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Full text of "Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen mit besonderer Berücksichtigung der Homosexualität"

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Jahrbuch für sexuelle 
Zwischenstufen unter besonderer ... 

Wissenschaftlich-Humanitäres Komitee (Berlin, Germany). 



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Jahrbuch 



für 



sexuelle Zwischenstufen 



unter besonderer 
Berücksichtigung der Homosexualität. 



Herausgegeben 
unter Mitwirkung namhafter Autoren 

vom 

wissenschaftlich-humanitären Comitäe 

Leipzig und Berlin. 



Leipzig 

Verlag von Max Spohr. 

1809. 

r - 

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Inhaltsverzeichnis. 






1 


Die objektive Diagnose der Homosexualität .... 


1 


A. Die Abstammung .... 


27 


B. Kindheit 


'21 


(\ (Gegenwärtiger Zustand ...... 28 


III. (Geschlechtstrieb 3:1 


Vier Briefe »l 


Zur ( 'harakterislik des Kupfertums 


71 


Die strafrechtlichen Bestimmungen gegen den gleichgeschlecht- 




lichen Verkelii' 

IH IM 11 III lv' III . . . . ■ . • 


l )7 


1. Dil« Altertum 


97 


1 Die asiat isc ] h »n Völker 


l! l 


•J. Di' 1 (Griechen 


99 


3. Die Römer 


101 


II. Das Mittelalter und die Neuzeit bis zum End«« de« 




IS. Jahrhunderts ...... 


114 


1. Dir Zeit vor den Karolingern 


in 


2. Das Recht der Karolinger .... 


115 


3. Das kanonische Recht .... 


Iis 


1. Die Carolina und die gemeinrechtliche Theorie 




lind Praxis ...... 


119 


f>. (Gesetzbücher des 17. und 18. Jahrhunderts 


124 


ti. Spanien und Frankreich .... 


128 


III. Das 19. Jahrhundert 


131 


1. Nicht mehr in (ieltung befindliche Gesetze 


131 


2. Die jetzt geltenden (Gesetze 


13(> 


X) Deutschland 


13« 


B) Die übrigen Staaten Europas 


138 


IV. Länder, die -den gleichgeschlechtlichen Verkehr 




mehr oder weniger anerkennen .... 


147 


V. Lex ferenda und St rafgesetzent würfe 


löl) 


Ans dem Seelenleben des (Grafen Platen .... 


ir>o 


Bibliographische Literatur 


21;") 




M39 



Vorwort. 

Jede körperliche und geistige Eigenschaft, die man 
als dem männlichen Geschlecht zukömmlich ansieht, kann 
ausnahmsweise bei Frauen und jede gemeinhin für weib- 
lich gehaltene Eigentümlichkeit kann vereinzelt bei 
Männern auftreten. So entstehen eine ganze Reihe be- 
sonders gearteter Individualitäten, die teils körperliche, 
teils seelische, zum Teil körperliche und seelische Merk- 
male des anderen Geschlechts aufweisen. Der Erforschung 
und Erkenntnis dieser Zwischenstufen, dieser Zwitter in 
des Wortes weitgehendster Bedeutung ist dieses Jahrbuch 
in erster Linie gewidmet. 

Wie das Volk in früheren Zeiten, die noch nicht so 
gar lange zurückliegen, in gewissen krankhaften Störungen, 
beispielsweise im Buckel etwas Verächtliches sah, so 
tragen alle die hier in Rede stehenden regelwidrigen Bil- 
dungen noch heute vielfach den Stempel einer besonderen 
Monstrosität, ein ebenso unberechtigtes, wie unbegrün- 
detes Vorurteil, denn die Träger derartiger Abweichungen 
sind nicht bessere und nicht schlechtere Menschen wie 
andere. Sie dem Verständnis ihrer glücklicheren Mit- 
menschen näher zu bringen, wird eine weitere Aufgabe 
•dieses Jahrbuchs sein. 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 1 



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_ 2 - 



Eine bestimmte Gruppe der uns hier beschäftigende» 
Persönlichkeiten befindet sich in einer ganz besonders 
üblen Lage, indem sie durch eine irrtümliche Voraus- 
setzung der Gesetzgeber vor Jahrhunderten zu Verbrechern- 
stigmatisiert, noch heute in den meisten Ländern als solche- 
gelten, wiewohl die fortschreitende Naturwissenschaft be- 
reits den Irrtum als solchen aufgehellt hat. An der Be- 
seitigung dieser Strafbestimmungen, welche unbeabsichtigt 
ein in seiner Art ganz einzig dastehendes internationales* 
Erpresserturo, die Chantage, züchteten, mitzuarbeiten, soll 
ein ferner Zweck dieser Annalen sein. 

Aus der ihnen eingeborenen Natur entspringen für 
die Konträrsexuellen gewisse Menschenrechte, Pflichten 
imd Sonderinteressen; sie werden hier sorgfältigste Prüfung: 
und thunlichste Berücksichtigung erfahren. 

Mit diesen Vornahmen wendet sich unser Werk an- 
alle Mediziner und Juristen, an alle ferner, denen das- 
Goethesche Wort „Das höchste Studium der Menschheit 
ist der Mensch" ein Wahr wort ist, nicht zuletzt aber auch, 
an die konträrsexuellen Männer und Frauen selbst*) 

Das Jahrbuch erscheint auf Veranlassung des wissen- 
schaftlich-humanitären Komitees, das sich im Mai 1897 
zu Berlin und Leipzig konstituierte, um Sorge tragen zu, 
helfen, dass aus zweifellosen Forschungsergebnissen die 
praktischen Konsequenzen gezogen werden und das als- 
seine erste Aufgabe ansah, für die Abschaffung des „Ur- 
ningsparaphen * thätig zu sein. 

Das Komitee hat nach dieser Richtung mit grossem. 
Eifer eine sehr umfassende Thätigkeit entfaltet und. 
manchen schönen Erfolg zu verzeichnen. Es hat vor- 

*) Dieee werden hiermit aufgefordert, sich vertrauensvollst an 
an das wissenschaftlich-humanitäre Komitee (Charlottenburg, Berliner- 
strasse 104 oder Leipzig, Sidonienslr. 19 B I zu Händen des Komitee- 
Sekret nrs Max Spohr) zu wenden, auf dessen strengste Diskretion, 
sie rechnen dürfen. 



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— 3 — 



allem eine Petition in Umlauf gesetzt, die bei einer sehr 
grossen Anzahl unserer ausgezeichnetsten Gelehrten und 
Künstler vollste Zustimmung, ja zum Teil eine begeisterte 
Aufnahrae fand.*) Das Komitee hofft, dass auch dieses 
Jahrbuch dazu beitragen wird, dass nicht eine Straf- 
bestimmung in das neue Jahrhundert übergeht,» deren 
Fortdauer einen Flecken auf dem Schilde der deutschen 
Justiz bedeuten würde. 

So möge denn dieses Buch hinausziehen in die 
deutschen Lande und überall als das angesehen werden,, 
was es zu sein anstrebt, als ein Werk der Nächstenliebe 
und wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit. 

Berlin-Leipzig, 

Januar 1899. 

Die Herausgeber. 

*) Näheres über diese Petition finden die Leser an anderer 
Stelle dieses Buches. 



I* 



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Die objektive Diagnose der 
Homosexualität. 

Von 

Dr. med. M. Hirschfeld-Charlottenburg. 

Der homosexuelle Mensch darf nicht allein in seiner 
Sexualität, er muss in seiner gesamten Individualität auf- 
gefasst und erforscht werden. Seine geschlechtlichen 
Neigungen und Abneigungen sind nur Symptome, sekun- 
däre Folge-Erscheinungen, das primäre ist seine Psyche 
und sein Habitus in ihrer Gesamtheit. 

Das wertvollste Ergebnis der Forschungen auf homo- 
sexuellem Gebiet ist die Ermittelung, dass zwischen Manu 
und Weib in allen geistigen und körperlichen Punkten 
nur graduelle, quantitative Unterschiede bestehen, dass 
zwischen ihnen nach allen Richtungen Mischformen in 
ausserordentlicher Mannigfaltigkeit vorkommen, an deren 
Grenzen, so paradox es klingen mag, Männer mit weib- 
lichen und Frauen mit männlichen Geschlechtsteilen 
existieren. Die Natur ist eben auch hier von ihrem überall 
bestätigten Gesetz, dass sie nicht sprungweise, sondern 
übergangsweise arbeitet, nicht abgegangen. 

Herbert Spencer nannte einmal das Weib einen in 
der Entwicklung stehengebliebenen Mann. Das ist schon 



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5 — 



deshalb unrichtig, weil das Weib zahlreiche Organe und 
Funktionen besitzt, die wesentlich weiter vorgeschritten 
sind, wie die entsprechenden männlichen. Mit ungleich 
grösserem Recht könnte man den Urning einen in der 
Entwickelung stehen gebliebenen Mann, die Urninde ein 
in der Entwickelung zu weit vorgeschrittenes Weib 
nennen. 

Es ist bedauerlich, dass man dieses plus oder minus 
der Entwickelung am Neugeborenen nicht ebenso ad oculos 
demonstrieren kann, wie etwa die Hasenscharte, welche 
ja gleichfalls eine Evolutionshemmung darstellt. Wenn 
die Augehörigen des „dritten Geschlechts" bei der Ge- 
burt ebenso leicht zu erkennen wären, wie die beiden an- 
deren Geschlechter, die Frage der Homosexualität wäre 
wohl nie eine Frage geworden. Solange dies nicht mög- 
lich ist, werden Ignoranten immer noch das Märehen von 
der Widernatnrlichkeit, von der Uebersättigung und der 
abscheulichen Sünde wiederholen, als würdiges Seitenstück 
zu jenem ostpreussischeu Pfarrer, der noch vor nicht 
langer Zeit die Erdbewegung leugnete, weil ihm die bib- 
lische Ueberlieferung beweiskräftiger erschien, wie natur- 
wissenschaftliche Forschungsergebnisse. 

Dass man einst dahin kommen kann, den Urning bei 
seinem Eintritt in die Welt zu diagnostizieren, halten wir 
übrigens nicht für so ausgeschlossen, wie es auf den ersten 
Blick erscheinen milchte. So erschien es uns, als ob die 
überzähligen cougenitalen Brustwarzenrudimente, welche 
nach dem Nabel zu in regelmässigen Abständen con ver- 
gierend beobachtet werden, — manchmal als ziemlich 
deutlich ausgeprägtes Brustwärzchen, öfter als ein ein- 
facher mehr oder weniger grosser Pigmentneck, hie und 
da nur als ein brauner Pimkt oder ein langes Haar kennt- 
lich — bei Männern fast regelmässig, bei Frauen sehr 
selten vorkommen, bei Urningen dagegen fast nie, bei 
Urninden fast stets vorhanden sind. Wir sind weit ent- 



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— 0 — 



fernt, dieser Beobachtung bei dem immerhin nur gering- 
fügigen Material einen diagnostischen Wert beizumessen, 
aber sie bietet vielleicht einen Fingerzeig zur Nachkon- 
trolle und zur Auffindung ähnlicher Kriterien. 

Mit grossem Scharfsinn schrieb schon vor Jahrzehnten 
ein Darmstädter Arzt an Ulrichs, als derselbe mit seinen 
ersten Veröffentlichungen hervortrat: „ Exakte Forschungen 
müssen angestellt werden an Urningen und NichtUrningen 
über mögliche und wahrscheinlich vorhandene anatomische 
Unterscheidungen körperlicher Bestandteile, um hierauf 
gegründet, einen unzweifelhaften körperlichen Unterschied 
in der Natur beider behaupten zu können." 

Von Bedeutung wäre es in dieser Hinsicht beispiels- 
weise, Blutproben homosexueller Individuen zu unter- 
suchen. Zweifellos ist die Hautfarbe urnischer Männer 
in sehr vielen Fällen auffallend weiss, rosig und zart. 
Welker fand beim Manne 5, bei der Frau 4^2 Millionen 
Blutkörperchen auf 1 Kubikzentimenter Blut, der Hämo- 
gobingehalt ist bei der Frau um 8% geringer, als beim 
Manne. Das männliche Herz schlägt bei fast allen Tieren 
langsamer als das weibliche. Der Puls des Löwen be- 
trägt 40 (Dubois) der der Löwin 68 (Colin), der des 
Schafbocks 68, des Mutterschafs 80 (Delaunay, Etudes etc. 
p. 47). An einer sehr grossen Beobachtungsreihe fanden 
M'Kendrick, Guy und andere Forscher die durchschnitt- 
liche Pulszahl beim Manne 72, beim Weibe 80. 

Objektiv muss ferner bei Urningen und Urninden 
die grobe Kraft ermittelt werden. Feststellungen mit 
dem Dynamometer zeigten, dass die Kraft der Frauen- 
hand durchschnittlich um ein Drittel geringer ist, als die 
der Männerhand. 

Weiterhin wird es sich empfehlen, bei Homosexuellen 
den Zwischenraum zwischen den ersten beiden Zehen zu 
prüfen und die Fähigkeit, dieselben von einander zu 



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— 7 — 



■spreizen. Ottolenghi und Carrara (II piede prensile nei 
alienati e nei delinquenti. Arch. di Psich. 1892 fesc. 
4—5) haben die Füsse einer grossen Zahl von Personen 
beiderlei Geschlechts untersucht, um durch Messung des 
Zwischenraums zwischen grosser und zweiter Zehe zu be- 
stimmen, inwieweit sich der Fuss dem ursprünglichen 
»Greiffuss nähert Sie fanden diesen Zwischenraum und 
<las Spreizvermögen bei Frauen sehr viel stärker aus- 
gesprochen, obgleich die Neigung der Frauen, den Fuss 
zusammenzupressen, eher das Gegenteil erwarten liesse. 

Im übrigen ist die Unterscheidung zwischen Mann 
und "Weib keineswegs in allen Punkten so leicht, wie es 
uns durch die Kleidung gemacht wird. Es giebt so viele 
Ausnahmen, dass es schwer ist, Regeln aufzustellen. Je 
umfassender die anthropologischen Untersuchungen sind, 
um so unbestimmter und verwickelter werden die Resul- 
tate. Viele Unterschiede haben bei schärferer Beobach- 
tung sich als künstlich, andere als irrig herausgestellt. 
Ersteres gilt beispielsweise von der Atmung, letzteres von 
der Grösse des Gehirns. 

Bei zivilisierten Rassen atmet der Mann vorwiegend 
abdominal, d. h. mit Zwerchfell und Bauchmuskeln, die 
Frau mehr costal, d. h. mit den Brustmuskeln. Der 
kindliche Atmungstypus ist in den ersten Jahren wesent- 
lich abdominal. Sehr sorgfältige Untersuchungen ver- 
schiedenster Forscher erwiesen, dass diese Geschlechts- 
unterschiede der Atembewegungen lediglich das durch 
Vererbung befestigte Resultat einer künstlichen Ein- 
schnürung durch die gewöhnliche Frauenkleidung ist. 

In der verschiedenen Schwere des Gehirns wollte 
man lange ein fundamentales Geschlechtsmerkmal sehen, 
bis von Bischoff, Vierordt*) u. a. ermittelten, dass 

*) W. v. Bischoff, Das Hirngewicht des Menschen, Bonn 1880. 
H. Vierordt, Das Massenwachstum der Körperorgane des Menschen 
(Arch. f. Anat. und Physiol. 1892.) 



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— 8 — 



Frauen sogar ein relativ grösseres Gehirn besitzen als 
Männer. 

Auch der Schädel, die Hand und das Becken können 
bei der Differentialdiagnose im Stich lassen. Aeby und 
andere Forscher erklärten, dass sich ausser der Grösse 
absolut keine Differenzen am Schädel nachweisen lassen,, 
selbst der kompetenteste Kraniologe Virchow behauptet,, 
dass es „bei den Nicht-Europäern ausserordentlich schwie- 
rig sei, aus dem Schädel das Geschlecht zu erkennen." 

Mit Bezug auf die Hand gab der Anatom Pfitzner an r 
nachdem er hunderte von skelettierten Händen sorgfältig 
untersucht, dass er absolut ausser Stande sei, die Hand 
eines Mannes von der eines Weibes zu unterscheiden. 

Am beständigsten und unanfechtbarsten ist noch das 
Becken. Aber auch hier betont Havelock Ellis*), dass 
bei zahlreichen niederen Rassen die Beckenmasse so wenig 
von einander abweichen, dass, „von hinten betrachtet die 
Weiber kaum von den Männern zu unterscheiden sind." 

Angesichts dieser Verhältnisse können wir uns in den 
Geschlechtsunterschieden nur an Durchschnittstypen halten, 
die noch verhältnismässig am konstantesten in folgenden 
fünf Gruppen zu Tage treten: 

I. In den Bildungsstätten der Keimzellen. 
Beim Weibe: Eierstock für Eizellen. 
Beim Manne: Hode für Samenzellen. 
H. In den Aus- und Einfuhrwegen der Keimzellen. 
Beim Weibe: Eileiter; Gebärmutter; Scheide. 
Beim Manne: Nebenhode, Samenleiter, Glied. 
III. In körperlichen Eigentüml ichk eiten, die mi t 
der ersten Keifung und Abstossung der Ei- 
und Samenzellen eintreten. 



*) Dr. Havelock Ellis : Mann und Weib, anthropologische und 
psychologische Untersuchung der sekundären Geschlechtsuntorschiede. 
Deutsch von Dr. H. Kurella, Leipzig, Wiegende Verlag. 



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Beim Weibe: Wachstum der Brüste. Eintritt der 
Periode, Haupthaar auf dem Scheitel. 

Beim Manne: Wachstum des Kehlkopfs, (Stimm- 
wechsel), Wachsen der Barthaare. 

IV. In geistigen Unterschieden. Unter andern: 
Das Weib reproduktiver, anhaltender, treuer, prak- 
tischer, gemütvoller, reizbarer, kindlicher, äusserlicher, 
kleinlicher als der Mann. Der Mann aktiver, produk- 
tiver, wechselnder, unternehmungslustiger, ehrgeiziger, 
härter, abstrakter als das Weib. 

V. Im Geschlechtstrieb. 

Das Weib fühlt sich vom Manne, 
Der Mann vom Weibe angezogen. 

Von hohem Belang ist es, dass sämtliche 
dieser Unterschiede aus einer einheitlichen Ur- 
anlage hervorgehen. 

Die erste Gruppe, Eierstock und Hode, entstehen aus 
den in der fünften Fötalwoche bei beiden Geschlechtern 
noch ganz gleich beschaffenen Geschlechtsdrüsen, die auf 
das neben den Urnieren belegene Keimepithel zurück- 
zuführen sind. Die Eierstöcke bleiben in der Leibes- 
höhle, die Hoden sinken kurz vor, manchmal auch erst 
beträchtliche Zeit nach der Geburt durch den Leisten- 
kanal in den Hodensack. 

Auch die Keimzellen sind identische Gebilde; der 
Kern der Eizelle ist dem Kopf der Samenzelle, der Ei- 
dotter dem Geisselfaden des Samens analog. 

Die zweite Gruppe, die Organe für die Emission und 
Kezeption der Keimstoife entstehen aus den Urnieren,- 
den Urnierengangen und den Müllerschen Gängen, welche 
erst von der neunten Woche an verschiedene Gestaltung- 
erfahren. Beim männlichen Geschlecht wird aus dem 
vorderen Teil der Urniere der Kopf des Nebenhodens,, 
aus dem Urnierengane: die übrigen Teile des Nebenhodens- 
sowie der Samenleiter, aus welchem sich die Samenbläschen 



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ausbuchten. Die Müllerschen Gänge verkümmern und 
sind später nur noch als Rudiraentärgebilde nachweisbar. 
Auf das obere Ende des Müllerschen Ganges ist die un- 
gestielte Hydatide des Nebenhodens, auf das untere ver- 
schmolzene Ende die männliche Gebärmutter (Uterus 
masculinus = vesicula prostatica) zurückzuführen. Auch 
von dem hinteren Teil der Urniere erhalten sich nur 
Reste, es sind das die vasa aberrantia des Nebenhodens 
und das Organ Giraldes, die Paradidymys. 

Beim Weibe wird aus dem vorderen Teil der Ur- 
niere der Nebeneierstock (Epoophoron), aus dem hinteren 
Teil das Paroophoron. Die Urnierengänge bilden sich 
zurück und sind später nur noch in ihren Resten als 

-Gärtnersche Kanäle in der Uteruswand nachweisbar. 
Zu ausserordentlicher Entfaltung gelangen die Müllerschen 

•Gänge. Ihre vorderen Teile werden zu den Eileitern, 
der hintere unpaare Abschnitt gestaltet sich zur Gebär- 
mutter und Scheide. 



geschlechtslos 

Geschlechtsdrüsen 




Mann 

Jfebenhodi 
J Mrf 



Weib 



$amtr.strcr.(j 
Scmenök/e 



[ x Jühutknlttt 




Diese massige Entwickelung der weiblichen Organe 
erfordert reichlicheren Platz und übt naturgemäss einen 
Druck auf die umgebenden Teile aus, der sich auf den 
m och nachgiebigen Beckengürtel fortpflanzt und die breite, 
platte Form des weiblichen Beckens bewirkt, die dasselbe 
zum Fruchtbehälter so wohl geeignet macht. 



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— 11 — 



Auch die äusseren Geuitalien sind im Anfang bei 
beiden Geschlechtern gleich beschaffen. In der sechsten 
Fötalwoche erhebt sich über der Kloake, dem gemein- 
samen Ausgang von Blase und Mastdarm, welche erst in 
der 10. Woche durch die von innen hervorwachsende 
Scheidewand, den Damm in zwei Oeffnungen zerfällt, der 
kleine Geschlechtshöcker. Unter diesem sehen wir im 
Verlauf des zweiten Monats eine Rinne, die Geschlechts- 
furche der Kloakenmündung zustreben, neben deren 
Rändern zwei Hautwülste, die Geschlechtsfalten sich her- 
vorwölben. Beim Weibe ändert sich dieses Bild nur 
wenig, der Geschlechtshöcker wird zur Clitoris, die Ge- 
schlechtsfurche vertieft sich zur Scheide, aus ihren Rändern 
bilden sich die kleinen Schamlippen, während die Ge- 
sell lechts wülste später die grossen Schamlippen darstellen. 

Beim Manne schreitet die Entwickelung weiter vor. 
Der Geschlechtshöcker wird länger und wächst zum Penis. 
Die Ränder der Geschlechtsfurche verwachsen über der 
Rinne, die zur Harnröhre wird und auch die Geschlechts- 
falten vereinigen sich in der Meridianlinie zur Bildung des 
Hodensacks. 



geschlechtslos I ^geschlechtslos R 




Kloake 



/Gescfu'echtshScker 
6e:chlecktswülsl§ 



csiAlecfiJsfaltM 
GeschleüitsriniiB 



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— 12 — 



Jftannl 



JAann n 




Geschlechtswuk: 
Geschlechtsfalte 
Geschlechtsrinnc 
j)amm 
xAfter 



r- Geschlechtsrinne 




tichel 
Vorhaut 



-ßodensach^ 
densacknaht 



Weibl 




YfeibE 



Qlitoris 
Geschlechts Wu Ist 
Geschlechtsfalte 
ingangzur Scheide 
Damm 
-After 




J 



dK 



Dass die dritte Gruppe der Geschlechtsunterschiede 
aus einer einheitlichen Anlage hervorgeht, lehrt der blosse 
Augenschein. Kehlkopf, Stimme, Brüste und Behaarung 
zeigen im Kindesalter so geringe Geschleehtsuuterschiede, 
dass die Eltern im wohlwcisen Instinkt möglichst früh- 
zeitig bemüht sind, diesen mangelhaften Unterschied durch 
verschiedene Tracht deutlicher zu veranschaulichen. 

Erst in der Pubertät nimmt beim Weibe die Brust, 
beim Manne^ Kehlkopf und Stimme rapide zu, während 
der weibliche Kehlkopf und die männliche Brust infantil 
bleiben. Bald darauf sehen wir bei beiden Geschlechtern 
verschiedene Partien der Haaranlage teils sich stärker 
entwickeln, teils im Rudimentärzustand verharren. Im 
Tierreich spielt grade der reichlichere Haarwuchs als- 



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- 13 — 



geschlechtliches Merkmal eine grosse Rolle. Beim Menschen 
ist dieser Unterschied im Haarkleid fast ausgeglichen bis 
auf den Bartwuchs beim Manne und das stärkere Kopf- 
haar des Weibes. Letzteres ist besonders bei den Völkern 
bemerkbar, wo beide Geschlechter die Haare lang tragen. 
Bei ihnen erreicht das ungeschnittene Haar des Mannes 
fast nie die Länge des Frauenhaars. 

Selbst die „monatliche Regel," die reichliche Zu- und 
Abfuhr von Blut, welche beim AYeibe mit der Ausstossung 
des reifen Ei's stattfindet, hat beim Manne ein Analogon. 
Prof. Paul Albrecht wies vor einiger Zeit darauf hin, dass 
in regelmässigen Zwischenräumen beim Manne im Urin 
weisse Blutkörperchen auftreten, drei bis vier Tage deutlich 
nachweisbar sind und dann wieder verschwinden. Er 
selbst erblickt in diesem Vorgang „eine Art Menstruation.'' 

Wenden wir uns nun der vierten Gruppe, den geistigen 
Geschlechtsunterschieden zu, so zeigt das Kind in seinem 
Denken, Fühlen und Wollen wohl individuelle, durch sein 
Temperament bedingte, aber keine geschlechtlichen Ab- 
weichungen. Das Kind ist, wie der Sprachinstinkt es auch 
richtig erfasste, neutrius generis. In seiner Reaction auf 
physische und psychische Reize, in seinem Gemüt, seiner 
Produktivität und Reproduktivität zeigt es weder den 
männlichen noch den weiblichen Charakter. Zwar wirken 
auch hier schon frühzeitig Suggestionen; man giebt dem 
Mädchen Puppen, dem Knaben Soldaten in die Hand und 
lehrt sie, dass sich dieses nicht für ein kleines Mädchen, 
jenes nicht für einen kleinen Jungen schickt. 

Doch deutlich differenziert sich der junge Mensch 
geistig erst in der Reifezeit und zwar bleibt das Durch- 
schnittsweib dem Kinde näher, wie der Durchschnitts- 
mann. In ihrer Anhänglichkeit, ihrer verhältnismässig 
grossen Empfänglichkeit für kleine und der verhältnis- 
mässig geringen Empfänglichkeit für grosse Ereignisse, in 
der Disposition zum Weinen, Lachen, Schmollen, Erröten, 



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— H — 



Zürnen, ihrem Hassen und Lieben, in ihren abergläubischen 
Instinkten hat sich das Weib vom Kinde nicht gar weit 
entfernt. Auch in der Widerstandsfähigkeit gegen Gifte, 
wie Opium, Alkohol und der Art auf dieselbe zu reagieren, 
zeigt der weibliche Organismus die grösste Verwandtschaft 
mit dem kindlichen. 

Diese Jugendlichkeit der Frauen, die Diderot ver- 
anlasste, sie als die „wahren Naturkinder u zu bezeichnen, 
bedingt durchaus an sich keine Inferiorität des weiblichen 
Geschlechts. Im Gegenteil, sie befinden sich mit dieser 
kindlichen Art in bester Gesellschaft, in der Gesellschaft 
des Genies. Durchaus zutreffend sagt Havelock Ellis: 
„ Betrachten wir die höchsten menschlichen Typen, wofür 
ja die genialen Menschen gelten, so finden wir eine über- 
raschende Annäherung an den kindlichen Typus. Geniale 
Menschen sind gewöhnlich von kleiner Statur und massigem 
Gehirn, das sind auch die beiden Hauptmerkmale des 
Kindes und ihr allgemeiner Gesichtsausdruck wie ihr 
Temperament, erinnern an das Kind. „Ihr Griechen, bleibt 
immer Kinder," das war der Eindruck, den dasjenige Volk 
auf die Römer machte, welches wir als die höchststehende 
Rasse zu betrachten gewohnt sind, welche die Welt bisher 
hervorgebracht hat." 

Wie die besprochenen Gruppen der geschlechtlichen 
Unterschiede, so ist endlich auch die letzte, der Geschlechts- 
trieb, von Hause aus neutral, einheitlich. Namentlich ist 
es Professor Max Dessoir gewesen, der in seiner Studie: 
zur Psychologie der Vita sexualis*) überzeugend aus- 
führte, dass ein undifferenziertes Geschlechtsgefühl im 
Durchschnitt in den ersten Jahren der Pubertät bei Knaben 
sowohl wie bei Mädchen das Normale sei. Es ist zweifellos^ 
dass kleine Kinder in ihrer Liebe keiuen Unterschied 
machen, obwohl man den Hans früh suggeriert, dass 



*) Dessoir. Allg. Zeitschrift f. Psychiatrie 1894. Heft V. 



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— 15 — 



G retchen seine Braut sei und umgekehrt. Ja im späteren» 
Kindesalter hat es sogar den Anschein, als ob sich die- 
überschwänglichen Schulfreundschaften, welche durchaus 
nicht immer nur für die Seele, sondern für Seele und 
Körper der geliebten Person „schwärmen," mehr auf das 
eigene, als auf das andere Geschlecht erstrecken.*) Es 
spricht vieles dafür, dass überhaupt dem Geschlechtstriebe 
ursprünglich keine bestimmte Richtung angeboren war,., 
sondern dass lediglich die gegenseitige Ergänzung, die 
Congruenz der Genitalien, vor allem der Wunsch Kinder 
zu haben, die Erhaltung der Familie, den Menschen ver- 
anlasste, die Liebe zum anderen Geschlecht zu bethätigen, 
sodass diese durch tausendjährige Vererbung immer mehr 
erstarkte, während die gleichgeschlechtliche Anlage bei der 
Mehrheit schliesslich bis auf ein kaum noch merkliches 
Rudiment verkümmerte. 

So sehen wir, dass die Behauptung, sümtlicheGeschlechts- 
unterschiede seien nur Gradunterschiede „bis aufs Haar" 
stimmt. In einigen Stücken hat das Weib, in anderen 
der Mann eine höhere Stufe der Entwicklung erklommen ; 
allein, alles, was das Weib besitzt, hat, wenn auch in 
noch so kleinen Resten der Mann ebenfalls und ebenso 
sind bei jedem Weibe Spuren aller männlicher Eigen- 
tümlichkeiten nachzuweisen. 

In allen fünf Gruppen kommt es nun aber 
vor, dass gewisse Teile zu weit fortschreiten,, 
andere zu früh stehen bleiben. Es entstehen da- 
durch zahlreiche Uebergänge und Abweichungen,, 
die umso häufiger sind, je später die Gruppe zur 
Differenzierung gelangte. Je frühzeitiger ein 
Geschlechtsmerkmal festgelegt zu werden ptlegt^ 
umso sicherer arbeitet die Natur. 



*) Man vgl. darüber Dr. A. Hoche. Die forensische Beurteilung; 
sexueller Vergehen. Neurologischt-s Centralblatt 1896. Nr. 2. 



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— 10 — 



Am wenigsten missglückte Exemplare finden wir in 
den Keimdrüsen, welche sich zuerst und zwar in der 
fünften Fötalwoche bilden. Die Wanderung der männlichen 
.Keimstöcke, die erst um die Zeit der Geburt vor sich geht, 
misrät bei weitem öfter, indem ein Hode oder beide unter- 
wegs stecken bleiben (Kryptorchismus) ; der wahre Herma- 
phroditismus jedoch, das darin bestehen würde, dass ein 
Individuum gleichzeitig einen Hoden und einen Eierstock 
besitzt, ist zwar verschiedentlich beschrieben, aber noch 
von keinem über jeden Zweifel erhabenen Beobachter ver- 
bürgt worden. Dagegen haben Yirchow und andere zu- 
verlässige Forscher Fälle berichtet, in denen die anfangs 
identischen Geschlechtsdrüsen einen so wenig ausgeprägten 
Bau zeigten, dass es unmöglich war zu entscheiden, ob es 
sich um einen Hoden oder einen Eierstock handelte. 

Ungleich häufiger sind schon die Abweichungen der 
zweiten Gruppe, die man unter der Bezeichnung: Herma- 
phroditismus falsus zusanimenfasst. Das sind die Fälle 
wo der Laie bei der Geburt beim besten Willen nicht 
entscheiden kann, ob ein Knabe oder ein Mädchen vorliegt. 

Es giebt Frauen, bei denen der Geschlechtshöcker 
so weit vorgeschritten ist, dass er durchaus dem männ- 
lichen Gliede gleicht, die grossen Schamlippen oder rich- 
tiger die Geschlechtswülste können sich so eng aneinander- 
legen, dass sie einen Hodensack vortäuschen, besonders, 
wenn in solchen Fällen auch die Eierstöcke in die grossen, 
Schamlippen wandern. 

Bei Männern kommt es vor, dass der Geschlechts- 
höcker sich so kümmerlich entwickelt, dass er den Ein- 
druck der weiblichen Clitoris macht, die Hoden können 
in der Leibeshöhle liegen bleiben und die Geschlechts- 
wülste nicht zusammenwachsen, sodass man glauben muss, 
den Eingang zur Scheide vor sich zu haben. 

Diese Vortäuschungen haben vielfach zu unangenehmen 
■"Verwechslungen Anlass gegeben. Im Prager Gebärhause 



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- 17 - 

wurde ein junges Mädchen entbunden, die immer wieder 
beteuerte, nie geschlechtlichen Umgang gehabt zu haben 
allerdings habe sie mehrfach mit einer Schlafgenossin das 
Bett geteilt. Die polizeiärztliche Untersuchung der letz- 
teren ergab ein ganz kurzes Glied und einen klaffenden 
Hodensack und die Behörde sorgte dafür, dass die 
nichtsahnende Schlafgenossin schleunigst Männerkleidung 
anlegte. 

Von fünf ähnlichen Fällen, die ich selbst zu be- 
obachten Gelegenheit hatte, seien noch zwei kurz erwähnt. 

Ein 28jähriges „Mädchen" (Weberin) kam zu Prof. 
L. und bat um ein Attest, dass sie ein Mann sei. 
Es waren ihr schon früher über ihr Geschlecht Zweifel 
aufgestiegen, mit denen sie aber zurückhielt, um nicht 
„zum Militär genommen zu werden." Jetzt hatte sie sich 
in ein Mädchen verliebt, die sie heiraten wollte. Da die 
Untersuchung ähnliche Verhältnisse ergab, wie in dem be- 
schriebenen Fall, erhielt sie die Erlaubnis, vom 1. Jan. 1898 
ab männlichen Vornamen und männliche Tracht an- 
zulegen; „aus der Weberin ist ein Weber geworden." 

Ein weiterer Fall betrifft das Mannweib, deren Bild 
wir beifugen. Sie wurde von Virchow der Berliner medi- 
zinischen Gesellschaft vorgestellt. Mit einem starken 
Bart und langem Kopfhaar geschmückt, sieht sie von 
vorne betrachtet einem Manne, von hinten einer Frau 
vollkommen gleich. Sie trägt Herrenkleidung, ist mit 
einem Manne glücklich verheiratet, zieht aber den Ver- 
kehr mit Frauen vor, menstruiert regelmässig und hat 
zwei Fehlgeburten gehabt. 

Eine ganze Keihe von Fällen sind in der Literatur 
verzeichnet und zum Teil noch als Spiritus-Präparate der 
anatomischen und pathologischen Institute aufbewahrt, 
wo die äusseren Genitalien ganz oder grösstenteils mäun- 
lich waren, daneben aber Scheide, Gebärmutter und Ei- 
leiter bestanden, die Müllcrschen Gänge mithin nicht ver- 

.Tahrbuch ttir homosexuell)* Fotnchungon. 2 



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20 — 



kümmert, sondern zur vollen Entwicklung gelangt waren. 
Die Keimdrüsen tragen in solchen Fällen fast stets den 
Charakter von Hoden. 

Seltener und mehr bei Tieren beobachtet ist der um- 
gekehrte Fall, in dem die äusseren Genitalien weiblich 
sind, Uterus und Eileiter fehlen, dagegen neben Eier- 
stöcken, Samenleiter, Samenbläschen und Prostata 
existieren.*) 

Betrachten wir nun die Abweichungen in der dritten 
Gruppe der Geschlechtsunterschiede, die sich ja erst 
wesentlich später differenzieren, so überragen dieselben 
wiederum an Häufigkeit bei weitem die bisher genannten. 

Was die Behaarung anlangt, so gehören Frauen mit 
mehr oder weniger gut entwickeltem Barthaar, vom zarten 
Flaum bis zum stattlichen Vollbart, durchaus nicht zu 
den Seltenheiten. Auch in der Länge des Kopfhaars 
kommen Umkehrungen vor.**) 

Männer mit vollkommen weiblichen Brüsten, Gynäko- 
masten, sind wiederholt ausführlich beschrieben worden.***) 
In Krafft-Ebings Psychopathia sexualis (S. 259) findet 
sich die Autobiographie eines Arztes, welcher vom 13. 
bis 15. Jahr Milch in den Brüsten hatte, welche ihm ein 
Freund aussaugte. Ich selbst sah vor kurzem einen im 
übrigen normalsexuellen Patienten von 58 Jahren, der auf 
der rechten Seite eine vollkommen weibliche Brustdrüse, 
links ein vollkommen männliches Brustwarzenrudiment 

*) Man vergleiche) : Beitrog zur Lehre vom Hermaphroditis- 
mus spurius masculinus internus von Dr. med. K. Raakc, Würzburg» 
Stahelschcr Verlag 189(>. 

**) Man vgl. M. Bartels: Ucber abnoime Behaarung beim 
Menschen in der Zeitschrift für Ethnologie, Bd. XIII, ferner L. 
Harris-Li8ton: Cascs of bearded women. (British, med. Journ. 1894, 
2. Juni.) 

***) Man vgl.: die Zwitterbildungen, Gynäkomastie, Feminismus, 
Hermaphroditismus von Dr. E. Laurent, deutsch von Kurella, 
Wiogands Vorlag, Leipzig. 



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— 21 — 



besass. Wesentlich zahlreicher als die Extreme sind 
die Zwischenstufen, in denen die männliche Brustwarze 
ungewöhnlich stark hervortritt oder von einem auffallend 
grossen Warzenhof umgeben ist. 

Analog den genannten Fällen finden wir nun auch 
vielfach Frauen mit plattem, d. h. ausgesprochen männ- 
lichem oder kindlichem Brusttypus, bei denen von einem 
üppigen Busen auch nicht das mindeste wahrzunehmen ist. 

Bezüglich des Kehlkopfs sind sowohl Männer mit 
weiblicher Kehlkopfbildung und Stimme (Chansonetten- 
parodisten, Damenkomiker etc.) als Frauen mit entsprechend 
männlichem Habitus kein vereinzelter Befund. Der Laryn- 
gologe Flatau untersuchte auf Molls Veranlassung den 
Kehlkopf homosexueller Weiber und fand bei einigen 
vollkommen männlichen Typus; bei homosexuellen Männern 
sind weibliche Halsformen, bei denen auch nicht die Spur 
eines Adamsapfels sichtbar ist, etwas ganz gewöhnliches. 

Dass die vierte Gruppe, die geistigen Geschlechts- 
unterschiede sehr viele Ausnahmen erleiden, lehrt die 
Geschichte und die tägliche Erfahrung. Es giebt Männer 
mit dem zarten weichen Gemüt einer Marie Baskicrtschew 
init weiblicher Treue und Schamhaftigkeit, mit über- 
wiegend reproduktiver Veranlagung, mit fast unüberwind- 
licher Neigung zu weiblichen Beschäftigungen wie Putz 
und Kochen, auch solche die an Eitelkeit, Koquetterie, 
Klatschsucht und Feigheit das weibischste Weib hinter 
sich lassen und Frauen giebt es, welche wie Christine von 
Schweden an Energie und Grosszügigkeit, wie Sonja Kowa- 
lewsca an Abstraktheit und Tiefe, wie viele moderne 
Frauenrechtlerinnen an Aktivität und Ehrgeiz, welche an 
Vorliebe zu männlichen Spielen, wie Turnen und Jagen, 
an Härte, Rohheit und Tollkühnheit den Durchschnitts- 
manu hoch überragen. Es giebt Frauen, die mehr an die 
Oeffentlichkeit und Männer, die mehr in die Häuslichkeit 
passen. Es giebt nicht eine spezifische Eigenschaft des 



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— 22 



Weibes, die sich nicht auch gelegentlich beim Manne, 
keinen männlichen Charakterzug, der sich nicht auch bei 
Frauen fände. 



Und auch 
hier kommen 
wir nicht sel- 
ten in die Lage 
dass wir be- 
stimmt glau- 
ben, die fes- 
ten, sicheren 

Züge eines 
ausgesproche- 
nen Mannes 
vor uns zu ha- 
ben, während 
es sieh in 
Wirklichkeit 
um eine weib- 
liche Hand- 
schrift handelt 
Bild eines urni-ichon M;inncs. und ebenso 
können wir an Männern die zierlichen zarten weiblichen 
Schriftzügen beobachten. 

Was den Gang anlangt, so erkannte schon Luvenal 
die Urninge „incessu", am Ein Ii erschreiten. Die Frau 
macht kleinere, trippelndcre Schritte und bewegt die 
Hüften und den Nacken, wenn auch oft nur in geringem 
(irade, der Mann hält den Itumpf ruhiger und hat ein 
strammeres festeres Auftreten. Wer aber je hundert Männer 
und Frauen daraufhin auf der Strasse betrachtete, wird 
unter dieser Menge durchschnittlich bis 10 Frauen mit 
männlich gravitätischem und etwa ebenso viele Männer 
mit weiblieh tänzelndem Gang beobachten können. 

Kineo klassischen Beleg für weibliche Bewegungen 



In engstem 
Zusammen- 
hang mit der 
Psyche steht 
die Schrift und 

der Ganir, 
welch* letztrer 

keineswegs 
allein durch 
anatomische 
Verhältnisse 

bedingt ist. 
Beide wurzeln 
tief in der In- 
dividualität 
und führen für 
den Kenner 
eine beredte 
te. 




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— 23 — 



bei einem Manne finden wir in Dio Cassius römischer 
Geschichte verzeichnet (Buch 79, Kap. 16) an der Stelle, 
wo dieser Historiker den römischen Kaiser Antoninus 
Heliogabalus ( 218 — 222 v. Chr.) schildert, der der Typus 
eines femininen Uraniers war. „Als der schöne Athlet 
Aurelius Zoticus in den Palast trat*, so erzählte Dio „und 
ihn grüsste mit den üblichen Worten: „sei gegrüsst, Herr 
und Kaiser", bewegte er den Nacken seltsam wie ein 
Mädchen und drehte koquett die Augen und sprach: 
„Nenne mich nicht Herr, Deine Herrin bin ich"; er sank 
dem Aurelius an die Brust und nahm an seinem Busen 
ruhend wie eine Geliebte (wgnsQ ng fywttfvrj) das Mahl* 
Auch in der letzten Gruppe fehlt es nicht an ana- 
. logen Inversionen, im Gegenteil sie scheinen an Häufigkeit 
die bisher genannten noch zu übertreffen. So schlecht es 
in die "Weltordnung zu passen scheint, es ist nun einmal 
so, dass es Frauen giebt, deren sexuelles Begehren nicht 
der Mann, sondern das Weib ist und Männer, die sich 
nicht vom Weibe, sondern nur vom Manne angezogen 
fühlen. Und auch hier sind neben den extremen Fällen 
Zwischenstufen sehr verbreitet, man nennt sie psychische 
Hermaphroditen, Bisexuelle, es sind Personen, die in ganz 
verschiedenen Stärkegraden zu beiden Geschlechtern in- 
klinieren. 

So sehen wir, wie sich in allen Gruppen die Grenzen 
verwischen und wie der bei oberflächlicher Betrachtung 
so gross ersehe inende Unterschied der Geschlechter keine 
prinzipielle Trennung sondern lediglich eine graduelle 
Verschiedenheit da rstellt. 

Von höchster Wichtigkeit ist nun die Frage, in 
welcher Abhängigkeit und welchem Zusammenhang die 
genannten Abweichungen und Umkehrungen vorkommen. 
Wenn wir die Literatur durchforschen, scheint es, als ob 
jede einzelne dieser physischen und psychischen Abnormi- 
täten völlig isoliert auftreten kann. Man liest von Gynä- 



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— 24 — 



komasten und Bartdamen, von hartlosen Männern und 
brustlosen Frauen, die im übrigen nichts darboten, was 
mit ihrem Hoden oder Eierstock im Widerspruch stand, 
man hört von Männern, die einen vollkommen femininen 
Eindruck machen und doch normalsexuell fühlen und von 
durchaus männlich erscheinenden Mänuern, die konträr 
empfinden. Allein bei schärfster Kontrolle schrumpfen 
diese Fälle doch beträchtlich zusammen, es ist auch die 
Wirksamkeit starker suggestiver Momente nicht ausser 
Acht zu lassen, ja wir halten es nicht für unwahrschein- 
lich, dass die ganz isolierten Inversionen einer strengen 
Kritik ebenso wenig Stich halten werden, wie die „er- 
worbenen" Inversionen, von denen anfänglich viel, jetzt 
aber bei sachverständigen Autoren kaum noch die Rede ist. 

Es ist sicher nicht ganz ohne Berechtigung, wenn 
Professor Cramer in seinem Referat, dass er über die 
Petition für Abschaffung des Urningsparagraphen in der 
medizinischen Gesellschaft zu Göttingen hielt, ausführte, 
„dass bei den Krankengeschichten von Kratft-Ebing, Moll, 
Magnan und anderen Autoren die Resultate objektiver 
Beobachtung und Untersuchung nicht immer in wünschens- 
werter Vollständigkeit vorliegen." Besonders ist es er- 
staunlich, dass manche Beobachter bei Fällen von Herma- 
phroditismus spurius garnicht nach dem sexuellen Empfin- 
den gefragt haben, vermutlich, weil sie es als selbstver- 
ständlich ansahen, dass der Geschlechtstrieb der gesetz- 
lichen Vorschrift, d. h. den Geschlechtsdrüsen entsprechen 
würde, es ist umso merkwürdiger, als in den wenigen Fällen, 
in denen die Untersuchung des Zwitters vollkommen durch- 
geführt wurde, nicht nur im übrigen Körperbau, sondern 
auch in geistiger und sexueller Hinsicht Abweichungen 
nachweisbar waren. So zeigte auch das im Bilde bei- 
gefügte Mannweib, welche genau daraufhin von uns inqui- 
riert wurde, trotz ihrer Verheiratung eine ausgesprochene 
Bisexualität und zwar, wie das bei Bisexuellen die Regel 



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— 25 — 



zu sein pflegt, mit starkem U eberwiegen der homosexuellen 
Richtung. 

Offenbar besteht ein besonders inniger Zusammen- 
hang innerhalb der Abnormitäten, welche in derselben 
Zeitepoche zur Entwickelung gelangen, also innerhalb 
derjenigen der beiden ersten und der drei letzten Gruppen. 
Beispielsweise findet man bei Frauen mit zu weit vor- 
geschrittenem Geschlechtshöcker gewöhnlich, dass die Eier- 
stöcke, wie männliche Keimdrüsen, nach unten in die 
Gegend der grossen Schamlippen wandern und in analoger 
Weise ist der Kryptorchismus (Verbleiben der Hoden in 
der Bauchhöhle) Kegel bei Personen mit rudimentärem 
Gliede und klaffendem Hodensack. 

Gleichzeitige Zwitterbildungen in allen fünf oder 
auch nur in vier Gruppen sind äusserst selten, namentlich 
sind bei Urningen wesentliche Abnormitäten an den Geni- 
talien fast nie beobachtet worden, man ist geneigt, leider 
hinzuzufügen, — denn wäre dies der Fall, so würde der 
Verkennung und Verfolgung dieser Unglücklichen wohl 
eher ein Ziel gesetzt worden sein. 

Ein Patient Krafft-Ebings, berichtet, dass er an ca. 
500 Urningen, die er kennen lernte, nie abnorme Bildung 
der Genitalien gefunden habe, wohl aber „Annäherung an 
weibliche Körperformen, schwache Behaarung, zarten 
Teint, höhere Stimme, Mammaentwickelung." 

Ein isoliertes Auftreten einer Abweichung der drei 
letzten Gruppen gehört zu den grössten Seltenheiten, oft 
fehlen eine ganze Reihe von Merkmalen des anderen Ge- 
schlechts, nicht immer haben Gvnäkomasten schwachen 
Bartwuchs und Bartdamen tiefe Stimmen, allein als Regel 
kann gelten, dass wenn in der dritten Gruppe Abnormi- 
täten vorkommen, auch solche der vierten und fünften 
vorhanden sind und umgekehrt, und zwar können wir 
das Gesetz aufstellen, dass der Geschlechtstrieb 
umso konträrer ist', je mehr kon'träre Züge 



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— 26 — 



der dritten und namentlich der vierten 
Gruppe, also Abnormitäten in Kehlkopf- 
Brust-, Haarentwickelung, in Geist, Gemüt, 
Gang und Schrift vorliegen. 

Je femininer also ein Mann ist (Weiblinge), umso 
mehr liebt er ausgesprochen männliche Typen („drauci") 
je mehr im Urning die männlichen Züge überwiegen, um- 
somehr liebt er Individuen, die im Aeussern und Charakter 
etwas weiblich-zartes haben, Jünglinge, wobei ihm jedoch 
feminine Urninge zu weibisch zu sein pflegen und das 
gleiche gilt für das konträrsexuelle Weib, je mehr weib- 
liches in ihr ist, je weniger sie von der Norm abweicht, 
umsomehr liebt sie Frauen, die männliches an sich haben, 
kräftige geistesstarke Weiber, Künstlerinnen, Schriftsteller- 
innen und je viriler sie selber ist, umsomehr fühlt sie sich 
von jungen, echt weiblichen Mädchen angezogen. 

Der Urning und die Urninde existieren, sie sind keine 
Wahngebilde, daher sind sie wert erkannt zu werden 
Eine umfangreiche und recht sorgfältige Casuistik wird 
vor allem auf die geschilderten Verhältnisse ihr Augen- 
merk zu richten haben, damit selbst die grössten Skeptiker 
und alle, welche bisher in der Beurteilung der Homo- 
sexuellen mehr ihrem subjektiven Gefühl, als der objektiven 
Erkenntnis folgten, merken, dass der Uranismus kein Ver- 
brechen, sondern ein naturwissenschaftliches Phänomen 
darstellt. Im Einzelfall sind vor allem folgende Punkte 
zu berücksichtigen: 

Fragebogen. 

Name, Wohnort, Geschlecht, gegenwärtiges Alter, 
Kasse, Beruf, verheiratet oder ledig?*) 

*) Die Beantwortung des folgenden Fragebogens, auch wenn 
sie sich nicht auf sämtliche Punkte erstreckt, ist dem W.-h. C. äusserst 
erwünscht und wird die Einsendung an die in dem Vorwoit an- 
gegebenen Adressen unter Zusicherung strengster Diskretion erbeten. 



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A. Die Abstammung. 

1. Sind Ihres Wissens bei den Eltern, den direkten 
Vorfahren oder deren Seiten verwandten Fälle von Homo- 
sexualität, von nervösen oder psychischen Störungen, 
wie Krämpfe, Hysterie, Geistesschwäche, Melancholie etc., 
von moralischen Defekten, von Exzentrizitäten, Vagabundage, 
Alkoholismus, Syphilis, Selbstmord vorgekommen ? 

2. Welches war die Todesart der Eltern? 

:i Waren die Eltern oder Grosseltern blutsverwandt? 
(In der Nachkommenschaft blutsverwandter Ehen findet 
sich eine erhöhte Disposition zu sexuellen Abweichungen 
aller Art.) 

4. Wie war der Altersunterschied zwischen Vater 
und Mutter? i Von zahlreichen Forschern wird diesem 
Umstand ein Einfluss auf das Geschlecht des Kindes zu- 
geschrieben.) 

5. Sind sie Mutter- oder Vatergleicher oder 
besteht eine unbestimmte Aehnlichk eit? (Urninden 
ähneln oft namentlich im Gesicht dem Vater, Urninge der 
Mutter.) 

fo\ Befi nden sich u nt er d e n G es eh wist e rn oder 
in de r Vet tersc haft sex uell abn orm e Persönlich- 
keiten? 

7. Wünschte sich die Mutter sehr ein Kind entgegen- 
gesetzten Geschlechts ? 

8. Ist Ihnen etwas über das Leben vor Ihrer Geburt 
bekannt, über acute Krankheiten, starke Erregungen der 
Mutter während der Schwangerschaft, erfolgte die Geburt 
rechtzeitig oder unrechtzeitig? 

B. Kindheit. 

9. Zeigten die Geschlechtsorgane irgend welche 
Abnormitäten, Zwitterbildungen oder zurückgebliebene 
Hoden, fehlerhafte Mündung der Harnröhre, Leistenbrüche 
oder dgl. ? 



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— 28 — 



10. Lernten Sie rechtzeitig Laufen und Sprechen? wie 
war die erste und zweite Zahnung? 

11. Litten Sie an Gehirnentzündungen, Sehädelvcr- 
letzungen, Kopfschmerzen, Krämpfen, Veitstanz, Schielen, 
Bettnässen oder Zahnabnonnitäten? 

12. Bestanden schlechte Instincte zum Ungehorsam, 
Stehlen, Lügen, Vagabondage, Kauen an den Fingernägeln, 
vielem Weinen, frühzeitiger Onanie? 

13. Spielten Sie lieber mit kleinen Knaben oder 
Mädchen ? Liebten Sie mehr Knabenspiele, wie Soldaten, 
Steckenpferde, Schneeballwerfen, Raufen oder Mädchen- 
spiele, wie Puppen, Kochen, Häkeln, Stricken, sagteu die 
Leute „sie ist der reine Junge" oder „er ist wie 
ein kleines Mädchen?" 

14. Wie war die Erziehung, der Unterricht? wurden 
Sie mehr intern in Pensionsanstalten, Klöstern, Kadetten- 
häusern oder mehr extern erzogen? 

15. Wie waren die geistigen Fälligkeiten? zeigten 
Sie mehr Veranlagung zu abstracten Fächern, wie 
Rechnen, Mathematik oder zu schöngeistigen, wie Sprachen, 
Deutsch etc.? 

1(3. Bestanden schwärmerische Sch ulfreund- 
s c h a f te n oder ungewöhnlich starke Verehrung erwachsener 
Personen? Auf wen erstreckten sich dieselben ? 

17. Wie und wann traten die ersten geschlechtlichen 
Aeusserungen auf? 

18. Wann trat die Reifezeit ein, wie und wann ent- 
wickelten sich die Stimme, Brüste, Haare ? 

C. Gegenwärtiger Zustand. 

I. Körperliche Eigenschaften und Funktionen. 

19. Wie ist Form und Stärke des Knochengerüsts, 
die Figur, die Breite des Beckens, der Hüften, Formation 
des Schädels, mehr hoch oder flach, lang oder breit? 

20. Sind die Konturen des Körpers eckig, stralf zu- 



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- fcl - 



samniengefasst, unter deutlichem Hervortreten derKnochen- 
vorsprüuge oder sind die Linien, namentlich Schulter und 
Rücken mehr rund unter Vordrängen der Kurven von Brust, 
Bauch, Hüften und Gesäss? 

21. Sind die Oberarme mehr cylindrisch ab- 
geflacht oder abgerundet? 

22. Sind die Oberschenkel mehr konisch, d. h. von 
oben nach unten rasch abnehmend oder schlank? 

23. Sind die Hände klein, zart, weich oder schmal, 
kräftig und robust ? 

24. Sind die Füsse klein, zierlich oder auffallend gross? 

25. Sind die Muskeln (das Fleisch) weich, schwellend, 
stark in Bindegewebe eingebettet oder fest, hart? 

26. Sind die Muskeln schwach oder kräftig? wie gross 
ist die Kraft der Hand mittelst Dynamometer gemessen ? 

27. Besteht mehr Neigung zu kräftiger Muskel thätig- 
keit, starken, schnellen, präzisen oder zu ruhigen, wiegen- 
den Bewegungen, wie Tanz und dgl.? 

28. Sind die Schritte klein, langsam, trippelnd, tänzelnd, 
schlürfend oder fest, gross, schnell, gravitätisch; findet 
beim Gehen ein unbewusstes Drehen in den Schultern 
oder Hüften statt, oder wird der Rumpf ruhig, grade 
oder vornübergeneigt gehalten? 

29. Wie sind die Bewegungen der Hände, zumal der 
Händedruck, lebhaft, kräftig, affektiert, schlicht? 

HO. Besteht eine Fähigkeit, die beiden - ersten Zehen 
von einander zu spreizen und in welchem Grade? 

31. Wie können Sie pfeifen und wie räuspern Sie sich? 
(Ulrichs u. a. wiesen darauf hin, dass Urninge meist nicht 
pfeifen können und den Schleim nicht kräftig, sondern 
langsam entfernen, Urninden umgekehrt.) 

32. Wie ist die Hautfarbe, der Teint, weiss, rosig, 
zart, blendend, rein oder kräftig, braun, unrein? Ist die 
Haut fettreich? 

33. Siud die Brüste voll, rund, fleischig oder platt, 



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mager ? Sind die Brustwarzen und der Warzenhof besonders 
gross ? 

34. Finden sich überzählige Brustwarzen resp. Brust- 
warzenrudimente, wie viel und an welchen Stellen? 

35. Ist die Haut des Körpers glatt oder rauh? 

36. Ist das Haupthaar kräftig? wie ist die Haarfarbe 
und die Haartracht, gescheitelt, schlicht, lockig, ungeordnet ? 

37. Ist Bartflauni, schwacher oder starker Bartwuchs 
vorhanden ? 

38. Sind die Gefässnerven der Haut sehr 
affizierbarV wechselt die Farbe des Gesichts und der 
Ohren oft? Erröteu und orblassen Sie leicht? Wie ist die 
Pulszahl? 

39. Ist die Schmerzempfindlichkeit gross oder klein? 
(bei Männern grösser, wie bei Frauen, nach de Filippi 
<>9,23 zu 53,1(5.) 

40. Sind die Ohren gross, abstehend, klein, zierlieh? 

41. Ist der Blick sanft, schmachtend, innig, koquettirend, 
beweglich oder mehr ruhig, fest, naiv? 

42. Wie ist der Gesichtstypus? lehnt er sich mehr 
an das andere Geschlecht an? (es ist sehr schwer, einen 
Typus in Worten zu beschreiben; am augenfälligsten tritt 
der frauenhafte Gesichtsausdruck der Urninge und der 
männliche der Urninden auf Bildern und im Schlaf hervor. 
Einsendung der Photographie wäre sehr erwünscht, sonst 
empfiehlt sich Hinweis auf allgemein bekannte Typen 
z. B. Typus „Clara Ziegler", Typus „Ludwig II. von 
Bayern * etc. ) 

43. Wie ist der] Bau des Kehlkopfs, tritt der Adams- 
apfel am Halse wenig, garnicht oder stark hervor? 

44. Ist die Stimme hoch oder tief, schrill oder sonor, 
die Sprache laut oder leise, einfach oder geziert? 

45. Besteht starke Neigung, in Fistel- oder 
Bassstimme zu sprechen oder zu singen? 

46. Bestehen krankhafte- Störungen des Nervensystems, 



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- M 



z. B. Schwindel, Migräne, Schlaflosigkeit, Zuckungen 
Hysterieen, Neuralgien, Herzklopfen, starke Mattigkeit 
und dgl. ? 

II. Geistige Eigenschaften und Fähigkeiten. 

47. Ist das Gemüt mehr weich oder hart, mehr weiblich 
oder männlich? 

48. Besteht eine starke Empfänglichkeit für 
Freude und Sch merz, ist Neigung zum Weinen i llühr- 
seligkeit), zu krampfhaften Lach- und Weinanfallen vor- 
handen, sind Sie begeisterungsfähig oder leicht nieder- 
gedrückt? 

49. Ist Familiensinn, elterlicher Instinkt, Verlangen 
Kinder zu besitzen garnicht, schwach oder stark ausgeprägt? 

50. Besitzen Sie Religiösität, Liebebedürftigkeit, Zärt- 
lichkeit, Liebenswürdigkeit, Gutmütigkeit, Selbstaufopfer- 
ung, Philanthropismus, Neigung zu Sehnsucht, Heimweh, 
Erregbarkeit, Heftigkeit, Zorn? 

51. Ist starker Egoismus, Ehrgeiz, Uebertreibung der 
Personalität, Empfänglichkeit für Bewunderung und Beifall, 
Hang aufzufallen, vorhanden? 

52. Leiden Sie an Klatschsucht, Redseligkeit, Bos- 
haftigkeit, starkem Misstrauen, Neigung zu Aberglauben 
und Mystizismus. 

58. Besteht Abenteuersucht, Hang zu Exzentrizitäten 
zum Vagabundieren, zur Verschwendung, zum Sammeln, 
zum ( 1 ynismus, zur Immoralität ? sind Sie mehr ordentlich 
oder ' unordentlich? 

54. Ist Ihr Wesen mehr gleiehmässig ruhig oder kurz, 
wechselnd ? 

55. Haben Sie starken oder schwachen Willen, Be- 
ständigkeit oder Unbeständigkeit, Furchtsamkeit oder Mut ? 

56. Ist der Hang grösser zum Wohlleben oder zur 
Anspruchlosigkeit, zu geistiger und körperlicher Arbeit 
oder zur Bequemlichkeit? 



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57. Ist die geistige Bildung oberflächlich oder tief? 
Wie ist Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Einbildungskraft? 

58. Ist die geistige Beanlagung mehr produktiv oder 
reproduktiv, mehr kritisch oder rezeptiv? 

59. Besteht mehr Beanlagung für Mathematik und 
abstrakte Probleme oder mehr litterarische, künstlerische 
Fähigkeit, Talent für Musik, Malerei, Vorliebe für Plastik 
z. B. griechische Statuen. 

60. Besitzen Sie Neigung zur Schauspielkunst? 

Öl. Welche historischen Persönlichkeiten sind Ihr 
Ideal? 

62. Haben Sie Zu- oder Abneigung zu weiblichen Be- 
schäftigungen, z. B. Kochen, Putzen, Haararbeiten, 
Arrangements, oder zu männlichen, wie Sport, Jagen, 
Schiessen, Kämpfen. Für welche Gegenstände interessieren 
Sie sich besonders? (z. B. Politik, Mode, Theater, Pferde.) 

63. Zu welchem Beruf fühlten Sie sich hingezogen? 

64. Spielt in Ihren Gedanken die Kleidung eine grosse 
Rolle? Lieben Sie mehr einfache oder auffallende, an- 
liegende oder flatternde Gewandungen, hohe Kragen oder 
freien Hals ? Findet sich eine stark ausgesprochene Vor- 
liebe oder Abneigung gegen Schmuck? 

65. Haben Sie den Drang in Kleidern des anderen 
Geschlechts zu gehen ? besteht eine grosse Vorliebe für 
Toilettegegenstände des entgegengesetzten Geschlechts 
z. B. Ohrringe, Armbänder, lange Strümpfe, Fächer, 
Parfüms, Puder, Schminken oder Mützen, hohe Kragen, 
Stiefeln, Beinkleider? Lieben Sie eine bestimmte Farbe?*) 

66. Wie ist die Schrift, gross, fest, sicher oder klein, 
dünn, zierlich? (Einsendung von Schriftproben sehr 
erwünscht.) 

*) Im alten Rom sagt« man den Konträrsexuellen Vorliebe für 
die grüne Farbe nach. 



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— 33 - 



III. Geschlechtstrieb. 

67. To welchem Alter traten bestimmte sexuelle 
Neigungen hervor? 

68. War die sexuelle Richtung vor, während und nach 
•der Reife dieselbe oder wechselte sie ? 

69. Erstreckt sich der Sexualtrieb auf beide Ge- 
schlechter in gleichem oder verschiedenem ev. in welchem 
Grade? 

70. Ist der Verkehr ausschliesslich mit Personen des 
eigenen oder auch mit solchen des anderen Geschlechts 
möglich? Bedarf es bei letzterem der Vorstellung einer 
gleichgeschlechtlichen Person? Besteht Gleichgültigkeit, 
Ekel oder Hass gegenüber dem entgegengesetzten Ge- 
schlecht sowie Widerwille vor dem normalen Akt. Fanden 
Versuche statt, denselben auszuführen, fühlten Sie sich 
.nach demselben matt, angegriffen, unbefriedigt? 

7 1 . Bezogen sichLiebesträume auf Personen desselben 
■oder des anderen Geschlechts? 

72. Interessierten Sie auf der Bühne, im Zirkus, in 
Museen mehr Damen oder Herren? 

73. Ist der geschlechtlose Umgang mit Personen des 
andern Geschlechtssehrungenirt; wird Frauen oder Männern 
gegenüber mehr Schamhaftigkeit empfunden? (Die bekannte 
hoch talentierte Urninde Gräfin Sarolta V., deren Ehe mit 
einem Weibe vor einigen Jahren berechtigtes Aufsehen 
Tnachte, war so schamhaft, dass sie nur unter Männern 
schlafen konnte. Im Gefängnis musste sie, wenn sie ein 
Bedürfnis befriedigte oder die Wäsche wechselte, die Zellen- 
genossinnen bitten, sich abzuwenden.) 

74. Erstreckt sich die Liebe auf ein Individuum 
desselben Geschlechts, das sich im Aeussern und im 
Charakter mehr dem entgegengesetzten Geschlecht nähert, 
also auf jugendliche Männer und Frauen mit männlichen 
Eigenschaften, oder aber bezieht sie sich auf gleich- 
geschlechtliche Personen, die einen ausgesprochenen Typus 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 3 



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— 34 — 



dieses Geschlechts darstellen, also auf kräftige, echt männ- 
liche und zarte echt weibliche Typen. 

75. Fesselten Sie mehr gebildete oder gewöhnliche,, 
sanftmütige oder rohe, zierliche oder kraftvolle Naturen?" 
Geben Sie bestimmten Berufsarten den Vorzug (z. B^ 
Kellnern, Schauspielerinnen, Prostituierten), namentlich] 
unifbrmirten Ständen, insonderheit Soldaten? (wir hatte» 
einen Patienten, der sich in verschiedenen Ländern fast 
ausschliesslich von Polizisten angezogen fühlte.) 

76. Hatten Sie Freundschaftsverhältnisse, eheartige 
Bündnisse von langer Dauer oder mehr flüchtige, wechselnde 
Beziehungen? (hier Einfügung der sexuellen Geschichte 
erwünscht). Kam es zu starken Eifersuchtsaffekten ? Liebten* 
Sie mehr Typen oder Individuen? 

77. Wie wurde der intersexuelle Verkehr gepflegt?* 
war die Art des Begehrens mehr männlich aktivisch oder 
weiblich passivisch? Wünschten Sie als Mann oder Weib* 
geboren zu sein? 

78. Wie war die Stärke und die Beherrschbarkeit 
des Geschlechtstriebes? Inwieweit wurden die Neigungen 
unterdrückt, inwieweit ihnen nachgegeben? Empfanden. 
Sie durch den homosexuellen Verkehr besondere Kräftigung 
und gesundheitliche Förderung? 

79. Bestand je Inclination zu unreifen Individuen ?* 

80. Litten Sie an anderweitigen sexuellen Anomalieem 
z. B. sadistischen Neigungen (Sucht zu peinigen), masochi- 
stischen (Sucht, gepeinigt zu werden) fetischistischen (Liebe 
zu einem Körperteil, wie Hand, Fuss, Leberflecken, oder 
einem Gegenstand, wie Stiefel, Taschentuch) exhibitionist- 
ischen (Sucht, die Genitalien zu zeigen) oder dergleichen T ' 

81. Gingen Sie eine Ehe ein, aas welchen Gründen? 
Wie war tJas Eheleben? Hatten Sie Kinder? Lieben Sie 
dieselben? Wie sind die Kinder? 

82. Wann und wochwch entdeckten Sie Ihre Natur?* 

83. Können Sie eine Ursache Ihrer abnormen Em- 



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— 35 — 

pfindungen angeben? Trat die Homosexualität in nur ein- 
geschlechtlicher Gesellschaft auf? 

84. Haben Sie stark gegen Ihre Natur angekämpft? 
mit welchen Mitteln und welchem Erfolg ? Fühlten Sie 
sich sehr unglücklich? Litten Sie an Lebensüberdruss, 
machten Sie Selbstmordversuche? 

85. Was halten Sie selbst von Ihren sexuellen Zu- 
stand ? Glauben Sie schuldlos oder verbrecherisch, natürlich 
oder naturwidrig, krank oder gesund zu sein ? 



3* 



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Vier Briefe 

von 

Karl Heinrich Ulrichs (Nnma Numantius) 
an seine Verwandten. 



Die folgenden Briefe wurden uns von Ulrichs einziger 
noch lebenden Schwester zur Verfügung gestellt. Sie 
stammen aus der Zeit vom 22. September bis 23. Dezember 
1862; zwei von ihnen waren bestimmt, unter sämtlichen 
näheren Angehörigen zu circulieren, zwei sind an einen 
Onkel gerichtet. 




Karl Heinrich Ulrichs (Nuuia Numantius.) 



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— 



Karl Heinrich Ulrichs war am 28. August 1825 
zu Westerfeld bei Aurich geboren. Sein Vater war 
Baumeister, sein Grossvater evangelischer Superintendent. 
Er besuchte die Gymnasien zu Aurich, Detmold und 
Celle, die Universitäten von Göttingen und Berlin. Schon 
früh legte er einen ungewöhnlichen Fleiss und seltene 
Beanlagung an den Tag, welche ihm als Student in 
Göttingen den akademischen Preis, in Berlin die goldene 
Medaille eintrugen. Er war ein Mann von universeller 
Gelehrsamkeit, der nicht nur in seinen Hauptfächern, der 
Jurisprudenz und Theologie, sondern auch in den Natur- 
wissenschaften und der Philosophie völlig zu Hause war, 
auf einigen Gebieten, wie der Mathematik, Astronomie, 
Archäologie, Münzen- und Schmetterlingskunde hervor- 
ragendes leistete und das klassische Latein in so vollendeter 
Weise beherrschte, dass zeitgenössische Kenner in ihm 
den ausgezeichnetsten Vertreter dieser Sprache erblickten. 
Die lateinisch geschriebene Zeitschrift „Alaudae", welche 
er im letzten Lustrum seines Lebens herausgab, erfreute 
sich bei ihren gelehrten Lesern in allen Ländern einer 
geradezu enthusiastischen Bewunderung. Ulrichs hatte 
sich, nachdem er nur kurze Zeit als hannöverscher Amts- 
assessor thätig gewesen war, früh ins Privatleben zurück- 
gezogen und lebte an verschiedenen Plätzen Deutschlands 
zuletzt in Stuttgart schlicht und anspruchslos seinen wissen- 
schaftlichen Arbeiten. 1880 siedelte er nach Neapel über^ 
von dort drei Jahre später nach Aquila in den Abbruzen, 
wo er am 14. Juli 1895 im Krankenhause starb. Freunde 
der lateinischen Sprache Hessen ihm dort ein Denkmal 
errichten. 

Im Jahre 1804, also zwei Jahre, nachdem er die unten- 
stehenden Briefe an seine Verwandten richtete, erschienen 
„Vindex" und „Inclusa* seine ersten Schriften „über das 
Rätsel der mannmännlichen Liebe," denen bis 1879 zehn 



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— 38 - 



weitere folgten. *) Seinen Angehörigen zu Liebe, die von 
einer Veröffentlichung seiner Ansichten dringend abgeraten 
hatten, nannte er sich Numa Numantius. Erst 1868 bei 
der Herausgabe von Memnon, seinem Hauptwerke, Hess 
er den Schleier der Pseudonymität fallen. 

Seine Werke sind für alle späteren Arbeiten auf 
diesem Gebiet grundlegend geworden. In ihrem vollen 
"Wert werden sie erst von späteren Geschlechtern gewürdigt 
werden, er eilte seiner Zeit zu weit voraus. 

Die hier zum ersten Mal an die Oeffentlichkeit ge- 
langenden Briefe sind ein wertvolles „document humain," 
nicht allein wegen ihres wissenschaftlichen Gehalts, sondern 
auch wegen des hohen, edlen und wahrhaften Geistes, 
von dem sie erfüllt sind. Würde nur ein geringer Bruch- 
teil der Urninge einen ähnlichen Mut und Eifer bekundet 
haben, es würde um die Sache des Uranismus besser be- 
stellt sein. Verständlich freilich ist diese Zurückhaltung ; 
denn noch heute gilt das Dichterwort, dessen Richtigkeit 
auch Ulrichs hat erfahren müssen: 

„Nur wer sein eigen Glück ans Kreuz geschlagen, 
Kann ein Erlöser für die Menschheit sein." 



*) Sämtliche UlricVschon Schriften sind im Sommer 1898 bei 
Spohr in Leipzig neu erschienen. 



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Frankfurt, den 22. September 1862. 



I. 



Liebe Schwester! 

Endlich ist es wohl Zeit, Deine beiden lieben Briefe 
vom 13. und 20. Juni d. J. zu beantworten und Dir recht 
herzlich zu danken für Deine freundliche und gewiss sehr 
mühsame Besorgung meiner Burgdorfer Angelegenheiten. 
Ueber diese Besorgung nächstens mehr, heute nur die 
andre Sache. 

Dass ich nicht früher schrieb, daran ist Schuld ledig- 
lich grosse Ueberhäufung mit Arbeit, da nämlich einen 
ganz kleinen kurzen Brief in dieser Sache Dir zu schreiben 
nicht möglich war. Ich erhielt den zweiten Brief, nebst 
Anschreibekalendern, in denen die sehr vermissten Notizen 
leider nicht vorhanden waren, erst während des Schützen- 
festes, welches mich von früh bis spät in Anspruch nahm, 
•da ich darüber an Zeitungen berichtete. Später erhielt 
ich von meinem Chef verschiedene, und zwar augenblick- 
lich drängende und sehr wichtige Arbeiten. Und endlich 
bin ich fortwährend beschäftigt mit einer Arbeit aus Ge- 
• fälligkeit für Tewes jun. in Achim, nämlich das Manus- 
kript eines juristischen Buches für ihn vor dem Druck 
•durchzukorrigieren, eine sehr langweilige, schwierige und 
langwierige Arbeit. Da schon gedruckt wird, so hat er 



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— 40 — 



mich in letzter Zeit noch dazu sehr gedrängt, ununter- 
brochen daran zu bleiben. Das war auch der Grund, dass- 
ich nicht einmal zu Deinem Geburtstag schrieb, (meine 
herzlichen Wünsche für Dich leben ja ohnedies); einen 
kurzen blossen Gratulationsbrief nämlich wollte ich nicht 
gerne schreiben. 

Nun zur Sache. Liebe Schwester, das ist endlich 
einmal ein Ton, in dem Du da schreibst, der, wenn irgend; 
etwas auf Erden, wirksam sein müsste, wirksamer als alle 
Eure früheren Schroffheiten. Durch solchen liebevollen. 
Ton ziehst Du alle Stacheln aus meinem Herzen und er- 
reichst alles, was erreichbar ist. 

Zuvor Deinem Wunsch gemäss die Versicherung,, 
dass ich Deinen Brief nicht circulieren lassen werde. 

Sodann erkenne auch ich wenigstens einen Ansatz 
von Unbefangenheit darin, dass Du schreibst, stellenweis 
habest Du gedacht: „Karl hat Recht." 

Alles übrige aber, liebe Schwester, beruht auf 
falschen Voraussetzungen*) Mit grosser Liebe er- 
mahnst Du mich, jetzt den Entschluss der Umkehr zu 
fassen. Du giebst zu, die Umänderung möge sehr schwer 
sein. Aber Gott werde helfen. 

Das lautet sehr schön — und wäre auch ganz 
richtig gesprochen, wenn meine Neigung eine Ange- 
wöhnung oder eine Abirrung von meiner angeborenen: 
Natur wäre. — Aber, liebe Schwester, selbst das aller- 
schönste Frauenzimmer zu lieben, ist mir absolut unmög- 
lich, und zwar lediglich deshalb, weil kein Frauenzimmer 
mir auch nur eine Spur von Liebesempfindung einflösst^ 
kein Mensch aber sich selbst durch seine eigene 
Willenskraft Liebe gegen bestimmte Personen 
oder Geschlechter einflössen kann. Dies ist auch, 



*) Die gesperrten Stellen sind in den Briefen einfach, die fett- 
gedruckten mehrfach unterstrichen. 



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— 41 — 



stets bei mir so gewesen. Hättest Du Recht, ich hätte- 
jemals auch nur eine leise Spur von Liebe empfunden^ 
zu Dorette K., Auguste H., Louischen U., oder zu einer 
der vielen jungen Mädchen, mit denen ich getanzt, dann 
hättest Du auch im übrigen Recht, dann fiele mein 
ganzes System zu Boden, und alle meine Sätze 
von a bis z wären irrig. 

Aber, liebe beste Schwester, wie in aller Welt kannst, 
Du dazukommen, mir zu jenen Damen Liebe anzudichten? 
Du wirst doch unmöglich Jugendfreundschaft und Ver- 
wandtenliebe zu Louischen U. und Dorette K. verwechseln 
wollen mit geschlechtlicher Liebe? Dass Du aber Auguste H. 
nennest, das wundert mich in noch weit höherem Grade. 
Das indirekte Verhältnis, in dem ich zu Auguste H. stand, 
solltest Du, meine ich, kennen. Die Zuneigung, die ich 
für sie, wie auch für ihre Eltern fühlte, war ja nur der 
schwache Abglanz der herrlichen Sonne einer Liebe, gleich- 
wie die Bergesgipfel, die in der Abendsonne erglühen, 
nicht die Sonne selber sind, sondern nur von ihr bestrahlt 
werden. Ich will das Heiligtum dieser Liebe nicht lüften,, 
und ich hoffe auch von Dir, dass Du nicht so indiskret 
sein wirst, dieses mein Heiligtum zu berühren. 

Du sagst selbst, eine tiefe, ernste, wahrhafte 
Liebe gegen jene Damen hättest Du bei mir nicht be- 
merkt, nurein oberflächliches Tändeln und Scherzen^ 
Das ist gewiss eine sehrrichtige Bemerkung. Das heisst 
mit anderen Worten: es war gar keine Liebe. Damit 
lällt schon Dein fernerer Einwand: „Du warst eifrig und 
vergnügt dabei; also kann es nicht etwa ein erzwungener 
Versuch gewesen sein, eine Neigung zu Mädchen hervor- 
zulocken." Das ist ganz richtig. An dergleichen mir 
widernatürliche Versuche habe ich damals und überhaupt 
niemals gedacht. Ich habe damals über das Absonderliche 
meiner Neigung und Nichtneigung, bezw. Abneigung gar 
nicht nachgedacht. Ich hatte nicht den mindesten. 



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— 42 — 



'Grund zu wünschen: „O, dass ich doch zu Mädchen 
.Liebe empfände!" Es war lediglich die anerzogene Pflicht 
-der Höflichkeit zu tanzen und den Damen die Cour zu 
machen. Wie oft mussten mir doch Tante U. und andere 
einprägen: „Du musst galant sein gegen die Damen." 
Mitunter, ich weiss dies noch recht gut, war ich sehr 
unlustig, dem nachzukommen. Nach und nach freilich 
.habe ich mir das Courmachen etc. erzwungener Weise 
anerziehen lassen wider meine Natur, Die Frucht 
eines solchen widernatürlichen Anerziehens hast Du nun 
selbst entdeckt: eine ernste Liebe ging nicht daraus 
hervor, sondern nur ein oberflächliches Tändeln- 
Dass ich übrigens in diesen Scherzen mit jungen Damen 
oft recht vergnügt gewesen sei, leugne ich gar nicht. 
Sobald ich freilich erzwungener Weise mit ihnen von 
etwas sprach, oder sprechen musste, w as Liebe berührte, 
war ich gewiss nie wahrhaft froh, nur etwa höchstens 
frivol-tändelnd, um dadurch über meinen inneren 
horror naturalis hinwegzukommen. Sobald ich aber von 
Dingen mit den jungen Damen sprach, welche nicht 
die Liebe berührten, da bin ich ganz gewiss völlig heiter 
und froh, und auch herzlich gewesen ; zumal diese Damen 
in Burgdorf, wie in Achim, mir persönlich sehr genau 
bek auut waren und zum Teil ganz liebenswürdig waren, 
h1. i. ein gutes Herz hatten, sich angenehm unterhalten 
-konnten u. s. w. 

Aber Du wendest ein, das ist doch mindesten« keine 
Abneigung vom weiblichen Geschlecht. Liebe Schwester, 
ich habe auch gar nicht im Allgemeinen eine solche 
Abneigung behauptet, sondern nur in Bezug auf ge- 
schlechtliche Liebe. Sobald von anderen Dingen 
•die Rede ist, war ich, wie gesagt, und bin ich noch jetzt 
ganz gern in Gegenwart der Damen, selbst junger und 
schöner Damen. Ich fühle keine Abneigung, kann sie auch 
ohne alle Abneigung körperlich berühren, sobald dies zu 



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— 43 — 



anderen Zwecken geschieht, als zu Liebkosungen, 
z. B. zum Tanz. Sobald aber von Liebe die Rede ist, 
sei es, dass die Dame selbst davon spricht, oder andere 
davon sprechen, oder dass Anspielungen von Seiten dritter 
fallen, oder dass die Dame Liebesblicke auf mich richte, 
sofort ist die Heiterkeit und Unbefangenheit 
in mir vorbei, einer Beklommenheit und bangen 
Ängstlichkeit macht sie Platz, kurz die geschlecht- 
liche Abneigung tritt ein. Weil ich in einer Gesell- 
schaft, in welcher sich eine oder mehrere junge Damen 
befinden, dergl. stets befürchten muss, so fliehe ich 
meist solche Gesellschaft. In der Gesellschaft älterer 
Damen bin ich ganz gern, wenigstens ganz ruhig. 
Louischen U. gegenüber bin ich nie in solche Lage ver- 
setzt. Ebensowenig Auguste H. gegenüber. Wohl aber, 
ich kann es nicht leugnen, Dorette K. gegenüber, nament- 
lich in der Zeit ihrer Verlobung und auch leider, noch 
t>ei Gelegenheit, als ich sie in ihrer Krankheit sah. 

Dass ich bei ihrer Verlobung ihrer Mutter scherzweise 
kondolierte, wolle doch keiner für eine Liebeskund- 
gebung halten. Jene Anspielungen in Bezug auf sie hat 
mir gegenüber z. B. unsere Louise mehrfach gemacht. 
Die Erinnerung an die mir sonst so liebe Gespielin meiner 
Kindheit wird mir dadurch noch jetzt ein wenig verleidet. 

Hiernach ist es gewiss richtig, wenn ich sage, Du 
gehst von einer irrigen Voraussetzung aus. Du giebst 
nur zu, dass eine Sei bstum Wandlung meiner Neigung mir 
schwer werden möge, nimmst aber ohne weiteres an, 
sie sei doch wenigstens möglich. Wie kommst Du 
eigentlich dazu, ohne weiteres dies für möglich 
zu halten? Wie soll ich es denn eigentlich an- 
fangen, meine Gefüh le umzuwandeln? Gethan habe 
ich es ja noch nicht, sonst wüsste ich, wie es gemacht 
wird; denn die gegenwärtige Richtung meiner Neigung 



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— 44 — 



rührt nicht her von einer solchen Umwandlung, sondern 
sie ist mit dem Eintritt der Pubertät ganz von selbst 
hervorgebrochen. Wie wolltest Du z. B. es beginnen, 
Deine Liebe von Männern auf Weiber zu übertragen? 
Wie wolltest Du auch nur den Entschluss der 
Uebertragung fassen können? Müssten nicht alle 
Ermahnungen vergeblich sein, auch die liebevollsten? 

Der liebe Gott hat mir die Liebe in derselben Richtung 
gegeben, in der er sie den Weibern giebt, d. i. auf 
Männer gerichtet. Ihn zu bitten, sie mir jetzt um- 
zudrehen, wäre im höchsten Grade unchristlich. Wer 
darf von Gott bitten, ein Wunder zu thun? „Du sollst 
Gott nicht versuchen. - Wer darf Gott bitten, sein eignes 
Werk, das er zu unerforschlichen Zwecken gemacht hat, 
wieder zu zerstören? Willst Du armes Geschöpf 
von Mensch es besser wissen als der Schöpfer? 

Liebe Schwester,wenn Du und Ihr Uebrigen immer fort- 
fahrt, nach den schlagendsten Gründen und Ver- 
sicherungen gar nicht hinzuhören, so muss ich am 
Ende doch wirklich nicht nur Eure Voreingenommen- 
heit vermuten, sondern auch Euer Nicht- Wollen, d. i. 
der Wahrheit die Ehre zu geben, weil sie in Euer bis- 
heriges System vielleicht nicht passt. Die Wahr- 
heit soll also weichen Euren ausgeklügelten 
Systemen! Sollte das wohl Gott wohlgefällig 
sein ? 

Du meinst jetzt, in Berlin hätte mich ein unglück- 
licher Vers erst auf diese Idee gebracht!!! Zunächst 
weiss ich gar nicht, welch einen Vers Du meinst, und 
ich möchte dies wirklich gern von Dir erfahren. Sodann 
ist diese Annahme, meine Neigung sei dadurch entstanden 
dass ich überhaupt auf diese Idee gebracht 
worden wäre, gänzlich Irrtum. Ebenso rufst Dusehr 
ohne Grund aus: „O, wärst Du nie nach Berlin gekommen!" 



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_ .15 — 



In Berlin scheint allerdings auch mir ein Hauptsitz der 
Uranier zu sein. Allein Du irrst sehr, wenn Du meinst, 
in Berlin sei diese Neigung in mir entstanden. Sie ent- 
stand, wie gesagt, genau beim Eintritt der Pubertät, als 
ich noch Schüler in Detmold war. Etwa ein halb Jahr 
z. B., ehe ich nach Berlin ging, war ich einmal in Münden 
auf einem Ball, wo ich wie gewöhnlich ziemlich viel tanzte. 
Aber unter den Tänzern waren etwa zwölf junge, schön 
gewachsene und schön uniformierte Forst sc hü le r. 
Während auf früheren Bällen, z. B. in Burgdorf, von den 
Tänzern mich niemand gefesselt hatte, fesselten einige 
unter diesen mich in so hohem Grade, dass ich ganz kon- 
sterniert war und meine Tänzerinnen wenig oder gar nicht 
unterhielt, vielmehr unverwandt jene anblicken musste. 
Ich hätte ihnen sofort um den Hals fallen mögen. 
Als ich nach dem Ball zu Bett ging, erduldete ich auf 
meiner Schlafkammer im Willmann'schen Hause, einsam 
und von keinem Menschen gesehen, wahre Qualen, 
lediglich ergriffen von der Erinnerung an jene schönen 
jungen Männer. 

Jetzt noch einiges einzelne. Du fragst, ob das dritte 
Oeschlecht sich auch untereinander liebe ? Auf diese Frage 
war ich nicht gefasst; ich hatte sie mir noch nicht ge- 
stellt. Ich habe niemals Liebe empfunden zu einem 
Uranier. Ich habe jedoch erst sehr wenige gesehen. Für 
unmöglich halte ich ein gegenseitiges Liebe-Empfinden 
nicht. Mir ist es jedoch, wie ich meine, ein wenig wider- 
strebend. Durch Deine Frage veranlass^ habe ich diesen 
Punkt in der Schrift besonders erörtert, die ich nächstens 
an Onkel Wilhelm werde gelangen lassen. Ob aber ein 
Dionäer*) einem Uranier unter Umständen Befriedigung 
gewähren könne, ohne zu sündigen, fragst Du ? Diese 
Frage hat zunächst keinen Einfluss auf das, was uns 



) So bezeichnete Ulrichs normalsexucllo Personen. 



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- 16 — 



sÜDcllich ist oder nicht. Dennoch hatte auch ich mir diese 
Frage schon gestellt und sie in eben jener Schrift ganz 
ausführlich schon beantwortet. Ich glaube nämlich, unter 
Umständen j a, und führe auch die Gründe an, weshalb 
sich Römer I. hierauf nicht bezieht Römer I. setzt 
nämlich ausdrücklich voraus, dass die Befriedigung beiden 
Teilen widernatürlich sei, was bei der Befriedigung die 
ein Dionäer einem Uranier gewährt, ja nicht der Fall 
ist. Es giebt auch uranische Ehen, d. i. Naturehen, ehe- 
ähnliche Liebesverhältnisse. Im alten Griechenland waren 
sie sehr verbreitet. 

Ob es Zwischenstufen giebt zwischen Uraniern 
und Dionäern? Ferner ob die Männer in I. Moses 19, 4. 5. 
und Richter 19, 22. Uranier waren oder aber Dionäer 
mit Ausartung nach uranischer Seite hin? Endlich, ob 
allen Männern, wie Du meinst, in mehr oder minderem 
Grade, neben der geschlechtlichen Liebe zu Weibern, 
noch eine unnatürliche geschlechtliche Liebe zuMännern 
angeboren sei ?! Dies alles sind völlig müssige 
Fragen, wenn es überhaupt reine, unvermischte Ura- 
nier giebt. Dass es aber solche giebt, wirst Du nicht 
bezweifeln können, sowie, dass ich einer davon bin. Uns 
gehen die etwaigen Zwischenstufen nichts an. Uebrigens 
selbst wenn es Zwischenstufen gäbe, so würden doch die 
„ prostituierten Männer in Berlin" nicht dazu gehören, 
diese sind gewöhnliche Dionäer. Sie empfinden wederj 
Abneigung vor Weibern noch Liebe zu Männern. 

Du meinst, eine uranische Neigung müsse im Keime 
bekämpft werden. Warum denn aber eigentlich? 
Ich sehe es nicht ein, halte es vielmehr umgekehrt gerade 
für Sünde, an Gottes Werk, durch Bekämpfung des- 
selben, sich zu vergreifen. Denn das Empfinden 
von Liebe ist gerade so gut ein Werk Gottes, wie 
mein Arm oder mein Bein, nur dass es ein geistiges 
Stück des Menschen ist, das Bein aber ein körperliches. 



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— 47 — 



Du antwortest, weil die uranischc Neigung eine- 
„verkehrte, unuatürliche oder sündliche" sei. 
Allein das Empfinden einer Neigung ist niemals sünd- 
lich, nur das sich-ihr-hingeben und das ins-Werk- 
setzen. Das ins Werk setzen der uranischen Neigung 
aber soll ja erst deshalb sündlich sein, weil die uranische- 
Neigung „verkehrt oder widernatürlich" sein soll. 

Ich mache die merkwürdige Erfahrung an mir: je 
mehr Beweisgründe ich entdecke für mein System, je 
sicherer und je klarer ich in demselben werde, um so 
mehr schmilzt alle meine frühere Bitterkeit dahin über 
die erfahrenen Unbilden. 

Ich stelle jetzt umgekehrt die freundliche Bitte an 
Dich, doch einmal zu versuchen, auf meinen Ideengang 
einzugehen. — Ich sagte: „Wir sind geistig Weib," d. i. 
geschlechtlich, nämlich in der Richtung unserer ge- 
schlechtlichen Liebe. Wir enthalten übrigens in mehr- 
facher Beziehung ein entschieden weibliches Element. 
Diese seltsame Merkwürdigkeit ist mir erst hier klar ge- 
worden, wo ich mehrere andere Uranier kennm gelernt 
habe, und zwar durch Beobachtung an denselben. Wir 
sind gar nicht Männer im gewöhnlichen Be- 
griff. — Dies habe ich besonders in jener Schrift aus- 
geführt — Sind wir aber überall nicht Männer 
im gewöhnlichen Begri ff, so habt Ihr auch kein 
Recht, den Massstab gewöhnlicher Männer uns- 
aufzuzwingen! Dieser Massstab geht uns überall nichts 
an: so wenig der Massstab des Mannes giltig ist für das 
Weib. Wir bilden ein drittes Geschlecht. Der Mass- 
stab des einen Geschlechts hat dem anderen überall, 
nichts vorzuschreiben. Ob es noch ein viertes Ge- 
schlecht gebe? wie Gr. fragt, geht mich überall nichts an.. 

Die zwei Bücher, die Du und Karl Ü. nennen, kenne- 
ich nicht. Ich möchte gern genau den Titel wissen. Ich» 



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— 48 - 



meine das des Berliner Arztes und des Dr. Hyrtl in 
Wien. An welcher Stelle steht das in „eritis sicut Deus?" 

Ich bitte dies zirkulieren zu lassen an: 1) Onkel Wil- 
helm, 2) Wilhelm Ü., 3) Karl Ü., 4) Gr. uud Louise, 5) an 
mich gefälligst zurück. 

Ich bitte um vidit. Einer Beantwortung (ob- 
wohl sie willkommen sein würde) bedarf es nicht. Ich 
Htte nur um möglichst rasche Weitersendung. 

Dein Karl Ulrichs. 



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Frankfurt, den 28. November 1862 



II. 



An 

Wilhelm H. 

Gr., 
Louise, 
Ludewig, 
Ulricke, 
Onkel Ü. 
Tante U. 
Wilhelm Ü. 

Zur gefälligen Zirkulation und möglichst raschen 
Rücksendung an mich mit Bitte um das vidit jedes der 
Adressaten. (Reihenfolge nach dortigem Ermessen.) 



Meine Lieben I 

Ich hoffe jetzt mit Grund: in kurzem wird es Licht 
werden zwischen Euch, meinen nächsten und liebsten 
Verwandten, und mir. 

Nach langem, sorgfältigen Nachdenken über mich 
selbst, nach sorgfältiger Beobachtung anderer Uranier, 

Jahrbuch für homosexuelle Fonchungcn. 4 



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- 50 — 



nach dem Studium der alten Nachrichten über Griechen- 
lands und Roms Uranier, endlich nachdem mir neuestens 
(am 23. und 2n\ d. M.) von Seiten einer wissenschaftlichen 
Autorität sehr wichtige Mitteilungen zugegangen sind' 
über verschiedene ärztlich konstatierte Fälle von Herma- 
phroditismus: glaube ich jetzt einfacher, überzeugender 
und unausweichbarer, als bisher, beweisen oder wenigstens 
aufs höchste wahrscheinlich machen zu können: 

Dass Uranismus allerdings angeboren ist, und 
zwar nicht etwa in der Weise angeboren, wie „ sündliche 
Neigungen", was Schwester U. bisher verfochten hat, oder 
wie „Pyromanie", was AVilhelra verfochten (ich kann es 
nicht leugnen auf eine ein wenig lieblose Art): sondern in- 
dem Maasse, dass dem Uranier eine bis in die Wurzeln 
hinein weibliche Natur vom Mutterleibe an innewohnt, 
dass er also überhaupt mit Unrecht Mann genannt wird.. 
Es hat mich viel inneren Kampf gekostet, mich zu dieser 
Ueberzeugung zu erheben. Aber ich kann mich ihr nicht 
länger verschliessen. Der Uranier ist eine Spezies von 
Mannweib. Uranismus ist eine Anomalie der Natur, 
ein Naturspiel, wie es deren in der Schöpfung tausende- 
giebt: ich erinnere an die Ansätze zu weiblichen Brust- 
warzen, den Brüsten der Männer und aller männlichen 
Säugetiere, und an die Doppelnatur von Wallfisch und! 
Delphin, welche Säugetiere in einem Fischkörper sinch. 
Uranismus ist eine Spezies von Herniaphroditismus,. 
oder auch eine koordinierte Nebenform von ihm. 

Uranismus und Hermaphroditisruus sind durchaus 
nicht etwa Krankheit s erschein un gen. Ebensogut 
wie Ihr, blühen Urauier und Hermaphroditen wie die 
Rosen und sind gesund wie die Fische im Wasser. 

Meinen Satz: Gott habe ausser Mann und Weib auch 
noch Naturen neutrius sexus geschaffen, leugnet Ludewig: 
weil in der Bibel nur stehe: „Und Gott schuf; 
ein Männlein und ein Fräulein.* 



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— 51 — 



Sollte er hierauf beharren, so wird er auch leugnen 
müssen, Gott sei es, der die Hermaphroditen ge- 
schaffen habe : und diese müssen wohl dadurch entstanden 
sein, dass sie selber ihre Natur verlassen (umgeändert) 
haben (vgl. Römer I.): wie Ludewig und Gr. geradezu 
behaupten, dass auch die Uranier die Natur, die Gott 
ihnen gab, verlassen haben (umgeändert.) 

Für das Vorhandensein der weiblichen Natur 
in den Uranieren habe ich neuerdings Beweismittel 
entdeckt, welche Ihr schwerlich imstande sein werdet, zu 
negieren. Bisher habt Ihr alle auf meine sämtlichen 
Mitteilungen durchaus g ar n i ch ts gegeben, „weil sie nur 
Behauptungen seien 44 , d. i. also wohl „unwissentliche, auf 
Selbsttäuschung beruhende, oder gar wissentliche Un- 
wahrheiten." (Wilh. Ü. hat sie zum Teil sogar für teuf- 
lischen Wahnsinn und schauerlichen Blödsinn erklärt.) Ob 
diese Behandlungsweise meiner Mitteilungen, auch meiner 
feierlich gegebenen Versicherungen, mir gegenüber, meiner 
Persönlichkeit nach, gerechtfertigt war? Ob Ihr nicht 
wenigstens etwas auf sie hättet geben sollen? Das will 
ich nicht weiter erörtern. Jedenfalls ist es mir eine Ge- 
uugthuung, einzelne, und zwar gerade meiner wichtigsten 
Mitteilungen jetzt stützen zu können auf das Zeugnis 
anderer Personen, lebender und toter, zum Teil wissen- 
schaftlicher, ärztlicher Autoritäte n, welche ihre 
Wahrnehmungen in medizinischen Schriften nieder- 
gelegt haben. 

Ein Novum: Die weibliche Natur des Uraniers be- 
steht k eines wegs bloss in der Richtung seiner ge- 
schlechtlichen Liebe zu Männern und seines geschlecht- 
lichen Abscheues vor Weibern. Ihm ist vielmehr 
ausserdem auch noch ein sogen, weiblicher Habitus 
eigen, von Kindesbeinen an, der sich dokumentiert 
in Hang zu mädchenhaften Beschäftigungen, in Scheu 
vor den Beschäftigungen, Spielen, Raufereien, Schneeball- 

4* 



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— 52 — 



werfen der Knaben, in Manieren, in Gesten, in einer ge- 
wissen Weichheit des Charakters etc.*) Diesen weiblichen 
Habitus habe ich an mir schon längst wahrgenom- 
men, ihn auch Dezember 1854 in Cassel Gr. mitgeteilt, 
als etwas mir auffallendes, was wohl mit meiner Natur 
zusammenhängen möge. Weil Gr. mir diesen Ge- 
danken ausredete, so liess ich ihn fallen. 

Erst kürzlich habe ich ihn wieder aufgegriffen: wei 
ich nämlich den weiblichen Habitus merkwürdiger Weise 
bei allen Uraniern, die ich beobachtete, sich wiederholen 
sehe, und ferner weil, wie ich jetzt sehe, auch die Medi- 
ziner beim eigentlichen Hermaphroditismus wesentliches 
Gewicht auf ihn legen. 

Wie oft klagte meine liebe Mutter: „Du bist nicht 
so wie andere Jungen!" Wie oft warnte sie mich: „Sonst 
wirst Du ein Sonderling." Alles Animieren, Zwingen etc. 
brachte das Knabenmässige, das einmal nicht in mir war, 
nicht in mich hinein. Ich war eben schon ein Sonder- 
ling, nämlich von Natur. Dieser meiner weiblichen Natur 
wegen bin ich schon als Knabe manchen bitteren Qualen 
unverschuldet, ausgesetzt gewesen. 

So glaube ich meinen Wunsch „des mihi, ubi sto!* 
denn endlich erfüllt zu sehen, endlich festen Boden unter 
meinen Füssen gewonnen zu haben. 

Die Moral Vorschrift in Römer I bezieht sieh, ihren 
klaren Worten nach, ausdrücklich nur auf Männer, die 
ihre Natur verlassen haben. Selbst Ludewig und Wilhelm 
U. werden dies nicht länger leugnen können, wenn sie 
Gott durch Wahrheit die Ehre geben wollen. Gr. hat 
indirekt es schon zugestanden. Sie bezieht sich also nicht 
auf Halbmänner, auf uranische Hermaphroditen, 

*) Hier hat einer der Adressaten an den Rand geschrieben: 
Einen solchen weiblichen habitus glaube ich an Karl allerdings stets 
wahrgenommen zu haben. 



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— 5ä — 



welche ihrem geschlechtlichen Liebestriebe nach überall 
nicht Männer sind, sondern Weiber: Weiher in männlich 
gestalteten Körpern. 

Hiernach wird es wahrscheinlich ein nie zu sühnen- 
des Unrecht sein, wenn die Majorität noch länger ihre 
Uebermacht dazu missbrauchen wird, an die Uranier 
z wangsweiseden Massstab der Männer anzulegen, 
und zu diesem Zweck noch länger einen wahrhaft teuf- 
lischen Missbrauch zu treiben einerseits mit den heiligsten 
Gegenständen der Religion (z. B. „die Uranier hätten 
keinen Teil an Christo" wie Wilhelm V. meinte), anderer- 
seits mit dem Arm der weltlichen Gerechtigkeit, welche 
ja doch Gottes und nicht des Teufels Dienerin sein soll. 

Auf Grund eines anderen, beklagenswerten Irrtums 
der Majorität, und ebenfalls bona fide, ward ein ähnlicher 
Missbrauch mit der weltlichen Gerechtigkeit einst den 
Hexen gegenüber getrieben. Meines Erachtens gehört 
es zu den tiefsten und schwierigsten Problemen: wie Gott 
die bona-fide- Verfolgungen der Hexen und Uranier so 
viele Jahrhunderte hindurch in seiner Gerechtigkeit 
habe zulassen können? — Fast sollte ich an einen 
persönlichen Teufel glauben, der zu solchem Zweck die 
Augen der Majorität durch ein satanisches Blendwerk 
absichtlich geblendet habe. 

Die uranischen Hermaphroditen sind keine Eu- 
nuchen. Ihnen so gut, wie Euch, gab Gott den ge- 
schlechtlichen Liebestrieb; ihnen so gut, wie Euch, 
gab er damit auch das Recht, ihn zu befriedigen. 
Allen Menschen gab er dieses Recht, vorausgesetzt, dass 
die Befriedigung auf dem Wege erfolge, den die Natur 
dem Individuum vorgezeichnet hat. Keinen Menschen 
hat er verdammt zu unbedingter lebenslänglicher Befrie- 
digung, d. i. niemanden hat er lebenslang dazu verdammt, 
dass die Befriedigung unter allen Umständen ihm Sünde 
sei. Das Gegenteil steht mit klaren Worten auch in der 



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— 54 — 



Bibel: „nubere melius, quam uri 44 ; „si se non contineant, 
nubant". — Hier hält mir Gr. das Beispiel Tante U. ent- 
gegen und ähnliche Fälle der Nichtverheiratung. Ich er- 
widere : Es handelt sich nicht um irgend welche Gelegen- 
heit oder faktische Möglichkeit, z. B. einen Freier zu 
finden, sondern mn: „erlaubt oder sündlich." Sünd- 
lich aber wäre es Tante Ü. niemals gewesen zu hei- 
raten. 

Unter welchen Umständen dem uranischen Her- 
maphroditen die Befriedigung erlaubt sei ? Und wie weit 
die Pflicht gehe, seine Triebe zu zügeln? ist eine Frage 
für sich, über die ich gern bereit bin, mich auf eine Er- 
örterung einzulassen. Ich leugne ja nur: die Befrie- 
digung sei ihm unbedingt unerlaubt. 

Das übrigens setze ich in dieser Beziehung schon 
jetzt hinzu, dass jedenfalls nicht etwa die Ehe die Vor- 
bedingung dieses Erlaubtseins sein kann, wenigstens nicht 
die Ehe mit einem Frauenzimmer, weil solche Ehe 
ihm absolut naturwidrig sein würde. Aber auch nicht 
etwa die Ehe mit einem Dionäer, wenigstens nicht die 
kirchlich oder staatlich sanktionierte Ehe mit ihm, weil 
es keinen Priester giebt, der solche Ehe einsegne, und 
keinen Zivilstandsbeamten, der sie in seine Listen ein- 
zeichne. 

Habe icli 1856 von der Möglichkeit, eine Ehe ein- 
zugehen, geredet, habe ich damit nicht eine Liebes-Ehe 
gemeint, soudern eine kalte Vernunft -Ehe. Mit dem 
Gedanken an eine solche habe ich mich hin und wieder 
getragen. 

Das Angeboren sein behaupte icli keineswegs erst 
seit dem vorigen Jahre. Schon 1854 zur Zeit unserer 
Erörterungen zwischen Hildesheim und Hannover, beab- 
sichtigte ich gelegentlich auch diesen Punkt zu erwähnen. 
Damals handelte es sieh übrigens, von meiner Seite 
wenigstens, hauptsächlich nur um kon ventionelles Er- 



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55 — 



laubtsein, nicht um moralisches. Damals zog ich auch 
noch nicht so weittragende Konsequenzen daraus, als 
jetzt. Hätten nach meinem Dienstaustritt jene Erörter- 
ungen sich erneut, so würde ich damals jedoch jedenfalls 
die Erwähnung gemacht haben. 

Onkel Wilhelm meint, durch die Uranier werde 
•Gottes Ordnung in der menschlichen Gesellschaft gefähr- 
det und giebt zu verstehen, darum müsse man sie in Ge- 
fängnisse oder Irrenhäuser stecken. 

Ich erwidere: Durch sie wird doch nur diejenige 
menschliche Gesellschaft alteriert und modifiziert, welche 
ausschliesslich dionäisch konstruiert ist. Die 
•dionäische Majorität aber hat gar kein Recht, die mensch- 
liche Gesellschaft ausschliesslich dionäisch zu konstruiren. 
"Solche Konstruktion derselben ist vielmehr nur empören- 
der Miss brauch: da wir in der menschlichen Gesell- 
schaft ebenso existenzberechtigt sind, als Ihr. 

Ob Euch vor Hermaphroditen, die doch Gottes Werk 
sind, graut? weiss ich nicht. Ich gebe aber anheim, zu 
bedenken, dass Euch dann auch vor Schnecken, Austern 
und unzähligen anderen Geschöpfen Gottes ein unheim- 
liches Gefühl ankommen muss, da diese sämtlich Herma- 
phroditen sind. 

Graut Euch vor Hermaphroditen, so kann ich übrigens 
nichts dagegen haben, bitte aber, dann doch wenigstens 
einsehen zu wollen, dass zwischen solchem Grauen und 
dem Grauen vor einer „gräulichen Sünde" (der von 
Ludewig beliebte Ausdruck) denn doch ein himmelweiter 
Unterschied ist. 



Dies zu Eurer vorläufigen Notiz. Die ausführliche 
(noch nicht ganz ausgearbeitete) Beweisführung gedachte 
ich im Manuscript Onkel Wilhelm und Gr. mitzuteilen. 
Zur Zeitersparnis und wegen der Verlustgefahr gebe ich 
diesen Gedanken auf, beabsichtige vielmehr, dieselbe als 



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— 56 — 



Monographie im Druck erscheinen zu lassen, etwa unter 
dem Titel: »Das Geschlecht der uranischen Her- 
maphroditen, d. i. der mann er liebenden Halb- 
männer. • 

Euer Rat über die Art und Weise der Veröffent- 
lichung, Anonymität dabei etc. oder überhaupt gegen 
die völlige oder gegen die selbstständige Veröffentlichung- 
wird mir willkommen sein. 

Ihr könnt denken, dass ich über den gewonnenen,, 
festen Boden sehr erfreut bin, sowie über die Hoffnung,, 
endlich werde es Licht zwischen uns. 

Euer 

Karl Ulrichs. 

NB. Nachschriften der Adressaten: 

Eine Verhandlung des jedenfalls unerquicklichen 
Gegenstandes nun gar vor dem Publikum würde mir 
widerwärtig sein, und wie ich meine, auch Karls Interesse 
eher gefährden als fördern. U. 

Das ist auch meine Ueberzeugung. Der neue Beweiss,, 
dessen Führung abzuwarten wäre, würde in der Beurteilung 
der Sache nichts ändern. Wenn es so geartete Menschen 
giebt, so müssen sie eine Gesellchaft für sich bilden. 

Hannover, 15. Dezember 1862. W. Ü. 

Ich kann nicht beurteilen, inwiefern Deine Ausführ- 
ungen im obigen gegründet sind, aber es betrübt mich,, 
dass Du nicht ablassest, lieber Karl, etwas zu entschul- 
digen, was nach meiner Ueberzeugung nicht zu entschul- 
digen ist. Tante und Karl grüssen. Ich danke auch für 
die neulich gesandte Schrift: Grossdeutsches Programm. 
In treuer Liebe 

Gr. W. den 3. Januar 1863. 

Dein 

alter Onkel U. 



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— 57 — 



Auch diese Auseinandersetzung, die ich nocli gelesem 
habe, hat nicht vermocht, meine oft wiederholte Ansicht 
der Sache zu ändern. Die Sache zu veröffentlichen, dürfte- 
auch nach meiner Ansicht nicht geraten sein. 

Kl. Gr. den 6. Januar 1863. Ludewig. 

Ich muss entschieden von der Veröffentlichung der 
letzterwähnten Schrift abraten und bitte, mich mit allen 
diese Sache betreffenden Schriften zu verschonen. Ich 
gebe den Kampf als hoffnungslos auf und bitte Gott den» 
Herrn, zu bewirken, was den Menschen nicht gelingen 
zu sollen scheint. 

D. den 21. Januar 1863. Gr. 



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Frankfurt, den 12. Dezember 1862. 



III. 

Lieber Onkel! 

Dein Urteil willst Du, so sagt Dein freundlicher 
Brief vom 6. d. M., bis zu den expromittierten Beweisen 
suspendiren. 

Ich möchte indess rücksichtlich der Beweislast 
folgendes geltend machen: Dieselbe liegt gar nicht uns 
ob, sondern Euch. Beweise die Majorität, die uns ver- 
folgt, doch erst einmal ihren Satz, den Satz, von dem sie 
stets so ohne weiteres ausgeht: „Wessen Geschlechts- 
organe männlich gestaltet sind, dem ist ge- 
schlechtliche Liebe zum weiblichen Geschl echt 
angeboren/ 

Dass dieser Satz, in sehr vielen Fällen zutreffe, 
in Deutschland z. B., wenigstens heut zu Tage, bei 
weitem in den meisten, gebe ich sehr gern zu. Allein 
darum handelt es sich ja nicht. Es handelt sich darum: 
„ob dieser Satz in allen Fällen zutreffe?" Und 
hier gilt mein beweisloses Nein! genau soviel, 
als Euer beweisloses Ja! 

Ihr habt gar kein Recht, die Beweislast uns aufzu- 
bürden und nachteilige Präjudice zu knüpfen an die 
etwaige Verfehlung des Beweises des Nein. Hiergegen 
muss ich im Namen der Gerechtigkeit ausdrücklich pro- 
testieren. Nachteiliges Präjudice gegen uns auszusprechen 
namentlich das Präjudice der Widernatürlichkeit 
mit seinen mörderischen Konsequenzen, dazu würdet Ihr 



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— 59 — 



erst dann berechtigt sein, wenn Ihr den Beweis des Ja! 
erbracht haben würdet. 

Wie wollt Ihr dieses Ja! beweisen? Dieser Beweis 
ist meiner festen Ueberzeugung nach, ein unmöglicher. 
Euch selbst wird er wenigstens in höchstem Grade als 
ein schwieriger erscheinen. 

In ähnlicher Weise schwierig ist nun auch die Auf- 
gabe, der ich mich unterzogen habe, d. i. der Beweis des 
Nein. Nach dem Vorstehenden thue ich schon ein üb- 
riges, wenn ich für mein Nein nur eine Reihe gewicht- 
voller Wahrscheinlichkeitsgründe beibringe. Hier eine 
Reihe von Wahrscheinlichkeitsgründen. 

I. Stücke der geschlechtlichen Naturanlage des 
Mannes sind: 1) männliche Gestaltung der Geschlechts- 
organe, 2) Brustlosigkeit, 3) der sogen. Adamsapfel 4) männ- 
licher Körperbau im allgemeinen, 5) Bart, 6) tiefe männ- 
liche Stimme, 7) männlicher Habitus in Manieren, Geberdeu 
und Bewegungen, 8) männlicher Charakter und männliche 
Neigungen zu Beschäftigung, Spiel pp., 9) Richtung des 
geschlechtlichen Liebestriebes auf Weiber. 

Stücke der geschlechtlichen Naturanlage des Weibes 
sind: 1. 1) weibliche Gestaltung der Geschlechtsorgane, 
2. 2) Brüste, 8. 8) mangelnder Adamsapfel, 4. 4) weib- 
licher Körperbau im allgemeinen, 5. 5) Bartlo»igkeit, 6. 
u) helle weibliche Stimme u. s. w. (umgekehrt). 

Sehen wir aber, dass die Natur neben Stück i. oft 
nicht die sämtlichen übrigen Stücke 2 — 9 erteilt, sondern 
z. B. o\ i). statt <> ; 7. 7. statt 7 ; 8. 3. statt 8, so ist die 
Wahrscheinlichkeit Eures Satzes erschüttert: „dass sie 
neben 1. stets 9, niemals aber 9. 9. erteile." 

IL Diese Wahrscheinlichkeit wird ferner erschüttert 
durch das Beispiel der Hermaphroditen, indem dieses 
Beispiel den schlagenden Beweis liefert, dass die Richtung 
des geschlechtlichen Liebes t riebes auf Männer oder 
aber auf Weiber vollkommen unabhängig ist von der 



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— (30 — 



(weiblichen oder aber männlichen) Struktur der Ge- 
schlechtsorgane, dass die Natur in der Erteilung der 
Richtung des Liebestriebes sich nicht bindet an die 
Struktur der Geschlechtsorgane. 

Wegen ihres Gemisches von Teilen der männlichen 
und weiblicheu Geschlechtsorgane müssten die Zwitter ja 
sonst auch zweierlei Liebestriebe haben. Sie haben aber 
nur einen einzigen, und zwar sehr oft gerade denjenigen, 
welcher den nicht vorwaltenden, den zurückstehenden 
Stücken der Geschlechtsorgane entspricht. Seltsam! bei 
den Zwittern scheint dieser Gegensatz zwischen Organ 
und Trieb sogar durchgängig der Fall zu sein, und 
zwar sowohl bei den vorwiegend männlich, als bei den 
vorwiegend weiblich gestalteten Zwittern. 

III. Sodann ist ja doch die Thatsache nicht zu be- 
zweifeln, dass in Tausenden und aber Tausenden aller 
Völker alter und neuer Zeit neben 1. nicht 9, sondem 
9. 9. nun einmal vorhanden ist, und zwar nicht eine 
oberflächliche, gemischte oder verzerrte, sondern eine 
innige, reine, wahre und tiefe Liebe, welche auch ebenso 
zart und sehnsuchtsvoll und ebenso aufopferungsfähig ist, 
als die regelmässige, also wesentliche Merkmale ihrer 
Natürlichkeit an sich trägt; zumal auch die betr. Indi- 
viduen körperlich und geistig vollkommen gesund sind. 

Fragt jeden Uranier: und er wird ganz genau ins 
Einzelne zu erzählen wissen, welchem Geschlecht gegen- 
über sich die Sehnsucht dieser Liebe vom ersten Eintritt 
seiner Mannbarkeit an geäussert habe; zu erzählen wissen, 
dass er niemals zu Mädchen Liebreiz empfunden habe;- 
ferner, dass bei nächtlichen Pollutionen der Traum ihm 
stets männliche, niemals weibliche Bilder vorgegaukelt habe. 

Jeder Uranier, den ich hiernach gefragt (etwa 6 Ura- 
nier) stimmt hierin durchaus überein, und alle übrigen 
werden vermutlich ebenfalls hierin übereinstimmen. Bei 
den Traumbildern namentlich ist Selbsttäuschung undenk- 



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— 1)1 — 



bar. Diese Uranier alle aber für Lügner zu erklären, 
scheint mir doch einigermassen gewagt. 

Dass den einzelnen Uranier schon in frühester Jugend 
der Anblick schöner junger Männer angezogen hat, wird 
einem aufmerksamen Beobachter übrigens auch gar nicht 
entgangen sein ; ebensowenig wie, dass der Anblick blühen- 
der Mädchen, der anderen Jünglingen unwiderstehlich 
war, ihn vollkommen kalt Hess ; ferner dass schon in der 
Periode seiner Impubertät sein Charakter, seine Neigungen 
zu Beschäftigung, Spiel pp. und sein Habitus in Manieren, 
Geberden und Bewegungen in vielen Stücken nicht männ- 
lich, sondern weiblich waren. 

IV. Endlich ist es doch im höchsten Grade 
unwahrscheinlich, dass diese Tausende ihre Natur, wie 
sie dieselbe aus Schöpfers Hand empfangen haben, selber 
umgeändert haben sollten, dass sie durch eigene 
Willenskraft infolge eigenen Entschlusses imstande ge- 
wesen sein sollten, eine nicht vorhandene innige 
Liebessehnsucht zu Männern in sich zu erzeugen, ja den 
vorhandenen Horror vor geschlechtlichen Berührungen 
mit Männern in Liebessehnsucht umzudrehen! Ich wüsste 
in der That nicht einmal: wie wir dies Kunststück anfangen 
sollten, zumal in einem Alter von 13 — 14 Jahren und 
in einer Umgebung, in welcher dem jungen Manne die 
Liebe zum weiblichen Geschlecht formlich anerzogen und 
eingetrichtert wird und in welcher er von Liebe eines 
Mannes zu Männern auch nicht eine Silbe gehört hat. 

Wem die Natur nicht die Stücke der geschlecht- 
lichen Naturanlage 1 — 9 incl. gab, oder aber 1. 1. — 9. 9. 
incl., bei wem sie vielmehr mischungsweise mit der 
Austeilung jener Stücke verfuhr, den nenne ich Herma- 
phrodit im weiteren Sinne: so nenne ich also auch 
denjenigen, dem sie zugleich 1 und 9. 9. gab. 

Ich wiederhole, dass ich mich auf vorstehende Gründe 
nur Dionäern und Weibern gegenüber stütze, nicht mir 



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— t>2 — 



selbst gegenüber, oder anderen Uraniern gegenüber. Jeder 
Uranier seinerseits bedarf ihrer nicht. Er braucht nur 
in sich selbst hineinzuschauen, um klar und zweifellos zu 
finden, dass ihm die Liebe zu Männern angeboren sei 
und dass er seine Natur, wie er sie aus Schöpfers Hand 
empfing, ungeändert gelassen habe. 

Zu den Konsequenzen, die ich aus dem Angeboren- 
sein der uranischen Liebe ziehe, also dem moralischen 
und socialen Erlaubtsein ihrer Befriedigung, 
trage ich meinem Zirkular vom 28. November 1862 nach : 

Die Vorbedingung dieses Erlaubtseins kann nicht die 
formelle Ehe sein, d. i. die kirchlich oder staatlich 
.sanktionierte: weder die mit einem Frauenzimmer, weil 
solche Ehe dem Uranier absolut naturwidrig sein würde. 
Aber auch nicht die formelle Ehe mit dem von ihm ge- 
liebten Dionäer, weil für das Liebesbündnis zwischen 
Uranier und Dionäer das Institut der formellen Ehe 
überall nicht eingesetzt worden ist, sondern nur 
für das Liebesbündnis zwischen Mann und Weib. Für 
sie gilt also noch unverändert der Naturzustand, 
welcher die formelle Ehe nicht kennt: gerade wie auch 
für die Liebe zwischen Mann und Weib noch heute der 
Naturzustand unverändert fortgelten würde, wenn für sie 
jenes positive Institut niemals eingesetzt worden wäre: 
oder wie für sie derselbe da sofort wieder eintreten würde, 
wo es an Priester und Zivilstandesbeamten absolut fehlt, 
z.B. auf einer wüsten Insel, auf die zwei Liebende, Mann 
und Mädchen, verschlagen sind. 

Auf die Giftigkeit des Naturzustandes für die Uranier 
führt meines Erachtens die eiserne Konsequenz. 

Naturzustand übrigens ist keineswegs gleichbedeutend 
mit Venus vulgivaga. Zwischen formeller Ehe und Venus 
vulgivaga liegen mehrere Stücke des Naturzustandes noch 
in der Mitte, z. B. die Naturehe, d. i. ein eheähnliches 



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— 03 - 



dauerndes Liebesbündnis, wie wir es bei den griechischen' 
Uraniern vielfach finden; aber auch noch andere Stücke. 

Für I. und II. (s. oben) bin ich imstande, eine Reihe 
von Belegen beizubringen. Wünschest Du es, so werde 
ich es thun. Andere Beweismittel besitze ich zur Zeit 
nicht. 

Ich bitte diesen Brief mir demnächst gefällig wieder 
zurückzusenden. Einen Wunsch, ihn zirkulieren zulassen, 
spreche ich nicht aus. 

Du widerrätst der Veröffentlichung durch den Druck. 
Es ist mir wenigstens lieb, die Gründe Deines Rates 
kennen zu lernen. Ich muss sie anerkennen als richtig, 
zweifle aber, ob die gegenüberstehenden Gründe nicht 
überwiegen. Ich glaube nämlich die Veröffetlnichung 
meinen armen, nach meinem Standpunkt schuldlos ver- 
folgten Schicksalsgenossen schuldig zu sein. Mehrere 
derselben, denen ich meine Idee mitgeteilt, halten die Ver- 
öffentlichung für aufs allerdringendste notwendig. 
Auch drängt es mich meinerseits, endlich einmal offen 
mit einer Rechtfertigung meiner selbst hervorzutreten 
gegenüber all' den Demütigungen, die man mir bisher auf- 
erlegt hat und denen ich irgend etwas anderes nicht ent- 
gegenzusetzen weiss. Uebrigens bin ich zunächst noch,, 
etwa für 2 — 3 Monate, mit anderen Arbeiten beschäftigt 
und möglicherweise ändre ich noch meine Idee auf irgend: 
eine Weise. 

Dein gehorsamer Neffe 

Karl Ulrichs, 

Reuterweg. 



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Frankfurt, den 23. Dezember 1802. 



IV. 

Lieber Onkel 

Mich zu rechtfertigen, und zwar vollständig zu recht- 
fertigen, ist mir jetzt geradezu Lebensaufgabe. Daher 
der Eifer erklärlich, mit dem ich nach solchen Beweis- 
mitteln forsche, die für Euren Standpunkt mindestens 
•die Wahrscheinlichkeit des Angeborenseins der uranischen 
Neigung beweisen. Hier noch einige solcher Wahrschein- 
lichkeitsgründe. Das Eingehen in sehr geschlechtliche 
Einzelheiten ist dabei unvermeidlich. 

I. Geschlechtlicher Dualismus des menschlichen 

I ndivid uums. 

A. Dem männlichen Geschlecht gibt die Natur 
neben dem ausgebildeten männlichen Organen unaus- 
gebildete weibliche Organe: nämlich die nicht zurEnt- 
wickelung gelangten weiblichen Brustwarzen und 
Milchdrüsen. 

B. Ebenso gibt sie dem weiblichen Geschlecht 
neben den ausgebildeten weiblichen Organen auch ein 
unausgebildetes männliches Organ: die Clitoris. Die 
Clitoris ist nämlich meines Erachtens in der That nichts 
anderes, als ein nicht zur Entwickelung gelangtes mem- 
brum virile. Diese Behauptung wird schlagend bewiesen 



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— G5 — 



durch das Beispiel einer grossen Reihe von Zwittern. 
Sämtliche, oder doch fast sämtliche Zwitter sind begabt 
mit einer Mittelform zwischen dem ausgebildeten membrum 
der Männer und der gewöhnlichen Clitoris der Weiber. 
Zwischen diesen beiden Endgestaltungen wechselt diese 
Mittelform der Zwitter in allen möglichen Variationen. 

Wie ich in medizinischen Büchern lese, hat die ge- 
wöhnliche Clitoris des weiblichen Geschlechts Eichel, Hals 
und Präputium. In diesen Punkten stimmt sie also 
mit dem membrum virile überein. 

Sie weicht von ihm ab: 

1) Durch die Zurückgebliebenheit der Ausdehnung. 
Aehnlicher Abstand wie die männlichen Brüste von den 
weiblichen. 

2) Dadurch, dass die Clitoris in der Regel nicht 
erectionsfähig ist. (Anmerkg. des Herausgebers: Hier ist 
von Ulrichs Hand später hinzugefügt: Die Clitoris ist 
erectionsfähig.) 

3) Dadurch, dass durch das membrum virile die 
Harnröhre hindurchläuft, durch die Clitoris nicht. 

In diesen drei Punkten aber finden sich bei den 
Zwittern gerade die erwähnten Uebergangsformen. 

ad- 1) Die Ausdehnung steht etwa in der Mitte. 
So z. B. bei dem Münster'schen Zwitter, einem sogen, 
männlichen Zwitter, männlich genannt, weil ihm uterus 
fehlt und er Testikeln hat. (Ihn schildert in Caspers 
Vierteljahrsschrift für gerichtliche Medizin, Band X. 1856 
Dr. Tourtual.) Ebenso bei dem Prager Zwitter, einem 
sogen, weiblichen Zwitter, weiblich genannt, weil ihm 
Testikeln fehlen, er dagegen einen uterus hat (Ihn schil- 
dert Prager Vierteljahresschrift für prakt Heilkunde 
Jahrg. XII. 1855. Band I.) 

ad. 2) Bei den Zwittern ist das fragliche Glied 
meist> vielleicht stete, allerdings erectionsfähig. Mitunter 
ist dies auch bei gewöhnlichen Weibern der Fall. 

Jahrbuch fflr homosexuell« Forschungen. 5 



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66 



ad. 3) Bei den Zwittern geht durch das fragliche 
Glied bald die Harnröhre hindurch, bald nicht» 
Letzteren Falles mündet sie, ganz oder doch fast, ganz 
wie bei gewöhnlichen Weibern, in einer Körperöfthung,. 
welche sich unterhalb des fraglichen Gliedes befindet. 
Solche Körperöffnung finden wir sowohl bei dem er- 
wähnten sogen, männlichen Münster'schen Zwitter, als 
auch bei einem gewissen Berliner Zwitter, mit dem Bei- 
namen „Mathilde", welchen man aus den gleichen Gründen, 
wie den Münsterschen, etwa einen männlichen nennen mag. 

Bei dem Berliner Zwitter nun geht die Harnröhre 
hindurch, ganz wie bei gewöhnlichen Männern und mündet 
nicht in die Oeflhung: bei dem Münster'schen geht sie 
nicht hindurch, sondern mündet in diese Oeffhung. 

Aehnlicher Mittelformen kommen noch andere vor. 
An einem Manne, der sonst nichts abweichendes an sich 
hatte, mündete die Harnröhre nicht am Ende des raem- 
brum virile, sondern schon zu a / 4 der Länge desselben. 
Das Ende war einigermassen verbildet. 

Die gewöhnliche Clitoris des weiblichen Geschlechts 
kann hienach nichts anderes sein, als ein nicht zur Ent- 
wicklung gelangtes membrum virile. 

C. In gewisser Hinsicht ist also jeder Mensch, Mann 
sowohl wie Weib, ein Zwitter. 

Schlussziehung. Wenn die Natur aber neben 
männlichen Organen sogar weibliche Organe giebt und 
neben weiblichen Organen sogar männliche Organe: 
warum sollte es dann undenkbar sein, dass sie neben 
männlichen Organen mitunter auch weibliche Triebe 
gebe? 

D. Am männlichen Embryo, namentlich an dem der 
ersten Monate, sind die Geschlechtsorgane von denen des 
weiblichen Embryo fast gar nicht zu unterscheiden. Mem- 
brum virile und Clitoris unterscheiden sich dann noch 
gar nicht oder fast gar nicht, von einander. Brustwarzen 



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— 1)7 — 



und Brustdrüsen unterscheiden sich beim männlichen und 
beim weiblichen Embryo geradezu gar nicht von einander. 
Uienach nimmt man an, dass: 

a) in jedem Embryo ein doppelter geschlecht- 
licher Keim vorhanden sei, ein Keim der Viriii tat und 
neben ihm ein Keim der Müliebri tat, dass sich aber 

ß) nur der eine Keim entwickle, während der 
andere nicht zur Entwicklung gelange. 

Diese Annahme des Satzes « wird um so wahrschein- 
licher, wenn wir uns in der Schöpfung sonst umschauen. 
Hier finden wir, dass bei der weitaus überwiegenden 
Mehrzahl der Pflanzen-Gattungen in jedem einzelnen 
Pflanzenindividuum männliches und weibliches Element 
neben einander nicht nur im Keim vorhanden ist, sondern 
dass es neben einander auch zur vollständigen Entwick- 
lung kommt. Dasselbe finden wir auch im Tierreich,, 
z.B. bei den Schnecken. Jede einzelne Schnecke trägt 
den geschlechtlichen Dualismus nicht nur im Keim in sich,, 
sondern in einer jeden gelangt auch die Virilität und zu- 
gleich auch die Muliebrität zur vollständigen Entwicklung,, 
so dass zwei Schnecken sich gegenseitig begatten und 
gegenseitig befruchten. 

E. Dass aber der Satz ß nur die Kegel sei, dass 
hievon vielmehr auch Ausnahmen vorkommen, beweisen 
eben die Zwitter, bei denen stückweis beide Keime 
neben einander körperlich zu einer gewissen Ent- 
wicklung gelangen. 

F. Warum sollte es nun undenkbar sein, dass in 
einzelnen Individuen die Natur in ihrer Mannigfaltigkeit 
noch anders zu Werke gehe, dass sie körperlich den 
männlichen Keim zur Entwicklung gelangen lasse* 
körperlich den weiblichen Keim nicht zur Entwicklung 
gelangen lasse, geistig dagegen umgekehrt den männ- 
lichen Keim nicht zur Entwicklung gelangen lasse, 
geistig vielmehr den weiblichen Keim in allen seinen 

5* 



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— 68 - 



Richtungen zur Entwicklung gelangen lasse? Dass sie 
also in Weichheit des Charakters, in Neigungen zu Be- 
schäftigungen pp., in Manieren und vor allem in der 
Richtung des geschlechtlichen Liebestriebes zu Männern, 
den Keim der Muliebrität zur Entwicklung gelangen 
lasse? d. i. dass sie Uranier schaffe? 

G. Die Thatsache würde also lediglich diese sein — 
eine Thatsache, weiche meines Erachtens keineswegs so- 
gar absonderlich sein würde: 

Der geschlechtliche Dualismus, welcher aus- 
nahmslos in jedem menschlichen Individuum im 
Keim vorhanden ist, kommt in Zwittern und 
Uraniern nur in höherem Grade zum Ausdruck, 
als im gewöhnlichen Mann und im gewöhnlichen 
Weibe. Im Uranier kommt er ferner nur in einer 
anderen Weise zum Ausdruck, als im Zwitter. 

II. Weiblicher Charakter der Uranier. 

In Konsequenz Kurer Theorie müsst Ihr zu uns auch 
sagen: „Euren von Natur männlichen Charakter, Eure 
von Natur männlichen Neigungen in Beschäftigungen, 
Spiel, Umgang, Eure von Natur männlichen Manieren, 
Geberden und Bewegungen habt Ihr selber naturwidrig 
umgeändert." Dies aber zu behaupten, wäre doch ge- 
wiss gewagt, da sich in Uraniern, schon wenn sie sechs- 
bis achtjährige Knaben sind und nicht etwa unter Mädchen 
aufwachsen, in jenen Stücken ein scharf ausgeprägtes, 
weiches, weibliches Element an den Tag legt, so dass 
man sich offenbar gezwungen sieht, in diesen Stücken 
das weibliche Element anzuerkennen als ein angeborenes. 

Dann aber sehe ich in der That einen vernünftigen 
Grund nicht mehr ein, weshalb Ihr Euch noch länger 
auflehnen wollt gegen unsere feierliche Versicherung, dass 
die Richtung unseres geschlechtlichen Liebestriebes auf 



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— «59 — 



Männer schon sofort mit den? Erwachen dieses Triebes 
selber in vollster Entschiedenheit diesem Triebe angeklebt 
habe, dass also diese Richtung des Triebes uns angeboren, 
d. i. von der Natur uns gegeben sei. 

III. Zwei Autoritäten, beide Dionäer. 

1. Heinse „Begebenheiten des Eucolp" 1777 oder 
1778 (Uebersetzung des Satyricon des Petronius) erkennt 
in der Vorrede an, es müsse wohl die Natur sein, welche 
den griechischen und römischen Uraniern die Neigung zu 
Männern eingepflanzt habe. Der Mensch sei anmassend, 
wolle er seine Mutter (die Natur) meistern, d. i. dieses 
Einpflanzen tadeln. 

2. Arthur Schopenhauer, der ziemlich berühmte, 
kürzlich verstorbene Philosoph, („Die Welt als Wille und 
Abstellung" 3. Aufl. Band II. 1859. S. 641 folg.) sagt: 
„Alle grausamen Verfolgungen, auch die fürchterlichsten, 
hätten nicht vermocht, diese Neigung auszurotten." (Welch 
teuflische Gerechtigkeitspflege! Mit der Verfolgung ohne 
weiteres beginnen und es dem Zufall anheim stellen, 
später aufzudecken, ob die Verfolgung Grund habe oder 
nicht! Dasselbe Prinzip herrscht noch heute! Auch 
sind die Martern, mit denen man verfolgt, materiell noch 
keineswegs sehr gemildert worden. Fast alle Jahre treibt 
Ihr durch Eure Verfolgung Uranier zur Selbstent- 
leibung!) „Sie müsse wohl tief begründet sein in der 
Natur des Menschengeschlechts." Er führt dabei an, 
was auch ich (vor einem Jahr) angeführt habe: „Naturam 
furca expellas, tarnen usque redibit." Ihn führt zu dieser 
Meinung auch wohl die ihm sehr auffallende Thatsache 
der enormen Verbreitung dieser Neigung, namentlich 
über nicht-europäische Völker und ihres Vorkommens 
durch alle Jahrhunderte. 

Wie (Euch uuangeahnt) weit sie selbst in Deutsch- 



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— 70 — 



land verbreitet sei, darüber habe ich früher Mitteilung 
gemacht. Nach später mir gewordenen Angaben habe 
ich damals wahrscheinlich noch viel zu tief gegriffen. 
Annäherungsweise kann ich statistische Gründe beibringen. 

Schopenhauer ist ein durchaus redlicher Beobachter, 
der sein Urteil durch vorgefasste Meinungen nicht be- 
stehen lässt. 

Euer 

Karl Ulrichs. 



Bitte um demnächstige Rückgabe. Lieb wäre es mir, 
wenn Du Stellen, die Dir wichtig scheinen, mit roter 
Tinte entweder unterstreichen oder am Rande anstreichen 
wolltest. 



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Zur 

Charakteristik des Rnpfertums. 

Von 
Ludwig Frey. 

Als Johann Gottfried Herder sich einen Lebens- 
beruf wählte, ergriff er das Studium der Medizin und 
wandte sich demselben mit heller Begeisterung und mit 
der ihm eigenen Liebe für das Wohl der Menschheit zu. 
Er war entschlossen, sich um keinen Preis von dem vor- 
gesteckten Ziele abwendig machen zu lassen. Als er aber 
das erste Mal vor den Seziertisch trat, und der erste 
Kadaver mit seinem grauenerregenden Anblick vor ihm 
lag, da bemächtigte sich seiner ein solches Gefühl des 
Abscheus und Ekels, dass er nicht nur die Anatomie, 
sondern auch das Studium der Medizin verliess und sich 
jenen Aufgaben zuwandte, die seinen Namen berühmt 
machten. 

Aehnlich ergeht es Jenem, der aus Mitleid für eine 
unglückliche Menschenklasse und in der Absicht, zu retten, 
was zu retten ist, sich an das Studium des Konträr- 
sexualismus macht. 

Nicht als ob der Konträrsexuale selbst diesen pein- 
lichen Eindruck hervorrufen müsste. Im Gegenteil, bei 



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einer vorurteilslosen Prüfung entdeckt der Forscher bald 
Züge in demselben, die er, dank den über Konträrsexualis- 
mus herrschenden Vorurteilen, bei ihm gar nicht gesucht 
hätte. Was den Forscher abstösst, ist vielmehr das Elend 
der sozialen Verhältnisse, in welchem der Konträrsexuale 
schmachtet, trotzdem die Wissenschaft dessen natürliche 
und moralische Existenzberechtigung bereits hinreichend 
nachgewiesen hat. Insbesondere ist es das Rupf er tum, 
aus welchem dem Menschenfreund so widerwärtige, so 
namenlos verstimmende, so allen moralischen Untergrunds 
entbehrende Erscheinungen entgegentreten, dass der 
menschenfreundlichste Forscher sich, sobald er diese 
kennen gelernt, entschliesst, das ganze Gebiet zu meiden 
und lieber die Konträrsexualen ihrem Schicksale zu tiber- 
lassen, als durch die Kenntnis desselben den Glauben an 
die fortschreitende Zivilisation und an die als Parole aus- 
gegebene Menschlichkeit zu verlieren. 

Eine solche Empfindung überkam auch mich, als ich 
an das Studium des Konträrsexualismus und seine sozialen 
Verhältnisse ging. Ich lernte die Nachtseiten des Rupfer- 
tums kennen und wurde von einem derartigen Grauen 
erfasst, dass ich die ganze Sache hätte auf sich beruhen 
lassen, auch wenn mir nicht durch die beständige Wieder- 
kehr von Erpressungsfällen, über welche die Zeitungen 
berichteten, das Nutzlose eines Rettungsversuches vor 
Augen getreten wäre. Da brachten die Blätter einer 
deutschen Grossstadt die Meldung, dass ein hochachtbarer, 
intelligenter und moralisch unantastbarer Mann durch 
zwei brutale, auf der niedersten Stufe menschlicher Ent- 
artung stehende Individuen in einer Weise misshandelt 
worden sei, dass nicht nur seine soziale, sondern auch 
seine physische Existenz der Vernichtung nahe war. Ich 
fragte mich : Wenn jener bisher hochangesehene Konträr- 
sexuale, auch wenn er nicht, wie anzunehmen ist, dem 
Strafrichter verfiel, von seiner Umgebung, in die ihn seine 



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— 73 — 



Bildung und gesellschaftliche Bedeutung gestellt hatte,, 
ausgeschlossen wird, — hat dann sein Leben noch irgend 
einen Wert, und wie soll er sich in einer bürgerlichen Ge- 
sellschaft noch behaupten können, die ihm seinen unwider- 
stehlichen Naturtrieb als verächtliches Laster auslegt?' 
Es trat aber auch noch eine weit wichtigere Frage hinzu 
Ist an seinem Unglück und, — wenn er auf Abwege ge- 
rät, — an seiner moralischen Verkümmerung etwa seine 
abnorme Geschlechtsanlage, oder sind daran nicht viel- 
mehr die herrschenden sozialen Verhältnisse schuld, unter 
welchen sich jeder Rowdy herausnehmen darf, ein ganzes 
Lebensglück zu zerstören und dabei noch im Sinne des 
Gesetzes zu handeln glaubt? 

Diese Erwägung drängte alle persönlichen Antipathien- 
nieder und nötigte mich mit elementarer Gewalt, das eben 
verlassene düstere Gebiet wieder zu betreten, und für 
weitere Kreise die Greuel aufzudecken, die fortwährend 
an hilflosen und bedauernswerten Menschen verübt werden. 
Diese Aufgabe ist für einen pflichtbewussten Menschen 
um so weniger zu umgehen, als ein grosser Teil der Presse 
nicht damit zufrieden ist, von den Erpressungen einfach 
als solchen Notiz zu nehmen, sondern sich bemüssigt sieht, 
auch noch einen Stein auf die ohnehin schon übermässig 
Geschädigten, auf die Konträrsexualen, zu werfen, ein 
Verfahren, das zwar recht gut gemeint sein kann, das 
aber objektiv vollständig unberechtigt und nur dazu an- 
gethan ist, die öffentliche Meinung irrezuleiten. Indem 
ich nun einmal den Gegenstand vou der rein objektiven 
Seite aus zu beleuchten versuche, geschieht es in der 
Zuversicht, dass sich vielleicht doch dem Einen oder An- 
dern eine bessere Erkenntnis der Dinge erschliesst, und 
dass dem gemeingefährlichen Treiben des Rupfertunis 
nach und nach ein Ziel gesetzt wird. 



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— 74 — 



I. 

Man kann gleich im Anfang auf eigene Darstellung 
verzichten, wenn man den sozialen Notstand schildern 
will, den die Chanteurs, wie der internationale Name der 
internationalen Rupferbande lautet, im gesellschaftlichen 
Leben herbeigeführt haben. AVir lassen einem vielgelesenen 
Blatte der deutschen Reichshauptstadt das Wort, 
wrenn wir sagen: „Seit Jahren betreiben gefährliche 
Burschen es als eine Verbrecherspezialität, gewisse männ- 
liche Neigungen und Verirrungen durch fortgesetzte Er- 
pressungen auszubeuten. Sie suchen ihre Opfer abends 
und nachts in der Gegend von Bedürfnisanstalten einzelner 
Stadtteile und im Tiergarten, namentlich in seinen dem 
Brandenburger Thore nahe gelegenen Teilen. Gefährlich 
werden sie nur einzelnen Herrn, die ahnungslos eine An- 
stalt benützen oder spazieren gehen. An sie macht sich 
einer der Burschen mit einer harmlosen Miene heran, 
bittet um Feuer, fragt nach der Zeit oder unternimmt 
sonst ein Manöver, das den einsamen Wanderer aufhalten 
muss. Dann springt plötzlich ein zweiter Mann aus dem 
Versteck hervor und beschuldigt den Ahnungslosen straf- 
barer, gegen die Sittlichkeit verstossender Handlungen. 
Dieser zweite Mann war der Helfershelfer des ersten. 
In der Regel haben die Burschen, von denen der Helfer 
sich oft als Kriminalbeamten aufspielt, Erfolg. Der Be- 
schuldigte fürchtet, wenn er sich auch noch so un- 
schuldig fühlt, wegen der Art der Beschuldigung dennoch, 
in eine Untersuchung zu geraten, und ist froh, wenn ihm 
schliesslich Aussicht geboten wird, sich mit einem Geld- 
opfer allen weitern Unannehmlichkeiten entziehen zu 
können. Etwas anderes aber wollten auch die Verbrecher 
nicht. Nun haben sie ihr Opfer, das sich ja durch eine 
Geldspende schuldig bekennt, auch in der Schlinge. Durch 
heimliche Beobachtungen wissen sie die Wohnung des 
Unglücklichen auszukundschaften und treiben ihn durch 



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- 75 — 



fortgesetzte Erpressungen zur Verzweiflung. Mehr als 
Ein Selbstmord, dessen Veranlassung man sich zunächst 
nicht erklären konnte, ist auf Rechnung dieses Treibens 
zu setzen." 

So zutreffend diese Schilderung der Chantage ist, 
und so viele Anerkennung die Blosslegung dieses Treibens 
verdient, so ist sie doch nur nach einer Seite hin er- 
schöpfend. Es wird nämlich angenommen, dass der von 
dem Rupfer Bedrohte und Geschädigte meist ein Normaler 
ist, der dem Gesetze vollständig einwandfrei gegenüber 
steht. Dieser Fall mag vorkommen, er ist aber nicht die 
Regel, sondern die Ausnahme. Der einsame Spazier- 
gänger z. B., der nächtlicherweile den Tiergarten aufsucht, 
ist in sehr vielen Fällen ein Konträrsexualer, was schon 
daraus hervorgeht, dass er im eintretenden Notfalle die 
Rupfer lieber mit Geld abfindet und sich fortgesetzte 
Erpressungen gefallen lässt, als mit einer einfachen An- 
zeige, bei der er nichts Wesentliches für seine Ehre zu 
riskieren hat, sich die Sache vom Leibe zu schaffen. Es 
entsteht daher die Frage : wie soll sich dieser, den sowohl 
bei einer polizeilichen Meldung als bei einem allenfallsigen 
Widerstand gegen den Rupfer ein Paragraph des deutschen 
Reichsstrafgesetzbuches bedroht, in einem solchen Falle 
verhalten? — Die Beantwortung wäre sehr einfach, wenn 
auch dem Konträrsexualen völlige Straffreiheit zugesichert 
wäre. So nämlich wird es wenigstens in der französischen 
Hauptstadt in der Regel gehalten, wie nachstehender 
Vorfall zeigt. 

Vor drei Jahren bemächtigte sich die Pariser Polizei 
eines Individuums, welches sich in den vornehmen Vierteln 
um die Oper und den Boulevard des Capucines herum- 
trieb und seine Opfer fast ausschliesslich unter den reichen 
Fremden, die in Menge dorthin kommen, suchte und fand. 
Es war dies ein ehemaliger Badediener, namens Sourdville, 
welcher nach einer wegen eines Sittlichkeitsattentats er- 



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... 76 — 



folgten Freiheitsstrafe sich alsbald auf den Ervverb durch 
Erpressung verlegte. Er wusste reich scheinende Leute 
in ein obskures Hötel zu locken. Sobald er mit seinem 
Opfer im Zimmer allein war, tauchte plötzlich ein Komplize 
auf, der sich als Polizist gerierte. Das Opfer hatte dann 
grosse Summen zu erlegen, um fortzukommen. Dieses 
Verfahren erschien jedoch Sourdville bald zu gefährlich, 
weil einzelne Opfer zu Thätlichkeiten übergingen, und er 
„beschränkte* sich darauf, die ins Hotelzimmer gelockten 
Personen zu narkotisieren und sodann ihrer Wertsachen 
zu berauben. Die Beraubten unterliessen die Anzeige, 
um sich nicht zu kompromittieren. Trotzdem erhielt die 
Polizei Wind von der Sache und stellte Detektives auf, 
denen endlich der Fang Sourdvilles gelungen ist. Sie 
bemerkten ihn, wie er sich in den Champs Elysees zu 
einem respektabel aussehenden Greise auf die Bank setzte 
und diesem lächelnd zuredete, um schliesslich mit ihm 
in ein Hötel auf den Boulevards zu fahren. Die Detek- 
tives folgten ihnen und warteten. Als nach einer Weile 
der alte Herr aus dem Hotel kam, hielten sie ihn an. 
Er wollte anfangs von nichts wissen, gestand jedoch end- 
lich, — als man ihm versprochen hatte, ihm nichts 
anzuhaben und seinen Namen zu verschweigen, — dass 
er gänzlich ausgeraubt sei. Die Detektives machten sich 
sofort auf die Suche nach dem durch eine Hinterthür 
entwischten Sourdville und verhafteten ihn. Man fand 
in seinen Taschen 1100 Franks, welche er seinem Opfer, 
einem vornehmen, zu kurzem Aufenthalt nach Paris ge- 
kommenen Fremden abgenommen hatte, und eine Flasche 
mit Chloroform. 

Dieser Vorgang, welcher zeigen soll, dass man durch 
Zusicherung von Straflosigkeit in den Beraubten eine 
Hilfe zur Entdeckung von Verbrechern gewinnt, ist auch 
dadurch bedeutsam, dass er lehrt, wie sich nach den ver- 
schiedenen Örtlichkeiten nur die Formen des Verbrechens 



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77 — 



ändern, wie dasselbe im Grunde überall auf den gleichen 
Trik hinausläuft. In Paris sind es die Elyseischen Felder, 
in Berlin die Partien um das Brandenburger Thor, welche 
den Schauplatz der Campagne bilden. Dort wie hier ist 
es der schon früher einmal — nicht selten wegen Sitt- 
lichkeitsdelikten! — bestrafte Chanteur, welcher sich den 
einzelnen Herren nähert, ihn, verbindlich lächelnd, um 
Etwas fragt oder bittet, und in beiden Fällen wird dieser 
das willenlose Opfer des Verbrechers. Nur der eine 
Unterschied besteht, dass sich die Pariser Polizei nicht 
den blossen Anschein gibt, als ob das Opfer kein Kon- 
trärsexualer wäre, sondern es als solchen thatsächlich be- 
trachtet, ohne eine strafrechtliche Verfolgung eintreten zu 
lassen. Anerkennungswert ist übrigens auch der Berliner 
Modus, insofern er den ersten Schritt bildet zu einem 
schonenden und vernunftgemässen Vorgehen. 

Freilich sind nicht alle Massregeln, welche von polizei- 
wegen in Sachen der Konträrsexualen getroffen werden, 
mit schonender Kücksicht begleitet; wenigstens werden von 
untergeordneten Organen der öffentlichen Sicherheit zu- 
weilen Fehlgriffe begangen, welche sich im Effekt nicht 
viel von dem Vorgehen der Rupfer unterscheiden. Be- 
kannt wurden vor einigen Jahren die sogenannten Helden- 
thaten eines Schutzmannes, der förmlich darauf wartete, 
bis ihm in einer Bedürfnisanstalt irgend ein Mann in den 
Weg kam, den er eines unsittlichen Angriffs beschuldigen 
konnte. Ein Berliner Blatt schrieb damals: „Die Bevölke- 
rung darf wohl auf ein an den Senat gerichtetes Auskunfts- 
ersuchen eine baldige genügende Antwort erwarten; denn 
es kann nicht länger geduldet werden, dass in einem 
Kulturstaat ein Vigilanzsystem grossgezogen wird, unter 
welchem trunkene, schwache, alte, vielleicht auch zu Ge- 
schlechtsexzessen von der Natur etwas geneigte, aber 
sonst ganz schuldlose Bürger förmlich von dazu aufge- 
stellten Beamten verleitet und versucht werden, Unsitt- 



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— 78 — 



lichkeitsattentate zu begehen, beziehungsweise dass ihnen 
fälschlicherweise imputiert wird, solche begangen zu haben. 
Wie manches Opfer eines solchen missverstandenen Sy- 
stems sitzt vielleicht schon hinter Gefängnismauern ?* 

Wahrlich, es ist mehr als überflüssig, dass auch noch 
agents provocateur in Thätigkeit treten, nachdem die 
professionsmässigen Erpresser im Lande an allen Ecken 
und Enden lauern. Natürlich sind es meist die Gross- 
städte, welche zürn Operationsfeld erkoren werden, und 
von diesen in erster Linie Berlin. Ein symptomatischer 
Fall spielte sich vor nicht langer Zeit dort ab, der wegen 
eben dieser Eigenschaft hier mitgeteilt werden soll. Ein 
Hamburger „Kaufmann" machte sein Geschäft damit, dass 
er sich an bessere Männer herandrängte, sich in ihr Ver- 
trauen einschlich, sich einladen liess und sie dann auf 
ihrem Zimmer bestahl. Seine vornehme Erscheinung, 
verbunden mit einem gewinnenden Wesen, unterstützte 
ihn ganz besonders in seinen Unternehmungen. Ein Dieb- 
stahl den er in der Wohnung eines unverheirateten Herrn 
beging und der zur Kenntnis der Polizei gebracht wurde, 
setzte seinem Treiben in Berlin ein vorläufiges Ende. 
Vor Gericht verteidigte er sich damit, dass die Pretiosen 
ihm von einem Herrn geschenkt worden seien, den er 
vor Jahren in einem Hamburger Austernkeller kennen 
gelernt habe. Dieser, ein angesehener Mann aus der 
Provinz, wurde zur Zeugenschaft gezogen. Er entsann 
sich nur „ dunkel" des Angeklagten, wusste aber mit aller 
Bestimmtheit, dass er einmal W r ertgegenstände wie die 
in Frage stehenden besessen habe, und fand für das 
Peinliche seiner Zeugenschaftsleistung keinen andern Ersatz, 
als den Angeschuldigten wegen Diebstahls verurteilt zu 
sehen. 

Wenn dieser Fall symptomatisch genannt wurde, so 
sei damit nicht gesagt, dass die meisten Fälle bis zu ihrem 



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- 70 — 



Abschluss — fast möchte man sagen,. — so harmlos ver- 
laufen wie dieser. Häufig wird die Plünderung des 
Opfers erst nach vorausgegangenem Skandal vorge- 
nommen, weil der Rupfer nicht selten auf einen mehr 
oder weniger energischen Widerstand stösst. Ja, sogar 
ohne einen solchen belieben die von „ sittlicher Ent- 
rüstung" geleiteten Herren der Zunft ziemlich geräusch- 
voll aufzutreten. Im Frühlinge des vorigen Jahres be- 
gaben sich zwei Unteroffiziere des Garde-Kürassierregi- 
ments in Berlin in die Privatwohnung eines Grafen, be- 
schuldigten denselben eines Vergehens gegen § 175 des 
Strafgesetzbuches und verlangten — als Schweigegeld — 
mehrere Hundert Mark. Der geängstigte Herr sah sich 
veranlasst, die Unteroffiziere zu ersuchen, so lange in 
seiner Wohnung zu bleiben, bis er die verlangte Summe 
geholt, da er augenblicklich nicht so viel Bargeld bei sich 
habe. Als er zurückkehrte, bot sich ihm ein widerliches 
Bild: Die Unteroffiziere hatten seine Cognakflasohen ge- 
leert und unter der Wirkung des Alkohols wie Vandalen 
in seiner Wohnung gehaust^ Möbel und Spiegel zer- 
trümmert, Glas und Porzellan zerschlagen. Nachdem er 
den Burschen das Geld eingehändigt hatte, entfernten sie 
sich. — Einige Wochen später erhielt der Herr von den 
Unteroffizieren einen Brief, worin diese ihm mitteilten, 
dass das am 14. April empfangene Geld nur eine Lappalie 
sei, und sie einen weit höheren Betrag als Schweigegeld 
in Anspruch nehmen. Sollte sich Adressat weigern, die 
verlangte Summe zu bewilligen, so „würden sie wieder- 
kommen und keinen Stuhl in der Wohnung ganz lassen." 
— Natürlich, der Konträrsexuale ist ja vogelfrei, und 
unter dem Schutze des Gesetzes, das ihn mit Strafe be- 
droht, kann jeder Schurke mit ihm beginnen, was ihm 
beliebt. — Anders aber dachte jetzt der Angegriffene. 
Mit dem Brief in der Hand rief er die Hilfe der Kriminal- 
polizei an. Die Unteroffiziere wurden verhaftet und später 



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— 80 — 

zu der gesetzlichen Strafe verurteilt.*) Fast beneidens- 
wert im Verhältnis zu dem Schicksal des gedachten 
Kavaliers erscheint das jenes Konträrsexualen in Potsdam, 
<lessen Ehre nicht geschändet wurde, weil er sie gleich- 
zeitig mit dem Leben verloren hat: Ende August 1895 
wurde der Rentner Albert Schmid, Kiessstrasse 17, dessen 
abnorme Geschlechtsrichtung notorisch war, von einem 
Menschen, den er nach Hause genommen, in grauen- 
erregender Weise ermordet. 



II. 

Blut und Verwüstung begleiten in ihren Spuren all- 
überall den Weg, den die Forschung in der dunkeln 
Sache nimmt.**) Eine Menge unsagbar trauriger Fälle 

*) Der Fernerateher de fr&gt sich vielleicht: Ja, wie will sich 
der Konträrsexuale denn beklagen? "Warum schliesst er sich denn 
an solche fragwürdige Existenzen an; wie kommt ein Kavalier dazu, 
sich mit Unteroffizieren in einen Verkehr einzulassen? 

Die Antwort ist durch die einfache Gegenfrage erteilt: Warum 
i öhern sich die normal veranlagten Kavaliere bei Befriedigung ihrer 
ausserehelichen Geschlechtsinteressen nicht solchen Damen, die der 
Jashionablen Gesellschaft angehören? — Der Kontiärsexuale noch 
mehr als der Normale ist ausser Stande mit gesellschaftlich ihm 
Ebenbürtigen in Beziehung zu treten, und wie der Normale auf die 
Prostitution, so ist der Erstere oft auf den Rowdy angewiesen. Der 
glücklicher Veranlagte vergesse übrigens nie, dass er selbst eine Wahl 
troffen kann, zwischen einem passenden und einem unpassenden Um- 
gang, dem erlaubten und verbotenen Genuss, und das» er, wenn er 
6ich hiebei für den letztern entscheidet, in der Regel nach dem Satze 
handelt: car tel est mon plaisir — ein Satz, der für Alle, nur 
nicht für den Kontr&raexualen seine Geltung hat. 

**) Nachstehender Fall sei nicht wegen seiner Nebenumatände, 
■die indessen traurig genug sind, sondern deshalb mitgeteilt, weil er 
•einer der letzten ist, die sich zugetragen haben. Eine Wiener 
Korrespondenz meldet aus München unterm 2ö. August 1898 : Im 
Hötel ,Max Bmanuel* in München erschoss sich vorgestern der k. k. 
Ratsaekretär Baron Merkl-Reineee von hier. Der Verlobte, der in 



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— 81 — 



hat bereits Ulrichs in seinen zahlreichen Schritten mit- 
geteilt. Insbesondere sind es die infolge erlebter Er- 
pressung verübten Selbstmorde, welche Jeden, der nicht 
ganz gefühllos ist, auf das tiefste erschüttern müssen. 
Zu den 8 Selbstmorden, von denen Ulrichs in § 119 seines 
„Memnon* meldet, fügt er in „Argonauticus" den Bericht 
eines weitern hinzu, der wegen seiner eigenartigen Neben- 
umstände an dieser Stelle nicht umgangen werden daif. 
In Seckbach bei Frankfurt a. M. wurde am 1. November 
des Jahres 1 868 ein Urning von drei Rupfern bis in seine 
Wohnung verfolgt. Dieselben gaben sich für Polizei- 
beamte aus, erklärten ihn für verhaftet und forderten 
ihn auf, einen Wagen, den sie mitgebracht, zu besteigen, 
um in Frankfurt der Behörde vorgeführt zu werden. 
Auf einen Augenblick begab er sich, „um sich umzukleiden", 
in den oberen Stock, wo er aber in der Verzweiflung 
sich entleibte, indem er mit einem Rasiermesser sich Luft- 
röhre und Halsadern abschnitt. Auf entstandenes Weh- 
geschrei ergriffen die Drei jetzt schleunigst die Flucht, 
wobei sie in der Eile einen Regenschirm stehen liesen, 
mittelst dessen die Nemesis sie selbst, und zwar der 
wirklichen Polizei in die Hände lieferte. Einer von den 

Feldkirch in Voralberg geboron, unvermählt und 49 Jahre alt war, 
hatte seit einiger Zeit melancholische Anwandlungen gezeigt. Er trat 
eine Reise an, von der er in zwei Tagon zurückzukommen erklärte; 
indessen erhielten seine Verwandten Briefe, in denen Baron Merkl die 
Absicht ausspricht, aus dem Leben zu scheiden. Man eilte auf die 
Polizei und erstattete Anzeige. Die Polizei teilte die genaue Persons- 
beschreibung des KatsBekretärs allen Behörden des Inlands mit Man 
hoffte den Baron, bevor er noch seinen verzweifelten Entschluss aus- 
geführt habe, eruieren und retten zu können. Die eifrigen Recherchen 
blieben erfolglos. Baron Merkl-Reinsee erschoss sich, ehe man in 
Wien seinen Aufenthalt feststellen konnte. Das Motiv, das dem bis 
vor kurzem lebensfreudigen Manne den Revolver in die Hand drückte, 
blieb nicht unbekannt. Baron Merkl-Rcinsee war in eine kom- 
prom mit tierende Afiaire verwickelt und das Opfer wiederholter 
Erpressungsvorsuche. 

.Tain buch für homosexuelle Forschungen. <; 



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- 82 - 



seltsamen Tugendhelden hatte, wie die Untersuchung dar- 
that, abends des gleichen Tages zu seiner Geliebten ge- 
sagt: „Heute hätten wir viel Geld verdienen können, aber 
der Kerl hat zieh den Hals abgeschnitten." — Treffend 
fügt Ulrichs dem Berichte bei: Solchem Gesinde 1 ist 
der Urning, durch das Gesetz an Händen und Füssen 
gebunden, thatsächlich überliefert. Welch kümmerliche 
Sühne war es den Manen des Geopferten, dass die 
Strafkammer zu Frankfurt die drei Verbrecher mit drei, 
zweieinhalb und zwei Jahren Gefängnis bestrafte? Und 
was nützen vereinzelte Bestrafungen des Erpresserwesens, 
so lange die Bestrafung der Urningsliebc besteht und 
durch ihrBe stehen stets aufs neue zu Erpressungen an- 
spornt?" An anderem Orte bemerkt der gleiche Verfasser: 
„Jede neue Kriminaluntersuchung stampft 99 Schurken 
aus dem Boden." Und schon Hössli ruft unmutig aus: 
„Man glaubt, durch gesetzliche Verfolgung ein Uebel zu 
" zerstören und zieht eine wahre Pest über die Welt!" — 
Süddeutschland hat andere Verbrechertypen als der 
Norden. Der Rupfer in München, Stuttgart (und Zürich) 
trägt die Gutmütigkeit, Naivetät und Gemütlichkeit 
zur Schau, welche an seinen Landsleuten so sehr und 
nicht selten mit Recht gerühmt wird. Deshalb sind es 
häufig norddeutsche Vergnügungsreisendc, Künstler etc., 
welche, durch den Schein irregeführt, sich zu Vertraulich- 
keiten mit dem Abschaum der süddeutschen Bevölkerung 
hinreissen lassen. Dieser rekrutiert sich, wie auch in 
Xorddeutschland, regelmässig aus den Zuhältern der 
Strassendirnen, und es sind meistens arbeitslose Kellner, 
Metzger, Schlosser und Bäcker — immer aber Leute von 
einem den Konträrsexualen durch gewisse Reize ein- 
nehmenden Aeussern, welche hier die Spezies der Rupfer- 
zunft bilden. So wurde der „Bäcker" Georg P. in jüngster 
Zeit einem Kunstmaler in München gefährlich, bei dem 
er Modell gestanden hatte; fortgesetzte Erpressungen 



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— 83 — 



waren die Folge davon. Die Kupfer operieren selten ohne 
Helfershelfer, weil mit einem solchen der Zweck schneller 
und sicherer erreicht wird. Deshalb erschien der Genannte 
eines Tages mit seinen „Kollegen", den Bäckern Ludwig A. 
und Albert M. und dem Metzger Franz L. vor dem Hause 
des Künstlers und randalierten solange, bis er ihnen erst 
zwanzig und dann fünfzig Mark Schweigegeld verabreichte. 
Damit nicht genug; die Burschen schrieben — wie einem 
Reglement gemäss — einen Brief an ihn des Inhalts, 
uur die sofortige Erlegung von 100 Mark könne sie abhalten, 
die schuldige Anzeige zu erstatten. Merkwürdig ist, dass 
die 3 Gesellen den Maler nicht einmal beschuldigen konnten, 
mit einem von ihnen selbst sich vergangen zu haben, 
sondern dass es ein vierter Bursche war, der infolge der 
unsittlichen Handlungen, welche an ihm verübt worden, „im 
Krankenhause" liege, — ein bei Chanteuren vielbeliebtcs 
Scheinmanöver. Natürlich trat bald eine „Genesung" ein, 
und die Folge war, dass noch weitere 100 Mark gefordert 
wurden. Endlich entschloss sich der Maler, seinen Quälern 
noch hundert Mark zu überlassen, um ihnen den ..Weg- 
gang - von München zu ermöglichen. Aber auch damit 
nahmen die Erpressungen selbstverständlich kein Ende 
und — zu spät — erfolgte vom Maler die Anzeige. 
Ausser P. wurde auch A. zu zwei Jahren Gefängnis, der 
dritte — M. — auf ein Jahr 4 Monate verurteilt; der 
letzte dieser Wohlfahrtsbeschirmer, welcher l'/ 2 Jahre 
Gefängnis erhielt, hatte sich zugleich auch wegen eines 
andern Staates, wegen Kuppelei, zu verantworten. 

Solche Fälle wiederholen sich in München mit er- 
schreckender Regelmässigkeit, ohne dass sie in Presse 
und Publikum jenen Widerhall fänden, den man nach Lage 
der Dinge erwarten sollte. Ja, der Unmut kehrt sich 
häufig nicht gegen die Presser, sondern gegen die Be- 
schuldigten. Mancher Zeitungsleser, der sich selbst in 
seinen Xeigungen keinerlei Zwang auferlegt, erfährt mit 

G* 



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84 — 



Genugthuung, dass da wieder „ein Solcher* entlarvt wurde, 
und glaubt, dass durch den grossen Abstand zwischen 
„Diesem" und ihm, bloss seine eigene Sittlichkeit (oder 
Unsittlichkeit) im Werte gestiegen sei. Er ahnt nicht, dass 
auch durch diese Privatgesinnung, der man, nach der Lek- 
türe der Zeitung, im Freundeskreise mit Ostentation Aus- 
druck verleiht, dem Verbrechen ein wesentlicher Vorschub 
geleistet wird. Er ahnt nicht, wie er sich hiedurch zum 
Bundesgenossen eines der gefährlichsten Verbrecher macht, 
und dass sich dieser solidarisch mit ihm fühlt, indem 
er nicht selten die Rolle eines Polizeiorgans übernimmt und 
im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu arbeiten 
wähnt! Deshalb blüht die Chantage, trotz Wissenschaft 
und Polizei, fröhlich weiter. Ein ganz unerhörter Fall 
wird im Jahre 1898 aus der freien Schweiz gemeldet. 

Der Bäcker Friedrich R. aus Cannstatt hatte mit 
vier andern Kumpanen, darunter der 21jährige Schreiner 
Rupert G. in Zürich, ein Konsortium gegründet, dessen 
Spezialität systematische Erpressung und Ausplünderung 
war. Sämtliche Teilhaber der Gesellschaft hatten schon 
Vorstrafen erlitten und besassen die Fähigkeit, vor nichts 
zurückzuschrecken. So wurde im Oktober 1895 in den 
Anlagen an der Limmat ein Kaufmann aus Stuttgart über- 
fallen, ausgeraubt und kurzen Wegs in die Limmat ge- 
worfen. Um dieselbe Zeit wurden zwei Reisende ermordet 
und beraubt Die eigentliche Spezialität des Konsortium 
aber war die räuberische Erpressung, „im Namen des Ge- 
setzes," dadurch verübt, dass ein paar einsam spazierende 
Herren plötzlich von 3 — 4 handfesten Mannspersonen, 
die sich für Geheimpolizisten ausgeben, angepackt und 
unter dem Vorwand, man hätte gesehen, wie sie Beide 
sich eben eines Sittlichkeitsdeliktes schuldig gemacht haben, 
mit der Verhaftung bedroht werden. In den meisten 
Fällen wurde die Absicht der Raubgesellen, nämlich ein 
grosses Lösegeld herauszuschlagen, sowie sich die Uhren, 



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— 85 — 



Kelten und sonstigen Wertgegenstäude ihrer Opfer an- 
zueignen, vollständig erreicht. Einem dürftigen Buchhalter, 
aus der Schweiz selbst, nahmen sie erstlich 150, dann 170 
Franks, die ganzen Ersparnisse des Mannes, ab, der sich 
aus Alteration darüber selbst den Tod gab. Aber die 
Bande scheute sich auch nicht, gelegentlich ehrbare Frauen 
in der gröblichsten Art zu insultieren, und die Gegend 
um die Limmatspitzc in Zürich kam derart in Verruf, dass 
sich selbst prostituierte Frauenzimmer nicht mehr dorthin 
wagten! — Merkwürdig wie die Art der Verbrechen ist 
die Geschichte der Sühne, welche dieselben gefunden 
haben. Als den gefährlichen Burschen der Boden in 
Zürich zu heiss wurde, flüchteten zwei davon nach Deutsch- 
land zurück, welches der eine einst wegen ihm drohender 
Strafverfolgung verlassen hatte. Derselbe wurde in Mühl- 
hausen im Elsass, der Andere in Cannstatt aufgegriffen; 
beide weigerten sich als Reichsangehörige der Schweizer 
Behörden ausgeliefert zu werden und verlangten, in der 
Hoffnung, glimpflicher wegzukommen, vor ein deutsches 
Gericht gestellt zu werden. Aber während die drei an- 
deren in der Schweiz aufgegriffenen und abgeurteilten Kom- 
plizen vom Züricher Bezirksgericht zu 4 und ,\ Jahren 
Arbeitshaus verurteilt wurden, einer sogar mit 4 Monaten 
Gefängnis davonkam, verhängte das bayrische Schwur- 
gericht, vor welchem die beiden lieichsangehörigen ihrem 
Antrage gemäss abgeurteilt wurden, in gerechter Er- 
wägung der Dinge über den Einen 10, über den Andern 
14 Jahre Zuchthaus. Die Entschuldigung hatte wenig 
Eindruck gemacht, dass durch ihre Thaten den damals 
in Zürich herrschenden „sittenlosen (!) Zuständen 
ein Ende bereitet" und so der dortigen Polizei gc- 
wissermasseu ein Dienst geleistet werden sollte! 

Der ernsteste Kichter wird sich so wenig wie der 
leidenschaftlichste Feind der Urninge angesichts dieser 
Verteidigungsmethode eines gewissen Lächelns erwehren 



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- 80 — 



können. Und doch hat diese Methode, näher zugesehen, 
einen starken Schein von Berechtigung an sich. Man 
versetze sich auf das Bildungsniveau eines der in Frage 
stehenden Menschen, messe mit dem Massstab von dessen 
Subjektivität und urteile mit den schiefen Rechtsbegritf'en, 
wie sie sich der gesellschaftliche Banquerotteur bildet, 
dann wird man sich in dessen Ideengang zurechtfinden. 
Im Vollbesitze solcher RechtsbegriflPe machen sich auch 
die übrigen Rupfer ihr Geschäft nicht so schwer wie die 
Sittlichkeitsfanatiker in Zürich, sondern schlagen in der 
Regel einen bequemeren Weg ein, auf dem sie zu Mitteln 
gelangen, wie dieselben durch Fleiss und Ehrlichkeit 
kaum erworben werden können. 

Typisch ist ein Fall, der im Sommer 1898 vor dem 
Schwurgericht in München seinen Abschluss fand. 

Unter den zahlreichen Reisenden, welche die im Rufe 
der Gemütlichkeit stehende bayrische Hauptstadt zu be- 
suchen pflegen, befand sich anfangs September 1895 ein 
fremder Kaufmann, der nach eingetretener Dunkelheit 
eines Abends einen Spaziergang in den Englischen Garten 
machte, möglicherweise in der Absicht, dort ein ihm zu- 
sagendes Abenteuer zu erleben. Er setzte sich auf eine 
Bank und Hess die ebenfalls einsamen Spaziergänger vor 
sich Revue passieren. Bald hatte er Gesellschaft; ein 
21jährigtr Bursche, der Kellner Karl H. aus Wiesbaden, 
setzte sich zu ihm und fing, wie der Bericht von Zeitungen 
sagt, ein laseives Gespräch mit ihm au. Kurz darauf 
gab er ein Zeichen, und es sprangen zwei Burschen herzu, 
die den Fremden unter der Drohung, ihn wegen eines 
Geschlechtsdelikts zu denunzieren, vollständig ausraubten. 
Sie nahmen dem Fremden die Uhr im Werte von 200 
Mark, die Börse mit 65 Mark und einen Ring von Aftek- 
tionswert ab. Einer von den Schurken hatte den Mut, 
mit dem Beraubten ins Hotel zu gehen und sich gegen 
Herausgabe des Ringes noch 130 Franks geben zu lassen. 



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— 87 — 



Der Kaufmann hörte nichts mehr von den Gesellen, hatte 
aber das Abenteuer gewiss nicht vergessen, als er nach 
drei Jahren als Zeuge zu einer (Gerichtssitzung gerufen 
wurde. Einer von den Dreien hatte in Hamburg seine 
Praktiken fortgesetzt, wurde aber dort von dem Verhäng- 
nis ereilt und wegen Erpressung zu acht Jahren Gef äng- 
üis verurteilt. Vielleicht in einer Anwandlung von Reue, 
vielleicht aber bloss aus dem Wunsche, Abwechselung 
in die Monotonie des Gefängnislebens zu bringen, legte 
er dort einem Kriminalbeamten ein Geständnis ab, unter 
welchem sich auch das über den Münchner Vorgang be- 
fand. Vor den bayrischen Gerichtshof gestellt, wurde er 
zu einer Gesamtzuchthausstrafe von 7 Jahren verurteilt. 
Es erregte grosses Aufsehen, als man von ihm erfuhr, 
dass er sich in vier Jahren mit seinem entsetzlichen Ge- 
schäft etwa 30000 Mark verdient hatte. Er verteidigte 
sich — im Anschluss an die Worte seines Verteidigers, 
wie es heisst — in sehr gewandter Weise damit, dass 
nicht die feinen Herren sein Opfer, sondern e r das der 
feinen Herren geworden sei. An der Wiege sei es ihm 
nicht gesungen worden, dass er der gemeine Hallunke 
werde, als den er sich bekennen müsse. 

Wahrhaft entsetzlich! Zu solcher Begriffsverwirrung, 
zu solcher Verfälschung des Gewissens gelaugt man, wenn 
man von der menschlichen Gerechtigkeit einen Trieb be- 
straft sieht, der nach den unumstösslichen Urteilen der 
Wissenschaft von Natur aus ebenso unwiderstehlich und 
deshalb ebenso berechtigt ist wie der Geschlechtstrieb 
überhaupt. Man kann es einem schlecht Erzogenen und 
mangelhaft Gebildeten allerdings kaum verübeln, wenn 
er zu einer solch monströsen Schlussfolgerung gelangt- 
Er sagt sich: Das Strafgesetz, das die Sanktion des gan- 
zen Volkes geniesst, bestraft den Umgang von Männern 
mit dem männlichen Geschlecht. Dieser oder Jener hat 
das Strafgesetz in dem fragliehen Punkte verletzt. Also 



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— 88 — 



darf er sich nicht der Freiheit und der bürgerlichen Ehre 
erfreuen. — Erfreut er sich ihrer dennoch, so soll er 
dafür ein Aequivalent bieten, und zwar mir, der ich von 
der durch das Gesetz bedrohten Handlung weiss, mir, in 
dessen Hände es also gelegt ist, ihn zu schonen oder der 
Strafe zuzuführen. — Ist der Kupfer, was die Regel bil- 
det, ein ohnehin schon schlecht beleumdeter Mensch, der 
gesellschaftlich Schiffbruch erlitten, so folgert er weiter: 
Ich bin wegen einer geringfügigen unerlaubten Handlung, 
vielleicht wegen Diebstahl und Bettelei, bestraft worden 
und habe meine gesellschaftliche Ehre verloren; warum 
soll jener „feine Herr," der eine vom Gesetze nicht min- 
der bedrohte, von der ganzen bürgerlichen Gesellschaft 
am meisten verpönte Straf handlung beging, die Freiheit 
gemessen und sich der Achtung seiner Mitbürger erfreuen? 

Die Antwort, die er sich vernünftigerweise geben 
sollte, würde freilich lauten : Deshalb, weil du, angenommen, 
deine erste Voraussetzung sei richtig, nicht besser bist 
als er; weil du die gleiche Handlung begangen und jeden- 
falls ihn dazu provociert hast. Aber irregeleitet durch die 
öffentliche Meinung, verblendet gegen die Sprache der 
Vernunft und angestachelt durch die falschen Schluss- 
folgerungen seiner falschen Voraussetzung gibt er sich 
diese Antwort nicht und unternimmt einen Schritt, der 
den unglücklichen Konträrsexualen ins Verderben stürzt 
und im Sturze ihn, den Kupfer, selbst in einen noch 
tieferen Abgrund mit hinabreisst. — Dies Alles, weil die 
berufenen Vertreter des Rechtes taub sind gegen den 
Notschrei der Wahrheit! 

Man sage ja nicht, dem geschädigten Konträrsexu- 
alen stehe es frei, jederzeit die Hilfe des Gerichtes an- 
zurufen; das Gericht bestrafe, wie man sieht, die Er- 
pressung, und strenge Strafen seien es, die den Erpresser 
treffen. Man sage dies deshalb nicht, weil in diesem 
Falle für den Konträrsexualen die letzten Dinge noch 



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— 89 — 



ärger werden, als die ersten waren. Wir haben zwar 
gesehen, dass in all den mitgeteilten Fällen nirgends von 
der Einleitung eines Verfahrens gegen den Geschädigten 
die Rede war. Allein, wer weiss, ob nicht in der Folge 
doch eine Untersuchung stattgefunden hat. Angenommen, 
dies sei nicht der Fall, wer bürgt dafür, dass überall 
im deutschen Reiche dieselbe Rechtspraxis wie in München 
und Berlin geübt wird, dass an Plätzen, wo man die 
Unverantwortlichkeit des mit konträrer Geschlechts- 
empfindung Behafteten, nicht genugsam kennt, zwar der 
Rupfer bestraft, das Opfer aber auch nicht frei gelassen 
wird? Jedenfalls gilt der Skandal, der schon mit einer 
blossen Zeugschaftsleistung für die betreffende Person 
verknüpft ist, gesellschaftlich als ein unauslöschlicher 
Makel, der, wenigstens an einem kleineren Platze, einer 
Vernichtung der sozialen Existenz gleichkommt. — 

Indem mit Genugthuung wahrgenommen wird, dass 
sich in den Gerichtshöfen deutscher Grossstädte eine 
mildere Auffassung Bahn bricht, darf hier vermerkt sein, 
dass in der Hauptstadt des benachbarten Kaiserstaates 
Oesterreich noch immer die alte fragwürdige Rechts- 
praxis beliebt wird. — Nur weil es der jüngsten einer 
unter den zahlreichen aus Wien gemeldeten Fällen ist, 
sei nachfolgender Vorgang mitgeteilt: Es erscheint der 
ehemalige erzherzogliche Kammerdiener Joseph P., gegen- 
wärtig ein wohlhabender Mann, mit zwei Burschen namens 
Karl E. und Anton K. bei dem Polizeikommissariate 
Landstrasse, um die Anzeige zu erstatten, dass diese 
Beiden eine Erpressung an ihm versucht hätten; seine 
Antwort sei gewesen, dass sie ihm zur Polizei folgen 
mögen, was sie auch thaten. Der Kommissär schöpfte 
aus der Vernehmung der Burschen die Ueberzeugung, 
dass die Anzeige begründet sei; er gewann aber auch die 
Anschauung, dass nicht minder die Beschuldigung, welche 
die Burschen gegen Joseph P. erhoben, und auf welche 



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— 90 — 



die Erpressung sich gestützt hatte, wahrheitsgemäss sei. 
Es wurden nun alle Drei verhaftet und dem Landes- 
gericht eingeliefert, Joseph P. wegen Verbrechens nach 
dem § 129 b (des österreichischen Strafgesetzbuches) die 
Bursche wegen desselben Deliktes und wegen Erpressung. 



III. 

Am gewagtesten ist es zur Zeit noch in England 
für einen Konträrsexualen, die Hilfe des Gerichtes an- 
zurufen. Es war nicht einmal eine Klage wegen Er- 
pressung, sondern eine solche wegen Beleidigung, um die 
es sich in einem vor drei Jahren vielbesprochenen Prozess 
handelte, als das Gericht zu Ungunsten des Konträr- 
sexualen entschied. Jedermann erinnert sich an die 
A {faire Oskar Wilde, welche die ganze gebildete Welt 
teils in Unmut, teils in Mitleid, jedenfalls aber in grosse 
Aufregung versetzte. Eine glänzende Laufbahn fand 
durch die Brutalität der Verbrecherlogik ihren vorzeitigen 
Abschluss. Der Marquis Queensburrv hatte um jeden 
Preis das Freundschaftsbündnis, welches zwischen seinem 
Sohne, dem Lord Douglas und dem Dichter Oskar Wilde 
bestand, zu sprengen versucht und den Letzteren vor 
dem Klub, in welchem er verkehrte, durch eine offene, 
seine geschlechtliche Neigung verratende Notiz bloss- 
gestellt. Oskar Wilde musste, wollte er sich nicht selbst 
unmöglich machen, reagieren und den Marquis wegen 
Ehrenbeleidigung verklagen. Er verlor, nachdem der 
Gegner den Wahrheitsbeweis angetreten, aber nicht nur 
den Prozess, sondern die Klage richtete sich nun gegen 
ihn selbst, und zwar wegen Deliktes gegen die Crimival 
Lac Amauhneht Act, d. i. gegen* die Sittlichkeit. Oskar 



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— <»i — 



Wilde wurde in Haft genommen. Von diesem Moment 
an wird das Drama eine Tragödie, in welcher die Haupt- 
rollen gewöhnlichen Kupfern zugeteilt sind. Das Milieu 
der Handlung erscheint, abgesehen davon, dass es ein 
fremdländisches ist, als ein ganz anderes wie bei uns; die 
Personen und Oertlichkeiten tragen ein, fast möchte man 
sagen, vornehmes Kolorit, nur die Niederträchtigkeit und 
Brutalität der Rupfer ist die gleiche wie allerwärts. 
Auch der englische Rupfer schleicht sich in das Ver- 
trauen Dessen ein, den er sich zum Opfer ausersehen; 
auch er nimmt Geschenke und Wohlthaten von ihm an; 
auch er hat seinen Helfershelfer, droht, prahlt, heuchelt 
und übt zuletzt Verrat — ganz wie bei uns. 

Ein gewisser Wood erscheint eines Tages bei Oskar 
Wilde, dessen Namen damals in ganz England mit Aus- 
zeichnung genannt wurde, und präsentiert ihm einige 
Briefe. Er habe sie in einem Anzüge gefunden, den ihm 
W r ildes Freund, der Lord Douglas geschenkt hatte. 
Diese Briefe seien ihm von einem gewissen Allen ge- 
stohlen worden ; er habe von diesem gehört, dass derselbe 
sie zu Erpressungszwecken bei Wilde benützen wolle; 
deshalb habe er einen Detektiv genommen, sie auch wieder 
bekommen, fürchte aber die Rache der Leute. Er bitte 
deshalb Wilde, ihm Geld zur Auswanderung nach Amerika 
zu geben. Wilde gab ihm 21 Pfund und erhielt die 
Briefe mit einer einzigen Ausnahme zurück. Kurze Zeit 
darauf tauchte in Wildes Wohnung der vorerwähnte Allen 
auf mit einer Kopie des verfänglichsten der Briefe, welche 
sämtlich heisse Liebesergüsse Wildes an den jungen Lord 
Alfred Douglas enthielten. Allen erklärte, es seien ihm 60 
Pfund für die Kopie geboten worden, gab aber klein bei, 
als ihm kurzweg erklärt wurde, er möge sie getrost ver- 
kaufen, von W T ilde bekomme er keinen Pfennig dafür. 
Darauf ging er weg. Schon 5 Minuten später kam ein 
dritter, ein gewisser Clyburu, er sei von Allen geschickt 



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— H2 — 



und brachte das Original. Kr erhielt wie Allen, der 
.„wenigstens um das Drosehkeugeld" gebeten hatte, einen 
halben Souvereign. 

Soweit verlief die Sache, ohne dass von einer besonderen 
Gemeinheit die Rede sein könnte. Das ungewöhnlich 
Niederträchtige aber liegt darin, dass unter der Hand 
weitere Kopien gefertigt waren und dem Lord Queensburry 
zum Zwecke seiner Verteidigung in die Hände gespielt 
wurden. Diese Briefe waren es, durch die der Lord den 
Injurienprozess gewann; sie waren es zugleich, infolge deren 
dasKriminialverfahren gegen Artur Wilde wegen Verletz- 
ung der Sittlichkeit eingeleitet wurde. Der Verlauf des 
Prozesses ist bekannt; bekannt sind die Mittel, durch 
welche der öffentliche Ankläger in England den Schuld- 
beweis erbringt, nämlich durch Kronzeugen, welche in 
diesem Falle selbst nicht von jenem Verdacht frei waren, 
wegen dessen der Unglückliche vor den Schranken des 
Gerichts stund; bekannt endlich sind die Worte, welche 
der Oberrichter bei Verkündigung des Urteils — zwei 
Jahre Zuchthaus mit Zwangsarbeit und fakultativen 
Peitschenhieben — an die Versammelten sprach: „Ich 
kann unter diesen Umständen nicht anders als das strengste 
Urteil fällen, welches das Gesetz gestattet, und meines 
Erachtens ist dasselbe vollständig unzureichend |!| für 
solch einen Fall." — Die Behandlung, welche der fein- 
fühlige Dichter im Gefängnis zu ertragen hatte, war aber 
in der That grausam genug, und bald kam er körperlich 
ganz herunter, was um so leichter zu begreifen ist, als 
der Arme in ein Tretrad gestellt wurde; seine Finger 
schwärten und bluteten ; der Leib magerte zum Skelett 
ab, seine Kinnlade hing lose herunter. In den tief- 
liegenden eingesunkenen Augen sah man die Keime des 
nahenden Wahnsinnes. 

So endete eine Existenz, ausgezeichnet durch schöpfer- 
ische Kraft des Geistes, verwöhnt von der Mitwelt durch 



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- m — 



den Glanz des Ruhmes. Lnd dies Alles wegen eines 
seine Mitmenschen beherrschenden Wahnes, zu- 
dem die Vertreter des Gesetzes schweigen, während der 
Wahnwitz in der Hand der Verbrecher zur bequemen 
Watte wird 

Der klassische Blutzeuge, den das Erpres.su ngssy. stein 
auf dem Gewissen hat, ist Johann Joachim Win ekel- 
mann, der berühmte Archäologe. Wenn der damit ver- 
knüpfte Vorgang der Zeit nach ausserhalb des Rahmens 
liegt, den unsere Studie sich von vornherein gezogen hat, 
so darf er wegen der Bedeutung der Person und der Um- 
stände, unter denen er sich abspielt, hier nicht umgangen 
werden. 

Im Jahre 1707 entschloss sich Winckelmann sein 
geliebtes Rom, wohin ihn die Liebe zur artiken Kunst und 
wohl auch seine konträrsexuellen Neigungen gezogen, auf 
eine Zeit lang zu verlassen und seine Freunde in Deutsch- 
land zu besuchen. Im Frühjahr des nächsten Jahres trat 
er die Reise an. Allein auf deutscher »de angekommen, 
überfiel ihn die Sehnsucht nach seiner zweiten Heimat 
Italien, das Heimweh nach Rom. In Regensburg kehrte 
er um, d. h. er wandte sich, der Donau entlang ziehend, 
nach Wien, wo er von der Kaiserin Maria Theresia em- 
pfangen und mit einer Anzahl seltener und wertvoller 
Goldmünzen beschenkt wurde. Der Weg nach Italien 
führte ihn sodann nach Triest, und hier war es, wo ihn 
das düstere Schicksal erwartete. Ahnungslos freute er 
sich, wieder des Südens Laute zu hören und dessen leicht- 
lebige Söhne wieder um sich zu sehen. So machte er Be- 
kanntschaft mit dem ersten Besten, der ihm zusagte, mit 
einem vagierenden Kellner, und liess sich in einen ver- 
traulichen Verkehr mit ihm ein. Der glatte Welsche er- 
wies ihm allerlei Gefälligkeiten und machte Kommissionen 
für ihn. Täglich, eine ganze Woche lang, gingen Beide früh- 



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— 04 — 



morgens spazieren, dann ins Cafe, sassen zusammen bei 
Tafel, trafen sich zum zweitenmale beim Caf£, machten 
ihre Abendpromenade und jedesmal verblieb Winckelmann? 
dann eine Zeit lang auf des Andern Zimmer. Am 8. Juni 
sollte die Abreise Winekelmanns nach Venedig statt- 
finden und damit die Trennung von dem Begleiter. Wollte 
dieser einen Gewinn aus der Bekanntschaft herausschlagen, 
so musste es an diesem Tage geschehen. Arcangeli, so 
hiess der Verruchte, kam, Messer und Schlinge bei sich 
versteckt, auf Winekelmanns Stube und fragte denselben, 
ob er ihm die Goldmünzen (der Kaiserin Maria Theresia, 
von denen er unvorsichtigei weise ihm gesprochen hatte) 
heute einmal zeigen wolle. Winckelmann verneinte. — 
„Warum er denn nicht sagen wolle, wer er eigent- 
lich sei?" — »«Ich will mich nicht zu erkennen geben.*" 
Mit diesen Worten setzte sich Winckelmann an den 
Schreibtisch, dem Besucher den Rücken kehrend. Jetzt 
war der Augenblick gekommen: der Mörder warf die 
Schlinge um den Hals und zog mit allen Kräften zu- 
sammen Man sieht, es war kein Raubmord, dem 

der Gelehrte zum Opfer fiel, es war eine Erpressern! ut- 
that, wie sie sich seitdem unzähligemale wiederholt hat. 
Die unberechtigte, freche Frage, wer man denn eigentlich 
sei, bildet noch heute die Einleitung zu einer formidablen 
Erpressung, und wenn auch nicht alle Heldenthaten dieser 
Art mit einem Morde abschliessen, so zerstören sie doch 
jedesmal die Ehre und damit die bürgerliche Exi- 
stenz des konträr Empfindenden. — 

Der moderne Zeitungsleser von heute erfährt so viel 
von Gewalttätigkeit, Entehrung, von Raub und Mord, 
dass er ohne einen tiefern Eindruck zu verspüren, in 
seiner Lektüre sofort auf ein anderes, erfreulicheres Thema 
übergeht. Diese Teilnahmslosigkeit ist mit der Macht der 
Gewohnheit zu entschuldigen, welche nach und nach die 
Einsicht oder Vermutung zeitig werden lässt, dass ein 



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- 95 - 



gut Teil der Vorkommnisse auf Rechnung des unabwend- 
baren Schicksals, ein anderer auf eigene Schuld der Be- 
troffenen zu setzen ist. Allein, wo diese Vermutung nicht 
zutrifft, da, wo man weiss, dass lediglich menschliche 
Bosheit im Bunde mit Hass, Denkfaulheit und Brutalität 
das Unglück hei beigeführt, da wo man einen ohnehin 
schon Unglücklichen das Opfer der Niederträchtigkeit 
werden sieht, mit anderen Worten, angesichts der ent- 
setzlichen Kapitel aus der Geschichte des Urnings- 
elends, die wir kennen gelernt: daist keine Entschuldigung 
mehr angebracht. Nirgend so, wie in Sachen des Kon- 
trärsexualismus, insbesondere wiederum da, wo es sich um 
das Kupfertum handelt, da sollte endlich einmal Wandel 
geschaffen werden, und jeder Gewissenhafte, jeder mensch- 
lich Fühlende sollte sich für verpflichtet erachten, daran 
mitzuwirken. Es ist, nachdem die Wissenschalt gesprochen, 
nun nicht mehr an der Zeit, sich vom Vorurteil leiten 
zu lassen. Ja, auch die individuelle Abneigung, der persön- 
liche Horror, der wohl seine subjektive Berechtigung haben 
mag, darf keine Entschuldigung mehr bilden. Man muss 
sich mit Darniederhaltung seiner parteiischen Instinkte 
auch einmal auf den Standpunkt jener Geschöpfe stellen, 
welche man bisher verfolgte, bloss weil man sie nicht 
begriffen hat. Gesetzt nun den Fall, es gibt eine kon- 
träre Geschlechtsempfindung, und der mit ihr Behaftete 
müsse, gleichwie der Normale, dieser Empfindung mit 
der elementaren Gewalt des normalen Geschlechtstriebes 
folgen: welch himmelschreiendes Unrecht stellt sich in 
der Brutalität des Rupfertums, aber auch in der Teil- 
nahmslosigkeit dar, mit welcher die glücklichere Majori- 
tät dem davon betroffenen Mitmenschen gegenübersteht! 

Diese Annahme darf aber nicht als eine bloss imagi- 
näre aufgefasst werden ; sie ist das unumstössliche Ergeb- 
nis der Wissenschaft, ist eine Thatsache, und die Frage 
dreht sich nur noch darum, ob man fürder noch die 



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— 9*i — 



Wirkungen der konträren Sexualemptindung strafrechtlich 
verfolgen soll oder — ob man das Rupfertum noch langer 
gewähren lasse, d. h. ob man jene soziale Pestbeule, deren 
Nährboden die Existenz des § 175 im deutschen Reichs- 
strafgesetzbuch ist, gleichsam weiterzüchten wolle. 
Die Antwort mag sich jeder selbst geben. 



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Die 

strafrechtlichen Bestimmungen 

gegen den 

gleichgeschlechtlichen Verkehr 

historisch und kritisch dargestellt 

Ton 

Dr. jur. Numa Praetorium 

I. 

Das Altertum. 

1. Die asiatischen Völker. 

In Asien scheinen nur die Juden eine strafrechtliche 
Bestimmung gegen den gleichgeschlechtlichen Verkehr ge- 
habt zu haben ') und zwar bestraften sie ihn mit den Tode. 

Im dritten Buch Moses sagt Gott zu Moses: „Du 
sollst nicht bei Knaben liegen, denn es ist ein Gräuel.*) 
und „Denn welche diese Gräuel thun, deren Seelen sollen 
ausgerottet werden aus ihrem Volke" 2 ); ferner im fol- 
genden Kapitel heisst es: „Wenn Jemand beim Knaben 
schläft, wie beim Weibe, die haben einen Gräuel gethan 
und sollen beide des Todes sterben, ihr Blut sei auf 
ihnen." 8 ) 

') Thoniasen: Etndes 6ur l'histoire du droit criminel des 

peuples anciens Bd. II. 

«) Levit 18 V. 22 and 18 V. 29. 

•) Levit 19 V. 23. 
Jahrbach für homosexuelle Forschungen. 7 



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— 1»8 — 



Von dem gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen 
Erwachsenen ist zwar in diesen Stellen nicht die Rede, 
da aber nicht nur die Bestialität mit dem Tode bestraft 
wurde, sondern schon die blosse Onanie verpönt war 
(Gott tödtet deshalb Onan) *), so ist auch mit Sicherheit 
anzunehmen, wie übrigens die Erzählung von Sodoms 
Untergang ersehen lässt, dass auch die Päderastie zwischen 
erwachsenen Männern verabscheut und mit Strafe belegt war. 

Bei andern Völkern Asiens scheint gegen den gleich- 
geschlechtlichen Verkehr nicht nur keine Straf bestimniung 
existiert zu haben, sondern bei einigen scheint er geradezu 
gestattet, ja anerkannt gewesen zu sein. Die Tyrrhener 
sollen der Päderastie gehuldigt haben. 5 ) 

lieber die Parther wird von ihrer Erfahrung in der 
Unzucht mit Knaben berichtet (puerilium stuprorum 
expertes). 6 ) 

Bei den Scythen gab es nach Herodot und Hippo- 
crates eine Klasse von Männern, die etfeminiert waren, 
sich als Weiber kleideten, allen möglichen weiblichen 
Beschäftigungsarten sich zuwendeten und zweifellos der 
passiven Päderastie ergeben waren. 7 ) 

Auch von den Persern wird die Sitte, gleichgeschlecht- 
lichen Verkehr gepflogen zu haben, mitgeteilt. 8 ) Am 
meisten soll die Päderastie in Babylon in Ehren ge- 
standen haben.*) 

*) Exod. 22 V. 19 und Deuter. 27 V. 21 (Uestialität) Genesis 38 
V. 9 und 10 (Onanie 1 . 

Ä ) Atheuäus XII, öl? c, z. vgl. bezüglich der folgenden An- 
gaben Schrenk-Notzing: Die Suggestions-Therapie bei krank- 
haften Erscheinungen des Geschlechtssinnes mit besonderer Berück- 
sichtigung der konträren Sexualempfindung. Stuttgart 1892 S. 134 
und Ersen und Gruber; Realencyclopädie : Artikel: Päderastie. 

*) Ammian: Marcellus 28 ult. p. 362. 

"') Moll: Conträre Sexualempfindung, Ausg. I S. 27. 

*) Sextus Empiricus P. H. I. 152. 

v j Schrenk-Notzing cit. in Anm. 6 S. 134. 



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— 99 — 



Bei einigen Völkern wurde sie wohl sogar mit dem 
Gottesdienst in Verbindung gebracht, wie aus der Be- 
zeichnung puer sanctus (heiliger, gottgeweihter Knabe) 
für puer mollis, cinaeda (Buhlknabe), die sich in den 
Berichten von römischen Schriftstellern findet, hervor- 
zugehen scheint. 10 ) 

2. Die Griechen. 

In den meisten Staaten des alten Griechenland;* war 
zu allen Zeiten geschlechtlicher Verkehr zwischen Personen 
des gleichen Geschlechts an sich nicht verpönt und mit 
keinerlei Makel verbunden. 

Der Abscheu, den das Mittelalter und die Jetztzeit 
derartigen Gefühlen und Handlungen entgegenbrachte 
und -bringt, die Brandmarkung der Päderastie als Sünde 
und Verbrechen war den Griechen unbekannt. 

Nicht nur gewöhnliche Bürger, sondern die grössten 
Dichter, Philosophen und Staatsmänner waren der Liebe 
zu jungen Männern ergeben. 

Trotz der Duldung oder vielmehr Anerkennung dieser 
Liebe waren doch ihrer Bethätigung gewisse Schranken 
gezogen, für deren Ueberschreitung sogar strafrechtliche 
Bestimmungen bestanden. Zum besseren Verständnis des 
letzteren ist ein kurzes Eingehen auf die Natur der bei 
den Griechen zur sozialen Institution gewordenen mann- 
männlichen Liebe geboten. 

Die Griechen, wenigstens Spartaner und Athener, die 
Träger der griechischen Kultur, unterschieden reine und 
unreine Männerliebe. 

Die erstere setzt eine geistige Anziehung, ein seel- 
isches Band, eine innige Verbrüderung und Freundschaft 
voraus. Gegenseitige Vervollkommnung und Erziehung, 
geraeinsamer Wetteifer in allem Schönen und Guten ist 
Hauptzweck des Bundes. 

iu ) Erscli and Gräber: Artikel Päderastie Anm. 17. 

7* 



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— 100 — 



Während in Athen intellektuelle, schöngeistige und 
künstlerische Eigenschaften bei diesen Verhältnissen eine 
Hauptrolle spielen, wird in Sparta der körperlichen 
Tüchtigkeit und den kriegerischen Tugenden die aus- 
schlaggebende Bedeutung beigemessen; die Liebesbünd- 
nisse sind in erster Linie Waffenbrüderschaften. (Ein 
treffendes Beispiel, dass Männerliebe mit Entartung nicht 
zusammenfallt und kein Zeichen des Verfalles eines 
Volkes darstellt.) Das Verhältnis ist aber nicht nur 
ideale Freundschaft, sondern eben ein Liebesverhältnis: 
die Sehnsucht des heutigen normalen Mannes nach dem 
Weib, die geschlechtliche Anziehung, der Einfluss körper- 
licher Schönheit und Jugendblüte vereinigt die Freunde 
so mächtig, wie die seelischen Eigenschaften. Ohne sinn- 
liches Moment ist das griechische Liebesverhältnis zwischen 
Männern undenkbar. 

Diese sinnliche Grundlage hatte auch die Vornahme 
geschlechtlicher Handlungen zur Folge. Abgesehen da- 
von, dass die griechischen Schriftsteller und Philosophen 
hierüber keinen Zweifel aufkommen lassen, wäre es ge- 
radezu unbegreiflich, dass bei der grundsätzlichen Aner- 
kennung der Männerliebe an sich und der Freiheit und 
Ungebundenheit des gesellschaftlichen Verkehrs der 
Männer untereinander die innige, körperliche und seelische 
Zuneigung nicht zu geschlechtlichen Handlungen geführt 
hätte. 

Sie bilden nicht Ziel und Zweck dieser Liebe, werden 
aber als natürlicher Ausfluss derselben gestattet. 1 ') 

"): Ueber die griechische Männer liebe zu vgl. 

Ellis und Symonds: Das konträre Geschlechtsgcfühl. Bi- 
bliothek der Sozialwissenschaften (deutsch von Kurella) 1696'Kap. III. 
Schrenk-Notzing: Die Suggestionstherapie bei krankhaften Er« 
scheinungen des Geschlechtssinnee 1892 S. 134 flgd, ferner die bei 
Ellis und Schrenk-Notzing zitierten Schriftsteller, namentlich die 
griechischen, unter letzteren besonders Plato (Gastmahl, Phadrus und 
Lysis) sowie Xenophons Gastmahl. 



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— 101 — 



Jin Gegensatz zur reinen Mänuerliebe verfolgt die 
unreine nur den Zweck der Wollust und sinnlicher Ge- 
nüsse ohne sittliche Basis. 

Auf diesem Boden waren alle Formen geschlechtlicher 
Akte möglich und alle, auch die extremsten (immissio 
penis in anum), sind zweifellos vorgekommen. 

Diese unreine Knabenliebe galt den Griechen als 
etwas Unschönes, als etwas zu Missbilligendes. 

Desshalb ist aber auch sie nicht strafbar. 

An Straf bestimmungen existirten folgende. 1 " 2 ) 

1) Sparta: In Sparta scheint eine Straf bestimmung 
zwecks Begünstigung der reinen Männerliebe bestanden 
zu haben: Nach Aelian (De republica Lacedaem. II. 13) 
hätten die Ephoren sowohl einen Edlen, der keinen Ge- 
liebten gehabt, als einen Schönen zu einer Geldstrafe 
verurteilt, der einen reichen Liebhaber einem armen, aber 
braven Manne vorgezogen hatte. 

Es sollte also lediglich Zuneigung, nicht ein anderes 
Motiv das Verhältnis begründen. 

Umgekehrt gab es eine direkt gegen die unreine 
Knabenliebe gerichtete Bestimmung: Bestraft wurde näm- 
lich das stuprum d. h. die Schändung eines Jünglings und 
zwar an beiden Teilen mit Entehrung, Tod oder Ver- 
weisung. Ob eine bestimmte Altersgrenze unter der 
Minderjährigkeit oder darüber hinaus festgesetzt war oder 
ob sie bis zur Minderjährigkeit reichte, wissen wir nicht. 
Jedenfalls aber war unter dem stuprum des 7tmC, des 
Knaben, nur immissio penis in anum verstanden; denn das 
wisseD wir, dass sonstige Handlungen gestattet wurden und 
auch bei der sogenannten reinen Knabenliebe üblich waren. 

Alle Arten von Liebkosungen und Umarmungen 
waren erlaubt, nur das stuprum, d. h. die immissio penis 

12 ) Die sämtlichen Angaben betreffend diese Strafbestimmungen 
sind der Encyclopädie von Ersch und Gruber unter „Päderastie" ent- 
nommen. 



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— 102 — 



in nimm nicht, 13 ) jedoch scheint das Zusammenschlafen 
bei völlig entblösstem Körper verboten gewesen zu sein, 
dies bedeuten wohl die Worte paliis interjectis in den 
Stellen complexus enim coneubitusque permittunt palliis 
interjectis und Lacedaemonii osculorum licentiam dedere 
et coneubitus verum paliis interjectis permittunt, 14 ) d. h. 
wenn die Mäntel die Liebenden bedecken sind 
Küsse, Umarmung und Zusammenliegen gestattet; es sollte 
eben grösseren Excessen, also der völligen Schändung vor- 
gebeugt werden. Wenn auch die Liebkosungen bei naktem 
Körper verboten waren, so folgt doch noch nicht daraus, 
dass die Entfernung des Mantels sie strafbar machte auch 
dann, wenn kein wirkliches stuprum vorgekommen war. 

2) Athen: Auch in Athen ist Männerliebe, sei es die 
sogenannte reine oder unreine, an sich selbstverständlich 
straflos. Dagegen trifft denjenigen Attischen Bürger, der 
seinen Körper gegen Entgelt hingab, lebenslängliche 
Atimie; d. h. die mä n nl i c h e Prost i tu ti o n wird für schimpf- 
lich gehalten. 

Die Folgen der Atimie, der Ehrlosigkeit, waren der 
Verlust einer Reihe von Rechten, z. B. Unfähigkeit zum 
Bekleiden der Priester- und Gesandtenstellen, die Un- 
fähigkeit als Redner aufzutreten, Mitglied des Senats, der 
Gerichtshöfe, der Volksvertretung zu sein. Jeder Athener 
im Besitze der Bürgerrechte konnte eine Klage gegen den 
der Prostitution Beschuldigten auf Ausspruch der Atimie 
anstellen. 

Sodann war die Verführung minderjähriger 
Knaben untersagt. 

Gegen den Gewalthaber eines Knaben, welcher 
diesen zur Schändung verdungen hatte, sowie gegen den 

,9 J Cicero de Re. publica IV. 4: Laedacmonii ipsi, cum omnia 
concedunt in amore juvenum praeter stuprum, tenui sane maro 
dissaepiunt, id quod excipiunt, complexu s enim coneubitusque permittunt. 

'«) Januar. Nepotian IV, 20. 



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— 103 — 



Schänder selbst konnte jeder Athener eine Kluge er- 
heben. 15 ) Die Strafe ist uns nicht bekannt. Wir wissen 
lediglich soviel, dass Strafe nur eintrat, wenn der Minder- 
jährige Attischer Bürger war, ferner dass er später als 
Erwachsener seinem Vater, der ihn verkuppelt hatte 
keine Alimentation zu gewähren brauchte. 

Hatte Jemand einen minderjährigen Knaben ohne 
vorangegangener Einwilligung seines Gewalthabers ge- 
schändet, so konnte er auf die Klage des letzteren hin 
zur Zahlung von 100 Drachmen an ihn verurteilt werden. 

Hatte der Knabe Schaden gelitten, so wurde der 
Schaden in Geld abgeschätzt und der Schänder musste 
noch ausserdem das Doppelte des Sehadens an den Ge- 
walthaber entrichten. Neben der Klage des Gewalthabers 
gab es sodann noch eine öffentliche Klage, deren Er- 
hebung jedem Attischen Bürger offen stand. In diesem 
Falle war die Strafe entweder Geld- oder Todesstrafe. 
Bis zur Zahlung der Geldstrafe musste der Schänder im 
Gefängnis bleiben. 

Endlich gab es Bestimmungen mehr polizeilicher 
Natur zur Verhütung der Gelegenheit zur Verführung 
von Knaben und Umsichgreifens der unreinen Knaben- 
liebe. So musste die grammatische Schule und die Ring- 
seh nie zwischen Sonnenaufgang- und Untergang geschlossen 
bleiben, so war das Betreten der Gymnasien Erwachsenen 
ausser den Verwandten der Knaben sogar bei Todes- 
strafe verboten. 

Diese Verbote, jedenfalls das letztere kamen jedoch 
bald ausser Gebrauch und wurden offenbar wieder ab- 
geändert; denn Sokrates und andere Philosophen haben 
fortwährend die Gymnasien besucht und sogar gerade 
dort ihre Liebesbündnisse angeknüpft. 16 ) 

K ') Eine Klage auf Ausspruch der Atimie strengte Aescbinet 
gegen Timarch an, der sich für Geld prostituiert haben sollte. 

,ö ) Z. vgl. Plato: Obarmides; und Ellis und Symonds, oben 
cit. Anm. 11, S. 83. 



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— 104 



Die Unterscheidung zwischen edler und unedler 
Knabenliebe finden wir vornehmlich nur in Athen und 
Sparta. 

In Jonien und andern Orten galt jede Knabenliebe 
für schimpflich. 17 ) Dass sie aber in diesen Staaten be- 
straft wurde, ist nicht anzunehmen. 

In Elis und Böoticn l7 ) scheint lediglich die sinnliche 
Knabenliebe geherrscht zu haben und zwar ohne dass 
man sie für schimpflich hielt. Von Strafen konnte dort 
selbstverständlich keine Bede sein. 

In Kreta soll die Päderastie ausdrücklich gesetzlich 
gestattet worden sein. 18 ) Die kretische Gütergemein- 
schaft stützte sich namentlich auf obrigkeitlich befohlene 
Päderastie. 10 ) Es fand bei den Kretern ein förmlicher 
Knabenraub statt (a^n-ay/toc), ja man ging hier soweit, 
dass es für Knaben aus besserer Familie entehrend war, 
wenn sie keinen Liebhaber hatten. 20 ) 

3. Die Römer. 

Bei den Römern bestand die Unterscheidung zwischen 
reiner und unreiner Männerliebe nicht. Diese Liebe hatte 
sich in Rom niemals zu der idealen Gestaltung ausgebildet, 
wie in Griechenland. 

Wenn auch die Römer die Männerliebe als etwas 
Unehrenhaftes angesehen haben mögen und namentlich 
in den ersten Zeiten der Republik wohl strengere An- 
schauungen geherrscht haben, so hat doch sicherlich nie- 
mals die mittelalterliche Auffassung dieser Liebe als ver- 
abscheuungswürdige Sünde und fluchwürdiges Verbrechen 
bei ihnen gegolten; dies geht unzweideutig aus der ganzen 

l ~) Plato: Gastmahl Kap. 9 g. Ende. 

,s ) Plato: De leg. I 636; Aristoteles Po). II. 8. 

u ') Roscher: Grundlinien dor National- Oekonomio S. 209. 

2ü ) Moll: Konträre Sexualempfindung S. 1». 



4 



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— 105 — 



Art und Weise der offenen Besprechung des gleich- 
geschlechtlichen Verkehrs bei den verschiedensten Schrift- 
stellern, aus den Berichten über die römischen Zustände 
in dieser Hinsicht, aus den unverhohlenen Liebesgesängen 
der Dichter an Jünglinge hervor, aus der Thatsache, dass 
später sogar formliche Mäunerbordelle geduldet wurden, 
von denen man eine in die Staatskasse fliessende Steuer 
erhob. 21 ) 

Ein Gesetz zur Bestrafung des gleichgeschlechtlichen 
Verkehrs als solchen ist deshalb wohl auch niemals bei 
den Römern erlassen worden. 32 ) 

Allerdings scheint es, dass in der früheren Zeit schon 
der Verkehr zwischen dem gleichen Geschlecht unter 
Umständen bestraft worden ist. 

Sodann hat zweifellos die lex Scatinia (unbekannten 
Datums) von der Männerliebe gehandelt. Ueber den 
näheren Inhalt dieses Gesetzes wissen wir nichts. 

Soviel scheint uns aber gewisss, dass nur die Schän- 
dung unbescholtener römischer Jünglinge und zwar wahr- 
scheinlich nur minderjähriger von jeher bestraft wurde. 

Dies ergiebt sich auch, wie uns scheint, zweifellos 

S1 ) Z. vgl. die bei Ersch und Graber cit. römischen Schriften, 
zu vgl. auch Catull's Carmen LXI, Ellis und Symonds, oben cit. S. 281, 
Zusatz zu Kapitel III, wonach dem jungen Körner gestattet war, vor 
der Ehe sich einen gleichaltcrigcn Sklaven als Bettgenossen zuhalten. 
Ein charakteristisches Bild der spätrömischen Zustände gewährt be- 
sonders Petron's Satyricon. 

22 ) Einige Schriftsteller sprechen von einer angeblichen Be- 
strafung der widernatürlichen Unzucht an sich, während sie anderer- 
seits doch wieder darunter nur die Verführung von Jünglingen zu 
verstehen scheinen. So z. B. Rein: Kriminalrecht der Römer, 
S. 864, Leipzig 1844 Wächter: Abhandlungen aus dem Straf- 
recht, Bd. I. Leipzig 1835, S. 173. Schräder: Corpus juris civilis 
T. I p. 758, Berlin 1832. Der Grund dieser Verwechselung liegt in 
dem Irrtum dieser Schriftsteller, als ob die Männerliebo identisch 
sei mit Liebe zu unerwachsenen Jünglingen und in ihrer Unkenntnis 
über das Wesen der mannmännlichen Liebe. 



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— 100 — 



aus der später unter Augustus im Jahre 18 v. Ch. er- 
lasseueu lex Julia de adulterio. 

Dieses Gesetz linderte wahrscheinlich lediglich die 
Strafe der lex Scatinia. Aus ihm ersehen wir aber, wann 
Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts be- 
straft wurde. 

Die Stellen, welche uns über den näheren Inhalt des 
Gesetzes Aufschluss geben, sprechen nur von der Straf- 
barkeit des stuprum pueri, d. h. der Schändung des 
Knaben, des unerwachseuen Jünglings, und zwar erwähnt 
Paulus an einer Stelle seiner Sententien, dass nur der 
puer praetextatus, d. h. der Jüngling bis zum 16*. oder 
17. Lebensalter geschützt sein sollte.' 28 ) 

Es genügte aber offenbar nicht, dass der Geschändete 
minderjährig bezw. noch praetextatus war, sondern er 
musste auch unbescholten sein, damit den Schänder die 
Strafe traf. 

Dies geht aus Folgenden hervor: Das stuprum 
einer Frau wurde nur bestraft, wenn die Frau zu den 
honeste viventes gehörte, d. h. ehrbar und unbescholten 

"-*) D. XLVII 11 (De ext. criro.) 1 1,2 (Paolos): Qoi poero 
6toprom abdocto ab eo vcl corropto comitc persuascrit aot mulierem 
pnellamve ioterpellavcrit quidvo impudicitiae gratia fecerit, dooom 
praeboerit pretiomve, qoo is persuadeaV dederit, perfecto flagitio 
ponitor capitc, imperfecto in insolam deportator corrupti comites 
summa sopplicio afficiuntar. Und in dem Sententien des Paulus, aus 
welcher diese Stelle entnommen ist, heist es noch deutlicher: (Paulus 
Sent. V 4 §. 14) : Qui pucro praetextato stuprum aliudve fla^itium 

abdueto ab co vel corrupto comite persuaverit Ferner 

D. XLVII1 5 (Ad. leg Jul. de adult. coerc ) 1 35,1 (Modestinus libro 
primo regularum); Stuprum in vidua vel virgine vel puero committitur. 
Aus einer Stelle Tribonians in den Institutionen. (Inst. IV, 18, de 
public, judic. 54,) könnte man vielleicht entnehmen wollen, dass die 
lex Julio die Unzucht zwischen Männern an sich bestraft habe. 
Diese Stelle beabsichtigt jedoch nur die zu Justini ans Zeiten er- 
lassene Strafe anzugeben. 



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— 107 — 



war. 24 ) Das stuprum des puer wird nun aber mit dem 
stuprum der virgo auf eine Stufe gestellt und die lex 
Julia hat beide gleich behandelt; dies zwingt zum Schluss, 
dass das Gesetz auch nur die Schändung des ehrbaren 
Jünglings im Auge hatte, nicht etwa den Verkehr mit 
einem cxoletus, einem männlichen Prostituirten. 2S ) Der 
Schändung d. h. der immissio penis in anum wurden viel- 
leicht auch andere besonders anstössige geschlechtliche 
Akte gleichgeachtet; denn Paulus sagt, 20 ) dass derjenige, 
welcher stuprum oder sonstiges flagitium impurum an einem 
puer praetextatus vornimmt, d. h. eine sonstige unzüchtige 
Schandthat, bestraft wurde. Mit Recht erklärt Christ, 27 ) 
dass wahrscheinlich das ore morigerari d. h. Onanie per 
os zu diesen strafbaren Handlungen gezählt wurde. 

Die Strafe der lex Julia war für den Verführer, Mit- 
thäter und Verkuppler bei vollendeter Schändung Todes- 
strafe, bei blossem Versuch Deportation, 2S ) ferner jeden- 
falls auch für den verführten Jüngling, Konfiscation der 
Hälfte seines Vermögens und Unfähigkeit über die Hälfte 
seiner Güter zu testiren. 2W ) 

Die wider Willen des Geschändeten vollzogene 
Stuprirung wurde ebenfalls mit dem Tode bestraft, wahr- 
scheinlich wurde kein Unterschied gemacht, ob der Ge- 
schändete minderjährig oder erwachsen war. ft0 ) 

Für das Militär scheint das Gesetz unter bestimmten 
Umständen strenger gewesen zu sein. Nach Quint ilian 

- 1 ) D. XLV1II 5 1 G pr u 1. 35 § 1. 

M ) D. XLV11 11 1. 1,2 i. XLVITI 5 1. 35,1 cit. in Anm 23. 

-*) Panlns Scnt. II 26 §. 13: Qui voluntato sua stuprum 
flagitiumve impurum patitur, dimidia parte bonorum suorum mnltatur, 
nec testaraentum ei cx majore parle facero licet. 

;; ) Christ, Job. Frid.: Hisloria legis Scatiniae, Halle 1737 c. 20. 

•*) ob cit. D. XLV1I. III 1, 2 in Anm. 23; ob. cit. Paulus 
Sent. V. 4 § 14 in Anm. 23. 

-») Paulus Sent, II 26 §. 13: ob. cit. in Anm. 26. 

::o ) Qui masculum liberum invitum stupraverit, capite punitur. 



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— 108 — 



soll über diejenigen, welche im Kriegslager widernatür- 
liche Unzucht verübten, die Todesstrafe verhängt worden 
sein. 31 ) Ob die Strafe thatsächlich angewandt wurde, 
dürfte wohl bezweifelt werden. 

Zur römischen Kaiserzeit griff der mannmännliche 
Geschlechtsverkehr immer mehr um sich, am ärgsten 
wurde es unter Nero (54 — 68) und dann unter Heliogobal 
(217—222). 

Wie schrankenlos zur römischen Kaiserzeit der mann- 
männliche Geschlechtsverkehr geduldet wurde, zeigt eine 
Anordnung Domitians (81—90) zum Schutze der Jugend; 
er verbot nämlich, dass Knaben unter 7! Jahren prosti- 
tuiert werden dürften, 512 ) (also nur unter diesem Alter!). 

Es scheint, als habe später Alexander Sever (222 — 235) 
einen Augenblick eine Strafbestimmung namentlich gegen 
die männliche Prostitution erlassen wollen, er begnügt 
sich jedoch damit zu verordnen, dass die für das Halten 
der Bordelle erhobene Steuer nicht mehr in die Staats- 
kasse fliessen, sondern zu öffentlichen Baulichkeiten ver- 
wandt werden sollte. 8 *) 

Kaiser Philipp (244—249) scheint dann ein weiteres 
Gesetz gegen widernatürliche Unzucht gegeben zu haben, 14 ) 
sein Inhalt ist uns unbekannt. Jedenfalls fruchtete das 
Verbot nichts, denn wie Aurelius Victor in seinen Caesares 
sagt, förderte das Verbot nur schlimmere Schandthaten. 55 ) 

Erst die christlichen Kaiser schritten energisch gegen 
den mannmännlicheu Geschlechtsverkehr ein. 30 ) 

31 ) Schräder ob. cit. in Anm. 22. 

S2 ) S u o t o n : Edicto prohibuit, pueros intra septimum annum 
prostitui. 

3: ') Er6ch und Gruber Artikel Päderastie. 

34 ) Schräder: ob. cit. Anm. 22. 

35 ) Ulrich: (bei Spohr, Leipzig, 1898 in neuer Auflage er- 
schienen) Inclusa § 59 S. 39. 

Die nun folgenden Ausführungen dieses Capitels I gehören 
eigentlich in das folgende über das Mittelalter, dor Uebersicht halber 
war es jedoch angemessener, die Bestimmungen der spätrömischen 
Kaiser hier folgen zu lassen. 



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- HUI — 



Mit dem Christentum trat nämlich überhaupt eine 
völlige Aenderung in der bisherigen Auffassung der ge- 
schlechtlichen Handlungen ein. 

Jede Fleischeslust erscheint dem Christentum als 
Sünde, der aussereheliche Beischlaf zwischen Mann und 
Weib ist sündhaft und nur die Geschlechtsverbindung in 
der Ehe gestattet, aber auch diese wird nur als Not- 
befehl, als das geringere Uebel gegenüber dem Ideal der 
völligen Keuschheit betrachtet. Desshalb ist gar die 
gleichgeschlechtliche Liebe dem Christentum ein Gräuel, 
eine Versündigung gegen die Natur und gegen Gott, 
nicht nur schwere Sünde, sondern Verbrechen. 

Bei diesen Anschauungen ist es nicht zu verwundern, 
dass die christlichen Kaiser mit den härtesten Strafen 
gegen widernatürliche Unzucht einschritten, wobei das in 
der Bibel niedergelegte mosaische Recht wohl von Ein- 
fluss gewesen ist. 

Im Jahre 326 erliess Constantin der Grosse eine 
Konstitution gegen die gleichgeschlechtliche Liebe. 87 ) 
Er befiehlt, dass: „da wo das Geschlecht seine Natur ver- 
liert, wo Venus sich in eine andere Gestalt verwandelt, 
wo ein widernatürlicher Liebesgenuss gesucht wird, der 
Betreifende von dem mit dem Racheschwert bewaffneten 
Gesetz mit den ausgesuchtesten Strafen belegt werde. 

Ob unter ausgesuchtesten Strafen (poenae exquisitae) 
wie Gothofredus meint, Feuertod verstanden war, steht 
nicht fest und ist wohl zu bezweifeln. 



") Codex Theodosianns L. IX. tit. VII, 3 : Cum vir nubit in 
feminam viris porrecturam, quid capiat, nbi sexus perdidit locnm? 
nbi eceloe est id qnod non proficit, scire? Ubi Venns mntatnr in 
allerem fonnam? nbi amor qnaeritnr, nec videtnr? Inbemni insurgere 
lege», armari jnra gladio nltore, nt exquiritis poenis snbdantnr in- 
fames, qni sunt vel qni fntnri front rei. 



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— 110 — 



Denn erst Valentinian bestimmte noch in demselben 
Jahrhundert als Strafe den Feuertod. :JH ) 

Valentinian führt aus: „Er wolle nicht länger dulden, 
dass Koni durch die Ansteckung dieser Unzucht befleckt 
und die alte Kraft des Volkes dadurch gebrochen werde. 
Alle die, welche die Gewohnheit hätten, ihren Leib nach 
Weiber Art preisszugeben und sich vom Weib nicht mehr 
unterschieden, sollten aus den Männerbordellen heraus- 
geschleppt und Angesichts des Volkes den rächenden 
Flammen übergeben werden, damit Alle es einsähen, dass 
die Seele des Mannes ein Heiligtum sei und dass der, 
welcher sein eigenes Geschlecht auf schimpfliche Weise 
verloren hätte, der Todesstrafe verfalle, wenn er ein 
fremdes Geschlecht erstrebe." 

Justinian nahm das Gesetz von Valentinian nicht in 
seine Gesetzessammlung, sondern wiederholte dasjenige des 
Constantin, nur bestimmte er sy ) die Strafe ganz genau 
und zwar verordnete er die Todesstrafe mittels Schwertes. 



n *) Fragment. i Vaticana Mosaicarum et Romanarum legum 
collatio. (Ed. Krueger) tit. V 3. Impp. Valentianus, Theodosius 
et Arcadius Augg. ad Orientium vicarium urbis Romae. Non patimur 
urbem Romam virtutum omnium matrem diutius effeminati in viro 
pudoris contaminatione foedari et agreste illud a priscis conditori- 
bus robur fracta molliter plebe tennatum conviciam saeculis vel 
conditorum inrogare vel principum, Orienti carissime ac jucundissime 
nobis. Laodanda igitor experientia tua omncs, quibus flagitii usus est 
virile corpus muliebriter constitutum alieni sexus damnare patientia 
nibilque discretum habere cum feminis, occupatos, ut flagitii poscit 
immanitas, atque omnibus eductos, pudet dicere, virorum lupanaribus 
spectante populo flammae vindicibus expiabit, ut universi intellogaut 
sacrosanctum cunctis esse debere hospitium virilis animae nec sine 
summo supplicio alienum expetisse sexum qui suum turpiter per- 
didisset. 

Im Codex IX. 9 1. 30 u. Just. IV. 18 § 4: Item lex Julia 
de adulteriis coercendis, quae non solum temeratores alienarum uup- 
tiarum gladio puuit, sed etiam eos, qui cum masculis infandam libi- 
dinem exercere audent 



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— 111 — 



Im Jahre ö'-\S erliess er nochmals eine Ermahnung 
an das Volk und warnt sie vor diesem Verbrechen. 4o ) 

Als Grund der Bestrafung betont Justinian den reli- 
giösen Gesichtspunkt; „dieses Laster sei eine Eingebung 
des Teufels, Jeder solle davon ablassen, damit nicht Gott 
das ganze Volk desswegen strafe; denn wegen solcher 
Laster käme Hungersnot und Seuche über die Menschen. 



lw ) Novelle 77: . . . Quoniam quidam diabolica instigationo 
comprehensi .... natnrae contraria agunt: istis injungimus, in sensi 
bns aeeipere Dei timorem et futurum Judicium et abstinero ab huis 
modi diabolicis luxuriis, ne propter huiusmodi impios actus ab ira 
Dei justa inveniantur et civitates cum habitatoribus earum pereunt. 
Docemur enim a divinis scriptis, propter huismodi impioa actus 
civitates hominibus periisse . . . Propter talia delicta et fames et 
terrae motus et pestilentiae fiunt. . . . Sin autem et post hanc nos- 
tram admonitionem inveniantur aliqui in talibus permanentes delictis : 
primum quidem indignos se faciunt Dei misericordia ; post haccautcni 
et legibus constitutis snbjiciuntur tormentis. Praecipimus t u im 
gloriosissimo praefecto regiae civitatis permanentes istos . . . com- 
prehendere et ultimis subdere supplieiis, ne . . . et civitas et repub- 
lica . . laedatur. 

40 ) Novella 141: Edictum Justiniani ad Constantinopolitanos de 
Impudicis: Praefatio: Semper quidem humanitato et dementia dei omnes 
indigemns, maxime vero nunc cum multitudine peccatorum noslrorum 
multis cum modis ad iracundiam provoeavimus. Et minatus est 
quidem, et ostendit, quid peccata nostra mereantur, clemens tarnen 
fuit iramque rejecit poenitentiam nostram expectans, et qui nolit mortem 
nostram, peccantium, eed conversionem et vitam. Quare justum non 
est, ut omnes divitias bonitatis, et tolerantiae et patientiae dementia 
dei contemnamus, ne duro et poenitentiam non agente corde nostro 
accummulemus nobis iram in diem irae, sed ut omnes quidem pravis 
cupiditatibus etactionibus abstineamus, maxime vero illi, qui in abomi- 
nabili et deo merito exosa atque impia actione contabuerunt. 
Loquimur autem de stupro masculorum, quod multi impie commit- 
tunt masculi cum masculis turpitudinem perpetrantes. 

Cap. I. Seimus enim sacris scripturis edocti, quam just ;< in p 0 e- 
nam deus illis, qui Sodomae olim habitarunt, propter insanam hanc 
commixtionem ioflexerit, adeo ut huiusque regio Ula iixxuncto 
jgno ardeat, atque per hoc nos docet, ut impiam illam a. ti, uem 



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— 112 — 



Wer in dieser lasterhaften Gewohnheit verharre, solle 
getötet werden, damit nicht der Staat (durch die gött- 
liche Rache) Schaden leide." 

Auch diese Ermahnung scheint wenig genützt zu 

haben, denn im Jahre 559 giebt Justinian eine Prokla- 
mation gegen dasselbe Verbrechen heraus: Wiederum und 
noch mehr wie früher stellt er als Strafgrund die Ver- 
letzung des göttlichen Willens in den Vordergrund, nur 
deshalb scheint er strafen zu wollen, weil er Gott gegen- 
über dazu verpflichtet sei. 

Er versucht mit Güte und Milde die Sünder zu ver- 
anlassen, ihr Laster aufzugeben und verspricht denjenigen 



aversemur. Kursus vero Feimus, quid de his sanctus apostolus dicat, 
quidque reipublicao nostrae legcs sanciant, atque ut omnes, qui timori 
dei intcnti sunt, impia et profana actione abstioere debcant. quae 
nec a brutis perpetra invenitur, atque Uli quidem, qui eius rei sibi 
conscü non sunt, in futurum etiam tempus sibi caveant, qui vero 
hoc affectu jam contabuerunt, non solnm in posterum desistant, sed 
etiam verum poenitentiam agant et deo supplicentur, et beatissimo 
patriarchae vitium indicent, et sanationis modum accipiant, et se- 
cundum id, quod scriptum est, fructum poenitentiae ferant, ut clemens 
deus pro divitiis misericordiae suao nos quoque dementia sua dig- 
netur, et omnes pro illorum, qui poenitentiam agunt, saluti gratiaa 
ipsi agamus, in quos etiam nunc magistratiis inquirere jusrimus, 
deum placentes, qui juste nobis iratus est. Et nunc quidem ad sac- 
rorum dierum honorem respicientes benignum deum rogamus, ut Uli 
qui in impiae huius actionis coeno volvuntur, ita resipiscant, ut alia 
eam puniendi occasio nobis non detur; denunciamns autem omnibus, 
qui einsmodi peccati sibi conscü sunt, nisi peccare desinant, atque se 
ipsos beatissimo patriarchae deferentes salutis suae cnram agant, propter 
impias eiusmodi actiones deum intra sanctum festnm placantes, 
acerbiores sibi poenas arcessituros esse, tamquam nulla in posterum 
venia dignos. Neque enim remittetur aut negligetur huius rei in« 
quisitio et emendatio illorum, qui intra Ranctum festnm se non de* 
tulerunt, vel in impia illa actione perseveraverunt, ne per negligen- 
iam hac in re commissam denm contra nos irritemus, si tarn impiae 
et prohibitae actioni, quaeque maxime idonea sit ad bonum deum 
ad omni um pornioiem irritandum, conniveamus. 



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— 113 — 



Gnade, welche bis zum bevorstehenden Osterfest ihre 
Sünde bereuen und beichten, und so Gott besänftigen würden. 
Diejenigen aber, welche ihr Laster nicht bereuten und 
eingeständen, sowie die, welche fortführen, ihm nachzu- 
hängen, sollten keine Verzeihung finden und mit den 
härtesten Strafen belegt werden, damit Gottes Zorn nicht 
das ganze Volk träfe. 41 ) Der gleichgeschlechtliche Ver- 
kehr muss zu Justinians Zeit äusserst verbreitet gewesen 
sein; sonst hätte nicht Justinian in so eingehender und 
nachdrücklicher Weise sich dagegen gewandt. 

Uebrigens hat Justinian in seinen Erlassen 
nicht so sehr die einzelne Handlung, als viel- 
mehr die zur Gewohnheit gewordene, ein- 
gefleischte Sünde im Auge. Schon Justinian 
scheint die Ahnung gehabt zu haben, dass es 
sich meist um einen ti efeingewurzelten Trieb 
handelt. 

Ueber die Strafe selbst drückt sich Justinian in den 
Novellen 77 und 141 nicht sehr genau aus; es war dies 
aber auch nicht nötig, da er schon früher die Todesstrafe 
durch dsis Schwert festgesetzt hatte. Nach Properz, 
Zonaras und Cedrenus soll übrigens Justinian oft an statt 
mit dem Tode, mit Abschneiden der Geschlechtsteile ge- 
straft haben. 

u ) Z. vgl. Ulrich: Inclusa § 60—64. 



lahrhucli ftlr homosexuelle Forschungen. 



8 



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II. 

Das Mittelalter und die Neuzeit bis zum Ende 

des 18. Jahrhunderts. 

1. Die Zeit vor den Karolingern. 

Ausser den schon besprochenen Bestimmungen der 
römischen Kaiser lässt sich wenig über unsere Materie 
in der Zeit vor den Karolingern berichten. 

Bei den Kelten war die Päderastie bekannt, sie übten 
sie, trotz der Schönheit ihrer Weiber. 42 ) Auch bei den 
alten Germanen ist sie vorgekommen. Sie wurde bestraft 
und zwar mit „Lebendig begraben werden". 4 ") Die be- 
kannte Stelle in der Germania des Tacitus, wo gesagt 
ist, dass die corpore infames in dem Sumpf begraben 
wurden, spricht nämlich zweifellos von denjenigen, die 
Päderastie verübt hatten. Dies geht auch aus folgenden 
Stellen hervor. 44 ) Cassium quendam, mimum corpore in- 
famem (Tacitus Annalen I 73) Quinctianus mollitia cor- 

4i ) Aristoteles: Pol. II, 66, Diodor V, 81; Schrenk-Notzing; 
Die Suggestionstherapie bei krankhaften Erscheinungen des Ge- 
schlechtseinnes mit besonderer Berücksichtigung der konträren Sexul- 
empfindung. Stuttgart 1892, S. 134. 

41 ) Watts: Deutsche Verfassungsgeschiche I S. 425 u. Anin. 1. 
Baumstark: Urdeutsche Staatsalterthümer. Berlin 1873, S. 449. 

4i ) Wie Baumstark, cit. in Anm. 43, mit Recht hervorhebt. 
Derselbe bemerkt sehr richtig, es dürfe verlorene Muhe sein, gegen 
die Worte des Tacitus anzukämpfen und es gehöre su den Albern- 
heiten des Afterpatriotismus, durch Schrift- und Sinnverdrehung der 
Stelle einen andern Sinn su geben. 



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— 115 — 



poris infamis (Aimi. XV. 49) Rebius ob libidines inulie- 
briter infamis. (Anm. XIII 30) 

Dass der gleichgeschlechtliche Verkehr bei den Ger- 
manen nicht gerade selten war, beweist auch der Um- 
stand, dass unter den ehrenrührigen Schimpfworten die 
Beschimpfung aufgezählt wird, dass ein Mann sich als 
Weib habe gebrauchen lassend a ) 

In den alten Volksrechten findet sich keine Straf- 
bestimmung gegen Päderastie. 

Nur in norwegischen Kirchengesetzen wird die 
Bestialität mit Castrierung und ewiger Landesverweisung, 
in norwegischen Verordnungen der geschlechtliche Ver- 
kehr zwischen Männern mit Friedloserklärung bestraft. 4 R ) 

* 

2. Das Recht der Karolinger. 

Die Karolinger schritten gegen die widernatürliche 
Unzucht ein. 

Im Capitulare ecclesiasticum vom Jahre 289, wo 
unter Bezugnahme auf das Concil von Ancyra von der 
Auferlegung der kirchlichen Busse die Rede ist, wird ge- 
sagt, 40 ) dass fleischliche Vermischung zwischen nahen 
Verwandten, zwischen Mann und Mann, sowie zwischen 
Mensch und Tier mit dem Tode zu strafen ist, dass aber 
der Thäter, wenn ihm das Leben geschenkt wird, auf- 



4ft ) Wilda: Geschichte des deutschen Strafrechts. Bd. I, S. 858. 

**) Walter: Corpus juris Gcrmanici antiqui Bd II S. 150. 

Capitul rium Liber VII. c. 366: De bis qui inrationabiliter versati sunt 
sive versantur. In qua sententia sen6us triplex est: id est de bis qui 

cum pecoribus coitas mixti sunt, aut more pecorum cum consanguineis 

usque adfinitatis lineam incestum commiserunt, aut cum masculis coneu* 

buerunt. Qnisquis autem ex bis unum egerit, aut capito puniatur, 

aut si ei vita concessa fuerit, jnxta Ancyrani Goncilii sententiam, quae 

in capitulo XVI continetur, poenitentiam veraciter agat. 

8» 



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— llo — 



richtig Busse thun soll. 47 ) Ein späteres Kapitular bespricht 
den Gegenstand eingehender. 41 *) Auch hier tritt uns der- 
selbe religiös-sittliche Gesichtspunkt, den schon Justinian 
besonders betont hat. entgegen. 

„Wegen solcher Laster sende Gott Hungersnot und 
Pestilenz über das Volk. Wegen diesen Sünden .seien 
schon Städte verbrannt und durch den höllischen Schlund 
verschlungen worden. Desshalb bestrafe das römische 
Recht das Verbrechen mit dem Feuertod." Das Kapi- 
tular gebietet dann ausdrücklich Allen nebst Untergebenen 
und Hörigen von solchen Sünden abzAilassen. 

Auch damals scheint gleichgeschlechtlicher Verkehr 

,T ) Z. vgl. Wilda: Geschichte des deutschen Strafn-chts. 
Bd. I S. 858. 

1S ) Walter 8. 858 und 859: Cap ad. IV c 160: De patra- 
toribus diver8orum malorum: Sunt sane diversorum malorum patratores, 
quos et lex divina improbat et condemnat; pro quorum ctiam diversis 
sceleribus et flagitiia populus fame et pcstilentia flagellatur, et Ecclesiao 
Status infirmatur et regnum periclitatur. Et quemquam haec in sacri^ 
eloquiis aatia sint execrata, noa necessarium praevidimus itcrum nostra 
admonitione et exhortationo atque prohibitone praeeaveri omnino opor- 
s i cut sunt diversarum pollutionum patratores, quas cum masculis 
et pecoribus nonnulli diversissimis modis admittunt; quae incompara- 
bilera dulcedinem piissimi creatoris ad amaritudinem provocantea, tanto 
gravius delinquunt, quanto contra naturam peccant. Pro quo ctiam 
scelere igne coelesti conflagrntae. infemique hiatu quinque absorptae 
sunt civitatis, neenon et quadraginta et eo amplius millia atirpia 
Beniamineae mucrone fraterno confossa sunt. Haec porro indicia et 
evidentes vindictae declarant quam detestabile et exaecrabile apud 
divinam majestatem hoc vitium extet. Seimus enim quoniam talium 
criminum patratores Lex Romana, quae est omnium humanarum mater 
legum, igne cremari jubet. Vobis ergo omnibus terribieterdenuntiamua, 
vestriaque cunetis, ac vobis famulantibus atque aubditis, vobiacum 
Dei diatricto jndicio atque fidelitate nostra praeeipimus ab his caveri, 
et haec faciontibua nec verbis nec factia ullo modo conaentire ; quoniam 
qui talia agunt, Apostollo pollicente, regnum Dei non consequentur. 
Tempna namque est, ut multitudini pereuntis populi parcatis, quae 
sequendo cxempla peccantia Principia cadebat in putoum mortis; quia, 



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ziemlich verbreitet gewesen zu sein; denn das Kapitular 
fährt fort: „Es sei Zeit, dass die Menge Einhalt thue, 
und sicli nicht in den ewigen Tod stürze. 

Er der König (der Verfasser des Kapitulars) werde 
Strafe oder Belohnung von Gott erhalten, je nachdem er 
das Volk zum Guten oder Schlechten leite." Also auch 
hier als Hauptgrund des Einschreitens die Verpflichtung 
des Herrschers gegenüber Gott. 

Der zweite Teil des Kapitulars wendet sich dann 
spezieller gegen den buhlerischen Verkehr mit Frauen- 
zimmern und führt aus, „dass in Folge der Fleisches- 
sünden das Volk untüchtig werde und zu Grunde gehe, 

qaantoscunquo vel per bona cxempla ad vitam coelestis patriae contra- 
bimus, vel per mala exempla ad perditionem, sequentes praeimus, de 
tantis proeul dubio ab aeterno judice vel poenas vel praemia aeeepturi 
sumus. Si enim gen» nostra, sicut per istas provincias divulgatom est, 
et nobis in Francia et in Italia improperatur, et ab ipsis Paganis 
improperium est, spretis legalibus connubiis, adulterando et luxuriando 
ad instar Sodomitac gentis foedam vitam duxerit, do tali coramix- 
tione meretricum aestimandum est degeneres populos et ignobiles, 
et furentes libidine, foro proercandos, et ad extremum universal» 
plebem ad deteriora et ignorabiliora vergentera, et novissimo nec in 
bello seculari fortem, nec in fidc stabilem, et nec honorabilem homini- 
bns nec Deo amabilem esse venturam : sicut aliis gentibus Hipaniae et 
Provinciae et Burgundionum populis contigit, quae sie a Deo recedentes 
fornicatae sunt, donec Judex omnipotens talium criminum ultrices 
poenas per ignorantiam legis Dei, et per Sarracenos venire et serviro 
permisit. Et notandum qood in illo scelere aliud immane flagitium 
subterlatet, id est. homicidium. Quia dum illae meretrices, sive 
monastcriales, sive seculares, male coneeptas sobolesin peccatis genuerunt 
saepe maxima ex parte occidnnt; non implentes Christi Ecclesias filiis 
adoptivis, sed tumulos corporibus, et inferos miseris animalibus 
satiant. Absit enim ut pro talibus pereatis; quoniam ex praecedentibus 
agnovimus quae secuturis, nisi praevisa fueriet, possunt eveniro. 
Satius est quoque nobis talibus carcre, quam cum his rucre, in perniciem 
regnumque ab ethnicis atque eius popularibus futore tempore adnullari 
vel possideri. Scire enim vos cupimus quia quicunque super bis aut 
faciens aut libenter consentiens inventus fucrit, nos cum juxta 
praedictam Romanam legem velle punire. 



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— 118 — 



dass die Spanier und Burgunder als Beispiel dafür dienen 
könnten und dass Gott zur Strafe für solche Sünden den 
Einfall der Sarazenen gestattet habe/ 

Zum Schluss wird dann bestimmt, dass Jeder, welcher 
die geschilderten Sünden begehe oder an sich vornehmen 
Hesse, mit der erwähnten Strafe des römischen Rechts 
belegt werde. 

3. Das kanonische Recht. 40 ) 

Das kanonische Recht behält selbstverständlich bei" 
Beurteilung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs den streng 
religiösen Standpunkt bei und fasst ihn als ein durch 
göttlichen Willen verpöntes Verbrechen auf, „denn durch 
das Laster werde auch die Gemeinschaft, die wir mit 
Gott haben sollen, zerstört, da dieselbe Natur, die Gott 
geschaffen, in lasterhafter Weise befleckt werde." 5 ") 

Das kanonische Recht fusst auf dem mosaischen und 
justinianischen Recht und wendet dessen strenge Be- 
stimmungen auch an. Es giebt aber einige neuere: So 
spricht das dritte Lateranische Konzil für Kleriker als 
Strafe nur Degradation oder Verweisung in ein Kloster 
aus, für Laien Excommuniation, ausserdem Infamie. 51 ) 



>u ) Die Angaben über das Kanonische Strafrecht sind entnommen 
aus: München: Das kanonische Gerichtsverfahren und Strafrecht 
II. Bd. Das Kanonische Strafrecht. S. 455 Köln 1874. 

h0 ) G. Flagitia 13. G. 32 Q. 7. S. August: Flagitia, quae sunt 
contra naturam, ubique et Semper detestanda atqun punienda sunt: 
qualia Sodomilorum fuerunt. Quae si omnes gentes facerent, eodem 
criminis reatu divitia lege tenorentur. . . Violatur quippe ipsa societasi 
quae cum Deo nobis esse Hebet, eum eadem naturam, cuius ipse autor 
est, libidinis pcrversiiatc polluitur. 

G. Usus 14. G. 32. D. 7. S. Aug.: Usus naturalis et licitus est 
in conjugio sicut illicitus in ndulterio. Contra naturam vero semper 
ilücitus, et proeul dubio Hugitiosior atque turpior. 

ai ) C. Clerici 4 X do execss. prael. (5, al) . . Quicunquo depre- 
hensi fuerint labornre . . . dejiciantur a clero, vel . . in monasterium 
dotruduntur, si laici, exeommanicatione subdantur. 



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— 110 — 



Eine Konstitution von Pius V. verordnet ferner, 55 ) 
dass das weltliche Gericht über das Verbrechen urteilen 
und der Kleriker degradiert werden soll. In einer späteren 
Konstitution bestimmte dann Pius V., B8 ) dass diejenigen, 
welche dem betreffenden Laster huldigten, ohne Weiteres 
des geistlichen Standes, jeglichen Amtes, jeder Würde 
und jedes Benifiz verlustig sein sollten, so dass sie ohne 
Weiteres dem weltlichen Gericht tibergeben werden 
könnten. Er fügte aber hinzu, dass nur diejenigen die 
Strafe verwirkt hätten, welche die That häufig oder wieder- 
holt, d. h. wie er ausdrücklich betont, nicht einmal oder 
ein zweites Mal, sondern gleichsam gewohnheitsmässig 
verübt hätten. 

Pius will also nicht die einzelne Handlung an sich, 
sondern den Hang, die Gewohnheit bestrafen; auch er 
fühlt es schon, noch deutlicher als Iustinian, 
dass derartige Sünder aus einer tief einge- 
wurzelten Anlage heraus handeln (dass es sich 
meist um Urninge, mit konträrer Sexual- 
empfindung behaftete handelt). Vgl. weiter unten 
Kapitel V. 

4. Die Carolina 
und die gemeinrechtliche Theorie und Praxis. 

Die Anschauungen über den Grund der Bestrafung 
und die Beurteilung des gleichgeschlechtlichen Verkehrs 

%2 ) Pii V. coust. V. Com primum § II (aus d««m Jahre 1566): Si 
quis crimen nefandum contra naturam, propter quod ira Dci vonit in 
filios dissidentiae, perpetraverit, enriae saeculari puniendus tradatur, et 
si clericus fuerit, omnibusordinibusdegradatos, simili poenae subjiciatur. 

M ) Pii V. const. LXXII Horrendum § 3: Itaquo quod nos 
jaiu in ipso pontificatus nostri prineipio hac de re decrevimus, plenius 
nunc fortiusquo perseqai intendentes, omnes et quoscunque prosby- 
teros et alios clericos saeculares et reguläres, cuiuscunque gradus et 
dignitatis, tarn dirum nefas exercentes, omni privilegio clericali, 
omnique officio, dignitntc ot beneficis ecclesiastico praesentis canonis 



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— 120 — 



als einer des Todes würdigen Versündigung dauern das 
ganze Mittelalter fort, die ßainberger und die Branden- 
burger Halsgerichtsordnung bestrafen ihn mit dem Tode : ' 4 ) 
und die Carolina 55 ) bestimmt in Art. 110: „So Mann 
mit Mann, Weib mit Weib, Mensch mit Vieh Un- 
keuschheit treibet, die haben auch das Leben verwirket 
und man soll sie der gemeinen Gewohnheit nach mit dem 
Feuer vom Leben zum Tode richten." Die Carolina 
macht nicht mehr die Unterscheidung zwischen gewohn- 
heitsmässiger und vereinzelter Begehung, wie Pius V., sie 
bestraft jedes „Unkeuschheit Treiben" zwischen Personen 
gleichen Geschlechts. Nach dem Wortlaut könnte man 
annehmen, dass sie alle und jede unzüchtigen Handlungen 
zwischen Personen gleichen Geschlechts auch z. B. gegen- 
seitige Onanie unter „Unkeuschheittreiben" verstehe und 
mit dem Feuer-Tode bestraft wissen wollte. 

Soweit ging die Praxis jedoch nie. 

Schon zu Carpzows Zeiten (Anfang des 17. Jahr- 
hunderts) wird häufig statt auf Feuertod, bloss auf Tod 
durch Schwert erkannt 

Ferner bildet sich schon früh die Praxis aus, dass 
überhaupt die Todesstrafe nur bei Vollendung des De- 
likts stattzufinden habe. Zur Vollendung des Verbrechens 
wird aber verlangt einmal immissio penis in an um und 
zweitens emissio seminis. Als nicht vollendete Schändung 

auctoritate privamna. Ita, quod per jadicem ecclesiasticam degradati, 
potestati statim sacculari tradantur, qui de eis illud idem capiat 
supplicium, quod in laicos hoc in exitio devolutos, legitimis reperitur 
sanctio ibus constitutum. — Pirrh. h. t. n. 72: Praeterea ad hane 
poenam degradationis incurrendam requiritur primo, ut sodomia sit 
frequentata, sive iterata pluribus actibus ut colligitur ex v. 
exercentis in cit. bulla Pii Y quo nomine intelliguntur, qui aliud fnciant 
non 6emel aut iterum, sed freqncnter et quasi ex consuetudine. 

%4 ) Herausgegeben von Dr, H. Zoepfl. 2. Ausg. Leipzig und 
Heidelberg 1876. 

M ) Kaiser Karls V. Halsgerichtsordnung von 1532. 



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— 121 — 



wird daher insbesondere auch die Vornahme unzüchtiger 
Handlungen, abgesehen von der eigentlichen Päderastie 
so z. B. die blosse beischlaf "ähnliche Handlung des 
coitus inter femora oder die gegenseitige Onanie be- 
trachtet. 5 ") Solche Handlungen werden mit mehr oder 
minder langen Freiheitsstrafen geahndet. 57 ) 

Im 18. Jahrhundert, namentlich unter dem EinHuss 
der sog. Aufklärungszeit wird die Auffassung über die 
Strafbarkeit des gleichgeschlechtlichen Verkehrs eine 
mildere. Die rein religiös-sittlichen Gesichtspunkte als 
Rechtfertigungsgründe der Bestrafung verschwinden nach 
und nach. 

Zwar ist die Anschauung über die Ursachen des 
gleichgeschlechtlichen Verkehrs immer noch die mittel- 
alterliche. r,s ) Seine Quelle sei „unbegrenzte Geilheit, eine 
durch übermässige Sättigung entstandener Ekel an dem 
Genuss natürlicher Wollust" (Cella) by ) oder die Ursache 
sei stets in dem aufgezwungenen Zusammenwohnen junger 
Leute und der Unmöglichkeit des. natürlichen Geschlechts- 
verkehrs, 0 ") also in dem Weibermangel zu erblicken, 
(Beccaria). 



M ) Z. vgl. Carpzow: Practicao novao imperialis Saxonicac 
Rcrum Criminaüum Pars III Quacst. 76, welcher ausdrücklich sagt 
dass unter „Unkeuschheit treiben" nur der coitus contra naturae 
ordinem gemeint sei, nicht andere Unzuchtsakte, quao etsi naturao 
refragetur, diflert, qualis est fricatio vel manustupratio, ahnlich 
Böhmer: Meditation es in Constitutionen! Criminalem ad. art. 116. 

,7 ) Vgl. die weiter unten Anm. 66 u. 67 cit. Schriftsteller. 

5 \) Dieselbe wird leider auch noch von Manchen geteilt, 
denen das Urningtum völlig fremd ist. 

&!> ) Cella: Ueber Verbrechen und Strafe in Unzuchtfällen 
S. 66. 

"°) Diese Auffassang bringt auch Diderot in seinem bekannten 
lesbischen Roman „La Religieuse" zum Ausdruck. 

,u ) Beccaria: (deutsch. Uebers.) Verbrechen u. Strafe, Bres- 
lau 1788. S. 157. 



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— 122 — 

Der Grund der Bestrafung wird aber nicht mehr, 
wenigstens nicht mehr ausschliesslich in der Immoralität 
der Haudlung als solchen gesehen, ja man fängt sogar 
an die Berechtigung der Strafe zu leugnen. 

Als Grund der Strafe wird von Einigen die durch 
den gleichgeschlechtlichen Verkehr dem Staate drohende 
Schädigung angeführt: Die betreffenden Handlungen be- 
kundeten Verachtung der Ehe, welche Entvölkerung) 
Schwächung nnd zuletzt Auflösung des Staates zur Folge 
haben musste, sowie körperliche und geistige Entner- 
vung, welche den Thäter für die Zwecke des Staates un- 
fähig mache". (Feuerbach) °-) 

Nach Andern „Hesse sich Niemand einreden, dass 
Entvölkerung oder Schwächung oder gar Auflösung des 
Staates als Folge der w. U. zu befürchten sei, vielmehr 
begründe die durch die Sodomia bewiesene Verworfen- 
heit des Charakters die Besorgnis, dass der Thäter die 
Fähigkeit zum tüchtigen Staatsbürger verliere," deshalb 
werde gestraft. (Cella.j 04 ) 

Andere gehen weiter und erkennen au, nicht nur, dass 
der religiös-sittliche Gesichtspunkt des Mittelalters nicht 
mehr massgebend sein könne, sondern dass überhaupt ein 
Grund zu bestrafen, nicht existiere. Sie verlangen des- 
halb Straflosigkeit der widernatürlichen U. Durch die 
Sodomie werde Niemandes Recht verletzt. „Die Hand- 
lung sei Unflath, Schmutz, Unanständigkeit, aber kein 
Verbrechen, weil sie Niemanden das Seinige entziehe 
und nicht aus betrügerischem, bösen Herzen entspringe, 
noch die Gesellschaft zerrütte." (Voltaire). 64 ). 



*'-) Fenecbach : Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland gütigen 
peinlichen Hechts, herausg. von Mittermaier. Gicssen 1847 § 468. 
• 3 ) Ob. cit. Anm. 69. 

•*) In seinen Anmerkungen zu Beccarias oben Anmerk. 61 
citierten Buche. 



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— i-js — 



Nicht Strafe sei am Platz, sondern Beseitigung der 
Ursachen, Besserung und Erziehung" (Beccaria). "'"') 

,Es sei besser von solclien Handlungen gar keine 
Kenntnis zu nehmen, als durch die gerichtliche Unter- 
suchung erst Skandal und Aergernis zu erregen, am besten 
beuge man dem Laster vor durch Erziehung und Be- 
günstigung der Ehe. (Tittmann.) 65 ) 

Ein Schriftsteller des 18. Jahrhunderts (Eschenbach) 67 ) 
scheint sogar zu fühlen, dass überhaupt die Auffassung der 
widernatürlichen Unzucht als einer aus Verworfenheit und 
Lasterfestigkeit begangenen Handlung unrichtig ist, denn 
aus der Unanwendbarkeit des auf ganz irrtümlichen An- 
schauungen beruhenden Gesetzes gegen die Zauberei 
leitet er ein Argument für die Straflosigkeit oder 
wenigstens für die mildere Bestrafung der widernatürlichen 
Unzucht trotz bestehenden strengeren Gesetzes her. 

Unter dem Einfluss dieser Theorie wird auch die 
Praxis immer milder. 

Im 18. Jahrhundert wird auf Todesstrafe überhaupt 
nur noch bei Unzucht zwischen Mensch und Tier erkannt, 
dagegen nur höchst selten oder überhaupt nicht mehr 
bei Unzucht zwischen Menschen. Anfangs des V.K Jahr- 
hunderts kommt auch im Geltungsgebiete des gemeinen 
Rechts die Todesstrafe bei widernatürlicher Unzucht gänz- 
lich in Wegfall. 

Wegen gleichgeschlechtlichem Verkehr wird schon 
im 18. Jahrhundert nur zu öffentlichen Arbeiten von 
0 — 10 Jahren, — je nach der Schwere — verurteilt, 
später — jedenfalls in gewissen Gegenden — auch in 
schweren Fällen nur bis höchstens 1 Jahr Zuchthaus. ,lrt ) 

•*) S. Anm. 61. 

"*') Tittinann: Handbuch der Strafrechtswissenschaft und der 
deutschen Strafgesetzkunde II. Balle 1823 § 590. 

* 7 ) Vgl. Quistorp: Grundsätze dos deutschen peinlichen Recht« 
mit Anmerkungen von Klein 1812 Bd. II. § 496 flgd. 



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— 12 r — 



Zugleich werden weitgehende Milderungsgründe be- 
rücksichtigt, wie z. B. Jugend, ernstliche Reue, heftiger 
Grad der Leidenschaft, Einfalt, Unwissenheit. 

In besonders leichten Fällen begnügte man sich nur 
einige wenige "Wochen Gefängnis und massige Geldbussen 
zu verhängen. (Demnach teilweise eine mildere Praxis 
wie die heutige in Deutschland, s. w. u.) 

Ferner wird aber überhaupt am Ende des 18. und 
Anfangs des 19. Jahrhunderts nur eingeschritten, wenn 
öffentliches Aergernis erregt worden ist, d. h. aber, es muss 
nicht durch die öffentliche Vornahme der Handlung 
Aergernis gegeben worden sein, sondern es wird jedesmal 
verfolgt, wenn durch das Bekanntwerden der That bei einem 
grösseren Personen kreis öffentliches Aufsehen entsteht. 6 s ) 

5. Gesetzbücher des 17. und 18. Jahrhunderts. 

Die Gesetzbücher, welche nach der Carolina im 17- 
und 18. Jahrhundert erlassen worden, stehen auf dem 
gleichen Standpunkt wie die Carolina. 

a Das L a n d r e c h t des Herzogtums P r e u s s en 
von 1620 und das verbesserte Landrecht Friedrich 
Wilhelms, Königs von Preussen von 1721 bestrafen mit 
Feuertod, „Unkeuschheit wider die Natuv ; , wie sich 
ersteres ausdrückt, 69 ) 

* , ' , ) Grolmann: Grundriss des Kriminalruchts. 397,398, 
400. Quistorp: Grundsätze des deutschen peinlichen Rechts II. 
§ 496 tfgd. mit Anmerkungen von Klein. 1812. Kapp ler: Hand- 
buch der Litteratur des Kriminalrechts. Stuttgart 1838. Tittmann: 
Ob. cit. in Anm. 66. 

B ") P. VI. art. V: Joweil göttlichon und weltlichen Rechtens 
nach die unnatürliche sodomistischo Unkeuschheit dio grössto und 
abscheulichste unter Allen ist: Also setzen, ordnen und wollen wir 
hiermit ernstlich gebietend, dnss alle Unkeuschheit so wider die Natur 
und sonst in was Weise es immer geschehen kann und für züchtige 
Ohren nicht zu erzählen gebühret, begangen wird, unnachlässlich mit 
dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet werdon soll. 



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— 125 — 



,,sodomistische Unkeuschheit", wie letzteres den strafbaren 
Thatbestand definiert. T ") 

b Die peinliche Landgerichtsordnung von 
Ferdinand III. für Niederösterreich von lüT)(> 
(sog. Ferdinandea) und die bezüglich der Bestrafung der 
Sodoniia fast gleich lautende Constitutio criminalis 
Theresiana für die Österreich^ sehen Erblande vom 
31. Dezember 1768, sog. Theresiana, drohen „dem 
Knabenschänder oder da sonst ein Mensch mit dem 
anderen sodomistische Sünde getrieben hätte" Enthaupt- 
ung und sodann Verbrennen des Leibes samt Kopf. 
Nur die Bestialität wird wenigstens nach der Ferdinandea 
mit dem Feuertod bestraft. 

Die Ferdinandea und Theresiana sehen aber aus- 
drücklich mildere Strafe beim Vorhandensein von Milde- 
rungsgründen vor und haben offenbar nur für vollendete 
wirkliche Schändung (immissio penis u. emmissio seminis) 
die Todesstrafe im Auge gehabt. Als Milderungsgründe 
werden angeführt: Jugend, Unverstand, ernstliche Heue, 
blosser Versuch, die Theresiana erwähnt auch ausdrücklich 
den Mangel der emissio seminis. 

In diesen Fällen soll bezüglich der Strafe nach der 
Ferdinandea der Rat der Sachverständigen eingeholt 
werden; die Theresiana drückt sich dahin aus, dass die 
Feuerstrafe in Schwertstrafe oder letztere in eine ange- 
messene Leibesstrafe verringert werde. 

"«) P. III. Bach VI. Titel VII. Art. VII: Eb wäre zu wünschen 
dass man von solcher unnatürlichen sodomistischen Unkeuschheit 
gar nichts wusste. Nachdem aber leider die Erfahrung mehr als 
zuviel bezeugt, dass sothanc sodomistisches Wesen auch heute zu 
Tage bei den Christen, davon doch die unvernünftigen Heiden den 
grössten Abscheu getragen haben, sehr eingerissen, so setzen und 
wollen wir hiermit ernstlich gebietend, dass die Unkeuschheit wider 
die Natur, welche für züchtige Ohren nicht zu erzählen gebühret, 
durch Verbrennung des Verbrechers durch das Feuer, auch in ge- 
wissen Fällen sonst an Leib und Leben bestraft werden soll. 



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— 120 - 



c I n Sachse n hatten die K o u s t i t u t i o n en d c s C h u r- 
fürsten August vom Jahre 1572 und zwar die 5. der 
sog. sonderlichen Konstitutionen nur den Fall der Unzucht 
mit einem Leichnam einer Frau erwähnt und mit dem Tod 
durch das Schwert bedroht. Die übrigen Fälle wurden daher 
nach der Carolina geahndet. Die geheime Bescheidung 
vom 27. Mai 1783 zählt dann ausdrücklich das Delikt 
der wahren Sodomie (also immissio in anum) zu den 
Verbrechen, welche die Todesstrafe nach sich ziehen. 
Die Praxis in Sachsen scheint aber schon damals auch 
völlig vollendete Akte von Päderastie ungern mit dem 
Tode be traft zu haben und scheint die in der erwähnten 
Bescheidung euthalteue Bestimmung, dass Ehebruch und 
andere geringere fleischliche Vergehen nur mit Zucht- 
hausstrafe bis zu 4 Jahren zu belegen seien, auch auf 
die Päderastie angewandt zu haben. 

Der von der Regierung eingeforderte Bericht der 
Fakultäten vom Jahre 1783 sagt dann allerdings wieder, 
dass auch die Sodomie, wenn sie in genügsame Gewiss- 
heit gesetzt werden könnte, mit dem Tode zu bestrafen 
sei; ebenso betont der Befehl von 1798, dass die In- 
struktion von 1783 nicht beabsichtigt habe, die Todes- 
strafe bei denjenigen Verbrechen, wo die Gesetze sie 
aussprächen (also auch bei der Päderastie) abzuschaffen. 

Trotz alledem scheint auch in Sachsen die Praxis 
nicht mehr auf die Todesstrafe erkannt zu haben. 71 ) 

d Auch der Codex juris criminalis Bavarici 
vom 7. Oktober 1751 hat noch die alte Strenge in der 
Bestrafung der widernatürlichen Unzucht beibehalten. 

Im Kapitel VI ist bestimmt in (§ 10: Fleischliche 
Vermischung mit dem Vieh, toten Körpern oder Leuten 
einerlei Geschlechts, als Mann mit Mann, Weib mit Weib 

*') W&ckter: Abhandlungen aus dem Strafrocht, Bi I 
Leipzig 1835, S. 159, 160, 176. 



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— 127 — 



werden nach vorgäugiger Enthauptung, durch das Feuer 
gestraft und soll das Vieh, 72 ) womit die abscheuliche 
That geschehen ist, nicht so viel zur Straf, als Ausrottung 
des schändlichen Gedächtnisses und Aergernisses auf dem 
Scheiterhaufen mitverbrannt, sofort die Asche in das 
Wasser geworfen werden." 

In § 11. „ Andere widernatürliche Unkeuschheiten 
werden richterlicher Willkür nach höchstens mit der 
Delegation und dem Staubbesen gestraft." 

Dieses Gesetzbuch unterscheidet demnach ebenfalls 
zwischen fleischlicher Vermischung also wohl eigentlicher 
Päderastie und sonstigen unzüchtigen z. B. beischlaf- 
ähnlichen Handlungen. 

e Das Gesetzbuch des Königs Christian von 
Dänemark von 1083 straft in seinem 6. Buch 13. Kap. 
Art. 15 diewidernatürliche Unzucht ebenfalls noch mit dem 
Feuertod. 7:l ) 

Die mildere Auffassung über die Bestrafung der wider- 
natürlichen Unzucht geht am Ende des 18. Jahrhunderts 
nunmehr auch in die neuen Gesetzbücher über. 

f Das Gesetzbuch von Joseph TL von Oester- 
reich von 1787 sieht den Grund der Bestrafung nicht mehr 
in der Verworfenheit des Thäters; wenn es auch noch von 
einer Herabwürdigung des Menschen durch solche Hand- 
lungen redet, so ist doch der mittelalterliche Gesichtspunkt 
einer wegen Immoralität strafwürdigen Handlung verlassen. 
Die widernatürliche Unzucht wird vielmehr nur als 
politisches Verbrechen bestraft, also offenbar nur wegen der 
dem Staate angeblich drohen denSchädigung, sowie der durch 
Bekanntwerden der That entstehenden öffentlichen Aerger- 
nisserregung. 



~~) Anm. Dieselbe Bestimmung bezüglich des Viehes hatten 
schon die Ferdinandca und Thvresiana getroffen. 

~'* i Wie uns privatim von Professor Getz mitgeteilt wird. 



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— 128 — 



Von Todesstrafe ist keine Rede mehr. Wurde öffent- 
liches Aergerniss erregt, so ist die Strafe: Züchtigung mit 
Streichen und zeitliche öffentliche Arbeit, Ist das Ver- 
brechen nur wenig bekannt geworden, so tritt die Strafe 
des zeitlichen, strengen Gefängnisses ein, welche durch 
Fasten und Züchtigen mit Streichen zu verschärfen ist. 
Ferner soll der Thäter von dem Ort, wo das öffentliche 
Aergernis gegeben wurde, entfernt werden. ($ 72.) 

Das Josefinische Gesetzbuch ist das erste und wohl 
auch das Einzige — welches ohne Rücksicht auf das 
Geschlecht die gewerbsmässige Unzucht bestraft. 74 ) 

g Auch das preussische allgemeine Landrecht 
von 1794 hat gegen widernatürliche Unzucht keine Todes- 
strafe mehr festgesetzt. 

Art. 1096 bedroht vielmehr: „Sodomiterei und andere 
dergleichen unnatürliche Sünden, welche wegen ihrer Ab- 
seheulichkeit hier gar nicht genannt werden können" mit 
ein oder mehrjährigem Zuchthaus, Abschied und Ver- 
bannung des Bestraften aus dem Ort, wo die Handlung 
bekannt geworden. 

6. Spanien und Frankreich. 

Nicht nur in den germanischen Ländern, sondern 
auch bei den romanischen Völkern wurde der mann- 
männliche Geschlechtsverkehr während des Mittelalters 
streng bestraft. 

In Spanien ahndete ihn das von der lex Wisigothorum 

'*) Anm. § 76. Jedermann, er sei Mann oder Weib, der mit 
seinem Körper Gewerbe treibt und mit Unzucht sieb Verdienst schafft 
ist ein politischer Verbrecher. 

§ 76. Der Schuldige ist das erste Mal mit zeitlichem strengen 
Gefängnis zu belegen- Bei öfterer Wiederholung ist die Strafe zu 
verdoppeln und mit Fasten und Streichen zu verschärfen, wenn 
Minderjährige verfuhrt sind. 

Ist der Schuldige ein Fremder, so ist er aus den Erblanden ab- 
zuschaffen. 



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— 12D 



bceinflusste sog. Fuero Juzgo für Cordoba von Ferdi- 
nand III. von Kastilien aus dem Jahre 1229 mit Kastration. 
Entmannung neben Hängen ordnete ferner für dieses 
Delikt das sog. Fuero Real von Alphons X. aus dem 
Jahre 1255 an. 

In Frankreich 76 ) wurden in der ältesten Zeit die Pa- 
derasten kastriert gemäss der lex Wisigothorum (1. 8 de 
incestis lib. 3). 

Die gleiche Strafe für das selbe Delikt kennt die 
Sorarae rurale de Jean Bouteiller aus dem Jahre 1479. 

Nach Bouteiller soll derjenige, welcher dieses Ver- 
brechens zum ersten Mal überführt ist, die Testikel ein- 
büsscn, das zweite Mal die natürlichen Teile und das 
dritte Mal soll er lebendig verbrannt werden. (Somme 
Rurale de Bouteiller liv 2 tat. 4 ) p. 870.) 

Zur Zeit der Karolinger galt dann auch in Frank- 
reich das oben in Anm. 48 mitgeteilte Kapitular. 

Die sog. Etablissements de St. Louis aus dem Jahre 
1270 (part. I ch. 85) sprechen ebenfalls den Feuertod 
gegen die Päderastie aus. 

Die gleiche Strafe verordnet dann auch die Coutume 
de Bretagne in ihrem Art. t>3. 4 t. 

Die Schriftsteller des 18. Jahrhunderts: Jousse, Rat 
am Präsidial d'Orleans, '*) und Muyart de Vouglaus 7T ) 
stellen fest, dass die Todesstrafe noch zu ihrer Zeit gegen 
Päderasten angewandt wurde. 

Nach Jousse sei die Strafe thatsächlich noch das 
„lebendig Verbrannt werden* sowohl des aktiven als des 
passiven Teiles; manchmal habe man jedoch zuerst zum 

7Ä ) Die Mitteilungen über Frankreich für die Zeit des Mittel- 
alters verdanken wir Herrn Dr. Norel, charg£ de Conferences an der 
Universität zu Paris. 

7Ö ) Jousse: Traite* de la justice criminelle en France tom. IV 
p. 119. Paris 1771. 

") Muyart de Vouglans : TraUe* des lois criminelles de la 
France p. 243. Paris 1780. 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 9 



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— 130 — 



Tode und erst dann zum Feuer verurteilt (d. h. wohl, das« 
erst der Leichnam des auf andere Weise als durch das 
Feuer Hingerichteten verbrannt wurde). Oftmals habe 
man sogar die Prozessakten verbrannt, damit keine Spur 
des Verbrechens übrig bleibe. Jousse führt eine Reihe 
von Urteilen an, welche auf den Feuertod erkannt haben, 
nämlich aus den Jahren 1519, 1557, 1584, 1598, 1671, 
1*577, 1726, 1759. 

Aus dem „curiosite"s judiciaires" von Varöe (citirt 
in Krafft-Ebings Denkschrift „Der Konträrsexuale vor 
dem Strafrichter *, S. 121) ergiebt sich, dass noch wenige 
Jahre vor der französischen Revolution ein Kapuziner, 
Namens Pascal in Paris, wegen Päderastie hingerichtet wurde. 

Auch Voltaire berichtet in seinem dictionnaire 
philosophique unter „Amour soeratique" Anm. 6, dass zu 
seiner Zeit ein gewisser Deschaufours wegen mannmänn- 
lichen Geschlechtsverkehrcs verbrannt wurde. Voltaire 
missbilligt selbstverständlich eine derartige Strafe und 
bemerkt, es sei sehr schön, die Strafe auf Grund der 
„Etablissements" von St. Louis rechtfertigen zu wollen, 
aber es gäbe in Allem ein Maas, man müsse doch die 
Strafe nach dem Delikt bemessen, er fügt dann ironisch 
hinzu, „was würden zu einer derartigten Strafe die be- 
rühmten Päderasten, ein Caesar, ein Alcibiades, ein Hein- 
rich III. und so viele Andere gesagt haben." 

Bestraft wurde übrigens nicht nur der Geschlechts- 
verkehr zwischen Männern, sondern auch zwischen Frauen, ja 
sogar die unatürliche Verbindung zwischen Mann und Weib. 

Auch in Frankreich neigte man dazu, die Todes- 
strafe nur beim vollendeten Delikt, nicht schon beim 
blossen Versuch auszusprechen. 

Minderjährige über 18 Jahre und Geistliche trat die 
gleiche Strafe wie jeden andern Thäter, wenn sie der 
Päderastie überführt wurden. 



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III. 

Das 19. Jahrhundert. 

1. Nicht mehr in Geltung- befindliche Gesetze. 

Der Standpunkt der Aufklärungszeit, dass die blosse 
Unsittlichkeit einer Handlung eine Strafe nicht recht- 
fertige und Feuerbachs Auffassung von dem Erfordernis 
einer Rechtsverletzung als Strafvoraussetzung führen da- 
hin, dass das bayrische Strafgesetzbuch von 1813 die 
widernatürliche Unzucht straflos lässt. In den Motiven 
ist gesagt: 

„So lange der Mensch durch unzüchtige Handlungen 
nur die Gebote der Moral überschreitet, ohne eines An- 
deren Recht zu verletzen, ist im gegenwärtigen Gesetze 
über dieselben nicht bestimmt worden." 

Fast demselben Beispiel folgt das St.-G.-ß. für Braun- 
schweig von 1840. § 195 bestraft Unzucht wider die 
Natur nur auf Antrag eines Beteiligten. Thatsächlich 
waren damit nur die mit einein Minderjährigen oder die 
gewaltsam vorgenommenen Handlungen getroffen; denn 
nur in diesen Fällen konnte es in Wirklichkeit zu einem 
Strafantrag kommen, sei es seitens des Gewalthabers des 
Minderjährigen, sei es seitens des Vergewaltigten. Bei 
einer nicht öffentlich, in gegenseitiger Einwilligung, unter 
Grossjährigen begangenen That ist der Antrag eines Be- 
teiligten nicht denkbar. 

Auch die Gesetzbücher von "Württemberg von 1839 
und Hannover von 1840 wollen die widernatürliche Un- 

9* 



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— li-2 — - 

zucht an und für sich nicht bestrafen, sondern Hauuover 
nur „wenn sie unter Umständen begangen ist, welche 
öffentliches Aergernis erre gen oder mit Grund besorgen 
lassen" Württemberg nur „im Falle eines dadurch erreg- 
ten öffentlichen Aergernisses oder auf Klage des Be- 
teiligten hin.* 

Die Praxis in Hannover legte das Gesetz dahin aus, 
dass nicht etwa nur dann Strafe einzutreten habe, wenn 
durch eine öffentlich vorgenommene oder direkt wahr- 
genommene Handlung bei einem dritten Aergernis erregt 
worden, vielmehr schon dann, wenn durch Ruchbarwerden 
der That Aergernis entstanden sei. 

Hierbei scheinen die Behörden soweit gegangen zu 
sein, dass sie eine noch gar nicht bei mehreren Personen 
ruchbar gewordene, vielleicht nur dem Denunzianten be- 
kannte Handlung verfolgten, erst durch die Annahme 
der Anzeige und eingeleitete Untersuchung die Erregung 
des Aenrernisses erzeugten und auf Grund der durch die 
angestellten Ermittelungen geschaffenen Verbreitung der 
Kenntnis von der That das Moment der Aergerniserregung 
für gegeben erachteten. 7S J 

In Wirklichkeit war somit das Resultat ungefähr das 
Gleiche, als wenn die widernatürliche Unzucht an und für 
sich für strafbar erklärt worden wäre, und thatsächlich 
war der Rechtszustand der gleiche wie im 18. Jahr- 
hundert in der gemeinrechtlichen Praxis, wo auch nur 
verfolgt worden war bei Ruchbarwerden der That, 

In Württemberg dagegen nahm man an, dass öffent- 
liches Aergernis nur vorliege, wenn dasselbe während 
oder durch die Handlung entstand, nicht etwa schon 
wenn die Kunde weiter verbreitet wurde. 7 ") Jedoch 



Ulrich: Ära spei. S. XI— XIII. 
'") Mittermaier in seinen Anmerkungen zu Feuerbach, Lehr- 
bach Anna. 4 zn £ 467, ob. cit. in Anm. 62. 



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— 133 — 

seh wankten manche Gerichte und neigten zur strengeren 
Auslegung. 

Was die andere Möglichkeit einer Verfolgung nach 
dem St.-G.-B. von Württemberg anbelangt, nämlich bei 
vorhandener Klage des Beleidigten, so wird regelmässig 
doch nur eine wider Willen missbrauchte Person be- 
leidigt sein und Klage erheben, diese Klage demnach in 
Wirklichkeit nur Voraussetzung für die Bestrafung der 
gewaltsam verübten Handlung gewesen sein. 

Das St.-G.-B. für das Grossherzogtum Baden von 1845 
hat zwar eine Strafbestinimung gegen die widernatüliche 
Unzucht als solche aufgenommen; in den Motiven ist 
aber ausdrücklich gesagt, dass „nach dem Geiste des Ge- 
setzes das gerichtliche Einschreiten durch die Voraus- 
setzung bedingt sei, dass durch die Begehung der That 
oder ihre Folgen ein Aergernis entstanden, also die Kunde 
davon bereits in das Publikum gedrungen sei, weil sonst 
das Uebel, dem man entgegenwirken wolle — die Ent- 
stehung öffentlichen Aergernisses — wohl durch die ge- 
richtliche Handlung selbst hervorgerufen würde." KO ) 

Die übrigen im 19. Jahrhundert erlassenen Straf- 
gesetzbücher der einzelnen deutschen Staaten bestrafen 
die widernatürliche Unzucht an und für sich, nämlich 
die Strafgesetzbücher von: 

Oldenburg . . . aus dem Jahre 1814 in Art. 424 
Herzogtum Sachsen „ „ „ 1838 „ „ 308 
Hessen .... „ 1841 „ „ 338 

Nassau ....„„ „ 1849 „ „ 331 
Thüringische Staaten .. „ . 1850—52 „ „ 303 
Königreich Sachsen „ „ „ 1838 B „ 308 
Sachsen , „ „ 1855 „ „ 357 
Preussen „ „ „ 1851 „ £ 143 
Hamburg . . . „ „ „ 1869 in Art. Iö3 

fc °) Z. vgl. Häbcrlin: (Jrundsalzc des Kriminalreolils nach 
<lon neuen deutschen Strafgesetzbüchern. Leipzig 1845 Bd. U. § 135. 



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I) Die meisten dieser Strafgesetzbücher 81 ) sprechen 
ganz allgemein von „Naturwidriger Befriedigung des Ge- 
schlechtstriebes". (Oldenburg.) 

„Widernatürlicher Befriedigung des Geschlechts- 
triebes". (Herzogt. Sachsen und Königr. Sachsen von 1838.) 

„Sich schuldig machen der widernatürlichen Unzucht u 
(Württemberg, Hessen, Nassau), „oder wegen widernatür- 
licher Unzucht soll bestraft werden". (Baden.) 

„Sich schuldig machen der widernatürlichen Woll- 
lust". (Hannover.) 

„Unzucht wider die Natur". (Braunschweig, Ham- 
burg.) 

H) Eine genauere Spezialisierung enthalten die Straf- 
gesetzbücher: 

1. der Thüringischen Staaten: Art. 303 unterscheidet 
widernatürliche Befriedigung mit einer andern Person, 
einer Leiche oder einem Tier; 

2. das Königreich Sachsen aus dem Jahre 1855: 
nach Art. 357 wird bestraft, wer sich der widernatür- 
lichen Unzucht mit einem Menschen oder Tier schuldig 
macht oder sich zu derselben von einem Andern ge- 
brauchen lässt; 

3. des Königreichs Preussen: wonach die wider- 
natürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Ge- 
schlechts und zwischen Menschen und Tieren mit Strafe 
bedroht ist. 

Die Strafen sind folgende: 

In dem Herzogtum Sachsen und den beiden Gesetz- 
büchern des Königreichs Sachsen Gefängnis bis 1 Jahr. 

Desgleichen in den Thüringischen Staaten, wo jedoch 
Schärfung nach Ermessen des Kichters möglich war, 
nämlich mittels Dunkelarrestes und harten Lagers. 



H| ) Stengloin: Sammlung der deutschen Strafgesetzbücher 1857. 



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In Oldenburg: Gefängnis von 1 Monat bis 1 Jahr, 
alternativ mit körperlicher Züchtigung, auch soll der 
Schuldige nach Verbüssung der Strafe von dem Ort, wo 
er das böse Beispiel gegeben, entfernt werden. Bei Rück- 
fall Arbeitshaus von 1 — 4 Jahren. 

In Braunschweig: Zwangsarbeit bis 1 Jahr. 

Ein höheres Strafmaximum (auch abgesehen vom 
Rückfall) enthalten: 
Hamburg: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre. 
Baden und Württemberg: Arbeitshaus von 6 Monaten 

bis 2 Jahr. 

Hannover: Geschärftes Arbeitshaus nicht unter 6 Monate 
oder Zuchthaus. 

Hessen und Nassau: Korrektionshaus bis 3 oder Zucht- 
haus bis 5 Jahre. 

Preussen: Gefängnis von 6 Monaten bis 4 Jahren und 
Möglichkeit der Aberkennung der bürgerlichen Ehren- 
rechte. 

Keines von allen diesen Strafgesetzbüchern hat näher 
den Begriff der zu bestrafenden Unzucht definiert. 

Jedenfalls wird emissio seminis zur Vollendung des 
Thatbestandes nicht mehr für erforderlich erachtet. 82 ) 

Die Motive des Strafgesetzbuches für Württemberg 
erklären die That durch die körperliche Vereinigung 
oder die skandalöse Manupulationen für vollendet. 83 ) 

Aus den letzten Worten geht wohl hervor, dass sie zur 
strafbaren widernatürlichen Unzucht nicht bloss immissio 
penis in anum, sondern auch sonstige unzüchtige Hand- 
ungen z. B. gegenseitige Manustupration rechnen. 

Eine ähnliche Auffassung scheint im Königreich 
Sachsen geherrscht zu haben. 84 ) Die Praxis in Preussen 

* 2 ) Vgl. Häberlin ob cit. in Anm. 80. 
83 ) Hufnagel: Com. II S. 280, 963, III S. 365. 
* 4 ) Krug: Commentar zum St.-G.-B. von 1855 zu Art. 357 
An. 3 



130 — 



nahm dagegen mit Recht an — gestützt auf den Gegen- 
satz von widernatürlicher Unzucht und unzüchtigen Hand- 
lungen im Gesetz selber sowie auf die zwischen beiden 
Begriffen unterscheidende gemeinrechtliche Praxis — , dass 
unter widernatürlicher Unzucht nicht alle unzüchtigen 
widernatürlichen Handlungen zu verstehen seien. 

Diese Auffassung ist zweifellos richtig und diese 
Gründe zwingen zur Annahme, dass der Gesetzgeber nur 
die eigentliche Päderastie, immissio penis in auum, habe 
bestrafen wollen. 

Trotzdem war die preussische Praxis inconsequent 
und wandte das Gesetz auf immissio penis in os an; die 
gegenseitige Onanie liess sie allerdings straflos. 85 ) 

2. Die jetzt geltenden Gesetze. 

A) D eutschland. 

Das deutsche Strafgesetzbuch nahm den Wortlaut 
des § 143 des preussischen Strafgesetzbuches in seinem 
§ 175 auf und strafte die widernatürliche Unzucht mit 
Gefängnis d. h. mit 1 Tag bis 5 Jahren, sowie facultativ 
mit Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. 

Die Strömung zu Gunsten der Straflosigkeit der 
widernatürlichen Unzucht hatte im Laufe des Ii). Jahr- 
hundert immer mehr zugenommen und auch bei Beratung 
des deutschen St.-G.-B. mit Entschiedenheit sich geltend 
gemacht. Das von der Kommission eingeholte medi- 
cinische Gutachten sprach sich ebenfalls gegen eine Be- 
strafung aus, da die fraglichen Handlungen sich in nichts 
von andern unzüchtigen, nirgends mit Strafe bedrohten 
Akten unterschieden und weder für die Gesamtheit noch 
den Einzelnen gefährlicher und schädlicher wie diese seien 

**) Entsch. des Preussischen Obcrtribunals Bd. III S. 388 und 
Bd. VIII S. 366. 



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— 137 — 



Trotz alledem stellte sich der Gesetzgeber auf den 
Standpunkt des Mittelalters in der Beurteilung der wider- 
natürlichen Unzucht. Mangels eines eigentlichen Straf- 
grundes nimmt er aber seine Zuflucht zu dem unter Um- 
ständen die Strafbarkeit einer jeglichen Handlung recht- 
fertigenden Rechtsbewusstsein des Volkes, welches, „derlei 
Handlungen nicht bloss als Laster, sondern als Ver- 
brechen beurteile" und erklärt deshalb die widernatürliche 
Unzucht für strafbar. 

Die Praxis 86 ) geht in der Auslegung des Begritfes 
widernatürlicher Unzucht noch weiter wie früher die 
preussische. 

Sie versteht unter widernatürlicher Unzucht nicht 
bloss wie früher die preussische immissio penis in corpus 
(also in anum vel in os) sondern alle sogenannten 
beischlafähnlichen Handlungen, also namentlich auch 
coitus inter femora; nur die gegenseitige Onanie schliesst 
hie von dem Begriff der widernatürlichen Unzucht aus. 87 ) 
Eine eingehende Begründung seiner Ansicht hat das Reichs- 
gericht bis jetzt nicht gegeben. Die Unnahbarkeit dieser 
Theorie scheint uns auf der Hand zu liegen. 

Denn unterscheidet man widernatürliche Unzucht 
von sonstigen unzüchtigen widernatürlichen Handlungen 
— wie dies das Reichsgericht thut und aus den schon 
früher in Preussen anerkannten Gründen nicht anders 
thun kann — so muss das Gesetz mit widernatürlicher 
Unzucht nur die eigentliche Päderastie, immissio penis in 

*») Entscb. d. R.-G. in Strafe. Bd. I S 196, Bd. II S 24* 
Bd. IV. S. 212, Bd. XX S. 225, Bd. XXIII S. 289. 

* 7 ) In der neuesten bekannt gewordenen Entscheidung über 
den Gegenstand, welche der I Strafsenat am 8. Januar 1898 erlassen 
hat, (mitgeteilt in Goldhammers Archiv, 46. Jahrgang, Heft 2) 
legt das Reichsgericht den Begriff der beischlafahnlichen Handlung 
soweit ans, dass es sogar „Bewegungen des entblössten Gliedes gegen 
den Unterleib eines völlig Bekleidoten" als eine beischlaf- 
ähnliche und domnach strafbare Handlung auffasst. 



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— 138 — 



finurn, gemeint haben. Dagegen ist es willkürlich nud 
ohne jede Berechtigung von den unzüchtigen Handlungen 
wieder eine Anzahl, die sogenannten beischlafähnlichen, 
auszuscheiden und der immissio penis in anum gleich- 
zustellen. Uebrigens empfindet auch das Rechtsbewusst- 
sein des Volkes — auf das ja gerade die Strafe sich 
stützt, — wohl in erster Linie, ja vielleicht sogar aus- 
schliesslich nur die eigentliche Päderastie als straf- 
würdiges Laster. 

B. Die übrigen Staaten Europas. 

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war der gleich- 
geschlechtliche Verkehr in sämtlichen Kulturländern 
Europas strafbar, auch in denjenigen, in welchen er heute 
straflos bleibt. 

Dies gilt namentlich auch für Frankreich 00 ) und 
Italien. 88 ) Heute dagegen wird nur in einer Anzahl der 
europäischen Staaten die widernatürliche Unzucht noch 
bestraft, in einer Reihe von Staaten dagegen nicht mehr. 

Staaten, die strafen. 

1. Schweiz: Die meisten Kantone haben Straf- 
bestimmungen gegen widernatürliche Unzucht. 

Widernatürliche Unzucht, Wollust, Unzucht wider 
die Natur, widernatürliche Befriedigung des Geschlechts- 
triebes (wie sich die einzelnen Gesetzbücher der Kantone 
ausdrücken) bestrafen a) ohne nähere Beschränkung auf 
Menschen oder Tiere: Aargau, Bern, Graubundcn, Zug; 

b) wenn sie begangen wird zwischen Menschen oder 
zwischen Menschen und Tieren : Obwalden, Luzern, Neuen- 
burg, Schwyz, Appenzell. Das Gesetzbuch des letzteren 
Kantons, welches besagt: »Wer seinen Geschlechtstrieb 
durch unnatürliche körperliche Vereinigung befriedigt. 



* ö ) Krafft-Ebiog : Der Konträrsexuale vor dem Strafrichter. 
S. 12 Ende und S. 27. und bezüglich Frankreich oben Kap. II. N. 6. 



— 139 — 



macht sich der widernatürlichen Wollust schuldig", will 
also offenbar nur immissio penis in corpus strafen; 

c) wenn sie begangen wird zwischen Personen des 
gleichen Geschlechts oder zwischen Menschen und Tieren: 
Basel, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau; 

d) wenn sie begangen wird zwischen Männern oder 
zwischen Menschen und Tieren: Glarus. 

Die Strafen sind in 
Basel: Gefängnis, 

Bern: Gefängnis bis zu 60 Tagen oder Korrektionshaus 

bis zu 1 Jahr oder Geldbusse bis zu 500 Frcs., 
Neuenburg: Gefängnis bis zu 2 Jahr, 
Solothurn: Einsperrung bis zu 2 Jahr, 
Thurgau : Gefängnis oder Arbeitshaus bis zu 3 Jahren, 
Aargau: nur Zuchtpolizeistrafen. 

Strenger sind die Strafen in: 
Appenzell: in schweren Fällen Zuchthaus bis zu 2 Jahren, 

sonst Geldbusse und Gefängnis, 
Freiburg: Korrektionshaus von 2 — u* Jahren, 
Graubünden : Gefängnis oder Zuchthaus bis zu 2 Jahren, 
Glarus: Arbeits- oder Zuchthaus bis zu 2 Jahren, 
Obwalden: Zuchthaus bis zu 4 Jahren, bei schweren 
Fällen Kettenstrafe bis zu 4 Jahren. Bei Rückfall 
Erhöhung der Strafe um die Hälfte und Stellung 
unter Polizeiaufsicht, 
Luzern: Zuchthaus bis zu 5 Jahren, bei erschwerenden 

Umständen bis zu 10 Jahren, 
Schaffhausen : in leichten Fällen Gefängnis ersten Grades 
nicht unter 3 Monaten, in schweren Fällen Zucht- 
haus bis zu 0 Jahren, 
Schwvz: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, 
Zug: Zuchthaus oder Arbeitshaus. 

In Graubünden, Freiburg und Neuenbürg tritt Ver- 
folgung nur ein, wenn durch das Bekanntwerden der That 
öffentliches Aergernis erregt wird, also unter denselben 



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— 140 - 



Voraussetzungen ungefähr wie früher in Hannover und 
Württemberg bezw. auch in Baden. 

(Art. 135 des Strafgesetzbuches für Graubünden 
lautet: „Es soll nur verfolgt werden, wenn darüber ge- 
klagt und öffentliches Aergernis dadurch gegeben wird. 
Ist aber eine solche Handlung noch nicht ruchbar ge- 
worden, so mag sich der Richter darauf beschränken, 
bestmögliche Fürsorge zu treffen, um öffentliches Aerger- 
nis und die Wiederholung einer solchen Handlung zu 
verhüten." Die Behörden dürfen demnach nicht wie 
früher in Hannover das Aergernis erst durch die Unter- 
suchung erzeugen.) 

'Art. 401 St.-G.-B. für Freiburg: „il nV aura lieu a 
poursuivre d' offiice qu'en cas de scandale public* — 
Art. 282 St.-G.-B. für Neuenburg: „La poursuite n'a lieu 
que s'il y a scandale public ou sur plainte.") 

Zürich hat keine spezielle Strafbestimmung gegen 
widernatürliche Unzucht. Sie wird jedoch von den 
Züricher Gerichten geahndet auf Grund des Art. 123, 
welcher lautet: »Wer durch eine unzüchtige Handlung 
öffentliches Aergernis erregt, wird mit Gefängnis verbunden 
mit Busse, in schweren Fällen auch mit Arbeitshaus be- 
straft." Trotzdem die namhaftesten Schriftsteller, gestützt 
auf die geschichtliche Entwicklung des Gesetzes, diesen 
Artikel nur auf öffentlich begangene Handlungen 
bezogen wissen wollen, legen die Gerichte diesen Artikel 
dahin aus, dass auch die nicht öffentlich verübte Hand- 
lung strafbar sei, wenn durch ihr späteres Bekanntwerden 
bei einer Anzahl von Personen Aergernis erregt wird. 

Uebrigens wird nicht nur die widernatürliche Unzucht, 
sondern die verschiedensten Unzuchtsakte auch zwischen 
Mann und Weib auf Grund dieses Artikels verfolgt, 8 ") 

Ml ) Z. vgl. der in der Zeitschrift für Schweizer Strafrcoht (von 
Prof Stoos herausgegeben) Jahrgang 1897 mehrfach besprochene 



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Hl 



Keinerlei Strafandrohung enthalten ferner die Kantone : 
Genf, Waadt, Wallis und Tessin.»") 

II. 5 ") 1) Oesterreich: Das heute noch geltende 
St.-G.-B. vom 27. Mai 1852 bestraft in § 129 mit schwerem 
Kerker von 1 — 5 Jahren „Unzucht wider die Natur, das ist 
a) mit Tieren, b) zwischen Personen desselben Geschlechts." 

2) Un garn Straftin seinem St.-G.-B. vom 21. Juni l*8l> 
nur widernatürliche Unzucht zwischen Männern und 
zwischen Menschen und Tieren und zwar nur mit Ge- 
fängnis bis zu 1 Jahr. Das ungarische St.-G.-B. hat auch 
einen speziellen Paragraphen gegen die zwischen Brüdern 
verübte widernatürliche Unzucht. Dieselbe ist jedoch 
nur strafbar auf Antrag der Kltern." 2 ) 

III. In Norwegen (St.-G.-B. von 1812) ist wider- 
natürliche Sünde zwischen Personen des nämlichen Ge- 
schlechts und von Menschen mit Tieren, 

IV. In Schweden (St,-G.-B. von 1864) widernatür- 
iche Unzucht schlechtweg strafbar. 

V. Dänemark: £ 177 des dänischen St.-G.-Bs. be- 
straft widernatürliche Unzucht mit Verbesserungshaus- 
arbeit von (5 Monate bis zu 6 Jahre. Nach dem Kom- 
mentar von Goos zum dänischen St.-G.-B. ist unter wider- 



Prozess gegen einen Arzt, der unzüchtige Handlungen mit einer 
Klientin vorgenommen haben sollte und von allen Instanzen auf 
Grund des Art. 123 verurteilt worden ist. Z. vgl. namentlich daa 
gegen eine derartige Interpretation gerichtete Gutachten von Prof. 
Lilienthal in demselben Jahrgang. 

Die Schweizerischen Strafgesetzbücher zur Vergleichung zu- 
sammengestellt und im Auftrage des Bundesrates herausgegeben von 
Prof. Stoos. Basel und Genf 1890. 

"') Uebcr die Gesetzesbestimmungen der europäischen Staaten 
z. vgl. Liszt: Strafgesetzgebung der Gegenwart, Strafrecht der 
Staaten Europas. Berlin 1894. 

Gernerth: Verbrechen und Vergehen gegen Religion und 
Sittlichkeit in Oesterreich-Ungarn in der Zeitschrift für gesamte 
Strafrechtswissenschaft von Liszt, Bd. XI. S. 323. 



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— 142 — 



natürlicher Unzucht zu verstehen : Unzucht mit Tieren, 
zwischen Männern, zwischen Mann und Frau, nicht aber 
zwischen Frauen. 65 ) 

VI. Russland (Gesetz von 1885) droht für Sodomie 
und widernatürliche Sünde Deportation nach Sibirien und 
Entziehung aller Standesrechte an, bei gewaitthätiger Be- 
gehung Katorga, d. h. Deportation mit Zwangsarbeit von 
10—12 Jahren. 

VII. England straft wohl am strengsten. 

Es wird unterschieden 1) Buggery (widernatürliche 
Unzucht) und zwar a) Sodomie (jedoch nur immissio 
penis in anum damit gemeint, aber ohne Rücksicht, ob 
zwischen Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts 
begangen), b) Bestialität. Die Strafe ist gemäss einem 
Gesetz von 1861 (dem sog. Offences against the Person Act) 
lebenslängliches Zuchthaus bei vollendeter, Zuchthaus 
bis zu 10 Jahren bei versuchter That; 

2) blosse unzüchtige Handlungen zwischen Personen 
männlichen Geschlechts (also z. B. beischlafähnliche 
Handlungen oder gegenseitige Onanie). Strafen: Ge- 
fängnis und Zwangsarbeit bis zu 2 Jahren. Beihilfe, An- 
stiftung und Versuch sind mit gleicher Strafe bedroht." 4 ) 

In Irland gelten dieselben Straf bestimmungen wie 
in England. 

VIII. In Schottland war bis 1889 auf Grund noch 
fortbestandenen mitteralterlichen Bestimmungen für wider- 
natürliche Unzucht sogar noch die Todesstrafe in Gel- 
tung. Ein Gesetz von 1887 hat dies geändert. Die wider- 
natürliche Unzucht wird nur noch mit Zuchthaus oder Ge- 
fängnis bestraft, aber im Gegensatz zum englischen Ge- 
setz nur diejenige zwischen Männern sowie die Bestialität. 

° 3 ) Die Angaben über Dänemark verdanken wir privaten Mit, 
teilungen des Professors Getz. 

°*) Auf Grund dieser Bestimmung wurde Oscar Wilde im 
Sommer 1895 zom Maximum der Strafe verurteilt. 



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— 143 



Auch in Schottland wird Sodomie im eigentlichen 
Sinne, d. h. also immissio penis in anum und sonstige un- 
züchtige Handlungen zwischen Männern unterschieden; 
letztere werden demnach offenbar mit gelinderen Straf ?n 
geahndet. 

IX. Bulgarien: Nach dem bulgarischen St.-G.-B. 
von 1896 wird die widernatürliche Unzucht zwischen 
Personen über 16 Jahren, sowie die Bestialität mit 
6 Monate bis 3 Jahre Gefängnis betraft.« 5 ) 

X. Von den aussereuropäischen zivilisierten Staaten 
sei noch New-York erwähnt. § 303 des Strafgesetzbuches 
von 1881 besagt: „Wer das scheussliche und verabscheu- 
ungswerte Verbrechen wider die Natur sei es mit Menschen 
oder mit Tieren begeht oder fleischliche Vereinigung 
mit einem toten Körper versucht, ist mit Einsperrung 
von 5 — 10 Jahren zu bestrafen." § 304 erklärt dann des 
Näheren: „Jedes, wenn auch noch so geringes Eindringen 
in die Geschlechtsteile genügt, um das in dem vorher- 
gehenden Paragraphen genannte Verbrechen zu begründen." 
Bei Unzucht zwischen Männern kann somit sinngemäss 
nur Eindringen in anum gemeint sein. 96 ) 

Staaten, die nicht strafen. 

In einer Reihe von Staaten sind die schon im 18. Jahr- 
hundert gegen die Bestrafung der widernatürlichen Un- 
zucht geltend gemachten Gründe durchgedrungen, insbe- 
sondere wurde der Code penal Frankreichs vorbildlich, 
welcher keine Strafbestimmung gegen widernatürliche 
Unzucht aufnahm. 

Diese Staaten sind ausser den schon erwähnten Schweizer 
Cantonen von Genf, Waad, Wallis und Tessin die Länder: 



9b ) Die Angaben über Balgarien verdanken wir den privaten 
Mitteilungen des Herrn Dr. Katsaroff, Rat am Apellhof zu Sofia. 

• Ä ) Das St.-G.-B. ist in deutscher Uebersetzung publiziert in 
der Zeitschrift für gesamte Strafrechtswissenschaft von Liszt, Bd. IV. 



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— H4 — 



Belgien, Frankreich, Holland, 07 ) Italien,"*) Luxemburg, 
Monaco, Portucal, Spanien. Selbstverständlich auch die 
Türkei, von aussereuropäischen sei genannt Mexico. 07 ) 

Im Wesentlichen nur unter folgenden Umständen 
kann in diesen Ländern der gleichgeschlechtliche Ver- 
kehr, ebenso wie der normale, vor den Kichter gezogen 
werden. 

Wenn er vorgenommen wird: 

1) öffentlich. Alle die erwähnten Staate bestraten 
die öffentliche Vornahme, keiner jedoch die Erregung 
öffentlichen Aergernisses infolge Ruchbarwerdens einer 
nicht öffentlich begangeneu unzüchtigen Handlung. 

In Holland wird neben der öffentlichen Begehung 
auch die unzüchtige Handlung bestraft, bei welcher ein 
Dritter wider seinen Willen zugegen war. 

Obgleich eine derartige Bestimmung in Frankreich 
nicht besteht, so fasst doch der Kassationshof jede in 
Gegenwart eines nicht einwilligenden Dritten vorgenommene 
unzüchtige Handlung als outrage public a la pudeur 
?.uf. M ) 

2) gewaltsam. (Nur Portugal spricht bei der ge- 
waltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen lediglich 
von Frauen.) 



*') Die Strafgesetzbücher von Holland aus dem Jabre 1881 
und von Italien aas dem Jahre 1889 sind publicirt in der Lisztschen 
Zeitschrift Bd. I und X. Das von Mexico von 1871 in Bd. XIV. 

ps ) In Laienkreisen ist vielfach der Irrthum verbreitet, als ob 
nach dem italienischen Strafgesetzbuch für das Heer und die Marino 
die widernatürliche Unzucht strafbar wäre, wenn von Militärpersonen 
begangen. Dies ist unrichtig, wie ich aus privaten Mitteilungen 
eines Juristen aus Italien erfahre. Sie ist nur während des Kriegs- 
zustandes gegenüber Militärpersonen strafbar. In Friedenszeiten 
kann höchstens eine diseiplinarische Ahndung in Betracht kommen, 
und zwar höchstens eine Arreststrafe bis 45 Tage. 

"*) Dalloz; Räp. Bd. V attentat aux moeurs und RepSnppl. 
Bd. I N. 8 u. flgd. 



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— 145 — 



3) a) mit Kindern. Die Altersgrenze ist 11 Jahre 
in der Türkei; 12 Jahre in: Holland, Italien, Portugal, 
Spanien, Waadt, 13 Jahre in Frankreich, 14 Jahre in Genf. 

Belgien hat zwei Altersgrenzen: strengere Bestrafung 
bis 15 Jahren, weniger strenge von 12 — 14 Jahren. 

b) mit Jugendlichen über das Kindesalter hinaus. 

Holland straft unzüchtige Handlungen mit Jugend- 
lichen von 12 — 16 Jahren, Italien wirkliche Schändung 
Personen dieses Alters ; beide Länder jedoch nur auf Antrag. 

Frankreich schützt die Jugendlichen auf Grund art. 
334, Code p£nal, wonach bestraft wird „quiconque aura 
attente" aux moeurs, en excitant, favorisant ou facilitant 
habituellemeut la diSbauche ou la corruption de Tun on 
de Pautre sexe au dessous de 21 ans." Eine ähnliche Be- 
stimmung hat Genf, ebenso Wallis, letzterer Kanton jedoch 
ohne Altersgrenze überhaupt. Während Belgien, Holland 
Italien, Portugal, Spanien nur die Begünstigung der Un- 
zucht mit Minderjährigen an dem wirklichen Kuppler 
strafen, und die Fassung des Gesetzes ausdrücklich nur 
letzteren treffen will, hat der Kassationshof zu Paris den 
allerdings ganz allgemein lautenden Artikel 334 dahin 
ausgelegt, dass nicht bloss der Kuppler, sondern auch 
derjenige, welcher ge wohn hei tsmässig Minderjährige zur 
Unzucht verleitet, strafbar sei. ,w0 ) 

Eine gewohnheitsmässige Verleitung wird in Frank- 
reich unter Umständen schon bei Vornahme mehrerer 
Unzuchtsakte mit einem Minderjährigen angenommen, 
namentlich wenn es sich um gleichgeschlechtlichen Ver- 
kehr handelt.' 01 ) 

4) Gegen die männliche Prostitution wird nirgends 
ausser in Paris eingeschritten. Auf Grund eines Gesetzes vom 

lü0 ) Dallo«: Rep. Bd. V und Sappl, d. Rep. Bd. I attentat aux 
moeurs N. 62 — 66. 

Dalloz: Rep. Bd. V u. Suppl. d. Rep. Bd. I attentat aux 
moeurs N. 64. 

.Tain buch für homosexuell«- Forschungen. 10 



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— Iii) — 



1. Juli 1852, wonach obdachlose Individuen und solche, 
die keine Existenzmittel haben, auf die Dauer von zwei 
Jahren aus dem Seinedepartement ausgewiesen werden 
können, weist die Pariser Polizei die gewerbsmässigen 
Päderasten, welche keinen festen ehrlichen Erwerb nach- 
weisen können, von Paris aus. 102 ) ,ws ) 

,ü '-) Carlier: Les dcux prost ltutions. Paris 1889. S. 472. 

tü3 > In diesem Zusammenhang mag auch das Vorgehen des 
Gouverneurs von Cadix erwähnt werden, welcher im Jahre 1898 alle 
Manner von Cadix, die dem gleichgeschlechtlichen Verkehr ergebon 
waren, sowie dio diesem Verkehr dienenden Unterschlupf häuser mit 
einer besonderen Steuer belegte, wogegen dann die Betreffenden 
keinerlei Belästigung seitens der Polizei zu befürchten hatten. Die 
Enthüllungen des Publizisten Figneroa, durch welchen die Sache 
ruchbar wurde, hatten die Abberufung des Gouverneurs und den 
Sturz des Ministeriums Gamazo zur Folge. (Z. vgl. dio Zeitungen 
\om November 1898.) 



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IV. 

Länder, die den gleichgeschlechtlichen Verkehr 
mehr oder weniger anerkennen. 

Während die bisher erwähnten Staaten, sei es nun, 
dass sie die Päderastie bestrafen oder nicht, in der moralischen 
Beurteilung derselben ziemlich übereinstimmen, 108 *) 
finden wir sowohl im Laufe des Mittelalters als auch 
noch in der Jetztzeit Völker, welche den gleichgeschlecht- 
lichen Verkehr mehr oder weniger öffentlich dulden und 
anerkennen. 

Die weite Verbreitung der Päderastie in der Türkei 
während des Mittelalters ist bekannt. Namentlich mit 
Bajezid I. (1389 — 1403) soll die Knabenliebe in der 
Türkei ziemlich offen an den Tag getreten sein. Die 
Liebesgedichte türkischer Dichter an Jünglinge lassen 
keinen Zweifel darüber, dass die Liebe zu Jünglingen 
derjenigen zu Weibern gleichgestellt wurde. 104 ) 

Aehnliche Schlüsse für Persien gestatten die Ge- 
dichte persischer Dichter, von welchen als der hervor- 
ragendste Hafiz (1394) genannt sei. 104 ) 

Am meisten verbreitet soll die. Päderastie heutzutage 
in China sein, wo die Liebhaber mit ihren Geliebten sich 
ganz ungeniert öffentlich zeigen.' oft ) Trotzdem soll in 

10S ») In den Ländern des Südens, insbesondere auch in Italien 
gilt passive Päderastie bei weitem für schimpflieber als active. 

lo4 ) Moll: Konträre Sexualempfindung, S. 80 und 81. 

10r> ) Moll: Konträre Sexualempfindung, S. 89 und Ellis und 
Symonds: Das konträre Goschlechtsgefühl, übersetzt von Kurella: 
Bibliothek der Sorialwissenschaften, Leipzig 1896, Einleitung 8. 6 

10* 



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— 148 — 



China gegen Päderastie vierwöchentliche Einsperrung und 
100 Hiebe mit dem Bambusrohre als Strafe angedroht 
sein. 106 ) 

In Madagaskar sollen sich Tänzer linden, die als 
Weiber verkleidet sind und in jeder Hinsicht die Rolle 
des Weibes übernehmen. 107 ) 

Von Japan berichtet Helvdtius, dass die Bonzen die 
Männer, nicht aber die Frauen lieben dürften. 108 ) 

Derselbe teilt mit, dass in gewissen Gegenden von 
Peru die Päderastie als eine zu Ehren der Götter vor- 
genommene Handlung ausgeübt worden sei. 109 ) 

Unter deu Indianern giebt es Stämme, welche den 
gleichgeschlechtlichen Verkehr zwischen Männern geradezu 
anerkennen: Eine gewisse Kategorie von Männern legt 
Weiberkleider an und sucht in Allem dem Weibe zu 
ähneln ; sie leben mit Männern zusammen und geben sich 
ihnen geschlechtlich hin. 109 ) 

Im alten Mexiko sollen sogar Ehen zwischen Männern 
vorgekommen sein. 110 ) 

In Tahiti werden Liebesbündnisse zwischen Männern 
die sogar verschiedenen und feindlichen Stämmen ange- 
hören, geschlossen und von beiden Stämmen derart an- 
erkannt, dass jeder vom Bunde das Gebiet des feindlichen 
Stammes ohne Gefahr betreten darf. 111 ) 

Bei gewissen afrikanikanischen Stämmen, z. B. den 
Balonda, finden förmliche Verlöbnisfeierlichkeiten unter 
Kameraden statt, „indem die wechselseitige Einträufelung 
von einigen Tropfen Blut in die Trinkgefässe, der 



10 «) Ellis und Symonds, cit. in Anra. 105, S, 7. 
lo7 ) Moll: Konträre Sexualempfindung, S. 40. 
10H ) Oeuvres (V Heivötius II. 150. 
lol> ) Ellis und Symonds, cit in Anm. 105, S. 7—9. 
lt0 ) Moll, cit. in Anm. 101, S. 40. 

in ) Carpontor: Die homogene Liebe, deutsch bei M. Spohr, 
Leipzig erschienen, S. (i. 



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— 149 — 



Namensaustausch und die beiderseitige Bescheukung mit 
den kostbarsten Besitztümern erfolgt." in ) 

Endlich giebt es in Europa einen Stamm, nämlich 
die Albanesen, bei welchen Liebesbündnisse zwischen 
Mann und Jüngling, ähnlich wie im alten Griechenland, 
eine ideale Ausbildung erfahren und die Quelle erhabener 
Gefühle und die Anspornung zu Tugend und Tüchtig- 
keit werden. 11 ' 2 ) 

n ' 2 ) Hahn: Albancsische Studien. Jona 1854; und Ellia und 
Symonds, cit. in Anm. 105, S. 5. 



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V. 

Lex ferenda und Strafgesetzentwürfe, 

Zu den Gründen, welche schon am Ende des 18. 
Jahrhunderts für die Streichung einer Strafandrohung 
gegen widernatürliche Unzucht angeführt wurden und 
welche auch einen grossen Teil der europäischen Staaten 
von Aufstellung einer Straf bestimmung absehen Uesen, 
sind im Laufe der letzten 30 Jahren neue, früher ganz 
unbekannte, hinzugekommen. Seit Ende der 60er Jahre 
hat nämlich die Wissenschaft, insbesondere die Psychiatrie 
durch ihre Forschungen auf dem Gebiet des Geschlechts- 
lebens festgestellt, dass die bisherige Auffassung über den 
gleichgeschlechtlichen Verkehr auf einer Reihe von Irr- 
tümern beruhte und dass die sog. widernatürliche Unzucht 
meist nicht aus einem Laster, sondern einem angeborenen 
Trieb fliesst und lediglich Folge ist einer dem normalen 
Geschlechtsgefühl ähnlichen, jedoch anstatt auf Personen 
des entgegengesetzten Geschlechts auf solche des gleichen 
Geschlechts gerichteten Liebe. 118 ) 

Die Thatsache an sich, dass es Leute mit konträrer 
Sexualempfindung giebt wird von keinem Arzt, ja über- 

m ) Krafft-Ebing (Psychopathia scxualis) bat insbesondere zur 
Klärung der ganzen Frage wesentlich beigetragen, aber schon vor 
ihm und erst recht 6eit Erscheinen der Psychopathia haben zahlreiche 
Forscher der verschiedensten Länder dasselbe Gebiet studiert und 
sind zu ähnlichen Feststellungen gelangt. 



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— 151 - 



haupt wohl kaum noch von wissenschaftlich gebildeten 
Männern mehr bestritten. Uneinigkeit herrscht nur noch 
über die Häufigkeit des Vorkommens, über die Ursachen 
der Entstehung und den etwaigen Zusammenhang der 
Erscheinung mit der Fötalanlage des Menschen, über die 
Krankhaftigkeit der konträren Sexualempfindung etc. U4 ) 

m ) Z. vgl. anter Andern ausser Krafft-Ebing: Psycho- 
pathia sexualis: Moll: Conträre Sexualempfindung, sowie insbesondere 
seine Libido sexualis, Berlin 1897 und 1898, Bd. I und II; 
Chevalier: L'inversion de l'instinct genital, Paris 1885; 
Schrenk -Notzing: Die Suggestionstherapie bei krankhaften Er- 
scheinungen des Geschlechtssinnes mit besonderer Berücksichtig- 
ung der konträren Sexualempfindung, Stuttgart 1892; 
Tarnowsky: Die krankhaften Erscheinungen des Geschlechts- 
sinnes, Berlin 1886; 
Eulenburg: Sexuale Neuropathie, Leipzig 1895; 
Lanpts: Perversion et perversitös sexuelles, Paris 1896; 
Raffalovich: Uranisme et Unisexualitö, Paris-Lyon 1896; 
Ellis und Symonds: Das konträre Geschlechtsgefühl, deutsch 
von Kurella, Bibliothek der Sozialwissenschaften, Leipzig 1896; 
Carpontor: Die homogene Liebe in der freien Gesellschaft, 

Leipzig bei Spohr; 
Rutgers: Ueber die Actiologie des perversen Geschlechtstriebes 
(in Psychiatrische Blätter 1894 Lieferung 3, Amsterdam van Rossen). 
Sogar solche Schriftsteller, welche behaupten, neue medizinische 
Gründe für eine Aufhebung des § 176 des St.-G.-Bs. seien nicht 
vorhanden, können doch das Vorkommen einer konträren Sexual- 
empfindung nicht in Abrede stellen, so z. B.: 
Hüpodcn: Gerichtssaal von Stenglein, 1895, Heft 5 und 6; 
H o c h c : In Mendels : Neurologischem Centralblatt vom 15. Januar 
1896 z. vgl die Widerlegung des Ersteren von Anonymus im 
Gerichtsaal, Bd. LH Heft 5, und des Letzteren ebenfalls von 
Anonymus in Friedrichs Blätter für gerichtliche Medizin, 
42 Jahrg. Heft VI; 
Cramcr: Berliner klinische Wochenschrift 1897 Nr. 43 und 44. 

Hüpeden, Hoche und Cramer bestreiten die Häufigkeit der 
Erscheinung; diese Behauptung erklärt sich wohl nur aus einem 
Mangel an persönlicher Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet, 
einem Mangel, den Hoche und Cramer selbst zugeben müssen. 



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— 152 - 



Soviel steht aber fest, dass eiue Anzahl von Menschen 
vorhanden ist, welche mit einem auf Personen ihres eigenen 
Geschlechts gerichteten Geschlechtstrieb behaftet sind. 
Die wissenschaftliche Forschung hat ausserdem noch zwei 
weitere Vorurteile beseitigt. Einmal hat sie erwiesen, 
dass die Konträrsexualen nicht, wie man bisher von den 
Päderasten glaubte, unmündigen Knaben nachstellen, 
sondern ebenso wie der Normale meist nur erwachsene 
Frauenspersonen liebt, gleichfalls nur erwachsene Jüng- 
linge bevorzugen, sodann hat sich herausgestellt, dass die 
extremste Form gleichgeschlechtlicher Akte, die man 
gewöhnlich den Päderasten zuschrieb, gerade bei den 
Konträren seltener vorkommt als andere Berühungen. 

Diese Feststellungen der Wissenschaft darf nun auch 
der Gesetzgeber nicht mehr unberücksichtigt lassen. 

Die Entwürfe von Strafgesetzen der meisten Länder 
aus den letzten Jahren scheinen jedoch die conträre Sex- 
ualempfindung nicht zu beachten. 

Der Entwurf des neuen österreichischen Strafgesetz- 
buches will wiederum den gleichgeschlechtlichen Verkehr 
mit Gefängnis bestrafen, trotzdem der oberste Sanitäts- 
rat sich für Straflosigkeit ausgesprochen hat und neben 
den früher schon gegen die Bestrafung erhobenen Be- 
denken namentlich noch als Grund die durch die Straf- 
androhung geschaffene Zwangslage der Konträren an- 
führt. 11 ») 

Auch der Entwurf für Norwegen ,le ) besagt in § 123: 
„Findet ein unzüchtiger Verkehr zwischen Per- 
sonen männlichen Geschlechts statt, so werden die Thäter 



m ) Kxafft-Ebing hat eine spezielle gegen Aufnahme eino Straf- 
bestimmung gerichtete, vortreffliche, die ganze Frage de lege lata 
und ferenda erschöpfende Denkschrift geschrieben „Der Kontrar- 
sexualo vor dem Strafrichter". 

Publiziert in den Mitteilungen der internationalen krimina- 
listischen Vereinigung Bd. VII H. I, 1898. 



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— m — 



und die dazu Mitwirkenden mit Gefängniss bis zu einem 
Jahr bestraft". 

Der Paragraph trifft zweifellos auch die gegenseitige 
Onanie. Da Absatz 2 dieses Paragraphen lautet: „Die 
Verfolgung findet nur statt, wenn allgemeine Rücksichten 
es erfordern", so ist die Verfolgung einfach in das Er- 
messen der Behörde gestellt. 

In Zürich soll das Strafgesetzbuch bezüglich der 
Sittlichkeitsdelikte noch vor der Einführung des Bundes- 
strafgesetzbuches geändert werden. Der Züricher Ent- 
wurf dieses Gesetz bestraft ebenfalls den gleichgeschlecht- 
lichen Verkehr; bei der Strenge, mit welcher er überhaupt 
gegen geschlechtliche Handlungen einschreitet, ist das 
allerdings nicht zu verwundern. 

Der Entwurf zu dem Schweizerischen Strafgesetz- 
buch " ') dagegen trägt den neueren Forschungen Rechnung. 

Bei der Beratung desselben ist auch die Natur der 
Konträrsexualen und ihre Zwangslage zur Sprache ge- 
kommen. 1 1 8 ) 

Ursprünglich war eine Straf bestimmuug gegen wider- 
natürliche Unzucht beabsichtigt, nach der definitiven, 
von Professor Stoos nach den Beschlüssen der Exparten- 
kommission vorgenommenen Fassung des Vorentwurfes 
wird jedoch in Art. 124 nur „der Mehrjährige, der mit 
einem Minderjährigen widernatürliche Unzucht begeht, 
mit Gefängnis nicht unter (> Monaten bestraft"." 9 ) 

nT ) Publiziert in den Mitt den I. K. V. als spezieller Band 189G. 
Verbandlangen der Expertenkommission über den Vorent- 
wurf Bern 1896 Bd. II 

110 ) "Wenn auch dio Altersgrenze bis zu beendeter Minderjährig- 
keit etwas zu hoch gegriffen scheint, so wird doch die I<age der 
Konträrsexualen kaum schlimmer wie diejenige des Normalen sein, denn 
der Entwurf zieht auch dem normalen Geschlechtsverkehr engere 
Grenzen als andere Strafgesetze und bestraft denjenigen, welcher dio 
Not oder Abhängigkeit (?) einer Frauensperson benutzt, um sie zum 
Beischlaf zu verleiten, mit Gefängnis, ohne Rücksicht auf das Alter 
der Frauensperson. 



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— Iii — 



Mag es auch angemessener sein, die Altersgrenze 
zum Schutz der Jugendlichen auf das IG. oder 18. Lebens- 
jahr festzusetzen, so ist jedenfalls das Prinzip des Vor- 
entwurfes das richtige. 

Der Verführung unerwachsener Jünglinge, die allein 
ein weiteres Umsichgreifen des gleichgeschlechtlichen 
Verkehrs befürchten lassen könnte, soll vorgebeugt werden, 
wobei man übrigens alle unzüchtigen Handlungen, auch 
die gerade für die Jugend im gleichen Maasse wie bei- 
schlafähnliche Handlungen gefährliche, gegenseitige Onanie 
strafen mag; andererseits aber darf der Staat sich nicht 
in den Geschlechtsverkehr Erwachsener mischen, so 
lange sie sich innerhalb der auch dem normalen Ge- 
schlechtsverkehr gezogenen "Schranken halten, und muss 
endlich aufhören Leute wegen Bethätigung ihres für 
sie natürlichen Geschlechtstriebes mit Verbrechern auf 
eine Stufe zu stellen. 

Die Notwendigkeit der Beseitigung der Strafbe- 
stimmung gegen widernatürliche Unzucht als solche drängt 
sich auf, welcher Straftheorie man auch huldigt. Folgt 
man der Auflassung der sogenannten alten Schule, wo- 
nach die Strafe eine Sühne für begangenes Unrecht bilde, 
so kann bei einer aus dem natürlichen Gefühl, der kon- 
trären Sexualempfindung entspringenden, keinerlei Rechte 
dritter oder des Staates verletzenden, lediglich den jedem 
Menschen eingepflanzten Geschlechtstrieb befriedigenden 
Handlung von begangenem strafrechtlichen Unrecht, 
das zu sühnen wäre, keine Rede sein. 

Mit der Feststellung, dass gleichgeschlechtlicher Ver- 
kehr nicht aus Lasterhaftigkeit, sondern aus eingewurzel- 
tem Geschlechtstrieb entspringt, muss er auch vom rein 
christlichen Standpunkt aus in einem anderen Lichte wie 
bisher erscheinen, d. h. nicht mehr als besonders laster- 
hafte Unzucht, sondern lediglich als eine ebenso wie die 
Unzucht zwischen Mann und Weib zu beurteilende Sünde 



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- 155 — 



und deshalb jedenfalls nicht als ein durch das weltliche 
Gericht zu bestrafendes Verbrechen. 120 ) 

Mit dieser Feststellung entfällt sodann auch der 
Strafgrund, dass das Rechtsbewusstsein des Volkes die 
Handlung als Laster und Verbrechen empfinde: Ein irr- 
tümliches mit den Ergebnissen der modernen Wissenschaft 
unbekanntes Rechtsbewusstsein kann eine ungerechtfertigte 
Strafe nicht rechtfertigen. 

Aber auch nach der sog. neuen Schule wird eine 
Bestrafung nicht am Platze sein. Diese betont in erster 
Linie, dass die Schädlichkeit einer Handlung für die 
Strafe bestimmend sei. Nun hat schon Cella im 18. .Jahr- 
hundert mit Recht gesagt (s. oben bei Anm. 03 j, dass 
Niemand sich einreden Hesse, dass Entvölkerung oder 
Schwächung oder gar Auflösung des Staates als Folge 
der widernatürlichen Unzucht zu befürchten seien. 

Thatsächlich wurde von jeher bis zum Ende des 
18. Jahrhunderts wegen Lasterhaftigkeit der Handlung 
gestraft; als man dann die Unzulässigkeit einer Bestrafung 
lediglich wegen Immoralität des Thäters einsah, versuchte 
man (so z. B. das Josefinische Strafgesetzbuch s. ob.b. Anm. 74) 
in einem Angriff auf den Staat den Strafgrund der wider- 
natürlichen Unzucht zu erblicken. Das deutsche St.-G.-B. 
— offenbar von der Unrichtigkeit dieses letzteren Straf- 
grundes überzeugt — kehrte dann wieder mehr zu dem 
früheren Standpunkt zurück; um aber dessen Schwäche 

1Su ) Ein den 6treng orthodoxen Standpunkt vertretender Schrift- 
steller, Raffalowich (Uranisme et Unisexualitö, Paris-Lyon 18%) 
zieht ganz nnd gar diese Folgerang: Der gleichgeschlechtliche Ver- 
kehr sei Sande, aber nicht mehr und nicht weniger als der normale 
aussereheliche Geschlechtsverkehr, deshalb sei es ungerechtfertigt, 
den ersteren strafrechtlich zu verfolgen, und den letzteren als etwas 
Erlaubtes hinzustellen. •- Aehnlich drückte sich der Bischof von 
Mains gelegentlich dor Petition wegen Abschaffung des § 176 aas, 
z. vgl. Dr. Hirschfolds Buch: „Dio homosoxnelle Frago im Urteile 
der Zeitgenossen" (Leipzig 1897) S. 30-31. 



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— 150 — 



zu verbergen, kleidete man diesen Strafgrund in die neue 
Formulierung, dass das Rechtsbewusstsein des Volkes 
die Handlung als Laster und Verbrechen empfinde. 

Heute, nachdem durch die Forschungen über kon- 
träre Sexualempfindung auch diesem Standpunkt des 
deutschen St.-G.-B. Völlens aller Boden entzogen worden 
ist, will man die bisher niemals ernstlich und dauernd 
betonte angebliche Schädigung des Staates als Strafgrund 
aufstellen und Zerrüttung der Ehe, ja wie der öster- 
reichische Entwurf es thut, Untergang ganzer Völker auf 
die Freigabe des gleichgeschlechtlichen Verkehrs zurück- 
führen. 12 «) 

Diese Befürchtungen sind wohl kaum ernstlich ge- 
meint. Viele empfinden nämlich den gleichgeschlecht- 
lichen Verkehr aus instinktivem Abscheu gegen solche 
ihnen unbegreiflich dünkendea Handlungen trotz aller 
wissenschaftlichen Feststellungen immer noch als scheuss- 
liches Laster und wollen dann instinktiv, dass dies an- 
gebliche Laster bestraft werde. Da sie aber den allgemein 
als unhaltbar abgelehnten Strafgrund lediglich der Un- 
sittliehkeit der Handlung nicht hervorkehren können, 
suchen sie andere, wenn auch unrichtige Strafgründe 

Eine Gefährdung der Allgemeinheit durch den 
gleichgeschlechtlichen Verkehr wäre überhaupt nur denk- 
bar, falls er in weitem Umfang um sich griffe. Eine 
solche allgemeine Verbreitung ist aber nicht möglich. 
Die Zahl der Konträren ist eine verhältnismässig geringe ; 
die normalen Männer werden sich sicherlich nicht durch 
Aufhebung der Strafandrohung nunmehr zum eigenen 
Geschlecht hingezogen fühlen; eine Verführung ist nur 
bei Jugendlichen zu befürchten, diese sollen aber ge- 

12 ') Vgl. Lammasch in Zeitsch. f ges. Strafrechtaw. Bd. XV 
Heft 4 und 5, S. «38. — Vgl. Hüpedcn: Im Gerichtseaal, 1895. 
Heft 5 und 6. 



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— 157 — 



schützt werden; die Aufhebung der Strafbestimmung in 
anderen Ländern hat auch keine Zunahme des gleich- 
geschlechtlichen Verkehrs zur Folge gehabt. 

Durch die Strafandrohung wird nicht der Staat vor 
Schädigung bewahrt, sondern durch sie werden umgekehrt 
grössere Störungen hervorgerufen : Erpressung, Förderung 
gewerbsmässiger Erpresserbanden, Selbstmord, Entehrung, 
soziale Vernichtung der Existenz von unbescholtenen 
Staatsbürgern sind die Frucht der Straf bestimm ung. 

Desshalb wird auch die sog. neue kriminalistische Schule 
das Fortbestehen derselben nicht befürworten können 
und thatsächlich hält auch der Führer dieser Schule in 
Deutschland, Prof. Dr. Liszt, ,22 ) ihre Aufhebung für an- 
gezeigt. 

Solange aber das Gesetz besteht und man verfolgen 
und strafen zu müssen glaubt, sollten wenigstens die 
neueren Forschungen über die Konträrsexualen einen 
Einfluss auf die praktische Handhabung der Straf bestimm- 
ung im Sinne milderer Bestrafung ausüben. Dem ist 
aber leider nicht so. Meist aus völliger Unkenntnis über 
das Wesen der konträrsexualen Liebe, vielfach um nicht 
von dem bei manchen Gerichten seit Jahren üblichen 
Strafmass abzuweichen, verhängen die Gerichte monate- 
lange, ja jahrelange Gefängnisstrafen gegen Urninge, 
sprechen ihnen manchmal sogar die bürgerlichen Ehren- 
rechte ab. 

Letzteres mindestens sollte doch völlig ausgeschlossen 
sein; dann mag man auch über die Repression des gleich- 
geschlechtlichen Verkehrs denken, wie man will, so ist 
jedenfalls dies unrichtig, dass die Urninge? durch Be- 
tätigung ihrer Liebe eine tiefstehende Moralität und 
eine ehrlose Gesinnung bekunden. 

Die baldige Beseitigung der Strafbestimmung ist da- 

,22 ) Lehrbuch des Strafrechts. Bd. II. § 109. 



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— 158 — 



her dringendes Bedürfnis und kann nicht bis zur all- 
gemeinen Revision des St.-G.-Bs. verschoben werden. 

Daruni haben auch Hunderte von Gelehrten, 
Aerzten, Juristen, Schriftstellern und Künstlern eine 
die Aufhebung des § 175 bezweckende Petition im 
Jahre 1897/98 dem Reichstag eingereicht. Die Petition 
jst auch an den neugewählten Reichstag gerichtet worden 
und die Bestrebungen im Sinne einer Beseitigung der 
Strafandrohung werden nicht aufhören, bis sie gefallen ist. 



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Aus dem Seelenleben des Grafen 

Platen. ') 

Von Ludwig Frey. 



,,r>u at>er siehst mich in vertrautem) Lichte." 
Platen an G. J. (GusUv Jakobs.) 

Als Tibullus, der römische Lyriker, seine vielberufe- 
nen Elegien, wie jene „An den untreuen Geliebten" sang, 
hat er wohl nicht daran gedacht, dass diese Gedichte nach 
fast zwei Jahrtausenden noch manchem Bewohner Ger- 
maniens, das damals noch von den Nebeln der Barbarei 
umdunkelt war, ein stilles Trostbuch werden könnten. 
Ja, in der kleinen Gemeinde von Kennern und — Dul- 
dern, die heutzutage im gebildeten Deutschland leben, wird 
die 4. Elegie Tibulls einfach für eine urnische ars amawdi 
gehalten. Ein y stilles' Trostbuch haben wir die Gedicht- 
sammlung genannt. Laut darf man sie als solches noch 
immer nicht bezeichnen, wenn man nicht eine Flut von 
Schmähungen über sich heraufbeschwören will. Noch immer, 
trotz Humanität, Aufklärung und Gewissensfreiheit, lastet 
ein sozialer und gesetzlicher Druck auf jenen Unglücklichen, 
die man jetzt wohl dem Namen nach kennt, deren Cha- 
rakterbild aber von der Parteien Hass noch immer ver- 

*) Vergl. „Die Tagebücher des Grafen August von Platen" 
Aus der Handschrift des Dichters herausgegeben von 6. v. Laub- 
mann und L. von Schettler. I. Bd. Stuttgart bei Cotta 1896. 87ö 8. 



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- 100 — 



zerrt erscheint. Da ma«r es nun in Stunden schmerzhafter 
Entsagung oder in solchen, wo, durch den Wahn der 
Welt bethört, der in Deutschland lebende Homosexuale 
an sich selbst irre wird, für Diesen eine Erquickung und 
Beruhigung des Herzens werden, wenn er wahrnimmt 
wie die Gefühle der eigenen Brust in den Tönen des 
römischen Lyrikers einen Widerhall finden. 

Aber auch ein deutscher Dichter vermag diese be- 
freiende Wirkung hervorzubringen, und um so höher ist 
deren Wert anzuschlagen, als in seinen Werken Zeit, Oertlich- 
keiten und Personen dem gleichfühlenden Leser näher liegen. 
Adelig wie durch Geburt so durch Gesinnung hat der 
Graf von Platen stets die Wahrheit als sein Panier 
emporgehalten, und seine Gedichte sind der poetische 
Reflex eines Lebens geworden, das sonst von Andern 
ängstlich und lügnerisch verhüllt, von denen, die es ent- 
decken, aber mit der Lauge des Spottes und der Ver- 
achtung bespritzt wird. 

Noch gewissenhafter, man darf sagen, mit selbst- 
quälerischer Strenge, verfuhr der Dichter in seinen un- 
mittelbaren Bekenntnissen. August von Platen führte 
fast von seinen Knabenjahren an ein Tagebuch, in 
welchem er nicht nur seinen Bildungsgang, sondern auch 
seine innerste seelische Entwicklung Schritt für Schritt 
verfolgte und die gewonnenen Wahrnehmungen mit rück- 
sichtsloser Treue niederlegte. Dieses Tagebuch war 
offenbar zunächst nur für ihn selbst bestimmt; später 
aber, als er sah, dass es das volle Spiegelbild eines 
seltenen Menschenlebens wurde, betrachtete er es als ein 
Werk, das er den Xachgeborenen nicht vorenthalten 
dürfe. Oft gedenkt er in demselben des künftigen Lesers, 
rechtfertigt sich in dessen Augen, und — gleichsam in 
ahnungsvoller Voraussicht des Kommenden — gibt er 
der Ueberzeugung Ausdruck, dass es einmal in die Oeffent- 
lichkeit gelangen und dann von Segen werden könne. 



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— 101 - 



Zu seinen Lebzeiten verstattete Fluten Niemand einen 
Einblick in die Aufzeichnungen, einen einzigen, für ihn 
höchst betrübenden Fall ausgenommen. 

Als er in Würzburg den Studien oblag, hatte einer 
seiner Freunde, den er von München her noch kannte 
und der von seiner anormalen Veranlagung erfuhr, ihm 
dieselbe zum Vorwurf gemacht und ihn im Kreise seiner 
Mitstudierenden auf das schimpflichste biossgestellt. Platen 
wusste kein besseres Mittel zu seiner Rechtfertigung, als 
dass er dem indiskreten Gegner das Tagebuch mit seinen 
rückhaltlosen Einträgen vorlegte, ein Mittel, welches denn 
auch den gewünschten Erfolg nicht versagte. — Das 
Tagebuch war und blieb sein intimster Vertrauter und 
wurde es mit jedem Jahre mehr, insofern sein Haupt- 
thema war, „die Schwäche des menschlichen Herzens zu 
entfalten und eine fortlaufende Geschichte seiner Empfin- 
dungen zu sein". Platen setzte diese Aufzeichnungen 
noch in Italien fort, so dass nach und nach 17 — zum 
Teil starke — Bände daraus wurden. Als er im Jahre 1833 
in Deutschland zum letzten Male weilte, übergab er die- 
selben, wie im Vorgefühl baldigen Scheidens seinem 
Freunde Dr. med. Pfeufer [dem spätem Chef des bayrischen 
Medizinalwesensj. Als dieser in Gemeinschaft mit dem 
Philosophen Schelling, der dem Dichter im Leben gleich- 
falls nahe gestanden, die Chatouille mit den Manuskripten 
öffnete und den Inhalt derselben kennen lernte, stand er 
angesichts der darin dokumentierten Männerliebe vor 
einem Rätsel und scheute sich vor einer Veröffentlichung. 
So entschied denn die überlebende Mutter des Dichters, 
dass die Tagebücher in die Hände des Grafen Friedrich 
Fugger gelangen sollten, der dem Verständnis ihres 
Sohnes, wie sie wusste, am nächsten gekommen war, und 
der die Aufzeichnungen nun zu einer Platen-Biographie 
benutzen möchte. Fugger aber starb kurze Zeit nach dem 
Dichter, und die Tagebücher kehrten in die Hände 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 11 



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— 162 — 



Pfeufers zurück. Dieser beschloss eine Herausgabe der- 
selben, legte dabei aber eine völlig unzureichende Be- 
arbeitung des Erlanger Theologen Engelhard zu Grunde, 
welche bloss Das aufgenommen wissen wollte, was „Platens 
Bildung zum Dichter erkläre." Die Enttäuschung über 
die im Jahre 18(50 erfolgte Veröffentlichung war deshalb 
eine allgemeine, da gerade Das fehlte, was man am liebsten 
von des Dichters geheimnisvollem Lebensgange wissen 
wollte. Das Original der Tagebücher aber fand damals durch 
Pfeufer in den Räumen der k. Staatsbibliothek in München 
neben dem andern handschriftlichen Nachlasse des Dich- 
ters seine bleibende Stätte, ungekannt von der grossen 
Welt und bloss für die Augen solcher Menschen sicht- 
bar, die entweder durch Beruf oder Neigung sich hiezu 
ein Recht erworben hatten. Diese nun erblickten in den 
Bekenntnissen des Dichters nicht bloss ,Gestalten des 
Wahnes 4 , der, wie Platen selbst sagte, ,nun einmal der 
Trost solcher Leute ist, wie ich es bin*, sondern Schöp- 
fungen der Poesie, in deren rein individuellem 
und deshalb oft geradezu erschütterndem Aus- 
druck der wahre Schlüssel zum Verständnis 
des Dichters gefunden wird. Schon äusserlich 
tragen die Blätter des Originals Spuren eines schmerzlich 
bewegten Menschendaseins an sich und versetzen den Be- 
schauer in eine wehmutsvolle Stimmung, wenn er die 
ausgestrichenen Namen geliebter Personen, die Lücken 
von herausgeschnittenen Stellen, welche selbst dem ver- 
trautesten Freunde nicht bekannt werden sollten, wenn 
er endlich die Flecken sieht, die durch bittere, auf das 
Buch hinabrollende Thränen entstanden sind! Als der 
Tag, welcher vor hundert Jahren den Dichter in eine 
unverstandene Welt gesetzt, im Jahre 1896 wiederkehrte, 
da wurde die verhältnismässig kleine Gemeinde von 
Platenverehrern mit dem ersten stattlichen Bande der im 
Druck erscheinenden Tagebücher überrascht. Und in keine 



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— 103 — 



bessern Hantle konnte die Ausführung dieser Ehren- 
aufgabe gelegt sein, als in die des Oberbibliothekars G. 
von Laubmann in München und des Dr. phil. L. von 
Schettler in Weimar, welch Letzterer als feiner Kenner 
des dem Dichter congenialen Künstlers Michel Angelo 
gilt. Indem wir mit den Gefühlen der Dankbarkeit das 
lang verschlossene, von diesen beiden Gelehrten nicht 
ohne heroischen Mut eröffnete Gebiet in Platens Leben 
betreten, machen wir es uns zur Pflicht, ein Ziel zu ver- 
folgen, das gewiss nicht ganz ausserhalb der Absichten 
der Herausgeber lag, und das den Dichter auch den ihm 
bisher nicht Wohlgesinnten menschlich näher bringen 
dürfte. Wir wollen jenen Spuren folgen und gerade jene 
Seiten herauskehren, welche Platen in seinem Liebesleben 
zeigen, und damit den Beweis erbringen, dass man vom 
Pfeile des Eros getroffen sein und gleichwohl den Ruhm 
eines edlen Dichters und eines ebenso edlen Menschen 
beanspruchen kann. 



I. 

Selbst wenn die Tagebücher, die vollständigen wie 
die verkürzten, nicht vorhanden wären, so müsste man 
bei Platen auf homosexuelle Geschlechtsnatur schliessen. 
Seine „Gesammelten Werke", insbesondere die darin ent- 
haltenen Ghaselen und Sonette, sind Zeugen, welche hie- 
für laut genug sprechen. Diese Gedichte erregten schon 
zu seinen Lebzeiten mannigfaches Bedenken und zwar 
bereits damals, als sie bloss unter den vertrauten Freunden 
und Bekannten zirkulierten. Insbesondere fühlten sieh 
die Damen befremdet, wenn sie „gegen alles Herkommen" 
einmal auch die männliche Schönheit, die ja doch auch 
existiert, gefeiert sahen. Platens vertrautester Freund, 
Graf Friedrieh Fugger, schrieb ihm einmal (10. Aug. 1821) 
nach Erlangen: „Wenn Du auf ein paar Stunden aus 

11* 



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— hu — 



dem Orient — wo Du im Geiste weilst — zurückkehrst, 
vergiss nicht einige Ghaselen zu dem Buche Hafis mit- 
zunehmen; Du brauchst sie ja nicht wieder der Julie 
Löb vor Augen zu bringen, sondern nur jenen Leuten, 
denen der Sänger und der Schenke lieb ist." — Deshalb 
wohl hielt Platen es für angezeigt, in einigen Liebes- 
gedichten statt des verblüffenden „Er" die konventionelle 
Form des „Sie* zu setzen, ein Verfahren das bei den 
eingeweihten Naturgenossen noch grösseres Erstaunen 
hervorrufen muss, als bei den fernerstehenden Normalen 
das befremdende männliche Fürwort. Im grossen Pub- 
likum aber machte das Ganze keine unerwünschte Wirkung, 
um so weniger als man durch Goethes Westöstlichen 
Divan gewöhnt war, auch den Schenken in der Dichtung 
gefeiert zu sehen. Tiefersehende Hessen sich indes nicht 
irre machen; der Menschenkenner Heine ersah bekannt- 
lich, trotz Goethes Divan und trotz des veränderten Für- 
worts die wahre Triebfeder der Ghaselen und Sonette, 
und seine Ausfälle in den „Bädern von Lucca* sind bloss 
deshalb unberechtigt, weil es eben Ausfälle sind und 
zwar solche, die von grossem Misswollen und noch grösserer 
Unkenntnis in Dingen der Geschlechts psyc he zeugen. 
Platen besingt in der That nirgend und niemals die weib- 
liche Schönheit, feiert immer die schöne Männlichkeit. 
Freilich treten in den Gedichten die Erscheinungen der 
letztern bloss wie Schemen vor das geistige Auge des 
Lesers; freilich erblicken wir nirgends den Tiefgang 
seiner Gefühle, die heisse Leidenschaft, die sein Herz 
durchwühlt, den tötlichen Widerspruch, in welchem er 
sich mit Welt und Menschen findet. In all diese Ver- 
hältnisse und Zustände lässt erst das unverkürzte Tage- 
buch, das wir nun vor uns liegen haben, einen Einblick 
zu. Und selbst dieses wiederum brauchte nicht mit seiner 
rücksichtslosen Offenheit zu sprechen, es könnte sich über 
die rätselhafte Neigung des Mannes zum Manne, die der 



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- 165 — 



Dichter selbst nicht begriff, die aber das Hauptheina der 
Bekenntnisse bildet, in ein begreifliches Schweigen hüllen, 
so müsste man immerhin aus andern Umständen, die 
darin besprochen sind, auf homosexuelle Geschlechts- 
natur folgern. Platen fühlt sich Männern gegenüber 
vollständig als Weib, und gibt damit jener Theorie der 
Forschungen recht, welche im Homosexualen eine von 
der Natur verursachte Verkehr ung der Geschlechts- 
psyche annimmt. Ohne es zu wissen und zu wollen, 
manifestiert er diese absonderliche Seelenverfassung. Schon 
die Schilderungen seiner Kindheitsjahre verraten den 
weiblichen Zug. Platen erscheint als stiller, sanfter 
Knabe, der sich am liebsten an die Mutter anschliesst, 
mit Mädchen spielt und sich mit Beschäftigungen unter- 
hält, welche alle vom normalen Knaben weit hinter seine 
lärmenden Spiele gestellt werden. Den Seelenzustand 
seiner spätem, seiner ersten Jünglingsjahre, schildert der 
Verfasser des Tagebuchs zuweilen in einer Weise, welche 
die Tragik seines Loses auf Augenblicke vergessen lässt 
und selbst auf dem Gesichte des einsichtsvollen Natur- 

4 

genossen ein Lächeln hervorrufen kann. So wenn Platen 
aus der Zeit, da er noch Offizier und auf einem Feldzug 
gegen Frankreich begriffen war, treuherzig berichtet, dass 
er in einer elegischen Abendstunde sich mit dem Flechten 
eines — Blumenkranzes beschäftigt habe, wenn er später, 
in der Zeit des Zivilstandes meldet, dass er aus Trauer 
über den verlorenen Geliebten alle hellen Farben ablegen, 
oder wenn er sich gar, in einem Gedichte an einen er- 
sehnten Freund, mit Abälards „Heloise* Eines fühlt! Er 
glaubt an Träume, an Glückstage, besucht als Jüngling, 
also in einem Alter, wo Andere den Spuren der Geliebten 
folgen oder sich mit ihr im lustigen Reigen drehen, 
einsame Friedhöfe, Ruinen, Kirchen, und Kapellen und 
geht sogar einig 1 Zeit mit dem Gedanken um, in ein 
Kloster einzutreten. Bezeichnend auch ist seine Ab- 



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— 1(56 — 



ueigung gegen das Spiel, gegen lärmende Vergnügungen 
und Gesellschaften, insbesondere gegen Trinkgelage, an 
denen er sich bloss solange beteiligte, als es seine beruf- 
liche Stellung unbedingt erheischte. 

Wesentlich charakteristisch ist Platens geschlecht- 
liche Abneigung gegen die Frauenwelt, Lange wollte er 
sich diese nicht eingestehen, so sehr oder gerade weil er 
die innersten Fasern seines Herzens der Selbstkritik 
unterzog. Es war die einzige, allerdings sehr verzeih- 
liche Unehrlichkeit gegen sich Selbst, dass er sich glauben 
machte, er liebe das Weib wie der andere junge Mann, 
und er brauche bloss wollen zu dürfen, um hier auch 
können zu sollen. So machte er denn einmal eine ge- 
waltige Anstrengung, es den Andern gleichzuthuu. Im 
Anfang des Jahres 1814 — Platen war kaum 18 Jahre 
alt — sah er als Page bei Hofe öfters die 20jährige 
Tochter der Marquise von Boisseson und zog Erkun- 
digungen über sie ein, mit denen er, wie er sich aus- 
drückte, zufrieden war. Er schreibt in seinen Aufzeich- 
nungen: „In diesem Zeitraum schien sich auch die Weiber- 
liebe in mein Herz einzuschleichen. Die Tochter der 
Marquise von B., einer emigrierten Französin, machte auf 
mich einen starken Eindruck." Aber er setzt schon 
diesen unsichern W orten gleich bei: „Doch vielleicht war 
dies bloss Bedürfnis zu lieben. Was die äussern Um- 
stände betrifft, war ich gerade nicht unglücklich, wie das 
Folgende [die späteren Aufzeichnungen im Tagebuch] 
lehrt; aber das Verhältnis war schon zu ungleich; die 
liebenswürdige Französin war mir an Jahren voran. 
Diese Neigung erlosch mit der Zeit ; denn wo keine 
rechte Hoffnung ist, da ist auch keine Liebe. Würde 
ich ihre Bekanntschaft nicht gemacht haben, so wäre ich 
vielleicht noch heute in sie verliebt." Jene äussern Um- 
stände, die ihn „nicht unglücklich" machten, bestanden aber 
darin, dass er eine Visite im Hause der Marquise ab- 



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— 167 — 



stattete und bei der Mutter sein eben erlerntes Fran- 
zösisch anbrachte! Die Scblussbemerkungen seiner Auf- 
zeichnungen sind ganz eines Achtzehnjährigen würdig; 
eher kämen sie der Wahrheit nahe, wenn sie umgekehrt 
lauteten. In der That heisst es bald darauf im Tage- 
buch: „ Meine vermeinte Liebe zu Euphrasie — so hiess 
die junge Französin — zeigte sich als etwas schnell Ver- 
flogenes." Was ihn angezogen hatte, war nur die fremd- 
ländische Geburt, der vornehme Adel und die eigene 
Eitelkeit, einem Nebenbuhler den Vorrang abzulaufen. 
Nichts hätte ihn, so wenig wie die andern früher im In- 
ternate Lebenden, jetzt, da er mit Damen verkehren 
durfte, hindern können, sich die Liebe zu diesen „an- 
zugewöhnen"; allein fortan blieb seine Liebe zum weib- 
lichen Geschlecht bloss Pietät; ausser der beispiellosen 
Liebe zu seiner Mutter wandte er eine solche in jener 
Zeit, dem Honigmonde des Lebens, bloss seiner Hausfrau 
und deren — Mutter zu. „Mit meinem Quartier," 
schreibt er, „war ich sehr zufrieden. Ich wohnte bei der 
Witwe eines Hofmusikus, Madame Schwarz. Es war die 
Schwester unseres Schreiblehrers bei den Pagen, Sekretär 
Mailer, durch den ich auch in dies Haus gekommen war. 
Madame Schwarz hatte noch ihre alte Mutter, Madame 
Mailer, bei sich. Ich lebte sehr gut mit beiden Frauen, 
war oft in ihrer Gesellschaft, ass auch später mit ihnen, 
und sie waren für mich besorgt wie für einen Sohn." 
Diese Worte sind nicht nur für Platens Verhältnis zu 
den Frauen sondern für die all seiner Naturgenossen be- 
zeichnend. So peinlich für den Homosexualen der Um- 
gang mit solchen Personen weiblichen Geschlechts ist, 
welche Ansprüche an sein Herz erheben und zu diesem 
Zwecke ihre Reize zur Schau tragen, so wohlthuend ist 
ihm der Verkehr mit bloss freundschaftlich oder mütter- 
lich gesinnten Frauen, und hieran könnte man bemessen, 
wie es sich mit dem „ Weiberfeinde " verhält, als welcher 



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— 11)3 



der Homosexuale so gern vom Unverstand bezeichnet 
wird. 

Eine ähnliche Bewandtnis hat es mit dem noch be- 
liebteren Vorwurf der „Lasterhaftigkeit." Fast ergreifend 
wirkt, was wir über diesen für die Beurteilung eines 
Homosexualen so wichtigen Umstand vernehmen. An der 
Reinheit der Gesinnung, man darf sagen, geradezu an der 
Keuschheit, hielt Platen mit einer Standhaftigkeit fest, 
wie sich einer solchen wohl nur wenige, Normale wie 
Anormale, rühmen dürfen. Hieran könnte die Welt einmal 
sehen, wie es mit der Lasterhaftigkeit oder, wie der mil- 
dere Ausdruck lautet, mit der „Unsittlichkeit" der Homo- 
sexualen in der Regel bestellt ist. Gerade das Gegenteil 
dieser Anschauimg ist zutreffend. Die Welt hat gar 
keine Ahnung von den Entsagungen und Ent- 
behrungen, die dem Homosexualen überhaupt auf- 
erlegt sind. Bei Platen, dem sich Gelegenheit zu Aus- 
schweifungen geboten hätte, sind bewunderungswert die 
fast übermenschliche Kraft erheischenden Kämpfe, durch 
die er sich siegreich behauptete und unter denen er an seiner 
subtilen Auffassung von Sittlichkeit festhielt. Man hat 
schon oft darauf hingewiesen, dass das Zusammenleben junger 
Leute in einem Insitute schwere Gefahren für ihre Sitt- 
lichkeit mit sich bringe. Wenn auch die darauf bezüg- 
lichen Befürchtungen meistens übertrieben sind, und die 
normal Veranlagten, welche in Internaten leben, nur 
schwer und dann nur vorübergehend oder gar nicht einer 
Verführung unterliegen — wie andrerseits Jünglinge, auch 
ausserhalb der Institute vor Bethätigung ihres Liebes- 
triebes nicht überhaupt bewahrt bleiben, — so hat doch der 
Aufenthalt junger Homosexualer in einem Institute in der 
That seine bedenkliche Seiten. Solche junge Leute in einem 
Internate kommen zu früh mit dem „andern Geschlecht" 
zusammen und leben zu anhaltend mit diesem unter Einem 
Dache. Diese Gefahren bestanden auch zu Platens 



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— Hii» — 



Zeiten; die Vorgesetzten kannten sie und trafen insbe- 
sondere gegen die Selbstbefleekung ihre Massnahmen. 
Platen erzählt, dass im Kadettenkorps kein Zögling zu 
einer Arreststrale verurteilt wurde, dem nicht eine 
dieses Laster unmöglich machende Vorrichtung an den 
Händen angebracht worden wäre ! Er selbst spricht von 
der hier in Rede stehenden Jugendsünde in einer 
Weise, die, nach allen Gesetzen der Logik und Er- 
fahrung, in dieser Hinsicht eine eigene Schuld aus- 
geschlossen sein lässt. Von einem Freunde, der 
eben den Eintritt in die Pubertät hinter sich hatte, und 
durch sein schlechtes Aussehen auffiel, bemerkt das Tage- 
buch, dass er sich dieses sowie die Schwächung seiner 
geistigen Kräfte durch „ geheime Ausschweifung" zuge- 
zogen habe. Platen durfte so sprechen, da sein Verstand 
in jener Zeit ebenso stark sich entwickelt wie seine 
Arbeitslust eine unbeschränkte war. Seine sittliche Strenge 
verdient um so mehr Anerkennung und Bewunderung, da 
sie auch später, im jungen Offiziere, fortdauerte, und da das 
Beispiel, das dieser sah, kein un verlockendes war. Am 
7. Mai 1814 klagt er seinem Tagebuche: ,.Wa.s die Zu- 
friedenheit, die ich in mir fühle, vergällt, ist die zügel- 
lose Unsittlichkeit, die ich hier um mich sehe. Ich war, 
um mit dem Dichter zu reden, in strenger Pflicht aufge- 
wachsen, und glaube nun ein zweites Gomorrha zu finden. 
Alle Laster der Unzucht wurden bei unserm Stande 
rühmend zur Schau getragen*. Und im November des 
gleichen Jahres heisst es: „Nur ein Mensch von Bildung 
kann mich festhalten, und festgehalten bin ich gern. 
Wenn ich aber darüber nachdenke, so dünkt es mich fast 
unmöglich, so viel sich auch junge Offiziere meinesgleichen 
in diesen Mauern (der Stadt München) herumtummeln, 
unter ihnen auch nur Einen zu finden, der mein Freund 
sein könnte. Die Motive, welche alle jene bewegen, 
diesen Stand zu ergreifen, sind weit verschieden von den 



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— 170 — 



meinigen. Wir können nicht übereinstimmen. Genuss ist 
die Triebfeder ihrer Handlungen; Zoten sind meist die 
Würze ihrer Reden; die Zukunft ist's, worüber sie niemals 
naehdeuken. Bordellschöne gelten ihnen mehr als die 
sinnigen Musen, die Würfel mehr als das Saitenspiel, das 
Bierglas mehr als Hypokrene. Ich will ihre Grundsätze 
nicht tadeln, aber ich fühle, dass sie nicht die meinen 
sind. Selbst Manche, die ich vormals von besserer Seite 
kannte, hat der Strudel mit fortgerissen". Solche Wahr- 
nehmungen machte Platen auch ausserhalb seines Standes, 
und um so grösser wurde seine Widerwille gegen das 
Genussleben, für welches die Welt so reich ist an Ent- 
schuldigungen. „Meine ganze Laune ist mir verdorben; 
ich liebe niemand von Allen, die mich umgeben. JJie 
Menschen behagen mir immer weniger. Ich hasse ihre 
gemeinen Leidenschaften, ihre tierische Begierde, ihre zu- 
nehmende Verderbtheit. * 

Freilich ist jenes Missbehagen wie dieser Abscheu 
ein ausserordentliches und wird nicht von allen Homo- 
sexualen in gleichem Umfang empfunden. Aber Platen 
war eben eine äusserst sensitive Natur und für den 
Schmerz der Entsagung ebenso empfänglich wie für die 
karg zugemessenen Wonnen der Liebe. Kein Wunder, 
wenn der allgemeine Lebenswiderspruch, in den der 
homosexuale Dichter versetzt wurde, ihm tiefer in die Seele 
schnitt als irgend einem andern seiner Naturgenosseu. 
Die erste Aeusserung hierüber findet sich unterm 
13. Februar 1815, die eben deshalb, als einzige Probe für 
viele, hier mitgeteilt werden soll: Des Abends waren 
Liebeskind und Perglas (zwei Offiziere) bei mir; aber 
das Gespräch, das sie führten, und das Liebeskind ver- 
anlasste, war äusserst peinlich. Dieser letztere war 
bald sentimental, bald wieder auf eine plumpe Art scherz- 
haft, bald wieder enthusiastisch, so dass ich zum ersten- 
mal fühlte, welche Qualen uns ein verkehrtes Gespräch 



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— 171 — 



verursacht. . . . Sie redeten auch von der Freundschaft, 
uud Liebeskind bezog Perglas' AVorte darüber auf mich, 
wodurch er mich in Verlegenheit setzte." 

Hiemit sind wir auf jenen Umstand gekommen, 
welcher den Angelpunkt im Leben Platens bildet, und 
auf den wir raten müssteu, wenn er nicht mit einer oft 
erschreckenden Offenheit im Tagebuch blossgelegt wäre. 
Die Freundschaft, die Platen zu Männern fühlte, war 
Liebe, glühende, heisse Liebe, die ihre Wurzeln in den 
unergründlichen Tiefen des Geschlechtslebens hat und 
die nichts anderes ist als der natürliche Drang der Er- 
gänzung : 

„0 gleichfühlendo Seele, 

Komm hervor und zeige Dich mir! 

Keinen bedächtigen, 

Kalten, vernünftelnden 

Freund will ich finden: 

Ach, dns kann Jeder mir werden ! 

Was ich will, ist ein glühendes Herz, 

Das schlägt wie das meine, 

Das die Blicke versteht, 

Und die halbvollendeton Worte 

Durch die mächtige Sympathie w 

(14. Januar 1816.) 



II. 

So unterscheidet Platen selbst und zwar gleich im 
Anfang seines Gefühlslebens zwischen Freundschaft und 
Liebe. Und in der That findet sich dieser Unterschied 
bei all seinen Verhältnissen zu Personen des männlichen 
Geschlechtes ausgedrückt, ja es können sogar drei Kate- 
gorien: die der Kameradschaft, der Freundschaft und 
Liebe, aufgestellt werden. 

Infolge seines Aufenthalts unter den Kadetten und 
Pagen, ein Aufenthalt, der durch die besondere Erziehung 
bedingt war, blieb es — schon aus Gründen des Corps- 



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— 172 — 



geistes — unvermeidlich, dass sich rein kameradschaft- 
liche Verhältnisse bildeten, und zwar in grösserer An- 
zahl, als ihm selbst lieb war. Wir können von einer 
näheren Betrachtung derselben um so eher absehen, als 
sich diese Verhältnisse in nichts von jenen anderer jungen 
Leute unterscheiden. Wählerischer war Platen im Punkte 
der Freundschaft. Sein Wesen, von Natur aus zurück- 
haltend, verschlossen und stolz, trug — bei aller Warm- 
herzigkeit der Empfindung — äusserlich eine Kälte zur 
Schau, welche auf die meisten Menschen abstossend 
wirkte. Deshalb galten ihm, und gelten uns bei dieser Be- 
trachtung, als Freunde Platens nur solche, gegenüber wel- 
chen diese Charaktereigenschaften in ihm zurücktraten, und 
mit welchen eine Verbindung fortbestand, auch nachdem er 
die Erziehungshäuser verlassen. Nichtsdestoweniger und 
obwohl sie tiefer gingen als bei normalen Jünglingen, 
hatten diese Freundschaftsverhältnisse kein Ferment von 
Liebe an sich. Es handelte sich hiebei, unter den be- 
sonderen häuslieheu Umständen, die als Druck empfunden 
wurden, bloss um das Bedürfnis des Vertrauens, das eben 
so gern gegeben wie empfangen wurde. Natürlich kamen 
deshalb die Landsleute, welche ebenfalls in den Instituten 
erzogen wurden, zunächst in Betracht, in erster Linie 
der bereits erwähnte (Adalbert) Liebeskind, der in Ans- 
bach bereits ein Gespiele Platens gewesen war. Dem 
zarten Klang seines Namens wenig Ehre machend, liebte 
er den im Kadettenkorps herrschenden Drill, hatte des- 
halb wenig Verständnis für die beschauliche Natur 
Platens, und die Unterhaltungen bezogen sich lediglieh 
auf die gemeinsame Heimat und die beiderseits aus der- 
selben bekannten Personen. Anders verhielt es sich mit 
dem Landsmann Friedrich Schnizlein. „Mein erstes Ver- 
trauen," schreibt Platen, „(wie auch mein spätestes) hatte 
Friedrich Schnizlein, der dieselbe Vaterstadt mit 
mir teilte und auch 1808 mit mir die Reise [von München 



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— 17;3 — 



zu den FerienJ ins Ansbachisehe machte. Er ist von 
denen, welchen man gern vertraut, verschwiegen, treu, 
zuverlässig. Er war so ziemlich mit Allen bekannt, 
während ich meinen Umgang mehr auf eine geringe Zahl 
[der Kadetten] einschränkte. Meine früheren Arbeiten 
las er alle, und ich war gewöhnt, ihm sogar Manche* in 
die Feder zu diktieren. Wir sind immer im gleichen 
Verhältnis zusammen gestanden, hatten uns immer gleich 
lieb und waren nie ernsthaft entzweit. Für das Senti- 
mentale in der Freundschaft war er nicht, und er erinnert 
an die Goethe'schen Worte: 

„Wem dio Grazien fohlen 

Der kann wohl viel besitzen, vieles geben; 

Doch lässt sich nie an seinem Bosen rnh'n. a 

Die gegenseitigen Mitteilungen, besonders über literarische 
Dinge, dauerten fort, auch nachdem Schnizlein | bayrischer | 
A i tillerieoffizier geworden. 

Ihm das Geheimnis seiner Geschlechtsnatur anzu- 
vertrauen, wie er oft vorhatte, dazu konnte sich Platen 
lange nicht entschliessen. „Ich möchte mich gar zu gern 
Jemand anvertrauen," schreibt er unterm Iii. Januar 181 1>, 
„ Schnizlein, der mich des Abends öfter besucht, wäre 
derjenige, dem ich es noch am ehesten anvertrauen könnte, 
obgleich er für dergleichen Dinge kein Gefühl hat. Ich 
würde um die Hälfte leichter sein, wenn ich mein Herz 
aufschliessend in Worte giessen könnte." Endlich aber 
übermannte ihn die Wucht seiner Empfindungen für einen 
geliebten Offizier, und er vertraute sich Schnizlein an. 
„Mein Herz ist nun tausendfach leichter und lebensmutiger 
geworden: ich habe mich anvertraut. Ich that, was seit 
langer Zeit niemals geschehen, was nie geschah während 
meines ganzen Verhältnisses zu Federigo. Schnizlein 
weiss Alles in Hinsicht Wilhelms (Hauptmann Hornstein). 
Schon früher Hess ich ihn absichtlich manche Vermutungen 
fassen, heut machte ich ihn Alles erraten, und des Abends 



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— 174 — 



als er bei mir war, verständigten wir uns vollends. Er 
rät mir zu einem festen Entschlüsse." (13. März 1816.) 
Der Entschluss [zu einer Annäherung: | wurde nie gefasst; 
der Vertraute aber bewahrte treu das Geheimnis. 

Alle „Kameraden" überragend, aber dem eben- 
genannten Vertrauten nicht gleichstehend, genoss Plateus 
„freundschaftliche" Achtung schon frühe der Kadett 
Max von Grub er. Ursache hievon war dessen wissen- 
schaftliches Streben und seltene Offenherzigkeit. »Er 
würde Voltaire seinen Atheismus verzeihen, wenn der- 
selbe ihn nicht so oft widerrufen hätte, und tadelt keine 
von Bonapartes schlimmsten Thaten, wenn sie nur nicht 
kleinlich waren, d. h. er liebt alles Grosse und Edle." 
Als Beide in das berufliche Leben eingetreten, dauerte 
auch hier der freundschaftliche Verkehr fort, und Max 
von Gruber ist durch eine Epistel in Platens Werken 
(„Einzug in Golpolis".) verewigt. Leider musste der 
Dichter die Offenherzigkeit dieses Freundes später von 
einer recht unfreundlichen Seite kennen lernen, indem er 
durch denselben wegen seiner Naturanlage, die ihm selbst 
Seelenpein genug einbrachte, auf bedenkliche Weise ins 
Gerede kam. Max von Gruber war es, der wie ein- 
gangs erwähnt, den Freund einmal blossstellte und durch 
das Tagebuch eines Bessern belehrt werden musste. 

Gleiches Streben, insbesondere gleiche Vorliebe für 
die stillen Freuden, welche die Beschäftigung mit den 
Wissenschatten gewährt, brachte den jungen Schriftsteller 
auch dem Sohn des aus Norddeutschland stammenden, in 
München klassische Literatur lehrenden Professors Jakobs 
näher. Ueber Gustav Jakobs, der übrigens nicht bloss 
ein Freund von Büchern, sondern auch von fröhlicher 
Laune war, heisst es im Tagebuch: „Er erweckte in mir 
die [vorübergehend] erloschene Liebe zu den Musen und 
machte viel Wesens aus meinen poetischen Produktionen, 
da ich noch sehr jung war. .... Nunmehr ist er Offizier 



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- 175 — 



in sächsiseh-gothaischcn Diensten, hat, wie seine Briefe 
zeigen, die heitere Laune noch nicht abgelegt und liebt 
die Damen." Als Platen aus dem Feldzug nach Frank- 
reich, den er im Jahre 1815 mitmachte, zurückgekommen, 
in Müuchen weilte, hatte eben der Karneval seinen An- 
fang genommen, und Platens Abgeneigtheit gegen lärmende 
Lustbarkeiten in hohem Grade aufgewühlt. An Gustav 
Jakobs nun wendet er sich brieflich, um seinen welt- 
fremden Gefühlen Luft zu raachen, und er schreibt jene 
Epistel mit den melodischen Terzinen, die in die ge- 
sammelten Werke aufgenommen wurde und mit dem 
warmgefühlten Verse schliesst, der als Motto unserm 
eigenen Aufsatze vorgesetzt ist. Wehmütig und stolz 
zugleich erklingen die Worte der Resignation: 

„Die Zeit erscheint, wo mit dem Inst'gen Kranze 
Die Schläfe selbstvergessen Jeder zieret 
Und flattert in gedankenlosem Tanzo 

Mich hat der Gott zu anderm Tanz geführet, 
Zu schweben auf dem edlen Hippogryphe, 
Der in den leichten Wolken sich verlieret; 

Und wenn ich näher jenes Leben prüfe, 
Das Vielen wie ein Wonnetaumel schwindet, 
Erscheint mir's seelenlos und ohne Tiefe. 

Und ungekränkt von Allen kränk' ichKeinen! 
Doch Manchem, der mich kennt nur von Gesichto, 
Mag ich ein trüber, kalter Mensch erscheinen; 

Du aber siehst mich in vertrauterm Lichte! 

Xathanael Schlichtegroll heisst der Freund, dem 

mit meistern Recht dieser Ehrentitel gebührt. Keiner 

wie er teilte mit Platen den hohen Flug der Ideen, die 

Begeisterung für die Wissenschaft und die Liebe für die 

schönen Künste; auch er vertauschte in der Folge das 

rauhe Kriegshandwerk mit dem Studium und zwar mit 

der Rechtswissenschaft. Schlichtegroll war der Sohn des 

Generalsekretärs bei der Akademie der Wissenschaften 



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— Uli — 



Adolf Heinrich Friedrich Schlichtegroll, der selbst sich 
wissenschaftlich bethätigte, und der Sohn hatte seine 
Neigung zu friedlicher Beschäftigung vom Vater ererbt. 
Als Platen ihn im Mai des Jahres 1814 — durch einen 
von ihm geliebten jungen Mann kennen lernte — stand 
er noch bei der Artillerie als Leutnant und machte als 
solcher ebenfalls den Ausmarsch nach Frankreich mit, 
der ihn jedoch, so wenig wie Platen, die Schrecken einer 
Schlacht kennen lernen Hess. Lange Zeit lag er damals 
mit seiner Truppe im malerischen Heidelberg, wohin ihm 
Platen von Jonchery bei Chaumont aus im Oktober 1815 
jene bekannte Epistel ,An Nathanael Schlichtegroll' sandte, 
die, allerdings mit Veränderungen, ebenfalls in die Ge- 
sammelten Werke aufgenommen wurde. Nach einer 
poetischen Abschweifung, die ihn im Gedickte bis in das 
Reich des Hades führte, ruft der Dichter dem Freunde zu: 

„Jetzt bin ich wieder ganz bei Dir zurücke, 
An Deiner Brust vom Phantasus befreit, 
Und frage Dich nach Deinem Lebensglücke 
Und wünsche Dir Zufriedenheit. 
Und bist Du wirklich an dem Neckar drüben 
Und hält mich ab kein andrer Machtbcfehl, 
So eil' ich zu Dir, wenn Du mir geschrieben: 
Ich komme dann, Nathanael! 

Doch 6011t 1 es sich auch also Dicht bogeben, 

Dass ich Dich sehe noch vor diesem grossen Streit, 

So möge Dich ein Genius umschweben 

In dieser blut'gen Kriegeszeit. 

Doch selbst im rauhen Kriege schwöre 

Noch zu den Musen, Freund, mit sittig heiterm Sinn, 

Und immer denk 1 ich Deines Plato Lehre: 

0t'« Talg x (l V iai >'' 

Noch vor Ablauf des Jahres ging der kampflose 
Feldzug zu Ende, Scblichtegroll sass bereits, hinter den 
Pandekten, in Erlangen, als Platen in München ein- 
marschiert war. „Nathan ist leider, leider nicht hier; er 
hielt sich nur ein paar Tage hier auf und ging sodann 



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— 177 — 



nach Erlangen, um dort seine Studien zu vollenden. 
Jedoch verlangt er seine Entlassung vom Militärstande 
nicht, um sich zweierlei Aussichten offen zu erhalten. 
Ich bin recht sehr böse, dass ich ihn nicht sprechen, 
nicht umarmen kann. Jetzt entbehre ich ihn mehr als 
jemals. Erst spät hat er mein Schreiben, das ich nach 
Heidelberg adressierte, erhalten, jene Epistel nämlich/ 
Am 10. Januar 181(5 erst — man lebte im Zeitalter der 
Postpferde — traf die Antwort Schlichtegrolls, welche 
ebenfalls in gebundener Sprache erschien, bei Platen ein. 
Sie wurde eröffnet mit den Distichen: 

„Was ich begann, das will ich vollenden, so ziemt es dem Manne, 
Und in der Thomis Asyl, das ich schon lange gekannt, 

Trat ich mit frohem Mute zurück und erhöhetem Eifer, 

Um mich der Göttin Dienst, die ich verehre, zu weih'n. 

So innig und herzlich die Beziehungen zu Schlichte- 
groll waren und so weit sie diejenigen zu anderen Freun- 
den hinter sich Hessen, so wenig haben sie indes mit 
jenen Seelenverbindungen gemeinsam, bei denen die Liebe 
mitsprach und bei denen die äussere Erscheinung des 
Objektes einwirkte. „Auch mit Schlichtegroll", bemerkt 
Platen später, „ verbindet mich nur eine natürliche 
Aehnlichkeit der Gemütsstimmung, aber fast nichts, wo- 
durch wir wirkend selber beigetragen hätten." 

Ebenso verhielt es sich in dieser Hinsicht mit dem 
Grafen Friedrich Fugger, dem aber August von 
Platen sein weitaus aufrichtigstes Vertrauen schenkte und 
dem er es bewahrte — bis an den Tod. Beide kannten 
sich schon von der Pagerie her, und Fugger war es, der 
später, nachdem sie in die Armee eingetreten, eine nähere 
Freundschaft anzuknüpfen suchte, indem er die Bekanut- 
schaft erneuerte. Platen hatte in dieser Zeitperiode wenig 
Interesse an ihm. „Ich weiss nicht", schreibt er ins 
Tagebuch, „ warum Fugger meine Gesellschaft eigentlich 
sucht. Er gehört zwar zu dem Kreise meiner näheren 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 22 



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— 178 — 



Bekannten, ja derjenigen, die man gewöhnlich mit dem 
Namen Freunde zu umfassen pflegt, aber so viel wir 
auch zusammen sprechen, nie ist ein herzliches Wort 
zwischen uns gewechselt worden." Bald aber konnte er 
von ihm sagen: „Sein Umgang wird mir täglich lieber. 
Schade, dass er nicht lange mehr hier [in München] 
bleibt.* Was die Freunde anfangs zusammenführte, war 
die gemeinsame Liebe zur Dichtkunst. Auch Fugger 
machte Verse; — freilich keine Platen'schen ; — er liebte 
die Dichter, — und zwar, s einer religiösen Ueberzeugung 
gemäss, die Romantiker — ; er war auch ausübender 
Künstler auf dem Gebiete der Musik, und manches Lied 
Platens wurde in der Folge von ihm in Töne übertragen. 
Zu jener Freundschaft aber, die Platcn unter diesem 
Worte verstand, kam es auch später nie: „Fritz Fugger 
würde vielleicht derjenige sein, mit dem ich noch am 
meisten übereinstimme; doch war unsre Bekanntschaft so, 
dass das Herz fast niemals berührt wurde." Es war jene 
.stille Macht der Freundschaft, welche lindernd auf das 
Gemüt wirkt und, wie Platen selbst sagt, die schwärmer- 
ische Glut, die der Liebe innewohnt, mehr und mehr 
vergessen macht. Fugger näherte sich mit seinen Ge- 
fühlen den Neigungen Platens unter den Freunden am 
meisten; er teilte dessen Gleichgiltigkeit gegen die Fraueu, 
obwohl er nicht das war, was man homosexuell nennt. 
„Ich finde mich nach und nach immer mehr in Fugger," 
verzeichnet Platen unterm 24. Januar 1817; „doch ist es 
immer misslieh, dass wir so wenig in einem herzlichen 
Verhältnis stehen. [Ks war der Grund hievon wohl der 
Mangel des ausgesprochen psychosexuellen Gegensatzes.] 
Kr erklärte sich mir heute als Weiberfeind, indem er 
sagte, dass die Weiber keinen Geist hätten, und nur als 
Werkzeuge, nicht als Menschen zu betrachten seien. Ob- 
gleich ich selbst die Männer mehr als die Weiber schätze*, 
fügt Platen mit selbstlosem Wohlwollen bei, „so bin ich 
doch weit entfernt davon, seiner Meinung zu sein.* 



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-• 170 — 



Jedenfalls war Fugger der Mann, welcher Sinn und 
Verständnis für Hiltens eigenartige Seelenverfassung be- 
sass. So ist es zu erklären, dass er dessen unbegrenztes 
Vertrauen erwarb und in alle Herzensgeheimnisse der 
folgenden Zeit eingeweiht wurde. Auch in literarischen 
Dingen ward er ihm unentbehrlich; Haten erholte sich 
meinen Rat und sein Urteil, und stets wurden diese gern 
und nach bestem Wissen gegeben. Fugger besorgte bei 
Herausgabe der Werke Druck und Korrektur, vermittelte 
zwischen Dichter und Verleger, sogar mit Cottas Faktor 
welcher bei der bekannten Akkuratesse des Dichters, 
keine leichte Aufgabe hatte. Erschwert wurde das Ge- 
schäft durch die räumliche Entfernung — Platen w r eilte 
damals im südlichen Italien — und durch seine reizbare 
Launenhaftigkeit, die aber Fugger mit Gelassenheit trug, 
da er wusste, dass sie mit der Gemütsart des Freundes 
naturgemäss zusammenhing. Selbst in spätem Jahren 
sahen sich die Beiden noch einigemale. Platen kam öfter 
nach Deutschland, Fugger einmal nach dem fernen Süden. 
Ein reger Austausch von Erfahrungen, Gedanken und 
Gefühlen entspann sich in einem Briefwechsel, der als ein 
ehrenvolles Denkmal seltener freundschaftlicher Treue 
und Opferwilligkeit gesammelt und | im Jahre 1852 von 
Minckwitzl herausgegeben wurde. Platen selbst aber 
setzte dem Freunde im Jahre 1835 ein Denkmal in dem 
herrlichen Festgesange „An den Grafen Friedrich Fugger", 
in jener Ode, welche beginnt: 

Wie der Herbst zwar spät in das fluchtige Jahr tritt, 

Das bereits tagmüde zum Ende sich neigt, 

Aber nicht kommt ohne Geschenk; 

Nein, im schöngeflochtenen Korb aufhäuft die erquicklichen Früchte: 
Also tritt mein Festgesang 

Freund, vor Dich, mitführend hochgeschichteten reichen Ertrag. 
Bald darauf, nachdem dieser Gesang verrauscht war, fand 
der ruhelose Dichter im Garten des Grafen Landolina in 
Syrakus sein frühes Grab. Fugger stellte für die erste 

12* 



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— 180 — 



Gesamtausgabe der Werke Platens, die bei Cotta 1839 
ersehienen, den Text her und begann, wie eingangs erwähut, 
einen Wunsch der überlebenden Mutter erfüllend, die 
Biographie des Dichters zu schreiben, aU auch ihn die 
Schatten des Todes umfingen [1(3. Sept. 18;J8|. 

War die Freudschaft mit Fugger eine tiefgehende, 
dauernde und ungetrübte, so erscheinen vor Entstehung 
derselben — und freilich nur auf kürzere Zeit — zwei 
Freundschaftsverhältnisse, die unter sich verschieden, im 
Zusammenhalt mit der zu Fugger, doch etwas Gleichartiges 
haben, und welche Beide ausserordentlich genannt werden 
müssen. Die Träger derselben waren der Kadett Joseph 
Xylander und der junge Freiherr von Perglas, 
Mitzögling der Pagerie; in beide Verhältnisse spielt be- 
reits ein Strahl von Liebe hinein. Auf Xvlander lenkte 
sich die erste entkeimende Neigung Platens. Sein eigener 
Bericht im Tagebuch lautet: „Wir waren mehr als drei 
Jahre in einem Hause (dem des Kadettenkorps) zusammen, 
che wir uns näher kennen lernten. Erst im März 1810 
(im darauffolgenden Herbst vcrliess ich das Institut be- 
reits) brachte uns ein gegenseitig sympathischer Zug 
plötzlich näher. Ich muss gesteheu, dass eine kleine In- 
trigue [seinerseits?] dabei im Spiele war; doch darf ich 
kühn sagen, dass mich mein Freund so sehr liebte wie 
ich ihn. Wir waren einander Alles. Wir genossen 
Monate lang das reinste, höchste Glück, das die Freund- 
schaft zu gewähren im stände ist. Nur war unser Bund 
zu schwärmerisch und kam zu sehr der Liebe gleich. 
Wir vergassen so ziemlich alles Andere über uns selbst, 
sehnten uns beständig nacheinander und brachten sogar 
die wenigen Minuten des Stundenwechsels pünktlich bei 
einander zu. Auch B. [ein andrer Kadett] fühlte sich 
sehr zu Xylander hingezogen, konnte aber nie in ein 
innigeres Verhältnis mit ihm kommen. Er grollte jedoch 
nicht mir, sondern, wie mir einer seiner noch übrigen 



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— 181 — 



Briefe sagt, Schnizleiu, der gleichfalls Ansprüche auf 
Xylanders Freundschaft zu machen schien, und dem er 
allerlei Intriguen schuld gab; denn wir bildeten in dieser 
Hinsicht eine kleine Welt. Aus jener Korrespondenz 
habe ich noch die sonderbare und für Psychologen viel- 
leicht merkwürdige Bemerkung gezogen, dass nämlich 
Xylander dem Kadetten [Bäumler] sein leidenschaftliches, 
schwärmerisches Wesen auf die vernünftigste Weise 
lächerlich vorstellte, während er doch zu gleicher Zeit 
gegen mich in denselben Enthusiasmus verfiel. ... So 
viel wir beisammen waren, so wenig redeten wir zu- 
sammen, riefen immer noch einen Dritten zur Unter- 
haltung herbei, der die Flamme des Gespräches schüren 
musste. ,Ich war zu voll/ schreibt auch Xylander in 
einem spätem Briefe, ,um mit Dir von gleichgiltigen 
Dingen zu sprechen, und zu schüchtern, um von Dem 
zu sprechen, was ich in so hohem Grade empfand/ — 
Platen fähit weiter: „Der Zwang, den wir uns, wenn er 
mich besuchte, vor meinen neuen Kameraden [den Pagen] 
anthun reussten, artete auf meiner Seite in Kälte aus. . . 
Als ich späterhin die Pagerie verliess, um den Degen zu 
tragen, knüpfte Xylander wieder eine Korrespondenz an, 
mir Glück wünschend, nachdem mich mein übereilter 
Schritt längst gereut hatte. Wir lernten uns wechselseitig 
kennen und schätzen und werden immer Freunde bleiben." 
Und bei dieser Art Freundschaft blieb es auch. Das 
„sonderbare Verhältnis zu Xylander," wie es von Platen 
selbst bezeichnet wurde und das den Kameraden, z. B. 
Schnizlein nicht unauffallend gewesen, erlosch bald, um 
noch sonderbareren Platz zu machen. 

Leidenschaftliche Schülerfreundschaften wie die ge- 
schilderten erinnern an die der einstigen Karlsschule in 
Stuttgart, welcher der junge Schiller angehörte und von 
welcher Kuno Fischer in dieser Hinsicht so merkwürdige 
Mitteilungen machte. Sie sind nicht nur an sich merk- 



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— 1*2 — 



würdig, .sondern zugleich ein Beweis gegen den land- 
läufigen Wahn, das* die Internate Brutstätten des ,. Lasters" 
seien, und dass Jünglinge, welche einer glühenden Freund- 
schaft fähig sind, für das Leben verdorben werden. 
Schiller wurde eben Schiller, und Xylander ein aus- 
gezeichneter Offizier. Hervorragender Militärschriftsteller 
und Sprachforscher, bekleidete er im spätem Alter das 
Amt eines Militärbevollmächtigten und Bundesgesandten 
Bayerns in Frankfurt a. M., wo er im Jahre 1854 starb. 

Von Perglas*) bemerkt Platen im Tagebuch, da wo 
er ihn zum erstenmale nennt, er wolle an dieser Stelle 
nichts Ausführliches über ihn sagen, da er noch oft in 
seinen Aufzeichnungen erwähnt werde. Und in der That 
zieht sich dieser Name durch das ganze Tagebuch hin 
und zwar wie eine Leidensgeschichte. Fast dämonisch 
wirkte die Persönlichkeit des jungen Perglas, in welcher 
eine starke Sinnlichkeit schlummerte, auf den Liebe- 
bedürftigen ein. Perglas selbst, der übrigens normal war, 
fühlt sich bereits in der Pagerie von dem sanften, 
träumerischen Wesen Platens augezogen und noch mehr 
zu einer Zeit, wo der Verkehr freier war. Platen aber, 
der immer, wenn er das heissersehnte Ziel der Gegenliebe 
zu erreichen schien, seine stolze Kälte hervorkehrte, stiess 
auch Perglas in einem solchen Falle von sich ab. So 
heisst es z. B. : Ich komme in innner grössere Annäherung 
mit Perglas; er hat auch den Tisch bei meiner Hausfrau, 
und wir sind den grössten Teil des Tages beisammen. 
Ks scheint, dass er ein enges Freundschaftsbündnis zwischen 
uns wünscht ; ja — dass er darauf hofft und es darauf 
anlegt. Ich liebe ihn zwar mit aufrichtiger Achtung; 
aber ich glaube, dass ich bei diesem Grade [sic| werde 

* Weder das Tagebuch noch die Herausgeber desselben be- 
zeichnen den Vornamen. Vermutlich war es Ludwig v. Perglas, 
um jene Zeit k. b. Grcnadierleutnant in München, geb. 1798 als 
Sohn df s hessischen Obersthofmarschalls Sigmund Freih. von Perglas. 



— 183 — 



stehen bleiben, und dass der letzte Schritt, der uns noch 
mangelt, nie wird gethan werden". 

Während Beide so nicht selten wie Feinde im Leben 
nebeneinander hergingen, blieben sie sich bewusst, dass 
sie doch einander angehörten. Bald liebend, bald hassend, 
immer aber mit einem Zug nach Versöhnung, berührten 
sich stets wieder die Peripherien ihres Daseins. 

Auch Perglas, der, nachdem er den Degen erhalten, 
sich wie Platen in den Schranken der Enthaltsamkeit be- 
wegte, fühlte eine Leere in seinem nach Ergänzung 
strebenden Herzen: »Wir sprachen von Freundschaft", 
schreibt der 19jährige Platen, „und er gestand mir, dass 
es äusserst schwierig sei, eine gleichgestimmte Seele zu 
finden. Zwischen ihm und Liebeskind hat ehmals ein 
enges Bündnis stattgefunden, von dem ich nichts wusste, 
das aber bald aus Mangel an Uebereinstimmung wieder 
gelöst wurde. Er sagte mir auch, dass ihm das Leben 
äusserst schal und Ueberdruss erregend vorkomme. Dies 
nahm er aus meiner Seele. Es fühlt also auch, dass ihm 
etwas fehlt; aber er weiss vielleicht nicht, was es ist." 
Einmal erhielt Platen aus Perglas' Munde das Geständnis, 
dass er sich keineswegs rühmen könne, Platens Freund 
zu sein, dass aber sein ganzes Streben darauf gehe, es 
zu werden. „Was sollte ich darauf antworten ?" fügt der 
Angefreundete — anscheinend teilnahmslos — bei. Ein 
höchst geringfügiger Umstand war es, der Platen veran- 
lasste, bald nach Empfang dieser Freundschaftsversiche- 
rung das Verhältnis abzubrechen. Aber ebenso rasch zog 
die Reue in ihm ein: „Was mich zuweilen sorgenvoll 
macht, ist mein Verhältnis zu Perglas ; denn ich fürchte, 
dass ich nicht ganz recht habe . . . Wir waren Freunde 
vorher, und nun haben wir seit einem Vierteljahr kein 
Wort mehr zusammen geredet. Die Schuld daran ist je- 
doch nur halb an mir ; denn er machte gleichfalls keinen 
Versuch, mir Etwas zu sagen. Wer hätte vor 4 Monaten 



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— 184 — 



geglaubt, dass wir also getrennt würden? Ich erinnere 
mich sogar, dass Perglas einmal sagte : Nun sind wir auf 
einem Punkte der Freundschaft, dass keine Misshelligkeit 
uns mehr scheiden kann. — Die englischen Briefe, die 
wir einander schrieben, waren voll von Versicherungen 
der Freundschaft. Es ist wahr, ich liebte ihn nie wie 
Nathan, Gustav [Jakobs] oder [Brandenstein,] aber des- 
wegen war er um so mehr betrogen, da er es vielleicht 
glaubte, und es ist gewiss, dass ich eine Stelle in seinem 
Herzen hatte. Er meint nun vielleicht, dass das nieine 
verdorben sei. Ich war in dieser Sache zu widersetzlich, 
zu vertrauenermangelnd. " 

Gegenliebe vom gleichen Geschlechte war es 
übrigens nicht, was von Perglas als Mangel empfunden 
wurde. Im Gegenteil, er stürzte sich, bald nach jener 
Unterredung, in den Strudel der gewöhnlichen Vergnüg- 
ungen, und in seinem Umgang mit dem schönen Ge- 
schlechte beschränkte er sich keineswegs auf schmachtende 
Sehnsucht oder zwecklose Galanterien. Auf dem Feld- 
zug nach Frankreich im Oktober 1815 erfuhr Platen 
durch einen Offizier, einen ehemaligen Mitzögling, Folgen- 
des über Perglas: „Wenn Du wieder in ein Verhältnis 
mit ihm trätest, würdest Du ihn nicht mehr erkennen. 
Denn er ist ein ganz anderer geworden. Zwei Nächte in 
Paris [wo er mit den siegreichen Verbündeten eingerückt 
war,] haben ihn umgestaltet; er hat seine Grundsätze 
völlig verändert, er, der mich ehemals vor Ausschweif- 
ungen warnte, thut es mir und Andern nun darin zuvor. 
Er erklärt, dass er vormals ein Narr gewesen; alles treiben, 
mir nicht im Uebermass, ist nun seine Maxime." 

Nunmehr wurde Platen, — der, trotzdem er homo- 
sexuell fühlte, ein Feind jeden Lasters und vom zar- 
testen Sittlichkeitsgefühl beseelt war, — mit Abscheu 
gegen Perglas erfüllt. Er ging ihm aus dem Wege, wo 



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— 185 - 



er ihn traf. Und das Schicksal führte Beide gegen ihren 
Willen immer wieder in den Weg. Gleich nach dem 
Einmarsch in München wurden sie in einunddemselben Hause 
einquartiert; als Perglas bei der einst gemeinsamen Haus- 
frau den ersten Besuch machte, traf er Platen an. Dieser 
räumte zwar immer gleich das Feld. Aber noch vor 
Jahresfrist war er es, der den ersten Schritt zur Wiedor- 
anknüpfung der Beziehungen machte. „Er schrieb mir", 
heisst es Ende August 1816 im Tagebuch, „dass es ihm 
unerträglich sei, länger von mir getrennt zu sein; dass er 
sich seiner vormaligen Fehler schäme und anderen Sinnes 
geworden sei. Er klagt sich scharf an und spricht dann 
von seiner Besserung u. s. w. Seine Aenderung beschreibt 
er folgendermassen : er sei durch Verhältnisse jetzt zu 
einem geräuschlosen Leben gekommen, habe meine Briefe 
wieder gelesen und die Seligkeit gefühlt, die nur gute 
Sitten gewähren. Er habe sich immer fester vorge- 
nommen, das Laster zu meiden. ,Ich betete wieder mit 
Andacht,' heisst es im Briefe, unterhielt mich mit Wissen- 
schaften: ich fand endlich gar keine Lust mehr, nach 
sinnlichen Vergnügungen zu streben, da ich keine Lange- 
weile hatte. Ich konnte mir Hoffnung machen, wieder 
besser zu werden, mied die Gelegenheit zum Bösen und 
gelangte täglich zur reiferen Ueberzeugung, dass ich 
höchst unrecht gehandelt habe/ Am meisten sucht er 
sich gegen meinen erprobten Glauben an seine Veränder- 
lichkeit zu bewahren, worin [d. h. in Bezug auf seine 
Veränderlichkeit! er freilich recht hat. Er gelobte mir 
dass ihn meine freundschaftliche Warnung über alle Ver- 
führung der Welt erheben soll. Wie hätte ich daher die 
Erneuerung unseres Verhältnisses abschlagen können?" 

Platen nahm also die gebotene Hand an. Auch wir 
können nicht ohne Anteil bleiben angesichts jenes Be- 
kenntnisses, das doch auf ein im Grunde gutgeartetes 
Herz schliessen lässt. Die Seelenverfassung des jungen 



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— 186 



Mannes muss eine ausserordentliche, man darf sagen, ver- 
hängnisvolle gewesen sein. Platens wiedergewonnene 
Freundschaft bewahrte denselben nicht vor neuem Leid. 
Eine fünf Monate nach der Versöhnung in München ein- 
tretende Katastrophe lässt ihn uns noch rätselhafter und 
sogar unsres Mitleids würdig erscheinen. Eines Tages war 
Perglas plötzlich verschwunden ; niemand, auch seine Vor- 
gesetzten wussten nicht, wohin. Er hatte, wie man später 
erfuhr, seine Wohnung in Zivilkleidern verlassen, nach- 
dem er den Tag vorher schweigsam und ohne etwas zu 
geniessen, umhergegangen. Auf dem Tisch seiner Stube 
fand man, , Werthers Leiden* aufgeschlagen. Die Ver- 
wandten und Kameraden vermuteten ein Duell; nur 
Platen glaubte nicht an ein solches, sondern an den 
Zwang einer andauernden Melancholie, eines Zustande*, 
der, wie er [im Tagebuch] sagte, ihn selbst oftmals be- 
fiel. Die Thatsachen gaben ihm Recht. Perglas kehrte 
plötzlich zurück, vor Hunger und Ermattung erschöpft, 
verdüstert und lebenssatt. Vor dem Selbstmord hatte 
ihn sein besseres Herz bewahrt. Platen aber stand ihn» 
freundschaftlich treu zur Seite, suchte die gesellschaft- 
lichen Folgen des Fehltritts abzuwenden und lieh ihm 
seine moralische Unterstützung bei dem Plane, den Militär- 
dienst zu quittieren und sich den Studien auf eiuer 
Universität zu widmen. In der Folge verliess Perglas 
auch wirklich die Armee und ging nach Göttingen, nicht 
ohne von Platen tiefbewegt Abschied genommen und 
die Versicherung fortdauernden Anteils empfangen zu 
haben. — Ludwig von Perglas starb frühzeitig |1S20] in 
Würzburg. 

III. 

Pulsiert in all den Freundschaftsverhältnissen, wie 
sie hier skizziert wurden, ein regeres Leben als in sonstigen 
Verbindungen dieser Art, und zwar deshalb, weil der eine 



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- 187 — 



oder andere Teil von einer anormalen, wenn auch latenten 
Veranlagung erscheint, so vertieft sich dieser Unterschied 
bei jenen Verhältnissen Platens, in denen das Herz zu 
seinem vollen Recht kommt, und die elementare Gewalt 
der Liebe unaufhaltsam durchbricht. Alan ist in Ver- 
legenheit, diese Verhältnisse mit einem zutreffenden 
Namen zu bezeichnen. Sie erscheinen auf der Stufen- 
leiter der Neigungen nicht mehr als Freundschaften, weil 
der eine Teil bereits von Liebe entflammt ist; sie sind 
noch keine sog. Liebschaften, weil die andere Person 
kaum mehr Freundschaft empfindet. Leidenschaft würde 
das richtige Wort sein, wenn sich damit nicht der ge- 
wöhnliche Begriff* eines freiwilligen, auf das Unerlaubte 
gerichteten Hanges verbände; soll aber damit gesagt sein, 
dass ein Mensch der Tragik eines unentrinnbaren Leides 
verfallen sei, und wird das Wort so in seinem ureigenen 
Sinne genommen, so ist diese Bezeichnung nicht nur er- 
schöpfend, sondern kann auf kein Verhältnis besser an- 
gewendet werden als auf das der unglücklichen homo- 
sexuellen Liebe im allgemeinen und insbesondere auf das 
des Grafen Platen. Verhältnismässig früh wurde dieser 
auf seine Eigennatur aufmerksam. Es ist dies ein Zeichen 
feiner Beobachtung, aufrichtiger Beurteilung und treuer 
Wiedergabe seiner selbst. Ungebildete oder mangelhaft 
begabte Homosexuale täuschen sich lange, die meisten 
ihr ganzes Leben hindurch über diese Naturanlage. Das 
gehässige Urteil der Welt, die durch Unkenntnis der 
Sachlage irregeführte öffentliche Meinung suggerieren oft 
auch dem anormalen Menschen die Meinung, dass seine 
Eigenart eine selbstverschuldete, und dass sein Wandel 
auch wenn er von den bittersten Entbehrungen begleitet 
ist, ein lasterhafter sei. Anders bei Platen, der in seinem 
21. Jahre — freilich nicht ohne einige für damals ent- 
schuldbare und begreifliche Irrtümer — von sich sagte: 
„Ich stehe in einem Alter, das Liebe fordert und sich 



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— 188 — 



nicht mehr mit Freundschaft begnügen kann. Warm 
und innig möchte ich mich an ein anderes Wesen an- 
schliessen. Nur dies allein, glaube ich, kann mich von dem 
Ueberdruss retten, den das gesellschaftliche Leben untrüg- 
lich aufs neue in mir hervorrufen wird. Ich kann meine 
Gefühle zwar durch ernste Beschäftigungen betäuben, 
aber nicht beschwichtigen. Aber, was mich am meisten 
zittern machen sollte, ist, dass meine Neigungen bei 
weitem mehr nach meinem eigenen Geschlechte 
gerichtet sind, als nach dem weiblichen. Kann ich 
ändern, was nicht mein Werk ist? Ich fühlte 
zuerst den Drang der Liebe zu einer Zeit, als ich mich 
einzig unter Knaben befand und nie ein Mädchen zu 
Gesicht bekam. [Was auch bei Andern der Fall gewesen 
war, über deren Sucht nach Weibern er sich in der 
Folge nicht genug zu beklagen wusste.] Wie konnte es 
anders sein, als dass mich die Neigung an einen Freund 
fesselte? Xylander war der erste Gegenstand dieser 
jugendlichen Empfindung. Wir waren glücklich, innig 
und unschuldig. Derselbe Trieb erwachte aufs neue im 
Pagenhause fin welches er wegen seines Adels im Jahre 
1810 Aufnahme fand|, nicht gegen einen Kameraden, 
sondern für den Grafen **. Vielleicht würden meine 
Neigungen, als ich in die Welt |der Gesellschaft] trat, 
eine andere Richtung bekommen haben, wäre mir nicht 
Federigos Bild [seiner ersten grossen Leidenschaft] ent- 
gegengetreten und hätte ich mich nicht Jahre lang der alten 
Thorheit wiedergegeben. [Platen ahnt nicht den Wieder- 
spruch, in den er zur Erklärung seiner abnormen Neigung 
gerät, und verbessert sich nur unfreiwillig selbst.] Ich 
brauche nicht mehr zu erzählen, was mein Tagebuch aus- 
führlich genug enthält. Xylander hat durch die Gunst 
des Schicksals [sie] seine Liebe einem weiblichen Wesen 
geschenkt; er ist gerettet, für mich sehe ich keinen Aus- 
weg. Ich schätze die Weiber; ich würde mich je eher, je 



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— 180 — 



lieber verheiraten, wenn es mir vergönnt wäre. 
Achtung und Freundschaft würden mich an ein Weib 
[sie ! j ziehen und diese vielleicht die Liebe gebären." — 
In diesem , Vielleicht' ist die ganze Tragik seines Loses 
enthalten. »Achtung* und »Freundschaft' hat noch nie 
die Liebe erzeugt; dafür ttösste diese dem Liebenden 
für Personen oft eine Achtung ein, die sie nicht ver- 
dienten. 

Unbefangener urteilt bereits der 17- Jährige im 
Oktober des Jahres 1813. „Ich gewöhnte mich," sagt 
er, „meine Hofthungen und Träume der Liebe an Per- 
sonen des eigenen Geschlechtes zu verschwenden und 
suchte in ihrer Freundschaft dasjenige Ziel zu erringen, 
das die Liebe in der Ehe sucht. Ich gewöhnte mich, 
die Frauen mehr zu verehren als zu lieben, die Männer 
mehr zu lieben als zu verehren. Ich bin schüchtern von 
Natur, aber am wenigsten bin ich's in ungemischter Ge- 
sellschaft von Weibern [ ! J, am meisten in ungemischter 
Männergesellschaft. Am meisten gefiel mir die Zartheit 
der Weiber, aber ich sah sie nicht als etwas Auswärtiges, 
sondern als etwas auch meinem Wesen Inne- 
wohnendes an. Ich glaubte, dass der beschränkte Geist 
einer Frau nicht fähig wäre, mich lange zu fesseln, und 
dass bei weitem der grösste Teil des schönen Geschlechts 
durch Aftektation |sic!J verderbt sei. Ich glaubte, dass 
sich bei einem Gegenstande der Neigung meines eigenen 
Geschlechts treue Freundschaft und reine Liebe eng ver- 
einigen Hessen, während bei Weibern die Liebe immer 
mit Begierde gemischt sei." Wenn Platen im letzten Satze 
auch vergass, was er im ersten ausgesprochen, so bleibt 
doch die Entdeckung an sich bewunderungswürdig, dass 
das weibliche Element ein seinem Wesen Innewohnendes 
ist, eine Wahrnehmung, die wissenschaftlich einen hohen 
Wert besitzt. So überwiegt das bessere Bewusstsein 
schon frühe das falsche, von der Welt aufgedrängte Urteil, 



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— 100 — 



und Platen, welcher seine n Trieb im Tagebuch als 
Thorheit bezeichnet, Uisst ihn anders erscheinen im eigenen 
Denken und Thun. 

Verfolgen wir seine Spur bis zu seinen ersten An- 
langen. Der junge Mann hatte eben das 1(5. Lebensjahr 
überschritten und war somit in das Alter der Pubertät 
eingetreten, als er schon mit Besorgnis die ungewöhnliche 
Liebesrichtung gewahr wurde. „Das Jahr 1813", sagt er, 
nachdem er seine frühere Jugend und die politischen Zeit- 
ereignisse geschildert, mit der ihm eigenen Offenherzig- 
keit in den Memorabilien, „das Jahr 1813 erregte auch 
mancherlei Stürme und Veränderungen in meinem H erzen. 
Da ich von meiner äussern Umgebung so detailliert ge- 
sprochen, wie dürfte ich verschweigen, was in meinem 
Innern vorging? Es wird mir schwer, einer seltenen 
Thorheit zu gedenken, die mir so viel fruchtlosen Gram 
verursachte; aber die Aufrichtigkeit verbietet, sie zu 
umgehn." 

„Auf einem Hof ball am 10. Februar sah ich zuerst 
den jungen Grafen M. D. [Graf Mercy d'Argenteau, der 
bereits erwähnte Graf * *], Bruder des * * [französischen] 
Gesandten an unserm Hofe. Noch begreife ich kaum, 
welche plötzlichen Eindrücke sein Bild in mir zurück- 
liess." Das war etwas ganz Anderes als Das, was er da- 
mals gleichzeitig für die Französin empfand. Er sagte 
jetzt selbst: „Ich weiss nicht, ob ich es Liebe nennen soll, 
was ich für diese Französin empfinde. Zum wenigsten 
ist es das nicht mehr, was Mercy aus den Tiefen meiner 
Seele unwillkürlich hervorlockte." Und später: „Mein 
ganzes Sein und Leben und Denken gehörte dem Grafen. 
Nur in ihm war ich meiner selbst bewusst. Die ganze 
Schöpfung lächelte mich blumenvoll an.* Sein Bild be- 
schreibt er also: „Er war nicht schön, auch nicht sehr 
gross, blond und schmächtig. In ihm hatte ich plötzlieh 



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— 1<U — 

ein Ideal gefunden, auf das ich die edelsten Eigenschaften 
der menschlichen Seele übertrug. Ich habe ihn nie ge- 
sprochen und nie etwas von seinem Charakter erfahren. 
— Eine ähnliche, doch schwächere Anziehungskraft übte 
einige Monate später [nachdem der französische Graf die 

Residenz verlassen hatte] der Prinz von [Prinz 

Karl Anselm von Ottingen-Wallerstein, gleichaltrig mit 
Platen] aus, obgleich M(ercy) nichts weniger als ver- 
gessen war. Ich sah ihn in allem nur dreimal. Er er- 
reichte sein zwanzigstes Jahr nicht mehr." [Prinz Ottingen 
fiel im Treffen bei Hanau. | Hier schon vereinigte sich 
die Liebe mit dem Leid. Platen konnte den Schmerz 
um den für immer Verlorenen nicht überwinden, und die. 
Schatten seiner ihn nie mehr verlassenden Melancholie 
beginnen in sein Dasein zu fallen. Nicht ohne die der 
Jugend eigene Sentimentalität und im Stile der Zeit 
klagt er: „Es ist nichts Bleibendes unter der Sonne; 
Blüten fallen, ohne Frucht zu hinterlassen ; in jeder Freude 
verborgen liegt der Keim des Schmerzes. Der fackel- 
senkende Genius rast, einer Furie gleich, unter den Erd- 
geborenen, dass wieder Staub werde, was vom Staub 
genommen. W. | Wallerstein] ist nicht mehr unter den 
Lebenden. Gebrochen sind die sanften Augen, der 
schwarzen finstern Erde gehört der blühende Jüngling. 
Dahin sind meine Hoffnungen alle; die wilde Fackel des 
Krieges verzehrte das prangende Gebäude meiner Wünsche 
und Pläne. Ich war voll schöner Träume; eine glück- 
liche Zukunft lag, zum mindesten als Möglichkeit, vor 
mir, da [ruft er mit „Thekla" in Wallenstein aus]: 

Da kommt das Schicksal. — Rauh and kalt 
Fasst es des Freundes zärtliche Gestalt 
Und wirft ihn unter den Hafschlag seiner Pferde — 
Das ist das Los dcB Schönen auf der Erde. 

Der Liebende sucht sich dadurch zu befreien, dass er an 
die Mutter des Gefallenen einen Brief richtet und um 



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— 1112 — 



ein Andenken an den Toten bittet. Der Brief „war 
gerade in keinem schlechten Stil und gefühlvoll ge- 
schrieben, wie es in meiner damaligen Lage nicht anders 
sein konnte. Ich liebte meinen Toten, den ich nur drei- 
mal gesehen hatte. Was aus meinem Briefe geworden, 
weiss ich nicht; Antwort erhielt ich keine/ Im Ueber- 
mass der Empfindung drängt es ihn, seinem Schmerz 
durch Mitteilung Luft zu machen, und ohne irgend etwas 
Tadelnswertes in seiner Neigung zu finden, weiht er einen 
Mitzögling [Massenbach] in das Geheimnis seines Schmerzes 
ein. Ueberhaupt ist es ihm nicht möglich, in seiner Liebe 
etwas Schlimmes zu entdecken. Platen betrachtete sie 
sogar als die Quelle alles Guten. „Sie ist die Liebe", 
schrieb er damals, „zu allem Schönen und Wahren und 
Vollkommenen; zu allem, was uns heisse Thränen der 
Rührung und Ausrufungen der Bewunderung ablockt. 
Sie ist eine ewige Mahnung zur Tugend, eine ewige 
Warnung vor Allem, was das Gute verdammt. 1 ' Ver- 
trauensvoll legte der Jüngling in Augenblicken des Trostes 
das Schicksal seines Herzens in Gottes Hand. Dass die 
mannmännliche Neigung eine „Thorheit* oder „An- 
gewöhnung" sei, von dieser Anschauung kam Platen ohne- 
hin ab, als er, kaum 17 Jahre alt, das Pagenhaus verliess, 
und in die Welt und Gesellschaft trat. Hier war er 
nicht mehr ausschliesslich auf Personen seines eigenen 
Geschlechts angewiesen, im Gegenteil gehörte es für 
einen jungen Offizier, der er nun geworden, zum guten 
Ton, dem schönen Geschlecht in ausgiebigstem Masse die 
Cour zu machen. Allein weit entfernt, sich nun mit 
Muse den Damen zu widmen und sich seine Vorliebe 
für das männliche Geschlecht „abzugewöhnen," wurde diese 
nur immer tiefer und glühender. An Stelle der beiden 
Verlorenen traten in seinem Herzen neue Bilder, die er 
mit inniger Liebe anbetete. Insbesondere nahm ihn nun 
ein junger Mann, männlicher und etwas älter als er selbst 



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— 193 — 



ein, ein Bürgerlicher, der, uin Kunststudien zu betreiben, 
sich in München aufhielt. [Es war derselbe der ihn auf 
Nathanael Schlichtegroll, den ihm später so nahestehenden 
Vertrauten, aufmerksam gemacht.] „Am 28. Mai 1814", 
schreibt Platen, lernte ich durch Liebeskind einen jungen 
Maler, namens Issel, kennen, den der Grossherzog von 
Darmstadt reisen lässt. Im Anfang glaubte ich nichts 
Besonderes an diesem Jüngling zu finden, aber bald sah 
ich mit enthusiastischer Ueberschwenglichkeit eine grosse 
Vielseitigkeit, einen reinen Geschmack, ausserordentlichen 
Kunstsinn und bündige Sprache, dazu die grösste Liebens- 
würdigkeit im geselligen Umgange, ein friedlich zuvor- 
kommendes, ungezwungenes Wesen." Sofort entstand ein 
reger Freundschaftsverkehr, und Issel schloss sich eben- 
so gern an Platen wie dieser sich an ihn an. „Ich be- 
greife nicht," heisst es im Tagebuch, wie sich ein so 
geistreicher Mensch für mich interessieren kann. 14 Als 
Platen •rfuhr, dass Issel einige Haare von einer Locke 
Schillers besass, erhielt er dieselben zum Geschenke; er 
selbst gab ihm dagegen Gedichte, z. B. „Des Mädchens 
Nachruf" und „Abschied an den Geliebten" als Unter- 
pfand seiner Gefühle. Auf einer Dienstreise, die Platen 
an die Südgrenze des Königreichs unternehmen musste, 
begleitete ihn der Künstler; aber diese Reise fiel für beide 
Teile anders aus, als sie erwartet hatten. Es tritt hier 
zum erstenmale im Charakter des Liebenden ein Zug hervor, 
den wir schon in seinen Freundschaftsverhältnissen un- 
gern wahrgenommen haben, der aber zu seiner in intim- 
eren Beziehungen zu tage tretenden Liebessehnsucht noch 
weniger passen will. Kaum hatte nämlich Platen wahr- 
genommen, dass eine tiefere Neigung, wie in ihm so auch 
im Gegenstande seiner Freundschaft und Liebe Wurzel 
gefasst, so kehrte er seine Kälte hervor. Issel war fein- 
fühlend genug, dies zu bemerken und schon am zweiten 
Tage der Reise wurde er still und in sich gekehrt. Ein 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 13 



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— 194 — 



kleines Miss Verständnis, das hinzukam, führt mehrere 
Stunden später zur vollständigen Verstimmung. „Nun 
sprachen wir nicht mehr miteinander. Ich ging auf ein 
nahes Bergschloss, Falkenstein; im Hinaufgehen begegnete 
mir Issel; ich wich ihm aus, und er rief mir nach, dass 
er droben meinen Namen auf einen alten Stein graviert 
habe.* Es kam zur Trennung, und der Begleiter kehrte 
nach München zurück. Ehrlich gegen sich selbst fügt 
Platen dem Berichte bei: „Mir that es leid, Issel durch 
meine Launen dazu veranlasst zu haben. AVenn ich nicht 
auf diesen Eigensinn verzichte, so werde ich mich un- 
glücklich machen und mir viele Menschen entfremden.' 1 
Dieser Eigensinn bildet ein Moment in Platens Persönlich- 
keit, das einer pathologischen Untersuchung würdig wäre. 
Zu einer Feindschaft oder völligen Entzweiung artete in- 
des der Zwischenfall mit Issel nicht aus. Dieser schrieb 
noch aus Italien, sandte Epheublätter vom Grabe Virgils 
und erbat sich die Silhouette des aufstrebenden J Richters. 

Bald nach der misslungenen Reise verdrängte ein 
Zustand jede peinliche wie erfreuliche Erinnerung, ein 
Zustand, der die ganze Seele Platens erfüllte und sie für 
lange Zeit in die heftigsten Aufwallungen versetzte. Es 
war die erste grosse Leidenschaft, die sich seiner be- 
inächtigte, die Leidenschaft für „Federigo." Am 12. No- 
vember 1814, in einer „heiss nach Liebe verlangenden 
Zeit" zog bei einem Konzerte, das ein vornehmer Klub, 
die Gesellschaft Harmonie, gab, ein junger Kavallerie- 
Offizier, Friedrich von Brandenstein, aus Nord- 
deutschland gebürtig, aber in einem bayrischen Regiment 
dienend, Platens Augenmerk auf sich. „Er ist nicht 
gross, aber hübsch gewachsen; seine Gesichtszüge sind 
regelmässig, sehr angenehm und enthalten etwas Stolzes, 
was mich besonders anzieht. Er ist blond wie der Graf * 
|Mercy|. Seine Sprache gefällt mir; doch scheint er 
sehr monoton, und ich konnte nur ein paar Worte aus 



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— 105 — 

ihm herausbringen. Ich hatte schon früherhin ein paar 
Worte mit ihm gewechselt; auf einem Konzert zu Nvmphen- 
burg nämlich, als die russische Kaiserin | Elisabeth 
Alexiewna, geb. Prinzess. von Baden | hier war, wo er 
beim Souper an meiner Seite sass". — Platen findet es 
angezeigt, da wo er im Tagebuch das erstemal die Leiden- 
schaft zu Brandenstein erwähnt, sich über die moralische 
Seite seiner abnormen Neigung auszusprechen. „Ich hatte 
damals noch keine Idee, dass ein strafbares Verhältnis 
zwischen zwei Männern existieren könne; sonst würde 
mich dieser Gedanke vielleicht zurückgeschreckt haben. 
Einige Zeit später fand ich zwar in mehreren Schriften 
die Männerliebe erwähnt, und schenkte diesem Gegen- 
stande zuerst meine Aufmerksamkeit, da er mir in früheren 
Jahren bei Lesung Plutarchs entgangen war. [Also auch 
aus den Klassikern hatte Platen seine klassische Neigung 
nicht geholt.] Aber auch jetzt ignorierte ich noch, dass 
sinnliche Wollust dabei im Spiele sein könnte; das un- 
selige Geheimnis wurde mir erst durch einige unzüchtige 
Bücher von Piron \Poe.sies badwcs\ klar, die mir in 
Frankreich in die Hände fielen. Nie hat Begierde meine 
Neigung zu Federigo entweiht." 

Platen hat nach jenen beiden Gelegenheiten nie mehr 
ein Wort mit Brandenstein gesprochen. Dieser selbst 
hatte und erhielt nie eine Ahnung von dessen Gefühlen, 
und dem dennoch Liebenden verschloss eine übermächtige 
Leidenschaft den Mund. 

Wohin er ging, da „hoffte und fürchtete er ihn zu 
finden". Einigemale führte ihn der Zufall in dessen nächste 
Nähe. Es war im Klublokal der nämlichen „Harmonie'' 
wo er ihn einmal gesprochen hatte. Platen erzählt: „Ich 
war in eine Lektüre vertieft, als plötzlich die edle Ge- 
stalt vor mich hintrat. Er nahm eine Zeitung, die mir 
zur Seite lag. Wie war ich froh, ihn wieder zu sehen ! 
Er sass ungefähr vier Stühle von mir entfe.nt. Ich ver- 

13* 



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— 19(5 — 



lies« meinen Sitz auf ein paar Augenblicke, um ein Journal 
zu holen ; inzwischen gingen die Personen, die zwischen 
uns ihren Platz hatten, und B. setzte sich auf einen 
Sessel neben mich. Ich war berauscht durch diese 
Nachbarschaft. Ich nahm mich zusammen, um ein ge- 
heimes Zittern zu verbergen, das mich ergriff, und ob- 
schon ich ganze Seiten in dem Journal gelesen hatte, so 
habe ich doch nicht einen Buchstaben behalten. Demunge- 
achtet war von Gegenständen der Poesie die Rede, von 
Dingen, die mir sonst die interessantesten würden ge- 
schienen haben. Aber nun kam ich mir selbst vor, wie 
Don Carlos in der Kapelle, als die Kleider gewisser 
Damen hinter ihm rauschten; ich verlor mein Fassungs- 
vermögen. Ich hatte mich gegen 8 Uhr bereits zum 
Gehen fertig gemacht, als er gleichfalls aufstand. Ich 
ging rasch zur Thür hinaus, er folgte mir in ein paar 
Minuten. Wir kamen fast zugleich an die Thüre des Vor- 
saals; er öffnete sie und Hess sie mir offen. Er sprang 
die Treppe hinunter; ich ungefähr 10 Schritte hinter 
ihm. Wir gingen im Gange nebeneinander; am Thore 
machte er eine kleine Zögerung, so dass ich gezwungen 
war vorauszugehen. Er ging rechts gegen die Haupt- 
wache, ich links." — Dies war die einzige und wichtigste |!| 
Begegnung, die Platen noch mit Brandenstein hatte, und 
doch fügte er den Eintrag in rührender Selbsttäuschung 
bei: „Es scheint mir ein stummes Verhältnis zwischen 
uns zu walten." 

Je weniger sich eine Annäherung ermöglichte, desto 
glühender wurde das Verlangen, desto schmerzlicher die 
Enttäuschung. Platen zieht sich ganz auf sein Inneres 
zurück, hält Selbstgespräche, dichtet Dialoge mit dem 
Geliebten, die aber dieser nie zu Gesicht bekam. Eine 
düstere Stimmung bemächtigt sich seines Gemütes, und 
in französischer und deutscher Sprache klagt er das Leid 
dem damals einzigen Vertrauten, dem stummen Tagebuch: 



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— lt>7 — 



„TVo ist das Lied, das mir verhallt 

In Freuden sonst und Schmerz: 

Der Winter ist so rauh und kalt, 

Doch kalter ist mein Herz 

Es hat noch nicht vier Lustren rein 

Mein Lebenslauf umfasst, 

Und, ach, mir ist mein junges Sein 

Schon eine alte Last! 
Dann aber gibt er sich dem süssen Wahne hin, dass 
jede Liebe reciprok wirke, und dass er eben wegen seiner 
Liebe Gegenliebe finden müsse. In einem poetischen 
Dialoge mit Federigo heisst es: 

Es ging ein Märchen seit uralten Tagen 
Das noch bis jetzt in Mancher Mund besteht : 
Dass oft zwei Herzen für einander schlagen 
Durch einen wunderthätigen Magnet, 
Und Liebe wird von Sinn zu Sinn getragen. 
Ans treuen Zügen thut er sich uns kund, 
Durch heisso Sehnsucht weiss er uns zu quälen ; 
Er drängt die edlen, die verwandten Seelen 
Unwiderstehlich zu dem Brüderbund. 
Schade, dass dieser Wahn, der nicht allen Untergrundes 
entbehrt, nur zuweilen in der allgemeinen Liebe sich mit 
den Thatsachen deckt. Hier wirken die Gegensätze der 
Geschlechter ergänzend auf einander und ziehen sich an; 
in der homosexualen Liebe aber wird diese wohlthätige 
Wirkung durch das scheinbar gleiche, das äusserliche, 
Geschlecht der Liebenden aufgehoben, und es tritt sogar 
die umgekehrte Wirkung ein, d. h. es wird der geliebte 
Gegenstand um so mehr abgestosseu, je heisser der Trieb 
des homosexualen Teils diesen auf jenen hindrängt. Und 
dieses Missverhältnis scheint gerade zwischen Platen und 
Brandenstein ein besonders ausgeprägtes gewesen zu sein. 
Platen muss dies zuweilen selbst geahnt haben. Kr lässt 
im Dialog den Angebeteten antworten, nachdem dieser 
lange stillschweigend zugehört: 

Vollends Hess ich Dich gewähren, 
Vollends bab' ich Dich gefasst; 



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IjS — 



Nimm auch meine volle Meinung: 
Deine Worte, Deine Zähren 
Sind mir, wie Du selbst, verhasst; 
Hofl'e nio und nie Vcrcinung. 

Eine allgemeine Mutlosigkeit bemächtigte sich seiner- 
Wehmutsvoll ruft er aus: „Ich habe kein Selbstvertrauen, 
kein Vertrauen — auf niemand — mehr. Nachdenken 
möchte ich über mich selbst, und ich bin's nicht im Stande ; 
weinen möchte ich, und ich kann's nicht; fort möchte 
. ich, und noch ist's nicht Zeit; sterben möchte ich, und 
ich darf nicht." 

Auf den Ostersonntag, wo ein von Offizieren be- 
suchtes Konzert bei Hofe stattfand, hatte er die letzte 
Hoffnung gesetzt, sich Brandenstein nähern zu können. 
Aber er schreibt: „Tout est passe. Je vievs du concert 
qui eut Heu u la cour. J'ai vu Fcderigo\ peut-Hre la 
demiere fois. Oh queje niapptr^us trop bien, qu'ilnuprise! 
.11 faul purtir sans lui avoir dit adieu!" |Der Ausmarsch 
nach Frankreich stand bevor.] „OÄ que eeite passion est 
devenue puissantel Mon coeur est fendu. J'etait pret a 
partir, fen Hais si gai, mais il me sernble dans cc moment 
que je suis retenu par des chaines de diamant." Und in 
der Nacht vor dem Abzug vertraut er den Blättern des 
Tagebuchs: „ Que dirai-je cncoreY Peut-Hre je ne retour- 
nerai plus. Queje serais heurcux! Ahrs je ne scrais plus 
meconnu des hommes. je trouverais un bonheur que fai 
chcreht' envain. Ces ames rüdes ne me toucheront plus." — 
Er fühlte sich verkannt, verachtet und verlassen von den 
Menschen. Jetzt erinnerte er sich, wie er, der um Liebe 
bettelt, oft mit Liebe gekargt hat: „So ein teilnehmender, 
glühender Freund wie Issel thäte mir jetzt sehr not.* 

Die Trennung, welche durch den Ausmarsch statt- 
fand und welche sonst einen heilsamen Einfluss auf 
liebende Gemüter ausübt, brachte bei Platen die gegen- 
teilige Wirkung hervor. Die Leidenschaft loderte immer 



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199 — 



heftiger auf; vergebens suchte er den Geliebten zu ver- 
gessen. „Ich gab mir selbst das Gesetz," schreibt er an 
der Grenze des deutschen Reichs, „ seinen teuren Namen 
nicht mehr in mein Tagebuch zu schreiben ; aber dennoch 
geschah es wieder nach einiger Zeit des Stillschweigens. 

O mein teurer Br , soll ich Dich niemals meinen 

süssen, lieben Freund nennen? Soll ich Dich nie an 
mein Herz drücken?" Damals war es, wo er Blumen- 
kränze flocht. Damals verglich er sich mit Heloise, da- 
mals pflückte er, der Offizier, auf einem abendlichen 
Spaziergang am Ufer des Rheins, drei Massliebchen, um 
— nach Gretchenart — daran sein Glück zu versuchen! 
„Ich raufte die Blätter nach einander aus, mit den ab- 
wechselnden Worten „liebt mich, liebt mich nicht", und 
bei allen drei Blumen traf das „liebt mich" auf das 
letzte Blatt." 

Er überlegte, ob er sich an Brandenstein nicht brief- 
lich wenden sollte. Da er aber dessen Gesinnungen nicht 
kannte, bedachte er, dass er dadurch, wie er sagte, das 
Stadtgespräch werden, und „dass der Brief von einem 
Offizier zum andern wandern könnte und Stoff zum Lachen 
gäbe." Man sieht, Platen fürchtete jetzt für seine 
Person, falls seine Neigung offenkundig würde, und wir 
könnten nun geneigt sein, diese Furcht als die Stimme des 
bösen Gewissens gelten zu lassen. Allein solche Besorg- 
nisse sind die unausbleiblichen Folgen jener Beurteilungen, 
•die der Homosexuale immer und überall im Gespräche 
erfährt. Schon in der Schule wird — was allerdings bei 
Platen nicht der Fall gewesen zu sein scheint — die 
Neigung mit den schärfsten Worten gebrandmarkt und 
zwar oft von demselben Lehrer, der Plato und Sokrates, 
Tibull und Virgil vorzutragen hat, so dass der Schüler, 
auch der normale, mit seinem eigenen Verstand in Wider- 
spruch gerät. Weit mehr noch wird die abnorme Seelen- 
veranlagung im Offiziersstande verkannt und verachtet,. 



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— 200 — 



dem Platen nunmehr angehörte. Das strafende Gewissen 
also ist es nicht, was die Furcht entdeckt zu werden im 
Homosexualen zeitigt, aber Platen vernahm nun mit 
Entsetzen aus dem Munde seiner Kameraden, dass es 
ein schimpfliches Laster sei, was er bisher als das heiligste 
Gefühl in seiner Brust verehrt hatte. 

Er wusste zwar, dass er anders geartet war als die 
Uebrigen, dass sein Los ein unglückseliges, seine Gefühls- 
weise eine allzu weiche sei, aber an dem Zuge seines 
Herzens, der sein Schicksal war, änderte diese Wahr- 
nehmung nichts. „Jeder, dem vielleicht der Zufall diese 
Blätter," sagt um jene Zeit das Tagebuch, „in die Hände 
führen sollte, wird nicht umhin können, meine weiche, 
unfeste und unglückliche Gemütsart, die so schnell von 
Allem hingerissen wird, zu verachten. Dennoch scheue 
ich mich auch jetzt noch nicht zu sagen, dass mir Branden- 
stein unendlich wert ist, und dass mich seine nähere Be- 
kanntschaft beglücken würde. Ich lege nun einmal meine 
süssesten Hoffnungen auf das blonde Haupt dieses Jüng- 
lings nieder, und jener Mensch ist noch immer beneidens- 
würdig, der noch immer etwas mit Heftigkeit wünschen 
kann, und dem die allgemeine Schalheit und Gehaltlosig- 
keit das Leben nicht bereits vergällt hat." — LTnd doch 
war es niemand mehr vergällt als ihm, dem die Natur 
in dem einzigen das Leben erträglich, jedenfalls die 
Jugend glücklich machenden Mittel, in der Liebe, einen 
Possen gespielt hatte. 

Monatelang hatte Platen geseufzt und den Augen- 
blick herbeigewünscht, da er den geliebten Mann wieder 
sehen sollte. Als er ihn, nach München zurückgekehrt, 
wirklich sah, wurde der Schmerz noch grösser als je. 
Beim Truppeneinzug erblickte er unter der Kavallerie 
Brandenstein wieder. „Er ritt vorüber und grüsste einige 
von meinem Regimente, mich aber grüsste er nicht. Ach, 



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— 201 — 



warum kennen ihn so Viele, und nur mir konnte es nicht 

gelingen? Meine Sehnsucht nimmt von Stunde zu Stunde 

zu, meine Hoffnung wird immer geringer.' 4 

0 dürft 1 ich in gefühlten Worten ihm 

Mein tiefstes Leben offenbaren, dass 

Er mich verstünde und erleichterte ! 

Verschlossen aber in mich selbst muss ich 

Ertragen, was mir zugeteilt, ich kann 

Der heissen Sebnsuchtsglut mich nicht entwinden, 

Die an der Wurzel meines Daseins nngt. 

Von seinem damaligen Seelenzustandc zeugt kein Wort 
besser als die beiden Umstände, dass im Tagebuch aus 
dieser Zeit die meisten Blätter herausgeschnitten sind 
und dass er damals mit dem Gedanken umging, nach — 
Amerika auszuwandern ! 

Wohl eine Ablenkung von dem Gegenstand der 
Sehnsucht, aber keine Befreiung von der Leidenschaft 
brachte eine Episode, die in diese Tage — Frühling 1810 
— fällt. — Der Traum während des nächtlichen Schlafes 
bildet im Liebesleben bekanntlieb keinen unwichtigen 
Faktor, und wie Platens Träume ihm von jeher männ- 
liche Personen vorgeführt hatten, so zeigte ihm jetzt in 
den Tagen der Aussichtslosigkeit und des schmerzlichsten 
Unbefriedigtseins ein Traum das Bild eines Mannes, den 
er infolge seines Berufes wohl kannte, der ihm aber bis- 
her vollkommen gleichgiltig gewesen war. Mächtig schlug 
die Flamme einer sinnlichen Leidenschaft auf. Haupt- 
mann Wilhelm von H. fornstein|, an Jahren voraus, 
an physischer Kraft ihm überlegen, tritt plötzlich in den 
Mittelpunkt des Platen'schen Ideenkreises und Hess ihm 
die elementare Gewalt des geschlechtlichen Gegensatzes 
fühlbar werden. Ohne dass der eine vergessen wurde, 
fesselte der andere Mann das liebedürftige, weiche Herz 
des Neunzehnjährigen, und dieser hatte nun den Kampf 
mit zwei Leidenschaften aufzunehmen. „Meine Lage ist 
trauriger als je. Ich kann in diesem Zustaude nicht 



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— 202 — 



bleiben; alles ekelt mich an, es ist nur Eine Sache, an 
die ich denke. Man nenne mich den schwächsten, ver- 
ächtlichsten aller Menschen, ich bin es; aber ich kann 
nicht anders. So lange mir nicht jede Hoffnung be- 
nommen ist, kann ich mein Vorhaben nicht aufgeben. 
O wenn ich nur ein einziges kleines Zeichen seiner Gunst 
oder Aufmerksamkeit für mich bemerkt hätte! Aber 
auch nicht ein einziges. Er bleibt stolz und kalt." Seiner 
Empfindung nicht mehr Herr, eröffnet er sich dem treuen 
teilnehmenden Schnizlein; als er einmal auf der Wache, 
nachdem Hornstein weggegangen war, das Kopfkissen sieht, 
auf dem dessen Haupt geruht, bedeckt er es mit Küssen. 
Die Leidenschaft unterschied sich in nichts von der für 
den andern Geliebten, nur in den äusseren Umständen 
verlief sie verschieden, und gerade das Ziel, das Platen 
so sehr ersehnte und das er bei Hornstein erreichte, war 
der Grund, dass sie schneller erlosch. Platen schmückte 
in der Phantasie die geliebten Männer mit allen jenen 
Vorzügen aus, die er an den Menschen wünschte, und 
wenn er sah, dass diese Voraussetzungen nicht zutrafen, 
stellte sich sofort die Ernüchterung ein. Sein heissester 
Wunsch war gewesen, mit Hornstein einmal gemein- 
schaftlich die Wache zu beziehen. Als der Zufall dies 
endlich ermöglichte, da fand der Liebende nicht nur keinen 
ideal veranlagten, für das Hohe und Edle schwärmenden 
Marquis Posa, wie er glaubte, sondern eine realistisch 
fühlende und auf den materiellen Genuss bedachte Sol- 
datennatur. Mit Liebe und Leidenschaft war es vorbei. 

Brandenstein trat nun wieder — ohne es zu wissen 
und zu wollen — in den ungeschmälerten Besitz des 
liebenden Herzens. „Die Wiederbelebung von Br/s Bild 
ist das sicherste Mittel mich schnell zu heilen. |!J Er 
war mir ja einst so teuer, und ist es noch; ihn schätz' 
ich bereits so lange, ihn vergass ich in einer andauernden 
Entfernung nicht; ihn konnte selbst Wilhelm nie ganz 



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— 203 — 



in meinem Herzen auslöschen. Von ihm habe ich noch 
nichts Tadelhaftes gehört; freilich seitdem mich Horn- 
stein so sehr bestrog, habe ich an meinen blonden Freund 
(er fordert seinen alten Namen) keinen rechten Glauben 
mehr. . . . Mein Herz aber und meine Phantasie werden 
wieder bevölkert werden; freilich nur von Gestalten des 
Wahns," und mit rührender Selbsterkenntnis fügt er das 
uns bereits bekannte Wort bei: „aber der Wahn ist nun 
einmal der einzige Trost für solche Leute, wie ich es bin.' : 
Bei diesem Wahne blieb es. Brandenstein trat nie in die 
Sphäre seines Lebens, Platen machte Anstrengungen, in 
diejenige Braudensteins zu gelangen; aber stets, wenn der 
entscheidende Moment kam, verliess ihn der Mut. Wäre 
es durch einen freundlichen Zufall gefügt worden, dass 
Platen den Angebeteten kennen gelernt und eingesehen 
hätte, wie dieser auch nichts weiter als ein ehrenhafter 
Mensch und tüchtiger Soldat war, so würde er sicher 
„geheilt" worden sein. So aber erwachte die Leidenschaft 
nicht nur wieder mit ihrer ganzen Macht, sondern wurde 
nur noch glühender. „O Fritz, o Federigo, kenntest Du 
meine Liebe und Treue," ruft er trotz aller Enttäuschungen 
noch hoffnungsvoll aus, „Du würdest sie vergelten. Trotz- 
dem dass ich Dich nirgend treffe, trotz dieser ewig 

langen Trennung, trotz dass ich den mir teuern 

(der Teil ist aus dem Manuskripte herausgeschnitten | so 
gerne sehe, trotzdem dass meine Hoffnung immer geringer 
wird, dennoch kann ich nicht von Dir lassen, dennoch 
steigt Dein Bild lebhaft und lebhafter in meiner Seele 
empor. Kann ich sie denn durch nichts erlangen, Deine 
Freundschaft ? (.) wie würde ich Dich lieben, wie glühend, 
wie würde ich Dir ergeben sein!" Wenn diese hoffnungs- 
lose Leidenschaft eine Steigerung erfuhr, so musste sie 
— ähnlich wie zur Zeit der Hornstein'schen Affäre — 
zum Paroxismus werden: „Oft ergreift mich eine kindische 
Raserei, ich umarme dann meine an der Wand hängenden 



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— 204 — 



Kleider, um nur Etwas an mein Herz zu drücken/ Der 
natürliche, elementare Drang nach Ergänzung wurde 
immer mächtiger, und unsre Achtung vor der physischen 
Enthaltsamkeit, vor dem moralischen Kampfe Platens 
wird Bewunderung, wenn man erwägt, dass der unbe- 
friedigte homosexuelle Geschlechtstrieb weit mehr als der 
normale zur Befriedigung drängt. Der Zwanzigjährige 
blieb standhaft, während sein armes Herz verblutete. 
Nur die örtliche Entfernung, welche bald eintrat, ver- 
hinderte ein tragisches Ende; aber immer blieb von dieser 
ersten grossen Leidenschaft eine Wunde zurück, und noch 
lieben Jahre später, als Platen von Venedig aus einmal 
München besuchte und Brandenstein flüchtig erblickt 
hatte, entstand das Sonett: 

So seh' ich wieder Dich nach sieben Jahren, 
Dich, durch die Zeit um keinen Reiz betrogen: 
Zu meiner ersten Liebe hingezogen 
Erkannt' ich Dich an Beinen blonden Haaren. 

Doch welche Schmerzen mnssto ich erfahren, 
Die jeden frühen Kummer überwogen ! 
Ich konnte, wie Du mir vorbeigeflogen, 
Nur kaum Dein göttliches Profil gewahren. 

Nun muss ich wieder flieh'n Dich und entsagen,- 

Gcniessend eine flüchtige Sekunde, 

Was ich erharrt in mehr als tausend Tngen. 

Micb grüsst kein Blick, kein Wort aus Deinem Mundo, 
Und ohne Mass ertönen meine Klagen 
In dies-r nächtlichen betrübten Stunde. 



IV. 

Mit der örtlichen Entfernung trat zugleich ein Um- 
stand ein, der für den Lebensgang Platens von einschnei- 
dender Wirkung war. Der junge Offizier hatte die Ueber- 
zeugung gewonnen, dass er mit seiner ganzen Gemütsart 



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— 205 — 



nicht am rechten Platze stehe, und dass ihn die Vor- 
liebe für die Wissenschaften auf das Studium hinweise. 
Wie er schon früher, einige Monate nach dem Feldzug, 
um längeren Urlaub eingekoinmen war, den er zu Reisen 
in die ansbachische Heimat, in das oberbayrische Gebirge 
und in die Schweiz benützte, so bewarb er sich jetzt im 
Jahre 1817 um einen solchen zum Besuche einer Univer- 
sität. Er siedelte nach Würzburg über, wo er philo- 
sophischen und philologischen Studien oblag und wenigstens 
insofern eine Besserung seiner Verhältnisse herbeiführte, 
als er sich den lästigen Garnisonsdienst vom Leibe ge- 
schafft hatte. In seinen Herzensangelegenheiten trat keine 
wesentliche Aenderung ein. Er selbst hatte schon daran 
gezweifelt, als er München verliess. „Ich zweifle," sagt 
er, ^ob Federigo der letzte sein wird, in dem ich das 
Ideal eines Freundes suche." Und an einer anderen 
Stelle spricht er es geradezu aus, dass ihn diese Neigung 
| zu einem männlichen Wesen] sein ganzes Leben hindurch 
nicht verlassen werde. Freilich eine so heftige Liebes- 
glut, wie die in München zuletzt ertragene ergriff* ihn 
vorerst nicht; es waren nur solche Herzensgeschichten, 
die er während seiner früheren Leidenschaften so neben- 
her erlebt hatte, wie diejenige mit dem „jungen Unbe- 
kannten", den er im Jahre 1815 mehrmals auf der Strasse 
sah, oder die Episode mit „D. A.* [dessen Namen er 
nicht einmal im Tagebuch ausschrieb], einem jungen Offi- 
zier, der ihm während seines Urlaubsaufenthalts in 
Ansbach nicht wenig zu schaffen machte. Auch seine 
Aversion gegen das weibliche Geschlecht minderte sich 
nicht. Wir hören von einem Besuche, den er mit Ignaz 
Döllinger, dem spätem Theologen, von Würzburg aus 
nach einem benachbarten Städtchen | Kitzingen] machte. 
„Wir assen bei Rektor S. zu nacht, und nachher wurde 
eine Punschpartie veranstaltet; es war auch der Ober- 
pfarrer von K. mit seinen Töchtern gegenwärtig 



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- 200 — 



Ein lustiges Pfänderspiel folgte. Minder annehmlich für 
mich war die Pfänderauslosung, wo denn des Küssen-, 
wie gewöhnlich, kein Ende war." — Wie mancher Andere 
hätte dies gerade als die AVürze der Veranstaltung be- 
trachtet! 

Im Jahre 1821 treffen wir Platen in der Universitäts- 
stadt Erlangen, wo Sendling lehrte, mit dem er in nahe 
Beziehung tritt. Hier war es, wo ihn sein Schicksal 
wieder erreichte. Zunächst empfand er eine tiefere 
Neigung zu einem jungen Manne, dem Schweden Kernel 1, 
der aber von einem frühen Tode hingerafft wurde. Platen 
hat ihm in seinem Gedichte „Am Grabe Peter Ulrich 
Kernells* ein dauerndes Denkmal gesetzt. Noch inniger 
und auch glücklicher war die Liebe, die ihn während 
dieser Zeit zu einem Jüngling hinzog, dessen Namen 
später hohe Berühmtheit erlangte, zu Justus Liebig. 
Hinsichtlich dieser Liebe hat sich in Darmstadt, wo da- 
mals Liebigs Eltern lebten, noch lange eine Tradition 
erhalten. „Einmal brachte Justus Liebig, der als Student 
aus den Ferien heimkam, seinen Universitätsfreund, den 
Grafen Platen, mit nach Hause. Die Erscheinung des- 
selben, namentlich die langen Haare fielen auf, wie auch 
die ungewöhnliche Zärtlichkeit, mit welcher der blasse 
Jüngling an dem bräunlichen, männlich schönen Justus 
hing. Eines Morgens kam das Dienstmädchen ganz er- 
sehrocken in das Familienzimmer gesprungen: „Wisst Ihr 
schon,** rief es, „der Platen ist ein Mädchen." Die wenig 
diskrete Zimmerjungfer, [welche von der Homosexualität 
den gleichen Begriff hatte wie die Gelehrten ihrer Zeit 
— und in einem gewissen Grade auch unserer Tage — j 
hatte das Freundespaar beim Oeffnen der Schlafzimmer- 
thür in einer feurigen Umarmung überrascht, die sie sich 
nur durch die Annahme erklären konnte, der junge Justus 
Liebig habe ein Mädchen in das elterliche Haus ein- 
geschmuggelt." — 



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— 207 — 



In Krlangcn erlebte Platen aber auch eine Herzens- 
geschichte, die an Leidenschaftlichkeit keineswegs hinter 
die Brandenstein'sche zurücktritt, die alle Symptome wie 
diese aufweist und da, wo sie sich von dieser unter- 
scheidet, nur noch eine unglückseligere Vertiefung be- 
kundet Wir werden daher alle sich wiederholenden 
Liebesklagen umgehen und von den sonstigen Aeusse- 
rungen bloss diejenigen mitteilen, die eine Veränderung 
der Situation bedeuten, oder mit dem äussern Verlauf 
der Geschichte zusammenhängen. 

Am 23. Juli 1821 lernte Platen einen Studenten 
kennen, der seiner eigentlichen Stellung nach hannoverischer 
Dragoneroflizier war, und der einmal zu seinem Ver- 
gnügen ein Jahr au einer Universität zubringen wollte. 
Er wählte hiezu »langen, weil er dort als Knabe einige 
Zeit gelebt hatte. ., Dieser Jüngling, ein lustiger Bruder," 
heisst es in einem Briefe an Fugger, „eine leichte Natur, 
ohne alle Affektation und Anmassung, ohne im geringsten 
ein Geck zu sein, harmlos, immer freundlich, wird bald 
mein liebster Freund." Dem Kenner der Mensehenseele 
wird nicht entgehen, dass hier gerade das Gegenteil von dem, 
was Platen selbst war, in die Erscheinung trat. Wie 
Brandenstein der berittenen Truppe angehörig, war der 
junge von Bülow — so hiess dei Freund — eine voll- 
kommene Manuesnatur, dunklen Haares, mit schwarzen 
Augen, einem flotten Auftreten, kurz mit all jenen Eigen- 
schaften ausgestattet, die Platen an sich schmerzlich ver- 
misste. Sein eigenes A eusserc wird von einem Augenzeugen 
jener Zeit geschildert wie folgt : Platens Erscheinung war 
eigentümlich, von bleicher Gesichtsfarbe, feinen blonden 
Haaren, lichtblauen Augen, schwächlicher Gestalt — in 
Tracht und Sitte absonderlich." Ueber seine seelischen 
Eigentümlichkeiten sind wir genügend durch ihn selbst 
unterrichtet. 

Fugger, damals Chevauxlegersottizier in einer kleinen 



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- 208 — 



Garnisonstadt Bayerns, war zu jener Zeit Platens ver- 
trautester Freund, mit dem er in regstem Briefwechsel 
stund. Wir wissen aber bereits, dass Fugger, trotz- 
dem er sich einmal einen Weiberfeind nannte, nicht gleich- 
fühlend mit Platen war. Dieser bemerkt jetzt sogar: 
„Fugger tadelte an mir, dass ich zu wenig weltlich und 
sinnlich wäre, und dass ich die Weiber noch auf keine 
vertrautere Weise kennen gelernt habe." Deshalb konnte 
auch ihm sich Platen nicht vollständig enthüllen und es 
sind bloss äussere Vorzüge Bülows mit denen Platen dem 
Vertrauten gegenüber jetzt in Briefen seine leidenschaft- 
liche Zuneigung motiviert. Soweit kannte Fugger seinen 
Freund gleichwohl, dass er nicht zunächst diese Eigen- 
schaften, sondern „die Schönheit" Bülows als die Quelle 
der Liebe entdeckte, und damit war für Platen Alles 
gegeben, was er als Voraussetzung zu seinen Mitteilungen 
benötigte. Und diese kamen in reicher Fülle; vor Allem, 
was sein Herz in dieser bewegten Zeit erfüllte, wurde 
Fugger benachrichtigt. Fugger las zuerst die Ghaselen, 
die schönsten der Platen'schen Liebesgedichte, welche 
Alle an Bülow gerichtet, wenigstens aus der Liebe zu 
ihm hervorgegangen sind. „Die neuen Ghaselen", schreibt 
Platen am 3. Oktober 1821, „wenn sie auf hundert an- 
wachsen, werden unter dem Titel „Der Spiegel des Hans* 
herausgegeben. Sie werden den künftig Gebornen sein 
[Bülows] Bild aufbewahren." Der Dichter vergleicht sich 
mit Shakespeare, in dessen* Sonetten an den Grafen Sout- 
hampton sein Verhältnis zu Bülow so wie nirgends aus- 
gesprochen sei. 

Brachten es in Erlangen die studentischen Gewohn- 
heiten mit sich, dass man sich dort leicht näherte, so 
wäre dies einst auch in München leicht möglich gewesen, 
zumal Platen ebenso wie Brandenstein dem Offizierstande 
angehörte und überdies von höherem Adel war. Aber 
wie es hier zu keiner Annäherung kam, so hätte Dies 



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— 209 - 



auch in Erlangen der Fall sein können, wenn Platen in 
den drei letztverflossenen Jahren sich in dieser Hinsicht 
nicht geändert, d. h. wenn er am Selbstvertrauen nicht 
zugenommen hätte. Es entstand nun ein gesellschaftlicher 
Verkehr zwischen ihm und Bülow, ja es entwickelte sich 
sogar ein Freundschaftsverhältnis, das freilich aufseite 
des Letzteren nicht über das gewöhnliche Mass hinaus- 
ging. Platen aber, der Entsagung gelernt hatte, war 
schon damit zufrieden und glaubte, mit Wenigem Alles 
erreicht zu haben. Auch sein sinnliches Teil, das damals 
.«ich zu regen begann oder wenigstens nicht mehr ver- 
nünftelnd niedergehalten wurde, scheint nicht ganz un- 
befriedigt geblieben zu sein, selbst wenn das vielberufene, 
um jene Zeit entstandene Ghasel nicht buchstäblich zu 
nehmen ist : 

.Ich bin wio Leib dem Geist, wie Geist dem Leibe dir! 

leb bin wie Weib dem Mann, wie Mann dem Weibe dir! 

Wen darfst du lieben sonst, da von der Lippe weg 

Mit ew'gen Küssen ich den Tod vortreibe dir? 

Ich bin wie Rosenduft, dir Nachtigallgesang, 

leb bin der Sonne Pfeil, des Mondes Scheibe dir: 

Was willst du noch? Was blickt die Sehnsucht noch umher? 

Wirf Alles, Alles hin: du weisst, ich bleibo dir. 

Auch sonstige Liebesgedichte jener Zeit haben einen 
starken Zug ins sinnlich Erotische, das nicht bloss aus dem 
„ Spiegel* des Hafis widergestrahlt sein mag. Der Kuss 
erscheint im Bunde mit der Liebe Piatos, und der Dichter 
scheut sich nicht den Wunsch auszusprechen fGhaseln 109]: 

Es windet sich der Liebe Geist um deiner Glieder Ebenmass 
Wie nm die Worte des Gesangs die weiche Melodie herum. 

Wann liegt mein Haupt auf deinem Schooss, indem sich mein 

verwegner Arm 

Um deine schlanke Hüfte schlingt and um dein schönes Knie herum ? 

Platen begann schon weitgehende Pläne an das Erreichte 
zu knüpfen und gedachte mit dem Geliebten eine Reise 

Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 14 



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— 210 - 



in das südliche Tirol zu macheu. Aber Dieser verlies» 
nun aufeinmal Erlangen, weil, wie er sagte, die Anwesen- 
heit des Königs von England sein Erscheinen in der 
hannoverschen Heimat erheischte. Platen entschloss sich 
rasch, ihn bis Gotha zu begleiten; dort fällt ihm indes 
der Abschied so schwer, dass er sich nicht trennen kann, 
und folgt dem Freunde weiter bis Göttingeu, wo dieser ihn 
endlich verliess. Die Leidenschaft wurde mächtiger denn 
je; kaum nach Erlangen zurückgekehrt, sinnt er bereits auf 
Pläne, wie er mit dem Geliebten wieder zusammen kommen 
kann. Die Aussichtslosigkeit seiner Hoffnungen fällt wie 
eine schmerzliche Lähmung auf sein Gemüt. Damals 
war es, dass er an Fugger schrieb: „Ich mache keine 
Verse mehr, bis ich den Freund wiedersehe; dies ist 
mein festes Gelübde, das ich gethan habe. Auch trinke 
ich keinen Weiu mehr und lege alle hellen Farben ab." 
Fugger, der eine hohe Achtung wie vor den Geistesgaben 
so vor dem Charakter Platens hegte, antwortete mit 
wahrhaft freundschaftlicher Teilnahme und suchte ihn zu 
trösten. Aber hier, wo es galt, einen Missgriff der Natur 
gut zu machen, gab es keinen Trost. Wer einen Blick 
in Platens damalige Seelenverfassung zu thun vermag, 
wird von dem Schmerze mitergriffen, der aus den Worten 
spricht : 

O süsser Tod, der alle Menschen schrecket, 
Von mir empfingst da lauter Huldigungen; 
Wie hab* ich brünstig oft nach dir gerungen, 
Nach deinem Schlummer, welchen nichts erwecket! 

Ihr Schläfer, ihr, von Erde zugedecket, 

Von ew'gen Wiegenliedern eingesungen, 

Habt ihr den Kelch des Lebens froh geschwungen, 

Der mir allein vielleicht von Gallo schmecket? 

Früher war er schon einmal — während seiner un- 
glücklichen Leidenschaft für Wilhelm von Hornstein — 
mit Selbstmordgedanken umgegangen. „Nur Ein Mittel 4 ', 



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- 211 — 



schrieb er damals, ist noch übrig, mich aus diesem Drang 
zu führen, ein sicheres Mittel — der Tod. Der Tod 
sage ich, es sollte heissen der Selbstmord. Noch schaudert 
mich vor diesem Gedanken, der sich heute zuerst in mir 
gebildet hat. Aber ich will mich so vertraut mit ihm 
machen, dass er mich nicht mehr schaudern soll. . . . 
Ich gebe meinen guten Ruf verloren unter den Menschen; 
was liegt mir daran, wenn ich nicht mehr bin? Ich ' 
wollte leben, wenn ich leben könnte; aber dies elende 
Dahiuschleppen ist nicht ,leben f zu nennen; es ist ein 
tätliches Leben." Zwar suchte er sich einzureden, dass 
es die Wahl seines unpassenden Berufs war, was ihn zum 
Lebensüberdruss führte; aber dieser Beruf würde kein 
unpassender gewesen sein, wenn sein unglückseliger 
Liebestrieb nicht gewesen wäre, für welchen die Welt kein 
Verständnis hatte, und der ihm nirgend hinderlicher als 
in seinem militärischen Stande sein konnte. Er selbst sagte 
einst: „Mit Wilhelms Freundschaft wollte ich Alles tragen, 
Alles dulden, Alles thun. Nichts sollte mir schwer sein; 
kein Geschäft sollte mir zu drückend, zu kleinlich sein, 
wenn mir nur die Erholung zu teil würde, zuweilen 
freundschaftliche Worte mit ihm reden zu dürfen. Aber 
es sollte nicht sein. Er hätte Alles aus mir machen 
können. 

Ich will erst noch alles versuchen, was in meiner 
Macht steht. Gelingt es mir, seine Neigung zu erhalten, 
so kehre ich mit tausend Freuden ins Leben zurück! 
Gelingt es mir aber nicht, und reisst mich kein plötzliches 
Ereignis aus meiner Lage, so wird Gott mir ver- 
zeihen, wenn ich das Grab suche." — Indes gab 
er bald diesen Gedanken auf und wünschte nur, dass 
von oben, vom Himmel her, eine Aeuderung seines Schick- 
sals getroffen werde. „Lehre mich, Vater im Himmel, 
wo das Glück zu finden sei, lehre mich die wahre 
Weisheit des Lebens oder lass — mich enden!" 

14* 



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— 212 — 



Als kein Wunder geschah, da wurde Platen an Gott 
und der Welt irre, und in den Tagen nach der Trennung 
von Bülow insbesondere war es, wo er glaubte, die Fittige 
des Wahnsinns über sich rauschen zu hören. Damals 
gab es noch keine Literatur über Homosexualität, und 
die Wissenschaft hatte noch nicht gesprochen. Hätte 
Platen gewusst, dass nicht ihm „allein der Kelch des 
Lebens vergällt" war; wäre ihm zum klaren Bewusstsein 
gekommen, dass der Träger der Homosexualität für seine 
Natur nicht verantwortlich sei: gewiss würde auch er, 
der sie so lange nicht mit dem Begriffe der Sittlichkeit 
vereinbaren konnte, mit sich ins klare gekommen sein und 
Beruhigung gefunden haben. So aber hörte er, wenn die 
Rede einmal auf die mit seiner Seelenverfassung ver- 
bundene mannmännliche Neigung kam, nur Verdammungs- 
urteile, er durfte es nicht wagen seine Neigung einem 
andern Gegenstande zuzuwenden, einem Manne vielleicht, 
dessen Lebensanschauungen und Berufsverhältnisse eine 
Erwiderung seiner Liebe nicht verwehrte; er verfiel der 
Anwandlung zu glauben, dass diese Liebe verächtlich, 
vom Träger verschuldet und deshalb nach Kräften zu 
bekämpfen sei : 

„Mein Leben," [das er im Tagebuch vor sich sah] ist 
eine beständige Warnung vor Selbstbetrug und Betrug 
an andern. [!] Es zeigt, wie lange oft eine auf gar nichts 
Reelles sich gründende Neigung der Vernunft zu trotzen 
vermag und in welche Abgründe sie führt. Es zeigt 
aber auch |\vie er mit der grössten Sei bsttäuschung be- 
merkt, die er später Lügen straft], dass nach und nach 
Alles überwunden werden kann." — Im ungleichen Kampfe 
des Einen gegen Alle unterlag er aber nicht für die 
Dauer; bald kommt er der Wahrheit wieder näher mit 
dem Geständnis: „Mein Leben ist ein Kampf der hell- 
sehenden Vernunft wider die täuschende Empfindung." 
Dieser Kampf ist auch dem Normalen in der Periode 



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— 2i:i — 



des Liebestriebes nicht erspart; Plateus Kampf als der 
eines Seelenhermaphroditen aber war ein äusserte wohn- 
licher und erforderte aussergewöhnliche Kräfte, da in 
einem solchen Kampfe der volle Siegespreis unerreichbar 
ist. Nur sein besseres Bewusstsein, das schon früher die 
ausserordentliche Neigung als ein Werk der Natur und 
sogar als „eine ewige Mahnung zur Tugend" bezeichnet 
hatte, nur diese blieb Sieger, als er aussprach: „Zwitter- 
hafte Gef Uli le nährt die Liebe in meinem Husen, 
vor denen Mancher schaudern würde; aber 
Gott weiss es, meine Neigung ist rein und gut.* 

Wir verlassen hiemit die Spuren eines Lebens, wie 
es freudloser nicht gedacht werden kann. Die Liebe, die 
sonst das Dasein des Menschen, trotz all des Herzeleids, 
das in ihrem Gefolge ist, wie eine aus den Wolken tretende 
Sonne verschont und erleuchtet, die Liebe zog sich über 
Platen wie eine Gewitterwolke zusammen, aus der ihm 
die Schatten „der Trauer, der Sorge, der Sehnsucht, der 
Begierde und Scham" in den Weg traten. Was aber 
uns veranlasste, mit dem unglücklichen Dichter an der 
Hand seines bisher veröffentlichten Tagebuches diese freud- 
lose Bahn zu gehen, war, neben dem schon eingangs er- 
wähnten Motiv, die Erkenntnis, dass Platens Selbst- 
geständnisse geeignet sind, in die Tiefen des homosexuellen 
Seelenlebens einen Blick zu gewähren, wie ihn weder die 
Autobiographie eines andern Homosexualen, noch die 
psychologischen Untersuchungen eines Fachgelehrten er- 
möglichen. Grillparzer z. B. hat mit der Grausamkeit 
eines Vivisektors sein Herz zerwühlt, um die Wirkungen 
blosszulegen, die sein abnormales Fühlen verursacht 
hatte ; über dieses Fühlen selbst aber hat er sich gründ- 
lich ausgeschwiegen. Die Untersuchungen von Psychiatern 
über Homosexualität betrachten dieselbe in der Regel 
als pathologische Erscheinung, was sie ja objektiv sein 
mag, während sie vom Subjekte als solche nicht empfunden 



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— 214 — 



wird Platens rückhaltlose und unmittelbare Selbst- 
bekenntnisse aber sind ein authentisches Zeugnis und eine 
feierliche Manifestation für die Natürlichkeit und Sitt- 
lichkeit eines Seelenzuges, den die Oberflächlichkeit ge- 
meiniglich als einen unnatürlichen und lasterhaften be- 
zeichnet. Kine Neigung, die angeboren, kann nicht un- 
natürlich, und ein Trieb, der aus ihr stammt, nicht unsitt- 
lich sein. In diesem Sinne ist das Tagebuch für alle Natur- 
genossen des Dichters ein Trostbuch in des Wortes 
weitester Bedeutung, wie es eine unwiderlegliche Be- 
stätigung des nunmehr auch von den massgebenden Kreisen 
der Wissenschaft für jene Thatsache abgelegten Zeug- 
nisses bildet und eine Bürgschaft dafür ist, dass sich 
die homosexuelle Liebe recht wohl mit einem 
geradezu edlen und wahrhaft vornehmen Cha- 
rakter vereinigen lasse. 




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Bibliographie der Homosexualität;) 



A. 

Adam, Paul: La Mesaventure (Revue independante 1888.) 

Alkaios: Ganymedes, Drama. 

Alkiphron: Briefe: (Megara an Bacchis). 

Anonym: Alcibiade fauciullo. 1652. Alcibiade, enfant k 

lV'Cole. Traduit de Pitalien de Ferrante Pallavicini 

Amsterdam, ehez P. Marteau 1866. 
* — Lieschen der Doppelgänger. Novelle in „Blätter für 

Unterhaltung und Belehrung." 
*— Le portier des chartreux, ou memoires de Saturnin, 

ecrits par lui-meme. 
*— Eleonore ou l'heureuse personne. 
— »Aus dem dunkelsten Berlin. " Die männliche Pro- 

*) Die rein belletristischen "W^rko sind durch Sternchen ge- 
konnzeichnet, während die wissenschaftlichen ohne ein solches ver- 
zeichnet sind. Es konnten in dieses Verzeichnis nur solche Werke 
aufgenommen werden, die sich entweder speziell mit der Frage der 
Homosexualität befassen oder dieselbe wenigstens eingehender oder 
in besonders interessanter Weise behandeln. Die namentlich in alten 
griechischen und römischen Schriftstellern zerstreuten Bemerkungen 
über Homosexualität zusammenzustellen, würde den Umfang dieser 
Arbeit mehr als verdoppelt und dieselbe unübersichtlich gemacht 
hnben; wer derartige Stellen aus den antiken Schriftstellern sucht, 
rindet eine grosse Zahl derselben ii: dem Aufsatz E. G. Meiers bei 



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— 21(5 — 

stitution. Berlin 1897 von K. v. K. Im „Reporter". 
III. Welt-Blatt, Verlag von Kresse, Lenz & Co. Jahr- 
gang III. Nr. 14. 

Anjel: Ueber eigentümliche Fälle perverser Sexual- 
empfindung. Archiv für Psychiatrie. Bd. 15. 1884. 

Anonym: Die Sinnenlust und ihre Opfer. (Berlin 1809). 

— Das Paradoxon der Venus Urania. (Berlin 18G9). 

— Entgegnung auf: Hoche: Zur Frage der forensischen 

Beurteilung sexueller Vergehen. Mendels Neurolog. 
Zentralblatt 15. Januar 1896 in Friedrichs Blättern 
für gerichtliche Medizin. Heft II. Nov. u. Dez. 1896. 

— Entgegnung auf: Hüpeden: Bemerkungen zu Krafft- 

Ebings „Der Konträrsexuale vor dem Strafrichter % 
in Stengleins Gerichtssaal Bd. LI. Heft 5 und 6: 
Noch ein Wort zu Krafft-Ebings „Der Konträrsexuale 
vor dem Strafrichter • in Gerichtssaal Bd. LH. Heft 5. 

— Entgegnung auf: Högel: die Verkehrtheit des Ge- 

schlechtstriebes im Strafrecht, Gerichtssaal Bd. LIII. 
Heft 1 und 2 in Geriehtssaal Bd. LIII. Heft 0. 

— § 175 und die Urningsliebe. Zeitschrift für die ge- 

samte Strafrechtswissenschaft v. List. Bd. XII, Hft. 

— Der Kontriirsexualismus in Bezug auf Ehe und Frauen- 

frage. Leipzig, Verlag von Max Spohr. 

— Ist „freie Liebe 4 ' Sittenlosigkeit. Leipzig, Verlag von 

Max Spohr. 

dem Artikel „Päderastie" in Ersch und Grabers Encyklopädic. Eine 
Einteilung nach Gebieten, etwa juristische, medizinische, soziale etc., 
war nicht gut thunlicb, da viele der angeführten Werke diese sämt- 
lichen Gebiete streifen; auch cino chronologische Anordnung, so in- 
teressant sie gewesen wäre, war nicht durchführbar, da s*ch von vielen 
der Werke das Jahr der Herausgabo nicht ermitteln Hess. Es blieb 
also als Prinzip für die Bibliographie nur die alphabetische Anordnung 
übrig; doch wird diese gewiss auch manchem willkommen sein, da 
sie das Auffinden eines gesuchten Werkes, dessen Vorfasser man 
kennt, erleichtert, auch über die verschiedenen Werke von Autoren, 
welche mehrercs über Homosexualität geschrieben, Aufschluss giebt. 



217 — 



Anonym: Entwurf eines Strafgesetzbuches für das König- 
reich Hannover. Art. 273. p. 156. 

— Die Berliner Prostitution. (Von einem Polizeibeamten.) 

Berlin 1847. 

— Ein Weib? Psychologisch-biographische Studie über 

eine Konträrsexuelle. Leipzig. Max Spohr. 

— Enthüllungen über Leben und Lehren der katholischen 

Geistlichkeit. Sondershausen bei G. Neus. 1862. 
*Antiphanes: Ganymedes, Drama. 
* — Päderastes, Drama. 

*d'ArffiS, Henri: Sodomc (Paris, l ioget 1888). 
* — Gomorrhe. 

Arreat, L.: Sexualitc et nltruisme. (Revue philosophique, 

Paris, Dezember 1886.) 
Arrufat, J.: Essai sur un mode d'evolution de l'instinct 

sexuel. (Lyon-Paris 18911) 
Athenäus: Gastmahl der Philosophen. 
*Aurelius: Rubi. Novelle. (Berlin 1879.) 

B. 

"Bahr, Herrn.: Die Mutter, Drama. 
Balzac, Houore de: La fille aux yeux d'or. Paris. 

Barbez, Henry : Obsession avec conscience, aberration du 
sens genital. Gazette hebdomaire de medecine et de 
Chirurgie. II« serie. T. XXIII. Paris 1890. 

Bauer, Henry: Chronique über den Fall Wilde im „Echo 
de Paris" vom Aug. 1895. 

Ball. Sur la folie crotique. Encephale 1887. 

BeccadeUi, (Antonius Panormita ) : Hermaphroditus. Heraus- 
gegeben von Friedr. Carl Forberg. Coburg 1824. 

Beccaria: L'attica venere. In: Dei delitti e delle pene. 
Hadem u. Paris 1766. Mailand 1812. 

'Belot, Adolphe: La bouche de Madame X.-Deutsch von 
Fritz Wohlfart. X. Aufl. Herlin 1892. 



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— 218 — 



Belot, Adolphe: Mademoiselle Giraud, ma femme. — 
Paris und Naumburg 1871. 

Bernhard!, W.: Der Uranismus. Lösung eines mehr- 
tausendjährigen Rätsels. Berlin 1882. Verlag der 
Volksbuchhandlung. 

Bernhardy: Griechische Litterat Urgeschichte I. 42. 

Bernstein : a) Aus Akten eines Sensationsprozesses, b) Die 
Beurteilung des widernormalen Geschlechtsverkehrs. 
Neue Zeit (Verl. von Dietz, Stuttgart) 1894—1895 
32 und 84. 

Bethge, Hans. Die stillen Inseln. Ein Gedichtbuch. 

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Rebell, Hugues. Defense d'Oskar Wilde. Mercure de 

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* — La Sistina. Roman. 
Reich. Ueber Unsittlichkeit. Berlin 1866. 
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*Schaukahl, Richard. „Verse". Brünn 1896. Rudolf 

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*Schiller, Friedr. von. Spiel des Schicksals. Novelle. 
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Archiv für Psych. Bd. III. p. 225. 1872. 

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richtung Leidenden. Viertel jahrsschrift für gerichtl. 
Medizin. Bd. XIX. p. 321.' 

Schopenhauer, Arthur. Metaphysik der Gcsehlechtsliebe. 

Schrenck-Notzing. Die Suggestionstherapie bei krank- 
haften Erscheinungen d. Geschlechtssinnes. Stgt. 1892. 

— Ein Beitrag zur Aetiologie der konträren Sexual- 

empfindung. Wien 1895. 

— Beiträge zur forensischen Beurteilung von Sittlichkeits- 

vergehen mit besonderer Berücksichtigung der 
Pathogenese psychosexueller Anomalien. Archiv für 
Kriminal- Antropologie und Kriminalistik. I.Bd. I.Heft. 

— Literaturzusammenstellung über die Psychologie und 

Psychopathologie der vita sexualis. Zeitschrift für 
Hypnose. VII 1. 2, VIH 2. 

SeifTert, Just. Ad. Joh. Kosmogonie. Potsdam 1881. 

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1896 bei Max Spohr. 



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Shaw, J. C and S. N. Ferris. On perverted sexual in- 

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Nr. 2. 1883. 
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Siemerlin?, E. Kasuistische Beiträge zur forensiohen 
Psychiatrie. Neurol. Zentralblatt 189(>. 

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♦Stadion, Emerich Graf. Drei seltsame Erinnerungen. 

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Stallbaum. Diatribe in Mvthum Platouis de divino unio- 

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ris ortu. Leipzig 1854. 
Stark. Ueber konträre Sexualempfindung. AI lg. Zeit- 
schrift f. Psych. Bd. 33, p. 200. 1877. 
Steglehner, Georg. De hermaphroditorum natura trac- 

tatus anatomico-physiologico-pathologicus. Bamberg 

und Leipzig 1817. 
Sterz. Beitrag zur Lehre von der konträren Sexual- 

empündung. Jahrbuch f. Psychiatrie. 3. Bd. Wien 1882. 
Sommer. Kriminalpsychologie und Kriminalgesetzgebung. 

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Stoltenberg 1 (Hartmanu P. .1.) In paedicatorem noxium 

et infestum reipublicae civem. Frankfurt 1774 
Suidas. Paedica. 

Sullivan, William C. Notes on a case of acute insanity 
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Tamassia, Arrigo. SulP inversione delP istinto sessuale 
Rivista sperimentale di freniatria e di medicina legale 
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Tardieu, Ambroise. Etüde nu'dico-l£gale sur les atten- 
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Tarnowsky, ß. Die krankhaften Erscheinungen des Ge- 
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Taxil, Leo. La prostitution contemporaine. 1881. 

*Thal f Wilhelm. Der Roman eines Konträr-Sexuellen. 
Mit einer Einleitung : „Der Uranismus B von Raffalovich. 
Leipzig 1899. Verlag von M. Spohr. 

*Theokrit. Idvllen. 

Thoinot, L. Attentats aux moeurs et perversion du sens 
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Torggler. Kasuistischer Beitrag zur Peversion des weib- 
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Tritheniclus, Johannes. Opera historica 2 Bde. 1601. 
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Ulrichs, Karl Heinrieh (Numa Numantius.) Vindex. 
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bei Max Spohr. 



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Ulrichs, Karl Heinr. Inclusa. Anthropologische Studien 
über mannmännliche Geschlechtsliebe. Leipzig 1804. 
Neu. Leipzig 1898 bei Max Spohr. 

— Vindicta. Kampf für Freiheit von Verfolgung. 

Leipzig 1805. Neu. Leipzig 1898 bei Max Spohr. 

— Formatrix. Anthropologische Studien über urnische 

Liebe. Leipzig 1865. Neu. Lpzg. 1898 b. M. Spohr. 

— Ära spei. Moralphilosophische und sozialphilosophische 

Studien über urnische Liebe. Leipzig 1865. Neu. 
Leipzig 1898 bei Max Spohr. 

— Gladius furens. Das Naturrätsel der Urningsliebe und 

der Irrtum der Gesetzgeber. Kassel 1868. Neu. 
Leipzig 1898 bei Max Spohr. 

— Memnon I und II. Die Geschlechtsnatur des mann- 

liebenden Urnings. Schleiz 1867,8. Neu. Leipzig bei 
Max Spohr. 

— Incubus. Urningsliebe und Blutgier. Leipzig 1869. 

Neu. Leipzig bei Max Spohr. 

— Argonauticus. Zastrow und die Urninge des pietist- 

ischen , ultramontanen und freidenkenden Lagers. 
Leipzig 1869. Neu. Leipzig 1898 bei Max Spohr. 

— Prometheus. Beiträge zur Erforschung des Natur- 

rätsels des Uranismus. Leipzig 1870. Neu. Leipzig 
bei Max Spohr. 

— Araxes. Ruf nach Befreiung der Urningsnatur vom 

Strafgesetz. Schleiz 1870. Neu. Leipzig 1898 bei 
Max Spohr. 

— Kritische Pfeile. Denkschrift über die Bestrafung der 

Urningsliebe. Leipzig 1880. Neu. Leipzig 1898 bei 
Max Spohr 

— § 143 des preussischen Strafgesetzbuches. Lpz. 1869. 

— Das Gemeinschädliche des § 143 des preuss. Straf- 

gesetzbuches vom 14. April 1851 und seine notwen- 
dige Tilgung als $ 152 im Entwürfe eines Straf- 



237 — 



gesetzbuchs für den norddeutschen Bund. Infolge 
öffentlicher Aufforderung durch die Kommission des 
Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund. 

"Ulrichs, Karl Heinr. Auf Bienches Flügeln. Ein Flug 
um den Erdball in Epigrammen und poetischen 
Bildern. Leipzig 1875. (2, 87, 9(5, 110, 111, 118, 
137, 185, 187, 230, 231, 277.; 

* — Matrosengeschichten. Lpz. 1885. 

Urquhart. Case of sexual perversion. The joumal of 
mental science. Bd. 37. Jan. 1891. 

— Anastasius ; Fahrten eines Griechen im Orient. Deutsch 

von Lindau. 

?. 

*Vacano, Emil Maria. Humbug. 
* — König Phantasus. 

Vay, Adelma Freiin v. Studie über die Geisterwelt. 

H. Aufl. Leipzig 1874. 
Velhuysius, Lambertus. Tractatus moralis de pudore et 

dignitate natural i hominis, p. 197. 
Venturi, Silvio. Le degenerationi psico-sessuali. Turin 1892. 
*Verlaine, Paul. Gedicht«. (Parallelement.) 
* — Paul Husson. Novelle, publ. in der Revue indepen- 

dante 1888. 

Viazzi, Pio. Sui reati sessuali. Note ed appunti di psico- 
logia e giurisprudenza con prefazione del Prof. Enrico 
Murselli. Turin 1896. 

Virey. Histoire naturelle du genre humain. Paris 1824. 

— Die Ausschweifungen in der Liebe. Deutsch von 

L. Hartmann. Leipzig 1829. 

w. 

Weisbrodt, E. Die Sittlichkeitsverbrechen vor dem Ge- 
setze. Historisch und kritisch beleuchtet. Berlin 
und Leipzig bei A. H. Fried & Co. 1891. 



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— 238 — 



* Weisse, Christian Felix. Die Freunde. Trauerspiel. 
Westphal. Konträre Sexualempfindiing. Archiv für 
Psychiatrie. Bd. I. p. l'l Berlin 1809. 

— Die konträre Sexualempfindung. Symptom eines neu- 

ropathischen, psychopathischen Zustands. Archiv für 
Psychiatrie. Bd. II. p. 73. Berlin 1870. 

— Zur konträren Sexualempfindung. Archiv f. Psychiatrie. 

Bd. VI. p. (520. Berlin 1870. 
Wiegand, Willi. Die wissenschaftliche Bedeutung der 

platonischen Liebe. Berlin 1877. 
♦Wilbrandt, Adolf. Fridolins heimliche Ehe. 2. Auflage. 

Wien 1882. Dramatisiert als „Reise nach Riva.*. 
♦Wilde, Oskar. Dorian Grey. 

WÜpert, James von. Das Recht des dritten Geschlechts. 

Leipzig 1898. Verlag von Max Spohr. 
Winkelmann, J. J. Abhandlungen über die Schönheit. 
Wolfart, Joh. Heinr. Tractatio juridica de sodomia vera 

et spuria Hermaphrodit!. 2. Ed. Frankf. a. M. 1742. 

z. 

Zachias, P. Quaestiones medico-legales. L. IV, I, II. 
Zschokke, Heinrich. Eros. Ein Gespräch über die 
Liebe. 1821. 

Zuccarelli, Angelo. Inversione congenita delF istint* 

sessuale in due donne. .Neapel 1888. 



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Petition 

an die gesetzgebenden Körperschaften des deutschen Reiches 

behufs Abänderung des $ 175 des R.-Str.-G.-B. 
und die sieh daran anschliessenden Reichstags- 

Yerhandlungen. 

Die von Dr. med. Hirschfeld-Charlottenburg ver- 
fasste und vom wissenschaftlich-humanitären Komitee in 
Umlauf gesetzte Eingabe hatte folgenden Wortlaut: 

An die 

gesetzgebenden Körperschaften des Deutschen Reiches. 

In Anbetracht, dass bereits im Jahre 1869 sowohl die 
österreichische, wie die deutsche oberste Sanitäts- 
behörde, welcher Männer wie Langenbeck und 
V i r c h o w angehörten, ihr eingefordertes Gutachten 
dahin abgaben, dass die Strafandrohungen 
des gleichgeschlechtlichen Verkehrs aufzuheben 
seien, mit der Begründung, die in Rede stehenden 
Handlungen unterschieden sich nicht von anderen 
bisher nirgends mit Strafe bedrohten Handlungen, 
die am eigenen Körper oder von Frauen unterein- 
ander oder zwischen Männern und Frauen vorge- 
nommen würden; 

In Erwägung, dass die Aufhebung ähnlicher Straf- 
bestimmungen in Frankreich, Italien, Holland und 
zahlreichen anderen Ländern durchaus keine entsitt- 
lichenden oder sonst ungünstigen Folgen gezeitigt hat: 



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— 240 — 



In Hinblick darauf, dass die wissenschaftliche Forschung, 
die sich namentlich auf deutschem, englischem und 
französischem Sprachgebiet innerhalb der letzten 
zwanzig Jahre sehr eingehend mit der Frage der 
Homosexualität (sinnlichen Liebe zu Personen des- 
selben Geschlechts) beschäftigte, ausnahmslos das 
bestätigt hat, was bereits die ersten Gelehrten, welche 
dem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zuwandten, 
aussprachen, dass es sich bei dieser örtlich und 
zeitlich so allgemein ausgebreiteten Erscheinung 
ihrem Wesen nach um den Ansfluss einer tief inner- 
lichen constitutionellen Anlage handeln müsse; 

Unter Betonung, dass es gegenwärtig als nahezu er- 
wiesen anzusehen ist, dass die Ursachen dieser 
auf den ersten Blick so rätselhaften Erscheinung in 
En twickelungs Verhältnissen belegen sind, welche 
mit der bisexuellen (zwittrigen) Uran läge des 
Menschen zusammenhängen, woraus folgt, dass Nie- 
mandem eine sittliche Schuld an einer solchen Ge- 
fühlsanlage beizumessen ist; 

Mit Rücksicht darauf, dass diese gleichgeschlechtliche An- 
lage meist in ebenso hohem oft in noch höherem 
Masse, zur Bethätigung drängt, als die normale; 

In Anbetracht, dass nach den Angaben sämtlicher Sach- 
verständigen der coitus analis undoralis im conträr- 
sexuellen Verkehr verhältnismässig selten, jedenfalls 
nicht verbreiteter ist, als im normalge- 
schlechtlichen; 

In Erwägung, dass unter denjenigen, die von derartigen 
Gefühlen erfüllt waren, erwiesenermassen nicht 
nur im klassischen Altertum, sondern bis in 
unsere Zeiten Männer und Frauen von höchster 
geistiger Bedeutung gewesen sind; 

In Hinblick darauf, dass das bestehende Gesetz noch 
keinen Konträrscxuellen von seinem Triebe befreit, 



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— 241 — 



wohl abersehr viele brave, n ütz liehe Menschen, 
die von der Natur mehr als genug benachteiligt 
sind, ungerecht in Schande Verzweiflung, ja 
Irrsinn und Tod gejagt hat, selbst wenn nur ein 
Tag Gefängnis — im Deutschen Reich das niedrigste 
Strafmass für diese Handlung — festgesetzt oder 
selbst wenn nur eine Voruntersuchung eingeleitet 
wurde; 

Unter Berücksichtigung, dass diese Bestimmungen einem 
ausgedehnten Erpressertuin (der Chantage) und 
einer höchst verwerflichen männlichen Prostitution 
grössten Vorschub geleistet haben, 

erklären untenstehende Männer, deren Name für 
den Krnst und die Lauterkeit ihrer Absichten bürgen, 
beseelt von dem Streben für Wahrheit, 
Gerechtigkeit und Menschlichkeit die 
jetzige Fassung des § 175 d. R. Str. G. B. für 
unvereinbar mit der fortgeschrittenen wissenschaft- 
lichen Erkenntnis, und fordern daher die Gesetz- 
gebung auf, diesen Paragraphen möglichst bald 
dahin abzuändern, dass, wie in den oben- 
genannten Ländern, sexuelle Akte zwischen 
Personen desselben Geschlechts, ebenso 
wie solche zwischen Personen ver- 
schiedenen Geschlechts (homosexuelle wie 
heterosexuelle) nur dann zu bestrafen sind, 
wenn sie unter Anwendung von Gewalt, 
wenn sie an Personen unter 16 Jahren, 
oder wenn sie in einer „öffentliches Aergernis" 
erregenden Weise (d. h. verstossend gegen den 
§ 183 d. R. Str. G. B.) 
vollzogen werden. 



Jahrbuch für homosexuelle Forschungen. 16 



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— 242 — 



£n denen, die diese Eingabe unterzeichneten, gehören: 
Archivrat Dr. Aander-Heyden, Birstein. 

Geh. Justizrat Dr. Franz von Liszt, o. Professor der Strafrechts- 
wissenschaft, Halle a. S. 

Professor f. Strafrechtswissenschaft, Dr. jur. Fei. Fr. Bruck, Breslau. 

Prof. d. Strafrechtswissenschaft Dr. jur Günther, Giessen. 

Prof. für Strafrechtswissenschaft, Dr. jur. G. Kleinfeiler in Kiel. 

Prof. f. Strafrechtswissenschaft Dr. jur. Allfeld, Erlangen. 

Professor der Rechtswissenschaft, Landgerichtsrat Dr. H. Ortloff, 
Weimar. 

Erster Staatsanwalt a. D. Geh. Justizrat Black-Swinton, Breslau. 
Landgerichtspräsident Strössenreuther in Fürth i. B. 
Landgerichtsdirektor Geh. Justizrat F. Jonsch, Bromberg. 
Geh. Justiz rat H. Giffenig, Landgerichtsrat a. D., Rostock. 
Landgerichtsrat Dr. Tuchatsch, Zwickau. 
Landgerichtsrat Peters, Mühlhausen im Elsass. 
Justizrat Hacke, Rechtsanwalt beim Reichsgericht, Leipzig 
Prof. d. Staats Wissenschaften, Dr. jur. etphil. Jul. Pierstorf f, Jena. 
Kgl. geistl. Rat und Professor M. Vinc. Sattler, München. 
Dr. phil. Franz Görres, Kircheuhistoriker in Bonn. 
Dr. theol. M. Schwalb, Pastor emerit, geistl. Schriftsteller, 
Heidelberg. 

Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Max Rubner, Direktor des hygiein. 
Instituts der kgl. Universität Berlin. 

Geh. Medizinalrat Professor der Nervenkrankheiten Dr. Albert 
Eulenburg, Berlin. 

Geh. Medizinalrat Dr. N eis 8 er, Prof. für Haut- und Geschlechts- 
krankheiten, Breslau. 

Geh. Medizinalrat, Prof. Dr. J. Doutrelepont, Direktor der 
Hautklinik, Bonn. 

Geh. Sanitätsrat Dr. A. Baer, Oberarzt am Gefängnis Plötzensee-Berlin. 

Geh. Med -Rat Dr. med. W. Sander, Dir. d. Berliner Irren- 
anstalt Dalldorf. 

Sanitätsrat Dr. Leppmann, Kgl. Physikus, ärztl. Leiter der Be- 
obachtungsanstalt für geisteskranke Gefangene, Moabit-Berlin. 

Medizinalrat Dr. P. May s er, Dir. der herzogl. Heil- und Pflege- 
anstalt, Hildburghausen. 

Obcrmedizinalrat Dr. Schuchardt, Professor lür Nerven- und 
Geisteskrankheiten, Rostock. 

Geh. Medizinalrat Dr. Fr. Riegel, Prof. d. inneren Medizin, Giessen- 



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— 243 — 



Geh. Obermedizinal rat, Prof. der inneren Medizin, Dr. Th. Thier- 
felder, Rostock. 

Geh. Medizinalrat Dr. Ernst Küster,. Prof. der Chirurgie, Marburg. 

Professor Dr. Mikulicz, Direktor der chirurg. Klinik, Breslau. 

Prof. Dr. v. Bramann, Dir. der chirurgischen Klinik, Halle a. S. 

Prof. der Chirurgie, Dr. W. Heinecke, Erlangen. 

Prof. Dr. Wilhelm Alex. Freund, Direktor der Frauenklinik an 
der Universität Strassbnrg i. E. 

Geh. Medizinalrat Dr. F. Ritter v. Winkel, Prof. der Geburtshülfe, 
München. 

Geh. Medizinalrat Dr. Schatz, Professor der Frauenheilkunde, 
Rostock. 

Hofrat Dr. Friedrich Meyer, Professor der Heidelberger 
Universität, kaiserlich russischer Kollegienrat Heidelberg. 

Geh. Medizinalrat Prof Dr. A. Graefe, früher Halle, jetzt Weimar. 

Dr. med. Mendel, Prof. für Nerven- u. Geisteskrankheiten, Berlin. 

Dr. med. L. Hirt, Professor f. Nervenkrankheiten an der Universität 
Breslau. 

Med.-Rat Prof. Dr. med. H. Unverricht, Dir. d. städt. Krankenh. 

Sudenburg -Magdeburg. 
Geh. Regierungsrat, Obermedizinalrat Bernhard Schuchhardt, 

Gotha. 

Geh. Medizinalrat Dr. H. Sattlor, Professor der Augenheilkunde, 
Leipzig. 

Obermedizinalrat Dr. med. E. Gussmann, Stuttgart. 
Obermedizinalrat Dr. von Burckhardt, Stuttgart 
Professor Dr. E. Harnack, Direktor des pharmakologischen In- 
stituts, Halle a. S. 

Prof. Dr. Wilh. Roux, Dir. des anatomischen Instituts der kgl. 

Universität, Halle a. S. 
Prof. d. gerichtl. Medizin Dr. Leubnscher, Jena. 
Hoirat Prof. Dr. G. Freiherr v. Lieb ig, München. 
K. K. Hofrat Dr. Freiherr R. v. Krafft-Ebing, o. Professor der 

Heilkunde in Wien. 

Geh. Hofrat Prof. Joseph Kürschner, Hohenhainstein ob Eisenach. 
Geh. Hofrat Dr. Rudolf von Gottschall, Leipzig. 
Geh. Legationsrat Dr. jur. Ernst v. Wildenbruch, Berlin. 
Hofrat Hans Wachenhusen in Wiesbaden. 
Gerhardt Hauptmann, Schriftst., Schreiberhau. 
Geh. Regierungsrat, Dr. J. Bergmann, Professor der Philosophie, 
Marburg. 

16* 



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— 244 — 



Professor für Nationalökonomie und Statistik, Dr. jur. Max Haas- 
hof er, München. 
Universitate-Professor Dr. phil. Otto Seeck, Grcifswald. 
Oberbürgermeister Hegel maier, Heilbronn. 

Geh. Regiem n gerat Dr. F. Lipp mann, Direktor der Kgl. Museen, 
Berlin. 

A. Prasch, Hoftheater-Intendant a. D., Dir. des Berliner Theaters, 
Berlin. 

Dr. Otto Brahm, Direktor des Deutschen Theaters, Berlin. 
Hofrat Dr. Max Burckhard, weiland Direktor d. k. k. Hofburg- 
theaters, Wien. 

Dr. Paul Schienther, Direkt, d. k. k. Hofburgtheaters, Wien. 
Dr. Max Pohl, Kgl. Schauspieler, Vizepräsident d Genossenschaft 

deutscher Bühnenangehöriger, Berlin. 
Hofrat Ludwig Baruay, Wiesbaden. 

A. v. Sonnenthal, Hofschauspieler und Oberregisseur, Wien. 
Geheimrat Dr. Woldomar Frhr. von Biodermann in Dresden. 
H. von Kupfer, Chefredakteur d. Berliner Lokalanzeigers, Berlin. 
Prof. E Hund rieser, Bildhauer, Gharlottcnburg. 
Prof. Hermann Volz, Bildhauer, Karlsruhe. 
Prof. Dr. R. Siemering, Bildhauer, Berlin. 
H. Gladenbeck, Hofbildgiesser, Friedrichshagen b. Berlin. 
Professor Hermann Kaulbach, Maler, München. 
Max Liebermann, Maler, Berlin. 
Professor H. Knack fuss, Maler, Kassel. 
Generalmusikdirektor Levi in München. 
Fei. Weingartner, Hofkapellmeister, München. 
Prof. K. Hoffacker, Architekt, Charlottenburg. 
Baurat Griebel, Direktor d. allgemeinen deutschen Kleinbahngesell- 
schaft, Berlin. 

Gothein, Bergrat, Syndicus d. Handelskammer und Landtags- 
abgeordneter, Breslau-Kleinburg. 

N. Frhr. v. Thuemen, Dir. d. Magdeburger Ha^elversioherangs- 
gesellsch., Magdeburg 

Alb. Freiherr von Oppenheim, königl. sächs. Generalkonsul, Köln. 

K. v. Tepper-Laski, Rittmeister a. D., Mönchsheim b. Hoppegarten. 

Dr. med. (h. c.) J. F. Holtz, kgl. Kommerzienrat, Berlin-Eisenach. 

Dr. med. et phil. Georg Buschan, Anthropologe, Herausgeber 
des Zentralblattes für Anthropologie. Ethnologie und Urgeschichte 
in Stettin. 

Dr. Graf Schulenburg, Doc. ost asiatischer Sprachen, München. 
Prof. Dr. G. Schwein furth, Forschungsreisender, Berlin. 



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245 - 



Geh. Medizinalrat Dr. Ab egg, Danzig. 
Sanitätsrat Dr. med. Adickes , Kreisphysikus, Hannover. 
Rechtsanwalt H. Achnelt, Berlin. 
Oberstlieatenant a. D Alberti, Berlin. 
H. Albrccht, Pfarrer und Schriftsteller in Lahr. 
Conrad Alberti, Schriftsteller, Berlin. 
Dr. jor. Friedrich Adler, Schriftsteller, Prag. 
Sanitatsrat Dr. Max Altmann, Berlin. 
Kammerrath M. Amster, Herausgeber von „der Zirkel - . 
N. J. Anders, Schriftstcl'er, Berlin. 
Richard Anger, Theaterdirektor, Berlin. 
Dr. jur. Antoine Fei 11, Rechtsanwalt, Hamburg. 
Dr. phil. Robert Fr. Arnold, Beamter d. k. k. Hofbibliothok 
in Wien. 

Dr. phil. Paul Arndt, Archäologe, München. 

Dr. phil. Leo Arons, Privatdozent, Berlin. 

Dr. med. S. Ascanasy, Privatdozent, Königsberg i. P. 

Dr. med. Alexander Auerbach, Arzt, Berlin. 

Eugen Berthold Auerbach, Rechtsanwalt .und Notar, Berlin. 

K. Ausfeld, Schriftsteller, Mahlhausen. 

Ferd. Avenarius, Schriftsteller und Redakteur, Dresden-Blasewitz 

(Endforderung.) 
Dr. med. Baginsky. Privatdozent, Berlin 
Hermann Bahr, Herausgeber der „Zoit", Wien. 
Premierlieutenant a. D. Eginhard v. Barfus, Schriftsteller, 

Manchen. 

Geh. San. -Rat Dr. med. M. Bar schall, Berlin. 
Medizinalrat Prof. Dr med. Barth, M. d. Prov.-K., Danzig. 
Professor Dr. med. Barth, Leipzig. 
Baron Bathor, Würzburg. 
Hans von Basedow, Dessau. 

Rittergutsbesitzer Dr. jur. Max Bauer, Herausgeber des „Rothen 

Kreuz," Berlin. 
Univers itätsprof Dr. phil. G. Baumert, Hallo a. S. 
Dr. phil. E. A. Bayer, Steglitz. 

Dr. Bechhold, Herausgeber der „Umschau 1 *, Frankfurt a. M. 

Dr. med Ben da, Spezialarzt für Nervenleidende, Berlin. 

Oscar Benda, Herzogl. Sächs. Hoftheater- Direktor, Coburg. 

Hermann Bender, Schriftsteller, München. 

Dr. August Benesch, Advokat, Kremsier. 

Leo Berg, Schriftstoller, Berlin. 

Dr. phil. Paul Bergemann, Anthropologe, Jena. 



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— 246 - 

Geheimer Sanitätsrat Dr. Beyer, Kreisphysikus, Lübben i. L. 

Dr. Ch. ßorghoeffer, Bibliothekar der Frh. 0. v. Rothschildschen 

öffentlichen Bibliothek, Frankfurt a. M. 
Dr. med. Berger, Kreisphysikus, Neustadt Prov. Hannover. 
Philipp Berges, Rodakteur am Hamb. Fremdenblatt, Hamburg. 
Eduard Berta, Schriftsteller, Potsdam. 
Prof. für Ohrenheilkunde, Dr. E. Berthold, Königsberg i. P. 
Dr. Bertheau-Voelkel, Schriftsteller, Halle a S. 
Geheimer Sanitätsrat Dr. Bertram, Berlin. 
Dr. jur. Anton Bottelheim, Schrittst., Wien. 
Prof. der gerichtlichen Medizin Dr. med. Beumcr, Greifswald. 
Prof. der Physiologie Dr.. W. Biedermann, Jena. 
Otto Julius Bierbaum, Schriftsteller, Schloss Englar i. Eppan. 
Professor Dr. 0. Bi ermann, Brünn. 
Sanitäterat Dr. med. Blankenstein, Dortmund. 
Dr. med. Blokusewski, Kreisphysikus, Daun, Reg.-Bez. Trier. 
Geh. San.-Rat. Dr. med. Blumenthal, Berlin. 
Alfred Bock, Schriftsteller, Glessen. 
Dr. phil. Wilhelm Bode, Schriftst., Hildesheim. 
San.-Rat Dr. med. Borr mann, Berlin. 
Martin Böhm, Redakt. d. „ Neuen Welt", Berlin. 
Sanitätsrat Dr. Böhr, Lübben. 
Dr. phil. Felix Boh, Schriftsteller, Dresden. 
Hofrat und Bibliothekar Alfr. Börckel, Mainz. 
Dr. L. v. Bortkewitsch, Privatdozent f. Nationalökonomie, Strass- 
burg i. E. 

Adolf Brand, Schriftsteller und Redakteur, Berlin-Neurahnsdorf. 
Dr. jur. H. v. Brocken, Rechtsanwalt, Lübeck. 
Dr. Heinrich Braun, Herausgeber des Archivs für soziale Gesetz- 
gebung und Statistik, Berlin. 
Geh. Sanitätsrat Dr. Brauneck, Wiesbaden. 
Hofrat Dr. Brauser, Regensburg. 

Dr. Emil Bremer, Kreisphysikus und Stabsarzt d. L. I., Berent. 

Brunswig, Rechtsanwalt und Notar, Neustrelitz. 

Burr ucker, Oberstlieutenant a- D., Zoppot. 

Karl Buttenstedt, Schriftsteller, Rüdersdorf. 

Dr. med. Loop. Gas per, Privatdozent, Berlin. 

Dr. M. G. Conrad, Schriftsteller, München. 

Geh. San.-Rat Dr. med. Uonra dv, Leibarzt I. K. H. d. Frau 

Prinzess Luise v. Preussen, Wiesbaden. 
Professor der Hygieine Dr. C ramer, Heidelberg. 
Prof. dor Augenheilkunde Dr. med. Hermann Cohn, Breslau. 



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— 247 — 



K. Krcisphysikus Dr. mod. Cohn, Heydekrug. 

Dr. med. I. E. C o 1 1 a , Leit. d. Nervenheilanst., Buchheide b. Finkei;- 

walde i. Pommern. 
Dr. phil. Otto Dammer, Chemiker, Fachredakt. t. Meyers Kon y.- 

Lex. Friedenau. 

Dr. Udo Dammor, Kustos des kgl Botan. Gartens au Bcrlin- 
Lichterfeldc. 

Professor der Pathologie Dr med. D e h i o , Staatsrat, Dorpat. 

Dr. Richard Dchmcl, Schriftst, Berlin-Pankow. 

Kgl. Bayr. Archivrat Ernst von Dostouches, Chronist d. Stadt 

München, Vorstand des histor. Stadtmuseums, der Maillinger 

Sammlung etc., München. 
Chefredakteur Richard Dietrich, Chemnitz. 
Hofrat Dinckelbcrg, Lieutenant n D., Militärschriftstoller. 
Dr. jur. Thood. Distel, kgl. s. Stm.lsarcbivar, Dresden. 
Sanitatsrat Dr. Dittmar, Direktor der Loth. Bcz.-Irrenanstalt bei 

Saargemünd. 

Max Dittrich, Herausgeb von „Gottes Wort im Hauso" etc., 
Dresden. 

Professor Carl Emil Doepler d. alt., Maler, Berlin. 
Prof. Emil Doepler d. j, Historienmaler, Berlin. 
Dr. med. Otto Dornblüth, Nervenarzt Rostock. 
Kaiscrl. Geh. Rechn -Rat A. Droger, Potsdam. 
Anton Dresslor, Lehrer an der kgl. Akademie der Tonkunst, 
München. 

Dr. med. 0. Droyor, Besitzer d. Kuranstalt f. Nervenkranke, Bad 
Harzburg. 

Charlos Ed. Duboc, Romanschriftst., Dresden. 

Prof. Dr theol. Adalb. Düning, Quedlinburg. 

San -Rat Dr. med. Dürr, Mitglied d. württomb. arztlichen Landes- 
ausschusses, Schwäb.-Hall. 

Dr. jur. Friedrich Dusche nos, Redakteur d österr. Rcchts- 
lexikons, Prag. 

Dr. phil. ot med Eberlein, Dozent an d. Thierärztl. Hochschule, 
Berlin. 

Prof. Dr. med. Edinger, Spezialarzt f. Nervenleiden, Frankfurt a. M. 
Dr. jur. K Eggers, Senator a. D., Rostock. 
Professor Heinrich Ehrlich, Berlin 
Justizrat Eiländer, Rechtsanwalt, Köln. 

Dr. med. K. Eikonbusch, leit. Arzt d. stadt. Krankenhauses zu 
Hamm i. W. 

Professor Dr. Eimer, Diroktor des zoologischen Instituts, Tübingen. 



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— 248 

Dr. med. H. Engelken, dirig. Arzt d. Heil- und Pflegeanstalt für 

JVerven- and Geisteskranke in Rockwinkel b. Bremen 
Dr. med. Erb kam, Kreisphysikus in Grünberg i. Schles 
Dr Paul Ernst, Schriftsteller, Charlottenburg 
^ Beiin J ° 80f EttHngCr ' Red dos Frankfurter Generalanzeigers, 

Dr. med^S. E sohle leit. Arzt d. Krcispflegeanstalt Hub in Baden, 
üranz Evers, Schriftsteller, Berlin 

Dr med. L. Ewer, Leiter des Instituts für Heilgymnastik, Berlin. 
Prof. Dr. med. Falkenheim, Königsberg i. P. 
Dr. Falk Schupp, Zahnarzt, Soden. 

Professor der Staatsgewerbeschulo Ferdinand Ritter von 
Feldogg, Wien 

San.-Rat Dr. med. Fielitz, Kreisphysikus, Halle, a S. 

Alexander von Fielitz, Tonkünstler, Rom. 

Med. Rat Dr. med. Fei lerer, legi. Kezirksarzt, Weilsheim (Bayern). 

n V h ' Fi8chor - Doktor d. hygiein. Institute, Kiel. 

Dr. L Flatow, Geh Sanitätsrat, Berlin. 

Professor Dr. phil. Floercke, Kunsthistoriker, Rostock. 

Geh. San.-Rat v. Fol ler, Kreisphysikus, Berlin. 

Superintendent om. Pfarrer C. August Forstner, Wien. 

Rechtsanwälte B. und 0. E. Freytag, Leipzig. 

August Fresenius, Schriftsteller, München. 

Alfred H. Fried, Redakteur der „Friedenskorrespondenz,- Berlin. 

«an.-Kat Dr. med. H. Friedländer, Kreisphysikus, Lublinitz. 

£ugon Friese, Hauptmann a. D, Schriftsteller, Dresden. 

Professor Richard Friese, Berlin. 

Oberstlieutenant a. D. Hermann Frobenius, Schriftsteller, 
Onarlottenburg. 

Dr. med A. Fromme, dirig. Arzt d. Heilanstalt f. Nervenleidende, 

Stellingen b. Hamburg. 
Geh San.-Rat Dr. med. B. Fromm, Badearzt in Heringsdorf. 
Prof. der Nervenkrankheiten Dr. med. Fuchs, Bonn. 
Rechtsanwalt Dr. Ludwig Fuld, Mainz. 
Carl Funk, Verf. ehem. Werke, Charlottenburg. 
Dr. jur Theodor Gaedertz, erster Oberbeamter des Stadt- und 

Landamts Lübeck. 
Professor der Chirurgie Dr. med Garre, Rostock. 
Henri Gartelmann, Lehrer und Schriftsteller, Bremen. 
Prof. Dr. med. A. Gärtner, Direktor des hygieinischen Instituts 

der Universität Jena. 
Justizrut Gaul, Rechtsanwalt, Köln. 



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- 249 — 



Johannes Gaulke, Bildhauer, Berlin. 

Professor a. d. Universität Dr. phil. E. Goinitz, Rostock. 

Hugo Gerlach, Redakteur d. Saaleztg., Halle a. S. 

Reinh. Gerling, Schriftsteller und Redakteur, Berlin. 

Ernst Gersdorf, Rechtsanwalt und Notar, Guben. 

Sanitätsrat Dr. med. et phil. Gers t er, fürstlich Solms'scher Leib- 
arzt, Herausgeber der Hygieia. 

Kurt E. Goucke, Schriftsteller, Berlin. 

Franz Giesebrecht, Schriftsteller, Berlin. 

Albert Gillwald, Lehrer und Schriftst., Osterode. 

Professor d. Frauenheilk. Dr. med. Glaevecke, Kiel. 

Dr. Adolf Glaser, Redakteur von „Westermanns Monatsheften", 
Berlin. 

Medir.inalrat Dr. Glaser, Oberarzt I. Kl., Bad Kissingen. 

Geh. San. -Rat Dr. med. G latz o 1, Kreisphysikus a.D , Charlottenburg. 

Nicolai v. Glehn, Burg-Hohenbaupt. 

Dr. phil. Ernst Glinzer, ord. Lehror d. Gewerbeschulen, Hamburg. 
Dr phil. Theodor G Oering, München. 
Bolko Graf G Oetzen, Berlin. 

Albert Goldberg, Oberregisseur ana Stadttheater zu Leipzig. 

Arthur Goldschmidt, Schriftsteller, Berlin. 

Wilhelm Goldstein, Dir. d. Aktienbauvereins „Passage** Berlin. 

Spiridion Gopcevic, Schriftsteller, Triest. 

Dr. med. Gottschalk, Frauenarzt, Berlin. 

San -Rat Dr. med. Granier, Bezirksphysikus, Berlin. 

Dr Rudolf Grätzer, Schriftsteller, Berlin. 

Eugen Grosser, Schriftsteller, München. 

Sanitätsrat Dr. Grevoler, dirig. Arzt d. Kuranstalt f. Nervenkr. in 

Bad Wihemshöhe b. Cassel. 
J aequo 8 Groll, Schriftsteller und Redakteur, Berlin. 
San.-Rat Dr. med. Grone, Vlotho i. Westfalen. 
Dr. med. A. Grotjahn, Arzt, Berlin. 

Geh. Medizinalrat Prof. Dr. med. A. Gruenhagen, Königsberg. 
H. Grunwald, Journalist, Königsberg i. P. 
Stadtbaurat G rüder, Posen. 
Dr. med. Ernst Grünberg, Arzt, Magdeburg. 
Karl Gründorf, Hauptredakteur, Wien XV. 
Dr. Karl Grunsky, Redakteur, Stuttgart- 
Paul Theophil Grzybowski, Redakteur des „Beriner Lokal- 

anzeiger". Steglitz. 
Dr. med D. Guggonhoim, prakt. Arzt, Konstanz. 
Dr. med. Karl Gumpertz, Arzt für Nervenkrankheiten, Berlin. 



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— 250 — 



Dr. med. Gumprecht, Privatdozont an der Universität Jena. 
Rechtsanwalt Gattmann, Wiesbaden 

Johannes Gnttzeit, Lieutenant a. D., Schriftsteller, Berlin. 

San.-Rat Dr. med. Gutsmuths, Krcisphysikus in Genthin. 

Dr. med. 0. Günther, Privatdoz. f. Hygieine, Berlin. 

Justizrat Haas, Rechtsanwalt u. Notar, München. 

Prof. Dr. med. A. Haberda, Landgerichtsarzt, Wien. 

Josef Hafner, Schriftsteller, Wien. 

Königl. Kapellmeister Adol f Hagen, Dresden. 

Franciskus H&hnel (Georg v. Börry), Vors. der „Allg. dtsch. litt. 

Ges." in Bremen. 
Dr. phil. Frz. G. Hann, Director d. Geschichtsvereins f. Kämton, 

Klagenfart. 
Dr. Max Halbe, Schriftstoller, München. 
Dr. jur. Halpert, Rechtsanwalt, Borlin. 
Professor Dr. J. Hansen, Archivar der Stadt Köln a. Rh. 
Dr. jur. Walter Harlan, Vorsitzender der litt. Gesellschaft, Leipzig. 
Heinrich Hart, Herausg. der „Deutschen Bühne", Charlottenburg. 
Otto Erich Hartleben, Schriftsteller, Berlin. 
K. Kreisphys. Dr. W. Hassenstein, Greifenberg. 
Dr. med. J. Haupt, Leiter d. Heilanstalt f Nervonkranko, Tharandt. 
Hermann Heiberg, Schriftsteller, Schleswig. 
Wolfgang Hoine, Rechtsanwalt, Berlin. 
. Dr. jur. Eduard Hertz, Hamburg. 
Karl Henkoll, Schriftsteller, Zürich. 

Dr. Hans F. Helmolt, Rodaktour im bibliogr. Institut, Leipzig. 
Sanitätsrat Dr. Hennomeyer, Orteisburg. 

Dr. med. Carl Honnicko, Red. d. Ornithol. Monatsschrift, 
Gera, Reuss. 

Hans Hermann, Mitglied der kgl. Akademie der Künste in Berlin. 
Dr. med. Herya Krcisphysikus, Otterndorf. 

Carl Heussenstamm genannt Häueser, kgl. bayr. Hofschau- 
spieler, München. 
R. H. Hertz s ch, Direktor, Halle a. S. 
Dr. mod. S. Herzberg, Frauenarzt, Berlin. 
San.-Rat Dr. med. Ph. Herzberg, Berlin. 
Leo He rzb er g -Fränkel, Schriftsteller, Töplitz. 
Anton Hilgert, Schriftsteller und Redakteur. 
Geh. Regierungsrat a. D. Hie 1 scher, Heidelberg. 
J. Herzog, Herausgober der Montagsrevue, Wien. 
Heinrich Hink, Chefredakt. des „Berl. Fremdenblatt", Berlin. 
Oberstabsarzt Dr. A. Hill er, Privatdoz. an der Universität Breslau. 



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— 251 — 



Paul Hill er, Kunstkritiker u. Redakt., Cöln a. Rh 

Robert Hiller, Ebersbach in Sachsen. 

Dr. Hintzpeter, Arzt, Altona. 

Friedrich v. Hindersin, Amtsrichter, Pfirt i. E. 

Franz Himmelbaucr, Schriftsteller, Wien. 

Georg Hirschfeld, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. med. M. Hirschfeld, Arzt, Charlottenburg. 

Paul Hirsch feld, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. phil. Max Hirschfeld, Schrifsteller, Berlin. 

Dr. med. Jacob Hirschfold, Arzt und Schriftsteller, Danzig. 

Herrn. Hirschfold, Schriftst., Frankfurt a. M. 

Hugo H. Hitschmann, Herausg. d. land wirtschafte Zeitung, Wion. 

Prof. der Physiologie, Dr. Franz Hofmeister, Strassburg i. E. 

Heinrich Hoffmann, Direktor der Heidelberger Strassen- und 

Bergbahngoseilschaft, Heidelberg 
Professor I. C. V. Hoffmann, Heraupg d. Zeitschrift f. mathemat. 

und naturwissenschaftlichen Unterricht, Wien. 
Dr. phil. Otto Hoffmann, Lycealoberlehrer Archäologe, Longc- 

ville bei Metz. 

•Tustizrat Dr. PaulHoldheim, Rechtsanwalt o. Notar, Frankfurt a M. 
Dr. Felix Holländer, Schriftsteller u. Redakteur, Berlin. 
Dr. med. Arthur Hollmann, Polizeiarzt u. Privatdoz , Leipzig. 
Dr. ph. Ferd. Holz hausen, Professor an der Universität zu 
Gotenburg. 

Dr. phil. Ludwig Holzapfel, Privatgelehrter, Giessen. 
Theodor Hoppe, Schriftsteller, Charlottenburg. 
Wilhelm Freiherr v. Hoxar, Hofschauspieler und Regisseur, 
Stuttgart. 

Dr. jur. Hübbe-Schleiden, Herausgeber der Sphinx, München. 
Geh Sanitätsrath Dr. Hüll mann, Halle a. S. 
Prof. Dr. K. Hürthle, Breslau. 

Jul. Isenbeck, Chefredakt. d allg. Reichskorrespondenz, Steglitz. 
Prof. Dr. med. James Israel, Berlin. 
Eugen Isolani, Schriftsteller, Dresden. 
Prof. Dr. S. Jadassohn, Musikdirektor, Leipzig. 
Wilhelm Jacob y, Schriftst. u. Verlagsbuchhändler, Wiesbaden. 
Dr. Ludwig Jacobowski, Herausg. von „die Gesellschaft", 
Berlin. 

H. Jaeck, Buchhändler, Stuttgart. 

De. med. Gustav Jäger, Professor der Zoologie, Physiologie und 

Anthropologie, Stuttgart. 
Hermann Eduard Jahn, Schriftsteller, Berlin. 



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— 252 



Direktor Alex. Jadassohn, Verlagsbuchh. Redakt. Berlin W. 

Hans von Janusckiewicz-Reinfcls, Vorsitzender der Ge- 
sellschaft Deutscher Dramatiker, Berlin. 

Amtsgerichtsrat Hermann Jastrow, Berlin. 

Dr J. Jastrow, Privatdozent für Staatswissenschaften an der 
Universität Berlin. 

Professor Dr. phil. W. Ihne, Heidelberg. 

Paul Jonas, Rechtsanwalt and Notar, Berlin. 

Albert Johannscn, Schriftsteller, Husum. 

Christoph Morris de Jonge, Schriftsteller, Scbönebcrg. 

Professor der Chirurgio Dr. Jordan, Heidelberg. 

Dr. Theodor Jourdan, Rechtsanwalt, Mainz. 

Dr. med. 0. Juliusburgor, Arzt der Heilanstalt Fichtenhof. 
Schlachtensee. 

Professor der Laryngologie Dr. med A. Juracz, Heidelberg. 
Dr. Konrad W. Jurisch, Dozent an der kgl. technischen Hoch- 
schule zu Berlin. 

Prof. Dr. v. Jürgensen, Direktor der Univer sit&tspoliklinik in 
Tübingen. 

Heinrich Jürs, Zahnarzt und Schriftsteller, Hamburg. 
San.-Rat Dr. med. Kahl bäum, Dir. ein. Nervenheilanstalt, Görlitz 
Paul Eampfmeyer, Schriftsteller, Berlin. 
Otto von Kap ff, Kunstkritiker, Wien. 

Dr. phil. F. Karsch, Gustos bei dem Museum für Naturkunde in 
Berlin, Privatdozent f. Zoologio u. R. pr. Tit. Professor. 

A. Keferstein, Kunstmaler, Berlin. 

Dr. phil. Martin Keibel, EiBenach. 

Max Klompnor- Hochstädt, Gr.-Lichterfelde-Berlin. 

Rudolf K n e i s e 1 , Schriftatelier, Pankow-Berlin. 

Conrad Kaufmann, Direktor und Eigentümer des Stadttheaters 
in Stralsund. 

Dr Josef Kaufman n, Rom. 

KarlKautsky, Redakt. d. Neuen Zeit, Stuttgart. 

Max Kegel, Redakteur, München. 

Professor Dr. H. C. Kellner, Gymnasialoberlehrer, Zwickau 
J o 8 e f Kellerer, Schriftsteller, München. 
Karl Kempo, Fabrikbesitzer und Werkdirektor, Nürnberg. 
Gymnasiallehrer J. H. 0. Korn, Rostock. 

Prof. an der Landwirtschaftsschule Dr. Kienitz -G e r 1 o f f , Weilburg. 
Otto Kircher, herzogl. Hofbuchdrucker und Verleger, Blanken- 
burg a. H. 

Medizinalrat Universitatsprof. Dr. E. Heinrich Kisch, Marienbad. 



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— 253 — 



Wilhelm Kittlor, Vorsitzender des Stadtverordneten-Kollegiums, 
Liegnitz. 

Prof. der Anatomie Dr. Hermann Klaatsch, Heidelberg. 

A. Oscar Elansmann, Schrittst., Charlottenburg (Endforderung). 

Faul A. Kirstein, Dramaturg, Berlin. 

Dr. phil. Clemens Klein, Dozent a. d. Humbold- Akademie, Berlin 
Dr. Adolf Klein, Chefredakteur des deutschen Frauenblattes, 

Gross-Lich t erfeld e. 
Georg Kleinecko, Schriftsteller, Hannover. 
Dr. Hugo Kleist, Oberstabsarzt I. Kl. a. D, Berlin. 
Paul Kirsten, Schriftstoller, Dresden-Blase witz. 
Dr. phil. Gustav Klitschor, Schriftst., Berlin. 
Dr. med, R. Klüpfel, Nervenarzt, Urach, Württemberg. 
Dr. med. V. Knips-Hasse, Spezialarzt f. Physiatrie, Berlin. 
Dr. E. Kny, Nervenarzt, dirig. Arzt d. Heilanstalt Godesberg. 
Dr. Koch von Berneck, München. 
Professor Dr. phil. Albert Köster, Marburg. 
Dr. med. Koeppen, Prof. für Nervenkrankh., Berlin. 
Professor Dr. Arthur König, Herausgeber der Zeitschrift für 

Psychologie und Physiologio der Sinnesorgane, Berlin. 
Dr. L. Königstein, Privatdozent, Wien 

E. Köhler-Haussen. Chefrodakteur der Leipziger Hochschul- 
zeitung, Leipzig. 

Heinr. Kornfold, Verlagsbachhändler (Fischers mediz. Buchhand 
lung) Berlin. 

Geh. San.-Rat Dr. med F. Körte Berlin. 

Dr. phil. Adolf Kohut, Schriftsteller, Berlin. 

Robert Kohl rausch, Schriftstoller, München. 

Amandus Korn, Schrittsteiler, Ludwigshafen a. Rh. 

Freiherr von Koslo wski-Kosel. 

Dr. phil. Otto Krack, Schriftsteller, Berlin. 

H a n s K r ä mer , Herausg. der „Reden des Fürsten Bismarck", Berlin. 

Ernst Kraus, Schriftsteller, Heilbronn a. N. 

Dr. ph. Rudolf Krause, kgl. Archivassessor, Stuttgart. 

Dr. Friedrich S. Krauss, Ethnologe, Wien. 

Maximilian Krauss, Redakteur der Münchener Neuesten Nach- 
richten, München. 

Gustav Johannes Krauss Schriftsteller, Gross- Lichtorfeide. 

Emil Krause, Redakteur der Hartungschen Zeitung, Königs- 
berg i. Pr. 

E. Krause, Konservat. a. Mus. f. Völkerkunde, Berlin. 

H Krause-Görner, Red. d. „Kleinen Journal", Dt. Wilmersdorf. 



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— 254 



Prof. Dr. med. H. Krause, Laryngologe, Berlin. 
Dr. H. Krön, Nervenarzt, Berlin. 

Justizrat Timm Kröger, Rechtsanwalt und Notar, Kiel. 

Dr. med et. phil. Kretschmar, Schriftst , Kolberg. 

Dr. med. Krön er, Privatdozent, Breslau. 

Prof. d. Geburt8hülfe Dr. H. Krukenborg, Bonn. 

Prof. Dr. Kühn, Wiesbaden. 

Professor der Geschichte Dr. Kugler, Tübingen. 

August Kunert, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. phil. 0. Kuntzemüller, Redakteur des Hannoverschen 

Conriers, Hannover. 
Dr. Hans Kurella, Nervenarzt, Redakteur des Gentraiblattes für 

Nervenheilk. u. Psychiatrie, Breslau. 
Franz Xaver Kurz, Redakteur, Wiesbaden 
Sanitatsrat Dr. Konr. Küster, Berlin. 

Karl Laacke, Lehrer, Redakt. der Preoss Lehrerzeitung, Spandau. 

Dr. phil. P. Lad ewig, Bibliothekar, Essen a. R. 

Dr. med H. Lahmann, Leiter und Besitzer des Sanatoriums 

Weisser Hirsch b. Dresden. 
San.-Rat Dr. Laubert, Kreisphysikus, Melsungen. 
Prof. der Frauenheilkunde Dr. med. L. Landau, Berlin. 

Dr. phil. Alfons Langer, Chemiker und Schriftsteller, Berlin. 
Professor Dr. phil. K. Land mann, Darmstadt 
Dr. med. Karl Lange, Arzt, Berlin. 

Dr. phil. Adolf Langguth, Archivar der Kgl. Preuss. Akademie 

der Wissenschaften, Charlottenburg. 
Dr. jur. Martin Langen, Schriftsteller, Beilin. 
Dr. phil. Paul Langenscheidt, Gr.-Lichterfelde. 
Friedrich Leber, Schriftsteller, Nürnberg. 

Wendelin Lederer, Redakteur d. Boten ausd. Egerthal, Falkenau. 

ProfessorLehmann-Hohen berg, Herausgeb. d. Volksanwalt, Kiel. 

Heinrich Lee-Land sberger, Schriftsteller, Berlin. 

Paul K. Lehnhardt, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. J. Lehmann, Verleger der Breslauer Zeitung, Berlin. 

Karl Lehmann, Rektor der St. Marienschule, Breslau. 

Walter Leistikow, Maler, Berlin. 

Rechtsanwalt Georg Lenz berg, Hannover. 

Dr. med. Lembke, Kreisphysikus, Hankensbüttel. 

Fritz Lemmermeyer, Schriftsteller, Wien. 

Prof. der Chirurgie Dr. med. Leser, Halle a. S. 

Amtsrichter Dr. jur. Aug. Leverkühn, Lübeck. 



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— 255 — 



Dr. med. Lewald, dirig. Arzt d. Heil- n. Pflegeanstalt f. Kerven- 
u. Gomütekr, Obernigk b. Breslau. 

Dr. Max Lewin ski, Besitzer ein. bakteriologisch-chemischen In- 
stituts, Berlin 

Jos. Lewin sky, Hofschanspielcr und Regisseur, Wien. 
Edmund Lichtenstein, Redakteur, Berlin. 

Dr med Lieb, Oberamtsarzt u. Mitgl. d württemb arztl. Landes- 

ausschusses, Freudensladt. 
Moritz Lilie, Schriftsteller und Redakteur der Dorfzeitung in 

Hildburghausen. 
Wilhelm Lilienthal, Schriftsteller, Berlin. 
Carl Limprecht, Redakteur, Elberfeld. 
Dr. phil. Hormann Arthur Lier, Bibliothekar, Dresden. 
Paul Linsomann, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. phil. Horm. Lietz, Licentiat d. Theologie, Schriftsteller, Berlin. 

Universitätsprof. Dr. Berth. Litzmann, Bonn. 

Rudolf Liobisch, Red. d. Anhalt. Staatsanzeiger, Dessau. 

Paul Lietzow, Schriftsteller und Redakteur, Charlotten bürg. 

Detlev Freiherr von Liliencron, Schriftsteller, Altona. 

A. v. d. Linden, Schriftsteller, Leipzig. 

Dr. med. Oskar Lindner, Stabsarzt a. D., Frankfurt a. M. 

Karl Lindau, Schriftsteller, Wien. 

Carl Limprecht, Red. d. Rheinland, Elberfeld. 

Dr. Oscar Linke, Schriftsteller, Berlin. 

Archivrat Dr. phil. Woldemar Lippert, Staatsarchivar am kgl. 

sächs. Hauptstaatsarchiv, Dresden. 
Dr. jur. Franz Lipp, Redaktour, Heilbronn. 
San. -Rat Dr. med. Lissard, Frankenberg, (Hessen-Nassau.) 
Ludwig Lo off ler, Verlagsbuchhändler, Berlin. 
Dr jur. Loop er, Bankier, Berlin 
Hans Löwe, Chefredakteur, Berlin. 
Eugen Löwen, Schriftsteller, Charlottenburg. 
Ernst Lohwag, Schriftsteller, Wien. 
Professor Dr. jur. Ph. Lotmar, Bern. 
Dr. R. Löwenfeld, Dir. des Schillertheaters, Berlin. 
Dr. Eduard Löwenthal, Schriftsteller, Berlin . 
Dr. med. L. Löwenfeld, Nervenarzt, München. 
Stabsarzt a. D. Dr. Löwenthal, Schriftsteller, Berlin. 
Gymnasialprofessor Dr. Heinrich Löwner in Arnao. 
Regierungsrat Dr. Adolf Lorenz, Professor der Chirurgie, Wien. 
Prof. der path. Anatomie Dr. Lubarsch, Rostock. 
Dr. Jean Lulves, Rom. 



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— 256 — 



Dr. F. Lutze, Apolhckcnbcs., kgl Hoflieferant, Berlin. 
Dr. H. Lux, Ingenieur, Herausgeber von „Mutter Erde - , Berlin- 
Wilmersdorf. 

Dr. med. Ferdinand Maack, Herausgeber d Zeitschrift ffür 

wissenschaftlichen Occultismus, Hamburg. 
Martin Maack, Schriftsteller, Lübeck. 

Dr. med. W. Maass, Nervenarzt, Privatdoz a d. Universität Freiburg. 

Dr. Karl Maas, Oberstabsarzt a. D , Berlin. 

Dr. jur. W. Madjora, Schiiftstellcr, Wien. 

Max Maier, Pfarrer in Schenking b. Deggendorf. 

Dr. med. R. Mayer, grossherz. Dir. d. Landcshospilals, Hofheim. 

Prof Dr. med. H. Magnus, Augenarzt, Breslau. 

Dr. jur. Ernst Mamroth, Rechtsanwalt, Breslau. 

San -Rat Dr. med. Marc, Kreisphysikus, Bad Wildungen. 

Max May, Schriftsteller, Heidelberg. 

Kurt Martens, Schriftsteller, München. 

San. -Rat Dr. med Marquardt, Oberstabsarzt a. D. Berlin 

Prof. d. Frauenheilkunde Dr. med. Martius in Rostock. 

Wilhelm Mannstadt, Schrittst , Berlin-Steglitz. 

Richard Manz, Schauspieler und Schriftsteller, München. 

Max Mandus, Rodakteur u. Verlagsbuchhändler, Hamburg. 

John Henry Makay, Schriftsteller, Zürich. 

Geh. Sanitätsrat Dr. M. Marcuse, Berlin. 

Rechtsanwalt 0 Marcuse, Breslau. 

Franc Matth es, 2. Vorsitzender des deutschon Lehrer-Schrift- 
stellerbundes. 

P. M. Martens, Lehrer d. Handels Wissenschaften, Hamburg. 
Rolf Wolfgang Martens, Schrittst., Berlin. 
Sigmar Mehring, Schriftsteller, Berlin 

Dr. med. Mendelsohn, Privatdozent, Redakteur d. „Zeitschrift f. 

Krankenpflege", Berlin. 
Dr. Max Mendheim, Schriftsteller, Leipzig. 
Dr. med. Merzbach, Arzt, Berlin. 

Geh. Regierungsrat von Metternich. Landrat a. D., Hoexter. 
Professor Dr. Karl Meurer, Gymnasialoberlehrer in Köln. 
0. Meurer, Rom. 

Sanitätsrat v. Meurers, kgl. Kreisphysikus, Wilhelmshaven. 
Oskar Meyer, akad. Maler und Schriftsteller, Elbing. 
Professor Dr. Oscar Meyer, Bibliothekar a. d. kais. Landesbiblio- 
thek, Strassburg i. E. 
Sanitätsrat Dr. med. Ernst Albr. Meyner, Chemnitz. 
Dr. med. Mensinga, Arzt und Schriftsteller, Flensburg, 



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257 



Gustav Michels, Maler and Schriftst, München. 

Franz Hermann Meissner, Kunstschriftsteller u. Direkt., Berlin. 

Karl Mi chlor, Schriftsteller, Frankfurt a. M. 

Dr. jur. Wolfgang Mittormaier, Privatdozent, Heidelberg. 

Geh. Medizinalrat Dr. Mich eisen, Regierungsrat a. D., Berlin. 

Prof. Dr. jur. G. Michelsen, Konsul d. Republik Golombien, 

Hamburg. 
Otto Milrad, Redakteur, Berlin. 

Prof. Dr. phil. M. Möbius, Dozent a. Senckenberg'schen Institut, 

Frankfurt a. M. 
Eduard Moos, Verleger, Erfurt 

Dr. med. K. Mook, Arzt u Schriftsteller, Laufach in Bayern. 

Dr. Alb ort Moll, Spezialarzt für Nervenkrankheiten, Berlin. 

Prof. d inn. Medizin Dr. med. Moritz, München. 

Henri Mossdorf, Rechtsanwalt u. Notar, Erfurt. 

K. Strafanstalts-Oberarzt Dr. med. Möbius, Waldheim. 

Garl Mönckeborg, Schriftsteller, Strasburg i. E. 

Max Möller, Schriftsteller, Leipzig. 

Dr. med. Möser, Redakteur df»r Zeitschrift „Gesunde Kinder", 
Karlsruhe. 

Dr. Leo Münk, Hofadvokat, Wien. 

Emil Muschik, Schriftstoller, Frankfurt a. M. 

Dr. med. Müller, Nervenarzt, München, Leibarzt weil. König Lud- 
wig II von Bayern. 

Dr. Carl Müllor-Rastatt, Schriftst, Halle a. S. 

Adolf Müller, königl. Oberförster und Schriftsteller, Darmstadt. 

Wilhelm Müller, Redakteur, Dresden. 

Dr. med. Müller, Kreisphysikus, Herzberg (Elster). 

M. Frhr. v. Münchhausen, Rittergutsbes., z. Z. Berlin. 

Dr. phil. Oskar Münsterberg, Reiseschriftsteller, Berlin. 

Dr. Bernhard Münz, Schriftsteller, Berlin. 

AdolfMylius, Mitgl. d. Stadttheaters, Hamburg. 

Dr. med. P. Näcko, kgl. Oberarzt an d. Irrennstalt zu Hubertus- 
burg b. Leipzig. 

Dr. scient. mat. et. med. Willibald Nagel, Privatdozent der 

Physiologie, Freiburg. 
Dr. med. W. Nagel, Professor a d. Univors. Betlin. 
Dr. med. G. Nagel, Arzt, Breslau. 
Prof. d. Philosophie Dr. Paul Natorp, Marburg 
Jos. Nassen, Oberlehrer und Schriftsteller, Jülich, Rheinland. 
Dr. phil. Julius Naue, Herausgeber der prähistorischen Blätter, 

München. 

.Inlirhncti flir homrisoxiiollo Forschungen. J7 



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- 258 - 



Dr. med. Nauck, Kreisphysikus, Hattingen-Ruhr. 
Victor Naumann, Schriftsteller, Mönchen. 
Dr. M. Neefe, Dir. d. statist. Amte d. Stadt Breslau. 
Dr. A. Neisser, Nervenarzt, Berlin. 

Hans Neuort, Hofschauspieler u. Oberregisseur, München. 

An gel o Neumann, Dir. des kgl. deutschen Lande^theaters, Prag. 

Dr. phil. Carl E. 0. Neumann, Schriftsteller, Dresden. 

Paul Nitz, Schriftsteller, Stettin. 

C. Nohascheck, Schriftsteller, Mainz. 

Dr. C. Norrenberg, Bibliothekar der königl. Universitätsbiblio- 
thek, Kiel. 

Dr. med. Max Nord au, Schriftsteller, Paris. 

Dr. A. von Oecholhaus er, Prof. a. d. techn. Hochschule u. 
Kunstakademie Karlsruhe. 

Dr. med. C. Oestreicher, Irrenarzt, Niederschönhausen b. Berlin. 

Or. A. Oehlke, Chefredakt. d. Breslauer Zeitung, Breslau. 

Dr. med. et chir. Heinrich Oberst einer, ord. Universitäts- 
professor, Wien. 

Dr. phil. Max Oberbrcyor, Schriftsteller, Leipzig. 

Dr. med. Oberdö rffer, dirig. Arzt u. Bes. des Sanatoriums Godes- 
berg a. Rh. 

Professor Franz Olck, Oberlehrer, Königsberg. 
Dr. phil. Arthur Obst, Redakteur am Hamburger Fremdenblatt, 
Hamburg. 

Dr. A. Oliven, Nervenarzt, Dirig. Arzt der Heilanstalt Berolinnm, 

Berlin-Steglitz. 
Dr. phil. Karl Oppel, Schrittst., Frankfurt a M. 
Dr. med. H. Oppenheim, Professor für Nervenkrankheiten, Berlin. 
Reinhold Ortmann, Romanschriftsteller, Berlin. 
Sanitätsrat Dr. med. Oetrowicz, Bad Landeck. 
Professor Dr. Robort Otto, Geh. Hofrat u. Geh. Medizinalrat, 

Braunschweig. 

Lehrer Otto, Redakteu dor Posener Lebrerzeitung, Posen. 

Victor Ottmann, Schiftstell er, München. 

Otto Osmarr, herzogl. Regisseur, Meiningen. 

Dr. phil. Walter Paetow,Red. der Deutschen Rundschau, Berlin. 

Dr. med. J. Pagel, Arzt u. Schriftsteller, Berlin. 

Friedrich Pajcken, Schriftsteller, Hamburg. 

Professor J. Pape, Maler, Dresden. 

Dr. med. Parow, Arzt, Berlin. 

Dr. phil. Julius Pasig, Redakteur, Berlin. 

Karl Pauli, Schriftsteller u. Schauspieler, Berlin 



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— 259 — 



Dr. med. Franz Paulus, Arzt, Canslatt. 

Kais. Sanitätsrat Dr. med. Pawollock, Kreisarzt, Bolchen i. Lothr. 
K. Penka, Prof. f. arische Sprachen u. Altertumskunde, Wien. 
San -Rat Dr. med. Pelizaeus, Suderode a, H. 
Dr. Potermann, Besitzer d. Heilanstalt f. Lungenkranke, Schloss 
Rötoln, Baden. 

Dr. Rudolf Pen zig, Dozent an der Humboldt-Akademie, Berlin. 
Arnold Perls, Redact, Mitglied d. Stadtverordneton-Kollegiums, 
Berlin. 

Dr. med. Georg Wilholm Peters, Arzt, z. Z. Her'ngsdorf. 
Dr. jur. Franz Pesserl, Graz. 
Ludwig Petzendorf er, Bibliothekar, Stuttgart. 
.Justizrat Pfannen stiel , Rechtsanwalt, Kolmar im Elsass. 
Dr. M. Piza, Mitglied d. ModizinalkoUegiums, Hamburg. 
Philo vom Waldo, Schriftsteller, Neisse. 

Hermann v. Pfistor-S chwoighusen, Schriftsteller, Darmstadt. 
Professor Dr. med. E. Pflug, Giesscn 

Dr. med. vet. Pflug, ord. Professor an der Universität Giesscn, 

Direktor d. Vcterinäranstalt. 
Dr. med Placzok, Nervenarzt, Berlin. 
Professor d. IL Dr. phil. M. Planck, Berlin. 
Karl von Platcn, Forscbungsrcisendcr, z. Z. Borlin. 
Dr. med. F. Plcssncr, Nervenarzt, Wiesbaden. 
Dr. med. Pletzcr. Privatdozent in Bonn. 
Dr. med. Alfred Ploctz, Arzt und Schriftsteller, Berlin. 
Dr. med W. Pich ler, Badearzt in Karlsbad. 
San.-Rat Dr. med. Picht, Kreisphysikus, Nienburg a. d. W. 
Professor Friedrich Pietzkor, Nordhauson. 
Dr. Otto Pniowcr, Schriftsteller, Berlin. 

weiland Hofrat B. Pollini, Direktor des Stadttheaters, Hamburg. 
.Tustizrat Dr. jur. Ponfick, Rechtsanwalt, Ehrenvorsitzender des 

GefängnisvereinB in Frankfurt a. M. (Endforderung.) 
Dr. med B. Ponorz, Arzt, z. Z. Trautenau. 
Prof. Dr. med. A. Poppert. Giessen. 

Dr. phil. Felix Popponberg, Schriftsteller, Charlottenburg. 
Dr. S. E Poritzky, Romanschriftsteller, Berlin. 
Professor Dr. Emil Pott, Münchon. 
Dr. med. W. Prausnitz, Prof. d. Hygiene Graz. 
Berthold Prochownik, Dr. d. Staatswiss. Berlin. 
San.-Rat Dr. med. Practorius, Inhaber e. Heilanstalt für Nerven- 
kranke, Katzenelnbogen in Nassau 
Botho v. Pressentin, Schriftsteller, Steglitz. 

17* 



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— 260 — 

Rudolph Freiherr Prochäzka, Prag. 
Professor Lucian v. Pasch, Breslau. 

Dr. Paul Rache\ Redakteur d. Hamb. Fremdcnblattes, Hamburg. 
Generalkonsul Gerhard Ramberg, Wien. 
Prof. Dr. phil. Fr. Raimund Kai n dl, Czcrnowitz. 
Dr. jur. J. Redlich, Schriftsteller, Wien. 
Dr. Paul Rehme, Privatdozent der Rechte, Kiel. 
Eugen Reichel, Schriftsteller, Berlin. 
Ferdinand Reichenheim, Rentier, Berlin 
W. v. Reichenau, Lieutenant a. D., Konservator d. naturhistortschen 
Museums Mainz. 

Victor Freiherr von Reisner-Cepi nsky , Schriftsteller, 
Charlottenburg. 

Marzellin Adalbert Reitler, Eisenbahndirektor, Baden- Wien. 
Prof. Dr. med. E. Remack, Nervenarzt, Berlin. 
Dr. phil. Paul Romer, Novellist, Berlin. 

LeonResemann, Dir. u. Eigentümer des Bcllcvuethcaters, Stettin. 

Emil Reubke, Hofschauspieler, Dessau. 

Rechtsanwalt Reuscher, Gottbus. 

Theodor Reuss, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. phil. Eugene Roy, Redaktour, Leipzig. 

Medizinalrath Dr. med. Richter, Dessau. 

Medizinalrat Prof. D. med. E. Richter, Breslau. 

Hugo Alphonse Revol, Chefredakteur dos „High lifo", Berlin. 

Dr. med. Riegol, kgl. Landgerichtsarzt, Kempten 

Professor der Chirurgie Dr. M. Rietsehl, Freibarg i. B. 

Hormann Riotte, Rezitator und Schriftsteller, z. Z. Bamberg. 

Dr. Ernst Rhet wisch, Schriftsteller, Berlin. 

Dr. jur. Anton Riehl, Advokat, Wiener-Nenstadt. 

Professor Hermann Ritter, Würzburg. 

Rainer Marie Rilke, Schriftsteller, Schwarzendorf bei Berlin. 
Geh. Hofrat Professor Dr. Ludwig Ritter von Rockinger, 
München. 

Dr. Wilhelm Rohmedor, Stadtschulrat, München. 

Alwin Römer, Schriftsteller, Magdeburg. 

Gymnasialprofossor Ferd. Roese, Wismar 

Dr. jur. Roeseier, Berlin. 

Dr. phil. Hermann Rösemeier, Berlin. 

Walter Rose, Schriftsteller u. Redakteur, Berlin. 

Prof. Dr. med. Ottomar Rosenbach, Berlin. 

Dr. med. Albert Rosenberg, Arzt, Berlin. 

Dr. med. Georg Rosenbaum, Nervenarzt, Berlin. 



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— 261 — 



Dr. pLil. Rieb. Kosen bäum, k. k. Hofburgtheatorsekretär, Wien, 
Dr. jur. Rosenfold, Gerichtsassessor und Privatdozent, Hallo. 
(Endforderung.) 

Hans Rosenhagen, Herausg. d. „Atelier", Berlin. 

Karl Rosner, Schriftsteller, München. 

Prof. Dr. med. Th. Rosenhoim, Berlin. 

Dr. Philipp Rochenann, Oberlehrer, Wiesbaden. 

Generalarzt a. D Dr. med. Rothe, Frankfurt a. O. 

Überstabsarzt 1. Kl. a. D. Dr. med. Rothe, Rostock. 

Professor Dr. K. v. Rümker, Breslau. 

Dr. med. Fr. Rubinstein, Dozent a. d. Humboldtakademie, Berlin. 
Dr. Karl Russ, Herausgober der „Gefiederten Wolf, Berlin. 
Dr. med. Ruth, kgl. Landgerichtsarzt, Passau. 

Dr. phil. Benno Rüttenaucr, Schriftsteller, Mannheim. 
Walther Freiherr von Rummol, München. 
Stadtrat Leopold Sachs in Glogau. 
Dr. med. Martin Saalfeld, Arat, Berlin. 
Carl Sänger, Pfarrer in Frankfurt a. M. 
Dr. med. Salingrä, Arzt, Berlin. 

Dr. med. et phil. Karl Heinrich Schaible, Emerit. Professor 
d. Royal Military Akadcmio Woolwich und Examinator der 
Universität London, Heidelberg. 

Gebh. Schätzel-Perasini, Schriftsteller u. Dramaturg, Dresden. 
Cavaliere Uli Schanz, Universitätsprof., Leipzig. 
Gg. Schaum borg, Schriftsteller, München. 
Jul. Schaumberger, Schriftsteller, München. 
Lic. thcol. Dr phil Schaumkell, Oberlehrer, Ludwigslust i. M. 
Dr. Ludwig von Schefflor, Herausgeber der Tagebücher des 
Grafen Aug. v. Platen, Weimar. 

Prof. Dr. J. Schoinor, kgl. Astronom, Potsdam. 

Dr. med. Franz Schon k, Privatdozent für Physiologie, Würzburg. 

Professor Carl Schorros, Charlottenburg. 

Paul Schettler, Redakteur des „Magazins für Litteratur", Berlin. 

Dr. phil. John Schikovski, Charlottenburg. 
Dr. med. Schiller, Kreisphysikus, Wehlau. 
Prof. der Augenheilkunde Dr. med. Schirm er in Greifswald. 
Prof. d. Geschichte Dr. phil. Friedr. Schirr macher, Rostock. 
Professor der Anatomie Dr. med. Schiefferdecker, Bonn- 
Johannes Schlaf, Schriftsteller, Magdeburg. 
C. F. von Schlichtegroll, Schriftsteller, Berlin. 
Dr. Hans Schmidkunz, Privatdozent, München. 



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— 262 — 



Dr. phil. Lothar Schmidt, Herausgeber der „Meisterwerke der 

zeitgenössischen Novellistik", Breslau. 
Dr. Conr. Schmidt, Dramaturg, Charlottcnburg. 
Dr. med. Schmidt-Pcterscn, Kroispbysikus, Bredstedt (Schleswig). 
Dr. phil Gustav Schmilinsky, Gymnasialoberlehrer, Halle a. S. 
Dr. phil. P. Schmitz, Schriftst., Charlottenburg 
Dr. phil Joseph Schmöler, Privatdozent für Nationalökonomie, 

Greifswald. 

Dr. Arthur Schnitzler, Schriftsteller, Wien. 
Dr. phil. Alfred Schnerich, Kunstschriftstoller, Wien. 
Karl Scholl, Prediger, Herausg. von „Es werde Licht", Nürnberg. 
Professor Dr. Rein h. Schoener, Berichterstatter der Vossischen 
Zeitung, Rom. 

Dr. phil. Gustav Schönermark, Schriftsteller, Cassel. 
Dr. Wilholm von Scholz, Schrittet., München. 
Dr. med. Fr. Scholz, fr. Direktor der Kranken und Irrenanstalt 
Bremen. 

Dr. med. L. Scholz, dirig. Arztd. evang. Krankenh. f. Geisteskranke, 
Waldbröl. 

Max Schreiber, Rechtsanwalt, Breslau. 

Hermann Schreiber, Direkt, d. WarenEinkaufvereins zu Görlitz. 
Dr. Hugo Schramm-Macdonald, Schriftsteller, Dresden. 
Dr. phil. T. S hr oeder, Jena. 
Dr. med. Schröder, Kreisphysikus, Birnbaum. 
Geh. San.-Rat. Dr. med. Steinbrück, Berlin. 
Karl Schoenfeld, Oberregisseur und Dramaturg, Berlin. 
Dr. med. Freiherr von Schrenck-Notzing, Nervenarzt, München 
(Endforderung). 

Prof. Dr. Karl Schuchardt, Direkt, d. chirurg. Abt. des städt. 

Krankenhauses zu Stettin. 
Karl Theodor Schulz, Schriftsteller, Königsberg i. Pr. 
Professor d. Biologie Dr. 0. Sc hu Uze, Würzburg\. 
Professor Dr. F. R Schulze, Dir. der mediz Klinik, Bonn. 
Dr. Alwin S c h u 1 z , Professor d. Kunstgeschichte an der deutschen 

Universität, Prag. 
Dr. Ernst Schulze, Schriftsteller, Bonn. 
Conrad Schulze, Rechtsanwalt u. Notar, Elbin g. 
P. Schulte 8, Schriftsteller, Hannover. 

Walther Schulte vomBrühl, Hauptredakteur des Wiesbadener 
Tageblatt. 

Dr. Paul Schumann, Schriftsteller, Dresden-Blasewitz. 
Richard Schuster, Verlagsbuchhändler, Berlin. 



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— 203 - 



W. Schwane r, Herausgeber d. Vulkserziehcrs in Berlin. 
R. Schwoichel, Schriftstoller, Schöneborg- Berlin. 
Justizrat K. Sertürner, Rcchtsanw., Hameln. 
Medizinalrat Professor Dr. C. Seydel, Gerichtsphysikus, Königs- 
berg i. Pr. 

Dr med. R. Seydcler, Oberstabsarzt I. Gl. a. 1). in Berlin. 

Prof. der Geschichte Dr. C. F. Seybold, Tübingen. 

San.-Rat Dr. med. Simon, Berlin. 

W. Sichelkow, Genremaler, Berlin. 

Dr. med. Solbrig, Kreisphysikus, Tomplin. 

Sanitäterat Dr. Sorge, Bezirksarzt, Ilmenau. 

Dr. med. A. Smith, ding. Arzt d. Trinkerheilanstalt, Schloss 
Marbach a. Bodensee. 

Dr. med. Sommer, Direktor der Pro viuzial- Irren- Heil- und Pflege- 
Anstalt, Altenberg. 

Prof. Dr. med G. Sommer, Vorst, d. path. anat. Instituts, Innsbruck. 

Otto Sommerstorf, Schauspieler, Berlin. 

Dr. med. Sonnenberg, Polizeiarzt, Bremen. 

San.-Rat Dr. med. Speck, Kreisphysikus, Dillenburg. 

Dr. med Arthur Sperling, Nervenarzt, Berlin. 

Advokat Dr. Gustav Spitz, Iglau. 

Max Spohr, Verlagsbuchhändler, Leipzig, 

Ludwig Stahl, Oberregisseur, Berlin. 

Ludw. Stark, Leiter der Rothenburger Festspiele, München. 

Stauf v. d. March, Schriftsteller, Wien. 

Geh< San.-Rat Dr. med. Steinbrück, Berlin. 

Hofrat Dr. K. Stellwag von Garion, Professor, Wien. 

Otto von Stetten, Maler, München. 

Professor d. Chirurgie Dr. Stetter, Königsberg. 

Sanitätsr. Dr. Stielau, Kreisphysikus, Pr. Holland. 

Dr. jur. Fr. Stier-Somlo, Gerichteassessor und Schriftst., Berlin. 

Prof. der Augenheilkundo Dr. med. J. St iiiin g, Strassburg i. E. 

Dr. med. Stockmayer, Oberamtsarzt u. Mitglied des ärztl. Landes- 
ausschusses, Heidenheim in Württemberg. 

Dr. phil. A. Stimming, Professor an der Universität Göttingen. 

Dr. med. Stolteuhoff, Director der Provinz- Irrenanstalt Kortau 
bei Alienstein. 

Dr. med. P. Strassmann, Privatdozent für Geburtshilfe und 

Gynäkologie, Berlin. 
Geh. Med. -Rat Dr. med. Strahler, Berlin. 
Professor Franz Stuck, Maler, München. 
Dr. jur. Th Suse, Rechtsanwalt, Hamburg. 



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— 264 — 



San -Rat Dr. med. Surminski, Kreisphysikus, Lyck. 
San.-Rat Dr. med. Süssbach, dirig. Arzt d. Taubstummenanstalt, 
Liegnitz. 

Professor Dr. Adalbert Svoboda, Stuttgart. 

Paul y. Szczpaeriski, Schriftsteller, Stuttgart.. 

Justizrat A. Täschner, Rechtsanwalt, Freiberg i. S. 

Hauptmann Karl Tan er a, Schriftsteller, Berlin. 

Hermann Freiherr v. Taschenberg, Gross- Lichterfelde. 

Dr. med. Tenholt, Reg.- und Med -Rat a. D., Knappscbafts- 

Oberarzt, Bochum. 
Prof. d. Strafrechtswissenschaft Dr.jur. A. Teich mann, Basel. 
Dr. med. Tergast, Kreisphysikus, Emden. 
Dr. F. Tetz n er, Oberlehrer, Leipzig. 

Heinrich Teweles, Dramaturg d. deutsch, Landestheaters, Prag. 
Dr. jur. Thomsen, Privatdozent d. Rechte, Kiel. 
Dr. med. T herig, Arzt, Magdeburg. 
Oberbürgermeister The sing, Tilsit. 

Dr. phil/E. Tiessen, Schriftsteller, Friedenau bei Berlin. 

Geh. Sanitätsrat Prof. Dr. med. Tobold, Berlin. 

Dr. phiL H. Th. Traut, Oberlehrer a. D, Leipzig. 

Geh. Hofrat Prof. Dr. Georg Treu, Direktor der kgl. Sculpturen- 

sammlung, Dresden. 
Dr. med. Otto Tross, prakt. Arzt, Karlsruhe. 
Julius Türk, Schriftsteller und Theaterdirektor, Berlin. 
Prof. Dr. phil. Ule, Giebichenstein bei Halle a. S. 
Dr. med. Urban, Arzt, Dresden. 

Dr. jur. K. Uschner, Amtsgerichtsrat a. D. in Oppeln. 
Professor der Strafrechtswissenschaft Dr. jur. J. Vargha, Graz. 
Prof. der Physiologie Dr. Max Verworn , Jena (Endforderung). 
Dr. med. Fr. Viereck, Kreisphysikus, Ludwigslust i. M. 
Dr. phil. A. Vierkandt, Privatdozent an der techn, Hochschule, 

Braunschweig. 
Dr. med. Alex. Viller s, Dresden. 
Justizrat Dr. Vohsen, Rechtsanwalt, Saargemünd. 
Rechtsanwalt Lothar Volkmar, Berlin. 
Richard Voss, Schriftsteller, Berchtesgaden-Frascati. 
Bernh. Voss, Rechtsanw. u. Notar, Schwerin i. M. 
Franz Wallner, Schauspieldirektor, Dresden. 
Dr. med. Waldschmidt, dirig. Arzt d. Anstalt f. Gemütskranke, 

Westend b. Berlin. 
Dr. phil. Joh. Walther, Prof. d. Geologie, Jena. 
Med.-Rat Dr. med. Walther, kgl. Landgerichtsarzt, Hof i. B. 



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— 2155 — 



Dr. med. R. Walter, dirig. Anst der Nervenheilanstalt Deutsch- Lissa. 

Dr. med. Watton berg, dirig. Arzt der Staatsirrenanstält in Lübeck. 

Hans Richard Weinköppel, Kapellmeister, München. 

Karl Weiser, Grossherz, sächs. Hofschauspieler, Regisseur und 
Schriftsteller, Weimar. 

Dr. med. Poter Wellenberg, gerichtl. Psychiater in Amsterdam. 

Prof. Dr. B. Wikernie wie z, San.-Rat, Direktor der Universitäts- 
Augenklinik, Krakau 

Sanitätsrat Dr. Wiedn er, Kreisphysikus u. Strafanstaltsarzt, Cottbus. 

Sanitätsrat Dr. Wicdcmann, Kreisphysikus, NeuRuppin. 

Dr. med. W,itte, Oberstabsarzt d. L., Frauenarzt, Berlin. 

Dr. med Tb. Weyl, Privatdozent, Herausg. d. Handb. d Hygieno, 
Berlin. 

Dr. med. H. Weyl, Arzt, Berlin. 

Geh. San.-R. Dr. med. Winckler, Luckau. 

Dr. AdolfWilbrandt, Schriftateller, Rostock. 

San.-Rat. Dr. med. Wilhelmi, Kreisphysikus, Schwerin i. M. 

Dr. L. Will, Prof. d. Zoologie, Rostock. 

Dr. Bruno Wille, Schriftsteller, Friedrichshagen bei Berlin. 

San.-Rat Dr. med. Jul. Wohl, Berlin. 

Geh. Medizinalrat Dr. von Wolltersdorff, Sondershausen. 

Ernst Freiherr von Wolzogen, Schriftsteller in München. 

Rechtsanwalt und Notar Ludw. Wreschner, Berlin. 

Dr. med. A. Würzburger, Arzt für Nerven- und Geisteskrank- 
heiten, Bayreuth. 

Prof. der Anatomie Dr. med. R. Zander, Königsberg. 

Dr. med. Ziegclroth, dirig. Arzt des Sanatoriums Birken werder 
bei Berlin. 

Dr. med. Ziegenspeck, Privatdozent d. Gynäkologie, München 
Dr. Theophil Zolling, Herausgeber der Gegenwart, Berlin. 
San.-Rat Dr. med. Zuolchaur, Stabsarzt a. D, Berlin. 

U. 8. W. U. 8. W. 

Es sei bemerkt, dass eine Reihe von Männern, die 
den höhereu Justiz- und Medizinalbehörden angehören, 
ihr vollstes Einverständnis mit dem in der Eingabe zum 
Ausdruck gebrachten Standpunkt erklärt haben und 
lediglich aus amtlichen Rücksichten von einer Unter- 
zeichnung ihres Namens Abstand zu nehmen sich ver- 
anlasst salien. 



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— 2<>0 



Ferner heben wir hervor, das« die Berliner Kriminal- 
polizei auf dein in Rede stehenden Gebiet, namentlich 
über das weitverbreitete Erpresseruuwesen (die Chantage), 
zweifelsohne ein umfangreiches Material anzusammeln Ge- 
legenheit gehabt hat, das seitens der gesetzgebenden 
Körperschaften eingefordert werden müsste. 

Nachtrag. 

Weitere Gründe, die namentlich von juristischer Seite 
für die Abschaffung des § 175 geltend gemacht wurden 
und auch für Bayern, Frankreich etc. bei der Auf- 
hebung mit ausschlaggebend waren, sind: 

I. Der Paragraph steht in Widerspruch mit den 
Grundsätzen des Rechtsstaates, der nur da strafen 
soll, wo Rechte verletzt werden. Wenn zwei 
Erwachsene, in gegenseitiger Uebereinstimmung 
im geheimen geschlechtliche Akte begehen, 
werden keines Dritten Rechte verletzt. 
Werden Rechte verletzt, so bestehen schon ander- 
weitige Bestimmungen. 
II. Die Nachforschungen veranlassen meist erst das 
Aergernis, dem man steuern will. Chauveau 
und Faustin H£lie, Theorie du code p£nal, Tome 
VI, S. 110 führen als ein Motiv der Beseitigung 
des Urningsparagraphen an : „Die Vermeidung 
der schmutzigen und skandalösen Unter- 
suchungen, welche so häufig das Familien- 
leben durchwühlen und erst recht Aergernis 
geben." 

III. Ferner sind die grossen Schwierigkeiten 
zu berücksichtigen, die sich der Vollstreck- 
ung des Paragraphen entgegenstellen. Es ist 
von vielen Kapacitäten mit Recht hervorgehoben, 
dass ein Gesetz keinen Wert mehr hat, bei dem 



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— 267 — 



nur ein so verschwindend geringer Bruchteil der 
vorkommenden Fälle vor den Strafrichter ge- 
langen. 

IV. Des weiteren ist in Betracht zu ziehen, dass der 
§ 175 so unklar gefasst ist, dass selbst unter 
den Juristen völlige Meinungsverschiedenheit 
besteht, was unter ihn fällt. Nach reichsgericht- 
licher Entscheidung fallen in Deutschland unter 
ihn nicht etwa nur immissio in corpus, sondern 
auch blosse Umschlingungen und Friktionen 
der Körper; gegenseitige Onanie ist dagegen 
nicht Unzucht im Sinne des Gesetzes. „Diese 
unglückliche Rechtsübung", sagt v. Krafft-Ebing 
(Der Konträrsexuelle vor dem Strafrichter, Leip- 
zig und Wien S. 16), «nötigt den Richter zu den 
peinlichsten Feststellungen eines objektiven 
Thatbestandes, der sich darauf zuspitzt, ob Frik- 
tionen stattgefunden haben oder nicht, wobei 
der einzige Zeuge der passive Teil zu sein pflegt, 
dazu oft ein Chanteur, eine männliche Hetäre, 
ein Lump, dem es auf einen falschen Eid um- 
soweniger ankommt, als er sonst wegen Ver- 
leumdung belangt werden könnte." 

V. Vor allem aber ist darauf hinzuweisen, dass hier 
ein „error legislatoris" vorliegt. Der Ge- 
setzgeber war, als er die betreffenden Hand- 
lungen mit Strafe bedrohte, in einem natur- 
wissenschaftlichem Irrtum befangen, welcher für 
ihn die wesentlichste Veranlassung zur Straf- 
androhung war. Es ist mit grösster Wahrschein- 
liclikeit anzunehmen, dass er diese Strafandroh- 
ung nicht ausgesprochen haben würde, wenn er 
die erst später erwiesenen Thatsachen der 
angeborenen konträren Sexualem pfindung ge- 
kannt hätte. Ebenso beruhte auch das Reehts- 



— 208 



bewusstsein im Volke", welches bei der letzten 
Revision des Str. G. B. als einziges Motiv für 
die Beibehaltung des Paragraphen angegeben 
wurde, auf drei falschen Voraussetzungen. Ein- 
mal war dem Volke die Thatsache, das es 
Menschen giebt, die trotz aller gegenteiligen 
Bemühungen nur für dasselbe Geschlecht 
empfinden können unbekannt, ferner glaubte es, 
dass es sich um immissio in anum und Ver- 
führung unreifer Personen handelte, während in 
Wirklichkeit die Pädication und die Neigung zu 
unerwachsenen Individuen bei Conträrsexuellen 
ebenso selten vorkommt, wie bei Normalsexuellen. 

VI. Man hat auch nicht mit Unrecht, darauf hin- 
gewiesen, dass der Verkehr unter Männern und 
unter Frauen, weil er in der Hauptsache ohne 
Folgen bleibt, für die übrige Menschheit weit 
gleichgültiger sein kann, als der sittlich schliess- 
lich ebenso verwerfliche, vor dem Gesetz nicht 
strafbare aussereheliche Verkehr zwischen Mann 
und Weib (man denke z. B. an die Syphilis- 
gefahr, die unehelichen Geburten, das Dirnen- 
wesen etc.). Verführern gegenüber kann der 
junge Mann sich ebensogut allein seiner Haut 
wehren, wie das junge Mädchen. Volenti non 
fit iniuria. 

VII. Der Paragraph 175 treibt Hunderte in Länder, 
wo der Urningsparagraph nicht mehr besteht, 
raubt diesen das Vaterland und dem Vaterlande 
viele geistige und materielle Mittel Der Ge- 
danke, von der Natur selbst, ohne die geringste 
Eigenschuld zum Verbrecher gestempelt zu sein, 
macht die meisten Homosexuellen bodenlos elend 
und jagt viele von ihnen, die nie etwas die 
Menschheit Schädigendes gethan, nicht einmal 



— 269 



im Sinne des Paragraphen 175 gefehlt haben, 
in den freiwilligen Tod. (Selbstmorde aus un- 
bekannten Gründen.) 
VIII. Endlich rauss betont werden, dass der Paragraph 
ausserordentlich die Bekämpfung der Homo- 
sexualität und die Behandlung der mit ihr 
Behafteten erschwert, da dieselben eine nur 
zu begreifliche Scheu hegen selbst dem Arzte 
gegenüber ein Leiden einzugestehen, das sie mit 
dem Strafgesetzbuch in Konflikt bringt. 



Anhang. 

Christentum und Homosexualität. 

In der Reichstagsverhandlung vom 19. Januar 1898 
wurde von dem Reichstagsabgeordneten Herrn Pastor 
Schall gegen obige Eingabe als einziger Einwand geltend 
gemacht, sie stände mit den Anschauungen des Christen- 
tums im Widerspruch. Mehrere hervorragende Unter- 
fertiger hatten dagegen vorher dieselbe „als echt mensch- 
lich und christlich" bezeichnet. Ein Geistlicher schrieb 
sogar: „Wer die heilige Schrift zur Befürwortung solcher 
Gesetze anzieht, der kennt sie nicht." Wer hat da Recht? 
Die richtigste Lösung der Frage, wie sich die Aufhebung 
des § 175 mit dem christlichen Standpunkt vereinigen 
lässt, scheint uns in folgenden Ausführungen eines hervor- 
ragenden Unterfertigers der Petition zu liegen: „Die 
Forderungen des Christentums sind Ideale, die, so wert- 
voll und unentbehrlich sie für unser privates und öffent- 
liches sittliches Leben sind, doch zugestandenermassen 
nicht alle ohne weiteres wörtlich zu staatlichen Gesetzen 
gemacht werden können. Ich erinnere z. B. daran, wie 
das Alte Testament die Vorkehr gegen die Befruchtung 
brandmarkt (1. Mos. 38,4) sowie an das, was Christus 



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— 270 - 



über Beleidigung (Matth., 5, 22. „ . . . . wer zu seinem 
Bruder sagt: du Narr, der ist des höllischen Feuers 
schuldig"), über den Ehebruch (Matth. 5, 32), über den 
Eid (Matth. 5, i$7) sagt. Demgemäss sind auch eine 
Menge von geschlechtlichen Handlungen, die das Christen- 
tuni als verwerflich bezeichnet und die allgemein als 
sittlich verwerflich anerkannt sind, vor dem Gesetz nicht 
strafbar. Es ist inkonsequent und unhaltbar, die strengen 
Forderungen des Christentums nur auf eine einzelne Art 
von geschlechtlichen Handlungen zu beziehen, während 
die gleichen Verhältnisse unter Weibern, die thatsächlich 
ebenso oft vorkommen und andere zum Teil viel schlimmere 
Dinge, welche nicht der Ausfluss konstitutioneller 
oder krankhafter Anlage sind z. B. die Weiber- 
pädikation u. a. straffrei bleiben. 44 

Zudem geht aus dem Wortlaut der biblischen Stelle« 
(tufävvtg tYp (pvffixifV %Q^ lv T *i$ ttijteiag) verlassen den 
natürlichen Gebrauch des Weibes) unwiderleglich hervor, 
dass die naturwissenschaftliche Erkenntnis der damaligen 
Zeit das Phenomen der urnischen Individualität noch 
nicht in seiner Wesenheit erfasst hatte. 

Wir fügen noch das Gutachten hinzu, welches ein 
ord. Professor der katholischen Theologie giebt. 
Er sagt: „Das Christentum als solches fordert 
die Bestrafung homosexueller Handlungen 
nicht; die gesetzlichen Strafbestimmungen des 
Mittelalters waren der Ausfluss damaliger 
kultureller Verhältnisse. Wohl aber fordert das 
Christentum die Bekämpfung der betreffenden Gefühls- 
anlage seitens des Einzelnen, der damit behaftet ist, im 
Namen der Sittlichkeit, d.ren Normen absoluten Wert 
beanspruchen. Die Petition kann ich nur dann als echt 
menschlich und christlich anerkennen, wenn sie die Existenz 
einer objektiv absolut gültigen Sittlichkeit ausspricht und 
ihren Zweck nicht bloss in der Beseitigung von Verfolgungen 



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- 271 - 



erblickt, sondern noch mehr darin, dass die beklagens- 
werte Erscheinung mit den richtigen Mitteln, d. h. mit 
physiologischen und psychologischen, individuellen und 
sozialen, religiösen und sittlichen Mitteln bekämpft werde." 
Mit diesen Anschauungen sind wir durchaus einverstanden. 

Der Rechtsgrund, welchen die Kirche des Mittel- 
alters für die Bestrafung homosexueller Handlungen an- 
gab, dürfte schwerlich heute noch aufrecht zu erhalten 
sein. Ludwig der Fromme befahl in einem Kapitulare, 
die Urninge lebendig zu verbrennen, nachdem das sechste 
Pariser Konzil festgestellt habe, dass durch sie Hungers- 
not und Pestilenz entstanden seien (cfr. Acta concilii Paris 
sexti Hb. 3 cap. 2;) und der hervorragende Jurist Carpzovius 
nennt noch 1709 als Motive der Urningbestrafung folgende 
sechs Plagen, die sie verursacht hätten: „Erdbeben, 
Hungersnot, Pest, Sarazenen, Ueberschwemmungen sowie 
sehr dicke und gefrässige Feldmäuse (Carpzovii practica 
novi rerum crim. 1700. II. g. 76. § 5.) Gelehrte der 
katholischen Kirche haben sich daher schon früher wieder- 
holt gegen die Bestrafung angeborener Homosexualität 
ausgesprochen. (Vgl. Numa Numantius: Ära spei S. 15 
und ff.) 

Mögen doch die gesetzgebenden Körperschaften er- 
kennen, dass es sich in der obigen Petition nicht etwa 
um Propaganda für den Uranismus handelt, sondern 
einzig und allein um die Beendigungen von 
Verfolgungen, welche die Nachwelt zweifellos 
einst in jenes traurige Kapitel der Kultur- 
geschichte einreihen wird, in welchem die 
übrigen Verfolgungen andersgläubiger und 
andersgearteter Menschen verzeichnet stehen. 



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— 272 - 



Diese Eingabe wurde in ihrem ersten Teil im 
Dezember 1897 den Mitgliedern des Reichstags und 
Bundesrats überreicht. Am 13. Januar 1898 gelangte der 
Gegenstand gelegentlich der ersten Beratung der soge- 
nannten lex Heinze zum ersten Mal im Plenum des 
Hauses zur Sprache. Es war der Abgeordnete Bebel, 
der nach dem stenographischen Reichstagsbericht fol- 
gendes sprach: 

Vizepräsident Dr. Spahn: Das Wort hat der Herr 
Abgeordnete Bebel. 

Bebel, Abgeordneter: Es begreift sich der Stand- 
punkt, dass diejenigen, die an gewissen unangenehmen Er- 
scheinungen unseres öffentlichen und sozialen Lebens mit 
Grund Anstoss nehmen, bestrebt sind, möglichst das 
Strafgesetzbuch zu Hilfe zu nehmen, um diesen Uebeln 
abzuhelfen und sie möglichst aus der Welt zu schaffen. 
Ich und meine Freunde sind auch bereit, einem ganzen 
Teil der Bestimmungen, welche die Herren Spahn und 
Genossen in dem uns vorliegenden Gesetzentwurf bean- 
tragt haben, unsere Zustimmung zu geben, aber bei weitem 
nicht allen. Auf der einen Seite geht mir dieser Gesetz- 
entwurf zu weit, auf der anderen nicht weit genug. Ins- 
besondere mtisste, wenn einmal auf diesem Gebiet refor- 
miert werden sollte, auch geprüft werden, ob es nicht 
noch andere ähnliche Bestimmungen in unserem Straf- 
gesetz gäbe, die mindestens mit demselben Recht und 
derselben Notwendigkeit einer Revision unterzogen werden 
müssten wie die hier beantragten Paragraphen. 

Meine Herren, das Strafgesetzbuch ist dazu da, dass 
es gehalten wird, d. h., dass die Behörden, die in erster 
Linie über die Innehaltung und Respektierung dieser 
Gesetze zu wachen haben, auch ihre pflichtgemässe Auf- 
merksamkeit darauf richten und dementsprechend handeln. 
Es giebt aber Bestimmungen in unserem Strafgesetzbuch, 
und sie sind zum Teil mit in den Anträgen enthalten, 



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- 273 — 



die uns liier vorliegen, bei denen die Behörden, obgleich 
ihnen aufs genaueste bekannt ist, dass diese Bestimmungen 
von einer erheblichen Zahl von Menschen, sowohl Männern 
als Frauen, systematisch verletzt werden, nur in den 
seltensten Fällen den Versuch machen, den Strafrichter 
zu Hilfe zu rufen. Ich habe hier insbesondere den Ein- 
gang der Bestimmungen des § 175 — er handelt von der 
widernatürlichen Unzucht — im Auge. Es wird not- 
wendig sein, wenn die Kommission gewählt wird — und 
ich stimme bei, dass eine solche gewählt wird, weil meines 
Erachtens dieser Gesetzentwurf ohne Kommissionsberatung 
nicht Gesetzeskraft erlangen kann — , dass alsdann ins- 
besondere die preussische Staatsregierung ersucht wird, 
ein gewisses Material, was der hiesigen Berliner Sitten- 
polizei zur Verfügung steht, uns vorzulegen, um auf 
Grund der Prüfung desselben uns zu fragen, ob wir die 
Bestimmung im § 175 Eingangs desselben aufrecht er- 
halten können und dürfen, und wenn sie aufrecht erhalten 
werden soll, ob wir sie dann nicht erweitern müssen. 
Mir ist aus bester Quelle bekannt, dass die hiesige 
Polizei die Namen von Männern, die das im § 175 mit 
Zuchthaus bedrohte Verbrechen begehen, nicht etwa, so- 
bald sie dieses in Erfahrung bringt, dem Staatsanwalt 
nennt, sondern die Namen der betreffenden Personen zu 
den übrigen Namen hinzuschreibt, die aus dem gleichen 
Grunde bereits in ihren Registern enthalten sind. 

(Hört! hört! links.) 
Die Zahl dieser Personen ist aber so gross und greift so 
in alle Gesellschaftskreise, von den untersten bis zu den 
höchsten, ein, dass, wenn hier die Polizei pflichtmässig 
ihre Schuldigkeit thäte, der preussische Staat sofort ge- 
zwungen würde, allein, um das Verbrechen gegen § 175, 
soweit es in Berlin begangen wird, zu sühnen, zwei neue 
Gefängnisanstalten zu bauen. 

(Bewegung. Hört! hört!) 

Jahrbuch fllr homosexuelle Forschungen. 18 



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— 274 - 



— Da* ist keine Uebertreibung; es handelt sich, Herr 
von Levetzow, um Tausende von Personen aus allen Ge- 
sellschaftskreisen. Es entsteht aber auch weiter die Frage, 
ob denn nicht auch die Bestimmung im Eingang des 
§175 nicht bloss auf die Männer, sondern auch auf die 
Frauen auszudehnen sei, von deren Seite dasselbe Ver- 
brechen begangen wird. Was in dem einen Falle dem 
einen Geschlecht recht ist, ist dem andern billig. Aber, 
meine Herren, eins sage ich Ihnen: würde auf diesem 
Gebiete die Berliner Polizei — ich will zunächst einmal 
von dieser reden — ihre volle Pflicht und Schuldigkeit 
thun, dann gäbe es einen Skandal, wie noch niemals ein 
Skandal in der Welt gewesen ist, einen Skandal, gegen 
den der Panamaskandal, der Dreyfussskandal, der Lützow- 
Leckert- und der Tausch-Normann-Schumann-Skandal 
das reine Kinderspiel sind. Vielleicht ist das einer der 
Gründe, weshalb mit so ausserordentlicher Laxheit seitens 
der Polizei gerade das Verbrecheu, das dieser Paragraph 
bestraft, behandelt wird. Meine Herren, der § 175 steht 
im Strafgesetz, und weil er darin steht, muss er gehand- 
habt werden. Kann das Strafgesetz aber aus irgend wel- 
chen Gründen in diesem Punkte nicht gehandhabt werden, 
wird es nur ausnahmsweise gehandhabt, dann entsteht die 
Frage, ob die Strafbestimmung aufrecht erhalten werden 
kann. Ich will hinzufügen, dass uns gerade in dieser 
Session — manche der Herren haben das vielleicht noch 
nicht berücksichtigt — eine gedruckte Petition vorliegt, 
unterzeichnet u. A. auch von meiner Person und von 
einer Anzahl Kollegen aus anderen Parteien, ferner aus 
Schriftsteller- und Gelehrtenkreisen, von Juristen mit 
Namen besten Klanges, Psycho- und Pathologen, von 
Sachverständigen ersten Ranges auf diesem Gebiete, die 
aus Gründen, die ich begreiflicherweise des nähern hier 
nicht auseinandersetzen will, die Meinung vertreten, dass 
eine Aenderung der Strafgesetzgebung auf diesem Ge- 



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- 275 — 



biete in dem Sinne einzutreten habe, dass die Beseitigung 
der betreffenden Bestimmung im § 175 herbeigeführt 
werden müsse. 

Die Presse gab Bebels Aeusserungen irrtümlicher- 
weise vielfach dergestalt wieder, als habe der Redner für 
schärfere Handhabung des § 175 plädiert, während er in 
Wirklichkeit für die Aufhebung der in Rede stehenden 
Straf bestimm ungen eingetreten war, was schon aus der 
von ihm selbst erwähnten Thatsache hervorging, dass er 
zu den Unterzeichnern der Petition gehöre. 

Bei der Fortsetzung der Beratung am 19. Jan. 1898 
äusserte zu demselben Gegenstand der Abgeordnete Pastor 
Schall laut Stenogramm: 

Der Abgeordnete Bebel ist neulich zuerst auf den 
§ 175 des Strafgesetzbuchs gekommen, der von der wider- 
natürlichen Unzucht handelt; er hat gesagt: „die Polizei 
verfolgte die Praxis, die Namen der Männer, die dieses 
mit Zuchthaus bedrohte Verbrechen begehen, einfach zu 
registrieren, es gehörten dazu Tausende von Personen aus 
allen Gesellschaftskreisen". Ich gestehe, dass ich durch 
diese Mitteilung des Herrn Bebel geradezu erschreckt, 
in gewissem Sinne, kann ich sagen, konsterniert und aufs 
tiefste deprimiert worden bin. Ich habe auch die von 
Herrn Bebel mit angezogene Petition, die ja von Männern 
von berühmten Namen aus allen Berufsschichten unter- 
schrieben ist, und von der Herr Bebel sagt, er habe sie 
selbst mit unterschrieben, auch bekommen, die eine Auf- 
hebung dieses Paragraphen verlangt, und ich habe wie 
vor einem Rätsel gestanden, wie es überhaupt möglich 
ist, dass Männer von öffentlicher Stellung und sittlichem 
Urteil eine solche Petition einreichen können; denn, meine 
Herren, es handelt sich doch hier um ein Verbrechen, 
welches bereits der Apostel Paulus als eine der schlimmsten 
Versündigungen und Laster des alten Heidentums im 
Briefe an die Römer im ersten Kapitel hingestellt hat, 

\8* 



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— 276 — 



dessentwegen das alte Heidentum dem verdienten Unter- 
gange verfallen sei. Es ist ja hier nicht der Ort und die 
Aufgabe, auf diese Sache einzugehen. Ich glaube, es 
wird hier Sache der Kommission sein, die Herren Ver- 
treter der Regierung zu bitten, uns in dieses, mir wenigstens 
bisher vollständig verschlossene Gebiet einen Einblick zu 
verschaffen, damit, wenn wirklich solche Zustände dort vor- 
handen sind, wie sie von dem Herrn Abgeordneten Bebel 
ausgesagt wurden, wir alles thun, um auf dem Wege des 
Gesetzes diesen unnatürlichen Lastern, Vergehen und 
Verbrechen entgegenzutreten durch solche Strafen, welche 
der Natur dieser Verbrechen nach christlich sittlichen 
Grundsätzen entsprechen und zugleich ihre volle rück- 
sichtslose Durchführung in der Praxis der Polizei- und 
Rechtspflege ermöglichen und garantieren. 
Bebel entgegnete: 

Der Herr Abgeordnete Schall hat weiter die Richtig- 
keit der Angaben bezweifelt, die ich in Bezug auf die 
Verletzung des § 175 machte. Wenn meine Angaben 
unrichtig wären, könnten Sie versichert sein, dass von der 
Regierung eine Richtigstellung erfolgt wäre. Sie ist nicht 
erfolgt. Ich habe die Nachricht aus viel zu guter Quelle, 
um sie hier nicht mit der vollen Ueberzeugung von ihrer 
Richtigkeit vortragen zu können. Ich habe deshalb bei 
jener Gelegenheit bereits darauf hingewiesen, wie not- 
wendig es ist, die Vorlage in einer Kommission zu be- 
raten, damit bei diesem Paragraphen erörtert wird, was 
aus naheliegenden Gründen hier in der Oeffentlichkeit 
nicht erörtert werden kann. Es geht einfach nicht, dass 
wir die Gründe, die speziell bei diesem Paragraphen in 
Frage kommen, hier zum Gegenstand öffentlicher Er- 
örterung machen. 

Die Eingabe wurde darauf von der Petitions-Kom- 
mission der lex Heinze-Kommission überwiesen, wo sie 
zu lebhaften eingehenden Erörterungen Anlass gab. 



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— 277 — 



Ausser den offiziellen Regierungsvertretern war auch der 
damalige Chef der Berliner Kriminalpolizei, Graf Pückler, 
zu den Verhandlungen hinzugezogen. Ausser Bebel war 
es vor allem der nationalliberale Reichstagsabgeordnete 
Sanitätsrat Dr. med. Kruse-Norderney, der als Sach- 
verständiger die Petitionsforderung aufs lebhafteste be- 
fürwortete. Es war beschlossen worden, über den Inhalt 
der Beratungen, die ein negatives Resultat ergaben, 
nichts an die Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. 

Infolge der Petition und der Reichstagsverhandlungen 
wurde die homosexuelle Frage, die der Presse bis dahin 
als ein noli nie tangere galt, in zahlreichen politischen, 
medizinischen und juristischen Zeitschriften behandelt und 
zwar überwiegend in wohlwollendem Sinn. 

Nach den Parlaments wählen 1898 wurde die Petition 
dann noch einmal unter hervorragenden Zeitgenossen, 
(nicht etwa in breiten Kreisen der Bevölkerung) verbreitet 
und zwar mit dem Erfolge, dass die Zahl der Unter- 
schriften sich vervierfachte. Die Zuschriften der Unter- 
fertiger waren zum Teil sehr interessant und wertvoll.*) 

In obiger Fassung ist dann die Petition dem neuen 
Reichstage übergeben worden. Wenn auch kaum anzu- 
nehmen ist, dass dieser die immerhin noch neue und 
wenig einladende Materie im Sinne der Petenten ohne 
Kampf und Widerspruch erledigen wird, so können wir 
angesichts der bisherigen Erfolge der Petition schon 
heute mit Zola ausrufen: 

la verite* est en marche 
und hoffentlich wird es nicht gar zu lange währen, bis 
wir sagen dürfen: 

Die Wahrheit hat den Sieg errungen. 

W=H=C. 

*) Ein grosser Teil der Zuschriften findet sich zusammengestellt 
in Dr. med. Hirschfeld: „§176 R.-Str.-G.-B." oder Die homosexuelle 
Frage im Urteil der Zeitgenossen bei M. Spohr, Leipzig. 



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— 278 — 



Auch in der neuen Legislaturperiode wurde die Frage 
des § 175 sogleich in der ersten Lesung der lex Heinze 
wiederum berührt und zwar von konservativer, national- 
liberaler und sozialdemokratischer Seite. 

Der Abgeordnete Himburg sagte nach steno- 
graphischem Bericht: 

Meine Herren, ich möchte nun noch eine Angelegen- 
heit zur Sprache bringen, die mit dem, was uns beschäf- 
tigt, in gewisser Beziehung steht. Seit einigen Jahren 
schon sind uns in nicht zu kurzen Zwischenräumen 
Petitionen zugegangen, welche bezwecken, den § 175 auf- 
zuheben, der die widernatürliche Unzucht zwischen Per- 
sonen männlichen Geschlechts bestraft. Diese Petitionen 
sind vielfach von angesehenen Personen unterschrieben, 
und die Gründe sind in der Hauptsache die, dass man 
sagt: wenn derartige Vergehungen vorkommen, sind sie 
in der Regel auf krankhafte Veranlagung zurückzuführen. 
Es ist wohl ein Zug der Zeit, dass mit der krankhaften 
Veranlagung in der Justiz zu viel gearbeitet wird 

(sehr richtig! rechts), 
dass überhaupt bedenklich viele Freisprechungen auf 
Grund der Annahme erfolgen, dass da Geistesstörung 
vorgelegen hat, 

(Sehr wahr! rechts.) 
Es ist für mich nicht angezeigt, ein kompetentes Urteil 
abgeben zu wollen; aber ich spreche die eigene Meinung 
aus: es ist vielfach aufgefallen, dass, sobald irgend eine 
strafbare, namentlich eine schwer strafbare Handlung, ein 
Verbrechen, passiert ist, der Thäter für geisteskrank er- 
klärt wird. Dass es vorkommen kann, dass aus krank- 
hafter geistiger Störung Verbrechen — auch gegen § 175 
— begangen werden, ist ja zweifellos. Aber dann rauss 
es genügen, dass dies im einzelnen Falle festgestellt wird, 
und wenn es unbestritten erwiesen ist, Freisprechung er- 
folgt. Ich halte es aber für unangängig, daraufhin 



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— 279 - 



generell diesen Paragraj>hen aufzuheben. Es wird viel- 
fach gesagt: es findet sich kein rechter Grund für eine 
derartige Beschränkung über den eigenen Körper. Das 
mag möglich sein; aber ob Grund oder nicht — ich 
glaube, wollten wir diesen Paragraphen aufheben, so 
würde das Volk uns nicht verstehen. 

(Sehr richtig! recht«.) 
Dr. Endemann führte aus: 

Meine Herren, ich wende mich zuerst gegen den 
letzten Herrn Vorredner und seine Bemerkung über den 
Paragraphen, der die Homosexualität — um diesen Aus- 
druck zu gebrauchen — nicht ausser Strafe gesetzt 
wissen will. Darüber lässt sich ja streiten: ich 
gestehe offen: ich stehe da auch auf seinem Standpunkt. 

Endlich kam auch Bebel auf den Gegenstand und 
führte aus: 

Meine Herren, die hiesige Polizei, die in Tingel- 
tangeln und Theatern die grössten Schandstücke unge- 
hindert aufführen lässt 

(sehr richtig! links), 
diese Polizei, und das ist das Punctum saliens der ganzen 
Frage, hat ein Mass der Duldung gewissen Vorgängen 
gegenüber und dem, was auf Strassen und in gewissen 
Häusern sich abspielt, das weit über das Erlaubte 
hinausgeht. 

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) 
Wenn hier das Gesetz gehandhabt würde, wie es gehand- 
habt werden sollte, dann würden in Berlin allein zehn 
neue Zuchthäuser und Gefängnisse gebaut werden müssen. 

(Sehr richtig! links.) 
Da duldet und schweigt die Polizei, da hört und sieht sie 
nichts, wenn es sich um hohe Damen oder Herren und ihre 
Thaten handelt. Und um so mehr schweigt und duldet sie 
und drückt die Augen zu, je höher die Betreffenden stehen. 
(Sehr wahr! sehr richtig! links.) 



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- 280 — 



Wir haben in der Kommission hierüber interessante Mit. 
teilungen gehabt. Weil ich die Beseitigung des 
§175 beantragt hatte, über den ich im Augenblicke 
nicht sprechen will, wurde auf ausdrückliches Verlangen 
der Kommission das Berliner Polizeipräsidium seitens der 
Regierung ersucht, seinen Dezernenten auf dem Gebiete 
der Sittenpolizei in die Kommission zu schicken. Dieser 
Herr hat sich in der Kommission allerdings für die Auf- 
rechterhaltung des § 175 ausgesprochen; aber die That- 
sachen, die ich angeführt, Thatsachen, Vorgänge, bei 
denen eine Reihe höchstgestellter Personen, darunter 
Prinzen und Fürsten beteiligt waren, konnte der Herr 
nicht widerlegen und hat sie nicht widerlegt. 

(Hört! hört! links.) 



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II. Abrechnung.*) 

Für den Fonds zur Befreiung der Homosexuellen 



gingen bei dem wissenschaftlich-humanitären Comite* ein: 



1898 






Mk. 


Febr. 25. 


Cassa-Bestand 


407.— 


März 2. 


Spende von S. M. 100 aus Essen a. R. 


5.— 


• 21. 




„ J. R. Forster, Zürich. 








5 Frcs. = 


4.- 


„ 30. 




„ Dorian Gray aus Monte 








Carlo 100 Frcs. = 


80.— 


April 2. 


)) 


„ P. S. in München . . 


10.— 


„ 13. 


<1 


„ X. Z. 2285 aus Berlin . 


25.— 


„ 17. 

77 


J» 


„ E. \V. H. in L. . . . 


5.— 


Mai 10. 


f) 


„ E. (). in H 


1.70 


, 19. 


n 


„ „Viribus unitis« 20 fl. - 


34.— 




■• 


m Dorian Gray in Wien 








30 fl. = 


51.— 


» 29. 


t» 




50.— 


» 21. 


>j 


von Anonymus durch Dr. H. 


50. - 


Juni 3. 




„ A. A. in Genf .... 


5.— 






, F. B. in M 


300.— 




» 


„ O. L. in M 


200.— 


, 20. 




„ O. L. in M 


100.— 


* 24. 


•• 


. C. in S 


300.- 


• 27. 


V 


„ v. O. in M 


20.— 


Juli 1. 




, Ungenannt aus Danzig 


3. - 


. 26. 


•• 


„ L. O. in M.-M. . . . 


50.— 


August 3. 


Jt 


„ E. W. H. in Li. . 


5.— 


j» 22. 


» 


, L. A. in N. P. ... 


50.— 


Sej)t. 3. 




, P. S. in München . . 


10.— 




r 


„ K. S. in München . . 


5.— 






Transport 


1770.70 



*) I. Abrechnung befindet sich in Dr. Hirscbfeld'e Buche „Die 
homosexuelle Finge im Urthoile der Zeitgenossen". 



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Transport 1770.70 

Okt. 24 Spende von B. in M. durch Dr. G. 300.— 

, 2Ü. , „CA. in E LL22 

,30. , R. S. m durcli Dr. H; 100.— 

Nov. Iß. „ , D. in S I OC— 

, E.W.EinL. . . . 5,= 
„ 2iL u » einem Nicht-Urning aus 

Meran Ü) 11. - HvrtO 

1899. 

Jan. L » n Dorian Gray in Triest 

:i0 fl. •- 51- 
Kebr. 3. „ „ ein. platonisch. Uraniden 

in Hannover . . 3* — 

„ 13. „ „ E. W. IL in L. . . . Zl= 

„24^ hu Pheronder in M. . . . 12.25 

März 2. , , K. IL in E 2iL= 

April „ „ P. S. in M 1£L= 

„ 1£L » * Dorian Gray in Wien 

30 fl. = 51.— 



Sa. Mk. 2455.98 
25 2 98—12/4 Ausgaben d. Geschäftsstellle 

in Leipzig für Druchsaehen, 
Porti, Litteratur, Buchbin- 
derkosten, Papier :c. Mk. 1103.82 
25/2 98—12/4 ÜH Ausgaben d. Geschäftsstelle 

in Berlin I f. Portospesen, 

Schreibgebühr., Papier und 

Propagandazwecke Mk. 1050. — 
25/2 98—12/4 99, Ausgaben d. Geschäftsstelle 

Berlin II für Propaganda Mk. 150. — 
25/2 98—12/4 9& Ausgaben d. Geschäftsstelle 

Hannover für Propaganda- 
Zwecke Mk. 87.70 
1899 April 12- < 'assa-Uebertrag Mk. AM 

Mk. 2455.98 



1899 April 12, Cassa-ßestand- Vortrag Mk. 4J& 

Das wissenschaflllich-humanitäre ComitG. 

LA.: Max Spohr, Vorlagsbucbh. Leipzig. 



Ks erschien."» im 

Verlag von Max Spohr in Leipzig 

folgende Schriften über perverse Gesclilechtsriehtung: 

Aurelios, Rubi. Novelle M. 3.— 

Carpenter, Eduard. Die homogene Liebe und deren 

Bedeutung in der freien Gesellschaft. M. 1.20 

Ein Weib? Psychologisch-biographische Studie über eine 

Konträrsexuelle. M. 4. — 

Frey, Ludwig. Der Eros und die Kunst. Ethische 

Studien. M. ö. — 

— Die Männer des Rätsels und der Paragraph 175 des 

deutschen Reichsstrafgesetzbuches. Ein Beitrag zur 
Lösung einer brennenden Frage. AI. 4. — 

Urafoowsky, Dr. med. Norbert. Die verkehrte Geschlechts- 
empfindurg* oder die manmnännlichc und weibweib- 
Hche Liebe. Zweite verbesserte und vermehrte Aufl. 

AI. 1.20 

— Die mannweibliche Natur des Menschen mit Be- 

rücksichtigung des j'svchosexuellen Hermaphroditis- 
mus. Ar. i. — 

Grone, Dr. Melchior. Der Urning vor Gericht. Ein 
forensischer Dialog. M. — .50 

Halm, M. Die Liebe des Uebermenschen. Ein neues 
Lebensgesetz. AI. 1. — 

Hartmann, < ). O. Das Problem der Homosexualität im 
Lichte der Schopenhauer'schen Philosophie. M. 1. • 



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Hermann, Hans. Die Schuld der Väter oder Ist die 
gleichgeschlechtliche Liebe eine Sünde? Roman. 

M. 2.— 

Hirschfeld, Dr. med. M. Die homosexuelle Frage im 

Urteile der Zeitgenossen und der Paragraph 175 des 
Reichsstrafgesetzbuchs. M. 1.50 

Ist „freie Liebe" SittenlosigkeiU Vom Verfasser des 
Buches „Der Konträrsexualismtis inbezug auf Ehe 
und Frauenfrage". M. 2. — 

de Joux, Otto. Die Enterbten des Liebesglückes oder 
Das dritte Geschlecht. TT. Aufl. M. 4.— 

— Die hellenische Liebe in der Gegenwart. Psycho- 

logische Studien. Mit dem Portrait des Verfassers. 

M. 4.— 

Konträrsexualismus, Der, inbezug auf Ehe und Frauen- 
frage. M. —.80 

Laurent, Dr. Emil, früher Arzt im Hauptkrankenhause 
der Pariser Gefängnisse. Die krankhafte Liebe. 
Eine psycho-pathologische Studie. M. 4. — 

Ramien, Dr. med. Th. Sappho und Sokrates oder Wie 
erklärt sich die Liebe der Männer und Frauen zu 
Personen des eigenen Geschlechts? M. 1. — 

Sero, Os. Der Fall Wilde und das Problem der Homo- 
sexualität. Ein Prozess und ein Interview. M. 1.50 

Thal, Wilhelm, Der Roman eines Konträrsexuellen. 

M. 1.80 

Lirichs, Karl Heinrich, (Nimm Numantiusi. Vindex. 
Sozial-juristische Studien über mannmännliche Ge- 
schlechtsliebe. M. 1. — 

— Inclusa. Anthropologische Studien über mannmänn- 

liche Geschlechtsliebe. M. 1.50 

— Vindicta. Kampf für Freiheit von Verfolgung. 

M. 1.— 

— Formatrix. Antropologische Studien über urnische 

Liebe. M. 1.50 

— Ära spei. Moralphilosophischc und sozialphilosophische 

Studien über urnische Liebe. M. 2. — 



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— Gladius furens. Das Naturrätsel der Urningsliebe 

und der Irrtum als Gesetzgeber. M. 1.— > 

Ulrichs, Karl Heinrich, (Nuraa Numantius). Memnon. 

Die Geschlechtsnatur des mannliebenden Urnings. 

Körperlich-seelischer Hermaphroditismus. M. 4. — 

— Incubus. Urningsliebe und Blutgier. M. 1.50 

— Argonautieus. Zastrow und die Urninge des pietist- 

ischen, ultramontanen und freidenkenden Lagers. 

M. 2.— 

— Prometheus. Beiträge zur Erforschung des Natur- 

rätsels des Uranismus und zur Erörterung der sitt- 
lichen und gesellschaftlichen Interessen des Urning- 
tums. M. 1.50 

— Araxes. Huf nach Befreiung der Urningsnatur vom 

Strafgesetz. M. 1. — 

— Kritische Pfeile. Denkschrift über die Bestrafung 

der Urningsliebe. M. 2. — 

von Wilpert, Das Recht d. dritten Geschlechts. M. 1.— 



Durch die Verlagsbuchhandlung Max Spohr in 
Leipzig sind ferner zu beziehen: 

von Erkelenz, Strafgesetz und widernatürliche Unzucht 

M. 1.— 

Raffalovich, Die Entwickelung der Homosexualität 

M. 1.20 

Moll, Die conträre Sexualempfindung: III. Aufl. M. 10. — 

— Libido sexualis II Bände. I. Band 6 M.),, 1Q 

II. . 12 „ / 18 - 
Laurent, Zwitterbildungen M. 5. — 

El Iis & Symonds, Das conträre Geschlechtsgefühl 

M. 0.— 

Guttzeit, Naturrecht oder Verbrechen? M. 1.20 

Krafft-Ebing, Psychopathia sexualis. 10. Aufl. M. 9.— 

— Neue Forschungen auf dem Gebiete der Psycho- 

pathia sexualis, II. Auflage. M. 3.60 

— Der Konträrsexuale vor dem Strafrichter. M. 3 — 



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