auf aUe die Donau politisch und wirtschaftlich 
beriihrenden Fragen erstreckt. Diese Donaukommis- 
sion, deren Sitz sich in Konstantinopel befindet, 
arbeitet nach zweierlei Richtungen. Sie ist einmal 
bestrebt, die Eisenbahnverbindungen der Tiirkei nach 
den Donauháfen zu verbessern, andererseits strebt 
sie die Schaffung einer Donauflotte unter der Flagge. 
des tiirkischen Halbmondes an. t)ber die Bahnlinien 
sollen bestimmte Rohmaterialien nach der Donau 
abtransportiert werden, da die Tiirkei die Erwartung 
hegt, daB nach dem Kriege groBe Mengen tiirkischcr 
Waren, vor allem Rohstoffe, fiir die Ausfuhr verfiigbar 
sein und stromauf den Weg nach den Làndern Mittel- 
europas nehmen werden. 

Was nun die Schaffung einer tiirkischen Donau- 
flotte anbetrifft, so werden die Bestrebungen der 
Donaukommission durch Deutschland unterstiitzt. 
Es ist sogar bereits gelungen, deutsche und tiirkische 
Kapitalisten so stark zu interessieren, daB die Griin- 
dung eines Unternehmens der Donau-Transportschiff- 
fahrt knapp vor ihrer Verwirklichung steht. In diesem 



Tiirkische Donauschiffahrt. 


439 


Sinne áufìerte sich Hakkim Hillel Pascha unlàngst, 
ohne zu verraten, in welchen deutschen Kreisen die 
Unternehmer zu suchen seien. Er bestàtigte nur, 
dafì der Plan dahin gehe, Donauschiffe zu besitzen, 
auf deren Flaggenmast der tiirkische Halbmond wehe. 
Ubrigens dtirfte es nicht schwierig sein zu erraten, 
welche Kreise deutscherseits interessiert sind. Es ì 
diirften die nàmlichen sein, die sich an der Griindung 1 
der Donau-Schiffahrt-Gesellschaften des Bayrischen 
Lloyd in Regensburg und des Bulgarischen Lloyd 
in Sofia betàtigt haben, in erster Linie also deutsche j 
Bankinstitute. 

Die neue tiirkische Schiffahrtsunternehmung wird 
aller Voraussicht nach ihr Augenmerk darauf richten, 
Fahrzeuge zu erwerben, um so mehr, als die Schiffs- 
bautechnik der Tiirkei eine noch verhàltnismàfìig 
primitive ist, die sich erst nach modernen Grund- 
sàtzen ausgestalten mufì. Wie aber die ,,Dunaw“, 
Kòniglich Bulgarische Schiffahrts-Aktiengesellschaft 
es ermòglichte, bald nach ihrer Griindung 78 von der 
Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft gekaufte Fahr- 
zeuge in Betrieb zu stellen, so diirfte sich auch der 
tiirkischen Flotte Gelegenheit bieten, ihreii Schiffs- 
park durch Aufkàufe aufzubauen. Andererseits sind 
bereits Bestrebungen im Gange, durch Errichtung 
neuer Schiffsbaugesellschaften im Lande stàrker als 
bisher Schiffsraum herstellen zu kònnen. So wurde 
unter dem Namen Schiffsb au-Aktiengesellschaft in 
Konstantinopd eine neue Gesellschaft gegriindet, 
welche dìé'TJnterstiitzung des Kriegsministeriums ge- 
niefìt. Sie ist mit einem Kapital von 100 000 Ltq. 
ansgestattet, das zur Hàlfte eingezahlt ist. In erster 
Linie wird man kleine Holzschiffe erbaueu, die mit 
Motoren getrieben werden und eine Gròfìe von 100 bis 
200 Tonnen haben. Allem Anscheine nach handelt 
es sich also um kleine Frachtfahrzeuge, die zunàchst 
den Heeresbedarf heranschaffen sollen, spàter aber 
privatwirtschaftUchen Zwecken dienen. Es ist also 



440 


E. Trott-Helge: Turki.sclie Donauschiffahrt. 


sehr wahrscheinlich, dal 3 diese Fahrzeuge spáter ein- 
mal von der neuen Donauflotte íibemommen und in 
Betrieb gestellt werden, um dadurch den Plan zu 
verwirklichen, der heute die leitenden und wirtschaft- 
lichen Kreise des osmanischen Reiches angelegentlich 
beschàftigt. % 



Dedcagatsch oder Varna? 

Von Eugen LSwinger. 

D as wirtschaftliche Aufbliihen von Bulgarien, wie es 
mit Recht fiir die Nachkriegszeit erwartet wird, hat 
AnlaB gegeben, sich jetzt bereits intensiv mit Verkehrs- 
fragen zu beschàftigen. Die Griindung von bulgarischen 
Donaugesellschaften, die im Einklang mit dem Bayri- 
schen Dloyd die Bearbeitung des Donautransportge- 
scháftes ins Auge gefaBt haben, die Ausgestaltung des 
Bahnnetzes, die Neueinrichtungen in den bulgarischen 
Hafenplàtzen — alle diese Momente sind von Wichtig- 
keit fiir das wirtschaftliche Leben in Bulgarien. 

Hàlt man sich nun vor Augen, daB vor dem Kriege 
fast die Hálfte der Transportbewegung iiber den Hafen 
von Varna gegangen ist, so hat man damit ein Bild von 
der Bedeutung, die die maritimen Wege fiir die bulga- 
rische Kaufmannschaft haben. Der bulgarische Donau- 
umschlagverkehr, der noch wesentlich ausgestaltet und 
verbreitert werden soll, wird jedenfalls dazu beitragen, 
daB Transporte durch die Donaumiindung via Varna 
kaum mehr nach Bulgarien, gelangen werden, und daB 
Varna sein Hauptaliment in Zukunft aus jener Trans- 
portrichtung wird ziehen miissen, die sich aus der Eisen- 
bahnroute via Constanza erwarten làBt. Auch der Eisen- 
bahnweg iiber Dobritsch diirfte manches dazu bei- 
tragen, Sendimgen, die sonst iiber Varna gegangen sind, 
von diesem Hafen abzulenken. Des ferneren darf nicht 
auBer acht gelassen werden, daB besonders ungarischer- 
seits auf eine neue groBe Donaubriicke oder Savebriicke 
gedrungen wird. Die Griinde, welche diese Bewegung 
ahmentieren, sind durchschlagend und dieses komplexe 
Fragengebiet wird nach dem Kriege Gegenstand eifrig- 



442 


Eugen Lowinger: 


ster Beratungen sein. Denn zweifelsohne wird dieNot- 
wendigkeitbestehen, eine zweite Eisenbahnverbindung 
iiber die Donau zur V'erfiigung zu haben im Hinblick 
auf die Interessen, die die Mittelmàchte mit dem Balkan 
und derTiirkei verbinden. Das ist aber ein Fragengebiet, 
das hier nicht zur Behandlung steht. 

Vor dem Kriege sind Sendungen von und nach 
Deutschland, dem ganzen nordischen Europa, auch 
den nòrdlichen Teilen Osterreichs, iiber deutsche Ver- 
schiffungsháfen, dem Mittellándischen Meer und den 
DardaneUen nach Varnagelangt. Nach deni Kriege wird 
vielleicht eine Ableitung dieser Transp>ortmenge zum 
Teil iiber Dedeagatsch stattfinden kònnen. Voraus- 
setzung ist nur, daU die Hafeneinrichtungen in Dedea- 
gatsch halbwegs modernen Anspriichen angepaBt wer- 
den. Bei den ungeheurenSeefrachten, die zweifelsohne 
nach dem Kriege jalirelang noch bestehen werden, ist 
es keineswegs gleichgúltig, ob die Schiffe ihre Laduiig 
bereits in Dedeagatsch werden lòschen kònnen, oder 
ob sie nach Varna fahren miissen, womit eine Ver- 
làngerung der Fahrtdauer von mindestens 2—3 Tagen 
verbunden ist, wenn nicht gar durch den Aufenthalt 
in Konstantinopel noch eine weitere Verzògerung ein- 
tritt. Wiirde die Versendung nach Varna mit Umla- 
dung in Konstantinopel bewerksteUigt, dann tritt 
durch diesen Vorgang eine Erhòhung der Transport- 
kosten ein. Nicht nur die Frachten, sondern auch 
die Arbeitslòhne werdeii nach dem Kriege eine be- 
merkenswerte Steigerung aufweisen im Vergleich zu 
den Ziffern, die man vor dem Kriege gewòhnt war. 
Ausschlaggebend aber wird diese Differenz in den See- 
frachten sein. 

Ein Blick auf die Karte zeigt, dafí Dedeagatsch mit 
seinemHinterlandedurchBahnverbindungenfasteben- 
so giinstig gestellt ist wie Varna. Die Entfernung nach 
Sofia von Dedeagatsch und Varna aus ist so ziemlich 
gleich, jedenfaUs spielt sie in der Frachtpreisentwicke- 
lung keine entscheidende Rolle. 



Dedeagatsch oder Varna? 


443 


Die Dampfer der Deutschen Levantelinie haben 
schon vor dem Kriege Dedeagatsch beriihrt und werden 
nach dem Kriege erst recht diesen Anlaufhafen auf- 
suchen, wenn sie geniigend Gut in der Importrichtung 
oder gar in der Exportrichtung dort finden. Fiir diese 
Eventualitát sind aber alle Aussichten vorhanden 
durch die Verbilligung in der Seefrachtnotierung. Vor 
dem Kriege war dieser Frachtunterschied vieUeicht 
nicht so bemerkenswert. Standen doch die Frachten 
auf einem solchen Niveau, daB diese Differenzen nicht 
beachtenswert ins Gewicht fallen konnten. Anders 
nach dem Kriege, beiFrachtnotierungen, die vielleicht 
auf dreistellige Zahlen kommen werden. 

Ist nian sich also daruber einig, daB die maritimen 
Wege fiir Bulgarien die Haupttransportlinien sind, 
so wird man sich mit dem Gedanken bescháftigen 
mùssen, Dedeagatsch fùr alle Provenienzen aus dem 
Mittelmeer bevorzugt zu sehen, nicht zu sprechen von 
dem Gùterverkehr, der sich von westlich Gibraltar 
her entwickelt. 

Ein sehr beachtenswertes, wenn nicht durchschlagen- 
des Moment ist auch die Verkùrzung der Transport- 
dauer. Bedenkt man, daB die Eisenbahnlinien, soweit 
sie nach dem Kriege verfùgbar sein werden, ebenso 
ùberlastet sein werden wie wáhrend des Krieges, so 
wird man sich sagen mùssen, daB insbesondere Massen- 
transporte auf die Seewege angewiesen sein werden. 
Nun ist aber Dedeagatsch, eben weil es fùr den Gùter- 
verkehr mit dem Mittellándischen Meer und der West- 
und Nordkùste Europas viel gùnstiger liegt, in der 
Lage, den Ansprùchen an eine Verkùrzung der Trans- 
portfrist zu genùgen, und zwar weit besser als Varna. 
Also auch diese Erwágung láBt erkennen, daB die 
Aussichten fùr den Hafen von Dedeagatsch nach 
dem Kriege áuBerst gute sind, und daB von seiten 
Bulgariens nichts versáumt werden soUte, um die 
Konstellation, wie sie sich zugunsten von Dedeagatsch 
zweifelsohne zeigt, bestens auszunùtzen. Kbmmen 



444 


Eugen Lowinger: Dedeagatsch oder Vama ? 


dann wieder die Zeiten einer normalen Gescháftsent- 
wicklung, dann kann man auch fiir Vama Vorsorge 
treffen insofern, daB esgegeniiber der Rivalitát Dedea- 
gatschs nicht gar zu sehr in den Hinter^rund komme. 

Die Aufgabe, die der Hafenverwaltung von Dedea- 
gatsch gestellt wird, ist keineswegs besonders kom- 
plizierten Charakters, denn es ist nicht zu er- 
warten, daB die Hafenanlagen von Dedeagatsch der- 
artig gestaltet werden, die Dbschung der Dampferla- 
dungen am Kai zu gestatten. Man wird also mit der 
Lòschung auf der Reede immer zu rechnen haben. 
Unter diesen Umstánden wird die Organisiemng eines 
guten Leichterschiffdienstes die Hauptaufgabe sein, 
der sich die Dedeagatscher Hafenverwaltung zu unter- 
ziehen haben wird, um den Warenzustrom in Dedea- 
gatsch in befriedigender Weise zu bearbeiten. Die 
Leichterschiffe — Mahonen — sind in geniigender An- 
zahl rechtzeitig zu beschaffen, und die Bemannung wird 
sich nach dem Kriege wohl auch unschwer aus den 
richtigen Elementen zusammenstellen lassen. Denn 
auch hier ist einewichtige Frage: es miissen vertrauens- 
wiirdige, redliche Leute sein, die den Mahonendienst 
versehen, damit die Waren in guter Beschaffenheit 
zur Abheferung gelangen, ohne Gewichtsabgánge, ohne 
verlustbringende Briiche. 

Fafit man also das zusammen, was wir hier nieder- 
zulegen uns gestattet haben, so hat man den Eindruck, 
dafi Dedeagatsch einer grofien Entwicklung entgegen- 
geht, und dafi die zustándigen Staats-, Provinz- und 
Stadtbehòrden alle Ursache haben, dasjenige recht- 
zeitig vorzukehren, was dazu beitragen kann, in Zu- 
kunft Dedeagatsch zu einem Transithafen ersten 
Ranges zu machen. 



Besondcrc Úbcrsícht. 

Bosnien und Herzegowína. 

VerwaltungsmaBnahmen wShrend des Krieges. Der den Mitgliedern 
der ungarischen Delegation vorgelegtc Bericht des k. u. k. Finanz- 
ministeriunis iiber die Verwaltung Basnieas und der Herzegowina in 
den Jahren 1914—1916 enthàlt uinfassende Mitteilungen tiber die Be- 
vòlkerungsstatistik, tiber die Tàtigkeit des Landtages, das Beamten- 
korps, die allgemeine Verwaltungstàtigkeit, die Finanzen, das Justiz- 
wesen, das Kultus-, Unterrichts-, Bau- und Verkehrswesen in Bosnien 
und der Herzegowina und eine besonders aufschlufireiche Darstellung 
der mannigfachen Tàtigkeit der Landesverwaltmig ini Kriege. 

Hinsichtlich des V'erpflegswesens waren die Mafinahmen.der 
V'erwaltiuig wesentlich bestimmt durch die Tatsache, dafi Bosnien und 
die Herzegowina auch in normalen Jahreii ihren V'erbrauch durcli 
cigene Erzeugung nicht decken komien und in den wichtigsten Brot- 
getreidearten immer einer gròfieren Einfuhr bedurft haljen. Mit Aiw- 
nalime des Jahres 1914 wurde dieser Import fortgesetzt, doch stellten 
sich ihm, mit dem stetigen Anwachsen des Operationsumfanges, immer 
gròCere Schwierigkeiten entgegen, gegen die der Verwaltungsapparat 
aufs intensivste anzukàmpfen hatte. Unter den denkbai- schwńerig- 
sten und durch eine abnorme Witterung nocli erschwerten Verhàlt- 
ni.ssen kam es, dank der durchgeftihrten VerwaltimgsmaCnalnnen, 
nirgend zu einer Himgensnot. Nur hn Laufe des letzten Winters starb 
eine geringe Anzahl von Uandesbewohnern den Hungertod, und zwar 
ausschlieClich in Gegenden, die durch die feindliche Besetzung voll- 
kommen zerstòrt und ausgepltindert worden waren. Wirksanie Gegen- 
maflnalimen sind schleunigst verftigt worden. 

Frtiher noch als in Ungarn und Osterreich sind die Verpflegungs- 
institute Bosniens und der Herzegowina in der ,,VerpfIegsniitteI- 
verkehrsanstalt der Ixisnisch-herzegowinischen Landesregieruug zu 
Sarajevo" vereinigt worden, die dem Chef der VV'irtschaftssektion 
der Landesregierung unterstellt ist. Die handelstechnischen und 
finanziellen Agenden der Anstalt versieht ein Bankkon.sortimii durch 
ein eigenes Organ. Em S^mdikat von Pflamnengroflhàndlem errichtete 
eine Pflaumen- und Dòrrobstverwertungszentrale, die nicht nur ihre 
Betriebskosten und zum Ersatz allfàlliger Kriegsschàden dienendc 
Rticklagen aufzubringen, sondem auch einen Reingewinn abzuwerfen 
vermochte.v Dieser wurde zur Wiederherstellung der voni Feind ver- 
heerten Grenzgebiete, zur Lebensmittelbeschaffung ftir die notleidende 
Bevòlkerimg, ftir die Aufbes.senmg der Verpflegs- und VVirtschaftsIage 
des Landes, zur Errichtung von Kriegswaisenhàusern und zur Unter- 
sttitzung anderer òffentlichen Wohlfahrtseinrichtungen und Aktionen 
verwendet. Das Problem der V'erpflegung Bo.snien.s mid der Herze- 



Besondere Obersicht: 


446 

gowina gestaltete sich nahezu unlòsbar dadurch, daB an die einzig 
schmalspurige Eisenbahn des Landes Anspriiche gestellt wiurden, der 
sie technisch, trotz der dankenswerten, selbstaufopfemden Tàtigkeit 
des BahnpersonaLs, kauni gerecht werden konnte. Die weitere Be- 
fòrderung der zu verteilenden Giiter war durch die in groBem MaC- 
stabe erfolgte Requirierung der Verkehrsmittel gefàhrdet. Die 
Schwierigkeiten erreichten ihren Hòhepunkt vom Xovember 1915 
bis Februar 1916, zur Zeit unseres .Angriffsfeldzuges gegen Monte- 
negro, uni dann allmàldich abzuklingen. Der ungarischen imd òster- 
reichischen Regierung, nanicntlich aber der ersten, ist Bosnien uud 
die Herzegowina fiir iliren Beitrag zur Verpflegung des Laudes zu 
groBem Dank verpflichtet. 

Die Berichtsjahre weisen eine rege Bevòlkerungsbewegung 
in den von dein Feinde heimgesuchten und dann wiedereroberten 
Grenzbezirken des Landes auf. Schon Ende August 1914 schlossen 
sich unseren den Sand.schak Novipazar verlassenden Truppen 9000 
Muselmanen samt Frau und Kindern an. Ihnen folgten bald die 
Muselmanen der Bezirke Visegrad, Cajnice mid Foca, die dann auch 
einen groflen Teil der mohammedani.sclien Bevòlkerung der Bezirke 
Rogatica mid Sarajevo init sich risseu. Ein Teil von ihnen konnte 
•schon Ende Noveinber 1914 wieder in ihren Heiinatsorten angesiedelt 
werdeii, muflte sie aber, infolge des Miflerfolges unseres serbischen 
Feldzuges, bald wieder verlassen. Bis zum Spàtherbst 1915 wuchs 
die Zahl der Fliichtlinge stàndig an und erreichte .schliefllich die hohe 
Zahl von 104 000. Ihre Zurucksendung in die Heimat konnte nm 
allmàlilich vor sich gehen. Die Kosten ihrer Verpflegimg beliefeu 
sich dmchschnittlich auf 6 Kronen 18 Heller im Monat. Mit diesem 
geringen Vorpflegsbeitrag konnten die Fliichtlinge nm ihr .Auskommen 
finden, da viele von ihnen, namentlich im ersten Wmter, von ihrein 
mitgebrachten Bargelde zuzusetzen in der Lage waren und auch von 
ihren Rehgionsgenossen miterstiitzt wmden. Die grofle Sterbhchkeit 
der Fluchtlinge, die anfangs durchschnittlich 4 Prozent betrug, wmde 
durch hygienische Maflnalimen herabgedriickt. Im Mai 1915 organi- 
sierte die Landesregierung eine AbteUung fiir Fliichtlingsangelegen- 
heiten. Ende 1915 betrug die Zahl der Fluchtlinge noch imnier 55 888. 
Ende Juni 1916 waren die Muselmanen des Sandschaks Novipazar 
wieder in ihrer Heimat angelangt. Da 5500 Wolm- imd 10 000 Wirt- 
.schaftsgebàude dmch den Krieg zerstòrt worden waren, konnte an 
eineu Wiederaufbau iii groflein noch nicht gedacht werden, dennocli 
wmde eine Aktion eingeleitet; hier erwàchst der Verwaltung nach 
dem Kriege eine riesige Aufgalie. Die Ersetzung der landwirtschaft- 
lichen Geràte erfolgte auf Kosten der Landesregiermig. 

Die Kriegsinvalidenfiirsorge schlofl sich eng an die Fiirsorge- 
organisationen in Ungarn und Osterreich an; ihre Angelegenheiten 
wmden neuerdings vereinigt einer eigens errichteten Abteilung der 
Landesregiermig ùberwiesen. Eine eigeue Abteilung ùbernahm auch 
die Fùrsorge fùr die Familien der Mobilisierten. Die Unterstùtzimg 
der Kriegswitwen und -waisen wmden anfangs der privaten Wohl- 
tàtigkeit ùberlassen; dann aber uahin ihre Aufgabeu der ,,Bosnisch- 
herzegowinische Witwen- uiid Waisenfonds fùr die gesamte bewaff- 
nete Macht in Sarajevo" auf sich, der zuletzt, Ende 1916, ùber eine 



Bosnien und Herzegowina. 


447 


Summe von 979811 Kronen verfiigte. Ende 1916 ùbernahm die 
Landesregierung auch dieses Gebiet in eigene Verwalttmg. Die end- 
giiltige Ubemahme der Agenden und des Vermogens des Fonds wird 
erst nach der Aufnahme der Tàtigkeit der zu errichtenden Vomnmd- 
schaftsràte erfolgen. Die Vorbereitungen zur Errichtxmg einer ge- 
nùgenden Anzahl von Kriegswaisenhàusern sind getroffen. 

Auf wirtschaftlichem Gebiete hat der Ausnahmezustand Ver- 
fùgimgen gefordert, die sich zumeist den analogen Verfùgungen Un- 
garns und Osterreichs anschlo.ssen. Die Abweichungen finden ilire 
Begrùndimgen in dem Unistande, daC die beiden Lànder teils zuin 
inneren, teils zimi àufieren Krieg.sgebiet gehòren. 

Auf dem Gebiete der Rechtsprechung wrude vor allem dafùr 
Sorge getragen, dafi die aus der Versàumung der Tennine mòglicher- 
weise hervorgehenden Unbilligkeiten nach Timliclikeit verniieden 
werden. Hierùber erliefi das k. u. k. Fmanzministerium eine Verord- 
nung, auf Grund deren die Landesregierung nach Mafigabe des sich 
ergebenden Bediirfnisses fùr die Dauer von drei Monaten die ziu 
rechtskràftigen Vollziehung der wech.selrechtlichen Handlungen be- 
stimmten Termine um 14 Tage verlàngerte. Die durch die bekannten 
Erlasse ius Leben gesetzten verschiedenen Moratorien wurden all- 
màliUch abgebaut. Ende 1916 bestand die gesetzliche Stmidung nur 
niehr in den vier Bezirken Foca. Cajnica, Gacko und Bileca in vollein 
Umfange. 

Auf die ersten fùnf òsterreichisch-ungarischen Kriegsanleihen 
wurden insgesamt 154910680 Kroneii, davon fùr die imgarischen 
80 909 230 Kronen gezeichnet; die Durchschnittszeichnung eines Lan- 
desbewohners betrug akso 77,5 Kronen. Eine annàhernde Schàtzung 
beziffert die durch die Operationen mid iin Zusainiuenhange mit 
ihnenentstandenen Schàden auf 70 MiUionen Kronen. Im Herbst 1916 
wurde mit der Armahme der Anineldungen ùber Kriegsleistungen 
imd -schàden begoimen. 

Bergwerksproduktion. Die Bergwerksproduktion ist nach einein 
aintlichen òsterreichi.schen Bericht durch den Krieg in mancherlei 
Richtungen beeinflufit wordeii. Erwàhnenswert ist die Aufarbeitimg 
der kupferhaltigen Halden des frùheren Bergwerkes bei Sinjakov 
(miweit Jajce). Diese Aufarbeitmig hat tatsàchlich in der ersten 2 Ieit 
der Kupferknappheit, bevor noch andere Reserven herangezogen 
werden konnten, wertvolle Aushilfe geleistet. Es wird gegenwàrtig 
auch den alten Erzgàngen nachgeforscht, imd es ist nicht ausgeschlos- 
sen, dafi sich noch so weit kupferhaltige Erze vorfiiiden werden, dafi 
angesichts der hòheren Kupferpreise eine Wiederaufnahme des Berg- 
werksbetriebes auch iin Frieden erfolgen kònnte. 

Die Kohlenproduktion koimte wesentlich gesteigert werden. Es 
ist gelungeu, um 35 Prozent mehr Kohle zu produzieren als in Friedens- 
zeiten. Leider haben die Schwierigkeiten im Abtransfiort beziehung.s- 
weise der Waggonmangel es verhindert, eine weitere Steigerung der 
Produktion anzubahnen. Wegen der Unmòglichkeit, die ganzen ge- 
fòrderten Kohlenmengen zum Versand zu bringen, wird vielleicht 
■sogar wieder eine Reduktion der Fòrderung eintreten mùssen. Jeden- 
falls wird sicli die Kohlenver.sorgung Bosnieiis auch weiterhin be- 
friedigender gestalten aLs jene der Monarcliie. Das bedeutende Kohlen- 



Besondere Obersicht: 


448 

vorkommen in Ugljevik bei Bjelina wird jetzt durch die Anlage einer 
Werkbahn der Ausbeutung zugefùhrt. Oberdies wurde ein sehr be- 
merken.swertes Kohlenvorkommen in der Nàhe von Kotor-Varoi bei 
Maslovare aufgesclilossen. Da gegenwártig auch die groíBen Holz- 
bestànde in dieser Gegend zur Ausbeutimg gelangen und zu diesem 
Zwecke eine Rollbahn mit Lokomotivbetrieb angelegt wird, war es 
mòglich, auch den Abtransport der Kohle damit zu sichem. Die 
Rollbahn diirfte noch im Laufe des Monats Dezember fertig werden, 
worauf die Kohlenfòrdermig einsetzen wird. In beiden Fàllen handelt 
es sich lun Braunkohle; die Kohle von Maslovare soll jedoch in der 
Qualitàt .sehr gut, der besten bosnischen Braimkohle gleichwertig 
.sehi und diirfte nicht mu: fiir den Betrieb der Bahnen mid Industrieii 
Westbosniens von Bedeutimg sein, .sondem auch dariiber hinaus eine 
.selir wiinschenswerte Ergànzung fiir die Hauptkonsmnenten bLs gegen 
Agram darstellen kònnen. 

Die Eisenerz- und Eisenproduktion in Vareá ist gegen die Friedens- 
vcrhàltnisse in keiner Weise ziudickgebliebeii. Die schon lange pro- 
jektierte, aber erst ini Kriege durchgefùhrte Erschlieflung der sehr 
bedeutenden Eisenlager bei Priedor hat sehr erfreuliche Ergebnisse 
geliefert. Die Màchtigkeit der Erzschicht hat sich gegenùber den 
Erwartungen als wesentlich gròfler herausgestellt. Die Hòhe der 
Produktion ist nur noch voii der Mòglichkeit des Abtransports ab- 
hangig. 

Die Produktion der Mangan- mid Chromerze Bosniens konnte auf 
cin Vielfaches der Friedeii.sfòrdenmg gesteigert werden. Wàhrend 
die betreffenden Bergwerke in Cevljanovió imd Ijei Konjió (Mangan) 
imd in Duboàtica imd in Borja bei Teslié (Chrom) im Frieden unter 
Absatzschwierigkeiten zu kàmpfen hatten, hat die Kriegsl^e be- 
zichungswelse der Ausfall der auslàndischen Konkurrenz die Nach- 
frage nach die.sen Erzen auflerordentlich erhòht. Die Chromerze sind 
durchschnittlich 44prozentig, die im Frieden in der Monarchie haupt- 
sàclilich verarbeiteten Chromerze aus Kaledonien wiesen dagegen 
einen Gehalt von ùbcr 50 Prozent auf. Inmierhin sind auch die Frie- 
densaas.sichten der basnischen Werke wegen des hòheren Bedarfes 
und der hòheren Kosten fùr Seetransporte gùnstig. 

Bei Vares wird aiich in zwei neuer.schlo.s.senen Betrieben Blei pro- 
duziert. 

Anlàfllich des gegenwàrtigen Intere.sses fùr .\lmniiiiumproduktion 
im Inlande sei auf die Bauxitvorkommen in der Herzegovina sowie 
am Fufle der Duánica zwischen Livno und Zupanjac hingewiesen. 
Die an der projektierten Bahn Bugojno—Arìano gelegenen reichen 
Kohlenvorkommen werden jedenfalls der Au,sbeutung in absehbarer 
Zeit zugefùhrt werden, in welchem Falle auch der Abtransport der 
Baurite angeschlosseu werden kòmite. Die Bauxite zwischen Livno 
und Zupanjac sollen bis zu 61 Prozent Aluniinimnoxyd, 0,7 Prozent 
SiO, und 23 Prozent Fe, 0 , entlialten. 

Fùr die verschiedenen Montanwerke werden nach Emtritt des Fric- 
dens gròflere Invcstitionen notwendig .sein. In Breza ist von der 
Montauverwaltung schon seit langen Jahren die Errichtimg einer 
elektrischen Uberlandzentrale zur Verwertmig der dortigen Kohlen- 
abfàlle gepiant. Ivs ist anzunehnien, dafl die.se Uberlandzentrale tat- 



Bnlgarien. 


449 


sachlich errichtet werdeii \vird, zuinal bei der V''erwertuiig die.ser 
Kohleu die Gewinnung von bls zu ein Prozent Stickstoff erwartet 
^vird. 

Auch die Salzproduktion hat ini Kriege eine wesentliche Venneh- 
rung erfahren. 

Bulgarien. 

Ernteergebnisse und Saatenstand. Die trockene. warnie W'itte- 
rung iin Monat September hat da.s Ausreifen des Maises beschleunigl, 
so dafl man bereite in der zweiten Hálfte des Monats Septeuiber init 
der Maisernte beginnen konnte, die unter aufiergewòlmlich giin- 
■stigen Bedingungen ini Oktober fortgesetzt und zu Ende gefiihrt 
wurde. Nach dem bisherigen Ergebnis scheint die Maisemte in Mittel- 
uud Nordostbulgarien befriedigend, in Siidbulgarien und Mazedonien 
minder befriedigend ausgefallen zu sein. Der Ertrag in Hirse ist 
unter luittel ausgefallen. Das gleiche giit fiir die Kartoffelemte, 
die in Bulgarien allerdings keine grofie Bedeutung hat. Die Zucker- 
riiben blieben klein und werden einen geringeren Ertrag als im Vor- 
jalire liefem. Dagcgen scheint der Reis in diesem Jahre aufiergcwòhn- 
lich giinstig geraten zu .scin. In Kotschani erzielte nian iin Durch- 
schnitt 5650 kg ungeschàlten Reis auf den Hektar. Iii Bulgarien ein- 
schliefilich Mazedonien wrd die diesjáhrige Reisernte nach neuerer 
Schàtzung einen Ertrag von niindestens 8—9 Millionen Kilogramni 
geschàlten Reis ergeben, wàhrend im Durch.schnitt der Jahrc 1903/1912 
die Reisemte innerhalb der damaligen bulgarischen Grenzen nur 
4,1 Millionen Kilogramin betrug. 

Die Diirre, die wàlirend des Monats Septeinber und wàhrend eines 
Teiles des Monats Oktober fast iiberall im Lande herrschte, verzògerte 
den Beginn der Feldarbeiten zuin Anbau der Herbstsaaten. Erst die 
um die Mitte des Monats Oktober einsetzenden, kurz anhaltenden, 
aber ausgiebigen Niederschlàge gestatteten. die Feldbestellung fiir 
den Herbstanbau emstlich anzugreifen. Gegenwàrtig ist man noch 
an vielen Orten mit der Herbstaussaat beschàftigt. Raps konnte 
infolge der Trockenheit des Bodens in die.seni Jahre nirgends angebaut 
werden. 

Dle neuen Kohlengruben. i,Der tàgliche Verbrauch Bulgariens aii 
Kohle betràgt 3000 Tonnen. Hiervon fòrdert Bulgarien 2300 Tonnen 
aus seinen eigenen Bergwerkeii, so dafi das Land also gezwungen ist, 
700 Tonnen tàglich oder 21 000 Tonnen monatlich aus dem Auslande 
zu beziehen. Die Schwierigkeiten, denen die Einfuhr deutscher Kohle 
begegnet. mehren .sich bestàndig. Aus Griinden, iiber die noch zu 
sprechen sein wird, ist Deutschland aufierstande, dem wàhrend des 
Krieges in eineni ganz miglaublichen V'erhàltnis angewachsenen bul- 
garischen Kohlenbedarf gerecht zu werden. Nur durch weitgreifendc 
Sparsamkeitsmafinahmen kann Bulgarien derzeit mit der ihm zur 
V^erfùgung stehenden Kohle haushalten. Dafi Deutschland nicht 
mehr im friiheren MaCstab die Kolilenliefermigen nach Bulgarien aus- 
fùhren kann, hat vor alleni in den Transportschwierigkeiten seinen 
Gnmd. Der Waggonpark, der naturgemàC zmiàchst militàrischen 
Zwecken dienen mufi, komite durch Neubauten zahlenmàfiig nicht 



450 


Besondere Ubersicht: 


ciiinial so weit gebracht werden, imi das vorzeitig abgenutzte und auOer 
Betrieb gestellte Material zu ersetzen, geschweige denn um ander- 
weitiger Inanspruchnahme zu dienen und noch dazu auf so groCeii 
Entfemungen wie zwischen Deutschland und Bulgarien. Der Wasser- 
weg der Donau kann als Entlastung des Schienenstranges nur in be- 
sdieidenem MaOe in Betracht kommen. Man kann sich von den An- 
forderungen, die an das deutsche Eisenbahnniaterial gestellt werden, 
ein Bild machen, wenn man sidi die Tatsache vor Augen hàlt, dafi tag- 
lich 35 ooo Waggons iiber die deutsche Grenze laufen. 

Der gesteigerte Bedarf Bulgariens an Kohle einerseits und die er- 
hòhten Transportschwierigkeiten Deutschlands andererseits machen 
al.so die Versorgung Bulgariens mit einem ausreichenden Mafie von 
Kolile áufierst schwierig. Eine rasche und rationelle Exploitierung 
cler neueu Kohlengruben Bulgariens ist einzig und allein imstande, 
deni bestehenden 'Obel wirksam zu begegnen. 

Von diesem Gesichtspmikte und aus der Erwàgung heraus, dafi 
clie hochentwickelte deutsche Kohlenindustrie zunàchst imstande sei. 
clen Betrieb der neuen bulgari.schen Kohlengruben in einer wirksamen. 
Erfolg versprechenden Art und Weise in die Hand zu nehmen, wurde 
ani 17. August dieses Jahres in Sofia zwischen der deutschen und der 
bulgarischen Regierung ein Vertrag abgeschlossen, der es gestattet. 
dem bulgarischen Kohlenbedarf voll zu entsprechen. Der Vertrag 
verschafft den Deut.schen wegen der bestehenden Preisfestsetzung 
keine finanziellen Vorteile und hat nur fiir die Dauer des gegenwàrtigen 
Krieges Geltung. In dieser begrenzten Zeit iibemehmen die deutschen 
Mihtárbehòrden die Exploitierung der neuen bulgarischen Kohlen- 
gmben. Mit dieseni Cbergang des Nutzungsrechtes verpflichtet sich 
Deutscliland, gemàfi dem erwàhnten Vertrage vom i. Januar 1918 ab 
der bulgarischen Regierimg nionatlich 24 cxx) Tonnen Kohle zur Ver- 
fiigimg zu stellen. Bulgarien wird infolgedessen zukiinftig die bisher 
aus Deutschland bezogenen Kohlen aus seinen eigenen neuen Gmben 
erhalten. Daiiiit hat Bulgarien einen wichtigen Schritt fùr die Weiter- 
entwickhmg seiner Kohlenerzeugung nach deni Kriege getan. 

Behàlt man die Tatsache ini Auge, dafi das grofie deutsche Waggon- 
material, das bisher dein Kohlentransporte nach Bulgarien diente, 
nun anderen inilitàrischeii Zwecken dienstbar gemacht werden kami. 
dann kann nian die groCen momentanen Vorteile des deutsch-biil- 
garischen Abkommens ain ehe,sten ermessen. Die Ver.sorgung Bul- 
gariens niit Kohle ist sichergestellt, und die deutschen B^nen sind 
um ein Bedeutendes entlastet. Dazu konimt, dafi die Kohle kiinftig 
in Bulgarien billiger sein wird als bisher. 

Die in dem Vertrage vorgesehenen Detailbestimmungen zeigen, daC 
den bulgarischen Wiinschen in weitestgehendem MaCe Rechnung 
getragen worden ist. Deutlich tritt das Bestreben zutage, allen Schwie- 
rigkeiten, die bei der Instandsetzung der Kohlengruben erstehen kònn- 
ten, von vomherein zu begegnen. Bulgarische Vertrauensmànner sind 
cler Vcrwaltmig mid den einzelnen Abteilungen des Kohlengmben- 
betriebes zugeteilt, um iiber die strikte und loyale Einhaltung des 
Vertrages zu wachen. Die deutsche Verwaltmig andererseits hat die 
X'erpflichtung iibernoinmen, die Exploitierung gemàfi den bulgarischeii 
I 'resetzen vorzmiehinen. 




452 


Besondere Ubersicht: 


eingezogen ist, trachtet inan, die Viehzucht in Montenegro zu hebeii. 
Man rauBte sie eigentlich von Grund aus ueu errichten, sorgt jetzt 
fiir eine bessere Pflege und fiir bessere Rassen (denn die inontene- 
grinischen Rassenwaren ira allgeineinen schlecht undherabgekoramen), 
und es ist zu erwarten, daS der friihere Gesamtviehstand bald erreicht 
und in der náchsten Zukuiift sogar iiberholt werden wird. 

Auch der Ertrag des Bodens lieferte mehr, als im Lerade verbraucht 
werden konnte. Tabak, dessen Verar))eitung eine italienische Gesell- 
schaft als Monopolgescháft innehatte, ergab 1913 einen Ertrag von 
300 000 Kilogramm. Dabei wurde der Tabakbau auf die denkbar 
einfachste Weise betrieben. Eine Ausdehnung der Tabakkultur auf 
die Ufergebiete des Skutarisees hátte den Ertrag mindestens um das 
Fiinffache gesteigert und eine nennenswerte Ausfuhr ermòglicht. Der 
Bewohner der Schwarzen Berge ist aber mit dem zufrieden, was die 
Natur und SchoUe ihm freiwiUig gibt, imd die Tabakausfuhr ist daher 
àuíferst gering. 

OUven gedeihen in allen geschiitzteren Gegenden des Landes, be- 
.soiiders in Antivari und Dulcigno. Die Emte des Jahres 1913 betrug. 
den Ertrag der dem Kcinig, der Kirche und dem Vakuf gehòrigeii 
Kulturen nicht mitgerechnet, obwohl er mindestens ebenso groB war. 
SoooToimen, der Olertrag 3 550000 Kilogramm (die Giite des montc- 
negrinischen Oles koinint bei richtiger Behandhmg dem dahnatischen 
gleich), und 4 MiUionen Kronen brachte die Ausfulir in das Land. 
Auch dieser Handel hátte sicli mn ein Vielfaches steigem lassen. Jetzt 
beiniiht sich die k. u. k. MiUtárverwaltxmg ran die Hebuiig des Tabak- 
baues und der Olbaimikultur. Bei der Kùrze der Zeit, .seitdem diese 
Aufgaben begonnen umrden, kann von einem groBen Erfolge noch 
nicht die Rede sehi. Die Anzeichen weisen aber darauf liin, daB die 
Ertràgnisse schon heute im Steigen begriffen sind. Der Wein- und 
Obstbau Moiitenegros liegt ganz ini argen; sie wurden vollstandig 
vernachlàssigt und muBten von der Militàrverwaltimg von Grund auf 
licgonnen werdeii. 

Die Einfuhr nach Montenegro ging uber Bar und Virpazar niit ehier 
Schmalspurbahn. Der Verkchr von Virpazar und Rieka und Pla- 
vica nach Skutari erfolgte mit Schiff ùber den Skutarisee. Der gròBte 
HandeLsort Montenegros, Podgorica, hatte keine Balmverbindung, 
obgleich er nur 12 Kilometer von Virpazar entfernt liegt. Seit dem 
Jahre 1910 1 x;steht zwischeii Cetinje und Kotov einerseits und Ce- 
tinje—Rieka—Podgorica—Nikschitsch andererseits ein Automobil- 
\-erkehr. Erst die k. u. k. Mùitàrverwaltraig hat zwischen Kotov und 
Cetinje eiiie Bahn gebaut, die heute zwar nur militàrischen Zwecken 
(hent, im Frieden aber ein wichtiges Transportmittel werden wird. 
(Deutsche Balkan-Ztg., Sofia, 26. 9. 17.) 


Rumàníen. 

Ausluhrverbot. Eiiie von dein deutscheii Oberbefehlshaber erlas- 
sene Verordnung fùr das gesainte besetzte Rumànien mit Ausnahnie 
des Teils der Dobrudscha, der bis zum Bukarester Frieden zran 
Kònigreich Bulgarien gehòrte, lautet: 



Rumànieii. 


453 


S I. 

Es wird verboten, VVeine nnd Spirituosen, Rohstoffe aller 
Art, Mineralòle und Mineralòiprodukte aus dem obenge- 
nannten Gebiet ohne Erlaubnis der Militàrbehòrde auszufiihren. 

§ 2- 

Ausfulirerlaubnis wird nur erteilt von: 

1. dem Oberkommando der Heeresgruppe von Mackeasen, 

2. der ^Ulitàrverwaltimg in Rumànien, 

3. dem Oberkommando der 9. Amiee, 

4. der deutschen Etapjienverwaltung in der Dobrudscha. 

§ 3 - 

Zuwiderhandlungcn wcrden mit GefàngnLs oder mit Geldstrafe 
bis zu sooooMk., allein oder in Verbindimg miteinander, bestraft. 

Der Versucli wird wie die vollendete Tat bestraft. 

Die in Betracht kommenden Gegenstánde unterliegen der Ein- 
ziehimg. 

§ 4 - 

Zustàndigsind die deutschen Militárgerichte und Militàrbefehlshaber. 

Zahlung von Gebiihren zur Erhaltung der Patente. Nach einer 
Mitteilung der Militàrverwaltung in Rumànien sind die Gebíihren 
zum Erlangen, Erhalten oder Verlàngern des nunànischen Patent- 
oder Warenzeichenschutzes nicht mehr an die Hinterlegung,skasse 
(Cassa de Depuneri si Cousemnatiuni). sondern an die unter Zwangs- 
verwaltimg stehende ,,Banca Nationala a Romaniei" in Bukarest zu 
entrichten. Die Bank ist angeiviesen, fiir diese Zahlungen ein eigenes 
Konto einzurichten. 

Den Beteiligten wird empfohlen, von jeder derartigen Zalilmig 
den Verwaltvmg.sstab der MUitárverwaltung in Rumànien in Bukarest 
in Kenntnis zu .setzen, da diese Stelle die Bankaufsicht fiihrt und 
die Sperre der hinterlegten Zahlungen aufrechterhalten wird. 

Gegenwart und Zukunft In der Erdollndustrie.. Die ,,Tàglichen Be- 
richte ùljer dic Petroleumindustrie" (BerlinWóz) schreiben am 
18. 12. 17: In ruhigen Bahnen — fast wie in Friedenszeiten — voll- 
zieht sich, wie uns aus Rumánien berichtet wird, die Weiterentwick- 
lung bzw. Wiederaufrichtmig der rumànischen Erdòlindustrie. In 
dem einen Jahr, das seit der Besetzimg des Olgebietes verflossen ist, 
ist wahrhaft Grofiartiges geleistet worden. Noch gròfler erscheint 
diese Leistung, wenn man jetzt offen zugesteht, dafl die ersten drei 
Monate fùr die praktische Arbeit fast vòllig verloren gingen. In ùber- 
groflem Rechtlichkeitsgefùhl, vielleicht auch in dem ,,Organisierungs- 
taumer', der so manche Stelle im Laufe der dreieinhalb Kriegsjahre 
erfaflt hat, wurden die ersten Wochen, die vvichtigsten, damit ver- 
bracht, zu inventarisieren. Die Vertreter der Industrie hatten damals 
keinen Zutritt zu ihren Betrieben; die Wiederaufrichtung .sollte aber 
mit einer genaueu Feststellung der vorhandenen Vorràte beginnen. 

Da kam plòtzlich der Winter und mit ihm eine .starke Schneedecke, 
die ad oculos demonstrierte, dafl es auch ohne Inventarisierung gehen 
mùsse. Es war dies dann in gewisseni Sinne ein Segen: der Schnec 
war ein Merkzeichen, dafl die Zeit niclit stillstand. Es zeigte sich auch, 
dafl im Winter im Olgebiete nur zu arbeiten war, wenn das Material 
bereits an Ort imd Stelle lag. 

Balkac'Reviie. IV, 9. 


3 ' 



454 


Besondere Ubersicht: 


Maflgebende Stellen erkannten gliicklicherweise die Situatiou iin 
gegebenen Moment. Eine neue mihtàrische Stelle, ein besonderes 
Konunando fiir das Olgebiet — das in Kriegszeiten mm einmal nicht 
von Bukarest aus in allen Details geleitet werden konnte —, wurde 
geschaffen imd mit au.sreichenden Vollmachten und Machtniitteln 
ausgestattet. Material und fachkundige fussische Krieg^efangene 
standen auf einmal zur Verfiigung, praktische Arbeit setzte sofort 
ein, und in kurzem gelang es, die versàumte Zeit nachzuholen, ja alle 
urspriinglichen Berechnungen zu iibertrumpfen, 

Was in der rumànischen Erdòlindustrie neu geschaffen bzw. wieder- 
aufgebaut wurde, wird, wenn man die Geschichte dieses Krieges 
schreibt, auf einem Ruhmesblatte seinen Platz finden miissen. Wir 
haben — heute kann man es unbesorgt aussprechen — hinsichtlich 
unserer Schmieròlversorgung recht kritische Zeiten durchlebt, und 
auch die Au.sdehnung des U-Bootkrieges wàre olme den Wiederauf- 
bau der rumànLschen Erdòlindustrie wohl nicht in diesem Mafle mòg- 
lich gewesen. Den Mànnern, die den Wiederaufbau der rumànischeu 
Erdòlindustrie mit restloser Energie durchgefuhrt haben, gebiihrt 
daher der Dank des ganzen Vaterlaudes. 

Es ist heute der gegebene Moment, dies festzustellen. Der Waffen- 
stillstand im Osten ist {jerfekt, ihm werden die Friedensverhandlimgen 
folgen, auch bald diejenigen mit Rumànien. Wirtschaftliche Fragen 
werden bei diesen Verhandlmigen wohl die gevrichtigste RoUe spieleu. 
Wir diirfen amielimen, dafl unter diesen die F'rage der Zukunft der 
rumànischen Erdòlindustrie eine erste Stelle einnehmen wird. Die 
Bedeutung der rumànischen Erdòlindustrie fiir unsere wirtschaft- 
liche Zukunft ist zweifellos von imseren Fiihrem und Vertretem 
richtig erkamit. Darauf la.s,sen die Maflnahmen schlieflen. die wàhrend 
der Okkupation von unserer Verwaltmig getroffen wmrden. Aber es 
sei auch an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dafl der Friede mit 
Rmnànien Deutschland bzw. den Mittelmàchten den niaflgebenden 
Einflufl auf die zukiinftige Gestaltung und Entwicklung der rtmià- 
nischen Erdòlindustrie sichern — in ausreichendem Mafle sichera inufl. 

Serbíen. 

Entwicklung der Getreldeproduktlon. Wir entnehmen den ,,BeI- 
grader Nachrichten" (30, ii. 17) folgende Ubersicht: 

Von allen Feldfriichten in Serbien iiberhaupt nimmt der Mais die 
erste Stelle ein. Nicht nur aus dem Gnmde, weil er in groflen Mengen 
fiir die Schweinemast, sondern auch deshalb, weU er in grofleni MaCe 
zm Broterzeugimg verweudet wird. Die bàuerUche Bevòlkerung nàhrt 
sich nànUich fast ausschliefllich von Maisbrot. In Serbien wird gclber 
und weiBer Mais angebaut. In gròCereni MaCe geschieht dies mit dein 
gelben Mais, bei dem man groB- mid kleinkòmigen imterscheidet. Der 
erstere wird in den Tàlem und Ebenen, der letztere in Gebirgsgegenden 
produziert. Weniger verbreitet ist der weiCe Mais, der nicht .so siiC 
und ausgiebig wie der gelbe ist. 

Nach Lukióevié enthàlt der serbische Mais; 

Fett. 5.>o% 

EiweiC.10,56% 





Serbien. 


455 


Zellulose . i .47 % 

Stickstoff nicht entlialtende Bestandteile . . .68.00% 

Das Hektolitergewicht desselben betragt nach Dr. Jovanovié- 
Batula 62—74 kg. 

Unreine Bestandteilc nach der.selben Quelle je nach der Qualitàt 
2 — 37 %- 

Anbauflache: 46% des bebauten Bodens. 

Die Maisproduktion und der Maisexport Serbieiis Lst aus der 
folgenden Tabelle ersichtlich: 

, u, G«samt- Aus- Hlcrvon uaclj 

2 produktion fubr Ost-Ung. 

in Tauscnden von Mctenentncrn 


1908 

5337 

4899 

48 

1909 

8752 

95 ' 

45 

1910 

7392 

1700 

38 

1911 

6500 

1175 

70 

1912 

5000 

476 

258 


Weizeii. Der Weizen wird in ganz Serbien, hauptsáchlich aber 
iin Sabacer, Smederevoer. Valjevoer, Poìarevacer, Nischer und 
^loravaer Kreise produziert. Seine Beschaffenheit Lst laut den 
bereits erwàhnten Quellen die folgende: 

Eiweifi.9.25—13.37% 

Fett. 1,32— 2,02% 

Zellulose . 1,85— 3..=;o% und 

Stickstofffreie Bestandteile. . . 67,05—72.76% 

Hektolitergewicht: 47—77 kg. 

Unrciiilichkeiten: 8—64%. 

••Vnbauflàche: 30%. 

Infolge geringen Konsuins iin Lande war die Weizenaasfuhr eine 
verhàltnismàfiig selu grofie. Protluktion imd Aitsfuhr in den letzten 
Jahren sind aus der folgenden Aufstellung ersichtlich: 


Jahr 

G«samt- 

Aus- 

Hiervon nacb 

prodaktioQ 

fuhr 

0»t.-uiig. 


in Tausenden 

von Meterxcntnem 

1908 

3128 

930 

2 1 

1909 

4388 

1441 

845 

1910 

3479 

726 

47 

I91 I 

4200 

916 

338 

1912 

4500 

962 

164 

ilierzu eesellt sidi 

die Weizemnehlausfuhr 

der iii letzter Zeit 

stark aufgebluhteu Muhleuindustrie. 



Roggen wurde in 

Serbien wenig gebaut und das nur als Halb- 

frucht. Die HaupterzeugimgskreLse waren Toplice. Vranja und Pirot. 

Sein Hektolitergewicht betrug 50—72 kg und 

der Prozentsatz der 

■imreinen Bestandteile 4—69%. 



Jabr 

Gesamt- 

Aus- 

Hicrvon nach 

produktion 

fuhr 

Óst.-Ung. 


in Tausenden 

von Meterrcnlnern 

1908 

247 

45 

— 

1909 

446 

66 

—.7 

1910 

346 

56 

27.— 

1911 

400 

72 

5.— 

1912 

400 

35 

6,— 







Besonderp Obersicht: 


456 

Gerste wunle im ganzen Laiule erzeugt und fand SoWohl als 
Futtermittel wie auch zu Brauzwecken ihre X'erwendung. Der starke 
Aufschwung der Brauindustrie hatte cine bedeutende VergròCeruiig 
der Gerstenbauflàche zur Folge. GrofitenteiLs wurdc zwci- und vicv- 
rcihigc, weniger sechsreihige Gcrstc angcbaut. 

Beschaffenheit: 

Eiweifi.8,87—14.50% 

Fett. 1 , 35 — 1.95% 

Zellulose .4,03— 6.20% 

Stickstofffreie Bcstandteilc. . . 67,57—69,94% 

Hektolitergewicht: 34,6—60,4 kg. 

Unreinliclikeiten: 5,7—44%. 


Jftfar 

Gcaamt* 

Aus- 

Hier>*on nach 

produkUon 

fuhr 

Óst-Ung. 


in TauMndeu 

von Meteixentncm 

1908 

7.30 

309 

1.5 

1909 

>375 

612 

27.— 

1910 

878 

306 

14.4 

I911 

I soc) 

195 

15.9 

1912 

1000 

153 

53.2 

Hafer wurde hauptsáchlich in den 

Kreisen Sabac, Uiice, \'ranja 

uiid Pirot angebaut und nahm ctwa 9% 

dcr gcsamten Anbauílàche ein. 

Beschaffenheit: 




Eiweifi , 



9,06—13,24% 

Fett . . 



3,12— 5,80% 

Zellulose 


. . . 

11.36—18,71% 

Stickstofffreic Bcstandtcilc 


50,66—59,15% 

Hcktolitcrgewicht 

: 33—41 kg. 



Unreinlichkeiten: 

6,4—15,0%. 



Jahr 

Gesamt- 

Aua- 

Hiervon nach 

produkUon 

fufar 

Ost.-Ung. 


in Tausenden 

von Mcterxentnem 

1908 

444 

15 

3 

1909 

843 

87 

6 

1910 

629 

96 

10 

191 1 

700 

49 

35 

1912 

800 

30 

i 6 


Tabakbau. In Serbien wird sclion scit sehr langcr Zcit Tabak 
gcbaut. Wenn der serbischc Tabak friiher nicht iiber die Grenzen des 
Landes hinaus bekannt geworden ist, .so ist der Grund darin zu suchen, 
dafi einerseits der serbische Tabakbauer zmneist mu' so viel anbautc, 
als er fiir seinen eigcnen Bedarf bcnotigte, andercrseits, dafi der 
vorziigliche tiirki.sche Tabak ohne jedes Hindeniis cingefiihrt werden 
konnte. Eine Wandlung darin wurde erst geschaffen, als der serbische 
Minister Cukic im Jahre 1865, wie der ,,Pester Lloyd" (24. 10. 17) 
crinncrt, einen hohen Zoll auf importierte Tabakblátter einfiihrte uiid 
gleichzeitig vSamen der vorziiglichen tiirkischen Boscasortc mit .'Vn- 
leitungen zum zweckmàfiigen Anbau unentgeltlich an die Pflanzer 
verteilen hefi. Der serbische Staat erkannte bald die fiir ihn vorteil- 
hafte Einnahmequelle; er iibemahm daher den Tabakbau teilwcLse 
iu eigene Regie und fiihrte das Tabakmonopol ein. Durch einen Ein- 
gangszoll ge^iiitzt, nahm der Tabakbau seither trotz einer relativ 









Serbidi. 


457 

hohen Konsumsteuer einen sòlchen Umfang an, daC die Uberprodiik- 
tion im Jahre 1900 bereits 50 000 kg erreichte, wovon etwa neun 
Zehntel nach der Tiirkei ausgefiihrt wurden. Dort wurde der Tabak 
umgepackt, um, vermischt mit echten tiirkischen Blàttem, unter 
der Flagge tiirkischer Provenienz nach aller Herren Làndem abgesetzt 
zu werden. Es ist iiberraschend, welch mustergiiltige Hòhe die Be- 
haudlung des Tabaks iu verhàltnismáQig kurzer 2 ^it in Serbieu er- 
reichte. .\llererste Tabakkenner aus Kavala, Saloniki usw. erklàrten, 
daC der Tabakbau in Serbien bald die tiirkische Produktion iiber- 
fliigehi werde. Autíer den Bajiua-Bastasorten, welche als die be.sten 
in Serbien gelten imd iiberaus kràftig und reif iin Blatte sind, weil 
sic in sumpfigen Gegenden kultiviert werden, sind vomehmlicli die 
DLstrikte von Nisch und Vranje von Bedeutung, wo erstklassige 
tùrkische Sainentabake angebaut werden. Die Distrikte der Morava, 
Krusevac und Leskovac aber bringen Qualitàten hervor, die fùr die 
Mischung mit Samsun- und Smyrnatabakeu eùi wohlriechendes und 
-.schmeckeudes, dabei preiswertcs Erzeugnis liefem. In Erkenntnis 
der gegenwàrtigen hohen Bedeutung des Tabaks hat auch áie k. u. k. 
.Militàrverwaltimg in Serbien ihre Aufmerksainkeit auf den Tabakbau 
gerichtet. Im Iiiteresse der Arbeitskonzentratiou und der besseren 
Uljersicht wurden zwei Einlosestellen — nàmlich Krusevac und 
Bajina Basta — geschaffen, die .soeben einen Bericht vorgelegt haben. 
Das Ergebnis der in Krusevac wàlirend des Aubaujahres 1916 in 
Klas.sen eingereihten Tabake wird mit ungefàhr 40 fwo kg festgestellt. 
Der Fechsung des Tabaks wurde die gròQte Sorgfalt zugewendet, .so 
daQ er in einem vollkommeu gesimden, em spàteres Verderben bei 
richtiger Einlagerung aussclilieOenden Zustand zur Expedition ge- 
langte. Als Beweis der richtigeii Behandlung der Ware kann auch 
das Lager- und Feriuentationskalo angesehen werden, welch'es bloQ 
5,9% betmg, wàhrend das Durchschnittskalo mit 15% angenomnien 
wird. Aus Bajina Basta wimden 419 Ballen im Gewicht von lo 700 kg 
ùbemommen. Bei dem herrschenden Mangel an .•Vrbeitskràften, die 
noch dazu meist ungeschult waren, kann das Resultat als zufrieden- 
stellend 'betrachtet werden. Was die heurige Emte Ijetrifft, so wàre 
.sie wohl erheblich besser au.sgefallen, wenn zur Zeit, wo die Pflauze 
genùgend Feuchtigkeit zuiii Wachstmn benòtigt, nicht .so groQe 
Trockenheit geherrscht hàtte. 

Vom Moratorlum. Wàhrend es den vereinigten Beiiiùhungeii 
der imter dem Namen ,,Deutsch-òsterreicliisch-ungarische Glàubiger- 
schutzzentrale" zusammengeschlossenen in Serbien beteiligten deut- 
schen, òsterreichischen imd ungarischen Glàubiger-Organisationen 
schoii ini Februar d. J. gelungen ist, das Moratorium iiii òsterreichisch- 
uiigarischen Gebiete Serbiens zur Aufhebuiig zu bringeii, besteht zmii 
Nachteil von ludustrie imd Handel das Moratorium im bulgarischeii 
EiiifluQgebiete Serbiens noch heute. Der ,,Deutsche Glàubigerschutz- 
verein fùr Serbien" ist deshalb bei der bulgarischen Regierung vor- 
stellig geworden, und es wurde ilmi von dieser in Aussicht gestellt, 
fùr seiiie Mitglieder, die sehr erhebliche Forderimgen m dem bulga- 
ri.scheii EinfluQgebiete Serbiens besitzen, von Fall zu Fall Ausnahinen 
von dem Moratoriuiu zu gewàhren. Der Verband hat jetzt die Liste 
der Beteiligten eingereicht. 





Besondere Cbersicht: 


458 

„GcMlbchaft Mrbbcher Kaufleute in Genf.“ Wie Schweizer Blátter 
berichten, ist in Genf eine ..Gesellschaft serbischer Kaufleute" ge- 
griindet worden. Sie stellt sich zur Aufgabe die Erforschung des 
europàischen, nanientlich aber des schweizerischen Handelsniarktes 
sowie die Erneuerung des serbLschen Handels nach dein Kriege. Ahn- 
liche Ge.sell.schaften .sollen auch in anderen Landem gegriindet werden. 


T úrkei. 

Dae allgemelne ErnXhrungsamt Das Hauptereignis des Herbstes 
war die Umgestaltung dcs zivilbehòrdlichen Ernàhrungsamtes 
in eine Militàrbehòrde durch das vorláufige Gesetz vom 18. Au- 
giLst 1333 (1917). Es wird demnach an Stelle des bisherigen Eraàh- 
rungsamtes eine dem Kriegsministerium angegliederte Emàhnxngs- 
tleneraldirektion ge,schaffen, an deren Spitze Ismail Hakky Pascha, 
zugleich Generalintendant des tiirkLschen Heeres, steht, 

Nachstehend das Gesetz: 

Art. I. Ein allgemeines Emàlirungsamt ist gebildet imd dem 
Kriegsministerium angegliedert worden. 

Art. 2. Um die Ernáhmng des kaLserlichen Heeres, aller Teile der 
Verwaltung und der Bevòlkemng an den Orten, wo es nòtig erscheint, 
wàhrend der ganzen Kriegsdauer sicherzu.stellen, wird der Ankauf 
von Brotfrucht im Innern des Osmanischen Reiches, die Verteilmig 
und Versendung der.selben nach den einzelnen Orten sowie die Ein- 
fuhr von Brotfrucht aus dem Ausland aus.schlieClich dem Emàlinmgs- 
iimt iiberwie.sen. 

Art. 3. Das Ernàhrung.samt ist in gleicher Weise mit dem Ankauf 
imd det V'erteilung aller anderen in Art. 2 nicht aufgefuhrten Gegen- 
stànde betraut, die fiir die Emàlinmg des Heeres und der Bevòlke- 
rung nòtig sind, sowie mit der Ver.sorgung von Brennmaterial und 
Beleuch tungsartikeln. 

Art. 4. Alle Waren, Barbestànde, Ausstànde, Schulden und Ver- 
tràge mit Dritten werden von der Ernàhrungskommis.sion auf das 
allgemeine Emàhrungsamt iibertragen. Ferner wird die noch nicht 
au.sgezahlte Summe von dreieinhalb Millionen Pfund, die der Staats- 
schatz nach den vorlàufigen Gesetzen vom 10. Juli und 23. Oktotxr 
1332 der Ernàhrungskommission auszuzahlen ennàchtigt war, auf 
die neue Generaldirektion iibertragen. Die Fònnlichkeiten der Uber- 
tragung werden durch Vermittlung einer vom Finanzniinisterium ge- 
wàhlten Konimission au.sgefiilirt. 

Art. 5. Der Ankauf und die Verteilung der Saatfracht und die 
Sorge fiir die Entwicklung der Saatfelder wird dem Ernàhnmgsamt 
iiberwie.sen. Das Ackerbamninisterium wird, wie friiher, sich mit dem 
Unterricht, der Fòrderung und den landwirtschaftlichen Refomien 
befa.s.sen, ebenso mit der Bekàmpfung der Heuschrecken, der Einfuhr 
und V^erteilung von Landwirtschaftsgeràten und wird die Oberst- 
leitung des Personals, der Professoren und Beamten des Provinzial- 
und Zentraldienstes behalten, doch Lst die Generaldirektion befugt, 
Landwirtschaftsgeràte fiir die Entwicklung der Saatfelder zu kaufen 
und zu verkaufen. 



Turkd. 


459 

Art. 6. Wer den Anordnungen und Weisungen der Generaldirek- 
tion des Ernàhrungsamtes zuwiderhandelt oder sie nicht rechtzeitig 
ausfiihrt, wird mit GefàngnLs von einer Woche bis zu einem Jahr 
bestraft. Die beziiglichen Urteile werden von den Friedensrichtern 
oder den Gerichten erster Instanz gefàllt an Orten, wo Friedens- 
gerichte nicht bestehen. Die Artikel, welche versteckt gehalten oder 
verfàlscht werde:i, um sie der Generaldirektion des Emàhrungsamtes 
zu hinterziehen, werden zugimsten der Staatskasse beschlagnahmt. 

Art. 7. AUe Staatsbeamten sind fiir die rasche mid vollstándige 
Ausfiihrmig der Anordnungen mid Weisimgen der Generaldirektion 
verantwortlich. Beamte, die sich nachlàssig zeigen oder bei der Aus- 
fiihrimg der Anordnimgen saimiselig verfahren, werden von den Mi- 
nisterien, zu denen .sie gehoren, abge.setzt. 

Art. 8. Die von den zustàndigen Beamten der Generaldirektion 
ausgestellten Protokolle werden fiir die Urteilsfàllimg der Gerichte 
bis zum Beweis des Gegenteils als Grundlagen dienen. 

Art. 9. Eine Dienstvorschrift, betreffend Anwendimg dieses Ge- 
setzes und die OrganLsation des Ernàhrungsamtes, wird ausgearbeitet 
werden. 

Art. 10. Die vorlàufigen Gesetze vom 10. Juli, 25. August und 
25. Oktober 1332 sind von dem Tage an aufgehoben, wo gegenwàrtiges 
vorláufiges Gesetz in Kraft tritt. 

Art. II. Der Ministerrat ist mit der Ausfiihrmig dieses vorláufigen 
Gesetzes beauftragt. 

Art. 12. Gegenwàrtiges vorlàufiges Gesetz erlangt vom Tage seiner 
Veròffentlichung an Gesetzeskraft. 

Das spàter veròffentlichte Reglement teilt das Dand vom Stand- 
punkte der Volksernàhrung in einzelne Zonen ein, und zwar je nach 
dem Standorte der einzelnen Anneen. In jeder Zone wird bei dem 
betreffenden Armeekommando eine ZonenernàhrungskommLssion ge- 
schaffen, der Unterkommissionen in den Hauptstàdten der Vilajets, 
Livas (Sandjak) und Kazas miterstehen. Alle Kommissionen .sind 
geniischte (Militàr- und Zivilbehòrden), der Pràsident der Zonen- 
kommission ist jedoch der betreffende Amieekommaudant. 

Die Emàhrimgsàmter befassen sich mit dem Ankauf und der Ver- 
teihmg von Brot- und Futtergetreide, Mehl, Graupen, Griefi, Bohnen, 
Zucker, Reis, Oliven und Olivenòl. Jedemiann hat die in seinem 
Besitz befindlichen Mengen dieser Lebensmittel den Ernàhrmigskom- 
niissionen bekanntzugeben, die das pro Kopf resp. pro Stiick Vieh 
fúr ein Jahr benòtigte Quantum bestimmen und die.se Menge den 
einzelnen bela.ssen, den Rest zu den von ihnen festzusetzenden Preisen 
ankaufen. Den Ackerbauern wird das von der Kommission zu bestim- 
mende Quantum Saatgut ebenfalls belassen. Auf das Verheimlichen 
der genannten Lebensmittel werden Strafen gesetzt. 

Innerhalb der Kazas, im Bereiche der Unterkommissionen, ist 
sonst Kauf, Verkauf und Transport der genannten Lebensmittel frei, 
der Transport iiber die Grenzen der Kazas jedoch nm mit Erlaubnis 
der Unterkommissionen gestattet. Zum Transport aus einer Zone 
in eine andere benòtigt man die Bewilligung der Zonenkommissionen. 

Kauf, Verkauf, Import und Transport anderer Lebensmittel ist 
innerhalb der I. Zone (I. Arn:ee) frei, in den iibrigen Zonen ent- 



Besondere f'bersicht: 


scheiden hieriiber die Zonenkonimissionen. Falls diese freien Artikel 
Gegenstand von I’reLstreibereien bilden sollten, sind die Zonenkom- 
missionen ermáchtigt, sie zu den von der Generaldirektion festgesetz- 
ten Hòchstpreisen zu kaufen und zu verteilen. 

Was sp)eziell die Eniálirung Konstantinopels betrifft, so erwartet 
man die Einfiihnmg von Bezugskarten auf alle genannten Lebens- 
mittel. Seit der Umwandlung des Emáhnmgsamtes ist das Brot qua- 
litativ bedeutend besser geworden, da die Emahmngsdirektion den 
l/uxusbàckem kein Mehl mehr liefert, wie es bisher der Fall war. 
AuBerdem soll die Brotration der Arbeiter erhòht werden. 

' Baumwollanbau. Im vergangenen Friihjahre hatte der Gieflener 
Universitàtsprofessor Bmck eine Studienreise durch die tiirkischen 
Bamnwollgebiete geniacht, vmd jetzt hat soeben der friihere Direktor 
der von D.schemal Pascha in Tanail-Ksara im Libanon gegriindeten 
Landwirtschaftsschule Dr. Kònig eine StudienreLse durch die in 
Betracht kommenden Gebiete untemommen. Wie bekannt, waren 
es auch die Deutschen, die durch Griindmig der Deutsch-levantinischen 
Baumwollgesellschaft im Jahre 1907 dem Baumwollanbau die erste 
Fòrderung angedeihen lieflen. 

Als Bamnwollgebiete in der Asiatischen Tiirkei konunen in Be- 
tracht die Gegend zwischen Geiveh und Lefke an der Anatolischen 
Eisenbahn. das Hinterland von Smyrna, die Ebene von Adana, 
S^TÌen und Mesofxjtaniien. Das Bamnwollgebiet an der Anatolischen 
Eisenbahn hat weiter keine Bedeutung, es ist zu klehi. Im Hinterlande 
von Smynia wird Baimiwolle gebaut in den Flufltàlem des Bakyr- 
Tschais, Gedis-TschaLs, Kiitschiik Menderes und Biijiik Menderes. 
Das wichtigste Gebiet ist das des Bakyr-Tschais (des alten Kaikos), 
die beste Bamuwolle liefert Aktscheh im Sandschak von Aidin. Der 
Baumwollanbau im Hinterlande von Sniyrna unterliegt starken 
Schwankmigen. Wenn die Bamnwollpreise steigen, nimmt die Bamn- 
wollkultm zu, .sinken sie. dann geht sie zmńick. Am gròflten war der 
Bamnwollanbau zur 2 Ieit des amerikanischen Sezessionskrieges. Die 
Bauem Westkleinasiens .sind alle Spekulanten. wie auch die der Ebene 
von Adana, und richten ihre Kulturen nach den Weltmarktpreisen 
ihrer wichtigsten ErzeugnLsse ein. Seitdeni der túrkische Tabak un- 
ausgesetzt im Preise steigt. gewinnt der Tabakbau stàndig an Boden 
iin Hinterlande von Sniyma. Der Tabak ist der gefàhrlichste Neben- 
buliler der Baumwolle. In der Eỳbene von Adana werden die Bewàsse- 
rungsanlagen, die jetzt eben in Angriff genommen worden sind. eine 
wesentliclie Ausdehnmig des Bamnwollanbaues ermògUchen. Die 
Fachmànner vom tùrkLschen .Vrbeitsministerimn versprechen sich 
einen Melnertrag an Baumwolle von 50 000 t. Ob der erzielt werden 
wird, hàngt ganz und gar von den Preisen ab. Auch die Bauem von 
Adana bauen nur an, was ihnen den gròflten Ertrag verspricht. Neben- 
buhler der Baumwolle in der Ebene von Adana sind das Zuckerrohr 
und der Sesam. Da auch das 01 hoch im Preise steht, werden sich 
die Bauem auch auf den Anbau von Olpflanzen verlegen. Aufler 
Sesam gedeilit auch die OUve .selu gut. Das Zuckerrohr ist vorlàufig 
noch wenig zu fùrchten, auch der Reis nicht, da aller Wahrschein- 
lichkeit nach die Reispreise bald nach Friedensschlufl wieder stark 
fallen werden, sobald Zufuhren aus Ostasien eintreffen. AhnUch liegen 




Tiirkei. 


461 

die Verhaltnisse in S^rrien und Mesopotaiuien. Uberall hat die Bauni- 
wolle Nebenbuhler. In Syrien gedeiht sie in einigen Gegenden sehr 
gut, aber auch Sesam, Tabak, Zuckerrohr gedeihen gleich gut. Das 
eigentliche Bauinwollgebiet der Asiatischen Tiirkei ist aber Mesopo- 
tamien. allerdings miissen zuerst die Bewassenmgsanlagen vollendet 
werden. Der gròBte Nebenbuhler der BaumwoUe im Irak dùrfte das 
Zuckerrohr werden, vielleicht auch Reis. Es ist nicht auCer acht ru 
lassen, dafl m den genannten Baumwollgebieten nicht ausschlieflUch 
Bamnwolle und andere Handelspflanzen gebaut werden kònnen, .son- 
dem dafl unter anderem Weizen imd Gerste gebaut werden mus,seii. 
Getreide bauen die Landwirte ohne Riicksicht auf den Preis, weil 
sie es fiir ihre eigene Eraàlirung brauchen. 

Welche Mengen die tiirkische Baumwollkultur hervorbringen kanii, 
entzieht sich jeder Schàtzung. Man kònnte freilich crmitteln. ^vieviel 
Bauniwolle auf dem geeigneten Boden wachsen kònnte. alier' alles 
hàngt davon ab, ob die Bauem *ich nur Baimiwolle bauen. Fiir Me- 
sopotaniien ist ferner die Frage von grofler Bedeutimg, ob dort dic 
nòtigen Arbeiter fiir die kùnstlich bewàsserbaren Làndereicn aufzu- 
treiben sein werden. Jedenfalls darf man vorlàufig keine allzu ùber- 
triebenen Hoffnmigen auf die tùrkische Bamnwollkultm setzeu. Die 
Mòglichkeit ihrer Entwicklung ist gegeben, aber sie braucht Zcit, 
ich zu entfalten. 

MUhienwesen. Gehehnrat Hahl. Beirat des Ackerbauministerimns, 
hat dem Ackerbauminister Scheref Bei das Ergebnis einer Unter- 
suchung behufs Fòrderung des Ackerbaues und der Industrie in der 
Tùrkei vorgelegt, Danach waren 16 Mùhlen in vollem Betrieb, acht 
in Konstantinopel, je eine in Isniidt und Panderma, zwei in Rodosto, 
eine in Silivri, zwei in Gallipoh mid eine in den Dardanellen. Das 
nòtige Getreide wmde teils aus Anatohen, teils aus Rmnànien, Rufl- 
land usw. von etwa 15 Groflhàndlera gehefert. Der Miflstand, der 
das tùrldsche Mùhlenwesen in seiner Entwicklung aufhielt, lag darin, 
dafl die Kapitulationen nicht gestatteten, das fremde Mehl iiiit hòhe- 
rem ZoU zu belegen als das Getreide. Auch die zugunsten der Kon- 
sumenten eingefùhrte Brottaxe ùbte einen schàdhchen Ehiflufl aus. 
Da die Bàcker das Brot nicht teuerer, als die Taxe vorschrieb, verkau- 
fen dmfteii, so suchten sie nach bilhgem Mehl, was zm Phnfuhr min- 
derwertiger Fabrikate und zur Verschlechterung der Brotquahtàt 
fùhrte. Dabei hatte das einheimische Mehl miter der Verteuerung der 
Transportkosten und dem tatsàchlichen Privileg der Hamale zu leiden, 
was beides einen Preisaufschlag bedingte. Wàhrend z. B. fùr einen 
Sack tùrkischen Mehls von Konstantinopel nach Trapezunt migefàhr 
6 Piaster Hainalik zu entrichten waren, konnten die fremden Kon- 
kurrenten einen Sack Mehl von Massicka nach Trapezunt fùr 80 Cen- 
^imes liefern, 

Mohnbau und Opiumhandel. Unter den landwirtschaftlichcn Kul- 
tmen Anatoliens steht der Mohnbau, der sich sowohl dein schwarzen 
wie dem weiflen Mohn widmet, an hervorragender Stelle. Aus deiii 
weiflen Mohn mit seiner eifòrmigen, zitronengroflen Kapsel wird das 
Opimn gewonneii. Im tùrkischen Asien sàt man drehnal hii Jalire 
Mohn, das erstemal ini September undJDktober. Die erste Saat gibt 
hinsichtlich der Gùte und der Menge des Opium^ bessere Resultate 



Beeondere Ùbersicht: Tùrkei. 


462 

als die zweite und dritte, die von Dezember bis Januar und im Màrz 
vorgenommen werden. Trockenheit mid Frost beeintràchtigen dic 
Mohnzucht. 

Die Blute beginnt hn allgemeinen Mitte Mai und dauert etwa 
20 Tage. Wenn die Blùten abgefallen sind, schreitet man zum Sani- 
meln des C^iimis. Man schneidet die Samenkapsel an, worauf der 
milchige Saft (Opimn) herausfliefit, der an der Duft gerinnt. Man 
sammelt ihn am náchsten Tage imd fornit Kugeln daraus, die man 
in die Mohnblàtter einwickelt, nachdem sie ein wenig getrocknet sind. 

Frùher wurden Kòrbe zm Verpackung benutzt, von denen man 
daim zu Kisten ùbergegangen ist. Die Gesamtproduktion des tùr- 
kischen Asiens schwankt, wie der Os manische lyloyd (25. ii. 17) zu- 
sammenstellt, jàlirlich zwischen 20Òb—8000 Kisten, jede zu 60 Oka. 
was einem Dmchschnitt von 300000 Oka pro Jahr entspricht. Der 
Mohnbau findet sich fast ùberall in Anatolien, hauptsàchlicli in 
Hadschij Kòj, Tokat, Zilah, AmassiK, Yozgat. Das Opium aus diescn 
Gegenden ist reich an Morphium (12—13% nach der britischen For- 
mel), es ist im Handel imter dem Namen Soft bekarmt und kostet 
jetzt 9*/j—10 Pfund die Oka. Es ist besser als das Opium von Afion 
KarahLssar, Akschehir, Eskischehir, Balikesser, Oschak, Konia, Ku- 
tahia usw., das unter dem Namen Drogisten-Opium bekaimt Lst, 
weniger reich an Morphium ist (9V3—iiV2%) und 750—850 Piaster 
die Oka kostet. Das Opiurn von Malatia bildet eine Zwischenstufc 
(9*/s—io'/í% Morphium) imd kostet 7'/*—8 Pfuud. Der Verkauf 
unter Garantie des Morphiumgehaltes ist in der Tùrkei rùcht ùblich. 

Frùher ging der gròBte Teil der Produktion nach Nordamerika 
und nach England. Holland kaufte 500—1000 Kisten fùr die Rau- 
cher in seinen Kolonien. Deutscliland empfing einen kleinen Teil 
fùr Arzneizwecke. Wàhrend des Krieges hat es seinen Bedarf verdrei- 
facht und bezieht jetzt etwa 1500 Kisten. Die beiden Hauptzentren 
fùr die Ausfulir sind Smyrna (60%) und Konstantinopel. 

Fàlscherkùnste fehlen beim (Ìpiumgeschàft nicht. Man mischt dem 
Opium Traubensaft oder einen Teig aus gepreBtem Pflaumen- oder 
-^prikosensaft bei. Selbst die Beigabe von Melonensaft ist festgestellt 
worden. Sie betrug i—2%. Die analytische Methode ist im Innern 
der Tùrkei noch nicht bekannt genug, mn gefàlschtes Opimn sicher 
erkeimen zu kònnen. Die Einrichtung von Laboratorien fùr land- 
wirtschaftliche Analy.sen in den groBen Stàdten wùrde sehr nùtzlich 
■sein — nicht nur fùr die Opiumrmtersuchungen, sondem auch fùr 
viele andere tùrkische Produkte. 

Felgen und Rosinen. ,,Iktissadiat Medjmouassi" berichtet, daíì 
in Smyma betràchtliche Mengen von Feigen tmd Rosinen auf dem 
Markte ankornnren. Die Rosinerr der neuen Emte werderr zu 24 bLs 
30 Piaster rmd die der alten Ernte zu 23 bis 25 Piaster pro Oka ver- 
kauft. Ein Kantar Feigen wird zu 800 Piaster verkauft, wàlrrerrd im 
Vorjahre der Preis 175 bis 180 Piaster betmg. Da die Nachfrage sehr 
groB ist, dùrften die Preise wahrscheinlich noch steigen. 



Litcratur 


Dle FSulnls Rumanlens Im Llchte rumanlscher Dlchter und Schrlft- 
steller. Dichtimgen iind Aufsàtze iibersetzt von Mite Kremnitz, 
herausgegeben und eingeleitet von HermannKiehzl. Míinchen 1917 
bei Georg Miiller. 

Was der Krieg mit Rumánien so augenfállig offenbart hat, Lst 
in dieser Sanunlung vorahnend dargestellt und prophetisch ange- 
kíindigt worden. Die Sammlung enthàlt eine Reihe der besten Ar- 
beiten des Jmigen Rmnàniens und ist in flieCender Dbersetzmig imd 
mit einer auíSerordentlich instruktiven Einleitimg, die von Hennann 
Kienzl stammt, herausgegeben worden. Neben rein literarischen 
Stiicken findet sich vielfàltig okonomisches und politisches Material. 
so im besonderen iiber die landwirtschaftlichen Verhàltnisse und 
ùber die bisherige Verfassung Rumàniens. Das Buch kann fòmilich 
zu Dehrzwecken benutzt werden, da nicht nur die ausgewàhlten 
Ubersetzungen mit auíiergewòhnlicher Eindringlichkeit und klarer 
Beweisfiihrung die Eàulnis Rumàniens demonstrieren, sondem weil 
vor alleni die mnfas.sende Einleitung von Kienzl ein ausgezeichnetes 
Bild der liistorischen und kulturellen Entwicklung Rumàniens bis 
zmn Ausbmch des Krieges darstellt. M. Gr. 

TUrklsche Relch. Wirtschaftliche Darstellungen von Dr. 
■<íeorge Bòker (Bonn),.Reinhard Junge (Berlin), Prof. Max Kralimann 
(Berlin). Dr. J. KrauC (Hambmg), Geh. Justizrat Dr. Felix Meyer 
(Berlin), Dr. C. A. Schaefer (Berliu), Prof. Dr. O. Warburg (Berlin). 
(Jeh. Reg.-Rat Dr. Kmt Zander (Charlottenbmg). Herausgegeben 
von Prof. Dr. Jasef Hellauer. Berlin 1918. E. S. MitUer & Sohn. — 
Preis geb. 7 Mk. 

Dmch die ,,Kmse fiir internationale Privatwirtschaft", als deren 
erste Veròffentlichung das vorliegende Werk erscheint, sollten Spezial- 
fachleute, zum groCen Teil Mànner der Praxis, die Amegimg finden, 
Verhàltnisse bestimmter Auslandsgebiete oder bestimmte Wirtschafts- 
fragen unter dem besonderen Gesichtswinkel der internationalen Pri- 
vatwirtschaft zu betrachten. Im Programni zum Kmse ùber die 
Tùrkei war die Fragestellmig: ,,Wie wirtschaftet nian m dem betref- 
fenden Gebiete und im Verkehr mit ihm ? ^Ut welchen Verhàlttùssen 
hat derjenige, der sich m diesen Beziehungen betàtigen will, in seinem 
Erfolgstreben zu rechnen ? Welche Mòglichkeiten ergeben sich fiir 
ihn?“ Auf diese Weise sollte Wissenschaft und Praxis verbunden. 
aber doch im wesentlicheu der Praxis gedient werden. Der Kmsus 
ùber die Tùrkei liegt mm unter der Redaktion von Professor Hellauer 
von der Handelshochschule Berlin in diesem stattlichen Bande von 
262 Seiten vor, und man kann, alles in allem, nm mit Genugtmmg 



Literatur: 


464 

feststelleu, daQdas gesteckte Ziel vollauf erreicht wurde. Es referieren 
bekaniite Mànner der Balkan-Wi.ssenschaft und der Balkan-Praxis. 
iind alle sprechen aus einem mnfassenden Wissen oder aus lang- 
Ixíwàhrter PraxLs heraus. Uber Wirtschaftsgrundlagen und 
Wirtschaftspolitik der Tiirkei referiert Reinhard Junge, uber das 
Geldwesen und die Staatsbankfrage in der Tiirkei C. A. Schae- 
fer, iiber das Eisenbahnwesen dy Mitarbeiter an der Bagdadbahn 
Geh. Reg.-Rat Dr. Zander, iiber Schiffahrt, Giiterumschlag und 
Lagerung in der Tiirkei lierichtet J. KrauQ, iiber Rechtswesen, 
einschlieClich Rechtsverfolgimg in der Tiirkei der Kammergerichtsrat 
Peli.x Meyer, iiber die Landwirtschaft Professor Warbmg, iibcr 
die Bergwirtschaft Professor Krahmann imd schlieClich iiber die 
Industriewirtschaft wieder Reinhard Junge und iiber den 
Handelsverkehr mit und in der Tiirkei George Boker. In den 
einzelnen Artikeln, die vielfach den Unifang kleiner selbstàndiger 
Biicher bekommen, wird eine groCe P'ulle von Material dem eigenen 
Urteil unterbreitet, und alles zcigt, daC nur Kenner und objektive 
Beurteiler zu Worte kommen. Fs wird auch erfreulichenveise nicht 
mit der Kritik an der bisherigen tiirkischen Wirtschaft zuriickgehalten. 
Das ganze Buch ist ein ausgezeichnetes Kompendium fiir die Ein- 
fiihnmg in das Rechts- imd Wirtschaftsleben der Tiirkei und wird 
.sicherlich in Wissenschaft und Praxis wirkungsvolle Wellen .schlagen. 

M. Gr. 

Orammatik der o$manisch>tiirkischen Sprache, von Dr. Gotthold 
Weil. Berlin 1917. George Reimer. Preis geb. 7 Mk. 

Das vorliegende Werk soll eine zusammenfassende, aufbauende 
Darstellmig der osmanisch-tiirkischen Sprache geben. Es .wiU den 
vielen Tiirkisch Lemenden, die sich nicht nur einige oberflàchliche 
Kenntnisse der Sprache aneignen wollen, ein Lera- und Naclischlage- 
buch sein, denen aber, die auch noch nach deiii ersten Anfàngerunter- 
richt selbstàndig weiterzuarbeiten be.strebt sind, will es in syste- 
matischer Fomi auch die Einzelheiten und Eigenheiten der moderaen 
osmaniscli-tiirki.schen Sprache erklàren. Das Buch fuBt auf den 
neuesten Forschungen und Spracligewohnlieiten und scheut vor kri- 
tischer Scliàrfe bei der Au.ssonderung iiberaoinmener faLscher Begriffe 
mid Regehi nicht zuruck. Die Benutzung wird wesentlich erleichtert 
durch gelegentliche Vergleichungen mit dem Deutschen. Zahlreiche 
Sprachproben und Um.schreibungen erhòhen weiter die Niitzlichkeit 
des Buches. Bei dem wachsenden Interesse fiir die tiirkische Sprache, 
das wieder nur ein Au.sdruck fur die engere wirtschaftliche mid poli- 
tische Verbindimg mit dem Osmanischen Reiche ist, wird die vor- 
liegende Grammatik sicherlich niitzlich und fòrderad wirkcn. M. Gr. 


Vcrlag: Balkan*Verlag G. m. b. H., Berlin W 62. 

Vertrieb: Verlag fiir FadiUteratur G. m. b. H., BerUn W 62. ~ Wien 1 
Vcraatawtlich fgr den geaomten Inbalt: Max Grnnwald, BerttnW 6t. 

Púr Ofterreicb-Ungan} Terantwmtlidi: Ing. Robert Sctawari, Wicn I, EidbcnbactagaHe 9. 
Drack: Spamcndic Bncbdmdcerd ì» Ldpdg. 







Denísfili'Tflrkìsche VirtschafísicEíuíc 

»««• P3Ỳ^ 


IV. Jahrg. 


Januar-Februar 1918 


Heft 10/11 


An imsere Leserl 

I hr Daseinrecht hat die „Balkan-Revue“ in den vier Jahren 
ihres Bestehens vollauf erwiesen. Sie hat sich einen 
treuen Leserkreis erworben und von Monat zu Monat neue 
Freunde und Forderer gewonnen. Obwohl erst kurz vor 
Ausbruch dieses Krieges begrùndet, sind doch dìe Be- 
furchtungen jener nicht wahr geworden, die meinten, sie 
wùrde auch, wie so manche ihrer literarischen Schwestern, 
ein Opfer dieses Weltkriegs werden. 

Aus der Erkenntnis der Notwendigkeit einer die wirt- 
schaftlichen Verhàltnisse der Balk^inlánder berùcksichtigen- 
den Zeitschrift nach Beendigung der beiden Balkankriege 
erwachsen, hat die „Balkan-Revue“ — gleichsam ein Kriegs- 
kìnd — erst recht in diesem Weltkrieg gezeigt, wie gestmd und 
forderlich die ihr zugrunde gelegten Gedanken gewesen sind. 

Der Volkerkrieg aber hat solch gewaltige Umwálzungen 
hervorgerufen, hat gerade auch auf dem Balkan so tief- 
greifende Veránderungen bewirkt, daÚ es nùtzlich und rat- 
sam erscheint, den Kreis der Aufgaben tmd Probleme, die 
zu eròrtem die „Balkan-Revue“ ins Leben gerufen worden 
ist, zu erweitern tmd die Zeitschrift selbst, soweit es vorerst 
die Kriegsverbáltnisse gestatten, entsprechend auszubauen. 

Der Balkan tmd der nahe Orient sind tms durch den 
'Weltkrieg nicht nur wirtschaftlich, sondem auch politisch 
tmd kulturell viel náher gekommen. Die Zeiten sind lángst 
vorbei, wo es im alten Europa nur ein wohliges Gruseln 
hervorrief, wenn hinten weit in der Tùrkei die Volker auf- 
einanderschlugen. Diesmal waren wir selbst dabei; diesmal 
waren es tmsere Verbùndeten, tmsere Waffengenossen, die 
auf dem Bailkan tmd in den Lándem des nahen Orients 
Schicksal woben. Auch auf dem Balk^m und auf den 
Kriegsschauplátzen Kleinasiens, Syriens, Mesopotamiens 
ging es um deutsche und òsterreichisch-ungarische Interessen 
so gut, wie um die Lebensfragen Bulgariens tmd der Tùrkei. 




Das gemeittsame Erlebnis dieses groGen Krieges hat 
selbstverstandlich auch die Volker der verbúndeten Lander 
einander schr nahe gebracht; viel mehr ^ds fruher nehmen 
sie heute miteinander Anteil an ihren Wiinschen, Sorgen 
und Interessen; sie beobachten einander, verfolgen ihre 
Bestrebimgen, ftihlen sich mitinteressiert an dem Erleben 
tmd Erstreben der anderen. 

Aus diesen Erwágimgen heraus haben sich Redaktion 
und Verlag der „BaIkan*Revue“ veranlaBt gesehen, in Zu- 
kunft neben den wirtschaftlichen auch die politischen und 
ktilhu'ellen Interessen der Vòlker des B^ilkans tmd der 
Levante zu pflegen. Die „BaIksm-Revue“ soll eine Briicke 
sein, auf der sich die verbiindeten Vòlker zu regem Ge- 
dankenaustausch begegnen; hiiben wie driiben ist noch so 
unendlich viel zu sagen, es fehlt noch manches daran, daB 
wir alle tms voUauf verstehen tmd der eine sich ganz in 
die Gedankengánge des anderen hineinztileben vermag, 
Andererseits gab tmd gibt es so viele enge Beziehtmgen 
geistiger, politischer tmd wirtschaftlicher Natur zwischen 
tms und den Vòlkem des Balkans, daB es sich wohl ver- 
lohnt, immer wieder darauf hinzuweisen und sie mit 
liebender Sorgfalt zu pflegen. 

Die „BaIkan-Revue", deren Verlag inzwischen in andere 
Hande ùbergegangen ist, wird es sich d^iher im neuen 
Jahrgang angelegen sein lassen, aus der Feder hervor- 
ragender Mánner Deutschlands, Òsterreich-Ungams tmd 
der Balkanlánder Beitrage zu bringen, deren Zweck sein 
soU, die poUtischen, kuItureUen tmd wirtschaftlichen Pro- 
bleme der Balkanlànder und der Levante zu eròrterń, ohne 
dabei in die Arena der Tagesstreitigkeiten hinabzusteigen. 

Wir vertrauen, d^iB wir mit diesem Ausbau der „BaIkan- 
Revue" auch den Wùnschen und Ansichten unserer Leser 
gerecht werden, und daB unsere Zeitschrift im neuen Jahr- 
gang recht viele neue Fretmde sich erwerben wird, 

Die Bezugsbedingtmgen bleiben die gleichen. 

Redaktion und Verlag der „Balkan-Revue“. 



Der Bergbau Bulgcuriens. 

Von Or. A> Husmnr. 

T^er Bergbau Bulgariens ist ebenso alt wic derjenige des 
benachbarten Serbiens tmd Mazedoniens. Zur R5mer« 
zeit wurden in dem damaligen „Untermd8Ìen“ Kupfer-, 
' Blei- und Zinkerze gebaut: bei Bakarlik, Dulgerly (beide 
stidlich hzw. stidwestlich von Burgas), Kara-Tepe (ndrdUch 
von Philippopel), im westlichen Teil des Balkan bei Sgori- 
grad und Lutadjik, femer in der Umgegend von Wratza 
(Vracta) und Tm. Im 14. Jahrhundert nahmen dic Sachsen 
den alten Bergbau wieder auf und dehnten ihn weiter 
aus. Goldwàschereien entstanden am Isker. Bei Beliza, 
KQstendil, Zgorigrad (bei Wratza), Burgas tmd Jambol 
wurden Kupfer tmd silberhaltiger Bleiglanz gewonnen. Auch 
die Eisenindustrie von Samakov geht bis in jene Zeit 
zurtick. Dieser blùhende Bergbau kam unter tOrkischer 
Herrschaft fast vollig zum Erliegen, wahrscheinlich deshalb> 
weil man mit dem alten System die wachsenden Schwierig- 
keiten nicht mehr bewàltigen konnte. 

Mit dem neuen Ftirstcn- und q>àteren Kònigtum begann 
auch eine Neubelebung des Bergbaues. Im Jahre 1879 
erwarb der Staat Bratmkohlengmben und hat seinen Besitz 
seit jener Zeit dauemd erweitert. In den 90 er Jahren 
begann eine oberflàcbliche geologische Untersuchung', die 
manche neue Lager feststellen koimte. Fùr grùndlichere 
AufschluÚarbeiteń fehlte im Inlande das Geld. Aus- 
làndisches Kapital wagte sich nur zògemd heran, einmal 
deshalb, weil dic politischen Verhàltnisse zu Besorgnissen 
AnlaB gaben tmd dann auch deshalb, weil serbische tmd 
rumànische Lagerstàtten groBeren tmd direkten Gewinn 
versprachen. Trotzdem ist die Erz- und Kohlengewinntmg 

fialkai>.£erue. IV, 10/11. 


82 



468 


A. Hcmmer. 


ím erfreulichcn Fortschreiten begriffen, wie díe von Kem*) 
mitgeteilten Zahlen zeigen: 


Kupfererz Bleierz Zinkerz Mengaacrz 
t t t t 

1904 . 160 1170 848 — 

1905 . 3 225 379 716 — 

1906 . 2 787 606 541 — 

1907 . 8648 23 47 190 

1908 . 4126 28 — 30 

1909 . 16 519 3 549 — — 

1910 . 18 506 3 419 — — 

K o h 1 e n. 

Grube Pernik tibrige Gruben ias|Memt 
t t t 

1904 . 142315 4 347 146662 

1905 . 167 085 5913 172 998 

1906 . 133 205 10 425 143 630 

1907 . 164 715 15711 180 426 

1908 . 157 670 17 682 175352 

1909 . 210993 16368 227 361 

1910 . 228342 18378 246 720 

1911 . 245314 19567 264 881 

1912 . 294394 — — 


Mit der RQckkehr friedlicher Verháltnisse, die voraus- 
sichtlich einen weiteren Ausbau von Verkehrsmitteln, 
namentlich voh Eisenbahnen, und eine grdSere Anlage 
von auslSndischem Kapital bringen werden, wird auch die 
bergbaulichc Bet&tigung ein groQeres Wirkungsfeld finden 
und eine weitere Produktionssteigertmg zur Folge haben. 

Vor dem Kriege waren folgende Lagerst&ttcn von nutz- 
baren Mineralien bekannt bzw. im Abbau: 


a) Gold. 

Seifcngold wurde im Witoscha-Gebirge, im Oberlauf der 
Struma und ihrer Nebenfliisse und im Isker gewaschen. 
Dorl, wo billige Arbeitskrafte vorhanden waren, ist dasselbe 
auch heute noch der Fall. 

Auf Berggold war von den Alten bei Dolna-Lubata 
(nordwestlich von Kfistendil, an der serbischen Grenze) 

*) BwgwirtzchaítUchc Mittcilungcn, Jtili 1913. 

















Per Bcrgbtu Bulgaríew. 


469 


jeschiirft worden. In neuerer Zeit wurden« wie WeiO> 
Bartenetein in den HBergwirtschaftlíchen Mitteilungen*' 
berichtet, die Versuche von der Dorfbevdlkerong wieder 
aufgenommen. Doch war der Erfolg gering, da die Lager- 
atitte mit der Erreichtmg des Grundwasserspiegels vertaubt. 

b) K u p f e r. 

Ostlich von Sliven finden sich fein verteilte magmatisdie 
Auascheidungen von gediegen Kupfer, Rotkupfererz, 
Maladbit und K.-Lasur, teils in Nestem, teils in SchnOren, 
in den kalkhaltigen Verwittemngsprodukten von Andesiten. 
Nach Kem (Bergwirtschaftliche Mitteilungen, Juni 1913) 
waren bei Glusnik, Tropok und Oberalexandrowo Schiirf> 
arbeiten im Gange, die íedoch noch keinen SchluQ auf die 
Abbauwiirdigkeit zulieBen. 

Ginge von Kupferkies mit Bleiglanz tmd Zinkblende, 
deren Michtigkeit zwischen 0,8 und 1,4 m schwankt, finden 
sich in den Andesiten siiddstlich von Burgas, 3—4 km vom 
Schwarzen Meer entfernt. Die Gangarten sind Quarz und 
Kalkspat, das Erzmittel betrigt rund Gangmasse. 

Da die Aufbereitung der Erze wegen ihrer lagenfSrmigen 
Verwachsung keine besonderen Scbwierigkeiten bereitet, 
wird dìese Lagerstitte durchaus giinstig beurteilt. 

Hochprozentige Buntkupfererze mit 40—50 ^/o Kupfer- 
gehalt finden sich auf Gangen bei Zgorigrad zusammen 
mit Fahlerz und Bleiglanz, 4—5 km siidwestlich von Wratza. 
Seit 1903 steht die Konzession Plakalnize in Fòrderung, 
die ihre Erze in Elisiena, an der Bahn Sofia—^Vama ver- 
hiittet. Ndrdlich davon schlieBen sich die Konzessionen 
Zgorigrad, Sedmotschislenizi und Kava an. Auf Sed- 
motschislenizi sind Bleiglanz tmd Zinkblende wichtiger als 
die Kupfererze. 

Nach Leitmeier*) baut die ProgreBmine bei Zagora haupt- 
sáchlich Kupferkies und dessen Oxydationsprodukte, da- 
neben Buntkupfer, Kupferglanz und -pecherz, die sich als 
GSnge im Dolomit finden. 


*) L«itm«icr, Zcatrclblatt {íir Minerclogic u. GcoL 1910, S. 562. 



470 


A. Henmer. 


Eine letzte Grube liegt nacb Doelter: „Die Mineralsdi&tze 
der Balkanstaaten und Kleinasiens" bei Widdin dicht an 
der Donau. 

c) Blei. 

In Trachyten, die tertiáre Sandsteine, Konglomerate und 
Tone durchsetzen, finden sich beim Dorfe Belitza, 8 km 
siidlich von der Station Hebibcevo, an der EisenbahnUnie 
Philippopel—Adrianopel SúdosUNordwest streichende, mit 
50*—60* gegen Norden einfallende, Bleierzgange. Bleiglanz, 
Kupferkies, Schwefelldes, WeiBbleierz, Malachit, Kupfer- 
lasur und Zinkblende sind die hauptsàchlichsten Mineralien. 
Die Gànge erreichen im Mittel 20—30 cm Máchtigkeit. 
Man findet dieselben Erze auch als HohlenffiUung im 
Trachyt. Die bisherigen Aufschlfisse lassen noch kein 
Urteil fiber die Bauwfirdigkeit der Lagerstátte zu. Doch 
IfiBt der bis jetzt aufgeschlossene eiseme Hut und die vielen 
Pingen der Alten eine reiche Lagerstfitte vermuten. 

Bei Celopec, 50 km dstlich von Novoseltzi, sind durch 
Lfings- und Querrdschen 5—40 cm máchtige Gange von 
Bleiglanz, Kupferkies und Zinkblende in jfingeren Eraptiv- 
gesteinen erschlossen worden; das allgemeine Streichen 
der Gfinge ist Nord-Sfid. Erst bei gfinstigeren Verkehrs- 
verhfiltnissen wird diese Lagerstatte einen wirtschaftlichen 
Wert gewinnen. 

In ttiassischen Kalken, die diskordant fiber Kulmschichten 
lagera, finden. sich beim Dorf Brezje, 12 km von der Bahn- 
rtation Svogje an 4^1' Strecke Sofia—Varaa entferat, auf 
den Schichtflfichen und Kluftsystemen des Kalkes Bleiglanz- 
adern von wechselnder M&chtigkeit. Ein StoIIen hat eine 
solche von 40—50 cm tmd eine zweite von 10 cm Mfichtig- 
keit erschlossen. Weitere Tagesaufschlfisse sind ffindig 
geworden. Nach Kera erscheint diese Lagerstatte be- 
achtenswert. 

Auf dem Berge bremec bei Lakatnik finden sich ge- 
mischte Gfinge von Zink- und Bleierzen in Liaskalken. 
Die Bleiglanzschnfire sind 2—10 cm, im Maximum 30 cm, 
mfichtig, wogegcn die Zinkerze, hauptsficblich Kohlengalmei,. 
aicht fiber 1 m hioausgeben. 




472 


A. Henuner. 


frei wird und als schwarzer Eisensand in die Biche und 
Wasserlaufe des Gebirges gerát; namentlich zur Zeit der 
Schneeschmelze findet eine Anreicherung des Sandes in 
den Gebirgswàssem statt. Durch Anlage von Dámmen und 
Sammelkásten wird der Sand, der nach v. Hochstetter 
14,37% FeO, 84,342% Fe,Os und 2,482% TiO, enthalt, 
gewonnen imd vor der Verhùttung noch einmal geschlemmt 
Die Verhúttung geschieht in sogenannten „katalonischen 
Ofen", die 2 m hoch, imten 0,8 m breit und oben an der 
GichtSffnung 0,3 m weit sind, durch Schmelzen mit Holz- 
kohle und HaselnuOholz, ohne jeden weiteren Zuschlag. 
Nach 8 Stunden erhált man einen Eisenklumpen von rund 
100 kg, der jedoch zu einem Drittel aus Schlacken besteht 
Diese tmwirtschaf tliche Produktionsmethode hat den russisch- 
tùrkischen Krieg noch ùberdauert. A. Scbmitter (Berg- 
und Hùttenm. Ztg.) erwáhnt dieselbe noch 1893; sie scbeint 
aber jetzt tun Aussterben zu sein. Nach dem Staatsgeologen 
L. Vankow sind die Magnetite von St. Nicolas bei Bossile- 
grad (nòrdlich von Kùstendil), wo Gneis und Glimmer 
die erzfùhrenden Gesteine sind, wichtiger als die von 
Samakov. Bei Rudin-Kamak, in derselben Gegend, tritt 
in Amphibol-Schiefem eine Schicht von 1,5 — 2 m Magnet- 
seenstein auf, deren Abbau erst begonnen hat Ein stock- 
àitìgea, groQes Vorkommen desselben Minerals findet sich 
bei Krumovo am Kontakt der Massengesteine mit kristallinen 
Scbiefem. Bei Widinski Orman und Demir Kenlara sind 
ebensolche Erze erschlossen, die 67,3% Eisen enthalten. 
Zu erwáhnen wáren noch die Magnetitseifen bei Burgas 
am Schwtirzen Meer, die 40,6% Eisen und 1,4% Mangan 
aufweisen, denen aber keine wirtschaftliche Bedeutung 
zukommt. 

Auf Roteisenstein ist bei Kremikowzi, 17 km von Sofia 
entfemt, wo sich das Mineral in Liaskalken und Mergeln 
nest- und stockfòrmig findet, mit Erfolg geschùrft worden. 
Bei Breznik (16 km von der Bahn Sofia—Radomir entfemt) 
tritt dasselbe Erz (52,3 prozentisch) im Senon auf. In der 
Náhe wurde in alter Zeit auch silberhaltiger Bleiglanz, der 
in imbedeutenden Adem auftritt, auf Silber verarbeitet 



Der Bcrgbau Bul^aríena. 


473 


Scbwefelkies kommt an mehreren Stellen vor: in den 
Bezirken Burgas, Kústendil und Radomir. Er ist z. T. fold- 
haltig, doch ist keine der La^erstátten aufgeschlossen. 

Brauneisen, Eisenocker, Eisenspat, Eisenglimmer kommen 
ebenfalls vor. Doch ist fúr diese Erze die Frage der Bau- 
wurdigkeit noch nicht ^elòst. 

g) K o h 1 e n. 

An Koblenvorkommen ist Bulgarien sehr reich. G. Bout- 
schew erwáhnt in dem ifrossen Sammelwerk: nThe coal 
ressources of the world'* 230 solcher; doch waren davon 
bis 1913 nur 27 verliehen, sodaB Bulgarien, bergwirtschaftlich 
betrachtet, ein kohlenarmes Land ist; trotzdem ist es immer 
noch reicher in dieser Beziehung als Serbien. Man unter- 
scheidet Anthrazite, die der Steinkohlenformation angehòren, 
Schwarzkohlen, die im allgemeinen senones Alter haben, 
und Braunkohlen, die der Tertiárformation eingelagert sind. 

Erstere treten in 2 Linsen auf, einmal im Iskertal, 
nòrdlich von Sofia, und dann bei Belogradschik. Die Vor- 
kommen im Iskertal liegen bei Bebrovo und Svodje. Die 
Máchtigkeit des Anthrjizits schwankt zwischen 1,5—4,5 m, 
doch ist derselbe stark durch Tonschiefer verunreinigt. Im 
Maximum kann fúr reine Kohle 2,5 m gerechnet werden. 
Nachstehende Analyse gibt iiber die Zusammensetzung 


derselben Auskunft; 

Kohlenítoíf. 72 07-81,01 */„ 

Aiche.\. 9,82—18,2 , 

Gm.1,5 — 3,75 , 

Fettchtijkeit. 4,81— 5,57 , 

Schwefel. — 0,57 , 

Kalorien. 5166—5580 . 


Dieser Anthrazit erreicht kaum die Giite der Saarbrfìcker 
Fettkohle, die im Mittel 

78,75*/, Kohlenstoff, 

5,07 . Asche, 

2,' 6 . Wasser, 

4,99 , Wasserstoff 

enthàlt imd 8053—8786 Kalorien entwickelt. Auf dieses 
Vorkommen, das nur lokale Bedeutung hat, sind 3 Kon- 
zessionen verliehen. 


38 * 









474 


A. Heiamer. 


Wichti^er sind die Vorkommen súdlich von Bologradschik. 
Sie sind ausgedehnter imd ergaben bessere Analysen- 

resultate. Der feste Anthrazit hatte nach Kem folgende 
Zusammensetzung: 

KoMenetorf .... 88.24*/.. 

Waseerstofí.2,06 . 

Wasser.2,28 . 

Asche.2,46 . 

und heferte 8250 Kalorien. 


Bis jetzt muBte die Kohle 70 km auf Wagen nach der 
Donau geschafft werden, was den Transport und dadurch 
den Verkaufspreis sehr verteuerte; mit IndienststeUung 
der Bahn Vidin—Mezdra—Lom, die auf den neuen Karten 
von Bulgarien bereits als fertig verzeichnet ist, wird der 
Abbau erst in voUem Umfange begonnen werden kónnen. 

Die Schwarzkohlen finden sich, wie schon oben erwáhnt, 
in der Kreideformation, und zwar im Senon. Sie bUden 
das sogenannte Balkan-Becken, dessen LángsachseGabbrovo 
—^Trevna—Twardize—SUven auf fast 100 km Erstreckung 
bekannt ist. ■ Infolge der uagíinstigen wirtschaftUchen Lage 
auf den Hdhen des Balkans bestehen erst seit 20 Jahren 
SchurfbewiUigungen, obwohl die Lager schon seit 1870 
entdeckt sind. Man kann im Becken 3 verschiedene Teile 
unterscheiden. Im westlichen TeU sind 2 Linsen harter, 
schwarzer Kohle vorhanden, die teils 2, teils 3 Fldze fúhren; 
die Máchtigkeit der einzelnen Flòze betragt 0,8—3 m, 
0,4—3 m und 0,6—1,2 m; ihre chemische Zusammensetzung: 

Kohlenstoff. 54.85 - 64,07 */, 

Asche. 3,65— 8,42. 

Gase. 30,35—38,03. 

FeuchUgkeit. 0,86— 2,04. 

Kaloríen . 5690—8209. 


Zum Vergleich sei die Analyse der Magerkohle des Saar- 
reviers angefuhrt: 


Kohlenstoff 
Wasserstoff 
Wasser 
Asche 
Kaloríen . 


65,76*/, 

4.27. 

5.72. 

9,82, 

7561—7824. 
















Der Bergbau Bulgaríecs. 


475 


Hier íst neben bulgarischem und franzdsischem ziemlich 
viel deutsches Kapital beteiligt. Noch 1913 muBten die 
gefdrderten Kohlen auf Mauleseln 23 km weit nach Gurkovo 
und von dort mit Wagen nach Dabovo geschafft werden, 
wodurch die Gestehungskosten sehr erh5ht wurden, Bei 
besseren Verbindungen wird sich auch die Produktion 
dieser Kohlen noch bedeutend steigem lassen. 

Im mittleren Teil des Beckens befinden sich Gruben bei 
Plescbelinsk und Gurkovo. Die Kohle scheint nach den 
vorliegenden Analysen besser zu sein als die ùbrige; auch 
sind hier 7 Flóze bekannt, von denen jedoch nur 5 abbau- 
wùrdig erscheinen. Leider ist die Máchtigkeit derselben 
sehr wechselnd; so schwankt das Hauptfloz nNajeda** 
innerhalb 180 m zwischen 0,4 und 4 m. 

Weiter nach Osten nimmt die Zahl der Fl5ze zu, ihre 
Máchtigkeit aber ab, so daQ die Konzessionen des 5stlichen 
Teils kaum praktischen Wert haben. 

Die jùngste Stufe des Tertiárs, der Plicán, fùhrt in 
Bulgíirien, ebenso wie in Rumánien, Braunkohlen. Die 
beiden grùQten Becken, die von Pemik ({m der Bahn 
Sofia—Radomir—Kùstendil) und Bobovdol (und 5stlich von 
Kùstendil) haben je mnd 1600 ha Ausdehnung, Die Kohle 
áhnelt der oberbayrischen Pechkohle'. Die chemische Zu- 
sammensetzung ist nach L. Vankow folgende: 


Kohlenstoff 
Asche . . 
Gaa . . . 
Feuchtígkeit 
Schwefel 
Kaloríen . 


Pemik 

. 38,8 - 40,727, 
5,68- 9,42 , 

, 35,5 - 39,29 , 

. 14,29-16,00 , 
- 2,5 . 

. 5410 -5996 


Bobovdol 
42,3 -44,217. 
4,7 — 5,28 , 
40,53—41,61 , 
9,38—11,%, 
2,00— 2,15 , 
4197 - 5400, 


Das Becken von Pemik reicht vielleicht bis in die Umgegend 
der Hauptstadt, wo man bei den D5rfem Katina und 
Dobroslovtzi Kohlenausbisse beobachten kann, In Sofia 
selbst hat eine Bohrung auf Wasser die Braunkohle ge- 
troffen. Mit Sicherheit sind 3 verschiedene Fl5ze nach- 
gewiesen, zu denen an manchen Stellen noch ein 4tes 
hinzukommt. Das Obere hat 7—10 m, das Mittlere 3,4—5 m. 


\ 




476 


A. Hemmer. 


das Untere 1,1—1,2 m Máchtigkeit. Die Kohle des letzteren 
besitzt die beste Qualitit Die Lagening ist fast horizontaL 
das Deckgebirge im allgemeinen 30—40 m màchtig. 

Der Absatz dieser beiden Werke, die bis vor kurzem 
staatlich waren, jetzt aber in die Hánde einer neugegnin- 
deten deutsch-bulgarischen Aktiengesellschaft Qbergegangen 
sind, betrug vor dem Krieg etwa 400 000 t; sie beschàf- 
tigten ungefàhr 1700 Arbeiter (nach Doelter siehe oben). 

Bei der Stadt Lom liegen in der Konzession Uspecb 
4—7 KohlenflSze von 0,6—1,2 m Màchtigkeit Ùber die 
Ausdehnung dieser Fldze ist nichts Nàheres bekannt 
12 km nordlich von Burgas, bei Hodjamar, am Fu£e des 
Balkans, treten ebenfalis Braunkohlen atif, doch ist der 
Beweis der Abbauwurdigkeit noch nicht erbracht 
In dem Becken von Tscham—Dere, auf der Súdseite des 
Balkans, wird von den 4 vorhandenen Fldzen eines von 
1,2 m Màchtigkeit, das eine gute Kohle liefeii, abgebaut 
Zu erwàhnen wàren noch Vorkommen im tieferen Teile 
des Maritzatales, doch scheinen dieselben nicht abbauwurdig 
zu sein. 

Bis vor dem Krieg war Bulgarien noch nicht in der 
Lage, seinen Kohlenbedarf selbst zu decken. Nachstehende 
Zahlen geben die Kohleneinfuhr Bulgariens wieder: 


Men^e Wert 

t Fr. 

1906 . 42 680 1019 893 

1907 75 798 2 129 554 

1908 129 257 3 647 065 

19 j9 . 108 186 2 777 6% 

1910 . 107 409 2 865 677 

1911 . 184 070 — 


Selbst ohne zu grossen Optimismus darf man hoffen, 
dafi in absehbarer Zeit die Selbstversorgung des Landes 
mit Kohlen sichergestellt ist Auch dem Mangel an Koks, 
unter dem die Industrie Bulgariens litt, wird vielleicht 
durch die Inlandskohle abgeholfen werden kSnnen, da nach 
einer Notiz der Frankfurter Zeitung (1. Morgenblatt Nr 276, 
1916) neuerlich auch die Verkokung bulgarischer Kohle 
gelungen ist 








Der Bergban Balgarìent. 


477 


Als weitere wìchtige nutzbare Mineralien werden aus 
fiulgarien erwahnt: Talk, Talkschiefer, amorpher Magnesit 
bei Philippopel, Asbest vom Schipkabalkan und amorpher 
Graphit aus den Gneisen der Dolna Ljubata. Nicht erschúrft 
wurden bisher Petroleum und Steinsalz. 

Zum SchluB seien noch kurz ein paar Worte úber das 
fiergrecht gesagt: Nach dem fierggesetz von 1910 werden 
Schúrfscheine auf Gnmdstúcke von Rechtecksform von 
50—1000 ha Inhalt gegeben von 10 Centimes pro Hektar fùr 
2 Jahre, alle 2 Jahre um 10 Centimes bis zum Hochstsatz 
von 50 Centimes steigend. In jedem Jahr mùssen 4 Monate 
tatsáchlich geschùrft werden. Die Konzession wird erst 
verliehen, wenn eine fiergwerkskommission auf Gnmd einer 
Freifahrung die Abbauwùrdigkeit und die spàtere Ren- 
tabilitàt geprùft hat; die dafùr gestellten Anforderungen 
soUen recht hoch sein. Die Konzession wird ebenfalls auf 
rechteckige Felder verliehen, wie die Schùrfscheine, jedoch 
auf unbeschrànkte Zeit. Die Abgaben betragen pro Hektar 
und Jahr bei Steiokohlen, Petroleum und fiitumen 3 Francs; 
bci den ùbrigen Mineralien 4 Francs; ferner bei beiden 
IVo des Marktwertes vom aufbereiteten Gute. 

So lùckenhaft auch die Literatur ùber die Erdschàtze 
von fiulgarien ist, so kann man doch zusammenfassend 
sagen, daB der bulgarische fiergbau zu guten Hoffnungen 
berechtigt. Die durch den Weltkrieg geschaffene Markt- 
lage wird einen gùnstigen EinfluB ausùben, und bei fie- 
teiligung von genùgend Kapital und dem weiteren Ausbau 
der Verkehrsmittel ist eine Produktionsforderung fast fùr 
alle wichtigen Erze zu erwarten. Ob und in Wieweit die 
vorhandenen Vorràte ùber die Deckung des Inlandsbedarfs 
hinausgehen und fùr den Weltmarkt in Frage kommen, 
muB erst die Zukunft entscheiden. 



Die Insel Kreta und ihre Bewohner. 

Von H. Fehlia^er. 

T^íe Insel Kreta, díe den sùdlíchen Abschlufi der Agáis 
bildet, umfafit eine Fláche von 8818 qkm. Ihre grdfite 
Langenausdehnung betràgt 260 km, die Breite schwankt 
zwischen 12 und 53 km. Feist ein Viertel des ganzen 
Gebietes wird von karstartigem, hóhlenreichem Hochgebirge 
eingenommen, das tmbewohnbar ist. Die Kalkberge, die 
der Kreide oder dem Eozàn angehdren, lassen keinen ein- 
heitlichen Gebirgsbau erkennen. Von den vier Gebirgen, 
die zu unterscheiden sind, ist das Sphakiotische Gebirge 
das am meisten ausgedehnte und das wildeste; es hat im 
Thcodoro mit 2469 m seine hòchste Erhebung. Fast ebenso 
hoch ist der Berg Ida (oder Psiloriti) mit 2457 m. Die 
hòchste Erhebung des Lasitigebirges in Ostkreta betràgt 
2155 m. Drei Viertel des Jahres hindurch ist das Hoch- 
gebirge mit Schnee bedeckt. Das Wasser versickert in 
den Bergen rasch, um oft erst an deren Fufie, in der Nàhe 
des Meeres, aus dem Gestein hervorzubrechen. Die Ab- 
hànge des Gebirges sind in den niederen Hòhenlagen fast 
ùberall sehr fruchtbar, doch sind die Vorstellungen falsch, 
Kreta habe im Altertum eine Art Kornkammer fùr die 
ùbrígen Mittelmeerlànder gebildet*). Die einzige grofie 
Tiefebene ist die Messara im mittleren Sùdkreta; das aus 
hartem Gestein bestehende Kùstengebirge schùtzt die Ebene 
gegen das Vordringen des Meeres. In klimatischer Be- 
ziehtmg gehòrt Kseta zum sùdmittelmeeríschen Winterregen- 
gebiet. In der Stadt Canea z. B., sagt Prof. Rikli**), fallen 

*) E Fabrícius in Geogr. Zeitschríft 1897 

**) Frflhlingsfahrt nach Kreta. Neujahrsblatt der Ziircher Naturforscher- 
Geseilschaft 1917^ 



Die Insel Kreta und ihre Bewohner. 


479 


in den Monaten November und Dezember voUe 50 */o 
jahriichen Regenmenge. Die Niederschlàge erfolgen meistens 
woUcenbruchartig. Auch noch im Januar gibt es haufig 
Regen, spáter wird er seltener, ohne jedoch von seiner 
Heftigkeit wesentlich einzubúBen. Im Marz tmd in der 
ersten Hálfte des April steUen sich gewdhnUch die letzten 
Regengíisse ein. Zu gleicher Zeit erfolgt die Getreideemte. 
Mitte April beginnt die bis in den Oktober andauemde 
sommerliche Dúrre. Wàhrend 7 Monaten fàUt in Canea 
nur 70 mm Regen. Von der jàhrlichen Regenhohe von 
634 mm ist das nur 11 */«, indessen der Zeit nach 58 */o 
niedergehen soUten. Bei der Nàhe des Meeres werden 
die mangelnden Sommerregen einigermaOen durch starken 
TaufaU ersetzt. Die Extreme der Temperatur sind in den 
Niederungen nicht besonders groB, was hauptsàchlich auf 
Einflússe des Meeres imd des Hochgebirges zurQckzufùhren 
ist. In Canea betràgt die mittlere Temperatur im Januar 
10,8 * C und im Juli 25,7 *. Die mittlere jàhrliche Tem- 
peraturschwankung betrágt hier 14,9*. Im November be- 
decken sich die hohen Berge mit Schnee, im Febmar 
erreicht er auch die hoch gelegenen Ddrfer, bis zur Kùste 
kommt er dagegen selten; nur ausnahmsweise vermag er 
sich dann mehrere Tage zu halten. 

Die sommergninen Bàume und Stràucher belauben sich 
im Màrz und April, und bald darauf ist in den Niederungen 
und im Hùgelland die Pflanzenwelt in voller Pracht ent> 
faltet. Làngs der FIuBIàufe (schreibt Rikli) „malt alsdann 
der Oleander dunkelpurpurrote Bànder, und die Myrthe 
bedeckt sich mit einer Unzahl weiBer Blùten'*. In den 
Niederungen bleibt die frisch-grùne Vegetation den Sommer 
ùber erhalten, auf den waldarmen Hochflàchen und Gràten 
des Kalkgebirges vertrocknet sie dagegen bald infolge des 
Wassermangels, der starken Besonnung bei Tag und der 
kràftigen Ausstrablimg bei Nacht. Fùr die Kulturen .wird 
manchmal der heftige aus Airika kommende Sdrocco ver- 
derblich, namentíich fùr die Wein- und Oliveopflanzungen. 

Die Weinkultur ging unter dem Einflusse der tùrkischen 
Herrsc haft ^urùck, die Kultiu* des Oibaiunes breitete sich 

Balkan-Rerue. PT, 10 11 . 


84 



480 


H. Fehlinger. 


in demselben MaBe aus; doch war diese schon vordem 
zweifellos stark verbreitet Die òigewinnimg ist wirt- 
schaftlich sehr wichtig. Aus dem Ò1 werden auch Seifen 
erzeugt, und die Seifenindustrie ist in steter Ausbreitung 
begriffen. AuBer der Reben- und òlbaiunkultur ist noch 
der Obstbau bedeutend; es gibt auf der Insel viele Orangen-, 
Feigen-, Mandel- und Maulbeerbàume, Birnen- und Àpfel- 
bàume. Die Schafzucht tmd auch die Maultierzucht ist 
umfangreich. 

Der von den Kretem benútzte Pflug ist sehr prímitiv. 
Von einem Gabeiast ist die eine Hàlfte stark gestutzt und 
zugespitzt, an der Spitze ofters nicht einmal mit Eisen be- 
schlagen, der andere lange Ast ist am vorderen Ende durch 
ein Seil mit dem úber den Nacken der Zugtiere gelegten 
hdlzemen Joch verbunden. Zur leichteren Handhabung ist 
am Hinterteil eine Lenkstange mit Handgriff emgebracht 

Als Transportmittel werden zumeist Lasttiere, neimentlich 
Maultiere und Esel, benutzt. Wagen sind nicht gebràuchlich. 
AuBer in der Umgebung einiger Hafenstàdte an der Nord- 
kuste gibt es auf Kreta keine fahrbaren Wege. Die Hafen- 
anlagen der Seestàdte sind ohne Ausnahme schlechL 

Die Einwohnerzahl von Kreta betrug 1911 336141, 
wovon 167 362 mànnliche und 168 779 weibliche Personen 
waren. Die meisten Einwohner waren griechischer Natio- 
nalitàt, nàmlich 307 812. Die Einwanderung von Túrken 
scheint nie umfangreich gewesen zu sein, obwohl die Insel 
íahrhimdertelang imter túrkischer Herrschaft stand. Mo- 
hammedanische Einwanderer lieBen sich zumeist nur in 
der Ebene Messara und in den drei befestigten Stàdten 
Hiniklion, Candia tmd Rethymno nieder, aber je hòher und 
je schwerer zugànglich die anderen Gebiete der Insel ge- 
legen sind, um so mehr Widerstand haben sie der Isla- 
miemng entgegengesetzt. Die fúr feindliche Eindringlinge 
fast unzugàngliche Sphakia mit ihren leicht zu verteidigen- 
den engen Gebirgspàssen und die einzige in den 21 Epar- 
chien der Insel, die vom Meere ganz abgeschlossen ist, 
Lasithi, sind daher auch ganz ohne Mohammedaner. In 
den letzten Jahren fand eine Abwcmderung von Mo- 



Die Inael Kreta und ihre Bewohner. 


481 


hanmiedaneni statt, so daO deren Zahl schon 1911 erheblich 
geringer war als um die Jahrhundertwende, Die vier Jabr- 
, , hunderte dauemde venetianische Herrschaft auf Kreta hatte 

'' ńènnenswerten EinfluO auf die volkische Eigenart der Kreter, 
da die Venetianer den Einheimischen gegenùber' immer ntlr 
eine kleine Minderheit bildeten. 

Etwa die Hálfte der kretischen Mohammedaner lebte 
noch zu Beginn unseres Jahrhunderts in den drei be> 
festigten Stàdten die mit ihren Moscheen, Bazaren usw. 
bis heute vorwiegend mohammedanisches Gepràge haben. 
Frauen sind in den StraBen auffallend selten. Nach alter 
Tùrkensitte fùhren sie ein Leben, das sich von der Ge- 
fangenschaft kaum unterscheidet. Stark vermummt, nur 
einen kleinen Spalt fùr die Augen freilassend, wandem sie 
als geheimnisvoUe, schwarze, schweigsame Gestalten durch 
die StraBen und kleinen GàBchen, mit Vorliebe die Orte 
aufsuchend, wo mdgUchst wenig Verkehr ist. Jedermann 
geht ihnen aus dem Wege. Auch bei den christUchen 
Kretem gilt die Frau nicht viel. Der EinfluB der mo- 
hammedanischen Herrschaft ist in dieser Beziehung noch 
stark zu merken. Nur bei den Bergbewohnem tritt er 
nicht oder nicht stark hervor. 

Die heutige BevùUcemng Kretas scheint das Produkt einer 
Kreuzung einer kleinwùchsigen, langkòpfigen, mit einer 
groBwùchsigen, kurzkopfigen Rasse zu sein. Das lang- 
kòpfige BevoUcerungselement ist in der Regel auch durch 
breitere Nasen und dtmklere Haut- tmd Haarfarbe aus- 
gezeichnet rds das breitkòpfige. Bemerkenswert ist ùber- 
dies, daB groBe Gestalten, breite Kòpfe und heUe Farben 
im Westen der Insel hàtifiger sind, wàhrend im Osten 
kleine, langkòpfige und dunkle Leute vorherrschen. Die 
letzteren sind wohl die àlteren Bewohner Kretas, denn 
V, Luschan fand, daB sie in der SchàdelbUdung mit den 
Langschàdeln aus der Minoschen Zeit oder der Bronzezeit 
von Kreta ùbereinstimmen. Jene alte BevòUferung ist 

’) Loschan, Anthropologie von KreU. ZeiUchriít fiir Ethnologie, 
45. Jahrgang S. 313 ff. 


34 » 



482 


H. Fehlinger: Die Iniel Kreta und ihre Bcwohner. 


sehr wahrscheinlich auch durch geringe KdrpergròBe aus- 
gezeidmet gewesen. Von woher sie nach Kreta kam, ist 
schwer zu entscheiden, gewiB nicht aus Vorderasien, denn 
dort war die alteste Bevólkenmg extrem kurz- und hoch- 
kdpfig, sowie groB- und meist schmalnasig. Uralte Kultur- 
beziehungen bestehen zwischen Kreta und Agypten, 
doch darf man daraus nicht auf einen somatischen Zu- 
sammenhang schlieBen. Der Typus der Estkreter erinnert 
stark an den der Sarden tmd Sizilier, tmd das kann als 
sichere Tatsache gelteń, daB diese den alten Kretem 
somatisch sehr nahe standen; beide Gruppen gehdren zur 
„mediterranen Rasse**. Woher sie kamen, wird wohl die 
Zukunft lehren. Unentschieden ist auch noch die Herkunft 
der groBen breitkdpfigen Bevolkerung, die man haupt- 
sachlich in Westkreta trifft Wohl sind Historiker und 
Philologen gleichmáBig der Meinung, daB man die ver- 
háltnismáBig reinsten Nachkommen der alten Dorier in 
der Sphakia, Westkreta, erwarten dúrfe, aber vom Stand- 
punkte der physischen Anthropologie ist das unerwiesen. 
Nach landláufiger Ansicht sind die Dorier, wie vor ihnen 
die Acháer, aus einer nordlichen oder gar nnordischen** 
Heimat nach Griechenland und Kleinasien gewandert Aber 
es ist mit der Mdglichkeit zu rechnen, daB die groBe 
dorische Wanderung wenigstens zum Teil nur eine Ruck- 
' kehr vorderasiatischer Elemente nach Vorderasien bedeutet 
Denn wie immer die Dorier bei ihrem ersten Auftreten in 
Griechenland ausgesehen haben mogen, so ist es doch sehr 
wahrscheinlich, daB sie bei ihrem Eintreffen auf Kreta und 
auf dem kleinasiatischen Festland schon reichlich mit den 
Nachkommen der vordergrìechischen Bevòlkenmg von 
Griechenland durchsetzt waren. 



Rumánien auí dem Wege zur 
Industriálisierung. 

Von Enul Nl«B«y«r, z. Z. BukarMt. 

‘Duminien stellt fùr uns Westeuropier ein Land dar, 
das auf einer interessanten wirtschaftlichen Ent- 
wicklungsstufe steht, namlich im unmittelbaren Ùberganjs- 
stadium vom Zeitalter des primitiven Handbetriebs zum | 
modemen Maschinenbetrieb. Wohl rasen auch durch I 
Rumanien seit einigen Jahrzehnten die Lokomotiven, wohl 
^bt es auch hierzulande schon einige el«^trische Zentralen, 
elektrische und motorische Kraftmaschinen und mechanische 
Arbeitsmaschinen. Dies Vorkommen ist aber noch so ver- 
einzdt und von so geringem EinfluB auf die gesamte 
wirtschaftliche Entwiddung des Landes, daB es zutreffend 
erscheint, von einem Anfang der Enlwicklung zum 
Maschinenzeitalter zu sprechen. Hat diese Entwicklung 
bei uns daheim nun auch noch keineswegs ihren AbschluB 
gefunden, so liegt das wirtschaftliche Entwicklungsstadium 
Rumàniens doch noch so weit zurtick, daB wenige unter 
uns Fremdlingen sich des gleichen Stadiums in der Heimat 
erinnem. 

Wir pflegen solche Zustánde altvàterlich oder groB- 
vàterlich zu nennen, je nach dem eigenen Lebensalter. 
Und dabei gewinnt die Erinnerung an diese Vorzeit in 
unseren Augen tmd Herzen immer etwas Liebes, etwas 
Schànes, gemútlich Bedàchtiges. Wir schmúcken die Er- 
innerung an diese Zeit gem mit vìelen liebevoUen, poetischen 
und romantischen Einzelzúgen aus, vieUeicht deshalb, weil 
dieses Zeitalter des Handbetriebs ftir tins etwa das Kindes- 



484 


Ernst Niemeyer. 


alter unserer Kultur darstellt. So ist die Vorstelliuig jener 
Zeit fúr uns untrennbar verbunden mit der Postkutsche, 
mit dem Posthomschall, mit Lauben und Erkem und 
Butzenscheiben. Wir haben sogar eine besondere Lyrik 
dieser Art. 

Mit solchen Gedanken sind wir nach Rumánien gekommen. 
Wir kamen mit dem Wunsche hierher, beizutragen zu der 
weiteren Entwickltmg der ramánischen Kultur, nachdem 
der militárisch-politische Zweck erreicht war. Und wir fan- 
den auch Beispiele fur die alte Wirtschaftsform. Wir freuten 
tms tiber den alten Ziehbrtmnen im Dorfe, úber die Hand- 
webereien und Teppichknùpfereien der Bàuerinnen, ùber 
die primitive Arbeitsweise der Schuhmacher bei der Her- 
stellung ihrer Opinci (Schnùrsandalen) und die vielen kleinen 
handwerksmàBigen Arbeiten, die kaum die ersten Spuren 
der eingetretenen Arbeitsteilung darstellen. Wir sahen die 
Màherinnen bei der Aberatung des goldenen Weizens, wir 
fuhren tagelang auf Ochsenwagen dtirch die weite Ebene, 
ohne einen Schienenstrang zu treffen. In den Stàdten 
fanden wir die ersten Maschinenfabriken, die indes ledig lich 
Halbfabrikate verarbeiteten; wir fanden aber auch pràchtig 
eingerichtete Grofi mùhlen , um die reiche Fracht des Landes 
auszumahlen. wtís sonst noch an industriellen Anfàngen 
vorhanden, war fast ausschliefilich deutscher oder dster- 
reichischer Herkunft. 

Wie konnte auch ein Volk in 50 Jahren eigener kultureller 
Entwicklung, in einer Zeit, von der in Wirklichkeit viel- 
leicht die letzten beiden Dezennien emstlich in Betracht 
kommen, sich eine Kultur aneignen, zu der andereVdlker 
ebensoviel Jahrhunderte brauchten, als hier Jahrzehnte 
zur Verfùgung standen. Unser Zeitalter der handwerks- 
màfilgen Kunst wird Rumànien, will es in die abendlàndische 
Wirtschaftsform eintreten, ùberspringen mùssen. Das be- 
deutet in der Hauptsache eine ideelle Einbufie, bringt aber 
auch insofera praktische Nachteile, als dem Lande fùr die 
Industrie ge schulte Menschenlgàfte Jeh)en. Um ein Bei- 
spiel zu geben: es fehlen die geleraten Schlosser, die als 
Monteure und Elektriker fùr die Bedienung von Dampf- 



Ruminien aof dem Wege mr Indtutrialińening. 


485 


tmd eiektrischen Kraftmaschinen Verwendung finden 
kdnnten; es fehlen die gelemten Tischler, die in einer 
Holzbearbeitungs- oder Mdbelfabrik dieMaschinen bedienen, 
die fouraieren, beizen, firaissen und lackieren konnen; es 
fehlen gut ausgebildete Schuhmacher ffir Schuhfabriken usw. 

In dieser Lage bleib? nichts anderès úbrig, als áhnlich zu 
▼erfahren wie bei der sozialen Umformung. Wie man hier 
die verfeinerte, meist franzosische Kultur unmittelbar auf 
den wìldgewachsenen rtunànischen Stamm aufpfropfte, wird 
man auch in wirtschaftlicher Beziehung ein Shnllches Ver- 
fahren einschlagen mùssen. 

Stehen dem Eintritt Rumàniens in ein wohlgeordnetes 
industrielleè Wirtschaftsleben nun vorerst noch andere 
Hindernisse entgegen? Dtis Bedùrfnis nach eigener industrieller 
Produktion ist vorhanden, zumtil jetzt alle Bedùrfnisse an 
gewerblichen und industriellen Produkten aus dem Aus- 
lande eingefùhrt werden mùssen, was nicht bloB kost- 
spielig, sondera auch zeitraubend und umstàndlich ist. 
Bedenken, daO ein gewerblicher Mittelstand vemichtet 
werden kùnnte — ein Gnmd, den man in Deutschland 
ziemlich hàufig gegen die Einfùhrung der Maschinen geltend 
machte, wenn auch letzten Endes ohne Erfolg —, sind 
nicht vorhanden. Geldmittel sind da, auch fehlt es dem 
intelligenten Rumànen imd auch dem Staatswesen nicht 
an Unteraehmungslust, so daB auch staatliche Unter- 
nehmungen in weitestem Umfange etabliert werden kdnnen. 

Was eilso fehlt, sind in der Hauptsache Ingenieure, ge- 
ùbte Meister und Vorarbeiter sowie Hilfsmaschinen, Werk- 
zeugmaschinen, all die kleineren Hilfsmittel, die unsere 
heimische Industrie sich in Jahrzehnten in immer neuer 
Erfahrung geschaffen hat. Dagegen kann Rumànien, wenn 
es, auf diesem Boden selbst weiterbauend, eine Industrie 
sich schaffen will, die Unsumme von Rùckschlàgen und 
Fehlschlàgen sich ersparen, die von uns in langen Versuchs- 
stadien, in teurer Lehr- und Gesellenzeit erkauft werden 
muBten. 

Die maschinellen Hilfsmittel, die Rumànien zu seiner 
eigenen Industrialisierung braucht, kann es von uns haben. 



486 


Efntt Niemeyer: RumSniea auf dem Wetfe uew. 


^eiibte In^enieiire und Meister als praktisdie Unterweiser 
inteUigente Vorarbeiter kann unsere hochentwickelte In- 
dustrie ebenfalls abgeben. Es fehlt also nur an dem Ent- 
schluB, sich unter eigener Kapitalhingabe an der notwendigen 
Industiialisierung zu beteiligen oder persònlich als Unter- 
nehmer aufzutreten. Denn das wird nicht zu vedcennen 
sein« daO nach den Erfahrungen im Weltkriege das fremde 
Kapital schwerlich ins Land kommen wird. Das ist ein 
dauemder Nachteih den die irregefùhrte ruminische 
PoUtik von 1916 fur das Land bringen wird. 

So freudig und schneil, wie der Rumane die GeseU- 
sdiaftskultur des Westens aufgenommen hat, soUte er auch 
die wirtschaftUche Kultur der Abendlánder aufnehmen 
und dabei in der Hauptsache in dem deutschen VorbUd 
und Meister eine Stfitze suchen. Sentimentales Hingen 
am Alten und Oberkommenen ist des Ruminen Schwiche 
fibethaupt nicht, nur der Bauer hangt noch an seinen 
Traditionen. Aber der hochstehende, intelligente und ffir 
Gesdiiftsge'winne empfingliche Rumane wird die Wege 
zu der industrieUen Um- und Neugestaltung der nationalen 
Wirtschaft ohne sentimentale Hemmungen betreten. 


/ 



Allgemeine ùbersicht. 

Di« ScUUakrt rai d«m Sckwancn M««r. Der Balkan-Bericht- 
crstatter des ..Nieuwe Rotterdamsche Courant" schreibt unter dem 
22. 12. im MortfenbUtt A. vom 8. 1.: Am Goldenen Horn und in 
den Buchten des Bosporus, wo seit drei Jahren die Dampfer und 
Segelschiffe still gelegen haben, herrscht jetzt fieberhafte Tátigkeit. 
Die fruchtbarsten Gebiete RuBlands liegen am Schwarzen Meere. 
Infolge der mangelhaften Verkehrsmittel und dadurch, daB sie fast 
sSmtlich ftir militárische Transportzwecke beschlagnahmt waren, ist 
der gróBte Teil der Ernten der letzten drei Jahre dort noch vor- 
handen und muB ohne Aufschub ausgefiihrt werden, um nicht ganz 
zn verderben. Die Tfirkei kommt dafnr als nfichstgelegenes Land 
an erster Stelle in Betracht. 

Abgesehen von Getreide kann aus Odessa auch Makkaroni, 
Fleisch, Baumwolle und Baumwollgewebe, Zucker, Leder, Kautschuk 
und Butter bezogen werden, denn auch davon sind groBe Vorráte 
vorhanden. Aus dem Kaukasus kann Petroleum geholt werden, an 
dem schon seit langer Zeit ein so groBer Mangel herrscht, daB ein 
Behálter von ungeffihr 14 Liter Inhalt in der letzten Zeit 18 tfirkische 
Plund kostete. Der Preis daffir ist denn auch schon, angesichts der 
Aussicht auf Zufuhr, auf mehr als die HSlfte gefallen. 

Die Wiedererfiffnung der Schiffahrt auf dem Schwarzen Meere er- 
mòglicht auch wieder die Ausfuhr aus den tfirkischen Schwarzmeer- 
bfifen und aus dem Bosporus, Die dort angehfiuften Vorrfite bestehen 
aus fiber 6 Millionen kg Nfissen allein aus der Gegend von Kerassonde, 
15 Millionen kg Tabak aus Senkim und Baffra und 10 Millìonen kg 
Tabak aus der Gegend von Smyma und Manina; feraer aus 7 Mill. 
kg Feigen und fast ebenso vielen Rosìnen. Wenn die Donau in die- 
sem Winter nicht zufrieren sollte, wird dadurch der Verkehr zwi- 
scben der Tfirkei und den Mittelmfichten sehr gefdrdert werden, 
da die wenigen und eingleisigen Bahnen in Bulgarien nicht viel be- 
fórdera konnten. 

t)ber die Scbiffsraumfrage auf dem Schwarzen Meer ist man sich 
noch nicht einig. Sachverstfindige aus Schíffahrts- und anderen 
Kreisen meinen, daB genfigend Schiffsraum vorhanden ist, wenn 
alle dort liegenden Schiffe, also abgesehen von den russischen und 
rumfinischen, auch diejenigen des Verbandes, ferner die Transport- 
schiffe und andere geeignete Marinefahrzeuge daffir verwendet 
werden. 



488 AUgemeíne Oberaicht: 

Die seit Kriegsbegìnn in den Háfen des Schwarzen Meeres liegen- 
den und dort beschlagnahmten dsterreichischen und ungarischen 
Handelsschiffe diìrften bald freigegeben und fur den Kùstenverkehr 
im Schwarzen Meer sowie als Zubringer des Donauverkehrs ver- 
wendet werden. Es handelt sich insgesamt um 12 Schiffe mit 43 000 
Tonnen. Von diesen gehdren 2 Schiffe der Schiffabrtsgesellschaft 
Gerolimich mit einem Bruttotonnengohalt von zusammen 7579 To., 
2 der Gesellschaft Martinolich mit zusammen 10 522 Tonnen, 2 der 
Gesellschaft Premuda mit 6429 Tonnen, 1 der Navigazione libera 
Triestina mit 2808 Tonnen, 1 der Reederei Lederer mit 1571 Tonnen, 
1 der Gesellschaft Lussino mit 3238 Tonnen, 1 der Reederei Tripco- 
vich mit 4930 Tonnen, 1 der Reederei Jelich mit 2850 Tonnen und 1 
der Ungarischen FIuB- und Seeschiffahrts-Gesellschaft „Adria“ mit 
3786 Tonnen. — Erw&hnenswert ist, daS sich auch noch einigc 
Schiffe der Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft unterhalb Braila iin 
derzeitigen russisch-rumSnischen Machtbereich befinden. 

♦ 

. ^, . Der Handel mít der Levante nach dem Kriege. In „Nienwe Rot- 

■ i f tMdamsch^ Courjat!‘!..»Dm 8. Januar schreibt der Balkan-berichtT 

erstatté'r des Blattes unter dem 28. Dezember wie folgt: Ale 
sicher darf angenommen werden, daB nach Wiederherstellung dea 
Friedens der Handel und die Schiffahrt in der Levante sofort einen 
groBen Aufschwung nehmen werden. Der Handel ging znm gròBten 
Teil ùber See vor sich, was wohl auch weiterhin so bleiben wird. 
Ein- und Ausfuhr werden, wenn der uneingeschránkte Verkehr wie- 
derhergestellt ist, sebr lebhaft sein, da der neue Geist in der Tùrkel 
in dem kràftigen Bestreben zum Ausdruck kommen wird, sich auf 
wirtscbaftlichem Gebiet selbstàndig zu machen und die reichen. 
natùrllchen Hilfsquellen des Landes selbst auszubeuten. Die Tùrkei 
wird infolgedessen in viel groBerem MaBe als frùher den Weltmarkt 
mit Erzeugnissen versehen kònnen. 

, Im Zusammenhang mit der zu erwartenden, groBen Bedeutung 
des Levante-Marktes, auf dem gewiB aúch der hollàndische Handel 
seinen von altersher eingenommenen Platz behaupten und wena 
mòglich ausbreiten wird, seien hier einzelne Besonderheiten ange- 
fùhri, die auf den Levantehandel Anwendung finden. Bei Geschàfts- 
abschlùssen mit der Levantekundschaft unier der Bedingung „Be- 
zahlung nach Empfang der Ware" hat der Vertreter des Lieferanten 
vom Augenblick der Ubernahme durch den Empfànger nichts mehr 
mit der Sache zu tun, es sei denn, daB der Lieferant seine Vertreter 
ausdrùcklich mit dem Einkassieren des geschuldeten Betrages beauf- 
tragt hat, was jedoch im allgemeinen nicht empfehlenswert ist. Ee 
ist besser, das Erheben der Faktura durch Banken vomehmen zu 
lassen, und zwar so, daB der Lieferant auf seinen Kunden' zieht und 
den Verfalltag so legt, daB die Bezahlung nach Ubemahme der War* 
stattfindet. SoIIten Scbwierigkeiten entstehen, so mòge man dar 
Bank VoIImacht geben, den Vertreter am Platze entscheiden zn 
lassen. Proteste und andere Kosten im Falle von Nichtreguliemng 
sind mòglichst zu vermeiden. 



Der Handel mit der Lerante nach dem Kriefe. 489 

Wenn der Kanf auf „Kredit" vor aich geht, handelt man auf die- 
aelbe Weise wie oben. Solcbenfalls wird das Inkasso des Wechsels 
dem Vertreter iibergeben, wobei der Wechsel am Verfalltage 
durch eine Bank zu prásentieren ist, Erfolgt die Einldsung 
nicht am gleichen Tage, so ist es empfehlenswert, noch ab- 
zuwarten und dem Vertreter zu gestatten, sich dieserhalb mit der 
Bank in Verbindung zu setzen. 

Die RoIIe des Vertreters ist bedeutender, wenn dieser die Ga- 
rantie iQr den richtigen Geldeingang úbemimmt. Bei MiIIionenum- 
s&tzen wird es jedoch niemand dem Verkáufer Tertibeln, wenn er die 
finanzielle Abwicklung seiner Gescháfte ausschliefilich seiner Bank 
ùbertrágL Bei Industrieprodukten, die erst eingefùhrt werden 
mùssen, oder bei Spezialartikeln, die eine besondere Bearbeitung des 
Kunden erfordera, tut man jedoch gut, die Durcbfùhrung des Ge- 
achàftes und die Uberaahme des Delcredere gegen hohe Provision 
gzuiz dem Vertreter zu ùbertragen, Auf diese Weise vermeidet man 
die durch das Bankinkasso entstehenden Schwierigkeiten, falls die 
Zahlung nicht pùnktlich erfolgen sollte. Der Vertreter weifi seiner- 
seits, wie der Abnehmer solchenfalls behandelt werden mufi. . 

Falls hier oder da das Gericht in Anspruch genommen werden 
mufi, gelten in der Tùrkei folgende Bestimmungen: Eine Verpflich- 
tung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, besteht 
nicht. Erscheint jedoch eine Partei nicht selbst vor dem Gericht, 
so kann sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, nicht 
aber durch andere Personen, auch nicht durch Verwandte oder 
Aktionáre. 

AIs AnwSIte dùrfen nur Personen, die an hòheren Schulen stu- 
diert haben, fungieren. Auch mùssen sie den Beweis erbringen, daÓ 
sie mindestens zwci Jahre praktisch bei einem Rechtsanwalt oder 
anderweitig juristisch tStig waren. Die Interessen des Advokaten- 
standes werden durch den „BaIie" vertreten, der von den Interes- 
senten gewShlt worden ist, und den das Justizministerium als offi- 
ziellen Vertreter des Advokatenstandes anerkennt. Die Honorare 
sowie die Unkosten der RechtsanwSlte sind festgesetzt. Sie sind 
im allgemeinen so gering, dafi die RechtsanwSlte sie fùr zu mSfiig 
halten, wenn es sich um grofie Objekte handelL Deshalb ist ein 
besonderes Abkommen gestattet, wenn der Wert des Objektes 5000 
Piaster (500 holl. Gulden) ùbersteigt. Das Honorar darf jedoch in 
keinem Fall 20% vom Werte des Objektes ùbersteigen. Falls die 
Zahlung von Honoraren oder Kosten ohne Grund verweigert wird, 
ist der Anwalt berechtigt, sich an den von seinem Klienten empfan- 
genen Geldern schadlos zu halten. Die Zahl der RechtsanwSIte mit 
Diplom ist ziemlich gering: in Konstantinopel mit mehr als Mill. 
Einwohnern gibt es z. B. nur 200. Die Folge davon ist, daO, wenn 
cine Angelegenheit von grofier Wichtigkeit eine schnelle Behandlung 
crfordert, es vielfach nòtig ist, den Anwalt, der die Sache ùber- 
nehmen will, besonders zu honorieren. 

♦ 

Rnfiland ala kùnftigcs Getreideezportland. Bezùglich der kùnfti- 
gen Ezportleistungen Rufilands in Getriede sieht man nocb nicht 



490 


AU^emeine Úbersicht: 


kler, WShrend der Jajhre 190^—1913 bet et Ton allen Kdmerfrùch- 
ten, Mehl und Kleie einc jáhrliche Ausfuhr von 728 Mìllionen Pud 
gehabt und im Durchschnitt der Jahre 1908—1912 eine jàLhrliche 
Erate an allen Kóraerfrùchtcn von 4538 Millionen Pud, so dafi die 
Ausfuhr rund 16% der Erate in Anspruch nahm. In Tonnen 
nmgerechnet stcllt sich die rustische Ausfuhr an Gctrcide und Hfil- 
senfrfichten auf rund 12 Millionen Tonnen, die Ernte auf 74 MilL 
Tonncn. Seit 4 Jahren hat Rufiland nicht exporticrt, aber in der- 
sclbeh Zeit hat sich auch die Erntc Rufilandt infolte des ' Krie^es 
(anz bedeutend verringert, wihrend gleichzeitig der Verbrauch in- 
folge der enormcn Heeresansprfiche tehr {^tiegcn ist. Eine 
Schitzung der allmihlichen Abnahme der russischcn Erate um ctwa 
20% crscheint nicht fibcrtriebcn. 

♦ 

Dfe vdrtachaftlichc ZnktuiH AlbaaieBS. Das in zwei Balkankriegen 
hart mitgenommene Albanien, das auch im (egenwirtigen Krie^ einen 
Teil des grofien Kriegsschauplatzes bildet, ist eines der am wcnií- 
sten er'chlossenen Linder Europas. Seine Erschliefibarkeit bildet 
einen nicht imwichti^en Punkt in dem Programm dcs wirtschaftlichen 
Mitteleuropa. An erster Stelle steht die Forderung des Anbaues 
eines albanischen Strafien- und Eisenbahnnetzes. Die 
Osterreioher haben sich durch den Bau von guten fahrbaren Strafien 
groBe Verdienste um das Land erworben. Deutsches und ósterrei- 
chisches Kapital ist im Begriffe, den Bau von Strafien und vor allem 
Eisenbahnen in Albanien zu unterstfitzen. Zunàchst kommen Bahnen 
in Frage, die neben der wirtschaftlichen Erschliefiung Albaniens den 
Gfiterdurchfuhrverkehr nach Bulgarien, Rumánien und Serbien anzu- 
bahnen haben. Ist doch Albanien mit seinen zukunftsreichen Hàfen 
das bequemste Durchfuhrland. Vor dem Balkankriege hatte sich die 
Einfuhr Albaniens in einem einzigen Jahre verdoppelt. Die Durchfuhr, 
hauptsàchlich nach Montenegro, war im gleichen Jahre um das Ffinf- 
fache gestiegen. Danach kann man ermessen, wie entwicklungsfàhig die 
Aufnahmemóglichkeiten jener grofien Gebietsteile Bulgariens, Ru- 
màniens und Serbiens sind, ffir die die albanischen Hàfen die best- 
gelegenen Einfuhrhàfen bilden. Dieser Handelsverkehr wurde vor 
dem Krieg auf uber 70 MiIIionen Kronen geschàtzt imd wird nach 
der Schaffung der geeigneten Horizontalbahnen naturgemàfi einen 
grofien Aufschwung nehmen, Der grofiartige Plan, der in allen 
mitteleuropàischen Diskussionen fiber Albanien die wichtigste Rolle 
spielt, ist jedoÌh die Schaffung einer neuen Weltverkehrsstrafie von 
West- und Suddeutschland durch Bosnien, Albanien, Westgriechen- 
land, die mit Benutzung des Seewegs von Sudgriechenland nach der 
Cyrenaika die fur West- und Sudgriechenland geographisch beste 
Verbindungslinie nach Ostafrika, Indien und China darstellen wird. 

Wie auch die staatlichen Verhàllnisse des „geographischen Be- 
griffs" Albanien auf der Friedenskonferenz geregelt werden mógen, 
eine der dringlichsten Aufgaben der kunftigen Regierung Albaniens 
wird es sein, den Ackerbau und die Viehzucht, die unbe- 
schrànkte Entwicklungsmoglichkeiten haben, ffir die aber noch so gut 
wie nichts geschehen ist, mit allen Kràften zu fórdera. Ein grofier 



Die wirtscheftlichc Zukunft Albanieiu. 


491 


Teil der gegenwártig herrenlosen Staatsguter soll in Zukunft als 
Mustergiiter bewirtschaftet werden. Die fruchtbaren Ebenen in der 
Nàhe der Meereskuste kónnen durcli wasserbautechnische MaB* 
nahmen bedeutend ertragreicher gestaltet werden. Schon jetzt 
priifen dsterreichische Sachverstàndìge die Frage, wie durch sofortige 
Mafinahmen der Anbau von Wein, Oliven, BaumwoIIe, Tabak und 
Rosen zur Gewinnung von Rosenòl gefdrdert werden kann. Femer 
sollen sie der Tatsache Rechnung tragen, dafi Albanien ein ideales 
Land fiir WoIU und Fleischschafzucbt ist und auch alle Vorbedin- 
gungen ffir grofiangelegte Seidenraupenzucht besitzt. Die WoIIaus- 
fuhr Albaniens betrug vor dem Krieg jàhrlich etwa 500 000 kg, die 
von Seidenkokons iiber 50 000 kg. 

Die Industrie des Landes Iíegt, abgesehen von einigen Miihlen, 
bis jetzt vóllig brach. Die vorhandenen Bodenschàtze — schon die 
Rdmer betrieben dort Silber- und Goldbergbau, und neuere For- 
schungen ergaben Vorkommen von Chrom, Quecksilber, Kupfer, Eisen- 
erzen, Erdòl und Erdpech — und die natiirliche Intelligenz der Be- 
wohner versprecben gunstige Aussichten. Bestàtigen die notwendi- 
gen fachmànnischen Untersuchungen die neueren Angaben uber nahe 
beisammenliegende Vorkommen von hochwertigen Eisenerzen und 
Kohlenlagera, so erscheinen die Aussichten fiir einen kràftigen wirt- 
schaftlichen Aufschwung noch sehr gesteigert, zumal die reíchen 
Wasserkràfte bedeutende Energiequellen zur Verfugung stellen, Auch 
die Forstwirtschaft bietet vielversprechende Aussichten. Ausge- 
dehnte Eichen-, Buchen- und Nadelwàlder bedecken die Gebirgs- 
hòhen im Innera; ihre nach einem veraiinftigen Betriebsplan geregelte 
Ausniitzung wiirde bei Herstellung entsprechender Abfuhrwege ohne 
Raubbau gute Einnahmen abwerfen. Bildeten doch schon bisher die 
wertvollen Gelbhólzer Siidalbaniens einen beachtenswerten Ausfuhr- 
artikel. Vorbedingung fiir die Verwirklichung dieser Mdglichkeiten 
ist vor allem die politische Beruhígung und staatliche Festigung des 
ganzen Landes. (Bulg. Handelsztg. v. 10. Jan. 18.) 



Besondere ùbersicht, 


Bosnien. 

Díc KapitalsTerjrSficnuitf der bosniachca Landesbank. Die bos- 
nische Landesbank berief iur den 9. Februar d. J. eine auSerordent- 
liche Generalversammlung ein, in welcher das gegenwártige voll ein- 
gezablte Stammkapital von 14 Millionen Kronen bis zu der in den 
Statuten vorgeschenen Hòcbstgrenze von 20 Millionen Kronen, also 
um 6 MiIIionen Kronen, erhSht werden soll. Gleicbzeitig soll auch 
eine Statutenánderung vorgenommen werden, durch welche es dem 
Institut ermóglicht wird, in Zukunft ùber BeschluB der Generalver- 
sammlung ohne besondere Genehmigung der Landesregierung das 
Gesellschaftskapital bis zu 30 Millionen Kronen zu erhòhen. Ein 
Blick auf die Bilanz des Instituts zeigt, daS die Entwicklung der 
Landesbank seit der letzten Kapitalserhdhung im Jahre 1912 die er- 
freulichsten Fortscbritte gemacht bat, so daS es begreiilich erscheint, 
wenn die Verwaltung nach der Herstellung des traditionell festgehal- 
tenenVetláltnisses zwischen den eigenen und den fremden Betriebs- 
mitteln trachtet. Was aber fùr die allgemeinen wirtschaftlichen 
Verháltnisse des Landes viel wichtiger ist, das ist der Umstand, dafi 
sich das gròSte heimische Geldinstitut in so ausgiebiger Weise fùr 
die kommende Friedenswirtschaft rùstet, um dem verstárkten Geld- 
bedarf, der sich zweifellos allseits einstellen wird, nachzukommen. 

Die LSsung des bosnischen Agrarproblems. In der „B o s n i - 
schen Post" vom 21. Januar lesen wir nachstebende Ausfùhnmgen 
ùber die LSsung der bosnischen Agrarfrage: 

Zweifellos ist eine der wichtigsten Fragen ùberhaupt sowohl fùr 
die Gesamtbevòlkerung des Landes, als auch fùr die Verwaltungs- 
behùrde die endgùltige Lósung des Agrarverháltnisses in Bosnien und 
der Herzegowina. Die Notwendigkeit der obligatorischen Lòsung 
dieser Frage ist so dringend geworden, dafi jeder Tag des Auf- 
schubes sowohl fùr den Grundherrn wie auch fùr den Erbpáchter 
(Kmeten) katastrophale Folgen nach sich ziehen kann, Am 18. Ja- 
nuar haben die Vertreter der Grundherren des ganzen Landes eine 
Versammlung in Sarajevo abgehalten. Es wurde ein aus sechs Mit- 
gliedem bestehender AusschuB gewahlk dem die Aufgabe zugefallen 
ist, die Statuten fùr die Organisation der Grundherren in Bosnien 
und der Herzegowina auszuarbeiten, und ein zweiter ad hoc-AusschuB, 
der sich an die kompetenten Faktoren zu wenden hat, um ihnen die 
unertrágliche Lage der Grundherren darzulegen und Abhilfe zu 



Bulgarien. 


493 


snchen. Die traurige Lage der Grundherren wird hier nicht beruhrt, 
aber eine sehr wichtige Erscheinung, die der òffentlichkeit nicht vor- 
enthalten werden darf, ist, daO alle jene Grundherren, die zugleich 
Okonomen sind, die unaufschiebbare, nach Mòglichkeit soforti^e 
obligatorische Lòsung des Agrarproblems verlangen und zwar auf 
Grund der physischen Teilung des gesamten Grundes. Die fort- 
schrittlichen, Okonomie treibenden Grundherren sind bereit, 50% 
des Grund und Bodens an die Kmeten ohne jede Entschádigung 
abzutreten, wáhrend die andere Hálfte in unbeschránktes Eigentum 
des Grundherm ùbergehen soll. Durch diese radikale und gerechte 
Lòsung entstiinde im Lande eine kráftige, unverschuldete Bauem- 
bevòlkerung, auf der anderen Seite mittelgroOe Grundbesitzer, die 
als Musterwirtschafter dem Baueragrundbesitzer und dem Staate als 
sicherste Stiitze in jeder Beziehung dienen kònnten, 

Bei Teilung von Grund und Boden nach diesem Scblússel kònnte 
noch eine MaOnahme durchgefùhrt werden, die fùr die Kultur und 
Entwicklung des Landes von unschátzbarem Werte Ist, námlich die 
Entstehung geschlossener Ortschaften, was im Interesse der Bevòlke- 
rung gelegen wáre. Nicht nur.der Fortschrilt der Kultur, aucb die 
Volksgesundheit erheischt gebieterisch die Schaffung geschlossener 
Ortschaften, nicht minder die Sicherheit und das Interesse der ver- 
waltungstechnischen Angelegenbeiten. 

Die Grundherren, welche die Agrikultur nicht betreiben wollen 
oder kònnen, sollen ihre Grundstùcke verkaufen und der Entwicklung 
und Wohlfahrt des ganzen Landes nicht im Wege stehen. Die 
Grundberren aus den wichtigsten und maOgebendsten Teilen det 
Landes wùnschen eine gerechte und schnelle Lòsung des Agrar- 
problems. 

Bulgańen. 

Ansdehnnng nnd BcTSIkcrnng Bnlgaricns. Aus einem vom bul- 
garischen Statistischen Amte veròffentlichten Ausweise ist zu ent- 
nebmen, daO die territoriale Ausdehnung und die Bevòlkerung Bul- 
gariens b'etragen hat, bzw. betrágt: im Jahre 1886 (nach dem ersten 
Kriege mit Serbien) bei einem Gebiete von 96 345,5 Quadratkilo- 
meter 3 687 100 Seelen; im Jahre 1914 (nach dem Balkankriege und 
zweiten Kriege mit Serbien) bei 114 077 Quadratkilometer 4 894 000 
Einwohner; im Jalhre 1916 (also unmittelbar nach der Teilnahme Bul- 
gariens am Weltkriege) bei 116177,1 Quadratkilometer 5 132 000 
Einwohner; endlich im Jahre 1917 (nacb weiterer Arrondierung der 
besetzten Gebiete) bei 123 702,5 Quadratkilometer 5 517 700 Einwoh- 
ner, Bulgariens Besitzstand hat sich somit innerhalb 30 Jahren mit nabe- 
zu 33% erhòht, wàhrend welcher Zeit die Bevòlkerungszahl sich 
nahezu verdoppelt hat. 

Dfc Handels- nnd SeCTCrtrigc Bnlgaricns mft dcn iefndlichcn 
Staatcn. Das Finanzministerium hat den Zollámtera folgende Wei- 
sung zukommen lassen: Da die Handels- und Seevertrage mit Eng- 
land, Frankreich, Italien, Belgien, RuBIand und Rumánien bereits 
am 31. Dezember 1916 gekùndigt wurden, so traten sie mit dem 



494 


Bcsondere Obenichi: 


1. Januar 1918 auBer Kraft. Darum werden vom 1, Januar 1. J. ab 
die aus Deuttchland, Osterreich-Ungam, Tiirkei, Schweiz, Nieder- 
4ande, Spanien, Dánemark, Schweden, Norwegen und den Vereinig- 
ten Staaten kommenden Waren nach dem Konventionalregime be- 
handelt werden, welches sich i aus dem Vertragsverháltnis zu 
Deutschland ergibt und detsen Gíiltigkeitedauer laut Beschlueses des 
Sobranje bis lángstens Ende 1919 verlángert wurde. Auf die ans 
den genannten Staaten hernihrenden Waren wird gleichfalls die dem 
genannten Vertrage mit Deutschland beigefùgte, in der Staatszei- 
tung Nr. 2, Jahrg. 1909, verdffentlichte Deklaration angewendet. Die 
Differenzen, welche zwischen den bis 31. Dezember v. J. in Kraft 
gewesenen und den seit 1. Januar d. J. geltenden ZoUsátzen be- 
stehen, sind bis auf weiteres durdi Geldhinterlegung sicherzustellen. 
Die Betráge, welche auf Grund dieser Anderung wegen der Ver- 
zoUung von Waren nach dem 1. Januar L J. bis zum Empfang dieser 
Weisung eingehoben werden mùfiten, sind nachtrágUch ebenfalls dnrch 
Hinterlegung einzubringen. 

Der bulgarische Markt und der Gcscháftsverkehr mit Rnfiland. 

Nach dem Absdhlufi des Friedens mit Rufiland steht der Wieder- 
aufnahme des bulgarischen Wirtschaftsverkehrs mit diesem Ĺande 
nichts mehr im Wege. Wenngleich auch Bulgarien nicht in der 
Lage ist, an Rufiland viel Ware abgeben zu kónnen, rechnet man 
docih in hiesigen kaufmánnischen Kreisen damit, dafi Rufiland die 
Gelegenheit ergreifen wird, die vor dem Kriege an Bulgarien ge- 
lieferten Produkte wieder hierher zu exportieren, und zwar Kri- 
staUzucker, Sonnenblumendl, gesalzene Fische (ein Volksnahrungs- 
mittel), Tee und Kaviar, vielleicht auch Petroleum und MineralòL 
vorausgesetzt, dafi die kaukasischen Produktionsgebiete ibren regel- 
máfiigen Betrieb wieder aufnehmen^ kònnen. Dadurch wùrde dem 
gegenwSrtigen Mangel an diesen Artikeln AbhiIIe geschaffen werden. 
Im Anschlufi an den Warenverkehr erwartet man auch die Aufnahme 
des Schiffahrtsverkehrs zwischen Vama und Burgas mit Odessa, ein 
Dienst, der frùher von der russischen Schwarzen-Meer-Gesellschaft 
besorgt wurde. Damit ware natùrlich die Hebung des seit Kiiegs- 
ausbmch daniederliegenden Handels in Varna und Burgas ver- 
bunden. Um der kommenden Veranderung der Wirtschaftslage ge- 
wachsen zu sein und den Warsnverkehr in mòglichst normale Bahnen 
zn lenken, hat die Direktion fùr òffentlidhe Fùrsorge bereits Mafi- 
nahmen getroffen, so dafi die aus Rufiland zu erwartenden Waren 
dem Konsum zu verháltnismáfiig billigen Preisen werden zugefùhrt 
werden kónnen, Durch Heranschaffung von Edelgetreide zur Ver- 
bessemng der Volksemiihmng wùrde sich die Direktion ein grofies 
Verdienst erwerben. (Bulg. Handelsztg. v. 2. Jan. 18.) 

Der Handelsverkehr mft der Schweiz. Wie die „Deutsche Balkan- 
Zeitung” ausfù'hrt, hat der Krieg viel dazu beigetragen, dafi sich die 
Handelsbeziehungen zwischen Bulgarien und der Schweiz sehr rege 
entwickelt haben, wáhrend sie vor dem Krieg nicht besonders stark 
waren. Im Jahre 1911 fùhrte die Schweiz 334 797 kg Waren im Werte 
von 1 876 424 Lewa nach Bulgarien ein, die bulgarisdhe Ausfuhr nach 
der Schweiz betrug 106451 kg Waren im Werte von 240 029 Lewa. 



Bul^aríen. 


495 


Im darauffolgenden Jahre stíeg die Ausfuhr aus der Schweiz auf 
2 316 063 Lewa, die Einfuhr auf 342 590 Lewa, aber gleich 1913 fiel 
die erstere auf 1 497 469 Lewa, die letztere stieg weiter auf 388 472 
Lewa, Im Jahre 1914 erreichte die schweizerische Einfuhr nach 
Bulgarien 2 017 266 Lewa, die bulgarische Ausfuhr dahin ging auf 
283 761 Lewa zuriick. Von da ab ist. eine stete Zunahme sowobl 
der Ausfuhr aus Bulgarien nach der Schweiz, als der Einfuhr aus 
der Schweiz bemerkbar. Nach schweizeríschen statistischen An> 
gaben fiir das erste Halbjahr 1917 hat Bulgarien nach der Schweiz 
ausgefúhrt: Tabak im Werte von 70 524 Lewa und Rosenòl im Werte 
von 1 014 500 Lewa — im ganzen 1058 024 Lewa. Wáhrend der- 
selben Zeit bezog Bulgaríen aus der Schweiz Schokolade fiir 820 041 
Lewa, Stickereien fiir 1 317 555 Lewa und verschiedene andere Waren 
fur 1 541 012 Lewa — im ganzen 4 775 978 Lewa. Nimmt man fiir die 
zweite Hálfte des Jahres 1917 denselben Betrag an, so erscheint die 
Einfuhr aus der Schweiz um das Fiinffache vergròQert, wáhrend die 
Ausfuhr nach der Schweiz das Vierfache des friiheren Betrages er- 
reicht. Der Handelsverkehr zwischen beiden Làndem dúrfte sich 
aber in der zweiten Hálfte 1917 noch mehr gesteigert haben. Bul- 
garien hat, namentlicb fiir Tabak, groQe Betráge von der Schweiz 
zu beziehen. 

Die Bnlgarísche Agrarbank. Der Ackerbauminister Dr. Dintschew 
bereitet einen Gesetzentwurf betreffend die Anderung des Gesetzes 
úber die Bulgarische Agrarbank vor, mit welchem eine Erweiterung 
des Wirkungskreises dieser Anstalt bezweckt wird. Die wesent- 
lichste Anderung besteht darín, daQ in Hinkunft die Hálfte des jàhr- 
lichen Reingewinns der Bank, der bisher als Einnahme dem Staats- 
schatz zugeflossen war, zur VergróQemng des Stammkapitals der 
Bank verwendet werden wird. Auf diese Weise soll die Agrarbank 
instand gesetzt werden, in weit hdherem MaQe, als bisher zur Ent- 
wicklung der bulgarischen Landwirtschaft beizutragen. Die Bulga- 
rísche Agrarbank wurde noch vor der Befreiung Bulgariens an Stelle 
der damaligen túrkischen Waisenkassen gegrundet und hat im wirt- 
schaftlichen Leben Bulgaríens eine sehr bedeutende Rolle gespielt. 
Sie hat vor allem am meisten dazu beigetragen, daB sich das Volks- 
vermógen Bulgaríens in aulíerordentlicher Weise vermebrt hat. Nach 
der amtlichen Statistik betrug das Volksvermògen vor 40 Jabren 
(nach der Befreiung Bulgaríens) bei der Hàlfte der jetzigen Bevdlke- 
rungsziffer ungefàbr ein Hundertstel des gegenwàrtigen Volks- 
vermógens. 

Dfe bnlgaríache Poatsparkasae hatte im Jahre 1917 einen Stand 
von 216 781336 Lewa, von denen 159 765 836 Lewa bei der Bulga- 
riscben Nationalbank eingezahlt waren, und 57 015 500 Lewa in 
Wertpapieren angelegt, Im Jahre 1916 betrug der Stand der Post- 
sparkasse 116 291259 Lewa; hiervon 71 975 759 eingezahlt und 
95 015 500 Lewa in Wertpapieren. Es wurden daher seitens der Be- 
vdlkemng an. Erspamissen bloB in der Postsparkasse mnd 
100 MiIIionen Lewa eingezahlt. 

Warendnrchlnhr. Das bulgarísche Finanzministerium teilt mit, 
daB die Durchfuhr aller Waren, mit Ausnahme derjenigen, auf die 



4% 


Bciondere Obetilcht: 


der Staet ein Monopol hat, durch Bul^arien frei ist. Nur fúr die 
Durchfuhr von Ztindhdlzem, Zigarettenpapier und Spielkarten Ut 
eine Bewilligun^ dei Ministeriumi einzuholen. 

Bnl|(arient Olerzen^nn^ Eine Industrie, die in Bul^arien noch 
recht unentwickelt ist und der sich ganz besonders glSnzende Aus- 
sichten bieten, ist die Olerzeugung. Bisher wurde der gróOte Teil 
des in Bulgarien erzeugten Òles in zafalreichen, auOerordentlich 
kleinen und primitiv eingerichteten Betrieben, die meistens nur 
irgendeine veraltete Òlpresse besitzen, gewonnen. Die erzeugte 
òlmenge reichte nicht einmal hin, den Bedarf des eigenen Landes 
zu befriedigen. 

Altbulgarien verbraucht jáhrlich 3 400 000 Kilogramm SpeiseOl und 
800 000 Kilogramm Industriedl, wovon 2 400 000 resp. 600 000 Kilo- 
gramm aus dem Auslande eingefùhrt werden mùssen. 

Die òlsamenerzeugung Bulgariens ist somit derart groB, daB sie 
den eigenen Bedarf weitaus ùbertrifft, trotzdem muB, wie eingangs 
erwáhnt, ÒI in nicht geringen Mengen aus dem Auslande eingefùhrt 
werden. Hierbei ist die merkwùrdige Tatsadie zu verzeichnen, daB 
dieses importierte ÒI zum Teil aus bulgarischen Olsamen erzeugt ist. 
Wáre die heimische Industrie in der Lage, die im Inlande produzierten 
Òlsamen aufzuarbeiten, sie kónnte sie dem Konsumenten mit viel 
billigeren Preisen liefem, da schon die Transportkosten fùr die Aus- 
fuhr des Rohprodukts und fùr die Einfuhr der fertigen Waren weg- 
fallen wùrden. Im Zusammenhange mit der Errichtung einer 
heimischen Òlindustrie wùrde aucfa der Anbau von òlpflanzen, 
hauptsáchlich auf Grund staatlicher Anbauverordnungen, an Umfang 
zunehmen. Dadurch wùrde sich wiederum die Leistungsfàhigkeit der 
bulgarischen òlfabriken heben. Die òlindustrie ist — wie nicht zu- 
letzt der gegenwàrtige Krieg bewiesen hat — ein wichtiger Faktor 
in der Volkswìrtschaft eines Landes, und groBzùgige Unteraehmer 
wùrden in Bulgarien gewiB alle Vorbedingungen antreffen. (Bulg. 
Handelsztg. v. 17. 1. 18.) 

Díe letzte Znckcrernte ín Bulgaríen. Die Zuckerkampagne ist 
abgeschlossen. Die heurige Erate hat mit ihren 970 Waggons ein 
schwaches Mittelergebnis zu verzeichnen. Allerdings wàre eine 
bessere Ernte zu erzielen gewesen, und eine solche wurde auch er- 
wartet, da der Anbau groBer war, als die recht bescheidene Ziffer 
von 970 Waggons rechtfertigt, Besondere Schwierigkeiten machten 
sich bei der Einholung der Erate geltend, da es an Arbeìtskràften, 
Vieh und Befórderungsmitteln fùr die Rùbe mangelte und ùberhaupt 
der bulgarische Waggonpark einer Zuckerkampagne nicht gewachsen 
ist. Das Ergebnis setzt sich nach der Bulg. Handelsztg. v, 15. 1. 18 
zusammen: 


Rustschuk 

350 

Waggons 

Goraa Orechowitza 

330 


Sofia 

170 

tl 

Philippopel 

80 

1« 

Burgas 

40 

tt 


Insgesamt 970 Waggons 



Dalmatien. 


497 


Dazu kommt noch daa Ergebnis der Zuckerfabrik in Ttcbupriia, 
dat sich in bescheidenen Grenzen hált. Die Gesamtproduktion ent- 
tpricht ungefábr einem Drittel des bulgarischen Konsums. Demzufolge 
itt die Fúrtorgedirektion gendtigt, sebr sparsam mit dem Zucker um- 
zugehen, um sich bis zur nàchsten Kampagne ^urchzuschlagen, da 
aut dem Auslande ein weiterer bedeutender Import (es wtirde tich 
um ungefáhr 2000 Waggons handeln) in absehbarer Zeit nicht zu 
erwarten ist. Um die Riibenkultur zu fórdem und den Bauem einen 
Anreiz zu bieten, wurde der Rúbenpreis auf 85 Lewa erhóht; femer 
tind die Fabrikanten verpflicbtet, an die Bauem ftir je eine ab- 
gelieferte Tonne Rúben 2 Kilogramm Zucker abzugeben. Wat nun 
die kommende Rúbenkampagne 1918/19 anbelangt, so 'hofft man auí 
eine bedeutende VergróBerung der bulgarischen Zuckerproduktion, 
wobei fùr den Grofibetrieb die Fabriken in Rustschuck, Goma 
Orechowitza und teilweise auch tchon Sofia in Betracht kommen, 
wàhrend die Anlagen in Philippopel und Burgas noch nicbt ent- 
wickelt und ausgebaut tind und noch keine Raffinerien besitzen. 

Bnlgaritcher Tabak. Nach einer Mitteilung des „Bemer Bund" 
wird Bulgarien von seiner Emte 1917 etwa 60 Millionen kg Tabak 
antfuhren. Von diesen 60 MiIIionen kg sollen 16 Millionen kg ins- 
gesamt nach den neutralen Staaten gehen. Die Schweiz bekommt 
etwa 8 Millionen kg. Die Durchfuhr des Tabaks durch Òsterreich 
itt bereits von der Regierung dieses Staates bewilligt worden. Der 
Preis fúr Tabak betràgt in der Schweiz etwa 36 Franken pro kg. 
Von bulgarischer Seite hofft man durch die Tabakausfuhr eine 
Verbesserung der Valuta zu erzielen. An der Operation war die 
bulgarische Nationalbank maBgebend beteiligt 


Dalmatien. 

Díe Entwicklnng der Alnminínmindnstrle In Dalmatien. Das 
Osterreichische Aerar hat, wie verlautet, fúr groBe Gebiete der 
ittrischen Halbintel und Dalmatien das Bohrucgsrecht erworben und 
will in erster Reihe die dalmatinischen Aluminiumerze aufdecken. 
Die Zusammensetzung dieser Erze ist nicht ein'heitlich. Sie wurden 
von Geologen vor làngerer Zeit untersucht und ftir die Aluminium- 
produktion als geeignet befunden. Die Erze sind meist leicht zu- 
gànglich und in der Nàhe von Wasserwerken gelegen. Zur Aus- 
beutung der Erzlager gedenkt man in Dalmatien eine groBe 
Aluminiumfabrík zu errichten, an deren Grùndung auBer drei Wiener 
Banken die Bemdorfer Metallwarenfabrik, die Firma Krupp, Bem- 
hard Wetzler und die Kerka-Wasserkraftgesellschaft teilnehmen. 


Rtimànien. 

Sieana Romana. Kùrzlich ist von verschiedenen Wiener und 
Berliner Blàttern gemeldet worden, daB bei der Steaua Romana eine 
neue Sonde mit groBer Eruption fùndig geworden sei. Die Gesell- 
•chaft teilt hierzu mit, daB es sich um einen alten, schon seit Jahren 
ia Betríeb befindlichen Schacht handelt, der hàufig und auch neuer- 



498 


Besondere tibersicht; 


dings wieder verstopft war und jetzt nach der Reinigung, wie schon 
bei frCheren Gelegenhetten, stark eruptierte, allerdings zunáchst mit 
75 % Schlamm und Wasser. Demnach mùssen die Folgerungen, 
die an diese Eruption geknùpft sind, zunáchst als ùbertrieben be- 
zeichnet werden. 

Herbstanban 1917. ^Agrarul'’ veróffentlicht die offiziellen Daten 
des Herbstanbaues 1917 im Vergleich zu den Vorjahren. 

Im Herbste 1917 sind im ganzen besetzten Gebiete, d. h. in den 
14 Distrikten der Militárverwaltung in Rumánien insgesamt 
1323 488 ha mit Weizen, Roggen, Herbslgerste, Herbsthafer und 
Raps angebaut worden. Diese Anbanfláche verteilt sich wie folgt: 
Weizen 1 230 371 ha 

Roggen 32 801 „ 

Herbstgerste 16 957 „ 

Hafer 88 „ 

Raps 43 271 „ 

Diese Ziffem werden denjenigen nichts besagen, die die Flachen- 
ausdehnungen nicht kennen, auf denen vor der Besetzung, in diesen 
14 Distrikten, der Herbstanbau erfolgte. Wir wollen deshalb sofort 
einen ziffemmáBigen Vergleich mit den Jahren 1915 und 1916, die 
dem letzten, obengenannten Jahre unmittelbar vorangehen, anstelleo, 
wobei wir die Bemerkung hinzufùgen, daB 1915 als ziemlich normales. 


1916 als Kriegsjahr zu gelten hat. 

Es wurden angebaut; 

1915 1916 

Weizen 1219 533 ha 1014 000 ha 

Roggen 29 755 „ 23 590 „ 

Herbstgerste — „ 9 600 „ 

Raps 9 610 „ 17 856 ,. 


1 258 898 ha 1 065 046 ha 


Diese Ziffera lassen leicht ersehen, daB sich der Herbstanbau 1917 
sowohl in der Gesamtsumme als auch bei den verschiedenen Ge- 
treidearten viel gùnstiger gestaltet hat als in den beiden Vorjahren. 
Die Mehrdifferenzen gestalten sich wie folgt: 

1917 mehr angebaut als in 

1915 1916 

Weizen 10 838 ha 216 371 ha 

Roggen 3 046 „ 9 211 „ 

Raps 33 661 „ 25 415 „ 

Um zwischen dem Herbstanbau 1917 und dem der zwei Vorjahre 
einen Vergleich anzustellen, werden wir den Hafer, der keine Be- 
deutung beansprucht, und die Herbstgerste, die in der frùheren 
Statistik nicht abgesondert erwáhnt war, ausschalten und erhalten 
dann die folgenden Daten: 


1915 



1 258 898 ha 

1916 



1055 446 „ 

1917 



1306 443 „ 


In den 14 Distrikten des besetzten Gebietes wurden folglick im 
Herbste 1917 47 545 ha mehr als in 1915 und 250 997 ha mehr als 
in 1916 angcbaut. 



Serbien. 


499 


FilialeB dcntschcr BankcB ìb Bnka^t. Unter den in der eraten 
Sitzung der Bukarester Handels- und Gewerbekanuner besprochenen 
Fragen beansprucht eine besondere Aufmerksamkeit die einstimmiíe 
Erledìgung der Gesuche der groQen deutschen Bankinstitute Deutsche 
Bank und Dresdner Bank um Errichtung von eigenen Steilen in 
Rumánien. 

„Es geschieht zum ersten Male," schreibt .Agrarul" hierzu, 
„daB auslàndische Banken, die mit unserem Lande in náhere Gescháfts- 
verbindung treten wollen, hier eigene Stellen errichten, denn bisher 
begniigten sie sich damit, entweder bereits bestehende Banken zu 
kommanditieren oder an der Gríindung neuer Geldinstitute in Form 
von rumánischen Aktiengesellschaften teilzunehmen. Nun haben die 
Deutsche Bank und die Dresdner Bank mit diesen Systemen ge- 
brochen und werden bei uns unter eigener Firma und eigener Ge- 
scháftsleitung eigene Stellen grúnden. Damit bekunden sie offenbar, 
welcbe Bedeutung sie den in Rumànien abzuschlieBenden Bank- 
gcschàften beimessen und gleichzeitig auch das Vertrauen, das sie 
in die mit unserer Geschàftswelt einzugehenden finanziellen Be- 
ziehungen setzen, denn ohne diese beiden Voraussetzungen wàre 
nicht anzunehmen, daB solche groBen Bankinstitute beschlossen 
ehàtten, in unserem Lande eigene Stellen ins Leben zu rufen. 

Bekanntlich sind )etzt die Disconto-Gesellschaft, die Deutsche 
Bank und die Dresdner Bank die gróBten Privatbanken Deutsch- 
lands, — die gròBten, ihren Kapitalien von hunderten von Millionen 
Mark, ihren fast ebenso bedeutenden Rùcklagen, ihren ausgedehnten 
Netzen von Haupt- und Nebenstellen und von unmittelbaren Ver- 
bindungen mit anderen GroBbanken und ihrem enormen Geschàfts- 
umfange auf allen Gebieten des Finanz- und Wirtschaftslebens nach. 
Die Disconto-Gesellschaft hat bei uns die Banca Generala Romana 
begrùndet und in unsere Petroleumindustríe (die Gesellschalten: Con- 
cordìa, Credit Petrolifer und Vega) bedeutende Kapitalien investiert. 
Die Deutsche Bank hat sich bisher bei uns an keinem Bankunter- 
nehmen mittel- oder unmittelbar, aber an der bedeutenden Petroleum- 
gesellschaft Steaua Romana mit groBem Kapitale beteiligt, BloB die 
Dresdner Bank hat sich bislang in unserem Wirtschaftsleben keines- 
wegs direkt betàtigt." 

Serbien. 

Serbíens Entwickhuig nntcr Stterrcichiadi-angariackcr Ver- 
waltnng. Oberforstrat Schollmayer hielt am 24. 1. in Wien einen 
Vortrag ùber die Bodenkultur Serbiens und wie sie sich unter der 
Herrschaft des Militàrgeneralgouvemements entwickelt hat. Die Be- 
mùhungen des Militàrgeneralgouvemements waren, wie der Vortragende 
ausfùhrte, von Anfang an darauf gerichtet, die schweren Wunden, 
die die fùnf Kriegsjahre der Bevólkerung Serbiens in jeglicher Hin- 
sicht geschlagen hatten, zu heilen und gleichzeitig auch die Boden- 
schàtze des besetzten Gebietes zugunsten des Hinterlandes nach 
Mdglichkeit auszunutzen. So wurden von dem Fruchtboden Serbiens 
im vergangenen Jahre 186 000 ha bebaut, also fast um 40 % 



500 


Besondere Obeisicht: 


mehr als dies jemals in Friedenszeiten der Fall war. Auch der Ber{- 
bau wird vom Militárgeneraliiouvernement auf das eifrigste betrieben. 
Das bedeutendste Bergwerk Serbiens, ja, eines der wichtigsten Mittel- 
europas, ist das Eisen- und Kupférwerk in Majdampek, das eine eng- 
liscbe Gesellschaft in Betrieb hatte. Auch die im Krupanj im Po- 
drinjer Kreis 1872 gegrundete Bleihiiite ist von groBer Wichtigkeit 
und wird von uns intensiv betrieben. Der Vortragende erinnerte 
daran, daB schon in der rómischen Zeit die Erzlager Serbiens ans- 
gebeutet wurden und fuhrte als Kuriosum an, daB wir die infolge des 
damaligen Standes der Technik nur mangelhaft ausgehfitteten histo- 
ríschen Schlackenhalden ebenfalls zur Gewinnung der in ihnen ge- 
bundenen Metalle benfitzen. Sehr rege wird auch die Ausnfitzung der 
ríesigen Waldbestánde Serbiens, die zumeist Kloster- und Staatseigen- 
tum sind, betrieben. Der Vortragende hob die groBe Fruchtbarkeit 
des Palanker Kreises hervor und bescbáftigte sich auch des náheren 
mit dem Obstbau. Namentlich die Steinfrfichte gedeiben in Serbien 
auBerordentlich gut. Das Militárgeneralgouvernement hat die ganze 
vorjàhrige fiberaus ertragreiche Pilaumenernte zu Lekwar verarbeiten 
lassen, von welcher Marmelade nicht weniger als 600 Waggons aua- 
geffihrt werden konnten. Aucb der Anbau von Gemfise gedeiht in 
vielen Gegenden Serbiens und wird eifrig gefórdert. Zahlreiche • 
Sendungen von Speisekúrbissen und Tomaten konnten im vergangenen 
Jahre abgegeben werden. Das Militàrgeneralgouvernement hat weiter 
den Anbau des Sonnenblumensamens eingeffibrt. So wurden bereits im 
vergangenen Jahre 30 000 kg 01 daraus gewonnen. Femer werden 
die Zucbt der Seidenraupe, die Fischerei und die Weinkultur energisch 
betríeben. 

Eisenbahnbanten in Serbien. Im serbischen Eisenbahnbau war erst 
in den letzten Jahren vor dem Kriege eine lebhaftere Tàtigkeit zu 
bemerken. Die erste serbische Eisenbahn Belgrad—Nisch wurde 
zwar bereits Ende 1884 dem Verkebre fibergeben, nach dieser folgte 
aber eine elfjàhrige Pause, bis es zur Eróffnung der 8,5 km langen 
normalspurigen Bahn Belgrad—Belgrader Schlachthaus kam. Nach 
weiteren zehn Jahren wutde der Verkehr auf der 15 km langen Linie 
Krusevac—Stalac eròffnet, hiermit schien aber auch das Eisenbahn- 
bauprogramm Serbiens erscbópft gewesen zu sein. Diese geringc 
Bautàtigkeit wird wohl zum guten Teile dem Konservativismus und 
der ablehnenden Haltung, welche die Bauernschaft auch in anderen 
Làndern Eisenbahnprojekten gegenfiber einnimmt, zuzuschreiben sein, 
den Regierungen war aber dieses Verhalten der Bevóikemng 
insofern willkommen, als sie selbst Bedenken gegen eine weitere 
Verscbuldung des Landes ffir Eisenbahnbauten hegte. Auf diese 
Weise ist besonders der westliche, nun unter ósterreichisch-unga- 
rischer Verwaltung stehende Teil Serbiens lange Zeit ohne Eisen- 
babnen geblieben, und erst zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderta 
begann man die Wichtigkeit der Eisenbahnen ffir das gesamte Wirt- 
schaflsleben eines Landes einzusehen. Nun schritt man auch tatsàch- 
licb zu Eisenbahnbauten in gróBerem MaBe; da jedoch die Ansicht 
vorherrschend war, daB Serbien bereits genug normalspurige Bahnen 
besitze, sind alle neuen Linien scbmalspurig gebaut worden. Anf 



TfirkeL 


501 


dieie Weúe wurden euf Stterreichisch-angarischem Verwaltungsge- 
biet die Schmalspurbahnen Mladenovac—Arangjelovac—Lajkovac, 
Valjevo—Zabrez und Krusevac—Cacak—Usice ausgebaut, wáhrend 
eine Verbindung von Cacak nach Lazarevac projektiert war, welche 
sich dort an die Linie nach Zabrez anschlieOen sollte, Der Krieg hat 
Serbien in der Ausfuhrung dieses Projektes verhindert, die Ssterrei- 
chisch-ungarische Verwaltung jedoch zeigte fur die Wichtigkeit einer 
Verbindung des sudlichen Verwaltungsgebietes mit der Monarchie 
volles Verstàndnis und nahm sofort den Eisenbahnbau, der Casak mit 
der Grenzstation Zabrez verbinden sollte, in Angriff. Die Arbeiten 
sind, den „BeIgrader Nachrichten" zufolge, nun soweit gediehen, daO 
bereits die Strecke Casak—Gornji Milanovac dem Verkehr fibergeben 
werden konnte, wàhrend von der Zabrezer Seite aus die Arbeiten 
bis zur Station Banjani fcrtiggestellt sind. Es verbleibt also noch 
zum Ausbau die kurze Strecke Gomji Milanovac—Banjani, an der 
fleiQig gearbeitet wird. Nach VoIIendung dieses Baues wird aber 
dem Verkebr ein Gebiet erschlossen werden, welches zu den land- 
wirtschaftlich fruchtbarsten, in bergbaulicher Hinsicht aber infolge des 
Erzreichtumes des Rudniker Gebirges, welches die neue Bahn durch- 
schneidet, zu den wichtigsten Gebieten Serbiens gezàhlt werden 
kann. 

Efne Fafifabrik in Kragnjevac. Schon anlàfilich der Bergung der 
vorjàhrigen Wein- und Obstemte machte sìch ein starker Mangel an 
brauchbaren Fàssem unangenehm bemerkbar. Ebenso zeigte sich auch 
ein groBer Mangel an Fàssern fiir die Lekwaraufbewahrung, so dafi die 
Unternehmer noch in letzter Stunde bei der bàuerlichen Bevólkemng 
um jeden Preis Fàsser anschaffen muOten, Um diesem Mangel abzu- 
helfen, andererseits aber auch, um die erzeugten FaOdauben besser zu 
verwerten, wurde seitens der Forstdirektion des Militàrgeneralgou- 
vemements in Kragujevac eine FaOfabrik errichtet, welche bereits 
ffir die Bergung der heurigen Ernte sehr gute Dienstè leistete, 

TurkeL 

KapítalbeteiUgnng der Zentralmichte in der TfirkeL Der tfirkische 
Finanzminister Dschavid Bey hat sich kúrzlich fiber die 
Beteiligung von Kapitalien der Zentralmàchte an turkischen Unter- 
nehmungen in folgender Weise ausgesprochen: „Die Idee, dafi die Tfir- 
ken Chauvinisten und fremdenfeindlich seien, ist ganz falsch und nur 
dadurch zu erklàren, daO bisher die Einheimischen bei fínanziellen 
und industriellen Untemehmungen stets beiseite gestanden sind, 
wà'hrend sie jetzt, dank der nationalen Wiedergeburt, sich selbst an 
allen diesen Untemehmungen beteiligen wollen. Diese Beteiligung 
soll nicht nur mit Kapital gescheben, sondem auch durch aktive Teil- 
nahme an der Arbeit. Leben und Besitz eines jeden Fremden sind in 
der Tiirkei ebenso sicher wie in den Mittelstaaten. Ich hoffe daher, 
daO die fremden Kapitalisten bereit sein werden, sich mit ihrem Kapi- 
tal an allen den vielen Unternehmungen zu beteiligen, die nach Be- 
endigung des Krieges geplant sind. In weniger als zehn Jahren wird 
dann die wirtschaftliche Entwicklung des Reiches in einer Weise fort- 



502 


Besondere Uberticht: 


geschritten lein, daB tie mit der der mitteleuropéiechen Staaten 
gieichen Schrítt halten kònnen wird. Wenn dat Reich autschlieBlich 
auf die eigenen Kapitalien angewiesen wáre, so wùrde diet unzu* 
reichend sein, da auch die Mittel der Regierung zu allen den geplan- 
ten Untemehmungen nicht reichen wúrden. 

Mit diesen neuen Mitteln sollen Eitenbahnen gebaut, die bisberí- 
iea, soweit dies nicht tchon geschehen ist, verstaatlicht, Háfen nnd 
Kanále angelegt werden. Die Landwirtschaft, das Ruckgrat des 
Staates, soll in jeder Weise unterstùtzt, Fabriken gegrúndet, die be- 
stehenden Handelsuntemehmungen ausgebaut und neue ins Leben ge- 
rufen werden. Dazu brauchen wir die Technik und die Kenntnisse 
der Fremden, ihre Arbeitskraft und ihre Kapitalien. Alles dies wird 
mit dcr beimischen Arbeitskraft und den ein'heimischen Kapitalien 
vereinigt werden, und auf diese Weise wird die ganze wirtschaftliche 
Frage des Reiches in befrièdigender Weise gelóst werden." 

/ Neue tfirkiachc Handclskammem. In der Kammer wurde ein Ge- 
setzentwurf eingebracht, der die Schaffung von Handelskammem in 
jedem Vilajet sowie in jedem der Zentralverwaltung in Konstan- 
tinopel unmittelbar unterstehenden Sandschak zum Gegenstande hat. 
Dieser Plan findet in den Handels- und Gewerbekreisen allgemeinen 
Beifall, und man hofft, daB die Kammer der Regierungsvorlage ihre 
Zustimmung erteilen werde. Niemand kann verkennen, daB fùr die 
wirtschaftliche Fórderung der Tùrkei auf den Gebieten des Handels- 
verkehrs, der Industríe in allen Zweigen, der óffentlichen Arbeiten, 
der Schiffahrt usw, die neuen Handelskammem von nicht gerínger Be- 
deutung sein werden. Diese Anstalten werden die wertvollsten 
Bindeglieder zwischen eigenen und privaten wirtschaftlichen Plánen 
der verschiedenen Abteilungen der Ministeríen fùr Finanz, Handel, 
óffentliche Arbeiten und Ackerbau bilden. '' 

Die Ottomanische Handelskammer in Konstantinopel besteht seit 
dem Jahre 1880. Ihr Grundgesetz und ihre inneren Einrichtungen 
haben sich als durchaus zweckmáBig erwiesen. Die Wahl der Mit- 
glieder, deren Zahl 24 betrágt, erfolgt durch Personen, die zur Hálfte 
vom Handelsministerium, zur Hálfte von den Kaufleuten bestimmt 
werden. Unter den auslàndischen Handelskammera in Konstantinopel 
ist die ósterreichisch-ungarische, die im Jahre 1870 errichtet wurde, 
die filteste. Hierauf folgte im Jahre 1885 die Schaffung einer franzò- 
sischen Handelskammer; 1885 wurde eine italienische, 1887 eine eng- 
lische und 1892 eine hellenische Handelskammer gegrùndet. Die fran- 
zdsische un^ die italienische Handelskammer boten immer die gróB- 
ten Bemùhungen auf, die Einfuhr aus Osterreich-Ungara und Deutsch- 
land nach der Tùrkei zurùckzudrfingen. Eines der Mittel, das hierbei 
von den italienischen Fabríken angewendet wurde, war die Ein- 
rfiumung langfristiger Kredite an die tùrkischen Kaufleute. Man er- 
òrterte òfter die Frage, ob die Aufhebung der Kapitulationen in der 
Tùrkei auch die Beseitigung der auslfindischen Handelskammern zur 
Folge haben werde. Eine solche MaBregel liegt allem Anscheine nach 
nicht in der Absicht der Regierung, AIs zur Aufhebung der Kapitn- 
lationen geschrítten wurde, erwiderte Finanzminister Dschavid Bey 
auf eine diesen Gegenstand betrefíende Frage, daB es den wirtschaft- 



Tark«i. 


503 


lichen Intereesen der Túrkei nicht entsprechen wiirde, dem Bestande 
der auel&ndUchen Handelkeammem ein Ende xu setzen. 



, FJnhifcr Ton Bfichem vnd Zaitschiiitan in der TfirkcL Der tiir- 
kische Senat verhandelte iiber einen Antrafi Damad Ferid Paschas, 
wonach der Einfuhr von wissenschaftlichen Blichern und von Zeit- 
schriften aus den verbiindeten und den ne.utralen Lándem keine 
Hemmnisse ent^efienfiestellt werden sollen. Der Antrag wurde an 
die Kommiasion fiir Inneres tiberwiesen. 


t ZoUfreie Rtntiihr nach dcr TfirkcL Die tiirkische Kammer hat eiń 
* Gesetz genehmigt, wonach die wilhrend des Krieges fiir verschiedene 
Lebensmittel- nnd Bedarfsartikel gewáhrte zollfreie Einfuhr fortan 
bis zum Friedensscblusse auf die Brotfriichte und Futtermittel be- 
schrAnkt bleibt. 


y' Tfirldsche Ansfnhr nach Octerreich-Unfiarn nnd Dent c chln nd . Nach 
\ Blfittermeldungen hat die Regierung die Ausfuhr von Rosinen und 
Feigen in dem bereits fiir Bulgarien gestatteten Verháltnis von etwas 
ttber 20 % der gesamten Ernte auch fiir Osterreich-Ungam und 
Deutschland wieder gestattet. 

Die tfirkische Kriegsgewinnstencr. In tttrkischen Regiemngskreisea 
' verhehlt man sich nicht, daO die Durchffihmng dee Gesetzes fiber die 
Kriegsgewinnsteuer keine leichte Aufgabe sein wird. Unter den Per- 
sonen, die aus Kriegsgeschfiften die grdBten Gewinne gezogen haben, 
befinden sich viele, die fiberhaupt keine Geschiftsleute sind, und es 
ist kaum anzunehmen, daB bei ihnen eine ordentliche Buchffihrung 
zu finden sein wird. Ist es doch bekannt, dafi auch nicht wenige 
Kaufleute, um ihre Gewinne zu verbergen, seit mehr als zwei Jahren 
keine Bilanz ihrer Geschfiite aufgestellt haben. Unter den Leuten, 
die wfihrend der Kriegszeit sehr gewinnbringende Geschfifte be- 
trieben baben, befinden sich femer Arzte, Advokaten und Personen 
anderer Bemfe, die von der Leistung der Kriegsgewinnsteuer befreit 
sind. Es ist auch nicht zu bezweifeln, dafi man in den Kreisen, die 
sicb durch Kriegsgeschfifte bereichert haben, manche nicht leicht zu 
entdeckende Schleichwega finden wird, um sicb der neuen Steuer 
zu entziehen. An den amtlichen Stellen rttstet man sich fttr die 
wirkaame Bekfimpfung aller dieser Hindernisse, und man ist Qber- 
zeugt, dafi dies zum gròfiten Teil gelingen und die Kriegsgewinnsteuer 
•ich zu einer ertragreichen gestalten wird. 

Soidenprodaktion nnd Snidenindnatiln tn der Tflrkci. Die euro- 
t' pAische Tttrkei mit dem Vilajet Adrianopel hat im Jahre 1912 fttr sich 
allein eine Produktion von 500 000 kg Seide ergeben, ein Resultat, 
welches in den letzten Jahren etwas zurttckgegangen ist, Reich an 
Seidenproduktion sind auch die jetzt unter bulgarischer Herrschaft 
stehenden irttheren turkischen Bezirke, deren Ertrag jedocb nicbt viai 
mehr ausmacht als der des genannten Vilajets Adrianopel. 

Das reichste Seidengebiet der asiatischen Turkei sind die Vilajets 
Brussa und Ismidt mit zusammen rund 4 MiIIionen kg frischer Kokciu 
im Jahre 1912. Auch hier ist die Produktion in den nfichsten Jabren 
zurfickgegangen, da die nòtigen Arbeitskrafte fehlten. 



504 


Btaoader* Oberaicht: Tfflrkei. 


Wichtig •ind, nach einem Berícht der „Bulg. Handelsztg.", noch die 
Bezirke in Syrien jnklusive Aleppo und Beirut mit einem Ergebnis 
von ttber 4 Millionen kg, femer Smyma mit 200 000, Adana mit 120000 
und Diarbekir-Sivas und die Hilfen dea Schwarzen Meeres mit 400000 
Kilogramm. Ea kann somit ein Durchschnittsergebnis von 10 Millionen 
Kilogramm frischer Kokons als jáhrlicher Emteertrag gerechnct 
werdcn. Durch die groOen Bemiihungen des kompetenten Ministe- 
ríums und der Staatsschuldenverwaltung hofft man die Produktion 
einige Jahre nach dem Krieg um ein Vielfaches zu erhOhen, da noch 
neue Gebiete ffflr die Seidenzucht erschlossen werden soUcn. 

Was nun die Rohseide anlangt, so ist zulolge prímitiver Einrich- 
tungen das erzielte Resultat bisher noch sehr klein, obwobl dic 
Qualitkten sehr schòn zu nennen sind. Auch in Seidengeweben wird 
ffflr den inlindischen Gebrauch schon viel hergestellt tmd zwar in 
Form von Kopftflchem, Blusenstoffen, Schfflrzen tmd anderem. Brussa 
stellt hauptsSchlich Seidencrépe her, wogegen aus Damaskus schòne 
glatte, sehr dauerhafte Seiden bis in die schwersten Qualititen ge- 
liefert werden. Der Hauptabnehmer war frflher Frankreich. Seit 
Kriegsbeginn haben Deutschland, Osterreich und die Schweiz grofle 
Posten bezogen, und seit dem Jahre 1916 werden die Kokons und 
Rohseiden fast nur an die Zentralmichte geliefert. 

Eino tflrldsche ZnckerralUnorie, Dem „Ati" zufolge soll nichsteas 
in Afiun-Karahissar eine Zuckerraffinerie mit heimiscben 
Mitteln errichtet werden. 

AngorawoUe. Seit dem Balkankrieg haben viele Kaufleute und 
^ Viehzflchter in Angora Ziegen nach Konstantinopel gesandi, um sie 
j • an Fleischhauer zu verkaufen. Durch dieses Vorgehen hat dcr Be- 
stand an Angoraziegen und damit die bekanntlich sehr geschàtzte 
* Angorawolle eine sehr bedeutende Einbufle erlitten. Um dicsem 
Cbelstand zu steuera, hat die Regierung ein Verbot eríassen, durch 
welches das Schlachten von Angoraziegen untersagt wird. 

Storz des Goldogios in der Tfflrkei. Wàhrend der Waffenstillstands- 
verhandlungcn mit Ruflland ist das Goldagio in der TUrkei aufler- 
o/dentlich gefallen, Trotzdem fflr Papiergeld ein Zwangskurs festge- 
setzt wurde und eine Cbertretung mit schweren Strafen belegt ist, 
war doch das Disagio des Papiergeldes allmàhlich auf fflber 600 ge- 
stiegen. Das Goldgeld ist in der Tfflrkei nicht aus dem Verkehr 
zurfflckgezogen: Es darf nUr nicht ausgeffflhrt werden. Noch in dca 
letzten Novembertagen konnte man fur ein Pfundstfflck 600 und mefar 
Papierpiaster bekommen. Ein 20-Franken-Stfflck wurde mit 520 
Plaster Papier, ein Sovereign mit 660, ein dsterreichisches 20-Kronen- 
Stfflck mit 550 und ein 10-Rubel-Stfflck mit 720 Piaster bezahlt. In 
dcr ersten Dezemberwoche fiel der Kurs ftìr ein Goldpfund von 604 
auf 480 und Anfang Januar auf 320 Piaster Papier. 



Literatur. 

Di« Bnlgam ia flircni Usforischen, •thnographitchnn nnd poliflschon 

Grcnsca. 

Der balgsrische Gesandte in Berlin, Exzellenz Dr. R i z o f f, hat 
im Verlag von Wilhelm Greve, Berlin, unlcr diesem Tltel ein Werk 
hcransgegcben, dessen historische und politische Bedeutung nicht be> 
stritten werden kann und das inhaltlich und der Ansstattung nach zu 
den wertvollsten Erscheinungen der im Kriege veròffentlichtcn Litc- 
ratnr gehòri. Dic tfichtige Arbeit enthait 40 Karten, die Bulgariens 
Entwicklung seit dem Jahre 679 darstellen nnd auBerdem eine von 
Exzellenz Rizoff verfaQte Einleitung, die in dem Werke in vier 
Sprachen, in deutsch, englisch, franzòsisch und bulgarisch wiederge- 
geben ist. Sie verfolgt den Zweck, cin Bild der Voranssetznngen fOr 
eine Neuordnung der Verhiltnisse anf dem Balkan im Intcrcsse eines 
daneraden Fricdens zu entwerfen. Dies Bild zeichnet der Gcsandte 
in seiner gediegenen Arbeit mit folgenden schaifen Strichen: 

Dic znkQnftigen Grenzen der Balkanstaaten mtissen nach Mòglich- 
kcit natQrliche Grenzen sein, mQssen die betreffenden Vòlker in ihrer 
nationalen Formation umíassen, ihre wirtschaftliche Unabhángigkeit 
vcrbQrgen, ihren gescbichtlichen Traditionen entsprechen vnd dem 
Rechte jedes Volkes, Qber sich selbst zu bestimmen, nicht wider- 
strciten. FQr die einzelnen Balkanstaaten stellt sich Rizoff die Gren- 
zcn foIgendermaSen vor: 

Dic TQrkei wird in Europa dic gegcnwartigc, in der tQrkisch-buIga- 
rischen Rektlfizierungskonvention vom 24, August 1915 angcgcbene 
Grenze behalten mQssen. 

Rumgnien wird cndgQItig nnd nnwiderruflich sowohl anf die alte 
Dobrudscha als auch auf seine 1913 geraubte Neudobrudscha ver- 
zichten und sich in seine alten Grenzen jenseits der Donau zurQck- 
ziehen mussen. 

Bulgarien wird all seine Gebiete, die ihm vom Berliner KongrcB 
im Jahre 1878 weggenommen und an Nachbarn verteilt wurden, ver- 
cinigen, námlich Mazedonien, die Dobrudscha und das Gebiet von 
Nisch. Bulgarien hat auf diesem Gebiet nationale, moralische. ge- 
schichtliche, geographische und Rechtsanspruchc. AuSerdem muG 
Bnlgarien sich auch das ganze Timokbecken, da es bulgarisches Land 
ist, MTÌeder einverleiben. Dieses Gebiet wurde im Jahre 1833 von der 
TQrkci an Serbien abgetreten und war vor diesem Zeitpunkte nie- 
mals in die Grenzen des serbischen Reiches einbezogen. Der Besitz 
dieses Beckens ist auBerdem eine zwingende Notwendigkeit iQr Bul- 
garien, tun seinen GebietsanscbluS an Ungarn zu erlangen, der fQr 



506 


Líteratar: 


Bulgarien eine ebensolche Lebensfrage ist, wie fiir Serbien der Aus- 
liang ans Meer. Wenn Bulgerien sich Mazcdonien angliedert, so muD 
dessen Hauptstadt und einziger Seehafcn Saloniki entweder ats freic 
Stadt neutralisiert oder ein Kondomfnium Griechenfands und Bnlga- 
riens werden. 

Serbien muB innerhalb der nach Riickerstattung der erw&hnten 
Gcbiete an Bulgarien verbleibendcn Grenzen wiederhergestellt 
wcrden, indem es mit ganz Montenegro, ausschlieBlich dcs Lovcen, 
und ganz Ostalbanien wie auch mit dera Melocbiegebiet und dcm 
Kossovofeld vereinigt wird. In solcher Weise wird Serbien den un- 
entbehrlichen Ausgang zum Adriatischen Meere crhalten und fibcr 
zwei Seehfifen verffigen: Antivari und Dulcigno. 

Montenegro muB, wie erwáhnt, mit Serbien vereinigt werden, weil 
das montenegrinische Volk diese Vereinigung heiB wfinscht. 

Ffir Albanien empfiehlt Rizoff, da er ein selbstandiges Albanièn 
nicht ffir lebensfáhig hali, die Aufteilung unter den benachbarten 
Balkanstaaten. Der ndrdliche Teil, einschlicBIich Durazzo, sollte ser- 
bisches Gebiet seìn, wShrend man Bulgaricn einen Korridor ffir den 
Bau einer Eisenbahn von Mazedonien bis zum Meere zugestehen 
kfinnie. 

Griechenland endlích, das durch den Sfidepirns und Sfidalbanien 
vergróBert wird, soll an Bulgaricn die Gebiete, die es ibm im Jahre 
1913 entrissen hat, zuruckgeben. 

Wenn, so schlieBt Gesandter Rizoff seine Darlegungen, die angc- 
gebenen Grenzen durch einen internationalen KongreB festgesetzt 
werden' und den so neugeschaffenen Balkanstaaten das Prinzip des 
internationalen Schiedsgericbts auferlsgt wird, kann die Pazifizìemag 
der Balkanhalbinsel nicht mehr angezweifelt werden. 

Das crstc bnlgariscbc StaatsadrcBbncb. Soeben ist das „BuIgari8che 

StaatsadreBbuch" fur das Jahr 1918 in Leipzig erschienen. 

Der Herausgeber, Dr. Iwan Parlapanoff, Korrespondent dcr Sofioter 
Handelskammer, hat sehr viel Mfihe nnd Sorgfalt aufgewendet, um ein 
alle Handelsintercssen Bulgaricns zu seinen Verbfindeten umfassen- 
des Material zusammenzustellen. Das umfangreiche, pràchtig ausge- 
stattete Werk enthált die ndtigen Daten Uber Verfassung und Ver- 
waltung, ein Branchenregister, alle bedeutenden Adressen, Ge- 
sch&ftsbriefe, volkswirtschaftliche Ratschlfige und einen trefflichen 
Reiseffihrer. 

BnlgBrfachc Bfichcr cns dstcrreicb. Eine lebhafte Pflege gutcr 
wirtschaftlicher Beziehungen zwischen der Donaumonarchie und dcn 
Balkanlfindern, darunter zunfichst mit Bulgarien, muB mehr denn je 
Aufgabe der ósterreicbisch-ungarischen Politik sein. Von diesem.Ge- 
danken aiisgehend, hat es der Verlag Fromme unternommen, cine 
„BuIgarische òsterreichische Bfichere i", also in 
bulgarischer Sprache, ins Leben zu rufen. Nachdem der Verlag im 
April 1916 den Universitfitsprofessor Dr. Obersberger ffir diesen Plan 
gewonnen hatte, ist es gelungen, die k. k. Orient- und Oberseegesell- 
schaft zu veranlassen, sich des Gedankens anzunehmen. Professor 
Dr. A. Ischirkow an der Universitfit in Sofia hat gemeinsam mit Prof. 
Dr. Obersberger die wissenschaftliche Leitung des Untemehmens 



Wegweiser zu kaufmánnischer Betatigung im Orìent. 507 


ùbernommen. Angesehene, fùhrende Personlichkeiten Osterreichs be- 
teiligen sich als Mitarbeiter an der Bùcberei. Fùrst Franz von und 
zu Liechtenstein gibt dem Unternehmen in dem Bándchen Geogra- 
phisches: „Osterreich” ein warmgehaltenes Geleitwort mit auf den 
Weg. Cberall kommt die Absicht zum Durchbruch, daB die Oster- 
reicher mit den Bulgaren ersprieBlich zusammenarbeiten wollen. 
Zweck und Ziel der „Osterreichíschen Bùcherei in bulgarischer 
Sprache" ist eben, weiteren Kreisen des bulgarischen Volkes Kennt- 
nisse ùber Osterreich zu vermitteln. Das soll erreicht werden durcn 
in gemeinverstandlicher, knapper und ùbersichtlicher Weise abge- 
faBte wohlfeile Bàndchen, von denen bisher sechs fertig vorliegen. 

%^e|{wei8er zn kanfmSnnischer BetStitfnnif im Orient. Von W i I h e I m 
K. Kubié, Dolmetscher der Skoda-Werke in Pilsen. (Beibùcher 
zu Violets GIobus-Bùcherei Nr. 1.) Preis steif geheftet 2,50 M, 
Verlag von Wilhelm Violet in Stuttgart. 

Wer dieses Buch gelesen und sich die FùIIe seiner Ratschlàge 
und Winke zu eigen gemacht hat, wird beim Betreten orientalischen 
Bodens sofort festen Grund unter den FùBen fùhlen und vor vielen 
Enttàuschungen bewahrt bleiben. Die Aussichten fùr den Kaufraann 
!m Orient, die Vorbedingungen fùr eine ersprieBIiche Tàtigkeit da- 
selbst, die verschiedenen Arten dieser Tàtigkeit — alles ist darin 
lebendig und eingehend dargestellt. 

Mit dentschen Maschinen£ewehren dnrch die Wùste Siníd. Von 
Hauptmann Heinrich Roemer und Leutnant 
Wilhelm Ande. Mit 32 Originalabbildungen, aufgenommen voíi 
Leutnant von Chamier. (Se. Exzellenz dem Vize- 
generalissimus der tùrkischen Armee Enver Pascha gewidmet.) 
Preis 1 M. (Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin C. 2.) 

Die beiden Verfasser, die als Offiziere an der Expedition gegen 
den Suezkanal teilnahmen, haben in anregenden Schilderungen ihre 
interessanten Erlebnisse auf dem Transporte in diesem Buche nieder- 
gelegt. Wir verfolgen die Maschinengewehrkompagnlen auf ihrem 
Wege nach Konstantinopel und weiter durch Kleinasien und 
Palàstina. Der Leser begleitet die Maschinengewehrkompagnien auf 
ihrem beschwerlichen Marsche durch die Wùste Sinai und ist Zeuge 
der heftigen in der Wùste stattfindenden Kàmpfe. 

Diese Schilderungen sind auBerordentlich lesenswert, zumal sich 
die ganze Lebens- und Kampfesweise unserer dortigen Truppen unter 
so ganz anderen Verhàltnissen wie auf den europàischen Kriegs- 
schauplàtzen abspielt. 

Der Wert des Buches wird in hervorragendem MaBe erhoht durch 
die 32 auBerordentlich anschaulichen und sehr interessanten 
Originalaufnahmen, die auf diesem Marsche aufgenommen worden sind. 

Die Pforte znm OrienL Unser Friedenswerk in Serbien 
von Dr. Friedrich Wallisch. (Verlagsanstalt Tyrolia, Inns- 
bruck-Mùnchen.) Preis 3,20 M. od, 4 K, 

Der beliebte Schriftsteller und Kenner des Balkans wendet sich 
in diesem zeitgemàBen Werk dem Ubergang vom kriegerischen zum 
friedlichen Leben zu. Serbien, das Land, von dem der Weltkrieg 



508 Literatur: Die Habsburger und die serbísche Frage. 

seinen Ausgang genommen hat, Serbien, die Pforte des nach Súd- 
osten fiihrenden Weges unserer Zukunftsinteressen, steht im Mittel- 
punkt der Ausfùhrungen. In fesselnder, leicht flieQender Sprache, ìn 
Tagebuchform eutrollen sich die bunten Bilder von Land und Leuten 
mit entzùckenden Schilderungen des Volkslebens und der Natui, 
Bilder aus lármenden Kriegstagen, dann aus der Zeit der fríedlichen 
Durchdringung des Landes, wirtschaftliche Ausblicke, weit aus- 
holende politìsche Erwágungen, vor allem aber das màchtige Ge- 
samtbild des ungeheuren Kulturwerks, das die òsterreichisch-unga- 
rische Militàrverwaltung im Lande geleistet hat. Neben der packenden 
Schilderung des Erlebten haben selbsterlauscjite reizende serbische 
Màrchen und formvollendete tlbersetzungen serbischer Lieder ihren 
Platz gefunden. — Alles in allem ein Buch, das durch seine eigen- 
artige Vielseitigkeit jcdermann Anregung und Freude bringt. 

Díe Habsburger nnd die serbische Frage. Geschichte des staatlichen 
Gegensatzes Serbiens zu Osterreich-Ungam von L e o p o I d 
M a n d I. — Vcrlag Moritz Perles, k. u. k. Hofbuchhandlung, 
Wicn 1918. 

In farbenreichen Schilderungen zeichnet der als Balkanpublizist 
bekannte Verfasser dic politische Gesellschaft in Belgrad und das 
Staatsleben in Serbien und Montenegro vor, wàhrend und nach 
der Katastrophe des Jahres 1915. Alle diese Schilderungen werden 
durch Angabe seriòser Quellen aus der serbischen Nationalliteratur 
selbst unter Beweis gestellt. Mandl's Buch enthàlt aber nicht nur 
Schilderungen allein, sondem auch eine FùIIe politischer Ideen. £s 
zeigt nicht nur, wie Serbien ist, sondem auch, wie es so wurde und 
welche Ideen dies bewirkten. Die letzten HùIIen sinken, die bisher 
die Verschwòrungen gegen den letzten Obrenovic und gegen Kònig 
Nikola von Montenegro umgaben. Diese Attentate waren die 
Generalproben der Belgrader Propaganda der Tat in ihrem von 
vcrschiedenen serbischen Universitàtsprofessoren geforderten Kampfe 
gegen die Mitglieder des Hauses Habsburg. Eine Sanierung der po- 
litischen Gesellschaft Serbiens ist eine Staatsnotwendigkeit fùr seine 
Nachbarn Osterreich-Ungarn und Bulgarien. 

Eine Fùlle von neuem, bisher unbekanntem Material ùber die 
neueste Geschichte Serbiens und die Geheimpolitik der Belgrader 
Machthaber, die bewuQt auf den Weltkrieg hingearbeitet und dies 
auch offen eingestanden haben, enthàlt das Buch, dessen Inhalt, wie 
selten der eines politischen Werkes nicht nur ideenreich, sondem 
spannend von der ersten bis zur letzten Seite ist. Politiker, Staats- 
mànner und Historíker werden darin reiche Informationen finden. 
Die Gediegenheit der Quellen, aus der der Verfasser schòpfen konnte, 
láQt sich schon daran erkennen, daQ Mandl in dem von ihm vor 
làngerer Zeit geschriebenen Buchc bereits genau den Inhalt der mit 
Italien und Rumànien seitens der Entente geschlossenen Geheim- 
vertràge, die gegenwàrtig die russische Regierung publiziert hal, 
mitzuteilen in der Lage war. 


Verla^: B at i k a n • V e r 1 a ^ G. m. b. H., Berlin SW 48. 

Verontwortlich fnr den ^esamteo lohalt: Dr. Karl Spiacker. BcHm>Frícdeoao. 
Dmck: W. Búxenatein Dnickerei und DeuUcher Verlag G. m. b. ht., Berlio SW 48. 





510 


W. K. Wei8>Barteiutem: 


wurde die Naturalwirtschaft jedoch noch nicht verdfángt. 
So war ziu* damaligen Zeit nur das Handwerk als gewerb- 
liche Tátigkeit verbreitet. 

Die bulgariscbe Regierung hat schon in den ersten 
Jahren nach der Befreiung Versuche untemommen, die 
Entwicklung der Industrie zu unterstútzen, jedoch keine 
greifbaren Resultate damit erzielt. Da sowohl Ungam , als 
auch Rumá nien frúher in derselben Lage gewesen waren, 
indem iEre industrielle Entwicklung von der westeuro- 
páischen Konkurrenz bedroht und sie fúr alle Zeiten zum 
Verharren auf dem Stadium des Agrarstaates vemrteilt 
schienen, so nahm Bulgarien sich deren Gesetzgebtmg zum 
Vorbild. Man wollte dem Ziele durch die Ausarbeittmg 
spezieller Gesetze in derselben Weise náher kommen, 
wie die obigen Lànder um die 70 und 80er Jahre herum 
es mit Erfolg getan hatten, als die bestehenden Handels- 
vertráge die Interessen der heimischen Industrie nicht ge- 
núgend beríicksichtigen konnten. Diese Gesetze sicherten 
der heimischen Industrie sowohl bei der Produktion wie 
beím Absatz bedeutende Vorteile, zu deren Erlangung 
bestimmte Vorbedingtmgen erftillt werden muBtCn, welche 
die Entwicklung einer jGroBindustrie fSrdem sollten. 

Wenn man die Industriegesetzgebung Bulgariens dar- 
aufhin betrachtet, so findet man folgende Tendenz: 
Wáhrend das Gesetz von 1894 eine Zahl von mindestens 
20 Arbeitem vorscbrieb, verlangt das Gesetz von 1905 nur 
15 Arbeiter und die Novelle von 1909 nur 10 Arbeitskràfte. 
i Dagegen setzte man 1894 noch nicht die Verordntmg me- 
I chanischer Kraft voraus, wàhrend man 1905 schon 5 P. S. 
j und 1909 sogar 10. P. S. zur Bedingtmg machte. Der Gesetz- 
' geber war also bestrebt, den kapitalistischen Produktions- 
I faktor gegenuber dem Faktor der Menschenarbeit in den 
Vordergrund treten zu lassen, d. h. die Industrie durch Ein- 
fúhrtmg von Maschinen auf eine hóhere Intensitàtsstufe 
zu bringen. 

Dafi das Ministerium diese Fordertmgen stellen konnte, 
ist wohl hauptsàchlich den grofieii technischen Fort- 
schrítten zu danken, die in allemeuester Zeit in dem Bau 



Bulgariens Induatriepolitik und das Aualemdskapital. 


511 


von ExplosíTO smaschinen gemacht sind, ^ deren Ein- 
búrgenmglnBuIgarien sich die Regierung ganz mit Recht 
sehr angelegen sein láBt. Es scheint uns das in der Tat 
der richtige Weg zu sein, um aus dem Stande der Hand- 
werker heraus ^ allmàhlich einen kleinen einheimischen 
Fabrikantenstamm zu schaffen, dessen túchtigste Mit- 
glieder dann mit der Zeit zum GroGfabrikbetrieb úber- 
gehen kdnnen. So schafft Bulgarien sich einen groBen 
breiten Stand kleiner Fabrikanten, der in gliicklichster 
Weise den t)bergang vom Handwerk zur GroGindustrie 
bildet und einen breiten, kràftigen Mittelstand herstellt. 

Freilich wird Bulgarien, um dieses Ziel zu erreichen, 
nach Ansicht einiger bulgarischer Staatsmànner nicht _ 
wahllos auch auslàndischen Unternehmungen diese Ver- 
gùnstigungen gewàhren dùrfen. ^er Satz aber, daB es iù 
Bulgariens Interesse liege, die dargelegten Industrie-Privi- 
legien nicht auch auslàndischen Untemehmungen zu ge- 
wàhren, muO nur als theoretische Norm gelten, nicht als 
Fessel fur die EntschlieOungen im einzelnen Falle. Wo die 
Einfùhrung einer Industrieart an sich wùnschenswert er- 
scheint, aber von seiten Einheimischer in absehbarer Zeit 
noch nicht zu erwarten ist, darf man auch prinzipiell vor 
der Gewàhnmg von Vergùnstigungen an Auslànder nicht 
zurùckschrecken. Wo Einheimische und Auslànder um 
die Gewàhrung der Vergùnstigungen sich gleichzeitig be- 
werben, soll man aber natùrlich dem Einheimischen nicht 
stets nur deshalb den Vorzug geben, weil er Einheimischer 
ist. Man wird vielmehr sorgfàltig prùfen mùssen, ob der 
einbeimische ebenso wie der auslàndische Kapitalist auch 
die nótigen Garantien fùr eine erfolgreiche Durchfùhrung 
des Unteraehmens bietet. 

Verschieden von der Frage, wem die Vergùnstigtmgen 
zu gewàhren seien, ist die andere, mit welchem Kapital die 
Unteraehmungen zu grùnden seien; ob es seitens der bul- 
garischen Industriepolitik den Unteraehmera freigestellt 
sein soll, bei auslàndischen Banken, die mit ihren Kapi- 
talien in Bulgarien arbeiten, das Geld fùr die Grùndung 
der Unteraehmungen aufzunehmen. Wir sind der Meinung, 


85» 



512 


W. K. Weifi'Bartenttcm: 


daB man dies gerade ín Bulgarien den Untemehmem ohne 
Bedenken gestatten darf. Der Bulgare ist núchtem, fleiBig 
und sparsam, und vor allen Dingen gilt dies von den- 
jenigen, die sich zu einem selbstándigen Untemehmer- 
stand emporarbeiten wollen. Sie werden im Anfang 
sicherlich nicht úber ihre Verháltnisse hinaus leben und 
werden das ihnen geliehene Kapital abarbeiten. DaB Bul- 
garien auf diese Weise zu einer Interessenspháre des Aus- 
landes wird, erscheint ganz ausgeschlossen. Die den ein- 
heimischen Untemehmern geliehenen fremdlàndischen 
Kapitalien konnen vielmehr ftir Bulgarien nur segensreich 
wirken. 

Wir haben uns nunmehr die Frage vorzulegen, wie die 
Ind ustr ie-Gesetzgebung Bulgariens gewirkt hat. 1911 war 
das letzte Jahr, in dem sich das Land einer mhigen, ste- 
tigen Entwicklung erfreute. Darum wollen wir mit diesem 
Jahre unsere Untersuchungen tiber die Wirksamkeit. der 
bisherigen Gesetzgebung schlieBen. 

In den 17 Jahren von 1894 bis 1911 wurden 347 Unter- 
nehmungen in das Register der Betriebe eingetragen, die 
Anspmch auf die allgemeinen oder die besonderen Ver- 
gunstigungen haben. Ihr Anlagekapital betmg SSVz Mil- 
lionen Franken, im Durchschnitt also ungefàhr Vi MiIIionen 
Franken und ihre Jahresproduktioú mnd 116 MiIIionen 
Franken, ihr Reingewinn mnd 8 MiIIionen Franken, 

Von ganz ungemeiner Wichtigkeit ftir die industrielle 
Entwicklung Bulgariens war das letzte Industriefòrderungs- 
gesetz von 1909. Was die Erteilung von Konzessionen be- 
trifft, so waren im Jahre 1909 erst 266 Untemehmungen in 
das Register der bevorrechtigten Betriebe eingetragen. 
Wenn wir von einer Zusammenfassung der einzelnen In- 
dustriezweige in zehn Gmppen, wie sie die bulgarische 
Statistik aufgestellt) hat, absehen und uns die ver- 
tretenen Einzelindustrien sowie ihre Zusammensetzung 
aus einzelnen Betrieben nach ihrer Zahl und Bedeutung 
vor Augen fflhren, so sehen wir, daB die Mehlindustrie, 
entsprechend der volkswirtschaftlichen Slmktur des 
Landes, mit 62 Unternehmungen an erster Stelle steht. 




Bulgaríeiu Industríepolitik und das Auslandskapital. 513 


Ihr folgten dic Wolli ndustrie mit 32 Betrieben, die Ledcr- I 
industrie mit 22, die Brauerei níit l7, die Eisenindustrie 
mit 12, davon 4 modem eingerichteten Betricben,'die 1 
Industrie von Flech t- und Wirkwaren mit 11, die Seifcn- , 
fabrikation mit 9, die Fabrikation irdener Waren. die ; 
Schneidemtihlen- und die Mobejindustrie mit je 7 Bc- ! 
trieben, die Bergwerke und Steinbruche, darunter 2 staat- ! 
liche, die Erzeugung von SchieBpuIver und anderen 1 
Sprengstoffen und die Spiritusbrennerei mit je 6 Betrieben, 
die Seilerei, die Fárberei und die Herstellung von Zucker- 
waren mit je 4 Betrieben und einige andere Industrie- | 
zweige, dic weniger oft vcrtrcten waren, von denen hier | 
nur die bedeutendsten noch hervorgehoben seien, námlich 
3 staatliche Reparaturwerkstàtten fùr Eisenbahnwagen i 
und Lokomotiven, 2 groBe Zement- und Betonfabriken, 

1 groQe Glasfabrik, 2 groBe chemische Fabriken, 1 groBe , 
Zùndholzfabrik, die nur fùr den Staat arbeitet, 3 groBe Be- j 
triebe zur Gewinnung von Rosenòl, 1 groBe Zuckerfabrik j 
und Raffinerie, 2 groBe Leinwandfabriken, 2 groBc ; 
Teppichfabriken, 2 groBe Kattundruckereien, 3 groBe j 
Papierfabriken, 2 elektrische Kraftzentralen. 

Trotz dieses ansehnlichen Registers der in Bulgarien 
entstandenen Industrien haben die Gesetze zur Fòrderung 
der gewerblichen Tàtigkeit im Lande doch noch bei 
weitem nicht alle Produktionszweige ins Leben gcrufen, 
welche bei den gùnstigen natùrlichen Bedingungen des 
Landes erfolgreich arbeiten kònnten; zum Teil trug hieran 
auch die Handelspolitik die Schuld. 

Dennoch ist der Fortschritt sehr anerkennenswert, und 
die aufsteigende Tendenz wird, ebenso wie durch die Zahl 
der erteilten Konzessionen, durch die wachsende Einfuhr 
von Maschinen und Koks sowie die steigende Produktion 
und Einfuhr von Steinkohlen belegt, welche allerdings 
zum groBen Teil von den Eisenbahnen, der Schiffahrt und 
dcn Heizsmlagen der modernen Stàdte verbraucht werden. 

Entsprechend der volkswirtschaftlichen Struktur des 
Landes standen an erster Stelle die Fabriken fùr Nahrungs- 
uj^ GenuBmiUeL Ihre Zahl betrug 100, das darin in- 





514 


W. K. WeiB-Barteiuteia: 


vestíerte Kapital 26 410 000 Franken, die Betńebskraft 
7361 nom. und 5822 effekt. P. S., die Arbeiterzahl 1567 und 
die Jahresproduktion 40 481 000 Franken. An zweiter 
Sl^Ile (he _T«tilin(^trie mit 61 Betriebiń, 

12 608 ÒOÓ Franken Ánlagekapitáj, 4481 nom. und 3722 
effekt. P. S. Betriebskraft, 4064 Arbeitern und 17 445 000 
Franken Jahresproduktion. 

Wenn wir die Zeit der Grúndung dieser Industrie- 
Untemehmungen verfolgen, so sehen wir, dafi in der Zeit 
von 1830 bis 1879, also vor der Befreiung, blofi 20 ge- 
grúndet worden sind, von 1880 bis 1884 = 23, von 
1885 bis 1889 = 33, von 1890 bis 1894 = 54, von 1895 bis 
1899 = 36, von 1900 bis 1904 = 30 und von 1905 bis 1909 
= 70. Diese Daten beweisen, dafi seit Inkrafttreten des 
Gesetzes zur Fdrdenmg der heimischen Industrie im Jahre 
1894 die industrielle Tátigkeit im Lande stark zugenommen 
hat. Gleichfalls wird die bedeutende Belebimg der Pro- 
duktion durch die Handelsvertráge von 1905 gezeigt, 
welche das Entstehen der in der letzten Periode gegrunde- 
ten Fabriken bewirkt haben. 

Nach der Unternehmungsform und dem Kapital unter- 
scheiden wir voń deń 266 Fábrikunteraehmungen; 115 of- 
fene Gesellschaften mit 19 248 000 Franken, 93 Einzel- 
personen mit 15 241 000 Franken, 37 Aktiengesellschaften 
mit 24 970 000 Franken, 16 Kommanditgesellschaften mit 
4 928 000 Franken und 5 staatliche mit 1 647 000 Franken*) 
Grundkapital. AIs wiq)iti gste Unteraehmungsform ist also, 
dem Kapital nach, die Aktiengesellschaft anzusehen. 

In 253 jenei' FabrikeirwaFaus^Tiíiefilich heimisch es Ka- 
pital investiert, in 4 Fabriken — námlich je einem Betrieb 
dér IVIefalImdustrie (159 000 Franken Kapital), Chemischen 
Industrie (203 000 Franken Kapital), Textilindustrie 
(109 000 Franken Kapital) und Lederindustrie (397 000 
Franken Kapital) — heimisches und fremdes Kapital und 
in 9 Fabriken — námlich: 1 des Berbaus und Steinbruchs 


*) Diese Zahl gilt bloB {fir die zwei Unternehnrangen der Bertf- 
werksindustrie. Ftir die drei staatlichen Betriebe der Metallindustrie 
liegen keine Daten vor. 



Bulgarìens Industrìepolitik und das Auslandskapital. 


515 


(1 739 000 Franken Kapital), 1 der Chemischen Industrie 
(695 000 Franken Kapital), 3 der Nahrungs- und GenuB- 
mittelindustrie (4134 000 Franken Kapital), 3 der Textil- 
industrie (1 172 000 Franken Kapital) imd 1 der Industrie 
zur Erzeugung von physischer Kraft (6 000 OOO Franken 
Kapital) — nur fremdes K^ital. 

Von den direkt investierten Kapitalien ist an auslándi- 
schem Kapital, welches mit bulgarischen zusammen- 
arbeitet, noch nicht eine volle Million Franken angelegt 
und zwar in 4 Fabriken. Die meisten Kapitalien sind in 
den 9 rein auslándischen Unternehmungen untergebracht. 
Man liebt also reinliche Scheidung. 

Die gròBte Anlage ist in einer elektrischen Kraft- 
zentrale gemacht, sie betràgt 6 MiIIionen Franken. Die 
zweitgrdQte Untemehmung ist eine Zuckerfabrik mit 
einem Anlagekapital von 3,55 MiIIionen Franken. In 
jùngster Zeit hat sich das auslàndische Kapital in be- 
tràchtlichem Umfange fùr die Zuckerindustrie in Bul- 
garien interessiert. Ende 1913 und im Jahre 1914 wurden 
4 Zuckerfabriken in Betrieb gesetzt, in denen belgisches, 
bóhmisches, franzdsisches und russisches Kapital arbeitet. 

Die Belgier sind in Bulgarien am meisten mit Kapital 
beteiligt S'^esitzen beinahe 70 % der fremdèń Kapitals- 
anlagen in Bulgarien. Nàchst belgischem arbeitet haupt- 
sàchlich russisches Kapitalin Bulgarien, doch folgen die 
Russen deń Belgiera erst in einem sehr weiten Abstande. 
Sie sind an der fremden Kapitalsanlage mit beinahe 15 % 
beteiligt. 

Die ùbrigen fremden Unteraehmungen sind englischen, 
deutschen imd tùrkischen Ursprungs.*) 

Die genaue Verteilimg der Kapitalien nach der Her- 
kunft zeigt die nachstehende Tabelle: 


' *) Hier ist nur das in der Industrìe direkt angele^te Kapital 
berìickrìchtigt, wáhrend die durch aoslándische Banken vermittelte 
Kapitaleinwanderung nnter den Ausfuhmngen ùher das Bankwesen 
geschildert ist. 




516 K. WeiB-Bartcnsteia: 

belgúche .5 Betriebe mit 10 211 000 Frs. 

bel^iiche und bulgarische . . 2 „ 506 000 „ 

franzdsische und bulgarische. 2 „ „ 363 000 „ 

englische ........ 1 „ „ 1055 000 „ 

russische ........ 2 „ „ 1914 000 „ 

tùrkische ........ 2 „ „ 157 000 „ 

deutsche ....... . 1 „_„ 483 000 „ 


13 Betriebe mit 14 648 000 Frs. 

Davon sind 8 Betríebe mit 12 065 000 Franken Kapital 
Aktiengesellschaften. Da, im Jahre 1909 266 gròBere' vom 
Staate begiinstigte Untemehmungen bestanden, so bilde- 
ten die rein fremden davon nur SYs %, diejenigen, an denen 
fremdes imd einheimisches Kapital beteiligt waren, % 
und beide zusammen 5 % aller Unteraehmungen. 

Anders erscheint die Frage, wenn wir das investierte 
Kapital beríicksichtigen; daraach bildete daslremde Kapi- 
tal ’ 22% %. Die gròQten Unteraehmungen waren ebcn 
in Hánden von Auslàndera, weil die Bulgaren noch nicht 
in der Lage sind, in irgendeiner Form groOe Kapitalien 
anzuháufen. Seit 1909 dúrfte sich diese Sachlage freilich 
sehr geàndert haben. Unter den 93 neuen groBen Anlagen 
mit staatlicher Begtinstigung, die von 1909 bis 1911 hinzu- 
getreten sind, sind unzweifelhaft sehr viele, die ganz oder 
teilweise mit fremden Kapitalien gegríindet sind. Nàhere 
statistische Angaben darúber stehen jedoch noch aus. 

In der gesamten bulgarischen Industríe war nach der 
letzten Untcrnchmung, die seitens der Regierung veran- 
staltet wurde, in Grundstúcken, Gebàuden und Maschinen 
ein Kapital von 66 032 000 Franken angelegt; davon ent- 
fielen auf Maschinen allein 35 267 000 Franken, d. i. 53,4 %, 
auf Gebàude 27 140 000 Frankcn, d. i. 41,1 % und auf Areal 
3 625 000 Franken, d. i. 5,5 % jener Geseuntsumme. 

AIs gròBte Unteraehmungen erscheinen die zur Er- 
zeugung von elcktrischer Kraft. Dann folgen, dcr Reihe 
nach, die staatlichen Bergwerke, die Bergwerke und Stein- 
briiche, die keramische Industríe, die Papicrindustríc, dic 
Nahrungs- und GenuBmittelindustríe, die Textilindustríe, 
die Holzindustríe, die Metallindustrie, die chemische In- 
dustrie und zuletzt die Lcderindustríc. Da auf einc Prívat- 
unternehmung durchschnittlich nur 247 000 Franken ent- 











Bul^aríens Indnttríepolitík imd das Auslandskapital. 


517 


fallen, so sind dic bulgaríschen Fabriken im Vergleich zu 
den unsrígen sehr klein. 

Dic Arbeiterzahl betrug 10 445 Mànncr (79 %) und 
2786 Frauen (21 %). Die Frauenarbeit wird meistens in 
der Textilindustrie verwertet und betràgt hier 85 % aller 
Arbeitskràfte. Rohmater ialien wurdcn verbraucht im Gc- 
samtwerte von 51 186 000 Franken. Hicrvon warcn 
heimscl^en Ursprungs fùr 37 251000 Franken, d. i. 73 
und fremden Ursprungs fùr 13 935 000 Franken, d. i. 27 %, 
Brennmaterialien fùr 2 698 000 Franken. Davon waren 
bulgarisch fùr 1 393 000 Frank^n, d. i^.5§, %, und fremdcr 
Herkimft fùr 1304 000 Franken, d. i. 48 %. Dieses Ver- 
hàltnis erklàrt sich daraus, daB der Abbau der Boden- 
schàtze Bulgariens noch in den Anfàngen ist, sich jedoch 
dauemd steigert. 

Die Nahrungs- und GenuBmittelindustrie ùberragt hin- 
sichtlich der Jahresproduktion die anderen Industríe- 
zweige des Landes bedeutend. Wàhrend die gcsamte 
Jahresproduktion 78 317 000 Franken betrug, nahm diese 
Industrie fùr sich allein 40 481000 Franken, d. i. etwa 
52 %, in Anspruch. In weitem Abstand folgen dann die 
Textilindustríe, die Lederíndustríe, die Holzindustrie usw. 

Bezùglich des Absatzes dcr produzierten Waren zeigt 
sich, daB — bei einem Gesamtwertc von 73 247 000 
Franken aller verkauften Waren — fùr 58 128 000 Franken 
d. i. 79 % im Inlande und fùr 15 120 000 Franken, d. :. 
21 %, im Auslande abgesetzt wurden. Fùr den Export 
arbeiten dic Mchl-, Tcxtil-, Minen- und dic chemische In- 
dustríe (Rosenol). 

Das Industríegesetz von 1909 wirkte dann ungemein 
befruchtend auf die industrielle Entwicklung Bulgaríens 
und veranlaBte im Laufe der beiden Jahre 1909 tmd 1910 
eine Reihe von Unternehmern, sich um Konzessionen zu 
bewerben, welche teils nur allgemeine, teils auch be- 
sondere monop olarti ge Vorrechte fùr einzelne Bczirke zu- 
sichera. Dic Rechte dcr aífgemeinen Vergùnstigungcn 
wurden in dieser Zeit 39 Industríeunteraehmungen be- 
willigt, danmter waren 24 Mùhlenbetríebe. Die ùbrígcn 




518 


W. K. WeíS>Barteiutein: 


Unternehmungen gehdren 5 verschiedenen Industríe- 
gruppen an und zwar 4 der Textilindustríe, 4 der Eisen- 
warenindustríe, 3 der chemischen Industríe, 2 der Leder- 
fabríkation, 2 der Herstellung von Mdbeln. 

Die Rechte der allgemeinen und besonderen Vorteile 
sind 54 Untemehmungen erteilt worden tmd zwar an 
IG Mtihlen, 8 andere Betríebe der Lebensmittelindustríe, 
8 Betríebe der Textilindustríe, 6 Betríebe der Keramik, 

3 Betríebe der Metallindustríe, 3 Kúrschnereien, 2 Berg- 
werke, 1 Papierfabrik und 7 Genossenschaften und zwar 
2 fúr Seilerei, 2 fúr Eisenindustríe, 1 fiir Messerindustríe, 
1 fùr Wagenbau und 1 fùr Molkerei. 

Somit kamen in den Jahren 1910 und 1911 noch hinzu 
93 Betríebe, wàhrend 12 wieder eingiugen, so daO sich die 
Zahl der Betríebe von 266 auf 347 hob. Es entstanden neu 
40 Mùhlen, 1 Brennerei und 7 andere Betriebe der Lebens- 
mittelindustríe, 1 Leinenfabrík, 3 Baumwollfabriken, 
1 Seidenfabrik, 3 Flechtereien, 4 Wollfabríken, 2 Seifen- 
fabríken, 2 Mòbelfabriken, 5 Lederfabriken, 4 Eisen- 
fabríken und 3 andere Metallfabriken, 5 Fabriken fùr 
irdene Waren, 1 groOe Zement- und Betonfabrik, 1 groOe 
Papierfabrík, 2 Bergwerke, 1 chemische Fabrik. Dazu 
kamen noch 7 Genossenschaftsbetriebe und zwar 2 fúr 
Seilerei, 2 fùr Eisenwaren, 1 fùr Schleiferei, 1 fùr Wagen- 
bau und 1 fùr Molkereibetríeb. Die Fabrikation der 
Lebensmittel, schon vordem die stárkste, ist an der Ver- 
mehmng mit mehr als 54 % beteiligt, die Textilindustríe, 
vordem die zweitstárkste, mit 13 %. Es waren einge- 
gangen 2 Bergwerke, 1 Sprengstofffabrik, 3 Mùhlen, 
1 Flechterei, 2 Sàgemùhlen, 3 Lederfabriken. Im ganzen 
war die Zahl der eingegangenen Betríebe nicht groO, síe 
traf aber einzelne Betriebszweige sehr stark, so ging von 

4 privaten Bergwerken die Hàlfte ein, von 5 Sprengstoff- 
fabríken 1, von 7 Schneidemùhlen 2. 

Diese Ziffem zeigen einen sehr erfreulichen Fortschrítt 
der Industríe in den letzten Jahren, der einesteils der ziel- 
bewuOten Industríepolitik der bulgaríschen Regierung, 



Bulgańens IndustriepoUtik und das Auslandskapital. 519 

I 

anderenteils aber der Einwanderung auslándischen Ka- 
pitals zu verdanken ist, welche der Hebel der industriellen 
Entwicklung Bulgariens war. Diese Anlage fremder 
Gelder geschah jedoch nicht nur durch die unmittelbare Be- 
teiligung auslándischer Mittel oder durch Gnindung 
fremder Untemehmungen in Bulgarien, sondem zum 
groBen Teil auch mittelbar durch die Auslandsbanken in 
Bulgarien, welche den einheimischen Kaufleuten und In- 
dustriellen durch Kreditgewàhmng die Mòglichkeit zur 
Anlage tmd zum Betriebe groOer Unternehmungen gaben. 



Die Múhlenindustrie 
in und um Konstantinopel. 

Von Bernhard Seiger, Berlin. 

A uf keinem anderen Gebiele hat das Eingreifen der 
Pforte in den Weltkrieg so bemerkenswerte, schon 
heute úbersehbare Folgen gezeitigt, als auf dem Gebiete 
der tíirkischen Wirtschaftspolitik. Sah sich doch die jung- 
tiirkische Regierung. schon jetzt in die Lage versetzt, den 
Krieg iiberdauemde MaOnahmen in bezug auf die Fòrde- 
rung von Industrie, Handel und Landwirtschaft treffen zu 
konnen — MaOnahmen, deren Wirkung fiir die Zukunft 
der gesamten Tùrkei in wirtschaftlichem und daher auch 
politisch-kulturellem Sinne von einschneidender Bedeu- 
tung werden mùssen, Die Reihe dieser MaOnahmen wurde 
eingeleitet durch den wicljtigen Akt der Befreiung von den 
Kapitulationen am 1. Oktober 1914, jener notgedrungen 
eingegangenen Vertráge, die das freie Selbstbestimmungs- 
recht der Tùrkei in wirtschafts- und finanzpolitischer 
Hinsicht knebelten; ihre Krònung fand diese wirtschafts- 
politische Neuorientierung durch das Industriefòrdemngs- 
gesetz und den bereits am 14. September 1916 in Kraft 
getretenen neuen Zolltarif. Durch den ErlaO der letzt- 
genannten Gesetze bekundete die Pforte den WiIIen, die 
industrielle Tátigkeit innerhalb der Tùrkei einerseits 
durch unmittelbar wirkende staatliche Eingriffe zu fòrdem, 
andererseits durch eine zielbewuOte Schutzzollpolitik den 
heimischen Gewerben sicheren Gmnd und Boden fùr ihre 
Entwicklung zu geben. 

Bisher war es die Herrschaft der auslàndischen Kon- 
kurrenz, die das Hemmnis fùr eine fortschreitende In- 



Die MùhleDÌnduttrie in und um Konttantinopel. 


521 


dustríalisierung des tùrkischen Gewerbes bildete. Haus- 
und Handwerksindustríe stehen deshalb noch in Blùte; die 
Zahl der modemen Fabríkbetríebe ist in den meisten In- 
dustriezweigen noch sehr geríng. Die tùrkische Industríe 
in ihrem Gesamtbild und ihre geringe Leistungsfáhigkeit 
ist durch diesen Umstand stark beeiníluOt. Die geringe 
industrielle Produktivitát steht auch in ursachlichem Zu- 
sammenhange mit anderen noch ungelosten Problemen, 
wie sie beispielsweise durch die Arbeiter- und Verkehrs- 
frage gegeben sind. Aber nicht allein die Industríe wird 
neue Stùtzpunkte und eine veránderte Grundlage nach 
dem Kriege fùr ihre Weiterentwicklung vorfinden. Vor 
allem ist es die Landwirtschaft, die im Hinblick auf den 
ausgesprochenen Charakter der Tùrkei als Agrarstaat die 
eigentliche Trágerin und Basis der tùrkischen Volkswirt- 
schaft bildete und auch in Zukimft bilden wird. Auf die 
Landwirtschaft wirken daher die erwáhnten Regierungs- 
maOnahmen zurùck und unter Berùcksichtigung agrari- 
scher Gesichtspunkte sind letztere getroffen worden. 
NaturgemáO sind auch zum Zwecke der Fùrderung der 
landwirtschaftlichen Produktivitát Einrichtungen getroffen 
und Versuche angestellt worden, deren Ziel die mehr 
extensive und intensive Bewirtschaftung des Landes bildet. 
Es wurden Wirtschaftszentralen errichtet und die Einfuhr 
landwirtschaftlicher Maschinen ohne jede ZoIIabgabe ge- 
stattet. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, erscheint 
fùr die Entfaltung industrieller Tátigkeit Richtung und 
Weg klar vorgeschrieben, námlich: der Ausbau zu einer 
leistungsfáhigen Verarbeittmgs- und Aufbereitungs- 
industrie im Rahmen der landwirtschaftlichen Pro- 
duktion. Hierin liegt die groOe Bedeutung der Verarbei- 
tungsindustrien, zu welcher Kategorie auch dic Mùhlcn- 
industrie gehort, fùr die wirtschaftliche Friedens- 
entwicklung der Tùrkci. 

Kennzeichnend fùr den Stand der industriellen Lei- 
stungsfáhigkeit des Osmanischen Reiches ist die Tatsache 
der vor dem Kríege bestehenden Ausfuhr ungeheurer 
Mengen Rohstoffe und Halbfabríkate gegenùber der Ein- 



522 


Bcrnkard Sci^: 


fuhr von Ganzfabrikaten der gleichen Art; selbst auf dem 
Gebiete der Emáhning war die Túrkei auf fremde Hilfe 
angewiesen, so auch bezúglich des Bedarfes an Mehl und 
Getreide. Die Gesamteinfuhr an Lebensmitteln betrug vor 
dem Kriege z. B. 50 Millionen Ltq. Diesen wenig erfreu- 
lichen Zustand fand man in der Handelsbilanz gekenn- 
zeichnet durch deren bedenkliche Passivitat. Will die Tfir- 
kei nicht wieder in ihre frfihere RoIIe als Schuldnerstaat 
verfallen, ist sie genòtigt, die Industriezweige der vorbe- 
zeichneten Art tatkràftig zu fòrdem und zu unterstfitzen, 
wobei gleichzeitig in Verbindung hiermit emdere Fragen 
wie Hebung der Landwirtschaft und Verbesserung der Ver- 
kehrsverhàltnisse ihre Lòsung finden mfissen. Wie bereits 
angedeutet, hat mit Rficksicht auf die groBe Wichtigkeit, 
die der Aufbereitimgsindustrie zukommt, der neue Zoll- 
tarif eine entsprechende Gestaltimg erfahren. Das Grund- 
prinzip desselben ist die Umwandlung des bisherigen Wert- 
zollsystems in ein GewichtszoIIsystem. Auf Gnmd des 
neuen Tarifes sind bei der Einfuhr von Weizenmehl ffir 
100 kg 95 Goldpiaster an ZoII zu entrichten; fur andere 
Mehlarten wie Gersten-, Hafer-i und Maismehl sind 50 
Goldpiaster ffir die gleiche Menge zu zahlen. GrieBe 
und gemahlenes Getreide wie Btilgiu’ sind mit 67 Gold- 
piastem ZoII belastet. Eine von sachverstàndiger 
Seite vorgenommene Umrechnung dieser Gewichtszòlle 
in WertzòIIe aul gewisser Basis hat ergeben, daO diese 
Umwandlimg ffir die Mfihlenindustrie einen Obergang vom 
ll%igen WertzoII zum 37%igen WertzoII bedeutet. Damit 
ist die Sicherheit eines genfigenden Schutzes vor aus- 
làndischer Konkurrenz gegeben. Bemerkt sei noch, daB 
wàhrend des Krieges die Einfuhr von Mehl vollkommen 
zollfrei gestattet ist. 

Der Eigenbedarf Konstantinopels, das als Mittelpimkt 
der thrazischen und nordwestanatolischen Mfihlenindustrie 
anzusehen ist, betràgt nach einer Schàtzung von òster- 
reichisch-ungarischer Seite 4000 bis 5000 Sack, also, der 
Sack zu 73 kg gerechnet, 106 bis 120 000 Tonnen jàhrlich. 
Die in der Nàhe der Stadt produzierten Mengen werden 



Die MQhlenindustrie in und um Konetantínopel. 


523 


auf 6000 bis 6300 Sack, mithin auf 160 bis 170 000 Tonnen 
íàhrlich geschátzt, Dessenungeachtet besteind aber eine 
betrachtliche Einfuhr aus dem Auslande und zwar im Um- 
fange von 80 bis 90 000 Tonnen jáhrlich. Das eingefuhrte 
Mehl war meist Marseiller, russischer imd rumànischer 
Provenienz. Diesen Sorten {innàhemd gleichwertig war 
das im Inland erzeugte Mehl; die fortschreitende Qualitàts- 
verbessenmg des Mehls im Zusammenhange mit der zu- 
nehmenden Ausdehnung der Múhlenindustrie làQt die Er- 
wartungen zu, daQ die heimische Industrie den Anspiiichen 
in qualitativer Hinsicht vollkommen gerecht zu werden 
vermag, um so mehr, als der Inlandsmarkt fast aus- 
scblieQlich nach geringeren Sorten verlangt imd fúr ihn das 
Moment der Billigkeit ausschlaggebend ist. Somit ist die 
Ansicht von der Minderwertigkeit des túrkischen Mehles 
nicht ganz den Tatsachen entsprechend, wenn es auch 
nicht mit den feinen Mehlen westeuropàischer Provenienz 
vergleichbar ist, Die HartgrieQmùIIerei ist fast gànzlich 
vemachlàssigt, trotzdem der in Anatolien produzierte 
vorzùgliche Weizen zu diesem Zweck hervorragend ge- 
eignet ist imd auch von auslàndischen Makkaronifabriken 
aus der Tùrkei bezogen wird, somit einen wichtigen Ex- 
portartikel darstellt; dagegen waren die einheimischen 
Makkaronifabriken genotigt, sehr zum Schaden ihres Auf- 
schwunges, das benotigte GrieQ aus Frankreich, Italien und 
Griechenland zu beziehen. Dieser Umstand spricht dafùr, 
daQ fùr die HartgrieQmùIIerei ein lohnendes, wenn auch 
seltsamerweise von den Konstantinopeler Mùhlen bisher 
vemachlàssigtes Absatzgebiet vorhanden ist. 

Zu den Industrien, die naturgemàQ durch den Krieg 
nicht ungùnstig beeinfluQt oder sogar einen Aufschwung 
genommen haben, gehort auch die Mùhlenindustrie; nach 
neueren Meldungen befinden sich sàmtliche Konstan- 
tinopeler Mùhlen voll im Betriebe. Ein fùhlbarer Mangel, 
der auch dem Eindringen auslàndischer Konkurrenz Vor- 
schub leistete, war das Fehlen gcnùgender Einrichtungen 
fùr die Aufspeicherang des Getreides; Elevatoren waren 
nur schr wenig vorhanden. Dies nStigte zum schnellen 



524 


Bernhard Seíger: 


Verkauf des Getreides nach dem Auslande und wiederum 
als Folge hiervon zum Import von Mehl. Diese techniscfae 
Rúckstándigkeit mit ihren unvermeidbaren wirtschaft- 
lichen Nachteilen ist fernerhin in einer groQen Anzahl von 
noch im Betriebe befindlichen altváterlichen Wind- und 
Wassermúhlen verkorpert. 

Ùber den Stand der Konstantinopeler Mùhlenindustrie, 
besonders in technischer Hinsicht, und deren Leistungs- 
fáhigkeit berichtet N. Ho ni g im Heft III/IV des Archivs fùr 
Wirtschaftsforscbung im Orient in detaíllierter Weíse^^aùl 
autíìenííscBesTíralfcnal "2®"slu{zt. Diese wissenschaftlich 
einwandfreie Abhandlung ist fùr die hier gegebene Dar- 
stellimg zur Gnmdlage genommen. Danach bestehen im 
engeren Umkreise der tùrkischen Reichshauptstadt 19 
Mùhlen, die táglich 400 Tonnen Mehl zu produzieren ver- 
mogen, 10 von diesen sind allein in der Lage, fast zwei 
MiIIionen Sack iáhrlich herzustellen. Diese Unter- 
nehmungen dùrfen Anspruch darauf erheben, als GroQbe- 
triebe in unserem Sinne angesehen zu werden; hierzu be- 
rechtigt auch deren technische Einrichtung tmd Leistungs- 
fahigkeit. Teils haben sic ihren Standort noch auf dcr 
thrazischen Halbinsel, teils auf der asiatischen Seite des 
Marmarameeres, bis wohin auch der weitere Wirtschafts- 
bereich der tùrkischen Metropole angenommen werden 
darf. In náchster Nàhe, zum Teil in den àuOeren Stadt- 
teilen oder Vororten, befinden sich folgende nennenswerte 
GroBbctriebe: 

Die im Stadtteil Aiwan Serail am Goldenen Hom be- 
findliche Mùhle; jetzt der Société Anonyme Ottomane de 
Minotcrie „L’ Union” gehSrig, befand sie sich frùher in 
privatem Besitz. Sie arbeitet mit einem Kapital von 
121 000 Ltq. und vermag heute tàglich 180 Tonnen zu pro- 
duzieren. Nach einer im Jahre 1910 vorgenommencn tech- 
nischen Renovienmg, in der neue Sicht- und Reinigungs- 
mascbinen aufgestellt wurden, arbeitet sie jetzt mit 46 
alten Zylindem und zwei neuen Walzenstùhlen zufrieden- 
stellend. Die Getreideeinlagerung wird durch einen Schiffs- 



Oie MfiUeaindustrie in nnd um Konstantinopel. 


525 


el«vator erleichtert, der úber eine stúndliche Leistungs- 
fáhi^eit von 60 Tonnen verftigt. Eine Dampfmaschine 
alten Systems von 700 P. S. versorgt den Betrieb mit der 
erforderlichen Kraft. Femer befindet sich in Haskoy eine 
vor 28 Jahren gebaute Múhle „Coronaki'‘, die tàglich mit 
Hilfe von 14 alten^Walzenstiihlen, Sichtmaschinen usw. 
5 Waggons Getreide zu verarbeiten imstande ist; spàter 
wurde eine zweite Múhle an diese angebaut, welche die 
gleiche Leisttmgsfàhigkeit besitzt. Die Einrichtung der 
letzteren besteht aus 5 alten Walzenstiihlen und 5 Paar 
Steinen und wurde spàter durch 2 Walzenstúhle, sowie 
durch eine Dampfkraftanlage ergànzt. 

GrSBeren Umfang besitzt die bereits 23 Jahre be- 
stehende Mùhle in Djubali im Besitz von Les Fils Beranardo 
Corpi; sie ist mit einer neugebauten Bàckerei verbunden. 
Diese Múhle ist versehen mit 20 Walzenstùhlen und den 
dazu gehorigen Sichtmaschinen fùr die Verarbeitung von 
Weichweizen; sie verarbeitet tàglich 8 Waggons; auch 
Hartweizen verarbeitet sie zu GrieB mit Hilfe von 2 Wal- 
zenstùhlen und 2 Mehlgàngen, tàglich 1 Waggon. Ihre Ge- 
samtleistungsfàhigkeit betràgt 65 Tonnen tàglich. Ais 
Kraftquelle dient eine alte Dampfmaschine von 350 P. S. 
Feraer ist die in Kassim Pascha bestehende 1908 umge- 
baute imd erweiterte Mùhle zu nennen; sie gehdrt Les Fils 
de Phok. Plitsas und verfùgt, ausgerùstet mit 15 Zylindera, 
5 neuen Plansichtera und einer alten Dampfmaschine von 
Ifó P. S. ùber eine tàgliche Leistungsfàhigkeit von 70 
Tonnen. Kleineren tjmfang besitzt die in Galata be- 
stehende Mùhle von C. Frangopulos, deren tàgliche Leí- 
stung 20 Tonnen betràgt, welches Quantum sie mit Hilfe 
von 5 Walzenstùhlen, 3 Plansichtern und verschiedenen 
Getreidereinigungsmaschinen bewàltigt; die Antriebs- 
quelle bildet ein 70 P. S. Sauggasmotor. 

Die in bezug auf den Verkehr mit der Hauptstadt am 
gùnstigsten gelegene Mùhle von Balata, im tùrkischen 
Privatbesitz befindlich, ist seit Jahren auOer Betrieb und 
ikre Einrichtung daher veraltet. Fùr die Zwecke der Ver- 


Balkaa^ReTQe. IV, 12. 


3S 



526 


Bernbard Sei(«r: 


sorgung des Heeres war die Regierung zur Errichtung 
eigener Miihlenbetriebe gendtigt, Es besteht in Skutari 
eine dem Vakufministerium gehorige Miihle mit einer tág- 
lichen Produktionsfáhigkeit von 35 Tonnen; ein anderer 
im Staatsbesitz befindlicher Betrieb im Stadtteil Unkapan 
vermag das Drei- bis Vierfache zu leisten, námlich 100 
bis 120 Tonnen. 

Die Múhlenindustrie der Halbinsel Thrazien ist im Hin- 
blick auf die Náhe Konstantinopels mit dem groOen Kon- 
sum seiner 1,1 Millionen betragenden Bev5lkenmg und 
in anbetracht der verháltnismáQig gùnstigen Verkehrs- 
wege in der Ausdehnung begriffen, vor allem an der Kuste 
und in der Náhe der Bahnlinie, die Adrianopel mit Kon- 
stantinopel verbindet. Dort haben sich modem einge- 
richtete MùIIereibetriebe niedergelassen, In Rodosto be- 
íinden sich 8 Dampfmùhlen, auf Gallipoli haben 2 Mùhlen 
ihren Standort gewàhlt; zu diesen kzim kurz vor Kriegs- 
ausbruch noch eine automatische Hartweizenmùhle hinzu, 
deren Einrichtung aus 9 Doppelwalzstùhlen, 3 Plansichtera 
usw. besteht; ihre Leistungsfàhigkeit betràgt 20 Tonnen in 
24 Stunden. An den einzelnen Stationen der genannten 
Bahnlinie sind gleichfalls Dampfmùhlen zu verzeichnen, 
wie in Lùle Burgas und in t)sùn Koprù. Am letzteren Ort 
befindet sich einei automatische Mùhle mit ungefàhr 
2^1 Waggons tàglicher Leistungsfàhigkeit, feraer sind in 
Kirkilisse zwei Dampfmùhlen. Adrianopel selbst hat 
2 groBere und 3 kleinere Mùhlenbetriebe aufzuweisen; je 
einen besitzen die Ortschaften Keschan, Hairabolu, Hora, 
Enos und Silivria. 

Die in ungefàhr 2 Stunden von Konstantinopel aus er- 
reichbare Insel Prinkipo ist von der Mùhlen-A.G. „Union'‘ 
als Standort zur Errichtung einer Dampfmùhle ausersehen 
worden. Dieselbe ist mit 12 alten tmd 4 neuen Walzen- 
stùhlen ausgestattet, besitzt als Kraftquelle eine Triple- 
Expansions-Schiffsmaschine von 350 P. S. und vermag 6 bis 
7 Waggons tàglich zu verarbeiten. Auf der asiatischen 
Seite des Marmarameeres befinden sich die beiden grSBten 



Die Múhleniiidiistrie in und um KonitentinopeL 


527 


Dampfmuhlen nahe Konstantinopel. Die eine in Darídja 
befindlich produziert táglich 450 Sack, dìe andere in Ismid 
350 Sack, Die Mehlnotierungen dieser beiden Betríebe 
im Verein mit derjenigen von Pendik werden fúr den Kon- 
stantinopeler Markt als maBgebend angesehen. Die letzt- 
genannten Múhlen vermahlten neben dem anatoUschen 
Getreide auch solches rumánischer, rumelischer und 
russischer Provenienz, Fúr die groBe Aufnahmefáhigkeit 
des Marktes und der guten Rentabilitát des Mahl- 
gescháftes sprícht die Tatsache, daB die in Eskeschehir 
und Angora arbeitenden Dampfmúhlen an dem Wett- 
bewerb mit der Platzindustríe sich beteiUgen. Ihre ge- 
meinsam mit den genannten Betríeben von Ismid und 
Daridja unterhaltenen Verkaufsbúros in Konstantinopel 
haben einen Umsatz von 100 Tonnen tágUch, 

Unverkennbar zeigt die Entwicklung der Múhlen- 
industríe in der Túrkei eine aufstrebende Tendenz, imd 
dies ist im Interesse des Landes sehr erfreulich. Die Brot- 
getreideproduktion muB als voUkommen ausreicbend an- 
gesehen werden, um die Ausdebnungsmdglichkeiten inner- 
halb des Gewerbes zu sichem und zu steigem; doch ist 
auch in diesem Falle die Schaffung besserer und bUligerer 
Zufuhrwege aus dem Innem Kleinasiens Voraussetzung. 
Mit der Zunahme der Schienenwege wird die Getreide- 
beschaffung wesentlich verbilligt, erleichtert und dem 
Markte ein groBerer Umfang verliehen. Der vielfach er- 
zeugte Hartweizen eignet sich weniger zur Brotbereitung, 
als zur Herstellimg von Makkaroni tmd stellt auch be- 
sondere Anfordemngen technischer Art an die MíUIerei. 
D^is gleiche gUt ftir die syríschen und Gaza-Gersten, deren 
Gesamtproduktion vor dem Kríege fast gánzlich nach 
Frankreich tmd England exportiert wurde, wo sie zu Brau- 
zwecken verwandt wurden. Es bestand somit fríiher der 
unnatúrliche Zustand, daB die Túrkei als Getreide produ- 
zierendes tmd exportierendes Land in nicht geringem Um- 
fange auf den Import von Mehl angewiesen war. 

Die Vermehmng der Zahl der GroBbetriebe wird in 
dieser Hinsicht eine Wandltmg schaffen, um so mehr, als 


86» 



528 


Berahard Sciger: Dte M&hleBÌndiutńe osw. 


die neuen Zollgesetze diesen Industríezweig schfitzen. 
Die Neueinríchtung von Betríeben wird auch dadurch ge- 
fdrdert, daO die Einfuhr von Maschinen zu diesem Zwecke 
auf Grund des bereits erwáhnten Industríebegfinstigungs- 
gesetzes zollfrei erfolgen darf. Es eròffnet sich also hier 
ein gfinstiges Betátigtuigsfeld ffir die einschlágige deutsche 
Maschinenindustríe. Das von der tfirkischen Wirtschafts- 
politik im allgemeinen erstrebte Ziel: Die Unabhángigkeit 
des Osmanischen Reiches in bezug auf industríelle Pro- 
duktion in weitestem MaOe zu verwirklichen, dazu bedarf 
es einer jahrzehntelangen Període ruhiger, fríedlicher Ent- 
wicklung, in der unter beratender Hilfe der Mittelmachte 
sich die Europàisierung der tfirkischen Wirtschaft voll- 
ziehen kann. 



Permanente Ausstellimg 

bulgaríscher Prodtikte der Landwirtscliaft, 
Foratwirtachait, Viehzncht iind Indiutrie 
in Deutschland. 

Von LSwliijnr. 

VVT enn bisher von Musterausstellungen in den Verkehrs- 
beziehungen zwischen Deutschland und Bulgarien 
die Rede war, so hielt man sich an den Gedanken, daB es 
sich um die Ausstellung deutscher Industrieprodukte in 
Bulgarien handele. 

Die Fortschritte, welche in den Jahren vor Ausbruch 
des Weltkrieges Bulgarien in jeder Beziehimg aufzuweisen 
hatte, die gúnstigen Entwicklungen, die fiir die Nachkriegs- 
zeit zu erwarten stehen im Hinblick auf die gewaltige 
Unterstútzung und Mithilfe, die das bulgarische Wirt- 
schaftsleben von seiten der Mittelmáchte erfahren wird, 
lassen mit Bestimmtheit ein Aufblúhen dieses jungen 
Staates in allen Betátigungen, auf welchem wirtschaft- 
lichem Gebiete auch immer, erhoffen. Uber die Leistungen 
Bulgariens stets auf dem Laufenden zu sein, isf fiir die 
deutschen Wirtschaftskreise von besonderem Werte. 
Eíne stándige Ausstellung bulgarischer Erzeugnisse, die 
jedermann zugánglich wáre und ein kleiner Kreis sachver- 
stándiger Vertreter Bulgariens, die die benòtigten Infor- 
mationen auf mtindlichem Wege zu erteilen in der Lage 
wáren, wiirde sich als eine Institution darstellen, die einen 
gewaltigen Aufschwung in den Beziehungen der beiden 
Lander gewáhrleisten wiirde. 

Wenn auch die Produkte der Landwirtschaft, Vieh- 
cncht und der Forstwirtschaft in erster Reihe fiir den Be- 
darf der bulgarischen Heimat bestinunt sind, so ist dennoch 
nickt zu iibersehen, daB immerkin eine erkebKche Mehr- 



530 


Eugen Ldwinger: 


prodiiktion, eben durch Benútzung modemer Arbeits- 
systeme, Maschinen und Apparate, moglich sein wird. 
Dieses Mehr in Deutschland unterzubringen wird die 
bulgarischen Erzeuger gewiB interessieren, und ein sicherer 
Weg, diese Absichten durchzufíihren, liegt in der stándigen 
Musterausstellimg in Berlin, 

Verschiedentlich ist bereits die Ansicht zum Ausdruck 
gekommen, daB bei der Errichtung industrieller Unter- 
nehmungen in Bulgarien man in erster Reihe deu’auf bedacht 
sein sollte, die Fabriken in der Náhe jener Produktions- 
orte anzulegen, die fùr die Lieferung des Rohmaterials in 
Betracht kommen, und daB vorerst jene Industrien bevor- 
zugtwerden sollten, die in Bulgarien das Lieferungsland 
fur ihre Rohmaterialien erblicken konnen. Es ist klar, daB 
eine stándige Musterausstellung, die die bulgarischen Roh- 
produkte zeigt, die besten Anregtmgen fùr derartige In- 
dustrieunteraehmungen; bietet. 

Die Erzeugnisse Bulgariens auf industriellem Gebiete, 
/die sich jetzt bereits fùr den Export nach Mitteleuropa 
eignen — zum Beispiel Rosenol — haben den Weg in die 
breite Offentlichkeit nicht gefunden, weil begreiflicher- 
weise nur ein kleiner Kreis von Spezialinteressenten ùber 
die einschlàgigen Verhàltnisse Bescheid weiB. Im Inter- 
esse der deutschen Allgemeinheit liegt es aber, ùber die 
industriellen und kultiu'ellen Fortschritte Bulgeiriens 
unterrichtet zu sein, so daB Neuerscheinungen, auf 
welchem Gebiete des wirtschaftlichen bulgarischen Lebens 
es sei, einen lebhaften Widerhall in Deutschland auslósen 
kdnnen. 

Die stàndige Ausstellung in Deutschland hàtte auch 
den hochzubewertenden Vorteil, daB man die bulgarischen 
Produkte in qualitativer Hinsicht einer genauen Prùftmg 
tmterziehen kùnnte; bei der Liefertmg wàre es mdglich, 
falls die angekommenen Waren dem Muster nicht ent- 
spràchen, durch die Berliner Vertreter der Ablader ohne 
Weitlàufigkeiten den Tatbestand feststellen zu kdimen. 
Fùr die deutschen Kàufer wùrde sich aus dem Kontakt 
mit den Vertretera bulgarischer Hàuser auf der Aús- 



Pcnnaiieate AoMtellttnji bul^triecher Prodakte u*w. 


531 


stellung eine gewisse moralische Gewifiheit nach der 
Richtung ergeben, daB die Lieferungen in der Qualitát den 
gehegten Erwarttmgen entsprechen werden. Die bul- 
garischen Firmen, die die Ausstellung beschicken, wùrden 
sozusagen im Brennpunkte des allgemeinen Interesses 
stehen. Wúrden sie bei ihren Lieferungen gerechten Er- 
wartungen nicht genùgen, so wùrde sich dies bei den die 
Ausstellung besuchenden Káufem herumsprechen, und es 
wùrde, falls imsolide bulgarische Elemente ihr Treiben 
fortsetzen wollten, diesen Bestrebungen ein wirksamer 
Riegel vorgeschoben werden kdnnen. Die Tatsache also 
schon, daB bulgarische Firmen die projektierte Aus- 
stellung beschicken, gibt eine gewisse Gewáhr dafùr, daB 
es sich um Firmen handelt, die Vertrauen verdienen und 
die jedenfalls nicht die Absicht haben, ein Gescháft zu 
machen, sondem die bestrebt sind, sich einen d a u e r n - 
d e n Kundenkreis in Deutschland zu schaffen, eine Vor- 
aussetzimg, die natùrlich in engstem Zusammenhemg steht 
mit der Notwendigkeit solider Liefemng, namentlich in 
bezug auf die Qualitát. 

LáBt man sich also von dem Gedanken leiten, dafi die 
die Ausstellimg beschickenden bulgarischen Firmen sich 
einen guten und treuen Kundenkreis in Deutschland 
sichem wollen, so werden die deutschen Kaufer ihrerseits 
AnlaB haben, die stàndige bulgarische Ausstellimg mit 
Genugtuung zu begrùBen. 

Die stàndige Ausstellung bulgarischer Erzeugnisse in 
Deutschland ist gewiB eine Untemehmung, ùber deren 
praktische Bedeutung nicht viel zu sagen ist. Leider ist 
der gegenwàrtige Zeitpunkt nicht dazu angetan, eine Ver- 
wirklichung dieser Ideen fùr die nàchste Zeit erhoffen zu 
leissen. Erst die Nachkriegszeit kann ErfùIIimg dieser 
Wùnsche bringen. Nichtsdestoweniger erscheini es uns 
angebracht, diesen Fragenkomplex jetzt schon in das 
richtige Licht zu rùcken, um einen Kristallisationspunkt 
zu schaffen fùr alle Plàne, Projekte und Anregimgen, die 
sich mit gleichen Ideengàngen befassen. 



Nochmals 

„Dedeagatsch oder Vama?“ 

I Inter dieter Fragettellung Terdffentlichten wir tm Dezemberiieft 
einen Auftatz von E. Lòwin^er, der in Bulgarien telbti nicht 
ohne Widertprnch geblieben itt. Wir glauben dentelben unaeren 
Letern nicht vorenthalten zu tollen, da tich noch am ehetten ant 
entgegengetetzten Meinungen ein eignet Urteil bilden láBt 

Die „Deuttche Balkan Zeitung" vom 1. 2. 18 erwidert 
foIgendermaBen auf den Artikel ,.Dedeagattch oder Varna?": 

„Schon die Fragettellung muB alt faltch bezeichnet werdcn, 
auBerdem enthaJt der Auftatz ein Reihe von unrichtigen Einzelheitcn, 
so daB er nicht unwidersprochen bleiben darf, da derartige Aut- 
ffihrungen leider nur dazu gceignet tind, in Deuttchland irrtfim- 
Bche Auffattungen zu verbreiten, die, wie in dietem Falle, nnr 
Schaden anrichten kònnen. 

In der Einleitung ttellt der Verfatter die Behauptung auL „daB 
vor dem Krieg fast die Hálfte der Trantportbewegung fiber den Hafen 
von Varna gegangen ist". In Wirklichkeit umfaBt der Gfiterauttautch 
tautch der beiden Schwarzmeer-Háfen, Varna und Burgat zu- 
sammen kaum die Hálfte des bulgarischen AuBenhandelt, wie nacb- 
stehende statistitche 'Ziffem nachweiten: 

Die Ein- und Autfuhr zutammen (in Millionen Lewa) bctmg: 


Jahre 

ffir Bulgaríen 

ffir Varna 

ffir Burgas 

1908 

242,4 

67,0 

25,8 

1909 

271,8 

82,2 

37,2 

1910 

306,4 

70,0 

47,0 

1911 

381,9 

93,6 

66,5 


EinerteiU toll femer „Varna sein Hanptaliment in Znkunft ant 
icner Trantportríchtung ziehen mfissen, die alch aus der Eitenbafan- 
route via Konttanza erwarten láBt", andererseiU „dfiríte anch der 
Eisenbahnweg fiber Dobríttch manches dazu beitragen, Sendungen. 
die aontt fiber Vama gegangen tind, von diesem Hafen abznlenken”. 
Die Bnde 1909 fertiggestellte Osenbafanttrecke Vferna—^DeiMia— 
Dobrittch brachte dem Hafen Vama wertvolle Verbinduqg nnd r^gen 
Gfiterauatausch mit teinem reichen Hinterland, der Korakammer 
Bulgarient, und teiner wichtigsten Zentrale, Dobríttch. Dieser rege 
Verkehr ){íng natfirlich stárk riirfick, nachdem Ruinánien 1913 efnen 
Tei] der alten Dobradtcha an sich gcriBSen ha'fte. Dobritsch, von 
dcn Rum&nen ani die Strecke Konttanza angcschlosten, dientc in 



Nochmab ..DadcaCatsch oder Varna?" 


533 


erater Lmie rain ramánischen Interessen, was heute hinfáUi( wird. 
Wenn anch Vama nicht wieder seine alte SteUimg als Aus- und auch 
als Einfnhrplatz fúr ' die Dobrudscha einnehmen wird, so dńrfte die 
Konkurrenz dem Vamaer Hafen am weni^sten wohl von Dedeagatsch 
kommen. Zunáchst befindet sich in Dedeagatsch iiberhaupt 
keine Hafenanlage, sondern nur eine Reede, wie der Ver- 
fasser richtig erwáhnt; ob sich die groBen Ausgaben einer modemen 
Hafenanlage bei dem nicht besonders gúnstig gelegenen Hafen Dedea- 
gatsch, der an Versandung leidet, lohnen wird, erscheint mehr als 
fraglich, und ob der kluge und berechnende bulgarische Staatsmann 
Jind Ingenieur gerade fiir Dedeagatsch und dessen Hebung, trotz 
seiner Lage am WeiSen Meer, eintreten wird, ist kaum anzunehmen. 
Eine Reede bleibt eín Nachteil und mitngelhafter Behelf eines ffir grofie 
Zukunft bestimmten Giiterstapelplatzes, wie es nach Ansicht des 
Verfassers Dedeagatsch zu werden bestimmt ist." 

Und die „BuIgarische Handelszeitung" vom 24. 1. 18 
bemerkt dazu* folgendes: 

„Vor allem ist nicht angezeigt, im Sinne dieser Ansffihrungen 
von einem Entweder-Oder zu sprechen. Haben sich die Verhfiltnisse 
des Hinterlandes von Vama zuungunsten dieses Hafens gefindert, 
dann wird er automatisch an Wert verlieren. Wenn nicht, dann muB 
ihm eben werterhin das gròfitmóglichste Interesse zugewendet werden, 
und e$ kann daher bloB heiBen Dedeagatsch und Vama. 

Varaa war der Seehafen der fmchtbaren Dobrudscha und im 
weiteren Verlaufe Nordbulgariens. Der gesteigerte Donauverkehr und 
andere Momente kònnen an dieser Tatsache nicht viel findem, da 
Transporte, welche den Donauweg nehmen sollen, auchl weiterhin 
diese Route einschlagen werden, wie dies vor dem Kriege der Fall 
war. Hingegen werden Transporte nach und von den Lfindem des 
Mittehneeres und òstlich von Gibraltar auch in Zukunft den Seeweg 
bevorzugen- Bei dieser Gelegenheit kann beispielsweise darauf hin- 
gewiesen werden, dafi durch die Tauembahn auch Bayern ans Mittel- 
meer geruckt ist, und Tríest wohl als der Orienthafen Bayerns be- 
zeichnet werden kann. 

Welchen Wert hfitte eine Ablenkung dieses Verkehrs fiber Dedea- 
gatsch? Es ist allerdings nicht gleichgfiltig, ob ein Schiff seine Fracht 
2—3 Tage frfiher oder spfiter lòschen kann, bésonders aber, wie 
richtig bemerkt wird, mit Rficksicht auf die hohen Frachtraten nach 
dem Kriege. Bedeutet es aber eine Verminderang der Frachtspesen, 
wenn die Waren die lange Strecke nach Nerdbulgaríen per Bahn 
znrficklegen mfissen? An der Tatsache, dafi Bahnfrachten teurer aind 
ali Seefrachten, wird mch auch nach dem Kríege voraussichtlich 
nichts findera, um so weniger, als alle europfiiacben Stpaten ihre Bahn- 
tarífc nm ein Bedeutendea erhòht baben. Was die beiderteitíge Ent- 
feraung von Sofía betrifft, mag es wohl stinimen, wcim diese afs 



534 


Nochnult •DedMfatoch oder Varna?' 


zieinlich gleich angenommen werden. Softo und dessen gd>irgige 
Umgebung kommen aber fiir den Welthandel weder in bezng auf 
Industrie- noch auf Landwirtschaftsprodukte in Betracht Derlei 
Handelszentren liegen erst ziemlich weit òstlich von Sofía, durch 
den Balkan in einen^ nòrdlichen und einen súdlichen Teil geteilt 
Der nòrdliche Teil liegt aber schon bedeutend gúnstiger zu 
Vama. Auch die Dampfer des òsterreichischen Lloyd berúhrten vor 
dem.Kriege den Hafen von Dedeagatsch. Von dort ging ibre Route 
nach Odessa, wobei auf der Hin- und Rfickreise in Vama angelegt 
wurde. 

Von einer Verktirzung der Transportdauer durch Lòschen in 
DedMgatoch zu sprecben, scheint eine Verkennung der Verhiltnisse 
zu sein. Abgesehen von einer Oberlastung der Bahnlinien durch 
Militirtransporte, die noch lángere Zeit nach dem Kriege andauem 
werden — diese Linien sind auBerdem noch eingieisig — ist zu be- 
denken, daB ein groBer Teil derselben in die Strecke Mittel- 
europa—Tfirkei fállt mithin auch durch den tfirkischen Frachtver- 
kehr bedeutend belastet sein wird. Ferner werden Sfidbulgarien 
ebenso wie die Gebiete um die Ageis diese Linien voli in Anspruch 
nehmen, wobei noch der Mangel an rollendem Material berficksichtigt 
werden muB. Es ist wohl auch nicht gleichgfiltig, ob Waggons 
frfiher ,oder spáter entladen werden kònnen. Die nordbulgarischen 
Strecken werden in mannigfacher Beziehung besser daran sein. 

Wie richtig bemerkt wird, kommt ffir den Transport von Massen- 
gfitem hanptsàchlich der Seeweg in BetrachL Weshalb soll dies aber 
bei Gfitem, die ffir Nordbulgarien bestimmt sind, nur bis Dedeagatsch 
Geltung haben? Dedeagatoch ist von hervorragender Wichtigkeit ffir 
die Gebiete um das Ageische Meer, deren Bedeutung von Tag zu Tag 
wachsen wird. Jede Fursorge der Regierung zur Hebung dieses 
Hafens ist daher voll angebracht, eine Zurficksetzung des Varoaer 
Hafens darf aber damit unter keinen Umstánden verbunden sein. 

Daher nochmals nicht Dedeagatsch oder Varoa, sondem Dedea- 
gatoch und Vama." 

Zu den Ausffihrungen dieses Blattes schreibt uns der Verfasser 
dM Artikels in unserem Dezemberheft: 

Der Hinweis der „BuIgarischen Handelszeitung", daB Vama der 
Hafen der fruchtbaren Dobrudscha war und im weiteren Verlaufe 
auch Nordbulgariens, sagt doch nichts, was dahin zu verstehen wáre, 
es sei eine verstárkte Verkehsbewegung in Varna durch diese Um- 
stinde zu erwarten. Es ist vielmehr, wie in unserem Artikel bereits 
angedeutet, anzunehmen, daB der Donauumschlag viel der Varoaer 
Gfiterbewegung Abbruch tun wird. Der Umschlag in Somovit nnd 
Lom Palanka ist geeignet, gerade jenen Verkehrsbeziehungen zu 
dienen, die ffir die Dobrudscha und Nordbulgarien in Betracht 
kbmmen, also nach Vama gravitieren. 



NochiuJs „Dede«gatoch oder Vama?*' 


535 


Dieienigen Transporte, dìe óstlich von Gibraltar kommen oder die 
in Triest zur Verschiifuntf gelangt únd, werden, wenn die Hafen- 
verhiltnisse in Dedea^atoch und Vama die ^eichen sind, Dedeagatoch 
bevorzugen. Denn, wie die „Bulgarische Handelszeitung” selbst 
zugibt, sind die Bahnfrachten von Dedeagatoch und von Vama nach 
den mafigebenden Bestimmungsplatzen des Hinterlandes so ziemlich 
gleich, so dafi also fúr Seeschiffe d e r Faktor atuschlaggebend ist, 
dafi sie die verl&ngert^ Reisedauer nach Vama nicht auf sich 
zu nehmen brauchen, womit erhebliche Erspamisse an Zeit und 
Kohlen usw. erzielt werden. Unseres Wissens sind die Umschlag- 
kosten in Dedeagatoch und Vama gleich hoch. In der Nachkriegs- 
zeit wird fiir Bulgarien die Frage auftauchen, ob Hafenanlagen in 
Dedeagatsch o d e r Vama anzulegen sind. Fúr beide Hàfen gleich- 
zeitig Millionenaufwendungen zu machen, dOrfte wohl kaum angehen. 
£s sprechen alle Voraussetzungen daffir, dafi man sich entschliefien 
wird, Dedeagatsch zu bevorzugen- Der ganze Verkehr aus dem 
Mittell&ndischen Meer und aus der Atlantik gravitiert unzweifellos 
nach Dedeagatsch, wàhrend Vama doch nur f&r den G&teraustausch 
mit den Hàfen am Schwarzen Meere in Betracht kommt. Bei dem 
enormen Verkehre, der zwichen Bulgarien einerseits t^d Mittel- und 
Westeuropa andererseits zu erwarten steht, kann es keinem Zweifei 
nnterliegen, welchem bulgarischen Hafen in erster Reihe die Vorsorge 
der bulgarischen Regierung zuzuwenden isL 

Die tlberlastung mit Militàrtransporten, ein Umstand, den uns die 
„Bulgarische Handelszeitung" entgegenhàit, ist vielleicht fiir die 
Bahnlinie, die von Dedeagatsch ausgeht oder Vama zum Aus- 
gangspunkt hat, heute gleich. Es làfit sich also dieses Argument 
nicht zugunsten des -von der „Bulgarischen Handelszeitung” vertretenen 
Standpunktes verwenden. Im fibrigen behandeln wir die Verhàltnisse, 
wie sie sich nach dem Kriege zeigen werden. 

Was schliefilich die Betrachtungen der „Bulgarischen Handels- 
zeitimg” mit Bezug auf das gebirgige Terrain um Sofia betrifft, so 
glauben wir, dafi, soweit der Bahntransport in Frage kommt, dieser 
Faktor von keiner Bedeutung ist. Weshalb sollen Gebirgsbahnen 
ein Hindemis ffir die Ausgestaltung des Gfiterverkehrs sein? 

Wir verstehen es sehr gut, dafi die „Bulgarische Handelszeitung 
ihre Ffirsorge gleichmàfiig auf Dedeagatsch und Vama verteilt und 
dafi sie den Wunsch hegt, beide Hàfen in der Nachkriegszeit auf- 
blfihen zu sehen. Das hindert aber nicht, dafi die Verhàltnisse und 
Entwicklungen merklich zugunsten Dedeagatsch's sprechen und dafi 
— und darauf wollten wir hinaus — die bulgarische Rcgierung, wie 
wir bereito erwàhnt haben, nicht umhin kònnen wird, bei dem 
• Entochlufi, die bulgarischen Hàfen auszubauen, der Tatsache Rech- 
nung zu tragen, dafi Dedeagatoch ffir den Gfiteraustausch Vorteilc 
anfweist, die dem Hafen von Vama abgehen. 



Allgemeine Ùbersicht. 

Dcr Mcc PclácUnc-Stcat. „Near East" vom 25. 1. fíihrt aus: Fúr 
die jùdisclie KolonUienm^ werden bereits prakUsche; MaBnahmen 
gctroffen. So wird angekùndigt, daB die englische Regierung beab- 
sichtigt, demnàchst eine jùdUche KommUsion nach Palàstina ab- 
reisen zu lassen, um die Errichtang der jùdichen NaUon dort vorzu- 
bereiten. Der Kommission soU ein Stab tecbnUcher Fachlente. 
Ingenáeure, Architekten, Landwirte und Stàdtebauer folgen. if>ie 
allgemeine Absicht geht dabin, durch Kauf ein jùdisches Proletariat 
das hoffenUich harmonisch mit den Arabem zusammen arbeiten wird, 
auf dem Lande anzusiedeln. 

Nichts wird gesagt, woher diese Eìnwanderer fùr Palàstina kommen 
sollen. Einige zweifellos aus dem Norden Englands, eine gróBere 
Zahl aus dem Ostende Londons, das in den letzten Jahren bei den 
ausIàndUchen Juden sebr populàr geworden Ut. VermuUich wird 
jedocb der grùBte Teil der Kolonisten aus polnischen und mssischen 
Juden bestehen, und ihre Rùckkehr kann kaum frùher als einige 
Zeit nach dem Kriege stattfinden. Gleichzeitig bat die letzte Zeit 
gezeigt, daB der Wunsch zur Rùckkehr keineswegs allgemein ist 
Eine Anzahl ruasisch-polnischer Juden soUen fùr Rechte agitiert 
haben, die sie materiell zu einem Staat im Staate in RuBIand und Polen 
machen wùrden. Dies Ut ein BeweU nicht nur dafùr, daB die 
jùdische Frage in Polen nicht durch demokratisches Geschwàtz gelùst 
werden kann, sondem auch dafùr, daB die jùdische Gemeinschaft 
entschlossen Ut, sich von den ChrUten gesondert zu halten. 

♦ 

Montenogriniacha Kiicgsziele, Der montenegrinische Kriegs- 
minUter und MinUter des Innem HaidoolaoviUch teilte einem Mit- 
arbeiter der „DaiIy Chronicle" vom 5. 2. folgendes mit: Die Wùnsche 
der Montenegriner sind bescheiden und gerechtfertigt. Sie wollen 
nichts annektieren, sondern nur dem Lande die ihm 1878 genommenen 
Grenzen wiedergeben. Das grùBere Montenegro soU sich vom Dtia, 
Albanien (sùdlich Skutari) bis zur Narenta und Drina, die die nùrd- 
liche Grenze der Herzegowina bilden, erstrecken. Im àuBersten 
Norden gibt es eine geringfùgige Abmndung in serbUchcs Gebiet 
htnein. Eine andere Berichtigung wùrde Montenegro seine alte adria.* 
tische SeekfUte gében, jctzt Dalmatien benannL Auf diese WeUe 
wùrde daa Gebiet von Montenegro ungefàhr verdoppelt und ihm die 
MbgUchkeit iadustrieUer Expansion gegeben werden. 




538 


AIltfcBciat Obcrńcht: 


nnii •ber, durcb dic Vertcidignntf dcr Dardanellca, itf sie xu einem 
Symbol des erwacbcaden Natioaalempfindens geworden. Die Tiirkea 
werdea GegeaTorschltgc machen und Garantien fordera ffir die inter- 
nationalen Abmachnnten, (dic bei dem statns qno in Kraft waren), 
welcbe die Nentrilitit des Suezkanals vcrbfiricn. Hier handńt ee 
sich nm einen Fall ffir einen Gegenseitigkeiisvertrai, der mfiglidier- 
weise eine intemationale Regulicrung aller tolcher territorialer 
WasserstraBen nach sich ziehen kfinnte. Wcnn nun aber die Frage 
so generalisiert werden wfirde, dann wfirden die Tfirken die Lfisung 
ía ihrem eigenen Fall als die Anwendung einer allgemeinen und frei- 
willigen Regel annehmen. 

Uns bleiht dann noch die Effirterung der Frage der territorialen 
Integritit. Hier sind die Zicle der Verbandsmichte auf der einen 
Seite und die der Tfirkei auf dcr anderen Seite noch immer un- 
vereinbar. Gerade der Umstand, dafi wir die beiden ersten Punkte 
akzepticren, macht es uns nm to unmfiglicher, in diesem Ictzten Punkte 
nschzugcben. Wetm die ottomanische Souverinitit von den frfiheren 
intemationalen Betchrinkungen befreit werden soll, so kann tich das 
aber nur auf die Tfirkei und wirklich tfirkische Gebiete erstrecken. 
Man braucdit sich bloB die Geschichte dcr ottomanischen Finanzen, der 
Justiz und der Verwaltung anzutehen, um zu erkennen, daB es ffir 
andere Vfilker und Linder ein Ding der UnmOglichkeit ist, sich ohne 
Garantien der ottomanischen Regierung auf Gnade oder Ungnade zn 
fiberlassen. Die jetzt in der Verbannung lebenden tfirkischen 
Liheralen sind sich dieser Schwierigkeit vollanf bewuBt. Ihr Wuntcb 
geht nach Integritit mit der Obertragung der Macht, aber gleichzeitig 
machen sie alt notwendige Konsequenz den Vorschlag, daB der nVer- 
waltung der ottomanischen Staatsschuld" (einer intemationalen 
Instanz) in dem wiederhergestellten Reich die vollstindige KontroIIe 
der Finanzen fiberlassen werden soll. Dieser Vortchlag ist natfirlicb 
ntopisch; denn er ist gerade datjenige, was dat Einheits- und Fort- 
schrittskomitee nicht haben will, und es tprechen keine Anzeichen 
daffir, daB die Liberalen imstande sein werden, ihnen die Zfigel der 
Regierung zu entreiBen. Das Komitee hat die tfirkische National- 
bewegung hinter sich und dieses nenerwachte Nationalgeffihl macbt 
diesen Integritltsgedanken noch unmfiglicher. Die Erfahrung lebrt, 
daB Vfilker, die sich erst vor kurzer Zeit auf ihre nationale Eigenart 
wieder besonnen haben, den Begriff Toleranz fast nicht kennen. Dte 
Turkisierung jeder Person, jeder Einrichtung in dem Ottomanischen 
Staat ist das zweite tfirkísche Kriegsziel. Die armenischen Gemetzel 
von 1915 waren ein Versuch, diese Gedanken in die Tat umznsetzcn. 
Hier verband sich der nene Fanatismus mit der Gransamkeit des alten 
Regime. Gebiete, wo ein betrlchtlicher Teil der Bevfilkerung durcb 
Nicht-Tfirken dargestellt wird, kfinnen nicht linger den Scbrecknissen 
ausgesetzt werden, die das Programm der Turkisiernng mit sich 
ffihrt. Bezfiglich der Armenier, der Hedschas- nnd Irak-Araber und 
der jfidischen Kolonisten in Pallstina hat die britische Regierung 
bereits VerpQichtungen in dieser Richtung fibemommen, aber die 
ganze zivilisierte Welt ist moralisch verpflichtet, die anderen nicht- 
tfirkischcn Vfilker, die bis jetzt sich nicht cines solchen Schutzcs er- 



Englknds Tfirkcnpolitik. 


539 


freuen konnten, zu retten. Lloyd George hat katejorUch erklárt, daB 
„es unmSglich sein wird, die in Frage konunenden Territorien wieder 
in ihren frfiheren Souverànitàtszustand zurfickzuffihren". 

Dies macht einen Strich durch die tfirkisch-deutschen Plàne im 
mittleren Osten — hierbei ist die Integritàt des ottomanischen Reiches 
der Ausgangspunkt und die pan-islamisdie und pan-turanische 
Propaganda sind die Werkzeuge. Bei diesem Schema soll Persien in 
dasselbe Verhàltnis zur Tfirkei gebracht werden, wie Osterrcich- 
Ungam jetzt zu Deutschland steht; die Armenier sollen das Schicksal 
der Sfidslawen teilen; die Georgier haben die RoIIe der Bulgaren 
zu spielen; die Aserbeidschan Tartaren von Baku und Tàbris sollen 
wie die Letten, Litauer und Polen, durch ein „SeIbstbestimmungs- 
recht" zum Pufferstaat gemacht werden. Dann aber wird der Weg 
nach Turkestan offen sein — der orientalischen Ukraine. Diese un- 
geheure Gefahr versteckt sich hinter der „territoriaIen Integritàt", 
dem dritten Kriegsziel der ottomanischen Regierung. Jetzt ist es klar, 
warum in diesem Punkt die Regiemngen der Verbandsmàchte sich auf 
keinen KompromiB einlassen kdnnen. 

Aber wenn das tfirkisch-deutsche Programm auch als unmfiglich 
beseitigt ist, so bedarf die Zukunft der nicht-tfirkischen Territorien 
des ottomanischen Reiches und des ganzen mittleren Orients noch 
einer Lfisung, und hier làBt sich der Premierminister in rein 
negativen Sàtzen aus. „Diese Lànder," ffihrt er aus, „haben unseres 
Erachtens ein Anrecht darauf, gesondert, mit Berficksichtigung aller 
ihrer nationalen Bedingungen, betrachtet zu werden, aber die genaue 
Art und Weise, in der jeder einzelne Fall berficksichtigt werden soll, 
braucht hier nicht weiter erSrtert zu werden." Doch die Stunde er- 
heischt mehr eine konstmktive als eine detaillierte Politik, das gibt 
uns diese Formulierung allerdings nicht; aber sie hilft uns auf alle 
Fàlle, eine solche selbst aufzustellen dadurch, dafi sie einen ProzeB 
der Ausscheidung vomimmt, da sie das Programm der geheimen 
Dokumente, wíe sie von den Bolschewiki verfiffentlicht worden sind, 
cbensosehr erledigt wie die tfirkisch-deutsche Lfisung. Gewisse Ab- 
machungen fiher den mittleren Osten werden in einem dieser 
Dokumente — einem Memorandum des russischen Auswàrtigen Amtea 
— noch einmal aufgefuhrt Sie erweisen sich schon beim ersten An. 
blick als unvereinbar mit einer Anerkennung der „gesonderten Be- 
trachtung der nationalen Bedingungen" der Perser, Armenier und 
Araber. Um so mehr, als. der Premierminister offen erklàrt: „Neue 
Umstànde" — in Rufiland — haben die Bedingungen, unter denen diese 
Abmachungen getroffen worden sind, geàndert. 

Das Programm dieser geheimen Denkschrift brachte dcn anglo- 
russischen Vertrag von 1907 zu einem logischen Abschlufi. Die darin 
entwickelte Politik, die in Deutschland unter dem Titel „Einkreisungs- 
politik" fungiert, wurde von Grofihritannien in dem Jahr eingeschlagen. 
Sie bedeutcte eine durchgreifende Anderung derjenigen Politik, die 
wir hundert Jahre lang vorher verfolgt hatten. 

Wàhrend des 19. Jahrhunderts hatten wir den Versuch gemacbt,. 
unser Reich im Orient von dem kontinentalcn Europa zu isolieren, 
indem wir einén Block von neutralen unabhàngigen Staaten dazwischen. 



540 AUfcineiae Ubcntcht: 

schoben. Da diese Staatea in der Haupttache mohammedanisch sind, 
war uasere ein^eschlagcne Politik in der Tat eine ..Entente" mit dem 
Islam. Mit dem Beginn des 20, Jahrhtmderts jedoch fingen zwei 
europiische Michte — Deutschland und Rufiland — an, einen solchen 
Druck auf diese neutrale Zone auszuiiben, dafi es uns nicht linger 
gelang, durch unsere diplomatische Stirke die Aufmerksamkeit beider 
von dieser Interessensphare abzuziehen. Deshalb machten wir gemein- 
same Sache mit dem einen, um den anderen wirklich in Schach zu 
halten. Wir wihlten Rufiland als Partner, und dadurch, dafi wir uns 
mit ihm den „Isolierblock" oder anders ausgedriickt, den mittleren 
Orient teilten, verscherzten wir uns als unvermeidliche Folge die 
Freundschaft der mohammedanischen Welt. Aber in demselben 
Augenblick, wo wir die vollen Kosten des Spiels tragen sollten, wie 
es nach der VerSffentlichung der letzten Abmachungen den Anschein 
hat, ist dif Poiitik, um derentwillen wir diese Opfer gebracht haben, 
gescheitert. Das revolutionfire Rufiland hat das Programm des Zaren- 
tums verworfen, und der Premierminister erkennt diese Tatsache in 
der Frage betreffs Konstantinopelsf an; aber diese Tatsache( gilt ^ben- 
sosehr fur den mittleren Orient, wo die Interessen der britischen 
Politik weit unmittelbarer betroffen werden, 

Wir kdnnen uns nicht darauf beschrfinken, die 1907 eingeschlagene 
Politik weiter zu verfolgen. Wir kSonen uns nicht in den aus- 
gefahrenen Gleisen Rufilands bewegen und ihre friihere Interessen- 
sphfire im mittleren Osten einfach der unsrigen hinzufùgen. Ein 
solches Unterfangen wurde nach sich ziehen, dafi wir den Kreis der 
britischen Verantwortlichkeit ausdehnen miifiten bis auf den Kaukasus 
und die transsibirische Eisenbahn; diea konsequent durchzuffihren, 
dabei rechts und links die Tùrken und die Deutschen, wùrde durchaus 
ùber unsere Kraft gehen, aufierdem wùrde uns eine solche Taktik die 
mohammedanischen Sympathien ùberbaupt unividerbringlich ver- 
scherzen. Doch wir kùnnen uns auch nicht darauf beschranken, was, 
laut der Abmachungen, scheinbar als britische Interessensphire an- 
gesehen werden soll, die Defensive in Palistina, Mesopotamien und 
Sùdpersien, dies wùrde zum ersten ein Aufgeben von Armenien; be- 
deuten, die Tùrken und Deutschen wùrden dann durch die Wùste nach 
Transkaukasien, Nordpersien und Turkestan vorrùcken. Sie wùrden 
dann die Herren der beherrschenden Stellungen sein und nicht wir, 
sie wùrden uns, wenn es ihnen pafit, zu einem ungleichen Kampf 
herausfordern, wir wùrden vertrieben und wùrden sie als Herren des 
ganzen mittleren Orients zurùcklassen. 

Aber diese turko-deutsche Herrschaft ùber den mittleren Osten ist 
gerade diejenige Regelung, die ausdrùcklich in der Rede des 
Ministerprfisidenten ausgeschlossen wird, und wenn eine anglo- 
russische Teiiung von Rufiland zurùckgewiesen worden ist und Eng- 
land fùr sich allein eine gemeinsame Herrachaft der Turken und 
Deutschen nicht verhiadem kann, so bliebe uns nur die Rùckkehr zu 
unserer traditionellen Politik ùbrig, Wir mùssen, wensi mSglioh, unsere 
Eatente mit der mohammedanischen Welt emeuem und die grofien 
Gebiete, welche zwischcn dem tùrkiscfaen Kieinasien und den Grenzen 
von Agypten und Indien liegen, neutralisiemn. Die Russen ha^s> 



Uber die Donau nach Trapezunt. 


541 


bereits hier au{ eine friedliche Durchdringung verzichtet. Wir mússen 
auch darauf verzichten und eine Regierungsform sicher stellen, welche 
eine deutsche oder turkische Durchdringung auBerhalb der Móglichkeit 
stellt. 

Da es unmòglich ist, daQ die in Frage kommenden Staaten wie 
Persien, Armenien, sich selbst regieren, so bleibt nur tibrig, die 
Staaten vorlaufig unter die Obhut der neuen Vòlkerliga zu bringen. 

♦ 

Ùber die Donau nach Trapezunt. 

Weil der Riesenlandweg Berlin—Bagdad ftir den deutschen 
Warenaustausch kaum in Frage kommen kann, lenkt Dr, A. Walther 
(Konstantinopel) in der „Voss. Ztg." vom 12. 2. 18 die Aufmerksamkeit 
auf einen zweiten deutscEen Weg tief ins~Innere Asiens hinein; den 
Weg nach Nordost-Anatolien. Seinen interessanten Ausfiihrungen 
entnehmen wir folgendes; 

Es ist bekannt, dafi die ursprtinglich in Aussicht genommenen 
nord- und zentralanatolischen Fortsetzungen der deutschen Bahn von 
Angora aus nach Osten iiber Siwas oder Caesarea vor dem Wider- 
stand des alten RuBIand, das seine Hand nach Armenien ausgestreckt 
bielt, aufgegeben wurden, daB deshalb die bis Angora fertige 
Strecke als Stumpf stehen blieb und die Fortsetzung vielmehr 
schon von E^kischehir aus, in einem breit nach Siiden ausholenden 
Bogen iiber Konia und Adana, in Angriff genommen wurde. Jetzt 
wird die Verstàndigung mit einem neuen RuBIand es der Ttirkei 
ermòglichen, die seit Jahrzehnten geplanten Bahnen zur Er- 
schlieBung Nord- und Nordost-Anatoliens, deren Konzessionierung an 
die Franzosen kurz vor dem Kriege nahezu perfekt war, selbst 
durchzufiihren. 

Dies Bahnsystem sollte das Meer erreichen in Samsum 
mit seinem bltihenden Hinterland und in Trapezunt mit 
seinen weit ins Innere, nach Karput, Erzingian, Erzerum, 
Bitlis, Wan, Tàbris reichenden alten Handelsverbindungen 
und seinem betràchtlichen, schon vor dem Kriege rund 1000 
Dampfer jàhrlich betragenden Seeverkehr. Dem wirtschafts- 
geographischen Typus nach ist Trapezunt eine Parallele zu Alexan- 
drette im Winkel der cyprischen Bucht, das seine Bedeutung dem 
Durchgangshandel tiber Nordsyrien nach Mesopotamien verdankt. 
Mit dem Bagdad der groBen Uberlandstrecke kann Trapezunt ver- 
glicben werden, weil es auf weite Wege ins innere Asien hinein 
vorausweist und auf einq Vòlkergruppe, die ftir die neue Ttirkei, 
falls sie sich weiter zum „turanischen" Nationalismus hin ent- 
wickeln sollte, von gròBter Bedeutun^ werden kann. Von alters 
her ist Trapezunt der Endpunkt der groBen KarawanenstraBe von 
Tàbris in Nordpersien tiber Erzerum ans Meer, und hat auch 
durch die Konkurrenz der russischen Kaukasusbahn seine Be- 
deutung nicht verloren. 

Die nutzbaren Mineralien Kleinasiens finden sich in der Haupt- 
sache eben in der breiten Zone der nòrdlichen Faltengebirge 
làngs der Ktiste des Schwarzen Meeres und des Marmarameeres, 


BaUcan-ReTuo. PT, 12 . 


117 



542 AUgcmeinc Obcrcicht: tíbcr dic Doiura tutch Trapcznnt. 

Im Hintcrlaad ron Trapczunt zcicn dic Silbcrfmbcn von Gfimflzcli- 
bcnc und von Lidzchezzy c&dwcztlich Trcpezunt dic Kupfer- 
tfrubcn von Ezzcli und' Kulckkzyz c&dwcztlich Trcpczunt und voa 
Argcnc Mcden t&d6ztlich Kcrpnt bezondcrz gcncnnt ncbcn viclca 
cndercn Vorkommcn von Kupfcr, BIci, Silbcr,, Eizcn, Brcuakohlc, 
Alcun, Mcngcn. So zchr bei der cntcheinend ztcrkea Verwor- 
fenhcit der Schichten die Abbauw&rdigkcit im cinzelncn noch ua- 
klar ift zo werden doch zchlreiche Wcrkc eiacr Neucuzztcttung 
mit modemen Mczchinen bedfirfen. Auch der Autbcu dez Eizen- 
bchnnetzcz bedcrf gcwcltiger Trcnzportc europiizcher Mctericlien. 
Dczu kommen Hcfenbcutcn, Einrichtungcn zur Aufnchme von Zu- 
fuhren aut dem gleichfcUz noch in primitiver Eatwicklung ttehendea 
Kohlenbezirk von Herckleci cn der Kfittc zwitchen Sinope 'Uad 
Konttcatinopcl, cuch Neueinrichtung von Werken zur Verwertung 
knderer Erzeugnitze dieter reichen, wcrm-feuchten Kfiatcnatriche, 
z. B. dcr geplcnten Sigewerke, dic den Holzreichtum dcr pontizchcn 
WUder mit Hilfe der reiBenden Gebirgtbáche bereiten toUen. Dezu 
die mcnnigfcchen Bedfirfnitte einer Bev&Ikenmg, die betonderc ia 
ihren crmenitchen und gtiechitchen Elementen zum TeU tehr kcof- 
kr&itig itL Reichel Rfickfrccht vermcg der Hcfen zu Ucfcm: cua 
dem weiteren Hinterlcnd die peraitchen Wcren, betondera Teppichc; 
ncch ErachlieOung der Gruben Mcngcn und Kupfer; von den innerea 
Hochebenen Schcf-, cuch Ziegen- und Kcmelwolle, Opium; cuc 
den Kfiatenatrichen nebenj Huelnfitzen, Sultcninen vor cUem dea 
vorzfigUcben Tcbak, deaten Erzeugungtmenge z. B. 1910 in dea Be- 
zirken Scmtun und Trcpezunt mit 17 MilUonen Kilogrcmm fctt die 
HcUte der Erzeugung der jetzigen Tfirkei (35,8 MilL) tmd nicht cU- 
zuviel weniger alt die der jetzt verlorenen Balkcngebiete (22,8 MilL) 
betrug. Die blfihende Leinkultur Ut weiterer Entwicklung fáhig; und 
dct Klima Ut ffir Teekultur geeignet, mitì der die Rtutcn cn der 
nahen Kaukaauskfitte tchon gute Erfolge erzielten. Wclchen Weg 
imaer Warenauttauach mit den pontUchen Gebieten ncch dem 
Kriege nehmen wird, Ut heute noch nicht tpruchreif. JedenfcUz 
Ut wohl aelbttversUmdlich, dcB bei den Vereinbarungen mit Rtifilaad 
und Rtimcnien clle Hindemitte, die beide Stacten einer vollen Atin- 
nutzung dea Donauweges bereiten kónnten, ausgeschloaten werden. 



Besondere ùbérsicht. 

Albanien. 

Errichtang cin«r HaAdcI*> niid Gcwcrbcknmmcr. Dem Militár- 
hficlistkoiiunando ffir Albanien wurde von den Kaufleuten aua Skuiari 
cin Gesuch &berreicht, in welchem um die Errichtung einer Handels- 
nnd Gewerbekammer in Skutari angesucht wird. Diese Kammer soU 
den Zweck haben: die bereits bestehenden Handelsverbindungen 
swischen Albanien und Osterreich-Ungam zu kráftigen und neue 
Handebverbindungen zu schaffen, fUr die k. u. k. Milit&rverwaltung 
in Albanien informativen Dienst zu leisten und die Wechsel- und 
Schuldverháltnbse zu regeln. Das MiUt&rii5chstkommando fflr AI- 
banien hat diesem Ansuchen stattgegeben und bewilligt, dafi in Skutari 
cíne Handcls- und Gewerbekammer errichtet werden kann, welche 
aufier den oben angeffihrten Aufgaben sich mit der Eviden^haltung 
und Registrierung der Kaufleute und Gesellschaften, Regbtrierungen 
der Schutzmarken und Muster, schiedsgerichtlicher Erledigung von 
Streitigkeiten, Abgabe von Gutachten in verschiedenen Handels- und 
gewerblichen Fragen zu befassen haben wird, 

BulgańeiL. 

Din Abnahm* dcr Viehbcst&nde. Ackerbauminbter Dr, Dintschew 
hat in dem Sobranje fiber die wirtschaftliche Lage Bulgariens, die 
durch die aufeinanderfolgenden drei Kriege in Mitleidenschaft ge- 
zogen worden ist, unter anderem folgende Mitteilungen gemacht: 
Im Jahre 1910 hatte Bulgarien 1663 000 Stfick Homvieh, 1913 nur 
mehr 1443 353; 1910 gab es 741500 Stfick Zugtiere, im Jahre 1913 
nur mehr 508 644; dagegen ist in diesem Zeitraum die Zahl der als 
Zugtiere verwendeten Kuhe von 156 000 auf 188 000 gestiegen, An 
Bfiffeln waren im Jahre 1910 vorhanden 412 978, 1917 blofi 396 153; 
an Pferden 1910 478 000, 1917 blofi 380 000; Fohlen dagegen 1910 
28 000 und 1917 52 000 (mannliche); Fohlenstuten 1910 22 000, 1917 
35 000; Schafe besafi Bulgarien im Jahre 1910 88 666 000 Stuck, 1917 
7 353 000 Stfick. Alle diese Ziffern beziehen sich blofi auf Altbulgarien 
mit Ausschlufi der besetzten Gebiete von Mazedonien, dem Morawa- 
gebiet und der Dobrudscha. 

Getrcid*-, Mchl- nnd AbfaUprcbe. Die Direktion ffir allgemeine 
Ffirsorge hat neue Prebe festgesetzt, nach denen vom 1. Februar L J, 
Getreide, Mehl und Abfall von den Requbitionskommbsionen gezahlt 



544 


Bcsondere Oberticht: 


werden; die Bezirkskomiteei werden diese Produkte wie (ol^t an die 


Bevòlkerung fùr 1 kg abgeben; 

Weizen . 

B«ichlaSuliB*praú 

60 

V«rk*Bftpr«ú 

fftr 

fftr Ara« Kftoier 

62 67 

Roggen . . 





47 

52 

54 

Gerste . . 




é • 

47 

— 

54 

Hafer . . 





47 

— 

54 

Hirse . . 




e • 

43 

— 

50 

Mais . . 




• • 

43 

47 

50 

Kleie . . 





30 

— 

38 

Komrade 





13 

— 

20 

Weizenmehl 





73 

73 

84 

Roggenmehl 





60 

64 

68 

Maismehl 





.- 50 

54 

58 

Gerstenmehl 





64 

66 

72 

Hirsenmehl 





60 

60 

68 

Gerstenschrot 





50 

— 

58 

Komradeschrot 





16 

— 

58 

Hirsenschrot 





46 

— 

54 

Maisschrot 





46 

— 

54 

Haferschrot 





46 

— 

58 

Wickenschrot 





43 

— 

50 

Wirtschaftliche MaBregeln in Bnlgarien. Die 

bulgarische Fùrsorge- 


direktion hat MaBnahmen fur eine bedeutende Erhòhun4 der Produk- 
tion von Gemiise getroffen. Zu diesem Behufe wurde verfùgt, daQ die 
vielen Tausende von Gártnern, welche alljàhrlich im Frùhjahr nach 
Osterreich, Ungarn, Rumànien und SùdruBland gegangen waren, um 
daselbst Gemùse anzubauen, in Bulgarien zurùckgehalten werden, um 
hier verwendet zu werden, Gleichzeitig wurden groBe Trockenanlagen 
fùr Dòrrgemùse angelegt, welches in groQen Mengen gedòrrt und fùr 
die Verpflegung der Armee, beziehungsweise zur Ausfuhr verwendet 
werden soll. AuBerdem hat sich bereits eine Gesellschaft mit einem 
Betriebskapital von mehreren MiUionen zur fabriksmàBigen Produk- 
tion von Dòrrgemùse und Paprika gebildet, welche in groBen Mengen 
in Bulgarien vorkommen. — Im Ministerrat ist eine aus drei hòheren 
Beamten bestehende Kommission gebildet worden, welche sich mit 
der Lòsung der die Ein- und Ausfuhr betreffenden Fragen zu beschàf- 
tigen und der bei der Fùrsorgedirektion bestehenden Einkaufsgesell- 
schaft an die Hand zu gehen haben wird. — Es wurde die Verfùgung 
getroffen, daB der Handel mit allen imentbehrlichen Produkten und 
Lebensmitteln in Bulgaríen freigegeben wird. 

Ncue Scheidemùnzen in Bnlgarien. In Sofia sind die neuen Metall- 
scheidemùnzen, welche die bisher im Umlaufe befindlichen Nickel- 
mùnzen ersetzen sollen, angelangt. Infolgedessen hat das Finanz- 
ministerium die Einziehung der Nickelmùnzen aus dem Verkehr verfùgt. 

Die balgarische Schwarze Meer-Schiffahrt. Die Frìedensverhand- 
lungen mit RuBIand haben ein sehr schleppendes Tempo angenommen, 
aber speziell die Verhandlungen mit der Ukraine sollen sehr gùnstig 
fortschreiten. Infolgedessen konnte die Schiffahrt im Schwarzen Meer 











Bulgarien. 


545 


zum Teil bereìts aufgenommen werden, welcher Umstand fiir Bulgarien 
besondere Bedeutung besitzt, weil das Land in Varna und Burgas tiber 
zwei bedeutende Hafen am Schwarzen Meere verfiigt und der 
bulgariscbe Schiffsverkehr im Schwarzen Meere im Frieden einen sehr 
betráchtlichen Umfang aufwies. Insgesamt kommen 8 Háfen fùr diesen 
Verkehr in Betracht, iiber welche von 1909 bis 1912 uber 290 000, 
266 000, 321 000 und 303 000 Tonnen Giiter eingefùhrt und 303 000, 
336 000, 652 000 und 423 000 Tonnen Gùter ausgefùhrt wurden. In 
diesem Jahre liefen zirka 2500 Dampfschiffe und an 4000 Segelschtffe 
in diesen Háfen ein und aus. 

Mit dem Ausbruche des Weltkrieges und insbesondere seit dem 
Eintritte Bulgariens in den Krieg erfuhr der Hafenverkehr starke Ab- 
schwáchung, da die meisten Gesellschaften den Verkehr einstellten. 
Die spáteren Fahrten bedeuteten wegen der vor der Kùste kreuzenden 
russischen Kriegsflotte ein enormes Risiko, hatten den Charakter einer 
Blockadedurchbrechung und wurden nur unternommen, weil manchmal 
eine einzige Fahrt den Wert des ganzen Schiffes hereinbrachte. 

Speziell fùr den Hafen von Varna liegen bis zum Jahre 1915 genaue 
statistische Daten vor. In diesem Jahre liefen in Varna 480 Schiffe 
ein, die fast 350 000 Meterzentner Waren importferten und ùber 
66 000 Meterzentner Gùter exportierten. Im Vergleicbe zum Jahre 
1914 wurden um rund 1226 000 Meterzentner weniger Waren ein- 
gefùhrt und um ùber 1480 000 Meterzentner weniger Waren aus- 
gefùhrt. Die Schiffe der Bulgarischen Handesgesellschaft liefen diesen 
Heimathafen 1915 rund 100 Male an und fùhrten jedesmal ùber 30 000 
Registertonnen Waren ein und aus. AuBerdem verkehrten in diesem 
Jahre noch fast 250 Segler im Hafen. 

In gleicher Weise hat die Schiffsbewegung im Hafen von Burgas 
an Ausdehnung wahrend des Krieges bedeutend verloren. Der Verkehr, 
der normalerweise weit ùber 600 Schiffe und mehr als 1000 Segler 
umfaBte, ist 1913 auf 430 Schiffe und 740 Segler und 1914 noch mehr 
gesunken. Immerhin wurden 1913 noch 123 500 Tonnen Gùter von 
Dampfern tmd 20 000 Tonnen Gùter von Seglern geladen. 

Der an sich schon sehr umfangreiche Verkehr der bulgarischen 
Schwarzen Meer-Háfen dùrfte, falls die Friedensverhandlungen mit der 
Ukraine, wie zu hoffen ist, zu einem gedeihlichen Abschlusse gelangen, 
eine starke Ausdehnung erfahren, da sich ein nicht unbetràchtlicher 
Teil des Handels der Ukraine mit den Zentralmùchten auf dem Transit- 
wege ùber Bulgarien abwickeln wird. In diesem Falle fállt den 
bulgarischen Háfen am Schwarzen Meere ein groBer Teil des Verkehrs 
zu, der allen interessierten Bevòlkerungsschichten dieser Orte und den 
Transportgesellschaften reichlichen Verdienst in Aussicht stellt. 

(Bulgarische Handelsztg.) 

Ncne bnlgariache Eisenbahnlinien. In der Sobranje ist ein Gesetz- 
entwurf ùber einen auBerordentlichen Kredit von 1 130 000 000 Lewa 
fùr militárische Zwecke und fùr den Bau einiger neuer Eisenbahn- 
linien eingebracht worden, unter denen die Linien Radomir-Kùstendil- 
Gomja Dzumaja und Gùschewo-Livunowo-Demir Hissar zu erwáhnen 
sind. Zu dem.Bau der demnáchst in Angriff genommen wird, sollen 
die Etappen- und Eisenbahnbau-Bataillone verwendet werden. Die 



546 


Bcsonderc Cbenicht: 


nenen Bahnlinien haben ffir die wirtachaftliche Entwickhml der |e* 
nannten tadwettbnlgarischen Gebiete eine groBe Bedentung, 

Fftr indnstriclle ErfindnB|ett ffir Bnlgarien. Dem HandeUmÌBÌ* 
sterinm wurde ein Kredit von 50 000 Leva zur F6rderun| der Erfinder 
auf dem Gebiete der Industríe sowie zur Unterst&tzung von Prívaten 
und Gesellschalten, welche MusterwerksUitten und Ateliers auf Grund 
der ministeríellen Vorschriften erríchten, bewilligt. 

Der Stand der 'VI^tcrtaateB las Detember. Im Dezember 1917 war 
die Witterung im allgemeinen kálter als gewShnlich. Die kiltesten 
Tage waren gegen Ende der ersten vierzehn Tage und die wirmsten 
gegen Ende des Monats. Die mittlere Monatstemperatur, welche im 
allgemeinen ffir das ganze Land gerechnet wird, war um 2 Grad unter 
dem Monatsmittel. Seit dem Jahre 1902 war die Differenz zwischen 
der kiltesten und wirmsten Temperatur im Monat Dezember keine 
so groBe. In Sofia betrug diese Differenz 19,6. Im vergangenen Jahre 
betrug sie 13,9, doch war sie im Jahre 1902 20,6 und 1898 26,7 Grad. 
Die RegenfiUe waren verhiltnismiBig gering. Es regnete namentlich 
zwischen dem 3.. und 8. Dezember und wihrend der letzten Tage 
des Monats. Im allgemeinen war die wihrend des Monats gefaUene 
Regenmenge 65% unter dem Mittel. Besonders wenig regnete es in 
der Gegend von Vama. Am gròBten waren die RegenfiUe in Stara 
Zagora, Strumitza und Gfimfirdschina. Die Niederschlige bestanden 
Jhauptsichlich in Schnee. Die Schneeschichte lag in der Ebene 
zwischen dem 4. und 10. und um den 25. Dezember. Sie war nirgends 
betrichtlich dick. Uberschwemmungen und Stfirme fanden nidit 
statt Trotz der im aUgemeinen groBen Kilte gestattete das Wetter 
im Verlaufe des Monats wihrend etlichen zehn Tagen die Aussaat 
der Herbstsaaten auch in den groBen Gfitem, wo sie infolge des 
Mangels an Arbeitskriften und Vieh nicht frfiher beendet werden 
konnte. Der St. Nikolasanbau mit Hartgetreide und Spelz wurde er- 
folgreich zu Ende geffihrt An vlelen SteUen wurde das zweite 
Ackem und die zweite BesteUung der Mais- und anderen Fr^samen- 
felder durchgeffihrt Der mehrmalige SchneefaU beeinfluBte den im 
aUgemeinen spit erfolgten Anbau aller Samen. Nirgends haben sie 
unter den ziemUch groBen Kilten des Monats geUtten. Die Limmer 
fanden wihrend der Mehrzahl der Tage des Monats auf den Wiesen 
und Feldem eine ziemUch gute Weide. Von den Infektionskrank- 
heiten sind auch weiterhin die Pocken die verbreiletsten. An zweiter 
Stelle kommt die Maul- tmd Klauenseuche. 

Znr Hebnng des bnlgarlschen Handels nnd Gewerbes. Die 
Sofioter Handelskammer hat dem Sofioter Kreisrat folgende Mafi- 
nahmen zur Hebung des Handels und des Gewerbes im eigenen 
Kreise anempfohlen; 1. Eine kriftige Unterstfitzung der gewerblichen 
AusbUdung in den Stidten des Kreises durch BewiUigung der hierzu 
nòtigen Kredite. 2. Die Handelskammer erídirt sich bereit, zur Fest- 
steUung der Bedfirfnisse ffir gewerbliche Ausbildung sowie des Kredits 
dem Kreisrat Material zur Verffigung zu steUen. 3. Der Kreisrat mògc 
durch aUjihrUche Subvention zur Erhaltung der an der Handels- 
kammer erríchteten Handelsmittelschule beitragen, znmal Ticr 



Bttltfanen. 


547 


Fùnftel aller Handelsscboler dea SoHoter Kreiaes diese Schnle be> 
auchen, 4. Die Bewilli^un^ von Stipendien zur Fortsetzun^ der ge- 
werblichen Ausbildung im Anslande an Gewerbetreibende, welche 
nút Eríolg eine Landesgewerbeschule absolviert haben. 5. Im Budget 
dea Kreisea Sofia sind folgende Kredite vorzusehen: a) zur Grúndung 
von provisorischen Kursen fiber verschiedene Gewerbezweige ffir 
Meister und Gesellen; b) zur Errichtung von permanenten obligato* 
riachen Lehrlingskursen auf Grund dea Arl 32 des Gesetzes zur 
Organisation und Ffirderung des Handwerkcrstandes; c) zur Er> 
richtung von Handels-Abendkursen. 6. Einen Kredit zur Bewilligtmg 
eines Fonds zur Errichtung einer Gewerbe-Kreiaausstellung. 

Die hcrrcnloscn Tcbakc. Durch kdnigL Ukaa wurde folgende 
Ministerialverordnung betreffend die herrenlosen Tabake ver- 
Sffentlicht; 1. Der ganze herrenlose Tabak im Dramagebiet 
wird als Staatseigentum erklirt und mufi dem Finanzministerium 
zur Verffigung gehalten werden, 2. Es ist streng verboten, Mengen 
dieses Tabaks, in welcher Weise auch immer, ffir den Heeresbedarf zu 
cntnehmen; 3. tlber alle Reklamationen, welche hinsichtlich der 
herrenlosen Tabake erhoben werden, entscheidet der Finanzminister. 
Die Militirbehfirden sind nicht berechtigt, sich in diese Angelegenheit 
zu mischen, sind jedoch verpflichtet, die herrenlosen Tabake unan. 
getastet zu verwahren und den FinanzbehSrden auszuliefem, wobei 
auch ihnen die Transportmittel bereitzustellen sind. 

Balgarfschcs Vcrfcehrswcscn. In der Sobranje ist auf Antrag des 
Eisenbahnministers Koznitschki eine Reihe Gesetze beschlossen 
worden, welche eine wesentliche Reform des Eisenbahn-, Post-, Tele- 
graphen- und Telephonwesens bedeuten. Namentlich wurde auch das 
Personal, welches den modemen Anforderungen nicht mebr ganz ent- 
sprach, durch jfingere, tfichtige KrSfte ersetzt. Nach dem Muster 
anderer Staaten sollen die Post-, Telegraphen- und Telephongebfihren 
durch einen demnáchst in der Sobranje einzubringenden Gesetzent- 
wurf tim 50 bis 250 % erhfiht werden. Durch die geplanten Re- 
formen in allen Zweigen der genannten Dienste sollen die Staats- 
einkfinfte, welche bisher nur etwa 2 % des investierten staatlichen 
Kapitals betrugen, bis auf ungefShr 15 % gebracht werden. 

Inncrc Kolonfsicmng Bnlgnricns. In der Sobranje wurde ein Ge- 
setzentwurf betreffend die innere Kolomsierung Bulgariens vorgelegt. 
Hierbei haben einzelne, in Òsterreicb-Ungarn und Deutschland be- 
stehende Einrichtungen zum Muster gedient, die auf Grund 
von mehrmonatigen Studien als hSchst zweckmSfiig und modem 
beftmden worden sind. Mit diesen Studien war seitens des bulgarischen 
Ackerbaumimsteriums der Konsulent Drenski betraut. Es sollen ins- 
besondere die an den Grenzen liegenden Gebiete mit rein bulgariscber 
BevSIkerang aus armen Gebirgsdfirfem besiedelt werden; ffir die 
Ansiedler sind seitens des Staates verschiedene Erleichterungen und 
Unterstfitzungen vorgesehen; namentlich wird Invaliden aus dem ge- 
genwfirtigen Krieg, sowie solchen, die sicb in demselben hervorgetan 
haben, vom Staate unentgeltlich Grund und Boden zugewiesen; aufier- 
dem erhalten sie Geldunterstfitzungen und unentgeltlich Ackerbau- 
gerite. 



548 


BMondere Obersicht; 


Vorschlite ifir die buliarisclie Volksirirtscbaft. N. Jonkow- 
Wladikin schreibt in der ..Kambana"; Jàhrlich brauchen wir 
80 Millionen Kilogramm Salz. Man bilde eine Gesellschait, nehme 
eine Konzession auf 100 lahre auf die Salinen'bei Anchialo, Burgas, 
am WeiOen Meer und wo sonst noch Salz gewonnen wird. Der 
Staat soll Vergúnstigungen gewàhren und kann auch dte Einfuhr 
auslàndischen Salzes verbieten; man soll einen Gewinn von- 15 bis 
20 % vorsehen. Das Auspumpen des Wassers soll mit groSen Ma- 
schinen, Dampfpumpen geschehen; es sollen Anlagen mit Dauergràben 
geschaffen werden, um nicht jedes Fruhjahr neue Kanále zur Ab- 
leitung des Wassers anlegen zu miissen. Dies ist jedenfaHs ein 
sicheres, eintrigliches Geschiit und erspart dem Nationalreichtum un- 
geheure Summen. Eine Jahresproduktion von 800 000 Sack wirft, den 
Bruttogewinn mit 2 Lewa angesetzt, eine Gesamtsumme von 1 600 000 
Lewa ab, wovon 1 MiIIion Lewa Reingewinn ist. Ein anderes Feld. 
Wir baben keine Petroleumquellen. Darum produzieren wir K a r b i d. 
Man kOnnte damit samtliche Bahnhòfe, Stidte und Dórfer beleuchten, 
die keine elektrische Installation haben. Eine Fabrik znit einer Tages- 
produktion von 2 Waggons wird etwa 3 bis 5 MiIIionen Lewa 
kosten, das erstklassige Karbid wird mit 18 Stotinki das Kilogramiu 
verkauft und die Fabrik erzielt eine Dividende von wenigstens 
15 %. Das ndtige Material ist bei uns reichlich vorhanden. Der Staat 
soll helfend zur Seite treten, indem er keine fremde Konkurrenz 
zuIiBt. Eine weitere Idee; Eine groB angelegte Fabrik fúr Hanf- 
und Leinengewebe. Werfen wir die BaumwoIIe der Englinder hinaus 
und verarbeiten wir unseren eigenen, in den Volksliedern besungenen 
Flachs, der nach der Seide an Glanz und Dauerhaftigkeit den ersten 
Platz einnimmt. Das Absatzfeld ist vorhanden, sehr groBe Mengen 
braucht die Armee und jede Familie. Das Papier ist zu einem allge- 
meinen und stindigen Bedarf géWorden. Die bisber angelegten Fa- 
briken arbeiten ungenùgend, da Kapital und Verstindnis fehlen. Durch 
Gesetz mùssen die Wilder bei Tschepelare nur fùr Papierfabrikation 
erhalten werden. Es soll Zellulose hergestellt werden, die bisher vom 
Ausland bezogen wird. Den grSBten Bedarf an Papier haben der 
Staat, Gemeinden, Zeitungen und Verleger, die dann samtlich unser 
Papier verwenden werden. 

Dm gegenwirtige bnlgarische ZoUregime. Der Sektionschef im 
bulgarischen Finanzministerium Chrusanoff legt in der ,,Bulg. 
Handelszeitimg" vom 7. 2. 18 dar, daB die am 1. Januar 1918 be- 
stehenden Tarife, nach denen eingefùhrte Waren zu verzollen sind, 
nachstehende sind; 

a) Der autonome. Taríf von 1904; 

b) der konventionelle Taríf nach dem Vertrage mit Deutschland 
ffiit Gúltigkeitsdauer bis Ende 1919. 

Die Ton den verbúndeten und neutralen, die Meistbegfinstigungs- 
klausel genieOenden Staaten bezogenen Waren sind nach dem 
Regime zu verzollen, welches sich aus den am 1. Januar 1919 
gflltigen Tarifen ergibL Diese Waren kònnen aber nicht auch nach 
den durch die Vertrige mit den feindlíchen Staaten herabgesetzten 



Griechenland. 


549 


Zollsatzen behandelt werden, da diese, wie bereits erwáhnt, am 
31. Dezember 1916 {ormell gekiindigt worden sind. 

Die letzteren Vertráge bestehen also nicht nur infolge des 

Kriegszustandes, sondem auch wegen Erledigung der formellen 
Erfordernisse nicht. 

Die Ministerialverfugung vom 25, Juli 1917, wonach! die am 

26. Januar 1917 infolge des Kriegszustandes aufier JCraft getretenen 
Vertráge in bezug auf die verbundeten und neutralen, die Meist- 
begiinstigungsklausel geniefienden Staaten als bestehend zu be- 
trachten wáren, regelt die Materie nur insofem, als die genannten 

Vertràge nur infolge des Krieges, aber nicht auch wegen der 

formell erfolgten Kundigung ihre Giiltigkeit verloren haben. 

Art. V. des Zollgesetzes ordnet an, dafi keinerlei Tarifánderungen, 
die sích auf die Hòhe der Zòlle beziehen, ohne Genehmigung der 
Sobranje durchgefiihrt werden kònnen. Und der Umstand, dafi die 
aus den verbiindeten und neutralen Lándern kommenden Waren 
auch nach dem 1. Januar 1918 auf Grund der mit Frankreich, Eng- 
land, Italien, Belgien usw, geschlossenen Vertráge verzoUt werden, 
wùrde nichts anderes darstellen als einei neue Herabsetzung der 
ZòUe nach dem allgemeinen Zolltarif, was eben durch das zitierte 
Gesetz ausgeschlossen ist. 

Die VerzoUung der Waren, welche aus dem verbúndeten und 
neutralen Ausland kommen, kann also nach dem aus den am 
31. Dezember 1916 gekiindigten Vertrágen mit den feindlichen 
N Staaten sich ergebenden Regime nur dann erfolgen, wenn entweder 
ein gesetzgeberischer Akt der Sobranje oder — wenn diese nicht 
tagt — eine Ministerialverordnung hieriiber vorliegt. Ob vom 
fiskalischen Standpunkt aus ein solcher Akt zweckmáfiig ware, ist 
eine andere Frage, di^ ebenso wie die Frage nach dem Nutzen 
der Ministerialverordnung vom 25. Juli 1917 hier nicht zu eròrtern 
ist. 


Gńechenland. ' 

Ansnntzang dcr Wasserkráite Griechenlands. Im griechischen 
Verkehrsministerium sind schon seit lángerer Zeit Pláne vorhanden, 
welche sich auf Wasserkraftarbeiten in ThessaUen beziehen und die 
bessere Ausnfitzung der meist starkes Gefàlle zeigenden Flufilàufe 
bezwecken. Diese Plàne waren zum TeU schon von langerj Hand 
vorbereitet, doch kamen die Unruhen der Saloniki-Expedition, die 
Herrschaft Venizelos und der Regienmgswechsel dazwischen, so dafi 
ihre Durchfiihnmg gehemmt wurde, Jetzt geht man indessen emst- 
lich an die Verwirklichung, zumal auch die Industrie Griechenlands 
unter dem Druck der Verhàltnisse grofie Anstrengungen macht, sich 
zu entwickeln und selbstàndig zu werden, die Wasserkraftanlagen 
ihr daffir aber erheblich zustatten kommen wfirden. Wiederholte 
Eingaben industrieller Kreise an dìe Regierung haben infolgedessen 
veranlafit, dafi schon im Oktober 1917 drei griechische Ingenieure 
mit der Ausarbeitung von Plànen zur Verwertung von Wasserkraft 
beauftragt wurden. Sie sollen nicht aUein die oben erwàhnten Thessa- 



550 


BMoaderc Ubcraicht: 


lisdien PlÌBc verTollkocDmcnen nnd den hentiien EHordcmiMcn ent- 
•prcchend bearbeiten, tondem dariiber hincna werden cnch gcnz 
nene erwoien, nm mfi^lichtt timtliche Fl nBlini e dct K6nigreiches 
cnf ihre induttrielle Vcrwertnn^ hin zn untertnchen nnd nutzbcr 
zu machen. 

Inzwitchctt hct tich nun herautgettellt, daB die Technik in 
Griecbcnland doch noch nicht weit (enuB vortfetchritten itt, nm 
wirklich modemc^ Anlc^en zu ichcfien. Inioltedetten ,hct mcte 
jetzt betchlottcn, tchwcizer Ingenieure zur Unterttfitzung und 
Beratung der |riechitchen heranzuziehen, da (erade die Schweiz cof 
dietem Gebiete berrorragende Erfahrung betitzt. Auch will der 
Staat im Hinblick auf die tfroBen bereitzuatellenden Mittel und zur 
Verbetteruntf der Fincnzen det Landet die Auibeutung der Quellen 
und WatterfiIIe ffir Induttriezwecke allein in die Hand nehmen, tich 
alto ein Monopol ffir die induttrielle Wataerkraft tchaffen, Der 
letztere Plan wird ge^enwártig bei der Regierung erwogen und 
loll mit dem Voranichlage und der Vorlage ffir die BewiIHgung dcr 
erforderlichen Mittel zur Errichtung der enten Wctierkraftanlagen 
der Kammer demnfichit vorgelegt werden. E. T. • H. 


Ramáiiieii. 

RBmiaiecc Goldtchctz. Die frfihere Regierung in Jatty hat inter* 
etaante Einzclheíten fiber die Art und Weit verfiffentlicht, in der der 
Stcatiichatz Rumfinient nadi Motkau und in die Hfinde der Boliche- 
wiki gelangt iit Die Obergabe dei Staatitchatzet erfolgte zu einer 
Zeit, wo die Lage in der Moldau beiondert imticher achien, cuf Anf- 
fordemng der ruiaitchen Regierung, die in aUer Form alle nur erdenk- 
lichen Bfirgicbaften gab. Alt aber die innere Lage RuBIandt bedroh- 
Uch wurde und lich andererieita nicht die Mfiglichkeit ergab, den 
Schatz cnderweitig in Sicherbeit zu bringen, rief die rumfiniiche Re- 
giemng die Geaamtbflrgichaft ihrer Verbfindeten an. „Uniere Ver- 
bfindeten'* — lo beiagt die amtUche rumfinitche MitteUung — 
„brachten der Regierung in Peteriburg daa Intereiie an der Be- 
wahmng dei rumfiniachen StaaUtchatzei zur KenntnU und verlangten, 
daB ihre Fabnen auf den H&uiem gehiBt werden, in denen ihre Werte 
aufbewahrt tind.’* In einem diete Mitteilungen erl&utemden Artikel 
betont dai Jatiyer halbamtUche Blatt „Romfinic", daB lich in dem in 
Moikau aufbewahrten SUaUichatz auch die Goldreierve der mmfi- 
nUchen Nationalbank im Betrage von 315 MiUioncn befindet. Dat 
Blatt trfiitet tich mit dem Gedanken, daB dieter Betrag „nur die 
Hfilfte" dei MeUlIichcUet der Nationalbcnk daritellt, und daB „der 
SUatMchaU in Moakau unter der Bfirgichaft der AlIiierUn geblieben 
Ut, die die enUchiedene VerpfUchtung fiberaommen haben, daB die 
Wertpapiere dea SchaUet und die MetcUreierve keinerlei Gefchr 
Icnfen", Dct Blatt icheint aber kein betonderei VerUauen zu dieaen 
pcpiemen BfirgichafUn zu haben, da ea bereiU in venchfimUr Weiac 
mit dem Verlutte der 315 MUlionen in Gold rechnet, abcr zur Bc- 
rahigung der Leier hinzuffigt: „Utuer Papiergeld hct genfigcnde 
BfirgtchcfUn. Dic Aktiven der Nationclbank und dca Vermfigen det 



Ruminien. 


551 


StMte* (tellen enUchetdende Faktoren der Sicherkeit dar." Der 
Verhiat dee Goldschatzea dea nationalen Zettelinatxtutes iat mit eáne 
der trauriieo Erbachaíten, die die tmilfickaelige Reiiemng BmtÌMar* 
Take Joneacu dieaem Lande zurfickielaaaen hat 

Herabsctznni des Darlchnssinshifics dcr landwirtsc h aftllchea Dar> 
lchnskassc. Die Gech&ftsleituni der L D. K. hat den Zinsaatz ffir 
landwirtachafUiche Vorachfisse, mit Wirkung vom 15. Februar d. J., 
auf 7 % herabgeaetzt Die neue Zinsrate kommt vom ileichen Zeit- 
punkte ab auch auf die frfiher gewfihrten Darlehen in Anrechnung. 
Gleichzeitig wurde das Ausmafi der zu gewShrenden Vorschfissc er- 
hSht, derart, dafi nunmehr den Landwirten ffir den Hektar bestellten 
Bodens im Bedarfsfalle insgesamt Lei 100.— zur Verffigung stehen. 
Inaoweit die vom Wirtachaftsstab bewilligten zinafreien Vorschfiasc 
von Lei 28.— pro Hektar in Anapruch genommen werden, wird die 
L. D. K. den Landwirten weitere Lei 72.— pro Hektar zu dem ermfifiigten 
Zinssatz als Darlehen gewfihren. Dih Auszahlung der bewilligten Dar- 
lehen erfolgt nach Mafigabe des Fortschreitens der landwirtschaftlichen 
Arbeiten, derart, dafi bis Mai d. J. etwa die Hfilfte des bewilligten Be- 
trages ausgezahlt wird. 

Dic mminischcn Zfnsschcinc. Von der Militfirverwaltung in Ru- 
mfinien ist jeizt die Ermfichtigung erteilt worden, auch die am 1. No- 
vember und 1. Dezember 1916 und 2. Januar 1917 ffillig geweaenen 
Zinsscheine ruminischer Anleihen aus dem Besitz von Angehdrigen 
der Mittelmfichte anzukaufen. Der Ankanf erfolgt voratusichtlich zu 
fihnlichen Bedingungen wie bei den frfiheren Ffilligkeiten. Die am 
2. Jamiar 1917 fallig gewesenen Zinsen ffir die 4%ige rumfinische 
Anleihe von 1894 werden bis auf weiteres nicbt bezahlt werden 
kdnnen, weil die kurz vor Ausbruch des Krieges mit Rumfinien abge- 
laufenen Zinsscheinbogen nicht mehr emeuert werden konnten und 
daher zurzeit keine Zinsscheine vorhanden sind. 

Vcrcinignng mminischcr PctrolcumraffincTÌcn. Die Verhandlungen. 
welche Wiener Banken wegen der Vereinigung von ffinf rumfinischen 
Petroleumraffinerien ffihrten, sind an der Forderung eines Kaufpreises 
von 20 Millionen Lei gescheitert. Die Verhandlungen wurden zunfichst 
von der Lfinderbank und dem Wiener Bankverein und nach dessen.. 
Austritt von der Lfinderbank und Unionsbank geffihrt. 

Dfc mminisch-nkrainischcn Wfrtschaftsbczfchnngca. In normalen 
Zeiten waren die Erzeugnisse Rumfiniens und der Ukraine, die auage- 
ffihrt wurden, so gleichartig und ergfinzten sich ao wenig, daB eia 
Warenaustausch nur in sehr beacheidenem Umfange stattfinden 
konnte. Er beschrfinkte sich im wesentlichen auf beiden Seiten auf 
den Handel mit lebenden Tieren, tierischen Produkten ffir Nahrangs- 
zwecke, Getreide, Mehl, Pflanzenaamen, H&ute und Felle. Nach der 
vfilligen Isolierung und wirtschaftlichen Erschfipfung der Moldau ist 
ffir die Zukunft naturgem&B ein Warenverkehr nach der Ukraine mit 
ihren natfirlichen Hilfsquellen, ihrem Mineralreichtum tind ihrer In- 
dnstrie als Nachbarland von erhdhter Bedeutung geworden. Jedocb 
hat bisher eine ńennenswerte Wareneinfuhr bei den rumfinienfeind- 
lichen Strdmungen in RuBIand nicht stattfinden kOnnen. Sie wird vor- 



532 


Besondcre Úbersicht; 


aussichtlich auch nach FriedensschluB nur einige Jahre hindurch sich 
intensiver entwickeln kónnen. Nach diesen Jahren der UbergangS' 
wirtschait wird der Warenaustausch Rumániens sich wiederum mit 
voller Macht nach Westen wenden mùssen, weil dort Gebiete tiegen, 
welche die rumanischen Ausiuhrprodukte weit dringender benótigen 
und auch besser bezahlen, als die Ukraine es je zu tun vermag. 

Em&hrtings- nnd Verkehrssorgen in der Moldan. Ein aus der 
Moldau zurúckgekehrter Direktor eines groOen Bukarester Industrie- 
unternehmens, dem wiederholt Gelegenheit geboten wurde, die 
traurigen Zustánde in ihrem vollen Umfang zu schauen, und der auch 
infolge besonderer Zufálligkeiten in der Lage war, sich den nótigen 
tlberblick zu verschaffen, hat sicb einem Vertreter der „B e 1 g r a d e r 
Nachrichten" gegenùber eingehender ùber die jetzige Lage in der 
Moldau ausgesprochen. Er gibt den Fehlbetrag an Brotgetreide in 
der Moldau bis zur náchsten Emte auf 85 000 Waggons an. Dieser 
Betrag ist einmal auf die schlechte Ernte, vor allem aber infolge 
Nichtersatzes von Brotgetreide, das die Russen aus dem Lande ge- 
schafft hatten, zurùckzufùhren, Die von ibm genaìmte Ziffer stammt 
aus einem Bericht des Landwirtschaftsministers an die Generalver- 
sammlung der landwirtschaftlichen Syndíkate. Zur Deckung dieses 
Fehlbetrages an Brotgetreide wurden die Vorráte, die fùr die Aus- 
fùhrung der Herbstbestellung angesammelt waren, auf Grimd eines Er- 
I|LSses vom 7. November requiriert. Vor kurzem hat man auch die 
vorhandene Frùhjahrssaat beschlagnahmt, um die Emáhrung des 
Heeres und der Bevdlkerung durchzufùhren. Ende Dezember hoffte 
man mit den Requisitionsergebnissen wenigstens bis Mitte Februar 
die Bevólkerung einigermaBen mit Brot emahren zu kdnnen. Seit 
Monaten gibt es nur noch an fùnf Tagen Brot aus Getreide. An 
zwei Tagen gibt es statt dessen Maismehl. Wie es nach dem 15. Fe- 
bruar werden wird, wuBte kein Mensch. Dabel war das Brot dauernd 
von schlechter Qualitat und ein unsauberes Gemisch von minderwer- 
tigem Weizen, Gerste und Roggen. Von einer Rationierung des 
Brotes und des Eleisches, wie eine solche meistens in den kriegs- 
beteiligten und neutralen Landern durchgefùhrt worden ist, war in 
der Moldau nie die Rede. Die Backer durften nur halbe Kilogramm 
schwere Brote backen und pro Tag ein Brot fùr die einzelne Person 
abgeben. Eine KontroIIe hierùber konnte natùrlich wegen des 
Fehlens von Brotkarten nicht durchgefùhrt werden. Und so war einer 
Begùnstigimg der besitzenden Klassen wiederum der beste Vorschub 
geleistet. 

Die Fleischversorgung berùcksichtigte in erster Linie die Bedùrf- 
nitse des Heeres. Ein Schlachtverbot, das am 1. November erschien, 
bestimmt, daB Fleisch an Zivilisten, an Heeresangehórige hinter der 
Front, an Mitglieder des Ministeriums und des kòniglichen Hauses 
nicht verabreicht werden darf. Der einstige reiche Viehstand der 
Moldau ist jetzt so $tark zusammengeschrumpft, daB er hòchstens 
zur Bestellung des Landes eines Distriktes ausreicht. Da Zugvieh, 
Arbeitskràfte und gebrauchsfahige landwirtschaftliche Maschinen und 
Gerite ùberall fehlen, so ware auch mit dem inzwischen aufge- 
zehrten Getreide, das fùr die Herbst- und Frùhjahrsbestellung hátte 



Serbien. 


553 


dienen mússen, die Sicherstellung der Ern&hrung im Jahre 1918 
auBerordentlich schwierig gewesen. 

Von RuBland Hilfe zu bekommen, ist heute mehr als auasichts- 
los. Aber auch selbst wenn Getreidezuiuhren, aus einem einst- 
weiligen „Nirgendwo", mit dem man in Jassy noch zu rechnen scheint, 
kàmen, so wiirde das Verkehrswesen vòllig versagen. Die Eisen- 
bahnen leiden an einem groBen Mangel an Heizmaterial und an ver- 
wendungsfáhigen Maschinen und Wagen. Der gròBtef Teil des 
rollenden Materials, soweit es nicht nach RuBIand gegangen ist, muB 
als defekt betrachtet werden, ohne daB man in der Lage ist, Repara- 
turen in gròBerem Stile vorzunehmen, um damit wenigstens den 
Materialmangel einigermaBen zu beheben. Die Eisenbahnlinie Jassy— 
Dorohoi ist mit solchem unbrauchbaren Eisenmaterial fast vòUig 
blockiert. Aber auch auf den tibrigen Linien wiederholt sich immer 
wieder dasselbe Bild vòlliger Ratlosigkeit und Zerfahrenheit, das fiir 
die Zust&nde in der Moldau charakteristisch ist, in einer Starke, wie in 
keinem der vielen am Kriege beteiligten L&nder. 


Serbien. 

Die Aktion einer serbischen Handelsmission in London. In 

London hat sich eine anonyme serbische Handelsmission mit dem 
Zwecke etabliert, Vorbereitungen fur einen regeren Handelsverkehr 
zwischen Serbien und den Ententel&ndern nach FriedensschluB zu 
treffen. Warum diese Mission gerade England zum Schauplatze ihrer 
Tatigkeit ausersehen hat, ist schwer zu erklaren. Wahrend des Wirt- 
schaftskrieges mit der òsterreichiscb-ungarischen Monarchie hat die 
serbische Regierung naturlich weder Miihe nocb Kosten gescheut, um 
den englischen Markt fíir die serbische Ausfuhr zu interessieren. Das 
Resultat war eine durchschnittliche Jahresausfuhr im Werte von 
580 000 Dinar oder 0,72 % des Wertes der serbischen Gesamtausfuhr 
in den betreffenden Jahren. Nach der Wiederherstellung normaler 
Handelsbeziehungen zur Monarchie sank jedoch auch diese geringe 
Ausfuhr im letzten Friedensjahre vor den Balkankriegen auf den 
lácherlichen Betrag von 16 000 Dinar, um im Jahre 1913 g&nzlich zu 
versiegen. Hingegen soll nicht geleugnet werden, daB es der ser- 
bischen Regierung gelang, die heimische Industrie gegentiber England 
derart zu schutzen und zu fòrdern, daB der englische Import nach 
Serbien sich von 5 000 000 Dinar im Jahre 1914 auf 11,5 Millionen Dinar 
im Jahre 1910 oder von 8,21 % des Importgesamtwertes * auf 
13,49 % erhòhte. Da nun die serbische Handelsmission sich gewiB nicht 
die Aufgabe gestellt hat, den englischen Handel auf Kosten der ser- 
bischen Industrie und zum Schaden der serbischen Handelsbilanz zu 
fòrdern, der Versuch aber, die serbische Ausfubr nach England zu 
lenken, sich bereits als erfolglos erwìesen hat, ist es wirklich kaum zu 
erkl&ren, warum die serbische Handelsmission gerade London znm 
Schauplatz ihrer „Aktion" gewfihlt hat. Um so erklSrlicher ist es 
aber, wenn sie ihre Tfitigkeit auf — Bankettreden beschr&nkt. 

Den „Times" zufolge fand vor einigen Tagen in London wieder so 
ein Bankett zu Ehren der serbischen Handelsmission statt, und die 



554 


Betonderc Obcnicht: 


•tannende en(Hsclie Handelswelt bekam bei díeaer Geletenbeit (nind> 
tiefe Weiaheiten fiber daa aerbische Wirtschaftsleben zu hdren. Der 
unbekannte Prisident der Mission machte England darauf aufmcrksam. 
daS nicht weniger als 74 % des serbtschen Exportes im Jahre 1912 
. ihrcn Wcg nach Osterreich-Un^arn und Deutschland gefunden haben, 
w&hrend andererseits diese Staaten, trotz der Propaganda ffir die En- 
tcnte und trotz der Boykottbewegung gegen die Monarchic mit 64 % 
am serbischen Import beteiligt waren. Welche tiefbctrSbcnde Konse- 
qucnzcn der Prisident aus dieser Tatsache, die nichts andercs bedeutet, 
als dal] Serbiens Handelsbilanz gegenfiber den Zentralmichten stark 
aktÌT sei, gezogen hat und welche MaOnahmen er vorgeschlagen, um 
Serhicn vor einer solchen wirtschaftlichen Ausnutzung in Zukunft zu 
•chfitzen, darfiher berichten uns die „Times" nichts. Ein anderes 
Mitglied der Mission soll aber, demselben Blatt zufolge, darauf 
bingewiesen haben, daS Serbien Eisenbahnen, guter Strafien und Hifen 
bedfirfe, um seinen Handel entwickeln zu k6nnen. Das sollen nun wohl 
jene Mafinahmen sein, von denen die scrbische Handelsmission einen 
wirtschaftHchen Aufschvrung Serbiens erwartet und ffir die es Pro- 
paganda in — England macht. Die Weisheit wire wirklich billig, wenn 
die Liebesmahle der serbischen Mission in London dem scrbischen 
Volk nicht so teuer zu steben kommen wfirden. 

Aufier Zweifel steht es nimlich, dafi ein Ausbau von zweckent- 
•prechenden Verkehrswegen nur wirtschaftlich fórdernd auf Serbien 
einwirken kdnnte. Wenn dies aber zu einer Zeit, wo das Friedens- 
problem, das auch wirtschaftliche Fragen umfafit, konkrete Formen 
anzunehmen beginnt, als Kriegspostulat vor einem Forum vorgebracht 
wird, das in Friedenszeiten weder ein Interesse fiir diese Lage bekundet, 
noch in der Lage ist, an ihrer Lfisung aktiv und unmittelbar 
mitzuwirken, so ist es klar, was die serbische Handelsmission mit ihrer 
„wirtschaftlichen" Aktion beabsichtigt: mit dem Appell an England 
und an die Entente Cberhaupt, Serbien zum Ausbau seiner Veikehrs. 
wege zu verhelfen, unter einem gleichzeiHgen Hinweise, wie dieses 
Land vor dem Kriege wirtschaftlich auf die Zentralmáchte angewiesen 
war, soll der Anschein erweckt werden, dafi Serbien von den Zentral- 
michten wirtschaftlich ausgenutzt werde und auch das Ziel der wirt- 
schaftiichen Befreiung dieses Landes ein Grund zur Fortsetzimg des 
Krieges sei. Die serbischen Wirtschaftspolitiker in London bilden also 
nur einen Cborus, der die heuchlerischen politischen Tiraden Lloyd 
Georges und Wilsons fiber das Selbstbestimmungsrecbt der kleinen 
Vfilker in ergreifenden Klagen fiber die wirtschaftliche Unterdrfickung 
des kleinen Serbenvolkes begleiten und illustrieren. Wie heuchlerisch 
aber die Tiraden der Protagonisten sind, so lCgenhaft ist auch der Ge- 
•ang des serbischen Chorus. 

Ein Biick auf die Karte Serbiens und eine wenn auch nur ober- 
fláchliche Kenntnis seiner wirtschaftlichen Struktur genfigt, um sich ein 
richtiges Bild fiber das Verkehrssystem, das auszubauen wáre, zu 
-schaffen, aber auch die Fehler ru merken, welche serbischerseits 
in dieser Frage absichtlich und systematisch begangen worden sind. 
Der fruchtbarste, n5rdlichste Teil Serbiens gravitiert zur Donau als 
dem natfirlichsten und billigsten Verkehrswege, Auf diesem Wege ent- 




556 


Besondere tíbersicht: 


und einen Tunnel von Europa nach Asien und einen Kredit von 
10 000 Pfund dafiir angenonunen; die Arbeiten sollen im April be- 
ginnen, 

Die kfinftige tfirkische Schiifahrt. Dem Tanin zufolge beschàftigen 
sich die tiirkische Regierung und Kammer eingehend mit der Frage 
der Handelsschiffahrt nach dem Kriege, wofur insbesondere die Bewàl- 
tigung des ganzen Verkehrs in den heimischen Gewàssern durch die 
nunmehr infolge der Aufhebung der Kapitulationen leicht entwick- 
lungsfàhige einheimische Handelsflotte ins Auge gefaBt wird. Eine 
Schwierigkeit wiirde jedoch in deìr ersten Zeit insbesondere dadurch 
entstehen, daB ein Teil der vor dem Kriege vorhandenen Handels- 
schiffel wàhrend des Krieges versenkt wurde. Deshalb habe die 
Bautenkommission der Kammer bei der Ausarbeitung eines Gesetz- 
entwurfes iiber die kiinftige Schiffahrt, der die Einteilung der 
tfirkischen Gewàsser in mehrere Zonen vorsieht, eine Verffigung 
aufgenommen, wonach auch fremde Schiffe ffir eine bestimmte Zeit 
in einigen dieser Zonen dieselben Rechte genieBen werden, wie die 
tiirkischen. Andererseits gewàhrt das Gesetz gewisse Vorrechte und 
Freiheiten ffir die Errichtung von einheimischen Schiffbauwerften, 
sowie ffir die Einfuhr von fertiggebauten Schiffen aus dem Auslande. 

Eine nene tfirkische Hanispínnerei. Wie aus Konstantinopel be- 
richtet wird, hat die ungarische Firma Palghi, welche bereits 30 
Spinnereien in Ungarn, Serbien und Rumánien eingerichtet hat, 
Studien uber die Qualitàt des Hanfes in dem tfirkischen Vilajet 
Kastamuni eingestellt. Die Untersuchung ergab, daB sowohl der Hanf 
als auch die anderen ffir die Grfindung einer Fabrik erforderlichen 
Rohstoffe in genfigendem MaBe vorhanden seien. Der Direktor der 
ungarischen Untemehmung wurde daraufhin aufgefordert, persónlich 
an Ort tmd Stelle die Plàne der neuen Spinnerei zu entwerfen, welche 
als Aktiengesellschaft mit ausschlieBIich tfirkischem Kapital gegrfindet 
wird. AIs Aktionàre kommen hauptsàchlich Hanferzeuger in Be- 
tracht. Der Hanf hat heute einen Preis von 50 Piaster pro Oka und 
die Einheimischen, die sich bisher mit seiner Verarbeitung beschàf- 
tigten, haben sich groBe Einkommenj gesichert. Die Qualitàt ist 
ungefàhr die gleiche wie die italienische, doch sind die Quellen in 
Kastamuni schwefelhaltig, wodurch der Hanf eine besondere WeiBe 
erhált, Die Stadt Kastamuni ist 90 Kilometer von dem Hafen Ineboli 
entfemt, der in normalen Zeiten als Ausfuhrhafen in Betracht kàme. 

Tfirkische Handelskammem. Mit Bezug auf das in der tfirkischen 
Kammer eingebrachte Gesetz betreffend die Errichtung neuer 
Handelskammera darf darauf hingewiesen werden, daB in der Tfirkei 
bereits eine grSBere Anzabl solcher Anstalten besteht, und zwar: 
in Adana, Tarsus, Mersina, Eskischehir, Aivalik, Yenischehir, Karassi, 
Brussa, Mudania, Uschak, Mihalidschik, Panderma, Gemlik, Adria- 
nopel, Rodosto, Tschorlu, Merette, Bigha, Ismidt, Ada Bazar, Tireboli, 
Kerasond, Samsun, Lazistan, Bafra, Ghumuschané, Trapezunt, Ineboli, 
Sinope, Bolu, Kastamuni, Angora, Nallu-Han, Càsarea, Yozgad, 
Aleppo, Marasch, Alexandrette, Aintale, Mossul, Gerguk, Jerusalem, 
Erzindschan, Erzeruoi, Van, Sivas, Smyrna, Tschesme, Eregli, Konìah, 



Tfirk«L 


557 


Lattaqaie, Beyrut, Hama, DamaekuB, Tńpolis (Syrien), Bagdad, 
Diarbekir, Bitlis, Kharput und Sandschak Zor, Manche dieser HandeU- 
kammern sind derzeit ínfol^e feindlicher Besetzun^ der betreffenden 
Orte auBer T&tigkeit; femer ist díe T&tigkeit dieser Anstalten ín den- 
jenigen Orten behindert, die sich in der Kriegszone befinden. Bei 
einem groBen Teil der anderen angefiihrten Handelskammem sind die 
Einrichtungen sehr zurfickgeblieben. Viele Angelegenheiten werden 
von den Kaimakamen, díe Vorsitzende der Kammere sind, ohne 
Befragung der Mitglieder der Verwaltungsr&te entschieden. Durch 
das in der Kammer eingebrachte Gesetz soll nicht bloB die Zahl 
dieser Anstalten vermehrt, sondem auch ihre T&tigkeit gehoben und 
den Bedfirfnissen der jetzigen Zeit entsprechend umgestaltet werden. 

Forstwirtsckaft in der TfirkeL Um einer regelrechten Forstwirt- 
schaft im tfirkischen Reiche die Wege zu bahnen, hat die kaiserlich 
ottomanische Regiemng vor einiger Zeit auf Grund eines besonderen, 
von den Kammera bewiUigten Erm&cbtigungsgesetzes einer otto- 
manischen Aktiengesellscbaft die Konzession ffir die Forsteinrichtung, 
Forstwirtchaft und Exploitation s&mtlicher Waldungen in demjoacd- 
atlantischen Vilajet Kastamuni und in dem Sandschak B<^i auf einen 
' Zeitraum von ffinfzig Jahren erteilt. In dieser ottomanischen Aktien- 
gesellschaft ist der maBgebende EinfluB des bekannten, in Osterreich 
und Ungarn begfiterten GroBindustrielIen Hermann Freiherra 
v. Groedel in Gemeinschaft mit einer Anzahl angesehener tfirkischer 
Interessenten gesichert 

Ncne Silhennfinscn in dcr TfirkcL In der tfirkischen Kammer ist 
ein Gesetzentwurf angenommen worden fiber die Pr&gung von Silber- 
mflttzen im Betrage von 3 MiIIionen Pfunden, die in einigen Kriegs- 
zonen in Umlauf gesetzt werden sollen. 

Dic Andcrnng dcr Konzcssion dcr Tfirfcischcn Tcbakrc^. Die 
Ab&nderungen der Konzession der Tfirkischen Tabakregiegesellschaft 
und des Tabakgesetzes, welcfae mit den Vertretern der fisterreichisch- 
vngarischen und deutschen Aktion&re im Oktober vorigen Jahres ver- 
handelt worden sind, lassen sich nunmehr aus den dem tfirkischen 
Parlament vorgelegten Berichten entnehmen. In der alten Konzession 
war der Zebent mit seinen Nebengebfihren mit 12^ % limitiert. Diese 
Limitierung wird nunmehr fallen gelassen nnd an dessen Stelle tritt 
die Bestimmnng, daB der Zehent und seine Nebengebfihren nicht hfiher 
sein soll als dieselben Steuern ffir andere Bodenprodnkte. Die 
Amortisation der Immobilien ist in ihren Prozents&tzen eriifiht; 
w&hrend frfiher die Immobilien bei Ablauf der Konzcssion den 
Aktionfiren gehfirten, sollen nach den neuen Bestimmungen dic In- 
vestitionen von dcr Delte Publique Ottomane bei Ablauf der Kon- 
zeesion zu den Preisen des letzten Inventars gekauft werden. Es hat 
fedoch eine Sch&tznng des faktischen Wertes der Immobilien statt- 
znfinden und der Mehrwert ist unter die drei Kointeresscnten zn 
gleichen Teilen aufzuteilen. Bezfiglich der Einlfisnng der Tabakvorrfite 
ittt Falle der Liquidation der Gesellschaft sind ncue siemlich kom- 
plbierte Bestimmungen getroffen worden. Insbesondere handclt es sich 
nm die Preisfestsetzung ffir diejenigen evcntucllen Vorr&te, die den 


Balkan-ReTue. IV, 13. 



558 


Beton<)erc Ubenícht: 


obligatorischen Stock ùberschreiten ond welche, wenn kein Píw- 
verstindnis erzielt wird, seitens der Gesellschaft f&r den Ezport Ter> 
kanft werden dfirfen. Neue Bestimmnngen sind femer hinsichtUch der 
Abmachungen ffir den sogenannten Reftieh (AusfuhrzoU nach Agypten) 
vereinbart worden. Im Tabakgesetz beziehen sich die Abánderungen 
darauf, daS die Tabakkultur auch auf neue Gebiete (Kazas) fiber ein- 
fache Anordnung der tfirkischen Regierung soll ausgedehnt werden 
kónnen, wihrend frfiher ein Einvemehmen mit der Tabakregie- 
gesellschaft vorgesehen war. Eine weitere wichtigere Andemng besteht 
darin, daS daa bisherige ausschiieSliche Recht der Fabrikation von 
Zigaretten, Zigarren und Rauchtabaken insofem abgeándert wird, daB 
in Zukunft auch andere Untemehmer Zigaretten, jedoch nur ffir den 
Export, sollen hersteUen dfirfen. Dies geschieht unter der Ober- 
wachung des Monopols an wenigen durch die Monopolverwaltung be- 
sUmmten Orten und mit der Einschránkung, daS diese Fabriken ver- 
halten sind, eine gewisse Minimalproduktion per Jahr nachzuweisen, 
so daS eine Zersplitterung der Fabrikation vermieden wird, durch 
welche die Kontrolle erschwert wfirde. 

Tfirklsche Ackerbanbank. In die Ackerbaubank in Konstantinopel 
werden vier auslándische Fachm&nner aufgenommen werden; zwei dcr- 
selben werden sich mit den Angelegenheiten des Ackerbaukredits, dfe 
anderen mit denjenigen der Genossenschaften zu befassen haben. Diese 
FachmSnner werden in Begleitung von Dolmetschen das Land bereiseo. 
Die Kammer hat ffir die Gehalte der Fachminner 3360 tfirkische Pfunde 
und ffir die Dolmetsche 960 tfirkische Pfunde bewilligt. 

^ Tflrldscke Generalbank. Eine neue Bank unter dem Namen 
„Tfirkische Generalbank", die sich ausschlieBIich mit Handels- und 
Industriegesch&ften befassen wird, soll demn&chst ins Leben gerafen 
werden. Ihr Kapital wird 500 000 tfirkische Pfunde betragen. Die neue 
Bank ist eigentlich eine Zweiganstalt der Ungarischen Handelsbank in 
Budapest, so daB es sich um die Umgestaltung der bisherigen Filiale 
dieser Bank in Konstantinopel handelt. Vorl&ufig ist keine Aktien- 
emission der Tfirkischen Generalbank in Aussicht genommen. Der 
Verwaltunglrat der neuen Bank wird aus vier tfirkischen und drei 
ungarischen Mitgliedern bestehen. Eines der tfirkischen Mitglieder, der 
ehemalige GroBvezier Prinz Said Halim Pascha, fibernimmt das 
Pr&sidium, zum Vizepr&sidenten ist ein Ungar bestimmt. Unter den 
Mitgliedern des Verwaltungsrates befinden sich der ehemaligc otto- 
manische Botschafter in Wien, Reschid Pascha, und der frfihere Staats- 
■rat Reschad Fuad Bey. 

Gcbranch der tfirkfschea Sprache bci dea Eisenbeha- aad 
VcrkchrsgescUschalfea ia der TfirkeL Da bei der Durchffihrnng des 
Gesetzes vom Jahre 1916 flber den obligatorischen und ausschlieBlidica 
Gebrauch der tfirkischen Sprache in allen Diensten und in dcr 
Korrespondenz der Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaften gewisse 
Schwierigkeiten entstanden waren, brachte die Regierang in dcr 
Kammer eine Vorlage ein, durch die das Gesetz ín der Weise ab> 
ge&ndert wird, daB alle auf technische Angelegcnheiten bezflglichaa 
Schriftstficke, sowie die Korrespondenz der Verkehrsgesellschaftea aiit 
dem Anslande und jene zwischcn den Dircktoren und den Dienstcheia. 



TfirkeL 


559 


ferner die Bficlter der Zentraldirektionea auch in einer anderen 
Sprache, als der tfirkischen, geffihrt werden dfirften. Ge^en diese Ein- 
tchránkung des obligatorischen Gebrauches der tfirkischen Sprache 
erhoben mehrere Ab^eordnete Einspruch und verlan|{ten, daB der be- 
zfigliche Absatz atu dem neuen Gesetze gestrichen wflrde. Dieser 
Antrag wurde von der Mehrheit der Kammer mit Beifall angenommen. 

Ottomanische Handelaschalc, Kfirzlich wurde der 34. Jahrestag 
der Errichtung der Ottomanischen Handelsschule feierlich begangen. 
Der Entwicklung des Handels erwuchsen frfiher aus dem Bestande 
dieser Anstalt aus dem Grunde keine besonderen Vorteile, weil die 
iungen Leute, die aus ihr hervorgingen, sich zum grSBten Teil nicht 
dem Handel zuwandten, sondem staatliche Amter zu erlangen suchtea. 
Seit mit der Wiederherstellung der Verfassung ein neuer Geist in das 
Sffentliche Leben der Turkei eingezogen und das Interesse ffir eine 
modeme Gestaltung von Handel und Industrie sehr erhfiht ist, trat 
auch in bezug auf die Erfolge der Ottomanischen Handelsschule eine 
Besserung ein. Die Wichtigkeit dieser Anstalt ffir die wirtschaftliche 
Entwicklung wurde in einer Festrede des Professora Zukdi Bey dar- 
gelegt. 

Die Wirtschaftsla^e der Ttirkei im Jahre 1917. 

Die wirtschaftliche Lage der Tflrkei war im Jahre 1917 trotz der 
Wirkungen des Weltkrieges eine bessere als im Jahre 1916. Besonders 
gilt dies fur die landwirtschaftliche Lage, welche u. a. durch die 
klimatischen Bedingungen vorteilhaft beeiníluBt wurde. Besonders 
gfinstig waren die klimatischen Verháltnisse in Thrazien und West- 
und Mittelkleinasien. Die verschiedenen Gegenden des Reiches ge- 
nossen fast durchgehends eine milde Temperatur und auBerordentlich 
^finstige hygronometrische Zustánde. Namentlich die im Laufe des 
Monates Mai gefallenen Regenmengen nfitzen der Landwirtschaft. 

Landwirtschaftliche Organisation: Der Aufschwung der Landwirt- 
schaft ist namentlich den von der Regieran^ ergriffenen Mafinahmen 
zu verdanken. In dieser Hinsicht sind zu erwàhnen die landwirtschaft- 
liche Dienstpflicht, der Kampf gegen die Heuschrecken, die Ver- 
besserung der Anbaumethoden, die billige Verteilung der Samen und 
anderer Rohstoffe, wie Zinksulfat und Schwefel ffir die Weinbauera, 
die Beschaffung moderner landwirtschaftlicher Maschinen, das Verbot 
der Requisition des zum Anbau verwendeten Viehes und schliefilich 
die Befreiung der Orangepflanzungen und &hnlichea Anlagen, welche 
neu geschaffen wurden, sowie der beschidigten Weing&rten ffir die 
Dauer von zehn Jahren von der Steuerpflicht. Besonders die land. 
wirtschaftliche Dienstpílicht und der Kampf gegen die Heuschrecken, 
der milit&risch organisiert wurde, zeitigten auBerordentlich gfinstige 
Ergebnisse. Die Heuschreckenplage, von welchcr namcntlich Klein. 
asien betroffen wurde, wird dank der energischen Bek&mpfung kaum 
mehr einen derartigen Umfang erreichcn k9nnen wie bisher. Zur 
fiek&mpfung wurden Arsenik und Zink angcwendet. Durch Vorrich- 
tungen wurde auch der Zug dieser schidlichen Tiere bchindert uad 
abgdeidrt. Dfe filShe 'der OetreMepreise zn Ende' dee JalireB Idldeta 




«8 



560 


BMondere tíberticht: Tfirkci. 


•chliefilich noch einèn bedeutenden Antpom ffir die Landwirte, die 
Prodnktion nach M6(lichkeit en eteigem. 

Stand der Knltnren:' Die frfiher erwihnten gfinstigen Umtt&nde ge- 
statteten es, den Kultnren eine hetondere Ausdehnung zu geben. Ende 
Mai betmg die angebaute FlSche 52 Millionen D6num und war somit 
um 50 Prozent grSfier als im Jahre 1916. Da dat mittlere ErtrSgnis 
einet DSnuma anf 400 Kilogramm geschStzt wird, kann mit einer Emte 
von mnd 40 MilHoneń Kilogranun Getreide und Gemfite gerechnet 
werden. Mit Autnahme einiger Gegenden im Sfiden det Reiches, in 
welchem betondert die Gerste ein geringet Ertrignit gegeben hat, ent- 
wickelte tich die Fracht fiberall gut. Man kann allenfalla die Ver- 
torgung dea Landes alt vollkommen geticbert betrachten. In den 
Vilafett Angora nnd Beirut towie im Kreite Konstantinopel itt der 
Obttertrag ein besondert gfinstiger. In anderen Vilajeta bleibt der 
Ertrag infolge von Hageltchiden unter dem Mittel. Du Ergebnis 
der Olivenemte in Brasta und Karassi verspricht den Ausiall in Beirnt 
und Syrien reichlich zn decken. Allgemein wird damit gerechnet, 
dafi ans der Erate des Jahres 1917 nicht weniger als 300000 Meter- 
zentner OUvenol erzeugt werden. Die Baumwollerate ist namentlick 
im Vilajet Adana gut ausgefallen. 

Viehstaadi Seit dem vcrgangenen Winter hat tich der Gesund- 
heitszustand des Viehes bedeutend gebessert. Im Mai des Jahres 1917 
war die Rinderpest nur mehr in 40 Orten gegen 160 im vergangenen 
Febraar verbreitet. Auch die anderen ansteckenden Krankheiten 
traten in geringerem Umfange auf. Trotz alledem hat der Viehttand 
abgenommen, was wohl hauptsichlich dem Heeresbedarf zuzuschreiben 
ist. 

Die kommerzielle Lage: Die bereitt gegen Schlufi det Jahres 1916 
begonnene Steigerung der Preise der landwirtschaftlichen Produkte 
machte infolge der tteigenden Nachfrage weitere Fortschritte. I/— 
erster Linie hatten die Erzeuger den Vorteil und verkauften trotz der 
groQen ArbeitslShne und der Preisteigerung der Rohmaterialien ihre 
Erzeugnisse nur in kleinen Partien. Die groBen Transportspesen, die 
Spekulation der ZwischenhSndler'und schliefilich die hóheren Preise, 
welche vom Erzeuger selbst gefordert werden, dfirften trotz der gnten 
heurigen Erate eine weitere Steigerung der Preise verurtachen. Die aus 
dem Auslande eingeffihrten Waren werden gleichfallt ttSndig teurer, 
die verffigbaren Vorr&te werden geringer und die verminderte Einfuhr 
ist nicht mehr imstande, die Mirkte voll zu befriedigen. Die.'Ausfuhr 
beschrinkte sich auf einzelné Erzeugnisse und wurde nur nach den 
verbfindeten Lindera durchgeffihrt. 

Et bilden tich auch weiterhin Gruppierungen von Kapitalistso, 
wclche die ZcntraUsierung des Handels bezweckcn. In Konstantinopd, 
Smyraa, Ouschack und Konio wurden mehrere mit einem Kapital vo* 
mc^ als 100 000 tfirkische Piund arbeitende Gesellschaften gegrfindet, 

(Bnlg. Handelsztg. 6. 2. 18.] 

VcrUg: BalkftB-V«r]a| G. B.b. H.. SW 

Vtrflfltwortlicli fnr dcfl goMfflUfl lakfllt; Dr. Kflrl Spieckcr. Écriki-Frifldflflflfl. 

Drack: W. Bfizfl&fltcin Draekcrct o&d Dctitflchcr VcrUg G. m. h. ti, Bct iU SW 4S. 





A 32101 074689660