Skip to main content

Full text of "Baltische Monatsschrift"

See other formats




Google 


This ıs a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before ıt was carefully scanned by Google as part of a project 
to make the world’s books discoverable online. 


It has survived long enough for the copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject 
to copyright or whose legal copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books 
are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that’s often difficult to discover. 


Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book’s long journey from the 
publisher to a library and finally to you. 


Usage guidelines 


Google ıs proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the 
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken steps to 
prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying. 


We also ask that you: 


+ Make non-commercial use of the files We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for 
personal, non-commercial purposes. 


+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google’s system: If you are conducting research on machine 
translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text ıs helpful, please contact us. We encourage the 
use of public domain materials for these purposes and may be able to help. 


+ Maintain attribution The Google “watermark” you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find 
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it. 


+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just 
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users ın other 
countries. Whether a book is still in copyright varies from country to country, and we can’t offer guidance on whether any specific use of 
any specific book is allowed. Please do not assume that a book’s appearance in Google Book Search means it can be used in any manner 
anywhere in the world. Copyright infringement liability can be quite severe. 


About Google Book Search 


Google’s mission is to organıze the world’s information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers 
discover the world’s books while helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the full text of this book on the web 


auhttp://b060kSs, 00088le Son 








+ 
em um — =. — nat 8 u Je = * menge — — 
4 ‘ “| 7 N f F r — ” ” un 933 - x — — mn — nn — — A — — * — rg 2 2%; B x 4 * 
* — r * — r v f z — - = 
+ B 
= Fa iM — — * * E ” — 
ei 5 J 
— N > i — N 7 5 = - 
.) oo, i \ — 
’ ; : - - ; — 29 m { j 
j v — J 
J * —. J 
} { u » F a 
7 5 5 N Ri N . — DT, 
Bo " — * = * J 7 a / P2 — + 
x ! ? i . z ! — A 5 Pi Ä . 
— F v F . B Re * > i * 
* 2 r . — — Per = . y ; R - 
x f ! “ 53* — 5 h 
. » E | » — J x * 
—4 —* J 
\ F j s 2 \ i 
”. " 3 5 — F — un: » Pr ei P 
x Fe Eye ä / u j Er 1 A x r a = : n 
- r { . : \ f r * — — 
— — ei 2 - —— 12 * 
* r Br . r n0® * * x - — J 
* = e x ‘ 3 y + Ä 2 \ — J 
x R 2 * * Fi * x er * 
j : E ir dh ” f , ä ’ 
F —J— NR 5 e ' L » —— 
= i x ‘ { weis 2 
y s EE * — — — = r : 
H h — _ e B 
J —E 4, ; Br: / x E: * 
* — — — * * * - Ber = 





























. ” I. eb . m f ’ £ \ Ey _ ei n _ 
+ x 7 * — 3— J 
* — * — — * - ru \ * * \ ! 
* & : 3 ve B E iv * * + 5 
1 Hl 4 N: * — 3 2, : * 
ı% > i 3 i . . -- a; ip 2 2 * .. ur * 
* F J 
* * — RR, 
= F — : i - * —— 
J zn x # I ’ ! 3 b x 
R v « - ‚ u i . . 5 . 4 R 
! * Vz =x5 x D 2 
2 ' ur - u f > — "or n n = J — en n ” 
$ — ae, — pe — + Aue } * Ti P Ei 
i , £ ii - ul x 4 n IE — 
* ; ‚ Pan D 4 * z ! 2 er 
⸗ —* — r 
v * b * 
—& oo: P Bean 5 : Zu . 
= - I EEE J — — . 
* > 7 = —* — > ö f r 5 
= . * — * * R J x 5 * .- r > - 
5 x 2 B “ — - ' : — EG 
R a 5 £ \ 2 r » r 
x ” { 2 \ * ch — 
J > 2 + - + z - pr \ * bi * 
* Bern; N Ir — A — F 
ee ; — — Re Zn ’ 
+ £ 3 Y * * * z 5, b I $ 
\ Ä BY ne & ; = ' A = 
N \ i EN Fa ! Ge * u S,& J 
u - + * * * — % z 
# & * — 
or ! \ er 2 
n nn £ R v0. i r * 
R \ ** F * EN x ; : ! en 5 3 — 
4 4 x Er \ * — * F * Ss 
; n _ _ Sr nn * 1 * J r -. u n Fr 
» 2 ‚ E ! — * 
J FA R . Be On 6 — 
— * Er Kt 3 ' rR a < ER N 
P — 5 —F 
et Re * — * — 
— ee Ze a ’ r F V rs 
. > 2 = 5 R ARE REN, =; } — u J 
* x — AP je 58 —* KR 
\ B = z + — m = f * i R 
* on x / 5 B + ! = 
\ x & 1 SER, \ 
e > r N — = 
. = N a * N, I 
" ” * * * + » ” 
= 2 a. 4 5: “ “ 
* — — = # wir ne — Se T * 
* * * .. = 2 * r S 
— — > vor * . 2 * 
J Er x re B \ A R \ * 
RR: | ' . _ F 
—* 3 ] P 5 R _ — * F 8 J 
— — — “ — v “ — * — 
il - — J 
* * 3 * = “ : 5 . £ Ra E i £ ! 
\ I - E € ee i 
Fr Ri > £ = e \ b 
, Sn h 5 2 + . x n — 
Pr! * — * ee a “ 
i } , S — 
7 
* t L L — — 
| - * r " u 
* er S \ m, — J 
N 2 5 * J 
+ * 5 . 
. J * J — 
E * er a k + B - A - 5 * 
’ ; s 3 x - ö J 
X er — — 2: x 3 
= + Pr * * * = 
= \ n ‘ R ar 4 & w * 
— SS * [ 2 
& 5 * 
5 - 
* * * 
F — © 
= -. 





x 





ur 


j — 
⸗ *& 
* — 
* 
* J en 
E I — 
- * 
Y 
a \ } 
A + 
‘ ü 
— F 
A 
u ! 
i 
2* 
— 
r 
A H 
Ei * 
⸗ * 
' ’ 
* I 
= * 
— * 
— 
r N . 
F 
u J 
J 
* * 
— 
— — 
N. 
— 
* t 
* * u — 
reg } 
ER vo. 
— * 
+ jr 4 * 
—— 
* 
. y » 


J 


* Fı 
. 
“ 
— 
+ 
. 
£ * 
SEN 
* 
* & : 
\ * 
r 
. P ! 
t 
n F 
\ Bee 
J * 
— 
® 
— 
* 
= 
Pr 
D er 
F 
B 
. » 
r -. 
ı 
s 
* . 
(u 
> 7 —— 
F f} 
x 
i 
\ 
„ 
, ä 
* 
2 
* 
— 
N .* 
* ⸗ 
⸗ 
— 
/ 
— 





fr 


e en mr 
|:: FE ö 3 


2 6 EN 





Bwölfter Band. 


Hige, SR 
Verlag von Nicolat Kymmel's FE 
1865. 


1 
x 
> 
Be. 
— 


m, 


312 


— 


ASTOR, LENOX ANS 
TILDEN 731 'IATIONS 
1903 1 


= 


























Inhalt 


des zwölften Bandes. 





Erftes Heft. 
Ein Bortrag über Augenpeilfunde, von H. v. Shmid . 
Ueber Freiheit des Verkehrs mit Grundftüden, von 9. v. 
Samfon . . 2... ee 
Vorſchlaäͤge zu einer neuen — 
Das Gemeindeweſen der Schweiz, von Oſenbrüggen 
Ueber den projectirten Verkauf des Paſtoratsbauernlandes, 
von G. Braſchee. ee 


Zweites Heft. 
Zur Geſchichte des xuffifchen — von A. v. Fa⸗ 
bricius . .. A 
Der Statusquo der Yufligreform in Rußland . Be a ep 
Die bürgerliche Union in Kulad . . 2 2 20. 


St. Petersburger Gorrelponden © © » 2 2 0 2 0. 


Drittes Seft. 
Zur Geichichte des ruffiihen Poſtweſens, von A. v. Fa— 
bricius (Sdhluf) - » eh 
Ueber die „Vorſchäge zu einer neuen Saudgemeindentbmung,“ 
von 9. v. Samlon . » 2: 2 2 2 2 2 0% 
Zur Reform unferet Gerihtsverfaflunn - » » + +. 


Seite 


1 + 
33. 
3. 
50, 


83.. 


116. 


148, 


163. 


199. 
215. 


Miertes Heft. 
Ueber Montesquien’s lettres persanes, von N. Brüdner 
Benierfungen zu dem Auffag: „Die rechtgläubige Kirche 


in Livland“ . .. ; ; 
8. E. v. Baers Nnfichten. über Schule je Schulbildung, 
von Strümyell. . . .. ; 


Praktiſche Beleuchtung der in Livland anderegiee Kirchen 
verfaſſungsffrage, von Kupffer... 2. 


Fünftes Heft. 
Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland a \ 
Woalleuftein, von E. Herrmann . 2 2.0. 
Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels ee 
Et. Petersburger Eorrefpondan . .:. 
Noch etwas gegen die „rechtgläubige Hevue,“ von ©. Bierpuff 


Sechstes Heft. 
Die deutichen Koloniften im Samarafchen und Saratomfden 
Gouvernement, von E.+Henpel . . 2 2 02. 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der —— 


ments, von W. v. Bod . . . 2. R 


Die Genefis Italiens und der Feldzug von 1859, von . 


E. Winfelmann . 2 2 2 2 2 2 2 0. 
Von der Redaction 0 0 — 0 [> ® ® s “ s s “ 


Seite 


243. 
285. 
302. 


320. 


327. 
359. 
381. 
407. 
424. 


427. 
457. 


482. 
502. 








Ein Vortrag über Angenheilkunde. 


Jeder denkende Menſch, der gewohnt iſt, tiefer in das zuſammenhängende 
Gewebe von Urſache und Wirkung zu blicken, der ſich nicht begnägt den 
Effect als ſolchen zu betrachten, fondern aud die dazu noͤthige Kraft in 
das Bereich feiner intellectuellen Sphäre zieht, Zeder, der wenn auch nur 
die ihm zunächſt liegenden Gebiete der Wiſſenſchaft einer hiſtoriſchen Kritik 
unterzieht, muß zugeben, daß das 19. Jahrhundert uns mächtig fortgeriſ⸗ 
fen hat in jedem Zweige des Denkens und Willens. Es hat mehr als je 
geichaffen, mehr als je dem praftiichen Leben zugingig gemacht die Leis 
lungen der Wiſſenſchaft im Allgemeinen, im Befondern der Trias Mathes 
matif, Chemie und Phyſik, an welche Schritt haltend die Technik ſich fügt. 
Wenn wir gewohnt find, die Entdeckungen und Erfindungen , die 
Zortfchritte früherer Zeiten mehr oder weniger dem Zufalle zuzufchreiben, 
dem unbeflimmten Walten einer höheren Macht, die irgend einem Men⸗ 
hen ohne Berdienft das große Loos in die Arme wirft, fo tritt in neueren 
Zeiträumen eine andere Geftaltung der Verhäftniffe vor das Auge. Es 
ift des Menſchen eigenfte Gabe, der Verſtand, verbunden mit einer ent 
Ihiedenen Willenskraft, der durch geiftreihe Combination, durch ingeniöfe 
Benubung des Gegebenen ſchafft. In der bei weiten größeren Anzahl der 
Neuerungen tritt diefe veflectirte Thätigfeit in den Vordergrund und es ift 
ihr Verdienft, daß die Induftrie anf einer jo hohen Stufe der Vollendung 
fiebt, Daß 3. B. durch Anwendung von Schienen und Drähten Entfer 
nungen wicht mehr wejentlich in Betracht kommen. 
Baltifche Mematsfchrift, 6. Jahrg, Bd. ZU, Hft. 1. 1 





2 Ein Vortrag über Augenheiltunde. 


Sn demfelben Maße läßt fi die Entwillung derjenigen großen 
Disciplin verfolgen, deren Wohlthaten Jeder mehr oder weniger erfahren 
hat und deren Jünger zu fein, eine fo große Genugthuung gewähren fann. 
Es ift die Heilkunde, die, fo alt als das Menfchengefchlecht, Tangfam einen 
Stein nad) dem andern zum großartigen Baue fügend, zu jener viefigen 
Ausdehnung gelangt ift, daB mehr ald eines Menſchen Kraft dazu nöthig 
ift, um den gerechten Ansprüchen der Sebtzeit zu genügen. 

Unter ſolchen Umftänden gelangte man bald zur Meberzeugung, daß 
nach gründlicher allgemein mediciniiher Yundamentalbildung nur der den 
Forderungen der Wiſſenſchaft vollftändig entiprechen fann, der einzelne 
Organe zum bejondern, vorzugsweilen Studium machte. Der Specialift 
erlangte die Geltung, die Jeder ihm einräumen muß, dem die Verhältnifie 
nicht zu fern Tiegen. Es if fogar Pflicht eines jeden Arztes, feine Kranken 
einem folchen zuzuführen, und fann ein folcher Act ihn nur bei feiner ver- 
antwortlichen Stellung in den Augen feiner Mitmenfchen fleigen machen. 


Trotz der großen Entfaltung der Heilkunſt nach allen Seiten bin, 
uͤberragte doch ein Zweig derſelben alle übrigen, der des Menfchen Eleinftes 


aber edelftes Organ zum Gegenftande hat, Die Augenheilfunde, Gie ent 


faltete id — ein Decennium ift es erſt — aus loſe zufammengefügten, mangel- 
haften Bafen, und gedieh in fo kurzer Zeit zu der Vollkommenheit, daß 
ein Vertreter dieſes Zweiges genug zu thun bat, will er fih auf dem 
Gipfel feines Specialfeldes erhalten. 


Einem Talente war e8 vergönut, das Zauberwort zu fprechen, kraft 
deſſen der Schleier zerriß, der fo lange diefe Brauche dem geiftigen Auge 
entzog; einem Zalente war e8 vorbehalten, die Augenheilfunde hervorzu⸗ 
ziehen aus dem Dunkel der Vergeſſenheit und fie rafch die Webergangs- 
phafen bis zur Entwicklung durchlaufen zu laſſen. Ein Mann war es, 
deſſen Name in allen Zungen genannt, deſſen Gedächtniß ewig der Menſch⸗ 
heit anheimfallen wird, der Licht und Leben in den öde dDaliegenden Ader . 
bineinbrachte. Graefe war es, deſſen Perfönlichkeit auch mich zu feinem 
dankbaren Schüler machte, und deſſen Genialität mich in dieſes Fach ein, 
führte, jo daß es mir lieb und theuer geworden. - Seiner Spur folgten 
Männer, die vorfichtig und behutſam das Geleiftete prüften und durchs 
mufterten, feine Lehren theils anerfennend, theils verwerfend, und fo das 
Ganze fördernd, mit vereinten Kräften dem Gndziele zuarbeitend. 

Ein Augenarzt, dem das Wohl feiner Kranken Gewiſſensſache ift, 








Ein Vortrag über Augenheilkunde, 3 


muß diefe in vielen Fällen unter Aufſicht eines guten Warteperfonals wiſſen, 
und e8 tritt hierdurch das Bedürfniß von Anftalten gebieteriih in den 
Bordergrund, Was durch ein mühevolles Streben des Oculiſten erreicht 
it, wird ih einer Minute durch Unkenntniß oder mangelhaftes Befolgen 
von Seiten der Kranken unaufhaltfam zerftörtt. Wer jemals Borfteher 
einer folhen Anftalt geweien oder wer nur durch einige Monate aufmerk- 
ſam verfolgt hat, was fle bei richtigen Prineipien zu leiften im Stande 
it, im Berhältnig zu der Behandlung außerhalb derfelben, der hat zur 
Genäge erkannt, Daß ohne eine foldhe anzufangen ein für den Oculiſten 
verfehltes Unternehmen iſt. Ich möchte zum Beweife nur auf ein fehr 
häufig vorfommendes und gründlich fludirtes Leiden der Kinder, die foges 
nannte ferophutöfe Augenentzündung binweifen. Wie vaf und ficher wird 
diefe in der Anftalt fern von den Eltern gehoben, wo bei zarter Behand» 
lung die unbedingte Befolgung der ärztlichen Vorſchriften gefordert wird, 
und wunderbar genug ift e8 zu fehen, in wie furzer Zeit das Heine Weſen 
fih dem Unvermeidlichen fügt, geduldig mit fih verfahren läßt, und fe 
jelbft welentlich zur raſcheren Beendigung der Eur beiträgt. Wie ſchwer, 
ja faft unmöglich ift e8 Dagegen bei herrſchenden Vorurtheilen, bei muth- 
maßlichem Beſſerwiſſen der Umgebung feinen Heilylan außerhalb der Ans 
ftalt durchzuführen. Sehr in Betracht ift ferner zu ziehen, daß fo die 
toftbare Zeit zerftücelt und vergeudet wird, während der Vorſteher einer 
Anfalt in dieſer in Eurzer Zeit viel zu Teiften im Stande ifl. Ich übers 
gehe die Auseinanderfegung der Unvermeidlichkeit von paſſenden Einrich- 
tungen bei etwa vorzunehmenden Operationen und deren Nachbehandlung, 
welche oft eine größere Intelligenz erfordert, als man gewohnt ift anzus 
nehmen. 

‚Diele kurz angedeuteten Verhältniſſe mögen genügen, um die Augen⸗ 
heilanſtalten als ein Erforderniß der Jetztzeit hinzuſtellen, aber auch zu⸗ 
gleich anzudenten, daß fie im vollen Maße das Vertrauen des Publikums 
verdienen. Da nun aber der größere Theil der Menichheit, fomit aud 
der Teidenden, in der unbemittelten Klaſſe vertreten ift, und diefe gerade 
mehr als Die anderen gefunder Organe bedarf, um die Ernährer zahlreicher 
Familien vor dem Untergange zu ſchützen, oder zu verhindern, daß fie dem 
Staate zur Laft fallen, fomit um das Wachfen des Proletariats zu mindern, 
wäre es Pflicht der Negierung, Männer, die ſich theoretiich und praltiſch 
darin ſpeciell ausgebildet haben, Räumlichkeiten und Mittel an die Hand 
zu geben, um den Armen eine unentgeltliche vedhtzeitige Hilfe zulommen 

1* 


4 | Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


zu laſſen. Nur ein Blick auf das große Baterland genügt, um ſich zu 
überzeugen, wie wenig in dieſer Beziehung gethan, wie verhältnißmäßig 
fpärlich ſolche Anftalten zu andern öffentlichen wohlthätigen Einrichtungen 
und zu anderen Staaten vertreten find. Deutichland, deſſen Städte fo nahe 
uuter einander" verbunden find, bietet faft in jeder größeren Stadt ſolche 
- Einrihtungen. Das Beduͤrfniß nach ſolchen fühlt auch hier Jeder und 
dennoch fehlt e8 daran. Aus eigenen Mitteln folche zu etabliven, ift wohl 
nur wenigen der Herren Aerzte vergönnt, da ein genügender eigener Unter» 
flüßungsfond nur Ausnahmefall fein möchte. - Wohl laſſen fih Privatan⸗ 





ftalten gründen für bemitteltere Kranke, doch werden foldhe für Arme nur : 


mit Unterflügung anderer vermögender Kräfte ins Leben gerufen. Diejes 
ift vielleicht das Feld für Damen edler Gefinnung, die mit ihrer eigen» 
thümlichen Liebenswürdigfeit und Ausdauer an die ſchwere Aufgabe gehen, 
einen fleinen Anfangsfond zu fammeln. Sie felbft verwalteten ihn, vers 
lören die Anflalt nie aus ihrem angebornen Scharfblide, und wirkten fo 
duch den Arzt der Anflalt auf die fegensreichfte Weiſe für die Teidende 
Menſchheit. Solchem Beifpiele folgten gewiß bald Andere, die durch 
Schenkungen und Beiträge das Ganze fürderten. Es wäre durchaus nicht 
unbedingt nöthig, daß alle Kranke vollftändig freie Aufnahme genöſſen, 
fondern müßte der Sab für Verpflegung und Behandlung fo geftellt fein, 
daß er die für Die Kranken gemachten Ausgaben nothdürftig dedte und 
von einem größern Theile derfelben geleiftet werden könnte. Die Einrich- 
tung müßte natürlich ein für alle Male da’ fein. Wenn ſchon ein Theil der 
Kranlen unter fteter Dbhut der Anftalt fein müßte, fo giebt es wieder 
‚ andere Krankheitsformen, die einer täglichen Gontrole und Beſichtigung 
bedürfen. Gerade bei den Augenkrankheiten kann von einem Abliefern 
der Arzneien auf briefliche Erörterung oder mündliches Referat bin, nicht 
die Rede fein; ein perfönkiches Zufammentreffen mit dem Arzte ift eine . 
Sundamentalbedingung jeder augenärztlihen Cur. Leider ift die Augen- 
beiltunde bei uns noch fo wenig in ihren ſchoͤnen Hülfeleiftungen dem 
Publitum befannt, daß der Arzt faft täglich Gelegenheit hat zu fehen, 
wie durch indolentes Abwarten, durch falſch angewandte Rathichläge, durch 
Unfenntniß Anderer das Tchönfte Organ zu Grunde gerichtet ift und es 
fi nur nody darum handeln kann, das andere Auge vor Mitleidenfchaft 
zu ſchüutzen. Um dem Publikum einen kleinen fchwachen Begriff von dem 
Standpunkte, von den Leiftungen diefer Kunft zu geben, um aber auch die 
Kranken zu bewegen, gleich bei dem geringfügigften Beginn eines Augen⸗ 








Ein Vortrag über Augenheilkunde, 5 


feidens an den Specialiften fih zu wenden, erlaube ich mir die geehrten 
Zuhörer zu erfuchen, mir in das Bereich des Feldes, das ich fpeciell ver 
trete, zu folgen. Da ich leider den Umfang der Vorkenntniffe eines Jeden’ 
nicht kenne, fo ift die Nachficht gerechtfertigt, die ich mir erbitte, wenn daß 
Map zwilchen zu viel und zu wenig nicht immer getroffen fein follte. 
Betrachten Sie das Auge eines Anderen, fo ftellt fib Ihnen dieſes 
dar als eine zwiſchen der Lidfpalte. liegende weiße Sugelfläche, in deren 
Mitte Sie eine faft freisrunde, verſchieden gefärbte Scheibe‘ (Regenbogen» 
haut) feben. In der Mitte diefer Scheibe ift ein Meines fchwarzes Loc) 
(Bupille, Sehlody); vor ihr aber erhebt fi in Form eines kleinen Uhr 
glajes eine volllommen durcchfichtige zarte Haut (Hornhaut), welche nad) 
allen Seiten hin in das Weiße des Auges (Zederhaut) übergeht. Die 
Negenbogenhaut fteht faft fenfrecht und läßt zwilchen fi) und der vor 
ihr liegenden Hornhaut einen Zwilchenraum, die vordere Augenlammer, 
welche ſtets mit einer waſſerklaren und wallerähnlichen Flüſſigleit (Rammer« 
wafler) gefüllt if. Die Größe des Fleinen fchwarzen Lochs, der Pupille, 
wechjelt je nach der Stärke des einfallenden Lichts, aber auch in Folge 
innerer Vorgänge. Je weniger Lichtftrahlen, 3.3. im halbdunklen Zimmer, 
in da8 Auge fallen, defto größer ift die Pupille, um von dem Wenigen 
möglichft viel in das Auge gelangen zu laſſen. Richten wir den Blick 
gegen die Sonnenftrahlen, fo zieht fih das Loch auf einen Heinen Punkt 
zufammen, um das Quantum Licht zu mindern, welches Beftreben noch 
durch das inftinctive Verengern der Lidfpalte unterftügt wird. Diefer 
Proceß, fo einfach er ericheint, kommt nur durch Vermittlung zweier ver- 
Ihiedener Nervenbahnen zu Stande. Die Empfindungsnerven (auf der 
Retzhaut) werden direct durch die Strahlen getroffen und feßen die Bewes 
gungsnerven (in der Negenbogenhaut) in Thätigkeit, dieſe fo erfolgten Bes 
wegungen heißen Reflerbewegungen. Wenn fi einem fchlafenden Menſchen 
eine Sliege auf das Geſicht ſetzt, fo treibt er fie durch Bewegung der Haut 
oder der Sand, ohne zu erwachen, alfo ohne bewußtes Handeln fort; wenn 
Sie einem Froſche den Kopf vom Rumpfe trennen, und diefen dann gleich 
mit einer Stedinadel berühren, jo macht der Fuß die Bewegung des Ent- 
fernens des flörenden Körpers. In beiden Fällen werden die Empfindungs- 
nerven der Haut direct gereizt, und durch dieſe erſt Die Bewegungsnerven. 
Bei Gchirnentzündungen und anderen Leiden fpielt die Größe der Pupille 
eine nicht unwefentlihe Role. Die Regenbogenhaut ift verfchieden gefärbt 
bei verfchiedenen Menfchen, fie macht alle Nünncirungen von der faft weis 


— 


8 


6 Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


Ben Farbe der Albinos bis zum dunklen Schwarz des Bewohners des 
Südens durch; fie verleiht dem Auge das Imponitende in dem dunklen, 
das Vetrauenerregende in dem blauen und das Abfloßende in dem grüns 
gelben Zeint. Die Pupille ericheint gewöhnlich chwarz, weil das Sonnen 
licht, welches durch fie ins Auge geworfen wird, zu ſchwach ift, um, von 
dem Hintergrunde defjelben zurüdigeworfen, in dem Auge des Beobachters ein 
deutliches Bild zu entwerfen. Sobald wir ftärferes Licht benugen, tritt 
fie voth entgegen. | 


Peter dringt nun der Blick in das Auge nicht, und traurig flände 
es mit dem Wiffen, befäßen wir nicht ein Mittel, weldhes fo wejentlich 
dazu beigetragen hat, diefen Zweig der Wiſſenſchaft in fo furzer Zeit der 
Vollendung entgegenzuführen, und defien Anwendung jeht einen integriren« 
den Theil der augenärztlichen Unterfuhung ausmacht. Es ift der Augen, 
fpiegel, fraft deffen man im Stande ift, das Innere des Auges an 
Anderen und fogar an fich felbft zu unterfuchen. 


Alle Segenftände, die wir fehen, werden uns als jolde nur Dadurch 
erkenntlich, Daß die Lichtftrahlen irgend einer Lichtquelle auf diefe fallen, 
und von dort in unſer Auge geworfen werden, auf deſſen Netzhaut fie ein 
Bild entwerfen. Diefes wird dann durch Nervenelemente dem Gehirne 
zugeführt und bier als ſolches erkannt. Wenn wir aljo diefem Principe 
gemäß das zu unterfuchende Auge zur hinreichend ftarfen Lichtquelle machen 
fönnten und die aus diefem Auge kommenden Strahlen auf der Neghaut 
unferes Auges zur Bereinigung brädhten, jo müßten wir den Hintergrund 
des beobachteten Auges ſehen. So ift e8 auch. Der ganze Augenfpiegel 
ift fingerlang, befteht aus einem Stiele und einer auf dieſem figende Scheibe, 
deren eine Fläche polirt iſt. Dieſe Scheibe ift in der Mitte durchbohrt, 
und hat ein jehr Feines Loch. Der Patient ſitzt fo vor und, daß die 
Augen beider (Beobachter und Patient) in gleichem Niveau find, eine gute 
Lampe ſteht zur Seite des Patienten, die Flamme in der Höhe der Augen, - 
diefe felbft im Schatten. Der Unterſucher hält die Scheibe, die ungefähr 
von der Größe eines Gilberrubels iſt, vor eines feiner Augen ſchließt 
das andere oder abftrahirt von dem Bildeindrude diefes, welches bei einiger 
Uebung nicht [wer if. Der Beobachter flieht durch das kleine Loch, der 
‚Spiegel muß jo gehalten werden, daß feine polirte Fläche gegen das Auge 
des Patienten und etwas zur Flamme gefehrt if. Es fallen dann Die 
Lihtftrahlen der Zampenflamme auf den Spiegel. Ein Theil derfelben 








Ein Bortrag über Augenheilkunde, | 7 


wird von der polirten Fläche des Spiegels nach allen Seiten zuruͤckgeworfen 
und muß, Der Haltung der Scheibe gemäß, durch die Pupille des Patienten 
auf'deſſen Nutzhaut fallen. Bon hier werden diefe Strahlen wieder zurückge⸗ 
worfen, und fallen nun durch Das Loch des Spiegels und durch die Pupille 
des Beobachters auf deſſen Netzhaut, wo fie zu einem deutlichen Bilde, 
welches den Augenhintergrund des Patienten repräfentirt, vereinigt werden. 
Daflelbe läͤßt fih auch mit Sonnenlicht ausführen, nur muß dieſes vorher 
erft zu einer Lichtquelle Durch Släfer gefammelt werden. Das Unterfus 
chungszimmer muß dunfel fein, damit nicht ftörendes Licht einfällt. Das 
Bild welches wir jo erhalten ift ein ſehr Kleines, weil ja die Pupille bei 
ſtarkem Lichte fi ſehr verkleinert und fomit nur ein feines Geſichtsfeld 
geſtattet. Um ein größeres ſomit deutlicheres zu haben, giebt es noch 
zwei Wege. Der eine beſteht darin, daß man die Pupille durch Einträu⸗ 
feln eines Tropfens eines Medicaments weiter macht. Die Regenbogenhaut 
it nämlich aus zwei verfchieden angeordneten Muskelzügen zufammengefet, 
einem ringförmigen um das Zoch gelagerten und einem ftrahlenförmig von 
diefem zum Äußeren Umfange gehenden. Beide find mit einander verwebt 
und ſtehen zu einander in dem DVerhältniffe, AaB wenn das eine Syſtem 
thätig ift, Das andere nachgiebt. Das Mittel laͤhmt nun den ringförmigen 
Zug, und der andere erhält das Uebergewicht; die ftrahlenfärmig ange 
ordneten Faſern ziehen den rvingfärmigen Zug, wie ein Gummikreisband, 
nad allen Seiten aus einander; dieſem Zuge folgt natürlich das übrige 
mit den Muslelzügen eng verbundene Gewebe der Regenbogenhaut, fo daB 
das eingeſchloſſene Loch größer wird. Dieſes erweiterte Loch läßt mehr 
Strahlen einfollen und giebt ein größeres Gefichtsfeld. Die Bupille zieht 
fih aber erft im Laufe einiger Tage auf ihre urjprünglice Größe zuſam⸗ 
men und der Patient wird in diefer Zeit durch Blendungserſcheinungen 
im Sehen behindert. Es wird daher diefes Verfahren vom Augenarzte 
nme in ganz [periellen Fällen zur Unterfuchuug angewandt; häufig Dagegen 
findet es als ein höchſt fchäbenswerthes Heilmittel bei Augenfraufheiten 
Anwendung, wobei noch der Nebenzwed erfüllt wird, daß der Patient an 
Beihäftigung gehindert ifl. Der audere Weg ift der, Daß man zwiſchen 
dem zu unterfuchenden Auge und dem Spiegel ein Vergroͤßerungsglas 
hält; fo entfieht ein ‚größeres aber umgelehrtes Bild, welcher Umſtand 
weiter nicht hindert. 

Hart hinter der Pupille fteht ſenkrecht die KryftallsLinfe. Denken. Sie 
an einen ſchwach zulammengedrüdten Kirſchkern, der mit ſcharſem Rande 


8 Ein Vortrag über Augenheilfunde. 


beginnend, zur Mitte nach beiden Flächen hin zunimmt, fo haben Sie ein 
ungejähres Bid. Mit ihrem mittleren dickſten Theile liegt die Linfe hart 
dem Rande des ſchwarzen Loches, der ‘Bupille, und fomit dem Diefes bes 
gienzenden Theile der Negenbogenhaut an. Der übrige Theil der Linſe 
entfernt fi) mehr von der letztern und läßt fo die viel Meinere hintere 
Augenlammer entftehen. Beide Augenkammern ftehen fomit, jobald Die 
Linje etwas zurüdweicht, unter einander in offener Communication. Wenn 
man eine Nadel durch die Mitte der Pupille nad Hinten in das Auge . 
ftieße, fo müßte fie durch die Mitte der Kryſtall⸗Linſe, durch ihren dickſten 
Keil gehen. Die Kryſtall⸗Linſe befteht aus der Linfenfapfel, welche ein voll⸗ 
fländiger Sad id, und defien Inhalt, einer breiigen zähen Mafje. Unter 
dem Mikroskope ſtellt fich diefe als aus Röhren beftehend dar, die auf 
ihren Durchſchnitten eine ſechseckige Geftalt haben. Es möchte der Ber 
gleich einer Zwiebel mit der Linfe das Bild etwas verdeutlichen: auch bei 
dieſer laſſen fich beim Spalten Schichten unterfcheiden, Die einen Kleinen 
sundlichen Kern einfchließen, der fi durch fein fefteres Gefüge unter- 
fcheidet. Die Linie ift volllommen durchſichtig, wie nur der fchönfte 
Bergkryſtall es fein kann. „Die Linfe wird in diefer lothrechten Stellung 
Durch ein feftes fehniges Band erhalten, welches von der innern Fläche 
des Auges ausgeht und fih an den Rand der Linfe im ganzen Umfange, 
d. h. an deren Kapfel, feftfeßt. Kurz bevor das Band auf die Kapſel über» 
geht und mit dieſer verfchmilzt, ſpaltet es fich in zwei Blätter, welche, 
den fcharfen Linfenrand zwifchen fich nehmend, rund um die Linfe herum 
einen Beinen Canal bilden. Die Linfe hat feine Gefäße und Nerven und 
wird durch den Inhalt des Canals und durch das fie umſpülende Kammer- 
waffer ernährt. Die Linfe ift im Stande bei. veränderten Umftänden durch 
die Weichheit ihres. Inhalts die Form zu verändern Das fefte [ehnige 
Band ift nämlich da, wo e8 an der innern Augenfläche beginnt, mit einem 
Muskel verbunden, welcher flach anliegend das Auge von innen im ganzen 
Umfreife des Bandes bekleidet. Die Straffheit des Bandes hindert Die 
Linſe, ihrer Zendenz, in der Mitte dicker zu werden bei Abflachung 
des Nandes, zu folgen. Sobald uber der Muskel fih zufammen- 
zieht, erichlafit ex das Band, und die Linfe folgt nun vermöge der Ela⸗ 
flicität der Kapfel ihrem Beftreben und wird dicker. Sie werden gleich 
feben, welcher Zwei mit dem Dickerwerden der Linfe verbunden iſt. Das 
Auffinden des Mittels felbft zu dieſen FKormveränderungen hat die Gelehrten 
lange beihäftigt, und noch jegt nimmt der Gegenftand ihre Aufmerlſamleit 


Ein Vortrag über Augenheiltunde, 9 


in Anſpruch, da der eben gefchilderte Zufammenhang nicht volllommen 
aus dem Bereiche der geiftreichen Hypotheſen entfernt ift. 
Sie kennen gewiß ein Brennglas und willen, daß dieſes eine an 
beiden Flächen erhaben geichliffene Glasſcheibe ift, oder aber Sie erinnern 
fi) eines einfachen DVergrößerungsglajes, was im Principe daflelbe fagen 
will.- Wenn Sie nun mit diefem Brennglafe ein Loch in ein weißes Pa- 
pier brennen wollen, fo halten Sie das Glas fo, daß die Sonnenftrahlen 


durch die Mitte deffelben auf das Papier fallen. Sie bemerken aber fehr 


bald, dag Sie das Papier’ in einer ganz beftimmten Entfernung halten 
mäffen, wollen Sie einen Heinen ſcharfen rothen Kreis (ein Bild der Sonne) 
auf diefem ſehen, d. h. wollen Sie raſch den Zweck erreihen. Sobald 
Sie das Papier dem Glaſe nähern oder von dieſem entfernen, verändert 
fi die Größe und Dentlichleit des ſtreiſes. Noch inſtructiver iſt der 
Verſuch mit dem Bergrößerungsglafe. Halten Gie wieder ein Städ 
Papier neben der Flamme einer Kerze, zwilchen beiden das Glas, jo werden 
Sie nur in einer Diftanz des Papiers vom Glaſe ein ſcharfes umgekehrtes 
Bild von der Flamme erhalten. Ein liniengroßes Abrüden nad) beiden 
Seiten- hin von diefem Punkte läßt das Bild undeutlich werden und ver 
ſchwinden. Ich nehme an, Sie haben ein ziemlich flaches Glas zu -den 
Derfuhen benußt, die Entfernung des Glafes, in welcher ein deutliches 
Bild gefehen wurde, im Gedähtniß und greifen nun nach einem zweiten 
dideren Glaſe. Was geihieht? Sie müflen nun um einen [harfen Abdrud 
Ach zu verfchaffen, das Papier noch näher zum Bergrößerungsglafe haften 
als früher. Nehmen Sie nun ein noch dideres Glas, fo wird die Ents 
fernung noch Kleiner. 

- Aus diefer Verfuchsreihe geht hervor, daß ein folches Glas nur bei 
einer ganz beftimmten Entfernung des Hintergrundes ein Bild des leuch⸗ 
tenden oder beleuchteten Gegenftandes entwirft, Diefe Entfernung ſteht 
in feftem Berbältniffe zu dem Dickendurchmeſſer des Glaſes — einer 
Rinie, welche die beiden Scheitel der gewoͤlbten Fläche gerade verbindet. Je 
größer der Durchmeſſer, je dider alſo das Glas, defto näher muß der 
Hintergrund rüden oder das Glas an dieſen. Uebertragen wir dieſe Ver⸗ 
haͤltniſſe auf das Auge. 

Zwei Wege ſtanden der ſchoͤpferiſchen Kraft offen, um den Menſchen 
von entfernten und nahe gelegenen Gegenſtänden Bilder zu entwerfen: 
entweder die Form der Linfe, ihr Dickendurchmeſſer, war feftftehend ein für 
alle Mate gegeben, und der Augenhintergrund mußte fich ihr nähern können, 


10 Ein Bortrag über Augenheilkunde. 


oder aber die Nebhant war unverrückbar und Die Linfe wölbte fih mehr 
oder weniger nach beiden Seiten hin. Lebteres hat denn auch die Natur 
in jo fchöner unübertrefflicher Weife ausgeführt. Somit muß bei jedem 
Wechſel der Entfernung zwifchen Gegenfland und Auge die Linfe ihre 
Form verändern. Allerdings ift das num nicht in dem ftricten Sinne zu 
nehmen, wie wir e8 bei den Berfuchen mit dem Bergrößerungsglafe fehen, 
wo ein linienweites Abrüden das Bild undeutlich machte. Auch in diefer 
Beziehung hat die fchöpferiiche Kraft fo wunderbar gebildet. Wenn wir 
nämlich einen Gegenftand fcharf anſehen, jo Können wir dennoch in vers 
fhieden großer Entfernung vom Gegenflande zu uns und von ihm weiter. 
Das dazwiſchen Liegende vecht gut unterfcheiden. Die Größe diefer Ent⸗ 
feenung hängt von individuellen Verhältniffen ab. Dennoch muß man 
flaunen über die Kraft, die Ausdauer dieſes Heinen Musfels, der mehr 
leiftet al8 irgend ein anderer des ganzen Organismus. Verſuchen Sie 
nur die Hand eine Zeitlang ohne Unterſtützung in einer und derfelben Lage 
zu erhalten, und Sie werden Ihren kleinen Giliarmusfel ſchätzen und 
bewundern lernen, der ftundenfang in fleter Aufregung, und Arbeit 
ausharren muß. Es ift daher fein Wunder, wenn er mitunter feinen 
Diesft verfagt und den Menichen zwingt, über feine Arbeit hinaus in das 
Weite zu fehen, wo er, da die Linfe für die Entfernung ja faft feiner 
Wölbung bedarf, nicht zufammengezogen wird, fomit in Ruhe fein kann. 

Durch die Line find wir alio befähigt, von Gegenftänden in weiter 
Entfernung bis dicht vor unferen Augen deutliche Bilder .zu erhalten. Je 
weiter ein Gegenfland liegt, defto weniger gewölbt wird die Linfe zu fein 
brauchen; je weiter wir das Papier von dem Glafe halten wollten, und 
dennoch ein feharfes Bild verlangten, defto flacher mußte das Glas fein. 
Se näher aber die Segenftände rüden, defto gewölbter treten die Oberflächen 
der Linſe hervor, deſto thätiger, deſto wirkffamer muß der Muskel fein. 
Da wir uns im allgemeinen vielmehr mit Gegenftänden befchäftigen, die 
unſern Augen verhältnigmäßig-nahe liegen, jo ift eine.anhaltende Thätig- 
keit dieſes Organs eine nothwendige Folge. Natürlich hat die Natur auch 
bier Grenzen geſetzt; Das Ichärffte Auge kann nur bis zu einer beftimmten 
Grenze nach beiden Seiten hin, weit und nahe, ſcharf ſehen. Wie nun 
bei unjeren Berfuchen zwilchen dem Papier, welches das Bild auffing, und 
dem Vergrößerungsgtiafe eine gewille Entfernung, ein Zwilchenraum, lag, fo 
ift e8 auch im Auge. Verfolgen wir alfo was für ER zwilchen Kıpftal- 
Linſe und Augenbintergrumd fi befinden. 


J 











Ein Vortrag über Augenheilkunde. 41 


Die weiße, glänzende, zwiſchen den Lidern uns entgegentretende Leder 
haut umzieht das ganze Auge, welches in feiner Indchernen Augenhöhle 
liegt und faft die Geftalt einer Kugel hat. Außerdem laffen fich noch zwei 
Häute, welche nach innen von der Lederhaut wie die Schalen einer Zwie⸗ 
bel angeordnet liegen, unterfheiden. Der Lederhaut zunächft, mit ihr loſe 
verwachlen, folgt die Aders oder Gefäßhaut. Ste befteht wieder aus eini- 
gen Schichten, von denen eine durch Blutgefäße gebildet wird, welche in 
fternförmiger Anordnung den ganzen hintern Theil des Auges überziehen. 
Sie bilden eine weſentliche Ernährungsquelle des Auges. Mehr nad innen 
- von dieſer folgt eine andere, die letzte diefer Häute, welche aus ſchwarz⸗ 
braunen Zellen beſteht, deren Wände aus einer äußerft feinen Haut ges 
bildet find. Sie find dicht an einander gedrängt und haben eine regel 
mäßig fechsfeitige Form. Die braunfchwarze Farbe rührt von Heinen fo 
gefärbten Körnern ber, welche theild der Innenfläche der Wände anbaften, 
theils in dem flüffigen Inhalte ſchwimmen. Diefe mikroskopiſchen Körner 
find in den Zellen nicht dicht an einander gedrängt und füllen fie nicht 
volllommen aus, fo daß man die Hinter ihnen Tiegende Blutgefäßichicht 
ſehen fann. Die dunflere oder hellere Nüancirung diefer braunen Farbe 
ift bei verfchiedenen Racen verjchieden und hängt mehr weniger mit dem 
blonden oder brünetten Teint der Haut zufammen, 

Bor der Aderhaut, mit ihr eng verwachlen, Tiegt diefe zweite Haut, 
die Netzhaut, kraft derer wir im Stande find, das Bild aufzufaflen. Sie 
entfieht Dadurch, daß der Sehnerv fi) ausbreitet. Dieſer entfpringt‘ naͤm⸗ 
ih aus dem Gehirn, gebt durch eine Knochenöffnung von hinten in die 
fnöcherne Augenhöhle und durchbohrt in der Dide einer Nabenfeder das 
Auge. Cr geht durch die Leders und Aderhaut, und ſobald der Nerven, 
ſtamm das Niveau dieſer letztern, Die Schicht der farbigen Zellen, erreicht 
hat, läßt er feine einzelnen Nervenbündel, die ihn zuſammenſetzen, los, fo 
daß fich dieſe dann hautartig über den ganzen Hintergrund ausbreiten, Diefe 
Nervenfafern wenden fi) dann in verjchiedener Entfernung vom Gintritte 
in Das Auge wieder zurüd nach hinten und verlaufen bis an die farbige 
Schicht der Aderhaut. Auf diefem Wege ziehen fie Durch fieben Schidjten 
von verjchieden angeordneten und geformten nervdien Elementen uud endi- 
gen endlich mit. eigenthümlich gebildeten Anfchwellungen, welche man Zapfen 
und Stäbchen ihrer Form wegen nennt. Sie find mofaifartig angeorduet. 
Die auf ihre Wände chief auffallenden Strahlen werden wieder in das 
Innere diefer Elemente zurüdgeworfen, wodurch bezwedt wird, daß jeder 


12 Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


Eindruck ein geſonderter bleibt. Jeder Zapfen ſteht mit einer Nervenfaſer 
in Verbindung; von den Stäbchen ſind mehrere, eine Gruppe, mit einem 
Nervenfaden verbunden. Jeder Zapfen und jede mit einem Nervenfaden 
verbundene Staͤbchengruppe leitet durch dieſen den empfangenen Eindruck 
zum Gehirn. Der ganze Sehnerv beſteht alſo gewiſſermaßen aus an ein⸗ 
ander gefügten Telegraphendrähten, welche in den Zapfen⸗ und Stäbchen⸗ 
gruppen enden. Dieſe, die die Apparate auf den Stationen darſtellen, 
empfangen den Eindruck, welcher durch die im Sehnerven von allen Seiten 
zuſammentreffenden Drähte zum Gehirn geleitet wird, wo er verſtanden 
wird, Treffen mehre Lichtftrahlen einen Zapfen, jo wird diefer wohl nur 
einen Totaleindrud übergeben können, und ebenjo eine mit einer Nerven» 
fafer verbundene Stäbchengruppe. Je mehr alſo Zapfen an einer Stelle 
vorhanden find, defto mehr Organe gefonderter Empfindungen. Ein jeder 
Zapfen und eine jede Stäbchengruppe nimmt eine ganz beftimmte Stellung, 
einen feften Plab ein und fann daher feine Eindrüde nur nach einer -bes 
flimmten Richtung in die Außenwelt verfeben. Da das Centrum der 
Nebhaut nur Zapfen bat, jo wird diefer Theil vorzugsweile befähigt fein, 
gefonderte Eindrücde aufzunehmen und weiterzugeben; man nennt es dem 
gelben Fleck oder die Stelle des directen Sehens. . Sie liegt, da der 
Sehnerv nicht genau in der Mitte, fondern mehr nach innen das Auge 
durchbohrt, von dieſer Eintrittsftelle nad außen. Bon dem gelben Fleck 
an nimmt die Netzhaut nach dem äußern Umfange hin mit Abnahme der 
Zapfen und Vergrößerung der Stäbchengruppen an Fähigkeit ab, ſcharf 
gefonderte Eindrüde zu empfangen. Wir befiken fomit nur eine Stelle, 
mit der wir fcharf, genau fehen.- Davon kanun man fich leicht überzeugen. 
Sieht man einen Gegenſtand fcharf an, fo ik man nicht im Stande, die 
anderen nebenbei liegenden genau zu unterfcheiden; man flieht fie zwar, 
aber nicht volllommen in ihren Details. Daher bringen wir unwillfürlich 
alle die Objecte, die fcharf geliehen werden follen, in bad Bereich des 
directen Sehens. 

Mitten in dem Sehnewen laufen in beſonderen Hüllen zwei Blut⸗ 
gefäße: das eine führt dem Auge das Blut zu, Arterie, das andere ent- 
fernt das nicht mehr taugliche, Bene. Beide fpalten fih, nachdem fie mit 
ihrem Beſchützer die Häute durchbrochen haben, in vier Yefte, jo dag acht 
Hanptäfte über der Netzhaut nach verfchiedenen Seiten hin fich verzweigen. 
Der Augenfpiegel läßt uns’ den Eintritt des Sehnerwen in das Auge als 
faſt freisrunde, graumweiße Scheibe erfcheinen, und Ichon nehmen ſich auf 





Ein Vortrag über Augenheiltunde, 13 


diefer der Urjprung und der Verlauf der breiten rothen Blutgefäße aus. 
Auch an ihnen laͤßt fih ein Puls wahrnehmen, wie man einen ſolchen an 
der Hand fühlt; er befteht in einem periodifchen Anfchwellen und Abfallen 
des Gefäßrohres. Dies floßweile Fortbewegen des Blutes äußert ſich als 
Belle vermöge der -Elafticität dee Wand des Gefäßes. Hier fehen Sie 
fie, dort fühlen Sie fie. Da die Netzhaut durchfichtig ift, fo kann man 
auch die Hinter ihr Tiegende farbige Schicht der Aderhaut und die no 
weiter entferntere Schicht der Blutgefäße jehen. Bon den Elementen der 
Netzhaut ſelbſt kann man, da fle mikroskopiſch Hein find, natürlich nichts 
ſehen. ® Ä 

Der Raum, der nun zwiſchen hinterer Kinfenfläche und Netzhaut übrig 
bleibt, wird von dem Glaskörper erfüllt. Er ift vollflommen durchfichtig 
und elaftifch, ungefähr wie das Eiweiß. Aeußerlich wird er umſchloſſen 
von einer ſehr -jeinen Beinen Haut, welche hinten mit der Nephaut in 
Verbindung ſteht. Der Theil, der an die hintere Linfenflähe fößt, hat 
eine leichte Vertiefung für dieſe. Nach Einwirkung gewiſſer chemiſcher 
Nittel gerinnt der Glaskoͤrper und bietet eine flrablenförmige Streifung 
wie der Durchichnitt einer Citrone dar. 

Das Auge wird durch ſechs Musfel bewegt, von denen einer es nad 
außen, ein anderer nach innen zieht, zwei es nad) oben wenden uud eben- 
joviele nach unten. Sie entfpringen von der Inöchernen Deffnung, durch 
welche der Sehnern in die Augenhöhle tritt in Form von ſchmalen blaß- 
tothen mit einer feinen Haut umfleideten Bandftreifen. Nach einem kurzen 
Verlaufe — ihre Länge beträgt kaum einen Zoll — ſetzen fie fih rund 
um den Augapfel ein paar Linien von der Hornhaut entfernt an der Leder. 
baut jet. Sie find alle zufammen noch von einer gemeinfamen feften ſeh⸗ 
nigen Kapfel umzogen und mit diefer verbunden. 

Die Augenlider bilden eine Hautfalte, deren innere dem Auge zu 
gekehrte Fläche, wie jede Schleimhaut (Naſen⸗ und Mundausfleidung) jehr 
fein und wegen der vielen Blutgefäße roth ifl. Nachdem fie die innere 
Flaͤche des oberen Lides ausgekleidet, überzieht fle die ganze vordere zwi⸗ 
Ihen den Liedern fichibare Fläche des Auges, um endlich auch die innere 
Flaͤche des unteren Lides zu befleiden. Unter der Außern Haut der Lider 
liegt ein flacher Muskel, der die Lieder hebt und fenft, und unter dieſem 
liegt eine flache Knorpelſcheibe, welche den Lidern die Feftigleit giebt; dann 
folgt endlich die befchriebene rothe Schleimhaut. 

Unter dem oberen Lide zwifchen dem Enöchernen Dache und dem Auge 


14 Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


jelbft Tiegt die Ihränendräfe. In dem Knochen felbft findet fi zu dem 
Zwecke eine leichte Vertiefung, an welche fie durch ein fehniges Band ge⸗ 
drückt wird. Sie befteht aus Meinen Läppchen, deren jedes Zellen enthält, 
in welchen die Thränenfläffigkeit aus dem Blute bereitet, und durch 6—12 
haarfeine Gänge, die unter dem obern Lide die Schleimhaut durch⸗ 
brechen, ſtets über das Auge ergoffen wird. Die Thraͤnen werden zuſam⸗ 
mengejebt aus reinem Waſſer mit etwas Kodjalz und Eiweiß und haben 
den Zweck die vordere Augenflädhe glatt und far zu erhalten. Ohne 
Thränenfeuchtigkeit würde die Hornhaut bald vertrod'nen und trübe, fomit 
vollfommen untauglid) zum Sehen werden. Durch den Lidichlag werden 
die Thränen nad dem innern Angenwinfel gedrängt. Jedes Kid trägt au 
ber Ede, welche dem innern Augenwinkel zugewendet ift, eine kleine haare 
feine Oeffnung, fcheinbar einen vertieften Punkt. Sie können fie leicht 
feben, wenn fie das obere Kid nach aufwärts ziehen oder das untere nach 
abwärts und fo die Lider etwas nach außen wenden. Die kleinen Deffs 
nungen, eine an jedem Lide, find Die Anfänge der Thränenröhrchen, welche 
Bald in den Thränenfad münden. Diefer liegt unter der Haut im Innern 
Augenwinkel, theilweiſe im Knochen, ift von vorn nad hinten glatt umd 
hat ungefähr die Form einer Mandel. Der Thränenfad geht über in den 
Thraͤnenſchlauch, welcher ſchon ganz in einer Kuochenrinne liegt und endet 
endlich als Thränennafengang in der Naſe ſelbſt. Die Thränen verdunften 
zum Meineren Theile, in größerer Menge werden fie durch die Thränen- 
töhrden in den Nafengang und von hier in Die Nafe geleitet. 
| Ich ſchließe nun an diefe Betrachtungen des gefunden Auges eine 
fluͤchtige Einficht in Verhältniffe Defjelben, welche von der Norm abweichen. 
Zu den häufigften Erkrankungen des Auges gehört Die katarrhaliſche 
Entzündung der Schleimhbautfläde der Lider. Mann erkennt das 
Uebel Teicht an den gerötheten Rändern der Lider, an der gerötheten Fär⸗ 
bung: des Weißen des Auges, an dem Herabhängen der obern Ader. 
"Die Kranken felbft Magen über das Gefühl von Sand zwiſchen Lid und 
Auge. Die Lider find Morgens und Abends ſchwer, das Licht ift ihnen 
empfindlich, und um die Flamme der Kerze fheint ein ſtrahliger Ring zu 
fein. Jede Beihäftigung kann nur furze Zeit ertragen werden.. Dabei 
eben die Augen Nachts gewöhnlih zu. Die Schleimhaut felbft ift Dabei 
ſtark geröthet und geſchwellt, fondert mehr als gewoͤhnlich Flüſſtgkeit ab. 
Diefe Krankheitsform iſt fehr qudiend und kann bei Tängerem Beftehen 
und- Vernachläffigung auf das Auge ſelbſt übergehen, da ja die Schleim⸗ 





Ein Vortrag über. Augenheifkunde. 15 


baut der Lider auch die vordere Flaͤche des Auges Überzieht. Somit wäre 
ein ſolches Fortgehen nur ein Weiterfchreiten in der Fläche. Diele Ent- 
zändung ift in den bei weitem meiften Fällen zu heilen, uur muß der ‘Patient 
fireng die Vorfchriften des Arztes befolgen und fich mit großem Vorrathe 
von Geduld der medieamentöfen Behandlung unterwerfen. Da es Brins 
cip ift, jede Krankheit fo nahe als möglich an ihrer Entftehungsquelle ans 
zugreifen, fo wird die Arzenei auch bier nach Umſchlagen der Lider, fo 
daß deren Innenflaͤche nad) außen flieht, Direct auf die erfranfte Schleimhaut 
mit einem Pinſel applicitt. Die‘ Augenwäller und Augentropfen find 
Ihlecht angebracht bei etwas höheren Graden, da fie felten an den wird 
lihen Sig der Krankheit kommen oder aud ihre Stärke durch die Thrär 
nenflüffigfeit jo geändert wird, daß fie nicht mehr nüben Lönnen Wer 
durch feine Beſchäftigung häufig dem Staube und Zemperaturwechlel aus⸗ 
gejeßt ift oder überhaupt mehr zur Erkrankung der Lider disponirt, dem 
lei gerathen, das Geſicht Morgens in kaltes Waller zu tauchen und dabei 
die Augen zu Öffnen. Man überzeugt fich bald, wie wechjelnd dieſer Ein, 
druck ift, bald qupfindet man einen heftigen Schmerz, bald gar feinen. 
Diefes deutet offenbar auf eine verjchiedene Beichaffenheit der Schleimhaut 
an verichtedenen Tagen, welches mit unferer Lebensweiſe, Belchäftigung x. 
zulammenbängen mag. 

An derſelben Schleimhaut kann aud eine audere Form auftreten, Die 
unter dem Namen ägyptiſche Augenentzündung wohl bekannt jein 
möchte, Sie verdient mit Recht die Zucht, die man vor ihr hat. Bei 
diefer Entzündung treten neben Röthung und Schwellung der Schleimhaut 
fleiſchwarzchenaͤhnliche Erhabenheiten, biutreihe Auswächle oder rumdliche 


"Römer auf. Diefe Producte liegen verfehieden tief in der Subſtanz des 


Lides felbft und Drängen die Schleimhaut vor fi) her oder überragen fie 
bedeutend , To daß in hohen Graden das Ganze das Bild eines breiten 
Hahnenfammes hat. Mitunter haben fie große Achnlichkeit mit Froſchlaich 
und find wenigftens von Dderjelben Größe und Durchfichtigkeit. Auch die, 
ſes Leiden beginnt mit ähnlichen Erſcheinungen wie dort, nur macht es 
line Entwidelungsperioden raſch durch und wird bald hHöchft peinigend. 
Es geht raſcher auf das Auge felbft in Form von Trübungen und Gefäß« 
entwicklungen, die fih auf der Hornhaut localifiren, über. Die von diefer 
Krankheit Ergriffenen find soft bei volllommen gefunden Innern des Auges 
nicht im Stande die Finger in nächfter Nähe.zu erfennen. Die Mitleiden- 
Ihaft der Hornhaut wird noch dadurch verurfacht, Daß die erwähnten 


16 Ein Bortrag über Augenheiltunde, 


Producte durch ihre Oberfläche das Auge ſtets reizen. Sie greifen felbft 
den Knorpel des Lides an, verbilden, frümmen ihn fo, daß er mit dem 
Rande hart auf dem Augapfel Tiegt. Diefer Lidkruͤmmung müllen natürs 
lich die Härchen folgen, oder aber es entfliehen neue Reiben Diefer Durch 
den Reiz, den die Producte ausüben, die durch ihre Stellung ein größeres 
Quantum Reiz zuführen. Die Entzündung ift im Anfange volllonmen 
zu heilen, in fpäterer Periode werden die Anſprüche des Kranken auf voll» 
ftändige Geneſung hoͤchſt felten ganz erfüllt. Sie ift ungemein anſteckend 
durch directe Uebertragung der Abjonderung vermittelt Hände und Tücher; 
fle benußt aber auch mitunter bei ſtark gefüllten Räumlichkeiten und mangel- 
bafter Ventilation die Luft felbft als Träger des Anftedungsftoffes, fo daß 
der Beſucher oder Bewohner dieler Zimmer außer Stande ift ſich zu ſchuͤtzen. 
Daher finden wir fie auch nicht felten in großen Kaſernen und Arbeiter. 
wohnungen. Die Verkrümmung des Xides, ihre falfche Stellung laſſen 
fih in vielen Fällen durch operative Eingriffe dahin Ändern, daß fle ihr 
conſequentes Zugrunderichten des Auges aufgeben müſſen. 

Faſt ebenfo häufig möchte die Erfranktung vorkommen, die bejonders 
Neugeborene in den erften drei Tagen ihres Lebens trifjt, befannt unter 
der Bezeichnung Eiterfluß der Augen Neugeborner. Sie ift immer 
von der Mutter dem Kinde übertragen und tritt unter ſehr heftiger 
Schwellung der Lider auf. Das kleine Weſen ift nit im Stande die 
Augen zu öffnen, Dabei ift die Abjonderung des Eiters jo flart, daß die 
Lider dadurch budelförmig hervorgetrieben werden. Erſt nad) gewaltiamem 
Deffnen der Lider fpringt der Eiter maſſenhaft vor. Sie führt fi felbft 
überlaflen wohl immer zum Ruin eines Auges oder läßt unheilbare Trü- 
bungen zurüd. Ein Drittel aller Blinden möchte diefem Leiden den Bers 
fuft des Sehvermoͤgens zuzufchreiben haben. Bei frühzeitigem Eingreifen 
eines Augenarztes und forgfältiger Beobachtung des Kindes kann das Schr 
vermögen. gerettet werden. 

Eine noch furchtbarere Form der Sid-Exfcanfung, wenn nicht die furcht⸗ 
barſte, iſt die croupoͤſe Entzündung der Schleimhaut der Lider. 
Auch hier überzieht wie bei Eroup des Kehlkopfes eine Haut die gefunde 
Flaͤche. Sie dringt tief in das Gewebe des Lides und bringt durch Auf 
heben der Ernährung Verderben nah allen Seiten bin. Hier triumphirt 
die Wiſſeuſchaft, ſelbſt bei frühzeitigem Erkennen und Handeln, nicht immer, 
Beide zulegt erwähnte Formen find anftedend, und beſonders die letztere 
verlangt eine Separirung der Kranken. 








h 





Gin Vortrag über Augenheilfunde, 17 


Die ſcrophulsſe Augenentzükdung iſt beſonders verderblich 
für die Hornhaut. Bei dem Beginn des Leidens ſieht man auf dem 
Weißen des Auges einige Blutgefäße in Form eines Büſchels angeordnet. 
Die Spitze dieſes Büſchels iſt gegen die Hornhaut gerichtet, und trägt ein 
feines Bläschen, welches nach Berluft der feinen Oberhaut in eine wunde 
Stelle ſich ummwandelt. Bon diefer Stelle aus entwidelt fih ein neues 
Gefäßhündel, welches nach kurzem Verlaufe an feiner Spige wieder ein 
Bläschen trägt. So ſchiebt ſich diefe Gefäß- und Bläschenbildung vor- 
wärts, bis fie die Hornhaut erreicht, deren Durchfichtigfeit darunter Teidet, 
Es bleibt nach dem Berfchwinden des Bläschens immer eine Trübung nad), 


- die je nach der Dauer und Stärfe des fie veranlaffenden Procefjes vom 


leichten rauchartigen Beichlag bis zum grellen Kreideweiß ſich fteigern fann. 
Die Kleinen leiden fehr dadurch, fie verkfriehen fi) aus Scheu vor dem 
Lichte in dunkle Winkel des Zimmers, prefien die Augenlider heftig zu- 
fammen, find’ mürriſch und verlieren die gemöhnlidye Heiterkeit. Eine 
rationelle Behandlung und Beobachtung der Vorſchriften des Arztes ſichern 
den Erfolg, aber hier gerade trifft man fo Häufig anf hartnädigen Widers 
fand von Seiten der Eltern und bleibt nichts übrig als das Kind ganz 
unter Auffiht zu nehmen. Diefe Krankheitsform ift nicht felten mit dem 
Allgemeinleiden, welches man Scrophulofe nennt, verbunden, dod kann es 
ebenſo gut ein rein oͤrtliches Leiden fein. 

Man flieht nicht ſelten als Folge verſchiedener Arten von Entzünduns 
gen weiße Flecken aufder Hornhaut des Auges. Das find Narben nad) 
vorausgegangener Zerftörung des Gewebes. Wie nun cine jede ftärkere 
Narbe ein duuerndes Befigthum des Trägers bleibt, wie die Podennarben 
in den meiften Fällen bis ins Späte Lebensalter deutlich bleiben und niemand 
im Stande ift, fie ganz zu befeitigen, fo verhält es ſich mit den weißen 
Flecken im Auge, Nur fehr geringe Grade laſſen fid) fortfchaffen, jeder 
tiefer gehende, weiß glänzende, bleibt immer. Sie ftören oft im hohen 
Grade Das Sehen. Liegen fle gerade vor der Pupille, fo iſt ſelbſtverſtänd⸗ 
lich das Licht von dem Einfallen in das Auge abgeſchnitten, ſind ſie mehr 
zur Seite gelagert, ſo hindern ſie durch falſche Brechung der Lichtſtrahlen. 
Eine Operation hilft hier bedeutend. Man ſchneidet nämlich aus der 
Regenbogenhaut ein kleines Stück dort heraus, wo vor dieſer eine klare 
Stelle der Hornhaut liegt, und macht fo eine neue „Lünftlihe Pupille.“ 
Allerdings ift diefe nicht fo vollfommen wie die natürliche, fie ift nicht 

Baltifhe Monatsfchrift, Jahrg. 6, Bd. XII, Hft 1. 2 


18 Ein Vortrag über Augenheiltunde. 


rund, fondern eine Spalte und da fle nicht in der Mitte Liegt, Können Die 
Lichtſtrahlen nicht fo günftig einfallen. 

Die Krankheiten der Regenbogenhaut find weniger intereffant für den 
Nichtarzt. Dagegen verdienen die Veränderungen der Kryſtall⸗Linſe Ihre 
Aufmerkfamfeit mehr in Anfpruch zu nehmen. Es handelt ſich hier zunächft 
um den grauen Staar. Früher oder fpäter fönnen in der Linfe Trü- 
bungen auftreten, und es laſſen dann die Lichtftrahlen fein deutliches ſcharfes 
Bild auf der Netzhaut entftehen. Solche Trübungen geringeren Grades 
fommen befonders im äußern Umfange fehr Häufig vor, und verharren in 
diefem Zuftande ohne zuzunehmen oder weiterzugeben oft bis zu Ende des 
Lebens. Der Linfenfern, der fonft nicht zu unterfcheiden ift, wird trodener, 
fpröder, wird leicht gelblich, und wird fo dem Beobachter fihtbar. Diefe 
Zuftände gehören in die Claſſe der Veränderungen des höheren Alters, 
wo ein jedes Organ an Leiftungsfähigfeit verliert und mehr weniger rüd- 
fchreitet,. Der Stoffwechlel, die Eirculation der Säfte ift nicht mehr fo 
rege wie früher. Wir find erjt dann berechtigt, dem Kranken gegenüber 
von einem grauen Staar zu fpredhen, wenn dieſe Zrübungen fi) entweder 
raſch vermehren oder ſchon fo weit find, daß fie bei durch eine Lupe aufs 
fallendem Licht Teicht bemerkt werden können. Der graue Staar oder 
Altersftaar beginnt gewöhnlich erft auf einem Auge, enxtwidelt ſich unge- 
fähr in zwei Jahren zu feiner Reife und ergreift dann erſt das zweite Auge. 
Er fommt gewöhnlich immer anf beiden Augen vor. Reif ift der Stuar 
fobald die Linje volllommen getrübt ift, weißgrau erfcheint und der gelb» 
liche Kern durchſchimmert. Natürlich kann der Kranfe dann nichts mehr 
genau fehen, da die Lichtftrahlen am Einfallen behindert find, wohl aber 
muß er hell und Dunkel ftetS unterfcheiden können. Heilung ift nicht 
möglich, nicht einmal Aufhalten der beginnenden Trübung. Es kann fich 
nur um Entferuung der getrübten Linfe durch eine Operation handeln. 
Sie erfordert viel technifche Fertigkeit und etwas Willenskraft des Patienten. 
Dft geht die Operation fehr gut, die Heilung der Wunde, durch welche 
der Staar entfernt wurde, will aber nicht von flatten gehen. Bon bier 
aus entwidelt fid) eine verderbliche Entzündung, weldhe das Errungene 
vernichtet. Der Arzt ift dann freizufprechen; die urfächlichen Momente 
find wohl in dem Körper des Patienten zu ſuchen, bis jeßt aber nicht 
gekannt. Nach der Operation erhält der Patient zwei Brillen, welche 
beide die herausgenommene Linſe vor dem Auge erfeben follen, das dickere 
Glas ift für die Nähe, das weniger gewölbte für die Entfernung. Dan 





Ein Vortrag über Augenheilkunde. 19 


thut gut, nicht früher zu operiven, als bis der Staar auch auf dem zweiten 
Auge fo weit ift, daß der Patient fich nicht mehr allein führen kann, Mit 
der Brille fieht der Patient dann nad) der Operation vorzüglih. Es 
ſällt mir dabei einer meiner Kranken ein, der nad) der Operation fein 
Geſchäft als Barbier fortfeßen Fonnte. 

Außer diefem Staare des Alters giebt e8 noch andere Formen, fo 
einen angebornen. Die Neugebornen zeigen flatt einer ſchwarzen Pupille 
eine graue, weiße, wag durd Die getrübte Zinfe bewirkt wird, Die Urs 
ſachen find noch nicht genugjam erörtert, Man operirt ein ſolches Wefen 
in den erften Monaten. Die Operation ift nicht gefährlich und viel weniger 
angreifend als die Herausziehung des Staares des Alters. Die getrübte 
Linfe wird durch ein feines Meffer angeftochen, der weiche Inhalt fließt 
in die vordere Kammer und wird dort vom Kammerwafler verzehrt. Ge 
wöhnlich muß man dieſes Verfahren einige Male wiederholen, weil fich 
die gemachte Definung wieder ſchließt. Es kommt nody eine andere Form 
vor, die jehr intereffant ift, auch fie ift angeboren, und zeigt eine nur theils _ 
weile getrübte Line, und zwar fo, daß 3. B. das Centrum der Linfe klar 
if, um diefes herum ein getrübter Kreis folgt und dann wieder endlich 
der Teßte Umfang der Linfe Mar iſt. Hier werden verfchiedene Operationen 
gemacht, je nach der Größe der flaren Stelle. Immer ift ein fehr guter 
Erfolg zu erwarten. 

Endlich kann ein Staar nach jeder tiefer gehenden Senlehung des 
Auges entſtehen. Wenn ſie eine Nadel durch die vordere Kammer und 
Pupille in die Tiefe ſtoßen, ſie dann wieder herausziehen, ſo werden Sie 
bei aufmerkſamer Beobachtung ſchon nach 24 Stunden einen kleinen grauen 
Puukt an der Sehöffnung der Linſenkapſel ſehen. Dieſer vergrößert ſich, 
und allmählig wird die ganze Linſe getrübt. Durch den Stich iſt dem 
Kammerwaſſer Eingang in die Linſenelemente geſchafft worden; dort hat es 
die Eigenſchaft die Linſe zu trüben, und falls bei offener Communication 
immer neues Kammerwaſſer eintreten kann, die getrübte Linſe ganz zu 
verzehren. Dieſen Proceß, welchen die Natur vorgezeichnet hat, ahmt 
man bei der Operation des angebornen Staars nad. Sie ſehen, wie 
wunderbar es iſt: das Kammerwaſſer umſpült ſtets die geſunde Linſe und 
dringt durch die geſchloſſene Kapſel in fie ein; machen ſie nun in dieſer 
eine Oeffnung und verfchaffen dem Kammerwaſſer directen Eingang in Die 
Linſe, fo zerſtoͤrt es fi. Es muß allo beim Durchgang durch die Kapfel 
weſenilich verändert werden. 

2” 





20 Ein Vortrag über Augenheilkunde. | 


Ein anderer Zuſtand, der mit der Linfenthätigfeit zufammenhängt, 
ift die Kernfichtigfeit. Es ift das Unvermögen die in der Nähe liegen» 
den Gegeuftände Scharf und deutlich zu ſehen, während in der Entfernung 
alles fehr gut erkannt wird. Es muß alſo 3. B. die Schrift fehr weit 
vom Auge gebualten werden, dabei entzieht fich natürlich ein Fleiner Drud 
ganz dem Verſtändniß. Die Urſachen liegen hier wieder in Veränderungen, 
die durch ein gewiſſes Alter gefeßt werden. Die Linfe wird Dichter, härter, 
verliert ihre &laftieität und dadurch die Neigung fib nach beiden Seiten 
zu wölben; zugleich aber nimmt auch der Musfel an Energie, an Leiftungs- 
fähigkeit ab. Somit treffen zwei Urfachen, einer Baſis entiprungen, zu> 
fammen, von denen eine jede für fih genügte, den Zuſtand hervorzubringen. 
Wir fehen denn auch wirflid bei jugendlichen Berfonen, nach laugdauern⸗ 
den Krankheiten, wo die ganze Ernährung auf ein Minimum berabgejegt 
ift, diefen Zuftand aus der Erichlaffung des Musfels allein rejultiren. 
Bei Kräftigung ded Organismus und zeitweiligem Tragen einer Brille 
erholt er fid denn oft in leßteren Falle, während das Uebel dort nur 
zunehmen kann. Zwingen fid) die Patienten dennoch zur Beichäftigung, 
fo tritt ſehr bald eine merflihe Ermüdung ein, und ein unangenehmes 
dunkles Gefühl über den Augen. Man wird gezwungen, entweder den 
Gegenſtand der Beichäftigung weiter. abzuhalten, oder falls er Dadurch zu 
Hein wird, ihn ganz fortzulegen. Soldiem Kranfen giebt man für die 
Beihäftigung in der Nähe eine Brille, die an beiden Flächen erhaben, 
einen Theil der mangelhaften Linfenelafticität und Muskelthätigkeit erfegen 
fol. Mit diefer ift der Kranke gewöhnlich nur im Stande in einer be- 
flimmten Entfernung gut zu fehen, er wird daher, will er weiter Liegendes 
beobachten, entweder die Glaͤſer eutfernen oder über fie hinweg fehen. 

Was die Krankheiten des Glaskörpers anbelangt, fo find fie faft 
immer Kolgezuftände anderer krankhaft ergriffenen Theile, befonders der 
Gefäßhant. Es find bier befonders die fogenaunten fliegenden Mücken 
— mouches volantes — welche Intereſſe erregen könnten, Sie fonımen 
entweder als unregelmäßig begrenzte Flecken oder als längliche Fäden vor, 
die bei Bewegungen des Auges ſich mitbewegen; bei plößlichem Stillehalten 
djefer nach raſcher Excurſion finfen fie langſam nieder. Sie treten beſon⸗ 
ders auf, wen der Blid auf eine belle Fläche gerichtet iſt. Die Urfache 
zu diefen Erſcheinungen müflen im Glaskörper liegende Zellenhaufen fein, 
die wahrfcheinlicdy durch MWucherung der normalen Zellen zu Stande kom⸗ 
men. Gie find fo leicht, daß fie im Glaskörper ſchwimmen und daber 








Ein Bortrag über Augenheilkunde. 21 


den ihnen vom Auge mitgetheilten Bewegungen und Schwankungen folgen. 
Reizzuflände, Gongeftionen, vermehren fi. Eine andere Art ift ftets an 
demfelben Orte des Gefichtsfeldes befindlich nnd läßt fich durch die Bes 
wegungen des Auges nicht von der Stelle bringen, fo Iange die Lichts 
ftrahlen in beflimmter Richtung in das Auge fallen. Sie peinigen den 
Kranken mehr, da fie fi ſcheinbar vor die Objecte legen. Ihre Form 
und Zarbe wechleln fehr. Sie finden ihre Urſache zum Ffleineren Theile 
im Glasförper, häufiger wohl in fleinen Zrübungen der Linfe und der 
Hornhaut. Ferner zeigen fi) foldhe nur unter ganz beftimmten Verhält⸗ 
niffen und zwar wenn man in gebüdter Stellung Gegenftände lange und 
genau fixirt. Sie erfcheinen als helle Flecken allein oder in Gruppen als 
Slieder einer Kette, welche perlichnurartig durch das Gefichtsfeld ziehen. 
Auch fie werden durch Bewegungen des Auges mitbewegt und fchießen 
noch ein Stück vorwärts, falls das Auge plöglich ftille ſteht. Sie haben 
ficherfich ihren Grund in Ungleihmäßigfeiten und Unebenheiten der vor« 
deren Hornhautfläche, in kleinen abgeftoßenen Zeilen und in Luftbläschen, 
welche fih zu jenen Ketten gruppiren. in Eräftiges und wiederholtes 
Bewegen der Lider zerftört ihre Anordnung und läßt fie auch ganz vers 
ſchwinden. Sie finden fi bei der Mehrzahl der Menfchen und haben 
feine Bedeutung. 

Die Ader- oder Gefäßhaut erfrankt häufig in Folge allgemeiner Leiden 
des Organismus, und ihre Veränderungen laſſen fi} nur durch den Augen 
ſpiegel erkennen. Daſſelbe ift der Ball mit der Nebhaut. Diele bietet 
mitunter folche Abweichungen von dem gelunden Zuflande dar, daß man 
jofort auf ein beftimmtes Leiden eines andern Organs als Quelle jchliegen 
kann. So erkennt man nicht felten die Nierenkrankheiten zuerfi durch den 
Augenfpiegel und laſſen ſich Bongefionszuftände des Gehirns, fo wie der 
febler damit Diagnofticiren. 

Hier fei der Platz um einer Krankheit des Auges Erwähnung zu thun, 
anf die micht oft und nicht nachdrüdlic genug das Publikum aufmerkſam 
gemacht werden kann. Es handelt fih um ein Leiden, das fchon lange 
als höchſt gefährlich und verderbenbringend den älteften Aerzten bekannt, 
im Weſen aber von ihnen nichts weniger als gewußt war. Selbſt den 
Raien ift Die Bezeichnung grüner Staar ziemlicd geläufig; aud fie lennen 
ihn vielleicht als ein Leiden, dem nicht zu helfen fein fol. Mögen file es 
erfahren, daß auch im diefer Beziehung der leidenden Menfchheit Rettung 
winkt; mar, und darin befteht das Weſentliche, wende man fich zeitig an 





22 Ein Vortrag über Augenheilfunde. 


einen Augenarzt. Schon der alte griehifhe Name, der, wie fo vielen 
Krankheiten, auch diefer geblieben ift und deutih „araublau” Heißt, zeugt 
wie weit die Aerzte des Altertbums hier von der Wahrheit waren. Das 
‚ Auge gewährt nämlich einen graublauen, grüngrauen Reflex des Lichts 
vom SHintergrunde,, bedingt durch die Trübungen der ſonſt durchfichtigen 
Theile. Das Leiden tritt böchft felten fo auf, daß über Sein und Nichts 
fein in 24 Stunden bereits entfchieden ift, gewöhnlich nimmt die Sehfraft 
allmählig ab, häufiger aber ericheint e8 unter der Form von in unbes 
flimmten Zeitabichnitten wiederkehrenden ZTrübungen. Nah dem Ber 
ſchwinden diefer fann das Sehvermögen vollfommen gut fi geftalten, 
mitunter entgeht aber dem genauen Beobachter nicht eine leichte Abnahme 
defjelben nach ſolchen Unfällen. Der Kranfe freut fih über dad Schwin⸗ 
den feiner Krankheit und ahnt nicht, Daß dieſe ſich wiederbofenden Trü⸗ 
bungen eine Form eines fchweren Leidens abgeben. Bei beftigeren Anfällen 
fehlt ferner nie der Schmerz, der ſich bis zur Unerträglichkeit fteigern kann. 
Ein Umftand tritt noch auf, der den Patienten felbit gewiß auf fih aufs 
merkſam machen muß; die Brille, die bis dahin dorzügliche Dienfte geleis 
ftet bat, hilft nicht mebrz es Tiegt alles im Nebel und der Patient fann 
nicht mehr die gewohnte Schrift lefen. Ferner erfcheint dem SKranfen die 
Flamme einer Kerze in Regenbogenfarben. Tas Weiße des Auges ift 
mit gewundenen Bilutgefäßen beſetzt, als Zeichen, daß der Atfluß des 
Blutes erfchwert oder gehindert ift; Die Hornhaut rauchig beſchlagen. Die 
Pupille erſcheint groß, wird durch Einfall grellen Lichts nicht Fleiner, fie 
ift flarr. Diefes Zeichen kommt diefer Entzündung allein zu und mahnt 
ernft den Patienten Hülfe zu fucben. Der Augapfel fühlt fi beim Drud 
mit zwei Fingerfpigen hart an, während er fonft fib dem Eindrude als 
elaftiiche, gefüllte Blafe darftellt. Das Welgn der Krankheit befteht in 
einer Entzündung der Gefäßhaut mit Betbeiligung des Glasförpers und 
der Neghaut. Beſonders der Glasförper ift es, der durch Wucherung feiner 
Elemente an Bolumen zunimmt, und fo die Staunngen des Gefäßſyſtems, 
die Härte des Augapfeld und die Vertiefung des Sebnerven bervorbringt. 
Diefer ſtellt nämlich fonft bei feinem Eintritte eine flabe, ebene Scheibe 
dar, bier wird er aber durch den_flarfen Druck des Glasförpers in ſich 
felbft durch Auseinanderweichhen feiner Nervenbündel eingedrüdt, er erſcheint 
vertieft. Eine weitere Zolge ift Hemmung des Ein- und Ausftrömens des 
‚ Blutes und fomit behinderte Ernährung des Auges. Bei längerer Dauer 
endet daher Diefer Zuftand mit vollkommnem Erblinden. Sobald aber 





Ein Vortrag über Augenheilfunde, 23 


der Kranke frühzeitig bei Beginn der gejchilderten Symptome troß heftigem 
Algemeinleiden einen Augenarzt ruft, ift er gerettet, das Sehvermögen 
foft in alter Etärfe wiedergegeben. Gerade das Allgemeinleiden wird fo 
häufig al8 Grund angeführt, weßhalb der Kranke fo ſpät die Hülfe des 
Arztes beanſprucht. Es muß daher bejonders hervorgehoben werden, daß 
diefes nur eine Folge des Augenleidens ift, und bald nad) der Operation 
ſchwindet. Bei dem flärfften Unmwohlfein muß ſich der entfernt von einer 
Stadt wohnende Patient zum Augenarzt bringen laſſen, wenn ihm geholfen. 
jein will. Hat aber die Entzündung einen gewiljen Höhepunft erreicht, ift 
namentlich ſchon eine Bertiefung des Sehnerven erfolgt, fo fehwindet jede 
Hoffnung auf Reftitution des Sebvermögens und kann es fih nur noch 
darum handeln, den Standpunkt auf welchem der Patient augenblicklich 
fi befindet, zu erhalten Die Krankheit hat einen fo perfiden Charalter, 
daß, nachdem fie das Schvermögen vollkommen zerftört hat, die Unterfcheis 
dung von hell und dunkel geichwunden, das Auge deunoch feine Ruhe hat, 
londern noch häufig der Sig flarfer Schmerzen if. Auch hier fann Die 
Operation helfen, fie kann die Schmerzen nehmen. Sie befteht in dem 
Herausfchneiden eines Stüces der Regenbogenhaut, erfordert große techniiche 
Zertigleit und wird wohl am beften im Chloroformichlafe vorgenommen. 
Wieder ift e8 Graefe, dem die Menfchheit diefes Mittel verdanft. Die 
Hälfte aller Blinden ift durch den grünen Staar ruinirt und wahrhaft des 
primirend ift es für einen Augenarzt einen ſolchen Fall nad beendetem 
Laufe zu fehen, wo in günftiger Zeitperiode die Wiſſenſchaft glorreich ges 
fiegt hätte. Ge fcheint eine gewille Dispofltion zu diefem Leiden in Ber 
hältniffen des Körpers gefucht werden zu müfjen, nicht felten ift diefe ererbt, 
So giebt es Familien, deren Glieder in unverhältnigmäßig großer Anzapl 
davon befallen werden und zwar nicht felten in jüngeren Jahren. Sonft 
it der grüne Staar eine Krankheit des eigentlichen Alters, und zwar 
tritt er auf nah dem 50. Jahre. In ſolchen Fällen ift er gewiß mehr 
weniger bedingt durch gewiſſe Veränderungen des höhern Alters, fo beſon⸗ 
ders durch die Abnahme der Dehnbarkeit elaftiiher Häute und zwar der 
Wände der Blutgefäße. Dadurch ift wohl auch erklärt, daß der grüne 
Staar befonders Individuen aufjucht, die lange an Gicht gelitten haben, 
Sei Solchen fann er nun in Folge eines äußern Moments auftreten, ohne 
itgend einen genügend erflärbaren Grund. 

Kurzſichtigkeit ift der Zuftand, wo man nur bis zu einer vers 
hältnigmäßig geringen Entfernung deutlich ſehen kann. In dieſer Ente 


24 Ein Vortrag über Augenheilkunde, 


fernung werden aber die kleinſten Gegenftände fcharf gefehen und zwar bei 
gleich großer Entfernung mit geringerer Anftrengung des Muskels und 
der Linfe als beim Normalfichtigen. Ein Kurzfichtiger kann Daher länger 
bei einer Befchäftigung aushalten, die ein anbaltendes Sehen in furzer 
Diftanz erfordert. Die Urlache der SKurzfichtigkeit liegt entweder in der 
Vergrößerung, Verlängerung des Augapfels von vorn nah hinten, oder 
in einer flärferen Krümmung der Linfenfliche, oder aber in beidem zugleidy. 
Der wirfliche Langbau des Auges ift ſtets angeboren, oft auch ererbt, er 
eutwicelt fi) ganz nnabhängig von der Beichäftigung fowohl bei Kindern 
in der Stadt als auf dem Lande. Die Kurzfichtigfeit gibt fih zu erfennen 
in den Sahren, wo das Kind überhaupt anfängt der Umgebung die Seh: 
kraft zu zeigen, alfo in dem 5.— 6. Lebensjahre und geht in ihrer Ent 
wicklung befonders in der Cvolutionsperiode vorwärts. In der natürlichen 
Anlage überwiegt bier der Durchmefler von vorn nach hinten, bei Wachs⸗ 
thum des Auges vergrößert fich Diefer noch anf Koften des anderen, Der 
Grund einer ftärferen Krümmung der Linfenfläche fcheint in einer Erſchlaf⸗— 
fung des Bandes zu liegen, deilen Zwed darin befteht, die Linfe durch 
"gleichmäßigen Zug flacher zu erhalten. Es kann daher das Auge nur im 
Stande jein, von naheliegenden Objecten Bilder zu empfangen. Eine 
Ausdehnung des Organs nach einer Richtung hin fann nur auf Koften der 
das Auge bildenden Häute gefchehen, diefe müffen gedehnt und verdünnt 

werden. In ſolchem Zuftande findet man denn auch die Netz⸗ und Ader> 
- Haut am bintern Pole des Auges bei allen höheren Graden. Das kurz 
fichtige Auge ift fomit durch feine Anlage ein Franfes nnd bedarf als 
folhes der Aufmerkfamkeit. Bor allen Dingen ift Schonung nöthig in 
der Entwidelungsperiode des Körpers, denn in diefer Zeit macht die Kurz⸗ 
fihtigfeit mitunter verderbliche und raſche Fortichritte. Die Zunahme ift 
daran zu erkennen, Daß die Gegenflände mehr denn früher genähert wer- 
den müſſen. Zu den Momenten, welde eine Kurzfichtigfeit: zunehmen 
machen fönnen, gehört befonders das gebüdte Siben, durch welches der 
Abflug des Blutes vom Gehirn erfchwert und ein verderbliher Drud anf 
die Unterleibsorgane ausgeübt wird; weiter gehört dazu eine ſchlechte Bes 
leuchtung, und häufige Beichäftigung mit fehr kleinen Gegenfländen, wo 
der Kranfe gezwungen ift, fie nahe an das Auge zu rücken. Nach vollen 
detem Wachsthum nimmt die Kurzfichtigkeit felten zu. Will man fie erft 
in diefem After beginnen gejehen haben, fo iſt jedenfalls ein geringerer 
Grad fchon früher dageweſen, und num durch irgend em Moment ein 





- 


Ein Borteag Über Augenheillunde, 25 


Anftoß zu ſchnellerer Entwicklung gegeben. Zu den Folgen höherer Grade 
von Kursfichtigleit gehören das Auftreten bewegliher und faft flehender. 
feiner Flecken (mouches volantes), Unverträglichfeit grellen Lichts und jeder 
fingeren Beichäftigung durch Bilutändrang zur Nebhaut, dem bald em 
unangenehmes Gefühl von Echwere und Druck folgt. Kerner erfcheinen 
Zerrungen und VBerdünnungen der Ader⸗ und Nephant, Blutanstretungenr 
aus den Gefäßen Liefer Häute, Trübungen des @taslörpers und endlich als 
Schluß Ablöfung der Netzhaut von der Aderhaut und Erblindung. Wan 
hört hänfig das kurzſichtige Auge ein flarfes nennen, weil es im höhern 
Lebensalter feiner Brille bedarf. Diefe® muß man ſich fo erflären. Im 
böhern Niter wird jede Linfe, wie erwähnt, flacher; da nun aber die Linfe 
Kurzfichtiger ftärker gewölbt war, als die eines normalen Auges, jo wird 
die Abnahme diejer Krümmung dort im Verhältniſſe zu dieſer eine gerin⸗ 
gere fein. Der Kurzfichtige wird alfo unter fonft gleichen Umfländen in 
einer Entfernung noch jehen, die dem gefunden Auge ſchon zu nahe ift, 
und für welche es Ichon einer Brille bedarſ. Wenn das ein Vortheil ift, 
ſo iſt er wahrlich Mein genug im Verhaͤltniß zu den Klippen, die das kurz⸗ 
fintige Auge zu umgeben hat, bevor es in den ruhigeren Hafen des höher 
ven Lebensalters gelangt. Bei muthmaßlicher Anlage der Kinder zur 
Aurzſichtigkeit muß von den erſten Jahren an, ſchon von Seiten der Eltern 
hingearbeitet werden, die Entwicklung des Keimes zu verhüten oder wenig⸗ 
ſtens zu verlangſamen. Dieſes kann geſchehen, wenn man jede anhaltende 
Beſchäftigung für Meine Entfernungen vermeidet. Zunäcft ſpielen bier die 
Spielfahen eine nicht unbedeutende Rolle rückfichtlich ihrer Form und 
Größe; ferner, was noch wichtiger iſt, die Beſchaffenheit der Lerubücher. 
Es müſſen nur ſolche mit großen Buchſtaben vorgelegt, das Kind ange 
halten werden, eine größere Handichrift gleich zu erlernen, und endlich das 
Beihäftigen mit weiblichen Arbeiten, den feinen Stidlereien, entweder ganz 
nachgelaſſen oder mwenigfiend auf eine [pätese Zeit verichoben werden. Die 
Kinder müfjen ferner die volle Gefidhtsfläche den Gegenftänden zumenden, 
niht den Kopf zu tief büden und nicht zu niedrig im Verbältniß zu den 
Oegenftänden ſitzen. Schließlich ift die gute Beleuchtung von weientlicher 
Bedeutung, jo daß namentlich Schreiben und Leſen nur bei einer foldyen ftatt- 
Anden fell, Es wäre vielleicht beſſer, dieſes gar nicht den Kindern bei 
fünflicher Beleuchtung zu geftatten, wenigflens muß es nie flundenlang 
dauern, jondern in beflimmten Zeitabfchnitten unterbrochen werden, waͤh⸗ 
rend welcher Zeit man die Kinder zum Spielen ſchickt, wobel fih ihr 


26 Ein Vortrag üher Augenheilkunde. 


Linſenſyſtem wieder erholt. Beſteht Die Anlage nur in ſtärkerer Woͤlbung 
der Linſenfläche ohne Langbau, ſo läßt ſich durch ein ſolches rationelles, 
confequent durchgeführtes Verfahren mit beſtem Erfolge wirken. Man iſt 
im Stande wirklich die Anlage nicht zur Ausbildung gelangen zu laſſen. 
Beim Langbau iſt der Keim nie ganz zu tilgen, wohl aber die übermäßige 
Entwidelung Bei ftarfer Anlage zum Langbau ift es ferner Gewiſſens⸗ 
ſache des Arztes zu verhindern, daß ſolche Individuen fih Geſchäften 
widmen, die ein anbaltendes Sehen in kurzer Diftanz erfordern, jo Uhr⸗ 
macherei, Schneiderei 2. Die Kurzfictigfeit als ſelche, läßt fi nicht 
heilen, man fann nur durch Brillen fie mehr weniger neutralificen. Der 
Kurzfichtige kann auf feiner Netzhaut nur Lichtfirablen vereinigen, die, da 
fie aus der. Nähe kommen, in fehr auseinandergebender Form auf fein 
Linfenipftem fallen, - Demnach würde er alfo Glaͤſer tragen, deren Wir⸗ 
fung es fein müßte, die aus der Ferne kommenden Strahlen nad) ihrem 
Durchgange durch das Glas zu zerftreuen, auseinandergehen zu machen. 
Dielen Zwed erfüllen die von beiden Seiten hohl geiihliffenen Gläſer. 
Wenn e8 überhaupt geratben ift, fi) nie. von einem Optiker eine Brille 
ausſuchen, fondern die Nummer von einem Augenarzte ſich geben zu laſſen, 
ſo iſt dieſes beionders bei Kurzfichtigen nötyig. Die Brille kann bier mit» 
unter mehr ſchaden als irgendwo, da. es Verbältniſſe gibt, Die dad Zragen 
eines jeden Glaſes durchaus verbieten. Jeder einzelne Fall enticheidet bier. 
Ueberſichtigkeit. MWeberfichtig iſt der, der Gegenſtände in weiterer 
Entfernung vom Auge Icharf fehen kann, dagegen nicht im Stande ift, 
folche zu unterfcheiden, die näher zum Auge find. Die Anlage iſt ange- 
beren oder ererbt. Die Urſache liegt entweder in dem flachen Bau des 
Auges, wo der Durchmeller vom rechts nach links größer ift oder in einer 
geringeren Krümmung der Linienflähe. In Folge deilen fönnen nur Ge— 
genftände in größerer Entfernung ſcharf gefeben werden, und würden die 
Kichtfirahlen von nahen Dbjecten beim furzen Baue des Auges und flacher 
Linfe nur hinter der Netzhaut vereinigt gedacht werden fönnen, Auf diefer 
ſelbſt könnte alfo nur ein undeutliches Bild. entftehen. Auch hier fann bei 
muthmaßlicher Anlage viel durch vernünftige Erziehung und Leitung in den 
esften Zabren geleiftet werden. Bon hoher Wichtigkeit ift hier das Tragen 
von Brillen. Es ift der Zuftand, wo ſchon das fechsjährige Kind einer 
paſſenden, richtig gewählten Brille. bedarf, durch welche es die Gegenftände 
ohne Anftrengung in der Nähe. ſehen kann. Dieles wäre vielleicht in den 
jugendlichen Jahren auch ohne Brille möglich, doch nur mit Verbrauch 


> 


Ein Vortrag über Augenheilkunde, 27 


von unverhältnigmäßig viel Kraft. Bei Betrachtung nahe liegender oder 
Heiner Gegenftände fangen gar bald die Grenzen diefer zu verfchwinden 
an, und zugleich tritt eine jehr läftige Empfindung rund um das Auge ein. 
Man ift gezwungen, die Arbeit fortzulegen, dem Auge Rube zu geben, um 
wieder auf furze Zeit Damit zu beginnen. Außerdem tritt noch ein Folge⸗ 
übel auf, Tas auf den nächften Seiten beichrieben wird. 


Es giebt nun nody einen Zuftand, wo Brillen nöthig find, der erft- 
vor einigen Jahren näher unterfucht und erforfcht worden if. Mau hat 
nämlich durch geiftreiche Galculation gefunden, daß die Hornbaut nicht 
regelmäßig in allen Richtungen gewölbt ift, fondern bald im lothredhten, 
bald im horizontalen Durchmeſſer ftärker gefrünmt erſcheint. Demgemäß 
find nun auch die Gläfer gefihliffen. | 


Schielen. Bon allen Bewegungen des Auges find ofjenbar die 
häufigften nad rechts und links. Diele werden wie gelagt hervorgebracht 
durch zwei Muskel in jedem Auge; der eine von Dielen zieht das Auge 
nach außen, der andere nad) innen. Die inneren und äußeren Mustel 
fteben fo in gegenfeitigen Zufammenhange daß, wenn 3. B. der äußere 
Mustel des rechten Auges dieſes nad) rechts (außen) zieht, der innere des 
linfen Auges dieſes ebenfalls nach rechts (innen) wendet, der gemeinſchafi⸗ 
lihe Blick alſo nach rechts gerichtet if. Sehaxe ift die Linie, die man 
fi. gezogen dent, von dem Mittelpunfte der Hornhaut durch die 
Mitte der Pupille ind Linfe auf das Centrum der Nebbaut, den Punkt 
des deutlichen Sehens. Soll ein Gegenftand mit beiden Augen einfach) 
gefehen werden, fo müllen beide Sehaxen, nad) vorn verlängert gedacht, 
fidh in: dDiefem Gegenftande vereinigen. Die Punfte der beiden Reghäute 
vermitteln eine und diefelbe Empfindung, laſſen alfo von einem Objecte 
nur ein Bild entftehen durch beide Augen, die identildy find. Wenn Sie 
beide Nephäute ausgeipannt und fo auf einander gelegt denfen, daß ſich die 
Flächen, die zur Außenwelt fehen, alfo gleich hinter dem Glaskoͤrper! lie 
gen, berühren, jo find alle diejenigen Punkte identiih, die ſich in dieſer 
Lage deden. Die Sehagen werden auf den Gegenftand. durch die beiden 
inneren Viusfel gerichtet, Dabei geben die Äußeren natürlih nah. Se 
näher ein Gegenfland an die Augen rüdt, defto ſtärker müſſen ſich die in 
neren Muskeln anftcengen, um die Seharen dort zur Bereinigung zu brins 
gen, um nur ein Bild zu haben. Wenn nun die beiden innern Muskel 
nicht flark genug flud, Die beiden Seharen auf einen nahen Gegenftandb 


28 Ein Bortrag über Augenheilkunde. 


zu vereinigen, fo wird nur die eine Sehage auf diefen fallen, die andere 
Ihießt an dem Gegenftande vorbei. Das Bild des Gegenftandes jült 
alſo im erfteren Auge auf den Punkt des deutlichen Sehens, im andern 
nicht auf diefen, jondern nach innen, und müfjen fo zwei Bilder von dem⸗ 
ſelben Objecte entſtehen, da nicht identilche Stellen getroffen worden. 
Hiervon fann man ſich leicht überzeugen. Fixiren Sie einen Gegenſtand, 
am beften einen ſchwarzen auf weißer Fläche, 3. B. einen großen Buch⸗ 
Tlaben auf weißem Papier, und üben Sie dabei mit dem Zeigefinger einen 


Drud auf den äußern Theil Ihres Tinfen Auges. Es entfichen zwei 


Bilder, zwei Buchftaben neben einander, wenn der Druck genau nur nad) 
der Richtung nad innen ausgeübt wird; das Bild des Linken Auges ift 
weniger deutlih. Auf folhe Weile drängen Sie nämlid) das Auge nad 
innen, verrüden die. Gleichgewichtslage beider Augen, das Bild des linken 
Auges fällt nicht auf den Punkt des deutlichen Sehens, foudern nebenbei. 
Dreben Eie nun in diefer Stellung mehr den Kopf nach rechts, fo vers 
geößert fih der Zwiſchenraum zwiſchen beiden Bildern, eine Drehung nad) 
links macht die Doppelbifder verihwinden. Bei ſolchen Doppelbildern ift 
das eine immer fchwächer, das andere flärfer marfirt. Da das fehr flös 
rend ift,:fo verſucht ein inftinctiver Trieb beide zu vereinen, oder tft das 
unmöglich, das eine Auge durch ungewöhnliche, außer dem Geſetze des 
gemeinſchaftlichen Zufammenhanges der Muskel tiegende Kraftäußerung 
ganz abweichen zu laſſen. Die Sehaxe deſſelben jchreßt dann ziemlid, weit 
vom Gegruſtande vorbei, das Bild deſſelben fällt ganz auf den äußern Um- 
füng der Netzhaut, und fo wird das flörende Moment, während das andere 
Auge allein ſixirt, ausgefchloffen. Diefen Zuftand nennt man Schielen. Es 
giebt harptfächlich zwei Arten: entweder das Auge. weicht nad) innen oder 
nach außen ab (das Schielen nad oben und unten mag hier weniger bes 
rädfichtigt werden). Ferner können entweder beide Ange abwechlelnd jchies 
ten, ‘oder es betrifft nur ein Auge. Der lebtere Fall ift häufiger. Bes 
trachten Sie nun einen Schielenden, deſſen rechtes Auge beifpielöweile 
nach innen abweicht, Laſſen Sie ihn Ihren Finger, der in der Mitte des 
Geſichts ungefähr eine Ele von dieſem entfernt gehaften wird, firiren, jo 
werdet Sie fehen, daß nur das linfe Auge fich auf diefen einftellt. So⸗ 
bald Sie aber mit der andern flach gehaltenen Hand Diejed Auge vom 
Sehacte ausfchließen, fo vichtet fih das rechte Auge auf den Finger und 
weicht das linke nun hinter Ihrer Hand nad innen in die Schielftellung, 
und zwar ebenfo ſtark, als das andere früher gewichen war. Nah Ents 


\ 








Ein Bortrag über Augenheilkunde. 29 


fenung Ihrer flaben Hand weicht raſch das erfte wieder ab, das Tinfe 
Auge Felt fih ein. Dieſes Schielen des zweiten gefunden Auges beim 
Einftellen des’ fonft Ichielenden rechten Auges ift Folge des Zufammen- 
hanges zwiſchen den Muskeln. Damit nämlid das rechte fchielende Auge 
fih einftellen fan, muß der äußere Musfel dieſes Auges eine Sraftans 
firengung machen, um es aus feiner nad) innen gerichteten Stellung hits 
auszubringen. Dieſes Kraitmaß überträgt fich wegen Zuſammenhang beider 
Muskeln auf den linken innern, weldyer nun das Auge um daſſelbe Stüd 
nach innen zieht. Man fieht daraus, Daß die Beweglichkeit des ſchielenden 
Auges durchaus nicht aufgehoben ift, ſondern daß nur ein Rängenunter- 
Ihied in den Muskeln felbft, in Folge häufig eingenonimener Stellung, ents 
flanden if. Der äußere Musfel des fchielenden Auges ift in dieſem Zalle 
länger geworden, der innere fürzer, fo daß dieler ein größeres Auantum 
Kraft entwidelt als jener. Daſſelbe Verhältmiß, nur umgelehrt, finden 
wir beim Schielen nad) außen, mo das Auge, während das gefunde firiet, 
nach außen abweicht. So Tange das Schielen bald auf dem einen, bald 
auf dem andern Ange flattfindet, hat e8 feinen weſentlichen Rachtheil, ſobald 
aber einmal das eine Auge in eine beftimmte Abweichung gelangt ift, und 
diefe beibebält, muß Hülfe gefchafft werden. "Denn es ift einteuchtend, 
daß ein folches Auge, da es von dem gemeinfchaftlichen. Sehacte ausge 
ſchloſſen ift, allmäpfig aus Mangel an Uebung, fchwachfichtig werden muß. 
Hierin liegt die Gefahr des Scielens nnd die Nothwendigkeit Der %b- 
hälfe, abgefehen Davon, daß der Anblick eines Schielenden ftets etwas fehr 
Unangenehmes hat, der Scielende ſelbſt aber durch die Aufmerkfamfeit, 
die er auf fich zieht, Sehr geftört if. Man findet denn aud daher bei 
lange Zeit hindurch Scielenden, daß das fchlelende Auge bedeutend an 
Sehfraft verloren hat. Das einzige Mittel wie dieſes zu verhüten, wenn 
aus Mangel an Gelegenheit feine Radicalhülfe geſchafft werden fann, wäre, 
daß das gefunde Auge mit einem Tuche verdedt, und mit dem jchielenden 
allein gearbeitet wird. Das Schielen ift höchft felten angeboren, häufig 
aber wohl die Anlage dazu. Die häufigfte Urfache des Scielens wird 
abgegeben durch Meberfichtigfeit oder Kurzfichtigkeit, alfo Durch Verhäkt, 
nifie, welche in dem. Bau des Auges jelbft liegen, und nicht durch Außere 
Momente. Zwar hört man nicht felten die Anficht, ale hätten. die Ammen 
oder Erzieberinnen der Kinder das Schielen verſchuldet. Es ſolle nämlich 
dadurcht entfliehen, daß den Kindern Gegenftände vorgehalten werden, die 
nicht ganz in der Mittellinie. des Geſichts liegen, oder daß fie von der 


30 Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


Wärterin immer auf einem Arm getragen würden, wodurch die Stinder ge: 
zwungen ſeien, alle Gegenſtände, die vor ihnen liegen, nur Durch flarkes 
Seitwärtswenden der Augen zu ſehen. Diefes aber ift vollfommen un- 
begründet. Bei überfichtigem Bau des Auges können alle nahen Gegens 
ftlände nur mit bedeutendem Kraftaufmande von Geiten des Musfels, der 
die Linſe gewölbt machen foll, gefehen werden. Die größere Anftrengung 
dieſes Muskels fieht aber in engem Zufammenhange mit deu innern Muss 
teln des Auges, da ja beide nur bei DObjecten der Nähe thätig find. Eine 
flärfere Anftrengung des erſtern, eine ftärfere Wölbung der Linfenfläcdhe 
ruft eine lebhaftere gleichzeitige Thätigkeit der beiden innern Musfel, durch 
welche die Sehaxen in der Nähe Des Auges vereinigt werden follen, wach. 
Ueberfteigt nun der Kraftaufwand des erftern häufig das Maß, fo geräth 
(dyließlich der eine der innern Muskel in die abweichende Stellung nad) 
innen, damit der andere allein und bequemer die Kiration ausführen kann. 
Es reſultirt fomit bei überfichtigem Bau der Augen ein Schielen nad) innen. 

Hochgradige Kurzfichtigfeit Täßt das Auge nad) außen abweichen. 
Um kleinere Gegenftände fcharf zu fehen, müflen fie den Augen fehr ge- 
nähert werden, dadurch wird aber den beiden innern Muskeln wieder eine 
übermäßige Kraft zugemuthet. Es ermüdet Daher fehr bald_ einer von 
beiden, die Sehaxe diefes ſchießt an den Objecten vorbei und es entftehen 
Doppelbilder. Da das Auge foldhe fehr ungern erträgt, ſucht e8 durch 
flärfere Anftrengung des äußern Musfeld den innern- [chwächern ganz zu 
überwinden und das Auge nad außen abzulenfen. Dadurd fällt das 
Doppelbild wieder ganz auf den äußern Umfang der Netzhaut und wird, 
da diefer Theil nur fehr undeutliche Bilder liefern fann, leicht unterdrüdt. 
Das audere Auge, welches nun allein firirt, hat eine bequemere Stellung. 
Auch das gefunde Auge des Schielenden findet bei gewiflen Bewegungen . 
durch den gegenfeitigen Zufammenhang der Muskeln beider Augen Schwier 
tigkeit, den Gegenfland zu fixiren. Dem wird von Geiten des Schie⸗ 
Ienden fo abgeholien, daß er den Kopf nad) der Seite hin dreht, wohin 
die Bewegung erfchwert if. So wird, wenn das rechte Auge das fchie- 
Iende war, das Geficht nach rechts gedreht und dadurch das linfe gefunde 
Auge etwas mehr nad) vorn geftellt. Umgekehrt beim Schielen nad) außen. 
Durch diefe Haltung des Kopfes wird zugleich der Ausdrud des Schielen- 
den felbft etwas vermindert. Die Schielenden gewöhnen fih an dieſe 
Haltung des Kopfes, welcher die Muskeln des Halfes fih accomodiren, fo 
daß nach ausgeführte Operation e8 bedeutender Energie von Seiten des 








Um 


Ein Bortrag über Augenheillunde. 31 


Kranken und der Umgebung bedarf, um diefelbe zu entfernen. Dabei finft 
der Kopf gewöhnlich noch etwaß zur Schulter; und beginnt diefe unnatürs 
fihe Stellung ſchon früh, fo beobachtet man nicht felten eine daraus fol 
gende geringere Entwidelung einer Gefichtshälfte, 


Eine andere viel feltener vorfommende Urſache des Schielens können 
Flecken, welche auf der Hornhaut nad) Entzündungen nachgeblieben, abge- 
ben, Sie müllen vor der PBupille gelagert fein und fomit die in Ddiefe 
fallenden Lichtſtrahlen abichneiden; inſtinctiv richtet fi} dann das Auge 
fo, daß die Strahlen feitlid neben dem led vorbei Eingang in die Pur 
pille finden. Das Scielen kann noch bedingt werden durch Berfchiedens 
heit des Baues oder der Sehfraft beider Augen; das fehwächere weicht 
natürlich ab. | 

Wird das Schielen durd den Bau der Augen bedingt, fo kommt es 
wieder in den Aten—6ten Lebensjahre zum Vorfhein. Bemerkt man es 
frühzeitig, jo faun das Uebel durch Brillen befeitigt werden, Bei über 
fihtigem Bau wird ja durd, Brillen dem Ciliarmuskel die Laft abgenom⸗ 
men, und dadurd auch den mit diefem im Zuſammenhange flehenden ins 
neren Augenmuskeln. Bei hochgradiger Kurzfichtigkeit wird bewirkt, daß 
die Kinder durch die Brille die Gegenftände weiter fehen können, fomit 
ihre inneren Augenmusfeln nicht fo augeftrengt brauchen müflen. Geht 
diefe Zeit vorüber, fo bleibt die Dperation der einzige Ausweg, Man 
trennt hierbei den fürzern Muskel von dem Augapfel, bei Schielen nad) 
innen alfo den innern. Der losgeſchnittene Muskel legt fih dann mebr 
nach hinten an den Augapfel und feine Kraftiußerung muß nun eine ges 
tingere werden. Die Uebungen nad der Operation bilden ein ſehr weſent—⸗ 
liches Hülfsmittel zum vollfommenen Gelingen. Die Operation ift nidt 
gefährlih und wenig fchmerzhaft. 


Der Sehnerv kayn an feiner Eintrittöftelle in das Auge felbftändig 
erkranken, ohne daß die Netzhaut, die ja nur eine flach ausgeipannte Forts 
ſetzung deſſelben ift, mit daran Theil nimmt. Diele Unabhängigkeit kann 
nur bis zu einem gewillen Grade gewahrt werden. Das Leiden des 
Sehnerven ift fonft gewöhnlid Folge von Beränderungen des Gehirns 
oder Nervenſyſtems, deren verichiedene Sranfheitsformen fih in dem Seh- 
nerven abſpiegeln. Die Behandlung muß alfo mit Allgemeinbehandlung 
gepaart fein. Geht die Erkrankung weiter, fo werden die Nervenelemente 
zerftört und es reſultirt volllommenes Erblinden, Sodann erfcheint die 


32 Ein Vortrag über Augenheilkunde. 


Scheibe des Sehnerven durch den Augenſpiegel weiß, reflectirt flart Licht, 
die einzelnen Bündel verfümmern zu ſchmalen Fäden und ebenfo die Blatt⸗ 
gefüße. Das Nuge behält dabei gewöhnlich feine Außere Korn und Durch- 
fichtigfeit der inneren Theile. Die PVermittelung zwifchen Außenwelt und 
Gehirn ift aufgehoben. Diefen Zuftand nennt man im. Laienfinne [dwar = 
zen Staar, welder Ausdrud ein unheilbares Leiden des Sehnerven be=- 
zeichnen. foll. | 
E Dr. 9. von Schmid. 





33 


Heber Freiheit des Verkehrs mit Grundfläcen. 


Ein Aprit- und Maiheſte diefer Zeitſchriſt ift im allgemeinen nachgewieſen 
worden, Daß wir bereitd in die Eulturperiode der Geldwirtbfchaft eins 
getreten find und mithin deren wichtigftes Lebenselement — die Verkehrs— 
freiheit — nicht länger entbehren können: ebenfo wenig die Freiheit 
des Verkehrs mit Mobiliarvermögensobjecten als die des — mit 
Grundſtücken. 

Es iſt im Speciellen darauf hingewieſen worden, daß unſre Hofes⸗ 
wirthſchaften — und nicht minder die bäuerlichen Wirthſchaften — erſt 
dann ein normales und rentables Anſehen gewinnen werden, wenn ihnen 
eine freie und ſeßhafte Tugelöhnerbevölferımg zu Gebote ſtehen wird, d. h. 
eine Tagelöhnerbevölferung, welche auf Fleinen, eigenthümlich beſeſſenen 
Grundſtücken ſich dort fixirt hat, wo Nachfrage nach ihren Dienſten ent—⸗ 


ſtanden iſt. 


Wir haben die Mängel unſrer — ——— Agrarverfaſſung ange⸗ 
deutet, welche durch Feſtſetzung einer Minimal und Maximalgröße für 
bänerlihe Grundftüce, zum größten Schaden für die normale Entwidelung 
unfrer Berhältniffe, die Freiheit des Verkehrs mit Grundſtücken befchränft 
und das Entftehen jener feßhaften Tagelöhnerbevölferung unmöglid macht. 

Es ift der Sag verfochten worden: daß die Freigebung diefes Vers 
lehrs an ſich nur Vortheile bringe und keinerlei Nachtheile mit fich führe 
und daß im Gegentheil jede geſetzliche Belchränfung deffelben, uhnmächtig 
die beabfichtigten politifchen Zwecke zu erreichen, nur eine Erſchwerung, ja 
jelbft Gefährdung der Entwicelung Herbeiführe. 

Valtiſche Monatsfchrift, Jahrg. 6, Bd. XU, Hit. 1. 3 


34 Ueber Freiheit des Verkehrs mit Grundſtücken. 


Seitdem iſt das ſtaͤtiſtiſche Material, welches zur Stütze dieſes Satzes 
angeführt werden konnte, um eine Unterſuchung von der größten Tragweite 
bereichert worden und es iſt nunmehr möglich, in dieſer Angelegenheit ein 
endgültiges Urtheil zu fällen: dahin lautend, daß die abſolute Freigebung 
des Bodenverkehrs an ſich keineswegs jene ſocialen und politiſchen Uebel—⸗ 
ſtaͤnde mit fidı führe, welche oft als directe Folgen derſelben angeſprochen 
- worden find; daß dieſe Uebelſtaände ihren Urſprung aus anderen, von der 
Sreigebung des Bodenverfehrs unabhängigen VBerhältniffen herleiten, und 
daß grade die Freigebung des Bodenverfchrs das einzige natürliche Mittel 
fei, um fie zu heilen oder zu mildern, 


Das preußiihe Herrenhaus hat am 10. März 1859 eine Unterfus 
hung angeordnet über die Erfolge der Freigebung des Verkehrs mit 
Grundſtücken, zur Entfcyeidung der Frage, ob der freic Verkehr zu irra- 
tionellee Berkleinerung der Wirtbichaftseinheiten führe und mithin Die 
landwirthſchaftlichen Intereſſen gefährde. Die Refultate diefer Uuterjuchung 
liegen nun vor (Zeitichrift des königl. preußifchen ſtatiſtiſchen Büreaus, 
1865 Nr. 1 und 2.) und weifen aufs fehlagendfte nah, daß alle die oft 
geäußerten Befürchtungen, die Freigebung des Verkehrs mit Grundftüden 
müſſe nothwendig zu wirthſchaftlich ſchädlicher Dismembration derſelben 
führen, vollkommen unbegründet geweſen find. Wir heben in nachſtehen— 
dem die wichtigften Ergebniffe dieſer Unterfuhung hervor. 


1) Spannf. Rahrungen find eingegangen 26,759 — 2,150,189 M;, jede durchſchn groß 80 M. 
» find neu entftanden 36,991 = 1,902,238 , „ — „5, 
Die Anzahl der ſpannfähigen Nahrungen vermehrt um 10, 232 = 29%. 


2) Von den zerfchlagenen fpannfähigen Nahrungen haben erworben: 
a) nicht bäuerliche Befigungen 60134 = 62169 Morg 
1 2,150,189 Morgen, 


b) andre [pannf. bäuerl. Nahr. 10,798 — 988,746 
wie oben. 


ec) nicht fpannfähige Kleinftellen 15,3591/, = 1,099,274 „ 
3) Außerdem find von fpannfähigen Nahrungen abgezweigt worden, ohne deren Spann⸗ 
fähigkeit zu vernichten, und übergegangen: 
a) an nicht bäuerliche Befikungen 115,974 Morgen 
b) anandre Ipannf. bäuerliche Befikungen 583,242 a 1,332,142 Morgen. 
c) an nicht fpannfähige Kleinſtellen 632,926 
4) Namentlich find in Folge von Grbtheilungen zerfchlagen worden: 
(unter obigen 26,759) 2,298 fpannf. Nahr. und in Bolge von Erbtheilung neu entftanden 
“(unter obigen 36,991) 5,040 , e 
alfo 2,7422 „ . mehr entitanden durch Grbtheilung. 











Ueber Freiheit des Verkehrs mit Grundftüden. 35 


5) Die Befiger fpannfähiger Nahrungen haben im freien Verkehr mit nicht fpannfähigen 
bäuerlichen Nahrungen abgegeben: 
von Höfen, die Dabei fpannfähig blieben 603,820 Morg. 


bon zerfchlagenen Höfen 1,099,274 „ zuſammen 1,732,200 Morg. 
und haben dagegen erhalten 439,219 , 
mithin haben fie mehr abgegeben als erhalten 1,292,981 


jedoch haben dadurch 7012 nicht fpannfähige Kleinſtellen Spannfähigfeit erhalten und 

die Anzahl der fpannfähigen Nahrungen hat fih dadurch um 18,9% 

vermehrt. 

6) Im freien Verkehr mit Wittergütern, dem Fiscus, Städten u. ſ. w. haben die pannfa. 
higen bäuerlichen Nahrungen ſich vermindert um 5210 = 468,660 Morgen. — (Faſt 
Ausgfeichung mit Pkt 5) 

7) Die durchfchnittliche Größe aller fpannfähigen Nahrungen iſt 1859 genau Diefelbe ge- 
blieben, als fie 1816 mar, nämlich 97 Morgen. 

Aus Vorftchendem geht aufs evidentefte hervor, daß die Freigebung 
des DVerfehres mit Grundftüden Im Ganzen durchaus feine Verſchlimme— 
rung der Beflgverhältniffe und ter Agrarvertheilung in öfonomifdher Hins 
fiht bewirkt Hat. Es haben daher alle Die laut ausgeſprochenen Befürch⸗ 
tungen, die Theilbarkeit des Grundeigenthumes führe zur Atomiflrung 
defielben, wo fie nicht tendenzidie Declamationen waren, nur auf Unkennts 
niß der Sachlage beruhen können. 

Dagegen ift leicht begreiflich, daß eine jede Verkehrsoperation (Bers 
kauf, Zerfchlagung, Zufammenlegung) einer Bereicherung des Nationalvers 
mögens gleihfummen muß. Wird von vereinzelten, beiden Parteien uns 
vortheilhaften Operationen abgejeben, jo "kann im allgemeinen gewiß bes 
hauptet werden, daß durch jeden Verkauf das bezügliche Grundftäd in 
fähigere Hände gelangt und ergiebiger wird; daß jede Zerichlagung ein 
Beweis war, der Befiger fei nicht im Stande gewefen, genügenden Vor⸗ 
theil aus dem ungetheilten Grundftüde zu erzielen; fowie Zufammenlegung 
nur dann erfolgt, wenn erfichtlid, geworden, Daß aus ihr Gewinn entiprins 
gen mülle. 

Mithin muß jede Gefebgebung, welche dergleichen Dperätionen erfchwert 
oder unmöglich macht, angefehen werden als ein die Vermehrung des 
Nationalvermögens einfchränfendes Hemmniß und muß fogar unter Uns 
Händen deflen Verminderung herbeiführen können, 

. Bo die Bevölkerung nicht die Tendenz hat, ihren Erwerb zur Erhoö⸗ 
hung ihres Wohllebens aller Art (materieller und geifliger) und zur Ans 
fammlung von SKapitalien zu verwenden, fordern vorzugsweile zur eigenen 
Bermehrung,, da tritt eine Zerjplitterung des Bodens J— ein; 

3* 


360 Ueber Freiheit des Verkehrs mit Grundſtücken. 


kann fie nicht auf dem Wege des Erwerbes zu Stande gebracht werden, 
weil privatrechtliche Verhältniſſe (fideicommiſſariſch gebundene Latifundien) 
oder ſtaatsrechtliche Hinderniſſe dem entgegenſtehen, fo wird fie (wo feine 
Sklaverei befteht) Durch das Mittel der After» und Zwergpachtungen erreicht. 
Wie groß auch die Uebelftände fein mögen, welche übertriebene Parcellirung 
des Grundbefiges mit fih führt, fo reichen fie doc nicht heran an den 
Grad des materiellen und moralilchen Elendes, weldyes durch das Syſtem 
der Alters und Zwergpachtungen herbeigeführt wird. Jene fünnen in der 
natürlich erfolgenden Zufammenlegung ihre Heilung finden, während eine 
dem letzteren verfallene Landbevölferung unrettbar verloren zu fein ſcheint. 
Keine Geſetzgebung, welde die wirthichaftliden Zuftände verfennt und Die 
unabweislichen wirthichaftlichen Bedürfniffe mißachtet, kaun aufrecht fteben 
bleiben. Entweder wird fie über den Haufen geworfen, oder täglich und 
offen umgangen durch contractlihe Zictionen, zu unberehenbarem Schaden 
der öffentlichen Moralität, Ä 
9. v. Samfon. 








37 


Vorschläge 
zu einer nenen Landgemeinde-Ordnnng. 


Das Borhandenfein bänerliher Grundeigenthümer, felbft in erheblicher 
Anzahl, wäre an fich noch nit genug, um das Bedürfniß einer Ders 
änderung in unſeren Landgemeindeordnungen dringend zu machen, da 
das geltende’ Geſetz die Eigenthümer als integrivenden Theil der erften 
Claſſe der Gemeindeglieder ſchon vorausfeßt, diefelben mithin bereits bei 
der jebigen Verfaſſung als exiftent gedacht hat. Allein, um jenes Bes 
dürfniß zu begründen, fommen hinzu: 1) die erheblihe Expanfion des 
bäuerlihen Grundeigenthums und der Tangjährigen geficherten Buchten, 
weiche vorausfichtlich bälder, als man glaubte, ihr Ziel der Ausſchließ— 
tichfeit erreichen und, ihrer Natur nach, größere Selbfländigfeit und über- 
wiegende Bedeutung in Den Gemeinden in, Anfprudy nehmen wird; 2) die 
immer größer werdende Loderung des BZufammenhanges der Gemeinden 
mit den Gutsherren in Kolge der Befchränfungen der Gutspolizei und der 
fortfchreitenden Zerftörung des Pachtverhältniſſes; 3) die bevorftehende Auf 
hebung der Kopffteuer auf dem Lande, welche allein das Recht der Dienft- 
boten, an den Berfammfungen fich zu betheiligen, begründete; A) die gleich» 
falls bevorftehende Einführung einer neuen auf das Princip der Gewerbes 
freiheit gegründeten Gewerbe-Ordnung und die bereitd eingeführte, dem 
gleichen Princip huldigende Handels-Ordnung vom 9. Febr. 1865, zweier 
Geſetze, die ganz neue Glaffen felbftindiger Landgemeindemitglieder ber 
vorrufen müſſen, ebenfo wie in Zolge des bäuerlichen Grundbeflkes ſich 


38 Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde, Ordnung. 


die neue Claſſe von „Pächtern der Bauer⸗Eigenthümer“ heranebilden muß; 
5) die — in Folge des fortfchreitenden Verkaufs der Domainengüter und 
aus anderen Gründen — immer wahrfcheinlicher werdende rechtliche Frei: 
gebung des Landgüterbefißes, welche die Höfe verkleinern, und bin und 
wieder in die Hände von Bauern und SKleinbürgern bringen, dann aber 
deren VBerfchmelzung mit den Landgemeinden wünfchenswerth machen kann; 
6) die bereit in Angriff genommene ſtädtiſche Verfaflungsreform, da es 
nothwendig werden dürfte, diefe bei den Fleinen Städten im Zuſammen⸗ 
hang mit der Landgemeindereform zu betrachten, um die Möglichkeit der 
Ausdehnung der Landgemeindeordnung auf die feinen Städte ins Auge 
zu faffen; endlich 7) die beftimmt vorauszufchende Einführung allgemeiner 
Grundfteuern (an Stelle der Kopffteuern), weil mit ihr eine neue Verthei« 
fung der Laſten, damit aber auch der politiſchen Rechte eintreten muß. 

Zieht man in Betracht, daß, wenn nicht alle Anzeichen trligen, in 
nicht langer Zeit fämmtlihe Verfaſſungen — nämlich außer der der Lands 
gemeinden au die der Städte und des Adels — in mehr oder weniger 
wichtigen Punkten abzuändern fein werden (jchon Die Juſtizreform 
zieht Modificationen dieſer Verfaſſungen nach fi), fo Icheint es zweck⸗ 
mäßig; fih deren Grundprineipien zu vergegenwärtigen und ſich dann die 
Frage vorzulegen: ob es in der That unumgänglich ift, fie auch fonft noch 
anzutaften und in welcher Richtung namentlich etwaigen Veränderungen 
nicht ferner auszınveichen iſt. Der allen unferen alten Verfaſſungen ges 
meinfchaftlihe Grundzug dürfte (den Befig- und Steuerverhältniffen einer 
weit hinter uns liegenden Periode entfprechend) in der Gefchloffenheit 
und der politiſchen Bevorrechtung gewiller Gruppen und innerhalb 
derfelben in dem gleichen und directen Stinnmrechte zu fuchen fein. 
Es würde nun offenbar den gegenwärtig herrſchenden Zeitideen, gleichzeitig 
aber auch den Anträgen der Staatsregierung, foweit dielelben ſich nad) 
dem Gange der innern Volitik beurtbeilen laffen, conform fein, wenn Diele 
Prineipien fih almählig Dur andere — nämlich das der Freiheit, der 
Verallgemeinerung politifher Befugniffe nad) Maßgabe des eman- 
“cipirten Beſitzes und der erweiltrten Steuerpflicht, endlich des begrenzten 
und indirecten Stimmrechts, weldes allein bei jener Berallgemeines 
rung durchführbar ift, — erſetzten. 

Diefe neuen Grundprineipien werden in den gegenwärtig in Verbands 
fung begrifjenen Verfaflungsentwürfen unferer Städte mehr oder weniger 
zur Anwendung fommen, und e8 werden daher die erwähnten Verfafjungen 





— —— — — — — mm — — — — —————— 


Vorſchläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Ordnung. 39 


zu den neuen Gouvernements⸗ und Kreis⸗Inſtitutionen des Reiches eine 
innere grundſatzliche Verwandtſchaft gewinnen, da den letzteren durchaus 
ähnliche Priucipien zur Baſis dienen. Schon die flüchtigſte Betrachtung 
der mit der Durchführung dieſer Inſtitutionen eintretenden principiellen 
Beränderungen im Steuerorganismus des Staats zwingt zu der Webers 
jeugung, daß eine neue Ordnung auch für die baltischen Provinzen gar 
nicht ausbleiden kann. Denn das Syftem der Kopffteuer, wie es in den 
Städten bereits abgeichafjt ift, wird aud) in den Landgemeinden fallen, im 
Reich ganz ebenfo wie hier; dann aber wird es nothwendig werden, eine 
Norm der Bertheilung der die Capitation anf dem Lande erfeßenden Grund» - 
ſtenern feftzuftellen und die beftehenden Organe hierzu geeignet zu machen. 
Zerner follen in den inneren Gouvernements mehr als 2/, der fogenans 
ten Reichspräftänden (rocyaapcTBeuubia 3eMmckia NOBHHHOCTH), die bisher 
von den Gouvernements aufgebracht wurden, in Staatsabgaben (rocy- 
AAPCTBeHHBIA noaarn) verwandelt werden (etwa 20 Mill. Rub.), worüber 
allerhöchft beftätigte Reichsrathsbeſchlüſſe ſchon vorliegen’). Iſt nun wohl 
irgend anzunehmen, daß die Staatsregierung Steuern, die fle im Reich prins 
cipiell als Staatsabgaben, d. h. als foldhe, an welchen alle Staatsbürger 
fich betheiligen, anerkennt, in Liv» und Eftlaud als „Reichspräſtanden“ aud) 
ferner qualificiren werde, an denen die Bewohner diefer Provinzen fich 
zufolge ihres befonderen Präftanden-Syftems gar nicht zu betheiligen hät- 
ten? Auch Hier ift vielmehr mit Sicherheit zu erwarten, daß eine Maßs 
regel unabweislich eintreten wird, die einmal den Stautsabgaben des ins 
nern Reichs auch in diefen Provinzen dieſelben Merkmale beilegt, fodann 
aber deren Aufbringung und Ablieferung ordnet. Das Organ zur Bertheis 
ung und Aufbringung jener Staatsabgaben find im Reich die neuen Gous 
vernementds und Streis-Inftitutionen; wenn nun bei und unternonmen 
würde, die ſchon beftehenden Organe der communalen und provinziellen 
Selbſtthätigkeit zu gleicher Fähigkeit auszubilden, fo wird diefes Vorgehen 
auf dem Wege eigener Fortentwidelung gewiß nur mit Genugthuung bes - 
grüßt werden fönnen. N, 

Freilich könnte man den Einwand erheben, daß es ja am einfachften 


*) Vom Neichsrathe werden als Staatseintichtungen, zu deren Unterhaltung die in 


Staatsabgaben verwandelten Präftanden zu verwenden find, namentlich qualificitt: Poſten, 


Kunſtſtraßen, Landpolizei, Etappenweſen, Militairbedürfniffe und Quartierweſen, Unterhalt 
von Zöglingen in der Reichsbauſchule, Beheizung und Beleuchtung der Gefängniſſe und 
Unterhalt der Gefängnißaufſeher. 


40 Vorſchläge zu einer neuen Sandgemeinde-Drdnung. 


wäre, 1) die Vertheilung der Grundſteuern (des vorausfihtlihen Surrogats 
der Kopffteuer) und 2) die Aufbringung der oberwähnten Staatsabgaben 
(des Surrogats der Reihslandespräftanden) — Den Landtagen zu überlaffen, 
wodurd man eiumat den Intentionen der Regierung entſprechen, dann 
aber auch innerhalb der beftehenden Verfafjung bleiben würde. Allein fich 
in folhen Anfchauungen wiegen, fcheint überaus bedenklih, Die Verthei⸗ 
fung der Präftanden durch die Landtage unter Adftipulation der Domainens 
Verwaltung beruhte auf der ganz unerläßlihen Vorausſetzung, daß das 


Steuer-Öbjest, das zu beftenernde Land, den Repartivenden gehörte: Diefer 


Bedingung entipradhen bisher der Landtag und die Domainen-Behörde, 
ihnen konnte daher folgerichtig die Hepartition der Präftanden überlafjen 
werden, und ihnen würde, unter dieſer Vorausfegung, auch die Bertheis 
fung der Grundftenern und Staatsabgaten anheimgegebeun werden können, 
Allein fobald das zu befteuernde Land den Repartirenden nicht mehr gehört, 
und das wird vorausfichtlid auf den Domainen-Gütern und auf den Pris 
vatgütern in nicht ferner Zukunft der Fall fein, hört der justus titulus des 
Repartitionsredhts der Landtage auf und mit ihm fällt das Recht ſelbſt 
unrettbar zuſammen. — Wer wird deſſen Erbe ſein? 

Die folgenden „Vorſchläge“ geben allerdings darauf keine directe Ant⸗ 
wort. Aber indem fie den Befitz und das ſelbſtändige Gewerbe innerhalb 
der Landgemeinden berehtigen, die Allgemeinheit folder Berechti⸗ 
gung, die indirecte Vertretung, die Unabhängigkeit des Vertretungs« 
Körpers, endlid die Controle der Executive durch denſelben fefſtſetzen, 
ftelen fie Momente auf, die eine innere Verwandtichaft mit der wirths 
ſchaftlichen Orgunifation einerfeitd des platten Landes im innern Reid, 
andererfeit8 der einheimifhen Städte begründen. Würde die bereits bes 
gonnene Verhandlung über eine neue Landgemeinde-Ordnung zur Annahme 
diefer oder ähnlicher Orundzüge führen, fo wäre das der erſte, grunds 
legende Act zur Bildung von Einrichtungen, welche den Forderungen ent⸗ 


fpredhen, die nach Maßgabe der veränderten Verhältniffe des innern Reiches 


an diefe Provinzen nothwendig herantreten müffen. 

Abgejehen aber von dieſer, dem Reich zugefehrten ‚Seite der Sade, 
hat fie aud) eine innere für die Provinzen bahnbrechende und förderliche. 
Sie wird dem thörichten Beginnen Einhalt thun, das Gebäude der Ber: 
foffung des platten Landes vom Dache ans umzubauen, und dem richtis 
gen Prineip zur Geltung verhelfen, daß Diefer Umbau vom Yundament 
- ud — und das find die Gemeinden — zu beginnen iſt, wenu er über 





Vorfchläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Ordnuug. 41 


haupt begonnen werden muß. Daß dieſe Noͤthigung wirklich vorliege, iſt 
im Augenblick nur bei der Landgemeindeverfaſſung nachweisbar und wird 
ſich ſehr bald zur Evidenz ſteigern. Hier, und vorläufig nur bier iſt Die 


Emancipat'on eines bisher gebundenen Befiges in fehr erheblichem Maße 


imminent, ſie wird daher zu einer wirthſchaftlichen Emancipation der 
Gemeinden führen müſſen, einer Idee, die dieſen Vorſchlägen zur ans 
ſchließlichen Bafls dient und in der Entwickelung gegebener Keime — 
einerjeitd der Verſammlungen nnd Glaflen (Repräfentation), andererieits 


des legalen Begriff Der Gemeindevorfteher (Verwaltung) — ſich darftellt. 
— — 

1. Claſſen. Man nimmt jetzt in Eſtland zwei, in Kurland drei, 
in Livland zehn Claſſen innerhalb der Bauergemeinden an, welche fich in⸗ 
deſſen im weſentlichen auf die beiden Hauptelaſſen der Pächter und der 
‚Dienftboten zurückführen Jaſſen. Mit dem Uebergange ſämmtlichen bäner— 
lichen Landes eines Gemeindebezirks in feſtes Grundeigenthum oder lang—⸗ 
jährige mit geſetzlicher Meliorationsentſchädigung verbundene Zeitpachten 
oder etwa in Erhpadhten *) wird nun eine Doppelte Veränderung eintreten: 
einmal nämlich Icheidet Das wechſelnde Clement, fofern es die Hauptelaſſe 
der bisherigen Zeitpächter umfaßt, ganz aus nnd macht dem feften Der 
Örnndeigenthümer und langjährigen Meliorationspächter Platz; dieſes wird 
alfo, als das mächtigfte, dem Gemeindewefen feinen Stempel aufdrüden, 
den Begriff der Anfäffigfeit zu realer Bedeutung bringen und daher 
auch in der Verfaſſung nach einem Ausdruck ſuchen. Sedann muß, wäh 
end die Pächter in dem bisherigen Sinn temperairer und in ihrem Bes 
ib wenig geficherter Inhaber gutsherrliher Grundftüde verſchwinden, eine 
ganz neue Claſſe von Gemeindemitgliedern ſich ausbilden, die weder Eigen, 
thümer noch auch Pächter im bisherigen Einne, noch endlih Dienftboten 
find, nämlich die ſchon jegt nicht unbedeutende Glaffe derjenigen Perfouen, 
welche Das neue Grundeigenthbum der Bauern von Diefen in Zeityacdht 
übernehmen, alfo nur zu ihnen und gar nicht mehr zum Gutsheren in 
irgend einem Rechtsverhältniß ſtehen. Ehen um dieſer neuen Claſſe von 
Berfonen, deren wirtbichaftliche nnd Rechtsverhältniffe ſich mannigfach abs 
weichend von denen der bisherigen Zeitpächter geftalten und mit der Zeit 
immer abweichender ausbilden müſſen, den Plug in der Gemeindeveriafs 
lung anzuweiſen, wird eine Modification erforderlich werden, da fie in feine 





⸗ 


*) Dieſe find nur in Livland auf zwei Vererbungen beſchränkt. 


- 


42 Borfchläge au einer neuen Landgemeinde-Ordnung. 


der bisherigen Claſſen bineinpaffen. Außerdem wird man,. in Folge der 
bevorftehenden Veränderungen in der Staats-Steuerverfaffung,, zu einer 
Nevifion der beftehenden Landgemeindeordnung gemdthiat werden. Die 
Tendenz der neuen Steuergefeßprojecte weidht von der. bisherigen ganz und 
gar ab: während dieſe weientlich die Perfon im Auge hatte, daher die 
Gemeinde ald Geſammtheit von Perſonen allein verantwortlid machte, 
wendet fich die neue Tendenz dem Grundeigenthum zu und entlaftet Die 
Perſonen, mithin auch die Gefammtheiten der Perſonen. Grundſteuern wer⸗ 
den die Capitation erſetzen. Es wird mithin auch hier die Anſäſſigkeit 
und die daran gefnüpfte Steuerzahlung zum Hauptmomente werden; fie 
wird auch den Maßftab der politiihen Berechtigung abgeben müſſen, 
weil diefe Berechtigung überall in der Stenerzahlung wurzelt, Mit Rüds 
ficht auf diefen nothwendigen Zufammenhang politifcher Befugniſſe mit der 
Steuerzahlung wird endlid eine Ausfheidung gewiller Claſſen aus dem 
Complex der berechtigten Gemeindeglieder nothwendig werden. Die Steuer 
- baftete bisher an der Perfon; diefe war mithin berechtigt, ohne Rüdficht 
auf irgend welche, die perfönliche Unfelbftändigfeit etwa bedingenden Bes 
ziebungen. Daher founte den Dienftboten Stimmberechtigung und Bes 
theiligung an den Gemeindeverfammlungen füglich zugewieſen werden. 
Mit dem Aufhören der Kopfſteuer ändert ſich dies Verhältniß: die „Dies 
nenden” zahlen feine Steuer mehr, fünnen mithin ein politifhes Bertres 
tungsrecht nicht mehr in Anſpruch nehmen, das auf Diejenigen nothwendig 
übergehen muß, die die Steuer übernehmen, d. i. die bäuerlichen Grund⸗ 
befitzer und fonftigen fleuerpflichtigen Dienftherren. Dagegen wird übers 
all das Bertretungsrecht begründet werden, wo eine jelbftändige Steuer- 
zahlung eintritt, alfo im Full der Einführung von Etenern von Gewer- 
ben, bei jelbftändiger Zahlung von Gemeindeabgaben, ja auch bei etwaiger 
Befteuerung felbftändigen Arbeitöverdienftes. Es wird fih daher empfeh⸗ 
Im, das Moment der Selbftändigfeit der Perjon als zweite Vor⸗ 
bedingung für die politifhe Mitgliedfhaft der Gemeinde feftzufehen, d. h. 
den eigenen freien Erwerb ohne Dienftverhältuiß. Ale diele Er- 
wägungen führen zu dem Schluß, daß unter fleter VBorausfeßung perſön⸗ 
licher Selbftändigkeit, ftatt der bisherigen zwei, drei und reſp. zehn Claſ⸗ 
fen, nur zwei Hauptclaflen von Gemeindegliedern — die der Anfäffigen 
und die der Unanfäffigen — angenommen werden müßten. Während 
den legteren eine Mitgliedfchaft im weitern Sinne — d. h. eine Theil» 
nahme an gewiſſen politifhen Rechten und Pflicpten und die Wählbarfeit 


zu Gemeindeaͤmtern fowie die Befugniß von Elafienverfammlungen — zus 
zugeftehen wäre, müßten die weientlichften Rechte — das der Reprälentation 
der ganzen Gemeinde und das der Stimmberedhtigung — nur der 
Claſſe der Anfäffigen zugewiefen werden, entfprechend dem univerfalen 
Eharakter ihrer Grundftenerpflicht. 

2. Verſammlungen. Werben diefe Säße zugegeben, jo folgt eine 
| weitere Reformnothwendigkeit in Betreff der Verfammlungen. Sollen die 
Anfäffigen allein flimmberechtigt fein, fo wäre die Zuziehung der Unan⸗ 
fäfftgen zu den Berfammiungen für fle von feinem Werth, Werden den 
Verſammlungen der Anfäffigen alle Angelegenheiten der Gemeinde zuge, 
wiefen, jo find die Unanjäffigen politiich rechtlos, was fie nicht fein dürfen, 
da fie im Fall ſelbſtſtändigen Erwerbes Steuern und Pflichten tragen. 
WBird dagegen ein Theil diefer Angelegenheiten den Unanfäffigen ausſchließ⸗ 
| fc übertragen, fo gefchiebt wiederum den Anſäſſtgen offenbar ein eben fo 
greßes Unrecht. Es empfiehlt fich daher, Berfammlungen der ganzen Ge— 

meinde überhaupt zu verbieten und nur noch Wahl und Claſſen⸗Verſamm⸗ 
lungen zu geftatten. Hier aber müßten den Anſäſſigen, ihrem Pflichwer⸗ 
bäftwiß enifprechend, größere Rechte gegeben werden; fie müßten nament- 
ih ein ansjchließliches die ganze Gemeinde umfafiendes, und nur gegens 
frändlich befchränftes Stimmrecht erhalten, während ihnen überdies in 
Betreff ihrer Elafle ein unbefchränktes und ein ebenfolhes den Unanſaͤſſi⸗ 
gen für Angelegenheiten ihrer Elaffe eingeräumt würde. Die Anerfennung 
eined die ganze Gemeinde umfaffenden Stimmrechts Der Anfäffigen ent 
Ipricht ihrer das ganze Territorium der Gemeinde umfaflenden, in Folge der 
beſtehenden Reallaften fehr erheblichen Stenerpfliht; die Befhränfung 
derfelben auf ein beftimmtes Moment bildet Dagegen eine Ausgleichung 
für die Nichtertheilung des Stimmrechtes an die gleihwohl verpflichteten 
Unanfäffigen. Wird gefragt, welches denn dies beftimmte Moment fein 
fol, fo ifi daranf Yu jagen, daß es nur ein folches fein Fönnte, bei welchem 
eine wirflihe Ausgleihung zwiſchen den Unanfäffigen und Anfäffigen that- 
ſaͤchlich moͤglich if. Und das ift einerfeits das active Wahlrecht, andes 
serfeits die Wählbarfeit zu Gemeindes Aemtern. Denn mit der außs 
ſchließlichen Befugniß der Anfäffigen zu wählen, läßt fich das Recht der 
Unanjäffigen gewählt zu werden verbinden und in ihm als einem der 
wihhtigften die Ausgleihung finden. Erſtere würden in den Wahlverſamm⸗ 
bangen die wirkliche Repräfentation der ganzen Gemeinde bilden, leptere 


ee Borſchlage zu einer neuen Landgemeinde-Ordnung. 43 


44 Vorſchläge zu einer neuen LandgemeindesOrdnung. 


hätten in der Mählbarkeit die Möglichkeit an der Reitung der Gefamnts 
Intereſſen der Gemeinde Theil zu nehmen. 

Werden die Berfammlungen der Anfülfigen auf Wahlen befchränft und 
die Verſammlungen der Unanfäffigen von der Entfheidung über Gefammts 
Intereſſen ausgefchloffen, endlich gemeinfhaftlihe Verſammlungen aller 
Claſſen verboten, jo fommt in Frage, wo und von wen denn Geſammt—⸗ 
Angelegenheiten der Gemeinde, die nicht Wahlen betreffen, zu verhandeln find? 

3. Gemeinde Ausfhunf. Unter den gegebenen Borausfeßungen 
wird hiezu ein neues Organ gefchaffen werden müſſen; dazu aber wird es 
eines neuen Princips bedürfen. Der Grundfaß Directer Bertretung der 
ntereffen der Gemeinde durch die Gefammtheit der einzelnen Mitglieder 
derfelben wird fallen und dem Grundfag der indirecten Bertretung-durch 
gewählte Repräfentanten Pla machen müſſen. Dies ift einmal eine Con, 
fequenz jener Nothwendigfeit, den Unanfäffigen durch das Mittel der 
Wähtbarkeit auch Hier einen ihrer Steuerpflicht entfprechenden Anſpruch 
auf Betheiligung an den Gemeinde s Angelegenheiten zu fichern; dann aber 
empfiehlt es fih aud aus Gründen der Zwedmäßigteit. Der Ausſchuß 
nimmt die fähinften und wärdigften Glieder allein auf, er befeitigt Die 
Befürchtung tumultuariſcher VBerfammlungen, er bietet die Möglichfeit des 
Wechſels und Erſatzes untauglicher durch tauglihe Glieder, er fann im 


allgemeinen zu einem guten Mittel politifcher Erziehung werden. Alles. 


dies aber freilich nur, wenn er in Gemeinfchaft mit der‘ Gemeinde- 
Verwaltung überhaupt alle diejenigen Rechte ausübt, welche von der Ge⸗ 
ſammtheit der Gemeinde» Mitglieder würden ausgeübt werden fönnen. 

4. Gemeinde-Berwaltung. Da die Drganifation der Gemeindes 
Nerfafjung ein politifches, flaatsrechtliches Gebiet umfaßt, jo ift fie von 
der Gerichts⸗ und Polizei-Berfaffung firenger als ‚bisher zu fondern; nicht 
als ob innerhalb des Gemeindelebens die Verwaltung von der Zuftiz und 
Polizei unbedingt getrennt werden foll: die Möglichkeig der Vereinigung 
in der Perfon der Gemeindebeamten ſoll vielmehr gewahrt werden, da fte 

erfahrungsmäßig bier zweckmäßig iſt, auf das Anſehen dieſer Beamten 
in der Gemeinde günſtig wirft und ihnen die Durchführung nüßlicher 
Maßregeln fehr erleichtert. Dies wird aber immer nur die perfönliche 
Qualification der Communalbeamten zu Gemeinderichters und Polizeis 
Poſten bedingen; nicht die abfolute und gefeglich feftftehende Verbindung 
richterlicher, adminiftrativer und polizelicher.. Zunctionen. Die Tren« 
nung würde mehr in der Theorie der Verfaſſung, in ihrer formellen 


— 





Vorſchläge zu einer neuen Landgemeinde-Ordnung. 45 


Conſtruction Tiegen, während die praktiide Anwendung immer und überall 
die Vereinigung zuließe. 

Der Gemeinde s Ausihuß, als Nepräfentant der Gemeinde, ift der 
berathende und befchließende Körper; die GemeindesVerwaltung bildet die 
Executive und wird von ihm controlitt, Dies und die ganze Natur ad» 
miniftrativer Gefchäfte empftehlt eine einheitlihe Geftaltung des Ge 
meindevorftandes, d. h. die Wahl und Gonftituirung je eines Gemeinde 
vorftehers mit je einem oder nach Bedürfnig mehreren Gehülfen (Ael- 
teften), die ihn in Behinderungsfällen zu vertreten hätten und ihm unters 
zuordnen wären. Ebenſo aber erfcheint eine Anberaumung, Leitung und 
Schließung der Ausſchußverſammlungen Durch den Gemeindevorftand nöthiy; 
dies und die Zweckmäßigkeit einer befondern Anszeichnung deſſelben, empfiehlt 
e8, ihn und die Gehülien an den Berfammlungen des Ausſchuſſes ftimm- 
berechtigten Antheil nehmen und den Vorſteher derjelben präftdiren zu 
Iaffen. Die Gefammtbeit des Vorflandes und Ausichuffes würde dann die 
eigentliche Repräfentation der ganzen Gemeinde und Inte Intereſſen bilden 
(Gemeinderath). 

5. Gemeinde-Öbrigfeit. Wo die patrimoniale Gerichtsbarkeit | in 
Givils und Strafſachen Tänaft aufgehoben ift, liegt fein Grund vor, nuu 
aud) Das an den Rittergütern gegenwärtig noch klebende Vorrecht guts⸗ 
herrlicher Polizei-Obrigkeit zu befeitigen, um fo weniger, wenn man fie 
auf den engeren Kreis der Wohlfahrts- und Sicherheitspolizei beichränft 
und die obrigkeitlichen Functionen der Gutsherreit in eigentlichen Gemeindes 
Sachen auf die Drtsbehörden (Kirchipields und Hauptmannsgerichte) 
überträgt. Wollte man dennoch aud) die gutsherrlidye Bolizeiautorität grunds 
ſätzlich abichaffen, fo träte man dadurch nicht allein mit einer der flärkften 
Traditionen in Widerjpruch und müßte das theoretild, Erſtrebte praktiſch zu 
nichte gehen fehen, fondern man wäre auch gezwungen, die Rittergäter nnd 
Butsherren in den realen und perfonalen Landgemeinde-VBerband aufzunehs 
men, um fie nicht in der Luft ſchweben zu laſſen; nur eine arge Täuſchung über ° 
die beftehenden Verhältniffe könnte einer folhen unausführbaren Maßregel 
das Wort reden. Trotzdem müßte auch bier, wie das in allen Verfaſſungs— 
Normen nüplid ift, die Möglichkeit Dazu geboten werden, daß ein anderes, 
in ferner Zukunft vieleiht zur Verwirklichung beftimmtes und unter 
andern Vorausſetzungen anzuerfennendes Princip — das der völligen 
Lostrennung von der gutsherrlihen Obrigkeit und des Aufgehens der 
Nittergüter in die Landgemeinden — zum Durchbruch kommen Tönne, 


+ 


- 


46 Borfchläge zu einer neuen LandgemeindesÖrdnung. 


Das Pöunte einmal durch Zufaffung freier Vereinbarungen über eine ſolche 


Berfchmelzung unter den Betheiligten felbft, fodann dadurch geicheben, daß 
in Fällen nachweisbarer Notbwendigfeit oder offenbarer Zweckmäßigkeit die 


Provinzial⸗Regierungsbehörde die Verſchmelzung defretirte. 


. 6. Competenzen. Die Schaffung und Erziehung einer befferen 
GemeindesBertretung wird, nachdem fle zur Nothwendigfeit geworden, auf 
demjenigen Boden verſucht werden müfjen, welcher für ſolche Schöpfungen 
der fruchtbarfte ift, nämlich dem der materiellen Intereſſen, der autonomen 
Berwaltung des Gemeinde-Termögens und der felbfiftändigen Vertheilung 
der Gemeindelaften. Mit der Polizei im engeren Sinne — Bohlfahrtes 
und Sicherheits: Polizei — wird fie nichts zu thun haben. Daraus folgt 
einmal, daß dem Gutsherrn, abgefehen von dem aus feiner obrigfeitlichen 
Eigenſchaft fließenden Beftätigungsredhte des Gemeindevorſtandes und aller 
Commmnalbeamten überhaupt, feinerlei- weitere Betheiligung an der innern 
Verwaltung der Gemeindes Angelegenheiten mehr einzuräumen fein wird; 
fodann, daß derfelbe bei feiner vollen gegenwärtigen Competenz in Polizei⸗ 
Saden, mit einziger Ausnahme der polizeilihen Strafeompetenz , wird 
erhalten werden müffen. Diele Strafcompetenz — als letztes Ueberbleibfel 
patrimonialer Gerichtsbarkeit — fann, infoweit fie innerhalb der Gemeinde 
zur Ausübung gelangte, ohne Uebelſtand auf die Gemeindepolizei übertragen 
werden; dagegen ift die Competenz der letzteren felbftverftändlih nicht auf 
den außerhalb des Gemeindebezirk! ftehenden Gutshof und auf die dajelbft 
anfäffigen und wohnhaften Perfonen auszudehnen, wo eine Strafcompetenz 


. immer nur dem Ortsgerichte (Kirchipield- und Hauptmannsgerichte) wird 


zugeftanden werden fünnen. 

7. Sreizügigfeit und Heimathsrecht. Auch die: bevorfiehende 
Einführung einer auf-da8 Princip der Gewerbfreiheit gegründeten allge 
meinen Gewerbe» Ordnung kann zu einer theilmeifen Aenderung der Grund» 
lagen der Landgemeinde Berfaffung führen, indem fie eine-weitere Aus- 
dehnung des Grundſatzes der Freizügigkeit und des freien Rechtes Der 
Anſaͤſſigmachung nothwendig und um fo ausführbarer machen wird, als 
ein Haupthinderniß derfelben — die vorläufige Sicherftellung der Abgaben, 
für weldhe die Gemeinde mit ihrem Perſonalbeſtande Dem Staate gegenüber 
verantwortet, — in Folge des Aufhörens der Eapitation fortfallen muß, 
Diefe Erweiterung des Zreizügigfeitö» Rechtes und des Rechts der Anfärs 
figmachung iſt aber ſchwer erreihbar, jo lange die Gemeinde immer zu 
gleich der gefeßliche ——— iſt; fie wird dagegen wol 





Borichläge zu einer neuen Landgemeinde-Ordnung. 47 


effectuirt werden können, fobald man dem politiichen Gemeindeverband und 
dem lediglich durch Geburt, Anfäffigfeit und formelle Aufnahme begründeten 
Armen» Berjorgunges (Heimaths) Verband gefonderte Eriftenz und Thätigs 
feit gefeßlich zumweift. Denn nur dadurd) läßt fi) das zweite Haupthinder- 
niß freier Anſäſſigmachung — die vorherige Abfindung mit der früheren 
Gemeinde hinfichtlich des Unterhalt der zurücdbleibenden Angehörigen und 
des Auszöglings felbft im Kal der Berarmung — befeitigen: dieſe Verpflich- 
tung könnte nämlich auf der früheren Gemeinde, der Heimathyemeinde, ruhen 
bleiben, während diefenige Gemeinde, in welcher der Auszögling fich an- 
fälfig gemacht Hat, nad einer gewillen längeren Aufenthaltsdauer, zur 
Heimathgemeinde würde uud die Pflicht der Armenverforgung übernähme. 
Bielleiht dürfte es ſich indellen bei_der erheblichen Ausdehnung der Pros 
vinzen und den noch obwaltenden Verfehröfchwierigkeiten empfeblen, die 
Bedingung längerer Aufenthaltsdauer vorläufig nur bei der Anſäſſigmachung 
mit Gebäuden und unbedeutenden Landparcellen zu adoptiren, bei der 
Erwerbung von Grundftüden mit felbftändigem Landwirthſchaftsbetriebe 
aber, da diefe an ſich fchon eine gute Gewähr der Dauer und des Wohl: 
flandes bieten, die gegenwärtig für Livs und Eflland beftchende Vorſchrift 
beizubehalten und aud auf Kurland auszudehnen, wonad eine ſolche Ans 
fäffigmahung die Mitgliedichaft auch des Heimathverbandes ſofort umd 
unmittelbar herbeiführen würde (Bol. Eftl. BB. 307, Livl, BB. 259). 





Nachtrag. 
Der obligatoriſche Eintritt der Gutsherren in die Landgemeinden, 
dem man unlängft in dieſer Zeitſchrift das Wort geredet, iſt hauptſächlich 
aus folgenden Gründen zu mißbilligen: 


1) Den Outöherren fann vorläufig nur der bisherige Einfluß auf die 
ölonomilchen Intereſſen der Gemeinden d. h. auf die Verwaltung des Ger 
meindevermögend genommen werden, was auch, wie authentiich vwerlautet, 
allein von der Regierung verlangt wird, nicht aber ihre Polizeigewalt über 
das ganze den Gemeindebezirt mit einjchließende Gutsgebiet (die Guts⸗ 
polizei), die ihnen bleiben joll, vorbehältlih geflatteter Ausnahmen des 
Veberganges derfelben auf das .Gemeindegeridt. So lange aber die 
Gutspolizei grundfäglich befteht und die Gutsherren obrigfeitliche Rechte 
und Pflichten über die Gemeinden auszuüben haben, muß ein unnatürlis 
ches und in fi widerjpruchvolles Berhältnig daraus hervorgehen, wenn 





48 Vorſchläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Ordnung. 


derjenige, der eine der Gemeinde vorgefeßte Autorität repräſentirt, nu 
- Mitglied derfelben fein follte. 

2) Jede Mitglicdichaft ſetzt verhältnißmäßige Betheiligung an den 
Laſten des Körpers voraus, deſſen Mitglied man if. Nun aber fehlt es 
zur Zeit'an einem Maßſtabe der Theilnahme der Güter (des Hofslandes) 
an den Gemeindeleiftungen, da weder die Hakenberechnung noch die Revi⸗ 
ſionsliſten hierzu fid) eignen, indem erftere auf Das Hofsland nicht appli— 
citt ift, lebtere aber gerade die verpflichteten Gutsherren nicht enthalten, 
Zreilich ift man in Livland behufs Ausdehnung des Hafenanihlames auf 
das Hofsland in Berathung getreten, aber es dürfte ſich diefe Arbeit ale 
eine ſehr langwierige und zeitranbende herausftellen, und dann ift fle auf 
Die beiden anderen Provinzen und auf ſämmtliche Domainen überhaupt 
nicht anwendbar, Allein felbft angenommen, es gelänge — etwa durch 
Ertragsſchätzung aller Höfe und Bauergeſinde nach dem bisherigen Wirth 
Ichaftsbetriebe — einen leidlich gerechten Vertheilungsmaßftab der Gemeinde 
laften *) berzuftellen, fo. wären damit doch nur neue Schwierigkeiten ges 
ſchaffen. Denn bei allen Gcmeindeausgaben, bei welchen der Gutsherr 
ſonſt gar kein Intereſſe bat, befände er ſich — wenn nad) der Stinmen- 
zahl der Mitglieder gerechnet werden fol — immer im entfchiedenften 
Nachtheil und umgekehrt ganz ebenfo die Gemeinde, wenn etwa die Stims 
men. nad) Maßgabe des Durch Ddiefelben reprälentirten Se und 
feines Ertrages in Betracht fommen follen. 


- 3) Die Iutereffen der Gemeinden und der Güter konnten als 'ver- 
wandte, ja als identifch gelten zur Zeit der alten Ordnung, wo das Gut 
als ein aus Hofesland und Gefinden beftehendes wirthihaftlid uns 
trennbares Ganzes gedacht wurde, die fegteren nur die Bedingungen 
der Arbeitöfraft des erfteren repräfentirten, in Diefem alfo der Schwerpuntt, 
die wirthichaftliche Einheit lag.. Dieß Verhältniß ift im Verſchwinden be- 
griffen und wird in wenigen Jahren gar nicht mehr exiſtiren. Es wird 
fi) alfo zum Theil jegt ſchon, in Zukunft aber immer mehr eine Verfchies 
denheit, ein Auseinandergehen der Intereſſen der wirthichaftlich ganz ge- 
trennten Höfe und Gefinde geltend machen, und die würde zur Zolge 


) Damit fol nur die Confinirung der bisherigen Gemeindelaften auf den Gemeinde 
bezirk empfohlen, keineswegs aber die Arten, Das Maß und der Ableiftungsmodus ber 
gegenwärtigen Gemeindelaften gutgeheißen, noch auch der bisherigen Schatzfreiheit der Höfe 
Das Wort geredet, noch endlich das Zweckmäpßige einzelner un Vereinbarungen verfannt 
werden. ° 





Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Ordnung. 49 


haben, daß nah etwaiger Einverleibung der Güter in die Landgemein- 
den bei Berathungen und Befchlüffen in Gemeindelachen die Repräfentan- 
ten der erfteren fehr oft als Partei daran gar nicht Theil nehmen koͤnn⸗ 
tm. Es ift eben daher auch fehr zweifelhaft, ob die Einverleibung auch 
den Wünfchen der Landgemeinden entfpricht, vielmehr zu vermuthen, daß 
fie in den meiften Fällen eine nur aufgedrungene fein würde, 

4) Den Gutöherren verbleibt endlich auch künftig ihr Auffichts⸗ und 
Schubreht über Kirche und Schule. Ebenſo (mo es befteht) das Patro⸗ 
natrecht. Beide Rechte geben dem Gutsheren eine in Betrefj wichtiger 
Gemeindeinterefien .derart übergeordnete Stellung, daß dadurch für den 
einen (Mleineren) Theil der Gemeindeglieder ein höheres und für den ans 
deren (größeren) ein bedeutend niedrigeres focialpolitifches Rechtsniveau 
und für beide in Folge deſſen eine bedenflihe Gefährdung unbefangener 
Billensäußerung eintreten müßte. 


⸗ 


Baltiſche Monatsſchriſt. s. Jahrg. Bd, XI Sf. 1. 4 


— 


50 


Dos Gemeindeweſen der Schweiz. 


Die Wahl des rubricirten Thema's für die Baltiſche Monatsſchrift mag 
auf den erſten Blick unpaſſend erſcheinen und verlangt daher eine kurze 
Rechtfertigung. Unbeſtreitbar gehört die Ausbildung des Commummalweſens 
in Stadt und Land zu den wichtigen Aufgaben, deren Löſung die begons 
nene Entwicklung und Neugeſtaltung der innern Berhältniffe in den bal—⸗ 
tifchen Ländern Rußlands fordert. So wenig nun diefe Löſung realiftet 
werden fönnte durch Adoption des engliſchen Selfgovernment, defien Vers 
ſtändniß uns in fo ausgezeichneter Weile von Gneift ermöglicht ift, eben 
fo wenig läßt fih Das fchweizeriihe Gemeindeweien nad) Liv⸗ Eſt⸗ und 
Kurland übertragen, denn wie das engliſche Eeligovernment fo ift auch 
Das fchweizerifche Gemeindeweien ans der Hand der Geſchichte hervorges 
gangen und die fertigen Inflitutionen laſſen fid) nicht berübernehmen ohne 
Borausfegungen, aber, wenn ich nicht irre, hat das ſchweizeriſche Commu—⸗ 
nalweſen viel Beachtenswerthes und e8 finden fi in demſelben auch nicht 
wenige Einrichtungen, Die fih mit Modiftcationen überall bewähren fönnen. 
Belchrend ift auch beſonders Die Betrachtung defjelben, wern man dazu 
das freie Staatsbürgerthum nnd Die flaatsbürgerliche Gleichheit Der Frans 
zofen als Gegeniag in den Vergleich zieht. In Frankreich befteht die - 
Örtliche Selbftverwaltung nicht aus Rechtskörpern, fondern aus Staats 
anftalten; jede Selbftändigfeit des Theiles ift der Einheit zum Opfer ge 
bracht, jeder Theil ift ein mechanſthes Glied. Es lohnt ſich hierüber in 
dem trefflichen Werke von L. Stein „die Verwaltungslehre“ (Erſter Theil. 





! 


Das Genreindewefen der Schweiz. 51 


1865) nachzuleſen; ih will nur andeuten, wie der franzoͤſiſche Bürger auf 
den erften Bid vom Schweizerbürger in einen wefentlichen Stüde ſich 
unterfcheidet, weil Franfreich feine Gemeinden in dem Sinne bat, der für 
den Schweizer eine Bedingung feines focinlen Lebens if. Pikant ift die 
Aeußerung eines geiftreichen Schweizers: „Allerdings fann der Franzofe 
lagen, er ſei überall zu Haufe, allein nur deßhalb, weil er mit ebenfo viel 
Wahrheit fagen kann, er fei nirgends zu Haufe.” Der Schweizer kann 
nicht Staatsbürger fein ohne das Bürgerrecht einer beftinnmten Gemeinde 
zu haben, diefe ift feine Heimathögemeinde, fein „Heim“, daher ift er nicht 
überall in der Schweiz daheim. Diefe Reduction ſchmälert aber fein 
ſtaatsbürgerliches Bewußtſein und fein warmes Snterefje für das Ganze, 
von dem feine Gemeinde ein integrirender Theil ift, dDurchans nicht. Der 
Sranzofe, wie er überall auf franzöfiihen Boden ohne Heimatbichein fich 
niederlaffen fann, fühlt ſich überall als frangöflicher Bürger und mehr 
begehrt er wicht nach diefer Seite; ihm muß das Ichweizerifche Gemeindes 
bürgerthum als eine Täftige Beſchränkung der individuellen Freiheit erfcheis 
uen, die er — vollauf genießen kann. 

An die urſprüngliche natürliche Grundlage des Staats, die Familie, 
bat ſich in allmähfiger Ausbildung die Gemeinde gefeßt und läßt fich als 


. die Brüde von der Familie zum. Staat bezeichnen. Das Verhältniß von 


Bamilie, Gemeinde und Staat ift aber durchaus nicht fo aufzufaffen, als 
ob vor der zur hoͤchſten Entwicklung gelangten Staatsidee die Familie und 
die Gemeinde, nachdem fie in der Entwicklung Bactoren geweſen, für Ers 
reihung des Staatszweckes überflüſſig geworden feien, fondern ihre Gels 
tang zeigt fih gerade am meiften, wo der Staat recht .gefund if. Da 
bilden die Familie, die Gemeinden und der Stant die drei Hauptformen 
des geſellſchaftlichen Lebens und bedingen ſich gegenfeitig in der Weife, 
daß das Gedeihen der einen auf Das Gedeihen der beiden andern einen 
unmittelbaren Einfluß ausübt. Wenn das Familienleben feinen flttlichen 
Haft verloren hat, fo wird die echte aufopfernde Bürgertugend fehlen, und 
wo die Gemeinden verkrüppelt find, da ift die Aufgabe der Staatsregie- 
rung fehr erfchwert. Die Gemeinden follen im Gefammtorganismus des 
Staats die Kreiſe fein, denen ein großer Theil der Aufgaben zufällt, 
welche der Staat zu loͤſen hat. So ift e8 in der Schweiz, deren Staats 
feben im Allgemeinen ich hier weder lobpreiſen noch einer Kritik unters 
werfen will, Es hat feine Licht» und Schattenſeiten und bei der Durch⸗ 
4* 


52 Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


fichtigfeit der Verhältniſſe find beide Seiten leicht zu erfennen; das Ge⸗ 
meindeweien wird aber die Aufmerffamfeit des Beobachters befonders feffeln, 
denn die Gemeinden find Schon ſtaatliche Mifrofosmen, und, wie.ich bei 
einer andern Gelegenheit bemerkt habe, würde auch einmal die Regierung 
eines Cantons abhanden fommen, der Staat würde deßhalb nicht zufammens 
brechen, fondern in den Gemeinden jeine Bewahrung haben. ' 

Die Gemeinden find nicht urfprünglich wie die Familie, fondern ges 
worden und ihr Werden muß man fi Elar machen, um das Gemeinde- 
weſen in der Schweiz zu verfteben. 

Sn ihren Anfängen wie in den Stadien der Entwicklung unterfheiden 
fi die Burgergemeinden und Landgemeinden. Was die „Burger“ betrifft, 
fo galt für fie urfprüngli gar nit der Sa „Ruhe ift des Bürgers 
erfte Pflicht”, jondern ihre Aufgabe war vornehmlich eine militärifche. Sie 
find die Angehörigen einer Burg, mit deren Bewahung betraut. Al an 
bie Burgen Ortſchaften ſich anlehnten und mit denfelben durch Mauern 
verbunden wurden, erhielten fie Privilegien, befonders das Marktrecht, und 
dadurch bildete fih der Charakter der Stadt heraus. Bürger bezeichnete 
nun die Mitglieder eines ftädtiichen Gemeinweſens, diejenigen, welche an 
der ftädtiichen Schutzgemeinſchaft Theil hatten, „Wegen dieſes äußerlich 
durch die Mauern erkennbaren, aber durchaus nicht darin allein beftehenden 
Schußes übten die Städte eine große Anziehungskraft aus. Die Bes 
wohner des den Bedrüdungen durch den feudaliftifchen Adel ausgefeßten 
flachen Landes drängten zu den Städten Hin und es lag auch im Intereſſe 
einer Bürgerfchaft fi) zu vergrößern, daher die Leichtigkeit, mit welcher 
das Bürgerrecht erworben wurde. In diefer Beziehung wird die Vergleis 
hung alter und neuer Zeit für Die Schweiz höchft merkwürdig. Die Städte 
reichten vielen Unfreien den Delzweig der Freiheit. Wenn ein Höriger 
Jahr und Tag unangefprodhen von einem nachfolgenden Herrn in einer 
Stadt gejeffen hatte, fo war feine Freiheit gefichert und darauf bezieht 
fih das deutſche Rechtsſprichwort „die Luft macht frei“, Zur Freiheit dann 
das Bürgerrecht zu erwerben, dazu bedurfte es in manchen Städten nicht 
mehr oder kaum mehr als der Willenserklärung die Pflichten des Bürgers 
erfüllen zu wollen; Steuern und Wachen waren die Leiftungen, zu denen 
er fi verpflichtete. Daß er am Zage der Einfchreibung ins Bürgerregis 
fier dev Bürgerfchaft einen Trunk fpenden mußte, "war nur eine Form 
deutſcher Gemüthlichkeit, als wefentlich galt aber in manchen Städten der 
Befip oder Erwerb eines Haufes. Das Haus haftete für die Treue "des 











Das Gemeindeweien der Schweiz. 53 


Bürgers und damit hängt die merfwürdige Strafe des Niederreißens der 
Häufer von Verbrechern zufammen. In der Vernichtung des Haufes lag 
die Vernichtung der bürgerlichen Eriftenz und damit trat die Friedlofigkeit 
ein. Wir willen von Luzern, daß diefes Häufig „orkam, aber auch, daß 
die Häufigfeit der Fälle, da dies die Stadt verunftaltete, zur Abfchaffung 
der alten Sitte führte und daß fortan ein folhes Bürgerhaus, wie übers 
banpt Hab und Gut des Verbrechers, dem Gericht der Stadt verfiel, 
welches darüber nad Gutduͤnken verfügen durfte, Da, wo der Beſitz des 
Haufes Bedingung des BürgerrechtS war, vererbte fich dieſes nicht ohne 
Weiteres auf den Sohn eines Bürgers, aber nicht allein waren Baupläße 
gegen einen ewigen geringen Zins leicht zu haben und der Bau eines Höfs 
zernen Haufes, wie es in alter Zeit ſehr gewöhnlich war, feicht zu beſchaffen, 
londern Bürgerföhne genoffen auch wohl Vorzüge für den Eintritt ins 
Bürgerrecht. Wollte in Freiburg im Uechtlande ein Fremder Bürger wer⸗ 
den, fo hatte er einen anjehnlichen Trunk zu fpenden, dem Schultheißen 
einen Kopf Bein (4 Maß oder 8 Flafchen), den 24 Rathsherren nad 
deren Belieben; ein Bürgerfohn war frei von Ddiefer Leiftung. Hie und 
da verſchaffte fhon die Verheirathung mit einer Bürgertochter oder doch 
mit der einzigen Tochter eines Bürgers das Bürgerredt. In Nenenburg 
war es Sitte, daß derjenige, welcher. eine im Beſitz eines Haufes befind« 
lihe Bürgertochter heirathete, das Bürgerrecht und den Namen der Frau 
erhielt. Man nannte dies aller à gendre. Aus einer Züricher Raths⸗ 
verordnung vom Jahre 1378 fehen wir, daß es damals ungemein Teicht 
war dort in die Bürgerfchaft zu kommen: wer fünf Jahr in der Stadt 
gewohnt, Steuern und Wachen geleiftet hatte, brauchte nur zu ſchwören, 
die Gefeße der Stadt halten und dem Bürgermeifter und Rath gehorfam 
fein zu wollen. Es war alfo ganz ähnlich wie in Nordamerifa, wo jeder 
der dort eine gewille Zeit lang gewohnt bat, durch die feierliche Erklärung 
aus feinem bisherigen Staatöverbande auszutreten und amerikanifcher 
Bürger werden zu wollen, ſchon Bürger wird. 

Am langen Kampfe mit den in ihren Burgen und Sclöffern haufen, 
den Dynaften erftarkten die Städte; Handel und Gewerbfleiß hatten hier 
ihren Boden und führten im ſichern Zuge wenigftens in den größeren 
Städten zum Reichthum und einer glänzenden Entfaltung des flädtifchen 
Lebens, während es mit dem Adel in der Schweiz immer mehr bergab 
ging. Ein ausgezeichneter ariftofratifcher Rechtöhiftorifer hat das „allge 
meine Unglück, welches gegen Ende des Mittelalters den Adel in der 





— 


54 | Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


Schweiz traf“ in der Bedeutung für die Entwicklung des Gemeindeweſens 
richtig betont, aber dieſes Unglück ift nicht bloß in den verlornen Schlöffern 
zu fehen, fondern eben fo fehr in anderen Ereigniffen von großen Folgen. 
Kurz vor der Schlacht bei Morgarten zerflörte die Königin Agnes auf 
ihrem Rachezuge gegen den Adel eine Anzahl Burgen im Aargau umd 
1356 wurden durch ein großes Erdbeben wohl 80 Feften der Juragegend 
von den Spigen der Berge und Hügel herabgeworfen als wären e8 Karten» 
häuſer. Auch das Schon Damals blühende Bajel wurde durch diefes „Erd 
bidem“ dem Untergang nahe gebracht, aber es blühte raſch wieder auf, 
während Die meiften Dynaſten nicht daran denken fonnten ihre zerftörten 
Burgen wieder aufzubanen und Bafel auf diefe Weife in dem allgemeinen 
Unglüd den großen Vortheil gene, eine Menge der läftigften Nachbarn 
losgeworden zu fein. Das in diefem fpeciellen alle deutlich hervortre⸗ 
tende Verhältniß war ein allgemeines: das flolze Bürgerthum hob fich, 
indem der Adel ſank. Städte wie Bern famen durch Eroberung und Durch 
Kauf in den Beſitz mancher Herrichaften und hatten ein bedeutendes Lands 
gebiet; die firhlihe Reformation führte dem Staate viele Kloftergüter zu. 
Die Äußere Machtentfaltung übte einen unmittelbaren Einfluß aus auf die 
innern Berhältniffe der Bürgerfepaft. Diefe ſchloß ſich ab und die Städte 
zeigen eine mit ungleihen Rechten clalfificitte Bevölkerung. Das Patriziat 
derjelben trat in vielen Fällen mit demfelben Uebermuth auf, den man 
dem Adel vorgeworfen hatte, und war zur Unterdrückung des beherrichten 
Landes nicht weniger geneigt. Das zeigt fich deutlich in der Geſchichte 
Bernd, Immer fehwerer wurde es für einen Fremden in den Kreis der bes 
vorzugten Bürgerichaft einzudringen, denn nicht nur hing die Bewilligung 
der Aufnahme von diefer ab, ſondern, da das Bürgerrecht eine Quelle von 
Vortheilen war, wurden die Bedingungen für den Eintritt immer höher 
geipannt und fo finden wir denn aud in Der Gegenwart, daß die Erwers 
dung des Bürgerrechts in den Städten Der Schweiz feine leichte Sache 
ift, Daß namentlich eine Einkaufsſumme gefordert wird, deren Größe ſich 
richtet nach dem Bürgergut und den Bortheilen, die das Bürgerrecht ge 
währt. Genf hat hierin eine Ausnahmsftellung, indem die Zulaffung zum 
Bürgerverband gar nicht erjchwert iſt; Dagegen in Zürich, wo die Einfaufss 
fumme im 15. Jahrhundert nur drei rheinifche Gulden betrug und wer 
der Stadt Dienfte geleiftet hatte, namentlich mit dem Banner der Stadt 
ausgezogen war, nichts zu zahlen hatte, beträgt jetzt die Einkaufsſumme 
circa 2000 Franken; in dem reichen Winterthur bisher 2650 Franken. 








Das Gemeindeweien der Schweiz. 55 


Ganz anders ging die Entwidiung der Landgemeinden vor fi und 
während die Geſchichte der fchweizeriichen Städte viele Züge zeigt, die wir 
auch in der Geſchichte der Städte Deutſchlands finden, ift die Entwid- 
Inngögelhichte der Landgemeinden eine eigenthumliche und verdient daher 
eine befoudere Beachtung. 

In dem gemeinfamen Iandwirtbichaftlihen Intereſſe fehen wir den- 
Leim der Landgemeinden; ihr Anfang ift ein rein privatrechtlicher. Wald 
und Weideland, das der gemeinen Nutzung offen fteht, die Allmend, vers 
eint die Nachbarn, aber es beichränft ſich der genoſſenſchaftliche Verband 
Darauf nicht, ſondern auch auf die im Privateigenthum ftehenden Ländereien 
hat die Geſammtheit einen gewiffen Anſpruch. Der Anbau des Bodens 
geihieht nach gemeinfamer Regel mit Geltung der von den Römern her⸗ 
übergenoimmenen Dreifelderwirtbichaft. Das Aderlaud des Dorfes ift in 
drei Complexe (araturae, Zelgen) eingetheilt. Ein Jahr trägt jede Zelg 
Winterfrucht,, das zweite Jahr Sommerfrucht, das dritte Jahr liegt fie 
brach. Dabei ift zwar das Privateigenthbum gewahrt, aber nicht nur find 
die Brachzelgen dem Weiderecht der ganzen Gemeinde unterworfen, ſondern 
nach der Ernte auch die Kornfelder und felbft dus Wiesland, wenn im 
Sommer. die eigentliche Heuerute ein oder zweimal beichafft ift, fo daß nur 
das Grummet übrig . bleibt. Auf diefe Weile gehen die Pırivatländereien 
zeitweilig in Allmend über Nun befland zwar der wichtige Unterſchied 
des freien und unfreien Dörfer, aber. die Landwirtbichaft war in beiden 
nicht eben verfchieden, auch die uufreien Dörfer hatten Gemeinland wie 
gemeine Waldung und Zelgeneinriditung mit den genannten Ausläufern 
zum gemeinen Wohl. Der Unterfchied war aber fonft ſehr bedeutend. 
Die gauze Gemarkung eines unfreien Dorfes war Eigenthum eines Deren, 
deſſen Hof fein ausgelondertes Land (Solland, terra Salica) hatte, welches 
durch herrichaftlihe Beamte und Knechte verwaltet und bearbeitet wurde. 
Ten in der Nachbarſchaft des Hofes angeftedelten  Eigenleuten waren 
Banerngüter von regelmäßiger Größe zum Anbau und zur NRußung gegen 
Zins und Dienft angewiefen. Ihr Recht an diefen Gütern wurde almählig 
zu einem Exblehen, zumal in den geiftlihen Herrſchaften. Das „Hofrecht“, 
wie wir e8 in zahllofen MWeisthümern aufgezeichnet finden, normirte das 
Berhältniß der Herrichaft und der Unterthanen, in welchem nutürlid die 
Rechte vorzugsweiſe auf jener, die Pflichten auf diefer Seite liegen, Die 
Abgaben und Leiftungen der Bauern find mannigfach, aber nicht minder 
ift der Schuß ‚betont, welchen die herrihaftlichen Beamten ihren Unterges 


- 





56 Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


benen follen angedeihen laſſen. Die Gemeinſamkeit der Pflichten einer 
Bauerfchaft, die Zufammengehörigfeit unter denfelben Zwing und Bann, 
find noch weit entfernt von corporativer CSelbftändigfeit, aber diefe ent⸗ 
widelte fih von Beinen Anfängen aus. Im 14. und 15. Zahrhundert 
haben die Dorfichaften zur Beforgung ihrer localen Angelegenheiten felbft- 
gewählte Vorfteher; in den von der Herrichaft geleiteten Gerichten find Die 
Anfaflen des Dorfes die Urtheiler; der wichtigfte Anfang corporativer 
Selbftändigfeit Tiegt aber in dem fehr dehnbaren Einungsreht, das fich 
zunächft auf die Tandwirthichaftlichen. Sntereffen bezog. Die „Geburfame” 
bat das Recht Einungen zu eben über die Zeit der Ernte und des Hauens, 
über den Umfang der Weidenutzung und des Holzgebrauchs, über Die 
Umzäunungen und Steg und Weg, und dabei tritt das Princip hervor, 
daß gelten folle, was die Mehrheit beichließe. Nichtbefolgung ſolcher Ei⸗ 
nungen ftellt die Gemeinde felbft unter Bußen, von denen fchon regelmäßig 
zwei Drittheile an die Gemeinde, ein Drittheil an den Herrn fällt. Das 
Recht bei Buße zu gebieten wird zwar noch abgeleitet von dem Zwing 
und Bann des Herrn, und Einungen, die das Recht des Herrn kränken, 
haben feine Gültigkeit, aber Die Concurrenz der Herrſchaft bei dem Einungs⸗ 
rechte wird immer geringer. Die von den Genoffen in der Regel felbft 
gewählten Vorfteher der Gemeinden müſſen dem Herrn geloben, feinen 
und der Gemeinde Nuben zu fördern und Schaden zu wenden. Bezeichnet 
find fie als Geſchworene, Dorfmeier 2c. und fehr gewöhnlich, wie auch in 
andern deutfchen Ländern, namentlich in Defterreich und Baiern, ift ihre 
Zahl vier. In diefen Vierern ift der Anfang des jegigen Gemeinderaths 
“zu fehen. Ihre erfte Aufgabe ift über die Vollziehung der Einungen der 
Gemeinde zu forgen, fie treten aber auch felbftändig auf, indem fie Strei- 
tigfeiten über Steg und Weg, Grenzen und Wafferlauf als Schiedsmänner 
abmahen, fo daß die Gerichte mit folhen Sachen, deren Beurtheilung 
von einer genauen Zocals und Sadıfenntnig abhängig ift, nicht behelligt 
werden. Neben diefen Gemeindeämtern hat eine Dorfichaft aberall Beamte, 
ungeordneter Art zwar, aber dennoch fehr wichtig für die Gemeinde wie 
für die Herrichaft, den Förfter, den Baunwart und den Hirten. Sie wurden 
urſprünglich von der Herrſchaft eingejeßt, aber allmählig zeigt fi) auch 
darin der Fortſchritt zur Selbftändigfeit der Gemeinden, daß dieſe Leute 
von der Bauerfchaft gewählt und nur noch formell von dem Herrn oder 
defien Stellvertreter mit dem Amte betraut werden. 

Zu der Zeit, die man gewöhnlich als das Ende des Mittelalters 


ie CE 

; wu. 
; 

i 


Das Gemeindeweien der Schweiz. 37 


nimmt, im 16. Jahrhundert, finden wir Landgemeinden mit corpotativer 
Selbfländigkeit über die ganze damalige Schweiz verbreitet. Ein großer 
Irrthum aber wäre es zu glauben, als Hätten die Freiheitskämpſe nüd 
glücklichen Siege der Eidgenofien mit Erwerbung der politiſchen Freiheit 
nach außen bin auch die herrſchaftlichen Berhältniffe im Innern radiecal 
befeitigt. Die fehweizerifchen „Zandläte” haben althergebramhte und wohl⸗ 
erworbene Rechte immer anerkannt und fie haben ſich nicht bloß in ihren 
Heldenfchlachten ausgezeichnet, fondern au durch ihren Gerechtigleitsfim. 
Es ift ein fehr wahrer Sa, wenn Johannes von Müller fagt: „bie 
rhätifchen wie die fehweizerifchen Binde Haben feinen Menſchen im Beſitz 
auch der fonderbarften Befugnifle geftört.” Schon die ältefte Bundesurkunde 
von 1291 verkündet: „Wer einen Herrn hat, gehorche ihm pflichtgemäß“ 
und wahrhaft rührend ift, mit welcher Anftrengung und Aufopferung ein⸗ 
zelne Gemeinden die Zefjeln der Hoͤrigkeit zu loͤſen und fi aus dem lehns⸗ 
rechtlichen Verbande zu befreien wußten. Das Feine Gerſau am Fuße 
des Rigi hatte wacker zu den Waldftätten geflanden und in der Schlacht 
von Gempach die Bluttaufe empfangen. Als aber die Gerfauer fogar mit 
einem erbeuteten Banner von Hohenzollern wieder in ihre ſtille Heimalh 
eingezogen waren, blieben fle doc) den Edlen von Moos pflichtig. Wie 
fie fih von dieſer privaten Abhängigkeit ledigten, meldet ein Geſchichtſchreiber 
Gerfau’s: „Nachdem fie zehn Yahre geſpart und fich durch Abbruch von 
ihrein Munde und firengeres Arbeiten jeder ein Stüd: Geldes erhanfet 
hatte, fo legten fie es brüderlich aufammen und fauften im Jahre 1390 
von den Edlen Peter, Johann und Agnefe von Moos, deren Bater Schnult⸗ 
heiß von Luzern gewefen und bei Sempach den Heldentod für's Vaterland 
geftorben war, die hohen und niedern Gerichte, Zwing und Banıı, Grund» 
zinfe und Zehnten um die Summe von 890 Pfund Pfenninge, welche, das 
Pfund & 5 Gulden, 3450 rheinifhe Gulden ausmacht.“ Um diefelbe Zeit 
entftand im Canton Zug auf ähnliche Weife die freie Gemeinde Hünenberg: 
wer fein Geld hatte, verkaufte von feiner Fahrhabe, um zum Loslauf der 
Gemeinde von aller Herrſchaft beizufteuern, und im großen Maßftabe fin, 
den wir dielelbe Erſcheinung in Granbünden, deifen Bewohner, durch die 
Quaͤlereien und Gewaltthätigfeiten der Bögte des Biſchoſs von Ehur ges 
reizt, aufflanden und die Burgen zerflörten und verbrannten, aber, obwohl 
won thatſächlich frei, traten fie doch mit dem Biſchofe in Unterhandlung 
und Tauften ihm alle feine Rechte mit fchwerem Gelde ab, Diele Fälle 
ans der Geſchichte der alten Schweiz find weit weniger bekannt als die 








, 


58 Das GSewmeiudeweſen der Schweiz. 


‚großen Breibeitöicplachten, verdienen aber im hohen Grade Beachtung, 
auch in unferer Zeit, wo der Gerechtigleitsfinn nicht immer mit dem Frei⸗ 
heitsſiun gleichen Schritt halt. 

In ber weiteren Entwidelung der fchweizerifchen Landgemeinden zeis 
gen eime bedeusende DBerfchiedenheit die Bebirgscantone und die ebenen 
Länder mit größeren Städten. Dort iſt der Fortſchritt ruhig und ficher, 
die Landgemeinden find lebendige Glieder des einfachen Staatsorganie- 
mus, während die Städtecantone ein ganz anderes Bild zeigen. Die 
Städte find an die Stelle des weltlichen und geiftlihen Adels getreten 
und haben damit das Streben übertemmen, die Landichaft umber zu bes 
hertſchen, denn „Herrſchen ift ſüß“ und die Städte wollten die Freiheit 
wohl für fi, nur nicht für Andere. Beſonders ſchlimm geftaltere ſich das 
Verhältuiß der eroberten Unterthänenländer, in denen die freie Entwide- 
fung der Gemeinden gänzlich gehemmt war, aber in dieſer Beziehung kann 
‚vie gefirengen „guädigen Herren” von Bern in ihrer Behandlung des 
Waadtlandes fein größerer Vorwurf treffen als die Urcantone Uri, Schwyz 
und Unterwalden, welche ihr Untertbanenland, das Liviner-Thal (Bal Les 
ventina) Durch ihre Bögte mit eiferner Strenge regieren ließen, welde der 
Strenge des fagenhaften Landvogts Geßler nicht nachſtaud. Diefe Uebel⸗ 
ſtände hat die Braudung der franzäfifchen Revolution, welche die Schweiz 
fo vielfach umgeſtaltete, weggeſchwemmt, aber das Mebergewicht Der Städte 
über die Landſchaft dauerte bis zu den dreißiger Jahren dieſes Jahrhunderte, 

Indem ich an die Gegenwart und fomit an mein eigentlihes Thema 
herantrete, muß ich mir doch hiftorifche Ruͤckblicke vorbehalten, wo für Die 
-Darftellung und richtige Würdigung fpecieller Gegeuſtände ſolche noth⸗ 
wendig werden. Sehr wohl erkenne ich Die Schwicrigfeit einer kurzen 
Schilderung des ſchweizeriſchen Gemeindeweiens, deun die Schweiz, in fo 
vielfacher Hinſicht das Land der Gegeufäge, zeigt auch in Betreff der Ge⸗ 
weinden graße DBerfchiedenheiten. Go wie das Hausweſen des‘ reichen 
Kaufherrn ganz anders ausfteht ald das des armen ‚Zagelöhners, der für 
ich und feine Familie nur eine Stube zur Benutzung bat, fo verhalten 
Ad) au der Gemeindehaushalt der üppigen Handelöfladt oder der mit 
großem Gemeindegut gejegneten Dorfichaft und des armen Bergdorfes zu 
einander wie Gold und Blei. Aber. der Begriff der Gemeinde geht duch 
ihre Kleinheit nicht verloren. Cine bedeutende Schwierigkeit für eine ein» 
heitliche Darftellung liegt freilich in der verfchiedenen Nationalität der 
Beoslkerung der Schweiz, denn wenn auch dieſe Verſchiedenheit fi) auf⸗ 


Dos Gemeindapeien der Schweiz. 60 


hebt in dem höheren Begriff des Vaterlaudes und der franzöſiſche Waadt⸗ 
länder ein eben jo guter Eidgenoſſe ift als des deutſche Aargauer umd 
nicht, weil er franzoͤſiſch ſpricht, deßhalb auch dem frauzöflihen Stagte 
eiugerleibt werden möchte, jo zeigt ſich doch bei den franzöflihen Schwei⸗ 
zean eine Einwirkung franzöflicher Anſchauung in der Art und Weile wie ' 
fie ihren Gemeindehaushalt ordnen: fle find empfänglicher für ſtaatliche 
Gentralifation. Auch in den deutichen Ländern der Schweiz find die Ge⸗ 
meinden nicht gleich organifitt, denn fle find durch eine -gewille Oberauf⸗ 
fiht des Staates nicht von freien Bildungen zu Staatsanftalten geworben; 
die Kantone haben fi) gegenüber der Bundesgewalt die Organiſation der 
Gemeindeverhältniffe vorbehalten und die cantonalen Gemeindegeſetze der 
Neuzeit find auch nicht nivelliveud. Bei Diefer Sachlage lanu es nur 
meine Aufgabe fein, die allgemeinen und gemeinfamen Züge des ſchweize⸗ 
riſchen Gemeindeweſens und Gemeinderechts berauszuftellen, unter der Bes 
rüdfichtigung folcher Beionderheiten, die für das Geſammtbild bedeutfam 
find, und ich glaube die Löfung diefer Aufgabe am ficherften erreichen zu 
fünnen,- wenn id; meinen Standpunkt nehme auf dem Boden des Züriche⸗ 
riihen Gemeindewejens und von hierans der Dergleichung Raum gebe. 
Der Canton Zürich hat eine große Anzahl blühender Gemeinden, welche 
ihre Blüshe nicht zum wenigflen ihrem guten Organismus. zu danken haben. 
Das beſtehende Gemeindeſetz dieſes Gantons if aus dem Jahre 1855, 
alſo aus der Zeit nach der Regeneration der Schweiz durch Die meue 
Bundesverfaſſung von 1848, ; 

Der allgemeine Begriff der Gemeinde ift „Örtliche Selbſtverwaltung.“ 
Das gilt von allen Arten der Gemeinden, die fih in des Schweiz finden, 
den politifchen Gemeinden, den Kirkhengemeinden und den Schulgemeinden, 
Benn einfach von Gemeinden die Rede ift, fo denkt man freilich vegel- 
mäßig an die politifchen. (Hemeinden, und ich darf mich auch im Folgenden . 
zunächt an diele halten, zumal da fie fehr oft mit den SKirchgemeinden 
und Schulgemeinden zulammenfallen, und diefe Verbände dadurch jn Zus 
ſammenhang erhalten werden, daß das Gemeindebürgerrecht regelmäßig den 
Dürger auch zu einem Gliede der Ktirch⸗ und Schulgepieinde macht. Im 
Canton Zürich unterfcheidet man uod von den politiichen Gemeinden bie 
Civilgemeinden oder Ortichaftsgemeinden, für Sfonomifche Zwecke als Theile 
der politifchen Gemeinde ausgefondert. Gine politiſche Gemeinde kann meh⸗ 
rere Drte umfaſſen. Im wirklichen Stantsorganismus find nur die poli⸗ 
tühen Gemeinden Bactoren, | 


‘60 Das Bemeindeweien der Schweiz. 


Die politifchen Gemeinden find entweder Stadte oder Landgemeinden. 
Man bat zwar neuerdings geltend gemacht, vom Standpunkte der politi⸗ 
ſchen Berechtigung beſtehe die einft fo wichtige Sonderung nicht mehr, 
die Umterfheidung finde fi wie in der Verwaltung vor in einigen Städ«- 
“ten, indem außer dem Gemeinderath ein ’aus feiner Mitte beftellter Ber⸗ 
waltungsrath die gewöhnlichen Derwaltungsbeiugnifie babe, Allein wenn 
man auch zugeben muß, daß jene Sonderung nicht mehr die alte ſtaats⸗ 
rechtliche Bedeutung habe, nur noch eine factiſche fet, fo geftaltet ſich doch 
die drtlihe Selbfiverwallung in den Städten vielfach anders als in den 
‚Randgemeinden, und wenn zwar der Name Bürger im modernen Stauts- 
vecht nicht mehr auf die Stadtbürger beſchränkt ift, fo wird doch in der 
-offichellen Sprache der Tänder der Kernfchweiz, welche Landgemeinden — 
und in diefen die reine Demokratie — haben, nicht der Name Bürger, 
"Sondern „Landifite” gebraucht. Der präfldirende Landammann in Appen⸗ 
jell redet im der Landsgemeinde das fonveräne Boll an: „Getreue liebe 
gandlüte!® und er ſelbſt iſt nicht Bürgemeiſter, fondern Landammann. 
Man kann das eine bloße Form nennen, aber hinter der Form ſteckt eine 
nicht zu verwifchende alte Anſchauung. 
to Wer gehört zur politifhen Gemeinde? Nicht alle diejenigen, 
welche in dem Gebiete der Gemeinde wohnen, Neben den Gemeindebür- 
gern ftehen die Riedergelafienen (Beifaffen, Hinterfaffen) und an diefe reihen 
"fr noch die bloßen Aufenkhalter. Die Bürger find perſönlich mit ber 
Gemeinde verbunden, die Niedergelaffenen nur örtlih, fo lange ihr Wohus 
"EHE dauert, und- ftehen auch während diefer Zeit in den Rechten zurüd, 
"haben aber auch nicht alle Pflichten der Bürger zu erfüllen. Der Nieder- 
- gelüffene fann in eine andere Gemeinde ziehen und damit hört fein Ber 
:Hältniß zu der bisherigen Gemeinde, welcher er bedinat angehörte (Ein- 
wohnergemeinde) anf, der Gemeindebürger trägt fein Bürgerrecht an den 
ferien mit ſich, fein perfönliches Verhältniß zu feiner eigenen Gemeinde 
dauert fort, wein er auch Niedergelaffener in einer andern Gemeinde wird 
und wenn er auch außerhalb der Schweiz einen Wohnſitz ‚wählt. Der 
Schweizer durchſtreift die Belt, ift aber am wenigften ein Weltbürger; 
wohin er auch ziehen mag in beiden Hemiſphären, fein Compaß weift zu- 
rück auf Die Gemeinde, deren Bürger ex ift, feine Heimath im engern 
Stun; Heimatdgemeinde und ‚Bürgergemeinde find -identifch und in dem 
Heimathrecht beftebt der Linterfchied der Bürger und- Niedergelaffenen. 
Die Heimath ift der Ort, -wohin der Schweizer unter allen Umſtänden 




















Dos Gemeindeweſen der Schweiz . 6h 


zurüdfebren faun, mag er als Bettler mit einem weißen GStod- in den 
Hand erjcheinen oder als Millionär aus Californien und Bombay. zurüͤck⸗ 
febren. Iſt er arm, fo muß er Unterflüßung finden; mit dem Heimath⸗ 
recht hängt das Armenrecht zuſammen, doc geht jenes Recht nicht tn dies 
‚sem auf. Der Bürger flebt derartig im Gemeindehaushalt, daß er Die 
Gemeindeanftalten benutzen fanı und Anſpruch bat auf das Privatvermö⸗ 
gen der "Gemeinde und die Nubungen. Man bat diefes, auch tn der Ges 
feßgebung einiger Cantone als das Hauptmoment des Grmeindebärger 
rechts hervorgehoben und e8 erfcheint auch Außerlih fo, wo eine Gemeinde 
reich ift, aber juriſtiſch iſt e8 nicht richtig, denn die Gemeinde iſt eine 
juriſtiſche Berfon, bei: welcher das Vermögen nur Mittel zur Erreichung 
des Zweckes ift, der Wohlfahrt der Gemeinde, die denn Be anch den 
einzelnen Bürgern zu Gute fommt. 

Das Gemeindebürgerreht hat in ſtaalsrechtlicher Belegung eine 
Bedeutung, die echtſchweizeriſch zu nennen ift und zu intereffanten Verglei⸗ 
chungen mit den Einrichtungen auderer Länder hinführt. Es kanu nie 
maud Scweizerbürger fein, der nicht ein Cantonsbürgerrecht Landrecht 
bat, und niemaud kaun Bürger eines Cantons werden, der nicht zuvor 
ein Gemeindebürgerrecht erlangt Hat. So wie die Gemeinden älter find. 
als die Cantone und die Kantone Älter als die Eidgenoflenkhaft, fo daR 
die Gemeinden ald der Kern des Staates erfcheinen, jo ift das Gemeinde« 
bürgertbum der Kern des Bürgerthums in der Schweiz. Wollte die Mer 
gierung von Zürich einem an der dortigen Univerfität angeftellten cautouse 
fremden, wenn auch ſchweizeriſchen Profeſſor das Enutonsbürgerreht ſchen⸗ 
ten, fo würde das nichts nüben, wenn derſelbe nicht vorher Bürger einer 
Gemeinde im Canton Zürich geworden wäre, und die politiichen Gemein» 
den find zwar berechtigt, aber nicht ———— einen a ee in 
ihr Bürgerrecht aufzunehmen. 

Einem Sranzefen müfen die Abhängigkeit des Staalsbuͤrgerthums 
vom Gemeindebürgerthum in der Schweiz und die die daraus ſich ergeben⸗ 
den Eonfequenzen ſehr auffallend fein. In Frankreich exiftirt Tein, Hei⸗ 
mathrecht im fehweizeriichen Sinne; der Franzoſe mit feinem freien Staats 
bürgerthum, wenn ich diefen Ausdruck gebrauchen darf ohne mißverſtanden 
zu werden, Tann fih überall in Frankreich ohne Heimathſchein niederlaſſen, 
it überall vollberechtigt wo er wohnt, kann fi überall in Frankreich ‚frei 
bewegen, wenn ex nicht das wachſame Auge der Polizei zu fehr auf ſich 
gezogen hat. Das franzöflihe Syſtem zeichnet ſich durch größere im 


69 - Das Semeindewefen der Schweiz. 


vividnelle Freiheit aus, aber der Franzoſe genießt auch nicht die mit dem 
ſchweizeriſchen Heimathrecht verbundenen Vortheile, 


Das Gemeindebürgerrecht wird im Ganton Zürich erworben: 


1) durch Geburt. Eheliche Kinder folgen dem Vater, uneheliche Dex 
Mutter, Bindellinder fallen der Gemeiude zu. Bor furzem wurde im 
Kiesbach, der reihen Ausgemeinde (Vorftadt) Zürichs, in einer Hausflur 
ein ausgelegtes SKuäblein gefunden. Da die Mutter nicht ermittelt wurde, 
fom das Kind an die Gemeinde und bat bier fortan Heimathrecht. Da 
nun möglicherweife die Mutter ein Schwabenmädchen ift, wie deren viele 
hier in Dienſt flehen, Io hat der Kleine Bremdling das Bürgerrecht in einex 
viel leichteren Weiſe erworben, als es ſonſt moͤglich iſt. 


2) durch Einkauf oder Schenkung. Wer ſich einkaufen will, hat nicht 
allein Aber feinen Leumund ſich auszuweiſen, ſondern auch über den Beflg 
eines beſtimmten Vermoͤgens. Dieſes Vermoͤgen muß beſtehen für einen 
Cantons⸗ und Schweizerbuͤrger in wenigſtens 1000 Franken, für einen 
Kichtſchwelzer in wenigftene 2500 Franken. Der Nichtſchweizer muß and) 
ſchon 5 Jahre im Canton niedergelaffen fein und iſt verpflichtet ſich über 
die Entlafiung aus feinem bisherigen Staateverbande auszuweiſen. Die 
Einkanfsſumme, welche in vier Theile zerfällt, nämfich für das Armengut, 
das Schulgut, das Kirchengut und Das Gemeindegut, ift fehr verfchieden, 
je nach dem nutzbaren Beftande der öffentlihen Güter und andern mit 
- Bürgerrecht verbundenen Bortheifen. Die Landrechtögebühr, d. i. die 
Einkaufsſumme in das Bantonsbürgerrecht, beträgt dann noch für Schwei⸗ 
zeebärger 250 Franken, für Ausländer 600 Franken. Ber fich um elite 
Gemeinde oder um den Canton Berdienfte erworben hat, dem fann fowol 
Me betreffende Gemeinde die. Einzugsgebühr als der Negierungsrath die 
Landrechtsgebühr ganz oder. theilweile erlafien. Wenn ein Familienvater 
fh das Bürgerrecht erlauft, fo erwirbt er es auch für feine Frau und 
feine minderjährigen ebefichen Sinder. In efnigen Cantonen folgen th 
and die vom Hausſtande nicht ausgefchiedenen unverheiratheten großjähs 
rigen Kinder. Die Größe der Familie vermehrt in der Hegel die Eins 
kaufsſumme nicht. — Einem Franzoſen muß diefes Einkaufen fonderbar 
vorkonnmen, als eine ungehörige Bermiſchung des Politifhen und Oekono⸗ 
miichen, wenigſtens in Betreff des eantonsfremden Schweizer, aber der 
Franzoſe bat eben weder das Gemeindebürgerrecdht noch das Landrecht im 
ſchweizerifchen Sinn. Zür ihr gilt: Civis’ Romanus sum! 





Das Gemeindeweſen der Schweiz. 69 


3) durch Vetehelichung mit einem Gemeindebärger etlangt eine 
Frauensperſon das Bürgerrecht einer Gemeinde und auch nach Trennung 
der Ehe behält die Ehefrau ihr Bürgerrecht in der Gemeinde, in welcher 
ihr Ehemann dafjelbe zur Zeit der Anflöfung der Ehe hatte. Jener Err 
werb des Buͤrgerrechts gefhieht aber auch nicht unentgeltlich, ſondern es 
befteht nad) dem Züricherifchen Gemeindegefeg und after Uebung eine Eins 
beirathungsgebühr (auch Braut⸗ und Bechergeld genannt) und dieſe beträgt 
für eine Cantonsbürgerin, die fi mit einem Cantonsbürger ans einer 
andern Gemeinde verheirathet, und für eine Schweizerbärgerin eines ans 
dern Cantons 20 Franfen, für eine Landesiremde 120 Franken. Ran 
denft aber jebt daran diefe Abgabe zu befeitigen. 

Der Erwerb des Bürgerrechts verſchafft den männlichen Bürgern 
felgende Rechte: 

1) das Recht zum bleibenden Aufenthalt in der Gemeinde; 

2) das Recht zur Zheilnahme an den Bürgerverfammlungen und zur 
Ausübung der Wuhlrechte nach Maßgabe der Berfüffung und der Geſetze; 

3) das Recht zur Berinkung der Gemeindeanſtalten und det vorhan⸗ 
denen Gemeindegüter nach Vorſchrift der Geſetze und der Gemeindeord⸗ 
nungen; 

A) das Recht auf Unkerſtützung aus den Armengut in gaͤllen von 
Duͤtſtigkeit. 

Der nene Bürger tritt dagegen auch in alle Pflichten ein, die der 
Gemeinde nnd Staatsberband den Bingern an Geldheiträgen oder Dienft- 
ſeiſtungen anferlegt. Die Tebteren find oft beſchwetlicher als die erfleren, 
denn dazu gehören die Gemeindeänter, die fehr oft viel Zeit und Mühe 
in Aufpruch nehmen: So Tange ein Gemeindebürger feinen Wohnfl in 
einer andern Gemeinde auffchlägt, hat er feinen Mitgenuß an den Gemeinde 
gütern, Dagegen ift er auch von allen perſönlichen Dienftleiftungen in feiner 
Hefmathsgemeinde befreit, die ihm vermöge des Buͤrgerrechts obliegenden 
Geldfeiftungen an feine Gemeinde fallen aber durch feinen dauernden Auf 
enthalt auswärts nicht weg; er muß auch feiner Heimathögemeinde wenig» 
tens je nach Ablauf von 10 Jahren von feinem Aufenthaltsorte Kenntniß 
geben und went er verheirathet ift oder war, der Gemeinde von den Be 
burts⸗ und Sterhefälten in’ feiner Familie Anzeige machen. 

Das Bürgerrecht erfifcht nur Durch den Tod oder durch Berzichtfeis 
Rung und bei Bürgerinnen überdies durch Verehelichung mit Bürgern 
einer andern Gemeinde oder eines andern Staats. Kein Bürger darf des’ 


“ 


65 Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


Birgerrechts verluſtig erflärt werden. In früherer Zeit war es anders, 
indem die Cantonsbehorden das Bürgerrecht entziehen konnten. 
‚.. Die Ion oben berübrte Stellung der Riedergelaffenen gegenüber 
oder eben den Gemeindebürgern verdient um fo mehr Berädfichtigung, 
da das betreffende Verhaͤltniß in Fluß gerathen ift umd ohne Zweifel in 
nächfter Zeit eine raſch ſich entwidelnde neue Phafe feiner Geſchichte haben 
wird, Das ezelufive Bürgertum kann fich nit behaupten und es nützt 
in unferer raſchen und haftenden Zeit nicht beim Alten bleiben zu wollen; 
die Gonfervativen können erworbene Rechte nur fo weit fi) erhalten, als 
fie der Gerechtigkeit huldigen wollen und für fih wie für Andere auer- 
fennen, daß Rechte und Pflichten fid die Wange halten müſſen. Aller⸗ 
dings Bat fi) die Lage der Niedergelafjenen in den fehweizeriichen Gemein 
den bedeutend gebefjert, der Niedergelaffene ift nicht mehr ein „hinterfäfftg 
arm Mann”, aber zu feinem Recht ift er nicht gekommen. Staunen muß 
man freilich, wenn man lieft, wie e8 hie und da in alter Zeit war. Aus 
Schaffhauſen berichtet ein neuerer Schriftſteller uͤber die Beiſaſſen: „Sie 
konnten keinen Grundbefitz erwerben und waren ſogar in der Ausübung 
eines Handwerks bejchränkt. Sie waren meiftens Zagelöhner und Reb⸗ 
leute, die Frauen Wäfcherinnen. Sie wurden auf einem befondern Gottes⸗ 
acker und ohne Trauermuſil beerdigt; bei Leichenbegängniſſen bildeten fie 
den Schluß und gingen drei Mann hoch, die Bürger hingegen paarweife, 
In der Kirche hatten fie befondere Plätze und durften fi bei Strafe nicht 
unter die Bürger mifchen. Ihre Kinder wurden zu einer befondern Stunde 
getauft; es war ihnen eine eigene Tracht angewielen; fie wohnten in engen 
Gallen beifammen. Nah 1785 war ihnen verboten Hunde zu halten. 
Im Concurfe gingen fie den andern Gläubigern nah. Der Ankauf von 
Wein war denen, die nicht wenigftens 10 Gulden Schirmgeld bezahlten, 
unterjagt. - Die. höher Beftenerten durften folchen gegen Bezahlung des 
doppelten Ungelts für ihren Hausgebrauch verſchaffen.“ Man flieht aus 
dleſer Schilderung, daß es in früherer Zeit noch andere Paria's gab als 
die Juden, | 

Der Niedergelaffene in einer Gemeinde ift entweder Bürger einer 
andern Gemeinde deſſelben Eantons oder eines andern Gantons oder er 
ift nicht Schwetzerbürger, fondern Ausländer, Diele Verſchiedenheiten üben 
einen bedeutenden Einfluß aus auf das Net zur Niederlafjung und die 
dazu verlangten Requifite wie aud) Die Mechte, welche der Niedergelaffene 
erlangt. Ich will auf das Detail, welches fi bier ergiebt, nicht eingehen, - 


— 


Das Gemeindeweſen der Schweiz. 65 


jondern, was die Riederlafiungsfähigkeit anfangt, nur bemerfen, daß die 
Bundeöverfaffung den Schweizern die freie Niederlaffung im ganzen Um⸗ 
fange der Eidgenofjenfchaft garantirt Hat unter Bedingungen, die leicht 
erfüllt werden können; Ausländern ift die Sache nicht fo leicht gemacht, 
aber es exiftiren mit mehreren fremden Staaten maßgebende Verträge. 
Die Bundesverfaffung Art. 41 hatte es nur mit Schweizerbürgern zu 
thun, wenn fle beftimmt: „der Niedergelaffene genießt alle Rechte der 
Bürger des Gantons, in welchem ex fich niedergelaffen hat, mit Ausnahme 
des Stimmredts in Gemeindeangelegenheiten und des Mitantbeild an 
Gemeinde und Gorporationsgätern.” Die in Beziehung auf da8 Gemeinde» 
weien wichtige Ausichließung, welche der zweite Theil des Sabes verfündet, 
gilt natürlich auch für andere Riedergelaffene. Kann man dieſer Ausfchlies 
Bung vom conjervativen biftorifchen Standpunft feine Ungerechtigkeit vor 
werfen, fo zeigt doc die Art und Weile, wie fie von manchen Gemeinden 
- mit flarrer Gonfequenz feftgehalten wird, daß dadurch der Werth der po⸗ 
litiſchen Gemeinden für den höhern Zweck des Staats, dem fie als leben⸗ 
dige Bafis dienen follen, mindeftens verringert wird, Statt diefen Zweck 
im Auge zu haben, dominirt bei manchen Gemeinden die Maxime, die 
Gemeindegüter im Privatnutzen auszubenten, wovon die unmittelbare Folge 
eine Abfperrung gegen den Zufluß neuer, erfriſchender Kräfte iſt. Bei 
aller Anerkennung, die man dem hiſtoriſchen Recht zollen muß, iſt es doc) 
ein leicht erfennbarer Fehler derer, die fich vorzugsweiſe auf daſſelbe berufen, 
dag ſie als Geſchichte nur die ferne Vergangenheit nehmen, die neuere 
Zeit aber, die doch aud in die hiſtoriſche Entwicklung eingetreten und 
auch fchon Vergangenheit geworden ift, eben fo wenig berüdfichtigen wollen 
als die noch unfertige Gegenwart. Es ift in der Schweiz Thatfache, daß 
in vielen Gemeinden die Zahl der Niedergelaffenen die der Bürger ungeheuer 
überfteigt. Die Stadt Luzeru hat nach der neneflen Volkszählung vom 
Jahre 1860 nur 2002 Gemeindebürger, dagegen 8177 Niedergelaffene, 
3345 Aufenthalte, Thun hat 792 Bürger, 2953 Niedergelafiene, 746 
Aufenthalter, Burgdorf 632 Bürger, 3051 Niedergelaffene, 1148 Aufent- 
halter; die Herrichaftsgemeinde Bremgarten im Canton Bern zählt fons 
derbarer Weile gar feinen Bürger, wohl aber 602 Niedergelafiene und 81 
Aufenthalte. Es iſt ferner Thatſache, daB einer Familie das Bürgerrecht 
erhalten bleibt, wenn auch feiner aus der gegenwärtigen Generation je Die 
Heimath gejehen oder fi) befonders um die Gemeinde gelümmert bat, 
während ein Niedergelaffener, der an feinem Wohnorte geboren ift und 
Battifhe Monatsfärift, Jahrg. 6, Bd. XIL Hft, 1. 5 


66 | Das Gemeindeweien der Schweiz. 


dert fein gauzes Leben zugebracht hat, auch Hans und Hof befigt und 
gehörig befteuert worden ift, Doch immer als ein Fremder gilt, Aus die- 
fen Andeutungen gebt hervor, daß dieſe Verbältnife Uebelſtände au fi 
tragen, weldye befeiigt werden müfjen, wenn dem fchweizeriichen Staats- 
leben feine gefunde Eräftige Bafls erhalten werden foll, und der Gedanfe 
drängt fi) hervor, daß der Uebergang des Domicils, welches eine beſtimmte 
Zeit lang gedauert hat, in das Bürgerrecht erleichtert werden müſſe. 
Den Umfang der oͤrtlichen Gelbfiverwaltung erkennen wir am ficher- 
fien, wenn wir die Organifation der Gemeinden und die Aufgaben in’s 
Ange faflen, welche die Gemeinden zu erfüllen. haben, 

1. Die Organifation der Gemeinden. 41) Bei der cantonafen 
Drganilation der Gemeindeverhältniffe durch Die befoudern Gemeindegeſetze 
oder in den Berfafjungen der Cantone haben die Gemeinden doch ein ge 
wiſſes Conſtilutionsrecht, indem ſie Reglements für beſondere Verwaltungs⸗ 
zweige erlaſſen können. Als flaatöverfallungsmäßige Schranke gilt dabei, - 
daß dergleichen Ordnungen weder den Bundes⸗ und Cantonsgeſetzen noch 
den Rechten dritter Perſonen zuwiderlaufen dürfen. In zwei Cantouen, 
weldye die freieften Gemeinden haben, Graubünden und Appeuzell- Yußer- 
rhoden, exiftirt gar feine weitere Einwirkung des Staates und feine Ober 
anffiht durch den Staat. 

2) Die Gemeinde tritt als Ganzes auf in der Sen eindenerf amm⸗ 
(ung, zu welcher alle ſtimmberechtigten Bürger gehören. Die Gemeinde⸗ 
verjammfungen haben regelmäßig Die Form der reinen Demokratie, in’ den 
größeren Städten jedoch ift ein großer Theil der Befugnifje ter Gemeindes 
verfanumlung einer Stellvertretung übertragen. Ju Bafel und Zürich heißt 
diefes mittlere Drgan zwiſchen Gemeindeverfammlung und Gemeindebehör⸗ 
dem der große Stadtrath, in Genf Municipalrath. Im der legteren Stadt 
bleiben der verfammelten Gemeinde nur die Wahlen. In den zahlreichen 
Landgemeinden enswiceln die Gemeindeverfammlungen eine größere Thätig 
feit: fie haben Geſetzgebung, fo weit die Competenz gebt, nehmen die 
Wahlen der Gemeindebehörden vor, führen die Auffiht über den Gemeinde- 
haushalt, wobei Commiſſionen aushelfen müſſen, ftellen das Budget feft, 
genehmigen die Gemeinderechnung, beſchließen die Aufnahme neuer Bürger x. 
In ihnen erjcheint Die Gemeinde vecht eigentlich als Staat im Kleinen 
und fie find für jeden Bürger eine Echule der Staatöfunft oder Doch der 
Verwaltungskunſt. Gewöhnlich iſt der Vorſteher der Gemeinde auch Praͤ— 
fihent der Gemeindeverſammlung, fo wie auch der Gemeindeſchreiber oder 





Das Gemeindeweſen der Schweiz. 67 


Schreiber des Gemeinderaths als Protofollführer in der Verſammlung 
fungirt. Stimmenzähler werden für die Sitzung meiftens von der Ber 
ſammlumg gewählt, bisweilen auch vom Präfldenten. Der Präfldent hat 
die Leitung der Verhandlungen und wacht über.die Erhaltung der Ordnung 
und Ruhe in der Verſammlung. Nach der cantonalen Gemeindeordnung 
von Zürich tritt die Verſamminng ordentlicher Weife zweimal im Jahre 
zufammen. Den Zeitpunft hat der Gemeinderath zu beftimmen. Vorhan⸗ 
dene Bedürfniffe rufen außerordentliche Verſammlungen bervor. Den Bes 
ſchluß dazu faßt der Gemeinderath, aber au, wenn ein Sechstheil der 
im das Bürgerbuch eingetragenen Bürger durch eine fchriftfihe, die Gründe 
des Begehrens enthaltende Eingabe an den Gemeindepräfidenten auf Ab⸗ 
haltung einer außerordentlihen Gemeindeverſammlung anträgt, fo ift ein 
foiches Begehren unverzüglid, dem &emeinderath vorzulegen, welcher dann 
fofort einen geeigneten Zug für die Verſammlung anfebt, Bei: außerors 
dentfichen Gemeindeverfannniungen ift zur Gültigkeit der Verhandlungen 
die. Anwefenheit der Mehrheit der in der Gemeinde befindlichen Bürger 
erforderlih. Jede Verſammlung ift, dringliche Fälle vorbehalten, acht Tage 
vorher in der Gemeinde anzukündigen unter Bezeichnung der zu behans 
deinden Segenftände. Um einen zahlreichen Beſuch der Gemeindeverfamm- 
lungen zu erzweden, faun durch Gemeindeichluß feitgeftellt werden, daß die 
Einladung zu einer heftimmten oder zu allen Gemeindeverfammlungen unter 
Audrobung einer Ordnungsbuße, weldye in die Gemeindefaffe fällt, flatt- 
finde, Regel it, daß fich die Minderheit dem Beichluffe der Mehrheit 
unterziebe. Wenn ein junger Bürger das zwanzigſte Altersjahr erreicht 
bat und im Bollgenuß der bürgerlihen Ehre ift, fo hut er in der nächften 
Jahresverſammlung feiner Gemeinde den Bürgereid zu leiften, Der in Zürich 
eine Form bat, welde die ernfte Bürgerpflicht in dem Staate, in welchem 
jeder Bürger ſich als integrivender Theil fühlen muß, deutlich herausftellt: 
„Bis Bürger des Cantons Zürich ſchwören Treue der ſchweizeriſchen Eid» 
genoſſenſchaft und unferm Canton; wir fchwören die Unabhängigfeit, Rechte 
und Kreiheiten unferes theuern Baterlandes zu ſchützen und zu fchirmen 
mit Gut und Blut, wo es die Roth erfordert. Wir geloben Trene une 
ver Berfaffung, Achtung dem Geſetze, Gehorfam unferer Obrigkeit; bei 
Ausübung unferer Wahlrechte verheißen wir unfere Stimmen den Wägften 
und Beften zu geben. Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten, drohenden 
Schaden abwenden und. die Wohlfahrt Aller nach Kräften fördern zu hel⸗ 
fen, das verfprechen wir vor Gott dem Allwiſſenden.“ Nach Verlefung 
5* 


68 Das Gemeindeweien der Schweiz. 


diefer Eidesformel erheben die zu Beeidigenden die rechte Hand und fpres 
chen die Worte nach: „den mir vorgelefenen Eid gelobe ich wahr und ſtets 
zu halten, getreulih und ohne @efährde, fo wahr ich bitte, daB mir Gott 
belle.“ : | 
3) Die Gemeinden haben ihre Behörden und Beamten felbft zu bes 
ftellen und zu befolden. Die wichtigfte Behörde if der Gemeinderath 
(Munteipalrath), ein allgemeines Inſtitut, wenn aud in Stadt und Land 
und je nach der Größe der Gemeinden verfchieden componirt und mit. grös 
Berer und geringerer Gewalt ausgerüfte. In Genf hat die Gemeinde: 
verfammlung nur Wahlbefugniſſe und berrfcht in den Behörden ein mehr 
bureaufratifches Syftem als anderswo. Die Zahl der Mitglieder eines 
ſolchen Collegiums if verfchiedein; gewöhnlich ift in der Verfaſſung eines 
Eantons oder durch das cantonale Gemeindegefeb ein Maximum und ein 
Minimum angegeben. In Zürich fan ein Gemeinderatb 3—13 Mitglier 
der haben und mit Berüdfichtigung diefer Norm beflimmt die Gemeinde 
vor defien Erwählung die Zahl der Mitglieder des Gemeinderaths. Die 
einmal feftgeleßte Zahl darf vier Jahre hindurch nicht verändert werden. 
Die Erwählung geſchieht durch geheimes abfolutes Stimmenmehr und zwar 
bat die Gemeinde zuerft die ſämmtlichen Mitglieder des Gemeinderaths 
und bernad) aus deren Mitte den Gemeindepräfidenten zu wählen. Die 
Mitglieder werden von zwei zu zwei Jahren zur Hälite einer neuen Wahl 
unterworfen; der Gemeindepräfident tritt aber fowol als Präfldent wie ale 
Mitglied des Collegiums erft mit der zweiten Hällte ab, Die Abtretenden 
find. wieder wählbar. ine in der Zwiſchenzeit von einer periodifchen 
Wahl zur andern erledigte Gemeinderathsftelle iſt in der nächften Ge⸗ 
meindeverfammlung wieder zu befeßen, wenn nicht der Gemeinderath zu 
deren Wiederbefegung eine außerordentliche Gemeindeverſammlung zu ver» 
anftalten nothwendig findet. Nur Bürger, die das fünfundzwanzigfte 
- Lebensjahre angetreten haben, find wählbar. Uwereinbar mit der Mitglied. 
Ichaft in Gemeinderatb ift die Bekleidung verfchiedener Staatsämter, aber 
auch nahe Verwandte, Vater und Sohn, Schwiegervater und Tochtermann, 
zwei Brüder und zwei Schwäger, dürfen nicht gleicdyzeitig im Gemeinderat 
ſitzen. Begreiflicher Weiſe ift der Schreiber des Gemeinderaths Feine uns 
wichtige Perfon und hat in einigen Cantonen eine Prüfung zu beftehen. 
Im Canton Zürich hat er bei den Verhandlungen eine berathende Stimme. 
Zu den Befugniſſen und Pflichten des Gemeinderaths gehört vor allem 
die Vorberathung und Vollziehung der Gemeindebefchlüfie, und als Ver⸗ 


L 


= mn — — 


Das Bemeindeweien der Schweiz. 69 
waltung&behörde der Gemeinde uͤbt er die Ortspolizei aus. Er Hat ferner 


die oͤlonomiſche Verwaltung der GAter und des Berniögens der Gemeinde 


und davon jährlich der Bemeindeverfommlung Rechnung abzulegen, Er 
bildet die Obervormundfchaftsbehörde, jedoch fann die Beforgung des Bors 
mundichaftswefens auc einer befondern Commiſſion aus feiner Mitte über- 
tragen werden. In Betreff des Schulweſens fommt es darauf an, ob das 
für eine eigene Gemeinde-Schulpflege exiftirt oder nicht. Wie die Armen- 
pflege eine Hauptaufgabe der Gemeinde ift, fo hat der Gemeinderath dars 
auf eine Hauptthätigkeit zu richten. 

Die Befoldung der Gemeindebeamten ift meiftens fehr gering, Die 
Amtsfährung oft ſehr befchwerlih; daher ift es nicht immer leicht diefe 
Aemter zu beſetzen und in einigen Cantonen ein Amtszwang eingeführt. - 

11. Die Aufgaben, welde die Gemeinden zu erfüllen haben und 
denen ihre Organifation dient, bezweden fowol die Beförderung der mates 
riellen Wohlfahrt als idealer Intereſſen. In beiden Richtungen hat die 
Gemeinde ſolche Anftalten zu erftellen und ſolche Einrichtungen zu treffen, 
welche allen Gemeindegenofjen nützlich find oder werden koͤnnen. Dahin 
gehört denn allerdings vieles und nicht für alle Gemeinden eriftiren dies 
felben Bedürfniffe, "aber gewiffe Einrichtungen treten fo fehr hervor, Daß 
fie als Ziele der Gemeinde überhaupt bezeichnet werden können. | 

Nehmen wir zuerft die Förderung der materiellen Wohlfahrt, fo kann 
ein armes Bergdorf nicht wetteifern mit einer reichen Ortſchaft am Züs 
richſee, aber die Bedürfniffe und Anfprücde der gefammten Einwohnerfchaft 
find dort auch geringer. Wer den Boden einer Gemeinde betritt, wird 
ſogleich aufmerkſam werden auf einen Gegenftand, den feine Gemeinde aus 
dem Kreife ihrer Aufgaben fern halten Darf, der aber fogleidy die ganze 
Gemeinde einigermaßen charakterifirt. .E8 ift das Straßenwefen In 
Graubünden und Wallis finden fih nod Dörfer, denen eine irländifche 
Einrichtung angerathen werden Lönnte, welche darin befteht, daß, wenn ein 
Boftwagen durchs Dorf fährt, aus jeden Haufe ein Hund herausſtürzt, 
der die Pferde zur äußerften Sraftanftrengung anfeuert, Damit der Wagen 
nicht im Dorfe ſtecken bleibt. Der Canton Zürich ift dagegen in Betreff 
des GStraßenwefens ein Mufterland und verdankt dies befonders einer 
zweckmäßigen Theilung der diefem Zweck dienlichen LZeiftungen. Staat, 
Gemeinde und Grundeigenthümer wirken zuſammen. Abgeſehen von den 
Moßen Privatwegen giebt es für die Gemeinden drei Arten von Straßen: 
Nebenſtraßen, die nur für einen Theil der Gemeinde Bedentung haben, 


70 Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


Gemeindeftraßen nnd Straßen, deren. Bedeutung über. die Geweinde hin⸗ 
ausreicht. Die Gemeinde beſchließt Den Bau der Nebenftraßen, welcher 
funftgerecht durch Unternehmer. ausgeführt werden muß; Die Koften des 
Baues und der Unterhaltung tragen die Ortichaften und die Auflößer, 
denen eine foldye Straße dient. Die Gemeindeftraßen werden von Den 
Bezirksbehörden decretirt, aber dabei die Wünſche und Anfichten der Ge⸗ 
meinde berüdfichtigt; die Erbauung iſt zwar Gemeindeſache, aber der Staat 
leiftet einen Beitrag, der fih nach der Größe der Koften zu dem Gemeinde 
vermögen richtet, Die Unterhaltung diefer Straßen bleibt Sache der Ges 
meinde. Umgekehrt werden die Staatsftraßen, deren es zwei Arten giebt, 
vom Staate gebaut, aber die Gemeinden haben Dazu nach ihrem Vermögen 
mitzuwirken, -Auf diefe Weile hat der Kanton Zürich feit jeiner Regene⸗ 
ration in den dreißiger Jahren ein herrliches Straßenneb erhalten und 
fein Schlagbaum hindert und belaftet den Verkehr. Aebnli wie für das 
Straßenwefen wirfen Gemeinden und Staat zuſammen bei der Erbauung 
und Unterhaltung von Brüden und bei der Eindämmung von Gewäflern. 
Große Sorgfalt wird in neuefter Zeit von den Gemeinden aud) den Waſſer⸗ 
feitungen zugewendet. Die Brunnen, deren Bedeutung für die Gefundheit, 
‚ Reinlichkeit und Sicherheit jo grob ift, And nicht immer Gemeindeſache. 
Wo ein Dorf einen Dorfbrunnen bat, allerdings; wo aber wehrere oder 
viele Brunnen find, jält die Erhaltung entweder den Qugrtieren gu oder 
befondern Brunnengenoſſenſchaften oder fie find lediglich Privatſache. Die 
Cloaken find erft in neuerer Zeit in.den Städten zu einer wichtigen Ge⸗ 
wmeindejorge geworden. Dagegen bilden die Löicheinrichtungen zur Eiche 
rung gegen Feuersgefahr, Spritzen, Waſſerſammler, Organijation vor 
xöichmannichaften u. dgl. aus zwingenden Gründen ſchon länger einen 
Dauptgegenftaud für die Vigilanz der Gemeinden, die fich deren Vervoll⸗ 
fommnung ſehr angelegen fein laſſen. 

Das Armenwelen war in alter Zeit Aufgabe der Kirchen, Daneben 
beftand aber. eine natürliche, jedoch ſchon früh auch rechtlich normirte Pflicht 
der Samilien ihre Armen zu unterflüßen. Nachdem die Armenpflege Go 
meindeladhe gemorden ift, bat ſich doch eine Firdhliche Beziehung daria 
erhalten, daß dafür fehe gewöhnlich die Kirchgemeinden eintreten, welde 
oft mehrere politifche Gemeinden umfaflen. Jene Familienpflicht ift aber 
für Das Armenweſen durchaus nicht verfchwunden und es beftcht namentlich 
in den Ländern der innern Schweiz hierin eine Concurrenz der Kamilien 
und Gemeinden. In Uri ift e8 alte Sitte und altes Recht," daß vaterlafe 














Das Gemeindeweſen der Schweiz. 71 


Kinder oder folhe, die der Bater wegen feiner Kräuffichheit nicht erhalten 
kann, aber aud) andere alte oder gebrechliche, ihren Unterhalt zu erwerben 
ganz unvermögende Perfonen von ihrer Berwandidaft genährt, erzogen 
oder verpflegt werden, und zwar fell zunädft der erfle Verwandſchaftsgradd 
väterlicher Seite eintreten, full8 aber diefer dazu nicht vermöglich ift, von 
Grad zu Grad weiter Kegriffen werden. Erſt mit dem fünften Grade 
väterlider Verwandſchaft kommt die mütterliche Berwandichaft an Die Reihe, 
Sp beſtimmt das alte Landbuch; Die neuere Geſetzgebung bat aber die 
Gemeinden flärfer in Anfprud genommen, indem die „Berwandfchafte 
ſtenern“ wur bis zum zweiten Grad der väterlichen Verwandſchaft fortbe⸗ 
fieben, fodann die Gemeinden eintreten follen. Immerhin zeigt diefe Vers 
wandichaftöfteuer, die urſprünglich mehr noch als in der Gegenwart daß 
Gegenſtück zum Erbrecht bildete, und das Fortrücken der Unterſtützungs⸗ 
prlicht von der Familie zur Gemeinde, wie an die erfie Grundlage des 
Staats, die Familie oder das Geſchlecht, fich für den ſtaatlichen Organis 
mus die (Gemeinde ald zweites Glied augereiht hat. 

Wenn keine Verwandten vorhanden find, die das Bermögen zur Uuter- 
ſtützung haben, fo tritt die Gemeinde ein, und zwar fellte es die Bürgers 
gemeinde ald Erweiterung der Familie fein, allein fehr gewöhnlich iſt es 
doc die Kirchgemeinde. Hie und da zeigt fih auch Die Neigung zur 
Einwohnergemeinde überzugeben, was aber nur gerecht fein kann, wenn 


das Verhaͤltniß der Bürger und Niedergeloffenen in der Weile ‚geregelt 


if, daß für Die Lepteren die Mechte den Pflichten entſprechen, aber natürs 
ih da nidt, wo, wie im Canton Zürid), die Niederlaffungsbewilligung 
genommen werden kann wegen Verarmung. Wie in Zranfzeich hat man 
auch in einigen Theilen der franzöflichen Echweiz (Genf) das Syſtem der 
freiwilligen, nichtobligatorifchen Armenpflege, 

Die Weile und Form der Unterftüßung if fehr verfchieden. Die 
ſchlimuſte Form befteht in der Erlaubniß, in der Gemeinde zu beitela 
Ridwalden), Befjer, aber doch ungenügend ift die allmählig in Abnahme 
tommerde Einrichtung, Daß der Arme in den Bürgerhäufern der Reihe 
nach beim Mittagsmal hoſpitirt. In Luzern wird den Reichen als Ders 
pflichtung zugemmthet, arme Kinder in Koft zu nehmen. Armenhänfer find 
zwar fehr verbreitet, Doch ift Die Öffentliche Meinung ihnen wenig günftig, 
weil fie meiſtens in einem klaͤglichen Zuftande find. Es ift fogar nicht 
felten vosgefommen, daß. cin Inſaſſe eines Armenhaufes ein Verbrechen 
beging, um in Die ihm beijer fcheinende Lage eines Strafhunsgefangenen 





72 Das Gemeindeweien der Schweiz. 


verfeht zu werden. Weit vorzüglicer als die gemähnlichen Armenbäufer 
find in Städten und größeren Dörfern die Waiſenhäuſer für Kinder, Die 
Birundanftalten für alte Bürger und Bürgerinnen. So in der Stadt 
Zürich, wo beide Anftalten muftergältig find. Aus dem trefflich geleiteten 
Waiſenhauſe geben die beften weiblichen Dienftboten hervor und es befteht 
die Einrichtung, daß wern ein Mädchen ein Jahr lang zur Aufriedenheit 
bei einer Herrſchaft gedient hat und geneigt ift, die Schneiderei, Hein, 
wäfcherei, Seidenweberei ac. zu erlernen, fie dazu von dem ‚Baifenhaufe 
unterflüßt wird. «Im allgemeinen fteht in beſſerem Eredit ald die Armen- 
häufer, Daß die einzelnen armen Perfonen in Familien verkoftgeldet werden, 
die gegen eine Zahlung von Seiten der Gemeinde zur Aufnahme und Be 
Töftigung folcher Leute fich bereit finden. Verarmte Haushaltungen wer: 
den aber natärlid am beften direct unterftüßt. Sehr gut if die Aufftel- 
lung befonderer Armenväter, befonders für verfoftgeldete Kinder, im dieſe 
vor Bernachläffigung und ſchlechter Behandlung zu fchühen. 

Daß die arbeitsfähigen Unterflügten zur Arbeit angehalten werden, 
ift natürlich, und Arbeitshäufer, wie fle bie und da erifliren, würden ſich 
noch mehr empfehlen, wenn die Armenpflegen und andere Derwaltungs 
behörden der Gemeinden forgfamer unterfchieden zwoiichen liederlichen Armen 
und den ohne ihre Berfhulden in Armuth Gerathenen. Es kann nicht 
ſchwer füllen den Letzteren, wenn fie arbeitsfähig find, in anderer Weiſe 
Arbeit zu verfchaffen als durch Unterbringung in einem Arbeitsbaufe, was 
nad allgemeiner Anficht einer Strafe gleichfommt. Daß in den meiſten. 
Cantonen den Perfonen, welche von der Gemeinde unterflügt werden und 
Allmoſen genießen, der Beſuch des Wirthshauſes verboten ift, fann nicht 
detadelt werden, aber die Durchführung diefer Maßregel über die N 
haͤuſer der Gemeinde hinaus ift fehmwierig. | 

Die Gemeinden halten fih für befugt, für ihre Verpflichtung zur 
Unterftüßung der Armen auch Rechte in Anſpruch zu nehmen, nnd gehen 
darin oft fehr weil. Wo Gefahr droht, daß nicht bloß ein notoriſcher 
Verſchwender, fondern auch ein Mann, der nicht haushälteriſch wirthſchaſ⸗ 
tet, der Armenpflege über furz zur Laft fallen fönnte, da ift es leicht, ihn 
unter Euratel zu bringen. Daß ferner die Gemeinden Teichtfinnigen Hei 
rathen entgegentreten, wäre an ſich nicht zu tadeln, aber die Erfahrung 
lehrt 3.8. in Luzern, wo die Zahl der unehelichen Kinder alljährlich fehr 
groß ift, daß wenn in jener Richtung Beet gegangen wird, die Folgen KW“. 
übel fein koͤnnen. | 








Das Semeindeweien der Schweiz. 73 


Die Förderung idealer Intereſſen Tiegt zwar auch im Bereich der 
4 Gemeindeaufgaben, wenn wir aber dabei zunähfl an das Kirchen» uud 
Schulweſen deuten mäffen, fo iß es unmittelbar nicht die politiſche Ee⸗ 
meinde, welcher das Kirchen» und Schulwelen zufällt, fondern es find die 
Kirchgemeinden und Schulgemreinden eigene Gemeindeverbände. 


Eine Kirchgemeinde fann mehrere politifche oder Ortögemeinden ums 
faffen, aber auch eine politiſche Gemeinde verfchiedene Sicchgemeinden 
haben (Stadt Zürich). Die Kirdigemeinden haben zwar ihre Kirchen 
zu erbauen und zu erhalten, aber der Staat leiſtet dazu, je nah dem. 
Bedürfniß, größere oder kleinere Beiträge. Die frei von der Gemeinde 
aus den Gemeindebürgern gewählte Kirchenvorfteherfchaft hat nicht bloß 
die Oberauffiht über alles Kirchliche in der Gemeinde, fondern meiftens 
auch die Leitung des Armenwefens, und genießt, wo die Lebensverhältniffe 


; einfach geblieben find, das Anfehen einer Sittenbehörde, welche unordents 





liche Hausväter und Mütter vor fih ladet und auch den geftörten Fries 
den einer Zamilie wieder herzuftellen ſich angelegen fein läßt. In den 
meiften Bantonen haben die Gemeinden ihren Pfarrer frei zu wählen, fo 
daß es nur etwa der Beftätigung einer Wahl durch die Regierung bes 
darf; dagegen haben auch die Gemeinden ihre Pfarrer von fih aus zu 
befolden, Die Beloldungen find natürlich fehr ungleich in den verfchiede- 
nen Gegenden, In dem reformirten Canton Züri ift die Befoldung 
nach dem Dienftalter gleihmäßig normirt, To daß nur durch die Accidentien 
der Pfarrer einer reichen Gemeinde befier geftellt ift als fein Amtsbruder 
in einer armen Gemeinde des Hinterlandes, Belonders Bein find oft Die 
Einnahmen eines Dorfpfarrers in Graubünden, 


Die große Verſchiedenheit der katholiſchen und reformirten Kirche 
macht ſich zwar in den SKirchgemeinden und deren Verwaltung geltend, 
aber bemerfenswerth ift, daß hie und da beide Confeſſionen daſſelbe Kir- 
Sengebäude friedlich neben einander benngen. So in Ehurwalden im 
Bändnerland und felbft in Glarus‘, dem Hauptorte des gleichnamigen 
CTautons. Als bier durch den fhredlichen Brand im Mai 1861 die Kirche 
zerſtoͤrt war, entftand die Frage nach Erbauung einer befondern katholi⸗ 
ſchen Kicche, aber der Vorſtand der katholiſchen Kirchgenoſſenſchaft erklärte, 
Die Katholifen wünfchten auch ferner daffelbe Gotteshaus mit dem reformirten 
Brüdern zu theilen „da Unglück und Noth beidfeitige Confeſſtonsgenoſſen 
lo ſchwer heimgeſucht habe und fle fich brüderlich die Hand zur Milderung 


71 Tas Gemeindeweſen der Schweiz. 


des Ungluücks und Aufrichtung zu neuem friſchen Streben und Leben ge⸗ 
feicht Hätten.” 

Die Scyulgemeinden find jünger als die Kirchgemeinden und meiftend 
von feinerem Umfang. Erft allmählig bat De Volksſchule die Bedeutung 
einer Staatsanftalt erhaften, jetzt hat fle entfhieden Diefe Bedeutung dabei 
ift aber die Mitwirfung der Gemeinden nicht unmefentlih. Auf guter 
Schulbildung ruht nicht zum wenigiten das Gedeihen des Gtaates, Der 
Staat giebt daher die Schulgefege und es läßt ſich auch der Schulzwanz 
vollfommen rechtfertigen. Der Staat forgt für Anſtalten zur Bildung 
auter Volksſchullehrer, beſtimmt auch im Canton Züri) die Lehrerbefols 
dungen; den Gemeinden, melde ihre Lehrer felbft wählen, tft es aber 
dabei unbenommen mehr zu leiften und man kann immer von neuem in 
den öffentlichen Blättern fefen, daß eine Gemeinde ihrem verdienten Lehrer 
eine Gehaltözufnge bewilligt habe, Ueberhaupt ift es im Canton Zürich 
eine erfreulihe Erſcheinung, wie die Gemeinden es ſich angefegen fein lafs 
fen, das Schulmwefen bei fih zu heben. Sie huldigen nicht minder als Die 
Regierung dem Sage: „Wiffen it Macht!" Schon äußerlich iſt das 
ſchöne Streben der Gemeinden erfennbar in den Schulhäufern. Es giebt 
wohl nirgends fo viele ftattlihe Dorffchulhäufer als bier. Die Gemeinde 
wetteifert darin mit der Nachbargemeinde und unter den Wohnhäufern 
eines durchaus nicht reichen Dorfes ragt oft Das Schulhaus als das befte 
‚hervor, fo daß es mir nicht auffallend war, von einem Banerfnaben über 
‚einen nach feiner Meinung reihen Mann die Aeußerung zu hören: Er 
bat ein Haus wie ein Schulhaus! — Im Canton Züri) bat jeder Schule 
kreis eine Schulpflege, beftehend ans dem Pfarrer als Präftdenten und 
einer durch Die Gemeinde näber zu beftimmentden Zahl von wenigſtens 
vier Mitgliedern, welche auf eine Dauer von vier Jahren gewählt werten. 
Den Sigungen der Schufpflege wohnen Die Rehrer mit beratbender Stäume 
bei, anßer wenn es fich um ihre perſönlichen Verhältniffe handelt. Zur 
Berwaltung. des Echulguts und Beforgung der Einnahmen und Ausgaben 
jeder einzelnen Schule erwählen die Schulgenofien. auf die Dauer von’ 
wer Sabren einen Berwalter, der bei ölonomiſchen Angelegenheiten feiner 
Schule zu der Schulpflege beigezogen werden fol, wenn er nicht bereits 
Mitglied derſelben if. Er Hat für treue Berwaltung der Schulpflege 
Bürgkbaft zu feiften. Die Schulpflege führt die naͤchſte Auffkcht über Die 
Schulen der Gemeinde und vollzieht Das Schulgeſetz, ſowie Die Verord⸗ 
ungen und Befchtäffe der obern Schulbehoͤrden. Sig trifft die noͤthigen 














Das Gemeindeweien der Schweiz. 15 


Einfeitungen für Beſetzung der Lehrftellen in Fällen von Erledigung und 
lorgt für die Aufnahme, den fleißigen Schulbefuch und die Entlaffung der . 
Schulkinder. Ste wacht darüber, daß der Lehrer feine Pflichten tren ers 
füe, unterftügt ihn aber auch im der Erhaltung von Zucht und Ordnukg 
in der Schule. Ueber den Gemeindefchulpflegen ſteht die Bezirksichul- 
pflege, weldye die Auificht über das gefammte Schulwelen des Bezirks hat 
und zu Dem Zwed durch einzelne ihrer Mitglieder regelmäßige Viſttativnen 
vornehmen läßt. Sie hat au das Recht einzelne Schulen unter ſpecielle 
Aufficht zu flellen. Die Bezirtsfchulpflege bat dem Erziehungdratb tes 
Eantons jährlich aber die Berhältnifle der Schulen des Bezirks zu berich⸗ 
ten und kann dabei Anträge ftellen und Wüuſche ausfprechen. 

Um die Mittel zu erfennen, durch welche die Gemeinden die beipres 
denen Aufgaben loͤſen, iſt es nothrendig auf die Vermögensverhältniſſe 
derſelben und auf Dad Steuerweſen einzugehen. In nicht wenigen Ger 
meinden der Schweiz iſt uͤbrigens von Gemeindeſteuern fo wenig die Rede, 
daß Die Bürger nicht nur feine Steuern zu zahlen haben, jondern aljähr 
lich beträchtlihe Emolumente aus dem Gemeindegut genießen. 

Die Gemeinde ift eine juriftifche Perfon. So wie daher diejenigen 
Sachen, welhe dem allgemeinen Gebrauch dienen, Straßen, Lölchanflab 
ten ze. nicht im Miteigenthbum der Bürger ftehen, fondern Eigenthum der 
Gemeinde find, fo iſt es auch mit den Objecten, welche zwar ihrer Natur 
nach Privatvermögensftüde fein können, Liegenfchaften, Wald nnd Weide, 
Weinberge, auch Eipitalten, die das Bemeindevermögen ausmachen. Da 
die Gemeinden juriftiiche Perfonen find, ift ihnen ihr Eigenthum gewährs 
leiſtet, ſowohl gegenüber dem Staate, als gegenüber den Privatintereffen 
der Bürger, welche fich deflelben nicht bemächtigen dürfen, foubern nur 
etwa eine Herlönliche: Nutzung davon oder Vortheil aus den Ertrage has 
ben. Um unberechtigte Anfprüche der Privaten abzuſchneiden, fchreiben 
neuere Gemeindegefeße eine genaue Inventariſtrung des nenengen und 
beweglichen Gemeindevermoͤgens vor. 

Wenn wir zunächſt die ſtähtiſchen Gemeinden betrachten, ſo erſcheint 
Winterthur, Me zweite Stadt des Cantons Zürich, in dem vortheilhafte⸗ 
ſten Lichte, ſowohl wegen der Größe des Vermögens ald wegen. der Be⸗ 
nnhzung deſſelben. Unter den reichlich 6000 Ginwohnern Minterthurs 
waren im Jahre 1860 bei der lebten allgemeinen Bolfszählımg 2505 
Ofmeindebürger; das Bemeindevermögen wird: auf 10 Millionen Franfen 
angefchlagen. Es Fakt. geößtentbeils in Grundſtücken, Waldungen ‚und 








76 Das Gemeindeweſen der Schweiz. 


Weinbergen und ſchon das Privileginm, welches Graf Rudolph von Habs⸗ 
burg vor 600 Jahren (22. Zuni 1264) diefer Stadt ertheilte, zeigt ein 


bedeutendes unbewegliches Stadtvermögen. Ein Blick in das Budget der 
Stadt jür 1865 muß jedem Fremden ein Erflaunen abnöthigen. In dies 
fem Budget ift die Einnahme aus dem Gemeindegut auf 456,725 Fran⸗ 
ten angegeben, als Ausgabe für die allgemeine Gemeindeverwaltung find 
432,633 Sranfen, für die höheren Stadtſchulen 82,157 Franken angefebt. 
Das muthmaßliche Deftcit für 1865 beträgt 120,777 Franlen. Diefes 
muthmaßliche Deftcit erfchredt die foliden Winterthurer gar nicht, da fie 
Dafjelbe bald wieder, ohne daß die einzelnen Bürger mit Steuern belaftet 
werden, ausgleichen koͤnnen; es entiteht bauptfächlih durch großartige 
Bauten zum allgemeinen Nupen und zur Berfchönerung der Stadt. Wenn 


dabei auch einmal etwas flarf in den Sedel der Stadtgemeinde gegriffen 


wird, fo gefchieht es doc nicht ohne den Willen der Gemeinde, und der 


einzelne Bürger kann fih damit tröften, daß er aus feiner Eafje nihts 


dafür beizuftenern bat, daß ihm auch feine Emolumente aus dem Bürgers 
aut unverfürzt bleiben. Er kann nämlich aljährlic vier Klaſter Bürger- 
bolz beanfpruchen und zur Nutzung ein Stück Gartenland in der Nähe 
der Stadt. Bon dem letzteren Nutzungsrecht machen aber die Reicheren 
feinen Gebrauch, fondern überlaffen es den ärmeren Familien, denen es 
eine bedeutende Beihülfe it. Da zu den Liegenichaften der Stadt aud 


treffliche Weinberge in befter Lage gehören, fo ift der Stadtfeller gut ge 


fült und die Stadtbehörden fpenden daraus nicht nur mit großer Libera⸗ 
litaͤt bei feſtlichen Antäffen, fondern alljährlich im Juni hat die Gefammt- 
bürgerfchaft den Bürgertrunf, hauptſächlich um gründlich zu erproben, wie 
der Leptjährige gerathen fei. Eine alte gemüthliche Sitte ift e8 auch, daß 
bei den Hochzeiten der Stadtweibel in feierlicher Amtstracht ericheint, um 
dem jungen Paare in einem ungeheuren Polal vom Beften aus dem Stadts 
feller zu überreichen. 

Naturallieferungen der genannten Art aus dem Bürgergut baben auch 
die Bürger mancher andern ſchweizeriſchen Städte. Die verheiratheten 


Bürger der alten Stadt Zofingen im Aargau erhalten jährlih je fünf 


Klafter Bürgerholz; Wittwen mit Haushaltung drei Klafter; einzelne voll- 
jährige Perfonen zwei Klafter. In Luzern find unter den 2000 Ge⸗ 
meindebürgern nur 400 Eorporationsbürger, welche als Bollbürger vom 
Gorporationsgut Nupen haben. Ein ſolcher Corporalionsbürger bezicht 
vom 17ten Jahre an jährlih 100 Franken nud 2 Klafter Holz. 


Das Gemeindeweien der Schweiz. 77 


Das genannte Bürgerholz weift in feiner Entſtehung zuruͤck auf eine 
alte Zeit, in welcher noch jede Haushaltung nad Bedärfnig aus der Ge⸗ 
meindewaldung Ban» und Brennholz holen durfte. Davon kann jetzt nicht 
mehr die Nede fein; wo nicht den Bürgern das Bürgerbolz zubereitet ges 
liefert wird, fondern die Einzelnen fi) ihren Antheil nad geſchehener Zu- 
weilung durch die Korfiverwaltung felbft heraushauen müllen, da ift ein 
Ueberichreiten der Befugniß leicht möglich, wird jedoch, weil es von einem 
Gemeindegenofien in einem Gemeindewalde geſchieht, nicht als Diebſtahl, 
londern als bußwürdiger Holzfrevel angelehen, während ein Fremder, der 
einen Baum in der Gemeindewaldung fällt, als Dieb behandelt würde. 

Biel Eigenthümliches hat der Gemeindehaushalt in den Ländern der - 
Alpenwirtbichaft. Darauf einzugehen würde eine bejondere Abhandlung 
erfordern, ich begnüge mich daher nur einige Punkte hervorzuheben. Seht 
allgemein. ift der Grundfaß, daß ein Landmann im Sommer fo viel Vieh 
auf die Semeindeweide treiben fann, als er von feinem Land zu überwin- 
tern im Stande if. Der Hauptnugen der Alpen wird dadurch factifch 
den Güterbefißern zugewendet, was zwar oft genug Unzufriedenheit der 
Aermeren erweckt, aber wenn die Alpen vollen Nuben bringen follen, wohl 
nicht abzuändern iſt. In früheren Zeiten beftanden weit größere Ungleich⸗ 
heiten in der Benußung des Gemeinlandes und der Gemeinweiden, wenig. 
ſtens in den Gemeinden mit grundherrlicher Hofverfaſſung. Da flanden 
den Bolls und Halbbauern die Zauner (Tagwner) gegenüber, welche nicht 
mit Geſpann, fondern nur mit Handarbeit (Tagwen, Tagewerk) dem Hofe 
die ſchuldigen Dienfte leifteten. Sie hatten nur Feine entweder von der 
Allmend oder von den Bauergütern abgelöfte Gütchen, oft aud) nur etwas 
Land, das ihnen von den Bauern verliehen war. Die Bauern hatten mit 
den ganzen oder halben Huben das Nubungsrecht am Gemeinland, dieſes 
Recht hatte alfo einen Ddinglichen Charakter, dagegen war den Taunern 
perfönlich ein Nutzungsrecht von geringem Umfang nad Verfügung des 
Grundherrn und der Gemeinde zugeftauden. Eine eigene Stellung hatten 
auch wehl in der Gemeinde gewille Handwerker, wie Müller und Schmiede. 
Benn vom Müller gefagt wird, er dürfe fein anderes Vieh halten als 
Hund und Kate, Hahn und Hühner, alfo feine grasfrefjenden Thiere, fo 
iR er Damit von der Allmendnubüng ausgefchloffen, denn er ift eben fein 
wirklicher Gemeindegenofie. 

Gegenwärtig iſt in deu Alpenländern die Frage von großer Trage. 
weite aufgetaucht, ob eine Theilung der Allmend- unter die bisher im Ge⸗ 


78 | Das Bemeindeweien der Schweiz. 


ſammteigenthum Stehenden zuläffig und dem bisherigen Berhälmik vor« 
zusichen fei. Dan hört ſehr allgemein Die Klage, daß die Alpen ſich ver 
ſchlechtern und daß fchon manche fehr fruchtbare Alp durch wilde Waffer 
und Lawinen und Steingeröll nutzlos geworden fei, und da Tiegt der Ger 
danke nahe, daß «8 anders fein würde, wenn man durch Vertheilung .der 
Alpen ein ſpecielles Intereſſe der Privateigenthümer ins Leben riefe. 
Allein vom recbtlihen Standpunkt ift die Sache bedenklich und Berhält- 
niffe, die feit Zahrhunderten jo ganz natürlich erichienen find, laſſen fich 
nicht Teicht ändern;. die Schweizer find auch, wenn man fie genauer bes 
trachtet, ein ſebr senferbalives Rolf, 

Wo und in fo weit der Ertrag der Gemeindegüter nicht ausreicht 
zur Erfüllung der Gemeindeanfgaben, find Steuern nofhwendig. Die 
Berechtigung Steuern zu heichließen und zu erheben fteht den Gemeinden 
im allgemeinen zu, in Genf und im Waadtlande aber nur mit Einwilli- 
gung der Staatsbehörden. Für das Steuerweien der Gemeinden fommen 
fort lediglich die Directen. Steuern in Betracht, nur bie und da giebt es 
iudireste Geweindefteuern, wie die Conſumſteuern für den Verbrauch vor 
Bebensmitteln und Getränken... Die Directen Gemeindefteuern ſtehen in 
einem nahen Zufammenhange mit dem Steuerweien des Staatd, was am 
dDeutlichften bei der Bermögensfteuer hervortritt. Von den directen Steuern 
bat einen praftifchen Borzug die Grundftener, welche nach dem Werth der 
Grundftürfe erhoben wird, infofern dieſer Werth leicht auszumitteln iſt, 
was von der DBermögensfteuer nicht gejagt werden kann. Mittel zur. Eon 
flatitung der Größe des Vermögens find der Eid und das Handgelübde; 
der Vermögensftaud eines Steuerpflichtige kann aber fehr klar werdeit, 
wenn nach feinem Tode für Erbichaftszwede eine Inventariſirung der Ver 
mögensobjecte flattfindet. Zeigt fih dann, Daß er fein Vermögen zu 
niedrig angegeben hatte, jo muß in Zürich Das Zehnfache Der ‚Steuer afs 
Strafe gezahlt werden. in folder Fall machte vor einigen Jahren Auf⸗ 
fehen, als einer der reichſten Kabrifanten des Cantons ohne Teſtameut ger 
ftorben war: die Erben mußten anderthalb Millionen Frauken nachzahlen. 
Der Befteuerung des Vermögens für Gemeindezwecke Tiegen die Staats— 
fteuersLiften zu Grunde, und wenn nach einer Reviſion dieſer Tiften fh 
das gefammte Steuerkapital einer Gemeinde als bedeutend vergrößert het⸗ 
ausftellt, ſo erfüllt das die Gemeinde, insbefondere deren Behörden, mit 
fichtbarem Stolz, was billiger Weile auch zu der Erwägung führen follte, 
daß jene Vergrößerung oft zumeift von den Niedergelafienen herlommt, 





Das Geweindeweſen der Schwetz. 73 


deven Rechte und Pflichten nicht in Propoztion ſtehen. Zu den Perſo⸗ 


nalſteuern gehört, aber nicht überall, Die Erwerbo⸗ uud Einkommenſtener. 
Sie leidet oft au Unbilligleit, inſofern die fixbeſoldeten Beauuten ‚verhält 
nißmäßig am meiften zu zahlen haben, die Beſoldungen aber durchweg gar 
nicht hoch find. Manche Gantone haben auch in den Gemeiuden nod) eine 
Haushaltungs⸗ und Kopiftener. 

Au den Leiftungen für Die Gemeindezweite gehören auch ſ. g. Frohnen, 
Naturalleiftungen in Fuhren und Handarbeiten für Steaßenbauten, Waſſer⸗ 
bauten und Hochbauten, fo weit dieſe unter die Aufgaben der Gemeinden 
fallen, In mehreren Cantonen, namentlich der Weſiſchweiz, find fir ver 
werfen und man hat auch als allgemeinen Grund gegen dieſelhen geltend 


gemacht, Daß anf dieſe Meife ſchlecht gearbeitet werde, daher es befien.fei, 


ſtatt der Frohnen :Steuern zu erheben und ſolche Werke, deren Selivität 
oft ungemeine Wohlthätigfeit für Die Gemeinden habe, an verautwortlide 
Bauunternehmer zu verdingen. Allein es iſt Doch zu beachten, daß mn 
manchen Gegenden zu gewiſſen Zeiten Des Jahres viele Arbeitskräfte müßig 
liegen und zum Geldverdienft wenig Gelegenheit ift, jo daß bie Natural⸗ 
leiftungen den Geldkiftungen vorgezogen werden. Einen guten Mittelweg 
bat man im Xargau eingeſchlagen, indem der zu den Frohnen Pflichtige 
im voraus erklären faun, ob er feine Bethelligung in natura oder durch 
ine. entſprechende Steuerguote realiſtren will. 

Zum Schluſſe bleibt mir ned eine wichtige Trage, Die ion m Bpre 
bergebenden bie md da berührt werden mußte, wie weit das Ober⸗ 
aufſichtsrecht des Staats oder vielmehr der Negieruug über de Ge 
meinden-als Selbftverwoltungsfärper veishe und reichen ſolle? Wir finden 
in dieſer Beziehung ſtarke Gegenſätze und bedeutende Vorſchiedenheiten in 
den Cantonen. Graubünden und Appenzell⸗Außerrhoden Haben die freieſten 
Gemeinden, indem ihre Freiheit nur darin eine Schrauke hat, daß die 
Einrichtungen und Verordnungen der Gemeinden den Bundes⸗ und Cam 
tonsgefeßen und dem Eigenthumsrechte dritter Perfonen nicht widerſprechen 
dürfen, Am wenigſten frei find die Gemeinden in den Cantonen Der fran— 
lien Schweiz, wo eigentlib der Etaat die Aufgaben vorzeichnet, 
welhe die Gemeinden zu erfülen haben. Im Banton Freiburg unterligz 
gen die Bürgerzegiftgr wie das Budget der Gemeinden der Genehmigung 
des. Oberamtmanns, Ber auch nicht nur den Gemeimdeverfammlungen beis 
wohnen, fpndery fie zufammenberufen kann. Er entſcheidet auch über Ein⸗ 
Ipräche gegen Anſätze in deu Steuerrodeln, Wenn Wahlen angefechten 


80 Das Bemeindeweien der Schweiz. 


werden, fo enticheidet der Staatsrath, deffen Einwirkung anf die Ges 
meindeangelegenheiten auch fo weit geht, daß er Gemeindefteuern aus⸗ 
(reiben, einen Schuldentilgungsplan feftfeben, das Holzfällen verbieten 
faun. Der Begriff der örtlichen Selbftverwaltung ift hier auf das Mini⸗ 
mum reducirt. In Genf und Neuenburg findet ſich ebenfalls eine flarfe 
Einmilhung der Stantsbehörden in die Angelegenheiten der Gemeinden. 
Eine andere Gruppe bilden diejenigen Gantone, in denen die Autonomie 
in den eigenen Angelegenheiten den Gemeinden gelalien ift, aber ein Res 
eursrecht beſteht. Diefes Neeursrecht hat aber nicht immer die gleiche 
Ausdehnung, indem es entweder nur flattfindet, wenn geſetzliche Vorfchriften 
verlegt find oder auch bei offenbarer Verlegung und Gefährdungen von 
Semeindeintereffen 3. B. durch Anhebung eines Prozeſſes, oder es ift das⸗ 
felbe ganz allgemein als zuläffig hingeftellt, wie in der Verfaſſung von 
Luzern, wo es heißt: „Jeder Gemeinde und Gemeindebehörde ficht das 
Recht zu, Ihre Angelegenheiten innert der verfaffungsmäßigen und geſetzli⸗ 
hen Schranken felbftändig zu beforgen. Weber Beichläffe der Gemeinde 
und des Gemeinderaths kann der Regel nach an den Regierungsrath recurs 
rirt werden.“ r 

Bo die Gemeinden fo frei find wie in Graubünden, liegt die Gefahr 
eines ſchwachen Staatsbemwußtfeins nahe, indem die Gemeindeintereflen fo 
überwiegend werden Eönnen, daß fein Raum bleibt für die höheren ſtaat⸗ 
lichen Intereſſen. Es entwickelt ſich auch Teicht ein Dorfmagnatenthum 
und eine Despotie der Gemeindegewalt zum Nachtheil der freien Bewegung 
des Individuums. Wo dagegen die Gemeinden vom Staat am Gaͤngel⸗ 
bande gehalten werden und ihre Spontaneität nur Schein iſt, da fehlt der 
Sporn zu tüchtiger Gemeindeverwaltung. So wie der einzelne Menſch 
zunächft den Boden eines tüchtigen Wirkens und Schaffens am eigenen 
Hauſe hat und, wenn er hier feinen Pla ausfült, mit größerer Wahr- 
fcheinlichkeit auch ein guter Bürger fein wird als derjenige, welcher feinen 
Halt in Familie und Haus, dem eigentlichen „Heim,“ bat, fo liegt auch in 
dem guten Gemeindebürger die Eigenfchaft des guten Staatsbürgers, die 
ſich ruhig entfaltet, wo das Verhältniß der Gemeinden zum Staat richtig 
organiftrt iſt. Sehr ſchön hat fich neuerdings über diefes Verhältnig ein 
ſchweizeriſcher Publicift (Geugel) ausgeſprochen, deſſen Worte. um fo 
mehr Beachtung verdienen, da er felbft ein Sohn des freien Bündnerlan- 
des if. Er meint, die Ausgleichung der Extreme follte in dem Sinne 
flnttfinden, daß die Gemeinden in allen Eantonen völlig felbftändige, freie 














Das Gemeindeweſen der Schweil. 84 


Stanteglieden werden, in. ihres. Beweguug jo ungehindert und gleichberech⸗ 
tigt, wie Der aufzechiftehende einzelne Bürger, in ihrer Handlungsfähigfeit 
to durch keine Aufficht und Kinmifchung beſchränkt; weil fie aber Glieder 
des Staats feien, ſollten ſich dann auch alle diele freien Gemeinden der 
Obevaufficht des Staats anvertrauen. Die ftaatlihe Oberaufficht ihrerjeits 
follte — ganz ‚wie die. Gemeinde deu Einzelnen nicht fortwährend polizei⸗ 
lich heaufftchtigt, ſondern jeden, der feine Bürgerpfliht erfüllt, als. freien 
Mann ehrt und nur die Schwachen in ihren Schuß, die Fehlbaren und 
Unserfländigen in ihre firafende Dbhut nimmt — ganz fo fellte die flaat- 
liche Oberaufſicht nichts mit den auf eigenen Füßen flebenden Gemeinden 
ih zu ſchuffen machen dürfen; gegenüber den nachläffigen, faulen, ver 
ſchwenderiſchen Dagegen follte fie furf fein und daher zur Verhütung aller 
Webergriffe und. in firenger gefeplicher Form, zur, Sicherftellung des ge 
ſammten Staatsiebens gegen einzeißende Fäufniß mit- energifcher Gompeleng 
anfgeftattet werden. . So würde die Gemeindefreiheit zur Vellendung ge 
bracht mad zwar, ohne Auswüdhle, denn die der Freiheit Würdigen würden 
ganz frei fein, den ihrer. Unwürdigen der gebührende Zügel angelegt, 

Wenn wir von dem Sabe ausgehen, daß in der Schweiz die Selb. 
ftändigfeit der Gemeinde die natürliche Regel, Die Obernufficht des Staates 
die natürliche Ergänzung fein fol, fo finden wir dieſen Sag in.dem Ge 
meindeweien des Cantons Zürich in zweckmäßiger Weile angewendet: 

Die- Gemeinden des Kantons Zürich find befugt die Einrichtung der 
Gemeindeverwaltung dur bejondere Gemeindeordnungen zu reguliren. 
Eine ſolche Ordnung iſt aber dem NRegierungsrathe zur Einficht mitzutheis 
len, welcher Tediglich zu prüfen hat, ob nicht dadurch Verfaſſungs⸗ oder 
Geſetzesbeſtimmungen überſchritten oder verlegt worden. Die Gemeinden 
haben ferner das Recht das Gemeindevermögen zu verwalten und Darüber 
zu verfügen. Dem Bezirks⸗ und Regierungsrathe fleht aber eine weit 
gehende Dberaufficht über diefen Zweig der Verwaltung zu, indem Diele 
Behörden darüber zu wachen haben, daß der Eapitalbeftand des Gemeinde 
vermögendg möglichft geäufnet (das lat. augere), jedenfalld aber ohne 
außerordentliche Beranlaffung weder vermindert, noch zu fremdartigen 
Zwecken vermendet werde. Zum Behuf diefer Oberauffiht find alljährlich) 
die Rechnungen über die Verwaltung der Gemeindegüter, nad erfolgter 
Prüfung und Genehmigung durch die Gemeinden, zur Ratification dem 
Bezirksrath einzuliefern, welcher hierauf der Direetion des Innern eine 
Ueberſicht derfelben zuzuftellen hat, und ferner find je zu zehn Jahren 

Baltifche Monatsfchrift, Jahrg. 6, Bd. XII, Hft. 1. 6 


82 Dus Gemeindeweſen der Schweiz. 


genaue Inventare über den Beſtund der Gemeindegüter durch die Gewinde 
verwaltung aufzunehmen and dem Bezirkerath abſchriſtlich einzureichen. 
Sobald der Bezirksrath wahrninnnt, daß die Derwaltuug der Gemeinde 
gäter vnordentlich gefühtt oder das Stammwermögen ohne hinrrichende 
Deranlaffung angegriffen oder irgend ein Gemeindegut zu frembartigen 
Zwecken mißbraucht wird, fo exiäßt er die nötdigen Erinnernngen und 
Beiplüffe, welche geeignet find, theils diefe Fehler zu verbeſſern, theils fle 
für die Zukunft zu verhindern. In dieſer Richtaug famı aber bie Ober⸗ 
amffiht fi zu einer Bevormundung fleigern und der Gemeinde bie ers 
wealtung entzogen werden; falls näulid die Gemeinde audunernd Außer 
vrdentliche Unterfläßung durth den Staat bedarf, wird der DRoglerangs . 
rath ermächtigt, während der Dauer dieſer Unterfügung die Geteindd⸗ 
verwaltung von fi aus zu beſtellen. Zu Diefer Die Selbſtaͤndigleit der 
Gemeinde zeitweilig aufgebenden Maßregel bedarf es aber iind VBrſihtuſ⸗ 
feß des großen Raths, der Vertretung des gefanrınien Wolle. Cie Khn- 
liche Vereglung (Bevormunding) liederlicher Gemeinden, im Bulle ſort⸗ 
dauernder Verſchwendung oder ungeſetzlicher Verwaltug, findet Ach auch 
in andern Eantonen. No im Bereiche des Nmatlichen Oberauffichts⸗ 
weiens liegen Die Beſchraäͤnkungen in der Beaugung der Gemeindewaldun⸗ 
ven durch Die freilich zum Theil fehr mangelhaften cantonalen Forſtgeſetze, 
und die Ortspolizei, welche der Bemeinderath als Verwaltungabehdotde 
ausübt, fleht nothwendig unter der Oberaufficht der hohern Staatsver⸗ 
waltung. 


Dfenbrüggen. 





Heber den projertirten Berkanf des Paflorats- 
banerulandes. Ä 


Br einigen. Jahren, als überhaupt nur erſt won Geldpacht, aber durch⸗ 
ana noch nicht von einem Verkauf der Geſinde Die Nede war, ſaß Schreiber 
dieſes in einer Commiſſion, deren Aufgabe Berathung über die Verpachtung 
Der Baflorotsgefinde war. Gr flimmte mit der Majorität für fofortige 
Verpachtung nnd zwar nad den von der Krone auf ihren Gütern einges 
haſtenen Tazations- and andern Grundſätzen. Unfre Vorſchläge erhielten 
aber höhern Orts nicht durchweg die nöthige Sauction. Wir wurden auf 
freie Vereinbarung verwieſen. Noch heute giebt es, in Kurland wenigſtens, 
Peaſtoratowidmen wit dem fogenannten Gehorch. Diefe Entfheidung hoͤ⸗ 
bern Drta, in Verbindung mit den die Paforatöwidmen in ihrem ganzen 
Umftauge old wmantaftbares fremdes Eigenthum deſignirenden Ukaſen quas 
lificirt dieſelben alfo als Privateigenthbum. Es ift uns aber nit recht 
Star weſſen? Des zefignirenden Staates, [cheint es, nicht; des Abſtractums 
Airche“ and) niet; eben fo wenig der einftmeiligen Nutzuießer, der jedes⸗ 
moligen Predigen, Es bleibt alſo nur no übrig, daß die Paſtorats⸗ 
widsıen Eigentbum der kirchlichen Gemeinden find, die mit denfelben ihre 
Geiflicgen für ihre kirchlichen Dienfte abfinden und denen gegenüber Die 
Regierung, als MWächterin jedes Contractes, den Geiftlihen ihr unverklürz⸗ 
tes Salar gerautixt. Will der Staat etwa feine Garantie zurüdnehmen, - 
wi Die Gemeinde etwa zu Bunften eines einftweiligen Lieblingepfleglings 
der Zeit, in easu des Pauernſtandes, durch Berkauf eined Theiles des 
6 








84 Weber den projectirten Verkauf des Paſtoratsbauernlandes. 


gewidmeten Gutes, und zwar des größten, das Salar gefährden — ale 
Gefährdung, wenn auch einftweilen noch nicht gerade ale Schädigung, 
dürfte dieſer Verkauf wohl anzufehn fein, da es eben feiner großen Volfe 
wirthfchaftsfenntniffe bedarf, um Grund und Boden für den einzigen fichern, 
im Werthe immer fteigenden Beſitz zu halten, ungeachtet der von Liebig 
prophezeiten. Abzehrung — fo wird die evangelifche Geiſtlichkeit ſchwerlich 
die weinerlihe Rolle des Papftes ſpielen, fondern einfach urtheilen: Was 
Ihr dem gegenwärtigen Geiftlichen veriprochen habt, werdet Ihr doch 
hoffentlich Halten; was Ihr dem künftigen bietet, möget Ihr mit ihm ab- 
machen. Scheinen Euch die Epriftenzmittel der Geiftlichen zu groß, wollt 
Ihr fie herabfegen, jo Taßt’8 Euch feiner Zeit gefallen, wenn tüchtigere 
Kräfte Eh andre Wirkungäfreife fuchen. Wollt Ihr das nicht, fo erflunt 
andre Mittel, die, wenn die Geſinde verkauft find, das Sinken des Geld» 
werthes, das Steigen des Arbeitslohnes für die zur Bewirtbfchaftung der 
dem Geiftlihen bleibenden Widmenländereien nöthigen Kräfte u. |. w. 
compenfiren. Sinecuren find die Pfarren unfrer Oftfeeprovingzen nie a — 
es fei denn, daß der jedesmalige Pfarrer fie felbft dazu gemacht hat, Pod 
im Bredigtamte gewiß nicht öfter vorgekommen ift als in irgend einem 
andern Amtes; — fie find es jetzt vollends nicht mehr. Wir haben oft 
genug angeführt gelefen, die Durchſchnittseinnahme der hiefigen PBaftoren 
fei auf 2000 Rubel anzufchlagen. Wo doch diefe Nachrichten herkommen? 
Kurland kann etwa 80 Paftoratswidmen haben; und diefe, mit Einſchluß 
der Bauernländereien, würden im Durchſchnitt ſchwerlich für mehr als für 
700, hoͤchſtens 800 Rubel eine jede meiftbietlih zu verpadhten fein; die 
normirten Accidentien dürften durchfchnittlic etwa- den dritten Theil: day 
Widmeneinnahme betragen. Dieſe Angabe, obgleich nur mehr auf die 
Kenntniß der Diöcefe baftıt, in der Schreiber diefes -Tebt, ſteht dem eigente 
lichen Sachverhalten jedenfalls viel näher als die obige von 2000 Kübel, 

Uebrigens vermögen wir weder ein Unglück, noch ein Unrecht für 
unfern Bauernftand darin zu fehn, wenn das Heine Bruchtheilchen der 
Gefinde, etwa A00 für die 80 Paftoratswitmen Kurlands, nicht verkanft, 
fondern in billige, controlirte Erbpacht mit, nach beftimmt Tängern Zeit 
räumen von etwa 12 Jahren, nach Maßgabe des wechfelnden Geldwerthes 
eintretender Steigerung oder Minderung der Pacht, vergeben würde.‘ Die 
jetzt durch Kauf in den Beſttz der bisherigen Inhaber oder Anderer "über 
gehenden Gefinde follen doch fchwerlich zu Majoraten gemacht werben. 
Nach -dem zus des jebigen Käufers werben aber "die Erben: doch die 











Meter‘: Yon: piojectuiteff Vetauf td Pattemisbuuuntiuiell GB 


Tr ee Te Berater chen Ten: ſo ih He 


ti auch: mt irnven meiſten Fllen das Baterngur Im rip eines Miliedee 
der! Familie blefben, Mimehr oft: ara verpdchtet D auch wohl ft Mofa 


ieh bdeuiſelben Suttherrn, der es Werfuhike, wieder zuͤruckgekaitft/ m bare 


bielticht wieder Gerphthtet ; möogllcher Weſlſo: auch vnder in Gehoich vers 
gebeh Werde’ MPreußens Bee Pacht Nr reiten en: or 
blieb nach Aufhebung der Frohne -Berdältaignäßig:iuct un Meinen Dheit 
der Battetugſuter N den Bänden der ehemaligen Inhaber oder deren Des 
ſeendenten. Es ift alfo, wenn durchaus jebt alle Gefinde verlauft werden 
follen, diefes nur eine dem einftweiligen „Zeichen der Zeit“, um nicht zu 
fagen der „Laune“ der Zeit gemachte Eonceffion. Es kommt vielleicht 
bald die Zeit, wo mancher Käufer fi) nach der Pacht zurüdiehnt. Alle 
Bauern laſſen fich doch nicht in Landbefiger umwandeln; die bei weitem 
größere Zahl werden Lostreiber, Knechte bleiben müſſen. Wäre es denn 


etwa fo unbillig, wenn ein paar hundert Gefinde in Kurland für den tüdh- 


tigen Knecht als Pachtgüter vefervirt blieben, auf denen er die möthigen 
Mittel erwerben koͤnnte, um bei etwa eintretenden Erbtheilungen als Käufer 
aufzutreten? Daß auch bei bloßer Pacht der Baner fehr wohlbabend, ja 
weit über fein Gebrauchsverſtändniß hinaus wohlhabend werden fann, da, 


für könnten die Sparkaffen vielleicht Bewelfe genug liefern. Demoralifi⸗ 


rende Momente hat die Erbpacht auch nicht. Wird aber gleichwohl der 
Verkauf beliebt, fo würden wir unfererfeits in Vorſchlag bringen, für die 
gelöften Summen gleidy wieder Güter zu faufen, deren Erträge dann an 
die einzelnen Widmeninhaber nah Maßgabe der für die Gefinde der be 


treffenden Widmen eingelommenen Gelder auszuzahlen wären, 


Wie verlautet, hat auch die „brüderliche Conferenz“ die Frage wegen 
des Verkaufs der Widmengefinde in Beiprechung genommen. Ob auch 
den Berfauf der fogenannten Kronspaftoratsgefinde? das wäre zu bezwei« 
jeln. Die bieranf bezügliche Beftimmung dürfte etwa nur von einer von 


der Regierung zu ernennenden Commiffion getroffen werden. Jedenfalls 
aber würden Landtagsbeichlülfe über den Verkauf der fogenannten Privat⸗ 


Paftoratögefinde nicht ohne bedeutenden Einfluß auf den Verkauf auch der 
Krond-Baftoratögefinde fein. Was aber die Erftern betrifft, jo dürfte die 
Conferenz fich vorher mit einigen fehr wichtigen, noch durchaus unerledig- 
ten Borfragen zu beichäftigen gehabt haben. Zu diefen zählen wir na« 
mentlih die Frage: gehören Die,.zu Fehorchsleiſtung an die Paſtorake 
abgetretenen Befnber ah Ahrem-Brugdsund Beden ewech Toder nur ihrer 


88 Viele: dar yarieeiisten Bean deo Befkeratahgumnlanten, 


Unbripieiiung: une zwar Vafterete, ſe daß dar Butahew alle Dia Gefahr 
einte Wir eigen Qechnang zu warlanien henmikigt wäre, uud Bann die ga 
leiſtete Asbeit Dun: Gelb dem Pradiger zu quichen hättet Berner: Flak 
bei allen Paſteraten Die näihigen Mrengzichungen yorgenemmen und bei 





den: Oberirch erwerocharcmuern otia heueita nolikänhige Iuxentarien jedeb 
einxlven Malbanatea mecheuden? : ein hürdiem, ade bie Sera Dar 
m — — vum. u. : 

‘ — ® drala· 





ab Sg Ei 1707 093 ige. G. Borthotz 





Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens *). 


1. Erſte Einführung. 


im Jahre 1664 begann in Rußland die Wirkfamkeit des Poſtweſens, 
defien Organifation der Zar Alexei Michailowitfch dem Holländer Johann 
van Sveden übertragen hatte. So unvolllommen die erften Anfänge 
defielben auch waren, fo bezeichnen fle doch für Rußland den Eintritt in 
eine neue Entwidelungsphafe. Da das Bedürfniß-in ſeiner primitiven 
oder von der vorgerüdten Eultur bedingten Eiſcheinung ſtets der Hebel 
jeder Productivitat wird, fo ift die Eröffnung von Communicationsmitteln 
ein Nachweis für den Kortichritt volfswirthichaftlicher Eultur. In der 
Einzelwirthfchaft kann der Trieb zum Austaufch der eigenen Produfte ger 
gen Produkte anderer Wirthichaften nur entftehen, wenn die Produktivität 
das eigene Bedürfniß überfteig. So bildet fih der Handel. Dieler bes 
darf zu feiner weiteren Entwidelung der Communication, und je lebhafter 
der Austaufch wird, um fo dringender macht fih das Bedürfniß nad) Com⸗ 
municationsmitteln fühlbar, welche den Hauptbedingungen der Schneliigleit 
und Sicherheit entſprechen. Daraus entſteht die Poſt. 

Im Alterthum beſaßen die Athener eine regelmäßige Botenverbindung 
vom Piräus bis Eleuſis, und hatten eine Straße angelegt, um die Com⸗ 
munication zu‘ erleichtern. Die Perſer hatten zu Xerxes Zeiten eine regel⸗ 


mäßige Poftverbindung zwilhen Sufa und Sardes, auf welcher nah He 


®) Auch ruffifch Herausgegeben unter dem Titel: Iogra a HapoAHoe Xx034HCTBO BE 
Paccin, 8% XV] crossria. Heropnueckiä ouepkp A, K, Da6payiyca — als eine in 
Beranlaffung des 200-jährigen Beftehens der ruffifchen Poft verfaßte Brofchüre, 
Baltifche Monatsſchrift, Jahrg. 6, Bd. XU, Hfl. 2. 1 


88 | zZur Geſchichte des ruſſiſchen poſtweſens. 


rodot auf je 18 bis 20 Meilen die Pferde gewechſelt wurden. Schon 
Darius 1. Hyſtaspis ließ, um ſchnelle Nachrichten aus den Provinzen 
zu erhalten, Eilboten mit gefattelten Pferden auf den eine Zagereile aus 
einander ftehenden Stationen des Reichs bereit halten. Die Karthaginien- 
fer erichteten Wege und Straßen, um die Sommunication zu erleichtern 
und ihren Sendboten die fchleunige Beförderung von Nachrichten zu ers 
leichtern. Bei den Römern finden wir zur Zeit des Auguftus durd) die 
weiten Provinzen des Reichs ein wohlorganifirtes Poſtweſen, welches den 
Einrichtungen fpäterer Jahrhunderte entjpricht und bemfelben den Namen 
gegeben hat vom Worte „ponere,“ ftellen, Pferde unterftellen. Wie fehr 
die Römer die Wichtigkeit der Communicationsmittel zu [häßen mußten, 
gebt aus den prächtigen Straßen hervor, weldye fie anlegten, und aus dem 
Ehrgeiz, mit welchem ſich die angefehenften Staatsbürger um die Ehre 
bewarben, zu Pflegern der Communicationswege ernannt zu werden. Auch 
erſtreckte fich bei ihnen die Poftverbindung vom atlantiſchen Ocean bis an 
. Die Ufer des Euphrats, vom Walle des Antinous bis an ne äußerfien 
Grenzen des Reichs in Afrika. 

As im Jahre 1527 die Spanier Beru entdedten, waren er erftaunt 
ein wohlorganifirtes Poftwejen daſelbſt vorzuflnden. In Stationen von 
5 zu 5 Meilen waren Läufer aufgeffellt, welche Depeſchen, Fiſche und ans 
dere Sendungen für den Ynka zu befördern hatten. Wege waren ange 
legt, die fi über 1000 Meilen durch das Land erftredten, Zunnel waren 
durch Berge gegraben um die Entfernungen abzufürzen, bei Abgränden 
waren Vorkehrungen angebracht, um die Boten vor dem Herabflürzen zu 
fihern, und über Wafferfälle waren hängende Brüden gelegt. Die Schnel- 
ligfeit der Communication war fo groß, daß die Läufer in einem Tage 
nach unferem. Maße 250 bis 300 Werft zurüclegten, eine Geſchwindigkeit, 
welche die jpanischen Poften bis zum heutigen Tage nicht erreicht haben 
und welde auch bei uns das Maximum einer ſchleunigen Fahrpoſt⸗Expe⸗ 
dition bildet. 

"gu Frankreich unterhielt im Anfange des XII. Jahrhunderts Die 
Pariler Univerſität Fußboten, welche zu beſtimmten Zeiten die Briefe und 
Geldſendungen für die aus allen Theilen Europa's nach Paris zuſammen⸗ 
ſtrömenden Studenten beſorgten. Ludwig XI. richtete eine Poſtverbin⸗ 
dung zu feinem Privatgebrauche ein und ordnete mittelft Ediets vom 19. 
Juni 1464 die Errichtung von Poftftationen von 4 zu A Meilen auf dem 
Hauptfiraßen Frankreichs an. Karl VII erweiterte diefe nur für dem 





| 





— 


Sur Geſchichte des ruſſtſchen Poſtweſens. 80 


Hof beſtehende Anſtalt, und feit dem Jahre 1524 ward die Benutzung 
derſelben auch Priontperfonen geftattet. Unter der Kegierung Ludwigs.XIH. 
(1610) erhielt die franzoͤſiſche Poft durch die Auſtellung eines Generals 
Poſteontroleurs eine regelmäßige Form. Die. Beneral-Poftcontrofeurs ſo⸗ 
wohl, als die int Jahre 1630 ernannten Poftmeifter bezogen. zu ihrem 
eigenen Beten Die Poftrevenken, bis im Jahre 1676 der Minifter Lou⸗ 
v0i8 den König Ludwig XIV. bewog, un die Staatdeinnahme zu erhöhen, 
die Boften an einen gewiffen Patin zu verpachtein, welchem die Reguli⸗ 
tung der Bofttaren felbft Aberlaflen wurde, Im Sabre 1688, als die 
Poſten zum dritten Male verpachtet wurden, betrug Die en bes 
reits 1 Million 400,000 Franken. 


In Deutfchland wurde im Sahre 1522, in Veranfaffung des flogen 
mit dem Sultan Soliman II., die Reichspoſt errichtet, welche Aber Nuͤrn⸗ 
berg, wo Damals der rReichstag ſeinen Sitz hatte, nach Wien ging. Nach 
beendetem Kriege hörte dieſe Einrichtung auf, bis Karl V., dem bei der 
Ausbreitung feiner Staaten die möglichft fchnelle Benachrichtigung von 
allen Ereigniffen nöthig war, dur Leonhard von Thurn und Taxis 
eine beſtändige reitende Poſt einrichten ließ, die ihren Weg von den 
Niederlanden aus über Lütti, Trier, Speier und Rheinhaufen nahm 
und von dort dark) Würtennberg über Augsburg and Über aid] mac 
Stalien ging. 


In England legte König Eduard IV. Poftflationen von 20 zu 20 
Meilen an und während des [hottifchen Krieges wurde eine Militairpoft 
eingerichtet, um ſchleunige Nachrichten von der Armee zu erhalten. Dod 
war dieſes Inſtitut ausſchließlich zu Staatszwecken reſervirt und ſelbſt bis 
jur Zeit des Königs Karls I. mußten Privatleute mit ſchweren Koften bes 
iondere Boten egpediren, welche Briefe und Geldſendungen überbrachten 
und nach ewmipjangener Antwort in Tagereiſen nach der Heimat zogen, 
während Städte und Univerfitäten ihre eigenen Poften hatten, für welche 
derſelbe Bote haͤufig lange Reiſen unternahm und ebenfalls die von ſeinem 
Beſtimmungsorte empfangenen Gelder und Briefe zurückbrachte. 


Im Jahre 1581 bekleidete Thomas Randolph die Stelle eins 


- Oberpoftmeifterd von England und feit diefer Zeit beginnt:das Poſtweſen 


der Benupung des Publikums in England frei zu ſtehen; im Jahre 1632 
aber verbot Karl I. bereits Briefe ins Ausland anders ald mit. Benutzung 


der Töniglichen Poft zu expediren. el 
78 


90 Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


Anch in Rußland entſtand das Poſtweſen ans dem Bedürfuniß des 
Zaren, Berbindungen mit den Provinzen des Reichs herzuftellen, und erſt 
in der Folge konnte das Juſtitut auch dem dollswirthſchaftlichen Nugen 
zu Gute fommen. In der älteften Zeit brachten beſonders abgelandte 
Doten die zariſchen Befehle in entfernte Städte und an die im Felde fie 
henden Heere, und ebenſo mußten Privatperſonen durch beſondere Boten 
correſpondiren. Wenn auch nirgends der Nachweis vorliegt, daß, wie in 
den Älteren Zeiten in der Türkei, der mit Depelchen von der Regierung 
abgefandte Eilbote das Recht hatte, jedem ihm begeguenden Reiſenden fein 
friſches Pferd abzuverlangen, um daflelbe gegen fein ermüdetes zu ver 
taufchen, fo war doch die raſche Beförderung mehr der Einficht des Boten 
überlaflen, der von den Einwohnern Pferde zur Erfüllung feines zarifchen 
Dienſtes zu requiriren hatte, als den Anordnungen der Regierung. In 
der Folge, bei ftetd größerer Ausdehnung des Reichs und dem Bedürfniß 
ſtets häufigerer Verbindung mit den Provinzen, wurden bejondere Städte 
und Dörfer verpflichtet, cine Anzahl Pferde und Fuhrleute zu halten 
(auınuza), welche jeder Zeit bereit fein mußten, auf beftimmte Entfer« 
nungen die zariichen Befchle und Sendungen zu befördern. In die Zahl 
der Adminiftrationd-Eonfeils ( Prikaſi) zu Moskau trat der Adminiftratione- 
Conſeil für das Fuhrweſen (Jamſkoi Prikas), in welchem ein Bojar, ein 
Reichsedelmann und zwei Reichsfecretäre Sig und Stimme hatten. Dies 
fem Eonfeil war das Fuhr⸗ und Eommunicationswefen untergeordnet, doch 
war der Gebrauch und Nugen defielben ausfchließlic für den Zaren refer« 
virt. Die Zahl der zum zarifchen Dienfte beftimmten Pferde betrug unter 
dem Zaren Alexei Mihailowitih an Reitpferden und Fahrpferden: 150 
für den Gebrauch der Zarin und der zurifchen Kinder; 100 Pferde waren 
für die Gelandten und Bojaren beftimmt, wenn fie zu Hochzeiten fuhren 
‚ oder bei feierlichen Gelegenheiten erfhienen, und 3000 Pferde wurden 
fpeciell für den Dienft des Zaren unterhalten. Dazu kamen no Pferde 
von geringerer Qualität für die Stallbeamten, Zallenjäger, Streligen und 
zu verfchiedenen Arbeiten, deren Zahl in Moskau ‚ verſchiedenen andern 
Städten und vielen Dörfern auf 40,000 fid belief. Auf die natürlichen 
Steaßen, deren das Land fo viele in feinen Zlüffen und Seen befigt, be- 
ſchränkte fih die Communication, welche die volfSwirthfchaftliche Produr- 
tivität zu ihrer Entwidelung in Handel bedarf. Der Zar Alexei Midai- 
lowitſch erfännte das Beduͤrfniß zur Einrichtung eines - geregelten öffent- 
lien Poftwelens und übertrug die Organifation deflelben dem Holländer 


Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſend. 91 


Johann van Sveden, welchem er hierfür ein Gehalt von. 1200 Rub. 
beſtimmte. Diefe Organifation beftand anfänglich nur in einer regelmäßis 
gen Poftverbindung von Moskau nad Pleefau und Archangel, weil diefe 

Städte die Centralpuntte der Handelöverbindungen mit dem Auelande 
bildeten. Demnächft erſtreckte ſich diefelbe aber au nach Smolensk, in 
Berüdfichtigung der vielfachen politiichen Beziehungen zu Polen. Somit 
war in Rußland mit der erflen Einrichtung des Poſtweſens das volle, 
wirthſchaftliche Intereſſe durch Berüdfichtigung der Handelsverbindungen 
zur Geltung gebracht worden, und wenn auch damals das Intereſſe des 
Handels mit dem des Staates faft gleichbedeutend war, indem viele Zweige 
des Handels ein ausſchließliches Eigenthum des Zaren bildeten, fo hatte 
mau doch in Diefer Beziehung nicht gefäumt dem Beilpiele der übrigen. 
europäifchen Staaten zu folgen, 

Anders war e8 mit der Volkswirthſchaft felbfl. Wenn fih vor ms 
ſeren Blicken das bewegte Bild der ruſſiſchen Geſchichte entrollt, fo finden 
wir wenig Momente, welche die Entwidelung der Volkswirthſchaft Fördern 
fonnten, Nachdem das von den warägifchen Herrſchern gegründete Reich 
fh in die Beinen Parcellen der Theilfürftenthümer zerfplittert hatte, konn⸗ 
ten‘ diefe dem Ungeſtüm der eindringenden Tataren nicht widerflehen und 
über Dad vorausgegangene heroifche Zeitalter der Nation legte fi die 
träbe Wolfe einer 250 Jahre währenden Fremdherrfchaft. Zur Entwicke⸗ 
lung der Volkswirtbfchaft gehört aber außer der ſelbſtbewußten Perſoͤnlich⸗ 
fit die Seiheit der Willensäußerung. Blutige Sriege und der harte 
Drud des Jochs konnten in Rußland beides nicht fördern, während fie 
vielmehr dem Nationalcharakter da8 Streben nad raichen, wenn auch ges 
tingen Erfolgen einprägten, das ſich den mit befländiger, anhaltender Ars 
beit verbundenen großen Unternehmungen entzieht. Kaum war das Jod) 

‚ abgefchättelt, als fi im Volksleben eine Bewegung, eine Sehnuſucht nad) 

; Veränderung zeigte, welche ſich zunächft in Wanderungen und Umzügen 

von einem Orte-zum andern Luft machte. Das war das erwachte Selbſt⸗ 

bemußtfein, das Gefühl der Zreiheit, das eine Thätigfeit ſucht ohne fich 
ſelbſt Rechenfchaft von ‚feinen Zielen geben zu können. Es war der Zus 

Rand einer Gährung, aus welcher die gänftigften Nefultate für die Volle 

wirthfchaft hervorgehen konnten. Boris Gudunow aber, fonft ein Eluger 

Staatsmann, opferte das Intereſſe des Volle dem Intereſſe der begüterten 

Klaffen, deren Unterflägung ihm bei feiner ufurpirten Regierung nöthig 

war. Das Individuum ward an die Scholle gebunden, "der Keim einer 


— 


| 


| 
! 


- 


92 Zum Geſhichte des ruſſtſchen Poſtweſens. 


aufblühenden volkswirthſchaftlichen Entwickelung im Werden erfiidt, und 
Jahrhunderte führen den Beweis, daß die Productivität der rufſtſchen 
Nation durch den. Mangel an individueller Freiheit hinflechte. 


Macuulay in feiner Geſchichte Englands ſagt: „Von allen Erfindun⸗ 
gen, mit einziger Ausnahme des Alphabets und der Druckerpreſſe, haben 
diejenigen Erfindungen am meiſten zur Civiliſation des Menſchengeſchlechts 
beigeiragen, welche die Entfernungen abkürzen. Jede Verbeſſerung in den 
Communicationomitteln gereicht dem Menſchengeſchlechte ſowohl zum mo» 
yalifchen und intellectuellen, ald auch zum materiellen Nußen.” Daher 
bat die Eintihtung des Poſtweſens auch in Rußland eine nicht zu unter 
ſchaͤtzende Bedeutung gehabt, und ein Ueberblick der Communicationsmittel, 
wie fie uns durch Beſchreibungen aus dem 17. Jahrhunderte überfommen 
find, mit den fie erläuternden Nebenumftänden der Verhältniffe und Sit 
ten, muß von Intereſſe für denjenigen jein, welcher bei Beurtheilung der 
Gegenwart unferer Volkswirthſchaft und des mit derfelben eng verbundenen 
Poſtweſens die Gründe ihrer jo geftalteten an in der Bergans 
genheit fuchen will. 


Es ift nicht genügend darauf hinzuweifen, daB im Auslande die. Refub 
tate anders oder beffer find; aud die Ausgangspunkte waren im Auslande 
andere und im Verhältnig zu der Entwickelung der Bolkswirthſchaft ift das 
Boftweien in Rußland ſchnell genug in feine Nechte getreten, 


Zweihundert Jahre find gegenwärtig feit der erften Einrichtung des 
Poftwefens in Rußland verfloffen. Diefes hat in feiner weiteren Ent 
wickelung denfelben Bang verfolgt, den das Poftwefen auch in den ühris 
gen Staaten Europa's einfhlug: die Staatszwede räumten den volfs- 
wirthſchaftlichen Zwecken bald diejenigen Rechte ein, welche ihnen in Folge 
der Einficht, Daß das Gedeihen der Volkswirthſchaft felbft einen der widh- 
tichften Staatszwecke bildet, nicht verweigert werden durften, 


2. Die Gejandtfhaftsreife des Grafen Carlisle. 


„Rußland ift ein herrliches Land, das wohl der Mühe werth ifl, ge 
fehen zu werden. Schöne Seen und. fiihreiche Flüffe wechfeln mit bin 
menreichen Wigien und hohen Wäldern, in deren Schatten es ſich koͤſtlich 


ruhen laͤßt. Diele Vögel und ein Meberfluß an Wild jeder Art beleben 





J 


gur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. a8 


die Wälder und die Flüſſe bilden eine gute Gelegenheit zum Verkehr. 
Die Männer find kräftig gebant und von einem Muthe in der Schlacht, 
der fle ihren Feinden unwiderftehlich machen würde, wena fie befiere Füh⸗ 
ser hätten, die rauen find ſehr wohlgefaftet, zart gebaut und Haben eine 
jehr weiche Haut. Aber den Reichthum ihres Landes willen die Ruſſen 
nicht zu benußgen, weil fie von einer Trägheit find, die fih lieber mit Ges 
tingem begnügt, als bei einiger Arbeit von den reichen Erzeugniffen ihres 
Landes Nupen zieht." 

Das war der Eindrud, den Rußland vor weibindent Fahren der 
engliihen Geſandtſchaft unter Führung des Grafen Carlisle hinterließ, 
welhe zum Zwecke hatte, die früheren Hundelöverbindungen mit dem Zaren 
Alexei Michailowitſch zu erneuern. 

Eine wichtige Anregung zur Entwidelung der volkswirthſchaftlichen 
Productivität und febhafter Communication war für Rußland eröffnet 
worden, als im Jahre 1853 die Engländer den Hafen von Ardhungel 
entdeckten. Die glänzenden Erfolge, welche Spanien und Portugal durch 
Entdeckung neuer Welttheile und. Quellen unermeßlichen Reichthums erwar⸗ 
ben, hatten den König Eduard VI von England bewegen eine Expedition 
auszurüften um durch das nördliche Eismeer wo möglich eine Straße nad 
Aſien zu entdeden und vielleicht auf diefem Wege zu weiteren Entdeckungen 
zu führen, welche den Spaniern und Portugiefen noch unbefannt. wären. 
Unter Leitung eines unternehmenden Mannes, des Ritters Hugo Vils 
loughby, begab fih Diele, aus drei Schiffen beftehende Expedition am 
20. Mai 1853 auf den Weg ins nördliche Eismeer. Durch einen furchts 
baren Sturm’ wurden die drei Schiffe getrennt und nachdem Willougbby 
jwei der Schiffe wieder vereinigt hatte, machte er vergebens Fahrten nach 
allen Richtungen hin, um das dıitte Schiff zu ermitteln. Nachdem er die 
Ueberzengung gewonnen batte, daß die Jahreszeit zu vorgerüdt fei, um 
‚die Expedition weiter zu verfolgen, entfchloß er fich endlich 200 Meilen 
nordöftlich von Archangel zu überwintern, und Dort erfror er mit allen 
ſeinen Begleitern, wie fich in der Folge durch das aufgefundene Teſtameut 
eins Theilnehmers der Expedition berausftellte. Tas dritte Schiff, unter 
&eitung des Kapitains Richard Ehuncellor, war an die Mündung ber 
Dwina verfchlagen worden, und als nad dem Sturme fi ein Fiſcherboot 
im Meere zeigte, ließ Chancellor auf dafjelbe Zagd machen, um zu conſta⸗ 
tiven, in welcher Gegend. er fich befinde. Die am Lande eingeholten Fiſcher 
zeigten ihren Verfolgen gegenüber die größte Aengſtlichkeit, denn fie glaubs 


x 


94 Zur Geſchichte des rufflfchen Poſtweſens. 


ten es nicht mit gewoͤhnlichen Menſchen zu thun zu haben, da ſie nie 
Schiffe geſehen hatten und es nicht für möglich hielten, daB Menſchen über 
das Meer ber zu ihnen gelangen könnten. Nachdem er in Erfahrung ges 
bracht, daß er im Reiche des Moskauſchen Haren Iwan WVaffiljewitfch 
gelandet fei, ließ Chancellor von Nrchangel aus den Zaren um Erlaubniß 
‚bitten, fi nach Moskau begeben zu dürfen. Diefe Erlaubniß ward ihm 
bereitwillig ertheilt, er jelbft mit vielen Ehren in Moskau aufgenommen, 
und als demnähft England einen Gefandten in der Perſon des Barenets 
Smith nad Moskau fandte, ward ein Tractat abgelchloffen, welcher den 
Engländern den zollfreien Handel mit Rußland gewährte und ihnen fofort 
eine einflußreiche Stellung am Hofe zu Moskau fiherte. Denn nicht nur 
daß der Zar Iwan Waffiljewitich dem Baronet Smith geftattete, in der 
Audienz vor ihm mit bedecktem Hanpte zu erfcheinen, während er einem 
andern Gefandten, der mit Dem Hute anf dem Kopfe vor ihm erfchienen 
war, den Hut hatte auf den Kopf nageln Iaffen. — der Zar bolte auch 
die Meinung des Gefandten über den ihm vom PBapfte durch den Jeſuiten 
Poſſevin überbrachten Vorfchlag ein, ſich zur fatholifchen Religion zu 
belennen. Smith berichtete dem Zaren, daß der Papft ein Prälat fet, 
der verlange, daß die Könige ihm den Pantoffel küßten, und der Zar ward 
fo aufgebracht über das ihm zugemuthete Anerbieten, daß er Poſſevin for 
fort von feinem Hofe verjagen ließ; nur feine Würde als -Abgefandter 
ſchützte leßteren davor, daß er fein Unternehmen nicht mit dem Kopfe his 
Ben mußte, 

Das den Engländern gewaͤhrte Privilegium des Freihandels über 
Archangel enthielt eine bedeutende Bevorzugung vor den andern Nationali⸗ 
täten, denn als bald darauf auch Holländer und Hamburger fich mit dem 
Handel na Archangel beihäftigten, unterlagen diefelben einer Abgabe von 
6°%/, vom Werthe der eingeführten Waaren, welche um fo empfindlicher 
war, als der Werth der Waaren von den hierzu befonders angeftellten. 
„zariichen Gaͤſten“ oder Agenten des Zaren für Handeldunternehmungen, 
nad) ziemlich willfürlichen Normen taxirt wurde, wie wir in der Folge 
erfehen werden. Auch bemühten fidh die Engländer im Laufe der Jahre 
jede Beranfaffung zur Unzufriedenheit mit ihnen zu vermeiden, und als na 
mentlich im Jahre 1630 der zeither fehr in Gebrauch gewefene und beliebte 
Taback durch flrenge Gelege allen Unterthan des Zaren verboten wurde, 
hatten die Engländer in Archangel unter ſich einen Verein geſchloſſen, 
defjen Glieder einander fireng zur Vermeidung des Tabackſchmuggels ber 


. 





Bur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 98 


anffichtigen mußten, damit durch den Reichtfinn des Einen nicht etwa alle 
Engländer zu leiden hätten, während die übrigen ausländifchen Kaufleute 
den ſehr vortheilhaften Schmuggel mit Tabak fortjegten. 


Im Sabre 1649 gelangte an den zarifhen Hof die Nachricht von 
dem Ende des unglüdlihen Königs Kurl J. Empört über den Frevel, 
daß die englifhe Nation ihren legitimen König gemordet, ließ der Zar 
Alexei Michailowitich die in Moskau befindlichen Engländer fofort vertreis 
ben, ihre Häufer und Habe conflöciren, den in Archangel befindlichen Eng- 
ländern aber die Weiſung ertheilen, Rußland unverzüglich zu verlallen, 
was jene auch in aller Eile bewerfftelligten. Der für die- Engländer fo 
vortheilhafte Handelötractnt war für immer aufgehoben. 


Karl II. glaubte an die Möglichkeit einer Herftellung der früheren 
- Beziehungen zu Rußland und am 15. Juli 1663 ging eine Gefandichaft 
unter dem Grafen: Carlisle, begleitet von feiner Gemahlin, feinem 17-jäh« 
tigen Sohne und einem Gefolge von mehr als achtzig Perfonen von Lon⸗ 
don über Archangel nad) Moskau ab, welche in der Folge über Pleskau 
und Riga zurüdfehrte. Am 18. Auguft langte der Graf Earlisle mit 
feiner Familie und einem Theile des GSefolges auf der Fregatte Kent in 
Arhangel an, während ein zweites Schiff mit der Dienerfchaft, durch 
ungünftiges Wetter aufgehalten, erſt am 5. September dafelbft eintraf. 


Nachdem der Gefandte dem Wojewoden oder Statthalter von Archangel, 
Bürften Stſcherbatow, feine Ankunft gemeldet, follte er am 23. Anguſt 
das für ihn beſtimmte Haus beziehen und ward zu foldem Zwede von 
einem befonders hierfür ernannten Priſtav, einem Obriften Bogdan, am 
den Landungsplag begleitet. Beim Heranstreten aus dem Boote bemerfte 

der Geſandte, daß Bogdan, obgleich er ftets ehrfurchtsvoll feine Kopfbe⸗ 
dedung in der Hand hielt, an feiner rechten Seite ging. Er erklärte ihm, 
daß er ein fo reipectwidriges Benehmen nicht dulden könne und wies ihn 
an feine linke Seite. Aber Bogdan erllärte reſpectvoll, daß der Wojewode 
ihm den Befehl gegeben habe an der rechten Seite des Gefandten zu 
bleiben und daß er feinen Befehlen nicht zuwider handeln werde. Da 
nun der Gefandte erwiderte, feinen Schritt weiter gehen zu wollen, ward 
die Uebereinkunft getroffen, daß die Befehle des Fürſten Stfeherbatomw über 
diefen Zwifchenfall eingeholt werden follten, und über eine halbe Stunde 
blieb der mit militäriſchen Ehren und von der ganzen Einwohnerſchaft von 
Arhangel als Zuſchauern umgeberie Zug auf offener Straße flehen, Bugdan 


86 Zur Geſchichte des ruffiſchen Poftweiens. 


ſtets mit entblößtem Haupte, aber nicht von der rechten Eeite des Geſand⸗ 
ten weichend, bis der Befehl eintraf, daß er ſich an deifen linker Seite 
halten dürfe. 

Bis zum 12. September verweilte der Graf Carlisle in Archangel 
und verbrachte feine Zeit mit Fahrten zur Eee oder beim Empfange der 
in Archangel befindlichen Engländer, welche ſich alle erdenflihe Mühe gaben, 
ihren Gefandten zu zerftreuen, unter Anderm auch Samojeden vor dem 
Geſandten tanzen ließen, deren grotesfe Bewegungen ihn ſehr beluftigten. 
Der Wojewode felbft fuchte fih dem Gefandten in feiner Weife zu nähern, 
da nach den obwaltenden Berhältniffen eine ſolche Annäherung gefährlich 
werden fonnte, denn die zariiche Ungnade drohete demjenigen, der in fehr 
nabe Berührung mit dem Abgefandten eines fremden Herrſchers gefommen 
war. Dennoch ermangelte der Wojewode nicht, den Leuten des Gefandten 
bei ihrer Abreiſe Echafspelze und Ziegenfelle zu fchenfen, deren Werth fie 
im Lanfe der Reiſe ſchätzen lernen follten. Mittlerweile waren die erfor« 
derfichen Anordnungen zur WVeiterreife getroffen; fechd große Flußſchiffe, 
in deren größtem einige Zimmer mit allen Bequemlichkeiten für Ten &es 
fandten eingerichtet waren, follten das Gefandtichafteperfonal die Dwina 
binanf nach Wologda bringen. Ein fiebentes, großes Schiff war für die 
Bauern beftimmt, welche 300 an der Zahl: die Gefandtichaft begleiten 
foflten, um die Schiffe gegen den Strom zu ziehen.  Diefe Leute flauden 
unter den Befehlen des Dbriften Bogdan, welder die Geſaudtſchaft als 
NReifeprifted oder Führer bis Wologda zu begleiten hatte, Der Abſchied 
von Archangel wurde den Engländern nicht ſchwer, denn es beträdte fie 

der Berluft des Einfluſſes, den fle früher in Diefer Stadt gehabt hatten, 
wo bei der Krifis von 1649 fogar ihr Kaufhof ihnen genommen und zum 
ftädtiihen Gefänaniß eingerichtet worden war, Nur nit den Männern 
der ruffifhen- Bevölkerung waren fie in Berüßrung gelommen, da, wie fie 
fich befchwerten, die Frauen fehr jern gehalten und felten gezeigt wurden. 
Auch hatte fi der Sefandte nicht beionders erfreuen können, als der 
Obriſt Bogdan vor der Abreife, als Zeichen feiner Grgebenheit, feiner 
Ehefrau befahl ihn zu umarmen, denn fle war fehr ſtark geſchminkt gewe⸗ 
fen. — Bünf Wochen brachte die Gefandtichaft auf der Reiſe bis Wologda 
zu nnd hatte volle Muße ſich unterwegs mit Spaziergängen am Ufer oder 
„mit der Jagd zu beiuftigen, während die ungeheueren Schiffe langſam 
fortgezogen wurden. Mit den Leiftungen der-Arbeiter waren fie nicht [ehr 
zufrieden, denn diefe, fchien es ihnen, ruheten lieber, als daß fie arbeiten 











Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 9 


wollten, Wenn der Abend heranfam , wurden die Schiffe am Ufer bei® 
figt, die Engländer brachten die Nacht in denfelben zu, während die Ars 
beiter fo große Feuer anzündeten, daß es Ichien, als wollten fie die gange 
Umgegend anzünden. Bei den wenigen Dörfern und Ortichalten, die fie 
auf ihrem Wege antrafen, wurden fie meift von den Prieftern nnd der 
Geiftlichfeit mit dem Kreuze und Weihwaſſer empfangen, wofür der Ge⸗ 
ſandte fle feinerfeits mit Branntwein und Effen bewirthete; auch wurde 
ifmen bier noch geftattet die Kirchen zu befuchen, während ihnen diefes in 
ver Folge, und namentlich in Mosfau, als Ausländern nicht erlaubt war. 
Auf der ganzen Reife bis Wologda wechfelten fie ſechs Mal die Arbeiter 
und zwar in Cholmogory, Jarensk, Ofinowa, Ustjug, Totma und Swosk. 
Dem Statthalter zu Jarensk war vor Ankunft der Reiſegeſellſchaft ange 
zeigt worden, daß er Leute zur Ablöfung der Arbeiter in Bereitfchaft halten 
ſolle; als die Reiſegeſellſchaft jedoch anfangte, war weder etwas in Bereit 
ſchaft gefeßt, noch zeigte der Wojewode den guten Willen, ihr behülflich 
kein zn wollen. Vergebens berief fih Bogdan auf feine Inftruction, vers 
mebend Drohete der Geſandte über dieſe Mißachtung Beichwerde zu führen, 
Rach Iangen Debatten blieb dem Gefandten nichts übrig, als Arbeiter auf 
feine eigene Rechnung zm Dingen, doch wurden ihm diefe Koften in der 
Folge erjegt, wie überhaupt während des ganzen Aufenthalts der Gelandts 
fhaft in Rußland die Regel ſtriet beobachtet wurde, daß alle Ausgaben 
fr den Unterhalt derfelben von der Kaffe des ‚Zaren getragen wurden, 
As endlich Die Leute gedungen waren und die Gefellichaft bereit war, fich 
auf den weitern Weg zu machen, erblidten die Engländer am Ufer einen 
ungewöhnlich großen Wolf, der fle zu beobachten ſchien, jedoch raſch ver 
ſchwand, als einige Jäger fich zu feiner Berfolgung auimachten. Sie nah⸗ 
men die Ueberzeugung mit, daß es der Wojewode felbft geweien fei, der 
als Wolf verkleidet fie noch bei der Abreile durch feine Gegenwart habe 
chicaniren wollen. Zu Ustjug und Totma hingegen zeichneten ſich die Statt» 
halter durch Höflichkeit und Zuvorfommenheit gegen die Gefandtichaft ans; 
vorzüglich der Wojewode zu Ustjug, welcher es jedoch mit der größten 
Berfiht zu vermeiden wußte, mit dem Gefandten felbft in zu uahe Berüh⸗ 
mung zu treien oder gar mit demſelben allein zu bleiben, weil er wahrs 
ſcheinlich die ſchlimmen Folgen fürdhtete. 

In der vierten Woche der Fahrt wurde es bereits fo bitter falt, daß 
den Engländer das Geſchenk an Pelzen, welche der Kürft Sticherbatew ihnen 
in Archangel gemacht hatte, fehr zu flatten Fam, und als am 3. Dctober 


98 Bur Oeſchichte des ruſſiſchen Poſtweſend. 


ſich die Dwina mit einer Eiskruſte bedeckte, griffen die Englaͤnder, welche 
ſich in Archangel als Curioſum Samojedenpelze gekauft hatten, weil es 
ihnen ſpaßhaft erſchien, daß man in dieſe Pelze von unten hineinkriechen 
mußte und nur am Kopfe zwei Heine Löcher hatte um herauszublicken, 
fogar zu diefen Kleidungsftüden, um fih vor der Kälte zu fhügen, was 
ihren ruſſiſchen Neifegefährten viele Veranlafjung zur Heiterkeit gab. 

In Wologda war zwar alles zu ihrem Empfange bereit, dem Ges 
fandten war ein Haus in der Vorſtadt angewiefen und fein Gefolge ward 
in benachbarten Käufern untergebracht, aber ihr Aufenthalt dajelbft währte 
drei Monate, weil fie die Ankunft des zariſchen Priſtavs oder Führers 
erwarten mußten, welcher fie nach Moskau bringen jollte Die Zagd in 
den benachbarten Wäldern, das häufige Befuchen der ruffiichen Badeftuben, 
die fie fehr liebgewinnen lernten, und das im Gefolge der Geſandtſchaft 
befindliche Mufltchor, deſſen Trompeten die Einwohner MWologda’s befons 
ders bewunderten, verfürzten ihnen bier die Zeit, bis endlih am 12. Des 
cember der zarifche Hoſſchenk Neftorom und der Reichsſecretär Dawid ow 
eintrafen und fi dem Gefandten als die zu feiner Begleitung nad) Mobs . 
fan vom Zaren ernannten Reiſepriſtavs präfentirten. Der Hoffchent Res 
florow war ein freundlicher, zuvorfommender Mann, während der Reiches 
fecretär Dawidow unverhofen zeigte, daß er den Ausländern nicht beſonders 
gewogen fei, ja fogar bei der eıften Anrede die fehr fubtile Eigenliebe des 
Befandten fräntte, indem er fich zu lagen erlaubte: „Der Hoffen? Res 
ſtorow und ich find vom Zaren geſchickt worden um Em, Excellenz nach 
Moskau zu begleiten" — während er doh den Namen Sr. Excellenz 
hätte vor dem feinigen und dem feines Begleiter nennen müffen. Zudem 
hatte er die fchlimme Angewohnheit, daß er, fo oft es ſich in feinen Reden 
ereignete den Namen feines Zaren zu nennen, nie ermungelte Den ganzen 
Zitel defjelben bis anf das lebte Jota herzufagen, aus Burcht die Maje⸗ 
flät des Zaren zu beleidigen. Das habe jedesmal fo fürchterlich lange 
gedauert, meint der Berichterftatter, daß man das Ente nicht habe ab» 
warten fönnen ohne Leibgrimmen zu befommen. 

Am Januar 1664 machte fih die Neifegefellihaft auf den Weg nach 
Mogskau, und der Geſandte ſchickte 60 Schlitten mit ſeinem Gefolge nach 
Jaroslaw voraus, Für ihn ſelbſt und feine Begleitung waren 140 Schlit⸗ 
ten erforderlich von denen nur zwei für die Gemahlin des Gefandten und 
ihr ans acht Perfonen beftehendes weibliches Gefolge verdedt waren. 
Sechszig Schlitten waren erforderlih, um die vem Könige von England 








- Zur Geſchichte des” ruſſiſchen Poſtweſens. 9 


für den Zaren beftimmte Geichenfe zu führen, beftehend in goldenen und 
flbernen Geſchirren, Uhren verſchiedener Conftruction, Flinten, Karabie 
nern, Biftolen, Sammet, Damaft, Zinn und Blei, Die Schlitten waren 
von der einfachften Bonftruction, ſagt der Berichterftatter, etwa drei Fuß 
hoch uud fo eingerichtet, daß ein Mann ſich gerade in denſelben ausiire 
den konnte, welchem Zwede auch die Länge des Schlittens entſprach und 
jeder Schlitten war mit einem Pferde befpannt, auf welchem der Fuhr⸗ 
mann ritt. Am 15. Jannar 1664 firedte ſich jeder der Engländer in 
feinem E chlitten bin, nachdem er fi) diefes eigenthümliche Bett jo bequem 
wie möglich durch untergebreitete Deden und Pelze eingerichtet hatte, 
dedte fi mit warmen Pelzen zu, und der Zug fegte fi) in Bewegung. 
Ueber fehr viele Langeweile, verfichert der Berichterftatter, hutten fie bei 
diefem Einzelſyſtem nicht zu Magen, da- fle meift Ichliefen und die Reiſe 
nicht taſch von flatten ging, fie ſich auch von Zeit zu Zeit an einem Schlud 
Branntwein labten, von welchem jeder eine Flaſche nebft einigen Lebens» 
mitteln in feinem Schlitten hatte. Obgleich die Kälte ſehr groß war, 
fühlten fie ih unter ihren Pelzen ſehr behaglih und wußten die Zempe 
ratur bisweilen jo zu erhöhen, daß fie jelbft in angenehmen Schweiß ger 
riethen, während die Buhrleute von Zeit zu Zeit, um fich zu erwärmen, . 
neben den Pferden berliefen. In Jaroslaw blieben fie vier Tage, erhiel- 
ten dort friiche Pferde bis Perejaslawl, ſowie von hier nad Zroiga. Hier 
eröffnete der Reichsfecretär dem Grafen Carlisle, daß fein feierlicher Eins 
zug in Moskau auf den 5. Februar feftgefegt fei, begleitete ihn bis Rofto- 
Iino, einem Dorfe zwiſchen Zroiga und Moskau, und erfuchte ihn, ſich 
zum folgenden Morgen in der Zrühe bereit zu halten. Am Morgen des 
5. Februats war der Gefandte ſchon in der dritten Morgenflunde zum 
Auszuge bereit, was nach der gegenwärtigen Zagesrechnung um 9 Uhr 
Morgens wäre, da zu jener Zeit in Moskau die Tugesflunden vom Auf 
gange der Sonne, bis zum Untergange, und ebenfo die Nachtflunden vom 
Untergange der Sonne bis zum Aufgange gerechnet wurden. Diefes gab 
dem 1689 in Moskau ald Gelandter des Königs von Polen acereditixt 
gewejenen de la Neuville Beranlafjuug in feiner: Relation curieuse et nou- 
velle de Russie, 1699, zu fügen: „chez nous c'est l’aiguille qui tourae 
autour du cadran, en Russie c’est justement le contraire.“ 

Vergebens wartete der Gefandte den ganzen Morgen, vergebens um 
die Mittagszeit und feine und feiner Umgebung Lage wurde um fo miß- 
— da feine Vorbereitungen zu ihrer Bekoöͤſtigung getroffen waren und 


100 ° Bun Gelichte des zufflfchen Poſtweſens. 


in dem Dorfe: felbft nicht Lebensmittel für eine fo zahfreihe Geſellſchaft 
aufgetrieben werden konnten: die Priſtavs erſchienen nicht um ihn abzu⸗ 
bolen. Endlich gegen Sonnenuntergang famen fle an, entſchuldigten ſich 
damit, daß nothwendige Anordnungen fie aufgehalten hätten, und der Zug 
feßte fih nach Moskau in Beweyung. Langſam bewegte er ſich vorwärts, 
wie es hieß, in Erwartung neuer Priſtavs, welche and Mosfau entgegen 
geſchickt werden follten; aber nad) einigen Stunden fonnten fie noch nichts 
von Moskau erbliden, und plößlich traf ein Bote ein, welder meldete, 
der vorgerädten Tagesſtunde wegen, fei der feierliche Einzug in Moskau 
auf den folgenden Tag verfchoben worden. Man fehrte abwärts vom 
Wege in ein Dorf ein und dort ward für die Belöftigung des Gefandt- 
ſchaftsperſonals Sorge getragen. Am folgenden Tage, den 6. Februar, 
wurden die Vorbereitungen zum Einzuge au früh begonnen, jedoch fo 
Tangfam betrieben, daß fich wiederun die Sonne zum Untergange nefgte, 
bevor“ der Zug ſich in Bewegung fehlte. Diele Regimenter Eavallerie, 
viele Bojaren in reichgeſtickten und mit Edelfteinen beſäten Kaftans, nebſt 
ihrem Gefolge, viele Streligen, Hojbeamten und Bojarentinder gu Pferde 
fanıen dem Zuge beim Schalle von Paufen und Trompeten entgegen -ımd 
verfperrten häufig den Weg in der Weile, daß der Zug wieder beiten 
- mußte Auf halbem Wege fam ihnen ein anderer Zug entgegen und ein 
Edelmann meldete dem Gejandten, daß das Mitglied des Reichsraths 
Iwan Afonafjewitfh Prontfhitfhew und der Reichsſecretär Lu⸗ 
fan Goloſſow vom Zaren gefandt feien, um ihn zu bewilllommen. Der 
Geſandte erwiderte, daß er Prontſchitſchew erwurte, worauf jener ihın fagen 
Tieß, daß er erwarte, der Gefandte werde zw ihm kommen. Nach vielfa 
hen Debatten kamen beide Theile überein, daß fie gleichzeitig die Schhlit- 
ten verlafien und fid) entgegentreten wollten, Sofort machte der Befanbte 
Anftalt feinen Schlitten zu verlaffen, Pronticitihew aber befahl den ihn 
aus dem Schlitten hebenden Dienern, ihn fo lange in der Luft ſchwebend 
zu erhalten, bis der Gefandte ſchon auf dem Wege fland, und danir-erfl 
ließ er fi auf die Füße flellen, um dem Gefandten entgegenzutreten, weil | 
er diefe Demonftration für erforderlich hielt, um der: Ehre feines Herr⸗ 
fhers, dem Adgefandten eines fremden Fürften gegenüber, nichts gu ver 
geben. Mittlerweile war die Nacht hereingebrochen, Fackeln wurden in. 
großer Anzahl angezündet und der Zug bewegte fih bis an das Stadt 
tbot, wo unverfehens wieder ein Hinderniß den Zug halten machte, die 
Sadelträger aber in folder Ordnung und gemelfener Haltung aufgeſtellt 





\ 
\ 


* 
N | 





Zur Geſchichte des ruſſiſchen Boftwefens. 401 







aren, daB der Geſandte zu der Vermuthung gelangte,“diefe neue Verzo⸗ 
gerung fei nicht zufällig gemwefen, indem der Zur felbft mit feiner Familie 
bon Thurme des Stadtthors aus dem Einzuge zugefehen habe. 
Nach hergebrachter Sitte durfte die Gefandtichaft vor geſchehenem 
Ȋmpfange am zarifchen Hofe, feine anderweitigen Verbindungen in der 
I Stadt anfnüpfen, ohne vorgängige Genehmigung des Priſtavs. Diefe 
Genehmigung wurde von letzterem aber mit fo vielen Schwierigkeiten ertheilt, 
daß es fogar einigen im Dienfte des Zaren befindlichen Engländern nicht‘ 
Agefiuttet wurde, dem Gefandten ihres Königs ihre Aufwartung zu machen, 
und daß ſich das Gefandtfchaftsperfonal in dem ihm eingeräumten Geſandt⸗ 
4 I&haftshotel mehr als Gefängene, denn als Gäfte betrachtete. Für Ihren 
ng Unterhalt war im reichlichften Maße geforgt, dem fie erhielten 44 Rol. 
täglich, was für damalige Berhältniffe eine große Summe war, wie wir 
4 bei Erörterung der Werthverhältniffe weiter unten fehen werden, und ſoviel 
4 betrug, wie im Auslande zu jener Zeit 100 Thaler oder 20 Pfund Ste 
ling. Zudem waren die Lebensbedürfniffe Außerft billig, und wenn bie 
a eilernen Thüren und Senfterladen, die bei dem ausnahmsweiſe aus Stein 
erbauten Geſandtenhauſe aus Borfiht vor den häufigen Bränden anges 
:i bradyt waren, nicht die Illufion der Gefangenfchaft zu deutlid ins Gedächt⸗ 
uiß gerufen hätten, meint der Berichterflatter, wäre der Aufenthalt recht 
« angenehm geweien. Einen Gaft aber hatte die Geſandtſchaft in ihrem 
‚| Hauſe, den fie froß verſchiedener Anfuchen und dringender Bitten nicht 
loswerden fonnten und den fie, obgleih er als Aufſeher des Gebäudes 
I füngicte, für einen lüftigen Beobachter hielten. Das war ein Hollinder, 
ı Namens Beuchling, — und wenn man die eiferfüchtigen Beftrebungen 
in Berüdfidhtigung zieht, mit weldhem Lie Holländer den Erfolg der Ge 
ſandtſchaft für ihre eigenen Handelsinterefien beobachteten, fo Fünnen viele 
Umſtaͤnde der Mißgeſchicke dieſer engliſchen Seſandiſgeſt ihre Erklärung 
finden. 

Es würde uns zu weit führen, wenn wir alle Umſtände der feiertichen 
Vorſtellung des Geſandten bei Hofe und feiner Berhandlungen mit dem 
Reichsrathe verfolgen wollten, da diejelben nicht in den Bereich derjenige 
Verkehrsmittel und Sitten gehören, die unfer Thema bilden. Es iſt ge 
nug zu jagen, daß ſämmtliche Anträge des engliihen Gefandten abgelehut 
wurden und er in feiner Beziehung einen Erfolg hatte. Sofort nach der 
erſten Audienz hatte ex auf die Beftrafung derjenigen angetragen, die. an 
der Berzögerung feines Einzuges gm 5. Februar Schuld geweien waren. 





102 Zur Geſqhicie des ruſſichen Poſtweſens. 


Er erhielt die Autwort, dab die Schuld am deu Poſtbeamten gelegen habe, 
welche den Zug führen follten umd fi verirrt hätten, und daß dieſelben 
bereits zur Derantwortung gezogen jeien. ine directe Bitte an den Zaren 
wegen Unterſuchung dieſer Umflände war von feinem befiern Erfolge, und 
als die wichtigeren Fragen wegen Erneuerung der früheren Handelsver⸗ 
bindung mit Englaud und der im Jahre 1649 aufgehobenen Privilegien 
eine immer jchwierigere und erbittertere Wendung nahmen, trat die gefor- 
derte Genugthuung allmählig in den Hintergrund. Die perjönlichen Bes 
ziehungen des Gelandten zu den Bojaren machten einem Notenwechſel Plaß, 
weldyer in der gegenfeitigen Safjung immer neuen Stoff zu Recriminationen 
fuchte. Der engliihe Geſandte fühlte fi gekränkt, daß die Bojaren ihn 
in ihren Noten „Fürſt Earl Howard“ nannten, (Graf Earlisle war ans 
dem Haufe Howard) und daß fie in den in ruffliher Sprache verfaß- 
ten Noten den verfiorbenen König Karl J. „rühmlichen Andenfens“ nannten, 
während fie den verflorbenen Zaren Michael Fedorowitſch mit „jeligen An⸗ 
denlens“ bezeichneten. Die Bojaren ihrerfeits fühlten fi) verlegt, daß 
der Gefandte fi) erlaubt hatte, in einer Note den Zaren flatt „Serenis- 
simus“ nur „Illustrissimus* zu nennen und daß er einige Omiffionen in 
dem Titel defjelben gemacht hatte. Anlangend die Aufhebung des früheren 
Sandelötractates aber erhielt er die Weilung, daß da die Engländer durch 
” Ermordung ihres Königs ihre Privilegien verwirft hätten, zudem auch die 
Perſonen bereits längft verftorben feien, welchen die Privilegien ertheift 
waren, feine Veranlafjung vorliege diefelben zu erneuern, 

Während ihres faſt viermonatlichen Aufenthalts in Moskau hatte die 
Geſandiſchaft volle Gelegenheit, die Einwohner und ihre Sitten kennen zu 
lernen. Sehr kleidfam fanden fie namentlich Die rufflihe Tracht, „den 
Dberrod, je nach den Jahreszeiten mit Pelzwerk gefüttert oder verbrämt, 
dad Wams bis an die Knie reichend, die unten eng zulaufenden Hofen und 
Die Meinen Ctiefelchen,, die vorn bis an das Knie, nach hinten aber bis 
zur Wade reihen, weil von rothem Leler find und oft fo hohe Abſätze 
baden, DaB diefe hohl gemacht werden und zum Aufbewahreu verjchiedener 
Gegenſtände dienen.” — „Tie Müpen, beißt es weiter, find hoch und 
dei den Vornehmen meift von ſcharlachrothem Tuche, oder von Sammet 
im Sommer und im Minter vom koſtbarſten Pelzwerle. Die Kleidung 
der Frauen iſt wie die der Männer. nur find ihre Röde etwas länger und 
(die Miüpen breiter, and immer mit Pelwerk verbrämt. Es ift ein ſchoöoͤ⸗ 
nor Menſcheuſchlag Die Rufen fle find ſehr kräftig gebaut und die Frauen 


\ 








Zur Gefchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. u 103 


find ſehr lieblich, aber Arbeitsfheu ift in den Maße bei ihnen zu Haufe, 
daß es als ein Beweis des Adels gilt, wenn man recht did ift, weil es 
beveift, daß man nicht arbeitet. Die Straßen find nit in die Breite ge⸗ 
legten Balfen gepflaftert, die Häufer alle aus Holz und fo leicht gebaut, 
daß es Häufig vorkommt, daß einer ein Haus Fauft und es dann auf einen 
andern Platz abführt, weil die Hänfer nur aus Balken zufammengefügt 
und die Fugen mit Moos verftopit find. Daher auch die häufigen Brände 
in Moskau, welche oft Taufende von Häufern zu gleicher Zeit verzehren, 
was aber den Einwohnern wenig Sorge zu machen icheint, denn wenn 
fie ein Haus aufbauen, ſcheint es mit zur Berechnung zu gehören, daß 
es bald wieder aufbrennt, daher fie auch die Vorſicht gebrauchen, wenn fie 
andgehen, ihre Habſeligkeiten mitzunehmen, weil es ihnen leicht geſchehen 
kann, bei: ihrer Heimkunft fein Haus mehr vorzufinden. Die Fenſter an 
den Hänfern find von Marienglas und die Oeffnung derfelben ift fo klein, 
daß wenn ein Mann feinen Kopf hindurchſteckt, es ſcheint, als ob er nicht 
in "Stande fein werde, ihn zurüdzuzichen. Bei den meiften Häufern find 
Gemäfegärten und fle ziehen es vor fi von den Zwiebeln, dem: Knob⸗ 
lanch und den Gurken derfelben zu ernähren, als daß fle bei geringer Mühe 
reihen Nuben von der Fruchtbarkeit ihres Bodens ziehen Könnten. Ihre 
liebſte Beſchäftigung iſt fid) zu fehaufeln, und damit fönnen fie ganze Tage 
lang zubringen, obgleich die Männer muthig und tapfer find und in der 
Schlacht gefährliche Gegner abgeben, aber fie lieben mehr zu befehlen 
als felbft zu thun, woher fie auch gegen ihre Untergebenen fehr ſtrenge 
find, und wenn man die Begegnung eines Bojaren mit einem Menſchen 
niederen Standes fieht, müßte man glauben, daß der Bojar die Ohren’ 
an den Züßen habe, weil der Untergebene alles den Füßen jagt, was er 
den" Bojaren mitzutheilen hat. Die Bojaren find fehr reich, haben ftets 
eine Menge Diener in ihrer Umgebung und einen ſolchen Reichthum an 
Gold und Edelfteinen auf ihren Gewändern, daß man bei feierlichen Auf⸗ 
fügen derjelben bei Hofe von fo großer Pracht geblendet wird. Ein Bo« 
jar geht nie zu Fuß, daher fie eine große Menge Pferde befigen und 
wenn. er fhuch nur einige Schritte zu machen hat, muß ihm erſt ein Pferd, 
vorgeführt werden um zu fahren oder zu reiten. Der Genuß des Brannts 
wein ift fehr verbreitet, und da die Einwohner immer Durft haben, ift 
es ertlaͤtlich, daß ſie ſich zum Zeitvertreib mit dem Trinken beſchäftigen. 
Auch die Frauen find dem Laſter des Trunkes ergeben und man ſieht fie 
häufig beſinnungslos in den Straßen liegen. Dafür find die Leute gegen 
Beltiſche Monatsicheift, 6. Jahrg. Bd. XII, Hft 2. 8 


S 


104 £ Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


Betrunkene ſehr theilnehmend und wenn Jemand die Perſon keunt, fo er⸗ 
mangelt er nicht fie nad) Haufe zu bringen, wo er außer eines ſchoöͤnen 
Danks aud) eines ZTrinfgeldes gewärtig fein fann. Die Frau berkachtet 
der Moskowiter als feine Unterthanin, ebenfo wie jeine Kinder, und das 
ber ift er im Umgange mit denfelben fehr ſtreng und energiſch, auch iſt 
die Zucht wenig vorhanden. Das Land ift ſehr reich, wenn man ſich nur 
die Mühe geben wollte es ordentlich zu. bearbeiten. Vieh ift ſehr viel 
vorhanden, aber von feiner guten Gattung, da es nicht gepflegt wird, und 
außer dem Gemüfe, das die Einwohner in ihren Gärten bauen, wird 
noch in der Umgegend von Moskau viel Honig gezogen und wachlen dort 
viele Melonen. Man erzählt, daß in der Nähe vom Aſtrachan, jenfeit 
Samara, eine befondere Art von Kürbiffen wähf, welde mau Baxaueß 
nennt, Diefe Kürbiffe verfegen fi von felbft, und menn fie ſich auf den 
Weg machen, verdorrt das Gras, wo fie hinziehen. Sie wachſen an einem 
Stengel der Art, daß diefer an der Mitte ihres Körpers oder am Rahel 
die Frucht Hält, weiche Kopf, Füße und Ohren wie ein Schaf hat, wenn 
fie reif ift, auch eine Klüffigkeit wie Blut enthält, we man fie dann fehr. 
hüten muß, weil die Wölfe fie fehr gerne freflen. Der Stengel ſoll ſehr 
ſüß ſchmecken und da fich dieſe Kürbiffe in der Heife auch mit Langen 


Haaren, wie Wolle, bededen, fo fol man aus denjelben ſehr gute Pelze 


machen können.” (Eine curiofe Moftification, zu welder wahrſcheinlich 
die Wallermelone oder Arbufe die Veranlaffung gegeben hatte, „He 
Korn ift das Land fehr veich, das Brod aber, das aus demfelben geba⸗ 
den wird, ift nicht ſchmackhaft, weil das Korn auf Heinen Handmühlen 
nicht genug gemalen wird. Cine Speife aber, die vortrefflich ſchmeckt 
beißt Ikra oder Kaviar u. ſ. w.“ 


Am 24. Juni endlich brach die Geſandtſchaft auf, um über Riga nad. 


Stockholm zu ziehen. Dieſe Reife war ſehr beſchwerlich, denu ehgleich 
der Hoſſchenk Telepnew und der Reichsſecretaͤr Afanasjem ihnen zur Be⸗ 
gleitung beigegeben waren, der Zar auch zwei Kutſchen, jede mit ſechs 
Pferden beſpannt, für die Gemahlin des Geſandten und ihr Gefolge be⸗ 
ſtimmt hatte, fanden die Mäuner doch die Sättel, auf welchen fie teiten 
mußten, fo unbequem und hart, daß viele es vorziehen mußten, weite 
Strecken zu Fuß zurüdzulegen. Ueber 100 Wagen waren ihnen zum 
Transport des Gepäckes mitgegeben worden, ſo wie Zelte um zu üben 
nasıten. Etwa 20 Werft wurden des Vormittags zuxüdigelegt und ehen⸗ 
ſoviel am Nachmittage; waͤhrend zur Nacht die Familie des Geſandten 





| Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 105 


amd die vornehmſten Edelleute ſich in den Zelten unterbrachten, die Die⸗ 


& Pe 


nerfchaft fi aber auf den Wagen einzurichten fuchte, bewunderten fie die 
Fuhrleute, welche mit vieler Behaglichkeit fih auf die bloße Erde aus⸗ 
firedten. Die glühende Tageshige und die Falten Nächte machten Biele 
erttanten, während Andere von den Legionen Fliegen und Müden zer 
ſtochen Wochen lang ausfahen, als ob fie an den Mafern erkrankt wären. 
Auf der ganzen Reiſe bis Pleskau konnten nur in Twer, Wiſchny⸗Wolo⸗ 
tihof und Seliglaja Die Pferde gewechfelt werden. In Twer blieben fie 
zwei Tage um auszuruben, als fie aber ihre Zelte vor der Stadt aufs“ 
geſchlagen Hatten, wurden die Zhore fofort gefchloffen und die Einwoh- 
ner mieden fie, als ob fie von der Peft behaftet wären; auch wenn fie 
anf der Weiterreife bisweilen Menſchen erblidten, fo ergriffen dieſelben 
ſchleanig die Blut: vor ihnen mach den benachbarten Wäldern. Bei Bron⸗ 
niga ſchifften fle fi) auf dem Ilmenſee ein bis Nowgorod und zogen von 
dort Aber Selißkaja nad Pleskau. Hier verlich fle auch der Priſtav 
Manadfew während der Hoffchen? Telepnew bereitd aus Nowgorod 
nad) Mookan zurädgelehrt war und- zu ihren großen Leidweſen nahm auch 
Afanaojew Die vom Zaren bewilligten Zelte mit fort, während der Hofs 
(dent Wolynski ihnen in Mosfau gejagt hatte, daß ihnen verftaftet fei, 
die Belte bis Riga mitzunehmen. Somit ſtand ihnen die befhwerlichfte 
Reife von Pleſlan bis Riga bevor; doch fanden ſie hier am Wege häufig 
Bauerhänfer, in denen fie übernachten konnten, während fie oft Mangel 
an Waller litten, fo daß die Köche des Gefandten dem Zuge voransziehen 
und dort das Effen bereiten mußten, wo fie Wafler antreffen fonnten, bis 
endlich Der Gouverneur von Riga, Graf Orenſtjerna, auf die Nach 
sicht ihres. Gernnnahens, ihmen eine Abtheilung Reiter, ſowie einige Be 
quemligpfeiten entgegenfandte und die Gejandtihaft am 3. Auguft, alle 
nach einer mühfeligen Reife von ſechs Wochen in Riga anlaugte. Im 
folgenden Jahre 1665 fchidte der Zar den Waſſili Zalowlewiti 
Daſchkow wit einer Geſandtſchaft nach England, um fi über Das Bes 
wehmen des Grafen Carlisle zu beklagen, doch — vorm Beichwerden 
feine Berůckſichtigung. 

Wenn wir im Vorſtehenden ein Bild der Gommunicationömistel vor 
300 Jahren für Berfonen fehen, welche befondere Bevorzugung und Ruͤck⸗ 
ſichten von Seiten der. Regierung zu beanfpruchen hatten, fo mögen wir, 
bevor wir und der Wirkfamfeit des Poſtweſens zuwenden, auch nod) einen 
ähnlichen Bericht einer andern Berfönlichkeit in Betracht ziehen, welche 

| 8” 


106 | Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


obgleich eine bedeutende Stellung in Rußland einnehmend und ein Zeit⸗ 
genofie der Einrichtung des Poftwefens, doch die Vortheile deffelben nur 
erft in geringem Maße genoß. Diefe Perföntichfeit ift der General Patrif 
Gordon, der, unter dem Zaren Alexei Michailowitſch in ruffifhe Kriege 
dienfte getreten, in der Folge von Peter dem Großen hoch geehrt, deilen 
Lehrmeiſter in der Artillerie bei der Belagerung von Aſow wurde und, 
tief von ihn betrauert, in feinen Armen ftarb. 


3. Das Tagebuch des Generals Gordon. 


Der General Patrit Gordon oder Beter Iwanowitſch Gordon, 
wie ihm im Jahre 1687 bei feiner Nüdkehr aus dem erften ſtrimkriege 
zum Lohn für feine Berdienfte fi zu nennen vom Zaren geflattet wurde, 
in demfelben Ufafe, welcher feine Ernennung zum General en Chef ent⸗ 
hielt, war bereits im zarifhen Dienfte, ale das Poſtweſen feine Wirkſam⸗ 
teit begann. Er führte ein ausführliches Tagebuch, von welchem noch 
gegenwärtig ſechs umfangreiche Bände vorhanden find und in welchem die 
ſpeciellſten Daten, fowohl über Gordons Reifen in Rußland, als auch 
“über die Zeit des Empfanges und der Abfertigung feiner ausgebreiteten 
Correſpondenz in den Jahren 1661 bis 1699 enthalten find, 


Gordon war der jüngere Sohn eines fhottifchen Edelmanns und da 
er fomit an das väterliche Vermögen feinen Anfpruch haben Eonnte, ver 
ließ er mit Einwilligung feiner Eltern das Vaterhaus mit 16 Jahren um 
in der Fremde fein Glück zu verfuchen. Eine Univerfität feines Vaters 
landes zu feiner Ausbildung zu. beziehen, daran verhinderte Ihn das ka⸗ 
tholiſche Glaubensbefenntniß, dem er angehörte, und fo begab er ſich zu 
nächſt nach Braunsberg in Preußen, in das dortige Zejuitencollegium, wo 
er fich gründliche Kenntniſſe in den Willenfchaften und in den alten 
Sprachen erwarb. Da es feinen-Neigungen nicht entiprach ſich ausſchließ⸗ 
Kid) den Wiſſenſchaften zu widmen, trat er in ſchwediſche und polnifche 
Kriegsdienfte, in welchen er reiche Erfahrungen und Stenntniffe des Kriegs⸗ 
weſens erwarb. Im Sabre 1661 entichloß er fih auf flarfes Zureden 
des ruſſiſchen Gefandten in Warſchau, Samieta Leontjew, und des 
Obriften Erawford, welcher aus der polniſchen Kriegsgefangenfchaft nach 
Rußland zurüdkehrte, in den Kriegsdienft des Zaren Alexei Michailowitſch 
zu treten, unter der ihm vom Gefandten erfheilten Zuficherung, daB ex im za- 

















Zur Geſchichte des ruffichen Poſtweſene. 40 


riſchen Dienfte als Major eintreten und nach zwei Jahren zum ne 
befördert werden folle. 

In Begleitung mehrer anderer Engländer, welche fih wie er ent 
fchlofjen Hatten, im zariſche Dienfte zu treten, reife er von Warfchau 
über Kaidany, Lenfowa, Bausfe und Riga nach Kolenhuſen, wo eine ruf 
fiihe Befagung lag. Die folgende Nacht mußten fie auf der Weiterreife 
auf freiem Zelde, in einer von den Spuren des Krieges verwüfteten Ges 
gend zubringen und wurden noch von mehren Engländern nebft ihren 
Familien eingeholt, welche fih auch nad) Moskau begeben wollten. Auf 
ihrer mühfeligen Weiterreife fnmen fie nach der zerflörten Feftung Marien, 
burg, wo ebenfalls noch eine ruſſiſche Beſatzung lag und der Gouverneur 
ihnen, als Zeichen feiner Nufmerkfamfeit, ein Getränk unter dem Namen 
„Quas“ fchicte, das ihnen aber fehr wenig mundete. Bei Neuhaufen 
Aberichritten fie die ruſſiſche Grenze und gelangten über Petichora nach 
Dlesfan. Hier verforgten fie fich reichli mit Lebensmitteln und ritten 
durch eine fehöne, waldige Gegend bis zum Dorfe Selitzkaja, wo fle ihre 
Pferde zu Lande vorausſchickten und in Böten, den Fluß Schelona hinun⸗ 
ter, über den Ilmenſee nach Nowgorod gelangten. In Nowgorod fauften 
Gordon und feine Gefährten ein großes Bot und fuhren den Fluß Mfla 
hinauf bis Bronniga, wo fle auf Anordnung des Wojewoden von Nowgo⸗ 
vod, Fürſten Repnin, Zubrmannspferde erhielten; hierdurch war es ihnen 
möglich, ihre eigenen. Pferde zu ſchonen und da fie Diefelbe Erleichterung 
auch von Twer bis Moskau genoffen, langten fie Ichon am 2. September 
1661 glädlih in Moskau an. Bon Warſchau big Moskau waren fle mit 
Ausnahme eines viertägigen Aufenthalts in Riga, vom 26. Juli ab, ſomit 
foft ſechs Wochen unterwegs geweſen. Schon am 5. September wurden 
die Offiziere zum Handfuß beim Zaren ‚zugelaffen und darauf, unter 
Verficherung der zarifchen Gnade, zu weiterer Verfügung dem Schwieger- 
vater des Zaren, dem mächtigen Bojaren Ilja Danilowitſch Milo- 
ſſawski übergeben. Diefer beftellte fle auf ein Feld außerhalb der Stadt, 
wo er ihnen befahl, Zanzen und Musfeten, die zur Stelle waren, zu neh⸗ 
men und zu zeigen, wie fie damit umzugehen verftänden. Gordon wuns 
derte fich über diefe Zumuthung und meinte, wenn er das gewußt hätte, 
fo würde er einen feiner Bedienten mitgebracht haben, welcher vielleicht beſſer 
egerciven könne als er felbft, da bei den Diflzieren nicht das Exerciren, 
fondern die Leitung die Hauptfache wäre. Es Half nichts, er mußte dem 
Befehle des Bojaren geborgen, und als er alle möglichen Evoluffbnen 


4 


108 Bur Geſchichte des ruſſiſchen VPoſtweſend. 


mit der Lanze und Muskete gemacht hatte, war derſelbe fo zufrieden, daß 
er ihm ein zarifches Geſchenk als Glückwunſch zu feiner Ankunft in Ruß⸗ 
land erwirkte, beftehend in 25 Nudeln an Geld, 25 Zobeln, 4 Ellen 
grobes Tuch (Watmal) und 8 Ellen Damafl. Das war zwar vom Zaren 
beftimmt, aber mit dem Empfange dieſes Geſcheukes hatte e8 feine Schwie⸗ 
feit, da der Conſeil⸗Secretaͤr, welchem die Verabfolgung deſſelben üͤbertra⸗ 
gen war, erſt ein Geſchenl von Gordon erwartete und alle möglichen 

Schwierigkeiten der Berabfolgung entgegenftellte. Gordon wollte ſich der 
hergebrachten Sitte nicht fügen und nachdem er fich einige Male mit dem 
Secretär herumgezanft hatte, führte er beim Bojaren über denfelben Ber 
ſchwerde. Miloflawsfi gab dem Secretär einen leichten Verweis und Diefer 
fehrte fi nicht weiter daran, Nach einiger Zeit wiederholte Gordon feine 
Beſchwerde, als der Bojar gerade ausfahren wollte; diefen langweilte die 
Sache, ex ließ den Sekretär an feine Kutſche rufen und riß ihn im Zorne 
einige Male am Barte mit dem Hinzufügen, daB er ihn noch flärker bes 
firafen würde, wenn Gordon ſich noch ein Mal beſchwere. Darauf erhielt 
Gordon feine Geſchenke, hatte aber den Secretär zum Zeinde, welchen er 
erft in der Zolge mit Geſchenken beichwichtigen fonnte. Als übrigens 
Gordon im Jahre 1667 mit einem Briefe des Zaren nach England ge 
[hit worden war und daſelbſt vom Könige von Englaud ein Gnaden- 
geichen? von 200 Piund Sterling zugewiefen erhalten hatte, ward ihm 
dieſes Geſchenk auch nicht in vollem Betrage zugeftellt, Denn beim Empfange 
defielden ward ihm eine Rechnung übergeben, nach welcher für die Abfaſ⸗ 
fung der Vefügung (for .drawing the bill), für Einregiftriren derſelhen, 
für Erlaß des Befehls (warrant) für den Geldzähler und die Expedition 
nicht weniger als 25 Pfund 2 Schilling 1 Pence ‚von feinen 200 Pfund 
in Abzug gebracht waren. 

Die DVerhältniffe in Rußland geflelen Gordon anfaͤnglich nicht, und 
kaum in den Dienſt getreten, hatte er den Wunſch, denſelben zu verlaſſen. 
Als aber der Bojar Miloflawsft ihm mit Zreundlichfeit erklärte, daß wenn 
er auf diefem Vorhaben beftände, er unfehlbar nach Sibirien verichidt 
werden würde," da alsdann nur angenommen werden fönne, daB er, aus 
Boten fommend, die Staatsverhältniffe habe erfundfchaften wollen, befann 
er fich eines Beſſern, fchidte fich in. das Unvermeidliche und brachte bald 
die feiner Obhut anvertrauten Soldaten durch häufige Hebungen zu großer. 
Geſchicklichkeit in den Waffen. Viele Schwierigkeiten bereitete ihm im Laufe 
feines viejährigen Dienfte die Antipathie, welche das vufftiche- Volt den 














Te ; — — — — 





Zar Seſqhichte des ruſſtchen Poſtweſers. 100 


Analandern uͤberhaupt und ihren Neuerungen insbeſondere entgegentrug. 
Weil er ein Auslaͤnder war, wollten die Einwohner, bei welchen das Mi⸗ 
litaͤr einquartirt wurde, ihm nicht gern in ihren Häufern baden und nach⸗ 
dem er Bereits eine Wohnung hatte verlaffen müſſen, weil der Wirth in 
feiner Abweſenheit den Ofen in feiner Behaufung hatte einſchlagen laſſen, 
ward er, feinem Range als Major entiprechend, bei einem reichen Kauf 
maune jemfeit des Moslaufluffes einquartirt. Diefer ſegte alles dran, um 
ihn aus feinem Haufe los zu werden und hatte fchon zwei Befehle aus 


. dem Confeil*) erwärkt, welde Gordon anwieſen, dieſes Haus zu verlaſſen, 


welche ex aber entgegennahm ohne ſie weiter zu berüdfichtigen. Endlich 
eines. Tages, als Gordon chen wit einem anderen Offiziere zu Mittag 
aß, erſchien ein Beamter des Eonfeild mit mehren Begleitern und exflärte, 
er ſei gefommen, um ihn fofort aus dem Haufe zu fchaffen, gab auch Be 
fehl feine Sachen fortzubringen und griff felbft nach der Regimentsfabne. 
Da konnten fih die Offiziere nicht länger zuräüdhalten und warfen den 
Beamten nebft dem Hausbeflger und feinem Gefolge zur Treppe hinunter, 
Zum Unglüde aber gingen zu gleicher Zeit mehrere Soldaten von Gordons 
Regiment vorbei, welche auf den Lärm herbeieilend, den Beamten nebit 


Hauswirth und Anhang aufs jämmerlichfte durdhprügelten, fo daß der 


Beamte fih mit Mühe, unter Zurüdlaffung einer mit Perlen benäbten 
Müpe umd eines werfhosllen Halabandes, rettete. Rur durch Vermitte⸗ 
lung des Bojaren Miloſlawoli gelang es Gordon, die unangenehmen 
Zeigen dieſes Vorfalles zu vermeiden. _ Ein anderes Beilpiel des Miß⸗ 
tranend gegen Ausländer erzäplt Gordon in Bezug auf ben littauiſchen 
Feldherrn Ganziewski, der, in xuffihe Gefangenſchaft gerathen, in 
Moskau im firengfien Gewahrſam gehalten wurde. NIS er ch eines Tages 
wnwohl fühlte, wurde beſchloſſen, einen italieniſchen Arzt, der während des 
letzten polnifchen Krieges ebenfalls in Gefangenichaft gerathen war, zu 
Ganziewsli zu jhiden. Die Unterhaltung wurde zwifchen beiden in Ge⸗ 
genwart eines ruſſtſchen Kapitäns in lateiniſcher Sprache gefuͤhrt und 
wiederholt rieth der Arzt dem Feldherrn etwas Cremortartari in ſein Eſſen 


*) Der Geſandtiſchafts⸗Conſeil oder das Miniſterium des Auswärtigen Die im ruf 
fiſchen Dienſte befindlichen Ansländer hatten den Vorzug unter diefem Gonfeil zu fortiten, 
während bie übrigen Militairs unter dem Kriegs- Gonfeil oder Kriegsminifterium flanden; 
doch war der Geſandtſchafts ⸗Conſeil verpflichtet, Die Liften über den Dienft diefer Perfo- 


nen dem Kriegs-Gonfeil zur Ducchficht einzufenden. (Ueber Rußland unter ber Regierung 


Alexei Michailowitſch s von einem Zeitgenoſſen, Grigori Koſchichin) 


— 





110 Zaur Gelchichte des: rufſtſchen Pofmeſens. 


zu thun. Der Offizier machte ſoſort die Anzeige, daB die Gefangenen 
flantögefährliche Pläne berathen hätten; der Arzt ſollte geftchen, leugnete 
aber bartnädig und ſollte bereits gefoltert. werben, unter der Anflage, daB 
er Anfchläge mit den Krimſchen Tartaren verabredet habe, als Ganzienski 
fih noch zum Glüde des Thatbeftandes erinnerte, und Die von ihm gege- 


. denen Erklärungen befriedigend befunden wurden. 2* 


Aus den Notizen des Gordonſchen Tagebuchs für das Jahr 1663 
iſt erfichtläch, dag er Gelegenheiten, die der Zufall bet, benuken ninßte, 
um feine Gorrefpondenz zu befördern, die Briefe ind Ausland aber an 
einen Kaufmann in Riga ſchicken mußte, um fle weiter zu befördern. 


„1663 Juni 16. Ich ſchrieb an meinen Vater unter der Adrefie 
des Johann Lang in Riga, da ich von demfelben feit meiner are aus 
Warſchau feine Briefe erhalten habe.“ 


Briefe aus Smolensf erhielt er meift in LO Tagen; eine fehr lang⸗ 
fame Beförderung, wenn berüdfichtigt wird, daß Smolenst nur 390 Werft 
nach jebiger Berechnung von Moskau entfernt if. 


„1663 Zuli 10. Ich erhielt einen Brief vom Generallieutenant Dru⸗ 
mond aus Swolensk vom 1. Juli, wodurdh mein Brief vom 15. Juni 
beantwortet wurde.” 


Mit dem ‚Obriftlieuteuant —— a Gordon in häufiger 
Korrefpondenz, weil er. durch deſſen Bermitteluug den in. polniſche Gefan⸗ 
genſchaft gerathenen Obriften von .Bofhaven Loszulaufen oder auszuwech⸗ 
ſeln hoffte... Bokhoven wurde in der: Folge fein. Schwiegeruater ‚und. Da 
die Gemahlin deſſelben erftärt hatte, nicht eher ihre Einwilligung gu einer 
Derbindung mit ihrer Tochter geben zu koͤnnen, als. bis: ihr. Mann aus 
der Gefangenſchaft zurüdtgefehrt fein. wäre, ermangelte Gordon nicht die 
einflußreichften Perfonen um ihre Verwendung und Befürwortung zu die- 
ſem Zwede zu erſuchen; ja fogar den Zaren felbft bat er, Drumond Die 
geeigneten Befehle zu ertheilen, damit der in Sflow ‚gefangen gehaltene 
Dbrift Bolhoven gegen mehrere polnifhe Gefangene ausgewechjeit würde. 
Diele ihm bewilligten Befehle mußte er mit einem expreflen Boten abjenden. - 

„1663 November, Als ich die zarifchen Schreiben (vom 10., 14. 
und 16.) an den Generallieutenant Drumond erhalten hatte, daß derſelbe 
diejenigen Gefangenen, welche die Polen verlangten, gegen den Obriften 
Bolhoven auswechſeln folle, fo fchrieb ih an Drumond und ſchloß die 
Briefe des Zaren und. Die Empfehlungsicreiben des Bojaren Ilja Dani⸗ 




















..@ 


‚But Geſchichte des ruffiſchen Poſtweſend. 441 


lewiufch Miloſlawsti und des Furſten Nikita Iwanowitſch Obsjeweti: Wi, 
was ich mit einem Expreſſen abfandte.“ 

"Doc blieben dieſe Bemühungen Gordons erfolglos bis zum Sabre 
1667, wo der Obriſt Bokhoven durch Berwendung des engliſchen Könige 
Kerl II. beim Künige von Polen ımd beim Churfürſten von Brandenburg 
feine Breiheit wieder erlangte. 

Im Juli 1664 ward Gordon mit feinem —— nach Swolendk 
commandirt; beim Auszuge aus Moskau ward das Regiment in der Vor⸗ 
ſtadt Koſchewniki gemuſtert, doch waren alle Soldaten in dem Grade be⸗ 
trunlen, daß mehrere Stunden hingingen, bevor fie in Reih' und Glied ges 
Relt werden konnten, und als diefes endlich geſchehen war, ergab ſich, DaB 


‘etwa 80 Mann defertirt waren. Auf dem Marſche ſelbſt mußten die Of⸗ 


ſtziere Bei der Arriergarde und bei den Flanken marfchiven, in der Mut 
aber fivenge Wache halten, um die Deferteure einzufangen. —“ 

Seit der Ankunft Gordons in Swolensk finden wir Daten in dem 
Tagebuche, daß er Briefe aus Moskau über die Boft empfangen. habe, 
und zwar om Sten Tage. Zu Geldfendungen und ähnlichen Aufträgen 
nah Moskau mußte er. aber fih dDarbietende Gelegenheiten benupen. | 

„1664 Zuli 8, Ich fehrieb an ihre Mutter (feiner Braut) weil ih 
ſah, daß die Hoffnung auf Befreiung ihres Gemahl bei dem geringen Ans 
Weine eines gewünfchten Erfolges der Zractate immer mehr verſchwinde. 
Ih. bat um eine baldige Autwort, Dielen Brief ſchickte ich. mit Herrn 
Heffmann, weil ich ihm noch die 100 a für die Ftau Dach Valwer 
mitgab.“ 

Es erhellt, daß zu jener Zeit die nach Emolenst erpedixten Boften 
auch nur bei Tage.befärdert wurden, Daraus, daß fie eben fo viel Zeit 
unterwegs waren wie Gordon, der in Zagereifen von 'Smolensf nad 
Modkau zurückkehrte und jedenfalls auf diefer Reife zu feiner Braut nach 
Rosfau feinen unndthigen Verzug machte. 

„1664 Rovember 30. Ich reifte von Smolensk ab und kam, ohne 
daß nuterwegd etwas Beſonderes vorgefallen — den 6. — in | 
Mosfau an.” 

Daſchkow war bei feiner Gefandtichaftsreife nach England vom 88 
nige unfreundlich aufgenommen worden, man. hatte ihm nur während drei 
Tagen Unterhalt anf koͤnigliche Rechnung gewährt und ihm denfelben 
darauf entzogen. Der Graf Garlisle Hatte aber Daſchkow beſucht, hatte 
ihm eine beffere Behandlung verfprochen und auch bewirkt, daß ihm nicht 


422 Bar Geſqhichte des rufſiſchen Bofweient. 


wur währeud: feines ganzen Aufenthalts in Englaud der Iinterhalt gemäß, 
ſondern ihm auch Die Koften, die ex ‚gehabt, eriegt wurden. . Rath feiner 
‚Müdfehr :and England hatte aber Daſchkow fo viel über die ihm wider 
ſahtene Umbill geſprochen und ſich beſchwert, daß als demnächſt der-- RU 
nig von Englaud durch die Poſt eine Note an den Zaren ſchickte, in wel⸗ 
cher er ihm meldete, daß er mit Frankreich und Holland in einen Krieg 
verwideit fei, die Pet auch in London und anderen Gegenden ſeines Rei⸗ 
ches wothe und ſchließlich bat, den Holländer in Zukunft nicht zu geſtat⸗ 
‚sen, Schhiffebaumaterialien aus Rußland zu führen, diefe Note Tange Zeit 
unbeantwortet, ja unerbrochen blieb. Im Jahre 1666 ſollte die Antwort, 
welche eine ablehrende wär, dem Könige überfandt werden, da aber feiner 
ber Bojaren, im Hinbliche auf Dafchkows Erlebniſſe, ſich m diefer Seu⸗ 
:Bung gebrauchen laſſen wollte, wurde Gordon zu derfelben vom Zaren Se» 
ſtimmt, obgleich ſolches ſeinen Wuͤnſchen nicht az Da ee mittler⸗ 
:weile die Tochter des Obriften Bokhoven geheirathet hatte, wurde dieſelbe 
‚a8 Unterpfand feiner Rütklehr in Rußland zurückbehalten. Am 29. Juni 
1666 machte er id) auf die Meife umd Diele, jowie feine Ruͤckreiſe, gingen 
‚in der gemohnten Tour über Rowgorod nnd Plestau ohne befondere &r- 
rigniſſe von flotten, bis darauf hin, daß er bald nad feiner: Abteiſe aus 
Mosfan, bei dem Dorfe Tfcherkaſſow gegen hundert Offiziere anf: einem 
ZFeſde lagern ſah, die nach bemdetem Kriege ans dem Dienſte entlaſſen 
‚waren und wahrſcheinlich auf eigene Hand ben Krieg mit den Meifenden 
 ‚jertjädrten, denn Werben hatte die Vorficht, fic mit feinem aus dreizehn 
Perſonen beſtehenden Gefolge bei denſelben vorbeizuſchleichen und erſt nach 
rg raſchen Ritt von 20 Werft, vom Wege abbiegend, Mittag zu hal⸗ 

. Auf der Rückkehr aus England im Jahre 1867 traf er in Danzig 
= Zohann van.Sveden zuſammen, welcher in einem ihm vom Zaren 
ertheilten Auftrage, wie wir fpäter fehen werden, in Holland geweien war. 
Die vom Könige von England ihm übergebene Autwortnote enthielt wer- 
ſchiedene Necriminationen, und vielleicht au daher war Gordons Empfang 
beim Zaren nicht ſehr gnaͤdig, wenigftens .lofiete. es ihm viele Mühe und 
Bittfchriften, ehe er bie von ihm außgelegten Neifeloften wiedererflaftet 
erhickt.: 

Seit diefer Zeit beginnen häufigere Gorreſpondenzen Gordons nach 
Riga und ins Ausland über Riga, und das. Tagebuch giebt den RN, 
daB Bibefe von Moskau nad) Riga 11 bis 12 Tage gingen. 

As Gordon im Jahre 1686, damals Obriſt, wiedernm nad) Engtand 





Bee Mehpicte: des. vafflichen. Boch. 218 


zeifte, am daſelbſt ſeine Bermoͤgenorerhaͤltniſſe zu ordnen, da meittlerweile 
fein Bater nad fein Ältener Brader geſtorben, er ſomit che des väter 
lien Gutes Alchniris geworden war, verlangte Der Bollanffeher: in Now 
gorod, daß ex feine Sachen viſitiren laſſen ſolle, worin Sordon nicht wife 
ligen wolle, fi) darauf berufend, daß ex von Moskau aus. die. Geuch⸗ 
migung zur ungehinderten Meile ins Ausland erhalten habe. und er zudem 
nit Kaufmann fei. Vergebens wandte er fich an deu Statthalter; dieſer 
ertlaͤrte, er wolle ihn nicht Kindern, er habe aber dem Zollnuſſeher feine 
Befehle zu ertheilen. Er fügte hingen, Gordon möge reilen und gab ihm 


zwei Strelipen zur Begleitung mit, indem er Gordon anfforderte das zu . 


thun, was & für das Beſte halte. Der Zollaufſeher brachte nun alle jeine 
2eute zuiommen und erklärte, Gordon nit aus Romgord fortlaffen zu 
wollen. Dieſer bewaffnete fih, und feine Leute and waren Bereit, Ach 
wit Dewalt den Weg nus Der Stadt zu erzwingen. Seit, forderte "ber 
Aufieber Sonden folle feine Sachen in einer Kirche oder au einem ande 
ren fiheren Drie deponiren und Die Enticheidung aus Moskau ‚abwarten, 
ob feine Sachen zu befichtigen wären oder nit. Ermuthigt durch die 
Eröffnung des. Statthalters, daß er ihn in feiner Weile beiäfligen werde, 
ſchlug Gordon dieſes jedoch) ans und machte. ſich auf den Weg. „Gleich 
deranf aber erwirkte der Auficher einen Beiehl, Gordon nachzuſetzen und 
ihn anzuhalten und verfammelte eine große Anzahl Beamter und Stref⸗ 
gen, um Gordon. zu verfolgen. Dieſer jedoch erfuhr. foldhes Durch einen 
Edelmann, der etwas ſpaͤter als er Newgored verlaſſen hatte, befchlennigke 
ſein Fortlommen, zeblte in Mſaga für 120 Pferde Doppelte. Ptogongelder, 
nämlich 2 Rubel 3 Altin 2 Dengi, verſprach den Fuhrleuten ein Trink 
id und fahr eilig weiter bie Pleokau, wo ex er vom Statthalter Fuͤrſten 
Romnadauowsfi fehr freundlich aufgenommen wurde. 

Gordons vieljache Feldzuͤge brachten ihn häufig in Die ſüͤdlichen Pro⸗ 
vinzen/ überall aber gebt aus feinem Tagebuche hervor, daß es ſchwie⸗ 
rig war bei Diefen Feldzügen Nachrichten ans Moskau zu erhalten und 
daß diefefben durch Gelegenheiten und eypreſſe Boten expedirt wurden. 
Erſt im Sabre 1697, während des erfien Belagerung Aſows, findet fich 
die Notiz vor, dag er durch Die Poſt von Wir ius, dem damaligen Ad⸗ 
minifizator der PBoften, Briefe und Zeitungen erhalten babe, Unzweifel⸗ 
Haft war das eine Bergänftigung, Die ihm zu Theil wurde, demm, wie wir 
ſehen werden, war der Cupfang are: von te mit — 
rigkeiten verbunden. 


114 Bir Geſchichte des ruſſtſchen Poſtweſend. 


Anders war ed, als Gordon im Jahre 1694 den Zaren Beier auf 
feiner Meile nach Archangel begleitete. Nachdem fle die Weile auf der 
Dieina mit den vom Baren newerbauten Schiffen gemacht und in Archan⸗ 
gel von dem Statthalter Beter Andrejewitſch Tolſtoi, bei Veranſtal⸗ 
ung großer, fefllicher Mahlzeiten empfangen werden waren, konnte Gor⸗ 
don bei dinem geregelten Poſtverlehr feiner ee Correſpondenz 
unbehindert obliegen. 

Juli 12. Die Poſt brachte mir Briefe von meiner Kran und 
Tochter ımd von Lömwenfeldt aus Tobolsk, datirt vom 22. April,“ .. 

Diefer Obriſt Löwenfeldt, mit welchem Gordon in ununterbrochener 
Koirefpondenz fland, war ein Schwager, der, mit feinem Dienfle unzu⸗ 
fsieden, im Jahre 1693 um feine Entlaffung aus demſelben gebeten hatte, 
um ind Ausland zurückzukehren. Bergebens war er vor der Belahr, Die 
mit einer ſolchen Abficht verbunden fei, gewarnt worden. Er blieb Bei 
feinem Entſchluſſe, erhielt zwar feinen Abſchied, ward aber mit feiner Fa⸗ 
milie nach Tobolsl verſchickt, wo er, troß der Verwendung Kine Breunde 
ta Exil flarb, 

„Den 15. Juni wurde die Poſt nach Moskau abgeſertigt.“ 
„Den 21. Juni ging die Poſt früh am Morgen ab.“ 

„Den 13; Auguſt. Ich ſchrieb mit der Poſt an meinen Betr 
W. Sordon in Aberdeen und erhielt Briefe von meiner Frau, Tochter, 
Obrꝛiſten Jurenow, Dbriften Crawfuird, meinem Sohne in Tambow, 
Fuͤrſten Iwan Boriſſowitſch Trojekkrrow, H. Winius, von meinem Negi- 
mentsſchreiber, vom Kapitän Kochinzow, alle datirt Moskau den 6. Auguſt.“ 
Bei der gegenwärtigen Poflverbindung und den jetzigen Wegen bes 
trägt die Entfernung von Mosfau nach Archangel 1206 Werft; berückſich⸗ 
tigen wir die damaligen Verhaͤltniſſe und daß. erft im Jahre 1727 ein 
verfürzter Poſtweg nach Archangel eröffnet ward, fo würde eine Differenz 
von mindeftens 10 °/, Mebrbetrag die Entiernung von 1346 Werft erge- 
ben, mithin beim Empfange der Boft am fechsten Tage aus Moskau in 
Archangel die Gejchwindigfeit von 224'/, Werft am Tage oder 9’, Werft 
in der Stunde ergeben, was den Nachweis liefert, daß dieſe Bun. 
für veitende Poſten, eine verhältnigmäßig fohleunige war. 

Für die Beförderung von Reifenden war noch feine Sorge — 
und nur auf beſonderes Anſuchen wurde durch Befehle aus dem Geſandt⸗ 
ſchafts Conſeil die Eommiffion ertbeilt, denfelben Pferde zu geben, wie 
- ein vorhandener Befehl an den Statthalter von Nowgorod, Fürften Pro» 





Zur Gefchichte‘ des ruſſiſchen Poſtweſens. 145 


forowsti, vom Jahre 1692 nachweiſt, durch welchen ihm aufgetragen wurde, 
den zum Beſuche nach Moskau fommenden beiden Neffen des Generals 
Lefort Pferde und Führer zu verabfolgen.. „ES ift zu unferer Kenntniß 
gelangt — Tautet der Befehl — daß von den ſchwediſchen Grenzen her 
zum Befuche zu unferem Generale des erſten Moskaufchen Koſalen⸗Muſter⸗ 
vegimentd Franz Jalowlewitſch Lefort zwei Teibliche Neffen. deffelben in 
Begleitung von zehn Mann in Groß⸗Nowgorod eintreffen werden. Sobald 
nun dieſe Ausländer anlangen‘, befehlen wir euch, diefelben unbehindert 
paffiren zu laſſen, ihr Gepäd feiner Beſichtigung zu unterziehen und ihnen 
die erforderliche Anzahl Pferde und Führer zu geben, Weber alles, was 
hierbei vorfaͤllt, feid = verbunden uns zu berichten und auch den Aus⸗ 
ee X ertheilen, nach Ihre Anfnuft in Mona: dem 
Sefandiichafts-Confeit. a Reifebericht zu Übergebeh.“ 

| GSaluß folgt) 


A. v. Fabricius. 


ee FE BE Br Er 


= Ber Stetusges der Zuſthreſorn in Wafland. 


Quid leges sine moribus, quid mores sine 
operibus? 
(Infchrift des Stadthaufes in Lugano). 


Seit dem Juli Monat dieſes Jahres hat man in Petersburg die Ein 
richtung der Reformbehörden in Angriff genommen. 

Die zu beiden Seiten der Stückhofſtraße (Riteinaja) in der Nähe der 
Newa ein umfangreiches Areal einnehmenden Zeughäufer find, nach vielem 
Berathungen darüber, auserfehen worden, die neuen Behörden aufzuneh- 
men, welche damit, in dieſem flillen und abgelegenen Theile der Refidenz 
eine Art Rechtsburg, eine Stadtregion für fih, bilden werden. Nur das 
Gebäude des Senats verbleibt von den alten Räumlichkeiten des Juſtiz⸗ 
minifterii dem Caſſationshof. 

Die Eröffnung der Reformbehörden an der Liteinaja wird im Laufe 
des Jahres 1866 ftattfinden. 

Rußland bietet dem Juriſten das Schaufpiel des complicirteften In⸗ 
ftonzenzuges, den die Geſchichte des Prozeſſes erlebt hat. Was denſelben 
vor. allem, von dem Rechtsgange' in andern Ländern unterſcheidet, denen 
immerhin drei Inftanzen befannt waren, ift die außerordentliche Verwick⸗ 
Iung in der eventuellen Weiterbewegung des Rechtöganges von der dritten 
Juſtanz weiter, in welder der Rechtsgang anderer Länder beendigt iſt. 
In Rußland folgen eventuell auf die dritte Inſtanz (das Senats⸗Departe⸗ 
ment) noch drei fernere Inſtanzen, fo daß der Rechtsgang ein numeriſch 
doppelter wird. Dies war ohne Beilpiel. Eine im reipectiven Senats, 














Dar Gtedusge der Juſtizreform in Nußland. 117 


depattement verhandelte Rechtsſache devolvirt durch Stimmewerſchiedenhert 
unter den Senatoren, wozu eine einzige Stimme. hinreicht, an bie allge 
meine Verſammlung des Senats. Wine von der Aufchamıng der Gen 
teuxe im Depastement abweichende des reipectiven Ober⸗Prokureurs äußert 
deufelben Devolutiv, Effett. Man erkennt, bei fo bewandten Umftäuden 
auf den erften Blick, daß die Pendenz einer Suache in der allgemeinen Ber- 
ſammlung des Senats fich oft genug ergeben muß und nicht etwa für eine - 
felteue Ausnahme gelten darf. Zählen die Senatödepartements nad) Tau» 
ſenden auhaͤngiger Rechtaſachen, fo zählen die beiden allgemeinen Ber⸗ 
ſaumluugen des Senats immer noch nach Hunderten, deren gute Hälfte 
nicht einmal durch Stinmmenverichiedenheit in den Departements, ſondern 
dusdp bei der Bit nriftencommifflion angebrachte Klagen Über Departements⸗ 
enticheidungen den Weg der erften allgemeinen Berfamminng finden. 

Schon hier mifand billig die Frage: ob das Mehr oder Weniger: 
einer im Rechtögange gegebenen Eventualitär den Rechtszuſtand als folden 
unaffleirt laſſen koͤnne? ob gegen die damit entftehende Unſicherheit im 
Nechtszuſtande überhaupt noch excipirt werden koͤnne, die beiden Develutions-: 
Bege, Stimmenwerjchiedenheit in den Senatsdepartements und Klagen über 
Iegtexe bei der Vittſchriftencommiſſton, denen die. Allerhoͤchſte Genehmigimg 
enheilt wird .— dieſe Giventnalitäten fein die Ausnahme und nicht bie 
Regel? 

Hiezu kam das außerordentlich complicirte Berfahren in ben beiden: 
allgemeinen Berfamminngen des Senats, Deren Enticheidungen der Conſul⸗ 
tation im Yuftizminifterio und der vom Senat wie von diefer Conſultution 
gleich wmabbängigen Anſchnaung des Juſtizminiſters unterliegen, deſſen 
Meinung bier allein als maßgebend zu bezeichnen iſt, inſofern dieſelbe 
wenigſtend einan abſoluten Devolutiv⸗Effelt an den Reichsrath aͤußert, die 
Abſtinmung in den allgemeinen Verſammlungen aber nur einen relativen, 
falls nämlich Diefelben bei ihren, der Meinung des Juſtizminiſters entge 

geugeichten: Anſchanungen verbleiben wollten, wie nicht allzu Häufig * 
Fall iſt. 

Die Gonfultation im Juſtizminiſterium hat nur ein votum — 
tstivum ; ſie iſt der aus den Ober⸗Prokureuren des Senats, den Spitzen des 
ußkzdepartewants und. einigen befonderen Blichern beſtehende Haustath 
des Juſtigminiſters — immerhin auch eine eventuell Einfluß Abende Yaftanz.: 

Ergeben die Abſtimmungen in den beiden allgemeinen Genatenerfammmis 
Inugen wisht_%, Majosität, mit welcher der Zuftigminifter ſtimmt, oder 


118 Der Statusauo der Juſtizreform in. Rubland: 


vereinigen deren in Bolge von Predloſchenie des Minifters zum - zweiten: 
Mal vargenommenen Abſtimmungen nicht 2/, Majorität mit der Anfchaus 
ung, des Miniſters, ſo tritt Devolvirung an den Reithsrath ein, in welchen 
das zejpeetine ‚Departenient und - die allgemeine Verſammlung zwei nene 
Juſtanzen bilden. 

Non den aus den allgemeinen Verſammlungen des Senats emanirten 
Enticheidungen :an den Reichsrath, fowie von Departement im Reichsrath 
au deſſen allgemeine Verſammlung fanden bei allen dieſem ausnahmsweiſe 
Dusch Klagen bei der. Bittſchriftencommiſſion ganz eigentliche Berufungen fat: 

„. Hält man die Elemente dieled endſoſen Yufkanzenzuges zufammen, der 
in ſich felbft immer wieder neue Minge erzeugt, fo zählt man von: der dritten, 
in Zhenrie wie Praxis aller Länder letzten Inſtanz, vom Senatödeyartement/ 
weiter noch 3 ‚eventuell ordiuaire und eben jo viele enventuell ertradıdis 
naire, im Onnzen alfe noch 6 Inftanzen, infofern die Bittſchriftenesinmiſ⸗ 
fion an die allgemeine Verſammlung des Senats, von diefer au das Der 
partement. im Meichärath, von diefem an deflen allgemeine Berſammlung, 
wenugleih nur ausnahmsweile devofoirt, im Nechtsleben aber die Ausnahme- 
nethwendig der Regel ebenbärtig iſt, denn das Necht ift das Leben — 
le droit c/est la vie — wie Lerminier in franzöflfcher Lebenserfahrung fagt. 
-Ein Dikafterium, das, -wie die Bittſchriftencommifſton, darüber an Drei 
höchften Stufen des Rechtsganges Entiheidung trifft, ob eine Sache wegen 
unrechtfertiger Beurtheitung der Reviſion unterliegt, ift ein. Caſſationshof, 
iſt eine Inſtanz, die ‚ohne — zu entſcheiden keine niedere ———— 
in Anſpruch nimmt. 

Weit war der Weg von dieſem complicirkeften mechtegange der Belt, 
von, — zählt. man billig die Conſultation mit: — fleben Inftanzen über 
die, Dritte hinaus, im Ganzen alfo von zehn zu der einfachſten Ordnung, 
zu zwei Inflanzen, mit einer dritten formellen, dem Gafjationshof, als 
Schluß des Gehäudes — groß und allgemein das Erflaunen, daß gerade 
Rußland jene Errungenſchaft von Jahrhunderten organifchen Rechtslebens 
in dem von der vuffiichen Preffe und dem rufflihen Nationalgefühl ver⸗ 
ſchrienen Weſten Europas, ohne Weiteres auf fih hinüber zu nehmen ges 
deste. Weder Oeffenilichkeit der Gerichtshegung noch Geſchwornen⸗Gerichte 
wazen ausgenommen, welche Elemente. doc, fremdländiichen ſtaatlichen For⸗ 
men entſprechen; mit dem Ende war der Anfang gemacht, noch nie die: 
Großherzigleit, die Unerſchrockenheit der Regierung offener an den Tag 
getreten... Es ift für Alle, was Die Bauernemancipation für 20 Millionen 





Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 119 


geweſen war, die Berheißung einer neuen Aera des bürgerlichen Gefammt- 
leben®. 

Die Schwierigkeit der Einführung einer gegen Gewohnheit und Vor⸗ 
urtheil durchzuſetzenden, jo großartigen Reform verjchwieg man ſich nicht 
in Petersburg. Eine erfte, fehr erhebliche Schwierigkeit Tag gleich darin, 
daß der nite Rechtsfuß cine Reihe von Jahren, bis zum Austrag der 
Pendenten, zu erhalten fein werde, womit eine im Prozeß noch nicht ers 
lebte Parallele eines doppelten Rechtslebens gegeben wird. Man berechnete 
die Fortdauer der Thätigfeit des Senats auf beiläufig 8—10 Jahre, die 
der unteren Inſtanzen auf etwa denſelben Zeitraum. Es find die Appella⸗ 
tionsfriften; : «8 find die bei vielen Antereffenten Jahre in. Anſpruch neh⸗ 
menden Friften für pyronpakzaacrso (Controle der Akten⸗Excerpte ſeitens 
der Partien); e8 find demnächft die Verzögerungen von Einfendungen von 
Alten, von Erklärungen, welche leßtere oft genug Reifen des Papiers durch 
dae halbe Neich involviren, wie bei Sachen in denen‘, um nur ein Beis 
Ipiel anzuführen, Intereſſe der Geiftlichkeit verfirt, wo von dem Dirigirens 
den Senat durch den Heiligften Dirigirenden Synod Erfundigungen ein» 
zugiehen find, die aus allen Eparchien des Reichs einzugeben haben; es 
find ferner die mit mehreren Minifterien feitens des Senats zu verhan- 
delnden Sachen, in denen das Kron » Interefje in Frage fommt und die 
principielle Anfchauung eines oder mehrerer Minifterien erforderlich ift. 
Sachen der legten Art pflegen befonders umfangreich zu fein, 

RNoch größere Schwierigkeiten aber Tagen in den ploͤtzlich herbeizus 
ſchaffenden pecuniären und intellektuellen Mitteln, ohne die beftehenden 
benugen zu fönnen, da diefe auf ihren Wegen fortzugehen hatten. 

Die Prefie, auf die aufmerffam zu werden man ſich gewöhnt hatte, 
ſchurte ihrerfeits das Feuer, das eine fo totale Umwälzung der Verhält- 
niffe. gleich einer Zreibhansheizung zeitigen ſollte. Die Preffe von Moss 
fan. wie Petersburg wollte die Reform vor allem fo umfaffend, fo total 
wie möglih. Auch von Sibirien wollte man willen. Cine Grundreform 
des Prozeſſes involvirte eine Reform des Eivil- und Eriminalrechts. Einer 
der wielen plöglich erwachfenen juriftifhen Schriftfteller *) äußerte fih, um 
wieberum nur ein Beiſpiel anzuführen, wie folgt: „Es unterliegt im Aus 
genblick kaum einem Zweifel, daß unfer Civilrecht in einigen feiner Theile, 
weder den gegenwärtigen Anflchten in der bürgerlichen Gefellfchaft (coppe- 

*) 065 yupomenia BHTIEHeH ers 3aBsyauin, A. ——— C. Herep- 
6ypr 1865. 

Baltiſche Monatsſchrift. 6. Jahrg. Bd. XIL Hfl. 2. 9 


- 


120 Der Statusquo der Yufligreform in Rußland. 


MEHHLIM’ MOHRTIAMS O6mecrsa) noch den Nuforderungen der Billigkeit 
entfpricht *), an dem Mangel juriftiiher Principien leidet, in feinem Wort⸗ 
faut bald überflüffig, weitſchweifig, bald aller praktiic zu nennenden Res 
geln baar ift; daB alle unfere Geſetze einer unabweisbaren Neviflon zu 
unterliegen haben, um mit den Brincipien des am 20. November 1864 
Allerhoͤchſt beftätigten Gerichtöverfahrens, in Uebereinftimmung gebracht zu 
werden.” — „Benthan, heißt es weiter, führt einen Arzt an, der von 
einer verlegten Hand, von der vier Finger abzunehmen waren, auch noch 
den fünften aefunden abfchnitt und auf die Frage, warum er das gehen, 
‚die Antwort gab, der fünfte Finger wäre laͤcherlich geweſen. Beutham 
werde das dahin an, daß man nie einen Theil des Rechts reformiren, den 
andern beftehen laſſen könne, ohne auf halbem Wege ſtehen zu bleiben.” — 
Die Preſſe wollte nicht nur den fünften Singer, fondern wo möglid auch 
noch Arme und Beine befeitigt ſehen. 

Bei dem großen Anflange den die Juſtizreform in der Preſſe, in od 
fehr viel höherem Grade bei dem großen Publikum fand, das in allen 
Ländern wenig zu unterfcheiden verfteht, vergaß man allmählig ganz in 
Betersburg, weldye Hinderniffe der Einführung ſich gegenüberftellten. Die 
Tagesprefie von Moskau und Peteröburg, verbandelte bereitö den Gegeu⸗ 
Stand als jet er befeitigt, als ob die Regierung nur fo, ohne Weiteres, 
zwilchen einer partiellen oder totalen Einführung der Reform zu wählen 
babe und nur der Weisheit der ruſſiſchen Preſſe bedürfe, von deren Aefä- 
bigung in jure man doch niemals gehört hatte, um den ‚einen oder den 
andern Weg einzufchlagen. 

Sept, wo feft ſteht, daB die Rechtsreform nur für Peteräburg und 
Moskau im nächften Jahre eingeführt wird, ift e8 gewiß für die Dſtſee⸗ 
provingen, deren Intereſſen dieſe Blätter dienen, von befonderer Bebeutung, 
die Verhandlungen, die species facli, fennen zu lernen, im Folge deren 
dieſer Entichluß gefaßt werden mußte, nicht etwa, wie man anzujehen ges 
neigt fein könnte, willfürlich beliebt wurde, Jetzt tritt dringender wie je 
an die Oſtſeeprovinzen Die Frage: ob diefelbe nicht ihre fociale Ducchbil⸗ 
dung. in einer Teteräburg und Moskau ebenbürtigen. Darſtellung der ur⸗ 
Iprünglih für das ganze Reich gemeinten Juſtizteform, Rußland gegenüber, 


) Wie das Erbrecht der Schweftern bei lebenden Brüdern; ber Pflichttheil des Ehe⸗ 
gatten gegen feine Frau aus dem Bermögen von Schwiegervater und Schwager; ber Un- 
terſchied non Grerbten und Erworbenen; bie zur Erkenntniß von Zeren beftehenbe Ordnung; 
Zutel und Curatel; Verjährung und vieles, vieles Andere. L. c. 














| 


Der Statnsquo der Juftizreform in Rußland. 121 


zu bethätigen haben? — ob in ihrem Intereſſe liegen kann, fich dabei irgend 
wie überflügeln zu laffen? 


Einer aus den beften Kräften, über die man in einem rein praftifchen 
juriftifhen Ganzen verfügen fonnte, beftehenden Einführungscommifflen 
wurde in Peteröburg die Frage der Modalität der Neformeinführung uͤber⸗ 
wieſen. 

Eine Ueberficht der Arbeiten dieſer Commiſfion, alſo des Ganges der 
Dinge zwiſchen Wunſch und Ausführung , dürfte zur Nuganwendung auf 
eine Reform tm Rechtsgange der Oftfeeprovinzen in einem- Augenbück am 
Bla fein, wo das Intereſſe an dem angeftanımten echt, dem Lebens» 
ausdruck der Provinzen, durch das Vorgehen Rußlands auf reformatorifden 
Wegen für Recht und NRechtsiprechung, fo fehr gefpannt werden mußte, - 

Notizen nach officiellen Quellen der Minifterien der Juſtiz und des 
Inunern, die als Anfänge einer juriftifchen Statiftit Rußlands, einer jutl- 
ſtiſchen Geographie des Reichs, gelten koͤnnen und die man der Einführungss 
commiſfton ‚in Petersburg verdankt, mögen die Ueberfiht des ven der Com⸗ 
miffion eingehaltenen Geſchäftsganges einleiten, infofern das Spiegelbild 
perfonafer und ypecuniärer Verhäftniffe jenes großruffifchen Makrokosmus 
fich im Mikrokosmus des Oſtſeegebiets wiederfinden laffen dürfte, 


Zum Zuftizminifterium gehören im Augenblide: 89 Senatoren, 550 
Beamte in den richterlichen Gouvernementsbehörden, mit Ausſchluß der 
Commerzgerichte und anderer Seategorien (cyası ry6epnekie u oßAacr- 
use), 2716 Beamte in den Kreisgerichten (yssansıa cyae6usın mecra), 
164: Beamte für die gerichtlihe Eontrofe in ben Gouvernementdr und 
Kreidbehoͤrden. 

Zur Einführung der Rechtsreform hingegen find erforderlich: 22Veamie 
für die beiden Caffations-Departements im Senat, 72 für ſechs erſte 
Departements der Gerichts-Palaten (cyaeonas nanara), 48- für ſechs 


zweite, 496 für 31 Bezirksgerichte (oxpymcuoñ eyas), 312 für 62 Sup⸗ 


plemerit-Sefttonen der Bezirfögerichte (aomo.ınureszuoe: OTAB.zenie CyAa). 
Die Zah der Perfonen , welche einen juriftiichen Curſus abfolviet 
Haben, beträgt: 640 für die Kaiferliche Rechtsſchule in Petersburg, feit 
dem Jahre 1841. Bon diefen dienen im Angenblick 283 im Juſtizmini⸗ 
fterium; 189 traten in andere Branchen des Staatsdienſtes über; 112 
nahmen ihren Abſchied. 
An den juriſtiſchen Fakultäten der ruſſiſchen Univerfitäten abfofsirten 
9” 


122 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 


frit dem Jahre 1840 den juriſtiſchen Curſus 3650 Individuen, von diefen 
1680 mit dem Grade. von Kandidaten der Rechte. 


- Die Zahl von 1010 Beamten, welche al8 erforderlich angegeben tft, 
dürfte bier um das Vierfache zu gering angegeben fein, fo lange der alte 
Nechtsfuß für Austcag der Pendenten beizubehalten wäre. Die angegebes 
. nen Zahlen fegen den Stillftand der alten Maſchine, die Uebertragung 
der Pendenten an die neue voraus eine petitio prineipüi, die gar nicht 
nadhgegeben werden kann. 

Der als dispofitionsfähig aufgeführten Juriſten, weil diejelben einen 
juriſtiſchen Eurfus in der Rechtsſchule oder an den ruffifhen Univerfitäten 
abſolvirt, wären 3933. Bon den 3650 feit dem Jahre 1840 von den 
Univerfitäten entlalfenen dürfte, nad) dem VBorgange der Zahlen in der 
Kaiſerlichen Rechtsſchule, nicht viel weniger denn die Hälfte in Abzug zu 
bringen fein, mithin ein fehr geringes juriftifches Contingent erübrigen. . 
Bezeichnend ift, daß in diefen Zahlen weder dem gerichtlichen Dienfl- 
perfonale in den Oftfeeprovinzen noch der Univerfität Dorpat Rechnung 
getragen ift. In dieſem Ausfchluß ſcheint die Anſicht vertreten, die Oſtſee⸗ 
provinzen hätten die Reform mit ihren Kräften, nad ihren Bedürfniſſen 
herzuftellen, die großruffifche Modalität fei hier nicht maßgebend. Ä 
Die der Frage nach) den intellectuellen Kräften ebenbuͤrtige nach den 
pecuniären Mitteln für die Einführung der Meform flellt ſich nad den für 
31 Gowernements yon der Commiſſion berechneten Etats, welche 31 
Goupernements ihr für die Zotalität der Einführung gelten, wie folgt, 
Die beiden Eofjationds Departements im Senat heanfpruchen zuſam⸗ 
men 110,000 Rub., wovon 17,000 auf die beiden Präfldenten, 56,000 
auf 8. Senateure, 5600 auf 2 Ober » Seftetaire, 7200 auf 4 Gehülfen 
‚derfelben, 14,000 auf 2 Ober » Brofureure, 3000 auf 2 Sefretaire der 
beiden Ober⸗Prokureure, 6000 auf die beiden Kanzelleien fommen, u. ſ. w. 


Sechs erfte Departements von ſechs Gerichts- Palaten (cyaodaaa 
‚aarara) beanfpruchen 219,000 Rub., wovon auf den reſpectiven Bräfldenten 
6000, je auf 3 Glieder der Palate 10,500, auf den Sefretaiv 1800, 
befien einen Gehülfen 1600, auf die Stanzellei 3900, den Prokureur 5000, 
deſſen einen Gehülfen A000, den Sekretair Des Prokureurs 1500, auf 
die Kanzellei des Prokureurs 1000 kommen, u. f. w. — 

Sechs zweite Departements von ſechs Gerichts⸗Palaten beanſpruchen 
hingegen 129,000 Rub., weil auf die Kanzellei nur 2000 kommen, und die 





j 
! 


Der Statusquo der Yufigreform in Rußland. 123 


Etats der Prokureure wegfallen, da der Prokurenr des erfien Departements 
zugleich das zweite verfieht. 

Ginunddreißig Kreisgerichte (orpyxnok eyar) erfler Abtheilung, 
beanfpruchen 1,023,000 Rub., wovon auf den reipectiven Präfdenten 4500, 
auf deſſen Sehülfen 3500, auf die 4 Glieder des Kreisgerichts 8800, auf 
4 Sefretaire 2400, die 4 Gehülfen derfelben 2400, auf den Kreis⸗Pro⸗ 
fureur 3500, defien Sefretair 1000, deffen Kanzellei 1000, auf die Kat» 
zellei des Kreisgerichts aber 4700 Rub. kommen, u. ſ. w. 


Einunddreißig Kreisgerichte zweiter Abtbeilung beanfpruchen nur 
341,000 Rub.; eine dritte temporaire Abtbeilung diefelbe Summe. 


Auf die Kreiſe der Geridhtöfprengel (no ys3AamE CyAebusıxB OKpy- 
roB%), fommen außerdem 695,000 Rub., wovon 170 Kreisprofureursges 
büffen (jeder für je zwei Kreiſe) 360,000, deren SKanzelleien 87,000 Rub. 
in Anfpruch nehmen. In den beiden NRefidenzen find die Etats der Kreis 
gerichte bedeutend über das Doppelte erhöht. 


Der Sefanmtbetrag dieſes Budgets für nur 31 Gonvernements, ftellt 
fit) auf 2,968,000 Rub. und dürfte noch lange nicht allen Eventnalitäten 
Rechnung tragen, vielmehr, wie bei Unternehmungen ganz neuer Art überall, 
zumal aber in Rußland der Fall ift, ſehr beträchtlich Höher zu greifen fein. 

Die Einführungscommilfton beanfprucht noch im Laufe des Jahres 
1865 für den Zuftizminifier ein für alle Male 300,000 Rub., damit 
energifhe Maßnahmen zur jchleunigften Beendigung der Pendenten und 
zur Abfertigung von Kandidaten auf die neuen Aemter ergriffen werden 


können. Vom 1. Jannar 1866 beanfprudt die Commiſſion 2,063,000 


Rub., wovon 110,000 für die beiden Caſſations⸗Departements im Senat, 
219,000 für erfie Departements in den Gerichtöpalaten, 1,023,000 Tür 
erſte Abtheilungen der Bezirkögerichte, 66,000 für die Supplement-Abtheis 
lungen in den beiden Refldenzen, 198,000 für 330 Gerichtspriftams 
(4 600) nach Zahl der Kreile (no uuc.ıy ys3A0B2) der 31 Gouvernements, 
12,000 für 20 Priftaws in den beiden Refidenzen, 340,000 für 170 
Profurenrögebülfen (a 2000), 8000- für A Profureursgehülfen in den beis 
den Refidenzen, 87,000 für 174 Profureursfanzelleien (& 500). 

Am 1. April 1866 find demnächft erforderlih 413,000 Rub.; am 
1. Zuli 1866 abermals 492,000 Rub.; mit dem obigen Betrage und der 
Allscation an den Zuftizminifter zufammen : 3,268,000 Rub.; eine redende 


Siffer. 


14 Der Status quo der Juſtizreform in Rußland. 


Durch das Eingehen der alten Gagen-Gtatd werben Daum, nach Au⸗ 
fiht der Commiſſion, 1,087,940 Rub. in Abzug zu bringen, troß dieſer 
und anderer Erſparniſſe aber dennoch 1,986,380 Mub, im Jahre 1866 
od 4,277,113 Rub. im Jahre 1867 zu beſchaffen fein. Daß eine jehr 
bedeutende Summe nicht genau vorgefehener Poften hinzukommen dürfte, 
laͤßt fih abnehmen. 

Die 31 vom der Commiſſion mit der Neform bedachten Gouvernements 
find: Wladimir, Wologda, Woroneſch, Wätla, Jekaterinoſlaw, Kaſan, Ka⸗ 
luga, Koſtroma, Kursk, Moskau, Niſhni⸗Nowgorod, Nowgorod, Olonez, 
Orlow, Penſa, Poltawa, Pifow, Räſan, Samara, St. Petersburg, Sara⸗ 
tow, Simbirsk, Smolensk, Tambow, Taurien, Twer, Tula, Charkow, 
Cherſon (mit Odeſſa), Tſchernigow, Jaroſlaw. 

Dieſe 31 Gouvernements vertheilen fih auf folgende 6 Gerichts⸗ 
palaten (CYae6apıa nauarai): 

1) die St. Petersburgiſche, mit den Gouvernements: Petersburg, 
Nowgorod, Pilow, Olonez — 240,148 Quadrat Meilen mit 3,000,540 
Bewohnern; 

2) die Moskauſche, mit den Gouvernements: Moskan, Kaluga, 
Tula, Räfan, Wladimir, Saroflaw. Twer, Smolensf — 296,941 Quadrat» 
Meilen mit 9,985,104 Bewohnern ; 

3) die Charlowſche, mit den Bonvernenentd: Kursk, Woroneſch, 
Charkow, Poltawa, Tſchernigow, Orlow — mit 277,377 ————— 
mit 10,148,412 Bewohnern; 

4) die Kaſanſche, mit den Gouvernements: Niſhni⸗RNowgorod, 
Bätke, Wologda, Koſtroma, Kafın — 453,588 Tauabent « Dieite mit 
6 ‚851, 533 Bewohnern; 

5) die Saratowſche, mit den RER Saratow, — 
Simbirsk, Samara, Penſa — 345,751 Quadrat Meilen mit 7,406, 186 
Bewohnern; 

5) die Odeſſaſche, mit den Gounvernements: Cherfon, Taurien, 
Jekaterinoſſav — 175,895 Quadrat⸗Meilen mit 2,757,483 Bewohnern; 

Der Tagespreſſe, ſowie dem größeren Theil des Publikums galt na- 
türlich die Einführung der Neform über diefes Neb von 31 der bevöffert- 
fien Gouvernements für die Total-Realifirung der Reform, 

Der Meberfiht der Separat-Bota der Glieder der Einführungseem- 
milfion in Petersburg, jener ſtebzehn Senateure, die fih-mit ihren Auſchau⸗ 

ungen Dabei betheiligten, gebt ein Auszug der Sentiments voraus, welche 


Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 125 


21 Inſtizbeamte im Innern des Reichs, groͤßtentheils Spitzen von Behörden 
zweiter Inſtanz in Bezug auf die Mobdalität der Reformeinfährung der 
Commiſfſion verlautbarten. 

In der Provinz if, um einen Ausdrud König Louis Philippe’s zu 
brauchen, dem Menſchen der Spiegel der Wahrheit näher gerüdt. Diefe 
21 Sentiments ans dem Innern des Reichs find ganz eigentlich der Ans 
druck des Bedürfniſſes und nicht die theoretiſche Eonfequenz eines Syſtems, 
wie es dem Refidengbewohner näher gelegt if. Die Commiſflon ı ſich 
deſſen gewiſſermaßen jelbft bewußt, wenn fe dieſe Sentiments als die der 
Praftifer (upaxraxosꝝ) bezeichnet. 

Die Sentiments vertreten die Totaleinführung der Reform, unter 
welcher fie die Einführung derfelben in einem „beträchtlichen” Theile Ruß- 
lands (87 suaunteapuoh uacrm Poccin) verfichen. Gin einziges Senti- 
ment, Dad des Präfidenten der Stawropolichen Civil⸗Palate, Stufin, ift 
für die Reformeinführung in zwei Gerichtsſpreugeln (cyaeöasıa o6.1acra) 
mit fpäterer, zu befchlennigender Ausdehnung auf weitere Gouvernements. 
Die Macht der Verhältuiffe, nit etwa die von Stufin aufgeftellten 


Gründe, hat die Sache dahin wenden follen, dab diefes einzige Sentis | 


ment gegen alle 20 übrigen, gegen die Einführungscommilfion, gegen die 
Tagesopreſſe von Moskau und Petersburg, gegen alle auf die Totaleinfuͤh⸗ 
rung drängenden Broſchüren und gegen die vox populi zur Realität ges 
worden iſt. Auch wenn das Senutiment des Herm Stufin gar nicht ab» 
gegeben worden, hätte es jo kommen müſſen. 

Die Eommilfion erfannte in den gleichlautenden Refultaten der Ans 
ſchanung fo vieler Praktiker (der Ausdrud werde beibehalten), fo vieler 
competenten Stimmen aus den entgegengejebten Gegenden Rußlands, wie 
Berm und Charkow, Wätka und Koflioma, Yelaterinoflam und Wladimir, 
Kursk und Woroneſch, den beften Anhalt für die Zotaleinführung nach ihrem 
Res von 31 .Gouvernements, um bimmelichreienden Mißbräuchen ein Ende 
zu machen (Kam KOHeNB BONIWINHXP 340yNOTpe6.AeHih). 

Mehrere der Praktiker find indeß entichieden gegen die Lieberweifung 
der Pendenten an die neuen Behörden, andere unter ihnen finden nichte 


einfacher. Der Gouvernements⸗Prokureur von Woroneſch Fuks, und der 


Er Präfident der Charkowſchen Eivil- Palate Nachimow, find der lebte 


ren, in der Eommiffion felbft nicht unftreitigen Meinung; fie polemifiren _ 


darüber mit dem Bräfidenten der Jekaterinoſlawſchen Eivil-Balate Spansti 
und mit dem Gehülfen des Präfitenten der Koſtromaſchen Civil⸗ 


126 Der Statusquo der Yuftizeeform. in Kußland. 


Balate Sergejew. Aus finanziellen Brimden, wie bereits angeführt 
worden, neigt die Commiſſion auf die Seite der Lieberweilung, Ein Glied 
derfelben ift fogar der Meinung, die Pendenten erſter Yuflanz ganz zu 
deliren und es den Parten zu überlafien, ihre Sachen in den neuen Be⸗ 
hörden von vorn ‘wieder anzufangen. In Genf, führt die Commiſſion 
an, babe bei Einſetzung von Briedensrichtern im Jahre 1842 eine ſolche 
Veberweifung der ‚ Bendenten vom aufzuhebenden (im Jahre 1842 aud) 
aufgebobenen) Gericht des Givils Bräfidenten (prösident civil) ftattgefunden. 
Aber nicht von Rußland hätte Voltaire gefagt wie von Genf: „Idhüttele 
er feine Perüde in Ferney, fo pudere er damit den ganzen Cauton.“ 

. Die Eommilfion führt demnähft das Königreich Stalin an. Da 
babe im Jahre 1859 eine Ueberweiſung der Pendenten von einer Provinz 
auf eine andere Pla gegriffen, wobei vergeffen wird, daß dies aus Polis 
tiichen Zerritorlalgründen gar nicht anders fein konnte. Das Dekret des 
Königs Victor Emanuel vom 2, April 1865 wird angezogen; in diefem 
reſervirt fi aber nur die Regierung in thesi unter vielem gar wicht hieher 
GSehörigen, überhaupt temporäre Maßnahmen je nach dem Bedärfniß zu 
ergreifen. Aus der ruſſiſchen Reichspraxis werden endlich angeführt: Die 
in dem Bauern » Emancipationsgefep vom 19. Bebrnar 1861 enthaltenen 
Beftimmungen mit nur temporairer Gültigkeit und die Allerhöchſt befätigte 
Meinung des Reichsraths vom 25. März 1864 über die Einfährung der 
Gouvernements⸗ und Kreis, Zuflitutionen, welche anch fuͤrv Sn nur in 
33 Gouvernements ftattgefunden habe. 

Die 21 Sentiments der Praktiker begleitet die Commilflon mit 73 
Repliten, wo immer diefe Sentiments die Angelpunfte der von der Com⸗ 
miſſion vertretenen Anfichten tangiren, wie: Totaleinfägrung der Reform, 
Ueberweifung der Pendenten an die neuen Behörden, dritte, d. h. tempo⸗ 
raire Sektionen in den Bezirksgerichten, einen Dreimonatligen Termin 
zum Austrag der Pendenten im alten Rechtsfuß — welche, faum fombelifch 
zu nennende Beitipanne (. oben) die Commiſſton als ausreichend bezeichnet. 

Diefe ihre 73 Repliten, meint die Commiſſion, zerftreuten vollfommen 
die „finftern” Befürchtungen (mpaussın onacenia), welche in einem Organe 
der Moskauſchen Preſſe (auch in vielen anderen, fowie von wielen. Stimmen 
des großen Publilums, darf man hinzufegen) dahin ausgefprochen worden: 

„das jo ungeduldig erwartete, mündlide Verfahren, dürfte 
leicht in der Pragis um nichts beffer ausfallen als das alte fchrift- 
liche, welches fo viele- bittere Klagen hervorrufe“; | 








Der Statusgno der Juſtizreform in Rußland. AN 


„es ſei durchaus kein Grund. vorhanden. inazumehen, dis ges 
richtliche Bielichreiberei werde. aufhören, bloß weil u une neue 
Form der Berhandiungen .einführe”; 

„jede Form werde diejenige. Geftalt annehmen, die ihr die 
Handhaber derfelben geben würden, die ruffiſche neue Form M 
änßerft biegfam (owenp noAar.ımea) und geeignet ſich wit: der 
Schreiberei wohl zum vertragen” ;. 

„die nenen gerichtlichen Faltoren (eyaedanıe Asttein ſraher 
einfach uanosunen) habe man ſich als unfräftige (c.1a60cH.1Bas1e) 
wenig erfahrene (massonsırnsie) zu denken, die nicht gewohnt felen 

- der ihnen geftellten Aufgabe gegenüber ſich mit anhaltendem Ernſt 
zu verhalten (moAsep>KuBaTb BB CEe6B Bceraanınee cepiosHde 
ornuomenie Kb Asay); Faltoren ur Art würden zu Anfang die 
Mehrzahl jein“ ; 

„unter dein Anſchein eines mündlichen Verfahrens würde man 
nur die vollſtäͤndigſte Fortſetzung des alten Geſchaͤftsganges erleben; 
Richter, Parten, Anwälde würden fi allmaͤhlig überzeugen, daB 
Alles dennoch nur auf die infiunirten Schriftftüde hinauslaufe; 
der von einem Gliede der jedesmaligen Behörde zu baltende Bor- 

trag einer Sache könne fehr wohl die befannte Form eines Ey 

traetes aus der Alte (sanacka u3» Asa) annehmen, wie denn 

alle mündlichen Vorbringungen, wären fie einmal als unnüß ei» 

fannt, deren Vortrag (aorıaaz) nad) altem Rechtsfuß im Belfein 

der Parten (wie auf .Bitte nachgegeben wird) zu vergleichen fein 
würden”; ö 

„viele unferer gerichtlichen Saftoren hielten fich bereits für die 
Gerichtöthätigkeit geſchickt und bildeten fich fröhlichen Muthes ein 
(Bece.10 Aymamre), das neue Element werde fie von felbft heben 
(ITO HOBOE HA4A.1IO NOAHHMETL HX%), während gerade ihnen aufs 
gegeben ift, das Element zu heben“ ; 

„man werde überhaupt nur wenige gute gerichtliche Faktoren 
finden und diefe wenigen würden wenig leiften, wenn man fie, bei 
einer Zotgleinführung der Reform, über ganz Rußland zerftreue”. 

Diele von fo Vielen getheilten Befürchtungen, meint die Commiſſion, 
bewiefen nicht fowohl die Unzulänglichkeit der juriftifchen Kräfte, als die 
Unbefanntfchaft der Preffe mit ihnen. Die Preſſe preife die Reform von 
ihrem in der Theorie (9) wurzelnden Standpunfte, betrachte aber mit Kummer 





128 Der Statubquo der Iufigefoum.in Ruplank, 


(nesaıpuo) die wirkliche Nefsrmeinführung, obgleich die Preſſe ſelbſt ein⸗ 
geſtehe, nicht gelehrte Unterſuchungen iu einem Studierzimmer, nur praf- 
tiſcher Blick, praktiſche Auffaffung feien erfordert. 

- Bas der unparteiiſche Beobachter zu der Schilderhebung für eine 
augenblickliche Totaleinführung der Rechtörefosm meint, beſagen die Worte 
su Eingang diefer Arbeit: quid leges sine moribus? Was der Leſer 
diefer Blätter meint, wird er fi fagen, wenn er die 24 Gentiments Der 
Draftiler aus dem Innern des Reichs, mit den 73 Nepkilen der Com⸗ 
milfien ia Petersburg verglichen haben wird, an deren Mitteilung in ger 
drängtefter Kürze Diele Arbeit nuumehr geht — vorher nur noch bewer- 
kend, daß fich praftifcher Blick, praktiſche Auffaffung in feiner Specialität 
- erwerben laſſen, ohne daß Fachſtudien, oder immerhin ein gelehrtes, rich⸗ 
tiger eim theorstiiches Stadium voranfgegangen, ein ſolches aber feine 
weges unbedingt von den oben tabellarifch, als fpeciell juriſtiſch bezeichneten 
Rräiten zu präfumisen ſteht, wenn, wie notorifch iſt, an der Kaiſerlichen 
Nechtsſchule wie an den ruſfiſchen Univerfitäten (von -Dorpat ging nicht 
die Rede) der Curſus des roͤmiſchen Rechtes, das der Juriſt als das 
‚Zundauent feines Willens anflcht, auf Inſtitutionen und äußere Rechts 
geſchichte beichräntt it and man ſchon dabei eher zu viel als zu wenig zu 
teiften glaubt, mithin curſoriſch verfährt, von dem gemeinrechtlichen Prozeß 
‚aber, den der ZYurift als Das Zundament Des Verfahrens anfleht, Leine 
Rede it und Grollmann und Wittermaier, wenn auch nicht Feuerbach, 
unbefannte Namen bleiben. 

(Bortfegung folgt.) 


’. 





429 


Die bürgerliche Union ia Kurland. 


Eine Geſchichte 
aus herzoglichen Zeiten. 


MH. 24. April 1790 — alfo fünf Jahre vor der Einverleibung des 
Herzogthums Kurland in die ruffliche Unterthänigfeit, unter dem Ießten 
der eigenen Herzöge — trat dort ein Berein zufammen, welcher anfangs 
den Namen: „Sämmtliche Städte und vereinigten Glieder des furläudiichen 
Bürgerſtandes“ führte, ſpäter aber ſchlechtweg „bürgerliche Union” benannt 
ward. Erreichte dieſer Verein auch in feinem Stüde etwas von feinen 
Zielen, fo ift feine Gelchichte dennoch in vieler Beziehung von befonderem 
Intereſſe und fogar nicht ohne Bedeutung für das Verſtaͤndniß mancher 
Eigenthümlichkeiten der Gegenwart Kurlands. 


Bekanntlich war die ganze Regierungszeit des letzten Herzogs ein 
fortgehender Kampf deſſelben mit dem Adel, deſſen Oppofltion und Ueber⸗ 
macht gernde im Sabre 1790 den Höhepunft erreicht hatte. Zuwider Ber 
„Regimentsformel”, welche die beiderfeitigen Rechte abgrenzte, wurden vom 
Adel Landtage ohne Genehmigung und Ausichreiben des Herzogs abgehalten 
oder vertagt; man gewöhnte ſich immer mehr, ohne ihn zu landtagen und 


Beſchlüſſe zu faflen. Wurde aber auf diefe Weile fogar die Macht des 


Zandesherrn lahm gelegt, fo begreift es ſich unſchwer, daß auch die Städte 
und deren Bürgerfchaften das Uebergewicht des Adeld zu empfunden befamen. 

Aus dem Extraetum e gravaminibus generosi. ordinis equesiris 
ducatus Curlandiae et Semigalliae, 1642, erhellet bereits, wie der Axel 


— 


130 Die bürgerliche Union In Knrland. 


150 Jahr früher ſchon darum bemüht geweſen die letzten Reſte der, ftädi- 
fhen Rechte zu vernichten, denn daſelbſt heißt es: 


„37) Der Städte Privilegia und Policeyordnung praejudieiren und 
derogiren nicht wenig der adeligen Freyheit derwegen Ritter und Landſchaft 
auf den Landtagen hiebevorn quaerulirt und um Abfchaffung angehalten, 
weiln aber darauf mehr erjolget und deswegen infonderheit der Bauskeſche 
und Mytavſche Diftrict fich zum höchſten befunden, als bittet Ritter und 
Landſchaft — Ddiefelben folder Beſchwer nun mehr effective zu entireyen 
und alles was der adelihen Freyheit zu widern und den Städten verlies- 
ben worden, zu caffiren.“ ‚ 


„Al) Den Bürgerftande » Perfonen adeliche güter erblih an fid) zum 
fauffen, oder durch andere Mittel am fich zu bringen nicht zu verftatten.“ 


„45) Schießen und Jagen denen fo nicht adeligen Standes feines 
weges frey, noch weniger andere udelige Immunitäten und Freyheiten 
genuͤßen zu laſſen.“ 

„AT, Es hat hiebevorn von R. und L. allezeidt, daß leges sumptua- 
riae mögen aufgerichtet und Dadurch der adel und Bürger ſtandt gänzlich 
nnterihieden, gefuchet, als bittet R. und L. daß ſolche auf fünftigen 
Landtage gewis mögen aufgerichtet werden.“ 


War es nun im Laufe der Zeit in der That gelungen, den Bürger 
ftand um ein bedeutendes Maß feiner Privilegien und ftändifchen Mits 
Rechte zu verfürzen, ja zur politifchen Nullität herabzudrüden,, ſo wurde 
der bedrängte Herzog Peter gerade dadurch veranlagt, fih auf das unters 
drückte bürgerliche Element zu fügen, und fo geſchah e8 denn unter feinen 
Aufpicien und begünftigt durch feine Mittel, daß die, ohnedies durch den 
politiſchen Luftzug jener Zeit angeregten Bürger Kurlauds fi) zu einer 
Auflehnung wider den lange getragenen Drud zufauimenthaten und ihren 
Beſchwerden in einer an den Herzog gerichteten Supplik Ausdrud gaben. 


In der Einleitung dieſes vom 12. Juli 1790 datirten Schrifitüde 
heißt e8, daß teutfche Bürger die erften geweſen, welche um die Mitte des 
12. Zahrhunderts fih in Livland anfäßig gemacht, und mit dem zur 
Hülfe gefommenen Adel eine Staatsverfaſſung zu Stande gebracht, wodurch 
der Bürgerftand nicht allein Theilnehmer an den öffentlichen Staats» 
verhandlungen geworden, ſondern auch für ſich in den gegründeten Städten 
befondere Privilegien: bewirft und ein uneingejchränftee Recht auf Landes⸗ 
„befitzlichkeit, gleich dem Adel, erwarb. 

















Die bürgerlipe Union in Kurland. 43 


Berner wird dafelbft ausgeführt, Daß fein Staat, wo der Bürgerfland 
der Willfür anderer Stände untergeordnet werde; im Wohlſtande ftehen 
oder dazu gelangen könne. England, Holland, Amerifa und Zraufreich 
werdeu als Beilpiele angeführt, daß ohne Gleichberechtigung des Bürgers 
ſtandes feine Staatswohlfahrt zu erzielen fei, und von dem damals mitten 
in der Revolution ftehenden Frankreich heißt es: „ja das fonft fo kultivirte, 
jedody Durch feine in dieſem Falle mangelhafte Staatsverfaſſung bis zum 
Rande des Verderbens gedicheue Frankreich hat es endlich für noͤthig ger 
funden, den Grundfägen der wahren Aufklärung gemäß, mit gänzlicher 
Aufhebung des alten ſtaatsverderblichen Syſtems, dur die, vorzüglid mit 
dem größten Edelmuthe von Seiten des Adels geſchehene Aufopferung 
unftrittig gehabter Borrechte, den niedern Ständen gefchehene. Mittheilung 
günftigerer Staatsrechte, Die gehörige Ausgleihung der a, und 
Laſten, eine glüdjeligere Verfaſſung zu bereiten,“ 


| Hiernach aber wird an den Herzog die Bitte gerichtet, die nachfolr 
genden Hauptbeichwerden auf die übliche Weile Etner Wohlgeborenen 
Ritters und Landſchaft gleichfalls zur Erwägung und Berathſchlagung 
mitzutheilen, damit auf dem nädıftfolgenden ordentlichen Landtage mit dex- 
ſelben und den dazu Bevollmächtigten der Städte, als Repräfentanteu bes 
Bürgerftandes in diefen Herzogthämern, wo möglich eine gewünjchte Aus 
kunst zur Zufriedenheit aller Theile zu Stande gebracht werden: könne.“ 


Der erite der demnächft folgenden Anträge betrifft die Theilnahme 
des Bürgerftandes an den landtäglihen Berbandlungen, wobei unter 
Bezugnahme auf vielfahe Präjudicate von Jahre 1570 ab dieſes Geſuch 
des Bürgerftandes nicht als auf. Erwerbung eines neuen Nechtes ſondern 
nur auf Wiederherftellung eines bereit befefjenen bezeichnet wird. Wegen 
Nichteinhaltung dieſes Rechtes fei im Jahre 1684 die ‚befannte Proteftation 
erfolgt und in der polnischen Reichsconftitution vom Jahre 1774 die Ver— 
fügung ergangen, daB „alles, was bis dahin zum Nachtheil der Städte 
geichehen, nichtig wäre, die Städte auch in die Ausübung der ihnen zuſtän— 
digen Gerechtſame eingelegt werden, und fünftig auf den Landtagen nichts, 
was fie beträfe, ohne ihr Willen und ihre Einwilligung geicheben jolle,” 
— „Daher, fagen die Supplifanten, halten wir uns auch überzeugt, daß 
nach einem anftändigen Verhälmiß den zum Landtage künftig abzuordnen- 
den Bevollmächtigten der Städte, nach den Deputirten Einer Wohlgebos 
venen Ritters und Landichaft ein ehrenvoller Zutritt und Empfang bei der 


J 


13 Die blirgerlihe Union in Kurland, 


Landesobrigfeit, fowol zu Anfang des Landtages als auch beim Schluß 
deffeiben, für die Zufunft beftimmt und verfichert werden wird.” 

Der zweite Antrag handelt von Berlegungen der Handels. 
und Gewerbs⸗-Gerechtfame, wobet über den Kramhandel der angerei⸗ 
ften Kaufleute geffagt und um deffen Befeitigung, ebenfo wie auch der 
Bors und Anffäuferei gebeten nwird. „Nimmermehr, heißt es hier, wärde 
Riga zu dem Grade des Wohlftandes geftiegen fein, wenn es nicht bei 
den privilegirten Rechte des Berbots des Sroßhandels geſchutzt Be 
wäre.” 

Der dritte Antrag bezieht ſich anf „die bedenkliche Lage, worin ein 
der Bürgerftand in Anfebung der Verſorgung in dffentlihen Aem- 
tern und Bedienungen befindet.“ Hier wird daran erinnert, wie 
einft der befannte Salomon Henning, Gotthard Kettlers rechte Hand, ein - 
Bürgerlicher gewefen, welcher fowol vor als nach der Unterwerfung unter | 
die polniſche Dberherrichaft die Rathswürde ®. h. die. Würde eines kur⸗ 


— 


ländiſchen Oberraths oder Miniſters) hefleidet habe, und wie gelegentlich 


der Untetwerfung Kurlands in den Urkunden dem Bürgerſtande ſowie dem 
Adel, ja fogar jeglicher Privatperfon die Erhaltung, aller bis dahin ges 
habten Gerechtſame und Befugniſſe“ zugefügt worden. Obwohl nun, heißt 
es weiter, die Regimentsformel in Anfehung vieler Landeswürden die Ver⸗ 


fügung gemacht habe, daß jelbige allein mit Perſonen adelichen Standes 
bejeßt werden follen, fo fei wenigftens in Betreff der übrigen, welche ges 


genwärtig aber auch allein von dem Adel innegehalten wärden, die alte Befug- 
niß des Bürgerftandes uneingefehränft verblieben, daß fefhige anch dazu 
gelangen können. Ju Betreff diefer gerechten Beſchwerde des Buͤrgerſtan⸗ 
des wolle denn der Buͤrgerſtand „zum Beweiſe der äußerſten Mäfiguug 
und zur Erleichterung der gütlichen Nusgleihung* alle Aufprüche auf 
Staatswürden und Bedierungen, die gegenwärtig vom Adel befleidet'wär. 
den, außer der Competenz auf die Rathswürden (d. h. ber Ober 
räthe des Herzogs) gänzlich aufgeben und felbige demfelben allein zugefte- 
hen, wenn ihnen Dagegen von Sr. Hochfurſtlichen Durchlaucht, ſowie auch 
von Seiten Einer Wohlgebornen Ritter⸗ und Landſchaft alle Aemter ünd 
Bedienungen im Kirchen⸗- und Civilſtande, „welche jetzt mit Perfonen büͤr⸗ 
gerlihen Standes befegt find,“ allein für die Zukunft übertaffen un zu⸗ 
geeignet würden. 

Der vierte Antrag geht auf „die in Streit befangene Berech— 
tigung des Bürgerſtandes zum Ankauf und 1. ſolcher 





| 


Die bürgerlide Union in Kurland. 438 


Erbgüter, die an adelige Perfonen zuerſt verlehnet worden". 
Es wird nachgewieſen, wie dev Bürgerfland „als ein Landfland" des Lehn⸗ 
befipe® fähig geweien und and eine Menge von Gütern wirklich verlehnt 
erhalten, „die in Kurland wohl den vierten Theil der Landgäter betragen! 
md welche auch bei der Unterwerfung des Herzogthums unter Polen nicht 
nur ihren Befiern ohne den geringſten Standesunterſchied gelaffen, ſon⸗ 
dern auch durch den Sten Artikel des adeligen Privilegiums und Durch 
den Gten. Punkt des Botibardihen Privileginms dergeftalt allodifieirt 
(d. h. in freies, wicht lehnrechtliches Eigenthum verwandelt) worden jelen, 
daß ein Jeder ohne nachzufuchende oberherrliche Erlaubniß und ohne Die 
geringfte Einfchränfung und Ansichließung des adlichen oder bürgerlichen 
Standes ſelbige zu vergeben, zu verichreiben, zu verkaufen, zu veräußern 
und darüber nad; Gutbefinden zu dioponiren, die Berechtigung erhielt, 
Dieſes Verhältniß Tiege dem Fundamentalgefeg zu. runde, und dieſes 
Fundamentalgeſetz garantice jedem Stande feine urfprünglichen echte, -fo 
daB. feinem feine durch die Unterwerfung verlegten -Berechtiamen ohne 


feine Ginwilligung eingefhränft oder vermindert werden ſollen. Ale 


weitere: Durch einfeitige Landtagsverſammlungen oder auf fonftige- WBeife 
eingetretene Schmälerung der Gerechtſame des Bürgerflandes -In dieſer 
wichtigen. Fundamentalfrage ſei deßhalb ungültig, was au die polniſche 
RKeichsconſtitution vom Jahre 1774 auf Kurland ausgedehnt) beſtätige. 
Was aber den berüchtigten $ 105 der Kurlaͤndiſchen Statuten”) betrifft 
jo tönne auf den „ehwa vorzuwendenden angeblichen $ 105 der Statuten⸗ 
um ſo weniger die geringfle Rückſtcht genommen werden, Da ſelbiger ſowie 
einige amdere zu den einfeittgen alfo unftattbaften 88 gehört, der gleich im 
Jahre 1618 von dem Apyellationsgericht in der Groͤningſchen Sache ˖ vers 
worfen- und daher aud in der, durch den landtaͤglichen Schluß vom 
Jahre 1636 beſchloffenen gedruckten deutfchen und Inteinifchen Ansgabe 

| *) „Homines ignobiles et peregrini, pro indigenis non recepti, Nobilium böna 
emere et possidere non debent sub ammissione bonorum * Dbder mie biefet Para- 
graph; nach der. Birkefichen Ueberſezung lautet: „Unabfige und fremde Perſonen, die nicht 
das Inhigenatsrecht erhalten haben, follen Feine abeligen Güter kaufen und befigen, bei 
Berluft der Güter.” DB. Richter in feiner „Geſchichte der dem ruffifchen Kaiſerthum eig 
verleibten deutſchen Oſtſeeprovinzen“ (Th. 2, Bd. 3, ©. 45) fagt zu, Diefem_$ 105 ber 


turländiſchen Statuten: „das gegen Bürgerliche ausgeſprochene Verbot ablige Güter du 


faufen fehlt fomohl in ben Piltenſchen Statuten als in dem dem Herzoge übergebenen und 
im Neichsarchive befrndlichen Exemplare, und fcheint: alſo Die Verſchiedenheit bei einer a 
wichtigen Brage nicht auf einem bloßen Verfehen zu beruhen,“ 


— 


484 Die bürgerliche Union in Surland. 


nicht aufgenommen, ſondern ausgelaflen worden fei. — Weiter, wird em 
wäbnt,; .wie der Adel vor der im Jahre 1717 .niebergefegt gewelenen Com⸗ 
miſſion mit Recht darüber Beichwerde erhoben, daß es demſelben verſagt 
werden wollen, Grundbeſitz jn den Städten zu erlangen, „weil ſolches ohne 
Borwillen und Genehmigung des Adels decretirt worden” — woraus aber 
mit demfelbeu Rechte folge, Daß auch der Bürgerflaud fein Fundamental⸗ 
recht anf Beſitz der Landgüter nicht auf ebenſo einfeitige Weile ohne fein 
Borwillen und feine Genehmigung habe verlieren können, [onderu dieſes 
Recht zu. vefityiven ſei. — Cudlich aber wird daB Qüterbefibprinilegium 
Des Adels auch mit nationalökonomiſchen Gründen bekämpft, von denen 
mir sur den folgenden herausheben: „Dagegen ift nach den ſchon belanm⸗ 
sen Beiſpielen jehr zu beforgen, daß vermögende bürgerliche Bedienen, 
beim Mangel der Gelegenheiten zum ausgebreiteten guten Haudelsverkehr, 
worin man fein Geld völlig und fiher nußen kann, in andern Ländern, 
wo wohlhabende Perfonen wohl gar mit Standeserhebung und audern 
Begünftigungen aufgenommen. werden, ſich mit ihrem Vermögen begeben 
möchten" — ein Paſſus, der in auffallender Weile an die in der Balt. 
Moyatsſchr. Bd. 10 ©. 534 erzählte Gefchickte des. Herrn H. DB, md 
Die daran gefmüpfte Erörterung erinnert. 

-,. Die Gingabe fchließt damit, Daß der Bürgerftand gern bereit ‚fein 
wolle, gewilje. Güter auf immer dem Adel oder dem Bürgerflande zuza⸗ 
tigen, indem ſie ſich vergleichämeile andy. noch auf. die Gonftitutionsacte 
von 1775 bezieht, nad) welcher, mit ebenſo menichenfreundlichen als politi⸗ 
fen Grundſätzen, ſowohl im Königreich. Polen als auch im Großherzog. 
thum Littauen bürgerlichen und fremden Perfonen Landgüter. erbaigen- 
thümlich an ſich zu bringen zugeflanden fei, nach dem Grundfabe des na⸗ 
türlichen Rechts: aequitas suprema lex esto. 

Unterzeichuet ift dieſe Supplif: Sämmtliche Städte und ——— 
Glieder des Bürgerſtandes der Herzogthümer Kurland und Semgallen.“ 
Wir haben dieſelbe fo ausführlich wiedergeben müſſen, weil alles Weitere 
fih zu ihe nur wie Wiederholung, Commentirung oder Entgegnung verhält. 

Diefe Bittfchrift war kaum von Seiten des Herzogs Peter mit den 
übrigen Landtags » Deliberatorien herumgelandt worden, als auch fofort 
von zwei Seiten Oppoſition wider diefen Schritt des Bürgerftandes fich 
zeigte. Der Landmarfhal Morig v. Saden Eandmarſchall ift in Kurland 
der. Zitel eines der fogenannten vier Oberräthe, einſt herzeglichen Minifter) 
proteflirte bei Eröfinung des Landtages vor dem Derzoge wider Die 





"Die bittgerlige Union in Aurland. 435 


Rechtmäßigkeit: ind Geltung diefer bürgerlichen Supplication und erklaͤrte 
vom Kanzellei⸗Selretair des Herzogs, Rüdiger, bei Einweihung derfelben 
überrafcht worden zu fein. Es entipam ſich alfo zunächſt hierüber zwiſchen 
digen Beiden Beamten ein Streit vermittelt Proteſtation und. Reproteſta⸗ 
tion, Gefaͤhrlicher aber war es der Sache, daß alsbald auch innerhakd 
der. Bürgerfchaft Mitau's eine Spaltang entftand, indem die Mitauſcheü 
„Käufer und Profeſſioniſten“, wie fich bier die Gewerfer nannten, ſich 
wicht ar vom Bürger Berein nnd deſſen Supplif Tosfagten,” ſondern auch 
ihrerſeits im September deſſelben Jahres beim Herzoge wider die übrige 
Bürgerfchaft fupplicirten. Diele Diverfion bewirkte denn auch, daß die 
Sache auf. dem nur 14 Tage dauernden Landtage gar nicht zur Sprache 
fan, der Adel ſich auf die Supplication nicht einließ und deßhalb die 
ganze Streitfrage an die Lönigfihe Regierung nach Warſchan gebradft 
werden mußte, wo ohnehin auch Die Differenzen zwifchen dem Adel und 
dem Herzoge verhandelt werden follten, was alles den genugfamen Beweis 
dafür Hiefert wie ſchwach fchon das herzogliche Regiment gegenäber der 
Adelscorporation geworben war, 
- Wie der Hering fich auf den Bürgerftand- ftügen und dieſen heben 
wollte, um felbft zu erſtarken, fo handelte der Adel nady dem ofterprobten 
Grundſatze: divide et impera, indem er den Handwerlerſtand wider die 
übrigen Schichten- der Bürgerfchaft, Kaufleute und Literaten, ins Feld 
ſchickte. Auch ward Das ganze Unternehmen des Bürgerftandes ein Vers 
rath geicholten, der Verein eine revolutionaire, die Verfaſſung umflürzende 
Rottirung, eine Nachahmung der franzöſtſchen Revolution — def ie 
wis. Darüber die uns erhaltenen Urkunden felbft reden. 

Der Landmarſchall Morik von Suden proteſtirte alfo in der ende 
lihen Kanzellei anı 30. Auguſt 1790, dem Termin der ——— 
nung, folgendermaßen: 

„Unterzeichneter Landmarſchall und Oberrath ſieht mn in Anfehung 
der ans der Hochfürftlichen Kanzellei in die Kirchſpiele geſchickten vorlaͤu⸗ 
figen Darſtellung einiger Sauptanträge, die Gerechtſame des Bürgerftandes 
betreffend, genöthigt zu feiner, als Oberrath, -dereinftigen etwanigen Legi⸗ 
timation und Rechtfertigung folgendes ad Acta Cancellariad Ducalis zit 
geben und zwar: 

„t) daß ex fogleih, als befagte vorläufige Darſtellung auf der Ge⸗ 
richtsſtube zum Vorſchein gekommen, nicht nur der fernern Verbreitung 
Aberhaupt, da ſelbige den Fundamentalgeſetzen entgegen, ſondern ganz vor⸗ 

Baltiſche Monatsſchrift, 6. Jahrg, Bd. XII, Hft. 2. 10 


⸗ 


136 Die bürgerlige Union in Kurland. 


züglich der Verſendung derſelben in die.Kirchipiele pro deliberatione und 
der Beifügung derfelben zu-den Hochfürſtlichen Ausfchreiben. Des gegenwär- 
tigen Zandtages widerſprochen habe; 

„2) daß von dem Edlen und Wohlgelahrien Kanzellei » Selretair 
Rüdiger hierauf erwidert worden, wie dieſe Anträge wohl nicht ganz wider 
die Geſetze wären, daß man ſolche fiherlich im Lande herumfenden könne, 
da die Regierung durch des Herzogs Durchlaucht eigenhändigen ad marginem 
gezeichneten fchriftlichen Eonceffion vor allen gefihert bleibe, beionders da 
felbige zu allem fernere Beweiſe in der berzoglichen Scanzellei aufbewahrt 
bleibe; 

„3) daß Er, unterzeichneter Landmarſchall und Oberrath, bei dieſer 
an Se. Hochfürſtliche Durchlaucht den Herzog gegebenen und gezeichneten 
Verſicherung, ſich in Begleitung des Herrn Landhofmeiſters Barons von 
Taube Excellenz, des Herrn Kanzlers von Rutenberg Ezcellenz und 
des Herrn Raths und Ritters von Offenberg Excellenz an des Herzogs 
Durchlaucht Selbft gewendet; 

„A daB erwähnter Herr Landhofmeifter Baron von Taube bei ſei⸗ 
nem Bortrage diele Worte gefaget: „Was ift nunmehro zu thun? Ew. 
Durchlaucht haben ja ſchon die Verſicherung zum — ihrer Eingabe 
in die Kirchſpiele gegeben; 

„9) daß des Herzogs Durchlaucht hierauf sche guädig Pr mit vielen 
Gründen, die im eiſten Betracht einleuchtend erſchienen, geautwortet; und 
endlich 

„O daß, da alles in dieſer Sache zur Ueberraſchung angelegt geweſen 
zu lein fcheint, in wenig Zagen der Drud diefer Eingabe fowie die Aus⸗ 
fertigung defjelben aus der Kanzellei beforgt worden, ohne daß ihm, unter 
zeichneten Landmarſchall, etwas wäre vorgelegt worden. 

„Es proteftirt deshalb hiemit unterjeichneter Landmarſchall ſowohl 
wider die widergeſetzliche Form und Art und Weiſe, wie dieſe Anträge 
überhaupt in die Kanzellei gebracht worden, wider deren ſchnelle Befoͤrde⸗ 
tung zum Drud und Herumfenden in die Kicchipiele, die feine weitere 
und reiflichere Deliberation verflattet, uud endlich gegen deren Inhalt, als 
den Zundamentalgejegen entgegen. 

„Wenn ferner in diefen Tagen: 

„1) der Edelgeborene und Hochgelahrte Juſtizrath Bienemann in 
der Hochfüͤrſtl. Kanzelley mit einer lateiniſchen Schrift erfhienen und ſich 
diejelbe, ohne einer Hochfürſtl. Regierung die gehörige Unterlegung vorhero 


| 


Die buͤrgerliche Union im Kurland. Ä iM 


gemacht zu. haben und ohne Vorwiſſen derſelben, unter 2 Rangellenfiegel 
ausfertigen / lafſen. Bann 
„2) gleichfalls neuerdings der Edle und wohlgelahete Selretair Na⸗ 
diger ohne Vorwiſſen der Regierung unter Unterſchrift des Herzogs Durch⸗ 
laucht an die Städte eine Conceffion zum gegenwärtigen Landtage zu er⸗ 
feinen ausgefertigt. Wann 
„3) nicht eher als nachdem Se. Hochfürſtl. Durllaucht der Herzog 


dieſe Conceſſton unterzeichnet gehabt, erwähnter Kanzelley⸗Sekretair Rüͤ⸗ 


diger die Miene gemacht Unterzeichnetem die Sache vorzutragen, und nach, 
darauf aus Vorſichtigkeit, um nicht wieder uͤberraſcht zu werden ertheilten 


Antwort vom Unterzeichneten: Laſſen Sie mich damit zufrieden, da ich 


ohnedem alleine bin“ es unterzeichnetem Landmarſchall und Oberrath den⸗ 
noch verſchwiegen, daß. dieſe Conceſſion bereits von des Herzogs Durch⸗ 
laucht untetzeichnet worden, und ihm dadurch, daß erwähnter Kanzelley⸗ 
Sekretair Rüdiger ihn unbekannt mit dieſem Umſtande der bereits geſche⸗ 
henen Fuͤrſtlichen Unterzeichnung außer Stande geſetzt habe die Pflicht 
und Amteſchuldige Borftellungen hoͤhern Orts damwider zu machen. Und 
wann endlich - 

: A) der Geiſt der Aufwiegelung und Zufammenrottung fo weit gehet, 
daß auf dem hiefigen Rathhaufe ohne Bor und Mitwiſſen, noch weniger 
aber wit Beyfall und Genehmigung der Regierung unerlaubte Zufammen- 
fünfte und Conventiculn uugeftellet und erwähnter Kanzelley⸗Sekretair und 
andere Literaten und Männer, die der Rechte des Landes. kundig fein fol» 
ten, da fie auf ſelbige geichworen haben, geheime Anzetteluugen und Ber- 
biedungen zu einer Zeit und in einem Lande zu machen fich erdreiftet, Das 
ifmen feinen Grund dazu gegeben, und defien Adel zeither Dem ganzen 


Buͤrgerſtande und beſonders den Literaten mit Liebe und Achtung begeg⸗ 


net: ut: 

So ſieht fih unterzeichneter Sandmarfhall und Oberrath genöthigt 
wider alles dieſes aus Pflicht feines Amtes zu proteſtiren und ſich und 
Einer Wohlgebornen Ritters und Landſchaft quaecunque jura in Anfehung 
alles obigen zu reſerviren und diefe feine Proteflation zu den Alten der 
Hochfuͤrſtl. Kanzelley niederzulegen. Mitan den 30. Auguft 1790. 

— | Moritz von Saden, 

Landmarſchall und Oberrath. 

Diefes alfo war der Verſuch des genannten Landmarſchalls und Ober⸗ 

ratha das Verhalten des Bürgerflandes zu verdaͤchtigen und ihm von vorn⸗ 
10* 


18 Vie bargerliche Unien in KMurlaud. 


herrin Die Berechtigung zus Sabvention und Unterbegung fettes: Veſchwer⸗ 
den abzuſchneiden. Schon Tages darauf, nämlich am 1.. September 1700, 
erelt Die: ſuͤrftiiche Kanzellei die erße Gingabe der Mitauſchen „Rünftler 
und Profefkoniften“, stittelft welcher dieſer, bis. dahin neit dem Avigen 
Buͤrgerſtande jufonmiengehende Theil fllh von -der „Linien“ losſfagte uud 
eine „Beneraldeduction” der ſämmtlichen Beichwerden“ binnen 14 Tagen 
oder 3 Wochen ich vorbehielt. Der Landtag aber währte,. wie gefagt, 
nur 14 Tage, und jo konnte die Supplication dead Bürngjeefisueh ger 
nicht zus Verhandlung gebradıt werden, Es entipana fid numiehr ein 
voluminoͤſer Schriſtwechlel, eineotheils zwiſchen dem Auebmafhaik kon 
Sacken und deu hetzoglichen Kanzellei⸗-Selretairen Rüdiger und Biene- 
mann, anderntheild zwiſchen dem Bürgervereine und den „nſtlern su 
Profeſſtoniſten“, Drittens aber auch uody zwiſchen diem Reiter dieſer Lob 
teen, Dem reformirten Prediger und Profeſſor J. M Titing: ww feinen 
Eollegen, ‚den. Übrigen. Profefforen ber Petriniſchen Akademie. Gine bloße 
Aufzählung aller dieſer Streitichriften, weiche von dem eigentlichen Ziele 
immer weiter abführten, würde ganze Seiten ausfüllen; der die. Geiler 





immer mehr verwirrende Kampf dauerte Durch drei Jahre unandgefebt; fort. 


Wenn: man die zwiſchen der beiben Spaltnugen der kurländiſchen 
Buͤrgerſchaft gemeihlellen Repliken und Duplifen von dem Schwall her 
Worte and Nebendezichungen entkleidet, fo ſicdet man als den eigentlichen 
Kern der Sache, Daß der Gewerkerſtand. für ſich Gig und, Stimme im 
Magiſtrats⸗ Collegio in Anipruch nahm und deßhalb die. hiemit belehnte 
ſtaͤhtifche Aunfmannſchaft befehdete. Obgleich nun dieſe Frage wit dem 
Hauptgegenſtaude der Supplik des Buͤrgerſtandes in gar keinem Zuſammen⸗ 
hange ſtand und deßhalb auch eigentlich Beinen Grund abgeben konnte, Die 
wefentlichen Motiwe und. den Juhalt derſelben zu negiren, jo mar. dennoch 
Leidenſchaft und Kurzfichtigleit genug vorhanden, hieraus gerade in dieſem 
Momente einen Streit. innerhalb: des Bürgerftandes. aufgunehmen „. welcher 
allmählig dahin führte, daß der Gewerkerſtand fich zus Berfügung des 
Adets flelite, mit "Dielen gemeinichaftfiche Sache machte und damit dem Gin- 
wand Gehalt verlieh, e& jei: feineäweges der. ganze Bürgerflaud, als Reifen 
Meinungsansdrud jene Supplik zu gelten babe. Um fa. leichter lounte 
nun die fog. buͤrgerliche Umion nad) dem Vorgange der von Sadeufchen 
Protefation mit dem Gewande der Rottirung einzelner Revolutionaire 
amd Neidlinge, geheimer Amzeiteluugen. und Eomventiteln behängt werden. 
Gine unbefangene Auſchauung der Sachlage hätte leicht erkennen laſſer, 











Die buͤrgerliche Unien in Rurlasd, 199 


daß Seide. Differenzen ſehr wohl nehm einnnder heflshen und verkandekt 
weten Sonmten, wobei Dex Büngerfiand dem Adel gegenüber immerhin als - 
ein Ganzen gufasnmengthaften. Hüfte, seit ja auch unfrve Adelskorporaionm 
tee‘ interner Wifferenzen nach außen einig zu fein pflegen: Der Grund, 
weßhalb eine ſolche Solidaritãt in dem einen Stande leichter heohachtet wird 
als in dem andern, liegt vor allem In feiner gleichartigeren Zuſammenſetzung: 
innerhalb: Des ſo große Unterſchiede dee Bildung und gefellichaftlichen Stel» 
Img umſchließenden Buͤrgerſtandes iR es nicht ſchwer, Zwietracht zwilchen 
der Elite und dem großen Haufen zu entzünden, und ein Panſe wie in 
Berlin findet ih auch an andern Orten 
dam 7. Märg 1191 zeigten“ die ſupplicirenden -Bitegerunionißen- ihrem 
Herzog an, wie fie le Hoffnung aufgegeben, „Ihre verhandelte Revindi⸗ 
catidn der allgemeinen Rechte der Städte ımd des Bürgerflandes dieſer 
Herzogthumetr nrittelft eines gütlichen Vebereinlanmens zu einem gewuͤnſchten 
Ausgang zu leiten“, und deßhalb' die weitere Verhandlung biefer Sache 
gar‘ endkichen Entiheidung der Allerhoͤchſten Oberherrſchaft in Warſchan 
vorlegen würden. AS Delegirte wurden erwähblt, der Viltenſche Landge⸗ 
richts⸗ Advokat Tieden, der Libaufche-Bürgermeifter Borkampff und der 
Mitauſche Bürger und. Kauſmann Vierhuff. Sofort aber legten die 
Profeffiontften und Künftler gegen dieſe Abfendung bei dem Herzoge Pros 
teft ein, indem unter Anderem geltend gemucht wurde: „daß die bei einer 
foldjen "Unternehmung unvermeidlähen großen Koften und aufgenonmeuen 
Kapimlien einft dey Stadt und dem’ Allgemeinen zur Laft ſallen könnten.“ 
Inzwiſchen hatten auch „Brorector und Profeſſares der Petriniihen 
Madenne“ heim: Heoge eine Sun eingereiht, — ————— 
lautete: ©. 
„Es, iſt uns hoͤchſt beſremdend, dab In der. zur Goclueſu genpelley 
d. d. 11. März d. J. von den Mitaufchen Löhlichen Künſtlern und Ge 
werfen gebrachten Biotefiation und Mäniteftation wider den Kurlädilchen 
Bürgerser@in and) umferes Collegii Professorum in der Art gedacht wor 
den, als ‚hätten wir deswegen unſern Dusch Unterſchriſt erforderlichen, 
förmlichen. Beptritt zu diefem Bürgerverein bisher‘ verfagt, weil wir die 
Abſicht defſelben durchaus verwärfen. - Rie ift es uns in den Sim 
gekommen, Angelegenheiten eines großen Theils der Nation, die auf: I 
clamation after gegründeter Gerechtſame hinausgeht, zu misbilligen, viel⸗ 
weniger zu: verwerfen; um fo empfindlicher muß es und. fein, daß ein 
Thoil ſich hat beilpmmen laſſen, feine Schritte duvch unſer herbeygezogenes 





Er) DU ‚bürgerliche Union in. Kurlaud. 


Beyſpiel rechtferkigen und uns Gefinnungen für feine Sache andichten gu 
wollen, die nid die unfrigen feyn Lönyen und gegen welde wir hierdurch 
feyerlichſt protefticen, indem wit Em. Fürfll. Durchlauchten untertbänigft 
geborſamſt Sitten, durch ſolche ſchuldigſt eingereichte Proteftation nad Deren 
| — vor fernern Mißdeutungen und huldreichſt zw ſichern. Wir ze. 
Prorector und Proſeſſores 
der Hochfürſtl. Petriniſchen Afademie. 

gerner erklaͤrten diefelben akademiſchen Lehrer mittelſt Urkunde vom 
30. April 1791: 

„Der uns, von den Bevollmächtigten der fämmtlichen Städte nnd ver 
. einigten: Gtieder des Bärgerftandes der Herzogthümer Kurland und Sem⸗ 
gallen heute vorgelegten Aufforderung zufolge, Dem Bürgerverein num 
mehro förmlich beyzutreten, erflären wir Endesunterfhriebene hier 
mit Färderfamft: daß Wir demjelben allerdings unfere verbindliche Unter⸗ 
Schrift biemit ertheilen, in der feften Ueberzeugung, durch diefen unfern 
Beytritt forte die Ehre, Freyheit und Glüdfeligkelt des gefammten. Kur 
laͤndiſchen Bürgerſtandes, alfo auch unfer daran habendes Intereſſe im 
en und Nügemeinen bewirfen zu können. 

Prorector und Profeſſores 
der Hochfuͤrſti. Petriniſchen Akademie. 

Kaum daß dieſe Kundgebungen der akademiſchen Profefforen ſtattge⸗ 
fanden, fo beeilte ſich der. Führer der abfäligen Buͤrgerpartei Paſtor und 
Profeſſor 3. N. Tiling bexeit® am 3. Mai deffeiben Jahres eine Repro⸗ 
teſtation und. Remanifeftation beim Herzoge einzureichen, und es enffpann 
ſich Hieraus ein ebenfo Bitterer als langwieriger Federkrieg zwiſchen dem 
afademifhen Collegio und Ziling, deffen Einzelheiten wir ‚bier nicht weiter 
'auffähren wollen, weil dieſe befondere Fehde ziemtich unerquicklich verläuft, 
ohne auf die Sache felbſt Einfluß. zu üben. 
Am 6. Mai 1791 lief bei der herzoglichen Kanzellei folgende An 
zeige von Geiten bed Bürgervereins ein: „Zur vorläufigen Berichtigung 
der nachtheiligen Borbildungen, die über den Gang der Verhandlungen 
An unferer. Sache bei der Allerhöchften Oberberrichaft, veranfaßet wierden 
find, finden wir es für räthlich, Sowohl zur zuverläßigen Wiffenſchaft Em. 
Hochfürſti. Durchlaucht, als auch zur Verhütung aller Täuſchungen des 
Mublilums mittelſt der beigelegten ‚gedindten Noten dasjenige. anzuzeigen, 
was ſowohl von Seiten Einer Wohlgeborenen Nitter« und Landſchaft 
wider unſere Sache und . Abgeordnete vorgebracht als aud von denen 


— 





Die bürgerlide Union in Kurland. ja 


ſelben dagegen erwidert worden, zugleich voll innigfien Dankes für Hoch⸗ 
ders Landesvaͤterlich gerechte Benehmen gegen uns bei der Aleerhoͤchſten 
Dberherrichaft, zu unterlegen.“ 

Dieler Anzeige waren zwei Roten beigelegt, deren erſte datirt War⸗ 
(San den 28. März 1796 und unterzeichnet von den Adelsdeputirten 
v. Heyking, v. Zudingbaulen- Wolff, Grothußz; die zweite Datirt . 
Warſchau den A, Aprit 1791 und unterzeichnet Tieden, Borlampff, 
Bierhuff, Abgeordnete des kurlaͤndiſchen Buͤrgerſtandes. Beide Noten 
ſollen bier noch in extenso wiedergegeben werden, da felbige befjer ale 
ale die weiteren umfangreichen Special-Relationen und Vorträge an den 
Tag legen, was beide Theile eigentlich und entkleidet von allem Weberfluß 
der Phrajen für und wieder anzuführen hatten. 

Die Note der Ndeladeputirten lautet in der und erhaltenen -deutfchen . 
Weberfegung folgendermaßen: 

„Da Endesunterzeichnete erfahren, daB gewiſſe einzelne Bürger die 
Unverfchämtheit fo weit getrieben, fih in dieſer Nefldenz für Deputirte 
der vereinigten Städte und Glieder des Bürgerflandes in 
Kurland und Semgallen auszugeben, fo eilen fle einem Erlauchten 
Minifterio hierdurch unterthänigft anzuzeigen, daß dieſe Kähnheit defto 
firafbarer fey, je mehr. fie dahin flrebt, Se. König. Majeftät und bie 
Allerdurchlauchtigfte Republik durch eine lecke Herausnehmung zu überliften 
und zu bintergeben. Die hier beigefügten Aktenftüde thun dar: 

„4) daß diefer fogenannte Bürgerverein nichts anders als ein fünf 
licher Plan ift, der in der Finfterniß entworfen und in ſeinen Grund» 
fägen ebenfo widerrechtlich als gefährlich in feinen Bolgen iſt; 

„2) dab diefe Zufammenrottung durch den größten und nüplichflen 
Theil der Bürgerfchaft höchft gemißbilligt worden, wie ſolches aus der hier 
in extenso beigefügten Proteſtation zu erſehen. 

„3) Iſt's klar, daß nur ein Schwindelgeift die unſchicklichſte, den 12. 
Yunins 1790 in der Fürftl. Kauzellei eingereichte Neclamation hat ein. 
geben konnen. Hierinnen behanpten die Anführer Diefer Kabale unter 
andern,. daß Frankreich alle feine Bürger nur durch den Umflurz feiner 
alten mangelhaften Conſtitutiou glüdlih gemacht hätte u. ſ. w.) Eine 
ſchreckliche Behauptung, die Aber die abfcheulichen Abfichten weiter feinen 

*) Wie die Stelle in Der bürgerlichen Supplik eigentlich, Tautete und Daß fie Bier gang 


entfeilt widergegeben wird, iſt oben zu erfehen. Vgl. en v. Wichter Lc. Wh. 8, TH, 2, 
©. 221. £ 


142 Die büngerliche Union in Kurland, 


Hwejfel übrig ſaͤßt, nämlich Kurlands Adel zu vernichlen, den Stasi zu 
bennruhigen, das Glück feiner erſten Einwohner zu zerrätten, die gegen⸗ 
wärtige Staatsverfaflung umzuftogen und auf derer Ruinen einige. Bürger 
hinzuſtellen, deren Stolz weder Biel noch Grenzen kennt, - 
„Betroffen über Diefe [hädlichen Entwürfe ſchreien der. friedliche Rünf- 
fee und der tugendhafte Gewerker über Ueberraſchung, indem fie den Abs 
grund ſehen, in welchen einige unbekannte gber kühne Meuſchen fie ſtür⸗ 
gen woßten. Diefe ehrlichen und rechtſchaffenen Männer tregnten fib um 
mittelbar von Jenen und machten die gerechte und einfache Bemerkung, 
„daß wenn mon um die Abſchaffung etwaniger Mißbräuche anſuchen wolle, 
diefer dunkle zjund umregelmäßige Gang unnütz ſey, und ſelbſt die. erſten 
Grundſätze jeder Geſellſchaft beleidige, die ſolche heimliche Verbindungen 
perhteten.” 

„Endesunterzeichnete ohne in den Grund und geheimen Endzweck der 
ſogenannten bürgerlichen Deputation einzugeben, bitten Da® Erlauchte 
Miniſterum dieſe vermtinten Deputixten abzuweiſen, mit dem warnenden 
Befehle, den Geſetzen des Staates mit mehrer Ehrfurcht zu begegnen, auf 
dem gewöhnlichen und durch‘ den Gebrauch geheiligten Wege ihre etwani⸗ 
gen Bitten uud Beichwerden gehörigft anzubringen und ſernerhie teines- 
wegs den Aufruhr zu naͤhren und zu begünſtigen. 

„Sie erinnern ſich nicht, dieſe unruhigen Geiſter, daß der größte 
Theil von ihnen Ausländer find und als Fremdlinge in Kurland Frey⸗ 
flatt und. Brod gefucht und gefunden haben; daß. die umnäßigen Neid 
thümer, die fit auf Koften dieſes Adels zufammengerafft, ihnen -alıht ver⸗ 
geflen laſſen follten was fie ihren Wohlthätern ſchuldig find, und. daß fle 
vorzäglih die Nechtichaffenbeit ihrer ruhigen und ebrlichen Mitbrüder nicht 

befleden Sollten, denen fie diejenige Undankbarkeit zunmthen, welche * 
nur in ihren Herzen allein, Sitz hat. 

Zufolge dieſer Praͤmiſſen proteſtiren Endesunterzeichnete fepertichft 
"im, Namen ‚Einer Ritter und Landſchaft der Herzogthümer Anrlaud und 
Semgaflen wider, dieſe nermeinte Deputatiou, welche fich auf- eine ungül⸗ 
fige und den. Geſetzen enigegenlaufende Weiſe, ſelbſt erfchaffen. bat... 

Warſchau den 28. März 1791. > 
Heyking, Ludinghaulem Wolff, Grotthuß, ; 
der Kuriſchen und Semgallenfhen Ritterſchaft Deputirte. 

Dieſer Note war am 4. April 1791 die der ſtaͤdtiſchen —— 
gefolgt, welche folgendermaßen lautete: k 2% 





| 


Die bürgerlige Union in Kmland. 143 


Die Rota, welche der Herr Welegidte-und :die‘ Herien Depmiirten 
dee Kurifchen und Semgalliichen Ritterfegaft: in Diefen Tagen dem Er" 
lauchten Miniſterium der Republik genen die Deputation des Aurländi- 
Iden Bürgerſtandes zu überreichen für "gut befunden haben, iſt bloß «m . 
Verſuch, ſich auf die leichtefte und enticheidendfte Weiſe von den Beſchwer⸗ 
den loszumachen, welche ſowohl die Aufmerlſamleit des Neichdtages erre⸗ 
gen, als das edel und großmütbige Herz des Koͤnigs rühren Lönnten. . 


„Wahrlich; es ift leichter zu uͤberraſchen als zu überführen, einer 
Rechtafrage auszuweichen als fie gründlich zu erörtern. 


„Und eben daher erlaubte man ſich die lebhaften Ausfälle auf Endes, 
mterzeichnete, die mit fo vielem Kunftgriff ausgeftreuten Muthmaßungen 
von vermeintlichen Symptomen des Franzöflihen Breiheitsfiebers, als die 
Hochtrabenden Redensarten, Beichhimpfungen und Drohungen, deren eigente 
ſichen Werth zu beſtimmen, nur undankbare Mühe iſt. 


„Wie wenig und wie auffallend ſtimmt dieſer verachtende ſtolze Ton 
zu der Sprache der Weisheit, Billigkeit und päterlichen Zuneigung, mit 
welher ein wahrhaft patriotijcher Reichstag die Herzen der polniihen Bür— 
ger bei jeder Gelegenheit feſſelt? Erſt jeßt ift man den größten Theil des 
Bürgerflandes in Polen zu formiren befchäftigt, da indeſſen die Geſchichte 
die Errichtung des Adelsftandes in Kurland den dortigen Städten zus 
ſchreibt. Deutfche Bürger gründeten die erften Pflanzörter auf den Lief⸗ 
und Kurländifchen Küften, und zogen hinterher aus Deutſchland feine 
braven Krieger dahin, deren Nachkommen noch jet die Früchte von den 
gemeinfhaftlichen Bemühungen unferer beiderfeitigen ehrwürdigen Vorfah— 
ten genießen. In allen Fehden, in allen Verträgen, war der Bürger der 
treue Gefährte des Edelmanns, und ald Kurland fi der Republik Polen 
unterwarf, beftätigte Sigismund Auguft Durch einen und ebendenjelben 
feyerlihen Eid die Nechte des Adels und des Bürgerftandes, 

: „Geftüßt auf diefe heiligen Rechte, kommen wir die Höchſte ‚Gerade 
tigkeit Se, Königlichen Majeſtät und des Allerdurchlauchtigſten Reichstags 
anzuflehen. gegen das unterdrüdende Uebergewicht bes Adels, Das aus der 
erzwungenen Unihätigleit der Durchlauchtigften Herzöge eniitanhen ‚if und 
deshalb auch nicht abgeftellt werden konnte. 

„Mit nichten aber betrifft es einen in der Finfterniß ee 
Plan, eine unfchidliche Reclamation, einen Umſturz der Staatöverfafjung 
und man hätte fich eben daher das wahre oder verftellte Schreden über 


144 Die bärgerlige Union in Kurland. 


die dem Bürgerftande aufgebürdete abſcheuliche Abſicht, Kurlands Adel zu 
verniäpten, füglich eriparen Können. 

„Nie werden auch unfere Bollmadhigeber und wir felbft Dei erften 
Stande Kurlands die Achtung und Zuneigung verfagen, welche wir felbi- 
gem ſchuldig find. Der übel angebrachte Stolz einzelner Perfonen kann 
und foll nicht das Verdienft fo vieler andern verbunfeln, welche gerecht 
und aufgeflärt genug find, um ſich zu überzeugen und einzufehen, daß tm 
einem jeden Staate. alle und jede Einwohner ohne Ausnahme gegen ein- 
ander zu Dienftleiftungen und felbſt Wohlthaten wedjelleitig verpflidgtet 
find, 

„Damit nun der Reichstag ohne Zeitverluft in den Stand gefegt 
werde, fowol von Der Nechtmäßigkeit als von dem eigentlichen Zweck der 
Kurl. bürgerlihen Deputation zu urtheilen, bitten Endesunterzeichnete 
biemit ganz untertbänigft: e8 wolle Ein Erlauchtes Minifterium gernhen 
zur Unterfuhung ihrer Volmachten zu fchreiten. Diefe tragen das Sie 
gel und die Unterfchrift der Städte, welche in den öffentlichen geſetzmäßi⸗ 
gen Zufammenkänften und Berfammlungen allemal den Bürgerfiand Kur- 
lands vorgeftellt haben, ja eben derfelben. Städte, weldye der Adel im 
Jahre 1614 in fein Intereſſe gegen das fürftlihe Haus hineinzuziehen 
und gleichſam zu Hülfe zu rufen fein Bedenken trug ”). 
uund wenn gleich die Künftler und Gewerker der Stadt Mitan durch 
mancherlei Vorfpiegelungen von der guten Sache abtrünnig gemacht wor- 
den; fo möchte Doch wohl diefer Abfall einer Kaffe von Einwohnern, die 
im ganzen bey der Wiederherflellung der bürgerlichen Gerechtiame nur 
das geringfte Interefie baben, nicht die ausdrüdlihe Willensmeinung 
des Magiftrats und der vornehmften Einwohner der Stadt Mitau in 
Verbindung mit allen übrigen Städten des Herzogthums entkräften und 
ungültig machen können; denn fchon jede einzelne Stadt ift für ſich allein 
berechtigt, die dem ganzen Bürgerftande huenenbe Beſchwerde —— 
men und anzuftellen. 

„Wie könnten aber wohl die Herren Depntirten der Kurländifchen 
Nitterfgaft von der treuherzigen Proteftation einer geringen Anzahl von 
Känftlern und Gewerkern gegen die unſtreitigen Vollmachten des ganzen 
übrigen Bürgerſtandes Gebrauch machen und dabei vergefien, daß von 
den 27 Kirchſpielen, welche das Hecht genießen, Abgeordnete zu den Kur 

*) Eine Anfpielung auf die Händel bes Abel wider ben — Wilhelm wegen 
Ermordung ber Gebrüber v. Nolde. 





Die buͤrgerliche Union in Kurland, 445 


LUndiſchen Sundtagen zu ſchicken, acht Archſpiele gegen: ihre eigene Gem 
dung nach Warſchau proteſtirt haben? 

Marſchau den A. April 1791. 

Zieden, Borkampif, Bierbaff, 
Abgeordnete der Kurlaͤndiſchen Bürgerftandes, 

Unf dem polniſchen Reichstage von 1791, dem diefe beiden Noten. 
vorlagen, bielt auch der Bürgerdeputirte Advocat Zieden eine lateiniſche 
Mede, melche aber. merig Intereſſe bietet, da fich dieſelbe nur in Huldigum 
gen und Ziraden ergeht und. ihren Hauptinhalt die 12 Kanonen bilden, 
welche der Bürgerftand als Seitenftüd zu den 12 Kanonen des Adels der 
Republik zu verehren fich beeifert hatte. Die auf diefe Kanonen zu zeihnende 
Inſchrift lautete: Marti Reipublicae Polonae, ob restaurata universi 
Status eiviei jura, aes hocce bellicum pie sacrat Ordo eivicus Curoniae 
et Semigalliae Ducatuum. (Dieſes Gefhü weihet dem Kriegsglüd Polens, 
wegen der wiederhergeftellten Rechte des ganzen Bürgerflandes, die Bürger- 
ſchaft der Herzogthümer Kurland und Semgallen). | 

Die hiebei überreichte ausführliche Darlegung der uns aus dem 
Dbigen ſchon befannten Beſchwerdepunkte wurde förmlihft vom Reichötage 
entgegengenommen und regiſtrirt. 

Die ritterfchaftlichen Delegirten ſuchten zwar den erwarteten Abgeord- 
neten der Gewerfer und Künftler gleichfalls Die Wege in Warſchau zu 
bahnen, allein diefelben erfchienen gar nicht zum Reichstage, indem fle 
erft der vom Neichetage zur Unterfuchung der Befchwerden niedergefeßten 
polnifden Commiſſion am 19. November ein ausführliches Memorial 
überreichten und darin namentlih hervorhoben, es gebe in Kurland 
nur einzelne Städte aber feinen dritten Stand. Aud der Deputizte 
v. Heyling Tieß «8 nicht an Memorialen und franzöflichen FZlugſchriften 
fehlen, gegen welche wiederum von den Unionsdeputirten replicirt wurde, 
Das Refultat Tief endlich daranf hinaus, daB eine Föniglich polniſche De 
claration die Beftimmungen der Neichsconftitution von 1775 wiederholte, 
laut welcher die Nitterfchaft zur Abftellung der Landesbeſchwerden mit den 
Städten verhandeln und in ihren WUngelegenheiten auf den Landtagen 
nichts ohne ihre Zuftimmung beichloffen werden follte. Aber auch dieſe 
Entfcheidung verfing ebenfo wenig wie die gleidhzeitigen Beſchlüfſe des 
poluiſchen Reichstags zur Regulirung des Verhältniffes zwifchen dem Her 
zog und dem furländifchen Adel. Im Gegentheile: mit jedem für Kurs 
lands Selbfländigfeit noch übrigen. Jahre fanf Die Macht Herzogs Peter 


1 7 Sie bürgerliche Union in Kurlanb. 


tinnter mehr zuſ ammen, der bet: dem ruſſiſchen Gefandten in PRitan einem 
fihern Rückhalt findende Adel opponitte immer erfblgeeichet Ind 1703 
am 11. September ertheilte der Herzog :ols Beweis ſeiner Winnſrigleit 
gegen den Adel die Oxdre zur Aufldfunig der buͤrgeklichen Union. Ebenfo 
erhielt der Gewerkerſtand Dasfenige, was ihn als "Fit ſeiner Parteiung 
vörgefchwebt hatke: die gefonderten Pläge im Rathbtollegioſowelchk auch 
bis jetzt für die kurlaͤndiſchen Städte güftig geblieben find. - Diejaiigen 
Namen Aber, deren Träger Damals in der Umgebung des Hetzogs Petẽr 
für den Bürgerſtand kämpften — fir Brangen Ieht im der — 
deg Adels. 





— Sn 


— 


RT: es ſchon in. dem Lebensgauge jedes Einzelnen der Fall, daß lein 
Ereigniß ſpurlos vorübergeht und jedes Erlebniß zu dem Moſait des 

Charalterbildes beitraͤgt, ſo gilt das in noch hoͤherem Grade von dem 
Gefanmtleben der Völker und Länder.” In der Phyſiognomie det herſi⸗ 
gen Kurlaͤnder findet man Züge wieder, welche in der Zeit jener. legten 
Kämpfe des untergehenden Herzogthums fi gebildet oder, wenn jan 
früher vorhanden, damals ſich tiefer eingegraben haben, „EB, iſt nament⸗ 
lich der Zug einer ſelbſt für die Bewohner der „Schweſterprovinzen auf 
fallenden Stände] onderung, den wir.meinen. Giner unjerer trefflich⸗ 
Jirhften Geſchichtſchreiber ) bemerft über die Bürgerunion: „Wie groß der 
dadurch erregte Widerwille war, ſpricht fih am deutlichflen dgrin qus, 
daß fir in diefer Zeit eine Unterhaltungsgefellichaft (Caſino) „bildete, von 
welcher. alle einheimiichen Nichtadeligen als Mitglieder oder als Zeluchende 
auggelchloſſen wurden, obgleich bis dahin in Curland ‚gerade, vorzugsweiſe 
nicht ‚der Stand, ſondern die Erziehung den Weg zur guten Geſellſchaft 
au. eröffnen pflegte.” Es wird erlaubt fein, in einer folchen, nun feit mehr 
al4 70 Jahren wirkenden „Unterhaltungsgeſellſchaft“ ein Hauptbefoͤrde⸗ 
rungsmittel der Excluſivität zu ſehen. Weun aber andererfeitg die nichts 
adelige Geſellſchaft Kurlands in die ebenfalls ſchaͤrfer gls anderwärts ges 
ſchiedenen Gruppen der Literaten, Kaufleute und. Handwerfe aus einander 
faͤllt, ſo ift auch dieſe Erſcheinung vielleicht nicht ohne urfächlichen Zufgms 
menhang. mit jener Zeit des offenen Ständefampfes, in welchem nicht nur 
Adel und Bürgerfland, ſondern auch der eine Theil des Ispteren dem ans 
deren fich feindlich gegenüber flanden. 


u 


At: 
7) Kenfe, Surland unter den Gerjdgen, 8b. 2, p. 200. 





Die bürgerliche Union in Kurland. MM 


Die Zeit ift unterdeffen um uns herum eine andere geworden, und 
fie bat auch manden Zaden in dem Gewebe des kurländiſchen Weſens 
gebleicht, aber das Geſammtbild, nicht bloß mit feinen guten, ſondern 
auch feine häßlichen Partien, befteht noch und läßt fi durch feinen Zau⸗ 
ber bannen. Als 1863, gelegeutlich der Reorganiſation der Mechtäpflege, 
wieder einmal die Geifter auf "einander plabten und dem Dorpater Tages» 
blatt zum Programm verhalfen, da zeigte es fich, wie leicht die alten 
Rarben aufzugeben vermögen. Zweierlei ift ſeitdem gefchehen, was einen 
inneren Heilungsproceß zu verkünden ſchien: erftens der Eintritt einer 
Anzahl Mitaufcher Literaten in die ftädtifche Bürgerfchaft, und zweitens: 
der Beſchluß des furländifchen Adels auf Freigebung des Güterbefigrechts. 
Aber was will das fägen gegen den ungeheuren Schiffbruch, welchen die 
dee einer Cüang und Unsgfeihung der Gegenſäße an jener, ſchon in 
ihrem Anfange fo omindfen ZJuftizreformfrage zu "erleiden im Begriff 
fieht! Und wenn diefer neue Eonflict wiederum ebenfo langwierige Nachiwirs 
fungen, wie Die erwähnten, zu haben beftimmt fein ſollte — defto ſchlimmer 
für uns! — Eine ſolche Eventualität ind Auge fullend, wag man fein 
ort mehr vorbriugen, ſo viele Parallelen und Nupanwendungen ſich aud) 
noch an, die hier erzählte Geſchichte aus den . des untergehenden 
rn anknüpfen ließen. 


Li 





148 


St. Petersburger Corcefpondeny. 


Im. Angeſt 1865. 


Y. Di transatlantiiche Zelegraphenunternehmen ift in diefen Ta⸗ 
gen wiederum geſcheitert, oder ſein Gelingen wenigſtens aufgeſchoben. Die 
alte Welt ſoll für die naͤchſte Zeit noch in gewiſſer Entfernung von der 
neuen bleiben, aber dennoch rüdt fie derfelben immer näher und der Um⸗ 
ftand, daß der Kabel abgebrochen ift, kann dieſen Proceß nicht Lange 
aufhalten. Jeder Schritt vorwärts in dem Verkehrsleben zwiſchen Europa 
und Amerika über den Atlantifhen Ocean bin kann als Zeugniß gelten 
für die Nichtigkeit der Anfiht, daß die „Weltgeſchichte nach dem Beften 
flüchte.” Jeder" Schritt vorwärts in Aflen dagegen beweift die Richtigkeit 
des Sapes, daß die Givilifation von Europa aus ſich allfeitig verbreite, 
So hat denn Rußland feine Aufgaben im Orient zu löſen und tritt durch 
feine Geſchichte jener Anſicht von dem Privilegium jener Richtung der 
Eultur entgegen. Auch in dieſem Augenblide, wo man täglich genaueren 
Nachrichten über den trandatlantiichen Kabel entgegenfah und endlich von 
dem Unfall, welcher denfelben betroffen, erfuhr, knüpft fi daran eine Ge⸗ 
danfenreihe über Rußlands Beruf: Die alte Welt mit der neuen zu ver» 
binden. England, die Vereinigten Staaten, Rußland fcheinen die Haupt- 
ftationen des Verkehrs auf beiden Hemifphären werden zu follen. 

Bor einigen Jahren tauchte wohl einmal der Gedanke auf eine Eifen- 
bahn zu bauen über den Atlantifhen Dcean. Durch eine coloffale Eifen- 

> zöhre, welche auf Pfeilen, vom Meeresgrunde aufgebaut, ruhen follte, 





St. Beteröburger Eorreipondenz. 149 


gedachte man die Züge von Europa nach Amerika zu fenden. Weniger 
abentesrerlich war der Gedanke die neue Welt mit der alten Durch eine 
Eifendahn über Sibirien zu vereinigen — ein Gedanke, welder, tn den 
Köpfen der Amerilaner entfprungen, fi als unausführhar erwies, weil 
die Amerikaner als Erbauer einer folhen Bahn allzugänftige Bedingungen 
für ſich forderten. Wie jene beiden Eifenbahnprojecte einander gegenüber 
fiehen, jo entipricht dem jüngft zum dritten Dale mißlungenen trandatlan- 
tiihen Kabelunternehmen die Idee Europa mit Amerika über Aflen hinweg 
mit Eiſendraͤhten zu verbinden. Sie hat Manches für ſich. 

Dem Vernehmen nach foll eine amerifanifche Geſellſchaft die Ber- 
pflihtung übernehmen, in drei Jahren eine Zelegraphenlinie von Sans 
Francisko bis Nikolajewsk am Amur berzuftellen. Dagegen bleibe es den 
Nufen vorbehalten Rikolajewst mit St. Petersburg d. h. mit dem ge 
ſammten europäilden Zelegrapbennege zu vereinigen. Bon San Fran—⸗ 
cisko aus würde die Linie nach Nowoarchangelst, dem Hauptorte der rufe 
ſiſch⸗ amerikaniſchen Colonie auf der Inſel Sitchn geleitet werden, von 
hier aus bis zu dem. Beringss Meere und über dafjelbe hinweg an die afla« 
tiſche Kuͤſte bei Kamtſchatka, über defien nördlichen Theil fie bis zum 
ochotsliſchen Meere und fodann über Ochotsk, Ajan und Udsk bis Riko⸗ 
lajewst fortgeführt werden würde. In Nilolajewsk beginnt dann die ruſ⸗ 
ſiſche Telegraphenlinie und führt zunächſt nach Irkutsk, Der Hauptſtadt 
Oſtſibiriens, von wo aus ſie nach dem europäiſchen Rußland leitet. Die 
Ausführung eines ſolchen Unternehmens ſcheint möglich. Die größte 
Schwierigkeit würden die Gewäſſer zwiſchen Aſien und Amerika bieten, 
in denen das rauhe Klima durch Eismaſſen der Leitung von ſubmgrinen 
Drahten einige Hinderniſſe bieten dürfte. Der Anfang zu einer ſolchen 
Berbindung ift von beiden Seiten gemacht. Bon San» Francisfo ans 
geht bereits eine Linie nad) dem Norden und von hier aus ift die Reihe 
der Zelegraphenftangen auch ſchon weit in den Oſten vorgedrungen. Wer 
weiß, ob nicht die ruffifchramerifanifche Linie noch früher fertig ift als die 
transatlantiihe? Sibirien wird flationenreicher fein als die Waſſerwuͤſte des 
Atlantiſchen Dceans, wenngleid) Sedermann eingeftehen muß, daß die Eos 
lonifatton Rußlands in Aſien während der lebten Jahrhunderte ſehr lang» 
am vorwärtsfhreitet. Es ift Leichter folche Gebiete zu erobern und fie 
naturwiſſenſchaftlich zu erforfchen, welche beide Yufgaben Rußland mit Er- 
folg gelöft hat, als fie zu bewölfern. Aber warum [ol man’ nicht von der 
Zukunft Großes erwarten. Es ift freilich jeher lange her, daß Ovid in 


50 Et. Petersburger Correſpondenz. 


unferem Süden als Verbaunter jeufzte, aber jetzt würde er es vitlleicht 
dort erträglicher funden. Die Griechen haben ihrer Zeit den „unge 
lichen“ Pontus zu einem „gaſtlichen“ umgeſchaffen. Die Ruſſen mögen 
zeigen, daß fie „Sibirien“ in ein Stück Europa verwandeln können. 

Freilich muß zu ſolchem Zwecke auch das enropaͤiſche Rußland noch 
europäticher werden. Doch dazu macht es befonders In den letzten Jahren 
Anſtalten der verfhiedenften Art, Napoleons Worte: „In fünfzig Jahren 
iſt Europa entweder republikaniſch oder loſackiſch“ iſt nicht eingetroffen; 
dagegen rückt Die. Grenze nach Alen immer weiter oͤſtlich und ſtatt Ruß⸗ 
fand, wie.man wohl bisweilen beadfichtigte aus Europa „wegzufegen,“ 
hat man and im Weften die Meberzeugung gewonnen, daß wir zu Europa 
gehören. „Bei Berlin, fol Humboldt einmal gefagt haben, beginnt bie 
große Ebene, auf weldher man nad Kamtſchatka fahren kann.” Allerdings 
meinen Dance, bis jebt fei die europäiſche Civiliſation vornehmlid in 
Geſtalt des. Champagners und ber Syphilis nach Kamtſchatka vorgedrun⸗ 
gen, aber das heißt doch zu gering denken von ber europälihen Civiliſa⸗ 
tion und deren Gontagiofttät in allen Beziehungen. Rußland wird bis 
Kamtſchatka bin almählig europäifcher und das zuffifche Heer z. B. wel 
ches Friedrich der Große vor einem Jahrhundert. les brigands de Ham- 
tschapka (sic) nannte, iſt, wenige Elemente ausgeſchloffen, . ee ein 
enropäifches wie ein anderes. 

Nußland zeigt, daB es wenigftens den guten Willen habe, fi den 
-enropäilchen Sitten zu accomodiren. Bor einiger Zeit meldete die „Nor. 
Poſt,“ daß norwegiiche Fiſcher nach Rußland berufen werden follten, um 
unfere Bücher Häringe fangen und einfalzen zu lehten. Man -geftcht, . 
dag man fernen wolle und müfle und daß die Lehrmeifter im Welten zu 
finden ſeien. Aber man will auch zeigen, daß man bereits Manches’ ger 
lernt habe. In der Regel find auf Ausftellungen im Auslande auch ruſ⸗ 
ſiſche Erzeugnifje vertseten. Es find bereits Maßregeln getroffen worden, 
daß Rußland an der Weltausftellung, welche 1867 in Paris flattfinden 
fol, fich betheilige, Bei dem Departement des Handels und der Maım- 
facturen ift eine Commiſſion gebißdet worden, welche unter der Leitung 
des Sinanzminifters die jene Austellung betreffenden Gelchäfte führten 
wird, Bei dem neulich in Paris tagenden internationalen Telegraphen⸗ 
congreß fehlte Rußland wicht und wir genießen in Folge deſſen den Vor⸗ 
theif einer bedeutenden Ermäßigung der Säße auf Depeſchen 4. 8. nad 
Frankreich. — So war in den legten Tagen noch die Ankunft des Direr- 





St. Peteröburger Correſpondenz. 151 


tors der preußiſchen Poſten, Herrn von Philippsborn, hier ein freudiges 
Greigniß und mit einiger Spannung fehen wir den Reſultaten der Der, 
handfungen in Betreff der Poftverbindung zwilchen Preußen und Rubland 


entgegen, welche bereitd zum Abſchluß einer Convention geführt haben 


ſoſlen. 

Die gegenſeitigen Bedürfniffe Rußlands und des Auslandes werden 
regelmaͤßiger und intenfiver. Nicht ohne Intereſſe ift in dieſer Beziehung 
die in der letzten Zeit ſtattgehabte Gründung einer ruſſiſchen Handels, 
agentur in Paris. An der Epige des Unternehmens fleht Here Proto⸗ 
popow, welcher fürzlich Genaneres über die Befchäfte diefes Comptoirs 
jur Kenntniß des Finanzminifteriums gebracht hat. Diefe Agentur über 
nimmt u. 9. Ertheilung von Nachrichten über den Werth ruſſiſcher "und 
audlaͤndiſcher Papiere in einem beftimmten Zeitpunkt und insbefondere Äber 
den Werth ruſſiſcher und ausländifher Waaren, Annahme von Beftelluns 
gen zum Ankauf franzoͤſiſcher und engliiher Waaren, Beftellung und Bes 
forgung landwirthſchaftlicher und anderer Mafchinen, Bermittelung beim 
Eugross Verkauf rufſiſcher und polnischer Erzengniffe in Frankreich und 
England, Empfehlung fachlundiger Mechaniker, Agronomen, Schafzliähter, 
Baumeiſter, Lehrer, Gouvernanten, Nachweifung von Wohnungen in Par 
ris, Subfexiption auf ruſſiſche und ausländiiche Journale, Ueberfegung von 
Papieren in ruſſiſcher, polniſcher, deuticher, franzöflicher und andern Spra⸗ 
denn. f.f. — Ob das Unternehmen glüdt, wird die Zeit lehren. Der 
Verſuch an fich foheint merfwürdig, befonders wenn man ſich eines Vor⸗ 
hs erinnert, der vor etwa zwei Jahrhunderten ſich begeben hat. Als 
ein rufſiſcher Kaufmann nah Amfterdam ging um daſelbſt hollaͤn⸗ 
diihe Waaren zu kaufen, verweigerten fänmtlihe Ausländer ihm den 
Berkanf ihrer Waaren, weil fie den. Activhandel mit Rußland in ihren 
Händen behalten wollten, fo daß der unternehmende Nuffe unverrichteter 
Sache nach Archangel zurüdfehrte und die Wiederholung dieſes Verſuchs 
anf fange Zeit unterblieb. Man weiß, wie auch heute noch faſt ausſchließ⸗ 


lich ausländische Kaufleute den Handelsverfehr mit dem Auslande beforgen. 


In Odeffa, Riga, St. Petersburg find in diefer Beziehung unverhältniß⸗ 
mäßig mehr auskindriche geiftige und materielle Stapitalien vertreten als 
ruſfiſche. 

Die nationale Partei proteſtirt gegen eine Theilnahme auslandiſcher 
Kapitalien an induftriellen Unternehmungen in Rußland. Wer wollte leug⸗ 
nen, daß bei manchen Eiſenbahnbauten u. dgl. ausländifche Unternehmer 

Valtiſche Monatsſchrift. 6. Jahrg. Bd, XIL Hft. 2. 11 





152 St. Petersburger Eorrefpondenz. 


einen fehr nachtheiligen Eigennug an den Tag legen, aber deßhalb die 
Theilnahme ausländiſcher Kapitalien an den induftriellen Unternehinungen 
bindern zu wollen, beißt nichts anderes als die Natur des Kapitals völ- 
lig verkennen. Man denft fih von Staats wegen ſchützen zu können, 
den rufflichen Unternehmungsgeift durdy Bevormundungsmaßregeln groß 
zu ziehen, die nationale Induftrie durch Schupzölle künftlic zu entwideln 
und vor der Eoncurrenz des Auslandes zu jchüßen: auf dieſem Wege 
kann wenig oder nichts erreicht werden, und das Befte folder Meinungs 
fämpfe, wie fie in den legten Zeiten in der Zariffrage geführt wurden, 
it, daB mehr und mehr Leuten die Augen aufgehen und daß man etwas 
tiefer eindringt in die Wahrheiten der Wirthſchaftslehre. 

Jede Reform muß einige Intereſſen verlegen: nie iſt daher eine Re⸗ 
form durchgejeßt worden, ohne daß dadurd) Protefte mancher Betheiligter 
hervorgerufen worden wären; nie ift eine Ermäßigung irgend eined Schuß. 
zollfaßes vorgenommen worden, ohne daß die Producenten des betreffen- 
den Gewerbözweiges darüber Klage geführt hätten. Ob deßhalb die Ne 
form beffer ganz unterbleiben jolle, ift eine andere Arage. In der Regel 
werien fi) in folchen Zälen die protefticenden und jommernden Produ 
centen zu Vertretern des allgemeinen Jutereſſes und der nationalen Wröße 
auf. Die Declamationen von Machtftellung durch Entwidelung der In⸗ 
duſtrie u. ſ. f. find bei dergleichen Gelegenheiten an der Tagesordnung, 
und die Wiſſenſchaft wird in Geftalt der „Doctrinairs“ belüchelt, ja mit 
Schmähungen-überhäuft: 

Nichts ift weniger doctrinair als die Geſchichte und fie zeigt, daß 
Schutzzoͤlle ein‘verlorener Poften find. Während Cobdens unberechen⸗ 
bare Verdienfte um Englands Wohl noch vor nicht langer Zeit bei Ges 
legenheit feines Todes allgemeine Anerkennung fanden, giebt es doch noch 
Diele, welche nicht ohne Bitterfeit und Spott von dem doctrinairen „Free⸗ 
trader8”. zu reden"vermögen. Dan ift nur zu oft bei diefen_ ragen 
Richter und Partei in einer Perfon. Wenn die zahllofe Menge durch 
Schutzzoͤlle benachtheiligter Conſumenten über die ſtatiſtiſchen Materialien 
zu Berechnungen der Preiſe vieler unentbehrlicher Gegenſtände in dem 
Maße verfügte, wie die Producenten in der Regel die Bedingungen fen» 
nen, unter denen fie producien, fo würde der ungeheuren Majorität der 
Sieg über die erftaunfic geringe Minorität leichter fein. Das Bubli- 
fum ift oft nicht eingeweiht in den complicirten Zufammenhang diefer Ver⸗ 
hältnifje und Fragen, und die Geſetzgeber verwechleln oft genug das Ge⸗ 


) 


| 
} 





St. Peteräburger Correfpondenz. 153 


deihen relativ Weniger mit dem allgemeinen volfswirthfehaftlichen Intereſſe. 
Spätere Zeiten werden flaunen über die Langſamkeit, mit welcher das 
Freihandels⸗Syſtem fi durchſetzte. Die Geſchichte macht feine: Sprünge, 
aber zu allen Zeiten bat es Leute umd Parteien gegeben, denen der Gang 
der Geichichte zu rafch war und die denjelben aufzuhalten ſich bemühten. 
Man erinnere ſich der großen Erbitterung, mit weldyer in England vor 
etwa zwanzig Jahren der Antrag auf Abfchaffung der Korngeſetze be 
impft wurde, und wer leugnet jeht die Wohlthätigfeit diefer Maßregel ? 
AS in den vierziger Jahren in Oefterreich Tarifreformen beabfidhtigt wur- 
den, erfehien eine Reihe von aufgeregten Petitionen und Proteften der bes 
theiligten Körperichaften und einzelner Klaſſen von Fabrifanten, „die den 
fihern Ruin des Landes umd ihrer Induſtriezweige erwarteten, wenn an 
den wohlthätigen Tinrichtungen des Prohibitivfyftems gerüttelt würde.” 


Es wurde dennoch daran gerättelt und wahrlich nicht zum Schaden 


Ocfterreihs. . 

Gewiß ift, daß wenn es fih um Reduction oder Abfchaffung von 
Schupzöllen Handelt, man ſich bei Beflimmung des Zeitpunktes für das 
Eintreten einer folhen Reform nit an die Producenten um Auskunft 
wenden darf: ihnen würde jede derartige Neform ftets zu früh erſcheinen. 
Nicht ihnen darf die Entfcheidung vorbehalten bleiben. Das Intereſſe 
der Eonfumenten muß maßgebend fein. Die Confumtion ift der Zwed 
und die Production nur das Mittel. Die Wortführer der Induſtriellen 
appelliven unfonft an den Patriotismus und Nationalſtolz. Es ift ihnen 
nicht immer um die Erftarfung der inländischen Manyfacturen zum einftis 
gen freien Kampfe, fondern um die immerwährende Hülfe der Regierung, 
um die beftändige Unterdrückung fremder Concurrenz zu thun. Gie ver 
geffen den Grundfag, daß „wer den Welthandel ausfchliegen will, von 
ihm ausgefchloffen wird.” 

Die hiefige „Börfenzeitung“ hat bei der jüngft wieder auftauchenden 
Tarifftage freifinuigere Anfichten geäußert, als manden Producenten in 
Rußland Tieb ift. Unter diefen ift Herr A. P. Schipow als BVertheidis 
ger des Prohibitivſyſtems aufgetreten. Bei Gelegenheit der Meffe in 
Niſchni⸗Nowgorod gab er ein Frühſtück, an welchem gegen hundert: Per 
ſonen Theil nahmen und welches Gelegenheit bot zu einer demonftrativen 
Rede über die gedrüdte Lage der Induſtrie in Rußland, über das feind- 
felige Auftreten der Agitatoren für Reduction der Schußzölle und über 
den Schaden, der für Rußland aus foldhen Reformen unfehlbar erwachien | 

11” 5 


18 St. Petersburger Correſpondenz. 


mäfle; die öffentliche Meinung enticheide ſich gegenüber deu Vorſchlägen 
des Zollvereins für das Schutzſyſtem und dieſer Umſtand berechtige zu 
bes Hoffnung, daß Rußlands Induftrie Ach fortan glädlih und gedeihlich 
entwideln werde. 

Bis jetzt if allerdings vom einer glücklichen und gedeihlihen Ent- 
widelung der Induſtrie in Rußland nieht viel zu ſpüren, wenigſtens nicht 
tm auswärtigen Handel. In dieſen Zagen erſchien eine flatiflifhe Dar 
legung der Ymfäge in Rußlands Handel an der europälihen Grenze im 
Sabre 1864. Vergleicht man die Jahre 1863 und 1864 mit einander, 
ſo ergiebt ich ein erjreuliches Reſultat Hinfichtlich der Ausfuhr: 

1863 betrug die Ausfuhr 140,772,588 Rubel 
16 „ Pr 171,206,896 „ 
alfo 1864 ein Mehr von 30,434,308 Rubel, 


Der Werth des im letzten Jahre ausgeführten Getreides beträgt 
10 Millionen mehr als im Jahre 1863; rohe Wolle ward 1864 für faft 
5 Millionen mehr ausgeführt als 1863. Diefe Artikel, und ferner Talg, 
Hanf u. ſ. w. — alfo Robwaaren — bilden die Hauptausfuhr. Rechnet 
man felbft Pottaſche, Tauwerf, Leindl, Butter und unverarbeitete Metalle 
zu Induſtrieerzeugniſſen, fo fieht man, daß die Rohwaaren faft 90% aller 
Ausfuhr betragen und daß felbft ſolche Induſtrieerzeugniſſe wie die oben- 
erwähnten bei der Production für die Ausfuhr gar nicht’ ins Gewidt 
. fallen. An diefe Thatihache knüpft dann die „Aufl. St. Petersburgifce 
Zeitung” folgende Betrachtung: „ES wäre intereffant zu erfahren, was 
unfere Sreihändler bei folhen Berhältniffen jagen. Kann denn wirklich 
Jemand erwarten, daß unfer Land, welches nur Rohwaaren auf den inter 
nationalen Markt fendet, auf diefem Markte erfolgreich mit andern Län 
dern concurriren könne? Iſt es denn möglich, daß ein Land zu wahrem 
Volksreichthum gelangen koͤnne durch die ausichließliche Erzeugung von 
Rohwaren? Wird nicht die Entwidelung unferer Arbeit in ihrer Wurzel’ 
abgefchnitten, wenn Maßregeln ergriffen werden, die das ruſſiſche Volt 
dazu verurtheifen ausſchließlich oder a vorzugsweiſe Landwirth⸗ 
ſchaft zu treiben?“ 

Dir kennen feinen Asbeitäzweig, der für Rußlands Vollsreichthum 
fa erfolgreich fein kan wie die Production landwirthſchaftlicher Erzeug⸗ 
niffe. Eine Statiſtik der Kapitalien, wie fie in den. verſchiedenen Pro- 
ductionszweigen thätig find, würde ein fo großes Uehergewicht der lands 








St, Petersburger Correſpondenz. 155 


wirtbichaftlichen Kapitalien aufweiſen, daß im Verhaͤltniß hiezu Die indus 
ſtrielle Thätigfeit als verſchwindend klein erſcheinen würde. Die naͤchſten 
Jahre und Jahrzehnte werden zeigen, welch einer Ausdehnung gerade die 
Laudwirthſchaft in Rußland fähig iſt und welche Quelle des Volkswohl⸗ 
flandes fie if. Die Llementarbegriffe der Wirthſchaftslehre in ihrer heu⸗ 
tigen Entwidelmg zeigen, daß die internationale Arbeitstheilung noth⸗ 
wendig und fegensreich fei. Darüber zu ſeuſzen, daß Rußland vorzugsweiſe 
Landwirthfchaft zu treiben verurtheilt werde, ift ebenfo lächerlich, als wenn 
man ed bejammernswärdig fände, daß Rußland bisher noch nicht fo weit 
gelangt fei, Steinfohlen nad) England oder Seide und Champagner nad 
Sranfreich zu exportiren. Die Hauptgrundlagen für Englands Boll, 
reihthum find Steinfohlen, Eifen und Luandwirtbichaft und die Statiſtik 
der leßteren zeigt, daß mehr Kapitalien darin thätig find umd größere 
Umſaͤtze darin erziekt werden als in der Induſtrie. 

Immer wieder muß man auf die Widerſprüche aufmerkffam maden, 
weihe durch Prohibitiomaßregeln bervortreten. . Es paßt fehr gut auf 
unſere Gegenwart wenn Roͤhrich fagt: „Wir bauen allerlei Straßen, um 
den Verkehr zu ermögliden und zu erleichtern, Chaufleen, Eifenbahnen 
und Kanäle; wir baggern verfandete Flüffe aus und fprengen Zellen, das 
mit der Verbindungswege immer mehr werden, wir richten Poften und 
Zelegraphenverbindungen ein, furz der- menfchliche Geift finnt fortwährend 
darauf, wie die Menſchen fih einander immer mehr nähern, in die man 
uigfahften Beziehungen treten fönnen und — wir fchließen und ab duch) 
Zollſchranken. .... Man findet es ganz natürlich, daß der. Städter auf 
dem Dache feines Haufes fein Kornfeld anlegt und der Bauer- feine Kleis 
dung und andere Gegenflände in der Stadt kauft, und würde es hoͤchſt 
einfältig finden, wenn man zwilhen Dorf und Stadt einen breiten und 
tiefen Graben machen oder eine hohe Mauer aufführen wollte“... .. Aber 
dennoch meint man, an einen. bedentenderen Volfswohlftend in Rußland“ 
jei nicht zu denken, folange bier zu Lande vorzugsweile Landwirthichaft 
getrieben werde; dennoch will man durch hohe Jollſchranken unfre Pros 
duction ſchuͤtzen. Eseiſt nicht einzufehen, warum bei ſolchem Schutze in 
der Megel nur an Fabrilanten gedacht wird, an Baumwollenfpinner, Zucker⸗ 
fieder u. A.; während, billigerweile der Sandmann, der Arzt, der Gelehrte 
doch gleichen Schub. beanſpruchen und am den Staat die Forderung flellen 
dürfte ihm ebenfalls die Concurrenz vom Leibe zu halten, — An die Con⸗ 
Iumenten denkt man bei Schupzöllen am wenigften. Man hat berechnet, 





> 


156 St. Peteröburger Borreipondenz. 


Daß in dem deutichen Zollverein einem Juderproducenten 134,000 
Gonfumenten, und in Defterreih einem Baummollenfpinner 175,000 
Eonfumenten gegemüberftehen; man bat ferner berechnet, daß der Zuder 
verbrauch in England 3'/, mal ftärker ift als in Deutfchland, was zum 
großen Theil doch eine Folge der Vertheuerung des Zuders durch Schup- 
zoͤlle ift”). Solde Zahlen mögen beweifen, daß es abjurd ift zu Gunſten 
einer fo Meinen Minorität von einer ſo großen Majorität Opfer zu vers 
langen, 

Uns ſcheint, daß es ſich immer noch ein wenig beſſer ausnimmt, wenn 
die von etwaigen Reformen Betroffenen und mindeſtens momentan Benach⸗ 
theiligten für Schußzölle plaidiren, ald wenn ein neutraler Publicift mit 
nichtöfagenden Phrafen über dieſen Gegenftand um ſich wirft. Alles Ge- 
rede von „nationaler Unabhängigkeit“ ift eben nur — Gerede, wie der 
berühmte Borfämpfer des Freihandels in einer gegen die englifche Ariftos 
fratie gerichteten, indefjen auch auf unfere gegenwärtigen Verhältniffe zum 
Theil ſehr gut paſſenden Nede ausgeführt bat. Es heißt darin: „Die - 
Ariſtokratie vergißt, daß fle den Guano zur Befruchtung ihrer Felder an 
wendet und fo den britifchen Boden mit einem Ueberzuge fremden Bodens 
bedeckt, der in jedes Atom Getreide "eindringt und ihn den Makel diefer 
Abhängigkeit auſdrückt, worüber fie fih fo unzufrieden zeigt. ber wie 
ftebt e8 denn mit dieſem hochadeligen Herrn, dieſem Bertheidiger der na- 
tionalen Unabhängigkeit von dem Auslande? Betrachten wir. feine Lebens⸗ 
weile. Wir fehen einen franzöflfchen Koch, der das Diner für den Herrn 
zubereitet, und einen Schweizer Kammerdiener, der den Seren zu dem 
Diner zubereitet, Mylady, die feine Hand nimmt, ift ganz flrahlend von 
Perlen, die man niemals in den britiichen Auftern findet, und die Feder, 
die auf ihrem Kopfe fehwebt, war niemals der Schweif eines englifchen 
Truthahns. Das Fleiſch für feine Tafel Tommt aus Belgien; feine Weine 
kommen von dem Rhein oder der Rhone. Er Täßt feinen Blick auf Blu- 
men haften, die aus Südamerika gelommen find, und erfreut feinen Geruch 
an dem Rauche eines Blattes, welches von Nordamerika hergebracht wors 
den iſt. Sein Lieblingspferd ift arabiichen Urſprungs, fein Hund von der 
Sanct⸗Bernhards⸗Race. Seine Galerie ift reich an flamändifchen Gemäls- 
den und griechifchen Statuen. Wenn er fih erfreuen will, fo hört er 
italienifche Sänger und. deutfche Muſik, worauf dann ein franzöftfches Ballet 


*) Roͤhrich, Sechs Borträge über Volkswirthſchaft, Koburg 1865. Vierter Vortrag, 
Schutzzoll und Breihandel. 


St. Petersburger Eorrejponden;. 157 


folgt. Seine Philofophie und feine Poefle fommen aus Griechenland und 
Rom, feine Geometrie aus Alerandrien, feine Arithmetik aus Arabien und 
feine Neligion aus Paläftina. Und fo ift der Menſch beichaffen, welcher 
lagt: wir wollen vom Auslande unabhängig fein!” 

Der „Golos“ fugte in diefen Tagen einmal, indem er davon [pricht, 
daß die Schiffahrt auf dem Don und deſſen Nebenflüffen gefördert werden 
müſſe: „Der Handel mit Rohwaaren, an denen jene Gegenden fo reich 
find, enthält alle Verheißungen und öfonomifchen Hoffnungen Ruplands: 
Getreide, Leinfaat, Zalg — find unjer Reichthum, unfre Kraft und Die 
Bürgfchaft unfrer fünftigen Eivilifation; diefe Rohwaaren: Talg, Getreide, 
Flachs und Hanf müſſen wir höher halten als alle unfre Fabriken, welche 
auf dem Boden des Schutzſyſtems entflanden, fünftlih großgezogen find, 
und welche doch nicht mit den Fabriken des Weſtens zu concurriren im 
Stande find, fowie denn unfre kläglichen Erzengniffe des Schugfyftems 
überhaupt bei der erſten Möglichkeit des Freihandels von Europa todtges 
macht fein werden. Uns können nur Roherzeugniſſe retten und der Handel 
mit Rohwaaren muß auf alle Weile, durch alle erdenklidden, natürlichen 
Mittel, nicht aber durch das Schutzſyſtem, "gefördert werden. Laffen wir 
einen Berfall des Handeld mit Rohwaaren zu, jo ift e8 als Tegten wir 
felbt Hand an und und wollten in öfonomilcher Hinfiht nur Sklaven 
Europa’s fein.” | 

Diefe allerdings in etwas flarfen Ausdrüden fih ergebende Expec—⸗ 
toration, welche im Wefentlichen mit unfern oben geäußerten Anflchten genau 
übereinftimmt, wird nun in die Spalten der ruffiihen „St. Beteröburger 
Zeitung” als „Curioſum“ eingerüdt; „ſolche hochweife Aeußerungen bes 
dürften feines Commentars.“ Vielmehr wäre e8 am Plage, ald Euriojum 
zu bezeichnen, daß der „St. Peteröburger Zeitung” jene Anfiht als „Eus 
rioſum“ erfcheint.“ 

Der Staat hat die Aufgabe die Schranten zu entfernen, welche eine 
naturgemäße Entfaltung der wirthfchaftlichen Thätigfeit im Lande hemmen. 
Er bat bei uns in den letzten Jahren einen großen Theil diefer Aufgabe 
gelöft durch Emancipation der dandwirthichaftlichen Arbeit Die Wirkung 
eines. folchen gefeßgebenden Actes ift unermeßlih im Vergleich mit den 
verfchwindend einen Nefultaten, welche durch Prohibitiomaßregeln erzielt 
werden. Die Hauptſache ift den Uebergang zur freien Arbeit auf dem 
Zande zu vollenden und dadurch die Production von Rohwaaren zu fleigern. 
Dort find Kapitalien nothwendiger und nubbarer als in der Induſtrie. 


158 St. Petersburger Correſpondenz. 


Eine Steigerung der landwirthſchaftlichen Production als eine Folge 
ber Bauernemancipation ift erfi dann zu erwarten, wenn manches Unbe⸗ 
bagen, melches jedem Webergangszuftande anhaftet, überwunden fein und 
wenn der Mangel an Verkehrsmitteln — für den Waarentransport Eiſen⸗ 
bahnen, für das Geld Greditanftalten — einigermaßen gehoben fein wird. 


Im Hinblide auf die Schwierigkeiten, mit denen die Gutsbeſitzer in 
der gegenwärtigen Uebergangszeit kämpfen müffen, hat ein Mitglied der 
freien öfonomifchen Geſellſchaft Herr N. A. Befobrafom einen Preis von 
1000 Rbol. ausgefegt für die befte Unterfuhung „über die Organiſation 
der Iandwirtbichaftlichen Arbeit in Rußland.” Das von Heren Belohrafow 
ausgearbeitete und von der Gefellihaft ein wenig veränderte Programm 
hebt folgende Fragen hervor: „1) Unter welchen Bedingungen und bei 
welchen localen Verhältniffe find die verfchiedenen Arten der freien Arbeit 
vortheilhaft oder nachtheilbringend, den Iandwirthfchaftlihen Zufländen in 
Rußland angemefjen oder nicht. 2) Wenn fich herausftellt, daß unter ges 
wiſſen Bedingungen oder bei gewiſſen Berhältniffen diefe oder jene Art 
der freien Arbeit ſich erfolglos zeigt, fo fol angegeben werden: in welcher 
Weiſe die Landwirtbichaft in Rußland zum Nugen und Beften fowohl der 
Staats⸗ als der Privatwirthichaft, mit Berückſichtigung localer Eigenthüm⸗ 
lichfeiten organifttt werden müfje.” — Ale Ausführungen und Vorſchläge, 
fo heißt es in einer Anmerkung des Programms, müfjen auf poftiven 
Angaben landwirthſchaftlicher Verhältniffe in verfchiedenen Theilen Rußlands 
geftüßt fein, mit allfeitiger Berüdfichtigung fowohl der fpecififch »zufftfchen 
Zuftände als auch der Grundfäge der Wirthichaftsiehre. 


Hiernad) feheint es faſt als babe man die Möglichkeit oder Wahr- 
fcheinlichkeit im Auge gehabt, daß die Beantwortung der obigen Fragen 
„mit Berüdfichtigung der Eigenthümlichkeiten Rußlands“ ſocialiſtiſch 
ausfallen werde. Der Zermin der Einlieferung folcher Arbeiten ift der 
15. April 1866 und dann wird fich berausftellen, ob e8 viele Anhänger 
der Aufiht giebt, daß die landwirthſchaftliche Thätigkeit in Rußland noch 
einer andern „Organifation” bedürfe, ald der naturgemäß durch alljeitige 
Befreiung der Arbeit ſich von felbft entwickelnden. 


Durch die Bauernemaneipation und Die Provinziakinftitutionen iſt 
dafür geforgt, daß die Monopole mehr und mehr ſchwinden und Daß durch 
die freie Goncurreng und durch die Gewöhnung an Seldftthäfigfeit und 
Selbftverwaltung Aller Kräfte zunehmen. War früher die Benöflerung 





St. Petersburger Eorreipondenz. 159 


in Herren und Knechte, in. Eonfumenten und Producenten, in zwei feind- 
liche Heerlager getheitt, jo. müffen gegenwärtig Alle Arbeiter fein. In der 
Gouvernements » Zeitung von Poltawa befpricht ein dortiger Edelmann, 
Hear Potemkin, die Thätigfeit der Provinzialverſammlung und bemerft 
biebei, das Gefeh vom 19. Februar 1861 habe die Gutsherren nicht von 
ipren ehemaligen Leibeigenen getrennt, fondern beide einander genähert, 


. und was das BVerhältnig der Bauern zu den Landtagen betreffe, fo fet 


ihnen die ganze Einrichtung vielleicht weniger neu als dem Adel. Die 


Bauern hätten die ganze Zeit bereits ähnliche Inftitutionen gehabt und 


bewielen , daß fie fi felbft zu verwalten verſtänden. Manche Gemeinde⸗ 
verwaltungen hätten Banken mit bedeutendem Betriebsfapital, Kranken⸗ 
bäufer, Schulen, Anftalten gegenfeitiger Verficherung u. |. f. gegründet; 
allgemeine Wahlen, auf gemeinfchaftliche Koften unternommene Bauten, 
Armenpflege ohne Einmifchung der Regierung — alles diefes fei den Baueru 
bereitö durchaus geläufig. Die geiftige Entwidelung der Bauern in eini⸗ 
gen Kreifen fei fo gut gediehen, meint Herr Potemkin, daß fie der Aufgabe 
anf ProvinzialLandtagen zu wirken durchaus gewachfen feien. In jedem 
Falle dürfe man bei den Bertretern des Bauern eine gründliche Kenntniß 
der Verhältniffe und Bedürfniffe ihrer Gegend worausfegen, und dieſes 
jei bei folchen Verſammlungen die erfte und wichtigfte Forderung. 


Beim Leſen der Berichte über Die Verhandlungen der Provinzial 
Deputationen begegnet man häufig folchen Zällen, welche beweilen, daß 
die Vertreter der Bauern mit fehr viel Takt ihre Stellung begreifen, von 
ihren Rechten Gebraud machen und in andrer Beziehung wiederum eine 
nahahmungswärdige Beſcheidenheit an den Tag legen. Es zeigt von eini⸗ 
gem Verftändniß für das Gemeinwohl, wenn, wie noch neulich geſchah, 
die Bauern verfchiedener Kreife in den Gouvernements Mosfau und Zula 
fih bereit erflärten die für den Bau einer Eifenbahn nöthigen Grundftüde 
unentgeltlich abtreten zu wollen. 


Die Gemeinſamkeit der Intereſſen aller Stände tritt mehr ala je bei 
ung hervor, und es ift heute mehr als je Pflicht jedes Standes feine cor⸗ 
porativen Rechte, feine Ausnahmäftellung aufzugeben. Wer dem Bürger- 
und Bauernftande in Rußland die Hand nicht reichen mag zu gemeinfamen: 
Birken, der wird überhaupt hinausgedrängt, zuruckgeſchoben, vergefjen. 


Beun diejenige Schichte der Gejellihaft, welche bisher vornehmlich 
die ‚leitende. gewefen — der Adel, aus‘ welchem zum. großen Theil. dev 





160 St. Helersdurger Gorrefpondenz. 


Benmtenfiand ſich bildet — wenn diele bisher privilegirte Schichte ſich 
eime bedentende Rolle in Rußlands Eutwickelung fihern will, jo muß. ke 
innigen Antheil nehmen an allen Angelegenheiten der andern Stände. 
Proteſtiren gegen die letzten Meiormen heißt fo wiel als fich iſoliren. Ge 
gilt ein Berfkändniß zu haben für das Gemeinwohl, es gilt Studien zu 
machen über alle die Berhältniffe, welche einer Reform bedürfen. 


Neulich noch ereignete fich eine Epifode, welche diefe Fragen von ber 
Gemeinſamkeit der Intereſſen beleuchtet. In der Landtagsverfammlung 
zu Mofhaist äußerte der Bauer Jegor Waſſiljew: man. empfinde in 
dem betreffenden Kreiſe den Mangel eined Arbeitshaufes oder einer Cor⸗ 
vectionsanftalt, und beantragte, daß Mapregeln zur Gründung eines folhen 
getroffen würden. Der Vorfigende der Berfammlung, Fürft Krapotkin, 
bemerfte hiezu, daß die Angelegenheit als bloß den Bauernſtand betreffend. 
nicht vor das Forum der Verſammlung geböre. Gegen diefe Anficht trat 
der Gutsbefißer Arſſenjew auf, welcher die Gemeinſamkeit der Interefn 
aller Stände aub in diefer Amgelegenheit betonte. Die Arbeiterflaffe, für _ 
welche ſolche Befferungsanftalten errichtet würden, beftehe nicht ausſchließ⸗ 
lich aus Bauern. Jeder habe vielfache Berührungspunfte mit: der Arbeiter 
Mafle u. dgl. m. das Ergebniß war die Wahl eines Ausfchuffes, welcher 
einen Entwurf zur Gründung einer folchen Anſtalt auszuarbeiten bat. 


Einige Beifpiele find vorgefommen, daß die Bauern bei den Wahlen 
für den fländigen Ausſchuß (semckan ynpasa) im Voraus erflärten mit 
einer geringeren Befoldung fidh begnügen zu wollen, falls die Wahl auf 
fie falle. Dagegen ereignete fldh in Konotop (Gouvernemeni Tſchernigow) 
Bolgendes: als ein Bauer in den fländigen Ausfchuß gewählt wurde, äu«- 
Berten einige Bertreter der andern Stände, daß der Gewählte als Bauer 
mit einem geringern Gehalte abgelunden werden follte als die Vertreier 
‚der übrigen Stände, deren höhere Bildung eine größere Anzahl Bedürf- 
niffe und mehr Geſchmack an Loftipieligen Gewohnheiten entwidelt habe. 
Indeſſen fiegte der Einwurf eines Koſalen und eines andern Mitgliedes 
im ſtaͤndigen Ausichuffe, daß die Bauern, obgleich Bauern, auch gern gut 
lebten. und einen ebenfo: Boftfpieligen Geſchmack entwideln köunten als die 
Vornohmen und Gebildeten 

Kürzlich wurde in einer hieftgen Zeitung mit Recht als bemerkens⸗ 
werth hervorgehoben, dab nach flattgehabter Eröffnung: der Brovinziale 
Verſammlung in. einem Kreife: des Gonvernements Tſchernigom die: Vertreter. 





’ 


| 


— 


St. Peteroburger Correſpondenz. 161 


aller Stände ohne Ausnahme bei dem Borfigenden, dem Adelsmarſchall 
Gorlenfo, geſpeiſt hatten. Wir heben aus der RNede, mit welcher Diefer 
Die. Verſammlung exröffnes Hatte, efnige Säge hervor, weil in ihnen die 
Bedeutung folder Berfammlungen fi in recht umfafiender Weiſe Barflellt. 
Ee Heißt darin u. 9. : „die Allerhoͤchſte Verordnung über die Provinzial 
Juſtitutionen ruft alle Stände zus unmittelbaren Theilnahme durch ihre 
Bertreter an der Berwaltung der wirthſchaftlichen Angelegenheiten in dem 
Oouvernements und im den Kreifen. Die Bevoͤllerung des platten Landes, 
die Städtebewohner, die Gutobeſitzer — Alle ohne Unterſchied Haben an 
den Wahlen zu diefer Derfammlung Theil genommen, In der Verſamm⸗ 
lung kann keinerlei Spaltung fein; die Anfihten und Berfügungen der 
Provinzial» Berfammlungen find der Ansdrud der Wünfdhe und Bedürf⸗ 
niffe der ganzen Bevoͤllerung. Wir haben volle Freiheit für unfer eigenes 
Wohl zu forgen, unfer wirthichaftliches Leben zu regeln, die Beſtenerungs⸗ 
fragen zu erwägen und den Bedürfniffen unfrer Provinz zu genügen. Für 
unfre wirthſchaftliche Zhätigleit, fowohl auf dem Gebiete der Landwirth⸗ 
Haft als dem der Indnuſtrie, bedürfen wir der Kapitalien. Der Privat 
credit, der gegenwärtig ungeheure Zinſen fordert, reicht nicht aus. Wir 
ud reich. Wir befigen Grundftüde, Häufer, Fabriken, welche zuſammen 
einen Werth von 13 Millionen darftellen, aber wir haben oft nicht fo. 
viel banres Geld um den Arbeitern ihren Lohn oder andere laufende 
Rechnungen zu bezahlen. Dies zwingt uns zu mohlfellem Berfaufe unirer 
Erzeugniſſe und fo haben wir bisweilen bei unfern Unternehmungen ftatt 
des Gewinnes Verluſt. Diefem Uebelſtande abzuhelfen giebt e8 nur ein 
Mittel: die Gründung einer Hypothekenbank. .... Unfere dünn gefäte 
Bevoͤlkerung bedarf des ärztlichen Beiftandes. Den häufig graffirenden 
epidemifchen Krankheiten muß begegnet werden. Bisher waren wir flumme 
Zeugen des Elendes, wenn die Kinder ganzer Dörfer indgefammt wegſtar⸗ 
ben oder wenn Schwerkranfe ohne Hülfe blieben; jegt legt ums das Geſetz 
die Sorge für die Gefundheitspolizei auf. .... Unfre Steuerkraft muß 
zunehmen... Es ift dem Kaufmann leicht Steuern zu zahlen, wenn fein 
Handel einträglich ift; wenn der Landmann Steuern zahlen fol, fo muß 
fein Orundflüd eine Rente abwerjen. Gegenwärtig find die Verhältnifie 
felten fo günftig.....” So berührt denn die Rede nod) weiter die Fragen 
von Befteuerung der Branntweinbrenner, von der Errichtung von Volle, 
ſchulen, von den Eommiunicationsmitteln u. |. f. Die Art wie man bier 
anf zur Erledigung der: Fragen von der Geſchäſtsordnung übergeht, wie 


162 St. Petersburger Eortefpondenz. 


darauf heſchleſſen wird, dag die Ergebniſſe der Verhandlungen in Dem 
nichtofftcieflen Theil der Goupernements⸗Zeitung veröffentlicht werden follen 
— zeigt. von einiger. wriſche und Thaikraft und macht ‚einen anſprechenden 
Eindruck. 

So gewiß ale es wahr iſt, Daß nolitifche Infitutionen die befte 
Säule eines. Volkes find ,. fo gewiß find dieſe Anfänge non Parlamenta- 
rismus vielderheißend für Rußland. Mögen die Gegenfäge der Stände 
und Parteien fi) aneinander .abarhbeiten. Man wird die Mängel erfenuen, 
an denen man leidet, umd jo wird der Uebergang gemacht zu befjern Sur 
ſtaͤnden. 


Redacteure: 
"xp: Böotticher. AFaltin. ©, Berkhotz. 








Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


Schluß.) 
4. Volkswirthſchaftlich es. 
Außer der Einrichtung des Poſtweſens hatte Johann van Sveden auch 


Verſuche zur Entwickelung der Induſtrie unternommen und namentlich 


ausländifche Tuchmacher berufen, um eine Tuchfabrik anzulegen. Dieſer 
Verſuch mißlang jedoch ebenfo wie ſchon frühere, die gemacht worden wa, 
ven Glashätten, Papiermühlen und Salpeterfiedereien anzulegen, obgleidy 
die im Lande producitte Wolle ein fehr gutes Tuch lieferte. Zwar hatte 
der Zar Alexei Michailowitſch zu verfchiedenen Malen angeordnet, daß ta 
tarifche oder perfiihe Schafe nach Moskau gebracht werden follten, und 
alljährlich im Auguft, zur Zeit da die Steppenpferde nad Moskau zum 
Derkauf gebracht wurden, ward eine Anzahl folder Schafe gleichzeitig 
zugetrieben, aber die Zucht derjelben fand Leinen Fortgang in der Umge⸗ 
gend Moskau's; nur der Reichſtruchſeß Matwejew und einige Kauflente 
unterhielten dergleichen Schafe, jedoch mehr aus Liebhaberet als im BI 
ſchaftlichen Intereſſe. 

Im Jahre 1667 war der Zar mit dem Schah von Perfien in Unter⸗ 
handlungen getweten wegen Abſchließung eines Handelstractats, der naments 
lich den perfifchen Seidenhandel ausichließlih über Nußland dirigiren und 
dem Schatze des Zaten bedeutende Vortheile gewähren follte. Da bie 
perfiſche Provinz Ghilan, an das faspifche Meer grenzend, die größte 
Production an Seide hatte und der Transport von je zwei Ballen Seide 

Baltifche Monatsfhrift, Jahrg. 6, Bd. XU, Hit. 3. 12 


164 Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


über das kaspiſche Meer nach Aſtrachan nur auf zwei Rubel und fünfzig 
Kopeken nad) ruſſiſchem Gelde zu flehen fam, während der Transport von 
je zwei Ballen auf einem Stameele über das Gebirge nad) Ormus, zu den 
Stapelpläßen der holländild » oftindilhen Compagnie, auf das Dreifadhe 
berechnet wurde, abgefehen von den Unkoften für eine 80 bi 90 Tage 
währende Reife, ließ der Schah, der den Huländern diefen Handelszweig 
zu entziehen wünjchte, dem Zaren das Anerbieten machen, jährlid 8000 
Ballen Seide nach Aftrahan bringen zu laffen, wenn der Zar e8 über: 
nehme, diefe Seide dajelbft empfangen und auf fein Riſico nah Moskau 
und von dort nach Ardyangel, Nowgorod oder Smolenst zum weiteren 
Verkauf dringen zu laffen. Hierfür follte der Zar vom Schah beim Em- 
pfange der Seide in Aſtrachan fünf Procent des Werthes, ebenſoviel im 
Moskan und endlich ebenfontel in Archangel, Nowgorod oder Smolensk 
an Zoll empfangen, außer einem- einmaligen, in Aftrachan vom Schah zu 
entrichtenden ZTransportlohn von 1 Aubel per Pud. Diefer Tranfitzoll 
mußte, nad) der von den Perfern gemachten Berechnung, einen jährlichen 
Gewinn von fünf Tonnen Goldes für die zariſche Kaffe ergeben, und der 
‚Bar beeilte fich auf dieſen Haudelötractet einzugehen. Hunaͤchſt waren 
aber Schiffe zu dieſem Handelsunternehmen erforderliib, und der Zar ſandte 

Johann van Sveden nach Holland, um Schiffsbaumeiſter herbeiznichaffen. 
Auf dieſer Reife war es, wo derſelbe im Jahre 1667 mit Gordon fin 
Danzig zufammentraf. Die Schiffbauer Iangten an, nnd. um Die Foͤrde⸗ 
rumg des Unternehmens möglidhft in feiner Nähe zu haben, beſtimmte Der 
Bar als Bauplatz für die Schiffe den Ort Deduowo an der. Dfa, von 
wo fie nad erfolgter Snftandfegung in die Wolga gehen follten. ‚Dem 
Dbriften Bockboven ward die Leitung diefes Unternehmens. übertragen; Die 
Antipatbie der Arbeiter ‚gegen dieſe Meusrang war aber fo groß, daß ale 
möglichen Hindernifle dem Bau: der Schiffe entgegengeſetzt wurden und 8 
ſchien, als ob man anfänglich nicht das Holz zu den Schiffen ſaden Tönne, 
obgleich Dednowo in einer der waldteichſten Gegenden belegen war. Bol 
hoven kehrte nach Moskau zurück und beſchwerte ſich beim⸗ Farm über Die 
Hinderniſſe, welche ihm entgegengeſtellt wurden. Der Zar. bearftragte 
Scheremetjew ſich nach Dednowo zu begeben, aber auch deſſen Gegen⸗ 
Apart ſchien die Hinderniſſe nicht zu beſeitigen, denn ſtatt mehrerer zum per 
fühen Handel erforderlichen "Schiffe fam nad) fangen Verhandlungen 
nur ein Schiff, Orel“ (Mdler) benannt, zu Stande und wand fich lang⸗ 
ſam die Wolga hinunter unter Leitung des Holändess Butler, Gs ge 





dur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 105 


langte nach Aſtrachan und nahm dort perſiſche Waaren ein, blieb aber 
dert and unbekannten Gründen fo lange liegen, bis es in Folge des Auf⸗ 
ſtandes des Sfepan Raflı von den Aufrährern geplündert und verbrannt, 
die Mannschaft aber zum größten Theile erichlagen wurde. In der Folge 
erhob zwar der Schab Anfpräce wegen Entihädigung fir De in :Afträ- 
han verlorenen Waaren; diefe wurde ihm aber nicht gewährt und feine 
Serderung hatte eine ſolche Exbitterung gegen die Perfer zur Folge, daß 
im Jahre 1673 den Perſern verboten wurde ihre Waaren weiter als bis 
Aſtrachan zu ‚bringen, wo fie Ddiefelben an einheimifdpe Kaufleute vei⸗ 
laufen mußten. 

Die erſten Poften gingen einmal woͤchentlich und zwar am Dienstag 
gegen. Abend von Moskau nad) Nowgorod, Plesfau und Riga ab, blieben 
11 Tage unterwegs und 1 Solotnik foftete an Porto nad) Nowgorod 5 
Ropefei, nad) Piesfau 8 Kopeken und nad Riga 10 Kopelen. Diele 


Poſt traf aus Riga wieder am Donnertage Abends in Moskau em. 


Die Poft über Smolensk nah Wilna ging am Mittwoch Abende ab und 
mit derſelben konnten Briefe nach allen Orten des roͤmiſchen Reichs er- 
pedist werben; die für den Morden des roͤmiſchen Reichs beſtimmten Briefe 
mußten aber bis Berlin mit 25 Kop. Silb. per Solotnik frankirt werden 
und da Diefe Poſt in: 21 Tagen bis Hamburg gelangte, während - Briefe 


Aber Riga nach Hamburg 23 Tage unterwegs blieben, wurde dieſelbe vor⸗ 
zugsweiſe von den Sanflenten zu ihren Verbindungen mit dem Auslande 
benugt. . Des Mittwochs Morgens traf diefe -Poft wieder in Modfan ein. 


‚Die angeführten Pertsfäpe waren nicht geeignet die vollswirthſchaft⸗ 
lichen Zwecke der Poſt zu fördern, wenn man berüdfichtigt, daß damals 
25 .Kopelen einen halben Reichsthaler ausmachten und daß bei der Au⸗ 
nahme des Solotniks als Minimum des Correſpondenz⸗Gewichts, Da das 


‚ Mewicht eines Loths umbelannt war, jeder Brief unverhältnißmäßig — 
‚zu ſtehen ı Sam. 


Weihe Entwilelung aber hatte damals bie —— und 
welches war: ihre Productivitaͤt? 

Die Producte, welche Rußland in hinlanglichem Maße erzeugte, um 
He durch den Handel gegen andere Erzeugniſſe zu verwerthen, waren folgende: 

4) Kaviar. Mur mit dem ungepreften Kaviar war ed Privatper⸗ 
fongn geftattet Handel zu treiben, während der gepreßte Kaviar ein Mi 
nepol des Zaren bildete. Aujjaͤhrlich wurden etwa 300 Fäſſer, jedes- zu 


AD bis 50 Pud, durch bie zariſchen Agenten auf befondsren Wahrzeugen 
j 12” 


166 Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


Die Wolga hinauf bis Jaroſlaw, von dort zu Lande bis zur Suchona und 
weiter auf der Dwina nach Archangel gebracht. Hier empfing den Traus⸗ 
port ein Factor des Kaufmanns Philipp Perpoorten' zu Amfterdam, 
welcher fi contractlich verpflichtet hatte, fo viel Kaviar geliefert würde, 
denfelben mit 3 Neichsthalern per Pud zu bezahlen, was alfo der zari⸗ 
(chen Kaffe eine jährliche Einnahme von etwa 45,000 Reichsthalern Tieferte. 
Der befte Markt für den Abfab des Kaviars waren Livorno und andere 
Städte Staliens, wohin die Holländer ihn exgpedirten. Geſchah es ſedoch, 
daß dieſer gepreßte Kaviar fchlecht gefalzen war und daher auf dem Trank. 
porte zu faulen begann, jo wurden einheimifche Kaufleute gezwungen, ihn 
zu 10 Pud für 1 Rubel abzufaufen. Der ungepreßte Kaviar hingegen 
bildete einen lebhaften Handelsartifel, der in großer Menge zur Winters 
‚zeit auf Schlitten nach Moslau und in alle Gegenden des Reichs trans⸗ 
portirt und in Gisfelern das ganze Jahr hindurch erhalten wurde. Im 
Februar 1674 koſtete das Pfund ungepreßten Kaviars in Moskau 2°, 
bis A Kopeken. u, & 

2) Lade. Der Lachsfang an der Mündung der Dwina und Des 
Meſen⸗Fluſſes bildete das. Monopol des Soloweplifchen Klofters und wurde 
won diefern ebenfalls verpachtet, anfänglich an den Kaufmann Verpovften 
und in der Folge an einen Kaufmann Fradel. Er bildete eine für .da- 
malige DVerhältniffe bedeutende . Einnahmequelle, denn alljährlich kamen 
mehrere hollaͤndiſche Schiffe zur Zeit des Lachsfanges nach Archangel; 
die Fiſche wurden von-den Arbeitern des Klofterd gefangen, die Holländer 
aber falzten fie felbft ein. SKontraftlich waren fie verpflichtet 12 Kopelen 
für jeden Fiſch zu zahlen, wobei aber zwei Meine für einen großen ange- 
rechnet wurden, Im Jahre 1673 wurde frilcher Lachs in Archangel zu 
50 Kopelen das Pud verkauft. DBisweilen wurden auch in der Gegend 
von Archangel reiht große Perlen gefunden, und wenngleich fie meiſt eine 
bleichrothe Färbung hatten, wurde doch das Paar mit 20. Run oder 
40 Reichöthalern bezaflt. er 

3) Pelzwerk jeder Art. Der Handel mit tobeln war ‚di Mono⸗ 
pol des Zaren, und die Revenüen des Zaren aus dem Ettrage des Pelz 
Handels überkaupt wurden auf 600,000 Rubel jährlich taxirt, wobei, den 
größten Werth die Loftbaren Zobel repräfentirten. ‚Kein Statthalter oder 
fonftiger Beamter des Zaren durfte Zobel kaufen, von welchen das Paar 
mehr als 20 Rubel oder. 12 Paar mehr als 300 Rubel werth war umd 
2eute niedern Standes wurden hart geftraft, wenn fie ſolche Zobel bei ſich 





Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 167 
hatten. Auch war es fireng verboten Zobel ins Ausland zu verkaufen; 


da es jedoch nicht verboten war, feine Kleider damit füttern zu lallen, ſo 


wurden bie gefütterten Kleider verkauft und ſomit das Verbot umgangen. 
Hewmeline wurden im Jahre 1673 in Moslau 40 Stüd zu 20 Rubel 
verfauft, Alles Grauwerk wurde zu 1000 Stüd verfauft'und diefe Quan⸗ 


tität -foflete 23 bis 30. Rubel. Bon Zuchsfellen wurden Die ſchwarzen in 
Moölau theuer bezahlt, bis 60 Rubel für 40 Stüd; die gewöhnlichen, 
aber Fofteten 25 bis 30 Kopefen das Stüd, Bärenhäute, ſchwarze, ſehr 


große, wurden zu 2'/, bis 3 Rubel das Stüd verkauft; diejenigen, welche 
zu Deden verbraucht wurden, zu 60 bis 90 Kopelen das Stüd, Hafen, 


felle kofteten 1 Rubel bis 1 Rubel 20 Kopeken ein großes Zutter. Pere⸗ 


wostichifi, Die bunten, gelb und fchwarzen Feldmäuſe 2 bis 3 Rubel das 
Butter; Wichucholi oder Bilamratten 2 bis 3 Kopelen das Stüd, 


Im Zahre 1673 wurden über Archangel exportit: 23,160 Stüd 


Zobelſelle, 355,960 Stüd Grauwerk, 12,000 Stüd Marder,-11,240 Stüd 


Minken, 15,970 Stud verfchiedene Fuchsfelle, 11,520 Stüd Hermeline, 


18,142 Stück Zobel-Schwänze, 598 Zobel⸗Rände, 15,550 Zobel-Pfoten, 
18,795 Stück verfchiedener Kaben. 

4) Juchten. Im Laufe des Winters machten die Händler weite 
Reifen bis nad) Podolien um gute Felle einzulaufen, welche fie dann im 
Frühjahr zu Waſſer nach Archangel brachten. Jaͤhrlich wurden auf Dies 


jem Wege 75,000 Rollen oder 225,000 Paar Felle und mehr exportirt. 


5). Flachs wurde auch exportirt, jedoch nur über Narwa und im 
Jahre 1663 betrug der Export nicht mehr als 3605 Berkowez. 

6) Hanf dagegen wurde in größerer Menge produeirt und nach der 
Oſtſee verkauft, namentlich Rohhauf (Syrez) und wurde feiner Wohlfeilheit 
wegen gefucht. Obgleich nun auch der Arbeitslohn an war, wurden 
doch keine Seiler» und Tauwerke angelegt. 

7) Leinwand murde meift im Jaroſlawſchen, Waldaifchen, Kargo⸗ 
polſchen und an der Dwina und Waga producirt, war ſelten über °/, Ar⸗ 
ſchin breit und wurde in Moskau zu 2 bis 5.und 6 Kopelen per Arſchin 
berfauft. Alljährlih wurden über 30,000 Arſchin über Archangel expox⸗ 
titt. Sie wurde mit allerlei Farben gefärbt und nicht allein viel zu 
Heiden, fondern auch viel zu Zelten verbraucht. Theils war die Lein⸗ 
wand nur auf einer Seite, theils auf beiden gefärbt und man wußte ihr 
einen ſchönen Glanz zu geben. In Moskau wurde viel; Leinwandz mit 


großen und Kleinen Blumen bedrudt und an Ort und, Stelle vortheilhaſt 


#68 Bur Geſchichte des rufflichen Poftweſens. 


verfanfi; Segeftuch und Drall wurden jedoch nicht gemacht, fondern ans 
dem Yuslande bezogen und da allmählig um diefe Zeit die Sitte aufkam 
in Betten zu ſchlafen, während bisher nur Bänke und Matinken zum 
Schlafen üblich waren, wurde Zwillih und Drall über Archangel Vin 
geführt. Feine Keinwand wurde jaährlich aus Holland eingefährt und zwar 
it Jaͤhtre 1673 Mber Archangel 321 Stück. Die Zarinnen und die m 
riſche Hofhaltung tingen wie auslaͤndiſche Leinwand und für fle wurde 
beſondere fehr feine Leinwand in der Nähe von Moskau im Dorfe Radar 
ſchew gewebt, wofür dieſes Dorf befontere zariſche Privilegien genoß. 

: 8) Leinfanien wurde von Kaſan, Niſchni-Nowgorod, Koſtroma, Ja⸗ 
roſlaw, Wologda, Galitſch und einigen Gegenden an der Dina unge 
führe 600 Tſchetwert zu miftleren Preiſen von 24 Rubel per Tſchetwert 
ausgeführt. 

- 9) Wottafhe war nebſt Hanf und Juchten der ergiebigſte Haudels⸗ 
artikel. Viel Pottaſche wurde uͤber Archangel, Narva und Riga ausge⸗ 
führt und viel im Innern des Reichs zu den Seifenſtedereien conſumirt. 

10 Thran. Die Bewohner des Ausfluſſes der Dwina und. deren 
Umgegend brachten alljährlich die erlegten Seehunde nach Archanget, we 
meiſt Bremer Kaufleute dieſelben auffauften und alhährlich etwa 600 Ton⸗ 
nen Thron a 11%, Rubel per Tome expottirten. 

: 44) Beh und Theer wurde meift in der Gegend bon Kargopol 
und an der Waga, fowie in Cholmogory gebrannt. Der Berföwez wurde 
ih Archangel zu 18, 19 bis 20 Rubel verkauft, in WMostan une 1 Tonne 
Pech 1 Rubel. 

12) Watmal oder grober Boi. Im Jahre 1673 wurden 158,500 
Arſchin dieſes Zeuges ans Archangel exrportirt und in Moskau Loftete die 
Arſchin 5 bis 6 Kopelen. 

13) Filz. Der ˖beſte wurde in Kaluga producht und große Partien 
wurden aljähtli an Zataren und Koſaken verfahft, weiche ihn in großer 
Mönge' zu Sätteln und Mänteln verbraͤuchten. Cihfaper Filz koſtete in 
Mostau das Stück 6 bis 7 Kopelen und ein Filzmautel von 70 Röpeden 
vie 1%, Nubel.. 

18) Talg wurde melftehs im — Riſchni⸗Rowgorodſchen, 
Moskauſchen, Jaroſlawſchen und Wologdaſchen Gebiete producirt. Zu Tentr 
Zeit wurde kein Kalbfleiſch gegeſſen, daher umfomehr Vortheile von ms 
gewachſenen Ochſen erzielt. Der Berkowez Talg wurde ih Moskau zu 
8 bis 8%, Rubel verkauft, der vormals bedeutende Expert aber vertin 





Zur Geſthichte des ruſſiſchen Poftweiens; 168: 


gerte fh ſchon zur Zeit der Errichtung bed Poſtweſens, weil alkmählig 
die Gewohnheit aufkam Zatglichtey. zu brennen. Bisher hatten die reis 
deren Leute Warhslichter, die ärmeren aber Pergel gebrannt. ' 

" 15) Seife. Die Koftromafhe Seife war zu jener Zeit die bee; 
braux und zierilich hart, während in andern Theilen des Landes meift 
weiße und fehr Teichte Seife producist wurde. Die Seife wurde in Tas 
ſeln von 1’/, Arſchin Länge und Y. Arſchin Breite, die Koſtromaſche zu 
10, die andere zu 50 Kopelen per Tafel verkauft. 

16) Schweinsdorften wurden etwa 5 bis 600D Bud jährlich nad) 
Holland eyportirt und zu 4'/, Mubel per Pud in Archangel verkauft. 
In Holland wurden fie meift ausgekocht, gereinigt und weiter nach Brand 
reich exportirt. 

17) Elenhäute wurden etwa 5000 Stück jährlich aus Archangel 
ezportirt, im Jahre 1671 aber wurden 42 Stück gegerbte Elenhäute über 
Archangel für die im ruffiichen Dienfte befindlichen ausländifhen Offi⸗ 
ziere importirt. | 

18) Geſalzenes Leder, Büfjelhäute und Bockfelle wurden etwa 
4500 Stuͤck jährlich über Archangel exportirt und gefalzenes Leder à 70 
Rubel, Büffelhäute a 90 Rubel und Bodfelle aà 36 Rubel das Hundert 
verkauft. | 
19) Serhundsfelle kamen jährlih etwa 30,000 Stück auf den 
Markt und in Cholmogory wurden. viele Reifeloffer damit bezogen; das 
Stuͤck wurde zu 15 Kopelen verkauft, 

20) Lederne Handſchuhe bilden einen bedeutenden Ausfuhrartikel 
nad Schweden; in Moslau wurden 100 Paar zu 5 bis 8 Rubel, je nad) 
der Güte. verkauft. Wenn es mit Wolle gefüttert waren, Zoftete das Paar 
10 bis 12 Kopelen,- 

21. Matten jeder Art wurden vorzüglich aus der Waldaifchen Ge⸗ 
gend bezagen umd in großen Quantitäten nach Archangel ſowie nad) Mose 
Bau gebracht. Die großen Matten wurden zu 2 bis 3 Rubel das Hune 
dert, Die Meinen für 1%, bis 2 Nubel, die doppelten Matten, Zynowli 
genannt, zu 4 bis 5 und 6 Rubel das Hundert verkauft. 

22) Marienglas wurde am Seeftrande ‚bei Archangel in den Klip⸗ 
yon ımd Bergen gewonnen. Jedes Stüd, das eine Arſchin lang uud 
breit war, mußte dem Zaren abgeliefert und durfte nicht verkauft werden. 
Das Bud Marienglas foftete in Moskau von 15 bis 150 Rubel, je 
nach der Größe der Stüde, 





170 Zur Geſchichte des ruſſtſchen Poſtweſens. 


23) Maſten wurden jährlich vier bis fünf Schiffsladungen nad) Holland 
erpedirt und von jedem Mafte wurden 4 bis 5 Rubel an Zoll für die za 
riſche Kaffe erhoben. Jeder Maft kam den Holländern etwa 25 bis -30 
Rubel zu ſtehen. 32 

24) Haujenblafe, wie der Kaviar vom Stör oder Beluga gewon- 
nen, bifdete auch ein Monopol des Zaren und e8 wurden alljährli etwa 
300 Pud in Moskau aus dem zarifchen Kaufhofe zu 7 bis 15 Rubel 
das Pud an den Meiftbietenden verlaufl. Im Jahre 1673 wurden 1450 
Pfund über Narwa expottitt. 

27) Bibergeil. Der fibirifche, als der befte, koſtete im Sabre 1674 
in Moskau 2'/, Rubel, der ufrainifche, der ſchlechter war, 1'/, Rubel per 
Pfund. Es wurden jährlich etwa 70 Pud egportirt. 

26) Moſchus koſtete in Mosfau 12 bis 24 Rubel das fund, je 
nach der größeren. oder geringeren Anfuhr aus Sibirien. 

Auch Rhabarber und Lerhenihwamm wurden exportirt; der 
Handel mit erfterem bildete ein zarifches Monopol, Einen bedeutenden 
Handelsartikel aber bildeten Peitfchen und Sehnen, weihe von ver 
recktem Vieh gewonnen und in Holland von den Sattleın gebraucht wur⸗ 
den. Für Peitſchen hatte Rußland nur an England einen Eoncurrenten 
und je nachdem die Peitfchen feiner geflochten und mit mehr oder weniger 
verzierten Stielen verjehen waren, wurden biejelben mit 5 bis 60 Kope⸗ 
fen das Stüd bezahlt. 

Die Erzeugnifje des Landes, welche zwar guch einen Gegenfland des 
Handels bildeten, aber in zu geringer Quantität producitt wurden, um 
exportirt werden zu können, waren namentlich: 1) Salz, weldhes in den 
Sälzfeen bei der füdlichen Wolga, ferner bei Niſchni-Nowgorod, bei Totma 
an der Dwina, bei Perm, Galitih und Staraja⸗Ruſſa vorzugsweiſe 
gewonnen wurde 2) Getreide, welches in der erften Hälfte des 
17. Jahrhunderts ein ausſchließliches Handelsmonopol des Zaren bildete, 
Daher auch alljährlich etwa 10,000 Zichetwert nach Archangel gebracht 
und dort womöglich geftapelt wurden, bis die Ausländer etwa 25 Rubel 
per Tſchetwert bezahlten. Diefer Handel aber hörte mit der zweiten Hälfte 
des 17. Jahrhunderts nach Archangel auf, weil die Eonfumtion des Ges 
treides im Lande für Brauntwein fortwährend im Steigen war, obgleich 
Meine Partien Getreide noch über Narva zum Export famen. 3) Sped 
und Fleiſch waren auch in früherer Zeit etwa 5500 Berkowez jährlich 
über Archangel exportirt worden, gelangten aber jetzt nur in hinlaͤnglicher 


a — — "2; >> > nn. _ ur 








Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſend. 4 


Quantität dorthin um die Schiffe zu verpropiantiren. Im. Winter koſtete 
ein ganzes Schwein in Moslau 1 bis 1", Rubel, im Sommer das 
Bud friſches Schweinefleifch 24 Kopeken. Getrodnet. koftete e8 dagegen 40 
Kopefen per Pud und wurde in diefer Geftalt bisweilen nah Schwer 
den exportirt. 4) Hopfen, Honig, Süßholz, Salpeter; die Ausfuhr 
dieſes Lebteren war verboten und daher fein ‘Preis ein jehr geringer, 
6) Auch mit Thee und Badian oder Sternanid (anisum stellatum). 
wurde ein ſtarker Binnenhandel betrieben und Ießterer vom größten Theile 
der ärmeren Bevöllerung flatt des Thees geirunfen.  . 

Die Lebensmittel Fofteten im Jahre 1674: Salz, das .befte, 20 Kop. 
per Pud; 1 Tſchetwert Roggen 60 Kop.; 1 Tſchetw. Gerfte 6 Kop.; 
1 Tſchetw. Malz 45 Kop.; 1 Tſchetw. Hafer 23 Kop.; 1 Tſchetw. Buche, 
weizen⸗Gruͤtze 120 Kop.; 1 Tſchetw. Hirſe⸗Gruͤtze 160 Kop.; Honig 110. 
Kop. per Bud; 1 Pud Ochjenfleiih 28 Kop.; 1 Pud, friiher Speck 24. 
Kop.; 1 Schaf 30 bis 36 Kop., in der Gegend von Nowgorod aber nur 
12—14 Kop.; 1 Spannferkel 5—6 Kop.; 1 Gans 9—10 Kop.; 1 Ente 
5 Kop.; 1 Kalkuhn 15—16 Kop.; 1 Huhn 3 Kop.; 1 Paar junge Hühner. 
2 Kop.; 1 Hale 3—4 Kop.; 1 Auerhahn 8-9 Koy.; 1 Birkhuhn 3 Kop.; 
1 Haſelhuhn 1 Kop.; 1 Pud Butter 1 Rub.; 1 Pud Mehl 1 Rub.; 
5 Eier im Mai 1 Kop.; 15 Eier im Zuli in Twer 1 Kop. h 

Dagegen wurden nothwendige Beduͤrfniſſe nicht in hinlängliher Quau⸗ 
tität zum Gebrauch der Bollöwirthichaft producirt, wie namentlih Papier. 
Die von Johann van Speden etwa-20 Werft "von Mosfau angelegte 
Bapiermühle konnte aus Mangel an feinen Lumpen nur die gröbften 
Sorten Papier produciren, während zu den befieren Sorten das Bedürf⸗ 
niß auf das aus Frankreich, Holland und Deutichlaud eingeführte Papier 
angewiejen war. Im Jahre 1671 wurden über Archangel 28,479 Nies 
Papier importirt, und wenn bisweilen Mangel an auslaͤndiſchem Papier 
eintrat, wurde das einheimilche grobe Papier zu 1 Rub. per Ries verkauft. 

Auch an Eifen war Mangel und abgriehen davon, daß Stahl faft 
gar nicht prodmeirt wurde, auch verarbeitetes Eifen in Schlöſſern, Mef- 
lern, Scheeren :und Lihtpugen in großer Menge aus Schweden im- 
portirt wurde, war das in den vorhandenen Eifenwerfen gewonnene Eifen 
nur zu den einfachften Gegenfländen tauglih. Seit dem Jahre 1632 
hatten Dionys Winius, der Bater des Ipäteren erſten Poftmeifters, 
beiien Bruder Abraham und ein Engländer Namens Wilkenſon in der 
Nähe von Tula Eifenwerke angelegt und -Winius hatte den erſten Eiſen⸗ 


* 


172 Zur Geſchichte des rufflihen Doftwelen®. 


hammer errichtet, welcher vermittelt Waſſerkraft aus dem gewonnenen 
Noheifen Kanonen, Kugeln und andere Begenflände prodneirte. Um die 
Zeit der Errihtung des Poſtweſens gehörten dieſe Eifenwerte Beter 
Marfelius, welcher nad) Yabann van Sveden der Adminiftration der 
Poſten vorftand, und bereits begann der Import von Eiſen aus Schwe⸗ 
den damals geringer zu werden, denn wenngleich im Jahre 1671 noch 
1951 Stangen Eiſen imyortirt wurden, fo veducitte fi des Import im 
Jahre 1672 ſchon auf 123 Stangen. Zu Säbelklingen mıd-äbntihen 
Gegenftänden fonnte das bei Zula, bei Boddewa, 90 Werft von Moskau, 
md bei Pawlowska in der Nähe von Klin gewonnene Eilen nicht ver 
wandt werden, weil e8 kaltbrüchig und wenig gereinigt war. Zu dem Gier 
brauche, zu welchem es aber am meiften verwandt wurde, nämlih zu 
Thüren und Fenfterladen an den Häufern, um diefe vor den Feuersbrün⸗ 
fen zu ſchützen, war es vollfommen tauglich. | 
Diele Zweige des Handels waren monopolifirt, und natürlich 
mußte dieſes Syſtem niederdrüdend auf die volfswirthichaftliche Eatwide- 
lang wirfen. Zudem wurden bie zariihen Monopole von den fogenannten 
zariſchen Gaͤſten oder Handelsagenten nicht mur mit Strenge, fpndern auch 
mit Mißbrauch der ihnen amvertrauten Gewalt gehandhabt. Diefe Agenten 
» waren durch das ganze Meich vertheilt, mit Weberwachung der zariichen 
NRechte beauftzagt und genoffen bei allen Verkäufen das Borlanfsrecht. 
€ ift leicht begreiflich, welche Mißbrüuche von, diefem Privilegium gemacht 
wurden, und da diefe Agenten ſich noch das Recht aneigneten, Dort wo fie 
nicht felbſt anweſend fein konnten, anderen Kaufleuten ihre Prärogative, 
als ihren Bevollmächtigten, zu übertragen, war ihre Macht ebenfd groß 
wie der Unwille gegen diefelbe. And) die Zölle flanden unter der Leitung 
diefer Agenten. Alle einlommenden Waaren zahlten in den Grenzflädten 
Archangel, Pledfau and Nowgorod 6°%/, vom Werthe, wobei. der Werth 
oft wiltfürlich hoch von den Agenten beſtimmt wurde und Dieje verlangten, 
daß die Hölle in klingender Münze erlegt würden. Da nun Rubel nicht 
mehr geprägt wurden, fondern nur Kopelen, halbe und viertel Kopelen, 
fo verlangten die Agenten, wenn eine Summe in Rubein zu entrichten 
war, daß. Dulkaten flatt der Rubel eingezahlt würden, was natürlich einen 
empfindlichen Berluft für den Importeur bildete, da der Dufaten Den 
Werth. von 114—125 Kopeken hatte. Sollten die eingeführten Waaren 
nicht in den Grenzftädten abgefeßt, fondern nad) Moslau weiter traus⸗ 
portist werden, jo waren in den Grenzfläbten 100/0 Tranfitzoll und in 


“ 





— — — — 





I 


Zur VGeſchichte des ruſſtjchen Poſtweſens. | 473 


Moslan 6%/, vom Werthe zu entriäten. Bär den Ewort fonnten bie 
Kaufleute fo viel an Waaren zollfrei expediren, als der Werth ihrer Eins 
fuhr betragen hatte; vom Ueberfchuß wurden aber 6°/, erhoben. 

Diefer Ueberblic genügt um uns den Nadweis zu. liefern, dab dis 
vofföwirtbfchaftliche Productivität und die Maßregeln zu ihrer Entwickelung 
Beim Beginne unferes Poſtweſens in feinem blähenden Zufkınde waren, 
Baher die Anfänge der Bofteinrichtung den Zwecken des Handels entſpra⸗ 
Sen, indem dieſer unter den gegebenen Berhältniffen fein bedeutender war. 
Der Reichthum des Landes in feiner Ertragfähigfeit erregte die Bewun⸗ 
derung der Fremden, aber der Nationalwohlftand entſprach nicht den Hülfse 
witteln, welche ihm die Vorſehung gegeben hatte, weil e8 an Productioität 
mangelte, welche die Grundlage des Nationalwohlftandes bildet. 


5 Die erfte Poſteonvention und der erſte Poſtmeiſter. 


Im Jahre 1667 ward bereits die erſte Poſttonvention zwiſchen Rußs 
land und Polen abgeſchloſſen. Sie enthält die Aenßerung, daß die zeit⸗ 
herige BoRverbindung für ungenägend erkannt worden fei, daB Maßregeln 
zu ergreifen feiern, die eine fchleunige und gefidherte Kommunlcation garen» 
fm könnten, fo wie ſchließlich auch ſchon das Verbot, die Stautspoſt 
Dar) Umgebung derſelben zu beeinträchtigen. Diele Eomventien tft im 
6. Punkte des am 14. December 1667 in Meslan abgefchloffenen Bun⸗ 
destractats enthalten, durch welchen Rußland und Polen äbereinlommen, 
je 25,000 Mann gegen die “Türken und die aufrährerifchen Kofalen ins 
Feld zu ſchicken, Durch welchen ferner 200,000 Aubel als Schadenerfag 


‚ für den vertriebenen polniſchen und littauifchen Adel ftipufist werden und 


Aber das Wwos der in Friegogeſangen ſchaf gerathenen Burger — 
wird, . Ihr Wortlaut if: 

„Sierbei haben wir auch die BVeftiumung getroffen, daß indem «es 
für unfere beiden Heiche fehr wichtig ift, in raſcher und fiherer Commu⸗ 
nication zu ſtehen und die- Schreiben zu exhalten, welche ſchleunig vor⸗ 
ſallende Staatsgeſchäfte betreffen, inſonderheit aber alles, was zum gemein⸗ 
Imen Wirken gegen die Türken und zur Beſeitigung des Aufruhrs unter 
ben abtrännigen ukrainiſchen ſtoſalen dienen kann, fo wie auch wa ſelbige 
von dem Bündniffe mit den Ungläubigen zurückzuhalten und fie. vielmehr 


In treuer Unterthanigkeit zurückzuführen, vor allem aber um die Han 


delevortheile beider Staaten zu vergrößern — fo haben wir ſeſtgeſtellt, 





174 Zur Geſchichte des xufflichen Beftweieus. 


daß in. Zukunft eine ſchleunigere Poftverbindung, als bisher fattfand, zu 
Nugen und Zrommen des Staats bergeftellt werden fol. Und Daher fol 
von Eeiner Königlihen Mojeftät, dort wo Seine Majeſtät reſidiren, eine 
Boft expedirt werden Durch das ganze Reich Seiner Königlichen Mojeftät 
bis zum Orte Kodino, welcher an der Grenze der Statthalterfchaft Mſti⸗ 
law liegt. Diele Boft fol allwöchentlich ihren Weg zurüdlegen und alle 
Briefe und Schreiben, ſowohl der Regierungen, vorlommenden Falls, als 
auch von Handelsleuten in den benachbarten Staat, bis Mignewitich, in 
der Grenz⸗Statthalterſchaft Smotenst liegend, mitnehmen und dem dajelbft 
im Reiche Seiner Zarifchen Majeftät beftändig anwejenden Chef der Poften 
unverjehrt übergeben, Dieſer foll die Schreiben in Empfang nehmen und 
felbige fo ſchleunig wiemöglich über Smolensf nach der Zarenſtadt Mosfau 
befördern. Andern Theils folien Schreiben und Briefe, fowohl von der 
Regierung, vorfommenden Falls, ala auch von Handelsleuten von Moskau 
nad Mignowitſch und von Mignowitich nad Kodino gefandt, dort vom 
Chef der Boften im Namen Seiner Königlichen Majeftät eutgegen genums 
men und jo raſch wie .möglih au den Refidenzort Seiner Königlichen 
Majeftät befördert werden. In beiden. Reichen abet - darf von den mit 
der Poft abgelandten Briefen und Paden, welche nicht von Staats. wegen, 
inudern ‚von Handelslenten abgelandt find, eine Taxe erhoben werden,- wie 
ſolches in allen Staaten gebräuchlich it — wobei zu beobachten ift, Daß 
Dandelsbriefe durchaus nicht durch verfchiedene Leute, fondern Durch Die 
Poſt geſchickt und bei den Pofthaltern eingeſchrieben fein müffen.” 
Obgleich diefe Convention die erſte Anorduung der Regierung über 
eine Poſtverbindung mit dem Auslande enthält, fo Tiegen doch [päter zu 
erwaͤhnende Nachweiſe darüber vor, daß ſchon im Jahre 1666 die ruſſiſche 
Regierung dem Ludwig Marfelius übertrug mit den „Meiftern des Poft- 
weſens“ zu Riga und Wilna eine Abmachung zu treffen, daß Briefe. unbe, 
. hindert, an der ſchwediſchen und polniſchen Grenze entgegengenommen und 
weiter befördert würden. Folglich enthält die obige Konvention nur Die 
ſtaatsrechtliche Beſtaͤtigung einer bereits früher -beflandenen Ordnung. 
Nah dem Ableben Johann van Sveden's ward die Leitung des 
Poſtweſens Peter Marfelius übertragen, einem Bruder des vorerwähnten 
Ludwig Marfelins. Der Erlaß über die Ernennung des Perer Marfelius. 
vom 6. November 1672 iſt beionders dadurch von Intereſſe, daß durch 
denfelben zuerſt den im Reiche Tebenden zarifchen Beamten geflattet wird, 
ihre. Berichte an den Zaren über die Poſt abzufertigen, während bis dahin, - 








Zur Geſchichte des ruffiſchen Poſtweſend. ‚475 


ungeachtet des beftebenden Poſtweſens, dieſe Berichte ſtets mit expreſſen 
Boten befördert wurden. „Es bat — fo lautet diefer Erlaß — der große 
Gebieter befohlen, daß feine, des großen Gebieters Befehle aus dem Kriege» 
Conſeil über alle hoben Staatsgeichäfte, welche diefem Gonfeil competivem, 
durch die vorhandenen Poften befördert werden follen. Die Poften des 
großen Gebieters werden aber befärdert- von Moskau nach Riga Aber Now⸗ 
gorod und Pleskau, fowie nad Wilna über Smolenst; und ift befohlen, 
daß and jenen Städten die Statthalter und Beamten in allen Angelegen- 
heiten, außer den "allerdringendften, dem großen @ebieter Berichte und 
Sendungen durch die Poft zufertigen ſollen, damit dem Reichsſchatze des 
großen Gebieters durch Zahlung unnöthiger Fahrgelder bei Abfertigung 
von Exvreſſen, nicht Nachtheil entfiehe. Die Leitung jener Poſten iſt 
aber dem Ausländer Peter Murjelius übertragen worden 5. die Sendungen 
und Schreiben des großen Gebieter8 werden von Moskau mit. jenen Poften 
zweimal in der Woche abgefertigt, des VOR nad Riga, des Donners⸗ 
tags nach Wilna.“ 

Der Nachfolger des Peter Marſelius in der Adminiſtration des DoR- 
‚weiens war Andreas Winius, ein durch feine Gelehrfamfeit hervor⸗ 
rogender Maun, welcher in der Folge in ſehr naher Beziehung zu Peter 
dem Großen fland, und von Ddiefem Monarchen großes Vertrauen uud 
vielfache Auszeichnung genoß. Audrens Winius führte zwerft den offici- 
ellen Zitel: „Poſtmeiſter Seiner Zariichen Majeſtät.“ Der zu jener Zeit 
in Modkau befindliche Agent der holländifchen Regierung und in der Folge 
bevollmächtigte Minifter für Holland, Baron van Keller, fagt in den 
Depeſchen an feine Regierung, daß der Reichsepoſtmeiſter Winius ſich durch 
liebenswürdigen Umgang, Zuvörfommenheit und Gelehtſamkeit auszeichne. 
Ein anderer Zeitgenofie, der als Agent der äfterreichiichen Regierung. zu 
Moskan ſich aufbaltende Pleyer, Außeri fih in feiner geheimen Corre⸗ 
ſpondenz nach Wien folgendermaßen über Wintus: „Wenngleich es. ſchwer 
if, Mittheilungen aus Moskau zu machen, fo ift der Poftdirector Winius 
Doch. bisweilen fo gut, gegen feine fonftige Gewohnheit Briefe nicht # 
öffnen und zu lejen, wenn man ihn fehr darum bittet.“ 

Bereits der Bater des Andteas Winius wer nach Rußland —— 
und hatte ſich mit verſchiedenen Handelsunternehmungen befchäftigt. Später 
hatte er, wie. ſchon oben erwähnt, Gilengießereien angelegt „um mit 
feinem Kopfe im ruſſiſchen Reiche alle möglichen Bortheile zu befördern, 
and) wolle ex das befte Ciſen liefern und die Induͤſtrie Durch feinen Ber- 


476 Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


ſtand heben.“ Am Jahre 1632 während einer Reiſe nach Holland, lieh 
‚ex fein Porträt daſelbſt in Stahl ſtechen. Dieſer Stahlſtich ift gegen- 
wärtig eine große Seltenheit und unter dem Namen „homme au pistolet“ 
von den Kunftfennern höchst geihäpt. Im einem Briefe vom Jahre 1646 
erklaͤrte er „ſich rusfifch taufen kaffen zu wollen‘ und daher gehörte fein 
Sohn Andreas dem griechiſchen Glaubensbelenntnifie an, mas ihm den 
Eintritt in den Staatödienft ermöglichte, da zu jener Zeit, außer bei der 
Armee, fein Stantsbeamter einer andern, als der Laudeskirche ange 
Hören durfte. Wahrſcheinlich war Andreas Winius, der erſte Poſtmeiſter 
Rußlands , in Jahre 1664 noch Dolmetſcher beim holländiſchen Ge⸗ 
ſſaudten Borel, fpäter bekleidete er ein Amt zu Dednowo bei dem 
Bau des Schiffes ‚Adler. Auch als Schriftfteller verfuchte ex fi; 
man hat von ihm noch einige Weberfegungen ins Slaviſche, wie: 
„Auszug beiliger, geiftlicher und ‚kirchlicher Bücher, zur Nachachtung her⸗ 
" andgegeben zu Moskau, im Jahre des Heild 1667 vou dem im Staats 
dienſte Seiner Zarifchen Majeftät befindlichen Dolmetfher Andreas, Aus 
dreas Sohn, Winius“ und „Schaubuͤhne des Menſchenlebens, in welcher 
erbauliche Unterredungen verſchiedener Thiere vorkommen, mit entſprechen⸗ 
den: wahrhaftigen Erzählungen, zur Belehrung von Leuten jedes Standes, 
aus dem Deutſchen ganz kürzlich überjept zu allgemeinem Augen, und 
mit vieler Mühe, von Andread, Andreas Sohn, Winius, in der großen 
Barenftadt Moskau, im Jahre des gättlichen Heils 1674. — Bu Dielen 
Meberjegungen kommt noch ein Originafwert: „Leber Hauptftäbte, bemer- 
tenswerthe Städte berühmter Staaten, über Länder, Inſeln und Halb⸗ 
infeln.und wichtige Orte zu Laude und zu Waller, in wie weit jelbige 
von der im rufflichen. Reiche den Zhronfi Seiner Zariſchen Majeflät bil- 
denden "Stadt Moskan entfernt find, nebft Augabe der Eutfernungsftredien 
und einiger Mage, alphabetiſch abgefaßt von. dem. Dolmetſcher Audreas, 
Andreas Sohn, Winius.“ Dieſes Werk beſteht aus zwei Abtheilungen 
amd, einem Anhange; die erſte Abtheilung emthält Die. Angabe. der Entſer⸗ 
hung und Reiſetour von Moskau nad verſchiedenen Städten des ruſſiſchen 
‚ Reihe z. B.: „Nach Aſtrachan zu. Lande 2500 Ber; zu Waſſer 2660 
Merſt; der: Weg iſt zu nehmen über Kolomma, Pereſlawl, Näfanifi, über 
Kaflmow, Murom, Riſchni, Kosmedenjaust, Tſchebolſary, Swiaſchét, 
Kaſan, Simbirst, Samara, Saratow, Zarizyn, Tſcherny⸗Jar. ‚Bu Laude 
‚aber: — über Wladimir, Murom, Arſamas, Olatyr, nach Stmbirsf und 
von dort ab in der oben angegebenen Weiſe. Ein anderer Landweg gebt 

















Zur Geſchichn des ruſſtſchen Pofuefens. 177 


über Kaſimow, Zemaifow, Penſa, Saratow und um ‚dort ab wie oben 
‚angegeben.” — „Nad) Kiew 960 Werft; der Weg gebt über SKaluga, 
Below, Sewsk und. But; ein zweiter Weg über Tula, Mienst, wel 
und Nowgorod Sewerfki; ein britter Weg über Sewal und Gluchow.“ 


Die zweite Abtheilung enthält die Angabe der Entfernung der Städte des 
Auslandes, 3. B. „Hamburg (Amborol) eine freie Stadt, liegt von Mos⸗ 
kau jenfeit Riga, von wo man üble das Meer fahren muß, 1800 Werft 
eatfernt.“ — „Maris, die Hauptftabt des franzöflichen Königs, überRiga 
3100 Werk.” — „Stockholm (Stekolnoje), die Hauptſtadt des ſchwediſchen 
Könige, von Moskau über Riga 2100 Werl.” Der Anhang. des Werks 
enthält den Rachweis, wie Reiſepäſſe abzufaffen And und wie viel an 
Fahrgeldern von Mosfau ab zu entrichten fet, wo 3. B. angegeben tft, 
daß bis Kaluga, bis Boldow, bis Sewék und bis zu den Städten Klein. 
rußlands die Fahrgelder 26 Rubel betragen, hingegen von Sewesk nach 
Moslkau zurück nur 23 Rubel. | 

In einem Memoire, welches der Geſandtſchaftsconſeil im Jahre 1685 
an den Eauleil des Reichsſchatzes zichtete, ift die Angabe enthalten, daß 
Andreas Winius im Zahre 1675 die Adminiſtration des Poſtweſens ange- 
treten babe. Ein ſich erer Nachweis liegt: jedoch nur, yor, DaB Winius im 
Sabre 1677 bereits dieſes Amt bekleidete, denn als im letzteren Jahre 
die Nachricht vonr Seeſtege nach Moskau gelangte, welche die verzeinte 
helländiihe und daͤniſche Flotte unter dem Admiral, Tromp über die 
Schweden erfochten Hatte, berichtete der früher erwähnte holländiſche Ge⸗ 
fandte, Batoen van Keller, feiner Negierung, daß die Freude über dieſen 
Seefieg in Moskau jehr groß gewelen und dem Poſtdirector Winius der 
Aufttag geworden fei, die won Keller uͤbergebene Notiſteation des Sieges 
ins Ruſſiſche zu uͤberſetzen und an alle Statthalter in den Gremvrovinzen 
des Reichs zu überſenden. Ein Memoire, welches dem Conſeil des Reiche⸗ 
ſchahes vom Geſandtſchaftsconſeil im Jahre 1685 ‚bei Zufertigung. des 
fo eben von Winius mit dem littauiſchen General«Pofimeifter Rudolph 
Bifing abgefchloffenen Pofttractats -überfandt wurde, enthält die wieder⸗ 
holte Aeußerung, daß der. Gelaudiichaftscoufeil die unabhängige Stellum 
nicht gutheißen könne, welche Winius Sei: Adminiftention des Poſtwaſens 


einnehme. Nachdem erwähnt worden, daß Johann van Socehen für 


Berwaltımg des Poftweiens vom Zaren ein Gehalt mem «1200: Mäl. 


erhalten und Marielins ıexrflärt Babe: „er ftelle ‘ed den gnädigen Er⸗ 
ueſſen des Zaren anpeim, mie viel Gehalt man ihm für feine Mienfle 


178 ur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


tm Poſtweſen bewilligen wolle“ — und ihm die Hälfte von den Revenuͤen 
der Voftverwaltung zugewielen worden fei, heißt es weiter: es hat die 
Adininiftration der Poſten gegenwärtig der Neichsfecretär Andreas Winius 
und expedirt derſelbe die Poften mit Zuhrmannspferden von Moskau bis 
Rowgorod und bis zur ſchwediſchen Grenze und nad) Swolensk und bis 
zur polniſchen Grenze, die Fahrgelder aber werden den Fuhrleuten aus 
:dem Gefandtichaftsconfeil bezahlt, welcher jedoch nicht weiß wie viele 
- Gelder beim Reichsſecretaͤr Winius für die Sendungen von Moskau über 
das Meer und von jenfeit des Meeres einfließen.” Am Schlufie des 
Memoires-aber wird nochmals befonders betont, daß der Geſandtſchafts⸗ 
confeil feinen Nachweis darüber hefike, ob der Reichsſecretaͤr Andreas 
Winius bei Beförderung der Poften von den verfchiedenen Kaufleuten und 
Ausländern für Expedition der Briefichaften Gebühren erhebe und in wels 
chem Betrage, noch wofür er die etwa erhobenen Gelder verausgabe, — 
nur wife der Conſeil mit Beftimmtheit, daß Winius ihm dergleichen Gel 
der nicht abliefere. 

Außer dem unbeſchraͤnkten Genuß der Poftrevenüien war Winius 
auch das Necht anheimgeftellt, nach feinem Ermeſſen Boflconventionen mit 
‘den benachbarten Staaten abzuſchließen. Den deutlichften Nachweis bier, 
über bietet die zwilchen ihm und dem littauiſchen Generals Boftmeifter 
Bifing abgeihlofjene Convention, welche den Charakter etues Privatvertrages 
bat, den- zwei von ihren Regierungen bevollmächtigte Würdenträger mit 
einander abfchließen. Die Beranlaffung der neuen Convention bezeichnet 
das Memoire dahin, daß die Boften in Moskau nicht an den beftimmten 
Wochentagen und zu den beftimmten Stunden eingetroffen feien, fondern 
oſt einen oder zwei Tage [päter, und daß dadurch die Gefchäfte des Zaren 
einen unflatthaften Verzug erlitten; es -fei daher dem Andreas Winius 
übertragen worden, darauf zu achten, daß die. Poften an den beflimmten 
Wochentagen und zu den beflimmten Zagesflunden einträfen, wie ſolches 
von Ludwig Marfelius feftgeftellt worden fei, als fich derfelbe mit den 
Bofthaltern zu Riga und Wilna darüber verftändigte und wie es fih für 
Die Poſt gezieme. Der Inhalt der Eonvention ——— deutlich die 
damalige Poſtverbindung mit dem Auslande: 

„Rund und zu wiſſen ſei u. ſ. w. daß im Jahre und am Zäge, wie 
unten angegeben, von des Durchlauchtigſten und Großmächtigften Zaren 
Majeſtät einerfeits und von des. Durdhlauchtigften und Großmädhtigften 
"Königs von Polen Mojeftät andererfeits, auf Grundlage des von beiden 




















Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. - 199 


großen Monarchen befchworenen Vertrages von Andruflowo, eine wohl 
organifirte, wöchentliche Poft zwilhen Moskau und Wilna errichtet und 
ieftgejeßt worden ift und daß von den. beiden großen Herrichern, durch 
Seiner Zariihen Majeftät Neichöfecretär des Medicinalconfeild und bevoll« 
mädhtigten-Poftmeifter Herrn Andreas Winius eines Theils, und durch 
den Bevollmächtigten Seiner Königlichen Majeftät den littauifchen Generals 
Poſtmeiſter und Secretair Heren Rudolph Bifing anderen Theils, fol 
gende Beflimmungen getroffen und feflgeftelt worden find: 

„‚4) Alle früheren Eonventionen, welche zeither zwifchen Herrn Winius 
oder defjen Vorgängern im Poftweien und Herrn Bifing flattfanden, werden 
durch vorftehende Webereinkunft aufgehoben und alle Rechnungen und Be 
vechnungen zwilchen beiden Theilen werden als dergeſtalt erledigt ange⸗ 
ſehen, daß vom heutigen Tage ab kein Theil von dem andern etwas zu 
fordern hat. 

2) &8 verpflichtet ſich Herr Biſing dafür zu ſorgen, daß die Poſt 
von der preußifchen Grenze, vom Flecken Lenken, am Mittwoch abzugeben - 
und am Freitag in Wilna anzulommen hat; daß fle hier nad) einem Aufs 
enthalte von zwei Stunden"weiter gehe, am Montage früh in Minsf, am 
Dienftage in Mohilew und am Mittwoch in Kodino einzutreffen hat, daß 
die Poſt dergeftalt in acht Tagen von einer Grenze zur andern befördert 
und ebenfo zurüderpedirt werden wird, damit Brieffchaften von Moskau 
und nach Moskau feinem Aufenthalte unterliegen, 

„Z) Die Zahlung für jämmtliche, Briefichaften, welche von Moskau 
und Königsberg expedirt werden, hat Andreas Winius dem Reinhold 
Bifing mit 18 Grofchen per Brief zu Teiften und diefe Gelder laut Redys 
nung des Herrn Bifing ohne ‚Abzug einzufenden; wenn jedoch im Früh 
jahr oder im Herbfte die Pot durch ungünftiges Wetter Auıgepalten wird, 
fo ift das nicht als ein Verſchulden angufehen. 

„AMA) Allwöchentlich find mit allen Poſten —— in doppelten 
Exemplaren abzuſenden und ſind dafür dem Herrn Bifing je ein Paar 
guter Zobel im Werthe von 25 Reichsthalern zuzuſchicken; Tulls er aber 
feine Deckarationen fendet, fo hat Herr Winius ihm auch feine Zobel zu 
ſchicken. 

„5) Ale Schreiben feiner Zariſchen Majeftät, fo wie auch feiner Fönig- 
lichen Majeſtaͤt von. Bolen und der Gelandten beider großen Potentaten, 
fo wie auch der Gefamdten, welche bei .den Höfen diefer großen Hexrfcher 
verweilen, oder Schreiben, welde von diefen Herrichern an andere große 

Baltifehe Monatsfchrift, 6. Jahrg. Bd. XII, Hft. 8. 13 


180 dur Geſchichte des rufflichen Poſtweſenk. 


Herrſcher in Europa oder Allen abgefandt werden, find von beiden Theilen 
ohne jede Jahlung zu befördern und haben fich diefelben Hierfür mit Dem 
Gehalte zu begnügen, welches fie von ihren Gebietern beziehen. 

‚‚6) Bon den Schreiben und Doeumenten aber, welche von andern 
großen Herrſchern, Potentaten, Sreiftanten und freien Städten an feine 
Zariſche Majeftät oder auch welche von feiner Zarifchen Majeftät über Lit 
tauen befördert werden, hat Biflng von jetzt ab per Stück zwei Reichs⸗ 
tbaler zu erheben; von den Briefen der Gefandten und bevollmächtigten 
. Minifter anderer Herrſcher jedoch, weldhe in Moskau verweilen, Yat Herr 
Bifing die gewöhnliche Zahlung zu erheben und ſich damit zu begnügen. 

»,„D Bon alen Kiften und Paden mit Heinen Gegenftänden Hut er 
Zahlung nad) dem Gewichte zu erheben ä 90 Grofchen vom Pfunde, wie 
es früher gehalten wurde. 


‚3 Wenn irgend welche mit der Poft verjaudte Briefe, Rollen und 
Sendungen im littauiſchen Lande, verloren gehen, fo ift Herr Bifing ge 
bulten, ſich auf jede Weile zu bemühen, fle wieder zu ermitteln; wenn 
folches aber im Lande feiner Zarifchen Majeflät gefchieht, fo muß Herr 
Winius darüber alle möglichen Nachforſchungen anftellen, um fie zu ermite 
teln und zurüdzuftellen. 


„9) Kaufleuten ift es aeflattet ihre Correſpondenz durd) diejenigen 
Länder zu ſchicken, Durch welche es ihnen beliebt, jedoch nur fo, daß dadurch 
. dieſer Wilnaſchen Poſt fein Schaden noch Nachtheil, gemäß dem Verträge 
von Audruffowo, eniſtehe und folches haben die Poftmeifter beider Theile 
zu überwachen, 

„10) Das Gewicht aller königlihen und Moskauſchen Sendungen, 
welche über Wilna geben, ift auf denfelben Der Wahrheit gemäß zu ver 
zeichnen und find diefelben nicht mit mehr Gewicht zu regnen als vor⸗ 
handen iſt. 

„Diele Convention if von den Pofmeiftern beider —— Herrſcher 
getroffen, beſtaͤtigt, kraft ihrer Vollmachten eigenhändig unterſchrieben und 
mit deren gewöhnlichen Siegeln bekraftigt worden. Geichrieben* in Wilna 
am 24. Auguft 1685.“ 

Es läßt fich micht Teicht mit Sicherheit beftimmen, von welcher Zeit 
ab Andreas Winius die Würde eines Meichsjecretärs belleidete; es ſcheint 
aber, daß er bis zum Jahre 1685 nur Dolmetſcher im Geſandtſchafts⸗ 
confeil war. Bon dort ab wird er Reichsſecretaͤr genanat und „ſah er 




















Zur Geſchichte des rufflichen Poſtweſens. 181 


an stoßen Feſttagen die hellen Augen der Durchlauchtigften, gebietenden 
Zaren wıd wohnte den Feierlichkeiten bei großen, kirchlichen Feſten hei,“ 
Im Jahte 1687 Hatte der kleinrufſtſche Gravenr Taraſfewitſch auf 
Anerdunng Schaffowitei!s und Medwedews das Porträt der Zarin Sophie 
geſtochen und abgedruckt. Auf Befehl der Zarin übertrug Schaflomitoi 
dem Wirins „eime ebenſolche Figur jenfelt des Meeres, in Holland, ab» 
otutken zu laffen.“ Winins ſandte das Muſter an den derühmten Bürger 
meiter Witſen in Amfterdam und bat denfelben ihm etwa Hundert Exem⸗ 
plare des dort angufertigenden Borträts der Zarin zu überſenden.“ "Unter 


dieſem Porträt, ſchreibt er, befindet fich der volle Titel der großen Zarin 
neh Berfen zu ihrem, der großen Herrſcherin, Lobe — auch find jene 


— — —— 


Blaͤtter jenſeit des Meeres gedruckt, damit ihr, der großen Herrſcherin, 


"Ruhm fich jenſeit des Meeres und in andern Reichen durch jene Blätter 


verbreite ebenfo wie im Moskauſchen Reiche, blätterweiſe aufblühend u. |. m.” 

Im Jahre 1697 ftand Winins der Adminiſtration des Conſeils für 
die Angelegenheiten Sibiriens vor; Korb, der derzeitige Secretär der 
terrethifchhen Geſandtſchaft in Rußland, äußert fi fehr fobend über den 
Verftand und die Bildung des Reichsſecretärs Winius wie auch über den 
Erföig, mit welchem er diefen Conſeit adminiftrirte., - Während feiner Lets 
tung durften die Statthalter ſich nicht erfauben die Kaufleute zu beeins 
trüchligen und an den Bettelftab zu bringen, denn fle wurden einer firengen 
Eontrole unterzogen. Durch den Akademiker Hamel haben wir Kenntniß 
von der Anftruction, welche Winius im Sabre 1702 dem Statthalter 
von Werchoturje ertheilte, ats derfelbe nach Sthirien gefandt wurde, um 
die Vergwerle des Nikita Demidow zu befichtigen. Diele Juſtruction 
zengt baͤvon, daß Winius umfaſſende Kenntniſſe beſaß und ſowohl für die 
hebing der moralifchen Entwickelung des — als auch für bie Erzie⸗ 
hung der Kinder Sorge trug. 

Seit dem Jahre 1695 ſtand Winius in fortgeſetztem, oft ſehr leb⸗ 
haſtem Schriftwechſel mit dem Zaren; die Briefe, welche Peter der Große 
an ihm richtete zeichnen ſich namentlich badurch ans, daß fie nicht nur Aufs 
hräge nnd Befehle, fondern and Mittheilungen von neuen Creigniffen und 
Gutachſen über die damiligen politifchen Verhäftniffe enthalten. Bei einigen 
Ödlegenheiten ſchreibt der Zar ihm Briefe, welche fogar poctifche Wendungen 
emhaften, wie foldhe in feinen Briefen an Romodanowäfi und andere Per- 
onen nicht vorkoinmen. So 3. B. fchreibt Peter ihm im Sabre 1695 
ans dem Lager von Aſow: „Hier iſt Alles, Gott ſei gelobt, wohl auf und 

13* 


182 Bur Geſqhichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


in der Stadt iſt Alles mit dem Pfluge des Mars aufgepflägt uud befäet, 
und nicht nur in der Stadt fondern auch in den LZaufgräben; und jeßt 
erwarten wir ein fröhliches Anfblühen,, wozu Uns Gott verhelfen wolle 
zur Ehre feines heiligen Namens.“ — Bei einer anderen Gelegenheit 
ſchreibt der Zar Peter im Jahre 1698 an Winius aus Woroneſch über 
die Slotte: „Nur eine Wolfe des Zweifels zieht fih über. Unſere Gedanken 
hin, ob dieſe Unſere Frucht nicht zoͤgernd aufſchießen wird, wie der Dattel⸗ 
baum, deſſen Früchte derjenige, der ibn gepflanzt, nicht zu ſehen ‚belommt, 
doch Hoffen wir auf Gott und den heiligen Paulus, daß es dem Arbeiter 
vergönnt fein wird die Frucht feiner Arbeit zu koſten.“ 

Außer den vielen Arbeiten, die Winius übertragen waren, batte er 
noch die Berpflihtung die Weberfeßungen neuer Bücher durchzujehen. 
Zudem wurden die feierlichen Zriumphzäge nad feinen Rathſchlägen und 
Anweifungen angeordnet, Endlich war die Gründung. der erften Unter⸗ 
richtsanftalt für Seefahrer, der Navigatorfchule, Winius’ Werl. Jeden⸗ 
falls war Andreas Winius eine für die Verhältniſſe feiner Zeit hervor 
ragende und begabte Perfönlichkeit, deren Wirkſamkeit von Bedeutung für 
die fernere Entwidelung Rußlands wurde. Seine weiteren Schidjale, Die 
Ungnade, welche er ſich zuzog, fein Verſuch zur Beleitigung derfelben buch 
Beftehung des Fürften Menſchikow, feine Flucht ans Rußland umd feine 
- Wiederkehr, fowie feine vielfache‘ Thätigfeit als Ueberſetzer neuer Werte, 
geben einen deutlihen Einblid in die damaligen Zeitverhältnifee Um 
denfelben ungeichwächt wiederzugeben, erlauben wir uns die folgenden 
Briefe mitzutheilen, in welchen ex felbft diefe Erlebniſſe ſchildert. 

Den 21. Februar 1702 ſchreibt Winius an den Zaren: „Gegen 

wärtig bin ich nach Moskau gelangt und der Geheimrath Tichon Nilititſch 
(Streſchnew) hat mir, Eurem Sklaven, den Befehl Euerer großen Mojeftät 
übergeben, daß Ihr, o Herr, von mir die Meberfegung des Militai Straß - 
codex verlangt; da ich aber, o Herr, im vorigen Jahre in Eurem Dienfte 
mit dem Heitmann bei den Regimentern (Koſaken) war, gelangte id nad 
Gluchow und lag vom Anfange Juni ab einige Monate lang an großer 
Erſchlaffung darnieder; fobald mir aber etwas beſſer wurde, arbeitete ich 
an dem hollaͤndiſchen Lexikon, nicht aber an dem Militair-Strafcoder, weil 
ich meinte, Andere würden das vollbringen fünnen. Gegenwärtig aber 
bin ih nach Moskau zurüdgefehrt und habe in meinem Häuschen in allen 
Wohnſtuben Schweden (Sriegögefangene) einquartirt vorgefunden und bis 
jetzt hat man fie nicht fortgeichafft; anfänglich aber waren ihrer 200 Maun 











Zur Gedichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 183 


und ſie ließen mich nicht ins Haus und drei Wochen lang lebte ich in 
einem fremden Hauſe und hatte durch die Einquartirung keinen geringen 
Schaden. Gegenwärtig aber, Majeſtaͤt, habe ih begonnen an dem Militair⸗ 
Godez zu arbeiten und werde darin fortfahren, fo viel ich kann; doch if 
mir, o Gebieter, beim Schreiben die rechte Hand. fhon fo fehwerfällig, daß 
ih faum meinen Namen unterichreiben farm, aber ich hoffe in diefer wich⸗ 
tigen Sache zunächft die holländiichen Artikel zum überfeßen, das Uebrige 
jedod in der Folgezeit. Sei nicht ungehalten, mein gnädigfter Gebieter, 
über mich, deinen unterthänigften Sklaven; in Wahrheit, Majeftät, id 
beginne hinfällig zu werden und faun mic faum halten; bereits trete ich- 
in das 70. Jahr. Der Wille, — das weiß Gett — ift de, aber die 
Kraft ſchwindet mit jedem Tage.“ 

Es war im Yuhre 1703, daß WBinius beim Zaren in Ungnade fiel, 
worüber er am 12. Mai in feinem Gratulationsfchreiben an denfelben, 
zur Ginnahme von Nöteburg, eine Audeutung giebt: „Unſer Alergnädigfter 
großer Monarch! Zugleih mit Allen, welche Eure großmächtige Gnade 
beglüct, komme auch ich, gebrechlicher Zöllner, obgleich ich ferne ſtehe und 
mich für unwürdig erfenne, dennoch nm Ew. Majeftät fußfällig zu begrüßen, 
in der Heberfüllung meines von Freude gefchwellten Herzens, da die Nach⸗ 
richt zu mir gelangt ift, Daß die fo wichtige Stadt Sclüffelburg den 
Händen der Feinde entriffen iſt.“ 

In demfelben Jahre begab fih Winius nach dem foeben begründeten 
Petersburg, um feine Wiederaufnahme zu Gnaden zu erwirken, und in 
der Hoffnung auf den Einfluß Menſchikow's, fuchte er denfelben durch ein 
bedeutendes Geſchenk zu beſtechen. Menſchikow nahm das Geſchenk entgegen 
und gab Winins ein ihn rechtjertigendes Echreiben an Peter den Großen 
mit, gleichzeitig aber benachrichtigte er den Zaren über die Beftedhung, 
mit dem Hinzufügen, daß Winius nichts zu feiner Rechtfertigung babe 
vorbringen koͤnnen. Der Brief felbft bietet des Interefjanten genug, um 
feinen Wortlaut vollftändig wiederzugeben: „Herr und gebietender Kapitän! 
Breude und Wohlergehn umgebe dein Wohlfein, o Gebieter! Ich benach⸗ 
richtige Em. Gnaden: Andreas Winius ift hier angelangt und hat im 
feinen Angelegenheiten nichts zu feiner Rechtfertigung vorgebracht (wenn, 
gleich ich ihn wiederholt hierzu aufforderte), außer daß er ſich auf vers 
ſchiedene Weile von der Sache loszuwinden verfuchte; ich habe ihn. aber 
fortgefandt und am heutigen Tage entlafjen und über die Angelegenheit, 
in welcher er ſich unzuverläffig erwies fo wie darüber, was er zu feinen 


184 Zur Gelchichte des ruſfiſchen Poſtweſens. 


Gunſten vorgebracht, Babe ih für Cw. Guaden dieſem Brieſe ein Ber 
zeichniß beigefügt, aus welchem Ihr Euch zu belehren belieben mögt. Als 
er aber bier war, hat er mir dargebracht: 3 Kaͤſtchen mit ‚Gold, 150 
Golddukaten, 300 Rbl. in Müuze, noch in 7 ſaͤſtchen Gold und eine 
Anweifung von feiner Hand über 5000 Rubel, in welcher geſchrieben ſteht, 
daß er das ganze Gold zahlen werde, wenn man es von ihm verlange, 
oder dem von mir gefandten Ueberbringer folle e8 in feinem Haufe, auch 
während feiner Abwefenheit, entrichtet werden. Und beliebt Ihr das weitere 
Berfügen über ihn zu treffen, nach Eurem ˖ Ermeſſen. — Ungemein wundere 
ih mid, wie folche Leute fih irren und mich um Deiner Gnade willen 
für Geld exfaufen wollen; oder vielleicht ift es nieht ihr Wille, ſondern 
Gott läßt fle fo handeln, Das obbezeichnete große Geſchenk mt wir 
MWinius auch dafür gegeben, daß wenngleich der. Artilleries und Medirinals 
Gonfeil ihm genommen werden ſollte, ihm dod) der Couſeil der fibirifchen 
Angelegenheiten verbleiben möge, indem er verfiherte, Daß Niemand um 
das Geſchenk willen ſolle. Hieraus wirft Du aber zu erfehen. geruhen, 
daß er Doc aus feinem andern Grunde ein fo großes Geſchenk gab, als 
weil er bon jenen Eonfeil einen großen Vortheil in der. Zukunft zu ziehen 
bofite; früher aber. flebte er Deine Gnade fo. oft an, um. ein Landgut zu 
erhalten, indem ex. fagte, er habe nichts zu effen und zu trinfen. Bei 
Empfang des oberwähnten Geſchenks habe ich auf fein Dringendes Bitten 
an Deine Gnade einen-Brief nad) feinen Wunfche gefchriebeu, und jenen 
Brief hat er felbft gelefen, ich aber habe ihn eigenhändig unterfchrieben, 
perfiegelt und ihm übergeben; eine Abjchrift jenes Briefes habe ich jedoch 
zur Kenntnißnahme Deiner Gnaden dieſem Briefe beigefügt. Hiernach 
empfehle ich das Wohlergehen Deiner Guaden der Vorforge Gottes, 
Alexander Menſchikow. Den 29. Juni, aus Petersburg.” 

Im Jahre 1706 begab ſich Winius, ohne die Erlaubuiß vom Zaren 
eiugeholt zu haben, ins Ausland, wofür fein Vermögen confiscirt ward, 





Am 12. Juni 1706 gelangte ein Geſuch von ihm an den Zaren, in 


welchem er feinen Aufenthaltsort nicht angiebt, wohl aber fagt: „Id bin 
fo fehr zum Neußerften in meinem trgurigen Zuflande gerathen, daß ich 
mid von Allem entblößt jehe, was ich in jo vielen Jahren mis großer 
Mühe erworben. hatte... Meine Entfernung, über weldhe Ew. Mojeftät zu 
meiner Erniedrigung und Beſchuldigung berichtet warden, iſt dengoch nur 
aus folgender Urſache geſchehen: als ich, o Gebieter, in Groduo war, 
wurde ich ‚durch den Meberfall der Feinde alles meines Geldes beraupt 











Zur Geſchichte des ruſſtchen Pohweint, 185 


ud meiner Plerde, bis auf einige ſchwaͤchliche Thiere, mit welchen ik 
mit genauer Noth vach Kniſchin gelangte, wo fie zufammenfielen umd ganz 
untauglich wurden. Und als ich mich in ſolcher Gefahr fah, Durch welche 
ih unfehlbar zu Grunde gehen. und flerben oder in die Hände und Gefan⸗ 
genſchaft des Zeindes gerathen mußte, ſah ich mich genötbigt, mich nadı 
der preußiſchen Grenze hin zu entfernen, wofelbft mir einige Pierde firien, 
Die andern aber verfauft werden mußten, in der Hoffnung längft der 
preußischen Grenze nah Polen und fo an die Moskanfche Grenze zu ge 
langen; als⸗ich mich aber hieran Durch die Bewohner jenes Landes ver⸗ 
hindert job, miethete ich Pferde bis. Königsberg und bin von Dort zur 
See bis hierher gelangt, wo ich vom Alter gedrüdt, noch mehr aber von 
täglichen nagenden Kummer, auf dem Kraukenlager ſchwer darniederliege 
und bülflos bin, was mich auch verhindert zur See zurüdzufehren. Jedoch 
giebt mir die große Menſchenfreundlichkeit Ew. Moajeftär gegen gefallene 
Sünder die Hoffnung, daB Em. Mojeftät mir dieſe Abweſenheit aus 
Menfcheuliebe und angeborenem, gnädigem Erbarmen, als einem allers⸗ 
Schwachen, dem Tode nahen und am Gedähtuiß und Verſtande nicht 
jnrechunngsiähigem Wurme, welcher krank if, guädigfb uachlehen 
werden"..... i 
Am 16. November 1706 ſchreibt Winius: „Am meiften tifft mi 
der Kummer, die falfchen Berleumdungen meiner Feinde zu hören, welche 
mic) wie mit Pfeilen wermwaden, indem fie vorgeben, als ob id, Dein 
ergebenfter Sflave, zu den feindlihen Schweden übergelaujen wäre und 
welche wich ohne Furcht vor Gottes Straigeridhte, in ihrer Auflage, Ew. 
Mojeftät gegenüber, als einen abjcheulichen Böfewicht darſtellen, damit. fe 
meine letzten Habieligfeiten, meine Häufer und Landgüter an fich bringen 
tönuen.” Dann folgt die Aufzählung der Berdienfte des Supplilanten 
im Geſandtſchafts⸗Conſeil, im fibirifchen und Artillerie-Conſeil, Die Hinweis 
fung, daß er 65 Jahre alt fei, fowie daß er eine mathematifhe Schule 
errichtet babe, um das ruſſiſche Volk in der Ingenieur, Artillerie und 
Seftungsbaufunft zu unterrichten. „Auch gedenie — heißt e8 weiter — 
noch einiger Dienfte, die ich geleiftet Habe: wer erwähnte zuerſt des Hetmanud, 
fuhr zu ihm und überbrashte feine Einwilligung? — und der Triumphzug 
nach dem Yiowichen Siege, welcher der erfte und glänzendfte war! Gedenla, 
wohlthätiger Gebieter, wie ih im Jahre 1697, in txeuer Anhaͤnglichkeit 
meines Herzens und im Hinblide auf Ew. Wohlergehen fchrieb, dab Ihr 
bei Guxer Rüdlehr aus Preußen nicht über Miga gehen möchtet und wit 


186 Zur Geſchichte des ruſſtſchen Poſtweſens. 


weich’ gnaͤdigen Worten Ihr mich, Euren geringen Sklaven, für dieſe 
und die obberegten Dienſte zu erfreuen geruhtet“..... 

Am 10. September 1708 fchrieb Winius: „Den von Em. Majeſtät 
an mich, Euren Sklaven, gerichteten Brief, babe ich im verflofienen Sep» 
tember zugleih mit dem Befehle zur Anfertigung einer Ueberfebung des 
Buches Über Mechanik erhalten. Da ich bereits früher vermeinte, daß 
jenes ganze Buch zu überſetzen fei, fo hatte ich vorausfiditlich ſchon die 
Abtheilung über Kortification überfept und das Uebrige beanftandend , am 
17. September begonnen, den Theil über Mechanik zu “überfegen. Vor 
Eurer Majeftät niederfallend flehe ich aber um Entichuldigung, wenn es 
nieht raſcher gefcheben iſt, da mein vorgerlidtes Alter, bisweilen auch 


Gebrechen, vor allem aber die Schwierigkeit des Gegenflandes, bei welchen 


es mir fehwer ward einige Worte ohne Wörterbuch zu überfeßen, veran⸗ 
laßten, daß ih nur allmählig Die Arbeit zu Ende bringen konnte Falls 
jedoch fi in der Ueberſetzung einige ſchwer verftändlihe Perioden finden 
follten, fo bitte ich das nicht meiner Bahrläffigkeit, fondern dem zu gedrängten 
Style des Berfufjers jenes Buches zuzufchreiben. Und jegt hoffe ib, daß 
die Ueberſetzung in einigen Tagen In der Meinfchrift fertig fein und dem 
Heren Commandanten, Fürften Gagarin, überreicht fein wird; ob- ih aber 
die Abtheilung über Kortiftcation beenden fol, darüber erwarte ich den 
Beſehl Em. Majeſtät.“ 

Am 17. Januar 1709: „Ew. Majeſtaͤt, meinem Durchlauchtigſten 
Gebieter, habe ich mein unterthänigſtes Schreiben am 27. des verfloſſenen 
Decembers, fowie ein Schreiben des Kommandanten, Fürften GBagarin, 
über die Poft zugefandt, durch welches ih Ew. Majeftät ergebeuft um 
Entgegennahme des Buches bat, in welchem ſich die Abhandlung über 
Mechanik befindet, die ich zum 25. December ins Slavoniſche überfeßt 
habe. Hierauf gab ich fie den Schreibern zur Meinfchrift und dieſe werden 


das auf Infligation des Heren Commandanten raſch beforgen. Sekt erhalte - 


ich durch Herrn Panin den zweiten Brief Ew. Mujeftit ans Sum vom 
4. Sanuar, in welchem Ew. Majeflit mir, Eurem Sflaven, zu ſchreiben 
belieben, daß ich die oberwähnte Abhandlung über Mechanik mit After 
damer Schrift druden laſſen fol. Jedoch bitte ih Ew. Mejeftät aller 
anterthänigft, daß Ihr Euch diefe Abhandlung erſt vortragen laſſen und 
nad) dem Euch von Gott verlichenem Berftande enticheiden wollet, ob die 
jelbe .den Menfhen Nutzen bringen wird; denn der BVerfaffer jener Ab⸗ 
handlung hat ſich zu kurz und unklar gefaßt und nicht fo fehr den Rufen 








Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 187 


für die Menſchheit, als die Subtifität feiner philoſophiſchen Abfaflung Im 
Ange gehabt. - Demnach geichehe, wie es Ew. Majeftät belieben wird. 
Wenn aber Ew. Majeſtät in diefem zweiten Briefe ſchreiben, daß Ihr 
befehlet, ein Büchlein über Artillerie nach den beften Autoren anzufertigen, 
fo habe ich, Euer Sklave, ein ſolches vor 12 Jahren oder länger, aus 
dem Holländifchen überfeßt; dieſe Ueberfeßung aber und das Original, 
habe ich bei mir nicht auffinden können, fondern glaube, Daß ſich diejelben 
unter meinen 400 und mehr Büchern befinden, welche man in der Medieinals 
verwaltung confidcirte und, ungeachtet des Befehls Ew. Majeftät und 
Schreibens des Durchlauchtigſten Fürften Alexander Danilowitſch Menſchi⸗ 
kow,. der Herr Commiſſar Weſſelowski nicht herausgieht. Unter den Büchern 
befinden fih auch Wörterbücher, welche ich dringend branche und ein von 
mir wenngleich nur flüchtig entworfenes Büchlein mit Zeidinungen Aber 
die Orundfenntniffe und Erlernung des Artilleriewefens für Feuerwerle, 
welches ich beabfichtigte zum Nugen des rufflichen Volles druden zu laſſen 


"und Ew. Majeſtät umterthänigft darzubringen. Deßhalb kann ich ohne 


Woͤrterbücher in dieſer und in aͤhnlichen Sachen, mid in meinen Ueber⸗ 
feßungen nicht ausdrüden. Ich bitte demnach Ew. Majeftät, wenn es 
nicht Deren Belieben widerfpricht, nach Eurer fihern und großen Gnade 
für mich, Euren binfälligen Sklaven, einen monarchiſchen, firengen Befehl 
zu erlaffen, daß jene Bücher mir zurüdgeftellt werden follen, denn ich habe 
ke 50 Zahre lang gefammelt und viele hat mir Herr Witfen geſchickt. 
Ich bekenne in Wahrheit, anf.mein Gewiflen, daß ih nur an der Arbeit 
Frende Ande und durch diefelbe das nes was mein gnaͤdiger Monarch 
mit Wohlgefallen aufnimmt. .... 

Den 2. Zebruar 1709: „Nachdem die Abhandlung über Mechanik 
ins Neine gelchrieben worden, babe ich ſie gleichzeitig mit dem deutfchen- 


“Buche feiner Gnaden, dem Herrn Commandanten Gagarin, übergeben; ich 


hatte die Abhandlung in den Drud und die Abbildungen zum Ausfchneiden 
abgegeben, da id, aber jegt den Befehl Ew Majeftät erhielt, Ew. Maje⸗ 
Akt die Ueberſetzung zuzuſchicken, werde ich denjelben erfüllen. Bon meinen 
Büchern, welche in der Medicinalverwaltung ruhen, babe ich Diejenigen 
genommen, welde Feuerwerle und Artillerie betreffen, die übrigen aber 
bat der Herr Conmiſſar Weſſelowsli bis anf weitern Befehl zurücbehalten, 


ich Hatte ihm aber den Brief Em. Majeftät gezeigt und ihm eine Abfchrikt 


gegeben. Um ſolchen Befehl bitte ich nochmals unterthänigft. Kür bie 
grädigft ertheilte Erlaubniß lege ich meinen Dank zu den Füßen Em. 


188 Zur Geſchichte des ruſſtſchen Poſſweſens. 


Majeßat nieder ımd babe am heutigen Tage die Arbeit über Feuerwerle bes 
gonnen. Ob ich dieſelbe Ew. Majekät überfpicden, oder hier drucken fol, 
— darüber bitte ich mir einen Befehl zu ertheilen. No babe ich zu 
berichten: foll ich das Büchlein, welches Em. Majeſtät mir im Jahre 1702 
zu überfegen gaben, vor diefer Arbeit beenden und fell ich es nebft den 
dazu gehörigen Figuren mit ruſſiſcher oder Amſterdamer Schrift drucken 
laſſen? Ich glaube aber, daß ſolches Ew. Majekät genehm und den Lenten, 
weiche jene Beſchaͤftigung haben, nicht ohne Rutzen fein wird“..... 

- Den 7. Februar 1709: „Am 3. Februar dieſes Jahres habe ich, 
Ener Slave, Em. Majeflät, meinem gnädigften Gebieter und Monarchen 
unterthänigft gefchriepen und gleichzeitig Die Hefte über Mechanik dem 
Herrn Eommandanten, Zürften Bagarin, übergeben. Darnach, o Gebieter, 
babe ich an dem Buche über Feuerwerlke gearbeitet, welches, mie ich glaube, 
in früheren Jahren nebft einigen präparirten Feuerwerken von Herrn 
Witſen hergefchieft murde, bei der Berficheruug, daß daflelbe nad) den beften 
Autoren und mit Sachkenntniß abgefaßt ſei. Ich hoffe, daß cd Ew. 
Majeſtät genehm fein wird. Darüber erwarte ih nun ein guädiges Wort 
von Ew. Mojeftät, ſowie auch einen Befehl Ew. Majeftät, betreffend das 
Buͤchlein über Artillerie, in weldem auch von Feuerwerlen die Rede ift, 
und denke id daran, ob ich die im Yahre 1702 begonnene Abhandlung 
beenden umd nebſt den Figuren, in weicher Schrütart e8 fei, zum Ruben 
Der Bombardiere und Artilleriften Ew. Majeſtät druden Laflen foll? Den 
Titel jenes Buches habe ich hier angeſchloſſen. Um daffelbe zu vollenden 
brauche ich aber ebenialis verichiedene von meinen Büchern, um melde 
ih, vor Em. Majeftät auf die Knie. finfend, ergebeuft bitte, und follen 
-Diefelben ſtets bei mir wohl verwahrt fein, zu Dienſten Ew. Mojeftät. 
Noch wage ich es gleichzeitig Ew. Majeftät zu bitten: ob es Euch nit 
helicht zu Gunſten der Unterthanen Ew. Majeſtät von ruſſiſcher Nationa⸗ 
dität mir oder wen es beliebt ein Privilegium zu ertheilen, um Special 
und GeneralsKarten des ruſſiſchen und anderer Neiche, ſowie der ganzen 
Erde zu druden, mit ruffticher Namenſchrift, und darüber von Em. Majeſtät 
aus ein Zariiches Privilegium auf 10 Jahre zu ertheilen, unter Angabe 
einer namhaften Poͤn, wenn Jemand fich unterfängt ohne Erfanbaiß, im 
Laufe jener Jahre ebenfolche zu drucken, wie ſolches auch in einigen eure 
päiſchen Staaten üblich iſt, daß narhgedrudte gerten nebſt der Pön ſaͤmmt- 
lich confiscitt werden.“ 


Dieſem Schreiben hatt Winius den Titel der Schrift yon Dietrich 





Aut Galchichte des rufflichen Boßweiend. 189 


Brimf über Artillerie heigefügt, in einer. Ueberſetzung nad) Der. Ausgabe 
von 1689, Noch findet fih ein Schreiben yon Winius vor, yom 9. März 
1709: „Auf Befehl Ew. Majeftät, meines allergnaͤdigſten Monarchen, habe 
id) die Abhandlung über Mechanik fowie die zweite über Feuerwerke fo 
ſchnell ich Lonnte beendet und dem Herrn Commandanten Bagariı über 
geben, anch zweifle id) nicht, Daß dieſelben angelangt find. Gegeuwärtig 
hat-.ex mir geichrieben, daß ich das Buch über Artillerie, an welchen ich 
arbeitete (über welches ih Ew. Majeftät auch gefchrieben habe) Ew. Mas 
jeät zufenden jolle; da ich an demjelben aber fand, Daß bei der Rein, 
ſchrift Sehler gemacht waren, habe ich dieſelben corrigirt, ſo ſchnell es ging 
und indem ich ed mir nicht erlaube das Original uebft- der Ueberſetzuug 
au abermaliger Reinſchrift zurückzubehalten, ſende ich es mit meinem erge⸗ 
beuſten Gruße, indem ich hoffe, daß es Ew. Majeſtaͤt genehm und ihren 
Zariſchen Artilleriebegmken von Nutzen ſein wird, damit es nebſt Figuren 
in den Druck gegeben werden koͤnne. Meine Bücher habe ic. auf Em, 
Majeftät Befehl vor Kurzem erhalten, wofür id meinen unterthänigften 
Dank zu den Züßen Ew. Mojeftät niederlege” 

. Weiter iſt fein Nachweis darüber vorhanden, ob Winius wor über 
leiue. Ueberſetzungen an Peter den Großen geichrieben bat, denn ss. finden 
fich nur noch einige Gluͤckwunſchſchreiben vor, welche er in VBeranlafjung 
verſchiedener Siege an den Zaren richtete. 

Nach Winius Ableben ward ſeine Bibliothel auf Befehl Pelers des 
Großen im. Jahre 1718. in die damals in Petersburg errichtete. laiſerliche 
Bibliothel übergeben, welche fich gegenwärtig in der Alademie der Wil 
enjehalten befindet. Der Katalog derjelben giebt den Rachweis, daß fie 
norzüglich aus hollaͤndiſchen Büchern befand, deren es 363 Nummern 
giebt; doch enthält fie auch Bücher in denticher, Inteinijcher, fratzoͤſiſcher, 
Ka und eſtniſcher Sprache. - 





| 6. Das dkeiehuiee 
gm volfswirthichaftlihen Sinne bilden. Zeitungen Die Epizeipondeng 
des Nationen und Länder unter einander, wie in der Einzelwirthſchaſt 
bez Briefmechfel zwifchen entfernten Perſonen. Die Einzelwirthſchaft bes 
dDaxf folder Mittheilung zur Beurtheilung der -gegenfeitigen Bedärfniffe 
und Befriedigungsmittel, aus weldhen die Volkswirthſchaft hervorgeht. Zu 
- gleicher Weile bedürfen die einzelnen Vollswixthſchaften folder Mitthei⸗ 


i 
“ 
r 


= 





196 Zur Geſchichte des rufftichen Poſtweſens. 


lungen unter einander, aus welchen die Weltwirthſchaft entſteht. Dem 
nach den ewigen Gefegen der göttlichen Vorfehung muß jeder einzelne 
Theil zur Entwidelnng und Förderung des großen Ganzen dienen. 


In der Bedeutung vafcher Beförderung von Nachrichten if fomit das 
Zeitungsweien mit dem Poſtweſen nahe verwandt und Hiftoriich ift auch 
erwiefen, daß dieſe beiden wichtigen Hülfsmittel der volkswirthſchaftlichen 
Eutwidelung faft gleichzeitig entftanden und fortjehritten. 


Die älteften Nachweife über Zeitungen in Rußland datiren fi aus 
dem Jahre 7129 feit Erfhaffung der Welt, alio von 1621- nach jepiger 
Zeitrechnung. Sie beftehen aus gefchriebenen Blättern, welche Auszüge 
und Veberjeßungen verfchiedener auständifcher Zeitfehriften „über diverſe 
friedliche und friegerifche Ereigniffe in Europa” enthalten: Sie wurden 
Kuranten genannt und ausfchlteßfih für den Gebraud des Zaren im 
Geſandtſchaftsconſeil redigirt. Das Material zur Redaction lieferten die 
Berichte der verfchiedenen Agenten, welche fi im Auslande, vorzüglich 
aber in Polen auihielten. Wenn Gefandte an fremde Höfe geſchickt wur⸗ 
den, erhielten fie die Weiſung, in allen Städten, durch welche ihr Weg 
fie führte, die neueften Nachrichten einzuziehen und diefe gleichzetfig mit 
Auszügen aus den ausländilchen Zeitfchriften an den Zariſchen Hof zu fen- 
den, Selbſtverſtändlich gelangten diefe Mittheilnngen, bei den mangels 
haften Communicationsmitteln vor Einrichtung des Poftwefens, oft erft in 
fechs Monaten nad) Moskau, Seit dem Sabre 1631 wurden in Rußland 
and ansländifche Zeitichriften regelmäßig bezogen und das erſte Blatt 
diefer Art war die „Hamburgiſche ordentliche Poſtzeitung,“ weldhem bald 
andere in denticher, franzöftfcher und anderen Sprachen folgten. Rad) 
Errichtung des Poſtweſens wurden - diefe Zeitfchriften gleichzeitig mit den 
Brieffchaften, bei jedesmaliger Ankunft der Poſten, fofort in den Geſandt⸗ 
Ichaftsconfeil befördert, dort überfeßt und dem Zaren unterbreitet. Unter 
Alexei Michailowitih war der durch feine Gelehrſamkeit und namentlich 
dur gründlihe Sprachkenntniß berühmte Doctor der Medicin und Phis 
Iofophie Heinrich Kellermann der beftändige Zranslatenr der aus⸗ 
laͤndiſchen Zeitfepriften und Vorlefer des Zuren. Erſt um das Jahr 1701 
wurde die Redaction gefchriebener Zeitfchriften eingeftellt, obgleich fich die 
Zahl der beftändig aus dem Auslande bezogenen Zeitfchriften fchon früher 
bedentend vermehrt hatte und namentlich in fortfanfender Reihenfolge nach⸗ 
ftebende Zeitfchriften bezogen wurden: 








| = 
ı 
\ 
t 


n 


„ 


„ 


„ 


Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 
In Jahre 1631. 


1646. 


1659. 
1660, 
1663. 
1665. 


1666. 


1668. 


1669, 


1675, 
1676. 


1677. 
1681. 
1686. 


1688. 


1689. 


"1690, 


1691. 


1692. 


‚ 1693. 


4941 


Ordentliche Poſtzeitung; Particular⸗Poſt, Hamburger 
und Reiche Zeitung. 

Neue wöchentliche Zeitung -aus: Breßlaw und fonft 
andern Orten des Römifhen Reichs; Europisehe 
Saderdaegs Courant; Courante uyt Italien ende 
Dyischland; Tydinge uyt verscheuden Quaktlegen: 
Maendaeghsche Post-Tydingen. 

Oprechte Haerlemse Courant. 

Königsberger Sonntags und Donnerstags Poft-Zeitung. 


“ Europäifche ordinart Freytags⸗Zeitung; Extraordinari 


Mittwochs Poftzeitung; Neue Poſt⸗Zeitung; Neue eins 
laufende Nachricht von Kriegs⸗ und Welt⸗Haͤndeln. 
Europäiſche Samstägliche Zeitung (Stettin); Nordi⸗ 
ſcher Mereurius, welcher wöchentlich kürzlich entdeckt, 
was mit den geſchwindeſten Poſten an Novellen eins 
gefommen ift. | 
Mercurius, Sonntagiſcher und Mittwochifcher. 


‚Einfommende Ordinari und Poſtzeitungen. 


Ordinari Freitags⸗Zeitung. | Ä 
Europäifche Relation; Journal du siege de Mastric ex⸗ 
actement Esrit par un officier de la garnison; Nou- 
velles ordinaires (Paris); Gazette ordinaire (ebenda). 
Montags und Donnerstags oxdinaire Poftsge'tung. 
Rigiſche Rovellen. 

Z. Krakowa Wiadomoscei pewne Weneckie Wie- 


. denskie y Wegerskie, 


Montagifher und Donnerstagifher Extraordinair⸗ 
Nekations Courier. 

Des Nordifhen (2) extraordinatre Relation; Uirechlse 
Vrydaegse Courant. 

Relation aus dem Parnafjo. 

Der gereformirte Mercurius oder der neue Obſervator. 
Die Altonaifche Relation; Altonaifcher Mercurius und 
deijelben Relation aus dem Parnaſſo. 


Nouvelles (Rotterdam). 


„ 


lichen Verhaͤltniſſe 


Zur Gefchichte des ruſſtſchen Poſtweſens. 
Jahre 1694. „Ordinari Neichs⸗geitung; Neu ankommender Courrier 


41606. 


1697. 
1698. 


1700. 


“aus Wien, Hungarie, Bolen und Reid; IL corriere 
Ordinario. 

Extra⸗Ordinari Mittwochs Boft-Zeitung; Relations» 
Courier, Dienstags und Freitags (Hamburg): _ 
Opregte Leydse Vrydagse Constant. 
Europaͤiſche Zeitung (Branffurt); Nouvelles extraor- 
dinaires d’ Amsterdam. 

Nordiſcher Mercurius (Hamburg). 


Benngleich das fernere Verzeichniß der im 18. Jahrhunderte aus 
dem Auslande verichriebenen Zeitungen die Zeitgrenze, die wir uns im . 
Uebrigen gefeßt haben, überfchreitet, fo halten wir es doc für zweckdien⸗ 
lich daſſelbe Hier anzufchließen, weil es von Intereſſe ift aus demſelben 
zu entnehmen, welche Quellen die maßgebenden Theile Rußlands bis vor 
hundert Jahren bei der Beurtheilung der politiſchen und vollswirthfchaft 


Folge bezogen: 
Im Sabre 1701. 


„ 


1703. 


1704, 


1705. 
1706. 


- 1709. 


1711. 
1712, 


des Auslandes hatten. ES wurden nämlich in der 


Nouvelles extraordinaires de divers endroits; Ga- 
zeiy z Warszawy, z Litwy, ze Lwowa, w Krakowie. 
Breßlauer Nouvellen; Reichs Beft-Reuter, 
Wieneriſches Diartum, enthaltend alles dasjenige, was 
bon Tag zu Tag fowohl in Diefer Nefldenz- Stadt 
Wiene Denkwärdiges und nenes ſich zugetragen, als 
au was dergleihen aus alle Orten der Welt nad. 
richtlich allda eingetwofien; Leipziger Poſt⸗ und ordi⸗ 
nair⸗Zeitung; Ordinarie Stockholmiſche Poſt⸗Tyunder. 
Cursor ordinarius sivo Nova Universalia. i 
Curieuſe Europaͤiſche a a Ga- 
zette de Paris, 

Königlich Preubiſche Fama; Revaliſche Bof-Zeitung 
Relations verilables (Bruxelles). 

Der Holſteinſche Unpartheyiſche Correſpondente durch 


Europa und andere Theile der Well; The post Voy. 


1715. 


1117. 
1718. 


Extract ‘Der neueften Zeitungen; Berfinihe ördindlre 
Zeitung. E 
Ordinafia Relationis Historicae continuatio (Köln). 
Gazetie de Rotterdam, 














” 


” 


„ 


”„ 


” 


[JG 


” 


24 


„ 


„ 


Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 198 


Im Jahre 1719. 


1720. 
1722. 
1724. 


1728. 


1729. 


Gazeite de Copenhague. 

Extrait des nouvelles (Kopenhagen), 

Deifsche Dindsdagsche Courant, 

Privilegirte Halliſche Zeitung; Wöchentliche Relation 
der zur merfmürdigften Gonfervation der neuen Hiftos 
tie hauptfählih dienenden Sachen; Hiſtoriſch⸗Geo⸗ 
graphiihe und Genealogifche Anmerkungen: (Königs, 
berg); Neue Zeitungen von gelehrten Sachen; Schle⸗ 
fliche Courier⸗Novellen. | 

Friedens- und Kriegk⸗Courier, wöchentliche ordinari 
Boft- Zeitung (Nürnberg); Kreitägiger ordinari Fries 
dend und Kriegs Courier; Donnerstägiger Extraordi⸗ 
nair Sriedens uud Kriegs⸗Courier; Der Patriot, 


Europäiſche Zeitung; Epraordinaire Europäiſche Zei 


tung; Woöͤchentliche Poſtzeitung Eipſtadt), Stettiniſche 


‚edinaire Zeitung; Il qorriero di Vienna; Gazeite 


van Antwerpen. 

Ordinari relationes; Nova Lipsiensia; Prys Courant 
(Hamburg); Hifriſch⸗politiſche Merkwürdigkeiten in 
BWeltfinaten; Magdeburgiſche Zeitungen; Gaceta de 
Madrid; The St. James’s evening post. 

Stats⸗ und gelehrte Zeitung des Königlich Däniſchen 
ganz unpartepiſchen Gerrefpondenten; Staats, und ges 
lehrte Zeitung des Holfteinifchen unpartheiiſchen Cor⸗ 
reſpondenten; Zuerſt bekaunte Schiffbecker Staats⸗ und 
gelehrte Zeitung des Holſteiniſchen unpartheiiſchen Cor⸗ 
reſpondenten; Monatlicher Auszug oder auserleſener 
Kern aller merkwürdigen und zur Fortſetzung der 
neueren Geſchichte dienenden Krieges, Staats auch 
anderer ſonderlichen Begebenheiten, welche ſich ſowohl 
in Europa, als andern Theilen der Welt ereignen; 
Cours van Coopmanschaffen tot Amsterdam. 

Mene Beitung von gelchrten Sachen (Beipzig); Mer- 


. eure historique et politique (Hag) 


Gourzier de la paix, ‚passetemps utile et agre- 
able (ebenda). 
Amsterdam (?) 


194 


” 


” 


„ 


Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 
Im Jahre 1741. 


1742. 
1743. 
1744. 


1745. 


1746. 
1787. 


1748. 


1749. 
1750. 


1751. 
1761. 


Kurzgefaßte hiſtoriſche Nachrichten zum Behnf der 
neueren Europäilchen Begebenheiten. 

Mereure historique et politique, 'contenant l’etat 
present de l’Europe. 

Sambstägige Coͤllniſche Zeitung. 

Europäifhe Zeitung; Montägige wöcentlihe Ordi⸗ 
naire Poſt⸗Zeitung; Magdeburgs privilegitte Zeitung, 
nachjagender Courier. 

Der ſchnelle Poſtillon einholend und mitbringend den 
Kern und Auszug neuerer Zeitungen; Schleſiſche pri⸗ 
vilegirte Staates, Kriegs⸗ und Friedens⸗Zeitung; Cri- 
tique du siecle ou lettres sur divers sujets, par 
lauteur des leltres juives (@ag); The —— Jour- 
nal of the Craftsmann. 

L’ouvrage du temps ou les ——— —— 
du monde politique et litteraire par I. I, Meynier 
(Erlangen). - \ 
Melange curieux des nouvelles les plus interessan- 
tes; Lettres d’un Anglais a un Hollandais sur 
l’&tat present de la Röpubligue des Provinces unies. 
Die neue Europätfche Fama, weldie den gegenwärti- 
gen Zuftand der vornehmften Höfe entdedt; Chriftian 
Erlanger, Auszug der neueſten Weltgeſchichte; Le vrai 
patriote Hollandais; M&moires historiques pour le 
siccle courant; Journal des 'savans; Gazette de 
Stokholm, 

Staats und gelehrte Zeitung des Hamburgifchen uns 
partheiilhen Eorrefpondenten. 

Reichs⸗Poſthorn (Hamburg); Auszug der neueften 
Weltgeſchichte (Nürnberg). 

Berliniſche Nachrichten. 

Königlich Pohlniſche Privilegirte Warfchauer Zeitung. 
Thornifche wöchentliche Nachrichten und Anzeigen, nebft 
einem Anhauge von gelehtten Sachen. 


Wahrſcheinlich datirt die Herausgabe der erften in ruſſiſcher Sprache 
gedrudten Zeitfehrift, welche die geichriebenen Blätter erſetzte, vom Jahre 
1701. Bir fogen wahrſcheinlich, weil die aͤlteſte im Moskaufchen Archive 





Zur Geſchichte des rufflfchen Poſtweſens. 195 


aufbewahrte Zeitſchrift im Jahre 1705 in Moskau und zwar noch in flas 
vonifcher Schrift gedrudt iſt; fle führt den Titel: „Nachrichten über Kriegs⸗ 
und andere: Händel, weldhe zu wiſſen und zu merken werth find und im 
Moskauſchen Reiche vorgefallen find, im Jahre Ehrifti 1705 ,- begonnen 
im Sanuar und beendet im December dieſes Jahres.“ Allwöchentlich er⸗ 
ſchien eine Nummer diefer Zeitichrift und brachte zunächſt Nachrichten aus 
Mosſskan und dann auch aus anderen Städten. Bisweilen gab fie außer 
ordentliche Beilagen in Veranlaſſung der zu jener Zeit eintreffenden Nach⸗ 
richten von Siegen, welche Armee und Flotte errungen hatten. Die erfte 
Seite diefer Zeitjchrift beginnt folgendermaßen: 
‘Januar. 
Moskauſche Nachrichten. 

Der große Herr und Gebieter, feine durchlauchtigſte Zariſche Majeftät 
bat die Städte Narva und Dorpat genommen, hat zu Lande und zu 
Waſſer herrlihe Siege errungen und ift am 11. December mit großem 
Triumph nach Moskau zurüdgefehrt, hat aud eine große Siegesbeute an 
verfchiedenen vornehmen Offizieren und eine große Menge Artillerie mit- 
gebracht. Bei der Rücklehr feiner durchlaudtigften Zarifhen Majeftät 
waren fieben Triumphpforten errichtet, mit vielen hiſtoriſchen Symbolen 
und Emblemen verziert, über deren ſchöne architectoniſche Arbeit fowohl, 
als über ihre Verzierung mit Schnigwerk und Malerei, fi die Gelehrten 
nicht nur aus Moslan, fondern auch aus anderen Gegenden verwunderten. 
Wie viele Siegesbeute aber in jeder Stadt gemacht worden, darüber wird, 
ein Berzeichniß in der nächften Nummer dieles Blattes gegeben werden, 

Hierauf folgt ein Auszug aus einem Berichte an den Zaren vom Fürſten 
Gregor Dolgorufow, dem derzeitigen extraordinären Gefandten am polni- 
fchen Hofe. Weiter find Nachrichten aus Warſchau, Krakau, Tilfit, Ber 
lin, Wien, Leipzig, Dresden, Presburg, Piemont und England gegeben, 
welche nichts Sntereffantes bieten. -. Am Schluffe heißt es; „gegeben zu 
Moskau, im Jahre des Herrn 1705 am 2. Januar.“ 

Die St. Peteröburger Zeitung beganı mit dem Jahre 1714 zu er 
ſcheinen; eine der erſten Nummern aus jenem Jahre, welche ſich nod im 
Moskauſchen Archive vorfindet, iſt nicht vollſtaͤndig und enthält nur die 
Anzeige des Sieges, welchen der General⸗Lieutenant Zürft Golizyn über 
den ſchwediſchen Generals-Major Armfeld bei Waſa davongeivagen hatte, 
und den Bericht des Fürften Menſchiklow über die Einnahme von Neus 
fchlot. Die Vignette auf dem ZTitelblatte giebt eine Anficht der Newa, 

Baltifche Monatsfchrift. 6. Jahrg. Bo. XIL Hft. 8. 14 


— 


196 Zur Geſchichte des ruffiihen Poſtweſens. 


welche wit Schiffen bedeckt if; in der Kerne ift die Feſtung mit dem 
Thurme der Peterpauls⸗Kirche abgebildet, im Bordergrunde aber ift Das 
Newaufer durch eine Menge Spaziergänger belebt. Seit der Begründung 
der Akademie dar Willenfchaften wurde das Blatt in der Typographie der- 
ſelben gedruckt und erſchien anfänglich einmal, bald aber zweimal woͤchent⸗ 
lih. Sedo nod im Jahre 1723 war das Publikum nit im Stande 
die Zeitſchrift ohne erläuternde, im den Text gedrudte Anmerkungen zu 
leſen; jo beißt es z. B. bei einem Artikel über Liſſabon: | 
„Liſſabon iR die Hauptftadt des Königreichs Portugal, liegt am 
Fluſſe Tajo und befindet fih in Europa.“ 
Bei einem Nrtifel aus Paris: 
„Verſailles ift ein Dorf und ein Belnfligungsort des Königs von 
Frankreich in dee Nähe von Paris.“ 


Bei einem Artifel aus Rom: | 
„Rom ift eine Stadt in Stalien, am Fluffe Tiber, in welcher der 
Papſt reſidirt.“ 
Bei einem Artikel aus Genua: 
„Senna ift eine freie Stadt und unabhängiger nun in Stalien 
am mitteländifchen Meere.” 


Bei eineyı Artifel aus Toskana: 
„Toshkana ift ein Land und Großherzogthum in der Mitte Italieus.“ 

Bei einem Artikel qus dem Hang: ; 
„Haag iſt eine Stadt oder eher ein Dorf in Holland, welches 
ſehr hühſch wid gut gebaut ift und das amüfantefte in ganz Eur 
ropa iſt.“ 

Bei einem Artilel aus dem Archipel: 
„Konſtantinopel oder Stambul, im Alterthum auch Byzanz ge⸗ 
nannt oder das neue Rom, iſt eine europäiſche Stadt in der tür 
kiſchen Provinz Roymanien, die Hauptſtadt des ganzen türfiichen 
Reiches.‘ 

Bei einem Artilel aus England: 
„Großbritannien iſt die größte Inſel in Guropa, auf welcher 
England und Schottland Tiegen, gegenwärtig aber verfteht man 
unter dem Namen Großbritannien ebenfalls Irland oder Hiber- 
nien, gemeinſam mit den beiden genannten Sönigreichen, und alle 
dieſe Drei Koͤnigreiche vennt man noch ſchlechtweg England.‘ 

















Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 197 


Schließlich Find noch folgende Erläuterungen angegeben: 
»„Ein Pfund Sterling ift eine Münze im Werthe von A Rubeln. 
Die ottomaniſche Pforte heißt der Hof des tärfiichen Sultans, 
Ein Infant iſt ein Prinz von Mahlidem Gebluͤt. Ein Lord iſt 
ein engliſcher Bojar. 

Die Herausgabe der deutfchen St. Petersburger Zeitung begann erft 
nach Weöffuung der Afademie der Wilfenfchaften in Sabre 17297. Rady» 
lebende originelle Anzeige des Nedneteurs der „‚biftorifchen, genealogiſchen 
aid geographijhen Aumerfungen zu den St. Petersburger Zeitungen“ bei 
Herausgabe ‚der erſten Rummer von 4 Januar 1729 enthält einen abs 
kahrlichen Nachweis fowohl über die damaligen periodifchen Schriften, als 
auch Aber die Tendenz, in welder fie redigirt wurden: 

„Ms Beginn unferer Arbeit bringen wir dir, theurer Leſer, hier Eis 
niges was zu deiner Grheiterung und deinem Nutzen dienen fol. Du flehft, 
daß das Grhiuterungen zu den Zeitſchriften fein follen, wie du ähnliche 
wahrſcheinlich ſchon gefeben haben wirft, jedoch mit dem Unterſchiede, daß 
dieſe jeßt erft beginnen, andere aber ſchon feit laͤngerer Zeit zu erfcheinen 
aufgehört haben, Denn es iſt jept Sitte geworden, daß fobald ein Unter 
nehmen auf Hinderniſſe ftößt, daffelbe eingeht. Die größte Zahl folder 
Umetnehmungen haben wir in letzter Zeit gefehen, wie 3. B. die „woͤchent⸗ 
lichen moraliſchen Briefe.” Der „Patriot“ ift in feinem Eifer ermüdet, 
De „Tadelſüchtige““ bat aufgehört zu tadeln, der „Alpeetator,‘‘ welcher 
am längften das Geſchäft fortfepte, die verderbten Sitten und menſchlichen 
Gewohnheiten zu verfolgen, iſt zuletzt auch erblindet, Die Zeit muß aber 
erſt lehren wie lange der „Biedermann“ fortfahren wird zu fchmollen.... 
Was unſere Arbeit betrifft, fo hatten wie fie bereit!‘ im vorigen Jahre 
begonnen und als Anmerkungen in der Zeitung ſelbſt erfüheinen laſſen, 
beabfichtigten auch ſolches fortzufegen. Da ſich jedoch) viele Leſer gefunden 
haben, welche wünſchen, diefelben gleichfalls in deutfcher Sprache lefen zu 
fönnen, fo beabfiditigen wir von jet ab ſolche Erläuterungen zweimal 
wöchentlich in einem halben Bogen Befonders herauszugeben. Um dieſe 
Aufgabe zu erfüllen, haben fi} mehrere Perſonen vereint, von welden 
jede fich bemühen wird unſern Lefern etwas Nuͤtzliches uud Erheiterndes 
zu bieten. Wir. haben daher nicht zu fuͤrchten, daß ein Stillſtand Hierin 
eintreten wird, denn wir beabfichtigen unfere Arbeiten dergeftalt einzurich⸗ 
ten, daß dieſelben fich nicht nur auf die Gedichte der politiſchen Ereig⸗ 
niffe, die Genealogie und die Geographie erſtrecken follen, fondern wir 

14” 


198 Zur Geſchichte des ruſſiſchen Poſtweſens. 


werden unſere Aufichten noch über Alles mittheilen, was uns ſonſt noch 
vorkömmt, werden und an die Gedichte des Alterthums und des Mittel 
alters halten und den damaligen Zuftand der Staaten, Länder nnd hoben 
Geſchlechter beprüfen. Zugleich werden wir nicht mnterlaflen, aus den ver⸗ 
fihiedenen Gebieten der Naturgefchichte, Kirchengefchichte und allgemeinen 
Geſchichte das hinzuzufügen, was wir für unfere Lefer als augenehm und 
nüglid) erachten werden, Nur machen wir das zur Bedingung, daß man 
von und keine fo genannten Raifonnements oder Meinungsäußerungen er» 
warten foll, wie folche bisweilen mit dergleihen Erläuterungen. verbunden 
zu werden pflegen. Das widerftreitet unferen Abftchten, welche nur darauf 
gerichtet find, durch dieſe Erläuterungen unfern Leſern das Verftänduiß 
der Zeitichrift zugänglich zu machen und zu erleichtern.” — Nachdem ned) 
erwähnt worden, daß die erſten Zeitungen im 16. Jahrhundert in Italien 
erichienen, daß um das Jahr 1631 der franzöfliche Arzt Renaudot Die erſte 
beftändige Zeitichrift in Paris gründete und daß dieſes Beifpiet fpäter in 
Holland und Deutihland Nachfolger fand — ſchließt dieſe Anzeige wit 
dem Nachweiſe, wie es gegenwärtig bereits 27 Jahre ber feien, Daß auf 
Anordnung des Kaifers Peters des Erſten in Rußland die erften Zeit 
Ichriften gedeudt worden, Mit der Zeit hätten fi fo viele Liebhaber für 
die Zeitung gefunden, daß im Anfange des Jahres 1727 die Redaction 
fi veranlaßt geſehen habe, fie auch in deutſcher Sprache herauszugeben, 
und daß in Zukunft auch Diefes Blatt, bei übereinflimmendem Inhalte, 
gleichzeitig in ruſſiſcher und deutfcher Sprache ericheinen ſolle. 

Der Redacteur der Petersburger Zeitung war der derzeitige Gecretär 
der Akademie der Wiflenfchaften Goldbach, welcher fle nad) den Angaben 
jener Anzeige zu ſchließen, wahrſcheinlich feit ihrem Beginne redigirt hatte. 

Nod waren aber fowohl Die ruſſiſchen als auch die ausländiichen 
Zeitfchriften nur Wenigen zugänglich, weil die Subferiptionsfoften eine zu 
bedeutende Ausgabe bildeten, und founte fomit das Zeitungsweien nicht 
den Forderungen entfprechen, welche im Intereſſe der Vollswirthichaft an 
dafjelbe zu machen find. Auch im Poftwelen kam es erſt in weit fpäterer 
Zeit zur Berückſichtigung, daß im Intereſſe der Vollswirthſchaft außer der 
Schleunigkeit und Zuverlaͤſſigkeit der Communicationsmittel auch deren 
Wohljeilheit erfordert wird. 

- A. v. Fabricius. 








199 


Heber die „Vorfchläge 
zu einer nenen Sandgemeinden-Ordanng‘ *). 


E⸗ iſt gewiß erwuͤnſcht, daß unſere ländlichen Verfaſſungsangelegenheiten 
mehr und mehr Gegenſtand öffentlicher Befprechungen werden, Ohne vor⸗ 
bergegangene publiciftifche Discufflon fönnten fie an gar zu unvgrbereitete 
Landtagsverſammlungen herantreten und diefe fönnten genäthigt werden, im 
Zaufe weniger Stunden ein definitive Urtheil darüber zu fallen oder 
dod) wenigftens auszuſprechen. 

Es ift nicht genug, daß vorher befannt fei, welche Gegenflände zur 
Derathung gelangen follen — leider treten wichtige Anträge oft erſt am 
Zage der Eröffnung in den Gefichtöfreis der Landtagsmitglieder —; es iſt 
nicht genug, daß fle im Kirchſpiele oder Kreife näherer Bekannten vorläus 
fig beſprochen werden; beim Vorliegen wichtiger Gegenftände dürfte "es 
unerläßlic) fein, auch Diejenigen Argumente vorher erwägen zu koͤnnen, 
welche in größerer Entfernung geltend gemacht werden. Und dazu fan - 
ner publiciifche Behandlung der Berathungsgegenftände verhelfen. 

. Ueber die Mißftände parlamentarifhen Parteimefens ift oft mit Recht 
geffagt worden. Die Gefahren, welche dafjelbe mit fih bringt, koͤnnen 
um fo ernfllicher werden, je weniger es den Mitgliedern der Verſammlung 

°) Obgleich jene „Borfdläge” im Zulißeft unſerer Zeitfiheift keineswegs als von ber 
Rebartion ausgehenb anzuſehen find, fo erlauben’ wir ums doch bie vorliegende Kritik bes 
felben mit einigen, wie uns feheint zur Verftändigung dienenden Gegenbemerfungen zu be- 
gleiten und bamit eine eventuelle Duplik des Herrn Verf. ber „Worfchläge” Hoffentlich 
überflüffig zu machen — ein Verfahren, welches duch bie Dringlichkeit des Intereſſes in 
dieſer Sache nach beiden. Seiten hin entfchukbigt fei wird ©. Red. 





200 Lieber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde-Ordnung.‘ 


möglich wird, fi) fehon vor Beginn der Debatten mit den Berathungs- 
gegenftänden vertraut zu machen und Weberfiht über die herricheuden 
Anfichten zu gewinnen. Bei der vielfach occupirten Zeit bleibt dann oft 
nur Anfhluß an die Meinungen einiger eingeweihten Leiter übrig, obgleich 
vielleicht Leine derfelben den Tendenzen der Majorität völlig entipricht, 
während bei voraugegangener publicififcher Discuffion der Wille der Mehr⸗ 
heit beſſere Ehancen gehabt hätte zur Geltung zu gelangen. 

Je unbekannter ein Berathungsgegenfland der großen Menge iſt, um 
fo ernftlicher die Gefahr, daß in Folge eines geichidten parlamentarifchen 
Mundvers oder eines wohlberechneten Redeeffektes ein übereilter Beſchluß 
gefaßt werde oder daß ungebübslihe VBerichleppungen eintreten; denn 
beim Bewußtfein der eigenen Unklarheit ift man erfreut zu vernehmen, 
daß man fi noch nicht zu enticheiden brauche, und jeder Vorſchlag, der 
auf weitere Vertagung abzielt — am liebiten ad calendas graecas — 
findet willige Aufnahme, 

Wer es wünfiht, daß wirklich dringenden Reformbedürfniſſen möglichſt 
bald gebührende Rechnung getragen werde, nicht minder als derjenige, 
welcher übereilten Reformbewegungen auf's wirkſamſte entgegenzutreten 
wünſcht, ſowie auch der, welcher wohlüberlegte Befchlüffe Parteidecreten 
vorzieht — alle müſſen es gerne ſehen, wenn unſere ländlichen Verfaſſungs⸗ 
angelegenheiten in recht ausgedehntem Maße Gegenſtand öffentlicher ee 
fprechungen werden. 

An diefem Sinne find die „Borfchlige zu einer neuen gandgemeinder 
Orhnung“ (Suliheft 1865 der Balt. Monatsfchr.) mit Dant aufzunehmen 
und darf auf ihren Inhalt näher eingegangen werden. — 

In Uebereinftimmung mit. unjerer in diefer Zeitfchrift niedergelegten 
Anſchauungsweiſe erkennen die „Vorſchläge“ es an, daß Aenderungen der 
Landgemeindes-Verfaffung um fo dringender geboten erſcheinen, je volftän- 
Diger die allgemein begonnene Wandlung unferer agraren Zuftände ſich 
vollzogen hat: je deutlicher einerfeitS aus der großen faft unterfchiedslofen 
Menge vormals Höriger und fpüter fröhnender Bauern Gruppen wirth« 
ſchaftlich ſelbſtaͤndiger Exiſtenzen hervortreten umd die entflandenen ſocia— 
len Unterſchiede durch neue Steuer⸗ und Gewerbeordnungen erweitert und 
befeſtigt werden; je vollftändiger andererſeits der bisherige Zuſammenhang 
zwifhen dem „Gutsherrn“ und der an fein Beflgthum mehr oder wenis 
ger gebundenen „Gemeinde“ im alten Sinne verfchwindet, und ſtatt deſſen 
das Bewuglein der Gleichartigkeit der wirthſchaftlichen Jutereſſen aller 











Neber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Orduung.“ 208 


Landbeſttzer bervorttitt; je unmöglicher mithin die Aufrechthaftung der 
althergebrachten Oberhoheit der „Gutsverwaltung“ werden maß. 

An gleicher Uebeteinſtimmung mit unferer Anſchaunngsweiſe wird von 
ben „Vorſchlägen“ der Sat hingeftellt, daß in der wirthſchaftlichen Selb: 
Rändigfeit, combinttt mit der Seßhaftigkeit, das Maß politiſcher Vers 
pflichtung und Berechtigung zu ſuchen fein werde, und zwar um fo eher, 
als in praxi die Höhe der Beftenerung nad) demfelben Maße pflege ber 
meſſen zu werden. 

Endlich if uns als eine fernere Gemeinſamkeit erſchienen, daß die 
„Borichläge,” wie aus mehreren Bemerkungen hervorgeht, nicht auf ihre 
ſofortige Adoption dringen und nicht beanſpruchen, daß die Landgemeinden 
. eines fchönen Morgens durch eine funkelnagelneue Verfaſſung mehr übers 
raſcht als beglüct werden mögen. 

Es if, in der That, vorläufig nur von Wichtigkeit, daß man deut 
fi erkenne, welchen Sielen die wirthſchaftliche Reform unferer Ländlichen 
Derhältniffe zugewandt ift, und welche politiſche Aenderungen ſie ſchließlich 
uach fich ziehen muß. Iſt nian fi darüber Far geworden, fo wird man 
in ungleihem Kampfe gegen unabweisliche Zeitbedürfniffe foftbare Sräfte 
nicht vergeuden wollen; man wird vermeiden, durch ungehöriger Wibers 
fand oder falſch gerichtete Anftvengungen die Entwidelung des Landes 
ins Stocken zu dringen, und bereit fein, jedes Symptom der felbftthätigen 
Birtung der Naturheillräfte zu erfennen und durch verftändige Unter⸗ 
Rägung derfelben die wohlthätige Krife zu unterſtützen. 

Wenn wir auch im allgemeinen mit den leitenden Grundjägen der 
„Votſchläge“ übereinftimmen, fo können wir doch nicht umbin, auch einige 
Buntte, derſelben hervorzuheben, mit welchen wir- uns nicht einverſtanden 
erflären können. — 

Die „Vorſchläge“ wollen in Zufunft feine allgemeinen Gemeindes 
verkammlungen zulafien, fondern nur noch „Wahl⸗ und Klaſſenverſamm⸗ 
lungen oder vielmehr, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, Wahlver⸗ 
fommlwsigen nach Klafien”). - Wir überfehen nicht die Gewichtigfeit der 
für das Inſtitut der Ktaffenverfammlungen angeführten Srände, vermögen 
aber nicht, fle in der vorgeſchlagenen Weife zu billigen, Die Berfamm- 


*) &6 meiden in ben „Vorfchlägen" Wahl: und Klafſenverſammlungen proponirt, 
tänlich: 2) @enieindeverfanimlungen zur Wahl ber Ausfchußperfonen; 3) Verfanmlungen 
einelnet Maffen zu verfchtedenen, die Betreffende Kaffe fpeciell tangirenden Zwecken; nicht 
Wahfvetfinndungen „nach Klaffen.” D. Red. 








202 Weber die „Vorfchläge zu einer neuen Landgemeinde Ordnung.’ 


ungen follen fich lediglich mit Wahlen und feineswegs mit Berathungen 
zu befaffen haben. Es fcheint uns diefes Syftem, wie es hauptfächlich in 
den Gemeinden der flantsabfolutiftiih organiſirten domaniſchen Völker⸗ 
fchaften vorfommt*), abgefehen davon, daß es in grellem Gegenfape zu 
unferer Vergangenheit fleht **), wenig geeignet, die politische Mundigwer« 
dung der Gemeindeglieder zu fördern; ja es muß nothwendig dazu führen, 
daß von Jahr zu Jahr fich weniger Individuen vorfinden, geeignet, in 
den Ausfchuß gewählt zu werden. Die Entwöhnung von der Discuffion 
der Gemeindeangelegenheiten muß nothwendigerweile nicht nur die Kennt⸗ 
niß derfelben untertrüden, fondern auch die Gefchiclichkeit ihrer Hands 
babung. Und woran foll erkannt werden, ob ein Ausfhuß-Candidat fich 
zu dem Amte qualificire, wenn nicht Gelegenheit geboten worden, feine 
Sinfiht in der Discufflon zu prüfen? 

Die in den Gemeindeverlammlungen zur Berathung gelangenden 
Gegenſtände find einfacher Natur und dem SKreife der Erfcheinungen des 
alltäglichen Lebens entnommen. Es farn fih hier nicht darum handeln, 
bedeutenden Verſchiedenheiten der Verhältniffe ausgleichende Rechnung zu 
tragen. Jedes Gemeindeglied mittlerer Begabung iſt im Stande, den 
ganzen Geſchäftskreis der Verſammlung zu überbliden. Es tritt hier 
nicht, wie bei größeren, ganze Provinzen oder Staaten umfafjenden, polis 
tiſchen Körperfchaften die Nothwendigfeit ein, fie durch Delegirte zu bes 


*) Die „Vorfchläge” ſchließen fih in diefer Beziehung nicht tomanifch -abfolutiftifchen 
Muftern, fondern bewährten deutfchen Landgemeindeordnungen (namentlich der königl ſäch- 
fifchen vom 7. Rovember 1838) durchaus an, Im allgemeinen mag bier bemerkt werden, 
daß das Syſtem, wonach G©efammtgemeindeverfammlungen immer nur zu wählen Baben, 
in vielen germanifch-conftitutionellen Staaten aboptirt und in Uebung, auch in ben neue- 
ſten trefflihen Gemeindeordnungen Defterreichs durchgeführt iſt (3. B. G.O. für Nieder- 
Defterreich vom 31. März 1864, $ 28 u. 29). Gelbft in England, der Heimath des 
Selfgovernment, befchließt und verwaltet, nach einem neueren Seugniß (A: U. 3. 1862, 
Nr. 114 u. 1892) die flimmberechtigte Bevölkerung nicht derart, fondern wählt Bemeinbe- 
ausfchüffe, welche bie Verwaltung beftellen und controliren, D. Red. 


**) Die Gefammtverfammlungen der Gemeinden haben fich bei uns, glaubwürdigen 
Rachrichten zufolge, als berathende Körper durchaus nicht bewährt, vielmehr ihre Eriftenz 
eben nur buch Wahlacte fignalifitt. Würde ihnen nun die Ießterwähnte Thätigkeit ge- 
laffen, fo bliebe man im Einklange mit dem Bisherigen und träte nicht in Widerfpruch 
Damit, Andererfeits find wir mit ber folgenden Ausführung des Heren Berf. über bie 
Nüplichkeit einer fachlichen Discuffionsberechtigung für jede Wahlverfammlung freilich ein- 
verſtanden und iſt Diefes Princip, in Bezug auf die Neorganifation unferer Stadtge⸗ 
meinden, in ber Balt. Monatsjchr. ſchon früher verfochten worben- D. Red. 

















L 


Ueber die „Vorſchläge zu einer neuen Laubgemeinde-Drbnung.” 203 


ſchicken. Es würde Tendenz zu ungebörigem Schematifiren verratheu, 
wollte man das für letztere unumgänglich Nothwendige auf die Gemeinde⸗ 
verſammlungen ohne Weiteres übertragen ”). | 

Nach den „Vorfchlägen‘ follen die Angefeflenen allein ‚berechtigt fein, 
fi) an den Ausfhußwahlen activ zu betheiligen. Den Nichtangefeffenen ift 
nme paffive Wählbarkeit vorbehalten worden. Kann wohl bezweifelt wer⸗ 
den, daß letztere in Diefem Rechte nicht Genüge finden werden? Die 


»„Vorſchläge“ nehmen es felbft au, daß die Klaſſe der Nichtangeſeſſenen 


gar manche wirtbihaftlie hervorragende Eriftenzen unabhängiger Gewerb» 
treibender u. ſ. w. in fi fchließen werde; und diefe follen fi) damit zus 
irieden geben, daß die Wahl der Angeſeſſenen möglicherweife auf ein Mit 
glied ihrer Klaſſe fallen Fönne?! Liegt es ja Loc auf der Hand, daß 
die Angefeflenen im Beftreben_ ihre individuellen oder Klaſſen⸗Inutereſſen 
vor allem Anderen zu fördern und fiher zu ftellen, wohlbedacht fein wer, 
den, nur Ihresgleichen in den Ausfhuß zu wählen! 

Wo verfchiedene, verjchiedener focialen Stellung ent|prechende, politi- 
Ihe Klaffen bingeftellt werden, da muß zugleich für ein gewilles Maß 
ihrer Nebenordnung gelorgt werden, d. h. für die Möglichkeit, daß jede 
der Klaſſen die Uebermacht der anderen gelegentlich aufzuwiegen "im Stande 
lei und daß jede derfelben, durch Die fortwährende Nöthigung zu Com⸗ 
promiffen mit der anderen, von einfeitigen Ausfchreitungen abgehalten werde. 

Die Verfammlung der Angefeffenen hätte Doch wenigſtens eine Suncs 
tion zu erfüllen, eine Lebensäußerung von fi zu geben: fie hätte Die 
Bahl des Gemeindeausichufjes zu vollziehen. Was aber bliebe der Vers 
ſammlung der Nichtangefeffenen übrig, als gemeinſchaftlich abzuwarten, ob 
es den Angefeflenen gefallen hat, Einen oder den Andern aus ihrer Mitte 
in den Ausfhuß zu wählen”). Jede auf die ganze Gemeinde bezügliche 


*) Die Einfachheit der Berathungsgegenflände rechtfertigt nur entfprechende Ginfach- 
heit der Verfaſſungs ˖ und Wefchäftsnormen, mie. fie bei birecter und indirecter Vertretung 
möglich if. Der Vorfchlag ber inbirecten Vertretung ift offenbar nur gemacht worben, 
weil Gefammtgemeindeverfommlungen fo zahlreich und turbulent find, daß fie erfahrungsmä- 
Pig jede geordnete Berathung, fei fie auch noch fo einfach, ausfchliegen. In den baltifchen 
Provinzen giebt es nicht menige Gemeinden von 1000, ja einzelne von 4—6000 Eeelen. 

O. Red. 

) Unzmeifelhaft barf das paffive Wahlrecht, welches ben felbftändigen Unanfäffigen 
gegeben werben foll, nisht eventuell effectlos fein, daher müßte ein beftimmter quantitativer 
Antheil an dem Ausfchußbeflande den Unanfäffigen vorbehalten werben, was in bie flatu- 
tariſchen Specialverorbnungen gehört. D, Red. 


v 


904 Weber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemelnd-Ordnung.” 


Thaͤtigkeit bliebe ihr verfchloffen, es fei denn die fterile nnd daher erbit⸗ 
ternde genenfeitige Heußerung bes Mißbehagens und ber Unzufriedenheit. 

Zudem beruht es ohne Zweifel auf einer Täufhung, wein angenom⸗ 
men wird, daß bei anfcheinender Befreiung der Dienftboten 1. f. w. von 
der Steuerpflicht dieſe nun auch wirklich von den Steuern gar nicht de 
troffen werden. In vielen, wiſſenfchaftlich übrigens hinreichend präcifirten 
Fällen findet eine. Abwälzung der Steuer auf die arbeitende Klaſſe flatt, 
fo daß diefe keineswegs unintereſſirt ift bei der Erhebung und Tender, 
dung der Steuern. 

Es würde mithin ungerecht fein, wollte man die Klaffe der Atteiter 
oder gar die ganze Klafſſe der Nichtangeſeſſenen, wie die „Vorſchläge“ es 
proponiren, von der Betheiligung am Gemeindeleben vollkommen ausſchlie⸗ 
Ben. Der Gerechtigkeit und der Vergangenheit würde es anpafjender fein, 
wenn alle Gemeindeglieder fomohl bei den Wahlen als aud bei den Be- 
rathungen über Gemeindeangelegenbeiten, bei der Eontrole der Berwaltmig 
u. f. w. betheiligt blieben, jedoch in verfchiedenem Maße, je nah dem 
Gewichte ihrer wirthichaftlichen und focialen Bedeutung, fo daß die all⸗ 
gemeinen Rechte der Gemeindemitgliedſchaft von den Einen etwa ditect 
ausgeäbt würden, von den Andern indirect, Durch Delegirte. 

Den Gemeindeverſammlungen wird es, auch abgeſehen von der Con⸗ 
teofe der Verwaltung, an Stoff zu Berathungen nicht fehlen Lünen. Es 
wäre ein Leichtes, nachznweilen, daß innerhalb der Gemeinden Livlands 
nnd der Nachbarprovinzen fich ſo viele, durch örtliche Bedingungen motis 
virte, Iocale Berfchiedenheiten des Gewohnheitsrechts ausgebildet haben, 
daß es unmöglich if, alle Gemeinden bis ins legte Detail idrer Lebens 
Außerungen durch ein allgemeines Geſetz zu reglementiren. Mit der Um⸗ 
geftaltung der ländlichen Vethältniſſe wird nothwendig auch eine Eutwick⸗ 
lung diefer gewohnbeitsrechtlichen Beftimmungen herbeigeführt werden. Die 
Reform aller durchs allgemeine Geſetz betroffenen und feflgeftellten Inſti⸗ 
tutlonen würde recht eigentlich Gegenftand der Berathungen der theil® per⸗ 
fönlich beiuchten, theils durch Delegirte beſchickten Berfamminngen werben 
miffen, fei e8 daß diefe gemeinfam, oder nach Klaſſen getheilt, Ihre Bes 
tathungen vornehmen. 

- Wir müffer daher darauf dringen, daß für Die Gemeindeglieder all 
gemeinere Betheiligung und für die Gemeindeverfammlungen ausgedehntere 
Gompetenz, als die „Vorſchlaͤge“ fie geflatten wollen, in Ausfidt — 
men werden moͤge. — 














Ueber die „Borfehläge zu einer nenen Landgemeinde Drbumg.” 208 


Fir gelangen nunmehr zu einen Gapitel der „Vorſchlüge,“ deſſen 
Berſtaͤndniß wir vergeblich angeſtrebt haben; es if ans nicht gelungen, 
die mannigkachen Widerſprüche zu Idfen, Wir meinen Bas ſchwierigt und 
häkliche Eapitel der Bollzeiorduung für die Landgemeinten und Das Ber 
haͤluuiß der „Gntsverwahtungen‘ zu derfelben. Wir wollen dem Herrn 
Berater der, Vorſchlaͤge“ keineswegs einen Vorwurf daraus machen, daß 
er nicht bermuscht bat, eine tadelloſe und ſofort ammendbare neue Palizeis 
-verfaffung für unfre Landgemeinden ‚aus dem Aermel zu ſchütteln.“ Es 
it, unſerer Anſicht nach, überhaupt nach gar nicht an der Beit, zur Abs 
faſſung eiwer ſolchen zu ſchreiten. 


Es würde einerfeits ungemein ſchwer fallen, ja unmögklich fein, bie 
noch wachen, alten, traditionellen Vorſtellungen von der obrigkeitlichen 
Stellung des Gutsherrn in Einflang zu bringen mit etwa ganz neuen, 

veraͤnderten Berhättniffen und Bedürfniffen; andererfeits würde es gleich 

ſchwierig, ja unmöglich fein, ein Schema zu entwerfen, welches gleich paſ⸗ 
fend fei für die in jeder Beziehung vorgefehrittenen Gemeinden (3. B. uns 
ferer reichen Flachsbaudiſtricte) und für gewiſſe andere, noch tief In Natm⸗ 
ralwirthſchaft und Unfelbftändigfeit verfuntene Gegenden. 


Man halte beifpieläweife die polizeirechtlihe Autorität der „Guts⸗ 
verwaltung‘ aufrecht und denfe fich dabei den Zuftand eines Gutes in 
jener vorgefchrittenen Gegend, deſſen Befiger etwa fchon lange nicht mehr 

„Gutsherr“ in der alten Bedeutung des Wortes ift. Alles Gehorchs⸗ 
| fand ift verfauft und von wohlhabenden bäuerlichen Grundbeflgern occu⸗ 
pirt, deren „Damen’‘ Badereifen an den Strand machen u.f.w.*) Alle 
Hoflagen und Hoflandsgefinde find gleichfalls verkauft und, wenn aud 
nicht gutsherrlich, ſo doch in behäbiger Weife befefien. Dem Gutsherrn 
ift das „Rittergut in des Wortes verwegenfter Bedeutung geblieben, 
eine Beflgung, welche nach heutigem Steuerzufchnitte die Landesabgaben 
vielleicht faum zu garantiren vermag. Diefer Gutsherr if mit der 
Würde der polizeilichen Ortsobrigfeit befleidet. Bevor er das Rittergut 
auf längere, vielleicht auf fehr lange Zeit verließ, inveftirte er mit dieſer 
Würde einen zahlungsfühigen, im Uebrigen aber möglicherweife recht uns 
wärdigen Arrendator der nachgebliebenen Liegenfchaften des Nittergutes, 
Es ift wohl nicht wahrſcheinlich, daß dieſer „Rentnik“ die Polizeigewalt 


*) Vergl. C. Hehn: „Ein Beſuch bei den bäuerlichen Grun dbeſitzern u. ſ. w.“ in den 
ulandiſchen Jchtbuchern für Landwirthſchaft. 1864, p. 128. 


206 Ueber die, Vorſchlaͤge zu einer neuen Bandgemeinde- Ordnung.‘ 


mit gewünſchtem Erfolge haudhaben wird gegenüber der ſtolzen, ja oft 
übermäthigen Bevoͤllerung des Gutes. Es ift widerfinnig zu flatuiren, 
daß die von der Bemeinde ermählten Vertrauensmänner, um ihre Functio⸗ 
wen antreten gu Lönuen, der DBeftätigung jened „Rentnik“ bedärien. 

Zrüge die Geſeßgebung dieſen Berhältniffen in Zukunft nicht Red» 
nung, jo knnte es fommen, daß die Bolizeiautorität der Gutsverwaltung 
unter Umſtänden als ein beionderes in wexatorifcher. Weile auszubeuiendes 
Pachtobjeet angejehen werde. 

Man trenus dagegen durch eine lühne Gedankenoperation die Orts⸗ 
polizei von der „Gutsverwaltung“ und denke fi dabei den Zufland eines 
Gutes jener entlegenen, altmodilhen Gegenden. Der Gutsherr ift hier 
nicht nur jactiſch Herr und Beſitzer des ganzen Territoriums; alle Ber 
wohner defjelben (Pächter und deren Knechte) fliehen zu ihm im Verhält- 
niſſe unmittelbarer und gewohnter Abbängigfeit. Die Gemeindebeamten 
ſehen es als eine unbillige Härte an, wenn ihnen zugemuthet wird, nad) 
eigenem Nachdenken und eigenem Ermefjen, ohne durch eine Willensäußes 
- rung des Gutäheren geleitet zu fein, ihre Pflicht zu thun, und oft erklaͤ⸗ 
ten fie fih für unfähig, ohne perſoͤnliche Unterftügung deſſelben ihrer Aus 
torität Geltung zu verichaffen. Es wäre widerfinnig, wollte man bier Die 
Gutsherrſchaft der Gemeinde nebenordnen und erfterer feine polizeilich 
übergeordnete Stellung einräumen. 

Dieſen Zuftänden, welchen bei verhältnißmäßiger Unbemitteltheit und 
bei der noch geringen Anziebungsfraft, welche jene Gegenden auf fremde 
bänerliche Capitalien ausüben, in furzer Zeit ſich nicht ändern laffen, hat 
die Gefeßgebung gebührende Rechnung zu tragen, fol nicht durch vorzeitige 
Reformen ihre Entwidelung gehemmt, ftatt befördert werden. 

Iſt e8 denkbar, daß eine neue, allgemeine Polizeiordnung eingeführt 
werde, fo lange die Zuftände noch ein fo buntjchediges Anſehen darbieten? 
Auch in Beziehung auf die .fünftige Geftaltung der Polizeiordnung fann 
es vorläufig nur darum ſich handeln, feftzuftellen, welchem Ziele die ge 
genwärtige Uebergangsentwidelung zugewandt fei. Steht erft diefes Ziel 
unzweifelhaft feft, fo werden ſich wie oben erwähnt, auch die Wege von 
ſelbſt finden Taffen, wie zu ihm, ohne Gefährdung des Fuhrwerkes, zu ge 
langen fei. 7 

Die „Vorſchläge“ erfennen es (p. 37) an, daß eine Loderung des 
Zufammenhanges der Gemeinden mit den Gutöherren und eine Beldhräns 
fung der Gutspolizei eingetreten fei; die „Vorſchläge“ halten es (p. A6) 




















Ueber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde Ordnung.“ 207 


für mnthunlich, den Gutsherrn fernerhin mit der polizeilichen Straſcom—⸗ 
petenz auszuflatten; die „Vorſchläge“ nennen (p, 45) die Lostvennung ber 
Gemeinden von der gutöherrlihen Obrigkeit und das Aufgehen der Rit⸗ 
tergüter in die Landgemeinden ein anzuesfeunendes Princip u. |. w. — und 
dennoch weilen fie (p. 45) mit Unmillen den Grundfeg der Abſchaffuntz 
der gutsherrlichen Polizeiautoritaͤt von ſich ab. 

Sollte es dabei den „Vorſchlaggen“ mehr um den Namen zu ti 
fein, ald um die Sache? Sollen eiwa die &uisherren befriedigt werden 
durch eine Art Rachſchimmer der früheren obrigkeitlichen Würde? Wir 
wenigfiend find nit im Stande uns eine Mare Vorftellung zu machen 
von einer der Strafcompetenz entlieideten und dennoch wirffamen Polizei⸗ 
euterität, wie fie, nad den „Vorſchlaͤgen““ von den Gutsherren din Ge⸗ 
meinden gegenüber ausgeübt werden fell”). Ebenſowenig vermögen. wie 
einzufeben, wie für die Bewohner. der GHofesländereien der oft AD und 
mehr Werfte eutfernte Kirchſpielsrichter die polizeiliche ———— 
wirkſam in Ausübung bringen ſoll (p. 46). 

Freilich bezwingen Die „Vorſchläͤge“ das innere Grauen, welches ih⸗ 
nen die Vorſtellung einer von polizeilicher Autorität entkleideten, nacken⸗ 
den Gutsherrlichkeit eingeflößt bat, ſoweit, daß fie die Möglichkeit des 
Durchbruches dieſes geifterhaften Principes nichts defto weniger flatuiren 
wollen (p. 45 n. 46) — und zwar auf dem Wege (gefehlich zu gefatten- 
der) freier Dereinbarung oder gouvernementaler Gewaltmaßregeln. Faſſen 
wir Die Ausfichten auf derartige Durchbrüche näher ins Auge. 

Nur in einem alle würde auf dem Wege der freien Vereinbarung 
heilſame Weberlaffung und Uebertragung der Boltzeigewalt flatıfinden, wo 
nämlich eine erleuchtete, das Befte wollende, aber felbft nicht mehr ver- 
mögende Gutsherrſchaft zur Einficht ihrer eigenen polizeilichen relativen 
Impotenz und der verhältnißmäßig größeren Befähigung der Gemeindes 


*) Die Trennung ber firaftichterlichen Gewalt von ber Polizeiveuwaltung und bie 
Mebertragung berjelben auf bie Gerichte ift ein, politifches Princip, deſſen Nichtigkeit ge 
genwärtig kaum mehr befititten werben follte, und Die Befürchtung, es werde Die Polizel⸗ 
autorität dadurch nackt und unwirkſam werben, fchwerlich begründet (&. treffende Bemer⸗ 
tungen in „bie neue Gerichts und Verwaltungs - Drganifation im Kön. Bayern,” Muͤn⸗ 
chen, Lautner 1862. S. 11 u. 85). Kurland Bat bereits bie Strafeompetenz der Gute 
verwaltungen abgefchafft, ohne ihnen inbeffen bie Poligelautorität zu nehmen, welche Fünf 
tig Tediglich in der Vorbeugung von Mechts- und Gicherheitsgefährbungen zu beſtehen 
haben wird. Won ber Unzukommlichkeit, die ſe Polizeiautorität den Gutsherren zu ent- 
ziehen, veben bie „Vorfchläge" (S. 45). j “  D- Red 


208 Tieber bie „‚Borfchläge zu einer nenen Landgemeinde- Ordnung.‘ 


beamten gelangt uud es über fich gewinnt, auch formell zu abdiciren, wo 
fartiſch ſchon lange entagt werden mußte. Nur fehen wir nicht ein, wogn 
ed eines formellen Mbdicationsactes bedürfen follte, wenn, wie mweiter- un 
sen nachgewieſen werden fol, feine geſetzliche Vorausſetzuug unter Umſtän⸗ 
den hoͤcht nachtheilige Folgen mit fih bringen müßte; namentlich, da 
ſchon nad) dem gegenwärtigen Gefetze das Gemeindegericht faft ausnahms⸗ 
los in Polizeifachen an Stelle der Gutsverwaltung trete kann, halten 
wir es vorlänfig für vollfommen überflüffig, daß die ‚‚Treie Vereindarung‘ 
irgend eine ansdrückliche geſetzliche Sanction erhalte, Liegt es im Wunſche 
uud im Suterefle der Guteherrſchaft, von der Bollzeigewalt eutlaſtet zu 
werden, und find Die Gemeindebeamten bereit, durch Uebernahme derſelben 
ihren Einfluß zu erweitern, jo werden beide Theile gewiß die erforderlichen 
Mitte: und Wege finden, um fid) in der verabredeten Stellung zu fihern *). 

88 Hat uns gefehienen, daß die „Vorſchlaͤge“ nicht eine ſolche gewiſ⸗ 
ſernaßen ſtillſchweigende freie Vereinbarung, eine folhe von der Obrig⸗ 
feit gewifjermaßen ignoritte Webertragung der Gutspolizeiautorität, fons 
dern vielmehr eine formelle — miter limfländen jelbft von der Provin⸗ 
zial⸗Negiernugsbehörde anzuorduende — Uebertragung gemeint haben, Die 
Zendenz der „‚Borfchläge, an unſere ländliche Polizeiordnung ſchon jept 
reformisend heranzutreten (Entdleidung der Gutspolizei von der Straf 
compebenz ı. ſ. w.) ſchien uns zu der Annahme, daß aud in Bezug auf 
Die „freie Vereinbarung‘ ein Novum eouftitwirt werden folle, zu berechti⸗ 
gen. Bir find daher genöthigt auch die übrigen, in’ Bezug auf die freie 
Bereinbarung möglichen und in der Bielgeftaltetheit der Verhaͤltiſſe vor⸗ 
kommenden Fälle zu kennzeichnen. 

1) Die Gutsherrſchaft oder deren Delegation mag aus Trägheit, 
Pflichtvergefſenheit, Mangel an Intereſſe für die Gemeinde u. ſ. w. ſich 
den Mühen und Berantwortlichleiten der Polizeiverwaltung nicht länger 
unterziehen und wünfcdt, fie auf die Gemeindebeanten zu übertragen — 
bie Gemeinde und ihre Beamten find jedoch, wegen mangelnder Bildung 





*) Die „Vorfchläge” fprechen offenbar nur von Fällen freiwilliger Vereindarung üben 
bie Aufnahme von Rittergütern in ben Sandgemeindeverband und ale Folge beffen 
yon dem Aufhoͤren der en das außerhalb der Gemeinde ſtehende Bittergut gefnüpften be— 
fonberen Polizeioutorität ber Wittergutsbefiger, nicht von Vereinbarungen fiber freiwilliges 
Aufgeben jener Uutorität, folange das Nittergut als folches beſteht. (S. 46), Alle drei 
im Texte angegebenen Beifpiele beruhen daher. mie wir glauben, auf VBorausfegungen, bie 
in den „Borkhägen” nieht enthalten find. D Red 




















Ueber die „Borichläge zu einer neuen Landgemeinde⸗Ordnung.“ 200 


und Selbfändigfeit, keineswegs fähig, an die Stelle der Gutsoverwaltung 
zu treten. Sie werden nun entweder, im richtigen Bewußtſein ibres Mr 
vermögens, oder gleichjall® aus Zrägheit, zu der freien Vereinbarung ſich 
gar nicht herbeilaſſen — und dann ift die von den „Vorfchlägen” eröffnete 
Ausficht für die Möglichfeit des Durchhruches des Principes x. eben feine 
Ausfiht — oder aber, ihte Kräfte überfchägend oder aus unsedlichen 
Abfihten auf Erhebung polizeilicyer Abgaben, willigeu die Gemeindebeamten 
in die gewänfchte Vereinbarung — und dann iſt aus der gefeßlichen Sta⸗ 
tuirung ſolcher freien Vereinbarung für die betreffende Gemeinde ein öffent« 
fies Unglück entiprungen. 
2) Die Gemeinde wänfht in alleinigen Beſitz der Polizeiautorirät 

zu gelangen, nicht etwa weil fie zur felbftändigen Handhabung derfelben 
veif wäre, fondern weil fie durch Machinationen, wie fie heut” zu Tage . 
vielfach vorkommen, dDurhwühlt und, mit oder ohne Grund, mit der befte 
henden Drdmung nicht zufrieden ifl. Die Gutsherrſchaft aber iſt, ent- 
weder einfach feſthaltend an der traditionellen oberherrlihen Stellung 
oder ans richtiger Erkenntniß der Unfähigkeit der Gemeinde, fi polizeilich 
ſelbſt zu verwalten, fie ifl, nehmen wir an, zur freien Vereinbarung nicht 
zu bewegen — und dann eröffnet ſich die verfprochene Ausficht eben nicht 
— oder fie willigt aus Indolenz in's Anfgeben ihrer Autorität — und 
dann iſt aus. der gefeßlichen Statuirung ſolcher freien Vereinbarung für 
die betreffende Gemeinde ein öffentliches Unglück entiprungen. 

3) Eine vollkommen reife und ſich felbft polizeilich zu beauffchtigen 
volllommen befähigte Gemeinde hat ſich bisher willig gefügt der nur nech 
ſormell behaupteten polizeilihen Oberhoheit ihrer wohlwollenden Gutshert- 
(haft — nım aber, da ihre Mündigerklärnug durch freie Vereinbarung in 
Ausſtcht gefiellt worden, provocirt fie eine foldhe, jedoch umlonft, da die 
Onsshersichaft durchaus nicht Willens ift, fi der traditionellen Bärde 
zu entfleiden.. Die veriprochene Ausficht eröffnet fich wiederum nicht und 
zwar entfieht zugleich durch die gefepliche Statuirung der freien Verein⸗ 
barung ein Öffentliches Unglüd, denn zwiſchen die beiden Gewalten — die 
Gutsverwaltung und die Gemeindeverwaltung — die bisher einträdhtiglich 
nebeneinander functionizten, iſt durch die Gejeßgebung Zwietracht und 
Unfriede geiät worden. 

Es dürfte mithin nicht geratben fein, im Geſetz das Princip der 

freien Vereinbarung in Bezug auf die Uebertragung der gutsherrlichen 
Polizeigewalt auf die Gemeindebeamten zu erwähnen — überall würde 


— 


⸗⸗ 


210 - Weber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde- Ordnung.‘ 


Me ausdruͤckliche Statuirung foldyer freien Bereinbarung entweder unwirk⸗ 
fam bleiben oder Unheil anrichten, außer da, wo auch ohne den neuen 
gejeplihen Apparat das durch denfelben Bezwedte erreicht worden iſt. 


Wohl aber follte jeder wohlwollende Gutsherr alles aufbieten, um 
die Selbftändigkeit der Gemeinde zu fördern und, fobald fe zur polizeis 
lichen Selbftverwaltung befähigt ift, der nunmehr unnöthigen Oberherrlich⸗ 
feit zu entlagen bereit fein. 


Wie nun aber mag der Herr Verfaſſer der „Borfchläge* es für mög 
lid) gehalten haben, daß durch Dazwifchenfunft der provinzialen Regierungss 
behörde Die Uebertragung der gutsherrlichen Polizeiautorität auf die Ges 
meinde in's Werk geleßt werde? Wie fol der provinzialen Negierungss 
‚behörde gegenüber die „nachweisbare Nothwendigfeit“ oder die „olfenbare 
Zwedmäßigfeit” folder Uebertragung conflatirt werden ? x 


Es koͤnnen bier nicht die Fälle der Weberfchreitung und des Mip- 
brauches der gutöherrlichen Polizeiautorität gemeiit worden fein; denn 
diefe finden bereits nad) dem beftehbenden Geſetze auf dem Wege des ordis 
nairen Rechtsganges, nad richterlichem Erkenntniſſe, Durch zeitweilige 
Uebertragung der Polizeiautorität auf das Gemeindegericht ihre Erledigung, 
ohne Hinzuthun dee Provinzial Regierungsbehörde, 


Dieſe letztere ſoll alfo in Wirkfamfeit treten, wo feine Ueberſchrei⸗ 
tungen ſtattgehabt haben. Sollte der Herr Verfaſſer der „Vorſchläge“ 
dran gedacht haben, daß, fobald es befannt wird, die Provinzial» Regie 
rungsbehörde könne nad) ihrem Ermellen die gutöherrliche Polizeiautorität 
befeitigen nnd. auf die Gemeinde übertragen ), daß dann ein neues: Feld 
der Agitation eröffnet wäre und. daß faſt afte Gemeinden ihre Mündiger- 
klärung erbitten und Belege für deren „nachweisbare Nothwendigfeit" und 
„offenbare Zwedmäßigfeit“ erfinden und beibringen würden. Die Pro- 
vinziafrRegierungsbehörde Hätte dann, da von den Juſtizbehörden abgefehen 
werden joll, etwa 700 mehr oder weniger ſcharffichtige, mehr oder weniger 


*) Die in den „Vorfchlägen“ (S. 46) angebeutete Verfügung ber Negierungsbehörbe 
fheint nicht als unbedingte Uebertragung der gutsherrlichen Polizeigewalt auf die Gemeinde- 
Beamten aufgefaßt werben zu können. Sie bezieht fich unzweifelhaft auf Faͤlle, wo etwa 
ein Rittergut unter Betätigung ber Landesbehdrde aus der Landrolle geftrichen unb mit 
dem Gemeindebezirk verfhmolzen wirb. An biefen Fällen hört jene gutsherrliche 
Polizeigewalt, welche, als Realrecht an die Eriftenz der Sache gebunden ift, von felbft auf. 
Auch Hier fcheinen uns- im Terte Conſequenzen aus Borausfeßungen gezogen zu fein, Die 
nicht gegeben waren, D. Red. 














Ueber die „Vorſchlaͤge an einer neuen Landgemeinde Ordnung.“ 211 


wohlwollende Specialcommiffionen zur Beprüfung diefer —— auszuſen⸗ 
den u. ſ. w. Welch' ein Segen! 

Wir ſtellen es, wie bereits mehrfach zugeſtanden worden, durchaus 
nicht in Abrede, daß in manchen Fällen, wo die Gemeinde bereits zu hoher 
Reife gediehen ift, wo aber die Butsberrirhaft, diefelbe nicht anerfennend 
und zu fehr erfüllt von der eigenen traditionellen Müfton, ihr die polizei» 
lie Seldftregierung in gebührendem Maße nicht zugeftehen will, daß es 
da, bei Aufrechierhaltung der gegenwärtigen Polizeiordnung , zu bedauers 
lichen Eiferfüchteleien, Competenzſtreitigleiten u. ſ. w. wird kommen koͤnnen. 
Das werden jedoch immerhin ſeltene Faͤlle ſein, welche gutartig bleiben 


und zu ausgleichenden Compromiſſen werden führen müſſen, fo lange ˖ ges 


een 


— — — — 





jegli und obrigkeitlich von den Conflikten gar feine Notiz genommen und 
nur aufs firengfte die Aufrechterhaltung der polizeilichen Ordnung von 
den für dieſelbe verantwortlichen Theilen gefordert wird, Es werden dann 
ſchließfich beide Theile es vortheilhaft finden, eine Verſchmelzung der 
Bolizeigewalten herbeizuführen, welche, obgleich obrigkeitfich nicht fanctios 
nirt, doch unanflösfich fein wird, weil fle durch beiderfeitigen Vortheil bes 
dingt wurde. Um fo eher wird diefer Zuftand eintreten, je deutlicher es 
der Gutsherrſchaft fchon im Vorwege geworden, daß ſolche Verfehmelzung 
doch ſchließlich das Ziel der Entwickelung wird fein müflen. 

Sedenfalls, fo lange die VBerfchiedenheit im Entwidelungsgrade der 
Gemeinden fo beträchtlich ift ald gegenwärtig, fo lange die Zahl der 
mfelbftändigen Gemeinden noch fo groß ift wie heut zu Tage, iſt es 
unmöglich eine neue PBolizeiordnung für das flahe Land in Wirkſamkeit 
in ſetzen und iſt es gefährlich, die Gutspolizei» Autorität durch Abnahme 
der Strafeompetenz zum Gegenflande des Spottes zu machen. 

So lange wird es ftillichweigenden und vom Gefeße igrorirten 


| Eompromiffen (Abdicationen und Webertragungen) anheimgegeben werden 


äffen, ‚einen neuen Zufland der Dinge anzubahnen. Wie wichtig es aber 
if, die Natur diefes neuen Zuftandes, ſchon vor feinem allgemeinen Ein 
teitte, richtig erfannt zu haben, ift son mehrfach von uns angedeutet 
worden. — 

Denn wir die einleitenden Worte der „Borfchläge” richtig verftanden 
haben, fo legt der Herr Verfaſſer denfelben das Prädicat „dringend“ bei, 
nicht in dem Sinne, als müſſe fofort eine neue Landgemeindeordnung über 
Livland ausgebreitet werden. Er flieht vielmehr nur voraus, daß die forte 
ſchreitende Entwidelung der Verhältniffe, das Bevorſtehen gewiller Aende⸗ 

Baltiſche Monatsichrift, Jahrg. 6, Bd. ZU, Hft, 8, 15 


213 Weber die „Vorſchlaͤge zu einer neuen Landgemeinde-Örduung.“ 


rungen im Steuerweſen auch Aenderungen der Landgemeindeordunng bedingen 
und nad) fich ziehen werden. Warum bat er nicht eine gleiche Auffafiungs- 
weife für den in dieſer Zeitfchzift von uns befürworteten Gintritt der 
Gutsherren“ in die Landgemeinden vornuägefept? Wir haben gleihfalls 
wicht entfernt beabfichtigt, zu verlangen, Daß foldyer Eintritt fofort ange 
- ordnet werde, fondern haben nur behauptet, daB nah Vollendung Ber 
Agrarreform, unter den daurch Diefelbe geichaffenen neuen Verhältnifſen, 
eine Gegeufägligpkeit der Hoſs⸗ und Bauerwirthſchaften nicht beſtehen wird 
und daß die Macht der Verhaͤltniſſe die Nebenordnung beider und ihre 
gemeinſame Unterorduung unter. dieſelbe Gemeindeverwaltung nothwendig 
werde herbeiführen müſſen. | 

Weil denn ebenfo nothwendig auch die Reform des Iändiichen Polizei⸗ 
weſens fih wird vollzogen haben in Sinne eines Aufgehens der gutöherz- 
lichen Polizeiautorität in die der Gemeinde, fo fällt das erſte vom den 
„Vorſchlägen“ gegen den Eintritt des „Butsheren“ in die. Landgemeinde 
angeführte Argument von jelbft fort. 

Wenn es durchführbar ericheint, die materiellen Grundlagen der Guta⸗ 
wirthiehaften nach demfelben Maßſtabe abzufhägen wie Lie der Bauer⸗ 
wirthichaften, zum Zwecke der Beleibung durch den Ereditnerein und in 
Adficht gleihmäßiger Vertheilung der Steuern auf beide, ſo iſt es au 
denfhax, daß mit Zuhälfenahme deſſelben Maßſtabes und bei gleichzeitiger 
Derüdfichtigung des moraliſchen und ſocialen Factors auch ihre politiſchen 
Verpflichtungen und Berechtigungen werben bemeſſen werden koͤnnen ud 
daß es mithin möglich fein wird, den Rittergutébeſigern eine paſſende 
Stellung und einen ihrer wirthſchaftlichen und focialen Bedeutung entſpre⸗ 
enden Einfluß in der Laudgemeinde anzuweilen; ift dad aber beufbar, 
fo fällt auch das zweite Argument der Vorſchläge gegen den Gintritt der 
„Butsherren“ in die Landgemeinden von felbft fort. 

Das dritte Dagegen angeführte Argument beruht auf ſalſchen Voraus⸗ 
ſetzungen. Allerdings bildete das ganze Gutsterritorium zu Ziten der 
Frohne einen ungetheilten Wirthſchaftscomplex, ‚etwa fo wie gegenwärtig 
die Hofeswirthidhaften zufammen mit denen als Appertinentien etwa ‚Dazu 
gehörigen Häusteretabliffements. Es mußte unter falden Umſtaͤnden ein 
wirthfchaftliches Intereſſe, das des Gutsherrn, über das ganze Gutsterri⸗ 
torium dominiren. In Webereinfimmung Damit war die Gemeinde im 
Grunde nur eine Mafchinerie zur Wahrung der gutsherrlichen Intereſſen. 
Der Gutsherr hätte mit Recht jagen können: la ia commune, c'est moi. 











‚ Meben die „Vorſchlaͤge zu .einer nenen LondgeneindrOrdunug,‘‘ 218 


Und, in: dar That vertrat, überall ‚dee Gussherr die Iusereilen: beiner Gee 
mehsbe.gtsiau ale Die. feinigen. Wo GeſdePachtungen mm die Stelle der 
Sechs :getreten. find, Bauart isn Grunde hafielbe Berbältmiß. norh fert. . 
:.Wber Dirje Lediglich nad außen gelchite Jutereſſen⸗Identitaͤt harg 
eisen wullftäudigen unseren Intereſſen⸗Gegenſatz, wie er zuiſchen Dienſtherun 
und. Mienfthaten, zwiſchen Verpächter und Paͤchter, zullchen Beonlänfer mad 
Känier imuer beſtehen wird, In lange Menſchen Menſchen bleiben ‚merbeg, 
Diesen immeren Ystereflen-@egentag haben Die „Berichtäge” überſehen. 

Men jenen Bedingungen, wie fie usch vielſach angetroffen werden 
wate ea allerdings widerfinnig, den Gutsheren mit der Gemeinde zu vere 
ſhanzen, wie «8 widerſiunig wäre, Dienſtherrn und Dienſtboten politiſch 
giechwerthig neben einander ſtellen su wollen. 

. Builöommen andere. aber geſtaltet es ſich, ſobald nach vollzogener 
Agrarcejorm die Rittergutöhbſe voſlkommen getsennt daſtehen ven. dem 
bänsusicden Gigenhöfen. Micpt mehr erſtreckt fih ein und daſſelbe wirth⸗ 
ſchaftliche Intereſſe, das des vormaligen „Bmtähern“. über Das gauze 
Territorium, wohl aber find zahlreiche, vollkommen gleichartige Intereſſen 
aller Einzelwirthe entflanden, welche nach außen, ihrer Gleichartigkeit 
wegen, als ein nicht weniger bomogenes Ganze werden erſcheinen müſſen 
6 vormals, wit Dem Unterſchiede jedoch, daß Die innere Gegenjäglichfeis 
deu Yuterefien verſchwunden ift und dag nım die Sefammtheit der Gemeinde 
Kt allein ihren Außeren, fondern auch ihren inmeren Beziehungen: nach 
ein gleihartiges und bomogenes Ganze bildet. Auch dad hatten Die 
Morſchlaͤge“ ũberſehen beim Aufſtellen des dritten Gegenargumentes, wels 
ches in ſich zufammenfällt, wenn man es nicht auf die Gegenwart, fonderg 
auf Die zu erreichende Zukunft bezieht. 

Nicht anders ift e8 mit dem vierten und legten Gegenargumente der 
„Vorſchlaͤge“, in Hinficht auf die Beziehungen der „Gutsherren“ und der 
übrigen Gemeindeangefeflenen zum SKirchenvermögen u. ſ. w. Gegenwärtig 
bildet das Kircdhenvermögen ein Beflbobject der Gutsherrn? (d. Red.) Sie 
find es, die alle kirchlichen Inſtitute gegründet und dotirt haben und noch 
unterhalten durch zum Beften derfelben für ewige Zeiten abgezweigte Leiftungen 
der Gefindepächter, welche Leiftungen beim Eingehen der kirchlichen Jnſti⸗ 
tute vechtlich wiederum zur Dispofition der Gutsherren fliehen. Den Bauer» 
gemeinden ift daher nach der meiftentheild noch beftehenden Sachlage kein 
Recht der Beftimmung über Ficchlich » wirthichaftliche Angelegenheiten zu 
pindiciven. Ganz anders aber wird dieſes Verhältniß, wenn — wie bei 

15” 


214 Ueber die „Borfchläge zu einer neuen Landgemeinde-Drdnung.“ 


dem Berfihlage, den Eintritt der Gutsherrn in die Bauergemelnden in 
Ausfiht zu nehmen, vorausgefegt wurde — wenn die Firchlichen Reallaſten 
beim Verkaufe der Gefiade theilweiſe an dieſen haften bileben und bie 
Gutsherren für die dadurch bedingten Verlaufpreisermäßigungen entſchaͤdigt 
wärden mittelſt von den Käufern zu amertirender Reutenbriefe. Dadurch 
hätten die Befindestänfer ſich gewifiermaßen in den Mitbeſiß der kirchlichen 
Yaftitute eingefauft und jedem derſelben flünde nun ein analoges, wenn 
auch nicht numerifch gleichwerthiges Net, an deren Verwaltung ſich zu 
betheiligen, zu. Gomit wäre andy Das vierte und letzte Gegenargument 
der „Vorſchläge“ gegen den Eintritt der „Butöherren” in die Landgemeinden 
befeitigt und es nit abzuſehen, welch' unäberfeigliche Hindernifle ſolchen 
tm vieler Beziehung fo heilfamen und ſegensreichen Cintritte im Wege ſtehen 
foßten: ja es wäre fehr wohl denkbar, daB unter geeigneten Umſtänden, 
auf dem Wege gegenfeitiger Verftäntigung, ohne Dazwiſchenkunft newer ge 
jeglicher Beftimmungen, mittel privatrechtliiher Verträge, ſchon jet „Guter 
berren“ Mitglieder der Landgemeinden würden ”). 


*) Gerade Diefe Vereinbarungen haben bie „Vorfchläge” betont und beren Zuläffigfeit 
anzuerfennen proponirt. Auch wir erbliden für die Gegenwart und für eine vorausſfichtlich 
lange Zeitdauer kein anderes Mittel, einem Biel, auf welches die allgemeine Entwickelung 
wie es fcheint, gerichtet ift, fich zu nähern. Inzwiſchen find bie Gründe, welche wor ber 
Hand den Eintritt des Großgrundbeſihes in den realen Landgemeindeverband nicht zulaflen, 
fo gewichtig, daß bies, fo viel uns befannt, troß der ernfleften Kortfchritt 
unter analogen Verhältniffen faum irgendiwo gefchehen if. Das Königreich Sachfen fchlieft 
fie aus, ebenfo Böhmen, Nieber-Defterreich;; in ber neueften Sandgemeinde-Orbnung für das 
Königreich Bolen werben fie ebenfalls ausgefchloffen (Allerh. Ukas vom 19. Februar 1864, 
$ 98). D. Red. 


H. v. Samſon. 


215 


gar Arform unferer Serichtsverfaffung. 


Rechft ber Veftellung bes wahren Gottes 
Dienfles berubet bie Grund Veſte eines Lanbes 
auf ber administration ber Justice, (Gapt- 
tulation ber livl. Nitterfchaft vom 4. Juli 
1710. 82. 6). 


Seit jenen Zagen, in denen der erfte Aufſatz zur Zuftizreform in diefen 


Blaͤttern erſchien“), ift eine kurze Spanne Zeit verfloflen, und doch iſt es, 
als läge ein Menjchenleben zwiſchen damals und jetzt. Mit der Sorglos 


 figleit. eines feiner Kraft fi bewußten Knaben wurde man faum gewahr, 


wie gebrechlich der Nachen war, auf dem der kühne Zug: ins weite Meer 
ber Reformen unternommen werden follte, vergaß man es an die Unbes 
Rändigfeit von Wind und Wetter zu denken wie leicht auf ar verlodende 
Stile wieder Sturm und Unwetter. folgen koͤnne. 

Eine vollſtaͤndige Wandlung der Situation if feitdem vor ſich gegangen, 
neue Factoren haben die Arena betreten und noch größer als die Gefahren, 
welche von außen drohen, find diejenigen, welche durch. die eigene Unbe⸗ 
halflichkeit oder Kurzfichtigkeit beraufbefchworen wurden. 

Unter folgen Umftänden ſcheint es ung geboten, diefe den Lebensnerv 
mlerer Provinzen fo tief berührende Angelegenheit wieder einmal aus dem 
geſchloſſenen Raume der verſchiedenen Commiſſionsſitzungen hervorzuziehen 
an das Licht der Publicitaͤt und die zur Zeit brennendſten Fragen ders 
felben einer eingehenden Veſprechung zu unterziehen. Lange geung hat 
°%) Deiember 1862. 


a Zur Reform unferer Gerichtöverfaffung. 


die einheimifche Preſſe mit achtungsvoller Nüdficht auf die beftellte ſtän⸗ 
difche Bertretung an ſich gehalten; jeßt dürfte der Moment gelommen 
fein, wo Schweigen nicht mehr hilft und wieder geredet werden muß. 
Richten wir nun, bevor wir an unjere eigentliche Aufgabe-geben, den 
Blick rückwärts und mufteın wir in Kürze die verfchiedenen Stadien, 
welche dieſe Reformangelegenheit bisher durchlaufen hat, jo finden wir, 
daß die erften aus Petersburg zu uns gelangenden Gerüchte über um« 
fafiende Reformarbeiten auf dem Gebiet der Proceßform und Gerichte, 
verfafjung zufammenftelen mit einer bier zu Lande immer allgemeiner wer⸗ 
denden Stimmung der Unzufriedenheit über unfere provinziellen Rechtszu⸗ 
fände. Nicht nur unjeren autonomen Kreifen ferner ſtehende, meiftentheils 
nur zu den Recht ſuchen den Gahöwende Nerlöutigiiiteh" Hörkg man laute 
Klagen erheben: es fehlte auch nicht am folhen, die, zu den Rechtſpre⸗ 
chenden zähfend, fi) nicht verhehlten, daß es auf den bisherigen Bahnen 
s wicht weiter geben fönne, Das, wit Ausnahme der von der Krone beſetzten 
Stühle, von Gliebern eines Standes — die zudem zum Theil in erfter 
Linie von den Mandanten zur Verwaltung berufen waren und nur neben» 
ber auch zur oberften Wahrung Rechtelebens delegirt wurden — befeßte 
Dbergericht in Livland bot zu geringe Garantie für eine — 
"Handhabung des Rechte, zumal in einer Zeit, in det ſich wol kaum Se 
einer beſtimmten Stellung zu den politiſchen Fragen, die mar zu * 
mit den Rechtsfragen connex find, entziehen kann. Die faſt nicht zu bewal⸗ 
tigende Maſſe von Rechtsſtreitigkelten, die den Magiſtraten nnd! hrien 
“Untergerichten, zumal in Riga, vorlagen, führte bei Dem germgen Petſoltal⸗ 
“peftande diefer Behörden eine fett an Verweigerung grenzende Verzogernng 
"der Jufliz herbei; and die Nothwendigkeit einer Trennung von Juflig hd 
Verwaltung fing an in fäbtifden Streifen lebhaft empfunden zu werden 
G. Rig. Stadtbl. 1861 Ne. 44). Vor allem aber wur die Bamerjuſtiz 
Ser gruͤndlichſten Remebur bedürftig: Die zahlloſen ordinären und egktn. 
vrdinären, legalen und arbiträren Appellatfont-, Revifionis- und Suppeita⸗ 
tious⸗Inſtanzen fuͤhrten einen Zufland volſſtaͤndigſtet Unſicherheien erdei 
"Die Unmoͤglichkelt ſelbſt dir die forgfältigften Urtheile dem teiifihnde zu 
„entgehen, daß unberechenbare Würfeil irgendwo⸗ über das EN IA er 
einzefnen Rechteöfachen entfchteben, wirkte laähmend auch auf dit Rn 
*Yuflangen. Dilfe allgemein. gefühlten Webelftände hatten denk auch in 
nrunſeren ſtaͤnbiſhen Koͤrverſchaften ihr Echo gefunden und es dedurftemür 
der im Sept. 1862 emanirten „Grundzüge zur Umgefaftung der Rechts⸗ 












Zur Reform unferer Gerichtöperfafung. 217 


Wege in Rußland”, um das bie dahin ſich wehr ritiſch veckaltenden 
: Befenmbedärfniß ”) in einen vafchen Fluß: zu bringen. Was Wunder, wenn 
"anf dem dunkeln Hintergrunde des heimiſchen Zuftände die in der Fermme 
: blinfende Verheißung um fo lichter ſich abhob! Eine unmittelbare Folge 
devon wer denn auch die Einfetzung von ſtändiſchen Commiſſtonen zum 
rue der Ausarbeitung entſprechender Entwürfe. We aber Alles thaͤtig 
6 Werk ging, glaubte die Provinzial » Oberverwaltung auch ihrerfeits 
nicht feiern zu dürfen; fle juchte Daher, gefüßt auf den omindfen Buntı 8 
ver erwähnten „Grundzüge — wenn auch denfelben nur als gelegentlichen 
Kaftoß zu einer jeldftändigen Rechtsumgeftaltung auffaffend — feitens .der 
Gentenfvegierung eine Autorifation zu entfchiedenem Vorgehen zu egporfiven. 
Und je groß war der Sturm und Drang jener Periode, daß, als die 
gewaͤnſchten Schritte laͤngere Zeit auf ſich warten ließen, man fie durch 
vircdecholte Anfragen gleichfam zu erzwingen mußte. Die Oberverwaltung 
hatte fie in jomen Tagen bie fchöne.Atufgabe geftellt, die ſchinmmemden 
Kräfte des Landes zu friſchem Leben zu erweden, die erſchlafften wieder 
arnzuregen, die wirbenden im ihrem Streben zu fördern. Es wurde daher 
wit nur bie Auswebeitung jelbfläudiger Entwürfe feitens der Stände aufs 
utſchirdenſte begänftigt, fondern auch auf die Idee eingegangen, die Ini⸗ 
tiative der einzenen autonomen SKörperichaften in eine gemeinſame Com⸗ 
wifflon zufammenzufahlen und bier gleichſam den einheitlichen Ansdrud für 
die Bebürfniſſe und Hederzeugungen der baltilden Provinzen in Bezug auf 
Be In Rede ſtehenden Fragen zu finden. Offenbar verfah man fi Damals 
wo gar nicht der Möglichkeit einer verfaſſungswidrigen Subſumtivn unter 
den P. 8, wonach die ganze Aufgabe darin beſtanden hätte: „ein Gut⸗ 
achten / zu: lieſern darüber, welche Abänderungen ımd Ergänzungen am dem 
»Bündamentalreglement des Reichs bei Anpaſſung defielben auf die Oftiee- 
provinzen vorzunehmen feien” — eine Möglichkeit, gegen welche Die dem» 
nächſt in Dorpet zufammentreiende Eentralcommilfion zu proteftiren fich 
veranlaßt [ah umd welche feitdem, gleich einem Damolleöjchwerte, über dem 
Hauyte wuferer felbfindigen Rechisentwidelung geſchwebt hat. 
Der igartgämläche Unſtern, der über der. Dorpater Commiſſion ges 
‚woltes, war bedingt. dich die Art ihrer Gonfiituirung. Sie Jätte, wollte 
Wo den Zorck nicht ummittelber verfehlen, allein nach gefehageheviicher Ein⸗ 
) Nur in Riga hatte man ſchon etwa ein Jahr fräher, alfo zu einer Zeit, da man 
von dem großen, das übrige Reich betreffenbe Reformplan bier am Orte noch gar nichts 
wußte, eine befondere Commiſſion für Reform der fäbtifchen Rechtopflege niebergefeht.: 





218 Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. i 


ficht ihre Arbeit beginnen foflen, geleitet in erfter Linie durch die Ruͤcktcht 
auf das, was dem Ganzen frommt, und erft in zweiter von beſondern 
Rändifchen oder fonft particularen Motiven, Statt deffen traten einzelne 
Bertreter des Standes⸗Intereſſes zufammen, verfehen zum Theil nit ſehr 
Ipeciellen Mandanten, die nicht nur meiftens von einander abwichen, ſon⸗ 
dern bisweilen fogar fih vollftändig widerfpradhen. Das Unvereimbare 
follte hier vereinbart, das Unmdgliche möglich gemacht werden. Ans einer 
Gefepcommiffion war ſomit eine diplomatiſche Konferenz geworden. Bas 
Bunder, daß bei den tiefgreifenden Divergenzen unter den verichiebemen 
focalen und fändifchen Gruppen die allein auf dem Wege der Transaction 
mögliche Vereinbarung ihrer Vertreter ausblieb! Wir legen daher das 
für alle Zukunft folgenreihe Mißlingen des Dorpater Giniguugäwerts 
weniger den betheiligten Perfonen zur Laft ala den Geſichtspunkten, Die 
ihren Zufanmentritt beherrſchten. Denn es fcheint uns böfe, bei politiſchen 
Combinationen auf eine befonders gehobene patriotiſche Stimmung und 
ausgiebige Dpferfreudigfeit nicht nur einzelner Wenigen, foudern einer 
größeren Verſammlung zu rechnen; das Reſultat entipricht gemöhnlich nicht 
der Abfiht Derjenigen, die e8 herbeizuführen getrachtet. — Doch brechen 
wir bier ab, angeſichts eines Stoffes, der bei. weiterem Verfolg uns viel 
leicht die parteilofe Ruhe der Betrachtung ftören könnte, 
| Bevor die ganze Angelegenheit den Bereich unferex provinziellen 
Thätigfeit entrüdt wird, bat fie noch eine — vielleicht die wichtige Phafe 
zu durchlaufen. Die Stände — Laudtage ſowie Magifträte und Gilden 
— merden fich definitiv über die ihnen vorzulegenden geſetzgeberiſchen 
Materialien auszuſprechen haben, und wir Dürfen. annehmen, daB Ddiefer 
Ausſpruch nicht ohne Gewicht auf Die Entichließungen Der weiteren Inſtauzen 
fein wird. Wir ergreifen daher gleichſam in der zwölften Stunde noch 
das Wort, nm drei der wichtigſten und controverſeſten Punlte unfeger 
Gerichtsverfaſſung einer öffentlichen Erörterung zu unterziehen. Ge ſind 
die Sriedensricter, die Gefhworenen und die Richterwahl, 
worüber wir unfere Meinung fagen werden, indem mir auch Die Argumgate 
unferer Gegner nicht zu verichweigen gedenken. Zu unjeren Gegutın aber 
zählen wir and manchen trefffichen Srennd, mit dem wir, jenft in Ben 
meiften Bragen überflimmend, nur in den vorliegenden ans einander gehrn, 
wenn wir ihm nicht — was noch häufiger der Fall fein wird — in der 
einen der hier behandelten Fragen zum Gegner, in der andern zum Ge 
Ranungögenoffen Gaben, 








Zur Neſerm unferer Gerichteverfaffung. 2t9 


Wir tunen es uns nicht‘ verhehlen, daB Die kKaͤndiſchen Borlagen 
wer infoweit eine Ansficht anf Beſtaͤtigung ſeitens der Stantoregietang 
haben, als fie, den geießgeberilihen Standpunlt feft. einhalten» , keine: un. 


verttetene Bevdllerungspruppe in ihrem Intereſſe an einer guten Juſtiz 


unberüdfichtigt loflen. Da die Bevölkerung unſerer Peovinzen wicht: auf⸗ 
geht in die politiſch privilegirten Stände, deren ‚Meinungdäugerangen 
im Bezug auf die Juſtizreform allein ‚vernommen werden, fo haben dieſe 
bie erwfte. Pflicht die Intereſſen jener von der politiſchen Bertretung biB- 
her ausgefhloffenen Bevöllerungsgenppen gleich den ihrigen zu vertxeten. 
Nur. wenn jeder Stand bei feinen Aufprüchen diejenige Grenze einhölt, 
an dar die bereihiinten Ferdernugen des andern Gtaudes oder auch der 
nicht vertretenen Bevolkerungsgruppen beginnen — erft dann werden unſere 
Stände fi zu Organen der Wänfche und Bedürfniſſe des ganzen Landes 
gemacht haben; und je einmäthiger und ſelbſtloſer die einzeinen Verdiete 
der Staͤnde ausfallen, deſto mehr: Gewicht — fo ſcheint es doch — muͤſſen 
fe bei denjenigen hoͤhern Inſtanzen haben, von welchen in Diefem Eule 
über Sein und Richtiein unſeres Rechtslebens entichieden werden wird. 
Eollte es uns anf den. folgenden Blättern gefingen, frei von. particular 
ſtaͤndiſchen Geſichtepuntten, Die beiechtigten Farderungen der einzelnen 
Stände.in Bezug auf die vorliegenden Fragen überzeugend. nachzuweilen 
md die betreffenden Grenzlinien tichtig zu ziehen, fo würden. wir uufpte 
— fuͤr mehr als vollſtärdig belohnt a 





Pr num zunächſt die, Friedenarichter betrift — dule Ah Aufe 
uichterlicher Thaͤtigkein, die gleichſam das Fundament des gargen Rechte⸗ 
wbhudes biiden fell — ſo lautet Die Alternative beknunilich: ob zu Diem 
Umte ſtudirte Inriſten- veſtellt werden ſollen oder: ob daſſelhe nen. den 
Cingeſeſſenen des betreffenden Gerichtsſprengels, ohne Rückſicht m. fat 
mäßige Rechtekennniß, verſehen werden ſoll. Wir. beleunen uns gu der 
erſteren dieſer beiden Anſichten, halten es aber für. zweckdienlich eine um⸗ 
darttiiſche Datlegnug Der Krgunentation. für die weite au die m 
ichs ‚Betrachtung zu. ſtallen. " 

Det Friedensrichter, fo ſagt man, —* wocher Deu Gerimiheingshfe 
jenen chend, hat die Aufgabe ihre Iäglichen Händel: zu ſchlichten, ihre 
Heinen Vergehen zu ſteafen; er gehoͤnt gleichſam zu der Familie ud maß 
deßhalb -Bint won rem Blut, uud Fleiſch van ihrem Beil ſeig; denn 


ver, ohne Die Rrmmtinile der örtlichen Bexhältuile,. Gewohnheiten, Sitten, 


220 Zur Nefern unferer Gerichtoverſaſſung . 


Vedürſniſſe und Schwächen, vermdchte dieſelben any Schrilt und Tritt 
nicht zu derlehen? Sind es doch bie vielen dem ungeübten ſremden Auge 
nufichtlaren Faden, and Deren das tägliche Beben die zahllven Rechtchaͤu⸗ 
tel weht, die ohne Kenatniß dieſer Ihatfächlicden Unterlage unmeͤglich ent- 
ſchieden werden Adıınnem, Und wird nicht die juriſtiſche Thätigkeit gende 
dort, wo fe am conkequenteiten, frharffinnigiten if, Dielen thatfächtichen 
Btrbaͤliniſſen gazenuͤber am rückſichtelofeſten fein? Wird nicht der befie 
Yari zugleich der ſchlechteſtt Richter fein? Dicſe ernſtlichſt gehegte Ber 
fuͤrchmug führt dam zu der Korderung, daß der Zriedendrichter aus Den 
Ditseingeſeſſenen zu wählen fei und wur dann zu Gunſten eines ſtudirden 
Juriſten, der nicht iin Gerichtsſprengel eingeſeſſen, eine Ausnahme gemacht 
„werden Iinme, wenn er anfesden genügeude Gatantitn dafür biete, mit 
den thatſaͤchlichen Verbältniffen, foweit Re feiner Beurtheilung unterliegen, 
nicht unbelaunt zu fein. Die Wnticheitung "bierüber, ſowie über ‚feine 
Bubl, of dann der Najorität der dan Briedensrichter überhaupt. Wählen 
den zaſtehen, aber einer Majorität, die jedenfalls größer fein müßt ale 
die für die Wahl eines Friedenseichters aus den Ottstingeſeſſenen ber, 
tangte. Bon dem regulär allein waͤhlbawen Drbseingelofiemen wird &Bri- 
geus noch erfordett, Daß er Eigentümer eines Grundſtucke von beſtinm⸗ 
der Dre auf dem Lande, eines IZmmubißs von beſtimmtem Werthe in der 
Geadt fri, da nur dann von ihm anzunehmen fei, daß. er mit den Ymter- 
effen des Otts genugſam verwachſen und vertraut je. Km. ähnliches 
Requifit wird aud von den‘ Wähtern verlangt. Die Furcht vor dem jur 
viſchch quallficirten Richter, der, wie man anime, unter Das: Mingefef- 
Amen micht zu finden mid Beßhalb "och Ferne herbeizuzichen feim wird, 
reigertſtih aber nach in Demufeltien Maße als man aunchmen zu dien 
Haube, Dub die durch jariſtiſche Ginficht, Lebenberſahtung, Charalterheſtig⸗ 
iR, mtliche Indegritüt auogexeichnrern Juriſtin ſchon durch die Collagial⸗ 
Fertchte vollſtändig abſorbirt werden dürften, man daher bei gefehzlich ver⸗ 
unter hreifiicher Qualiftcatisa der Friedenbrichter feine Juflucht wende 
Nutzmen miäen: entweder zu. ganz Jungen, unerfahrnen Döner, dier die 
Schulbank faum verlaſſen, oder zu den ſchlechteſten Koͤpqhen, die fonf kein 
VDertloumen Anden, der gar zu ſolchen ſittlich verlommtuen Iulividuen, 
3 denen tin Verlaſſen Ihres bisherigen Wehnorts wänfchinswertii geworden:und 
"DE deßhrulb verzugsweife zu ſolchen Stellen melden wrden. 
: Biel Pflege mm denn dad Fallhotn feiner Gründe —* 
ER, nat: Mod, gieichſam zum KNeberſtich; den Anima amfichrend. Die 











Zur Reſerm anferoe Gericptöverhafiung. | > 3] 


Keſten, beißt oA, für die: juriſtiſchen "Wrichewärtiiter -— will nidend man 
vicht zu den eben: bezeichneten Kaltgarien feine Zılucht nehmen, ſoabern, 
At den: Collegialertchten roncurrirend, gleich dieſen die Züchtigeren des 
Faches zu gewinnen fuchen — werden bedeutend höher fein als: bei dam 
andern Gym, nad weichem die Anundme des Friedendrichteramtes zu 
einer Pflicht der: grundbeſttzenden Gingehefferen made uad der Itledend⸗ 
rihter moöglichſt niedrig gagirt würde. 

Vefrſnt wird dns Gebaͤnde ſhließlich daurch Die alle Brei Dienste 
wimmsentteterden Verſammlumg en bes Friedensrichter eines größesen 
GSpreagels: Berfammiungen, die kber die Appellationen gegen Die einzel⸗ 
rich erlichen Eutſcheidungen endgiftig zu erbermen haben, 

Indem wir dieſe Auſicht za widerlegen unternehmen, haben wir wor 
u erflären, dab wir im Einzelnen mit ben Agumenten umſerer 
Gegner nicht fetten übereinſtimmen, daß wir aber zugfei aufs emfthke- 
denſte Front machen mühe gegen die Art und Weiſe, wie Weile Argu⸗ 
mente mit einander verfuäpft, und gegen die Schlißfohgerungen, die daraus 
og werden. Und zwar ſtcheint uns ber Gruudfehler darin zu Aegen, 
dah man: den Friedensrichter aus der Zahl der Bingefeffenen und Bien 
duedenarichtet, der Jariſt iſt, im einen Gegenſatz zu einander ſtollt. Ba 
Wir, wird uns gejagt, entweder für Dielen oder für jenem uns zu enſcheiden 
haben, fo wählen wir natärtih das gesingere Nebel, Nach unleser Ani 
Ser hd die beiden Fotdernngen nicht diopun ctiv zu falten, ſondern 
ronjunc too. Auch wir wänichen, dab die Friedensrichter ane den Orb 
riogeſeſſenen hervorgehen, weil Be als ſolche die Verhältuifſe Mer Hei⸗ 
math, won ‚been. ſie ‚sit venia verbo — den jurfſtiſchen Stoff für ihre 
Glinde: ablsſen ſollen, beſſet kennen werden als ein Zreuder; ar 
winſchen aber zugleich, das fie Juriſten feien, damit ſie die erwitzute 
Unalyſe duch wirklich. vorzunehmen im Staude ſeien wud wicht, bei alter 
"Sen der: thattachlichen Berhättmißfe, der denfelbon eiawohnende Rariſdi⸗ 
ſche Gedanke ihnen entgehe. Auch wir fd der Meinung, daß pie: Wih⸗ 
Ta den Ditseingefeſeuen beſſer zn bennen im Stande ſeim und vuher von 
vorn herrin demftiben ein größeres Bröttanen entgegend ringen werben; 
ber wir wünfchen zugbeich, das Gewiſſen des Kichtres juriſtiſch niit 
za Jehen, Damit er, das Ideal der Gerechtigkoit im Abpf wie im - Seien, 
vie Garantie mehr, biete gegen perſonliche oder ſtändiſche Guunkseınch. 
Dickes Ideal der Gercchtigkeit aber iſt im roneteten alle ein! Danke 
Geräbt,’ deſſen duch der Micktimeift wbenlogus Kellgaftig ſein Am  ed' iſt 


N 


72 dar Reform umierer Gerichteverfaſfung. 
ein ſchacf formmlizter Sedauke, den zu finden uns nur jeißlfihe Stadin 
befähigen. Wenn wir es für einen Vorzug halten folien, da der Frie⸗ 
dendrichter gleichſam ein Glied, und zwar nicht das geringfie, in Der Fa⸗ 
milie der Bezirkseingefeffenen fei, fo mäflen wir verlangen, daß er mög. 
lichſt frei fei von Der im Familienverhältniſſen nur zu. häufigen Borkiche 
Sir Diefen und Abneigung gegen Yenen; wir müffen ihn zu einem ebenſo 
unabhängigen als gerechten Bamiliengliede zu machen ſuchen. Daß mun 
duech die Seßhaftigkeit im Bezirk allein ſchon in beiden Beziehungen ges 
wägend gelorgt. werde, iſt gewiß zii vereinen. Denn if nicht der klei⸗ 
nere, ärmere Grundbeſitzer — und diefer wind dach vorzugsweiſe der nm 
Sriedensrichterpoften ſich bewerbende fein — ift er nicht durch hundert und 
tanſend Beziehungen an feinen reichers Nachbarn geknüpft und in ein Abs 
böngigleisönerhättuiß zu ihm verfegt? Wird er, bei den vielen: Gchkllig- 
keiten und Disnflen, die er num einmal wach der Lage der Dinge vom den 
Nethbaren zu beanſpruchen pflegt, ihnen is Gellifionsfall andy Die gamfe 
Echaͤrſe Des Geſetzes herauslehten? Wird er deſſen wicht um fo weniger 
im Gtonde fein, als ihn tm Einzelnen nicht der beſtimmte juriftifche Ge⸗ 
‚danke keitet, deſſen Grenzen ebenfomohl wie jede Abweichung von deuſel⸗ 
ben Scherf. bezeichnet find, fondern nur ein dunkles Gefühl, dat, mit dem 
Gefühlen colidirend, nach einem pſychologiſchen Geſeß dem .flätfern wird 
. waidteen mäßen? — Wenn aber eingewendet wird, daß in der Perio⸗ 
dieität der Wahl ein Correctiv gegen diefe Uebelſtände jeitens der Ber 
Beten und Geirhädigten enthalten fei, jo müſſen wir vielmehr dieſe Pe⸗ 
‚igdiektät ſeſhſt für den ‚größten Mangel des ganzen. Juſtituts halten. 
Denn in der Natur der: Sache liegt: es doch, daß der Friedensrichter, ven 
dam. Wunſche der Wiederwahl geleitet, bewußt oder unbewußt der "later 
‚ht feiner Wähler nad) Sinn zu handeln bemüht - fein wird; . haedurch 
‚her wird feine Unabhängigkeit nit nur. gefährdet, ſondern faſt illuſo ritch 
yemacht. Der Michker, wie. wir ihn uns wunſchen, fol unerſchüttert von 
den Wotgen des ihm umgebenden Lebens daſtehen. | 

u nun aber, wen etwa. die, großen wohlhabenden Oruubiefigrr 
‚neben andern patriotiſchen Mühen auch diefe Aemter Aberuehmen und won 
‚der Höhe einer wirllich nnabhängigen Stellang und einer uninerfellen 
Biamg herab Recht ſprechen wollten? Wie dann, wem. uufer Adel, 
des großen engliſcher Vorbildes eingedenk, ſich an die Spike des öffent⸗ 
Shen Lebens ßellt und fein einziges Vorrecht daria erblickt, Die großen, 
-gufder Commune laſtenden Pfüchten zu tragen? — Dieſem Einwande 























% 


Ir Reform unferer Gerichteverfaffung. 2383 


gegenüher erlauben wir und au die geringe Zahl der: großen Gruubbe⸗ 
Ayer zu .erisuern, die im Stande wären, ihre wirthſchaftlichen Yntereffen 
ſremden Händen zn übergeben und fi felbft dem ebenſo zeütraubenden 
als mähleligen: Briebensrichtergeichäfte zu widmen. Und ud nit die 
Thgptigeren unter den wirklich reihen Grundbeſttzern ſchon dermaßen durch 
Amber Der Zandesverwaltwig und Landesrepräfentution beanſprucht, daß 
fe hei Uebernahme auch der Inſtizäͤmter, entweder dieſe oder jene vernach⸗ 
läffigen mäßten? Wo aber die Voransfogungen fehlen, müſſen wir das 
Amrbieten ‚uneigenuägiger, freiwilliger Pflihtenübernahme nach engliſchem 
Muſter für eine Selbſttäuſchung haften, auf welche zu zechnen die verderb⸗ 
lichſten Mißſtaͤnde zur: Zolge haben müßte. And wie if es denn bei nnd 
wit: der vielgerähmiten Opferfreudigleit bei. Uebernahme karg befeldeten 
Jewnter eigentlich beſchaffen? Drüngt ſich etwa zu den Kirchſpielsrichter⸗ 
wahlen in Livland Mies, was reich und gebildet und im Beſtz des all⸗ 
gemeinen Bertranens ift, um in patriotiſcher Rivalitaͤt Zeit und Weib den 
Gameindewefen darzubringen? Wir meinen vielmehr gehört zu haben, 
dah man maucher Drien vor den Stirchipiekswahlen eine vohftändige 
Alapperjagd auf die wenigen tauglicen Gandidaten zu machen genoͤthigt 
iR; die ſich dann fhrerjeits nur zu gern dem für fie keineswego beneidend⸗ 
westhen Sahichjal zu entziehen ſuchen. Die davon dennoch Greilten gehö⸗ 
ven. entweder zu den jüngften Gutsbefiperu, die fi als „Züchſe“ die 
Dahl ihrer Altern Nachbarn gefallen laſſen muͤſſen oder zu den aͤrmeren 
Reuien, die, oft nicht einmal mit Gütern angefeflen, aus dem Amte ein: 
fie Krglich naͤhrendes Gewerbe machen, Nur ausuahnsweile findet man 
wis: den Kirchſplelsrichtern Livlauds aͤltere, wirklich bewährte Männer, 
die, zu den Begüterten unſeres Landes zaͤhlend, dieſes Aut als sine Gh 
renpflicht überuehmen und ausüben, Dan kann fi alſo nicht verhehlen, 
wie gewagt: für den Augendiid alle Experimente find, die die Epiftenz 
einer engliſchen Geutry zu ihrer Vorausſetzung haben. 

. Fragen wir. nah der. dem neuen Friedensrichter zugetheilten Com⸗ 
petenz, fo findet fich, daß fie eine verhältnißmäßig ſehr bedeutende ſein 
ſoll. Civilſtreitigkeiten bis 300 Rub. (nad) dem ruffifchen Entwurf ſogar 
500 Rub.) fol. ex enticheiden, in Griminalfachen Geldſtrafen bis zu 
300 Rub., Avreſt bis zu 3 Monaten, Gefängniß bis zu einem Yabe- vor 
bangen därfen: und zwar zwiſchen und gegen Perſonen jedweden Standes, 
Unſchwer ergiebt ſich hieraus, daß feine Thärigkeit eine ‚bei weiten aus⸗ 
edehntere und zeitraubenbere fein wird als die des bisherigen Kirchſpiele⸗ 


N Zux Seien. unſerer Gorichtarerhafſung 


richtea, daß ſle ſomit micht wohl zu vereinigen fein wirde mit auägcdein⸗ 
texen laudwirthſchoſtlichen Fauctienen und daß dieſe höchſtens ach ch 
Nebenbaſchaͤſtigung zu heiteiben ſeia werden, wenn anders die aichterlichen 
Geſchaͤſte nicht enpfindlichen Schaden leiden ſallen. Deun .anßer. der 
m... arte Inſtanz werden die. shetiächfich wol häufiger. ale wies 

mal im Jahr eriorderlährn Briedensrichterwer[unminngen. den Friedensrichter 
vieſlaicht gerade in der fie Dem — wichtigſten geu woßenlang 
von feluem Kaufe entfernt halten. 

Bomit leben mir der feſten a; daß ER R 
verhte Nickter nur dann zu erzielen fein werden, wann uam von den zu 
maͤhlenden eine beſtimmte juxiſtiſche Qualifitation verlangen war: Die: ice. 
wählten ausreilpend ſalaxiren wird. Die jmiſtiſche Bildung. fol: das: Bar 
wnätiein deſſen geben, was im einzelnen Falle Rechtens if, das auerri⸗ 
chende Gehalt die Maͤglichkeit etwanigen die Selbſtandigleit gefähr denden 
Verfuchungen zu widerſtreben. Da nun aus den. oben angeführten. ink 
den auf die großen Grundbeſitzer jür das: Friedensrichterauit ulht- zu: made 
wen iſt, es aber deimoth höhe wuͤnſchenswerch exicheint, dagu Ontösinges 
ſeſſene zu wählen, jo deufen wir uns nameuntlich Die kleinewn ters „edit 
Sanrfrllenteiger als die in Zulunit zur Ansäbung: dieſer richterlichrn 
Zusction Berufenen. Wenn wir nun aber gelelic die Mahl nur ivem 
der jnrißhen Borbildung und nicht vom Grundbeſttz abhängig: machen 
(mmerkin ach Ablauf eines Broviferiams. von eiwa 10 Yabhrın, inack 
balb ‚Deren audı Nichtjuriſten gewählt werben dürfen) — jo feitet. me 
dabei der Gedente, die gleichſam durch die Ratur der Sache zur Meſe⸗ 
gung. dieſer Richtsuftelen deſignirten Bezirlseingeſeſſenen dadurch zu juriſti 
ſchen Euudien zu nötigen, um ſo die won unſern Gegnern .Biöinuchip go⸗ 
faßten Exrforderniſſe deu Ortsanſaͤßigkeit und jnriftiſchen ‚Bildichg in iiner 
RPerſon zu pereinigen. Des bei der ſchon jetzt nicht mschedantenden. Zahi 
der in Dorpat und, ad andern Univexfitäten Juriaprrdenz Nadirenden 
Landeskindar, die zum grohen Theil dem flachen Bande angehören, nach 
19: und ‚einigen Zehren, innerhalb deren hie Juſtizcckorn eingeführt fein 
wird, laum rin Kirchſpiel in den Fall konmen darfte, spter. feinen’ Arge 
haͤrigen die. tangkichen Perlonen nit gu finden, ginuben wir mit idee 
beit; varamöfagen. zu. duͤrfen — falls wur Dusch das in Rede ſtehende a 
ſenliche Erſorderniß ein weiterer Anſtoß gi juriſtiſchen Studien oegehes 
wir, Und ſolhte ſich bie und da unter den Eingeſeſſenen dennoch fein 
juiiſch aualißriuier. forden, jo mürde es ſich wohl meiſtens nach, dab 





Zur ‚Reform unfser Gerichtanechaſſung. 285 


dam mon ‚anıpen harıngezogenen Juriſten ſein nener Demahsenti Heime: 
wird, in Des er ſich dann ah Adler uud Haus zu wuwurhen ſtrebt. Dech 
werden ſolche Zälle der Berujung eines Oetefremden — Bratıtend. 
immer gu Den Audnahmen gehörten. — 

Bepox wir zpeiter :geben, haben wir ne) auf zwei Irrthämer auf 
menſam zu machen, von denen uafere Begwer in tiefer Frage beherrhcha 
werden. Ginmal meint man, der nichtjuriftiige Sriebendridkter verheiße 
um je beſſere Früchte, als fein engliihes Vorbild, der judge af peace, 
ja non den bewahrteſten Auanem englildne Lebens als win Grnd⸗ mad 
Efſtain das ‚ganzen engliſchen Berfaflungs- und Mechtolebens bezeichst 


wi; ein Inſtiqut, Das dort ſich des allgemeinen Bertrauens und Beiſel⸗ 
exſrene, werde Ah: auch bei Ans, Die wis, wie man meint, den Eagläu⸗⸗ 


derg Bit unshnlich ſeien, Leicht cinhärgern. Nun aber ift in Eughand 
der grjedenarichter eigentlich Berwaitwegsbeamser, deſſen Hauptchaitzleia 
gar aicht in, die Juſtizſphaͤre faͤllt; aur vebeubei hat ex auch Die Boraiter-! 
ſacheng in Keiminalfachen (und auch Die wirt. in allem Höhen) yu fühnen 
wur einige wenige Cipilſachen zu ewsicheiden,. Die zudem inas gap. iccege⸗ 


larm Charalter an Nic tragen. Demnach if Die Parallele it em mer 


lügen Sriedauseichten, auch — von dam uns mangelnden — 
duhaus umlälfe- 

Zweitens aber wird. —— die Shätigfeie des gricdensrigtene 
werde einen wehr ſchiedaricht erſichen, werwittelnden, verſöhnenden als Rramgs 
richterlichen Charakter haben, fs. daß es bei ihm weniger auf juiſtiſcht 
Remuinifie als anf eine allgemeine Bertuauenäftellung amfomme; die aid 
gen Sachen, ‚hie ar dam Geſetz gemäß flxict zu eutſcheiden habe, würden: 
ſehr geringen Werſttes ſein, und beiskeiten deühalb weniger ‚einer fhamg: 
imiliiien Behandlung. — Dagegen iR zu bamerlen, daeß +6 vorzägkih' 
den Ghzau-Zrirhensribter ift, dem ſowol nach. dam Meichöscglenieait: 
al auch dem Kntwurfe einige unfener Stände Die ſchiedsrichterliche Than. 
tigkeit. ‚gehalten hell, waͤhrend Dex Friedenkcichter mit Außnahme Der Sahakcı 
verlange, den ‚ar hei den fogenamuien verglaichbaren Mettsagbverbucdium 
nfellen. haben wird, nur fireng richterliche Buustiomen aupkbee -jeil’ 
Die ſchaͤdlich es aber überhaupt ift, Dei :einigemnaßen rafper uud: gefkel 
Inkizein alzugroßes Bewicht auf, die ſthiederichterliche Ihktigfeit zu loe 
gen, daruhen laſſen wir dem hochvendicekon Mitlterm anen ſpreches; das 
ſih über dieſen Gegenſtand folgesdermaßen aͤußert: „Gelb die graße 


Annrtiſung der Vergleiche hat ihre Kehrſeite; waͤhrend im einem würbigen, 


230. Zur Reform umferer Gerichtsverfaſſung. 


ſeſten, unbengfamen Beſtehen auf dem, was man als Mecht erkennt, märmn⸗ 
liche Kraft und Achtung des Rechts und dadurch ein Fräftiger Sinn Tür 
die hoͤhen Euͤter des Lebens ſich ausſprechen, verräth ein ängftlihes Ver⸗ 
gleihsftiften eine nicht achtungswürdige Feigheit, einen Mangel an Kechks⸗ 
gefühl, uud erzeugt zuletzt ſchwache Menſchen, weichen alles, was Anfiren- 
gung und Kraft fordert, gleichgültig und nur dle nn — 
des Lebens vom höcften Werthe iſt.“ 
Was aber das fo eben angeführte Argument —— Beguer Betrift, 
wonach es bei Streitobjerten won geringem Werth weniger auf furiftifihe 
Dehandlung ankommen ſoll als bei Streitigkeiten um greße Vermägen; fe 
bedeutet Dafielbe nichts Anderes, als daß die Juſtiz ein Luxcéartikel Tür 
die Reihen fei, aber die Unbemittelten fi ein arbiträres Verfahren 
gefallen laſſen müßten,. während doch der Rechtegedanke, der dem Gteeft 
we 10 Rub. zu Grunde liegt, derſelbe fein kann wie bei eier Million, 
der Werth des -Steeitgegenflandes ſomit für die richterliche Thktigkeit 
etwas vollemmen Gleichgültiges, weil bloß Zhatfääyliches if. Zuden 
aber Handelt es fich bier, wie chen oben gezeigt wurde, feineswegs wm 
gesinge Werthe, weder auf dem Griminals, noch auf dem Choilwege. “u 

: Ben von den Briedenssichtern der übrigen Gouvernements die juri⸗ 
ſtiſche Qualiftcation nicht verlangt wird, fo erffärt fi Diefer Umſtand ein⸗ 
fach daraus, daß es nicht. wünichenswerth, ja unmöglich ſchien Die ſchon 
olgwetstir ziemlich bedeutende Rachſrage nach Juriſten zur Beſetzung der 
Unterfuch unger ichter⸗/ Collegialrichter,, Staatsanwalte- und Senatoren⸗ 
Poſden noch um ein Erhebliches zu ſteigern. Zudem verlangt die Inter⸗ 
pretation und Anwendung des ruſſiſchen Rechts, alo eines nicht hiſtoriſch 
erwachlenen,- in vollothuͤmlichſter, Allen. zugängficher Sprache abgefaßten, 
ſeltens des Richtets nicht wnbedingt. hiſtoriſch⸗ dogmatiſches Rechtoſtudium, 
wie das auf: romiſcher, germaniſcher und tanoniſcher Grundlage erwachſene 
Nacht der - Offfeeprosingen. Ein verfändiger,, leidlich gebildeter Ram 
Dänite in andern Theilen DEE Reihe, unter den dortigen Verhättnifien, 
acch ohne ſperiſiſche Rectsfindien: gemacht zu haben, allenfalls im Staude 
ſein einen guten Richter abzugeben: bei. uns. müflen wir das entſchleden 
beſtreiten. Dean ſelbſt das. neuerdings. codifichete prodinzielle Privatrecht 
witd — um mit umbetem hochverdienten Juriſten⸗Keſtor Fr. G. v. Bunge. 
zu reden — „durch richtige Anwendung und Ausleguug, ſomit durch plam 
mäßige Fortbildung erſt den Werth erhalten, der einem Rechtöförper ges 
bäpel.” Wie abes foll das aus ſtreng wiflenfihaftlichen Studien erwach⸗ 





Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. 57 


jene Programm unjeres Rechtslebens ausgeführt werden von Leuten, Die 
einer ſolchen Bildung entbehren? Ferner dürften jelbft in den innern Theilen 
des Reichs die juriftiich nicht qualificisten Friedensrihter ſaͤmmtlich pro⸗ 
viſoriſcher Natur fein, indem dem Yuftizminifter, wie man uns mittheilt, 


der Auftrag geworden, nach Ablauf der erften drei Jahre, vom Tage ihrer 


Einführung an gerechnet, über die Wirkfamfeit des Inſtituts feine Mei⸗ 
nung abzugeben , vefpective Vorfchläge über Veränderungen in demfelben 
zu machen und namehtlich die juriftilche Qualification der Friedensrichter 
in Betracht zu ziehen. Schon aus diefem Factum erfieht man, wie gering 
jelbft im Reich der Glaube an die Durdführbarfeit des eingeichlagenen 
Weges ift, troß der, im Unterfchiede mit uns, dort bei weitem günftigeren 
Berbedingungen für denfelben. — Und nicht nur aus den vorbemerften 
Gründen, fondern auch aus der an Unmöglichkeit grenzenden Schwierigkeit, 
Friedensrichter, die auf der Univerfität juriftiihe Studien gemacht hätten, 
in genügender Zahl zu beichaffen, rechtfertigt fich das Inſtitut der nichts 
juriſtiſchen Sriedensrichter für das übrige Rußland, Galt es dort doch 
— und gewiß nicht ohne guten Grund —- mit der Vergangenheit voll» 
ſtaͤndig zu brechen, für die neuen Schläuche auch neuen Moft zu gewinnen, 
damit die alte Säure nicht auch die neuen Schläuche verderbe. Es wers 
den demnach aus dem bisherigen Juſtizperſonal wahricheinlich die aller» 
wenigften, nur die ausgeſucht beften Kräfte in die neuen Gerichte übergeben. 
Bie anders bei uns, wo ein bereits beftehender tüchtiger Richters und Ad» 
volatenſtand den Grundſtock für das neue Juſtizperſonal abgeben wird 
und es an dem nöthigen Quantum juriftifcher Kräfte — zumal nad) einem 
längern Proviforium — faum mangeln fanı! Was demuah für jene 
Gouvernements geboten fcheinen mag, hieße bei und, die wir uns nicht 
mit Unrecht einer umfafjendern und namentlich tiefer gehenden Rechtsbil⸗ 
dung rühmen, die Sorglofigfeit und den Unfleiß auf den Thron erheben, 
während doc jede Gejehgebung vielmehr befirebt fein muß, die Kräfte 
einer Nation wachzurufen und anzufporuen. Die Annahme des Friedens. 
richterinſtituts nach den Beftimmungen des Reichdentwurfs — für die übris 
gen Gouvernements aus befondern nationalen, localen und eulturhiftorifchen 
Gründen noch immer ein Kortichritt dem Beftehenden gegenüber — für 
uns würde fie ein entichiedener Rüdichritt fein: duo si faciunt idem, non 
est idem! | 

Wenn wir zum Weberfluß nun noc des Mißftandes gedenken, daß 
nad dem gegneriſchen Plane die juriſtiſch qualificirten Einzelrichter der 

Baltiſche Monatsſchrift, 6 Jahrg, Bd. XII, Hft. 3. 16 


— 


328 Zur Reform unferer Gerichtöverfafung. 


feinen Städte als Appellationsinftang über ſich die aus Nichtjäriften 
beftehende Friedensrichterverſammlung anerkennen müßten, fo geſchieht es 
nicht ohne die Befürchtung, daß man ums fofort vorwerfe, die Juftiz auf 
dem Lande im Hinblick allein auf ftädtifche Intereſſen regeln zu wollen. 
Und doch möchten wir unferen ländlichen Zegislatoren die Frage zu bedenlen 
geben ob es ihnen gleichgültig fein darf, im angeblichen Interefje des flachen 
Landes den fihhern Ruin der ftädtifchen Juſtiz Berbeizuführen. Denn ein 
folcher Ruin wäre es, falls über die fpecifiichen Nechtsverhäftniffe des 
ftädtifchen Verkehrs und der ftädtiihen Handthierung im ketzter Inſtanz 
von Einwohnern des Landes, die weder mit dem Recht noch den ihm zu 
Grunde liegenden Verhältniſſen vertraut find, entfchieden witibe. 

- Während die Einzelthätigfeit der ungelehrten Friedensrichter Die größte 
Gefahr für unfere Heimifche Rechtfpredjung herbeizuführen droht; fo ſcheinen 
mit dem Inſtitut der Friedensrichterverfammlung die bedeutendfren 
praftifhen Inconvenienzen verbunden zu fein. Denn da die Friedens⸗ 
richter während ihrer mindeftens viermal im Jahr flattfindenden Verſamm⸗ 
Iungen mehrere Wochen hindurch ihrer ordinären Thätigfeit entzogen fein 
werden, fo entfteht die Nothwendigkeit, jedem Friedensrichter einen Sup 
pleanter beizugeben, der ihn unterdeß zu vertreten habe; hiemit abet märde 
die Zahl der zn waͤblenden Friedensrichter eine übergroße werden, wie 
das Land fie weder als juriftiich noch mit Vertrauen Quafifltirte ‘zw be⸗ 
ſchaffen im Stande fein dürfte. Ferner aber — und auf diefen Umſtanb 
legen wir den größten Nachdruck — würde diefe Verſammlung, bei Vereh 
einzelnen Glieder juriftifche Fachkenntniß nur zufällig ſich fände, ſoviel 
Verftöße gegen die Proceßformalien begehen, daß fih in den meiften 
Rällen Anlaß zu Nichtigkeitsbeſchwerden ergäbe. Da nun diefe dei 
dem Eaflationsdepartement des Senats einzureichen fein werben, fo ergiebt 
ſich daraus eine Unficherheit des Rechtszuftandes, wie fie für die zahflofen 
NRechtöhändel, die unter die friedensrichterlihe Competenz gehören, gewiß 
nicht zu wuͤnſchen if. Es werden factifdy dann nidht die mit den Ber 
hältniffen bekannten Vertrauensmänner die Juſtiz handhaben, fondern eine 
Snftanz, die denjelben gerade am fremdeften ifl, fo daß das directe Gegen⸗ 
theil des Beabſichtigten erreicht würde”). Daß dieſer Uebelſtand von umnſern 


) Wir wiſſen wol, daß projectirt wird, die Nichtigkeitsbeſchwerde an den innerhalb 
Landes zu errichtenden Appellhof gehen zu laffen, fürchten aber, daß, nachdem einmal bie 
Briedensrichterverfammlungen angenommen fein werden, man auc, allen im Reichsreglement 
Damit verbundenen Modalitäten ſchwerlich entgehen werde. 





L 


un 











Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. 229 


Gegnern ſeſbſt erkannt wird, dürfte aus dem Umſtande hervorgehen, daß 
wenigſtens einige von ihnen in Ausſicht genommen haben, die Leitung der 
gtiedendrichtetverſammlungen einen Gliede des Collegialgetichts zu übers 
tragen, muthmaßlich dod um durch dieſe ſachkundige Autorität den - 
vielen formalen Mißgriffen vorzubengen, die ſonſt bei einer ſolchen 
Verſammlung uwermeidlich fein würden. Wer nun aber den Rechtsgang, 
die Procedin nicht einzuhalten vermag, follte der nicht in noch höherem 
Grade unfähig fein, das materielle Recht zu finden, das zu feiner Eruis 
vmg oft der fchwierigften juriſtiſchen Deductionen bedarf? Wir glauben 
dund obiges Zugeſtaͤndniß ſelbſt das Princip der ungelehrten Einzelrichter 
amnf das ſtaͤrkſte erfhlittert zu fehen und wünſchen nur, daß flatt jenes. 
durchaus unzureihenden Palliativmitteld aus dem Gollegialgericht lieber die 
 Robiealkur des allfeitig verlangten juriſtiſchen Studiums angewendet werde, 
Denn nimmer kann es Aufgabe eines Präftdenten fein die Verſammlung, 
Ä der er vorfteht, vorerfi darüber belehren zu müfjen, was im einzelnen Fall 
Meet tft, nachdem der Einzelne bereitd vor diefer Studie fein Berdict 
abgegeben hot. Schiden wir daher die zufünftigen Friedensrichter lies 
ber auf die Univerfität, damit fie, einmal in Amt und Würden, nicht mehr 
‚ lernen haben, was fle einem alten Sprüchwort gemäß doch niemals 
erlernen Tönnen. Haben wir uns aber erft zu dieſem Schritt befaunt, dann 
fleit auch feine Veranlaffung mehr vor, den ungeheuren, Zeit und Geld 
raubenden Apparat der Friedensrichterverfammlungen in Scene zu feßen, 
da dann die maturgemäße Oberinſtanz der Sriedensrichter die Eollegial- 
gerlchte zweiter Inflanz fein werden. Hiedurch entziehen wir uns denn 
mh jenem Duallsntus unferes Rechtslebens, der eine unbedingte Folge 
der Sriedensrichterverfammlungen fein würde. Denn während auf Der 
ten Geite die Sriedensrichter und ihre Verſammlungen, kämen auf der 
audern die Collegialgerichte erſter und zweiter Inſtanz zu ſtehen, vollſtän⸗ 
dig getrennt und ohne jedwedes Verbindungsglied innerhalb Landes. Das 
Recht eines Landes aber ift ein einiges, vom Centrum zur Peripherie, von 
oben nach unten aufs und abwogendes und duldet ſolch eine fünftliche 
Umterbindung nicht. Wir glauben daher das Poftulat der juriſtiſch 
qualifieirten Briedensrichter, die unter dem Collegialgericht 
als ihrer Appellationsinftang zu ſtehen und von denen die Nich— 
tigkeitsbeſchwerde an den Appellhof zu gehen hätte, als eines 
der wichtigften für eine wirklich gedeihliche REDE unferes Rechtslebens 
bezeichnen zu müflen. 
16* 


230 Aur Reform unlerer Serichtöverfaffung. 


Nächſt der Friedensrichterfrage die wichtigfte und am meiften contro⸗ 
verfe ſcheint uns die der Belebung der Richterftellen in den Collegialge- 
richten zu fein. Während wir e8 aber dort wit nur zwei fich ſcharf gegen» 
‚ Überlebenden Anfchauungen zu thun hatten, bat es hier fo viel Pläne 
gegeben als Köpfe. Seit der Zeit, wo die Zuftigreform zuerft den Boden 
unferer Provinzen berübrte, bis zum heutigen Zage bat ein Project das 
andere abgelöft, ohne daß fich bisher irgend eines der allgemeinen Zuſtim⸗ 
mung zu erfreuen gehabt hätte. Wie abweichend nun aber die Ausgangs- 
punfte und Ziele der einzeluen Antragfieller auch geweien.jein mögen, wie 
verjchieden die Mittel und Wege das für gut oder gar für nothwendig 
Erkannte und Gewollte zu realificen: wir vermögen in diefem bunten 
"Getümmel einauder abwechjelnder und fi widerfprechender Bilder unfer 
Auge doch an einem Grundgedanken, an einem gemeinfamen Motiv zu 
erlaben: dem dringenden Wunſch, der allgemein gefühlten Nothwendigkeit 
nämlih — die Beſetzung der Rihterftühle dem Lande zu erhak 
ten. Die Vertreter des unter allen Umftänden zu ſchützenden biftorifchen 
Rechts ſowohl, wie die abfoluten Utilitarier, die gemäßigten, eine organis 
ſche Entwidelung bezwedenden Liberalen und die ſprungweiſe das politiſche 
Himmelreich erftrebenden Radikalen, fo ſehr fie auch fonft ſich unter ein, 
ander befehden mögen: diefer Punkt bot für fie alle eine bejriedete Stätte 
dar, auf der die Kämpfe ruhten und man fih in. Eintracht die Hände 
reichte. Und wenn dieſer oder jener Heißiporn, im Streit über die Mos 
dalitäten der Durchführung diefes Principe erhitzt, den Gedanken aus 
ſprach, man fönne ja im Ball des Nichtzuftandelommens einer Einigung, 
den Schwerpunkt der Richtereinfegung außer Landes verlegen, fo begegnete 
er unfehlbar dem eutſchiedenſten Widerſpruch, der ihn dann bei ruhigerem 
Blut Teicht eines Beſſern belehrte. So tief wurzelt die Leberzeuguüg, daß 
die Vorzüge unferer bisherigen Juſtiz, ihre Unbeftechlichkeit und Integrität 
überhaupt , aufs Engfte verbunden find mit der Aufrechterhaltung jenes 
Grundfages und eine Schädigung deſſelben Die Hauptgarantie für jene 
trefflihen Eigenichaften nehmen würde. Ya dieſes zu den Kernpunkten des 
. teaftatenmäßig erworbenen Rechts gehörige Palladium unſerer Freiheit wuͤn⸗ 
ſchen felbft diejenigen erhalten zu fehen, die das hiſtoriſche Necht für einen 
Zrümmerhaufen auſehen, auf dem fi die Ideen des Jahrhunderts eine 
weitere Behaufung zu erbauen hätten, Denn in der That dem im Reiche 
entwurf vorgelchlagenen Nichtereruennungsmodus zuſtimmen, demzufolge 
das Bericht, in dem fich eine Bafanz vorfindet, dem Zuftizminifter Candi⸗ 

















Zur Reform unferer Geridhtöverfaffung. 231 


Vater vorzufchlagen bat, der feinerfeits, auch ohne an diefelben gebunden 
zu fein, andere zur Faiferlichen Beftätigung präfentiren daıf — hieße einem 


| Inftand vollſtaͤndigſter Ungewißheit in Bezug auf die kuͤnftige Juſtiz ent 


gegenſtenern. 
Man hat fteilich geſogt: es kaͤme Alles nur darauf an, die erſte 


| Infarimenfegung der Gerichte möglichft gut zu combiniren, womit denn in 


perpetuum gute Gericht gegeben fein würden, da einem Naturgefeße ges 


 mäß aus: Öntem nur Gutes fommen könne. Wie aber denn, wenn es 


zufällig nicht: ‚gelingen follte diefen erſten Perſonalbeſtand den Interefien 
des ‘ganzen Landes gemäß herzuftellen, würde dann nicht, auch demfelben 


| Raturgeſetze gemäß, eine unpopuläre Juſtiz für Decennien die nothwendige 


dolge fein ? Und wie iſt es denn endlich mit jenem behaupteten Naturge⸗ 
Irpe ſelbſt beſchaffen? Trifft es denn wirklich unbedingt zu, daß Trefflich⸗ 
keit des Charakters und Geiftes mit einer gleich ausgezeichneten Menfchen- 
kenumiß gepäart zu fein pflegen, daß der gute Richter fich auch Immer 
einen auten Eollegeri auszuſuchen wiſſen wird? Iſt nicht vielmehr wirkliche 


Renſchenkenntniß eine der am feltenften anzutreffenden Eigenfchaften? Und 


Banen ſich nieht die beften Menfchen trog der beften Einficht, durch hier 
offerdinge ſchlecht angebrachte Vorzüge des Herzens — Güte, Gefaͤlligkeit, 
Bößhwollen — verleiten faffen, gute Menfchen aber fchlechte Juriſten, oder 
vieleicht gar entfernte Rechtskenner aber nahe Verwandte zu wählen? Und 


wie viel mehr die weniger guten, die aus dem Richtercolleg doch nicht 


ganz ausgeſchkoſſen werden dürften! Und käme einmal ein ſchlechter Geiſt 
im ein ſolches Colleg welches andere Correktiv gäbe es dagegen für die 
Zuftmit als den Zufall, da doc nur das bisherige Colleg das Präfentas 
tlonbrecht hat? — Ueber das dem Juftizminifter vorbehaltene Recht feiners 
its. neue Kandidaten vorzuſchlagen, unabhängig von den durch die Geſetze 
Präfentirten, enthalten wir ung jeder weiteren Petrahtung, diefe dem Lefer 
ſelbſt anheimftellend. | 

Ruß aber das Wahlrecht: den Provinzen unbedingt erhalten bleiben, 


vill anders man nicht mit den Vorzügen unferer bisherigen Juſtiz va 


kangue fpielen, fo fragt es ſich, auf welche Weile es zu tealifiten ſei. 
Bie bereits oben angedentet, hat. es an Plänen der verfchiedenften Art 
nicht gefehlt. Greifen wir aus den auf die gefeßgeberifche Bühne getrete⸗ 
nen Eombinätionen vor allem drei Hauptgruppen heraus, von denen die 
eine dad Wahlrecht den bisher dazu berechtigten Ständen und zwar nad) 
bergebrachter Weiſe zu conjerdiren fucht, die andere das Wahlrecht auch 





232 Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. 


nur denfelben briden Ständen vindicirt, aber in von der bisherigen ver» 
ſchiedener Form, die Dritte endlich auch unſern tiers Etat, den Yauern⸗ 
fand, defielben theilbaftig machen will yud zu dem Zweck einen heſtimm⸗ 
ten Wahlmodus aufgeftellt hat — wobei wir die verſchiedenen innerhalb 
diefer Arten auftretenden Species, nicht weiter zu berückſichtigen gedenken. 
Die erfte, von den Conſervativen unſeres Landes wertheidigte Gombinatign 
zielt darauf ab, in jedem Gericht eine beftimmte Zahl won Stüpfen Kuss 
die Ritterſchaft, eine andere durch die Städter zu beſetzen, und zwar wärs 
den die Waplen der ritterfchaftlichen @erichtöglieder für Die im Kreife 
befindlichen Gerichte auf den Kreiöverfammlungen des Landtags, die der 
‚Glieder des Appellhofes dagegen von dem geſammten Landtag vorgenom⸗ 
‚men werden, während die in den Kreifen  belegenen Städte die ihnen 
concedisten Stühle der Kreisgerichte, ſaͤmmtliche Stäbte eines Propinz 
Dagegen die. des Appellhofes zu beießen hätten, Abgeſehen Devay, Daß 
diefer aus Furcht vor jeder Berührung der Verfaſſungsfrage hervorgegan⸗ 
‚gene Plan, doc auch inſoweit eine Verfaſſungserweiterung (um nicht Ber 
Anderung zu jagen) feitens der Städte involvirt, als hiedurch — allerdings 
nur zu Wahlzweden — ein Städtetag gegeben wäre, leidet derjelbe an 
des großes Schwierigkeit das Verhaͤltniß feſtzuſetzen, nach welchem Die bei 
‚den Stände an der Belegung der Stühle participiven follen. Denn in 
der Natur der Sache liegt «8, daß jeder Stand feine Stellung höher ver 
anfhlagen wird, als fle ihm von dem Mitſtande wird anerfgunt merben 
wollen, da es fein objectives Kriterium für eine ſolche Grmittelung gieht. 
Den ganzen Streit aber durch Dritte entfcheiden laſſen, inpolirt eben das 
vollſtaͤndige Fehlſchlagen einer Einigung, auf Die es ja doch hquytſaͤchlich 
‚oder vielmehr allein anfommt. Außerdem wären. durch dieſen Modus. die 
bisherigen Mäugel -foum vermieden worden; denn bei der yon Tag zu 
Tag erhöhteren politifchen Stimmung des Landes, würde die Politik hie 
durch unfehlbar in die Gerichte hinein getragen werben, indem Der. einzelne 
Richter, des ſtaͤndiſchen Urfprungs eingedent, hei feiner richterlichen Thaͤ⸗ 
tigleit mit aller ihm zu Gebote ſteheuden Kraft bemüht fein dürfte, die 
Interefjen feines Standes wahrzunehnen. Demnach widerſpricht Diele 
Propofition der auf dem Boden der Juſtiz vollftändig berechtigten und mit 
"aller Entfchiedenheit zu fordernden Ausgleihung der Standesunterſchiede 
‚in einer wirklich perletzenden Weiſe und gehoͤrt deßhalb, ſowie auch weil 
ſie den dritten Stand in ihren Combinationen gar nicht beruͤckſichtigt, un⸗ 
ſeres Dafürhaltens zu ben unmoöͤglichen Dingen, Kap 








Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. 233 


Letzterem Webelftande if} auch der zweite Vorſchlag leider wicht ent⸗ 

gangen, obgleich er die Keime zu einer glüdlihen Löfung der [chwierigen 
Aufgabe enthält, Er giebt nämlich) das Princip der Befegung des Gerichts 
nach Richterflühlen auf, indem er Delegationen der beiden Stände für 
isden Gerichtsſprengel zu einem Wahlcolleg zufammentreten läßt, aus dem 
dann Durch Wahl die Nichter hervorgehen. Durch diefen- Modus ift der 
große Vorzug gewonnen, daß der fländifche Hader aus dem Gericht in 
die Wohlperlanmlung zurüdverlegt ifk, in des er ungleid geringeren Scha— 
den bringen kann. Der Neugewählte wird fih als Candidat der muth« 
waßhlich aus; Klementen beider Stände zufammengefegten Majorität ans 
ſehen md, ohne ſtändiſch engagirt zu fein, feine richterliche Thätigkeit 
aufnehmen. Außerdem fcheint uns bier fowohl, wie bei der folgenden 
dritten Combination das bisherige ftändiihe Wahlrecht im, Princip uns 
alteriet zu bleiben, mas wir im Zolgenden hei Gelegenheit der Beſprechung 
des. Dritten Projects auszuführen gedenken. Doc and von dem erwähns 
in. zweiten Loͤſungsverſuch, ale von einem auf halbem Wege ſtehen blei— 
henden, müſſen wir uns unbefriedigt abwenden, da er principiell die Ein, 
ſehnung der Richter den Ständen vorbehalten will, und Doc zugleich 
den. numerifch hedentendfien und in Der Entwidelung unſeres Landes ent⸗ 
ſchieden, gewichtigen Bauerſtand vollſtändig ignorirt. 
„Wir wenden uns daher dem dritten Vorſchlage zu, der dahin geht, 
hie. Richter ans der Wahl eines aus Delegirten der drei Stände (Ritter 
(hsften,. Städte, Bauern) befiehenden Eollegs herporgehen zu laſſen, das, 
für. Die ‚pinzelnen Gerichtsbezirke befichend, bei jeder Wahl. zugleich Die 
Glieder ‚Des betreffenden Gerichts als ſtimmberechtigt hinzuzuziehen hätte, 
Dar Appellhof würde von einem Wahlcolleg, das aus Ausſchüſſen der eins 
jenen. Freiswahlyerfammlungen beftebend, mit den bisherigen Gliedern 
bes, Appeühofes zufammentritt, gewählt werden. Dieſe Combination, den 
hiſtoriſchen Bpden im Princip nicht verlaſſend, fheint uns den großen Vor— 
theil der logiſchen Ennfequenz für fi zu haben. Weun e8 uns außer- 
dem. gelingen follte. nachzuweiſen, daB fie die Vorzüge der bisherigen Ju⸗ 
iz, volftändig wahrend genügende Garantien für zweckentſprechende Wah⸗ 
Ian. zu geben im Stande wäre, fo dürften wie danu wohl in der Lage 
fein, dieſelben als unſeren Verhältniſſen entſprechend zur bedingten oder 
unbedingten Annahme empfehlen zu dürfen. 

Was nun die Behauptung betrifft, daß wir durch dieſe Maßregel 
principieſl den hiſtoriſchen Boden nicht verlaſſen, fo iſt uns dieſes wieder 


231 Zur Reform unferer Berichtsverfaffung. 


bolt, jedoch ohne bisher unfere Meberzeugung zu erſchuͤttern, beftritten 
worden. Wenn nämlich den Ständen als folchen in der Zeit der fändt- 
ſchen Gerichtsbarkeit, in der jeder nur durch Seinesgleihen gerichtet wer 
den fonnte, bisher die Nichterwahl zuftand, die Gerichte demnach theils 
von dem einen, theild von dem andern Stande ausſchließlich beſetzt 
wurden, fo muß mit dem Verlaſſen der fländifchen Gerichtsbarkeit, mit der 
Umwandlung der fländifchen Gerichte in wirkliche Landesgesichte, will man 
das Princip der Richterwahl aufrecht erhalten, für die Ausübung deffels 
ben eine dem principiell adoptirten Reſultat entſprechende Combination ge 
funden werden. Denn es fcheint uns widerfinnig,, Daß die Glieder Diefer 
Landesgerichte, vor denen alle Standesunterfhiede aufzuhören haben, Doch 
noch nad rein fländifchen Geſichtspunkten ernannt werden follen; daß dies 
jenigen Nichter alfo, die im Princip in ihrer Thätigkeit das Recht mit 
gleihem Maße für alle Stände meſſen follen, factiih zu Wächtern befon- 
derer Standesintereffen eingefegt werden. Will man diefen ganz unge 
reimten Widerſpruch vermeiden und doch das bisherige Recht im Princip 
erhalten, fo muß ein neuer Modus für feine Ausübung -gefunden werden. 
Diefer aber bietet fi) uns im WBahlcolleg dar, das obgleid aus Delegirten 
der verfchiedenen Stände beftehend, bei feinen Beichlüffen durch Aufftels 
Iung des Principe der Majorität den rein ſtändiſchen Standpunft ver 
laͤßt und fomit nur Candidaten der Majorität, nicht aber dieſes oder jenes 
Standes aus der Wahlurne hervorgehen läßt. Während früher das dem 
Stande als ſolchem zuftehende Wahlrecht factiich entweder in den Kreis 
verfammlungen oder im Plenum des Landtags (je nachdem das Land» und 
Kreisgericht oder das Hofgericht befegt werden follten) von den grund» 
befiyenden Lundtagsberechtigten ausgeübt wurde, fu müßten fortan flatt 
deſſen Delegationen dieſer Kreisverfammlungen oder des Landtags, nnd 
zwar, da es fi nicht mehr um Standes, fondern um Landesrichter hans 
delt, in Gemeinfchaft mit den übrigen Ständen den Wahlact vornehmen, 
Hierdurch wäre das auch unferer Anficht nach nicht hoch genug zu ſchätzende 
Kleinod des den Ständen zuftehenden Wahlrechts im Princip conferdirt, 
was fih praftiih etwa fo bethätigen möchte, daß im Fall der in Rede 
ſtehende Wahlmodus jegt acceptirt und eingeführt, einft aber in Folge 
veränderter Berhältniffe aufgegeben werden follte, die Ausübung des Wahl 
rechts alddann von den zu einem Wahlcolleg combinirten Delegationen 
wiederum unmittelbar an die Stände als ſolche zurücfallen müßte. Daß 
man aber auch ohne das vorliegende hiſtoriſche Princip im Wefentlicyen 

















4 


Zur Reform unferer Gerichtöverfaffung. 2353 


zu alteriven, den Bauerſtand zur Wahlberechtigung herbeiziehen Tann, 
ſcheint uns durchans nicht zweifelhaft. Denn follte man mit demfelben 
als einer Einheit etwa nur deßhalb nicht das Wahlrecht verknüpfen dürfen, 
weil ex nicht organifixt, diefe Einheit alfo nicht privatrechtlich gegeben iſt? 
Augegeben, daß’ dem Bauerftande, als Ganzem, feine juriſtiſche Perfoͤn⸗ 
ligleit im privatrechtlichen Sinne zulommt, wie etwa den einzelnen Nil 
terſchaften oder ftädtifchen Communen, fo wird er doch finatsrechtlich ent⸗ 
ſchieden als Perſon aufgefaßt, indem 3. B. dem Baueruflande als 
ſolchem, allo als einer Einheit, nach Zracirung der Demarcationslinie zwi⸗ 
hen dem Bauer⸗ und Hofslande auf erfleres ein ausfchließliches Anrecht 
gegeben worden if. Iſt aber überhaupt diefe Eimheit einmal gedacht 
worden, fo dürfte dem nichts entgegenftehn, ihm im Princip auch das 
Wahlrecht der Richter zu vindiciren. Ya, wir glauben, daß die treibende 
Nothwendigkeit der Logik uns dahin drängt; ift es doch durchaus incon⸗ 
ſequent in einer Zeit, in der der Bauerftand den beiden übrigen hiſtori⸗ 
ſchen Ständen ebenbärtig an die Seite geftellt ift, Dielen jängfken Sohn 
des Landes vom Recht, an der Wahl des Collegialrichters mitzuwirken, 
autſchließen zu wollen. Diefer von der Logik gebotene Schluß iſt denn 
andy in all den Staaten gezogen worden, in denen, wie bei uns, -fid) daB 
Öffentliche Leben innerhalb ansgeprägt fländilher Formen vollzogen hat. 
Ya Schweden ſowohl wie im Finnland ift der Bauer als foldyer gleich den 
übrigen Ständen zur Ausübung politiſcher Functionen berechtigt, und daB 
es bei uns bisher auders geweſen, erflärt fich allein ans den Leibeigen⸗ 
ſchaftoverhaͤltniſfen und ihren Bolgen, unter deren Herrfhaft man dem 
Bauern mur ungern das Prädicat eines befondern Standes zuſprach. Jet 
aber, wo wir nad Aufhebung der Leibeigenfchaft, in Bezug auf die Vor⸗ 
ansfegungen den obengenannten ‚Staaten gleichgeftellt find, Dürfen wir 
auch nicht zögern, wenn anders wir unfere fländiiche Grundlage nicht anf 
zugeben denfen, den Bauern zu einem politifch vollberechtigten Stande 
heranzuziehen. Daß die Ausübung des Wahlrecht hierbei nur dem 
grundbefigenden Banern zugeftanden werden möchte, dürfte um fo weniger 
Widerſpruch finden, als ja derſelbe Ausführungsmodus auch innerhatb des 
der Nitterfchaft als ſolcher zuſtehenden Wahlrechts geübt wird. Auch ließe 
Rh vielleicht aus Zweckmaͤßigkeitsruückſichten das Wrmählerrecht allein an 
die bereit durch das Vertrauen ihrer Standesgenofjen ausgezeichneten 
Vauerbeamten — Kirchenvormünder, Gemeinderichter, Gemeindebeifiger ꝛc. 
— übertragen, die dann ihrerfeite die Wahlmänner . zu wählen hätten, 


236 Zuyr Melon: unteres Bierichtönesiefiyng. 


Doch gehört, Diele Specialitaͤt eigentlich nicht in Die. pringigielle Digeuſſign 
der. Frage, und. verlaffen: wir fie daphalb, um den von ums aufgegeheuen 
Sat wieder aufzunehmen. 

Unterſuchen wie genauer, and melden Geunde man dieſes abgeleitete 
und an die Staͤnde gefnüpite Hohetäreht ig zu erhallen wänfhk ſo iſt 
es doch wohl die feſt begründete Ueberzeugung, daß Diejenigen, die Dad 
größte Jutereſſe can. einer guten Juſtiz haben, da ſie zugleich die ausge⸗ 
dehnteſte Perſoncilleuntniß befipen, wahl am geſchickteken fein därften, die 
dei eintreteuden Bacanzen tauglichſten Perfonen zu bezeichnen. Zudem 
würde man, wie die Dinge bei'uns nun einmal ſtehen, zu andererſeits 
etnanyten Richtern durchaus Sein ſolches ‚Bertranen ‚Haben, wie zu ben 
felbfigemählten.- Zu. einer guten Juſtiz gehört aber wicht nur, doß fie 
wirklich dein Geſetz aduͤquate Rechtsſprüche aufzumeilen babe, fonderu Daß 
ihr au das allgemeine Vertrauen der Rechtfuchenden entgegenlomnie 
Ohne Vertrauen Daher feine gufe Juftiz. Und hat etwa: der Bauey::in 
gevingere® oder vielleicht gar Fein Intereſſe an einer guten: Zußig? oder 
glaubt man fein Intereſſe durch die auderen Stände ſchon vollſtändig ver⸗ 
tretin zu ſehen? Er ſelbſt jedenfalls ſcheint, wie wir das aus deu letzten 
Borgaͤngen and zum Ueberfluß aus den zahlloſen, bei moͤglichen und 
möglichen: Inſtanzen angebrachten Supplicationen deutlich genug hervor⸗ 
gehen ſehen, ‚nicht dieſer Anfıhaunng zu fein.» Und. geſfetzt die Juſtiz wäre 
die: tiefflichſte der Welt, der Bauer aber, weil an derſelben nicht bethei⸗ 
Ak ober, was dem gleich ſteht, nur ungenügend vetheiligt, wie das gegen, 
wartig Dar Fall iſt, und mit ihr wicht. zufrieden — wäre es ein Unrecht, wenn 
de nur dort vertraute, wo von ihm defignirte des Rechts kundigs und fo 
mit den’ übrigen Gerichtsgliedern ebenbürtige Berfonen das Recht ſprechen? 
Mir ftehen bet der Beantwortung diefer Frage vor einem hiſtoriſch gewor⸗ 
denen Berhältnig zweler Stände, das wir nicht frivol uͤbergehen, ſondern 
in unſeren Combinationen mit berücfichtigen müſſen. Das in den Zeiten 
der Leibeigenſchaft und Schollenpflichtigkeit im Laufe von ‚Jahrhunderten 
etzeugte und genährte Mißtrauen gegen feine Herren, wird nun. "und yims 
mer, eine Generation, und wäre es dig, ‚humanfte und gerechteſte, Au. ver⸗ 
wiſchen im Staude ſein. So lange daſſelbe aber fortdauert, wird her 
Beer ſich immer bedrädt fühlen ‚durch eine Juſtiz, an- deren. Beftellung 
gr keinen Antheil hat. Da num. für den Bauern daſſelbe Metiv wie fg 
De andern Stände, ja ſogar in noch verfkärkten Maße. vorliegt, fo. duͤrfte 














Zur Reform unſerer Gerichtsverfaſſing, 238 


fh ſomit auch die unabweisiihe Forderung ergeben haben,“ den Bauetin 
bei der Beſetzung der Hähern Richterpoſten mit zu betheiligen. 

Aber, könnte man uns einwenden, zugegeben daß wir dem Bauern 
principiell Ins Dinväblen nicht: verfagen koͤnnen, iſt nicht jedes politifche 
Recht — zumal ein ven der Berion des Sonverains auf.die Suube über 
tragenes Hoheitarecht — zugleich eine volitiſche Pflicht? Dürfen wir. aber 
palitifche Pflichten Perfonen zuerkbeiten, die wir für vollfbänkig wufähte 
halten müllen dieſelben ausguäben. Würden wir, indem wir Togkich #08, 
zect Handeln, nicht dennoch polifiſch ſtrafbar ericheinen, wenn ‚wie die 
Schickſale der Landesiufiz den Händen des ungebildeten, Verführungen und 
Coxtuytionen aus zu: leicht zugänglichen. Hanfens anvertrausen. Darf man 
den Forderungen der Logik zu. Liebe, das Laudesintereſſe anf. das Gpiel 
jegen? Wir geſtehen gern zu, auch menn wix Diele Einwürſe fär: richtig 
anznerkeunen vermädten, Hieher den Borwurf tnconfequent zu fein, auf aus 
loden zu. wollen, als Den, mit dex Juſtiz des. Bundes ſriwol geſpieit zu 
Gaben, Doc vermögen wir eben nicht die Richtigkeit jener. Befürchtung 
amzuerkennen. Denn wenngleich; der Bauer im Augenkli@ allerdings: nicht 
überall Häbig fein mag, sine rühtige. Wahl ſelbſtaͤndig vorzunehmen, fo 
wird ex chen in dem Colleg feitens der andern Stände.die beſten Bora⸗ 


ther finden, Dieſe eher beraaspufindeu, dazu behwi es ‚feiner. beſonderen 


Einficht und Bildung, dazu oeuägt ber wicht nur dem Meufchen, ſoudevn 
fogar dem Thier einwehnende Inſtinct, ſich demjenigen anzuſchließen, Der 
«8 wirllich gut mit Ginem meint. Wahl kommen auch auf dieſem Gebiet 
bisweilen Beritrwigen vor, wie in allen menſchlichen Dingen, und zwar um. 
fp Ieightex je mehr Die verſchiedenen Geſellſchaftaclaſſen ſtaäͤndiſch von einaudor 


abgeſperrt find, ftatt, ſich beruͤhrend, anf, eijnander influengiren zu .Öüatten, 


In dielem Wahlcolleg aber ;finden wir einen fohhen fändifchmwehtralen 
Soden, auf. dem diejenigen zuſammen zu flehen haben werben, denen daB 
gegenſeitjge Weriimdnig. Lebensbedingung fein wird. Wenn man ‚aber 
wit allen unerlächlichen Reformen warten wollte, bis Die zu Neforinisehden 
für dieſelben vollſtändig reif werden, fo biebe das diefelben ad calendas 
graocas verſchiepen. Iſt es bach mit eine ‚Aufgabe. kegislatäriicher Thaͤ⸗ 
tigkeit, der Zeit voxquseihend, duch ihre Maßahmen das Malt: zugseich 
au erziehen. Wann und. wo fell denn mit unferen Bauern der: ‚Anfang 
dernacht werden, jhu boͤhergr Geßttung theilhaftig ‚werden zu lafſen, ihn 
in das Verſtändniß der allgemeinen Bandesinterefien hineinguziehen : Wo⸗ 
durch allein kann denn die Kluft, Die zwiſchen den ſogenannten gebildeten 


288 Zur Reform unjerer Gerichteverfaſſung. 


Ständen und dem Bauern beſtebt, ansgefüllt werden, wenn nicht geradt 
dadurch, dag man ihn mit feinen gebildeten Miütftänden auf ein öeld des 
——— ſachlicher Thaͤtigleit ſtellt? 

Es iſt uns entgegnet worden, daß die Bauernbegläder mit Grckötung 
guter Säulen ihre Thätigfeit anheben müßten, nicht aber, die nothwen⸗ 
Digen Gntwidelungsftadien überipringend , das Ende zu ihrem fang 
machen ſollten. Wenn wir nun and zugeben mögen, daß für den Volke⸗ 
unterricht noch viel, fehr viel zu thun if, fo glauben wir doch nicht, Daß 
damit zugleich auf aflen übrigen Gebieten gefeiert werden dürfe, vielmehr 
ſcheint es uns mehr als doctrinär, einen ganzen Stand in die Schule zu 
ſchicken und .unterdeß, etwa für eine Generation, alle übrige Entwickelung 
außerhalb der Schule ausftreichen zu wollen, ’ 

Und if die vermeintliche Gefahr für die Yafliz bei dem Ginteiit von 
Bauerrepräfentanten in das Wahlcolleg wirklich unabwelstid,, oder über 
baupt nur möglih? Wir geftehen blind genug zu fein, dieſelbe blöber 
nicht einfehen zu können, angendtnmen nämlich, daß Die Verkreter der bei 
den übrigen Stände zufammen nicht in geringerer Anzahl im Wahlcolleg 
vorhanden find als die der Bauern. Denn fegen wir Ausnahmszeiten 
Der Aufregung voraus, herbeigeführt durch verblendete oder gewifienlofe 
Bühler, fegen wir voraus, daß der gelunde Inſtinct des gemeinen Mans 
ned im Stunde wäre fich auf laͤngere Zeit und in großem Umfange zu 
perirren, und er nun ſchädliche Individuen in die Gerichte zu bringen 
fuchte, fo glauben wir doc entfchieden, daß ihm dies nie gelingen Töne. 
Solchen Befahren gegenüber würden die Vertreter der beider übrigen 
Stände entſchieden Front machen und den Einfluß der Bauern dadurch 
vollſtäͤndig zu. paralyſtren im Stande ſein. 

Ale bisherigen Argumentationen gingen von der Vorausſetzung arms, 
daß die bäuerfihen Urwähler wiederum nur Bauern zu ihren Wahlmän⸗ 
nern ernennen würden. ‚Dem gegenüber dürfte aber noch die Möglichkekt 
- ja die Wahrfcheintichkeit hervorgehoben werden, daß fie Bertrauensmärner 
aus. den andern Ständen und namentlich diejenigen ihrer Bollögenoffen, 
die einer höhern Bildung und Stellung theilbaftig geworden, wählen wer⸗ 
den. Ya, wir haben fogar Die Ueberzeugung, daß dieſes gar nicht felten 
geihehen wird und daß es namentlich die Prediger und fonfligen, dem 
Laudvolf gegenüber eine Bertrauensftellung einnehmenden Perfonen fein 
werden, die ziemlich conftant mit der PIFERREIUNG befjelben betrant — 


durſten. 





Zur Reform unferer Gerichtenerfafiung. 239 


Haben wir demnach in Vorhergehendem nachzuweiſen geſucht, daß die 
Betheiligung des Bauernſtandes an den Richterwahlen das bisherige po⸗ 
litiſche Wablſyſtem principiell Teineswegs verlegt, ja fogar eine unab⸗ 
weislihe Gonfequenz defleiben ift, ferner, daß der Bauer nur dann mit 
der Juſtiz zufrieden fein wird, wenn er ſich bei ihrer Herftellung allſeits 
betheiligt weiß, und endlich, daß die hieraus entipringenden Gefahren 
wohl nur in einzelnen furchtiamen Gemüthern, nicht aber in der Ratur 
der Dinge begründet find, fo überlaffen wir die Deantwortung der Frage, 
inwieweit uns dieſer Nachweis gelungen ift — den Leſern. Sollten wir 
diefem oder jenen unter denfelben im Princip überzeugt haben, fo werden 
die Modalitäten der Ausführung wehl feine Schwierigkeiten wachen. Das 
Berhältniß, in welchem der Bauer an der Beſetzung ded Wahleollegs zu 
betheiligen fei, fowie die Frage, ob die Glieder des Berichts ſelbſt, im 
dem eine Bacanz zu befepen ift, in. dem Wablcolleg als flimmberedhtigt 
aufzunehmen feien, find Fragen mehr untergeordneter Natur. Uuferer 
Meinung nach wäre es zweddienlicd und gerecht, die drei Stände etwa 
mit je einem Drittel der Wahlftimmen zu bedenken, und einige oder alle 
Glieder des Gerichts an der Wahl zu betheiligen. Doc Halten wir * 
—— durchaus für discutabel. 





Nachdem wir in den beiden erften Fragen einer zahlreichen Gegners 


ſchaft gegenübergeſtanden, thut es uns wohl, in der dritten, die Schwurs - - 


gerichte betreffenden, gleicher Anſchauung mit der Majorität unferer Landes 
leute zu fein. Wenn wir derfelben dennoch einige Worte widmen zu müflen 
glauben, fo gefchieht es amgefichts der Preifion, welche das Factum der 
Reception dieſes Inſtituts in das Reichsreglement auf und ausgeübt Hat 
und auszuüben fortfahren dürfte. Wir werden uns hiebei um fo fürzer 
Tafen können, als wir und auf den Standpunft flellen, die innere Berechti⸗ 
gung und Brauchbarkeit des Schwurgerichtd in abstracto anzuerkennen 
und nur feine Anwendburkeit für unfere Propinzen zu beftreiten. 

Das Schwurgericht, fo fagen feine Vertheidiger, eine Errungenſchaft 
der modernen europaͤiſchen Entwidelung, hat die Aufgabe die ſchon bei den 
Einzelrichtern in Betracht gelommenen zwei Erſforderniſſe zur Herſtellung 
eines gerechten Spruches auch zweien gefonderten Factoren zuzuweiſen umd 
durch ihr Bufammenwirlen die beftimöglichen Sprüde zu garautiren. Das 
Richtercolleg foll das Rechtselement, die Nechtöfenntniß, die Gefchwornen, 
als Laienelement, ſollen das Vertrautſein mit den thatfächlichen Verhaͤlt⸗ 


20 Zur Reſorm unſeter Gerichtsverfaſſung. 


niſſen, dem Leben in feiner bunten Mannichfaltigkeit darſtellen; wobei man, 
neben dem: Vorzug der hoͤchſten Potenzirung dieſer beiden Thätigkeiten, 
zugleich die Gefahr vermieden zu fehen glaubt, die mit ihrer Cumulation 
in einer und derſelben Hand verbunden wäre; eine ſolche Vorſicht aber ſei 
um fo mehr geboten, als es fich hier um die höchften Güter des Menſchen, 
um Freiheit, Ehre, Leben, Handle. Da nun mit fehr wenigen Ausnahmen 
fat Alle eurepäifgen Staaten diefes Inftitut mit Erfolg realifirt haben 
und auch das große Meich, dem diefe Provinzen angehören, daſſelbe ein⸗ 
zuführen im Begriff lebt, fo liege hierin für uns ein zureichender Grund 
wor, es auch zu adoptiren, zumal die Übrigen Gouvernements eine Bendle 
Serung von entſchieden niedrigerem Culturniveau beſthzen. 

Diefem unleugbaren Eulturvorfprung gegenüber wird mit Recht anf 
die zahlloſen Schwierigkeiten hingewieſen, die im Vergleich mit den übrigen 
Thelten des Reichs und durchaus eigenthämlich find, und hier dürften es 
vor allem, die mehreren, Aber einauder gefhichteten Rationalitäten und 
Sprachen fein, die der Nealifirung diefes Inſtituts unäherfteigliche Hinder⸗ 
nifte ‚in den Weg legen. Denn will man auch ferner die deutfche Sprache 
als  amsichließliche Gerichtsſprache beibehatten,, was, -abgefehen von dei 
firengen, tractatenmäßig erworbenen Recht, ſchon nad) dan gegebenen Zuflät- 
den mit innerer Nothwendigkeit gar niit anders fein könnte, fo muß von 
den. Geſchworenen unbedingt die Kenntniß Diefer Sprache verlangt werden: 
- den Doßuretfcher außer in den Gerichtsſaal, wo er bei den Beklagten und 
Zeugen verichiedener Nationalität ſchon eine weit gehende Thätigfeit zu 
entwideln haben wird, auch no in das Berathungsgimiter der Geſchwo⸗ 
renen ziehen, hieße den ganzen Apparat bis zur Unausfübrbarfeit compli⸗ 
eirt machen. Durch dieſes Requiſit aber wäre factifh der Bauernfland, 
his auf wmbedenitende Ausnahmen, von der Beiheiligung an der Jury 
ausgeſchlofſen. Jüdem würden Die ländlichen Etemerite überhaupt nur ſehr 
fpärtich vertreten: fein, da einmal Die Jahl der [chwurgerichtsfähigen und 
pflichtigen. Landbewohner im Vergleich mit den Städtern unverhältnißnäßig 
gering. ausfallen dürfte, dann Ber, ‚bei den großen Entfernungen und un 
gulänglichen Gommunicdtiersnistehn unferer Provinzen, dieſe Wenigen 
nicht ‚immer .im Gtaude. wären, ‚der ſie ſchwer befaftenden Verpfliätung 
nach zuklommen. Daß nun aber Verdicte über das Leben, die Freiheit und 
die Ehre der ganzen Bevölkerung vorzugsweife in die Hand einer Klaſſe 
derfelben gegeben würden, ſcheint uns der Idee des Schmurgericht ebenfu 
wenig zu entiprechen wie der Billigfeit: es hieße den Grundfah des Ges 








Zur Reſorm unſeter Gerichtbverfaſſuug. 514 
vichtetwerdentz duth Sein eshleichen in ſein directes Wegentheil‘verfehren = 
ein safto Andrtate, wie ihn ſelbſt der ühnfte Politider für gefährkich halten 
wird, Demnach haften wir aus demfetben Grunde, der uns die Betheilk 
gm Ber Batiern an der Richterwahl befürworten ließ, die Einführung 
des Schwurgerichts Für durchaus verwerflich: perhorresciren wir prindhpiell 


jede Art von Monopolifinung richterlicher Thätigkeit in der Hand dieſer oder 


jener ‚Beoölferkngägtuppe, fo müffen wit much, für den Augenblick wenige 
fetis, gehen: das Schwurgericht votiren. Würde doch auch eine ſtete Un⸗ 
zuſriedenheit mit den Verdicten der Jury die mausbleibliche Folge ſein 
in einet Bedelkerung, die durch ſtaͤndiſche und ——— ————— 
Ihe zerflüftet ift wie die unfrige, 


Auherdem halten wir es vom legiölatorifchen Standpunkt aus mitte 


 Veikänd fir’ höchſt gewagt in einem Lande, wo bis auf die jüngſte Zeit für 


jeheh Lehenskrels ein Anderes Recht galt, ein einheilliches Rechtsbewußtſein 
alſb licht vorhanden iſt, wo ferner in gewiſſen Schichten der Bevölferung das 
Rechtsbewußiſeln überhaupt erſt das Stadium des erſten Crwachens befchritten 
hat — bier din Juftttut einzuführen, das ein einheitliches, durch alle 
Schichten gedrungenes, männlichsfräftiges Rechtsbewußtſein zu feiner unabs 
weislihen Borausfegung hat. Wolle man dody nicht dort nach Früchten 
fuhen, wo man den Baum noch nicht gepflanzt bat! Erft nachdem alle 
Stände im ungetbeilten gleichen Interefje für Herftellung einer guten Juſtiz 
zu forgen gelernt haben werden und das allgemeine Rechtsbewußtfein ebenfo 


ſehr an Umfang wie an Ziefe die zmieichenden Dimenflonen angenommen 


haben wird — erſt dann dürfte ed an der Zeit fein das Schwurgericht 
bei uns einzuführen. Wer aber möchte leugnen, = bis dahin noch ein 
gutes Stück Weges zurüdzulegen fei? 


Wir ftehen am Schluß der uns geftellten Aufgabe. Ob wir fie er 
fült oder verfehlt, ob wir vielleicht gefchadet, wo wir zu nüßen, erbittert, 
wo wir auszuföhnen gedachten: Die Zeit wird uns darauf Antwort geben. 
Ehe wir die Feder aus der Hand legen, nur noch ein letztes Wort! 


Die Wertbichägung des tractatenmäßig garantirten felbftändigen 
Rechtsweſens diefer Provinzen ift der gemeinfame Boden, auf dem alle, 
wie weit auch fonft auseinandergehende Anfichten unferer Landsleute, gegens 
über einer nivellivenden Stantsraifon, zufammentreffen. Was uns von 
unferen principiellen Gegnern ſcheidet, ift, daß wir, der modernseuropäifchen 


242 Zur Reform unferer Gerichtsverfaſſung. 


Nechtsentwickelung Rechnung tragend, Form und Weſen auseinanderzu- 
halten uns augelegen fein laſſen, während Jene den Kern der Sache nicht 
anders als in der bisherigen, längft ſchon mürbe gewordenen Echale fid 
zu denfen vermögen. Wenn aber diefelbe Partei, weldhe an der direkten 
Wahl der Stände und den Stuhlſyſtem fefthält, zugleich auch, nach Dem 
für unfere Zuftände unzureihenden Mufter des Reichsreglements, die unge 
lehrten Sriedensrichter nebit deren DBerfammlungen auf ihre Fahne 
geichrieben hat, fo können wir ihr um fo weniger die Prätenfion nachgeben, 
als ob ihr die Vertbeidigung des hiftorifchen Mechtsbodens mehr als ums 
‚am Kerzen liege. Nur die Waffen, womit vertheidigt werden ſoll, find 
andere hüben und drüben. 
Sollte uns dereinft wirflic das hohe Gut verloren gehen, auch ferner, 
von denjenigen gerichtet zu werden, „die mit uns -geboren und erzogen 
find, die den gleichen Begriff mit uns von Recht und Unrecht gefaßt Haben, 
die wir als unſere Brüder anfehen können” — fo leben wir der Webers 
zeugung, daß es dazu nur gelommen fein wird, weil man eine be⸗ 
ſtimmte und an ſich ſchon unzulängliche Form deſſelben um 
jeden Preis ——— wollte. 





Redacteure: 
Th Boötticher. A. Faltin. ©. Berkholz. 











| 
: 
" 
I 
\ 
I 
I 
| 


Ueber Montesquiens lettres persanes. 


Gin Vortrag von U, Brückner.“ 


Di Geſchichtsſorſchung verfügt „gegenwärtig über Quellen, welche in | 


früheren geiten entweder unbekaunt oder ungugänglich oder unausgebeutet 
waren. Nah. zwei Richtungen hin geht die Eroberung neuer Quellene 
gebiete. Einmal find die Archive zugänglicher geworden und mit vollen 
Händen fann nunmehr der Hiftorifer aus dem Wufte von Geſchaͤftspapie⸗ 
ven vergangener Zelten [chöpfen und das minutidjefe Detail auch der 
ſcheinbar unbedeutendften Angelegenheiten reconſtruiren. Zweitens hat die 
Literatur im weiteften Sinne der Geſchichtsforſchung Schäße mitzutheilen 
begonnen und dieſe letztere Errungenfchaft hat denn wejentlich dazu beiges 
tragen, daß man die Stautsgefchichte nur als eine der vielen Provinzen 
der Gefchichtsfchreibung auſehen Ternte und endlich aufhoͤrte die politiſche 
Geſchichte mit der Geſchichte überhaupt, den Theil mit dem Ganzen zu 
verwechfeln. Unter den deutichen Geſchichtsforſchern tft e8 vor allen Ranfe, 
der die Fülle von neuentdeckten Archivalien zu beberrichen, der, wie wohl 
gefagt worden iſt, alle die Züge und Gegenzüge der europäiſchen Eabinette 
mit der combinatoriichen Weisheit eines Schachſpielers auseinanderzufeßen 
und den NRöffelfprung der Diplomatie Über alle Zelder zu verfolgen weiß. 
Dagegen haben Schloffer und deffen Schüler Gewinus das Berdienft auf 
die Beziehung der Literatur im weiteften Sinne: zur Geſchichte hingewiefen 
zu. haben. Gervinus rechnet es feinem Meifter hoch an, daß Schloffer 
wicht allzuviel Gewicht legte auf die diplomatiſchen Beichäftspapiere, auf 
„die Urkunden der Leute, deren Schrift und Wort fo oft nur zur Vers 
Baltiſche Monatsfcheift, 6. Jahrg. Bd. XI, Hit. 4. 17 


/ 


244 Ueber Montesqnieu’s letires persanes. 


fielung der Wahrheit dienen muß, für die die Geſchichte erft ein Geſche⸗ 
hendes nicht ein Geſchehenes ift, und die in der Befangenheit von Die 
nern nnd Schreibern, mit verengtem Blicke, in Nüdfichten auf die Herren 
fhreiben, für die fle beobadhten, und auf die Beobachteten, über die fle 
berichten.” Er rühmt ihn, Daß er es „verfhmähte in unbegangenen Koh⸗ 
lenſchachten zu graben, wo in dem grünen Walde der offenliegenden Ge⸗ 
ſchichte fo viel frifches Holz noch ungelchlagen ſteht.“ Und als dieſen 
„offenftliegenden Theil der Geſchichte“ bezeichnet Gervinus die Literatur ”). 
Und in der That, letztere ift mehr ald die Archive, weil das ganze große 
geiftige Xeben der Voͤlker mehr ift ald das Geichäftsgewühl der Minifter 
und Diplomaten. „Die Geichichte, bemerft Gottſchall ) bei Gelegenheit 
feiner Eharafterifiif Ranke's, ift fein Schachräthfel und fein Rechenexem⸗ 
pel, fie ift mehr als eine diplomatiiche Ziligranarbeit.” Nicht bloß die 
Thatfachen der politiichen Geſchichte find wichtig, fondern auch die Urtheile 
der Zeitgenoffen derfelben: neben dem politiichen Ereigniß verdient and 
das Raiſonnement der Beitgenoffen die Beohachtung des Biss 
alle Handlungen der Regierungen ſtehen eimex Öffentlichen Meinung gegen 
über und die Urkunden der letzteren baben mindeftms fo viel Werth für 
die Geſchichtsforſchung als officielle mit Siegel und Untexſchriften verfe- 
bene Actenftüde. 

Freilich hat die Literatur als Material für Die politische Geſchichte in 
jedem Zeitraum einen andern Werth, je nachdem oh in dem geifligen Reben 
der Maflen eime Ablehr nen dem Politiſchen ſtattfindet ader- ab die Lite 
ratur vorherrſchend als Publiciſtik erſcheint. Es giebt Beiten, wo die 
Publiciſtik ch Der Politik vollkommen anpaßt, zum Werlzeuge dient für 
die Regierungen und wohl als officiel begeichnet werden kann. Ea giebt 
andere Zeiten, wo in der Publiciſtit Oppoſition gemacdt wird, wo. das 
Aufeinanderplagen dr Zufkäude und Meinungen ein Brillantfeuerwerk yan 
publiciſtiſchen Manifekationen hervorbringt amd ſolche literäricge Krgüffe 
And dem nicht ‚minder anzishende hiſtoriſche Thatſachen als die, thatiäd- 
lihe Umwälzung ſelbſt, welche mit den erfterem faft inanee im engſten Zu⸗ 
fammenhange ſteht. So kam wohl Luthers literaͤriſche Thätigfeit als eine 
Reihe „Schlachten“. bezeichnet werden, ſo mag. mau Walther ‚non. der 
Vogelweide wegen feiner kraͤſtigen Ausfaͤlle gegen das Papſtthum ale Ber 
9) Sereinns, geiedrich Chriſtoph Schloffer. Ein Nektolog. Leipyig 1361. &.97 u. 28. 

) Gottſchall, Die. deutſche NRationalliteratur in ber fen Hälfte Des ne — 
hunderts Sweite Yufl IL 908. 


k 











Ueber Montesauiei's lettres persaneg. 35 


foungtex neben Ruther fellen, fo wiegen Die Juniusbriefe mindeſtens ebeu⸗ 
ſoviel als manche „Haupt und Staatsaetion“ der engliihen Geſchichte. 
Wie wir heutzutage dem Gange der politiſchen Angelegenheiten weſentlich 
durch Mittheilung oller Parlamentönerhamdlangen gu folgen im Stande 
fur, jo kann man daſſelbe auch in Bezug auf frühere Jahrhunderte an der 
Hand den Publiciſtif. Ariſtophaues „Bögel” und Juvenals Satiren, 
Onge von Trimberge „Renner“ und Freidanks „Beicheidenbeit,” Dante’s 

Gattliche Ramödie und Betrarta’s Briefe And ſolche Bruchfläde von. Roms 
mergerbandiungen amd früherer: Zeif, und wo es an Journaliſten im eng⸗ 
ken Sinue, wie Emil Girardin, Katkow u. 9. fehlt, da thut man wohl, 
wenn es fi. um publiciſtiſches Geſchichtsmatetial handelt, Zhufydides und 
Horaz, Wolfram von Eſchenbach und Eervantes, Fiſchart und Rabelais 
als Journaliſten zu betrachten. Man kann aus ihren Schriften manchen 
Leitartikel beranslefen. 

Die franzoͤſiſche Literatur des fleberzehnten und achtzehnten Jahr⸗ 
handerts tyägt den Stempel der politiſchen Geſchichte unter Ludwig XIV. 
und Ludwig XV. Der politiſchen Hegemonie Frankreichs in dem sidche 
d'or entfpricht die literäriſche. Man Ddictirte von Frankreich aus nicht 
bloß Kriedenstrartate, jondern auch Die Regeln der Verskunſt und Aefthes 
til üherbonpt. Die gefteigerte Centraliſation in Fraukreich ſelbſt machte 
bie Litergtur zu einer Sklavin des Staates und, was daflelbe war, des 
Hoſes. Der König wor Zwei: alles andere Mittel. Seine Verherrli⸗ 
chung war ‚Hauptaufgabe Der Literatur: daher trägt fie auch den Stempel 
böfishex Etiquette und fleifen Ceremoniels. Sie war.im Dieufte des bes 
ſtehenden Zuſtandes, aber fie diente einer Macht, welche bereits ben Keim 
des Todes in Sch trug. Der Umſchlag erfolgte Die vfficielle Literatur - 
verwandelte ;fih im eine oppofltionelle. Das sikele d’or und jener berühmte 
Iranzäfiche „aitieisme"* ſollte ſich alsbald im feiner ganzen Hohlheit dar- 

Bellen: Die böfligen Dramatiker, Giftorifer und Bhilofophen verſchwan⸗ 
den und es kamen die wahren Schriftſteller. Mit der Emaucipation vom 
| Hole, vem Cexemeniel, von dan. geradlinigen Baumgängen und beſchnit⸗ 
tenen Hecken der koͤniglichen Gaͤrten war ein Riefenſchritt geſchehen. Der. 
Goͤtze des frähern Autorität ward geſtärzt. Gs gab. „Sturm und Drang“ 
auch im, bes framzöfchen. Literatur und der Beginn der Regierung Bud» 
wigs XV, kündigte fich, darch neue freiere geiftigere Regungen an. | 
. Als: einige Jahrzehnte ſpäter die Revolution hereinbrach, da trium⸗ 
phirie Der genialſte Vertreter derſelben, Mirabeau: „jebt endlich jei die deit | 


246 lieber Montesquien’s letires persanes. 


gefommen, wo das Talent an der Beihe ſei.“ Aber dies gilt [den von 
der Oppofltionsliteratur während des ganzen achtzehnten Jahrhunderts. 
Das Talent war an der Reihe und erwies fich weitaus überlegen Den 
officiellen Begriffen von Staat und Geſellſchaft, welche umzuwandeln es 
berufen war. Berfailles ift ein vorgefhobener verloxener Boten der abge- 
thamen Zeit des ancien r&gime geworden, während in Paris Geſetzgeber 
„ auftveten für eine neue Zeit, Mandatare der Menſchheit, Propheten der 
Revolution, Sturmpögel ungeheurer Ummälzungen. Die poetiſche Geſetz⸗ 
gebung Boileaus ward außer Kraft gelebt durch die Genialität; die fleifen 
Linien der früheren Baukunſt werden verdrängt durch weiche runde For⸗ 
men, durch die coquette Arabesfe, durch Das Rococo. Gegenüber dem 
Hofe von Berfailles erheben fi die Titerarifchen Höfe in Paris, jene 
bureaux d’esprit, der Gegenftand der Bewunderung und Theilnahnie von 
ganz Europa; file werden die rendez-vous für alle Gapacitäten, die 
Mittelpunkte neuer Bewegung. Es war die Zeit, wo die pefites mai- 
sons und boudoirs größere hiftorifche Bedeutung gewannen als Staats⸗ 
rath und Parlament, wo in den petits soupers und causeries eine neue 
gefepgebende Gewalt auftrat,-deren Bills mehr durchichlugen als die De⸗ 
erete der abfterbenden Monarchie der Bourbons. Dieſer zweite Staat 
innerhalb des alten abzuftreifenden verhielt fi zum ancien regime wie 
der Schmetterling zur Larve. Man mußte auf Metamorphofen gefaßt fein. 

Es kamen Montesquieu, Voltaire, Ronſſeau und fie vertraten die in- 
nigfte Verbindung zwiſchen Dichtkunſt, Wiffenfchaft und Leben, Mit gros 
Ber Lünftleriiher Begabung verbanden fie vieljeitige Bildung und Welt 
und Menfchenfenntnid. Sie vermittelten zwilhen dem Ernſt des Stu⸗ 
diums und der Tändelei der flüchtigen Converſation. Sie brachten Die 
tiefften Probleme aller Wiſſenſchaften in den Kreifen der vornehmen Belt 
zur Sprache. Die geiflige Bewegung ging in hohen Wogen und man 


-  fohwelgte darin. Einer der begabteften Zeitgenofien dieſes Gaͤhrungspro⸗ 


cefies,, Talleyrand, hat wohl die Aeußerung gethan, Daß wer den Zanker 
der Converfation ans der Zeit des ancien rögime nicht fenne, den größs 
ten Genuß entbehre, der dem Menſchen überhaupt moͤglich fei. 

Der Hamptreiz lag eben in der Ueberlegenheit des Talents über Die 
offirielen Zuſtaͤnde. In keckem Wurfe wagte man Ausfälle gegen Geſell⸗ 
ſchaft, Kirche und Staat. Es war ein Genuß zu zerftören, zu negiren. 
Man flürzte das Alte im Begriffe um und bereitete fo deſſen reellen Sturz 
vor. Die Richtung war eine aufldiende, zerſetzende, einreißende. Aueinen 


‘ . 











| 


Ueber Montesquieu's lettres persanes. 247 


Reuban war nicht zu denken, che tabula rasa gemacht war. An bie Geis 
lung der Krankheit fonnte man erſt dann gehen, wenn man über die Na⸗ 
tur der Krankheit Mar geworden war. Das Erſte und Wichtige war bie 
Diagnoſe. 

Wenige literariſche Erſcheinungen find eine fo zutreffende Exemplifi⸗ 
tation für die Geiſtesſtroͤmung, welche auf die Revolution von 1789 hinwies, 
ald die lettres persanes, das Erſtlingewert Montesquieus, Cie ent 
Banden an der Grenze der abfolırten Monarchie Ludwigs XIV., an der 
Schwelle der Oppofitionsliteratur, welche gewiflermaßen in diefer literari⸗ 
ſchen Brandrafete debütirte. 

Die Einkleidung iſt einfach genug. Es iſt eine Art Roman in Brie⸗ 
ſen. Mehrere Perſer reiſen in Europa umher, halten ſich vornehmlich in 
Paris auf und theilen einander in längeren und kürzeren Briefen ihre 
Reifeeindrüde mit. Daneben fpielt eine Reihe von Palaftintriguen mit 
großem Skandal im Harem des vornehmften Perſers, und diefer Theil ift 
denn mit üppig ausfchweifender, orientalifcher Phantafie ausgemalt, Wir 
können ans der Manier dieſes letzteren Theiles auf den Gefhmad der 
Zeitgenofen Montesquieu's fchließen. Er benußte die Zrivolität der Frans 
zoſen dazu, um unter diefer Masfe ihnen ind Gewiflen zu reden; dem 
fürchterlichen Ernſt feiner Predigt mußte er den Scherz und Witz binzus 
geielen, um überhaupt nur Gehör zu finden. Ohne die unerhört ſchluͤpfri⸗ 
den Bartien in dem Buche hätte daſſelbe nicht fo viele Lefer gefunden. 
So war ed allen mundgerecht; jeder fühlte ſich im feiner Ephäre; es gab 
Niemand, deffen Bildungsfiufe fi) einer ſolchen Lectüre nicht gewachien 
gezeigt hätte. | | 

* Wenn von Helvetius berühmten Buche „de l’esprit* wohl fpäter 
„gefagt worden ift, der Verfaſſer habe darin das Geheimniß Aller aus⸗ 
geſprochen, fo gilt daſſelbe von Montesquieu’8 „leitres persanes.“ Diefe 
Berjer waren nicht fo ſehr Perfer als Franzoſen; fie fchrieben, wie die 
Gebildeten zu ihrer Zeit dachten. Unter diefer naiven, bizarren Form ſah 
jeder die Beobachtungsgabe eines Zeitgenofjen, der feine Zeit und feine 
Landsleute kannte und bis in die geringften Einzelnheiten durchſchaute. 
Dieler prickelnde Humor, diefer krabbelnde Muthwille erregten um ſo grö⸗ 
Bere Bewunderung, ald man zugleich über die unerhörte Kedheit ſtaunen 
mußte, mit der bier über das: Höchſte und Zieifte abgeurtheilt wurde, 
Kein Yacobiner konnte härter reden, rüdfichtelofer verurtheilen, als dieſe 
‚orientalischen Zouriften, deren Briefe von den Juniusbriefen die Logik und 


248 Ueber Montedgnien’s lettres persanes. 


den Ernſt und von dem heutigen Kladderadatſch oder Punch den Wiß 
hatten. Ste waren tief unb burlesk zugleih: ein Prediger in einer Nar⸗ 
renfappe and mit der Harletinspritfche. Spielend wurde alles vernichtet, 
dur Komik aufgelöft. Eine ſolche Appellation an die Lachluft der Fran⸗ 
zofen mußte von nnerhörtem Erfolge fein. Das Buch war bald in Aller 
Händen, weil es die geeignete Speife für Alle war, Man fab .es in al⸗ 
fen Salons und Bondoirs, auf den Schreibtifchen der Staatsmänner wie 
auf den Toiletten der lockerſten Dameñ, bei den trodenften Gelehrten wie 
bei den frivolften Beden von Paris und Verſailles. Ein fo geiftreiches 
Spiel entzüdte Alle: jeder Sab aus den Briefen wurde ein Epigramm, 
Dieles wurde daraus ſpruͤchwoͤrtlich. Man war bezaubert von foldden über 
müthigen Sprüngen des Geiftes und Witzes. 

Dazu die Vielfeitigfeit, der Reichthum an Kemntnifien in dem Buche. 
Es war ein Kosmorama, eine Encyelopädte. Se mühelos verffändlich, 
fo leicht zugänglich und verdaulich etſchienen ale Fragen des politiſchen 
und fociolen Lebens. Es konnte kaum Jemand geben, der nicht auch fein 
Bild in diefem großen Spiegel erblidte: Alle mußten fi getroffen fühlen, 
aber weil e8 alle waren, fo ſchmerzte es weniger. Eine foldhe Komik hatte 
was Liebenswürdiged. Bern von aller Verbiffenheit, nichts weniger als 
gallſüchtig verlegte fle nicht fo ſehr, als fie durch Grazie beranfchte, hinriß. 

Es mürde unangemeflen fein den ganzen Inhalt der „lettres persa- 
nes" wiedergeben zu wollen oder gar auf die perfönficken Lebensſchickſale 
der correfpondirenden Perfer einzugeben. Ihre” Frauen und Diener im 
Oriente, alle die Ränke und Vorkommniſſe des Harems können nar etwa 
für Romanlefer heutzutage von Intereſſe fein. Es gilt uns in.dem Fol 
genden an det Hand der „lettres persanes“ einen‘ Blick zu thum in die 
Zuftände Frankreichs im achtzeßhten Jahrhundert, and der darin enthal« 
tenen Krantheitsgefchichte zu fchließen auf die Unhaltbarkeiten der feanzds 
fiiben Zuflinde vor der Nevolntion. Da ift denn eine Auswahl ans dem 
reichlich vorhandenen Stoffe geboten und dieſes ift um fo leichter, als eben 
das Ganze wie ein großes Conglomerat von encrelopädifchen Aphorlämen 
-erfcheint. Das Buch enthält das Glänzendfte, was auf dem Gebiete des 
spercu geleiftet wurde: es reflectiet über Hehe und Niedere; es beſpricht 
das Ernſteſte wie das Lächerlichſte. Dazwifchen finden ſich Streifzüge 
auf dem Gebiete der Philoſophie, der Geſchichte und der Politik; ein⸗ 
zelne Gedankenblitze, welche den Urſprung und die Entwickelung neuer 
Wiſſenſchaften andeuten, wie: der Socialphyſtologie, der Natidnalskonomie 


— 











Ueber Montehguien’s letires persanes. 2609 


umd des MWällerrechtd. Hier und da findet ſich weht eine flüchtige Slizze 
ber gleich zeitigen Auftände: in Rußland, in Spanien, in Deutſchland. Bes 
trachtungen über Gottes Güte und Weisheit wechfeln ab mit Erörterungen 
über die Lächerlicgkeit der Moden; bald wird allen Ernſtes unterfucht, 
ob der monarchiſchen oder der republifaniihen Staatsiorm der Vorzug ger 
bähre, und giekh darauf folgt ein Erguß über die Unfanberfeit des demi- 
monde; bald wird erwogen, ob der Gelbftmord zulälfig fei, und gleich 
darnach Tacht man Aber Die Aneldoten, wo eitle Frauen, beirogene Ehe⸗ 
männer nnd eiferſüchtige Liebhaber die Hauptrolle. Ipielen. Die Theorie 
ber Geſetzgebung wird mit gleicher Sorgfalt behandelt als die Renom⸗ 
miterei der fennzöflichen Geckenwelt. Da find große Sfizzen und mit 
Hingebung ausgearbeiteted Detail; hiſtoriſche Freskogemälde und das mi⸗ 
antiöfehte Genre. Es if ein Bach, das gleich den Ungeheuern in alten 
Mährchen saniend Behalten anzunehmen. vermag, das bald zum Rieſen 
emporwaͤchſt, bald zum Kobold zufammenfchrumpft, das bald ſchilt, bald 
lacht, bald geißelt, bald ſtreichelt. Es Ichrt die Menſchen verachten und 
ſößt doch fo viel Intereſſe für fie ein: es erfcheint wie eine Grabrede auf 
die Geſellfchaft, die Kirche uud den Staat, umd doch lüßt es die Möglich» 
feit ahnen, daß Alles reformirt werden und ſich hiſtoriſch entwideln könne. 

Will man den Verſuch malen den Inhalt, der wüſt und zeitungs- 
artig durcheinanderliegt, in Gruppen zu oıdnen, fo liegt es nahe Drei 
Saupigegenftände hervorzuheben: Die Angriffe auf die Geſellſchaft, auf die 
offielelle Kirche und anf den Staat und deſſen Berbältniß zur Geſellſchaft. 


Die Angriffe auf die Geſellſchaft And zum Theil harmlos. Biswei⸗ 
len fchmweichelt der Berfafler fogar der Gitelfeit der Franzoſen, bisweilen 
auch macht ex fie ſchonungslos lächerlich, und bei diefer Gelegenheit ftellt 
er ſich recht gelchickt auf den Standpunkt der Perfer, die zum erſtenmal 
in Europa erichtinen uad über die Abjonderlichleiten der modernen Eultur 
zu aunen Gelegenheit haben. Ihre Grzäblungen mahnen in einzelnen 
Gedaplen an Jean Jaeques Rouſſeau und die Sorialifien. Das groß 
artig entwidelte Städteleben, die Intenfität der wirthſchaftlichen Thätig⸗ 
leit Hält dan Perſern Sehr unangenehm auf, Usbel, einer der Perfer, fchreibt: 

„Boris ift der Mittelpunft des europäischen Neiches. Die Häufer in 
dieſer Stadt find ſo Hoch, als wohnten lauter Sternguder drin: immer 
‚Mad ſecht oder Reben Häufes (Stockwerle) eines Über das andere gebaut. 
Wege alle Bewohner gleichzeitig in Die Straße hinabfleigen, da giebt es 








250 Weber Montesguien’s lettres persanes. 


eine fchöne Verwirrung In diefem Wogen und Zreiben giebt es eine 


fortwährende Unruhe, ein roftlofed Gewimmel und in diefem Gewimmel 
Eitelkeit und Habfucht, ein hafliger Wettlauf der Menfchen, ein Rennen 
und Sagen, ein Stoßen und Drängen, eine unerſättliche Vergnügnugs⸗ 
ſucht und eine wahre Leidenfhaft für Die Arbeit. Die Induſtrioſitaͤt geht 
fo weit, daß, wenn eine Frau einmal den Borfag gefaßt hat in einer Ge⸗ 
felfchaft mit einem befonders funftreidh erfonnenen Kopipuße zu erjcheinem, 
fogleich funizig Menſchen fih am die Arbeit ſetzen und athemlod beichäf- 
tigt find ohne fi auch nur hinreichend Zeit zu laſſen zum Eſſen und 


Trinken. Dan geborcht bei diefer Gelegenheit der Dame weit unterwür⸗ 


figer als man bei uns in Perfin Dem Schah zu gehorchen yflegt, demm 
das Geldintereffe ift der größte Monarch von der Welt.” 

Unwillfürlih fallen Ginem bei diefen Ausſprüchen die literariſchen 
Erzeugniſſe der Socialiſten und Communiſten ein, welche einige Jabrzehnte 
nach Montesquien die geſteigerte Induſtrie, die ſchrankenloſe Coucurrenz 
als den Fluch der Menſchheit bezeichneten und in dem Gelde den größten 
Despoten erblicken wollten. Später haben die Communiſten wobl den 
Vorſchlag gemacht, die Städte zu vernichten, weil fie die Mittelpunkte des 
Egoiemus, der Gewinnſucht und der Unflttlihkeit feien. Bei der Com 


eurrenz, fagten die Eocinliften, ftrebe Jeder den Audern zu vernichten;. 


bei der Geldwirtbfchaft feien die Armen die Eflaven der Reigen gewor, 
den; das Geld habe Anarchie, das Recht des Stärfern begründet, man 
fönne von einem Fauſtrecht des Geldes reden. Iſt obiger Angriff Usbels 
anf die Lugusbedürfniffe der Reichen auch harmlofer als die umflürzenten 
Pläne der Sceialfchriftficher, fo geht der erftere doch von demfelben Ges 
fihtspunfte aus, von einem Zadel der. zeitgenöjftichen Weberbildung und 
der einreißeuden Geldſucht. 

Wenn fhon die Ruͤhrigkeit, Unermüdlichfeit, der Fleiß und die 
hüpfende Lebendigkeit der Franzoſen dem gravitätifchen Orieutalen lächer⸗ 
lich erfchien, wie viel abſonderlicher mußten ibm die öffentlichen Vergnü⸗ 
‚gungen, die Cafes und die Journaliſtik vorfommen. Ueber die Theater 
äußert er fih folgendermaßen: 
| „Nach Tiſche gegen Abend verfammeln fih Alle in einem großen 
Hauſe und ſpielen etwas, das man Komödie nennt. Das große Epiel 
findet auf einer Eftrade flatt, welhe man die Bühne nennt. An den 
Seiten fieht man in kleinen Räumen, welde den Namen Legen - führen, 
‚Herren und Damen flumme Scenen fpielen in der Art unſerer Pautomi⸗ 








Ueber ontedquien’s lettres persanes. 251 


wen in Perfien. Da flieht man befonders zaͤrtliche Blicke und betheuernde 
Geberden: in den Gefichtern flellen die Leidenſchaften ſich ſehr ausdrucks⸗ 
voll dar. Die Schaufpielerinnen in den Logen find mur zur Hälfte flcht- 
bar. Unten (im Parterre) giebt es eine Dichtgedrängte Maffe von Men- 
ben, welche ſich nur über die Leute da oben luſtig machen und dieſe wie 
derum lachen über die Leute da unten. Der Ort, wo das Schaufpiel 
vor fich geht, wird oft gewechſelt, weil diefe Menſchen fo ungemein beweg- 
lich find. Man verfügt fih aus dem großen Raum in Eleinere Säle (die 
Zeyers) wo eine Art Privatlomödie anfgeführt wird mit vielem Berben- 
gungen und Hoͤflichkeiten u. ſ. f.“ 

Es war .die Zeit wo die Mobinfonaden in unzähligen Auflagen und 
Bearbeitungen erſchienen und fo viel Anklang fanden, weil der Gedanke, 
aller eonventionellen Sitte und allem Zormelfcam der modernen Geſell⸗ 
haft zu entflieben, einen großen Zauber übte; es war die Zeit, wo Ronf- 
fean auf die Rückkehr zu der tiefften Eulturftufe als auf die einzige Ret⸗ 
tung mit fo viel Talent binwies, daß Voltaire ihm wohl das Kompliment 
machte, daß bei der Lectüre feiner Schriften Einen die Luft anwandle auf 
allen Vieren zu kriechen. Bei ſolchen Berbältnifien und Ideen lag ber 
Gedanke nicht aflzufern alte Geſellſchaftsformen furzweg für eine Komödie 
zu erflären, und der Ginfall, die Franzoſen ſämmtlich als Schaufpieler zu 
bezeichnen, ift mindeftens fo piquant als die trodene Notiz in den Reiſe⸗ 
briefen der Perfer: „Es giebt in. Paris ein Haus, in welches man die 
Irren und Tollen hineinfperrt: man follte alauben, daß es größer fein 
müßte als die ganze Stadt. Mit nihten! Man fperrt nur wenige Wahn- 
Anmige ein, um dadurch glauben zu machen, daß die Nichteingeiperrten 
bei vollem Berftande wären.” 

„Es giebt Hier, ſchreibt Usbek, fehr viele Cafe's. Man ſpielt Chad, 
man dispntirt, man lieſt und niemand verläßt das Cafe ohne ganz feft 
davon überzeugt zu fein, Daß er beim Hinausgehen viermal mehr Eöprit 
babe, als er hatte, da er hineinging.” - 

Dergleihen dffentlihe Orte waren damals etwas verhältnigmäßig 
Neues. Erſt um die Mitte des flebenzehnten Jahrhunderts war der Kaffee 
nach Europa gefommen und erft in der zweiten Hälfte defielben Jahr⸗ 
hunderts wurde er als Getränf in Europa üblich. Gleichzeitig entflanden 
die Kaffeehänſer, eine dem Orient entlchnte Einrichtung, wie denn bereits 
1630 in Kairo gegen taufend Kaffeehäufer beftanden haben. In Mare 
feiße, Parts, London entflanden die erſten europäifchen Kaffeehäufer; 1672 


252 Ueber -Moniedgwicn'e- ketiren. persamieh. 


das erſte in Paris, wo dem die Sitte vafch allgemein. wurde; mad an den 
Fei Septen Jahrhunderten, wie bekannt, cuch in ber potitiſchen Geſchichte 
einige Bedeutung erlangte. Zn ber Zeit der Entflehang der letires wer 
sanes verbieft man fich zu dieſer neuen Gitte etwa fe, wie wir and der 
Zeit nach zu der Erfindung der Ciſenbahnen und Dampiäiffe verhalten. 
Der Perſer hat von den Café's taufemderlei Aneldoten zu erzaͤhlen. Me 
der Eummelplag für die glänzenden Leiflungen des Esprit, ale die ham 
bähne für die Discuſſton auf allen Gebieten, als Brennpunkte für die 
Beſprechung der Tagediragen mußten file dem angereiftien Fremden von 
dem größten AIntereffe jein. Der Perſer beſucht fie Häufg und bebehrt 
fid dort über die franzöfiihen Zuflände, Sehr auffallend. war ihm eine 
Erſcheinung, Die mit den Kaffeehoͤnſern in Verbindung flieht. Er Schreibt: 

„Es giebt hiex eine Art Bücher, welde wir in Perſien gar aicht 
kennen, und die bier ſehr in Gebrauch find: das find Die Zeitungen. Die 
Feulheit gewinnt dabei ſehr niel: man iſt entzückt üher Die Möglichkeit 
im Berlanfe einer Biertelftunde dreißig Bände durchblättern zu koͤnnen. 
Es giebt deren in allen Formaten: in Folio, in Quart, in Octav und 
Duodez. Die größten find die fhlimmaßen, denn fie bedürfen der meißden 
Phraſen um ihre Spalten zu füllen. Der eigentlich zu behandelnde . Staff 
wird in einem Meere von Worien extränft.“ 

Alfe ſchon Damals, an der Schwelle der Geichichte der Zeitnugen 
‚amd Zeitiihriften, begegnen wir jener journaliſtiſchen Breite, deren erfehlaf 
keade Wirkung wohl Jeder erfahren bat, aber auch jenem Reize des in 
opelopädißchen, der deu Franzoſen beſonders zulagen mußte. Disfes- mühe 
kofe Durchlaufen verichiedeuer Webiete, dieſes lüſterne Naſchen von aller 
nur erdenklichen geiftigen Leckerei, dieſes Nippen von dem Becher der Lec⸗ 
‚türe — mußte watürlich den Generationen hbeſonders veigend ericheinen, 
welche diefe Erfindung als eine neue begrüßten. Und jened tägliche Vrod 
der Zonmmalifil konnte damals in der That als eine name Erfindung gelten. 

Allerdings hatte man fchon in der erſten Häfite des flebenzehuten 
Jabrhunderts Zeitungen. Hirhelieu hatte die. „Gassue de Frangp“ ge 
gründet, weiche ala das erſte officielle Drgam der framzößicken Politil 
wohl epochemachend Ht und den König Ludwig XIII. unter ihre Mitarhei⸗ 
ver zählte. Etwas Zeitfchriftartiges Hatten umfafiente und fchwerfäflige 
periodiſch ericheinende Werke wie Das Theatrum europaeum u, bgf. m, 
‚aber die eigentlichen Zeitungen erſchienen während Des iebenzehnien Jahr⸗ 
‚Hunderte alle mus einmal, hoͤchſtens zweimal woͤchentlich. Jener geiflige 














Unber Montebquiens jeitres porsanes. 283 


Ab Son täglich: ein- oder gar zweimal erfcheinenden Feitungen, wie et 
heute unentbehrlich geworden ik, war damals noch unbekannt. Die jour⸗ 
nmlifliſche Routine bildete ſich vorzüglich In jener Zeit aus mo Die keitres 
persanes gefchrieben wurden und in den letzten Jahrzehnten vor derfelben. 
Insbeſondere Hatte der durch die Revolution von 1688 feflgegrimdete 
Conſtitutionalismus in England der Journaliſtik einen neuen Impuls ger 
geben. Im Verlaufe von vier Jahren, 1688—1692, entftanden 26 nene 
politifhe Zeitungen und der König Wilhelm IT. erſchien mit einem von 
ihm gegründeten offlciellen Blatte „the Orange Intelligencer* im Border 
treffen. Allein in London erfhienen während der Regierung der Mönigin 
Anno nicht weniger ala achtzehn politifche Zeltimgen und dieſe Negierung 
iſt auch durch die erfte täglich erfcheinende Zeitung, deu „Daily Courant* 
bemerleuswerth, weldher von dem Yahre 1709 an herausgegeben wurde. 
So ſchrieben denn in England die Minifter fo gut wie das Publikun. 
LZaͤglich aingen aus London in die Provinzen ausführliche Berichte von 
Bıisatleuten über die öffentlichen. Angelegenheiten.. Zuerſt war Die Mit⸗ 
theilung der Barlamentsverhandtungen verboten, aber auch diefe Schranke 
mußte fallen, beſonders da im Jahre 1693 bereits die Cenſur in England 
auf immer befeitigt war, ein Beſchluß, der, nad Macaulay's Ausſpruche 
für die Freiheit und Elvilifation mehr gethan bat, als die magna charta 
und die bMI of rights. Die Zluth von Publieiſten und Pamphletiſten 
Rieg höher und höher. Bald darnach gaben die berühmteſten Journaliſten 
ihter Beit Steele und Addiſon ihre Keitfchriften heraus: Den „Tatler,” den 
„Spectator;“ den „Guardian; es erſchien Swifts Zeitfchrift „Examiner* 
— Yonenale, welche Taufende von Abonnenten zähften in buntem Durch⸗ 
rinander philoſophiſche Abhandlungen, Mahrchen, Charakterichilderungen, 
Scenen aus dem täglichen Leben, Ausfälle über Modethorheiten, Auffaͤtge 
zut veligidfen Erbauung umd endlich — politiſche Leitartikel enthielten. 
Bon der auf bloße Unterbaltung angelegten Bertäre ging man Aber zur 
erufteften politiſchen Debatte, vom Spiel zum Kampf, von dem harmlofen 
Gepfäuder des Herrn Biderflaff, des anonymen Herausgebers der Zeitnug 
„Taler,“ der von Hettner als der geiftige Urahn des engfifchen „Buntg” 
bezeichnet worden ift, bie au den Keulenſchlaͤgen ‚dei ——— im 
„Publie adverliser.“ 
. Die „lettres persanes“ lachen über biele ‚neu auffeimende Yaumas 
HRE und ſtehen doch unter dem Einfluß diefer GEntwidelung. In der 
‚Reihe der publibiſtiſchen Werke fiehen fie unter den bedeutendſten und ben 


' «* 


la — 


254 Meber Montesquien'$ lelises persanes, 


früheſten. Chenſo merfwärbig if, wie der Verfaffer über eine große Maffe 
non Eoprit werfügt umd dach darüber [pottet: 

. ns giebt Hier ein eigenthuͤmliches Talent, une esp&ce de badinsge 
de lesprit. Es bildet den Grundton im Charalter der Franzoſen, man 
tändelt (badine) im Mathe, an der Spige einer Armee, im Geſpräch mit 
Diplomaten. ... Die Franzoſen find vor allem darauf verpiht Esprit 
zu haben... Dan weiß zu fprechen ohne etwas zu jagen; Manche find 
im Stande zwei Stunden lang die Unterhaltung zu beleben, ohne daß 
man auch nur einen Gedanken Daraus mitnähme, oder ein Wort von dem 
behielte, was geiprocdhen wurde. Diele Menichen werden beſonders von 
ben Frauen vergättert. Bei uns in Perfien fchlägt man ſolche Verdienſte 
fehr gering au. Gier werden fie allen andern vorgezogen.“ | 

Schon die oben mitgetbeilte Aeußerung Zalleyrauds über den Rei ' 
der Gonverfation im porrevolutionären Fraukreich zeugt von der Achtung, 
welche in jener Zeit dem esprit gezollt wurde. Die „bureaux d’esprit“ 
in Paris waren Höfe, welche den Hof vom Berfailles verdunkelten. Alles 
was in Berfailles vernachläffigt wurde, ſammelte fi in Paris in den Sa⸗ 
lons der Madame Zencin, der Madame Dudeffant, der Madame Geo 
fein, des Barons Holbach. Helvetius’ Bub „de l’esprit“ ift wohl ein 
„Goder franzöfifcher Sitten“ genannt worden. Ben der frübeften Zeit 
der franzöfifchen Geichichte an übernimmt’ der esprit eine große Rolle im 
dem Gharafter dieſes Volkes. „Zwei Dinge halten die Gallier hoch,” 
- fagt ein römifger Schriftfteller von jenen Balliern, welche das alte Rom 
einnahmen, „rem militarem et argute loqui“ und Mommſen überlegte 
diefe beiden Dinge „das Fechten und den Esprit.” Es war fräber wie 
Ipäter die Schwäde und die Stärke der franzöftihen Geſellſchaft, durch 
Esprit zu glänzen. Es war viel Eitelfeit dabei, aber auch viel Talent, 
und beionders über die erflere [potter Montesquieu's Perfer, der mande 
- Anefdoten zu erzählen weiß von ſolchen Geſellſchaftsnarren, welche förmlich 
Studien machen, um geiftreich zu ericheinen, und mit einem zurechtgelegten 
Vorrath von Anekdoten, Apergus, Bonmots und allerlei ſchoͤnen Sachen 
ſich in die Geſellſchaft verfügen. Diefes Scherzen und Zändeln murde 
nur auf eine Weile von dem Terrorismus der franzöflichen Revolution 
überſchwemmt; die Blutbäche der Guillotine vermochten «6 nicht dieſe ba- 
dinage de l’esprit der parifer Sefeichaft ganz wegiufpülen. Die Salons 
- der Ariſtokratie warden in die Befängnifje-verlegt. und manches aus jener 
Schreckenszeit Rammende luſtige Berschen, mancher charalteriſtiſche Auftritt 


— 


| s —;XI il 











Ueber Montesquien’s leitres persanes. 255 


neben der Guillotine zeugt von der Ueberlegenheit des Göprit in dem 





ationalcharakter der Franzoſen. Als Montesquieu fchrieb, war die poli⸗ 


tiihe Hegemonie Frankreichs zu Ende, aber die Hegemonie bes franzöfl 
hen Esprit feierte Die größten Trinmphe. Das Zeitalter Ludwigs XIV. 
hatte den Franzoſen den Begriff der nationalen „gloire“ gegeben: ‚war 
diefe ans den franzöflichen Armeen verſchwunden, fo blieb doch noch die 


 „gloire* des franzoͤſifchen Esprit, der franzöfichen Moden, Ausländifche 


Reifende, Geſandte, Minifter — Bänner wie Kaunitz, Gafiani, Walpole 
hielten es für eine Ehre in jene bureaux d’esprit Eintritt zu haben; 
die Kaiſerin Katharina II. befoldete einen Agenten an dem Titerarifchen 


Hofe der Madame Geoffrin, wo die franzöftihen Gelehrten und Schrift» 
 flefler vor ganz Europa Barade machten, um das Neueſte aus diefen 


Kreifen raſch und ausführlich zu erfahren. Als Madame Dudeffant, welde 
in einem der berühmteften. Salons die Honneurs machte, mit ihrer Geſell⸗ 
ſchafterin Mademoifelle de l'Eſpinaſſe zerfiel, da war dies ein europaͤiſches 
Greiguiß, ‚weiches das größte Auffehen erregte. Eine ſolche Superiorität 
des franzöflfchen esprit mußte nachmals auch der franzöflfchen Revolution 
über die Grenzen Frankreichs hinaus deu Weg bahnen helfen, jo daß Las 
fayette der NRevofutionscocarde das Prognoftifon ftellen durfte: fie werde 
die Reife um die Welt machen. Beſonders aber die franzöfliche Mode 
ſollte abfolute Herrichetin werden. Der Perfer ſchreibt: 

„Die Franzoſen verachten alles Ausländifche und zwar befonders in 
Kleinigkeiten, im Aeußern. Sie geben zu, daß andere Völker für weifer 
gehalten werden, wenn man nur anerkennt, daß fie befler gekleidet feien 
ais ſonſt wer. Ihre Geſetze wollen fie ganz gerne nad dem Mufter eines 
Nachbarvolkes regefn, wenn nur ihre Haarkräusler im ihrer Kunft für 
ſäumtliche Perrliden der Ausländer als Gefepgeber auftreten. Nichts 
Iheint ihnen erhabener, als daß der Geichmad ihrer Köche in allen Him- 
melöftrichen. herriche und daß u Eoiffeurs der ganzen gebildeten Welt 


‚ Drdonnanzen dictiren.“ 


KFreilich hatie das „Nachbarvoll“ — England — gerade zu Mons 
tedquien’s Zeit in Betreff der wichtigften Sragen der Politit und Literatur 
den größten Einfluß auf Frankreich. Unter Ludwig XIV. fümmerten ſich 
die Franzoſen wenig um England. Faft Niemand in Franfreich fonnte 
englifch. Im achtzehnten Jahrhundert Dagegen veiften faft alle hervorra⸗ 
geuden Stantsmänner und Literaten Frankreichs nach England, um dort 
Studien zu machen, fo daß wohl in neuefter Zeit Die Bemerkung gemacht 


25% Ueher MWont⸗aquien“a lettros ‚Herannen. 


worden if, Niemand in Frankreich habe. ſelbſtaͤndige Meinungen gehabt, 
- Ale Hätten ihre geiflige Nahrung im Auslaude aefucht. DAlewbert fagte 
von Montesquien, England fei für denfelben Das geweſen, was Kreta für 
Zolarg, und ter Literarhiftorifer Hettner besnertt, Cugland habe auf Vol⸗ 
faise fo großen Winfluß gehabt, wie Italien auf Winlelmann, Locke und 
Bolingbrole find als die Lehrer Boltaixe’s bezeichnet worden, fe daß Conan 
wohl deu Ausſpruch that: „Der wahre König des achtzehnten Jahrhun⸗ 
dert, Voltaize, jei ein Schüler Euglands. Ehe Voltaire nad) England 
ging, war es noch nicht Voltaire.“ Ze näher Die franzöfiiche Revalıtion 
beranrüdte, deſto mehr fleigerte ſich dieſer Einfluß ‚Englands. . Voltaire 
machte die Franzoſen mit Shafespeare bekannt, Rouſſeau enttehnte wiele 
feiner Ideen ans den Schriften Lode’s; Büffon und Maupertuis überfegten 
Rewton; d'Alembert fiudirte Baco's Schriften; Adam Smiths Theoxte 
der moraliihen Gefühle ward dreimal in das Franzoͤſiſche überlegt, feine 
„Nxiachen des Volkswohlſtandes“ zweimal, Der größte Theil von Heb 
bachs Schriften war eine Weberfegung aus engliſchen Schräiten; Mirabean 
überfepte Watſons Geſchichte Philipps IL. und einige Stüde aus Milten: 
ex [ol in der. Nationalverſammlung Stüde aus Goumnd Barles Ram 
porgetiggen. haben”). Ein franzoͤſiſcher Scriliſteller ſagte hurz- vor der 
Mitte des achtzehuten Jahrhunderts: „Wir haben das Englilche zum Mauge 
einer gelehrten Sprache erhoben; unfere Frauen fludiren es und haben 
das Italieniſche aufgegeben, um die Sprache dieied philoſophiſchen Volles 
zu lernen; es findet ia bei und fein Menſch, der es nicht zu lexrnen 
wänjchte.“ 

Die Bewunderung, welche die Franzoſen für die englifchen: nſtuu⸗ 
tionen zu hegen begannen, ſtieg ins Ungemeſſene. Es Ing nahe Frankreich 
mit England zu vergleichen, und ein ſolcher Vergleich komue ſchwerlich zum 
Vortheil Frankreichs ausfallen. Monfegquien lobte. England als Das 
ſreieſte Land in der Welt, „Leine Republik ausgenommen.“ In England 
ſagt er, verberge ſich die Republik unter den Formen der Manarchie, 
dort ſei die politiſche Freiheit der Kern und Mittelpunkt alles Berfaſ⸗ 
ſungslebens. Voltaire war entzückt über die Oppoſitzon in Englaud uud 
tief aus: Wie lizhe ich dieſe Kühnpeit in Cugland! wie Liebe ich die Men⸗ 
ſchen, welche fagen was fie denken!“ Helvetius lobt Eugland, weil dert 

*) Qudle, Geſchichte Dee Civiliſation in England IL Wb., wo n. X. 6. 197-201 
ein Verzeichniß Der fenngöfifchen Gelehrten, namentlich der Naturforfeger mitgeiheift wich, 
von benen feſiſteht, daß fie geläufig engliſch konnten, 


N | * 





Mehes IRoptehquien’s. Iofınas persanen. 28 


Idee Bürgern. Theil habe am, den Öffentlichen Angelegenheiten. ‚weil; dort 
Jeder das Publikum über deſſen Jutereſſen aufzukläxen beseshtigt.. if. 
Mably jubelte Darüber, Daß das Volk in England ein Merht zu. haben 
glaube über die Krone zu verfügen, und ein auderer Zeitgenoſſe ſprach 
feige Bewimderung darüber aus, daß das Gigentpum im England, heilig 
ſei, indem Die Geſetze dert wor jedem KEingriff ſchützten, ſelbſt vor dam 
König: Ariliet lieh ſich im feiner ‚Unserfuchung über. das Caiminalrecht 
duzſch Englands Verfaffung leiten und Condoret ſchlug als Geſetzgeber 
Die engliſche Criminaljuſtiz ala Muſter vor, So war England im acht⸗ 
zehnten Jahrhundert die politiſche Schule Frankreichs, und derſelbe Mom 
teaquien, welcher nachmals in ſeinem „Esprit des lois“ die Hauptgrund⸗ 
ſaͤtze des englische Couftitutienalismus eräzterte, ber es thet, um. Krank 
zeich, wenn möglich, auf deu. Weg der Reform zu führeg, mar wohl berech⸗ 
tigt :haraihen zu fnotten, daßg die Branzofen ala YAutozitäten der Gaſtrouo⸗ 
mie und der Mode gelten wollten, während fle gern bexeit waren ihre 
Geſghe nach dam Muſter des Nachbarxpolkehh zu zegelu: Dem damals erft 
zweimwdbreißigjährigen. Montesquieu Fam es nicht jo ſehr darauf. au, auf 
den Sucihtbaren. Ernft eines ſolchen Gegenſatzes ‚non. kindiſcher Anmaßung 
und unheholſener Abhaͤngigkeit aufmerkſam zu machen. Sein eifrigſtes 
Baſtxeben ging. dahin, als ein Mann yon Welt und ale Humoriſt, nicht 
aker als gelehrter Pedaut zu erſcheinen. Nicht ſowol poſitiv lehren wollte 
er.in deu „lgiinen peragnes“‘ als vielmehr zunaͤchſt bekritteln, . belächeln, 
Diefer „Berühmtefte unter den Politikern der Neuzeit,“ dieſer „Zebzer 
aller: Shpaͤtern,“ mie Mahl ihu nenut”),. verſteckte jelbft im :dem „Esprit des 
lais* Den.großen. Bufsmmenhang feiner Ideen unser den Schein der .geifb 
zeichen Zerfahrenheit; wie viel mehr in feinem Erſtlingswerk, das gunächfi 
für one Wirkung auf die Lachmuskeln feiner Zeitgenoffen a war 
und Ades, Das, Größte wie das Kleine, beſprach. 

In demſelben Tune, wie oben, ſchreiben die Perſer Usbet, PR 
Acc wand Ibben über: die. Dertreter der verſchiedenſten Gruppen der frau⸗ 
zöichen Geſellſchaft. Die Schwäger und Renommiſten werben durchgehe⸗ 
Kit, die anmaßenden Boeten, welche trotz ihrer Armuth an Esprit in der 


"Gefelihait zu .nfägen fivehen, einzelne Gelehrte, deren Einſeitigkeit den 


Perſern mnſagbar laͤcherlich erſcheint. Da ift ein: Mathematiker, welchet 
in allen Degeiftänden amt —— kramme und gerade Linien, Win⸗ 





*) Lueratur und Bei der Staatswiſſenſchaften 1 ©. 486. F — 


* 


28 Ueber Montesquien's letires persanes. 


Se und Maße, Quadrate und Zirlel wahrnimmt; dort ein Rumtsmdtifer, 
welcher fein bedentendes erworbene Vermögen verfehwendet, um feltene 
Münzen zu kaufen; hier ein Archäolog, der fein Silbergef dire gegen eine 
antife Lanze eintaufcht, die einem alten Philoſophen der ſtoiſchen Schule 
gehört haben fol, und dem die Straßen von Baris fämmtlih unbekannt 
And, während er. jeden Heinen Fußpfad im alten Rom im Kopf 
bat; dort ein Aſtronom und ein Meteorolog, der feinen Inſtrumenten zu 
Liebe nicht zu heizen wagt und vor Kälte faft erſtarrt; der abfolnt Feine 
Bekannte hat, drei: Gelehrte ausgenommen in Stockholm, Leipzig umd 
London, die er wiederum nie von Angefiht zu Angeficht geſehen hat, aber 
mit denen er allmöchentlich Briefe wechſelt. Gelehrtenduͤnkel fcheint den 
Berfern das Räthſel zu entziffern, warum fräher die Männer der Wiſſen⸗ 
ſchaft bisweiten der Zauberei angellagt waren. Federkriege werden als 
ebenfo belachenswerth wie beflagenswerth bezeichnet. Weber die Ruhmſucht 
ſchreibt der Perſer: 

„Die Ruhmſucht zwingt Alle vor Fuͤrſten und Beamten zu kriechen; 
fie bat zugleich bei den Franzoſen ein gewifles Etwas hervorgebracht — 
un certain je ne sais quoi qu’ on appelle point d’honneur. Das geht 
durch alle Stände hindurch, aber am meiften findet es fi bei den Mili⸗ 
tairs. Da findet fich der point d’honneur par excellence, Zu defint 
ven tft das nit. Fruher gab es bei den Franzoſen gar ein anderes 
See als diefen point d’honneur. Darnach regelte ng das ganze Les 
ben; daraus entſtand das Duell... .* 

ö & wird denn gewiſſermaßen proteſtirt gegen das onventionelle; 
ſo macht der Perſer in verſchiedener Weiſe auf die Sackgaſſen aufmerffom. 
in welche die moderne Enltur gerathen war. Nur daß ein Mann, der fo 
durch und durch Franzoſe war wie Montesquieu nicht eruſtlich dieſer Ueber» 
feinerung und Ueberbildung zärnen fonnte. Ein Bertreter der Bildung 
Des achtzehnten Jahrhunderts konnte nicht ohne Rüdhalt über alle Schwäs 
hen defjelben den: Etab brechen. Boshaft zu fein war ihm nicht mögfich; 
ex durchſchaute die Menichen, aber verachtete fie nicht; er kannte ihre 
Schwächen, aber er wänfcht ſie kaum fehr wefentlih anders. Nur einer, 
Der eingeweiht war in die Geheimmifje des. Jahrhunderts, konnte fo tief 
blicken und die Mängel fo rüdfichtslos aufdecken, aber weil er ſelbſt nicht 
böfe war, fonnte man auch ihm nicht eigentlich böfe fein. Und doech trieb 
er den Spott bisweilen weit genug. Man darf ſich faft darüber wundern, 
daß das Buch fo vielfach in den Budoirs der Damenwelt ‚gefunden worden 











Ueber Montesquien’s leitres persanes. 259 


fein fol, da er gegen dieſe befonders fcharfe Pfeile abdrückt. Ban höre 
ein Fragment ans feiner. unbarmberzigen Kritik: 

„Ein einziger Wunſch befeelt alle Frauen: zu gefallen. Daher vers 
wenden fie jo viel Schminfe und Zierrathen und Schönpfläfterchen ; daher 
verſchwenden fie alle nur erdenklichen Toilettenkünſte. Alle wollen für 
jung gehalten werden. Kein Feldherr kann fo eifrig darauf bedacht fein, 
kein Refervecorps möglichft günftig aufzuftellen, als eine hiefige Dame fi 
abmuͤht eine Mouche zu befeftigen, welche vielleicht ohne Erfolg bleibt, 
vielleicht aber auch große Wirkung thut. Die Einfälle der Franzoſen in 
Betreff der Moden find hoͤchſt feltfam: fle vergefien, wie fie den vergan- 
genen Sommer gekleidet waren, und willen nicht, wie fle den kommenden 
Winter gekleidet fein werden. So wird mander Gatte ruinirt. Es 
lohnte wicht eine moderne Kleidung zu jhildern, denn während man fie 
als. medern fchildert, ift fle fhon aus der Mode. Bringt eine Dame fechs 
Monate in der Provinz zu, fo kommt fie als ganz altmodiſch gekleidet 
zuruͤckk. Der Sohn erkennt das Portrait feiner Mutter nicht, weil das 
Kleid, in welchem fle fi) malen ließ, feinen Vorſtellungen ganz fern liegt; 
er hält das Bild für irgend eine amerifaniiche Eingeborene oder für eine 
phantaſtiſche barode Idee des Malers. Bald iſt der Kopfputz haushoch, 
bald wird er wie durch eine Revolution ganz niedrig. Es gab eine Zeit, 
wo. der Kopfpuß der Damen fo body war, daß ihre Geſichter in der Mitte 
der ganzen Figur erfchienen; während einer andern nahmen wieder die 
Füße die Mitte der Figur ein, weil fo hohe Abläpe getragen wurden, 


Re follte das glauben? die Baumeifter müfen die Thüren bald hoch 


bald niedrig, bald breit, bald ſchmal machen, je nad den Zoiletten dei 
Damen. Heute ift ihr Geſicht mit Schönpfläfterchen befäet, morgen find 
alle verfhwunden. Die Lebensweife wechfelt eben fo vafch wie die Mode. 
Die Franzoſen ändern ihre Sitten dem Alter des Königs gemäß. Iſt ex 
ein Kind, fo And alle Moden & l’enfant, Der König koͤnnte, wenn ex 
wollte, durch fein Beifpiel die ganze Nation ernſt und gelebt machen. Gr 
drüdt dem Hofe den Stempel feines Geiſtes auf; der Hof der Stadt; die 
Stadt der Provinz.“ | | 

So wird die vornehme, lüfterne, Tächelnde, gepuderte ſchoͤne Welt 
dargeftellt. Die Coquetterie in den Kleidungen wie in der Baulunſt, 
weiche fich in runden, wellenförmigen, ausgefchweiften Schnörkeln und Aras 
besten erging; der Barodftil mit feiner reizenden Xebendigfeit und mit 
blofittem Raffinement; die Malerei mit fchmachtenden, Liebenden, geſchmink⸗ 

Baltifhe Monatefärift. 6. Jahrg. Bd. XIL Hft. 4. 18 


250 Ueber Montesquien's letires persanes. 


ten Bildern; die Tändelei und künſtliche Naivetät der „fetes galantes“ 
und der „amusements champdtres‘‘ — dies Alles, das die Branzofen 
entzückte und beranfte, mußte den Perſern anehen and war für Ne Sa⸗ 
tire wohl geeignet. 
Daß vom Stönige, vom Hofe, Don. der Haupitadt Alles ausging if 

bekaunt. Schon im fünfzehuten Jahrhundert fonnte Ludwig X. wohl be 
merken, daß in der Einnahme wen Paris die Eroberung von gang Sram 
reich beſchloſſen Liege, und ſeitdem hatte die Bedeutung des Hofes und der 
Hauptftadt fortwährend zugenommen. Die Provinzen verloren ihre Gelb, 

fländigfeit mebr und mehr an Paris. Am fechözehnten Yahundert gab 
es in manchen Provinzen fehr bedeutende Buchdrndlgreien an Orten, wo 
ſpäter feine eingige mehr arbeitete; und doch wurden ſpaͤter »iel mehr 
Bücher gedrudt als zur Zeit der Valois. Ausländische Neifende waren 
erſtaunt wahrzunehmen, daß außerhalb Paris die größte Stille und Un⸗ 
thaͤtigkeit herrſchte. Die Bewohner von Provinzialflädten getrauten ſich 
wicht einen felbfländigen Gedanken zu haben. Alle politiichen und amdern 
een wurden von Paris aus der Gefammtbevöllerung dictirt. Nur dieſe 
Baffivität der Provinzen erflätt die Möglichkeit der Gintheifang nach Des 
partements ſtatt der ifrüheren nach Provinzen, während der Revolution«⸗ 
zeit. Edmund Burke rief damals entrüſtet aus: „Niemals [ab man Men⸗ 
fchen ihre Heimath auf fo graufame Meile in Stuͤcke reißen,“ aber, wie 
Tocqueviſle dazu bemerkt: man zerfiädleite nur einen Leichnam. Im Zeit⸗ 
alter der Fronde, ſagt derſelbe, iſt Paris nur die größte Stadt von Frau 
reich, 1789 if es bereits Fraukreich fell. Noch 1740 ſchvieb Montes⸗ 
quien am einen feiner Freunde, daß es in Frankreich nur Paris und eins 
- zelme entfernte Provinzen gebe, welche zu verichlingen Paris noch wicht 
Zeit gehabt habe. Kurz vor der Revolntion fagte der Bater Mitabenw’s: 
„Hauptſtädte find zwar nothwendbig, aber wenn das Haupt zu mächtig if, 
fo wird der Leib ſchwach und alles verdirbt.“ Erſt nachdem Pads in 
den Alleinbefit des guten Geſchmackes in Kleidern und Sausgeräthen, Dex 
Billenihait und Biteratiie gelommen war, erſt als es der ausſchließliche 
Sig "aller Berwaltung und Regierung in Frankreich geworden war, konnke 
der Terrorismus der franzoͤſiſchen Revolution ſa mmbeifvoll. werben für das 
ganze Laud. Paxis, fagt ein uemerer Schrififteler, Batte mehr als Die 
Hände und die -Leiber, 08 hatte die Koͤpfe der Menſchen gefangeh gemein 
wien und Diele Centraliſatian gehörte gu den größten — Frank 
reich neu der. Zeit der Valois an bis heute. 








x 


Ueber Montesquieu's lettres persanes. 261 


Die Sklaperei der Provinzen in Bezug auf die Moden und Sitten 
war lächerlich; Die völlige Abhängigkeit derfelben von Paris in Bezug auf 
alle Bermaltungsangelegenhetten — verderblih. Kein rchthurm in einem 
entiegenem Dorfe Frankreichs durfte ausgebeſſert, fein Rrankenhaus ge 
gründet werden ohue eine maßloſe Schreiberei und die Genehmigung der 
Beamten in Paris, Ein Beer von Beamten, welche alle das Staats⸗ 
geſhäft im Der Vorausfegung ftiehen, daß kein Menſch fein eigenes Inter 
eſſe feune oder im Stande fet für fich felbft zu forgen, äberſchwemmte 
Sranfreich und gab vou allen, au dem geringften Vorkommniſſen Nach 
richt an das Centrunm zu Paris. Me Gemeindeangelegenheiten warden 
von Beamten befoxgt, welche meift von Intendanten ernannt waren. Sie 
vertbeilten die Steuern, beflerten die Kirchen aus, trbauten das Schul 
haus, verſammelten die Dorfgemeinde und präfidirten in derſelben. Der 
Intendant veriheilte Summen als Unterftüung, errichtete Arbeitshäufer 
und Mohlthaͤtigkeitsanſtalten, gründete landwirthſchaftliche Vereine, ſchrieb 
die Methode vor, wie die Bauern pflügen und ber Tiſchler hobeln ſollten, 
ordnete die Feſte und Feierlichkeiten der Städte an, und das Publikum 
gewoͤhnte ih au dieſe Bevormundung jo fehr, daß Zurgot wohl fagen 
tonnte, eine Dorſſchaft fei sine Anhäufung von Hütten und von ebenfo 
lebloſen Menſchen, und ‚daß ſelbſt die Aufgeflärteften in der Revolution bei 
len Reformen, die fie vorfchlugen, immer durd die Gentralgewalt wirken 
wollten. Die Regierung vertrat die ‚Stelle der Borfehung. 

Mit obiger lurzen Notig kommt Montesqwien über die. Unſelbſtaͤn⸗ 
Digfeit Der Franzoſen hinweg. Er greift mehr die Sitten an als die In⸗ 
ſtiitutienen; er fpottet mehr als dad er tadelt. Weniger harmlos fällt 
dad Urtheil. der Perſer über den Gegenſatz der Stände unter einander 
aus. Es heißt da: 

„In Frankreich giebt es drei Stände: die Geiftlichleit, das Militair 
und die Beamten. Jeder Stand verachtet den andern. Auch die Hand⸗ 
werlerzünſte verachten einauder und Jeder bält ſich für beſſer als den 
——— 

.Hier war der wundeſte Fleck der gangen Beit des ancien r&ögime, 
* die Centrallſation ein Erzeugniß der leplen Jahrhunderte, ſo konnten 
die ftaͤndiſchen Gegenſaͤe als ein Exrbftüd aus dem Miltelalter bezeichnet 
werden. Es war die doppelte Aufgabe der Revolution, die Gentralgewalt 
zu beſchraͤnken und die einzelnen Gruppen der franzöfligen Geſellſchaft in 
eine Nation zu vereinigen, und Die Revolution, begann mit Löjung ber 

18” 


262 Ucher Monte dquienꝰs leitres persanes. 
fegteren Aufgabe. Die abſolute Staatsgewalt war leichter zu erfragen 





als der Webermuth der Privilegirten; die Gewalt der Krone war im Ber 
hältniß zu jenem Hocdmuth von Adel und Geiſtlichleit noch ein modernes 


Erzeugniß. Jene firenge Abſonderung der Stände ging durch alle Schich⸗ 
ten der Geſellſchaft hindurch. Es war, wie der GBelchichteichreiber der 
Revolution Droz bemerkt, eine Cascade von Verachtung, melde von Stufe 
zu Stufe berabfiel und felbft beim dritten Stande ihr Ziel nicht erreichte. 
. Ein ort wie „roturier,‘“ in welchem fich grenzenlofe Verachtung aus 
Ipriht, giebt e6 in keiner Sprache. Als Moliere feinen „bourgeois gön- 
tiihomme“ fchrieb, war es unmöglich den Ders „Et tel que Pon le voit 


il est bon gentilhomme“ ins Einglifche zu überfeßen, wo das entſprechende 


Wort „gentleman“ etwas ganz Anderes bedeutet. Während zwiſchen 
dem „gentilhomme“ und allen Uebrigen eine unüberſteigliche Kluft befekigt 
blieb, dehnte fih die Benennung „gentleman* mit jedem Jahrhundert 


auf tiefere und tiefere Schichten aus, fo daß es 3.2. in Amerika auf alle 


Bürger ohne Ausnahme Anwendung findet. Die Geſchichte des Wortes 
„gentleman,“ fagt Tocqueville, ift die Geſchichte der Demolratie ſelbſt. 


Selbſt ald die Revolution bereits hereinbrach, als die berühmten „cahiers" 


oder Inſtructionen für die Vertreter der Etats göneraux zuſammengeſtellt 
wurden, da dachten die franzöftichen Adeligen noch daran Mittel zu finden, 


nm den Adel in feiner Reinheit zu erhalten: fle ſchlugen vor, es folle unten 


fagt werden, den Titel eines Edelmanns für Geld zu kaufen, die unechten 
Edelleute unnachfichtlih zu verfolgen, den Adel durch ein äußeres Kenn 
zeichen vor allen Andern zu unserfcheiden. Der Adel, wie Tocqueville bes 
merkt, fühlte fi von den Fluthen der Demofratie erfaßt und von der 
Ahnung ergriffen, daß er in denfelben aufgelöft werden würde. Er hatte 
den Inſtinet der Gefahr. Jeder Stand fteifte fih auf feine Privilegien. 
Die Pairs hatten 3. B. folgende Vorrechte: man mußte ihnen jederzeit 
„le. fond du carosse* zugeſtehen; fle brauchten mit einem gewoͤhnlichen 
Edelmann fein Duell einzugehen . „m&me s’ils avoient regu des eoups 
de bätons;* fein Handwerker oder Kaufmann konnte einen duc eder 
pair Schulden wegen verflagen; gemabnt durften fie werden „mais rare 
ment, ei c’est à messieurs les ducs et les pairs à rendre justice à 088 
gens là quand ils le trouvent à propos.“ Nehnliche Privilegien fanden 
bei Hofe flatt. Eine Herzogin hatte das Recht fih in Gegenwät der Kb 
nigin zu feßen, eine Marquife nicht. Als die Marquis und Grafen ſich 
bemühten ihren Frauen diefe Ehre zuzumwenden, widerfegten ſich die Her 


D 





— 


Neber Montesquien’s letires persanes. 268 


zoge einer ſolchen Neuerung. NIS einmal der König Ludwig XIIL aus 
nahmsweife einer nicht zu den fogenannten „femmes assises“ gehörenden 
Dame das Recht des „tabouret® ertheilte, gab es einen Sturm der andern 
Berechtigten und verfchiedene Berfammlungen des Adels, nm diefen uner- 
hörten Zall zu beiprechen. Voltaire fpottete wohl darüber, daß zu den 
wichtigften politifchen Ereigniffen die Fragen des Tabourets, des Armſtuhls 
oder die von der Berechtigung gehören von dem Könige zur Tafel gezogen, 
von der Königin gelüßt zu werden, den vorderften Sitz in der Kirche zu 
haben, auf einem Tuche von einer gewiffen Länge zu ftehen, dem Könige 
die Sewiette zu reichen u. |. fr Bei fo viel Anmaßung und Titelſucht 
war der franzöfifche Adel großentheils arm, fo daß ein großer Theil der 
Beihälfe des Staates für feine finndesmäßige Exiftenz bedurfte. Ein Ins 
tendant fchreibt am Anfange des achtzehnten Jahrhunderts, in feinem Bes 
zirle gebe es mehrere Zaufende von adeligen Zamilien, darunter feien aber 
faum 15, welche 20,000 Livres Renten hätten. Gin Intendant in der 


Branche-&omte.fagt 1750 in einer Denkſchrift an feinen Nachfolger: „der 


Adel dieſer Provinz ift von ziemlich gutem Schrot, aber fehr arm und 
ebenfo anmaßend ald arm. Er -bildet eine Verbindung, in die nur folde 
Leute aufgenommen werden, welche vier Ahnen aufweifen können.” Dabei 
war der Adel zum Theil unwifjend, flreitfüchtig, hocdhfahrend und faft durch⸗ 
weg unthätig. Seinen Rechten entfprachen keine Pflichten und daher hat 
Balter Scott denfelben mit einem Hofdegen verglichen, deſſen Griff ſchön 
gearbeitet, vergoldet und verziert war, defien Klinge aber entweder ganz 
fehlte der doch nur aus fchlechtem Stoffe beftand. 

Die privifegirten Klaffen ‚gingen mit dem Beifpiel ſolcher Armfeligfeis 
ten voran und die nntern Schichten der Geſellſchaft folgten. Aus mans 
hen Berichten von Zeitgenofjen wiſſen wir, daß Montesquieu's Vorwurf: 
die Handwerlerzünſte verachteten einander, nur zu gegründet war. Der 
Rangunterfchied war das Streben Aller, Obgleich man nachher den Adel 


vernichtete, jo war doc einige Jahrzehnte vor der Revolution der Nimbns 


des hoben Ranges von zauberhafter Wirkung. „Zn den Augen des Bols 
les, jagt ein Zeitgenoſſe, ift die Noblefje eine Art Neligion und deren 
Prieſter find die Edelleute.” Für jeden Handwerkerftand gab es taufendfäl- 
tige Unterfcheidungszeichen, aus denen die franzöfliche Eitelfeit Nahrung 
erhielt, Die Schneider mußten fih mit einer Perruͤcke Begnügen, die eine 
einzige Locke hatte; der Goldſchmidt durfte zwei Loden tragen, der Apo- 
theler drei, während der Perrüdenmacher felbft zu zwei einfachen Locken 


264 Ueber Montesquien’s letires porsanea. 


verurtheilt war. Dieſer Giferfucht in der äußern Kleidung entſprach die 
zünftige Abfonderuug der Arbeit und des Gewerbes. Neben den Schrei⸗ 
nern gab es Ebeniften, neben den Schneidern Trödler, neben deu Baͤckern 
Baftetenhändler. Die Dbftweiber wie Die Blumenmädcen bildeten ge 
Ichlofjene mit Statuten verjehene Innungen. In den Zünften der Naͤbte⸗ 
rinnen, Stickerinnen, Putzmacherinnen durften nur Männer das Meier 
vecht erwerben. Die Meifterichaft foflete hohe Gebühren. Dit wurden 
nur die Söhne von Weiftern oder die zweiten Maͤnner verwitimeter Mei 
Rerinuen zur Exrlangung des Meiſterrechts zugelafien. Und diefe künſtliche 
Arbeitstheilung. begann bereits früh. Unter Ludwig ‚XI, zählte man in 
Frankreich 150 zünftige Gewerbe, worunter 5 verſchiedene Arten van Hub 
machern und drei Arten von Roſenkranzarbeitera. Einem Meileriiinmidt 
war es nicht eriaubt den Stiel zu feinen Meſſern ſelbſt zu. perfertigen; 
der Maurer durfte feine Wand tuͤncher, ein Drechsler nicht. zugleich in. 
Horn und Holz drehen und der Zifchler keine, Ferſtexrahmen machen. 
Selbft die Ausıufer von altem Eifen bildeten eine Zunft. Eine endloſe 
Reihe von Proceſſen bat dazu beigetragen die. Unmögfichfeit der längern 
Zortdauer der Zünfte darzuthun. Zwiſchen Buchbaͤndiern und Autiquaren 
‚gab e8 Streit über die Frage, wodurch fih ein Jeues Bush. von einem 
antiquariſchen unterſcheide. Die Kleinſchmiede bellagten ſich über, die Hut 
ſchmiede; Die Nagelſchmiede wollten deu Schloſſern wicht Zeftatten. die Ro— 
gel ſelbſt zu. verfertigen. In einem Proceß zwiſchen Schneiden und Krb 
lern, welcher drei Jahrhunderte währte, wurden 455000 Entſchaidungen 
gegeben, ohne die Grenze, welche ein neues Kleid yon einem allen unter⸗ 
ſcheidet, genau bezeichuen zu koͤnnen. In einer Stadt waren Alle n der 
größten Aufregung über einen Proceß, der die Frage zu entſcheiden, hatte, 
welchen Beamten in der Kirche das Weihwaſſer zuerft. gereicht merden ſolle, 
und der König ſelbſt traf die verhängnißyvolle Entſcheidung. Als Zurget 
4776 die Züufte ſprengte, erklärten . das Pgriſer Parlament, Mainz, 
Pairs und Docteren -einhellig: alle Franzoſen jeiem in feſte Körnerſchaſten 
‚getheilt, deren Kette vom Throne an bis zum niedzigfien Handwerker ein 
Banzes bilde, unentbehrlih für die Exiſtenz des Staates, unqufloslich, 
‚wenn nicht alle gelelichajtliche Ordnung darüber zu Grunde .acheu:felle. 
Es war Zeit, daß ein fo künſtliches Gebäude zuſammenbrach. Die 
- weitblidendfien Staatömänner bezeichneten dieſe Mängel ale Die: ſchlimm⸗ 
ſten. In einem geheimen Bericht an den König-Ludpwig XVI. agb Zurgel: 
nis Nation ift eine Geſellſchaft, melde aus verſchighenen von einandrt 


J 





NUeber Montekauien’s Iattros persanek. | 305 


getrennsen Ständen und einer Vollsmaſſe befteht, deren einzelne Glieder 
keinerlei Zuſammenhang unter einander haben und wo alfo Jeder nur 
mit feinem eigenen Privatintereffe beinäftigt iſt. Nirgends begegnet man 
einem zegen gemeinichaftlicgen Intereſſe. Dörfer, Städte haben nicht 
mehr Wechſelbeziehung untereinander als die Bezirke, zu denen fle gehören.“ 
Auch dem leichtſinnigen aber begabten Calonne ſchien der größte Fehler 
der Berfaffung dazin zu liegen, daß alle Theile Frankreichs iſolirt feien. 
»Alle follten, nach feiner Anficht, unter gleiche Bedingungen geftellt, Acker⸗ 
ban, Gewerbe und Handel von ihren Feſſeln befreit, die öffentlichen Laſten 
unter Allen geleich vertheilt werden u. ſ. f. Aber ſolche Reformen ſchie⸗ 
nen unmöglich ohne gewaltſame Erſchütterung. Der Adel, welcher durch 
Theilnahme am Handel fich zu. entehren meinte, der allein das Recht hatte 
Kaninchen zu züchten und Zaubenhäufer zu befiben, was den Bürgerlichen 
ausdrädlich verboten war, konnte auf dem Wege' der Meform ebenfowenig 
dazu gebracht werden, feinen Rechten zu entjagen, als der AZunftzwang 
und Kaftengeift überhaupt geneigt fein fonnte ſcheinbare und wirkliche 
Intevreſſen den. Anfogderungen der Zeit zu opfern. Frankreich bedurfte 
einer Radicalcur. Au die gelehrten- Zünfte.werden von Montesquieu's 
Berfern jchonungelos mitgenommen. LUSbel [chreibt: 

„Die Univerfität ift 900 Jahr alt. Deßhalb träumt fie zumeilen. 
Da werden Disputationen gehalten 3. B. über die Ausſprache des Buchs 
flabens &. Wo es viele Weife giebt, da ift wenig Weidheit.... Klein 
främerei, Formalismus, eitle Gebräuche erdrüden allen Inpalt und ent⸗ 
ſtellen das urſpruͤngliche Weſen.“ 

Und Über die Alademie: 

„Vlerzig Koͤpfe bilden eine adrperſchaf, ein Tribunal, das ſich für 
unſehlbar Hält und das gleichwohl unſäglich verachtet wird. Diefe Köpfe 
Aud mit Metaphern und Antitbefen, Deelamationen, Phraſen und Pane⸗ 

| gyriden angefält. Das Geſchwätz hört nie auf. Man ſpricht gar nicht 
anders als in Ausınfungen und Extaſe. Diele Corporation ift nicht ganz 

ſeſt auf den Füßen. Die Zeit, welde der größte Fluch derfelben if, 
untergräbt ihre Exiſtenz und vernichtet Alles was fie gethan hat. ..... 

Dae And Laͤcherlichleiten, wie man fie in Perfien nicht kennt.“ 

F Es iſt bekannt, weiche Verachtung man gegen die franzoͤſiſche Ala⸗ 
demie bald. nach ihrem Entſtehen im ſiebenzehnten Jahrhundert hegke. 
Sie war ein ofſtcielles Inſtitut, deſſen Stellen von oben herab, oft auf 
‘den "Bunte des Adnigs oder des Miniſtero beſetzt wurden. Auch auf die⸗ 


266 Weber Montesquien’s lettres persanes, 
ſem Gebiete übte der Hof einen nachtheiligen Einfiub; auch bier wear 


Güͤnſtlingswirthſchaft und Nepotismus an der Tagesorduung. Und neben 
jenem freien Gelehrtenftaude, der gerade zur Zeit Montesquieu’s fi) im 
Frankreich gebildet hatte, mußte eine ſolche gelehrte Zunft mit ihren zum 
Theil überlebten conventionelen Formen lächerlich und als ein Anachro⸗ 
nismus erfcheinen. Es war eben Alles zünftiih, Alles Privileginm: die 
Wiſſenſchaft fo gut wie das Handwerk, einzelne Handelezweige ſo gut wie 
die Gerichtsbarleit. 

In dem Gebiete der Gerichtsbarleit ſtanden die Parlamente im erſter 
Reibe. Sie nahmen unter Ludwig XIV, die böchfle Stufe der Hierarchie 
ein. Aber die Stellen in diefen Gerichtshöfen waren fäuflih. Man pro» 
teftirte wohl Dagegen und fügte: „Qui vend office vend justice, ce qui 
est chose infäme,“ aber fo vortheilhaft war es für den Staat, der im 
folhem Stellenhandel eine bedeutende Einnahmequelle erblidte, als and 
für die Gapitaliften, welche durch Erwerbung einer ſolchen Stelle ihre Er⸗ 
fparniffe vortheilhaft anlegten, daß diefem Unfug bis an die Revolution 
bin nicht gefteuert werden fonnte. Nicht bloß die Parlamentsftellen, fon» 
dern auch unzählige andere wurden verfauft. Im Sabre 1664 gab es 
45,780 Stellen, welche verfäuflid) waren und zufammen ein Kapital von 
417 Millionen Livres repräſentirten. Man creirte unzählige neue Stellen, 
indem man nicht die Dedürfniffe der Adminiftration, fondern die der Staat 
coffe in Anſchlag brachte. Das Uebel war fehr alten Datums. Shen 


- unier Heinrich) II. im fechszehnten Jahrhundert waren 600 neue Richter⸗ 
ſtellen verlauft worden, um Die leere Staatscaſſe wieder zu füllen. Wie 


derholt ward die Zahl der Zinanzbeamten und Parlamentsräthe vermehrt; 
die Officierſtellen konnte man ebenfalls kaufen; im Sahre 1692 wurden 
ale Bürgermeifterftellen zum Verlauf ausgeboten. Man lan deuten, 
wie durch ſolche Finanzkuͤnſte das politiihe Leben in den Provinzen, in 
den einzelnen Gruppen der Geſellſchaft ertödtet ward. Beamte, welche 
ihre Stelle gefauft hatten, waren gewiſſermaßen unabhängig vom Staate 


und gleichzeitig ſtumpf gegen die Intereſſen der Befellichaft. Außer diefen 
‚Öureautratifchen Organen mußte der Staat noch einen andern Regierungs- 


apparot bauen, der einfacher und gefügiger war. Jene andere adminifira- 
tige Maſchine war fo zufammengefept, ſchwerfällig und nufrndhtbar, daß 
man fie, wie Zocqueville bemerft, gleichſam im Leeren fich regen lafjen 
mußte. Die Parlamente 3. B. waren der Regierung unbequem; man Kit 


‚fie ala ein nothwendiges Webel, und auch Die Geſellſchaft mußte oft den 








‚Ueber Montesquieu's lettres pergands. 267 


Ggrismu® diefer privilegirten Zunft bitter empfinden, welche an der gefe- 
gebenden Gewalt Theil nehmen wollte und im Princip gegen mandyen 
Bertichritt war. 

Montesquieu, der als Mitarbeiter bei dem Parlamente von Bordeaug”) 
alle Unfauberfeit des Treibens der Parlamente beebachtet haben mochte, 
ließ feine Perſer ſehr ſtarke Ausfälle gegen die Parlamente machen. Einer 
derjelben fchreibt: „Die Parlamente jehen Ruinen ähnlih; der Zahn 
der Zeit hat an ihnen genagt; die Sittenverderbniß hat fle angefreffen; der 
Ablolutismus bat fie erdrückt.“ Der Perfer wundert ſich, daß mit foldsen 
Stellen nur Rechte und feine Pflichten verbunden fein. Er beſucht' einen 
„homme de robe“ und findet ihn vollfommen müßig, ohne alle Geſchaͤfte, 
nicht einmal eine Arbeitsftube hat er. Auf die Frage, wo denn feine Bi⸗ 
bliothel fei, antwortet der Parlamentsrath, er habe feine Bibliothek vers 
kauft, um den Erlös zum Ankauf der Stelle zu verwenden. Gine Arbeite⸗ 
ſtube babe er nicht nöthig, da es nichts zu thun gebe. — So lebten deun. 
die Privilegirten auf Koften Aller, weil der Staat fich in feiner Finanz⸗ 
Hemme nicht zu helfen wußte. Die allgemeine Wohlfahrt. gab die Regie 
tung preis, um einen augenblidlichen Vortheil zu erzielen. 


Dies war befonders augenfällig bei dem Syſtem der Steuerverpach⸗ 


‚tung, das zu Montesquieu's Zeit in voller Blüthe ſtaud und den Zorn 


bar fittensichterlichen Perſer reizen munßte. Es war nicht genug, Daß alle 
Negalien der Krone allmähfig in die Hände von Pächter übergisigen, daß 
z. B. in Rouen eine Geſellſchaft das Menopol des Kornbandels gepad- 


‚set haste, daß Schifigieher und Vackknechte, Leichenbitter und Fuhrleute 


Monopoliſten waren und ihre Geichäfte gegen Entrichtung eines hoben 
Pachtzinſfes ausäbten: auch die Steuererbebung war zum großen Theil 
berpachten, was dem Staate ſowohl als der Geſellſchaft zu Gunſten ein- 
jelner Capitaliſten ungeheure Opfer auferlegte. Die augenblidliche, fo 
sit wieberfehrende Geldverlegenheit trieb die Regkerung dazu von Pacht⸗ 
geſellſchafien Baarſummen aufgunehmen, mogegen denn der Ertrag gewiſſer 
Steuern angewiefen wurde. Gewöhnlich wurden diefe mit ungeheurem 
Gewinn für Die Pächter erhoben, fo daß das Voll fchon frühe dieſe Paͤch⸗ 


) &r erbte von feinem Onfel zugleich mit beffen Vermögen eine Parlamenigftelle einige 
Jahre vor dem Erfcheinen der „leitres persanes“ und verfaufte fie im Jahre 1726, um 
fih ganz den Studien zu widmen. Trot ber heftigen Ausfälle gegen die Akademie warb 
er fpäter Mitglied derfelben; fein Eintritt in dieſe Gorporation fol durch bie Sarg 
on bie etires Persanes“ — worden fein.. 


ARB ‚Meber. Montesquienie lettres ftrsahöb. 


‚der ala Blutſauger haßte. Man berechnete, daß. von 160 Billionen Pisees, 
‚welche. dad Volk an Steuern zahlte, der Aönigenur 32 Millionen. erhielt, 
jo daß die Steuerpächter dabei ins Ungemefjene gewannen. Det berühmte 
Ingenieur Bauban wagte e8 dem Könige Ludwig XIV. Vorftellungen zu 
‚machen, man follte das Bolf retten „aus den Klauen dieſer Armee von 
Pächtern und Unterpächtern mit ihren Commis jeder Art; es feien Boll | 
"Ointegel, deren Zahl Hinreichen werde die Galeeren zu füllen, die aber nad 
taufend verübten Schurferein in Paris umhergehen, als hätten fie ben 
Staat gerettet.“ Und freilich: noch in unfern Tagen haben die „fermiers 
generaux" einen beredten Vertheidiger in dem befamiten Hifterifer Ca⸗ 
vefigue gefumden, der in ihnen „ausgezeichnete Geifter, welkhe dem Staute 
große Dienfte Teifteten,” bewundert: Er findet es befonders zweckmaͤßig, 
Daß der Staat auf dieſe Weiſe das gehäſſige Geſchaͤft des Steuererhebens 
vermied; er iſt Äberzengt, daß die Könige Frankreichs ohne Die Vorſchliſſe 
der Pechtgeeuſchaten nicht im Stande geweſen wären ihre ruhmreichen 
Kriege zu führen, und iſt entzückt daruͤber, daß diefe Steuerpaͤchter den 
erworbenen Reichthum mit fo viel Geſchmack angewendet, die Waſſerkuͤnſte 
in Verſailles gebant, für die Kunft geſorgt hätten. Er begeiſtert fich da⸗ 
für, daß ein Pächter dem Könige Ludwig XV. ein Frühſtuͤck geb, welches 
nicht weniger als 300,006 Livres koſtete, daß dieſe Retitr des Staates 
-Böftiche Trüffeln und herrliche Weine führten, daß fle, wie et ifagt, fi 
durch „le grand: art de savoir depenser“ auszeichneten. Montesquieu 
dachte ganz anders über dieſtn Punkt und läßt feine Petfer fihreiben: 
„Die Steuerpäcter ſchwimmen in einem Meere von- irdiſchen Gütern. 
Zuerſt werden fle gruͤndlich verachtet gleich dem Straßenfoth, doch une Jo 
lange als fie arm find: find -fle reich, fo ſchätzt man fe ſehr hoch: fie 
verfäumen auch nichts, um ſich moͤglichſt rafch in Anfehen zu fehen.“ - Brit 
feinee Ironie und fistlicher -Enträftung böhnt der Perſer dieſe Paͤchter⸗ 
Iaffe, weiche fich durch Unbildung und Selbſtſucht, durch Gtobheit und 
brutalen Eigendünfel, aber a durch eine feine Rüde und gefüllte mr 
wmozgeichnete. 

„Die Paͤchter,“ ſareidt Usbel „find jegt in — ſchlimmen AR. 
Man hat einen Gerichtshof errichtet, den man chambre de justice nemnt, 
‚weil er den Paͤchtern afl ihr Gut 'entreißt. Ste find außer Stande ihre 
Reihthümer zu verbergen: man nöthigt fle diefelben genau anzugeben bei 
Todesſtrafe.“ Dies war allerdings der Weg, den Die franzöſiſche ‚Regie 
ung oft genug einſchlug, um die Pächter wenigſtens nicht im Alleinbeſitz ihres 


‚ 
= 
” x 
+ , 
® - 








Uebes Montadquieu's letinen ‚persanme. 29. 


Raubes zu laſſen. Bereits water Eule war ein Stechgericht üher: die 
Stagtsgläubiger ergangen, welche fi für die geleifteten Votſchüſſe Mm 
reichlich durch hohe Zinfen und Steuenerpreffungen bezabkt gemarht hatten. 
And) Colbert Haste ein Tribunal errichtet, um die Helfershelfer des Sinne 
zu züchtigen. Jetzt in den Jahren 1746 und 2717 wüthete abermals 
die ehambre de’ justice :mit Folter und Kerfer nnd Zodesnutheiten gegen 
die gewiſſenloſen Finauzmänner, nit .um die gemiähandelte Gefellſchaft 
an ihnen an rächen, ſondern um eines Theil des Beraukten in: bie Staat 
cafle fließen zu. laſſen. Im Jahre 1716 winden 31 Millionen Livres 
von ihuen erpreßt, im Jahre 1747 — 220 Millionen. Es war eines der 
vielen Gewaltmittel, der Geldnoth ded Staates abzuhelfen, wie ja auch 
orientaliſche Despoten ihren Satrapen Gelegenheit beten ſich in einer 
von ihnen verwalteten Previnz zu bereichern, um Bann un ein vollgeſo⸗ 
‚inet Schwamm auögepreßt zu werden. 

Mon kann denleu welche Demoraliſation bei ſelchem — Siiee. 
wechlel in Sranlreich herrſchte. Sole Berhälmille zur Regierung waren 
tin Hazarbipiel. Jeden Augenblick. konnte det Millionaͤr ein Bettler wer 
den, und umgelehrt waren viele aus niederem-Stande durch ſolche Finanz⸗ 
geſchaͤte zu Weldfürften geworden, Usbek fpottet über dieſe Sitnation: 

Die Corpovation der Lofaien :ift in Franlteich geachteter als ſonſt 
Ingendiwo:. fie iſt eine Pflauzichule für „grand. seigneurs.“ Und: an efiter 
andern Stelle antwortet esiauf die Brage, was denn ein grand seigneur 
ki: Slu grand seigneur. hat fehr ſchöne Pferde, fleht den Konig bis, 
weilen/ ſpricht ‘mit den. Miniftern, hat. Schulden, bezieht - Jahrgelber. von 
der Regierung, bat: bishrilen: auch Ahnen, und verftedt feinen Mäkkagang 
unter — eruͤnſtelten ——— und einer — Amtsmiene.“ 





— dann, nicht auffallen, vo Ne: Berfer ſch in Betrachtungen” 
iber die Staatskirche ergehen. : Die: Aufihten, : weiche hierüder im acht⸗ 


| wbeten Jahrhaudert Hier und da im Publikum berichten, waren Denen 


früheren. Zeiten entgegengefebt, In dem Zeitalter der Aufllärung war bie . 
auche Die Zieiſcheibe ehr : heftigen Angriffe. Der klrchtiche Abſelutieneus 
deo Mittelalters Hatte durch die Reformatiom nur eine furze Unterbrechung 
erfahren. Gr dauerte fort in den Staatskirchen Englands, Frankreiche, 
ja ſelbſt in, der Drthodoxie des: Lutheuhums. Die Reformation Tote ſth 
noch: wener, voſlziehen Durch Angriffe auf Die Intoleranz, ‚weiche in dem 
ligläien. und. Machlichen, Leben ‚in soiften Reihe ſtaud. Die gegenfeifige 


3710 Neber Montesauiew’s letires persanes, 


Berligerung weite nicht aufhören; das Gectenweien blühte. Die Luthe⸗ 
riſchen in Dentiland wollten «8 lieber mit den Katholilen halten ale 
wit den Calviniſten, und diefe es lieber mit den Türken als wit den Ras 
tholifchen. Das fiebenzehnte Jahrhundert war Zeuge gewelen des dreißig- 
jährigen Krieges, der Berjagung der Hugenotten aus Frankreich, mancher 
im Ramen der hriftlichen Religion begangenen Gräuel in Spanien. Be 
fonders in Frankreich blähte der kirchliche Ablokutiemus neben dem poli- 
tiſchen; König und Papft und eine fanatifge Priefterichaft trieben dort Die 
Kegerverfolgung nicht geltuder als in Spanien, Es erſchallten Maſſillons 
uud Flechiers Dounerworte, der Pater La Chaiſe entfultete feine Thaͤtigkeit 
und diefes alles fand feinen Gipfelpunkt in der Aufhebung des &dicte 
son Nantes, 1685. 

Mit einer für manche hergebrachte Begriffe haarſträubenden Freifin⸗ 
nigfeit ftellt der Perfer Usbel Betrachtungen an über Religion und Kirche. 
Er findet eine überrafchende Achnlichleit zwiſchen Chriſtenthum und Islam. 
Er wechſelt wit einigen gelehrten Kixcheniürften Berfiens über" diefen Punkt 
Briefe und die Antworten dieſer letzteren And Deifterwerfe von Borairt- 
heit wad Rioffendünkel. Der Berfafler findet eine mephiſtopheliſche Ge 
nugthunng darin, feinen Hohn und Spott darim zu fleiden. Gpielend 
wird mandes Dogma angetaftet, der Aberglaube an den Brauger gefiellt. 
Selten find die allmiffenden, pharilätfchen Prieſter in ihrer ganzen Eitel⸗ 
feit_und ihrem Bonzenhochmuth fo draſtiſch dargefielt worden wie bier. 
Ueber lirchliche Gebräuche und Satzungen machen die Perſer Bemerkun⸗ 
‚gen, welche uns einen tiefeu Einblick thun laſſen in die won der Damaligen 
geiſtigen Atmeiphäre gegen den wurmſtichigen Bau der officiellen Kirche 
geübte Kritif. Man mußte in der frauzöflihen Geſellſchaft über Vieles 
binaus fein, um an Usbeks Scherzen über den Papft, die Bifchdie, die 
Abbe's nnd Beichtohter und allen Formelkram Geſchmack zn finden. Cr 
nennt den Papft einen großen Zauberer, der Die Leute zwinge unglaubliche 
Dinge zu’glanben; früher fei der Papft den weltlichen Zürften geſährlich 
‚grweien, jet fei er zahmer und man fürchte ihn nicht mehr. Usbek preiſt 
die große Bequemlichkeit der Abſolntionen und Dispenſe für das Publi⸗ 
Inm und gleidzeitig ſeien fie ein ſicheres, einträglihes und allgemein ver⸗ 
breites Geſchaͤft für die Geiſtlichleit. Alle Unfauberkeit des Zeitakters im 
Betreff der Abbe's wird mit wenigen Worten vergegenwärtigt; ebenfo das 
jeſnitiſche Treiben der Beichteäter. Der Berjer läßt ih von einem Geiſt⸗ 
lichen eine Probe vormachen von’ fophiftifger Dogmenausiogung und fin 











Ueber Montesquien’s letires persanes. 211 


det dieſe Spielerei mit kirchlichen Vorſchriften, welche durch Schlauheit 
und Wortklauberei umgangen werden koͤnnen, fo verablgeuungswärdig, 
daß er dem Geiſtlichen ganz offen Die Bemerkung macht, im Perflen werde 
Jeder für foldıe Spigbübereien ohne Umflände gehängt Diele Dinge 
werden in balb naiver halb ernfter Wetiſe beſprochen; bald erinnern wir 
uns dabei an die „Briefe ter Dunkelmänner,” bald an Leifings Autigdze. 

Bon dem Streit und Hader innerhalb der chriftlicden Kirche hut Us⸗ 
bei viel zu erzählen: „Es giebt fein Rei, wo fo viele Bürgertriege 
And als im Reiche Chriſti. Alle diejenigen, welche eine etwas von Dex 
allgemeinen abweichende Anfcht vortragen, nennt man Keper. In Spas 
wien und Portugal foll es Derwilche geben, welche die Ketzer verbrennen. 
Eſ Hilft den letzteren nichts, wenn fie fi) auf Erläuterungen einlaflen: 
Re find im Aſche verwandelt, ehe man ſich auch nur Die Zeit gelaffen fie 
anzuhören. Bei andern Richtern gilt die Boransfegung, der Angellagte 
fei uufchuldig, bier dagegen nimmt man von vornherein an, er fei ſchuldig. 
Glaͤcklich das Land, wo der Prophet berricht; da find fo entjeglihe Schau⸗ 
ſpiele unbelaunt; dert bedarf die Religion nicht fo gewaltfamer Mittel 
als Stäge. Idre eigene Wahrheit ſchützt fie am beſten. 

Ein wenig weiter war man zu Mentesquien’s Zeit in der Religions 
duſdung gelommen. Die fchlimmften Judenverfolgungen hatten aufgehört, 
Usbel bemerkt hierüber: „Wan begiunt endlich wahrzunehmen, daß mas, 
um die Religion zu lieben, nicht nöthig babe diejenigen zu hafjen, welche 
ihr nicht anhängen.” Das Proſelytenmachen ſcheint dem Perſer fo laͤcher⸗ 
ih, ala wenn die fanlaflike Race fi) anfirengen wollte die Neger weiß 
zu waſchen. Alle Gefahren der Belchrungsfucht, alle Nachtheile des ewi⸗ 
gen Schulgezäntes, allen Blue der gegenfeitigen Verleherung fenut und 
wärdigt Usbelk. 

Sehr umſtändlich handelt er von dem Verhältniß der Kirche zum 
Vollswohlſtande. Er haͤlt es für nachtheilig, wenn die Kirche allzugroßa 
RNeichthümer aufhäufe: „Faſt alle Schäge find “in dem Händen der Ders 
wiſche. Diefe aber find eine Bande von Geizigen, welche nur nehmen 
und wie geben. Alle die Schäge, welche fi in ihren Händen befinden, 
verharren wie in einem Starrkrampf, weil fie nicht im Umlaufe find, nicht : 
in Handel, Gewerbe und Manufacturen productiv wirken” Der Berier 
geht fo weit, den Vollswohlſtand der proteftantiichen Läuder mit dem dex 
latholiſchen zu vergleichen und entſcheidet zu Gunſten der erfieren. ya 
den proteſtantiſchen Ländern fei die Steuerfähigfeit größer, die wirthſchaft⸗ 


273 Ueber Montes mieuꝰs leitres persames. 


lege Tdatiglen Intenfier, während Die Unterfhanen bes Richenflaates 
großentheils Bettler fein. 

Es lag nahe eine ſolche Parallele zu ziehen, die enropäfichen Laͤnder, 
in denen Duldung herrſchte, Braudenburg, Holland, England mit den far 
natiſch⸗katho liſchen, Spanten, Italien, Suüddeutſchland, Frankreich zu ver⸗ 
gleichen. Im achtzehnten Jahrhmdert wurde in Deutihland der Bow 
ſchlag gemacht Luthers Verdieuſt um Vermehrung der Bevötferung Durch 
Unfbebung des Edlisats mit Einem Denfmal zu belohnen. Man wirdigte 
feinen Anteil an Vermehrung des Vollswohlfiandes in manchen Begem 
Den Deutſchlands durch Abichaffung vieler Feiertage. Kandel und Ge 
werbefleiß hatten ſich vorzugswelfe in Die protefkantlichen Länder Enropa’s 
gezogen. Aus Süddentſchland wanderten die verfolgten Ketzer ſchaaren⸗ 
weiſe nad Preußen; as den füdlihen Niederlanden war Kapital und 
Arbeirskraft nnd Unternehmungsluſt nach der hollaͤndiſchen Republik ger 
ſtroͤnt; das ketzeriſche England, eine Zuflucht für Ketzer aus aller Hetren 
Ländern, hatte in den letzten Jahrzehnten einen Aufſchwung im feiner 
wirthſchaftlichen Thätigfeit erfahven, der ihm den Sieg über andere Länder 
verſprach. Während man in den fatholifchen Ländern duch Zaften, Gi» 
libat, Miöfter und zahlleies Beiern zur Entnervung der Wdlfer uud zum 
Mußiggange beigetragen hatte, während man in Säddeutichlund die Bett 
lee ſchaarenweiſe herumziehen fah, nahmen die Zoleranzgebiete freudig Die 
Hagenotten und die andern Keber aufs: eö waren die fleipigften Bewohner, 
welche, von Staat und Kirche zur Auswanderung gedtängt, in ihrer Hei⸗ 
math wicht leicht auszufüllende Luͤcken zurückliehen. Als Montesquieui’s 
Berfer Frankreich bereiſten, war es no in Den Nachwehen der Aufhebung 
des Eriets won Rautes begriffen. Dieſes kounte den ſcharfſehenden Toms 
riſten nicht entgehen. she ſchreibt an feinen Freund Mirza nach Per⸗ 
ſten und erinnert ihn am ein ähnliches Ereigniß im Deient, wo man in 
feinem Heimathlande alle Armenier eufweder zum Uebertritt in die Staats⸗ 
keche zwingen oder vetjagen wollte. „Wenn das geſchehen wäre,“ fe 
Mreibt: er, „dahır wäre Berfiens Größe Für immer dahin geweſen. Diem 
Hätte ſaͤmmtliche Kaufleute und Induſtrielle aus dem. Lande pertrieben 
und dem Großmogul und den andern indiſchen Fuͤrſten die fleißigſten Un⸗ 
tertbamen zugeführt. Urtheiſt man beſonnen, fo muß man zugeben, daß 
08 ganz gut ift, wenn in einem ‚Lande verjchiedene Steligienen nebenein» 
ander beſtehen. Nicht die Verſchiedenheit Der Religionen bat fo wich 
Kriege zus Folge gehabt, ſondern der Geiſt der Unduldfamteit. Es Hi 


4 

















Weber Montesauieu’s — persanes. 213 


dies eine Verircung der menfchlichen Nernmuft. Wer mir eine Religions 


veränderung zumuthet, der thut es, weil er von feiner Religion nicht laſſen 
wi; ex wundert fi, daß ich mich nicht herbeilaffe das zu thun, was er 
um die Welt wicht thun würde.“ 

Es gab zur Heit der „lettres persanes“ noch Viele, welche fid der 
furchtbaren Bedrällungen der Ougenotten in Franukreich wor Aufhebung 


dest Ediets von Nantes erinnern mochten. - Gegen alle Secten wie Jans 


fenöften und Quietiſten wälfete man mit derfelben Strenge wie gegen 
die Hugenotten. Die Prieſter hetzten, belehrten, Gicanirten auf ae Weiſe. 
Da erichienen wohl Wererduungen, welche den Broteftanten wohl verboten 
ihre Todien bei Tage beexdigen zu dürfen; die zum Katholickömus Ueber⸗ 
geizetenen wurden der Pflicht enthoben ihre Schulden zu besahlen; das 
Belenutniß des herrichenden Glaubens wurde zur Aufnahme in die Ge⸗ 
werke für ndthig erlärt; mit Lockmitteln der verſchiebenſten Aıt wurden 
Kinder zum Ueberrritt veranlaßt und dann ihren ketzeriſchen Eltern fort⸗ 
genommen; die Hugenotten wurden zum Theil ihrer Kirchen und Begräb⸗ 
nißpläße beraubt, ihre Prediger verhaftet, Mkfoltert, Bingerichtet; nach 
Zawienden zählte man die Opfer der Bragonnaden, weldye die ketzeriſche 
Vevoͤllerung mürbe machen follten; wie das Wild hetzte man die Huge⸗ 
notten in Bergen und Wäldern. Endlich ward denn 1685 das Toleranz 
edit von Nantes völlig anfgehoben und damit wurden Hunderttanſende 
jur Auswanderung nad Brandenburg, Holland und Eugland gezwungen. 
Am Cap der Enten Hoffunng wuchs nachmals franzöficher Bein, von 
ansgewanderten Hugenotten gepflanzt; Hut» und Seidenfrabrifen entſtanden 
in England; Uhrmacher, Goldarbeiter, Gaͤrtner Keßen fich in Berlin und 
der mugegend nieder. Der berühmte Ingenieur Vauban berechnete, wie 
viele Soldaten, Matroſen und Pamphletiſten Frankreich zur Flucht in das 
kindliche Lager getrieben hatte. Wenn man in der Dauphine die aus⸗ 
gewanderten Broteftanten auf Y/,, in Rochelle auf "/; der Einwohner bes 
rechnete, fo Tann man denken, welche Vernichtung der Induſtrie die Folge 
wer, In Tomate, Alengon, der Umgenend von Paris, wo dieſelbe 
bauptfächli in den Händen von Proteftanten war, zeigte ſich ein unge, 
benter Aßſtand der Broduckion gegen früher. Die brutalen Verfolgungen 
fofteten Dielen das Leben. In Sanguedoc kamen 100,000 Hugenotten 
um; 3-—-400,000 fielen in einzeinen Gefechten nnd bei Veberfällen durch 
Königliche Truppen. „Beſſer eine Wüfte als ein Land voll Ketzer“ Hatte 
Ma im ſechszehnten und Ferdinand I. am Anfange des fiebenzehnten 





374 Ueber Montesquieu’s letires persanes. 


Jahrhunderis geiagt und noch zu Montesquieu’s Zeit ſchien diefer Grund» 
fag gelten zu ſollen. Wie im ſechszehnten Jahrhundert die Geiftlichfeit 
nur unter der Bedingung zu „dons gratuits“ in den Staatsihap bereit 
war, daß die Regierung die Aufrechterhaltung des Katboliciemus verſptach, 
fo erflärte ſich noch im Jahre 1775 der Klerus bereit 20 Millionen zu 
zahlen, wenn nur von einem Duldungsediet nit die Rede ſei. 

Aber gerade weil in der Nufpebung des Edictd von Nantes der Fa⸗ 
natismus und die Herrſchſucht der, offlciellen Kirche eine glänzende Grems 
plification gefunden hatte, mußte die Oppofltionsliteratur gegen diefe 
Uebelſtaͤnde um fo erbitterter auftreten. Einige Jahre nach der Aufhebung 
des Edicts von Nantes beantragte Lade in feinen Schriften abſolute Ts⸗ 
leranz felbft für Juden, Heiden und Muhamedaner; Achnliches ward von 
Montesquien, Voltaire u. A. ausgeiprochen; ähnlich lehrten die aufgellär⸗ 
ten Zürften, wie Joſeph II, der die „Derwilche zu Menfchen machen“ 
wellte, Sriedrich II., der „Jeden nach feiner Bacon fellg werden“ ließ, umd 
Katharina IL in Rußland, Choiſeul in Fraufreih, Campomanes in Spar 
wien tungen Ähnliche Anſichten vor. 

Zange vor dem NAusbruche der framgöflihen Revelution fonunte wan 
eine Kataſtrophe der herrſchenden Kirche vorausſehen. Maffillon ſtarb im 
Jahre 1742; die Kirchen wurden leer, die Geiſtlichkeit hatte keine hervor⸗ 
sagenden Perfönlichfeiten mehr auizumweilen; die Jeſuiten wurden als Mit 
ſchuldige an manchem Attentat beſchuldigt, als betrügeriihe Kauflente vers 
urtheilt; Choiſenl beſchützte die Janſeniſten, Turgot theikte ihre Anſichten, 
Necker war Calviniſt; Calonne, Malersherbes und Terray waren Feinde 
der Geiſtlichleit; in manchen Schriften machte man auf Die ungeheuren 
Reichthümer des Klerus aufmerkſam; die Regierung dachte daran die 
Kirche zur Theilnahme au den Steuerzahlungen berbeizuziehen. Beim 
Ausbrechen der franzöflichen Revolution [häßte man den Beſitzſtand der 
Kirche auf 2000 Millionen Livres und das jährliche Einkommen derſelben 
auf 75 Millionen Livres. „Nur die Richtung der Hauptbewegung gegen 
den Staat, fagt Burke, erflärt in diefer Zeit das Fortbeſtehen der offi⸗ 
ciellen Kirche.” Ueberall war der Lirchliche Abſolutismus unterböhft. 

Die Begriffe von Staat und König fielen in Frankreich zuſammen. 
War vom Staate die Rede, fo ſprach man zu allererfi von König uud 
Hof, Als die Perſer Moutesquieu's ihre Briefe zu fchreiben begannen, 
da lebte Ludwig XIV. noch. Seine Madıt, fein Reichthum werden geprie⸗ 
fen: „der König von Frankreich ift der maͤchtigſte Fürſt Europa’s; er ber 











Ueber Montesquien’s lettres persanes. 275 


figt feine Goldminen wie der König von Spanien, aber er ift viel reicher 
wie dieſer durch feine Untertanen. Er verfauft um Ichweres Geld Stel. 
len, Titel, Ehren und Würden nnd fo kann er denn wie durch ein Wun⸗ 
der feinen Heeren den Sold zahlen und feine Flotten unterhalten. Er ift 
ein Zauberer und hat Madıt Aber die Gedanken feiner Unterthanen. Hat 
er im Scage nur 1 Million und braucht deren 2, fo überredet er feine 
Unterthanen, daß 4 Ducaten 2 werth fei und fie glauben es. Das ift 
nicht einmal fo wunderbar, als wenn derſelbe König zugleich feinen Unter» 
thanen worfpiegelt, ex könne durch Berührung Krankheiten heilen.“ Diefe 
leßtere Art der Zanberei fam noch im neunzehnten Jahrhundert vor. Man 
hatte die Sitte aus dem Mittelalter aud in die nene Zeit herüdergenonf) 
men, daß die franzöflichen Könige bei ihrer Krönung zu Rheims durd) 
Handauflegen Kranke heilten und noch Karl X. hat bei feiner Krönung 
Rahme und Gichtbrüchige geheilt und war überzeugt von der MWunderkraft 
des bei der Salbung verwendeten Delfläfchchens, welches durch ein Wun⸗ 
der vom Himmel zus Krönung Chlodwigs des Merowingers erſchienen, 
allerdings in der franzöflichen Revolution in taufend Stüde zerbrochen 
worden war, aber doch bei Karl X. Krönung wieder auftaudte. Gold) 
ein Heiligenſchein aus dem Mittelalter vertrug ſich fchlecht mit dem Cha⸗ 
takter des modernen Königthums, und auch Ludwig XIV. mochte er übel 
anftehen. Aber was die neue Zeit an Wunder und Aberglauben eingebüßt 
hatte, wurde durch die Wirkung von Etiquette und Ceremoniel, durch ſtei⸗ 
fes und foͤrmliches Wefen reichlich erſetzt. Eine Art Gottheit wollte der 
König fein, ein orientalifcher Despot, der fih, wie die Perfer fchreiben, 
befonders für die türfiihe und franzöflihe Staatsform begeifterte und 
die Rolle der Vorſehung in Frankreich fpielte, Der Koͤnig war der 
Staat, der Hof war Franfreih. Kunſt, Wiſſenſchaft, Literatur — Alles 
diente ihm. Jeder Gelehrte war ein Vafall der Krone, alles geiftide Les 
ben follte zuc Magd des Thrones herabfinken. Aber bei dem Auffreten 
der Perfer Montesquieu's war,der Nimbus diefes Königthums im Ver⸗ 
ihwinden. Der tbeatraliiche Bomp Hatte nicht vorgehalten. Der [panifche 
Exbfolgefrieg hatte gezeigt, DaB Frankreich ein Koloß war anf thönernen 
Füßen; die Unfehlbarkeit des Königs ward angezweifeltz ein freudenlofes 
Alter war der Schlußact diefes vielbewegten Lebens; Einſamkeit umgab 
den König und Falter Egoismus der Höflinge und Schranzen. Wie in 
einem orientaliihen Palafte ftand die Intrigue obenan. Usbek fchreibt: 
„Der König iſt umringt von Feinden; fie leben mit ihm am Hofe, in feis 
Baltifhe Monatsichrift, 6. Jahrg. Bd. XII, Hft. 4. 19 


276 Ueber Montesquien’s letires persanes. 


ner Hauptſtadt, in feiner Armee, in feinen Behörden, und dennoch wird 
ex ſterben ohne fle als feine Zeinde erkannt zu haben. Gewiß, fügt Der 
Perſer mit verftellter Naivetät hinzu, will der Himmel ihn für die Milde 
firafen, welche er gegen feine befiegten ofjenfundigen Feinde übte. Die 
Frauen beherrſchen ihn ganz und gar. Durch ihre Protection richtet man 
alles aus: ein Officier erhält einen Poften durch ſie; ein Abbe wird mit 
einem Bisthum belehnt duch fie. Alle die Frauen ftehen in fo innigem 
Zufammenhange unter einander, fie bilden unter fich eine Republik, deren 
Angehörige eine überrafchende Zhätigkeit entwideln. Es ift dies ein 
Staat im Staat. Man Elagt darüber, daß in Perſien zwei oder Drei 
Frauen fo großen Einfluß üben, Hier bereichen fie in allen Dingen, in 
den größten wie in den kleinſten.“ 

Bon der Berfchwendung am Hofe jchreibt Abel: „Die Freigebigkeit 
des Königs zu Gunften feiner Höflinge ift unermeßlih. Wer ihn an- und 
ausfleidet, wer ihm bei Tiſche Die Sewiette reicht, wird viel beiler belohnt, 
als wer für ihn Schlachten gewinnt." Es war fo. Während die Luft - 
ichlöffer Marly, Zrianon uud Berfailles mit ihren Armeen von Hoibes 
dienten furchtbare Summen verfchlangen, ſtarb Vauban, der berühmte Zur 
genieur, der dem Könige unzählige Feftungen gebaut, viele Städte einges 
nommen, in einer langen Reihe von Schlachten mitgefochten hatte, und 
mit Narben bededt war, in Ungnade Während die „menus plaisirs“ 
und „depenses inconnues“ und „presents aux maitresses“ im Budget 
mit großen Ziffern figurirten, ward für die Aufklärung des Volkes für 
die allgemeine Wohlfahrt faft nichts gethan. Man lebte am Hofe von 
dem Schweiße der Unterthanen; man fog an dem Marke des Volles. So 
wurde König Ludwig XIV. unpopulär. Sein Tod zeigte, wie ferne er dem 
Volke geftanden. Montesquieu's PBerfer, welche gerade zur Zeit des Nes 
gierungswechjeld in Paris waren, fchreiben über die Stimmung im Pu⸗ 
blikum: „Der König ift nicht mehr. Er Hat viel von fih zu veden ge 
macht während feines Lebens, Bei feinem Tode blieb Alles ſtumm.“ 
Auch andere Zeitgenofjen berichten, daß nicht viele Thränen dem begabten 
Despoten nachgeweint wurden. Man berichtet fogar von einem Freuden⸗ 
taumel, der bier und da bei der Nachricht feines Todes ſich fund gab, 
Die Menichen beraufchten fih bei Gegetenheit der Leichenfeier Ludwigs XIV. 
Man machte Spottverfe, wie die folgenden: 

Si la France au moment que ta course est finie 
Ne pleure point, Louis, ne t'en Etonne pas, 








Ueber Montesquieu’s lettres persanes. 277 


Ses yeux baignes de pleurs pendant toute ta vie 
Se trouvent Epuises au jour da ton trépas; 


oder: 


Quelque dur que Louis nous füt, 
Son trepas seul le justifie, 
Puisqu’ à l’exemple du Messie 
Il mourut pour notre salut. 
Die Sranzofen, ftets begierig nach Wechfel und Veränderung waren 


gelangweilt, ermattet, Nun fam eine neue Regierung. Die Zeit der r& 


gence ttat ein. Die nenen Machthaber, der Negent Orleans und fein 
Genoſſe Dubois, waren würdige Vertreter der Sittenfäulnißg und Gewifs 
jenlofigfeit,, welche man feit lange am Hofe zu fehen gewöhnt war, aber 
fie trieben es ſchlimmer als alle Andern zuvor. Man hatte bei Hofe ein 
wenig Bewußtfein von der Leichtigfeit, mit weldyer man den Staatswagen 
lenkte. Es ift zu verwundern, daß man in Dielen Sreilen die „lettres 
persanes* fo gut aufnahm, während doch darin kühne Angriffe auf die 
Machthaber enthalten waren, Einigermaßen vorfichtig drücten fich die 
Perſer wohl aus, aber fie, denen nichts entging, ‚Die über Alles ein Urs 
theil fällten, mußten auch bier ihren Freimuth beibehalten, wenn fle auch 
die Dinge nicht geradezu benannten und ihre Sentenzen bier und da 
etwas verallgemeinerten. Da bieß es u. A.: „Sch weiß nicht wie es 
fommt, aber fo boshaft und fchleht manche Kürften find, ihre Minifter 
find immer noch boshafter und fchlechter als fie. Deßhalb ift der Ehrgeiz 
der Fürſten nie jo verderblich, als die Niederträchtigfeit ihrer Rathgeber.“ 
Es ift hier natürlich niemand genannt, aber man bat e8 Teicht zwifchen 
den Zeilen zu Iefen, wenn der Text gelefen wird. Weber die Pflichten und 
die Stellung eines Minifters werden u. A. folgende Betrachtungen anges 
ftellt: „Ein unebrlicher Minifter fügt dem Fürfteneund dem Bolfe viel 
Schaden zu, aber der größte Schaden ift das ſchlechte Beilpiel, welches er 
giebt. Ich Habe in Indien ein ganzes Volk durch das fchlechte Beifpiel 
eines Minifters in ſchlechte Sitten verfallen ſehen. Es ift wie eine ans 
ftedende Krankheit; alle Bande der Ordnung waren gelöft, die Rechts 
Ihaffenheit war fpurlos verfehwunden und Gewinnſucht und Geldgier erw 
hoben ihren Thron.” Daß bier nicht von Indien, fondern von Frankreich 
gefprochen wird ift Mar, da eben in jener Zeit für das Hazardfpiel der 
Hof den Ton angab und jene zur Hlaffiichen Berühmgheit gelangten Finanz. 
verfuche Laws gemacht wurden. Dieſer Sinanzfragen nehmen ſich die Per⸗ 
19* 


278 Ueber Montesquieu’s lettres persanes. 


fer beſonders angelegentlih an und verhöhnen mit Kraft und Bitterkeit 
die Grundlagen des „Syſtems“ und die Verirrimgen, welcher der Staat 
fih damals ſchuldig machte, 

Die Perſer fpotten über die Mat oder Gewalt des Staatscredits, 
der bisweilen von gewaltiger Kraft ift, bisweilen von einem Windhaud 
geftürzt werden fann, der aber vor allem von der Macht, dem Wohlftande, 
der Sittlichleit und Einficht des Staats abhängig iſt. Der Perſer ſpricht 
von der Allgewalt des Königs: „Will der König einen Krieg führen und 
Braucht dazu Geld, fo hat er nichts weiter zu thun als feinen Untertha⸗ 
nen vorzufpiegeln, daß ein Stück Papier Geld fei und fogleih" find fie 
ganz fer davon überzeugt.” Was Montesquieu bier im Scherz feinen 
Perſer erzählen läßt, hatte Law foeben auch, wenngleid in einer andern 
Form, ebenfalls ausgeſprochen, wenn er den Sab aufftellte: „Das Geld 
kann aus Stoffen beſtehen, welche an und für fich feinen Werth haben.“ 
Kronfreih ward von Papiergeld und Actien überfliuthet. An die Stelle 
des theuenften Materials für das Geld trat das billigfte. Man experi⸗ 
mentivke wit der Proportion zwifchen dem reellen und imaginniren Werthe, 
man wechſelte die Production mit der Eirculation, man eäcamortirte Das 
edle Metall aus allem Verkehr. ES trat jener befannte Schwindel und 
Zaumel ein im Bapierhandel. Die Regierung und alle Klaſſen der Ge⸗ 
fellfchaft warden in den allgemeinen Strudel hineingeriffen. Wer irgend 
bewegliches, veräußerliches Vermögen batte nahm Theil an dem allgemei- 
nen Hazazdipiel. Das badre Geld übte einen Zauber aus wie noch nie. 
Man kann Denden, mit welchem Intereſſe die Berfer diefen Erfcheinungen 
folgsen. Sie ſchildern den Zuftand des Parifer Publikums, die Stim⸗ 
mung in den Eafe’s, den raſchen Wechſel, indem zuerft alle ihr Vermo⸗ 
gen in Papier zu verwandeln flreben und unmittelbar danach der Ruͤck⸗ 
ſchlag erfolgt und dewaligemeine Wunſch fi äußert das Papier in Sad 
güter, in Waaren, Grundftüde u. dgl, m. umzuſetzen. Usbek ſchreibt, er 
fei einem zeichen Gntöbefiber begegnet, der ſich beklagt, daB er nur Güter 
und fein baares Geld beſitze. Mit dem vierten Theile feines Vermögens, 
wenn es wur beweglich wäre, meint er viel reicher fein zu können als mit 
einen Menge liegender Gründe. Wenige Donate jpäter begegnet der Ber 
fer einem andern Heren, der 200,000 Livres in Bankbillets bei fih führt 
und bei all diefem Reichthum ein Bettler iſt. Er wäünfcht ſich ein Fleines 
Stuckchen Band, wenn auch nod fo Mein, um doch wenigftens nicht Hun⸗ 
gers zu ſterben. Mit großen Maſſen Papiergeides in Händen war man 











Ueber Montedguien’s lettres persanes. 279 


bitteree Noth ausgeſetzt, weil die Entwertbung des Papiergeldes reißend 
ſchnell vor fich ging. Es ereigneten ſich dabei fomifhe Ecenen. Der 
Perfer erzählt folgenden Ball: er begegnet einem Deren, welcher in Ber 
zweiflung ift Aber die Ehrlofigkeit eines Andern, dem er eine Summe 
Beldes auf Pfand geliehen hat. Der Werth des Geldes fällt: er erhält 
die geliehene Summe zurüd, flatt mit dem Pfande befriedigt gu werben. 
„Quelle perfidie horrible!* ruft er aus, 

Die vielen Anekdoten über den raſchen Glückswechſel, wie Diener zu 
Herren und Herren zu Dienern wurden, find bekannt. Es wimmelte in 
Frankreich von Emporkoͤmmlingen, und wer rei) war, wollte auch vornehm 
und von hoher Geburt fein. Rica ſah im Cafe einen Mann, welcher die 
Augen zum Himmel erhebend fagte: „Bott fegne die Entwürfe unferer Mis 
nifter: mögen die Actien noch ferner fleigen und alle Lakaien in Paris 
reicher werden als ihre Herren!” Nach eingezogener Erfundigung erfährt 
er, Daß diefer Mann jehr arm und von Fach ein „gendalogiste“ jet. 
„Er. Hofft, hieß es, daß ſein Geihhäft blühen werde, wenn ſich immer 
neue Bermögen bilden. Alle die Reichgewordenen bedürfen feiner um ihren 
Ramen groß zu machen, ihre Vorfahren vom Schmuße zu reinigen und 
ihre Galawagen mit Wappen zu verfehen: er bildet fi) ein fo viele Ade- 
fige zu fchaffen als er will und zittert vor Freude über die Ausdehnung 
feiner Praxis.“ 

Derſelbe Nica fchreibt, wie nach dem Tode des lebten Königs die 
Finanzen in großer Zerrüttung geweien felen und wie es ein Ausländer 
(Law) übernommen habe Frankreich zu euriren. „Et meint nun, daß die 
Eur nach Anwendung ſehr ſtarker Mittel angefchlagen und daB er Frankreich 
defien früheres Embonpoint zurüdgegeben habe, aber es iſt nicht geſunde 
Krperfülle, fordern Aufgedunſenheit. Alle diejenigen, welche vor ſechs 
Monaten reich waren, find jetzt arm, und diejenigen, welche damals nicht 
das liebe Brod hatten, verfinfen in Schäßen und Reichthümern. Nie 
haben diefe Gegenfäge einander fo nahe berührt. Der Ausländer hat 
den ganzen Staat um und um gedreht wie ein Zrödler den Aermel eines 
Rodes umdreht. Was zu oberft war fommt zu unterfl, was außen wat 
innen zu ſtehen. Wie viele ganz neue Vermögen, unglaublich felbft für 
diejenigen, die fie erworben! Wie viele Diener, welche fi nun von ihren 
Amtsgenofjen bedienen laffen, und morgen vielleicht von ihren ehemaligen 
Herren! Dabei ereignet fih denn manches Seltſame. Die Lakaien, welche 
während der vorigen Regierung Ihr Glück gemacht haben, preifen heute 


280 Ueber Montesquieu's lettres persanes. 


ihre vornehme Herkunft; diejenigen, welche ihre Bedientenlivree in einer 
gewiflen Straße (der rue Quincampoix, wo die größten Geſchaͤftslocale 
für die Agiotage fich befanden) abwarfen, werden von den erſteren ebenfo 
gründlich verachtet, als fle felbft vor furzer Zeit veracdhtet wurden. Gie 
ſchreien jet aus Leibeskräften: der Adel ift ruinirt! welche Unordnung im 
Staate! weldhe Verwirrung zwifchen den Standesunterfchieden. Leute von 
dunkler Herkunft fommen zu Macht und Anfehen.“ 

Die Berfer haben viel Verkehr mit Gelehrten. Ein Alterthumsfor⸗ 
ſcher fchiet dem Perſer Rica ein im Staube einer Bibliothek neuaufgefuns 
denes Bruchftüd der Erzählung eines alten griechifchen Schriftftellers, der 
folgenden Mythus mittbeilt: „In der Nähe der orkadiſchen Inſeln wird 
ein Wunderfind geboren, deſſen Vater Neolus und deſſen Mutter eine 
Nymphe von Galedonien iſt. Mit vier Jahren ift das Kind bereits weiſe, 
verſteht fih außerordentlich gut auf edle Metalle und Iernt von feinem 
Bater die Kunft die Winde in Schläude zu faflen und den Reifenden 
mitzugeben. Zum Mann herangereift, reift der Zauberer nach Bätica, 
von deſſen Gold» und Silberreihthum er viel hat erzählen hören, und 
fogteidh nach feiner Ankunft in jenem Lande beginnt er mit lauter Stimme 
zu predigen: „Völker von Bätica, ihr glaubt reich zu fein, weil ihr Gold 
und Silber habt, aber ich bedaure euch wegen eures Irrthums. Glaubt 
mir: laßt eure eitlen Schäße jahren, gehet ein in das Reich der Einbil- 
dungsfraft und ich veriprehe euch Neichthümer, die euch ſelbſt in Erſtau⸗ 
nen feßen werden.“ Und er verfaufte ihnen Wind aus feinen Schläuchen 
und fie gaben ihm ihr Gold und Silber. Am andern Tage kommt er 
mit einer neuen Predigt: „Ihr Völker von Bätica, wollt ihr reich fein? 
Bilder euch ein ich fei reich und ihr desgleihen; feßt euch alle Morgen 
in den Kopf, daß euer Vermögen während der Nacht fi) verdoppelt habe. 
Habt ihr Gläubiger, fo bezahlt fie mit dieſen erträumten Schäßen und 
gebt ihnen den Rath, die Einbildungsfraft in demfelben Maße zu Hülfe 
zu rufen, als ihr felbft thntet.“ Und wieder nad) einigen Tagen erſcheint 
der Prediger und ſpricht: „Völker von Bätica, leider ſehe ich, daß eure 
Einbildungskraft nicht mehr ſo lebhaft iſt als in den erſten Tagen; laſſet 
meine Phantaſie die eure leiten: alle Morgen werde ich einen Zettel vor 
euch binftellen und Diefer wird die Quelle eures Reichthums fein: es find 
une wenige Worte, aber dieje find bedeutungavoll, denn vermittelt derfels 
„ben wird die Mitgift eurer Frauen, die rechtliche Stellung eurer Kinder, 
die Zahl eurer Diener geregelt werden. Mein Anſchlagzettel wird über 











Ueber Montesquien’s lettres persanes, 281 


die Pracht eurer Equipagen, über die Fülle eurer Mahlzeiten, über die 
Zahl und Einkünfte eurer Geliebten enticheiden.” Wenige Tage fpäter 
fommt der Zauberer athemlos herbeigeftürzt und fohreit: „Voͤlker von 
Bätica, ich habe euch gerathen, eure Einbildungsfraft zu Hülfe zu rufen, 
und ich ſehe jebt, daß ihr es nicht gethan habt; jet befehle ich euch es 
zu thun. Es find unter euch Leute, welche fo ſchlecht find, daß fle 
ihr Gold und Silber nicht herausgeben wollen. Das Silber ..... das 
mag noch Hingehen, aber das Gold .... das Gold! — das bringt mich 
außer Faſſung. Ich ſchwöre bei meinen heiligen Windſchläuchen, daß ich 
diejenigen firenge beftrafen werde, welche mie ihr Gold nicht bringen, 
Auch babe ich gehört, daß ihr einen Theil eurer Schäße ins Ausland ges 
ſchickt habt. Ich bitte euch, Taßt fie fommen; ihr werdet mir damit ein 
großed Vergnügen machen und ich werde euch ewig dafür dankbar fein. 
Und dann noch eine Fleine Bitte: ich weiß, daß ihr Edelfteine befikt; im 
Namen Jupiters flehe ich euch an, befreit euch von ihnen; nichts macht 
euch fo arm als folhe Dinge; ich fage euch befreit euch davon, Ich 
werde euch ausgezeichnete Gefchäftsleute empfehlen, welche euch dabei hel- 
fen werden. Welch' unermeßliche Neichthümer werden bei euch umlaufen, 
wenn ihr thut, was ich euch fage. Ich verfpreche eüch auch das Schoͤnſte 
was ich in meinen Schläuchen habe.“ Nach Vollziehung aller dieſer Ans 
ordnungen folgt die Zumuthung: „Völker von Bätica, id habe eure ge« 
genwärtige glüdlihe Lage mit dem Zuftande verglichen, in welchem ich 
euch amtraf: jetzt feid ihr das reichfte Volk der Erde; aber nod Eines 
fehlt zur Vollkommenheit eures Glückes: ich muß euch die Hälfte eurer 
Güter, eures Eigenthums abnehmen“ u. f.w. 

Man fieht in allen diefen angeblich hellenifchen, handichriftlich gefuns 
denen Mythen ift die Lawiche Kriſis im ihren Hauptphafen mitgetheilt, 
die Meberfluthbung mit Papiergeld, die flrengen Verbote Gold und Silber _ 
auszuführen und zuleßt auch die Verbote edle Metalle zu befiten. Man 
denke fi) das Aufiehen, welches jo kecke Angriffe auf das „Syſtem“ mach⸗ 
ten, und die Genugthuung, welche für die über Law, Dubois und den 
Regenten entrüftete Geſellſchaft in ſolchen Sticheleien liegen mußte, Sel 
ten ift fpäter in Verfafjungsftaaten eine Negierung fo ernft und nachdrüds 
fi angeklagt, wie dies im Anfange des vorigen Jahrhunderts in der abs 
foluten Monarchie Frankreichs durch Montesquieu geſchah, der in einem 
der letzten PBerferbriefe feinen Usbek folgende Betrachtungen anftellen läßt. 

„Ih habe Tange Zeit in Indien gelebt, Dort ſah id ein Bol, 


282 Ueber Montesquien’s lettres persanes. 


welches von Natur großmüthig war, in einem Augenblid verwandelt wer 
den durch das fchlechte Beiſpiel eines Minifters; alle wurden verdorben, 
von dem legten Unterthan bis zum größten Magnaten; diefes Volk, deſſen 
Edelfinn, Rechtfchaffenheit, Unſchuld und Trene ſtets zum Muſter gedient 
hatten, wurde plößlich ganz verderbt und das ſchlechteſte aller Voölker. 
Das Mebel griff reißend ſchnell um fih und verſchonte felbft die geſunde⸗ 
fien Glieder des Staatsförpers nicht; felbft die tugendhafteflen Männer 
perübten Unredlichkeiten und verlegten bei verfchiedenen Gelegenheiten Die 
Grundbegriffe des Nechts unter dem Vorwande, daß auch ihr Recht vers 
fegt worden fei. Die verdammungswürdigften Gefeße mußten die nieders 
trächtigften Handlungen befchönigen, Unrecht und ZTrenlofigkeit galten für 
nothwendige Webel. Berträge wurden nicht geachtet, die heiligfien Ders 
bindlichkeiten gelöft, alle Geſetze der Familie mit Füßen getreten. Gold» 
gierige Schuldner ftellten fi al8 bezahlten fie ihre Schuld und thaten es 
gleichwohl nicht und vernichteten fo den Wohlftand ihrer edlen Gläubiger. 
Andere, noch fchlechtere, kauften fih für gar fein Geld alles Mögliche; 
nahmen Wittwen und Wailen deren Habjeligkeiten fort und gaben ihnen 
Eihenblätter, welche fle aufgelefen hatten, Alle waren plößlich von Geld» 
gier erfüllt; alle bildeten eine Verſchwörung, deren Zwei Reichthum zu 
erwerben "war; Neichthum zu erwerben nicht durch ehrliche Arbeit oder ins 
duftrielle Thätigkeit, fondern duch den Ruin des Fürften, des Staates 
und der Mitbürger. Einer legt fi Abends mit Genugthuung zu Bette: 
er bat heute eine Familie um alle ihre Habe gebracht und wird morgen 
eine andere Familie an den Bettelftab bringen. Ein Anderer freut fid 
feine Angelegenheiten in Ordnung gebradht zu haben: durch Bezahlung 
feiner Schulden hat er eine ganze Familie zur Verzweiflung gebracht, die 
Mitgift zweier Mädchen vernichtet, die für die Erziehung eines Knaben 
beftimmten Gelder verfchwinden gemacht, der Vater dieſer Kinder ftirbt 
vor Schmerz darüber, die Mutter kommt vor Gram um; aber alles. dies 
ſes ift durch das Gefeß erlaubt. — Wie viel größer ift das Verbrechen 
eines Minifters, der fo die Sitten eines Volkes vergiftet, die edelften 
Menichen zu Berbrechern macht, die Tugend verdunfelt, den Glanz der 
Würde trübt und felbft die Höchfigeborenen der allgemeinen Verachtung 
preisgiebt? Was wird die Nachwelt jagen, wenn fie fehen wird, daß fie 
über die Schande ihrer Boreltern erröthen muß? Was wird der junge 
Nachwuchs von heute fagen, wenn er das Eifen feiner Ahnen mit dem 
Golde jeiner Eltern vergleichen wird? Ich zweifle nicht, daß die wahr 











Ueber Montesquieu's lettres persanes. 283 


haft Edlen jeden Adel, der He entehrt, von ſich werfen werden und daß 
der jebigen Generation das furchtbare Nichts, in welches fie fih geſtuͤrzt 
dat, allein vorbehalten bleiben werde,“ 

Es ift ein harakteriftiicher Zug der Perfer, dag bei ihnen Scherz 
und Eraft fo oft wechſelt. In diefer legten draftiichen Schilderung if 
Ernft genug und nur etma die Namensverwechfelung Indiens mit Frank⸗ 
reich bat etwas Scherzhaftes. Aber auch für die Blödfinnigken war es 
verftändlich, wer mit fo feden Ausfällen gemeint war. Auf diefem Wege 
mußte man zu der Binfiht kommen, welde Bedeutung die Minifterver- 
antwortlichleit habe. _ Spielend vernichtete Montesquien die Idee, daß 
Zürften und Minifter feine Rechenſchaft abzulegen hätten vor ihrem Volle 
und der Nachwelt ie ihr Thun und Treiben, Nur daß er die Betrach⸗ 
tungen in eine faft burlesfe Form kleidete. Unter der Maske eines leicht⸗ 
fertigen Romanihriftfteller® zeigte er die großen Wahrheiten des Staats⸗ 
lebens; mit der Signatur einer Reihe frivoler LXiebesgeichichten ſchmug⸗ 
gelte er wenigftens Bruchflüde der Theorie vom Berfallungsftante nad 
Stankreich hinein. Ebenſowohl der haut-gout feiner ffandaldfen Harems⸗ 
ſcenen als auch die Iogifhe Schärfe feiner publicifiihen Argumentation 
mußte ihm eine Fluth von Leſern verichaffen. „Faites-nous des lettres 
persanes“ pflegten in jenen Zeiten die Buchhändler und Verleger den 
Schriftſtellern zu jagen. “ 

So waren die Anfänge eines Publiciften, deſſen Geifleswerfe in der 
Geſchichte der franzöfiichen Revolution eine Role [pielen und der je län- 
ger je mehr ernft und eindringlich zu feinen Zeitgenofien redete und aus 
einem Romanjchreiber zum berühmteften Theoretiker des modernen Staates 
rechts wurde, Dreizehn Jahre nad) den „lettres persanes* erichienen die 
„Considerations sur les causes de la grandeur et de la decadence 
des Romains,* wo ebenfalls Vieles über Rom Ausgeiprochene Frankreich 
treffen follte und wo jede Gelegenheit benußt iſt aus einzelnen Thatfachen 
allgemeine Wahrheiten für das politiihe und focinle Leben zu abftrahiren, 
So viele epigrammatifchzugelpißte Sentenzen aus diefen Schriften wurs 
den Eigenthum der geiftig angeregten Kreife Sranfreihs und galten für 
Orakelſprüche. Als endlih aud in dem „Esprit des lois* ein allgemeis 
nes lesbares, tieffinniges Werk erfchien, welches die wichtigften ragen in 


derſelben zugänglichen Weife nur mit größerem Ernſt und größerer Tiefe 


behandelte, da wurden die politiihen und focialen Zuftände, die Frage von 
der Reform Frankreichs, die Grundſaͤtze der Eodification, der Polizei ꝛc. 


4‘ 


24. Ueber Montesquieu's leitres persanes. 


Gegenftand des allgemeinen Gefpräches in den Parifer Salons. Ein 
Zeitgenofje ruft verwundert aus: „Die Politik ift eine Sache der Philos 
fophie geworden!” Und nicht bloß die Politik, fondern wifjenfchaftliche 
Geographie, Nationalökonomie und Statiſtik waren in ihren Anfängen bes 
reits in den Schriften Montesquieu’s enthalten. — Wilfenichaften, deren 
weiterer Ausbau fpäteren Jahrzehnten angehört. 

Montesquieu begann mit Angriffen auf das Beftehende, um dann erft 
den Weg zu zeigen, wie man zu befjeren Zuftänden gelangen könne. Zuerft 
mußte tabula rasa gemacht werden, die Unerträglichleit der Gegenwart 
veranfhanlicht werden. Aber um zu einer Ummwandelung Frankreichs zu 
Ichreiten, bedurfte man noch einer genaueren Vorftellung von dem Ideale, 
- welchen man zuzuftteben habe. Montesquieu's Titerariihe Wirkfamfeit 
begiunt mit einem revolutionaiven Manifeft gegen das Frankreich des acht⸗ 
zehnten Jahrhunderts, fie fchloß mit einem Gutachten über die Zukunft. 
Er ftrafte nicht bloß, er zeigte den Weg zur Beflerung. Er negirte nicht 
bloß, ex Tegte mit Hand an beim Neubau. Es war ihm erjpart zu fehen, 
wie nachmals, als alle Schäden Frankreichs bloßlagen, als man genau 
das Ziel fannte, welchem man zufleuern wollte, die fittlihen Mächte nicht 
ausreichten Frankreich zu verwandeln, zu heilen. Wenn fpäter aus dem 
allgemeinen Schiffbruche der franzöfiihen Revolution mande Wahrbeit 
gerettet wurde, um bei politifchen und ſokialen Reformen mitzuwirken, fe 
bat Montesquieu einen Theil an dem Verdienſt, ſolche Wahrheiten der 
Mits und Nachwelt vergegenwärtigt zu haben, und in diefem Entwidelungs- 
proceß finden denn auch die „lettres persanes“ ihre Stelle. 











Bemerkungen zu dem Aufſah: 
„Die rehtglänbige Kirche in Livland.“ 


Fides autem suadenda est, non imperanda, 
Lactantius. 


Als⸗ wir im Juniheft unſerer Zeitſchrift eine Ueberſetzung des in mehr 
zerer Hinficht merkwürdigen Artikels aus der „rechtgläubigen Revue” mit⸗ 
theilten, erlaubten wir uns zugleich die Bitte um Zuſendung eventueller 
Berichtigungen auszuſprechen. Wir bezogen dieſe Aufforderung vorzugs⸗ 
weiſe auf das perſönlich-anekdotenhafte Element, womit jener Artikel ſo 
reichlich ausgeftattet war; denn zur allgemeinen Kennzeichnung der Motive, 
Quellen und Ergebnifje diefer „rechtgläubigen” Darftellung glaubten wir 
ſchon durch einige derſelben unmittelbar angehängte Bemerkungen wenige 
ſtens das. Nöthigfte gethan zu haben. Indem uns’ nun in der That vers 
Ichiedene Berichtigungen der gewünfchten Art zugelommen find, ermangeln 
wir nicht dieſelben hiemit der Deffentlichkeit zu übergeben. Könnten fie 
dazu dienen, fünftigen Seribenten über dafjelbe Thema das Gewiſſen zu 
ſchärfen, fo daß fie fich in Bezug auf die erzählten Thatfachen einer firens 
geren Wahrheitsliebe befleißigten, fo würden wir uns zu dieſem Erfolge 
natürlich Glück wünſchen dürfen. Wenn aber nit — nun, fo wird es 
immerhin für uns felbft gut fein, genau zu willen, was wir von den 
Waffen zu halten haben, die gegen uns zur Anwendung fommen, 


Rn SEE ul 


286 Bemerkungen zu dem Auffatz: 


J. Bon Herrn Propfi Kupffer in Marienburg. 


Der Berfaffer des in der Balt. Monatsſchr. überſetzten Artikels über 
die „rechtgläubige Kirche in Livland“ erzählt unter Anderem (p. 485) von 
einem Paftor, der noch dazu bald darnach Propft wurde, wie er von der 
Kanzel herab die Nechtgläubigkeit eine Hundereligion genannt habe. 
„Hierüber fam es zu einer gerichtlichen Unterfuchung, und, wie man mir 
lagte, follen die Zeugen ausgefagt haben, daß der Paftor in der That die 
rechtgläubige Lehre fo genannt babe; durch Allerhöchften Gnadenact, wenn 
ich nicht irre, wurde diefe Suche niedergeſchlagen.“ 

Die Nedaction der Balt. Monatöfchr. hat diefer, allerdings ſehr ent 
ftellten Geſchichte eine irrthämliche Beziehung gegeben”); fie betrifft ohne 
Zweifel mich, und ich halte es daher micht für überflüffig den wahren 
Sachverhalt hier mitzutheilen. 

An der Marienburgihen Gemeinde mehrten fich im Jahr 1854 die 
gemiſchten Ehen. Andrerſeits äußerte ſich um dieſelbe Zeit, beſonders bei 
Gelegenheit einer gewiſſen Auswanderungsagitation, ein ſo ſehr auf die 
materiellen Vortheile gerichteter und die geiſtlichen Güter unterſchätzender 
Sinn, daß ich darüber nicht ſchweigen zu dürfen glaubte. Ich beſchloß 
alſo über die beiden erwähnten Punkte zu der Gemeinde zu reden, umd 
that es eines Sonntags, im Frühjahr 1854, nach beendeter Predigt. 
Segen Abend fam der Tiſchler Silling zu mir und erzählte, der „ruffliche” 
Drtögeiftliche. habe feinen Schulmeifter in das Fiandenſche Gebiet gefendet, 
um Leute zu Juchen, die bezeugen follten, daß ich von der Kanzel gefagt 
babe: „der ruffifhe Glaube ift ein Hundeglaube.” 

Ich dankte dem Tifchler für feine Mittheilung, und da idy mit dem 
Anklageftand ſchon Durch frühere Vorfälle vertraut war, ſo unterließ ich 
nicht meine Rede ſofort woͤrtlich aufzuſchreiben. Ich theile fie im Aus 
zuge bier mit. 

„In diefem Kirchipiele kommen jebt viele gemiſchte Ehen vor — wels 
ches wird der Erfolg fein, wenn es fo fortgeht? — Diefes unfer Gottes⸗ 
haus, das fo reich an Kindern iſt, wird in Zukunft verlaffen fein und 
feine Kinder mehr haben, Eure Kinder und Kindes-Kinder werden einem 
andern Gotteshaufe angehören, Das ihr nicht kennt. Aber woher kommt 


*) Nämlich auf die SKirchhofspredigt in Fehteln, ſ. Juniheft p. 485 und p. 519. 
Wir haben uns allerdings geitrt und danken dem Herrn Propft Kupffer für die Zurecht⸗ 
fiellung. Es ift aber gewiffermaßen ein glüdlicher Irrthum gewefen. Da berfelbe den 
Bericht über die „Landgerichtsfipung in Fehteln“ zu feiner Bolge hatte D. Red. 














| 








die rechtglaͤubige Kirche in Libland.“ 287 


es, daß jo viele gemifhte Ehen zu Stande fommen? Es kommt daher, 
daß ihr gegen den Glauben überhaupt gleihgültig geworden ſeid. Die 
Welt und das Irdiſche iſt euer Gott geworden, den ihre über Allee liebt 
und dem ihr nachtrachtet. Ja Viele find fogar jo weit gelommen, Daß 
fie mir gelagt haben: Mag au ein Hundeglaube feınmen, wenn er uns 
nur Vortheil bringt. — Iſt das nicht entſetzlich, daß euch der Glaube an 
Gott fo wenig und das Irdiſche fo viel gilt! Gottes Wort fagt, daß ber 
Menſch nicht allein von Brod lebe x.” 

Bon der griechifchsorthodogen Kirche war gar nicht die Rede geweſen 
und eine Schmähung der „rechtaläubigen“ Lehre nicht im geringften beab» 
fihtigt, — Im October defjelben Jahres 1854 gerade da id) mit dem Confir⸗ 
mandensUnterrichte beichäftigt war, kam eines Morgens der Verwalter 2, 
zu mir und erzählte mir, daß ein von dem General-Gouverneur geſandter 
Beamte in Marienburg angefommen fei, um über eine Klage, die der 
vechtgläubige Geiſtliche über mid angebracht, Unterfuchungen anzuftellen. 
Jh trug dem Verwalter auf, deu Beamten zu bitten, mid) zu beiuchen, 
damit ic den Gegenſtand der Klage erfahre. Der Beamte. kam — «8 
war Herr Ratihinsfi — und erzählte mir, daß der rechtgläubige Beiftliche 
ein von 17, theils rechtgläubigen, theils lutherischen Bauern unterſchriebenes 
Protofoll dem Erzbifhof in Riga zugeſendet habe, worin Die eidliche Aus 
fage dieſer 17 Zeugen verfchrieben fei, daß ich den griechiſchen Glauben 
einen Hundeglauben genannt habe, Diefes Protokoll fei von dem Erzbi⸗ 
hof dem General-Gouverneuren übergeben und meine Beftrafung verlangt 
worden, und er, Herr Ratichinski, fei von dem Yürften Suworow gem 
hit worden — über die Anklage Erkundigungen einzugiehen. Ich gab 
ibm meine geichrichene Rede und er ging zum Berhör der beftellten 
17 Zeugen und anderer glaubwürdigen Perfonen, die an jenem Sountage 
in der Kirche geweien waren. Dieſe Lebteren waren der Delonemie. 
Inſpector B. aus M., der Schulmeifter K. aus M. und alle Glieder des 
Örtlichen Gemeindegerichts. Keiner von den Befragten hatte die mir au« 
geihuldigten Worte gehört; fie machten vielmehr Ausfagen, die mit meiner 
niedergefchriebenen Rede jo gut übereinfiimmten, als es fein konnte, da 
faft ein halbes Jahr dazwifchen lag. Auch die Zeugen der Gegen« 
partei Teugneten die angeichuldigten Worte von mir gehört 
und mit ihrer Unterfchrift bezeugt zu haben, Nur einer derſelben, 
ein Bauer vom Gute Fianden mit Namen P., behauptete, daB Die Anklage 
wahr fei. Als es fich aber ergab, daß dieſer enge P. an dem betreffenden 


288 Bemerkungen zu dem Aufſatz: 


Sonntage gar nicht in der Kirche geweſen war, fo wurde er entfernt und 
feine Ausfage nit aufgenommen. Den Bericht des Herrn Ratſchinski habe 
ich freilich nicht gelefen, ihm felbft auch nach dem Verhoͤre nicht mehr geipro- 
hen; fo viel aber’ift gewiß, daß die Anklage vollftändig aufgegeben worden 
tft, da ich von feiner Behörde in dieſer Sache weiter belangt wurde. Eines 
„Allerböcften Gnadenactes“ hat es für mich nicht bedurft; der Gerechtigkeit 
des Fürften Suworow verdanfe ich die rafche Befreiung von dieſer fal- 
ſchen Anklage. — Der rechtgläubige Geiftliche blieb in feinem Amte, 


1. Bon Herrn Paftor Mafing zu Neuhanfen. 

Wenn man dem Verf. des Aufſatzes in der „redhtgl. Revue“ gejagt 
bat, daß in dem vierziger Jahren „allzu eifrige Afpiranten der Rechtgläu—⸗ 
bigfeit” auf mehrere Zahre ins Gefängniß gefperrt worden feien (Balt. 
Monatsichr. Juniheft p. 477), fo hätte er fih doh wol — falls es ihm 
um Wahrheit zu thun war — leicht über die diefem Mythus zu Grunde 
liegenden Thatfachen belehren koͤnnen. Sie werden alle etwa von folgens 
der Art gewefen fein. 

Bei der im Jahre 1841 anhebenden, 106 nit ficchlic gewordenen 
Bewegung unter dem hieſigen Landvolke that ſich im Neuhaufenichen Kirch⸗ 
ipiele befonder® ein gewiller Saan Espe aus dem Schloß-Neuhaufenfchen 
Dorfe Hürft hervor. Durch Verbreitung von allerlei unglaublichen Ges 
rüchten über ein in Polen liegendes „warmes Land” (lämmi ma), auch 
„leeres Land“ (tuͤhhi ma) genannt, welches, wie gejagt wurde, von der 
Regiernng für die auswandernden livländifchen Bauern beftimmt fei, brachte 
er das hiefige Landvolf dermaßen in Bewegung, daß fie aus der ganzen 
Umgegend nad) Hürfi pilgerten um ſich in der Auswanderungslifte verzeich- 
nen zu laffen. Diefe Lifte follte bei dem Rigafchen „rechtgläubigen“ Bifchof, 
‚welcher von den Leuten als Auswanderungs-Agent angelehen wurde, einges 
reiht werden, zu welchem Zwede Jaan Espe, von den Nuswanderungs- 
Inftigen mit Reiſegeld verſehen, wiederholentlih Reifen nach Riga machte. 
Das Ordnungsgericht ſah fi) durch dieſe Bewegung veranlaßt, den Jaan 
Espe als Berbreiter Tügenhafter Gerüchte und als Unrubftifter zur Vers 
antwortung zu ziehen, und fandte ſchließlich, als Eitationen durch Das 
Gemeindegericht ſich als erfolglos erwiefen hatten, den Landboten Horn 
mit einer Militär» Escorte ab, um den Jaan Espe aufzuheben und nad 
Werro zu Schaffen. Diefe Maßregel erwies fih als durchaus nothwendig, 
denn die Bewohner des Dorjes Hürſi, Männer und Weiber, leifteten dem’ 








„die rechtgläubige Kirche in Livland.“ 289 


Landboten thätlihen Widerftand und fuchten den Jaan Espe, als er ber 
reits ergriffen war, zu befreien. Nachdem er darauf einige Zeit in Werro 
und Riga gefangen gefeflen hatte, wurde er in feine Heimat entlaſſen. 
Ob er außer der Haft für feine Wühlereien eine Strafe erhalten hut, ift 
bier nicht befannt geworden. Beim Beginne der Converfiongepidemie im 
Yahre 1845 gehörte er zu den erften, welche zur griechiſchen Kirche über⸗ 
traten. Ob er ſchon 1841 ein „Alpirant der Rechtgläubigfeit” geweſen, 
mag dem Berfafler bekannt fein, die Behörde hat jedenfalls nur feine 
politifchen Wühlereien im Auge gehabt, wenn fle ihn zur Verantwortung 309. 

Daß die vom Kaifer angeordnete Frift von 6 Monaten zwijchen der 
Anmeldung zum Uebertritt und dem Webertritt felbft dazu beftimmt war, 
den zum Webertritt ſich Meldenden Zeit zu laſſen, „um alles wohl zu bes 
denken und noch vor dem Uebertritt ſich mit der rechtgläubigen Lehre bew 
kannt zu machen” (p. 478), wird wohl Niemand bezweifeln, daß aber der 
Unterricht weder gefucht, noch geboten worden ift, noch auch geboten werden 
fonnte, ift eine Thatſache, die nicht heftritten werden fanı, Außer den 
wenigen Eften und Leiten, Kolon, Ballohd ꝛc., welche als „rechtgläubige“ 
Priefter angeftellt wurden, war in den erften Jahren der Eonverfion wol 
faum ein zufflicher @eiftlicher der Sprachen unferer Nationalen mächtig. 
Wenn fle aud die Amtshandlungen notbdürftig nah den gedrudten 
Formularen verrichteten, jo mußten fie doch ſonſt durch Dolmeticher mit 
den Nationalen verkehren, wie ich jelbft es in der ortbodox « griechifchen 
Kirche zu Werro im Jahre 1845 zu hören und zu ſehen Gelegenheit hatte. 
Ein .Werrofcher Kaufmann Horn, welcher ruffifcher Kirchenvorſteher war, 
hielt dajelbft den „Aipiranten der Nechtgläubigfeit“, welche glei darauf 
gefirmelt wurden, folgenden Vortrag über den Urfprung der Religionen: 
„Alle übrigen Religionen flammen von Menfchen her, die jüdiihe von 
Moſes, die lutheriſche von Lutber, ‚die ruſſiſche Religion aber ift von Gott 
ſelbſt geſtiftet ).“ Nachdem die Leute darauf noch einige Anweiſungen 

*) Welche eigenthümlichen Argumente zum Behufe der Converfion auch fonft in den 
vierziger Jahren verwendet wurden, Davon lohnt es noch die folgenden Beifpiele zu erzählen. 
— Der Schloß-Neuhaufenfhe Bauer Zohann Prants aus dem Dorfe Pertli, einer der 
erftien aus dem Neuhaufenfchen Kicchipiele zur „MNechtgläubigfeit“ Mebergetretenen, ein für 
die Ueberführung der biefigen Nationalen zur griechifchen Kirche fehr thätiger Mann, hielt 
es für zweckdienlich, den Webertritt der Bauern als Erfüllung einer Weiffagung des Pro- 
pheten Daniel barzuftellen und legte feinen Homilien unter andern Dan. 12, 1 zu Örunde: 
„Zu derfelbigen Zeit wird der große Fürſt Michael, der für fein Volk fteht, fi auf 
machen. Denn es wirb eine folche trübfelige Zeit fein, als fie nicht gewefen ift, feit daß 


2% * Bemerkungen zu dem Auflab: 


erhalten Hatten, wie fie ſich verbeugen und bekreuzen follten, wurde der 
Sirmelungsact vollzogen. Das Ausfehen und die ganze Haltung der Leute 
bewies übrigens, daß fie ihren Meinen Lutherichen Katechismus abgethan 
hatten, denn der Intberiiche Efte Hält, wenn er zum Abendmahl geht, ſtrenge 
die Worte Luthers „Faſten und leiblih fi) bereiten ift wohl cine feine 
äußerliche Zucht ze.” umd unterläßt es daher nie fid zum Abendmahl leib⸗ 
(ich zu bereiten, d. b. in die Badflube zu geben, um fi vom Staub 
und Schmuß feiner Arbeit zu reinigen und reine Wäſche anzuziehen, Die 
Gften aber, welche ich habe firmeln ſehen, fchienen feine Ahnung davon 
zu haben, daß fie es bier mit einer, nach der Anfchaunng ihrer neuen 
Kirche dem Abendmagl an Würde gleichen Handlung, einem Sacrament, 
zu than hätten, denn ihr Aeußeres war unſauber und umordentlih. Sie 
machten eben den Eindrud von NAbgefallenen, und nidt von Belehrten. 
Die Behauptung, daß das „Lutherthum ale eine Religion, Die mehr 
den Berftand als das Herz nähre“ (p. 478), dem Eften und Letten nicht 
zufage und deßhalb die Bauern ſich zur griechiſchen Kirche bingezogen ges 
fühlt hätten, wird durch die Praxis der „rechtgläubigen“ Geiſtlichen hier 
zu Lande widerlegt, denn es kommt jehr häufig vor, daß beim Abendmahl 
Iutherifche Lieder gefungen und die in den „rechtglaͤubigen“ Schulhäufern 
vorlommenden Andachtöftunden nach Intgeriichem Mufter gehalten werden, 
indem die Iutheriihe Poſtille und das Iutheriiche Geſangbuch Dabei benngt 
wird. Ich felbft bin von dem „rechtgläubigen” Schulmeifter des im Neu- 
hauſenſchen Kirchfpiele belegenen Gutes Braunsderg (Namens Ado Tikker) 
mit der Bitte um eine eſtniſche Poftille angegangen worden. Anf meine 
Einwendung, daB er als griechiſch⸗orthodoxer Schulmeifter Doc fein luthe⸗ 
riſches Predigtbuch in Anduchtöftunden für Glieder der griechiſchen Kirche 
benugen fönne, exwiederte er mir, der Geiftliche felbft habe ihn an mid 
gewielen und übrigens exiſtire ja auch fein Unterſchied zwifchen beiden 


Leute geweſen find, bis auf Diefelbige Zeit. Zu derfelbigen Zeit wird dein Volk errettet 
iwerden, alle, bie im Buch gefchrieben fichen.” Der „große Fürſt Michael” wurbe auf 
den Großfürften Michael Pawlowitſch, den Johann Prants als Echugheren ber Gon- 
vertiten Darfiellte, und das Buch, von dem der Prophet redet, auf das Buch des ruffifchen 
Seiftlihen, in welchem Die „Aipitanten ber Rechtgläubigkeit“ notirt wurden, bezogen. 
Diefer coloffalen Schriftauslegung fteht folgende Austaffung würdig zur Seite. Bei Bor 
welfung eines ruffifchen Kirchenbrods fagte Johann Prants zu feinen Zuhörern: „Wie bie 
ſes Brod größer ift, als Das Brod, welches in der Iutherifchen Kirche gereicht wird, fo iſt 
auch Die Gnade, welche die ruffifche Kirche gewährt, größer, als die, welche Die Iutherifche 
Kicche euch bietet.” 


— — 
— — —ñ— — — — ———————, <= 0 — — 





„die rechtglaͤubige Kirche in Livland.“ 291 


Confeſſionen. Der Unterſchied war ihm freilich nicht befannt, denn er, 
der Doch von Amtes wegen die „rechtgläubigen* Kinder über den Unter 
ſchied der Eonfeffionen zu belehren hatte, damit fie fi nicht der an den 
Rutheranern gerügten Unfenntniß der Unterjheidungsfehren ſchuldig machten, 
mußte von mir erfahren, daß die griechiſche Kirche 7 Sakramente zähle, 
und als er noch zweifelte, diefe fi von mir nennen laſſen. 

Es wird ferner auch ganz allgemein von unſern Bauern bezeugt, 
daß die „rechtgläubigen“ Schulmeiſter, die ebenſo wie die lutheriſchen wegen 
der großen Ausdehnung der Kirchſpiele häufig Nothtaufen zu verrichten 
haben, dieſe faſt ausnahmslos nicht nach gricchiſchem Ritus, ſondern nad) 
dem im Anhange zu unſerem Geſangbuche abgedruckten lutheriſchen For⸗ 
mulare, nach Sitte der abendländiſchen Kirche, d. h. mit Benetzung des 
Hauptes vollziehen. | 

Endlich accomodiren fih die biefigen „rechtgläubigen“ Geiftlichen, 
wenn vielleicht auch nicht immer, fo doch fehr häufig darin den Gebräucen 
der Tutherifchen Kirche, daß fie Eonfirmationsunterriht und Brautlehre 
mit Katechismuseramen halten, wobei ohne Zweifel nicht felten der luthe⸗ 
riſche Katechismus zu Grunde gelegt werden muß, weil die ältere Genes 
tation der hiefigen Eonvertiten den griechiichen Katechismus nicht fennt. 

Wenn man mit diefen Thatfahen die Ausfage mancher vom Intheris 
ſchen Glauben Abgefallenen zufammenpält, daß man ihnen zur Zeit der 
Religionswirren ins Ohr geraunt habe, die Annahme der „Rechtgläubig⸗ 
keit“ jet fein Confeſſionswechſel, ſondern nur eine Aenderung des Namens, 
denn es werde Alles beim Alten bleiben, fie würden die ihnen lieb ges 
wordene Form des Gottesdienftes behalten und von ihren bisherigen Kir⸗ 
hen werde nur der Hahn und aus denfelben nur die Orgel verfhwinden, 
ſo feinen ſolche Ausſagen mehr als leere Ausflüchte zu ſein. Die oben 
angeführten, wohl begründeten Thatſachen wenigſtens deuten darauf bin, 
daß die hiefigen „rechtgläubigen” Geiftlihen ein größeres Intereſſe haben, 
den Unterfchied der beiden Gonfeffionen zu verdeden als aufzudecken. 

Was die Kürbitten anlangt, die won Iutherifchen Bauern mitunter, 
namentlich für „krankes Vieh“ beim vechigläubigen Geiftlichen beftellt 
werden follen, fo ift Das Vorkommen ſolcher Beftellungen nicht zu bezweis 
ieln, denn es findet fich bei unferem Landvolfe freilich noch die abergläubis 
Ihe Borftellung, daß das Gebet als opus operatum wirke, und zugleich 
die Einficht, daß franfes Vieh vom Iutheriichen Prediger nicht in Zürbitte 
genommen werden möchte. Neben der Thatfache, daß die obigen Fürbitten 

Baltifche Monatöfchrift, Jahrg. 6, Bd. XU, Hft, 4. 20 


292 Bemerkungen zu dem Auffak: 


beim griechiſchen Geiftlichen begehrt werden, ſteht aber die, daß von „Necht- 
gläubigen“ Fürbitten für franfe Menſchen bei lutheriſchen Predigern er 
beten werden. In meinem Kirchipiele ift mir mehr, als einmal Diele 
Bitte vorgelommen und vor 7 Sahren ein merfwürdiger Ball der Art aus 
dem Pölwelchen Sticchipiele. Bei einer DVicebedienung in Werro wurde 
ih von einem, im Poͤlweſchen Kirchſpiele und Werrohoffchen Gebiete leben⸗ 
den Iutheriichen Bauerweibe aus dem Dorfe Käpä gebeten ihr krankes 
Kind in Fürbitte zu nehmen und [päter um etwas Wein aus dem Abend» 
mahlskelche. Als ich ihr dieſes letztere abichlug und meine Gründe für 
die Weigerung angab, erwiederte fle mir, der Propft habe es doch gethan, 
was ich für eine Unwahrheit erflärte. Als ich bald darauf mit dem Pöls 
weichen Baftor über diefen Fall fprach, theilte er mir mit, daß Dieles 
Weib, um ihrem Kinde den Genuß von Abendinahlswein zu verſchaffen, 
dafjelbe hatte firmeln laſſen und daß der Propft, anf den fie fich berufen, 
der „rehtgläubige” Propft geweien fe. Da fie nun aber nad der Fir 
melung ihres Kindes fih an mich wandte, fo bewies fie damit doch, daß 
fie die Fuͤrbitte dee lutheriſchen Kirche für mindeftens ebenſo Träftig wie 
die der griechiſchen Kirche und den in unferer Kirche gefegueten Kelch für 
ebenjo wirkſam hielt wie den der „rechtgläubigen.” 

Man Hört nicht felten von Eften ausfprechen, der „ruffliche Glaube“ 
ſei eim „ſtarker Glaube“ (ange uff); fragt man aber darnach, worin feine 
Stärke beitehe, fo erhält man gewöhnlich die Antwort, daß die Ruffen 
ftarf oder fireng faften (kangeste paaftwa) und zweitens, daß der Rücktritt 
aus der griechiſchen Kirche verboten fei. Die Convertiten aber felbft 
fagen: „‚meilt ei ja fe uſk mitte petur“ (wir vermögen diefen Glauben nicht 
zu halten) und bezeugen damit, daß die Eften nicht zur „Rechtgläubigkeit“ 
prädeftinirt feien, weil die Gebräuche derſelben für fie nicht fo anziehend 
find, daß fie um derjelben willen einige Unbequemlichkeiten zu ertragen 
bereit wären. Was anders, als die eigene Unluft, kann den „rechtgläu⸗ 
bigen‘‘ Shen hindern, zu faften? Daß in den hiefigen Tocalen und ſoeialen 
Berhältnifien mitunter Schwierigkeiten obwalten können, die den Einzelnen 
binden, die rufſtiſchen Heiligentage zu feiern, möchte zugegeben werden 
koͤnuen, ohne daß wir und Damit fchen des Rechtes begeben zu fragen, 
was denn die „rechtgläubigen‘ Eften da, wo fie, wie dad in einzelnen 
Gutsge me inden vorkommt, die Mehrzahl bilden, hindert, ihren religioͤſen 


Pflocht en nachzukommen. 
Was das Entzücken aulangt, welches ein Leite über den hoheupr ie⸗ 











„die rechtglaͤubige Kirche in Livland.“ 298 


fterlichen Cultus geäußert haben foll (p. 480), fo ift fein Grund vorhan⸗ 
den, daran zu zweifeln, Daß eine foldye Aeußerung vorgefommen ift, hatte 
doch einmal ein Convertit einem Gutsbeſitzer erzählt, daß die Engel in 
der Werrofchen Kirche gejungen hätten. Man muß fi nur nicht verleiten 
lafjen, für baare Münze zu nehmen, wenn der Lette oder Eſte entzückt zu 
fein vorgiebt. Wer ift denn überhaupt mit unferen Nationalen in nähere 
Berührung gefommen, ohme zu erfahren, daß fie eine Sucht haben, ſich 
bei höher Geftellten durch Schmeicheleien zu infinuiren? Jeder junge Pres 
diger, der unfer Landvolf noch nicht genau fennt, kann hiedurch verſucht 
werden, fih aud bei mittelmäßigen Leiftungen für ein großes Licht zu 


halten. Nur anhaltend guter Kirchenbeſuch kann für einen untrüglichen 


Beweis des Wohlgefallens am Gottesdienfte gelten. Daß aber die luthe⸗ 


riſchen Kirchen nicht bloß wegen ihrer größeren Gemeinden, fondern auch 


verhältnißmäßig beffer befucht werden als die griechiſchen hier zu Laute, 
it wohl eine Thatſache, welche auch Die griechiiche Geiſtlichkeit nicht wird 


in Abrede flellen können. Zwei Dinge ſind's vomehmlidh, die unfere 
Nationalen bei einem Gottesdienft, der ihmen gefallen foll, fuchen: ein 


— — — — — — — ge er — — — —— —75 


kräftiger, frifher Gemeindegeſang und eine frei vorgetragene (nicht ges 
lefene) Predigt. Unfere Landgemeinden, die einen großen Theil ihres 
Liederfchages im Kopf haben und gewohnt find, aud die Liturgifchen Ges 
bete, ja ſogar den Segen mitzufingen, werden fi nie von einer Gottes⸗ 
dienftweife angezogen fühlen, die fie zur Paſſivität verurtheilt, zumal von 
dem wahrhaft fchönen Ehorgelang, den man in den Kathedralen der Hanpt« 
ftädte hören kann, in der „rechtgläubigen‘ Kirche hier zu Lande nicht die 
leifefte Spur zu finden if, während unfere einfachen Sirchenmelodien in 
den Livländifchen Landfirchen faft ausnahmslos gut gefungen werden. 

Die Behauptung, daß in den Gränggebieten die Bekanntſchaft mit dex 
orthodoxen Lehre und die Anjchauung des Lebens der rechtgläubigen Gränz⸗ 
nachbaren viele Zutheraner zum Uebertritt veranlaßt babe (p. 480), ift rein 
aus der Luft gegriffen, denn im Neuhaufenfchen Kirchſpiele ſind die Leber 
tritte in den, von der rufflihen Gränge entfernteften Theilen am zahlreich⸗ 
fien gewefen. Das im bhiefigen Kirchſpiele liegende Waldeckſche (alias 
Orrawaſche) Gebiet zählt nad) der Umfchreibung von 1864 909 männliche 
und 1027 weiblihe Seelen; von Dielen find 886 männliche und 1004 
weibliche Seelen Iutherifcher und 23 männlidhe und 26 weibliche Seelen 
griechiſcher Confeſſion, und zwar find dieſe „rechtgläubigen‘‘ Seelen meift 
lange vor dem Abfall eingewanderte Nationalrufjen, denn in den verhäng- 

20” 


294 Bemerkungen zu dem Aufſatz: 


nißvollen Sahren des Webertritts find nur 2 männliche Individuen aus 
dem eben genannten Gebiet zur griechifchen Kirche übergetreten, und in 
fpäterer Zeit nur noch ein paar Frauenzimmer. Das Waldechſche Gebiet 
liegt aber feiner ganzen Länge nad) an der Plesfaufchen Gränze und einige 
Dörfer nur 5 Werft von Petſchory entfernt, welches befanntlid) ein „wun⸗ 
derthätiges Muttergottesbild‘ hat und ein berühmter Wallfahrteort iſt. 
Das Schloß⸗Neuhauſenſche Gebiet, das nach der lebten Umfchreibung bei 
einer Geſammtbevölkerung von 1193 männlichen und 1312 weiblichen Seelen 
195 männlide und .75 weibliche Neviftonsfeelen griechiſcher Eonfelfton 
zählt (die in den lebten Jahren durch Geburten Hinzugefommenen und die 
in derſelben Zeit Verftorbenen haben natürlich nicht bei der Zählung be 
rülfichtigt werden können), bat im biefigen Kirchſpiele das größte Contin⸗ 
gent zur griedifchen Kirche geliefert, nicht aber vorherrihend aus den 
Gränzgebieten, fondern hauptſächlich aus dem Parriſchen Diftriet, welcher 
ziemlich entfernt von der ruffiichen Gränze liegt, wo aber Jaan Espe und 
Johann Prants ihre Wefen trieben. 

Bon einer in Zobbina (dev Ort heißt Tabbina und ift ein Dorf 
des hiefigen Gutes Lobenftein) befindlichen „rechtgläubigen“ Kirche weiß 
bier fein Menſch etwas, wohl aber befindet fih in der Nähe des Dorfes 
ein Steinhaufen, der fiir die Meberrefte eines SKirchenfundaments gehalten 
wird, doch fehlen alle weiteren Nachrichten, fo daß die Leute, welche die 
Eriftenz diefer Kirche vor den nordifchen Krieg, alfo in für fie unvordenk⸗ 
lihe Zeiten verlegen, Diejes Fundament bona fide für das einer lutheri« 
Kirche Halten, Derartige Kirchenfundamente exiſtiren mehrere im biefigen 
Kicchipiele und flammen wohl aller Wahrfcheinlichfeit nach alle aus der 
fatholifchen Zeit, denn Neuhaufen als ehemalige bifchöfliche Beftbung wird 
wohl mit Kirchen und Kapellen reichlich verfehen geweien fein; auch Tpricht 
für diefe Annahme der Umftand, daß von dieſen Kirchen außer einigen 
Zegenden: von verjunfenen Gloden u. ſ. w. keine Erinnerung im Bolfe 
geblieben ift, während ältere Gemeindeglieder von den zwei Intheriichen 
Kirchen, welche vor der jegigen im Kirchfpiele exiftirt haben, wohl zu er 
zählen wiſſen. Webrigens fonnte doch darin, daß bier vor Zeiten möglicher 
Weiſe irgendwo eine ruſſiſche Kirche geftanden,, für die Bewohner des 
Kirchſpiels unmöglich ein Motiv zum Uebertritt liegen. 

Es kann aber nur das Neuhauſenſche Kirchipiel gemeint fein, wenn 
von ruſſiſchen Gränznachbarn und deren Einfluß anf unfere Nationalen 
geiprochen wird, weil Neuhauſen das einzige livländiſche Kirchſpiel if, 


1 





—— m —— — — —— — — — 


„die rechtglänbige Kirche in Livland.“ 295 


welches an rein ruſſiſches Gebiet gränzt, denn das füdlich von Neuhanfen 
liegende Marienburgſche Kirchfpiel ſtößt ſchon an den Theil des Witebelis 
[hen Gouvernements, welcher aud) das polnische Livfand genannt wird 
und eine vorwiegend lettiſche Benölferung katholiſcher Confeſſion hat; die 
eftnifhen Kirchſpiele Livlands aber, nördli von Neuhauſen bis zur eſtlaͤn⸗ 
diihen Gränze, find durdy den Peipus von Rußland getrennt, denn nur 
ein ganz unbedeutender Theil des Rappinfchen Kirchipiels, der an's noͤrd⸗ 
lihe Ende des Neuhauſenſchen Kirchſpiels ftößt, gränzt an's Pleskauſche 
Gouvernement, ift aber von Petſchory jchon ziemlich weit entfernt. 

Wenn der Verfaſſer den „rechtgläubigen” Grängnachbaren der livläns 
diihen Bauern einen Einfluß auf diefe zufpricht, fo beweift er damit nur 


zu deutlich, daß er mit diefen feinen Glaubensgenoſſen nie in Berührung 


gefommen ift, jonft hätte er wohl wiſſen müſſen, daß es im ganzen ruffl- 
Ihen Reihe kaum ein elendered und unmwiffenderes Volk giebt als diefe 
Pleskauſchen Grängbewohner, die von ihren eigenen Glaubensgenoſſen mehr 
im Sunern des Landes, nicht mit Unrecht, nosyaspusı — Halbgläubige 


‚ oder Halbchriſten — genannt werden. 


Die Bezeichnung „ruſſiſch“, welche in der eftnifhen Sprache von der 


| orthodox⸗griechiſchen Kirche gebraucht wird (p. 484), ift hier durchaus noth« 


wendig, wenn man fich dem Eften verftändfich machen will, denn ‚‚dige uff‘ 


(rechter Glaube) ift fein nomen proprium, fondern bezeihnet eben nur 


den rechten Glauben, wobei der Efte immer an den futherifchsevangelifchen 
denft, weßhalb das Neformationsfeft „‚Sige uffu ülleswötmiſſe pühhä“ (Feſt 
der Aufnahme oder Herftellung des rechten Glaubens) heißt. Der Tuthes 
tiihe Glaube wird von dem Eften furzweg als fein Glaube, „ma uff“ (Zans 
desglaube), bezeichnet, weil die Eften fih „ma rahwas“ (Landvolk) nennen, 
und ebenſo hat er für die griechiiche Confeſſton feine andere Bezeichnung, 
als „Wenne uff‘ (ruſſiſcher Glaube), wie er mitunter die fatholifche Confeſ⸗ 
fon „Pol auff“ (polnischer Glaube) nennt. 

Es ift nicht nothwendig,, daß die Zahl der „rechtgläubigen“ Wirthe 
ſich in Folge des Geſetzes über gemiſchte Ehen vermehren müßte, wie von 
dem Verf. angenommen wird (p. 489), denn die vor dem MHebertritt gebos 
venen ſtinder der Mebergetretenen find in vielen Gegenden (3. B. im Neus 
hauſenſchen Kirchipiele) in der Regel Iutherifch geblieben, woher es fehr 
häufig vorfommen mußte, daß ein Gefinde, welches vor 20 Jahren in den 
Händen eines rechtgläubigen Wirths war, durch Vererbung oder indem der 


Vater ſich ins Altgedinge begab und feinem Sohne die Wirthſchaft uͤberließ, 


296 Bemerkungen zu dem Auflag: 


ſich jetzt In den Händen eines Lutheraners Befindet. Hiedurd hat fich im 
NReuhanfenfchen Kirchipiele Die Zahl der griechifchen Wirthe fehr vermindert. 

Zur Beftätigung des von der Nedaction über freiwillige Betheiligung 
der „reihtgläubigen” Bauern an lutheriſchen Kirchenbanten Gefagte (p. 493) 
“mag bier Folgendes beigebracht werden. — Als 1864 im Nenhaufenfchen 
Kirchſpiel das Eichhofſche Schulbans neugebaut werden follte, entſtand 
zwiichen den Betheiligten ein Streit, indem ein Theil der Bauern Die 
Verſetzung des Schulhaufes an das andere Ende des Gebiets, die Uebri⸗ 
gen aber Beibehaltung des Plabes, wo das alte Schulhaus ftand, wünſch⸗ 
ten. Da die Schule vom Befiger mit Land dotirt ift, fo war vor allen 
Dingen die Entfcheidung des Gutsheren nothwendig. Beide flreitenden 
Parteien wandten fi daher an mich mit der Bitte, ihr Anliegen Dem 
Herren vorzutragen. Unter den gegen die Verſetzung des Schulhaufes 
Proteftitenden, die zu mir kamen, befand fih auch ein „rechtgläubiger“ 
Birth und zwar ein Bruder des „rechtglänbigen‘ Schulmeiftere. Auf 
meine Einwendung, daß er als Glied der griechiſchen Kirche nicht im dieſer 
Angelegenheit mitzuiprechen babe, erwiderte er, daß aud die griechifchen 
Bauern Iutherifche Hausgenofjen hätten, daß ſie felbft gerne und fleißig die 
Andachtsſtunden im Schulhauſe befuchten und daß fi daher Feiner der 
griechiſchen Wirthe der Materialanfuhr und dem Mittragen der Banfoften 
entziehen wolle, er felbft aber werde den erften Bulfen anfahren. Was 
er in feinem und feiner Glaubensgenoffen Namen verfprach iſt redlich 
erfält worden, obgleich nur eine Werft vom lutheriſchen Schulhauie der 
„rehtglänbige” Schulmeifter wohnt, welcher für feine Glaubensgenoffen 
- Andachtöftunden hält, | 

Ueber eine Ähnliche freiwillige Betheiligung der „rechtgläubigen“ 
Bauern am Umbau der Roſenhofſchen Kapelle im Kirchfpiel Rauge kann 
der dortige Paftor berichten und werden fich gewiß aus den meiften Kirch» 
fpielen derartige Facta aufweifen laſſen. 

Daß ed nach Ablauf einer beftimmten Frift nicht mehr geftattet fein 
werde zur griechifchen Kirche überzutreten, war ein, in den vierziger Jade 
ven unter dem- Landoolfe allgemein verbreitetes Gerücht, welches nicht wer 
nig dazu beitrug, den Anſchreibungsproceß zu beichleunigen. Der Bert. 
des Auffages in der „rechtgläubigen Revue‘ -macht fich eines tendenziöfen 
Anachronismus ſchuldig, wenn er jekt und vorwirft Gerüchte über eine 
für den Rücktritt zur Iutherifchen Kirche feftgefegte Prächuflofrift verbreitet 
zu haben (p. 504), Sollten dergleihen Gerüchte wirklich irgendwo auf 


| 








„die rechtgläubige Kirche in Livland.“ 29 


getaucht fein, fo find fle nichts als eine volksthümliche Reerndescenz der 
vor 20 Jahren von der andern Seite ber angeregten Borftellungen ges 
weien. Jedenfalls können fie nur ſehr Iocal und von kurzer Dauer ges 
weien fein; Prediger und Behörden werden den Irrthum bald niederge- 
ſchlagen haben, denn die Luͤge im vermeintlichen Jutereſſe unferer Kirche 
gewähren zu laſſen, ift niemald unfere Sache geweſen. 


UL Bon Herrn Baron A. Mengden auf Ed. 

Der in der Balt. Monatsſchr. aus der „techtgläubigen Revue‘ übers 
ſetzte Artikel enthält eine mic) betreffende verleumderifche Angabe und aus 
Berdem die ebenfalls unwahre Erzählung eines Vorfalls, von dem ik 
als Augenzeuge Rechenſchaft zu geben im Stande bin. Indem ich es für 
meine Pfliht halte, diefen PVerleumdungen und Berdrehnngen gegenüber 
wicht zu fchweigen, beginne ich mit derjenigen Geſchichte, die ich nur als 
unbetheiligter Zufchauer mit erlebt habe. Sie bildet einen aud an fi 
interefjanten Zwifchenfall der vorigjährigen Rundreiſe Sr. hohen Eminenz 
des Herrn Erzbiſchofs Platon; die betreffende Stelle der „rechtgläubigen 
Revue“ aber lautet nach der Meberjegung der Balt. Monatsſchr. (p. 507) 
folgendermaßen : 

‚An einem der Drte, wo der Erzbiſchof verweilte, erfchien etwa eine 
Stunde vor feiner Ankunft der lutheriſche Paflor, und, wie mir einige 
rechtgläubige Bauern erzählten, hat er dort unter der verfammelten Menge 
die dem Lutherthum Geneigten zur Beftändigfeit in diefer Richtung ermahnt.’‘ 

Den gegenüber kann id) Folgendes berichten: 

Am 11. Zuni Nachmittags langte Se, hohe Eminenz in Begleitung 
des Wolmarſchen Ordnungstichters und mehrerer griechifcher Geiftlichen, 
von Lemſal fommend, im Pofendorfichen griechifchsorthodogen Bethaufe an; 
der Raum erfchien für die verfammelte Volklsmenge zu Mein und es wur⸗ 
den Daher die Verhandlungen vor dem Bethaufe im Freien geführt, Der 
Herr Erzbiſchof begann nrit der Frage: 

„Kinder, was wünfcht ihr? Was bittet ihr?“ 

„Mehs gribband walk tift no Kreewu tizzibas.“ (d. h. wir wollen 
frei werden vom ruſſiſchen Glauben) — war die vielflimmige Antwort. 

Se. Emineng ließ hierauf die griehiihen Kirchenvormünder vortreten 
und vernahm deren Wünfche in Bezug auf den Bau und die Ausftattung 
einer neuen Kirche, eined Kirchhofes u. ſ. m. Nachdem die Verhandlung 
hierüber einige Zeit gedauert und Se. Eminenz die Erfüllung ber bezäg« 


298 Bemerkungen zu dem Auffap: 


lichen Wünſche zugefihert hatte, Tießen fi wiederum Stimmen hören: 
„Mums newaijag juhfu baſnizas — wallaͤ, wallaͤl!“ (d. h. wir brauden 
nicht Eure Kirchen — frei, freil), Hierauf erfundigte fih Se. Eminenz 
ob die Leute nicht über Bedrüdungen und Verfolgungen zu Flagen hätten; 
ex fei bereit ihre Befchwerden anzunehmen und St, Majeftät dem Kaifer 
zu unterlegen, 

Diefes Thema wurde in der That recht ergiebig. Es zeigten fi 
zwei Mägde in Erinolinen und verficherten, bloß ihrer griechiſchen Eons 
feifion wegen habe die Iutheriiche Herrfchaft fie aus dem Dienft entlaflen; 
mehrere Stnechte und einige Wirthe brachten gegen Iutberifhe Wirthe und 
Gutsverwaltungen ähnliche Klagen vor. Einige beichwerten fi, man 
zwinge fie zu Arbeiten an den Iutherifchen Kirchen und den Kirchenwegen, 
ihre lutheriſchen Volksgenoſſen verfpotteten fie al8 Heiden u, dgl. m. 

Nun ließ fih Se. Eminenz vernehmen: er habe bis hiezu nicht ges 
wußt, daß die ortbodoren Unterthanen Sr. Majeftät ſolchen Bedrüdungen 
und Verfolgungen ausgefeßt feien, jet wolle er alles Gebörte dem Kaiſer 
berichten und verfpreche eine firenge Beftrafung der Schuldigen. Bei dies 
fer Gelegenheit nahm der Herr Drdnungsrichter Beranlaffung daran zu 
erinnern, daß der Sachverhalt möglicherweile ein ganz anderer fein könne, 
die Kläger ihre Mißgeſchick vieleicht ſelbſt verſchuldet hätten; z. B. die fo 
genannten Iutherifchen Kirchenwege feien die allgemeinen Communications 
wege, welche von der ganzen Bevdlferung genußt und Daher auch gemein- 
fam gebaut würden; zu Arbeiten an der Iutherifchen Kirche könnten höchſt 
wahrſcheinlich nur griechifche Knechte im Dienfte ihrer lutherifchen Wirthe 
verwandt worden fein; Die Kündigung einer Geftndeöftelle dürfe nur in 
gefeßlicher Weife geichehen und fei felbft dann faum ausführbar, wenn 
der Inhaber fie deteriorire, von der Frohn nicht zur Pacht übergeben 
wolle oder den ihm angetragenen Kauf ablehue u. dal. m.; jedenfalls fei 
im Intereſſe des Rechts und der Wahrheit gerathen, die einzelnen Klage⸗ 
punfte in gründliche Unterfuchung zu ziehen. 

Se. Eminenz erfannte den Einwand an und ließ den Klägern dol⸗ 
metjchen: es müſſe erſt ausgemacht werden, ob fie nicht Säufer, Faulenzer, 
Ungehorfame oder Widerfpenftige feien, die ja nirgends gern aufgenommen 
und geduldet würden; er fenne auch diejes Land und wiſſe, daß es hier 
gute Geſetze und eine gerechte Obrigkeit gebe. Frei von Laft und Drud 
fei fein Menſch auf Erden. Nicht die Verfolgten feien zu beklagen, fons 
dern die Verfolger, Denn „die hier. lachen, werden dort weinen, und die 


v 


J 





„die vechtglänbige Kirche in Livland.“ 299 


bier weinen, werden dort lachen.“ (Diefer Sag wurde von dem dolmer⸗ 
ſchenden griechiichen Geiftlihen Poljakow aus Eidyenangern alfo überfekt: 
die jeßt lachen, werden hernach weinen — was leicht mißverftanden 


werden fonnte. Es kamen überhaupt finnentftellende Ueberfegungsfehler 
ſehr häufig vor). Wenn fie fi aber unter den Qutheranern durchaus 


nicht wohl fühlten, fo lönnten fie auch auswandern und Se. Eminenz 
würde ihnen in ruſſiſchen Gouvernements Wohnpläße verfchaffen. 
Der Vorſchlag fchien anfangs zu gefallen, bald hörte man aber 


Stimmen, die ihn mit Bitterfeit zuruückwieſen. Sie wüßten ſchon, wie e8 
den Auswanderern in Rußland ergehe, als Bettler fämen fie zurüd, Cie 
verlangten fein Land mehr, nachdem fle ſchon einmal beim Webertritt mit 


leeren Berfprechungen betrogen worden, Der Nüdtritt zum Lutherthum 


| fei ihnen Bedürfniß und ihr einziger Wunfch. Es war ergreifend zu fehen, 
wie eine blinde lutheriſche Wittwe um Freilaffung ihres eonvertirten Soh⸗ 
Nnes flchte, weil er in der Orthodoxie ohne Lehre und Zucht völlig ver 
wildere. Mehrere junge Leute behaupteten im willenlofen Kindesalter von 
Ihren Vätern zur Zirmelung geführt zu fein; jet wären fle erwachſen und 


zur Erfenntniß gelangt und hätten nur den einen Wunſch, der Religion 


wiederum anzugehören, welcher fie ohne ihr Zuthun entriffen ſeien. Se. 


Eminenz erwiederte: es komme den Kindern nicht zu die Handlungsweife 
ihrer Eltern zu verdammen, und erflärte mit Nachdruck: das Geſetz ges 
Ratte wol den Mebertritt von dem Lutherthum zur Orthodogie, nicht aber 
umgelebrt. 

Der Wallaͤ⸗Ruf wurde nur lauter. Es traten Leute vor, welche 
verficherten, fie hätten nun gar feinen Glauben, da fle in der Intheriichen 
Kirche nicht mehr angenommen würden und die Satzungen der griechifchen 
Kirche nicht beobachteten. „Hoher Herr — fagte ein Bauer aus Poſen⸗ 
dorf mit Namen Mangan, fi an den Erzbifchof wendend — erbarmen 
Sie fih unferes Zuftandes! Sie find felbft ein Geiſtlicher und können es 
unmöglich dulden, daß wir wie Heiden fortleben. Der orthodoxe Gluube 
iR gewiß auch ein fehr guter Glaube, uns nur ift and wird er immerdar 
Itemd bleiben, Wir erflären Ihnen die griechiſch⸗orthodoze Kirche nicht 
mehr zu befuchen und Sie fügen uns die Iutyerifche Kirche, zu der unfer 
Gewiſſen uns zieht, dürfe uns nicht aufnehmen! Erbarmen Sie ſich unfer 
und fagen Sie uns ein Wort des Zroftes, bevor Sie diefen Ort verlaffen! 


Bas fol aus uns werden!‘ 


Se. Eminenz fuchte die Leute zu befchwichtigen: das Faſten fei nur 





2.) . Bemerkungen zu dem Auſſaß: 


eine fromme Webung aber nicht der Glaube. Dennoch wurde das Bitten 
und Drängen um Freilaſſung immer ungefiümer. Ge. Eminenz mußte, 
auf die Drdenszeihen an Seiner Bruft deutend, die Leute daran erinnern, 
daß es eine hohe Ehre und Gnade fei, die er ihnen erweile, indem Er — 
‚ein Mann, dem felbft der Kaifer mit großer Achtung begegue — mit ihnen 
vede. Auch das half wenig. Einige riefen: „fuhdſeſim tahlak!“ (wir ap⸗ 
pelliven weiter). Andere wollten zu Protofoll geben, daß ſie um feinen 
Preis mehr in der griechilchen Kirche verbleiben würden. Der Ordnungs⸗ 
richten ermahnte das Volk ruhig auseinanderzugehen, indem es die Meis 
aung des Erzbiſchofs bereitS vernommen habe; es blieb aber klagend umd 
murrend in Nuthlofigkeit auf dem Platze ftehen. Da hub der griechilche 
Geiſtliche Poljakow an: „Sagt, Leute, wer bat euch dazu angeftiftet, 
von Sr, Eminenz die Freilaffung vom orthodoxen Glauben zu fordern?” 

„Die lutheriſchen Paſtoren“ — entgegnete eine Stimme halblaut. 

„Welche lutheriſchen Paftoren waren es?“ 

„Der Didelniche- Paſtor“ — verſetzte dieſelbe Stimme. 

„Die Iutherifchen Baftoren! der Dickelnſche Paſtor!“ — wiederholten 
Poljakow und die anderen griedhiichen Geiftlihen, als ob fie die Urſache 


des ungeflümen Verlangens des Volkes, der Iutherifhen Kirche anzugehi- 


ven, entdedt hätten. 


Paſtor Neiden aus Dideln, der feit dem Beginn der Verhandlungen 


unter den Iutherifchen Zufchauern an meiner Seite geftanden (die Stunde, 
welche ex vor den Erzbifchof angefommen, hatte er in dem etwa 1/, Werft 
vom Schauplaß entfernten Wäldchen promenirend allein mit dem Berwalter 


des Gutes Ed, einem Lutheraner, verbracht und nicht eine Minute unter 


der verfammelten Menge) — Paſtor Neiden trat jept näher und erbat 
fi bei Sr. Eminenz das Wort, Die Angen der Menge richteten ſich 
anf ihn mit gefpannter Erwartung. 

„Ber ift e8, der mich verllagt?“ — begann er. 

Keine Antwort, 

„Ihr nanntet meinen Namen — ſprach er jebt zu Herrn Poljakow 
— ‚fo fagt mir denn, in welcher Abſicht thatet ihr es?“ 

„Alle diefe Leute bezeugen es, daß ihr fie angeftiftet habt, den Ruͤd⸗ 
tritt zur lutheriſchen Kirche zu fordern.‘ 

„Behaupteft du das?“ — fragte Paſtor Neiden ben Nachſtſte henden 
aus der Menge. 

„Nein das kann ich nicht und habe es auch nie behauptet.“ 








„die rechtgläubige Kirche in Lioland.“ Hi 


„Dehaupteft du es?“ — fragte ex ben folgenden. 

Abermals: nein! 

„Ber von ench allen fagt es aus, daß ich ihn Hierher beſtellt oder 
zu irgend welchen Forderungen angeleitet hätte?“ 

Lautloſe Stille. 


„Iſt denn Niemand da, der mich verklagt?“ 

Das Schweigen der Menge dauerte fort und fo laut der Triumph 
Poljakows vorher geweſen, fo groß ſchien jetzt feine Berlegenbeit. 

„Aber es war hier doch Jemand! Wo blieb er? — forſchte und 
ſuchte Poljakow — bis endlih der Mann gefunden war, ein griechiſcher 
Kichenvormund aus dem Lappierihen Gebiet. 

„Du fagteft es doch! Nicht wahr? du fagteft es!“ — rief Poljakow. 

„Diefe Zungen fanten es!“ — deutete Jener ſchüchtern auf zwei 
Knaben aus dem Puickelnſchen Gebtet. 

„Das ift nicht wahr! Gelogen! Wir find nie in Dideln geweien und 
fehen den Paftor Neiden jegt zum ann Malt — proteftitten die Ans 
geredeten. 


„Habt Ihr fonft etwas gegen mich vorzubringen?‘‘ — wandte ſich 
Paſtor Neicken an Herrn Poljakow. 

„Ich muß mich nur wundern, daß Ihr hierher gefommen ſeid“ — 
erwiederte Diefer. 

„Und id wünfde, es wären alle die Männer hier geweien, welche 
vorhin verklagt wurden; es hätte ſich fogleich herausgeftelt, welchen Werth 
die Auflagen haben, die Ihr fo bereitwillig annehmt.“ 


Se. hohe Eminenz ſchloß diefen Zwiſchenfall, indem ex in freundlicher 
Weiſe Herrn Paftor Neiden die Hand reichte und Herrn Poljakow zur 
Ruhe verwies. Der griechifche Kicchenvormund aber hatte es nur der Fuͤr⸗ 
Iprache Neickens zu danken, daß ihm die durch den Ordnungsrichter Baron 
Krüdener bereits angekündigte gefeßliche Beahndung für falfche Anklage 
ſchließlich erlaſſen wurde, | 

So war diefe Scene In Wirklichkeit; in der „rechtgläubigen Revue“ 
aber wird dennoch gedrudt, daß der Paſtor eine Stunde dor Ankunft des 
Erzbifchofs unter der verjammelten Menge erſchienen fei u. f. w. Freikich 
Reht dabei: „wie mir einige rechtglänbige Bauern erzählten“, und hinter 
diefee Berufung wird der Verf. ſich vielleicht gedet fühlen, auch wenn die 
ihm erzählte Geſchichte nicht wahr il. Belaffen wir ihn alſo im dieſer 


Zu .  Benentungen gu. den. Auffab: 


Sicherheit des Gewiſſens und wenden wir uns dem ‚seiten, mich perſoͤn⸗ 
lich berührenden Kalle zu. 
: Die betreffende Stelle (Balt. Monatsſchr. Inniheft p. 497) Tautet: 
„Zwei benachbarte Gutähbeftker erfanden folgendes Manoeupre gegen 
die NRechtgläubigen. Sie verboten ihren Wirthen vechtgläubige Knechte 
und Mägde aus andern Gemeinden zu nehmen; wenn aber einen von 
ihnen die äußerſte Noth zwänge, einen rechtgläubigen Arbeiter aus einem 
fremden Gebiet zu uehmen, fo folle er, bei 10 Rub. Pön, verpflichtet fein 
darauf -zu. achten, daB das in feinem Dienft ſtehende reditgläubige Indi⸗ 
viduum ſich nicht mit einem lutheriſchen verheirathe. Als Caution mußte 
der Wirth ſofort 10 Rub. bei der Gutsverwaltung deponiren. Drei Wirthe 
haben gegen dieſe Einrichtung proteſtirt und darüber geklagt; es iſt noch 
unbelannt, wie das Gericht entſcheiden wird. — Nicht wahr? das iſt eine 
unglaubliche Geſchichte. Ich ſelbſt würde fle nicht glauben, wenn ich nit 
in Livland gelebt und den Fall genau gefannt hätte,“ 

Allerdings! dieſe Geſchichte ift unglaublih, und zwar aus dem 
einfachen Grunde, weil ſie unwahr iſt. Diefes zu beweifen wird mir nicht 
ſchwer fallen. 

Am vergangenen Jahr erhielt ich, als Befiger des Gutes Ed, durch 
das Wolmarſche Ordnungsgericht eine von dem griehiichsorthodoren Orts⸗ 
geiftiihen Baumann zu Poſendorf wegen Bedrückung der rechtgläubigen 
Letten gegen mich eingereichte lage zugefertigt. Cine ganz gleiche und 
aus derfelben Quelle herrührende Klage wurde gleichzeitig gegen den Be 
figer des benachbarten Gutes Pofendorf anhängig gemacht. Den Wort 
lant der beiden Klagen brauche ich nicht zu wiederholen, denn er ſtimmte 
wörtlich mit der oben reproducirten „unglaubliden‘‘ Gefchichte der „rechte 
gläubigen Revue’ überein, fo daß ein Zweifel über die Sdentität des 
Falles nicht obwalten kann. 

In meiner Gegenerflärung wies ich aus den fechsjährigen Umfchreis 
Sungsliften des feit diefer Zeit in meinem’ Beſitze befindlichen Gutes Ei 
nach, daß 16 Individuen rechtgläubiger Confelfion aus fremden Gebieten 
su der Eichen Gemeinde umgefchrieben worden felen, und erſuchte die 
Kivilobrigfeit den Herrn Geiftligen Baumann zur Führung des Beweiſes 
gnzuholten, welcher meiner Wirthe beim Engagement Diefer Leute eine 
Cagution von 10 Rub. eingezahlt und etwa verwirft habe; für den Fall 
aber, daß der Herr Geiſtliche Baumann: diefen Beweis nicht liefern könne, 
mit dem frivolen Kläger nach den Geſetzen zu verfahren. 





a 


„die rechtglaͤnbige Kirche: in Abland.“ 308 


Herr Baumann befand fih in einer unangenehmen Situatlon. Er 
loffte num für etwas den Beweis liefern, was gar nicht zu beweiſen wer. 
Indeſſen die Obrigkeit verlangte e8 — und der bar Geiftlihe Keferte 
den Beweis! 


Dieſes Schriftftüd vom Ubbenormſchen rechtgläubigen Geiftlichen 
Baumann an den Wolmarfchen Obergeiftlihen Konofotin d. d. 27. Ditober 
1864 fub Nr, 221 lautet — ſoweit es auf meine Perfon Bezug nimm 
— in dem mir mitgeteilten officiellen Translat wörtlich: 


„In Zolge Vorſchrift Em. Hochwohlehrwürden vom 20. October 1864 
ſub Nr. 1141 Habe ich die Ehre hierbei die von mir von Perfonen ges 
nommene Angabe Em. Hochwohlehrwürden vorzuftellen. 


„Meber Thaten des Eckſchen Gutsbefibers zum Nachtbeil des Br 
gläubigen Glaubens hat der Intheriihe Eckſche Ballod » Gefludeswirth, 
Carl Birsgall, in Gegenwart zweier Zeugen, namentlich des Schul⸗ 
meifterd Iwan Parupne und des Bauern Ilja Rittmann, mir ange 
zeigt, Daß der Eckſche Gutsbefiger ibm wirklich nicht erlaubt einen rechts 
gläubigen Bauern aus fremdem Gebiet bei fih als Arbeiter in dieſem 
Jahr anzunehmen, fondern nur auf großes Bitten des bezeichneten Bauern 
Carl Birsgall habe der erwähnte Gutsbefiger den Bauern Jacob 
Ohfoling, weldher aus fremdem Gebiet in’s Eckſche herüberzufommen 
gewünfcht, in feinem Gebiet nur deßhalb angenommen, da alle Verwandte 
und feine ganze Familie fih da befinden. — Außerdem hat der erwähnte 
Dauer auch noch diefes ausgefagt, Daß er nicht geſehen und gehört, wie 
von dem Eckſchen Gutsbefiger jemand von vechtgläubigen Bauern fremder 
Gebiete in feinem Gebiete aufgenommen worden. — Zu diefem erachte ich 
für notwendig noch das hinzuzufügen, daß, wie der Bauer Catl Birs, 
galt mir gefagt, ich über ähnliche That des Eckſchen Gutsbeſitzers feine 
Klage einreichen möchte, aber falls er in Diefer Sache befragt werden follte, 
werde er fein Wort nicht zurücknehmen.“ 


Das alfo war nun der gegen mid) geführte Zeugenbeweis! Ich ent 
halte mich den Suhalt diefes etwas fonderbar fiylifirten (oder überjeßten?) 
Schriftſtücks mit dem der obigen „rechtgläubigen” Geſchichte, zu vergleis 
hen: die urfprängliche Anklage war nun auf ein Nichts zufammengefchrumpft 
und mein Anfläger ſelbſt hatte mich auf das glänzendfle gerechtfertigt, fo 
daß Se. Erlaucht der Generalgouverneur Graf Schuwalow ſich alsbald 
veranlaßt fah, die ganze Sache als unerheblich niederzuichlagen. 


304 Bemerkungen zu dem Aufſatz x. 


Einen gleichen Ausgang aber hatte auch die Anklage gegen den Be 
figer von Pofendorf, wobei ſich namentlich die gegen mich ſchon von dem 
Aufläger ſelbſt fallen gelaffene Beichuldigung wegen der 10 Rub. Gaution 
oder Poͤn als unverfchämte Entftellung einer mit dem kirchlichen Gegenfage 
nichts zu thun habenden Thatfache auswies. 

Es verdient hervorgehoben zu werden, daß der Verf. des Auflabes 
in der „reihtgläubigen Revue“ dieſes Mal den Fall genau gefannt 
zu haben behauptet (f. oben), Das von ihm unter dem Titel von Selbft- 
erlebtem Erzählte verdient alfo nicht mehr Zutrauen als diejenigen feiner 
Geſchichten, welche er mit der weilen Neferve eines „wie man mir fagte,“ 
„wie ich hörte” u. ſ. w. ausgeftattet hat. Und gegen ſolche Gegner find 
wir gezwungen uns ermfthaft zu vertheidigen! 





| 


305 


£. €. v. Bars 
Anfıhten über Schule und Schulbildung. 


Aus deffen Selbſtbiographie. 


&; kann nicht bloß im Kreiſe der nahen Freunde und Verehrer, fondern 
aller Gebildeten in umferen Provinzen, die an dem höheren intellectuellen 
Intereſſen derfelben Theil nehmen, gleichfam als ein Ereigniß gelten, daß 
der ale Menſch, Gelehrter und Forſcher fo hoch fiebende Afademiler Dr. 
Karl Ernft v. Baer der Aufforderung der Ritterſchaft Eſtlands, zuverläfftge 
Nachrichten über feinen Lebenslauf, insbefondere feine Bildungsgefchichte 
geben zu wollen, bereitwillig nachgekommen iſt und diefe Nachrichten nun⸗ 
mehr gedrudt vor und liegen, Die genannte Ritterfchaft bat dieſelben 
bei Gelegenheit des fünfzigjährigen Doctorjubiläums ihres hochgeehrten 
Standesgenoffen (am 29. Anguft 1864) veröffentlicht: fle find. in einem 
674 Seiten ſtarken Quartbande, in glänzender Ausftattung und mit dem 
gelungenen Bildniffe des Verfaſſers geſchmuͤckt, aus der Buchdruderei ber 
Raiferlichen Akademie zu St. Petersburg 1865 hervorgegangen. ”) Der 
reihe Juhalt, durchgängig in klarer, fchlichter und anmuthiger Darftellung 
gegeben, zerlegt fih in fehr verjchiedene Theile, fo daß, wenn auch alle 


) Der vollftänbige Titel Mi: Nachrichten über Leben und Schriften bes Herrn Ge⸗ 
heimrathes Dr, Karl Ernft v. Baer, mitgetheilt von ihm felbft. Veröffentlicht bei &ele- 


genheit feines 50-jährigen Doctorjubiläums am 29. Auguſt 1864 von der NitterfHaft 


Ehlande. Gt. Petersbung 1865. 


308 8. E. v. Baer’s Anfichten über Schule und Schulbildung. 


Zefer an dem perſoͤnlichen Bildungsgange, wie er namentlich bis zur Zeit 
felbftändiger akademiſcher Lehrthätigfeit des Verfaſſers geichildert wird, 
wohl ein gleiches Gefallen finden werden, er doch im Uebrigen geeignet ift, 


den Einen mehr von diefer, den Andern mehr von jener Seite zu fefleln, | 
und zur Reflegion anzuregen. Der Unterzeichnete findet fih in der Lage, 


dies von ſich ſelbſt vücfichrlih aller derjenigen Mittheilungen fagen zu 
müfjen, worin der Verfaſſer feine Erfahrungen und Anfichten über den 
höheren Unterricht theils im allgemeinen, theils in befonderer Beziehung 
auf unfre provinziellen oder überhaupt inländifchen Derhältnifie ausſpricht. 
Iſt es nun entſchieden ſchon an ſich von erheblichem Werth , über einen 
fo wichtigen Gegenftand die Anfichten eines vielfach ‚erfahrenen und hoch⸗ 
gebildeten Mannes zu vernehmen, der denjelben einem wiederholten Nach⸗ 
denfen unterworfen bat, fo liegt in dem gegenwärtigen Falle noch etwas 
befonders Einladendes, die Ausſprüche und Anfichten Baer’s über dieſen 
Gegenftand anch in weiteren Streifen befannt werden zu laſſen, da bie 
Biographie nicht beftimmt if, durch den Buchhandel in Jedermanns Hände 
zu gelangen. Indem ich es mir erlaube, einige wejentlihe Punfte der 
genannten Art herauszuheben und für fie die Rolle eines Uebermittlers zu 
übernehmen, muß ich aber ausdrüdlich bemerken, daß es eben nur auf 
Mittheilung der v. Baerſchen Anfichten felbft anfommt und die Veran⸗ 
lafjungen, die dabei theils zu abweichender Auffaffung oder directer Eins 
ſprache theils zu ergänzender Darftellung einzelner Punkte ſich darbieten 
möchten, nur mit geringer Ausnahme ganz unbenußt bleiben ſollen. a 

Nachdem der Verfaffer in der Schilderung feiner Yugendbildung bis 
zum Aufenthalt auf der Ritter- und Domſchule in Reval (1807— 1810) 
gekommen ift, giebt ex fich mit einem lebhaften Wohlgefühl den zahlreichen 
Meminiscenzen hin aus einer Periode, die bei Vielen am tiefften, felbft 
die jpätere Uiniverfitätszeit nicht ausgenommen, auf die Richtung des Ge 
müths, des Willens und des Berftandes einwirft. „Immer bat mir, fo 
beginnt der Berfaffer diefen Abſchnitt feiner Schrift, die Erinnerung an 
den Aufenthalt in der Ritters und Domſchule zu Reval zu den angenehmften 
gehört, Jetzt, bei vielfacher Veranlaſſung, meinen Lebenslauf zu über 
deufen, wobei die Erinnerungen an die einzelnen Abichnitte deffelben wie 
Bilder lebendig vor die Phantafle treten, jebt kann ich nicht im Zweifel 
fein, daß ih in diefem Abfchnitte meines Lebens mich am glüdlichften 
gefühlt habe und daß ich, auch vom fpätern Standpunfte aus, mit diefer 
Zeit am meiften zufrieden und gegen fie am weiften dankbar zu fein 











F 


K. E. v. Baer's Anfidten über Schule und Schulbildung. 307 


Urfache babe.” Daher ift dieſer Abſchnitt fehr ausführlich gefchrieben, 
wezu allerdings aud Das Intereſſe, daB Baer der Einrichtung, Aberhaupt 


dem Schickſal dieſer Anftalt und insbefondere gewiflen in neuerer Zeit auf 


getauchten, ihre Umgeſtaltung betrefienden Fragen widmet, das Seinige 
beigetragen hat. Bei dieſer Gelegenheit ift es denn auch, daß wir feine 


Anſichten über einige jehr wichtige in der jegigen Schulwelt vielfach ven» 


tilirte Fragen, wie namentlih die Geftaltumg des Gymnafialunterrichts, 
deu Werth der cinfflihen Sprachen oder überhaupt den Zweck des Gym⸗ 
naſtums, Die didactiſche Bedeutung der Naturmiffenfchaften u. dal. erfahren. 
Allerdings ſtehen feine Erörterungen weſentlich in DBerbindung mit der 
ſyeciellen Frage, ob die Nitter- und Domſchule in Reval für den Adel 
und überhaupt die Provinz richtig confleuirt oder einer Reform bediätftig 


ſei; allein man kann doch dieſe lolale Beziehung aus jeinem Räfonnement 
eliminiren. 


Baer tritt zunächſt gewiſſen, freilich auch jetzt noch mitunter zu ſtark 


betonten Anpreifnngen des ausichließlich auf die clafflihen Autoren bafirten 


Gymnaflalunterrichts mit Entjchledenheit entgegen. Zu ſolchen Anprelfun- 


gen rechnet ex den Sag: „hei den Alten ſei alles Humane aufges 


ſpeichert und alle Humanität fei von dort zu holen.” Diefem 


Sage, den er, beiläufig gefagt, aus der Antrittörebe eines Königsberger 


— ee en 


Gymnafialdirectors in den dreißiger Jahren entlehnt, ftellt Baer Folgendes 
entgegen :. „Iſt nicht bei den Alten, fragt er, zu viel Menfchlihes? Ihr 
ganzer Olymp ift für. und etwas zu menſchlich oder, vom moralifchen 
Staudpunft betrachtet, eigentlich untermenjchlich, fo übermenfchlich auch die 
lörperlichen Berhältnifie find. Die fortgekchrittene Civiliſation hat alfo 
doch wohl unſer Ideal vom Menſchlichen höher anfgebaut, und wenn man 


etwa in dem Worte Ideal zu viel Phantafle wittert, fo will ich mich ganz 





praktiſch und als Erzieher ausdrüden: „Welcher verftändige Vater wird 
_ wünfchen, daß feine Söhne und Töchter den Göttern Griechenlands gleichen? 


So viel Stoff fie auch der Poeſie geliefert haben und noch liefern werden, 


Vorbilder für die Erziehung des Menichen liefern fie gewiß nicht. — Aber 


wendet man vielleicht ein, Die geiftreichen Glaffifer der fpäteren Zeit wirken 


doch gewiß bildend auch in unfrer Zeitz wer wird an die naiven Phanta- 


ſiebilder der erſten Kindheit der Böller den fpröden Mapftab unfrer Zeit 

legen wollen? — Ich glaube nie verfannt zu haben, daß unfere Bildung 

aus ber griechifchen hervorgeſproſſen ift, aber eben dieſer [prödere Maß⸗ 

fiab der neueren Zeit hat doch gewiß auch feinen hoben Werth und feine 
Baltiſche Monatsfärift. 6. Jahrg. Bd. XIL Hfl. 4. 21 


308 8. €. v. Baer’s Anfichten über Schule und Schulbildung. 


Berechtigung. Warum gäbe man fonft der Jugend gewiſſe Schriftfteller 
gar nicht oder nur befchnitten in die Hand? Eben dieſer Mapftab Tann 
uns wohl als Beweis dienen, daß die Humanität fortgejchritten ift und 
wir nit nöthig haben, fie immer neu aus den griedhifchen 
Duellen zn [höpfen. Auch müßten Diele Quellen ja gar nicht befruch⸗ 
tend wirken, wenn fie nicht ſchon lange und überafl Früchte getragen hätten 
in allen europäiichen Literaturen. Aber ich bin weit davon entfernt, den 
Werth der philologiichen Studien auf den Schulen zu verfennen, nur möchte 
ih ihn nicht im ſpecifiſch Humanen gefucht willen, und es fcheint mir nicht 
recht, eine hergebrachte Redensart als Beweismittel angeführt zu finden, 
während fie doch nichts beweiſt. Wäre das Humane nur aus dem Stu- 
dium der Schriften des Alterthums und zwar in ihren Original⸗Sprachen 
- zu. gewinnen, fo müßten wir ja an der Humanität des weiblichen Gefchlechtes 
in Europa verzweifeln, von dem nur eine verichwindende Minorität un- 
yittelbar an diefe Quellen geben fann. Dennoch wird Niemand bezwei- 
fein, daß eine gebildete Dante einen großen Theil ihrer Bildung von den 
claſſiſchen Völkern des Alterthums bat, fie fönnte ja im entgegengefeßten 
Halle außer. den geiftlichen Liedern faum ein Gedicht genießen und außer 
den kirchlichen Bildern wenig andere verſtehen. Ich glaube nicht auf kür⸗ 
zere Welle e8 anſchaulich machen zu fönnen, daß auf unzähligen Wegen 
die Bildung des Alterthums in allen Sprachen und Literaturen auf uns 
eingewirft hat umd einwirft, uns gleichfam umgiebt. Daß fie dabet ihre 
urſprüngliche Nadtheit etwas verhüllt bat, ift eine Forderung der fortger 
Ichrittenen Zeit, die man nicht tadeln wird. Und bat nicht jeder Mann, 
der den Homer oder Birgil in den Driginalen lieſt, ſchon früher einen 
großen Theil des Inhaltes diefer Dichterwerfe in fi aufgenommen? 
Sollte es fi wohl verlohnen, um das Fehlende zu ergänzen, 
den zeitraubenden Weg der Erlernung der Sprachen zu geben? 
Ich geftche, daß ich den Werth des Studiums der alten Eprachen anders 
wo. ſaͤhe, ale im flofflihen Inhalte der Clafſiker.“ | 
. Referent laͤßt es unentfhieden, ob in fo exclufivem Einn, wie der 
ohige Sag in Baer's Widerlegung gedacht ift, derſelbe noch jegt von 
beachtensmwerthen Philologen aufgeftellt wird; ebenfe, ob jener Sag, befon- 

ders wenn er auf fein Maß zurädgeführt ift, wonach doch Baer ſelbſt ohne 

Zweifel vieles zur fogenannten Humanität Gehörige bei den alten Griechen 
und. Römern, felbft innerhalb der Vorftellungswelt der. Schulfchriftfieller, 

anerlennen wird, ſich ohne eine nähere DBerüdfichtigung des Alters der 








— 








8. E. v. Baer's Anfihten über Schule und Schulbildung. 309 


Schäler mit Ausficht auf gegenfeitige Verftändigung discuticen läßt. Auch 
wärde wohl die in Baer's Räfonnement, wie es ſcheint, von dem anges 
griffenen Sape nicht hinreichend getrennte Frage, ob das, was wirklich 
die dem Scähulunterrichte zugänglichen antilen Schriften von humaner 
Birkung ausüben fönnen, an die Lektüre und das Studium derfelben in 
der Originalſprache, alfo an ein vieljähriges Erlernen diefer Sprache noth⸗ 
wendig gebunden fei oder ob auch entweder durch freie Darftellung oder 
durch Ueberſetzungen in deuticher Sprache ſich dieſelbe Wirkung erreichen 
laſſe, gleichfalls gu noch anderen Vorausſetzungen und Bezugnahmen noͤthi⸗ 
gen. Allein, wie gelagt, e8 fommt bier nur darauf Baer's Anfichten, 
nicht aber die eines Referenten zu erfahren. 

Eine Anfiht Baer’s ſpricht ſich noch in einer —5* Oppoſition aus, 
die er gegen eine gleichfalls, wie er ſagt, hergebrachte Redensart ausfuͤhrt. 
„Ich fühle mid) immer, heißt es, unangenehm berührt, wenn ich gegen 
das Derfangen, daß die Schule auf die fünftige Lebensbeftimmung ihrer 
Zoͤglinge Rückſicht zu nehmen habe, die hergebrachte Redensart höre: „die 


Schule muß nit bloß abrichten wollen.“ Der Gebrauch einer herge- 


brachten Redensart erregt immer den Berdacht, daß derjenige, der fle 
braucht, nicht im Stande ift oder fich nicht die Mühe-geben will, feine 
Meinung’ von den Brineipien aus folgerecht durchzuführen, und fich hinter 
eine alte Autorität verftedt. Die Ausftattung für das Leben ift 
doch ficher eine Aufgabe der Schule. Es kommt nur darauf an, 
das richtigfte Verhältniß der allgemeinen Ausbildung durch Geiftesgyms 
naftif und -der Ausftattung mit Stoffen zu finden, die im fpäteren Leben 
fidh verwerthen laffen. Bleiben wir bei dem unedlen Begriffe des Abrich⸗ 
tens ftehen,. fo wird man mir wohl zugeben, daß ich diefem Abrichten das 
Wort nicht reden will, auch der zu einfeitigen Berüdfihtigung der Vorbe⸗ 
veitung für den fünftigen Beruf gewiß nicht. In den anderen Provinzen 
des rufflichen Reichs war der Unterricht bisher zu jehr in SeparatsAnftalten - 
vertheißt, welche für die einzelnen Lebensbeftimmungen vorbereiten follten. 
Man hat das Ungenügende dieſer Einrichtung jebt ziemlich allgemein 
anerlannt und flrebt nach mehr allgemeinen Bildungsanftalten. Man meint 
damit oder follte wenigftens damit ſolche meinen, in denen die Geiftes- 
gymnaftif mehr getrieben wird. Nachdem viele Jahre hindurch Zöglinge 
des Cadettencorps, der mebdicinifchen Akademie u. |. w. zu ganz anderen 
Beflimmungen übergegangen find und ſich oft in ihnen. auszeichneten, mußte 
es wohl zur allgemeinen Anerkenntniß kommen, daß die Menſchen nicht 
2” 


310 A. E. v. Baer's Anſichten über Schule uud Schulbildung. 


zu behandela ſind wie ein harmlofer Spripfuchenteig, der die Geftalt ber 
vorgeſchriebenen Form anninımt, durch die man ihn gewaltiam treibt, 
fondern daß im Menſchen Anlagen ſchlummern, die nur der Pflege und 
Nahrung bedürfen, um fi) zu entwidelr, wie die Kuolpe zur Blume, 
deren Geſtaltung in der Knoſpe fchlummert. Die verſchiedenen Anlagen 
kann aber nur eine allgemeine Pflege zur Entwickelung bringen. Es 
wärde. alfo ein. arger Anachronismus fein, wenn ic) jetzt anrathen wollte, 
in unſrer Schule den fünftigen Beruf auf Koften der Geiſtesübung zu ſehr 
in's Auge zu fallen, befonders in den unterften Claſſen. Ich habe Leine 
andere Ahfiht, als der Berüdfichtigung des künftigen Berufs auch ihr 
Mecht zu vindieiren. Zu Diefem Zweck kehre ich zu dem unerquidlichen 
Ausdrud des Abrichtens zurück. Wenn wir ſolche Hausthiere, Die der 
Menſch zu feinen Dienften braucht, wie Hunde uud Pferde, uns anſchaffen, 
fo verlangen wir, daß fle gut abgerichtet ſind, damit wir fie gut gebrauchen 
koͤnnen, und wie find unzufrieden, wenn wir finden, daB dieſe Abrichtung 
jehit. Daſſelbe gilt von der Dienerichaft, Die wir annehmen, und von 
‚Beamten und Verwalten, nur daß wir hier nicht mehr von Abrichtung 
ſprechen, ſondern vom Unterricptetfein in dem Bade, für das wir Diele 
Leute brauchen wollen. Allein, gilt dafielbe nicht für uns ſelbſt? Zu unferm 
Lebensberute brauchen wir uns felbfl; werden wir nicht zufriedener wit 
uns fein, wenn wir finden, daß wir zu dieſem Berufe gut vorbereitet find, 
und baben wir nicht Brund, dankbarer gegen eine Bildungsanftalt zu fein, 
wenu wir erkennen, daß fle und dazu befähigt bat? Die Schule hat nur 
den Geiſt auszubilden, jagen die Pädagogen, wenn fie nicht gar behaupten, 
erſt müffen die Kinder gu Menſchen gebildet werden”), die Vorbereitung für 
den jpeciellen Beruf ift Aufgabe einer ſpaͤteren Zeit und dem geübten Ver 
flande wird Diefe beſſer gelingen.” — Dielen Sag, mit dem Baer felbft fid 


\ *) Der Berfaffer fagt Hier in einer Anmerfung: „Das ift auch eines von den Schlag- 

wörtern, Die mir fatal find. Als ich aus Deutfchland nach Rußland mit meiner Familie 
zurüdtfehrte, Hatte ich vier Söhne, darunter drei Ichulfähige. Sie blieben ein halbes Jahr 
in. Keval und es fchlen mie dringenb nothwenbig, ihnen fo bald als möglich die erfien 
Elemente ber ruffiichen Sprache, von den Buchftaben an, beibringen zu laſſen. Indem ich 
nich datum bemühte, ftieß ich auf einen Lehrer, ber mir mit großem Gifer verſtändlich zu 
machen fuchte: erft müßten meine Kinder zu Menfchen gemacht werden, mas er überneh- 
men molle, dann wäre e8 Zeit, an Anderes zu denken. Gr hielt mich ohne Zweifel für 
fehr borniet, weil biefe banale Mebensart mich nicht feffelte. Ich zahlte ihm innerlich mit 
gleicher Münze, erflärte aber trochen, daß fie ſchon Menſchen fein, und ich wolle war, dab 
Diefe Kleinen Menſchen etwas Ruffifch lexnten.“ 











8. E. v. Baers Anfchten über Schale und Schulbiſdung. 311 


zum Theil im Einklang weiß, ſtellt er nun allerdings ſpeciell unter den 
Gefſichtspunkt der aus dem Adel ſtammenden Jugend; was er aber elgent- 
lich will, wird wohl am Marften fi dahin formulteen laſſen: viele Schüler 


machen im Oymnafium, wenn fie es nicht überhaupt fchon früher verlaffen, 
einen Bildungsgang durch, der, wenn er ihnen auch einen formalen Gewinn 
dringt, doch beffer dur einen anderen Bildungsgang zu erfegen 
wäre, der ihnen außer dDemfelben formalen Gewinn zugleich 
auch die zu einem künftigen Berufe nöthige Vordildung ges 
währen würde Mit anderen Worten: Bauer geſteht, wie wir noch 
ausdrücklicher ſehen werden, dem Betriebe der antiten Sprachen eine große 


formale Bildungstraft zu, aber er meint, daß andere Unterrichtögegenftände 


und zwar foldhe, die für unfere jetzigen Lebensanforderungen auch der 


Sache nach unentbehrlich find, in diefer Hinfiht daſſelbe leiften. Es 
ſcheint, als ob diefer Satz confequent zu der Folgerung führen müſſe, daß 


der Untergang der philolegiichen Gymnaflen nur noch eine Frage der-Zeit 
fei; und in gewillem Sinne wird auch von Baer, wie wir ſehen Imerben, 
diefe Folgerung wirfli gezogen. 


— 


Fragen wir hiernach, welche Wirkung denn nun Baer ſelbſt von dem 


Gymnafialunterricht ale die mögliche und zugleich befte erwartet oder worin 
er feinerfeitö das Ziel dieſes Unterrichts erblidt, fo erhalten wir darauf 
‚ eine fehr ausführlihe Antwort. Baer verjegt fih in Gedanken in die 
Zeit feines Königsberger Lebens zurüd, alfo an einen Ort, wo damals 





der berühmte Philologe Lobeck als Profeflor wirkte und man fid) in 


einem philologiſchen ZTreibhanfe befand.” Es war die Zeit, we fich über 


all die Forderung geftend machte, jür den ſehr großen Bruchtheil der 
Jugend, für welchen ſchlechterdings Leine unabweisliche, weder praktifche 


noch rationelle Nöthigung zum Gymnaſialunterricht vorliegt und der doch 
auf den Anſpruch nicht verzichten will, dereinft auch zur Zahl der Gebil- 
deten gerechnet zu werden, wenn er auch Griechiſch und Latein nicht 
gelernt bat, Bildungsanftelten anderer Art, als Gymnaſten find, herzu⸗ 
ſtellen: mittlere und höhere Bürgerfchulen, Realſchulen, polytechnifche 
Schulen wollte man überall haben. Solche Anftalten find befanntlidy denn 
auch feit jener Zeit in großer Anzahl entflanden *), freilich unter demfelben 





) Am Schluß des Jahres 1832 — unb in biefe Zeit etwa füllt bad von Baer 
Eyählte — gab es in allen acht preußifchen Provinzen nur 9 Realſchulen mit bem Hecht 
iu Gntlaffungsprüfungen. Zu Anfang bes Jahres 1964 gab es in ber Monarchie 49 


312 RE. v. Boer’s Anſichten über Schule und Schulbildung. 


Kampfe, der im allen Zällen, wo ein neues Kulturelement neben einer 
alten mächtigen Gewohnheitsform ſich geltend macht und fie zu bejeitigen 
anfängt, unvermeidlich losbricht. Ein Stüdchen von ſolchem Kampfe machte 
auch Baer in Königsberg mit durch, wobei er an den -Discuffionen, weldye 
damals über Schule und Schulbildung ſich erhoben, lebhaften Autheil 
nabm *). „Bei dieſer Gelegenheit, fagt Baer, fuchte ich vor allen Dingen 
mir Mar zu machen, was das allgemeinfte Ziel der Schulbildung fein ſollte, 
und um diefes zu finden, mußte ich wieder fragen, worin im allgemeinen 
der Gewinn beftehe, den die europäiſche Schuibildung bisher gebracht 
babe? dieſe Frage führte alfo zurüd auf Betrachtungen der Vergangenheit 
und der allmähligen Entwidelung der Bildung überhaupt, fowie der willen, 
fchaftlichen insbefondere, die ich bier nicht verfolgen kann. Das Refultat 
aber will ich verfuchen mitzutheilen. — So beftlimmt wir auch unter den 
Befähigungen unfres geiftigen Selbſt das Deufvermögen von der Phantafte, 
vom Empfindungd- und Begehrungsvermögen jebt zu unterfcheiden gewohnt 





Realfchulen erfler Ordnung, 16 Wealfchulen zweiter Ordnung und 14 anerfannte höhere 
Bürgerfchulen. 

*") Baer erzählt von einer zu jener Zeit in einer Peivatgefellichaft geführten Unter- 
Haltung, bie auch hier einen Plaß finden mag: „Es gab einmal, fchreibt -er, ein öffentliches 
Zwiegeſpraͤch in ziemlich großer Verfammlung zwifchen dem fpecifiich-philologifchen Gyınna- 
fieldirector und mir, von fo charafteriftifcher Art, daß ich es nicht für unpaffend Halte, es 
hier mitzutheilen. Sch hatte in einer der in Königsberg beftehenden populär- wiffenfchaft- 
lichen Gefellfchaften einen Vortrag über die Wichtigkeit der Kenntniß des eigenen Landes ge- 
halten. Der bezeichnete Director war anweſend und obgleich mein Vortrag mit den phi- 
Iologifhen Studien gar nicht in naher Berührung fand, jo mußte doch ein Ausdruck, 
etwa wie ber, Daß man doch nicht allein das in der Zeit ober im Raum Entfernte für 
wiflenswerth Halten möge, ihm als eine Herausforderung erfchienen fein. Er trat nach 
dem Schluffe des Vortrages auf mich zu und fagte: „Sie fprechen von ber. Wichtigkeit 
ber Kenntniß des eigenen Landes — aber nehmen wir einmal unfer eigenes Land Preußen, 
was ift Da wiſſenswerth — was ift 3. B. in Mohrungen gefihehen? Dagegen um 
Athen berum ift in jedem Dorfe Wiffensmwerthes vorgefommen.“ Zu feinem Unglücke hatte 
er grade Mohrungen gewählt. „In Mohrungen, antwortete. ich ihm fogleich, iſt Her- 
ber, einer ber größten Deutfchen, geboren.” Obgleich es ziemlich häufig vortommt und 
gewiffermaßen natürlich iſt, daß der. Eingewanderte fi mehr um das ihm neue Land .und 
beffen Begebenheiten befümmert als viele der Eingebornen, fo ſchien es ihn Doc zu ver- 
brießen, grade eine Bußangel getroffen zu Baben. Er feste alfo das Siiegefpräc ‘fort 
und fagte unter Anderm: „In jeder Zeitungsnummer ift etwas von Homer.” „Eben 
deßhalb antwortete ich, feheint e8 mir nicht nothmwendig, den Homer im Original zu 
Iefen.” Das ift auch jest meine Meinung. Was von dem Alten in unfrer Bil 
dungsſphaäre fortlebt, teitt uns auf vielen Wegen entgegen.” . 











8. E. v. Baers Anfichten Aber Schule und Ehuttisun. 312 


find, iſt doch nicht zu verfennen, daß im toben Menfchen, wie er ans: der 
Hand der Ratur hervorgeht, dieſe Zunctionen einander erſetzen und ver- 
drängen. Es würden nicht die Völler in ihren Yugendauftänden fo vie⸗ 
lerlei, oft jeher complicirte Götter und Schöpfungsgefchichten entwidelt 
baben, wenn fie genau die Gebilde der Phantafle von den Eonftructionen 
des Willens hätten unterſcheiden können. Wenn das Verlangen nah Er⸗ 
lenntniß der fie umgebenden Welt und des Verlaufs der Begebenheiten 
erwachte, wurde dieſes Verlangen durch Gebilde der Phuntafle befriedigt 
und je reicher die Phantafle des Volkes war, um fo mannigfacher dur 
die vollsthümlichen Productionen derſelben. Ich babe den Blick fehr weit 
zurüd in die Dergangenheit gerichtet, nur weil dort die Unfähigkeit, die 
Operationen des Denkens von denen der Phantafle und von den Sugge⸗ 
flionen des Begehrungspermögens zu unterjcheiden, am meiften in die Augen 
Ipringt. Wir brauchen aber garnicht fo weit zurüdzugehen, um Menfchen 
zu finden, welche Ueberzeugungen haben, von denen fie fi nicht bewußt 
find, worauf fie fih gründen, ob auf eim folgerechtes Denken, auf nicht 
unterfuchte Tradition oder egoiftifche Wünfche; und andere Menſchen welche 
genau wifjen, worauf ihre Meberzeugungen fih gründen, die das Gebäude 
ihres Willens von den erflen Grundlagen an aufbauen können. Bezeichnen 
wir nun die Fähigkeit des ficheren Urtheild mit dem Worte. Kritik, fo 
find die erfien beiprochenen Perfonen unfritifche, die anderen fritifche 
zu nennen. Die allgemeine Aufgabe einer guten Schule ſcheint 
nun darin zu beftehen, diefe Kritik in uns zu entwideln, indem 
fie bei jedem Unterrichtsftoffe auf die Bafis zurücdgeht und nachweift, wie 
darauf folgerecht gewiſſe Lehren begründet find; wenn file und, um ed an 
einem Beifpiele anſchaulich zu machen, nicht bloß lehrt, daß die Exde eine 
Kugel ift und frei im Raum ſchwebt, fondern die Beweiſe dafür giebt, 
wie das in jeder guten Schule gefchehen wird. Ehemals glaubte man, 
zum regelrechten Denfen fei ed durchaus nothwendig, der Gelehe des 
Denfvermögens, wie die Logik fie auffaßt, ſich bewußt zu werden; die 
Erfahrung hat aber gelehrt, daß die Einübung eines regelrechten Denkens 
mehr Erfolg bat als das Kennen der Geſetze, grode wie zu einem kraͤf⸗ 
tigen und ausdauernden Gange Einühbung mehr wirft als die Kenntniß 
des Baues der Bewegungsorgane und der Gefege der Mechanik, . .Die 
Einübung der Kritif im Denken, das Bewußtfein nämlid, 
worauf unſre Ueberzeugungen fih gründen, ift Daun ohne 
Zweifel au die Frucht, welche das europäiſche Schulwejen im 


4 8, ©. v. Bacr’a Anflchten Aber Schule und Schuwbitdung. 


Launfe der Zeit getragen hat und woher 28 kommt, daß in Europa 
die Wiſſenſchaften ſich entwidelt Haben, in Aſien nicht, und ir @uropa Die 
gut geſchulten Perfonen ein mehr ficheres Urtheil haben ale ungel@nlte, 
oder ſchlecht geſchulte.“ 

Baer ſetzt alſo die wahre Aufgabe der Schule in die Cinübung 
eines conſequenten und kritiſchen Denkens oder, kurz geſagt, in 
die GeiſtesGymuaſtik. Ohne bei der Frage anzuhalten, ob durch 
dieſen Satz in der That der wahre Zweck der Schule (nämlich, wie es bier 
wicht anders gemeint fein kann, der höheren Schule überhaupt und insbes 
fondere des Gymnaſiums) ausgedrückt werde oder ob überhaupt von nur 
einem wahren Zwecke der Schule die Rede jein könne, d. h. ob die Ge 
ſammtheit aller Aufgaben, denen die Schule nachzugehen hat, fib in einem 


| 
| 


kurzen Sape oder einem Worte, 3. B. Geiftesgymnaftit, ausdrüden oder 
auf einen folchen einzelnen Begriff reduciren Lafle, folgen wir dem Verfafler 
fogleich in feine Unterfuchung, durch welche Mittel denn num dieſe Geiſtes⸗ 


gymnaſtik nach feiner Meinung geübt werden kann und fol. 


„Es leuchtet ein, heißt es, daß nicht Die Malle der anfgenonmenen 


Kenntniffe dahin führt, fondern die Fritiiche Behandlung jedes Unterrichts⸗ 
gegenſtandes d. h. die Nachweilung, worauf alle Meberzeugungen beruhen 
und wie für jede das ganze Gebäude von feiner ganzen Grundlage aufs 
gebaut jei. Als vorzügliche Mittel diefer Geiftesgymnaftif haben in den 
höheren Schulen feit langer Zeit die Mathematit und die alten Sprachen 
gegolten. Bei der Mathematik fpringt es in die Augen, daß fie ganz 
befonders die kritiſche und confequente Methode befolgen kann, und es ift 
deßhalb ganz beionders ihre confequente Methedif, das Fortichreiten von 
den einfachſten von jelbft einleuchtenden Principien zu immer weiter ges 
führten Folgerungen bearbeitet worden. Eine fo conjequente Methodik 
fann auf die alten Sprachen zwar nicht angewandt werden, da es bei 
ihnen nicht darauf aufommt, ans einfachen Principien ein Gebäude des 
Willens zu erbauen, fondern fremde Gedanken in unfre Sprache und Aus 
drucksweiſe umzulegen. Darin aber liegt eine große Geiſtesgymnaſtik. Der 
ganze Bau der alten Sprachen weidht von dem der neueren und nament- 
lich auch von unfrer deutichen jo ab, daß es keineswegs genügt, die Bes 
deutung der einzelnen Wörter zu kennen, fondern daß wir einen Saz erft 
im Geifte der alten Sprachen klar denken müflen, um ihn dann, im Geifte 
unser Sprache gedacht, ausdrüden zu können. Iſt es alfo anzuerkennen, 
daß das Ueberſetzen aus einer alten Sprache in unſre Mutterfprache in 


8. E. v. Baer’? Anfichten Aber Schule und Schulbildung. . 313 


"einen fortgehenden Denkübung befteht, fo wird man auch zugeben, daß bie 
Anlage, die man nicht allein bei uns, fondern überall hören kam: „ich habe 


. 


mein Latein und Griechiſch vergeſſen; ſchade um die anf der Schnle ver⸗ 
lorene Zeit!” unbegründet if. Man bat eben die Uebung im Denken 


“ gewonnen — wenn man and nur einige leichte Schriftfteller geleſen hat; 
hat man mehr gelefen, fo muß man mehr dabei gewonnen haben. Allein”, 


" fon von uns herausgehobenen Zurücweifungen gewiffer unzuläffiger Prä- 


— und hier wendet fi nun die Gedankenfolge des Verfaffers zu den oben 


tenfionen der clafflichen Philologie und er erhebt die Frage, ob es nicht 


“andere Arten von Geiſtesgymnaſtik gebe, welche zugleich durch ihren ſtoff⸗ 


lichen Inhalt fördernd auch für die Lebensläufe der Schüler find. „Haben 
nicht einige Zweige der Raturwiffenfchaft, fragt der Berfaffer, fich chen 
zu der confequenten Methodik erhoben, daß fie ohne Geiftesgumnaftit und 


2* = 


folgerechte® Denken nicht betrieben werden fönnen? Ych meine diefenigen 
Zweige der Naturwiſſenſchaften, welche man die exacten nennen darf, weil 
fie überall Maß und Zahl anlegen können, alfo Phyſik, die Mechanik 
mit inbegriffen, und Chemie. Sicher wedt die Beichäftigung mit ihnen 


den Scharffinn. Sollen fie aber als Geiftesgumnaftif in der Schule ber 


handelt werden, jo müfjen fie mit der vollen Gründfichkeit betrieben werden, 


deren fie nicht nur fähig find, fondern die in ihrer Natur liegt, Einübung 


der Schüler dürfte nicht fehlen. Dennoch will ich hiermit zu einer Umge⸗ 
flaltung des beftehenden Schulplanes nicht geratheu haben. Wäre id 
berufen auf die Geftaltung der Schule einzuwirken, fo würde ich mich fehr 
bedanken, den durch Tangjährige Erfahrung erprobten Weg zu verlaffen, 
da ich micht fiher wäre, ob der neue den Verluft ganz erfeßen würde, 
Denn vor allen Dingen find die tüchtigften pädagogifchen Kräfte auf dem 
alten Wege zu finden, und es würde fehr ſchwer werden, ähnliche Lehrer 
für die genannten Naturwiſſenſchaften zu finden. Aber fie werden fi 
mehren und jedenfalls ſchien es nicht überfläffig, daran zu 
erinnern, daß das bildende Element, das in den alten Sprar 
hen liegt, aud durch die Naturwiſſenſchaften erſetzt werden 
fann und zwar durd die rechnenden Die anderen Zweige, die 
beſchreibenden, Kiefern fchon durch den Umftand, daß fie nicht rechnen koͤn— 
nen, den Beweis, daß fie nicht zu den Principien vorgedrungen find. Sie 
paflen mehr für die unteren und mittleren Klaſſen. Alle Bilder aus 
der Vorzeit, welche wir für das Herz und den Kopfals bil- 
bend betrachten, Lönnen für das Leben gewonnen werden, ohne 


316 K. E. v. Baer's Anfichten über Säule und Schulbiſdung. 


daß ſie auf dem Wege der alten Sprachen herbeigeſchafft ver⸗ 
den. Auf dieſem Wege ſammeln ſich auch jetzt dieſe Bilder nur diejenigen 
Perſonen, welche ihr ganzes Leben dem Studium der Claſſiler widmen. 
Ihnen wird man ed denn auch überlaſſen müffen, diefe Bilder immer neu 
zu reſtauriren. Wäre es anders, jo müßten wir ja Alle für unſern Kate 
chismus die hebräifche Sprache ſtudiren.“ 

Es genügt hier, daß die entſcheidende Anſicht des Verſaſſers in dem 
Obigen Mar und deutlich ausgeſprochen iſt: er giebt zu, daß die Beſchäfti⸗ 
gung mit den alten Sprachen eine Gymnaftif des Geiftes veranlaflen kann, 
aber — die Beihäftigung mit dem exacten Theile der Naturwiflenichaft 
und mit der Mathematik giebt nicht bloß denſelben formellen Effect, fon 
dern gewährt außerdem noch einen für das Leben und die künftige Berufe 
fphäre dienlichen Stoff und nöthige Fertigkeiten. Alſo — — Doch diefen 
Schluß ſpricht der Berfaffer nicht aus, fondern was für ihn daraus folgt 
und was er wirklich ausjpricht, ift, daß er es für möthig halte, „auf Mittel 
zu finnen, dem immer dringender werdenden Bedürfnifie von allgemeiner 
verbreiteten Kenntnilfen und Fertigkeiten in den exacten Naturwifienfchaften 
bei uns zu entſprechen, ohne deßhalb die bisherige Geſtaltung unfrer 
Schulen umzuändern und namentlich die philologifchen Studien zu ver 
drängen, die eingebürgert find und für die man am leichteften tüchtige 
Lehrer findet. Bielleiht werden dieſe Studien im Laufe des 
Sahrhunderts den Naturwiffenfchaften ganz weichen müſſen, 
aber bejchleunigen wir ihren Fall nicht,“ | 
Der Lefer wird fih ſchon ſelbſt geſagt Haben, daß Baer mit feinen 
Yeußerungen hier an eine Frage von großer praftifcher Bedeutung anflößt, 
die augenblicklich, wie wir Alle wiſſen, auch an maßgebenden Stellen unirer 
Schulverwaltung erwogen fowie in Privatfreifen und öffentlich beſprochen 
und Discutirt wird. Jeder weiß, daß Rußland bei feinen weittragenden Ums 
geftaltungen der forialen Verhältniſſe, die fämmtlid darauf ausgehen, die 
bis dabin Tatenten pſychiſchen Kräfte der Nation energijcher und vajder 
zu entwideln, fowohl um den Staat zu größerer innerer Blüthe zu brins 
gen, als auch ihn mehr in den europäiſchen nationalen Verkehr einzuführen, 
auch mit feinem Schulweſen Umbildungen und Neubildungen vornehmen 
maß und zum Theil ſchon vorgenommen hat. Wie in allen Zällen, wo 
ed auf weſentliche Reformen anfommt, fo fieht auch in dieſem Falle Nuß 
Sand mit Recht auf die Zuftände der übrigen Eulturflaaten Europa's und 
fragt fih, was es auf Grundlage feiner eigenen materiellen und geifigen 





8.8, 0. Barr’e Noten über Schule amd Schulbildung. 34T 


| Naturbeſchaffenheit gebrauchen, fih-anpaflen..oder zu feiner Umwandlung 


verwenden ‚kann. Hierbei ift num unzweifelhaft feine Frage wichtiger und 


weitreichender als die: wie wollen wir das Schulweſen von den Elemen⸗ 


tarfchulen an bis zu der höchften Spige, den Afudemien und Univerfitäten, 
binanf organifiren, und insbefonder, welche Principien and leitenden 
Grundfäge follen dabei maßgebend fein? Auf diefem Gebiete aber ift für 


die Entſcheidung wenigftens rüuͤckfichtlich der höheren Schulen die Alterna⸗ 











tive geftellt: fol Rußland fein höheres Schulweſen nur- auf Die Begrife- 
weit der Neuzeit und allein auf fein eigenes nationales Weſen gründen 
oder fol es dieſem letzteren auch die altgriehiihe und altrömiſche Vor⸗ 
Relungswelt vermittelft der Pflege der alten Sprachen und Literaturen 
innerhalb der heranwachſenden Jugend einimpfen? und es befindet. fih 
hierbei, wenigftens ſcheinbar, in derfelben Bedrängniß, wie ein Vater, ber 
zweifehaft ift, ob ex feinen Sohn foll auf ein philologiihes Gymnaſium 
oder auf eine Realſchule ſchicken, die fein Latein und fein Griechiſch lehrt. 
Die für Rußland zu erwaͤgenden Gefichtspunlte merden von dem Verfaſſer 
allerdings nur nebenbei und. auch nur theilweife berührt, allein in diefem 
Falle ift es beſonders intereſſant, das Votum Baers kennen zu lernen. 

„Es ſei erlaubt, heißt es, in Bezug auf die ausgedehnten ruſfiſchen 
Provinzen des Staates eine gelegentliche Bemerkung zu machen, die fich 
fo mit Gewalt vordränge. In diefen wird jetzt eifrig über die Frage 
geſtritten, ob die claſſiſchen Sprachen nothwendig einen mefentlichen Theil 
aller höheren Schulbildung ausmaden follen oder nicht. . Der Kampf an, 
Ah ift ſchon fehr erfreulich, denn er bringt dieſe Studien in. Anfehn, da 
fg: bisher der geringeren unmittelbaren Anwendbarkeit wegen wenig beliebt 
waren, ſowie es erfveulich ift, daB unter den Workämpfern für, Diefelben 
ſich National⸗Ruſſen finden, die ſogar, mit Recht oder Unrecht, für Germa⸗ 
nophagen gelten. Mir ſcheint aber doch, daß die Vorkaͤmpfer etwas zu 
weit geben, wenn fie, in Die Behauptung einftimmen, welche im Jahre 1863 
ein Profeſſor in Kaſan gegen mich ausſprach: Wenn die alten Sprachen 
mit die Baſts des Schulunterrichts ausmachten, müßte Barbarei einreißen. 
— Ich glaube allerdings, daB Barbarei einreißen müßte oder beflimmter 
geſagt, daß die Schulbildung. ihren Zweck nicht erreichen würde, wenn nicht 
Die Arbeit des Geiftes, fondern mir das Auffammeln von Kenntniffen als 
ihre weſentliche Anfgabe betrachtet würde, Allein, ob dieſe ‚Arbeit allein 
oder wenigftens ganz vorherrſchend durch Die alten Sprachen zu erreichen 
it, mp. als befondere Frage behandelt werden. In ganz Europa iſt feit 


318 8. C. v. Baer's Anfihten über Schule und Schulbildung. 


Einführung des Ehriftentgums die Schulbildung von der Kirche ausge 
gangen. Alle Schnien waren urfpränglich kirchliche. Erſt allmählig gins 
gen fle zu den claſſtſchen Studien über; da die lateiniſche Sprade, in 


Weſtenropa wenigftens, nicht allein die Kirchenfprache,, fondern audy die 


allgemein verftandene unter den Gebildeten war, fo wurde fle auch die 
Schulſprache; die griechiſche Sprache Fonnte auch nicht ganz vernadhläffigt 
werden, da flR die Sprache des Neuen Teſtaments war. Als nun die 
alten claſſiſchen Schriftfteller, die man ans religidfem Eifer ganz vernach⸗ 
Hifigt hatte, wieder aufgefunden waren, mußten fie durch ihren Inhalt 
und ihre Form anziehen. Sie erregten das Beftreben, die Geſchichte und 


alle Berhältniffe des Alterthums zu findiren und die Kenntniß davon zu 


verbreiten. Alle Ausbildung fuchte man auf diefem Wege des claſſiſchen 
Studiums. Aber auch die mathematifchen Studien machten fich geltend, 
da man in ihnen die Bafls der Afttonomie, Geographie und Rautik er» 
kannte. Biel fpäter entwidelten fich die Naturwilfenfhaften. Doch haben 
fle in Frankreich [bon zum Theil die claffiihen Studien verdrängt Die 
germanifchen Völker, beionders die Engländer und die Deutichen, haben 
fefter an ihmen gehalten. Dennoch haben andy unter diefen letzteren Real⸗ 
gymnaften und polytechniichen Anftaften den clafftichen Studien allmählig 
mehr Boden abazugewinnen angefangen. Das Schufweien in Rußland 
ſteht der kirchlichen Wiege offenbar noch näher als im Weſten Enropa’s. 
Es ift fraglich, ob es gut thun würde, den ganzen langen Weg 
durchzumachen, den die germanifhe wiſſenſchaftliche Bildung 
durchgemacht hat, um vielleiht nad Sahrhunderten den exac—⸗ 


ten Raturwiffenfhaften fihb mehr zugnwenden. Ueber dies 


dürfte der ruffifhe Volksgeiſt, mehr für das Praktifche befä- 
higt, weniger Neigung haben, [ih in das Alterthum zu vers 
tiefen und die Gegenwart aus dem Auge zu verlieren, als der 
germanifche. Die Deutichen haben von diefer Neigung und von Ddieler 
Entwidelung ihres Schulwejens gewiß großen Gewinn, wohl aber auch 
Einbuße gehabt. Einem Bolfe, das noch an dem Scheidewege 
der Richtung feines Schulwejens fteht, möchte ib rathen, 
beide Wege zugleih zu geben, ſowohl Schulanfalten für 
gründlich claffifhe Bildung, ald au andere für ebenſo gründ⸗ 
lie in den exacten Raturwiffenfhaften zu erridhten, nnd bes 
fonders in den großen Städten beide zugleich beftehen zu laſſen. Es if 
ohnehin fein Grund einzufehen, warum ale Menichen nur diefelbe Sphäre 








8. E. v. Baer's Anfichten über Schule und Schulbildung. 349 


des Willens verfolgen follten. Eine ſolche infeitigfeit hat jedenfalls die 
Folge, daß es fehr ſchwer ift, aus ihr herauszutreten, weil es an Lehrern 
fehlt. Auch ſcheint für die Entwidelung des Gewerbes in allen feinen 
Deräftelungen die größere Verbreitung der eracten Naturwifienfchaften ein 
ſehr dringendes Bedürfniß in Rußland.” — 

Hiermit ift das Wefentlichfte von den Anflchten des Verfaſſers über 
Säule und Schulbildung mitgetheilt. Die Schrift enthält. allerdings noch 
mandye beachtungswerthe Gedanken über dieſen Gegenfland, namentlid) 


auch über die Univerfitäten; fie find aber zu ſehr vereinzelt oder in die 
Darſtellung eingeftreut, als daß es leicht wäre, fle ohne Ergänzungen hier 


zu verwertben. Der Unterzeichnete fann aber von dem Verfaſſer nicht 


Abſchied nehmen, ohne auch feinerfeits ihm für den reihen Genuß und 


die vielfache Belehrung, welche die Lectüre feiner Selbftbiographie gewährtn 


bat, zu danken. 
Strümpell. 


320 


Praktifche Beleuchtung | 
der in Finland angeregten Kirchenverfaffungsfrage. 


Von allen in der proteftantilchen Kirche zu Recht beftebenden Kirchen 
verfafjungen fann weder die Confiſtorial- noch die Synodal⸗ noch die 
Episcopal-Berfafjung die an ſich befte Verfaflung der Kirche genannt 
werden. Sondern e8 Tönnen Zeiten und Verhältniſſe eintreten, unter 
welchen jede von den genannten Verfaſſungen für die Kirche die zeitweilig 
befte Berfaflung fein wird. In der Eonfiftorialverfaflung liegt der Schwer- 
punft des SKicchenregiments in dem Staatsoberhaupt; Geiftlichfeit und 
Gemeinderepräfentanten werden in Bezug auf das Kirchenregiment nur 
al8 Diener des Staats angejeben. In der Episcopalverfafjung Dagegen 
liegt der Schwerpunkt des SKirchenregiments in den mit dem geiftlichen 
Amte Betrauten, und letztere nehmen die Gemeinderepräjentanten in dad 
Kirchenregiment auf. In der Spynodalverfaffung endlich liegt der Schwer. 
punft des SKirchenvegiments gleichmäßig auf Geiftlichen und Gemeinde 
repräfentanten. Die Gemeinde ift allein noch nicht die Kirche, fondern 
wird ed nur dann, wenn fie das geiftliche Amt in ihrer Mitte hat; dar 
ber wird jede Kirchenverfaffung Betheiligung der zwei Stände, Geifklide 
und Gemeinde, nothwendig feßen müſſen. Da aber die Kirche im weltlis 
chen Staate wohnt und die Glieder der Kirche zugleich Glieder des Staats 
find, fo wird aud eine gewilje Betheiligung der oberften Staatsgewalt in 
Bezug auf Kirchenregiment unabweislich fein.. 











Praktiihe Beleuchtung der in Livland angeregten ꝛc. 321 


Da nun, wie wir fehen, die Drei Formen der Kirchenverfaflung auf 


weientlich verfchiedenen Grundlagen ruhen, fo fcheint mir, daß ein Unter: 


nehmen, welches darauf ausgeht, eine von diefen Sirchenverfaflungen mit 
wejentlichen &flementen, die aus den beiden andern genommen find, zu 
verfeßen, der Kirche nur Schaden bringen kann. MWiderfirebende Stüde 


und Glieder laſſen ſich nicht einem Ganzen einordnen, fondern bringen 
ae Unordnung in dem Ganzen hervor, In der Eonfiftorialverfafjung, 


in welher das Staatsoberhaupt summus episcopus ift, ift fein Raum 
für ſynodale Elemente, weil leßtere immer das Streben haben müllen, den 
Schwerpunft des Kirchenregiments in die Synode gu bringen. So lange 
das Staatsoberhaupt summus episcopus ift und Kirch⸗ und Staatsge⸗ 
meinde ſich gleichfam decken, fcheint mir die Gonfiftorialverfaflung die befte 


Verfaſſung der Kirche zu fein. Sollte e8 aber im Laufe der Zeiten das 





bin fommen, daß die Kirche los und Tedig und getrennt wird vom. Staat 


und quoad externa und interna fi felbft zu verwalten und zu regieren 


bat, jo wäre die Zeit gelommen, da die Kirche entweder die Synodals 
oder Episcopalverfaſſung annehmen müßte. Dann nämli wird die Kirche 
eine Bekenntniß⸗Kirche werden müflen, Staats, und Kirchengemeinde 
ſich nicht mehr decken, fondern die Kirche nur aus folchen Gliedern beſte⸗ 
hen, die in Folge eines und deſſelben Bekenntniſſes zum Chriftentbum ſich 
zufammenfchließen und in Einigkeit fi eine Verfaſſung geben, der ihr Ber 
fenntniß zur Grundlage dient. Und wenn man bedenft, daß Gemeinde 
und Amtsträger in der proteftantifchen Kirche eigentlich nicht verfchiedene 
Stände find, ſich nicht ausichliegen, fondern zum Zufammengehen für die 
Zeit der Kirche auf Erden unlöslich zufammengelfettet find, da durch daB 
geiftliche Amt die Befenntniß-Gemeinde immer von neuem geboren, ge 
nährt umd erhalten wird, und auf der andern Seite das geiftliche Amt 
ohne Gemeinde gleihlam todt und einer Lebensäußerung nicht mehr fähig 
if: fo ift nach erfolgter Trennung der Kirche vom Staate beides gleich 
möglih, daß die Kirche entweder für die Synodals oder. Episcopalverfaf⸗ 
lung ſich entſchließe. Die moderne Zeitrichtung wird freilich anders urs 
theifen und nur die Synodalverfaffung für möglich halten. Dennoch bir 
ich der Meberzeugung, aud wenn mir der Vorwurf droht, daß die Geift« 
lichen gern das Kicchenregiment an fich reißen und dem geiftlihen Stande 
Neigung zur Herrfchfucht einwohne, daß allendlich die Episcopalverfaffung 
als die befte Verfaſſung derjenigen Belenntnißgemeinde ſich herausſtellen 
dürfte, in welcher ihr Glaube die das Leben am meiften beftimmende 


52 Praftiiche Beleuchtung 


Macht geworden iſt. Ich bitte nicht zu wergeflen, daß nur diejenige Epis 
copalverfafjung lebensfähig ift, in welcher die Amtöträger die Gemeinde 
repräfentanten in's Kirchenregiment aufnehmen müfjen, daß Gemeinde und 


YAmtöträger in dem Bekenntniß ein gleiher Glaube verbindet, beide ſtets 


auf einander gewiefen find und ohne einander gar nicht leben Lönnen. 
Weil aber durch das Amt die Gemeinde geboren, ernährt und gefördert 
wird, fo glaube ich, daB waturgemäß der Schwerpunkt des Kirchenregis 
ments in dem Amte und nicht in der Gemeinde liegen müßte. 

In Livland befteht jet zu Recht eine Eonfiftorialverfaffung, und das 
bei folcher fein Raum für Synodalelemente, wie die moderne Zeitrichtung 


fie verlangt, vorhanden ift, fol folgende Ausführung praktiſch darthun. 
Die fynodalen Elemente Fönuten nur Anbängfel der Eouftkorialverfaffun 
fein und "niemals iu den Bau gliedlich eingeordnet werden und daher dar 


zur Zeit beftehenden Verfaſſung nur Schaden bringen, 
Die moderne Zeitrichtung will das Recht der Gemeinde an dem 


Kircheuregiment praftiih ins Werk fegen und hat deßhalb Einfährung 


gemiſchter Synoden für die Provinzialfiche und Presbyterien für die 
Einzelgemeinde, mit Einordnung dieſer beiden Stüde in den Bau der 


Conſiſtorialverfaſſung, vorgeichlagen. Daß die Gemeinde ein Recht hat, 


Berheiligung am SKirchenregiment zu verlangen iſt unzweifelhaft. In der 
Eonfiftorialverfaffung ift in gewiſſem Sinne andy eine Betheiligung der 
Gemeinde am Kirchenregiment vorhanden, in dem fowohl im Eonfiftorium 
als aud im Oberfirhenvorfteheramte Glieder der Gemeinden fien. Sie 
find aber Diener des Staates und der Staat regiert durch fie die Kirche, 
Dadurch wird freilich das objective Recht der Gemeinde verbürgt, aber 
den Trägern des Amtes ergebt es ebenfo und noch fchlimmer, indem fie 
in allen kirchlichen Behörden die Minorität bilden, da doch eigentlid Pa 
rität vorhanden fein müßte. Das ift aber nicht anders möglich, fo Tange 








das Princip herrſcht, daß das Staatsoberhaupt summus episcopus if. 


Ermwägen wir nun die praftiiche Einführung: 


1) der gemiſchten Synoden in Livland. Hier treten uns zuaft 
die beiden Fragen entgegen: wer fol die zur gemiſchten Syuode zu dele 


gixenden’ Glieder der Gemeinde wählen? wer fol gewählt werben? die 
verfchiedenen Ratienalitäten, Bildungsftufen und Sprachen in Livland 
machen die Beantwortung diefer Fragen faft unmöglich. Mir ſcheint and, 
Daß noch nirgend in der Welt eine glückliche Wahlordnung gefunden 
worden if; denn ſowohl ein beſtimmtes Lebensalter, als and Lebensftel- 





ber in Livland angeregten Kirchenverfaſſungsfrage. 323 


lung und Befigftand, ebenfo ein gewilles Maß von Kirchlichkeit dürften 
aur relativ gute Beftimmungen fein, wenn ermittelt werden fol, wer zum 


Delegirten befähigt ift und das Necht zum Wählen haben kann. Es wird 
immer ein großer Theil der Gemeinde über Beeinträchtigung feiner Nechte 
Hagen, fo lange Staats» und Kirchengemeinde fi deden. Nehmen wir 
nun aber an, daß es gelungen iſt jene Klippen zu übeıfleigen und eine 
gemilchte Synode endlich zufammengefommen ift, fo fragt es ſich, welche 
Gompetenz fie haben und welches Arbeitsjeld ihr zugewielen werden wird, 
Couſtituirende, gefeßgebende und fircheuregimentliche Rechte kann fie nicht 
haben, denn alles dieſes gehört der Machtbefugniß des summus episcopus 
und des von letzterem beftellten Conſiſtoriums an. Ueber die Externa der 
Kirche wird fie nichts beſchließen dürfen, ohne in Die Competenz der 
Kirchipieldconvente, des Oberficchenvorfteheramtes und Generalconfiftoriung 
zu greifen. Für rein theologifch willenjchaftliche Fragen wird fie fein Ins 
tereffe haben. ‚Soll die gemifchte Synode nur den Charakter einer ges 
miſchten Gonferenz haben mit dem Rechte, Weberzeugungen und auf Eird- 
lihen Gebieten gemachte Erfahrungen auszufprechen und etwanige unjchuls 
dige Anträge an die kirchlichen Behörden zu ftellen, die ohne Motivirung 
von letzteren abgewiefen werden können; jo find folhe mandata minima 
einer mit großer Mühe zuſammengebrachten Berfammmlung unwürdig. 
Ueberdies bedarf es auch zur Einführung dieſer onferenz eines Ges 
ſetzes, das bis jet moch nicht vorhanden if, Wenn nun aud eine 
lolche gemilchte Conferenz nicht ohne Segen fein möchte, indem Gemeinde, 
vepräfentanten und Amtsträger ſich näher fennen lernten und mehr Inter 
eſſe für Licchliche Angelegenheiten gewedt würde, fo ift mir gewiß, daß 
gerade diejenige Richtung, die. nah Reform der Kirchenverfaſſung verlangt, 
von einer fo harmloſen Eompetenz ganz und gar nicht befriedigt fein Tann, 
denn die moderne Zeitrichtung intereffirt fih mehr für das Kicchenregiment 
als für die Kirche und betont vor allem das objective Recht der Gemein 
den. Aus allen diefen Ausführungen ziehe ich, wie ich glaube, mit Recht 
den Schluß, daß bei einer zu Recht beſtehenden Conſiſtorialverfaſſung eine 
mit geoßen Schwierigkeiten erlangte gemijchte Synode nur ein unbedeus 
tendes Anhänglel fein und daher nur Verwirrung in die Köpfe bringen kann. 

2) Ein zweites Anhängfel zum Schaden der Kirche wird das Press 
bpterium in der Einzelgemeinde fein, da ein Iebensfähiges und der Kirdhe 
Segen bringendes Presbyterium in der Eonftflorialverfaflung feinen Raum 
bat, Es wird als Baflard zur Welt kommen und als folcher leben, denn 


824 Praftiſche Belenchtung 


es bat feinen legitimen Exiſtenzgrund. Wer wird dad Presbyleriun 
wählen, wer wird gewählt werben köonnen? Beides wird von dem [den 
oben angegebenen Schwierigfeiten gedruͤckt. Eine Wahlordnung und Aue 
übung von Wahlrechten, wenn fte der Kirche Segen bringen follen, ſetzen 
die Belenntnißgemeinde und Selbſtverwaltung der Kirche woraus, wekche 
des Inſtituts Bater und Matter fein müſſen. Pan räth, alle Hausväler 
der Gemeinde mit denn Wahlrecht zu betrauen in der Hoffnung, daB ein 
guter Geiſt die Maffen leiten werde. Diefe Hoffnung aber ift eine unbe 
rehtigte, wie man durch die Gemeinderichter⸗Wahl flieht, die gemäß 
lich die Untäcitigften in die Gemeindeimter Bringt. Ja wer e& weiß, 
wie viel Unfkttlichkeit eine durdy im Kruge berathene Wähler entſtandene 

Richterwahl zur Grundlage hat, wird ohne Frage zugeben, daß ein durch 
allgemeine Wahl hervorgegangenes Presbyterinm mit Rehten u Baftard 
genannt werden kann. 

In der Bekenntnißgemeinde, bei Selbſtverwaltung der Acke M fuͤr 
das Presbpterium ein großes, fchönes Arbeitsfeld vorhanden. Fuͤr ein 
Presbyterium aber, das nur ein Anhänzfel der Gonflfleriatverfaffung if, 
fanu als Arbeitsfeld nur eine fleinigte Hochebene gefimden werden, der 
man auf diefem Wege feine Frucht abgewinnen kunn. Die Externa der 
Kirche Deforgt zur Zeit der Kirchfpiefsconvent, das Oberkircheworſteheramt, 
das Generalconfiftorium und allendfih der Staatsminiſtet. Die Schul 
Sache Beforgt das Gemeindegeridht, die Local⸗Schulverwaltung, die Kreis⸗ 
und Oberlandſchulbehoͤrde. Beide Gebiete find alfo dem Bresbyterium 
entzogen. Man dürfte fih auch fehr irren, wenn man meint, daß ein 
Prestipterium einen moraliihen Dtuck auf das Gemeindegericht zum Yes 
ſten der Schulſache ausäben würde. Denn wenn das Gemeindegericht, 
wie jeder Paſtor es weiß, gewöhmidy eine fehrdlige Stellung gegen das 
Kirchenvormünder » Inftitut und Collegium einnimmt, fo wird es auch ein 
Widerfacher des Presberiums fein, zumal wen ketzteres ſo Tühn fein 
follte, einen angefehenen Gemeinderichter vor feine Schranfen zu citiren. 
Es bleibt alfo dem Presbyterium fein andered Arbeitsfeld übrig ats das 
ſteinigte und ſchwierige Feld der Kirchenzucht. Die ſchwerſte aller Ars 
beiten iſt die Arbeit an der Seelſorge ımd Kirchenzucht, unb feine Arbeit 
erfordert mehr getftige und geiftfiche Heite, mehr Studinm und Maßigung 
und Demuth, mehr göttlich beglanbigte amtliche Stellung als gerade bie 
Seelſorge und Zucht — und nun ſoll diefe ſchwetſte aller Arbeiten einem 
gewählten, d. h. durch Zufall und Summe zuſammengewürfellem Kollege 








devr in Livband angeregten Kirchenverfafſungefrage. N.) 
das ein Buyies Eebensulter und gar. feine GErfahrımg bat, zugewieſen wer⸗ 


ven? 5 ſchon ſehr bedenktich, Ausuübung von Zucht am Erwachſenen 


— — — 


einem officiellen Eollegium zu Abergebew, das des Sunders Vergehen 
wa die große Glocke ſchlägt. Unmöglich aber wird ein ſolches Collegium, 
wem es Teine Wurzel und Autorität in der Gemeinde bat, ſondem der 
Gemeinde als ein Iwangsinſtitut etſcheinen muß; ımd fo wird es eiſchei⸗ 
nen dem Theil der Gemeinde, der Kirchenzucht für unnöthig Hält, und das 
it der größere. Theil in den Gemeinden, wie fie jet einmal vothanden 
md RXicht jeder gute Chrifl tft eo ipso ein guter Presbyter, Ber die 
Krchenzucht vet zu handhaben verſteht. Wi leicht überhebt ſich ein 
ſolch einfacher Chriſt; wie leicht fowrmt eo, daß gerade der ernfle Chr 
in der Kirchenzucht den evangelifchen Weg des Dittens nnd Ermahneus 
verkaͤßt und zum Schelten und Drohen mit dem Geſey greift! Was foll 
endlich ein Collegium nügen, in welchem etwa eine Mehrzahl weltlich ges 
finter, der Sithe und Kirchenzucht abgeneister Perſonen vereinigt ift! 
dMeſe And gezwungen, den Weg der Eroberung zu betreten, da ſie Kein ih⸗ 
we Reigung zufagendes Feld zur Beurbeitung vorfinden. Wird ich wel 
der Ebelmann, der Litterat, der In diefer Beziehuug fehr empfindliche Bür- 
ger und Bauer: dem Preébyterium ftellen, damit an ihm Jucht geübt 
werde fire feinen Lebenswandel. Ich muß auch fagen, daß wenn auch 
jemand überzeugt ift, daß Stirchenzucht notbwendig iſt, er dech das Recht 
der Kirchenzucht nicht einräumen lann einem nur zu diefem Zweck offls 
tiellen Collegium, das mit Recht ein Zuchthauscolleglum genannt werden 
muß, weil es ein Inſtitut Hi, das wicht aus dem Begriff und Leben ber 
Kirche erwachfen iſt. Sapienti sat! Ganz anders fleht ein Preobyterium 
in der Bekemmißlirche, wenn die Kirche fich ſelbſt werwaltet und nur folche 
Glieder bat, die ihr angehören wollen und nicht gezwungen find ihr ans 
gugebören, In dev Bekenntmißlirche Ift die Synode bie Spitze des Ber 
faffungsbanes, das Presbyterium die Blüthe der Gemeinde; es beforgt 


dort Externa und Interna der Gemeinde, gebt mit Nothwendigleit aus 


der Gemeinde hervor, ift ein notbwendiges @lied der ganzen Derfaffungs- 
DÖrgunifation und hat daher au die moraliihe Mat und nöthige An 
torität zut Kirchenzucht. 

Aus alle dem ſcheint mir hervorzugehen, daß ſynodale Elemente, ade 
eine gemiſchte Sunode und namentlich Preöbyterien, Der Gonfittosinken, 
faſſung anhängen ein Verſahren tft, weldes von dem Worte der H. Schrift 
gerichtet wird, daß ein neuer. Lappen nicht anf. ein altes Kleid genäht 


326 Mraktifche Beleuchtung der in Livland augeregten ꝛc. 


werden fol, weil das alte Dadurch noch mehr. zerreißt. Ich muß demnach 
Die in Lioland angeregten ragen nach Einführung von gemikhten Syno⸗ 
den und Bresbyterien und nach, einer Geſetzes⸗Commiſſton, die ſich mit 
‚Einführung obiger Stüde beichäftigen ſoll, für unnötbige Fragen erllären, 
weil fie unmöglihe Wuͤnſche enthalten. Dagegen aber ſcheint mir noth⸗ 
wendig daß eine gemiichte Commiſſion von dem Conſiſtorinm, als der zu 
Mecht beftehenden Kicchenbebörde, ernannt werde, welcher Commiſſion Der 
Auftrag ertheilt wird, Borarbeiten zu machen in Bezug auf: 

1) Erweiterung des Rechts der Kirchſpiels⸗ und Schulconpente für 

Selbfiverwaltung der Kirchengemeinde und Vermehrung der zu Kirchſpiels⸗ 
and Schulcorventen flinmberechtigten Glieder durch Hinzuziehung aller 
größern Grundbeflger aus dem Bürger und Bauerflaude; ., | 
2) Erweiterung und sl ———— der Ober⸗Kirchenvorſteher⸗ 
aͤmter; 
3) Erweiterung des Gonfftoriume durch —— von Gemeinde⸗ 
repraͤſentanten und Amtöträgern zu beſonderen Plenarſitzungen, damit das 
‚Gonfiftorium nicht allein eine Stantöbehörde fei, fondern die Kirche eine 
‚wirkliche NReprälentation erhalte, die fich an die Staatsbehörde anlehnt, 
‚und in welcher alle Stände, Adel, Geiftlichkeit, Bürger und Bauern ver 
‚weten find. : Mir fcheint das nämli der. größte Mangel unferer jeßigen 
‚Kitchenverfafiung zu fein, daß die Kirche Feine Repräfentation hat, DaB 
‚Sein. Organ vorhanden ift, durch welches fie Iprechen und ihre Wünſche 
den Gonfiftorium und dem Staatsoberhaupte gegenüber verlantbaren kann. 
Die. Repräfentanten der Kirche follen ——— des Kirchenregiments 
fein, fondern feine Berather. 

- Auf diefem Wege könnte die bei und zu Recht beſtehende Confiſtorial⸗ 
‚verfaffung ausgebaut werden, ohne ihr Stüde einzuordnen, die ihr wider 
ſtreben und fie zerftören mäfjen. Anf diefem Wege würde aber auch zu- 
gleich die Kirche veranlaßt werden, ſich auf Selbflverwaltung einzurichten, 
Damit fie — wenn es im Laufe, der Zeiten dahin fommen follte, daß ſowohl 
der Staat. ald auch) die Kirche den Wunſch haben und die Nothwendigfeit 
‚Hählen, daß ihre Ehe gelöft werde — damit ſie dann vorbereitet fei, ih 
als Bekenntnißkirche zu conflituiren und fich entweder eine Synodal⸗ ober 
Episcopalverfaffung zu geben, je nachdem Gottes Math die Geſchicke der 
Kirche leiten wird. Kupffer. 





22 Redacteure: 
Th. Botticher. U Faltin. ©, Berkholz. 








— — 


— — — 


| 


327 


Jer Ztatnsguo der Iuſtizreſorm in Rußland. 
Echluß.) 


Werſprochenermaßen (. Auguſtheft p. 128) haben wir hier zunächſt das 


Wichtigſte aus den 21 Sentiments der fogenaunten Praftiter mitzutheilen, 
um darnach zu der Arbeit der Ginfährungscommilfion felbft überzugeben. 
Die gedrudte Acte dieſer Commiſſion beginnt mit dem Sentiment des 
Präfdenten der Civil⸗Palate von Wjätla, Herrn Poppe. Bon den bei. 
den Spftemen der Reformeinführung, wonach dieſelbe zunächſt in 2—3 
Gerichts» Sprengeln vollftändig realifirt, oder folort ganz Rußland, mit 
allmaͤhliger Ausdehnung in Zahl und PBerfonal der zu creivenden Behörden, 
betreffen joll, habe man, fchreibt Herr Poppe, das letztere Syſtem unter 


: dev; Bedingung gewählt, daß mit den Bezirks » Gerichten, Palaten und 


Kaffaion-Departements im Senat zu gleicher Zeit, Zriedensgerichte (mn- 
posbia yaperkzema) wenn auch in kleinerer Zahl, als Ipäter erforderlich 
fein dürfte, eingefegt würden, Diefe ihre Meinung verträte die Com⸗ 
mifften aus folgenden Gründen: 1) die principielle Nothwendigkeit der 
aufgezählten Ynftitute werde von Jedermann anerfannt, wieviel derjelben 
aber man bedürfe, fönne die Erfahrung allein mit-der Zeit lehren; 2) das 
Neglement (cyze6nnıe ycerapsı) könne ſich als ungetheilte, Iebensvolle, or» 
ganifche Kraft nur im großen Ganzen, nicht in einem Theile Rußlands, 
geltend machen; 3) die Totaleinführung fei in finanzieller Beziehung uns 
gleich vortheilhafter und erſpare bei einem Netz von 31 Gouvernements, 
in den erfien zwei Jahren 2,323,357 Rub. durch das Eingehen der alten 
Baltiihe Monatsſchrift, 6. Jahrg, Bd. ZU, Hft. 5. 22 


328 Der Statusquo der Yuftizreforn in Rußland. 


Behörden; 4) nur dann vermöge die Reform den Kredit von Rußland zu 
heben, wenn fie in einem großen, lebensvollen Theile Rußlands (der ale 
Totaleinführung gilt) nicht in einzelnen, von einander getrennten, damit 
todten Rofalitäten eingeführt werde, auf welche die Finanzkräfte des ganzen 
Reichs, wie die von dem ganzen ruſſiſchen Volke erzogenen Kräfte vorzugd 
weife zu verwenden eine Ungerechtigfeit wäre; 5) es fei weſentlich, daß bei 
den Borzügen, den die Reform vor dem alten Rechtsfuße behaupte, dies 
felbe dem letzteren nicht parallel gehe, oder wenigftens eine ſolche Paral⸗ 
fele fo kurz wie irgend möglich verlaufe. 

Diefe Anfichten heilt Präftdent Poppe und benrtbeilt nur noch das 
in Borichlag gebrachte Gouvernementsnetz in Folgendem. 

1) Die Commiſſion wolle fo viele Zriedensrichter einfegen als im 
Sabre 1863 Vermittler (zwifchen Bauern und Srundherren, mupoBbiIe 
nocpeanaen) beftanden hätten. Das Gouvernement Wjaätka zähle 13 
Vermittler, die e8 mir den gewelenen Guts-, Bergwerfd und Domainen 
bauern zu thun hätten. In 2 Kreilen diefes Gouvernements gebe es gar 
feine Güter, mithin Leine Vermittler; follen aus den 13 Vermittien In 
Gouvernement 13 Friedensrichter erwachſen, fo fäme in 11 Kreiſen je 
„einer auf den ganzen Kreis und nur in 2 Kreife zwei. Betrachte man 
die ungeheuren Entfernungen in einigen, die bedeutende Beoölferung in 
andern Kreifen, erwäge man, daß eine große Zahl der Civil⸗ und Eriminal- 
Pendenten den Friedensrichtern zu überweilen fein würden, jo ergäbe fid 
unleugbar, daß der Vermittler zu wenige wären, um mit ihnen die Frie⸗ 
densgerichte zu beftreiten. Nun -wolle man zwar Erweiterungen im Per 
fonal, je nach dem Bedürfuiß, eintreten laſſen; fo lange aber nicht einmal 
genug Friedensrichter da wären und dieſe, bei der Unbefanntichaft mit der 
Sache, bei der Meberhäufung mit Geſchäften, in die größten Verlegenheiten 
zu gerathen hätten, fo lange fei nur der Diskredit des Friedensrichter⸗ 
inftitut8 zu erwarten. | 

Der Mangel an Friedensrichtern fielle ch recht. an deren Eonventen 
hexraus. Zu diefen erfchienen zur Zeit Immer nur zwei, fo daß, da der 
jenige Zriedensrichter, vpn deſſen Entſcheidung Berufung flattgefunden, 
nicht mitfigen dürfe, gar nichts geſchehe. Kür die 11 Kreife wären hier 
nad zum mindeften 22, und nicht 13 Friedensrichter erforderlich. Die 
Erfahrung würde lehren, daß auch diefe Zahl bei weiten nicht ausreichen 
fönne. ER J 

Die Replik der Commiſſion bezeichnet dieſen Einwurf als wichtig, 











Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 329 


obgleich er ihren Plan nicht im Princip treffe, fondern eine Iofale Son» 
derfrage ausmache. | 

. 2) Zedes der in die Reform gezogenen 31 Gouvernements ftehe unter 
einem Bezirfögericht, Dad wiederum einer der 6 Balaten untergeordnet fei. 
Ausgenommen wären, nicht nur die Gouvernements mit privilegirten Rech— 


' tem (ryGepnin Ha OCO6BIXB npapaxs CocToamia), auch die weftlichen 


Gouvernements, die nördlichen Kreife des Gouvernements Olonetz, ferner 
die Souvernements: Perm, Orenhurg, Aſtrachan, und 2 Kreile von Wos 
logda. Der Plan umfaßt nur das Centrum Rußlands, wodurd) mehrere Gou⸗ 
vernements und einzelne Kreife des lange erwarteten Segens der Reform 
ganz verluftig gingen. Unwillfürlich wiederhole man da den zweifellos 
richtigen Grundgedanken der Arbeit der Commiſſion: „wie nur Totaleins 
führung der Reform ein Refultat ergeben könne, wie eine Partialeinfühs 
rung die größten Mipftände herausftellen mülle.” Was allgemein einge 
führt, wohlthätig gewirkt hätte, würde, getrennt, fi als fchädlich erweilen 
und bald zur Abänderung des Beiten in der Neform drängen, -wenn nicht 
zu deren gängzlicher Befeitigung. 

„Das duch die Commiſſion in Vorſchlag gebrachte Netz widerſpreche 
jenem von ihr ausgeiprochenen Grundgedanken; Perm oder Olonetz dürften 
nicht ausgeichloffen bleiben, ohne daß die Reform Schaden nähme, u, |. w. 
Die Uebelftände einer Bevorzugung bei der Neformeinführung lägen auf 
der Hand; nicht nur, wenn etwa Moskau und Petersburg dieſe Bevor⸗ 
zugung ausmachen jollten, fondern [chon, wenn aneinander grenzende Gous 
vernements mit verfchiedenen Gerichtsbarkeiten beftänden, ohne daß für einen 
ſolchen Unterfchied bejondere Gründe flritten. Seine finanzielle Bedenfen 
dürften in Betracht kommen; die Commiſſion felbft habe gefagt: wenn in 
ber. That die Finanzen. unſeres Vaterlandes zu einer rationellen Einfühs 
rung der Neform nicht reichten, fo wäre beijer damit anzuftehen. Nun 
aber die Reform als unabweislich erfannt worden, fei deren Einführung 
nicht ausſchließlich nach finanzieller Rechnung vorzunehmen, 

Die Commiſſion replicirt: befondere, mit den competenten Autoris 
täten verhandelte Umftände hätten Perm und Olonetz ausjchließen laffen. 
Die Handhabung des Lebens mit deſſen allmächtigen Anforderungen erhebe 
fih über das Princip; wie wichtig auch die Regel, jo unabwendbar fei 
die Ausnahme; deßhalb feien nur 31 Gouvernements mit anna eini⸗ 
ger Kreiſe aufgeſtellt worden. 

Gegen die durch Eingehen des alten Rechtsfußes von der Com⸗ 

22” 





330 Der Statusguo der Iuftigteform in Rußland, 


milfton als Einkünfte aufgezählten Erſparniſſe von 632,370 Rub. im erften 
und 1,690,987 Rub. im zweiten Jahre bemerkt Boppe, daß die ungehenre 
Zahl der mit Aufhören des alten Rechtsfußes außeretatmäßig werdeitden Ber 
amten, die im Verlauf eines Jahres noch ihr Gehalt zu beziehen Hätten, 
im erften Jahre menigftens feine Erfparniß erlauben würden. Die Total 
einführung fei darum nicht weniger dringend, fle ſei Allin verfſprochen 
worden, fie werden von Allen überall erwartet; die Reglerung habe E 
Mittel zur Befkteitung des Opfers aufzubringen, am ihren Credit, das 
öffentliche Zutrauen zu ihr, zu erhalten, womit die Wohlfahrt des Reiche 
unzertrennlich verbunden ſei. 

Die Commiſſion replicirt: 

die Erſparniſſe nach Ablauf des erſten Jahres berechnet, uͤberall das Mir 
nimum angenommen. Hiezu komme, daß das Nep der Commiſſion fd 
leichter verwirffichen werde, als im Projekt erſchelüe. 
4)' Herr Poppe ſtellt Perm und Orenburg zum Sprengel von Kaſan; 
Wologda zum Petersbutgiſchen; zähle doch, fagt'er, das Minifkerium der 
Boltsaufflärung Wologda zum Petersbutgifchen, nicht zum Kaſanſchen 
Lehrbezirke. Noch näher flige Moskau; das umfaſſe aber bereits 8 Gou⸗ 
vernements Im Plan der Commiſfion. 

Die Commiſfion giebt dies izu, ihre Eintheilung wäh Sprengeln 
ſei auch nur eine temporaͤre; mit Zuziehen von Perm und Okenburg ſeien 
die Grenzen der Sptengel zu mößiflciren, mit Erweiterung des Kafauſchen 
Sprengels ein neuer zu beſtimmen, etwa fr Wladimir, Jaroslaw, Kor 
ſtroma oder Niſhni⸗ Nowgorod. Das fei Sache der alleudlichen Einrichtung 

5) Zur Eroͤrterung der neuen reſpective Schließung der alten Behörden 
habe die Commiſſion einen Haupttermin von 6, einen Supplementtermin 

von 3 Monaten beſtimmt. Bom’1. Januar 1866 feien die Bezitksgetichte 
und Paliten, in deren eiſten Abtheilungen, zu "erdffnien;" die’ Pendenten der 
"alten Palaten bis’ zum 1. "Apr, "refpeftive 1. Juli 1866 ’audzutiagen und 
die zweiten Abthelluͤngen in den veuen Behötden Zu erbfftien; vom 1. Juli 
bis zum 1. September die alten’ Palaten im Netz der 31 Vonvernementt 
zu ſchließen; was an Pendeitten nöch eruübzigt, den’ teihporakien Abtei 
ungen in den Bejirkoͤgerichten' zu" überreichen. 

"Der Erfahrung allein, ' meint Gert Poppe, ftehe ein Urtheil über 
dieſe fo angeſetzten Friſten' zu; Tage die Commiſfton doc) ſelbſt, "die Priv 
eipien der Reformeinführung feien nicht auf tegtetatott(ä km" Wege, wie ein 
Reglement (yeräss), aufzuftellen, Mihten bielntehr Hlır in einſer lungen Reihe 

















— 





Der Statusquo der, Zuftizreform in Rußland, 331 
von Maßnahmen beſtehen, die den in verfchiedenen Localitäten verfchiedenen 


| Umfländen Rechnung trügen und auf adminifttativem Wege. oder durch die 


Alerböchfte Gewalt Platz griffen, 
Poppe polemifirt Demnähft gegen die Einfegung eines einzigen 
szirkögerichtö in jedem Gouvernement und fommt dabei zu folgenden 


| bemerkengwerthen juriſtiſch⸗ſtatiſtiſchen Daten, die von Wjaätka auf das 


Ganze des Terrains und die Schwierigkeiten ſchließen laſſen, welche das 


Unternehen der, Reformeinführnng in thesi bietet. Die Commiſſion, 


heißt ed, babe bei ihrem Bezirkögericht Die beftehenden Eivil- und Eriminal- 
Palaten im Auge gehabt; demnächft vorausgelegt, daß durch die Reform 
von den Pendenten eines gegebenen Gouvernements nur noch "/, auf das 
Bezirksgericht, ?/, auf die Zriedensgerichts » Zuftitute ſich nertheilten; ein 
Bezirksgericht in 2 Abtheilungen (wie die beftehenden Palaten) mithin, 
unvergleihlich weniger zu thun haben würde als die jegigen Palaten. Dies 
bereitet PBoppe; in feinem Zalle, meint er, würden der Pendenten wenis 


ger fein, ſchon weil die nad dem alten Rechtsfuß von der Commiſſion 
‚ für das neue Syſtem angenommenen Zahlen nur, fo zu jagen, errathen 


worden wären. Hiebei macht Poppe noc die im Munde eines, Präfidenten 
einer Behörde zweiter Inſtanz gewiß ſchwer in die Wage fallende Bemer⸗ 
kung, daß, wenn, wie man annehmen müſſe, dag neue Syftem die Miß⸗ 
ſtände des alten beſeitige, das alte aber nicht felten die Rechtſuchenden 
abſtieß und ihnen die Sache erſchwerte, im neuen Syſtem eher eine Ver⸗ 
mehrung als eine Verminderung der Pendenten in jedem Gouvernement 
entſteheii muͤſſe. Im Gouvernement Wiaͤtka ſeien im Jahre 1864 in ers 
ſtet Inſtanz 7780, in zweiter 3365 Vendenten geweſen, außerdem habe 
die zweite Inſtanz 347 Dienſtvergehen zu beurtheilen gehabt, welche der 
Palate ſpeciell competirten und nach $$ 1074, 1072 des neuen Reglements 
des Griminals Prozeſſes auf die Bezirksgerichte übergiugen, Käme nun, 
nad) der volftiudig zweifelhaften Aunahme der Commiſſion, auch nur / 
der Pendenten des Gouvernements auf das Bezirksgericht, fo wären das 
no immer 2689 Sachen — eine gar nicht zu überwindende Anzahl, bei 
der von den 277 Sigungstagen, die das Jahr biete, 10 Sachen an jedem 
erledigt werden müßten! ”) Diefpr Zahl feien nicht einmal die Klageſachen 
über unrechtfertiges Verfahren in erſter Inſtanz zugerechnet, ſondern nur 

*) Die angeführten Pendenten erſter und zweiter Inſtanz geben nicht unbedingt eine 


Sefammtzahl der in Wjätfa anhängig geweſenen Sachen ; die von ber erften an Die zmeite 
Anfang devolvirten bürften nicht Doppelt zählen, bemerkt Hetr Popp 


332 Der Statusguo der Yuftizreform in Rußland, 


jene 347 Dienflvergehen. Ein Bezirksgericht wäre folglich für Wijätka 
mit 126,052 Quadratwerften Umfang und mit 2,123,904 Bevölferung, 
was fein Beifpiel in den vorgelihlagenen 31 Goupernements finde, ganz 
unzureichend. Petersburg und Moskau bedenfe man mit 2 Bezirksgerichten, 
zum Nachtheil anderer Gouvernements, und verbeimliche nicht die Befuͤrch⸗ 
tung der Unzuflänglichfeit diefer beiden Refldenz-Bezirfägerichte, Mit Olo— 
neg möge die Commiſſion Recht haben, an die Palate von Olonetz gedie⸗ 


ben im Jahr fo viele Criminalſachen ald an die Palate von Wjätka im 


Monat. Aus dem Rechenſchaftsbericht des YJuftizminifterii erhelle, daß 
iu den Gouvernements Petersburg und Moskau zufammen nicht mehr 


Griminalfachen vorfänen ald in dem einen Gouvernement Wjätfa, deffen 
Umfang und Bevölferung unvergleichlich beträchtlicher wären. Ein Be 


zirfögericht wäre ſomit für Wjätka, wie für andere Gouvernements mit 
großen Entfernungen ohne ausreihende Kommunications-Mittel, ganz un 
zureichend, felbft wen daffelbe auf zwei Abtheilungen beftände, wie in Per 


tersburg und Moskau angenommen worden. Die Bezirkögerichte der um | 


fangreidheren Gouvernements würden anfangs nit all zu befchäftigt fein, 





weil nur Wohlhabende überhaupt Geld genug zu langen Reiſen befüßen; 


den Unbemittelten, denen die Vertheidigung ihrer Nechte nicht weniger 
wichtig fei, blieben die Bezirksgerichte eine fehlgeſchlagene Hoffnung. Ein 
Hauptmoment fei die Erreichbarkeit der Behörde für alle in derfelben 
Hülfe Sudenden. Herr Poppe fchlügt fomit 2 Bezirfögerichte für fein 
Gouvernement vor und zwar in den von einander entfernteften Städten, 
Wiätfa und Earapul (584 Werft von einander!) 

Die Commiffion replicirt: die Anzahl der Bezifsgerichte fei noch 
ſtreitig; 8 Glieder der Commiſſion rechneten auf 10 Gonvernements je 
eins, anf 2 je zwei, auf 2 Andere Gouvernements je drei. Die entfern 
teften Streile eines gegebenen Gonvernement3 wären etwa dem zunädft 
grenzenden zuzuzäblen (verſchiedene Grenzen für Suftiz und Verwaltung?!) 
Drei Kreije von Wjätka fönnten zum Kaſanſchen Bezirfsgericht zäblen, 
zu dem die entfernteften nur (sic) 230 Werft hätten. Mit der Zahl der 
Criminalſachen in Wjätfa habe es feine Richtigkeit; dafür fei andrerfeits 
die GivilsPalate in Wjätka, die von 49 Gouvernements, ohne den Haus 
fafus, Sibirien, die Oftfeeprovinzen, *) am wenigften in Anfpruch genoms 
mene. In 35 Palaten feien mehr Pendenten. Im Sabre 1861 habe 


*) In ber ganzen fo umfangreichen Verhandlung gefchieht nur bier ber baltifchen 
Provinzen Erwähnung. 


Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland, 333 


die Eieilpalate in Wjaͤtka nur 686 Sachen, im Werthe von 69,000 Rub. 
ausgetragen und une 476 Sachen feien im Jahre 1861 in den 22 Be 
börden des Gouvernements hinzugefommen; mithin fei, trotz 2 Millionen 
Bevoͤlkerung, das Bedürfniß nach Rechtspflege in Wjätla noch ſehr uns 
entwidelt, jo daB die Zriedensrichterinflitute ausreichen würden; die durch» 
ſchnittliche Zahl des Werthobjeftes jener im Jahre 1861 vorgefommenen 
Bendenten ſei nur 570 Rub. 


6) Bom Jahre 1867 an wolle die Gommilflon die Zahl der Unter 
fuchungsrichter (cyaeöasıe CasazoBatesn) bi8 auf einen auf jeden Streis 
ermäßigen. Die Unmöglichkeit diefer Maßnahme werde die Erfahrung 
berausftellen. Rad 8 266 des neuen Eriminals Prozefjes habe der Uns 
terfuchungsrichter alle Mittel zu ergreifen, um Beweisftüde zu gewinnen 
und ſolche Spuren und Anzeichen eines begangenen Verbrechens, die fich 
leicht verwilchen Tießen, rechtzeitig zu entdeden umd zu erhalten. In 
umfangreichen Kreifen, deren Bereifen viel Zeit erfordere, in Kreifen, wo 
Dichtigkeit der Bevölkerung, Häufigkeit der Verbrechen die größte Thätigkeit 
feinerfeitö erfordern, würde der Unterfuchungsrichter zum unfchuldigen 
Mebertreter des angezogenen $ werden. DBerbrechen fänden auch oft zu 
einer und derfelben Zeit am verjchiedenen Lofalitäten eines in folchem 
Falle nur zu umfangreichen SKreiles flatt: follte da ein einziger Unterfus 
chungsrichter beftehen, jo würden die Zälle von Vernichtung aller Auzeis 
den und Spuren begangener Verbrechen fo häufig fein wie diefe felbft. 
Zwei Unterfuhungsrichter auf jeden Kreis wäre fomit das Minimum. 

Die Commiſſton replicirt: die den Friedensrichtern ertheilten Voll⸗ 
machten ermäßigten die Thätigfeit der Unterfuchungsrichter. 


Der Profurenr von Wjätla Syrnew und die beiden Gouvernements⸗ 
fisfäle Syrnew nnd Nikitin theilen die Anfchauungen des Präfidenten 
der Cwilpalate ihres Gonvernements und citiven zu Gunften der Total⸗ 
einführung der Reform die Worte einer Broſchüre ), wie e8 unpraktifch 
und unbillig wäre, einzelne Gouvernements bei dem alten Rechtsfuß zu 
befaffen, der von der Regierung feibft öffentlich zum Zode verurtheilt 
worden. Se fchneller die Reform eingeführt würde, defto fchneller würde 
Das ruſſiſche Voll von dem Druc befreit werden, der von alteröher auf 


*) PaacyAenie o NOpAAKs BBeAenia BB ABÄCTBIie HoBaro TIoAoxkeHid o CYAO- 
yCTPoßcTBB  CYAONPON3BOACTBE, 


934 Der Statusquo ‚der FJuſtizreſorm in Rußlaud. 


ihm in der fihwerfälligen, in jeder Beziehung veralteten Proteßform laſte, 
welche der berühmte Griminatifi Mittermaier ein Inquiſttionsverfahren 
nenne, : 

Se ſchneller man die Reform einführe, defto [chneller würden jurifi- 
fche Kräfte erwachſen. Deffentlihe Verhandlungen würden ihnen ein Sporn 
fein; fie wären es, bie juriftifde Ideen erzeugten. Zu bedauern wäre der 
Ausihluß von Archangel und Perm; Archangel wäre nicht allzu entfernt (fh ! 
von Petersburg, Lönnte zu der Petersburger Palate zählen; Perm und 
Wologda hingegen würden einen befondern (7.) Sprengel zu bilden ha⸗ 
ben, weil Kaſan zu entfernt liege. Der Wunſch des Kaifers fei zu ber 
denken, wie er in den Worten des Ulafes an den Senat vom 20. Ro 
vember 1864 dahin ausgefprochen worden: in Rußland ein raſches, ge 
rechtes, gnädiges, für alle Unterthanen gleiches Gerichtöverfahren einzu⸗ 
führen, in welchen Worten Zotaleinführung der Reform liege, 


In Wiätla wären gegen 8000 Pendenten im Jahre zu zählen; in 
der Ziffer des Präfidenten (fiehe,oben) von 7720 in erfter Zuftanz fehlten 
die Sachen der Waiſen⸗ und Bormundfcaftögerichte, Die Sachen, welde 
nad beendigter Unterfuchung direct an die Palate devolvirten; zudem 
nehme die Zahl der Pendenten von Jahr zu Zahr zu. Im jedem Kreile 
wäre ein beſonderes Friedensgericht zu organiſtreu; nicht Friedensrichter 
nad) Anzahl der Friedensvermittler im Jahre 1863 wären einzuführen, 
dem Sriedensgerichte auch nur eine Feine Zahl der alten Pendenten erfter 
Suftanz, mit längerem Zermin zur Beendigung derfelben, zu überweifen; 
2 Bezirkögerichte wären unentbehrlich, denn daß eines weniger zu thun 
befüme als die jeßige Palate, würde die Praxis nicht heransftellen, ſchon 
weil es undenkbar fei, daß in jeder Sitzung 10-11 Sachen erledigt 
werden könnten, wolle man anders die dem öffentlidien Berfahren vorge 
Ichriebenen Formalien beobachten. In Wijätfa zähle man 2135 Penden- 
ten; zur Erledigung diejer ſeien Abendfigungen zu beſtimmen. Unbeſtimmt 
lafje die Commiſſion, welcher Palate mehrere Kreife von Olonetz competirten. 


Die Commiſſion replichtt: Abendfißungen wären in befonderen Fäl⸗ 
len auf Anordnung des Zuftizminifters nachzugeben; zwei Kreile von Dlos 
neß wären nach der Meinung von Perfenen, denen die localen Verhält⸗ 
niſſe befannt feien, der Petersburger Palate, von Wologda hingegen drei 


Kreife mit einer äußerft geringen Bevölkerung refpective zu Archangel und 
Perm zu rechnen, 





Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 335 
Bedenflider ſchon lautet das Sentiment des Präfdenten der Civib⸗ 


palate von Jekaterinoſſav, Schpansky. 1) Die Totaleinführung, wie | 


fie die Gommilflon in Vorſchlag bringe, entfpräche der öffentlihen Meis 
nung fowie dem glühenden Wunfche des ganzen rufflichen Volkes, mög, 
lichſt raſch aller Orten neue Behörden eingeführt zu ſehen. Friedens, und 
Bezirksgerichte würden die beftehenden Behörden erſetzen und letzteven 
möglich machen, fih ausſchließlich der. Erledigung ihrer Penderten zu 
weihen. Die Friedensrichter indeß fünnten nicht nach der Zahl der bis⸗ 
berigen Sriedensvermittler bemeſſen werden, denn letztere feien in Jelate⸗ 
rinoflaw nicht principiell, fondern wilfürlih, nach ihrem jedesmaligen Dos 
micit, organifirt werden. Ein Kreis babe 5, ein anderer, gleich großer, 
40 Sriedendvermittler, denen bald 8000, bald 3000, bald nur 600 See⸗ 
Ion zugetheilt und wobei die Kronsbauern und Städtebewohner gar nicht 
gerechnet wären. Diele Eintheilungen feien der Provinzial-Repräfentation 
(semcruy) zu überlaflen oder einer befondern Commiſſion, die unter dem 
Vorfitz des Gouvernements⸗Adelsmarſchalls aus Friedensvermittlern und 
andern mit den 2ocalverhältnifien und der Zahl der in dieſen vorkom⸗ 
menden Verbrechen aus eigener Anfchauung wohl vertrauten SBerjönkichkeis 
sen zu beftehen hätte 2) Ein und derfelbe Termin fei nicht für ver 
ſchiedene Gouvernements zur Beendigung der Pendenten anzujegen, da in 
verſchiedenen Behörden verfchieden, fchneller und langſamer, gearbeitet werde, 
So erüßrigten für das Jahr 1865 in A Nathbänfern des Gonvernements 
Jekaterinoſſaw das Minimum von 16, das Maximum von 47 Pendenten; 
in 8 Kreisgerichten, in einem 634, in einem andern 547, in den übrigen 
von 47 bie 112, Diefe Behörden würden vor Ablauf des vorgeſchlage⸗ 
nen Termins fertig werden Tönnen. Es wäre fomit nur ein allgemein 
gültiger Termin zu beflimmen, von dem ab die alten Sachen in Angriff 
zu nehmen wären. Die Eröffnung eines Bezirkgerichts bat mit der 
Schließung der Behörden zufammenzufallen, die ihre Arbeit beendigt haben 
wärden 3) Ueber die Zahl der abzuthuenden Pendenten täufe man fich. 
Ein Kreiögericht habe 400 Criminal, 50 Eivilfagen angezeigt; «8 hät 
ten ſich, bei näherer Unterfukung hinter den Schränken, noch 800 uns 
erledigte Criminal» und 50 Givilfachen ergeben. Ein Gleiches würde fidh 
in vielen andern Gerichtöftellen berausftellen, wie der Referent überzeugt 
fei. Bei der außerordentlihen Weberhäufung mit Gelchäften, bei der 
ſchwachen Aufficht durch die Gerichtsglieder und bei der unter den Beam 
ten in den Kreiſen ganz beionders entwidelten Faulheit berechneten die 


336 Der Statusquo der Juſtizreſorm in Rußland. 


Gerretäre (AB.z20npousBoautesu) eine verminderte Zahl der Penbenten, 
um ihre Behörde in einer weniger furchtbaren Vernachläffigung ericheinen 
zu laſſen. Bei der oberflächlihen Reviſion durch Adminiftrativbeamte ſei 
dieler Betrug (o6manz) möglich geworden. Die Givilfachen hätten, wenn | 
nicht gerade die Parten drängten, ohne Weiterbewegung da gelegen und 
ſeien endlich delirt worden. Die Eriminal und Arreftantenfachen wären 
ebenfo abhängig von der Kanzellei. Der Verletzte wiffe nicht einmal, 
ob eine Unterfuchung flattgefunden und halte jedes Geriren feinerfeits für 
unnütz, da er zu der Behörde fein Zutrauen habe. In derfelben Iguvo⸗ 
ranz lebe der Bellagte, gerire fich ebenjowenig, da er in Freiheit verbleibe. 
Selbft mit Arreftantenfadhen, in denen eine befondere Eontrole, befondere 
Berichläge beftänden, mache man es um nichts befier. Die Behörde habe 
nur den Arreſtanten freizugeben und damit die Sache als Arreflanten 
fache aufzuheben. Man würde Behörden mit ungeheurer Anhäufung von 
Pendenten begegnen, wo immer SKanzellei und Glieder derjelben nicht 
den wahren Beftand verheimlichten. Sind diefe Pendenten mit DBerjäß 
rung abzuthun? find fle unter allen Formalitäten des beftehenden Prozeſſes 
zu erledigen? ) Zur Erledigung wären nicht bloß Monate erforderlich. Soll 
aber eine Heberweilung an die neuen Behörden ftattfiuden, fo ift, bei dem 
ungehemmten Einlaufen neuer Sachen, nicht abzufehen, wie ein nod) neue, 
junges, unerfahrenes Inſtitut diefer Laſt gewachlen fein fol. In Rußland 
ift felbft der gebildetftie Theil im Volle wenig mit der neuen Gerichte 
ordnung bekannt. Don Friedensrichtern, von Geſchworenen haben wir nur 
aus den Erzählungen von Neifenden und in leichten Sournalartifeln etwas 
gehört. Die bis jetzt auf dem Papier beftehende Reform konnte fehr na- 
türlich auch nicht Die beffern Köpfe der Maſſen genugfam intereificen, um 
fie zu veranlaflen, ſich in dielelben hineinzudenfen. 
Ale diefe Umftände überzeugen mi, ſchließt Herr Schpausky, daß | 
die Handhabung der neuen Inſtitutionen, felbft in ihren höheren Graden, 
ſich als läffig, unſchlüſſig, irrthümlich erweiſen dürfte; daß ein Friedene 
richter, zwei- bis dreimal fo viel Zeit zur Beurtheilung einer Sache braw 
hen wird als ein erfahrener Richter; daß der Präfident eines Bezirksge⸗ 
richts viel Zeit für die Belehrung feiner Gefchworenen zu verwenden haben 
wird, Die Reden unferer erftien Profureure und Advokaten aber, im Folge 








*) Wo Verjährung eingetreten, kann nicht wohl bie Rebe bavon gehen, ob biefelbe 
Platz zu gteifen habe. Diefes erfcheint als ein lapsus calami bes fehr gründlich unter 
rihteten Herrn Präfidenten. Ä 





4 


Der Statusquo der Yuftizreform in Rußland. 337 


ſchlechten Verſtaͤndniſſes der Sachen oder aus Eitelkeit, den Redner ſpielen 
zu wollen, an viel leerem Wortſchwall Taboriren werden. | 

Den fo befchaffenen neuen Behörden noch die alten Pendeuten aufs 
bürden wollen, hieße ihre Kräfte weit überfihägen, fle zwingen, von vorm 
herein ihre Unzulänglichkeit zu erklären und damit jedes Zutrauens vers 
luſtig zu geben, Der erfte Eindrud einer Erſcheinung fei immer maß» 
gebend für das Volk und bleibe es für deffen zukünftige Stimmung. Nur 
in Nothfällen, nur im kleinſten Maße wäre eine WMeberweilung der Pens . 
denten an die neuen Behörden denkbar. 

Zum Behufe einer befchleunigten Erledigung der Pendenten hätten 
Die Correſpondenzen aufzuhören, wie alle fonftigen oft gerügten Hinderniffe 
im Geſchaͤſtsgange. Durch Belohnungen wäre eine größere Thätigfeit der 
Beamten zu wecken; bei den gar nicht zu berechnenden Schwierigfeiten 
aber, die fich ergeben dürften, wäre, wie die Commilflon beantrage, dem 
Suftizminifter eine weite Vollmacht zu ertheilen, um nöthigenfalls raſch 
und ſelbſtaͤndig von. fih aus eingreifen zu können, 


Das einzige Partinleinführung als Verſuch befürwortende Sentinent 
motivirt deſſen Verfaſſer, der flellvertretende Präfident der Stawropolichen 
EivilEriminalpalate Schtufin in Folgendem. Einführung der Friedens⸗ 
gerichtöinflitute im ganzen Neich, mit der Abficht, die ſonſtigen Neglements 
vom 20, November 1864 flufenweife folgen zu laflen, würde eine - halbe 
Maßregel fein, zufolge welcher nur die unerheblicheren Streitfadhen in 
einer raſchen, Öffentlichen und die Gerechtigkeit der Enticheidungen ficherne 
den Weile, gerade die wichtigeren hingegen in der alten, abflerbenden 
Form erledigt werden würden, was befonders alle ſolche Perfonen befrems 
den würde, die Prozeſſe verichiedenen Sachwerthes auf einmal zu führen 
hätten. Einführung der Reform in einem bedeutenden Theil des Reichs, 
obne Daß den Unterthbanen des andern eine poſitive Zuflcherung würde, 
daß auch fle, Die fid eben fo wenig gegen die Regierung vergangen hätten, 
des den Nachbaren gewährten Vorzuges theilhaftig werden jollen, müßte 
auf fle deprimirend wirken, Das bereits im Jahre 1860 beftätigte In» 
ftitut der Unterfuchungsricter, deſſen Wichtigkeit von der ganzen bürger- 
lichen an anerkannt fei, wäre noch nicht überall eingeführt und 
habe 3. B. für das Gouvernement Stawropol erft mit dem 1. Zunuar 
des faufenden Jahres anzufangen. 

Ganz anders wärde es fi) mit einer Zotateinführung der Reform in 


338 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland 


uur zwei Gerichtöiprengeln verhalten. Einen ſolchen Verſuch, auf: ein 
oder zwei Jahre, würde die öffentlihe Meinung nur gutheißen können, 
weil nicht wohl anzunehmen fei, daß im Ginzelnen mit den Reglements 
vom 20. November 1864, mit deren Grundprincipien ganz Rußland eins 
verftanden fei, nicht bie und da in der Prazgis Veränderungen vorzunehs 
men fein würden. Dergleichen Berbefferungen wären aber angemefjener, 
auf einem Fleinen Zerrain der Ausübung jener Reglements zu erproben 
‚ 018 auf einem großen. Auf diefem Wege würde man auch vofitive Data 
Darüber gewinnen, in welcher Zabl und mit welchem Berfongibeflande die 
neuen Behörden zu organifiren feien, während die Neformeinführung über 
31 Goxvernements entweder die Regierung in unnüße Ausgaben briygen 
würde, wenn die Praxis gewille Inſtitute als überflüffig erwiefe, oder, 
was noch viel wichtiger wäre, die Behörden anfangs gar nicht mit deu 
Gefchäften fertig zu werden vermöchten, fall man zu wenige oder zu 
ſchwache Organe geichaffen hätte. Die Anzahl der von den beftehenden 
Behörden erledigten Pendenten gebe fein Kriterium an die Hand. Diele 
erledigten, wo die Glieder  derfelben Erfahrung und Dienfleifer hätten, 
30 bis 40 Sachen im Monat, Ein nad) den neuen Reglements verfahr 
vendes Bezirkögericht würde kaum 15 erledigen, was man ſchon aus den 
im Verfahren des Gewiffensgerichtd (copscTunik cyap) bei den beftehen, 
den Givil-Eriminalpalaten verbandelten Pendenten abnehmen könne, 

Während des dem Berfuh zu beflimmenden Zermind würden Die 
Normen feftgeftellt werden können, nach denen die Reglements den entferns 
teren, wenig bevölferten Localitäten anzupaflen wären. 

Die von der Commilfton beendigte Unterfuchung der Pendenten im 
alten Rechtsfuß, um die beſtehenden Behörden von allen ſolchen zu bes 
freien, die denfelben nicht competirten, wäre aller Orten vorzunehmen. 
An jedem Kreisgerichte, Magiftrate und Rathhauſe, die felten von Pers 
fönlichfeiten revidirt würden, die der Juſtiz angehörten, würde man ‘Pros 
ceduren entdeden, die dem Gefchäftsgauge hinderlich feien und nur, weil 
fie feit Alters aus Gott weiß welchen Gründen eingeführt find, als Antis 
quitäten erhalten würden. Die beftehenden Behörden wären überdieg von 
allen zwar gefeglichen, von den Praktikern aber unnüg befundgnen Regeln 
im Verfahren zu befreien. 

Mit Eröffnung der neuen Behörden feien die alten zu ſchließen; bei 
der Unzulänglichkeit dee Mehrzahl der alten aber, während des von ber 
Commiſſion beftimmten viermonatlichen Texmins für die Fortdauer der 


S 











” — —— i 


Der Statusquo der Yuftizreform in Rußland. 339 


Alten, fei eime befondere Tätigkeit zu entwideln, da die Krone ohnehin 
bei diefem Erhalten der alten neben den neuen Behörden große Ausgaben 
zu tragen befüme. Die nicht erledigten Pendenten wären dann aus den 
Gerichtsſtellen erfter und zweiter Inſtanz den neuen Bezirlögerichten zu 
überweifen; was dabei der Reviflen des Staates unterliege, fei deu Ger 
richtspalaten zu überweifen; was die Paluten, die anfangs nicht allzueiel 
Pendenten nach dem neuen Nechtsfuß haben koͤnnten, nicht überladen , der 
Regierung aber Die Möglichleit geben würde, für die neuen Behörden, die 
im Senat außeretatmäßig gewordenen gefchäftsfundigen Kräfte zu benntzen. 

Die Commifflon replicirt mit Betonung des Umſtandes, wie diefes 
Sentiment von allen 21 eingegangenen und fonft Taut gewordenen Stim⸗ 
men allein den Modus der verjuchsweifen NReformeinführung vertrete: 
die Sache liege feineswegs fo, daß die eventuellen Derbefierungen der 
Meglements durch eine geringe Ausdehnung feiner Einführung zu erreichen 
feien. Unſer Reich fei jo groß und verſchiedenartig in feiner Bevoͤlkerung, 
feiner Verwaltung, feinem Leben, daß eine Vervollſtändigung und Auss 
bildung der Reglements allerdings ſich als nothwendig ergeben dürfte; 
aber gerade deßwegen fei die Totaleinführung (unter der die Commiſſion 
ihr Ne von 31 Gouvernements verfteht) nnerläßfih. Die Partinleinfüh- 
rung koͤnne fein erfprießliches Reſultat haben; jede Ausdehnung der Reform 
auf nene Localitäten könne neue Lüden des Reglements herausftellen, 
womit der VBerbefferungen fein Ende wäre. 


Die Commiſſion erklaͤrt unter den ihr zugegangenen Meinungsäuße⸗ 
rungen folgende für beſonders beachtenswerth: 
1) Die ſchon oben cititte Broſchüͤre über die Modalität der Reform⸗ 


einführnng ). In dieſer werde mit flegender Klarheit der Totaleinfüh⸗ 


rung der Vorzug vor localen Einführungen der Reform vindizirt. Local⸗ 
einführungen erſchienen nur auf den erſten Blick als der einfachere Modus; 
bei näherer Betrachtung ergäben fie ſich als ungerecht und unpraktiſch. 
Einzelne Gouvernements mit der Reform befchenfen, andere bei dem alten 
Nechtsfuß belaffen, hieße die Einen an das Herz des Kaiſers legen, die 
andern von demfelben entfernen. In 3 Perioden fei die Zotaleinführung 
zu erzielen; in der erſten wären Die zeitweiligen Zriedensrichter und die 


Caſſationshoͤſe, in der zweiten Die Gerichtsſprengel, in der dritten Die 





*) PascyxAeHie 0 MOPSAKL BBeAeHiA Bb ABHCTBIie HOBATo N0.10KeHid 0 cy4e6- 
HOME» YCTPONCTBE H CPAODPOHSBOACTBE. 


340 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 


Kreisgerichte einzurichten und die inamovibeln Friedensrichter zu wäh. 
fen. Im Einzelnen flimme diefe Arbeit nicht mit den Reglements über 
ein, welche [päter erlaffen worden wären, 

2) Die Meinung des Heren Präfidenten Schpanski (fiehe oben). 

3) Die Meinung der 17 Senatoren folgenden Inhalte, Jede große, 
im Jutereſſe des Staates und der bürgerlichen Gefelihaft unternommene 
Reform habe dreierlei zu erfüllen: fie müſſe von wahren Bebürfnifjen her 
vorgerufen fein; fie habe diefe Bedürfnifje zu befriedigen, d. h. allen Ver⸗ 
bältniffen und Bedingungen zu entfprechen; ſie fei endlich frühzeitig durch 
entiprechende Mittel und richtige Maßnahmen zu fihern, Niemand werde 
leugnen, daß eine Reform des Prozefjes, bei deſſen Zufammenhang mit 
dem Civil und Criminalrecht, eine der wichtigften in einem Staate aus⸗ 
mache; niemand, daß eine folche Reform bei uns durch fühlbare Mängel 
hervorgerufen werde, die die Entwidelung des moraliihen und ſtaatswirth⸗ 
ſchaftlichen Fortichrittes heinmten; niemand, daß diefe Reform nicht mehr 
aufzufhieben fein könne. Deßhalb wären: 1) ohne Aufichub aller Orten 
Friedensgerichte zu organiftten; 2) diefe mit den neuen Provinzialinftitus 
tionen zu verbinden, worüber der Juſtizminiſter mit dem Minifter des 
Innern fih zu vereinbaren habe; 3) die Profureure zu den Conventen 
der FSriedensrichter zu ernennen; A) ans den beften Senatoren zwei Caſ⸗ 
fationssDepartements mit 7 Senatoren in jedem zu bilden. Nah Eins 
feßung der Friedensgerichte feien die fonfligen Vorfchrilten der Reform 
für das Petersburgiche und Mosfaufhe Gouvernement folgender Geftalt 
zu tealifiren: 1) in Petersburg und Moskau feien die PBalaten und 
Kreisgerichte dahin zu beflimmen, daß die Grenzen der Gouvernements 
auch die Grenzen der beiden Gerichtsiprengel bildeten; zur Eröffnung 
von Kreisgerichten in andern Städten der genanuten beiden @ouvernes 
ments würde die Allerhöchfte Bewilligung vom Juſtizminiſter einzuholen 
fein; 2) Palaten wie Kreisgerichte wären in zwei Abtbeilungen, für Eivile 
und Eriminalfacben, zu organiflren; wo diefe Abteilungen nicht zureichten, 
griffen die in den Reglements enthaltenen Supplementarmaßnabmen Platz; 
3) diefe Behörden hätten es nur mit neuen Pendenten zu thun, die alten 
‘ wären von den alten zu erledigen; 4) die Präfidenten der beiden Balaten 
müßten Senateure aus den Gaflatious-Departements fein, die nach Gries 
Digung diefes wichtigen Auftrages in leßtere zurücdtehren würden, wo ihnen 
bie fo erlangten Kenntniſſe zu ftatten kämen; diefe Senateure würden fid 
zweifellos der großen Bedeutung ihres Amtes würdig erweilen, als Res 





‚Der Statusquo der Juſtizreform im Rußland. 341 


präjentanten des Senats, ihre ganze Kraft aufbieten, um die wohlthätis 
gen Zwede erreichen zu helfen, welche die Reform beabfichtigt. Bor al- 
lem betonen die 17 Herren Senateure, daß die in Petersburg und Moss» 


kau fo eingeführte Reform fein Verſuch, fondern nur eine allendliche 


Maßnahme fein dürfe, weil mit Suflitutionen, von denen Leben, Ehre, 
Hab und Gut der Menſchen abhinge, nicht erfi Experimente gemacht wers 
den könnten. Selbft wenn die Regierung fid) nicht des Ausdrudes „Ders 


ſuch“ bedienen follte, wäre nod Alles zu vermeiden, was irgend in den 


Augen der bürgerlihen Geſellſchaft als Verſuch erſcheinen könnte, 

Diele Syſtem, als vor Beftätigung der Reglements zu Stande ges 
fommen, meint nun die Commilflon, fei nicht anwendbar. Wir bemerfen, 
daß dieſes Votum fein juriftiihes Moment enthält und geben zu dem 
vierten von der Commiſſion hervorgehobenen Eentiment, dem des Secres 
tärs der Charlowſchen Bivilpalate, De Rofli, über. Herr De Roffi 
meint, die Reform koͤnne nur flufenweile, nicht auf einmal, in's Leben treten. 
Bon unten herauf, gleichzeitig mit den Maßnahmen, welche die Regierung 
ergreifen würde, um den beftehenden Nechtsfuß zu verbeflern, müßten 
die Sriedensrichter organifirt werden, welche leßtere alle Sachen erledigen 
würden, welche jegt der erſten Inſtanz competirten. Mit Ucherfpringen 
diefer hätten denn die, im Appellationswege den Palaten competirenden 
Sachen an diele zu devolviren und die erften Inſtanzen in feftzufeßender 
Friſt ihre Pendenten zu abſolviren. Hiernach, bei Schließung der erflen 
Snflanzen, würden die Glieder des Kreisgerichtd (orpyxuoh cyas) zu ber 
flimmen fein, mit zeitweiliger Verpflichtung, in den Kriedensrichter-Gons 
venten zu präfidiren. Diefen Conventen unter Präftdenz der künftigen 
Glieder des Kreiögerichts wäre Vollmacht zu ertheilen, die laufenden Eris 
minalfachen und alle Givilfahen bie zum Betrage von 500 Rub. allend« 
lic) auszutragen, was möglich) machen würde, die alten Palaten und das 
alte Verfahren überhuupt abzuthun. 

Auch dieſes Syftem, meint die Commiſſion, fei unpraftifch, weil vor 
Deftätigung der NReglements verfaßt. Ein fünfter Verfaſſer, Mulifows 
ffi, Kreisrichter in Simpheropol, ſtellt folgende Fragen auf: 1) ift die 
Reform für's Erſte als Verſuch in einigen Xocalitäten einzuführen? oder 
find mit Beibehaltung des alten Rechtsfußes und diefem parallel in dazu 
erwählten Rocalitäten Friedensgerichte, Kreisgerichte und Palaten bleibend 
zu organificen? oder ift 3) die Reform flufenweife einzuführen, der Ans 
fang mit den Sriedensgerichten zu machen und mit den weitern Inflanzen 


342 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 


gleihmäßig über das ganze Reich fortzufahren? oder endlich A) der ganze 
alte Rechtsfuß aufzuheben, der neue fofort überall einzuführen? Die praf- 
tifchen Zuriften, erklaͤrt Herr Mulilomfli, feien verfhiedener Meinung: die 
Einen wollten den neuen Rechtsfuß für die neuen Pendenten, den alten 
für die alten, aljo den Parallelisnus beider; andere perhorrescirten diefen 
Barallelismus, fänden rein unmöglich, den alten Rechtsfuß mit der Ein- 
führung des neuen ohne weiteres aufzuheben und wären fomit für finfen- 
weile Einführung des neuen; nod andere dächten nur an die tolale Abloͤ⸗ 
fung des alten Durch den neuen Rechtsfuß, mit Weberweifung der Pen— 
denten von dem alten an den neuen. Den Parallelismus bezeichnet Herr 
Mulikowſki ſchon deßhalb als unausführbar, weil er zu große und um 
nüge Koften beanfpruche; des Uebels der Coexiſtenz zweier verfchiedener 
Berfahrungsweilen nicht zu gedenken. Die flufenweife Entwickelung babe 
nur den Schein einer praftifhen Modalität für ſich; fie verfchtebe die Re 
- formeinführung im großen Ganzen ins Ungewifle. Herr Mulitowfli hält 
8 Monate für ausreihend, um fi, aller Orten auf die Einführung der 
Reform vorzubereiten, wenn man nur die gerichtliche Gewalt von der exe⸗ 
eutiven und abminiftrativen trennen wolle, damit die- erfien Inſtanzen von 
ihrer erdrüdenden Abhängigkeit von den Gonvernements »Megierungen ber 
freit würden. Während der 8 Monate hätte natürlich der alte Inſtan⸗ 
zenzug fortzubeftehen, wie die Kreisgerichte, Magifträte, Rathhäufer, Par 
Taten, die Senats⸗Departements; die alten Inſtanzen hätten während der 
Vebergangsgeit die Pendenten nach Maßgabe der neuen Reglements zu 
fortiren; da würde fich ergeben, daß eine große Zahl der Criminalpen⸗ 
denten verichiedenen Adminiftrativs, Militärs und geiftlihen Autoritäten 
competiren, viele Kivilpendenten aber in diejenigen Adminiſtrationen zufam- 
menzugeben hätten, von denen fie devolvirt wären. Es würden ſich Eri⸗ 
‚minalfachen ergeben, deren Gedaͤchtniß nur. in den Tifchregiftern lebe, die 
durch das Gnadenmanifeft von 26. Auguft 1856 (Punft 49) gu deliren 
wären oder Iängft durch Verjährung in den Verhandlungen fetbft erlo⸗ 
fhen feien, allo den Weg ind Archiv einzufäglagen Bätten. Eine große 
Zahl Bendenten würde immerhin auf den. nenen Rechtsfuß übergehen, aber 
weiter nicht zu fürchten fein. Herr Multtowffi fehließt mit den Worten: 
der bei uns beſtehende Rechtsfuß iſt bekanntlich nicht ein angeborener, fon 
dern ein importirter; unfere nationale -Borm ift das Schwurgericht (?) und 
das Sffentlihe Verfahren. Iſt die Geſetzgebung einmal zu der Ueberzeu⸗ 
- gung gefommen, daß das Schriftliche geheime Verfahren: bankerott gewor⸗ 

















Der Statusquo der Yuftigreform im Rußland. 343 


den und durch das alt⸗ſlaviſche (!) Verfahren — Schwurgeridt, Münd- 
lichkeit, Deffenttichfeit — zu exjegen iſt, fo hat fie die Verpflichtung dieſe 
Reform auch durchgängig zu vollziehen. 


Verlaſſen wir nun die befondern Sentiments, deren nur zu viele an⸗ 
zuführen wären, um und der juriftiichen Thätigkeit der Einführungscoms- 
miffton felbft anzuwenden. Die oft erwähnten Neglements (cyae6apıe 
ycraBsı) hatten die vereinten Departements des Reichsraths yaffirt und 
waren in der allgemeinen Verſammlung des Reichsraths pendent, als im 
Minifterrathe*) am 5. November 1864 Sr. Kaiſerl. Majeftät dem Kaiſer 
die Hauptmomente zweier Syſteme der NReformeinführung vorgetragen 
wurden. Das eine vom Präfidirenden des Reichsraths Fürften Gagarin, 
das andere vom Zuftizminifter vertreten. Das erſtere befürwortete die tor 
tale Einführung der Kriedensrichterinftitute einerfeit®, die Beſtimmung von 
Normen andererfeits, welche den dabei fortgehenden alten Rechtsfuß in 
den Stand zu fegen vermöchten, den Uebergang zum neuen glüdlich zu 
beftehen; in nächfter Zeit würden die einen, fpäter die andern Behörden 
des alten Rechtsfußes in den neuen einrüden, bis der Kreis vollendet 
wäre. Der Zuftizminifter, dem die Anſchauung des Fürften Gagarin com⸗ 
municirt worden war, vertrat die Anflcht, daß eine gleichzeitige Totaleins 
führung der Reform nicht nur unmöglich, fondern nicht einmal wünfchens, 
werth wäre, weil eine Anwendung ausländifcher Legislationen und ent 
Iehnter Principien auf Bedingungen des xufflichen Lebens unvermeidliche 
Irrungen erzeugen müßte, fo daß mande „Einzeinpeiten der NReglements 
entiprechende Verbeſſerungen erforderten. Diele, auf Erfahrungen im Bes 
reiche des Zuftigminifteriums zurüdzuführenden Verbefferungen wären nur 
durch die Totaleinführung der Reform für's Erfte in einer oder mehreren 
getrennten Lokalitäͤten zu gewinnen, mithin diefes Syftem, nad) der Met 
nung des Minifters, der Einführung nad Inſtanz⸗Kategorien vorzuziehen. 

Se. Kaiſerl. Majestät der Kaiſer geruhte Allerhöhft der Einfühe 
rungscommiffton aufzutragen, unverzüglih an die Ausarbeitung der vom 
Fürſten Gagarin in deffen Denkichrift entwidelten Vorſchläͤge zu gehen, 
um demnaͤchſt einen detaillirten Einführungsplan zu entwerfen und dens 
ſelben, mit allen dahin zielenden Projecten (deren wir einige kennen lern 

*) Der Minifter-Rath ift nicht der Minifter-Gomite; eine Einrichtung der ge 


genwärtigen Regierung, befteht er darin, daß bie Minifter unter Vorſitz Sr. — Ma⸗ 
jeſtaͤt ſelbſt zu außerordentlichen Berathungen verſammelt werden. 


Baltiſche Monatefchrift, 6. Jahrg Ch. XI, Hit. 5. 23 


244 Den Statusque der Juſtizreform in Rußland. 


ten) ſämmtlichen Miniftern mitzutheilen, worauf diefe Arbeit, mit den An⸗ 
Shauungen der; Commiſſton und der Miniſter, in den vereinigten Depav⸗ 
tements der Gelege und Civilſachen im Reichsſsrath zu beurtheilen, dusth 
die allgemeine Verſammlung des Reichsraths aber zur allendlihen Aller 
höchſten Entſcheidung und Beftätigung Sr. Kailerl. Majeſtaͤt zu. unters 
legen fei. 

In, Erfüllung diefes Allerhöchften Befehls verfaßte Die —— 
commiſſion einen. Plan, den fie in Folgendem motivirt. Der Grundge⸗ 
danfe des Fürften Gagarin, die flufenweile gleichmäßige Einführung der 
Meform, fei praftifcher, ausführbarer, ale das Syſtem eines Verſuchs im 
einigen getrennten Lofalitäten, wie der Juſtizminiſter vorſchlage. In ber 
That fünne man nicht leicht defien Meinung theilen, wie eine gleichzeitige 
Totaleinführung der Reform nicht einmal wünſchenswerth fei, Der Erfolg, 
der Nußen ber. Reform hänge von gleichzeitiger Einführung derſelben ab. 
Bei. Ausarbeitung der, leitenden Principien der Reform in der Commiſſion, 
bei deren Beurtheilung im Reichsrath, fei erwielen, daß dieſelben keines 
wegs ausländiſchen Legislationen entlehnt feien *), mie der Yuftizminifler 
ausgeiprochen habe, Ebenſowenig lönne man damit einverftanden, fein, 
daß ein. Verſuch mit- vorläufiger Einführung in einigen getrennten Locali⸗ 
täten nothwendig fei. Die Idee des Verſuchs fei von den 17. Senatoren 
gewürdigt. worden (fiehe oben), Sie entipringe aus der. petitio- principii, 
die Reglemente feien ohne Erörterung der Möglichkeit ihrer Einführung 
zu Stande, gekommen. Wäre, ein. Verſuch mit der Reform geboten, ſo 
wäre, au der. Verſuch nicht ohne befondere Vorbereitungen, ohne eine 
Pflanzſchule zur Exzielung von Kräften möglich; fo hätte mar von Baus 
and einen andern Weg gehen müflen, den Weg des Verſuchs mit einer 
und der. andern Maßnahme, unter fletem vorfichtigen Umſehen und Beur— 
theilen, ob bei un. nicht nachtheilige Folgen von denjenigen Bedingun 
gen. eine, correcten Verfahrens, wie fle. in der ganzen civilifitten Welt 
Geftung hätten, zu befürchten, ſein ). Da hätte man etwa: ein öffent- 
7 Die Gaflation, in der die Reform gipfelt, iſt eine. franzoͤfiſche Idee; das Schmur- 
gericht germanifchen, nicht ſlaviſchen Urſprungs, in ber getzoffenen Anwendung aber eine 
franzöflfche Inftitution. Vom Kopf wirb der Körper beherrfcht, von ber Gaffation das 
ganze Gebäude, das ber Zurift füglich eine Umbenennung (nepenmenosanie) des Swod 
tw ben Code Napakdon, nennen darf — mit dem Wunfche, es möchten fich die Franzoſen des 
Code im Swod wiederfinden Laffen.. 

..**) So. eben war geſagt worden, von ausländifchen Legislgtionen: fei nichts, entlehni 
worden; jeßt wird gefagt, was eingeführt werben folle, fei bereits. in- der ganzen cipklifisten 








Der Statusquo der Yuftizreform in Rußland. 345 


liches Verfahren organifirt, Die Zahl der Inſtanzen verringert, das Gehalt 
der Juſtizbeamten erhöht, den Gefchäftsgang vereinfacht, die Rechte der 
Adoocatur geregelt, endlih durch Geſchworene und die Gipfelung der 
richterfihen Gewalt im Gaffationshof das Gebäude gefrönt: das wäre 
vielleicht beffer geweſen als eine urplögliche Reform, ſchon weil man 
feinen Zweifel in die Kräfte gelegt hätte, deren es bedurft hätte; num 
aber ſei die Reform einmal verfündigt, der beftehende Nechtsfuß als uns 
genügend, feinen Zwed vielmehr verfehlend, anerkannt, ein Verſuch mit 
der Reform würde fomit nur die Autorität der Regierung fchwächen und 
aflgemeine Unzufriedenheit erregen. In dem Allerhöchften Ulafe vom 20, 
November 1864 wäre namentlich audgeiprohen, daß die Neglements den 
Erfordernifjen eines fchnellen, gerechten, gnädigen und für alle Unterthanen 
gleichen Berfahrens entſprächen, daß fle der richterlichen Gewalt die 
gehörige Selbftändigfeit gewähren, im Volke aber die Achtung vor dem 
Gelege befeftigen würden. Daher fei es nicht mögli die Reformeinfühs 
rung aufzufhieben; die Reform fei veriprochen, mit Ungeduld erwartet. 
Wie diefe Erwartung aber allgemein fei, fo könne nicht zugegeben werden, 
Daß die Reform nur in einigen Gouvernements eingeführt werde; jede 
territoriale Beſchtänkung derfelben würde das Anfehen eines Verſuchs oder 
eines Privilegiums haben. In der Eonmifflon wären zwei Syfteme aufs 
geftellt worden: 1) Neformeinführung aller Orten, aber ftufenweife hin, 
fidtlich der Zahl und Einrichtung der Behörden; 2) Einführung der Mes 
form im deren ganzem Umfange in 2—3 Sprengeln. Diei Glieder der 
Bommilfion hätten das erfte Syftem vertreten. Der Ausdrud „aller Or⸗ 
ten® -fei natürlich auch nach ihrer Anficht bei dem Umfange Rußlands 
nicht Huchftäblich zu nehmen; ausgenommen ohnehin wären die Gouvernes 
ments mit Ausnahmsrechten (ma oco6BIxB mpaBaxs) wie die fibirifchen, 
kankafiſchen, baltiſchen, Beflarabien, die Sofafen vom Don, vom ſchwarzen 
Meere und Ural, deren Berüdfichtigung bei der Reform noch obfchwebe — 
ferner die Goupernements Witebst, Mobilew, Grodno, Kowno, Minsk, 
Kiew, Wolhynien und Podolien aus Gründen der augenblidlichen Ber 
bältniffe in ihnen — endlich aus dem Grunde allzugroßen Umfanges und 
zu geringer Bevölkerung 2 Kreiſe von Olonetz und die Ural⸗Gouverne⸗ 
ments Perm und Drenburg nebft 2 Kreifen von Wologda, Die Rufen. 


Welt wirkſam; da nicht gemeint fein wird, die ganze civilifirte Welt habe das alles eigent- 
lich von und genommen, fo bleibt nur übrig, mit dem Herrn Zuftizminifter zu glauben, 
das Einzuführende komme uns von ber ganzen civilifirten Welt. 

23” 


346 Der Stainsquo der Yuftizreform in Rußland. 


weile Einführung umfaſſe 31 Gouvernements, den ganzen Gentraltheil 
Rußlands. Diefe drei Commiffionsglieder find gegen Organiftrung der 
Unterinftanzen ohne die Oberinftanzen; fle befürworten gleichzeitige Ein- 
führung der Friedensrichterinftitute, der Kreisgerichte, Palaten. und af 
fationssDepartements in einem ganzen beträchtlihen Theile Rußlauds, 
wenngleich in geringerer Zahl, in geringerem Umfange, als fi |päter als 
erforderlich ergeben dürfte Somit wären für's Erſte zu organifiren: 
1) die Friedensgerichte nach Zahl der Friedensvermittler im Jahre 1863, 
2) ein SKreiögericht in jedem der 31 Gouvernements, 3) 6 Palaten für 
31 Gouvernementd, A) der Cafjationshof in Petersburg (gleichzeitig bei 
Eröffnung der Friedensgerichte). inführung in getrennten Localitäten 
müffe vom Uebel fein. NReformerfahrungen aus den Refidenzflädten wür—⸗ 
den dem Rechtsleben in .der Provinz gar nicht anzupaflen fein — und 
darin eben beftehe der Hauptfehler der Vertheidiger der Einführung in ge 
trennten Rocalitäten; ein Sehler, der die ganze Reform tödten oder für Die 
nicht privilegirten LZocalitäten auf lange Zeit verfchieben könne. Yu dem 
Syſtem getrennter Zocalitäten wäre wenigftens mit den entfernteften, mit 
Tambow, Wiätfa, Saratow, Simbirst, nicht mit den Reſidenzen anzufan 
gen, in denen die Behörden, unter der nähern Controle der höchſten Autor 
ritäten, beffer als fonft wo functionirten. Die ſchädliche Richtung zu 
Berfuchen fei der Kern diefes Syftems, das zu falihen Schlüffen, zu un. 
heilbringenden Refultaten führe. Neichten die Finanzen nidht zu einem 
tationellen Syftem der Neformeinführung aus, jo unterbliebe fie beſſer 
ganz; halte man fie hingegen für unerläßlih, fo habe fie nach rationellen 


PBrineipen, nicht nad) finanziellen Rechnungen Plag zu greifen. In Bezug 


auf Koften und Refultate frage es fih: find 30 SKreisgerichte in 30 Gon- 
vernementsftädfen, in denen die Entwidelung des Lebens auf die Noth—⸗ 
wendigfeit von Kreisgerichten hinweiſt, oder find im Petersburgichen und 
Moskauſchen Sprengel 3—4 Kreisgerichte für jedes der 10 Gouverue⸗ 
ments diefer Sprengel einzurichten? — was diefelbe Zahl, diefelben Un⸗ 
foften bietet, Das letztere Syſtem brädte die Reform feineswegs in bie 
durch Entwickelung des Lebens indicitten Hanptpunfte, fondern in Orte, 
die, bei Beftehen der Friedensrichterinftitute, noch Feines Kreisgerichts be 
dürfen (Somina, Belojerst, WelifijesRufi un. |. w.) Den Kredit des Landes 
würde die Reform nur heben, wenn fie in dem lebenvollften Theile Ruß⸗ 
lands eingeführt würde, dem Kredit ſchaden, wenn fie in getreunten, zus 
mal in Nefidenzgebieten Plaß griffe, weil ſich dabei berauöftellte, daß es 





| 





4 


— — mm 


— — — — —— — — — 


Der Statuequo der Juſtizteform in Rußland. 347 


der Regierung an Mitteln zur Reformeinführung fehle, deren Nothwendig- 
feit fie doc anerfannt und durch Publication der Reglements vom 20, 
November 1864 verkündet hat. Die materiellen und moralifchen Kräfte von 
ganz Rußland würden auf die Sprengel Petersburg und Mosfau verwandt. 
Ein Kreisgericht in zwei Abtheilungen würde die beftehenden PBalaten 
nicht nur erfegen, ſondern weniger beichäftigt fein als diefe, weil nur mit 
Y, aller Gerichtsſachen, da 2/, den Friedensrichterinftituten competiten würden. 

Den vier Nummern ihres Einführungsplanes fügt die Commiſſion 
ſchließlich Folgendes hinzu: 5) je nach dem Bedürfniß immer größere Entwides 
fung der Friedensrichterinftitute; 6) zur Eröffnung der neuen Kreisgerichte 
(oxpyxupıe) und Schließung der alten Kreisgerichte (ys3ausıe) 2 Zriften von 
6 und 3 Monaten bis zum 1. Jannar 1866 (im November 1864 projefs 
tirt) — die Frift von 3 Monaten als Supplement der erften behandelt — fo 
das in 9 Monaten Alles geichehen fein Edunte, wozu allen Behörden vor 
zufchreiben wäre, die denjelben nicht competirenden Sachen (deren Anzahl 
fehr groß) wem gehörig zu überweifen, die anderen im Supplementars 
termine dergeftalt zu erledigen, Daß die» nicht ausgetragenen den neuen 
Behörden zugewiefen oder aber delirt würden, wobei den Parten frei ftände, 
in den neuen Behörden zu reentamiren und Gebühren, Tofumente, Zeugen⸗ 
ausfagen des delirten Verfahrens gültig blieben, Nah welchen Momenten 
Nemilfion oder Deletion einträten, wird übergangen. Civilſachen 
gingen au die Friedens und Kreißgerichte, welche Parten citirten und 
nad den Neglements verführen; Criminalſachen an die Friedensrichter 
oder Profureure, weldye die Anklage erhüben, wobei befondere Aufmerkfams 
feit auf diejenigen Sachen zu verwenden wäre, welche, in Kolge der Miß- 
ftände des alten Verfahrens, gar nicht erledigt werden fönnen und deß- 
halb im Wege von Sournalrefolntionen oder nad) Berathung mit den 
einfchlagenden Autoritäten zu deliren wären, wie 3. B. die Sache über 
die Kronländereien im Gouvernement Charlow, welche in fänmtlihen Bes 
hörden dieſes Gouvernements verhandelt wird, oder die Alte des Kupäns 
{hen Kreisgerichts über den Verkauſf von Branntwein durch die Peunows; 
7) zur Erledigung der Pendenten hätten die Profureure und Fisfäle mit 
zuwirfen, wie befondere, vom Yuftizminifterium abzuordnende Beamte, 
die fpäter etatmäßige Poften einnehmen könnten; 8) binnen der Eupples 
mentarfrift (1. Januar bis 1. April 1866) wären in 31 Gonvernements 
die Kreisgerichte einer Abtheilung und in 6 Sprengeln die Palaten einer 
Abiheilung zu eröffnen; vom 1. April bis 1. Inli 1866 alle (alten) Kreis—⸗ 


348 Der Statusquo der Juſtizreſorm in Rußland. 


gerichte und Hofgerichte (naasopnsie cyabi), Magifträte und Rathhäuſer 
(paryınz) zu Schließen; in den neuen Streiögerichten die zweiten Abtheilun 


gen zu eröffnen; 9) der Parallelismus des alten und neuen Rechtsfußes 
wäre nur vom 1. Zanuar bis 1. April 1866 zu geftatten; 10) Schließung 
der alten Palaten, nad) Maßgabe der Schließung der alten Sreisgerichte, 
nur würde erfteren zur Erledigung der Pendenten der erfte Zerinin erfl 
am 1. April 1866, der zweite am 1. Juli 1866 geſetzt, während welcher 





Zeit die zweiten Nbtheilungen in den Pulaten eröffnet würden; 14) zum 


1. September 1866 wären ſämmtliche Behörden der 31 Gouvernements zu 
fchließen, wobei das Unerledigte den temporairen Abtheilungen der Kreisge—⸗ 


richte als zweiten AInftanzen, von denen Appellation an den Senat befteht, 
zu überweilen wäre; 12) die Krepoft» Sadyen der alten Kreisgerichte und 
Balaten würden einem Tiihvorfteher, unter Aufficht eines Gliedes des Frier 


densrichterconventes und einem Gontroleur unter Auffiht des Präfldenten 


des Kreisgerichtes zugewiefen; die Vormundſchaftsſachen aber einer belon- 
dern aus dem Kreismarſchall des Adels, den Stadthaupt, einem Gliede 


ded Friedensrichterconvents und der Landpolizei beftehenden Sitzung; 13) 
die den Beamten des neuen Rechtöfußes zugeflandenen Rechte und Bedin, 


gungen wären erft nad dreijährigem Dienfte zu rechnen; 14) in Peters 


burg und Moskau würden die Kreisgerichte mit Doppeltem Beamtenperfos 


nale eingerichtet; 15) dem Juftizminifter wären ungefähr (npumspno) 


300,000 Rub. zur Erledigung der Peudeuten durch befondere Beamten 
(fiebe oben) frei zu ſtellen; 16) die Senatödepartements hörten je nad) 


Erledigung der Pendenten auf; 17) nad Publikation der Normen der 
Reformeinführung erließe das Miniſterium Aufrufe an alle, die beeidigte 
Advokaten zu werden gedäcten und nad $ 354 der Neglements qualifie 


cirt find. 
In dieſer Ordnung, meint die Einführungscommiſſton, könne die Re 
form im Laufe des Jahres 1866 zu Stunde fommen; wolle man aber 
- die Supvlementarfriiten verdoppeln oder verdreifuchen, in 2-—-3 Jahren. 
. Diefe Ordnung der Dinge ergäbe durch Abſchließung des alten Rechts— 
- fußes freie Geldmittel und Ddisponible Beamte. Die Commiſſton ergeht 
fih hierauf in Anseinanderfegungen der Unmöglichfeit aller für. alle Fälle 
auf Tegislativem Wege zu treffenden Beftimmungen und fagt unter Ande: 
tem: „in deu Gouvernementsſtädten würde ein Paralelismus des Alten 
und Neuen länger zu beftehen haben als in den Kreisftädten. Im einem 
Kreiſe des Gouvernements Charkow habe man bis zum 4, Zuli 1864 











Der Statusquo der Juſtizreſorm in Rudland, 929 


nm 63 PBendenten, in einem andern 1402 gezählt, Der erftere könne 
ſomit in 3 Monaten fertig fein, der andere faum in 2 Jahren und folcher 
Kreiſe gäbe es im Gouverneinent Charkow noch vier. BDiefe und 
nf alle alten Kreisgerichte erforderten extraordinaire Maßnahmen, zu 
deren Beftreitung dem Juſtizminiſter etwa 3000 Rub. anf jedes der 31 

Gonvernements zufammen 93,000 (100,000) Rub. befonders anzuweifen 
wären. 

Selbftverftändlid hänge viel, wo nicht Alles, von lokalen Verhaͤlt⸗ 
niffen ab. Der Yuftizminifter müffe einfchreiten können, wodurch die Sache 
ungemein gefördert werden möthte; ſchon im Laufe des Zahres 1865 (im 
Rovember 1864 geſchrieben) könnten viele Behörden insbelondere Magis 
firäte und Rathhänſer eingehen, alfo ihre Geldmitrel frei werden. 

Finanziell wie juridiih Felle der Plan der Commiſſton ein gutes 
Reiultat in Ausfiht. Die projektirten Etats feien fo befähränft wie mög. 
lid) angefebt, nicht nur aus finanziellen Gründen, [ondern auch aus dem 
richtigeren Grande, daß man in der Wahl von Auftizbeamten nicht vor 
fhtig genug fein koͤnne, auch in der erften Zeit die neuen Behörden nicht 
allzu befchäftigt fein, mit Zunahme der Arbeit aber die zweiten und britten 
Abtheilungen in den Kreitgerichten und Palaten das Ihrige thun würden. 

In einer fo großen Reform laſſe fi nur dann ein Nefultat erwars 
ten, wenn man bdreift und entihieden nach Maßgabe richtiger Rechnung 
vorgehe, wie in der Bauernſache geicheben ſei; eines beſſeren — 
bedürfe man nicht. 

Die fogenannten Haupthindernifje einer Zotaleinfühtung der Res 
form, den Mangel. an Leuten und Geldmitteln, übergehe die Commiſſion 
mit: Schweigen, nachdem diefelbe im Sabre 1862 fülgende Grundans 
Idanungen dem Neichsrath unterlegt habe. „In allen Ländern und zu 
allen Zeiten — habe fie damals gefage — ift man Verbefferungen in der 
Geſetzgebung mit dem Bemerfen entgegengetreten: die buͤrgerliche Geſell⸗ 
ſchaft fei noch nicht worbereitet, e8 fehle an Geldmitteln, an Leuten Wir 
erwidern, daß wenn die beabfihtigten Modificationen der Geſetzgebung gut 
find, fie auch zeitgemäß find. Es ift ſchwer anzunehmen, daß jemals irgend 
das Schlechte angemeflen, das Gute verfrüht geweſen. Die ratienefle Ein⸗ 
führung der Reform ift eine Frage dringendfter Unerläßlichkeitz ein ver 
nünftiges Geſetz kann nicht Uebel ftiften. Es ift möglich, daB die nene 
Legislation eine Zeit lang nicht ihrem Geiſte nad Erfüllung finde; es iſt 
wahrſcheinlicher, daß fie" gleich anfangs Wurzel ſchießen, eine fräftige Stüge 


350 Der Statusque der Juſtizreform in Rußland, 


der Aube und Wohlfahrt des Reichs abgeben wird, Der Mangel an 
Beldmitteln kommt von der Unvolllommenheit der Drgane für die Hand 
habung des Nechts, diefer Haupturfache (2) des Zallens des Kredits und 
der Induſtrie. Geld ohne Kredit macht noch fein produftines Kapital, 
Kredit aber kann es nicht geben bei Unordnung im Juſtizweſen. Sollte 
es in der That an Geld fehlen, fo wäre eine Verbeſſerung des Juſtizwe⸗ 
fens mithin nicht nur erſprießlich, ſondern unerläßlih. Der Mangel an 
Geldmitteln ift fein Einwurf gegen die Reformeinführung, er ift ein Bes 
weis ihrer Nothwendigkeit. Der Mangel an Menſchen ift vollends fein 
Einwurf. Geſetze machen freilich nicht die Menſchen; find Die Geſetze aber 
der Art, daß die Menſchen fie zum Erreichen ihrer fchlechten Zwecke 
brauchen können, fo verderben fie die Menſchen; find die Geſetze jo unklar, 
daß fie nicht verftanden werden fönnen und deßhalb nicht verflanden wer 
den, fo feinen die Meufchen eben auch nicht die Geſetze; find die Gefehe 
der Art, daB fie auch von gewiflenhaften Menſchen nicht fireng zu erfüllen 
find, fo werden fie eben auch nicht erfüllt. Verſteht man fomit unter dem 
Mangel an Menichen Mangel an jolchen, die die Geſetze lernen und im 
Stande find, fie gewiſſenhaft zu erfüllen, fo ift eine Verbefferung der 
Geſetzgebung unerläßlih, denn es kaun fonft keine Menfchen in dieſem 
Sinn geben. Der Einwurf des Mangels an Menfchen ift fomit auch nur 
ein Beweis mehr für die Unerlüßlichkeit einer Verbeſſerung der Gerichte 
verfaffung in allen Staaten, in denen aus irgend einem Grunde die Ber 
jeße ungenügend befundeu worden find. 

Ein Mitglied der Commiſſton vertheidigt diefe Anſchauungen mit 
Gründen, die Erwähnung verdienen. Schon das ungenügende Refultat, 
das die jüngft erganifirten Unterfuchungsrichter auf dem Gebiete des Cri⸗ 
minalverfahrens ergaben, weil Angefichtd Liefer eingreifenden Neuerung 
das alte Verfuhren beftehen blieb, Das Neue im Geifte der alten Kanzelleis 
wirthichaft (kaumernpmsma) einen Gegner fand, beweile die Unzuläffigfeit 
des alten Rechtsfußes in einer Inſtanz, des neuen in einer anderen. Das 
bieße das Eilt des Antagonismus zwilhen den Vertretern der beiden 
Spfteme verbreiten. In der Frage, was befler fei: in 2 Gerichtsiprens 
geln die Reform ganz zu organifiren oder in 30 Gonvernements theils 
weile? müfe man ſich für das Legtere enticyeiden, weil der für das Erfte 
vorgebradhte Grund, man fönne, mit dem Eingehen des alten Rechtsfußes 
in zwei Sprengeln, die Beamten defjelben für die Erweiterung der Reform 
auf andere Sprengel verwenden, feinen Halt habe. Die Richterftellen 





UT EU ade, U —s, — —— HE 


Der Statusquo der Juſtizreform in Mußland. 351 


im befiehenden Rechtsfuße find, mit Ausnahme der Präfidentengehälfen, 
Wahlpoſten; bei der Wahl aber kommen weder juriſtiſche noch andere 
ſpecielle Kenntnifle in Betracht, welche die Erwählten für dem neuen Rechts» 
ug qualifieirten. Die größere Zahl der disponibel werdenden Beamten 
babe nur in den Senatsfanzelleien ihren Sitz. Gin Senatödepastement 
umfafje durchſchnittlich 8 Gouvernements, zwei Sprengel zuſammen weni 
ger; die Zahl der in lepteren eingehenden Yuftizftellen würde ſomit unbe, 
trächtlich jein, ſehr beträchtlich hingegen, wenn der alte Rechtsfuß in 30 
Sonvernements und in 5 Senatsdepartements aufgehoben würde. Bere 
Inchsweile die Reform in 2 Sprengeln einführen, bieße Verſuche mit feis 
nem lebendigen Organismus vornehmen. Grhüben ſich Zweifel darüber, 
ob Die Reform überhaupt den Bedingungen und Bedürfniffen unferes Lebens 
entipreche, fo wäre Ddiefelbe nicht einmal in einem SKreile (yB342) einzur 
führen, viel weniger in 2 Sprengeln, die mehrere Gouvernements umfaß⸗ 
ten. Beſtehe diefer Zweifel nicht, fo bätten ſekundaire Unvollkommenheiten 
im Projekt die. Zotaleinführung deſſelben nicht zu hindern; fein Geſetz⸗ 
inftitut des ftaatlihen Lebens ftebe unbeweglich ſtill, ein ſolches werde mit 
um fo mebr Erfolge verbeflert, je mehr das Land, welchem das Inſtitut 
gilt, Bedürfniffe habe. Die neuen Inſtitute beruhen auf Grundprüncipien 
der Gerichtsverfafjung, wie fie das allgemein menſchliche Leben ents 
wickelt bat”); folen diefe Principien nicht auf unfer bürgerliches Leben 
anwendbar fein, fo wäre damit gelagt, daß wir feine allgemein menſchlichen 
Fähigkeiten und Bedürfnifie des Lebens haben. Das Syſtem einer terris 
torialftufenweifen Einführung hält feine Kritif aus. Es if ein ſchreiendes 
Unrecht gegen alle Lofalitäten welche dabei auf lange einer Hauptbedins 
gung der bürgerlichen Wohlfahrt, einer geregelten Gerichteverfaflung, entr 
behren würden, 

Bei dem uns, in diefem Blatt eine Raum können wir leider 
nicht in das Einzelne der Nachweiſe eingehen, weldye die Möglichfeit der 
Totaleinführung (wounter Die 31 Gonvernements zu verftehen find) heraus—⸗ 
zuftellen bemüht find. ine Bemerkung nur fei noch angeführt. Ceutra⸗ 
Iifetion des Verfahrens in Forderungsſachen in der reſpektiven Gouverne⸗ 
mentsftadt, wird gefagt, fei das einzige Mittel den Stand der beeidigten 
Advokaten zu begründen, Die beften Kräfte zu Richtern und Prokureuren 
beranzuzieben. Das Inſtitut der beeidigten Advolaten könne -weder das 
nene Eivil» noch Eriminalverfahren irgend eutbehren. Perfönlichfeiten, die 

*) Alſo nicht das flavifche, wie oben zu lefen war. 


382 Der Statusquo der Yuftizreform in Rußland. 


den Anforderungen entipräcen, welche die mene Legisiation an beeidigte 
Advolaten made, gäbe es nur wenige; Ihre jehige Privatwitlſamkeit werde 
hoch bezahlt, man reiße fih um fi. Wie Sollten dieſe feltenen Periön- 
lileiten beeidigte Advokaten werden wollen, wenu fie Dabei Telnen Vor⸗ 
teil für ſich abfähen oder gar Opfer zu bringen hätten? Wie follte ein 
Adoofatenftand fi machen, wenn die Forderungoſachen, deren in einem 
Gowernement ohnehin nur fehr wenige wären, vor drei Behötden verhan⸗ 
delt wuürden, deren zwei auf wenig anziehende Winfelkädte des Gonver⸗ 
nements fämen. Aber die Zeit werde kommen, wo verbreitetere Bildung 
Leute aufftellen werde, die ſich zu beeidigten Advolaten ſchicken würden, 
deren Arbeit nigt mehr fo hoch bezahlt werben würde, weil fie durch Gew 
eurrenz gezwungen fein würden, fi mit weniger zu begnägen. Dann, und 
nur dann, organifite man die nemen Kreisgerichte auch in Winkelſtädten, 
gu denen ſich ohnehin jegt une wenige Liebhaber fir AIR und Prolu⸗ 
reurſtellen finden dürften. 

Bon 16 Sentiments hochyeftefiter Yuftizbeamten mıd dem Innern des 
Reichs, die noch mitzutheilen wären, wählen wir zum Schluß aus Mangel 
an Raum mur noch das des Herrn Collegienraths Schulz (ohne Bezeich⸗ 
nung des Dienftverhälmmiffes). Das Eentiment hat ftatiftifhen Werth und 
nimmt, von allen allein, eine Wendung nad dem Weſten von Europa, 
wo die Vorbilder der Reformen leben. 

Die Eommifflon, ſagt Herr Schulz, läßt fih in ihrer Anfchaunng 
ſchlennigſter Totafeinführung der Reform, durch die approrimative Zahl 
der den neuen Behörden umterliegenden Gefchäfte beſtimmen. Dieſe Rech» 
nung macht die Commiſſion nach Maßgabe der franzöflichen Nffifen , der 
bannöverfhen und preußiſchen Schwurgerichte, nad franzöfiſchem Mufter. 
Sn diefen fomme durbfchnittlih ein Prozeß auf den Tag. Im Kahre 
1860 wurden indeß in den Afftfen in Paris in 301 Sißungen nur 281 
Sarnen auögetragen. Im Gouvernement Petersburg follen auf das Jahr 
1124 Eriminaffälle, in Nowgorod 478, in Pſtow 284 fommen (Refultate 
in Durchfchnittszahlen der in diefen Gonvernements von der Commilflon 
angeftellten Reviſionen). Acht Glieder der Commiſſion gehen weiter und 
fagen: bei uns koͤnne ebenfo ſchnell wie in Ftankreich gearbeitet werden*); 
mithin könnten die 1124 Fälle in 693 bis 1322 Sigungen, die 478 in 
293 bis 562, die 284 in 175 bis 334 Sitzungen erledigt werden, wozu 

) Was wenigftens bei einer neu eingeführten Drbnung ber ne zweifelhaft 
fein dürfte, 








Der Statüsquo der Juſtizreform in Rußland. 858 


3-5 Abtheilungen im Kreiögeriht von Peteröburg, in Nowgerod aud 
Pflow 1—2 gehörten. Hiebei wird gar nicht gejagt, welcher Art biefe 
äälle find, Die franzöſiſchen Aſſiſen haben es mit peines aflielives ot 
infamantes zu thun (Zodeöftrafe, Deportation); auf Haft in Zuchthänfern, 
Berluft gewifjer Rechte und Vorrechte, erfennen nicht die Aſſiſen, fondern die 
tribunaux de police correctionelle, Die citirten 281 Zälle der Affen find 
Sachen in Mord, Kindermord u. |. w. Kann es folder viele unter den 
1124 Petersburger Eriminalfällen geben? Bei'm Unterichiede in der Zahl 
der Bepölferung im Peteröburger Gouvernement und im SeinesDepartement, 
ber wahrfcheinlic größeren Sittenverderbniß in Poris nicht zu geden⸗ 
fen, können im Petersburger Gouvernement im Zahre faum mehr als 100 
Derbrechen begangen werdeu, die, ihrer Natur nach, in Frankreich deu 
Affen competitten; die demnach von der Zahl 1124 erübrigenden 1024 
Bälle gehörten vor die police correctionelle, Die Glieder der Commiſfion 
willen gewiß, nicht in wie viel Tagen, ſondern Miuuten die police correctio- 
nelle Sachen in Diebftahl, Betrug u. |. w, erledigt, was iu England auj 
den Conventen der Friedeusrichter (quarter sessions) ebenſo ſchuell geht, 

Die Rehnung der Commiſſion beruht auf Einheiten, die jucommen⸗ 
jurabel find, auf Confundirung der intrifatehen Zälle, die der Eriminalift 
fennt, mit die einfacdhften, die ihm competiren können. Ebenſo wenig wie 
man die Zahl der Goldflüde in Frankreich mit Der Zahl ſämmtlicher Geld⸗ 
münzen in Rußland vergleiden fann, um darnach Pie Beldmünzencitcur 
Intion beider Länder zu beurtheilen, ebenfo wenig ift Die Zahl der Pens 
deuten der franzöfiichen Aſſiſen mit der Zabl der Pendenten eines ruſſiſchen 
Gouvernements zu vergleiden. Dazu wäre Charakter und Natur jedes 
Falles zu berüdfichtigen, was unausführbar bliche; aud) flieht ein Criminal⸗ 
Jahr dem andern nicht ähnlich. Acht Glieder der Commilflon find der 
Meinung, daß erhöhte Cultur des Landes die gerichtliche Thätigkeit ver 
mehre, mithin in Rußland, wo die Eultur geringer als im Weften Europas 
jei, auf eine und Ddiefelbe Ziffer in der Bevölkerung weniger, in feinem 
Falle mehr Eriminalfachen kämen als dert, mithin auch nicht mehr Ber 
börden nothwendig ſeien. Nun findet fi, Daß in jedem franzöflichen 
Departement die Aſſiſen viermal im Sabre figen, ein zuffliches Gouperne⸗ 
ment aber ducchichnittlid Doppelt ſoviel Bevölkerung bat: wie ein- franzöfl- 
[des Departement. Das würde eine doppelte criminaliftiihe Thätigfeit in 
Sachen, die in Frankreich den Afflien competirten, beanfpruchen, zumal 
unſere Kreisgerichte die Geſchäftsſphäre der Aſſiſen und der polies vor- 


. 954 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 


reetionelle, zum Theil wenigftens, cnmuliten würden. Bergleihe mit 
Frankreich find, wie man fleht, nicht maßgebend für unfer Bedürfniß. NA 
ber ſteht England. Unſere Friedensrichter auf den Gebieten des Criminal⸗ 
prozeffes und deren Convente, entfpredhen den englijchen Zriedensrichtern 
auf den Kleincenventen (petty sessions) der englifchen Polizeirichter (police 
magistrates) mit dem Unterfchiede, daß die unfrigen Freiheitsſtrafen bis 
anf ein Jahr, die engliihen bis auf 6 Donate zu erkennen befugt fine. 
Anf höhere Strafen wird in England mit Gefchworenen, in den Aiftfen 
der Zriedensrichter erfannt (quarter sessions — oyer and terminer and 
general gaol delivery). Die Competenz derfelben geht auch weiter als 
die der Kreitgerichte. Sehen wir diefelbe als gleih, um zu finden, wie 
viel Sitzungen eines Kreisgerichtes nöthig wären, um die Griminalfachen 
eines Gonvernements mit einer Million Einwohner bei einer Arbeitsfchnelle, 
gleich der in England, zu erledigen. Sn Umfang und Bevölkerung vers 
fhieden, ergeben die englifhen Grafichaften verſchiedene Zahlen in ihren 
peinfichen Gerichtshegungen. Die viermal im Jahre in einer Graffchaft 
verfammelten Zriedendrichter ſitzen 3—5 Tage, von denen der eıfle nur 
Adminiftratiofragen gilt. Das peinliche Verfahren beginnt faum vor dem 
dritten Tage, weßhalb die Advofaten auch niemald zum erften Tage eins 
treffen. Diele Eonvente alterniren unter den verfchiedenen Lofalitäten der 
Graffchait. In fehr bevälferten kommen biezu verlängerte Gonvente für 
@riminalfahen von 1—3 Tagen Dauer, wo dann die Ordnung will, daß 
fein Arreftant, deſſen Sache dem Convent competirt, bei Eröffnung der 
Aftien noch in Haft fei. Die Aſſiſen figen in jeder Grafſchaft 2—3 Male 
tm Zahr, je eine Woche. Die Eonvente bilden, zur Beichleunigung im 
Derfahren, öfters zwei Behörden. Die Alfiien thun dies immer. In 
Surrey, mit einer Million Einwohner, wo durch Ten Zufammenhang mit 
London der Diebftahl ein Handwerk ift, find der Eriminalfachen nothwens 
dig mehr als in irgend einem ruffiſchen Gouvernement, dennoch werden 
fämmtliche Fälle in Surrey, in nie mehr als 80 Eonvent- und 20 Afftien- 
Sitzungen ganz erledigt. Kann man da mehr ald 100 Sitzüngen auf die 
Criminalſachen eines ruſſiſchen Gouvernements rechnen, die den Kreisge⸗ 
richten competicen? Auf 37 Millionen Einwohner in Frankreich famen im 
Jahre 1860 in runder Zahl 2600 Aſſiſenfitzungen, 70 auf die Million. 
Daraus folgt freilich noch nicht, daß 70 Sigungen einem ruſſiſchen Kreis 
gericht genügen müſſen, weil leßterem fo viel mehr Fälle competiren, daß 
300 Sitzungen faum ausreichen dürften; aber man darf annehmen, daß 











Der Statusquo der Yuftizreform in Rußland. 355 


die Fälle, die den Alflien in Frankreich competiren, in Rußland ſchneller 
geben werden, weil in Frankreich, anders ale bei uns, nur der Richter und 
Profureur Fragen an die Zeugen richten dürfen, der Advolat des Ange 
ſchuldigten und dieſer felbft fein Recht dazu haben, die Behörde darum erfuchen 
müffen, wobei viel Zeit verloren geht? Die Reden der Advokaten haben «8 
dabei weniger mit den Umftünden der Sache als damit zu thun, auf das 
Gefühl der Gefchwornen zu wirken, ihr Mitleid zu ersegen, wie der Pros 
kureur ihren Unwillen zum Zweck feiner Reden macht. Cine ſolche Rede 
nimmt oft eine Sigung in Anſpruch, weßhalb durchſchnittlich eine Sache 
auf eine Sigung kommt. Die engliſchen Aſſiſen gehen fehr viel fchneller, 
weil die engliichen Advofaten nicht fo viele Worte machen und ſich an die 
den Zeugen zu marhenden Fragen halten. Die englifchen Urtheile ſind 
gewichtiger; denken wir 3. ®. an die den Aſſiſen competirende Strafe einer 
14-jährigen Griminalhaft (penal servitude). In einer Sitzung fah Herr v. 
Schulz 3 Todſchläaͤge und eine Nothzüchtigung erledigen. Unſer Reglement 
nimmt fi) das engliiche Verfahren zum Vorbild, führt er fort. In der 
Stellung von Fragen au die Zeugen, weldes Recht auch den Barten 
zufteht, wird fi bei uns der Advofat zu zeigen haben, Wie hoch man 
auch in England die Zahl der Civilſachen über 50 Pfund 12’, Rub.) 
im Gegenftandswerth aunehmen will, man wird auf eine Million Einwohner‘ 
nicht mehr ala 50—60 Gerichtsfißungen finden; warum ſollten mehr als 
100 Situngen eines ruſſiſchen Kreisgerichtes zur Erledigung fämmtlicher 
Geichäfte nöthig fein? 200 Sikungen im Jahr, 100 für die Civil⸗ 100 
für die Criminalſachen find für ein Kreisgexicht nicht zu beſchwerlich; 165 
Tage für Ferien und Urlaube genügend. Die Organifirung von mehr ale 
einem Streiögericht auf jedes Gouvernement würde [hädlich fein, Würden 
die Richter nicht abfichtlih Sachen verfchleppen, weil man ihnen fonft den 
Borwurf machen fönnte, bei hoher Gage wenig zu thun zu haben? wobei 
fle zu fürchten hätten, daß man zu ihrem perfönlichen Nachtheil auf den 
Gedanken kommen fönnte, die Zahl der Behörden zu verringern, *) 


*) Ein argumentum ad hominem, wie es für ben Begriff judex noch nicht aufge- 
ftellt worden, .Bemerfen wir, dab Forberungsfahen unter 50 Pfund im Segenftanbe- 
werth in England in den Graffchafts-Behörden (County Courts); über 50 Pfund in den 
Affifen (nisi prius) ber Weftminfterhöfe (Court of Common. law; Court of Common pleas; 
Court of Exchegquer) in ben Gewiflensgerichten des Lordkanzlers und feiner Gollegen 
(Courts of equity of the Lord Chancellor, the Master of the rolls and the Vice- 
chancellor) erledigt werden. Hiezu fommen Specialbehörbden In Sachen wie Ehefcheldun- 
gen, Bankerotten-Inftitute, von denen nichts in bie ruffiſchen Reglements übergegangen if, 
fo viel englikches Element auch fonft in Denfelben zu finden ifl. 


356 Der Statusquo der Juſtizreform in Rußland. 


Bon der Fuſtizreform ſteht zu erwarten, daß viel unnüke Arbeit weg- 
fallen wird, alfo feine neuen Ansgaben fondern Erfparniffe (?) fih ergeben 
werden. Diefer Erwartung fann die Reform entfprechen, obgleich Die et: 
ſetzliche unnſige Arbeitsmaffe in den alten Behörten weniger durch Das 
in ihnen bezogenen Gehalt, als durch ungefeßfiche Auflagen (no6opamn) 
bezahlt wurde, 

Schließlich erflärt fih Hr. v. Schulz gegen die Ueberweifung der 
often Dendenten an die neuen Behörden; für Delirung der alten Pendeu⸗ 
ten mit dem allen Parten vorzubehaltenden, nicht etwa von der Einwilli⸗ 
gung aller abhängig zu machenden Rechte der Reentamirung; für die Or 
ganiftrung eines einzigen NKreisgerichtd in jeden Gouvernement und für 
temiporaire Behörden, die, als bloßed Mittel eingerichtet, nie zum Zweck 
AH umzugeftalten vermöchten. Wo die Entfernung eines Kreisgerichts 
Bon den Streisftädten zu groß fet, möge man in den Kreiſen (nach engli⸗ 
chen Mufter) Eivifverfahren auf das Griminalverfahren folgen laſſen. 

Die Commilfton replicirt, daß alle ihre ftatiftifchen Annahmen durch 
den Nechenichaftsbericht des Yuftizminifterii für 1861 betätigt würden, 
Ben 335,274 Angefchuldigten feien int Jahre 1861 zwar 79,780 ver- 
urtheilt worden, von diefen aber 58,048 zu einer: geringeren Strafe als 
Haft; und nur 21,732 zu eigentlichen Eriminalftrafen. 

Dur Mantfefte, Hechtfertigung, Incompetenz' feien 132,900: Perfo- 
nen von der Inſtanz entbunden, 56,818 im Verdacht belaffen worden. 
Bon der Gefammtzaht der 335,274 Beurtheiften hätten dem Reform 
CAminalverfahren aber nur 21,732 competirt, von den 56,818’ im Ber 
dacht Veliffenen nur 15,883, zufammen 37,615 oder von 100 Ange 
ſchuldigten circa 11. Jene 335,274 wären in 161,457 Saden beur- 
theift worden, was circa 2 Angefchuldigte auf jede Sache ausmadhe. 
In ſämmtlichen zweiten Inſtanzen Rußlands wären 52,188 Griminals 
fahen im Jahre 1861 ausgetragen worden oder 108,551 Augeſchuldigte 
beurtheilt worden, was Tünftighin aber nur 12,179 Angeſchuldigte in 
5,855 Sachen betragen würde, oder 1 Sache ſtatt 11. Die für die 
Sabre: 1861. und 1862. für Petersburg: (1,124 Criminalſachen), Pſkow 
(84), Rowgorod ( 178) angegebenen: Ziffern erwiefen, dag in: dieſen Gon⸗ 
vernements ein Kreisgericht mit einer Criminalabtheilung auszureichen 
vermöge; denn wenn die auslaͤndiſchen Aſſiſen als Minimum ih 3 Sizun— 
sen: 5. Griminalfälle erledigten, 6 als Mazinum,. im Peterburger Gou⸗ 
vernement fünftighin 103 (wicht 1,124), in Pſkow 26 (nicht mehr 289, 


— 




















Der Siatusquo der Juſtizreform in Rußtmı. 81 


in: Rewgorod A4 (nicht mehr 478) Eriminalfälle vorzulommen hätten: fo 
ergaben ih ala Matinium 86 Sitzungen für dası Petersburger Kreis⸗ 
garicht, 22 fuͤr Pifom, 37 für Nowgorod. Dieſe Criminalſtatiſtik won 
nur 3 Gonvernementd fei indeß nicht maßgebend für die Mealität im 
ganzen Reich und biste vollenda nichts mit der Eilſtatiſtik gu thim. 
Wichtiger wären folgende von Mot kaufcher Gonvernements⸗Prokureur für 
Die neuen Sreißgerichte in 7 der bevälfertftien Goupernements gefundenen 
Zahlen. Hiernadh fämen auf Mosfan 490 Eriminalfäle, Wladimir 190, 
Kaluga 236, Rijäfan 167, Twer 244, Tula 233, Jaroflam 230; unge 
rechnet Sachen in Diebſtahl unter ZO Rub. im Werth, deren durchſchnitt⸗ 
li 202 auf jedes Gonvernement zu rechnen fein. Wenn man Dabei 
in Erwägung ziehe, daß °/, aller Sachen in Diebftahl deu Friedensrich⸗ 
teen competixen werden, daß von deu 79,780 im Jahre 1861 (fiehe oben) 
wrmtheillen, Verbrechern 10,526 für Diebfiahl durch enfie Juftangen 
verurtgeilt wurden, daß andererfeits eine jeher große Zuhk der Grimiaal- 
faͤlle den Friedensrichtern überwiefen wurde, wie, um ein: Beifpiel any 
führen, WBalddiebftähle auf SKrongrund (deren man im Sabre 1861 im 
exfier. Infſanz 16,261: zählte), fo überzeuge man ſich vollends von der Zus 
länglichfeit eines Kreisgerichts für die Grimtnatjuftig jedes Gouvernements. 

Die Civilſtatiſtik Fellt Dies noch mehr heraus. Civilfachen von über 
500 Rub. im Werth, fämen nad: den Veranſchlagungen des. Moskauſchen 
Gonvernementöprofnreurs, auf: Most 1168, Wladimir 85, Kaluge 122, 
Mjaͤſan 170, Twer 238, Tula 183, Jaroſlaw 151, nach. andern Quellen 
anf Petersburg 595, Pifow IT, Nowgorod 254 hiebei find die Verfſah⸗ 
ren in unflreitigen Rechtsfachen nicht gezählt; von dieſen famen im Jahre 
1861 auf Peteröburg 1658 mit 367 Verkäufen, 119 auf Pflow mit 
64 Verkäuſen, 175 auf Nowgorod mit 74 Verkäufen). Die Conmifflon 
veripeidigt hierauf. die Anficht, daß felbft die Fälle der. unftreitigen Ge- 
richtsbarleit eingezählt, — eine Behörde im. den Goupernements wie in 
den beiden Nefidenzen hinreicdhen werde, da jogar im Senat, wo: vielbäm 
dige Acten Zahrzehnte in Anfpruch nähmen, in jeder Sigung (2 bis 3 
Stunden) nicht weniger als 10 Sachen, im Sabre 1121 bis 3173 erle⸗ 
digt würden (Mechenichaftsbericht des Juſtizminiſterii für 1861”), 


*) Diefe Zahlen find von jedem Departement im Senat, zu verftehen; in bem be- 
fchäftigtften, in der erften Abtheilung des dritten, zählte man im Jahre 1864, indem durch) 
die Unruhen an den polnifchen Grenzen nur die Hälfte der Durchfchnittszahl der Penden- 
ten bevolvirte, 1094 erledigte Fälle. Im erften Departement ift die Zahl jehr viel größer, 


358 Der Statusquo der Juftizreform in Rußland. 


Die Einwärfe gegen den Einführungsplan der Commilflon würden 
von folgenden Zahlen niedergewmorfen: im Jahre 1861 felen erledigt wor⸗ 
den, in einem Senatödepartement mehr als 3000 Saden, im erſten 
Departement der &t. Betersburger Palate über 10,000, in der Mosfaus 
ſchen 1000, in der Nowgorodſchen 3000, in 6 anderen über 2000, in 19 
über 1000 in jeder. Run finde fich dazu, und dies fei entfcheidend, daß 
die Juſtizreform 1%, der angeführten Pendenten den Friedensrichtern 


zuweiſe. 








Aus maßgebender Quelle ſei noch angeführt, daß die Juſtizreform 
raſch über Petersburg und Moskau hinausgreifen wird. Nach Einführung 
derfelben, in größtem Mapftabe, in den Nefidenzftädten mit deren Gous 
vernements im Frühjahr 1866, follen fchon im September 1866 die dieſen 
Gouvernements zunächft liegenden, in der Zahl von A, im December 1866 
andere A der Reform tbeilhaftig werden; im Jahre 1866 mithin 10 Gou⸗ 
veruements, was die Vollziehung der Reform ini großen Ganzen für eine 
nahe Zukunft in Ausficht ſtellt. 

Es herrſcht fo große Thätigfeit im Werk, daß dieſer „Statusquo‘ 
(gefchrieben im September) es vielleicht nicht mehr fein wird, wenn er ger 
drudt an die Leſer der Balt. Monatsſchr. gelangt. (In der That kommt 
jegt zu der obigen Darftellung als etwas ganz Neues der wichtige Ukas 
vom 11. Det., welcher bekanntlich für die von der „Totaleinführung” zw 
naͤchſt nicht betroffenen Ländergebiete einen eigenen Webergangszuftand 
ſchafft und daducch die Vollendung des Reformwerks In energiicher Weile 


vorbereitet. D. Ned.) 


dort gilt das Verfahren aber vorzugsweife der unflreitigen Gerichtsbarkeit und ber judici 
airen Adminifttation, bei der Qualität des erften Departements als Gouvernementsregie 
rung bes Reichs, wie ber Swod fagt. Daß ein Civil- oder Griminaldepartement im Senat 
die Ziffer 3178 erreicht hätte, it mir in 31 Jahren Dienft im Sufgminflectum nicht 

befannt geworben. | 





4 


Wallenflein. 


Borlefung, gehalten auf dem Rathhaus zu Marburg von E. Herrmann. 


. Dis Lebensbild des großen, daäͤmoniſchen Mannes, welches ich Ihnen 


zu vergegenwärtigen im Begriff ſtehe, ftellt fih in den Vordergrund der 
„ für bie Geſchicke des deutfhen Volkes verhängnißvollften Epoche. Allent- 
‚ halben gewahren wir zu Aufang des fiebzehnten Jahrhunderts im germa- 
. nifdperomanifchen Europa und am fchrofiften gerade im deutichen Baterlande 
religioͤs⸗politiſche Gegenſätze, die, wo fie noch nicht im offenen Kampfe 
“gegen einander fich befinden, doch ſchon gerüftet ſich gegenüber ſtehen und, 
erfüllt mit tödlidem Haß, die blutige Entſcheidung gewiflermaßen herbei⸗ 
ſehnen. Recht, Billigkeit, Pflicht und Treue, Gehorſam vor dem Geſetz 
und die gewiſſenhafte Beachtung beſchworener Satzungen ſollen nur noch 
innnerhalb des einen oder des andern Parteiſtandpunkts Geltung haben, 


- and dem kraſſeſten Egoismus des individuellen Beliebens ſtellt die ſcho⸗ 
nungsloſeſte Herrſchſucht eines blinden, wahnwitzigen Zelotismus ſich zur 
Seite. 


Hier ſetzt ein Fürft ſich die Krone aufs Haupt, mit dem entſchiedenen 


Vorſatz, Die Bedingungen, unter welchen die wahlberechtigten Stände Böh- 


mens auf ihn die höchſte Macht übertragen haben, nicht zu halten. Dort 
trägt ein anderer Zürft fein Bedenken, jenem diefelbe Krone vorſchnell zu 
entreigen. Der pfälziihe, der rejormirten Kirche anhaͤngende Kurfürſt 


Friedrich V. nimmt den Kampf auf mit dem habsburgiſchen Ferdinand, in 

demſelben Moment, wo diefer zu Branffurt die Kaiſerkrone empfängt. 

Doch über das zerrilfene Panier der in ſich geipaltenen andern Lehre 
24 


Baltiihe Monatöfrift, Jahrg. 6, Bd. XU, oſt. 5. 


360 Wallenſtein. 


trägt der regenerirte einheitlich geſtärkte Katholicismus einen entſcheiden⸗ 
den Sieg davon. „Eine einzige Schlacht am weißen Berge macht, am 


8. November 1620, der Gewalt des verſpotteten Winterkönigs und allen 


feinen Entwürfen für immer ein Ende” Und nun begnügt der Sieger ſich 
nicht mit einer einfachen Wicderherftellung. Er lüßt das Haupt der Liga, 
feinen Better Herzog Marimilian von Baiern, die Oberpfalz befeßen, md 
die Unterpfalz, den alten Wahlcapitulationen zum Trotz, von einer fremden 
Macht, von den Truppen des ihm gleichfalls durch das Befenntniß und 
dynaſtiſch engverbundenen Königs von Spanien. Er begeht alsbald einen 
noch ungleich folgenreicheren Bruch der Neichsverfafiung, indem er ohne 
rechtlichen Spruch und Urtheil Friedrich V. und fein ganzes Haus der 
Kurwürde beraubt, um diefelbe auf deu bairiſchen Wittelsbacher zu übers 
tragen. Gleichzeitig beugte er in dem unterjodhten Böhmen uud deflen 
Nebenländern jede freie Regung nieder, Noch weiter liegt fein Ziel. Er 
will, fo weit die Autorität des kaiſerlichen Namens reicht, die alte Glaus 
benseinheit herſtellen, und mit ihr eine weltliche Machtvolllommenheit, wie 
nicht Karl V. fle erreicht, wie nur in Tängft verichollenen Jahrhunderten 
roͤmiſche Imperatoren fie wirflich ansgeübt hatten. Doch fo weit ausfe 
benden Plänen waren feine Mittel Teineswegs gewachſen. Richt nur in 
Reiche, auch in den eigenen Territorien waren Durch fländifche Befugnifle 
überall noch die Hände ihm gebunden. Eine Kriegsmacht im modernen 
Sinn des WBorts gab es noch nit. Die Truppen warden noch nicht 
auögeboben, Tondern geworben. Die zur Beſoldung und zum Unterhalt 
derſelden erforderlihen Gelder und Nequifltionen durften nicht ohne Weis 
teres ausgeſchrieben, fte mußten bewilligt werden. Wollte alle der oberſte 
Kriegäherr, wollte der Kaiſer um jeden Preis feinen Willen durchfegen, 
fo Tonnte das auf feinem andern Wege bewerfftelligt werden, als indem 
er unter der einleitigen Autorität feines Namens und feines Amtes den 
beftehenden Rechtsboden durchlächerte, indem er feinen Sriegsführern und 





| 


Offtzieren Bollmadıt gab, auf eigene Fauſt zu feinen Dienften Truppen 


zu werben und raubritterartig zu erhalten. Immer aber war es do, 
wenn Ferdinand II. fo vechtsbedenkliche Bahnen betrat — jo dürfen wir ent⸗ 
ſchuldigend ſagen — ein großes, weltbewegendes Princip, das religidfe 


Bekenntniß, deſſen Wiederherftellimg und Ausbreitung ihm als die Heilige 


Pflicht erſchien, zu deſſen Gunſten — gleichwie Aehnliches auch feine 
Gegner thaten und gethan hatten — er auch unconſtitutionelle Maximen 
in Anwendung zu bringen für erlaubt hielt. Nur daß die Vorſehung die 





— — — 


——— e uc — —— e mwsö DTU —z — — 


Walenſtein. 361 


Maxime, daB der Zwei die” Mittel heilige, fi nimmer aufdrängen läßt. 
Und wie jedes Unrecht, auch das noch fo fcheinheilig und gewiſſenbeſchwich⸗ 
tigend übertündhte, fih rächt, fo follte es auch dem Kaiſer nicht erfpart 
werden, die Schuld feiner Sehlgriffe zu büßen. Er ſelbſt zog die Hydra 
groß, die zermalmend gegen ihren eigenen Ernährer fich zu wenden drohte, 
und aud mit dem Zode des einzigen Mannes, der die Nolle des abtrün- 
nigen Uſurpators fpielte, ift ihm nicht geholfen. Denn das von dem 
ermordeten Feldherrn repräfentirte Dämonilche Princip derjenigen Gewalt, die 


vor Recht geht, geht mit ihm nicht unter; in der ungezähmten Kriegefurie 


fortwuchernd, flammt es immer wieder aufs Neue auf, fo lange die feind« 
Iihen Gegenfäpe fih noch nicht völlig erfhöpft und verzehrt haben, bis 
endlich der Ruin Aller einen troftlofen Frieden dietirt und auf den Trüms« 
mern der vernichteten Welt ein neues Geſchlecht erficht, dem für ein 
erleuchtetere, in Wahrheit gottfeligere Weltanfchauung Sinn und Verftänd- 
niß aufgegangen ift, 

Betrachten wir nun aber, wie dieſer Gang der Dinge unter Ballen. 
eins Mitwirkung fidy einleitet, im Einzelnen, fo werden wir in dem Leben 
dieſes Kriegshelden verjchiedene Abſchnitte zu unterfheiden haben, in wel⸗ 
chen allmählich feine egoiſtiſche Selbftverherrlihung von den unteren, auch . 
anderen erreichbaren Staffeln des Ehrgeizes bis zu dem Höhepunkt auffteigt, 
wo die unumſchränkte Macht, über die er gebietet, ihn nur noch zu bes 
friedigen vermag, wenn er nicht mehr in des Kailers, fondern im eigenen 
Ramen fie ausübt. Der erfte Abfchnitt reicht bis zu dem Zeitpunkt, wo 
Ferdinand U., einige Jahre nach Beendigung des böhmilchen Krieges, Wals 
Ienflein zum Oberhaupt feiner zur Unterjochung des deutichen Reichs, zu 
nächft des niederfüchflihen Kreifes, beftimmten Armee ernennt. Bis dahin, 
bis zum Jahre 1625 ift feine Wirkſamkeit eine in und auf den Umkreis 
der äfterreichifchen Länder begrenzte. Der zweite Abſchnitt reicht bis zu 
Wallenſteins Entlaffung; der ‚dritte bis zu feiner Wiedererhebung; Der 
vierte enthält die tragifche Kataſtrophe, wie er felbft fie herbeiführt. Merk, 
würdig ift es, wie die durchaus folgerichtige Entwidelung feines Eharab 
tex3 ſchon fo fräh in feiner Jugend fid) vorgehildet findet, wie Dann wie 
der, und in marfirteren Zügen daſſelbe Bild in feinem reiferen Manresalter 
uns entgegentritt, bis endlich der Ausgang den Schleier völlig lüpfet. 

Albrecht Stanislaus Euſebius v. Waldftein wurde im September 1583 
geboren. Schon im zehnten Sabre verlor er feine Mutter, im zwöllten 


‚ feinen einem edtadeligen Geſchlechte Böhmens . angehörigen Vater. Da 


24” 


362 Wallenſtein. 


nahm fein Oheim Slavata ihn zu fih auf fen Schloß Koſchumberg; 
bald darauf finden wir ihn im GEonvictorium der Jeſuiten zu Olmütz. 
Dieſer Umftand widerfpricht nicht der fonft überlieferten Nachricht, daß 
feine Eltern Utraquiften geweſen, -viel eher fcheint dieſelbe dadurch an 
Wahrſcheinlichkeit zu gewinnen,- daß, wie wir ſehen werden, mehrere feiner 
Geſchlechtsvettern der proteftantiihen Bemwegungspartei angehörten. Doch 
einen frommen Convertiten machten die Jeſuiten ficher nicht aus ihm. 
Nur-religiöfe Indifferenz trug er davon, Lift und Verſchlagenheit. Sein 
troßiger, unbengfamer Sinn trat aber in feiner ganzen Stärke wieder her 
vor, als er etwa fiebzehnjährig die Alttorfer Hochſchule befuchte. Bon 
einer akademiſchen Disciplin fonnte damals nicht wohl die Rede fein, und 
es gehörte eine fehr flarfe Dofls dazu, wenn ein junger Menſch durch 
auffallende Rohheit ſich auszeichnen follte. Wallenftein aber wird in einer 
Alttorfer Urkunde geradezu als ein „Unmenfch“ bezeichnet. Dan nannte 
ihn nur den „tollen von Waldſtein.“ Er gewöhnte ſich eben früh daran, 
daß nicht Gemütksweichheit feiner Herrſchſucht Eintrag thue. Seine Kennt 
niſſe zu erweitern hatte er auch noch auf der Univerfität zu Padua Belegen 
beit. Seine Kriegslaufbahn begann er in Ungarn, zur Zeit als Erzherzog 
Matthias dort den Oberbefehl führte. Bei der Belagerung von Gran 
gewann er feine erſte Auszeichnung Somit war er eingetreten in bie 
Pforten des Glückes und des Ruhmes. Schon als Knabe hatte er einft 
dem Oberfiburggrafen Adam von Waldftein auf die Bemerkung: „Better, 
Ihr thut, als ob Ihr ein Fürft ſeid“, geantwortet: „je nun, was nicht ifl, 
kann noch werden“. Die Mittel, feinen Hang zu pomphaftem Auftreten 
zu nähren, bot ihm feine VBermählung mit einer begüterten Wittwe Lucretia, 
aus dem mährifchen Gefchlecht von Landeck. „Anſehnlich und ſtattlich au 
floffirt, berichtet Schevenhiller, fei er an den Hof des Kaiſers Matthias 
gekommen, dann, wenn er feinen Vorrath aufgezehrt, nach Haufe gegangen, 
um einzufammeln, bis ex wieder bei Hof fich zeigen konnte.” Das bedew 
tende Vermögen, welches er in feinem 31⸗ſten Lebensjahr bei dem Zode 
Diejer erſten Frau erbte, fette ihn in Stand, dem Erzherzog Ferdinand, 
in einem Kriege gegen die Denetianer, 1617, eine Streiterichaar auf eigene 
Koften zuzuführen. Schon damals machte er dur feine Reiterorduung 
fih einen Namen in der Geſchichte der Strategie. Ferdinand trug die 
ihm geleifteten Dienfte in dankbarem Andenken. Auf der Rückkehr aus 
dem Feldlager im Friaul begab Wallenftein fih nad Wien, um dort die 
Früchte feiner Thaten zu genießen. Durch eine reich equipixte Diener 


— 








ae 


5 ee EEE nn 


Wallenſtein. 363 


ſchaft, durch die prachtvolle Ausſtattung ſeiner Pferde, durch glaͤnzende 
Feſte zog er Aller Augen auf ſich. Bald darauf finden wir ihn im Dienſt 
der maͤhriſchen Stände an der Spitze eines Reiterregiments. Eben da- 
mals war das Beſtreben der Böhmen daranf gerichtet, die dem Königreich 
einverleibten Länder, und namentlich das wichtigſte derfelben, die Mark 
grafſchaft Mähren in ihr Verbündniß hineinzuziehen. Graf Matthias von 
Thurn beießte Ende April Iglau und Znaym. Seine Abficht war, 
einen den böhmiſchen Ständen günftigen Beſchluß der zu Brünn fich ver 
fammelnden Stände Mährens zu bewirken. Wallenftein aber trug feinen 
Augenblid Bedenken, feine im Eolde diefer Stände ftehenden Truppen 
gegen diefelben zu verwenden. Seinen Bettern, die den böhmildhen Res 
bellen dienten, ließ er entbieten: „hiefür werde er fie mit Prügeln 
und mit Ruthen bedenken.” Ihrer andere traf in der Folge die Strafe 
der Güterconfiscation. Seinen Oberfiwachtmeifter,, der ihm Folge zu lei⸗ 
ften ſich unſchlüſſig zeigte, flach er vom Pferde; dann bemächtigte er felbft 
durch) einen Handſtreich fich der Landesfaffe zu Brünn. Die Stände aber 
entfegten ihn, unter Landesverweilung und Gütereinziehung, feiner Stelle. 
Doch auf ſolchen Unfall jchien er ſchon Bedadht genommen zu haben. Denn 
fofort fehen wir ihn wieder an der Spiße von 1000 felbft geworbenen 
Küraffieren. Er führt mit ihnen in dem Treffen Boucquoi’s gegen Mans 
feld bei dem böhmischen Städtchen Teyn den enticheidenden Schlag und 
fihert fo dem Löniglichen Zeldheren den Sieg. Au der Schlacht am wei⸗ 
Ben Berge nahmen wenigftens feine Reiter Theil, während er jelbft mit 
der Herbeilhaffung von Lebensmitteln beauftragt war. 

Die mit diefer Schlacht erfolgende totale Zertrüämmerung der die 
ftändifchen Freiheiten vertheidigenden Bewegungäpartei gab nun aber alds 
bald den gut SKaiferlichen, den Wohlgefinnten, den weiteften Spielraum, 
ihre Berdienfte um die gute Sache leuchten zu laſſen. In den, den Res 
bellen entrifjenen Gütern eröffnete ſich ihnen eine unerſchoͤpfliche Fundgrube 
goldenen Lohnes. Und dabei Fam feiner befier weg als Wallenftein. Uns 
flreitig trug zu dieſer Bevorzugung nicht wenig feine in diefe Zeit fallende 
zweite Vermählung mit der jüngften Tochter des hochangeſehenen Grafen 
Karl von Harrach bei. Dieſer war als Geheimer Rath und Vertrauter 
des Kaiſers eine der einflugreichften Perfönlichkeiten am Miener Hof. 
Seiner Tochter, Katharina Iſabella, ward liebreizende Beſcheidenheit und 
Seelenreinheit nachgerühmt. Priorato bezeichnet fie als una Dama vera- 
mente di remarcabile modestia e di una grandissima purilà, und es 





364 Ballenftein. 


gereicht Wallenftein in der That zur Ehre, daß von einem Mißverhäftniß 
in dieſer Ehe nichts verlautet, wenngleich In feinen zwei Ichten Lebenéjah⸗ 
ren die Frau von ihm getrennt auf den Gütern ihres Vaters lebte. Bei 
diefer Verbindung erzeigte der Kaiſer ihm die Huld, ihn in den Grafen, 
fand zu erheben. Nah Böhmen zurückgekehrt, ging er zunächſt daranf 
aus, durch Erwerbung eines umfaflenderen Grundbefites fih die Grund» 
lage einer fürſtenähnlichen, machtgebietenden Stellung au verfchaffen. Die 
damals von ihm befleideten Aemter, erft das einer Oberhauptmannfchaft 
in Böhmen und dann das des Oberquartiermeifters,, Teifteten der Förde⸗ 
rung feiner Abfichten den beften Vorſchub. Don 622 in Böhmen confis⸗ 
eirten Herrfhaften und Gütern brachte ex in wenig Jahren über ein-Zehntel, 
nämlich außer Friedland und Reichenberg noch 66 an fih. Der Geſammt⸗ 
betrag der Kaufgelder belief fich auf die damals ungeheure Summe von 
drei Millionen Gulden. Wie er aber die aufbringen follte, darüber war 
ex nicht verlegen. Mit einer Million verſprach er das Kriegsvolf, mit der 
andern die Gläubiger der früheren Befiger zu befriedigen, und Die Dritte 
wollte er zur Verfügung Sr. Majeftät bereit halten. Die Gläubiger er 
hielten fo viel wie nichts, die Soldaten aber, denen er noch dazu fchlechtes 
Geld aufzwang, und die failerlihe Kammer nur fehr wenig. Und ſchon 
bei der Abſchätzung z0g er von der Beftechlichfeit der Abſchätzer den mög 
hf großen Vortheil, So fagt eine Denffohrift aus: „es werden Güter 
conftscirt, fo fie bevor zu 2 bis 4 Mal hunderttaufend Gulden find 9% 
(häßt worden und nun dem Herrn Oberft von Waldftein gegen 60— 70,000 
eingeräumt werden.” Dabei wurde ihm ſchon jetzt Ehuld gegeben, daß 
er jeine eigenen Herrfchaften von allen Cinguartierungen und Laften frei 
halte, dagegen den föniglichen Städten wohl den zwanzigfachen Betrag 
der üblichen Gontributionen auferlege, „Aber“, heißt es, „er bat gute 
Avifen bei Hof und fpendirt hierzu nicht wenig.“ Endlich wurde gegen 
ihn vom Landpfleger von Böhmen, Fürften Karl Lichtenftein, beim faifers 
lihen Hof Klage erhoben und er mußte fih perfönlih in Wien ftellen. 
Aber 60,000 Thaler, die er mitnahm, verſchafften ihm die glänzendfte 
Rechtfertigung und von nun an brauchte er Gunft nicht mehr zu ſuchen, 
nur noch durch Spendung derfelben erhöhte er feinen Einfluß. Auf feinen 
Gütern lebte er wie ein Fürſt, prächtiger ale der Kaiſer ſelbſt. Koloffale 
mit den [hönften Gemälden ansgeihmücte Palüfte baute er fih zu Prag und 
zu Sagan. Inden Etallungen fanden 300 auserlefene Pferde an marmornen 
Krippen, Er umgab ſich mit einem Hofltaat, der, Knechte und gemeine 





Wallenſtein. 365 


Stalldiener nicht gerechnet, über 1000 Köpfe zählte. Auch der Fürften- 
titel blieb ihm nicht lange vorenthalten. Diefe Würde wurde ihm im 
September 1623 zu Theil, als Lohn für feine bis dahin erft in Mähren 
und feeben noch gegen den Fürften von Siebenbürgen Bethlen Gabor ge 
leifteten ausgezeichneten Kriegsdienſt. Gr felbft ſchrieb ſich jetzt „Negierer 
des Hauſes Wallftein und Friedland” und zwar mit dem bei nichtfou- 
verainen Zürften fonft nicht üblihen Zufag „von Gottes Gnaden“; ja auch 
die Unterfchrift „Herzog zu Friedland“ findet fi, vielleicht auf Grund 
mündlicher Zufage, auf Erlaffen die zwei Jahre älter find als das für 
diefen Titel ihm zugefertigte Patent vom Jahre 1627. Und was er [päter 
erft im Reiche durchſetzte, das fuchte er jeßt ſchon im Bereich des öfter, 
reichiſchen Einfluffes zu erlangen, nämlich die Belohnung mit einem wirk⸗ 
lichen Fürſtenthum. Schon im Januar 1624 ließ er an den Kaifer das 
Anerbieten bringen, er wolle noch weitere 15,000 Mann gegen Bethlen 
Gabor aus eigenem Sädel werben, wofern er des lebenslänglichen Befiges 
von Siebenbürgen würde verfichert werden. Genug, wir fehen, Wallen⸗ 
ftein bat ſchon jebt, lediglich feinem perfönlichen Ehrgeiz dienend, das ganze 
Syftem, durch welches er bald im Reiche fich furchtbar machen follte, in 
Gang gebracht und entwidelt. Leben und leben laſſen, der Krieg muß 
den Krieg ernähren, das waren feine Grundfüge. Schon jet, (October 
1624), mußte der Kaiſer ihm bedeuten, er folle den ihm untergebenen 
Führern die unerträglihen Erprejfungen, die fie in Böhmen verübten, 
nicht durchgehen Tafien. Das einzige Reiterregiment des Herzogs Julius 
Heinrich von Sadjfen Lauenburg. [hlug ſich monatlih 170,000 Il. zus 
fammen, Der gemeine Reiter verlangte über feinen Lebensunterhalt hins 
aus noch täglich 5 IL, und jeder Hauptmann mußte dem Oberften woͤ⸗ 
chentlich 100 Thlr. entrichten. Und dennoch fhheute Ferdinand fich nicht, 
ein fo höchſt mißliches, Land und Leute ruinivendes Syſtem, aus Haß 
genen. die Andersgläubigen,. auch auf Das Reich zu übertragen. Er ernannte 
zur Unterftüßung Tilys, des Feldherrn der Baiern, im April 1625 feinen 
Generaffeldwachtmeifter Wallenftein zum „Capo über alles Kaiferliche 
Fußvolk.“ 

Und es begann der Friedländer alsbald ganz Deutſchland feinem uns 
heilvollen Raubſyſtem zu unterwerfen. Bemerfenswerth ift es, daß gerade 
die engern Bundesgenoffen des Kailers zuerft und fofort über das 
unerhörte Verfahren feines Zeldheren fih laut beichwerten. Die Reichs⸗ 
eonftitutionen fchrieben vor, daß Durchzüge durch das Gebiet andexer 


366 Wallenſtein. 


Fürſten angezeigt und bewilligt ſeien, deß Marſcheommiſſaire beigegeben, 
daß Aufwand und allfällige Schädigung vergütet werden ſollten. Von 
alledem war jetzt nicht mehr die Rede. Bereits im Juni 1628 legte der 
alte Vorkaͤmpfer für die Regeneration des Katholicismus, der Kurerz⸗ 
kanzler Schweilhard von Mainz zu Gunften des fränfifchen und ſchwäbi⸗ 
ſchen Kreifes bei dem Kaiſer Dagegen Verwahrung ein, daß nicht denfels 
ben für das neu anzuwerbende Kriegsvolk allen Verträgen und Zufiche- 
rungen zumwiderlaufende Laften auferlegt würden. Aehnliche Borftellungen 
wiederholte in den folgenden Jahren für fih und in Gemeinfchaft mit den 
übrigen Kurfürften unzählige Male und aufs nachdrücklichſte Maximilian 
von Baiern, aber immer vergeblih. Kerdinand duldete ed, daß Freund 
wie Feind gleich arg drangfalirt wurde, während doch eben der Feldherr 
felbft, dem er fein vollfies Vertrauen fchenkte, in Wahrheit une darauf 
bedacht war, feine eigenen Zwede zu fördern, und fomit wenigftens mittel 
bar vielleicht mehr als alle offenbaren Gegner dazu beitrug, die des Kais 
ſers zu vereiteln. Aus Giferfucht gegen Tilly, aus Haß gegen Marimilian, 
der ihn durchſchaute, entzog Wallenſtein der Liga vielfach feine Hülfe, 
weil er allein gebieten wollte. Als er nach Zurücddrängung König Ehri- 
flians IV. von Dänemark zu Anfang des Jahres 1628 in Prag dem 
dort weilenden Kaiſer fich vorftellte, verlieh diefer ihm den Titel eines 
Generaloberftfeldhauptmanns „über die gefammten in Faiferlichen Dienften 
ſtehenden Voller und zwar mit Eivils und Eriminaljurisdiction, fo daß alle 
von ihm eigenhändig unterzeichneten Befehle ebenfo zu vollziehen feien, als 
hätte der Kaifer felbft fie unterzeichnet. Zugleich ward ihm die Befugniß 
eingeräumt, alle Oberſten zu ernennen. Und acht Tage darauf ließ er 
mit Bezug auf das eigenthümliche Project des Kaiſers, eine norddentfche 
Flotte zu errichten, zum „General der ganzen kaiſerlichen Edhiffsarmada zu 
Meer, wie auch des oceaniſchen und baltiichen Meeres General” fich ernen, 
nen. Bor allem aber vergaß er nit, an das unmittelbar Greifbare fich 
zu halten. Schon im Januar 1627 war Friedland, ſammt allem, was 
fein Befiger damit vereinigt, zum Herzogtbum mit wirflihen Souveränis 
tätörechten erhoben worden, nur daß e8 fortwährend dem Königreich Böhs 
men einverleibt bleiben ſollte. Seßt wurde ihm noch insbefondere geftattet, 
ein eigenes Landrecht in feinem Herzogthum Friedland einzuführen, den 
Adel durfte er verleihen, das Münzrecht ausüben und Sieden zu 
Städten erheben. Dazu kam die Bewilligung eines höchſt eigenthümlichen 
Geſuchs, wie ed wohl faum fonft je von einem Unterthan an feinen Fürs 














: | Wallenftein. 367 


ften gerichtet und von diefem mag gewährt worden fein, nämlich, daß felbft 
im Fall des Hochverraths feine Güter nicht dürften eingezogen werden. 

Und während Wallenftein ſelbſt eine fo finguläre Stellung ſich ver- 

fchaffte, Tiefen im Neiche die beunruhigendſten Gerüchte um, über den 

böchft bedenklichen Einfluß, den er feinerfeits auf den Kaiſer ausübe. 

: Dieſer follte geäußert haben, die Autorität der Kurfürften fei zu groß ges 
worden; er, der Kaifer hänge gänzlich von ihnen ab; das fei ein nicht 
länger zu ertragender Zuftand. In der That fchien man in diefer Bes 
ziehung auf das Schlimmſte fi gefaßt machen zu müſſen, als um eben 
diefe Zeit Ferdinand ganz willfürlich, ohne vorhergegangene Anklage, Ver⸗ 
theidigung und Rechtsſpruch die Herzoge von Medlenburg ihrer Länder 
verluflig erflärte, um Befig und Titel derfeiben auf feinen Feldherrn zu 
übertragen. Mit befriedigendem Selbfigefühl nahın der böhmifche Vafall 
e8 auf, daß jebt der Sailer an der Mittagstafel, bei der Aufwartung, ihn 
als NReichsfürften ſich bededen hieß. 

Charafteriftiich ift es, daB Wallenftein auch über diefes Zugeftändniß 
fogleich wieder aus eigener angemaßter Machtbefugniß binausging. Er 
verlangte bei der Anrede den für deutiche Zürften bisher ungewöhnlichen 
Titel Hoheit. Meberhaupt machte fi) bald in feinem ganzen Thun und 
Laſſen eine anffallende Veränderung bemerklich. Audienzen waren fortan 
[wer zu erlangen. Geinen Hofftaat ſetzte er aus Mitgliedern der vors 
nehmſten Gejchlechter zufammen. Im Gefpräd hörte jede. Vertraulichkeit 
anf. Niemand durfte mehr ‘an feiner Zafel Theil nehmen. Für fein 
Neichsland aber trug er nun diefelbe Sorge, wie bisher für feine böhmis- 
hen Beflgungen, doch nur zu feinem, nicht zu feiner Unterthanen Nugen, 

- Medlenburg war das einzige deutfche Gebiet, welches nun von fchwerer 
Kriegsdedrängnig verfchont bleiben ſollte, wo durchziehendes Kriegsvolk 
nicht einmal Rafttag halten durfte Im übrigen fchenkte er den noch in 
Folge der däniſchen Befegung hart mitgenommenen Bewohnern nichts, 
Bloß zu feinem Hofſtaat hatten fie ihm monatlih 20,000 Thaler zu ent 
rihten. Bon verfaffungsmäßig geftatteten Vorſtellungen gegen feine Ans 
ordnungen und Befehle durfte nicht mehr die Rede fein. „Ich vernehme, 
fchrieb er feinem Kanmerverwalter, Obriftlieutenant Wengersfi, was die 
Stände für YImpertinenzien und Prolongationen begehren. Mich, das 
fage ich, follen fie nicht auf ähnliche Weife tractiven, wie fie die vorigen 
Herzöge tractirt haben. Das werde ich gewiß nicht leiden; allererſt nach 
den Gütern, dann auch nach den Perfonen der Landwirthe greifen. Wer 


368 Wallenſtein. 


den ſie die Dispofltion wegen des Geldes wicht machen, fo ſollen fie ſehen, 
was ihnen darans entfliehen wird. Mit mir mögen fie nicht fcherzen. 

Weife er ihnen nur diefes Schreiben vor mit der Warnung, fie follen die 
Impertinenzien einftellen, es werde ihnen hieraus nichts Buntes erwachlen.“ 

Vortrefflich verſtand auch der Herzog von Friedland und Mecklen⸗ 
burg ſchon fi auf das Annectirungsſyſtem. Hatte er das bisher in Boͤh⸗ 
men bewielen, fo deuteten jeßt die babgierigen Blicke, die er auf Pom⸗ 
mern richtete, wenigftens gleihe Abfichten an. Ich wünfchte, äußert er, 
daß den Herzog von Pommern die Luft anwandelte, Krieg mit uns anzu⸗ 
fangen. Pommern flände Medienburg befonderd gut an. Gleichzeitig 
fhmeichelte er Ferdinand IL. mit der Ausficht, die mit ihrem König unzu- 
friedenen Dänen möchten wohl dahin zu bringen fein, denfelben abzuſetzen, 
um ihn, den Salfer, auf deffen Thron zu erheben. Auf Ferdinand machte 
indefien ein fo abenteuerlicher Vorſchlaz feinen Eindrud. Er hielt es im 
Gegentbeil für gerathener, mit Chriſtian IV. Frieden zu machen, um mit 
defto größerer Energie feine deutſchen Pläne in Angriff nehmen zu koͤn⸗ 
nen. Dem Xübeder Frieden folgte auf dem Fuße das berächtigte Reſti⸗ 
tutionsedict. 

Der Ernſt der Lage aber, die große Gefährdung, in welche diefe ra, 
dicale Maßregel die Geſammtverfaſſung des deutfchen Reiches brachte, ver: 
fannten auch die vier fatholifchen Kurfürften nicht. Es war Far, daß fo 
lange Wallenſtein an der Spitze der Failerlihen Heere fland, ſowol 
durch das, was er im eigenen Jutereſſe, wie durch das, was er für den 
Kaiſer that, der Beſtand einer jeden nody fo wohl berechtigten Eriftenz im 
Neiche bedroht wurde, daß niemand fich ficher fühlen durfte. Darum 
drangen nun im Zuli 1630 die Kurfürften auf ihrem Gonvent zu Ne 
gensburg in Gegenwart des Kaifers, unnachfichtlich und mit Bezug auf ihre 
ſchon oft vergeblich angebrachten Beichwerden, auf Wallenfteins Entlaffung. 
Sie drangen in den Kaifer, einen Zeldhauptmann zu beftellen, der ein.ans 
erfanntes Neichsglied ſei, über welchen firenge Aufficht geführt werde, dem 
alle überflüffige Pracht abgefehnitten fei. Der bisherige Feldhauptmann 
habe zu viele gerechte Klagen wider fih veranlaßt, fein und feines Volkes 
barbariiches Haufen ſei weltfundig. Deßhalb bäten fle inftändigft, Seine 
Majeſtät wolle denfelben noch während dieſer Verſammlung abfeben. 
Wider Willen mußte Ferdinand ſich fügen. Zu Anfang des September 
wurden die faiferlichen Räthe Werdenberg und Queftenberg beauftragt, im 
das Feldlager von Memmingen fi) zu begeben, um offtciell Wallenftein 





Wallenftein. 369 


von Dem zn Regensburg Beichloffenen in Keuntniß zu ſeßen. Schüchtern 
nabten fie fih ibm. Schon feine äußere Erfcheinung machte einen frap- 
panten Eindrud. Zu feiner Bekleidung pflegte er die grellfte Farbe zu 
wählen. Mantel und Hofen waren fcharlachroth, die Feldbinde und Hut 
feder ebenfalls roth, feine Geftalt hoch und hager, die Gefichtsfarbe ge- 
bleicht, feine Augen lebhaft glänzend, eher heil als dunfel, feine Stirn 
hoch und gebietend, feine ins Rothe Ipielenden Haare trug er kurz ab⸗ 
geſchnitten, feine ganze Haltung war furdteinflößend, wiewol ſchon damals 
förperliche Leiden, namentlich das Bodagra, ihn gebrechlich machten. Seine 
hiedurch verurfachte Reizbarkeit war fo groß, daß er nicht das geringfle 
Gerauſch ertragen mochte. Weit umhergeftellte Wachen hatten für Tantlofe 
Stille zu forgen. Selbſt bier in Memmingen mußte der Schlag der 
Thurmuhren und der Ruf des Nachtwächters eingefiellt werden. Die Of⸗ 
ſiziere pflegten, wenn fie feine Gemaͤcher betraten, die Räder der Sporen 
mit Bindfaden zu beieftigen, um das Klirren zu verbüten. In ſolcher 
Grabesſtille ſuchte er den Rathſchluß des Schickſals zu erfpäßen. Als 
nun aber jeht die failerlichen Räthe vor ihm erſchienen, um, feinen Zorn 
befchwichtigend, in den glimpflichflen Ausdrüden das Anbefohlene ihn zu 
eröffnen, fagte er, ihnen in die Rede fallend, wider Erwarten mild und 
ruhig: „Ahr Herren! Ihr könnt ſehen, daß ich Euren Auftrag zuvor ſchon 
aus den Geftirnen erlannt babe, und das der Spiritus des Kurfürften von 
Baiern denjenigen des Kaifers dominire. Diefem kann ich daher feine 
Schuld geben, daß aber Se. Majeſtät meiner jo wenig fih angenommen 
bat, fchmerzt mich. Doc ich leifte Gehorſam.“ Die Abgeordneten hatten 
feiner vollen Gaſtfreundſchaft fih zu erfreuen. Bei ihrer Beurlaubung 
fdentte ex dem Herrn von Queftenberg zwei flattliche Sechsgeſpanne, dem 
Grafen von Werdenberg einen neapolitanifchen Zelter. Er feldft reifte als⸗ 
bald auf feine Herrihaften, nad Gitihin in Böhmen. Hier fand er Er- 
bolung, nicht indem er der Ruhe pflegte, ein Bedürfnig, das fein raftlos 
arbeitender Geift nicht zu kennen fchien, wohl aber in dem Wechſel feiner 
Thätigfeit. Nie zeigte feine fchaffende Kraft ſich größer und vielſeitiger 
als in diefer Zeit, als hier fern vom Sriegslärm, im der ftillen Sorge 
um das Gedeihen der Hervorbringungen, welche einen geficherten Grund⸗ 
befiß werthuoller machen und zugleich durch die auf ihn verwandte Mühe 
die wohltbuende Beiriedigung des Sich⸗Heimiſchfühlens gewähren. Mochte 
man den Feldherrn fürchten und anftaunen, jo machte es einen unftreitig 
erquicklicheren Eindnd, wenn man in ihm den umfichtsvollen Regenten 


370 Wallenſtein. 


feiner Territorien, den bis ins Kleinſte hinein zweckmaͤßig, ordnungsliebend, 
geſchmackvoll waltenden Herrn bewundern durfte, 

Dennod waren für ihn dieſe wenn auch noch fo umfaffenden Des 
fhäftigungen nicht mehr als ein feinen fort und fort tief grübelnden Geift 





angenehm zerfireuendes Phantafiefpiel, das zugleich dazu dienen fonnte, Die 


Medeluft der Menichen zu befriedigen und von feinem geheimen Treiben 


die Aufmerffamfeit derjenigen, die ihn fchärfer zu beobachten ein Jutereſſe 


hatten, abzulenken. Denn die anſcheinende Ergebenheit, mit der er der 
fortdauernden Huld des Kaifers fi empfohlen hatte, war doch nur die 
Maske, unter der er feinen innern Groll zu verbergen noch für angeme 


fen hielt. Wollte man doch von dem fonft fo ſchweigſam Verſchlofſenen 
die ganz anders lautende Aeußerung vernommen haben: „der Teufel möge 
ihn Holen, fofern ex je wieder dem Kater diene,” und die alte Gräfin Trzka, 


mit welcher er bald in engere politiiche Beziehungen trat, verficderte pi 


ter, mehrmals babe er ihr wiederholt: „würde felbft unfer Herrgott ihm 
etwas zuwider thun, fo wolle er denfelben, wäre es möglich, erwürgen.“ 
Rache, Rache.und die Verdunkelung jedes Feindes und Freundes, der hir 
ber ftand als er, das war jein Ziel. Es zu erreichen, boten fich ihm 
zweierlei Wege dar: zunaͤchſt die fichere Ausficht, daß über lang oder furz 
feine perfönlichen Gegner die Noth zwingen werde, fi) vor ihm zu de 
müthigen; dann Die entferntere: daB auf alle Fälle der Bund mit dem 
äußern Zeinde ihm noch offen ſtehe. Hatte doch Guſtav Adolf, der zur 
Zeit des Regensburger Convents an der deutfchen Hüfte gelandet war, 
fofort nach Wallenfteins Entlaſſung einen erften Schritt getban fi ihm 
zu nübern, indem .er durch den Grafen Matthias Thurn über feine fhlechte 
Belohnung treuer Dienfte, über den für erfochtene Siege erfahrenen Un 
dank ihm fein Beileid bezeigen ließ, unter Anerbietung alles Lieben und 
Guten bei jeder Gelegenheit! Noch aber ftand feine Sache nicht fo ſchlecht, 
daß er zu fo extremen Mitteln hätte greifen follen. Wußte er doch, daß 
nur die Kurfürften wider den Willen des Kaiſers feinen Sturz bewirkt 
batten.. Diefer blieb ihm zugethban, nach wie vor. Er erfuchte ihn, mit 
Rath und Wohlmeinen ihm an die Hand zu gehen und bat ihn verfdhie 
dentlicy bei wichtigen Borlommniffen um fein „gebeimes Gutachten,” unter 
Anderem ſchon zu Anfang des Jahres 1631 darüber, wie Guſtav Adolph 
der fräftigfte Widerftand zu leiften fei. Bald darauf legte Ferdinand ihm 
den Entwurf eines Operationsplanes für Zilly vor. Die Ueberſchrift 
dieſer kaiſerlichen Schreiben lautete noch wie ehedem: „Unferm General 











Wallenſtein. 11 


| Obriften-Zeldhauptmann.” Dazu kom, daß er auch für die kaiſerlichen 


% — —— 


Räthe noch immer die im Zenith ſtehende Sonne war. Einer der vor⸗ 
nehmſten unter denſelben, Fürſt von Eggenberg, blieb Wallenſtein in ſo hohem 
Grade zugethan, daß er einſt gegen Queſtenberg aͤußerte: „Sollte entweder 
Str. Fürſtl. Gnaden oder meinem Sohne ein Leid widerfahren, fo betheure 
ich hoch, daß ich e8 lieber an diefem als au St. Fürftl. Gnaden wollte 
ausgehen fehen.” Nicht minder ergeben war ihn der Kanzler Graf von 
Werdenberg. Im engften Verkehr fand mit ihm der oben genannte 
Hoflriegsratb Gerhard von Queſtenberg. Durch ihn wurde Wallenflein 
vom allem in Kenntniß gelebt, was im Staate, am Hefe in Kriegsſachen 
fi) zutrug oder verfügt wurde. Er war zugleich der Schreiber der Hand» 


| brieflein des SKailers an Wallenftein. Schon im März 1631 wies er ſei⸗ 


nen Herrn darauf hin, wie fein anderer als der Herzog von Friedland 
der Atlas fei, auf den man nod bauen und hoffen könne. In ähnlichen 
Berhältnifien wie Eggenberg und Queſtenberg fland längere Zeit zu 
Wallenftein endlich auch der vom Kaiſer mit den wichtigſten Angelegen- 
heiten betraute Biſchof von Wien, Anton von Wolfradt. 

Des gleichen Anſehens wie früher genoß Wallenftein auch bei den 
Kriegsmännern, unter denen vor allen Aldringen, Julius Heinrich von 
Sachſen⸗Lauenburg, der erft vor kurzem in fächflihen Dienft getretene Ge⸗ 
neral Arnim, Piccolomini und Galas zu nennen find. Als Ausdrud ih 
rer gemeinfamen Gefinnung fann ein Schreiben des Burggrafen von Dohna 
vom 16. Januar 1631 dienen: „In Summa, beißt es darin, es ift bei 
Ihrer Mojeftät Armee anjebo kein Reſpect und höchſte Confuſion. Wenn 
Ew. Fürftl. Gnaden uns verlaffen, find wir verloren.“ Auswärtige Por 
tentaten, die Könige von Polen, Dänemark, England, fowie die Infantin 
Iſabella, Statthalterin der Niederlande, erfuchten in verfchiedenen Fällen 
ihn um feine Verwendung und Bermittelung. 


Nah der für Tilly nnglüdlihen Schlacht von Breitenfeld mehrten 


fi) die Stimmen: einzig der Herzog von Friedland fei der Mann, welcher 
der gefährdeten Sache des Kaiſers wieder aufzubelfen vermöge. Schon 
am 28. September ſprach Teufenbach, Befehlshaber in Schlefien, zu dem 
Kaiſer von der Notbwendigfeit Der Ernennung eines Kriegshaupts, „wel« 
des die ganze Mafchine aller Orten zu regieren fähig und mächtig ſei.“ 
Zwei Monate fpäter aͤnßerte fi Pappenheim gegen Wallenkein jelbft: 


„Wollte Gott, Ew. Fürftl. Gnaden unterfingen fid) des Hauptwerfes wie 


der wie zuvor: Ruf und äffentlihe Meinung allein ſchon würden den 


372 Wallenſtein. 


Stand der Sache Ändern. Mittel, alles wieder in Die vorige Glüͤckſeliz⸗ 
feit zu ftellen, fo wie Se. Fürſti. Gnaden es verlafien, wären genugfam 
vorhanden, nur bedürfe es, um fle erfolgreich zu verwenden, ſolcher Auter 


rität, ſolchen Credits, ſolchen Willens und folder ducchgreifenden Kraft, 
wie einzig Se. Fürftl. Gnaden befäßen.“ Queſtenberg berichtet, der Kailer | 


könne feine Nacht feines rechten Schlafes genießen, nur die Nachricht, der 
Herzog werde nad Wien fommen, Eöune ifn erheitern. Ferdinand ſelbſt 





ſchrieb ihm: er wolle ihn doch in fleigender Gefahr und Noth nicht ver 
laſſen. Aber Wallenftein blieb taub gegen alle Bitten. Die Haupt 
gründe feiner Weigerung, feines langen Zögerns waren erfiens der: daß 


er eben damals im den legten Monaten des Jahres 1631 bereits in ge 


heimen Beziehungen zu Guſtav Adolf und zu Arnim ſtand; zweitens der: 
daß er die Bedingungen feines etwaigen Wiedereintritts moͤglichſt fleigern 
vor allem, daB er auf feinen Fall, wie man es anfangs beabfichtigte, auch 


nur deu Sohne des Kailers fi) unterordnen wollte. Dem Fürſten von 
Eggenberg, der mit ihm zu unterhamdeln fich zu ihm begeben mußte, fagte 


er: „nicht einmal neben Gott, geichweige neben dem Könige von Ungarn 
wärde er einen Oberbefehl aunehmen.“ Gudlich erflärte ex: der Kaifer 
babe ihm nicht nach Gebühr behandelt; bloß aus Liebe zu ihm, dem Für⸗ 
fien, wolle er des Werkes fid, wieder annehmen, doch nur bis zum März, 


anf drei Monate, um ein neues Heer zufammenzubringen, nicht aber, um 


daffelbe zu befebligen. Sonach ernannte am 15. December 1631 Ferdi⸗ 
nand wieder Den Herzog von Mecklenburg, Friedland und Sagau zum „Ge 
neralsEnpe über jeine Armada.” Aber die dreimonatliche Friſt Itef bald 
ab, und nun abermals mußte alles aufgeboten werden, ibm gu halten. 
Oneftenberg, der baitiiche Kanzler Donnersberg, der Capuziner Quiroga, 


Beichtvater der Königin von Ungarn, Brunnau, Bevollmächtigter dex In⸗ ' 


fantin Iſabella, endlih Eggenberg perfönlih mußten ihn mit Bitten be 
fürmen, den Oberbefehl nicht niederzulegen. Am 13, April wurde ihm 
von Ferdinand im wejentlichiten folgende Bedingungen zugeflanden: 1) der 


Herzog von Friedland ift und bleibt nicht allein St. Kaiſerl. Majetät 
und des ganzen Haufes Oeſterreich, femdern auch der Krone. Spanien 


Generalifimus; 2) der König vom Ungarn wird nicht bei Dem Heere ſich 
einfinden, noch weniger den Befehl über daſſelbe führen: 3) ala Belognung 





— — 





iſt dem Herzog ein oͤſterreichiſches Erbland zuzuſichern; A) außerdem non 
den wieder einzunehmenden Läudern das hoͤchſte Regal im roͤmiſchen Meike 


O. h. ein Kurfürſtenthum); ferner wurden ibm die Eonfiscatiouen im Reiche 





Wallenftein. ms 


unbedingt, ohne jede Einmifchung des Reichshofraths oder des Kammer⸗ 
gerichts überwiefen; ebenfo darf er ohne die mindefte Beichränfung Vers 
zeihung angedeiben laſſen. Würde hingegen eine ſolche oder freies Geleit 
vom faiferlichen Hof bewilligt, fo gewinnen beide Kraft einzig durch die 
Beftätigung des Herzogs. Zudem darf die Verzeihung des Kaiſers bloß 
auf Leben und Leumund, nicht aber auf Befik ſich erſtrecken; letztere kann 
ansfchließlih nur durch den Herzog von Friedland gewährt werden. 

So Unglaubliches wurde Wallenftein zugeftanden. Er aber war nicht 
gemeint, von ſolcher Machtbefngniß nur ein Haarbreit nachzulaſſen. Kamen 
ihm Befehle von Wien zu, fo pflegte er zu fagen: „Sie haben, ſcheint es, 
dort lange Welle, Bertreibe ſich doch der Kailer die Zeit mit Jagd und 
Muſik, bekümmere er fih nicht um Kriegsſachen. Soldaten brauchen kei 
nen Rath von Hofleuten.“ Wie aber rechtfertigie er dieles unbedingte 
Bertrauen, diele der wirklichen Sachlage nad) ihn mit der unumſchänkten 
Gewalt eines Dictators befleidende Reſignation des Kaiſers? Wir Eöns 
nen nicht anders jagen, als Daß er auch jetzt wieder nicht das ſich feine 
höchſte Aufgabe fein ließ, was zu vollbringen er als Unterthan und ale 
Diener des Kaiſers verpflichtet war, fondern daß er der Sache feines 
Dollmachtgebers nur jo weit und fo lange zu dienen willens war, als er 
auf diefem Wege die abnormen ihm gemachten Verfprehungen und Aus 
Achten verwirklichen zu fönnen hoffen durfte. Die Beweiſe für diefe Be⸗ 
Bauptung liegen in dem böchft zweidentigen, von vollendetem Verrath nicht 
mehr weit abliegenden Berhalten des Friedländers [chen vor feiner Mies 
Deranftellung, fowie in der Wiederaufnahme ähnlicher Pläne ſehr bald nad 
der für ihn unglücklichen Schlacht von Lüben. Sichere, unzweiſelhafte 
Spuren von geheimen Beziehuugen, in die Wallenften mit Gaſtav Adalf 
ſich febte, Iafjen bis in den November des Jahres 1630 zurüd fi ver 
folgen. Die beiderfeitigen Vermittler machten die böhmildhen Flüchtlinge, 
Graf Matthias Thurn, Seſina Raſchin und Bubna. Raſchins eigener, 
ſchon im Jahre 1635 veröffentlichter, früher aber mit Unrecht angeſoch⸗ 
tener Bericht giebt uns die ausführlichften Nachrichten über die durch ihn 
und feine Genoſſen geführten Verhandlungen, Die erſte Unterredung mit 
Wallenſtein hatte Raſchin auf einem Gute von bdeilen Schwager, Dem 
Grafen Erdmann Trzka, im Februar 1631; die erſte mit Guſtav Adolf, 
der noch Drei andere an audern Diten folgten, za Spandau am 17. Mai 
defielben Jahres. Der Schwedenkönig ließ es an ermunternden Anreizun⸗ 
gen nicht fehlen. Wallenſteins etwaige Bedenken warden durch den Aus⸗ 


974 Wallenſtein. 


gang der Schlacht von Breitenfeld vollſtaͤndig beſeitigt. Sein Entſchluß 
ſtand feſt, in Verbindung mit dem Haupt der Proteſtanten an feinen fas 
tholiihen Gegnern Rache zu nehmen. In einem Gefpräd mit Raſchin 
zu Prag, im Garten Maximilians von Waldftein, äußerte er: „Der König 
darf jest Tilly nicht Zeit laſſen fich wieder zu ſtärlen. Ich felbft werde 
feine Mühe ſparen, den Kaiſer und den König von Spanien zu nichte zu 
machen. Zwar drängen fie mich in Wien, Daß ich den Oberbefehl wieder 
übernehme. Aber die Zröpfe willen nicht, mit wem fie e8 zu thun haben. 
Sreundichaft oder Haß des Kaiſers gelten mir ganz gleich, bleibt nur der 
König mir gewogen.” Dabei fchimpfte er weidlich auf den Pater Lamor⸗ 
moin, die Grafen Slavata und Martinig. „Nicht zum Fenſter hinaus, 
werfen, fuhr er auf, durchbohren hätte man fie follen.“ — „Ihrer und ans 
derer Sefuitengönner Güter, fügte er hinzu, werde ich den Soldaten über 
laſſen. Bon den kaiſerlichen Räthen find einige mir zugetban, diejenigen 
aber, die es nicht find, follen e8 mit dem Kopfe büßen.“ Mit. Ungeduld 
barıte er der definitiven Antwort Guſtav Adolfs. Diefer aber gab 
(9. October) die, wie es [cheint, von Mißtrauen eingegebene Erklärung ab, 
zur Zeit fönne er zur Unterflügung der Projecte des Herzogs nicht mehr 
als 1800 Mann entbehren. Wenigftens glaubte Wallenflein diefe Erklä- 
rung als eine abfichtlic) ausweichende auffaffen zu müffen. Zn Folge dei» 
fen brach er am 30. November auch die mit dem fähhflichen Feldmarſchall 
Arnim eingeleiteten Bereinbarungen furz ab, um nun 14 Zage fpäter in 
der Wiederannahme des kaiſerlichen Oberbefehls fein Heil zu fuchen. 
Das wollte denn freilich am wenigften der alten Gräfin Trzka, der flimu- 
lirenden Feindin der Katholiichen, gefallen. „Der Herzog, fagte fie, bat 
fih fo fehr vermefjen, dem Kaiſer nicht wieder zu dienen; mit einem Mal 
friecht er zurüd wie ein Krebs. Ich fehe es ungern, daß das mit dem 
König von Schweden Angenüpfte nicht ausgeführt wird. Dieſen legten 
Schritt des Herzogs hätte ich nicht erwartet, er ift ein Beweis wankelmü⸗ 
thigen Sinnes.“ Aber fie vergaß, daß von Wankelmuth überhaupt nicht 
die Rede fein konnte, bei einem Charakter, für deſſen Handlungen moras 
liſche und religidje Principien nie maßgebend geweſen waren, der feine 
Treue, keine Ehrfurcht, Leine Vaterlandsliebe kannte oder auch nur im 
Andern zu würdigen verftand, in deffen Bruft der Glaube an eine allwal 
tende Vorſehung erftidt war, der nur dem Fetiichdienft der Selbſtvergoͤt⸗ 
terung huldigte und über fi im Sternencultus nichts anerkannte als 
den Zufall eines Blinden Schickſals. Auf einen ſolchen trifft die Bezeich⸗ 














Wallenſtein. 375 


nung wankelmüthig nicht zu, denn er ſchwankt nie zwiſchen Gutem und 
Böſen; für ihn ift der Muthwille des jeweiligen Eigenwillens alleiniges und 
höchſtes Geſetz. Und von diefem gottesläfterlichen Geſetz des potenzirteften 
Egoismus wich er feinen Augenblid ab. Sobald er aber feine Hoffnung, 
durch Niederwerfung des großen Schwedenkönigs al8 den erhabenften Ges 
bieter eigener Schöpfung ſich hinzuftellen, zertrümmert ſah, und als aud 
nah der Schlaht von Lügen die Sache des Proteftantismus aus fich 
jelbft, wie aus den Gombinationen der europätfchen Politik eine Kraft und. 
Energie entwidelte, welcher er mit feinen Mitteln fich nicht gewachlen 
fähfte, fo daB die Ausfiht auf den vom SKaifer verfprochenen, ohnehin 
ihm nicht mehr genügenden Lohn ſich trübte, da zögerte er nicht länger, 
nun wieder den fchlüpfrigen Weg zu betreten, von dem, wenn fein eigenes 
Gewiſſen es ihm nicht fagte, er doc willen mußte, daß die Öffentliche 
Meinung ihn nicht anders als einen gewiſſenloſen und hochverrätherifchen 
bezeichnen werde. Faſt ſechs Monate lang faß er, feit feinem Ruͤckzuge 
aus Sachſen in Prag, unnahbar, felbft den höhern Offizieren Wochen 
lang unzugänglich. Weder die Vertreibung der Sachſen aus Schleften 
noch der Schweden aus Baiern Tieß er fich angelegen fein, und auch dem 
ganzen Sommer des Jahres 1633 hindurch richtete er fo gut wie nichts 
aus. Weder die Bitten des Kurjürften Maximilian, noch die des Kaiſers, 
noch weitere Mahnungen und Befehle des letzteren machten den mindeften 
Eindrud anf ihn. Es fehlte ihm nie an Ausreden und Beſchönigungen 
für feine Widerſetzlichkeit. Dennoch Tieß Ferdinand in feinem Bertrauen 
zu ihm fich nicht erſchüttern. Endlich gab.er den wiederholten Warnuns 
gen des Kriegsrathöpräfidenten Grafen Schlid und des bairiſchen Kanz⸗ 
lers Donnersberg fo weit nach, daß er im Auguft den erftern beauftragte, 
in hoͤchſtem Geheim Gallas, Piccolomini und andere hohe Befehlshaber 
fo zu flimmen, „daß Kaiferl, Maj. für den Zall, daß Sie mit dem Her- 
30g von Friedland feiner Krankheit halber oder fonft eine Veränderung 
vornehmen wollten, ihrer flandhaften Treue verfichert fein dürften.“ 

Schon im April, noch vor feinem Aufbruch von Prag nad) Schleflen 
hatte Wallenfein geheime Verhandlungen wieder angefnüpft durch feinen 
Schwager Trzka, durch deſſen Schwager Kinsfi, durch Raſchin umd Bubna 
mit dem franzöfifchen Geſandten in Dresden Feuquieres, mit dem ſchwe⸗ 
diſchen Reichskanzler Oxenſtierna, mit dem Kurfürften von Brandenburg 
und zum Zheil perfönlich mit Arnim, die alle auf ein und daſſelbe Ziel 
binansliefen: daß er vom Kaiſer ab» und den Feinden ae — 


Baltiide Monataſchrift, 6. Jahrg, Sb. XI. Hft. 5. 25 


FE Wallenſtein. 


wolle, unter ber Bedingung, daß fie zu der boͤhmiſchen Krone ihm ven 


bülfen. An Audentungen, daB jein Streben noch weiter gegangen ſei, 


fehlt es nicht. Hiervon abgeſehen, flanden jene mehr als vedäcdhtigenden 
Thatſchen, mindeſtens foweit Re auf Frankreich Bezug haben, ebenfalle 
laͤngſt ſchon diplomatifch fe, fo daß man den Berſuch, Wallenftein won der 
Schuld des Hochverraths reinmaichen zu wollen, mindeftens einem ſehr ge⸗ 
wagten nennen müßte. Geitdem haben vornehmlich Nöpell, Aretin, Hel⸗ 
big, Mailath, Dudik nnd Hurter, leßterer am ausführlichſten und zwar 
aus oͤſterreichiſchen Staats» und Privatarchiven durch Herbeiſchaffung nad 
Derarkeitung eines den Gegenſtand faft erichöpfenden urkundlichen Mate 


rials die barocke Auſicht Förfters vollftändig widerlegt. Nach Hurter darf | 


ich die letzte Sntwidelung in der Kürze etwa folgendermaßen zuſammenfaſſen. 

Im Allgemeine iſt zu bemerken, daß die geheimen Umtriebe Wallen⸗ 
ſteins nur langfam ihrem Ziel ſich nähern konnten, theils wegen der Ber« 
zögernugen, die in der Natur folder Verhandlungen felbft Tiegen, theil 
wegen des gerechken Mißtrauens, welches .die fremden Müchte im feine 
Aufeichtigkeit fepen mußten. Andererfeit® bedurfte e& auch für ihm mannige 
facher Borbeveitungen, um feines Deeses auf alle Fälle ſich zu vergewiſſern. 
So war er es, der am 18. Inni auf eine bereitwillige Erklärung Ogen⸗ 
ſtjernas entgegnete: die Sache fet noch. nicht wöllig reif — eine Antwort, Die 
der raſche, fein Bedenfen kenneude Zezbr foeilich nur ala die Wirkung 
der allzugreßen Abhängigkeit Wallenſteins von den Ausſprüchen ſeines 
Aſtrologer auszulegen fi bemühte. Damm wieder nahm der ſchwediſche 
Neichakanzler Auftand weiter vorzugehen. Im September, in Geinhauſen, 
bet. einer Unterredung mit dem fächflichen General Arnim, richtete er m 
dieſen Die Frage: ob denn au dem Herzoge wirklich. zu trauen fei? Arnin 
aber brah in die Worte aus: „wie man wohl demjenigen frauen wolle, 
ber feinem eigenen Herrn ſich nicht treu erweile?“, wobei er binzmfügte, 
daß Wallenſtein des Kriegsvolkes jchwerlich jo mächtig ſei, wie er ſichs 
einbifde. Dennoch fagten fowohl Schweden als Franfreih im Yan 
des folgenden Jahres dem Verräther ihre Hülfe zu, nur daß ex den offenen 
Bruch mit dem Kaiſer bereitd vollzogen haben müſſe. In Bezug auf Diet 
Dedingung erwiederte. Kinsli dem franzöſtſchen Dotichafter: ohne Bern 


Mae — EL 5 —— — — 


— —— 


werde der Herzog gegen den Kaiſer aufbrechen, denſelben verſolgen, wohn 
Immer es fei, felbft bis im die Tiefen der Hölle, Und fo war dem eu ' 


ein Zurůckweichen von dem verhängnißpollen Schritt wicht mehr zu Denken. 
Bereits am 14. December hatte Wallenſtein auf. den. durch ueflondeg 


Wallenſtein. sm 


ihm vorgelegten Befehl des Kailers: er folle ohne alle Yögerung an die 
Donau rüden, um den Herzog Bernhard von Weimar anzugreifen, feine 
Generate und Oberften einen die Unmöglichfeit der Ausführung dieſes 
Beiehl® darlegenden Beſchluß ſaſſen laſſen. Am 11. Yanuar erfolgte jene 
erſte Verſammlung zu Pilfen, durch welche Wallenſtein den Abfall des 
Heeres vom Kaiſer vorzubereiten beabfichtigtee Den folgenden Tag de 
lang es dem Feldmarfhall Illow bei einem von ihnen veranftalteten 
Bankett 42 Generale und Oberften, auf den ihnen kundgegebenen Entichluß 
des Herzogs, feine Befehlshaberſtelle niederzulegen, zur Unterzeichuung 
einer Schrift zu vermögen, in welcher fie erflärten: „einfehend, welche 
Roth, Elend und Ruin bei des Herzogs Nädtritt ihnen allen und ihren 
armen Sofdaten über den Kopf fchweben würde, Tießen fle Se. Fürfll. 
Gnaden flehentlich bitten, deren Beweggründen zum Rücktritt keine Folge 
zu geben, ohne ihr Verwillen und Willen nicht von der Armada abzuge⸗ 
ben, wogegen fie an Eidesftatt verſprechen, treu zu St. FZärftl. Gnaden 
zu ſtehen, nicht von ie zu weichen, was zu Ihrer und der Armada Eons 
verfation dienlih, zu befördern, hiefür ſelbſt den letzten Blutstropfen ein 
zuſetzen. Jeden der dawider handeln wollte, für einen Zreulofen und 
Ehrvergeſſenen anzujehen, an deſſen Hab und Gütern, Leib und Leben 
Rache zu nehmen und fih fehuldig erachten.” Als nun aber des andern 
Morgens Wallenflein vernahm, daß Einzelne ihre Unterſchrift beveuten, 
ließ ex die ganze Verfammlung vor fein Bett kommen. Seine Ehre und fein 
Ruhm, redete er fie an, flände in Gefahr, man verfage ihm, was zu Des 
Heeres Nothdurft erforderlich. Nur weil er ſich verpfliditet Fähle, für. den 
dem Heer ſchuldigen So! aufzulommen, denfe er an den Werk einige Zeit 
noch Theil zn nehmen, befonders um endlich den Frieden, den fie in Wien 
nicht haben wollten, herbeizuführen. Für das Guthaben eines Jeden 
verſpreche ee einzuſtehen. Dann fügte er vorfichtig hinzu, übrigens wolle 
er den freien Willen der Unterzeichneten nicht binden, feinen zu einem 
Schritt wider den gemeinfamen Oberheren verpflichten. Die gleiche Bor 
ficht beobachtete ex, zur Beichwichtigung der Schwanfenden, in einer zweiten 
Erklärung, die den Oberften am 19. Februar vorgelegt wurde. In dieler 
hieß es: bloß auf unabläffiges Bitten dev Dffisiere habe der Herzog ſich 
entfhloffen, bei dem Heere zu verbleiben. Für den Fall aber, daß er das 
Geringſte wider Kaiſerliche Müfeftät, deren Hoheit oder die Religion fi 
unterfangen würde, ſpreche er diefelben der gegen ihn eingegangenen Ver⸗ 
bindlichkeit frei, ſowie fie zu Gleichem fidy verpflichteten, dabei {he bes 
25” 


378 Wallenſtein. 


Oberbefehlshabers Sicherheit, fofern er bei der Armee verbleibe, Ehre, 
Leib, Gut und Blut gegenfeitig einzufeßen verfpräcen. Gleichzeitig aber 
ertheilte Wallenftein Befehl, die Regimenter um Prag zufammenzuziehen. 
Sechs Tage ſpäter, am 25,, wollte er dort zum König von Böhmen fih 
ausrufen laſſen. Doch in Wien war man von alle dem, was in den 
legten Monaten in der Umgebung Wallenfteins ſich zugetragen hatte, auf 
das allergenauefte unterrichtet. Schon im September hatte der dem alten 
Trzka befreundete Oberftlandjägermeifter Böhmens, Graf Wolf von Wrzes 
fowiez, dem Kaifer perfönlic die detaillirteften Auffchlüffe gegeben; wit 
neuen, beftätigenden. Daten wurden dieſe ergänzt durch die Eröffnungen, 
welche zu Anfang Januar der Graf Zrautmannsdorf dem Kaifer machte, 
anf Grund von Xeußerungen, die er aus Mallenfteind eigenem Munde 
vernommen hatte. So fonnte denn Ferdinand an der furchtbaren Wahr 
heit des Bernommenen nicht länger zweifeln. Doch nicht hülf⸗ und rath- 
los überrafehte die fo große Gefahr ihn. Unter den Generalen Wollen 
fteins befanden ſich drei der bedeutendften, auf deren Treue er feft zählen 
konnte, Gallas, deſſen Schwager Aldringen und Piccolomini. Vergebens 
hatte Trzka namentlich vor letzterem den Herzog gewarnt. Er entgegnete 
ſtolz und kalt: „Piccolomini's Conſtellation iſt genau die meinige, deshalb 
kann ex mich nicht hintergehen.“ Dieſe drei trafen im Geheimen mit gros 
Ber Umficht alle nothwendigen Vorkehrungen, um Wallenfteins Borhaben 
fcheitern zu machen. Grmächtigt wurden fie dazu durch die beiden Pa- 
tente des Kaiſers vom 24. Sanuar und 18. Februar, durch welche er Be⸗ 
fehlshaber, Dffiziere und Soldaten des Gehorfams gegen den bisherigen 
oberſten Feldhauptmann entband. und fie an den Generallieutenant Grafen 
Gallas wies. In dem legteren Patent war nichtmehr, wie in dem frü- 
beren, von einer den Neuigen, mit Ausnahme Wallenfleins, Trzka's und 
Illows angebotenen Verzeihung die Rede. Nachdem nun Trzka am 22, 
won Pilfen nad Prag aufgebrochen war, um ſich zu feinen dort liegenden 
Regimentern zu begeben, fehrte er bald wieder mit der Nachricht zurück, 
Alles fei verloren. Gallas war ihm zuvorgelommen. An denjelben Zag 
wurde in Prag unter Trommeljchlag das failerlihe Patent verkuͤndigt; die 
Soldaten wanften nicht in der fchufdigen Treue. Wallenſteins Entſchluß 
aber war fogleich gefaßt. Am folgenden Morgen z0g er mit 6000 Manu 
gen Eger. Bon dort aus bot fich ihm die Teichtefte Verbindung mit Bern- 
hard von Weimar dar. Auch fehte er in den Commandanten der Stadt, 
Oberſt Gordon, befonderes Vertrauen, Dazu kam, daB auch das dortige 

















Wallenſtein. 309 


Regiment Trzka untergeben war uud daß es ans Ausländern beftand, auf 
die er ficherer glaubte zählen zu dürfen als auf faiferlihe Unterthanen. 
Unterwegd begegnete er dem mit feinem Regiment von der fränfifchen 
Grenze daherziehenden iriſchen Oberft Buttler. Diefer machte gute Miene 
zum böfen Spiel und ſchloß fih dem Herzoge an. Gr fandte.aber als— 
bald feinen Beichtvater, den Baplan Taaffe ab zu Gallas oder Piccolo 
mini, welchen von beiden ex zuerſt treffen würde, mit der Verficherung: „fe 
möchten von ihm nichts anderes denken, ala was dem treueften Diener 
Seiner Majeſtät ſich zieme; vielleicht liege in diefem erzwungenen Ans 
ſchluß an den Herzog eine befondere Schickung Gottes zu irgend einer 
beroifhen That.” Als der Baplan von Piecolomini zurüdkehrte, mit dem 
Beicheid: der Oberft folle den Herzog todt oder lebendig einliefern, war 
die That bereits vollzogen. Daß der Kaifer felbft Wallenftein für vogels 
frei erflärt habe, ift unerweisbar. Wohl aber trug, um dies vorausneh⸗ 
mend zu erwähnen, Buttler für feine Handlung einen Lohn davon, als fei 
fie die ruhmwürdigſte eines unbefledten VBaterlandesretters. Am 24. Nach» 
mittags um A Uhr traf Wallenftein in Eger ein, krank, mißmüthig, in 
einer Sänfte getragen, Auf den folgenden Abend ließ anf Veranftaltung 
Buttlers Gordon durch den Oberftmachtmeifter Leslie Trzka, Kinski, Illow 
und den Rittmeiſter Niemann, den Verfaſſer der Pillenfchen Erklärung, 
zu fih zu Gaft bitten. Auch der Oberftwachtmeifter Geraldin .vom Butt» 
leihen Regiment wurde von dem Beabfichtigten in Kenntniß gelegt. Er 
verſprach ſechs wackere Burfchen zu thätlihem Mitwirken herbeizubringen. 
Bei dem Gelage ging e8 munter her. Auf Friedlands, Bernhards von 
Weimar, anf Oxenſtjernas Gefundheit wurde getrunfen. Als der Nach⸗ 
tifch aufgetragen wurde, trat etwa gegen 8 Uhr Geraldin mit ſechs Dras 
gonern unter dem Auf: es lebe das Haus Ofterreich! zu der einen Thür 
des Saals herein, zu der andern mit 24 Dragonern, insgefammt Irlaͤn⸗ 
dern, der Rittmeifter Deveroux, fchreiend: „Wer ift gut Kailerlih? Da 
Iprangen Gordon, Buttler und Leslie von ihren Stühlen auf und riefen: 
„Hoch lebe Ferdinand !” — das war das Signal zur Ermordung der Wals 
Ienfteinianer. Inzwiſchen war in einiger Entfernung aud) die Wohnung des 
Herzogs, das Haus des alten Apothefers Pachhälbel, mit Wachen ums 
ftellt worden. Die Wache des Herzogs ließ den Hauptmann Deveroug, 
der eine eilige Meldung vorſchuͤtzte, ungehindert die Zreppe hinaufgehen. 
Sechs Hellebardiere folgten ihm. Eben noch hatte der Herzog mit feinem 
Aftrologen Senno fid) berathen. Er hielt die gegenwärtige Conftellation 


380 Wallenſtein. 


für eine ihm guͤnſtige; Senno meinte, die Stunde der Gefahr ſei noch 
nicht voruͤber. Von den Hellebardieren wurde ein Page niedergeſtochen, 
ein anderer ſchreckte mit dem Schrei: Rebellen! Rebellen! den Herzog aus 
dem Bette, Mit einigen Zußtritten hatte Deverong die Thür des Gemachs 
geiprengt. Er traf den Herzog im Hemd, am Zenfter ſtehend. Auf ihn 
zuichreitend fchrie er: „bit du der Schelm, der des Kaiſers Volk dem 
Beind zufähren, Se. Majeſtät die Krone vom Kopf herabreißen will? das 
für ſollſt du ſterben.“ Schweigend breitete der Herzog die Arme aus; 
er empfing den Zodeöfloß in die Brut und ſauk ſogleich ˖regungslos zus 
ſammen. 

So hatte das Wort an dem Feldherrn ſelbſt, von dem es ausging, 
das verödende Wort, daß der Krieg den Krieg ernähre, daß Gewalt und 
Willkür vor Recht gebe, als Gottesurtheil oder Schickſalsfügung fih er 
fallt und blutig gerächt. Das Haus Defterreich zwar war gerettet; doch 
auch der Fürſt, der, von feinen jeluitiihen Beichtvätern betbört, über alle 
Lande deutſcher Zunge die trofllefe, die verfaflungslofe Zeit brachte, fonnte 
feines Lebens nicht wieder froh werden. Edyon ein Jahr nach des Herzogs, 
zwei Jahre vor feinem eigenen Tode mußte er im Prager Frieden faft 
Alles, was er eigenwillig im Reich erſtrebt hatte, aufgeben, ohne den 
entfeßelten, fort und fort wüthenden Kriegsdonner bannen zu können. 


, 
Pd 











Briefe ans dem Aachlaß ©. Atrkels. 





Neliquien edler Menſchenfreunde ſind es, die wir unſern Leſern vorlegen, 
um ihnen den Eindruck zu vergegenwärtigen, welchen ein für unſere Ent⸗ 
widelung epochemachendes, vielgehaßtes aber auch warm bewundertes Buch 
feiner Zeit hervorbrachte. Die „Agrarfrage” bildet nicht mehr den Puls 
ſchlag alles baltischen Seins und Denkens; fie ift endlich als gelöft ans 
zufeben und Aufgaben anderer Art haben uns erfaßt, ja fhwindelnd fort 
geriffen; dennody werden die Ausgangs» und Wendepunfte jener großen 
Reformarbeit, die ein ganzes Jahrhundert der livlaͤndiſchen Geſchichte aus“ 
gefüllt hat, noch Iange der rückblickenden Erwägung werth bleiben. 

Der Zeitpunft, in den wir uns zurückzuverſetzen haben, fällt in das 
Seite Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts; es ift das Jahr 1795. Carl 
Friedrich Schoulg hatte bereitö fein Aſcheraden⸗Romershofſches Bauerrecht 
in die Welt gefandt und war dafür mit dem Schickſal der Martiniz umd 
Slavata bedroht worden, Graf Browne hatte die Beichläffe des Landtags 
von 1765 publicirt, das Hofgericht fich im Jahre 1774 Dem Senat ges 
genühber auf jene Grflärung des Landraths v. Rofen berufen, nach welder 
die Ritterfchaft mit ihren Erbleuten ale mit ihrem Eigenthum jure pleni 
donfnii et proprietatis frei disponiren Fonnte, die Ritterfchaft im Jahre 
1777 die bisherigen Beichränfungen der Leibeigenſchaft als genügend bes 
zeichnet; Die Wadenbücher waren im Jahre 1784 wirklich eingefandt wor 
den; 1791 war vom Landtage ein Verbot der Behinderung von Cheſchlie⸗ 
Bungen gwilchen Leibeigenen verſchiedener Gebiete erlaſſen worden — als 


1) 


32 Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels, 


im Sabre 1795 der Hauslehrer des Kreismarſchalls von Zranfehe auf 
Annenhof, bei der Erzählung verfchiedener Greuel, welche von Erbherren 
an ihren Leibeigenen verübt worden waren, die Frage aufwarf:; „Aber 
warum wird das nicht befannt gemacht? Sole Dinge brauchen nur pub⸗ 
fit zu werden, um aufzuhören.” Diefes Wort war in einem Kreiſe „uns 
zünftiger” Patrioten, junger Gelehrten und Hauslehrer geiprochen worden, 
die meift aus Deutfchland eingewandert und noch zu wenig eingelebt wu- 
ven, um fi über das im Lande Gefchehende nicht zu wundern. Eine 
Antwort wurde dem Fragenden — der übrigens ein Landesfind war — nicht 
zu Theil und er mußte nach Haufe gehen, um felbft darauf zu Denken. 
Wer war der Fragende gewefen, weß Geiftes Kinder waren die Mäw 
ner, an die er feine Frage gerichtet hatte? Das Jahr 1795 war nicht 
nur das Z30ſte Jahr der livländiſchen Agrarfrage, es war zugleich das dritte 
Jahr der „einen und untheilbaren Republik’; in Deutichland aber hatte 
fih in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf dem Gebiete des 
religiöfen und philofophirenden Geiftes ein Umfturz des Beftehenden 
vollzogen, der mindeftend ebenfo radifal genannt werden Tonnte, wie 
der Wechſel in den Berfafjungsformen Franfreihe, In Livland war 
das Gros der fogenannten gebildeten Gefellfehaft von dieſer Ummälzung 
zwar nur äußerlich berührt worden, das Bewußtfein von der Zugehörigfeit 
zum Geſchlecht des philofophiichen Zuhrhunderts hatte aber auch hier ein 
zelne Keine Gemeinden entftehen laffen, deren Anfchauungen durch den 
Gegenjag, in welchem fie zu den gegebenen Verhältniſſen flanden, eine 
befonders entfchiedene Färbung erhalten hatten. In Riga hatte fich, zw 
nächft um das nen entflandene Theater, eine Gruppe junger Männer ges 
ſammelt, die aufs eifrigfte beftrebt war, der geiftigen Bewegung im weſt⸗ 
lihen Europa zu folgen und die Beziehungen zu ihr aufrecht zu erhalten. 
An eine politiihe Bethätigung der „modernen“ Anſchauungen fonnte der 
Natur der Sache nad nicht gedadht werden; man begnügte ſich damit, im 
vertrauten Kreiſe Voltaire und Rouſſeau, Wieland und Schiller zu leſen 
und die Zagesfragen in Politit und Literatur zu diskutiren. Schillers 
Don Carlos, der in Riga zuerft bandichriftlich befannt geworden war, 
wurde mit Entzüden gelefen, über die Principien der franzöflichen Tragoͤ⸗ 
die und ihre Anwendung auf das deutiche Theater geftritten, von den 
Hoffnungen gefprochen, die fih an die liberalen Intentionen der Kaiferin 
fnüpfen ließen, von der man wußte, daß fie mit Diderot und d’Alembert 
in Gorreipondenz geftanden hatte, Den Mittelpunkt diefes Kveifea bildete 














⸗ 


Briefe aus dem Rachlaß G. Merkels. 363 


ein junger Edelmann, Friedrich von Meck, der in Riga als Aſſeſſor des 
Kreisgerichts fungirte, nachdem er anf mehreren deutſchen Liniwerfitäten 
Kubdirt und verſchiedene Narben aber auch tüchtige philoſophiſche und juris 
ſtiſche Kenntniffe nady Haufe gebracht hatte; man wußte von ihm, daß er 
bei Reinhold und Kraus Gollegia gehört hatte und mit Kant in Corre⸗ 
ſpondenz fand — er war der Gegenftand der allgemeinften Aufmerffamfeit. 
Selb der Paſtor loci, der für einen wohlgelehrten Mann und tüchtigen 
Disputar galt, hatte der Rückkehr feines auf der Höhe der Zeit fiehenden 
Batrons mit geheimem Beben entgegengefehen und der Präfident des Kreis 
gerichtes, in das Herr von Med, bald nachdem er wieder heimiſch gewor⸗ 
den war, eintrat, der weit und breit berühmte Graf Carl Ludwig Mellin 
feinen jungen Afjeffior mit Achtung aufgenommen. Wie wuchs das Ers 
faunen der Verwandten und Mitbrüder des freigeiftigen Barons aber 
erft, als diejer feine Miene machte fi) den beftehenden Borftellungen zu 
accomodiren, fondern feinen Hauptumgang unter den jungen Gelehrten 
ſuchte, die als Hofmeifter ins Land gelommen waren und die er bald auf 
Pernigel (feinem Familiengut) bald in Riga um fih verfammelte, um mit 
ihnen bei Burgunderflafchen die Möglichkeit der ſynthetiſchen Urtheile a priori 
zu erörtern. Der würdige Paftor zu Pernigel mochte dieſem Treiben von 
Haufe aus Fopfichättelnd zugefehen haben, und nun mußte er gar gewahr wer« 
den, daß fein eigener, noch dazu unftudirter Hauslehrer, Herr Garlieb 
Merkel, der jüngfte Sohn der Wittwe des Loddigerichen Paftors, bald zu 
den vertrauteften Freunden des Burons gehörte und von dieſem regelmäßig in 
die Cirkel gezogen wurde, in denen man zum Entſetzen der Nachbarſchaft 
allen Ernſtes von der Retablirung der Menfchenrechte — nicht etwa der fran⸗ 
zöftichen, fondern auch der lettiſchen Bauern verhandelte. Der reihe vor» 
nehme Erbherr von Pernigel und der arme Paftorsfohn Hatten fich ale 
Glieder der Gemeinde erfannt, deren Evangelium der eontract social und 
die Essais sur les moeurs ausmachten, und diefes Bewußtſein hatte ein 
Band der Freundichaft zwifchen ihnen gefnüpit. 

Herr von Med ftarb in der Blüthe feiner Jahre an einer Gehirn- 
entzündung, deren Urſachen man (mit Recht oder Unrecht) auf die nächt⸗ 
fihen Zuſammenkünfte zurüdführte, bei denen neben Voltaire und Kant, 
wohl auch der Chevalier Faublas und Wielands Agathon mitgeſprochen 
haben mögen. Der Kreis, deſſen Mittelpunkt ex gewejen, war darum aber 
noch nicht gefprengt, die jungen Hofmeifter und Gelehrten, Die den größten 
Theil des Jahres über auf einfamen Landgütern beichäftigt. waren, flauden 


— 


884 Briefe aus dem Rachiaß ©. Merkels, 


in eifrigem Briefwechſel und fanden ſich gelegentlich in den Serien zuſam⸗ 
men. Don ihren Namen find manche auf die Nachwelt gelangt. In Rigu 
lebte ale Zeichenlehrer der fpäter, als Dichter und Maler vielgenannte 
Carl Graf, damals ein Bandidat dee Theslogie, der fig nicht recht 
dazu entichließen konnte Prediger zu werden, und deſſen Univerfitätöfreund 
Krauſe. Reben diefen werden die Namen Schramm, Grabe, Dr. 
Zadig, Gievert genannt. In Ladenhof war der [pätere Geheimrath 
Bel aß Hauslehrer im Haufe des Grafen Pahlen thätig, in Aunenhof 
der bereits erwähnte Garlieb Merkel. Zeder neue Zuwachs dieſes glei 
gefinnten Kreifes wird mit lebhafter Freude begrüßt und wicht ohne Rüh—⸗ 
rung lieſt fi) aus den vergilbten Blättern, die aus jenen Tagen übrig 
geblieben find, der beicheidene Srobfinn heraus, mit dem man jede Blume 
pflückte die der flarre nordiſche Boden hervorbrachte. Viele der Anſpie⸗ 
lungen und Säherze, um die ed ſich in jenen nur zum Theil erhaltenen 
Freundesbriefen handelt, find kaum mehr verftändlich, fie geugen nur von 
der Yugend und dem Frohſtun ihrer Verfaſſer. Was wiffen wir von dem 
blauäugigen Frl. Ramm, mit dem Merkel aufgezogen wurde, was von der 
Beranlaffung aus welcher er den Beinamen „Zuliane”, Med die Bezeid, 
nung „die Baronefje” erhielt? Wer ift Hinter dem Kleinen Ulpian, - wer 
binter dem Kater Schenk oder dem Chrenpetſch zu juchen? was bedeuten 
„die Abſchiedsfäßchen,“ die Sievert der „lieben, fanjten, bolden, zärtlichen 
und zu Seiten tapferen und muthigen“ Demoifelle Klein ſchuldig blieb? 


und welches war die „Denntelihe” Geſchichte, bei der jene Dame ihre 
Herzhaftigleit bewieſen hatte? Was jene Männer in Freud und Leid ber 


wegte ift von der Zeit verweht worden, aber die idealen Zwede, denen 
fie nachgingen, find ein Band, das uns mit ihnen aufs engfte verbindet: 
denn, „was ſich nie und nirgend hat begeben, das allein veraltet nie.” Statt 
weiterer Ausführungen laffen wir ein Paar Zeilen aus einem Briefe folgen, 


in weldem Graß die Freuden eines in Lindenhof gefeierten Weihnachts 


feftes ſchildert. „Krauſe, Be und ein vortreffliher Mann, Namens 2a, 
trobe, ein junger Engländer, mit dem ich zuſammen fudirte, ein Mann 
von feltenen igenfchaften und Talenten waren bei mir. Wir fangen 
Schillers Lied an die Freude und Sie hätten bei diefem Gelang allen 
Mißmuth vergeflen, wie wir ihn vergaßen. Am Reujahrstage predigte 
ih, wie ich es nicht oft fonnte, aus überfirömender Fuüͤlle des Herzens.“ 

Herr von Me war ein Bater feiner Bauern geweien und nur durch 
feinen frühen Tod an der Ausführung weitergehender Pläne verhindert 


worden; feine bürgerlichen Freunde mußten ſich beſcheiden, die Zeit abzu⸗ 
warten, die ihnen eine öffentliche Bethätigung ihrer Anfichten ermöglichte. 
Der Unwille über die Entwärdigung der Menfchenrechte und. über das 
vegelmäßige Mißlingen aller von der liberalen Adelspartei unternommenen 
Berfuche zur Abhülie der [chreiendften Webelftände konnte vorerft nur im 
vertrauten Kreife geäußert werden, und bei Gelegenheit einer ihrer Zuſam⸗ 
menfünfte war es geweien, wo die Frage: „warum wird das nicht 
befannt gemacht?“ aufgeworfen worden war. Der Fragende war Gar, 
lieb Merlel geweſen, den das Weihnachtöfeft für einige Tage nach Riga 
geführt hatte. In die Einfamkeit Annenhofs zurückgekehrt, Hatte er Zeit 
genug, auf eine Antwort zu denken. Herr von Tranfehe felbft, in deffen 
Hauſe er als Hofmeifter lebte, war fein harter Herr: defto ſchlimmer fab 
e8 auf einem Nachbargute aus, wo die nicht wohlhabenden Bauern von 
einem tyranniſchen Herrn in fo tiefes Elend herabgedrückt waren, daß 
mehr als die Hälfte ihr Heil in der Flucht Über die Landesgrenze gefucht 
hatte. Das Elend, das Merkel vor Augen hatte, Tieß ihm feine Ruhe, 
immer wieder mußte er ſich feine eigenen Worte wiederholen: „Dergfeichen 
braucht nur publil zu werden, um aufzuhören“ — es duldete ihn nicht 
fünger in der Rolle des paifiven, fehweigenden Zufchauens, er beſchloß 
Handelnd einzugreifen und zu ſchreiben. Das Bu, das er fchrieb, hieß: 
„Die Ketten, vorzüglich in Liefland, am Ende des philofo- 
phiſchen Jahrhunderts“ — das Produft der argen Verhältniffe, unter 
denen es entflanden, und des Freiheitsfinnes, den ein begeifterter Züngs 
ling tief in feinem Innern mit fit herumgetragen hatte, inmitten einer 
Umgebung, Die weder ihn, noch das Jahrhundert verfland, Mit der ber 
geifterten Rüdfichtslofigleit der Jugend fragte er wenig nach dem geichicht- 
fihen Proceß, deſſen natürliches Rejultat die Leibeigenſchaft in Livland 
war, nichts nach den Folgen, die der unternommene fühne Schritt für ihn 
ſelbſt haben konite. „Ich fühlte bier ſei von einem Celbftopfer die 
Mede, das fih von Niemand fordern ließe und von Niemand erwarten, 
den nicht fein eigener Geiſt dazu drängte Ich faßte den Entſchluß felbft 
dieſes gefährlibe Geſchäft zu übernehmen, nicht den Anfläger Einzelner 
zu machen, fondern des ganzen Verhältniffes, durch Das ſolche Abſcheulich⸗ 
feiten nnd das allgemeine Elend zweier Völker möglich wurden.” 
Die Umftände begünftigten Merkels fühnes Vorhoben. In feiner 
Nachbarſchaft lebte ein Prediger, der, einft Paftor zu Afcheraden und ein 
vertrauter Breund Carl Friedrich Schoultz's geweſen war. Ohne ihn in 


Briefe ans dem Nachlaß G. Merkels, BB 





986 Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels. 


feine Abfichten einzuweihen, holte Merkel ſich von dieſem alle ihm nothwen⸗ 
digen Aufſchlüſſe über die bäuerlichen Berhältniffe und über des edlen 
Schoultz' vergebliche Verſuche zur Beſſerung derfelben. Wo die wenigen 
freien Stunden, die fein Beruf ihm übrig ließ, nicht ausreidhten, wurden 
die Nächte zu Hülfe genommen, um das Merk zu fördern, dem er feine 
Kraft geweiht hatte. Es muß ein wunderliches Doppelleben gewefen fein, 
das der Hauslehrer zu Annenhof im Herbſt und Winter 1795 führte; 
inmitten einer Umgebung, die die beftehenden Zuftände als die allein bes 
sechtigten und ‚natürlichen anjah, mußte er, was ihn im Herzen bewegte, 
forgrältig verfchließen, Tags über die beicheidene Rolle fpielen, die dem 
bürgerlichen Hofmeifter in einem adligen Haufe zugewiefen war, oder gay 
ichweigend den Verhandlungen über Gegenftände zuhören, die fein Blut 
fochen machten, — um Nachts den glühenden Proteften einen Ausdrud 
zu geben, mit denen ex fi gegen das Fortbeſtehen aller ihn umgebenden 
Berhältniffe erklärte. Die Gefahr, von feinem Eifer über dag Maß hin- 
ausgeführt zu werden, dem er fi um der gewünfchten Wirkung feiner 
Schrift willen fügen mußte, muß dem jungen Schriftfteller ſelbſt vorge 
ſchwebt haben: um fein empörtes Blut nicht die Oberherrichaft gewinnen 
zu laſſen und ſtets feines Zwedes bewußt zu bleiben, hatte er über feinen 
Schreibtifch ein Blatt mit nachftehender Mahnung des Erasmus von Rots 
terdam geheftet: Admonere voluimus, non mordere, prodesse non lae- 
dere, consulere moribus hominum, non officere, 

Im Herbfi 1795 war der größte Theil der etwa 22" Drudbogen 
ftarfen Schrift beendet, Merkel fam um diefe Zeit nach Riga und traf 
bier mit einem Marne zufammen, der zwar dem SKreile, den wir oben 
fennen lernten, ſchon um feiner Stelluug willen nicht angehörte, den er 
aber längft verehrte und von dem man im ganzen Lande wußte, daB er 
ein entichiedener Borkfänpfer der Sache der Humanität und der Menfchen- 
echte war, wenn auch in anderer Weile als die jungen Stürmer und 
Dränger, die fih um Heren von Med verfammelt hatten. Diefer Mann 
war der Oberpaftor zu St. Jatob, Carl Gottlob Sonntag, 1788 
als Rector der Domſchule nah Riga berufen und bereit3 fieben Jahre 
fpäter defignirter Nachfolger des Oberhirten der livländiſchen Geiftlichkeit, 
des greifen Generalfuperintendenten Chriftian David Lenz. Erfüllt von 
dem Geifte jener wahrhaften Humanität, die grade dem vielgefchmähten 
Beitalter des Bulgairrationalismus in hervorragendfter Weife eigenthümlich 
war, hatte Soputag es nicht verſchmäht, auch zu den jungen Männern, 











Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels. 387 


in denen feine Auffläruugsideen in einer fchrofferen, Form lebendig war 
ven, in Beziehung zu treten und nach Kräften jeinen bildenden Einfluß 
auf fie geltend zu machen. Wo immer er Spuren eines ernſteren, auf 
fittliche Zwecke gerichteten Strebens entdeden zu können glaubte, ließ Sonn, 
tag es an thatkräftiger Unterſtützung nicht fehlen, unbelümmert um die 
Form, in welcher dieſes Streben ſich geltend machte. Merkel, der Sonn 
tags hohe Eigenſchaften zu würdigen wußte und ihn namentlich wegen der 
liebevollen Theilnahme fchägte, die jener einem unglüdlichen, Merkel eng 
befreundeten Scuufpieler, Namens Grohmann (der fih 1796 erſchoß) 
widmete, fuchte den inngen Oberpaftor zu St. Jacob, der, nur vier Jahre 
älter als ex felbft, bereits eine einflußreiche Stellung behauptete, bei dieſem 
feinem Aufenthalt in Riga gelegentlich auf. Auf Sonntags Frage, womit ex 
fich zur Zeit beichäftige, erzählte Merkel, der bis dazu aus feinem Unter 
nehmen ein frenges Geheimniß gemacht hatte, von feinen „Retten“ und 
verfprad; dem Freunde, ihm gelegentlich einen Theil feines Mannferipts 
mitzutheilen. Nach Annenhof zurüdgefehrt, jandte der junge Schriftfteller 
die Einleitung feines Werks nah Riga; in einem, diefer beigelegten, vom 
11. November 1795 datirten Brief, entwidelte er den Plan des Ganzen, 
verweigerte aber weitere eingehende Mittheilungen, indem er u, A. ſchrieb: 
„Ganz darf ich Ihnen meinen Verſuch nicht ſchicken, da ich entichloffen 
bin, allen unangenehmen, dod) immer möglichen Ereignilfen allein entge- 
gen zu gehen.” 

Obgleich erft furze Zeit in Livland heimifch, Hatte Sonntag die Ber 
hältnifje des Landes, das ihm die zweite Heimath werden follte, genau 
genug feunen gelernt, um zu willen, daß eine beillame Löfung der Agrars 
frage zunächft nur möglich war, wenn fie durch die verfaffungsmäßigen Or 
gane der Kandesvertretung angeftrebt wurde, Er wußte, daß die Aufhebung 
der Leibeigenfchajt für die gejummte politiiche Lage des Oftfeelandes von 
maßgebendfter Bedeutung fein werde und daß neben der Agrarfrage andere 
Aufgaben zu löſen feien, zu deren Förderung es einer Mitwirkung des 
Adels bedurfte, die durch ein einfeitiges Vorgehen zu Gunſten des Bauern- 
flandes verfcherzt werden konnte; e8 kam ihm darauf an, dauernden Eins 
fiuß auf die Landesvertretung zu gewinnen und dieſen nicht von vornherein 
Durch eine radikale Haltung zu untergraben. Er wußte aber auch, Daß 
e8 ſtarker Inpulſe bedürfen werde, um die vorhandenen Vorurtheile zu 
erfchüttern und einer befferen Zukunft die Wege zu bexeiten; er glaubte 
fich wicht berechtigt, einer Stimme Schweigen zu gebieten, die ſich gedrängt 


368 Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels 


fühlte den Privilegirten die betzte herbe Wahrheit zu fagen, die auf die 
Länge doch nicht verihwiegen werden fonnte — den Adel darauf anfmerk 
fam zu machen, daß die Befierung der bäuerlichen Verhältniſſe eine For⸗ 
derung der Zeit fei, die fich unter allen Umfländen. geltend machen werde, 
und nöthigen Falls eine Anerfenuung ihrer Mechte erzwingen koͤnne. Faſt 
gleichzeitig mit der Zufendung des Merkelihen Manufeript3 war ihm die 
Mittheilung geworden, in den nächften Tagen werde der Landtag zufams 
mentreten, um die bänerlihen Berhältniffe und ihre Reſormbedürfniß in 
Erwägung zu ziehen und die Abhaltung der Landtagsprebigt werde Diefes 
Mal ihm ſelbſt zufallen. Sonntags Entſchluß war ſchnell gefaßt: mit Der 
Merkelſchen Anklagefchrift konnte der Lioländilhe Landtagsprediger nicts 
zu thun haben, wenn er fich nicht von vornherein um jede Wirkung auf den 
Kreis bringen wollte, der ihm zugewiefen war. Er ließ Merle Schreiben 
zunächft unbeantwortet und that, was feines Amtes war: in feinen Land⸗ 
tagepredigt „Zur Förderung des Gemeingeiſt's“ ſprach es ſich mit Klarheit 
und Entfchledenheit, aber in maßvoller Form zu Gunften des Bauernftan- 
des aus, und Die Wirkung, die er dadurch ausübte, war eine jo nachhal⸗ 
tige, daß der Landtag den Drud der Predigt verlangte und dem Reduer 
ebie goldene Doſe als Zeichen der Anerkennung votirte. Einige Wochen 
Ipäter beantwortete er Merlels Brief und diefes Antwortihreiben (aus dem 
Merlel in feinen „Darftelungen und Eharakteriftifen“ Th. 4 nur einzelne, 
abgeriffene Sätze mitgetheilt hat) wird noch beute von feinem Patrioten 
ohne Theilnahme geleſen werden können. Es ift ein Muſter edlen Frei⸗ 
— und weiſer Selbſtbeſchränkung. 

Wenige Wochen., nachdem er Sonntags Sqreiben empfangen. und 
ſeine wahren Bedeutung verſtanden, gab Merkel feine Hofmeiſterſte lung 
in Annenhof anf, um nach Deutſchland zu gehen und hier feine Schrift 
drucken zu laſſen; Sonntags Mittheilungen über den bevorſtehenden Eon 
vent hatten ihn zur Beichlennigung feines Vorhabens gedrängt, denn and) 
im war an einer Wirkung auf denfelben gelegen. In den erften April⸗ 
tagen des Jahres 1796 traf er in Riga ein: „Bier — fo berichtet er 
ſelbſt — ſprach ih mit Riemand über den Zwer meiner bevorfichenden 
Weiterreife (nach Deutſchland), felbft mit. Sonntag wicht, der ihn mel 
wlannte, der eben deßhalb auch nicht Davon redete. Nur Grab (dem Bes 
reits erwähnten Maler und Dichter) iheilte ic ihn mit. Ich mußte ihm 
die Ginleitung meiner Schrift vorlefen. Die Wirkung, die fle auf ihn 
machte, war fehr qarakteriſtiſch für feine Ueberreizbarleit. Nachdem er 


‘ 


Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels, 368 


mi ein. Mal über das andere umarmt hatte, riß er mid fort, trotz des 
garftigen Schlackwetters und der Dunkelheit, einen Spaziergang mit ihm 
durch die Damals ſehr ſchmutzige Vorftadt zu machen, wobei von meinem 
Plane lebhaft geiprochen wurde,” 

Zu Michaelis 1796 waren die „Letten“ bei Hermann Graff im vip⸗ 
zig, wohin Merkel ſich zunächſt wandte, gedruckt. Von der Wirkung die 
ſte audübten, follen eben die zu verſchiedenen Zeiten und vou den verſchie⸗ 
denſten Perſonen geichriebenen Briefe Zeugniß ablegen, die wir folgen 
iehen. Aus dem Briefe Elifens v. d. Mede (Nr. 3) bat Merkel ſelbſt 
im Jahre 1839 einige Proben mitgetbeilt; abgefehen davon, dag die 
„Darſtellungen“ denen diefelben einverleikt find, zu den laͤngſt vergeflenen 
Büchern gehören, die man heut’ zu Tage faum dem Namen nach fennt, 
möchte ein Wiederabdirud jenes Briefes ſchon durch den Umfland gerecht» 
fertigt fein, daß gerade die intereffanteflen Stellen deſſelben d. h. zwei 
Drittheil dea geſammten Inhalts nicht veröffentlicht wurden. Achnlich vers 
hätt es fih mit dem. Briefe, den der 17:.jährige Bruiniugt 1797 dem 
Berfaffer fchrieb und der mit Weglaſſung aller Namen gedrudt iſt; der 
volle Werth; deſſelben tritt erft in Bas rechte Licht, wenn man den Kamen 


des Derfafferd weiß und zugleich den 43 Jahre fpäter geſchriebenen 


Brief kennen bernt, in welchem der trefflihe Batriot Beinen Anftand 
wimnet, fi zu Den Idealen feiner Jugend, denen er durch ein arbeite 
erfülltes Leben treu geblieben, zu bekennen. Der Brief Iſchoklev 
(Re. 7) endlich, ift durch einen Brief Merkels veranlaßt, bei welchem Die 
fee dem Verfaſſer des „Goldmacherdorfs“ eine lettiſche Bearbeitung feiner 
Schrift überfandte, 

Laſſen wir jebt ‚die Bf (ao für "9 ſowie für Ins 
Buch. reden. 


I. Sonntag an Merkel, Riga, d. 9. Ian. 1796. 
GSeliehter Freund! 

Schon manche Verlegenheit habe ich mir durch Saumſeligleu im 
Briefheautworten zugezogen; Die, in welcher ich jeßt gegen Sie Kin, iſt 
wit die Ueinſte! Was ich Ihnen jeit ſchreiben werde, iſt freilich — Sie 
werden mis ahne Betheuerungen glauben. — ganz daſſelbe, was ich beim 
Gmpfauge Ihres Briefes und Auffages dadıte. Aber feir dem Zwiſchen⸗ 
saume bis hierhes find Umſtaͤnde eingetreten, Die anf Ihr Urtheil über 


890 Briefe aus dem Nachlaß G. Merkerls. 


mein Urtheil Einfluß haben könnten. Sie werden von dem Schidfal 


meiner Landtagspredigt gehört haben (diefer wahren Zwillingsjchwefter von 
Gellerts Sabelfinde mit den Ohren; nur daß es ihr mit der Schönkeit 
ging wie diefem mit der Häßlichkeit). Die Armfeligleit werden Sie mir 
nicht zutrauen, daß ein gemachtes Kompliment und angekündigte Cadeau 
mich in meinen Meinungen umgeflimmt haben fönnte. Aber daß dies um 
erwartete Glück meines doch wahrlich nicht ganz fchmeichelhaften Bortra- 
ges unwillfürlihen Einfluß auf die Modification meiner Ideen haben 
fönnte, dies. zu argmöhnen, verdenfe ich Ihnen fo wenig, daß ich mir 
felbft wicht trauen wütde, wenn ich mir nicht gar zu deutlich bewußt wäre, 
hierüber gerade (deum manche andere Idee hat ſich In der That ein wenig 
umgeftaltet) durchaus noch zu denken, wie ich date. 

Zupörderft danfe ih Ihnen für Ihre freumdfchaftfiche Delicateſſe, 
mich durch Colloboratur an Ihrem Werke nicht compromittiren zu wollen. 
Allerdings würde die Hinſicht auf meine bürgerlichen Verhältniſſe mich in 
einige Derlegenheit gejeßt haben. Und ich geftehe es Ihnen aufrichtig, 
nicht bloß aus bürgerlichen, felbft aus moralifchen Gründen hätte ich mid 
verpflichtet geglaubt, "mich aller Theilnehmung zu enthalten. Was auer 
kannt guter Zwed ift, darauf muß jeder hinwirken; aber jeder darf, ja 
foll es auf feine Weile und nad feiner Lage. Und da fehen Sie ohne 
mein Grinnern, wie mie mein Standpunft mandes verbeut, waß der 
Ihrige mehr als bloß begünftigt. 

Penn ich nun aber die Sache aus Ihrem und aus meinem Gefſichis⸗ 
punkte zugleich anſehe, mit unverrückter Hinſicht aufs Ziel des Menſchen⸗ 
wohls, nun dann ift meine unmaßgeblihe Meinung dieſe: 

Ihr Buch ift gefchrieben. Soll e8 ohne Weiteres unterdrüdt werden? 

Möchte das fagen,, wer da wollte, Sie würden fidy nicht darnach richten, 
und ic) würde vor mir felbft erröthen, wenn ich den muthigen Veiſuch 
eines ſich aufopfern wollenden Menſchenfreundes mit einem ſolchen Rathe 
zuruͤckzuweiſen fähig wäre. „Alfo gedruckt?“ Vielleicht, wahrfcheinlich wird 
e8 das — mit oder oder ohne meine Inftimmung Es läßt ſich dawider, 
es laͤßt fih dafür ſprechen. Das meifte ſcheint auf die Einfleidung anzu 


kommen, die aber freilich, der Vorrede nach, Ihrem Briefe zufolge ud — 


ja ich geftehe Ihnen das zu? — vermöge der Ratur der Sache nicht bie 
mißdefte, willlommenfte fein wird. Aber nun die dee, deren id) oben vw 
wähnte und die, wie jeder nene Einfall, in diefem — wenigftent 
viel Anziehendes für mich hat. 

















Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels, #9 


SH weiß nit ob Sie von der Geſchichte dieſes Landtages mehr 
ſchon gehört haben. Nach den Verſicherungen mehrerer ſehr unadelicher 
Edelgebohrenen hat er in fo mancher Hinſicht fi) ausgezeichnet vor fonft 
allen feitherigen neuerer Zeit. Auch die Bauerangelegenbeiten find zur - 
Sprache gefommen, und — bei allem dem, daß nod wenig gehandelt 
worden — hat fidy der herrſchende Ton bei den Berathichlagungen darüber 
in einem ſehr vortheilhaften Lichte gezeigt. Ich weiß es aus fidherer 
Hund, dog Borichläge, um deren Willen, der fie that, noch vor drei Jah⸗ 
zen Landesverräther geicholten und fo Aberfchrieen worden, Daß er nicht 
einmal ſich erklären konnte, daß diefe Borichläge felbft von damaligen 
Gergenfchreiern, jet find aufgenommen, überlegt, unterftügt und zum Theil 
ſchon projectirt worden. . Freilich bat die Zeitgeſchichte nun ſeit ſechs Jah⸗ 
ven fich faft heiler gepredigt und wahrlich am Ende muß der Harihorigſte 
etwas davon: zu Herzen genommen haben. Aber ſei die Urfache welche fle 
wolle, genug, die Wirkung ift unleugbar da: im ganzen eine gemwifle Ger 
neigtbeit unferer Edelleute, das Wohl der Bauern endlih einmal zu be 
herzigen. Und daß. dies von Einigen wenigftens moraliſch ernftli gewollt 
und bürgerlich weife eingeleitet wird, weiß ich eben fo fiber. Selbfi die 
fih jetzt organificende (nicht oͤkonomiſche) gemeinnügige Geſellſchaft will 
und foll.mit anf diefen Zwed bin vorzüglich wirken. In Sommer vers 
ſammelt :fich der Ritterſchaftsconvent; befonders zur eigentlichen Negnlitung 
mancher auf dem Landtage nur im allgemeinen entworfenen Angelegenheiten 
dieſer Att. Wie? Freund! wenn Sie Ihr Mse. dieſem Convente zuzuſtel⸗ 
fen wäßten? ‚mit der Verſicherung etwa, Daß wenn nicht thätige Maßre⸗ 
geln zur Abhelfung diefer Beichwerden der Menfcjheit genommen würden, 
dann dies Brandmal den fchuldigen vor ganz Europa anfgedrudt werden 
ſollte? Ob das nicht wirken ſollte? zumal bei ſchon vorhandener! Praͤ⸗ 
dispofttion? Ich gebe Ihnen das zu Überlegen; will das nehmliche ſelbſt 
and noch thun. Und dann einmal mündlich über die Mäßregeln. | 

Daß Sie. den Predigerftand mit aufs Sünderbankchen ſetzen wollen, 
verdenke ih Ihnen, foweit id) die Sache aus der Zertte überfebe — gar⸗ 
nicht! nur hätte der Staat. nicht das Intereſſe des: Br. auf ſo mannigfal⸗ 
tige Art mit dem Intereſſe des Cdelmannes verſchlingen ſollen. FR wer 
nur will als Menſch, kann immer auch als Bürger viel. iz 
Der .Styl.der Einleitung. gefällt mir außerordentlich. Er vereinigt 
maͤnnliche Würde der Gedanken mit Jugendkraft der Darſtellung. Mer 
vie erſte Seite ift Declamation und — muß: es fein; weil keine Wahrheit 

Baltifche Monatsfchrift. 6. Jahrg. Bd. XI. Hfl. 5. 26 





H08 Bette aus dem Nachlaß G. Murkeis 


zum Grunde liegt. Ich Tamm erratben warum Sie fo anfangen, Aber dieſe 
onpiatio henerolentias wird dort nichts heilen und hier ſchaden. 

Ihr gätiger Freund hat während des Landtags mich des Rorgens 
. einmal befunden wellen, dp lag gerade einer Heinen Nupapiinten halber 
u Bette, Und er kan nachher nicht wieder. 

Für Ihr eben fa von Menſchenkenntniß als von Sombhtpaft zeigen» 
des Benehmen mis meiner Antitritil danke id Ihnen herzlich. Auch ab» 
gerechnat Die Schmeicheleien, bleibt in Ihren: Gründen immes noch geustg 
Mahrheit, um ſelbſt den Autor bei kaltem Blute zu überzeugen, 

Sso ˖lehen Sie denn, fo gut ea ſich unter einem ſolchen Himmel, vwole 
den yon dieſem Winter ift, und auf einen folgen Exde, mie die Anuew 
bolihe fein mung, nad; Mögkihkeit Ichem Iüpt. 


Su Neiße 
Ihr berzlicgen. Gesund Sonntag. 





IE Grab an Merkel. Hürich, den 17. Januar 2797. 


Theurer Merkel! 


din Beief yon Ihnen war mir die erfreulechſte Erſcheinung, die mir 
an. dam, Tage, als. ich die Nachricht von dem Tode meines. Vaters erhielt, 
hätte hegegnen kaͤnnen. Gaben. Sie taufend Dauk! Wenn unfere Gew | 
zen ſich ſchon in denn für Freundſchaft unheimlichen Liland verſtanden, 
fo, müſſen fie in Deutſchland freudig entgegenfchlogen, und ih ſchließe Sie 
im Geiſte mit Inbrunſt und Liebe an mein Herz 
WMWia oft waren Sie fchen in meinen und Kraufes Unterredungen der 
Gegenſtaud unjers Geſpraͤchs. Gimen unſerer dringendſten Wänidhe ha⸗ 
hen, Sie durch Ihr Vuch, Das mir Krauſfe beachte, nicht wur erfüllt, ſon⸗ 
dern alle unjere Ermartungen darin übertroffen. Nehmen Sie auber dem 
Lohn der guten Sache, bem herzlichen Dank der Freundſchaft. Sie koͤn⸗ 
nen, nicht leicht Jemand ‚größere Freude gemacht haben als und. 
Wagen meiner myſtiſchen Briefe bitte ich Sie herzlich um Bergeihung, 
(586, war mein Plan, Sie zu überraſchen. Deine Kraͤnklichleit und Um⸗ 
fände verderben mir die Freude. Ich hoſſe gewiß, ße entgeht mir nicht 
So lange Sie. in Deuqſchland bleiben und ich lede und: gefund 
bie ſuch ih Sie, gewiß. auf, wa es. auch fei. Geben Sie mtr fleibig ne 
richt non. ſich, odes, wen wir im der Gchmeig bleiben follten, fuen Sie 








j 





Briefe aus dem Rachlaß ©. Rerkerls 393 


ums auf. Ihr aufenthalt ſollte Ihnen, jo wenig koſtſpielig, als möglich, 


— 





— | — — —— 


werden, denn ich bin hier nun doch ziemlich bekannt. 


Ich kann mit Wahrheit ſagen, ich ſehne mich mit einer gewiſſen Luͤ⸗ 
ſternheit einmal mit Ihnen recht auszuſchwatzen. Mein Weggehn aus 
Livlaud, trotz Ihrer und meiner andern Freunde Bemühung mid zu 
Srxodoneiv, war endlich fo phyſiſch und moraliſch nothwendig geworden, 
daß ich nicht länger aufzuhalten war. Ohne Sie, id) geftehe es, war’ ich 
faft zu gleicher Zeit mit Ihnen fortgereifl. Sie hatten mir einen Namen 
genannt, an dem meine Phantafie einen Nagel fand, woran die Soffnung 
ihr täufchendes Gewebe befeftigte. Ich wollte mir nicht vorzumerfen ba, 
ben eine mögliche ſchoͤne Ausficht des Lebens verfcherzt zu haben — und 


mußte doch, eh’ ih das Ding in der Nähe beleuchten konnte, die fatale 


Bocation annehmen. Cine Sommerreife, die ich machte, zu der einzig 
Ihr Schönes Wort mic) verleitete, warf den Ausfchlagsftein in die Wange 
meines Schickſſals. Veni vidi und proh dolor! neque viei nec viclus 
sum und bald darauf bließ Fama in ihr Horm: evadit, excessit, erupit. 
Die geheime Geſchichte meines Herzens fagt: er ging und fand die Ruhe 
non auro non gemmis venale, unter den Bergen, an der Quelle der de 
fundheit, im Arm der treuen Freundſchaft. 

Das Detail diefer meiner bedeutenden und durchaus unbefannten 


und unerratbenen Reife fteht ausführlich in meinem — an Bruder 


R.; Sie werden, Sie müflen es leſen. | 

Die Zweifel werhen Pontius und Pilatus uud der hohe Rath * 
Jexuſalem und Pharifäer und Soducker ein weidliches auf Sie und, mich 
weirhimpit haben, Die Zeit wird ihnen das. Maul. flopfey; fahren Sie 


nur fort zu fehreiben und zum dedieiren und ich werbe fortfahren in. ver« 


borgener Stille meine beilan Kräfte zu entwickehn und bei Arbeit, die 
den Siecen des Treibers wicht fürchtet und die Zuchtel ber Garen 
nicht Tenst, wich glüglich Fühlen, 


Mein Plan iſt jetzt, wenn Umſtände nicht durchaus feine. —— | 
hindern, im naͤchſten Aptil nach Rem zu gehen. ' Freund Kraufe ‚begleitet 
mich und wenn wir tn Ihnen einen Gefährten haben Fönnten, fo: machten 
wir irss ein Colkegium, wobei die Freube und Freunbſchaft prafdiein und 
Die Rarur doeiren ſoſlte. Was iſt in der Walt nicht moͤglich? Aber m 
der Riehe: muß man fein, und wo man etwas ausführen will, hübſch ſtille 
fein, alfo machen Sie weiter feine Rede! — ein ächt rigiſcher Aucdruch 

26” 


». 


294 Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels, 


Ihr Buch wollte ich mir durchſchießen laſſen, der Buchbinder hat es 
vergeſſen, vielleicht war er geſcheuter als ich. Indeſſen wär' es doch der 
Mühe werth, daß ich Ihnen einige Züge von Güte der Lettiſchen Nation 
und von Bildungsfähigkeit, die man ihr abſprechen will, aufichreibe. An 
ſcandaloͤſen Borfällen ift ohnedem fein Mangel. Schade ift, daß ich meine 
ganze Sammlung von Nationalliedern, die ich überfeßen wollte, zum Theil 
verlohren habe; ich will aber doch auch mun die Weberrefte fchreiben. Ihr 





Bud ift hier von einigen Menfchenfreunden mit fehr. vielem Intereſſe ger 


lefen worden. Die Fran des Malers Heß, eine fehr verfländige Frau, 
bat es nur nach längeren Panfen durchlefen Lönnen, weil die Sade ihr 


Herz revoltirte. Ich fchreibe Ihnen dieſes zur Schadloshaltung für die 


faden Gomplimente in Leipzig. A propos; finnen Cie das Bud le nou- 
vel Arretin? Leſen Cie es. Bielleicht finden Sie es einer Verarbeitung 


in ſchalkhafter Manier werth. Eine Dedication finden Sie leicht dazu. 


Sollte ich einen Brief an Schiller beylegen, jo geben Sie ihn doc felbft 


ab, id mödjte wien, ob er noch an mich denkt. Ueber Marty haben 


Sie trefflich geurtheilt, videatur unfere neuefte Erfabrung in Zürich). 
Seume ift auch mir ein Mann, der mich alle Melchiſedecks vergefjen 
macht. Adieu u. ſ. w. 

Ihr Freund C. Graß. 


111. Elife v. d. Recke an Merkel. Pyrmond, d. 8. Sept. 1797. 
Mein Herz hat Ihnen ſchon lange anf Ihren intereffanten Brief ge 


antwortet und für diefen gedankt, aber meine Feder Tann ſich erft jebt der 


Schuld entladen; denn ich war die Zeit ber fo frank, daß ich auch ſelbſt 
die nothwendigften Briefe nicht ſchreiben durfte. 


Ich habe Ihren Brief mehr als einmal gelefen, und noch öfterer 


den mir wichtigen: Gegenftand durchdacht. Den Wunſch, unfere Bauern 
frei zu machen, kann feiner wärmer hegen als ih; und dag Sie dur 
Ihre ‚Schriften über diefen Gegenſtand viele Edelleute zum Rachdenten 


brachten, hat Ahnen meine aufrichtige Hochachtung erworben. Seit Eathar 
rinens Milde mich für Nahrungsſorgen ſchützte, und meiner Sorgfalt 


durch Pfqlzgrafen *) das Gluͤck von 508 Meufchen anvertrgute, feit. dem 
beglücte der Gedanke mich, womdglid Catharinens Wohlthat dadurch zu 


u — — — d. — — | 


hen hatte 
9 


— — 








Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels. 35 


verdienen, daß ich es num verfuche einen Gedanken Durch That zur Reife 
fommen zu laſſen, den mein Aufenthalt in Holftein durch des Längft vers 
ſtorbenen Minifters Bernftorfs ſchones Beilpiel fo lebendig in meiner Seele 
gemacht hatte Der Wohlſtand der holfteinifchen freien Bauern näbhrte 


die Hoffnung in mir, Daß auf. dem Wege auf welchem Beruftorf einft 


wandelte, auch bei uns Freiheit der Bauern eingeführt werden fönnte Yu 
diefer Abficht kaufte ich mir ein Meines Gütchen, um dort mit dem Bet 


; fall meiner Bohlthäterin den erften Verſuch zu wagen. Denn nad meis 


wer Weberzengung wäre zu viele Gefahr dabei, wenn man dieſe menſchen⸗ 
freundlihe Sache fogleih ins Große ausführen wollte. Jede fchleunige 
Veränderung der Gelege fann dem Staate nadhtheilig werden, und -ich 
möchte nichts gewaltfam, und gewiffermaßen durdy einen Sprung in der 
Natur ummälzen.. Geſchieht irgend fo etwas ohne meine Veranlaffung, 


ſo folge ih dem unaufbaltbaren Laufe des Geſchicks mit Refignation, 
ſchoͤpfe aus den neuen Ideen, die fi dann in meiner Seele entfpinnen, 


den Bortheil den ich kann, und wirfe fo das Gute, welches mir auch dann 
in meinen Berhältniffen übrig bleibt. 

In der Lüge in welcher ich als Staats-Bürgerin einer Monarchin 
febe, ift meine erſte Pflicht die, feine öffentlihe Veränderung ohne ten 
Beifall meines Regenten vornehmen zu wollen, und da ich das Glück noch 
nicht habe von unferm das Wohl feiner Untertdanen zu Herzen nehmen- 


den Paul gekannt zu fein, fo wage ich jegt feinen Schritt, als den, meine 


Bauern im fillen dadurch, daß ich fie glüdlih mache zur Freiheit zum 
erziehen. 
Wie unfres Kaifers mir unvergeßlihe Mutter über mid dachte wußte 


‚ Ih! Bei diefer fo Einzigen konnten meine Handlungen, da ihr meine 
| Grundfäße befannt waren, nie fchief dargeftellt werden; denn wer einmal 


ihr Wohlwollen Hatte, war gegen jede Berleumdung geſchützt; und der 
Freund der Aufflärung, der Freund allgemeiner Glückſeligkeit und zweds 
mäßiger Freibeit fonnte wenn ihr die Lauterfeit feiner Grundſätze gewiß 
waren, auf ihre Huld — auf ihren Beiftand rechnen, Bin ich fo gluͤck⸗ 
lich, auch unſerm jetzigen Monarchen ſo nahe zu kommen, daß er nicht 
nur in die Reinheit meines Willens, ſondern auch in meinen Blick über 
dieſe mir wichtige Sache Vertrauen ſetzt, ſo hoffe ich auf meinem Erbgute 


unter dem Schutze feiner wohlwollenden Seele das für meine Bauern 


anszuführen, was nach meiner beften und geprüfteften Weberzengung das 
Thunlichfte und das Befte für das Ganze des Staates iſt. 


396 Balefe aus dem Nachlas & Merkels, 


So wie Sie es mir vorſchlagen, meinen Bauern auf der Stelle zu 
erklaͤren, dag ich fle in einer gewiffen Reihe von Jahren freilaffen mil, 
dieß werde ich nach meiner Sachkenntuiß nie thun, weil ich auf dieen 
Wege nicht zum Zwede Tommen, nicht ihre Wohlfahrt beiördern würde: 
denn ein in der Ferne verſprochenes Slüd, macht den Menſchen uie glüd- 
Lich, nie mit dem Geber zufrieden! Man brütet vol Mißmuth über den 
gegenwärtigen Zufland, flieht umgebuldig ber Zukunft entgegen, und if 
das erwartete Glück da, jo genießt man es nit, weil unſre Einbildungs 
kraft ung noch größere Dinge vorfpiegelte und die Wirklichkeit nun unſte 
Erwartung nicht befriedigt. Auch könnten Durch Die ſchnelle Erklärung, 
daß alle Bauern meines Leinen Gütchens frei find, die Bauern» und He 
fesfelder Leicht unbearbeitet bleiben, deun noch find unſre Bauern nicht 
dazu erzogen, den Gedanfen, daß fie frei find, zu fallen, ohne daß dien 
in jegiger Rage unfäglihe Unordnungen hervorbiingen wärbe. | 

Wenn au die Wirthe an ihren Befinden durch den Gedaufen des 
Eigenthums gefeflelt blieben, fo würden die Knechte Doch, fo wie fie jehi 
fiehen und denken, ihre Heimath verlaffen und jeder auf einem andern 
Wege fein Glück fuchen, Mauche fänden das ihrige auch, andere dagegen 
fönnten lüderliche Taugenichtſe werden, jo wie ich es Schon mit einem 
Hausknechte, dem ich vor A Zahren die Freiheit gab, erfahren babe Ju 
deſſen würde meinen Wirthen ihr Eigentbum and ihre Freiheit nichts hellen, 
benn fie hätten feine Hände bie ihre Meder beftellen, und ihre aud) weine 
Felder lägen umbenrbeitet, Statt Daß ich alfo durch Ihr vergeichlagenes 
Mittel die Freiheit der Bauern befördert hätte, fo würde ich alle GBut% 
befiper zurückgeſchrect buben, und Das alte Lied wäre wieder da: — 
„Breiheit der Bauern jei in Kurland und Livland nicht möglich.” 

Geglückt der in den Zeitungen angefündigte Schritt der Rewler, ſ⸗ 
ift meine Erwartung übertroffen, und ich werde mic freuen, daß ih da 
innigen Wunfc meines Herzens früher, als ich mir es dachte, erfüllt ſehe. 
Aber in Diefem Falle muß der Revalſche Adel reicher als der Kurländiſche 
fein, And müſſen Adel und Bauern mehr wahre Aufflärung als bei uns 
haben, wenn diefer Schritt wirklich dahin leitet, daß die Bauern ohne all 
Borhereitung frei werden. 

Bei uns Fünnsg ein ſolcher Verſuch übel ausfgllen; wenigſtens würde 
die Berathſchlagung zwecklos fein, und man würde na alle dem Deli 
briven nichts weiter hinausbringen, als daß unfre Bauern Sklaven bier 
ben müffen, weil fonft das Unterſte oben und das. Oberſte unten fommea 


— 














| 


Brick aus dem Nachlaß ©. Merkels. a 


mädrte. GSo wie mir eB icheint, kann diefe der Menſchheit Heilige Sache 
bloß Durch einzelne Menichenireunde beiördert werden, die mit dem Bei« 
falle unſtes Monarchen auf ibren Gütern zuerft werfuchen, wie die Sache 
bei uns am Beften anzufangen if. Geht Died mit Aufopferungen der 
Gutsherrn, dann Lönnte auf den Kronsgätern die nehmliche Einrictumg 
getroffen menden, und allmählig würden Dann die andern Edellente folgen, 
deren Beatel, Geiſtes⸗ nnd Herzenskräfte es erlauben. Dies war wenn 
ich nicht ie Der Gang, den der große Tängi werftorbene Bernſtorf ging, 
als er in Holſtein die Freiheit der Bauern eingufähren ſuchte. Ä 
Schon werden fit dieſem erfien Schritte über 20 Jahre verffofien 
fein, aber noch find in Holftein nicht alle Bauern frei, denn der weile . 
Staatsmann ſah es wohl ein, DaB ohne ungerecht gegen die Gntsbefiper 
und deren Greditoren zu fein, kein folches allgemeines Geſeß fo ſchnell 
gegeben und onsgelührt werben kann, weil die eiſte Anslage des Gut 
befigers zu groß ift, wenn der Plan, Reibeigenfaft aufzuheben, wohlthätig 
für das Ganze werden fol. Wie viele Outobeſitzer haben nicht Schulden! 
Wie mauıhe Eredisoren find nit Witwen und Waifen, Die dann ihr ganzes 
Kapital verlöhren, wenn auf den mit Schulden belaſteten Gütern logleich 
die Zreibeit der Bauern eingeführt werden ſollie. So fehr dieſe Sache 
mir am Gerzen liegt, ebenſo wenig möchte ich Dazu beitragen, DAB. auf 
dieſem Wege bie Freibeit der Bauern bewirkt würde; denn ich möchte 
nit die Thränen und die Noth fo vieler Wittwen und Waiſen anf mid 
laden, weil gewiß viele Concurſe entichen würden, und man nach ächt 
moralifhen Grundfügen fein gegenwärtiged Uebel heworbringen ſoll, um 
ein entjerntes Gute zu bewirten. Nach meinen Piaue koſtet die Vorbe⸗ 
reituug zur Breibeit meiner Banern mir wenigſtens drei Jahre kennen 
und eimige Jahre hindurch einen Drittheil meiner Einlüufte; da Cathari⸗ 
nens Huld mir durch Pfalzgrafen bei meinen mäßigen Bedürfuifien für 
mich ſelbſt zu leben gab, fo kann ih die Einkünfte won Sabern auf 
meine Liebliugs⸗Idee verwenden, und and in Pfalzgrafen von meinen; 
Ginfänften wieder im Gute ein Theil zum Wohle der Bauern ui 
fließen laſſen, um auch dort, jalls mein Gedaule ausführbar ift, für die 
Freihrit der Bauern, ohne daß dieſe es ahnden, vorzubereiten, Aber es 
wäre ungerecht, wenn man vom vorigen Befiger von Subern verlangt 
hätte, ex ſolle auf feine Koften den Bauern gute Wohnungen erbauen, 
denn Dielen wußte yon den Seinen Einkünften, die Subern hatte, leben. 
Ich denle, wenn ich meinen Renten zuern gute Wohnungen erbaue, 


30: . Briefe: aus dem Nachlaß G. Merkels: 


ihre. Übertriebene Webeiten vermindre, die willlührlichen von meiner Seit 
ganz aufhebe, für ihre Geſundheit auf meine: Koften: ſorge, ihre Moralitä 
und thre Freuden befördere, ihnen richtigere Begriffe und mehr Kenntn 
vom Aderbau,: von der Viehzucht, vom Forftweien, von der Spinnerei- 
beibringe, fie angenehm und nützlich beichäftige, ihnen Luſt zur Gärtnerei 
gebe, kurz: fie glüdlich. umd: beſſer mache, ehe ich es wage ihnen etwas‘ 
von Zreiheit anzufündigen,. dann wird es gut gehn, denn fie müffen erſt 
fähiger fein eine ſolche Exiſtenz würdig zu genießen, wenn die Freiheit deri 
Bauern bei uns für fie ſelbſt und für den: Staat wohlthätig werden fol. 

Bewohnen meine Bauern! befiere Häufer, Haben fie durch meine Sorg⸗ 
falt Obfla und. gute Küchengärten, willen fle diefe zu bearbeiten und fi: 
auch außer Bier und. Brauntwein Freuden zu veriehaffen, dann gebe ic 
ihnen Geſetze die meine Willführ binden, und erſt mit diefen, unter: Dem 
Schutze unſers menfchenfreundblichen Monarchen, auch die Freiheit, ſo bald 
ſie auf dieſem Wege zu ſelbiger erzogen ſind. 

+ Man ſagt mir freilich jetzt, daß Die Wirthe auch dann ohne Knechte 
bleiben werden, weil jeder freie Bauer Lieber Handwerker ale Ackersmann 
fein will. Aber ich rechne darauf, Daß die richtigen Begriffe, die ich mei 
nen Banery beizubringen . denke, es ihnen begreiflich machen werden, da 
der Ackerbau und: die Biebzucht immer fihere Nahrung geben -nls Hand 
werke. Und fühlt dann einer oder ‘der andere einen Beruf zum: Hand» 
werke, fo wird Das Gut auch nichts dadurch verlieren, fobald es bevoͤl⸗ 
ferter als jeßt iſt; Sorgfalt für die Gefundheit, für den Wohlftand der 
Bauern vermehrt andy Die Menfchenmenge. 

-. Rad) meinem Ptane kann die Freiheit der Bauern bei uns mır lang 
ſam bewitkt werden und 12 bis 15 Jahre können vielleicht hingehen, ehe 
ich es wage unfern Monarchen: zu bitten, das zu beflätigen, was ich zum 
Wohl meiner Bauern auf meinem Gute feflzufeen denke. Glücklich follen 
meine Bauern von dem. Ungenblide an fein, da fle meiner Vorſorge aus 
vertraut wurden. Brei — erft Dann wenn fie zeif dazu find! — Je Iräher 
dies: geſchicht, um ſo früher fühle ich. mich durch das Bewuhtſein glücklich, 
durch freiwillige Aufspſerung eines Theils meiner Einkünfte, dielen fe fehr 
vernachlaͤſſigten und gedrüdten Menſchen ein dauerhaftes Glück zugefichen 
zu haben. Aber ich wiederhole es, den Ruth Habe ich nicht, dazu etwas 
beizutzagen, Dusch einen gewagten Christ die Bauern fogleich frei zu machen. 

Was Katharina, mir in einer der glücklichſten Stunden meines 2er 
hen ſagte, da Ich dieſe große Frau Über: fo manches ſprechen hHoͤrte, dies 











Briefe aus dem Nachlaß ©. Merkels. 395 


tafchwebt mir auch bei dem warmen Wunſche meines Herzens unſre Bauern 
iR frei zu fehen, jet immer noch lebhaft vor: II est doux de vouloir le 
wi bien, mais rien n’est si diffieile que de le faire, -L’experience nous 
e dit que nous.ne contribuons pas toujours au bonheur du genre hu- 
? main, quand nous nous aplicons a le faire — a chaque moment nous 
= voyons la chute de notre meilleur volonte. Croyes moi! rien n’est 
si difficle que de faire de heureux a la longue. Des individues le 
I: deviennent, rarement des peuples! Ah je le crains jamais! Celte 
. idee est affligeante, je l’avoue mais elle ne doit pas ralentir notre 
- desir a travailler au bonheur publique, autant que nos facultes le 
'i permettent, Diefer weife Ausſpruch meiner Wohlthäterin if mir. feitdem 
: nicht nur bei meinen Handlungen — fondern auch bei den Handlungen 
* amderer gegenwärtig. — Nicht alles was gut ift fann fogfeich gelhehn, nur 
„ das zweckmaͤßige Gute welches ausgeführt werden kann, muß man durch⸗ 
zufegen ſuchen; diefen Grundſatz ftrebe id in meinem Fleinen Wirlungs⸗ 
: treife auszuüben, Werden unfre Bauern auf einem fchnelleren Wege ald 
dem, welchen ich 'einfchlage, frei, ohne daß die Grundfefte der Regiernng 
: dadurch erſchüttert wird, dann werde ich mich innigſt freuen, aber beitra⸗ 
gen werde ich aus den ſchon angeführten Gründen, zu diefer ſchnellen und 
- gewaltfamen Beränderung nicht. Jede mit Bedacht zum Wohl’ des Gan⸗ 
zen vorbereitete Veränderung kann dem Etaate beilfam werden. Eine ge 
. waltfame Ummälzung hingegen, bringt Zerrrüttung hervor. Völker und 
Herrſcher haben durch die Revolution in Frankreich eine gleiche Lehre ber 
tommen. Ber bei uns in Kurland den fo genannten deutfchen Mann 
zum Landbau bewegen könnte, der würde die frühere Sreiheit der Banerw 
dewirfen. ber der tentfhe Mann ift bei uns die faule Hummel im 
Staate, diele zur nuͤtzlichen Thätigkeit anzufpornen, wäre auch Verdienſt 
um das Vaterland. Bisweiten ſchmeichle ic) mi mit dem Gedanten, daß 
wenn man für das Vergnügen des Ackersmannes mehr forgt, den Ader- 
ban mehr in Ehren hält, daß dann auch der tentfche Mann, allmählig 
zum MAderbau zu bringen fein wird. Haben Bie vielleicht mehr Ideen 
hierüber und haben Sie noch Einwendungen gegen den Einwurf daß die 
Knechte in jeßiger Lage, wenn fie frei wären, den Aderbau verlaffen wüt⸗ 
den, ſo theilen Sie diefe mit Ihrer — Ihre edle Abficht ehrenden 


Dienerin Charlotte von der Rede, 
geborne Neihögräfin Medem. 


299 Drisfe aus dem Nachlaß ©, Merkels. 


IV. — Bruiningk an Merkel. 
‚Halle im koͤnigl. Padagorio 4 Oclober 1797. 


Edler, verehrungswerlther Menfchenfreund! 

Verſchmähen Ste dieſe Zellen nicht, die ein Juͤngling Ihnen widmet, 
ber durch Ihre Schilderung der Leiten, durch Ihre darin geäußerten men 
ſchenfreundlichen Geftunungen, zur Hochachtung gegen Sie, zur Bemunde 
rung gegen Sie Bingeriffen wird. Unbekannt mit Ihrer. Wohnung und 
nur in der Vermuthung Gie möthten ſich vielleicht in Dresden aufhalten, 
übergebe ich Ihnen diefe wenigen Zeilen, die eigentlich der Ausdruck des 
Dankes und der Vetehrung, edler Menſchenfreund, fein ſollen, wozu id 
ader Teine Worte finde, 


Seien Sie dreimal von mir gedankt für Ihre Schrift, zumal wenn, 
wie ich gehört habe und wie vor einiger Zeit ich in dex Hamburger Zei⸗ 
tung las, fie dazu gedient hat, die Leibeigenſchaft in Livland abzuſchaffen, 
worüber nod die Genehmigung des Kaiſers zu erwarten ift, 

Schon oft habe ich über die Erniedrigung der Menfchbeit gefenizt. 
D Fönnte ich beitragen zum Glück diefer armen Gliaven,. ſo wollte id 
mid glüůcklich ſchaͤzen. Sind die, welche wir fo verachten, die wir le 
niederdrüden, nicht unfere Mitmenſchen; haben fie nit vom Schöpfer 
gleiche Mechte, gleiches Anfchu erhalten? O Gott, das Erdenleben hat 
ſchon fo mande Mühe, manchen Kummer, und man wid feinem Reben 
menſchen noch vollends alle Freuden zauben? — ihn ned unter das ge 
beugte Laſtthier rämmen? — ihn graufam feinem Weibe, feinen Kindern 
entreißen? — ihn faft verhungern und zugleich für fremdes Glück arbeiten 
laſſen? — Ich ſtaune ob der Graufamleit!... Ea ift auögemarht, manche 
gnädige Herrchen fchäpt fein Hündchen mehr als feinen Mitbruder, indem 
jener auf Federn ruht, fuchtelt er Dielen zu Tode. — Der Menſch — und 
folcher giebt es. unzählige — hat ein Pantherherz! ; 

Ich bin men im-16. Jahre und feit dem 7. fchen aus Livland kew 
aus, dennoch bin ich vol Liebe zu meinem Baterlande und bedanse den 
Starıfinn des Adels und das Elend des bebrüdten Landvolla; depyeli 
if. die Bundheit des Adels zu bedauern, der, wenn er die Augen wid 
bald öffnet, fich ein gleiches. Schickſal mit dem Trangöfligen zu erwarten 
bat. — I bin hier iu Deutfchland Augenzeuge vom Elend der franzöfb 
ſchen Emigrirten und, von Menſchenbedruͤckung geweſen: von jenem bei 
meinem Aufenthalt in Neuwied am Rhein, dem Hauptſitz der franzoͤſi⸗ 





2.5 





Briefe aus dem Nechlaß G. Merkels. 41 


(dem: Spmigrirten, von biefem bei meines Aufenthalt in Uhift an der Jam 
kei Bauzen unter den Wenden. Jet bitte ich Sie, lennen Sie meinen 
Bater, deu Ober⸗Landgerichts⸗Aſſeſſsr B. v. Bruiningk auf SHellenorm 
und Sambof? und wenn Ste ihn keunen, ad) fo möhhte ich fo gerue wiſ⸗ 
ſen, wie ex wit feinen Bauern umgeht, in betreff derfelben hat mein guter 
Bater fo oft menichenfreundlic ich geäußert. — So gram ich den gal 
liſchen Freiheitsjaͤgern auch bin, Die um eine nicht exiſtirende Chimaͤre, 
ich möchte fagen, verzüdt werden, fo möchte mau wit ihnen vereint darauf 
dringen, das leidige MBörtel von von den Namen zu verbauen, weil 
Meiiſchen, die dies befigen, Das Net zu haben glauben, ihre Nebenmen« 
ſchen, Die kein von vor dem Namen haben, zu foltern. | 
Mit der größten Hochachtung, die Ihnen die ganze Menſchheit ſchul⸗ 
dig if, bin ich Ihr Ne: 
exgebenfter Diener Bruiningl. 





V. Derſelbe an denfelben. Dorpat, 16. Augaf 1540: 
Berehrter Herr Doltor! 


Dos einigen Jahren wandte ich mic eines. Beihäftes wegen an Sie 
Damals waren Sie fo freundlich mir in Grinnerung zu bringen, Daß ich 
ſchon im Sabre 1797 aus Dem Halılhen Pädagogio — (in einer heiligen 
Angelegenheit der Menfchheit) — an Sie geſchrieben und daß Sie auf jenen 
Brief des Jünglings einen Werth legen. Wohl unvergelich bleibend if 
der Eindrud geweſen, den Shre Letten auf mich gemacht haben, aber der 
Umftand mit dem Briefe war in der langen Habe von Jahren aus mei⸗ 
nem Gedächtniß entſchwunden. Jett habe ich ihn im 2, Theil Ihrer Dar- 
fiellungen wieder geleſen und es erwachte alles wieder in meiner Eriungrung. 

Welcher Wedel. der Zeiten uud Jahre hat ſeitdem flattgefunden ! 
Sie haben im hoben Alter das freudige Bewußtfein, Daß vor Allem durch 
jeurige Worte der Wahrheit, die Sie der Welt verkündeten, die Anibes 
bang der Leibrigenichaft des Laudvolls in den Oſtſeeprovinzen gefördert, 
nud Ihnen ein großes Werl gur Wenfishenbeglädung gelungen iſt! — 

Henn ich, ale Yüngling, Ihnen Zeuqniß davon ablegte, Daß mein 
Sera für Recht und Wahrheit glühte umd ich für Ihre Lehre empfaäͤnglich 
war, fo darf ih — jet dem Greilenafter nahe — es ausſprechen, Daß ich 
Diefe Behunung treu. bewahrt habe und in dieſem Sinne, wei aud) 
wit geringen Kräften, zu leben uud zu wirten, bemüht geweſen bin. ‚Sen 


402: ‚Briefe aus dem’ Nachlaß ©. Merkels, 


geblich war im Jahre 1817 ımd 1818 mein eifrigftes Bemtihen dem Land» 
volfe Dei der Freilaffung theure Rechte: zu retten, nemlich die durch das 
Geſetzbuch von 1804 ihm erteilte erblihe Nubung des Landes. Die 
Früchte der Freiheit reifen fo vielleicht um ein Jahrhundert langſamer. Was 
iſt aber ein Jahrhundert dem Ewigen! nur wir Kinder des Augenblicks 
meffen mit unfrem Pygmäen⸗Maße! Und jene langſam wachſende und 
teifende Frucht wird ein defto herrliches Gewaͤchs werden. Mit dieler 
Meberzeugung fcheide ich vom Leben. Ich preile mich glücklich, daB auch 
Im gegenwärtigen Augenblid ich beftimmt und berufen bin für die Wohl⸗ 
fahrt des Landvolks — in einem größern Kreife — und ih darf es hof 
fen — mit Erfolg zu wirfen. Wohl weiß ich, daß es nur ein Geringes 
. Äft, was ich Teiftete und leiften werde, und ich Mage mih an, daß ich ein 
unnüger Knecht geweſen; ich blide aber Hoffend zu dem Engel, deſſen 
Thräne im’ Protofollbucd des Ewigen meine Schuld auslöſcht! 

Sch habe geglaubt, daß ich Ihnen dies Belenntniß abzulegen ſchuldig 
war, rückfichtlich der gütigen und fregndlichen Anerkennung,. die. Gie mir. 
dem Jüngling und dem Manne — in Ihrer Schrift zu Theil werden lie 
Ben, mehr gewiß, als ich verdiene. | 

Mit den Gefühlen der Hochachtung, mit welchen ich' mich 1797 unter 
zeichnete — wiederhole ichs als Ihr 

ergebenſter Diener Bruiningk. 


VI. Merkel an den Landrath v. Bruiningk. 


Hochgeborner Herr Baron! 
Hochvberehrter Herr Landrath und Ritter! 


Cw. Exeellenz wohlwollendes Schreiben brachte einen ſehr lichten, 
frohen Tag in meine trübe Einſamkeit. Es iſt ein ſehr ſeltenes Phäno⸗ 
men, einen Mann in ſpaätem Alter und in hohen Würden nicht‘ nur den 
edien Brundfägen, fondern auch den reinen menſchlichen Gefühlen mit 
Wärme treu zu fehn, die ihn ald angehenden Juͤngling erfällten. Empfan⸗ 
gen Ew. Excellenz mit meinem geborfamften Dank, für Ihre gütigen 
Aeußerungen, die aufrichtige Werfiherung meiner innigften Hochachtung. 

In Rückſcht der heiligen Sache unfrer vaterländiichen Provinzen nähre 
ich frohe Zuvetficht. 

Ich weiß aus mannigfaltigen Zeugniſſen und Beweiſen, daß im Innern 
unſerer Provinzen an vielen Orten zuweilen noch vorgeht, was wach det 








Briefe aus dem Nachlaß G. Merfels, 403 


Freierllaͤrung der Bauern wicht mehr möglich fein follte, aber es erregt 
bei Unbetheiligten allgemein. veradhtungsvollen .Unmwillen, .und der Eharad 
ter und die Bildung der Leften und Eften. gewinnt allmählig, aber unanf- 
baltfam, fo viel Gehalt, da jenes Unrecht wohl bald wird aufhören müfs 
fen. Ich ſehe ein herrliches und entfcheidendes Zeichen der Zeit darin, 
Daß gerade Ew. Excellenz an der Spige des geweihten Zirkels flehn, der 
neue Berbeflerungen bewirken fol. Sie werden flegen, wenn aud nicht 
für die Gegenwart, doc dadurch, daß eine nabe Zukunft ſich ſchämen 
wird, Ihre Pläne noch nicht ausgeführt zu fehn, und fle verwirklicht. 

Indeß in Galizien und nun aud in Polen die verarmt geweſenen 
Gutsherren, und mit ihnen das ganze Land, bloß dadurch in "blühende 
Umftände gefeßt find, daß der Banernſtand feine Beflgungen als Eigen⸗ 
thum bewirthfchaftet: wie wäre es möglich, daß man bei uns noch lange 
die Augen gegen die Wahrheit verfchließen und hartnädig Verhältniſſe 
fefthalten follte, die offenbar vwerderblich find? Indeß es längſt enifchieden . 
ift, daß die Güter durch Arrendatoren, die nur ſchnell allen Vortheil aus 
ihnen zu ziehen fuchen, zu Grunde gerichtet werden, iſt e8 möglich, daß 
-man bei uns noch lange” überfehen fann, welche — ich wähle den ſcho— 
nendfien Ausdrud — Seltfamfeit darin Tiegt, die ganze Bauerjchaft durch 
Berweigerung des Eigenthumstechtd auf ihr Land, und felbft der Erbpacht 
ans ſolchen Arvendatoren beftehen zu laſſen? Nein dieſe furzfichtige Uns 
gerechtigkeit ift ihrem Aufhören nahe und Ew. Excellenz werden das uns 

vergängliche Verdienſt haben, dieſes herbeizuführen oder doch enticheidend 
borzubereiten. 

Mit hohem Intereſſe habe ich die Aufforderung gelefen, die Ew. Er 
cellenz in den Dörptfhen Jahrbuͤchern erließen und ſehr bedauert, das Drs 
gan eingebüßt zu haben, durch das manche fehr beachtungswerthe Stimme, 
die nun wahrfcheinlich aus Blödigkeit fchweigen wird, für ihre edlen, men, 
Ihenfreundlichen. Anfichten mitgelprochen hätte, 

Ich wiederhole den Ausdrud der aufrichtigften und wärmften Hoch⸗ 
achtung u. ſ. w. | -  &w. Excellenz 

gehorfamfter Diener Merkel, 


va Heinrih Zſchokke an Merkel, Aarau, 14. Februar 1832. 


Eigentlich zwar, mein theuerfter Here und geradezu gelagt Freund, 
kommt keine Freude in dieſer Welt zu ſpaͤt, aber doch — dem Dimꝛel 


204 Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels. 


fer geklagt — war die Ankunft Ihres lkeben Briefes vom *%,, Dix; 1834 
bis zum 12. Bebruar 1832 wohl ſpaͤt. Entweder ſollten die zwiſchen 
uns Beiden mohnenden Monarchen in ihren Reichen für Eiſenbahnen und 
Dampffrachtwagen oder für Lebensverlängerungsanftaften forger, dab ein 
Brief wie der Ihrige nicht 10-11 Monate unterwegs bleibe. Wenn 
mein Schreiben nad Neujahr 1833 dei Ihnen eintrifft, fo haben Sie 
vielleicht ſchon Im Laufe der Yahre Iängft vergeffen, daß Sie mir einmal 
fchrieben, 

Aber ich werde es nicht vergefien, welde Freude Sie mir gebracht 
haben, erftens daß ein fo hochachtungswürdiger Mann, wie Sie, mid ſei⸗ 
ner Aufmerkſamkeit werth gehalten, zweitens dag ich) mid) fo wunder artig 
im Iettifchen Rock auenehme, Ja es freut mich mehr lettiſch zu veden, 
als in Amerika englifch oder in Fraukreich (durch Herrn Bifflen) mit dem 
Landvolk franzöflfcy, deun Amerikanern und Franzoſen ſtehen mehr Huͤlfs⸗ 
“ mittel zu Gebote, als den armen Leiten. Auch da alfo müffen. Deutiche die 
Apoftel der Humanität fein, deren Sie einer der Erften find. Denn Ihre 
Schrift gab — vielleicht ohne daß Sie es willen — den erften Anſtoß 
zur nachherigen Milderung der Leibeigenſchaft. Vor etw 5 oder 6 Jahren 
beſuchte mich ein Baron Uexlix (wenn ich nicht im Namen irre) aus Liel⸗ 
laud*), ein trefflicher Mann, dem ich die flufenweife Entwigtelurg der Bauern 
in der Schweiz von ihrer allemannifchen Leibeigenſchaft bis zur republlka⸗ 
niſchen Freiheit erzählen mußte. Ex verhieß Goldenes für die Menſchhekt 
in Ziefland ; mein Freund Jochmann aus Riga bezeugte fpäterhin mir Aehn⸗ 
lies und yun Ihr Brief bringt die Beftätigung. Sollten Sie zufätiig 
jenen Heren v. Uexlix kennen, fo bitte ich, ruſen Sie mich in feinem Ge⸗ 
dächtnißz wieder durch einen Schweizergruß hervor. Es that mir leid, ſel⸗ 
nen Namen nicht unter den großmüthigen Subferibenten zu finden *% 
Es bleibt doch eine traurige Wahrheit, immer und immer muß das Herr⸗ 
lichſte und Edelfte für das menſchliche Geſchlecht durch Privatleute voll⸗ 
bracht werden, ftatt pfliptmäßig durch die Regierungen; fa man muß diefe 
ſchon dafür fegnen, wenn fle das Gute -nicht hindern. O, ich habe 
mehr Pöbel unter den fogenannten Großen gefunden, als im gemeinen 
Boll (nad Abzug der Kenntniffe und Aeußerlichleiten). Was hat die Welt 
u—— ; j Ä n 

*) &8 if offenbar der Baron Boris v. Uepkall auf Fickel gemeint. 

*“) Here v. Uerkull hatte als Eſtlander feine Meranlaffung auf ein lettiſcheg Buch 19 
fubferibiten. “ Da 











Briefe aus dem Rachlaß G. Merkels. 205 


davon, wenn alle ſogenannke feinere Bildung uur zum Werkzeng ber in 
Seide gefteideten Barbaren wird. 

Mit wahrem Genuß habe ich die deutfhe Ueberſezung des Zeems 
- tus felte talfa“ geleſen. Es Lich mi in die Tiefen fehn, worin der let⸗ 
tiſche Bauer verfunfen liegt und Davon die Schweiz nichts Achnliches zeigt. 
Ich made dem Herm Lundberg mein Eompliment für ei gelungenen 
Umänberungen zum Behuf feines Wolfe, 

Beiden Ste noch lage für das Hell Ihrer Umgebung thätig. te 
fagen, ein Greis wären Sie? Kann dem ein Mann wie Gie zum reis 
werden? Zwar ‚bin ich mer erſt 60: Jahre oder bald 61, aber ich fühle 
mich jünger ale damals, da ich vie Zahl umgekehrt mit 26 ſchrieb. Wenn 
ip früh erben muß, hat mich wahrlich nicht das Alter, fonbern die Glut 
der Ingend verzehtt, in der I mmfonft wie ein unglücklicher Liebhaber 
für Beflerung und Heiligung unſeres Geſchlechts verlodere. 

Möge ein günfiger Stern den deutichen und ruſſiſchen Poſten leuch⸗ 
ten, damit zıein Brief: im Ihre Hrnade Scmme, damit er Ihnen fage, daß 
ih Ihnen für Ihre umverdiente Aufmerkjamkeit herzlich danke; daß ich 
Sie ſchon Längft hochſchätzte, nun aber ale Menſch Lieb habe; daß ich 
mir nichts wünſche als bei Ihnen (mit Erlaubniß der ruſſiſchen Polizei) 
in Ihrem Merkelshof zu fiten oder noch lieber, daß Sie ein paar Wochen 
bei mir in meiner freundlidyen Btumenhatde, am Fuß des Jura, bei Aaran 
im Angeficht der GSletfchergipfel auf freier Schweizererde leben wollten. 

Adien wohlbelannter Lieber Freund. Wenn Sie beim Lefen diefer 
Zeilen etwas wie einen Hauch fühlen, fo iſts fein Luftzug von Fenſter 
oder Thür, es ift ein Geifterfuß von Shrem 

Freunde Heinr. Zſchokke. 


VIL R. J. 2% Samſon v. Himmelſtierna an Merkel. 
Luſtifer 15. Januar 1839. 


Hochwohlgeborener Herr, 
Hochzuverehrender Herr Doctor! 

Ich erſuche Ew. Hochwohlgeboren die Zuſendung beigehenden Exem⸗ 
plars meiner hiſtoriſchen Darſtellung als einen Beweis meiner Hochachtung 
und Ergebenheit für Die Sache anzuſehen. Dieſe Geſinnung, die feit 1796 
(auch Ihnen unbekannt) gleihwohl ununterbrochen Ihnen gewidmet war, 
babe ich feither aus Mangel an Gelegenheit felbft nicht einmal gegen Ew. 


406 Briefe aus dem Nachlaß G. Merkels, 


Hochwohlgeboren ausgedrückt. Um deſto mehr freue ich mic jetzt, das 
Bekenntniß derſelben als Art einer Gerechtigkeit anſehen zu koͤnnen, Die 
and leicht begreiflichen Urſachen Ihnen ebenſo wenig von Ihren Zeit⸗ als 
von meinen Amtsgenoſſen öffentlich wiederfahren if, Denn auch Sie, 
Herr Doctor, haben hier das allgemeine Schidial jedes Menſchenfreundes 
getheilt. Je lichtooller das Gute und Wahre fi) darftellt, je eingreifen, 
der es wirkt, defto mehr biendet es Anfangs unfer blödes. Auge, bis die 
Augewöbnnng ihm zu Hülfe kommt; defto mehr verlegt es Intereſſen, in 
welchen fih, wenn nichts Anderes, fo Doch unfere Bequemlichkeit und Uns 
bebolfenheit gefallen. Xena a xadd. Aber dafür überlebt Beides auch 
feine Belenner und Förderer und dauert heilbringend fort, wenn Die 
Schauftellungen zu innerlicher Alltäglichfeit (ängft dabingeihwunden find. 
Ich rechne mirs zur Ehre, mit ausgezeichneter Hochachtung und Er⸗ 
gebenheit, wie jeither, aud ferner zu bleiben 
Ew. Hochwohlgeboren 


gehorſamſter Diener R. J. 2, Samſon. 





| 


It. Petersburger Eorrefponden;. 


November 1865. 


J. — Mn Sonntag, den 31. October, feierte Die hiefige „Breie Dekor 
nomiſche Geſellſchaft“ ihr hundertjähriges Jubiläum. Ueberblickt man die 
Geſchichte des lebten Jahrhnuderts in Bezug auf die wirthſchaftliche Ent 
widelung, fo erfcheint beſonders Die legte Zeit reich am Erfolgen. In dei 
legten Zahren drängen ſich manche Ereigniffe zufammen, welche der Ent 
faltung des Volksreichthums bedeutenden Spielraum verliehen haben. IR 
es Tänfchung, wenn der Gegenwart die jüngfte Vergangenheit reicher er⸗ 
fcheint an biftoriihen Tharfachen als frühere Zeiten? Doch wohl kaum. 
Mau lebt raſcher heutzutage, der gefteigerte Verkehr, die vertaufendfuchte 
Mittheilung läßt jedes Ereigniß eine rajchere, intenſivere Wirkung ausüben 
als früher. Faſt ein ganzes Jahrhundert ift feit Gründnug der Oekono⸗ 
miſchen Gefellfchaft vergangen, ehe die Bauernemancipation vollzogen ward, 
Und doch war von Anbeginn ber die Geſellſchaft eine Vertreserin freifiuuir 
ger Anfichten in Bezug auf die Bauernfrage. Die Theorie hatte ange 
entſchieden, ehe die Pragis endlih den Verſuch machte. Es if eine Ger 
ſchichte der Freien Oekonomiſchen Geſellſchaft“ bei Gelegenheit diefer Ju⸗ 
belfeier von dem Secretair der Geſellſchaft, Herrn Chodnew, herausgegeben 
worden. Vielleicht kommen wir ſpäter einmal anf dieſes Werk zurüg, 
daß einen bedeutenden Beitrag zur Geſchichte der Geiſtesentwickelung Nu 
lands liefert. Heute begnügen wir uns auf einen Aufſatz der R. S. P. 3. 
aufmerffam zu machen, in welhem mit wenigen Zügen der Thätihfeit der 
Geſellſchaft gedacht wird. Katharina II. hatte in ihrem Reſcript bei der 
Baltiſche Monatsichrift, 6. Jahrg. Bd. XII, Hft. 6. 27 





196 St. Peteröburger Correſpondenz. 


Gründung des Inſtituts gefagt, der Zwed und die Aufgabe deſſelben 
beftehe in „Verbefferung der Landwirtbichaft und Oekonomie“ (cnoco6- 
CTBOBATb Kb HENPAB.A1EeHil) 3eMAeAsAA H AOMOCTPOHTEABCTBA”), Doß 
diefer Zwe am vollftändigften erreicht wird durch Befreiung der Arbeit 
feuchtete der Geſellſchaft gleich in der erften Zeit ihrer Beſtehens ein. 
Die Gründung derfelben fiel ja in die Zeit, wo die Phyflofraten die Bes 
freiung der ländlichen Bevölkerung Frankreichs von den bäuerlichen Laſten 
predigten, wo Adam Smith fih den umfafjendften Studien zu feinem 
epocbemachenden Werke widmete und überhaupt manche Vorboten einer 
liperaleren Gefeßgebung auf vielen Gebieten erfchienen. Mit großer Ent» 
fchiedenbeit vertrat die Gefellichaft Das Princip der freien Arbeit. Gleich 
im Jahre 1760 gt Fe Ye Frage uf: „PBaa Yl nügpiger, Daß der 
Bauer auch Kind fein eigen nenne oder nur bewegliches Vermögen, und 
wie weit follen feine Rechte in Bezug auf dieſes ſowie auf jenes ſich er- 
fireden” Sn der gefrönten Preisfchrift wurde der eg ee 
daß, wenn der Bauer nicht vandeigenthümer fei, an feine wohlfahrt 
gedacht werden Fäine. Perſoͤnliche Freiheit ſei Bedingung des Reichthums. 
Aller Wohlſtand der Leibeigenen ſei mit dem ſilbernen Halsbande eine 
Hundes zu vergleichen, das ſammt dem Hunde einem andern Befiger ge 
dw. Ehe daher die. Frage erörtert werden fönne, ob der Buuer unbe 
wegliches Vermögen befipen dürfe oder nieht, müſſe man ihm die Freiheit 
eben. Mur freie Bandlaute würden ihren Ader mit bedeutendem Er 
folge. bewirthſchaften. 

Ms ferner im Jahre 1812 die Aufgabe geflellt wurde, genau zu dw 
rechnen, ob 28. fir einen Gutsbefitzer vortheilhafter fei feine Felder mit 


fretet gennletheter Arbeitskraft oder mit feinen eigenen Bauern zu bewirth- 


ſchaften, beantwortete Ber auch im Deutfchland befannte & Jakob die 
Frage ih feinem Buche „Ueber die Arbeit freier und leibrigener Bauer” 
dahin, daß der Bauer Eigenthum haben müſſe, über welches zu verfügen 
— alles Recht zuſtaͤnde. 

MS endlich tm Jahre 1819 die Frage —— wurde, wie ber 
Wehen oder Pareellitung (we das Eigenthum eines Bauern 
Der Gutsbeſitzers in viele zerſtreut liegende Parcellen getheilt iſt) abzw 
gelſin :fel,: Da beanttugte der Gutsbeſttzer Subow in. feiner Auntwort, den 
— — 


* 9 Äonogrponreiserso fann man wohl Fenn woͤrtlich mit Dpfonomie überiepen 
Der im 16. Jahrhundert entftandene „Aomoerpo&* bes befannten Pricſtets Eylveſter os 
halt ic U. el votzugsweiſe Regeln für den Sn 


\ 


| 


— 


St. Petersburger Correſpordenz. 499: 


Bauern Eigenthum zu geben, über welches fie frei fchalten und welches Be 
beliebig ſtuͤckweiſe verkaufen dürften. Nur vollberehtigte Eigenthümer häp 
ten ein Intereſſe für Dodenverhefferung zu forgen, indem fie wüßten, daß 
ihre Arbeit und ihr Capital ihnen felbft und ihren Erben Srüchte tragen 
würden. 

Alle virfe Jahrzehnte vor der Bauernbefreiung wurden folhe Grunde 
läge geprebigt, welche heute zu trivialen Gemeinplägen geworden find und 
dennoch auch bente manchen Widerfpruch zu überwinden haben. Unſere Les 
je erinnern ſich der Mittbeilung in unferer letzten Correſpondenz,“ Herr 
N. A. Beſobroſow, ein Mitglied der Freien Oekonomiſchen Geſellſchaft, 
babe einen Preis audgelegt für Die beſte Unterfuchuug „über die Organifa- 
tiou der Iandwirtbichaftlichen Arbeit in Rußland.” Damals bemerkten wir, 
Die Sache hube einen focialiftiichen Beigeſchmack, und die R. S, P. 3. ber 
merft ebenfalls, daß eine organifirte Randwirthichaft, mag nun die Op⸗ 
ganifation derfelben vom Staate oder von einer Gruppe bedeutender Guten 
befiger ausgehen, dem Princip der Freiheit der Arbeit widerſpreche. Die 
Unfreiheit der Bauern fei eine Folge folder Organifation oder Verein 
barnng vos reichen Qutsbefigern wit verarmten Bauern, die, um Dem 
Hungertode zu entgehen, fich in Die Knechtſchaft begeben, Dit Recht drückt 
das obenerwähnte Blatt Inine Verwunderung darüber aus, daß eben jetzt 
während die Befreinug des Bauernſtandes fi) vollziehe, ein Mitglied Per. 
Freien Oekovomiſchen Geſellſchaft ſolche Anfihten von einer Dxganifatigr 
der laͤndlichen Arbeit pertrete; hundert Jahre lang babe die Geſellſchaft 
Die Freiheit gepredigt und trete jept als Widerfacherin derſelben auß 
Hieran knüpft fich der Wunſch, daß die Geſellſchaft ihrer Vergangenheit, 
teen bleiben und fih mehr und mehr den Namen einer freien und ökg, 
nowilden Geſellſhaft verdienen möge. Die Gelelihaß iſt heutzutage, 
eine Mare in Rußland. Bei ihrer Gründung beſtand He aus 15 Mit- 
gliedem. Seht zählt fie 650 Mitglieder und 900 Mitarbeiter, melde im. 
ganzen Reiche verſtreut find, und das Capital der Gejellihaft beträgt, wie 
aus dem Berichte für Das Jahr 1864 zu erſehen iſt, die Summe upl; 
377,880 Rubel, 

Im Hinbliek auf Die große Bedeutung der Verbreitung von Kenntnis 
fon iu der Wirthirhaftslchre für die Praxis tritt eben jet ein großes Uns 
temmehmen ins Leben, welches — hundert Jahre jünger als die Defono« 
miſche Geſellſchaft — vielleicht raſchere Wirkuug auf das praktiſche Leben 
üben wird alt dieſe. Am 27. October wurde nämlich das — des 

27 


⸗ 
410 St. Petersburger Correſpondenz. 


Reichsraths über die Gründung einer Ackerbau-⸗ und Forſtakademie bei 
Moskau auf dem Staatsgute Betrowfloje-Rafunomfloje Allerhöchft beftätigt. 
Dieſe Afademie, zu welcher Zuhörer aller Stände Zutritt haben, hat als 
höhere Lchranftalt das Mecht gelehrte Grade an Fachgelehrte in der Land» 
und Forftwirthichaftsichre zu ertheilen, und [cheint mit fehr bedeutenden 
Mitteln ausgeftatter zu fein. Sehr erfreulich ift es in dem Reglement zu 
leſen, daß mit Ausfchluß der Stipendiaten niemand zur Betheiligung an 
den Borträgen oder praftiichen Uebungen ein Eintrittsegamen abzulegen 
hat und daß jedem die Wahl der Gegenftände, welche er hören will, über 
laſſen bleibt, Auch die Zahlung von 25 Rub. jährlich für die Theil 
nahnie am allen Vorlefungen oder 5 Rub. für jedes einzelne Fach ift mü- 
Big. Der Zufpruch wird hoffentlich dem Bildungsbedürfniß in der ader 
bauenden Bevölferung Rußlands entſprechen. Die Univerfititen werden 
allerdings durch ſolche Anftalten um manden Studenten aͤrmer, aber die 
Praxis gewinnt. 

Manche Zeugniffe fpredien dafür, daß ein fehr lebhaftes Bildungs. 
bedürfnig vorhanden fei. Die Provinzinlverfammfung in Ananjew u. A. 
hat vor kurzem fehr energiſche Maßregeln zur Gründung von Schulen 
berathen und Dabei ift denn auch die Einführung des Schulzwanges in 
Vorſchlag gebracht worden. Die Gründung von Schulen in allen Dör 
fern und Flecken des Ananjewichen Kreifes, welche mindeftend aus hundert 
Höfen befteben, ſoll obligatoriih, und in eben deufelben Dörfern und Fle⸗ 
den folen alle Knaben und Mädchen dem Schulzwange unterworfen fein. 
An Orten von weniger als hundert Höfen follen die Friedensrichter Die 
bäuerliche Bevölkerung von der Nothwentigfeit der Gründung von Schw 
len zu Überzeugen trachten, oder fie veranlaffen ihre Kinder in die größe 
ven Dörfer zur Schule zu jhiden. Diefe Vorſchläge wurden von der Ver⸗ 
fammflung mit Stimmenmehrheit angenommen. Bei dieſer Gelegenheit 
hät fi herausgeftellt, daß der Adel dieſes Kreiles zum Zwed der Grüns 
dung von Schulen feit zwanzig Jahren Beiträge gefammelt hatte, ohne 
daß es zur Eröffunng einer Kreisihule gefommen wäre. 

Mehr als ein Provinziallaudtag hat fich bisher für den Schulgwang 
ausgeſprochen, und bisweilen hat der Baneruftand bei diefer Frage die 
Sattiative gehabt. Zn einem Theile des Oſtaſchkowſchen Kreifes hat die 
Dorfgemeinde die Eröffnung von ſechs Dorſſchnlen verfügt und dabei feſt⸗ 
gelebt, daß die Dörfer felbft den Schuflehrer wählen und beſolden, das 
Schulgebäude heizen und beleuchten müflen, und dag die Gemeinde die 





St. Petersburger Eorrefpondenz. Aid 


Ihulfäpigen Kinder zu bezeichnen habe; diefe fönnen nur durch Gemeinde 
beichluß und nur bei ſehr gewichtigen Gründen in einzelnen Fällen von 
der Pflicht entbunden werden die Schule zu beſuchen; ohne Gemeinde⸗ 
beichluß dürfen Schulen weder eröffnet noch geichloffen werden u. dal. m. 

So läßt fich denn die Selbftregierung bier und da recht fireng an. 
Schon daß die WMüngel jedes Kreifes, jeder Gruppe in der Geſfellſchaft 
auf folhen Berfammlungen zur Beſprechung kommen, ift ein großer Vor 
theil; man lernt die Lüden kennen, welche auszufüllen find und der alte 
Schlendrian wird leichter unterbrochen als früher, wo mır Beamte, Die 
nicht perſönlich bei allen Zragen intereffirt waren, das Maß des Bedürfs 
niſſes erkundeten und die Art beflimmten, wie dem Bedürfnig abgeholfen 
werden ſollte. 

Solche felbftändige foctale Organismen neben dem Staate im engern 
Sinne fördern das Intereſſe jedes Einzelnen für den Staat. Das Nect 
eines Staates muß im Volke leben, die nationalen Kräfte müflen voll 
entwidelt und in Thätigfeit fein. „Durch die Kreis und Communalver⸗ 
faſſung,“ fagt Gneift in einem im vergangenen Jahre erfchienenen Aufſatz 
über Englands Verfaſſungs- und Verwaltungsrecht, „werten Alle an die 
tägliche Ausübung von Nemtern und öffentlichen Pflichten gewöhnt, Dies 
erhebt den Einzelnen über den natürlichen Zug nad) Erwerb und Genuß, 
nach Befig und Einfluß. Es entwidelt ſich dadurch ein politiiches Ges 
fammtbewußtfein, welches nothwendig iſt, damit fein leerer Raum entftehe 
zwifchen dem Staate uud dem einzelnen Individuum. Wie der Einzelne 
durch die Erziehung zur Sittlichfeit gebildet wird, fo die Gefammtheit des 
Bolfes durch feine Zuflitutionen zum Staat .... Dur den Beamten» 
ftant wird dem Velke die erbebende, charafterbildende Kraft entzogen, 
welche allein die Zbätigfeit in einem öffentlichen Beruf zu geben vermag 
.... eine Beamtenkloffe geräth leicht außer allen ſympatiſchen Zuſammen⸗ 
bung mit der Bevölkerung .... — und Volk von einander Brenn! 
werden leicht ſchlecht, ſelbſtſüchtig ....“ 

In der Bauernbevölkerung — iſt viel guter win⸗ fich dem 
neuen Provinzialinftitutionen gewachſen zu zeigen, wie Dies u, A.iaus 
manchen Epifoden bei den Wuhlen hervorgeht. Als vor einigen Wochen 
in dem Kreiſe Wyichnewolotichof die Wahlen flaitfinden jollten ‚Zwerfams» 
melte der Friedenstichter die Bauern und erklärte ihnen mit furzen Wor⸗ 
ten, fie hätten Deputirte zu wählen, welche drei Jahre hindurch jährlid) 
an der Provinzialverfammlung Theil nehmen würden. Die Provinzial 


zur St. Petetsburger Cotteſpondenz. 


verſammlung werde ſich mit der öffentlichen Fürſorg (o6mecrzennoe npe- 
spsuie) und andern Dingen befchäftigen. „Siehft du, wandte ſich ein 
anweſender Gutsbefitzet an einen Bauer, du haft mich neulich gefragt, 


was die Provinziallandtage treiben würden, Sept weißt du es: fie mer 
den fich mit dee öffentlichen Fürſorge (npuspsniey beichäftigen; du denfft | 
wohl, daß Bad „upespsrie“ (Verachtung) beißt, wie wenn Einer dem An 


dern in den Bart ſpuckt. Da biſt du aber fiel gewidelt: die Landtage 
werden u. A. ſich mit der Vertheilung der Steuern beichäftigen u. ſ. w.“ 
Die Bauern Hörten aufnexffom zu. Man machte ihnen bemerflich, fe 
tönnten auch Adeliche zu Bevollmächtigten wählen, weil den Bauern bie 


Cache noch zu nen je. Diefer Borfchlag wurde von den Tepteren aber | 


abfchlägig beſchieden, und daß fie fih mit großer Gewiſſenhaftigkeit und 
Einficht deni Wahlgeſchäfte unterzogen, zeigt der Umftand, daß fle einen 
ganzen Tag von Morgens fräh bis Abends ſpät uid noch mehrere Etun 
den.des folgende Tages auf die Wahlen verwandten. Aber allerdings: 
der Erfolg der Wahlen foll befriedigend gewefen fein. 

In einer Correſpondenz über die Verhandlungen einer foldyen Ber, 
ſammlung finden wir die Bemerkung, es würe cıfrenlich zu ſehen, wie 
fhnell die Deputirten ber verfchiedenen Stände fih an den Umgang mit 
einander gewöhnten. Adeliche und Bauern, nahdem fie fo lange auf ver 
ſchiedenen Mechtöftufen geſtanden, erfchienen nun gleihberechtigt nnd ver 
fehrten ganz frei mit einander. Mut in den erften Siztzungen ſel einige 
Befangenheit wahrnehmbar. Der Eorteipondeut bemerkt übrigens, Daß bie 
Bauern bisweilen mehr Einfiht und Takt zeigten als die Deputirten des 





Adels, und zwar ſei dies ſeht erklürlich, indem die Bauern bei ihren An 


-Belegendeiten an Gemeinſamkeit und öffentliches Verfahren mehr gewöhnt 
geweien feien als die Anders. Beſonders aber wird hervorgehoben, daß 


bie Depntirten des Adels auf jener Verſammlung fi durch Unfenntniß | 


des Reglements über die Provinzlallandtage ausgezeichnet hätten, während 
die Bauern große Sachkenntniß atı den Tag legten, das Reglement genau 
fannten nud fi In den Gefprüdden häufig und genau auf einzelne Punfte 
deſſelden beriefen, 

Eine andere Cotreſpondenz klagt in einem Referat über eine Seſſion 
ebenfulls daräber, daß dans Reglement über die Provinzialandtage wicht 
Allen geläufig geweſen ſei, fowie darüber, Daß die Zahl der an den Sitzun⸗ 
zen Theiinedmenden ſtark abgenommen babe, indem befondere mande De 
putirte des Adels abzureiſen geeilt hätten, obme auch uaı in jedem Kalle 


St. Peteräburger Corveſpondenz 443 


der Derfammlung eine Unzeige davon zu machen. In derſelben Carre⸗ 
ondenz wird ebenfalls der Bauern lobend erwähnt; ihre Haltung fe 
vortrefflich geweſen, ihr Auftreten vielleicht zu beſcheiden. Mit der ge 
ſpaunteſten Aufmerffamfeit folgten fie den Verhandlungen , machten wäh 
reud derſelben ſchriftliche Aufzeihnungen über Zahlen und ſonſtige ſtati⸗ 
ſtiſche Angaben. Auch ihres päünftlihen Erſcheinens zu dem Deginn der 
Sigungen wird erwähnt. 

Freilich ſehlt es nicht an Berichten über den Maugel an parlomens 
tarifger Routine, Es wird eine geraume Zeit währen, ehe man fi am 
eine genau einzuhaltende Gefhältsorduung gewöhnen wird, Die Art dex 
Debatten ift nicht immer fireng parlamentariich. Berichterflatter meiden 
mancherlei von einer übrigens fehr begreiflichen Unheholfenpeit im Reden, 
vou eines gewifien Nichtachtung in Bezug auf die Formen und die Aus 
drucksweiſe. Faſt ohne Ausnahme eilt jeder, der etwas gu bemerfen bat, 
deu Anderu zu unterbrechen, man fommt auf diefe Weile ſehr leicht zw 
einem Gonverfationstone, und die Berhandlungen haben dann den Cha⸗ 
rafter von Aphorismen oder eines nadlüßigen Plaudern, Es fehlt 
häufig Die Geduld und der Zuft feinen Gegner ausreden zu laſſen; oft 
geidieht e8, Daß in Folge defien Die allgemeine Debatte ſich in Feine 
Scharmützel auflößt, indem fih Gruppen bilden; es wird lebhaft Dispus 
tirt, Durcheinander geſprochen; Zuſchauer oder Zuhörer find dann vofllom» 
men außer Etande dem Gange der Dinge zu folgem Aber bemerkenswerth 
ift es, daß aus al’ diefem Gerede doch eine allgemeine Parteiftelung bers 
vorzugehen pflegt; Die einzelnen Fractionen thun fi zulammen ,. bilden 
eine Mujorität, diele vergrößert ſich reißend ſchuell — und fo erklaͤrt ſich 
ein bemerfenöwerther Umſtand, daß nämlich ſehr häufig troß aller vorher⸗ 
gegungenen DMeinungsverjchiedenheit ſehr viele Beſchlüſſe einſtimmig r 
fjußt werden. 

Die Trage, ob die Sitzungen öffentlich fein ſollen oder nicht, iſt Dee 
Entſcheidung der Verſammlung felbft überlaffen. Auch bierin if hereite 
haufig Meinungsverjchiedenheit vorgefommen. In der Berfammiang zu 
Tiraspol machte ein Deputirter den Vorſchlag, dem Publitum den Beſuch 
Derfelben au geftatten, damit Jeder in die Geſchäfte cinen Cinblick zu ge⸗ 
winnen Gelegenheit habe, und damit die Wähler beurtheilen könnten, op 
die von ihnen Gewählten der ihnen zufallenden Aufgabe gewachſen feien. 
Dageßen wurden manche Bedenken erhoben. Der Eine meinte, dad Pur 
blifum werde die Arbeiten der Verſammlung hindern, flören, fih einmi⸗ 








414 St. Petersburger Eorreipondenz. 


ſchen; ein Anderer äußerte fogar die Belorgniß, es werde an Stühlen im 
Saale fehlen, fo daß manche Deputirte ſich veranlaßt fehen würden ans 
Höfligkeit zufchanenden Damen ihre Stühle anzubieten, was wiederum, 
wenn die Deputirten felbft in Bolge defien zum Steben gezwungen wären, 
beihwerlicd und hinderlich fei. Vergebens ward geltend gemacht, Daß eine 
hinreichende Anzahl von Stühlen leicht beſchafft werden, daß durch das 
Austheilen von Ginlaßfarten die Zahl der Beſucher beichränft werden 
fönnte, daß die erfte Bedingung der Zulaffung des Publikums ſelbſtver⸗ 
ftändfich die Nichteinmiſchung in die Geſchäfte ſei: es war vergebens; 18 
Etimmen entfchieden gegen 13, zu Gunften der gefchloffenen Thüren. 
„Mangel an Deffentlichkeit, fagt ein nener Echriftfteller, heißt: den Lebens 
bensnerv der Verfaſſung abfchneiden, denn ihre Kraft liegt weſentlich in 
der Wechfelwirkung zwifchen der BVolfövertretung und dem öffentlichen 
Geifte des Volles.“ Waitz nennt in feiner „Politik“ die Deffentlichfeit 
der Verhandlungen eine Lebensbedingung derſelben. Es iſt nicht fchwer 
gegen äußere Störungen durch das Publitum fi zu ſchützen. Freilich 
ale in den Sitzungen der assemblée nationale in Frankreich das Publi⸗ 
fum als mitthätig auftrat, als es durch Ziichen zu beftrafen, durch Ap⸗ 
plaus zu belohnen begann, ald die Redner fid gewöhnten zu den Zribüs 
nen gewandt zu reden — da war es mit aller Verfaffung vorbei uud die 
Anarchie fiegte über den Barlamentariemus. Man kann die Würde umd 
Unabhängigkeit folder Verfammiungen wahren ohne die Thüren zumachen 
zu muͤſſen. Die Verhandlungen gedeihen in freier Luft am beflen. Frei⸗ 
lich hat es langer Zeit bedurft um diefer Ueberzeugung den Sieg zu ver 
ſchaffen. Noh im Jahre 1714 ward der berühmte Publicift Steele, 
Mitglied des engliſchen Parlaments, aus demfelben ansgefchlofien, weil er 
ed gewagt hatte den Aubalt der Berhandiungen in feiner Zeitfchrift dem 
Publifum mitzutheilen, Seitdem bat man fih an die ſtenographiſchen 
Berichte über die Parlamentsverhandlungen gewöhnt; fie find unentbehr⸗ 
lich geworden, 

Die fehr geringe Majorität, welche den Ausſchluß der Deffentlickeit 
in den obenangeführten Züllen durchfeßte, fowie die Thatſache, Daß Die 
meiften andern Berfummlungen dieſer Art den Beſuch des Bublilums nicht 
zurũckgewieſen haben, zeigen, daß man bei und das Tageslicht nicht ſchent, 
wenigftens, daß man guten Willen hat, fi daran zu gewöhnen. Das 
gefteigerte Intereſſe im Bublitum muß natürlid auf die Deputicten ſelbſt 
einen befebenden Einfluß ausüben, und gerade letzteres iſt in manchen Fäl⸗ 





St. Petersburger Eorrefpondenz. 415 


fen zu wünſchen. Allerdings macht das Publitum nicht immer Gebrauch 
von dem ibm zuftebenden Rechte den Sitzungen beizuwohnen. In Kursk 
waren von 200 für Die Zufchauer beftimmten Pläßen nur etwa 50 befegt 
und zwar au nur in den Sigungen, wo Wahlen flattfinden. Die Des 
batten über fpecielle Sragen blieben füft ganz unbeſucht. Ein folder Dis 
lettantismus erfcheint bei der Maſſe natürlih, wenn nur die Gewählten 
ſelbſt fih mit Energie ihrem Berufe widmen wollten. Hier und da will 
man indeſſen Lauheit und Indifferentismus verfpürt haben und wuubdert 
fi über die Eilfertigkeit, mit welcher die Verhandlungen betrieben und 
abgefcloffen werden. Es find Fälle vorgefommen, daß die .in den ſtän⸗ 
digen Ausſchuß (semeran ynpasa) Gewählten die Wahl ablehnten, fi mit 
Privatgefchäften entfhuldigten und dadurch Unwillen erregten. In einer 
Sigung in Moskau ward von einem Mitgliede geäußert, die Annahme 
der Wahl mäffe in folchen Fällen obligatorifch fein. An eine juriftifdhe 
Verpflichtung ift dabei nicht fo fehr zu denken als an eine moralifche, und 
wenigſtens erfcheint e8 wünſchenswerth, Daß das Ablehnen einer Wahl 
motivirt werde. In Kursk war man neulih in nicht mehr als nenn 
Sigungen fertig, während doch manche Frage unerledigt gelaffen wurde, 
angeblid), weil es zur Beurtbeilung derfelben an ſtatiſtiſchem Material 
feblte. Wenn auch zugegeben ift, daß die endgültige Beſchlußfaſſung erft 
nach genaner Kenntnißnahme gewiſſer Verbältniffe geratben ericheint, fo 
muß man bedanern, daß die Verhandlungen aus jenem Grunde abgebros 
hen zu werden pflegten, während fie anch bei weniger reichlichem Bors 
rathe an flutitifhen Angaben die Frage zu größerer Klarbeit hätten brin⸗ 
gen können, und ebenfo, daß nicht, mwenigftens in manden Fällen, der 
Verſuch gemacht wurde die fehlenden fatiftiichen Augaben berbeizufchaffen. 
Gerade die Verhandlungen felbft bieten Anleitung zum Sammeln von Ma⸗ 
terialien. Die jorgfältigere Erwägung bei der Gefeßyebung der neueften 
Zeit hat viele Anregung gegeben zu eingehenden ſtatiſtiſchen Studien; die 
Wiſſenſchaft ift groß geworden an der Hand der Praxis. 

So ift denn die Schule in vollem Gange. Die verfchiedenen Stände 
fernen einander kennen und achten, haben oft gemeinfame Intereſſen und 
fo wird die Kluft ausgefüllt, welche Jahrhunderte lang zwilchen Herten 
und Knechten befeftigt war. Noch vor kurzen gefchab es bei Gelegenheit 
der Eitungen in Uftjufhna, daß die Yuauerndeputirten den übrigen Abs 
geordneten ihren Dank ausfprachen für die Geredhrigfeit, mit welcher bei 
der DVertheilung der Steuern zur Dedung der. Zandtagsunfoften vorgegan- 





416 St. Petersburger Eorrefpondenz. 


gen wudde. In Wmerleunung diefes Verdienſtes Inten die Bauern dir 
Uebrigen in ‚ihre Herberge, um dort insgeſammt ein Glas Brauntwein zu 
trinfen. Diefe Einladung ward angenommen und mit einer audern Gin 
ladung In deu Adelsclubb zu einer Taſſe Thee und zu einen beicheidenen 
Adendeflen erwiedert. Diefes nicht durch Phrafengeflingel und große Fch 
reden, jondern durch Herzlichkeit fid, auszeichnende Beilammenfein lieſert 
den Beweis, daß man die Zufammengehörigfeit fühlt und fich raſch im bie 
neuen Berhältnifie hineingewöhnt bat. 

Was nun die poſitiven Refultate dieſer Verſammlungen betrifft, fo 
iR ſchon oben auf- die Maßregeln zur Verbreitung von Schulen hingewie⸗ 
fen worden. Hier und da hat man Maßregeln ergriffen gegen die Zrunk 
fucht,, in welcher man eine Folge der Unbildung erblickt; u. 4 find in 
Uſtjuſhna diejenigen Häufer, in welden Schenken ſich befluden, einex außen 
ordentlichen Stener unterworfen worden, ans deren Ertrage Derfichulen 
Hrgründet werden ſollen. Sehr energiſch ift man im Geuvernement Se 
ſtroma gegen das Bettelweſen eingeichritten. Die Landtagsverfammiung 
daſelbſt beſchloß Strafgelder zu erheben und allerdings find bereus Zäde 
vorgefommen, wo Bettler 3 Rub. Strafe gezahlt haben. Dabei aber wird 
berichtet, daß die Bettler gern bereit find einer höhern Strafe bis gu 10 
Mub, unterworfen zu werden, obne daß fle Deßhalb das Bettein aufgeben 
wolen, welches ihnen bedeutende Einnahmen fichere. In der Verſamm⸗ 
fung des Kreiles Kreſtzy (Bouvernement Rowgorod) wurde die Frage über 
Berfiherung des Viehes Diecutirt, Auf Grund von ſtatiſtiſchen Angaben 
entwarf man die Regeln, nach welchen diefe Einrichtung in’s Leben gerufen 
werden könnte. Nur die Betheiligung aller Bauergemeinden ermöglicht die 
Ausführung des Ganzen: man hofft, a der Geweinfiun das Umserneh 
men fördern werde. 

Die Feueröbrünfte der Ichten Zeit haben zur Selbfthälfe gemahni. 
Aus vielen Städten ım Innern wird berichtet, daB Geſellſchaften gegen 
feitiger Verficherung gegründet würden, daß man an Berbefjerung der 


Loͤſchapparate, an Bervollfommnung der Löihhmannfhaften denle. So find 


3.8. in dem fleinen kanm 3000 Einwohner zählenden Städchen Krifpatid 


(Somernement Wladimir) an verſchiedenen Stellen Waſſerröhren gelegt 


und Teiche und Brunnen angelegt worden, um im Augenblide der Geahı 
dem Feuer Einhalt thin zu Eöunen. Im Gouvernement Zwer haben die 








Bauern einiger Dörfer ebenfalls Löſchapparate EN beſchloſſen und 


zwar duſchaus aus eigenem Antriebe. 





&t. Peleroburger Enrreipendem. a7 


Ohne Mitwirtung oder noch mehr, ohne Selbfithätigfeit der Geſell⸗ 
ſchaft iſt es auf gemöhnfihem polizeilichem Wege unmsglich Dem Uebel der 
Verheernng durch Feuerobrünſte wirffam entgegenzutteten. Der Maugel 
an Löſchapparaten, Der Schlendrian beim Bauen, die Faährläſfigleit — al⸗ 
lem dieſem muß vor allem durch Selbſtverwaltimg abgeholfen werden. - 
Eine eingehende Statiſtif der Feuersbrünſte wird auch in dieſe Frage mehr 
Klarheit bringen. Der bei dem Miniſterium des Innern beſtehende ſtati⸗ 
Küche Gentrafcomite beabſichtigt denn auch die Herausgabe der von ihm 
auf diefem Gebiete gefumntielten Materialien. Einzelne Meſultate dieſer 
Unterſuchungen find vor furzem im der „Mord. Poſt“ versffentlicht wor⸗ 
den und davon mögen folgende Angaben befondere Beachtung verdienen. 
Zunäaͤchſt erfcheint es wichtig, daB die durchſchnittliche Zahl der durch eine 
Beuersdranft vernichteten Häuſer fo bedeutend if. Cie beträgt 4’, 
Die Städte unterfcheiden fi von den Dörfern dadurch, daß bei jedem 
Berner In den Städten 3%/,,, in den Dörfern aber 5 Hänfer aufbrennen. 
Diefer Umfand erklärt fi aus der größeren Zahl ſteinerner Häufer fu 
den Städten; ferner bilden im den Ichieren die breiteren Straßen, aus⸗ 
gedehnte Pläbe, Bonlevards, Gärten geeignete Mittel das Feuer aufzu⸗ 
halten und endlich finden fi in den Städten wenigkend einigermaßen 
brauchbare Loͤſchwerkzeuge, während die Törfer auch das Nothwendigſte 
in dieſer Beziehung entbehren. Die Dörfer bilden eine ununterbrodene 
Häuferreihe; die Höfe don Gebäuden umgeben, ſtoßen unmittelvar au eins 
ander; weht: der Wind in gleicher Richtung mit der Dorflinie, fe brennt 
alles nieder bi8 zum Ende, obne daß es Mittel gäbe das Kortfahreiten 
des Zeuerd zu hemmen. In denjenigen Gonvernements, wo große Dir 
fer fih befinden, wie Samara, Earatow, Kaſan, Benfa n, dgl. beträgt 
die Zahl der durchichnittlich bei jedem Feuer niedergebrannten Hänfer 
10—12, während im Gegenfag zu diefen öflichen Gebieten in den Gou⸗ 
vernements Wilna, Kowno, Witebek und in den Oſtſeeprovinzen bei jeder 
Feueröbrunſt durkichnittlih nur 2 Hänfer vom Feuer verzehrt werden, 
welcher letztere Umſtand wefentlih der Kleiuheit der Doͤrſer zugeichriebeu 
wird. In den füdrufflichen und in der Ukraine belegenen Doͤrfern bieten 
die ausgedehnten Bärten ſolchen Schuß, daß in der Negel jedes ausbre⸗ 
thende Fener nur ein Haus verzehrt. Am feltenften brennt es im Februar 
(4,5 4), im Januar (5, %/) und im December (5, °%/); am haãufigſten 
im Oktober (11,9%), Im September (10,, %), im Auguft (10, 9%) und 
im Mai (9, %). Die ſtarke Zunahme der Brände im Anguft, wadden 


418 St. Petersburger Correſpondenz. 


in den Sommermonaten die Zahl derſelben eine geringere zu fein pflegt, 
erflärt fi Teidıt aus der Unfltte mit brennenden Epänen in’s Freie zu ges 
ben, wo viel Stroh liegt. In Ddiefer Jahreszeit, wo das Stroh nch 
nicht von Schnee und Regen durchnäßt zu fein pflegt, und die Hänſer 
von der Sonnenhike außerordentlich troden geworden, brennt Stroh und 
Holz leichter und daher die ungebeuren Berbeerungen. Nod eine Hemer 
fung der Nord. Poft ift mittheilenswerth: ſeit 1861: find die Fälle der 
Entftehung von Feuer durch geheizte Deien feltener geworden: dieſer Um⸗ 
fand deute, meint jenes Blatt, darauf bin, Daß die Lage der Banern eine 
befiere geworden, fo daß fie fi mehr als früher bemühen ihre Defen zu 
vervolllommnen. 

Die Mittheilung ſocher ftatiftiicher Angaben ift in mehr als einer Ber 
ziebung lehrreich. Man hat bisher den Brantftiftungen eine größere Be 
deutung zugeichrieben als fie haben. Ungewöhnliche Calamitäten werden 
bäufig von dem Bolfe abentenerlihen Urfachen zugeſchrieben. Die Nord, 


Boft bemerkt, je ungebildeter ein Voll fei, defto leichter glaube es an | 


phantaftifche Gerüchte über den Uriprung von Mißwachs, Pefilenz u. ſ. w. 
An den vielen Feuersbrünſten ift eine unmittelbare Folge des polnilchen 


Aufftandes erblit worden, und namentlih die Moskauer Preſſe hat dieſe 


Anfiht zu verbreiten geſucht: in ihren Augen war es ausgemachte Sache, 
daß jede Feuersbrunft einer Brandfliftung in Folge politiiher Agitation 
zuzuſchreiben fei. Jetzt geht aus den flatiftiihen Materialien hervor, daß 
die File, in denen Brandftiftung nachgewieſen wurde, fowie die Faͤlle, 
bei denen der Verdacht einer Brandftiftung ſich regen konnte, einen fehr 
fleineun Bruchtheil aller Zälle von Feuersbrunſt bilden. Ausdrüdlich bes 
merkt die Nord. Poſt, daß die Zuhl der Fülle von Brondftiftung in 
Folge von politischer Intrigue im Berhältniß zu der Zahl der Brandfifs 
tungen überhaupt unbedeutend ſei. Aud die Auflcht- von einer in Ruß 
land herrſchenden „Pyromanie* wird durch ftatiftiihe Angaben widerlegt, 
und wenn Manche geltend machen, daß die Zahl der Brände in den letz⸗ 
ten Jahren bedeutend zugenommen habe, fo läßt ſich bierauf erwiedern, 
daß vieleidpt nicht fo fchr die Zahl der Feuersbrünfte, als die Zahl der 








zur Kenntniß der Behörden und des Publikums gekommenen Zälle folder 


Art angewachſen fei. Gifriger als früher Sammeln die Locatbehörden, bes 
fördern die Tagesblätter die Nachrichten von folden Unglüdsfällen. End⸗ 
lich wäre noch zu bemerken, daß die Zahl der Käufer Belonbens jeit der 
Bauernemancipation zugenommen hat, | = 








St. Petersburger Eorrefpondenz. 419 


Ein Uebel genau kennen iſt die allererfte Bedingung, wenn demielben 
abgeholfen werden fol, Durch Stutiftif lernt man die Zuftände beurtheis 
len und gewinnt dadurch die Einſicht, im welcher Weile und in weldhem 
Umfange auf Ddiefelben gewirkt werden fann und fol. Je reicher an Res 
fultaten die Statiftit, defto fiherer die Maßregeln der Polizei, aber daß 
bei der feßtern nicht der Staat allein alle Sorge und Arbeit übernehmen 
fann, muß allen einleuchten. Selbfithätigfeit und Selbfiihug find wer 
fentlihe Bedingungen der Wohlfahrt. 

Letztere Wahrheit hat in gegenwärtigem Augenblide befonderen Werth. 
Man hält es für nicht unwahrfcheinfich, Daß die Cholera uns wieder eins 
mal aufſucht und da gilt es denn auf der Hut fein und fi wehren, ohne 
daß man nur durd den Staat Rettung oder Schuß erwartete. Bor ein 
paar Wochen haben mehrere hiefige Fabrikanten fi) verfammelt, um zu 
berathen, welche Maßregeln fie zum. Schupe ihrer Arbeiter vor der heran⸗ 
nahenden Cholera ergreifen fünnten. Es wurde befchlofen einen Aus 
ſchuß zu wählen, welcher die Aufgabe haben fol, die Wohnungen der Ars 
beiter genau zu controliren, über die gemachten Beobachtungen den Fabri⸗ 
fanten Bericht zu erflatten, damit der Wohnungsnoth abgeholjen werden 
könne; ferner will man verfuhen durch Garküchen, welche unter der Lei⸗ 
tung des Ausichufies ſtehen follen, den Arbeitern eine gejunde, nahrbafte 
und billige Koft zu lieſern. Auch follen einige Fabrikanten, welche zuſam⸗ 

men 3000 Arbeiter befchäftigen, entſchloſſen fein ein kleines temporäres 
Hospital aus ihren Mitteln zu errichten, wo die Arbeiter lets ” jo noth⸗ 
wendige augenblidlihe Hülfe finden Fünnen. 


Die Arbeiterklaſſe ift allerdings jeder Epidemie am meiften ausgelegt, 
und zwar wefentlich wegen der ſchlechten Wohnungen, die audy in gemöhn, 
lichen Zeiten oft genug die Gefundheit gefährden und das Leben verfürzen, 
Sehr anziebend ift in diefer Beziehung der Auszug aus einer Abhandlung 
des bekannten Nuationalöfonomen Blanqui in einem vor furzem erichiene« 
nen Buche über Frankteich y. Da heißt es m. A. „Jedermann in Frauf⸗ 
reich fol wiffen, daß bei und Tauſende von Menſchen fi in einer ſchlim— 
meren Lage als im Zuftande der Wildheit befinden, denn die Wilden ges 
nießen Doch wenigftens der friſchen Luft, die die Bewohner manches Quar⸗ 
tier in franzöftihen Etädten entbehren .... Soll e8 erlaubt fein tod« 
dringende Wohnungen zu vermiethen, da es doch verboten ift geiundheite 


30h. Sener, Zrankreich unter Rapoleon Ul., Leizig 1965. 


426 St. Petersburger Eorrefpondenz. 


ſchädliche Nahrungsmittel zu verkaufen? Zögert vielleicht die Behörde, Ten 
Verkehr anf einer Bräde zu unterfagen, wenn er dort gefährlich iſft? Wer⸗ 
den nicht alle Tage In unſern Häfen Zahrzeuge von anicheinend gutem 
Yutjehen condemuirt, weil fie für feenntäcdhtig befunden werden find? ... 
Kiemand weiß vielleicht Die Vortheile nach ihrem vollen Werthe zn fcyäe 
Sen, die aus der gänzlichen Zerſtörung fhlechter Wohnungen hervorgehen 
wärden. ... Die Ungefundheit der Wohnungen iſt die Quelle alles Elends 
der Arbeiter, aller ihrer Lufter und alles Jammeré ihrer focialen Lage. 
68 giebt feine Reſorm, Die von Seiten der Menichenfrcunde mehr Auf 
mertſauckeit und mehr Giier verdieite. Das if es, womit man anfangen 
muß, denn daraus werden alle übrigen Verbefferungen, wie aus ihrer na⸗ 
türliden Duelle entfpriugen, während ohne Ale alle andern Maßregeln 
wubles und ungenügend bleiben. Yuf den moraliſchen Zuſtand einer Ars 
beiterfamilie fan man faft immer aus dem bloßen Yublid der Räume 
ſchließen, die fie bewohnt.“ 

An Frankreich, wo alles von der Staatsgewalt auszugeben pflegt 
und wo ſelbſt die Reformer alles Heil von der alles vermögenden Staata⸗ 
polizet erwarten, da mag man auch in Bezug auf die MWohuungsirage 
alles der Initiative des Staates anbeimftellen; anderswo mag die Geſell⸗ 
Ichaft ſelbſt wirken. Es iR ein Verdienſt Der gegenwärtigen franzoͤſiſchen 
Negierung, daß in. den legten Jahren Paris die ſchönſte nicht nur, fon» 
dern auch die gefundefte und reinlichſte Stadt der Melt gewarden iſt, 
aber dieſelbe Gentralifation, welche bier Ruben ſchafft, ift in anderes Ber 
ziehbung um ſo ſchaͤdlicher. 

Indeſſen die Dictatur der jetzigen Negierung mit ihren Präfecten 
bat Wunder gewirft. Seit 1856 wurden im innern Umkreis der Stadt 
Paris nicht weniger als fleben große Gärten angelegt, deren Iuftreinigende 
Vegetation für die Gefundheit jo zuträglih iſt. Paris wird dur hy⸗ 
drauliſche Werte im Ueberfluß mit gefunden Waſſer versehen, während 
eine anterixdilche Canaliſation für Straßenreinigung uud für ſchnelle Ab⸗ 
leitung ſchaͤdlicher Zlüffigkeiten Iprgt. Alle Beobachter ſtimmen darin über⸗ 
ein, Daß bei dieſem großartigen Werke des Umbanes von Paris das mus 
terielle Wohl ſämmtlicher Bevölkerungsllaſſen fi bedeutend gehoben bat, 


und daB fich namentlich die arbeitende Klaſſe viel beſſer Kleidet und nährt, 


als füge Beim ganzen Umbau muyrden bis zum 1. Oetober 1863 
613,742 Wohnungen in Paris mehr eingerichtet als demolixt, fo Duß, 
jede derfelben nur zu & Seelen gerechnet, Parie gegenwäͤrtig fün. 1,824,000 








St. Petersbinger Correſpondenz. 424 


Einwohner mehr Raum befitt. ala früher Man ſage nicht, dab das An 
wachſen des Budgets der Stadt Paris der Vevölkrrung allzuläftig fufle, 
Se iſt in noch höherem Maße veicher geworden umd confumirt meht 
ala früher, wie aus der Steigerung. der Octroierträgniſſe in den legten 
10 Jahren — um mehr als das Vierfache — zu etſehan iſt *). h 

Manches iſt geichehen zur Lölung der ſogenanuten ſocialen Frage in 
der: legten Zeit nad Daß Rapoleon Ul. dieſelbe genau ſtudiert hat, zeigt 
feine ganze politiſche Thätigkeit von feinem Erſcheinen im Fraulteich nach 
den Februartagen 1848 bis Beute. Der Umban ber Städte Hat etwas 
von dem Eyhſtom Des „orgemisation du travail“ ohne doch eine eigentliche 
Verwirklicheng ſocialer Entwütfe zu fein. Für ſolche Maßregeln if Das 
fett jeher centralifiirte Frankreich geeigneter als fonft irgend ein Staat U 
ver Weit, wie denn auch Sranfreid) als die Heimath der berühmteſten Socka⸗ 
liſten und Comminiſten befummt if. Auf Stuashülfe iſt e8 bei den Schrif⸗ 
tem Derielben abgeſehen, die Bejeitigung der Concentvenz durch dem Staat 
verlangen fie, und afle pounſchen und ſocialen AInftitntionen werden auf 
dieſes Ziel bezogen. 

In den legten Yahren bat der Tod unter den Apniteln der Sthutk 
hälfe zus Grbung des Arbeiterflandes eine reiche Ernte gehalten. Im 
Auguſt vorigen Jahres farb Der einft berühmte Schüler St. Eimong, 
Gufansin, welder beim Aushruch der Julisenolution im einer Proclama⸗ 
tion Anſhebung des Erbrechts, Gemeinſchaft der her und Gmantipation 
deu Foauen verlangt hatte; in demſelben Monate ward Ferdinand Lafſſalle, 
der geniale Geguer Schultze⸗Delitſch's, dev Gründer des „deutſchen Ar⸗ 
beriervereins, der. unerbittliche Widerſacher der Bourgeviſte, im Duell 
erſchoffen) in Januar endlich dieſes Jahres ſtarb Prondhon, welchet 
wor 25 Jahren die Frage Qua'est ca que la propriöts?"* mit dem para 
dogen Gupe „In propriei& a’est le vol“ beantwortet hatte, Noch manche 
Vertreter des -Sacialisums uud Communionms find übrig und es if auch 
nicht zu vormuthen, daß Diele. Theorien bald ale abgethan betrachtet were 
Den können, aber die Wirbtichkeit eutſcheidet gegen flo mid die Tehte Zeit 
if sch an: Ericheinungen, welche einen Triumph dus u. der ur 
bülfe über jenes der Staatähülfe enthalten. 

. Unter Diele Erſcheinungen find vor allem die Arbeiterafjoriationen - pr 
seinen. amd zuar insheimdere.die Goufumbereine Mit großer Freude 
ift das Entſtehen des Conſumveveins in Riga zu us Sr — 
AIA. P. obenangeflihrie Schrift Bones. Seite 13 - — 


422 St. Petersburger Correſpondenz. 


ten am 23. October d. I. von dem Minifter des Inuern beflätigt wurden. 
Bir wünſchen zu dem Unternehmen Glück. Ber nicht fhon Optimiſt if, 
kann es bei Gelegenheit der Eonfumvereine werden, deren überraichende 
Refultste den allerlegten Yahren angehören. In dem vor ein paar Wo⸗ 
den erft bier angelangten neuen Büchlein von Eduard Pfeiffer „die 
Gonfumvereine, ihr Weſen und Wirken, nebft einer praftiihen Anleitung 
zu deren Gründung und Einrichtnng. Stuttgart 1865 (168 ©.) iſt fo 
ziemlich alles bierher Gchörige zufammengefaßt. Das Bud ift auf einen 
großen Leferfreis berechnet und wird nicht werfehlen zur Gründung folder 
Vereine anzuregen. In den erfien Eapiteln wird die Geſchichte der eng» 
liſchen, deutſchen, franzöflichen und fchweizeriihen Conſumvereine in ihren 
Sanptmrmenten mitgetheilt. Sodann werden die weientlihften Einrich⸗ 
tungen der verfchiedenen Genfumvereinc verglichen und endlich folgt die 
praftifche Anweilung zur Einrihtung der Conſumvereine. Anbangsweile 


ſchließt fi hieran noch die Mittheilung der Statuten der Bereine zu Mans 


cheſter, Delitih und Stuttgart. 

Hier fehen wir denn, was Selbithälfe vermag. Der Berfafler fogt 
&. 10 ff: „Es zeugt für den gelunden Sinn unferes deutichen Arbeiter 
ſtandes, daß er fih im großen Ganzen durch die glänzende Beredtiamfeit 
Laſſalle's und die fo klug berechneten Mittel der Agitation nicht hinreißen 
ließ, feinen phantaftilchen Plänen zu folgen, daß er vielmehr zu der Fahne 
Schulze⸗Delitſch's hielt. .... Während im Jahre 1861 nah dem Be- 
richte der Anwoltichaft der auf Selbfihülfe beruhenden deutfchen Genof⸗ 
ſenſchaften erſt 20 Gonjumvereine in ganz Deutichland in Wirkſamkeit 
waren, überfleigt die Zahl derfelben heute 200,” Die „Pioniere von Roch⸗ 
dale,“ jene armen Slanellarbeiter, welche 18413 den erften Eoniumverein 
gründeten, dachten zuerfi auch an Stuatöhälfe und an allgemeines Stimm 
secht zur Verbeſſerung ihrer Lage, aber fie waren zu praftiih, um nicht 
den Weg der Selbfthülfe vorzuziehen. Anfangs hatten fie nur einen Fleis 
nen Laden, der nur in den Abendſtunden geöfinet war und. wo nur But⸗ 
ter, Mehl und Zuder verfäuflih waren. Heute giebt es zahlreiche große 
Berlaufslofale, und faum mag ed einen Artitel geben, der nicht in dieſen 
Läden aufgeftapelt wäre, Mit wöcentlihen Griparniffen von etwa 5-6 
Kop. täglich beganı man und jetzt befipt der Verein ein Bermögen von 
1—3 Mill, Rubel Schon 1863 beftanden in England 460 ſolcher Ge⸗ 
noflenfchaften, bei deren jeder ſich die Geſchichte von Rochdale wiederholt. 
Mit der Zahl der Eonjumvereine und durch Die Schöpfung von Capitalien 











St. Petersburger Correjpondenz. 423 


vermittelt derfelben entſtehen Productivaffociationen gleich jener Baumwolls 
fpinnerei der „Pioniere von Rochdale” und mit den materiellen Mitteln 
geht die geiftige Ausbildung, die Gründung von Bibliotheken, Leſezim⸗ 
mern u. |. f. Hand in Hand. „Bildung macht frei,“ ift der fchöne Wahls 
ſpruch der deutfchen Arbeiters-Bildungsverein. So fann die Löfung der 
focialen Frage angebahnt werden. 

Nochmals, Glück auf zu dem Gonfumverein in Riga! auch bei uns 
bier, freilich zunächft in deutichen Kreiſen, find ähnliche Unternehmungen 
entflanden. Wie weit ein ſolches Vereinsleben im ruſſiſchen Elemente 
zu gedeihen vermag, wird die Zukunft lehren. Hier und da gehen weniger 
ſtens ruſſiſche Zeitungsblätter bereit3 auf den Gedanken der Gründung 
von Confumvereinen eilt. 


Hoch etwas gegen die „rechtgläubige Revue.‘ 





Mie Redaction der Balt. Ronatsfehr. hat in ihrem Jumhefte alle diejenigen, bie fih 
durch die in der „rechtgläubigen Revue” von einem Herrn In» gegen die evangeliſche 
Kirche in Livland veröffentlichten Beſchwerden getroffen fühlen oder in benfelben entfiel- 
lende Darftelung von Thatfachen finden follten, aufgefordert, fich öffentlich zu nennen und 
das Balfche zurechtzuftelen.. Da kann der Unterzeichnete nicht anftehen, hiermit öffentlich 
zu bezeugen, daß er ftets mit vollem Bemwußtfein und gutem Gewiſſen etwas gethan hat, 
was bort ebenfalls als ein Vergehen aufgeführt wird. Herr II—»2 wirft uns nämlich 
vor, wir hätten die griechifch-ruffifche Kirche nicht, wie es fich gebühre, „orthodore* 
ober „rehtgläubige” Kirche genannt — und ich erkläre Daher, troß der Anmerkung 
ber verehrlichen Redaction, die da fagt, es fei uns der officielle Gebrauch des Ausdruckes 
„orthodore Kirche” für „griechifch-ruffifche Kirche” gefeblich vorgefchrieben*) — daß ich zu 
denjenigen Paftoren gehöre, die noch niemals die griechifche Schmeftericche „orthodor” oder 
„rechtgläubig” genannt haben, daß ich aber Diefes nicht aus Leichtfertigkeit, nicht aus In— 
toleranz, nicht aus Unkenntniß, fondern Gewiſſens halber und in voller Hebereinftimmung 
mit dem von mir befehworenen Kirchengefege unterlaffen habe. Für die volle Berechtigung 
diefes, meines Thuns barf ich drei Inſtanzen anrufen: 1) Gewiſſen, 2) Bildung, 
3) Faiferlihes Geſetz. | 
ad 1. ch feße voraus, daß auch Herr U— 55 eben das Gewiſſen als Diejenige 
Anftanz anerkennt, vor der fi ein Glaube als rechter Glaube beweifen muß und daß 
er mit mir denjenigen einen Gewiſſenloſen beißt, der gegen feine eigene Heberzeugung bie 
Lehre einer fremden Slaubensgemeinfhaft „rehtgläubig” nennt eine Forderung, 
Daß proteſtantiſche Paſtoren die griechiſche Kirche ‚rechtgläubig“ nennen ſollen, iſt darnach 
eben fo unſittlich, wie wenn die römilch-Fatholifche Kirche von Her II— 5 forderte, fie 
„alleinfeligmachend” zu nennen, oder wie wenn die enangelifch-Iuiherifche Kirche von Herrn 
I—»» beanfpruchte, er folle fie die Kirche „ber reinen Schriftlehre” ober einfach die „evan- 
gelifche” nennen, ohne innerlich und äußerlich zu ihr zu gehören. Ober foll es etwa bloße 
Redensart fein? Dann werden Diejenigen, die mit Talleyrand die Eprache als ein 
Mittel anfehen ihre Gedanken zu verbergen, freilich nichts Dagegen einwenden; jeder gefin- 
nungsvolle, gewifienhafte Menſch dagegen, der es für feine Ehre hält, daß feine Ueber- 
zeugung und Webe einander decken, wird in fo ernften Dingen auch eine bloße Redensart 
eben als gewiffenlos abweiſen müffen. Jure humano darf fein Menſch den Menfchen zwingen, 
) Allerdings nicht geſetzlich! Nur von irgend einer Aominifttativ-Inftanz zur Zeit des General- 
gouverneurs Golowin, 1846, wurde die Vorfchrift erfaffen. Wir müflen zugeben, verfelben an der von dem 
Herrn Verf. bezeichneten Stelle ein ihr nicht zulommendes Gewicht beigelegt zu haben. D. Red. 


1 





Noch etwas gegen die „rechtgläubige Revue.” | 425 


eine frembe Kirchengemeinfchaft anders als bei ihrem allgemein bekannten, hiſtoriſch firirten 
Namen zu nennen und ihr etwa folche Prädicate beizulegen, die fie nur von ihren eigenen 
treuen Gliedern für ſich ohne Weiteres beanfpruchen kann und darf; denn jure humano 
find alle Kirchengemeinfchaften einander gegenüber gleichberechtigt, und auf dieſem ein- 
fahen Sage beruht ja Die fittliche Forderung der Zoleranz gegen fremde Gewiſſen. Jure 
divino giebt gewiß nur eine Wahrheit; ob aber und welche Kirchengemeinfchaft dieſe 
befibe, das bemeift fich nicht Durch Namen, fondern Durch die Früchte, an denen der Herr 
die Seinen erkennt und an denen die Welt das wahre Volt Gottes und den rechten Glau, 
ben erkennen fol. Jede Kirchengemeinfchaft alfo, die vor allen anderen bie rechtgläubige- 
die alleinfeligmachenbe, die Kirche der reinen Lehre zu fein, und zwar anderen ®emeinfchaften 
gegenüber zu fein, urgirt, wird durch ihre Früchte, durch ihren erleuchtenden, heiligenden, ret- 
tenden Einfluß auf die fittliche Entwidelung der Menfchheit fih am Gewiſſen der Menfchen 
als eine Kraft Gottes erweifen müflen. Ich denke, fümmtliche beftehenden Kitchengemein- 
fehaften Haben, ftatt von einander befondere Ghrennamen zu prätendiren, ernft Darüber nach 
zubenten, was Evang. Johannis 17 v. 21 und Dſſenb. Johannis 2 v. 4, 5 gefchrieben 
fleht, und haben dann mit dem Zöllner an die Bruft zu fihlagen! 


ad 2. Ich meine nicht allein, daß „jeder gebildete Menfch in Europa tolermt if,“ 
fonbern ich meine auch, jedes Mitfprechen und Miturtheilen im irgend einem Gebiete fehe 
auch die nöthige Bildung auf diefem ®ebiete voraus. Die vorliegende Frage verlangt 
etwas hiftorifehe Bildung. Die Kirchengefhichte erzählt nun allerdings, Daß Die grie- 
chifch-tatholifche Kirche am 19. Februar das Feſt der Orthobdorie feiert, ſeitdem die Kai- 
ferin Theodora auf der Synode zu Gonftantinopel 842 die Bilderverehrung wieder ein- 
führte; die Kirchengefchichte belehrt uns aber auch, daß in der gefammten Chriftenheit mit 
dem Worte „Orthodorie” oder „Rechtgläubigkeit” nicht irgend eine Gonfeffion als folche, 
fondern eine beflimmte firchlihe Nichtung innerhalb aller Confeffionen bezeichnet wird, 
fo daß es in der griechifch-Fatholifchen Kirche eine griechifch-atholifche Orthodorie oder Mecht- 
gläubigkeit giebt gegenüber den vielen Härefien oder Secten Diefer Kirche, in der römiſch⸗ 
fatholifchen Kirche eine römifch-Fatholifche Orthodoxie gegenüber z. B. den Diutic-Katholi- 
fen, in der reformirten Kirche eime reformirte Orthodoxie gegenüber den unzähligen refor- 
mitten Secten, endlich in ber evangelifch-Iutherifchen Kirche eine evangelifch-Iutherifche DOr- 
thodorie gegenüber den Krhpto-Ralviniften, Bietiften, Rationaliften und Vermittelungsrid) 
richtungen. Sa, jeder gebildete Menfch weiß, daß „Orthoborie” ober „Rechtgläubigkeit” in 
jeder Sonfeffion foviel heißt wie volle Uebereinſtimmung mit den Örundlehren 
ber Confelfion; fo daß jeder gebildete Menfch, wenn er — wie es dem Unterzeichneten 
paffirt ift — ein officielles Zeugniß in deutſcher Sprache mit der Unterfchrift: „AN. recht- 
gläubiger Prediger“ erhält, nunmehr wohl genau weiß, zu welcher kirchlichen Richtung 
innerhatb aller Gonfeffionen, nicht aber zu welcher firchenrechtlich definirten Eonfeffion RR. gehört. 

ad. Die dritte Inftanz endlich, auf die ich mich Herrn II— er gegenüber für unfer 
Recht, die griechifch-ruffifche Kirche nicht rechtgläubige Kirche nennen zu müffen, berufe, find 
die Befege und Verordnungen, durch welche die Herricher Rußlands die Firchlichen 
Verhältniffe ihrer Tutherifchen Unterthanen unter einander und zur Staatskirche geregelt haben. 
Sch habe hier als Beweismittel aufzuführen: a) den Nyſtädter Frieden, b) das 
Kirhengejek von 1832 und c) Die Ausgabe des Kirchengefeges von 1857. 

a) Im Xrtikel 10 des Nyſtädter Friedens vom 80. Auguſt 1721 Heißt es bekanntlich: 
„es fol auch in folchen cedirten Ländern Fein Gewiſſenszwang eingeführt, ſondern vielmehr 
die Evangelifhe Religion, auch Kirchen und Schulwelen u. fe m — — —; jebod), 





426 Noch etwas gegen Die „rechtgläubige Revue.“ 


daß in felbigen die Griechiſche Religion binführo ebenfalls frei und ungehindert erer- 
cirt werden fönne und möge” — Des Kaifers Peter des Großen Name fteht unter 
Diefem Friedensinftrument, in welchem nicht von der Befehrung vom ‚Lutherthum“ zur 
„Nechtgläubigkeit,” — fondern von der Gleichberechtigung der evangelifchen und grie- 
chiſchen Religion die Rede if. 

b) Kaifer Nifolaus I. regelte die Firchlichen Berhältniffe feiner evangelifchen Unter 
thanen durch das Kirchengeleß vom Jahre 1832. Hier wird unfere Kirche nicht — mie 
Herr D—B3 fie lafonifch nennt — „Lutherthum” (Arotepaucrso), fondern „evangelifd- 
Iutherifche Kirche in Rußland” (eBanrernuecko- AtwTepanckaa nepko"p BB Poccin) ge 
nannt, die Staatsfirche heißt aber $ 254 „griehifch-ruffifhe Kirche.“ 

c) Sm Jahre 1857 ward eine neue Ausgabe des Kirchengefeges gedrudt. Wenn nun 
hier der Einführungsufas des hochfeligen Kaifers nicht mit abgedrudt worden ift, Dagegen 
aber einige, ohne vorhergegangene Einberufung und Befragung einer Generalfynode zu 
Stande gekommene Reichsrathsgutachten aufgenommen find, fo fann dieſe „Ausgabe” un- 
moͤglich das Kirchengefeß von 1832 aufheben, fondern eben nur eine zum Gebrauch der 
Kirchenbeamten veranftaltete Ausgabe deſſelben fein wollen. Zu dieſem Zwecke mag fie 
denn aud) alle die Vermaltungsmaßregeln und Verordnungen aufgenommen haben, welche 
fo lange gelten, bis daß Se. Kailerl. Majeftät auf Grund der Vorlagen einer zufünftigen 
Generalfpnode die nöthigen Veränderungen des Kirchengefeges vorzunehmen geruhen follte 
An diefer „Ausgabe des K.G. von 1857“ fcheint neben der neuen $$-Zählung auch die alte 
$$-Zahl eben Darum beibehalten zu fein, damit wir beim Gebrauche die 88 des Kirchen- 
gefeßes von den Hinzufügungen unterfcheiden fönnen. Wie dem aber auch fei, fo ift Bier 
aus dem $ 254 des K.G. von 1832 im $ 389 (254) wiederum die „griechifch-ruffifche 
Kirche" genannt und erft in dem darauf folgenden, neu Binzugefommenen $ 390 wird 
Diefe Kirche „die orthodore Kirche” genannt, fo daß Fein Zweifel Darüber vorliegt, daß ber, 
für uns Andersgläubige gefeglich vorgefchriebene Name der „griechifch-Fatholifchen Kirche in 
Rußland.” wenn wir von ihe in specie, im Unterfchiede von der ganzen griechiich-Fatho- 
liſchen Kicche fprechen wollen, eben „griehifch-ruffifhe Kirche“ ift und daß fie nur 
in folchem Zufammenhange von uns „orthodor” genannt werden fann, wo durch das Vor. 


Ä 


bergehende aller Zweifel befeitigt ift, daß mir feine andere Orthodorie, als Die griechiſche 


im Unterſchiede von ihren Häretikern, meinen. 
Endlich habe ich noch zu bemerken, daß mir, nachdem ich 1856 meinen Amtseid auf 


das Kirchengejeß von 1832 abgelegt habe, fein fpecieller Befehl zugefommen ift, in mer 


hem uns Paftoren officiell vorgefchrieben wäre, in Benennung der griechifch-ruffifchen Kirche 
davon abzumeichen, was unfer Gewiſſen, unfere theologifche Bildung und das Kirchengefeb, 
das wir beichworen haben, uns vorfchreiben. 

Somit, theure Glaubensgenoſſen, Die wir in unferem evangelifchen Glauben unferen 
beften Schag erfennen, wollen wir Gott banken für die Humanität, mit der Nußlands 
Kaifer in dieſem Stüde ihrer getreuen evangelifch-Tutherifchen Untertanen Gewiffen gefchont 
haben, und wollen wir hoffen, Daß unferer Anfläger Denuntiationen und Angriffe zu 
Schanden werden follen. 

Gotthard Bierhuff, 

- evangelifch-Lutherifcer Poſtor zu Schlod u. Dubbeln. 
nn ——— ———— 
Redacteure: 

Th. Bötticher A. Faltin. G. Berkholz. 





— — 





Die dentfchen Koloniſten 
im Samarafıhen n. Saratowfchen Gonveruement. 


Wir die Ethnographie find die Kolonien von beionderem Intereſſe. Die 
Bildung derfelben könnte man immerhin ein ethnographiſches Experiment 
nennen; es wird nähmlich etwas Belanntes, Gegebenes in ganz neue Bew 
bälmilje gebracht und das Nefultat muß, inſofern es uns das Alte um 
verändert überliefert oder etwas ganz Neues zur Erſcheinung bringt, wa⸗ 
ſentliche Aufllärung darüber geben, was in einen Nation urangeſtammt 
und was die Konfiguration des Landes, Die Beichaffenheit des Bodens, 
Klima, kurz die umgebenden DBerbältniffe :an der Bildung des, Rotiguaf 
charakters für einen Antheil haben. Die älteren Coloniſationen befehränt- 
ten ſich meift auf Infeln und Küften, die deutſchen Kolonien im Samaras 
ſchen und Saratowichen Gouvernement find Dagegen mitten in das Feſtland 
gepflanzt. Es wird in der Folge nicht ohne Intereſſe fein nachzuweiſen, 
welche Unterſchiede ſich bei der Verfegung eines Volles aus dem bewegten 
Deutfchland in die Steppenruhe des innern oͤſtlichen Continents heraus⸗ 
flellen; deßgleithen werden wir beleuchten, wie dieſe eingelprengten germa⸗ 
miſchen Malen fich zu den umgebenden ruſſiſchen Elementen. verhalten... 

Betrachten wir zuerft die angebeuteten geographiſchen Berhältaifie. 
Bir haben vor uns die untere Wolga mit den anliegenden Landſtrichen. 
Diefer größte Strom Europa’s, die Pulsader alles ruffiichen Werkehre, 
hat gerade dort, wo ex das Saratowſche und Samaraſche Gouneruemeni 
durchfließt, wirklich etwas Impoſantes. Bel hohem Waſſerſtande wird. die 

Baltifche Monatsſchrift, 6. Jahrg, Bd. AU, Hfl. 5. 28 


428 Die deutichen Koloniften 


Breite bei Saratow nicht unter 5 Werft betragen; man vergißt, daB man 
vor einem Strome fteht und glanbt einen nicht unbedeutenden Landfee zu 
überbliden. Dabei ift die Strömung außerordentlich fchnel. Daß aber 
das Breite und Weite im Leben nicht allemal das Zieffte ift, bewährt 
ſich aud bei der Wolga, fie iſt durdhfchnittlich nur jeicht und die Dampf- 
fchiffe müſſen alle flach gebaut fein. Nachts wird wegen des niedrigen 
und veränderlihen Fahrwaſſers gar nicht gefahren und Zages wird alle 
YAugenblide gehemmt und die Ziefe mit einer Stange gemeſſen. Neferent 
fah einen Mann, der die Station verfäaumt hatte zum Schreden der Paf- 
fagiere über Bord fpringen, er watete aber wohlgemuthb aus Uier. Es 
fol bei der geringen Ziefe des Fluſſes, bei der flarfen Strömung und dem 
landigen Grunde ganz unmöglich fein das Fahrwaſſer zu corrigiren oder 
auch nur genauer zu beftimmen. Bei alledem ift die Wolga außerordents 
lich durch die Dampfichiffahrt belebt ımb der große Gewinn der Unter 
nehmungen ruft immer neue Fahrzeuge ind Leben. Alle werden mit Holz 
geheizt, was nicht ohne großen Einfluß auf die Holzpreile und durch Ays- 
vottung der Holzungen auf die Phyſtognomie der Landichafe ik. Indicert 
bleibt” der verderbliche Einfluß auf Klima und Boden gewiß nit aus; 
die durre Steppennatur wird immer weiter nad Weiten Hin ſich geltend 
machen, denn, wie gejagt, dee Hefzcanium iſt ein außerovdentlicher, um fo 
mehr, da die neueren Material erfpavenden Cinrichtungen mit übechigtem 
Dampfe noch nicht angebracht werden. Wegen dieſes Holzwerbrauches 
find die Dampffchiffe gezwungen fehe viele Halteſtellen zu machen, welches 
netürliy eine Aunebmitchleis für die Kolonien if. 

Die deutſchen Kolonien beginnen int Rorden in der Nähe des großen 
Irgis, eines Nebenflüßchens der Wolga, und hören füblich auf bei Ka⸗— 
myiyſchin; naturlich iſt die Herrenhuter⸗Kolonie Sarepla nicht mit eingerech⸗ 
net. Die Koloniſten des Saratowſchen Gouvernements neunen ihr Zer⸗ 
rain die Bergſeite, die des Samaraſchen Gouvernemento das ihrige die 
Wieſenſeite, und in ber That And fie dadurch einigermaßen bezeichnet. 
Dad Satatowſche Gouvernement iſt durchweg hüglich, Das Ufer: bildet 
einen: witflichen Meinen Gebirgszug; dieſes Ufer rahmt die Wolga vecht 
romantiſch ein md bietet fchönere Partien, als man in. der Wegel glaubt. 
Dort: erheben fich ganze, mt Baſch und Gehötz bewachſene Berggruppen, 
dazwiſchen reigende Thäler wit Büchen und hochſtämmigen Bine; ſelbſt 
Die Ware des Mahlrades fehlt nicht. Ein anderes Mai find bie Ab⸗ 
hauge der Berge mit weiten Obſtplantagen bedeckt, interbrochen von Bon 


im Samarafehen u, Saratowſchen Bouvernement. 429 


nenbiumenfeldern oder von Melonen, Arbufen- und Gutkenanpflanzungen. 

Ueberhaupt if das weflliche Ufer. der Wolga ein großer Garten, die abs 
fließenden Bäche machen faft überall Bewällerung möglich. und ſo bietet 
das Ganze das Bild einer erquicktichen Dafe in weiter Steppengegend. 
Allerdings beginmen die weftlid von der Wolga liegenden Kolonien erft 
bei Sosnowla, ungefähr 45 Werft füdlih von Saratow und die ſchön⸗ 
fien der angeführten Ufer fallen nicht in ihre Gebiet. Die Wieſenſeite hat 
bei weitem nicht ſolche landſchaftliche Schönheiten aufzuweiſen; die Ufer 
find groͤßtentheils flach. 

Folgende Nebenflähle der Wolga beräbren oder durchfließen das Ter⸗ 
zain der Koloniſten: weftlich der Tſchardym, Bftlih der Jeruſlau, der 
große und der Meine Karaman, erfterer mit den Rebenflüßchen Chaiſſul 
und Metiched.. Aus dem Flußgebiete des Don find auzuführen: Die 
Ilawla und die Medwediza mit dem Nebenflüßchen Karamyſch. Die 
Medwediza ift im Frühling bei hohem Waſſerſtande jchiffbar, dann werden 
am Ufer Barken erbaut und das bis dahin aufgelpeicgerte Korn auf den, 
felben bis zum Aſowſchen Meer gebracht, von wo aus es weiter verfendat 
wird; die Barken aber werden auseinandergenommen und als Bauholz 
verfanft. Ueberall liegen in der Nähe dieſer Flüffe und der noch klei⸗ 
nern, nicht namentlich angeführten, Ichönere Stridye Landes, und mehr 
oder weniger wiederholt fich in kleinem Mapftabe das Bild der Wolgaufer. 
Seen giebt es anf den Kolonien gar nicht, kaum größere Teiche. Die 
geologiſchen Verhältniffe aubelaugend, fo ninımt der Höhezug, welcher die 
Wolga einrahmt zunächft unſere Aufmerkfamfeit in Auſpruch. Erſt fudlich 
von Samara erreichen dieſe Berge eine beträchtliche Höhe und laufen dann 
bis Sarepta neben der Wolga ber, von hier aus ziehen fie ih als Ir⸗ 
gent oder Sarpahügel durch die Kalmüdenfteppe. Die Hauptbehandtheike 
diefer Uferberge, deren landſchaftlich verſchoͤnernder Einfluß ſchon erwähnt 
wurde, find Kalkſtein — Koblenlall und Jurakalk — fchwarzer Schiefer 
und Sandftein, welcher zumeilen eiſenhaltig ift, dunkler Thonmergel, Kie⸗ 
fellager und Saud. Die wechlelnden Lagen von lockerem Bandftein und 
Kalk geben. den Ufern. eine eigentgümliche Phyfieguomie: da der Sandflein 
verwittert und verwaſchen wird, die Kallichichten aber fiehen bieiben, er⸗ 
fcheinen die Kanten. gezähnt und an den Seiten bilden fi weite Bor 
fpränge odes muldenförmige Höhlungen. Alle diefe Geſteine -enthalten 
mannigfaltige Petrefacte. Auf der Wiefenfeite tritt der Höhenzug übern 
weiter zurüd, bleibt auch niedriger und befteht Ducchweg: ang Jüngern 

28” 


: 430 Die dentſchen Koloniften 


Tertiärgebirgen, welche in die Niederichläge des uralofaspiihen Bodens 
übergehen. Anch -bier, fo wie in der Alluvialichicht des Steppenbodens 
fommen viele interefjante Berfteinerungen vor. 

Um Einiges vou den zoologiihen Berhältniffen der Kolonialdiſtricte 
anzuführen, ift der Fuchs und der Wolf ein beftändiger Gaſt der Steppe. 
Die Wölfe richten oft nicht unbedeutenden Schaden an, ſcheuen fih and 
im Winter vor Menfchen nicht. - Bären kommen nicht mehr vor. Hafen 
giebt e8 die Menge; auf der Wielenfeire in der Steppe auch Antilopen, 
die Saiga und der Dſcheiran (Antilope gutturosa), Dort leben auch 
Murmelthiere und Siebenfchläfer, fowie eine Menge Nager: Springhajeu, 
ESpringmäufe, Erdmäufe u. f. w. An Bögeln fällt zunächſt die Menge 
der Raubvögel auf, es kommen vor: der Fiſchadler, der Blanfalle, der 
MWeipenbuffart, der Würgfalfe, verſchiedene Weihenarten u. a. m. Außer 
dem find anguführen: der Kibig, verjchiedene Möwenarten, der Pelikan 
und die Scharbe (Phalacroeorax carbo oder der Waſſerrabe des Ariflos 
teles), Schnatterenten, Birkhühner, Brachvögel, wilde Tauben, Zurteltanben. 
Schlangen giebt e8 viele Arten, auch giftige. Die Wolga ift außerordent- 
lich fiſchreich, namentlib an Störarten; der ſchmackhafteſte Fiſch ift wohl 
der Sterlet; Störe und Welfe find oft von ungeheurer Größe. Fiſcherei 
und Fiſchhandel befchäftigt und ernährt viele Anwohner der Wolga. 

Meber botaniſche Berhältniffe will ich nur bemerken, daß die Mono⸗ 
cotpledonen in der Steppe fehr abnehmen. Auf der Wielenfeite find bie 
Salzpflanzen fchon recht einheimifch, nehmen natürlich, näher dem Eliten: 
fee, zu. Gin eigenthümliches Gepräge giebt der Steppe die Stipa pen- 
nata, das Steppengras, von den SKoloniften Bocksbart genannt, ruſſiſch 
KOBbLib, das mit feinen langen federartigen Grannen ausſieht, wie der zar⸗ 
tefte Straußflaum; ganze Gegenden find mit diefem Grafe bedeckt, es ſteht 
wur auf unfultisirtem Boden und wird als das Kennzeichen eines völlig 
auggeruhten Aderbodens auf der Steppe angeſehen. Laubwälder kommen 
gar. nicht vor; bie und da an den Ufern der Flüſſe oder fonft au gänfti- 
gen Derslichleiten fieben nur Eleine Haine von Eichen, Birken, Eöpen, Pap⸗ 
peln, Linden, Weiden und vielen andern Holzarten. Jener echt germa- 
niſche Baum, die. Buche, wird nirgends gefunden. Nicht immer find dieſe 
Gegenden, nameutli die Bergfeite, fo holzarm geweien; wenn and) der 
Baden höherem Baumwuchs nicht überall günftig war, fo gab es doch 
Brennholz in großer Menge. Der Ruſſe ift aber ein wahres Genie im 
Waldausrottung, und was nun gar die eng zufammenwohnenden Kolo⸗ 











im Samaraſchen u. Earatowfchen Gouvernement. 43 


niſten betrifft, fo haben fie faft nichts übrig gelaſſen. Don den ANNE 
pflanzen wird weiter unten die Rede fein. 

Das Klima im Saratowſchen und Samarafchen Gouvernement iR 
nicht angenehm zu nennen. Der Froſt beginnt gewöhnlih Ende October, 
im Rovember pflegt der Schnee zu fallen und bis in den März hinein 
zu liegen. Die Kältegrade find nicht niedriger als in Petersburg; fegt 
nun bei dreißig Grad der Sturmwind über die Steppe, den Schnee gleid) 
Millionen fpigen Radeln umherftöbernd, fo ift Todesgefahr rings um. Es 
fommt vor, daß ganze Reifegefellichaften in folchem Wetter erfrieren; wer 
aber ohne Schuß ſich auf dem Felde befindet, ift des Todes fihere Beute. 
Auf den Dörfern und Kolonien werden dann ununterbrochen die Glocken 
geläntet, denn häufig find Leute, die fih kaum aus der unmittelbarften 
Nähe des Ortes entfernt hatten, verirrt und betäubt durch Kälte und 
Scyneegeftöber verloren gegangen. Soldye Stürme find freilich ſelten, Doch 
aber ift die falte Jahreszeit im ganzen windiger als in Nordrußland. 
Stillere, fonnige Tage fallen mehr in die zweite Hälfte des Winters, 

Bei dem ralchen Eintritt der Wärme im Frühling ſchmilzt der Schnee 
ſehr fohnell, und in breiten Erdrifien, die im Sommer wie trodene Fluß» 
betten erfcheinen, ſtroͤnt das Schneewafler in die Wolga. Die Straßen 
find um Diele Zeit faft unfahrbar, in der Mitte fteht das Eisgerippe des 
Winterweges, zu beiden Seiten liegt ein tiefer Woraft und von Zeit zu 
Zeit hemmt ein improvifirter Fluß die Fahrt. Lange pflegt Diefes Chaos 
nicht zu dauern, die raſch fleigende Wärme treibt bald Gräfer und Blu⸗ 
men üppig in die Höhe: aber die Herrlichfeit iſt nicht von Beftand, alle 
zarten Pflanzen verderben und verlümmern in der fengenden Sonnenhiße, 
Das Erdreich Mafft fpröde amseinander, die Straßen find fnohenhart und 
der Wind treibt beftäudig fein ſchmutziges Spiel mit dem dunkeln Staube, 
den die fangen Reihen der Ochienwagen, der Echafheerden und die Truppe 
son Kımeelen”) befländig aufwühlen. Die fchönfte Yahreszeit. iſt der 
Epätfommer Ende Auguft und Anfang September, die Wärme ift dann 
gemäßigt, die Luft fhön umd ungemein klar, aud macht der Stand bei 
der Windftille und größeren Feuchtigkeit fich nicht fo bemerflih. In 
® 

*) Das Kameel fängt an fih in jenen Gegenden immer mehr einzubürgern; es wirb 
namentlich dazu benußt bie Delmühlen zu treiben, hie und da habe ich es auch vor Wagen 
gefpannt gefehen; gewiß wäre es auch bei feiner Ausdauer und Genügſamkeit fehr nützlich 
beim Aderbau zu verwenden. Der Kolonift ſtraͤubt fich freiiich noch am meiften, dieſe 
wunderlich geformten Afiaten bei fi) aufzunehmen. 





ER v) Die deutichen Kolaniften 


der zweiten Hälfte des Sepiembers beginnt als Vorbote des Winters dar 
tiefe Herbſtſchmutz und der Cyclus fängt von nenem an. 





Es war am 22, Juli 1763 als Katharina ein Manifeft erließ, worin 
Ansländer zur Auswanderung nad Rußland eingeladen wurden. ine 
Reihe von Vorrechten und Verſprechungen wurde ihnen gemacht, darunter 
namentlih die Exemption von der Militairpflichtigkeit, Steuerfreiheit für 
lange Zeit, Grund und Boden ohne jede Abgabe fürs Erſte, Vorſchuß 
an Geld und Lebensmitteln, Sicherung gegen die Prügelitrafe (nur die 
Regierung felbft fellte fie verhängen dürfen), auch völlig freie Religions» 
ansübung u. |. w. Es wurden Emifjäre ins Ausland geſchickt und Die 
Zeitung der ganzen Angelegenheit dem Baron Beauregard nebfl zweien 
Gehülfen (Leroi und Schön) und einem belondern Kommiſſaͤr für Die 
Bergſeite (Münnich) übertragen, 

Der fiebenjährige Krieg war zu Ende, verwüflete Felder, verarıste 
Befiker, hiumgernde Arbeiter hinter fi) laſſend. Run lamen die Agenten 
Katharinn’s, verſprachen den Berarmten und Heimathloſen Fleiſch und 
Brod die Fülle, Dazu noch Land: was Wunder, dag Taufende und aber 
Tauſende zugriffem! Bon Frankreich aus wurde noch mancher Proteſtaut 
durch die ihm daheim verſagte Religionofreibeit bewogen auszuwandern. 
Außer den Preußen, Sachſen, Franzoſen emigrirten noch eine Menge aus 
Baiern, Würtemberg, Tyrol, der Schweiz, den Niederlanden und andern 
Rändern mehr. Regensburg war der Sammelpla für den Hauptzug der 
‚Audwanderer, dann reiften fie über Weimar, Oamnover und Lüneburg 
nach Lübeck. Hier fand die Einihiffung nad Kronftadt md Oranien- 
baum fiat. Auf den Schiffen mußten die Auswanderer fich ſelbſt belöfti⸗ 
gen, ſei es für ihr eigened Geld, ſei ed won den Vorſchuͤſſen, die fie et- 
hielten. Nun heißt es, daß fie für ihre Bezahlung ſehr ſchlecht genähet 
wurden und daß man, um fich den daraus erwarhfenden Gewinn länger zu 
erhalten, die Schifie habe Nachts eine Strede zurüdiahren laſſen; wenig⸗ 
ſtens erhoben die Ausländer bei ihrer Landung ſolche Klagen. Der Sad» 
verhalt wurde aber nicht ermittelt, Bei ihrer Ankunft Mi Rußand war 
Katharina mit dem Thronfolger anweſend; fie bieß ihre neuen Untertha⸗ 
nen willfommen und verhieß ihnen allen Schug und mütterliche Fürſorge. 
Bon nun an trug die Krone alle Reiſekoſten, dazu erhielten fie noch Bes 
fleidung und etwas Geld. Die Bauern warden angewieſen Pferde uud 


im Samaraſchen u, Saratowſchen Gouvernement. 38 


Schwert zum Txansport, auch Speiſen zu liefeen. Der Bug ging über 
Nowgerod, Waldai, Zerihef, Ze, ſtortſchewa, Maslau. Hier ‚murde 
«ine längere Raſt gehalten und dann zegen fie weile nad Jegorjewſl, 
Rien, Zroisl, Benin, Peiramsl. Ben dort. gelangten fie in die ihnen 
angewieſenen Qtte und smähft murde nun für ihre Ueberwinterung ge 
forgt. Für bie Einzichtung der Anfiedelung wurde eine eigewe Kanzellei 
eingerichtet, Deren Chef unter Anderen auch Potemkin geweien if, Die 
Diſtriete, in denen fle ſich anfledeln founten, waren ihnen zugemellen wor 
Deu, Die innere Eintheilung aber blieb ihnen jelber überlafien und fo brei⸗ 
tete fi ein Theil auf dev Bergfeite and, wo Waller genug war und Holz 
im Ueberfluß. Ein anderer Theil zog Die fetten Triften der Wiaſenſeite 
vor, wo damals auch ned) genug Gichen, Pappeln, Eöpen, Birken, Wei⸗ 
Den, ja wilde Aepfel- und Birabäume wuchſen. Daß diele aber fchlechter 
gewählt hatten als die Andern zeigte fi) in der Folge; ihre Nachbarſchaft 
war nicht die Hefte. Mit wie wenig Voransficht fle im, ganzen. verfuhren, 
dapon zeugt au), Daß fie die Kolonien auf der Wiefenfeite Dicht ameinan- 
Der gedrängt mit Zwifchenräumen von kaum einigen Werften in einer Reihe 
länge der Wolga und dem großen Karaman anlegten. Das Gemeinde 
Sand fiegt auf dieſe Weile in ſehr laugen und fchmalen Streifen neben- 
einander, was fpäter, als auch die entfernteften Stüde in Kultur. gebracht 
wurden, außerordentliche Beläftigungen mit fi führte. Hölzerne Mobs 
nungen fanden die Koloniften ſchon fertig vor, fie wurden aus den, holzrei⸗ 
heran Gegenden der Wolga heruntergeflößt, wie es noch heutzutage geſchieht. 
In Wiätka werden fie jept fertig gezimmert, auf große Ylöße gepadt und 
jo ſchwimmen fie firomabwärts zum Beſtimmungsorte; bier werden fie wies 
der zuſammengeſtellt und feilgeboten. Desgleichen wurden fie mit Dieh 
und Adergeräthen verſorgt, uatürlich erhielten. fie gur das Allernothwen⸗ 
Diofte, Zu Gelmmmtbetrage wurde ihnen vorgeftredt vier Mil, Rub. B.; 
150 Rub. Bko. befam jeder Hausmwirth in baarem Gelde. Das war, jür 
die. damalige Zeit viel, denn das Geld batte einen ſehr hohen Werth, ein 
Bud Weizen foflete nur 7—8 Kop. Bio, «in Pferd 8-10 Rub,, ‚eine 
Kuh 3—4 Rub. Bio. Bei alledem war der Anfang ‚der Kolonien. ein 
außerordentlich trauriger. Ale Opfer der Regierung ſind zwar auf dem 
Bapiere verzeichnet, ob fie aber fo an Die einzelnen Koloniſten gelangten, 
iſt mehr als zweifelhaft. Die gelieferten Bictualien ſollen ungenießbar 
und verdorben geweſen fein, die nothdürftig errichteten Wohnungen ex 
baͤrmlich, dazu kam noch, daß. ein großer Theil der Auswanderer aus fans 


M Die deutſchen Koloniften 


dem, luderlichem Geſindel beftand, die gewohnt waren ſich auf alles andere 
zu verlaffen, nur nicht auf ihre eigenen Kräfte. Das unbarmherzige Klima 
wear aber folcher gemäthlichen Nonchalance nicht günftig; der Bettel lohnte 
fi auch nicht, wo faft Alle bebürftig waren; da begann der Typhus 
unter den Unglüdligen zu wüthen; mittlerweile brach auch der Puga⸗ 
ijchewſche Aufſtand los, mit Mord und Brand in feinem Gefolge. Aber 
Dies war ner ein vorübergebendes Uebel, viel ſchlimmer erging es ans 
dauernd denjenigen Kolonien, die ſich die Wielenfeite zu ihrem Wohnfs 
ausgefucht hatten; fie lebten in unaufhoörlicher Augſt vor den räuberifihen 
:&infällen der Kirgifen und Kalmücken. Dieſe [hlinnmen Nachbaren famen 
raubend und mordend angezogen, wann es ihmen gut Dünkte, verheerten 
nach der graufamen aflatiihen Kriegsweiſe Felder und Dörfer und ſchlepp⸗ 
ten in die Sklaverei, wie viele fle wollten. Lange dachten die Koloniften 
nicht daran ſich zu vertheidigen. Sahen fie die gefürchteten Horden kom⸗ 
men, fo wurde Alarm gelchlagen und wer fonnte entrann oder verſteckte 
fih. Die Kolonie CAfarsfeld wurde gänzlich von den Kirgifen ausgerottet. 
Es ift ſchwer zu glauben, daß von den eingewanderten 8000 Familien 
oder 27,000 Seelen nah 5 Jahren noch 5500 Zamilien oder 23,000 
Seelen übrig geblieben fein follen. Nah der mündlichen Weberlieferung 
wären fle in dieſem Zeitraum um weit mehr als die Hälfte zuſammen⸗ 
geſchmolzen; wahrfcheinlih wird auf dem Papiere manche todte Seele ſte⸗ 
ben geblieben fein. Betrachtet man alle dieſe widrigen Schickſale und zu- 
gleich die außerordentliche Bluͤthe der Kolonien heutzutage, fo ergiebt 
fi) von felber, wie glänzend auch bier das Kolonijationstafent der 
Deutſchen fid bewährt hat. Vergleichen wir damit das Schickſal der 
franzoͤſiſchen Beſtandtheile der Emigration, die doch in manchen Kolonien 
"De Mehrzahl bildeten. Was bat das Franzofentfum in diefem harten 
Kampfe mit widerfirebender Natur und ungünftigen Umftänden für Ers 
oberungen gemacht? Durchſuchen wir alle Kolonien, kein franzöfifches 
Wort trifft unfer Ohr, keine franzöfliche Wirthſchaft lenkt unſere Auſmerk⸗ 
ſamkeit auf ſich! Wo find fie geblieben? hat die Peſtilenz fie eigens aus⸗ 
geſucht und weggerafft? zeigten die Sirgifen eine befondere Vorliebe für 
Sranzofehfflaven? Nichts von alle dem. Sie liefen auseinander, flohen 
vor der ſchweren Feldarbeit und zerftreuten ſich im weiten Reiche als Fri⸗ 
feure, Putzmacherinnen, Köche und vor allem als Erzieher und: Erziehe- 
rinnen, die ihr fanberes Patois den hoffnungsvollen Sprößfingen des ruſ⸗ 
fiſchen Lardadels beibrachten. Genug, die gänzlidye Unfähigkeit der Fran 


- 








im Samarafhen u. Sardtowſchen Bonvernement. 435 


zofen zur KRolonifation, die heutzutage in Algier ih fo auffällig zeigt, bes 
wahrheitete ſich auch bei diefen unfern Kolenien. 

Die Koloniften wurden zunächft unter die obrigfeitliche Gewalt der 
obengenannten Directoren geftelt. "Baron Beauregard refidirte in Katha⸗ 
rinenftadt (Baronsfaja) und hatte unser ſich die Kolonien zwilchen dem 
Heinen Karaman und der Wolga. Kapitän Leroi war denen am. großen 
Karaman und denen, die ſüdlich auf der Wiefenfeite liegen, vorgeſetzt. Mas 
joe Schön hatte feinen Sig in der Kolonie Paninflaja, die auch no 
jegt bei den Koloniften Schöngen heißt. Muͤnnich befahl den Kolonien 
auf der Bergfeite am Fluffe Ilawla. Diefe Adminiſtration hörte aber 
bald auf, ed follen allerlei Verkürzungen und Erpreffungen vorgefallen 
fein. Alle Kolonien wurden nun unmittelbar unter die Krone geſtellt. 
Während fie früher fämmtlich zum Saratowſchen Gonvernement gerechnet 
wurden, gehören feit der Bildung des Samarafchen Gouvernements die 
öfli von der’ Wolga liegenden Kolonien zu dielem fepteren, obgleich fie 
mit den übrigen deutſchen Ortſchaften diefelbe Geutralbehörde in Sarataw 
baben. Ale Kolonien vertheilen fi in vier Gruppen. Die exfle liegt 
von Saratow nördlich auf der Wiefenfeite; fie umfaßt vier Bezirke, näms- 
lid an der Wolga firomanfwärts den Krasnojarfchen, den Katharinenſtädt⸗ 
ſchen und den Paninffajafchen und im füdöftlichen Theil der Gruppe, zu beiden 
Seiten des großen Karaman, den Tonkoſchurowſchen Kreis. Die zweite 
Gruppe beginnt ungefähr vierzig Werft füdlih von Saratow auf der 
Wieſenſeite und befteht aus dem Zarlifichen Bezirk zwifchen der Wolga 
und der großen Salzſtraße, die von dem Eltonſee nad Saratow führt. 
Die dritte und größte Gruppe dehnt ſich dem Zarliffchen Bezirk gegenüber 
auf der Bergfeite aus; Die vier Kreife, in welche diefelbe getheilt ift, find 
nach den Kolonien Sofnomfa, Norfa, Kamenfa und Uſt⸗Kulalinka benannt. 
Die vierte und legte Gruppe liegt nordweſtlich von Saratow und befteht 
aus drei Kolonien, welde einen beiondern Bezirk bilden, den Jagodnaja⸗ 
polianiſchen. Den meiften Kolonten find ruffilche Namen gegeben worden, 
faſt alle aber führen neben ihren geographifchen und amtlichen Bezeichnuns 
gen deutſche Benennungen, die durchgängig den Familiennamen ihrer erften 
Borfteher entlehut worden find. Ich werde diefelben, die nun ein Jahr⸗ 
hundert faft ausfchließlih von den Koloniften gebraucht wurden, wahr. 
fcheinlich aber doch endlih den legitimen Namen weiden mäfjen, bier 
aufzeichnen, daneben auch die Confeſſion jeder Kolonie, und wenn in der 
felben eine Pfarre beftebt, folches vermerken ”), 

Die Tochterfolonien find nicht mit aufgeführt, fonbern nur bie anfänglich gegrün- 
beten. Im ganzen gählt man 115 Kolonien mit eirca 80,000 männlichen Seelen. -- 


336 00: Wie deusichen Koloniften 
4) Im ſrasnojarſchen Bezirk: Telauſa Baier) Iutheriich,., Pod» 


ſtepnaja (Roſenheim) luth. Pfarre Uflaraman (Eudend) luth. Nie 


der⸗Mouſchn ih, Swonnrewka (Stab nk. Swongarewkut 
Schweden) luth. Krasnojar ıik, Sitz des Kreisamts, Starize (Reiw 
woldi). Tuth. Lugowoſa⸗Griasnucha (Sthulz). luth. 

2) Im Katharinenſtaͤdtſchen Kreiſe: Orlowſkaja inth. Ober⸗Mon⸗ 
Ihn katholiſch. Katharinenſtadt futh. Pfarre. Beanregard furberiilh. 
Paulffaja Tut. Kano luth. Boaro luth. 


3) Im Baninffajafchen Kreiſe: Schaffpaufen luth. Glarus Muth. 
Baratajewfa (Böttiger) luth. Pfarre. Bafel (Kranz) luth. Zürich luth. 
Solothurn. (Wittmann) kath, Paninffaja (Schöngen) kath. Sitz des 
Kreidamts. Zug (Gattung) kath. Luzern (Ranıler) kath. Unterwalden 
(Meinbardt) luth. Suſannenthal (Winkelmann) luth. Baskakowka 


Minad) luth. Raͤſanowka (Nees) luth. —— Brokhauſen (Hummel) 


luth. Heckenberg (Bohn) luth. 


M Im Tonkoſchurowſchen Kreiſe: Dſſino wka (Reinhardt) luth. Pfarre. 
Lipowkut (Urbach) luth. Lipowka (Giſcher) luth. Raskati (Mohleder) 
kath. Krutofaromwfa (Graf) kath. Suski (Herzog) kath. Tonkoſchnu⸗ 
rowka (Marienthal, Pfannenſtiel) kath. Oſtrogowka (Louis) kath. 

5) Im Tarlikſchen Kreiſe: Kaſizkaja (Brabander) kath. Bereſowka 
Celler) kath. Saumorja (Bauzert) luth. Stepnaja Etahſ) Kuh. 
Wolſkaja (Kukus) reform, Pfarre. Jablonowka (Laube) luth. Tarlik 
luth. Tarlikowka (Dunkel) luth. Papowka Goſt) luth. Skatowka 
(Straub) luth. Priwalnaja (Warenburg) luth. Pfarre, Kreisamt. Kras⸗ 
nopolje (Kraus) kath. Koſchetnaja GGötzel) fat Rownaja (Seel 
wann) kath. Kuſtarewo Meu⸗Kolonie) kath. 

6) Im Sofnowfafhen. Kreiſe: Soſnowkn (Schilling) luth. Ta⸗ 
Llowka GBeideck) Inth. Pfarre. Goloi⸗Karamyſch Galzer) re. Po⸗ 
powka (Pfaffenhuter) vef. Sewaftianowfa (Anton) zei. Klutſchi (Mehr) 
reſ. Galolobowka (Dannhof) luth. Uſt⸗Solich a (Meſſer) zei. Pfarre, 
Karamyſchewka (Bauer) luth. Lesnoi⸗-Karamyſch (Grimm) Kuh. 
Pfarre. Makarowka Merkel) iuth. Potſchinaja (Kratzke) luth. Kar 
menoi⸗Owrag (Degott) kath. 

7) Im Norkaſchen Kreiſe: Norka ref. Pfarre. Splawnuda (uch 
ref. LinewojesDfero (Uſſenbach) luth. Werſchinka (Kauz) lutheriſch. 
Aleſchna (Zittel) luth. Pſarre. Pametuaja (Rothhammel) kath. Wer⸗ 











I 


im Samaraſchen u. Saratowſchen Gouvernement. AR 


ch ow je Seewald) fat Gretiihinnaja-Lula (Balter) bh. Kıefle- 
woisBujeraf (&ranf) luth. Pfarre. Piskowatka (Kolh luih. .-..: 

8, Im Kamenkafchen Kreife: Griasnowatka (Schude) kath. Roſ⸗ 
ſoſchi (&rangojen) luth. Jelſchanka (Hnfaren) kath. Kopenka (Bolmer) 
kath. Kamenka kath. Kreisamt. Gniluſchka (Pfeifer) fath, Panowka 
(Hifdmann) kath. Karaulnoi⸗Bujerak (Koͤhler) kath. Jlowatka Eeicht⸗ 
ling) kath. Semenowka kath. Uſt⸗Griasſnucha (Göbel) kath. 

9) Im Uſt⸗Kulalinkaſchen Kreiſe: Wodianoi⸗Bujerak (Stephan) 
luth. Pfarre. Kreſtowoi⸗Bujeralk (Müller) luth. Tſcherdakowka luth. 
Werchnaja⸗Griasnucha (Kraft) luth. Werchnaja⸗Kulalinka luth. 
Buidakow⸗Bugeral (Hollſtein) luth. Werchnaja⸗Dobrinka (Schwab) 
luth. uſt⸗Kulalinka Dreiſpitz) luth. Pfarre, Nifpnieja-Dobrinfa 
(Balfe) luth. Dobrinka Tuth, 

10) Im SagodnajasPolianafchen Krelfe: Jagodnaja⸗Poliana luth. 
Kreisamt, Pfarre. Probatnaja ref u eine Aue Sta 
towta Neuftrand) Tuth: *) 


. Der Raum, geftattet es nicht noch bei jedem einzelnen Orte anzufuh⸗ 
ren, woher die einwohnenden Koloniſten kamen, doch moͤchte ich ihren ge⸗ 
netiſchen Zuſammenhang mit dem Auslande nicht ganz unerörtert lafſen. 
Die Landsmannfchaften hielten nicht fo weit zufammen, daß beftimmte Dis 
firifte oder auch nur einzelne Kolonien von fpeciellen Landsleuten einge 
nommen wurden; es hatten ſich aber die aus der Heimath mit einander 
Belannten zu größeren Trupps und Reiſegeſellſchaften zuſammengeſchloſſen 
und diefe find auch größtentheild bei der Kolonifirung mitfammengebfieben, 
fo daB die einzelnen Kolonien feltener aus zwei, öfter aus drei, vier 
fünf ſolcher verſchiedener landsmanniſcher Reijetrupps fich. zufamsmenfegten. 
Waren nur fehr wenige aus berfelben Gegend ausgewandert, fo blieben 
fie auch gewohnlich in einer Kolonie zufammen. 8 ift nicht verzeichnet 
worden, wieviele Seelen die einzelnen Stämme Deutſchlands und anderer 
Ränder zu dieſer Auswanderung lieferten, Meferent hat aber in Folgenden 
zufammengezäblt, von wievielen Kolonien die Auswanderer jeder der anges 
führten Staaten die Bauptbeftandtheile bildeten; darnach möchte fich ans 


Seit 8 Ihren iſt ein neuer Kreis auf ber Wiefenfeite gebildet, der Zeruflanfche, 
öftfich und füdlich vom Tarlikſchen. Bevoͤlkert iſt er von Anfteblern fämmtlicher früheren 
Kreife. Darin die Kolonien Lilienthal, Freſenthal, Neu-Boaro, Chaifful, 
Briedenthal, Goſsmannseck u f. w. Die Anfiedelung ift wahrfcheinlich noch nicht 





beendet. 


a J Die dentſchen Koloniſten 


wähernd überfehen laſſen, einen wie großen Bruchtheil der u Aut 
Ele fie ergaben. 


















Namen ber Länber 35 &$ 23 Namen ber Länder &: SE x: 
ober Staaten. 33|s8 Er oder Staaten. ss? En 
a I sr 
Sadien +... 1291201 9 I Weftppaln .....13141|2 
Pial » 2.200... 125|17| 8] Ottewaldt . .:|| 3| 3 |— 
—* .. I181141 41Fulda........ 3131— 
ainz ..... I171111 6 Polen -..2.::...131112 
Preußen. - 1116| 4 121Frankfurt —2 .. 2 — 12 
Darmfladt. . so}, +. > 14 9 5 - urlad) . ...-. 0 0 2 2 — 
Heſſen........ 1315 8 I Calle... ..:++:+12|—|2 
Würtemberg . . . 1113| 7| 6 | Nümdberg ......12|—12 
Mar Arandenburg . 8| 2) 6 Fdranlen .„.2.....-12 1111 
Schwaben ...... | 8I—! 8 1] Steiermarf „....(11—!1 
Würzburg „»—u 0 0 0.0. 8 6 2 Naſſau DR Sur ver vr rer 1 — 1 
Deſſau........ 7TIT—| 1058eſterreich ..... 1—21 
Schweden...... 71 A| 31Ungarn ....:..11|— |1 
Boirn 2.2.0... H 6| 1] 5IRiderlande ..... 1 1 I— 11 
Dmanober 222 0.ch 5| 3| 21K8öln...... 11-11 
Lothringen .»e 1 00 4 5 — 5 Weilburg oe 4— 0 0 1 — 1 
Frankreich ..... 51 —51Braunfels...... 1—-11 
Hamburg...... 4 —41Deutz ....... .11]—|1 
Bamberg 2.0... Al 1| 3 Danzig ....... 1j—|1 
Trier .,r ı vv en oo 4 2 2 Waldeck. 000 0 0 + 1 1 — 
Luxemburg...... 4 —Z2241ESchvediſch — 111|— 
Elſaß........ 4| 2| 25 Heidelberg. .....1 11— 
Holften ©... ... | AI—| A Leiningen...... 11— 
Medienbnig . .... || A| 2| 24 Hanau... .. ..:11| 1|— 
Zweibräden 2. ...1 A| 2| 21 Bimin ....:.. | 1|j| 1 — 
ee .„...0.0% 3 —— 3 Lübeck. ⸗o⸗,0 4— 1 1 — 
Dänemart . 1 31 1l 2 


Es würde zu weit führen mich hier in Unterfuchungen einzuwlaffen 
warum aus diefem und jenem oft fleinen Staate (3. B. der Grafſchaft 
Hfenburg) Viele auswanderten, aus anderen wieder weniger, warum einige 
Stämme, vielleicht heimatblichen Reminiscenzen folgend, ſich vorzugsweiſe 
"oder allein anf der Wiefenfeite ausbreiteten, andere dagegen die Bergfeite 
vorzogen; genug, ſämmtliche Koloniften find in Folge ihrer Durcheinander 
würfelung und ihrer engen gegenfeitigen Beziehungen, namentlich beftäudis 
ger Heirathen von einer Kolonie zur andern, zu einem Bellöftamme ver 








im Samaraſchen u. Saratowihen Goupernement. 439 


wachſen mit ganz charalteriſtiſchen Geſichtäzagen, geiſtigen Eigenthümlich- 
keiten und GSiiten. 

Somit jeien denn die Betrachtungen über Geographie uud Geſchichte 
der Kolonien geſchloſſen. Ueber die letzten Züge der Mennoniten, Die 
meiſt aus dem Preußiſchen eingewandert find und ihre Niederlafungen auf 
der Wieſenſeite hinter dem tarlifichen Kreile haben, möchte ich mich wicht 
ausführlicher auslaſſen. Sie ſtehen mit Ausnahme des kirchlichen Ders 
bandes in jeder Beziehung den übrigen Koloniften gleich. Es find meiſt 
wohlhabende Leute, die Das ihnen reichlich zugemeſſene Land fleißig bear 
beiten und da fie in ihrer Religionsausuͤbung völlig unbehindert find, aud) 
mit dem Kriegsdienfte gar nichts zu’ thun haben, fich in ihrer neuen Hei⸗ 
math ſehr glüctich fühlen. Sie fprechen die Erwartung aus, daB ihnen 
ihre Glaubensgenoffen aus Preußen folgen werden. Ihre Reiſeroute 
pflegen fie über Land mitten Durch das große Reich zu nehmen. 

Auch die Herrnhuterkolonie zn Sarepta fanı bier nur eine kurze Er⸗ 
wähnung finden. Dieſe Brüdergemeinde wurde gleichfalls unter Kathar 
rina IL ind Land gezogen, doch fland ihre Einwanderung in keiner Bes 
ziehung zu dem übrigen Kolonifationsigftem; fie geſchah in Folge eines 
bejonderen Uebereinkommens, wobei den Herrnhutern noch bei weitem grör 
Bere Privilegien, namentlich den Handel anbelangend, zugefichert wurden, 
als den übrigen Koloniften. In Folge dieſes und ihrer bürgerlihen Zus 
genden hatı es die Kolonie zu einem hohen Grad von Wohiflund ger 
bracht, troßdem, daß fie anfänglich au manche Schwierigkeiten zu übers 
winden, manche Bährlichfeiten zu beftehen hatte. Anı bedroplichfien war 
es für diefe Kolonie, als jene große Kalmückenhorde, die ſich der ruſſiſchen 
Herrichaft durch die Flucht in die Mongolei entzog, vor ihrem Abzugr 
noch ein Andenken dadurch Hinterlaffen wollte, daß fie Sarepta gänzlich 
ausrottete; es war im Frühling und fig wollten zu Eis über die Wolga; 
plöglid) war aber fo ſtarkes Thaumelter eingetreten, daß es ihnen, mißlich 
ſchien ſich noch hinüber zu wagen — und Sarepta war gerettet. Bit der 
Gentralverwaltung der-Koloniften in Saratow haben die Herrnhuter nichts 
zu thun. Urſprünglich hatte die Niederlaffung den Zwei eine Miſſtons⸗ 
flation für die Belehrung der Kalmüden zu werden, aber. auf Beirich 
der zufflichen Geiflihleit wurde verboten die Kalmücken zu etwas Anders 
sem. als zur griechiſch⸗orthodoxen Religion zu befehren, und ſomit hatte 
die Sache ein Ende. Sarepta zeichnet fih dur eine außerordentlich. ger 
unde Luft aus, die Cholera und andere Seuchen waren niemals, dort, 


44 Die dentſchen Koloniften 


Man glaubt dort, daß die Wolgaufer einerſeitss und: Die Sarpahügel ww 
dererſeits vor böfer Luft ſchützten. Mit den Kalmüden ſtehen die Sa⸗ 
reptaer in beſtaͤndigen Berkehr. Winen enropäfiden "Huf dat’ "ie dere 
Senfjabrifation. 

Die Hörperliche Beichaffenbeit anbelangend- find die Koloniften keäfig, 
ausdamernd und wohlgebildet zu: nennen, fle haben eine frifge Gefichts⸗ 
farbe, weiße geiunde Zähne und find ziemlich zu gleichen Theilen blend 
und brünelt. Sie vertreten deu germaniichen Ratteneitppns in feiner ed⸗ 
leren Ausprägung und bilden einen ausnehmend angenehmen Gegenfah 
gegen viele der benachbarten ſlaviſchen und finniſchen Typen; - wenn. and 
fonft nit, fo würden fie ſich doch anf ben erflen Blick dadur von den 
Auffen nnterfcheiden, daB fle nie einen Bart tragen. Es ifl eigenthümlich, 
daß die vielen -Stämme, die fi) dort anfledeiten, eine gleichförmigere 
Phyfiognomie erhalten haben, als mir dies in einem gleich großen Die 
ftrifte Deutſchlands vorgefommen if. Die Urfache mag darkn liegen, daß 
nachdem die Ueberſiedelung geſchehen war und fle fih nun nach allen Ri» 
tungen bin unter einander vwermilchten, weitere fremde Elemente durchaus 
nicht mehr hinzukamen. Oder foflte die Einfürmigkeit der Steppenmatut 
fo auf ihre Bewohner zurück gewirkt haben, daß fie in ihrer Geſammtheit 
auch ein monotoneres Bild Bieten? Freilich durch geiftige Strömumgen 
und durch eigenartige Entwidtehmgen wäre diefe Naturabſpiegelung hier 
wenig geflört worden, Die Kotmiften haben meiftens ſtarke Geſichtszuͤge, 
hervortretende Stirnen und ziemlid große gebogene Raſen. Ihre Corfi- 
tntion iſt mehr mager als fett und es fcheint, als Babe der ſchwäbiſche 
Theil der Koloniften, ofmehin wohl der Zahl nach vorwiegend, die andern 
Elemente allmaͤhlig abferbirt. 

Die Weiber find im ihrer Iugend oft recht ſchoͤn, ihre Phoflocnomien 
bieten auch mehr Abwechfelung als die dev Männer, doch macht m harte 
Arbeit in dem feindfichen Klima fie bald verbfäßen. 

Der Behundheitsinftand in den Kolonien iſt im ganzen bel, &%e 
Seuchen, namentlich die Cholera, treten bei weitem nicht fo heftig auf wis 
anderwärtö; auch die Bfattern grafftten bei ihnen weniger, weil fie nicht 
wie Die gemeinen Ruflen Den Impfzwang gu umgehen ſuchen. Die Kin⸗ 
ver gedeihen bei den Koloniſten wegen vernünftiger Pflege weit beffer als 
bei ihren Nachbaren, worin wohl neben der Mekrutenfreiheit der Grund 
ihrer außerordenttich raſchen Bermehrung liegt. In der ganzen: Gegend 
fiad die Rubren einheimiſch, Die bei den Ruffen durch nunäßiges Gurken 





ES 


im Samaraſchen u. Saratowſchen Gouvernement. sau 


and: Meloneneſſen fehr gefördert worden; Die Deukichen aber, welche mehr 
warme Koſt genießen, Bleiben im ganzen von dieſer Krankheit verichent, 
Sawindfuiten fommen namentlid: im Samaraſchen Gouvernement weit 
weniger vor als in Deutſchland, besgleihen Qungenentzändnungen, Dagegen 
berrieht große: Neigung zu allerlei Entartungen und Srembbildungen des 
Aöryers: Krebs, Gewäaͤchſe aller Met, offene Schaͤden, Ausſchläge n. |. m. 
Die Syphilis, Die bei den Ruſſen auch auf den Dörfern umgeht, kommt 
Seh den Koloniſten feltener vor. 

Die baufiche Ankige der Kolonien ift eine außerordentlich einfärmige, 
ſte ſiud alle vorfchriftmäßig wie. nad der Schablone gebaut, deßhalb bie 
ton fie auch nicht im entfernteften den. erquicklichen Aublick der deutſchen 
Dörfer. mit ihrer freien naturmäcfigen Seflaltung, ihren Obfigärten, 
Zeichen und Baͤchen; nicht nur daß die Steppe die Kolonien öde und ein⸗ 
förmig umrahınt, daß der Baumwuchs meiſtentheils gering. it, kahl und 
Sangmweilig liegt ein Hans neben dem andern, alle von gleichem Schnitt 
und - ziemlich gleichen Dimenfionen; ſtatt other Biegels oder meufiger 
Strohdaͤcher find hier. alle Haͤuler mit ſchmutzig grauen Brettern. belegt. 
Die Straßen kaufen ganz. geradfinigt und [hießen eine beſtiumte Anzagdl 
gleicher Gehoͤfte ein. Jede Sofftelle if} ungefähr dreißig Faden lang umd 
funfzehn Baden breit, davon iſt die Hälfte Gartenland, die andere Häffte 
beficeht aus dem Hofraum, dem. Wohnhaus, den Viehflällen, der Schemue 
und den Vorrathahaus. Das Haus iſt gewöhnlich acht Faden lang umd 
vier Faden breit, iſt eiaſtoͤckig und hält zwei Zimmer, Küche und Kur. 
Die Hausthüre führt faft immer mach dem Hofe nnd zunächft auf; eine 
Aberdedte. Gallerie, die in der beſſeren Jahreszeit den Lieblingsaufentgait 
der Samilie bildet. Häufig befindet ſich oben. neh ein Duhkkübchen. 
Rund um den Hoftaum laufen nun die Ställe und übrigen Wirtbichafter 
gebäude, darunter auc Das Badehaud, das im Sommer auch als oh 
haus benwbt wird, im Winter aber: dem: ganz jungen Vieh zum Aufent 
halt dient. Die Kirchen unterſcheiden ſich nicht von ‚denen in Deutichlaud 
und in den Ofifeeptoninzen, das Schulhaus aber. dient zugleich als Vet⸗ 
ſammlungsort für Gemeindeberathungen 1. 

Ed ift Har, daß Bauart und Einrichtung der ‚Sotftellen. aus dm 
Huffegen eutlehnt ift; man. fand zum: Theil die Gebäude hr der Art wer 
und fuhr in derfelben Weiſe fort zu bauen, um fo mehr, da ma dieſelbe 
praftiſch Anden mußte. Daß alle Gebäude ein Biere bilden ‚und alle 
Thüren in den eingeſchloſſenen Hofraum gehen ,..ift eine teefilähe Ginrich⸗ 


442 Die deutichen Koloniften 


tang wider die eifigen Winde im Winter und bat überdies etwas abge⸗ 
ſchloſſen Behagliches. Uebrigens ift an diefer Iandesüblichen Bauart der 
Webergang zur orientalischen anzumerlen. Wan fieht aber bald, wenn man 
in eine Kolonie fährt, daB man ſich nicht im einem großen Ruſſendorfe ber 
findet, nicht nur indem bier alles von größerer Wohlhaͤbigkeit, Ordunng und 
Beinlicgkeit zeugt, man gewahrt auch überall jenes Streben zum Größeren 
und Maſſenhafteren, wie es einmal der deutiche Siun liebt, während der 
Auffe fi) mehr dem Leichten, Zierlichen und Gefaͤlligen hinneigt. Denn 
Holzſchnitzwerle, womit der Ruſſe fo gern dem Giebel und die Barade feis 
nes Haufes und den Thorweg ſchmückt, ſteht man bei den Deutſchen faſt 
gar nicht. Noch bemerke ih, daß der Kolowift wicht felten Gebäude aus 
Feldſteinen (meiſt Kallſtein) aufführt; eine billige und praktiſche Methode; 
die inneren Wände And dann aus getrockneten Ziegeln gemauert. 

Die Einrichtung der Haͤuſer und das wenige Mobiliar iſt wieder 
mehr deutib. Se erinnern die grellen Karben und bie Malereien an deu 
Soljverlleidungen und Deden fehr an die deutſchen Bauerfiuben, ebenjo die 
zahlreichen baufchigen Betten mit buntfarbigen Weberzügen in großen Him- 
meilbettftellen, und die vielen für die Hauswirthſchaft nöthigen Geräthe. 
Gigenthämticherweihe findet fich bier die norwegiſche Sitte nad Maßſtab 
des Reichtbums Tupferne Keffel in der Wohnſtube anfzuftellen; den Ur⸗ 
fpeung diefer Sitte weiß ich nicht anzugeben, 

Die Hausgenoflenfchaften. find durchgehends außerordentlich yehltei, 
deun Die Söhne heiratheu ſehr früh und bleiben lange. mit- ihren Kindern 
im Baterhaufe, obgleich jeder bemäpt iſt den Seinen außer feinem Haufe 
noch ein anderes zu hinterlafien. atärlich find die Häufer gepropft voll 
Menſchen wie in einer Kaſerne; ich babe eine Koloniftenwohnung geſehen, 
wo Die beiden Alten in einem Hinterſtübchen Iogirten, während ‚in dem 
geoßen Wohns und Schlafzimmer fieben Himmelbetten fanden, in jedem 
aiftete ein Sohn mit. Gheweib und Meinen Kindern, dazwiſchen waren noch 
Meine Betichen für die größeren Kinder angebracht, Das Zulammenpfer- 
Sen fo vieler Menſchen in einem Tleinen Raum würde gewiß Ichäpdlichere 
Folgen für die Gelundheit baben, wenn die Koloniften ſich nicht durch die 
goßßte Reinlichkeit auszeichneten; ihre Leibwäſche ift immer in gutem Zus 
ande und das: Scheuern der Fußböden, der Tiſche und Geraͤthſchaften 
nimmt fein Ende, 
| Der Hausvater übt über alle Juſaſſen unbebingte Autorität aus; 
überhaupt haben die Deutichen in ihrer Familie das ruſſiſche patriarcha⸗ 

















im Samarafchen u. Saratowſchen Gouvernement. 243 


liſche Syſtem gründlich adoptirt und die Rechte des Vaters erinnern an 
altrömifche Verhältniffe. So lange nämlich derſelbe lebt, muß feine ganze 
Nachlommenſchaft ihm unbedingt gehorchen, feiner fonft hat eigenen Beſitz, 
alles vielmehr was fle erarbeiten, gehört dem Familienhaupte, der frete 
Dispofition darüber behält. Zieht ein Sohn aus dem Haufe, fo muß et 
oft feinen ganzen Berdienft an den Vater geben und erhält von dieſem 
nur das Rothwendigfie und Fein gefeßliches Alter macht ihn unabhängig 
es fei denn, Daß der Vater in eine völlige Ablöfung willige. Neferent 
hatte einft ein ältliches Koloniftenpaar im Dienfte, der Mann taugte wer 
nig und behandelte feine Frau und feine erwachfenen Söhne ſchlecht, Bas 
Einzige aber, was ihn noch in Schranken hielt, war die Drohung, ihn 
wieder bei feinem Bater zu verklagen, der ihn zurückbernfen und züchtigen 
würde. | 

Ueber die Gemeindeeinrichtung ift Folgendes zu bemerken. Alle all 
gemeinen Angelegenheiten 3. B. die öffentlihen Bauten, die Vertheilung 
der Ländereien, Aufnahme won Familien in die Gemeinde, Entlafimg 
eines Ortsangehörigen in die Fremde u. dgl. werden in den Ortsver⸗ 
fammlungen gemeinjchaftlih beratben. Die Ausführung der Beſchlüſſe, 
wie überhaupt die Adminiftration in der Gemeinde wird beforgt von: dem 
Rechnungsführer, dem Kapitalverwalter, dem Magazinaufieher, dem Kir⸗ 
chenälteften und als erfte Perſon von dem DOrtsvorfteher, dem der Kolo⸗ 
nieſchreiber beigegeben ift. Saft alle Aemter, auch die Pfarren und Schuls 
ftellen werden durch Gemeindewahlen beſetzt. Die Juſtiz und Bolizei des 
Ortes liegt, mit Ausnahme: der Eriminalfälle, zunächft in den Händen ber 
Kolonialbeamten.- Bei Streitigkeiten macht die Ortsbehörde erſt Suͤhn⸗ 
verfuche und trifft dann, wenn dieſe nichts fruchten, feine Entſcheidung. 
Sind die Parteien damit nicht zufrieden. fo ift Raum genug für neue 
Inſtanzen, zuerft an das Kreisamt, dann an das Deutihe Comptoir im 
Saratow und von dort, wenn auch nur abufive, an das Miniſterinm oder 
den Senat. Diefes breite Terrain zum Prozeſfiren wird auch won den 
Koloniften möglichft ansgenußt, denn die Prozeſſtrwuth haben fte getrenlich 
aus Deutihland mitgebracht und durch hundert Jahre confervirt. 

Das Berwaltungsfyftem auf. den Kolonien ftellte fi als eine ſehr 
gluͤckliche Vereinigung von Selbftverwaltung und Regierungsadminiftratieit 
heraus. Die Vereinigung beider Methoden iſt fo maßvoll durchgeführt, 
die Grenzen der Selbftverwaltung find fo richtig abgeftedt, daß der Er 
folg ein ausgezeichneter if. Ueberall in den Kolonien findet man muſter⸗ 

Baltiſche Monatsfchrift, Jahrg. 6, Bd. XU, Hft. 6. 29 


44 Die dentſchen Koloniſten 


hafte Dordnung und, was bei dem heiffen Charalter der Deutſchen nicht 
gering anzufchlagen iſt, völlige Zufriedenheit. 

Das gefammte den Koloniften zugemeflene Land if Gigeuthum der 
Gemeinde. Durchſchnittlich ale drei Jahr wird es für den Rießbrauch 
der Roloniften vertheilt *) und zwar in Stüde für je zehn männlige Eee 
fen, die gemeinfhaftlih die Bearbeitung beforgen. Wir haben hier alfo 
außer der Hofesftelle durchaus feinen Privatgrundbefig aud nicht einmal 
gleiches Anrecht der einzelmen Bamilien an das Grundeigenthum, fondern 
jede männliche Seele hat thatfächlich gleichen Antheil und gleihen Genuß 
vom Ganzen. Doc verweile ich hierbei darauf, was vorhin von den Fa⸗ 
milienverbältniffen geſagt iſt. Immerhin haben wir bier ein hübſches 
Stück Gocialismus; und es ift merkwürdig, daß ein Syſtem, weldyes im 
weftlichen Europa, namentlid in den Revolutionsjahren, fo heiß erjehut, 
fo fanatifch angeftrebt wurde, zu derfelben Zeit und feit langem in einem 
Stante exiſtirte an den jene Revolutionsmänner nicht denfen founten ohne 
in eine geiftige Epilepfie zu verfallen. In der That haben wir hier die 
hundertjährige Probe eines Principe, welches noch immer der Discufflon 
unterworfen wird. Nirgends ließ fih der Verſuch fo gut herfiellen, als 
in der sftlihen Steppe, wo die ganze Ratur ten Charakter der Gleich⸗ 
förmigfeit trägt, unter einer Stegierung, die allem Beflehenden gegenüber 
ſich überaus conſervativ zeigte und durch einen Bauernflamm, der die Zaͤ⸗ 
higkeit felber if im Feſthalten des Meberlieferten und Hergebrachten. Und 
wie it nun das Reſultat? Es beweift, daß die Theorie völlig unpraßs 
ih if. Wenn die Kolonien blühend, die Koloniften wohlhabend find, 
geſchah dies nicht Durch Die focialiftiiche Ginrichtung, fondern troß derſelben. 
Der Trieb zur Arbeit it nun einmal auf Eigenuug baflıt, felten auf Ges 
meinfiun; weil nun niemand ein Eigenthum hatte, wurde auch niemals 
auf die Verbefierung des Bodens Fleiß verwandt. Wäre das Laub in 
kleine Bauerhöfe vertheilt worden, wir würden da Gärten vor uns haben, 
wo immer noch die nadte Steppe ſich ausdehnt. Hier liegt andy der 
Grund, worum es dort fo wenig Obſtgärten und Baumwuchs überhaupt 
giebt; es fehlte eben die Zriebfeder dazu, daß jeder Ciuzelne für Ach, für 
feine Kinder und Kindestinder arbeitete. Wäre der Boden überall nicht 
ſtuchtbar, jo hätte er bei der nadläffigen Bearbeitung ſchon längft nicht 
mehr recht getragen. Auch daraus ſchon, daß die Kolonien fich fo raſch ver⸗ 

*) Indeffen find in neuerer Seit wohl überall längere Friſten eingeführt, ba die Ko⸗ 
ganiften ollmäßlig ben Nachthell biefes Syſtems begriffen haben. 


im Samarafchen u. Saratowſchen Boupernement. 445 


orößern, ohne daß der Werth und die Tragfähigkeit des Bodens ſich et; 
böht, wäre gewiß Verarmung hervorgegangen, wenn nicht rings umher 
Land läge, welches den ruffiichen Beſitzern um ein Billiges abgepachtet 
wird. Aber nicht einmal der Einwand, daß, wenn auch Das Ganze leiden 
joflte, doc immer jeder Einzelne etwas befigt, ift nicht ſtichhaltig. Es 
lohnt fih für den Armen nicht mehr feine vernachläffigte Parcelle ſelber 
zu bearbeiten, er verpachtet fie daher an den Wohlhabenden und gerade 
diefer ift e8 gewefen, der am meiften für bie Beibehaltung des Syftens 
geftrebt hat. Er fann jept in der Nähe eben fo billig pachten, wie in 
der Zerne bei den Rufen. Es bleibt datei, was man auch made: „der 
Arme ift des Reichen Knecht.“ Ä 
Aus dem Gelagten geht hervor, daß der Aderban ungemein nachlaͤſ⸗ 
fig betrieben wird; bei dem fehlenden Intereſſe für die Brundflüde, die 
nah Jahr und Tag doch wieder einem Andern zufallen, verfielen die Aus⸗ 
känder leicht in den herrichenden Schlendrian. Gedüngt wurde im Anfange 
nicht, weil der friſche Boden ohnehin fruchtbar genug war, aber auch jeßt, 
wo er ſchon übermäßig ausgefogen ift, füllt e8 Niemanden ein, außer dem 
Gärten beim, Haufe und dem Tabadsfelde einen Beben Landes zu düns 
gen. Diefes geichieht auch fonft nirgends in der gauzen Gegend, der Dung 
wird entweder in die Wolga oder fonft wohin verfchüttet, wenn man nicht 
eine Art Torf daraus badt, weldyer unter dem Namen Miſtholz das ges 
wöhnliche Heizungsmaterial if. Bit den Hufen in diefem Theil des 
Reichs haben die Kofoniften ach die Unfltte gemein, nur 2—8 Werſchok 
tief zu pflügen; da es der Fanlheit nie an Ansreden fehlt, giebt man vor 
Klima nnd Boden vertrügen es nicht anders. Natürlich geht es bei man⸗ 
gelnder Düngung nicht ohne Brachwirthſchaft; gefät wird auch fehr dünn, 
auf eine Defiätine- acht Pud Weizen, oder fleben Pud Roggen, zwölf Pub 
Gerste, zehn Pud Hafer. Zn Deutichland ſät man ungefähr noch ein 
oT fo viel auf derfelben Fläche. Auf zwölf Sabre rechnet man durch» 
ſchnittlich eine Mißernte, fünf mittelmäßige, fünf gute und eine fehr gute 
Ernte. Die mittelmäßige giebt das dreifahe Korn, "die gute ſechsfältig, 
die ſehr gute zwölffältig. Alfo au der Ertrag flieht cultiwirtem Boden 
ganz erheblich nad: Die Adergeräthe find ganz diefelben wie fie bei den 
Bauern in Deutfchland immer üblich geweſen find; auch wird meiftens mit 
Pferden geadert, wenig mit Ochfen. Das Winterforn wird im Septem⸗ 
ber und October in die Erde gebracht, nnd die Ernte beginnt im Juni 
und dauert ungefähr einen Monat, Das Korn wird nad deutſcher Weiſe 
29” & 


—J 


446 Die deutichen Koloniſten 


in Soden geſetzt nachdem es von Männern und Franen mit der Seuſe 
abgeſchuitten werden. Um diefe Zeit find alle Arbeitökräfte auf dem Zelde 
beihäftigt und da bei dem früher angeführten ſchlecht vertheilten Kolcnial- 
terrain die Felder zum Theil fche weit entfernt liegen, fampiren Die Kos 
loniſten dort oft die ganze Woche und kommen nur Sonntags zu Haufe. 
Man trifft um die Erntezeit eigentlih nur Kinder und betagte Leute zu 
Haufe. Das Korn wird in Diemen aufgeftellt und gelegentlid) unter freiem 
Himmel ausgedrofchen. 

Außer den Schon angeführten Kornernten, unter Denen die befte der 
feine türkifche Weizen ift (nicht zu verwecjeln mit Mais) wird noch ges 
baut: Hirfe, Lein, Hanf, Raps, Buchweizen, Erbfen, Linfen, Bohnen, Senf 
und Spnuenblumen. : Die Kultur der feßteren Pflanze ift ſehr Tohnend 
und die großen Zelder, welche damit bepflanzt find, gewähren einen freund» 
lichen Anblick. Eine, namentlich auf der Wieſenſeite am Karaman kulti⸗ 
virte Pflanze ift der Taback, auch das türfifche Blatt gedeiht bier fehr gut 
und nur entwerthen die mangelhafte Sortirung und nachläffige Aufbewah⸗ 
rung das Produft fehr. Würde der Tabak von einem Sachverſtändigen 
on Ort und Stelle angefauft und mit der nötbigen Vorſicht nach einer 
uördlihen Hafenſtadt transportirt, jo müßte ein großer Gewinn zu cr 
zielen fein. 
| Außerdem werden viele Kartoffeln gebaut, auch Melonen, Arbufen, 

Gurken, alle Arten Rüben, Kohl (brauner und weißer), Rettig, Kohlrabi, 
Salat, Zwiebeln, Knoblaud, Hopfen uud alle Kücenkräuter. 

Man wird mir nah dem Gefagten glauben, Daß wenn auch der 
Aderbau die Hauptbefchäftigung der Koloniften bildet und allen ein gutes 
Austommen giebt, doch größere Wohlhabenheit und Reichthum auf Diefem 
Wege nie erzielt worden ift, Die reichen Koloniften, und ihrer giebt «8 
viele, haben alle ihr Vermögen aus dem Handel und zwar meiftens durch 
einfache Spekulationen. Es kann nämlich nicht fehlen, daß in dieſen 
abgelegenen Gegenden die Kornpreife ungemein ſchwaukend fiud, vom eins 
fochen bis zum vierfachen Preife War nun bei dem beſchwerlichen Laud⸗ 
bau ein Sümmchen erübrigt worden, fo faufte mau dafür bei recht bil⸗ 
ligen Preifen Koru an, das Übrigens wegen der trodenen Sommer nicht 
zum Verderben geneigt ift, und verkauften erſt wieder, wenn recht hohe 
Preife eintraten. Da das Geld niemals zu den laufenden Bedüzfnifien 
angegriffen wurde, fo wuchs es bei derartigen fortgejegten Operationen 
ganz erbeblih an, und nun wurden fie Großhändler in Kpın, die ganze 


er 








im Samaraſchen u. Saratowfchen Gouvernement, 4 


Schiffsladungen nad) England verfenden, oder Holzhändler die hei Katha⸗ 
tinenftadt, bei Soſnowka oder Priwalnaja ausgedehnte Niederlagen befigen 
und namentlich im Winter viele andere Koloniſten zum Zransport Aber 
Land in ihren Dienft nehmen. Andere fingen im Steinen mit dem Bich- 
bandel an und kauften fpäter ‚ganze Rinder⸗ und Schafheerden von den 
Kirgifen und Kalmüden auf; noch andere handeln mit Taback oder mit 
Del. Nur für den eigentlihen Kramhandel, worin der Rufe fo ausge, 
zeichnet ift, hat der Dentfche kein Talent. Selbft in den größeren Koles 
nien if nicht immer eine Feine Krämerei; die Kauflufligen find meift auf 
Hauſirer angewiefen. Darum geht e8 auf den Jabr⸗ und Wochenmärkten 
anßerordentlich Tebhaft zu, am intereffanteften fand ich den Marft in Pri⸗ 
walnaja, wohin Ddie- Kirgifen mit ihren Heerden kommen. Die Kinder 
des fernen Deutſchlands und die wilden Aftaten willen ganz gut mit eins 
ander fertig zu werden, troßdem daß beide die vermittelnde ruffliche Sprache 
nur fehr wenig verfiehen. Bon ihnen faufen die Koloniften faſt afle ihre 
Pferde, eine mittelgroße, flinfe und fehr ansdauernde Race. 

Beil mit den Nomaden fchwer zu concurriren fein mag, reicht, die 
Viehzucht der Koloniften über den eigenen Gebrauch nicht hinaus; wie 
wir ſchon gefagt, ziehen fle ſich ihre Pferde nicht einmal felber. Dagegen 
tft ihre induftrielle Thätigkeit nicht unerheblih; die Tabacksfabriken find 
einträglih und die Baummellenwebereien liefern ein Gewebe, das auch 
von den Ruſſen ſehr gefucht wird. Delpreffen und Mühlen giebt es viele, 
desgleichen große Echlächtereien, die mit Talg- und Fellhaudlungen ver» 
bunden find. Außerdem find bier die Ziegeleien, Töpfereien, Gerbereien 
und Färbereien anzuführen; die übrigen Handwerfe find ſehr ſchwach 
vertreten. 

Die deutfchen Anwohner der Wolga liegen auch dem Fiſchfange ob, 
ter wie ſchon oben angeführt, fehr ergiebig iſt. Für Die Jagd giebt e8 
auch Liebhaber genug, namentlich auf der Bergfeite, wo Wölfe, Füchle 
and Hafen in Fallen gefangen oder auch nach landesüblicher Weife mit 
Hunden gehegt werden. Reb⸗ und Birfhühner, wilde Bänfe und Enten 
werden geichoffen. | 

Die Nahrung der Koloniften ift mehr deutſch als ruſſiſch, auch Ichen 
fie im ganzen gut; wenn fie auch Werktage fih an Schwarzbrod halten 
fo muß e8 doch an Sonne und Zeiertagen Kuchen geben. An Fleiſch ift 
fein Mangel und auch in Mehlipeifen haben fie mandye Abwechfelung. 
Bon den Ruffen haben fie indeß Kohl und Gurken als fehr beliebte Speife 


-448 Die deutichen Koloniften 


‚aufgenommen. Das Klima ſcheint übrigens zu letzteren Nahrmgemitteln 
zu nöthigen, denn in Jahren, wo fie mißriethen, ſtellte ſich Scorbut bei 
des Bevälferung ein. Bitten in der theetrintenden Ration ift der Deutſche 
feiner Kaffeeneigung treu geblieben ımd ſelbſt Der Arme präpariıt fh ihn 
aus Roggen und Gichorie, fo wie als Theeſurrogat der jogenaunte Step⸗ 
panthee geuofien wisd, der ans allerlei Kräutern beficht, die nebenbei eine 
biutreinigende Wirkung haben. Die Hausgenofien eſſen gemeinfam ams 
einer Schäfiel und bei den_ meiften find Gabeln ungebrämhliche Lupus⸗ 
gegenflände. 

Nur die äußerlichſſen Kleidungsftüde der Koloniften find xuffiflcixt 
und es ift auch natuͤrlich, daß die Schutzmittel gegen die Einfäffe der 
Kälte landesüblih) gewählt murden, der Pelz, die Pelzmütze amd Der 
‚Ueberrod. Cutpuput er ſich aber aus diefen Hüllen, fo fließt der Deutiche 
Bauer unverfäliht da, mit dem langſchößigen großfnöpfigen Mode, der 
‚guoßen Weſte nud puifigen Kniehofen in großen Stiefeln. Das in der 
Mitte geſcheitelte lauge Haar hatte der alte deutſche Bauer mit dem Ruſ⸗ 
fen gemeinfam, aljo trägt e8 aud der Kolonif, Die Weiber find auch 
‚gier wie überall noch comjervativer geweien als die Mämer, ſie lonnten 
fi nit zu dem Mannöpelz der ruffiichen Bauerweiber entſchließen und 
tragen nur einen warmen wattirten Mantel von Wollſtoff. Ihre Kleider 
vexfertigen fie ſich aus ſtarlem Baumwollengewebe, das fie entweder aus 
den angeführten Webereien beziehen oder fid) in den Winterabenden and 
felber verfertigen. Um den Kopf tragen fie nur ein Tuch von denfelben 
dunkeln Farben, wie die übrigen Kleidungsftüde, 

Aus den mannichfachen deutichen Sitten bei Gelegenheit des interef- 
fanten UHeberganges aus dem ledigen Stande in die Ehe, haben fi fel- 
gende Gebräuche herausgebildet. Der Sohn fragt die Eltern natürlich 
eiſt um die Beftätigung feiner Wahl, wenn man ihn überhaupt die Wahl 
gelaſſen hat. Als Brantwerber ‚geht num der Bater oder Pathe oder ein 
Hausfreund aus und bringt endlich nad) langem gleichgültigen Hin, nad 
Herreden fein Gewerbe an. Es iſt num nicht ſchicklich fogleih Ja zu fa 
gen, man macht Schwierigkeiten, Ausflüchte, will wenigftens erſt mit der 
Tochter Rüdiprahe nehmen, felbft eine Abweifung fchließt die fortgefeßte 
Werbung nicht aus. Iſt man endlich ins Meine gefommen, fo erfolgt die 
vorlaͤufige Berlöbnig vor den beiderjeitigen Eltern und die Braut erhält 
zum Geſchenk gleichlam als Handgeld, eine Meine Summe Geldes. Wohnt 
fie auswärts, fo fährt fie zur „Beſchau.“ Nun erft erfolgt die ‚öffentliche 


» 





im Samaraſchen u. Saratowſchen Gouvernement. A0 


Berlobumg durch den Ortsgeiſtlichen mit feierlichen Haudfchlage unter 
Beiſein der Eltern, Geſchwiſter, der Brautwerber und der Kameraädſchaſt 
der Braut und des Bräutigams. Langer Brauiſtand findet n'icht flatt, bald 
beginnt vielmehr der Hochzeitsbitter feine Rundreiſe. Als Zeichen feiner 
Würde trägt er einen Rod mit rotben Bändern, und in jedem Kaufe, wo 
er Indet, beieftigt man ein Band mehr daran. Yedes Mat leiert er auch 
eine auswendig gelernte Mede ab und macht feine herkoͤmmlichen Wige, 
Zur Hochzeit wurde Die Braut früher ganz weiß gekleidet, jet wählt man 
aber us Rückſicht auf ſpaͤtern Nupen die dunkle Tracht. Das eigentliche 


M Symbol der Braͤutlichkeit it der Aufſatz (Schnatz, Haube); das Saar wird 


nämlich auf dem Scheitel zurüdgelämmt und dert fronenaztig zufammen- 
geflochten, in dieles @eflechte beieftigt man bunte Bänder, Perlen und 
allerlei Zlitter, fo DaB eine Art Krone daraus wird. Andere machen es 
einfacher, indem fie das Haar am Hinterfopf zufammenflechten und wur 
einige Bänder und dergl. hineinſchlingen. Einige modernifixte Keloniſten 
gebrauchen auch fchon dem vornehmeren Brautkranz. Der Bräutigam trägt 
une einen flatllihen Strauß anf der Bruſt. Por der Trauung begiebt 
fih der Bräutigam mit den Schaffern nad) dem Haufe der Braut, um fie 
zunächſt in fein Haus zu holen. Das Sperren und Zerren, welches das 
weibliche Geſchlecht faſt in der ganzen Welt für feine Schuldigfeit Hält, 
wiederholt ſich auch bier: nachdem ſich ihm die verfehlofiene Hausthüre ger 
öffnet, muß der Bräutigam fidy erſt Die Stubenthüre erobern, ift diefe endlich 
entriegelt, fo ſteckt ned) ein altes Weib in der Braut Kleider und dergl. 
Späße mehr, endlich zeigt ſich denn die Herrliche in Schmuck und Schöne 
und nun werden die Abichiedsceremonien mit ihrer Familie eröffnet; erſt 
fagen die Eltern und die Tochter gegenfeitig Geſangverſe her, Daun haften 
die Bathen noch eine herkoͤmmliche Abſchiedsrede an die Braut, dieſe dankt 
nochmals ihren Eltern und bittet um Verzeibung für alle Kränfungen, die 
fie veranlaßte. Nun geht es in’s Hans des Brämigam“s und von da mit 
Muſik in die Kirche. Ausgelaffen umjubeln die Genoſſen das Paar, thun 
Freudenſchüſſe und ſuchen den Zug auf alle Weife zu hemmen. 

Nach der Trauung geben die jungen Eheleute nicht zufammen, auch) 
fveift jede Partei mit ihrer Begleitung in befomderen Zimmern, dann fol 
gen die Ehrentänze mit der jungen Frau umd den Brautjungiern, Abende 
pflegen Scherze mit Berkleidungen aufgeführt zu werden, in manden Kos 
lonien iſt es Sitte, daß der junge Mann von feinem Pathen ein weißes 
Schaf mit rothem Haldbande zum Geichen! erhält. 


HE | Die dentihen Koloniften 


Nach dem Abendeſſen tvennen die Brautjungſern das. junge Baar und 
der Mann muß feine Fran mit einem Sümmchen Geldes, das ihr nad 
ber übergeben wird, ansidfen. Nachdem noch die Köchin mit einem ange 
brannten Lappen als Zeichen ihrer gefährdeten Kleider umhergeſammelt 
hat, wird unter allgemeinem Gefange von den weiblichen Gevattern der 
Reuvermählten die Krone abgenommen und ald Schluß folgt das aud im 
KHeutichland allgemein übliche Abtanzen derfelben. Somit if die Feier 
geſchloſſen. 

Ich habe dieſe Sitten etwas ausführlicher beſchrieben, weil es inter⸗ 
eſſant iſt zu ſehen, wie die Gebräuche der verſchiedenen Gegenden Deutſch⸗ 
fand zu einer Weiſe verſthmolzen find, und weil wir hier in einem ver⸗ 
tinenden Bilde die Hochzeitögebräuche der dentichen Bauern vor hundert 
Jahren haben, denn bis jegt find die Koloniften vor all den Einküflen, 
denen auch die Bauern in Dentichland von Frankreich ber ansgejeht 
find, bewahrt geblieben und in diefen Dingen haben ſie von den Rufen 
gar nichts angenommen, 

Ueber die Berrdigungen, die gleichfalls ganz nad deuticher Weiſe | 
vor fich geben, will ich nicht weiter berichten; doch möchte ich ans ben 
eben angeführten Gründen noch einiged über verfchiedene Zeitgebräuche an⸗ 
führen. Der Sonntag wird im ganzen fehr ernft gefeiert, ſchon Sounabend 
Abends werden Andachten gehalten und im Sommer, nachdem fie von der 
Arbeit heimgelommen find, treten die jungen Burſche zuſammen und fin 
gen bis tief in die Nacht hinein geiftlihe Kieder, überhaupt herricht Die 
loͤbliche Sitte, daB der geiftlihe Geſang feineswegs auf die Kirche ber 
fchränft ift, fondern als eigentliches Vollslied vielfach bei der Arbeit und 
beim Feiern gehört wird. Ich will hier auch zugleich bemerken, daß bei 
den Koloniften noch eine Sitte herrſchend ift, die ich zulegt vor fünfunds 
zwanzig Jahren in Deutichland bei alten Bauersleuten gefunden habe, 
namlich die, Daß während des Gewitters die Hausgenoſſen zuſammen⸗ 
treten und, ſtatt fich der Zurcht hinzugeben oder diejelbe unter LZeichtfertig- 
keit zu verſtecken, audaͤchtig Kirchenlieter fingen. Die Sonn, und Feſttag⸗ 
Nadmittage find. den Bergnügungen gewidmet, die ziemlich barmlofer Art 
And,. da die Ortspolizei meiftens Kartenfpiele und rohe Tanzvergnügungen 
nicht duldet. | | 

Das Weihnachtöfeft wird gefeiert, wie fonft überall bei den Dentichen, 
der Knecht: Ruprenht heißt hier der Pelznickel. Zum neuen Jahr Tautet der 
fiebende Gruß: „Ich wünfche Euch ein neues fröhliches Jahr, Geſundheit 








im Samaraſchen u, Saratowfchen Gouvernement. aA 


Fried' und Einigkeit und Die ewige Seliglelt.” Die ledige Ingenb zieht 
is Anmeradichaften, von demen fpäter die Rede fein wird, umber, um Gluͤck 
gu wänfchen. Geſchoffen wird in der Reujahrsnacht wie überall in Deuiſch⸗ 
fand und in der zwölften Stunde das alte Jahr vom Kirchentburme her 
ab geläuiet. Statt des ſonſt üblichen Bleigießens nehmen die Koloniften 
in diefer Stunde die Bibel oder das Geſangbuch, [lagen Hier anf und 
ſuchen die Schickfale des fonmenden Jahres ans den Stellen zu deuten, 
die ihnen zuerſt im Die Augen fallen. Am Ofterfefte iR auch Hier das 
Verſtecken bunter Eier üblih. Zur Pfingfizeit gebt es beſonders ſeſtlich 
za; in der Nacht zuvor feben die jungen Burſche den Mädıben die Maien 
(junge Bäume) vor die Zenfter, die um fo größer andgeiudt werben, je 
eifriger man es meint. Mißliebigen oder anrüchigen Mädchen werden 
Settohwiſche (Strohmämer, Putzenmänner) either, Auch die Kirchweih 
wird. feftlich begangen. 

Die Gefelligkeit der jungen -L2eute auf den Kolonien ift ungemein ans 
ziehend. Die Burſche nämlich, welche zuſanmen confirmirt worden oder 
ſenſt nach Alter und Neigung zufammenpaffen,. bilden eine geſchloſſene Ber 
brüderung, in welcher jeder fo lange verbleibt, bis er ſich verheirathet. 
In derfelben Weiſe fchließen fih die jungen Mädchen zufammen und bei 
beiden Geichfechtern nennt man: eine ſolche Bereinigung eine Kamerad⸗ 
ſchaft. Wie in Suüddeutſchland in den Spinnftuben verſammeln fidy hier 
die Burfche nud die jungen Mädchen an den Winterabenden und beſchaͤf⸗ 
tigen md vergnügen fich gemeinfam. Die Mädchen fpinnen und ſtricken, 
die jungen Männer leſen Geſchichten vor, es werden. Näthfel gerathen, 
sder man fingt und nedt Rh. Um neun Uhr pflegt das „Laufchtergehen“ 
gu beginnen; die jungen Maͤdchen verlafien das Zimmer und die Burſche 
verſtecken ihnen nun ihr Raͤh⸗ und Stridgeug. Draußen Iugen fie. num ins 
Fenſter und lauſchen, um das Berfted zu erfahren. Wenn fie dann zu 
ruckkommen, fo gebt dieſe Unterhaltung in ein Pfaͤnderſpiel über. 

Wir haben jeht noch Einiges Aber den Charakter. der deutichen Kor 
loniften zu bemerken. Im Großen und Ganzen ift dieler Menſcheuſchlag 
gutartig zu nennen. Man findet bier noch bei den Meiften Mäßigkeit, 
Reinlichleit, Keuſchheit, Fleiß, Ausdauer, Gaſtfreiheit, Gehorſam gegen 
elterliche und Gemeindeautorität. Auch ift ihnen Ehrlichkeit und Aufrich⸗ 
tigleit im. Verlehe unter einander nicht abzufprechen. Daß bei einer fol 
hen Summte von loͤblichen Eigenfchaften viele Elaufeln und Auſsnahmen 
ſelbſtrerftaͤndlich Rad, Tiegt auf der Hand. Ich habe natürlich nur von 


u Die deutichen Koloniften 


der Mehrezahl geſprochen, fege auch nach bei dem Bobe derſelben einen be 
ſcheidenen Maßſtad an und wi die Schattenfeite, die faft jeder Tugend 
beigegeben zu fein ſcheint, nicht ausgeſchloſen willen. Go möchte de 
Fleiß und die Erwerbötüctigfeit kaum zu trennen jein von dem Gigerung, 


welchet Die Haupttriebfeder der Erwerbeiuft iftz der auedauernde Fleiß iR 


auch wohl in der Regel von einer gewiſſen Schwerfälligfeit und Langſam⸗ 
Neit begleitet uud Die Achtung vor dem Befichenden leiſtet gar leicht einer 
gedanleulofen Kortfährung des hergebrachten Schlendriaus Borfchut. 
Evident iſt anch Bier der deutfche Rechtaſinn in halsſtarrige Redhthaberei 
aud Prozeßwuth ausgeartet. Bei der Erfüllung der Gebote Über Aufrich⸗ 
tigfeit und Ghrlichleit ſcheint der Kolonift den Begriff des Rächſten“ um 
in feimer eigemtlishften Bedeutung zu nehnen, den Herren und Ruffen go 
genäber deut ex fich wohl häufig in einer Art Kriegszuſtand zu befinden, 
in dem mancherlei Liften und Raͤnke erlaubt find; denn jeten ſteht der ge 
meine Raum: anf derjenigen Höhe dee GSittlichkeit, daß er die Tugend um 
igrer keit willen oder aus einer wahrhaft chriſtlichen Herzensverfaiftung 
Heraus übt, meiftend zeigt ex fich unr dem allgemeinen Geiſte ber Sitilich⸗ 
Beit unterthan, des die Geſellſchaft, welcher er-einverleibt ift, auf einer ge 
wiſſen moraliſchen Höhe erhält, und vorzugsweiſe Die Furcht mit Desfelben 
gu zerfallen, zwingt den Einzelnen ſich würdig zu benehmen. Wie Ans 
wanderung halte ic) daher im allgemeinen für demoralifirend, denn das 
Aubividunm wird dadurch and den’ Schranfen der ſittlichen Cinftüſſe feiner 
angeſtammten Verhaͤltniffe herausgeriffen und in fremder Umgebung, deren 
Urtheil er ſich gar wicht mehr unterworfen fühlt, gewinnen die fchlechten 
Neigungen Wachsthum und Geftalt wie die Pilze nach dem Regen. Un 
fere Kolsniften wanderten aber größtentheils mit einem Theile ihrer Um 
gebung aus oder kamen in folche Berbindungen hinein, die den heimiſchen 
uͤhnlich waren, und jo war der angeführte Grund zur moraliiden Ber 
derbniß nicht gegeben. Im Gegentheil, fintt der goldenen Berge, Die fie 
ſich verſprachen, gab es Neth; und Leiden die Fülle, und Roth Ichzt beten 
uud auch acheiten. Wer nicht arbeiten wollte, den padte der Hunger 
mwphus und merzie ihn and; ein großer Theil der Emigranten ging ber 
kottest und verfommen aus dem Baterlande fort, aber Die Roth faı über 
fie wie ein gewappaeter Daun und raffte fie entweder hinweg oder machte 
fie zu beſſeren Menſchen. Bit dem oben Augeführten möchte ich auch br 
legen, warum die and der Kolonie in Die Stadt oder im andere ruſſiſche 
Verhättniffe Uebergehenden felten zu den befjeren Elementen der Deutſchen 





im Samaraſchen u. Saratowſchen Gouvernement. 458 


gehören mödhten; diefe mag oft genug der Vorwurf treffen, welde unge 
rechter Weile häufig auf alle Koloniften ausgedehnt wird, daß fie die gw 
ten deutfchen Sitten verkernt und von den Ruſſen nur die ſchlechten ange 
nommen hätten. 

Loͤblich iſt der kirchliche Siun der Kolonien, fie beſuchen fleikig das _ 
Gotteshaus, gehen oft zum Abendmahl und tragen im ihre bäusliche® Le⸗ 
ben vielfach chriftliche Webnngen hinein. Ein Mebreres und Beſſeres 
laͤßt ſich aber nicht berichten, deun von einem lebendigeren Ghriftentgum 
von einer Religioftät, die verinnerlit und vergeifkigt über den Formen 
ficht, kann im allgemeinen nicht Die Rede fein; dafür bat der Geifſtlliche 
aber auch die Genngthuung, daß die herrnhuteriſche Diaspora in feiner 


Heerde an nicht das geringfte Terrain gewonnen bat. 


Daß die Koloniften bei diefer ihrer Gewohnbeitskirchlichkeit RR viel 
vom Unglauben angefochten werden, kann man ſich Denken; vielmehr if 
der Aberglaube bei ihnen zu Hauſe. Sch will die Geduld der Lefer nicht 
mißbrauchen und Me Unzahl abergläubiiher Gebräuche und Hiflörchen von 
Hexen und Fewermännern, wilden Zägern und Schazgeiſtern ihnen anf 
tifnenz ich babe bier nichts Derartiges, auch feine Sagen und Maͤtzrchen 
gefunden, die nicht auch in Deutſchland zu Haufe wären und wiederhalt 
aufgezeichnet find. 

"Die proteftantifchen Kolonien gehören zu dem Sprengel des Mob, 


Iauichhen Eonffivrinms. Der Si der Pfarren ift fen bei .der- Aufgkhr 


lung der wißhtigften Kolonien angegeben, faſt in allen Orten aber. ift eine 
Kirche, welche der Binrter durchſchnittlich alle vierzehn Tage beſucht; am 
den übrigen Sonntagen lief der Schufmeifter, Die jüngeren Geifllichen 
And ale auf der Univerfität Dorpat gebildet, von den Älteren Bamımen 
die weiten aus dem Bafeler Miffionshaule. Früher waren fie bei der 
Mifflon in Grufien angefiellt, die in Folge des Verbots aller evaugeli⸗ 
ſchen Propaganda aufgelöft wurde. Reformirte Prediger giebt «8 niet; 
eingeine Kolonien nennen fich zwar noch reformirt, man hat ihnen aber 
Intherilche Prediger gegeben, obne daß fie Proteſt dagegen erhoben und 
fo bat die reformirte Gonfefflon thatfächlich zu exiſtiren aufgehört. Wei 
deu evangeliichen Koloniften bleiben die jungen Beute auch nad) der Coufin 
mation zu den katechetiſchen Uebungen verpflichtet und müflen vor der 
Trauung noch eine Prüfung in den Glaubensichren beſtehen. Das Kin- 
tommen der Prediger befieht in Geld und Raturallieferungen. Die far 
tholiſchen Prieſter Reben unter dem Biſchof von Garatom, Hier beſudet 


454 Die deutfchen Koleniften 


ſich auch das Priefterfeminar, welches angleich die Zöglinge für Die Kole⸗ 
wien in Beffarabien und der Krimm ausbildet. In Saratow ift dud 
eine katholiſche, ſowie eine lutheriſche Kirche für die zahlreichen dorthin 
übergefiedelten Koloniſten. 

Dis Schulweien Liegt noch recht im Argen; ſchwache, ungenügende 
Lehrkräfte, beichränfte Ränme, Mangel jeglichen Schulzwauges — dabei 
Tönen die Refultate nicht erheblich fein. Schreiben köunen die menigften, 
dach wird darauf gehalten, daß ale lefen fernen und in ihrer Religien 
Beſcheid willen; immerhin ift die Schulbildung aber in den evangelifchen 
Kolonien weit geförderter als in den katholiſchen und die Paſtoren begins 
sen das Schulweſen nah Kräften zu: heben. Außer den Elementarfchuten 
erifticen in Katharinenftadt, in Goloi-Karamyſch und Priwalnaja Schuien, 
wo vorzüglich, rulfiſch gelehrt wird; die Leiflungen find aber gering. Bon 
mehr Bedeutung find Die beiden Kreisſchulen zu Lesnoi⸗Karampſch und 
Katharinenkkadt. Für den Unterhalt dieſer Anftalten muß jede männliche 
Grele in den Kotonien jährlich fünf Kop. ©. fteuern, an jede dieſer Schw 
fen find zwei Lehrer angeftellt. Der Zweck der Auſtalt if, Waiſenkinder 
zu Lehrern und Kolonienfchreibern heranzubilden. Ber Eurfus dauert Drei 
Jahre und die Zoͤglinge find nach ihrem Abgange ſechs Jahre hindurch 
zum Gemeindedienft verpflichtet. 

Die angeführten ruſſiſchen Schulen haben, wie gefagt, fehr wenig ge 
nüsts; fo‘ weit die Kelonien reichen, hört man die Landesſprache gar nicht, 
oder in der Rachbarſchaft der Ruſſendrfer nur eine fhredliche Veran 
Kaltang derſelben; Hundert Jahre haben nicht vermocht die Deusfchen 
von Ihrer Sprache abzuwenden, Die ärtlihe Abgeichiedenheit kaun nicht 
die alleinige Urſache Davon fein, denn im Grunde wohnen ja rings um 
Ruffen; ruſfiſche Landftragen durchſchneiden ihre Diftricte und im Handel 
und Wandel koͤnnen fie ſich nicht gänzlich von ihren Nachbaren abfdylie 
Ben; die franzoͤſiſchen Kolonien in Deutſchlaud, die aud) ganze Ortſchaften 
bildeten, find in einer fürzeren Zeit gänzlich werdentiht. Der wahre 
®rund, weßhalb das Dentfihthum ſich hier jo lange gehalten, iſt die con⸗ 
ferwative Zähigfeit, die namentlich dem deutlichen Bauern innewohnt; dazu 
tommt neh, daß den Kolonien von vorne herein erhebliche Privilegien 
eingeräumt wurden, in Folge deß fie fih weit vornehmer als Die ruſſi⸗ 
ſchen Bauern adjteten. Ber gemeine Ruſſe war Sflave, es cin freier 
Mann, warum follte ex die Sprache des Niedrigen lernen. Bei den Koler 
nilten, die in Saratew anfäßig wurden, if die Sachlage natürlich eine 





ist Samaraſchen u. Saratowichen Goupernement.  ASb 


ganz andere; bei ihnen fielen alle augegebenen Umflände fort, fie plagen 
and) ſchon in der dritten Generation kaum noch deutſch zu ſprechen. 

Schwer möchte ea zu enticheiden fein, weichem deutichen Dialecie die 
Mundart der Koloniſten ähnelt, Die Plattdeutſchen, welche Ach in Der 
Miederzahl befanden, konnten ihre Sprechart ebenjo wenig halten, ala bie 
Schweden und Dünen ihre Sprache; die mittel- und füddentichen Dig 
feste aber. And völlig in eins verkhmolzen, fe dab mau ſagen kann Pie 
deutiche Vollsſprache iſt bier thatſächlich geeinigt, Ich babe Auflänge 
und Glemente der verichiedenften Dialerte wiedergefunden, gemifcht wit 
veralteten Ausdrüden der früheren hochdentſchen Schriftſprache, die fie 
wahrscheinlich von ihrem erfien PBredigern und Schulmeiſtern aufgenomuien 
haben. Es fann wir nicht einfallen mich hier im eing dialectologiſche 
Unterſuchung einzulaflen, ich will nur bemerfen, Daß ebenſo wie das Platt⸗ 
deutſche gänzlich verſchwunden ift, au von jenen oberdeutichen Mundar⸗ 
ten, die dem Uneingeweihten fo unverftändlih find wie eine wildiremde 
Sprache, nichts mehr vorlommt. Am meiften hört man noch das — 
biſche und Saͤchſiſche heraus. 

Hiermit ſchließe ich dieſe Skizze; ſollte es mir gelungen ſein ine 
Intereſſe zu erweden für dieſe weitverfchlagenen Splitter unferes Volkes, 
fo bin ich für meine Arbeit veich belohnt. 


Dr. Earl Hempel. 





P. B Nach Schluß dieſer Abhandlung fällt mir zum erſten Male 
ein Buch in die Hände, welches unferen Gegenſtand ausführlicher berührt: 
Der ruſſiſche Kolonift oder Chr. ©. Züge's Leben in Rußland 
nebſt einer Schilderung der Sitten der Ruſſen, vornehmlid 
in den afiatifchen Provinzen. Zeib 1802. Seine Erzählung flimmt 
mit dem oben allgemein Angeführten überein; er fpricht mit wahrem Abs 
ſcheu von der flittlichen Verworfenheit der meiften Auswanderer und bes 
ftätigt gleichfalls, daß nicht allein die Seefahrt, fondern aud die Land» 
reife nnnöthig in die Länge gezogen wurden, des Teidigen ungeleßlichen 
Bortheils willen. Mit Entzüden erzählt er von der großen Leutfeligfeit 
Katharina’ mit welcher fie die Auswanderer empfangen. Lebhaft fchil- 
dert er auch die Niedergefchlagenheit, die fich ihrer bemädhtigte, wie fie, 
weit in die Steppe hineingeführt, auf die Zimmerleute warteten, die nicht 
anfamen, und wie fie einen Winter lang elend in Erdloͤchern wohnen 


456 Die dentigen KRoloniften im Gamarafchen u. Saratowſchen ıc. 


mußten. Weiter erwähnt er, daß Katharina, die fi für Diefe Anfledelung 
ganz befonders Intereifitte, auf die Rachricht von dem großen Elend auf 
den Kolonien fidy perjönli won dem Thatbeſtand überzengen wellte, auch 
ſchon bis Simbirsl gefommen war, dann aber wieder umfchrie, weil man 
ihr vorredete, die Peſt fei unter den unglücklichen Deutſchen ausgebrodgen. 
Ann ſeien energifche Maßregeln zur Börderung der Angelegenheit ergriffen, 
der Bräfident der deutſchen Kanzellei fei mit einem Trupp Kofafen zur 
Inſpection durch Die Kolonien gefahren und ohne Rädfiht hätten Die 
Saumfeligen und Lüderlichen den Kantichu fühlen mülfen, Die Kafernen 
in Saratow feien in Acheitshänfer verwandelt worden. Manche felen vor 
fo firengen Maßregeln nach Polen oder gar zu den Kalmücken und Zata- 
ven entflohen. Die kirchlichen Verhäaͤltniſſe fchildert ex als über die Mas 
Ben traurig; won zwei Predigern, die aus Deutfchland werfchrieben waren, 
befand fi einer beftändig in der Rolle eines Zrunffälligen, in Saratow 
fungirte ein biederer Gattlermeifter als Prediger und verwaltete and) die 
Sacramente. — Schr viele umfanbere Elemente hätten ſich auch fpäter 
an Pugatichew amgeichloffen und feien mit deſſen Rotten zu Grunde ger 
gangen. 





—X 


Der fünfte Cheil des Propinzielrechts 
der Oſſſeegowernements 


im Lichte des modernen und des baltiſchen Rechtsbewußtſeixns. 


Ritornar al segno. 


8. es unternähme den baltischen Eriminalprozeß der Julunft, wie er, 
mntbmaßlich aus der obfchwebenden baltiihen Juſtizreform hervorgehend, 
den Inhalt des von dem umvergeßlihen Kaiſer Nilolaus am 1. Inli 1845 
verheißenen fünften Theile des Provinzialrechts der Dftfeegou» 
vernements ausmachen wird, vor dem kritiichen Bewußtfein zu begründen, 
der fähe ſich einer doppelten Aufgabe gegenübergeftellt, 


Einmal wäre die Sachgemaͤßheit der einzelnen Satzungen voachguwei⸗ 
fen, daun aber auch im allgemeinen darzulegen, DaB ber Inhalt dieſes 
fünften Thelles des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements in der a. 
nichts Anderer ſei als entwideltes Provinzialrecht. 

Bird nun fügli von jenem Nachweiſe öffentlich erfk dann die Nede 
fein Sönnen, wenn das Syſtem der neuen baltiſchen Criminalprozeßord⸗ 
nung der Deffentlichleit wird Hbergeben fein, To dürfte es doch ſtatthaſt 
ericheinen, mit dieſer Darlegung fchon jet vor das beiheiligte und theil 
uehmende Publitum zu treten; denn in welchem Sinne überhanpt die ein- 
beimiiche Reform des baltischen Criminalprozeſſes ind Auge gefaßt und in 
Augeiff genommen worden, ift nachgerade viel zu jede in das Bffentliche 





488 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements. 


Bewußtſein diefer Provinzen gedrungen, als daß ſich nicht ohne Gefahr, 
allzumeit vom Wege abzuirren, davon follte reden laſſen. 

Dies vorausgefegt, wird es alfo nicht unzeitgemäß fein, darzulegen, 
daß der neue baltiſche Eriminafprozeß, von deſſen fremdländifher Moder⸗ 
nität fi mandher ein übertriebenes, ja beforgnißerregendes Bild mag ge- 
macht haben, im Weſentlichen nichts anderes fei als provinzielles, d. h. 
ſolches Recht, wie es nicht dadurch erft müßte zu Provinzialrecht gemacht 
werden, daß ihm etwa behufs Geltung in den DOftfeeprovinzen die Sanc- 
tion des allerhächften Geſetzgebers ertheilt würde, fondern vielmehr ein 
Recht, deffen weſentliche Grundlagen ſich nachweilen laſſen als die bloße 
zeitgemäße Zufammengliederung und Wiederbelebung von Snftitutionen 
oder Kormeln, weldhe unter mancherlei Störungen, unter manderlei Ders 
fümmerungen, unter maucherlei Ueberwucherungen, jeit den erſten Anfän- 
gen des Culturlebens in dieſen Oftfeeprovinzen gegolten haben. Es gilt 
alfo zunächſt in aller Kürze derjenigen Anſicht zu begegnen, welche dem 
Anſpruch diefer Provinzen auf einen eigenen Eriminalprozeß glaubt bes 
zweifeln zu koͤnnen. 

Diele nicht wenig verbreitete Aufiht pflegt ſich mit Aufftelung einer 
doppelten Unterſcheidung einige Berechtigung geben zu wollen, Cinmal 
nämlich will fie unterfheiden zwiſchen den drei erfien Theilen des gler⸗ 
hochſt beftätigten Provinziafrechts (dem materielTen Rechte: Behoͤrdender⸗ 
fafjnng, Ständerecht und Privatrecht) und den noch ausſtehenden beiden 
feßten Theiten (dem formalen Nechte: Civilprozeß und Criminalprozeß) 
Jene ſeien in der That nur ſyſtematiſche Zuſammenſtellung der Beſtim— 
mungen des bezüglichen hier zu Lande geltenden Rechts, mithin — mas 
allein Aufgabe des baltiihen Provinzialrehts Habe fein ſollen — — „Codi⸗ 
fication.“ Im Bereiche dieſer beiden letzteren aber fehle es den Oſtſee⸗ 
provinzen an eigenem Mechtöftoffe dermaßen, würden fie fo ſehr darauf an⸗ 
gewieſen fein, ans aller Herren Länder zu compilicen, daß es eben nichts 
zu „odificiten“ gebe, dag ſich's mithin nur um Legislation handeln 
Lönne. Dos Preainzialcecht der Oſtſeegonvernements habe aber nadh dem 
Aisweiſe feines Promulgations⸗Ukaſes vom. 1. Zuli 1845 nicht Legiela⸗ 
tion fein follen, fondern Eodifieation; folglich hätten die Ofieepisoingen 
feinen Anſpruch auf eigenes Prozgeßreht. 

Raın reicht ſchon die Erwägung, daß manche Stücke der drei erfien 
Theile oft nur modern entwideltes, ja mitunter won folder Entwicke⸗ 
ung vet ſtark afficisies angeftammtes provingielles Recht vepräfentiren 





Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegonvernements, 459 


zur Gewinnung der Einfiht bin, daß bier das überdies willfürlich ges 


wählte Wort „Kodification” cum grano salis. verftanden fein will, um 
nicht dem Charakter der drei erften Theile des Provinzialrechts ebenfo 


ſehr zu nahe zu treten, wie unferem auf faiferlihe Zufage gegründeten 
Anfpruche auf feine zwei letzten Theile. Weberhaupt aber dürfte der Uns 
terfchied zwiſchen Legislation und Codiflcation im concreten Leben fich feis 
neswegs fo ſcharf durchgeführt finden noch durchführen laffen, wie in der 
abfiracten, vollends aber in der tendenzids zugefpißten Theorie. Beſon⸗ 
ders unglücklich aber ift diefe Theorie, wenn fie den Promulgations⸗Ukas 
vom 1. Juli 1845 für fih anführen will. Denn abgefehen davon, daß 
derjelbe das Wort „Eodification” gar nicht fennt, fondern nur von „Samm⸗ 
fung der Rechtsbeftimmungen“ [pricht, ein Ausdrud, welcher mit jenem 
wohlbegründeten Anfpruche ſich fehr gut verträgt — fo giebt nun einmal 
diefer Ufas unter allerhöchfteigener Namensunterfhrift des Kaiſers Nikos 
laus den Oftfeeprovinzen eine ganz fefte Anwartfchaft auf den vierten und 
fünften Theil des Provinzialrechts fo gut wie auf deſſen — mittlerweile 
erichienene — drei erften Theile. Was aber den angeblihen Mangel eigener, ' 
fammlungsfähiger „Rechtsbeftinnmungen“ der Oftfeeprovinzen im Bereiche 
des Prozeßrechts betrifft, fo war er im Sahre 1845 faum geringer, als 
er es im Sabre 1865 if. Auch damals, wie noch in diefem Augenblide, 
ſah fi das Gericht fowohl im Civil als im Griminalprozeß darauf ans 
gewiefen, die Lüden der eigentlichen Prozeßgefege auszufüllen mit den 
Beftimmungen verſchiedener Hülfsrechte, mochte nun dies das Recht 
der Nachbarprovinz fein oder das zunächſt aus Deutichland flammende 
f. g. gemeine Recht. Die bloße Thatfadhe, daß, wie bis 1845, fo auch 
bis 1865, es den baltifchen Gerichten weder im Civils noch im Eriminals 
prozeß an formalen „Rechtsbeſtimmungen“ gefehlt Hat, nach welchen fie 
Recht [prachen und Recht ſprechen, follte billig hinreihen, um das Ge⸗ 
fuchte jener auf einer ungebildeten und ungehörigen DVerwechfelung von 
Geſetz und „Rechts beftimmung“ beruhenden Theorie zu illuftriren. Hinderte 
nun aber diefer notorifche Zuftand der Dinge, wie er im Jahre 1845 war 
den Kaiſer Nikolaus nicht den Oftfeeprovinzen gleichwohl die Compilation 
eines befonderen, dem materialen Provinzialvecht nebenzuordnienden Prozeß⸗ 
rechtes zugufagen, fo wird wohl zunächft jene falſche, ja rohe Deutung 
des Wortes „Sammlung der Rechtsbeſtimmungen“ einer richtigeren, 
edleren, mit der Abſicht des Kaiſers Nikolaus verträglicheren Platz zu 
machen haben. Denn das in dem Rechtsbewußtſein und der loyaleh 
Baltiſche Monatsſchrift. 6. Jahrg. Bo. XIL Hft. 6. 30 


460 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegouvernements, 


Hoffnung der Oſtſeeprovinzen Feſtſtehende ift eben jene fürwahr ms 
zweidentig genug ausgeiprochene Abſicht, der ſtch jene falſche Anficht eben 
wird zu conformiren haben, nicht aber umgefehrt. Dieſe Provinzen wer 
den aber dod) wohl ebenfowenig, wie unter einer unhaltbaren Deutelung 
an dem Worte „Rechtsbeftimmungen“ oder unter einer feichten &odifica- 
tionstheorie, unter dem zufälligen Umftande leiden follen, daß feit dem 1. 
Juli 1845 bereits volle zwanzig Jahre verflichen find? Hätte es dem 
Kaifer Nikolaus, was ja durchaus nicht undenkbar erfcheint, gefallen, den 
vierten und fünften Theil des Provinzialvehts zuerſt zufammenftellen zu 
loffen und im Jahre 1845 zu promulgiren, fo würde die fragliche Anficht 
doch wahrlich feinen Anhaltspunkt haben ſich zu produciren, indem fol 
henfalls im Bereiche des provinziellen Prozeßrechts die gegenwärtige Auf 
gabe darin beftäude, die fraglichen als bereits vedigirt und promulgirt 
gedachten Theile nur eben in ähnlihem Sinne umzugeftalten, wie fid 
es jetzt allererft darum handelt, fie — wenn auch ſpät — zu geſtalten. 
Niemals aber darf angenommen werden, als hätte der hochherzige 
Kaifer Nikolaus unter Provinzialvecht weiter nichts verflanden willen wol 
len denn die, etwa ein für allemal erfolgte Fixirung deffen, was zufällig 
im Jahre 1845 hierorts Rechtens war. Bielmehr haben diefe Brovin- 
zen in jenem, wofern nur nicht ignorict, feiner Zweideutigfeit unterliegen. 
den Kaiferworte vom 1. Juli 1845 allezeit die fo hochherzige als gerechte 
und verfaffingsmäßige Gewährleiftung auch fernerer felbftindiger Ent⸗ 
widelung der jedesmaligen Beftimmungen ihres  provinziellen „Rechts“ 
als ſolchen auf der ehrwürdigen Grundlage ihrer wohlerworbenen und 
wohlbeurfundeten Freiheiten und Rechte dankbar verehrt, von welchen für- 
wahr feines der geringften das ihnen von Alters her zuftebende und in 
dem zweiten Theile ihres Provinzialrechts durch Se. Majeflät den unver, 
geßlichen Kaifer Nikolaus ausdrücklich aufs neue verbürgte Recht ift, behufs 
Anbahnung zeitgemäßer Fortbildung der örtlichen Inſtitutionen eine ver 
faflungsmäßig geregelte Initiative felbft ergreifen und bezügliche aller- 
unterthänigfte Projecte jederzeit der Staatsregierung mit dem’ vollen Ber 
ttauen präfentiren zu dürfen, der erhabene Schugherr ihrer Rechte werde 
“ihren foyalen Wünfchen ein gnädiges Gehör nimmer verfagen. Darum 
ift denn au im Sabre 1864 der dritte Theil des Provinzialrechts er 
Ihienen und hat auf mehr als einem Punkte die provinziellen Rechtsbe⸗ 
filmmungen, ohne damit den Hier allein zufäffigen weiteren Begriff der 
Godification aufzuheben, wahrlich faum minder frei aufgefaßt und gehande 














- U — — e — — — — 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegouvernements, 461 


habt, als e8 im Intereſſe zeitgemäßer Entwidelung angeftammter Grund» 
lagen Die zwei letzten Theile des Provinzialrehts thun dürften. Darum 
finden wir denn auch in den bereit erſchienenen Theilen des allerhöchft 
beftätigten Provinzialrechts zahlreiche — durchaus unbefriftete und undes 
dingte Hinweifungen auf die beiden noch ausftehenden. (3. 3. Thl. II 
Art. 855, 856, 14785 Thl. TI Art. 1584, 1586, 1612 und fonft.) 
Darum auch hat noch vor fieben Jahren, mithin unter der Herrfchaft Sr. 
jeßt regierenden Kaijerlichen Majeftät, der berühmte Oberdirigivende der 
zweiten Abtheilung der allerhödhft eigenen Kanzellei des Kaiſers Staats⸗ 
lecretaie Graf Bludow in einem Schreiben an den Herrn Generalgous 
verneur der Oftfeeprovinzen vom 15. März 1858, Nr. 160 feine bezüg- 
lihe Meinung dahin geäußert, daß es bei den beftehenden prozeffualifchen 
Drdnungen fein Bewenden baben müffe „bis zur Herausgabe der ört— 
lichen beforideren Ordnung des Eriminalprozeffes.“ 

Mährend nun die foeben befprochene Unterſcheidung des Anfpruches 
der OÖftfeeprovinzen auf befonderes formales von ihren Anfprudhe auf be 
fonderes materielles Recht auf einer gewiffen doctrinären Gegenüberftelung 
der Begriffe Legislation und Codification, ja auf einer, mild ausgedrückt, 
an Leichtfertigkeit grenzenden Nichtachtung gegen ein feierliches Kaiferwort 
beruht, fo gebt die zweite jener beiden oben amgedeuteten Unterfcheidungen 
darauf aus, den Anſpruch der Oftfeeprovinzen auf befonderes formales, 
d. h. Prozeßrecht zwar nicht, wie die erſte Unterfheidung will, gänzlich 
zu verneinen, wohl aber zu fpalten in einen berechtigten und in einen un⸗ 
berechtigten. 

Berechtigte nämlich foll nach diefer Unterfcheidung nur der Anſpruch 
der Oſtſeeprovinzen auf einen beſonderen Civilprozeß fein; unberech⸗ 
tigt dagegen ihr Anſpruch auf einen beſonderen Criminalprozeß. Fragt 
man: wie ſo? — ſo pflegt als zureichender Grund für Berechtigung oder 
Nichtberechtigung des fraglichen Anſpruches das Vorhanden⸗ oder Nichwot⸗ 
handenſein eines correſpondirenden materiellen Rechts aufgeſtellt 
zu werden: die Oſtſeeprovinzen hätten ein eigenes Privatrecht, alſo hät⸗ 
ten ſie auch einen gegründeten Anſpruch auf einen eigenen Civilprozeß; 
fie hätten aber fein eigenes Strafrecht, alſo hätten fie auch keinen ge⸗ 
gruͤndeten Anſpruch auf einen eigenen Criminalprozeß. 

Ohne alle und jede Connexität zwiſchen einzelnen Theilen des for 
malen mit einzelnen Theilen des materiellen Rechts unbedingt in Abrede 
ſtellen, ohne auf die Geſchichte der allmähligen Einführung des Reichs⸗ 

30” 


462 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegeuvernements, 


ſtrafrechts in diefen Provinzen näher eingehen, noch aud auf den notori- 
ſchen Umſtand befenderes Gewicht legen zu wollen, daß es — unbeichadet 
der Geltung des Reichsſtrafgeſetzbuches — keineswegs an rein provinzial« 
rechtlichen Strafbeftimmungen gänzlich fehlt, ift e8 doch Pflicht eines Je⸗ 
den, welcher nicht gejonnen ift, das gute Landesrecht dem erſten beften 
wenig durchdachten apergu gegenüber verloren zu geben, darauf aufmerl⸗ 
fam zu machen, daß ſchon allein deßhalb eine eigene, den fünften Theil 
des Provinzialvechts der Oftfeegouvernements bildende Griminalprozeßs 
ordnung für dieſe leßteren nicht füglich von der Epiftenz eines provinziell 
eigenthümlichen Strafgefeßbuches abhängig zu machen fein dürfte, weil die 
im Sabre 1845 erfolgte Promulgation des Reichsgeſetzbuches in Dielen 
Provinzen und der denfelben eine Anwartſchaft auf einen den fünfs 
ten Theil des Provinzialrechts bilden follenden provinziels- 
len Eriminalprozeß ertbeilende ebenfalls im Jahre 1845 erichies 
nene mehrerwähnte allerhöchite Promulgations-Ufas, als gleichzeitige 
Manifeftationen eines und deffelben allerhöchſten Willens in 
ihrer Wechlelbeziehung auf einander unwiderleglich beweifen, daB Seine 
Majeftät der Herr und SKaifer in dem Nebeneinanderbefteben des Reich 8» 
firafgefeßes und eined Provinzialftrafprozeffes feinen Widerſpruch 
erblickt haben kann. Die Unabhängigkeit des materiellen Rechts und des 
Prozeßrechtd von einander im Großen und Ganzen wird aber überdies 
durch nichts fo überaus fchlagend documentirt, wie durch die für das 
Reich bereits allerhöchſt beflätigte radicale Umgeftaltung fowohl des Eivil- 
als auch des Criminalprozeſſes bei, im Großen und Ganzen, unveräns 
derten Hortbeftande des materiellen NReichs-Private und Criminalrechts. 

Nach folder Erledigung derjenigen Bedenken, welche unſeres Wiffens 
gegen die Statthaftigkeit eines eigenen baltiſchen Prozebrechts überhaupt, 
Criminalprozeßrechts insbefondere im Schwange gehen, wird es uns nuns 
mehr obliegen, jene rechts⸗ und culturgefchichtlihe DVerwandtfchaft, ja wer 
jentliche Einheit des Inhalts des dem Vernehmen nach dem erften provin- 
ziellen Abichluffe uahen Eutwurfes einer, als fünfter Theil des Provinzial 
vechtd gedachten, baltiſchen EriminalprozeBordnung mit den angeftammten 
criminalprozeſſualen Inftitutionen dieſer Provinzen darzulegen. Diejenige 
Evidenz, welche wir ſolcher Darlegung zu geben vermögen, wird dann 
and) einen Hauptmaßſtab des Werthes abgeben, welchen jener Entwurf, 
als activixte Lebensnorm diefer Provinzen auf dem Gebiete des Eriminals 
prozeſſes gedacht, für Diefelben wird haben fünnen. Denn fiherlich wird 











———r r——r — —— ——  — _ ——— — 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements. 463 


fi) ſolche Norm in dem Maße werthvoll erweiſen, als es gelungen fein 
ſein ſollte, in aller Fortbildung und ſyſtematiſchen Entfaltung die Conti⸗ 
nuität der vaterländiſchen Entwickelung unzerriſſen zu bewahren; werthlos 
hingegen in dem. Maße, als man ſich follte haben verleiten laſſen, will 
fürlich ſubhjectiven Theoremen oder gar Außerlichen Motiven von noch mins 
derer Berechtigung naczuhängen. 

Wenn der Begriff einer guten Juſtiz durch die Forderung erfchöpft 
fein dürfte, daß im einem gegebenen Lande und einer gegebenen Zeit unter 
gegebenen gefchichtlihen Vorausſetzungen die Rechtspflege organifh wie 
dynamiſch mit den nad Maßgabe des herrfchenden Rechtsbewußtſeins wirt, 
famften Bürgfchaften für möglichft gerechte und zugleich raſche Wiederher- 
ſtellung geftörten Nechts ausgeftattet werde, fo ift eben damit der Begriff 
einer Juſtizreform im allgemeinen, einer Prozeßreform im befonderen, einer 
Reform des Griminalprozefles im einzelnen gegeben. 

Welches aber die Hauptbürgichaften für einen im Sinne des ger 
genwärtigen gebildeten Nechtsbewußtjeins der europäifhen Culturvoͤlker 
guten, mithin, vorfommenden alles, die Bedingungen einer Reform des 
von feinem Grundbegriffe abgewichenen Prozeffes, beziehungsweile Erimi« 
nalprozefjes, feien, ift nachgerade auch in den Oſtſeeprovinzen zur öffent 
lichen Meinung geworden, und zwar nicht erft feit geftern, auch nicht erft 
feit drei Jahren, fondern feit mehr als vier Jahrzehnten. Denn nicht 
furze Zeit ift es her, daß die Öffentliche Aufmerffamfeit, geleitet von einer 
verhältnigmäßig reglamen, theils fachwiſſenſchaftlich, theild populär gehal⸗ 
tenen einfchlägigen Literatur, bald direct, bald indirect, auf dogmatiſchem, 
auf kritiſchem, auf vechtshiftorifchem Wege, mehr und mehr auf dasjenige 
gelenkt worden ift, was unferem einheimifchen Eriminalprozefje Noth thut, 
fol er nicht von dem Endzwede jedes Criminalprozeſſes und zugleich von 
den gefchichtlichen Grundlagen deffelben, wie fie den Eingeweihten — eben 
als jenes „segno“ unſeres Motto — fortwährend mahnen, allzuweit ab» 
irren. Dieſe Aufflärung über das gefchichtlich nicht minder als ideell ges 
ſteckte Ziel hatte nun aber, neben der Verſtändigung darüber, daß Vieles 
in unferem Criminalprozeffe nachgerade der Forderung an eine gute Ju⸗ 
fig nicht in dem Maße entipreche, wie fih von einer Fortentwidelung 
unferer gefchichtlihen Grundlagen erwarten Tieß, dag mithin fo Manches 
anders werden müfle, die tröftliche Seite, daß die meiften der wahrgenom» 
menen Uebelſtände nichts Anderes feien ald Hemmungen in der freien 
Entwidelung der Keime, die wir nur in der Geſchichte des eigenen Rechte 


464 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements. 


gewahr zu werden und des darüber abgelagerten erftidenden Schuttes zu 
entfedigen brauchten, um fie lieb zu gewinnen und uns ihrer förbernden 
Pflege hinzugeben. & 

Kaum aber bedürfen fie der Aufzählung, jene großen Bürgichaften: 





Unabhängigkeit des Richters fowohl von materieller Noth, wiefe 


ihm bei fehlender pecuniärer Selbftändigkeit aus mangelhafter Befoldung, 
als auch von der ärgeren intellectuellen, wie fie ihm aus mangelhafter Lo⸗ 


‚cals oder Rechtöfenntniß, und endlich von der Argften unter allen Nöthen, | 


der moralifchen, wie fie ihm — zumal dem ganz anf feinen Richter 
beruf zu ftellenden und eigentlich feinen Nebenberuf ertragenden ollegials 
richter — einerfeitd aus der Periodieität feiner Amtsjührung, andererfeits 
aus der Nivalität einer burenufratiih angelegten Adminiftration erwachſen 
fann; gerichtliche, nicht adminiftrative oder polizeilihe Vorunterſuchung; 
Deffentlichfeit und Mündlichkeit des gerichtlihen Berfahrens und 
durch Mündtichkeit bedingte Unmittelbarfeit der richterlihen Wahr 
nehmung; accuſatoriſche Form ohne Preisgebung des an fich berech⸗ 
tigten inquifitorifhen Principe; Beleitigung der für die moraliſche 


Sreipeit des Angeklagten und des Richters faft gleich) großen Gefahren 


des auf Herftellung eines formellen Beweiſes gerichteten inquifitozifchen 
Verfahrens durch Anerkennung des freien oder ſ.g. Judicienbeweiſes; 
endlich-Aufftellung der Alternative: Verurtheilung oder Freiſprechung 
unter Befeitigung der Abfolution von der Inſtanz; — kaum be 
durften diefe großen Bürgfchaften eines guten, reſp. reformirten Criminal 
‚prozefles der Aufzählung, um jeden Kenner unferer vaterländifchen Rechts 
geſchichte zu überzeugen, Daß unter denfelben feine einzige if, welche nicht 
in früherer oder fpäterer Zeit unferem einheimifchen Criminalprozeſſe, fei +8 
in fänmtlihen Oftfeeprovinzen, fei e8 in einer derfelben, fei es im Be 
‚reiche der Iandrechtlichen, fei es in demjenigen der ſtadtrechtlichen Zufiz 
urſpruͤnglich eigen geweſen oder im Verlaufe der Entwidefung eigen gewor 
‚den, ja, ‚ohne daß es in folcher Beziehung der Neform bedurfte, bis auf 
den heutigen Tag geblieben wäre, 

Bevor jedod) ſolches an jeder einzelnen der aufgezählten Bürgſchaften mit 
Zeugniljen theils felbftredender Rechtsquellen, theils allgemein zugänglicer 
literariſcher Hülfsmittel belegt wird, fei hier noch eine mögliche Zwiſchen⸗ 
Trage erörtert. Es koͤnnte nämlich die Trage aufgeworfen werden, warum 
in jener Reihe aufgezählter Bürgfchaften für den beftmöglichen Criminal 
prozeß das Inftitut des Schwurgerichtes fehle, und es koͤnnte die Der 


— 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegouvernements. 465 


muthung entfliehen, als berube ſolche Auslaffung auf dem Umſtande, daß 
das Schwurgericht zwar immerhin ald eine Buͤrgſchaft für einen guten 
Griminalprozeß anzufehen, nicht aber zugleich auch von ihm hiſtoriſch nach⸗ 
zuweilen fein dürfte, daß es dem angeflammten Rechte der Oftfeeprovinzen 
jemals angehört habe, — als beruhe folge Auslaffung mithin gleichfam 
auf der Scheu vor einem indirecten geſchichtlichen Armuthszeugniſſe. 

Eine ſolche Bermuthung würde jedod von der Wahrheit weit abirren. 
Haben auch, fiherem Vernehmen nad, nicht nur ſämmtliche baltifchen Rit- 
terſchaften, ſondern aud die entihiedene Mehrzahl und, was mehr fagen will, 
Das entichiedene Uebergewicht innerhalb der baltifchen Städtewelt, aus 
ben ‚verihiedenften, wohlerwogenen Gründen Bedenken getragen, das Ins 
flitut der Geſchworenen praftifch zu befürworten, jo wird es im Zuſammen⸗ 
hange gegenwärtiger rechtshiſtoriſcher Skizze vielleicht doch von Intereſſe 
fein, die Thatſache hervorzuheben, daß die Oftfeeprovinzen in dem flebens 
hundertjährigen Verlaufe ihrer europäifh charakterifirten Gultyrs und 
Rechtsgeſchichte auch das Inſtitut der Geſchworenen als Phafe oder als 
Sntwidelungsmoment aufzuweilen haben. In der That beruhte unfer 
feudoler, mittelalterlicher Criminalprozeß auf der unbeftrittenen Herr- 
Schaft des Gefdiworenengerichtd, wie, um von anderen Rechtsquellen zu 
Schweigen, aus den nicht gerade doctrinell ſyſtematiſchen, auch um ihres 
Plattdeutich willen heutzutage nicht ganz bequem lesbaren Satzungen des 
ſ. g. „mittleren livländiſchen Ritterrechts“ zu entnehmen iſt. Eine beques 
mere Belehrung läßt ſich jedoch aus der trefflichen „Geſchichte des livläne 
diſchen Adelsrechts bis zum Jahre 1561” von Reinhold v. Helmerfen 
(Dorpat bei C. A. Kluge, Leipzig bei C. 3. Köhler, 1836 X und 374 ©. 8) 
gewinnen, wofelbft im $ 99, p. 256 flg., eine ebenfo ftreng quellenmäßige 
wie lichtuolle und Tebendige Darftellung diefer alten, auf lehnrechtlichem 
Grunde erwacfenen Form des Gerichts und Gerichtöverfahrens ans 
zutreffen iſt. Ans diefem alten Geſchworenengerichte bat fih im Laufe 
der Zeit theilweife wenigftens das ftändifche Präfentationsrecht entwidelt, 
welches nun jeder ferneren Entwidelung nad) Maßgabe der zunehmenden 
politiihen Mündigleit fähig, feit mehr als zwei Jahrhunderten den orga» 
nifchen Zufammenhang des Gerichts mit dem Lande vermittelt. Wie mißs 
lich es aber wäre, gewille Formen bloß deßwegen ind Leben zurädtus 
fen zu wollen, weil fie einmal dagewelen find, ohne zu beachten, Daß das 
ewig berechtigte Weſen ja deßwegen nicht untergegangen ift, weil es eben 
andere, vielleicht zeite und ortgemäßere Zormen angenommen bat, mag 





66 Dex fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegenvernements. 


hier heiläufig du Die Parallele erläutert werden, dab es te wehl 
ſchwerlich deßwegen gerathen fein mödhte, 3. B. den Art. 2217 des Reichs⸗ 
ftrafgeſetzbuches, welcher „denjenigen, der ein und daſſelbe unbe- 
wegliche Eigenthum Doppelt verpfändei” mit „Entzichung als 
ler Staudesſsrechte und Berweilung na Sibirien zur Anjicdes 
lung“ befraft wiſſen will, bloß deßwegen and in deu Oflfceprerinzen 
zur Anwendung gebracht zu Ichen, weil e8 wor mehr, als drei Jahrhunder⸗ 
ten eine Zeit gab, da es feinen guten Eimn baten mochte, weau unter 
dem Ordensmeiſter Freytag v. Loringbof (im Sabre 1500) Die Per 
Hebung getroffen mnde: „Ber zwei Briefe in ein Pfand verliegelt, 
den ſoll man richten an dem Höhften.“ Denen aber, welde alle 
foGmänuät-jurikiihen nicht minder als alle einer unmittelbaren uud nur 
zu bäufig fi$ wiederholenden Griahrung entnommenen Bedenken gegen 
das Inſtitut der Geſchworenen al3 vermeintlich beſtes Bahrheitserfor⸗ 
(dung, und Rechtswiederherſte lungsmittel mit der jo überaus wohfeilen, 
aber freifih unter gewifien Boransichungen effecwollen, und daher für 
gewiſſe Eharaftere unmiderfichlihen Berufung auf des Traglichen Juſtitu⸗ 
te8 Popularität glauben niederſchlagen oder fi ihrer — entſchlagen zu 
föunen, diene folgende Bemerlung und Nuganmendung zum Correctiv. 

Die Popularität des Geſchworenengerichts, in Weſteurspa zumal — 
Dean was Dfieuropa betrifft, ſo ficht deſſen Populns uch zn ſehr auf 
dem Staudpunkte jener beiden Kaufleute, deren Zwiegeipräd über das 
Geſchworenengericht vor eimiger Zeit Die Mostaner Zeitung erlaufcht 
und audgeplaudert bat — tritt uns hauptſächlich da entgegen, wo Die 
Richter ohne irgend eine wählende Betheiligung des Volkes, der Stände x. 

von Der Etaatlregierung ermannt werden. 

Diefer nulengbaren Thatfadhe flieht die wicht minder unlengbare ge 
genäber, Taf hier im den Dfticeprorinzen die Meiften derer, welde über 
haupt mit ter Sache fi zu beihäftigen die Zähigfeit haben, einer etwal- 
gen „Einführung“ des Geſchworenengerichts bei uns nur mit Mißtranen 
und Bangigkeit eutgegenfchen, währen? zugleich bei und ein anderes ana» 
loges Juſtitut fi einer gewiß eben fe großen Popularität, eben jo leb⸗ 
bafter Sympathien erfreut, wie nur irgendwo das Geſchworenengericht: 
nämlich das Juſtitut der ſtändiſchen Richterwahl im Sinne des vers 
fafungsmwäßigen jus praesentandi. 

Mag man auch noch fo jebr Gegner des Geldiworeneninftituts fein, 
dennoch wird man gern zum Maßſtabe der tiefen und nuverwilchbar ſchmerz⸗ 

















"Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements. 407 


lichen Senfation *), welche die Befeitigung des verfaffungsmößigen Prä- 
fentationsrechtes hier zu Lande hervorrufen würde, diejenigen moralifch- 
politiichen Folgen nehmen, welche in allen Jury⸗Laͤndern, wie etwa Eng⸗ 
fand, Frankreich, Nheinpreußen zc. die Beleitigung des Geſchworenenge⸗ 
richte nad fi ziehen dürfte. 

Bon folder Popularität des Gefchworeneninftituts nun aber einen 
Schluß ziehen auf den Werth defjelben als Zuftizanftalt, hieße in der 
That etwa das Thema variiren: baculus stat in angulo, ergo pluit. 

Vielmehr ift die Popularität des Geſchworenengerichts da, wo die 
Nichter von der Staatdregierung ernannt werden, und die Popularität des 
Präfentationsrechts hier, wo e8 feine Gefchworenen giebt, nur als Auss 
druck eines und deffelben berechtigten Bewußtſeins, daß die Beftellung 
des Gerichts nicht ohne Nachtheil für eine gute Inſtiz gänzlich einer dem 
Rechtsbewußtſein des Volkes denn doch nothgedrungen nur zu oft entfrem- 
deten adminiftrativen, bureaufratiich bedienten Centralgewalt überlaffen 
bleiben könne. 

Mit Gewißheit aber läßt fi annehmen, daß der Nimbus des Ge 
ſchworenengerichts fofort erbleihen, die juriftiihe Unhaltbarkeit defjelben 
Tofort in feiner ganzen Blöße daftehen würde, wenn es denkbar wäre, 
neben demfelben ftändifches Präſentationsrecht binfichtlic der Richter 
zur Geltung zu bringen. Keineswegs aber dürfte einer Einführung des 
Gefchworenengerichts in den Öftfeeprovinzen der Nimbus des ftändifchen 
Mräfentationsrechts weichen. 

Denn jenes gewährt dem oben erwähnten Poftulate einer volks⸗ 
thämlihen Seite des Gerihts nur eine partikulaͤre und in feiner 
Drganifation ziemlich flationäre Befriedigung auf dem Gebiete des Crimi⸗ 
nalprogefjes, während das Präfentationarecht, als das ganze Gericht erfaſ⸗ 
fend, die analoge Befriedigung jenes berechtigten Poftulats auf dem Ges 
biete der gefammten Rechtspflege gewährt und fich überdies als der 
moderne Fortſchritt über jenes — immerhin weit genug verbreitete — 
Stückchen Mittelalter auch damit erweift, daß es in feiner Organiſa⸗ 


Daß die durch die Reichejuſtizverordnungen vom 20. Novbr. 1854 erfolgte Ab⸗ 
ſchaffung der adeligen Richterwahlen in den ruffifchen Gouvernements im Ganzen fo ohne 
alle befondere Senfation hingegangen ift, beweift eben, welch ein Unterfchieb zwiſchen einer 
por 80-90 Fahren von der Kaiferin Katharina beliebten Octroyirung und folchen In⸗ 
ftitutionen befteht, wie die Stände der Oftfeepropinzen fi) im Laufe von fleben Jahrhun- 
derten, reich an wechſelvollſten Geſchicken, erworben und verbrieft erhalten Haben! 


HB Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Dffeegeuvernements. 


tion keineswegs flationär, vielmehr durchaus fähig ift, auf immer. weitere 
Schichten des Volkes in dem Maße ausgedehnt zu werden, als dieſelben 
durch etwaige Aneignung höheren politiihen uud überhaupt gebildeten 
Bewußtſeins der Ausübung eines fo großen und verantwortungsreichen 
Nechtes fähig und würdig werden follten. 

Aus diefen Gründen leben die Oftfeeprovinzen des Vertrauens, daß 
man ihnen, für welche feit Jahrhunderten das Präfentationsredt fo zu 
fogen zu einer Form ihrer judiciären Anſchauung geworden iſt, uicht ex- 
perimenti gratia das Recht des Profruftes werde angedeihen laſſen und 
ihnen zumuthen, zu einer offenbar niederen Form jenes Boll 
thümlichkeits- Poſtulates bloß deßwegen zurüdzufehren, weil 
diefelbe in anderen — immerhin großen — Ländergebieten einen örtlich zu. 
reichenden Eziftenzgrund haben mag. 

Nach diefer Abichweifung fehren wir zu unferer Aufgabe zurück, ins 
dem wir zupörderft nachweilen, wie fehr daß Streben, die richterlihe Ger 
walt materiell, intellectuel und moraliih unabhängig zu machen, im 
Geiſte der baltiſchen Inſtitutionen liegt und nur vielleicht canfequenterer 
Durchführung bedarf. Wir bleiben uns dabei wohl bewußt, daß gerade 
dieſer Punkt jenes Syſtems von Buͤrgſchaften vielleiht mehr in das Ge 
‚biet der Gerichtöverfaflung als in dasjenige des Prozeſſes gehört. Doch 
mag derjelbe um des BZufammenhanges willen auch hier in aller. Kürze 
‚beleuchtet werden. 

Die materielle Unabhängigkeit des Richters haben die baltiſchen 
Inſtitutionen auf zwei verſchiedenen Wegen zu ſichern geſucht: durch eini⸗ 

germaßen zureichende Beſoldung nur ausuahmsweiſe, namentlich in Kur⸗ 
land und in der Stadt Riga — übrigens vorzugsweiſe durch Beſchraͤn⸗ 


kung ‚ber Waͤhlbarkeit auf Perſonen ſolcher Klaſſen, für melde die Ver⸗ 


muthung einer gewiſſen pecuniären Selbſtändigkeit, namentlich durch Beſitz 
‚son Grundeigenthum, ſprach. | 

Die intellectuelle Unabhängigkeit, wenn auch nicht gerade Des eins 
zelnen Richters, fo doch des Gerichts, erſcheint angeſtrebt, bald, wa 8 
auf Erledigung einfacherer Rechtsſachen, d. h. mehr auf Local⸗ als auf 
Rechtskenntniß anfommt, durch chen jene Beſchränkung der Wählbarkeit 
anf Solche, die durch ihre, freilich Die Lebenslänglichkeit Des Amtes in der 
Regel verbietende Lebenäftellung in die nächften und dauerndften Bezie 
bungen zu den 2ocafverhäftnifien geftellt find, — bald wo das Moment 
der Rechtskenntniß überwog, duch die Einrichtung, dag ein beftimmter 








Der fünfte Theil Des Provinzialrechts der Oftfeegouvernementd. 469 


anfehnliher Bruchteil des Michtercollegiums rachtsgelehrte Bildung mußte 
nachmeifen Fönuen, um wählbar zu jein, wie 3.8. die ehemals verfaſſunga⸗ 
mäßig obligatoriſchen assessores literali landrechtlicher Eollegialgerichte 
(3. B der livländifchen Landgerichte und des livlaͤndiſchen Hofgerichts) und 
die noch jept verfaffungsmäßig obligatoriſchen „gelehrten” Mitglieder der 
bedeutenderen Stadtmagifträte. | 

Dasjenige endlich, was vorhin unter der Bezeichnung moraliſche 
Unabhängigkeit zufammengefaßt wurde, erſcheint in unferen Gerichts⸗ 
inftitutionen angeftrebt, einerſeits durd die Lebenslänglichkeit der Mitglier 
der des livländifchen Hofgerichts bis zum Jahre 1834, der livländiſchen 
Landgerichte bis zum Jahre 1845, des eftländiichen Oberlandgerihts, der 
kurländiſchen Oberhauptmannsgerichte, des Furländifchen Oberhofgerichts 
und ſämmtlicher baltiſchen Stadtmagifträte bis auf den heutigen Tag; ans 
dererfeit8 durch die bis jegt glücklich durchgeführte Fernhaltung gewiller 
Formen adminiftrativen Cingreifeus in die Stellung ded Richters, wie 
z. B. des ſelbſt in manchen ſogen. Rechtöftaaten immer no vorlommen⸗ 
den Auftitutes der Verſetzung. 

Es mag hier in folher Beziehung an diefen Andeutungen genug fein 
und wird es, wie gejagt, Sache der zu reorganificenden. Gerichtsverfaſſung 
fein, die verfdiedenen Seiten der richterlihen Unabhängigkeit in das ger 
‚hörige Gleichgewicht zu bringen, wie die Zuflände der Gegenwart ſolches 
zu fordern und zu — geftatten [cheinen, foweit überhaupt richterliche Uns 
abhängigfeit durch Inſtitutionen, wo nicht begründet, jo doch gefördert 
werden Tann. | | 

Was nun — um zu unjerem fpeciellen Thema, dem Criminalpro⸗ 
zeſſe und deſſen Bürgichaften, überzugeben — demnähft die Vorunter⸗ 
ſuch ung betrifft, welche jedermalen den Polizeibehörden, in Livlaud gs 
mentlich den Ordnungsgerichten obliegt, jo würde es ein Irxthum 
fein zu glauben, daß dieſe Einmengung der Polizei in die Criminaljuſtiz 
in der urfprünglichen Anlage unferer Inſtitutionen liege, Wer der oben 
angedenteten bezüglichen baltiſchen Literatur der lebten 30 Jahre geiokgt- 
if, der weiß, daB dieſe Ungehörigleit ſchon vor mehr als 20 Zahren dis 
fentlih zur Sprache gebracht und zugleidh, in jpecieller Beziehung auf 
Zivland, der Beweis geführt worden ift, Daß, um bei dem gewählten Beis 
jpfele ſtehen zu bleiben, die ordnungsgerichtlihe Vorunterſuchung bis zum 
Sabre 1783, ja vielleicht noch länger, etwas dem livlaͤndiſchen Criminal⸗ 
prozeſſe poͤllig Fremdes mar und daß in letztern, welcher ſich bis dahin in 


470 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oſtſeegouvernements. 


feinen rein juftiziären Faktoren abfpielte, erft die Statthalterfchafts- 
verfaffung (17831796) jenes polizeiliche Ingrediens gebracht bat; 
ein Ingrediens, welches, wie noch einige andere verwandten Charafters, 
z. 2. die die Juſtiz beauffihtigende Function der Profureure (Vgl. 
Provinzialteht d. DO, E. 1. Beh. Verf. Art. 1660), bei Wiederherftel 
ung der angeflammten Berfalfung im Jahre 1796 mit berübergenommen 
"wurde und dazu beigetragen hat, die urfprüngliche juftiziäre Reinheit 
unferes Criminalprozeſſes zu trüben. Beruht nun aber unfer Eriminafs 
prozeß der Zufunft anf einer nicht polizeilichen, fondern gerichtlihen Bors 
unterfuhung, fo ift in fo weit wefentlich nichts Anderes angebahnt als 
Ausfheidung eines verhältnigmäßig jungen fremdartigen Ele— 
ments und Wiederherftellung eines alten baltifhen Principes. 
Nicht minder find Deffentlichfeit und Mündlichkeit des gericht 
lichen Verfahrens und durch Mündlichfeit bedingte Unmittelbarkeit der 
rihterlihen Wahrnehmung uralte Grundlagen wie des baltiichen 
Prozeſſes überhaupt, jo des baltifhen Griminalprozeffes insbefondere. 
Daß Oeffentlichkeit und die davon praktiſch nicht wohl trennbare 
Mündlichkeit Vorausfehung alles Gerichtöverfahrens in den baltifchen 
Gebieten während der fogen, angeftammten Periode war”), und daß erft 
zu Anfange des 16. Jahrhunderte, zunächſt unter dem Einfluffe der im- 
mermehr fich geltend machenden Romaniften, die Schriftlichkeit anfing die 
Mündlichfeit zu verdrängen, in Folge weſſen dann die Deffentlichfeit, Sinn 
und Zwed einbüßend, dem Gerihhtöverfahren bei geichloffenen Thüren 
Platz machte und auf diefe Weile die Unmittelbarfeit der richterlichen 
Wahrnehmung ſchwer beeinträchtigt wurde, weiß jeder, welcher die ein, 
ſchlägigen Rechtsquellen der angeftammten Periode und diejenigen deutfchen, 
namentlich ſächſiſchen, zum Theil jedoch auch fcandinavifchen Rechtsinſtitu⸗ 
- tionen kennt, aus welchen die baltifchen einerfeits herftammen, an welchen 
andererfeits fie einen Anlehnungspuntt fanden. Es fei hier nur eines uns 
von dem fleißigen- Sammler vaterländifcher Rechtsalterthümer Auguft 
Bilhelm Hupel (vgl. deffen Neue Nordiſche Miscellaneen, Stück 17 
u. 18 p. 72 flg.) aufbewahrten Urtheils gedacht, welches noch im Jahre 
1471 der erzſtiftiſche Mannrichter Roloff Perſevall und ſeine beiden 
Beiſitzer Kord Ixkull und Jürgen v. Ungern fällten, „vor des Ho⸗ 
fes Pforte zu Peſenen — einem noch jetzt beſtehenden livlandiſchen 
Landgute. 
*) Bgl. v. Helmerſen a. a. O. p. 867 nach Fabri, formulare procuratorum. 

















Der fünfte Theil des Provingialvechts der Oftfeegouvernements, 471 


Aber felbft durch alle nachfolgende Berfümmerung bindurd haben 
fih bis auf unfere Tage jener großen Principien des gerichtlichen Ber 
fahrens Rudera erhalten, find aber auch bei Gelegenheit gerichtliche 
Neubildungen Rudimente entflanden, welche beweiien, daß auch das bal⸗ 
tiiche Nechtöbewußtfein des neunzehnten Jahrhunderts feineswegs mit der 
Deffentlichleit und Mündlichfeit wie mit der Unmittelbarkeit prineipiell 
gebrochen, fondern eben auch hier nur mehr paffiv dem Fremdartigen 
geftattet hatte, da8 Eigenartige zu überwuchern. 

Anlangend die Rudimente, fo if hier an die Mündlichfeit — ne⸗ 
ben, wenn auch nur thatſächlich, vielfach vorkommender Oeffentlichleit des 
Gerichtöverfahrens und der fomit durch Mündlichkeit gewährleifteten Un» 
mittelbarkeit ripterliher Wahrnehmung in dem niedern Strafverfahren ver 
unjeren Gemeindegerichten und unfern Kicchfpielsrichtern zu erinnern. 

Rudera Dagegen finden fih aud felb in den höhern Gerichten, 
namentlich von der Mündlichleit des gerichtlichen Verfahrens und ſomit 
Unmittelbarfeit der richterlichen Wahrnehmung 3. B. in dem Verfahren 
vor dem Rigaſchen Rathe und vor dem Landgerichte des Rigaſchen Krei« 
ſes in Eivil-Bagatellfahen, vor dem Rathe der Stadt Reval aud) in den 
geringern Strafſachen. Auch das gehört hierher, Daß noch jetzt in Liv 
und Eftland die gerichtliche Anklage fowohl als auch die Verkündigung 
des fchließlichen Urtheils bei offenen Gerichtöthüren gejchieht und Jedar⸗ 
mann der Zutritt zu Dielen beiden Akten geftattet ift, in Kurland aber der 
Anklageprozeß durch alle Stadien hindurch bei offenen Gerichtäthüren 
geführt wird und zu allen in demjelben vorfummenden Alten dem Publi⸗ 
tum der Zutritt unverwehrt if. Ja, fogar Geſetze aller drei Oſtſeepro⸗ 
vinzen, welche noch heutige Zages in Geltung find, und zwar Geſetze 
jüngern Datums als der fogen. angeflammten Periode, namentlich aus 
der herzoglichen Zeit in Kurlaud, aus der ſchwediſchen in Liv, und Ef 
land, ſchreiben die Müundlichkeit theils ausdruͤcklich vor, theils laſſen fie 
dieſelbe zu. 

Wir wollen hier nur anführen: das Grundgeſetz des Paͤteren herzog⸗ 
lichen Kurland, die ſogen. Formula regiminis de anno 1617, 8 14: 
„Zu alten ſowohl. Griminale als Civilſachen ſollen die Prozeſſe ſummg⸗ 
rifch verhandelt werden, dergeftalt, dag alle Borträge mündlih und 
nicht [chriftlich geſchehen“ u. |. w. 

Ferner die livländifhe „Drdinanz, fo anno 1632 den 1. Behr, publi⸗ 
ciret, wonach die Herren Landrichter ſich zu halten,” Art, XV: „Rein 


472 Der fünfte Theil des Provinzialrechts dee Oftfeegouvernemente. 


ſchriftlicher Prozeß ſoll bei diefem Gericht zugelaſſen fein, 
fondern alles mändlih,und fummarie gehandelt, und einer dem 
andern alfobald oder in der folgende Seffton zu antworten ſchuldig fein.” 

Endlich finden ſich ſelbſt in dem Cftländifchen Ritters und Lundrechte, 
wiewohl defien Nedaction dem Jahre 1650, mithin einer Zeit angehört, 
da die Schriftlichkeit bereits in größerem Umfange Plab gegriffen Hatte, 
Spuren, daß es derfelben doch noch Feineswegs gelungen war, die Muͤnd⸗ 
lichkeit gänzlich zu verdrängen, 3. B. wenn im erften Buche und XIIE Zitel, 
der Art. 4 vorfäreibt, daß „Profuratoren und Borfprachen" vor dem 
Dberlandgerichte „als einem hochheiligen Orte, alles verdrießlichen, um- 
nöthigen Gezänkes, unziemlicher Worte und unnützer Stachelreden ſich 
enthalten; niemanden ſchriftlich noch mündlich beſchimpfen, noch Perso- 
nalia tractiren, ſondern allein die Merita causae mit beſcheidenen, kurzen, 
zur Sache dienlichen Worten mündlich oder ſchriftlich „vortragen“ ſollen. 


Dieſe rechtshiſtoriſchen Nachweiſe werden jedenfalls ſattſam darthun, 
daß, wenn die Oſtſeeprovinzen ihrem gegenwärtig entworfenen Criminal-⸗ 
prozeß die Principlen der Oeffentlichkeit und Muͤndlichleit des gerichtli⸗ 
chen Verfahrens und die Unmittelbarkeit der richterlichen Wahrnehmung 


zu Grunde legten, ſte damit weiter nichts thaten, als bezügliche ältere 
Nudera des baltifchen Provimziafrechts zu rehabiliticen und neuere Rus 
dimente im Ginflange mit dem nur zeitweitig Intittrenden Rechtsbewußtſein 
derſelden zu generalifiren.. 

Ganz ähnlich verhält fihs mit dem Principe der ſchon ſo eben, gele 
gentlich der Deffentlichleit und Mändlichkeit, berührten acenfatortigen 
Form. 


Diefetbe beherrfht während der ganzen angeſtammten “Periode den 


Erimimalprozeß durchaus. Der kurze und bündige Ausdrud diefer Herr 
ſchaft find die Worte des fogen. „Welteften Livländifchen Ritterrechts“ 
Art. 49), welche unverändert in das 77. Kapitel: des fogen. „Mittleren 
Ritterrechts“ übergegangen und bis zum Auseinanderfallen des alten bal⸗ 
tiſchen Stantenbundes oder Geſammilivlands im Jahre 1561 gegolten 
haben (vgl. v. Helmerſen a. a. O. p. 366). Sie Taten: „Wat överst 
nen vor geriehte vorklaget wert, dat en darff nen’ nicht richten* 

: Bon dieſem alten Auflageprogeffe ift freifich in der Gegenwart wit 
fo viel übrig geblieben, als ſich im Theile T des allerhoͤchſt "Hefkätiäten 
Provingialrechts der Öftfeegunvernements (Behördenverfaffing) zuſammen⸗ 
geſtellt findet. inerfelts erſcheint die Anwendbarkeit ded arcuſatorifchen 








Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegonvernemente. 473 


Berfabrens in Liv» und Eſtland befhränft auf Verbrechen Erbadeliger, 
Geiſtlicher, Advokaten und Literaten, während in Kurland ſich feine der 
artige Beichränfung ratione personae verzeichnet findet (vgl. a. a. O. 
Art. 1712, 2; andererfeitd bat daffelbe in feiner juftiziären Bedeutung 
durch — wenn auch vielleicht nicht prineipielle (ogl. a. a. D. Art. 1728, 4) 
fo dod im Großen und Ganzen thatfächliche Beichränfung, ratione fori, anf 
die reſp. probinziellen Obergerichte, um fo größere Einbuße erlitten, als 
die mittlerweile auch in ſolchem accufatorifchen Verfahren zur Herrſchaft 
gelangte formaliftifhe und fchleppende — reſp. civilprozeſſuelle — Schrift 
lichkeit viele fehr weſentliche judiziäre Vorzüge der aceufatorifchen Form 
nicht zur Geltung kommen läßt. Auch verdient hervorgehoben: zu werden, 
Daß während der öffentliche Ankläger vor den drei provinziellen Haupt 
Dbergerichten (reip. Oberfisltal, Commissarius Asci und Gouvernementsb 
ſiskal) in Folge der eben berührten, zeitweiligen Statthalterfchaftsverfaf- 
fung zu einem Unterbeamten des Gouvernementsprocureurs geworden iſt, 
die Städte Riga, Reval und Narva fich ihren öffentlichen Anfläger 
(„Stadt-Dffieinl® oder „Stadt-Fisfat”) im Sime eines fländiihen 
Beamten zu erhalten gewußt haben, woher denn deſſen Funcktion ſich eis 
neswegs, wie die der fo eben genannten öffentlichen Anfläger im jechsten 
„von der Eontrole über die Gefchäftsführung in den Behörden“ handelt 
den, fondern vielmehr in dem IE, IH. und V. Bude des erften Theile 
des PBrovinzialrechts unter den „Oliedern und Beamten“ der refp. Magi⸗ 
fträte conftruirt findet. 

Senägen nım auch, aller erlittenen Verkümmerung ungeachtet, diefe 
immerhin feineswegs bedeutungslofen Rudera des alten baftifchen Anklage 
prozeſſes, um zu beweilen, daß die accuſatoriſche Zorm als folde in dem 
Rechtsbewußtſein diefer Provinzen: fich als etwas vorzüglich Werthvolles 
erhalten bat, auf defien privilegienmäßigen Genuß gewiß der Beantte, der 
Advokat und Literat vorfommenden Falles eben fo wenig zu- verzichten ger 
neigt fein dürfte, wie der Edelmann, fo würde die Erörterung doch an 
einer unftatthaften Luͤcke leiden, wollte fie bier nicht auch — analdg- der 
Art wie foldied oben ad vocem Muͤndlichkeit geſchah — ausbdrüclliche 
Stellen ſolcher Gefetze anführen, welche — jängeren Datums als die ar 
geſtamnte Pertode, reſp. der Herzogfichen Zeit Kuriands, der; ſchwediſchen 
Zeit der übrigen baltifchen Lande, namentlid dem 17. Jahrhundert ans 
gehörig — im Bauſch und Bogen noch jetzt zu den Grundlagen der pro 
vinziellen Gerichtsverfaflung und des provinziellen gerichtlichen Verfahrend 


474 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegouvernements, 


gerechnet, ja vorfommenden alles von Parten und Richtern allegirt wor 
den. Gewährt in diefer Beziehung das Eftländiiche Ritters und Landredt 
die geringfte Ausbente an ausdrüdlihen Zeugniſſen — vielleicht gerade 
deßwegen, meil die accufatoriiche Form, wie auch der Staatslecretair Graf 
Bludow in dem obullegirten Schreiben an den baltilchen Generalgouver- 
neur ausdrücklich felbft für das Jahr 1858 noch anerkennt, gleichſam ſelbſt⸗ 
verftändlidy die einzige im Oberlandgerichte vorlommende Form des Eris 
minalprozeſſes war”), fo find Dagegen aus der bezeichneten verhältnigmäßig 
neueren Periode unferer Nechtögeichichte die bezüglichen Rechtsquellen Liv⸗ 
und Kurlands um fo ausgiebiger. 


Hinfihtlih Livlands genüge die Anführung folgender geſezlicher 


Beftimmungen. Die „Ordinanz, wie es bei den Untergericdhten 
primae instantiae der vier rigiſchen Kreife [oll gehalten wer, 
den, Actum zu Riga, den 20. May Anno 1630” ſchreibt in ihrem 
$ VII vor: „Es jollen aber obgedachte Landrichter ſolche Sachen anneh⸗ 
men und vor ihrem Landgerichte ventiliren laffen ... in criminalibus: 
Zodtichlag, Mord, öffentliche Straßengewalt, Räuberei, Zauberei, Ehebruch, 
leviores injuriae u. dgl. Neun und dreißig Sabre [päter flatuirt Die 
„Berordnung über alle Egecutionen insgemein, vom 10. Juli 1669" 
8 XXVI: „Was nun dergeſtalt“ — nämlich durch die fogenannten „Aufr 
eher” — „angegeben wird, deſſen ſoll fi der Ankläger, nebft dem, 
was er fouft felber noch dazu erfinden möchte, annehmen, auch dafjelbe 
nach gegebener Anleitung vors Gericht bringen und auf geichehenen Beweis 
und Gründe, welche er felber durch Hülfe und Zuthun unferer Befehl 
haber zufammenbringen Eönnen, die Sache zum Urtheil betreiben uud 


follen die Befehlhaber auch zufehen, daß von einem foldhen feine Sache 


verfäumt oder niedergelegt werde. Zu ſolchen Anflägern werden zuerft die 
Sisfäle gebrauchet, welche allbereit ein jeder. in feinem Ort verordnet wer 
den, und zwar mit Diefem Unterjchied, daß Alles, was von der. Ritter 
ſchaft und Adel verfehen wird, vor dem Ritterhaus⸗ und Hofgerichts 
Fiolal ausgeführet, das Uebrige aber, worin andere Standes⸗Perſonen 
verfehlen, den Stadt» Fiskälen zur Ausführung gelaflen werden ſolle. An 
den Drten aber, wo fein Fiskal vorhanden, als in etlichen Städten wie 
auch auf dem Lande, da foll der Landſchreiber Eandgerichto⸗Secretaͤr?) 

*) „Io gBäcTBysoImuMmB IP&BHZAME YTOXOBHAIO CYKONPOHSBOXCTBA, ABA YTO- 
Z0BEHAR 'IPORSBOKATCK Bp Obeps - Hanfrepuxrk HCKIMYHTEXILEO IO OÖBHHHDEIL- 
HOMy nopaxxy.“ 


— 

















Der fünfte Theil des Provinziafrechts der Oftfeegouvernements. 475 


„zum Anfläger beftellt werden: würde aber bei demfelben fowohl, als 
bei den Fisfälen felbft einige Säumhaftigleit befunden, fo fol unferem 
Befehlhaber freiftehen, einen anderen, der in des Säumhaften Stelle fih 
der Klage annimmt, zu verordnen.“ 


Denfelben Inhalt — ausfchiegliche Geltung der accuſatoriſchen Form 
— bdrüdt faft noch allgemeiner umfaſſend aus: die ungefähr gleichzeitige 
„Inſtruction, wornah ſich die Kreisfisfäle im Lande u. f. w 
zu rihten haben.” Nah Art. I fol der Kreisfisfal „wider diejenigen, 
fo fih einigermaßen dawider — d. h. wider irgend welche Ihrer Königl. 
Majeſtaͤt Regalien, Hoheit und Rechte — verbrechen mögte, ohne einiges 
Anfehen der Perſon officiell an gebörigem Drte verfahren.” — Ferner 
lautet Art. VII: „Wann auch fehr viel Blutſchulden und andere einges 
riffene Sünden fih häufen, und vielmal verhehlet werden; als wird’ der 
fiscalis nicht allein alle ſolche zur Öffentlichen Aergerniß eingerifiene Sün- 
den und Lafter wider die Verbrechen jelbft gerichtlich eifern; beſon— 
ders auch Diejenigen, fo etwa wiſſentlich die böfen Thaten, fo es möglich, 
nicht verhindern , fondern verhehlen, oder aud nicht zeitig offenbaren, in 
foro fori verflagen, oder auch dem Oberfiscali ſolches vor dem Königlis 
hen Hofgericht zuthun, zeitig Fund machen und wider diefelbe als Webers 
treter der obrigfeitlihen Verordnung pro atrocitate delicti, gerichtlich vers 
fahren.” Daß aber diefe Beftimmungen ihrer Zeit fein todter Buchftabe 
geblieben, fondern die Praxis, namentlich die der Tivländifchen Landgerichte 
beberricht haben, Davon kann fi) Jeder Überzeugen, der fi die Mühe 
geben will, die alten Archive der genannten Behörden zu ftudieren; auch 
iſt aus ſolchen archivaliſchen Quellen bereitd vor Jahrzehnten Titerarifch 
nachgewiejen worden, daß vor den livländiichen Landgerichten bis zu Ende 
der ſchwediſchen, ja bis in die erften Zeiten der ruſſiſchen Herrichaft gegen 
Adel und Unadel in Criminalſachen auf dem Wege des accufatorifchen 
Prozeſſes verfahren worden ift, zugleich aber wahrfcheinlich gemacht, daß, 
wie ſchon einmal die Kriege, deren Schauplag Livland um die Mitte des 
17. Zahrhunderts geworden war, für einige Jahre faft aller regulären 
Juſtiz ein Ende gemacht hatten, jo auch die durch den nordilchen Krieg 
bedingten Ausnahmezuftände es geweſen feien, welche in Livland zuerft dem 
Emporlommen des einfeitig Inquifitorifchen Criminalprozeſſes Vorſchub ge 
Ieiftet und ihn, unter ſchließlicher Einwirkung der Statthalterfchaftsverfafs- 
fung, zu demjenigen gemacht, als was ihn die obfchwebende baltifche Zus 

Baltiſche Monatöfhrift, 6. Jahrg, Bd. ZU, Hft. 6. 31 


476 Der fünfte Theil des Propinzialrechts Der Oſtſeegonvernementd, 


ſtizreform vorgefunden hat und nunmehr im zeitgemäßer Einlleidung auf 
feine alten und wahren Prinzipien zurädzuführen befliſſen if. 

Nicht minder charakteriftifch für das bezügliche baltiſche Rechts bewußt⸗ 
fein find num aber die Quellen und Denkmale des kurländiſchen Erin 


minalprozefjed und zwar um fo charafteriftiiher, ald wir hier die aceujar 
torifche Zorm in noch viel- neuerer Zeit, und zugfeih im größerem Um 


fange in Geltung finden, ala ſolches vielleicht von Liv» oder Eftland be 
bunptet werden könnte. 

Wollte man auch nur alle die zahlreichen Stellen ‚des ſchon vor 
21 Jahren von dem damaligen PBrivatdocenten, jebigen Proſeſſor des 
Provinzialrehts an der Univerfität zu Dorpat Mag. jur. von Rum- 
mel herausgegebenen, um die Mitte des 18. Jahrhunderts verfaßten 
„Jrſtructorium des Curländiſchen Prozeſſes“ ausſchreiben, weiche 
mehr oder weniger darthun, einen wie breiten Plaß die accuſatoriſche 
Form — und zwar binfichtlich aller Stände, fogar der unr erſt leiheigenen 
Bayern — in dem Griminafprozefle Kurlands zu behaupten gewußt, fo 
dürften Damit Teicht die Grenzen gegaywärtiger Blätter überſchritten wer- 
den. Daher müllen wir, Kurland anlangend, quf wörtlich Anführung 
einer Rechtöquelle und beſchränlen, melde für unſer rechtahiſtoriſches thema 
. probandym um fo fehlagender fein mächte, als fin einer Zeit angebärt, 
deren Abſtand von unſeren Tagen nicht etwa nad) Jahrhunderten, fondern 
nur nach Sahrzehnten zähle. Es beſagt nämli der kurländiſche Land» 
tagsahſchied vom 11. September 1780 8 26: „Da in dieſem Kir 
ſtenthum Fein anderer, als der geeufatoriihe Prozeß recipirt ift, 
und Wir” — es ift der Herzog von Kurland, welchen ſpricht — „gu un⸗ 
ferer Ueberzeugung nad) nirgend etwas vorgefunden, welches Die Idee einer 
inquifltorijchen PBrocedur geben könnte, fo wollen Mir auch unſerer Wahl 


gebprenen Ritter⸗ und Landichaft noch zum Ueberfluß die Sicherheit ſtel⸗ 


len, daß in keinen Borfällen wider irgend Jemand inquifise 
riſch verfahren werden ſolle.“ 


Wenden wir und nun zu der Frage, wie ſich der provinzialrechtliche 


Griminolprogeß zu derjenigen Bürgkhaft der Gerechtigkeit werhalte, vm 
welde fich's wejentlich auf dem Gebiete des Criminalbeweiſes handelt, 
[9 finden wir zwar den freien, oder fogen. Indicienbeweis, wie ihn 
unter Vorausfegung der erſorderlichen Schugmittel gegen. Willkür und 
Mißbrauch das juriſtiſch gebildete Bewußtſein der Gegenwart fordert, wicht 
als ſolchen in den Rechtsquellen der angeſtammten Periode wieder. Viel⸗ 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegonvernements. 477 


mehr find die Beweisfälle im allgemeinen fehr genau beflimmt (vgl. v. 
Helmerſen“ a. a. O. p. 277 folg.), und e8 fehlt unter den Beweismitteln 
auch nicht das echt mittelalterliche germanifche Gottesurtheil des Eifentra- 
gend und des Keflelfanges. 

Gleichwohl findet fih Daneben im Einftange mit dem altgermanifchen 
Verfahren, welches dem älteften baltifchen Criminalprozeſſe jo Grundſtoff 
wie Borbild war, während der angeflammten mit dem Jahre 1561 ad» 
fchließenden Beriode „feine Spur von der in Deutfhland herr» 
chenden Zortur” (gl. v. Helmerfen a. a. O. p. 369), und diefe Licht, 
feite jenes alten Bemweisverfahrens hat wohl in dem gleichzeitig herrfchen- 
ben YInflitute der Eideshelfer ihren Grund, welches, ſolange es beftaud, 
jenes, eine Hauptlehrſeite der inquifiterifchen Form bildende einfeitige 
und Leidenichaftlihe Dringen auf das Geftändniß des Angefchuldigten 
nicht auffommen ließ, damit aber auch dem Auflommen der Zortur Anlaß 
und Borwand benahm. Erft in dem Maße, als auch in dem baltischen 
Gebiete dem Romanismus „juris utriusque* des 16. Jahrhunderts 
in feiner damaligen Dochrinären Rohheit die ſächſiſche Rechtsanfhauung 
— bedrängt von der mehr und mehr zur Geltung gelangenden „Peinti- 
hen Halsgerihtsordnung Karls des V.“ und wohl au von der 
gleichzeitig beginnenden ultramontanen Strömung der Gegenreformation 
— weichen mußte, bildete fich, wie fchon etwas früher in Deutſchland, fo 
auch bier zu Lande jener fogen. formale oder „Eaffiche” Criminalbeweis 
ans, welchen nunmehr auch hier zu Grabe tragen zu helfen eine der Auf 
gaben der baltifchen Juſtizreform fein wird. Mit der Zortur freilich Kat 
fie es nicht gerade unmittelbar zn thun. Denn Diele batte, zumal in Liv⸗ 
und Eflland, an dem dem ſächſiſchen fo tief wahlverwandten ſtandinavi⸗ 
fchen Rechtsbewußtſein, wie es in der Geſtalt der königlich ſchwediſchen 
Regierung jo überaus Eräffig und nachhaltig gegen die Auswüchſe umd 
Webergriffe des kirchlichen nicht nur, ſondern auch juriſtiſchen Witramonta- 
niſmus reagirte, ein ſtarles Eorrectiv gefunden. Ein Löniglicher Brief an 
das livländiſche Hefgericht vom 22. December 16836 unterfagte die Ans 
wendung der Zortur in den linländilchen Gerichten, 

Nichtsdeſtoweniger aber kam jene einfeitige Richtung auf formellen 
oder jegen. „klaſſiſchen“ Eriminalbeweis während des erſten Halbjahrhun⸗ 
dertö der kaiſerlich ruſſiſchen Herrſchaft nachmals zu recht entichiedener und 
ausgebreiteter Geltung und es bedurfte einer abermaligen und zwar einer 
fogen. philoſophiſchen Reaction, Diesmal in der Geſtalt der Kailerin 

31” 


478 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Dftfeegoupernemente. 


Katharina II., um jenem eigenthümlichen, von dem gleichzeitig in Deutſch⸗ 
fand auf dem Gebiete des Criminalprozeſſes herrichenden Geifle, oder fa- 
gen wir lieber Ungeifte der Karpzowfchen Yurisprudenz geförderten Aus— 
wüchfen, namentlich einen abermaligen Sich⸗breit⸗machen der Tortur, Die 
nöthigen Schranken zu jeßen. Aber jelbft nachdem Died gelungen war, 
batte fi, zumal bei den landrechtlichen Gerichtsbehörden Livlands, der 
fogen. „Haffifche” Eriminalbeweis mit feinen conventionellen, geſetzlich vor: 
gejehenen, zum Theil fünftlid, combinirten Beweismitteln bis in die neuefle 
Zeit erhalten, während gleichzeitig 3. B. bei dem Rigaſchen Rathe bereits 


längere Zeit die freie Beweistheorie praftifch geworden war: ein Gegen 


fa in unferem Nechtöleben, welcher vor etwa acht Jahren zu einem be, 
züglichen literariſchen Schriftwechſel Anlaß gab. Würde man nun aud 
den relativen Gegnern des freien Beweifes Unrecht thun, wenn man ihnen 
— Angefihts des entichiedenen Erfolges, deſſen fich derjelbe ſchließlich 
theoretifch wie praktiſch zu erfreuen gehabt hat, unbedingt Unrecht geben 
wollte — indem allerdings der freie oder jogen. Indicienbeweis, verein 
zeit und nicht aud) gleichzeitig umgeben von den Schußmitteln der Def 
fentlichfeit des Gerichtsverfahrens und hauptfächlich einer obligatoriich nach. 
weislichen vechtögelehrten Bildung des Eriminalrichters die Nechtsficherheit 
des Angeichuldigten nicht unbedeutend bleß zu ftellen ſcheinen kann, fo 
werden doch jedenfalls alle Urtheilsfähigen und Eingeweihten in der Ge 
nugthuung einig fein, welche die bei dieſer Gelegenheit in Livland gemachte 
Erfahrung gewähren mußte, daß die Gerichtspraxis, ohne daß es der 
Legislation bedurft hätte, binreichte, auf volllommen Tegalem und zum 
Ziele führenden Wege bei den Iandrechtlichen Gerichtöbehörden Livlands 
binnen wenigen Jahren das Princip des Indicienbeweiſes zur Gel 
tung zu bringen. Die Legalität diefes, die Entwickelungs⸗ und Selbſt— 
verjüngungs-Fähigkeit unferer von der Wiflenfchaft, wenn auch langſam, fo 
doch ficher geleiteten Praxis in cin helles und lehrreiches Licht fellenden 
Vorganges ift auch von dem Geſetzgeber nicht nur nie angefochten, ſondem 
vielmehr gerade nachträglich durch ein förmliches den Yndicienbeweis in 
Criminalſachen principiell fanctionirendes Geſetz allerneueflen Datums in 
Direct beglaubigt und beurfundet worden, fo daß hinſichtlich diefer Büry 
Ihaft eines rationellen Criminalprozeſſes die baltiſche Juſtizreform — 
wenigftens in Livland — lediglich den provinziafrechtlichen status quo zu 
Paragraphiren fand. 

Wenn aber, um nun noch des letzten Gliedes in jenem Cyelus von 








Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftſeegouvernements. 479 


ſjg Bürgichaften eines guten Eriminalprozeffes zu erwähnen, hinfichtlid der 
iv Abſchaffung der Abjolution von der Inſtanz nicht ſchon längft ein 
ı» analoges praktiſches Reſultat vorliegt, wie hinfichtlich der Einführung des 
tx Inditienbeweiſes, fo kann ſolches lediglich daraus erflärt werden, daß, un. 


geachtet der feit langer Zeit gewonnenen und weit verbreiteten Weberzeu- 
gung von der Itrationalitaͤt diefes Juſtituts, von der Abwefenheit jeglicher 
dafjelbe »erordnenden, ja ſogar von dem Vorhandenſein mehr als einer 
daſſelbe, fei es Direct, fei es indirect, unterfagenden oder ausfchließenden ges 
feglichen Vorfhrift, die, Mehrzahl unferer Richter es nur eben noch nicht 
über fi) hatte gewinnen können, diefem nur zu bequemen Ausfunftsmittel 
logiſcher, juriftifcher und mitunter wohl auch moralifher Unklarheit in der 
Sphäre der Gerichtöpragis principiell und eins für allemal zu entſagen. 
Denn daß dies — nah Maßgabe der bezüglichen livländiſchen Rechte- 
quellen zumal — vollfommen zuläffig gewejen wäre, und noch fortwäh⸗ 
vend, für die noch übrige Zeit bis zur Cinführung der gegenwärtig obs 
fchwebenden baltiſchen Juſtizreform, volllommen zuläffig ift, auch dies if 
bereits vor bald einem Bierteljahrhundert dargethan worden. Statt aller 
anderen Nachweiſe beichränfen wir uns bier auf Anführung jener fchönen 
Stelle aus den der ſchwediſch⸗livländiſchen Zeit zwilchen 1608 und 1653 
angehörigen, al8 gerichtlich allegirbare Rechtsquelle recipirten jog. „Ridy- 
terregeln” 8 31, welde aljo lautet: „Wird jemand einer ſchweren Hals⸗ 
oder anderen Sache, die an Leib, Ehre und Leben geht, beſchuldigt, iſt 
aber kein ſolcher Beweis vorhanden, daß er deſſen überzeuget, noch auch 
mit dem Befreiungs⸗Eide beleget werden kann; fo giebet zwar das Schwe⸗ 
diſche Geſetzbuch an die Hand, daß alddann zwölf Männer zu Richtern 
verordnet werden follen, und wenn dieſelbe den Befchuldigten unfjchuldig - 
erflären, er frei fein, und wenn fie ihn fchuldig erkennen, er verurtheilt 
werden folle.“ 

Es fei die Bemerkung eingefchaltet, daß hier auf das altfchwedifche 
oder, wenn man will, im weitelten, fo zu fagen mittelalterlidhen Sinne 
altgermanifche Inflitut der „Nämbd“ (vgl. Jakob Grimms deutiche 
Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, p. 780) Bezug genommen wird. 
Demnächſt aber befagt unjere Stelle: 

„Es kann aber zuweilen eine Sache fo gar dunfel fein, daß dieſe 12 
Männer jagen, fie könnnen den Angeflagten weder ſchuldig noch unfchuldig 
erflären, und die Sache alfo in voriger Ungewißheit flehen bleibet; jo 
fann ein folder Vorwand ‚nicht gebilligt werden: denn wen 


480 Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oflfeegouvernemente. 


man einer That nit genugſam überführen und ihn verurtheis 


fen kann, der ift vor unfhuldig zu halten, und fell man ihn 
freifprehen und loslaſſen. Was wäre es auch vor ein Recht, wenn 
man diejenige, fo einer That nicht überzeuget werden fönnen, zur Belennt- 
nüß plagen und peinigen wollte; denn es foll der Richter allemal mehr ge 
neigt fein, jemand zu helfen als zu unterdrüden. So ift ja billig, in al 
lem Rechtshandel es für eine gemeinfame Regel zu halten, daß in Dunkeln 
und ſchweren Sachen, wo die rechte Wahrheit nicht herausgebracht werden 


fann, man den Beflagten lieber freilprechen folle, ob ex gleich fchuldig fein 


mögte, weiln es viel beffer und zuträglicher ift, einen Schuldigen Toszulaf- 
fen, als einen Unfchuldigen zu quälen und zu peinigen.“ 


Hat fich fomit jenes Syftem von Bürgichaften eines guten Crimi⸗ 
nalprozefjes, wie er feit geraumer Zeit in den Oſtſeeprovinzen mit vollem 
fritiichen und foftematifchen Bewußtſein gefordert wird zugleich als ein fol 
ches herausgeftellt, welches nicht nur nichts für diefe Provinzen abfolut 
Neues noch auch mit der zu ihrem fröhlichen Gedeihen unerläßlichen und 
ihnen wie von allen Monarchen, jo aud noch — zu ihrer Bewohner tief 
danfbarfter Beiriedigung — in dieſen jüngften Tagen”) von Sr. Majeftät 


unferem jeßtregierenden allergnädigften Kaiſer und Schutzherrn all’ ihrer 
unveräußerlihen Güter gerechtfamft und huldreichſt gewährleifteten eigen» 


gearteten Entwidelung Unverträglicyes enthält, fondern fogar weſentlich auf 
die alten und dem baltilden Rechtsbewußtſein niemals gänzlich 
entfremdeten Grundlagen des provinzialrechtlichen Criminalprozeſſes ſich 
zurüdführen läßt, fo ift der obfhwebende reformirte baltiihe Criminalpro⸗ 
zeß, welcher ja in der That nichts fann fein follen, als die in zeitgemäßer, 
dem Fortſchritte der Wiffenichaft ſowohl, als der neueren Gefeßgebungen 
gebührende Rechnung tragender Einfleidung durchgeführte volle Entfaltung 
jenes Syſtems von Bürgihaften, binlänglich als ein zugleich feinem we, 
fentliden Inhalte nad) provinzialrechtlicher dargelegt und, nad um 
ferer vollſten Meberzeugung ausreichend Iegitimirt, um nun aud die Form 
des Provinzialvehts, im technifchen Wortverflande, anzunehmen, d.h. 
als fünfter Theil dem theils bereits allerhöchft beftätigten, theils aller: 
höchſt gewährleifteten Provinzialredhte der Oſtſegouwernements angeeig- 
net und eingegliedert zu werden, und es bleibt, nachdem ſolchergeſtalt in 
allgemeinen Zügen die Provinzialität feines zugleih den modernen 


*) October 1865. 


Der fünfte Theil des Provinzialrechts der Oftfeegowvernements. 484 


Anforderungen an Rationalität im allgemeinen genügenden Inhaltes dars 
geftellt worden, nur noch übrig, nach dem nahahmungsmwürdigen Vorgange 
in anderen Eulturflanten, die möglichft baldige Uebergabe des Entwurfes 
Der neuen baltifhen Criminalprozeß⸗Ordnung an die Deffentlichfeit zu er 
hoffen, damit eine möglichft vielfeitige wiljenfchaftliche Kritif die Sachge« 
mäßpheit der einzelnen Beflimmungen prüfe, bevor eine legte Leſung 
dem folgenreihen Act allendlicher Tegislatorifcher Beftätigung und Promul⸗ 
gation die möglihft fichere Grundlage darbiete, 


W. v Bol. 


Die Benefis Italiens und der Feldzug von 1859. 


Ein Bortrag. 


Der franzöfifchsöfterreihliche Krieg von 1859 wird der italienifche ges 
nannt, nicht bloß, weil ex in Stalien felbft gefchlagen worden ift, fondern 
vielmehr, weil es fi) in demfelben un die nationale Selbfländigfeit des 
italienifchen Volkes handelte. Diefes war bis dahin, nach Metternich 
Ausſpruch, nur ein „geographifcher Begriff,” wie auch Deutichland wohl 
noch zuweilen als geographifcher Begriff bezeichnet wird. Und doch ift 
Deutfchland felbft äußerlich von einem Bande zufammengehalten, doch bat 
es bei aller Zerrifjenheit und Kleinſtaaterei wenigſtens das Glück, ein- 
heimifche Fürften zu befißen; Staliens Zürften aber waren vor jenem Striege 
mit alleiniger Ausnahme der Dynaftie Savoyen und der Päpfte Fremde 
im Lande, theils habsburgiſchen, theils bourbonifchen Urfprungs, und nur 
durch fremde Hülfe fonnten fie fih auf ihren Thronen erhalten. Laflen 
Sie uns nun zuerft furz- betrachten, wie und wann zu diefem geographis 
fchen Begriff Ztalien die Volksidee, wie zur flantlihen Zerriffenheit das 
Nationalbemußtjein, erhebend, begeifternd und einigend, hinzugetreten ift. 

Mer ift der Urheber des Nationalbewußtfeins bei den Stalienern? 
Ich könnte auf Dante hinweifen, in welchem die Staliener jegt durchaus 
den Propheten ihrer nationalen Freiheit fehen wollen, obwohl fehr mit 
Unrecht; denn gerade Dante hat dringend die Einmiſchung der deutichen 
Kaifer erfehnt und in der Fremdherrſchaft die einzige Nettung gegen die 
Anarchie feiner Zeit gefehen. Aber in anderer Beziehung haben die Star 




















Die Geneſis Italiens und der Feldzug von 1859. 483 


liener bierin wiederum Recht, weil ſolche Geifter wie Dante, Zaflo und 
die übrigen Koryphäen der italienischen Literatur Älterer und neuerer Zeit 
durch ihre uufterblihen Meifterwerke jelbft in den ſchlimmſten Zeiten den 
nationalen Sinn aufrecht gehalten und gefräftigt haben; eine Nation, Die 
ſolche Größen hervorgebracht hat, fann nicht an fi irre ‚werden, denn 
Geift ift Macht und Kraft. Aber das Bewußtfein der Nation konnte 
weniger rege fein, es konnte felbft zeitweile ſchlummern, und: e8 hat ges 
fchlummert, wie bei den Deutfchen, fo auch bei den Stalienern, und würde 
vielleicht noch fchlummern, wenn nicht die eilerne Zuchtruthe unferes Jahr⸗ 
hunderts, Napoleon I., Fürſten und Völker aus ihrem Schlafe empor 
geicheucht hätte, Napoleon I. ift, fo paradox e8 Flingen mag, der Urheber 
des Nationalbewußtfeins fowohl bei den Stalienern, als auch bei den 
Deutſchen — bei diejen, indem ex fie unbarmherzig verhöhnte und zertrat, 
bei jenen aber Durch Ichmeichelnde Anerkennung und verführeriiche Reizung. 
Zum erften Male feit vielen Zahrhunderten gab es wieder ein Königreich, 
das den Namen „Italien“ führte, welches zwar noch lange nicht Die ganze 
Halbinfel umfaßte, aber wie -ein Kern erfchien, an den ſich das Mebrige 
mit der Zeit anfchließen follte. Es war auch nicht felbftändig, aber die 
Staliener fühlten das Joh, das auf ihnen lag, bei weitem nicht fo wie 
die Deutfchen. Denn waren fie nicht einem Manne unterworfen, den fie 
nach feiner Abflammung und nad feinem Namen zu den Ihrigen rechnen 
durften? War ihr Landsmann und ihr König nicht der Herricher Curopa's? 
Und wie berauſchend mußten die Worte flingen, die er durch feinen Vice⸗ 
fönig an den Senat des Königreich® richten ließ, Worte, wie nie zuvor 
ein italienifhes Ohr fie gehört hatte: „Dank den Waffen des Kaiſers 
giebt e8 hier Feine Kleinen Herzogthüimer, Legationen, Republifen mehr, 
ohne Kraft im Innern, ohne Zufammenhang gegen Außen, beinahe ebenfo 
getrennt in der Sprache, wie in den Intereſſen; es giebt in der Wirklich) 
feit feine Lombarden, noch Benetianer, noch Bolognefen mehr, fondern 
endlich eine. Nation, eine italienifhe Nation! Das vor furzem noch 
fo zerriſſene italienifche Gebiet flieht heute mit einem Geift, unter einem 
Ecepter und unter denfelben Geſetzen mehr als fechs Millionen vereinigt.“ 
Ich fage nicht, Daß es Napoleons Abficht geweien, alle Staliener zu einem 
Staate zu vereinigen, aber ex hat fie auch nie ganz der Hoffnung auf einen 
folchen beraubt, und die einmal wachgerufene Hoffnung dauerte auch dann 
noch fort, als mit feinem Sturze alle Möglichkeit einer Verwirklichung ders 
ſelben verſchwunden fchien. 


48 Die Geneſid Italiens und der Feldzug von 1889. 


Denn nit nur daß die ganze frühere Stleinftaaterei mit geringen 
Abänderungen, ja fogar der Kirchenſtaat wieder bergefteft wurde, Deſter⸗ 
reich wurde überdies in Stalten fo bedentend vergrößert, daß es mit Hätfe 
der von ihm abhängigen Beinen Fürſten die unbedingte Herrſchaff im gan 
son Lande Hatte, und es benußte dieſe Wadt, ich brauche wohl nicht zu 
ſchiſdern in welcher Weife, um bier wie in Deutfchland den von ihm ge 
haften und mit Haß vergeltenden Tiberalen nnd nationalen Sinn zu ver⸗ 
folgen und auszurotten. Aber Geldſtrafen und Eonflaeationen, Kerker und 
Tod vermochten nichts als Märtyrer zu fchaffen, als die luft zwiſchen 
den fremden Gewaltherrſchern und den widerwillig Beberrfäpten von Jaht 
zn Jahr zu erweitern. Go weit Oeſterreichs Arm reichte, verſtummten 
allmählig Die offenen Kundgebungen, aber es flüchtete fi der grimmige - 
Haß und die Hoffnung auf Befriedigung defjelben in die geheimen Geſell⸗ 
fchaften, welche unter felchen Umftänden fich natürlich bis ins Unglaubliche 
verbreiteten und unter denen feine berühmter und feine verfolgter War, 
als die Gefellichaft der Karbonari, ein Geheimbund, deifen Tendenz fid 
ſchwerlich genauer beftimmen laſſen wird, als indem man fagt, er fei über 
haupt auf Umfturz der beftehenden Verhältniffe ansgegangen. Darin waren 
Alle einig, aber in Betreff deſſen, was nach diefem Umſturze kommen follte, 
gingen bei der Nationalpartei die Meinungen weit auseiminder, waren 
vielleicht auch noch gar nicht recht geklärt. 

Doch traten allmählig iu dieſen Gefellfchaften zwei Richtungen mehr 
hervor und haben auf die Schidiale Italiens den größten Einfluß geübt. 
Die eine, vertreten von dem fogenannten „jungen Italien,“ als deſſen 
Haupt nun fon feit etwa dreißig Jahren Joſeph Mazzini aus Ge 
nua gilt, wuͤnſcht die Herſtellung einer Republik und abgeſehen von Fürf, 
Her Hülfe ift ihr jedes Mittel zu dieſem Zwecke seht, Die meiften ver 
brecheriſchen Attentate auf die Zürften Stalins And, wenn vieleicht auch 
nicht immer durch ihr Anftiften, fo doc immer unter ihrem Einfluffe ent 
ſtenden, and ebenfo find die meiften Aufflände, welche bald hier, bald 
dork, aber immer ohne Hoffnung auf Erfolg ausbrachen, vom jungen Ita⸗ 
lien nur in der Abficht hervorgerufen worden, daß jede Verfähnnng an 
möglih würde. Auf dieſe Weiſe follte die den Aufſtaͤnden vegelmäßtg fol 
gende Reaction der Revolution in die Hände arbeiten. Man kann aber 
nicht fagen, daß diefe verzweifelte Partei, Deren Wagniſſe nar zu oft m 
das Frevelhafte und Verbrecheriſche anftreifen, irgend etwas zum Wohle 
oder zur Befreiung Italiens beigetragen hat, und wie e8 fcheint, verfiert 














Die Genefiß Italiens und der Feldzug von 1859. 485 


fie um jo mehr an Boden, je nıehr fle ihren Zielen in Gemeinfchaft mit 
Denjenigen nachgeht, welche von Londen aus das ganze Europa mit Um⸗ 
fiurg bedrohen. 

Die zweite Partei feßte ihre Hoffunng einer künftigen ‚nationalen Ge 
Raltung Italiens nicht auf Attentate noch amf wereinzelte Auſſtände, welche 
ſtets ihren Theilnehmern werderbfich werden und ihrer Ratur nach frucht- 
los bleiben mußten, fondern auf die gefunde Fortentwicelung der Nation 
ſelbſt, auf die Belebung aller geifligen nnd materiellen Hätfsquellen, an 
denen Stalien reicher ift, ald man denkt. Sie maßte fih nicht an, Tag 
und Stunde befimmen zu wollen, in denen das Ziel erreicht fein foMe, 
aber fie bemühte ſich, alle Kräfte für diefen Augenbiid in Bereitichaft zu 
halten und die Erwartung defjelben in der Maffe niemals einichlummern 
zu laſſen. Das Progamm diefer Barlet, welche allmählig alle denkenden 
und. firebenden Theile der Bevoͤlkerung an fich zu ziehen wußte, war die 
conflitutionelle Monarchie. Diefe konnte aber in zweifacher Geflult ing 
nationale Leben treten, entweder als ein Staatenbund, zu deſſen Haupt 
man eine Zeit lang gern den Papſt genommen hätte, oder durch eine Vers 
einigung aller Staaten zu einem einzigen Reiche, deſſen Krone in diefem 
Kalle dem Könige von Sardinien zu Theil werden ſollte. Der bedentendfte 
Bertreter dieſer conflitutionellen Unionspsrtet if aber Cavour geweſen. 
Es gab feinen größeren Gegenſatz als Mazzini mit feiner begeifterten und 
begeifternden Schwärmerei und verfehtten Wagwiffen, und dieſen Cavonr, 
der mit nüchterner Weberlegung und praktiſchem Blicke fein Leben lang 
an der Reugeflaltung feines Baterlandes arbeitete und das feltene Glück 
hatte, erft dann vom Schauplatze abbernfen zu werden, als fein Werk in 
der Hauptſache gelungen war, Ber Erftere firebt nach einer ſocialen Re⸗ 
publik, für die auf der Erde nit Raum if; der Andere fucht praftifchen 
Erfolg allein in der Monarchie. Beide geben fih an Liebe zu ihrem Bas 
terlande nichts nach und find doch dur ihre Principien bis anf den Tod 
verfeindet. Natürlich hat fie dad mich? gehindert, in gewiſſen Augenblicken, 
wenn ihr Nutzen es erforderte, Hand in Hand einen gemeinihaftlichen 
Feind zu befämpfen. 

Die conftitntionelle Unionspartei arbeitete alfe für Sardinien. Wie 
es aber gekommen ift, daß die italienifchen Patrioten fih mit ihren Hoff 
nungen gerade an Gardinien anflammerten, wird fi unmöglich allein 
dadurch erklären Kaffen, daß die fardinifchen Könige die einzigen in Italien 
einheimiſchen Zürften waren; denn Die Tendenzen diefer Könige, wenig 


486 Die Geneſis Italiens und der Feldzug von 1859. 


ſtens der erfien in dieſem Jahrhundert, unterfchieden fih in der Haupt⸗ 
ſache gar nicht won denen der übrigen italieniichen Herrſcher, übertrafen 
fie wohl gar noch in der Feindichaft gegen den erwachenden Volksgeiſt 
und gegen alles Liberale. König Birtor Emanuel 1. (1802—1821) 
batte die erfte Hälfte feiner Regierungszeit, von den Franzoſen vertrieben, 
auf der Juſel Sardinien zugebracht, die ihm allein noch übrig geblieben 
war; das Befle, was man aus diefen Jahren der Verbannung von ihm 
fagen fans, ift nur, daß ſich nichts jagen läßt. Als ihn aber Rapokeons 
Sturz im Jahre 1814 nad) Piemont zurüdführte, da gab er feine Abficht 
Rd, Alles wieder auf den Zuftand des Zahres 1798 zurädznfähren, in 
welchen fein Vorfahr vertrieben worden war; was feitdem gelchehen war, 
nannte er einen „Traum.“ Der wunderlicken Abficht entfprachen Die wun⸗ 
derlihften Zhaten. Die Staatsbeamten wurden wieder in die Stellung 
von 1798 zurüdverfegt und alle gerichtlichen Acten feit dieſem Zahre für 
ungültig erklärt und vertilgt. Man könnte ein langes Regifter ſolcher Abs 
fonderlichkeiten anführen, aber ich befcheide mid nur noch zwei hervorzu⸗ 
heben, die genügend den Geift dieſes reſtaurirten Koͤnigthums illuftriren. 
Die von Napoleon gebaute Alpenftraße über den Mont Cenis durfte ans 
dem Grunde nicht mehr benußt werden, weil Napoleon fie gebaut hatte, 
und endlich, e8 wurden diejenigen Refruten, welche ſchon 1797 dienftpflich- 
tig geweien waren, jebt nach fiebzehn Jahren wieder einberufen; aber es 
zeigte fih, daß die Meiften längft durch) den Zod vor diejer Einberufung 
geihügt waren. Zügen wir noch hinzu, daß die Bigotterie von oben ber 
moͤglichſt genährt, daß alle. von den Franzoſen aufgehebenen Bisthämer 
und Klöfter, dazu die Anzahl der Feiertage wieder hergeftellt wurde, daß 
Bictor Emanuel entfhieden feinen frommen Willen ausſprach, Piemont zu 
einem katholiſchen Mufterfiaat zu machen und dafür wirklich fein Möglich- 
ſtes that, daß der ermeuerte Jeſuitenorden nicht bloß zugelafien, fondern 
offen gefördert wurde und daß der Unterricht bald faft ganz in feinen 
Händen war — fo begreift man um fo weniger wie dieſes Sardinien die 
Hoffnung der Patrioten fein fonnte. Der eine Grund war, wie gelagt, 
die Rationalität des Hauſes Savoyen; ein zweiter aber, der ſelbſt jene 
Maflofigfeiten überwog, war die Beindfchaft dieſes Haufes gegen Defterreich. 

Das Haus Savoyen iſt emporgelommen in vielen Striegen, welche 
Frankreich und Defterreich im 17. und 18. Jahrhundert in der Poebene 
ausfochten. Bei diefen Kriegen hatte es fich feinen Beiftand bald von der 
einen, bald von der andern Seite gut bezahlen laſſen und jogar aus den 








Die Genefls Ztaliens und der Feldzug von 1859. 487 


Napoleonifchen Kriegen war e8 wieder vergrößert hervorgegangen. Aber 
zugleich mit. der Niederwerfung Frankreichs dur die Alliierten hatte für 
Sardinien aud die Möglichkeit einer foldhen vortheilhaften Doppelftellung 
aufgehört; während es fortan von Frankreich weder etwas zu fürchten noch 
za boffen hatte, ſah es fib der ungeheuren Uebermacht Oeſterreichs in 
Italien gegenüber auf feine eigenen beſcheidenen Kräfte angewielen und fort 
- während der Gefahr ausgelegt, feine Selbftändigfeit zu verlieren. Bald 
forderte Defterreih die Feſtung Aleſſandria, bald das rechte Ufer des Ti- 
cino; dann fuchte es wieder den Nachbarn durch Verträge, wie foldhe mit 
den andern italienifchen Fürſten abgeichloflen worden waren, von ſich abs 
bängig zu machen oder gar mit Hülfe der Jeſuiten am Hofe die Thron. 
jolgeordnung zu Gunften eines äfterreihiichen Erzherzogs, des Herzogs 
Franz von Modena, umzuſtoßen. Aber allen folden Zumuthungen blieb 
Bictor Emanuel I. unzugänglich; er und ſeine ˖Nachſolger waren und blie⸗ 
ben die einzigen italienifchen Färften, die nicht der Hegemonie des Wiener 
Hofes und Metternichs ſich unterwarfen, und das haben die Staliener ih⸗ 
nen nie vergeflen. Um diefen Preis wollten fie felbft den Abſolutismus 
und die Bigotterie des Turiner Hofes mit in den Kauf nehmen. 

Victor Emanuel ſah fih am Ende feines Lebens, im Jahre 1821, 
Durch eine Wilitairrevolution, welche die Verkündigung der ſpaniſchen des 
mofsatifchen Berfaflung von 1812 zum Ziele hatte, zur Abdankung ver- 
anlaßt und er verzichtete zu Gunften feines Bruders Karl Felix auf den 
Thron. Diefer, der bis 1831 weientli nad den Grudfäken Victor 
Emanuels regiert hat, ließ es fich zwar ganz wohl gefallen, daß eine öfter, 
reichifche Armee jene Revolution niederihlug und feinen Thron befeftigte, 
aber im Webrigen widerftand aud er allen Attentaten der Defterreicher 
anf die Sncceeffionsorduung, Mit ihm ging die ältere Linie des Haufes 
Savoyen zu Ende und es folgte die jüngere Linie Savoyen⸗Carignan, 
aus welcher bisher zwei Könige regiert haben: Karl Albert und fein Sohn 
Vietor Emanuel II., der erſte König Italiens. 

Karl Albert gehört zu den bedeutenderen Peſoͤnlichkeiten dieſes Jahr⸗ 
bunderts, eine rätbjelhafte, an Widerſprüchen reiche Erſcheinung. Ein 
Mann von riefenbaftem Wuchſe, der gerade an foldhen Stellen, wo ber . 
Tod feine graufigften Ernten hielt, ſtundenlang unbeweglich mit eiferner 
Miene auszuharren verftand, und doch wieder ohne den Muth des Ent⸗ 
fchließens und jeder Entſcheidung abgeneigt; ein Gegner der Jeſuiten, 
aber doch ein gutes umd eifriger Katholik; ein Abſolutiſt feiner politiſchen 


488 Die Geueſis Italiens und der Feldzug von 1859. 


Heberzeugung nach und doc liberal in feinen Geſinnungen; übrigens eim 
treuer Haushalter, der die Verwaltung, Finauzen, Heer, Handel und Un⸗ 
terricht mit gleicher Sorgfalt bedachte uud in allen Richtungen Verdienſt⸗ 
liche® gewirkt hat. Das Königreich bob fi unter feiner Pflege und fo 
fonuten die italieniſchen Patrioten auch in diefer Beziehung ihre Hoffaun- 
gen auf Sardinien und fein Erfiarlen ſetzen. Aber wie weit. war Karl 
Albert zunächſt davon entfernt, folde zu ermuthigen! Und hätte er es 
ſelbſt gewollt, er durfte es nicht, ohne ſich bei den Mächten des Legitimis 
taͤtsprineips gründlich zu compromittiren und feinen Thron zu gefährden. 
Denn in den Augen der Habäburger galt nicht er als der rechtmäßige 
Ihronfolger, ſoudern jener Kranz von Modena, für den Metternich früher 
intriguirt hatte; man hatte es auch nicht wergellen, daB ex bei der Mili⸗ 
tairrepolution von 1821 eine Zeit lang geſchwankt und damals eine Ber 
faflung verkündigt hatte. Jeder Schritt Karl Alberts war forgjältig Aber 
wacht, man Inuerte in Wien auf einen Fehltritt, um ihn zu flürgen. Das 
wußte der König auch recht wohl, ja er jcheint ſelbſt Schlinuneres gefürch⸗ 
tet zu haben; er rief einmal: „Ich ſtehe zwiſchen dem Dolch der Garbo⸗ 
nari und der Ehocolade der Jeſniten.“ Denn diefe rächten ſich für die 
Wensignug des Könige dadurch, daß fie dem öſterreichiſchen Intereſſe dien⸗ 
ten. In den entjeplihkten Zwieſpalt hineingefellt, wurde ihm Mißtrauen 
zur Nothwendigfeit und marmorne Unbeweglichleit die Waffe, welche er 
jedem Andringen entgegenfeßte, von weicher Seite es auch fonımen mochte. 
Aber aus dieſer qualvollen Lage ſich durch einen manubeften Eutſchluß 
zu befreien, dazu fehlte ihm dev Muth, während er greß war in dem 
Muthe des Duldens. 

Dennoch bat ihn das fortmährende Lehrmeiſtern Metternichs langſam, 
und vielleicht ohne deß er es merkte, zu der conftitntionellen Unionspartei 
hingetrieben; mit dem Jahre 1844 begann Karl Albert öfter die Mög⸗ 
lichkeit eines natiomalen Unabhängigkeitskrieges zu erwägen, aber dieſen 
bervorzurufen, das wagte er noch immer nit. Da wurde nun im Jahre 
1846 der jeßt regiexende Papft Pius IX, gewählt, der ſogleich im libera- 
len Sinne zu reſormiren anfing, den Römern eine Art Parlament, Nas 
tignalgarde uud Aehnliches bewilligte und feine Truppen auf deu Krieger 
fuß ſtellte — Dinge, welde in den Augen der Staliener nur daa Eine 
bedeuten konnten, daB der neue Papft fi von der oͤſterreichiſchen Hege⸗ 
monie losſagte. Wenn aber ſogar der Papſt liberal war, warum busfte 
der König von Sardinien es wicht auch fein? Seitdem trai auch Karl 





Die Genefis IJtaliens und-der Feldzug von 1859. 480 


Albert felbitbewußter den Defterreihern entgegen, und als Diele durch Der 
träge fih das Beſatzungsrecht in den Herzogthümern Parma und Mobenn 
verſchafften, antwortete er ihnen mit dem italieniihen Zollverein, an 
weldew, außer Sardinien, Toscana und der Papſt ſich betheiligten. 
Schon im Jahre 1846 u. 4847 war ganz Stalien in aufgexegter Erwar⸗ 
tung; zahlreiche wiſſenſchaftliche Wandergeſellſchaften, landwirthſchaftliche 
Bersine und loeale Feſte gaben ebenſoviele Gelegenheiten zur Beſprechung 
der nationalen Sache; bei der Erhitzung der Gemüther war vorauszuſe⸗ 
beu, DaB Der erſte befte Anlaß ganz Stalien in Brand ſtecken würde, 
Diejen Anlaß gab die Revolution in Palermo vom 12. Jan. 1848; 
am 29, esinlgte eine in Neapel felbft und König Kerdinaud IL, welder 
bisher am meiften der liberalen Richtung entgegen geweſen, verkäudigte 
eine Verfaſſung. Was die allgemeine Bedeutung diefer Borgänge betrifft, 
ko genügt es hier darauf hinzumweilen, daß der uuermartete Auabruch der 
Mevofution im äußerſten Süden der Funke war, der in das geöffnete 
Pulvarfaß Europa fiel und daß nun Die Unzufriedenheit mit reißender 
Schnelligleit in den romaniſchen, dans auch in den deutſchen Laͤndern ey 
plodirte. Für die italienische Nationalbewegung aber war ed am wichlig⸗ 
ften, daß auch Karl Albert, um ſich nicht von Neapel überflügeln zu lafs 
fen, auf Antrag Cavouxs am 8. Februar eine Verfaſſung verſprach und 
dag das Gleihe am 13. März auch in Defterreich geſchah, indem Mets 
ternich geflürzt wurde. Am 18. März brady in Kolge der Vorgänge in 
Wien in dem öfterreichiihen Mailand der Aufftand los und nach harts 
näckigem Kampfe gab der berühmte Greis Radetzky diefe Stadt und damit 
die Lombardei auf, indem er in Erwartung der fommenden Dinge feine 
Armee in das berühmte Feftungsviered zwiſchen Mincio und Etſch zurüds 
zuziehen beſchloß. Nicht als ob gerade die Mailänder ihn befiegt hätten, 
obwohl fle ſich defien nachher genug gerühmt haben — er z0g vielmehr 
zurüd, weil er mit Recht fürchtete, Karl Aldert werde mit feinem ganzen 
Heere den Mailändern zu Hülfe fommen und ihm in den Rücken fallen. 
Und Karl Albert Iam, vieleicht eben fo fehr von der Beſorgniß ge 
trieben, die Mailänder möchten ohne ihn die Republik ausrufen, als an⸗ 
geſporut durch die Erinnerung fo vieler perfänlichen Kränkungen, für 
welche jest endlich Die Zeit der Vergeltung da war. Daß au das Gefähl 
füs natieuafe Unahhängigleit in ihm mächtig war, bemeift fein fpäter oft 
nachgeſprochenes Wort: Gott habe es jetzt den Italienexn beſchieden, daß 
fie ſich ſelbſt helfen könnten: Y’liglia ſarà de ae. Und doch konnte er wi- 


490 Die Genefis Italiens und der Feldzug von 1859. 


der unmöglich mit ganzer Seele an der nationalen Sache ſich betheifige 
weil die republikaniſch⸗mazziniſche Partei immer mehr in den VBordergru 
trat. Benedig wurde zur Republik erklärt und die Lombarden, zu d 
Schuß er herbeigefommen war, verweigerten ihm fait jegliche Unterftügun 
Er mußte gewärtig fein, daß man ihn nad errungenem Siege als u 
nüßes Werkzeug bei Seite werfen würde; mochte er flegen oder befle 
werden, das Derderben fchien ihm von der einen: oder der andern Gei 
gewiß. So hat das ganze Leben diefes unglüdlihen Mannes fi in tr 
giſchen Gonflicten bewegt und an ſolchen inneren und äußeren Widerfp 
hen ift er zu Grunde gegangen. Mit einer Art von Verzweiflung führte 
er fein noch nicht fertig gerüftetes und nicht vollzähliges Heer in das furdt- 
bare Feſtungsviereck, in welchem Radetzky ihn erwarteie und ihn zulept 
am 25. Zuli 1848 bei Euftozza enticheidend fchlug Nun ging auch Die 
Lombardei wieber verloren; Karl Albert mußte es erleben, daß die Mair 
länder, für welche er und feine Söhne das Leben eingelegt hatten, ihn 
einen Derräther nannten und feinen Kopf forderten; er konnte fi) noch 
gküdlich ſchätzen, als Nadepfy ihm freien Abzug aus Mailand, Waffen⸗ 
ſtillſtand und Integrität feines Königreiches gewährte. | 
Nur als ein blutiges Nachipiel diefes enticheidenden Kampfes ift es 
zu betrachten, daß Karl Albert am 16. März 1849 den Krieg noch ein 
mal aufnahm, zu einer Zeit, da der ungarifche Aufftand eine für Defter 
reich ehr bedrohlihe Wendung nahm. Mber hatte er die Defterreicher 
nicht befiegen können, als ihre Monarchie in gänzlihem Zerfalle geweſen 
war, wie follte er es jet, da fle inzwilchen ihre Herrſchaft in Oberitalien 
aufs neue wieder befeftigt und ſich aufs befte gerüftet hatten? Es bezeich⸗ 
net Die verzweifelte Stimmung des Königs, der feit dem Unglüf von Ew 
ſtozza das letzte Vertrauen auf ſich verloren Hatte, daß er jebt wicht ſelbſt 
den ÖOberbefehl übernahm, fondern einigen polniſchen Emigranten überließ. 
Der Krieg war kurz; eine Woche nach Beginn der Zeindfeligkeiten, ſchon 
am 23. März wuren die Sardinier, Diesmal auf ihrem eigenen Boden bei 
Novara, wieder gefchlagen und zum Theil vernichtet. Da umduͤſterte ſich 
Karl Alberts Geiſt; in der trüben Meinung, daß er allein das Lngläd 
jeines Landes verſchulde, opferte ex ſich, wie ſchon fo viele feiner Bor 
gänger, dem Wohle des Allgemeinen und dankte noch am Abende jemes 
Schlachttages ab; er hoffte, daß die Schuld des Vaters nicht an feinem 
Sohne Victor Emanuel II. geftwaft werden würde. Bald hernach if 








FR 


ige; 


ran 





Die Geneſis Italiens und der Feldzug von 1859. 491 


Karl Albert geiſtig und körperlich gebrochen in freiwilliger Verbannung 
geftorben, viel getadelt und viel gelobt, ein Märtyrer der italienischen 
Freiheit. 


Die Niederlagen der Sardinier aber wurden für die Hoffnungen der 


- Staliener um fo verderblicher, da durch fie die monarchiſch⸗conſtitutionelle 


Partei ſtark an Anjehen verlor und ihr Verluft den extremſten Richtungen 
zu gut kam, welche nichts Eiligeres zu thun hatten, als noch im Laufe 
des Jahres 1849 überall die Republif zu proclamiren. Dabei kam die 


‚alte Eiferfucht der verfchiedenen Territorien und Städte wieder zur Gel- 


tung und durch alle diefe zufammenwirkenden Umftände, durch Defterreichs 
Sieg und die Niederlage Sardiniens, durch den Zanatismus der Mazzis 
niften und den municipalen Egoismus fam es dahin, daß amı Ende des. 
Jahres 1849 Italien weiter als je von feiner nationalen Neugeftaltung 
entfernt ſchien. Nachdem Victor Emanuel das rebelliihe Genua und Fer 
dinand von Neapel fein Sicilien, die Franzoſen aber Rom und die Oeſter⸗ 
reicher zulegt am 22. Auguft Venedig erobert batten, wurden der Haupts 
ſache nad überall die früheren Zuftände bergeftellt und jelbftverftändlich 
die im Drange der Umftände gegebenen Verfallungen verkümmert oder 
ganz aufgehoben. Zu ihren Heile haben jedoch die Staliener aus jenen 
Jahren des Miplingens wichtige Lehren zu ziehen gewußt und unter dies 
fen war feine heilfamer als die Einfiht, daß weder in Stalien noch bei 
den auswärtigen Mächten eine Republit auf Billigung oder gar Beiftand 
zu rechnen habe, daß fle aber am wenigften durch die Phantaftereien eines 


Mazzini und feiner fosmopolitiichen Gollegen ins Leben gerufen werden 


fönne. Leider aber hat es dieſen Leuten aud weiterhin nicht an Anhäns 
gern gefehlt, welche mit Attentaten und Verſchwoöͤrungen und allen Mitteln 
des Schreckens arbeiteten, fehwerlich in dem ehrlichen Glauben, dadurch 
Staliens Seldftändigfeit bewirfen zu können, fondern wohl nur in der vers 
brecherifchen Abfiht, die Aufregung fünftlih zu unterhalten und für ihre 
bejonderen Zwede auszubeuten. 

Die zweite Lehre jener Unglüdsjahre war, daß nur von Sardinien 
etwas für die nationale Sache zu Hoffen fei. Diejes allein Hatte ernftlich 
feine ganze Exiftenz auf das Spiel geſetzt; obwohl beflegt, machte es doch 


nicht die allgemeine Reaction mit, fondern Victor Emanuel hielt die con 


ftitutionelle Verfaſſung mit Weberzeugung und entihieden aufrecht, ſowohl 

gegen mazzinifche Wühlereien als auch gegen die Umtriebe der jetzt dop⸗ 

pelt mächtigen Prieſterherrſchaft. Die Einziehung zahlreiher Klöfter gab. 
Baltifche Monatefchrift, 6. Jahrg. Bd. XI, Hft. 6. 32 


492 "Die Genefts Italiens und der Feldzug von 1859. 


Me Mittel zur Befeſtigung des Landes und zur beften Ausrüftung des 
Heeres; ein vortrefflihes Eiſenbahnnetz erleichterte die DVertheidigung und 
vervielfachte den Verkehr; das Unterrichtswelen wurde der Bepormundung 
durch die Geiſtlichkeit entzogen und freier geftaltet, furz in jeder Beziehung 
wurde Sardinien unter Victor Emanuel II. der liberale Mufterflant Ita⸗ 
fiend und in immer weiteren Kreifen brach fi die Weberzeugung Bahn, 
das Stalien feine Selbftändigfeit, nicht durch eine Eonföderation nach Art 
des deutichen Bundes, fondern nur durch Unterwerfung unter das conſti⸗ 
tutionelle Regiment des Haufes Savoyen erringen und behaupten könne. 


Aber noch eine andere und zwar fehr bittere LZehre nahmen die Ita⸗ 
fiener aus dem Unglüde von 1849 mit, nämlich daß die Kräfte Sardis 
niens für das Beireiungswerf nicht ausreichten, daß es nichts jei mit Dem 
ſtolzen I’Italia fara da se, fo lange es eben fein Italien gab, kurz daB 
man fremde Hülfe ſuchen müſſe. Der nutürlichfte Verbündete wäre nun 
England gewelen, aber man war feit lange gewohnt, fih mit den englis 
fchen Sympathien begnügen zu müflen, und durfte fi) auf thätigen Bei⸗ 
ftand gerade von diefer Seite her am wenigften Hoffnung maden. Go 
blieb nur die Möglichkeit einer Allianz mit Frankreich übrig *). 


Ich kann raſch darüber hinweggehen, wie diefe Allianz zu Stande 
gefommen iſt. Die fardinifchen Zrupven, welche 1855 den Weftmächten 
in die Krim folgten, waren für die Welt das erſte Symptom, daß eine 
ſolche in Bezug auf Stalien wirklich beftand. Denn was in aller Welt 
hatten fonft die Sardinier in der Krim zu thun? Diefe Allianz erfüllte 
die legte Bedingung, welche der italienischen Selbftändigfeit zu ihrem Er 
ftehen noch fehlte, und da es feit 1849 feftftand, daß diefelbe nicht auf 
dem Wege der Republik, fondern durch Monarchie, nicht durch Eonfode- 
ration, fondern durch Union mit Sardinien, nicht durch eigene Kräfte, ſon⸗ 
dern mit franzöflicher Hülfe erreicht werden mußte, Diele aber nun ges 
wonnen war, jo brauchte man nur noch den pafjenden Augenblid abzu— 
warten, um and Werk gehen zu koͤnnen. 

Auf dem Pariſer Friedenscongrefle von 1856 trat Cavour, der Ur 
beber fowohl der materiellen Blüthe Sardiniens als auch feines Bünd- 
niſſes mit Frankreich, zum erften Male amtlid) mit Forderungen hervor, 
die fih auf die innere Regierung des oͤſterreichiſchen Italiens, des Kirchen» 





*) Unter dem Gindrude der Schlacht von Novara war der Premierminifter Abbe 
Gioberti ſchon bereit gewefen, den Franzoſen Genua einzuräumen. 





Die Genefis Italiens und der Feldzug von 1859. 493 


fiaated und Neapels bezogen und eher auf die Herftellung einer liberal 
vegirten italienischen Conföderation als auf die eines fardinifchen König- 
reich Italiens binzuweifen ſchienen. War nun aud feine Ausficht auf 
Gewährung dieſer Korderungen feitens des Congreſſes vorhanden, fo 
war Sardinien jetzt doc als Wächter der italienifchen Freiheit öffentlich 
documentirt, die „italienifche Frage” war zum Gegenftand diplomatijcher 
Verhandlung gemacht und zwar von vorn herein in einer Weile, daß 
Defterreich in den Augen der Welt als der ſchuldige Theil erfcheinen mußte, 
Schon 1857 wurden die diplomatischen Beziehungen zwifchen Wien und 
Zurin abgebroden. Die Aufregung in Stalien flieg, die Mordverſuche 
haͤuften fi, die Mazziniften wurden immer fühner, am 14. Januar 1858 
mochte Orfini fein berüchtigtes Attentat auf den Kaifer Napoleon. Was 
übrigens eigentlich der Zweck diejes Attentats und fein Infammenhang mit 
der italieniichen Bewegung gewelen, das ift auch nach allen von franzöfl« 
ſcher Seite erfolgten Publifationen, auch nad) den angeblich echten Bries 
fen Orfinis ſelbſt, noch höchſt räthſelhaft; dennoch glaube ich, daß Ddiejenis 
gen fich fehr irren, welche der Anficht find, Napoleon fei erſt durch dieſes 
Attentat, gewiſſermaßen durch Furcht, zur thätigen Theilnahme für Stalien ent 
Ichieden worden. Denn nicht jolche zufälligen Ereignifje von zweifelhaften 
Uriprunge, fondern die in den Dingen liegende Nothwendigkeit und dag 
Begreifen diefer Nothwendigfeit find Die Factoren, welche den großen Gang 
der Weltgeichichte beftimmen. Daß aber diefe Nothwendigkeit vorhanden 
war, bedarf jchwerlich des Beweiles. Wenn die Monarchie nicht die Bes 
freiung Staliens bewirkte, fo fiel fie den Mazziniften in die Hand; wer 
fonnte aber danu dafür flehen, daß die Revolution fih auf Stalien bes 
Schränfen und nit auch des Nachbars Haus in Brand fleden werde? In 
Erfenntniß diefer Nothwendigfeit find von Kaiſer und Cavour bei ihrer 
Zufammenkunft zu Plombieres im Juli 1858 die legten Entichlüffe ge- 
faßt worden. 

Am 1. Zanudt 1859 drüdte Napoleon befanntlid) bei der Neujahrs⸗ 
gratulation dem oͤſterreichiſchen Geſandten ſein Bedauern aus, daß ſeine 
Beziehungen zu Oeſterreich nicht mehr ſo gut ſeien als früher; den Grund 
gab bald hernach Cavour an, indem er ſeine Forderungen erneuerte. Die 
nächſten Monate vergingen in Unterhandlungen, zu deren Hauptzielen es 
gehörte, den deutſchen Bund von einer Theilnahme für Oeſterreich abzu—⸗ 
halten und einen Congreß zur Entfcheidung der italienifhen Frage zu bes 
wirken. Aber bei den Sympathien Englands für Jtalien, bei der Feind— 

32” 


494 Die Geneſis Ztaliens und der Feldzug von 1859. 


haft Rußlands, die fih vom Krimfriege her datirte, und bei der Unent⸗ 
fchiedenheit oder gar Abneigung Preußens konnte Defterreich das Ergeb⸗ 
niß eines ſolchen Congreſſes fih unfchwer vorausberecdhnen; es wies allo 
den Congreß und andere Vermittelungsvoricdjläge von der Hand und flellte 
gegen den ausdrüdlihen Rath Preußens, welches dadurch höchſt beleidigt 
wurde, am 16. April in Sardinien das Ultimatum, daß es in drei Tas 
gen entwaffnen folle. 

Das war freilich kühn und großartig gehandelt, aber es fragt ſich 
fehr, ob Oeſterreich Hug daran that, wenn es den Sardiniern die Rolle 
des Angreifers abnahm und felbft auf die Waffen fich berief.. 

Laſſen Sie uns einen Blick auf die Berhältniffe diefes großen Rei⸗ 
ches vor dem Kriege werfen. 

Ich kann bier ſchweigen von dem unjeligen Zuſtande der öfterreichis 
ſchen Finanzen, der einen Krieg zu verbieten ſchien; er ift leider weltbe- 
fannt. Aber man hat fchon oft genug auch ohne Geld oder gerade weil 
ohne Geld Krieg geführt: warum alfo hätte Oeſterreich es nicht auch 
thun follen? Aber die Wunden der Jahre 1848 u. 1849 waren noch 
nicht geheilt und namentlih Ungarn befand ſich in einer Verfaſſung, die 
jeden Augenblick neue Berwidelungen befürdteu ließ. So konnte Oeſter⸗ 
reich nur einen fleinen Theil, höchftens die Hälfte feiner Kriegsmacht wirk⸗ 
lid) für den Krieg in Stalien verwenden: war Died aber genug, um mit 
Franzoſen und Stalienern zugleich zu fchlagen, nod dazu in einem Lande, 
das zum Aufftande bereit war, und mit unficheren Provinzen im Rüden? 
Man ſcheint in Wien die Gefahr unterfhägt zu haben, denn jenen Bes 
denken zum Zroß wählte man den Krieg, indem man ein Ultimatum 
ftellte, defien Ablehnung ſich vorausfehen ließ. 

Nirgend aber gilt das Sprihwort: „friſch gewagt ift halb gewonnen“ 
mehr als im Kriege; die Defterreicher achteten das nicht. Die drei Tage 
der Bedenfzeit Tiefen ab, dennody machten fie Feine Miene den angedrohs 
ten Angriff auszuführen. Sie waren mit ihren Rüftungen felbft nilht fer- 
tig und Die dadurch veranlaßte Zögerung ift ſchon als der erſte Grund 
ihres [päteren Mißlingens zu betrachten. Nod war nämlich fein einziger 
franzöfliher Soldat in Italien eingetroffen, ſelbſt die ſardiniſchen Trup⸗ 
pen noch nicht zuſammengezogen; der Weg nach Turin ſtand den Oeſter⸗ 
reichern entweder offen oder war mit geringer Anſtrengung zu erkämpfen; 
die Defterreicher fonnten, wenn fie nur wollten, die verſchneiten Alpeu⸗ 
päffe früher inne haben als die Franzoſen, welche in diefem Kalle fich erſt 











Die Geueſis Italiens und der Feldzug von 1859. 495 


den Weg nah Stalien hätten erobern müflen. Aber das öfterreichifche 
Heer in der Lombardei rührte fih nicht, und fo gewann SKaifer Napoleon 
Zeit, die impofanteften Truppenmaffen mit wunderbarer Präcifion theils 
über die Alpen theild zur See nach Genua befördern zu laffen, von wo 
fie fi) mit den Sardiniern bei der Feſtung Aleſſandria vereinigten. Jet 
nach ihrer Bereinigung fonnten die Verbündeten den 100,000 Mann der 
Defterreiher faſt das Doppelte entgegenftellen, während die Defterreicher 
vorher den Sardiniern allein in demfelben Berhäftniffe überlegen gemes 
fen waren. 

Der erſte militairiſch wichtige Abſchnitt in der fruchtbaren oberitalis 
fchen Ebene, weldye von dem Bo in einen größeren nördlichen und einen 
kleineren füdlihen Zheil zerlegt wird, ift der breite von Norden nad Süs 
den gewandte Lauf des waflerreihen Zieino und zugleich die Grenze der 
Lombardei, welche auf der Südfeite durch den Po felbit gedeckt wird. In 
dem öftlichen Winkel zwifchen Zicino und Po bei Pavia lagerte die öfters 
reichifhe Armee, iu einer Stellung, die freilich fehr ungünſtig für die 
Dffenfive war, aber fi trefflich für die Vertheidigung eignete, auf welche 
die Defterreicher nun einmal nad) ihrem erften großen Fehler angewiefen 
waren. Da baben fie aber, wie militairiſche Autoritäten verfichern ”), 
einen zweiten noch verhängnißvolleren Fehler begangen, indem fie jeßt, ale 
es zu ſpät und zwecklos war, ihre herrliche Stellung bei Pavia aufgaben 
und am 29. April über den Zicino in den weftlichen Winfel zwifchen dies 


fen Fluſſe und dem Po vordrangen, in die jogenannte Lomellina, eine 


fumpfige und für den Reisbau benußte Ebene, die nicht bloß höchſt ums 
gefund, fondern für die regelmäßige Krieglührung einer großen Armee 
geradezu ungeeignet ift. Wollten fie fih auch jeßt noch auf Turin werfen? 
Es fcheint, als wenn Gyulai, der öfterreichiiche Feltherr, einen Augen- 
blick daran gedacht hat; aber die richtige Einficht, daß die Alliirten ins 
zwifchen, wie Bonaparte im Jahre 1799, in feinem Rüden vom füdlichen 
Boufer anf das nördliche geben, die Lombardei infurgiren und ihn von 
dem Feſtungsviereck abfehneiden könnten, ließ ihn in der Lomellina wieder 
Halt madyen. Er wollte, um weitere Entichlüffe zu fallen, fürs erfte 
warten, bis der Feind feine Abfihten binlänglich gezeigt habe, "denn über 


2) Das Militairifche in dieſer Darftellung nach dem trefflichen Werke: „Der italieni- 
fche Feldzug des Zahres 1859. Redigirt von der Hiftorifchen Abtheilung des General- 
ſtabes der Königl. Preuß Armee, Mit 6 Plänen und 7 Beilagen. 2. Auflage. Berlin, 
Mittler und Sohn 1868." VI und 186 S. in Octavo. 


496 Die Geneſis Italiens und der Feldzug von 1859, 


diefe befand ſich das öfterreichiiche Hauptanartier in der peinlichften Un 
gewißheit. Es hing nämlich mit dem Charakter diefes Krieges als eines 
nationalen aufs engfte zufammen, daß die Defterreicher nicht die geringſte 
Kunde von den Bewegungen ihrer Feinde erhielten, während diefe durch 
das Volk von allem unterrichtet wurden, was auf öfterreichifcher Seite 
vorging. Deßhalb ſah Gyulai fid) genöthigt, am 20. Mai eine große 
Necognoseirung von Piacenza her gegen Aleffandria vornehmen zu Taffen, 
welche zum erften größeren Zufammenftoße in diefem Kriege, zur Schlacht 
von Montebello, führte. Die Franzoſen, welche Sieger blieben, fchloffen 
aber aus der Richtung der Necognoscirung, daß Gyulat ihr Vordringen 
auf dem füdfichen Poufer erwartete Da hat fih nun der jetzige Sailer 
der Franzoſen als der echte Neffe des großen Oheims bewielen, der feine 
Siege häufig nur dem Umftande verdanfte, daß er ohne Nüdficht auf 
eigene Gefahr gerade das Unerwartete und Unwahrfcheinlihe zur And 
führung erwähltee So beſchloß jebt aud Napoleon II, von dem füdlis 
hen Poufer, wo man feinen Angriff erwartete, plößlic) auf das nördliche 
Ufer überzugeheu, wo man ihn nicht erwartete, und fi in die Flanke der 
Defterreicher zwilcken ihrem Heere und den Alpen einzufchieben. Er bat 
diefe gefahrvolle Bewegung mit der ganzen ungeheuren Maffe feines Her 
res, mit Geſchützen und Proviantcofonnen, in drei Tagen ausgeführt, faft 
unter den Augen der Defterreicher, die zwar eine mertwürdige Betriebfam« 
feit auf den fardinifchen Eifenbahnen bemerkten, aber von ihrem Zwecke 
auch nicht einmal eine Ahnung hatten. Schon flog Garibaldi mit fer 
nen? Sreifchaaren den Verbündeten voraus in die lombardiſchen Alpen, wo 
fogleich die Empoͤrung ausbrach, ſchon drang der SKaifer felbft nach dem 
biutigen Gefechte von Paleftro, wo Zuaven und Sarden den Uebergang 
über die Sefla erzwungen hatten, mit feinen Garden gegen den Ticino 
vor, in der Hoffnung, Mailand noch vor den Defterreichern zu erreichen, 
da erſt erwachte Gyulai aus feinen Erwartungen und fehrte, auch jept 
noch zögernd, in feine alte Stellung bei Pavia zurück. Und auch dies 
zu fpät, als daß nod) das rechte Ufer des Ticino mit Erfolg hätte gehals 
ten werden koͤnnen. Das öfterreichifche Heer war tief erfchüttertz es hatte 
das Verträuen der Soldaten auf den Feldheren und diefes auf fich ſelbſt auf 
gehört, es fehlte an einheitlicher Leitung, an Verpflegung, fogar fo fehr 
an Munition, daß nicht einmal die fleinerne Eiſenbahnbrücke über dem 
Zicino gefprengt werden konnte. Die Hauptarmee bedurfte dringend der 
Erholung, aber die braven Truppen einzelner Abtheilungen, welche unter 








Die Genefis Italiens und der gefdzug VA 2600 


ſolchen Verhältniſſen den Naviglio grande, einen tiefen Eiſſahrictama 


neben dem Tieino vertheidigten, haben in der furchtbaren Schlacht bei 
Magenta am 4. Zuni die perfönlichen Angriffe des Kaiſers und feiner 
Garden zurüdgeihlagen und Wunder der Tapferkeit geleiftet; einen Aus . 
genblid fand es ſo, daß Napoleon, der auch nicht alle Truppen zur Hand 
batte, am Erfolge verzweifeln wollte: da erichien als Netter aus der Noth 
General Mac Mahon, der au einem andern Punfte über den Ticino 
gegangen war, in der nördlichen Flanke der Defterreicher und dieſe mußten 
weichen, = 

Keine Schlacht in diefem Kriege ift von fo großer Bedeutung gewe⸗ 
fen als das blutige Ringen bei Magenta, welches den Verbündeten über 
A000, den Oefterreihern über 9000 Mann foftete. Wäre es dem Kai—⸗ 
fer nicht gelungen, bier über den Zieino zu dringen, fo hätte die lange, 
noch auf den Marſche befindliche Linie der Verbündeten die fchwerfte Nie 
derlage erleiden müflen. Und erft durch dieſen Sieg wurde das kuhne 
Unternehmen des franzöſiſchen Flankenmarſches nicht nur aller Gefahr über- 
boben, fondern trug auch die Früchte, um deren willen Napoleon e8 ges 
wagt hat. Am 8. Zuni zogen Napoleon und Bictor Emanuel in Mailand 
ein, während die Defterreicher die Feſtungswerke von Pavia und Piacenza 
fprengten und die ganze Lombardei räumten, um wieder wie 1848 in dem 
berühmten Beftungsviered ihr dur) das ewige Unglüd demoralifirtes und 
ſtark geichwächtes Heer zu erneuern. Ich darf e8 leider nicht wagen, mit 
allzuviel Zahlen die enormen Opfer nachzuweiſen, die der kurze Krieg bis 
dahin von ihnen gefordert hatte, nur das Eine fei erwähnt, daß ihre La- 
zarete [hen damals mit 50,000 und bald mit 80,000 Kranken bevöffert 
waren, während fie im Kampfe felbft nur 15,000 Mann verloren haben, 
Eben dieſe Krankheiten haben unmittelbar zn einer Enticheidung hinges 
drängt, wenngleich andere Gründe wie 3. B. der Drud der Finanznoth 
mitwirkten. Der Krieg folte nun mit einem raſchen Schlage beendet wers 
den, Kaifer Kranz Joſeph übernahm felbit den Oberbefehl, das Heer wurde 
durch alle irgend entbehrlichen Truppen bis auf 160,000 verftärft und fo 
rüdte e8 am 23. Juni wieder aus dem Feſtungsviereck heraus, über den 
Mincio nah Weften den Berbündeten entgegen, das erfle Mal, daß die 
Defterreicher felbft die Schlacht fuchten. Um fo größer war die Begeifte- 
rung der Soldaten. 

Südlich vom Gardafee erhebt fi ein Feines Hügelland, das allmaͤh⸗ 
fig zum See, aber fteil zur lombardiſchen Ebene abfällt. Diefe fteile 


498 Die Genefls Italiens und der Feldzug von 1859. 


Seite, welche in der Mitte die höchften Erhebungen, die 350 Fuß 
hohen Berge von Solferino und Kavriana, enthält, war bejonders gut ge 
legen, um einen von Weften fommenden Feind zu empfangen, in einer 
Stellung, die nicht beffer fein konnte. Auf diefen fleilen Abhängen und 
in der füdlich daranftoßenden Ebene wurde nun am Sohannidtage, den 
24. uni, die furchtbarfte Schlacht der neueften Zeit geichlagen, von 6 
Uhr Morgens bis Abends 6 Uhr, reid, an Wechlelfällen des Glüds und 
submvoll für Sieger und Befiegte. Während die Defterreicher unter 
Beneded auf dem rechten Flügel über die Sardinier fiegten, wurden fie 
auf dem linken von den Franzoſen zurüdgedrängt und endlich auch in ih» 
rem Gentrum durchbrochen, als der Schlüffel ihrer ganzen Stellung, Der 
Berg von Solferino, nach entfeplihen Blutvergießen mit Sturm genom⸗ 
men worden war. Aber mit bewunderungswürdiger Ausdauer hielten die 
Defterreicher au dann noch Stand, nur Schritt für Schritt wichen fie 
zurüd, und ald am Abende ein heftiges Gewitter den trdilchen Donner 
zum Schweigen brachte, konnten fie unbeläftigt und meift in guter Ord⸗ 
nung über den Mincio zurüdgehen. Die Verbündeten waren felbft fo 
arg mitgenommen, daß fie an kräftige Verfolgung nicht denfen fonuten. 
Sie hatten 17,000 Mann, die Defterreicher aber gar 22,000 eingebüßt. 

Damit war auch der Krieg zu Ende. Wohl machten die Franzoſen 
noch Anftalten zur Belagerung der Feftungen Peschiera und Mantua, aber 
zu bebeutenderen Zuſammenſtößen ift es nicht mehr gefommen; am 8. 
Juli wurde zu Villafranca ein Waffenftilftand, am 12. Zuli ebendort 
bei einer Zuſammenkunft der beiden Kaifer die Grundlage des Friedens 
verabredet, 

Defterreichd Finanzen waren erfchöpft, fein ganzer Zuftand zerrüttet, 
e8 hatte feine ganze verfügbare Kriegsmacht aufgeboten, um die Herrichaft 
in Stalien zu behaupten und doch nichts ausgerichtet; gewichtige Gründe 
genug, um dem Frieden zugänglich zu fein; doch wurde nachträglicd als 
weiterer Grund zum Frieden noch Preußens zweideutige Stellung ange 
führt und daß es feine Hülfe von Forderungen abhängig gemacht habe, die 
um nichts günftiger gewefen feien als die Friedensbedingungen des frans 
zoͤſiſchen Kaiſers — eine Behauptung, die zwar viel nachgeſprochen, aber 
auch gründlich widerlegt worden iſt. In jedem Falle ift e8 erflärlich, daß 
es mit beiden Händen zugriff, al8 man ihm Frieden anbot, aber — warum 
bat Napoleon feinen Sieg nicht benupt? 

Ohne Zweifel zuerft Deutichlands und Preußens wegen: nicht ale 











Die Geneſis Italiens und der Feldzug von 1859. | 499 


ob man dort überall bereit geweien wäre für Defterreichs italienifche Ber 
figungen das Schwert zu ziehen, aber das Unglück Oeſterreichs erſchieu 
wie Die Einleitung zu einer Kataftrophe Deutichlands; die Ueberzeugung 
brach fih Bahn, daß der Schaden eined Bundesgliedes ein Schaden auch 
für Das Ganze fei. Falls das deutſche Bundesgebiet verlegt wurde, war 
überdies der Krieg unvermeidlich; 200,000 Preußen marihirten an den 
Rhein und die Contingente der andern Staaten waren ebenfalls bereit. 
Daß diefe Aufftellung, felbft wenn es nicht zum Schlagen fam, eine Hülfe 
bon fehr bedeutendem Werthe für Defterreih war, Liegt auf der Hand; 
Napoleon wenigftens hat es fpäter ausgeiproden, daß die Gefahr eines 
Krieges am Rhein ihn zum Abbrechen des italienifchen Krieges beftimmt habe, 
Aber es gab noch etwas in der Welt, was Kaifer Napolcon mehr 
fürchtete als einen Krieg mit den ungeheuren Truppenmaffen Deutſchlands, 
und Das war — die Revolution. Die Oppofttion in Sranfreid) befam durch 
den italienifchen Krieg, der im Lande nicht fehr beliebt war, neues Leben 
und machte fi in recht unangenehmer Weiſe bemerflich, während die Bes 
wegung in Italien einen durchaus revolutionären Charakter annahm, als 
defien Ausdrud Garibaldi zu betrachten ift, der faum noch die Befehle 
feines Königs befolgte und ſich als dritte Macht in Stalien betrug. 
Endlih war die ganze Bewegung weit über die Grenzen hinaus 
gewachlen, die ihr uriprünglich von ihren Leitern geftedt waren. Denn 
chen während des Feldzuges felbft waren die meiften Fürſten Mittelita- 
liens entweder geflohen oder vertrieben worden, überall hatte man provi« 
jorifche Regierungen eingelegt, die für den Anſchluß an Eardinien wirkten. 
Wurde aber diefer Anfchluß vollzogen, fo war Sardinien nicht mehr ein 
untergeordneter, auf Frankreichs Hülfe angewiefener Stuat, fondern eine 
Macht zweiten Ranges, deren Bedeutung dann bei Gelegenheit auch dem 
Bundesgenofjen Täftig, ja fogar gefährlich werden fonnte. Und hier ift es 
nun Zeit; daS berühmte Kriegsprogramm Des Kaiſers der Franzoſen anzus 
führen, das in den furzen Worten beftand: Stalien frei bis zur Adria! 
Das heißt, ganz Oberitulien follte mit Sardinien vereinigt und dieſes 
ftarf genug gemacht werden, um Oeſterreich fortwährend in Athem zu bals 
ten, aber nicht ſtark genug um gänzlich die Freundſchaft Frankreichs ent 
behren zu können. Dafür hat der Kuifer gekämpft, aber man konnte fi 
denken, wie unangenehm es ihm fein mußte, ald während des Feldzuges 
ſich für Sardinien Ausfichten auf das ganze Mittelitalien eröffneten, welche 
dem Intereſſe Frankreichs geradezu feindli waren, und man wird defs 


— 


500 Die Genefis Italiens und der Feldzug von 1859, 


halb nicht ohne Weiteres in das verdammende Gefchrei der Stalianiffimi 
einflimmen dürfen, welche fich nur an das Eine halten, daß der Kuijer 
feinem Programm; Ztalien frei bis zur Adrin! ungetren geworden if. 
Es wurde eben deßhalb nicht ausgeführt, weil die Reſultate des Krieges 
den Borausfegungen, unter denen es entflanden war, nicht mehr entſpra⸗ 
hen. So mußte das franzoͤſiſche Heer am Mincio ſtehen bfeiben, fo ſchloß 
der Kaifer, anßerdem zugleih von Teutſchland und von den Umtrieben 
der mazziniſtiſchen Partei bedroht, den Vertrag von Billafranca, welchen 
der Friede zu Zürich am 10. November 1859 beftätigte. Nur die Lombardei 
wurde den Defterreichern entriffen, aber Venedig mit dem Feſtungsvierecke 
“blieb in ihrem Beſitze. Bon einer Entihädigung Frankreichs war auch 
im Frieden zu Züri noch immer nit die Rede; vielmehr fonnte es 
einen befriedigenden Gewinn darin fehen, daß aud das vergrößerte Gars 
dDinien wegen der Defterreicher in Venedig fih nothwendig auf Frankreich 
flügen mußte. 


Nun wurde aber gerade in Diefer Zeit und bald nachher die Annerion 
der mittelitalteniften Fürſtenthümer an Sardinien wirklich vollzogen und 
Eardinien wurde in der That fo ſtark, Daß es fortan gegen Defterreich, 
aber auch gegen Fraukreich felbftändig auftreten fonnte, Da erft und nicht 
früher, am 1. März 1860, forderte Napoleon die Abtretung Savoyens und 
Nizza’. Wir wollen freilih nicht leugnen, daß der Kaifer, dem gewiß 
Niemand den Ruhm großer Klugheit abiprechen wird, fich auch ſchon früs 
her mit Ddiefer Eventualität befchäftigt haben mag; waren doch ſchon die 
Staatsmänner der zweiten Republik wie 3. B. Lamartine der Anficht ges 
weien, eine Vergrößerung Sardiniens werfe das Vertheidigungéſyſtem 
Sranfreihs über den Haufen und nöthige diefes zur eigenen Sicherheit 
die Hand auf jene zwei Unterpfänder, Savoyen und Nizza, zu legen. 
Eine ſolche Erwägung bietet ſich bei einem Blide auf die Karte von felbft 
dar, aber es fehlt jede Spur zur Beftätigung der gewöhnlichen Annahme, 
daß über die Abtretung dieſer Provinzen ſchon vor dem Kriege zwijchen 
Frankreich und Sardinien ein förmliches Abfommen gefroffen worden fei, 
Seht erit, da die unerwartete Vergrößerung Surdiniens ihn dazu nötbigt, 
tritt der Kailer mit feiner Forderung auf und begründet fie jowohl mit 
der Nationalität jener Provinzen als auch mit der Notwendigkeit, daß 
er fih Garantien gegen Sardien ſelbſt verjchaffen mälje, und eben dieſer 
legte Grund war der enticheidende., Daß Sardinien diefe Provinzen 





Die Genefts Italiens und der Feldzug von 1859. 501 


nicht gern bergab, ift allerdings felbftwerftändlich, ebenfo aber auch, daß es 
fie bergeben mußte, 

Dennoch blieb den Sardiniern ein höchſt beträchtlicher Gewinn. Die 
Hülfe der Franzofen verfchaffte ihnen die Lombardei, die Revolution Mits 
telitalien, Garibaldi’s Feder Zug nach Sicilien im Jahre 1860 endlich auch 
Unteritalien. Damit find auch wir denn an den Grenzen unjerer Aufs 
gabe angelangt. Freilich haben die Staliener nicht Alles, was gehofft, 
erreicht, denn noch ift Venedig in den Händen der Defterreicher und Ram 
im Beſitz des Papftes oder vielmehr der Franzofen — Dielen von dems 
ſelben Werthe, wie Savoyen und Nizza, als ein Eingangsthor zur apens 
ninifhen Halbinfel.. Aber Das Uebrige, 4563 -Meilen mit 21,895,000 
Einwohnern, ift unter dem bedentfamen Namen cines Königreichs Stalien 
jegt vereinigt, gefchüßt. Durch eine nicht unbedeutende Flotte und ein fles 
bendes Heer von 200,000 Mann, anerkannt von den meiften Zürften 
Enropa’s, Unter unferen Augen ift ein Staat entftanden, der das bisherige 
Syſtem des europäilchen Gleichgewichts über den Haufen geftoßen hat, 
der fih auf Nationalität gründet und eingefinndener Maßen feine Auf 
gabe nach Außen hin noch lange nicht erfüllt glaubt, Wird aber dieſes 
Königreich Ztalien, das ſich durch jene Tendenzen nothwendig vielfache 
Teindfchaften zuziehen muß, mehr fein als eine Schöpfung des Augen 
blicks? Mit gleihen Gründen fann man fürchten und hoffen; vor allem 
aber wird es darauf anfommen, ob die Staliener. felbft aus der volitifchen 
Bereinigung, nach welcher fie fo lange fich ‚gefehnt haben, auch den mates 
riellen, geiftigen und fittlihen Nußen zu ziehen verftehen werden, der 
allein ihnen eine Zukunft verſpricht. 


EG Winkelmann. 


502 


Yon der Redaclion. 


Das gegenwärtige Heft unferer: Zeitfchrift bezeichnet in doppelter Hin- 
fiht einen Grenz. nnd Wendepunft; es ift das legte unter dem alten 
Nedactiond- und Das erfte unter dem neuen Genfurverhältniß. 

Denn, was zunähft die Redaction betrifft, jo ift für die beiden ur» 
ſprünglichen Herausgeber der Balt. Monatsichr. jet, nach fechsjähriger 
Betheiligung, der Moment gefommen, wo fie von diefer ihrer Schöpfung 
zurückzutreten fich veranpaßt fühlen — aus Gründen, die bei beiden nicht 
die gleihen und bei jedem von ihnen rein perlönlicher Art find. Im 
neuen Jahrgange wird alſo die Nedaction ftatt durch die bishere Dreiheit 
nur dur einen Namen — den diefem Nachworte unterzeichneten — vers 
treten fein, bis es etwa gelingt, irgend eine neue geeignete Kraft ins 
Spiel zu bringen. 

Der alſo fürs Erfte allein übrig DBleibende bat es fich nicht vers 
beblen können, wie groß für ihn Die mit der Fortführung der Monats» 
ichrift verfnüpfte Gefahr if. Denn wie anders find die Umftäude gemors 
den feit jener Zeit, da diefe Blätter ihren Lauf begannen! Damals han 
delte e8 fih bei uns nur erfi um das eigene Thun oder Laſſen; gewiſſe 
gewaltige Fragen, die jetzt ſchon an die höhern Geſetzgebungsinſtanzen des 
volvirt find, waren noch gar nicht in Angriff genommen; auf die innere 
Öffentlihe Dreinung, auf die berechtigten Organe unſeres provinziellen 
Selbftregiments einzuwirfen, war Die Aufgabe, und wer ein Licht aufſtecken 
zu können vermeinte, fiellte e8 daher nicht unter den Scheffel. Seht das 














Bon der Redaction. 503 


gegen fühlt Jeder, daß der Echwerpunft unferer Gelchide ſchon ganz ans 
derwärts liegt und. er in der Hauptfache nichts Anderes zu thun babe 
als — zu fchweigen. Dazu fommt noch, daß man In jenen heiteren Tagen, 
die nun ſchon fo weit hinter uns zu liegen jcheinen, gar feinen Bes 
ariff von dem beftändigen Kriegszuſtande hatte, in welchem wir und jeßt 
den rufflichen Zeitungen gegeuüber befinden. Wer wußte damals etwas 
von der Beforgniß, daß, was man irgend der Preffe übergiebt, fowie 
jede fonftige Aeußerung unſerer provinziellen Selbftthätigfeit al8 „Sepa- 
tismus“ verdächtigt und planmäßig zu feindjeligem Zwecke ausgebeutet 
werden könne? Lebt ift auch das bei Vielen ein Motiv zum Schweigen. 
So ift unſere Publiciſtik an ſich ſelbſt erlahmt, auch ganz abgefehen von 
den neuen Genfureinrichtungen, unter die wir zu fliehen kommen. Auch 
über diefe ein Wort unferen Leſern, insbefondere Abonnenten, zu fagen, iſt 
noch unſere Pflicht, damit fie willen, was fie von den Heften, die fie bes 
zahlen, erwarten dürfen, was nicht. 

Bisher refjortirte die Benfur der baltilchen Zeitichriften bekanntlich 
von der Giviloberverwaltung dieſer Provinzen. Der Generalgouverneur 
ernannte für jedes Blatt einen unbejoldeten Eenfor, der fein Amt natürlich 
im® Geiſte der unfern Beamtenftand auszeichnenden Gefeplichkeit, aber eben 
fo natürlich auch mit der jedem Ehrenamte naheliegenden Selbftändigfeit 
des Gewiſſens zu verwalten pflegte. Hiezu fam noch, wenigftens für die 
in Riga erfcheinenden Blätter, der nicht hoch genug zu ſchätzende Vortheil 
einer unmittelbaren Appellationsmöglichkeit an die mit den localen Vers 
bältniffen vertraute Oberinftanz. Diefe Ordnung hat nun einer andern 
weichen müfjen, die man, wenigftens abgejehen von der Perfönlichkeit des 


Genfors und von der ihm jeweilig werdeuden Snftruction, alfo wenigftiene 


im Prineip, für minder. bequem halten muß. Und das gerade zu einer 
Zeit, da die beiden Haupt» und Reſidenzſtädte vollftändige Exemtion von 
der Präventivcenfur erhalten haben! Diele Rechtsungleichheit ift zu ſtark, 
als daß wir fürchten fönnten, eine hohe Staatsregierung werde ſich ver 
anlaßt jehen, diefelbe für eine längere Dauer aufrecht zu erhalten; in⸗ 
deſſen vorläufig, und doch wol nicht bloß von heute auf morgen, ift fie 
Thatſache — eine Thatfache, welche die baltischen Provinzen natürlich gamz 
anders zu empfinden haben al8 etwa jene innen Gouvernements, deren 
literäriſche Tafel ohnehin nur von den Haupiftädten aus gededt wird. 
Unter folhen Umſtänden wird es faum jemanden zu verargen fein, 
der das öffentliche Zagesinterefle jahren läßt und, was Schriftftellerei bes 


504 Bon der Redaction. 


trifft, lieber „würdigen Pergamenen“ oder metaphyſiſchen Unterfuchungen 
über „Naturalismus“ und „Pantheismus“ (ich felber thäts gern) fich zu 


wendet. Da aber ein ſolches Ausfunftsmittel für die Balt. Monatsfchr. 


doch nicht ausreichen dürfte, fo iſt der LUnterzeichnete ernftlih Damit um⸗ 
gegangen, fie mit dem Schluſſe diejes Jahrgangs ganz fallen zu laſſen. 
Beun er es nicht thut, fo geſchieht es lediglich in der Ueberzeugung, daß 
ed unpatriotiſch wäre, fih eines Organs der innen Berfländigung und 
Kortbildung zu berauben, folange fein Beſtehen nicht zu einer finanziellen 
oder fonft änßeren Unmöglichkeit geworden if. Nicht daß ich felbfl 
überfpannte Borftellungen von dem Nutzen umferer unter fo eigenthäms 
liche Bedingungen geftellten Publicität Hätte! Die gute Wirkung der 
Preſſe ift überall eine langfame, und verdorben kann mit einem 
Schlage jehr viel werden — für welche letztere Behauptung wir die Bei 
fpiele nicht eben weit zu fuchen haben. Aber man begnügt fid eben auch 
mit der Hoffnung eines langlanıen und wenigftens gelegentlichen Nutzens. 
Man fagt fih: wer weiß, wozu du noch gut fein kaunſt! Zum Selb 
morde entichließt fi, ein Preßorgan jo ungern als ein Individunm; man 
fpart fih auf, fo lange man kann. 

Indem ich fo an die Nacfidt der Leſer appellire und die Kortläb- 
sung der Monatsfchrift als einen Act der Selbftverleugnung vom meiner 
Seite angelehen haben möchte, bin ich doch nicht ganz ohne Hoffnung 
diefelbe nad) gewiſſen Seiten bin fogar zwedmäßiger als bisher geftalten 
zu fönnen. IR doch auch daran zu erinnern, daß ein nicht unbeträchtlicher 
Theil der ungünftigen Einflüffe, die aufgezählt wurden, ſchon während des 
jet beendeten Sahrganges wirffam war und wir dennoch wenigftens eis 
nige Artikel von mehr oder weniger durchſchlagender Bedeutung haben brin⸗ 
gen kounen, wie namentlid den Wilckenſchen „Ueber die Befteuerungsvers, 
hältniffe Liv» und Eſtlands,“ deſſen merfwärdiges Unterfuchungsreiultat der 
ferneren Erörterung und Nußanwendung fo fehr zu empfehlen ift, und 
wie die verfchiedenen Berichtigungen und Gntgegnungen an die Adreſſe 
der „rechtgläubigen Revue” Ich erwähne nur diefer beiden LZeiftungen, 
weil ich fle für die verdienfllichften halte; wer aber mit billigem Urtheil 
Das Inhaltsverzeichniß dieſes Jahrganges durchmuftert, wird zugeben, daß 
derfelbe noch manchen mit Zalent und patriotiichem Freimuth gefchriebenen 
Auffag gebracht hat. Unter den gegebenen Umftänden liegt allerdings die 
Gefahr nahe, daß diejenigen Artikel, welche der directen provinzialpolitis 
(chen Beziehung ermangeln, immer mehr das Webergewicht gewinnen fünn« 


Bon der Redaction. 505 


ten. Indeſſen wird fih aud unter knapperen publiciftifchen Eriftenzbedins 
gungen immer noch Bieles Jagen laffen, was zu jagen frommt, wenn man 
nur eben den Muth der Betheiligung an den Öffentlichen Dingen — und 
ſei e8 auch nur ein refiguirter Opfermuth — nicht ganz fallen läßt. Was 
inSbefondere die Wirkung der neuen Benjurverhältnifje betrifft, jo werden 
unfere Mitarbeiter und Abonnenten fchon an Ddiefem und wahrfcheinlid) 
noch beifer an dem erflen Hefte des neuen Sahrganges die Größe des 
uns vergönnten Spielraums ermelfen Eönnen. 

Schließlich noch eine Erklärung, reipective Entſchuldigung, die eigents 
lich fhon vor Jahren hätte gemacht werden follen. Daß unfer Decembers 
heft und demzufolge mehr oder minder auch die nächftfolgenden Hefte ver- 
ſpätet zu erfcheinen pflegen, Liegt an der beim Jahresſchluſſe unabwendbar 
eintretenden Arbeitsüberhäufung der Gouvernements⸗Typographie, in 
weldyer die Balt. Monatsichr. von Ihrem Anfange an gedrudt worden 2; 
und von welder abzugeben wir fonft feinen Grund haben, 


G. Berkholgz. 


Redacteure: 
Th. Bötticher. A. Faltin. G. Berkholz. 


Geite 458 Zeile 12 von oben lies Formen ft. Formeln 


14 


Berihtigungen u 
zu dem Aufſatz: „Der fünfte Theil des Provinzialtechtse der OftfeegouvernementE. 


[ ” 

[2 ” 
unten „ 
[2 ” 

” ” 

” [2 

u ” 

" [4 

[2 [2 






ift fl. gilt, 
materialen ft. materiellen (ebenfo passim). 
nah Gebühr zu illuſtriren. — 


unverändertem ſt. unveränderten. 
kürzere ft. kurze. 

eigen geblieben wäre. 

1864 ft. 1854. 

dermalen fl. jedermalen. 
verordnet worden fl. werben. 








| 
1J 
1 











Baltiſche Monatsihrift, | 


Dwülften Bandes zweites Hefl. 


Auaull 6 


Aiae, 
Werfag von Micolai Aummel’d Buhlmbinitg. 
1865. 


Digitized by Google 














| 
| 


\ 


& 


altiiche Monatöfbrift, 


43 
# 1] 
= 
** 
\ = 

— 


J 


uben Banden mirries Drfk 


Örliher 1846 





Rian, 
era un RAlzolaı Rummel’ Yinmanalıae 
1663. 





Awälften Dandes fünften Heft, 


NAerember 665 


Nina, 
Verlag bon Mioolas Kummel® Bußbanminug,. 


1865. 





Digitized by F ®) 0g le 


— 


Em trullier Jaeriten im Summen u. Zar 
widen Boumannommur, won Damen SG MT. 
Der Ihnite Zbell des Wryninstalitann Deu Dillen 
geuemaknne,  EE,  , 
DU eume Mtalimd Und Der Arauae von 
1800, un ⏑ —— 


Von Der Redackon 


Dir „time Monariamitir achhelne din Manat im 
einem Gele won künf bis Tehs Bogen. 

Der. Abonnenrentd » Preis bereinl Ar Dem: Halımand ' 
| An Mi und ih allen Deusfiren Budyimmbirgen land 
GR, 10 K., bei SeſteUmmg dutch Die Poſtamtet HM... 

m Auhande ift die Monatſchriſ inch alle Anhand | 
Ihtmgen Me den Brrid wm 8 Ihalerm m heuiehen | 

Aufeabmigen für Die Zeitſarxift vaden unten der Abreſe 
dir ‚Mebaction der Baltlien Mongatoſchrift in Miga” arbeit 





Digitiized’ky Google 





— 


> 








_ 


Fa 








- 


— 








-. 


J 


3c 


— 


' 











h 
> a 
pr a 
£& > 
\ Pa s 
u 
; 2 = - 
Y 
. 
* * 
Rau N 
’ ’ * 
N et 
* — ⸗ 
* — 
— 3.4 
. D 
a2 \ 
— + 
+ © — 
— — — 
-. Lu \ 
.- * 
* 
— 
— m 
‘ »_. 
u 8 " 
en * 
F — Fe 
N ut 
< * 
5 ae, 
— A x Er ; 
. & fi 
Pr . — 
N 
£ 
N es 
J 
cr Es 
\ 
7 
ae 
> = = 





-. 





er 


ke 


“u 





\ 
S » 
B 
r 
x . 
= 4 + “| 
* P B 
EN ’ 
\ v \ \ = 
“ i 
» . N ı = x 
x h ı 
\ » - 
* 
J + 
N r * 
F } r 
I 
5, - 
g . - 
u. rn Eu 
; N ‘ , 
— & — * 
— 
* ⸗ 
* 
* A - 5 
2 H 
| — 
* 
N ! „ 
A x 
dos X : & 
Pe * 
— F 
& 5 b — 
* 
PP ı J 2 \ 
5 . 
r a 
fi “ 
J 
* 
+ r & 
3 — 
— 
nn 
* J * 
3 * 
{ . 
es . 
5 
* 
(7 ee x 
, D 
ß * — 
= 
2 & 
\ 
1 er * 
3 
ı \ * 
f 
\ t — * 
0 
* ra f 
f x f £ = 
— 
rg $ — — 
= . -" 5 
“ 
[2 
. - a n 
f Pr R| 
= = * a, 
U \ 
x » 
# l 
— F 
— 
* BE au f 
— — 
% ’ * 
— — — = ala ynr - — — — —