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Full text of "Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins"

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Zeitschrift  für 


die  Geschichte 
des 

Oberrheins 


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***B KN* DOW*' 


IN  COMMKMOHATION  OT  THK  VISIT  OF 
H  IS    ROYAL  HICHNESS 

PRLNCE  HENRY  OF  PRUSSIA 


UABCH  «IITIIHOI 


OH  M  II  AI  1    Ol     IIIS  MAJISTV 

THE  GERMAN  EMPEROR 


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Zeitschrift 

Ar  «lte 

Geschichte  des  Oberrheins. 

Neue  Folge.   Baad  VIL 


Zeitschrift 

für  die 

Geschichte  des  Oberrheins 


herausgegeben 

Ton  der 

Badischen  historischen  Kommission. 


Neue  Folge.   Band  VII. 

[Der  c«u«n  B«tb«  40.  Baad.] 

Mit  fünf  Tafeln. 


Freiburg  L  B.  1892. 

Akademische  Verlagsbuchhandlung  von  J.  C.  B.  Mohr 

(Paul  Siebeck). 


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\  '  '  BRA  R  Y  J 


I 


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Inhalt. 


Soll, 


Die  Anfänge  des  Klosters  Selz,  von  Wilhelm  Erben   1 

Der  Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein  nach  den  Denkwürdig- 
keiten des  Freiherrn  Ulysses  von  Salis- Marse- hlins ,  von  Karl 
Obser  .   38 

Beiträge  zur  Geschichte  der  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidel- 
berg, von  Maximilian  Hnffschmid  (Schluss)   G9 

Auszüge  aus  den  Rechnungsbücheru  der  Camera  Apostolica  zur 
Geschichte  der  Kirchen  des  Bistums  Strasburg  1416—1513, 
von  AI.  Meister  104 

Die  Grafechaft  des  Albgaus,  von  Georg  Tombült  152 

Das  Elsass  zur  Karolingerzeit  Nachweise  zur  Ortskunde  und  Ge- 
schichte des  Besitzes  der  reichsländischen  Vorzeit,  gesammelt 
von  Hermain  Ludwig  von  Jan  (dazu  Tafel  I)  193 

Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt,  aus  den  Akten 
des  Grossh.  General-Landesarchivs  veröffentlicht  durch  Frie- 
drich ?on  Weech  249 

Über  eine  Freiburger  Handschrift  von  Walahfrids  Prolog  zu  Ein- 
hards Vita  Karoli  Magni,  %on  Bernhard  von  Simsen   ...  314 

Zur  Biographie  Jörg  Wickrams  von  Colmar,  von  Engen  Waldner  320 

Elsassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna,  von  Gustav 

Knod  329 

Der  Marquis  von  Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  am 

Oberrhein  im  Jahre  1796,  von  Karl  Obser  385 

Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  Das  Kriegsjahr  1475,  von 
Heinrieh  Witte  414 

Zur  Herkunft  der  Zäbriuger,  von  Emil  Krüger  (Schluss,  dazu 

die  Tafeln  H— IV)  478 

Die  Disposition  der  grossen  Heidelberger  (Manessischen)  Lieder- 
handschrift, von  Aloys  Schulte  542 

Stras8burg8  Anteil  an  der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst,  von 

Karl  Schorbach  (dazu  Tafel  V)  577 

Zur  Geschichte  des  Markgrafen  Jacob  HI.  von  Baden  und  Hach- 

berg,  von  Friedrich  ?on  Weech  656 

Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden,  von  Theodor 

Müller  701 

Zur  Geschichte  des  Rastadter  Gesandtenmordes,  von  Karl  Obser  717 


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M  iscellen. 

Eine  unveröffentlichte  Papsturkundc  vom  Jahre  1154,  von 

Engen  Waldner   182 

Die  „kalte  Kirchweihe"  in  Basel,  von  Ridolf  Wackernag«!    .  184 

P.  Gabriel  Buceliuus*  Herkunft,  von  Benedikt  Ziegler  ...  56  > 

Boeckmanu  an  Herder  1787,  von  Heinrich  Fnnck    ....  •%! 

Nochmals  Matthias  von  Neuenbürg:,  von  Aloys  Schnlte  ■  -  72-1 
Kin  kirchlicher  Traktat  des  Matthäus  von  Krakau,  von  G.  Som- 

merfeldt   725 

Zur  Kheschliessuug  im  15.  Jahrhundert,  von  Heinrich  Witte  729 


Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891,  zusammengestellt 

von  Theodor  Müller  363 

Elsassische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1892,  b.  Band  VIII. 
Litteraturnotizen   185,  356,  566,  730 


Mitteilungen,  der  bad.  historischen  Kommission  No.  14. 

Bericht  aber  diu  X    ilenai -Sitzung  am  <i.  uml  7.  November 

1891,  erstattet  von  dem  Sekretär  der  Kommission  ...  ml 

I.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Villingcn,  ver- 
zeiebnet  von  dem  Pfleger  der  had.  bistor.  Kommission, 

Prof.  Dr.  Köder  in  Yillir.gen  m29 

11.  Arcbivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf,  ver- 
xticlüicl  von  dem  Pfh  ger  der  bad.  bistor.  Kommission, 
Pfarrer  Löffler  in  Zell  a.  A  m34 

III.  Arcbivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Waldkirr.h,  ver- 
zeichnet von  dem  ehemal.  Pfleger  der  had.  histor.  Kom- 
mission. DoiiilviiiMliib'i'  Dr.  Gutmann  in  Kreihurg  i.  Ü.    .  m.r>9 

IV.  Arcbivalien  des  St.  Andreas -Spitals  in  Ottenburg,  den 
Kieihof  in  Waltersweier  betreffend,  verzeichnet  von  dem 
Pfleger  der  had.  histor  Kornmission,  Ratschreiber  Walter 

in  Ottenburg  mü4 


V.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Adelsheim,  ver- 
zeichnet von  dem  Pfleger  der  had.  histor.  Kommission, 
Reiitumtmann  Dr.  Weiss  zu  Adelshcim  .  ,  ,  ,  ,  ,  ,  m 68 

VI  Archivallen  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen,  ver- 
yi  icbiiet  von  dem  Pfleger  der  bnd.  bistor.  Kommission, 
Laudgerichtsrat  Birkenmayer  in  Waldshut  m72 

VII.  Arcbivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Stauten,  ver- 
zeichnet von  den  Pflegern  der  bad.  histor.  Kommission, 
Pfarrer  Banr  in  St.  Trudpert  und  Pfarrer  Nothelfer  in  St. 


Ulrich  und  von  Rudolf  Fngard  in  Staufen  ml()6 

VIII.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Schwetzingen,  ver- 
zeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission, 
Prof.  A.  F.  Maier  in  Srhwrt/ingcn  m  125 


VII 


Tafeln. 

I.  Karte.    Das  Elsass  («He  Bezirke  Ober-  und  Untcrelsass  des  Reichs- 
landes Elsass- Lothringen)  zur  Karolingerzeit  mit  Angabe  des 
bis  zum  Jahre  900  nachweisbaren  Besitzes  (zu  8.  193  ff.). 
II.  Stammtafel.    Alaholiinger  (zu  S.  478  ff.). 

III.  Stammtafel.    Die  Miterben  der  Alaholfinger  (wie  vor.). 

IV.  Stammtafel.    Die  Verzweigung  des  Ediconenstamines  (wie  vor.). 

V.  Schriftin  oben  aus  <iutenhergaktcn  (zu  S.  577  ff.). 


Mitarbeiter  dieses  Randes  der  Zeitschrift.. 

Erben.  Dr.  Wien. 

Fester.  Dr.  München. 

Frxcic.  Professor.  Gernsbach. 

IIahttelder,  Professor  D.  Dr.  Heidelberg. 

Uvftsch MID .  Obcramtsrü  liter.  Gernsbach. 

von  Jas.  Strassburg. 

Knod.  Oberlehrer  Dr.  Strassburg. 

Krüger  Kassel. 

Marckwald,  Dr.  Strassburg. 

Meister,  Dr.  München. 

Moller,  Dr.  Karlsruhe. 

Obser,  Archivrat  Dr.  Karlsruhe. 

Schorbach,  Dr.  Strassburg. 

Schulte,  Archivrat  Dr.  Karlsruhe. 

von  Simsüx,  Universitätsprofessor  Dr.    Freiburg  i.  B. 

Tlmbült,  Archivsekretär  Dr.  Donaueschingen. 

Wackernaoel,  Staatsarchivar  Dr.  Basel. 

Waldner,  Archivassistent  Dr.  Kolmar. 

von  Weech,  Archivdirektor  Dr.  Karlsruhe. 

Wiegavp,  Archivdirektor,  Professor  Dr.  Strassburg. 

Winckelmann,  Stadtarchivar  Dr.  Strasburg. 

Witte,  CJymnasialoberlehrer  Dr.  Hagenau. 

Zikgler,  Professor  Dr.  Überlingen. 

Redaktion. 

Archivrat  Dr  S<  ih  ltk. 

Redaktionsausschnss. 

Areliivrat  Dr.  Sriin/n:.    rrof'essor  Dr.  v<>\  Simeon.  Arcliivtliroktor 

Dr.  vov  Wkkch.  Archivdircktor  Professor  Dr.  Wiieown. 

Geh.  Hufrat  Professor  l>r.  Winkklmann. 


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Die  Anfange  des  Klosters  Selz. 

Von 

Wilhelm  Erben. 


Vor  Jahren  hat  Sickel  darauf  hingewiesen,  dass  die  zahl- 
reichen Diplome,  welche  von  Otto  III.  dem  Kloster  Selz  er- 
teilt wurden,  eine  besondere  Untersuchung  erfordern.1)  Obwohl 
seither  die  diplomatischen  Schwierigkeiten  zum  Teil  behoben 
worden  sind2),  so  lassen  doch  mancherlei  Umstände  eine  von 
der  Ausgabe  getrennte  Besprechung  dieser  Gruppe  wünschens- 
wert erscheinen.  Die  eigentümliche  Überlieferung  der  ottonischen 
Urkunden  für  Selz,  von  denen  einige  in  mehrfachen,  von  einem 
Schreiber  des  Klosters  hergestellten  Ausfertigungen,  andere  in 
Nachzeichnungen  weit  späterer  Zeit  vorliegen,  ferner  ihre  Be- 
ziehung zu  einer  Tapsturkunde,  die  bisher  keine  zutreffende 
Beurteilung  gefunden  hat,  machen  ausführlichere  diplomatische 
Erörterungen  notwendig;  andererseits  dürfte  eine  Darstellung 
der  einzelnen  Stadien  der  Klostergründung  auch  deshalb  von 
Interesse  sein,  weil  sich  hiebei  mancherlei  Anknüpfungen  an 
die  Geschichte  des  Hofes  ergeben.  So  hon*e  ich  nicht  bloss 
zur  Diplomatik  Ottos  III.,  sondern  auch  zur  Geschichte 
seiner  Zeit  einen  Beitrag  zu  liefern,  indem  ich  die  Gründungs- 
geschichte von  Selz  zu  erzählen  versuche. 

Es  ist  meiner  Arbeit  zu  statten  gekommen,  dass  ich  ausser 
den  Aufzeichnungen  und  Abschriften  meiner  Vorgänger  in  der 
Diplomata-Abteilung  der  Monumenta  Germaniae  auch  einen 
grossen  Teil  der  in  Karlsruhe  verwahrten  Originalurkunden 
für  Selz  benutzen  konnte,  als  dieselben  auf  Ansuchen  des  Lei- 
ters der  Diplomata-Abteilung  nach  Wien  übersandt  wurden'); 

-  •-  — — - —  -—  ■  — — 

*)  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  S.  55.  —  *)  Vgl.  Sickel  in  Kaiser- 
urfc  in  Abb.,  Text  S.  291.  —  »)  Von  den  Originalen  und  alten  Kopien 

Zett«hr.  f.  ObHch.  d.  Ob*rrh.  N.  F.  VII.  1.  1 

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2 


Erben. 


ich  fühle  mich  verpflichtet,  hiefür  dem  Herrn  Archivdirektor 
v.  Weech  meinen  wärmsten  Dank  auszusprechen.  Gleichzeitig 
danke  ich  dem  Herrn  Archivrat  Schulte  in  Karlsruhe,  dem 
Herrn  Archivdirektor  Wiegand  und  dem  Herrn  Forstmeister 
Ney  in  Strassburg,  welche  mich  durch  Beantwortung  meiner 
Anfragen  in  liebenswürdigster  Weise  unterstützt  haben. 


I.  Der  burgundische  Besitz  im  Elsass. 

Die  alten  Beziehungen  zwischen  Schwaben  und  Burgund 
entwickelten  sich  zu  besonderer  Lebhaftigkeit,  sobald  durch 
die  Vermählung  Adelheids  mit  Otto  I.  das  burgundische  Königs- 
haus dem  deutschen  verschwägert  worden  war.  Sowie  einst 
bei  der  Vermählung  der  schwäbischen  Herzogstochter  Bertha 
mit  Rudolf  II.  das  schwäbische  Gebiet  zwischen  Aar  und  Reuss 
mit  Burgund  vereint  worden  war,  so  wurde  nun  der  burgundische 
Einfluss  auf  einen  weiteren  Teil  des  Herzogtums,  den  Elsass, 
ausgedehnt.  Es  wird  sich  verlohnen,  die  Nachrichten  zusammen- 
zustellen, welche  von  den  Erwerbungen  des  burgundischen 
Hauses  im  Elsass  Kunde  geben. 

Über  die  Ausstattung  Adelheids  bei  ihrer  zweiten  Heirat 
ist  keine  Urkunde  vorhanden;  es  muss  also  dahingestellt  blei- 
ben, ob  sie  schon  damals  Besitzungen  im  Elsass  erhalten  hat. 
Gewiss  ist,  dass  Otto  zu  Beginn  des  Jahres  953  die  Abtei 
Erstein,  welche  Kaiser  Lothars  Gemahlin  Irmgard  begründet 
hatte,  seiner  Schwiegermutter,  der  verwitweten  Königin  Bertha, 
zu  Geschenk  gab.1)  Dass  auch  Bertha's  Tochter  in  nahen 
Beziehungen  zu  Erstein  stand,  zeigt  eine  erst  kürzlich  ge- 
fundene Urkunde  Otto's  II.,  durch  welche  den  Nonnen  des 
Klosters  das  Gut  Ebersheim  verliehen,  vorläufig  aber  der 
Kaiserin  Adelheid  zum  Nutzgen uss  zugewiesen  wurde.2)  Es 
ist  deshalb  nicht  unwahrscheinlich,  dass  nach  dem  Tode  der 

des  ehemaligen  Selzer  Archivs  habe  ich  auf  diese  Weise  folgende  benützen 
können:  DO.  I.  369,  DO.  II.  109,  DDO.  HI.  36,  77,  78,  79  (2  Ex.),  80,  86,  87 
(3  Ex.),  88,  130,  137,  160  und  430,  dann  das  D.  Heinrich  II.  Stumpf  Reg. 
1324  und  die  päpstlichen  Privilegien  Jaflfe-L.  Reg.  3857  und  5326. 

l)  Cont.  Reginonis,  SS.  1,  621;  ed.  Kurze  166.  —  2)  Scheffer- 
Boichorst  in  dieser  Zeitschr.  N.  F.  4,  296. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


3 


Königin  Bertha  ihre  Tochter  Inhaberin  der  Abtei  geworden 
ist.  Sichere  Kunde  von  ihrem  Besitz  im  Elsass  giebt  uns  ein 
Diplom  Otto's  I.  vom  Jahre  968. !)  Von  den  Gütern,  welche 
Adelheid  hiedurch  zu  freiem  Eigen  erhielt,  lag  ein  Teil,  der 
Hof  Sermersheim  in  nächster  Nabe  des  eben  genannten  Ebers- 
heim, an  der  Strasse,  die  von  Erstein  nach  Schlettstadt  führt; 
die  übrigen,  Hochfelden,  Morsch weiler,  Schweighausen  und 
Selz,  sämtlich  im  nördlichen  Elsass  gelegen,  bildeten  einen 
grossen  und  nahezu  geschlossenen  Besitz  an  Zorn,  Moder  und 
Sauer,  in  dessen  Mitte  sich  der  Heilige  Forst  ausbreitete,  der 
wohl  schon  damals  zu  dem  Hofe  in  Schweighausen  gehört  hat.8) 
Weiteren  Aufschi uss  über  den  Besitz  der  Kaiserin  ver- 
danken wir  einer  Urkunde  des  Klosters  Murbach,  welche  zwar 
in  der  Reihe  der  Kaiserurkunden  mit  Recht  als  Fälschung 
bezeichnet  und  eingereiht  worden  ist,  trotzdem  aber  einen 
echten  und  historisch  verwertbaren  Kern  in  sich  birgt.8)  In 
den  einem  Diplom  Otto's  II.  entnommenen  Rahmen  hat  der 
Fälscher  zwei  Privaturkunden,  eine  Schenkung  der  Kaiserin 
Adelheid  und  einen  zwischen  dem  Abt  Beringer  und  dem 
Freien  Gottfrid  geschlossenen  Tausch  aufgenommen,  deren 
Wortlaut  überarbeitet,  aber  doch  auf  echte  Pi ivaturkunden 
des  gleichen  Inhalts  zurückzuführen  ist.*)  Ist  es  also  nicht 
wahr,  dass  Otto  II.  diese  Akte  bestätigt  habe,  so  kann  doch 
als  historische  Thatsache  gelten,  dass  das  Kloster  Murbach 
von  Adelheid  die  capella  und  villa  in  Ammersweier  zu  Ge- 
schenk erhalten  hat,  dass  also  auch  in  diesem  westlich  von 
Kolmar  gelegenen  Orte  die  Kaiserin  begütert  war. 

')  DO.  I.  308.  —  Über  das  mit  den  gleichen  Daten  versehene  DO.  I. 
369  s.  unten  S.  14  Anm.  4.  —  a)  Für  das  11.  Jahrdt.  ist  dieses  Verhältnis  durch 
das  D.  Heinrich  IV.,  Stumpf  Reg.  2668,  bezeugt;  eine  Veränderung  hierin 
anzunehmen,  sehe  ich  keinen  Grund ;  denn  auch  in  kirchlicher  Beziehung 
hat  das  Gebiet  des  Forstes  zur  Pfarre  Schweighausen  gehört;  überdies 
werden  in  DO.  I.  368  die  Wähler  und  Jagden  ausdrücklich  unter  den 
Pertincnzen  der  geschenkten  Höfe  angeführt.  Gegen  Ney,  der  in  seiner 
Geschichte  des  Heiligen  Forstes  (Beitr.  zur  lindes-  u.  Volkskunde  von 
Elsass -Lothringen  8)  S.  11  dieselbe  Ansicht  vertreten  hat,  wendet  sich 
Meister,  Die  Hohenstaufen  im  Elsass  S.  30  u.  58.  Dass  Schweighausen 
nicht  zum  Forste  gehört  hat,  ist  ja  richtig,  wohl  aber  wird  der  Forst  zu 
dem  königlichen  Hof  gehört  haben.  —  8)  DO.  II.  323.  --  4i  Als  Beleg 
hierfür  dient,  dass  die  Orte  Tagolsheim  und  Heidweiler  richtig  als  in 
comitatu  Liutfridi  gelegen  bezeichnet  werden.  Liutfrid  war  Graf  im  el- 
sässischen  Suutgau  in  den  Jahren  973—986  (DO.  II.  51  u.  DO.  III.  27). 

1* 


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4 


Erben. 


Vielleicht  noch  früher  als  Adelheid  selbst  hatten  ihre  Brü- 
der Konrad  und  Rudolf  einen  stattlichen  Besitz  im  Elsass  er- 
worben. Im  Mai  960  wurde  in  einer  Fürstenversammlung, 
deren  Ort  sich  nicht  mit  Sicherheit  ermitteln  lässt,  als  deren 
Teilnehmer  wir  jedoch  auch  Adelheid  und  den  Schwabenherzog 
Burchard  kennen,  eine  Tauschhandlung  zwischen  König  Kon- 
rad und  dem  Bischof  Hartbert  von  Cur  geschlossen,  von 
welcher  wir  durch  zwei  Diplome  Otto's  I.  Kunde  erhalten.1) 
Hartbert  erhielt  hiebei  einige  im  Neckargau,  Breisgau  und  in 
der  Ortenau  gelegene  Güter,  die  Konrad  wohl  von  seiner 
Mutter  Bertha,  der  schwäbischen  Herzogstochter  geerbt  haben 
mochte,  und  überliess  hiefür  dem  Burgunderkönig  den  Besitz 
seiner  Kirche  im  Elsass.  Über  die  Lage  des  letzteren,  welche 
von  den  genannten  Urkunden  nicht  näher  bezeichnet  wird, 
unterrichten  uns  ältere  Diplome  für  Cur.  Was  König  Kon- 
rad erhielt,  ist  ohne  Zweifel  identisch  mit  dem  zuerst  in  einem 
Diplom  Ludwigs  des  Frommen  erwähnten  elsässischen  Besitz 
der  Curer  Kirche,  den  Karl  III.  seinem  Günstling  Liutward 
von  Vercelli  zuwandte;  nach  Karls  Sturz  brachte  die  Kirche 
ihre  Rechte  wieder  zur  Geltung  und  liess  sich  dieselben  noch 
in  den  Jahren  952  und  953  von  König  Otto  neuerlich  ver- 
briefen.2) Die  villa  in  Schlettstadt,  an  welche  sich  die  Güter 
in  Breitenheim  und  Schwobsheim,  in  Kientzheim  und  Wintzon- 
heim  bei  Kolmar,  in  Gemar  zwischen  Kolmar  und  Schlettstadt 
und  in  andern,  heute  nicht  mehr  bestimmbaren  Orten  an- 
schlössen, ist  als  Mittelpunkt  dieses  Besitzes  zu  betrachten; 
seine  Grösse  wird  in  dem  D.  Karls  III.  mit  150  mansi  ange- 
geben; hiezu  gehörten  noch  die  Kirchen  in  Schlettstadt,  Kientz- 
heim und  Wintzenheim.3)  Der  Umstand,  dass  in  späterer 
Zeit  von  diesen  bedeutenden  Besitzungen  der  Curer  Kirche 
im  Elsass  keine  Erwähnung  gethan  wird,  berechtigt  zu  dem 
Schlüsse,  dass  sie  durch  jenen  Tausch  insgesamt  in  die  Hände 
Konrads  gelangt  sind. 

*)  DDO.  I.  209  u.  225,  über  Ort  und  Zeit  des  Tausches  vgl.  DO.  I. 
208  und  Dümmler,  Jahrb.  Otto's  I.  312  —  *j  Vgl.  die  DD.  Ludwigs  des 
Fr.,  Karls  III.,  Arnolfs  (Mühlbacher  Reg.  921,  1566,  1726)  und  DDO.  I. 
157  u.  163.  Unentschieden  bleibt,  ob  die  Kirche  in  der  Zeit  von  887—952 
im  Besitz  jener  Güter  gewesen  ist  oder  nicht.  Die  betreffenden  Worte  des 
D.  Arnolfs  sind  undeutlich  und  vielleicht  verderbt  —  »i  Dass  das  zweimal 
wiederkehrende  ecclesia  in  DO.  I.  163  zu  diesen  Ortsnamen  zu  ziehen  ist, 
erhellt,  wie  mir  scheint,  aus  dem  Vergleich  mit  dem  D.  Karls  HI. 


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Die  Anlange  des  Klosters  Selz. 


5 


Schoo  eio  Jahr  vorher,  im  Juni  959,  war  Konrads  Bruder 
Rudolf  Grundbesitzer  im  Elsass  geworden.  Durch  königliches 
Präcept  erhielt  er  die  Höfe  Kolmar  und  Hittenheim  und  mit 
Ausnahme  von  Brumath  den  ganzen  elsässischen  Besitz  des 
wegen  Hochverrats  verurteilten  Grafen  Guntram.1)  Die  wohl 
zugunsten  des  Klosters  Lorsch  gemachte  Exception  von  Bru- 
math1) lässt  vermuten,  dass  jene  konfiszierten  Güter  wenig- 
stens teilweise  im  nördlichen  Elsass  gelegen  waren. 

Fassen  wir  diese  Nachrichten  zusammen,  so  geben  sie  das 
Bild  eines  ausgebreiteten  Besitzes,  den  die  drei  Geschwister 
in  wenigen  Jahren  in  ihren  Händen  zusammengebracht  hatten. 
Im  Süden  breitete  sich  derselbe  von  Erstein  aufwärts  an  bei- 
den Ufern  der  111  über  Schlettstadt  und  Kolmar  bis  an  den 
Fuss  der  Vogesen;  im  Norden  reichte  er  von  dem  Hügelland 
zwischen  Zorn  und  Moder  über  den  Heiligen  Forst  hinab  bis 
in  die  Gegend  von  Selz. 

Solcher  Reichtum  musste  der  burgundischen  Familie  die 
einflussreichste  Stellung  im  Lande  sichern,  ja  ich  möchte  ver- 
muten, dass  es  sich  auf  seine  Stellung  im  Elsass  bezog,  wenn 
Rudolf  mit  dem  Titel  des  Herzogs  ausgezeichnet  wurde.5) 
Es  ist  bekannt,  dass  dem  Elsass,  der  schon  in  Merowingischer 
Zeit  eigene  Herzoge  hatte4),  immer  eine  Sonderstellung  im 
Gebiet  des  schwäbischen  Stammes  gewahrt  geblieben  ist;  zahl- 
reiche Stellen  der  Chroniken  und  Urkunden  führen  Allemannia 
und  Alsacia,  Allemanni  und  Alsacienses  nebeneinander  an.5) 
Rudolf  aber  konnte  als  Enkel  Burchards  I.  vielleicht  ebenso 
gute  Ansprüche  auf  die  Herzogswürde  erheben  als  Burchard  II., 
von  dem  nicht  bekannt  ist,  in  welchem  Verwandtschaftsver- 
hältnis er  zu  seinem  gleichnamigen  Vorgänger  gestanden  hat.*) 


')  DO.  I.  201.  Die  von  Sickel  angezweifelte  Identität  des  getreuen 
Rudolf  mit  Adelheids  Bruder  bat  Oisi  im  Anz.  f.  Schweiz.  Gesch.  1887 
S.  128  u.  136  hinreichend  erwiesen;  dagegen  bemerke  ich  ausdrücklich, 
dass  mir  die  Ausführungen  Gisi's  über  die  Abstammung  Rudolfs  von  Liu- 
thar  von  Walbeck  und  über  seine  angeblichen  Söhne  sehr  gewagt  er- 
scheinen.   Über  Guntram  vgl  jetzt  Schulte  in  Mitth.  des  Inst.  10,  201)  ff. 

—  *)  Vgl.  DO.  I.  166.  -  »)  In  DO.  L  249,  DO.  II.  51  und  dessen  Be- 
stätigungen, in  der  vita  s.  Deicoli  SS.  16,  682,  sowie  in  der  übrigens  nicht 
unbedenklichen  Urkunde  Bertha's  in  den  Fontes  rer.  Bern.  1,  272  No.  37. 

—  «)  Vgl.  Waitz,  Verf.-Gesch.  2,  707.  —  *)  Ebda.  5,  156,  167  u.  7,  104. 

—  «)  Dümmler,  Jahrb.  Otto's  L  242. 


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6 


Erben. 


Das  Todesjahr  des  Herzogs  Rudolf  ist  uns  nicht  überliefert, 
aber  es  ist  wahrscheinlich,  dass  er  nicht  mehr  unter  den  Le- 
benden weilte,  als  im  Jahre  973  seine  dem  Kloster  Peterlingen 
gemachten  Schenkungen  von  Otto  II.  bestätigt  wurden.1) 
Während  der  Regierung  dieses  Kaisers  scheint  ein  anderer 
Enkel  Burchards  I.,  Liudolfs  Sohn  Otto  mit  dem  Herzogtum 
Schwaben  auch  die  Herrschaft  im  Elsass  wieder  vereinigt  zu 
haben.2)  Sicher  ist  dies  von  Otto's  beiden  Nachfolgern  Kon- 
rad (983—997)  und  Hermann  II.  (997—1003),  welche  als 
Herzöge  von  Allemannien  und  Elsass  bezeichnet  werden.3) 
Ist  somit  in  dem  letzten  Viertel  des  Jahrhunderts  der  Elsass 
sicher  mit  dem  Herzogtum  Schwaben  vereinigt  gewesen,  so 
darf  gerade  die  deutliche  Hervorhebung  dieses  Verhältnisses 
in  den  gleichzeitigen  Quellen  als  Beleg  für  eine  kurz  vorher 
stattgefundene  Trennung  geltend  gemacht  weiden. 

Aber  auch  wenn  Rudolfs  Herzogstitel  nicht  die  Bedeutung 
gehabt  haben  sollte,  die  ich  vermute,  so  hatte  doch  das  bur- 
gundische Königshaus  durch  seinen  reichlichen  Grundbesitz 
den  mächtigsten  Einfluss  auf  den  Elsass  gewonnen.  In  den 
Sechziger  Jahren  mochte  es  nicht  ausgeschlossen  scheinen, 
dass  sowie  einst  das  Land  zwischen  Aar  und  Reuss,  so  nun 

')  DO.  IL  61.  —  »)  Hiefür  spricht  nicht  nur  die  grosse  Gunst,  in 
welcher  Otto  beim  Kaiser  stand,  sondern  besonders  der  Umstand,  dass  er 
in  elsässischen  Pfalzen,  in  Erstein  und  Brumath,  als  Intervenient  am  Hofe 
erscheint  in  DDO.  II.  121,  123,  181,  192.  —  Unsicher  ist,  was  der  Titel 
dux  Neruiorum  zu  bedeuten  habe,  den  Herzog  Otto  in  DO.  n.  237  führt. 
Vielleicht  ist  an  eine  gelehrte  Kombination  zu  denken,  welche  an  den 
Namen  Erstein  (Neheristeim  SS.  4,  484,  vgl.  SchefFer-Boichorst  a.  a.  O. 
286  No.  4)  anknüpfend  die  Bewohner  des  Elsass  als  Nervier  bezeichnete; 
jedoch  lege  ich  hierauf  kein  Gewicht,  da  auch  eine  Verwechslung  von  Ner- 
viorum  mit  Noricorum  nicht  ausgeschlossen  ist,  wie  sie  in  den  Mon.  Eptern. 
SS.  23,  26  vorzuliegen  scheint;  vgl.  dagegen  auch  SS.  4,  517.  —  3)  Konrad 
erscheint  als  dux  Alamannorum  et  Alsaciorum  (Alsaciorum  et  Alemannorum) 
in  DDO.  III.  47  u.  130,  Hermann  als  Alamanniae  et  Alsaciae  dux  bei  Thiet- 
mar  V,  2  SS.  3,  791  (ed.  Kurze  108).  —  Wenn  im  11.  Jahrhundert  die  Her- 
zoge von  Oberlothringen  sich  auch  Herzoge  von  Elsass  nannten  (vgl.  Waitz, 
a.  a.  0.  5,  167),  so  beruht  ihr  Anspruch  hierauf  wohl  in  ihrer  Verwandt- 
schaft mit  jenem  Grafen  Gerhard ,  der  in  den  Wirren ,  welche  dem  Tod 
Otto's  HI.  folgten,  für  Heinrich  Partei  ergriff  und  von  ihm,  wie  Thietmar 
berichtet  (V,  13  SS.  3,  796,  ed.  Kurze  119),  eine  Grafschaft  des  Herzogs 
Hermann  erhielt  (vgl.  Steindorff,  Jahrb.  Heinrichs  m.,  2,  47  Anm.  2);  wahr- 
scheinlich war  es  der  Elsass  oder  doch  ein  Teil  desselben,  der  im  Jahre 
1002  neuerdings  von  dem  Herzogtum  Schwaben  losgerissen  wurde. 


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Die  Anlange  des  Klosters  Selz. 


7 


der  Elsass  von  dem  Herzogtum  Schwaben  losgerissen  und 
dauernd  mit  Burgund  vereinigt  werden  könnte.  Aber  so  schnell 
diese  Stellung  gewonnen  war,  so  schnell  ging  sie  verloren. 
Die  Besitzungen  Rudolfs  kamen  an  Peterlingen  und  sind  in 
dessen  Besitz  geblieben.  Was  aus  den  von  König  Konrad  er- 
worbenen Gütern  geworden  ist,  ob  sie  vielleicht  dem  Haus 
der  Egisheimer,  welches  später  in  der  Gegend  von  Schlett- 
stadt  reich  begütert  erscheint,  und  nach  ihnen  den  Staufern 
zugefallen  sind1),  vermag  ich  nicht  festzustellen.  Besser  sind 
wir  über  die  Schicksale  jener  Besitzungen  unterrichtet,  die 
sich  in  den  Händen  Adelheids  befanden;  ein  grosser  Teil  von 
ihnen  fiel  dem  Kloster  Selz  zu,  kleinere,  wie  oben  erwähnt, 
an  Erstein  und  Murbach,  der  Rest  aber  gelangte  nach  man- 
cherlei Besitzwechsel  in  die  Hände  der  Staufer. 


II.  Gründung  und  Ausstattung  des  Klosters  Selz. 

Schon  in  den  ersten  Regierungsjahren  Otto's  III.  fasste 
Adelheid  den  Entschluss,  einen  Teil  ihrer  elsässischen  Güter 
zur  Gründung  eines  Klosters  zu  verwenden.  Neben  ihrer  re- 
ligiösen Gesinnung  mag  hiefür  die  Erinnerung  an  zwei  Kai- 
serinnen der  karolingischen  Zeit  massgebend  gewesen  sein. 
Irmgard  die  Gemahlin  Lothars  I.  und  Richarda  die  Gattin 
Karls  III.  hatten  beide  aus  ihren  elsässischen  Besitzungen 
angesehene  Stiftungen  errichtet,  die  Nonnenklöster  Erstein 
und  Andlau.  Wollte  Adelheid  nicht  hinter  ihren  Vorgänger- 
innen zurückbleiben,  so  wich  sie  doch  insoferne  von  ihrem 
Beispiel  ab,  als  ihre  Gründung  nicht  für  Nonnen,  sondern  für 
Mönche  bestimmt  sein  sollte.  Zu  diesem  Zwecke  überliess 
sie  den  Hof  Sermersheim,  den  südlichst  gelegenen  Teil  ihrer 
elsässischen  Besitzungen,  dem  Grafen  Manegold  und  erwirkte 
hierüber  ein  königliches  Präcept.  Diese  Urkunde  ist  verloren 
gegangen,  aber  ein  späteres  Diplom  hat  uns  die  Kunde  von 
dem  Vorgang  erhalten.2)   Wahrscheinlich  ist  Manegold  ein 

')  Über  das  Erbgut  der  Hildegarde,  durch  welche  die  Staufer  den 
Egisheimischen  Besitz  an  sich  brachten,  vgl.  Meister  a.  a.  0.  39 ff.  — 
*)  DO.  III.  86:  predium  Saramaresheim . .  ob  interventum  carae  avi?  no- 
stre  Adalheidis  videlicet  imperatricis  augustae  a  nobis  antea  Manegoldo 
comiti  per  nostram  praeeeptionem  datum,  ut  inde  pro  sua  et  illius  anima 
in  loco  utrique  melius  apto  monasterium  faceret. 


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8 


Erben. 


Mitglied  des  späteren  Nellenburgischen  Hauses1)  und  identisch 
mit  jenem,  der  im  Jahre  987  zu  Memleben  das  königliche 
Gut  Baden-Baden  zu  Geschenk  erhielt.2)  Ungefähr  zur  selben 
Zeit  ist  wohl  auch  Sermersheim  an  Manegold  überlassen  wor- 
den; wenigstens  erzählt  Odilo  in  seiner  der  Kaiserin  gewid- 
meten Grabschrift,  dass  Adelheid  etwa  zwölf  Jahre  vor  ihrem 
999  erfolgten  Tode  den  Entschluss  zur  Klostergründung  ge- 
fasst  habe.3)  Redet  Odilo  hiebei  ausdrücklich  von  der  Gründung 
von  Selz,  so  darf  seinen  Worten  nicht  volles  Vertrauen  geschenkt 
werden.  Wie  lange  es  währte,  bis  Adelheids  Bemühungen 
zum  Abschluss  kamen,  mochte  Odilo  wissen,  schwerlich  aber 
war  er  in  alle  Details  der  Vorgeschichte  und  in  alle  Wand- 
lungen, welche  die  Pläne  der  Kaiserin  durchzumachen  hatten, 
eingeweiht.  Aus  der  Übergabe  von  Sermersheim  ist  vielmehr 
zu  schliessen,  dass  zunächst  nicht  Selz,  sondern  eher  ein  Punkt 
im  mittleren  Elsass  für  die  neue  Gründung  in  Aussicht  ge- 
nommen war.  Vielleicht  war  es  eben  die  Wahl  des  Ortes, 
welche  die  Ausführung  des  Planes  solange  verzögerte,  bis 
Manegold  vom  Tode  ereilt  wurde.  Indem  er  noch  vor  seinem 
Ende  der  Kaiserin  Sermersheim  zurückgab,  legte  er  ihr  ster- 
bend die  Erfüllung  der  gelobten  Stiftung  ans  Herz.4) 

Es  ist  kein  Zweifel,  dass  der  Tod  Manegolds  Adelheid 
veranlasst  hat,  ihren  Plan  nun  selbst  in  die  Hand  zu  nehmen. 
Im  Jahre  99 15)  war  Manegold  gestorben;  in  ehrenvollster  Weise 
begleitete  die  Kaiserin  die  Leiche  ihres  treuen  Dieners  nach 

*)  Vgl.  Stalin,  Wirtemb.  Gesch.  1,  653  und  Krüger  in  dieser  Ztschrft. 
N.  F.  6,  584.  —  ^  DO.  m.  39.  —  *)  Epitaphium  Adalheidae  c.  10  (SS. 
4,  641):  Ante  duodecimum  circiter  obitus  sui  annum  in  loco  qui  dicitur 
Salsa  urbem  decrevit  fieri  sub  libertate  Romana.  Dass  unter  urbs  hier 
nichts  anderes  als  ein  Kloster  verstanden  werden  kann,  ergiebt  sich  aus  der 
libertas  Romana;  vgl.  hiezu  Schulte  in  dieser  Ztschrft.  N.  F.  6,  330.  — 
*)  DO.  ID.  86  et  ille  (sc.  Manegoldus)  morte  praevenite  (statt  praeveniente) 
hoc  minime  completo  ante  finem  vitae  sue.  praedictae  avie.  nostre.  (sc. 
Adelheidae)  praedio  praefato  in  illius  ius  reddito  iuramentaria  testatione 
propter  deum  id  peragendum  commendaret  atque  dimitteret.  —  *)  Der 
Zusammenhang  mit  den  ersten  Diplomen  für  Selz  sowie  der  Umstand, 
dass  der  Bericht  über  Manegolds  Tod  und  Begräbnis  in  den  Quedlinb. 
Annalen  (SS.  3,  68)  unter  den  Ereignissen  des  Jahres  091  die  letzte  Stelle 
einnimmt,  Hessen  vermuten,  dass  Manegold  gegen  Ende  des  Jahres  ge- 
storben wäre;  freilich  könnten  dann  die  Angaben  des  liber  Heremi  (Jahrb. 
f.  Schweizer  Gesch.  10,  347)  und  des  liber  anniv.  eccl.  Const.  (Necrol.  1, 
.289)  nicht  auf  unsern  Manegold  bezogen  werden. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


9 


Quedlinburg,  wo  der  schwäbische  Graf  seine  Ruhestätte  fand. 
Mit  der  Äbtissin  von  Quedlinburg,  ihrer  Tochter  Mathilde, 
welche  um  dieselbe  Zeit  die  Gründung  des  Nonnenklosters 
Walbeck  in  Angriff  nahm,  wird  Adelheid  ihre  auf  den  Elsass 
bezüglichen  Absichten  beraten  haben.  Diese  hatten,  als 
Mutter  und  Tochter  in  den  letzten  Tagen  des  Jahres  991  zu 
Pöhlde  weilten,  schon  so  weit  feste  Gestalt  gewonnen,  dass 
an  die  Ausfertigung  der  ersten  Diplome  geschritten  werden 
konnte.  Als  Gründungsort  hatte  man  den  Hof  Adelheids  in 
Selz  ausersehen,  einen  Ort,  der  sich  vor  allen  andern  elsässi- 
schen  Gütern  der  Kaiserin  durch  seine  günstige  Lage  aus- 
zeichnete. Selz  lag  an  der  grossen  Landstrassc,  die  von 
Speier  nach  Strassburg  führte  und  weiterhin  Franken  und 
Sachsen  mit  dem  Elsass  und  mit  Burgund  verband,  und  über- 
dies nahe  am  Ufer  des  Rheins,  es  musste  also  zur  Anlage 
eines  Marktes,  aus  welchem  dem  Kloster  nicht  bloss  Verkehr 
und  Ansehen,  sondern  auch  reiche  Einkünfte  zuüiessen  würden, 
ganz  besonders  geeignet  erscheinen;  ausserdem  ist  wahrschein- 
lich die  Aussicht  auf  Erwerbungen  in  Franken  bestimmend 
gewesen,  den  nördlichsten  Punkt  des  Elsass  für  die  Stiftung 
zu  wählen. 

Dass  die  Ausfertigung  des  königlichen  Diploms,  welches 
dein  Kloster  das  Marktrecht  verlieh  (D.  130),  erst  im  Juli  993 
erfolgte,  thut  dieser  Auffassung  von  den  Umständen,  welche  für 
die  Wahl  des  Ortes  massgebend  waren,  kaum  Eintrag.  Ist  doch 
auch  die  Gründungsurkunde  von  Walbeck  (D.  81),  dessen  Grün- 
dung mit  jener  von  Selz  enge  verknüpft  war,  soviel  wir  zu  er- 
kennen vermögen,  erst  im  Jahre  993,  vielleicht  gleichzeitig  mit 
der  Marktverleihung  für  Selz  vollendet  worden.  Indes  wurden 
schon  während  jenes  Aufenthalts  zu  Pöhlde  mehrere  Ur- 
kunden für  das  neue  Kloster  ausgestellt.  Eine  von  diesen, 
D.  79a.,  kann,  obwohl  sie  nach  den  überlieferten  Zeitan- 
gaben zu  urteilen  nicht  die  erste  gewesen  ist,  als  die 
Gründungsurkunde  bezeichnet  werden  ;  auf  Adelheids  Bitte  ge- 
währt der  König  in  derselben  Schutz,  Immunität  und  Wahl- 
recht. Ungefähr  gleichzeitig  schenkte  Otto  in  zwei  Diplomen 
(DD.  77,  78)  Güter  in  Franken  und  bestätigte  in  einer  dritten 
(D  80)  eine  Schenkung  der  Kaiserin.  Diese  verdient  umso- 
mehr  Beachtung,  als  sie  erkennen  lässt,  wie  Adelheid  bemüht 
war,  ihrer  Stiftung  in  nächster  Nähe  ausreichenden  Grund- 


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10 


Erben. 


besitz  zuzuwenden.  Die  40  Joch  Landes  in  Ottersdorf,  welche 
die  Kaiserin  von  Regenger  durch  Kauf  erworben  und  dann 
ihrem  Kloster  geschenkt  hatte,  lagen  in  einem  Teil  der  Rhein- 
auen, der  heute  allerdings  durch  den  Rhein  von  Selz  getrennt 
ist,  im  10.  Jahrhundert  aber,  als  der  Strom  sein  Bett  noch 
weiter  östlich  hatte,  unmittelbar  an  die  Selzer  Marken  grenzen 
musste. 

Noch  im  Januar  992  reiste  Adelheid  mit  dem  jungen  König 
nach  Frankfurt  und  es  ist  sehr  wahrscheinlich,  dass  sie  von 
hier  aus  etwa  im  Februar  den  Ort  ihrer  Stiftung  besucht  und 
daselbst  die  ersten  Anordnungen  für  den  Beginn  der  not- 
wendigen Bauten  gegeben  haben  wird.  Der  übrige  Hof  mag 
inzwischen  in  der  Richtung  nach  Aachen,  wo  das  Osterfest 
begangen  werden  sollte,  aufgebrochen  und  erst  in  Boppard 
von  der  Kaiserin  eingeholt  worden  sein.  Hier  erwirkte  sie 
unter  Mitwirkung  der  einflussreichsten  Räte  des  Königs,  des 
Erzbischofs  Willigis  und  der  Bischöfe  Notker  und  Hildibold 
drei  weitere  Diplome  für  Selz  (DD.  86,  87  u.  88),  welche  be- 
stimmt waren,  den  Grundbesitz  desselben  in  der  günstigsten 
Weise  zu  vermehren  und  abzurunden.  Die  Ausstellung  von 
D.  86  war  gewiss  schon  zu  Beginn  des  Jahres  beabsichtigt 
gewesen;  wurde  doch  durch  sie  jenes  Sermersheim,  welches 
einst  dem  Manegold  zum  Zwecke  einer  Klostergründung  über- 
geben worden  war  und  dessen  Heimfall  Adelheids  Pläne  in 
Fluss  gebracht  hatte,  nunmehr  auf  Bitten  der  Kaiserin  dem 
neuen  Kloster  geschenkt.  Gleichzeitig  mit  diesem  für  Selz 
ziemlich  entlegenen  Besitz  erfolgten  aber  auch  in  der  Nähe 
ansehnliche  Erwerbungen.  Es  waren  die  Güter  in  Steinweiler, 
Dierbach,  Nieder-  und  Oberotterbach,  sämtlich  in  dem  süd- 
lichen an  den  Elsass  grenzenden  Teil  des  Speiergaus  ge- 
legen, welche  das  Kloster  durch  die  DD.  87  und  88  zu  Ge- 
schenk erhielt. 

Indem  Adelheid  von  Boppard  aus  mit  dem  Hofe  nach  Lo- 
thringen, von  da  an  die  französische  Grenze,  dann  wieder 
nach  Sachsen  zog,  nahmen  ihr  Interesse  die  politischen  Ge- 
schäfte, die  Verhandlungen  mit  Frankreich  und  das  Erscheinen 
einer  Gesandtschaft  aus  Italien  für  den  Rest  des  Jahres  992 
vollauf  in  Anspruch.  Auch  in  der  ersten  Hälfte  des  folgenden 
Jahres,  während  die  Kaiserin,  wie  das  Fehlen  ihres  Namens 
in  den  Urkunden  erkennen  lässt,  von  ihrem  Enkel  getrennt 


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Die  Anfinge  des  Klosters  Selz. 


II 


wohl  zumeist  in  Sachsen  geweilt  haben  wird1),  erfolgten 
keine  neuen  Verleihungen  für  Selz.  Nichtsdestoweniger  ist 
anzunehmen,  dass  die  Angelegenheit  gerade  in  dieser  Zeit  um 
einen  wesentlichen  Schritt  vorwärts  gerückt  ist.  Otto  hatte 
seinen  Rückweg  von  Lothringen  durch  den  Elsass  genommen; 
in  Strassburg  hatte  er  am  23.  Mai  993  auf  Fürbitte  von 
Willigis,  Hildibald  und  Herzog  Otto  den  Mönchen  von  Weissen- 
burg,  den  Nachbarn  der  Selzer,  eine  Bestätigung  ihrer  Be- 
sitzungen und  Rechte  erteilt  (D.  125).  Erfolgt  nun  am  2.  Juli, 
unmittelbar  nachdem  der  König  in  Merseburg  mit  seiner  Gross- 
mutter zusammengetroffen  war,  die  Verleihung  von  Markt  und 
Münze  an  Selz  (D.  130),  in  welcher  in  auffallender  Weise  auf 
die  lokalen  Verhältnisse  Rücksicht  genommen  wird2)  und  über- 
dies zum  Teil  dieselben  Intervenienten  wie  in  D.  125  genannt 
werden,  so  ist  kaum  zu  bezweifeln,  dass  schon  während  des 
Aufenthalts  in  Strassburg  oder  vielleicht  in  Selz  selbst,  das 
der  König  auf  seiner  Reise  von  Strassburg  nach  Bürgel5) 
berührt  haben  kann,  die  Verhandlungen  geführt  wurden,  deren 
Ergebnis  in  Merseburg  unter  Anwesenheit  der  Kaiserin  be- 
urkundet worden  ist.  An  jenen  Beratungen  mag  vielleicht 
auch  Herzog  Konrad  von  Elsass  und  Schwaben,  dessen  Name 
ebenfalls  in  D.  130  aufgenommen  wurde,  beteiligt  gewesen 
sein4)  und  ausserdem  wahrscheinlich  Rupert  von  Speier  und 
Widerolf  von  Strassburg,  an  deren  Sprengelgrenze  Selz  ge- 
legen war  und  nach  deren  Münzen  die  Selzer  verpflichtet 
wurden,  die  ihren  zu  prägen.6)   Da  indes  das  Zusammen- 

f)  Zwischen  D.  110,  ausgestellt  am  31.  Dezember  992,  und  D.  130, 
datiert  vom  2.  Juli  993  zu  Merseburg,  nennt  bloss  D.  118  den  Namen 
der  Kaiserin;  jedoch  scheint  es  mir  gewagt  mit  Kehr,  Hist.  Ztschrft. 
N.  F.  30,  431,  hieraus  und  aus  der  unbestimmten  Nachricht  Thietmars 
au/  ein  in  das  Jahr  993  fallendes  Zerwürfnis  zwischen  Otto  und  Adelheid 
zn  schliessen.  —  *)  eo  quod  ipse  locus  in  marca  antiquitus  constitutus  per- 
vius  Semper  sit  cunctis  sursum  et  deorsum  euntibus  ibique  moneta  et  mer- 
catus  necessaha  sint  multitudini  populorum  undique  illuc  confluentium, 
simul  etiam  monachis  et  populis  ibi  commanentibtis  et  habitantibus.  —  *)  Am 
23.  Mai  993  urkundet  Otto  zu  Strassburg,  am  2.  Juni  zu  Bürgel  bei 
Frankfurt  (DD.  125  u.  126).  —  4)  Von  den  Intervenienten  von  D.  130  möchte 
ich  demnach  Willigis  und  die  Herzoge  Otto  und  Konrad,  welche  sämtlich 
in  den  nächsten  in  Sachsen  ausgestellten  Diplomen  fehlen,  auf  die  Hand- 
lung im  Elsass,  Herzog  Heinrich  aber,  der  am  15.  Juni  zu  Nordhausen 
interveniert  (s.  D.  128),  auf  die  Beurkundung  in  Merseburg  beziehen" 
Hildibold  war  im  Elsass  wie  in  Sachsen  in  Begleitung  des  Hofes.  —  »)  Vgl. 


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12 


Erben. 


strömen  des  Volkes,  von  welchem  in  der  Urkunde  die  Rede 
ist,  die  Entwicklung  des  Handelsverkehrs  und  der  hieraus 
fliessenden  Einkünfte  nicht  sofort  eintreten  konnte,  mochte 
es  wünschenswert  erscheinen,  vorläufig  durch  Vergrösserung 
des  Grundbesitzes  das  Aufblühen  der  neuen  Schöpfung  zu  er- 
möglichen. Schon  am  27.  August  erfolgte  die  königliche 
Schenkung  von  sieben  Hufen  in  Nierstein  in  Franken  (D.  137). 

War  hiermit  die  Ausstattung  des  Klosters  vorläufig  zum 
Abschluss  gekommen,  so  behielt  doch  Adelheid  ohne  Zweifel  die 
Interessen  ihrer  Stiftung  fortwährend  im  Auge  und  trachtete 
ihr  womöglich  noch  weitere  Vorteile  zuzuwenden.  Die  günstigste 
Gelegenheit  hiezu  bot  sich,  als  fler  Hof  zu  Ende  des  Jahres 
994  in  Schwaben  und  Elsass  weilte.  Der  am  28.  August  er- 
folgte Tod  der  verwitweten  Herzogin  Hedwig  machte  eine 
längere  Anwesenheit  Otto's  in  Schwaben  und  eine  Reihe  von 
königlichen  Urkunden  notwendig;  denn  infolge  von  Bestim- 
mungen, die  noch  bei  Lebzeiten  Herzog  Burchards,  also  späte- 
stens im  Jahr  973  getroffen  worden  sein  müssen,  fiel  auf 
Otto  III.  wenigstens  ein  Teil  der  von  Burchard  und  Hedwig 
hinterlassenen  Güter.  Vor  allem  war  es  das  Kloster  Wald- 
kirch im  Schwarzwald,  welches  auf  diese  Weise  in  den  Besitz 
des  Königs  gelangt,  sofort  eine  Reihe  von  Gunstbezeugungen 
erfuhr.1)  Ausser  der  Immunität,  dem  Wahlrecht  und  der 
Gleichstellung  mit  Reichenau  und  Corvei  wurden  ihm  zwei 
Schenkungen  zuteil:  der  Hof  Nussbach  in  der  Ortenau  war, 
wie  das  Kloster  selbst,  durch  Vermächtnis  Burchards  in  den 
Besitz  des  Königs  gelangt,  Königschaffhausen  am  Nordabhang 
des  Kaiserstuhls  bildete  wahrscheinlich  den  an  Otto's  Schwester 
Sophie  gefallenen  Bestandteil  der  Erbschaft.*)  Um  dieselbe 
Zeit  wurde  auch  der  Wormser  Kirche  die  ihr  schon  im  Jahr 
990  zugesagte  Schenkung  eines  Gutes  im  Breisgau  vollzogen, 
das,  wie  die  Intervention  der  Herzogin  Hedwig  vermuten  lässt, 
ebenfalls  aus  dem  Besitz  der  Herzogin  herstammte.3) 

andere  Beispiele  ähnlichen  Vorgangs,  jedoch  sämtlich  jüngeren  Datums 
bei  Waitz,  Verf.-Gesch.  8,  325. 

*)  DD.  157,  158,  161.  —  2)  In  D.  161  ist  Sophie  als  Intervenientin 
genannt.  —  s)  D.  63,  mit  den  Daten  Frankfurt  990  Juni  18  ist,  wie  das 
Diktat  erkennen  lässt,  nicht  vor  dem  November  994  ausgefertigt  worden, 
andrerseits  sicher  vor  dem  im  Dezember  995  durch  D.  187  beurkundeten 
Tausch,  durch  welchen  das  Original  von  D.  63  in  das  Archiv  von  Ein- 
siedeln gekommen  ist;  die  Beziehung  auf  den  Breisgau,  sowie  die  Anführung 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


13 


So  reiche  Vergabungen  königlichen  Gutes  in  Schwaben 
mussten  es  Adelheid  nahelegen,  auch  ihrer  Stiftung  neue 
Schenkungen  zu  erwirken.  Während  Otto  und  Adelheid  zu 
Erstein  das  Weihnachtsfest  begingen,  wurden  für  Selz  zwei 
vorteilhafte  Schenkungsurkunden  ausgefertigt.1)  In  der  einen 
erhielt  das  Kloster  drei  Höfe,  Kirchberg  im  untersten  Teile 
des  Emmenthals,  Wimmis  westlich  vom  Thunersee  und  Üten- 
dorf  etwas  nördlich  hievon  im  Thal  der  Aar.  In  günstigerer 
Lage  als  diese  burgundischen  Besitzungen  war,  was  die  andere 
Urkunde  den  Selzern  zuwandte:  die  Kirchen  in  Schweighausen 
und  Lupstein  mit  den  Kapellen  zu  Reichshofen  und  Witters- 
heim, die  zwischen  Zorn  und  Rohrbach  gelegenen  Wälder  und 
die  Mühlen  an  der  Zorn,  waren  sämtlich  im  Westen  und  Süd- 
westen von  Selz  gelegen  und  diesem  so  nahe,  dass  ihre  Ver- 
waltung weder  in  kirchlicher  noch  in  wirtschaftlicher  Be- 
ziehung den»  Kloster  Schwierigkeiten  machen  konnte. 

In  derselben  Gegend,  wo  die  Hauptmasse  der  Güter  Adel- 
heids gelegen  war,  hatte  auf  diese  Weise  auch  Selz  im  Laufe 
von  drei  Jahren  einen  grossen  Grundbesitz  erworben;  von  den 
Thälern  der  Zorn  und  Moder  im  Süden  reichte  er  bis  über 
den  Bienwald  hinaus  im  Norden,  in  Selz  und  Ottersdorf  grenzte 
er  an  die  Ufer  des  Rheins,  bei  Lupstein,  Reichshofen  und 
Otterbach  berührte  er  den  Fuss  der  Vogesen.  In  fruchtbarer 
Gegend  gelegen  und  so  gut  gruppiert,  dass  die  südlichsten 
Punkte  sowie  die  nördlichsten  von  Selz  selbst  in  einem  Tage 
erreicht  werden  konnten,  bildete  dieser  Besitz  die  Hauptstütze 
der  Stiftung.  Im  Norden  reihten  sich  hieran  die  Höfe  in  Als- 
heim und  Nierstein  zwischen  Worms  und  Mainz,  dann  Mos- 
bach und  Biebrich  nördlich  von  Mainz,  wo  der  Rhein  vor  dem 
fruchtbaren  und  reich  bevölkerten  Abhang  des  Taunus  nach 
Westen  ausbiegt.  So  wie  diese  Besitzungen  an  der  Strasse 
nach  Franken  und  dem  westlichen  Sachsen,  so  lag  im  Süden 
Sermersheim  an  jener  Verkehrslinie,  welche  Selz  mit  dem 
südlichen  Elsass  und  mit  Burgund  verknüpfte.  In  den  einst 
schwäbischen  Teilen  von  Burgund  endlich  lagen  Kirchberg, 
Ütendorf  und  Wimmis. 

Was  die  Herkunft  der  einzelnen  Güter  anlangt,  so  wird 

der  Herzogin  Hedwig  machen  es  wahrscheinlich,  dass  die  Ausstellung 
von  D.  63  gegen  Ende  des  Jahres  994  zu  Sasbach  oder  Erstein  erfolgte. 
')  DD.  159a  u.  160;  auf  D.  159b  komme  ich  im  folgenden  zu  sprechen. 


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14 


Erben. 


schon  durch  ihre  Lage  wahrscheinlich,  dass  die  letztgenannten 
aus  burgundischem  Besitz  stammten;  vielleicht  waren  sie  einst 
in  den  Händen  von  Bertha,  der  Tochter  Burchards  I.,  gewesen 
und  von  ihr  auf  Adelheid  vererbt  worden.1)  Besser  unter- 
richtet sind  wir  über  die  Herkunft  der  elsässischen  und  fränki- 
schen Besitzungen.  Von  den  letzteren  werden  jene  in  Als- 
heim, Biebrich,  Moosbach  und  Nierstein  in  den  hierauf  bezüg- 
lichen Diplomen  ausdrücklich  als  Eigentum  des  Königs  be- 
zeichnet3), trotzdem  ist  es  jedoch  nicht  ausgeschlossen,  dass 
dieselben  vorher  Adelheid  gehört  hatten.  Sicher  hatten  die 
Höfe  Sermersheim  und  Selz  im  Elsass  zu  dem  der  Kaiserin 
von  ihrem  Gemahl  verliehenen  Witwengut  gehört,  ebenso  ohne 
Zweifel  die  Kirche  in  Schweighausen9)  und  vielleicht  auch  das 
Gut  Stein weiler.4)  Ober  die  Herkunft  der  übrigen  im  Speier- 
gau, in  Dierbach,  Nieder-  und  Oberotterbach  gelegenen  Be- 
sitzungen fehlen  nähere  Nachrichten.  Dagegen  ist  von  den 
in  D.  159  genannten  wahrscheinlich,  dass  sie  sämtlich  ebenso 
wie  die  Kirche  Schweighausen  zu  den  Gütern  Adelheids  ge- 
hört haben.  Die  Kirche  in  Lupstein,  die  Kapelle  in  Witters- 
heim, die  Wälder  und  Mühlen  an  der  Zorn  werden  Pertinenzeu 
des  der  Kaiserin  gehörigen  Hofes  Hochfelden,  die  Kapelle  in 
Reichshofen  wird  von  Schweighausen  oder  Morschweiler  ab- 
hängig gewesen  sein. 

J)  Unweit  Kircbberg  liegt  jenes  Utzensdorf,  welches  bis  zum  Jahr 
1009  in  dem  Besitz  von  Adelheids  Neffen  Burkhard,  Erzbischof  von  Lyon, 
geblieben  ist,  Mon.  patriae,  chart.  2,  103  No.  86,  vgl.  Gingins-la-Sarra  in 
Memoires  et  documents  de  la  Suisse-Romande  20,  387.  —  2)  Als  predium 
nostrum  werden  Alsheim,  Biebrich  und  Moosbach  angeführt  (DD.  77,  78), 
ex  portione  nostrae  proprietatis  schenkt  Otto  die  Hufen  in  Nierstein  (D. 
137)  vgl.  übrigens  hiezu  S.  16  Anm.  2.  —  3)  Vgl.  DO.  I.  368.  —  *)  Das 
mit  denselben  Daten  wie  DO.  I.  368  versehene  und  auch  im  Diktat  hier- 
mit übereinstimmende  DO.  I.  369  liegt  in  einem  offenbar  erst  im  Jahre 
992  entstandenen  Schriftstücke  vor,  welches  sich  das  Ansehen  des  Ori- 
ginals giebt.  An  eine  Fälschung  ist  jedoch  schwerlich  zu  denken,  da 
DO.  I.  369  nicht  nur  in  der  Fassung  der  Datierung  etwas  von  DO.  I.  368, 
welches  in  diesem  Falle  Vorlage  des  Fälschers  gewesen  sein  müsste,  ab- 
weicht, sondern  auch  für  Stein weiler  den  richtigen  Grafenuamen  bietet; 
dass  Gerung  im  Jahre  966  Graf  im  Speiergau  gewesen  ist,  lehrt  DO.  I. 
333.  Immerhin  kann  der  Abschreiber  irgendwelche  Änderungen  an  dem 
heute  verlorenen  Original  von  DO.  I.  369  vorgenommen  haben.  Zu  be- 
achten ist,  dass  das  Wort  ecclesiis,  welches  sich  in  der  Pertinenzformel 
von  DO.  I.  368  findet,  in  DO.  I.  369  offenbar  mit  Absicht  weggelassen 
worden  ist:  die  Kirche  in  Stein  weiler  ist  durch  die  in  DO.  II.  279  be- 
stätigte Schenkung  des  Grafen  Kono  der  Speierer  Kirche  zugefallen. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


15 


Von  den  im  Elsass  gelegenen  Gütern  Adelheids  war  somit 
ein  grosser  Teil  ihrer  Stiftung  zugefallen;  aber  es  fehlte  viel, 
dass  der  ganze  elsässische  Besitz  der  Kaiserin  in  dem  des 
Klosters  wieder  vereint  worden  wäre,  ja  auch  von  dem  nord- 
elsässischen  Güterkomplex  ist  manches  dem  Kloster  vorent- 
halten worden.  Dass  die  Aufzählung  der  Besitzungen  in  den 
Schenkungsurkunden  für  Selz  sich  nicht  mit  jener  in  der  Ur- 
kunde Otto's  I.  für  Adelheid  deckt,  könnte  nicht  als  hin- 
reichender Beweis  hiefür  angesehen  werden,  denn  es  ist  nicht 
nur  mit  der  Möglichkeit  des  Verlustes  von  Urkunden,  sondern 
auch  mit  der  Thatsache  zu  rechnen,  dass  derselbe  Besitz  nicht 
stets  mit  denselben  Worten  bezeichnet  werden  musste;  mochte 
es  in  einem  Fall  notwendig  erscheinen,  aller  Einzelnheiten 
eines  Grundbesitzes  ausführlich  Erwähnung  zu  thun,  so  ge- 
nügte es  ein  anderesmal  die  bedeutendsten  Höfe  oder  auch 
nur  jene  Teile,  derentwegen  Streit  herrschte  oder  zu  befürchten 
war,  in  der  Königsurkunde  hervorzuheben.  Aber  wir  besitzen 
ein  Diplom  des  11.  Jahrhunderts,  aus  dem  hervorgeht,  dass 
ein  grosser  Teil  des  Adelheid'schen  Besitzes  damals  nicht  im 
Besitz  des  Klosters,  sondern  in  dem  Heinrichs  IV.  gewesen 
ist.  Dieser  König  schenkte  im  Jahre  1065  dem  Grafen  Eber- 
hard von  Nellenburg  die  beiden  Höfe  Hochfelden  und  Schweig- 
hausen mitsamt  dem  Heiligenforst1);  es  ist  nicht  zu  bezweifeln, 
dass  es  dieselben  Höfe  waren,  die  einst  Adelheid  gehört  hatten. 
Hiemit  lässt  sich  eine  zweite  Nachricht  verbinden.  Die  um 
die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  in  Selz  geschriebenen  mira- 
cula  Adalheidae  berichten,  dass  nach  dem  Tode  der  Kaiserin 
Herzog  Hermann  II.  von  Schwaben  Besitzungen  des  Klosters, 
welche  einst  Adelheid  gehört  hatten,  als  sein  Erbe  beansprucht 
habe.2)  Sein  Verlangen  gründete  sich,  wie  aus  demselben  Be- 
richt zu  entnehmen  ist,  auf  seine  Ehe  mit  Gerberga  der  Tochter 
König  Konrads  von  Burgund.  Soweit  verdient  die  Erzählung 
des  Selzers  vollen  Glauben,  dagegen  wird  es  erlaubt  sein  nicht 
nur  die  Geschichte  des  Wunders  zu  bezweifeln,  welches  den 
Herzog  bekehrt  haben  soll,  sondern  auch  den  Ausgang  des 

*)  Stumpf,  Reg.  2668,  vgl.  Tumbült  in  dieser  Ztschrft.  N.  F.  5,  429. 
—  J)  Igitur  eo  tempore  quo  beata  (Adalheida)  migravit  a  seculo,  Heri- 
mannua  dux  Sueviae,  qui  fratris  illius  Chnonradi  filiam  in  coniugium  ac- 
ceperat,  hereditario  iure  res  ancülae  dei  ad  monasterium  pertinentes  oc- 
cupare  volebat.  SS.  4,  646. 


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16 


Erben. 


Streites  anders  aufzufassen,  als  die  Worte  der  miracula  ihn 
berichten.  Nach  diesen  hätte  Hermann  vollständig  nachgegeben 
und  überdies  dem  Kloster  eine  Saline  in  Lothringen  zum  Ge- 
schenk gemacht.1)   Die  Thatsache,  dass  wir  Hochfelden  und 
Schweighausen  in  den  Händen  Heinrichs  IV.  finden,  spricht 
jedoch  für  das  Gegenteil.    Hermann  wird  das  seiner  erlauchten 
Stifterin  beraubte  Kloster  mit  einer  kleinen  Schenkung  ab- 
gefunden haben,  ein  Teil  der  Adelhcid'schen  Güter  aber  wird 
in  seinem  Besitz  geblieben  und  durch  seine  Tochter  Gisela, 
die  Gemahlin  Kaiser  Konrads  II.  auf  die  Salier  vererbt  wor- 
den sein.   Sei  es,  dass  Adelheid  selbst  ihre  Nichte  Gerberga 
zur  Erbin  bestellt  hatte,  sei  es,  dass  sie  weitere  Schenkungen 
zu  Gunsten  des  Klosters  nicht  durchzusetzen  vermochte*),  den 
Selzern  musste  es  als  eine  Verkürzung  ihrer  Ansprüche  er- 
scheinen, dass  ihnen  ein  Teil  der  in  der  Nachbarschaft  ge- 
legenen Güter  der  Kaiserin  vorenthalten  blieb.    Sie  werden 
es  nicht  an  Versuchen  haben  fehlen  lassen,  ihre  vermeintlichen 
Rechte  durchzusetzen  oder  doch  eine  Entschädigung  für  den 
erlittenen  Schaden  zu  erlangen.   Die  Erinnerung  an  diese 
Vorgänge  spiegelt  sich  in  der  Erzählung  der  miracula  Adal- 
heidae  wieder,  aber  auch  in  den  Urkunden  scheinen  sie  ihre 
Spuren  hinterlassen  zu  haben.  Die  oben  besprochene  Schenkung 
der  Kirchen  in  Lupstein  und  Schweighausen  (D.  159)  liegt 
in  drei  Ausfertigungen  vor,  deren  Reihenfolge  sich  mit  Sicher- 
heit feststellen  lässt,  wiewohl  sie  von  einer  Hand  herrühren 
und  dieselben  Zeituierkmale  enthalten  (nur  eine  ist  undatiert). 
Als  erste  Ausfertigung  ist  jene  anzusehen,  in  welcher  die 
Worte  Grauenhouen — Bvouonis  auf  Rasur  stehen  (A).  Erst 
nachdem  diese  Änderung  an  A  vorgenommen  worden  war, 
wurden  die  beiden  andern  Ausfertigungen  hievon  abgeschrieben, 

*)  Dux  timore  perculsus  quidquid  iniusto  incepto  contra  dei  voluntatem 
in  dei  famulae  rebus  desipuit,  emendare  curavit  addiditque  praedicto 
monasterio  praedium  ad  conficiendum  sal  utile,  situm  videlicet  ad  oppi- 
dum  Marsile.  —  a)  Obwohl  Otto  I.  seiner  Gemahlin  die  elsassischen  Güter 
zu  freiem  Eigen  geschenkt  hatte  (DO.  I.  368)  und  obwohl  Otto  U.  ihr 
die  freie  Gewähr  für  ihr  gesamtes  Witwengut  zugestanden  zu  haben  scheint 
(DO.  n.  109),  so  kann  doch  nicht  bezweifelt  werden,  dass  Adelheid  in 
der  That  bei  Vergabung  ihres  Besitzes  an  den  Konsens  des  Königs  oder 
seiner  Rate  gebunden  war,  ja  dass  Adelheids  Besitz  von  Seiten  des  Königs 
geradezu  als  proprietas  nostra  bezeichnet  wird.  (Vgl.  DO.  III.  7  a  und  7  b.) 
Indes  verdienen  diese  Verhältnisse  eine  ausführlichere  Besprechung,  für 
die  hier  nicht  der  Platz  ist 


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Die  Anlange  des  Klosters  Selz. 


17 


denn  die  in  A  nachträglich  eingeschalteten  Worte  sind  hier 
von  erster  Hand  geschrieben.  A2  kennzeichnet  sich  dadurch 
als  jüngstes  Exemplar,  dass  hier  noch  weitere  Besitzungen, 
die  Kirchen  in  Morschweiler  und  in  Grauenhouen,  eingefügt 
worden  sind,  welche  nicht  nur  in  A,  sondern  auch  in  AI 
fehlen.  Die  Entstehungszeit  von  AI  aber  ist  mit  einiger 
Wahrscheinlichkeit  in  die  Jahre  996—1002  zu  setzen;  denn 
dass  hier  der  Schluss  der  Datierungszeile  und  in  der  Signum- 
zeile  das  Wort  regis  weggelassen  worden  ist,  lässt  die  Absicht 
erkennen,  den  Kaisertitel  und  die  der  Kaiserzeit  entsprechenden 
Jahresmerkmale  einzutragen.  Wahrscheinlich  werden  die  an 
A  vorgenommene  Interpolation,  sowie  die  Ausfertigung  von 
A2  zeitlich  nicht  weit  von  jener  von  A  l  getrennt,  somit  eben- 
falls in  die  Kaiserzeit  Otto's  zu  setzen  sein. 

Da  die  Interpolation  an  A  von  unbekannter  Hand  herrührt, 
AI  und  A2  aber  ohne  irgendwelche  kenntliche  Beglaubigung 
seitens  der  Kanzlei  geblieben  und  von  einem  Manne  geschrie- 
ben sind,  der  ohne  Zweifel  Mitglied  des  Klosters  Selz  gewesen 
ist1),  so  ist  zweifelhaft,  ob  die  kaiserliche  Genehmigung  für 
die  in  diesen  ürkuuden  enthaltene  Besitzvergrösserung  erteilt 
worden  ist.  Bleibt  also  die  Frage  der  diplomatischen  Glaub- 
würdigkeit offen,  so  unterliegt  doch  die  historische  keinem 
Bedenken:  Die  besprochenen  Urkunden  dienen  uns  als  Zeug- 
nisse dafür,  dass  die  Mönche  von  Selz  noch  in  der  Kaiserzeit 
Otto\s  III.  getrachtet  haben  ihren  nordelsässischen  Besitz  zu 
vergrössern.  Dass  sie  es  hiebei  gerade  auf  Besitzungen  ab- 
gesehen hatten,  die  zu  Adelheids  Witwengut  gehörten,  be- 
stätigt vor  allem  die  Anführung  der  Kirche  in  Morschweiler; 
aber  auch  die  Kirche  in  Lupstein,  der  Besitz  in  Muzenhausen 
und  die  Wälder  Vuisinthovua,  Buochberg  und  Sacchenholz 


')  Irrtümlicherweise  ist  derselbe  im  Text  zu  den  K.-U.  in  Abb.  8.  292 
mit  dem  in  den  ersten  Jahren  Otto's  II.,  dann  in  DO.  III.  36  nachweis- 
baren Willigis  F.  identifiziert  worden.  Als  erstes  Stück  des  Selzer  Schrei  - 
bers ist  vielmehr  DO.  III.  77  zu  betrachten,  welches  durch  ungewöhnliche 
Huchstabenformen  und  durch  offenbare  Nachahmung  des  Kanzleischreiher* 
Hildibold  F.  deutlich  den  Anfanger  verrat.  Von  seiner  Hand  rühren 
!>mer  DO.  I.  369  (vgl.  oben  S.  14  Anm.  4),  zwei  Ausfertigungen  von 
DO.  III.  87  und  drei  von  DO.  III.  159  her;  endlich  hat  er  den  Kontext 
<les  D.  Heinrich  II.,  Stumpf  Keg.  1324,  geschrieben,  also  mit  Ausnahme 
von  DO.  I.  369  ausschliesslich  Urkunden  für  Selz. 

Z«.Ucbr.  f.  G##ch.  d.  Oberrh.  N.  F.  VII.  1.  2 


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18 


Erben. 


waren  vielleicht  als  Pertineuz  von  Hochfelden  im  Besitz  der 
Kaiserin.1)   Zu  der  Anführung  von  Altdorf  aber,  das  südwest- 
lich von  Strassburg  gelegen  nachweislich  nicht  zu  dem  Adel- 
heid'schen  Besitze  gehört  hat,  mag  ein  anderer  Umstand  den 
Anlass  gegeben  haben.    Die  Bulle  Leo's  IX.  für  das  Kloster 
Altdorf  (Jafle  ed.  II,  Heg.  4206)  erzählt,  dass  der  Graf  Eber- 
hard (von  Egisheim)  die  Absicht  gefasst  hatte,  in  Altdorf  ein 
Kloster  zu  gründen ;  dass  dann  dessen  Sohn  Hugo  daselbst  ein 
Kirchlein  erbaut  habe,  welches  von  Bischof  Erchenbold  von 
Strassburg  und  Abt  Maiolus  von  Cluny,  also  vor  dem  Jahre 
WH  eingeweiht  worden  sei.    Mag  diese  Erzählung  in  den  Zu- 
sammenhang der  Papsturkunde  vielleicht  erst  nachtraglich 
eingeschoben  worden  sein,  so  kehrt  sie  doch  ebenso  in  einer 
andern  Aufzeichnung  des  Klosters  wieder*)  und  findet  auch 
durch  eine  Urkunde  Friedrichs  I.  (Stumpf  Reg.  3659)  eine 
indirekte  Bestätigung.  Aus  derselben  erfahren  wir,  dass  Otto  III. 
dem  Grafen  Eberhard  das  Markt-  und  Münzrecht  in  Altdorf 
verliehen  hat :  die  Überreste  des  hierüber  ausgestellten  Diploms 
haben  sich  in  jener  Urkunde  Friedrichs,  sowie  in  einer  in 
Altdorf  verfertigten  Fälschung  erhalten.8)    Demnach  darf 
angenommen  werden,  dass  auch  die  Anfänge  des  Klosters 
Altdorf  bis  an  das  Ende  des  10.  Jahrhunderts  hinaufreichen. 
Erscheint  nun  Altorf  unter  den  durch  Interpolation  in  D.  159  a 
eingefügten  Worten,  so  kann,  wenn  nicht  etwa  eine  andere 
heute  nicht  mehr  nachweisbare  Örtlichkeit  desselben  Namens 
gemeint  ist4),  ein  Konflikt  mit  der  Stiftung  der  Egisheimer 
den  Anlass  zu  jener  Einschiebung  gegeben  haben. 


')  Lupstein  und  Muzenhauseu  liegen  südlich  der  Zorn,  nahe  bei  Hoch- 
felden. Ein  Wald  westlich  von  Mauermünster,  also  an  der  oberen  Zorn, 
führt,  wie  mir  Hr.  Forstmeister  Ney  in  Strassburg  freundlichst  mitteilt, 
heute  noch  den  Namen  Buchberg;  ist  er,  wie  wahrscheinlich,  identisch 
mit  dem  hier  genannten,  so  werden  auch  die  beiden  andern  Wälder  in 
der  Nähe  zu  suchen  sein.  Wisinthovua  könnte  vielleicht  mit  Westhofen, 
drei  Meilen  westl.  von  Strassburg,  identisch  sein.  —  2)  Notitia  brevis  fun- 
dationis  monasterii  Altorf  in  Würdtwein,  Nova  subs.  5,  370,  und  darnach 
(kandidier,  Hist.  d'Alsace  lb,  183.  —  3)  DO.  III.  325,  vgl.  hiezu  Kehr, 
Urkunden  Otto's  ni.  300  ff.  —  *)  Altdorf  westlich  von  Speier  ziehe  ich  als 
nicht  im  Elsass  gelegen  nicht  in  Betracht.  Indes  ist  zu  beachten,  dass 
sich  auch,  soviel  ich  sehe,  kein  Gravenhoven  im  Elsass  nachweisen  lässt. 


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Die  Anfange  des  Klosters  Selz. 


19 


III.  Einrichtung  des  Klosters   und  Verleihung  des 

päpstlichen  Schutzes. 

Auch  auf  die  innere  Einrichtung  des  Klosters  verwandte 
Adelheid  gleichen  Eifer,  wie  auf  die  Ausstattung  mit  liegenden 
Gütern.  Die  Klostergebäude  waren  in  schöner  und  den  Be- 
dürfnissen entsprechender  Weise  ausgeführt  worden,  im  Innern 
fehlte  es  nicht  an  prachtvollen  Gewändern  und  Geräten,  an 
Gold  und  Edelsteinen.1)  An  die  Spitze  der  Mönche  trat  Ece- 
mann,  ein  in  göttlicher  und  weltlicher  Wissenschaft  bewanderter 
Mann,  welcher  die  Kaiserin  selbst  unterrichtet  hatte*),  der- 
selbe, dessen  Freundschaft  Gerbert,  wie  wir  aus  einem 
seiner  Briefe  erfahren,  wohl  zu  schätzen  wusste.3)  Adelheids 
innige  Beziehungen  zu  Maiolus  von  Cluny,  der  im  Jahre  980 
die  Aussöhnung  der  Kaiserin  mit  ihrem  Sohne  vermittelt 
hatte  und  von  ihr  mit  der  Leitung  der  Klöster  Peterlingen 
und  S.  Salvator  in  Pavia  betraut  worden  war,  sowie  zu  sei- 
nem Nachfolger  Odilo,  welcher  sie  auf  ihrer  letzten  Reise 
nach  Burgund  begleitet  zu  haben  scheint  und  ihre  Lebens- 
beschreibung verfasst  hat,  lassen  vermuten,  dass  auch  in 
Selz  die  strengeren  Cluniacensischen  Gewohnheiten  Eingang 
fanden.  Ob  das  neue  Kloster  ebenso  wie  Cluny  selbst  den 
beiden  Apostelfürsten  geweiht  war,  steht  nicht  fest,  da  die 
Ausdrücke  der  Quellen  hierin  nicht  vollständig  übereinstim- 
men.4) Sicher  war  ganz  im  Geiste  der  Cluniacenser  von  An- 
fang an  die  Unterordnung  des  Klosters  unter  den  römischen 
Stuhl  in  Aussicht  genommen. 

Schon  in  dem  zu  Beginn  des  Jahres  992  ausgestellten 
D.  79  war  ausgesprochen,  dass  das  Kloster  nur  dem  Papst 

')  Epitaphium  A  dal  hei  da  e  c.  10,  SS.  4,  641  raonasterium  .  .  mirn  operc 
condidit  —  adeo  ditavit  et  nohilitavit  praediis  aedifieiis  auro  et  gemmis 
et  vestibus  preciosissimis  aliisque  variis  ornatuum  suppellectilibus,  ut  nichil 
deesset  illo  in  loco  deo  famulantibus.  —  *)  Ebenda:  boni  testimonii  virum, 
humana  scientia  et  divina  sapientia  doctum,  quem  in  divinia  literis  ha- 
bere voluit  assidue  preeeptorem.  —  *)  Gerberti  epistolae  ed.  Havet  17 
No.  21.  —  4)  In  honorem  aposlolorum  in  DD.  77,  78,  87 b  u.  HS,  in  no- 
rm rom  duodeeim  apostolorum  in  D.  86  und  87  a,  wo  für  den  Schreiber  von 
87b  die  Auslassung  von  duodeeim  durch  Punkte  vorgezeichnet  war;  in 
honorem  apostolorum  Petri  et  Pauli  in  der  eigentlichen  Gründnngsnr- 
knnde  D.  79  und  in  dem  päpstlichen  Privileg;  ad  honorem  dei  et  aposto- 
lorum prineipis  Epit.  Adalh.  1.  c. 

o* 


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20 


Erben. 


und  dem  König  unterstellt  sein  sollte.  Aber  ein  königliches 
Diplom  konnte  nicht  ausreichen,  um  die  Loslösung  des  Klosters 
von  der  bischöflichen  Gewalt  festzustellen,  hiezu  bedurfte  es 
eines  päpstlicheu  Privilegs.  In  der  That  ist  uns  eine  Bulle 
des  Papstes  Johann  XV.  erhalten,  durch  welche  Selz  in  den 
Schutz  der  römischen  Kirche  genommen  wird1),  aber  die  Form, 
in  welcher  diese  Urkunde  erhalten  ist,  hat  Bedenken  erregt, 
die  eine  ausführliche  Besprechung  notwendig  machen. 

Zu  der  Beschreibung  der  äusseren  Merkmale  der  in  Karls- 
ruhe verwahrten  Urkunde  (A)*),  welche  Pflugk-Harttung  ge- 
liefert hat,  habe  ich  zunächst  zwei  Bemerkungen  zu  machen. 
Die  von  ihm  ausgesprochene  Vermutung,  dass  die  Datierung 
des  Stückes  vielleicht  von  anderer  Hand  herrühre  als  der 
Kontext,  scheint  mir  vollständig  begründet,  aber  ich  füge 
hiuzu,  dass  diese  zweite  Hand  wesentlich  jüngeren  Charakter 
aufweist  als  die  erste.3)  Was  aber  das  Alter  der  Kontext- 
schrift anlangt,  so  kann  ich  dem  Urteil  Pflugk-Harttung.s  nicht 
beipflichten.  Ich  lege  dieselbe  nicht  dem  12.,  sondern  der 
ersten  Hälfte  oder  der  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  bei.4) 


»I  Jaffe,  Reg.  3857,  vgl.  Pflugk-Harttung  iu  N.  Archiv  8,  245.  — 
*)  Ich  nehme  an,  dass  bei  der  Transsumierung  durch  Gregor  IX.  nicht 
mehr  das  Original,  sondern  A  als  Vorlage  benützt  worden  ist,  dass  also 
A  die  einzige  selbständige  Überlieferungsform  des  Privilegs  darstellt.  Der 
Vergleich  von  A  mit  dem  Abdruck  des  Transsumptes  in  Mon.  Germ.  Ep. 
s.  XIII  1,  499  ergiebt  nur  folgende  Varianten  499  Z.  11  ut  et  populi, 
Z.  42  ibi  deo  servientibus,  Z.  44  ingenium  ad  ipsum,  Z.  45  foris  curtaverit, 
500  Z.  7  ipsa  imperatricum  optima.  —  8)  Zu  beachten  sind  insbesondere 
die  geraden  r-Schäfte  mit  dem  gebrochenen  Arm,  die  Cauda  des  e,  die 
Oberschäfte  der  d.  —  4)  Zur  Begründung  meines  Urteils  führe  ich  einige 
Facsimilia  von  Handschriften  aus  der  Mitte  und  zweiten  Hälfte  des 
11.  Jahrhunderts  an:  Pal.  Soc.  H,  92,  93  (geschr.  1094—1097  in  Stablo), 
Arndt  19  (geschr.  bald  nach  1067  in  Regensburg),  Arndt  52a  (geschr. 
vor  1071  in  Gembloux),  Pal.  Soc.  I,  61  (geschr.  1049  in  Lobbes).  Alle 
diese  Schriften  sind  im  Vergleich  zu  A  schon  dadurch  als  jünger  ge- 
kennzeichnet, dass  in  ihnen  die  Oberschäfte  im  Vergleich  zu  der  Höhe  der 
mittleren  Zeile  niedriger  sind  als  in  A ;  von  Einzelheiten  sind  insbesondere 
die  steifen  mit  gebrochenem  Arm  versehenen  r,  die  gedrungene  mit  dem 
gestürzten  t- Schaft  nicht  über  die  Mittelschälte  hinaufragenden  Kursiv- 
verbindungen et,  das  Fehlen  der  Kursivverbindung  et,  das  Eindringen  der 
runden  Schluss-s,  endlich  das  Überhandnehmen  der  Kürzungen  als  bezeich- 
nend für  die  zweite  Hälfte  des  Jahrhunderts  anzuführen.  A,  welches  in 
diesen  Punkten  sich  von  den  angeführten  Beispielen  unterscheidet,  hat  hin- 
gegen selbst  mit  solchen  Schriften,  die  aus  dem  Ende  des  10.  Jhrdts.  stammen, 


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Die  Anfange  des  Klosters  Selz. 


2t 


Hiemit  ist  für  die  Kritik  der  Urkunde  zunächst  eines  ge- 
wonnen. Da  die  Datierung  nachträglich  hinzugefügt  worden 
ist,  so  dürfen  die  Bedenken,  welche  sich  aus  ihr  ergeben,  nicht 
ohne  weiteres  auf  den  Kontext  ausgedehnt  werden.  In  seiner 
ursprünglichen  Gestalt  hat  A  des  Eschatokolls  vollständig  ent- 
behrt, hat  also  durchaus  nicht  den  Schein  des  Originals  an 
sich  getragen.  Denn  es  ist  kein  Grund,  demjenigen,  welcher 
bei  der  Niederschrift  von  A  gänzlich  auf  die  Wiedergabe  der 
äusseren  Merkmale  von  Papsturkunden  verzichtet  und  dein 
Texte  keinerlei  schriftliche  Beglaubigung  beigefügt  hat,  die 
Vornahme  der  Faltung  des  unteren  Randes  und  die  Anbringung 
des  Siegels  oder  der  hiefür  bestimmten  Schnitte  zuzuschreiben ; 
vielmehr  sind  diese  Versuche,  dem  formlosen  Schriftstück  das 
Ansehen  eines  Originals  zu  geben,  aller  Wahrscheinlichkeit 
nach  von  jenem  gemacht  worden,  welcher  die  Datierung  hin- 
zugefügt hat. 

Dürfen  also  die  äusseren  Merkmale  von  A  für  die  Kritik 
gar  nicht  herbeigezogen  werden,  so  kommen  auch  von  den 
inneren  nur  jene  des  Eingangs  und  des  Kontextes  in  Betracht, 
nicht  aber  die  ganz  unzulässige  Datumzeile,  das  Fehlen  der 
Unterschriften  u.  s.  w.  Mit  dieser  Beschränkung  aber  lässt 
sich  die  Fassung  von  A  gerade  für  die  Zeiten  Johanns  XV. 
als  passend  nachweisen.  Entsprechend  dem  mächtigen  Ein- 
greifen der  deutschen  Herrschaft  in  die  italienischen  Verhält- 
nisse ist  gegen  das  Ende  des  zehnten  Jahrhunderts  auch 
das  päpstliche  Kanzleiwesen  in  eine  gewisse  Abhängigkeit 
von  den  Gewohnheiten  der  deutschen  Kanzlei  geraten.  Es 
wird  nicht  überflüssig  sein,  für  die  hiedurch  verursachten 
Unregelmässigkeiten,  welche  bisher  nicht  genügend  gewürdigt 
worden  sind,  einige  Beispiele  anzuführen. 

Die  in  den  Königsurkunden  regelmässige  Verbalinvokation 
In  nomine  sanctae  et  individuae  trinitatis  bieten  ausser  der 
Bulle  Johanns  XV.  für  Selz  auch  zwei  Privilegien  für 
Petershausen  sowie  eines  für  Villich  (JafTe\  Reg.  3831,  3863 
and    3897)      einmal   erscheint  dieselbe  noch  durch  den 

vie  den  in  K.-U.  in  Abb.  10,  25  (geschr.  in  den  letzten  Jahren  Otto's  I.) 
und  in  Pal.  Soc.  II,  109,  110  (dem  Abt  Maiolus  von  Cluny  948—994  ge- 
*idmet)  abgebildeten  vieles  gemein.  Sehr  nahe  steht  die  von  Arndt  Taf.  50 
reproduzierte  Handschrift,  die  in  den  Jahren  1034—1046  in  Konstanz  ge- 
a-hrieben  wurde;  aber  auch  sie  zeigt  schon  manche  jüngere  Elemente. 
»)  Hiezu  würde  noch  Reg.  3868  für  Stablo-Malmedy  kommen,  wenn 


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22 


Erben. 


Zusatz  patris  et  filii  et  Spiritus  sancti  erweitert  (Reg.  3831)- 
Von  der  gewöhnlichen  Form  des  Titels  N.  episcopus  servus 
servoruui  dei  wird  mehrfach  abgegangen;  in  Reg.  3847  für 
Blandigny  nennt  sich  Johann  XV.:  episcopus  servus  servorum 
dei  celorum  clavigeri  gratia  dei  archivicarius;  in  Reg.  3863 
und  3897  lautet  der  Titel  fast  vollständig  übereinstimmend: 
Gregorius  qui  et  Bruno  sanctae  catholicae  et  apostolicae  Ro- 
inanae  ecclesiae  gratia  dei  episcopus  (et  servus  servorum  dei). 
Das  Fehlen  der  lnscriptio  oder  Adresse,  die  den  Königsur- 
kunden fremd  ist,  haben  mit  der  Bulle  für  Selz  mehrere  Ur- 
kunden Gregors  V.  gemein  (Reg.  3863,  3874,  3886,  3888.  3897). 
Am  deutlichsten  aber  lässt  das  Privileg  Johanns  XV.  für  Kloster 
Bergen  erkennen  (Reg.  3856),  wie  stark  das  königliche  Kanzlei- 
wesen auf  jenes  der  Päpste  eingewirkt  hat.  In  dem  Rahmen 
des  der  päpstlichen  Kanzlei  entsprechenden  Eingangs-  und 
Schlussprotokolls  bietet  dasselbe  einen  Kontext,  dessen  Fassung 
nur  in  der  königlichen  Kanzlei  entstanden  sein  kann,  sei  es, 
dass  ein  verlorenes  Diplom  für  Bergen  als  Vorurkunde  benützt 
wurde,  sei  es,  dass  ein  Notar  der  königlichen  Kanzlei  auf 
einer  Gesandtschaftsreise  begriffen,  aushilfsweise  zu  den  Ar- 
beiten der  päpstlichen  herangezogen  worden  ist.1) 

dieses  ohne  Zweifel  verfälschte  Privileg  nicht  direkt  auf  Reg.  38G7,  son- 
dern auf  eine  zweite  Ausfertigung  derselben  Urkunde  zurückgeheu  sollte. 
—  Der  Ansicht  von  Pflugk  -  Harttung ,  der  alle  diese  Urkunden  verwirft, 
ist  schon  Löwenfeld  in  der  2.  Ausgabe  von  Jaffas  Regesten  entgegen- 
getreten und  ich  kann  ihr  ebensowenig  beipflichten.  Zu  welchen  Konse- 
quenzen solcher  Radikalismus  führt,  zeigt  am  besten  die  Meinung  (Hi- 
storisch-diplomatische Forschungen  179),  dass  die  Urkunde  für  Peters- 
hausen mit  Hilfe  jener  für  Villich  gefälscht  sein  sollte;  ohne  mich  auf  die 
Unwahrscheinlichkeit  dieser  Annahme  weiter  einzulassen,  bemerke  ich 
nur.  dass  das  Privileg  für  Petershausen  eine  ganz  gute  Poen  enthalt  (vgl. 
Reg.  3842,  3848),  welche  in  jenem  für  Villich  fehlt.  Ich  folgere  vielmehr 
aus  der  engen  Verwandtschaft  beider  Urkunden,  dass  sie  gleichzeitig  aus- 
gestellt sind,  möchte  also  abweichend  von  Jaffä  und  Löwenfeld  die  datum- 
lose Bulle  für  Petershausen  neben  jener  für  Villich  zum  Frühjahr  996 
einreihen.  Dass  Bischof  Lampert  von  Konstanz  den  ersten  Romzug 
Otto's  III.  mitgemacht  hat,  bezeugt  auch  Reg.  3863. 

T)  Der  Vergleich  mit  den  von  HB.  und  HF.  verfassten  Diplomen  (am 
besten  eignen  sich  hiezu  DDO.  III.  4,  13,  68  u.  136)  zeigt  deutlich,  dass 
der  Urspung  dieser  Fassung  in  der  königlichen  und  nicht  in  der  päpst- 
lichen Kanzlei  zu  suchen  ist.  Die  Annahme,  dass  man  sich  im  Kloster 
mit  Hilfe  einer  königlichen  Urkunde  eine  päpstliche  gefälscht  hätte,  ist 
an  sich  unwahrscheinlich  und  durch  die  richtige  Unterschriftsformel  (per 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Sek. 


23 


Diese  Beispiele  werden  es  rechtfertigen,  wenn  ich  die  Fas- 
sung von  A  weit  günstiger  beurteile  als  Ptiugk-Hai  ttung.  Die 
Anwendung  der  Invokation  (In  nomine  domini  dei  eterni  et 
salvatoris  nostri  Jesu  Christi),  der  durch  Feierlichkeit  ebenso 
wie  durch  die  Demut  des  Gedankens  ausgezeichnete  Titel  (I. 
huniillimus  omnium  servorum  dei  et  in  saneta  sede  Romana 
non  meritis  propriis  constitutus  sed  intercessione  beatissimi 
apostoli  Petri  ab  omnipotente  in  apostolatus  arce  electus) 
finden  in  den  oben  angeführten  Beispielen  ihre  Analogien  und 
konnten  nicht  leicht  auf  Rechnung  eines  Fälschers  gesetzt 
werden.  Das  ebensowenig  vereinzelte  Fehlen  der  Adresse  hat 
weiterhin  die  Anwendung  der  dritten  Person  statt  der  sonst 
üblichen  zweiten  zur  natürlichen  Folge  gehabt.  Der  Kontext 
aber  hält  sich  so  vielfach  an  die  Formeln  um!  den  Wort- 
schatz päpstlicher  Privilegien,  dass  es  nicht  möglich  ist,  den- 
selben als  Machwerk  eines  Fälschers  hinzustellen.1)  A  ist 
vielmehr  als  die  Abschrift  eines  echten  Privilegs  anzusehen, 
in  welcher  der  Wortlaut  des  verlorenen  Originals  wieder- 
gegeben wird.  Diese  Annahme  schliesst  nicht  aus,  dass  kleine 
absichtliche  Änderungen  des  ursprünglichen  Textes  vorgenom- 
men worden  sind,  wie  wir  sie  in  abschriftlich  überlieferten 
Urkunden  häufig  finden.  Hieher  rechne  ich  es,  wenn  die 
Kaiserin  einmal  als  beatissima,  einmal  als  sanetissima  im- 
peratrix  bezeichnet  wird,  was  bei  ihren  Lebzeiten  wohl  nicht 
geschehen  wäre;  vielleicht  ist  gleichzeitig  dieser  oder  jener 
Satz  erweitert  oder  stärker  betont  worden,  als  dies  im  Ori- 
ginal der  Fall  war. 

Aber  auch  unter  dieser  Voraussetzung  ist  A  kaum  als 
Fälschung  zu  betrachten,  denn  der  Schreiber  hat  seiner  Ar- 
beit keine  Beglaubigung  hinzugefügt,  hat  ihr  nicht  den  Schein 
des  Originals  zu  geben  versucht.  Ich  glaube,  dass  ein  anderer 
Zweck  ihn  zur  Anfertigung  von  A  veranlasst  hat.  Das  ver- 
lorene Original  des  Privilegs  wird  ebenso  wie  die  andern  Ur- 
kunden Johanns  XV.  auf  Papyrus  geschrieben  gewesen  sein. 

nuuus  Johannis  episcopi  s.  Albanensis  et  Ariciensis  eeelesie  et  biblio- 
thecarii  sanete  apostolice  sedis),  soviel  ich  sehe,  ausgeschlossen. 

')  Der  Kontext  erweist  sich  als  eine  Überarbeitung  der  Formel  32 
des  Li ber  diurnus,  welche  von  den  Zeiten  Gregors  I.  an  im  Gehrauch  ge- 
wesen ist.  Aber  auch  jene  Teile,  welche  in  dieser  Formel  fehlen,  ent- 
sprechen durchaus  dem  päpstlichen  Kanzleistil. 


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24 


Erben. 


In  dieser  Form  eignete  es  sich  schlecht  zur  Aufbewahrung, 
noch  schlechter  aber  zum  Transport.  Wollten  also  die  Mönche 
von  Selz  eine  Bestätigung  ihres  Privilegs  erwirken,  etwa  von 
Benedikt  VIII.,  der  im  Jahre  1020  in  Deutschland  weilte, 
oder  von  Leo  IX.,  der  in  den  engsten  Beziehungen  zum  Elsass 
stand,  so  lag  es  nahe,  eine  Abschrift  des  Originals  auf  Perga- 
ment zu  schreiben,  um  diese  der  Kanzlei  vorzulegen  und  von 
ihr  ein  gleichlautendes  Privileg  zu  erhalten.  Bei  einer  zu 
solchem  Zwecke  angelegten  Abschrift  war  die  Weglassung  des 
Eschatokolls  begründet  und  nicht  ungewöhnlich.  Da  die  be- 
absichtigte Bestätigung  nicht  erfolgte,  so  blieb  die  Abschrift 
im  Kloster  liegen  und  wurde  nachträglich,  vielleicht  zu  einer 
Zeit,  als  das  Original  schon  zum  Teil  der  Zerstörung  anheim- 
gefallen war,  mit  den  dürftigsten  chronologischen  Daten  und 
mit  einer  Art  von  Besieglung  versehen. 

Verschwinden  auf  diese  Weise  die  Bedenken,  welche  gegen 
die  Echtheit  der  Papsturkunde  erhoben  worden  sind,  so  wird 
doch  das  Urteil  über  den  Wert  derselben  in  letzter  Linie  da- 
von abhängen,  wie  wir  uns  ihren  bisher  nicht  beachteten  Zu- 
sammenhang mit  den  Privilegien  für  S.  Maurice  im  Wallis 
erklären.  Dieses  Kloster  hat  fünf  Papsturkunden  verwandter 
Fassung  aufzuweisen,  von  welchen  nur  die  jüngste,  im  Jahre 
1050  von  Leo  IX.  erteilte  (V)  als  echt  angesehen  wird,  die 
übrigen  jedoch,  auf  die  Namen  Eugens  I.,  Hadrians  I.,  Eugens  II. 
und  eines  nicht  näher  bestimmbaren  Leo  lautend  (I — IV),  als 
unzweifelhafte  Fälschungen  gelten.1)  Mit  diesen  Urkunden  nun, 
und  zwar  gerade  mit  der  Reihe  der  älteren  stimmt  in  der  Haupt- 
sache die  Fassung  von  A  aufs  beste  überein.  Statt  die  ein- 
zelnen Teile  der  Reihe  nach  durchzusprechen,  wird  es  am  besten 
sein,  den  Text  von  A  neben  jenen  von  I  zu  setzen,  welcher  die 
ursprüngliche  Gestalt  der  S.  Mauricer  Privilegien  darstellt, 
während  II,  III  und  IV  durch  weitere  Zusätze  verfälscht  sind.7) 

»)  Jaflfe,  Reg.  2084,  2489,  2567,  2660  und  4246.  —  »)  Für  Reg.  2084 
lege  ich  den  jüngsten,  leider  sehr  mangelhaften  Druck  bei  Aubert,  Tresor 
de  l'abbaye  de  s.  Maurice  d'Agaune  (Paris  1872)  S.  208  zu  Grunde,  wel- 
cher auf  einer  Kopie  vom  Ende  des  10.  oder  Anfang  des  11.  Jahrhunderts 
beruht,  berücksichtige  daneben  aber  auch  die  Usarten  von  II,  III  und 
IV,  die  sich  ebenfalls  bei  Aubert  gedruckt  finden;  für  Reg.  3857  folge 
ich  dem  Wortlaut  von  A.  Der  kursive  Druck  in  der  ersten  Spalte  be- 
zeichnet die  mit  der  Formel  32  des  Liber  diurnus  übereinstimmenden 
Stellen,  der  in  der  zweiten  jene,  welche  sich  in  Reg.  2084  finden. 


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Die  Anfknge  des  Klosters  Selz. 


25 


Privileg  Privileg 
Eugens  1.  für  S.  Maurice.        Johanns  XV.  für  Selz. 

(Jafle  Reg.  2084.)  (Jaffe  Reg.  3357.)  . 

In  nomine  domini  dei  eterni  et     In  nomine  domini  dei  eterni  et 
salvatoris   nostri   Jhesu  Christi,  salvotorte  nostri  Jem  Chststi.  I. 
Eugenias  humilissimus  omnium  ser-  humiltimns  omnittm  servoritm  dei 
vorum  dei  et  in  sancta  sede  Ro- et  in  sonrto  sede  Homo  na  tot  in  s 
mana  tocius  orbis  magistra  non  orbist  mofytetrja  non  merit is  pro- 
meritis ')  propriis  sed  intercessionc  priis  constitutus  scd  intcreessione 
beatissimi  apostolorum   prineipis  tteottesimi  apostoli  Petri  prineipts 
Petri  ab  omnipotenti  dco  in  aposto-  ob  omnipotente  in  opostolotm  orrv 
latus  arce ')  electus.  Quia  dominus  eleeti.  Quin  dominus  tiaster  ores 
noster  oves  proprias  quas  suo  sancto  proprio*  <pms  suo  previoso  sonyui- 
ac  precioso  sanguine  adquisivit,  ne  redemit,  beofo  Petro  paseen- 
beato  Petro  pascendas  commisit,  dos  eommisit,  constot  nimirmn 
constat  nimirum  cunctos  dei  cul- 1  eunrios  dei  cultores  ipsitts  snbici 
tores  ipsius  subici  tuicioni''),  cuius  tuitionc.  cuius  nos  ubioue  non  dif- 
nos  ubique  non  diffidimus  protegi  \fidimus  proteyi  potrocinio;  r/uti- 
patrocinio;  quaproptcr  satis  oon-  propter  softe  convenicnter  omnes 
venienter  omnibus  Christianis opor- 1  Christ  ionos  od  sanctam  matrem 
tet  ad  sanctam  matrem  eeelesiam  ecclesiom   et   opostoticom  sedcm 
et  apostolieam  sedem*)   prebere  oportet  prehere  conrursunt,  toliter 
coneursum ,  taiiter  ut  et  devot io  ut  et  populi  devot h  conditorte  sui 
nmditoris    convenicnter    sortis-  convenicnter  sortiatur  cffertum  et 
se  videatur  effectum  et  pie  con-  \pie  constructionte  orocutte  in  pri- 
strud  tonte  oroculi  in  privileyite\vil[cyt]is  toryiendis  minime  dene- 
largiendis  minime  deneyetur  auxi- 1  flc/wr  uuxilium.  Iyitur  qtiio  postit- 
lium.  Iyitnr tpiio pitstutovit  o  nobte  lovit  o  nobis  filia  nostra  Adalheida 
Chlodoueus)  excellentissimus  rex  I  imperatrix  augusta  utmonosfcrium 
Francorum  quatenus  monostcrium 1  in  Alsacia  supra  locum  iuris  sui 
.s«HC/orum  Agaunensium  in  regno')  qui  dicitur  [Salsi]  iuxta  Humen 
Burgundie  super  flu vium  Rodanum,  quod  vocatur  Matra  ob  redcmp- 
quem  in  honore  bcati  Mauricii  tionem  illustrium  Romani  imperii 
vel  aliorum  martyrum  Sigismun-  gubernatorum,  videlieet  magni  do- 
dus  bone  meinorie  rex  eonstruxisse  mini  ac  cari  sui  Ottonis  tiliique 

i  eorum  similiter  [Ottojnis,  <|ui  ante 
ecclesiam  beati   Petri  prineipis, 

'  nostri  sepultus  est ,  suorumque  ob 
veniam  ]>eccatorum  nee  non  om- 

I  nium  suorum  fidel ium  parentum 
ad  ctemam  Christi  Jesu  laudem 
in  honore  Petri  ac  Pauli  aposto- 
lorum   devotissime  eonstruetum 

  r 

(Reg  2084.»    *)  IT,  III,  IV,  meriti  /.  -  ')  //,         arche  /,  IV. 

-  3)  II,  ///,  suicione  IV,  ipsius  suhicione  /.  -  *)  II,  ///,  apostolice 
sedis  /,  IV  —  »)  Karolus  i7,  Lodoicus  prenomine  pius  III,  Amulfus  IV. 

-  «)  II,  III,  regnum  /,  IV. 


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2fi 


Erben. 


dinoseitnr,  in  quo  Siagrius  abba1) 
preesse  videtur  privUegio  cum 
scdis  apostolice  infulis  decordur 
et  sab  [iurisdictione]2)  snncte, 
iui  den  uuctore  presidemus,  ec- 
rlesie  constitutum  prcteritorum 
reguin  ordinem,  gloriosi  videlicct 
regis  Sigismundi  ac  ccterorum  re- 
gum  post  ipsum 3)  statuta  et  privi- 
legia  eiusdem  monasterii  nostri4) 
itcrum  presulatus  honorc  conscn- 
dentes  confirmaremus 5)  ut  nulla- 
tenus  ullo  deinceps  tempore  in- 
rumperentur  neque  super  ipsos  mo- 
naehos  illic  domino  famulantesb) 
sine  ipsorum  elcctione  abbas  mit- 
tatur.6)  Propterea7)  pils  desideriis 
tilii  nostri  regis  Francorum  assen- 
stim  accomodantes  )  Agaunensis 
monasterii  congregationis9)  mau- 
«latis  inhercntes ,0)  sedisque  aposto- 
lice regulam  servantes11)  per  Iiuius 
preceptionis  twstre  nuctoritntcm  id 
quod  exposcimur,  effeciui ,2)  manci- 
pmnus  et  idco  omncm  cuiuslibet 
vcctesie  sncerdotcm  in  prcfatum 
monnsterinm 13)  nulluni  sui  priora- 
tus  pontihcium  permittimus  habi- 
turum  neque  illum  qui  civitatem 
(Talentiam  H)  nunc  habere  dinoscitur 


pricilcgio  scdis  apostolice  decordur 
et  ea  libertate  in  ^ternum  donemus 
ut  nullo  tempore  ullis  rationibus 
libertas  eius  corrumpatur  neque 
super  ipsos  monachos  illic  dornino 
fumulantes  sine  ij)Sorum  elcctione 
nbbns  constituatur,  dignissimum 
est  ut  eius  ebristianissimis  preci- 
bus  adquiescamus  et  omne  quod 
iuste  expostulat,  iuteg[ena]ime  ad- 
implcamus.   Preterca  piis  eius  de- 
sideriis consensum,  ut  dignum  est, 
prebentes  predicto  monasterio  ipsis- 
jque  fratribus  ibi  secundum  bcati 
i  Benedicti  regulum  militantibus  per 
Iiuius  nostre  preeeptionis  uuetori- 
tatem  id  quod  exposcit,  largimur 
et  apostolica  datione  consentimus. 
jNostra  ctiam  auetoritate  ac  spon- 
|  tanea  largitate  ob  honorem  aposto- 
I  lorum  ipsiusque  imperatricis  amo- 
|rem  |jerniittentcs  eiusdem  mona- 
sterii abbatem  cum  sandaliis  et 
dalmatica  missarum  ofiicia  cele- 
brarc,  consecrandum  etiam  ab  eo 
episcopo  quem  cuneta  fratrum  co- 
hors  convoeaverit.   ltaque  nullius 
ecrlesie  sncerdotcm  in  prcfatum 
monasterium  aliquod  suipriorntns 
pontificium  permittimus  hnbitu- 
rum;  illum  etiam  qui  ciritnti  Ar- 
gentine,  -nunc  preesse  dinoscitur. 


l)  Alteus  episcopus  II,  Adaiongus  Sedunensis  episcopus  777,  idein 
Arnulfus  rex  viceni  abbatis  gerere  videtur  IV.  —  2)  hehlt  in  allen,  er- 
aönzt  aus  Formel  3  >  de»  L.  d.  —  a)  III,  ipsain  I,  IV,  ipsa  77.  — 
*)  IT,  III,  nostra  7,  IV.  —  6)  IV,  confirmemus  77,  777,  oonfirmaremur  I. 
—  6)  IV,  famulantibus  I,  neque  super  -  mittatur  fehlt  in  II  und  ist 
dort  durch  eine  Besitzbestätigung  ersetzt,  in  III  sind  BeHimmunf/en  über 
die  Wahl  und  Testierfreiheit  des  Prälaten  eingesclialtet,  in  IV  folgt  die 
Aufzählung  einiger  Besitzungen  na<h  mutatur.  —  ;)  777,  mutatur  IV, 
non  mutatur  7.  —  p)  Preterea  777  —  77,  desideriis  Francorum  aecom. 
/,  IV,  desideriis  Francorum  regis  aures  aecom.  777.  —  77,  aecom.  ac 
dei  mon.  congregationem  7,  IV,  eiusdem  mon.  congregacioni  dei  777.  — 
n)  7/,  inberenti,  servanti  777,  inlierentibus ,  conservantibus  7,  IV.  — 
12)  II,  exposeimus  7,  777,  7  V,  efiectu  alle  —  ,8)  prefato  monasterio  11, 
III,  in  III,  IV  folgt  vel  in  eiclesiis  in  eius  curtibus  sitis  et  (ex)  eius 
olemosinis  construetis  et  ordinatis  nullum  sui  m.  *.  iv.  —  u)  Sednnensem  III. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


27 


vel  fuerit  in  postea  adquisitu- 
ros,  quamlibet  dichttem  seu  pote- 
statem  extendere  hae  attctori- 
tate  preter  sedem  apostolicam 
prohibemus1)  ita  ut,  nisi  ab  eo 
qui  in  eodem  monasterio  abbas 
faerit  constitutus,  invitatus  fuerit,  \ 
nee  ad  missarum  ibidem  celebranda , 
stdetnpnia.  guitpiam  presumat  ac- : 
cedere  vel  suam  inibidera  domina- 
tioncm  incipiat  exercere,  nec  ulla' 
conciliabula  pretendere  aut  quas- 
libet  partes  elemosinarum  que  ad 
sanctum  monasterium  a  hdelibus 
collate  fuerint  sua  in  parte  exigere 
neque  decimas2)  que  illic  a  iam 
dicto  saucto  Sigismundo  sunt  eon- 
<:cssa,  quisquam  attemptet  auferre, 
eo  guod  subicctione  apostolici  pri~ 
cikgii  consistunt.  Inconcusse  cunc- 
tis3)  secundum  conditoris  dcsideria 
eius  debeant  j>ermrt/?cre  temporibus, 
constUttentcs  per  huius  decreti  no- 
stri  paginam  atque  interdicentes 
(minibus  omnino  cuiuslibet  ecclesie 
presnlibus  vel  cuiuscungne  honoris 
dignitato  preditis 


illtunque  pariter  qni  jmsten  est  ud- 
guisdurus,  nullam  contrarietatem 
nullam  dominationem  in  predictum 
monasterium  estenderchar  auvtori- 
tatesedis  aposUdice probibemus.  itn 
ut  nulla  conciliabula  ibidem  aliqui> 
in|cip]iat  fprejtendere  nec  guusH- 
bet  partes  elemosinarum  (juc  ad 
[usum]  nwnasterii  a  fidel ibu*  col- 
late fuerint,  in  sufumj  partan  t  . t  i- 
gere nenne  deeimas  neque  terras 
neque  ecelesias  neque  [the|saur[os 
neque  librjos  neque  aliquid  ab  ipsa 
bcütissima   fim]peratrice  eonws- 
sum  vel  ab  aliis  postea  oblatum 
fatfemptjet  auferre,  eoiptod  apo*t<>- 
licc  sedi  ipsum  monasterium  cum 
omnibus  ad  sc  pertinentibus  non 
]X)testate  donationis  sed  libertatis 
tantum  causa  sit  subiectum  et  Ku- 
mane  [sedis  scc]uritate  ita  deo  au<- 
tore  munitum  et  contra  omucs 
mortalcs  nostra  defensione  arma- 
tum,  ut  etenia  sit  poena  damnan- 
[du]s  quicumque  aliquam  contrarie- 
tatem ipsi  monasterio  vel  ibi  deo 
servientibns  fecerit,  aut  qui  cupi- 
ditate  miscra  vulneratus  [aliqujain 
particulam1)  terre  ciusdem  moua- 
sterii  umquam  in  sua  redegerit  aut 
qui  per  aliquod  ingeniuin  ad  ipsum 
monasterium  rebus  suis  intus  vel 
foris  eurtaverit.  Igitur  ut  hec  a  n<>- 
bis  deo  consentiente  secundum  de*i- 
derium  illius  sanetissime  impera- 
tricis  ordinata  cunetis1)  mancant 
ineoneussa  et  inviolata  temjmribns. 
{per  huius  nostri  decreti  paginenn 
(onstitnimns,  modis  omnibus  uni- 
versis  cuiuslibet  ecclesie  presnlibus 
omnibusque  clericis  cuiuscumnue 
lumoris  dignitatc  preditis  laici>- 
que  omnibus  pariter  cuiuscumque 


(Keg.  2084.)  l)  In  IV  folgt  eine  vielleidU  interpolierte  Stelle,  in  III 
ist  hac  auetoritate  ausgelassen.  —  l)  III,  deeima  7,  IV.  —  5)  cuneta 
nobis  7,  IV,  constituimus  enim  III  wo  cunetis  —  temporibus  fehlt. 

(Reg.  3857. )    ')  ti  corr.  au*  n.  —  a)  enn  enrr.  aus  in. 


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28 


Erben. 


potcstatis  intcrdicentcs,  eolligantes 
etiam  sub  anathematis  vinculo  ut 
cum  Jada  in  rternum  crucietur 
qiticumgue  huitis  nostre  Seriem  in- 
stUutionis  diabolico  presumptu  au- 
sus  fuerit  wertere  aut  deu[m  co]n- 
[tejmpnens  nostra  mandata,  qu»' 
supra  scripta  sunt,  demoniaca  in- 
flatus  superbia  noluerit  observare, 
aut  qui  ipsarum  sanctiones  scriptu- 
rarum,  que  ab  ipsa  imperatricum 
opti[ma]  constitutc  sunt,  vcl  subri- 
pere  vel  deler[e]  vel  eis  contraire 
presumi)serit.  Huiusnisi  resipiscat, 
auferat  deus  partem  de  terra  vi- 
ventium  et  nomen  eius  deleatur  de 
libro  vit?  ut  cum  iustis  non  scri- 
batur  sed  cum  impiis  et  sacrilegis 
deputatis  flammis  gehenm»  inex- 
itinguilibus  concremetur  in  secula 
!  seculorum. 

j  Data  II.  non.  apr.  anno  dominice 
!  incarnationis  DCCCCXCVI,  indic- 
|tione  VIII;  data  Sutri?.1) 

Diese  Zusammenstellung  zeigt  ausser  dem  engen  Zusam- 
menbang zwischen  beiden  Privilegien  auch  das  Verhältnis,  in 
welchem  dieselben  zu  der  Formel  32  des  Liber  diurnus  stehen. 
An  einer  Reihe  von  Stellen,  an  denen  das  Privileg  Eugens 
mit  der  Formel  übereinstimmt  und  deshalb  kursiven  Druck 
aufweist,  weicht  jenes  für  Selz  ab;  andrerseits  zeigt  sich,  wie 
der  kursive  Druck  der  zweiten  Spalte  anzeigt,  auch  in  den 
nicht  der  Formel  entnommenen  Partien  die  grösste  Ähnlich- 
keit beider  Urkunden.  Demnach  muss  das  Privileg  für  S. 
Maurice  der  Formel  näher  stehen,  erst  aus  diesem  oder  einem 
ihm  nahe  verwandten  kann  jenes  für  Selz  abgeleitet  sein. 

Ehe  ich  jedoch  sage,  wie  ich  mir  dieses  Verhältnis  erkläre, 
glaube  ich  einem  Einwand  begegnen  zu  müssen.  Indem  A 
sich  weiter  von  der  Formel  32  entfernt  als  I,  so  könnte  A 
als  eine  mit  Hilfe  von  I  angefertigte  Fälschung  angesehen 
werden;  denn  die  Beziehungen  von  Selz  zum  burgundischen 

(Reg.  2084  )    *)  II  und  III  sind  von  hier  an  abweichend  .stilisiert 
(Reg.  8857.)    »)  Dir  ganze  Datierung  von  jüngerer  Hand,  Data  Su 
auf  liaxur. 


sub  anathematis  vinculo  colli- 1 
gatis')  quicunque  huius  seriem 
nostre  institutionis  ausus  fuerit 
evertere  vel  ipsarum  scripturarum 
sanctiones  que  a  predictis  regibus 
constitute  sunt  et  prefato  mona- 
sterio  sub  privilegio  indulte  quo- 
Ufjet  modo  vel  tempore  temptaverit 
extstere  temerator. 


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Die  Aufauge  des  Kloster»  Selz. 


29 


Reich  waren  in  dem  halben  Jahrhundert  nach  seiner  Gründung 
gewiss  lebhaft  genug,  um  den  Austausch  litterarischer  Erzeug- 
nisse zwischen  Selz  und  S.  Maurice  herbeizuführen.  So  könnte 
immerhin  eine  Handschrift,  welche  die  Privilegien  von  S.  Mau- 
rice enthielt,  nach  Selz  gelangt  und  dort  zur  Herstellung  einer 
Fälschung  verwendet  worden  sein.  Dieses  Bedenken  wird  je- 
doch erschüttert,  wenn  wir  bemerken,  dass  auch  die  freistili- 
sierten Teile  von  A  zahlreiche  Anklänge  an  den  kurialen  Stil 
aufweisen,  welche  der  Erfindung  eines  Fälschers  nicht  zuzu- 
trauen sind.  Auch  dass  hievon  ein  Satz  mit  der  königlichen 
Gründungsurkunde  (D.  79;  übereinstimmt,  kann  nicht  als  Ver- 
dachtsgrund gelten.1) 

Halte  ich  also  an  der  Echtheit  des  Privilegs  Johanns  XV. 
für  Selz  fest,  so  erklärt  sich  die  Übereinstimmung  mit  der 
Bulle  Eugens  für  S.  Maurice  am  einfachsten  durch  die 
Annahme  einer  verlorenen  Urkunde  Johanns  XV.  für  S. 
Maurice.  Gleichzeitig  mit  der  Gesandtschaft,  welche  Adelheid 
im  Interesse  ihrer  Stiftung  an  den  Papst  richtete,  wird  auch 
ihr  Bruder  Konrad  um  Bestätigung  der  Privilegieu  von  S. 
.Maurice  nachgesucht  haben.  Indem  nun  für  beide  Klöster 
unter  einein  geurkundet  wurde,  ist  die  für  St.  Maurice  übliche 
Fassung,  welche  vielleicht  wirklich  bis  ins  7.  Jahrhundert 
zurückreicht,  in  das  Privileg  für  Selz  übergegangen.-) 

1)  1).  79  liegt  in  zwei  Ausfertigungen  vor»  von  welchen  die  erste  durch 
Graudidier  überlieferte  sicher  auf  echter  Grundlage  beruht;  wenn  hier 
der  Wortlaut  der  Petitio  (quatenus  monastcrium  —  construetum)  mit  der 
Papsturkunde  übereinstimmt,  so  kann  entweder  die  Königsurkundc  nach- 
traglich mit  Hilfe  der  päpstlichen  in  diesem  einen  Punkt  erweitert  wor- 
den sein,  oder,  was  wahrscheinlicher  ist,  die  päpstliche  Kanzlei  kann 
diesen  Passus  dem  Diplom  entnommen  haben.  Die  zweite  Ausfertigung 
jedoch  weist  Zusätze  unkanzleimässiger  Fassung  auf,  welche  in  den  Narh- 
urkunden  fehlen;  für  diese  ist  die  Papsturkundc  sicher  benützt  worden; 
ob  diese  gefälschte  Form  bald  nach  Erteilung  des  Privilegs  oder  ob  sie 
erst  im  12.  Jahrhundert  entstanden  ist,  vermag  ich  nicht  zu  entscheiden. 
—  l)  Über  die  Echtheit  oder  den  Grad  der  Verfälschung  der  vier  älteren 
S.  Mauricer  Privilegien  ein  bestimmtes  Urteil  abzugeben,  ist  hier  nicht 
notwendig  und  auch  nicht  möglich,  bevor  die  handschriftliche  Überlieferung 
derselben  nochmals  geprüft  sein  wird.  Dennoch  will  ich  bemerken,  dass 
mir  die  Echtheit  der  Bulle  Eugens  I.,  welche  von  den  in  II,  III  und  IV 
enthaltenen  Einschaltungen  frei,  der  seit  Gregor  I.  im  Gebrauch  stehenden 
Formel  32  am  nächsten  kommt,  nicht  ausgeschlossen  scheint;  die  Unter- 
schriften, deren  Formel  übrigens  zeitgemäss  lautet,  ja  auch  die  Eingangs- 
formeln können  später  hinzugefügt  sein.   Zu  der  Zeit  Eugens  1.  (654  bis 


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Erben. 


Auf  diese  Weise  war  Selz  in  den  Besitz  eines  päpstlichen 
Privilegs  gelangt,  in  welchem  nicht  nur  die  Wahlfreiheit  und 
der  apostolische  Schutz  Ausdruck  fanden  wie  in  dem  könig- 
lichen Diplom,  sondern  in  dem  auch  die  Loslösung  von  der 
Diözesangewalt  des  Strasshurger  Bischofs  und  noch  weitere 
Khren Vorrechte  des  Abtes,  der  Gebrauch  der  Dalmatica  und 
der  Sandalen,  ausgesprochen  waren.  Von  einem  Zins,  den 
«las  Kloster  hiefür  zu  entrichten  gehabt  hätte,  wie  es  anderswo 
der  Fall  war,  ist  in  dem  Privileg  nichts  gesagt.  Zeigt  sich 
so  deutlich,  wie  sehr  die  Kaiserin  bemüht  war,  ihre  Stiftung 
den  angesehensten  Klöstern  Deutschlands  würdig  an  die  Seite 
zu  stellen,  so  ist  nicht  zu  verwundern,  dass  auch  andere 
Klöster,  vor  allem  das  mächtige  Reichenau  der  jungen  Grün- 
dung nicht  nachstehen  wollten.  Bei  Otto's  III.  zweiter  An- 
wesenheit in  Rom  erwirkte  Alarich  auch  für  sich  das  Recht, 
die  Dalmatica  und  die  Sandalen  zu  tragen. ')  Wideroki  von 
Strasburg  aber  scheint  für  die  Exemption  von  Selz  auf  andere 
Weise  entschädigt  worden  zu  sein.  Noch  unter  Gregor  V. 
wurde  ihm  das  Nonnenkloster  Andlau  untergeordnet,  das  seit 
seiner  Gründung  dem  päpstlichen  Stuhl  unterstand.  *)  Sowie 
also  bisher  Andlau,  die  Stiftung  der  Kaiserin  Richarda,  das 
einzige  römische  Kloster  im  Elsass  gewesen  war,  so  blieb  in 
der  ersten  Hälfte  des  11.  Jahrhunderts  Selz  in  dieser  ver- 
einzelten Stellung,  bis  durch  Leo  IX.  auch  für  Andlau  das 
frühere  Verhältnis  wiederhergestellt  und  ausserdem  Heiligen- 
kreuz. Ottmarsheim  und  vielleicht  Oelenberg  in  den  päpst- 
lichen Schutz  aufgenommen  wurden. 3) 

Über  die  Datierung  des  Privilegs  für  Selz  ist  es  nicht 

♦557)  passt  ganz  gut  die  Erwähnung  Chlodwigs  II.  (639—657).  Von  dem 
Interesse  der  Merovinger  für  S.  Maurice  legt  überdies  gerade  ein  Diplom 
dieses  Königs  (Pertz  D.  19)  Zeugnis  ab,  in  welchem  dasselbe  als  Muster 
für  das  geistliche  Leben  empfohlen  wird;  im  selben  Sinn  hatte  auch  Chlod- 
wigs Vater  Dagobert  (Pertz  D.  15)  des  Klosters  Erwähnung  gethan. 

')  DO.  III  279.  —  J)  Eine  Urkunde  Gregore  V.  ist  nicht  erhalten, 
wir  verdanken  die  Kenntnis  hierüber  dem  Privileg  Sylvester's  II.  (Jane, 
Reg.  3904),  in  welchem  die  Unterordung  von  Andlau  unter  Strassburg 
bestätigt  wird.  —  I  ber  die  Gründung  von  Andlau  und  die  Verleihung 
des  päpstlichen  Schutzes  vgl.  die  bei  Mühlbacher,  Reg.  Kar.  1635, 
und  bei  Böhmer,  Reg.  Kar.  1937  verzeichneten  Diplome.  Das  Privileg 
Johanns  VIII.  (Jaffe.  Reg.  3337)  ist  verloren.  —  :t)  Vgl.  Schulte  in  Strass- 
burger Studien  2,  87  ft'.,  wo  jedoch  die  zeitweilige  Unterordnung  von  And- 
lan  unter  das  Bistum  nicht  erwähnt  ist. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


31 


möglich,  ein  sicheres  Urteil  zu  gewinnen ,  da  die  in  A  nach- 
träglich hinzugefügte  Schlusszeile  keineswegs  in  ursprünglicher 
Gestalt  vorliegen  kann.  Wenn  also  auch  die  Zahlen  verderbt 
sein  können  und  obwohl  das  Inkarnationsjahr  (996)  nicht  zu 
der  indictio  VIII  passt,  scheint  es  mir  doch  am  besten  an  der 
durch  die  letztere  Angahe  begründeten  Einreihung  zum  April 
1)95  festzuhalten.  Die  Bulle  für  Selz  und  das  angenommene 
deperditum  für  S.  Maurice  werden  dadurch  in  die  Nachbar- 
schaft der  Urkunden  für  die  Klöster  Dijon  und  Bergen  ge- 
rückt, ')  deren  Angelegenheiten  recht  gut  im  Zusammenhang  mit 
jenen  von  S.  Maurice  und  Selz  verhandelt  worden  sein  können. 

Ist  dieser  Ansatz  richtig,  so  würde  die  Gesandtschaft  der 
Kaiserin  etwa  zu  Beginn  des  Jahres  995  vom  Elsass  auf- 
gebrochen sein,  wo  auch  der  junge  König  die  Weihnachtszeit 
mit  seiner  Grossmutter  verbracht  hatte,  und  es  läge  nahe, 
anzunehmen,  dass  die  Vorbereitung  der  Romfahrt  Ottos  mit 
zu  den  Aufträgen  der  Gesandten  gehört  habe.  Als  zu  Ende 
des  nächsten  Jahres  der  junge  Kaiser  wieder  über  die  Alpen 
heimkehrte,  wandte  er  sich  zunächst  wieder  nach  Selz,  wo  in 
seiner  und  seiner  Grossmutter  Anwesenheit  am  18.  November 
die  Einweihung  des  Klosters  von  dem  Diözesanbischof  Widerold 
von  Strassburg  vorgenommen  wurde.-) 

Adelheid  selbst  hat  die  Vollendung  ihrer  Stiftung  um  vier 
Jahre  überlebt.  Als  sie  am  16  Dezember  999  aus  dem  Leben 
schied,  wurde  ihr  Leichnam  in  Selz  bestattet;  dort  ist  ihr 
Grab  bald  der  Gegenstand  religiöser  Verehrung  geworden. 
£chon  Odilo  wusste  von  wunderbaren  Heilungen  von  Blinden 
und  Kranken  aller  Art,  die  sich  daselbst  zugetragen  haben 
sollten;  seine  Worte  haben  um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts 
einen  Mönch  von  Selz  veranlasst,  eine  eigene  Schrift  über  die 
Wunderthaten  der  Kaiserin  zu  verfassen,  die  nunmehr  ebenso 
wie  Richarda,  die  Gründerin  von  Andlau,  schon  die  Verehrung 
der  Heiligen  penoss. 

IV.  Zehentstreitigkeiten  und  Fälschungen  des 

12.  Jahrhunderts. 

Von  den  Fortschritten,  welche  der  Ausbau  des  Landes  in 
Deutschland  noch  im  11.  und  12.  Jahrhundert  gemacht  hat, 
uewährt   die  wachsende  Zahl  kirchlicher  Gründungen  die 

l)  Jaffe,  Reg.  3856  und  385*.  —  *)  Epitaph.  Adalheidae  SS.  4,  641. 


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32 


Erben. 


beste  Vorstellung.  Denn  von  dem  Roden  des  Waldes  und  der 
Anlage  von  neuen  Höfen  und  Dörfern  hat  sich  nur  selten  und 
zufällig  eine  Nachricht  erhalten,  dagegeu  brachte  die  Ent- 
stehung von  Kirchen  und  Klöstern  Veränderungen  der  kirch- 
lichen Einteilung  mit  sich,  die  in  den  Quellen  deutliche  Spuren 
hinterlassen  mussten.  Der  Gegensatz  zwischen  der  alten  Mutter- 
kirche und  den  innerhalb  ihres  Sprengeis  entstandenen  Grün- 
dungen führte  naturgemäss  zu  Konflikten,  welche  das  Eingreifen 
weltlicher  und  kirchlicher  Autoritäten  notwendig  machten  und 
in  zahlreichen  Urkunden,  echten  wie  falschen,  ihren  Ausdruck 
gefunden  haben.  Auch  im  nördlichen  Elsass  und  im  angrenzen- 
den Speiergau  ist  es  auf  diese  Weise  zu  mancherlei  Streitig- 
keiten gekommen;  ich  will  hier  nur  jene  kurz  besprechen,  die 
für  die  Beurteilung  der  ottonischen  Diplome  für  Selz  in  Be- 
tracht kommen. 

Durch  seine  Besitzungen  in  Steinweiler,  Dierbach,  Nieder- 
und  Oberotterbach,  zu  denen  wahrscheinlich  noch  andere  uns 
unbekannte  Erwerbungen  in  derselben  Gegend  hinzukamen, 
war  das  Kloster  Selz  Grenznachbar  der  Speierer  Kirche  ge- 
worden. Diese  hatte  von  dem  Grafen  Cono  Minfeld  und  Frecken- 
feld am  Nordiande  des  Bienwaldes,  sowie  alle  andern  Neubrüche 
desselben  Waldes  bis  zum  Fuss  der  Vogesen  zu  Geschenk  er- 
halten und  überdies  die  Kirche  in  Steinweiler,1)  deren  Pfarr- 
sprengel sich  ursprünglich  bis  an  den  Bienwald  erstreckt  zu 
haben  scheint.  Wenigstens  stand  der  Speierer  Kirche  bis  zur 
Mitte  des  11.  Jahrhunderts  der  Genuss  der  Zehenten  von 
Minfeld  zu.  Im  Jahre  1051  löste  Heinrich  III.  dieses  Recht 
von  der  bischöflichen  Kirche  durch  Tausch  ab  und  verlieh  es 
den  Mönchen  von  Selz,  die  wohl  bald  darnach  die  Kirche  in 
Minfeld  erbauten.  War  auf  diese  Weise  der  südliche  Teil  des 
Pfarrsprengels  von  Steinweiler  losgetrennt  worden,  so  war  doch 
hiemit  die  Entwicklung  noch  nicht  abgeschlossen.  In  der  Nähe 
von  Minfeld  erhob  sich  die  Kapelle  in  Freckenfeld,  welche  die 
Selzer  als  eine  Filiale  ihrer  Kirche  in  Minfeld  betrachteten. 
Trotzdem  gaben  die  Mönche  von  S.  Lambrecht,  die  inzwischen 
in  den  Besitz  der  Kirche  zu  Stein weiler  gekommen  waren.8) 

*)  Die  kaiserliche  Bestätigung  über  diese  Schenkung  liegt  in  1)0.  II. 
279  vor.  —  2)  Stumpf,  Reg.  2400.  —  3)  Dass  die  Kirche  Steinweiler  zu 
dem  Besitz  des  Klosters  S.  Lambrecht  gehörte,  erhellt  aus  der  Urkunde, 
welche  Innocenz  IV.  dem  späteren  Nonnenkloster  zu  S.  tamhrecht  er- 


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Die  Anfange  des  Klosters  Selz. 


38 


ihre  Ansprüche  auf  die  Kapelle  Freckenfeld  nicht  auf.  Erst 
im  Jahre  1196  wurde  dieselbe  durch  Schiedsspruch  des  Bischofs 
Conrad  von  Strassburg  bleibend  dem  Kloster  Selz  zugesprochen. 

Welche  Beweismittel  hiebei  die  Selzer  gegen  die  S.  Lam- 
brechter ins  Treffen  geführt  haben,  ersehen  wir  aus  dem 
Berichte,  den  der  Strassburger  Bischof  hierüber  dem  Papst 
erstattet  hat. f)  Ausser  einer  Reihe  von  Zeugenaussagen,  welche 
sämtlich  die  Zugehörigkeit  der  Kapelle  zur  Pfarre  Minfeld 
betonten,  brachten  sie  auch  eine  Urkunde  Heinrich  III.  vor, 
durch  welche  die  Kirche  in  Minfeld  mit  der  Kapelle  in  Frecken- 
feld dem  Kloster  geschenkt  worden  sein  sollte.  Dieses  Diplom 
ist  uns  erhalten;9)  es  liegt  in  einem  dem  Ende  des  12.  Jahr- 
hunderts angehörenden  Schriftstück  vor,  welches  die  Fonnen 
des  Originals  nachahmt,  stimmt  wörtlich  mit  der  oben  er- 
wähnten, im  Original  erhaltenen  Urkunde  Heinrich  III.  vom 
Jahre  1051  überein  und  fügt  nur  die  Stelle  cum  capella  Fric- 
chenvelt  in  den  Wortlaut  derselben  ein.  Unter  diesen  Um- 
ständen kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  diese  angeb- 
liche Urkunde  Heinrich  III.  auf  Grundlage  der  echten  an- 
gefertigt worden  ist,  um  dadurch  die  Ansprüche  auf  Frecken- 
feld erweisen  zu  können.  Die  Entstehung  der  Fälschung  ist 
somit  in  das  Jahr  1196  zu  setzen. 

Gleichzeitig  mit  derselben  müssen  aber  auch,  wie  die 
Identität  der  Hände  erweist,  zwei  Kopien  ottonischer  Diplome 
entstanden  sein,  und  zwar  jene  von  D.  80  und  D.  88.  Während 
nun  bei  D.  80  kein  Zusammenhang  mit  dem  besprochenen 
Streit  zu  erkennen  ist  und  keinerlei  Verdachtsgrund  vorliegt,8) 
ist  die  Kopie  von  D.  88  sicher  in  dem  Prozess  mit  S.  Lambrecht 
vorgelegt  und  zu  diesem  Zwecke  angefertigt  worden.  Denn 

teilte  (inseriert  in  der  bei  Remling,  Speierer  U.-B.  1,  400  No.  435  ge- 
druckten Bischofsurkunde);  wann  jedoch  die  Kirche  in  Steinweiler  aus 
den  Händen  der  Bischöfe  in  die  der  Mönche  von  S.  Lambrecht  über- 
gegangen ist,  vermag  ich  nicht  festzustellen;  die  angebliche  Gründungs- 
urkunde des  Klosters  (Acta  Palat.  6,  265  No.  15),  in  welcher  Steinweiler 
schon  genannt  ist,  kann  schwerlich  für  so  hohes  Alter  dieses  Besitzes 
geltend  gemacht  werden,  sie  scheint  in  weit  jüngerer  Zeit  entstanden  zu 
sein,  vgl.  Dümge\  Reg.  Bad.  12. 

l)  Diese  Ztschrft.  14,  188  No.  5  aus  Or.  und  Remling,  Speierer  U.-B. 
1,  387  aus  Transsumt  (da  Konrad  II.  erst  im  April  1190  Bischof  von 
Strassburg  geworden  iat,  so  ist  die  Datierung  MCXCVI  kal.  apr.  und  nicht 
M(  XC  VI.  kal.  apr.  zu  lesen).  —  »)  Stumpf,  Reg.  2401.  -  a)  Vgl.  oben  S.  9. 

Z«lttcbr.  f.  r,«.*cli.  d.  Oberrh.  X.  F.  VII.  1.  3 


34 


Erben. 


der  anstössige  und  von  der  Vorurkunde  abweichende  Punkt 
in  D.  88  ist  die  zweimalige  Erwähnung  der  Zehnten.  Auch 
Ober-  und  Nieder- ötterbach  und  Dierbach  werden  in  dein 
alten  Sprengel  von  Steinweiler  gelegen  gewesen  sein  und  der 
Abt  von  S.  Lambrecht,  als  Herr  der  Pfarre,  wird  nun  auch 
von  diesen  Ortschaften  den  Zehntgenuss  beansprucht  haben. 
Ob  derselbe  etwa  schon  seit  längerer  Zeit  nach  Gewohnheits- 
recht den  Selzern  zustand,  lässt  sich  nicht  bestimmen,  sicher 
aber  waren  in  dem  Original  von  D.  88  die  Zehnten  ebenso- 
wenig erwähnt,  als  in  den  gleichzeitig  erteilten  DD.  86  und  87. 

Noch  deutlicher  als  an  den  Grenzen  des  Bienwaldes  lassen 
sich  die  Fortschritte  der  Kultur  an  dem  Heiligen  Forst  ver- 
folgen.  Hier  sind  in  der  ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts 
nicht  weniger  als  vier  Neugründungen  entstanden,  die  von 
allen  Seiten  das  grosse  Waldgebiet  ausnützten,  in  welchem 
die  Staufer  zuerst  eine  geordnete  Forstverwaltung  eingeführt 
zu  haben  scheinen.  Im  Süden  des  Forstes  erhob  sich  der  Ort 
Hagenau  mit  Burg  und  Pfarrkirche,  der  unter  der  Gunst  der 
Kaiser  bald  zu  der  zweiten  Stadt  des  Elsass  emporblühte; 
im  Westen  und  Norden  entstanden  die  Klöster  Neuburg  und 
Walburg  und  in  nächster  Nähe  von  Selz,  am  östlichen  Ende 
des  Wraldes  siedelten  die  Nonnen  von  Königsbruck. ') 

Es  lässt  sich  denken,  dass  die  Selzer,  welchen  die  Staufer 
keine  besondere  Teilnahme  entgegenbrachten,  mit  eifersüchtigen 
Blicken  das  Gedeihen  dieser  jungen  Rivalen  verfolgten,  das» 
ihnen  gerade  die  Ausschliessung  vom  Heiligen  Forst  doppelt 
empfindlich  sein  inusste.  War  derselbe  doch  in  der  Mitte 
ihrer  Güter,  vor  den  Thoren  ihres  Klosters  gelegen,  ja  wahl- 
scheinlich einst  im  Besitz  ihrer  Stifterin  gewesen  und  viel- 
leicht nur  gegen  deren  Willen  dem  Kloster  vorenthalten  worden. 
Conrad  III.  hatte  sich  zwar  verpflichtet  gefühlt,  als  König  auch 
die  Interessen  der  alten  Reichsabtei  neben  denen  der  jungen 
stautischen  Gründungen  zu  wahren.  Schon  im  Jahre  1139 
bestätigte  er  die  Gründungsurkunde  von  Selz;  vier  Jahre  spätei 
überliess  er  zum  Ersatz  für  den  an  die  neue  Pfarre  Hagenai 
abgetretenen  Teil  des  Sprengeis  von  Schweighausen  den  Selzen 
die  Pfarre  Nierstein  und  erneuerte  ihnen  gleichzeitig  die  Ver 
leihung  des  Markt-  und  Münzrechts.2) 

')  Vgl.  über  diese  Gründungen  Meister,  Die  Hohenstaufen  im  Elsas 
S.  62—75.  —  -.)  Stumpf,  Reg.  3387,  3457  und  3458. 


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Die  Anfänge  des  Klosters  Selz. 


35 


Acht  Jahre  später  kam  es  zu  einem  ähnlichen  Ausgleich 
zwischen  den  Klöstern  Selz  und  Neuburg,  welche  wegen  des 
den  Neuburgern  geschenkten  Gutes  in  Laubach  miteinander 
in  Streit  lagen.  Von  diesem  innerhalb  der  alten  Grenzen  des 
Forstes  entstandenen  Ort  *)  beanspruchten  die  Selzer  auf  Grund 
ihrer  Privilegien  den  Zehnt,  die  Neuburger  hingegen  verwei- 
gerten lange  Zeit  die  Zahlung.  Endlich  kamen  im  Jahre  1151 
beide  Teile  dahin  überein,  dass  die  Neuburger  statt  des  Zehnten 
von  Laubach  12  Malter  Getreide  von  Pfaffenhofen  zu  liefern 
versprachen,  neun  dem  Kloster  Selz  und  drei  dem  Pfarrer  in 
Schweighausen.2)  Gerade  der  letztgenannte  Umstand  lässt 
deutlich  erkennen,  dass  es  die  Zugehörigkeit  des  Forstes  zum 
Pfarrsprengel  Schweighausen  war,  auf  welcher  die  Ansprüche 
der  Selzer  beruhten. 

Weniger  günstig  als  Conrad  scheint  jedoch  Friedrich  I. 
der  Abtei  gewesen  zu  sein ;  es  liegt  kein  Diplom  dieses  Kaisers 
für  Selz  vor,  während  die  Nachbarklöster  reichlich  mit  solchen 
ausgestattet  wurden.  Aber  auch  er  sah  sich  genötigt,  in  einem 
Konflikt,  in  welchen  das  Kloster  verwickelt  wurde,  zu  inter- 
venieren. Hiebei  bandelte  es  sich  um  die  Zehnten  des  Heiligen 
Forstes,  welche,  wie  die  Selzer  behaupteten,  ihnen  von  altersher 
zustauden,  zu  deren  Zahlung  sich  indes  die  Nonnen  von  S.  Wal- 
burg nicht  verstehen  wollten.  Der  Streit  hierüber,  in  welchen 
zuerst  zwei  päpstliche  Gesandte,  später  Friedrich  I.  und  end- 
lich Heinrich  VI.  eingriffen  und  welcher  mit  der  Ablösung  der 
Zehnten  durch  Abtretung  eines  Gutes  in  Frankenheim  endigte, 
hat  sich  durch  volle  sieben  Jahre  hingezogen.3)  Für  uns  ist 
derselbe  von  besonderem  Interesse,  weil  er  über  die  Ent- 
stehungszeit  einer  auf  den  Namen  Otto's  III.  lautenden  Fäl- 
schung Aufschi uss  gibt. 

»)  Vgl.  Ney  a.  a.  0.  9.  —  *J  Schöpflin,  Als.  dipl.  1,  235  Xo.  284.  - 
3)  Vgl.  Scheffer-Boichorst  in  Mitth.  des  Inst.  9,  213  ff.  —  Wenn  die  Selzer 
nicht  etwa  schon  früher  in  Frankenheim  Besitz  hatten,  so  erhellt  aus 
der  Urkunde  des  Abtes  Helmwich,  dass  die  auf  den  Xamen  eines  Papstes 
Clemens  lautende  Zehnt bestätigung,  Jane  Reg.  5320,  in  welcher  Franken- 
heim bereits  genannt  wird,  nicht  vor  dem  Jahre  1190  entstanden  ist. 
Auch  die  Schrift  lässt  sich  gut  an  das  Ende  des  12.  Jahrhunderts  setzen 
und  so  glaube  ich  trotz  der  günstigeren  Beurteilung  durch  Löwenfeld  an 
dem  Urteil  von  Ewald  (X.  Archiv  2,  219)  und  Pflugk-Harttung  (X.  Archiv 
J%  246)  festhalten  zu  können  und  auch  diese  Papsturkunde  in  die  Keine 
der  Zehntfitlschungeii  des  12.  Jahrhunderts  zahlen  zu  dürfen. 

3* 


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3G 


Erben. 


Aus  der  im  Jahre  1190  geschriebenen  Urkunde  des  Abtes 
Helm  wich  erfahren  wir,  dass  schon  sein  Vorgänger  Otto  mit 
Hilfe  von  Urkunden  (instrumentis  necessariis)  die  Zehentrechte 
seines  Klosters  im  Heiligen  Forst  erwiesen  hatte.  Von  den 
im  zweiten  Abschnitt  besprochenen  Diplomen  enthält  keines 
eine  Erwähnung  des  Heiligen  Forstes;  in  D.  159  wird  die 
Kirche  Schweighausen  dem  Kloster  verliehen,  aber  die 
Grenzen  der  Pfarre  werden  nicht  angeführt.  Dagegen  liegt  in 
D.  430  eine  Urkunde  vor,  deren  Eingang  und  Schluss  mit 
D.  159  übereinstimmt,  während  in  der  Mitte  ein  Satz  ein- 
geschaltet ist,  welcher  dem  Kloster  die  Zehnten  vom  Forst 
zuspricht  und  die  Grenzen  der  Pfarre  Schweighausen  in  der 
Weise  festsetzt,  dass  der  Heilige  Forst  zum  grossen  Teil  in 
dieselben  eingeschlossen  ist. !)  Diese  Urkunde  bietet  dieselben 
Daten  wie  D.  159,  aber  sie  liegt  in  einer  Form  vor,  welche 
von  vorneherein  jeden  Verdacht  rechtfertigt;  sie  ahmt  die 
Formen  des  Originals  nach,  scheint  einmal  sogar  besiegelt 
gewesen  zu  sein,  aber  ihre  Schrift  erweist  sich  als  eine,  wenn 
auch  geschickte  Nachzeichnung  von  D.  159  oder  doch  einem 
vom  gleichen  Schreiber  wie  D.  159  mundierten  Diplom;  das 
Format  zeigt  die  für  die  Königszeit  Otto  III.  ungebräuchliche 
Form  der  Charta  transversa.  Hiezu  kommen  inhaltliche  Be- 
denken, wie  die  anstössigen  Worte  popularis  ecclesia,  antique 
titulationis  conservatio,  ganz  besonders  aber  der  Umstand, 
dass  als  Herzog  von  Schwaben  jener  Hermann  genannt  wird, 
der  erst  im  Jahre  997  diese  Würde  erlangt  hat,  während  die 
Daten  der  Urkunde  auf  994  weisen. 

Diese  Umstände  berechtigen  uns,  D.  430  als  Fälschung 
anzusehen,  für  deren  Herstellung  nicht  ein  verlorenes  echtes 
Diplom,  sondern  D.  159  und  daneben  DO.  IL  109  benutzt 
worden  ist,  und  deren  Zweck  es  war,  die  Zugehörigkeit  des 


•)  Leider  vermochte  ich  die  hier  angegebenen  Grenzpunkte  nicht  mit 
Sicherheit  zu  bestimmen ;  Egilolesphat  ist  sicher  mit  dem  in  Stumpf,  Reg. 
3458  als  Grenze  der  Pfarren  Schweighausen  und  Hagenau  genannten 
Egenulfespat  identisch,  vielleicht  auch  mit  den  sogenannten  Pfadwegen 
(s.  Ney,  Gesch.  des  HeUigen  Forstes  54  Anm  2).  Sicher  ist,  dass  als 
Nordgrenze  die  Sauer,  als  Südgrenze  die  Moder  bezeichnet  war;  der 
Marchbach  ist  vielleicht  jener,  der  den  Forst  im  Osten  abgrenzt:  die 
Cochenheimer  (Kauffenheimer)  Brücke  wird  auch  in  der  Urkunde  Hein- 
richs VII.  Böhmer-F.  4090  als  Grenzpunkt  bestimmt. 


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Die  Anfange  des  Klosters  Selz. 


37 


Forstes  zur  Pfarre  Schweighausen  und  die  Zehentrechte  der 
Selzer  im  Forst  zu  erweisen.  Nach  dem  Gesagten  wird  es 
erlaubt  sein,  die  Entstehung  der  Fälschung  mit  dem  Streit 
zwischen  Selz  und  S.  Walburg  in  Zusammenhang  zu  bringen; 
sie  wird  unter  dem  Abt  Otto  angefertigt  und  schon  im  Jahre 
1183  den  päpstlichen  Gesandten  zu  Strassburg  vorgelegt 
worden  sein. 

Unbekannt  ist  mir  jenes  Privilegium  der  Kaiserin  Adelheid, 
welches  im  Jahre  1227  von  dem  Kellermeister  von  Selz  vor- 
gelegt wurde,  um  den  Zehentstreit  zwischen  dem  Pfarrer  von 
Kauifenheim  und  den  Nonnen  von  Königsbrück  zu  entscheiden.  *) 
Vielleicht  war  es  eine  mit  D.  430  verwandte  Urkunde, 
die  wohl  ebenfalls  in  die  Gruppe  der  Selzer  Fälschungen 
gehört  haben  wird.  Dass  noch  im  13.  Jahrhundert  eine  echte 
Urkunde  der  Stifterin  in  Selz  existiert  hätte,  welche  heute 
nicht  mehr  vorhanden  ist  und  sonst  nirgends  erwähnt  wird, 
seheint  mir  nicht  wahrscheinlich. 


Indem  die  Ausgabe  der  Urkunden  Otto's  III.  in  den  Monu- 
menta  Germaniae,  nach  welcher  ich  hier  die  einzelnen  Diplome 
citiert  habe,  noch  nicht  vollendet  ist,  bin  ich  genötigt,  eine 
Vergleichungstafel  der  neuen  Nummern  mit  jenen  in  Stumpfs 
Regestenwerk  beizufügen. 


>.  m. 

=  Stampf 

DO.  HL 

=  Stumpf 

DO.  in. 

=  Stumpf 

4 

874 

79 

951 

137 

1006 

7a 

877 

80 

1286 

157 

1028 

7b 

878 

86 

958 

158 

1029 

13 

964 

87 

957 

169  a 

1031 

27 

898 

88 

959 

159b 

1030 

36 

907 

110 

980 

160 

1033 

39 

910 

118 

988 

161 

1034 

47 

916 

125 

994 

187 

1058 

63 

935 

126 

995 

279 

1142 

68 

940 

128 

997 

325 

1192 

77 

949 

130 

999 

430 

1032 

78 

950 

136 

1005 

')  Scböpßin,  Als.  dipl.  361  No.  451  (Böhmer-F.  4090). 


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Der 

Feldzug  des  Jahres  1622  am  Oberrhein 

nach  den  Denkwürdigkeiten 

des  Freiherrn  Ulysses  von  Salis-Marschlins. 

Mitgeteilt  von 

Karl  Obser 


Während  für  den  Zeitraum  des  30jährigen  Krieges,  der 
im  Anschlüsse  an  den  höhmischen  Feldzug  die  Operationen 
am  Oberrhein  umfasst,  Denkwürdigkeiten  aus  dem  spanisch- 
ligistischen  Lager  vorliegen,  hat  es,  wenn  wir  von  der  be- 
kannten Relation  Sitzingens,  die  doch  eigentlich  mehr  als  eine 
zu  bestimmtem  Zweck  verfasste  Tendenzschrift  aufzufassen 
ist,  absehen,  an  derlei  Aufzeichnungen  von  gegnerischer  Seite 
bisher  gefehlt.   Und  doch  besitzen  wir  gerade  für  den  Feld- 
zug Mansfelds  im  Jahre  1622  eine  höchst  wertvolle  Quelle  in 
den  Memoiren  des  Freiherrn  Ulysses  von  Salis  Marschlius.1) 
C.  von  Mohr  hat  diese  Denkwürdigkeiten,  auf  deren  Existenz 
und  Bedeutung  für  die  bündnerische  Geschichte  G.  E.  v.  Haller 
in  seiner  „Bibliothek  der  Schweizergeschichte"  (Bern  1785, 
Bd.  V,  No.  745)  nach  Mitteilungen  seitens  der  Familie  von 
Salis  erstmals  verwiesen,  im  Jahre  1858  aus  dem  Italienischen 
ins  Deutsche  übertragen  und  veröffentlicht,  den  Abschnitt  aber, 
in  welchem  der  Verfasser  über  seine  Teilnahme  an  jenem 
Feldzug  berichtet,  völlig  bei  Seite  gelassen.8)   Dagegen  ist, 
was  dem  Herausgeber  entgangen,  einiges  aus  demselben  schon 

1)  Über  Ulysses  von  Salis -M.,  der  als  französischer  Oberst  und 
Marechal  de  camp  nachmals  auf  die  Geschicke  seiner  Heimat  Bünden 
hervorragenden  Einfluss  ausgeübt,  vgl.  G.  v.  Wyss  in  der  Allg.  Deutsch. 
Biographie,  30,  237  ff.,  sowie  die  von  P  Nicolaus  von  Salis  Soglio  O.  S.  H. 
neuerdings  veröffentlichte  Monographie  über  „die  Familie  von  Salis* 
S.  349.  -  ')  A.  a.  0.  S.  140,  Anm.  184. 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


39 


ein  paar  Jahrzehnte  früher,  als  man  an  eine  Publikation  der 
Memoiren  gedacht,  unter  der  Aufschrift  „Tilly  und  Mansfeld" 
in  Posselts  Europäischen  Annalen,  Jahrg.  1807,  Bd.  III,  S.  84 
bis  92,  auszugsweise  mitgeteilt  worden.  Als  eine  Ergänzung 
der  Publikation  v.  Möhrs  und  einen  Beitrag  zur  Quellen- 
litteratur  des  30jährigen  Krieges  gebe  ich  im  Folgenden  nach 
der  in  der  Curer  Kantonsbibliothek  verwahrten  Original- 
handschrift den  Abschnitt  über  die  Campagne  von  1622  so- 
weit er  nicht  Erlebnisse  von  rein  persönlichem,  untergeord- 
netem Interesse  berührt,  in  seinem  vollen  Umfange.1) 

Ein  paar  Bemerkungen  über  die  Zeit  der  Abfassung  und 
den  Charakter  der  Memoiren  mögen  vorausgeschickt  werden. 
Die  Angabe  bei  Haller,  Salis  habe  sie  „meistens  in  dein  Feld, 
und  so  zu  sagen  auf  der  Stelle"  niedergeschrieben,  bedarf 
wohl  kaum  erst  der  Widerlegung,  allerdings  sind  dem  Ver- 
fasser, neben  allerlei  urkundlichem  Materiale,  wie  vielfach  ge- 
naue Detailangaben,  namentlich  Zahlen,  vermuten  lassen,  wohl 
auch  tagebuchartige  Aufzeichnungen  vorgelegen,  zu  zusammen- 
hängender Erzählung  sind  dieselben  aber  erst,  wie  G.  v.  Wyss 
mit  Recht  annimmt,  in  der  letzten  Periode  seines  Lebens 
(zwischen  1649—1674)  verarbeitet  worden. 

Die  Darstellung  selbst  ist  schlicht  und  einfach,  im  wesent- 
lichen, soweit  es  sich  kontrolieren  lässt,  vor  allem  wo  er  als 
Augenzeuge  berichtet,  auch  zuverlässig.  Die  Objektivität,  mit 
der  Salis  im  allgemeinen  die  Ereignisse  schildert,  die  Mängel 
der  eigenen  Kriegführung,  wie  die  Vorzüge  der  feindlichen 
beurteilt,  macht  einen  erfreulichen  Eindruck.  Als  Augenzeuge, 
in  höherer  militärischer  Stellung  an  den  Ereignissen,  die  er 
darstellt,  meist  selbst  beteiligt,  verdient  er  Beachtung;  für 
das  Treffen  bei  Mingolsheim  und  den  Rückzug  Mansfelds  durch 
die  Lorscher  Heide  bilden  seine  Nachrichten  die  Hauptquelle. 

Mit  dem  November  1621,  wo  Salis  der  Heimat  im  Prätti- 
tau,  für  deren  Freiheit  und  Glauben  er  gestritten,  der  spanisch- 
österreichischen  Übermacht  weichend,  als  Flüchtling  den 
Rücken  kehrt,  um  mit  gleichgesinnten  Landsleuten  Mansfeld 

*/  Herrn  Kantonsbibliothekar  Candreia  in  Cur,  sowie  meinem  Freunde 
Dr.  Geisser  in  Turin,  die  mich  bei  Feststellung  und  Interpretation 
h  Textes  freundlichst  unterstützt,  spreche  ich  auch  an  dieser  Stelle 
otmen  Dunk  ans. 


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40 


Obser. 


seinen  Degen  zur  Verfügung  zu  stellen,  brechen  die  Denk- 
würdigkeiten bei  Mohr  ab.  Wir  übergehen  die  eingehende 
Schilderung  seiner  Wanderung  durch  Schwaben,  seines  Em- 
pfanges in  Durlach,  wo  Markgraf  Georg  Friedrich  ihm  ver- 
gebens Dienste  anbietet,  seiner  Ankunft  in  Germersheim,  dem 
Hauptquartiere  Mansfelds,  der  ihn  zum  Sergeantmajor  eines 
unter  der  Führung  des  Baslers  Hieronymus  Beck  neuzubilden- 
den Schweizerregimentes  ernennt,  sowie  der  daran  anknüpfenden 
abenteuerlichen  Kreuz-  und  Querfahrten  zu  Werbezwecken.1) 
Anfangs  März  begegnen  wir  ihm  zu  Selz,  wo  die  vier  Fähn- 
lein des  Regiments,  etwas  über  800  Mann2),  gemustert  wer- 
den; um  die  Mitte  des  Monats  werden  sie  nach  Hagenau  ver- 
legt, wo  sie  bis  zur  Eröffnung  des  Feldzuges  verbleiben,  mit 
dessen  Beginn  wir  ihm  das  Wort  überlassen.3) 


Nachdem  ich  in  Hagenau  unter  dem  Kommando  des  Grafen  Jörg 
Ludwig  von  Löwenstein  etwa  vier  Wochen  verweilt,  von  den  Bürgern 
gar  wohl  aufgenommen,  erhielt  ich  Befehl,  mit  den  genannten  vier 
Fähnlein  zum  Heere  zu  stossen.  Unser  General  hatte  nämlich  durch 
den  Obersten  Peblis  (Pepliz)  die  dem  Bischöfe  von  Speier  gehörige 
ziemlich  starke,  schwer  zugängliche  Feste  Madenburg  (Madaburg) 
belagern  lassen1);  da  sie  jedoch  nicht  so  rasch  genommen  werden 
konnte,  als  man  glaubte,  wurde  ausser  dem  bisher  dazu  verwendeten 
Kriegsvolke  weiteres  in  den  bischöflichen  Landen  einquartiert;  mir 
selbst  aber  wurden  als  Erholungsquartiere  zwei  Dörfer  oberhalb 
Landau,  Frankweiler  und  Gleisweiler  (Francviller  e  Kleisviüer)  an- 
gewiesen, wo  es  Lebensmittel  und  guten  Wein  in  Fülle  gab.  Meine 
Leute  waren  da  während  der  10  Tage,  welche  die  Belagerung  der 
Feste  noch  erforderte,  so  wohl  aufgehoben,  dass  sie  herzlich  gern 
gewünscht,  sie  hätte  noch  einen  Monat  weiter  gedauert.  Ich  selbst 
fand  auch  meine  Rechnung,  denn  da  der  Oberstlieutenant8),  statt 
das  Regiment  zu  führen,  sich  lieber  dem  Gefolge  Mansfelds  anschloss 
oder  bei  seinem  Reiterföhnlein  verblieb,  lag  das  Kommando  in  meinen 
Händen.  Ich  hielt  die  Soldaten  in  guter  Disziplin,  sie  begnügten 
sich  auch  mit  dem,  was  die  Bauern  ihnen  gaben.  Ja  als  ich  zum 
allgemeinen  Sammelplatze  abrückte,  brachten  mir  diese  armen  Leute, 
unaufgefordert,  150  Thaler,  ein  gutes  Pferd,  Schinken,  Zunge  und 
Salzfleisch,  und  baten  mich,  mit  dem  Wenigen  fürlieb  zu  nehmen 

»)  Folio  109—118  des  ersten  Bandes  der  Handschrift.  -  2)  Nicht  in 
Fähnlein  mit  1500  Mann,  wie  v.  Reitzenstein,  Feldzug  des  Jahres  1622 
Heft  1,  S.  118  ansetzt.  —  *)  Die  sachlichen  Anmerkungen  zum  Text  sind 
demselben  angehängt. 


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Denkwürdigkeiten  von  Salw- Marse  Iii  ins  1622. 


41 


und  zu  verhüten,  dass  die  Soldaten  beim  Abmarsch  ihre  Häuser 
plünderten.  Wie  ich  Grund  hatte  mit  ihnen  zufrieden  zu  sein,  waren 
sie  es  auch  mit  mir. 

Bei  Germersheim  hatte  inzwischen  der  General  Fahrzeuge  und 
Schiffbrücken  zusammenführen  lassen,  um  mit  dem  Heer  über  den 
Rhein  zu  setzen,  was  zwei  Tage  und  Nächte  erforderte,  dann  lagerte 
er  sich  auf  dem  [rechten]  Ufer  des  Stroms,  eine  Meile  oberhalb 
Philippsburg.*) 

Unerwartet  traf  unterdessen  zu  Germersheim  der  Pfalzgraf  und 
Bohmenkönig  ein,  der  mit  vier  Begleitern  unerkannt  Frankreich, 
Lothringen  und  das  Land  seines  Vetters  von  Zweibrücken  durchquert 
hatte.  Er  war  es,  als  dessen  General  sich  der  Graf  von  Mansfeld 
bei  all'  seinen  Unternehmungen  und  Werbungen  bezeichnete.4) 

Als  am  dritten  Tage  sich  frühzeitig  das  Gerücht  von  seiner  An- 
kunft verbreitete,  herrschte  allenthalben  Freude,  denn  man  glaubte, 
er  werde  dem  Heere  die  Löhnung  auszahlen  lassen*),  aber  die  Hoff- 
nung schwand  bald.  Es  kam  die  Weisung,  alle  Trappen  sollten  sich 
unter  der  Führung  des  Sergeant-Generals  Bovetius.  eines  wackern 
Edelmannes,  in  Schlachtordnung  aufstellen,  um  ihn  zu  empfangen; 
es  waren  im  ganzen  16000  Mann  zu  Fuss  und  (J000  Reiter,  lauter 
treffliches  Kriegsvolk.*) 

Als  der  König  nach  Tische  den  Rhein  passirte,  wurde  er  aus 
zwei  Feldstücken  und  vom  Fussvolke  mit  einer  vollen  Salve  begrüsst. 
Er  besichtigte  zuerst  die  Reiterei  des  rechten  Flügels,  dann  ritt  er 
die  Front  aller  lufauterieregimenter  ab,  von  den  Obersten  und  Haupt- 
leuten mit  den  Piken  und  einer  weiteren  Ehrensalve  bewillkommt.  . . . 

Darauf  begab  er  sich  mit  seinem  Gefolge  zum  linken  Flügel  der 
Reiterei,  um  diesen  in  Augenschein  zu  nehmen.  Da  es  sehr  spät  am 
Tage  war,  kampierten  wir  die  Nacht  über  an  Ort  und  Stelle,  am 
folgenden  Tage  aber  brachen  wir  nach  Bruchsal  (Bruxell)  auf,  wo 
der  König  und  sein  Feldherr  mit  dem  Fussvolk  Quartiere  bezogen, 
die  Reiterei  in  der  Umgegend.  Am  andern  Morgen  schlugen  wir 
die  Strasse  nach  Heidelberg  ein,  da  wir  noch  keine  Nachricht  hatten, 
dass  General  Tilly  seine  Winterquartiere  verlassen.  Unterdess  hatte 
sich  unvermutet  (all'  improviso)  der  Markgraf  von  Durlach  für  den 
Pfälzer  erklärt  und  war  mit  einem  kleinen  Heere,  dem  besten,  was 
man  seit  vielen  Jahren  gesehen,  zur  Belagerung  von  Stadt  und  Burg 
Sinsheim,  die  dem  Pfalzgrafen  gehörten,  aufgebrochen.6)  Es  waren 

»)  So  dürfte  wohl  die  etwas  dunkle  Stelle :  „l'allegrezza  fu  universale 
credendoai  che  haveria  fetto  dare  una  mostra  all'  arroata"  zu  verstehen 
sein:  mostra  =  Aufstellung  in  Reih'  und  Glied  zum  Empfang  der  Löh- 
nung, metonymisch  für  Löhnung,  Löhnungsappell.  Allerdings  widerspricht 
diese  Auslegung  dem  üblichen  Sprachgebrauche,  da  Salia  von  demselben 
aber  mehrfach  abweicht,  wäre  sie  hier  nicht  unbedingt  zu  verwerfen, 
mostra  im  gewöhnlichen  Sinne  =  Musterung  zu  nehmen,  geht  nicht  an; 
ebensowenig  passen  die  übrigen  Bedeutungen. 


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42 


Obser. 


8-  bis  10000  Mann  zu  Fuss  und  etwa  2000  Reiter,  vorwiegend  neues 
Volk,  dazu  kam  ein  prächtiger  Artilleriepark,  eine  Menge  Wagen 
mit  Kriegsmunition  und  Proviant,  andere  wieder  mit  Kriegswerk- 
xeugen  und  Brustwehren  (steccati)  ausgerüstet,  um  das  ganze  Lager 
einzuschließen,  —  eine  Wagenburg  (Waghenburg),  wie  man  es  nannte. 
Kaum  hatte  Tilly  von  der  Belagerung  jenes  Ortes  gehört,  als  er  all' 
sein  Volk  an  sich  zog,  um  den  Platz  zu  entsetzen,  und  bis  gegen 
Wiesloch  vorrückte    In  der  Nacht  vom  — «)  April,  wie  ich  glaube, 
befand  sich  unser  Hauptquartier  in  einem  grossen  Dorfe.  Namens 
Mingolsheim  (Mengelsheim),  die  Reiterei,  wie  gewöhnlich,  in  der 
Umgegend. T)  Vier  Regimenter  derselben  jedoch.  Obertraut,  Orten- 
burg,  Linzan  und  Ghifft,  sowie  zwei  Regimenter  Infanterie,  das  alte 
(il  reggimento  vecchio)  und  unsere  vier  Fähnlein*),  hatten  Ordre,  in 
einem  Dorfe,  eine  Stunde  weiter  vorn,  Quartier  zu  suchen,  jene  mit 
der  Weisung,  bei  Tagesanbruch  vorzurücken,  um  Nachricht  vom 
Feinde  einzuziehen,  diese,  auf  der  Hauptstrasse  weitere  Befehle  zu 
erwarten.    Beide  Teile  vollzogen  ihre  Aufträge;  die  Reiterei,  die 
bis  in  die  Nähe  von  Wiesloch  vorging,  fand  dort  das  Lager  Tillys; 
unsere  Kürassiere1')  stiessen  auf  die  Vorhut,  die  unsrigen  kamen  ihnen 
y.u  Hilfe,  während  die  feindliche  Vorhut  von  ihrer  gesamten  Reiterei 
unterstützt  wurde,  die  zu  Pferde  gestiegen  war.  Da  mithin  die  Partie 
allzu  ungleich  war.  entschieden  sich  die  Unsrigen  für  den  Rückzug, 
anfangs  in  guter  Ordnung,  dann  aber,  da  man  ihnen  hart  auf  den 
Fersen  folgte,  in  voller  Verwirrung.   Voll  Ungeduld  harrten  unsere 
beiden  Regimenter  auf  die  Ankunft  des  Heeres  und  weitere  Weisungen, 
die  erst  gegen  9  Uhr  eintrafen  und  uns  zurückriefen,  um  dem  Gros 
des  Heeres  zu  folgen,  welches  auf  die  Kunde,  dass  der  Feind  im 
Felde  stand,  eine  andere  Strasse  eingeschlagen  hatte.  An  diesem 
Tage  —  es  war  der  15.  April  (sie!)  —  führte  ich  mit  den  vier 
Fähnlein  die  Nachhut  ;  auf  dem  Rückmarsch  sticss  in  Mingolsheim, 
wo  das  Hauptquartier  gewesen,  all'  das  Volk  hinzu,  das  zur  Reserve 
der  beiden  oben  genannten  Regimenter  bestimmt  war. 

Der  Ort  liegt  in  einer  Einsenkung,  zu  beiden  Seiten  steigt  das 
Gelände  sanft  an,  mitten  durch  rliesst  ein  kleines  Wasser1),  eher  ein 
Graben  als  ein  Flüsschen  von  einiger  Tiefe  zu  nennen.   Schon  hatte 
unterhalb  des  Dorfes  das  alte  Regiment  die  Brücke  passiert10)  und 
meine  vier  Fähnlein  begannen  gerade,  sie  zu  überschreiten,  in  dem 
Augenblicke  sahen  wir  in  wildem  Galopp  unsere  Reiterei,  die  vier 
genannten  Regimenter,  daher  sprengen,  um  sich  zu  salvieren.  teils 
nach  der  Brücke,  teils  nach  dem  Dorfe.  Ich  befahl  den  Musketieren, 
die  schon  hüben  waren,  den  Grabenrand  zu  besetzen,  den  Pikenieren, 
die  Brücke  zu  verteidigen,  indem  ich  eilends  den  Rest  mit  den  flüch- 
tigen Reitern  vermischt  herüber  kommen  Hess.  Wer  die  Brücke  nicht 
passieren  konnte,  war  genötigt,  zu  Pferde  über  den  Graben  zu  setzen, 
aber  viele  blieben  darin  liegen.   So  gross  war  die  Verwirrung  bei 

*)  Lücke  im  Original.  —  So  dürfte  wohl  der  Ausdruck:  corratori 
zu  verstehen  sein  —  <j  Die  Alte  oder  Kleine  Bach. 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


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der  Brücke,  dass  wir  unsere  Trosswagen  im  Stiche  lassen  musstcn 
und  nnr  mit  Mühe  die  Bespannung  und  das  Beste  von  den  Lasten 
retteten,  denn  schon  waren  die  Kroaten  mit  ihren  Krummsäbeln  (semi- 
tare  =  seimitarre)  ziemlich  nahe  gekommen,  hieben  etliche  von  unseni 
lauten  nieder  und  steckten  die  Wagen  in  Brand,  wobei  drei  arme 
Bursche,  die  uoch  darauf  waren,  verbrannten,  ein  klägliches  Schau- 
spiel!11) Unterdes  erhielten  die  Kroaten  von  unsern  Musketieren 
diesseits  des  Grabens  Feuer,  die  andern,  welche  den  Flüchtigen,  die 
sich  nach  dem  Dorf  gewandt,  folgten,  stiessen  beim  Rückzüge  auf 
das  rote  und  das  gelbe  Regiment.1*) 

Unser  Verlust  bei  der  Retirade  belief  sich  auf  150  Reiter. 

Auf  die  Kunde  von  der  Verwirrung  Hess  der  General ,  der  mit 
»ler  Vorhut  schon  einen  andern  Weg  eingeschlagen  hatte,  Kehrt 
machen,  und  stellte  das  Gros  des  Heeres«)  auf  der  Anhöhe  gegen 
Bruchsal  in  Schlachtordnung  auf,  ebenso  die  Nachhut,  welche  im 
Treffen  die  Spitze  bilden  sollte.  Wir  selbst  empfingen  Ordre,  zu  ihr 
zu  stossen  und  nur  50  Musketiere  und  50  Pikeniere  zur  Verteidigung 
der  Brücke  zurückzulassen;  auch  die  Vorhut,  die  in  raschem  Lauf 
umgekehrt  war,  wurde  in  Reih1  und  Glied  formiert,  dann  erteilte  der 
General  die  nötigen  Befehle,  um  den  Feind  zu  empfangen,  wenn  er 
die  Kühnheit  hätte,  aus  dem  Dorfe  vorzudringen.  Um  jede  Verwirrung 
zu  verhüten,  erhielt  der  Trosshauptmann  Weisung,  wieder  nach  Bruchsal 
zurückzukehren.  Sobald  nun  auf  der  gegenüberliegenden  Anhöhe  das 
feindliche  Heer  ebenfalls  in  Schlachtordnung  erschien,  bekamen  die 
genannten  zwei  Regimenter b)  Ordre,  das  Dorf  in  Brand  zu  stecken, 
(las  bald  in  hellen  Flammen  stand,  da  grosse  Mengen  Stroh  dort  lagen, 
und  sich  dann  zum  Gros  des  Heeres  zurückzuziehen.  Das  thaten  sie 
denn  auch,  wiederholt  genötigt,  gegen  die  Kroaten  und  ein  paar  Mus- 
ketiere, die  sie  verfolgten,  Kehrt  zu  machen,  bis  sie  an  den  Platz 
kamen,  wo  sie  sich,  wie  auch  meine  hundert  Soldaten,  in  Reih'  und 
Glied  aufstellen  sollten. 

Als  der  Feind  bemerkte,  dass  der  Tross  umkehrte,  das  Dorf  in 
Flammen  stand  und  die  Unsrigen  hin-  und  hermanövrierten  —  nicht 
etwa,  um  sich  zurückzuziehen,  sondern  um  zwischen  den  Bataillonen 
und  Schwadronen  den  nötigen  Abstand  zu  nehmen  — ,  wähnte  Tilly, 
wir  hätten  Furcht,  und  befahl  seiner  Vorhut,  dem  Fussvolk  wie  der 
Reiterei,  so  gut  es  anginge,  diesseits  des  Dorfes  vorzurücken,  um  uns 
in  den  Rücken  zu  fallen  oder  uns  zu  zwingen,  die  Stirne  zu  bieten. 
Sowie  die  I^eute  [aus  dem  Dorfe]  vordrangen,  stellten  sie  sich  in 
Reih'  und  Glied  auf;  durch  weitern  Nachschub  gewannen  die  Vor- 
dersten Terrain  und  konnten  ihrerseits  wieder  den  andern  zu  gleichem 
Zwecke  Platz  machen.  Tilly  selbst  folgte  in  trefflicher  Haltung  dem 
Gros  des  Heeres  und  stieg  nach  dem  Dorfe  herab,  vor  dem  er  Halt 
machte,  indem  er  der  Vorhut  stets  neue  Verstärkung  nachschickte, 
wütend,  dass  er  uns  nicht  in  voller  Front  (in  piena  battaglia)  an- 

a)  battaglia,  hier  im  Gegensatz  zu  Vor-  und  Nachhut  —  Gros  im 
modernen  militärischen  Sprachgebrauche.  —  b)  Das  rote  und  gelbe. 


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44 


Obser. 


greifen  konnte.  Inzwischen  ritt  der  König  mit  dem  Grafen  Hansfeld, 
nachdem  sie  unsere  Trappen  zum  Empfang  des  Feindes  geordnet, 
die  Front  aller  Bataillone  und  Schwadronen  ab,  um  sie  zu  tapferem 
Kampfe  anzufeuern.  Wenn  der  Feind  anrückte  oder  sie  ihm  ent- 
gegenziehen sollten,  würden  drei  Kanonenschüsse  das  Zeichen  geben. 
Während  sie  zu  den  Leuten  sprachen,  harrte  man  der  heissersehnten 
Losung,  um  loszuschlagen. 

Schon  hatten  etwa  5000  Soldaten  mit  4  Feldstücken  [das  Dorf] 
passiert'8),  als  unser  Feldherr,  der  wohl  merkte,  dass  die  Niederlage 
der  oben  genannten  Reiterregimenter  vom  Morgen  unsere  Leute  etwas 
beunruhigte,  es  für  gut  fand,  nicht  mehr  hindurch  zu  lassen,  sondern 
anzugreifen.  Das  Zeichen  ward  gegeben,  und  in  guter  Ordnung  warf 
sich  der  Vortrab  auf  die  Feinde,  die  sich  ziemlich  wacker  verteidigten, 
schliesslich  aber,  als  sie  sahen,  dass  unsere  ganze  Streitmacht 
herabmarschierte  und  ihr  Feldherr  ihnen  nicht  rechtzeitig  Hilfe  zu 
schicken  vermochte,  die  Waffen  wegwarfen  und  sich  zur  Flucht  wandten. 
In  einem  Kampfe  von  kaum  einer  Stunde  blieben  ihrer  mehr  denn 
2500  tot  auf  dem  Platze,  500  wurden  gefangen,  unter  ihnen  Erwiz, 
der  die  Vorhut  (quella  gente)  befehligte,  und  verschiedene  andere 
Offiziere  von  Rang.1*)  Zwei  Obersten  und  viele  Hauptleute  zählte 
man  unter  den  Toten.  An  Reute  gewann  man  die  vier  Feldschlangen, 
einige  Munitionskarren,  6  Standarten  und  10  Feldzeichen,  die  man 
mit  den  vornehmen  Gefangenen  Seiner  Majestät  präsentierte.  Einige 
junge  Fürsten,  die  sich  beim  Heere  befanden,  bestürmten  den  Grafen 
Mansfeld  eifrig,  den  Sieg  zu  verfolgen,  da  Tilly,  wie  sie  sahen,  sich 
wieder  nach  der  Anhöhe,  die  er  verlassen  hatte,  zurückzog.  Sie  ver- 
mochten indes  nicht,  ihn  zu  überreden ;  um  dem  Feinde  beizukommen 
—  hielt  er  ihnen  entgegen  — ,  müsste  man  durch  das  Dorf  vorrücken, 
wie  der  Gegner  auch  gethan ;  vielleicht  aber  habe  sich  Tilly  nur  zum 
Schein  zurückgezogen,  um  ihn  zu  verleiten,  seine  Leute  zur  Ver- 
folgung auszuschicken,  dann  aber,  sobald  ein  Teil  das  Dorf  passiert 
hätte,  umzukehren  und  sie  anzugreifen.  So  könnte  ihnen  das  gleiche 
Missgeschick  widerfahren,  wie  dem  Feinde;  er  begnüge  sich  daher 
mit  dem  Erfolge,  mit  dem  er  den  Feldzug  eröffnet.  '*)  Diese  wohl- 
erwogenen Gründe  mussten  auch  jene  Herren  vollkommen  billigen. 

Bemerkenswert  hierbei  war,  dass  der  Himmel  anfangs  ganz  heiter 
war,  so  dass  man  kaum  ein  Wölkchen  sah,  im  selben  Augenblicke 
aber,  als  der  Kampf  begann,  etwa  um  2  Uhr  nachmittags,  ein  Platz- 
regen niederging,  der  den  Erdboden  derart  erweichte,  dass  man  nur 
mit  Mühe  den  Fuss  aus  dem  Morast  ziehen  konnte  und  wohl  ein  paar 
Hundert  Schuhe  im  Kothe  stecken  blieben.1 )  Wer  die  seinen  ver- 
loren hatte,  fand  aber  Gelegenheit,  die  der  gefallenen  Feinde  an- 
zuziehen. 

Auch  wir  zogen  uns  auf  die  Anhöhe  zurück,  wo  wir  den  Rest 
des  Tages  ebenso  wie  der  Feind  unter  den  Waffen  verblieben.  Es 
war  ein  hübscher  Anblick,  die  beiden  Heere  in  Schlachtordnung! 
Von  beiden  Seiten  Hessen  die  Trompeten  ihre  Fanfaren  ertönen,  und 
so  lang  es  noch  hell  war,  sonderten  sich  beiderseits  kleine  Reiter- 


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Donkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


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hänfen  ab  und  fochten  mit  einander  im  Umkreis  des  Dorfes,  bald 
die  ünsrigen  drüben,  bald  die  Feinde  hüben.  Bei  diesen  kleinen 
Scharmützeln  aber  verloren  wir  mehr  Leute  als  zuvor  in  dem  Treffen. 

Auch  einige  von  unsern  Graubündnern ,  die  bei  den  Reiterregi- 
mentern des  Grafen  Ortenburg  standen,  bekamen  Lust,  ein  paar 
Pistolenschüsse  abzufeuern,  drangen  durch  das  Dorf  vor,  stiessen  dann 
aber  auf  einen  ihnen  weit  überlegenen  Trupp  Feinde,  der  ihnen  übel 
zusetzte. 

Gallus  Rieger  von  Splügen  und  zwei  andere  aus  Partenz  blieben 
tot,  dem  Genaz l1)  wurde  das  Pferd  unter  dem  Leibe  getötet,  er  selbst 
im  Gesicht  verletzt  durch  einen  Pistolenschuss,  der  ihm  ein  Stück 
von  der  Nase  wegriss.  Wenig  fehlte,  so  wäre  er  beim  Rückzüge  von 
einem  unserer  französischen  Reiter,  der  ihn  wegen  seines  Rockes  für 
einen  Feind  hielt,  niedergehauen  worden;  es  kam  aber  rechtzeitig 
noch  einer  aus  Partenz,  Dolf  Davaz,  hinzu,  der  diesem  bedeutete,  es 
sei  ein  Kamerad,  und  ihm  so  das  Leben  rettete. 

Als  die  Nacht  hereinbrach,  begannen  wir  nach  Bruchsal,  wohin 
sich,  wie  oben  erwähnt,  die  Artillerie  samt  dem  Tross  gewandt  hatte, 
zurückzumarschieren ;  es  tagte  schon,  als  die  Nachhut  dort  eintraf. 
Hier  blieben  wir  den  Rest  des  Tages. 

Der  Feind,  der  den  Tag  über  gute  Haltung  gezeigt,  war  inzwischen 
in  grosse  Verwirrung  und  Furcht  geraten.  Mit  Mühe  nur  hielt  man 
die  Soldaten  bei  den  Fahnen.  Auch  sie  hatten  bei  Zeit  ihre  Artillerie, 
Munition  und  Gepäck  nach  Wimpfen  schaffen  lassen,  in  der  Nacht 
folgten  sie,  aber  statt  in  Reih  und  Glied  zu  marschieren,  stürzten 
sie  sich  in  zügelloser  Flucht  dahin.  '*)  Am  Morgen  kamen  sie  unweit 
von  Sinsheim  vorüber,  welches  der  Markgraf  von  Baden  mit  seiner 
Artillerie  beschoss.  Etliche  Kundschafter  (battatori  di  strada)  mel- 
deten ihm,  Tilly's  Heer  sei,  in  voller  Auflösung,  auf  dem  Rückzüge 
begriffen;  seine  vornehmsten  Offiziere  rieten  ihm  daher,  etwas  Volk 
zum  Schutze  seines  Lagers  zurückzulassen,  mit  den  übrigen  Truppen 
aber  den  Flüchtlingen  in  den  Rücken  zu  fallen ;  unzweifelhaft  würde 
er  dann  das  feindliche  Heer  vernichten  und  alle  Geschütze  samt  dem 
Tross  erbeuten. 

Allzu  grossmütig,  wo  nicht  vermessen,  Hess  der  Markgraf  indes 
den  guten  Rat  unbeachtet,  mit  dem  Bemerken,  es  sei  keine  Ehre  für 
ihn,  ein  Heer  auf  der  Flucht  anzugreifen.  Er  verbot  geradezu,  die 
Flüchtlinge  irgendwie  zu  belästigen,  ja  er  wollte  nicht  einmal  zu- 
geben, dass  die  beiden  Reiterregimenter,  die  Mansfeld  ihm  geliehen, 
dies  thäten.  Am  Tage  vorher  hatte  er  eine  starke  Abteilung  Reiterei 
gegen  Wiesloch  entsandt,  diese  stiess  auf  einige  Offiziere  und  Sol- 
daten, die  vergeblich  nach  dieser  Seite  zu  fliehen  suchten,  und  nahm 
sie  gefangen.  Als  man  .sie  dem  Markgrafen  aber  vorführte,  befahl 
er,  sie  nicht  nur  frei  zu  lassen,  sondern  ihnen  auch  ihre  Pferde  zurück- 
zugeben, und  trug  ihnen  auf,  ihrem  Feldherrn  Tilly  zu  melden:  er 
habe  es  verschmäht,  den  Vorteil  auszunützen,  den  ihm  der  Zufall  in 
die  Hände  gespielt,  und  sein  Heer  zu  vernichten,  während  es  in  Ver- 
wirrung sich  zurückzog:  er  verhoffe,  dies  werde  in  einer  Feldschlacht 


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Obser. 


geschehen,  sobald  es  sich  wieder  erholt  habe. 19 t  Wie  thöricht  war 
es  von  dem  tapfern,  aber  unbesonnenen  Manne,  jene  alte  Lehre  nicht 
zu  beherzigen,  die  da  besagt,  Siegen  sei  immer  ein  löblich  Ding, 
wenn  es  auch  mit  List  und  Trug  geschehe  (che  vincere  fü  sempre 
laudabile  cosa,  vincasi  pure  con  arte  e  con  inganno) !  Lag  doch  hier 
keinerlei  Täuschung  vor  und  bandelte  es  sich  doch  nur  um  den  Ent- 
sehluss,  die  Flüchtlinge  niederzuhauen  oder  gefangen  zu  nehmen- 
Die  Höflichkeit,  die  er  gegen  seinen  Gegner  bezeugte,  kam  ihm 
teuer  zu  stehen.  Tilly  selbst  lachte  darüber.  Nach  seiner  Ankunft 
zu  Wimpfen  ordnete  er  seine  Truppen  wieder  und  zog  eilends  Cor- 
dova  und  Anbolt  an  sich  heran.  Auch  der  Markgraf  rückte  nach 
der  Einnahme  von  Sinsheim  gegen  Wimpfen  vor,  wo  er  sich  in 
geringer  Entfernung  vom  Feinde  in  seiner,  wie  er  glaubte,  unüber- 
windlichen Wagenburg  lagerte,  um  jene  Stadt  zu  schützen  (per  coprire 
quella  citta).  Als  Mansfeld  erfuhr,  dass  die  beiden  Feldherren  in 
Eilmärschen  mit  Tilly  sich  zu  vereinigen  strebten,  liess  er  [dem 
Markgrafen]  anbieten,  auch  er  wolle  mit  seinem  Heere  zu  ihm  stossen. 
Der  aber  schlug  das  Anerbieten  aus,  mit  dem  Bemerken,  er  sei  stark 
genug,  sich  gegen  Tilly  zu  wehren,  obgleich  er  doch  kaum  halb  so 
viel  I^utc  hatte,  wie  jener,  und  die  Mehrzahl  von  ihnen  überdies 
noch  Neulinge  im  Kriegshandwerke  waren.  Statt  dessen  riet  er  Mans- 
feld, in  den  darmstädtischen  Landen  einzufallen,  um  die  Truppen  des 
Fürsten  Christian  von  Braunschweig  an  sich  zu  ziehen,  der  in  West- 
falen auf  Kosten  der  Bischöfe  und  Prälaten  ein  Heer  von  etwa 
18  000  Mann  zu  Gunsten  des  Pfälzers  und  Böhmenkönigs  aufgebracht 
hatte  und  nun  herauf  marschierte,  um  sich  mit  uns  zu  vereinigen.*0) 
So  brachen  wir  gegen  Heidelberg  auf,  überschritten  dort  den  Neckar, 
um  ihm  entgegenzuziehen.  Da  aber  die  Nachricht  kam,  dass  Tilly 
in  Ladenburg,  einem  Städtchen,  das  dem  Pfalzgrafen  wie  auch  dem 
Bischöfe  von  Worms  gehört,  unter  dem  Schutze  von  zwei  Regimentern 
zu  Fuss  einen  Teil  des  Trosses  zurückgelassen  habe,  entschlossen  wir 
uus,  erst  das  Nest  auszuheben.  Der  Pfalzgraf  liess  aus  Mannheim 
12  grobe  Geschütze  (cannoni  intieri)  herbeischaffen,  aus  denen  man, 
ohne  eine  weitere  Batterie  aufzuführen,  die  Stadtmauern  so  erfolg- 
reich beschoss,  dass  in  kaum  zwei  Stunden  Über  30  Ellen  Mauerwerk 
einstürzten,  Schon  war  Ordre  zum  Sturm  erteilt,  als  man  Geueral- 
marsch  schlagen  hörte  und  gleichzeitig  zwei  Offiziere  heraustraten, 
um  wegen  der  Übergabe  zu  verhandeln.  Man  stellte  das  Feuer  ein 
und  die  Belagerten  zogen  sich,  in  der  Hoffnung  auf  einen  billigen 
Vergleich,  zum  Teil  von  ihren  Posten  zurück.  Kaum  merkten  dies 
aber  einige  unserer  Leute,  die  nicht  zum  Sturm  kommandiert  waren, 
so  drangen  sie  von  der  Neckarseite  in  die  Stadt  ein,  ohne  viel  Wider- 
stand zu  finden.  Als  die  andern,  die  zum  Sturm  beordert  waren, 
dies  sahen,  rückten  sie,  ohne  einen  Befehl  abzuwarten,  zum  Sturm 
auf  die  Bresche  vor  und  nahmen  sie,  schlecht  verteidigt  wie  sie  war, 
ein.  So  wurde  in  der  Verwirrung  die  Stadt  erobert  und  geplündert, 
und  viele  Leute  mnssten  über  die  Klinge  springen,  während  man 
noch  über  die  (  beigäbe  verhandelte.  .  .  . 


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Denkwürdigkeiten  von  Salia-Marschlins  1022. 


47 


Überaus  reich  war  die  Beute,  welche  die  Soldaten  machten,  da 
sich  die  volle  Monatslöhnung  für  die  feindliche  Armee  und  allerlei 
Dinge  von  grossem  Wert ,  die  ihren  Offizieren  gehörten ,  vor- 
fanden. .  . 

Ein  grosses  Unglück  war  es,  dass  am  gleichen  Tage,  als  w  ir  La- 
denburg einnahmen,  Tilly  Wiedervergeltung  an  dem  Markgrafen  von 
Durlach  übte,  den  er  nach  Ankunft  der  erwähnten  Verstärkung  in 
guter  Ordnung  hinter  seiner  Wagenburg  und  andern  Verschanzungen 
angriff.  Nach  ein  paar  Stunden  tapferer  Gegenwehr  wurde  der  gute 
Markgraf,  da  Feuer  in  die  Pulverwägen  geriet,  in  seinem  Lager  über- 
wältigt, all'  sein  Volk  zersprengt,  das  Fussvolk  zum  grössten  Teil 
niedergehauen,  ein  Teil  gefangen  genommen.   Viele  Herren  von  hoher 
Geburt  und  tapfere  Offiziere  blieben  tot,  unter  ihnen  Prinz  Magnus 
von  Württemberg,  der  ein  grosser  Feldherr  zu  werden  versprach, 
wenn  Gott  ihm  ein  längeres  Leben  geschenkt;  er  wurde  allgemein 
betrauert,  wo  man  ihn  kannte.   Die  ganze  Artillerie  mit  dem  Trosse, 
sowie  eine  beträchtliche  Summe  Geldes,  die  sie  mit  sich  führten,  fiel 
dem  Feind  in  die  Hände,  so  dass  die  höheren  Offiziere  Ersatz  für 
ihren  Verlust  zu  Ladenburg  fanden.   Heim  Heere  des  Markgrafen 
waren  auch  drei  Fähnlein  Bündner  unter  dem  Kommando  von  Wolf 
Juvalta,  Tobias  Finer  und  Joh.  Fausch.   Der  letztere  erwarb  sich 
vielen  Ruhm  und  vom  Markgrafen  das  Zeugnis  eines  tapfern,  uner- 
schrockenen Soldaten,  die  andern  aber  wurden  nicht  allzusehr  gelobt.") 

Der  Markgraf  stiess  mit  der  Reiterei,  die  er  zu  sammeln  ver- 
mochte, in  Idenburg  zu  uns,  wo  wir  noch  3  bis  4  Tage  blieben.'*) 

Genau  acht  Tage,  nachdem  es  in  seiner  Macht  gelegen,  die  zu 
vernichten,  die  ihn  später  besiegt,  war  jene  Niederlage  eingetreten. 

So  führte  er,  da  er  die  günstige  Gelegenheit,  die  sich  ihm  bot, 
zu  benützen  verschmäht,  sein  eigenes  Unglück  herbei;  damit  aber 
fielen  alle  weitern  Pläne  in  sich  zusammen,  der  Plan  vor  allem,  dem 
Herzoge  von  Baiern,  der  ja  wie  der  Kaiser  abgesehen  von  etwa  ftm 
Mann  neugeworbener  Truppen  unter  Erzherzog  Leopold  weiter  kein 
Kriegsvolk  mehr  im  Feld  stehen  hatte,  in  seinem  eigenen  Lande 
einen  Besuch  abzustatten.  Hätte  der  Markgraf  in  die  Vereinigung 
beider  Heere  eingewilligt,  so  hätte  Tilly  nie  gewagt,  sie  anzugreifen, 
um  so  weniger,  wenn  sie  sich  in  vorteilhafter  Stellung  postiert,  um 
des  Braunschweigers  Ankunft  zu  erwarten,  mit  dessen  Hilfe  sie  Tilly 
gezwungen  hätten,  sich  zur  Verteidigung  der  Lande  seiner  Gebieter 
zurückzuziehen. 

Ich  kann  hier  nicht  unterlassen,  daranf  hinzuweisen,  wie  wahr 
jener  alte  Satz  ist:  wenn  man  immer  gerade  wüsste.  was  beim  Fein-!» 
vorginge,  würde  man  auch  stets  den  Sieg  davontragen  (se  host  sa- 
pesse qucllo  che  fa  host,  host  batteria  l'host).  Hätte  Mansfeld  ahnen 
können,  dass  sein  Gegner  in  Verwirrung  sich  zurückzog,  so  würde 
er  nicht,  wie  der  Markgraf,  die  Gelegenheit  versäumt  haben,  ihn  zu 
verfolgen.  So  aber  war  es  bereits  Tag.  als  zwei  Reiter,  die  am  Tage 
zuvor  hei  Wiesloch  in  Gefangenschaft  geraten  und  in  der  Nacht 


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48 


Obser. 


sich  gerettet  hatten,  ihm  meldeten,  dass  das  feindliche  Heer  in 
voller  Auflösung  begriffen  sei.  Zu  spät  bereute  er,  das  Glück  nicht 
versucht  zu  haben,  nachdem  er  doch  einen  Teil  der  feindlichen  Streit- 
kräfte geschlagen.  Nicht  immer  wissen  eben  die  Feldherren  die  Ge- 
legenheit zu  erfassen,  ihren  Sieg  vollständig  auszubeuten.  Der  Lenker 
aller  Dinge  leitet  auch  die  Schlachten  nach  seinem  göttlichen  Wohl- 
gefallen. 

Der  Markgraf  hätte  es  gern  gesehen,  wenn  wir  die  Verteidigung 
seiner  Lande  übernommen  hätten;  wir  hielten  es  aber  für  erspriess- 
licher,  nach  dem  Main  hinabzumarschieren,  um  die  anrückenden 
Truppen  des  Braunschweigers  an  uns  zu  ziehen.  Dieser  Herr,  der 
sich  mehr  damit  beschäftigte,  überall,  wo  er  vorüberkam,  starke 
Kontributionen  zu  erheben,  als  dass  er  seinen  Weitermarsch  beeilte, 
um  sich  mit  uns  zu  vereinigen,  hielt  sich  zur  Zeit  just  in  dem  Ge- 
biete des  Abtes  von  Fulda  auf,  um  seine  Leute  dort  zu  erfrischen. 

Beim  Aufbruch314)  befahl  mir  der  Graf,  mit  den  vier  Fähnlein, 
die  unter  meiner  Führung  standen,  und  einer  Kompagnie  Dragoner 
zur  Verteidigung  des  eroberten  Platzes  zurückzubleiben,  mit  der 
schriftlichen  Weisung,  alle  Fruchtvorräte  (granezza)  mittels  Fuhren, 
welche  der  Statthalter  stellen  würde,  nach  Heidelberg  zu  schaffen.  — 
Einiges  liess  ich  auch  auf  meine  Rechnung  dahin  verbringen,  was 
ich  dann  ziemlich  gut  verkaufte.  —  Jene  Ordre  befahl  mir  des  wei- 
tern, den  Platz,  sobald  der  Feind  vorrückte,  um  ihn  wieder  zu  neh- 
men, in  Brand  zu  stecken,  mit  meinem  Volke  auf  der  dort  befind- 
lichen Schiffbrücke  über  den  Neckar  zu  gehen,  mich  nach  Heidel- 
berg zurückzuziehen  und  dort  die  weiteren  Weisungen  des  Statthal- 
ters abzuwarten.  Wenn  er  aber  nicht  vorrückte,  sollte  ich  mit  meiner 
stattlichen  Truppe  den  Platz  nicht  preisgeben,  bis  ich  zum  Heere  ab- 
gerufen würde.  Inzwischen  war  nämlich  der  Graf  vom  Herzoge  von 
Braunschweig  durch  Eilboten  benachrichtigt  ,  dass  er  vor  14  Tagen 
am  Main  nicht  eintreffen  könne,  gleichzeitig  aber  vom  Statthalter 
zu  Hagenau  dringend  ersucht  worden,  der  Stadt,  welche  Erzherzog 
Leopold,  seine  Entfernung  benützend,  belagerte,  zu  Hilfe  zu  eilen. 
So  machte  er  sich  denn  unverzüglich  auf  den  Weg,  den  Platz  zu  ent- 
setzen, und  passierte,  Tag  und  Nacht  marschierend,  bei  Mannheim 
die  Rheinbrücke.  Als  er  in  die  Gegend  vou  Kronweissenburg  kam, 
schickte  er  einige  Reiterschwadronen  voraus.  Kaum  sahen  die  Be- 
lagerer, wie  diese  aus  dem  Walde  nach  der  Ebene  vor  der  Stadt 
vordrangen,  so  gerieten  sie,  im  Glauben,  es  nahe  unser  ganzes  Heer, 
in  Furcht,  gaben  feige  alle  Posten,  die  sie  schon  ringsum,  da  die 
Belagerten  zur  Übergabe  hatten  Appell  schlagen  lassen,  besetzt  hatten 
auf,  verbreiteten  Schrecken  und  Bestürzung  im  Lager  und  traten  in 
voller  Verwirrung  und  unter  Zurücklassung  ihrer  Geschütze  und 
Kriegsmunition,  die  wir  dann  zur  Ausrüstung  des  Platzes  tretflich 
verwerteten,  den  Rückzug,  grösstenteils  nach  Zabern  an.  Unsere 
Reiter  aber  eilten  in  die  Stadt  und  fielen  dann  mit  der  kleinen  Be- 
satzung den  Flüchtlingen  in  den  Rücken,  wobei  viele  von  ihnen  ge- 
tötet, 300  aber  gefangen  wurden.   Der  Graf,  den  der  Kommandant 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1022. 


49 


Ton  der  unerwarteten  Flacht  der  Erzherzoglichen  in  Kenntnis  setzte, 
rückte  im  Eilmärsche  mit  seinem  Heere  gegen  die  Stadt  vor,  indem 
er  weitere  Reiterabteilungen  zur  Verfolgung  des  Feindes,  der  sich 
indes  bereits  in  Sicherheit  befand,  detachierte."}  Wundern  muss 
man  sich,  dass  eine  Handvoll  Leute  einem  Heere  solch  panischen 
Schrecken  einzujagen  und  es  ohne  Schwertstreich  in  die  Flucht  zu 
schlagen  vermag.  Vielleicht  hat  sie  der  unerwartete  Anblick  unserer 
Leute,  die  sie  überraschten,  während  sie  dieselben  noch  ein  paar 
Tagemärsche  entfernt  glaubten,  so  erschreckt,  dass  sie  in  ihrer  Angst 
ihre  Zahl  überschätzten-  —  Der  Graf  Hess  die  Breschen  ausbessern,  ver- 
stärkte die  Besatzung  und  kehrte,  nachdem  er  seine  Truppen  2  bis  3 
Tage  hatte  ausruhen  lassen,  wieder  zurück,  um  auf  den  mit  dem  Her- 
zoge von  Braunschweig  verabredeten  Tag  nach  dem  Main  zu  mar- 
schieren, zumal  Tilly,  wie  er  hörte,  bereits  durch  den  Odenwald  vor- 
gedrungen war,  um  diesen,  wie  dann  geschah,  anzugreifen. 

Noch  befand  ich  mich  in  Ladenburg,  sehr  verwundert  darüber, 
dass  man  mich  bei  dem  Kheinübergange  bei  Mannheim  nicht  zum 
Heere  abgerufen,  als  zu  nächtlicher  Stunde  —  des  Tags  entsinne  ich 
mich  nicht  mehr  genau  —  ein  Arkebusier  mir  vom  Statthalter  zu 
Heidelberg26)  die  schriftliche  Ordre  brachte,  unverzüglich  mit  meinem 
Volke  über  die  Schiffbrücke  zu  gehen,  dieselbe  abzubrechen  und  zu 
ihm  zu  eilen :  er  habe  Befehl  gegeben,  mir  die  Thore  offen  zu  halten. 
So  geschah  es.  Im  Mitteroacht  kam  ich  dort  an,  am  Morgen  wur- 
den wir  in  den  Häusern  der  Bürgerschaft  einquartiert.  Als  ich  dann 
den  Statthalter  besuchte,  gab  er  mir  den  Grund  an,  weshalb  er  mich 
in  solcher  Eile  abberufen  hatte:  er  hatte  nämlich  erfahren,  dass  Tilly, 
der  wenige  Stunden  von  Heidelberg,  sechs  von  Ladenburg  entfernt, 
in  der  Gegend  von  Hirschhorn  stand.  3000  Mann  zu  Fuss  und  1000 
Reiter  von  seinem  Heere  detachiert  habe,  um  mich  zu  Überrumpeln, 
was  ihm,  da  ich  die  Bresche  noch  nicht  genügend  hatte  ausbessern 
können,  wohl  leicht  geglückt  wäre.  Wirklich  erschien  auch  das 
Kriegsvolk  beim  Tagesgrauen,  sturmbereit.  vor  der  Stadt,  ein  Ein- 
wohner aber,  der  herauskam,  teilte  ihnen  mit.  dass  die  Vögel  schon 
aus  dem  Neste  ausgeflogen  seien.  So  rückten  sie  denn  ein,  plünderten 
das  wenige,  was  noch  übrig  war,  und  stiessen  dann  im  Odenwald 
wieder  zu  ihrem  Heere,  das,  wie  erwähnt,  gegen  den  Braunschweiger 
zog.2')  Der  Fürst  beschleunigte,  als  er  dies  merkte,  seinen  Marsch 
und  lagerte  sich  zwei  Tage  vor  dem  verabredeten  Termin  vor  Höchst 
(Heust),  nahm  die  Stadt  ein,  schlug  eine  Schiffbrücke  über  den  Main 
und  verschanzte  sich  in  seinem  Lager,  —  das  beste,  was  er  thun 
konnte,  —  indem  er  voll  Ungeduld  Mansfcld  erwartete,  der  sich  nach 
Möglichkeit  beeilte,  ihn  zu  erreichen,  ehe  er  von  Tilly  angegriffen 
würde.  Dieser  alte  Fuchs  (questo  volpe  vecchio)  aber  hatte  keine 
Lust,  ihre  Vereinigung  abzuwarten,  sondern  griff  mit  grosser  Tapfer- 
keit den  Herzog  von  Braunschweig  in  seinen  Verschanzungen  an 
und  schlug  in  wenig  Stunden  sein  Heer  in  die  Flucht.18)  Der  Her- 
zog hatte  nämlich,  als  er  den  Feind  anrücken  sah,  dem  Tross  die 
Brücke  zu  passieren  befohlen,  was  zum  Teil  gelang,  als  aber  seine 

ZelUcbr.  f.  Ge.cli.  d.  Ob«rrh.  N.  F.  VII.  1.  4 


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Obser. 


Leute  in  Verwirrung  geraten  waren,  drängten  auch  sie  sich  zum  Über* 
gange,  da  sie  keinen  andern  Weg  hatten,  sich  zu  unserm  Heere  zu 
retten.  Kam  es  auch  zu  spät,  um  am  Kampfe  teilzunehmen,  so  er- 
schien es  doch  rechtzeitig  genug,  um  die  Flüchtlinge  aufzunehmen. 
Etwa  3000  Mann  hatten  die  Brücke  überschritten,  als  sie  plötzlich 
brach.   Viele  ertranken,  unter  ihnen  der  Graf  von  Löwenstein  und 
andere  Herren  von  Rang.   Der  Herzog  selbst,  der  voraussah,  dass 
er  mit  dem  Rest  seiner  Leute  und  denen,  welche  sich  unter  die  Ka- 
nonen von  Höchst  geflüchtet,  unfehlbar  gefangen  genommen  würde, 
entschloss  sich  mit  der  Reiterei,  die  ihm  folgen  wollte,  durch  den 
Fluss  zu  schwimmen.  Dies  gelang  auch  glücklich,  einige  Reiter, 
die  besser  beritten  waren,  nahmen  aus  Mitleid  sogar  etliche  In- 
fanteristen hinter  sich  aufs  Pferd.   Als  der  Graf  von  Mansfeld  die 
Geschütze  kräftig  spielen  hörte,  rückte  er  an  der  Spitze  der  ganzen 
Reiterei  im  Trab  vor  und  empfing  den  Herzog,  der  mit  seinem  Volk 
uns  entgegeneilte,  unter  grosser  Teilnahme  an  seinem  Missgeschick. ,9) 
Es  mochten  mit  den  Überresten  des  Trosses,  die  wir  gerettet,  im 
ganzen  noch  etwa  6000  Reiter  und  über  2000  Mann  zu  Fuss  sein, 
aber  viele  von  ihnen  waren  ohne  Waffen,  überdies  waren  von  dem 
stattlichen  Heere  viele  im  Flusse  ertrunken,  andere  getötet,  die  Mehr- 
zahl aber  hatte  sich  nach  Höchst  geflüchtet  und  war  gezwungen,  sich 
auf  Gnade  und  Ungnade  zu  ergeben.  In  Eile  Hess  Tilly  die  Brücke 
wiederherstellen,  um  die  Unsrigen  zu  verfolgen,  während  er  den 
Baron  von  Anholt  mit  der  Reiterei  mainaufwärts  sandte,  um  etwa 
zwei  Stunden  oberhalb  auf  einer  Brücke  den  Strom  zu  überschreiten. 
Er  konnte  jedoch  an  dem  Abend  die  Unsrigen,  die  ihren  Rückzug 
möglichst  beeilten,  nicht  mehr  erreichen.  Am  folgenden  Morgen 
ging  auch  Tilly  mit  seinem  ganzen  Heere  zur  Verfolgung  über  den 
Main,  Anholt  aber  erhielt  gemessene  Ordre,  uns  in  ein  Gefecht  zu 
verwickeln.   Die  Unsrigen  zeigten  indes  mehr  Lust,  sich  zu  salvieren, 
als  sich  zu  schlagen,  obgleich  oftmals  starke  Reiterabteilungen  den 
Nachtrab,  der  zu  ihrem  Empfang  immer  ein  paar  Schwadronen  Kehrt 
machen  Hess,  belästigten.  So  kamen  unter  stetem  Geplänkel  unsere 
Truppen  an  einen  Graben  (trincierone),  der  die  Pfalz  von  dem  darm- 
städtischen Gebiete  scheidet.80)   Es  wurde  Abend,  unsere  Leute  wa- 
ren müde  und  konnten  nicht  mehr  weiter,  sie  sollten  noch  eine  grosse 
Ebene,  die  Lorscher  Heide  genannt,  passieren.  Da  entschloss  sich 
der  Graf,  an  ihrem  Eingange  zu  lagern  und  Hess  die  Zelte  aufschla- 
gen, nachdem  er  den  Oberst  Goldstein  mit  800  Musketieren  zur  Ver- 
teidigung jenes  Grabens,  etwa  eine  halbe  Stunde  weit  von  unserm 
Lager  zurückgelassen.  Es  war  unser  Glück,  denn  durch  die  Auf- 
opferung der  meisten  dieser  armen  Leute  vermied  er  eine  Schlacht. 
Die  feindliche  Reiterei,  welche  die  Unsrigen  ihr  Lager  beziehen  sah, 
gab  die  Verfolgung  auf  und  benachrichtigte  Tilly  davon,  der  mit 
dem  Gros  des  Heeres  zu  Anholt  stiess  und  der  gesamten  Reiterei 
die  Weisung  erteilte,  in  der  Nähe  Quartier  zu  beziehen  und  bei 
Tagesanbruch  aufzusitzen.  Er  freute  sich  schon,  uns  so  nahe  gerückt 
zu  sein,  in  der  sichern  Hoffnung,  den  Grafen  zu  einem  Treffen  zu 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


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nötigen  oder  seine  Truppen,  während  sie  die  weite  Ebene  passierten, 
zu  zersprengen,  allein  er  machte  die  Rechnung  ohne  den  Wirt. 

Der  Graf  hatte  inzwischen  befohlen,  die  Rosse  ausruhen  zu  lassen; 
wer  Proviant  hatte,  sollte  sich  erfrischen,  —  er  war  aber  gar  spärlich 
bemessen  im  Heere.  Als  es  dunkel  wurde,  Hess  er  in  aller  Stille  die 
schwere  Artillerie  mit  dem  grössern  Teile  der  Munition  und  dem 
gesamten  Tross  durch  die  Ebene  gegen  Mannheim  abziehen.  Er 
selbst  behielt  nur  vier  Feldgeschütze  bei  sich,  machte  sich  um  Mitter- 
nacht auf,  ihnen  in  guter  Ordnung  zu  folgen,  und  liess,  da  die  Sol- 
daten überall,  wo  sie  lagern,  Wachtfeuer  anzuzünden  gewohnt  sind, 
ein  paar  Leute  zurück,  um  dieselben  in  Brand  'zu  erhalten  und  den 
Feind,  während  er  immer  grösseren  Vorsprung  gewann,  über  seinen 
Abmarsch  zu  täuschen.  Am  nächsten  Morgen  rückte  die  Reiterei 
der  feindlichen  Vorhut  frühzeitig  vor,  ohne  zu  ahnen,  dass  der  Grenz- 
graben bewacht  würde;  als  die  Unsrigcn  sie  aber  mit  lebhaftem  Mus- 
ketenfeuer begrüssten,  sahen  sie  sich  genötigt,  halt  zu  machen  und 
Fussvolk  herbeizurufen,  um  freie  Bahn  zu  schaffen.  2000  Mann 
wurden  zum  Angriff  kommandiert ;  tapfer  verteidigten  sich  die  Unsri- 
gen,  aber  von  der  Überzahl  überwältigt,  wurden  schliesslich  fast 
alle  niedergemacht,  ihr  Oberst  selbst  gefangen.31)  So  opferten  diese 
wackeren  Leute  ihr  Leben  für  die  Rettung  ihres  Heeres;  denn  auch 
dieser  Zwischenfall  verhalf  demselben  zu  einem  weiteren  Vorsprang. 

Der  arme  Oberst  aber  wäre  wohl  zum  Tode  verurteilt  worden, 
weil  er  sich  erkühnt,  mit  so  wenig  Leuten  einem  so  zahlreichen  Heere 
den  Pass  streitig  zu  machen ;  da  er  jedoch  die  schriftliche  Ordre,  die 
er  empfangen,  vorwies,  fand  der  Kriegsrat,  dass  er  in  ehrlichem 
Kampfe  gefangen  und  nicht  des  Todes  würdig  sei.  Durch  den  Obersten 
erfuhr  Tilly,  dass  Mansfeld,  wie  oben  geschildert,  sein  Lager  ab- 
gebrochen, nnd  wurde  schier  rasend,  dass  er  ihn  nicht  am  Abend 
zuvor  noch  verfolgt.   Die  gesamte  Reiterei  erhielt  Befehl,  ihm  in 
starkem  Trab  zu  folgen,  die  Kroaten  im  Galopp,  um  ihn  noch  zu 
fassen,  ehe  er  die  über  6  Stunden  lange  Ebene,  an  deren  Ende  sich 
ein  ziemlich  grosser  Wald  befand,  verlassen  hätte.")  Es  war  ein 
überaus  heisser  Tag,  viele  arme  Soldaten,  die  kein  Wasser  zum 
Trinken  fanden,  verliessen  ihre  Fahnen,  um  in  weit  entlegenen  Dör- 
fern darnach  zu  suchen,  sie  wurden  grösstenteils  niedergemacht  oder 
gefangen.  Die  Kroaten  aber  beeilten  sich  so,  dass  sie  unsere  Nachhut, 
die  von  jenem  Walde,  in  den  die  Vorhut  eben  eingerückt,  noch  über 
eine  Stunde  entfernt  war,  schon  zu  necken  begannen.  Sie  kümmerte 
sich  indes  nicht  viel  um  die  Kroaten,  sondern  schickte  ihnen  nur  ein 
paar  Schwadronen  Arkebusiere  entgegen  und  marschierte  in  guter 
Ordnung  weiter.  Allein  gar  bald  war  ihr  die  Hauptmasse  der  feind- 
lichen Reiterei  auf  den  Fersen,  so  dass  sie  sich  genötigt  sah,  ganze 
Regimenter  Front  machen  zu  lassen,  um  den  feindlichen  Anprall  auf- 
zuhalten. Unter  beständigem  Kampfe,  in  dem  ein  Regiment  stets  dem 
andern  half,  zogen  die  Unsrigen  sich  zurück  und  langten  vor  dem 
Walde  an.  Einige  wenige  drangen  in  Unordnung  in  denselben  ein. 
Als  der  Graf,  der  an  diesem  Tage  den  Nachtrab  führte  und  von  der 

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Obser. 


Gicht  geplagt  im  Wagen  sass,  dies  gewahrte,  Hess  er  sich  zu  Pferde* 
setzen  und  eilte  heiteren  Angesichts  zu  den  hintersten  Reiterschwa- 
dronen, die,  um  den  Wald  zu  gewinnen,  schon  Miene  machten,  vom 
Schritt  zum  Trabe  überzugehen.   Sein  Erscheinen  hielt  sie  bei  ihrer 
Pflicht  fest  Da  die  Reiterei  der  Nachhut  durch  fortdauernden  Kampf 
so  erschöpft  und  ermattet  war,  dass  sie  nicht  weiter  konnte,  Hess  er 
den  Markgrafen  von  Durlach,  der  das  Gros  befehligte,  bitten,  ihm 
vier  Reiterregimenter  zu  senden,  um  den  Rückzug  zu  decken.  Den 
Rest  seiner  eigenen  Kavallerie  stellte  er  schwadronenweise  am  Saum 
des  Waldes  auf,  das  Fussvolk  mit  den  Feldstücken  in  demselben,  um 
den  Feind  zu  empfangen,  falls  die  Nachhut  in  die  Flucht  geschlagen 
würde.  Der  wackere  alte  Herr  (questo  venerando  vecchio)  kam  auch 
wirklich  an  der  Spitze  der  vier  vorzüglich  bewaffneten  Reiterregi- 
menter, um  den  Rückzug  zu  decken,  und  musste  sich  fast  die  ganze 
feindliche  Reiterei,  die  sich,  da  die  Ebene  gegen  den  Wald  hin 
schmäler  wurde,  nicht  allzuweit  ausdehnen  konnte,  vom  Leibe  halten. 
Der  Herzog  von  Braunschweig,  der  die  Avantgarde  führte88),  eilte 
indes  ebenfalls  mit  ein  paar  von  den  besten  seiner  Schwadronen,  den 
auserlesensten  im  Heere,  dem  Markgrafen  und  dem  Grafen  zu  Hilfe, 
und  vereint  empfingen  sie  mit  grosser  Tapferkeit  den  Feind,  der  zum 
Angriff  heranrückte.   Dadurch  gewann  die  Nachhut  Zeit,  sich  zu 
salvieren;  sie  selbst  zogen  sich  dann  nach  dem  nahen  Walde  zurück, 
um  sich  dort  nochmals  zum  Kampfe  zu  formieren.   Da  die  Kroaten 
mit  der  übrigen  ligistischen  Reiterei  ihnen  stets  auf  dem  Fusse  folgten 
und  nahe  aufgerückt  waren,  licss  man  Musketiere  zwischen  den 
Schwadronen  vortreten  und  auf  die  Verwegensten  Feuer  geben, 
gleichzeitig  begannen  auch  die  vier  Geschütze  zu  spielen,  so  dass 
die  Feinde  halt  machten  und  mit  Verlust  von  3  oder  4  Offizieren 
sich  ein  Stück  ausser  Schussweite  zurückzogen,  um  Tilly  zu  erwarten. 
Dieser  kam  mit  dem  gesamten  Fussvolk  und  der  Artillerie  spät  an, 
ganz  erschöpft  und  mehr  nach  Ruhe,  als  nach  Kampf  sich  sehnend. 
Unsere  Nachhut  erhielt  inzwischen  Befehl ,  durch  den  Wald  vorzu- 
rücken und  jenseits  mit  der  Vorhut  gemeinsam  beim  nächsten  Dorfe 
ein  Lager  zu  beziehen,  während  die  genannten  Feldherren  mit  dem 
Gros,  um  ihr  Fussvolk  zu  retten,  es  auf  sich  nahmen,  als  die  letzten 
den  Wald  zu  passieren.  Die  Feinde  Hessen  jedoch  in  ihrem  Ver- 
folgungseifer sichtlich  nach;  vermutlich  besorgten  sie,  unser  ganzes 
Heer  stehe  im  Walde,  um  sie,  sobald  eine  Abteilung  eingedrungen 
wäre,  niederzumachen,  oder  aber,  die  Unsrigen  würden,  wenn  sie  es* 
vorgezogen,  den  Wald  im  Eilmarsch  zu  passieren,  jenseits  desselben*, 
in  vorteilhafter  Stellung  ihr  Schlachtfeld  wählen  und  sie  empfangen  ^ 
dann  aber  könnte  es  ihnen  leicht  noch  einmal  ergehen  wie  bei  Min— — - 
golsheim,  da  sie  nur  in  einer  Front  von  6  Mann  marschieren  konntet-^ 
und  unsere  Feldherren  es  in  ihrer  Macht  hatten,  beim  Austritt  au^ 
dem  Walde  so  viel  durchzulassen,  als  sie  wollten,  um,  wenn  sie  zu-»^ 
Hälfte  ihn  passiert,  über  sie  herzufallen. 

Tilly  entschloss  sich  daher,  die  Unsrigen  in  Frieden  ziehen  zr^j^ 
lassen  und  nahm  zur  Linken  des  Waldes  seinen  Weg  nach  eine*^-^ 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


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grossen  Dorfe,  inmitten  anderer  Ortschaften,  wo  er  mit  seinem  Heere 
Quartier  bezog,  —  voll  Ärger,  dass  Mansfeld  seinen  Händen  ent- 
schlüpft war. 

ünbelästigt  passierte  unser  Gros.  Infanterie  und  Reiterei,  den 
Wald  und  vereinigte  sich  mit  den  beiden  andern  Truppenkörpern, 
die  sich  bereits  in  einem  3  Stunden  von  Mannheim,  eine  halbe  vom 
Walde  entfernten  Dorfe  gelagert  hatten.  General  Veer  (Wer),  ein 
Engländer,  der  in  Mannheim  kommandierte,  Hess  alsbald  eine  Menge 
Kommissbrot  und  andere  Erfrischungen  für  die  höheren  Offiziere 
schicken.  Die  Marketender  aber,  die  immer  beim  Marsche  vorn  d'ran 
sind,  kamen  frühzeitig  in  der  Stadt  an  und  beluden,  wie  auch  andere 
thaten,  etwa  100  Wagen  und  Karren  in  aller  Eile  mit  Wein,  Bier 
und  allem,  was  sie  auftreiben  konnten,  so  dass  sie  noch  am  Abend 
unter  allgemeinem  Jubel  im  Lager  eintrafen :  fand  sich  doch  mancher 
Reitersmann  und  Knecht,  besonders  unter  den  Leuten  des  Braun- 
schweigers, der  seit  zwei  Tagen  kein  Brot  gesehen.  Am  andern 
Morgen  setzte  man,  da  Tilly  nicht  Miene  machte,  durch  den  Wald 
vorzurücken,  unsererseits  den  Marsch  bis  Mannheim  fort,  wo  sich 
das  ganze  Heer  unter  den  Kanonen  der  Festung  lagerte,  um  sich 
von  dem  mühevollen  Marsche  zu  erholen;  auch  erhielt  das  Fussvolk 
des  Braunschweigers  neue  Waffen,  freilich  nicht  so  hübsch,  wie  die, 
welche  es  zuvor  gehabt,  denn  diese  waren  so  gewichtig,  dass  sie 
jedem  grossen  Arsenal  zur  Zierde  hätten  gereichen  können. 

Dies  ist  in  Kürze  eine  wahrheitsgetreue  Schilderung  jenes  be- 
rühmten Rückzuges  des  Manstelders  und  der  mit  ihm  verbündeten 
Fürsten,  der  damals  für  einen  der  herrlichsten  and  rühmlichsten  galt 
seit  Menschengedenken  und  bei  dem  ihm  kein  Unfall  von  Bedeutung 
begegnet  M) 

Nicht  unerwähnt  kann  ich  lassen,  dass  ich  niemals,  weder  früher, 
noch  später  eine  schönere,  besser  berittene  Reiterei  als  die  des  Braun- 
schweigers gesehen  habe-  Ich  habe  Kompagnien  mit  120  auserlesenen 
Pferden  gezählt;  viele  darunter  ganz  von  einem  Schlage,  weiss,  grau 
oder  scheckig,  andere  wieder  rot,  schwarz  oder  braun ;  von  den  Reitern 
trag  die  Mehrzahl  Büffel  wams  (buffolletti)  und  grauen  Hut,  sowie 
blaue  oder  orangefarbene  Schärpen35),  lauter  schmucke  Bursche. 
Nur  wenige  Kompagnien  aber  waren  noch  mit  dem  Kürass  bewehrt, 
sie  hatten  dieselben  wohl  auf  der  Strasse  weggeworfen.  Die  guten 
Leute  hatten  fast  all  ihr  Gepäck  verloren;  was  sie  am  meisten  ver- 
missten,  waren  die  Lebensmittel,  die  sie  mit  sich  geführt,  darunter 
ihre  schmackhaften  westfälischen  Schinken.  Da  grosser  Mangel  an 
Fourage  für  die  Pferde  herrschte,  und  die  Lebensmittel  unerhört 
theuer  waren,  mussten  sie  sich  nun  alle  mit  Kommissbrot  begnügen. 
Allerlei  Krankheiten  rissen  unter  ihnen  ein,  und  viele  endeten  gar 
kläglich  ihre  Tage.  Man  sah  diese  wohlgekleideten  Reiter  oft  am 
Wegessaume  hingestreckt»)  mit  dem  Tode  ringen,  ohne  dass  einer 


»)  Wörtlich:  an  den  Zäunen  (vicini  alli  sciepi). 


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54 


Obscr. 


ihnen  ein  wenig  Wasser,  ihre  Lippen  zu  erfrischen,  gereicht  hätte. 
Im  Gegenteil,  man  wartete  nur  darauf,  bis  sie  den  letzten  Seufzer 
ausgehaucht,  um  sie  zu  berauben;  viele  thaten  es  selbst,  während  sie 
noch  lebten.  Es  war  bejammernswert,  das  Elend  dieser  armen  Leute  1 

Tilly  fiel  uns  nicht  sonderlich  lästig ;  er  besetzte  mit  seinem 
Volke  eine  Reihe  von  Dörfern  und  Burgen  an  der  Bergstrasse,  um 
von  weitem  Heidelberg  einzuschliessen,  das  er,  sobald  die  Hungersnot 
uns  gezwungen,  Mannheim  zu  verlassen,  zu  belagern  gedachte.  Es 
wurden  daher  zwei  der  besten  Regimenter  zu  Fuss,  die  dem  Pfalz- 
grafen gehörten,  das  eine  unter  Oberst  Limbach  —  des  anderen 
Namen  ist  mir  entfallen  — ,  zur  Verstärkung  entsandt.  Ich  selbst 
aber  wurde  mit  meinen  vier  Fähnlein  zum  Heere  abgerufen  und  bei 
dem  Aufbrach  desselben  mit  einigen  andern  Kompagnien  zur  Be- 
satzung nach  Frankenthal  beordert. 36)  Tilly,  der  nicht  wusste,  wohin 
unser  Heer  sich  wenden  würde,  blieb  in  seiner  Stellung  und  Hess  nur 
Cordova  mit  seinem  Corps  umkehren,  um  den  Zugang  zu  der  von 
Spinola  besetzten  Unterpfalz  zu  decken.  Die  Hauptplätze  dort  waren : 
Oppenheim,  Bingen,  Bacharach  und  andere  feste  Schlösser,  auch  die 
Reichsstadt  Worms.   Zugleich  erteilte  er  ihm  den  Befehl,  unseren 
Marsch  zu  beobachten.   Zwei  neue  Regimenter,  die  ihm  Spinola 
schickte,  sti essen  des  weitern  dort  zu  ihm. 

Auffällig  war  es,  dass  trotzdem  es  an  Fourage  für  die  Reiterei 
fehlte  und  nur  wenig  Lebensmittel  beschafft  werden  konnten,  da 
General  Veer  uns  kein  Kommissbrot  mehr  liefern  wollte,  angeblich 
weil  es  für  die  eigene  Besatzung  nicht  ausreichte3  ),  —  dass  trotz  all 
der  Not  weder  Reiterei  noch  Fussvolk  irgendwie  Miene  machten, 
sich  zu  empören  oder  ihren  Sold  zu  begehren,  sondern  lediglich 
baten,  man  möchte  sie  in  ein  Land  führen,  wo  sie  ihren  Lebens- 
unterhalt fanden.  Aus  dem  Grund  gingen  denn  auch  viele  wirklich 
zum  Feinde  über. 

Während  das  Heer  wieder  nach  dem  Main  hinabmarschierte  ,8), 
wohin  auch  Tilly  sich  gewandt,  begab  der  Pfalzgraf  und  Böhmenkönig 
sich  nach  seiner  Residenzstadt  Heidelberg,  wo  ihn  die  armen  Bürger 
und  die  ganze  Besatzung  mit  ausserordentlichen  Freudebezeugungen 
empfingen.    Aber  der  Jubel  war  nur  von  kurzer  Dauer,  denn  die 
Feldherren  teilten  ihm  mit,  dass  sie  sich  entschlossen,  in  das  speierische 
Gebiet  einzufallen,  um  dem  Heere  für  ein  paar  Tage  Unterhalt  zu 
verschaffen,  ja  selbst  noch  weiter  vorzurücken,  falls  es  sich  bestätigte, 
dass  Erzherzog  Leopold  abermals  Hagenau  belagerte ;  zugleich  baten 
sie  ihn,  sich  nicht  in  der  Stadt  einschliessen  zu  lassen:  sobald  sie 
sich  mit  dem  Heere  entfernten,  würde  Tilly  die  Stadt  belagern,  sie 
selbst  aber  könnten  ihr  dann  keine  Hilfe  bringen.  Wenn  er  sich 
aber  zu  den  Truppen  begeben  wolle,  würden  sie  ihn  mit  dem  grössten 
Teil  der  Reiterei  dahin  geleiten.  Bereits  begann  das  Heer  die  Schiff- 
brücke über  den  Rhein  zu  überschreiten 89),  er  ging  daher  auf  ihren 
Rat  und  Vorschlag  ein,  die  Kavallerie  unter  dem  Herzoge  von  Braun- 
schweig holte  ihn  ab  und  geleitete  ihn  bis  zum  Lager,  während  die 
armen  Unterthanen  zurückblieben,  jetzt  wohl  ebenso  niedergebeugt 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1022. 


55 


durch  seine  unverhoffte  Abreise,  wie  sie  sich  wenige  Tage  zuvor  über 
seine  Ankunft  gefreut. 

Das  Heer  marschierte  dann  nach  Neustadt,  Gennersheim,  Landau 
und  etlichen  bischöflich  speirischen  Besitzungen,  wo  es  sich  ein  paar 
Tage  lang  erholte.  Der  Markgraf  von  Durlach  aber  ging  mit  3000  Mann, 
die  ihm  gehörten,  auf  einer  Schiffbrücke  aber  den  Rhein,  um  seine 
eigenen  Lande  zu  schützen.40)  Aach  blieben  auf  Wunsch  des  Generals 
Veer  die  Reiterregimenter  von  Obertraut  und  Menghen,  die  dem  Pfalz- 
grafen gehörten,  zurück. 

In  Neustadt  empfängt  Mansfeld  ein  Schreiben  des  Kriegsrats 
aus  Bänden,  der  um  Entlassung  von  Salis  ersudit.  Vergeblich  müht 
sich  der  Statthalter  zu  Frankcnthal,  Um  zurückzuhalten,  mit  Mans- 
felds  Erlaubnis  kehrt  Salis,  wohl  in  Gesellschaft  des  bündntriscJien 
Besidenten  Joh.  l*etcr  Jenett,  durch  das  Elsass  nach  der  Heimat 
zurück. 


Anmerkungen. 

Ausser  der  einschlägigen  Litteratur  sind  in  diesem  Teile  auch  Akten  des 
Karlsruher  Haus-  und  Staatsarchivs,  der  Abteilung  Bruchsal  Generalia 
des  General -Landesarchivs  und  des  Kgl.  bair.  allgem.  Reichsarchivs  in 

München  verwertet  worden. 

l)  Vgl.  Remhng,  Gesch.  der  Bischöfe  von  Speier  I,  466;  Theatr.  Eu- 
rop.  I,  713.   Die  Übergabe  erfolgt  nach  Theatr.  Europ.  I,  718  am  23.  Apr. 

')  Der  obenerwähnte  Hieronymus  Beck  aus  Basel,  der  ausser  dem 
Schweizerregimente  noch  ein  Fähnlein  des  Reiterregiments  Linstow  be- 
fehligte. 

*)  Bei  Russheim.  Der  Rheinübergang  beginnt  nach  Mansfelds 
eigener  Angabe  in  der  Nacht  vom  23.(24  April ;  nach  den  Daten  bei  Salis 
wäre,  dem  Treffen  von  bei  Mingolsheim  (27.  April)  rückwärts  gerechnet, 
für  den  Beginn  die  Nacht  vom  22./23.  April  anzusetzen.  Möglich,  dass 
einzelne  kleinere  Truppenabteilungen  zu  Schifte  schon  früher  über  den 
Strom  gesetzt  sind  und  Mansfelds  Äusserung  sich  auf  die  Hauptmasse 
des  Heeres  bezieht,  die  auf  der  Schiffbrücke  übergeführt  wurde:  so  liessen 
sich  die  einander  widersprechenden  Angaben  vereinigen.  Beendet  ist 
der  Rheinübergang  am  24.  April  gegen  Mittag,  vgl.  das  angeführte  Schrei- 
ben Mansfelds  bei  Gmelin,  im  Zusammenhang  mit  Theatr.  Europ.  I,  718. 
Nachmittags  erscheint  Kurfürst  Friedrich  zur  Heerschau.  Daran  reiht 
sich  nach  Salis:  Nachtquartier  vom  24.  25.  April  zu  Russheim,  am  25ten 
Marsch  nach  Bruchsal,  am  26ten  nach  Mingolsheim,  Nachtquartier,  am 
27ten  Vorstoss  gegen  Wiesloch  und  Rückzug,  Treffen  bei  Mingolsheim. 

*)  Die  Ankunft  des  Kurfürsten  Friedrich  in  Germersheim  erfolgt 
am  22.  April  (vgl.  Gmelin,  Z.  G.  0.  Bd.  32,  S.  23;  Theatr.  Europ.  I,  717; 


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56 


Obser. 


nach  A.  v.  Pfister,  Herzog  Magnus  v.  Würtemberg,  8.  135  fälschlich  am 
13.  April).  Auffallend  ist,  dass  das  Gerücht  hievon  sich  erst  am  24ten 
beim  Heere  verbreitet  haben  soll. 

*)  Die  Angaben  über  die  Effektivstärke  des  zu  Felde  ziehenden 
Mansfeld'schen  Heeres  sind,  wie  Gindely,  Gesch.  des  SOjähr.  Kriegs,  IV, 
337,  mit  Recht  annimmt,  fast  durchgehende  übertrieben.   Hurter  (Kaiser 
Ferdinand  HM  Bd.  IX,  91)  und  nach  ihm  0.  Klopp  (Tilly,  I,  139),  spricht 
von  [35  000  Mann,  Ütterodt  zu  Scharfenberg  (Graf  Ernst  v.  Mansfeli 
S.  420)  gar  von  40000.   Der  Wirklichkeit  näher  kömmt  die  Notiz  >ei 
Villermont  (Ernest  Comte  de  Mansfeld,  H,  5),  nach  der  11  Regimeiter 
z.  F.  und  48  Schwadronen  ins  Feld  rücken.   Sie  entstammt  anscheinend 
dem  Abschnitte  über  die  Belagerung  von  Ladenburg  im  Theatr  Europ. 
I,  718,  dabei  ist  aber  zu  beachten,  dass  in  dem  berührten  Zeitpunkte 
nach  Sitzingen  10  Cornet,  —  nach  Salis  und  den  ligistischen  Berichten 
zwei  Regimenter  Reiterei  —  bereits  zum  badischen  Heere  abkommandiert 
und  kleinere  Abteilungen  wohl  auch  da  und  dort  als  Besatzungen  zurück- 
geblieben waren.  Vgl.  Gmelin,  a.  a.  0.  31,432.  Zu  einem  Resultate,  welches 
sich  mit  der  Angabe  bei  Salis  im  wesentlichen  deckt,  gelangt  v.  Pfister  (Her- 
zog Magnus  v.  Würtemberg.  Stuttg.  1891,  S.  146):  „mindestens  20000 
Mann".   Für  die  Sollstärke  setzt  ein  mir  vorliegendes  „Verzeichnus" 
(Kriegskollektaneen  des  Markgr.  Georg  Friedrich,  Bd.  I,  fol.  427«)  die 
ungeheuerliche  Zahl  von  84  300  Mann  an.   Volle  Klarheit  wird  nur  eine 
kritische  Prüfung  der  Frage  auf  Grund  des  reichhaltigen  M  ünchener  Akten- 
materials, wie  wir  sie  wohl  von  K.  v.  Reitzenstein  in  seiner  Fortsetzung 
der  Geschichte  des  Feldzuges  von  1622  erwarten  dürfen,  zu  bringen  im 
Stande  sein. 

*)  Zum  Aufbruch  und  Marsch  des  Markgrafen  vgl.  die  Aus- 
führungen bei  Gmelin,  diese  Ztschrft.  31,  441,  die  in  ihrem  ersten  Teile 
nur  dadurch  in  Unordnung  geraten  sind,  dass  Gmelin  im  Widerspruch 
mit  den  Quellen,  auch  den  Akten,  aus  Versehen  den  Abmarsch  auf  den 

24.  statt  auf  den  25.  April  verlegt.   Die  Reihenfolge  der  Ereignisse  ist: 

25.  April  Aufbruch,  Marsch  nach  Rinklingen;  26.  Bivouak  auf  dem  Wege 
nach  Eppingen;  27.  Eppingen  (gegen  Gmelin  diese  Ztschrft.  31,  428, 
nach  Sitzingen  und  Tilly's  Schreiben  an  Joh.  Friedrich  v.  Würtemberg 
vom  8.  Mai  bei  v.  Pfister  a.  a.  0.  181),  Steinsberg,  Hilsbach,  Waldangel- 
loch; 28.  Östringen,  Einnahme  von  Waldangelloch,  Verfolgung  Tilly's; 
29.  Sinsheim.   Wenn  Salis  annimmt,  dass  die  Einschliessung  Sinsheims 
dem  Marsche  Tilly's  nach  Wiesloch  vorangegangen  und  denselben  erst 
veranlasst  hat,  so  beruht  dies  natürlich  auf  Irrtum.   Die  Angabe  über 
die  Effektivstärke  des  badischen  Heeres  dürfte  der  Wirklichkeit 
sehr  nahe  kommen.   Gmelin,  der  zuerst  die  übertriebenen  Angaben  von 
ligistischer  Seite  zurückgewiesen,  setzt  die  Ziffer  noch  zu  hoch  an  (15  OOO 
Mann  im  ganzen).   Reitzenstein  schätzt  sie  auf  10  000  Mann  z.  F.  und 
2700  Reiter.   Eine  Heeresliste,  die  für  die  Beurteilung  der  Frage  ent- 
scheidend sein  dürfte,  gedenke  ich  demnächst  an  dieser  Stelle  zu  ver- 
öffentlichen. 

?)  Ein  erster  Zusammenstoss  mit  Tilly,  bei  dem  Mansfelds 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1022. 


57 


.Dragoner  mit  dem  Feind  handgemein  wurden,  scheint  schon  am  26.  April 
gegen  Abend  erfolgt  zu  sein;  Mansfeld,  der  bereits  Mingolsheim  passiert 
.hatte,  überzeugte  sich,  dass  die  Stellung  des  Gegners  „ wegen  enge  der 
päss"  unangreifbar  sei,  und  kehrte  mit  dem  Fussvolk  nach  dem  Dorfe 
zurück,  von  wo  er  am  andern  Morgen  den  Rückzug  gegen  Bruchsal  an- 
trat. So  berichten  wenigstens  im  Gegensatz  zu  Salis  zwei  Relationen,  die 
neben  den  Denkwürdigkeiten  des  bündners  unsere  Hauptquellen  für 
das  Treffen  vom  27.  April  bilden:  eine  englische  (A  relation  of  the  King 
of  Bohemia  and  count  of  Mansfeld  encounter  with  Tilly;  abgedruckt  in 
„The  negotiations  of  Thomas  Roe,  London  1740,  I,  39),  die  bisher  in  der 
einschlägigen  Litteratur  völlig  unbeachtet  geblieben  ist,  nnd  eine  aus  Bruch- 
sal vom  20.,30.  April  datierte  deutsche:  „Kurtzer  Bericht  auß  der  Kön. 
May.  zu  Böheimb,  Pfaltzgraff  Friderich  Churfürstl.  Hauptquartier  zu 
Brüssel,  was  sich  ...  den  17  Alten  vnd  27  Neuwten  Kalenders  bey 
Mingolsheim  am  Brurein  .  . .  verloffen  vnnd  zugetragen  hat",  die,  wie  der 
Titel  besagt,  «von  einem  fürnemen  Soldaten"  als  Augenzeugen  verfasst 
ist  (Herzogl  Bibliothek  zu  Wolfenbüttel.  Mischbande.  Histor  No.  187; 
citiert  von  Gmelin,  diese  Ztschrft.  31,  431,  benützt,  wenn  auch  nicht  ci- 
tiert  von  Heilmann,  Kriegsgesch.  von  Baiern  etc.  I,  1,  S.  129);  als  Vor- 
lage hat  derselben,  wie  ich  sehe,  eine,  von  wenigen  Zusätzen  abgesehen, 
wörtlich  fast  durchweg  übereinstimmende  handschriftliche  Relation  (A) 
gedient,  die  sich  im  Münchener  Reichsarchiv  (30jähr.  Krieg,  Fasz.  XVÜI, 
Xo.  150,  fol.  191  ff.)  findet  und.  wie  ein  Dorsal  vermerk  lehrt,  „pour  Ma- 
dame la  Douariere  Electrice  Palatine"  bestimmt  war.  Eine  weitere  Ver- 
sion (B)  —  ebenda  fol.  195  ff.  —  giebt  am  Schlüsse  noch  eine  Liste  der 
gefangenen,  in  Bretten  internierten  ligistischen  Offiziere. 

s)  Über  die  Regimenter  Oberntraut  und  Ortenburg  vgl.  v.  Reitzen- 
stein, Feldzug  des  Jahres  1622,  Heft  1,  S.  113  und  116.  Unter  Linzan 
ist  das  Regiment  Linstow  zu  verstehen,  unter  Ghifft  das  Regiment  Gyffen, 
das  Reitzenstein  in  seiner  Geschichte  des  Feldzuges  von  1621,  S.  128  er- 
wähnt, unter  den  Bestandteilen  des  Heeres  von  1622  aber  nicht  aufführt. 
Vgl.  auch  Heilmann,  Kriegsgesch.  von  Baiern  etc.  U,  Abt.  1,  S.  123. 
Das  alte  Regiment  ist  ohne  Zweifel  identisch  mit  dem  von  Reitzenstein 
{Feldzug  des  Jahres  1621)  mehrfach  genannten  Regimente  Alt -Mansfeld 
z.  F.,  welches  in  einem  mir  vorliegenden  „Verzeichnus"  auch  als  das 
weisse  und  blaue  bezeichnet  wird  („Ihr  Ex.  ander  Regiment  genant  daz 
weiße  vnd  blaue  oder  daz  AltM).  —  Nach  der  englischen  Relation  wären 
die  Regimenter  zu  Pf.  Oberntraut  und  Weimar  (sie!),  das  englische  Re- 
giment z.  F.  unter  Sir  Andrew  Grey  und  andere  zuerst  mit  dem  Feinde 
handgemein  geworden,  doch  verdient  in  diesem  Punkte  Salis,  der  selbst 
dem  gegen  Wiesloch  vorgeschobenen  Truppenkörper  angehörte,  mehr 
Glaubwürdigkeit.  —  Es  handelt  sich  also  lediglich  um  eine  Rekognoszierung 
behufs  Aufklärung  über  Stärke  und  Stellung  des  Feindes.  Die  landläufige, 
auf  ligistischen  Quellen  beruhende  Annahme,  Mansfeld  habe  nach  wohl 
überlegtem  Schlachtplan  durch  Kriegslist  auf  diese  Weise  den  Gegner 
aus  vorteilhafter  Stellung  herauszulocken  beabsichtigt,  ist  unhaltbar. 
Aus  der  Darstellung  bei  Salis,  der  über  den  Sachverhalt  wohl  unterrichtet 
sein  konnte,  wie  aus  der  englischen  Relation  ergiebt  sich  unwiderleglich, 


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58 


Obser. 


dass  Maiisfeld  jedem  Zusammenstoße  mit  Tilly  möglichst  auszuweichen 
suchte,  weil  er,  wie  die  letztere  Quelle  in  Verbindung  mit  Sitzingens  Be- 
richt bezeugt,  vor  der  Vereinigung  mit  dem  anrückenden  markgräflichen 
Heere  sich  in  keinen  Kampf  einzulassen  entschlossen  war  (with  a  re- 
solution  to  hazard  nothing  tili  they  were  joyned  with  him).  Durch  die 
Verhältnisse  erst  ist  Mansfeld  gedrängt  worden,  sich  dem  Gegner  zu 
stellen,  im  Vertrauen  auf  die  Gunst  des  Augenblicks,  die  Blosse,  die  der 
Feind  sich  gab,  benützend,  vielleicht  auch,  weil  er  bei  dem  Rückzüge  in 
dem  sumpfigen  Gelände  seine  Geschütze  zu  verlieren  befürchtet  (Gindely, 
IV,  358),  hat  er  dann  allerdings,  ehe  der  Markgraf  ihm  zu  Hilfe  eilen 
konnte,  den  Kampf  aufgenommen. 

9)  Stellung  der  beiden  Heere  vor  dem  Treffen.  Die  Schilderung 
des  Geländes,  die  Salis  giebt,  ist  im  wesentlichen  richtig.  Tilly' s  Truppen, 
die  von  Wiesloch  anrückten,  haben  wohl,  mit  dem  Rücken  an  den  nord- 
östlich gegen  Malschenberg  sich  erstreckenden  Höhenzug  angelehnt,  auf 
der  nördlich  vom  Dorfe  gelegenen,  von  diesem  durch  die  Kleine  (Alte- 
oder Mühl-)  Bach  getrennte  Anhöhe  des  „Hühnerbergs",  deren  höchste 
Erhebung  heute  durch  ein  Steinkreuz  bezeichnet  ist,  ihre  Stellung  ge- 
nommen. Der  Rand  des  Baches  fällt  hier  auf  beiden  Seiten  ziemlich 
steil  ab;  westlich  vom  Dorfe,  wo  die  Ufer  sich  senken,  bot  ein  Übergang 
an  sich  wohl  keine  Schwierigkeiten,  hier  aber  hinderte  sumpfiges  Gelände 
das  Vordringen  in  breiter  Front  vor  allem  für  die  Reiterei.  Mansfelds 
Stellung  haben  wir  etwa  auf  der  südlich  vom  Dorfe  befindlichen  Anhöhe 
des  „Äusseren  Ohrenbergsu  zu  suchen;  auf  dem  vorliegenden,  nach  dem 
Dorfe  sanft  sich  abdachenden  Terrain,  sowie  auf  den  morastigen  Wiesen 
(unterhalb  der  Bergstrasse)  hat  sich  das  Treffen  abgespielt.  Das  Dort 
selbst  hinderte  Tilly  an  dem  freien  Überblicke  Über  das  Gefcchtsfeld.  Alle 
Vorteile  der  Position  hatte  Mausfeld  inne. 

lü)  Flucht  über  die  Brücke.  „Over  a  straight  passage",  „durch 
(vber)  ein  sehr  engen  Pass"  flüchten  sich  nach  der  englischen  und  der 
deutschen  Relation  die  versprengten  Mansfeld'schen  Reiter;  „vber  den 
selben  Engenpass"  setzt  dann  nach  Sitzingen  Tilly's  Avantgarde.  Daraus 
ist  denn  durch  Missverständnis  bei  Klopp  (Tilly  I,  143)  und  Ütterott 
(Ernst  v.  Mansfeld,  S.  426)  ein  Hohlweg  geworden.  Wie  schon  der  Aus- 
druck über  andeutet,  kann  davon  nicht  die  Rede  sein.  Gemeint  ist,  wie 
nach  der  anschaulichen  Schilderung  von  Salis  nicht  mehr  bezweifelt  werden 
kann,  eine  Brücke  über  die  sog.  Kleine  oder  Alte  Bach,  die  wir  wohl  an 
der  alten  von  Langenbrücken  nach  Wiesloch  führenden  Heerstrasse,  am 
westlichen  Ende  des  Dorfes  zu  suchen  haben. 

n)  Des  Vorfalls  gedenkt  auch  der  „Kurtze  Bericht",  der  den  Verlust 
des  Schweizerregiments  bei  dieser  Gelegenheit  auf  25  Mann  beziffert. 

12)  »H  reggimento  rosso  e  gialdo",  —  als  rotes  Regiment  wird  das 
früher  von  dem  Obersten  Ferentz,  1622  von  Oberst  v.  SchlammersdortV 
befehligte  Regiment  Mansfeld  zu  Fuss  bezeichnet  (vgl.  Reitzenstein,  Feldzug 
des  Jahres  1621,  S.  126),  ein  gelbes  Regiment  ist  nicht  bekannt. 

")  Nach  der  englischen  Relation  2  Regimenter  z.  Pf.  und  2  bis 


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Denkwürdigkeiten  von  8alis-Marsehlins  1622. 


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3  Regimenter  z.  F.  Ihre  Angaben  über  den  Verlauf  der  Schlacht  be- 
stätigen in  allen  wesentlichen  Punkten,  was  Salis  mitteilt;  ebenso  der 
„Kurtze  Bericht". 

,4)  Der  Verlust  an  Toten,  Verwundeten  und  Gefangenen  auf 
beiden  Seiten.   Eine  kurze  Zusammenstellung  bei  Gmelin,  diese  Ztschrft., 
31,  431.    Der  Verlust  Tilly's  an  Toten  wird  übereinstimmend  mit  Salis 
Ton  Sitzingen  auf  2500  (nebst  800  Verwundeten),  in  der  englischen  Relation 
auf  2400  angegeben ;  der  markgräfliche  Sekretär  Abel  schätzt  ihn  auf  über 
2000  Mann,  ebenso  das  Theatr.  Europaeum  I,  718,  und  „Kurtzer  Bericht". 
Ligistische  Berichte  dagegen  —  ihnen  folgt  allein  0.  Klopp,  a.  a.  0. 1, 143  — 
wollen  nur  von  4-  bis  500  Toten  wissen,  die  Hüchstzahl,  die  von  dieser 
Seite  zugegeben  wird,  beziffert  den  Gesamtverlust  an  Toten  und  Ver- 
wundeten auf  1000  Mann.  Wenn  man  erwägt,  dass  Salis  in  seinen  Zahlen- 
angaben sehr  nüchtern  verfährt  und  die  eigenen  Verluste  nirgends  zu 
bemänteln  versucht,  dass  andere  von  ihm  unabhängige  Quellen  seine  An- 
gabe bestätigen,  wird  der  Verlust  Tilly's  an  Toten  allerdings  auf  etwa 
2000  bis  2500  Mann  anzusetzen  sein.    Die  Zahl  der  Gefangenen  schätzt 
Salis  auf  500  Mann,  weitere  Daten  liegen  nicht  vor.  Ein  Verzeichnis  der 
gefangenen  Offiziere  von  Rang  (Oberst  v.  Herzelles,  Oberst  Wachtmeister 
v.  Thüngen  etc.)  giebt  das  Theatr.  Europ.,  als  Vorlage  ist  augenscheinlich 
eine  ausführlichere  Liste,  die  sich  am  Sehluss  der  Münchener  Relation  B 
findet,  benützt.    Der  von  Salis  genannte  Oberst  Erwitte  (Erwiz),  der  ein 
ligistisches  Reiterregiment  führte,  wird  sonst  nirgends  unter  den  Gefangenen 
aufgeführt.    Nach  Aussage  eines  Pagen  Tilly's  wähnte  man  in  der  ersten 
Siegesfreude  im  pfalzischen  Lager  den  Feldherrn  selbst  gefangen  oder  ver- 
wundet (vgl.  v.  Pfister,  Herzog  Magnus  von  Würtemberg.  S.  151 ;  „Kurtzer 
Bericht"  und  die  englische  Relation).  Ein  genaues  Verzeichnis  der  Kriegs- 
beute giebt  nach  den  bairischen  Akten  Heilmann,  Kriegsgesch.  v.  Baiern  etc. 
II,  Abt.  I,  S.  129  Anm.;  danach  fielen  8  Standarten,  nach  dem  „Kurtzen 
Bericht* t  der  die  Trophäen  eingehend  beschreibt,  8  Standarten  und  5  Feld- 
zeichen in  die  Hände  der  Sieger.   Abweichend  Theatr.  Europ.  13  :  4, 
r.  Pfister  7  :  6.    Über  den  Verlust  auf  Seiten  der  Sieger  finden  sich 
nnr  spärliche  Nachrichten.  Nach  einer  ligistischen  Quelle,  der  Flugschrift 
5La  Victoire  etc.«  (abgedruckt  bei  Gmelin,  diese  Ztschrft,  31,  381  ff.), 
würde  er  sich  auf  800  Tote  belaufen  haben ;  das  Theatr.  Europ.  schätzt 
ihn  auf  etwa  100  Mann,  Sitzingen  vollends  nur  auf  etliche  dreissig.  Der 
„Kurtze  Bericht"  beziffert  den  Verlust  vom  Vormittage  auf  70,  vom  Nach- 
mittage auf  15  Mann  (25  ist,  wie  die  beiden  handschriftlichen  Münchener 
Vorlagen  zeigen,  Druckfehler).   Dem  gegenüber  konstatiert  Salis,  dass  bei 
dem  duchtähnlichen  Rückzüge  am  Vormittage  allein  150  geblieben,  eine 
Yerlostziffer  über  den  Kampf  am  Nachmittag  giebt  er  nicht,  bemerkt  aber, 
dass  das  bis  zum  Abend  andauernde  Geplänkel  mehr  Opfer  gefordert,  als 
das  Treffen  selbst. 

^)  Mansfelds  Verhalten  nach  derSchlacht.  Das  Fürstentum 
Brach  sah  Vgl.  die  hiemit  völlig  übereinstimmende  Stelle  der  englischen 
Relation:  „Tbere  were  some  who  would  haue  beene  pursuing  the  enemyes 
in  tbeir  flight,  but  the  count  Mansfeld  commanded  a  retreate  to  be  sounded, 


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60 


Obser. 


wisely  foreeeing  that  if  his  men  should  have  passed  ouer  that  same  streight, 
they  might  have  also  incurred  the  same  danger  from  the  enemyes,  who 
all  this  whele  held  his  mayne  battayle  firme  on  his  side  as  the  count  of 
Mansfeld  did  his  on  the  other,  tili  the  enemy  parted  them  in  security 
on  both  sides."  Dies  erklart  allerdings,  weshalb  Mansfeld  zunächst 
auf  eine  Verfolgung  des  Feindes  verzichtet.  Vorwurfsfrei  ist  seine  Hal- 
tung nach  der  Schlacht  indes  keineswegs,  unverständlich  bleibt  vor  allem 
der  übereilte  Rückmarsch  nach  Bruchsal.  Von  einer  Übermüdung  der 
Truppen,  die  Mansfelds  Sekretär  Weiss  als  Grund  anführt,  indem  er 
bemerkt,  sie  seien  vom  27ten  vormittags  10  Uhr  bis  zum  28ten  früh 
4  Uhr  unter  den  Waffen  gestanden  und  marschiert  (pour  se  refraischir 
un  peu  apres  l'insigne  fatigue".  Weiss  an  v.  Winnerberg,  Bruchsal, 
19./29.  April.  München,  Reichsarchiv,  Fase.  XVIII,  150),  kann  doch  nur 
bei  einem  kleinen  Teile  die  Rede  sein.  Die  Hauptmasse  griff  erst  am 
Nachmittag  in  den  Kampf  ein,  das  Treffen  war  von  kurzer  Dauer,  an- 
strengende Märsche  waren  nicht  vorausgegangen.  Statt  seine  Position  zu 
behaupten  und  die  Bewegungen  Tilly's  zu  überwachen,  tritt  Mansfeld, 
offenbar  aus  Furcht  vor  einem  erneuten  Angriffe  Tilly's  mit  Einbruch 
der  Nacht,  gegen  9  Uhr  den  Rückzug  nach  Bruchsal  an;  in  dem  nieder- 
gebrannten Dorfe  Langenbrücken  hält  er  kurze  Rast  und  fertigt  am 
Wachtfeuer  verschiedene  Kuriere  ab  („Kurtzer  Bericht" ;  eines  der  Sieges- 
bulletins bei  Villermont,  II,  414).  In  der  Frühe  des  28.  April  erreicht 
er  Bruchsal,  hier  erst  auffallenderweise  erfahrt  er  von  der  Verwirrung, 
in  der  Tilly  sich  zurückgezogen,  aber  statt  jetzt  wenigstens  die  Verfolgung 
mit  aller  Energie  aufzunehmen,  bleibt  er  müssig  in  Bruchsal  liegen.  Vom 
militärischen  Standpunkte  aus  ist  und  bleibt  sein  Verhalten  unverständlich, 
auch  die  allgemeine  politische  Lage  bietet  keinerlei  Erklärung.  Allein 
militärische  und  allgemein  politische  Erwägungen  haben  Mansfelds  Ent- 
schlüsse nicht  immer  geleitet,  er  hat  nebenher  auch  auf  eigene  Faust 
und  Rechnung  Politik  getrieben  und  über  dieser  persönlichen  Intercssen- 
politik,  wie  Stieve  (Sitzungsberichte  der  Münchener  Akademie,  Jahr  1890, 
S.  507  ff.)  unlängst  mit  Recht  hervorgehoben,  den  Vorteil  der  allgemeinen 
Sache,  der  er  zu  dienen  berufen  war,  nicht  selten  verabsäumt.  Man 
erinnert  sich  an  die  ehrgeizigen,  auf  Gründung  eines  eignen  Fürstentums 
gerichteten  Bestrebungen,  die  er  in  Böhmen,  im  Elsass  und  in  Ostfries- 
land verfolgt  hat.  Ähnliche  Gedanken  beschäftigen  ihn  auch,  wie  sich 
auf  Grund  bisher  unbekannter  Thatsachen*),  nachweisen  lässt,  nach  dem 
Treffen  bei  Mingolsheim.  Am  Tage  nach  der  Schlacht,  am  28.  April 
früh  morgens  überträgt  der  Kurfürst  ihm  zu  Bruchsal  in  der  „Domherrn- 
stube", im  Beisein  seiner  Obersten,  die  eroberten  speirischen  Lande  als 
eigenes  Fürstentum,  wenige  Stunden  später  schon  wird  Rat  und  Bürger- 
schaft unter  Drohungen  gezwungen,  ihm  den  Huldigungseid  zu  leisten 


*)  Ich  entnehme  dieselben  den  Prozesaakten  dei  Brachialer  Stadtecb reiben  Liborius 
Härtung  contra  Bischof  Philipp  Christoph  Ton  8peier,  ule  über  die  Vorgange  zu  Brachaal 
im  NoTetnber  1621  and  April  1622  eingehend«  Nachrichten  einhalten  (Brachaal  Gen.,  Fass. 
2189.  GJLA.).  Die  Stadt  ist  wegen  dieser  erzwungenen  Huldigung  nachmals  ron  dem  er- 
turnten  Bischöfe  für  kurze  Zelt  ihrer  Privilegien  und  Güter  beraobt  und  zum  Landorta 
degradiert  worden. 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


61 


als  Statthalter  bestellt  er  den  Grafen  Ottenburg:  er  eilt,  wie  wir  sehen, 
sich  seinen  nenen  Besitz  zu  sichern  und  sich  häuslich  einzurichten.  In 
rücksichtslosem  Egoismus  setzt  er  alle  andern  höhern  Interessen  beiseite. 
Erst  am  30.  April  giebt  er  Befehl  zum  Aufbruch  nach  Sinsheim,  erst  an 
diesem  Tage  ist  die  Begegnung  mit  Georg  Friedrich  erfolgt  (gegen 
Graelin,  diese  Ztschrft.  31,  431  nach  „Kurtzer  Bericht"),  —  zu  spät, 
das  Versäumte  nachzuholen. 

")  Der  entscheidende  Angriff  Mansfelds  und  mit  ihm  das 
eigentliche  Treffen  begann  nachmittags  2  Uhr,  er  ist  siegreich  beendet 
gegen  3  Uhr.  Auch  Sitziugen  bezeugt,  dass  der  Kampf  um  die  dritte 
Nachmittagsstunde  stattgefunden.  Unter  den  Regimentern,  die  bei  der 
Attake  beteiligt  waren,  erwähnt  der  „Kurtze  Bericht"  besonders  Obern* 
traut,  Linstow  und  Ortenburg.  Nach  Sitzingen  hat  zu  der  Entscheidung 
des  Tages  Oberst  Obern  traut,  der  selbst  verwundet  wurde  (Villermont, 
Tilly,  145),  durch  einen  Flankenangriff,  der  die  feindliche  Aufstellung 
durchbrach,  wesentlich  beigetragen.  —  So  leicht,  wie  die  Quellen  es  dar- 
stellen ,  ist  indes  der  Sieg  wohl  doch  nicht  errungen  worden ;  dreimal 
scheinen  die  Truppen  Tilly's  versucht  zu  haben,  den  Feind  zurückzuwerfen 
(Gmelin,  diese  Ztschrft  ,  31,  372),  beim  zweiten  Ansturm  gerieten  selbst, 
wie  von  gegnerischer  Seite  zugestanden  wird,  die  Regimenter  Oberntraut 
und  Weimar  einen  Augenblick  ins  Wanken,  bis  sie  auf  des  Kurfürsten 
ermunternde  Worte  wieder  vorrückten.  —  Des  Unwetters,  das  während 
desselben  losbrach,  gedenkt  das  Tagebuch  des  Obersten  Augustin  v.  Fritscb 
(ein  greulich  Regen  ...  als  wanns  ein  Wolckhenbruch  gewest  wcre).  Von 
einer  „ungewöhnlichen  schwartzen  Wolcken",  die  man  in  der  kritischen 
Zeit  von  der  Höhe  bei  Waldangelloch  beobachtet,  nimmt  Sitzingens 
Bericht  Notiz.  In  dem  sumpfigen  Gelände  südlich  und  östlich  von  Min- 
golsheim,  auf  welches  noch  heute  die  Gewannnamen  „Im  See",  „Moor- 
lacheu  u.  a.  hinweisen,  bedurfte  es  wohl  kaum  eines  Wolkenbruches,  das- 
selbe ungangbar  zu  machen. 

17)  Genaz,  von  dem  diese  Episode  handelt,  ist  zweifellos  kein  Andrer 
als  unseres  Bündners  Landsmann,  der  aus  den  Bündnerkämpfen  wohl- 
bekannte, durch  des  Dichters  prächtiges  Zeitbild  auch  weitern  Kreisen 
vertraut  gewordene  Jürg  Jenatsch,  der  im  Herbst  1621  mit  Salis  der 
Heimat  den  Rücken  gekehrt  und  bei  Mansfeld  Dienste  genommen.  Vgl. 
Allg.  Deutsche  Biographie,  13,  764. 

lg)  Tilly's  Rückzug.  Verursacht  war  derselbe  nicht  durch  die  in 
dem  Treffen  erlittenen  Verluste,  sondern,  wie  Fritsch  bezeugt,  durch  die 
Ton  Kundschaftern  bestärkte  Befürchtung,  es  möchte  das  Heer  des  Mark- 
grafen ihn  im  Rücken  fassen  und  von  der  Neckarlinie  abschneiden.  Ein 
Teil  seiner  Truppen  hat  wohl  auf  der  Strasse  über  Östringen  das  Angel- 
bachthal bei  Eichtersheim  erreicht  und  ist  von  da  über  Düren  nach 
Sinsheim  marschiert,  die  Hauptmasse  aber  scheint,  indem  sie  den  Weg 
durch  das  Katzbachthal  über  Odenheim,  von  da  über  Hilsbach  nahm 
die  markgräfliche  Stellung  südlich  umgangen  zu  haben  (Sitzingen).  Dass 
der  Rückzug  über  Sinsheim  ging,  wo  man  wohl,  um  den  Feind  aufzu- 


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I 


62  Obser. 

halten,  300  Mann  unter  dem  Oberstwachtmeister  Lung  zurückliess,  erzählt 
auch  Frit8ch.  Immerhin  bleibt  nach  der  Lage  der  Dinge  dies  Manöver 
ein  gewagtes.  Die  leichtere  Verbindung  mit  Mosbach  und  Wimplen,  wie 
v.  Pfister,  a.  a  0  149,  meint,  erklärt  dasselbe  keineswegs,  die  Umgehung 
konnte  misslingen;  wenn  Mansfeld  rechtzeitig  Kunde  erhielt  und  um* 
kehrte,  lief  Tilly  Gefahr,  zwischen  zwei  Feuer  zu  geraten.  Nach  Mass- 
gabe des  vorliegenden  Materials  versteht  man  schlechterdings  nicht,  wes- 
halb Tilly  sich  nicht  auf  der  Bergstrasse  nordwärts  zurückzog,  um  sich 
mit  der  Vorhut  Cordoba's  unter  Losada,  die  am  27ten  vor  Ladenburg 
stand  und  Tilly  von  ihrer  Ankunft  benachrichtigt  hatte,  zu  vereinigen. 
Über  Losada's  Marsch  und  Stellung  vergleiche  die  von  deutscher  Seite 
bisher  durchgehends  vernachlässigte,  höchst  beachtenswerte  Korrespon- 
denz Cordoba's  in  der  Colleccion  de  documentos  ineditos  para  la  hist. 
de  Espana.   Tom.  54.   Madrid  1869 

19)  Verhalten  des  badischen  Heeres  während  und  nach  der 
Schlacht.    Gegen  die  vorliegende  Darstellung,  die  den  Markgrafen 
schwer  kompromittieren  würde,  sprechen  erhebliche  Bedenken.  Abgesehen 
davon,  dass  eine  so  übelangebrachte  Ritterlichkeit,  die  der  Thorheit  gleich- 
käme, diesem  Fürsten,  nach  allem,  was  wir  sonst  von  ihm  wissen,  sicher- 
lich nicht  zuzutrauen  wäre,  ist  es  zunächst  sachlich  unrichtig,  dass  der 
Markgraf  am  Morgen  nach  dem  Treffen  Sinsheim  belagert  haben  soll. 
Er  stand  vielmehr  an  diesem  Tage  bei  Waldangelloch,  bezw.  Östringen, 
wie  Sitzingen  und  Herzog  Magnus  (v.  Pfister,  S.  150)  ausdrücklich  be- 
zeugen, erst  am  Nachmittag  des  29ten  kam  er  vor  Sinsheim.   Irrig  sind 
ferner  die  Angaben  über  die  Verfolgung.   Georg  Friedrich  hat,  nachdem 
er  am  27ten  spätnachmittags,  in  Eppingen  vermutlich,  von  dem  Treffen 
erfahren,  nichts  versäumt,  um  noch  rechtzeitig  eingreifen  zu  können:  auf 
dem  Wege  nach  der  Bergstrasse  erreichte  seine  Avantgarde  in  einem  Ge- 
waltmarsche noch  am  Abend  die  Höhe  von  Waldangelloch  (Sitzingen). 
Sie  kam  zu  spät,  um  sich  an  dem  Kampfe  beteiligen  zu  können,  aber 
noch  frühzeitig  genug,  um  die  feindlichen  Truppen,  unter  denen  auf  die 
Kunde  vom  Anmarsch  des  Markgrafen  eine  Panik  ausgebrochen  zu  sein 
scheint,  auf  ihrem  Rückzüge  nach  dem  Angelbachthal  in  der  Flanke  zu 
fassen  und  ihnen  erhebliche  Verluste  —  2-  bis  300  Todte ,  1-  bis  300  Ge- 
fangene, die  zum  Teil  badische  Dienste  nahmen,  —  beizubringen.  Vgl. 
Sitzingen,  Herzog  Magnus  (v.  Pfister,  S.  151),  Fritsch  und  die  Aktenstücke 
No.  61  und  62  bei  Gmelin.   Nicht  geleugnet  werden  kann,  dass  die  Ver- 
folgung mit  weit  mehr  Energie  hätte  betrieben  werden  sollen;  die  Lage 
des  feindlichen  Heeres  wäre  dann  eine  verzweifelte  geworden.   Mängel  im 
Nachrichtendienst,  „Mangel  an  einem  Ineinandergreifen  der  Operationen* 
tragen  wohl  die  Schuld  an  dem  Versäumnis.    Wenn  man  mit  Recht  dem 
Markgrafen  daraus  einen  Vorwurf  machen  kann,  wird  man  zweifelsohne 
weit  mehr  berechtigt  sein,  einen  solchen  wider  Mansfeld  zu  erheben,  der, 
ohne  irgendwie  sich  an  der  Verfolgung  zu  beteiligen*),  sich  nach  Bruch- 
sal zurückzog  und  dort,  die  kostbare  Zeit  versäumend,  ein  paar  Tage 

*)  Dm*  man  badlacberaeita  bMtimmt  darauf  rechnet«,  bezeugt  Hersog  Magna« 
(t.  Pfltter,  a.  a,  O.  8.  161). 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622. 


63 


müssig  lag.  Auf  einem  Irrtum  beruht  endlich  auch,  was  Saite  bezüglich 
der  beiden  Mansfeld'Bchen  Reiterregimenter  bemerkt:  nach  der  bestimmten 
Aussage  Sitzingens,  hierin  eines  verlassigeren  Zeugen,  sind  die  Maasfeld' - 
sehen  Reiter  —  14  Cornet  —  erst  in  Schwaigern,  also  ein  paar  Tage 
spater,  am  2.  oder  3.  Mai  zu  Georg  Friedrichs  Heer  gestossen. 

*°)  Vereinigung  Mansfelds  mit  dem  Markgrafen.  Fällt  es 
schon  auf,  dass  Salis  die  wiederholte  Begegnung,  die  zwischen  den  beiden 
Feldherrn  vor  Sinsheim  und  zu  Schwaigern  stattgefunden,  mit  Schweigen 
übergeht,  so  muss  die  Nachricht,  Georg  Friedrich  habe  angesichts  der 
drohenden  Vereinigung  Tilly's  und  Cordoba's  jede  von  Mansfeld  ihm  an- 
gebotene Unterstützung  beharrlich  abgelehnt,  noch  weit  mehr  befremden. 
Sie  steht  ganz  vereinzelt  und  ist  nach  der  Lage  der  Dinge  auch  kaum 
glaubhaft:  aus  dem  Berichte  des  Heilbronner  Ratsherrn  Orth  (diese  Ztschr. 
31,  407)  ersehen  wir  im  Gegenteil,  dass  der  Markgraf  noch  während  der 
Schlacht  auf  Sukkurs  durch  Mansfeld  gehofft  hat  Wir  haben  es  daher  hier 
wohl  mit  einem  Gerüchte  zu  thun,  das  nach  dem  unglücklichen  Ausgang 
des  Treffens  im  Mansteldischen  Lager  absichtlich  in  Umlauf  gesetzt  wurde, 
um  den  Feldherrn  zu  entlasten.  Die  Entscheidung,  deren  Verantwortung 
beide  Teile  tragen,  war  schon  früher  gefallen.  Man  weiss,  dass  anfänglich 
ein  gemeinsames  Operieren  beider  Heere,  ein  vereinter  Vormarsch  gegen 
Heilbronn,  ein  Angriff  auf  die  bairischen  Lande  geplant  waren,  man  weiss 
auch,  dass,  nachdem  fast  eine  Woche  mit  nutzlosem  Hin-  und  Hermar- 
schieren vergeudet  war,  zu  Schwaigern  zwischen  dem  2.  bis  4.  Mai  eine 
Trennung  der  beiden  Armeen  erfolgte.  Klare,  unzweideutige  Aufzeich- 
nungen über  die  Motive,  welche  zu  diesem  unheilvollen  Schritte  geführt, 
liegen  nicht  vor.  Salis  und  Sitzingen  schweigen  über  den  Punkt  völlig, 
andere  begnügen  sich  mit  Andeutungen.  „For  want  of  victualls  or  for 
some  other  priuatt  respects"  schreibt  Francis  Nethersole  an  Thomas 
Roe  (d.  d.  Mannheim,  20.  Mai.  Negoc.  of  Thom.  Roe,  I,  S.  40)*);  „we- 
gen deß  Commando"  vermerkt,  auf  diese  persönlichen  Interessen  näher 
anspielend,  Fritsch  in  seinem  Tagebuch.  Das  Moment  hat  jedenfalls  den 
Ausschlag  gegeben :  strategische  Rücksichten  können,  wie  Gmelin  mit  Recht 
nachweist,  nicht  massgebend  gewesen  sein.  Weder  der  Markgraf,  noch 
Mansfeld  haben  sich  über  den  Oberbefehl  zu  einigen,  zu  einer  Unter- 
ordnung zu  verstehen  vermocht;  der  Germersheimer  Vertrag  vom  22.  April 
hatte  diese  Kardinalfrage  nicht  berührt,  —  wie  man  annehmen  möchte, 
wohl  mit  Absicht,  weil  schon  damals  eine  Vereinbarung  darüber  ge- 
scheitert war.  Anderes  mag  zur  Verstimmung  beigetragen  haben,  vgl. 
Gmelin,  diese  Ztschrft.  31,  442.  Die  mangelhafte  Verfolgung,  dank  wel- 
cher Tilly  über  das  Gebirge  entkommen,  bot,  meine  ich,  genügenden  An- 
lass  zu  gegenseitigen  Vorwürfen:  charakteristisch  nach  dieser  Seite  er- 
scheint mir  die  oben  berührte  Auslassung  von  Salis  (Anm.  16),  die,  so 
sehr  sie  auch  der  sachlichen  Begründung  entbehrt,  doch  immerhin  die 
Stimmung,  die  im  Hauptquartiere  Mansfelds  herrschte,  wiedergeben  dürfte. 
Mit  der  Möglichkeit  einer  Vereinigung  Tilly's  und  Cordoba's  haben  allem 
Anschein  nach  die  beiden  Heerführer  nicht  gerechnet,  sicherlich  nicht 

•)  Auch  di«*er  Bericht  bUhar  unbenüUt. 


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64 


Obaer. 


Mansfeld.  Durch  den  Marsch  nach  dem  untern  Neckargebiete,  durch 
den  Angriff  auf  das  strategisch  wichtige  Ladenburg,  —  zugleich  Stapel- 
platz  grosser  Frucht-  und  Weinvorrate,  —  und  die  Bedrohung  der  übri- 
gen spanischen  Garnisonen,  glaubte  er  sich,  wie  Nethersole  in  dem  oben 
citierten  Berichte  bestätigt,  zu  der  Annahme  berechtigt,  dass  Cordoba 
alsbald,  die  gefährdeten  Plätze  zu  schützen,  umkehren  werde :  ganz  wider 
alles  Erwarten  traf  ihn  die  Kunde,  dass  der  Spanier  sich  mit  Tilly  ver- 
einigt (contrary  to  expectation  stayed  together).  Man  hatte  sich  einer 
verhängnissvollen  Täuschung  hingegeben. 

21)  Belagerung  und  Einnahme  von  Ladenburg.  Ein  Angriff 
auf  Ladenburg  in  Verbindung  mit  einem  Vorstoss  gegen  die  Mainlinie 
war  ursprünglich  schon  von  Mansfeld  beabsichtigt  (vgl.  Rohnstadts  Be- 
richt vom  2G.  Febr.  bei  Gmelin,  diese  Ztschrft.  32,  17),  erst  nach  dem 
Mingolsheimer  Treffen  scheint  er  den  Plan  zunächst  aufgegeben  zu  haben 
(s.  das  Aktenstück  No.  62,  a.  a.  0.  diese  Ztschrft.  32  ,  29).  —  Die  Be- 
lagerung beginnt,  wie  jetzt  genau  festgestellt  werden  kann,  am  6.  Mai 
nachmittags,  die  Einnahme  erfolgt  am  8.  Mai  gegen  11  Uhr  vormittags. 
Über  den  Verlauf  vergleiche  die  ausführliche  „Relation  tres  asscuree  du 
siege  et  prise  de  la  ville  de  Ladenbourgh"  (Colleccion  de  documentos 
ineditos  para  la  bist,  de  Espana.  Tom.  54,  p.  188  ff.);  sie  ist  zweifellos 
der  Abdruck  einer  zu  Frankfurt  gedruckten  Verteidigungsschrift  des  zu 
Ladenburg  kommandierenden  Oberstlieutenants  von  Eynatten,  die  ihrer- 
seits, wie  eine  Vergleichung  lehrt,  wiederum  dem  Theatr.  Europ.  (I,  718  ff.) 
als  Vorlage  gedient  hat. 

**)  Die  Namen  dieser  drei  Bündner  Fähnlein  werden  uns  nur  hier 
überliefert.  Eine  im  Karlsruher  Archiv  befindliche  Heeresliste  weist  eine 
„Kompagnie  Faust"  auf,  sie  gehörten  wohl  sämtlich  dem  Kegimente  des 
Markgrafen  Karl  z.  F.  an. 

w)  Die  militärischen  Operationen  nach  der  Schlacht  bei 
Wimpfen  bis  zur  Wiedervereinigung  des  Markgrafen  mitMans- 
feld.   Nicht  unmittelbar  nach  der  Schlacht,  wie  es  nach  Salis  den  An- 
schein gewinnt,  hat  sich  bekanntlich  der  Markgraf  beim  Heere  Mansfelds 
eingefunden.   Er  verweilt  zunächst  in  Durlach,  wo  er  seine  zersprengten 
Truppen  wieder  sammelt  und  neu  bewaffnet  (gegen  0.  Klopp  1,  145;. 
Hurter,  IX,  und  neuerdings  A.  Weskamp,  Das  Heer  der  Liga  etc.  1622 
bis  23,  S.  18,  die  ihn  an  dem  Zuge  in  die  Pfalz  teilnehmen  lassen).  Un- 
terdes bricht  Mansfeld  auf,  geht  bei  Worms  über  den  Rhein,  gegen  Op- 
penheim, um  sich  der  dortigen  Brücke  zu  bemächtigen  (Negoc.  of  Thom. 
Roe,  I,  41).   Seine  Absicht  wird  vereitelt,  da  Tilly  und  Cordoba  von 
Wimpfen  her  an  der  Bergstrasse  erscheinen  (am  12.  Mai  Tilly  in  Wein- 
heim, Heilmann,  ü,  1,  135).   Da  des  Halberstädters  Anmarsch  sich  ver- 
zögert, nützt  Mansfeld  die  Zeit,  um  dem  bedrohten  Hagenau  zu  Hilfe  zu. 
eilen  (Salis,  Nethersole),  Tilly  und  Cordoba  trennen  sich,  der  Spanier 
lagert  sich  zwischen  Worms  und  Oppenheim,  Tilly  kehrt  nach  Wimpfen 
zurück;  in  Wimpfen  am  18.  Mai  (Villennont,  II,  65;  Thom.  Roe,  I,  41; 
Heilmann,  H,  1,  135  ff.).   Am  16.  Mai  erscheint  Mansfeld  vor  Hagenau 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis- Marsch  lins  1622, 


65 


und  entsetzt  die  Stadt  (Theatr.  Europ.  1.  720);  am  gleichen  Tage  zeigt 
Georg  Friedrich  von  Karlsburg  dem  Kurfürsten  an,  dass  er  demnächst 
mit  seinem  Volke  „an  bewussten  Ort"  sich  begeben  werde  (Gmelin,  diese 
Ztschrft.  82,  41).  Nach  dem  18ten  bricht  Mansfeld  von  Hagenau  auf; 
vom  24ten  bis  26ten  in  Kronweissenburg,  am  26ten  in  Landau  und  Ger- 
mergheim, am  27ten  in  Speier;  hier  am  28ten  Besuch  des  Markgrafen  und 
Kriegsrat  (Gmelin,  diese  Ztschrft.  32,  49).  Rheinübergang  bei  Mannheim. 
Hier  erst  stösst  allem  Vermuten  nach  der  Markgraf  mit  Reinen  Truppen 
wieder  zum  Heere  Mansfelds,  um  dann  vereint  mit  ihm  am  2.  Juni  in 
das  dannstädtische  Gebiet  einzufallen  (Theatr.  Europ.;  Villermont).  — 
Zur  Stärke  des  badischen  Heeres  vergleiche  den  Bericht  des  Sekre- 
tärs Eisenschmidt  an  den  kurpfalzischen  Kanzler  von  Grün,  d.  d.  8./18.  Mai: 
» Baden  hatt  sein  lezte  erklehrung  dahin  gethan,  dass  Baden  mit  6000  zu 
faess  vnd  ein  1000  zu  pferd  sich  mit  könig  coniungiren  will".  Chüfriert. 
München,  Reichsarchiv,  30jähr.  Krieg,  Fase.  XVm,  150.  Wenn  Seubert 
(Vorträge  des  Mannheimer  Altertumsvereins,  Serie  2,  S.  82)  vermutlich 
auf  Grund  des  Berichtes  No.  107  bei  Gmelin  (diese  Ztschrft.  32)  von  10  000 
Mann  spricht,  so  ist  diese  Angabe  zu  berichtigen. 

H)  Vor  dem  Aufbruche  von  Ladenburg,  also  etwa  am  10.  oder  11.  Mai. 

**)  Über  die  Vorgänge  vor  Hagenau  vgl  die  ausführlichen  Nach- 
richten im  Theatr.  Europ.,  I,  720  ff. ,  dazu  die  Berichte  des  kurf.  Sekre- 
tärs Joh.  Thom.  Eisenschmidt,  d.  d.  18.  u.  26.  Mai,  im  Münchener  Reichs- 
archiv, SOjähr.  Krieg,  Fase.  XVM,  150.  Aus  den  letztern  ergiebt  sich, 
dass  der  Erzherzog  bereits  im  Besitze  eines  Turmes  und  einer  Pforte  der 
Stadt  war. 

,e)  Statthalter  zu  Heidelberg  war  Heinrich  von  der  Merven,  der 
bald  darauf  bekanntlich  die  Verteidigung  der  Stadt  gegen  Tilly  geleitet  hat. 

*7)  Wiedereinnahme  von  Ladenburg  durch  Tilly.  Wann  ist 
dieselbe  anzusetzen?  Keinesfalls  unmittelbar  vor  der  Schlacht  bei  Höchst, 
wie  Salis  anzunehmen  scheint,  denn  damals  stand  Tilly,  wie  wir  wissen, 
in  der  Gegend  von  Aschaffenburg.  Zweifellos  zwischen  dem  2.  und 
10.  Juni,  als  Tilly  auf  die  Nachricht  von  dem  Marsche  Mansfelds  gegen 
Darmstadt  von  Wimpfen  aufbrach,  nach  Hirschhorn  vorrückte  und,  wah- 
rend er  durch  das  Schriesheimer  Thal,  wohl  um  den  Feind  zu  täuschen, 
eine  kleinere  Abteilung  gegen  Ladenburg  entsandte,  mit  der  Hauptmasse 
über  Erbach  und  Michelstadt  nach  Darmstadt  eilte  und  Mansfeld  zu  dem 
verlustreichen  Rückzüge  durch  die  Lorscher  Heide  (10.  Juni)  nötigte. 
Damit  stimmt  denn  auch  das  Tagebuch  Fritschs  überein,  der  dieser  Wie- 
dereinnahme ausdrücklich  vor  dem  Gefechte  beim  Lorscher  Wald  gedenkt 
(a.  a.  O.  111). 

>*)  Über  die  Schlacht  bei  Höchst  vgl.  Schulz,  Die  Schlacht  bei 
Höchst,  Jahrb.  für  die  deutsche  Armee  und  Marine,  Bd.  63,  S.  142 ff., 
der  die  taktischen  Mängel  der  Aufstellung  des  Herzogs,  vor  allem  der 
Wahl  des  Übergangspunktes  eingehend  nachweist.  Die  Angaben  über 
die  Stärke  des  braunschweigischen  Heeres  differieren  erheblich:  Salis 
nimmt  18  000  Mann  an;  die  andern  Quellen  schwanken  zwischen  10-  bis 
25  000.   Vgl.  Weskamp,  Das  Heer  der  Liga  etc.,  S.  25.   Die  Nachricht 

ZdUcbr.  f.  Gesch.  d.  Ob«rrti.  N.  F.  VII.  1.  5 


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«6 


Obser. 


über  den  Brückeneinsturz,  der  die  Katastrophe  erheblich  verschlimmert, 
wird  bestätigt  durch  eine  Äusserung  Friedrichs  V.  (Heitmann,  a.  a.  0. 0, 
1,  8.  140.)  Übereinstimmend  im  wesentlichen  mit  Salis  schätzen  andere 
Quellen  die  Reste  des  Heeres,  die  sich  auf  das  Unke  Ufer  gerettet,  auf 
6000  Mann  z.  F.  und  4000  z.  Pf- 

t9)  Auch  in  Folgendem  ist  die  Darstellung  der  Ereignisse  durchaus 
verworren:  der  Rückzug  Mansfelds  durch  die  LorscberHeide  (9./10.Juni) 
wird  mit  dem  Rückzüge  des  Halberstädters  nach  der  Schlacht  bei 
Höchst  (20./21.  Juni)  identifiziert  und  vermengt;  wichtige  Vorgänge,  wie 
die  Gefangennahme  des  Landgrafen  von  Darmstadt,  werden  mit  8chweigen 
übergangen.   Die  Schilderung  bezieht  sich  im  wesentlichen  auf  den  Rück- 
marsch nach  Mannheim,  den  Mansfeld  und  der  Markgraf  vor  der  an- 
rückenden vereinigten  Truppenmacht  Cordoba's  und  Tilly's  am  9.  Juni 
von  Dieburg  aus  angetreten  (Villermont,  H,  68).  Unter  erheblichen  Ver- 
lusten gewinnt  Mansfeld  die  Neckarlinie,  während  Tilly  sich  nach  dem 
Main  wendet  und  von  Aschaffenburg  aus  stromabwärts  gegen  Höchst  vor- 
rückt.  Nach  der  Niederlage  vom  20.  Juni  eilt  der  Herzog  von  Braun- 
schweig mit  dem  flüchtigen  Heere  nach  dem  Neckar  und  erreicht  nach 
einem  Gewaltmarsche  am  Abend  des  21.  Juni  Bensheim;  hier  erst  findet 
die  von  Salis  erwähnte  Begegnung  mit  Mansfeld,  der  ihm  entgegengerückt 
war,  statt  (vgl.  das  Schreibon  des  Kurfürsten  Friedrich  v.  11./21.  Juni  bei 
Heilmann,  a.  a.  0.  H,  1,  140).    Auch  davon  kann  natürlich  nicht  die 
Rede  sein,  dass  Mansfeld,  wie  Salis  meint,  dem  Main  so  nahe  gestanden, 
dass  er  den  Kanonendonner  von  Höchst  gehört.   Da  unser  Bündner  Ge- 
währsmann während  der  Zeit  zu  Ladenburg  und  Heidelberg  in  Garnison, 
gestanden  und  an  den  Ereignissen  auf  dem  Hauptkriegsschauplatze  selbst 
keinen  Anteil  genommen,  sondern  aus  fremden  Berichten  schöpfte,  mag 
es  immerhin  wenigstens  einigermassen  erklärbar  sein,  dass  er  in  seiner 
Darstellung  die  Dinge  bunt  durcheinander  wirft,  zumal  es  sich  um  Vor- 
gange handelt,  die  einander  räumlich  und  zeitlich  sehr  nahe  liegen. 

*°)  Wohl  ein  Wassergraben  (arroyo  bei  Cordoba,  S.  254),  dessen  Ufer- 
verschanzungen als  Landwehr  dienten  und  das  darmstädtische  von  dem 
z.  Zt.  noch  an  Kurpfiilz  verpfändeten  kumainzischen  Gebiete  (Fürstentum 
Lorsch)  schieden.  Dass  an  derartige  Grenzverschanzungen  zu  denken  ist, 
ergibt  sich  aus  Tilly's  eigenen  Bericht,  an  Maximilian  von  Baiern,  dd.  Eber- 
statt, 16.  Juni,  worin  von  verschiedenen  „Posten  vnd  Land  Wöhren**,  aus 
denen  er  den  Feind  vertrieben  habe,  die  Bede  ist  (Allg.  Reichsarchiv 
München,  30jähr.  Krieg,  Fasz.  XVIII,  150). 

■■)  Über  die  Kämpfe  auf  der  Lorscher  Heide  vgl.  Villermont, 
Mansfeld,  H,  68  ff.,  der  die  beste  Darstellung  gibt,  dazu  ergänzend  die 
Berichte  vom  11.  und  23.  Juni  in  der  Correspondencia  di  Cordoba,  240  ff. 
u.  251  ff.;  sowie  Adlzreiter,  Annales  Boicae  gentis,  HI,  94;  von  un- 
gedrucktem Material  den  oben  citierten  Bericht  Tilly's.  So  leichten  Kaufs, 
wie  Salis  glauben  macht,  kam  Mansfeld  bei  dem  Rückzüge  nicht  weg, 
er  erlitt  erhebliche  Verluste;  Tilly  selbst  schätzt  dieselben  auf  300O  Mann, 
ebenso  nach  den  Brüsseler  Akten  Villermont;  Adlzreiter  beziffert  sie  auf 
mindestens  1600  Mann,  —  unter  den  Gefangenen  werden  ausser  Gtoldßtein 


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Denkwürdigkeiten  von  Salis-Marschlins  1622.  67 


Pfalzgrai  Friedrich  v.  Birkenfeld  und  Graf  Philipp  t.  Mansfeld  genannt. 
Nor  die  Übermüdung  seiner  Truppen  infolge  dreitägiger  angestrengter 
Märsche  hielt  TUly  davon  ab,  den  flüchtigen  Gegner  noch  weiter  zu 
▼erfolgen. 

")  Nach  Adkreiter  übernahmen  Tor  dem  Walde  —  e«  ist  der  alte 
Reichsforst  südlich  von  Lorsch  —  die  Regimenter  Schmidt,  Herliberg  und 
Fürstenberg  nebst  den  Kroaten  die  Verfolgung. 

**)  Gemeint  ist  hier,  wie  im  Folgenden,  statt  des  Herzogs  Christian 
Kurfürst  Friedrich,  der  die  Vorhut  führte,  wahrend  der  Markgraf  das 
Zentrum  und  Mansfeld  den  Nachtrab  befehligten.  Das  Oberkommando 
war  offenbar  in  Manfelds  Händen  gelegen;  der  Markgraf  scheint  sich  ihm 
hier  untergeordnet  zu  haben. 

,4)  Vergleiche  dsgegen  Gindely's  Urteil  über  den  Rückzug:  „eines 
der  total  verfehlten  Manöver,  an  denen  der  30jährige  Krieg  so  reich  ist". 
In  der  That  dürfte  der  mit  so  erheblichen  Opfern  erkaufte  übereilte 
Rückzug  vor  einem  Gegner,  dem  die  vereinten  Streitkräfte  Mansfeld« 
und  des  Markgrafen  sicherlich  gewachsen  waren,  einer  schweren  Nieder- 
lage gleich  kommen. 

*»)  Auch  diese  Notiz,  vermute  ich,  bezieht  sich  nicht  auf  ein  braun- 
schweigisches,  sondern  eines  der  Reiterregimenter,  die  an  dem  Gefechte 
auf  der  Lorscher  Heide  teilgenommen.  Unter  den  dort  erbeuteten  Stan- 
darten verzeichnet  Cordoba  mach  ViUermont,  U,  60)  eine  „de  taffetas 
incamat,  bleu  et  janne",  der  wohl  auch  die  Schärpen  der  Reiter  ent- 
sprochen haben  mögen.  —  Dass  übrigens  des  Herzogs  Reiterei  eine  aus- 
erlesene Truppe  war,  wird  auch  von  anderer  Seite  bezeugt.  Vgl.  v.  Reitzen- 
stein,  Feldzug  des  J.  1622,  S.  86,  Anm.  2. 

'*)  Die  Stelle  ergiebt  im  Zusammenhange  klar,  dass  Salis  nicht  zu 
der  Expedition  gegen  Daraistadt  kommandiert  war,  Bondern  sich  während 
derselben  in  Heidelberg  befand. 

,7)  Über  den  Mangel  an  Lebensmitteln  in  Mannheim  vergleiche  das 
Schreiben  des  Kurfürsten  vom  21.  Juni  bei  Heilmann,  a.  a.  0.  II,  1.  140. 

**)  Der  Ausdruck :  „nel  discendere  l'armata  (Mansfeld)  verso  di  Meno, 
verso  dove  era  ancora  discesso:  il  Tilly"  passt  schlechterdings  nicht  in 
den  Zusammenhang.  Von  einer  abermaligen  Umkehr  Mansfelds  nach  dem 
Maine  kann  nach  seiner  Vereinigung  mit  dem  Hallerstädter  nicht  mehr 
die  Rede  sein.  Die  Angabe  kann  sich  daher  nur  auf  einen  früheren 
Zeitpunkt,  auf  die  letzten  Tage  vor  der  Schlacht  bei  Höchst,  als  Mansfeld 
sich  mit  seinen  Truppen  nochmals  nordwärts  nach  Bensheim  gewandt  und 
auch  Tilly  von  der  Lorscher  Heide  wieder  nach  dem  Main  gezogen  war? 
beziehen.  In  der  That  hat  nach  des  Kurfürsten  eigener  Aussage  sein 
Besuch  in  Heidelberg  am  19.  Juni  stattgefunden  (Heilmann  a.  a.  0.,  II 
1, 140).  Von  dort  ist  er  aber  noch  in  der  Nacht,  also  noch  ehe  Herzog 
Christian  in  Mannheim  eingetroffen,  dahin  zurückgekehrt.  Die  Angaben 
über  eine  Abholung  durch  braunschweigische  Reiter  können  mithin  nur 
dann  richtig  sein,  wenn  der  Kurfürst  vor  dem  endgiltigen  Aufbruch  von 
Mannheim  (23.  Juni)  nochmals  sich  nach  Heidelberg  begeben  hätte. 

5* 


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68 


Obser. 


3*)  Trennung  des  Markgrafen  von  Mansfeld  und  Abdankung 
der  badischen  Truppen.  Der  Markgraf  selbst  hatte  schon  am  20.  Juni 
in  der  Frühe  Mannheim  verlassen,  ohne  sich  beim  Kurfürsten  und  den 
Obersten  zu  verabschieden,  seine  Truppen  aber  sind  vorerst  zurückgeblieben 
und  unter  Helmstedts  Führung  mit  dem  Mansfeld'schen  Heere  in  die  links- 
rheinische Pfclz  gerückt,  bis  er  am  22.  Juni  von  Durlach  aus  den  Obersten 
beauftragt,  sein  Volk  bei  Schreck  wieder  über  den  Rhein  zu  fuhren  und 
abzudanken  (Londorp,  Acta  publica,  I,  1046).  Die  verzweifelte  politische 
und  militärische  Lage,  die  voraussichtliche  Erfolglosigkeit  weitern  Wider- 
standes, die  Gefahrdung  der  Markgrafschaft  durch  die  Räumung  des  rechten 
Rheinufers,  Rücksicht  auf  die  Vorstellungen  seines  Sohnes,  des  regierenden 
Markgrafen,  auch,  was  der  Kurfürst  als  Hauptmotiv  anfuhrt,  Mangel  an 
Geld  mögen  Georg  Friedrich  zu  dem  Schritte  bewogen  haben. 

*°)  Unter  Menghen  ist  wohl  das  englische  Reiterregiment  Megant  zu 
verstehen. 


Nachtrag. 

Als  weitere  wichtige  Quelle  für  das  Treffen  bei  Mingolsheim  kömmt 
in  Betracht  der  Bericht,  den  ein  Augenzeuge,  der  pfälzische  Kammer- 
junker Villernon,  im  Auftrage  seines  Herrn,  dem  Markgrafen  Joachim 
Ernst  in  Anspach  erstattet  hat  (vgl.  des  letzteren  Schreiben  an  Landgraf 
Ludwig  von  Darmstadt,  d.  d.  22.  Apr.  a,  St.,  im  grossh.  Haus-  u.  Staats- 
archiv zu  Darmstadt).   Meine  Ausführungen  werden  durch  diesen  Bericht, 
der  mir  erst  nach  Drucklegung  des  Aufsatzes  zu  Gesichte  kömmt,  durch- 
weg bestärkt,  in  einigen  Punkten  ergänzt.   Bestätigt  wird  vor  allem,  was 
ich  in  Anm.  8  über  Mansfelds  anfangliche  Scheu  vor  einem  Treffen  und 
die  Motive,  die  ihn  schliesslich  zur  Annahme  bestimmten,  bemerkt  habe. 
Als  Ergänzungen  dienen  die  Mitteilungen  über  Mansfelds  erste  Stellung 
vor  Wiesloch,  seine  Absicht,  am  Morgen  des  27.  April  nach  Schwetzingen 
auszubiegen,  und  Einzelheiten  des  Kampfes  selbst.   Entsprechend  den 
5000  Mann,  die  nach  Salis  dem  pfalzer  Heere  gegenüberstehen,  spricht 
Villernon  von  5  Regimentern,  zwei  z.  F.  und  drei  z.  Pf.   Erst  nach  der 
zweiten  Attake  Mansfelds  wenden  sie  sich  zur  Flucht  (vgl.  Anm.  16). 
Unzuverlässig  sind  auch  hier  die  Verlustangaben.   Tilly:  4000  Todte, 
darunter  die  Obersten  Schmidt,  Truchsess  und  Pappenheim  (!);  gefangen 
Hercelles  mit  6  Kapitänen,  durch  Herzog  Magnus  500 Mann.  Mansfeld 
50  Todte. 


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Beiträge  zur  Geschichte 
4er  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 

Von 

Maximilian  Hnffschmid. 

[Schluss.] 


IV.  Verzeichnis  der  in  Schönau  beigesetzten  Personen. 

Ein  Totenbuch  des  Klosters  scheint  sich  nicht  erhalten  zu 
haben.  Aus  den  noch  vorhandenen  Denksteinen  und  den  Er- 
wähnungen in  Urkunden  oder  bei  Schriftstellern  lässt  sich 
allein  noch  bestimmen,  wer  hier  seine  letzte  Ruhestätte  fand 
oder  wem  wenigstens  das  Beerdigungsrecht  zugestanden  wurde, 
ohne  dass  man  aber  weiss,  ob  von  demselben  Gebrauch  ge- 
macht worden  ist. 

Über  die  Bestattungen  in  den  Cisterzienserklöstern  galten 
folgende  Hauptregeln :  Nach  der  achten  Satzung  des  General- 
kapitels von  Clteaux  von  1152  durften  in  den  Klosterkirchen 
nur  Könige,  Königinnen,  Erzbischöfe  und  Bischöfe  beigesetzt 
werden.4)  1157  wurde  die  Vorschrift  dahin  verschärft,  dass 
nur  den  Klosterstiftern  dieses  Recht  zukommen  sollte.1)  Im 
Jahre  1180  nahm  man  wieder  die  ältere  Regel  mit  dem  Zu- 
sätze an,  dass  die  Könige,  Königinnen  und  Bischöfe  nach 
ihrem  Willen  auch  im  Kapitelsaale  sich  beerdigen  lassen 
dürften,  die  Äbte  aber  nur  in  demselben.8)  Papst  Alexander  IV. 
erlaubte  in  einer  Bulle  vom  10.  Januar  12564)  dem  Kloster 
Schönau,  Personen  auf  ihren  Wunsch  hin  daselbst  zu  begraben, 
mit  Ausnahme  der  öffentlichen  Wucherer,  der  im  Banne  be- 
findlichen oder  derjenigen,  denen  das  kirchliche  Begräbnis 


l)  Martine  et  Durand,  Thesaurus  novus  anecdotorum  4,  1245.  — 
»)  Das.  4,  1251.  —  »)  Das.  4,  1252.  -  *)  Gudenus  S.  226.  Potthast  2, 
1329  No.  16  171. 


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70 


Huffschmid. 


versagt  worden  sei.  Dass  diese  päpstliche  Konzession  (sepe- 
liendi  in  monasterio  vestro  illorum  corpora,  qui  sepeliri  apud 
vos  eligunt, .  . .  liberam  vobis  concedimus . . .  facultatem)  schon 
längst  bestandenen  thatsächlichen  Verhältnissen  Rechnung  trug, 
beweist  eine  Urkunde  von  1 152*)»  in  welcher  ein  Wohlthäter 
das  Kloster  beschenkte  und  „in  Schonaugia  .  .  .  elegit  locnm 
sepulture".  Neben  der  Kirche  und  dem  Kapitelsaale  dienten 
der  Kreuzgang  und  die  beiden  Friedhöfe  (Herren-  und  Laien- 
friedhof) als  Bestattungsplätze.*) 

I.  Geistliche, 
a.  Bischöfe. 

1)  Burkhard  oder  Buggo  II.,  Bischof  von  Worms,  erscheint 
als  solcher  zuerst  1116  (Stumpf,  Reichskanzler  3,  467.  Stumpf, 
Reg.  No.  3124),  gestorben  am  6.  Dezember  1149.  In  Bam- 
berg zum  Priester  ausgebildet,  war  er  —  nach  der  Erweiterung 
der  Zorn'schen  Wormser  Chronik  durch  von  Flersheim3)  (1605), 
herausg.  von  Arnold  S.  50  —  dann  Propst  des  Kollegiatstiftes 
St.  Peter  und  Alexander  in  Aschaffenburg.  Bezüglich  seiner 
Herkunft  ist  nur  sicher,  dass  er  aus  der  Bamberger  Gregend 
stammte.  Erst  die  Zimmerische  Chronik  (ed.  Barack  2.  Aufl. 
1,  152)  nennt  ihn  einen  Herrn  von  Ahorn  und  Zorn  in  seiner 
1570  geschriebenen  Wormser  Chronik  S.  50  seinen  Vater 
Burkhard  von  Ahorn4)  und  seine  Mutter  Judith.  Ein  Ort 
dieses  Namens  liegt  bei  Koburg,  mit  welchem  die  Herren  von 

*)  Gudenus  S.  11.  —  *)  Ebenso  in  Maulbronn.  Paulus  S.  78  f.  und 
in  Bebenhausen.  Paulus  S.  157  f.  —  *)  Nicht  zu  verwechseln  mit  der 
Flersheimer  Chronik,  welche,  1547  verfasst,  Waltz  1874  herausgab.  — 
*)  Die  erste  Nürnberger  Zeichnung  legt  dem  Bischöfe  Burkhard,  wie  in 
dieser  Ztschr.  N.  F.  6,  427  Anm.  1  bemerkt,  als  Wappen  einen  nach  (herald.) 
links  Aber  einen  Dreiberg  schreitenden  rabenartigen  Vogel  bei.  Mir  scheint, 
dass  dem  Künstler  das  Hennebergische  Wappen  (eine  schwarze  Henne  auf 
einem  grünen  Dreiberge)  vorschwebte,  welches  zu  mancherlei  Verwechslungen 
Anlass  bot   So  nennen  Schannat  1,  156  und  Widder  1,  849  den  ersten 
bekannten  Schönauer  Abt  Eonrad  ohne  Grund  einen  Grafen  von  Henne- 
berg.  Bischof  Günther  L  von  Speier,  welcher  diesem  Geschlechte  ange- 
hörte und  ein  Wohlthäter  von  Schönau  war,  ist  in  Maulbronn  auf  einem 
Wandgemälde  von  1424  in  Wappen  und  Schrift  und  auf  einer  Platte  -vor 
dem  Hauptportale  als  Graf  von  Leiningen  bezeichnet  (Paulus  S.  68,  79), 
während  die  Benediktiner  in  Gottesau  im  16.  Jahrhundert,  wie  ein  noch, 
dort  vorhandener  Stein  ergiebt,  irrigerweise  ihren  Klostergründer  für  einen 
Grafen  von  Henneberg  hielten.   Diese  Zeitschr.  N.  F.  4,  7. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg.  71 


Ahorn  von  der  Abtei  Saalfeld  belehnt  waren,  (v.  Schlütes 
Koburgische  Landesgeschichte  S.  116'.)  1223  erscheint  ur- 
kundlich ein  Burckhardus  de  Ahorn  (Sprenger,  Gesch.  der 
Abtei  Banz  S.  342).  Seinem  Wunsche  entsprechend  (Gudenus 
S.  3,  11,  29;  Schannat  2,  75)  wurde  Bischof  Burkhard  in 
dem  von  ihm  1142  gestifteten  Kloster  Schönau  beigesetzt. 
Die  nicht  mehr  vorhandene  Grabinschrift  lautete  nach  v.  Flers- 
heim  S.  50  (F),  Jongelinus,  Notitiae  abbatiarum  ord.  Cist.  2, 
59  (I),  Schannat  1,  354  und  Würdtwein  S.  342: 

Buggo  pater  fastum  quemvis1)  vitavit  et  astum. 

Buggo  pie  lator  legumque  et  pacis  amator. 

Buggo  sacrans1)  aras  mentes  correxit  avaras. 

Buggo  reformavit  monachos  et  corda  rigavit. 

Buggo  fugans  enses  ditavit  Schonaugienses.8) 

Buggo  dei  cultor  inimicorum  fuit  ultor. 

Buggo  ferens  palmam  sedem  conscendit  ad  almam. 

Buggo  deum  laudans  laetatur  tartara  fraudans. 

Buggo  deum  coeli  placavit4)  corde  fideli. 

Buggo  pios  vultus5),  pia  munera6)  suscipe  cultus. 
Diese  vielleicht  wohlgemeinten  Verse  können  nicht  gleich- 
zeitig sein.7)  Zeitgenossen  hätten  kaum  Burkhard  II.  einen 
„lator  legum"  (Z.  2)  genannt  und  ihn  darum  mit  dem  Bi- 
schöfe Burkhard  I.  von  Worms  (1000 — 1025)  verwechselt, 
welcher  durch  seine  Dekretalensammlung8)  und  sein  Hofrecht 
(lex  familie  Wormatiensis  ecclesie)9)  als  Gelehrter  und  Ge- 
setzgeber bekannt  geworden  ist. 

2)  Bischof  Konrad  II.  von  Hildesheim.  Aus  nicht  näher 
bekanntem  Geschlechte,  erwarb  er  sich  im  Anfange  des 
13.  Jahrhunderts  auf  der  Universität  Paris  die  Wurde  eines 
Magisters  der  Theologie.  1211  Domdekan  in  Speier  (Hilgard, 
Speirer  Urk.-B.  S.  29),  wo  er  noch  1216  magister  Cuonradus, 
qui  prius  erat  decanus,  genannt  wird  (Remling,  Speirer 
Urk.-B.  1,  151),  im  gleichen  Jahre  Domscholaster  in  Mainz 
(Rossel,  Eberbacher  Urk.-B.  1,  173)10),  dann  päpstlicher 

l)  quam  vis.  I.  —  »)  sarras.  F.  —  *)  Schonogienses.  F.  I.  —  4)  pla- 
cato.  F.  I.  —  5)  vultia.  F.  —  •)  munnura.  F.  L  —  T)  Über  die  Zeit  ihrer 
mutmasslichen  Abfassung  vgl.  unten  S.  80.  —  ")  Burchardi  Deere torum 
libri  XX,  Coloniae  1548.  —  »)  Boos,  Wonnaer  Urkundenbuch  1,  39 f.; 
2,  716.  —  «•)  Wattenbach,  Deutschi.  Geschichtsquellen  5.  Aufl.  2  ,  327, 
lasst  ihn  ungenau  „Scholaster  zu  Mainz  und  Dekan  zu  Speier"  werden. 


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72 


fluffschmid. 


Kaplan  und  Pönitentiar,  wurde  im  August  1221  zum  Bischöfe 
von  Hildesheim  gewählt.   Gelegentlich  der  Krönung  König 
Friedrichs  II.  in  Aachen  am  25.  Juli  1215  predigte  er  das 
Kreuz1)  (Annales  Marbacenses.  M.Germ.  SS.  17,  173).  1231 
vom  Papste  Gregor  IX.  beauftragt,  ihm  über  die  Lorscher 
Klosterverhältnisse  Bericht  zu  erstatten,  bewirkte  er,  dass  vom 
römischen  Stuhle  der  übrigens  nicht  ausgeführte  Befehl  er- 
teilt wurde,  das  Kloster  den  Cisterziensern  zu  übergeben. 
Später  (1233)  war  Konrad  im  Vereine  mit  dem  Provinzial- 
prior  des  Predigerordens  in  Deutschland,  Magister  Konrad 
von  Marburg  bestrebt,  die  sog.  Luziferianer  zur  Kirche  zurück- 
zuführen und  nötigenfalls  einen  Kreuzzug  gegen  sie  aufbieten 
zu  lassen.   Im  Anfange  1246  legte  er  seine  Würde  nieder 
und  zog  sich,  nachdem  er  schon  1218  und  1220  Weinberge 
in  Handschuchsheim  und  Schriesheim  dem  Kloster  Schönau 
gekauft  hatte  (diese  Zeitschr.  7,  32),  dorthin  zurück,  wo  er 
am  18.  Dezember  1248  starb  und  beigesetzt  wurde  (Chronicon 
episc.  Hildesh.  M.  Germ.  SS.  7,  861.  Catal.  episc.  Hildesh. 
M.  Germ.  SS.  13,  748.*)    Seit  dem  17.  Jahrhundert  wird 
Konrad  für  einen  Herrn  von  Reisenberg  (Reysenberg)  in  der 
Wetterau  gehalten;  so  von  Helwich,  Elenchus  nobilitatis  ec- 
clesiae  Moguntinae  1623  S.  40  (=  Joannis  2,  232),  Jonge- 
linus  2,  60,  Joannis  2,  390,  Schannat  1,  157  und  zuletzt  von 
Budinszky,  Die  Universität  Paris  und  die  Fremden  an  der- 
selben im  Mittelalter,  Berlin  1876,  S.  125.   Worauf  sich  diese 
Schriftsteller  stützen  und  wo  Reisenberg  liegen  soll,  konnte 
ich  nicht  in  Erfahrung  bringen.   Vielleicht  liegt  eiue  Ver- 
wechslung mit  dem  Geschlechte  der  Herren  von  Reifenberg 
(Ruine  bei  Niederreifenberg,  Kr.  Usingen)  vor,  von  denen  sich 
zuerst  ein  Ritter  Kuno  1234  nach  seinem  Burgsitze  benannte. 
(Ann.  des  Ver.  f.  Nass.  Altertumskunde  4,  21.) 

3)  Eberhard  iL,  Bischof  von  Worms,  Sohn  Konrads  von 


*)  Nach  dem  Chron.  episcop.  Hildesh.  M.  Germ.  SS.  7,  860  auch  ein- 
mal gegen  die  unglücklichen  Albigenser.  —  *)  Nach  dem  Chron.  episc. 
Hildesh.  „rexit  ecclesiam  nostram  27  annos  et  post  cessionem  suam  in 
tertio  anno  15  kalendas  ian.  obiit  a.  d.  1249".  Die  27  Jahre  waren  im 
August  1248  und  das  dritte  Jahr  seines  Verzichts  im  Anfange  1249  um- 
laufen, so  dass  die  Nachricht  des  Catal.  episc.  Hildesh.  („obiit  1243  15  kal. 
ian.u)  ihre  volle  Bestätigung  findet.  „15  kalendas  ian.  obiit  a.  d.  1249* 
soll  demnach  bedeuten  :  vierzehn  Tage  vor  Neujahr  1249. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


73 


Stralenberg  (Ruine  bei  Schriesheim),  befreit  1250  mit  seinen 
Brüdern  vier  dem  Kloster  Schönau  gehörende  Weinberge  in 
Schriesheim  von  gewissen  Verpflichtungen  (Gudenus  S.  207), 
1263  Kanonikus  in  Speier  (Gudenus  S.  24 6),  1277  Scholaster 
daselbst  (Zeuss,  Trad.  Wizenburg  S.  306),  im  gleichen  Jahre 
Propst  zu  Neuhausen  bei  Worms  (Koch  u.  Wille,  Reg.  n.  993), ') 
wurde  als  solcher  nach  dem  22.  Oktober  1291  zum  Wormser 
Bischof  erwählt  und  starb  am  16.  November  1293.  Die  Stadt 
Worms  legte  1292  gegen  seine  Wahl  Verwahrung  ein  und 
warf  ihm  Ämterkumulation  vor,  weil  er  entgegen  den  kirch- 
lichen Vorschriften  auch  noch  Pfarrer  in  Bruchsal  Dossenheim, 
Heiligkreuzsteinach,  Oestringen,  Pfungstadt  und  Schriesheim 
sei  (Boos,  Wormser  U.-B.  1,296).  Nach  dem  Monachus  Kirs- 
gartensis  (ca.  1501/1502)  bei  Ludewig  Reliqu.  manuscr.  2, 141  f., 
Zorn  S.  130,  Jongelinus  2, 60  und  späteren  Schriftstellern  Hess 
sich  Eberhard  in  Schönau  beerdigen. 

Wie  in  Maulbronn,  wo  die  Bischöfe  Günther  und  Ulrich 
von  Speier  im  Herrenchore  bestattet  wurden,  darf  man  sicher 
annehmen,  dass  auch  in  Schönau  die  Gräber  der  drei  Bischöfe 
an  der  gleichen  Stelle  sich  befanden. 

b.  Sonstige  Geistlichen. 

4)  Sebastian  Pfungstein,  vorletzter  Abt  von  Schönau  (1529 
bis  1554).  Vgl.  unten  S.  101  No.  41.  Grabstein  0,03  m  breit, 
1,67  m  hoch  im  Kreuzgange  rechts  vom  nördlichen  Thore  der 
evang.  Kirche  mit  folgender  Inschrift:  Anno*)  dni  1554  nona 
augusti  o  dnus  Sebastian[us  Pfungstat  abbas  quinquagesimus 
Schonaugiensis].  Die  eingeklammerten  Buchstaben  und  Worte 
sind  nicht  mehr  lesbar  und  nur  von  Widder  1,  350  überliefert. 
Nach  Toepke,  Heidelb.  üniversitätsmatrikel  1,467  hiess  er 
aber  Pfungstein.  In  der  oberen  Hälfte  des  Steines  ist  ein 
Wappen  oder  sonst  eine  Verzierung  kreisförmig  herausge- 
brochen. Würdtwein  S.  340  irrt,  wenn  er  den  Abt  in  der 
Stiftskirche  zu  St.  Andreas  in  Worms  beerdigt  sein  lässt. 

5)  Grabstein,  links  vom  gleichen  Thore  0,92  m  breit,  1,90  m 

hoch,  mit  einer  Inschrift  des  15.  Jahrhunderts:  ree. 

ml'i.  o.  honestissim[us]   Sonst  vollständig  abgetreten. 

1)  Daselbst  ist  No.  1109  Z.  3  v.  u-  „Eberhard"  statt  „Gebhard"  und 
No.  1171  Z.  3  v.  u.  „Eberhards"  statt  „Conrads"  zu  lesen.  —  *)  Der  An- 
fang der  Schrift  war  früher  sicherlich  durch  ein  Kreuz  bezeichnet. 


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74 


Huffschmid. 


Offenbar  derselbe,  welchen  C(enturie)r  im  Magazin  von  und 
für  Baden  (1803)  1,  170  so  beschreibt:  „Ein  ähnlicher  Grab- 
stein (die  Rede  ist  vorher  von  dem  unter  No.  26.  27.  unten 
mitgeteilten)  von  beträchtlicher  Höhe  ist  an  die  reformirte 
Kirche  angelehnt,  neben  demjenigen,  deßen  Inschrift  Widder 
anführt,  und  woraus  erhellt,  dass  Sebastian  Pfungstatt  der 
fünfzigste  (und  vorletzte)  Abt  zu  Schönau  1554  gestorben  sey. 
Er  stellt  einen  Abt  oder  Bischof  infuliert  vor,  mit  einer  durch 
Moos  and  Feuchtigkeit  unleserlichen,  übrigens  ganz  gut  er- 
haltenen Inschrift.  Die  stehende  Figur  ist  nur  in  Grundzügen 
und  groben  Linien  angedeutet,  und  scheint,  vermöge  der 
mageren  Kunst,  die  daran  ersichtlich  ist,  aus  den  ersten 
Zeiten  des  Klosters  zu  seyn."  Davon,  dass  der  Papst  den 
Äbten  von  Schönau  bischöfliche  Insignien  und  Rechte  verliehen 
hätte,  ist  bis  jetzt  nichts  bekannt.  Die  Äbte  von  Eberbach 
erhielten  solche  1401  (Geschichtsblätter  für  die  mittelrhein. 
Bistümer  1,  21,  Anm.  1),  von  Maulbronn  1438  (Paulus  S.  13), 
von  Wörschweiler  1445  (Die  Baudenkmale  in  der  Pfalz  1,  199) 
und  von  Bebenhausen  1494  (Paulus  S.  43,  wo  „1493"  ein 
Druckfehler  ist).  Da  Schönau  diese  Befugnisse  kaum  versagt 
blieben,  so  könnte  recht  wohl  der  Grabstein  der  eines  Abtes 
des  fünfzehnten  Jahrhunderts  sein. 

6)  Hildegund  aus  Neuss,  gestorben  am  20.  April  1188, 
deren  Schicksale  in  dieser  Zeitschr.  N.  F.  6,  430  besprochen 
wurden.  Die  nicht  mehr  vorhandene  Grabschrift  lautete  nach 
Caesarius,  Dial.  mir.  1,52 f.,  Henriquez,  Menologium  Cister- 
ciense,  Antwerpen  1630,  S.  128.  Acta  SS.  Apr.  2,  782a.,  Schan- 
nat  1, 156  (mit  Abweichungen): 

Omnis  homo  miretur,  horao  quid  fecerit  iste, 
haec,  cuius  fossa  cineres  inclusit  et  ossa. 
Vivens  mas  paret,  moriens  sed  femina  claret. 
Vita  fefellit  morsque  refellit  rem  simulatam. 
Hildegunt  dicta;  vita  est  in  codice1)  scripta. 
Maii  bis  senis  est  haec  defuncta  Kalendis. 

7)  Johannes  Mönch  in  Schönau,  gestorben  11.  Juli  1262, 
früher  Pfarrer  am  Kreuzaltare  des  Speirer  Domes,  an  dessen 
Südseite  an  der  Westwand  der  sogenannten  Taufkapelle  sich 
noch  ein  Denkstein  mit  folgender  Inschrift  befindet:   t  Anno* 

*)  Jedenfalls  der  Schönauer  Klosterbibliothek. 


■ 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


75 


dm.  m.  cc  Ix.  ii.  in.  translacione.  s.  Be  ')  Johannes. 

prebend.  prius.  de.  cruce.  ob.  qui.  contulit.  curiam.  cum.  domo, 
ab.  ipso,  super,  edificata.  sacerdotibus.  ad.  scam.  cruce m.  ce- 
lebrantibus.  perpetuo.  ut.  in.  ea.  babitent.  et.  in.  oracionibus. 
et  missis.  suis.  pro.  anima.  eius.  deum.  exorent.  anima.  eius. 
et  omniura.  fidelium.  anime.  requiescant.  in.  pace.  am.  t  Qui. 
nnnc.  requiescit.  feliciter.  monachus.  in.  Schonowa.  Zeuss,  Die 
freie  Reichsstadt  Speier  vor  ihrer  Zerstörung  S.  28.  Ausser 
dem  genannten  Dompfarrhofe  erhielt  das  Domstift  am  30.  Au- 
gost, spätestens  1261  von  Johannes  ein  weiteres  Vermächtnis. 
Das  S.  30. 

8)  Peter  aus  Remagen,  Mönch  in  Schönau.  Vierzeilige 
Grabinschrift  aus  dem  fünfzehnten  Jahrhundert,  0,52  m  breit, 
0,41  hoch,  am  Hause  der  Witwe  Peter  Nollert  (No.  113 Vi): 
hie.  e.  sepult.  /  frat  petrus.  /  de.  remago.  /  pfess9.  in  f.  d. 
(professus  in  fidem  domini).  Im  Seelbuche  des  Klosters  Eber- 
bach findet  sich  unterm  11.  September  folgender  Eintrag: 
„f(rater)  Petrus  de  Remago  s(acerdos)  et  m(onachus)  h(uius) 
l(oci)".  Roth,  Fontes  rer.  Nassoic.  3,48.  Darnach  wäre  er 
früher  Mönch  in  Eberbach  gewesen. 

II.  Weltliche  Personen, 
a.  Glieder  der  landesherrlichen  Familien. 

9)  Konrad  von  Hohenstaufen,  Pfalzgrai  bei  Rhein,  Sohn 
des  Herzogs  Friedrich  II.  von  Schwaben  und  der  Gräfin  Agnes 
von  Saarbrücken,  wurde  1156  von  seinem  Stiefbruder  Kaiser 
Friedrich  I.  mit  der  Rheinpfalzgrafschaft  belehnt.')   Er  starb 


J)  Wohl  Benedict!  (11.  Juli),  könnte  aber  auch  Bernhardi  abbatia 
(17.  Mai)  sein.  —  *)  Auf  Grund  späterer  Quellen  wird  von  den  pfalzischen 
Geschichtsforschern  angenommen,  dass  Konrad  die  Stadt  Heidelberg,  welche 
urkundlich  erst  1196  (Gudenus  S.  60)  vorkommt,  gegründet,  erweitert  und 
dort  sich  eine  Burg  auf  der  jetzigen  Molkenkur  gebaut  habe.  Die  ältesten 
Spuren  hierüber  enthält  die  Vita  Eberhards  von  Staleck,  welche  nach 
Busson  (Annalen  des  hist  Vereins  f.  d.  Niederrhein  19,  20  Anm.  4)  nicht 
vor  dem  13.  Jahrhundert  abgefasst  ist.  Vgl.  diese  Ztschr.  N.  F.  6,  481 
Anm.  3.  Für  den  Aufenthalt  Konrads  in  der  Heidelberger  Gegend  sprechen 
die  Urkunden  der  Lorscher  Äbte  Heinrich  von  1165  (Gudenus  S.  19,  M. 
Germ.  SS.  21,  447)  und  Sigehard  von  118 . .  (Gudenus  S.  35,  1187  nach  den 
Orig.  Guelf.  3,  597),  1191  (Gudenus  S.  38)  und  1195  (Schannat  1, 176);  ferner 
seine  Anwesenheit  bei  der  Beerdigung  des  ersteren  Abtes  1167  (M.  Genn. 
SS.  21,  451)  und  seine  eigene  Urkunde  von  1184  (Gudenus  S.  32). 


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76 


Huffschmid. 


Dach  der  Chronica  regia  oder  den  Annales  Colonienses  maximi 
(M.  Germ.  SS.  17,  804)  im  Jahre  1195  und  wurde  auf  seinen 
Wunsch  im  Kloster  Schönau  beigesetzt.  (Gudenus  S.  49). 
Über  seine  Grabschrift  vergl.  unten  No.  11. 

10)  Seine  Gemahlin  Irmingard,  Tochter  des  Grafen  Ber- 
thold I.  von  Henneberg,  Burggrafen  von  Würzburg  und  dessen 
Gemahlin  Bertha.  Nach  einer  Urkunde  von  1208  (Diese 
Zeitschr.  7,  31)  war  sie  damals  noch  am  Leben.1)  Die  unda- 
tierte von  Gudenus  S.  80  „sub  an.  121 1"  angesetzte,  in  welcher 
Irmingard  noch  erwähnt  wird,  ist  älter  als  die  Urkunde 
No.  XXVIII  von  1208  (S.  72)  und  zwischen  1202  (dem  Todes- 
jahre Marquards  von  Annweiler)  und  1208  anzusetzen.  Pfalzgraf 
Konrad  bestimmte  für  Irmingard  Schönau  als  letzte  Ruhestätte 
{Gudenus  S.  49).  Ob  beider  Sohn  Friedrich,  welcher  am 
3.  September,  spätestens  1189  starb  und  dessen  das  Necrolog. 
Lauresham.  (Böhmer,  Fontes  rer.  German.  3,149)  gedenkt,  bei 
seinen  Eltern  ruht,  ist  nicht  bekannt. 

11)  Heinrich  der  Jüngere,  Sohn  des  Pfalzgrafen  bei  Rhein 
Heinrich  von  Braunschweig  und  dessen  Gemahlin  Agnes  von 
Hohenstaufen,  Tochter  von  9  und  10.  Er  erhielt  von  seinem 
Vater  Ende  1212  oder  Anfangs  1213  die  Pfalzgrafschaft  und 
starb  nach  den  Annales  Stadenses  (M.  Germ.  SS.  16,  356) 
schon  1214. 

Zu  No.  9  und  1 1)  Die  gemeinschaftlich  für  Heinrich  und 
seinen  mütterlichen  Grossvater  Konrad  gefertigte  Grabinschrift, 
welche  Freher,  Orig.  Palat.  (ed.  1599),  1,  75  (ed.  1613), 
1,79  f.*)  v.  Flersheim  ed.  Arnold  S.  55  (F),  Pareus,  Hist.  Pal. 
S.  137.  140,  ed.  Joannis  S.  126.  129  (P),  Tolner,  Hist.  Palat. 
1,  329.  357.  360  (T),  Lucae,  Fürsten-Saal  S.  430.  431  (L), 
Schannat  1,  154  (S),  v.  Ludewig -v.  Finsterwald  S.  798  (L-F) 
mitteilen,  lautete: 

Anno,  dominice.3)  incarnationis.4)  mcxcv.5)  vi.  idus.  no- 
vembr.ü)  obiit.7)  illustris.  princeps.  dominus.8)  Conradus.  co- 

*)  Gest.  1197  nach  Spangenberg,  Hennebergische  Chronik  S.  92,  Toll- 
ner Addit.  S.  32  und  v.  Ludwig-  v.  Finsterwald,  Germania  princeps  S.  57. 
—  2)  Die  nach  seinem  Tode  erschienenen  Ausgaben  von  1686  und  bei 
Reinhard,  Rer.  Pal.  Script.  1748  können  ausser  Betracht  bleiben.  —  ')  do- 
minicae  F.  P.  T.  L.  L-F.  dorn.  S.  —  4)  incar.  S.  —  •)  mcxcii  alle  ausser 
S.  Mit  Recht  vermutet  T.,  dass  der  Kopist  den  Rest  der  Zahl  V  =  \  / 
für  „II"  ansah.  —  6)  9bris  F.  novembris  T.  novemb.  L.  S.  L-F.  Der  Todes- 
tag ist  sonst  nirgends  überliefert.  —  ')  ob.  S.  —  8)  dns.  S. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


77 


mes.1)  palatinus.*)  Rheni,  dux.  Sueviae.  comes.  in.  Gemino. 
ponte.  germanus.  Friderici.  barbarossae.  imperatoris.8) 

Anno.4)  [donrinicc.  incamationis.  mccxiv.]5)  kal.6)  maii7) 
obiit8)  illastris.  princeps  dominus.  Henricus.9)  comes.  pala- 
tinus.10)  Rheni,  dux.  Saxoniae.  supradicti. 1  *)  Conradi.  ex. 
filia.11)  nepos. 

Zu  Zeiten  Frehers,  welcher  1588  nach  Heidelberg  kam  und 
die  Vorrede  zu  seinen  Orig.  Pal.  1 598  schrieb,  war  das  Denk- 
mal nicht  mehr  vorhanden.13)  Schannat  giebt  zwar  an,  die 
Inschrift  Konrads  sei  „inter  rudera  ab  eruditis  retecta  ac  de- 
scripta",  und  verleiht  ihr  durch  Abkürzungen  einzelner  Worte 
ein  älteres  Gepräge.  Doch  wird  auch  seine  Überlieferung 
kaum  auf  eine  andere  Person  als  Freher  bezw.  dessen  Ge- 
währsmann zurückgehen.  Dieser  kann  aber  nur  sein  Amts- 
genosse Hermann  Witekind1*)  in  Heidelberg  gewesen  sein,  der, 


*)  com.  S.  —  *)  pal.  S.  —  ■)  imperatoris  barbarossae  T.  Friderici 
(ohne  barbarossae)  imperatoris  germanus  S.  Der  folgende  Teil  der  In- 
schrift fehlt  bei  F.  S.  und  L-F.,  findet  sich  aber  auch  Orig.  Guelf.  3,  217. 
—  4)  „A"  bei  T.  S.  360.  —  »)  Die  vorhandene  Lücke  ist  von  mir  ergänzt. 
T.  füllt  sie  bloss  mit  mccxiii  aus.  Da  der  Todestag  Heinrichs  nicht  bekannt 
ist,  so  kann  möglicherweise  noch  eine  Bezeichnung  des  Tages  von  pridie 
bis  XVHI  (kal.  maii  =  14.  bis  30.  April)  auf  dem  Denkmale  gestanden 
haben.  —  *)  kalend.  T.  —  *)  may  T  357.  mag  T  360.  maji  L.  —  8)  obyt 
T.  360.  —  »)  Hcnricus  iunior  T.  357.  —  10)  palat.  T.  357.  —  »)  supra- 
dicti  fehlt  T  357.  —  12i  filio  T  360.  —  »)  „Cuius  (Conradi)  tale  ibi  (in 
coenobio  Schönaw)  monumentum  (quod  nunc  sublatum  ex  oculis  frustra 
requiri,  non  sine  bile  scribo)  extitisse  comperi".  —  Über  das  Heinrichs 
des  Jüngeren:  „hoc  olim  monumento  (inscriptione  ed.  1613)  loquente". 
Orig.  Pal.  (ed.  1599)  1,  74  f.,  (ed.  1613)  1,  79  f.  —  «*)  Hermann  Witekind 
(eigentlich  Wilcken),  um  dessen  Lebensbeschreibung  und  Schriften  sich 
Binz,  Augustin  Lercheimer  (Professor  H.  Witekind  in  Heidelberg)  und 
seine  Schrift  wider  den  Hexenwahn,  Strassburg  1888,  verdient  machte, 
war  1522  in  Niggenrade  im  Herzogtum  Jülich- Kleve- Berg  (heute  Neuen- 
rade, Kr.  Altena)  geboren,  studierte  1545/46  in  Frankfurt  a.  0.  und  1548/49 
in  Wittenberg,  1557  Rektor  der  lateinischen  Schule  in  Riga,  1561  Lehrer 
am  Pädagogium  in  Heidelberg,  1563  Professor  der  griechischen  Sprache 
an  der  Universität,  1579  in  gleicher  Eigenschaft  am  Collegium  Casimirianum 
in  Neustadt  a.  d.  Haardt,  1584  Professor  der  Mathematik  an  der  Uni- 
versität Heidelberg,  gestorben  daselbst  am  7.  Februar  1603  und  beigesetzt 
in  der  grösseren  Kapelle  (der  sog.  Universitätskapelle)  an  der  Südseite 
der  Peterskirche.  Das  nicht  mehr  vorhandene  Denkmal  Hess  Marquard 
Freher  ihm  setzen,  wie  die  von  Binz  S.  XIII  (weil  ihm  wohl  unverständ- 
lich?) ausgelassene  letzte  Zeile  ergiebt:  Hoc  M(arquardus)  F(reherus) 


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Huffachmid. 


wie  noch  gezeigt  wird,  nicht  bloss  in  Schönau  die  pfalzgraf- 
lichen  Denkmäler  besichtigte,  sondern  aus  dessen  Schrift  „Du- 
ces  Bavariae"  und  deren  Überarbeitung  „Genoalogia  (!)  unnd 
Herkommen  der  Churfursten,  auch  Pfaltzgrauen  bey  Rhein"1) 
Freher  die  Stellen  über  Konrad,  seinen  angeblichen  Sohn 
Eonrad  und  seinen  Schwiegersohn  Heinrich  von  Braunschweig, 
der  theilweise  mit  Heinrich  dem  Jüngeren  verwechselt  wird, 
kritiklos  übersetzte  (ed.  1599.  1,  74.  75.,  ed.  1613,  wo  einiges 
verbessert  ist,  1,79.  80).   Schon  Joannis  in  Pareus.  Hist.  Pal. 
S.  435*  bemerkte,  dass  das  Denkmal  Konrads  „recentiorem 
sapere  aetatem",  und  die  Orig.  Guelf.  3, 186  Anm.  bemängel- 
ten die  Grabschrift,  „quia  recentioris  temporis  partus  est,  plu- 
ribus  indiciis  se  prodens,  utpote  titulorum  multitudine  labo- 
rans  et  Fridericum  I  imperatorem  vocans  Barbarossam".  Und 
gar  est  der  Genitiv  barba  (!)  rossae!  Auch  war  Konrad  nicht 
Graf  zu  Zweibrücken,  sondern  sein  mütterlicher  Vetter,  Graf 
Heinrich  von  Saarbrücken  benannte  sich  zuerst  1191  comes 
de  Zweinbrucken  (Mittelrhein.  Urkundenbuch  2, 162  *).  In  noch 
höherem  Grade  kennzeichnet  sich  der  den  Pfalzgrafen  Heinrich 
betreffende  Teil  der  Inschrift  als  späteres  Machwerk.   Es  ist 
ganz  unmöglich,  dass  im  Anfange  des  dreizehnten  Jahrhunderts 
demselben  eine  Inschrift  mit  Verweisung  auf  eine  voran- 
stehende gesetzt  worden  ist  („supradicti  Conradi  ex  filia  ne- 
pos").    Die  Sache  wird  sich  wohl  anders  verhalten  haben. 
Konrads  und  Heinrichs  echte  Grabsteine  sahen  gewiss  sehr 
einfach  aus,  da  das  Generalkapitel  von  Citeaux  1194,  also  ein 
Jahr  vor  Konrads  Tode,  gebot,  dass  „Lapides  positi  super 

Ph(üo8opho  oder  -ilosophico)  P(oni)  C(uravit).  Auch  irrt  Binz,  wenn  er 
annimmt,  dass  die  akademische  Kapelle  1693  zu  Grunde  ging.  Dies  war 
vielmehr  mit  der  1391  eingeweihten  Universitatskapelle  in  der  Judengasse 
(jetzt  Dreikönigsstrasse)  der  Fall. 

')  Entere  Schrift,  zwischen  1683  und  1590  verfasst,  enthalten  im  Cod. 
Bav.  2848  der  Kgl.  Hof-  und  Staatsbibliothek  in  München,  letztere  aus 
den  Jahren  1592—1593  in  einer  Handschrift  im  Kgl.  geh.  Hausarchive  in 
München  aus  dem  letzten  Jahrzehnt  des  16.  Jahrhunderts  und  in  einer 
Abschrift  aus  dem  vorigen  Jahrhundert  Cod.  Bav.  1616  der  Kgl.  Hof-  und 
Staatsbibliothek  daselbst.   Eine  lateinische  Übersetzung  bei  van  Byler, 

Libellorum  rariorum  fasciculus  primus,  Groningen  1733,  S.  137 — 251.   

*)  Vielleicht  rührt  der  Irrtum  daher,  dass  schon  das  Chronicon  Urspergense, 
den  geschichtlichen  Thatsachen  vorgreifend,  Konrads  Mutter  eine  Gräfin 
von  „Zwainbrug"  und  „Sarbrug"  nennt.  M.  Germ.  SS.  23,  345. 


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Die  Cisterzienser Abtei  Schönau  bei  Heidelbercr.  7ft 

tumulos  defunctorum  in  claustris  nostris  coaequentur  terrae, 
ne  sint  offendiculo  transeuntium demnach  Reliefbilder  nicht 
duldete,  sondern  nur  Bilder  in  vertieften  Umrissen.  Wappen 
waren  kaum  angebracht*)  und  die  Inschriften  nach  damaligem 
Brauche  möglichst  kurz.  Wie  es  scheint,  wurden  Konrads  und 
Heinrichs  Gebeine  später  wegen  eingetretenen  Raummangels 
in  einem  Sammeigrabe  vereinigt  und  die  Grabplatte  mit  den 
überlieferten  Inschriften  versehen,  welche  möglichst  gleich- 
lautend und  deshalb  zu  gleicher  Zeit  angefertigt  sein  müssen, 
auch  wegen  ihrer  Länge  nicht  um  den  Stein  laufen  konnten, 
sondern,  wie  aus  dem  Worte  „supradicti"  hervorgeht,  in  Zeilen 
abgeteilt  waren. 

Ein  Bruchstück  einer  weiteren  Aufschrift,  welche  sich  auf 
Heinrich  den  Jüngeren  bezieht,  hat  sich  bei  Freher  (1599) 
1,  7  und  75,  (1613)  1,  9  und  80,  Pareus  S.  140,  ed.  Joannis 
S.  129  (P),  Tolner  S.  357  (T),  Lucae  S.  431,  Schannat  1,  154 
(S)  und  Orig.  Guelf.  3,  217  erhalten. 

Princeps.  magnificus.8)  comes.  aulae.  gloria.  Rheni, 
iunior.  Henricus  ....*) 

Auch  dieses  Denkmal  war,  als  Freher  seine  Orig.  Pal.  be- 
arbeitete, nicht  mehr  vorhanden.5)  Ganz  missverständlich 
hielten  Tolner  und  Lucae  diese  Inschrift  für  die  Fortsetzung 
der  oben  besprochenen,  obwohl  Freher  (1613)  1,80,  aus  dem 
sicherlich  alle  späteren  schöpften,  ausdrücklich  sagt:  „Et  aliud 
dicitur  ibi  extitisse  elogium,  e  quo  haec  modo  supersint  etc." 
und  es  ganz  unerfindlich  ist,  warum  auf  der  gemeinschaft- 
lichen Grabplatte  Konrads  und  Heinrichs  nur  dem  letzteren, 
welcher  sich  kaum  besonders  hervorthat,  ein  poetischer  Nach- 
ruf gewidmet  wurde.   Über  den  Zweck  dieses  Elogiums  lassen 

l)  Martene  et  Durand  4,  1279.  —  ')  Konrad  bediente  sich  wenigstens 
keiner  Wappensiegel.  v.  Löher,  Archival.  Zeitschr.  13  ,  200.  Im  kgL 
Staatsarchive  in  Stuttgart  befindet  sich  noch  ein  Siegel  von  ihm,  welches 
einen  nach  (herald.)  links  gallopierenden  Reiter  mit  einer  einfachen  empor- 
gerichteten Fahne  darstellt.  Die  Inschrift:  „f  Cunradus.  palatinus.  comes." 
ist  nur  noch  teüweise  vorbanden.  Acta  acad.  Pal.  5,  398  und  abgebildet 
Tab.  1, 1  ad  pag.  412.  —  Wirtemb.  Urk.-Buch  2, 111.  —  *)  magnanimus. 
P.  T.  —  *)  iunior  Henricus  fehlt  bei  T.  —  Heinricus  S.  —  &)  „in  epi- 
taphio  Ilenrici  palatini  Schoenaugiae  olim  scriptum  fuit"  etc.  Or.  Pal. 
(1599)  1,  7;  (1613)  1,  9.  Nach  Schannat  ist  diese  Inschrift  gleichfalls 
von  Gelehrten  unter  den  Klostertrümmern  entdeckt  und  abgeschrieben 
worden. 


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HuffBchmid. 


sich  nicht  einmal  Vermutungen  aufstellen.  Dass  es  nicht  aus 
der  Zeit  Heinrichs  ist,  ergiebt  die  Vergleichung  mit  einigen 
auf  Pfalzgraf  Ludwig  II.  (f  1294)  gedichteten  Reimen  im 
Liber  animarum  des  1353  errichteten  Kollegiatstiftes  zum  hei- 
ligen Aegidius  in  Neustadt  a.  d.  H. 

heu  comes  aulae,  lux  Reni,  flos  Bavariae,  dux 
nomine  Ludwicus  obiit,  pietatis  amicus, 
princeps  regalis,  vir  prudens,  pacis  amator. 

Mone,  Quellensammlang  1,  220.  Man  beachte  die  Aus- 
drücke „comes  aulae,  lux  Reni"  hier  und  „comes  aulae,  gloria 
Rheni"  der  Schönauer  Inschrift.  Die  Worte  „pacis  amator" 
finden  sich  auch  auf  dem  jedenfalls  nicht  gleichzeitigen  Grab- 
male Buggos  IL,  oben  S.  71.  Da  der  liber  animarum  erst 
1382  begonnen  wurde,  so  dürften  Buggos  Inschrift,  sowie  das 
„Elogium",  vielleicht  auch  die  Grabsteine  der  Pfalzgrafen 
Konrad  und  Heinrich,  erst  dem  vierzehnten  Jahrhundert  ihre 
Entstehung  verdanken.  Den  seltsamen,  sonst  nicht  vorkom- 
menden Titel  „comes  aulae'4,  welcher  bei  Du  Cange  fehlt, 
enthält  zwar  schon  das  1187  vollendete  Epos  des  Ligurinus; 
da  dieses  aber  im  Mittelalter  nirgends  erwähnt  wird  (Watten- 
bach, Deutschlands  Geschichtsquellen,  5.  Aufl.  2,  257)  und  dem 
Kloster  Schönau  kaum  bekannt  war,  so  ist  es  unzulässig,  dar- 
aus schliessen  zu  wollen,  dass  das  Elogium  doch  aus  dem 
13.  Jahrhundert  stammen  könnte. 

12)  Pfalzgraf  Adolf,  geb.  am  27.  September  1300  in  Wolf- 
ratshausen bei  München  als  Sohn  des  Pfalzgrafen  Rudolf  I. 
und  der  Gräfin  Mechtilde  von  Nassau,  gestorben  am  29.  Ja- 
nuar 1327  in  Neustadt  a.  d.  Haardt.  In  einer  Urkunde  seines 
Sohnes  Ruprecht  II.  und  seiner  Schwiegertochter  Beatrix  von 
1359  (Würdtwein  S.  259,  Koch  und  Wille,  Reg.  No.  4993)  heisst 
es:   „der  apt  und  der  gemeyn  conuent  des  closters  zu  Scho- 

nauwe  ,  by  den  auch  unser  vatter  selig  Hertzog  Adolf 

bestatt  und  begraben  ist44.1)  Den  Zustand  des  Denkmales  in 
der  zweiten  Hälfte  des  sechzehnten  Jahrhunderts  beschreibt 

')  Mit  Rücksicht  auf  diese  alte  Überlieferung,  welche  bei  Koch  und 
Wille,  Reg.  No.  2030  statt  der  dortigen  nachzutragen  wäre,  können  die 
Erwähnungen  späterer  Schriftsteller  übergangen  werden.  Nur  Bei  bemerkt, 
dass  Jongelinus  2,  60  zwar  das  richtige  Todesjahr  1327  giebt,  aber  den 
Verstorbenen,  offenbar  aus  Versehen,  Rudolf  nennt,  ebenso  v.  Ludewig- 
v.  Finsterwald  S.  799. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg.  81 


Witekind  folgendermassen :  *)  „Adolff  liegt  zu  Schönaw,  weisz 
nicht  ob  seines  grabes  anzeigung  noch  vorhanden  seye.  Alsz 
ich  vor  etlichen  jähren  sähe,  war  es  zum  theil  zerbrochen, 
stund  eine  Krippen  darauff,  darausz  ein  pferd  asz,  vnndt  sei- 
nen stall  da  hatt".    (So  im  Cod  Bav.  2848  S.  17.) 

13)  Anna,  Tochter  des  Herzogs  Otto  II.  von  Kärnthen, 
Grafen  von  Görz  und  Tirol.  Ihre  Mutter  wird  Offinia  (wohl 
Offemia  =  Euphemia)  genannt.  1328  mit  dem  Pfalzgrafen  Ru- 
dolf II.  vermählt,  starb  sie  zwischen  dem  16.  Mai  1331 
(Häutle,  Wittelsbach.  Genealogie  S.  15)  und  dem  7.  August 
1332  (Koch  und  Wille,  Reg.  No.  2045,  2133).  Beerdigt  in 
Schönau.  Witekind,  Genealogia,  ebenso  bei  van  Byler  1, 162. 
Freher  (ed.  1613)  1,  122.   Jongelinus  2,  60. 

14)  Ruprecht  II.  Adolf,  geb.  in  Amberg  am  12.  Mai  1325 
als  Sohn  des  Pfalzgrafen  Adolf  (No.  12)  und  der  Gräfin  Irmin- 
gard  von  Oeningen,  regierte  als  Kurfürst  vom  16.  Februar 
1390  und  starb  in  Amberg  am  6.  Januar  1398.  Das  alte 
Calendarium  II  der  Universität  Heidelberg  enthält  bei  Er- 
wähnung seines  Todestages  folgende  Bemerkung:2)  „Sepultus 
est  apud  Schonouiam  ad  pedes  patris  sui  humili  sepultura  \ 
Also  war  es  ein  liegendes  Grabdenkmal,  keine  Tumba. 

15)  Seine  Gemahlin  Beatrix,  Tochter  des  Königs  Peter  II. 
von  Sizilien,  geb.  1326,  verm.  1345  und  gest.  am  12.  Oktober 
1365.  Dass  sie  in  Schönau  ruht,  bezeugt  nur  Jongelinus 
2.  60;  es  zu  bezweifeln,  liegt  kein  Grund  vor. 

Zu  No.  9-15.  Zu  erörtern  ist  noch  die  Frage,  in  welchem 
Teile  des  Klosters  diese  fürstlichen  Persönlichkeiten  bestattet 
wurden.  In  der  Klosterkirche  war  es  nach  dein  Wortlaute 
der  oben  angeführten  Beschlüsse  des  Generalkapitels  in  Ctte- 
aux  nicht  zulässig,  man  müsste  denn  unter  rex  und  regina 
auch  den  Landesherrn  und  seine  Gemahlin  verstehen.  Gegen 
die  Beerdigung  in  den  Kreuzgängen  spricht,  dass  dort,  wie  in 
Maulbronn  zu  sehen  ist,  die  Gräber  neben  einander  lagen, 
dasjenige  Ruprechts  IL  aber  zu  den  Füssen  seines  Vaters  war. 
Da  der  Klosterfriedhof  hier  nicht  in  Betracht  kommen  kann,  so 

>)  Abgedruckt  in  den  Abhandlungen  der  III.  Klasse  der  kgl.  bayor. 
Akademie  der  Wissenschaften  Bd.  XV,  Abth.  I,  S.  231  Aura.  141  u.  Binz 
a.  a.  O.  S.  XX.  —  *)  Töpke,  Die  Matrikel  der  Universität  Heidelberg  1, 
Ml».   Spatere  Zeugnisse  können  unerwähnt  bleiben. 

feftKhr.  f.  G«Kb.  d.  OUrrta.  N.  F.  VII.  1.  (i 


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82 


Huffsehmid. 


bleibt  nur  der  Kapitelsaal  als  Begräbnisort  übrig.  Die  in  dieser 
Zeitschrift  N.  F.  6,  442  Anm.  1  angezogene  Urkunde  Pfalzgrafs 
Heinrich  von  11(J6  (Gudenus  S.  49).  nach  welcher  Pfalzgraf 
Konrad  für  sich  und  seine  Gemahlin  Schönau  als  letzte  Ruhe- 
stätte auserwählte  und  bestimmte,  dass  die  ersten  Erträgnisse 
eines  gewissen  Gutes  zum  Baue  des  Kapitelsaales  verwendet  wer- 
den sollen,  erhält  dadurch  erst  ihre  richtige  Bedeutung,  dass  eben 
letzterer  der  „locus  sepulture'  werden  sollte.1)  Damit  stimmt 
noch  am  besten  die  Angabe  Witekinds,  dass  zu  seiner  Zeit 
der  Kaum,  in  welchem  sich  das  Denkmal  für  Pfalzgraf  Adolf 
befand,  als  Pferdestall  verwendet  wurde.  Meiner  Meinung 
nach  waren  die  Gräber  Konrads  und  der  Pfalzgräfin  Irmin- 
gard,  bezw.  später  das  Sammelgrab  Konrads  und  Heinrichs 
ebenso  vor  dem  St.  Johannisaltare  des  Kapitelsaales,  wie  in 
Bebenhausen  jene  des  Pfalzgrafen  Rudolf  J.  von  Tübingen, 
seiner  Gemahlin  und  zweier  seiner  Kimler.  Abgesehen  von 
der  oben  zu  Nu.  14  mitgeteilten  Stelle  über  die  Gräber  No.  12 
und  14  lässt  sich  über  die  Lage  der  übrigen  im  Kapitelsaale 
befindlich  gewesenen  nichts  mehr  feststellen. 

b.  Sonstige  Personen  in  chronologischer  Reihenfolge. 

lü)  Meginlach  von  Obenicheim  (Obrigheim  am  Neckar). 
Übergiebt  1142  mit  seinen  Brüdern  Wolprand  und  Hermann 
sein  Gut  samt  Burg  in  Obrigheim  der  Wormser  Kirche.  (Wid- 
der 4,  404.  Stalin  fd.  iL),  Wirteinb.  Gesch.  2,  419).  1143  Zeuge 
in  einer  Tauschurkunde  über  Waldungen  zu  Mühlhausen  und 
Aglasterhausen  (Dilmge\  Reg.  Bad.  S.  134  f ).  Seine  Güter  zu 
Freimersheim  (bei  Alzei)  und  Kirchheim  an  der  Eck2)  (bei 
Frankenthal)  schenkte  er  mit  Zustimmung  seiner  beiden  Brüder 


*)  Auch  in  Hohenhausen  diente  der  Kapitelsaal  als  Begräbnisort  der 
Pfälzgrafen  von  Tübingen  und  ihrer  Familie.  Paulus  S.  l(>2f.  —  2)  Dass 
nicht  Kirchheini  hei  Heidelberg  gemeint  ist,  wie  Widder  1,  155f.,  oder 
Kirchheim-Bolanden,  wie  Koos  2,  löl  annimmt,  ergiebtsich  daraus,  dass  Burk- 
hard II.  die  Kirche  in  K.  dem  St.  Peterskloster  in  Hagenehe  (Höningen  bei 
Dürkheim)  übertrug,  welchem  derPatronat  noch  14Mi  zustand  (v.  Weech,  Das 
Wormser  Synodale  von  149(5  S.  84)  und  den  Abt  von  Schönau  anderweit 
entschädigte.  (Urk.  Krzbischnfs  Heinrich  I.  von  Mainz  von  1151.  Original 
in  der  Heidelberger  Universitätsbibliothek.  Kramer,  Genealog.  Gesch.  des 
alten  Ardennischen  Geschlechts  2,  247.  Böhmer -Will,  Keg.  Magnnt.  1, 
345.)  Zum  gleichen  Ergebnisse  gelangte  schon  Kemling,  Gesch.  «1er  Ab- 
teien und  Klöster  in  Rheinhayern  2,  51. 


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Die  (isterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


83 


letztwillig  dem  Bisehofe  Burkhard  II.  von  Worms,  welcher  sie 
1145  dem  Kloster  Schönau  abtrat  (Schannat  2.  75.  Mone, 
Anzeiger  für  Kunde  der  teutschen  Vorzeit  7,  Sp.  447  f.  Boos, 
Wormser  Urkundenbuch  2,  717.  cf.  Gudenus  S.  11).  Nach  einer 
undatierten  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  I.(von  1187  nach  Stumpf 
No.  456^)  war  das  Gebiet,  auf  welchem  das  Kloster  Lobeufeld 
bei  Heidelberg  errichtet  wurde,  zuvor  Lehen  des  Meginlach 
(Schannat  2,80).  Er  starb  ohne  Nachkommenschaft  um  1145 
und  wurde  seinem  Wunsche  nach  in  Schönau  beigesetzt  (Gu- 
denus S.  11).«) 

17)  Friedrich  von  Osthofen.  Bürger  zu  Worms  1253  (Gu- 
denus S.  216),  Mitglied  des  Rates  1262  (Boos  1,203),  Bürger- 
meister 1263  (Flersheim  S.  118),  gestorben  am  23.  April,  spä- 
testens 1266  (Würdtwein  S.  155,  157,  140f.).  Beerdigt  im 
Osttlügel  des  Kreuzgangs  vor  dem  Kapitelsaale  (das.  S.  143). 

18)  Seine  Ehefrau  Elisabeth,  wahrscheinlich  eine  Schwester 
des  Wormser  Bürgers  und  bischöflich  wormsischen  Schult- 
heissen  in  Hochheim,  Volzo  de  Ripa  (super  ßipam,  Rivum)  starb 
zwischen  dem  13.  Juni  uud  dem  20.  August  1283  (Boos  1,  261, 
J68).  Die  Vermutung,  dass  sie  neben  ihrem  Ehemann  bei- 
gesetzt wurde,  wird  kaum  abzuweisen  sein,  wenn  man  ihren 
durch  Schenkungen  an  Schönau  bet hütigten  Wohlthätigkeits- 
smn  berücksichtigt. 

10)  Hermann,  Bürger  in  Heidelberg,  gestorben  zwischen 
8.  und  15.  Juli  1290  (?).  1,13  m  breiter  und  2,21m  hoher 
Grabstein  in  der  Scheune  des  Kaufmanns  Jakob  Rabe  in 
Schönau  mit  folgender  Inschrift,  welche  um  den  Stein  läuft: 
t  anno.  dni.  m.  cc.  lxxxx  .  .  .  idus.  iulii.  o.  herman1.  civis.  de. 
heidelberc.  mouachor'.  tid.  amic*. 

20)  Seine  Ehefrau  Willeburg,  jzest.  am  8.  Juni  1290  (V;. 
Oer  Grabstein  ihres  Mannes  wurde  für  sie  in  der  Weise  ver- 
wendet, dass  man  ihre  Grabschrift  :  „(*ui.)vi.id\  iunii.o.  willeburg. 
uxor.  ei'.tt  (eius)  auf  einer  Zeile,  die  sich  in  der  Mitte  des 
Denkmales,  parallel  den  Langseiten  desselben  hinzieht,  an- 
brachte. Die  dadurch  entstandenen  beiden  freien  Räume  enthalten 


l;  Es  beisst  allerdings  nur  „in  Sehonaugia  -  .  .  Megenlahus  elegit  lo- 
*  tun  sepulture\  Würde  aber  seinem  Willeu  nicht  stattgegeben  worden 
sein,  so  hätte  man  desselben  nach  seinem  Tode  schwerlich  Erwähnung 
jethan. 


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84 


Iluffschmid. 


eine  je  zweizeilige  Inschrift,  welche  mit  ihren  nicht  tiefen 
Buchstaben  bei  der  gegenwärtigen  Stellung  und  Beleuchtung 
des  Steins  nicht  zu  enträtseln  sind.  Offenbar  diente  er  später 
als  Grabstein  einer  oder  mehrerer  weiteren  Personen. 

21)  Mechthilde,  Mutter  des  Abtes  Ludold  von  Schönau, 
gestorben  am  3.  Juli  1341.  0,76  m  breiter  und  2,10  m  hoher, 
der  Breite  nach  in  zwei  Teile  gespaltener  Stein  vor  dem 
Gasthause  zur  Steinach  in  Schönau  gegen  den  Garten  zu. 

t  anno  do[m].  m.c.c.c.  xli.  v.  nonis.  iulii.  o.  mehthildis. 
mater.  dni.  ludoldi.  abbatis.  Im  übrigen  ist  das  Denkmal  ver- 
blichen. 

22)  23)  Blikger  von  Steinach,  gest.  7.  Juli  1393  und  seine 
Gemahlin  Adelheid  von  Neipperg.  1,31m  breiter  und  2,06  m 
hoher  Stein,  am  Hause  des  Bäckers  Michael  Heidenreich, 
Kirchstrasse  116  eingemauert1) 

t  Anno.  dni.  mccc.  xcm.  non.  iulii.  o.  dns.  Blikgerus.  Lan- 

schade.  milis.  t  anm>-  dni.  mccc  0  dna.  Alheid'.  de. 

Niperg.  cotoral'.  ipi.  (ipsius). 

In  der  Mitte  (her.)  rechts  das  Wappen  der  Landschade 
von  Steinach  (schwarze  Harfe  in  Gold)2),  links  jenes  der  Her- 
ren von  Neipperg  (3  [2,  lj  silberne  Hinge  in  Rot).  Die  Inschrift 
gaben  heraus  Sevin  in  den  Studieu  der  ev.-prot.  Geistlichen  des 
Grossherzogtums  Baden  2, 77  (ganz  ungenügend)  und  Schneider 
in  den  hessischen  Quartalblättern  1889,  48.  Im  Hess.  Archive 
12,  352  f.  erwähnt  zwar  Ritsert  einen  um  1393  verstorbeneu 
Landschaden  Bligger  (IX),  welcher  aber  mit  vorstehendein 
nicht  identisch  sein  kann,  da  keine  seiner  beiden  Gemahlinnen 
eine  geborene  von  Neipperg  war. 

24)  25)  Johannes  von  Hattenheim  im  Rheingau,  gest.  (am 
8.  Oktober?)  1400/1405,  der  letzte  seines  Geschlechtes,  und 
seine  Gemahlin  Adelheid  von  der  Grün,  gest.  am  24.  Novem- 
ber 1406.    1  m  breiter  und  1,80  m  hoher  Stein  am  gleichen 

Orte  wie  No.  22.  23.  [f]  ano.  dni.  m.  cccc  0.  dns. 

iohes.  miles.  de.  [h]attenheym.  Item.  m.  cccc.  ui.  uiii.  kl.' 
deceb.  ob.  dna.  adelhis.  den.  die.  gruen.  co[ntora]lis.  eius.  „den. 
die."  ist  ein  Steinmetzfehler  für  „dicta.  deM. 

(Herald)  rechts  oben  das  Wappen  der  Herrn  von  Hatten- 

')  Abgebildet  bei  Naeher  a.  a.  0.  Taf.  6.  —  *)  Selbstverständlich  sind 
die  Wappen  auf  den  Grabdenkmälern  nicht  gemalt. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


85 


heim  (in  goldenem  Felde  ein  rot  und  silbern  geteiltes  Kreuz), 
links  oben  das  von  der  Grünsche  (ein  rechter  silberner  Schräg- 
balken in  Rot),  in  der  Mitte  des  Denkmals  abermals  das 
Hatteoheimsche  Wappen  mit  einem  schwarzen  Brackenkopfe 
als  Helmzier.  Johannes  von  Hattenheim  erscheint  1395  als 
Bürge  für  den  Abt  Gottfried  von  Schönau,  welcher  dem  Kloster 
Lorsch  zwei  Höfe  zu  Wattenbeim  (Kr.  Bensheim)  verkaufte. 
Dahl,  Lorscher  U.B.  112.  Vgl.  Pfalz.  Reg.  No.  5723.  1398/ 
1400  Lehensmann  des  Schenken  Hans  von  Erbach  (das.  No. 
6048)  und  von  der  Pfalz  belehnt  mit  einem  Teil  am  Wein- 
zehnten in  Monnenbach  (Ober- Untermumbach  zwischen  Mörlen- 
bach und  Waldmichelbach),  welchen  schon  1357  Diether  von 
Hattenheim  und  seine  Frau  Margarethe  von  Reichenstein, 
vielleicht  seine  Eltern,  besassen.  Das.  No.  3025  und  6379. 
1405  bekennt  Erzbischof  Johann  von  Mainz,  dass  er  die  halbe 
Wildhube,  welche  in  Heppenheimer  Mark  gelegen  zum  Hub- 
gerichte in  Lorsch  gehört  und  die  Ritter  Johann  von  Hattin- 
heim  von  demselben  und  dem  Stifte  hatte,  dem  Johann  Jud 
von  Stein  verleihe.  Bodmann,  Rheingauische  Altertümer 
S.  321.  Graf  Simon  III.  zu  Sponheim  und  Vianden  giebt 
1411  die  Lehen,  welche  der  verstorbene  Johann  von  Hatten- 
heim von  ihm  hatte,  dem  Hans  Kämmerer  von  Worms.  Gu- 
denus,  Cod.  dipl.  5,  749.  Im  Eberbacher  Seelbuch  findet  sich 
folgender  Eintrag:  „VIII.  id.  (octobr.)  ob.  Joannes  miles  de 
Hattenheim,  qui  legavit  nobis  annuatim  2  marcas  ministran- 
das  in  die  s.  Dionysii."  Roth,  Fontes  rer.  Nass.  3,  51.  — 
Die  Güter  der  Familie  von  der  Grün  lagen  in  der  Ober- 
pfalz. 

26,  27)  Konrad  von  Rosenberg,  gest.  6.  Mai  14  .  und 
seine  Gemahlin  Adelheid  von  Hirschhorn,  gest.  2.  April  des 
gleichen  Jahres.  1,36  m  breiter  und  2,04  m  hoher  Stein  im 
Keller  der  Handlung  von  Leonhard  Herion,  Maurermeister. 

t  anno  ui.  pridie.  nona\  maii.  o.  strenu.  miles.  con- 

radus.  de.  rosenberg.  eodem.  ano.  quarto.  nos.  apl\  o\  dna. 
adelheid.  d'.  hirszhor'.  cothoraP.  eide\  dnj.  coradi.  de.  roseberg. 

In  der  Mitte  des  Denkmals  die  Rosenbergische  Helmzier: 
zwei  Schwanenhälse.  (Herald)  rechts  oben  und  links  unten 
das  Rosenbergische  Wappen  (ein  wagrecht  geteilter,  in  jeder 
Hälfte  sechsmal  gespaltener  rot  und  weisser  bezw.  weiss  und 
roter  Schild),  links  oben  und  rechts  unten  das  Hirschhornsche 


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86 


Huffschmid. 


(ein  rotes  Horn  in  Gold).  Ein  Kourad  von  Rosenberg 
erwarb  1434  das  pfälzische  Erblehen  in  Mauer  bei  Heidelberg 
(Widder  1,374)  und  kommt  1437—1448  als  Hofmeister  und 
Richter  des  Kurfürsten  vor  (diese  Zeitschr.  22,  214,  Widder 
1,44.  66).  Adelheid  von  Hirschhorn  wird  bei  Ritsert,  Ge- 
schichte der  Herrn  von  Hirschhorn  (Hess.  Archiv  10,  94  f.)  nicht 
erwähnt.  Früher  galt  dieser  Grabstein  wegen  des  darauf  vor- 
kommenden Wortes  „conradus"  als  der  Konrads  von  Hohen- 
staufen. Vergl.  den  S.  74  erwähnteu  Aufsatz  von  Cen- 
turier. 

28)  Schenk  Konrad  (IX)  von  und  zu  Erbach,  Sohn  des 
Schenken  Eberhard  (IX)  uud  der  Elisabeth  von  Kronberg, 
trat  1425  die  Regierung  an,  legte  sie  1457  nieder,  zog  sich 
in  das  Kloster  Schönau,  wo  die  1503  ausgestorbene  Linie 
Krbach- Erbach  ihr  Erbbegräbnis  hatte,  zurück  und  starb  im 
Juni  1464.  (Nach  Barack.  Zimmerische  Chronik,  2.  Aufl. 
2,196  war  es  am  5.  Juni.)  Der  1,10  m  breite  und  2,08  ui 
hohe  Stein  stellt  einen  Ritter  mit  Helm,  Schild,  Schwert  und 
Speer  auf  einem  Untiere  stehend  dar;  das  Erbachische  Wap- 
pen (ein  geteilter  Schild,  oben  zwei  silberne  Sterne  in  Rot, 
unten  ein  roter  in  Silber)  ist  dreifach  angebracht,    f  Anno. 

dni.  m.  cccc.  lxiiij  [itjtniy.  o.  dns.  conrad[u]s.  pincerna. 

de.  erpach.  i[ni]les.  Der  Grabstein  wurde  1876  in  der  Dung- 
grube des  Waldhüters  Dauiel  Kuhn  in  Schönau  gefunden  und 
ist  seit  1878  im  Turme  des  Erbacher  Schlosses  aufgestellt. 

29)  Seine  Gemahlin  Anna,   Tochter  Konrads  (IX)  von 
Bickenbach,  Burggrafen  von  Miltenberg,  später  Vicedoms  in 
Aschaffenburg  und  einer  von  Kronberg,  gest.  2K  April  1451. 
Ihr  0,98  m  breiter  und  1,98  m  hoher  Grabstein  zeigt  sie  als 
Nonne  gekleidet  in  betender  Stellung,    f  Anno.  dni.  in.  cccc. 
Ii.  iiii.  kl',  maii.  o.  dna.  anna.  de.  bickenbach.  contoralis.  dui. 
coradi.  pincerne.  de.  erpbach.  f    Über  der  rechten  Schulter 
das  Bicken bach'sche  Wappen  (in  rotem  Felde  zwei  aneinander 
stossende,  von  der  Mitte  des  (her.)  linken  Schildrandes  nach 
der  rechten  Schildecke  laufende  Reihen  von  je  sechs  kleinen 
silbernen  Rauten).    Über  der  linken  Schulter  das  Erbach*sehe 
AVapi^n.    Fund-  und  Aufbewahrungsort  wie  No.  28. 

30)  Schenk  Philipp  (IV)  von  und  zu  Erbach,  Sohn  des 
Schenken  Konrad  (IX)  und  der  Anna  von  Bickenbach  (No. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg.  js7 

28.  29).  regierte  von  1457,  starb  in  Amberg  und  wurde  am 
II.  Mai  1477  in  Schönau  beigesetzt.  (Barack,  Ziinmerische 
C  hronik,  2.  Aufl.  2,  190.) 

31)  Seine  Gemahlin  Grätin  Margarethe  von  Hohenlohe, 
jrest.  11.  Marz  1469,  begr.  in  Schönau  (a  a.  0.  2.  196). 

32)  Schenk  Erasmus  von  und  zu  Erbach,  Sohn  des  Schenken 
Philipp  (IV)  und  der  Gratin  Margaretha  von  Hohenlohe  (No. 
30.  31),  starb  am  1.  September  1503  (Simon,  Gesch.  der  Dy- 
nasten und  Grafen  zu  Erbach.  1,  338)  und  wurde  als  letzter 
seiner  Linie  mit  Schild  und  Hehn  in  Schönau  bestattet.  Einen 
Grabstein  setzten  ihm  aber  seine  Agnaten  nicht.  (Barack, 
Zimmerische  Chron.  2.  Aufl.  2,  201,  232.) 

Das  Kloster  Schönau  gewährte  folgenden  Personen  das 
Beerdigungsrecht  und  nahm  sie  teilweise  in  die  Bruder- 
schaft auf: 

33 )  Hugo  iniles  de  Starckiinberg,  Ministeriale  des  Klosters 
Lorsch  auf  der  Starkenburg.  Zeuge  1206  (Gudenus  S.  70), 
1215  Schultheiss  in  Nierstein  (Widder  3,299),  schenkt  1217 
all  sein  Eigentum  an  das  Kloster  Schönau  (Gudenus  S.  101). 

34)  Seine  Gemahlin  Helike,  1217  nicht  mehr  unter  den 
Lebenden.    (Gudenus  S.  101.) 

35)  Philipp  Münzer  (monetarius)  aus  lland>chuebsheini,  Zeuge 
1223  (Gudenus  S.  130),  erhält  von  dein  Kloster  Selmnau  nach 
1217  dessen  von  Hugo  von  Starkenburg  erworbenen  Hof  in 
Handschuchsheini.    (Diese  Zeitschr.  7,32.) 

36)  Seine  Ehefrau,  nach  1217.    Diese  Zeitschr.  7,32. 

37)  Sigward  von  Sandhofen,  Zeuge  1203  (Würdtwein  S.  37), 
120,*>  (Gudenus  S.  73;,  1230  (Gudenus  S.  174),  schenkt  1227 
Güter  in  Sandhofen  und  bei  Worms  an  Schönau  und  beab- 
sichtigte, eine  Wallfahrt  nach  Jerusalem  zu  unternehmen.  (Gu- 
denus S.  1501*.  152  f.    Diese  Zeitschr.  7.34). 

38)  Seine  Ehefrau  Adelheid,  erscheint  1227  (Gudenus 
S.  150.  152.    Diese  Zeitschr.  7,34) 

39)  Heinrich  Vogelin,  Bürger* in  Heidelberg,  überlässt 
zwischen  1195  und  1214  sein  ganzes  Vermögen  dem  Kloster 
Schönau  (Gudenus  S.  167.  170f.),  Zeuge  1235.  1239  (Gudenus 
S.  184.  194).  Sein  dem  Kloster  abgetretener  Hot  in  Heidel- 
berg heisst  1253  noch  curia  Vogelini  (Gudenus  S.  215)  und 


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88 


Huffschmid. 


ist  offenbar  ein  Bestandteil  des  dortigen  Mönchshofes,  der 
jetzigen  Pflege  Schönau. 

40)  Seine  Ehefrau  Kunegunde  1229  (Gudenus  S.  167.  170). 

41)  Christian,  Burgmann  in  Bickenbach,  schenkt  dem 
Kloster  Schönau  1241  Güter  in  Alsbach,  1245  in  Bickenbach 
und  Jugenheim,  1254  in  Bickenbach.  Seine  Rüstung  ucd 
Rosse  sollen  dereinst  dem  Kloster  zufallen.  (Diese  Zeitschr. 
7.35.  37). 

42)  Seine  zweite  Gemahlin  Adelheid  1241—1254.  (Diese 
Zeitschr.  7,35.  37.) 

Irrtümlicherweise  wird  von  folgenden  Schriftstellern  an- 
genommen, dass  in  Schönau  beerdigt  seien: 

1)  von  Tolner,  Hist.  Pal.  S.  331,  Addit.  ad.  Hist.  Pal. 
S.  40  und  Joannis  in  Pareus,  Hist.  Pal.  S.  435 :  Konrad,  der 
von  Witekind  erfundene,  angeblich  1186  verstorbene  Sohn 
des  Pfalzgrafen  Konrad.  Frehcr,  welcher  in  der  ersten 
Ausgabe  seiner  Orig.  Pal.  (1599)  S.  75  ihm  blind  folgte,  ver- 
besserte den  Fehler  in  der  zweiten  von  1613  S.  79  dadurch, 
dass  er  den  betreffenden  aus  Witekind  entlehnten  Satz 
ausliess. 

2)  von  Witekind:  Pfalzgraf  Otto  IL,  gestorben  in  Lands- 
hut am  29.  November  1253  (Koch  und  Wille,  Reg.  No.  G01), 
welcher  nach  den  übrigen  Nachrichten  im  Kloster  Scheiern  in 
Oberbaiern  sein  Begräbnis  hat. 

3)  von  Jongelinus  2,  60  und  v.  Ludewig-  von  Finsterwald 
S.  799:  Pfalzgraf  Rudolf  L,  gest.  1327  (!).  Wie  schon  oben 
S.  80  Anm.  1  bemerkt  wurde,  weist  dieses  Todesjahr  auf  den 
Pfalzgrafen  Adolf,  so  dass  nur  ein  Schreib-  oder  Druckfehler 
vorliegt. 

4)  von  Jongelinus  2,  60  und  Tolner,  Hist.  Pal.  Tab.  D. : 
Pfalzgraf  Rudolf  IL,  gest.  in  Neustadt  a.  d.  H.  am  4.  Oktober 
1353,  welcher  aber  in  dem  dortigen  St.  Ägidien-Kollegiat- 
stifte  beigesetzt  wurde.1)    (Koch  und  Wille,  Reg.  No.  2394.) 

5)  von  Tolner,  Hist.  Rai.  Tab.  D.:  Mechtilde,  Tochter  des 
Grafen  Ludwig  von  Öttingen,  Gemahlin  des  Pfalzgrafen  Adolf, 

*)  Ebenso  unrichtig  ist  die  Angabe  eines  Calendariums  von  1568 
(Wirth,  Archiv  f.  d.  Gesch.  d.  Stadt  Heidelberg  1,  18),  dass  er  bei  den 
Barfussern  (in  Heidelberg?)  ruhe. 


Die  Cisterzienserabtei  Schönau  hei  Heidelberg. 


89 


gest.  1339  (!).  Sie  hiess  übrigens  lrmingard,  starb  1399  und 
liegt  im  Kloster  Liebenau  vor  Worms  begraben  (Schannat 
1,172). 

Folgende  Schönauer  Äbte  sind  an  fremden  Orten  bestattet: 

1)  Friedrich,  gest.  als  Abt  von  Bebenhausen  am  5.  Januar 
1305  (vgl.  unten  S.  99  No.  17).  Sein  Grabstein  im  dortigen 
Kapitelsaale  ist  abgebildet  bei  Paulus  S.  159  und  beschrieben 
S.  165:  f  Floreat  aureolis  abbas  sursum  Fridericus  qui  par 
celiolis1)  fuit  hic  pietatis  amicus.  In  der  Mitte  ein  Abtsstab 
und  in  einem  gothischen  Bogen  darüber:  ob.  anno.  dni.  mcccv. 
non.  ianuarii. 

2)  Peter  (II)  (vergl.  unten  S.  100  No.  26),  gest.  am  7.  Ok- 
tober 1395,  wohl  im  Kloster  Eberbach ;  in  dessen  Kreuzgange 
vor  dem  Kapitelsaale  befand  sich  ehemals  sein  nicht  mehr 
vorhandener  Grabstein:  Anno  dni  mcccxcv  nonas  oktobris  o 
venerabilis  pater  dns  Petrus,  quondam  abbas  monasterii  Schönau- 
giensis.  C.  a.  r.  i.  s.  p.  Von  Hellwich  1612/1614  abgeschrieben, 
bei  Roth,  Pontes  rer.  Nass.  3,267.  Schannat  1,  158f.  (un- 
vollständig und  mit  Abweichungen). 

3)  Johann  (IV),  gestorben  als  Abt  von  Eberbach  am 
12.  Dezember  1485  (vgl.  unten  S.  101  No.  34).  Sein  Grab- 
stein ehemals  im  dortigen  Kapitelsaale:  Anno  dni  mcccclxxxv 
pridie  idus  decembris  o  rdus  in  Christo  pater  ac  dns  d.  Jo- 
annes Bopardiensis ,  abbas  Ebirbacensis  XXII,  c.  a.  r.  i.  p. 
Amen.  Von  Hellwich  abgeschrieben,  bei  Roth  3,268.  Als 
ich  1887  das  Kloster  Eberbach  besuchte,  versäumte  ich  es 
leider,  nachzusehen,  ob  unter  den  in  den  Seitenschiffen  und 
Kreuzarmen  der  Kirche  aufgestellten  Grabmälern  der  Äbte 
auch  dieser  sich  befindet.  Briefliche  Anfragen  blieben  un- 
beantwortet. 

4)  Wolfgang,  letzter  Abt  von  Schönau,  gestorben  am 
24.  August  1563  in  Worms  (vergl.  unten  S.  101  No.  42>. 
Grabstein  ehemals  mitten  im  Schiffe  des  dortigen  St.  Andreas- 
stiftes. Ano  dorn.  1563,  die  24  aug.  mortuus  reverend. 
pater  Wolfgangus  Cartheyser,  filius  conventus  Wormat.  et 
abbas  Sconacensis  in  vera  antiqua  religione  persistens.  Von 
Hellwich  um  1614  abgeschrieben,  Hess.  Archiv  8,293. 
Schannat  1,  159  (mit  Abweichungen). 

•)  Richtiger:  celicolis. 


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«10 


Huftschmid. 


V.  Die  Aufhebung  uud  Zerstörung  des  Klosters. 

Schon  bei  Lebzeiten  Friedrichs  II.  (gestorben  am  26.  Fe- 
bruar 1556)  entstanden  unter  dem  Volke  und  bei  Hofe  Be- 
wegungen, um  auch  in  der  Pfalz  der  Reformation  zum  Siege  zu 
verhelfen.    Der  Kurfürst  gab  zwar  der  allgemeinen  Stimmung 
nach  und  gewährte  154">  einige  Konzessionen,  wie  bezüglich 
des  Abendmahles,  der  Priesterehe  etc.,  hielt  aber  im  übrigen, 
wie  es  scheint,  am  alten  Glauben  fest.    Offenbar,  um  diesen 
wenig  thatkrättigcn  und  leicht  willfährigen  Fürsten  nicht  auch 
noch  unter  den  evangelischen  Ständen  sehen  zu  müssen,  gab 
Papst  Julius  III.  1550  seine  Einwilligung  dazu,  dass  zwöH 
meistens  verlassene  Klöster  in  der  Pfalz  verweltlicht  und  deren 
Einkünfte  der  Universität  Heidelberg   überwiesen  wurden. 
Otto  Heinrich  (1556—1559)  dagegen  führte  bald  nach  seinem 
Kegierungsantritte  das  lutherische  Bekenntnis  ein,  hob  aber 
nur  wenige  Klöster  auf  und  liess  ihre  Gefälle  für  Kirchen, 
Schulen  und  Spitäler  verwenden.    Ob  auch  Schönaus  Schick- 
sal damit  besiegelt  war,  ist  nicht  bekannt.    Nur  Gudenus1) 
behauptet,  ohne  aber  dafür  einen  Beleg  beizubringen,  dass 
dessen  Erträgnisse  von  diesem  Kurfürsten  zu  Gunsten  des 
evangelischen  Kirchenvermögens  eingezogen  wurden.  Unter 
seinem  Nachfolger  Friedrich  III.  (1551)— 1576),  welcher  das 
Luthertum   durch  die  kalvinistische  Lehre   in   ihrer  vollen 
Strenge  in  seinen  Landen  verdrängte,  wurde  1560 -)  enrigiltig 
mit  allen  noch  vorhandenen  Klöstern,  so  auch  Schönau  auf- 
geräumt und  deren  Gut,  wie  unter  seinen  Vorgängern,  nur 
zur  Unterhaltung  der  Kirchen,  Schulen  und  Spitäler  obrig- 
keitlich verwaltet.    Wer  von  den  Insassen  nicht  zur  neuen 
Staatskirche  übertrat,  hatte  das  Land  zu  verlassen.    Mit  dein 
Reste  der  ihnen  treu  gebliebenen  Mönche  zogen  sich  daher 
die  Äbte  Wolfgang  von  Schönau  und  Wendelin  Merhot  von 
Orterberg  in  ihre  Höfe  in  Worms  zurück,  wo  letzterer  am 
31.  Oktober  15(>1  starb  und  seine  Ruhestätte  in  dem  Kreuz- 
gange des  dortigen  St.  Andreasstiftes  fand.3)    Zwei  ,Ja\\ve 

V)  .Sylloge,  praef.  Ü2.  —  -)  Tollner,  Additiones  ad  Hist.  Pal.    8.  72 
(  'hliugensperg,  Processus  historico-iuridicus  in  causa  successionis  Palatinae 
Klisabethae  Charlottae  etc.  1711,  8  122.    Damit  stimmt,  dass  schon  1501 
ein  weltlicher  Pfleger  des  Klosters  Schönau  vorkommt.    Diese  Xeitsehr. 
N.  F.  5,  2n*.  —  3)  Würdtwein,  Mon.  Pal.  1,  2-ks  f. 


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Die  Cister/.ieiuwrabtei  Schönau  1km  Heidelberg. 


IM 


spater  (24.  August  1563)  folgte  ihm  im  Tode  sein  Schönauer 
Genosse  und  wurde  im  Schiffe  derselben  Kirche  beigesetzt.1* 

Von  den  Reformierten,  welche  den  Bedingungen  in  den 
Niederlanden  entronnen  waren,  wandte  sich  eine  grosse  An- 
zahl nach  Frankfurt  a.  M.,  wurde  aber  von  den  dortigen 
lutherischen  Fanatikern  befehdet  und  schliesslich  ausgewiesen 
Friedrich  III.,  ein  Schwager  Egmouts,  nahm  sich  ihrer  an 
und  überliess  ihnen  nach  ihrer  Wahl  die  Klöster  Frankenthal 
und  Schönau  zum  Wohnsitze.  Am  :i.  Juni  15G2  bezogen 
sechzig  Familien  unter  ihrem  Prediger  Petrus  Dathenus  aus 
Ypern  Frankenthal  und  erhielten  zehn  Tage  darauf  eine  be- 
sondere Kapitulation.  Eine  Reihe  niederländischer  Flüchtlinge 
französischer  Zunge  (Wallonen,  mus  der  Gegend  von  Namur 
und  Lüttich  stammend,  bisher  in  Frankfurt,  kounte  in  Franken- 
thal nicht  mehr  untergebracht  werden).  Der  Kurfürst  schloss 
deshalb  im  gleichen  Jahre  mit  ihnen2)  ebenfalls  eine  wohl 
nicht  mehr  vorhandene  Kapitulation  ab  und  wies  ihnen  darin 
das  Kloster  Schönau  an.  Nach  Bär  5)  ging  dieses  erst  130"» 
ein,  was  aber  mit  den  thatsächliehen  Verhältnissen  ebenso  in 
Widerspruch  steht,  als  die  Behauptung  des  Wormser  Bischofs 
Georg  Anton  von  Rodenstein  auf  dem  Reichstage  von  Regen  — 
bürg  1641.  dass  die  Säkularisation  ISfiß  stattgefunden  habe.1 ) 

Wie  sehr  Friedrich  III.  seine  Fremdenkolonien  am  Heizen 
lagen,  ergiebt  der  achte  Abschnitt  seines  Testamentes  vom 
23.  September  157«"),  dessen  Anfang  lautet:  „Wan  wir  auch 
zum  achten  aus  jetzund  gehörtem  grund  und  ernstlichem  bevelch 
gottes,  auch  christlichem  schuldigen  mitleiden  die  zeit  unserer 
regierung  vielen  von  wegen  unserer  wahren  christlichen  reli- 
gion  aus  den  Niderlauden,  Frankreich  und  anderer  orten  ver- 
jagten Christen  in  unseren  furstentumben  am  Rhein,  nit  allein 
sich  hcuslich  niderzuthun  gegönnet,  sondern  auch  inen  etzliche 
clöster  eingeraumet,  alles  vermög  aufgerichter  capitulationen 
etc.,  so  ist  unser  will  und  m einung",  (dass  unsere  Söhne  und 
Erben  sie  in  den  Klöstern  verbleiben  lassen  u.  s.  w.).s)  Diesen 

M  Schanuat  1,  15i>.  Hess.  Archiv  k,  2?Ki.  —  2)  Nach  Wundt,  Maga- 
zin für  die  Kirchengesch,  der  Pfalz  1,  5«  sollen  es  höchstens  dreissig  Fa- 
milien, ihrer  Beschäftigung  nach  zumeist  Tuchmacher,  gewesen  sciu.  — 
»>  Diplom.  Gesch.  der  Ahtei  Eberbach  1.  1M2.  —  *>  Struve,  l'iältz.  Kirchen- 
Historie  Si.  575  f.  —  5j  Kluckhohn,  Das  Testament  Friedrichs  des  Frommen- 


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92 


Huffschmid. 


Wunsch  des  Vaters  führte  sein  Sohn  Ludwig  VI.  (1576—1583) 
nicht  aus,  sondern  den  inländischen  Reformierten  ebensowenig 
wie  den  Fremdengeraeinden  günstig  gesinnt,  vertrieb  er  ihre 
Geistlichen  und  führte  den  lutherischen  Kultus  wieder  ein. 
Von  den  Schönauer  Wallonen  verliessen  etwa  hundert  Familien 
mit  ihrem  Prediger  das  Land  und  erhielten  von  dem  kalvi- 
nistischen  Pfalzgrafen  Johann  Kasimir,  welchem  sein  Vater 
Friedrich  III.  letztwillig  u.  a.  das  Oberamt  Kaiserslautern  ver- 
macht hatte,  das  in  demselben  gelegene  Kloster  Otterberg, 
einst  Schönaus  Schwesterkloster,  als  Ansiedelung  angewiesen. 
Die  Kapitulation  hierüber  wurde  am  15.  Juni  1579  unter- 
zeichnet. In  Schönau  verblieben  einhundert  Bürger,  welche 
sich  den  Verhältnissen  anbequemen  mussten.  Obwohl  sie  sich 
Anfangs  fast  einmütig  weigerten,  bei  einem  lutherischen  Geist- 
lichen das  Abendmahl  zu  nehmen,  gaben  sie  doch  schliesslich 
auf  den  Rat  der  Genfer  Theologen  ihren  Widerstand  auf. 
Nach  Ludwigs  VI.  Tode  (1583)  erblühte  die  wallonische  Ge- 
Gemeinde  unter  seinen  reformierten  Nachfolgern  abermals, 
bis  sie  1622  mit  der  Besetzung  der  Pfalz  durch  die  Bayern 
als  solche  zu  existieren  aufhörte.1)  Die  Beendigung  des 
dreissigjährigen  Krieges  und  die  Wiedereinsetzung  Karl  Lud- 
wigs (1649)  bewirkten,  dass  die  Schönauer  Wallonenkolonie 
jetzt  als  deutsch-französische  Gemeinde*)  wieder  erstand. 
Trotzdem  die  Predigten  französisch  gehalten  wurden,  soll  zu 
Anfang  dieses  Jahrhunderts  nur  noch  ein  Mitglied  der  Ge- 
meinde der  Sprache  seiner  Vorfahren  mächtig  gewesen  sein. 

Zweimal  wurde  versucht,  Schönau  dem  Cisterzienserorden 
wieder  zu  gewinnen.  Bekanntlich  liess  Kaiser  Ferdinand  II. 
am  6.  März  1629  das  sog.  Generalrestitutionsedikt  ergehen, 
nach  welchem  die  seit  dem  Passauer  Vertrage  vorgenommene 
Einziehung  von  Klöstern  gegen  den  klaren  Buchstaben  des 

Abh.  d.  in.  Kl.  d.  Akad.  d.  Wiss.  Xü.  Bd.,  IH.  Abth ,  S.  75  f.  Mit  wel- 
chen Augen  die  Gegner  Friedrichs  m.,  insbesondere  der  demselben  aller- 
dings nicht  günstig  gesinnte  Pfalzgraf  Wolfgang,  das  Aufblühen  der  Frem- 
denkolonien betrachteten,  ergeben  die  Klagen  des  letzteren  wider  den 
Kurfürsten  vom  Februar  1565  (Kluckhohn,  Briefe  Friedrichs  des  From- 
men 1,  565)  und  die  Äusserung  Witekinds  (unten  S.  94). 

')  Cuno,  Die  pfalz.  reformierten  Fremdengemeinen  (Pfalz.  Memorabile 
Teil  XIV,  Westheim  1886)  S.  154  f.  —  *)  So  wird  sie  auf  dem  Grabsteine 
des  Pfarrers  Johannes  Daniel  d'Orville,  gest.  1686,  in  der  evangelisch- 
protestantischen Kirche  in  Schönau  genannt. 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg.  93 

Augsburger  Religionsfriedens  von  1555  Verstösse  und  dass  dem- 
gemäss  solche  samt  ihren  Gütern  der  Katholiken  zurückzu- 
geben seien.  Die  Cisterzienser  Hessen  es  an  nichts  bei  der 
damaligen  katholischen  kurbayrischen  Regierung  fehlen.  Ver- 
träge sollen  bereits  abgeschlossen  gewesen  sein.  Doch  konnten 
sie  nicht  vollzogen  werden ,  da  nach  den  Bestimmungen  des 
westfälischen  Friedens  die  reformierte  Kurlinie  wieder  von  den 
pfälzischen  Landen  Besitz  ergriff.  Kaum  war  dieselbe  aus- 
gestorben (1685),  so  unterhandelte  der  Abt  des  Mutterklosters 
Eberbach  Alberich  Kraus  (1667—1702)  mit  der  jetzt  katho- 
lischen Regierung  der  Pfalz  über  die  Wiederherstellung  des 
Klosters  Schönau.  Die  Bemühungen  sollen  aber  gescheiten 
sein,  weil  die  vorgeschlagenen  Bedingungen  dem  Abte  keines- 
wegs zusagten.1) 

Nach  dem  Vorgange  Widders2)  wird  in  der  Regel  anjje- 
nommen,  dass  durch  den  dreissigjährigen  und  den  Orleansschen 
Krieg  die  Klostergebäulichkeiten  bis  auf  die  heute  noch  vor- 
handene!) Reste  zerstört  worden  seien.  Eine  Bestätigung  hie- 
für lässt  sich  aber  in  der  einschlägigen  Litteratur  nicht  auf- 
finden.3) Dass  zum  mindesten  die  Raubzüge  Ludwigs  XIV 
nicht  erst  das  Kloster  vernichteten,  beweist  das  Zeugnis  des 
Jesuitenpaters  Daniel  Papebroch  (1675).')  „(Schonaugin), 
euius  structurani  olim  splendidissimani  furor  Calvinisticus 
evertit  et  reliquit  solum  ingentia  ecclesiae  saxa  subruta  cum 
aliquot  locis,  quae  subsei  viunt  textoribus  GalJicis  et  Walloni- 
cis,  qui  eo  amore  haereseos  transfugerunt"  und  ferner:^ 
„Magis  optaremus  servata  fuisse  sacri  corporis  (Hildegundis) 
ossa;  aut  eadem  etiam  nunc  inter  ecclesiae  rudera  divino 
dicio  reperiri:  nihil  enim  Schonaugiae  nunc  superest,  quod 
s.  Hildegundein  ibi  cultam  fuisse  doceat,  nisi  vitrearum  qua- 
rumdam  fenestrarum  reliquiae,  quas  anno  mdcxx")  lustravit 
noster  Joannes  Gamans,  testatus  in  alio  nullo  coenobio  vidisse 

»)  Bär  a.  a.  0.  1,  182.  —  *)  1,  352:  „(Die  Klosterkirche  wurde)  durch 
die  im  XVTI.  Jahrhunderte  aber  gewesene  verderbliche  Kriege  ebenfalls 
»o  verwüstet,  dass  das  vormalige  Kapitelhaus  in  eine  Kirche  verwandelt 
werden  musste."  —  ')  Nach  Wirth,  Archiv  2,  4,  schwärmte  1621  Tilly 
den  Neckar  bis  Mosbach  hinauf,  berührte  Neckarsteinach,  Schönau  und 
bezeichnete  überall  seinen  Weg  durch  Plünderung  und  Zerstörung.  Ob 
er  aber  auch  die  Schönauer  Klosterräume  verwüstete?  —  4)  Acta  SS. 
Apr.  2  ,  780a.  —  *)  S.  782a.  —  «)  Dass  diese  Jahreszahl  kaum  richtig 
sein  kann,  wurde  in  dieser  Zeitschr.  N.  F.  6,  439  Anm.  4. 


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Huffschmid. 


taiu  insanas  et  amlaces  iii^entiuui  >axoruni  et  niolium  sub- 
structiones,  quae  nunc  omnes  Mihrutae  iacent14.  Gegenüber 
diesen  katholischen  Zeugnissen,  welche  als  verdächtig  be- 
trachtet werden  könnten,  verdienen  noch  von  evangelischer 
Seite  folgende  eine  besondere  Beachtung:    Zeil'er1):  „Chur 
Pfaltz  hat  folgents  viel,  so  wegen  der  Religion  ausz  Nider- 
land  gezogen  seyn,  dahin  (nach  Schönau)  gesetzt,  dasz  es  mit 
der  Zeit  wie  ein  kleines  Stättlein  allda  auszusehen  hat.  Be- 
sagtes Closter  aber  ist  jetzo  alles  sampt  den  Grabschrifften 
verwüst,  verderbt,  zerstört  "    Un»l  insbesondere  der  deutsch 
gesinnte,  allem  fremden  Wesen  abholde,  wenn  auch  etwas 
derbe  Witekind,  welcher  freilich  nur  von  den  pfalzgräflichen 
Denkmälern  in  Schönau  spricht:2)   „Adoltf  liegt  zu  Schönaw, 
weisz  nicht  ob  seines  grabes  anzeiguag  noch  vorhanden  seve. 
Alsz  ich  vor  etlichen  jähren  sähe.3)  war  es  zum  theil  zer- 
brochen, stund  eine  Krippen  darautf.  darausz  ein  pferd  asz, 
vnndt  seinen  stall  da  hatt.  [waren  andere  Gräber  also  von  den 
Welschen,  die  solchs  Closter  jetzo  inhaben,  beschissen,  dasz 
einer  mit  einem  feurhackhen  nit  hett  können  auf  den  grundt 
khommen.    Bescheissen  also  landt  vnd  leuth,  lebendig  und 
todt,  die  gutten  verjagten  Christen.]1)    Es  ist  nicht  fein  dasz 
die  Herren  ihrer  vorfahren  nionumenta  vndt  begräbnüszen  so 
lassen  verwüstet  werden,  vndt  abgehen.  Wolfen  Sie  doch  nitt 
<lasz  solches  hernaclimals  den  ihren  geschehe,  die  sie  jetz  m> 
köstlich  vndt  prächtig0)  laszen  zurichten,  quod  tibi  fieri  non 
vis  alteri  ne  feceris.  Monumenta  sunt  sacra  etiam  apud  Eth- 
nicos  et  Barbaros."    Demnach  war  in  der  zweiten  Hälfte  des 
US.  Jahrhunderts ü)  der  Kapitelsaal  (der  pfalzgräfliche  Begräh- 

')  in:  Merian,  Topographia  Palatinatus  Hheni  U'A'y,  8.  65,  in  der  zwi- 
schen 1071  und  lt>73  herausgekommenen  Ausgabe  S.  79.  —  2)  I)iese  Stelle 
i  t  oben  8.  81  teilweise  abgedruckt  nach  dem  (  od.  Bav.  2848  und  voll- 
ständig in  den  dort  Anm.  1  bezeichneten  Schriften.        )  ..Alsz  ich  da* 
bin  gewesen.4*  Geneal.  (oben  8.78).       1)  Die  eingeklammerte  Stelle  fehlt 
in  den  „Duees  Bavariae"  (oben  8.  78).    "Wie  es  scheint,  sind  die  Worte 
-die  gutten  verjagten  Christen"  eine  Anspielung  auf  die  fast  gleichlautenden 
im  Testamente  Friedrichs  III.  (oben  8.  91)  und  auf  dessen  Witekind  uber- 
trieben scheinende  Sorgfalt  für  die  welschen  Kalvinisten.  —  *)  ,vmlt 
prächtig"  feldt  in  der  Geneal.  -  6j  Wann  Witekind  in  Schönau  war. 
lasst  sich  noch  naher  feststellen.    Die  Wallonen  bezogen  15G2  das  Klo- 
ster; Witekind  war  von  1579  bis  1584  von  Heidelberg  abwesend,  und  die 
Gemahlin  Johann  Kasimirs,  Elisabeth  von  Sachsen  (f  1590),  wird  in  den 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 

ni>raum)  zu  einem  Pferdestall  degradiert!  Heute  lässt  sich 
unbefangener  über  die  von  den  protestantischen  Fürsten 
Deutschlands  den  fremden  Glaubensgenossen  gewährte  Auf- 
nahme urteilen.  Gewann  dadurch  einerseits  Handel  und  In- 
dustrie, so  darf  auf  der  andern  Seite  nicht  verschwiegen 
werden,  dass  die  Gleichheit  des  Dekenntnisses  damals  mehr 
galt,  als  die  Zugehörigkeit  zu  demselben  Volke  und  dieses  zu 
einer  Zeit,  in  welcher  durch  den  religiösen  Zwiespalt  und  die 
dem  Auslande  entlehnte  Renaissance  aller  Sinn  für  die  deut- 
sche Vorzeit  und  deren  Herrlichkeit  geschwunden  war.  Nur 
so  ist  es  erklärlich,  dass  Welsche  ein  Kloster,  welches  vier- 
hundert Jahre  als  Kleinod  von  seinen  Schirmvögten,  den  Pfalz- 
grafen, gehütet  wurde  und  ihnen  teilweise  als  letzte  Ruhe- 
stätte diente,  nicht  bloss  eingeräumt  erhielten,  sondern  rs 
auch  ungerügt  zerstören  durften.  Leider  verwirklichte  sich 
Witekinds  prophetische  Ahnung,  dass  die  prächtigen  Renais- 
sanee-Grabmäler ')  des  kurfürstlichen  Erbbegräbnisses  in  der 
Heiliggeistkirche  zu  Heidelberg  einmal  dem  gleichen  Schick- 
sale verfallen  könnten/)  indem  bekanntlich  noch  viel  brutaler 
als  die  niederländischen  Tuchmacher  mit  Schönau,  ein  anderer 
Welscher,  nämlich  der  allerchristlichste  R<>i-Soleil  mit  der 
pfälzischen  Hauptstadt  und  ihren  Kunstwerken  verfuhr.  Hof- 
fentlich werden  derartige  Zerstörungen,  mögen  sie  von  aussen 
oder  von  innen  drohen,  uns  künftig  erspart  bleiben.  Um  den 
Sinn  für  die  Erforschung  vergangener  Zeiten  zu  wecken  und 

rDuces  Bavariaeu  noch  als  lebend  aufgeführt.  Demnach  kam  Witekimi 
zwischen  15(>2— 1579  oder  zwischen  15<H4— 1590  nach  Schönau.  Wenn 
Hinz  a.  a.  O.  S.  XVII  damit  Recht  hat,  dass  die  „Genealogia4*  (es  sollte 
richtiger  heissen:  die  „Duces  Bavariae")  1585  verfasst  wurde,  so  fiillt  der 
„vor  etlichen  jähren4,  gemachte  Besuch  Witekinds  in  Schönau  in  die 
Jahre  1562 — 1575»  Nach  Heberer,  Aegyptiaca  servitus  S.  1H  wäre  Wite- 
kind  1582  bei  Hofe  in  Heidelberg  zur  Tafel  gewesen;  es  erscheint  die* 
wenig  wahrscheinlich,  da  der  lutherische  Ludwig  VI  ihn  wegen  seines 
reformierten  Bekenntnisses  drei  Jahre  zuvor  aus  dem  Amte  entfeint  hatte. 

Er  hat  offenbar  die  kostbaren  Denkmäler  der  Kurfürsten  Frie- 
drich II.,  Otto  Heinrich  und  vielleicht  auch  Friedrichs  III.  im  Auge  - 
-)  Auch  Kurfürst  Karl  Ludwig  (t  lßHO)  sah  den  Untergang  der  Denk- 
mäler seiner  Ahnen  voraus  in  seiner  bekannten  Äusserung:  „Chur-l'faltz 
wird  zu  der  Zeit  das  Jubileum  im  Chor  der  Kirche  zum  Heil.  Geiste  mit 
stiller  Music  halten,  wenn  anders  die  hypergryphischen  Völcker  seine 
Gebeine  werden  ruhen  lassen.*4  Von  Ludewig  -  v.  Finsterwald  S.  511.  Un- 
ter dem  Jubiläum  ist  das  SOOj&hrige  der  Universität  Heidelberg  gemeint 


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Huffschmid. 


rege  zu  erhalten,  ist  es,  je  geringer  die  erhaltenen  Überreste 
und  je  zerstreuter  die  schriftlichen  Nachrichten  sind,  eine  uro 
so  grössere  Ehrenpflicht,  zu  deren  Beschreibung  und  Samm- 
lung das  Seine  beizutragen. 

■ 

YI.  Verzeichnis  der  Äbte  des  Klosters  Schönau. 
Die  wallonischen  Prediger  bis  zum  30jährigen  Kriege. 

Um  die  Feststellung  der  Zahl,  Namen  der  Äbte  und  ihrer 
Kegierungszeit  haben  Schannat  1 , 1 56 f.  (S),  Widder  1,  349f., 
Würdtwein  S.  337  f.  (W)  und  Mone  in  dieser  Zeitschr.  11, 60 
(M)  sich  Verdienste  erworben.    Nach  Jongelinus  2,60  hatte 
das  Kloster  im  ganzen  einundfünfzig.    Damit  stimmt  auch 
überein,  dass  der  vorletzte  auf  seinem  Grabstein  (oben  S.  73 
No.4)  als  fünfzigster  bezeichnet  wird.  Trotz  aller  Bemühungen  ) 
ist  es  aber  bis  jetzt  noch  nicht  geglückt,  ein  vollständiges 
Verzeichnis  herzustellen,  indem,  falls  obige  Zahl  nicht  auf 
Irrtum  beruht,  immer  noch  die  Namen  von  neun  Äbten  ver- 
misst  werden.    Bei  Benützung  der  hier  folgenden  Zusammen- 
stellung, welche  wohl  im  Stande  ist,  die  älteren  entbehrlich 
zu  machen,  möge  beachtet  werden:  Wenn  nicht  ausdrücklich 
bemerkt  wird,  wann  der  betreffende  Abt  gewählt  wurde,  seine 
Würde  niederlegte  oder  starb,  bedeuten  die  hinter  seinem 
Namen  angeführten  Daten  nur,  in  welchem  Jahre  bezw.  Mo- 
nate und  Tage  er  zuerst  und  zuletzt  in  den  Urkunden  oder 
von  Schriftstellern  erwähnt  wird.    Existieren  aus  einem  sol- 
chen Jahre  nur  Urkunden  mit  blosser  Jahresangabe,  so 
werden  dieselben  sämtlich  erwähnt;  sind  sie  aber  neben  auch 
nach  Monaten  oder  Tagen  bestimmten  überliefert,  so  finden 
nur  diese  und  zwar  immer  die  älteste  bezw.  die  jüngste  Be- 
rücksichtigung.   Mit  Ausnahme  der  bei  Gudenus  und  Würdt- 
wein gedruckten  Urkunden,  ist  stets  der  neueste  Abdruck 
oder,  wo  gar  keiner  vorliegt,  der  neueste  Auszug  bemerkt. 
Citate  mit  dem  Worte  „nach",  z.  B.  nach  Widder,  bedeuten, 

»)  Falk,  Gesch.  des  Klosters  Lorsch  S.  171,  172  bemerkt,  dass  das 
in  der  Würzburger  Universitätsbibliothek  Mp.  Theol.  f.  132  aufbewahrte 
grössere  Lorschcr  Nekrolog  die  Todestage  von  Äbten  und  Geistlichen  des 
Klosters  Schönau  enthalte.  Eingezogenen  Erkundigungen  nach  sind  es 
aber  nur  spätere  Einträge  aus  dem  16.  Jahrhundert,  welche  unermittelt 
bleiben  konnten,  da  die  Abtreihe  jener  Zeit  gar  keine  Lücken  aufweist. 


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Die  Cisterzienscrabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


97 


dass  für  die  Behauptung  des  Schriftstellers  der  urkundliche 
Nachweis  fehlt  oder  dass  die  Quelle,  welche  er  anführt,  un- 
zugänglich und  daher  unkontrolierbar  ist. 

1)  Konrad.  1152  (G.  14)  -  1153/56  (G.  16)*).  Nach 
Widder  war  er  schon  1150  Abt.  S.  1,  156  und  Widder  be- 
zeichnen ihn  als  Grafen  von  Henneberg.  (S.  oben  S.  70  Anm.  4.) 
Beides  ist  nicht  erweislich. 

2)  Godfrid.  1182  (W.  23)  —  1192  (Wirtemb.  U.  B.  2,  443). 
Nach  dem  Exordium  magnum  war  er  vor  seiner  Erwählung 
in  einem  andern  Kloster  (de  altera  domo  assumptus.  Tissier. 
Bibliotheca  patr.  Cislerc.  1,  184).  Sein  Todestag  ist  ein  fünfter 
September  (Henriquez,  Menologium  Cisterc,  Antwerpen  1630, 
S.  300.  Gallia  christiana  [ed.  2]  5,  712).  Nach  Widder  starb 
er  1196,  was  sehr  unwahrscheinlich  ist.2) 

3)  Diepold  oder  Theobald.  21.  I.  1196  (G.  39)  —  1203 
(Wirtemb.  U.  B.  2,  344).  Seit  etwa  1165  im  Cisterzienserorden 
(Caes.  Dial.  1,  345),  war  während  der  Verschworung  der  Laien- 
bruder in  Schönau  (diese  Ztschr.  N.  F.  6, 432)  dort  subcellerarius, 
(Tissier  1,  186),  1184  Prior  (G.  34),  bezog  als  erster  Abt  mit 
zwölf  Schönauer  Mönchen  am  29.  Oktober  1190  das  Tochter- 
kloster Bebenhausen,  dann  Abt  in  Schönau,  schliesslich  solcher 
in  Eberbach  1206  (G.  71),  gest.  am  21.  Februar  (Roth,  Fontes 
rer.  Nass.  3,  3  und  17)  1221  (wie  sich  aus  dem  Mittehh.  U.  B. 
3,  147  ergiebt).    Caesarius  1,  50  antizipiert,  wenn  er  ihn 

')  Diese  Urkunde  setzen  Remling,  Speir.  Ü.-B.  1,  97  „ums  Jahr  1150", 
S.  2,  76  und  W  18  ins  Jahr  1152;  G.  16  schreibt  vorsichtiger  „115..* 
Für  die  Zeitbestimmung  ist  massgebend  der  nach  dem  Domdekane  und 
den  Pröpsten  von  S.  Wido  und  S.  Germanns  genannte  Zeuge:  Godefridus 
rnstofl.  1153  war  noch  ein  gewisser  Konrad  Kustos  und  Zeizolf  Dom- 
propst (Remling  1,  102);  am  13.  März  1157  bekleidete  beide  Würden 
Godfrid  (prepositus  de  domo  et  custos.  Wirtemb.  U.-B.  2,  108),  welcher 
bereits  am  8.  Januar  1156  als  Dompropst  .vorkommt  (das.  2,  101).  In 
obiger  Urkunde  war  er  nur  custos;  sonst  würde  er  unter  den  Zeugen 
auch  den  ersten  Rang  eingenommen  haben.  Folglich  fallt  sie  zwischen 
1153  und  1156.  —  »)  Der  Kuriosität  halber  mag  noch  erwähnt  werden, 
dass  Geschichtsforscher  des  17.  Jahrhunderts  Godfrid  für  einen  Herrn  von 
Gemmingen  hielten!  Wirtembergisch  Franken  7,  373.  —  Der  5.  Januar 
als  Todestag  eines  Abtes  Godefrid  von  Schönau  bei  Becker,  Das  Necro- 
logiura  der  vormaligen  Prämonstratenser- Abtei  Arnstein  an  der  Jahn 
(Annalen  des  Vereins  für  Nass.  Altertumskunde  16,  42)  bezieht  sich  offen- 
bar auf  einen  Abt  des  Benediktinerklosters  Schönau  im  Kreise  St.  Goars- 
hausen. 

/.eltachr.  f.  G*tch.  d.  Obcrrh.  N.F.  VII.  1.  7 


08 


Huffschmid. 


schon  1187  88  als  Abt  in  Schönau  bezeichnet;  unter  dem  dort 
S.  51  auftretenden  unbenannten  Prior  kann  nur  Theobald  ge- 
meint sein.  Irrigerweise  wird  er  im  Mittelrhein.  U.  B.  2, 
CLXXXIX  für  einen  Abt  von  Schönau  bei  St.  Goarshausen 
gehalten. 

4)  Walther.  1206  (G.  70)  —  1208  (G.  73,  74.  Wirtemb. 
U.  B.  2,  368). 

5)  Daniel.  Sommer  12091)  (Caes.  Dial.  1.  36)  —  121* 
(G.  104).  Nach  den  Gesta  sanctorum  Villariensium  (Kloster 
Villers-en-Brabant) ,  M.  Germ.  SS.  25,  222  stammte  er  vom 
Niederrhein;  er  war  Scholaster  (Caes.  Dial.  1,  344)  des  Kol- 
legiatstiftes  St.  Martin  in  Kerpen,  Kr.  Bergheim  (das.  2,  200). 
des  Kollegiatstiftes  St.  Chrysauthus  und  Daria  in  Münster- 
eifel, Kr.  Uheinbach  (das.  2,  39),  dann  Kanonikus  des  Dom- 
stiftes in  Köln  (das  2,  178),  Prior  in  Heisterbach  (das.  1,  82, 
344;  2,  178,  211),  endlich  Abt  in  Schönau.  Er  starb  an  einem 
27.  Juni  (Ilenriquez  S.  208  f.,  Gallia  Christ.  5,  712).  Nach 
Henriquez  soll  er  auch  Mönch  und  Prior  in  Himmerode  ge- 
wesen sein.  Obwohl  der  Nachweis  fehlt,  wäre  es  doch  nicht 
unmöglich,  da  Heisterbach  von  den  dortigen  Cisterziensern 
besiedelt  wurde. 

V>)  Christian.  22.  VII.  1220  (G.  116)  —  V.  1221  (Mittel- 
rhein. U.  B.  3,  147.  S.  1111  das.  ist  er  irrtümlich  unter  die 
Äbte  von  Schönau  bei  St.  Goarshausen  eingereiht!) 

7)  Konrad  (II).  1222  (G.  124)  —  1223  (Boos,  Wormser 
Urkundenbuch  2,  722). 

')  Nach  G.  73  könnte  eh  den  Anschein  haben,  als  sei  Daniel  schon 
1208  Abt  gewesen,  weil  er  unter  den  Zeugen  einer  Urkunde  Dietherichs 
von  Aunweiler  als  „Schonaugiensis  abbas  Daniel"  vorkommt  und  in  der- 
selben bemerkt  wird:  „cui  (nämlich  dem  Siegel  des  Ausstellers)  et  suum 
apposuit  Schonaugiensis  abbas  Waltheros,  cuius  temporibus  hec  gesta 
sunt,  anno  scilicet  incamationis  domini  mccviii.  Testes  hi  sunt:"  etc. 
v.  Heinemann,  Heinrich  von  Braunschweig,  Pfalzgraf  bei  Rhein  8.  124 
und  Anm.  2  verlegt  aber  mit  Recht  das  Privileg  desselben  für  Beben- 
hausen von  1208  (Wirtemb.  U.-B.  2,  368),  in  welchem  noch  Walther  auf- 
tritt, in  die  letzte  Hälfte  des  November.  Daniel  wäre  also  frühestens 
Ende  dieses  Monats  Abt  geworden.  Mir  scheint  aber  die  Zeugenschaft 
des  Abtes  Daniel  bei  G.  nur  eine  undatierte  Bestätigung  eines  unter  Abt 
Walther  1208  beurkundeten  Vorganges  durch  ersteren  zu  sein,  da  es  sonst 
unerklärlich  wäre,  warum  den  geistlichen  Zeugen  ausnahmsweise  drei 
weltliche  vorangehen. 


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Die  Cisterzieuserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


99 


8)  Berthold.  28.  VIII.  1224  (Hartzheim,  Coucil.  Germ.  3, 
ölT)1)  —  1233  (Frey  und  Remling,  Otterberg.  U.B.  S.  45). 

9)  Konrad  (III).    19.  XI.  1233  (G.  595)  —  1240  (G.  190). 

10)  Ulrich.    1242  (G.  197) 

11)  Rudolf.  25.  I.  1245  (G.  199)  —  VII.  1249  (nach  Zorn, 
Wormser  Chronik  S.  89). 

12)  Heinrich.   10.  III.  1250  (diese  Zeitschr.  18,  410)  - 
1258  (W.  101). 

13)  Ebelin.  VIII.  12Ö9  (G.  232)  —  29.  VIII.  1263  (<i. 
244  —  W.  121).  Mit  demselben  ist  zweifellos  der  vom  lü. 
X.  1263  (Rossel  2,  147)  —  17.  VI.  1271  (das.  2,  195)  vor- 
kommende Eberbacher  Abt  gleichen  Namens  identisch. 

14)  Otto.  V.  1267  (Baur,  Hess.  Urk.  1,  35)  -  3.  VIII. 
1279  (Rossel  2,  272  mit  dem  unrichtigen  Datum  26.  XII). 

15)  Werner.  15.  II.  1281  (Rossel  2,  277)  —  4.  IV.  1288 
(Urk.  im  Grossh.  Haus-  und  Staatsarchive  in  Darmstadt). 
Vielleicht  eine  Person  mit  dem  Prior  Wernhcr  in  einer  Ur- 
kunde von  1270  (Acta  acad.  Pal.  7,  299). 

16)  Johannes.  10.  VI.  1290  (Baur  5,  127)  —  25.  IX. 
1297  (Acta  acad.  Pal.  6,  304).  Abt  Johannes  von  Eberbach, 
welcher  zuerst  am  10.  VIII.  1299  urkundlich  erwähnt  wird 
(Rossel  2,  390)  und  am  14.  IX  1306  starb  (Bär  2,292).  ist 
wahrscheinlich  derselbe. 

17)  Friedrich.  5.  XII.  1299  (W.  247).  Abt  von  Beben- 
hausen 8.  XII.  1281  (Diese  Zeitschr.  3,  425)  —  7.  X.  1294 
(das.  14.  363),  von  Schönau,  dann  abermals  von  Bebenhausen 
nach  dem  31.  X.  1300  —  15.  V.  1303  (das.  15,  215),  gest. 
fi.  I.  1305.    Sein  Grabstein  oben  S.  89,  No.  1. 

ls)  Peter  Cleinan  (Kleman).2)  15.  V.  1303  (Diese  Zeitschr. 
15.  216)  —  8.  III.  1306  (das.  15,  78);  kaum  ein  anderer  ist 
Abt  Peter  von  Eberbach,  erwähnt  seit  16.  X.  1306  (Rossel  2, 
494;,  gest.  12.  IX.  1310  (Bär  2,  300),  welcher,  wie  sein  Vor- 
gänger, Johannes  (No.  16),  dvm  Kloster  Schönau  entnommen 
worden  zu  sein  scheint.  ') 

ll  Im  Abdrucke  bei  G.  130  fehlt  der  Abtsuame.  2)  Die  Mainzer 
Patrizierfamilie  der  Walpode  nannte  sich  nach  einem  ihrer  dortigen 
Häuser  schon  1300  de  Oemanno,  „zume  Clemanne"  (Joannis,  Her.  Mog. 
J,  82;  6,  455,  457.  Gudenus,  Syll.  praef.  35.  Baur  2,  598,  »J53).  Vielleicht 
gehörte  Abt  Peter  derselben  an.  -  -  3)  Es  Hesse  sich  entgegenhalten,  dass 
in  einer  Urkunde  des»  Abtes  Johann  von  Altenberg  vom  24.  Februar  13u*;, 

7* 


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100 


Hulfschmid. 


19)  Hugo.    17.  III.  1307  (Diese  Zeitschr.  7,  42  f.). 

20)  Jakob.    1  XL  1312  (Remling,  Speier.  U.  B.  1,  466) 

—  25.  IV.  1321  (Diese  Zeitschr.  6,  320). 

21)  Engelbold  (Engelbelt,  Engelbert).   4.  VIII.  1323  (Baur 
2,  884)  *)  —  12.  III.  1327  (diese  Zeitschr.  11,  57). 

22)  Ludold.    3.  VII.  1341  (Inschrift  oben  S.  84  No.  21) 

—  2.  XII.  1343  (Baur  5,  316).  Seine  Mutter  hiess  Mechthildis. 

23)  Drutwin.    1350  (nach  S.  1,  158). 

24)  Johannes  (II).    G.  II.  1356  (Remling  1,  608)  —  1357 
(Diese  Zeitschr.  7t  53). 

25)  Heilmann.    22.  XI.  1360  (Diese  Zeitschr.  7,  53)  — 
6.  III.  1363  (diese  Zeitschr.  11,  58). 

26)  Peter  (II).  17.  XI.  1375  (v.  Löher,  Archiv.  Zeitschr. 
2,  222)  —  21. 1.  1387  (Koch  und  Wille,  Pfalz.  Reg.  No.  4702); 
wie  es  scheint,  verzichtete  er  auf  sein  Amt  und  zog  sich  in 
das  Kloster  Eberbach  zurück.  Starb  am  7.  Oktober  1395. 
Über  sein  Grabmal,  vgl.  oben  S.  89  No.  2. 

27)  Gotfried  (II.)  aus  Schriesheim  1392  (nach  M.  11,  60)  — 

4.  II.  1403  (Winkelmann,  U.  B.  d.  Univ.  Heidelberg  2,  17). 

28)  Eberhard  1405  (nach  S.  1,  159). 

29)  Marquard.  7.  X.  1405  (diese  Zeitschr.  11,  58)  — 
29.  IV.  1406  (das.  11,  J59).  War  nach  Gall.  Christ.  5.  712 
früher  Mönch  in  Maulbronn. 

30)  Johannes  (III.).  17.  VIII.  1417  (ungedrucktes  Vidi- 
mus  der  bei  Baur  4,  48  befindlichen  Urkunde  im  Grossh. 
Haus-  und  Staatsarchiv  in  Darmstadt.  Ohne  den  Abtsnamen 
erwähnt  im  Hess.  Arch.  10,  137). 

31)  Konrad  (IV.).    22.  VH.  1419  (Simon,  Erbach.  U.  B. 

5.  191)  —  11.  XL  1438  (W.  263). 

also  zu  einer  Zeit,  wo  in  Schönau  sich  noch  Abt  Peter  befand,  bereits 
ein  Abt  Peter  von  Erbach  (=  Eberbach)  erwähnt  wird  (Rossel  2,  490). 
Da  aber  dessen  Vorganger  Johannes  noch  am  24.  Juni  1306  auftritt  (Rosse) 
2,  493)  und  am  14  September  gl.  J.  starb,  so  ist  entweder  in  der  ersten 
Urkunde  statt  „in  die  b.  Mathie  apost"  =  24.  Februar  „in  die  b.  Mathei 
apost."  =  21.  September  zu  lesen,  oder  sie  stammt  aus  dem  Jahre  1307, 
indem  die  Abtei  Altenberg  das  Jahr  mit  dem  25.  März,  vielleicht  auch 
nach  Kölnischer  Sitte  mit  Ostern  beginnen  Hess. 

M  Boos  2,  131  verlegt  diese  Urkunde  auf  den  16.  Juni.  Dies  wäre 
aber  nur  richtig,  wenn  das  Datum  lauten  wurde:  „feria  quinta  post  in- 
ventionem  beati  Nazzarii  et  sociorum  eius",  statt:  «post  diem  beati 
N.  e.  8.  e 


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Die  Cisterzienserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


101 


32)  Gerhard.  24.  VI.  1450  (Diese  Zeitschr.  11,  58)  — 
2\.  VIII.  1459  (das.  11,  59).  Ein  Gerhardus  professus  de 
Schonnaw  wird  in  Heidelberg  1423  oder  1424  magister  artium 
(Töpke  2,  375),  1432  Provisor  bei  St  Jakob  (das.  2,  594), 
1441  Licentiat  der  Theologie  (das.  2,  596). 

33)  Peter  (III.).    1461  —  1464  (nach  M.  11,  60). 

34)  Johannes  (IV.).  8.  VIII.  1468  (Paulus,  Bebenhausen 
S.  41)  -  3.  III.  1474  (diese  Zeitschr.  N.  F.  3,  ml  16).  Ver- 
mutlich identisch  mit  Johannes  Bode  aus  Boppard,  welcher 
nach  dem  20.  X.  1475  Abt  in  Eberbach  wurde  und  am  12.  De- 
zember 1485  starb.   Über  seinen  Grabstein  oben  S.  89  No.  3. 

35)  Eberhard  (II.),  auch  Erhard.  27.  V.  1479  (diese  Zeitschr. 
N.  F.  3,  ml  16)  —  20.  IX.  1482  (diese  Zeitschr.  24,  274). 

36)  Nikolaus  aus  Neidenstein,  erwählt  30.  X.  1491  (Mone, 
Bad.  Qucllensamml.  3,  161)  —  1502  (Hess.  Archiv.  10,  156). 
Professus  in  Schönau  und  Student  in  Heidelberg  1477  (Töpke 
1,  353),  später  Provisor  des  St.  Jakobsstiftes  daselbst  (Mone 
3,  160). 

37)  Jakob  (II)  Vitriatoris  aus  Heidelberg.  5.  X.  1503 
(W.  303  mit  dem  unrichtigen  Datum:  9.  Oktober),  verzichtete 
auf  seine  Würde  21.  Juni  1520  (Roth  3,177).  1482  Professus 
in  Schönau  und  Heidelberger  Student   Toepke  1,369. 

38)  Markus  1520  (Roth  3,  177),  verzichtete  29.  Oktober 
1523.  Zuvor  Prior  in  Schönau  (das.).  1508  studierte  in 
Heidelberg  ein  Professus  in  Schönau  fr.  Marcus  Senger  aus 
Heidelberg.   Toepke  1,467. 

39)  Nikolaus  (II)  Senger  aus  Heidelberg  1523  (Roth  3, 
177),  starb  Anfangs  August  1526  (Winkelmann  2,84).  1497 
Student  in  Heidelberg.    Toepke  1,423. 

40)  Lorenz  Ortt.  13.  XI.  1527  (Grimm,  Weisthümer  1, 
457),  starb  1529  (nach  S.  1,159). 

41)  Sebastian  Pfungstein  aus  Heidelberg,  erwählt  11.  I. 
1529  (nach  S.  1,159),  gest.  9.  VIII.  1554  (Widder  1,350). 
1508  studierte  er  als  Schönauer  Professus  in  Heidelberg. 
Toepke  1,467.   Über  seinen  Grabstein  oben  S.  73  No.  4. 

42)  Wolfgang  Cartheyser  (Cathuszer,  Cartheiser,  Kartheuser) 
aus  Worms  1554  (nach  W.  340),  starb  am  24.  VIII.  1563 
(Hess.  Archiv  8,  293).  1512  Professus  in  Schönau  und  Stu- 
dent in  Heidelberg.  Töpke  1,  484.  Über  seinen  Grabstein 
vgl.  S.  89  No.  4. 


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102 


Huffschmid. 


Folgende  Abte  wurden  fälschlich  für  Schönauer  gehalten: 

1)  Philipp,  welcher  nach  S.  1,  157  „transigit  anno  1209 
cum  Conrado  abbate  s.  Lamberti  super  iuribus  quibusdam  in 
Swenden".  Es  liegt  hier  eine  Verwechslung  mit  dem  Abte 
Philipp  von  Otterberg  vor,  welchem  Abt  Konrad  von  St.  Lam- 
brecht 1209  bewilligte,  für  sein  Kloster  und  dessen  Meierhöfe 
Wilre  und  Swanden  bei  Alsenbrück  (Bez.-A.  Kaiserslautern) 
stehendes  Holz  fällen  zu  dürfen.  (Widder  2, 260;  4, 212f.,  218.) 

2)  Nach  M.  11,60  und  Janauschek  *),  Orig.  Cisterc.  1,81 
war  ein  gewisser  Melchior  Abt  in  Schönau.  Derselbe  kommt 
1488  (Roth  1,  404)  und  1498  (Würdtwein,  Mon.  Pal.  1.  72) 
vor.  Das  Nekrolog  des  St.  Petersklosters  in  Erfurt  erwähnt 
seinen  Tod  unterm  31.  Dezember:  II  kal.  ian.  Melchior  abbas 
in  Schonavia  (Schannat,  Vindemiae  literariae  2,  21),  das  Ca- 
lendarium  des  Klosters  Pegau  in  Sachsen  unterm  31.  Mai: 
II  kal.  iun.  dns.  Melchior  abbas  in  Schonaw  (Mencken,  Script. 
2,  133).  Aus  Trithemius  geht  hervor,  dass  am  31.  Dezember 
1493  Melchior,  Abt  des  Benediktinerklosters  zum  heil.  Florinus 
in  Schönau  bei  St.  Goarshausen,  starb.  (Silbernagl,  Johannes 
Trithemius  2.  Aull.,  Regensburg  1885,  S.  256.)  Demnach 
hätte  der  Eintrag  im  Calend.  Pegav.  „ian."  statt  „iun.u  lauten, 
und  an  das  Ende  des  Monats  Dezember  gesetzt  werdon  müssen. 
Auch  die  Jahreszahl  1498  bei  Würdtwein  wäre  unrichtig 
überliefert. 

3)  Jongelinus  2,  60  sagt  bei  Besprechung  unseres  Klosters: 
„Abbas  Andreas  scriptis  celebris  floruit  1512  sub  Maximiliano 
imperatore".  Es  liegt  hier  eine  Verwechslung  vielleicht  mit 
einem  Abte  des  Klosters  Schönau  bei  St.  Goarshausen  vor; 
denn  nach  den  Quellen  (Roth  3,  177)  stand  Abt  Jakob,  wel- 
cher 1520  resignierte,  beinahe  (quasi)  18  Jahre  unserem 
Kloster  vor. 

Dem  folgenden  Verzeichnisse  der  französisch-reformierten 
Prediger  liegt  fast  ausschliesslich  die  Arbeit  von  Cuno,  Die 
pfälzischen  reformierten  Fremdengemeinen  (Pfälz.  Memorabile 
Theil  XIV,  Westheim  1886  S.,  154  f.),  zu  Grunde. 

I)  Dr.  theol.  Francois  du  Jon  oder  Franciscus  Junius,  aus 
französischem  Adelsgeschlechte,  geb.  am  1.  Mai  1545  in  Bourges, 

!i  Nach  diesem  insoferne,  als  er  die  betr.  Stelle  des  Calend.  Pegaviense 
unter  den  Quellen  des  Klosters  Schönau  anführt. 


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Die  Cistenrieuserabtei  Schönau  bei  Heidelberg. 


103 


studierte  in  seiner  Vaterstadt  und  in  Lyon  die  Rechte,  seit 
1565  Professor  der  Theologie  in  Heidelberg,  predigte  von 
hier  aus  einigemale  in  Schönau,  dann  ständiger  Prediger  da- 
selbst von  Oktober  1567  bis  1573  mit  Ausnahme  der  Zeit, 
während  welcher  er  Hof-  und  Feldprediger  des  Prinzen  von 
Oranien  war,  1575  wieder  Professor  in  Heidelberg,  1578  am 
Casimirianum  in  Neustadt  a.  d.  H.,  richtete  im  Frühjahre 
1579  auf  Befehl  des  Pfalzgrafen  Johann  Kasimir  die  Walloneu- 
kolonie  in  Otterberg  ein.  blieb  bis  1580  ihr  Prediger,  im 
gleichen  Jahre  wieder  Professor  in  Neustadt,  1584  in  Heidel- 
berg und  seit  1592  in  Leyden,  wo  er  am  13.  Oktober  1602 
starb.  «) 

2)  Clynet  (Clignet)  aus  den  französischen  Niederlanden, 
wurde  Dr.  theol.  in  Leyden.  um  1573  Prediger  in  Schönau, 
wanderte  1578  wegen  des  in  der  Pfalz  eingeführten  Luther- 
tums mit  einem  grossen  Teile  seiner  Gemeinde  aus  und  wirkte 
vom  Sommer  1580  bis  zu  seinem  um  1585  erfolgten  Tode 
als  Prediger  in  Otterberg. 

3)  Esaie  Godot  1G03— 1608. 

4)  Simon  Andreas  1608  bis  wohl  1622,  wo  die  wallonische 
Kolonie  als  solche  aufhörte. 

')  Adamus,  Vitao  theologorum  exterorum,  eil.  3.  S.  t)6f. 


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Auszüge 

aus  den 

Reehnungsbüchern  der  Camera  Apostolica 

zur  Geschichte 

der  Kirchen  des  Bistnms  Strassbnrg  1415—1513. 

Von 

AI.  Meister. 

Ein  wesentlicher  Bestandteil  des  römischen  Staatsarchives1) 
wird  gebildet  durch  die  Mehrzahl  der  Registerbände  der  camera 
apostolica  nach  ihrer  definitiven  Gestaltung  von  Martin  V. 
Dieses  handschriftliche  Material,  das  hauptsächlich  für  Lokal- 
geschichte interessant  ist,  war  bisher  so  gut  wie  unbenutzt, 
und  wurde  erst  durch  Gottlob2)  in  weiteren  Kreisen  bekannt. 
Auch  mir  hat  dessen  „camera  apostolica u  zur  Einführung 
treffliche  Orientierungsdienste  geleistet,  indes,  da  diese  Ab- 
handlung im  wesentlichen  nur  den  Gottlob  zugängig  gewesenen 
Serien  der  libri  introitus  et  exitus,  der  1.  mandatorum  et  bul- 
letarum,  der  1.  annatarum  und  der  1.  S.  Cruciatae  gewidmet 
ist,  so  gelangt  man  leicht  zu  der  Auffassung,  als  seien  andere 
Serien  ihnen  gegenüber  bedeutungslos  oder  -  verloren.  Er 
selbst  giebt  (S.  15)  zu:  „Es  sind  damit  nicht  alle  Reehenei- 
serien  der  ehemaligen  Kammerregistratur  erschöpft,  aber  die 
übrigen  sind  nur  ganz  trümmerhaft  auf  uns  gekommen  und 
zum  Teil  in  diesen  Hauptserien  verloren."  Ich  war  daher  ein 
wenig  überrascht,  im  römischen  Staatsarchiv  noch  7  mehr 
oder  minder  vollständige  Serien  Rechnungsbücher  konstatieren 
zu  können3),  nämlich:  die  libri  quitantiarum,  die  1.  resigna- 

*)  Über  die  Zusammensetzung  des  röm.  Stadtarchivs,  cf.  Gregorovius 
•  in  v.  Sybel,  Hist.  Zeitschr.  1876  Bd.  36,  S.  141  ff.  —  »)  Gottlob,  Aus  der 
Camera  apostolica  des  15.  Jahrhunderts.  Innsbruck  1889.  —  8)  Bisher 
wurden  die  durch  Gottlob  bekannten  Serien  ausgebeutet,  soviel  ich  er- 
fahre, für  Westfalen  (Finke),  Holland  (Brown)  und  Polen.  An  den  neu- 
aufgefundenen Serien  arbeiten  mit  mir  Starzer  für  Niederösterreich,  Hayn 


Auszuge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.  105 

tionuin  et  consensuum,  die  1.  compositionum.  die  1.  exspectan- 
tiarum,  die  1.  obligationum  particularium,  die  I.  obligationum 
pro  ininutis  et  communibus  servitiis  und  endlich  die  1.  forma- 
tariae,  welch  letztere,  Rechnungen  für  in  Rom  erfolgte  Ordi- 
nationen, Doktorprüfungen  u.  ä.  enthaltend,  für  unsre  Regesten 
keine  Ausbeute  lieferten.1) 

Über  den  Umfang  der  übrigen  Serien  mag  folgende  Über- 
sicht-) orientieren: 


Name  der  Serien 

1 

1  1  1 

■  i 

PC 

Zeit 

—   

Grossere  Lücken 

S  n 

=  - 

s 

~  3 
•-  • 

ai 

%A 

i.  ij.  yuiiantiarum 

Ol 

1  o\n> —  1 0 1 1 

141"            1/,          14Z^,          14  —  <, 

Ol 

U'-tr»     ^Ul«   IAA*)-  UiH 
1400 — OK)  ,   144—,    144»~ — 

Oi  ,  140/ — -Uö,  1.X»! — O 

2a.  L.    resignationum  et 

296 

1457- 15119 

1471-1481 

16 

consensuum. collect  A. 

b.  consensuum.  collect.  B. 

247 

1528—1869 

V 

3.  L.  compositionum 

5 

1413-1507 

1426-  54;  1459-61;  1482 

5 

—  1501;  1504 

4-  L.  exspectantiarum 

13 

i486— 1536 

1492—1504;  1505—16; 

6 

1518-19;  1521-24;  1526 

-  1535 

5.  L.  oblig.  particularum 

4 

1420-1482 

1421—57;  1472—1479 

4 

6.  L.  oblig.  pro  servitiis 

31 

1408—1798 

1418-21;  1429-33;  1456 

13 

(solutiones) 

-57;  1472-88;  1503-12; 

1517-22;  1551-87;  1604 

-12;  1653—60;  1672  — 

Dazu  die  Serie  der 

78;  1729-1755 

Annatarum 

132 

1421—1797 

1435— 35: 1448-57;  1467 

56 

-68;  1490;  1 496-97  u.  s.  w. 

Summa  .  . 

759 

181 

für  die  Rheinlande,  und  die  böhmischen  Stipendisten.  Mögen  ihre  Ar- 
beiten für  diese  neuen  Serien  die  dringend  nötipe  Ergänzung  zu  Gottlobs 
Buch  liefern. 

')  Eine  8.  Serie  wäre  die  der  libri  solutionum,  die  indes  teils  mit 
derjenigen  der  quitantiarum ,  teils  mit  derjenigen  der  obligationum  pro 
nrnutis  et  com.  servitiis  heute  zusammengestellt  und  verschmolzen  ist. 
Eine  9.  Serie  die  1  formatariae  —  %)  Die  Herstellung  dieser  Tabelle  er- 
möglichte mir  die  ausserordentliche  Zuvorkommenheit  der  Beamten  des 
röm.  Staatsarchivs,  die  dankend  hervorgehoben  zu  werden  verdient. 


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1 0«» 


Meister. 


Was  nun  den  Inhalt  dieser  Serien  angeht,  so  möge  betreffs 
der  Annatenbände  auf  die  Ausführungen  Gottlobs  verwiesen 
sein. 1)  Jeder  Band  zerfällt  in  zwei  Teile,  der  erste,  grössere 
enthält  die  auf  Bürgschaft  hin  gestundeten  Annaten  —  ein 
grosses  Schuldenregister  — ,  der  zweite  die  wegen  Todesfall 
und  anderen  Gründen  nie  gezahlten  Annaten,  respektive  die 
dem  Benenzialnachfolger  darüber  ausgestellte  Bescheinigung. 

Die  Quittungen  wirklich  gezahlter  Annaten  stehen  in  den 
libri  Quitantiarum. 

Die  1.  resignationuni  et  consensuum  werden  gebildet  durch 
Rechnungen  über  Resignation  auf  Pfründen  und  Ämter  und 
den  Konsens  der  Prokuratoren  und  anderer  (eorum  quorum 
interest).  Ein  solcher  Konsens  war  stets  nötig  bei  Errichtung, 
Veränderung  und  Aufhebung  von  Kirchen  und  Kirchenämtern, 
bei  Veräusserung  von  Vermögensbestandteilen  u.  ä.  Die  Serie 
teilt  sich  mit  dein  Jahr  1528  in  eine  Collectio  A  und  B,  wo- 
von die  letztere  in  kleinerem  Handformat  die  Gladden bände 
mit  den  Konzepten  zur  ersteren  umfasst. 

Die  jetzige  Serie  der  Kompositionen  ist  die  am  meisten 
verstümmelte,  vier  Bände  enthalten  Kompositionen  der  Datarie, 
der  fünfte  die  Taxen  für  die  Bullenspesen;  die  Kompositionen 
selbst  sind  die  Abgaben  an  die  expedierende  Behörde,  bekannt 
durch  die  Kompositionenreform  unter  Paul  III.2)    Der  Band 
mit  den  Ausfertigungsgebühren  für  die  Bullen  trägt  als  eine, 
vereinzelte  Erscheinung  seine  Motivierung  an  der  Stirne.  Auf 
dem  ersten  Folio  steht  nämlich  ein  im  Auftrage  Pius'  II.  vom 
Kardinalkämmerer  Ludovicus  tit.  Sti.  Laurentii  in  Damaso 
erlassenes  Edikt,  worin  der  bestehende  Missbrauch   in  der 
Kammerbuchführung  streng  gerügt  und  für  die  Zukunft  ver- 
ordnet wird:  quatenus  aliquis  eorum  quicunque  fuerit,  qui  onus 
expeditionis  bullarum  provisionis  cuiusvis  ecclesiae  patriavcalis, 
archiepiscopalis.  episcopalis,  abbatialis,  magistratus,  generalatus 
et  cuiusvis  alterius  ecclesiae  in  apostolica  camera  taxatae, 
assumpserit,  in  futurum  in  virtute  sanetae  obedientiae  et  sub 
exeonimunicationis  et  privationis  omnium  et  singulorum  bene- 
riciorum  suorum  et  quadringentorum  rlorenorum  auri  de  camera, 

')  Bes.  S.  33,  34.  1.  c.  —  2)  cf.  Dittrich,  Sixti  IV  ad  Paultim  in  com- 
positionum  defensio.  Breunsberg  1883.  Über  den  Verlauf  des  Kompositionen- 
Streites  Dittrich,  Gasparo  Contarini.  Braunsberg  1885.  S.  378  ff. 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostnlira.    Bistum  Strassburg.  107 


apostolicae  camerac  applicamloruni,  sententiis  et  pcnis,  quas 
sententias  et  penas  quemlibet  contrafacientem  incurrere  volu- 
mus  etc.  vel  praesumat  bullas  super  talibus  provisionibus  con- 
fectas  et  expeditas  per  se  vel  alium  seu  nlios  extrahere  seu 
extrahi  facere  de  camcra  apostolica  et  romana  curia,  nisi  prius 
in  eadem  cainera  dicti  domini  de  ipsa  camcra,  de  mane,  hora 
(.«nsueta,  etc.  praesentaverit  ccdulam  veri  coniputi  eius  et  sin- 
gularum  expensarum  in,  de,  et  super  ipsis  provisionibus  et 
bullis  expedidis,  quam  ccdulam  expensarum  in  dicta  cainera 
examinatorum  et  aprobatorum  postquam  signata  fuerit  et  sub- 
scripta  manu  clcrici  mensarii  vel  alterius  nomine  et  in  libris 
dictae  camerae  debitc  registrata  teneatur  et  debeat  etc. .  . .') 

Die  Serie  der  Exspektanzen  enthält  Anwartschaften  auf 
Pfründen  bei  eintretender  Vakanz.  Die  päpstlichen  Fxspek- 
tanzen  sind  nicht  zu  verwechseln  mit  den  durch  das  dritte 
Lateranensische  Konzil  abgeschafften,  auf  eine  bestimmte  Pfründe 
sich  beziehenden  Anwartschaften,  da  sie  nur  in  allgemeiner 
Form  auf  eine  beliebige  Vakanz  in  diesem  oder  jenem  Bistum 
ausgestellt  wurden.  Da  indes  in  der  Folge,  wohl  zur  Zeit  des 
Schismas,  auch  diese  päpstlichen  Exspektanzen  degenerierten 
und  zu  allerhand  Missbrauch  führten,  so  hob  sie,  nachdem 
sich  schon  das  Konstanzer  und  Basler  Konzil  dagegen  gewandt 
hatte,  das  Trienter  Konzil  vollständig  auf2)  -  und  in  vollem 
Einklang  damit  endigt  unsre  Serie  kurz  vorher  mit  dem 
Jahre  1Ö30. 

Die  1.  obligationum  particularium  waren  ebenfalls  für  An- 
natenschulden  bestimmt.  Die  aussergewöhnlichen  Fälle,  wie 
bei  Union  mehrerer  Kirchen  und  Klöster,  Gründung  von  Orden 
und  Gesellschaften,  Indulgenzen  u.  ä.  wurden  nämlich  von  den 
Annatenbänden  getrennt  in  diese  Separatserie  eingetragen. 

Die  obligationes  pro  servitiis  werden  gebildet  durch  ver- 
bürgte Schuldschreiben  für  die  servitia  communia  sowohl,  als 
die  servitia  minuta  der  Prälaten.  Wie  den  verschiedenen 
Schuldenregistern  der  Annaten  eine  Serie  mit  Quittungen 
nebenherlief,  so  muss  dieser  Serie  an  Servitienschulden  eine 
wirkliche  Zahlungsserie  in  den  libri  solutionum  entsprochen 
haben.    Mehrere  Bände  dieser  Serie  (wie  auch  der  Serie  der 

')  Als  Beispiel  diene  unser  Auszug.  Der  Band  ist  besonders  wichtig 
für  das  päpstl.  Finanz-  und  Taxenwesen.  -  *)  Tone.  Trid.  sess.  XXTV  C  11). 


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108 


Meister. 


Quittungen)  sind  auch  in  der  That  Solutionenbände  der  Prä- 
laten, einige  mit  noch  erkennbarer  Originalaufschrift  über 
solutionum.  Der  Obligationenband  Jahr  1413  enthält  hinter 
den  Obligationen  eine  eigne  Rubrik  Solutionen.1) 

Es  kann  hier  nicht  auf  die  interessanten  Fragen  der  Buch- 
führung, auf  die  formale  Behandlung  dieser  Serien  näher  ein- 
gegangen weiden.*)  Die  trefflichen  Ausführungen  Gottlobs 
betreffs  der  andern  Serien  finden  hier  meist  ihre  Bestätigung, 
aber  auch  ihre  nötige  Ergänzung  und  Erweiterung.  Für  unsern 
/weck  mögen  hier  nur  zur  Veranschaulichung  des  Inhaltes  die 
hauptsächlichsten  Formeln8)  folgen. 

Libri  Annataruin  I.  Teil :  Die  ...  N.  N.  procurationis  nomine 
prout  publico  constabat  instrumenta  obligavit  se  camerae  apostolicae 
nomine  X  super  annatas  canonicatus  et  praebendac  .  .  (oder  paro- 
chialis  ecclesiae  ...  u.ä.\  quorum  fructus  . .  marcharum  argenti  com- 
munis existimationis,  vacantium  per  obitum  (resignationem  u.  a  ) .  .  . 
extra  curiam  defuncti.  Collata  eidem  Romae  apud  Stum.  Petrum  Kl. 
Jan.  anno  primo  (u.  ä.).  Item  promisit  producerc  mandatum  ratifica- 
tionis  infra  6.  menses  *) 

Libri  annatarum  II.  Teil:  Bullae  restitutae:  Die5)  . . .  una  bulla 

l)  Dieser  Mischband  wurde  durch  Überführung  der  Kammer  nach 
Florenz  veranlasst,  wie  dort  fl.  1  zu  lesen  ist:  quiquidem  über  inceptus 
mit  in  Florencia  post  casum  urbis,  in  quo  coutinentur  primo  obligationes 
prelatorum,  postea  soluciones  communium  et  minutorum  servitionim  et 
deinde  bulle  de  curia  et  alie  bullate  et  subsequenter  littere  de  camera 
de  diversis  formis  et  in  fine  ante  rubricas  sunt  alique  annate  ...  —  2)  Nur 
einiges  sei  bemerkt.   Div.  Alex.  VI  Annat.  1501—1502  stehen  nach  dem 
2.  Teil  bull.  rest.  wieder  Annaten.   Div.  Innoc.  exspect.  1486—91  ist 
vielfach  die  oberste  Zeile  quer  abgeschnitten,  was  den  sicheren  Schluss 
gestattet,  dass  man  ursprünglich  auf  lose  Quaterne  schrieb,  die  später  zu 
einem  Band  zusammengebunden  und  verschnitten  wurden.  Die  Obligationen- 
bände 1492—98,  1498—1502,  1513—16  sind  drei  prächtige  Pergament- 
bände mit  schön  verziertem  Ledereinband.   Der  Lib.  trium  minutorum 
1434 — 4<>  ist  in  kleinem  Format.  —  ')  Es  ist  selbstverständlich,  dass  diese 
Formeln  unter  dem  Wechsel  des  Kammerpersonals  in  einzelnen  Ausdrücken 
Veränderungen  unterliegen.   Für  die  obl.  part.  und  die  exspect.  geben  wrr 
keine  Formel  wegen  ihrer  Länge  und  vielfach  individuelleren  Abfassung. 

\  Dies  meist  später  nachgetragen,  wie  ich  vermute,  nach  erfolgter 
Komposition  und  Eintrag  in  die  libri  compositionum.  Ausserdem  ist  oft 
am  Rand  nach  Tilgung  dieser  Schuld  ein  Zahlungsvermerk  nachgetragen 
zuweilen  mit  Hinweis  prout  in  libro  .  .  .  introitus  fl.  .  .  oder  prout  per 
cedulam  d.  depositarii.  —  *)  Das  obere  Datum  ist  das  der  Eintragung  in 
die  Rechnungsbücher,  wie  auch  bei  den  übrigen  Formeln,  das  untere,  das 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.      ]o  ♦ 

pro  N.  super  perpctuo  beneticio  .  .  .  cuius  fructus  .  .  .  marcharum 
argenti  communis  exist.  fuit  restituta  sine  obligatione  Romae  Kl.  Jan. 
anno  primo. 

Libri  quitantiarum  :  Universis  presentes  litteras  inspecturis  N.  N. 
camerarius  . .  salutem  in  Domino.  Ad  universitatis  vestrae  notitiam  de- 
ducimus  per  praesentes,  quod  reverendus  in  Christo  pater  (dilectus  filius) 
X  pro  parte  partis  sui  communis  servitii  (pro  totali  solutione  annatarum 
u.  ä.)  in  quo  camerae  apostolicae  sub  certis  pcnis  et  sententiis  ac  tcr- 
mino  nondum  elapso  ratione  dictae  suae  ecclesiae  tenebatur  .  •  flore- 
norum  auri  de  camera  ipsi  camerae  thesaurario  domini  nostri  papae 
X.  N.  pro  ea  reeipienti  per  manus  domini  A.  die  dato  praesentium 
et  tempore  debito  solvi  fecit  realiter  et  commune  effectum.  De  quibus 
sie  solutis  praefatum  dominum  X.  eiusque  ecclesiam  et  in  ea  sucecs- 
sorem  ac  suos  heredes  quoscunque  suaquo  et  eorundem  heredum  et 
successorum  bona  quaecunque  mobilia  et  immobilia,  praesentia  et 
futura  tenore  praesentiam  absolvimus  et  quietamus.  In  quorum  testi- 
monium  praesentes  litteras  fieri  feeimus  et  sigilli  dicti  domini  came- 
rarii  appensione  muniri.   Datum  etc. 

Unterschriften  des  Kollationators . .  des  Thesaurars . . 

Libri  resignationura :  Die  . .  .  N.  N.  procurator  ad  infrascriptum 
specialitcr  constitutus  a  domino  A.  sponte  prout  de  procurationis 
raandato  constat  cuiusdam  B.  publici  notarii  subseipti  et  publicati 
sub  vigore  dicti  mandati  consensit  resignationi  per  cum  factae  in 
raanibus  sanetissimi  domini  nostri  papae  de  beneficio  . .  .  quod  ob- 
tinebat.  de  quo  providetur  domino  C.  per  supplicationem  sub  dato  . . 
et  litterarum  apostolicarum  expeditione  in  favorem  dicti  C.  Juravit 
etc.  praesentibus  dominis  notariis  camerae  testibus  et  me  X. 

Libri  compositionum :  Die  ..  N.  tamquam  privata  et  principalis 
persona  obtulit  et  promisit  camerc  apostolice  pro  fructibus  per  eum 
de  ecclesia  . .  male  pereeptis  . .  Hör.  auri  de  camera  ad  primum  ter- 
rainum  solutionis  annatae  suae  scilicet  ad  6  menses  proxime  futuros 
sub  pena  exeommunicationis.  Obligavit  quoque  se  personaliter  et 
sua  bona  ac  iuravit,  renuntiavit  ac  se  summisit  in  forma.  Actum 
praesentibus  .  .  et  me  notario.1) 

Libri  obligationum  pro  servitiis:  Die  .  N.  episcopus  obtulit  pro 
communi  servitio  camerae  et  collegio  per  eum  debito  flor.  . .  ad  quos 
taxatus  et  (quinque)  minuta  servitia  consueta  pro  familia  et  officialibus 
domini  nostri  papae  et  dicti  collegii.  Item  recognovit  in  forma  pro 
collegio  et  familiaribus  eorundem  autem  communis  et  ininutorum 

Datum  der  wirklichen  Ausfertigung  der  Bulle,  Zahlung  der  Schuld  oder 
Bürgschaft  der  Prokuratoren. 

l)  Dies  die  Formel  unter  Martin;  unter  Callixt  III  ändert  sie  sich: 
die  .  .  N  habuit  bullam  sigillatam  sigillo  camerarii  super  ecclesia  .  .  cuius 
fructus  .  .  et  promitit  ipse  infra  (sex)  menses  proxime  futuros  annatam 
solvere  aut  praedictam  bullam,  ut  praemittitur  sigillatam,  restituere.  Obli- 
gavit etc.  w.  o. 


110 


Meister. 


servitiorum  medietatem  in  fest«  (. .  resureetionis  D.)  et  aliam  medie- 
tatem  in  festo  (omnium  sanctorum)  scqueute.  Kecognita  vero  infra 
unum  annum  a  dicto  festo  .  .  inantea  computandum  solvere  promisit. 
convenit,  submisit,  obligavit  iuravit  et  renuntiavit  in  forma  et  dictus 
X.  tulit  forma*  in  forma  pracsentibus.  .  . 

Libri  solutionura:  Universis  et  siugulis  praesentes  litteras  inspee- 
turis  A  dei  et  apostolicae  sedis  gratia  episcopus,  camerarius  .  .  salutem 
in  domiuo.   Universitati  vestrae  notum  facimus  per  praesentes,  quod 
venerabilis  pater  B.  episcopus  pro  [totali]  solutione  sui  communis  ser- 
vitii  in  quo  camerae  apostolicae  sub  certis  penis  extitit  efficacitcr 
obligat us  tiorenos  . .  .  auri  de  camera  et  pro  [integris]  minutis  ser- 
vitiis  consuctis,  debitis  pro  fainiliaribus  et  officialibus  doinini  nostri 
papae,  in  quibus  dictae  camerae  sub  dictis  penis  et  senteutiis  extitit 
similiter  obligatus  fiorenos  . .  .  clcricis  dictae  camerae  proprio  eorum 
et  aliorum  familiarium  et  officiaüum  dicti  domini  nostri  papae  nomine 
reeipientibus  per  manus  C  (mercatoris  Horentini)  die  dato  praesentium 
tempore  debito  solvi  feeit  cum  cfFectu.  De  quibus  sie  datis  et  solutis, 
dictum  B.  eiusque  heredes  successoresque  ac  omnes  alios,  quorum  inter- 
est  seu  interesse  poterit.  in  futurum  tenore  praesentium  quitamus, 
absolvimus  et  etiam  liberamus.  in  quorum  testimonium  praesentes 
litteras  fieri  et  sigilli  feeimus  appensione  muniri.   Datum  etc. 

Bei  den  nun  folgenden  knappen  Auszügen  sei  noch  bemerkt, 
dass  in  allen  Serien  nur  das  chronologische  Prinzip  beim  Ein- 
trag befolgt  ist;  für  unsere  Zwecke  schien  indes  folgende 
topographische  Gliederung  ratsamer. 

Achern. 

1487  Jau.  11  Rom.  Joh.  Jochgrim  cler.  Spirens  erhält  eine  jähr- 
liche Pension  von  10  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Vikarie  am  Altar  St.  Anna 
in  Speyer  und  anderer  10  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche  in 
Oberachern.  (Bulla  restituta  sine  obligatione.)  (Div.  Innocentii  VIII 
Annat.  1487  Mai  7.  B.) x) 

Allerheiligen  (Lautenbach,  Strassburg,  Allerheiligen). 
1477  Jan.  16  Rom.  Jeronimus  Geent,  Kanonikus  im  Kloster  Alter- 
heiligen  pred.  ord.,  erhält  Absolution  ab  apostasia  et  dispensione  ab 
omni  online  et  administratione  altaris.   (Bulla  restituta  sine  obli- 
gatione.) 'Div.  Sixti  IV  Annat.  1477  März  6.  B.)  —  1491  Sept. 23  Rom. 

')  Betreffs  des  Citats  sei  bemerkt:  Fast  alle  Register  haben  die  mo- 
derne Aufschrift  diversoriuu;  nachdem  Namen  des  Papstes  gebe  ich  dann 
den  Namen  der  Serie  mit  der  Jahresangabe.  Bei  den  Annatenbänden 
war  die  Angabe  des  Folio  überflüssig,  weil  die  Eintrüge  streng  chrono- 
logisch sind.  l>er  zweite  Teil  eines  Anuatenbandes  der  bulla  reist,  wird 
durch  ein  B  bezeichnet.  Bei  den  andern  Serien  gebe  ich  die  (Zitate  nach 
der  Paginierung.  Füge  ich  beim  Citat  ein  Datum  hinzu,  so  ist  dies  das 
Datum  der  Registrierung,  das  Datum  im  Text  aber  ist  dasjenige  der 
Kollation. 


uignizeo 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strassburg.      1 1 1 

Bulla  nnionis  coneepta  clusorii  sive  rioiuu».  qua  olim  inhabitabant 
Horores  de  diversis  ordinibus  unite  Capelle  beate  Semper  virginis  Marie 
iu  Lutembach  ord.  Praemonstrat.  Argentin.  ad  iustum  praepositi 
raonasteriura  omnium  sanetorum  in  nigra  silva.  (Dio  Innocentii  VIII 
Annat.  1491  Okt.  14.  B.)  —  1506  April  20  Rom.  Kaplan  Ouhirrn  am 
St.  Katharinaaltar  in  Jung  St.  Peter  erhält  eine  jährliche  Pension  von 
3  ti.  rhen.  aus  dem  Ertrag  der  vicaria  ad  St.  Pctrum  und  9  fl.  aus 
dem  Ertrag  perpetuae  caplaniae  uovae  capellae  ad  altare  St.  Mariae 
virg.  situm  in  oratorio  sive  in  ecclesia  Omnium  Sanetorum.  (Bulla 
rest.  sine  obl.)  (Div.  Alex  VI.  [sie!  Julii  II]  Annat.  1506  Juni  27.  B.) 

Andlau  —  Barr. 

1474  Juli  19  Horn.  Nicolaus  Meyer  rector  monasterii  abbatissae 
et  canonistarum  secularium  in  Andeolo  Arg.  dioc.  et  caplanus  in 
Gewir  •  ■  ac  Aristophorus  Zum  Hasen  caplanus  in  collegio  ecclesiae 
in  Rivelden  verbürgen  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
der  Parochialkirche  in  Bare  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  Silber, 
vakant  durch  den  Tod  des  Bernardinus  Mclklinger.  Er  verspricht 
die  Tilgung  der  Schuld  im  Lauf  von  4  Monaten.  A.  R.:  Am  18.  April 
1475  zahlte  er  für  die  ganzen  Annaten  60  h\  (Div.  Sixti  IV  Annat. 
1474  Aug.  6.)  —  1475  April  24  Rom.  Die  Äbtissin  und  die  Kanonis- 
sinnen  von  Andeolo  (Andlau)  erhalten  Quittung  über  Zahlung  ihrer 
Schuld  von  60  fl.  für  die  Parochialkirche  in  Barr.  (Div.  Sixti  IV 
Quiet.  1474—76  fl.  63.) 

Benfeld  (Strassburg,  Offen  bürg,  Surburg). 

1462  Mai  3  Rom  cf.  Ruprechtsau.  —  (1500  Okt.?  s.  d.)  Joh.  Gotken, 
Prokurator  des  Jacob  de  Dinger,  giebt  seinen  Konsens  zur  Resignation 
auf  die  perp.  caplania  St.  Agnes  in  Strassburg,  Sti.  Jacobi  minoris 
iu  Belfelde  und  auf  dem  Cimeterium  der  Parochialkirche  von  Offen- 
barg in  einem  Notariatsakt  des  Udalrich  Grefenberger  de  Herolisperg 
der.  Argentinensis  dioc.  publici  notarii.  Als  Koadjutor  wird  daselbst 
eingesetzt  Nicolaus  Dich.  In  einem  zweiten  Notariatsakt  giebt  Gotken 
im  Namen  Dingers  den  Konsens  zur  Resignation  auf  die  perp.  caplania 
St.  Elisabeth  in  der  Kapelle  St.  Katharina  in  Strassburg,  Koadjutor 
wird  Stephan  Johannes,  ein  Strassburger  Kleriker.  In  einem  dritten 
verzichtet  Gotken  als  Prokurator  auf  die  Propositur  St.  Martin  und 
Arbogast  in  Surburg,  Koadjutor  wird  Jacob  Shol.  (Div.  Alex.  VI 
resign.  1499—1502  f.  155».  1500  Okt.  22,  1501  Febr.  8.  cf.  Ortenberg.) 

Bern  heim  (Bernolsheim  oder  Beinheim.) 

s.  d.  Joh.  Udenheim  erhält  eine  jährliche  Pension  von  30  flor. 
rhen.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche  in  Bernheim,  nachdem  er 
auf  Kanonikat.  Präbende  und  Custodia  an  St.  Martin  und  Arbogast 
in  Surburg  resigniert  hatte.  (Bulla  restituta  sine  obligatione.)  <,Di\. 
Alex.  VI  Annat.  1493  Mai  8.  B.) 

Betschdorf. 

1506  Mai  31  Rom.    Ludovicus  Aurifahri,  Rektor  der  Parochial- 


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112 


Meister. 


kirche  in  Bctzschdorf.  resigniert  auf  dieselbe  zugunsten  des  Joh. 
Lieft  (V).   (Div.  Julii  II  resignat.  1506—1509  fl.  44.  1507  Jan.  15.) 

Bircken  (Burgheim  bei  Lahr  oder  Bürckenwald). 

1504  Dez.  21  Rom.  Sixtus  Rusinger  erhält  eine  jährliche  Pension 
von  12  fl.  rhen.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirchc  in  ßircke.  (Bulla 
rest.  sine  oblig.)  (Div.  Julii  II  Annat.  1506  Jan.  26.  B.) 

Bischofsheim  (wohl  Rheinb.,  da  Bischheim  am  Saum  und  B. 
am  Berg  andere  Patrone  haben). 

1421  Juni  6  Rom  St.  Peter.  Marcus  episcopus  Crisopolitanus  erhält 
die  Kommende  der  Pfarrkirche  in  Bischofsheim  mit  dem  jährlichen 
Ertrag  von  26  Mark  Silber,  erledigt  durch  Resignation  von  Johannes 
Pistoris.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  Strassburger  Kanoniker  Nicolaus 
Hiltebold  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  camera  npostolica  im  Lauf 
von  6  Monaten.  (Div.  Martini  V  1421  Juli  10.)  14««*  Dez.  20  Rom. 
Christopherus  Weylkirecher,  rector  par.  ecc.  in  Bischolflfhcim  Arg. 
dioc.  .  .  pape  familiaris,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der 
Annaten  der  Parochialkirche  in  Bischofsheim  mit  dem  Ertrag  von 
10  Mark,  vakant  durch  den  Tod  des  Johannes  Schoc.  A.  R.:  Am 
selbeu  Tag  zahlte  er  24  flor.  (Div.  Pauli  II  Anuat.  1470  Juni  18.)  — 
1470  Juni  18  Rom  St.  Peter.  Christophoru.s  Weilkircher,  rector  par. 
eccl.  in  Bischoffsheim ,  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld 
von  24  fl.  (Div.  Pauli  II  Quitant.  1470-72  fl.  41.)  —  1473  Mai  11 
Rom.  Petrus  Antonius  de  Clapis,  Propst  an  St.  Andrea  in  Worms, 
verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Fridericus  coines  Palatinus  Rheni, 
Romanorum  imperii  electoriae  orator  und  für  dessen  Kaplau  in  seiner 
Privatkapelle  Stor.  Mariae  et  Crucis  in  castro  Heidebergense  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  damit  zu  vereinigenden  Parochialkirchen 
St.  Martin  in  Bischofsheim,  Stor.  Crispini  et  Ci  ispiniani  in  Gricheim, 
Sti.  Stephani  in  Brecheim  nec  non  Sti.  Ciriaci  in  Bremersheini  .  . . 
que  de  iure  patronatus  dicti  comitis  existunt.  Er  verspricht  die  Til- 
gung der  Schuld  et  certificare  cam.  apl.  de  vero  valore  dictarum 
uniendarum  ecclesiarum  infra  6  menses  . . .  et  producerc  iustam  rati- 
Hcationem  infra  VIII  menses.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1473  Sept.  15.) 
—  1473  Sept.  23  Rom.  Petrus  Antonius  de  Clapis,  Propst  an  St.  Andrea 
in  Worms,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Fridericus  comes  palatinus 
Rheni  und  für  den  zukünftigen  Rektor  der  Capelle  castri  in  Germcrs- 
heim  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Pfarrkirche  St.  Martin  in  Bischofs- 
heim, Stor.  Crispini  ac  Crispiniani  in  Griesheim  et  St.  Stephani  in 
Bretheim  neenon  Sti.  Ciriaci  in  Bremersheim,  die  mit  dieser  Kapelle 
zu  vereinigen  seien.  Er  verspricht  die  Tilgung  und  die  Benachrich- 
tigung über  den  wahren  Wert  dieser  Kirchen  im  Lauf  von  6  Monaten 
et  etiam  promisit  producere  iustam  ratiticationem  infra  VIII  menses. 
Div.  Sixti  IV  Annat.  1473  Okt.  20.)  —  1477  Juni  6  Rom.  Ludovicus 
de  Georgiis  rev.  domini  card.Tirasonei  capellanus  verbürgt  sieh  der  cam. 
apl.  für  Thomas  Wolff  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche 
in  Biseliokheim  mit  den  Ertrag  von  12  Mark  Silber,  vakant  durch 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.   Bistum  Strasburg.  H3 

Tod  des  Christopherus  Welkircher.  A.  R-:  Er  zahlte  pro  composi- 
tione  fl.  27  per  manus  dicti  Ludovici  prout  per  cedulam  d.  depositarii, 
prout  libro  Vn  introitus  f.  44.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1477  Okt.  a)  — 
1477  Okt  8  Rom.  Thomas  Wolff  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  27  fl.  für  die  Parochialkirche  in  Bischoffsheim.  (Div. 
Sixti  IV.  Quit.  1476-79  fl.  97.) 

Bisch  weiler. 

1436  Dez.  14  Bononie.  Ulrich  Molitor  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  von  Bischoffcwiller 
mit  dem  Ertrag  von  30  Mark  Silber,  vakant  per  liberam  resignationem 
des  Ueinrich  Maistheim.  Eine  gleich  hohe  jährliche  Pension  trat  er 
aber  dem  Heinrich  aus  den  Einkünften  ab.  Item  dicta  die  prefatus 
Ülricus  Molitoris  prineipalis  et  Ilenricus  Nuner  causarum  sacri  palatii 
notarius,  ut  prineipalis  et  privata  persona  vice  et  nomine  dicti  Ulrici 
obligavit  se  ad  solvendam  dictam  aunatam  hic  in  curia  infra  sex  menses 
a  die  adepte  paeifice  possessionis  ineipiendam.  (Div.  Eugenii  IV  Annat. 
1437  Jan.  12.) 

Dangolsheim. 
1475  Juli  24  Korn.  Peter  Suter  de  Vontcmbach  erhält  Quittung 
über  Zahlung  seiner  Schuld  von  14  fl.  für  die  Parochialkirche  in 
Danckartzheim.  (Div.  Sixti  IV  Quit.  1474—76  fl.  891.) 

Dunzenheim  (Stbg.  St.  Thomas). 

1492  Aug.  26  Rom.  Job.  ßurchard,  Dekan  an  St.  Thomas,  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche 
in  Duntzenheim  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  Silber,  vakant  durch 
Tod  des  Kanonikers  Nicolaus.  A.  R.:  21.  Aug.  1500  wird  ihm  der 
Termin  verlängert.  19.  Jan.  1504  cassata  fuit.  (Div.  Alex.  VI  Annat 
1499  Mai  26.)  —  1492  Aug.  26  Rom.  Kilian  Steer,  Würzburger  Kle- 
riker, verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Abt  und  Konvent  St.  Allarinus(?) 
in  Morsmünster  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in 
Duntzenheim  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  Silber.  A.  R.:  Er  zahlte 
12  fl.  et  solverc  promisit  dicta  annata  de  15  annis  in  15  annos  ratione 
dicte  perpetue  unionis  sub  penis  camere.  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1494 
Juni  21.) ')  —  1494  Juni  12  Rom.  Abt  und  Konvent  in  Duntzenheim  (!) 
erhalten  Quittung  für  Zahlung  ihrer  Schuld  für  die  dortige  Parochial- 
kirche. (Div.  Alex.  VI  Quit.  1492-96  fl.  141.)  —  1509  Aug.  2.  Jon. 
Wetzel,  Dekan  in  Basel,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der 
Annaten  der  Parochialkirche  von  Duntzenheim  und  für  ein  Kanonikat 
mit  Präbende  an  St.  Thomas  mit  Gesamtertrag  von  12  Mark,  vakant 
durch  den  Tod  des  Johannes  Eystettensis.  (et  promisit  solvere  . . . 
infra  6  menses  aut  infra  mensem  unum  post  certifleatam  cameram  de 
non  habita  possessione,  et  dominus  Somerius  Nieso  custos  portae  fer- 
reae  ac  dorn.  Michael  Sauden  «lericus  cereraoniarius  et  Nicolaus  Unnser 

decanus  Argentin.  accesserunt  in  solvenda  huic  obligatione  )  (Div. 

Julii  H  Annat.  1510  Juni  30.) 

*)  Derselbe  Eintrag  unterm  17.  Juni  mit  dem  Vermerk  per  errorem. 

ZciUchr.  f.  Oeoch.  d.  Oberrh.  N.  f.  VII.  1.  8 


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114 


Meister. 


Ebersheim. 

1429  Dez.  23  Rom  Sti.  Apostoli,  cf.  Rheinau.  —  1431  Marz  11  Rom 
St.  Peter.  Johannes  Jemerlich  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Ebersthim  mit  dem  Ertrage 
von  10  Mark  Silber,  vakant  per  modum  nove  provisionis.  (Di?. 
Eugenii  IV  Annat.  1431  Juli  9.) 

Egisheim. 

1464  Sept.  6  Tibur.  Henricus  Han  erhält  die  Parochialkirche 
St.  Michael  in  Egesheim  mit  dem  Ertrag  von  9  Mark  Silber,  vakant 
durch  den  Tod  des  Martin  Rorchel.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Nicolaus  Duringen,  Kanonikus  au  Alt 
St.  Peter.  (Div.  Pü  H  Annat  1464  März  26.) 

Elsenheim. 

1427  Nov.  4  Rom  Sti.  Apostoli.  Stephan  Geyspoltzkeim  erhält  die 
Parochialkirche  in  Elsenheim  mit  dem  Einkommen  von  12  Mark, 
vakant  durch  resignatio  des  Bernardus  de  Rotsamhusen.  Für  ihn 
verbürgt  sich  der  Weissenburger  Kanoniker  Conrad  Schmar  zur 
Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat.  1428 
Febr.  20.) 

Epfig. 

s.  d.  Johannes  Textor  de  Landemburg  erhält  die  Parochialkirche 
in  Epfig  mit  dem  Ertrag  von  3  Mark  Silber.  (Bulla  rest.  sine  oblig.) 
(Div.  Martini  V  Annat.  Mai  18.  f.  240.  B.) 

Erstein. 

s.  d.  Johannes  Eckerich  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  im 
Kloster  Erstheim  o.  s.  Aug.  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  Silber. 
(Bulla  rest.  sine  obüg.)  (Div.  Martini  V  Annat.  1425  Okt.  25.  f.  257.  B) 

Eschau. 

s.  d.  Henricus  Nibelung  erhält  das  perp.  beneficium  ad  altarc 
beatae  Mariae  im  Kloster  Eschow  o.  s.  B.  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark. 
(Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat.  1427  Juni  4.  f.  249.  B.) 
—  1492  Sept.  19  Rom.  Joh.  Burchard,  päpstlicher  Zeremoniar,  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  für  Thomas  Wolff  sen.  von  Ecklolzheim, 
cellerarius  an  Jung  St.  Peter,  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Pfarr- 
kirche in  Esche  w  mit  dem  Ertrag  von  15  Mark  Silber,  vakant  durch 
Resignation  des  Joh.  Plactener.    A.  R.:  Er  zahlte  358/8  n.  (,D\v. 
Alex.  VI  Annat.  1492  Okt.  ia)  —  1492  Okt.  17  Rom.  Thomas  Wolff 
erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  fl.  35  bol.  50  für  die 
Parochialkirche  in  Eschow.  (Div.  Alex.  VI  Quit.  1492—96.  fl.  II1.) 

Ettenheim. 

1479  Aug.  23  Rom.  Heinrich  Schonleben,  can.  Eystett,  verbürgt 
sich  der  cam.  apl.  für  Abt  und  Konvent  von  Ettenheimmünster  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Ettenheim  cuius  fructus 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  8tras8burg.  115 


non  exprimuntur  und  für  Vereinigung  derselben  mit  dem  Kloster 
Ettenheimmünster.  (Nachschrift.  Et  fuit  facta  fides  per  scripturam 
pablicam  qaod  fructus  eiusdem  parochialis  valent  seu  ascendant  ad 
ducentos  florenos  rhenenses  et  sie  ad  eandem  rationem  solvit.)  A.  R. : 
Gerardus  zahlt  für  ihn  fl.  150  pro  valore  dacentorem  fl.  rhen.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  14£i  Juli  17.) 

Faulenbach. 

1492  März  24  Rom  St.  Peter.  Lucas  Schlegel,  rector  par.  eccl. 
Sti.  Albani  in  Vualdulin  (Waldulm)  Argent.  dioc,  und  der  Prokurator 
Arbogast  Eucheler  des  Peter  Morleck,  Kaplan  in  Vontenbuch,  geben 
ihren  Konsens  zur  Resignation  Morlecks.  Die  Provision  erhält  Lucas. 
(Div.  Alex.  VI  resig.  1492—96. 11.  38.  9.  Febr.  1493.)  —  1496  Nov.  8  Rom. 
Antonius  St.  Praxedis  presb.  cardinalis  übertrug  eine  Caplania  b. 
Mariae  virg.  in  Ventembach  und  eine  andere  St.  Benedict!  ad  altaria 
st.  Sixti  villae  Eysen')  an  Friedrich  Oldendorp  aus  Osnabrück.  Letz- 
terer resigniert  und  erhält  von  seinem  Nachfolger  Helias  Westoften 
eine  jährliche  Pension  von  6  fl.  aas  ihrem  Ertrag  angewiesen.  (Div. 
Alex.  VI  resignat.  1492-96.  f.  216.  20.  Dez.  1496.) 

Fessenheim 

•1431  April  7  Rom  St.  Peter.  Nicolaus  Dritzehen  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Vessen- 
heim  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  Silber,  vakant  per  liberam  resigna- 
tionem  des  Theobald  de  Mulnheira.  (Div.  Eugenii  IV  Annat  1431 
Juni  15.) 

Gert weiler  (Niederraünster,  Ingraarsheim.) 

1429  Juni  12  Rom  Sti.  Apostoli.  Äbtissin  und  Kapitel  von  Nieder- 
münster (monasterii  in  inferiore  Hohenburg  o.  Aug.)  erhalten  die 
Parochialkirche  zu  Geltewilre  mit  dem  Ertrag  von  16  Mark  Silber, 
die  mit  der  Kaplanstelle  am  Kloster  zu  vereinigen  ist.  Für  sie  ver- 
bürgt sich  der  Verwalter  der  Pfarre  in  Igmersheim,  Paulus  Ruys, 
zur  Zahlung  der  Annaten  im  Lauf  von  6  Monaten.  Er  tilgt  die  Schuld 
am  12.  Jan.  1430.   (Div.  Martini  V  Annat.  1429  Juni  27.) 

Gengenbach. 

1479  April  24  Rom.  Balthasare  de  Rurneck,  Mönch  in  Gengen- 
bach, erhält  ein  Indult  für  die  perpetua  vicaria  extra  muros  loci 
Gengenback  super  exemptionc  ab  omni  iurisdictione  ordinaria  et  quod 
a  dicta  perpetua  vicaria  non  possit  amoveri.  (Bulla  rest.  sine  oblig.) 
(Div.  Sixti  IV  Annat.  1479  Mai  19.  B.)  —  1481  Jan.  8  Union  mit 
Ichenheim,  cf.  Ichenheim,  1481  Jan.  8. 

Goersdorf. 

1486  Dez.  23  Rom.  Erhard  de  Kageneck,  Kaplan  am  Altar  Sti. 
Elogii  in  Strassburg,  erhält  eine  jährliche  Pension  von  18  fl.  auri  rhen. 
aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche  in  Gersdorff,  nachdem  er  auf 

')  Eysen?  Oberentzen  heisst  1490  Eyshein  (urbarium  de  Marbach). 

8* 


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116 


Meister. 


seine  Kaplanei  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  arg.  pari  verzichtet  hatte. 
In  derselben  Bulle  wird  letztere  dem  Jacob  Stephan  verliehen.  (Bulla 
rest  sine  oblig.)  (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1487  Febr.  9.  B.)  - 

Griesheim. 

1473  Mai  11,  1473  Sept.  23,  cf.  Bischofsheim  1473  Mai  11,  1473 
Sept.  23. 

Hagenau. 

1481  Nov.  13  Rom  St.  Peter.  Der  Prokurator  Burchardus  Seitz 
giebt  seinen  Konsens  zu  der  am  24.  August  1481  in  Strassburg  vor 
dem  kaiserlichen  und  apostolischen  Notar  erfolgten  Resignation  des 
Rektors  der  Kirche  in  Rotenfels  auf  die  perpetua  caplania  St.  Michael 
im  alten  Hospital  in  Hagenau.  Die  Provision  erhält  der  Licentiat 
Eustachius  Münch.  (Div.  Sixti  IV  über  secundus  particul.  [et  resig- 
nation.].  fol.99.)  —  1485  März  22  Rom  St.  Peter.  Job.  Kriis  resigniert 
auf  die  Caplania  am  Altar  undecim  mulierum  martyrarum  im  Hospital 
in  Hagenau.  Die  Provision  erhält  Christopherus  Stock.  (Div.  Innoc.  VIII 
resignat.  1484-88.  fl.  37».  6.  April  1485.) 

Hausbergen. 

1431  Juli  7  Rom  St.  Peter.  Nicolaus  Rosegarten  erhält  die  per- 
petua vicaria  in  der  Parochialkirche  von  Husbergen  mit  dem  Ertrag 
von  5  Mark  Silber,  vakant  durch  den  Tod  des  Nicolaus  Soist.  Fttr 
ihn  verbürgt  sich  der  Baseler  Kleriker  Johannes  Baiinger  zur  Zahlung 
der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Eugenii  IV  Annat  1532  Jan.  15.) 
—  1432  Jan.  18  Rom.  Nicolaus  Resogarten  erhält  Quittung  über 
Zahlung  seiner  Schuld  von  19  fl.  (de  compositione)  für  die  Parochial- 
kirche in  Husebergen.   (Div.  Martini  V  Quit.  1430—33.  fl.  181.) 

Haslach. 

1420  Juli  8  Florenz.  Conrad  Fribsen  (?)  erhält  die  perpetua  prae- 
positura  von  St.  Florentius  im  Thale  der  Breusch  bei  Haslach,  mit 
dem  jährlichen  Ertrag  von  20  Mark  Silber,  erledigt  durch  Johannes 
Hohenstein.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  Mainzer  Kleriker  Johannes 
Neudel  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.   (Div.  Martini  V 
Annat.  1421  Sept.  15.)  —  1429  März  4  Rom  Sti.  Apostoli.  Bernhard 
Rotsamhusen  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  31  n. 
für  die  Präpositur  an  St.  Florentius  in  Haslach.   (Div.  Martini  V 
Quit.  1423—30.  fl.  68l.)  —  1437  Juni  23  Bologna.   Johannes  Gotzo 
erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  in  Haslach  mit  dem  Ertrag  von 
5  Mark,  vakant  per  liberam  resignationem  Nicolai  Specht.  Fttr  ihn. 
verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Erhardus  Den- 
tener,  Vikar  an  Jung  St.  Peter.  A.  R.:  solvit  ex  compositione  fl.  9. 
(Div.  Eugenii  IV  Annat.  1437  Juli  5.)  —  1466  Nov.  7  Rom.  Jacobus 
de  Nepotibus  cler.  Spir.  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Petras  Off- 
mann zur  Zahlung  der  Annaten  der  thesauraria  an  St.  Florentius  in 
Haslach  mit  dem  Ertrag  von  5  Mark  auri  fini,  vakant  per  novam 
promotionem  Burchardi  Herbe  ad  sacerdotium.  A.  R.:  Am  selben 
Tage  zahlte  er  12  flor.  (Div.  Pauli  H  Annat.  1470  Mai  19.)  —  1470 


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Auszüge  aus  der  Camera  ApostoKca.   Bistum  Strasburg.  H7 

Mai  19  Rom.  Peter  Hoffmann  erhält  Quittung  Ober  die  Zahlung  seiner 
Gesamtschuld  von  12  V,  fl.  für  die  Thesaurarie  der  Kirche  in  Haslach. 
(Div.  Pauli  U  Quit  1470—71.  flor.  28«. )  -  1478  Jan.  12  Rom.  Dekan 
und  Kapitel  von  St.  Florentius  zu  Haslach  erhält  die  Bestätigung  zur 
Vereinigung  fruetuum  scolastrie  dicte  ecclesie  mensae  capitulari  cuius 
fruetus  4  march.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1479 
Mai  24.  B. )  —  1478  Juni  25  Rom.  Job.  Burchard,  canonicus  sti.  Flo- 
rentii  in  Haslach,  papae  farailiaris,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  pro  facultate  resignandi  vel  ex  causa  permuta- 
tionis  omnia  et  singula  beneficia  ecclesiastica.  Et  promisit  certificare 
cameram  apl.  aut  collectorem  aut  succollectorem  in  partibus  depu- 
tatum  nominibus  et  cognominibus  beneficiorum  per  cum  resignandorum 
et  personarum  quibus  illa  conferrentur  de  die  collationis  et  de  vero 
valore  eorundem  sub  penis  camere  etc.  iDiv.  Sixti  IV  Annat.  1478 
Juli  9.)  —  1479  (?)  Aug.  14  Rom.  Johann.  Burcbard,  Kanonikus  an 
St.  Florentius  in  Haslach,  verbürgt  sich  zur  Zahlung  der  Annaten 
binnen  6  Monaten  für  Dekan  und  Kapitel  von  St.  Florentius  für  die 
Fakultät  der  freien  Propstwahl  et  dictus  prepositus  infra  6  menses 
a  die  sue  electionis  teneatur  habere  a  sede  aplica,  novam  provisionem 
de  dicta  prepositura.  iDiv.  Sixti  IV  Annat.  1479  Aug.  31.)  -  1486 
Nov.  1  Rom.  Papst  Innocenz  teilt  dem  Propst  von  Haslach  mit,  dass 
er  Christannus  Jan  Jos  eine  Exspektanz  auf  die  nächst  vakanten  Prä- 
benden  in  der  Konstanzer  und  Churer  Diözese  erteilt  habe.  (Div. 
Innoc.  VIII  Exspect.  1486—91.  f.  51.)  —  (1488  ?)  Mai  22  Rom.  Lud. 
de  Gisgiis  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Heinr.  Brucker  de  Hagenow 
zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat,  Präbende  und  Kustodie  an 
St  Florentius  in  Haslach  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  Silber,  vakant 
durch  Resignation  des  Strudel.  A.  R.:  1.  Juli  1488  zahlt  er  14  V«  fl. 
(Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1488  Juni 28.)  —  1488  Dez. 9  Rom.  Vatus 
Strudel,  Vikar  in  Strassburg,  erhält  eine  jährliche  Pension  von  26  fl. 
rhen.  aus  dem  Ertrag  von  Kanonikat  und  Präbende  an  St.  Florentius 
in  Haslach.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Innoc.  Yin  Annat.  1488 
Dez.  30.  B.)  —  1488  Juli  1  Rom.  Heinrich  Brucker  de  Hagenow  erhält 
Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  14 V«  fl.  für  Kanonikat,  Prä- 
bende und  Kustodie  an  St.  Florentius  zu  Haslach.  (Div.  Innoc.  VIII 
Quit.  1487—88  fl.  162.)  —  1493  Mai  20  Rom.  Ludwig  Oder  erhält 
Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  Duk.  14  bol.  20  für  Kanonikat 
and  Präbende  an  St.  Florentius  in  Haslach.  (Div.  Alex.  VI  Quit. 
1492-96  fl.  72.)  —  1502  Dez.  29  Rom.  Joh.  Langer  litt.  apl.  abbre- 
viator,  Prokurator  des  Thomas  Wolff  de  Eckeboltzheim,  Dekan  an 
St.  Peter  und  Michael,  resigniert  auf  dies  Dekanat  zugunsten  des 
Joh.  Burcbard,  Propst  an  St.  Florentius,  qui  decanatus  mandatur  uniri 
prepositurae  dictae  Sti.  Florentii.  (Div.  Alex.  VI  resignat.  1501 — 1504 
fl.  149.  1503  Mai  29.)  —  1506  Mai  17  Rom.  Joh.  Lib  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  praepositura  an  St.  Flo- 
rentius Aslacensis  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark,  vakant  durch  den 
Tod  des  Joh.  eps.  Ortanus.  Er  verspricht  Tilgung  der  Schuld  in 
6  Monaten,  (reservata  pensio  20  fl.  rhen.  Michaeli  fabri,  quam  etiani 


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118 


Meister. 


promisit  solvere  in  eventum  cassationis  dictae  pensionis.)  A.  R.: 
1512  Mai  20  cassatum  fuit  etc.  (Div.  Alex.  VI  [sie!  Jolii  H]  Annat. 
1506  Juni  14.) 

Hatten. 

1491  Okt.  25  Rom.  Joh.  Rulis,  päpstlicher  Skriptor,  verbargt 
sich  der  cam.  apl.  für  Fridr.  Woigand  zur  Zahlung  der  Annaten  der 
perpetua  vicaria  in  Hatten  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  S.,  vakant 
durch  Resignation  des  Paul  Sydeler.  Er  verspricht  die  Tilgung  binnen 
Jahresfrist.   (Div.  Innoc.  VIII  Annat.  1491  Nov.  28.) 

Herlisheim. 

1492  Sept.  16  Rom.  Wolfard  Nicolaus  von  Medcmblick  erhält 
eine  jährliche  Pension  von  30  flor.  rhen.  23  duc.  auri  aus  dem  Ertrag 
der  Parochialkirche  in  Herdisheim,  die  Studeler  verwaltet.  (Bulla 
rest.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1493  Aug.  8.  B.) 

Herbolzheim. 

1461  Aug.  1  Tubure  (!)  Rudolfus  Rossler  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  (et  fructibus  male  pereeptis)  der 
Parochialkirche  in  Herboltzheim  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  Silber, 
vakant  per  resignationem  Guntheri.  Am  selben  Tag  zahlte  er  ex 
compositione  fl.  20.  (Div.  Pii  Annat.  1461  Dez.  10.)  —  1461  Dez.  10 
Rom.  Rudolf  Rossler,  Rektor  der  Parochialkirche  Herboltzheim  er- 
hält Quittung  Aber  Zahlung  der  Gesamtschuld  von  20  fl.  (Quitantia 
1460-62  fl.  125.) 

Hoffe  n. 

1425  März  21  Rom  Sti.  Apostoli.  Johannes  Nudel  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Hoffen, 
vakant  durch  Erteilung  der  cantoria  in  St.  Martin  und  Arbogast  in 
Surburg  an  Heinrich  Draghen  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  Silber 
sed  iuxta  informationem  habita  per  ipsam  cameram  obligatio  facta 
fuit  ad  vocem  Septem  marcharum  silveri.  A.  R.  gratis  pro  Deo.  (Div. 
Martini  V  Ann.  1425  Okt.  17.) 

Hohenburg. 

1463  Aug.  27  Tibur.  Susana  erhält  die  Verwaltung  des  Klosters 
Hoemburg  o.  s.  Aug.  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  Silber,  vakant 
durch  den  Tod  der  Clara.  Bulla  rest.  sine  oblig.  A.  R.  solvit  ex 
compositione  pro  rocheto  XI  fl.  rhenens.  (Div.  Pii  H  Annat.  1463 
Sept.  63  fl.  317  B.) 

Ichenheim. 

1481  Jan.  8  Rom.  Heinrich  Schonleben  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  für  Abt  und  Konvent  in  Gengenbach  zur  Zahlung  der  Annaten 
par.  eccl.  in  villa  Ichenheim,  cuius  fruetus  non  exprimuntur  und  für 
Vereinigung  derselben  mit  Gengenbach  (Nachschrift:  Et  fuit  facta 
fides  per  scripturam  publicam  de  vero  valore  redituum  paroch.  et  as- 
cendere  ad  fl.  rhen.  60  et  ad  eam  rationem  solvit  annatam  predictam). 
A.  R.  Gerard  Ususmaris  zahlt  für  ihn  fl.  65  pro  valore  60  fl.  rhen. 


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Auazüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.  H9 

(Div.  Sixti  IV  Annat.  1484  Juli  17.)  —  1496  Dez.  21  Rom.  Job.  Bur- 
chard  erhält  eine  Pension  von  12  fl.  auri  rhen.  ans  dem  Ertrag  der 
perpetua  vicaria  in  Ichenheim.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Alex. 
VI  Annat.  1499  Aug.  2  B.) 

Iiikirch. 

1428  Febr.  14  Rom  Sti.  Apostoli.  Heinrieb  Ixmtzdorff  erhält  die 
Pfarre  in  Illeknrk  mit  dem  Einkommen  von  16  Mark,  vakant  per  no- 
vam  provisionem  des  Sosso  de  Kagerneck.  Für  ihn  verbürgt  sich 
Konrad  Lehmar,  Kanoniker  in  Weissenburg,  zur  Zahlung  der  Annaten 
an  die  cam.  apl.  im  Lauf  von  6  Monaten.  Getilgt  wurde  diese  Schuld 
am  31.  Aug.  1428  durch  Jacobus  Petrus  litterarum  apostolicarum  ab- 
breviator.  (Div.  Martini  V  Ann.  1428  März  5.)  —  1475  Juli  12  Rom. 
Fridell  de  Corbeck,  scolasticus  Wratislavensis,  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  für  Erhard  de  Kageneck  canon.  et  thes.  ecc.  Sti.  Petri  Jun.  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Illekerch,  que  de  iure 
patronatns  laicorum  existit,  vakant  certo  modo  mit  dem  Ertrag  von 
22  Mark  S.   (Div.  Sixti  IV  Annat.  1476  Juni  10.) 

Illwickersheim  (St.  Oswald). 
1478  Mai  18  Rom.  Job.  Kriis  rector  Capelle  Sti.  Oswaldi  ville 
Illewickesheim,  zur  Parochialkirche  in  Iiikirch  gehörig  (papae  fami- 
liaris),  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  dieser 
Kapelle  mit  dem  Ertrag  von  7  Mark  und  der  capellania  am  Altar 
Sti.  Johannis  et  Marci  Argent.  mit  dem  Ertrag  von  3  Mark  S.,  vakant 
durch  den  Tod  des  Joh.  Olman.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld 
binnen  6  Monaten.   (Div.  Sixti  IV  Annat.  1479  April  26.) 

Kirweiler. 

1478  Aug.  5  apud.  Zachiam  Sutr.  dioc.  Georg  Clersgen  rector  par. 
eccl.  Sti.  Remigii  in  Kyrvoiler  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung 
der  Annaten  derselben  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  S.,  vakant  durch 
den  Tod  des  Nicolaus  Flenng  de  Haugena,  im  Lauf  von  4  Monaten. 
A.  R. :  solvit  fl.  VII  etc.  . .  residuum  promisit  solvere  infra  4  menses 
proxime  sequentes.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1478  Sept.  17.) 

Leberau.1) 

(1502  April-Mai  ?)  Joh.  Aloysius  Crassus  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  für  Propst  und  Kapitel  in  Nomeryo  (Nancy  ?)  Tullens.  dioc.  zur 
Zahlung  der  Annaten  unionis  perpetue  prioratus  Sti.  Alexandri  in 
valle  Leporis  Arg.  dioc.  mit  dem  Ertrag  von  20  duc.  auri,  vakant 
durch  Tod  des  Hugo  Dagardis  (?).  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1502  Mai  12. 
Nachtrag  am  Ende  der  bull,  rest.)  —  1502  Mai  12  Rom.  Propst  und 
Kapitel  von  Nanccys  (!)  Tull.  dioc.  erhalten  Quittung  über  Zahlung 
von  38  Duk.  für  die  Union  mit  dem  Priorat  Sti.  Alexandri  in  valle 
Leporis.   (Div.  Alex.  VI  Quit.  1500-1503  fl.  170.) 

St  Leonard  (bei  Ottrott). 
1477  Aug.  21  Rom  cf.  Pfaffenhoven.  1477  Okt.  20  Rom.  Joh.  de 

i)  Thal  der  Leber,  cf.  Als.  dipl.  II  442. 


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120 


Meister. 


Ratsam husen  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  25  fl. 
für  Kanonikat  und  Präbende  in  St.  Leonard.  (Div.  Sixti  IV  Quit 
1476-79  fl.  100.) 

Maursmünster. 
1492  Aug.  26  cf.  Dunzenheira  1492  Aug.  26. 

Mönchweiler  (Ettenheimmünster). 
1425  Juni  3  Rom  Sti.  Apostoli.  Abt  Albert  und  Konvent  des  Klo- 
sters Ettenheimmünster  erhalten  die  Parochialkirche  in  Munich willer 
mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  S.  (prefato  monasterio  uniendae).  Es 
verbürgt  sich  dafür  der  Rektor  der  Parochialkirche  in  Rheinau, 
Johannes  Jemerlich,  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div. 
Martini  V  Annat.  1425  Juli  11.) 

Molsheim  (Strassburg). 
1479  Juli  4  Rom.  Heinrich  Raff  perpet.  vicarius  ad  altare  Sti. 
Johannis  prope  fontem  chori  Argent.  und  Jacob.  Becherer  perpet. 
caplanus  ad  St.  Michaclem  super  ossorio  in  par  ecc.  in  Molesheim 
tauschen  ihre  Stellen.  (Bulla  restituta  sine  obligatione  super  provi- 
sione  duorum  beneficiorum  ex  causa  permutationis.)  (Div.  Sixti  IV 
Annat.  1479  Aug.  19.) 

Münster  (Niedermünster), 
s.  d.  Jacob  de  Dinger  erhält  das  perpetuum  beneficium  in  eccl. 
monasterii  Sti.  Crucis  in  Münster  inferioris  ordinis  Sti.  Benedicti  mit 
dem  Ertrag  von  6  Mark  S.,  vakant  per  resignationem  Siffridi.  Für 
ihn  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Johannes 
Wassemberg.   (Div.  Pii  II  Annat.  1464  Jan.  27.) 

Niederbronn. 
1506  April  21  Rom.  Helias  de  Westhoffen  erhält  eine  jährliche 
Pension  von  20  fl.  rhen.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche  in  Nidern- 
burn.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Julii  II  Annat.  1507  Juli  6.  B.) 

Niedermünster. 
1429  Juni  12  cf.  Gertweiler. 

Ohnenheim. 

1432  Nov.  27  Rom  St.  Peter.  Fridericus  de  Reno  erhält  die 
Parochialkirche  in  Onheim  mit  dem  Ertrag  von  13  Mark  S.  und  die 
thesauraria  der  Kirche  in  Basel  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark,  vakant 
per  modum  nove  provisionis  et  rehabilitationis.  Für  ihn  verbürgt 
sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Wilhelmus  Woecht 
vicarius  ecclesie  Altmarien  Traiectensis  dioc.  (Div.  Eugenii  IV  Annat. 
1433  Febr.  26.)  —  1433  Febr.  28  Rom.  Fridericus  de  Reno  erhält 
Quittung  (pro  totali  et  integra  solucione  annatarum)  über  25  fl.  für 
die  Thesaurarie  in  Basel  und  die  Parochialkirche  in  Onheim.  (Div. 
Martini  V  Quit.  1430-33  fl.  263'.)  —  1433  Febr.  28  Rom.  Fridericus 
de  Reno  erhält  Quittung  über  Zahlung  von  15  fl.  super  fructibus  per 
eum  . .  .  male  et  indebite  pereeptis  aus  genannter  Thesaurarie  und 
der  Parochialkirche  in  Onheym.  (Div.  Mart.  V  Quit.  1430-33  fl.263l.) 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.  Bistum  8trassburg.  121 


Offen  bürg. 

1421  Aug.  7  Tibur.  Nicolaus  Lindenstrumph  erhält  die  Pfarre 
in  Offenburg  mit  dem  Ertrag  von  70  Mark  S.,  erledigt  durch  den 
Tod  des  Johannes  Schunenschin.   Für  ihn  verborgt  sich  der  Mainzer 
Kleriker  Johannes  Noudel  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl. 
(Div.  Martini  v.  Annat.  1421  Aug.  16.)  —  s.  d.  Jordanes  Track  er- 
hält das  Vikariat  am  Altar  corpus  Christi  in  der  Parochialkirche  in 
Offenborch  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  S.   (Bulla  rest.  s.  oblig.) 
(Div.  Martini  V  Annat.  1425  Sept.  15  f.  251  B.)  —  1428  Mai  13  Rom 
Sti.  Apostoli.  Wilhelmus  de  Winsperg  verbürgt  sich  der  cam.  apl. 
zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Offenburg  mit  dem 
Ertrage  von  29  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Nikolaus  Scedel. 
(Div.  Martini  V  Annat.  1428  Mai  21.)  —  1428  Okt.  3  Rom  Sti.  Apo- 
stoli. Ludovicus  Hosterich  erhält  die  Pfarre  in  Offenburg  mit  dem 
Ertrag  von  40  Mark  SM  vakant  durch  den  Tod  des  Nikolaus  Schede- 
lin  oder  des  Thomas  Theve.   Für  ihn  verbürgt  sich  der  Kanoniker 
an  Jung  St.  Peter  Nikolaus  Hiltebold  zur  Zahlung  der  Annaten  an 
die  cam.  apl.  im  Lauf  von  6  Monaten.  Am  11.  Jan.  1430  erhielt  er 
eine  Bulle  gratiae  si  neutri,  eine  zweite  Bürgschaft  leistet  Unkel. 
Bei  einer  zweiten  Bulla  gratiae  si  neutri  leistet  Paul  Monthart  Bürg- 
schaft 28.  Mai  1432  für  die  Annaten  der  Kirche  mit  dem  Einkommen 
von  G5  flor.   (Div.  Martini  V  Ann.  1429  Apr.  28.)  —  1429  Okt.  2  Rom 
Sti.  Apostoli.   Johannes  Stern  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Offenburg  mit  dem  Ertrag 
von  25  Mark  8 ,  vakant  durch  den  Tod  des  Wilhelm  de  Winsperg. 
(Div.  Martini  V  Annat.  1429  Nov.  4.  )  —  1461  Jan.  26  Rom.  Schimpher 
erhält  die  Parochialkirche  in  Offenburg  mit  dem  Ertrag  von  60  Mark, 
vakant  durch  den  Tod  des  Jakob  Neil.   Für  ihn  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Rudolfus  de  Rodessen.   Am  sel- 
ben Tage  zahlte  er  ex  compositione  fl.  120.   (Div.  Pii  II  Annat.  1461 
Sept.  29.)  —  1461  Jan.  26  Rom.  Jacobus  de  Dinguer  notarius  palatii 
apl.  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Kaplan- 
stelle an  einem  Altar  in  der  Parochialkirche  zu  Offenburg  mit  dem 
Ertrag  von  6  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  von  Jakob  Neil.  (Div. 
Pii  n  Annat.  1461  Nov.  4.)  —  1461  Sept.  26  Tibur.  Schimpferus, 
Rektor  der  Parochialkirche  Offenburg,  erhält  Quittung  über  Zahlung 
seiner  Gesaratschuld  von  120  fl.   (Quitantia  1460—62  fl.  95.)  —  1487 
Mai  12  Rom.   Alovisius  de  Campania  verbürgt  sich  der  cam.  apl. 
für  Bartholemcus  de  Weiden  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochial- 
kirche in  Offenburg  mit  dem  Ertrag  von  30  Mark  S.,  vakant  durch 
Resignation  des  Fridcricus  ex  marehionibus  de  Baden.   A.  R.  Er 
zahlte  711/*  fl.   (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1487  Mai  31.)  —  1487 
Mai  12  Rom.   Fridericus  ex  marehionibus  de  Baden  erhält  eine  jähr- 
liche Pension  von  110  fl.  rhen.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche 
in  Offenburg.   (Bulla  restit.  sine  oblig.)  (Div.  Innocentii  VIII  Annat. 
1487  Mai  31  B.)  —  1487  Mai  30  Rom.   Bartholomeus  Weiden  erhält 
Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  71 '^A.  für  die  Parochial- 


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122 


Meister. 


kirche  in  Offenburg.  (Div.  Innoc.  Vm.  Quit.  1487—90  fl.  55.)  —  1499 
Okt.  5  Rom.  Nikolaus  Dich,  clericus  Argent.  Prokurator  des  Hein- 
rich de  Sax,  Rektor  in  Offenburg,  willigt  in  eine  jährl.  Pension  von 
50  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Parochialkirche  in  Offenburg  in  favorem 
cuiusdam  personae.  (Div.  Alex.  VI  resignat.  1499—1502  fol.  53.  1499 
Dez.  23.)  1500  Okt.  cf.  Benfeld. 

Orschweier. 

1421  Aug.  3  Tibur.  Johannes  Stahel  erhält  die  Pfarre  von  Orsch- 
weiler  mit  dem  jährlichen  Ertrag  von  12  Mark  S.,  erledigt  durch  den 
Tod  des  Nicolaus  Wimpheling.  Er  verbürgt  sich  zur  Zahlung  der 
Annaten  an  die  cam.  apl.  Die  Schuld  wurde  am  30.  Juni  1492  getilgt. 
A.  R.:  gratis  pro  familiari  domini  nostri  papae.  (Div.  Martini  V 
Annat.  1421  Okt.  25.)  —  1480  Sept.  30  Rom.  Matheus  Buman  cler. 
Wormacensis  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
der  Parochialkirche  in  Orswiller  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S., 
vakant  durch  den  Tod  von  Andreas  Wachsenberg.  A.  R. :  1491 
Juli  16  zahlt  er  fl.  3.   (Div.  Sixti  IV  Annat.  1480  Nov.  29.) 

Ortenberg  (Bonfeld  Stbg.) 
1501  Febr.  8  Rom.  Jacob  de  Ingertio  erhält  Quittung  über  fl.  23 
bol.  60  für  die  Coadiutoria  an  St.  Agnes  in  Strassburg,  an  St.  Jacobus 
Minor  in  Benfeit  und  in  der  Parochialkirche  (super  ossorio)  in  Ortem- 
burg.   (Div.  Alex.  VI  Quit.  1500—1503  fl.  571.) 

Ottersweier. 

1422  Juni  17  Rom  St.  Peter.  Johannes  Goerzeler  erhält  die  Pfarre 
in  Ottersweiler  mit  dem  Ertrage  von  60  Mark  S.,  erledigt  per  modum 
si  neutri.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  Kanoniker  an  Jung  St.  Peter, 
Nicolaus  Hilteboldi,  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  im 
Lauf  von  6  Monaten.  Am  11.  Aug.  1423  tilgte  Nicolaus  diese  Schuld. 
(Div.  Martini  V  Annat.  1423  Juni  12.)  —  1509  Mai  15  Rom.  Martin 
Keyser  erhält  eine  Pension  von  12  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Caplania 
vom  Altar  des  Erzengels  St.  Michael  in  Otterswiler.  (Bulla  rest.  sine 
oblig.)   (Div.  Julii  II  Annat.  1510  Juli  29  [f.  194]  B.) 

Pfaffenhofen  (St.  Leonard,  Strassburg,  St.  Stephan.) 

1477  Aug.  21  Rom.  Johannes  de  Ratsamhusen  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende 
in  St.  Leonard  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark,  für  die  perp.  caplania 
in  Pfaffenhofen  mit  3  Mark,  und  die  perp.  caplania  in  St.  Stephan 
in  Strassburg  mit  4  Mark,  vakant  certis  modis,  quas  de  facto  suc- 
cessive  assecutus  est.  A.  R.:  solvit  per  compositionem  fl.  XXV.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1477  Okt.  16.) 

Reichenbach. 

1429  April  21  Rom  Sti.  Apostoli.  Johannes  Hass  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Richen- 
bach mit  dem  Ertrag  von  12  Mark,  vakant  durch  den  Tod  des  Johann 
Grewer.   (Div.  Martini  V  Annat.  1429  Dez.  2.) 


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Auazüge  aus  der  Camera  Apostolica.  Bistum  Strasburg.  123 

Rheinau. 

1429  Dez.  23  Rom  Sti.  Apostoli.  Petrus  Gaffer  verbürgt  sieb  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Rinaw 
mit  dem  Ertrag  von  10  Mark,  vakant  per  assecutionem  parochialis 
ecclesiae  in  Ebersheim  durch  Johannes  Jemerlich.  (Div.  Martini  V 
1430  Sept.  4.) 

Renchen. 

1482  April  22  Rom.  Joh.  Heyl  erhält  Quittung  über  Zahlung 
seiner  Schuld  von  fl.  33  b.  54  (=  45  fl.  rhen.)  für  die  Parochialkirche 
in  Renchen.   (Div.  Sixti  IV  Quit.  1479—83  fl.  201.) 

Roppenheim. 

s.  d.  Johannes  Armbroster  erhält  die  perp.  vicaria  in  Roppenhem 
mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  S.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Mart.  V 
Annat.  1427  April  15.  B.) 

Rosheim. 

1478  Okt.  13  Rom.  Joh.  Simler  can.  an  St.  Thomas  und  Heinrich 
Schonleben  can.  Eystettens.  in  Romana  curia  causarum  procurator 
verborgen  sich  der  cam.  apl.  für  Conrad  de  Rotwilla  zur  Zahlung 
der  Annaten  der  perpet.  vicaria  paroch.  eccl.  superioris  in  Rossheim 
mit  dem  Ertrag  von  9  Mark  8.,  vakant  durch  Resignation  des  Her- 
mann Sturmer.  Sie  versprechen  die  Tilgung  der  Schuld  binnen 
6  Monaten.  A.  R.:  d.  11.  Sept.  1479  Conradus  solvit  per  composi- 
tionem  fl.  XVUI  per  manus  Johannis.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1479 
Febr.  9.)  —  1479  Sept.  11  Rom.  Conradus  de  Rotwilla  erhält  Quit- 
tung über  die  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Rosheim 
von  18  fl.   (Div.  Sixti  IV  Quit.  1479—83  fl.  2'.) 

Ruprechtsau  (und  Benfeld). 

1462  Mai  3  Rom.  Jacob  Dinger  erhält  eine  perp.  caplania  am 
Altar  Sti.  Georgii  in  Agraruperti  extra  muros  Argentincses,  und  eine 
andere  am  Altar  St.  Jacob  in  Benfeit,  beide  mit  dem  Ertrag  von 
6  Mark  8.,  vakant  ex  causa  permutationis.  (Bulla  rest.  sine  oblig.) 
(Div.  Pü  H  Annat.  1462  Aug.  2  f.  243.) 

Sand. 

1421  Aug.  7  Tibur.  Johannes  Gosso  de  Aprimonasterio  erhält  die 
Pfarre  in  Sand  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  S.,  erledigt  durch  den 
Tod  des  Johannes  Sapientis.  Er  verpflichtet  sich  zur  Zahlung  der 
Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat  1422  März  28.)  — 
1423  Febr.  14  Rom  St.  Peter.  Hugo  Johannes  de  Eckendorff  erhält 
die  Pfarre  in  Sant  prope  Benfeit  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  8.. 
erledigt  durch  den  Tod  des  Heinrich  Sapientis.  Für  ihn  verbürgt 
sich  der  Kantor  an  St.  Peter  und  Michael  in  Strassburg,  Gaspar 
Fridelin  de  Seckingen  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  im 
Lauf  von  einem  Monat.  Am  21.  Aug.  1423  leistet  für  Hugo  eine 
zweite  Bürgschaft  der  Magister  Johannes  de  Uniustro  (?).  (Div. 


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124 


Meister, 


Martini  V  Annat.  1423  März  10.)  —  1503  März  10  Rom.  Joh.  d. 
Sechingen  erhält  eine  jährliche  Pension  von  10  fl.  rhen.  aus  dem 
Ertrag  der  Parochialkirche  in  Sand.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div. 
Alex.  VI  Annat.  1503  Mai  5.  B.) 

Schnersheim. 

1469  Sept.  24  Rom.  Berthold  Betschlin  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Snersheim  mit 
dem  Ertrag  von  10  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Johannes 
Betschlin.  A.  R. :  Am  selben  Tage  zahlte  er  24  flor.  (Div.  Pauli  11 
Annat.  1470  Mai  28.) 

Schlettstadt. 

1420  Dez.  30  Rom  St.  Peter.  Heinemann  Therc  von  Lüdenscheid 
erhält  die  Pfarre  von  Schlettstadt  mit  dem  jährlichen  Ertrag  von 
28  Mark  S.,  erledigt  durch  den  Tod  des  Michael  Esel  (sive  per  modum 
„si  neutriu).  Er  verbürgt  sich  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam. 
apl.   (Div.  Martini  V  Annat.  1421  Aug.  4.)  —  1424  Sept.  28  Rom 
Maria  maior.  Guiellmus  de  Ligarico  erhält  die  praepositura  in  Schlett- 
stadt o.  S.  B.  mit  dem  Ertrag  von  90  Mark  S.,  erledigt  durch  den 
Tod  des  Lambertus  de  Stipite  seu  per  promotionem  dni.  Raymundi 
abbatis  monasterii  de  Conchis  Ruthenensis  diocesis.  Für  ihn  verbürgt 
sich  Johannes  Fromentis  presbyter  de  Umeriis  Ruthenensis  diocesis 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat. 
1425  Mai  21.)  —  1425  Jan.  2  Rom  Sti.  Apostoli.  Thomas  de  Pileo 
d.  n.  papae  cubicularius  erhält  die  praepositura  in  Schlettstadt  o.  S.  B. 
mit  dem  Ertrag  von  200  Mark  S.,  erledigt  durch  Promotion  des  Abtes 
Raymundus,  eines  Mönches  von  Conques  in  der  Rouergue  (Ruthenensis) 
(seu  per  obitum  Lamberti  de  Stipite).  Er  verpflichtet  sich  zur  Zah- 
lung der  Annaten  an  die  cam.  apl.  A.  R. :  gratis  pro  eubiculario 
d.  n.  papae.  (Div.  Martini  V  Annat.  1425  Jan.  5.)  —  1436  Nov.  8 
Bononie.    Dem  Kardinalpresbyter  Antonius  tit.  Sti.  Marcelli  wird 
eine  jährliche  Pension  von  150  Goldflorincn  auf  den  Ertrag  der  Propstei 
von  St.  Fides  in  Slestad  angewiesen.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  sein  Schildträger  Lucillus  de  Florentia. 
A.  R. :  gratis  pro  patre  domino  cardiuale  sti.  Marcelli.  (Div.  Eugenii  IV 
Annat.  1436  Nov.  20.)  —  1466  Jan.  11  Rom.   Petrus  de  Albinaco, 
Propst  von  St.  Fides,  erhält  eine  Bulle  super  restitutionem  in  pristi- 
num  statum  non  obstante  certo  mandato  privationis  contra  eum  ex- 
pedito.   (Div.  Pauli  II  Annat.  1466  Febr.  25  f.  210.)  —  1469  Sept.  13 
Rom.  Jordonus  de  Cerneria,  Mönch  in  St.  Fides  in  Conques  Ruthen, 
dioc,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  den  Kardinal  von  Neapel  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  prepositura  von  St.  Fides  in  Schlettstadt 
mit  dem  Ertrag  von  500  flor.  auri  de  camera,  vakant  durch  den  Tod 
des  Richardus  tit.  sti.  Eusebii  presbyteri  cardinalis  eiusdero  prepositure 
commendatorii.   A.  R. :  die  XXIIII  Martii  1471  dictus  rev.  d.  cardi- 
nalis habuit  alias  bullas  duplicatas  super  dicta  prepositura.  ^Div. 
Pauli  II  Annat.  1470  Sept.  29.)  —  1459  Sept.  28  Mautua.  Guilhelmus 
de  Albinharo  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 


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Auszüge  aas  der  Camera  Apostolica.  Bistum  Strassburg. 


der  praepositura  von  St.  Fides  mit  dem  Ertrag  von  400  libr.  anri 
pari,  Yakant  per  cessionem  Prosperi  cardinalis  de  Columpna  coi 
assignatur  pensio  trecentorum  florenorum  rhenensiura  super  fructibus 
dicte  prepositure.  Am  selben  Tage  noch  zahlt  er  ex  compositione 
fl.80.  (Div.  Pii  n  Annat.  1459  Okt.  17.)  -  1459  Okt.  17  Rom.  Guil- 
belmns  de  Albihaco  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von 
80  fl.  rar  die  Präpositur  von  St.  Fides.   (Div.  Pii  II  Quit.  1458—60 
fl.  103.)  —  « 1463  April  2. )   Der  Kardinal  von  Neapel  tritt  von  der 
Kommende  von  St.  Fides  zurück,  dieselbe  wird  im  Wert  von  300  flor. 
rben.  (215  Duk.  5  Carl. )  dem  bischöflichen  Tisch  in  Strassburg  ver- 
einigt.  (Div.  Compos.  Datariae  1502—1503  fl.  57.)  —  1465  Joli  2 
Rom.  Georg  de  Basila  scriptor  Eugenii  IV  familiaris  continuus,  Pro- 
hirator  des  Priors  Jacob  Tenlatus  von  St  Fides,  verbürgt  sich  laut 
einer  Urkunde  vom  24.  Mai  vor  dem  publicus  notarius  Johannes 
Pfleger  de  Landau  für  Jacob  Tenlatus  binnen  6  Monaten  zur  Zahlung 
der  Annaten  der  prepositura  von  St.  Fides  mit  dem  Ertrag  von 
80  Mark  S„  vakant  per  privationem  Guilhelmi  de  Albinhaco.  (Div. 
Pauli  n  Annat.  1465  Juli  9.)  -  1478  April  18  Rom.  Jacobus  Picherier 
can.  et  archipresbyter  ecc.  Clarimontensis,  notarius  palatii  verbürgt 
sich  der  cam.  apl.  für  Bernard  Arger,  Propst  in  Eichstädt,  zur  Zah- 
lung der  Annaten  der  prepositura  von  St.  Fides  in  Schlettstadt  mit 
dem  Ertrag  von  600  fl.  rhen.,  vakant  durch  Cession  des  Oliveri  epi 
Albanens.  card.  Neapolitan.  eiusdem  commendatarii.    Kr  verspricht 
die  Tilgung  der  Schuld  in  6  Monaten.    (Div.  Sixti  IV  Annat. 
1478  Mai  14.)  —  1481  März  15  Rom.   Leonardus  episcopus,  secret 
aplicus  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der 
prepositura  von  St.  Fides  cuius  fructus  deductis  necessariis  oneribus 
30O  fl.  rhen.,  vakant  per  cessionem  commendc  Oliverii  epi.  Albani. 
Er  verbürgt  sich  zur  Tilgung  der  Schuld  binnen  6  Monaten.  A.  R. : 
14*3  April  16  zahlt  er  fl.  12.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  März  31.)  - 
1486  Jan.  13  Rom.  Antonius  episcopus  Tiburtinus  resigniert  auf  die 
perp.  vicaria  am  Altar  Johannes  d.  T.  in  der  Parochialkirche  von 
Sle-itat.    Die  Provision  erhält  Heinrich  Knops.   A.  R.:  gratis  pro 
familiari  r.  d.  epo.  Tiburt.  de  consensu.   (Div.  Innoc.  VIII  resignat. 
14-84—88  f.  119.  19.  April  1486.)  —  1504  Mai  24  Rom.   Albanus  epis- 
copus Argentinensis  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von 
107  fl.  für  die  Präpositur  von  St.  Fides.  (Div.  Julii  II  Quit.  1503—1506 
fl.  72.  )  —  1505  Okt.  31  Rom.  Martinus  Eystettensis  erhält  Quittung 
aber  Zahlung  seiner  Schuld  von  fl.  20  bol.  60  als  Annaten  parochialis 
eccl.  oppidi  imperialis  Schlettstadt.  (Div.  Julii  II  Quit.  1503—1506 
i  103.) 

Schuttern. 

1499  Jan.  12  Rom.  Lazarus  Armbruster,  Mönch  in  Schuttern, 
erhält  einen  päpstlichen  Dispens.  (Bulla  reat.  sine  oblig.)  (Div. 
Alex.  VI  Annat.  14  J9  Febr.  27.  B.) 

Selz. 

1431  Okt.  16  Rom  St.  Peter.  Heinrich  Ygesheim  erhalt  die  Ver- 


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I 


126  Meister. 

waltung  des  Klosters  Selz  Cluniac.  ord.  mit  dem  Ertrag  von  70  Mark  S., 
vakant  durch  den  Tod  des  Symandus.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  c&m. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  thesaurar  an  Jung  St.  Peter  Nico- 
laus Hiltebold.   Derselbe  verspricht  die  Ratifizierung  der  Schuld  im 
Lauf  von  6  Monaten.  (Das  ganze  ist  ausgestrichen  und  am  Rand 
mit  der  Bemerkung  versehen:  cassatum  est  quod  non  habuit  nie 
effectum  quod  est  facta  obligatio  in  comunibus  prout  libro  solutionum 
Iu  domini  Eugenii  folio  34. . .  .)  (Div.  Eugenii  IV  1432  Juni  6.)  — 
8.  d.  Henriens  de  Dygesheim  erhält  die  Verwaltung  des  Klosters 
Selz  Clun.  ord.  mit  dem  Ertrag  von  100  Mark  S.  Bulla  restituta  mit 
de  mandato  dominorum  de  camera.  Item  facta  est  obligatio.  (Di?. 
Eugenii  IV  Annat.  1433  Sept.  19.)  -  1481  Mai  11  Rom.  Gualterus 
erhalt  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  100  fl.  für  die  Prä- 
positur in  Selz.  (Div.  Sixti  IV  Quit.  1479-83  fl.  122.)  —  1505  Juli  6 
Rom.  Franc.  Alphons  de  Arce  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Joh. 
Wittershen  sen.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  praepositura  an  St.  Peter 
und  Paul  in  Seltz  mit  dem  Ertrag  von  20  Mark,  vakant  durch  den 
Tod  des  Herbert  Wiltsberg.   (.Div.  Julii  U  Annat.  1505  Nov.  28.) 

Spachbach. 

1427  Jan.  25  Rom  Sti.  Apostoli.  Nicolaus  Uf  dem  Gräbern  erhalt 
die  Parochialkirche  in  Spachbach  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S., 
erledigt  durch  den  Tod  des  Johannes  Hagennaw.  Er  verpflichtet  sich 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  Item  die  x  mensis  martii 
1427  prefatus  Nicolaus  obligavit  sc  camerae  pro  annatis  dicte  ecclesiae 
consimilis  valoris  vacantis  per  obitum  Henrici  Inline.  (Div.  Martini  V 
Annat.  1427  Febr.  26.) 

Steinburg.1) 

1462  Mai  25  Viterbie.  Wilhelmus  de  Eptingen  erhält  die  Parochial- 
kirche St.  Peter  und  Paul  in  Steinwirck  mit  dem  Ertrag  von  22  Mark  S., 
vakant  durch  den  Tod  des  Lambert  de  castris  (in  forma  si  neutri). 
Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Johannes 
Pflieger.   (Div.  Pii  II  Annat.  1462  Juni  2.) 

Strassburg. 
Bischof. 

1420  Okt.  30  Rom,  St.  Peter.  Bischof  Wilhelm  von  Strassburg 
zahlt  seine  servitia  communia,  wofür  er  mit  1250  fl.  in  Gold  der  cam. 
apl.  verbürgt  war,  und  eines  seiner  min  Uta  servitia,  wofür  er  125  fl. 
schuldig  war.  (Div.  Martini  v.  Quit.  (!)  1418—21  fol.  159.)  —  1424.  Bi- 
schof Wilhelm  von  Strassburg  zahlt  von  seinen  minuta  servitia  (pro 
quibus  in  apl.  camera  sub  certis  penis  . .  extitit  efh'caciter  obligatus') 
175  fl.   (Div.  Martini  V  Obligat.  1423-1428  fol.  21 ».)  -  1424  Feb.  6 
Rom,  St.  Peter.  Bischof  Wilhelm  erhält  nach  Erklärung  der  Motive 
seiner  Zahlungsunfähigkeit  eine  Verlängerung  des  Termins  bis  zum 
Fest  Johannes  d.  T.  für  den  Rest  der  Schuld  seiner  servitia  minuta. 

')  1120  Stein  wirke,  1145  Steingewire,  1303  Steingewirke,  1525  Steinberg. 


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Auszüge  aus  der  Camer»  Apoetolica.  Bistum  Strasburg.  127 

(1.  c.  Oblig.  1423-28  fol.  22.)  -  1426  Feb.  17  Rom,  Sti.  Apostoli 
Bischof  Wilhelm  zahlt  von  seinen  serv.  min.  (in  quibos  . . .  duduni 
elapsus  tenebator)  100  fl.  in  Gold  durch  Florentiner  Kanfleote.  Für 
den  Rest  erhalt  er  abermals  Verlängerung  des  Termins  bis  zum  Fest 
Johannes  d.  T.  (1.  c.  oblig.  1423—1428  fol.  146.)  1458  Mai  17,  cf. 
Hospiz  1458  Mai  17.  —  1458  Okt  20.  Der  Strassburger  Kollektor 
Jodocus  Albrant  (per  venerabiles  viros  doctores  Gilifortem  de  Ben- 
contibus  et  Sulimannum  de  Sulimannis  apl.  cam.  clericos  super  hoc 
specialiter  deputatus)  erhalt  nach  seiner  Rechnungsablage  mit  333Vt  fl. 
Einnahme  und  41 1 2  fl.  Auslagen  eine  Quittung  nach  Abzug  von  158V,  fl. 
(im  Wert  von  118  fl.  de  camera)  in  quibus  remaneat  eidem  camerae 
efficaciter  obligatus.  (Div.  Pii  II  Quit.  1558-61  fl.  14».)  -  1476 
Apr.  25  Rom.  Johann  Ortwin  electus  Mathonendus  verborgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  eine  jährl.  Pension  von  200 
flor.  Rhen,  aus  dem  Ertrag  der  mensa  episcopalis,  de  consensu  dorn. 
Huperti  episcopi  Argent.  A.  R.:  die  dicta  solvit  per  compositionem 
annatarum  fl.  67  pro  valore  90  flor.  Rhen.  (Div.  Sixti  IV  Annat. 
1476  Mai  10.)  -  1479  Feb.  9  Rom.  Albertus  electus  Argentinensis 
erhalt  Quittung  Ober  Zahlung  seines  commune  servitium  von  1250  fl., 
eines  minutum  servitium,  wofür  er  89  fl.,  und  eines  andern,  wofür  er 
267  fl.  schuldete.  (Div.  Sixti  IV  Quit.  1471-&*  f.  57».)  -  1512  Sept.  24 
Rom.  Conradus  electus  turin,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  für  eine  jährl.  Pension  von  200  fl.  aus  dem  Ertrag 
des  bischöfl.  Tischs  zu  Strassburg.  (Div.  Julii  II  Annat.  1512  Okt.  27.) 

Alt  St.  Peter. 

s.  d.  Johannes  Lutenheim  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende 
an  St  Peter  und  Michael  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  S.  (Bulla 
restit.  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat.  1425  Sept.  15  f.  251.  B)  — 
1427  Sept.  4  Rom  Sti.  Apostoli.  Johannes  Wegcinanst  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  perpetua  vicaria  sum- 
missaria  nuncupata  in  St.  Peter  und  Michael  mit  dem  Einkommen 
von  6  Mark  S.,  vakant  durch  resignatio  des  Nikolaus  Rynow.  (Div. 
Martini  V.  Ann.  1428  Febr.  28.)  —  1432  Juni  5  Rom  St.  Peter.  Der 
Dekan  an  St.  Peter  u.  Michael  erhält  die  vicaria  daselbst  mit  dem 
Ertrag  von  6  Mark  S.  zur  Vereinigung  mit  einem  Kanonikat  und 
einer  Präbende.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  thesaurar  an  Jung  St. 
Peter  Nikolaus  Hiltebold  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl. 
im  Lauf  von  6  Monaten.  Er  tilgte  diese  Schuld  am  10.  Nov.  1432. 
(Div.  Eugenii  IV  Annat  1432  Juni  13.)  —  1459  Juli  5  Mantua.  Heu- 
ricus  Mashem  erhält  die  prepositura  an  St.  Peter  u.  Michael  in  Strass- 
burg mit  dem  Ertrag  von  20  Mark  8.  vakant  in  forma  si  neutri.  Bulla 
restituta  sine  obligatione.  (Div.  Pii  II  Annat.  1462  Jan.  27  f.  222.  B.) 
—  1461  Aug.  31  Tibur.  Henricus  Mastheim  praepositus  eccl.  Sti. 
Petri  et  Michaelis  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Gesamtschuld 
von  20  fl.  (Quitantia  1460-61  fl.  87  M  -  1464  Sept.  16  Rom.  Ein 
Kanoniker  an  St.  Peter  u.  Michael  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  praepositura  daselbst  mit  dem  Ertrag  von 


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128 


Meister, 


20  Mark  S.  vakant  durch  den  Tod  des  Petras  de  Eifice  (?)  and  ver- 
spricht die  Zahlung  im  Lauf  von  6  Monaten.  Am  20.  Juli  1465  obli- 
gatio fuit  cassata.   (Div.  Pauli  II  Ann.  1465  Feb.  27.)  —  1475  Dez.  25 
Rom.  üaspar  Puechler,  can.  et  prepositus  dec.  Sti.  Petri  Sen.,  pape 
familiaris,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
ein  Kanonikat  mit  Präbende  und  die  Propstwürde  an  Alt  St  Peter 
mit  dem  Ertrag  von  14  Mark  8.  vakant  durch  den  Tod  des  Joh.  Sar- 
toris de  Bockenrode.   Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  Lauf 
von  6  Monaten.  Zusatz:  Für  ihn  verbürgt  sich  Joh.  Langer,  rector 
par.  eccl.  inRolin  August,  dioc,  zur  Verlängerung  der  Zahlung  auf 
6  Monate.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1476  Juni  10.)  —  1476  (?)  Aug.  19 
Rom.  Joh.  Langer,  Kaplan  an  Alt  St.  Peter,  pape  familiaris,  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  prepositura 
an  Alt  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  60  fl.  rhen.,  vakant  per  resig- 
nationem  Gasparis  Puechler  (per  eum  non  habita  possessione).  Er 
verspricht  die  Zahlung  binnen  6  Monaten.   A.  R.:  d.  7.  Febr.  1487 
solvit  d.  Johannes  . . .  fl.  xjcii  per  manus  Alexandri  de  la  casa.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1477  Feb.  26.)  —  s.  d.  Johann  Burkard,  Kanoniker 
an  Alt  St.  Peter,  erhält  die  Provision  über  ein  Kanonikat  mit  Prä- 
bende mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  S  ,  vakant  durch  Resignation  des 
Peter  Mage.  Bulla  restit.  sine  oblig.  (Div.  Innocentii  VIII  Annat. 
1484  Okt.  8.  B.)  —  1487  Jan.  24  Rom.  Joh.  Langer  erhält  Quittung 
über  Zahlung  seiner  Schuld  von  22  fl.  für  die  Präpositur  von  Alt  St. 
Peter.   (Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1487—90  fl.  71.)  —  1488  Jan.  29  Rom. 
Egartius  Sartorius  erhält  die  perp.  vicaria  ad  altare  Ste.  Catherine 
in  eccl.  St.  Petri  et  Michaelis  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  S.  Bulla 
restit.  sine  oblig.   (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1488  Febr.  26.)  — 
1492  Jan.  5  Rom.   Chilian  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Adam 
Petrus,  Kanoniker  an  St.  Peter  und  Michael,  zur  Zahlung  der  Annaten 
für  Kanonikat  mit  Präbende  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  daselbst, 
vakant  durch  Cession  des  Markgrafen  Jakob  von  Baden.  (Div.  Inno- 
centii Vm  Annat.  1492  Jan.  25.)  —  s.  d.    Adam  Petrus  erhält 
Kanonikat  und  Präbende  an  St.  Michael  und  St.  Peter.  (Bulla  restit. 
sine  obligatione.)   (Div.  Annat.  1492/93  8°  Band  1492  Jan.  25  B.)  — 
1492  Jan.  24  Rom.  Adam  Frey  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  14  Duk.  für  Kanonikat  und  Präbende  an  St.  Pet.  u.  Mich. 
(Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1490-92  fl.  182.)  —  1494  Jan.  26  Rom.  Joh. 
Verber,  Kanoniker  an  St.  Pet.  u.  Mich.,  erhält  eine  jährl.  Pension, 
von  10  fl.  auri  aus  dem  Ertrag  der  Kirche  b.  Mariae  virginis  in 
Strassburg.  (Bulla  restit.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VT  1494  Juli  7  B.) 
—  1502  Juli  16  Rom.  Nikolaus  Dich  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat  und  Präbende  an  St.  Pet  u. 
Mich,  mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  vakant  durch  den  Tod  des  Lud- 
wig Odratzheim.  Er  verspricht  Tilgung  der  Schuld  in  einem  Jahre. 
(Div.  Alex.  VI  Annat.  1503  Jan.  27.)  —  1502  Dez.  29  Rom  cf.  Has- 
lach 1502  Dez.  29.  —  (1503  Apr.  2a)  Thomas  Wolft  iun.  tritt  vom 
Dekanat  an  St.  Pet.  u.  Mich.  (s.  Petri  senioris  nuneupati)  mit  Ertrag 
von  4  Mark  zurück  und  erhält  eine  Pension  von  12  fl.  (Sollicitante 


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Auszüge  at^  der  Camera  Apostolica.  Ristuin  Strasburg.  120 


.loh.  Rurchardo  magistro  ceriinoniarum.)  (Compos.  Uat.  1502— 150s 
ri.  (55.)  —  15<*5  Apr.  Ii»  Koni.  Arbogast  Dich  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  für  Job.  Sentz  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  um! 
Trübende  an  St.  Pet.  u.  Mich,  mit  dem  Ertrag  von  <>  Mark,  vakant 
durch  die  Resignation  des  Nikolaus  Dich;  et  promisit  solvere  etc.  in- 
fra  annum  aut  ccrtiticare  curiam  de  non  habita  posscssione.  (Div. 
Julii  II  Annat.  1507  De/.  17.)  —  1510  Juli  6  Rom.  Konrad  Atten- 
hofer  erhält  eine  jährl.  Pension  von  13  h\  aus  dem  Ertrag  von  Ka- 
nonikat und  Präbende  an  Jung  St.  Peter  und  15  fl.  aus  einem  Ka- 
nonikat au  St.  Pet.  u.  Mich,  sowie  30  fl.  aus  der  Präpositur  von  Jung 
St.  Pet.  und  10  fl.  aus  der  Präpositur  von  Klingenmünster.  Er  ver- 
bürgt sich  zur  Zahlung  der  Annaten.  (Div.  Julii  II  Annat.  1510 
Aug.  11.)  —  1510  Nov.  20  Rom.  Joh.  Schutz  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat  und  Präbende  an  St. 
Pet.  u.  Mich,  mit  dem  Ertrag  von  (>  Mark,  vakant  durch  den  Tod 
des  Joh.  Froschalt  (promissit  etc.  infra  annum  aut  infra  mensem  post 
eertitieatam  caineram  de  non  habita  possessione).  Div.  Julii  II  Annat 
1512  Dez.  20.)  —  1511  Sept.  <>  Rom.  Joh.  Scutz  verbürgt  sich  der 
.  am.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Präpositur  an  St.  Pet.  u.  Mich, 
mit  dem  Ertrag  von  6  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Thomas 
Wolflf  sen.  (promisit  etc.  infra  6  menses  aut  certiticare  cameram  de 
non  habita  possessione).  (Div.  Julii  II  Annat.  1513  Feb.  18.)  —  1518 
März  19  Rom.  Jakob  de  Tumsiis  erhält  die  Abschaffung  eines  Sta- 
tuts betr.  der  Präpositur  «in  St.  Pet.  u.  Mich.  (Bulla  restit.  sine 
oblig.)   (Div.  Julii  II  |!|  Annat.  1513  Apr.  20  U.) 

Jung  St.  Peter. 

1421  Juni  U  Rom  St.  Peter.  Martinus  Rochel  erhält  Kanonikat 
und  Präbende  von  Jung  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  S., 
erledigt  durch  den  Tod  des  Schreibers  Rertoldus  de  Gclma.  Für  ihn 
verbürgt  sieh  der  Kanonikus  Nicolaus  Hildebolti  zur  Zahlung  der  An- 
naten an  die  cam.  apl.   (Div.  Martini  V  Annat.  1421  Nov.  27.)  — 

1421  Sept.  t>  Rom  Maria  maior.  Volmar  Isenhower  erhält  ein  Kanonikat 
und  eine  Präbende  an  Jung  St.  Peter  mit  dem  jährlichen  Ertrag  von 
1<5  Mark  S.,  erledigt  durch  den  Tod  von  Yvo  Vener.  Für  ihn  ver- 
bürgt sieh  der  Kanonikus  von  Jung  St.  Peter,  Nicolaus  Hildebolti. 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.   (Div.  Martini  V  Annat. 

1 422  Febr.  4.)  -  1425  Okt.  5  Rom  Sti.  Apostoli.  Albertus  Sapientis. 
Kanoniker  an  Jung  St.  Peter,  erhält  Quittung  über  Zahlung  von  150  fl. 
seiner  Schuld  von  200  fl.  (Quitantia  1423-  20  fl.  210«.)  —  142(5  Mai  25 
Rom  St.  Peter.  Nicolaus  llilteboldi  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  thesauraria  an  Jung  St.  Peter,  erledigt 
durch  den  Tod  des  Wilhelm  de  Parma  mit  dem  Ertrag  von  17  Mark  s. 
i  Div.  Martini  V  142(5  Juni  3.)  —  1426  Sept.  27  Rom  Sti.  Apostoli. 
Johannes  Pastoris  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  An- 
naten des  perpetui  beneticii  suminissariac  nuneupatae  in  Jung  St.  Peter 
mit  dem  Ertrag  von  8  Mark,  erledigt  durch  den  Tod  des  (leorg  Dietmar. 
-  Div.  Martini  V  142(5  Nov.  4.)  -  142(5  Nov.  1  Rom  Sti.  Apostoli. 

Zeitschr.  f.  Goech.  d.  Oberrh.  X.  V.  VII.  1  '  ) 


130 


Meister. 


Johannes  Martin  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter 
mit  dem  Einkommen  von  J>  Mark  S..  vakant  per  modum  si  neutri  st  u 
per  resignationem  Henriei  Fabri.    Für  ihn  verbürgt  sieh  Johannes 
Pastoris  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  eam.  apl.  (Div.  Martini  V 
Annat.  1427  April  7.)  —  1426  Nov.  1  Rom  Sti.  Apostoli.  Nicolaus 
Hherlin  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  in  Jung  St.  Peter  mit 
dem  Ertrag  von  10  Mark  S.,  erledigt  durch  den  Tod  des  Johannes 
Hiltebold.    Für  ihn  verbürgt  sieh  der  Kleriker  Johannes  Pastoris 
der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten.  (Div.  Martini  V  Annat.  1427 
März  26.)  —  142b*  Nov.  f>  Uom  Sti.  Apostoli.  Johannes  Mennelin  ver- 
bürgt sieh  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  perpetua  vicaria 
an  Jung  St.  Peter  (summissaria  nuneupata)  mit  dem  Einkommen  von 
7  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Heinrich  Denteuer.  (I)iv.  Mar- 
tini V  Annat.  1427  April  26.)        1426  Dez.  17  Korn  Sti.  Apostoli. 
Conrad  Schmar  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
der  perpetua  vicaria  summissaria  uuneupata  in  Jung  St.  Peter  mit 
dem  Einkommen  von  S  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Johanne- 
Sapientis.   (Div.  Martini  V  Annat.  1427  Aug.  12.)  -    1427  März  V\ 
Koni  Sti.  AiK)stoli.   Johannes  Kinegg  erhält  ein  Kanonikat  mit  Prä- 
bende  an  Jung  St.  Peter  mit  dem  Einkommen  von  10  Mark  S.,  vakant 
durch  den  Tod  von  Albert  Sweninger.    Für  ihn  verbürgt  sich  der 
Propst  Friderieus  Blocholtz  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
im  Lauf  von  6  Monaten.   Die  Schuld  wurde  am  31.  Juli  1427  getilgt 
durch  Heinrich  Attendarius  librorum  procurator.   (Div.  Martini  V 
Annat.  1427  März  26.)   -    s.  d.  Johannes  de  C'imeterio  erhält  das 
perp.  beneticium  ad  altare  Sti.  Jacobi  in  Jung  St.  Peter  mit  dein 
Ertrag  von  4  Mark  s.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat. 
1427  Mai  14  f.  248.)  —  1428  Nov.  10  Rom  Sti.  Apostoli.  Henriens 
Lietestheim  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
für  ein  Kanonikat  mit  Präbendc  an  Jung  St.  Peter,  erledigt  durch 
den  Tod  des  Wilhelm  de  Parma,  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  s. 
(Div.  Martini  V  Annat.  1429  Juni  13.)  —  1462  Mai  20  Vitcrbie.  .loh. 
Wernerus  de  Flaxlande,  Dekan  in  Basel,  eubicularius  et  familiär is 
papae,  verbürgt  sich  «Ier  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  eines 
Kanonikats  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter  mit  «lern  Ertrag  von 
15  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Lambert  (  astaris  (in  forma 
gratiae  si  neutri).   Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  I^auf 
von  6  Monaten.   Am  17.  April  erhielt  er  eine  Bulle  nove  Provision 
und  am  20.  April  habuit  remissionein.  A.  R.:  gratis  pro  eubieularit» 
secreto  domini  nostri  papae.   (Div.  Pii  II  Annat.  14412  Juni  3  )  — 
1471  Okt.  18  Rom.   Johannes  Sartoris  de  Beckenrode,  canon.  et  .se<>- 
lasticus  an  Jung  St.  Peter,  pape  familiaris  coutinuus  comesalis,  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat 
mit  Präbende  und  für  die  scolastria  an  Jung  St.  Peter  mit  dem  Gesamt- 
ertrag von  13  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Michael  ApelU»v. 
Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  Lauf  von  6  Monaten.  (Di  v~ 
Sixti  IV  Annat.  1471  Nov.  7.)  —  1473  Sept.  11  Rom.  Aeursius  de  Petr.V 
eubicularius  papae.  verbürgt  sieh  der  cam.  apl.  für  Petrus  tit.  Sti.  Si^t  i 


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j 


Auszüge  aus  der  Camera  A|>o>tolka.  Bistum  Strasshurg-  131 

Presbyter  cardinalis  zur  Zahlung  der  Annaten  der  prepositura  von 
.lang  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  lf>m  Hör.  rhencns,  vakant  durch 
den  Tod  des  Paul  Monthart.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1473  Okt.  22.^ 
1177  Juli  28  Korn,  Laurentius  Haill  erhält  Quittung  Uber  Zahlung 
.meiner  Schuld  von  2T)  H.  für  Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter. 
»Div.  Sixti  IV  Quit.  147(5-71)  H.  Hl.»  1481  Febr.  22  Rom.  Paul 
Munthart  licentiatus  erhält  als  jährliche  Pension  den  dritten  Teil  des 
Ertrags  der  prei>ositura  von  Jung  St.  Peter.  (Itaila  rest.  sine  oblig.) 
(Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  März  13.  IM  1481  Febr.  22  Koni.  Hein- 
rich Sennleben  eanon.  Eystettens.  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  für  den 
Kanonikus  Conrad  Munthart  zur  Zahlung  der  Annaten  der  preimsitura 
vim  Jung  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  200  fl.  auri  rhen..  vakant 
durch  Resignation  des  Paul  Munthart.  A.  H.:  Er  zahlte  fl.  EXXV 
pro  valore  im  fl.  rhen.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  März  13.)  —  14S2 
April  22  Rom.  Petrus  Schot  erhält  Quittung  Uber  Zahlung  seiner 
Schuld  von  24  h\  für  Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter. 
(Div.  Sixti  IV  Annat.  1470—83  fl.  2<>1.)  -  1487  Juli  »i  Koni.  Johannes 
Nis  scriptor  apl.  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  fttr  Thomas  Wolff  iun. 
>nr  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter 
mit  dein  Ertrag  von  9  Mark  s..  vakant  durch  den  Tod  des  Wilhelm 
Johannes.  A.  K.:  Er  zahlt  21 V*  fl.  «Div.  Innocentii  VIII  Annat.  14*7 
Juli  23.)  —  1487  Juli  23  Rom.  Thomas  Wolff  iunior  erhält  Quittung 
über  Zahlung  seiner  Schuld  von  21,srl.  für  Kanonikat  und  Präbende 
an  Jung  8t.  Peter.  (Div.  Innoc.  VIII  Quit.  14*7  90  fl.  71.)  —  141)1 
Jan.  22  Rom.  Melchior  de  Raden  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  19  Duk.  für  Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter. 
(Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1490-  92  fl.  %'.)  —  14%  Jan.  24  Rom.  Der 
zeitige  Dekan  und  ein  Kaplan  an  Jung  St.  Peter  bezahlen  eine  Rulle 
>u\*qv  commutatione  voluntatum  nonnullorum  Christi  fidelium  dcquibus- 
dain  bonis  relictis  pro  eclehrandis  certis  messis.  i  Rulla  rest.  sine 
oblig.)   (Div.  Alex.  VI  resignat.  (!•  1497   98  fl.  2T»9\  lfi.  Dez.  1497.) 

141>T)  Juni  1(>  Rom.  Guido  Citro  erhält  Quittung  über  Zahlung 
M-iner  Schuld  von  fl.23  bol.;"»3  für  Kanonikat  und  Kantorie  an  St.  Peter. 
<Div.  Alex.  VI  Quit.  1492-96  fl.  184.  i  —  1490  April  30  Rom.  Job. 
Rurchard.  Dekan  an  St.  Thomas,  verbürgt  sich  der  cum.  apl.  für 
Kanonikat  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter,  vakant  durch  den  Tod 
Petrus  Schot,  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  8.  (et  surrogatur  ...  in 
ins  Luce  Schlegel»  er  verspricht  Tilgung  der  Bürgschaft  in  2  Monaten, 
die  XII.  Febr.  1498  supradictus  Johannes  probavit  de  intruso  per  festes 
et  litteras  sub  obligatione  constituta  et  fuit  absolutus.  A.  R.:  die 
XVIII  Juli  1498  prorogatus  fuit  dictus  terminus  .  .  .  a«l  annum.  die 
XVII  Juli  1495)  prorogatus  fuit  ad  aliuin  annum,  die  XXI  Aug.  l"»m 
fuit  prorogatus  ...  ad  unum  annum,  die  XIX  Jan.  1504  eassatum  fuit 
...  et  fuit  absolutus.  (Div.  Alex.  VI  resignat.  (!)  1197-98  f.  31.  r>.  Juli 
H!>7.>  1498  Nov.  2-*»  Rom.  .loh.  Rurchard  erhält  eine  jährliche 
Pension  von  14  fl.  auri  rhen.  aus  dem  Ertrag  eines  Kanonikats  mit 
Prübende  an  Jung  St.  Peter.  (Rulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI 
Annat.  1 19!»  Aug.  2.  R.)      lfKU  Aug.  7  Rom.  Joh.  Burchard,  Dekan  an 

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132 


Meister. 


St.  Thomas,  verbürgt  sich  der  cani.  apl.  zur  Zahlung  der  Annateu 
für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  und  die  Cantoria  an  Jung  St.  Peter 
mit  dem  Ertrag  von  10  Mark.  (Sibi  resignata  loco  ]>ensionis.)  (Div. 
Alex.  VI  Annat.  1501  Sept.  29.)  -  1501  Aug.  7  Rom.  Jon.  Burchard 
leistet  dieselbe  Bürgschaft  ex  renuracratione  regressus  sibi  concesse 
ad  dictas  can.  et  praeb.  et  cantoriam.  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1501 
Sept.  29.)  —  1501  Aug.  7  Rom.  Joh.  Burchard  verbürgt  sich  der 
com.  apl.  für  Joh.  Engelhard,  Kanoniker  und  Kantor  an  Jung  St.  Peter, 
für  Zahlung  der  Annaten  des  Kanonikats,  der  Präbende  und  der  Can- 
toria mit  dem  Ertrag  von  10  Mark,  vakant  durch  seine  eigene  (J.  B.'s) 
Resignation.  Er  verspricht  die  Tilgung  in  2  Monaten.  (Div.  Alex.  VI 
Annat.  1501  Sept.  21».)  1501  Sept.  24  Rom.  Joh.  Burchard  erhält 
Quittung  Über  Zahlung  seiner  Schuld  von  fl.  23  bol.  60  für  Kantorie, 
Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter.  (Div.  Alex.  VI  Quit. 
1500-1503  fl.  111.)  -  1502  Juli  16  Rom.  Joh.  Burchardus  erhält 
Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  19  tt.  für  Kanonikat  und 
Präbende  an  St.  Peter.  (Div.  Alex.  VI  Quit.  1500—1503  fl.  186.)  — 
15(0  Nov.  26  Rom.  Anton  Clehamer  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter 
mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Theo- 
dcricus  Ribisen.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  Lauf  von 
einem  Jahr.  (Div.  Julii  II  Annat.  1505  Febr.  12.)  —  1503.  Thomas 
Wolff  de  Eckeboltzheim,  Propst  an  St.  Martin,  erhält  eine  jährliche 
Pension  von  12  fl.  rhen.  aus  dem  Ertrag  von  Kanonikat  und  Präbende 
an  Juug  St.  Peter.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI  Annat. 
1503  Aug.  29.  B.)  —  1505  Okt.  31.  Johannes  eps.  Ortanus  verzichtet 
auf  seiue  Pension  von  25  fl.  aus  dem  Ertrag  eines  Kanonikats  und 
der  Cantoria  an  Jung  St.  Peter  laut  Notariatsakt  des  Joh.  Langer 
vom  31.  Okt.  Er  erhält  eine  andere  jährliche  Pension  von  25  fl.  und 
zwar  15  fl.  von  Wawolfesheim  prope  Zaberna  und  10  fl.  vom  Vikariat 
St.  Lucia  et  Otilia  in  Strassburg.  (Div.  Pii  III  et  Julii  II  1503-  1506 
resignat.  f.  138.  1505  Nov.  19.)  1506  April  20  cf.  Allerheiligen  1506 
Apr.  20.  —  1506  Mai  17  Rom.  Nicol.  Rybisen,  Prokurator  des  An- 
tonius Kryfeld,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  12  M.. 
vakant  durch  den  Tod  des  Joh.  Engelhard.  Er  verspricht  innerhalb 
eines  Jahres  zu  zahlen  (aut  infra  mensem  post  ccrtificatam  camerain 
de  non  habita  possessione).  (Div.  Julii  II  Annat.  1510  März  10.)  — 
1510  März  22.  Joh.  de  Castilione  resigniert  auf  die  Präpositur  von 
Jung  St.  Peter  zugunsten  Wolfgangs  Bocklin,  erhält  aber  von  dem- 
selben eine  jährliche  Pension  von  39  Golddukaten,  24  aus  dem  Ertrag 
dieser  Präpositur  und  15  aus  dem  eines  Kanonikats.  (Div.  Julii  II 
resignat.  1506  1511  fl.  250.  1510  April  16.)  -  1510  April  15.  Caspar 
Wirt  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Joh.  Mousim  zur  Zahlung  der 
Annaten  für  Kanonikat  und  Präbende  an  Jung  St.  Peter  mit  dem 
Ertrag  von  8  Mark,  vakant  durch  den  Tod  des  Mathias  Buman  und 
Ccssion  des  Joh.  Spir.  (Div.  Julii  II  Annat.  1510  Juni  7.)  —  1510 
April  15  Rom.   Conrad  Utenhofer  verbürgt  sich  zur  Zahlung  «1er 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.  Bistum  Mrassburg.  133 

Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter  mit  dem 
Ertrag  von  14  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  .loh.  Sygerist  o<ler 
.seines  unmittelbaren  Nachfolgers,  sowie  der  Annaten  der  Paroehial- 
kirche  Jung  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  26  Mark.  (I)iv.  Julii  II 
Annat.  1510  Aug.  11.)  —  1510  Juli  6  Rom.  Conrad  Attenhofer  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Antritt  eines 
Kanonikats  mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter,  vakant  durch  den  Tod 
des  Wolfgang  Rochlin.  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  S  (promisit 
dietam  annatam  cum  primum  regressus  et  accessus  habuerint  effectum). 
(Div.  Julii  II  Annat.  1510  Aug.  11.)  —  1510  Juli  6  Rom  cf.  Alt  St.  Peter 
1510  Juli  6.  —  1513  Jan.  4  Rom.  Job.  Lib  verbürgt  sich  der  cam. 
a]>l.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an 
Jung  St.  Peter  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark,  vakant  durch  Cession 
oder  Tod  des  Ulrich  Perch.  A.  K.:  fuit  cassatum  etc.  (Div.  Julii  II 
Annat.  1513  Mai  29.)  1513  Marz  20  Rom.  Michael  Sander  erhält 
eine  jährliche  Pension  von  30  fl.  aus  dem  Ertrag  eines  Kanonikats 
mit  Präbende  an  Jung  St.  Peter.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div. 
Julii  II  (!)  Annat.  1513  Juli  15.  II.) 

St.  Thomas. 

1410  Juli  1  Rom  Sti.  Apostoli.  Jakob  Spold  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  perpetua  vicaria  am  Altar 
St.  Blasius  in  St,  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  vakant  durch 
den  Tod  des  Jodocus  de  Gala  (seu  per  eius  resignationem).  (Div. 
Gregorii  XII  obligat.  1413  Aug.  Ii)  fol.  157.)  -  1421  Juni  13  Rom 
St.  Pet.  Heinrich  Fabri  de  Rodenberg  erhält  die  perpetua  vicaria  am 
Altar  St.  Michael  in  der  Kirche  St.  Thomas  mit  dem  jährl.  Ertrag 
von  10  Mark  S..  erledigt  durch  den  Tod  von  Bertold  de  (»elma.  Er 
verbürgt  sich  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Mar- 
tini V  1421  Aug.  7.)  —  1424  Aug.  26  Frascati.  Johannes  Claffstein 
erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  S., 
erledigt  durch  Dietschone  Cantzeler.  Für  ihn  verbürgt  sich  Friedr. 
Blochols  der  Propst  von  Jung  St.  Peter  zur  Zahlung  der  Annaten  au 
die  cam.  apl.  im  Lauf  von  6  Monaten.  Getilgt  wurde  die  Schuld  am 
{>.  Jan.  1426  durch  den  Strassb.  Kleriker  Wigand  Ammeiburg.  (Div. 
Martini  V  Annat.  1425  Okt.  «.)  —  1426  Okt.  14  Rom  St.  Apostoli. 
Ludovicus  Bleyer  alias  Sarras  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an 
st.  Thomas  mit  dem  Einkommen  von  8  Mark  S.,  vakant  durch  den 
Tod  des  Johannes  Spender.  Für  ihn  verbürgt  sich  Johannes  Sartoris 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Ann. 
1427  Apr.  26.)  —  1426  Nov.  1  Rom  Sti.  Ajwstoli.  Nikolaus  Lynden- 
stumpff  erhält  die  thesauraria  an  8t.  Thomas  mit  dem  Einkommen 
von  8  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Johannes  Hiltebold.  Für 
ihn  verbürgt  sich  Johannes  Pastoris  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die 
cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat.  1427  Apr.  7.)  —  1427  März  3  Rom 
Sti.  Apostoli.  Konrad  Schmar  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  der  perpetua  vicaria  in  St.  Thomas  (summissariae 
nuneupatae)  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S.,  vakant  durch  resignatio 


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Meister. 


«los  Johannes  Rachwiin.   (Div.  Martini  V  Annat  J  14ü7  März  13.)  - 
1427  Jan.  8  Koni  Sti.  Ai>ostoli.    Wilhelmus  (!)  de  Winsperg  erhiiit 
»  in  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas  mit  dem  Kinkommen  von 
s  Mark  S.,  vakant  durch  cessio  des  Johannes  Ernst.    Für  ihn  ver- 
langt siel»  sein  Bruder  Wilhelm us  !de  Winsperg,  Lieentiat  d.  Strassh. 
Kirche  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  eam.  apl.  im  Lauf  von  i> 
Monaten.   (Div.  Martini  V  Annat.  1-127  Juni  (>.)      1427  März  21  Rom 
Sti.  Apostoli.   Ludovicus  Henterieh  erhält  ein  Kanonikat  mit  Prä- 
bende an  St.  Thomas  mit  dem  Einkommen  von  8  Mark  S.,  vakant 
durch  den  Tod  des  Johann  Wilhelm  Yoelsche.  Für  ihn  verbürgt  sich 
der  Kanoniker  Nicolaus  Hiltebold  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die 
nun.  apl.  im  Lauf  von  <>  Monaten.    Die  Schuld  wurde  getilgt  am 
10.  Sept.  1427  durch  Conrad  Schmar.   (Div.  Martini  V  Annat.  1127 
April  30.)      1427  Juli  ö  Rom  Sti.  A)iostoli.    Petrus  Sinner  verbürgt 
sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  perpetna  vicaria 
summissaria  uuneupata  an  St.  Thomas  mit  dem  Einkommen  von 
8  Mark  S,  vakant  durch  cessio  des  Hugo  Apt.  (Div.  Martini  V  Annat. 
1427  Dez.  17.)  —  s.  d.   Bernardus  Altdorff  erhält  die  perp.  vicaria 
ad  altare  Sti.  Martini  in  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  >. 
(Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat.  1427  Sept.  1  f.  204.  R) 

—  112*.»  Mai  1  Rom  Sti.  Apostoli.   Nicolaus  Lotter  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  »1er  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende 
an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  s  ,  vakant  durch  Re- 
signation des  Wilhelmus  de  Winsberg,  oder  des  Johannes  Ernst,  oder 
des  Johannes  Spender,  oder  durch  den  Tod  des  Ludwig  Bleyer.  (Div. 
Martini  V  Annat.  1430  März  29.)  -    1430  Juli  28  Rom  Sti.  Apostoli. 
Heinrich  Isenhauwer  erhält  das  perpetuum  beneficium  praemissaria 
nuneupatum  an  St.  Thomns  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S. ,  vakant 
durch  resignatio  des  Volmar  Ysenhower.    Für  ihn  verbürgt  sieh 
Nicolaus  Hiltebold  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  im  Laut 
von  (>  Monaten.  Getilgt  wurde  die  Schuld  am  8.  Juli  1431  durch  den 
litt.  apl.  abbreviator  Petrus  de  Enkel.  (Div.  Martini  V  1431  März  2.) 

—  1430  Juli  20  Rom  Sti.  Apostoli.  Nicolaus  Lotter  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  eines  Kanouikats  mit  Präbende 
an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  10  Mark  S.,  vakant  durch  resig- 
nationem  factam  eoram  notarium  .  . .  Wilhelmi  de  Winsperg  sive 
Johannis  Ernst  aut  Johannis  Spender  resignationem  aut  per  nbi- 
tum  Ludowici  Bleyer.   (Div.  Martini  V  Annat.  1431  März  29.) 
1430  Okt.  4  Rom  Sti.  Apostoli.    Conrad  Knoche  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat  mit  Präbende  an 
St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark,  vakaut  per  modum  si  neutri. 
(Div.  Martini  V  Annat.  1431  Jan.  18.)  —  1431  Jan.  14  Rom  St.  Peter. 
Georg  Zorn  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas  mit 
dem  Ertrag  von  <>  Mark  S.  und  die  thesauraria  daselbst   mit  dem 
Ertrag  von  8  Mark,  vakant  per  liberam  resignationem  des  Andrea*« 
Halen.   Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  An- 
naten Heinrich  Raseopt  litt.  apl.  abbreviator.  (Div.  Eugenii  IV  1530 
Febr.  23.)      1132  Febr.  s  Rom  St.  Peter.  Georg  Zorn  erhält  Quittung 


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Auszuro  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strassburg.      1 3f» 


über  Zahlung  seiner  Schuld  von  31  h\  (de  eompositionc)  für  Kano- 
nikat.  Präbende  und  Thesaurarie  au  St.  Thomas.  (Div.  Martini  V 
Vuit.  1-1*1  -33  H.  IST.)  -  11:57  Sept.  22  Bologna.  Paulus  Mouthart 
verbürgt  sich  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  die  pre- 
positura  von  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  ls  Mark  s.,  vakant 
durch  den  Tod  des  lltirchard  Kurggrave.  (Div.  Kugenii  IV  Annat. 
1437  Sept.  2»:.)  M»JT)  März  1  Kom.  Hrnst  Nataga  in  Komana  curia 
procurator  causarum  verbürgt  sieh  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der 
Annaten  für  (las  Dekanat  an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  M  Marl, 
(iusto  modo  vaeantis)  und  für  die  perpctua  viearia  in  Salfelden 
Salzburg,  dioe.  mit  »lern  Krtrag  von  1(5  Mark  S.:  er  verspricht  die 
Zahlung  in  2  Monaten.  «Darauf  folgt  die  Quittung  für  die  Tilgung 
beider  Schulden.)  (Div.  Pauliii  Annat.  Iii;:»  März  22.)  1 H  J.- 
April 2S  Horn.  Conrad  Munthart  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende 
an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  in  Mark,  vakant  durch  den  To.! 
de>  .Jodoeus  Albrant.  Für  ihn  verbürgt  sieh  der  eam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  Jacob  de  Dinger.  (Div.  Pauli  11  Annat.  14ii.~>  Mai  7.' 
140ö  Aug.  h  Kom.  Georgias  Guilelmus  deeretorum  doctor.  Kugenii  IV 
familiaris.  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
ein  Kanonikat  mit  Präbemle  und  das  Dekanat  von  St.  Thomas  mir 
dem  Gesamtertrag  von  1«  Mark  s.,  vakant  durch  den  Tod  des  Krn>; 
Matago.  A.  K.:  Der  Papst  erliess  dem  (ieorg  die  Zahlung  diese;- 
Annaten.  (Div.  Pauli  II  Annat.  IHm  Aug.  2*.)  1173  Sept.  11  Kom. 
Jacohus  Higher  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  für  den  Kanoniker  Christo- 
phorus  de  Venthem  zur  Zahlung  der  Annaten  der  prepositnra  von 
St.  Thomas,  mit  dem  Krtrag  von  12  Mark  s  .  vakant  durch  den  Tod 
des  Kurehard  Schreit.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1473  Nov.  17.;  117:'. 
Dez.  17  Koni.  Christoforus  de  Ventrig  erhält  (Quittung  über  Zahlung 
meiner  Schuld  von  27  H.  für  die  Präpositur  an  St.  Thomas.  (Div. 
Sixti  IV  Vuit.  1171  71  h".  MW  1 17«  März  2  Koni.  Kurehard  erhält 
eine  jährliehe  Pension  von  1«  Hör.  rhen.  ans  dem  Krtrag  von  Kano- 
nikat und  Präbende  an  St.  Thomas.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1470  Juni  Hl.  K.)  147»;  Aug.  1  Kom.  Ricardas 
Fakarts  ac  rev.  d.  card.  Kothomagensis  parafrenarius  verbürgen  sich 
der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  eines  Kanoniknt>  mit  Präbende 
an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  (5  Mark  s.,  vakant  durch  den  To*! 
des  Arnold  de  Druneu.  Sie  versprechen  die  Zahlung  in  \\  Monaten. 
Am  selben  Tag  verbürgt  sich  Alanus  Dufan  thesaurarius  Mamcceu«is 
rev.  d.  card.  Kothomagensis  familiaris  für  diesen  Kardinal  zur  Zahlung 
binnen  (i  Monaten.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  117«  Aug.*).)  —  147*» 
Mai  11  Koni.  Doktor  Georg  Wilhelm.  Propst  an  St.  Peter  in  Dasei, 
erhält  eine  jährliche  Pension  von  28  rhein.  Gulden  aus  dem  Krtrag 
von  einem  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas.  <  Kulla  rest.  sine 
oblig.)  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1 17V*  Mai  21.)  1471»  Mai  11  Kom. 
Job.  Kurchard  pape  familiaris  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas 
Tiiit  dem  Krtrag  von  S  Mark,  vakant  durch  Kcsignation  des  (ieorg 
Bilhelm  (possessione  mm  habita).    Kr  verspricht  die  Tilgung  der 


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136 


Meister. 


Schuld  in  (i  Monaten.  A.  11.:  1480  Juli  28  verlängerte  ihm  der  Vice- 
kämmerer  episcopus  civitatis  Castelli  die  t  rist  um  2  Monate.  14*1 
Febr.  20  um  weitere  3  Monate.  1481  April  28  zahlt  Joh.  Rurchard 
fl.  20.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1479  Mai  24.)  -  14»)  Dez.  4  Rom.  Joh. 
Iiurchardus  can.  sti.  Thome  aeeolito  apostolico  (!)  et  familiaris  pape 
.  .  erhält  ein  Kanonikat  mit  l'rähende  daselbst  mit  dem  Ertrag  von 
8  Mark  S..  vakant  durch  Cession  des  Thomas  Kicardus.  (Hulla  rest. 
sine  oblig.)  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  April  28.)  1481  März  27 
Koni.  Heinrich  Sconleben  can.  Eystettens.  verbürgt  sieh  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annat en  für  Kanonikat  und  Präbendc  au 
St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark,  vakant  durch  den  Tod  des 
Paul  Munthart.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  binnen  4  Mo- 
naten. A.  It.:  1481  Okt.  15  zahlt  er  fl.  20.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481 
Juni  22.)  —  1481  April  28  Koni.  Johann  Burchard  erhält  Quittung 
über  Zahlung  seiner  Schuld  von  20  H.  für  Kanonikat  und  Präbende 
an  St.  Thomas.  iDiv.  Sixti  IV  Quit.  1479-83  fl.  118.)  -  14.81  Juni  24 
Korn.  Engelhard  Funk  clericus  Eystettensis  verbürgt  sich  der  can». 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an 
St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S.,  vakant  durch  den  Tod 
des  Joh.  Hell.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  iAuf  von 
einem  Jahr.  A.  It.:  dicta  die  habuit  dictus  Engelhardts  unam  bullain 
super  dictum  canonicatum  et  prebendam  in  forma.  Ferner  die  V  Marti i 
1494  d.  Joh.  Gerona  apl.  camere  clericus  mandavit  cassare  presenteni 
Obligationen!  quia  sufticiente  constitit  sibi  prefatum  Engelhardum 
nuiHjuam  habuisse  possessionem  etc.  ..  (Div.  Innocentii  VIII  Annat. 
1487  März  30.)  —  1481  Okt.  15  Korn.  Hinrich  Scholetin  erhält  Quit- 
tung über  Zahlung  seiner  Schuld  von  20  fl.  für  Kanonikat  und  Prä- 
bende an  St.  Thomas.  (Div.  Sixti  IV  Quit.  1479—83  fl.  152.)  —  1482 
.Mai  25  Koni.  Thomas  Wolff  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  20  fl.  de  camera  für  Kanonikat  und  Präbende  an  St.  Thomas. 
(Div.  Sixti  IV  Quit.  1479-83  fl.  212.)  1482  Juni  4  Rom.  Joh.  Mur- 
kard.  Dekan  an  St.  Thomas,  aceolytus  des  Papstes,  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  dieses  Dekanats  mit  dem  Ertrag 
von  12  Mark  S..  vakant  durch  den  Tod  des  Job.  Helle.  Et  promisit 
solvere  .  .  infra  unum  anuum  infra  quem  si  non  habuit  j>ossessioneni 
promisit  eertiticare  eamerain  a]>ostolicam  de  non  habita  possession«- 
infra  unum  mensem  post  dictum  annum  immediate  sequentem  sul» 
penis  camere  etc.  A.  R. :  Am  14.  August  1481  (!  1489)  zahlte  er  20  H. 
residuum  non  promisit  solvere  infra  IX  menses  quia  ccssahat  pensio 
fl.  XXI.  .  .  .  Am  13.  Nov.  1490  zahlte  er  den  Rest  von  7  fl.  et  fuit 
absolutus.  (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1485  Mai  16.)  1481  Jan.  (i 
Rom.  Heinrich  Schonleben  electus  Herbipolensis  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  für  Theodor  Zobell  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat 
und  Präbende  an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  S.,  vakant 
durch  Resignation  des  Arbogast  Elhart.  Div.  Sixti  IV  Annat.  14M 
Jan.  15.)  —  1484  Mai  10  Rom.  Joh.  Langer  litt.  apl.  abbreviator, 
Prokurator  des  Thomas  Wölfl*  de  Eckebolt/heim.  resigniert  in  dessen 
Namen  auf  das  Dekanat  von  St.  Thomas.   Die  Provision  erhält  Job. 


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Auszüge  aus  ilt-r  <  anitra  Ap<.stolica     Bistum  Strasburg.      ]  37 


Rurchard.  (Div.  Sixti  IV  resignat.  1182-84  fol.  157.  14K4  Mai  24.» 
14*4  Mai  l.'i  Horn.  .loh.  Burchard  ean.  St.  Thomc.  rlcricus  cere- 
lnoniarum  sacri  palatii  apl..  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung 
der  Annaten  für  das  Dekanat  an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von 
12  Mark  s .  vakant  durch  Tod  des  .loh.  Helle  und  des  Job.  Symberi. 
Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  binnen  0  Monaten.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1-4*4  Juli  17.)  —  1484  Sept.  12  Rom.  Heinrich  Scon- 
leben.  Kanoniker  an  St.  Thomas,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  für  das  Dekanat  an  St.  Thomas  mit  «lein  Ertrag 
von  12  M.  S..  vakant  durcli  den  Tod  des  Job.  Hell.  A  R. :  Er  zahlt 
2-l2  ri.  (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  14*'.  Jan.  27.)  11*4  Sept.  1« 
Rum.  Job.  Burkard  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Peter  Mage  zur 
Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  au  St.  Thomas 
mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S..  vakant  durch  eigene  Resignation  des 
Job.  Burkard  ex  causa  permututionis  cum  canonicatu  et  prebenda 
<■(■<  i.  Storum.  Petri  et  Michaelis.  Sti.  Petri  senioris  nuncupati,  mit 
dem  Ertrag  von  ('»  M.  (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1484  Okt.  8.)  — 
1 1>4  Okt.  7  Rom.  Petrus  Mage  erhalt  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  4S4  rl.  für  Kanonikat  und  Präbende  von  St.  Thomas. 
(Div.  Innoc.  VIII  (^uit.  1483- KT,  fl.  !».)  14,s5  Jan.  27  Rom.  Job. 
Simber  erhalt  Quittung  über  28  fl.,  die  H.  Sconleben  für  ihn  zahlte, 
für  das  Dekanat  an  St.  Thomas.  (Div.  Innoc.  VIII  (t)uit.  1481— »i  H.H2.) 

1485  Sept  24  Rom  Job.  Burchard  erhält  (Quittung  über  Zahlung 
>»  iner  Schuld  von  rl.  21  hol.  H2  für  die  Präpositur  an  St.  Thomas. 
(Div.  Innoc.  VIII  Quit  14*;  -8<»  fl.  11<> )  148(i  April  20  Rom.  Pe- 
trus de  Werneren  resigniert  auf  die  perpet.  vicaria  am  Altar  Sla. 
Sophia  in  St.  Thomas.  Die  Provision  erhält  Burchard  Castuer.  (Div. 
Innoc.  VIII  resignat.  11*4-88  H.  121  2(1  April  14845.)  148<»  Juni  <> 
cf.  Wickersheim.  -  1487  Jan.  H  Rom  (Präpo-itur)  cf.  Wickeisheim 
1!*7  Jan.  3.)  1487  Mai  Ml  Johannes  Burchard  magister  ccre- 
m oniarum  erhält  die  facultas,  die  scolastria  mit  dem  Ertrag  von 
4  M .,  mit  dem  Dekanat  an  St  Thomas  zu  vereinigen.  (Bulla  rest. 
siiu-  oblig.)  (Div  Innoc.  VIII  Annat.  14*7  Juni  HO  B)  —  14«»  (?) 
April  22  Rom  St.  Peter  Engelbard  Funck,  clericus  Eystettensis,  ist 
speziell  als  Prokurator  bestellt  von  Johannes  Onheim,  Vikar  an 
St.  Thomas  und  Prokurator  im  Namen  de.>  Vikars  Bartholomen* 
('astner  an  St.  Sophia  in  St.  Thomas  (prout  in  quodam  mandato  con- 
stitutionis  et  suhstitutionis  planius  continetur  sei  constitutionis  manu 
dni.  Johannis  Castmeyster  de  Massmunster  cler.  Basil.  «Hoc.  sub  «lato 
in  curia  dni.  Thomae  Wolff  praepositi  St.  Michaeli  et  Petri  Argentiii. 
sab  die  XII  non.  mai.  de  anno  14*s,  suhstitutionis  vero  manu  Deghcn- 
ardi  Buchow  notarii  curie  episcopalis  Argent.  sub  dato  Argentinae  etc. 
sub  die  XX IUI  mens.  febr.  de  anno  14801.  Verzichtet  im  Namen 
Castners  auf  alle  Rechte  dieser  (  aplania.  Die  Provision  erhält  der- 
selbe Johannes  Hell  alias  Honheim.  (Div.  Innoc.  VU1  resignat.  14*s 
-  1191  fl.  2dl1.  10.  Nov.  im.)  14!»::  Aprils  Rom.  Melchior  de 
Baden  erhält  (Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  fl.  47  hol.  HO 
für  Kanonikat.  Präbende  und  Präpositur  von  St.  Thomas.  (Div.  Alex.  VI 


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13s 


Meißle  r. 


Quit.  WM  ri.  i>2.;  1 1!»:,  .J;m.  .'II  Rom.  Valricus  Obrekke  erhalt 
Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  H.  Ii»  für  eine  vicaria  alias 
praebenda  episeopi  an  St.  Thomas.  Für  ihn  zahlt  .loh.  Burchard. 
(Div.  Alex.  VI  (Juit.  14!)2-!M>  fl.  HU1.)  14W  Sept.-!  Korn.  Joh. 
(iotken  verbürgt  sieli  der  eam.  apl.  für  Joh.  Sigrust  zur  Zahlung  der 
Annaten  für  Kanonikat.  Prähende  und  Kantorie  an  St.  Thomas  mit 
dem  Krtrag  von  10  M..  vakant  durch  den  Tod  des  Michael  Bobso. 
A.  R. :   Zahlungsvermerk  über  H.    (Div.  Alex.  VI  1 1*>7  ■-!»* 

nsitfiiat.  (!)  H.  122'.  2!>.  Nov.  14!»7.)  —  14!»7  Nov.  2*  Horn.  Joh.  KgUr- 
fys  (V)  erhält  (Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  H.  23  hol.  (>o 
für  Kanonikat  und  Trabende  an  St.  Thomas.  (Div.  Alex.  VI  Qtiit. 
U!Hl-löOO  Ii.  {%*.)  —  14!)S  Febr.  23  Koni.  Joh.  «iotken  verbürgt  sieh 
der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Prä- 
bemle  an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  S  M.  S.,  vakant  durch  den 
l  ud  des  Radulf  Nordhn-eu.  Kr  verspricht  Tilgung  der  Schuld  in 
r>  Monaten.  (Div.  Alex.  VI  resignat.  (!)  14!»7— !)S  toi.  171'.)  14!N 
Aug.  4  Koni.  Conrad  Frrici  erhält  «Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schubl  von  h\  23  hol.  «<o  für  Kanonikat  und  Prähende  an  St  Thomas. 
«Div.  Alex.  VI  Quit.  ll'HJ-löOO  H  112  )  —  II!«)  Jan.  4  Rom.  Joh. 
üurehard  erhält  die  facultas  aggrediendi  ad  perpetuam  vicariam  sive 
siihmissariain  eedesie  sti.  Timme.  (Bulla  rest.sine  ohlig.)  (Div.  Alex. VI 
Annat.  14!«)  Aug.  2.  B.)  14««)  Febr.  s  Horn.  Joh.  «iotken  verbürgt 
sich  der  eam.  apl  für  Joh.  Imbsheim  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
Kanonikat  und  Prähende  an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  10  M  s.. 
vakant  durch  Resignation  des  Johannes  «iotken  (]>er  cum  possessionem 
uon  hahitam)  A.  R.:  Kr  zahlte  233,«  II  (Div.  Alex  VI  Annat.  Mi«) 
Juni  x.)  —  141«)  März  4  Pom.  Philipp  de  Duno  erhält  Quittung  über 
Zahlung  seiner  Schuld  von  H.  17!»  hol.  10  für  Kanonikat,  Prähende 
und  Präpositur  an  St.  Thomas.  (Div.  Alex.  VI  (}m\.  1 190— loOO  fl.  Mü.! 

1  Ii«)  Juni  S  Pom.  Joh.  Imbscheim  erhält  Quittung  über  Zahlung 
-»  hier  Schuld  von  h\  23  hol.  <i0  für  Kanonikat  und  Prähende  au 
^t.  Thomas  (Div.  Alex.  VI  Quit.  1  IM-  -i:>oo  fl.  VV>\)  Mi«)  Juni  12 
Koni.  Melchior  de  Baden  erhält  eine  jährliche  Pension  von  20  t!. 
ms  dem  Krtrag  eines  Kannnikats  mit  Prähende  au  St.  Thomas.  (Bulla 
rest.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI  Annat.  löoo  Febr.  14.  B.)  Mi".» 
Juni  12  Pom.  Joh.  «iotken  verbürgt  sich  der  eam.  apl.  für  Jacob 
Fahri  de  Riekshotf'en  zur  Zahlung  der  Annaten  «1er  Präpositur  an 
St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  11  Mark  (super  *|uibus  Joh.  Stegii:- 
l'crg  annuam  ponsiouem  triginta  Hör-  rhen-  pereipit).  vakant  durch 
Resignation  Melchiors  von  Baden.  A  R  :  Kr  zahlt  lö  H.  und  ver- 
spricht Tilgung  des  Restes.  (Div.  Alex.  VI  Annat.  14!«)  Juli  IS.) 
14'.«»  Juli  F>  Rom.  Jacob  Faber  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner 
Schuld  von  1!)  H.  für  die  Präpositur  von  St.  Thomas.  (Div.  Alex.  VI 
Quit.  I  I!)«;—  löOO  H.  172'.)  —  löOO  Jan.  30  Rom.  Job.  (ramper  resig- 
niert auf  die  Scholastria  an  St.  Salvator  in  Trier  zugunsten  Johannes 
Schelenhart.  Für  diesen  resigniert  Atletus  auf  die  perp.  vicaria  an 
St.  Kgidius  in  St.  Thomas  zugunsten  des  Johannes  (iotken  und  dieser 
setzt  Joh.  (iamper  eine  jährliche  Pension  von  10  fl.  aus  von  «lern 


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A i:>zn^rr  aus  der  < 'amera  . \ j >« * •» f « •  1  i i  a     Histntn  Strassburg.  13'J 


Krtrag  dieser  perp.  eaplania  (Div  Alex.  VI  rosignat.  14W  -  1502  H.  72. 
15oo  Kehr,  in.)  1500  Do/.  24  ff.  Sulz.  1501  Mai  7  Koni.  Friedr. 
Krausteyn  proeurator  canonicatu*  et  praebendao  ecd.  Lnl»icen-is  u.  Joli. 
(iotken  resignieren  auf  ein«'  perp.  eaplania  in  S(.  Thomas  zugunsten 
von  Joli.  Brandis.  Kleriker  in  Bremen.  (Div.  Alex.  VI  resignat.  Mi'!» 
bis  15o2  tl.  217.  15ol  Mai  VI)  —  150I  Jan.  10  Koni.  Caspar  Virt  verbürgt 
sich  der  rain.  api.  für  Jeroniinus  Ksekelin  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
ein  Kanonikat  mit  Krähende  an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  -S  M. 
A.  II:  Kr  zahlte  \\)  ri.  (Div.  Alex.  VI  |!  sie!  Jul.  11]  Annat.  15oT.  Juni  5) 
—  I5ot  Juni  2.»  Conrad  resigniert  auf  -ein  Vikariat  in  St.  Thomas 
zugunsten  des  Michael  Dich  laut  Notariatsakt  des  Job.  de  Kniskirchen 
Kr  erhält  eine  jährliche  Pension  von  35  iL  in  Cold  super  canonicat um 
<-t  praebendain  St i.  Petri  Juuioris  et  Sti.  I •♦•tri  et  Michaelis  Argem, 
ueenon  vieariae  S*ae.  Crucis  maioris  Argentin-  (Div.  Pii  III  et  Julii  II 
resijinat.  15n;j  H.  1  P>   l5ol  Aug.  7  )  -   15o|  Juni  25  Kom.  Job. 

episropus  Ortanus  verbürgt  sieh  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  An- 
naten für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag 
von  s  Mark,  vakant  per  ccssionem  sjve  pow-ssionem  non  hahitam 
!  Vati  de  Dammaeh.  Kr  verspricht  Tilgung  der  Sehuhl  in  einem  Jahr 
oder  Kenachrichtigung  der  <  am.  apl,  falls  er  nicht  in  den  IVsjtz 
-.langen  sollte.  (  Div.  Julii  II  Annat.  1«05  März  18.)  1505.  Pap>t 
Innoeenz  erteilt  Joli.  Moffmey>ter.  Kanoniker  an  St.  Thomas,  ein»: 
Kxspektanz  auf  Indult  und  Absolution  im  Kalle  eines  Interdikts  und 
auf  ein  Kenctizium  i'um  eura  im  Wert  von  !o  Pfund  oder  sine  eura 
im  Wert  von  MK  (Div.  Julii  II  exspeet.  1505  tl .Mo:;.)  15<X5  Mai  17 
Kom.  Michael  Sander,  Dekan  an  St.  Thomas,  verbürgt  sich  der  caia. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Dekanat  und  Kanonikat.  da«eih-t 
mit  dem  Krtrag  von  ls  Mark,  vakanl  durch  den  Tod  des  Joli-  e,  i 
«»rtani  in  curia.  Kr  verspricht  Tilgung  in  ü  Momi'en.  (Div.  Alex.  VI 
Sic!  Julii  11]  Annat.  150>>  Juni  12.)  —  1'tN;  Juni  I  Koni.  Jeronimi:> 
Ketizehlin  erhält  Quittung  über  Zahlung  meiner  Schuld  von  Iii  H.  für 
Kanonikat  und  Krähende  an  St.  Thomas.  (Div.  Julii  II  Quit.  I.'h»:» 
I5or>  tl.  115.)  —  15o7  Aug.  IM  Kom.  Nieolaus  Camerlinck  scri]itor 
in  registro  supplicatorum  verbürgt  sich  der  eam.  apl-  für  Leonard 
Ücllardin  zur  Zahlung  der  Annaten  der  summissaria  an  St.  Thomas 
mit  dem  Krtrag  von  <>  M.,  vakant  durch  den  Tod  des  Johannes  episr. 
Ortanus  «>t  «'essionem  Joh.  Critter.  Kr  verspricht  Tilgung  in  4  Mo- 
naten. A.  K.:  Zahlungsvermerk,  i  Div.  Julii  II  Annat.  1511  April:;,  i 
15oi»  Aug.  2  cf.  Duuzenheim  15m»  Aug.  2.  1510  Juni  24  Kom. 
Michael  Sander  erhält  eine  Pension  von  70  H.  aus  dem  Krtrag  von 
Kanonikat.  Krähende  und  Dekanat  an  St.  Thomas.  (Kulla  rest.  sine 
»Mig.»  (Div.  Julii  II  Annat.  1510  Juli  2H  f.  223  K  )  1510  Juni  2-s 
Koni.  Nicolaus  Promaser  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld 
von  11.  MO  hol  45  für  das  Dekanat  an  St  Thomas.  (Div.  Julii  II  <Juit . 
I'oo-  1511  11.05.  )  1510  Aug.  MO  Kom.  Kenedictus  de  milite  pro- 
eurator domini  Cabrielis  de  Kergamo  verbürgt  sieh  der  eam.  apl.  für 
Laurentius  Seltenehbecher  zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat 
und  Krähende  an  St.  Thomas  mit  dem  Krtrag  von  S  Mark,  vakant 


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140 


Meister. 


durch  Resignation  des  Theobald  Schenehbeeher  (promisit  solvert). 
A.  R.:  1512  April  2()  zahlte  er  fl.  173;5  prout  ad  introitum1)  lib.  Villi 
f.  2(1.   (Div.  Julii  II  Annat.  1511  April  10.)  —  1510  Okt.  19.  Conrad 
Attenhofer  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten 
(zunächst  betreffs  einer  Priorei  in  der  Diözese  Resaneon,  dann)  für  ein 
Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Thomas  mit  dem  Ertrag  von  12  M. 
(Div.  Julii  II  Annat.  1510  April  27.)  —  1513  März  19  Rom.  Michael 
Sander  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein 
Kanonikat  an  St.  Peter,  vakant  ob  non  solutam  pensionem  HO  h\ 
Zahlungsversprechen.  Zahlungsvermerk.  (Div.  Julii  II  (!)  Annat.  1513 
Juli  18.)  —  1513  April  6  Rom.  Heinrich  Rusimer  erhält  eine  jährliche 
Pension  von  12  H.  rhen.  aus  dem  Ertrag  von  Kanonikat  und  Präbende 
an  St.  Thomas  (eidem  assignatae  ex  sua  resignatione  vicariae  ad  altare 
Sti.  Nicolai  ».  (Hulla  rest.  sine  oblig.  i  (Div.  Julii  II  (D  Annat.  1513 
April  20.  B.» 

Verschiedene  Kirchen  (vielfach  Domkapitel). 

1 121  Nov.  7  Rom  (St.  Peter).  Ludwig  Heiterich  erhält  die  per- 
petua  capellania  in  der  Pfarrkirche  St.  Nikolaus  mit  dem  Ertrag  von 
7  Mark  S..  erledigt  durch  den  Tod  des  Heinrich  Sempach.  Für  ihn 
verbürgt  sich  Nikolaus  Hilteboldi.  Kanonikus  an  St.  Thomas,  zur  Zah- 
lung der  Annaten  an  die  cam.  apl.  ( Div.  Martini  V  Ann.  1423  Jan.  2t». ) 

1422  Febr.  28  Rom,  St.  Peter.    Konrad  de  Rosnant  erhält  die 
ivlcraria  der  Strassb.  Kirche  mit  dem  Ertrag  von  32  Mark  S. .  er- 
ledigt durch  resignatio  des  Konrad  de  Nellenburg.   Für  ihn  verbürgt 
sich  Heinrich  Fabri,  Vikar  in  St,  Thomas,  zur  Zahlung  der  Annaten 
an  die  cam.  apl.    (Div.  Martini  V  Annat.  1122  Mai  29.)  —  s.  d.  Ul- 
rich (Josler  erhält  die  perpetua  vicaria  am  Altar  Ste.  Margaretha« 
et  Catherine  in  Strassb.  mit  dem  Ertrag  von  l>  Mark  und  Jodocus 
Kessler  ein  Kanonikat  mit  Präbende  in  Augsburg  mit  dem  Ertrag 
v<»n  15  Mark.   (Rulla  restit.  sine  oblig.)   (Div.  Martini  V  Annat.  1422 
Juni  10  f.  295.)      1422  Dez.  15  Rom.  Maria  maior.   Härtung  Kunig 
erhält  die  perpetua  vicaria.  elemosinaria  nuneupata  mit  dem  Ertrag 
\<»n  8  Mark  s..  erledigt  durch  resignatio  des  Jobannes  Welschelin. 
Für  ihn  verbürgt  sich  der  Strassb.  Kleriker  Johannes  Man  zur  Zah- 
lung der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat.  1413  Febr.  4.) 
—  142(>  Nov.  8  Rom,  S.  Apostoli.    Der  Mainzer  Wilhelm  de  Wins- 
perg  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  des  per- 
petiium  benericium  imperialis  sive  regis  chori  nuneupatum  in  eeelesia 
Argeutinensi  mit  rlem  Ertrag  von  12  Mark  x,  vakant  per  cessionein 
llenrici  Fabri  de  Rodenberg  seu  per  modum  si  neutri.   (Div.  Martini 
VI  Annat.  142(>  Nov.  2(5.)    -  1428  Febr.  14  Rom,  Sti.  Apostoli.  Nikolaus 
Diilei  erhält  das  perpetuum  officium  thuribulariatuin  nuneupatum  in 
eeelesia  Argeutinensi  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  *  ,  vakant  durc  h 
den  Tod  des  Hugo  Sturm.    Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten.   Jacobus  Petrus  litt.  apl.  abbreviator.  (Div. 
Martini  V  Annat.  1428  Juli  2(>.)      1428  Feh.  14  Rom.  Sti.  Apostoli. 

')  Gemeint  ist  die  Serie  der  introitus  et  exitus  im  Vat.  Anh. 


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Auszüge        der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.  141 


Nikolaus  Dulcus  erhält  das  pen>etuum  beneticiuni  thuribulariatus  nuncu- 
l»atum  in  der  Strassb.  Kirche  mit  dem  Ertrag  von  8  Mark  8..  vakant 
durch  den  Tod  des  Hugo  Sturm.   Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Jacobus  Petrus  litterarum  Apostoli- 
ca nun  abbreviator.   (Div.  Martini  V  Annat.  1428  Juli  26.)  —  s.  d. 
Walther  Nicolai  Messerer  erhält  den  oberen  Altar  Sti.  Johannis  Bap- 
tiste  situm  in  ecclesia  monasterii  Sti.  Johannis  zu  den  Hunden  Arg. 
o.  s.  Aug.  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark  S.  due  bulle  abilitationis  et 
nove  provisionis  restitute  sine  obligatione.   <  Div.  Martini  V  Annat. 
1428  Sept.  12  f.  198.  B. i  -  1428  Sept.  24  Rom,  St.  Apostoli.  Gualterus 
Messerer  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  6  H.  durch 
.loh.  Stael  (super  fructibus  per  eum  ex  altare  Sti.  Joh.  Baptistae  situ 
in  ecclesia  monasterii  Sti.  Johannis  zu  den  Hunden  . .  male  perceptis*. 
(Div.  Martini  V  Quit.  1423—30  H.  12».)  —  1429  Apr.  15  Korn,  Sti. 
Apostoli.   Eberhard  Schenk  de  Erpach  erhält  ein  Kanonikat  mit  Prä- 
bende  an  der  Strassb.  Kirche  mit  dem  Ertrag  von  12  Mark  S.,  va- 
kant durch  resignatio  des  Fabricius  de  Liningen.   Für  ihn  verbürgt 
Hermann  Doseborg  ein  Speyrer  Kanoniker  zur  Zahlung  der  Annaten 
an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  Annat.  1429  Mai  19.)  —  1430  Sept.  27 
Rom  Sti.  Apostoli.  Jacobus  de  (ieyspoltzheim  erhält  das  perpetuum 
beneticiuni  regischori  nuneupatum  in  maiori  ecclesia  Argentinensis 
mit  dem  Ertrage  von  12  Mark .  vakant  durch  den  Tod  des  Wilhelm 
de  Winspergin  et  per  liberam  resignationem  et  per  cessionem  iuris 
Henrici  Taheim.   Für  ihn  verbürgt  sich  Jacobus  Petrus  litt.  apl.  ab- 
breviator zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.   (Div.  Martini 
V  1430  Okt.  19.)  -  1430  Okt.  28  Rom.   Jacobus  Geyspoltzheim  er- 
hält Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  26  fl.  (de  compositione) 
für  das  perp.  beneficium  registhori  (!)  nuneupatum  in  maiori  ecclesia 
Argentinensi.   (Div.  Martini  V.  Quit.  1430-40  fl.  71.)  —  s.  d.  Paul 
Schonnberger  erhält  die  perp.  vic.  am  Altar  b.  Marie  Magdalene  in 
der  Kirche  St.  Nikolaus  zu  Strassburg  mit  dem  Ertrag  von  4  Mark 
S.,  bulla  restituta  sine  obligatione.  (Div.  Martini  V  Annat.  1131 
Febr.  28  f.  228.  R.)  —  s.  d.   Nikolaus  erhält  die  caplania  am  Altar  l>. 
Marie  situm  in  capella  hospicii  exulum  Argent.  mit  dem  Ertrag  von 
4  Mark  S.   Bulla  restit.  sine  oblig.   i  Div.  Martini  V  Annat.  1431 
Feb.  28  f.  228.  B.)  -  1436  Sept.  28  Bologna.  Johannes  de  Helfenstein 
erhält  das  Dekanat  der  Strassb.  Kirche  mit  dem  Ertrag  von  80  Mark 
S.,  vakant  per  promotionem  d.  Henrici  ad  eccl.  Constanticnsem  et 
munus  consecrationis  eidem  impendendum.   Für  ihn  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  Andreas  Losen,  rector  parochialis  eccl.  in  Neren  Herbi- 
pol.  dioc.  (Div.  Eugeuii  IV  Annat.  1436  Nov.  12  )  —  s.  d.  Andr.  Schönau 
erhält  die  Pfarrkirche  in  Münchingen  Spir.  dioc.  und  die  perp.  cap- 
lania in  maiori  ecclesia  Argent.  mit  dem  Gesamtertrag  von  16  Mark 
S.   Bulla  restit.  sine  Joblig.   (Div.  Eugenii  IV  Annat.  1436  Nov.  17 
für  229  B.I  —  (1455  Sept.  18  Rom.)  Alex,  de  Bardis  socius  et  institutor 
Thomae  de  Spinellis  erhält  3  Bullen  üb.  die  Präpositur  in  Strassb. 
f.  Rupertus  de  Bavaria,  deren  Ertrag  100  M.  s.  war.  vakant  durch 
Resignation  des  Johannes  Ochsenstein.    Er  verspricht  in  3  Monaten 


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1  12 


Meister. 


die  Annaten  zu  zahlen.   (Div.  Calixti  III  Composit.  1455   5?«  t!.  3.) 

—  1458  Mai  17  Rom.  Kasp.  Wieland,  Kanonikus  an  der  Kurie,  zahlt 
«ler  eam.  apl.  f.  den  Strassb.  Risehof  Jakob  Richer  (ratione  provisioni> 
de  persona  ipsius)  33' »  fl.  und  verbürgt  sich  zur  Zahlung  der  andern 
Hälfte  in  6  Monaten.  (Obügationes  1458-0?  fol.  92.)  -  1459  Apr.  14 
Rom.  Job.  Mczigner  erhält  Quittung  üb.  11  fl.  f.  eine  Kaplania  in 
Strassb.  (Div.  (iii  II  Quit.  14"*8— (i<>  fl.  57.)  —  Die  22  iunii  dominu> 
Henricus  Sehonleben  principalis  iuravit  composuissc  pro  expediti- 
bullis  super  canonicatu  eeclesie  Argentinensis  ut  infra  pro  redemp- 
tione  supplicatiouis  et  registroduc  —  g.—  hol.  17.  pro  minuto  <luc—  g.O. 
pro  prima  taxa  duc.  2  g.  1,  item  m.  Hancho  abbreviatori  due.  1  g.  5, 
In  plumbo  «lue.  1  g.  1,  In  registro  duc.  2  g.  1.  pro  registratura  g.  4, 
pro  obligatione  et  cedula  g.  3  hol.  2.  ( Div.  1402—81  eompos.  über 
eedularum.)  —  14(>4  Mai  (V)  2  Rom.  Alb.  Othonis  senioris  ducis  Ha- 
varie et  comitis  Palatini  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  s.  (iesamtschnld 
von  159  fl.  f.  Kanonikat,  Präbende  u.  Präpositur  d.  Strassb.  Kirchen. 
(Quit.  14<i2-(U  fl.  288'.)  -  14IW»  Apr.  23  Rom.  Jakob  de  Dinger 
xcrliiirgt  sich  der  cain.  apl.  z.  Zaldung  d.  Annaten  d.  Kaplanstelle 
am  Altar  d.  hl.  Elisabeth  in  d.  Kapelle  d.  hl.  Katharina  in  ecclesia 
Argentinensi  mit  dem  Ertrag  von  5  M.,  vakant  durch  den  'lud  des 
Jodocus  Albrant.  Am  selben  Tag  bezahlte  er  10  fl.  (Div.  Pauli  II 
Anuat.  1405  Mai  7.)  —  1407  Febr.  17  Rom.  Michael  Rost  der.  Argent. 
hat  von  Paul  II.  2  beneheia  erhalten.  Für  ihn  verbürgt  sich  Fhristo- 
l'horus  Walkucher,  rect.  ytar.  ecc.  in  Rischofsheim  Patav.  dioc.  pr<» 
facultate  resignandi  simpliciter.   (Div.  Pauli  II  Annat.  1470  Mai  10.) 

—  1409  Mai  15  Rom.  Nicolaus  de  Oucenach .  canonicus  ecc.  Ste. 
Marie  Frankfordens.,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Henricus  de 
Swarzburg  der.  Magunt.  de  comitum  genere  proceatus  zur  Zahlung 
der  Annaten  für  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  der  Strassb.  Kirche 
mit  dem  Ertrag  von  10  M..  vakant  per  promotionem  Johannis  eiert i 
Augustensis.  A.  lt.:  Am  selben  Tage  zahlte  er  24  fl.  (Div.  Pauli  II 
Annat.  1470  Sept.  22.)  -  1409  Nov.  29  Rom.  Adam  Rodhart,  notariu> 
palatii  apl.,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Marcus  der.  Spirens.  ex 
niarehionibus  Radens.  natus  z.  Zahlung  d.  Annaten  der  cameraria  ee- 
clesie Argent.  mit  dem  Ertrag  von  12  M.  s ,  vakant  per  assecutionem 
thes.  ac  archidiaconatus  . .  per  d.  Stei)hanum  ex  dueibus  Havarie.  Er 
verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  im  Lauf  von  0  Monaten.  (Div.  Pauli 
II  Annat.  1471  Jan.  14  )  —  1470  Juli  0  Rom.  Job.  Relholt,  decanus 
>ti.  Maurini  extra  muros  monasterii,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für 
Stephanus  de  Havaria  canonicus  et  cam.  eedesie  Argent.  z.  Zahlung 
d.  Annaten  d.  custodia  an  diesem  Kolleg  mit  dem  Ertrag  von  8  M. 
A.  lt.:  am  angegebenen  Tage  zahlte  er  19  fl.  (Div.  Pauli  II  Annat. 
1171  Apr.  10.)  —  1470  Sept.  25  Rom.  Henricus  de  St.  Walburg  de 
eomitum  genere  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  s.  Schuld  von  24  fl.  für 
ein  Kanonikat  mit  Präbende  in  Strassb.    i  Div.  Pauli  II  Quit.  1470 

71  fl.  77  K  <  —  1471  Apr.  18  Rom.  Stephan  de  Havaria  erhält  Quit- 
tung üb.  Zahlung  s.  Schuld  von  19  fl.  f.  die  custodia  in  Strassb.  (Div- 
Pauli  II  Quit.  1470-71.  fl.  109.)  -  1471  Aug.  25  Rom.   Ad.  Rodart 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.  14:; 


palatii  apl.  uotarius  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  f.  Marcus  ex  tnarch. 
Badens..  Strassb.  Kanoniker,  z.  Zahlung  d.  Annaten  d.  i»ort.  et  cell, 
ccd.  Arg.  mit  dem  Ertrag  von  120  M.  >»..  vakant  durch  den  Tod  des 
Konrad  de  Busnang.   (Div.  Sixti  IV  Annat.  1472  März  <i.)  —  1171 
Dez.  8  Rom.   Stephanus  de  Bavaria.  Kanonikus  und  Kämmerer  «I. 
Strassb.  Kirche,  erhält  die  Bestätigung  z.  Vereinigung  d.  custodia 
d.  Strassb.  Kirche  mit  seinen  Wurden.  Bulla  restit.  sine  oblig.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1472  März  !>  B.)      1472  März  11)  Born-  Bernardu> 
M^rklin  verbürgt  sich  der  cam-  apl  f.  Henricus  de  Wcrtembcrg  cler. 
(  onstant.  z.  Zahlung  d.  Annaten  f.  ein  Kanonikat  mit  Prabende  an 
d.  Strassb.  Kirche  mit  dem  Ertrag  von  12  M.  S..  vakant  per  promo- 
tionem  Johannis  Henneberg  ad  monast.  Sti.  Bonifatii  Fuldensis.  (Div. 
Sixti  IV  Annat  1472  März  <».)      1472  Sept.  2  Horn.   Jacobus  Bartel. 
Vikar  in  der  Strassb.  Pfarrkirche,  fa.mil.  card.  sti.  Petri  ad  vineula  ver- 
bürgt sich  z.  Zahlung  d.  Annaten  d.  perp.  vir.  in  Strassb.  mit  dem  Kr- 
trag  von  6  M.,  vakant  durch  den  Tod  de>  Nikolaus  Groppel-.    Kr  ver- 
spricht die  Tilgung  d.  Schuld  im  Lauf  von  i>  Monaten   (Div.  Sixti  IV 
Annat.  1473  Apr.  2:5  )      1475  Sept.  9  Rom.    Brunner,  cler  Argent.. 
erhält  eine  jährl.  Pension  von  12  H.  rhen  aus  dem  Krtrag  der  perpet. 
caplania  am  Altar  Sti.  Stephani  sit.  in  eccl.  Argent.   (Bulla  restit. 
sine  oblig.)   (Div.  Sixti  IV  Ann.  1475  Dez.  21)  B.)      147(>  März  13 
Kom.   Jakob  Deninger,  Kaplan  in  Surburg,  verbürgt  sich  d.  cum. 
apl.  f.  die  Priorinnen  und  Nonnen  d.  Klost.  St.  Margaretha.  St.  Katha- 
rina und  St.  Nikolaus  (0.  pred.  Sti.  Dom.)  z.  Zahlung  pro  röchet  i> 
debitis  f.  die  Union  und  Inkorporation  d.  Klöst  ;  videlicet  Ste.  Ag- 
netis,  monast.  Ste.  Margarite  et  sti.  Marci,  monast.  Ste.  Catharine 
et  sti.  Johannis  monast.  extra  muros  Argentiu.  dicti  ordinis  monast. 
Sti.  Nicolai.   Ihr  Ertrag  ist  nicht  angegeben,  da  ihr  Gebiet  verwüstet 
war.   A.  R.:  die  dicta  solverunt  per  compositionem  trium  ruchetarum 
üictorum  monasteriorum  factam  per  dominum  Falconem  in  presentia 
«Imni.  Baptiste  de  Ursinis  H.  xxxvi  per  nianus  dni.  Jacobi.  Dicte 
pecunie  fuerunt  datedomino  cpc.  Tirasonensi  in  dedectionem  sui  conti. 
(Div.  Sixti  IV  Annat.  147«  März  30.)      147«»  Okt.  ö  Rom.  Alex. 
Meisteren  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  s.  Schuld  von  14  ti.  der  annata 
simplici  benencii  turrisbellarie  ',!)  uuneupati  in  Strassb.   (Div.  Sixti 
IV  Quit.  147«— 79  fol.  8'.)      1478  Apr.  8  Rom.   Henricus  Sconleben 
can.  Eystettensis  verbürgt  sich  d.  cam.  apl.  f.  Conrad  Montart  presb. 
Argent.  z.  Zahlung  d.  Annaten  d.  Parochialkirche  St.  Helena  prope 
muros  Argent.  mit  dem  Ertrag  von  i)  M  ,  vakant  durch  Resignation 
des  Jak.  Sindecuot.   A.  R.:  solvit  per  compositionem  H.  xx  etc.  (Div. 
Sixti  IV  Annat.  1478  Aug.  31.)  —  1478  Apr.  2.    Der  magister  consu- 
lum  et  civitatis  Argent.  bezahlt  an  die  cam.  apl.  die  Bestätigung  des 
Prozesses  in  causa  unionis  monasteriorum  monialium  Ste.  Margarete 
et  Catherine  et  Sti.  Nicolai  ord.  pred.  Sti.  Dominici  Argent  et  alio- 
rum  monasteriorum  extra  muros  civitatis  Argent.  demolitorum  certis 
locis  infra  civitate  unitorum  .   (Bulla  restit.  sine  oblig)  (Div.  Sixti 
IV  Annat  1478  Juli  10  B  )  —  1478  Apr.  lb*  Rom.  Job.  Burchard  ver- 
bürgt sich  d.  cam.  apl.  f.  Job.  de  Keisersberg  cler.  Basil.  z.  Zahlung 


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141 


Meister. 


d  Anuaten  d.  perp.  vic .  caplania  episeopi  nuncupata  mit  dem  Ertrag 
von  20  M.  8.,  vakant  durch  Resignation  Sehimphers.  A.  K.:  solvit 
per  compositionem  fl.  40.  .(Div.  Sixti  IV  Annat  1478  Aj>r  24  )  — 
1478  Apr.  24  Rom.  Joh  Uersberg  (V;  erhält  Quittung  üb.  Zahlung 
s.  Schuld  von  19  fl.  f  eine  perp.  vicaria  in  Strassbg  fl)iv.  Sixti  IV 
Quit.  1476—79  fl.  152 )  —  1478  Aug.  31  Rom  Konrad  Monthart  er- 
hält Quittung  üb  Zahlung  s.  Schuld  von  20  fl.  f.  die  Paroehialkirche 
St.  Helena  prope  muros  (Div  Sixti  IV  Quit.  147(5  -79  fl  180.) 
1418  Sept.  20  Rom.  Joh.  Langer,  der  Augustens.,  verbürgt  sich  d. 
cam.  apl.  f.  Heinricus  ex  marchicomitibus  Fladens  z.  Zahlung  d.  An- 
naten  d.  cellcraria  d.  Strassb.  Kirche  mit  de»)  Ertrag  von  45  M.  8., 
vakant  durch  den  Tod  des  Markgrafen  Marcus  von  Baden  A.  R. :  solv. 
fl.  ci.  (Div.  Sixti  IV  Annat  1478  Dez.  29.)  1478  Mai  18  Rom.  (Altar 
St.  Johann),  cf.  Illwickersheim.  —  1483  Febr.  24  Rom,  St.  Peter.  Christo- 
pherus Stock,  perp.  vic.  am  Altar  St.  Johann  und  Markus  im  Klost. 
St.  Markus  in  undis  o.  s.  Aug.  in  d.  Strassb.  Diöcese  resigniert  auf 
diese  Vikarie.   (Div.  Sixti  IV  resign.  1482-84  f.  58'  3.  März  1483.) 

—  1483  Aug.  29  Rom.  Joh.  Burchard  verbürgt  sich  d.  cam.  apl.  für 
Heinrich  Arge  thuribularius  ecelesie  Arg.  z.  Zahlung  d.  Anuaten 
dieser  thuribularia  mit  dem  Ertrag  von  6  M  ,  vakant  durch  Resig- 
nation des  Johannes.  A.  R. :  Er  zahlt  fl.  (J6.  (Div.  Sixti  IV  Annat. 
1483  Dez.  9.)  —  1485  Apr.  16  Rom.  Heinrich  Kapler,  cler.  Basil., 
verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Anton  Funck  z.  Zahlung  d.  Annaten 
d.  vic.  thuribularia  nuncupata  in  ecclesia  Argentinens.  mit  dem  Er- 
trag von  6  M.  S.,  vakant  durch  Resignation  des  Theoderich  Zobel. 
A.  R.:  Er  zahlte  141/«  fl.   (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1457  März  6.) 

—  1486  Nov.  1  Rom.  Papst  Innocenz  erteilt  dem  Strassb.  Kleriker 
Gasp.  Marschalk  die  Exspektanz  auf  ein  Renetiz  (beneficium  eeelesiasti- 
cum  cum  cum  vel  sine  cura  consuetum  clericis  secularibus  assignari 
«  uius  fruetus,  reditus  et  proventus,  si  cum  cura  vigintiquinque.  si 
vero  sine  cura  fuerint  decem  et  octo  march.  argenti  etc.)  (Div.  Innoc. 
VIII  Exspect.  1486—91  fl.  501.)  —  1486  Dez.  19  Rom.  Hermann  Jule- 
man  canonicum  Traiectensis  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Philippus 
ex  dueibus  Clevensibus  z.  Zahlung  d.  Annaten  d.  preposit.  ecelesie 
Argent.  mit  dem  Ertrag  von  50  M.  S.,  vakant  durch  den  Tod  des 
Herzogs  Johann  von  Baieni.  A.  R.:  Er  zahlt  142*2  fl.  (Div.  Inno- 
centii VIII  Annat.  1487  Febr.  16.)  1487  Febr.  16  Rom.  Philippus 
ex  dueibus  Clivensibus  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  von  142'/2  A-  ftir 
die  Präpositur  d.  Strassb.  Kirche.  (Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1487—90 
fl.  17.)  —  1487  März  6  Rom.  Anton  Funck  erhält  Quittung  üb.  Zah- 
lung s.  Schuld  von  IP/4  fl.  für  die  perp.  vic.  turribul.  nuncupata  in 
Strassb.  (Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1487-90  fl.  23'.)  —  1487  Mai  5  Rom. 
Der  Mainz.  Kleriker  Joh.  Waideman,  Prokurator  des  Grafen  Höver 
von  Mulingen  alias  Barbi  verbürgt  sich  laut  Brief  vom  17.  März  1487 
d.  cam.  apl.  z.  Zahlung  d.  Annaten  des  Dekanats  d.  Strassb  Kirche 
mit  dem  Ertrag  von  40  M.  8 ,  vakant  durch  Beförderung  des  Philipp 
(ex  dueibus)  zum  Propst.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  in 
3  Monaten.    A.  R.:  Er  zahlte  am  13  Juni  1491.   (Div.  Innocentii  VIII 


Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.   Bistum  Strasburg.  14 


Annat.  1489  Joni  17.)  —  1487  Mai  7  Rom,  St.  Peter.  Hieronymus 
de  Gorcariis  resigniert  auf  das  Dekanat  der  Strassb.  Kirche.  Die 
Provision  erhält  Hoytrobardi  (et  sponte  consensit  annoae  pensionis 
sexaginta  ducatorura  auri  de  camera  dicto  Hieronymo  reservatae). 
(Div.  Innoc.  VIII  resignat.  1481—88  fl.  209,  12.  Mai  1487.)  —  14Ä> 
Mai  2  Rom.  Der  Magister  und  die  Brüder  vom  hl.  Geist  erhalten 
die  Fakultät  ßenefizien  annehmen  zu  dürfen.  (Bulla  restit.  sine  oblig.) 
(Div.  Innoc.  VIII  Annat.  1489  Mai  31  B.)  —  1490  Nov.  6  Rom.  Jo- 
hannes Brochardi  erhält  Quittung  ab.  Zahlung  s.  Schuld  von  7  Duk. 
für  Kanonikat  und  Präbende  der  Strassb.  Kirche.  (Div.  Innoc.  VIII 
1490-92  fl.  84.)  -  1491  März  4  Rom.  Friedericns  ex  comitibos  Pala- 
tinis,  regni  Bavarie  ducibos  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  8.  Schuld 
von  24  Duk.  für  die  Kämmerei  der  Strassb.  Kirche  und  die  Stelle 
eines  Erzpriesters  in  Köln.  (Div.  Innoc.  VIII  Quit.  1490—92  fl.  105  *.) 
—  1491  Juni  12  Rom.  Hoyer  Barbi  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  s. 
Schuld  von  95  Duk.  für  das  Dekanat  der  Strassb.  Kirche.  (Div.  Innoc. 
VIII  Quit.  1490—92  fl.  127.)  —  1491  Sept.  9  Rom.  Chilian  verbürgt 
sich  im  Dienst  und  Namen  des  Strassb.  Custos  Markgrafen  Jak.  von 
Baden  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  dieser  custodia  mit 
dem  Ertrag  von  30  M.  S.,  vakant  durch  Promotion  Heinrichs  zum 
Bischof.  (Div.  Innocentii  VIII  Annat.  1491  Okt.  13.)  —  s.  d.  Hein- 
rich Schulenbiek  (?)  erhält  ein  Kanonikat  in  Strassb.  (Bulla  restit. 
sine  oblig.)  (Div.  Annat.  1492/93,  8°  Bd.,  1492  Jan.  25  B.)  —  1493 
Mai  6  Rom.  Johannes  Risch  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  s.  Schuld 
von  fl.  30  bol.  70  für  die  Parochialkirche  beatae  Maria«  in  Konstanz 
und  die  vicaria  in  choro  Argentinensi.  (Div.  Alex.  VI  Quit.  1492—96 
fl.  65.)  —  1496  Nov.  21  Rom.  Carolus  ex  marchionibus  erhält  Quit- 
tung üb.  Zahlung  seiner  Schuld  von  fl.  30  bol.  17  für  die  Würde  eines 
Krzpriesters  in  Strassb.  Für  ihn  zahlt  Heinrich  Fuacker  (Fucker). 
(Div.  Alex.  VI  Quit.  1496-1500  fl.  2.)  -  -  1496  Nov.  21  Rom.  Christo- 
forus  ex  marchionibus  erhält  Quittung  üb.  seine  durch  Heinr.  Fucker 
bezahlte  Schuld  von  901/*  fl.  für  die  portuaria  der  Strassb.  Kirche. 
(Div.  Alex.  VI  Quit  1496—1500  fl.  2 ».)  —  1497  Aug.  21  Rom  (Strassb. 
St.  Stephan),  cf.  Pfaffenhoven.  —  1498  Feb.  13  Rom.  Daniel  Messinger 
erhält  Quittung  üb.  Zahlung  seiner  Schuld  von  19  fl.  für  eine  perp. 
vicaria  missaria  praebenda  nuncupata  in  Strassburg.  (Div.  Alex.  VI 
Quit.  1496—1500  fl.  142 )  -  1498  Dez.  21  Rom.  Joh.  Burchard  erhält 
die  facultas  aggrediendi  ad  perpetuam  vicariam  regischori  in  ecclcsia 
Argentinensi.  (Bulla  rest  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1499 
Aug.  2  B.)  —  s.  d.  Alb  Wende,  Kölner  Kleriker,  verbürgt  sich  der 
«  am.  apl.  für  Hyppolitus  de  Dimo,  Superior  und  Propst  in  Strassb., 
zur  Zahlung  der  Annaten  für  Kanonikat,  Präbende  und  Präpositur 
mit  dem  Ertrag  von  75  M.  8.,  vakant  durch  Resignation  des  Philipp 
ex  ducibus  Clivensibus.  A.  R.:  Er  zahlte  178  fl.  (Div.  Alex.  VI  Annat. 
1499  März  5.)  —  1499  März  8  Rom.  Joh.  de  Bonos  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  z.  Zahlung  der  Annaten  der  perpetua  vicaria  elemosinaria 
chori  nuncup.  mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S.  unter  Verpflichtung  der 
Schuldentilgung  innerhalb  eines  Jahres.  (Div.  Alex.  VI  Annat.  150) 

Zcitwhr.  f.  Gench.  «1.  Ob«rrh.  N.  F.  VII.  1.  10 


14G 


Meister. 


März  7.)  —  1500  Aug.  21  Rom.   Arnold  Rafrin  erhält  eine  jährt. 
Pension  von  25  M.  aus  dem  Ertrag  der  Seholastria  der  Strassb.  Kirclio. 
(Bulla  restit.  sine  oblig.)  (Div.  Alex.  VI  Annat.  1501  Sept.  29  II.) 
lö(K)  Aug.  21  Rom.   Arnold  Raftin  verbürgt  sich  der  cain.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  für  eine  ihm  aus  dem  Ertrag  der  Scholastika 
der  Strassb.  Kirche  bewilligten  Pension  von  25  M.  s.   (Div.  Alex.  VI 
Anuat.  1501  Sept.  29.)      1««  Okt  V)  (St.  Agnes,  St.  Elisabeth,  St. 
Katharina),  ef.  Benfeld.  —  1501  Febr.  8  (St.  Agnes),  ct.  Ortemberg.  - 
1504  Dez.  lb'  Rom.   Job.  Uliner  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Elia s 
de  Westhoffen  zur  Zahlung  der  Annaten  der  perpet.  vicaria  anni- 
mivsariae  sive  turribulariae  nuneupatac  in  Strassb.  mit  dem  Ertrag 
von  ii  M.,  vakant  durch  den  Tod  des  Petrus  Spodt.   A.  lt.:  Er  zahlt 
14'/4  fl.   (Div.  Julii  11  Annat.  1505  Febr.  27 )  —  1505  Okt.  31  Koni 
(Sta.  Lucia  et  Odilia),  cf.  Strassburg  Jung  SL  Peter  1505  Okt.  31. 
1506  Juli  12  Rom.    Willi.  Ilogel,  cler.  Hcrbipolensis ,  verbürgt  sirli 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  einer  jährl.  Pension  von40ri. 
auri  aus  dem  Ertrage  der  Parochialkirehe  in  Veitkirch  und  der  vi- 
caria von  St.  Johann  Baptista  in  der  Strassb.  Kirche.   Er  verspricht 
in  b'  Monaten  zu  zahlen.   A.  R.  solvit . . .  (Div.  Julii  11.  Annat  1509 
Dez.  12.)  —  1507  Dez.  2  Rom.    Heinrich  de  Jos  verbürgt  sieh  der 
«  am.  apl.  für  den  Strassb.  Kanoniker  Heinrich  in  Himmelberg  zur 
Zahlung  der  Annaten  einer  Pension  von  160  fl.  rhen.  aus  dem  Ertrag 
•1er  Abtei  Heydenhagen  Eystett.  dioc.   (Div.  Juli  II  Annat.  1507 
Dez.  20.)  —  1512  Dez.  20  Rom.   Leon  Griep,  laicus  Basiliensis,  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  für  Melch.  Griep  zur  Zahlung  der  Annaten 
für  mehrere  Renefizien  mit  dem  Ertrag  von  200  Duk.  in  Gold,  va- 
kant in  Rasiliensi  et  Argcntinensi  civitatibus  et  diocesibus  per  cessus 
vel  decessum  illa  obtinentium.   Er  verspricht  die  Tilgung  innerhalb 
eines  Jahres.   (Div.  Julii  II  Annat.  1513  Jan.  13.) 

Suffelnheini. 

1421*  Juni  21  Rom,  Sti.  Apostoli.  Hermannus  Uriling  erhalt  dia 
Parochialkirehe  in  Suffeinheim  mit  dem  Ertrag  von  15  M.  S.,  vakant 
durch  den  Tod  des  Konr.  Schilling.  Für  ihn  verbürgt  sich  der  cam. 
apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Thomas  de  Lantzenberg.  (Div.  Mart. 
II  Annat.  1430  März  23.) 

Sulz  (Strassburg  St.  Thomas.) 

1500  Dez.  24  Rom.  Jak.  Witnpfclingcn  erhält  eine  jährl.  Pension 
von  24  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Pfarrkirche  in  Sulz  und  eines  Kanon  i- 
kats  an  St.  Thomas.   (Bulla  rest.  sine  oblig.)   (Div.  Alex.  VI  Annat. 
1501  Sept.  9B.)  —  1501  Juni  5  Rom.   Anton  Clihamer  verbürgt  sieh 
der  cam.  apl.  für  Job.  Briger  alias  Monschin,  Kanonikus  an  St.  Tho- 
mas zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirehe  in  Sulz  mit  dem 
Ertrag  von  8  M.  S.,  vakant  durch  Resignation  des  Jakob  Winfelingcu 
(Div.  Alex.  VI  Annat.  1501  Sept.  17.)  -  1501  Sept.  16  Rom.  Job' 
Berger  erhält  Quittung  Überzahlung  seiner  Schuld  von  19  fl.  für  die 
Parochialkirehe  in  Sulz.   (Div.  Alex.  VI.  Quit.  1500—1503  fl.  HO.) 


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Auszüge  aus  iler  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg  147 


1501  Sept.  17  U0111.  Juli.  Herker  erhält  Quittung  üb.  Zahlung  seiner 
Schuld  von  fl.  8  hol.  154  pro  residuo  annatarum  parochialis  eerl.  in 
Sulz.    (Div.  Alex.  VI  (juit.  1500-1503  tl.  HO1) 

Sundhausen. ') 

1425  Febr.  2  Korn  Sti.  Apostoli.  Laurentius  Muchart  erhält  die 
Paroehialkirche  von  Sunthausen  mit  dem  Ertrag  von  10  M.,  erledigt 
durch  resigp.atio  des  Jacob  Culman.  Für  ihn  verbürgt  sich  zur  Zah- 
lung der  Annaten  im  Lauf  von  (>  Monaten  der  Kanoniker  in  Surburg 
Johannes  Pastoris.  Derselbe  tilgt  die  Schuld  am  Ii).  März  1427. 
(Div.  Martini  V  Annat.  142(5  Juli  20.)  —  1484  Juni  21)  Korn.  Job. 
Burkhard.  Kanoniker  an  St.  Thomas,  verbürgt  sich  der  cam.  apl. 
für  Ludwig  Scriptoiis  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Paroehialkirche 
in  Sunthus  mit  dem  Ertrag  von  10  M.  S..  vakant  durch  Resignation 
des  Job.  (iulding.  A.  ]{.:  Er  zahlte  fl.  28.  (Div.  Innoc.  VIII  Annat. 
14-54  Okt.  8.)  —  1484  Okt.  7  Horn.  Ludwig  Script or  erhält  guittung 
über  Zahlung  von  28  fl.  für  die  Paroehialkirche  in  Sinthus.  1  Div. 
Innoc.  VIII  Quit.  14KI-8*.  fl. !». » 

Surburij. 

1421  Mai  8  St.  Peter.  Johannes  Pastoris  erhält  ein  Kanonikat 
mit  Präbende  an  der  Kirche  St.  Martin  und  Arbogast  in  Surburg 
mit  dem  jährlichen  Ertrag  von  8  M.  S..  erledigt  durch  Resignation 
des  Jacob  Werder  und  des  Magisters  Johannes  Stalberg.  Er  verbürgt 
sich  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  1421 
Mai  28.i  -  1424  Aug.  2(5  Frascati.  Nicolaus  lültebold  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  custodia  von  St.  Martin 
und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S.,  erledigt  durch 
den  Tod  des  Dischone  Cantzeler.  1  Div.  Martini  V  Annat.  142b*  März 27.) 

1425  März  21  cf.  Hoffen  1425  März  21.  1426  Mai  18  Rom 
St.  Peter.  Fridericus  Reyssen  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zah- 
lung der  Annaten  der  custodia  von  St.  Martin  und  Arbogast  in  Sur- 
burg mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S..  erledigt  per  modum  si-neutri. 
(Div.  Martini  V  Annat.  142(5  Okt.  2(5.)  —  s.  d.  Johannes  Richwin 
erhält  das  perpetuum  beneheium  ad  altare  Ste.  Barbarae  in  St.  Martin 
und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  4  M.  S.  (Bulla  rest. 
sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat.  142<i  Juli  2*)  f.  202.  B.)  —  142(i 
Dez.  3  Rom  Sti.  A|»ostoli.  Fridericus  de  Fleckenstein  erhält  Kano- 
nikat und  Präbende  an  St.  Martin  und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem 
Einkommen  von  8  M.  S.,  vakant  durch  resignatio  des  Heinrich  Inline. 
Für  ihn  verbürgt  sich  der  Kanoniker  an  St.  Stephan  in  Weissenburg, 
Conrad  Schmar,  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  im  Lauf 
von  f>  Monaten.  Derselbe  tilgte  diese  Schuld  am  10.  Okt.  1427.  (Div. 
Mailini  V  Annat.  1427  Juni  17.)  142(5  Dez.  27  Rom  Sti.  Apostoli. 
Johannes  Richwin  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  St.  Martin 
und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Einkommen  von  (»  M.  S..  vakant 

')  cf.  Straub  p.  54,  zerstört  lül»,  mit  GeispoUheim  vereinigt. 

10* 


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US 


Meister. 


durch  den  Tod  des  Heinrich  Ortelin.  Für  ihn  verbürgt  sich  der 
Dekan  von  St.  Peter  und  Michael  in  Strassburg.  Johannes  Reysteck 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  (Div.  Martini  V  1427 
Okt  31.)  —  s.  d.  Andreas  Dalen  erhält  die  celleraria  an  St  Martin 
und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  4  M.  S.  A.  R.:  gratis 
pro  familiäre  d.  n.  papae.  (Bulla  rest  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V 
Annat.  1430  Jan.  11  f.  269.)  —  1430  Okt.  24  Rom  Sti.  Apostoli.  Johannes 
Rudolf  erhält  ein  Kanonikat  mit  Präbende  an  St  Michael  und  Arbo- 
gast in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S.,  vakant  durch  den  Tod 
des  Nicolaus  Lohel  aut  etiam  Jacobi  Mastyck  nec  non  Martini  Weiden. 
Für  ihn  verbürgt  sich  Nicolaus  Hildebold,  Kanoniker  an  St  Thomas, 
zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam.  apl.  im  Lauf  von  6  Monaten. 
Getilgt  wurde  die  Schuld  am  8.  Juli  1431  durch  den  litt.  apl.  abbre- 
viator  Unkel.  (Div.  Martini  V  Annat.  1431  März  2  )  -  1437  Aug.  11 
Ferrarie.  Georgius  de  Lapide  erhält  die  praepositura  von  St.  Martin 
und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  21  M.  S„  vakant  durch 
den  Tod  des  Fridericus  de  Fleckenstein.  Für  ihn  verbürgt  sich  der 
cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Ludovicus  Sculler.  (Div.  Eug.  IV 
Annat  1438  Dez.  22)  —  1465  Okt  9  Rom.  Petrus  Wymarus  papae 
familiaris  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
ein  Kanonikat  mit  Präbende  und  die  celleraria  an  St.  Martin  und 
Arbogast  mit  dem  Gesamtertrag  von  8  M.  S,  vakant  durch  den  Tod 
des  Johannes  Pollart.  (Div.  Pauli  H  Annat  1466  Juni  23.)  —  1470 
Jan.  30  Rom.  Jacob  Dinger,  Propst  an  St.  Martin,  und  Arbogast  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche 
in  Surburg  mit  dem  Ertrag  von  10  M.,  vakant  durch  den  Tod  des 
Ludwig  de  Bettis    A.  R.:  Er  zahlte  am  selben  Tage  24  flor.  (Div 
Pauli  II  Annat  1470  April  30.)  —  1475  Dez.  29  Rom.  Jon.  Kriis  cano- 
nicus  et  cellerarius  an  St  Martin  und  Arbogast  in  Surburg,  familiaris 
papae,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für 
Kanonikat  mit  Präbende  und  celleraria  daselbst  mit  dem  Ertrag  von 
8  M.,  vakant  durch  den  Tod  des  ;Joh.  Sartoris.  Er  verspricht  die 
Zahlung  innerhalb  6  Monaten.  A.  R.:  Am  27.  April  1485  wurde  die 
Zahlung  unter  der  weiteren  Bürgschaft  des  Theodericus  Hunmagen 
notarius  sacri  palatii  auf  weitere  6  Monate  verschoben  (Div.  Sixti  IV 
Annat  1476  Febr.  16.)  —  1476  Juni  18  Rom.  Joh.  Kriis  cellerarius 
an  St  Martin  und  Arbogast  in  Surburg,  papae  familiaris  continuus 
comesalis,  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  unius 
beneficii  ecclesie  cum  cura  vel  sinecura  cuiuscunque  taxae  fruetus 
existant.  Er  verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  binnen  6  Monaten. 
(Div.  Sixti  IV  Annat  1476  Nov. 21.)  -  1488  Mai 23  Rom.  Fridericus 
Rorick  erhält  Quittung  über  Zahlung  von  14  V*  fl.  für  Kanonikat  und 
Präbende  an  St  Martin  und  Arbogast  in  Surburg.  (Div.  Innoc.  VIII 
Quit  1487—90  fl.  150.)  -  1486  Dez.  4  Rom.  Fridericus  Rorick  ver- 
bürgt sich  der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  ein  Kanonikat 
mit  Präbende  an  St.  Martin  und  Arbogast  in  Surburg  mit  dem  Ertrag 
von  6  M.  S.,  vakant  durch  Resignation  des  Nicolaus  Scriptor.   A.  R. : 
Er  zahlte  13'/«  fl.   (Div.  Innoc  VIII  Annat  1488  Mai  27.)  —  1493 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apostolica.    Bistum  Strasburg.  149 

April  (?)  cf.  Bernheim.  —  1493  Mai  8  Rom.  Anemannns  Hemmat 
erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld  von  duc.  14  bol.  20  für 
Kanonikat  und  Präbende  an  St  Martin  und  Arbogast  (Div.  Alex.  VI 
1492-96  fl.  65 ».)  -  1500  Okt.  ?  cf.  Benfeld  1500  (?).  -  1501  Febr.  8 
Rom.  Jac  Scott  erhält  Quittung  Ober  Zahlung  seiner  Schuld  von 
fl.  28  bol  40  für  die  Präpositur  an  St  Martin  und  Arbogast.  (Div 
Alex.  VI  Quit  1500—1503  fl.  5a) 

Tränheim. 

1431  Nov.  27  Rom  St.  Peter.  Johannes  Knoptff  erhält  das  per- 
petuum  beneficium  primissaria  nuncup.  in  der  Parochialkirche  zu 
Trenheim  mit  dem  Ertrag  von  6  M.  S.,  vakant  per  modum  si  neutri. 
Für  ihn  verbürgt  sich  Paulus  Montart  sacri  palatii  notarius  zur  Zah- 
lung der  Annaten  an  die  cam.  apl.  im  Laut  von  6  Monaten.  Er  tilgt 
die  Schuld  am  10.  Nov.  1432.  (Div.  Eugenii  IV  Annat.  1432  Juni  16.) 

Waldolwisheim. 
1505  Okt.  31  cf.  Strassburg  Jung  St.  Peter  1505  Okt.  31. 

Wasselnheim. 
1476  Aug.  31  Rom.  Joh.  Messer  verbürgt  sich  der  cam.  apl.  zur 
Zahlung  der  Annaten  der  Parochialkirche  in  Vasseinheim  mit  dem 
Ertrag  von  8  M.  S.,  vakant  durch  den  Tod  des  Joh.  Buchowe.  Er 
verspricht  die  Tilgung  der  Schuld  binnen  6  Monaten.  (Gratia  si 
neutri  pro  non  possessore.)  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  Mai  31.) 

[Weis  sen  bürg.1) 
s.  d.  Johannes  Dylo  de  Crucennacho  erhält  ein  Kanonikat  in 
der  Parochialkirche  St.  Stephan  in  Wyszenburg  Spir.  dioc.  mit  dem 
Ertrag  von  4  M.  S.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div.  Martini  V  Annat. 
1428  April  14  f.  298  B.)| 

Westhofen. 

1481  Jan.  29  Rom.  Joh.  ßurchard  can.  an  St.  Thomas  verbürgt 
sich  der  cam.  apl.  für  Leonhard  Achtsmit  zur  Zahlung  der  Annaten 
der  perp.  vicaria  in  St.  Martin  in  Westhofen  mit  dem  Ertrag  von 
9  M.  S.,  vakant  durch  Resignation  des  Leonhard  Denger.  A.  R.:  Er 
zahlte  27  fl.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  1481  Febr.  16.)  -  1482  Febr.  16 
Rom.  Leonard  Archesnit  erhält  Quittung  über  Zahlung  seiner  Schuld 
von  27  fl.  für  die  perp.  vicaria  St.  Martin  in  Westhoffen.  (Div.  Sixti  IV 
Quit.  1479-83  fl.  183«.) 

Wietersheim. 

1478  Mai  18  cf.  Illwickersheim  1478  Mai  18.  -  1486  Juni  6 
Rom  Augustinus  de  collis  scriptor  apl.  verbürgt  sich  der  cam. 
apl  für  Joh.  Stemberg  zur  Zahlung  der  Annaten  für  eine  jährliche 
Pension  von  90  fl.,  und  zwar  60  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Parochial- 
kirche von  Wigersheim  und  30  fl.  aus  dem  Ertrag  der  Propstei  in 
St  Thomas.   A.  R.:  Er  zahlte  31  fl.  (Div.  Innoc  Vm  Annat.  1486 

*)  Im  Bistum  Speyer. 


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150 


Meiste  r. 


Okt.  18)  —  1487  Jau.  3  Koni.  .loh.  Stemberg  erhält  Quittung  über 
Zahlung  der  Annatcn  von  31  fl.  für  eine  jährliche  Pension  aus  der 
Paroehialkirche  Wigersheim  apud  turres  nuncupata  und  aus  der  der 
Präpositur  von  St.  Thomas,  (l)iv.  Innoe  VIII  Quit.  1487—»)  fl  3 )  — 
14%  Nov.  21  Rom.  Carolus  ex  marchionibus  erhält  Quittung  über 
die  durch  Heinrich  Fucker  für  ihn  bezahlten  Annaten  von  173/4  ti. 
für  eine  jährliche  Pension  aus  dem  Ertrag  der  Paroehialkirche  in 
Vuigerpheim  (l)iv.  Alex  VI  Quit.  149t» -1500  fl.  2'.)  —  1499  Juni  12 
Rom.  Melchior  de  Harfen.  Kanoniker  an  St  Thomas,  erhält  eine 
Pension  von  20  flor.  auri  rhen.  aus  dein  Ertrag  der  Paroehialkirche 
in  Wiggcrsheym.  (Bulla  rest.  sine  oblig.)  (Div  Alex.  VI  Annat.  1499 
Juli  31.  B)  1510  April  15  Koni  Conrad  Attenhofer  verbürgt  sich 
der  cam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  für  eine  jährliche  Pension 
von  50  fl.  uus  dem  Ertrag  der  Paroehialkirche  zu  Wigersheim  gen. 
zum  thurm.  Er  verspricht  Zahlung  in  i>  Monaten  (Div  Julii  II 
Annat.  1510  Aug.  11.) 

Zaber  n. 

1417  April  7  Constanz.  Paul  Jemerlieh  erhält  die  perpetua  vicaria 
in  der  Pfarrkirche  von  Zabern  mit  dem  Ertrag  von  8  M.  S.,  erledigt 
durch  Nicolaus  Schoner.  Für  ihn  verbürgt  sich  Nicolaus  Hiltebolrfi. 
Kanonikus  an  Jung  St.  Peter,  zur  Zahlung  der  Annaten  an  die  cam. 
apl.  (  Div.  Martini  V  Annat.  1423  Jan.  21)  )  —  1482  Juli  17  Horn. 
Nicolaus  Pegat  socius  et  institutor  socictatis  Victoris  de  Bakagcn  et 
Johannis  Archivelt  mercatoris  Brugensis  verbürgt  sich  der  cam.  apl. 
in  seinem  und  im  Namen  dieser  Vereinigung  zur  Zahlung  der  Annaten 
für  den  Prior  Joh.  Koisser  in  Zabern  vom  dortigen  Kloster  ord.  stri- 
gentium  mit  300  M.  und  für  die  4  Priorate  in  Lare  mit  300  M..  Larf- 
daw  mit  700  M  ,  Montefragore  mit  150  M  und  Steyga  mit  150  M 
Einkommen.  Er  verspricht  in  1  Jahr  zu  zahlen  in  compositum em 
1(X)  fl.  A.  Ii.:  5.  März  zahlte  er  fl.  400.  (Div.  Sixti  IV  Annat.  14X1 
März  <g 

Zellweiler. 

1470  Jan.  26  Horn  Joh  Burchard  erhält  eine  jährliche  Pension 
von  8  flor.  rhen.  aus  dem  Ertrag  der  Kirche  St.  Martin  in  Zellewiller. 
(Bulla  rest.  sine  oblig.)   (Div.  Sixti  IV  Annat.  1479  Mai  19.  B.) 

Zimmern. 

1481  Dez.  3  Rom.  Heinrich  Sconleben.  Kanonikus  an  St.  Thomas, 
verbürgt  sich  der  cam.  apl.  für  Jacobus  de  Durlach  zur  Zahlung  diu* 
Annaten  der  Paroehialkirche  in  Zimmern  mit  dem  Ertrag  von  54  flor. 
rhen  .  vakant  durch  Resignation  des  Bilasius  Jemerlich.   A.  K. :  Kr 
zahlte  19  fl.   (Div.  Inuoc.  VIII  Annat.  1485  Jan.  31)  —  14&r»  Jan.  :2<> 
Rom.  Jacobus  de  Durlach  erhält  Quittung  über  19  fl.,  die  II.  Scon- 
leben für  ihn  bezahlte,  für  die  Paroehialkirche  in  Zimmern.  (Div. 
Innoc  VIII  Quit  1483— W  fl.  32  ) 


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Auszüge  aus  der  Camera  Apnstoliea.    Bistum  Strasbourg.  151 


Ortschaften,  deren  Name  zweifelhaft. 

142»>  März  11  Rom  Sti.  Apostoli.  Ein  Kaplan  au  St  Stephan  in 
Weisseiiburg  erhalt  die  Parochialkirehe  in  Rruningcrdorf  mit  dem 
Ertrag  von  13  M.  S..  die  mit  dieser  Kaplanstelle  zu  vereinen  i*t. 
Tür  ihn  verbürgt  sieh  der  eam.  apl.  zur  Zahlung  der  Annaten  Conrad 
vhmar  im  I<auf  von  (5  Monaten.  Er  tilgte  die  Schuld  am  13  März 
1127.  (l)iv.  Martini  V  Annat.  1-12»;  März  27  A  im  Aug.  17  Rom. 
Heinrieus  erhält  (Quittung  über  Zahlung  seiner  Sehuld  von  f>7  fl  für 
•la*  Priorat  an  St  Dionysius  de  Willelurd  (?).  (Div.  Innoc.  VW  <Juit. 

I  1H")  fl.  25*» )  —  lf>8!>  Aug.  S  Rom  Franz  de  (  aginsah  ( Kageneek  V ) 
\  erbürgt  sich  der  eam.  apl.  für  Abt  Warieu«  vom  Kloster  St.  Gorgon 
in  Görz<Metzl  zur  Zahlung  der  Annaten  de>  I'riorat s  St.  Dionysii  de 
Valle  in  Riocha1)  mit  dem  Ertrag  von  120  M.,  vakant  dureh  Resig- 
nation des  Jo.  .loffredi.  A.  R:  dicta  die  solvit.  t  Div.  Innoe.  VIII 
Annat.  148**  Aug.  28.)  —  14%  Mai  2  Rom  .loh.  Runhard  resigniert 
auf  die  Kapelle  rffsantmigelscuegel.  die  Job  Kemerlinek  erhält  Im 
Anhang  eine  Urkunde,  worin  Antomistus,  Kanlinalpresbyter  von 
Sr.  Praxedis.  den  noch  sehwebenden  Streit  zwischen  Lucas  Schlegel 
und  seinen  Gegnern  Georg  de  Gemagen  und  Gotifrid  de  Adeltzheim 
um  <la>  Kanonikat  und  die  I'räbende  des  Petrus  Schot  verzeichnet 
und  letztere  an  .loh.  Rurehard  verleiht.  ( Div.  Alex  VI  resignat. 
IHK»  f.  24'.  11h  Juli  14W.)  —  1500  Febr.  14  Rom.  Lucas  Conrat 
\»  rhttrgt  sich  der  eam.  apl.  für  Jacob  Cun.  Rektor  der  Parochial- 
kirehe in  Mourshus'i  mit  dem  Ertrag  von  8M  S.,  zur  Zahlung  ihrer 
Annaten.  da  sie  vakant  ist,  ex  causa  permutationis  cum  caplanaria 
ad  altare  saneti  .Michaelis  situm  in  eecl.  monasterii  Ste.  Cläre  in  foro 
«  •iuorum.   Ertrag  der  letzteren  24  M.  A.  R. :  18.  Juli  lf><M>  zahlt  er 

II  ti.  i  Div.  Alex.  VI  Annat  1500  Aug  14  )  —  1501  Sept  .  8  Rom.  Job 
de  Orgolhio  i?)  erhält  eine  jährliche  Pension  von  30  Dukaten  au< 
üem  Ertrag  der  Parochialkirche  in  St.  Alban  und  von  3  Duk  von 
St.  Gerdulph  in  der  Strassburger  Diözese.  tRulla  rest  sine  oblig.) 
(Div.  Alex.  VI  Annat.  1501  Sept.  29.  R.) 

Ji  Vielleicht  Heuchat  mich  Stoffel  ancienne  leime  ;i  itnron  -  renst* 
cuntons  Reiicha  zwischen  Delle  und  Danncmarie  (Dammerkireh)  7)  Der 
Name  ist  ><•  undeutlirh.  vielleicht  Moneshus  —  Münchhausen. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


Von 

Georg  Tumbült. 


Der  Albgau  hat  seinen  Namen  von  dem  Albfluss1),  der  am 
südlichen  Abhang  des  Feldberges  im  Schwarz wald  entspringend, 
sich  zunächst  südöstlich,  dann  südlich  wendet  und  bei  Alb- 
brugg in  deu  Rhein  fällt.2)  Seine  Grenzen  bilden  der  Rhein 
im  Süden,  die  Wutach,  in  ihrem  Oberlauf  zum  Teil  Gntach 
genannt,  im  Osten  und  Norden  und  die  Murg  im  Westen3);  im 
Nordwesten  schliesst  der  Feldberg  als  natürliche  Grenze  ab. 

')  Hader  hält  diese  Zeitschr.  13,  231  es  für  wahrscheinlicher,  dass  <lie 
Benennung  von  der  Alp,  einem  hohen  Gebirgsrücken  westlich  von  Stühlingen, 
hergenommen  sei.  Nach  Analogie  von  Frickgau,  Aargati.  Thurgau  ist  das 
j»'doch  nicht  der  Fall;  die  Bezeichnung  der  Gaue  ist,  wie  auch  in  späterer 
Zeit  die  der  Departements  Frankreichs,  so  vielfach  von  deu  Flüssen  her- 
K«  nommen,  dass  auch  hier  am  ehesten  an  den  Fluss  Alb  als  namengebend 
zu  denken  ist.  —  2)  Auch  die  Alb,  welche  am  Langmartskopfe  entspringt 
und  an  Herrenalb  und  Ettlingen  vorbei  in  den  Rhein  fliesst,  zum  Unter- 
schiede untere  Alb  genannt,  hat  einem  Gau  den  Namen  gegeben.  Dieser 
(iau  ist  wohl  von  dem  oberen  Albgau  zu  unterscheiden.  —  Ein  dritter 
Alpgau  lebt  jetzt  noch  im  Namen  Allgäu  fort;  s.  Baumann.  Gesch.  des 
Allgäus  1,7.  —  Über  einen  vierten  „papus  Alltag  Derselbe,  Gaugrafschaften 
im  "Wirtembergischen  Schwaben  S.  86.  —  *)  Bader  nimmt  diese  Zeitschr. 
H,  98  u.  ö.  die  Werrach  als  westliche  Grenze  des  Albgaus  an ;  mit  Unrecht. 
Vgl.  die  Stelle  aus  dem  Habsburg-Österrcichischen  Urbar  (hrsg.  von  Pfeiffer 
in  der  Bibl.  des  Litterar.  Vereins,  Bd.  19):  „Diu  herschaft  hat  von  alter 
gewouheit  in  den  vorgeschribenen  dörfern  allen  [genannt  sind  mehrere 
Dörfer  zwischen  Murg  und  Werrach,  die  zur  Hauenstein'schcn  Einung 
Rickenbach  gehörten]  und  in  andren  dörfern  unz  Af  die  Murge  ie  und 
ie  gerihtet  diub  unde  vrevel,  unde  rilltet  ouch  noch,  wie  joch  das  sie, 
das  diu  dörfer  gelegen  sint  in  der  margräfschaft  der  marc- 
gi  även  von  Hachberg."  S.  45  f.  Hier  ist  deutlich  die  Murg  als  Grenze 
zwischen  Breisgau  und  Albgau  bezeichnet  (Pfeiffer  erklärt  die  Murg  als 
die  untere  Murg!).  —  In  den  der  Herrschaft  der  Gauverfassung  gleich- 
zeitigen Quellen  reichen  die  Ortschaften  mit  der  Bezeichnung  .im  Albgau« 


Die  Grafcchaft  des  Albgaus. 


153 


Nur  an  einer  Stelle,  Stühlingen  gegenüber,  greift  der  Albgau 
auf  die  linke  Seite  der  Wutach  über,  wo  ein  schmaler  Land- 
strich mit  Schieitheim  ihm  noch  zuzurechnen  ist.1)  Die  an- 
stossenden  alten  Gaue  sind  in  derselben  geographischen  Ord- 
nung der  Aargau,  Kletgau,  die  (Albuins-)  Baar  und  der  Breis- 
gau. Erstmals  genannt  wird  der  Albgau  im  Jahre  781*),  das 
letzte  Mal  11203),  dann  verliert  sich  der  Name4).  Mit  neuen 
Gebilden  treten  auch  neue  Bezeichnungen  an  seine  Stelle. 

Der  Gau  war  bekanntlich  der  Amtsbezirk  des  Grafen,  des 
unmittelbaren  königlichen  Staatsbeamten  der  Karoliugerzeit, 
Folgende  Namen  von  Grafen  sind  aus  dieser  Periode  überliefert: 


nicht  einmal  auf  die  westliche  Seite  der  Alb  hinüber;  aber  die  Nennung 
der  Orte  hängt  ja  von  zufälligen  Umstanden  ab  und  kann  man  daraus 
die  Ausdehnung  des  Albgaus  nur  zum  Teil  konstruieren. 

')  Füezen  jedoch  mit  Grimmeishofen  und  Epfenhofen  gehörte  uicht, 
wie  P.  Ambrosius  Eichhorn,  Histor.  Nachrichten  von  der  Pfarrei 
Fietzen  am  Händen,  hrsg.  von  Pletscher,  Schieitheim  1883  S.  1,  anzu- 
nehmen geneigt  ist,  zum  Albgau,  sondern  war  von  altersher  ein  Bestandteil 
der  I,andgrafschaft  Baar;  über  die  Grenzen  dieser  Landgrafschaft  s.  Fürstenb. 
Urk.-Buch  IV  No.  809  von  1500  Aug.  20.  Solche  Grenzen  sind  in  der 
Kegel  uralt.  1509  hat  erst  Fürstenberg  auf  die  hohen  Gerechtsame  in 
dem  angegebenen  Bezirk  zugunsten  von  Schaffhausen  verzichtet. 
'  Wartmann,  Urk.-B  der  Abtei  St.  Gallen  1,89.  -  »)  Zürcher  Urk.-B.  I 
No.  254.  Urkunde  aus  der  Zeit  11 11, 24.  —  •)  Hier  möge  angemerkt 
werden,  dass  in  nachstehenden  Urkunden  unter  dem  j>agus  Albigaugetui*, 
Alhegauge,  Albekenre.  Albegeuve  nicht  unser  Albgau,  sondern  das  Allgäu 
zu  verstehen  ist:  1)  817  Febr.  7.  Wisirih  übertrügt  die  Wisirihiscella  an 
St.  Gallen.  Wartmann,  Urk.-B.  der  Abtei  St.  Gallen  1,  212.  2)  839  Okt.  13. 
lsanbirga  überträgt  3  Jucharte  zu  Nordhofen  an  St.  Gallen.  Ebd.  1,  354. 
itieses  Nordhofen  ist  in  das  heutige  Sonthofen  im  Allgäu  aufgegangen. 
3)  86**  Dez.  20.  Oer  Presbyter  Keginhelm  schenkt  auf  Bitte  Chadolts 
dessen  Besitz  zu  Staufen  an  St  Gallen.  Ebd  2,  155.  4>  905  Mai  10 
Folcherat  vertauscht  an  St  Galleu  eine  Hufe  zu  Wolarammeswilare  gegen 
eine  andere  zu  Fischen.  Ebd.  2,  347.  Vgl.  Baumann,  Gesch.  des  Allgäus 
J.  99.  15G.  103.  120.  HU.  Das  Munichinga  in  pago  Chlethgeuve,  Wart- 
mann,  Urk.-B  I  No.  765,  welches  Wartmann  als  Münchingen,  B.-A.  Bonn- 
dorf, deuten  und  damit  in  den  Albgau  versetzen  möchte,  ist  nebenbei 
bemerkt  wirklich  das  heutige  Wunderklingen  im  Kletgau  Vgl.  Meyer  von 
Knonau  in  den  St  Galler  Mitteil.  13,  168.  —  In  der  Urkunde  Fürstenb. 
Urk.-B.  V  No.  56  de  995  ist  hingegen  unter  dem  Albegou,  in  dein  die 
vilia  Lutwang«  genannt  wird,  nicht  mit  Gerbert,  Hist.  Nigrae  Silvae  1,  151 
das  Allgau,  sondern  unser  Albgau  zu  verstehen.  Vgl.  Baumann  in  der 
Zeitachr.  des  Hist  Vereins  f.  Schwaben  u  Neuburg  2,  14  und  Fürstenb. 
Urk.-B.  a.  a.  O. 


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IM 


Tumbült. 


I.  Die  Karolingisclien  (trafen. 

Graf  Ulrich.  Er  fungiert:-  780  Mai  11.  Richsind  und 
AVeniln  übertragen  in  öffentlicher  Gerichtsverhandlung  zu  Laus- 
heini ihren  besitz  daselbst  an  die  Kirche  St.  Gallen.1) 

781  Mai  13.  Witerich  übertragt  öffentlich  zu  Weizen 
seinen  Besitz  daselbst  mit  Ausnahme  des  Besitzes  der  Kirche 

an  St.  Gallen.*) 

SoO  Jan.  <>.  Unnid  überträgt  im  Kloster  St.  (iallen  einen 
Hörigen  mit  seiner  Hufe  zu  Bonndorf  an  St.  Gallen  [V) 

Dieser  Ulrich  war  auch  Graf  des  Breisgaus  (78«.  7ss 
7D0.  602.  804)4),  des  Hegaus5),  des  Linz-  und  Argen  - 
gaues  (802.  805)'),  des  Thurgaus  (788.  789.  790.  791.  7i»2. 
79o.  796.  798.  799)  \),  sowie  des  untern  Elsasses  (778. 
798.  8U4)*). 

Bei  dieser  Häufung  von  Grafschaften  in  einer  Hand,  wie 
es  bei  Ulrich  der  Fall  war1'),  ist  es  klar,  dass  der  Grat  un- 
möglich allen  einzelnen  Landtagen  Vorsitzen  konnte.  Daraus 
folgt  dann  weiterhin,  dass  man  sich  hüten  muss,  falls  die 
Urkundenschreiber  etwa  den  Grafen  nicht  namhaft  machen, 
daraus  weitgehende  Schlussfolgerungen  zu  ziehen.  Anderer- 
seits lässt  sich  aber  folgern,  dass,  wenn  der  Graf  im  Eschato- 
koll  namhaft  gemacht  wird,  er  thatsiiehlich  zugegen  war. 


')  Wartmann,  U.-B.  3,  0*3.  -  Insheim  im  B.-A.  Bonndorf.  - 
»)  Wartmann,  U.-B.  1,  S9.  Weizen  im  R  A.  Bonndorf.  -  3)  Wart- 
mann,  11.-13.1,151.  —  Bonmlorf,  B-A.  Stadt.  —  ")  Wartmann.  U.-B. 
1,  104.  10!»  119.  158.  109.  —  6)  Nach  Wartmann,  Urk.  No.  115  d.  a.  7^ 
wird  »'im'  Übertragung  von  (intern  im  Hegau  an  St.  (iallen  in  einem 
Grafending  des  Breisgaus  vorgenommen;  das  ist  wohl  nur  daraus  erklär- 
lich, dass  der  Hegau  mit  dem  Breisgau  durch  Personalunion  des  Grafen 
verbunden  war.  —  «)  Vgl.  Baumann,  (iaugrafschaften  im  Wirtenb.  Sehwaben, 
zu  Um-  und  Argengau.  -  ;)  Wartmann,  U.-B.  1,  112  114.  Iis.  121.  iL»:*, 
bis  12*>.  130.  131.  145.  147  —  *)  Schannat,  Corpus  tradit.  Fuldensium. 
I.eipz.  1774.  S.  30  02.  80.  —  Dass  der  in  diesen  3  Elsässischen  Urkunden 
genannte  Graf  Ulrich  der  Graf  des  Bezirks  ist,  folgt  einmal  aus  der  ersten 
Urkunde,  wo  er  unter  den  Zeugen  an  erster  Stelle  erscheint,  dann  aus 
«lern  Umstände,  dass  bei  allen  drei  Beurkundungen  derselbe  Schreiber, 
Namens  Asaph,  zugegen  ist,  der  demnach  Landschreiber  im  unteren 
Klsass  war;  wenn  dieser  einfach  vom  Graten  Ulrich  spricht,  so  muss  der 
Gaugraf  gemeint  sein.  —  ;)  Sonst  war  Kaiser  Karls  Grundsatz,  jedem 
Grafen  nur  eine  Grafschaft  zu  übertragen.  Vgl.  die  Stelle  beim  Monaclius 
Sangallensis  in  MG.  SS.  2,  73« 


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i>ic  (initH-hutt  des  All»jr;tus. 


In  der  Eisiissischen  Urkunde  von  804  werden  vier  Söhne 
Graf  Ulrichs  namhaft  gemacht,  Hebo,  (ierold,  Ulrich  und 
Robert,  von  denen  Ulrich  und  Robert  auch  in  einer  St.  Galler 
Urkunde  aufgeführt  werden.1) 

806  scheint  Ulrich,  dessen  Verfügung  von  801  wohl  die 
letztwillige  war,  tot  zu  sein,  denn  von  da  ab  kommen  im 
Breisgau,  Linz-.  Argen-  und  Thurgau  die  Grafennamen  Ulrich 
und  Robert  neben  einander  vor  und  sind  unter  deren  Trägern 
wohl  die  Söhne  zu  verstehen.2; 

Als  Graf  des  Kreisgaus  erscheint  Ulrich  und  deshalb  ist 
ihm  auch  wohl  der  angrenzende  Albgau  zu  unterstellen,  obschon 
es  an  direkten  Zeugnissen  mangelt.  Über  die  Zugehörigkeit 
dieser  Grafen  zu  dem  gestürzten  Alamannischen  Herzogs- 
geschlechte  s.  Stalin,  Wirt  Gesch.  1,  243 

Graf  Erchanger.  Er  fungiert:  816.  Cozpert  schenkt  in 
öffentlicher  Gerichtsverhandlung  zu  Ewattingen  seinen  Besitz 
zu  Ewattingen,  Ühlingen,  Achdorf  und  seinen  Anteil  an  der 
Kirche  Zarten  gegen  Leistungen  des  Klosters  an  ihn  an 
St.  Gallen.3) 

821  März  10.  In  öffentlicher  Gerichtsverhandlung  zu 
Lausheim  verleiht  Abt  Gozbert  dem  Albhar  gegen  Zins  den 
von  seinem  Vater  Onheri  au  St.  Gallen  übertragenen  Besitz 
zu  Bachthal.4) 

Graf  Erchanger  fungiert  auch  als  Graf  des  Breisgaus 
(S17.  819.  820.  828)  '),  als  Graf  in  der  Ortenau  (826.)  ") 
und  im  Elsass  (zu  Kirchheim)  819 7),  in  welchem  Lande  er 

:)  Wartmann,  CJ.-B.  1.  151.  —  *)  Ulrich  im  Breisgau  807  und  n«», 
Wartmann,  U.-B.  No.  190  und  2<>;5;  im  Argeng» u  807.  8<>9,  Wartmann 
No.  107.  200;  im  länzgau  817.  Wartmann  No.  220;  im  Thurgau  814.  *  15. 
Wartmann  No.  212  u.  215.  llohert  im  Thurgau  800.  Wartmann  No.  !->> 
u.  No.  190  (Thurgau  V).  und  hos.  ehd.  No.  198;  im  Argen  gau  807.  ehd. 
No.  192;  im  Linzgau  SIS,  ehd.  Nn.  211.  3)  Wartmann  No.  221. 
Kwattingen,  Ühlingen,  Achdorf  (1.  der  Wutaeh)  im  Ii. - A.  Bonndorf. 
/arten  im  B.-A.  Freihurg  —  *)  Wartmann  No.  268.  —  Lausheim  im 
B.-A.  Bonndorf.  Bachita  1  wohl  die  jetzige  Bachthalmühle  hei  Ewattingen. 

—  s)  Wartmann  No.  226.  241.  257.  313.  Vgl.  auch  2,391,  wo  ein 
Erchanger  als  königlicher  Sendhote  fungiert  —  Wegen  falscher  Deutung 
der  in  der  Urk.  Wartmann  No.  220  genannten  Orte  macht  Neugart,  Epise. 
konstant.  I,  1.  192  den  Erchanger  auch  zu  einem  Grafen  der  Bertoldshaar. 

—  *)  Schöpflin,  AUatia  Hl.  1 ,  788.  —  ~)  Goldast,  Her.  Alam.  II,  1  p.  72. 
Nn.  81.        Da-s  der  Graf  Krchanger  in  der  Ortenau  mit  dem  gleich- 


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156 


Tumbült. 


reichbegütert  war.  Ob  er  mit  dem  864  gestorbenen  Grafen 
gleichen  Namens,  dem  Schwiegervater  Karls  des  Dicken,  iden- 
tisch ist,  ist  aus  den  Quellen  nicht  ersichtlich,  jedenfalls  stand 
er  aber  zu  jenem  in  einem  Verwandtschaftsverhältnis.1) 

[Neugart,  Cod.  dipl.  Alem.  Tom.  II  Ind.  II  S.  65  zählt  unter 
den  Albgaugrafen  auch  Gozpert  auf.  Aus  den  2  Urkunden, 
auf  die  er  verweist,  Zürcher  U.-B.  I  No.  57  de  a.  844  und 
No.  65  de  a.  853,  lässt  sich  aber  nichts  weiteres  folgern,  als 
dass  Gozpert  Vogt  vom  Kloster  Rheinau  war.] 

Graf  AI  bar  ich.*)  Er  fungiert  855  Juni  2.  Engiibert 
überträgt  einen  Hof  zu  Lausheim  an  St.  Gallen.  Die  Hand- 
lung erfolgt  öffentlich  im  Kloster  St  Gallen.3) 

Albarich  ist  auch  als  Graf  des  Breisgaus  nachzuweisen 
und  zwar  in  den  Jahren  845 — 868 4),  wo  ihm  Karl  der  Dicke, 
der  Schwiegersohn  eines  Grafen  Erchanger,  als  Graf  folgte.5) 
Dass  Albarich  zu  seinem  Vorgänger  in  der  Grafschaft  in  einem 
Verwandtschaftsverhältnis  stand,  ist  sehr  wahrscheinlich. 

Graf  Adalbert.    Er  fungiert:  863  (860)  Sept.  7  (3) 
Keginbold  überträgt  in  öffentlicher  Gerichtsverhandlung  zu 
Ewattingen  seinen  Besitz  in  Weizen  an  St.  Gallen.8) 

namigeu  Grafen  im  Elsass  identisch  ist,  ist  nicht  zu  bezweifeln  —  SchöpHin, 
Aisatia  ill.  1,  788  ist  geneigt,  den  Erchanger  auch  dem  Oberelsass  als 
Grafen  zuzuweisen;  die  betreffende  Belegstelle,  Wartmann,  U.-B.  No.  313, 
bezieht  sich  aber  auf  den  Breisgau.  Im  ünterelsass  gab  es  neben  der  Graf- 
schaft Erchangere  gleichzeitig  auch  die  Ruthelins.  Schöpflin  a.  a.  0.  1 1 789. 

')  Mehr  lässt  sich  nicht  sagen;  vgl.  auch  Dfimmler,  Ostfrankisches 
Keich  2.  A.  3, 578  Anm.  3.  Eine  haltlose  Genealogie  der  Grafengeschlechter 
jener  Zeit  herzustellen  hat  keinen  Wert.  —  *)  Fickler,  Quellen  und  For- 
schungen etc.  XC1V,  und  nach  ihm  andere  erklären  die  Namen  Albarich 
und  Adalbert  für  identisch.  Das  ist  unrichtig.  Beide  Namen  sind  in 
ihrer  Bedeutung  sowohl  grundverschieden,  als  auch  werden  sie  in  den 
Urkunden  genau  auseinander  gehalten,  so  z.  B.  Wartmann  No.  388,  wo 
Adalpret  und  Albariih  neben  einander  vorkommen.  Dabei  kann  bestehen 
bleiben,  dass  die  Koseform  Albizo  gleicherweise  für  Alberich  und  Albert 
( Stark,  die  Kosenamen  der  Germanen  57  u.  145)  vorkommt.  Wie  Fickler 
überhaupt  etymologisiert,  mag  daraus  ersehen  werden,  dass  er  auch  Chadalo 

—  Adalo  =  Adalbert  =  Adalhard  erklärt.  —  ')  Wartmann,  U.-B.  No.  442. 

—  Die  Rechtshandlung  erfolgte  also  ausserhalb  des  Gaues,  in  dem  die 
Güter  gelegen  waren,  jedoch  vor  dem  zuständigen  Gaugrafen.  Ebenso 
Wartmann  No.  314.  485  u.  ö.  -  *)  Wartmann,  U  -B.  No.  397.  429.  445. 
48«.  Teil  II  8.386  de  a.  861.  No.  490.  504.  541.  -  *)  Vgl.  Wartmann, 
TJ  -B.  No.  553.  -  b)  Wartmann,  U.-B.  2, 108.  Fürstenb.  U.-B.  V  No.  15,  2. 
Von  Xeugart,  Cod.  dipl.  Alem.  1,291  zum  Jahr  854  gestellt. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


157 


876  Jan.  16.  Engilger  schenkt  in  öffentlicher  Verhand- 
lung im  Walde  zwischen  Birndorf  und  Etzwihl  seinen  Wald- 
besitz in  der  Etz wi hier  Mark  an  St.  Gallen.1) 

885  April  24.  Reccho  übertragt  in  öffentlicher  Verhand- 
lung zu  Gurtweil  drei  Hufen  in  der  Mark  Kuchelbach  mit 
einer  Wiese  zu  Alpfen,  einen  Weinberg  und  ein  Waldstück 
zu  Kuchelbach  und  einen  Acker  zu  Alpfen  an  St.  Gallen  und 
erhält  dagegen  eine  Hufe  in  Birndorf  zu  Lehen,  ein  Pferd 
und  ein  Fuder  Wein.2; 

Graf  Adalbert8)  verwaltete  neben  dem  Albgau  auch  den 
Thurgau,  den  Hegau  und  Scherragau  (und  auch  wohl 
den  Kletgau4)).  Als  Graf  des  Thurgaues 5)  ist  er  in  den 
Jahren  852,  860  und  öfter6),  als  Graf  des  Hegaus  884  und 


*)  Wartmann,  U.-B.  2,  206  No.  594.  —  Birndorf  und  Etzwihl  im 
B.-A.  Waldsbut.  —  *)  Wartmann,  U.-B.  2,  248.  —  Gerbert,  Hist.  Nigrae 
Silvae  1,  137  setzt  die  Urkunde  zu  884.  —  Gurtweil,  Kuchelbach,  Alpfeu. 
birndorf  im  B.-A.  Waldshut.  —  >)  Wenn  Pupikofer,  Gesch.  des  Thur- 
gaues, 2.  A.  1,  155  diesen  Grafen  Adalbert  zu  einem  Neffen  des  Bischöfe 
Luitward  von  Yercelli  macht,  auf  dessen  Bitte  er  887  die  ihm  entzogenen 
Güter,  namentlich  die  Verwaltung  von  Rätien,  wiedererhalten  habe,  so  ist 
das  unrichtig.  Schon  der  Umstand,  daas  der  Bischof  Luitward  von  niederer 
Geburt  war,  steht  der  Identität  seines  Neffen  Adalbert  mit  dem  erlauchten 
Grafen  hindernd  entgegen.  Dann  aber  braucht  man  die  betreffende  Ur- 
kunde (Mohr,  Urk.  zur  Gesch.  Currätiens  und  der  Republik  Graubündeu 
Bd.  I  No.  81.  Dtimmler,  Gesch.  des  Ostfränk.  Reiches  2.  A.  3,  283),  in  der 
übrigens  Rätien  mit  keiner  Silbe  erwähnt  wird,  nur  zu  lesen,  um  zu  der 
Überzeugung  zu  kommen,  dass  hier  von  Zurückerstattung  umfangreicher 
Güter  gar  nicht  die  Rede  ist.  —  *)  Als  Kletgaugraf  ist  Adalbert  zwar 
urkundlich  nicht  bezeugt;  denn  den  gleichnamigen  Kletgaugrafen  vom 
Jahre  844  (Zürcher  U.-B.  I  No.  57)  wird  man  nicht  mit  Schmid,  Älteste 
Gesch.  d.  Hohenzollern  1,  105  für  unsern  Adalbert,  sondern  mit  be&serm 
Rechte  für  den  846  f  Thurgaugrafen  ansehen  (vgl.  auch  Rätia,  Mitteil, 
der  geschichtsforsch.  Gesellsch.  von  Graubünden  1,  103).  —  5)  Vgl.  über 
diesen  Gau  Meyer  von  Knonau  in  den  St.  Galler  Mitteil.  13,  208  ff.  — 
6)  Quellen  zur  Schweiz.  Gesch.  III,  2  No.  3.  Wartmann,  U.-B.  No.  471 
und  oft  (vgl.  die  Zusammenstellung  bei  Pupikofer,  <>esch.  des  Thurgaues 
2.  A.  1,  152  ff.).  —  Das  Zürcher  U.-B.  hält  nach  der  Anm.  3  zu  No.  121 
den  Albgaugrafen  Adalbert  mit  dem  gleichnamigen  Thurgaugrafen  für 
nicht  identisch,  da  beide  in  No.  80  von  858  neben  einander  vorkämen. 
Der  Einwand  ist  nicht  stichhaltig.  Nach  der  betreffenden  Urkunde  ver- 
gabt Wolven  seinen  Besitz  im  Thurgau  mit  Ausnahme  desjenigen  zu 
Laufen  durch  die  Hand  des  Königs  an  Kloster  Rheinau.  Die  Handlung 
erfolgt  in  der  Königspfalz  zu  Ulm.  Von  den  genannten  um  den  König 
versammelten  Zeugen  ist  der  erste,  Graf  Gozpert,  Vogt  des  Klosters 


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158 


Tum  hü  lt. 


888  *),  als  Graf  des  Scherragaues  374.  87.".  882.  683.  S<9 
beglaubigt.*)    Auch  fungierte  er  als  königlicher  Sendbote.  ) 
Im  Jahre  889  scheint  Graf  Adalbert  seine  Grafschaften 

Rheinau,  der  /weite,  Graf  Adilbert,  zweifellos  ein  Graf  im  Thurguu,  <hi 
's  sich  um  die  Vergabung  Thurgauer  Besitzes  handelt,  und  dann  mit 
unterm  schon  im  Jahr  rv>2  als  Thurgaugraf  bezeugten  Adalbert  identisch; 
iler  dritte  Zeuge,  Graf  Adilhelm,  ist  auch  als  Graf  im  Thurgau  nachzu- 
weisen, vgl.  Wartmann  No  WA) ;  wer  aber  der  vierte  Zeuge,  auch  ein  Graf 
Namens  Adilbert,  gewesen  sei,  mag  dahingestellt  bleiben.  Die  Scheidung 
des  Zürcher  U.B.,  dass  der  eine  Graf  Adilbert  Thurgaugraf,  der  andere 
Albgaugraf  gewesen,  ist  haltlos. 

*)  Wart  mann  No.  63«  u.  ««5.    Der  Ort  Egiittja  der  letzteren  Urk. 
ist  um  so  zweifelloser  mit  dem  Fürstenberg.  U.-B.  V  No.  45  auf  Ehingen 
im  Hegau  und  nicht  auf  Eggingen  im  Albgau  zu  beziehen,  als  der  Grat 
Adalbert,  in  dessen  Grafschaft  dieses  Eginga  ge'egen,  durch  No.  «3« 
auch  sonst  als  Graf  des  Hegaus  beglaubigt  ist.       2)  Baumanu,  Gaugraf- 
M-haften  S.  MG.  —  !!)  So  schliefe  ich  aus  der  Urkunde  Wartmann,  3  S.  6s,st 
von       Mai  1.  Der  Inhalt  derselben  ist  folgender :  l'aldinc  überträgt  Güter 
im  Linzgau,  die  er  der  Gnade  Konig  Ludwigs  verdankte,  an  St.  (  allen 
mit  der  Bedingung,  dass  er  Zeit  seines  Lebens  hiervon,  wie  von  dein 
Klosterbesitz  zu  „Achstetten'4,  die  Nutzniessung  habe;  nach  seinem  Tode 
soll  das  Kloster  die  Güter  nicht  zu  Benefiz  vergeben,  sondern  für  eine 
Meinorie  König  Ludwigs  zu  seinem  Nutzen  verwenden.   Die  Übertragung 
geschieht  in  der  Königspfalz  zu  Bodman  vor  Zeugen,  unter  denen  an 
erster  Stelle  die  Grafen  Adalbert,  Ulrich  und  Hiltbold  stehen.  Dann 
heisst  es  am  Schluss:  ^Xulaei  etc.  sitb  Uadehicho  et  Adalberte  comitibus* 
Meyer  von  Knonau.  der  die  Urkunde  zuerst  in  den  St.  Galler  Mitteilungen 
13,250  abgedruckt  hat.  ist  der  Meinung,  daiss  Graf  Ulrich  als  Graf  des 
Linzgaus,  in  dem  die  übergebenen  Guter  gelegen,  Graf  Adalbert  aber  ala 
Graf  des  Thurgaus,  in  dem  St.  Gallen  gelegen,  namhaft  gemacht  sei.  Das 
glaube  ich  nicht.   Thatsächlich  ist  a'lcrdings  ja  Graf  Ulrich  in  damaliger 
Zeit  Linzgau-  und  Graf  Adalbert  Thurgaugraf.  Aber,  so  fragt  man  sich, 
weshalb  nennen  die  Notare  denn  nicht  auch  sonst  stets  bei  Traditionen 
an  St.  Gallen  den  Thurgaugrafen  neben  dem  Grafen  des  Gaues,  iu  dem 
die  «'üter  gelegen,  beziehungsweise  des  Gaues,  wo  die  Malstätte  gelegen. 
Nein,  die  Nennung  der  Grafen  im  Eschatokoll  muss  einen  andern  (  rund 
haben.   Nimmt  man  an,  dass  sie  als  königliche  Sendboten  fungierten,  dann 
wird  es  erklärlich,  weshalb  die  Übergabe  der  Güter,  die  ehedem  Königsgut 
waren,  vor  beiden  Grafen  vorgenommen  wird.    Zu  der  Annahme  pas>st 
auch  der  Umstand,  dass  die  Übertragung  in  der  Königspfalz  Bodman 
und  mit  Erlaubnis  König  Karls  erfolgt.  —  Meyer  von  Knonau  macht 
a.  a  0.  auf  die  Urkunde  Wartinann  No.  441  aufmerksam,  wo  ebenfalls 
zwei  Grafen.  Ulrich  und  Gerold,  genannt  werden.    Auch  hier  könnte  die 
Annahme,  dass  sie  als  Königsboten  aufzufassen  sind,  zutreffend  sein, 
zumal  Gerold  ein  anderes  Mal,  Wartmann  No.  ausdrücklich  so 

genannt  wird. 


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Die  C  rufschaft  des  Albgaus. 


139 


bis  auf  die  im  Thurgau  aufgegeben  zu  haben1);  denn  in  dorn 
Jahre  (Juni  5)  verschenkt  König  Arnulf  an  Reichenau  Künigs- 
güter  zu  Donaueschingen,  welche  bis  dahin  zur  Dotation 
der  Scherragrafschaft  gehört  hatten  und  die  (Jraf  Adal- 
bert zu  Lehen  getragen  hatte'),  ferner  erscheint  im  Albgau 
im  Jahre  890  ein  Graf  Namens  Chadaloh  (und  im  Kletgau 
8^2  ein  Graf  Gozpert3)).  Die  Grafschaft  im  Thurgau  hin- 
gegen scheint  Adalbert  noch  beibehalten  zu  haben,  eist  im 
Jahre  894  verzeichnet  der  St.  Galler  Mönch  einen  Grafen 
Hadalbertus  iunior,  während  vor  und  nachher  einfach  vom 
Grafen  Adalbert  die  Rede  ist.4)  Mit  Bestimmtheit  ist  Graf 
Adalbert  zu  erkennen  im  Jahre  693,  wo  erzählt  wird,  dass 
»Adalbertus,  Alamanniae  vomes  illustris*  zur  Verehrung  der 
Reliquien  der  hl.  Walburgis  nach  Monheim  gekommen  sei.  ) 
Als  illustris,  veuerabilis  wird  nämlich  Graf  Adalbert  auch  im 
Jahre  889  bezeichnet.')  Möglicherweise  hat  er  903  noch  gelebt. :) 

[Xeugart.  Cod.  dipl.  Alem.  Tom.  II  Index  II  S.  65  zählt 
unter  den  Albgaugrafen  auch  Karl  den  Dicken  auf.  Die 

')  Schmid,  Älteste  Gesch.  der  Ilohenzollern  1,  U»5  und  Aiim.  57  set/t 
den  Grafen  Adalbert  als  Albgaugrafen  am  Ii  noch  /um  Jahre  >s!)4 ;  aus 
Wartmann,  U.-B.  Xo.  0511  folgt  aber  nur,  das»  ein  Adalbert  in  jenem 
.Jahre  Thurgaugraf  war.  —  ')  Faistenberg.  U.-B.  V  Xo.  47.  Dass  die 
Güter  ausserhalb  der  Grafschaft,  zu  deren  Dotation  sie  gehörten,  lagen 
(über  die  wechselnden  Grenzen  der  Grafschaft  Scherra  vgl.  Naumann.  Die 
Gaugrafschaften  im  Wirtembergischen  Schwaben,  145  ff.),  hangt  jedenfalls 
mit  der  Auflösung  der  grossen  Bertholdsbaar  in  verschiedene  Grafschaften 
zusammen.  —  ')  Zürcher  l'.-B.  I  Xo.  155.  —  *)  Vgl.  Wartmann,  U.-P». 
Xo.  07!'.  OHO.  089.  (>90.  091.  —  <!92.  693.  697.  —  5)  M.  G.  SS.  XV,  542  — 
Monheim  im  Baier.  Schwaben.  —  f  )  Fürstenberg.  U.-B.  V  Xo.  46.  47.  — 
r)  Das  folgert  Schmid,  Älteste  Gesch.  der  Ilohenzollern  1.  108  aus  der 
Crkunde  Wartmann  Xo.  729,  wo  nAdalbret  come*"  und  nach  ihm  „l'un- 
hart  comes"  aufgeführt  sind,  während  in  einem  Diplom  Ludwigs  des 
Kindes  von  906,  Monum.  Boica  28  a,  139  ff.  Puruchard  und  dann  Adalpert 
aufeinander  folgen.  In  ersteren  sieht  er  Adalbert  den  Erlauchten  und 
seinen  Sohn  Burkhard,  in  letzteren  Burkhard  und  Adalbert  den  jüngeni. 
I dagegen  lösst  sicli  einwenden,  dass  man  in  dem  Adalbert  bei  Wartmamt 
Xo.  729  auch  Adalbert  den  jüngern  sehen  kann,  indem  seine  Anführung 
vor  Burkhard  insofern  gar  nicht  auffallend  ist.  als  er  der  Graf  des  bi- 
treffenden Sprengeis  ist.  Besser  hatte  Schmid  für  seine  Folgerung  V\  art- 
mann Xo.  726  von  903  Juni  24  und  Monum.  Boica  28  a,  129  Xo  93  von 
.»•»3  Juli  9  herangezogen,  wo  dieses  Bedenken  fortfallt.  In  beiden  Ur- 
kunden  scheint  wirklich  Adalbert  der  Erlauchte  noch  vorzukommen.  Vgl. 
»iie  Anm.  2  bei  Dümmler,  <  csch.  des  Ostfränk.  Heiches  2.  A.  3.50!». 


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160 


Tumbu  lt. 


Urkunde,  Wartmann,  U.-B.  der  Abtei  St.  Gallen  No.  585  de 
a.  874,  lasst  sich  aber  nicht  dafür  verwerten.  Karl  wird  dort 
als  princeps  Alamanniae  und  nicht  als  Albgaugraf  genannt. 
Karl  war  Breisgaugraf.] 

Graf  Chadaloh.  Er  fungiert  890  März  21:  Sigimunt 
überträgt  in  öffentlicher  Verhandlung  zu  Gurtweil  seinen  Besitz 
zu  Buch  und  Aisperg  an  St.  Gallen  und  empfängt  dagegen 
Klosterbesitz  in  Birndorf  zu  Lehen.1) 

Graf  Chadaloh  verwaltete  auch  den  (untern)  Aargau 
(891.  894). ») 

Graf  Liutho.  Er  fungiert  929  Febr.  12:  Propst  Ruad- 
pret  tauscht  von  Engilbold  ein  Gut  in  Weilheim  gegen  eine 
Hufe  und  5  Jauchert  in  Alpfen  ein.  Die  Handlung  erfolgt  in 
Eberfingen.3) 

Graf  Liutho  wird  auch  als  Graf  im  Zürichgau  genannt, 
und  zwar  von  924—952 4);  zugleich  ist  er  Vogt  des  Zürcher 
Chorherrnstiftes. 

Das  sind  die  überlieferten  Grafen  des  Albgaus  im  Karo- 
lingischen Zeitalter. 

II.  Die  Grafen  zur  Zeit  der  Auflösung  der  Gau- 
verfassung. 

In  den  Besitz-  und  Grafschaftsverhältnissen  des  Albgaus 
findet  in  der  Zeit  von  der  Mitte  des  10.  bis  zur  Mitte  des 
12.  Jahrhunderts,  in  welche  Zeit  auch  die  erbittertsten  Kämpfe 
zwischen  Papsttum  und  Kaisertum  fallen,  ein  mannigfaches 
Geschiebe  statt,  das  wir  aber  im  einzelnen  aus  Mangel  an 
Nachrichten  nicht  verfolgen  können.  Nur  aus  ein  paar  Ur- 
kunden kennen  wir  die  nackten  Namen  einzelner  Grafen,  die 
wir  aber,  obschon  die  Erblichkeit  der  Grafschaften,  die  schon 
zur  Karolingerzeit  vielfach  thatsächlich  bestand,  jetzt  Regel  ist, 
nicht  einmal  mit  völliger  Gewissheit  diesem  oder  jenem  Hause 
zuweisen  können.   An  eine  Kongruenz  der  Komitate  dieser 


»)  Wartmann,  U.-B.  No.  676.  —  Buch,  Aisperg,  Birndorf  im  Bez.-A. 
Waldshut.  —  *>  Wartmann  No.  682  u.  694.  —  Baumann  will,  Würtemb. 
Vierteljahrsheft«  1,  32  Anm.  4,  diesen  Grafen  mit  dem  gleichnamigen 
Grafen  von  854  zusammenbringen.  —  3)  Wartmann,  U.-B.  3.  No.  788. 
Die  genannten  Orte  im  BA.  Waldshut.  —  4)  Zürcher  U.-B.  I.  No.  188, 
191,  197,  199,  200,  202. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


161 


-Grafen  mit  dem  Gau  ist  wohl  nicht  zu  denken.  Die  Gau- 
verfassung ist  eben  in  voller  Auflösung,  bis  schliesslich  ihre 
Reste  in  der  Laudgrafschai't  gesammelt  werden. 

Graf  Berthold.  1047  April  27:  Kaiser  Heinrich  III. 
schenkt  seinem  Getreuen  Megingod  einen  Königsmansus  in 
der  Villa  Waldkirch,  im  Albgau  und  in  der  Grafschaft  Ber- 
tolds gelegen.') 

Dieser  Graf  Berthold  gilt  allgemein  als  der  Zähringer,  der 
spätere  Herzog  Berthold  I.  Das  einzige  aber,  was  ich  zur 
Stütze  dieser  Ansicht  beizubringen  weiss,  ist  der  Umstand, 
dass  Herzog  Berthold,  wie  Krüger  sehr  wahrscheinlich  gemacht 
hat  *),  mütterlicherseits  von  den  Nellenburgern  abstammt.  Die 
Nienburger  hatten  aber  nachweislich  im  Albgau  Besitz  und 
so  könnten  auch  die  Zähringer  hier  Besitz  erworben  haben, 
wenngleich  näheres  darüber  nicht  bekannt  ist.  —  Anderer- 
seits fällt  aber  ins  Gewicht,  dass  Herzog  Bertholds  Grafschaft 
im  Albgau  durch  kein  weiteres  Zeugnis  belegt  ists),  und  so 
mag  auch  ein  anderer  Berthold  ins  Auge  zu  fassen  sein. 
Vgl.  darüber  unten  das  zu  Graf  Otto  Gesagte. 

Graf  Gerhard.  Er  wird  erwähnt  zum  Jahr  1071,  da 
König  Heinrich  IV.  für  sein  und  seines  Vaters  Seelenheil  dem 
Kloster  St.  Blasien  7*/i  Hufen  schenkte,  die  er  sich,  da  sie 
nicht  sein  eigen  waren,  von  dem  Herzog  Rudolf  [von  Rhein- 
fehlen]  zu  diesem  Zwecke  erbeten  und  erhalten  hatte.  Die 
Grundstücke  lagen  in  der  v'dla  Ekkinyon  in  pago  Alpegouue 
tt  in  comitatu  Gerhardt  cnmitis.*)  Diesen  Gerhard  hat  man 
fälschlich  für  einen  Zähringer  gehalten  und  mit  Gebhard, 
dem  Sohne  Herzog  Bertholds  I.  und  nachmaligen  Bischof  von 
Konstanz,  identifiziert.5)  Allein  Gerhard  und  Gebhard  sind  sehr 

'>  Herrgott.  Gencal.  Habsb.  II,  No.  17s.  —  Waldkirch  im  HA.  Walds- 
hut. -  -)  Krüger,  Zur  Herkunft  der  Zubringer,  in  dieser  Zeitschrift  N.  F. 
»»  OsUl  .  600  ff.  -  -  3)  Krüger  führt  an.  dass  der  spätere  Herzog  Berthold  I. 
in  denselben  Grafschaften,  wie  sein  Vater  Becelin  nachweisbar  sei,  näm- 
lich im  Thurgau,  Bteisgau  und  in  der  Ottenau;  nur  im  Albgau  sei  der 
Vater  nicht  nachweisbar  (a.  a.  0.  579).  Heyek,  Gesch.  d.  Herzoge  v. 
Zubringen,  nimmt  an,  dass  Kerthold  I.  unter  dem  Herzogtum  Kudolfs 
von  Rheinfelden  die  Grafschaft  des  Albgaues  wieder  aufgegeben  habe: 
vgl.  S.  10  u.  30  1'.  Wir  wissen  nichts  davon.  *)  Herrgott,  Geneal. 
Habsb.  II,  1  No.  1*4.  Dümge,  Reg.  Had.  21—23.  Fürstenb.  U.-B.  V, 
\;0#  _.  Ober-,  Untereggingen  im  ISA.  Waldshut.  —  5)  Wanner, 
ForMhungen  z.  ältesten  Gesch.  des  Kletgaues.  Frauenfcld  1887.  S.  30. 

Zoit sehr.  f.  «esd».     OUrrh.  X.  F.  VII.  1.  11 


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162 


Tu  in  hü  lt. 


verschiedene  Namen,  und  darf  man  mit  dem  ül>erlieferten 
Namen  Gerhard  nicht  in  solcher  Weise  umgehen.  Bis  jetzt 
ist  es  noch  nicht  gelungen,  näheres  über  diesen  Grafen  und 
seine  Grafschaft  beizubringen;  eine  Familie,  wo  der  Name 
Gerhard  zu  Hause  ist,  lasst  sich  schon  namhaft  machen,  allein 
damit  ist  der  Forschung  nicht  gedient. 

Graf  Otto.  1106  März  26:  Berthold  von  Gmünd  schenkt 
an  Kloster  Allerheiligen  Güter  in  Amertsfeld  „in  payo  Alpe- 
gouve  in  comitatu  Otlonis*.*)  Man  geht  wohl  nicht  irre,  wenn 
man  den  hier  genannten  Grafen  Otto  mit  dem  Grafen  Otto 
zusammenbringt,  der  in  Gemeinschaft  mit  seinem  Sohn  Frie- 
drich, dem  Herzog  Rudolf  von  Rheinfelden,  Graf  Ekbert  von 
Sachsen  u.  a.  das  Gut  Schluchsee  an  St.  Blasien  schenkt.-) 
Diesen  erklärt  nun  Herrgott,  Geneal.  Habsburg.  II  No.  198 
für  einen  Grafen  von  Kirchberg  mit  Berufung  auf  die  Ur- 
kunde No.  205,  nach  der  ein  Graf  Otto  von  Kirchberg  der 
Schenkung  des  Ortes  Ochsenhausen  an  St.  Blasien  beiwohnte. 
Allein  es  ist  gar  kein  Grund  vorhanden,  die  Identität  beider 
Grafen  anzunehmen. 

Der  Graf  Otto  und  sein  Sohn  Friedrich  muss  notwendig 
in  der  Verwandtschaft  des  Herzogs  Rudolf  von  Rheinfelden 
gesucht  werden,  da  er  offenbar  auch  Rechte  an  dem  Gut 
Schluchsee  hatte.  Der  Albgauische  Besitz  des  Hauses  Rhein- 
felden rührt  nun  zweifellos  von  den  Grafen  von  Öningen  her, 
von  denen  wir  wissen,  dass  sie  im  Albgau  begütert  waren3); 
Herzog  Rudolfs  Vater  Kuno  hatte  eine  Angehörige  des  Hauses 
Öningen  zur  Mutter.4)  Mit  dem  Hause  Rheinfelden  war  aber 
auch  das  Haus  der  Grafen  von  Diessen  gleichzeitig  in  das 
Öningensche  Erbe  eingedrungen,  indem  Graf  Friedrich  I.,  der 

»)  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III,  1  No.  44.  —  Amertsfeld  bei  Gräfen- 
hausen im  BA.  Bonndorf.  —  *)  Siehe  die  Bestätigung  durch  Kaiser  Hein- 
rich V.  im  Jahre  1125.  Dümgä,  Reg.  Bad.  No.  78.  Die  Schenkung  selbst 
kann  nach  den  Forschungen  Gisi'b,  Anz.  f.  Schweiz.  Gesch.  1887  S.  30, 
in  das  Jahr  1053  fallen.  —  3)  In  der  Bestätigungsurkunde  Kaiser  Otto's  I. 
für  die  durch  den  Grafen  Kuno  von  Öningen  gestiftete  Kirche  zu  Öningen 
von  965  Jan.  13  wird  auch  unter  den  Besitzungen  der  jungen  Stiftung 
solcher  zu  Ühlingen  aufgeführt.  Siehe  Dümge\  Reg.  Bad.  S.  8.  —  «j  Siehe 
über  die  Verwandtschaft  den  Artikel  „Rudolf  von  Rheinfelden"  (von 
Meyer  von  Knonau)  in  der  Allgem.  deutschen  Biographie  29,  557  ff.  und 
Gisi,  Der  Ursprung  des  Hauses  Rheinfelden  im  Anz.  f.  Schweiz.  Gesch. 
1887  S.  25  ff. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


163 


Stammvater  der  Grafen  von  Diessen,  ebenfalls  mit  einer  An- 
gehörigen des  Hauses  Öningen  verheiratet  war.1)  Da  aber 
l»ei  den  Grafen  von  Andechs-Diessen  die  Namen  Friedrich, 
Berthold  und  Otto  begegnen,  da  ferner  nach  dem  Nekrolog 
von  Diessen  ein  Graf  Friedrich  aus  dem  in  Rede  stehenden 
Geschlecht  zu  St.  Blasien  im  Schwarzwald  beerdigt  ist2),  so 
kann  man  mit  ziemlicher  Sicherheit  den  Grafen  Otto  und 
seinen  Sohn  Friedrich,  die  Mitvergaber  an  St.  Blasien,  als 
Grafen  von  Diessen  ansprechen.  Dann  wäre  dem  Otto  I.  aus 
der  von  Oefele  entworfenen  Stammtafel  dieses  Geschlechtes, 
der  selbst  Sohn  eines  Friedrich  ist,  ein  Sohn  Friedrich  beizu- 
legen, was  nach  dem  S.  163  Anm.  2  Gesagten  unbedenklich 
erscheint.  Der  Albgaugraf  Otto  von  1106  wäre  aber  dann 
wohl  der  Graf  Otto  II.  (bei  Oefele).  Wer  weiss,  ob  nun  nicht 
auch  der  Albgaugraf  Berthold  von  1047  der  Graf  Berthold  I. 
(bei  Oefele)  ist  über  den  Verbleib  der  Besitzungen  wissen 
wir  allerdings  nichts. 

Graf  Berthold.  1112  April  22:  Berthold  von  Gmünd 
schenkt  sein  Eigentum  zu  Weiler  Jn  pago  Albigouve  in  rmni- 
tatu  Bertoldi"  an  Allerheiligen.3)  Man  hat  diesen  Berthold  fin- 
den Zähringer  Herzog  Berthold  III.  erklärt  und  in  Erwägung, 
dass  Herzog  Berthold  III.  der  Sohn  der  Agnes  von  Rhein- 
felden,  der  Tochter  Herzog  Rudolfs,  des  Gegenkönigs,  war, 
ziehe  ich  diese  Erklärung  jeder  andern  vor.  Auffallend  bleibt 
nur,  dass  die  Zähringer  späterhin  nicht  mehr  im  Besitz  einer 
Grafschaft  im  Albgau  angetroffen  werden,  und  doch  waren  sie 

'/  Oefele,  Gesch.  der  Graten  von  .Andechs,  Innsbr.  1877,  S.  11,  ist  ge- 
neigt, die  Nachricht  der  Historia  Welforum  Weingartensis  (M.  G.  SS.  21, 
460)  von  der  Verheiratung  einer  Tochter  Graf  Kuno's  von  Öningen  mit 
einem  Grafen  „de  Dieznn"  für  Fabelei  zu  halten.  Es  ist  das  Verdienst 
Gisi's,  die  ganze  Stelle  wieder  zu  Ehren  gebracht  zu  haben;  a.  a.  0.  2fiff. 
2)  Das  älteste  Nekrolog  vou  Diessen  hat  zu  9.  Kai.  Febr.:  „Fritlericus 
com.,  tepultu*  ad  S.  hta»»um  tw  Atigra  Silva".  Baumann,  Necrol.  Germ 
1,  10.  Dem  gegenüber  iht  doch  die  Notiz  im  Nekrolog  von  Seon  zu  11. 
Kai.  Jul.:  „Anno  1075  Fridcricu*  comes  de  Andex.  htc  wcctu  nicht  mit 
Oefele  a.  a.  0.  S.  14  auf  denselben  Friedrich  zu  beziehen,  Bezieht  man 
die  zwei  Notizen,  mit  denen  je  eine  der  zwei  weitern  von  Öfele  a.  a.  O. 
angezogenen  Stellen  parallel  geht,  auf  zwei  verschiedene  Friedrich  (viel- 
leicht fügt  das  Nekrolog  von  Seon  nicht  umsonst  hic  iacet  hinzu),  .so 
sind  die  Widersprüche  hinsichtlich  des  Todestages  und  Begräbnisorti  s 
gehoben.  —  3)  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III.  1,  No.  50.  —  Weiler  der 
Weilerhof  bei  Biedern.  BA.  Bonndorf. 

11* 


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164 


T  u  mhült. 


im  allgemeinen  nicht  die  Männer,  sich  von  Besitzungen  und 
Rechten  verdrängen  zu  lassen. 

Graf  Gerung,  zubenannt  von  Stühlingen.  Ein  direktes 
Zeugnis  dafür,  dass  er  im  Albgau  einen  Komitat  gehabt  habe, 
liegt  nicht  vor;  denn  aus  der  Benennung  „von  Stühlingen* 
lässt  sich  bekanntlich  nicht  folgern,  dass  seine  Grafschaft  um 
Slühlingen  gelegen  gewesen,  aber  doch  ist  es  anzunehmen, 
weil  Stühlingen  der  Ort  einer  alten  Landgerichtsstätte  ist. 
Dieser  Graf  Gerung  wird  mit  der  Bezeichnung  comes  de  Stn- 
lingen  nach  1106  erwähnt,  wo  er  einer  Güterübertragung  durch 
Friderun  an  das  Kloster  Rheinau  beiwohnt.*) 

Ohne  Zweifel  ist  er  aber  auch  der  Graf  Gerung,  der  als 
Zeuge  bei  der  Stiftung  des  Klosters  Alpirsbach  genannt  wird8), 
und  der  „Gerung  de  Stulivga* ,  der  1093  gleich  nach  dem 
Grafen  Burkhard  von  Nellenburg  als  Zeuge  für  Allerheiligen 
auftritt3),  wie  auch  der  „Germid  de  Siblin gwu  in  der  Be- 
urkundung der  Besitzübertragung  Bernhards  von  Griessen  an 
Kloster  Rheinau  zur  Zeit  Kaiser  Heinrichs  V.4)  Höchstwahr- 
scheinlich ist  er  ein  Nachkomme  des  auch  nach  Rüdlingen 
zubenannten  Kletgaugrafen  dieses  Namens  von  1067  und  1087°), 
wenn  er  nicht  mit  ihm  identisch  ist.    Des  letzteren  Vorfahr 
als  Graf  im  Kletgau  heisst  nämlich  Leuthold  (1064)6),  Leu- 
thold  ist  aber  auch  der  Name  eines  Bruders  unseres  Grafen 
Gerung. 7) 

.  Zu  derselben  Sippe  gehört  offenbar  auch  das  Haus  Weis- 
senburg;  Leuthold  von  Weissenburg ,  der  Zeitgenosse  unseres 
Grafen  Gerung  und  Vogt  von  Rheinau8),  vergabte,  da  er  ohne 
leibliche  Erben  war,  seinen  Besitz  in  Erzingen,  Weissenburg, 
Weisweil,  Rüdlingen  und  Buchberg  an  Kloster  Rheinau.9) 
Unter  den  Umständen  ist  die  Möglichkeit  nicht  ausgeschlossen, 

»)  Kbd.  III,  2,  S.  58;  Zürcher  U.-B.  I,  No.  256.  —  »)  Würtemberg. 
U.-B.  1,  316;  Fürstenberg.  U.-B.  V,  No.  71.  —  ')  Quellen  z.  Schweiz. 
Gesch.  HI,  1,  36.    Das  Zürcher  U.-B.  1,  142  Anm.  3  setzt  die  Urkunde 
nach  Neugart.  Cod.  dipl.  Alem.  II,  33  fälschlich  zu  1083.  —  4)  Zürcher 
U.-B.  I,  No.  253.  —  *)  S.  Quellen  z.  Scbw.  Gesch.  III,  1,  13  u.  16.  — 
Rüdlingen  im  Kant.  Schaffhausen.  —  ')  S.  die  Besitzbestätigungsurkunde 
Heinrichs  IV.  für  Kloster  Ottmarsheim  von  1064  in  den  Mitteil.  d.  Instit. 
f.  Osten-.  Gesch.  V,  405  und  bei  Schulte,  Gesch.  der  Habsburger  in  den 
ersten  drei  Jahrhunderten  S.  4.  —  7)  Zürcher  U.-B.  I,  No.  253.  —  »)  Kbda. 

')  Ebda.  No.  255.  —  Die  genannten  Orte  liegen  sämtlich  im  Kletgau ; 
Weissenburg  bei  Weisweil  ist  zerstört. 


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Die  Gratschaft  dos  Albgaus. 


lüf) 


dass  Graf  Gerung  von  Stühlingen  ihm  in  der  Vogte i  von 
Rheinau  folgte.  Die  schon  angeführte  Besitzübertragung  der 
Friderun  an  das  Klaster  Rheinau  erfolgte  nämlich  bei  Ramsen 
im  Hegau  vor  dem  Grafen  Ulrich  von  Ramsberg  und  in  Ge- 
genwart des  Grafen  Gerung.') 

III.  Die  Landgrafen  des  Albgaues  (oder  von 

Stühlingen). 

Die  Landgrafschaft  begreift  die  Trümmer  der  alten  Gau- 
grafschaft in  sich,  sie  bedeutet  deren  Fortexistenz  unter  ver- 
änderten Verhältnissen.  Der  Landgraf  ist  „nichts  anderes  als 
Gaugraf  oder  Graf  mit  einem  alten  Gau-  oder  Landgericht".2) 

Der  erste  Landgraf  des  Albgaues  ist  Rudolf  von  Lenz- 
burg, der  unter  dieser  Bezeichnung  {cohws  prorinciac),  was 
bisher  merkwürdigerweise  ganz  übersehen  ist,  in  einer  Ur- 
kunde König  Konrads  III.  von  1150  erscheint:3) 

Unter  seinem  Vorsitz  entscheidet  das  Gaugericht,  an  das 
die  Sache  vom  König  verwiesen  war,  dass  der  seit  langen 

l)  Zürcher  l'.-B.  Nu.  256.  —  Die  Stucke  No.  253—250  sind  sämtlich 
ungenügend  datiert;  im  Itheinauer  Cartular  folgen  sie  genau  in  entgegen- 
gesetzter Reihenfolge;  dass  sie  aher  dort  nicht  chronologisch  folgen,  geht 
aus  der  Stellung  von  Xo.  254  u.  255  hervor,  weshalb  das  Zürcher  U.-B. 
sie  mit  gutem  Grund  anders  geordnet  hat,  und  in  dieser  Ordnung  hahe 
ich  sie  benutzt.  —  2)  Diese  Erklärung  von  Waitz.  Vertassungsgeschichte 
7.  Ol  ist  unumstösslich  richtig.  —  Schröder,  Deutsche  Rechtsgeschichte 
4^7  ff.,  will  nach  dem  Vorgang  von  Schenk  zu  Schweinsberg  (in 
den  Forschungen  z.  D.  G.  16,  525  ff.)  nur  in  der  I-Aiidgrafschaft  von  Oher- 
und Unterelsass  und  Thüringen  das  wahre  Wesen  dieser  Institution  er- 
kennen :  er  definiert  die  Landgrafen  als  Grafen,  die  unabhängig  von  ihrer 
Grafschaft  in  einem  grösseren  Sprengel  mit  der  Wahrung  des  Landfriedens, 
dem  Vorsitz  iu  den  Landfriedensgerichten  und  der  Handhabung  des  Ge- 
leitsrechtea  betraut  waren,  und  bezeichnet  die  übrigen  Landgrafschaften 
ah>  Entartungen.  Jedoch  ist  seine  Definition  nach  Schulte.  Gesch.  der 
Habsburger  S.  76  ff .  was  Schröder  übersehen  hat,  für  die  Landgrafen 
vom  Ober-  (und  Unter-)  Elsass  und  nach  Dobe necker,  Über  Ursprung 
und  Bedeutung  der  Thüringischen  Laudgrafscbaft,  in  Zeitschr.  des  Vereins 
f.  Thür.  Gesch.-  u.  Altertumsk.  15,  301  ff.  (1891)  auch  für  die  Landgrafen 
von  Thüringen  hinfällig.  Im  Elsass  wie  in  Thüringen  beruhte  die  Land- 
grafschaft genau  auf  derselben  Grundlage  wie  anderswo ,  so  dass  die  Er- 
klärung von  Waitz  auch  lür  sie  zutrifft.  —  3)  Der  Landgrafentitel  des 
Grafen  Heinrich  von  Heiligenberg  im  Linzgau  im  Jahre  116t)  ist  also  gar 
nicht  so  vereinzelt,  wie  Schenk  zu  Schweinsberg  in  Forschungen  etc.  16, 
M*f.  glaubt. 


I6G 


Tumbült. 


Jahren  zwischen  den  Gotteshäusern  Allerheiligen  und  St.  Blasien 
strittige  Berg  Staufen  St.  Blasien  gehöre;  König  Konrad  be- 
kräftigt den  Entscheid  1150  durch  Brief  und  Siegel.1) 

Dieser  Graf  Rudolf  von  Lenzburg  ist  von  1141 — 115$ 
nachzuweisen.8)  Wie  sein  Vater  hatte  er  auch  die  Vogtei 
von  Rheinau  inne 3),  von  der  vorhin  angenommen  ist,  dass  sie 
auch  im  Besitz  des  Grafen  Gerung  von  Stühlingen  gewesen  sei. 

Nach  dem  Aussterben  der  Grafen  von  Lenzburg  (1172) 
kam  die  Landgrafschaft  an  die  Freiherren  von  Küss  ab  erg. 
Der  induktive  Beweis  ist  folgender: 

Heinrich  Graf  vou  Küssaberg,  der  1240  eine  Tradition  an 
St.  Blasien  bekundet,  wird  in  einer  erneuerten  Bestätigung 
derselben  durch  den  Bischof  Heinrich  von  Konstanz  von  1245 
Graf  von  Stühlingen  genannt.4)  Verfolgt  man  nun  die 
Grafen  von  Küssaberg  rückwärts,  so  stösst  man  zuletzt  auf 
Heinrich,  der  als  der  erste  seines  Geschlechtes  1177  mit 
der  Bezeichnung  „GrafM  vorkommt5),  während  noch  1168  ein 
Heiuricus  de  Chussenberc  einfach  unter  den  Edelfreien  er- 
scheint/) Daraus  ergiebt  sich  die  Schlussfolgerung,  dass  der 
Komitat  des  Albgaues  oder  mit  anderm  Namen  die  Grafschaft 
Stühlingen,  die  nach  dem  1172  erfolgten  Aussterben  des  Hauses 
Lenzburg  erledigt  war,  dem  obengenannten  Grafen  Heinrich 
von  Küssaberg  von  1177  verliehen  worden  sei. 

Pur  die  Grafen  von  Küssaberg  kommen  weiterhiu  folgende 
Urkunden  in  Betracht: 

//.  de  Chussachperg  ist  unter  den  gräflichen  Zeugen  in 
einem  kurz  nach  1216  von  Bischof  Konrad  von  Konstanz  aus- 
gestellten Diplom.7) 

1228  zeugen  Heinricus  et  flrirus  cotnites  de  Chussaperch 
für  Graf  Rudolf  den  Alten  von  Habsburg.8) 

1229  ist  II.  comes  de  Cusseberc  Zeuge  für  Bischof  Konrad 
von  Konstanz. u) 

'  1  Quellen  z.  Schweiz.  Gesell.  III,  1  No.  71.  —  Der  Staufen  ist  der 
Uerg  Hobstaufen  südlich  vom  Schluchsee.  —  Der  Streit  war  zwar  damit 
noch  nicht  endgiltig  erledigt;  vgl.  Schulte  in  dieser  Zeitschr.  N.  F.  3,  125- 
—  2)  S.  Kiem  in  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III,  3  S.  12.  —  •■)  Hohen- 
haum  van  der  Meer,  Kurze  Gesch.  des  Gotteshauses  Rheinau  S.  "G.  — 
4;  Die  beiden  Urkunden  sind  gedruckt  in  dieser  Zeitschrift  3,  252,  253. 

s>  Zürcher  U.U.  I,  Xo.  32i>.  -  «)  S.  die  Urkunde  bei  Gerbert,  Hist. 
Nigrae  Silvae  III,  Xo.  63.  —  ")  Zürcher  U.-B.  I,  No.  381.  —  ')  Ebda. 
Xo.  44«.  -   )  Herrgott,  Gen.  Habsb.  II.  No.  28!). 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


1C7 


1240  am  Stephanstage  weilt  Heinriais  comes  de  Cussaperr 
zu  St.  Blasien.  Er  tritt  daselbst  einmal  als  Zeuge  für  Abt 
Arnold  auf1)  und  beurkundet  selbst,  dass  sein  Ministeria] 
(ierung  Strubel  ein  Eigengut  zu  Lauchringen  an  das  Kloster 
geschenkt  habe.2) 

Letzterer  Graf  Heinrich  von  Küssaberg,  auch  von  Stüh- 
lingen genannt  (s.  oben),  war  mit  einer  Tochter  des  Grafen 
Albrecht  von  Habsburg  und  Schwester  des  späteren  Königs 
Rudolf  I.  vermählt.3)  Die  Ehe  blieb  kinderlos  und  Graf  Hein- 
rich verkaufte  kurz  vor  1 245  Juni  IG  seine  Güter  der  Kirche 
zu  Konstanz.4)  Nach  seinem  Tode5)  brach  aber,  wohl  an- 
Uisslich  der  Scheidung  von  Allod  und  Lehen,  eine  heftige  Fehde 
zwischen  seinem  Schwager  Heinrich  von  Lupfen')  und  der  Kon- 

')  Herbert,  Hist.  Nig.  Sil.  III.  No.  lnl.  i  Diese  Zeitschrift  :J.  2.r>2. 
—  3)  „Com?*  Albertus  de  I!abi«pnrch  de  awore  sya  liheros  ytnutt.  ■> 
tum  nuptui  traditio-  cotuxti  de  Cnstapcrch."  Chron.  Colmar,  in  M.  G. 
^S.  17.  240.  Sic  war  in  zweiter  Khe  mit  .lom  Grafen  Otto  von  Ochseu- 
-tein  vermahlt:  „Hu/mit  cnmt*  de  Ku#saherg  sttrorrm  ip>ntx  Itudolfi  dt 
llabesbuifj ,  quo  drfuvctn  .<t*w«  liheris  fadem  üttom  de  Ochsenstein  data 
"<;  in  y.rorrm.u  Alherti  Argent.  Chronic,  gedr.  Urstisius,  Germ.  hi*tori- 
corum  illustr.  H>.().  2,  t»S.  Wie  sie  geheisseu  hat,  darüber  gehen  die  An- 
gaben auseinander.  I  ei  Koepell,  Die  <  raten  von  Habsburg,  heisst  sie 
Kunigunde.  G.  de  Hoo,  Annal.  rer.  ab  Austriacis  Hnbsburgicae  gentis 
prmcipihus  a  Rudolpho  1.  usque  ad  <  arolum  V.  gestarum.  Oenip.  l.V.ej 
>.  «)  nennt  sie  Herchta.  Die  besten  Quellen  Mhweigen  darüber.  Vgl. 
Herrgott,  Geneal.  Habsh.  1,  l2Üf.  und  Gerber),  Hist.  Nigr.  Silv.  2.  2?.  u. 
:>.  i:J3.  \  Von  124.',  Juni  Iii  ist  die  /u  dem  Verkauf  in  unmittelbarer 
lieziehung  stehende  Urkunde  des  Bischofs  Heinrich  von  Konstanz,  gedruckt 
in  dieser  Zeitschrift  :i.  2.3:»,  datiert.  Die  Verkaufsurkunde  >ell>»t  hc>itzcn 
wir  nicht.  —  Die  Stelle  bei  Mone.  Quellens,  d.  Had.  I<andesgcsi  h.  3,  tJ'JO: 
„124.0.  Vener  unt  f  rat  res  Minores  Comlantuun  et  fj  rat  tose  xa&ceyli  a  d»- 
iiiino  Henrico  de  Thanneck,  da  mimt  in  Than  et  K  assentier  y ,  rpiseop» 
t'onstantietisi ,  principe  imprimis  paeifieu  et  reliyioxornm  nc  paupenn» 
potre  *t  patrono  amantissimo"  hisst  sich  für  die  Zeitbestimmung  des  Ver- 
kaufs von  Küssenberg  nicht  heranziehen.  -  1  Wann  derselbe  erfolgt  ist. 
wissen  wir  nicht  genau;  wenn  Zapf,  Monum.  aneedota,  Augsb.  1~*~>,  1, 
:»^7  den  Grafen  noch  unter  den  Zeugen  der  Urkunde  des  Kb»ters  >t. 
Katharinentluil  hei  Diessenhofen  von  125<>.!an  .4,  Herrgott,  Geneul.  Habs» 
bürg.  IL  No.  '557,  erkennen  will,  so  ist  zu  bemerken,  dass  der  dort  ge- 
nannte Kitter  ,.//.  de  (  hussachperqh"  zweifellos  ein  Ministerial  ist,  der 
von  dein  Bischof  von  Konstanz  auf  die  Hu  ig  gesetzt  wurde.  6>  Hohen- 
Iupfen  im  OA.  Tuttlingen.  Von  der  einst  grossartigen  Kurg  bezeichnen 
jetzt  nur  noch  Grüben  und  Schutt  die  Stelle,  wo  dieselbe  einst  gestanden, 
s.  die  Oberamtsbeschreibung.  Stuttg.  1X7M.  S.  44*  f. 


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1U8 


Tumbult. 


Stanzer  Kirche  aus1),  die  schliesslich  durch  den  Vertrag  von 
1251  März  13»)  beendigt  wurde.  Nach  dieser  deutsch  ab- 
gefaßten und  darum  auch  als  Sprachdenkmal  höchst  inter- 
essanten Urkunde  erkennt  Heinrich  von  Lupfen  den  Verkauf 
an,  wogegen  Konstanz  ihm  die  Burg  Stühlingen  nebst  12  Mark 
Silber  Hufenzins  zu  Lehen  gibt;  ausserdem  erhält  Heinrich 
von  den  streitigen  Gütern  aus  der  Hinterlassenschaft  seines 
Schwagers  diejenigen,  welche  Lehen  sind. 

Der  Erwerb  von  Stuhlingen  war  für  die  Edlen  von  Lupfen 
dadurch  von  grösserer  Bedeutung,  als  sie  auch  die  Landgraf- 
Schaft  als  Reichslehcn  überkamen.  Von  einer  Belehnung  ist 
freilich  nichts  bekannt,  doch  befindet  sich  die  Grafschaft 
1262  im  geteilten  Besitz  der  Familie.1)  1293  urkundet  Eber- 
hard von  Lupfen,  ein  Ritter  und  Graf  von  Stuhlingen4); 
1294  verkauft  Heinrich  von  Lupfen  seinen  Teil  an  Burg,  Stadt 
und  Grafschaft  Stühlingen  an  seinen  Vetter  Eberhard.5) 
Ob  dieser  Verkauf  auch  eine  Folge  war  des  bekannten  1282 
zu  Ehnhcim  ergangenen  Rechtsspruches,  dass  keine  Grafschaft 
im  Reiche  ohne  königliche  Zustimmung  geteilt,  verkauft  oder 
gemindert  werden  dürfe,  ist  nicht  mit  Bestimmtheit  zu  sagen. 
1  296  kommt  dann  zum  erstenmal  wieder  seit  1150  für 
den  Inhaber  die  Bezeichnung  „Landgraf"  vor:  Graf 
Egen  von  Freiburg  und  Herr  Eberhard  von  Lupfen,  Landgraf 
zu  Stühlingen,  vergleichen  sich  wegen  der  Herrschaft  Lenz- 
kirch.6) 

1  Neugart.  Episc  <  onst.  I.  2,  S.  440  f.  —  '/  Zuletzt  gedruckt  l'ürsten- 
berg.  L'.-B  V.  No.  156.  —  ?)  S.  die  Urkunde  im  Fürsicnherg.  F.-B.  V, 
N<>.  in  der  auch  zum  erstenmal  Stühlingen  als  Stadt  erwähnt  wird. 

Die  hei  dem  Mangel  weiterer  Nachrichten  schwer  verstandliche  Urkunde 
gieht  auch  einen  Beleg,  dass  der  von  Glatz.  Gesch.  der  Landgraten  von 
Lupfeu-Stühlingcn  (Schriften  des  Ver.  f  Gesch.  u.  Naturgesch.  d.  Haar 
1,  1  ri  )  entworfene  Stammbaum  mangelhaft  ist.  ♦)  Fürsten!).  V.  U.  V, 
No.  2<!G.  —  »j  Ebda.  No.  2G7.  ')  Ebda  No.  274.  -  Die  Angahe  hei 
7.:\[>i,  Monum.  aneedota.  1,  '6*7,  nach  Van  der  Meer:  „Eherlmnlus  I  (de 
J.t  jtfrn)  iam  anno  1256  vocatur  Praefectus  Provincialis  Sthülingae  in 
Cl"trt,i,  qua  distitifjuuntur  finea  JJifnn.sfiae  LetizKirchensis  cum  Comite 
]'f-»ur  de  Fürst  etil  ipv  nu.  eine  Angabe,  die  dann  von  Bader  in  dieser  Zeit- 
>chrift  3,  255.  Glatz,  Gesch  d.  Landgrafen  von  Lupfen-Stühlingen  a.  st.  O. 
s.  Ii»,  und  Franck,  Die  I^andgrafsc haften  des  hl.  Romischen  Reiches  S.  82, 
auch  von  Schenk  zu  Srhweinsherg,  Beiträge  zur  Frage  nach  der  Bedeu- 
tung der  Landgrafschaft,  in  Forsch,  z.  D.  G.  Ii»,  552,  wiederholt  wird, 
beruht  auf  weiter  nichts  als  einer  irrigen  Datierung  der  Urkunde  von 


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I>i<  (traki'haft  d«-s  Allgäus. 


16'J 


Die  Herren  von  Lupfen,  Landgrafen  von  Stühlingen,  blieben 
im  Besitz  der  Landgrafschaft  bis  zum  Krlöschen  ihres  Stammes 
im  Jahre  1">82:  von  ihnen  kam  sie  nach  verschiedenen  /wischen- 
fallen an  die  Erbmarschälle  von  Pappenheini  und  von 
diesen  infolge  der  Verheiratung  der  Tochter  des  Landgrafen 
Maximilian  von  Pappenhciin  mit  dem  Grafen  Friedrich  Rudolf 
von  Fürstenberg  an  deren  Sohn  Maximilian  Franz  (|  16S1). 
Aber  dieser  Übergang  an  Fürstenberg  vollzog  sich  nicht 
ohne  grosse  Schwierigkeiten,  die  namentlich  vom  Haus  Öster- 
reich erhoben  wurden.  Die  Streitigkeiten  endeten  damit,  dass 
lübO  Graf  Maximilian  Franz  Stühlingen  vom  Erbherzog  Ferdi- 
nand zu  Lehen  nahm  und  da  die  Landgrafschaft  von  der 
Grumlherr>chaft  nicht  unterschieden  wurde,  diese  ein  After- 
lchen  des  Reiches  wurde.1)  ISO«  teilte  die  Landgrafschaft 
das  Schicksal  der  übrigen  Fürstenbergischen  Lande.  Die  Er- 
innerung an  sie  lebt  jetzt  nur  noch  in  den  Titeln  des  fürst- 
lichen Hauses  Fürstcnberg  fort. 

Die  Schmälerungen  der  Grafschaft. 

Die  Herrschaft  Hauenstein. 

Von  ihrer  ursprünglichen  Ausdehnung  hatte  die  Grafschaft 
des  Albgaues  um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  schon  fast 
die  Hälfte  verloren;  die  von  der  Schlücht  und  Schwarzach 
gebildete  Linie  kennzeichnet  nunmehr  im  allgemeinen  ihre 
weltliche  Grenze  Alles  Gebiet  zwischen  der  genannten  Fluss- 
linie und  der  Murg  aber  war  ihr  entzogen  und  dieses  formte 
sich  zu  der  Herrschaft  Hauen  st  ein  zusammen.  Bei  unklarer 
Vorstellung  von  der  Entstehung  dieser  Herrschaft,  schrieb 
Bader,  dem  wir  im  übrigen  so  viel  inbezug  auf  die  Geschichte 
des  Albgaues  verdanken,  der  Albgau  sei  während  des  10.  Jahr- 
hunderts in  die  zwei  Grafschaften  Stühlingen  und  Hauen- 
stein zerfallen  und  die  letztere  von  den  alten  Gaugrafen  an 
das  Habsburgischc  Haus  gelangt.2)  Wiewohl  nun  schon  Kolbs) 
die  Bezeichnung  „Grafschaft"  Hauenstein  zurückgewiesen,  so 

1296.  In  seiner  Arbeit:  „Urkunden  und  ltegeste  aus  dem  Kletgauer 
Archive*  hat  auch  inzwischen  Kader  die  Unrichtigkeit  seiner  früheren 
Angabe  erkannt;  8.  diese  Zeitschrift  22,  134. 

l\  Franck,  Landgrafechaften  S.  85.  -  *)  Diese  Zeitschrift  U,  356;  vgl. 
auch  22,  132.  —  3)  Uexioon  vom  (i  rossherzogt  um  Baden.  Karlsruhe  1813 
bis  1816.  s.  v. 


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170 


Tu  nibült. 


hat  sie  doch  bis  jetzt  stets  noch  figuriert  und  unter  anderen» 
Namen  als  „Grafschaft  des  untern  Albgaues"  viel  Verwirrung 
angerichtet.1) 

Die  Herrschaft  Hauenstein  ist.  um  es  gleich  zu  sagen, 
nicht  eine  Grafschaft,  sondern  ein  Konglomerat  verschie- 
dener Vogteigerechtsame.  die  sich  etwa  seit  der  Mitte 
des  13.  Jahrhunderts  in  der  Hand  Habsburgs  vereinigten. 
i>ie  Herrschaft  setzt  sich  zusammen  aus  drei  grösseren  Be- 
standteilen, die  nur  in  dem  gemeinsamen  Vogtherren  ihre 
Vereinigung  fanden.  Die  drei  Bestandteile  sind  die  Vogtei 
St.  Blasien,  die  Vogtei  Säckingen,  soweit  deren  Besitz  im 
Albgau  lag,  und  die  Vogtei  Neuenzelle.2)  An  der  Hand 
des  unschätzbaren  Habsburgischen  Urbars  von  1303,  verfasst 
von  Meister  Burkhard  von  Frikke,  dem  Protonotar  König 
Albrechts3),  sowie  des  St.  Blasischen  Urbars  von  1 3 5 1 4 )  und 
dem  Verzeichnis  über  die  Zinse  und  Vogtrechte  der  Neuen- 
v. eller  Güter  und  Leute*)  lässt  sich  die  Richtigkeit  der  oben 
gegebenen  Definition  der  Herrschaft  Hauenstein  mit  voller 
Klarheit  darlegen. 

a)  Die  Vogtei  von  St.  Blasien.  Als  Otto  II.  durch 
Diplom  von  983  Juni  5*)  ein  ziemlich  beträchtliches  Stück 
des  Albgaues   zugunsten   von  St.   Blasien  aus  dem  Graf- 

l)  Meines  Wissens  kommt  zuerst  in  «Irr  Urkunde,  wodurch  König 
Friedrich  III.  den  Leuten  der  Herrschaft  Hauenstein  ertliche  Hechte  und 
Freiheiten  verleiht  (diese  Zeitschrift  10,  3<>t>).  die  schiefe  Bezeichnung : 
_Kin  herr  oder  lau  Agraffe  vff  dem  Schwartzwald"  vor.  —  l)  Die  aurli 
zur  Herrschaft  Hauenstein  zahlenden  Yogteien  Todtmoos,  Schönau  und 
Todtnau,  ebenso  die  Ortschaften  der  Einung  Kickenbach,  werden  hier  als 
ausserhalb  des  alten  Albgaues  gelegen  nicht  berücksichtigt;  auch  würde 
ihre  Hereinziehung  am  Resultat  der  Untersuchung  nichts  ändern. 
s  Pfeiffer,  Das  Habsburg.-Österr.  Urbarbuch:  Bibliothek  des  Litterar.  Ver- 
eins. Bd.  19.  Stuttg.  1*50.  Vgl.  dazu  die  Bemerkungen  von  Schulte, 
Gesch.  der  Habsburger  S.  27.  und  Schweizer,  Gesch.  der  Habsburg.  Vogt- 
steuern im  Jahrb.  f.  Schweiz.  Gesch.  8,  13ö  ff.  passim.  Dem  von  Schulte 
geäusserten  Wunsch  auf  eine  Neuherausgabe  des  Urbars  kann  man  sich 
nur  ansehliessen.  —  *)  S.  Bader,  Das  ehemalige  St.  Blasische  Waldau«!, 
in  dieser  Zeitschrift  6.  IWiff.  —  )  Mitgeteilt  von  Bader  a.  a.  O.  <),  3<;:;. 

ß»  Der  neueste  und  beste  Druck  der  viel  angefochtenen  Urkunde  in 
den  M.  G.  DD.  II,  1  <l«88i  Nn.  21)7.  Über  die  Datierung  Sickel,  Kr- 
lauteruugen  zu  den  Diplomen  Otto'*  II.  in  Mitteil  des  Inst.  f.  Osten- . 
(ieschichtsf.  Ergunzungsb.  2,  1*7  Anm.  2. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


171 


schaftsverbande  aushob,  wurde  in  die  Grafschaft  die  ers>te 
bedeutende  Bresche  gelegt.  Das  ausgehobene  Gebiet'),  in 
welchem  statt  des  Grafen  der  Klostervogt  eintrat,  erstreckte 
sieh  bei  der  Quelle  der  All)  am  Fcldberge  anhebend  zu  beiden 
Seiten  des  Flusses  bis  unterhalb  Urberg  und  war  ca.  4  Stunden 
lang  und  3  Stunden  breit;  es  bildete  den  später  sog.  St.  Bla- 
sischen Zwing  und  Bann  2)  Auch  die  folgenden  Krwerbungen 
8t.  Blasiens  im  Albgau  bedeuteten  ebenso  viele  Durchlöcherungen 
der  Grafschaft.  Nach  dem  Urbar  von  1303  hatte  das  Haus 
Habsburg  von  der  St.  Blasischen  Vogtei  wegen  in  folgenden 
Ortschaften  das  Gericht  über  „diub  unde  vrevel"  oder  rdiub 
unde  tötslag",  also  Anteil  an  der  niedern  Gerichtsbarkeit1): 
Hierholz,  Finsterlingen.  Rüsswihl,  Oberwihl,  Niederwild,  Wil- 
tingen, Vogelbach,  Iiierbach,  Wolpadingen,  Immeneich.  Niecler- 
mühle.  Ruchenschwand,  Ibach,  Schmalenberg,  Horbach.  Schwand, 
Bildstein,  Bernau,  Häusern,  Lidebach  (abgegangen),  Höchen- 
schwand, Strittberg,  Segalen,  Ellmenegg,  Atlisberg.  (Ober- 
und  Unter-)  VVeschncgg,  Heppenschwand,  Wittlisberg  (abgeg. 
bei  Häusern),  Schlageten,  Remetschwihl,  Waldkirch,  Unter- 
alpfen,  Etzwihl,  Birndorf,  Birkingen  und  Kuchelbach.')  Saint  - 

')  KA  fönte  Che mbuch  uxqoe  od  alUtm  HcMiensiiimnda  et  inde  xsque 
od  locum  Vcerenbrehtcst-cdla  et  ita  f  er  dcdirum  wonti*  nsqiie  <j<<<>  .s»- 
itcndenbach  influit  Albain,  indeque  ittque  ud  ort  um  Stein/ihn  indeque  </>• 
qut  ad  montem  Veltperch  ad  ort  hm  AIhne  et  inde  n.sqne  ad  lontm  ,i>>i 
Smiarzaha  exit  de  lacu  Mochte,  et  iuxtu  decursum  prediett  fluni  nsqif 
ad  locum  tibi  Cheinhach  infinit  SuuarZ'tha .  et  ita  n<q>ie  od  fontem  f'h'  i)  - 
hach.u  --  ?)  Siehe  Bader  in  dieser  Zeitschrift  <i.  U<J.  V  Vgl  das  Urbar 
Kap.  X:  ..Diu  rechtung  /.e  st.  Blaesien."*  I'as  Urbar  hat  Küster.  Da* 
Keichsgut  in  den  Jahren  127;'. —  S.  hl,  zu  der  AiiffasMing  Anl;t*s  <,•»- 
geben,  als  oh  das  Gerieht  über  ..diu!»  nnde  vrevel*  oder  „diub  unde  t<»r- 
slag~  ein  Ausfluss  der  hohen  Gerichtsbarkeit  des  Vogtes  wäre.  Da>  i>t 
nicht  richtig,  wie  schon  Schulte,  Gesch.  der  Habsburger  S.  38 n,  aufmerk- 
sam macht.  l>as  hohe  Gericlit  stand  dem  Vogt  natürlich  noch  ausserdem 
/u.  So  heisst  es  in  der  St.  Blashchen  Öffnung  von  1383  (zunächst  über 
•  las  Zwing,  und  Hanngebiet  :  „Item  allu  geriht  inrent  twing  vnd  bau  sint 
des  got/hus  ane  tübe  vnd  totwunden,  die  sont  die  vögt  ziehen  vsser  twing 
vnd  bau  vnd  darvmb  richten  vnd  nit  inrenthalb.  Ze  glicher  wis  vmb 
allü  ge rieht,  die  den  tod  rihtend,  ane  da/  ain  bischof  vnd  ain  ajit 
dis  gotzhus  vnd  gaistlich  geriht  ane  höret."  Diese  Zeitschrift  (»,  107. 
'I  Beizufügen  ist  noch  Urberg,  das  der  Urbarschreiber  unter  einer  andern 
Kubrik  verzeichnet  (Pfeiffer  S.  vgl.  die  Stelle  im  St.  Blasischen  Ur- 
bar  von  13*3:  ..Item /e  Niderwil  vnd  ze  Küswil  da  sol  des  gotzhus  ampt- 
;nan  rillten  vmb  all,»  ding  als  ze  Hechenswand  vnd  ze  Vrberg,  won  all., 


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172 


Tu  nihil  lt. 


Helft  genannte  Ortschaften  lagern  sich  in  einem  ziemlich  breiten 
Gürtel  um  die  Alb  fa*t  bis  zu  ihrer  Mündung  in  den  Rhein. 
Sie  bildeten  speziell  die  Habsburgische  Vogtei,  „der  lüt  zu 
sant  Bliisin,  den  man  sprichet  vor  dem  Schwartz- 
waldeV) 

Diese  Reihe  St.  Blasischen  Ortschaften  ist  noch  um  einige 
Namen  zu  vervollständigen,  als  Nöggenschwil,  Heubach.  Ober- 
ilm! Unterbirbronn,  Dietlingen,  Schnüringen,  Bürglen,  Hasel- 
bach, Ensweil,  Ainerigschwand,  Rohr  und  Inglikofen,  die  eben- 
falls zur  Herrschaft  Hauenstein  zählen,  die  aber  das  Urbar 
nicht  anführt,  weil  Habsburg  dort  keine  Gefälle  aus  der  niedem 
Gerichtsbarkeit  zu  beziehen  hatte.  Bei  diesen  Neuerwerbungen 
hatte  das  Kloster  die  niedere  Vogteigewalt  selbst  in  Händen 
zu  bekommen  gesucht.  So  heisst  es  in  dem  St.  Blasischen 
Urbar  von  1383:  „Es  ist  ze  wissen,  das  ze  Nöggenswiler 
twing  vnd  bau,  lüt  vnd  gtit  des  gotzhus  ze  sant  Blesin  reht 
eigen  ist  mit  allen  gerihten  one  die  grossen  geriht. 
die  da  dem  menschen  an  sin  leben  gant.  .  .  .  Item  Hey- 
baeh  vnd  obern  Birkbrunnen  horent  in  den  meyerhof  ze 
Nöggenswiler  ze  geriht.  .  .  .  Item  Tfitlingen  vnd  Schnür- 
ri ngen  sint  des  gotzhus  reht  eigen,  won  es  (sie)  köft  hett 
mit  twing  vnd  mit  ban,  die  vogtye  mit  iren  gerihten,  vnd 
darumb  sol  nieman  da  rihten,  denne  des  gotzhus  anipt- 
m an.  .  .  .  Item  das  gotzhus  hat  köft  die  vogtye  ze  Hasel- 
bach,  ze  Bürglon,  ze  Enswil,  ze  Amelgeswand,  vnd  was 
die  cigenschaft  vorhin  des  gotzhus,  vnd  die  vogtye  ze  Ror 
vnd  ze  Inglikouen." 2)  Die  Erwerbstitel  St.  Blasiens  für 
seine  Gerechtsame  in  diesen  Ortschaften  und  zwar  aus  der 
Zeit  vor  1300  liegen  grösstenteils  vor.3) 

»Ii«'  relit,  die  daz  gotzhus  hett  in  t winden  vnd  hennen,  die  het  es  ouch  in 
den  /.wein  dorfern  vnd  in  ir  ehafti."  Diese  Zeitschrift  0,  121.  Urberg 
liegt  noch  innerhalb  des  St.  Blasischen  Zwinges  und  Bannes. 

So  he/eichnet  in  der  Urkunde  Herzog  Leopolds  von  (Isterreich  von 
3 •  *►  1 3  Okt.  21,  wodurch  er  80  Mut  Hafer  aus  dieser  Vogtei  versetzt;  siehe 
.iiese  Zeitschrift  10,  354.  Bader  erklart  a.  a.  0.  357  die  also  bezeichnete 
Vogtei  als  „das  St.  Blasische  Gebiet  jenseits  der  Schlucht  im  Amte  Guten- 
burg".  l>as  ist  unrichtig.  Im  Amt  Gutenburg  hatte  St.  Blasien  nach 
d»mi  Trbar.  das  auch  noch  für  1315  seine  Giltigkeit  hat.  nur  Besitz  zu 
Oherlauchringen  und  Geislingen,  aus  dem  an  Hafer  nur  2  Mut  Vogtrecht 
gingen,  während  aus  den  oben  genannten  Ortschaften  zusammen  jährlich 
etwas  über  SO  Mut  Hufer  an  Vogtrecht  nachzuweisen  sind.  —  2)  Diese 
Zeitschrift  G.  120.  121.  —  3)  Vgl.  ebda.  G,  22ßff.:  1275  verkauft  Konrad 


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hie  Grafschaft  des  Albgaus. 


173 


b)  Die  Vogtei  Säckingen.  Stift  Säckingisch  waren  die 
Dinghöfe  zu  Murg  und  Oberhof,  worein  auch  die  Dörfer  Zech- 
wihl,  Diegeringen,  Niederhof  und  Thimoos  gehörten.  Als 
Vogt  des  Stiftes  hatte  Habsburg  nach  dem  Urbar  von  1303  zu 
richten  über  „diub  vnde  vrevel",  hatte  also  Anteil  an  der  nie- 
dern  Gerichtsbarkeit  und  bezog  von  den  Dorfleuten  Vogtrecht.1) 

c)  Die  Vogtei  Neuenzelle.  Unter  der  Rubrik  „Offitium 
nffem  Walde  und  ze  Waltzhuot"  führt  der  Verfasser  des  Habs- 
burgischen Urbars  ausser  den  vom  Stift  Säckingen  herrühren- 
den Ortschaften  noch  mehrere  zur  Herrschaft  Hauenstein  zäh- 
lende Orte  auf.  Die  Grundlage  der  Gerechtsame  des  Hauses 
Habsburg  hierselbst  giebt  er  zwar  nicht  an  (er  nennt  nur  die 
Grafen  Herren  zu  Waldshut),  doch  rühren  dieselben  zum  weit- 
aus grössten  Teile  von  der  Vogtei  Neuenzelle  beziehungsweise 
den  Freiherren  von  Tiefenstein  her. 

Über  die  Gründung  von  Neuenzelle  erzählt  eine  gut 
100  Jahre  jüngere  Darstellung,  die  unter  dem  Abt  Heinrich  IV. 
von  St.  Blasien  (1348 — 1391)  geschriebene  „Constmctin  Xorar- 
nilae"  2)  folgendes:  Zwei  Brüder,  Hugo  und  Diethelm.  aus  dem 
reichen  und  mächtigen  Dynastengeschlechte  derer  von  Tiefen- 
stein  (an  der  Alb,  B.-A.  Waldshut,  Ruinen  sind  noch  vor- 
handen) wandten  sich  dem  Mönchtum  zu.  Hugo  trat  in  das 
Kloster  St.  Blasien,  dem  er  seinen  ganzen  Besitz  zubrachte3); 
Diethelm  erbaute  auf  dem  Brühl  am  Ibach  zu  Ehren  von 

Berchtold  von  Gutenburg  sein  Gut  zu  Schnöriugen  mit  der  Vogtei  und 
aller  Zubehör  an  St.  Blasien;  desgleichen  Heinrich  von  Krenkingen  seine 
(iüter  und  Rechte  zu  Dietlingen,  Schnöringen  etc.  1276  verkauft  Kon- 
rad  Berchtold  von  Gutenburg  seine  Vogtei  zu  Bürglen,  Haselbach,  Kns- 
weil  und  Amerigschwand ,  desgleichen  Hugo  von  Wessenberg  und  Ulrich 
von  Clingen  das  Eigengut  zu  Kohr  und  die  Vogtei  des  Hofs  zu  Inglikofen 
an  das  Stift.  1279  befreit  Konrad  von  Krenkingen  den  an  St.  Blasien 
verkauften  Meierhof  zu  Nöggenschwil  vom  Lehensverbande  gegen  das  Stift 
St.  Gallen;  und  andere  einschlägige  Urkunden  mehr. 

*)  Vgl.  das  Urbar,  Kap.  IX:  Offitium  vffem  Walde  und  ze  Waltzhuot. 
S.  46,  47,  48.  —  *)  P.  Stanislaus  Wülberz  hat  sie  abgeschrieben  und 
seinen  Analecta  ad  historiam  San-Blasianam  1,  1 5*3  einverleibt.  Durch 
die  Gute  des  Herrn  P.  Anselm  Achatz,  Archivars  zu  St.  Paul  in  Kärothen. 
wurde  mir  eine  getreue  Abschrift  dieser  „Conntmctin  Novar.ceVae"  mit- 
geteilt, wofür  ich  auch  an  dieser  Stelle  meinen  Dank  sage.  3)  12!).") 
überlässl  Hugo  von  Tiefenstein  mit  Zustimmung  seiner  Gattin  Agnes  an 
St.  Blasien  Güter,  über  die  zwischen  ihm  und  dem  stifte  Irrungen  be- 


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174 


Tum  lȟlt. 


St.  Cyrill,  Georg  und  Maria  Magdalena  eine  Kirche  und  siedelte 
dort  einige  Mönche  aus  dem  St.  Georgenkloster  zu  Stein  a  Uli 
an.  Er  stattete  die  „Neue  Zelle"  aus  mit  dem  (westlich 
gelegenen)  Freiwald,  bis  hin  an  den  Schwarzenbach,  mit  all 
seinen  Leuten,  Freileute  genannt,  und  überhaupt  mit  seinem 
uanzen  Besitz.  Dann  übergab  er  die  Stiftung  dem  Kloster 
Stein  a.  Rh.,  wo  er  selbst  den  Mönchshabit  nahm. 

Später  nun  geriet  Rudolf  von  Habsburg  (der  nachmalige 
König)  mit  den  Mönchen  in  Streit,  überfiel  und  vertrieb  s'w 
mit  gewaffneter  Hand  und  zog  die  Neuzelle  mit  dem  Freiwald 
und  den  Freileuten  (tpti  salcvt  rf  dem  Wcrhery  et  cirnwi 
qnnque)  an  sich;  endlich  nach  Jahren  traf  er  dann  mit  dem 
Kloster  Stein  ein  Abkommen  und  zahlte  ihm  zur  Entschädi- 
gung 500  Mark  Silber.  Dann  gab  er  auch  die  Kirche  ihrer 
Bestimmung  zurück,  setzte  einen  Priester  hin  ;und  überwie> 
ihr  jährlich  7  Mark  aus  Oberalpfen,  Niederalpfen,  Nieder- 
weil, Eschbach,  Geiss,  Kuchelbach,  Bannholz.  Bir- 
kingen, Brunnadern,  Happingen.  Hochsal,  Gerweil. 
Rotzel,  Razingen.  Stritmatt,  Wilfingen,  Witten- 
schwand, Urberg,  Ruchenschwand  und  Wolpadingen. 
Ferner  übergab  er  ihr  den  Brühl  und  den  Freiwald  bis  zum 
Schwarzenbach  und  zur  Srhneeschleife.  Hncc  omnia  dvdit  ml 
prathnulum  novae  reihe  anno  dm.  1259.1)  Soweit  der  Bericht. 
[Zufolge  erhaltener  Urkunde  verlieh  Rudolf  von  Habsburg 
im  Jahre  1266  seine  Kapelle  zur  Neuen  Zelle  mit  ihren  spe- 
zifizierten Einkünften  dem  Priester  Konrad  von  Hewen*): 
diese  Urkunde  von  1266  scheint  aber  der  älteste  Stiftungs- 
brief zu  sein,  da  Herzog  Rudolf,  des  Königs  Sohn,  bei  der 
Bestätigung  der  Stiftung  seines  Vaters  sich  ausdrücklich  auf 
diesen  bezieht.3)  Die  obige  Jahreszahl  1259  mag  ja  trotzdem 


standen  hatten  i  diese  Zeitschrift  6,  212  j.  Jene  Güter  mochten  zu  der 
Schenkung  seines  gleichnamigen  Vorfahren  gehören. 

')  Vgl.  auch  üher  Neuenzelle  Bader  in  dieser  Zeitschrift  9,  1-557  und 
Schulte,  Gesch.  der  Habsburger  S.  125.  —  2)  Diese  Zeitschrift  (>,  230. 
Die  Einkünfte  stimmen  mit  denen  in  der  „Comtructio"  nur  zum  Teil 
überein.  —  •')  Herrgott,  Geneal.  Habsb.  Cod.  dipl.  No.  647  de  a.  12*s. 
Weitere  Urkunden  über  die  Neuenzelle  s.  ebda.  No.  079  de  1296,  No.  7(»j 
de  1309  und  No.  719  de  1315.  Nach  letzterer  Urkunde  verschenkte  Her- 
zog Leopold  von  Österreich  die  Kapelle  an  St.  Blasien.  S.  aiuh  Bader 
in  dieser  Zeitschrift  9,  35*. 


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I»ie  Grafschaft  des  Albgau;*. 


175 


richtig  sein,  indem  die  Verbriefung  erst  1266  erfolgte.  Über- 
einstimmend mit  der  J'onstntctio"  gibt  auch  das  Habs- 
burgische Urbar  die  Einkünfte  der  Kapelle  auf  7  Mark  an.] 
Da  nun  nach  dem  Weistum  über  die  Nenenzeller  Frei- 
leute s.  XIV  dieselben  in  die  Dinghöfe  zu  Hochsal,  Ger- 
weil, Oberalpfen  und  Birkingen  pflichtig  sind *),  so  dürfte 
sich  für  die  nachstehenden  Angaben  des  Habsburgischen  Urbar* 
die  Grundlage  ergeben.  Dort,  wo  Habsburg  Zwing  und  Bann 
hat,  kann  Tiefensteinsches  Eigengut  vorliegen,  während  da> 
Vogtrecht  der  freien  Leute  als  ursprünglich  öffentlich  recht- 
licher Natur  autzufassen  ist1),  das  von  den  Herren  von  Tiefen- 
stein  an  die  Neuenzeller  Stiftung  beziehungsweise  Kloster 
Stein  a.  Rh.  und  dann  an  Habsburg  überging.  In  der  Reihen- 
folge der  Ortschaften  folge  ich  dem  Urbar:3) 

Hochsal.  In  dem  Dinghof  hat  Habsburg  Zwin»  und 
Bann  und  richtet  über  Diebstahl  und  Frevel.  Die  Leute  im 
Dorf  geben  Vogtsteuer  und  Fastnachthühner. 

Görwihl,  Herischwand,  „auf  dem  Bühlu,  Hart- 
scbwand,  Engenschwand,  Stritmatt,  „Wile",  „Schad- 
hüsen",  Rotzel,  Ober-Stritraatt.  Die  freien  Leute  geben 
Vogtrecht  und  Fastnachthühner. 

Schachen.  Die  freien  Leute  des  halben  Dorfes  geben 
Vogtrecht  und  Fastnachthühner. 

Rotzingen  und  Birkingen.  Die  freien  Leute,  die  in 
den  Dinghof  von  Hochsal  gehören,  geben  Vogtrecht  und  Fast- 
nachthühner. 

Kuchelbach.  Die  freien  Leute  geben  Zins  und  Weisung 
und  Fastnachthühner.4) 

Espach.  Die  freien  Leute  geben  Zins,  Weisung  und 
Fastnachthühner  und  von  ihrem  freien  Gut  Vogtsteuer. 

Waldkirch.   Dort  zinst  ein  freies  Gut. 

Geiss.  Die  freien  Leute  auf  Habsburgischein  Eigengut 
geben  Zins,  Weisung  und  Fastuachthühner. 

Unterkutte  rau.  Habsburg  richtet  über  Diebstahl  und  Frevel. 

1)  Diese  Zeitschrift  9,  359  ff.  —  2)  Siehe  v.  Wyß,  Beitrage  z.  Schwei/. 
Kechtsgeschichte.  II.:  Die  freien  Bauern,  Freiamter,  Freigerichte  und  die 
Vogteien  der  Ostschwei«  im  spatern  Mittelalter,  in  Zeitschrift  f.  Schwei/, 
iiecht  18,  128  ff.  —  ')  Pfeiffer  S.  44  ff.  -  *)  Für  Kuchelbach  und  die 
unten  folgenden  Waldkirch,  Wolpadingen,  Unteralpfen  vgl.  auch  bei 
Vogtei  St.  Blasien. 


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176 


Tumbült. 


Happingen.  Die  freien  Leute  auf  Habsburgischem  Eigen- 
gut geben  Zins,  Vogtsteuer  und  Weisung.  Habsburg  stellt 
Zwing  und  Bann  zu;  auch  richtet  es  über  Diebstahl  und  Frevel. 

Wolpadingen.  Ein  Freier  gibt  von  Habsburgischem 
Eigengut  Vogtsteuer  und  Weisung. 

Wittenschwand.  Ein  nach  Neuzelle  gehörendes  Gut  gibt 
Vogtsteuer  und  jedermann  ein  Fastnachthuhn.  Habsburg  richtet 
über  Diebstahl  und  Frevel. 

„Dieplisberg.tt  Das  Freigut  daselbst  gibt  Vogtsteuer 
und  jedermann  ein  Fastnachthuhn.  Habsburg  richtet  über 
Diebstahl  und  Frevel. 

Unteralpfen.  Die  freien  Leute  geben  Zins,  Weisung 
und  Fastnachthühner. 

Bannholz.  Die  freien  Leute  geben  Vogtsteuer,  Weisung 
und  Fastnachthühner.  Habsburg  hat  Zwinij  und  Bann  und 
richtet  über  Diebstahl  und  Frevel. 

Ay.1)  Habsburg  hat  Zwing  und  Bann  und  richtet  über 
Diebstahl  und  Frevel;  jedermann  giebt  ein  Fastnachthuhn. 

Brunnadern  (bei  Remetschwil),  Oberalpfen.2)  Die 
freien  Leute  geben  Zins,  Vogtsteuer,  Weisung  und  Fastnacht- 
hühner. Habsburg  hat  Zwing  und  Bann  und  richtet  über 
Diebstahl  und  Frevel. 

Zelle  (Neuzelle).  Habsburg  leiht  die  Kapelle,  welche 
7  Mark  trägt. 

Auf  besonderem  Titel  beruhen  die  Habsburgischen  Ge- 
rechtsame in  nachbenannten  Hauenstein'schen  Orten: 

Togern.  „Habsburg  hat  Zwing  und  Bann  und  richtet 
über  Diebstahl  und  Frevel.  Es  leiht  die  Kirche  alter- 
nierend mit  den  Grafen  von  Homberg,  die  auch  den 

')  Dorf  bei  Bannholz.  Pfeiffer  bezieht  irrtümlich  die  Angabe  des  Ur- 
bar* („ze  Eige  etc.u  i  auf  das  Dorf  Aichen  links  der  Schlucht.  Dort  hatte 
Habsburg  nichts  zu  thun.  Vgl.  über  Aichen  diese  Zeitschrift  3,  381. 
7\  Was  Oberalpfen  anbelangt,  so  heisst  es  im  St.  Blasischen  Urbar  von 
1383:  „Item  so  het  das  gotzhus  köft  die  vogtye  ze  ober  Alaphen.  ze 
Hünrbach  vnd  ze  Vinsterlo  vmb  den  von  Tüfenstein."  Diese  Zeitschrift 
ti.  121.  Da  ist  ein  Widerspruch  vorhanden.  Es  lagen  eben  die  Verhält- 
nisse bei  der  bunten  Karte  von  Gerechtsamen  manchmal  sehr  verworren. 
So  behaupteten  die  Leute  von  Kienberg  nach  dem  Urbar,  Pfeiffer  >S.  43, 
eidlich,  nicht  zu  wissen,  ob  das  Dorf  in  die  Landgrafschaft  (des  Krick- 
«raues )  gehöre  oder  nicht,  und  sprachen,  der  von  Kienberg  habe  alle  (Je- 
richte  daselbst. 


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Die  Grafschaft  dos  Albgauv. 


177 


halben  Teil  von  Zwing  und  Bann  daselbst  haben 
sollten,  in  der  Gewähr  aber  seit  längerer  Zeit  nicht 
gewesen  sind;  von  zwei  Höfen,  in  die  auch  der  Kirchen- 
satz gehört,  ist  der  eine  Habsburgisch,  der  andere 
Hombergisch. tt  ')  Diese  Gerechtsame  rühren,  wie  man  folgern 
kann,  von  den  alten  Grafen  von  Homberg  im  Frickthal  her. 
Als  nämlich  deren  Geschlecht  mit  Graf  Wernher  um  1223 
erlosch,  fiel  der  Besitz  zum  grössten  Teil  an  die  Grafen  von 
Habsburg,  zum  andern  Teil  an  die  Grafen  von  Froburg,  von 
denen  Graf  Hermann,  ein  Eidam  Wernbers  von  Homberg,  den 
Namen  der  alten  Feste  auf  die  von  ihm  selbst  erbaute  Neu- 
Homburg  (jetzt  Ruine  ob  Läufelfingen  am  untern  Hauenstein) 
übertrug.2) 

Des  gleichen  Ursprungs  wie  die  Habsburgischen  Gerecht- 
same zu  Togern  dürften  auch  die  zu  Stuntzingen  und 
Waldshut  sein. 

Stuntzingen  bildete  nach  dem  Aufblühen  Waldshuts  nur 
noch  ein  Anhängsel  dieser  Stadt,  wie  es  auch  die  Rechte  seiner 
Pfarrkirche  an  die  obere  Kirche  zu  Waldshut  verlor.3)  Habs- 
burg richtet  hier  über  Diebstahl  und  Frevel. 

Waldshut.  Wann  die  Habsburger  die  Stadt  gegründet, 
steht  nicht  genau  fest.  Bisher  war  man  der  Ansicht,  dass 
ihre  Gründung  im  engsten  Zusammenhang  stehe  mit  der  Haupt- 
ausbreitung der  Habsburgischen  Gewalt  im  Albgau,  die  erst 
unter  König  Konrads  Regierungszeit  (1250 — 1254)  erfolgt  sei.4) 
Da  aber,  wie  der  Besitz  zu  Togern  beweist  und  wie  ferner 
der  Besitz  der  Vogtei  der  Kirche  zu  Hochsal  beweist,  die  nach 
dem  Scheidungsbrief  bei  Herrgott,  Geneal.  Habsb.  2,  255  schon 
1238/9  in  Habsburgischen  Händen  war  und  vielleicht  auch  des- 
selben Ursprungs  wie  der  Besitz  zu  Togern  ist,  die  Habsbur- 

»)  Pfeiffer,  Urbar  S.  52.  —  12*4  Nov.  15  verkaufen  Graf  Ludwig  von 
Homberg  und  seine  Gemahlin  Elisabeth  ihre  Güter  zu  Dogern  (Togerrun) 
mit  Zwing  und  Bann,  jedoch  mit  Ausnahme  der  Leute  und  des  Kirchen  - 
satzes,  für  SiH/j  M.  S.  Baslergewichtes  dem  Johanniterhaus  in  Klingnau. 
Kochholz,  Die  Homberger  Gaugrafen  des  Frick-  und  Sissgaues.  Argovia 
ltf,  43  (1885).  So  wird  der  Zusatz,  den  Meister  Burkhard  macht,  dass 
die  Grafen  von  Homberg  im  Besitz  des  halben  Zwiuges  und  Hannes  seit 
manchen  Zeiten  nicht  gewesen  seien,  erklärlich.  —  2)  Argovia  lb\  XII. 
—  *)  Vgl.  Birkenmayer,  Beitrage  zur  Geschichte  der  Pfarrei  Waldshut, 
im  Freiburger  Diöcesanarchiv  21,  KJ1  ff.  -  4)  Vgl.  darüber  Schulte,  Gesch. 
der  Habsburger  S.  120. 

ZelUchr.  f.  Geich,  d.  Obcrrh.  X.  ¥.  VII.  1.  12 


1  Ts 


Tu  in  bült. 


fische  Gewalt  auch  unabhängig  von  der  Säckinger  Stiftsvogt  ei 
den  Rhein  schotl  vor  den  Zeiten  des  Grafen  und  späteren 
Königs  Rudolf  überschritten  hatte,  so  mag  die  Gründung 
Waldshuts,  die  bekanntlich  mich  nicht  in  einem  Tage  vor  sich 
ging,  in  Übereinstimmung  mit  einer  früheren  Inschrift1)  am 
obern  Stadtthor  von  Waldshut,  die  als  dessen  Krbauungsjahr 
«las  Jahr  1242  nennt,  und  einer  Angabe  Clewi  Frygers.  die 
1219  als  Gründungsjahr  anführt  *),  immerhin  in  den  Vierziger- 
jahren des  13.  Jahrhunderts  anzusetzen  sein  und  somit  das 
Terrain  von  Waldshut  auch  von  den  alten  Grafen  von  Hom- 
berg erworben  sein. 

Unbekannten  Titels  sind  endlich  die  Habsburgischen 
Gerechtsame  in  :t): 

Lütt  in  gen.  In  dem  Meierhof  hat  Habsburg  Zwing  und 
Hann  und  richtet  über  Diebstahl  und  Frevel. 

Hauenstein.  Habsburg  hat  Zwing  und  Bann  und  richtet 
über  Diebstahl  und  Frevel.4) 

Gurt  weil.    Habsburg  richtet  über  Diebstahl  und,  Frevel. 

Wie  schon  angegeben,  waren  die  drei  besprochenen  Vog- 
teien  etwa  seit  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  in  den  Händen 
Habsburgs  vereinigt.  Zuerst  erhielt  es,  wahrscheinlich  nach 
dem  Aussterben  der  Lenzburger,  die  Säckinger  Stiftsvogtei, 
also  ca.  1173.*)  Über  den  Erwerb  der  Vogtei  von  St.  Blasien 
sind  wir  auch  nicht  genau  unterrichtet.  Es  ist  nur  die  knappste 
Inhaltsangabe  einer  Urkunde  überliefert,  wonach  König  Konrad 
dem  Rudolf  von  Habsburg,  dem  spätem  König,  „St.  Blasien 
und  den  Schwarzwald"  verpfändet  habe.")  Es  fragt  sich 
alsdann,  was  unter  r Schwarzwahr  zu  verstehen  ist.  Man 

l)  Mitgeteilt  von  Birkenmayer  in  den  Mitteil,  der  |:ud.  histor.  Komm. 
im*  No.  11,  S  <>2.  2)  siehe  (»erben,  Bist.  Nigrae  Silvae  2.  32. 
:<)  Pfeiffer,  Vrbar  S.  47.  48,  52  *)  Zu  Hauenstein  ist  die  Stelle  uns 
dem  St.  Plasischen  l'rbar  von  1  zu  vergleichen :  „Es  ist  ze  wissen, 
das  ein  herr  von  sant  Hl  es  in  koft  ( lief)  Howenstein  mit  siner  zfigehnrdc, 
als  es  zfi  den  ziten  stund,  vmb  gfiter  ze  Tiuingiu  (Thiengen  k  als  des  gotz- 
hus  vrbarbiieh  wiset.  anno  1108.  Item  darnach  in  dem  Vierden  blad  des- 
selben bftches  vindet  man  geschriben,  wie  guter  dasei  bs  ze  Howenstein 
ouch  an  das  gotzhus  kament."  Aus  dieser  Stelle  machte  Abt  Kaspar  im 
Liher  otifjimim  einen  Kauf  der  Grafschaft  Hauenstein.  Siehe  diese  Zeit- 
schrift 6,  121  u.  Anm.  leider  ist  das  angeführte  ältere  Urbar  nicht  mehr 
vorhanden.  —  »)  Vgl.  darütor  Schulte.  Gesch.  der  Habsburger  S.  0(1  ff. 
*)  Darüber  handelt  ausfnlirlicher  Schulte  a.  a.  O  III  I. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


1  TO 


kann  die  Angabe  „St.  Blasien  und  den  Schwarzwald"  als 
Tautologie  für  St.  Blasien  und  seine  Besitzungen  (ausserhalb 
seines  Zwinges  und  Bannes)  im  Schwarzwald  fassen;  will  man 
das  nicht,  so  bleibt  nur  die  Vogtei  Neuenzelle  und  die  übrige 
Tiefensteinsche  Erwerbung  als  „Schwarzwald"  übrig.  Dann 
besteht  vielleicht  irgend  ein  Zusammenhang  zwischen  dieser 
Verpfändung  und  Rudolfs  sonst  unerklärlichem  Vorgehen  gegen 
die  Neuenzeller  Brüder  bezw.  das  Kloster  Stein  a.  Rh.,  wie 
es  die  Tradition  berichtet.  Wie  dem  auch  sei,  etwa  um  die 
Mitte  des  13.  Jahrhunderts  waren  alle  Bestandteile  der  Herr- 
schaft Hauenstein  in  Habsburgischem  Besitz. 

Die  Stadt  Thiengen. 

Thiengen,  welches  bereits  1229  städtischen  Charakter  hat1), 
gelangte  durch  den  Verkauf  der  Güter  des  Freiherrn  Heinrich 
von  Küssaberg.  Grafen  von  Stühlingen  (s.  oben),  an  das  Hoch- 
stift Konstanz  *)  Das  war  der  Anfang  seiner  Entfremdung  von 
der  Landgrafschaft  Stühlingen.  Zwar  betrachtete  das  Land- 
gericht Stühlingen  auch  noch  in  der  Folgezeit  die  Stadt  als 
in  seinem  Bezirk  gelegen,  wurde  aber  1444  von  dem  Hof- 
Bericht  zu  Rot  weil  mit  seinem  Anspruch  abgewiesen.  Der 
Bischof  von  Konstanz  klagte  nämlich  gegen  das  Landgericht, 
dass  es  ihm  mehrere  seiner  Leute,  darunter  den  Vogt  Hein- 
rich Zelter  zu  Thiengen,  in  die  Acht  gethan  habe  gegen  seine 
und  der  Stadt  Thiengen  Freiheiten,  „die  zue  dickerm  mal  vor 
dem  lantgericht  ze  8tulingt.it  erzogt  vnd  erscheinet  sind,  auch 
»her  das,  daz  si  in  der  lantgratifschaft  zu  Stnlingen  nit 
gesessen  vnd  in  das  lantgericht  daselhs  nit  gehören".  Er  er- 
suchte das  Hofgericht,  die  Übergriffe  des  Landgerichts  abzu- 
thun  und  dessen  ergangene  Urteile  für  nichtig  zu  erklären; 
und  als  das  Landgericht  entgegnete,  dass  alle,  welche  in  der 
Landgrafschaft  süssen,  ihm  zu  folgen  verpflichtet  seien,  betonte 
des  Bischofs  Botschaft  nochmals,  Thiengen  sei  eine  Herrschaft 
für  sich  selber  und  habe  seine  eigenen  hohen  Gerichte,  WiM- 
bänne  und  andere  Herrlichkeit,  wonach  es  selbstverständlich 
wäre:  dass  es  nicht  in  das  Landgericht  gehöre  und  nicht  in 
der  Landgrafschaft  gelegen  wäre.  Das  Hofgericht  erkannte 
denn  auch,  dass  die  ergangenen  Urteile  des  Landgerichts 

»)  Siehe  diese  Zeitschrift  18.  232.  -  ')  Khd.  5,  2H4. 

12* 


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180 


Tumbült. 


nichtig  seien.1)  Ausserhalb  des  Stadtetters  in  der  Gemarkung 
behielt  jedoch  die  Landgrafschaft  die  hohen  Gerichte. 

Die  Herrschaft  Lenzkircb  und  Vogtei  Schluchsee. 

Eine  Schmälerung  des  Graf  Schaftsgebietes  bedeutete  auch 
der  Vertrag,  den  Eberhard  von  Lupfen,  Landgraf  zu  Stühlingen, 
mit  dem  Grafen  Egen  von  Freiburg  wegen  der  Herrschaft 
Lenzkirch  abschloss.  Das  Gebiet  dieser  Herrschaft,  kurz  aus- 
gedrückt, das  Land  zwischen  Feldsee,  Titisee  und  Schluchsee, 
war  zur  Zeit  der  Gauverfassung  zumeist  eine  noch  ungerodete 
Bergwildnis2),  die  aber  innerhalb  der  natürlichen  Grenzen 
des  Albgaues  lag.  Im  13.  Jahrhundert  war  hier  ein  Ge- 
schlecht ansässig,  das  sich  nach  Urach  (einem  Burgstall  bei 
Lenzkirch)  benannte,  über  dessen  Herkunft  wir  aber  nicht 
weiter  unterrichtet  sind.  Seine  Besitzungen  kaufte  Graf  Egen 
von  Freiburg,  geriet  aber  darüber  mit  Eberhard  von  Lupfen, 
Landgraf  von  Stühlingen,  in  Misshelligkeiten,  die  1296  mit 
einem  Vergleich  endeten,  in  welchem  Landgraf  Eberhard  in 
dem  umschriebenen  Bezirk  auf  alle  gräflichen  Hoheitsrechte 
verzichtete.8)  1491  ging  die  Herrschaft  Lenzkirch  von  den 
Herren  von  Blumegg  mit  allen  Hoheitsrechten  durch  Kauf 
an  Graf  Heinrich  zu  Fürstenberg  über.4)  Als  gleichwohl  1507 
Landgraf  Sigmund  von  Stühlingen  die  hohen  Gerichte  und  den 
Wildbann  zu  Lenzkirch,  man  weiss  nicht  worauf  gestützt,  als 
Afterlehen  der  Landgrafschaft  Stühlingen  ansprach,  setzte 
Graf  Wolfgang  zu  Fürstenberg  dem  eine  energische  Verneinung 
entgegen.5)  Zur  Herrschaft  Lenzkirch  gehörte  auch  die  hohe 
Gerichtsbarkeit  über  die  St.  Blasische  Vogtei  Schluchsee,  welche 
1659  von  Fürstenberg  an  St.  Blasien  verkauft  wurde. 

Die  letzte  grosse  Schmälerung  der  Landgrafschaft  er- 
folgte im  Jahre  1612,  als  dem  Stifte  St.  Blasien  für  116  500  fl. 
die  hohe  Forst-,  Geleits-  und  Gerichtsobrigkeit  über  alle  jene 

J)  Ebda.  14,  233  ff.  —  8)  Nur  zu  Lenzkirch  war  frühzeitig  eine  An- 
siedelung vorhanden,  denn  in  einem  Oüterrodel  des  Klosters  St.  GaUen 
von  ca.  1200  wird  auch  der  Zehnte  zu  Lenzkirch  aufgeführt;  Wartmaun, 
U.-B.  3,  759.  Ferner  erscheint  unter  den  Zeugen  einer  Schenkung  an 
St.  Peter  nach  1113  der  Freie  Swiggeru*  de  Lendischilicha ;  siehe  den 
Kotulus  Sanpetrinus  im  Freiburg.  Diöeesanarchiv  15,  160.  —  •)  FnrstenV». 
U.-B.  V,  No.  274.  Vgl.  auch  Riezler,  Gesch.  des  Fürstl.  Hauses  Fürsten« 
berg  S.  126.  -  «)  Fürstenb.  U.-B.  IV,  No.  129.  -  »)  Ebda.  No.  452. 


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Die  Grafschaft  des  Albgaus. 


181 


Teile  verkauft  wurde,  wo  dieses  bereits  Grund-  oder  Nieder- 
gerichtsherr war,  zu  Blumegg,  Bonndorf,  Grafenhausen,  Guten  - 
bürg  und  zugehörigen  Bezirken.1)  Damit  war  die  Landgraf- 
schaft auf  den  Umfang  gebracht,  in  welchem  sie  1806  zusammen 
mit  den  übrigen  Fürstenbergischen  Landen  der  Mediatisation 
verfiel.*) 

')  Diese  Zeitschrift  22,  137.  —  *)  Vgl.  die  von  Kiezler  und  Baumann 
entworfene  Karte  der  Schwäbischen  Lande  des  Hauses  Fürstenberg  nebst 
der  Erläuterung;  in  Kiezler,  Gesch.  des  Fflrstl.  Hauses  Fürstenberg  S.  498. 


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Miscelleu. 


Eine  unveröffentlichte  Papsturkunde  vom  Jahre  1154. 

Anastasius  IV.  bestätigt  dem  Frauenkloster  Heilig- Kreuz1  > 
die  von  Leo  IX.2)  ihm  verliehenen  Privilegien. 
1154,  März  5,  Lateran. 

Anastasius  episcopus,  servus  servoruin  dei,  dilcctis  in  Christo  tilia- 
bus  fmiingardi,  abbatisse  inonastcrii  Sancte  Crucis,  eiusque  sororibus 
tarn  presentibus  quam  futuris,  regulärem  vitam  profcssis,  in  perpetuuni.  / 
('am  universis  catholice  ecelesi?  filiis  debitores  ex  iniuncto  nobis  a 
<leo  apostolatus  officio  existamus,  Ulis  tarnen  locis  atque  personis 
propcnsiori  nos  eonvenit  caritatis  /  studio  imminere,  qu?3)  ad  ius  et 
proprietatem  beati  Petri  atque  ad  ordinationem  Romani  j>ontiticis 
noscuntur  speciaüus  pertinere.  Ka  propter,  dilecta  in  Christo  filia 
Irmingardis  abbatissa,  /  cui  nostris  tamquam  beati  Petri  manibus  gra- 
tiain benedictionis  contulimus.  rationabilibus  tuis  postulationibus  gra- 
tum  impertimur  assensuin,  et  predecessoris  nostri  felicis  meinorie 
Leonis  noni  pape  vest[igiis|4)  inherentes  prefatum  monasterium  Sancte 
Crucis,  quod  utique  a  devotione  fpatris|  ac  inatris  et  fratnnn  ipsius 
predecessoris  nostri  fundatum  est,  in  befati]  Petri  tutclam  nostram- 
que  protcctiouem  susceptum  apostolice  sedis  privilegio  communimus-. 
Statuentes,  ut  [quascumquel  possessiones,  quecumque  bona  idein  mona- 
sterium in  presentiarum  jus[te  et]  canonice  possidet  aut  in  futurum 
concessione  pontificum.  largitione  regum  vel  principum,  oblatione 
tifdeli]um  seu  aliis  iustis  modis  deo  propitio  poterit  adipisei.  tirma 
vobis  et  Iiis,  qu?  post  vos  successerint,  et  illibata  permaneant.  Prohi- 
bemus  autem,  ut  nulli  arehiepiscopo  vel  episcopo.  imperatori  vel  regi 
seu  alicui  omnino  hominum  fas  sit,  aliquod  dominium  in  eodem  iik>- 
nasterio  vel  rebus  eius  exerccre  vel  aliquam  advocatiam  habere.  Sed , 
quemadmodum  a  memorato  predccessore  nostro  bone  memorie  Leone 
papa  statutum  est,  advocatia  ipsa  semper  alicui  de  genere  ipsius. 

l)  IJei  Kolmar.  -  =0  JSclioepflin ,  Alsatia  diplomatica  I,  S  1Ö8— 
H.-Kreuz  war  eine  Gründung  der  Grafen  von  Egishcini.  I>er  aus  diesem 
Hause  hervorgegangene  Papst  Leo  IX.  unterstellte  das  Kloster  dem  römi- 
schen Stuhle  und  trug  ihm  dafür  die  jährliche  Lieferung  einer  goldenen 
Rose  auf.  Aus  ihr  wurde  später  die  bekannte  Tugendrose.  —  ')  I>ie 
Worte  que,  bis  ordinationem  stehen  auf  Rasur.  —  4)  Die  eckigen  Klam- 
mern bezeichnen  meine  Ergänzungen  der  zerstörten  Schrift. 


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M  iscelleu 


183 


quaudiu  aliquis  de  parentcla  ipsa  superfuerit  cidem  officio  idoneus 
iuxta  arbitrium  abbatisse.  remaneat.  Crisma  vcro.  oleum  sauet  um. 
ronsecrationes  altarium  seu  sauctimouialium  a  diocesano  suseipietis 
episeopo,  siquidem  eatholicus  fuerit  et  ea  gratis  et  absque  pravitatc 
vobis  voluerit  exhibere.  Alioquin  liceat  vohis,  catholicum  quem 
malueritis  adire  antistitem.  qui  nimirum  no>tra  fultus  auetoritatc.  quod 
postulatur,  indul^eat.  Obeuute  quoque  te.  nuue  ciusdem  loci  abbat  ksi. 
vel  tuarum  qualibet  »uccedentium.  nulla  iuibi  qualibet  surreptionis 
astutia  scu  violentia  prepouatur.  uisi  quam  surore>  communi  coii>cn>u 
vel  pars  consilii  sauioris  .«.ecundum  deum  et  beati  Üencdicti  regulam 
provideriut  eligendam.  Klecta  vero  ad  Komaiium  poutiticeiu  bene- 
diceuda  aecedat.  l)eecrnimus  ergo,  ut  uulli  omniiio  liomiuum  liceat 
prefatum  mouasterium  temere  pert urbare  aut  eius  |>os>e»sioues  a ufern* 
wl  ablatas  retinere,  miuuere  aut  aliquibus  vexationibus  fati|ga]rc. 
sed  omiiia  integra  couserveutur  vestri>  et  aliarum,  pro  quarum  guber- 
natione  et  sustentatione  com  essi  >unt.  usibus  omnimodi-  profutura. 
Ad  iudicium  autem  preeepte  buius  a  sede  upostolica  libertatis  au- 
rcam  rosaui  penso  duamm  Komanarum  unciarum  auri.  aut  factam 
sieut  tieri  solet,  aut  tantundem  auri  uude  fieri  jHKSsit.  circa  median.im 
quadragesime  domiuieam,  qua  cautatur  letare  Jerusalem,  nobis  m>stri>- 
que  succcsM)ribus  anuis  singulis  persolvetis.  Si  qua  igitur  in  futurum 
eeelesiastica  secularisve  persona  haue  nostn;  constitutiouis  paginam 
sciens  contra  eam  temere  venire  temptaverit.  secundo  tertiove  monita. 
*d  non  satisfactione  eongrua  emendaverit.  imtestatis  bonorisque  siii 
dignitate  careat  reamque  sc  divino  iudicio  exi>tcre  de  perpetrata  i t ■  i — 
quitate  cognoscat.  et  a  -aeratissimo  corpore  ac  sanguine  dei  et  dn- 
miiii  redemptoris  nostri  Jesu  Christi  aliena  Hat.  atque  in  extreino 
exaniine  districte  ultioni  subiaceat.  Cunctis  autem  eidein  loco  iusta 
servantibus  sit  pax  domini  nostri  Je>u  Christi,  qunteuus  et  bic  fruc- 
tum  bone  actionis  pereipiant  [et]  apud  districtum  iudicem  premia 
etern«;  pacis  inveniant.    Amen.  Amen.  Amen. 

(Jtota)  Ego  Anastasius  catholic«;  ecclesi»;  episcopus  ».  <3loitinj>'  > 

t  Kgo  Imarus  Tusculanus  episcopus  >s. 

t  Kgo  Odo  diaconus  cardinalis  saneti  Georgii  ad  Yelum  aureum 

t  Kgo  Hugo  Hostiensis  episcopus  ss. 

t  Kgo  Rudulfus  diaconus  cardinalis  sanete  Lucie  in  Sepia  solis  ». 
f  [Kgo  Guido  diaconus]  cardinalis  «.anete  Marie  in  Porticu  ss. 
f  Kgo  Johannes  diaconus  cardinalis  sanetorum  Sergii  et  Uachi  ». 
f  Kgo  GG  [Gregorius)  presbiter  cardinalis  [tit.  Cal;ixti  ss. 
t  Kgo  Guido  presbiter  cardinalis  [tit.  sanetji  Grisogoni  ss. 
t  Kgo  Hubaldus  presbiter  cardinalis  tit.  sanete  Praxedis  s>. 
t  Kgo  Manfredus  presbiter  cardinalis  tit.  sanete  Savine  ss. 
t  Kgo  Octaviauus  presbiter  cardinalis  tit.  sanete  Cecili«;  ss. 
f  Kgo  Johannes  presbiter  cardinalis  sanetorum  Johannis  et  P-auliJ 
tit.  Pamachii  ss. 

t  Kgo  Cencius  presbiter  cardinalis  tit.  saneti  Laurcntii  in  Lueiuu  >>. 
Datum  I.aterani  per  inanuin  Holandi.  sanete.  Kornau?  ecclesii;  pres- 
biteri  cardinalis  et  cancellarii.  III  Nonas  Martii.  Indietione  II.  In- 


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184 


M  is  c  e  U  e  d. 


carnationis  dominice  anno  MCL1II.  Bontitieatus  vero  domini  Ana- 
stasii  IUI  papc.  anno  primo. 

Orig.-Perg.  im  Stadtarchive  zu  Kolmar.  Lang  68/«9  cm,  breit  54/55, 
unten  3  cm  umgeschlagen;  Schnur  und  Hülle  sind  verloren.  I>ie  Schrift 
ist  stellenweise  in  den  Brüchen  /.erstört,  der  untere,  von  den  Unterschriften 
eingenommene  Teil  der  Urkunde  hat  mehrere  Risse  und  Löcher.  Der 
Ringkreuz  der  llota  scheint  dunkler  zu  sein  als  die  Umschrift:  custodi 
me  (1  online  [n]t  pupillam  oculi.  Die  Zeugenuntersehriften  rühren  von 
verschiedenen  Händen  her. 

Kolmar.  Kug.  Waldner. 


Die  „kalte  Kirchweihe"  in  Basel,  in  der  neuen  Ausgabe  von 

(irotefends  Handbuch  der  Historischen  Chronologie1)  wird  als  Tag 
der  kalten  Kirch  weih  in  Basel  der  13.  Januar  genannt,  zufolge  einer 
Angabe  in  Reinsberg,  das  festl.  Jahr.  Auf  dieselbe  Angabe  stützt 
sich  auch  die  bei  Pfanuensehmid ,  Erntefeste  S.  570,  gemachte  Mit- 
teilung, dass  die  kalte  Kirchweihe  in  Basel  auf  den  13.  Januar  falle. 
Hinwiederum  hat,  schon  vor  längerer  Zeit,  ein  Basler  Forscher,  L.  A. 
Burckhardt,  die  „kalte  Kilbi4*  auf  den  Tag  des  noch  heute  alljährlich 
stattfindenden  Umzuges  und  Tanzes  der  Ehrenzeichen  der  Gesell- 
schaften Klein -Basels  verlegt  und  sie  als  die  Kirchweibe  der  Klein- 
Basler  Kirche  St.  Theodor  erklärt.2)  Die  Quellen  zeigen  aber,  dass 
beide  Erklärungen  falsch  sind. 

Dass  zunächst  nicht  an  die  Kirchweihe  einer  der  (iemeindekirehen 
Basels,  sondern  an  diejenige  des  Münsters  zu  denken  sei.  ergiebt 
sich  aus  folgenden  Daten: 

1397  an  der  liebsten  mittvuehen  vor  der  kalten  kilchwirhin  der 
«titt't  ze  Basel/') 

1477  montag  nach  der  kalten  kilchwyhung  u.  f.  inünster.*) 

Sodann  weisen  Daten  wie  1451  uff  mentag  die  kalte  kihvibe  zü 
Basel4),  1519  montag  der  kalten  kirchweih  abend6)  auf  einen  andern 
Tag  als  den  13.  Januar:  denn  dieser  war  1451  ein  Mittwoch.  1519 
ein  Donnerstag. 

Ebenso  passt  in  der  schon  citierten  Urkunde  von  1477  der  Name 
des  sie  ausstellenden  Bürgermeisters  unmöglich  zum  Januar,  dagegen 
sehr  wohl  zum  Herbst  dieses  Jahres. 

Die  kalte  Kirchweibe  in  Basel  ist  die  Kirchweihe  des 
Münsters,  der  11.  Oktober.  Hiezu  stimmen  alle  bisher  citierten 
Daten  aufs  beste.  Völlig  beweisend  aber  ist  das  folgende:  in  den 
Missiven  Bd.  12  steht  in  der  chronologisch  geordneteil  Reihe  der 
Coneepte  das  Uoncept  vom  10.  Oktober  1468  (montag  vor  der  kalten 
kilehwihe)  mitten  inne  zwischen  Stücken  vom  8.  Oktober  (Samstag 

')  Grotcfend,  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters  und  der  Neu- 
zeit 1,  KHi  —  »)  Beitrüge  z  vaterländ.  'eseb.  1,  179.  —  a;  Staatsarchiv 
Basel,  (artularium  S.  Theodori  p.  84  No.  57  —  «>  ebd.  St.  Urk  2044. 
—  »)  ebd.  S  C  lara  E.  fol.  3  —  ')  ebd  St  Theodor  83  a. 


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Miacellen. 


Iö5 


nach  Francisci)  und  vom  13.  Oktober  (Donnerstag  vor  Galli).  Ferner: 
in  den  Verkündbüchern  des  (ierichtsarchivs  ist  das  Datum  der  „Vcr- 
kündung*4  und  dasjenige  ihrer  Zustellung  durch  den  (ierichtsknecht 
immer  genau  eingetragen,  wobei  sieh  ergiebt,  dass  die  Verkündungen 
durchweg  wenige  Tage  nach  der  Ausstellung  zugestellt  werden.  So 
findet  sich  im  Jahrgang  1528.  dass  die  Verkündung  an  Martin 
Metzger  vom  f>.  <  >ktober  und  diejenige  an  Veitin  Muspach  vom  7.  Ok- 
tober beide  „uff  der  kalten  kilwi  abend**  durch  den  Geriehtsknecht 
zugestellt  worden  sind. 

Zum  Schlüsse  ist  als  offiziellster  Beweis  der  nachfolgende  Krlas> 

Basler  Rates  anzuführen: 

14(i9  uff  zinstag  post  Galli  confessoris  ist  durch  beyd  rett  er- 
kannt des  vyrtags  halb,  das  hinfur  die  kilchwihe  unsers  gotzhuses  der 
>t  itt  ze  Basel  als  ander  hochzittlich  tag  geeret  und  von  menglieh  ge- 
halten werden,  und  als  dcrselb  tag  der  kalten  kilchwihe  ye- 
uelteu  als  für  der  statt  iarmergkt  gebrucht  ist,  das  da  hinfur  solcher 
merkt  uff  den  nechsten  Werktag  darnach  uff  bürg  gehalten  werden  sol. 

Basel.  Rudolf  Wackernagel. 


Litteraturnotizen. 

Von  Veröffentlichungen  der  Badiscben  historisclien  Kom- 
mission sind  erschienen: 

August  Thorbecke,  Statuten  und  Reformationen  der 
Universität  Heidelberg  vom  16.  bis  18.  Jahrhundert.  Leipzig, 
Diincker  and  Humblot,  4°.  XXVI  und  383  Seiten. 

Badische  Neujahrsblätter.  Zweites  Blatt  1892.  Frie- 
drich v.  Weech,  Badische  Truppen  in  Spanien  1810—13 
nach  den  Aufzeichnungen  eines  badischen  Offiziers.  Mit  einer 
Karte.    Karlsruhe,  Braun.  8°.  59  Seiten. 

Die  Publikation  des  Freiherrn  v.  Neuenstein  (Das  Wappen  des 
grossherzoglichen  Hauses  Baden  in  seiner  geschichtlichen  Entwick- 
lung, verbunden  mit  genealogischen  Notizen.  Karlsruhe,  0.  Nemuich, 
1892.  l>8  Seiten  Text  u.  12  Siegeltafeln)  müssen  wir  leider  als  ver- 
fehlt bezeichnen.  Der  Text  wimmelt  geradezu  von  den  gröbsten 
Schnitzern.  Hermann  I.  wird  zu  einem  Bruder  Bertholds  III.  ge- 
macht, der  sich  zuerst  Herzog  von  Zähringen  genannt  haben  soll. 
S.  23  wird  M.  Hesso  aus  einem  Bruder  der  zweite  Sohn  Hermanns  VII.. 
Rudolf  IV.  soll  erst  1330  die  Regierung  seiner  Lande  angetreten  haben, 
die  Hacbbergische  durch  M.  Heinrich  I.  If  1231)  gegründete  und  1503 
ausgestorbene  Nebenlinie  hat  ..zwei  Jahrhunderte  geblüht1*  u.  s.  f. 

')  ebd.  Üffnungsbticli  5,  32. 


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186 


Utteraturnotizen. 


Noch  schlimmer  womöglich  sieht  es  mit  der  beigegebenen  Stamm- 
tafel aus,  welche  den  in  Neapel  enthaupteten  Herzog  Friedrich  zum 
Vater  sämmtlicher  Söhne  Hudolfs  I.,  diesen  aber  zu  einem  „Herzog 
von  Eberstein"  macht.  Dieselbe  Konfusion  herrscht  in  dem  heraldisch- 
sphragistischen  Teile.    Verfasser  erwähnt  zwar  Heyeks  Zähringer, 
aber  angesehen  liat  er  weder  S.      f.  die  Beschreibung  der  Zähringi- 
sehen  Siegel,  noch  S.  I2<>  die  Anmerkung  über  die  Altenryfer  Fr- 
tindung  des  Zähringer  Löwen  (vgl.  auch  Heyeks  Anzeige  des  Züricher 
IIb.  diese  Z.  N.  F.  (5.  520).  Das  S.  10  erwähnte  und  Tafel  1  No.  ö  <  nicht 
Xo.  3.  wie  im  Text  steht  i  reproduzierte  Fragment  eines  Siegels  Der- 
moids V.  von  1210  t  nicht  120!) .  wie  Verf.  angiebt)  ist  keineswegs 
unbekannt,  sondern  von  Heyck  beschrieben  uml  auf  Tafel  1  Xo.  4 
der  Siegelabbildungen  zum  Züricher  L'rkundenbuch  bereits  abgebildet. 
Die  Lichtdrucke  sind  nach  Angabe  des  Verfassers  angefertigt  nach 
dem  bereits  erwähnten  L'rkundenbuch.  v.  Weechs  Siegclwerk  und 
«.nach  Tuschzeichnungen  des  Malers  Holzapfel  zu  Dasei,  welcher  selbe 
im  Auftrage  des  ehemaligen  Archivar>  Herbster  für  das  SehoepHini>che 
Werk  anfertigte".   Allein  die  Tuschzeichnungen,  welche  sich  in  der 
im  Vorwort  an  erster  Stelle  genannten  Handschrift  Collect iu  C.  Sigilla 
marchionum  Dadensium  (Hof-  und  Landesbibliothek.  Miscellanea  t">) 
finden,  rühren  von  dem  Basler  Kupferstecher  Hieronymus  Holzach  her. 
und  Verfasser  hat  sich  für  Tafel  2— 10,  ohne  v.  Weechs  Publikation 
auch  nur  in  einem  einzigen  Falle  zu  Käthe  zu  ziehen,  mit  einer  nicht, 
besonders  gelungenen  Nachzeichnung  der  für  ihre  Zeit  ganz  vortreff- 
lichen Siegelabbildungen  begnügt,  ja  S.  22  giebt  er  sich  sogar  den 
Anschein,  als  ob  er  ein  Siegel  Hennanns  VI.  «bei  ihm  Tafel  2  No.  1> 
gesehen  hätte,  während  auch  hier  nur  vorerwähnte  Handschrift  seine 
Quelle  ist.  und  SchoepHiu  bereits  5.  218  die  betreffende  Urkunde  von 
1248  nur  nach  einem  Hegest  mitteilen  konnte  (vgl.  No.  892  in  der 
demnächst  erscheinenden  ersten  Lieferung  der  Hegesten  der  Mark- 
grafen von  Baden).    Der  einzige  Wert  der  Siegeltafeln  besteht  in 
der  erstmaligen  Wiedergabe  der  Hachbergisehcn  Siegel,  die  Wi 
v.  Weech  fehlen,  nur  wäre  gerade  hier  ein  Zurückgehen  auf  die  Ori- 
ginale im  Generallandesarchiv  doppelt  geboten  gewesen.  Auch  Bram- 
bachs Schrift  über  das  badische  Wappen  auf  Münzen  ist  dem  Verfasser, 
der  sich  seine  Aufgabe  wahrlich  nicht  leichter  machen  konnte,  un- 
bekannt geblieben.  Richard  Fester. 

Nachdem  .1.  Kavier  uns  in  seinem  „Tresor  du  Bibliophile  lorrainw 
vor  zwei  Jahren  die  Kacsimileabbildungen  der  Titelblätter  u.  s.  \V. 
seltener  lothringischer  Drucke  dargeboten  hatte,  folgt  jetzt  Paul 
<i ersehe!  auf  clsässischem  Gebiete.  Als  Anfang  erschienen  10  Blatter 
mit  Titelangabe  auf  jedem  Blatte  (Elsässischer  Bücherschatz.  Photo- 
graphische Nachbildungen  von  Titelblättern  seltener  und  wert  volle  r 
altelsässiseher  Drucke.   Strassburg,  Photogr.  Math.  Gersehel.   DH91 ) 

K  M. 

Das  französische  Ministerium  des  öffentlichen  Unterrichts  und  der 
schönen  Künste  hat  die  Veröffentlichung  des  1  u  venia  rs  des  Nat  io  n  a  1- 


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Utteraturootizen. 


187 


arehivs  zu  Paris  veranlasst  «  Ktat  sommaire  par  series  des  doeu- 
ments  (!onserves  aux  archives  nationales.  Paris.  Ch.  Delagravc,  1891;. 
Ks  entspricht  dies  durchaus  der  seit  50  Jahren  üblichen  sehr  lobens- 
werten Gepflogenheit  der  französischen  Archiv  Verwaltung,  die  unter 
ihrer  Obhut  ruhenden  Schätze  möglichst  bekannt  und  zuganglich  zu 
machen.  Für  uns  ist  diese  Publikation  insofern  von  Bedeutung,  als 
sie  dem  vielfach  verbreiteten  (Hauben,  dass  noch  beträchtliche  elsäs- 
sische  Urkundenmassen  im  Pariser  Archiv  lagerten,  mit  einem  Schlage 
ein  Ende  macht.  Für  das  Mittelalter  ergiebt  sich  so  gut  wie  nichts. 
Resser  steht  es  mit  der  Neuzeit,  vor  allem  mit  dem  18.  Jahrhundert, 
aus  der  besonders  eiue  Reihe  von  Denkschriften.  Akten  und  Briefen 
der  elsassischen  Intendanz  fK  1288  40,  II  15.  G7  70 — 83  ete.J.  sowie 
die  zahlreichen  Titres  domaniaux  1^070  -980  u.  m  )  hervorzuheben 
sind.  U.  ir. 


Die  evangelische  Kirche  Kadens  besitzt  in  Vierordts  zweibändigem 
Werke  eine  zuverlässige  und  auf  guten  Quellen  beruhende  Geschichte 
ihrer  Entwiekelung.  Kino  monographische  Krgänzung  dazu  begrüsseu 
wir  in  Heinrich  Kasscrmanns  „Geschichte  der  evangelischen  Gottes- 
dienstordnung  in  badischen  Landen,  zugleich  ein  Beitrag  zum  litur- 
gischen Studium"  {Stuttgart.  1891).  Da  die  badische  Landeskirche 
hauptsächlich  aus  der  altbadischen  lutherischen  und  pfälzischen  kal- 
vinistischen  Kirche  entstanden,  so  war  damit  dem  Verfasser  die 
Richtung  für  seine  Untersuchung  gegeben.  Unter  Benützung  von 
Aktemnaterial  und  den  seltenen  Ausgaben  früherer  Agenden  zeichnet 
Rassermaun  den  (taug  der  liturgischen  Entwicklung  seit  der  Refor- 
mation bis  zur  (regenwart.  Die  Darstellung  zerfallt  in  folgende  Alt- 
schnitte: 1.  Die  ursprünglich-reformatorische  Ordnung  der  Markgraf- 
schaft und  der  Kurpfalz  155(5.  2.  Die  Agende  Friedrichs  III.  für  die 
Kurpfalz  15(53.  3.  Die  lutherische  Restauration  in  der  Kurpfalz.  4.  Die 
wiederhergestellte  Gottesdienstordnung  Friedrichs  III.  5.  Die  Schick- 
sale der  altbadischen  Agende.  (5.  Die  Zeit  liturgischer  Auflösung  u. 
Union.  7.  Die  preussische  Agende  in  Baden  und  die  erste  Union- 
agende.    8.  Ein   moderner   Reaktionsversurh   und   sein  Ausgang. 

Hin  sehr  merkwürdiges  Ergebnis  der  Untersuchung  über  die 
ältesten  Agenden  der  Pfalz  und  Badens  ist  auf  S.  2tt  festgestellt, 
dass  nämlich  die  beiden  Länder,  welche  später  oft  kirchliche  Gegen- 
sätze waren  und  dann  in  unserem  Jahrhundert  in  eine  kirchliche 
Einheit  zusammenwachsen  sollten,  von  Anfang  an  ein  und  dieselbe 
Kirchenordnung  von  dem  benachbarten  Württemberg  erhalten  haben, 
„also  einen  Typus  des  Gottesdienstes  und  damit  des  kirchlichen 
Lebens-.  —  Bassermanns  Buch  ist  zugleich  eine  Fortsetzung  des  Viei  - 
ordt'schen  Werkes,  dessen  zweiter  Band  schon  185(5  erschienen  ist. 
Es  schildert  in  seinem  letzten  Abschnitt  den  sogenannten  Agenden- 
streit, diejenige  Bewegung  der  evangelischen  badischen  Kirche,  welche 
seit  40  Jahren  die  grösste  Aufregung  hervorgerufen  hat.  Erfreulich 
ist  die  objektive  Ruhe,  mit  welcher  dieser  Teil  der  Aufgabe  erledigt 
wird.  Karl  Hart  fei  der. 


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188 


Litteraturnotizen. 


In  der  prächtig  ausgestatteten  „Geschichte  der  Wandteppieh- 
fnbriken  des  Wittelsbachischen  Fürstenhauses  in  Bayern"  von  Man- 
fred Mayer  (München  u.  Leipzig,  Hirth)  wird  entgegen  Salzer 
daran  festgehalten,  dass  Kurfürst  Ottheinrich  in  seinem  Fürstentum« 
Neuburg  eine  Wandteppichfabrik  errichtet  habe,  von  der  leider  nur 
mehr  wenige  Stücke  in  München  und  Neuburg  erhalten  sind,  nach- 
dem im  Anfange  dieses  Jahrhunderts  noch  19  Teppiche  vorhanden 
waren.  Salzer  hatte  angenommen,  wandernde  Niederländer  hätten 
die  Tcppiche  hergestellt.  Mayers  Gegengründe  sind  m.  E.  nicht 
zwingend.  Auch  auf  die  Frankenthaler  Fabrik  geht  der  Verfasser  ein. 

Die  viclverhandelte  Frage  nach  dem  Schauplatz  des  Kampfes 
/wischen  Caesar  und  Ariovist,  die  nach  den  Untersuchungen  von 
Göler  und  Napoleon  III.  zu  einem  gewissen  Abschluss  gelangt  zu 
sein  schien,  ist  von  dem  bekannten  französischen  Oberst  Stoffel  in 
seinem  Buch  „Guerre  de  C6snr  et  d'Arioviste  et  premieres  Ope- 
rations de  Cesar  en  Tan  702.  Paris,  iinprimerie  nationale.  1890"  von 
neuem  in  Fluss  gebracht  worden.  Hatten  jene  beiden  Forscher  «las 
Schlachtfeld  auf  das  Ochsenfeld  südlich  von  Seunheim  zwischen  Thür 
und  Doller  verlegt  und  hatte  dann  J.  Schlumberger  in  seiner  1877 
erschienenen  Schrift  „Caesar  und  Ariovist"  dasselbe  südlicher,  an 
dem  St.  Nikolasbach  ungefähr  bei  dem  Dorfe  Leval  gesucht,  so  kommt 
jetzt  Stoffel  zu  dem  entgegengesetzten  Resultate,  dass  es  nördlicher 
anzusetzen  sei  zwischen  Zellenberg,  Beblenheim  und  Ostheim«  zwischen 
dem  Strengbach  und  der  Weiss.  Den  Hügel,  den  „tumulus  terrenus 
sitis  grandis",  auf  dem  Caesar  und  Ariovist  vor  der  Schlacht  ihre 
Unterredung  hatten,  glaubt  er  in  einer  Anhöhe  zwischen  Dambach 
und  Epfig,  dem  sogenannten  „Plettig",  gefunden  zu  haben.  Wie  viel- 
fach jene  Frage  hin  und  her  gewendet  ist.  geht  wohl  am  besten  daraus 
hervor,  dass  schon  18<>7  W.  Rüstow  in  seinem  Kommentar  zu  Napo- 
leons Caesar  halb  aus  Scherz  dieselbe  Hypothese  aufstellte  und  zu 
beweisen  suchte,  was  Stoffel  gar  nicht  bemerkt  hat  oder  wenigstens 
nicht  erwähnt.  Zu  seiner  Annahme  gelangt  Stoffel  dadurch,  das«  er 
den  bekannten  circuitus  von  «0  römischen  Milien  in  Caesars  Bericht 
nicht  als  völligen  Umweg  wie  Schlumberger,  sondem  nur  als  weitem 
Weg  auffasst,  der  von  Besancon  aus  über  Yoray,  Rioz,  Villersexel 
abbiegt  und  bei  Arcey  wieder  die  nähere  Strasse  nach  Beifort  erreicht, 
und  dass  er  Caesars  Heer  sieben  Tagemärsche  von  je  27  Kilometern 
-ohne  Unterbrechung  machen  lässt.  Acceptiert  man  diese  starke 
Marschleistung,  so  muss  man  anerkennen,  dass  man  auf  dem  von 
Stoffel  vorgeschlagenen  Terrain  sich  im  allgemeinen  sehr  wohl  die 
Entwickclung  der  Dinge  so  denken  kann,  wie  sie  uns  die  Quellen 
schildern.  Da>  gleiche  trifft  übrigens  beim  Ochsenfcld  zu.  Allein 
eben  diese  Quellenüberlieferung  ist  so  dürftig  namentlich  in  ihren 
topographischen  Angaben,  dass  ihr  gegenüber  grosse  Vorsicht  geboten 
erscheint.  Nach  dieser  Richtung  hin  haben  bisher  aller  Untersuch- 
ungen gesündigt.  Es  kommt  eigentlich  nur  eine  Quelle  in  betracht. 
eben  Caesars  Bericht  —  denn  dass  uns  im  Plutareh  und  Dio  Cassius 


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189 


eine  andere  Überlieferung  vorliege  als  eben  die  Caesarianische ,  nur 
geläutert  vielleicht  in  des  Livius  Vermittlung  durch  die  Kritik  dos 
gesunden  Menschenverstandes,  scheint  mir  trotz  der  modernen  Über- 
schätzung von  Asinins  Pollio  bis  jetzt  nicht  erwiesen.  Casars  An- 
gaben reichen  aber  bei  weitem  nicht  aus,  seine  Operationen  gegen 
Ariovist  örtlich  zu  fixieren,  und  die  Gegenzüge  der  Germanen  lassen 
sie  vollends  im  Dunklen.  Das  bezeichnendste  bleibt  immer  noch  die 
Charakterisierung  der  elsässischen  Ebene  in  der  "Wendung:  planicies 
erat  magna.  Aber  weder  ist  der  erwähnte  cireuitus  für  Alle  völlig 
befriedigend  zu  erklären,  noch  ist  leider  Uäsars  Angabe  Ober  die 
T>  Milien  der  Verfolgungsstrecke  vom  Schlachtfeld  bis  zum  Rhein  text- 
kritisch  absolut  sichergestellt,  da  Plutarch  und  Orosius  eine  andere 
Version  von  50  Milien  vertreten,  von  den  nebensächlichen  Andeutungen 
ganz  zu  schweigen.  Das  bedenklichste  jedoch  ist,  das»  wir  über  die 
Strassen  jener  Gegend  und  ihre  Richtung  in  der  Cäsarianischcn  Zeit 
so  gut  wie  Nichts  wissen .  es  geht  auf  keinen  Fall  an,  auf  spätrömi- 
schen  Strassenzügen  in  der  Überlieferung  gegebene  oder  aus  Ana- 
logie-Schlüssen genommene  Entfernungen  messen  zu  wollen.  Für 
mich  scheint  jede  kritisch  besonnene  Untersuchung  über  die  beregte 
Frage  vorläufig  mit  einem  non  liquet  sehliessen  zu  müssen,  bis  es 
nicht  gelungen  ist.  durch  Nachgrabungen  oder  Funde  einen  materiellen 
Anhalt  zu  finden.  Stoffels  Versuche  nach  dieser  Richtung  blieben 
ohne  Ergebnis.  Ich  gedenke  bei  anderer  Gelegenheit  meine  Ansicht 
ausführlicher  zu  begründen.  W.  Wieyanri. 

In  Bd.  12  S.  782  784  des  historischen  Jahrbuchs  der  Görrcsgcscll- 
>ehaft  hat  Stiftsarchivar  P.  Odilo  Ringholz  nachzuweisen  gesucht, 
tlass  der  in  den  Acta  nationis  Germanicae  universitatis  Bononiensis 
(edid.  Fricdländer  et  Malagola)  in  den  Jahren  1422—28  mehrfach 
genannte  Bernhard  nicht  Markgraf  Bernhard  der  Selige, 
sondern  ein  natürlicher  Sohn  Markgraf  Bernhards  I.  und  der  näm- 
liche wie  der  1470  gestorbene  erste  Badener  Stiftsprobst  Bernhard 
von  Baden  gewesen  sei.  Diese  Richtigstellung  ist,  soweit  sie  Bern- 
hard den  Seligen  betrifft,  unanfechtbar;  denn  dieser  wurde  erst  um 
1428  geboren.  Schulte  hatte  daher  schon  in  dieser  Zeitschrift  N.F. 
3,  236  darauf  hingewiesen,  dass  die  in  den  Acta  zu  dem  ersten  Ein- 
trag von  1422  hinzugefügte  Bemerkung  von  späterer  Hand  (nunc  e*t 
beatus,  claret  miraculis  in  civitate  montis  Calcrii  in  Sabaudia)  auf 
Verwechslung  beruhe.  Dagegen  kann  ich  mich  den  übrigen  Schluß- 
folgerungen P.  Odilo's  nicht  anschliessen.  Sehen  wir  uns  die  ver- 
schiedenen Einträge  an.  Der  erste  zu  1422  (Acta  172)  lautet:  Item 
dominus  Johannes  de  Reiffenberg  canonicus  Maguntinensis  et  dominus 
Bernhardus,  filius  marchionis  Badensis,  I  florenum  de  camera.  Und 
einige  Zeilen  weiter:  Item  magister  llenricus  Brantz  de  Ulma  socius 
domini  Bernhardi  de  Baden  X  Bononinos.  Weshalb  der  Sohn  de.- 
Markgrafen  seine  Inskriptionsgebühr  zusammen  mit  dem  Mainzer 
Kanonikus  Johann  von  Reiffenberg  (bei  Usingen)  entrichtet,  kann 
ich  nicht  sagen.  Aber  wenn  jeder  genau  die  Hälfte  der  angegebenen 


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190 


Litteraturnotizen. 


Summe,  die  3«»  solidi  entspricht  (vgl.  den  Eintrag  der  Schenke  von 
Limburg  zum  gleichen  Jahre),  gezahlt  hat.  so  ist  der  Sohn  des  Mark- 
grafen immer  noch  unter  den  am  höchsten  eingeschützten,  und  dies, 
wie  der  L*  instand,  dass  er  einen  Bogleiter  auf  die  Universität  mit- 
gebracht hat.  verbietet  meines  Erachtens  ihn  als  einen  natürlichen 
Sohn  M.  Bernhards  anzusehen,  der  seine  natürlichen  Söhne  wohl  mit 
einheimischen  Pfründen  versorgen,  aber  in  Anbetracht  seiner  be- 
schränkten Mittel  schwerlich  zu  kostspieligen  Studien  ins  Ausland 
schicken  konnte.    Der  zweite  Eintrag  zu  1424  Januar  r»  (Acta  174) 
besagt,  dass  die  deutschen  Studenten  beider  Rechte  dominum  Bern- 
bardum  de  Italien  pastorem  in  liesekeim,  scolarein  in  iure  canonico 
et  iure  civili  zu  einem  ihrer  Prokuratoren  gewählt  haben,  und  dieser 
nämliche  Bemhardus  de  Huden  wird  dann  noch  zweimal,  1427  Jan.  13 
und  1428  April  2J»  (Acta  178  u.  170).  und  zwar  das  erstemal  als  Stell- 
vertreter der  Prokuratoren  („tamquam  vices  gereutes  procura torum 
dicte  nacionisu)  bei  einem  Kechtsgesehäfte  der  deutschen  Nation 
genannt.  Mit  M.  Bernhards  gleichnamigen  Sohn  hat  der  Pastor  von 
Besigheim  offenbar  nichts  zu  thun.   Nur  auf  den  Ilistoriographen 
König  Maximilians  1.  l>adislaus  Suntbeim  (bei  Öfcle  SS.  rer.  Boie. 
2.  'M)  und  auf  Gutgesell  (Kloster  Licbtenthal  S.  78)  hätte  sich  P.  Odilo 
nicht  berufen  dürfen.  Suntheim  ist  in  seinen  älteren  genealogischen 
Notizen  ganz  unbrauchbar  und  auch  später  meist  unzuverlässig.  wi»> 
in  diesem  Falle  die  Angabe:  Bernhardus  iunior  .  .  .  obiit  in  die  SCelsi, 
27  die  Julii  beweist  ;  denn  (  elsus  fällt  auf  den  28.  Juli.   Out  gesell 
aber  schreibt  Herrs  anonym  erschienenes  Büchlein  über  „das  Kloster 
Licbtenthal,  dessen  Kirche  und  Kapelle1*  (Carlsruhe  1833)  Wort  für 
Wort  ohne  Nennung  seiner  Quelle  ab.  und  Herr  giebt  für  den  Todestag 
Bernhards  d.  j.  nur  die  Orabschrift  wieder,  die  wahrscheinlich  wie 
die  meisten  Orabscliriften  der  Lichtenthaler  Fürstenkapelle  erst  bei 
der  Renovation  von  1830  auf  Orund  der  Forschungen  Herrs  angebracht 
worden  sind.1)   Dennoch  dürfte  1424  das  richtige  Todesjahr  sein: 
denn  1423  wird  Bernhard  d.  j.  mit  Elisabeth,  der  Tochter  Oraf  Eber- 
hards des  Milden  von  Wirtemberg  und  der  Enkelin  einer  Sehwester 
König  Sigmunds  (vgl.  Z.  N.  F.  3.  441  No.  041  u.  künftig  Reg.  der 
Markgrafen  zu  1423  Juni  10).  verlobt,  derselben,  welche  1428  gegen 
den  Willen  ihrer  Verwandten  sich  mit  Graf  Johann  von  Werdenber^ 
heimlich  vermählte  (Stälin.  Wirtemb.  Gesch.  3,  433).   l  ud  ich  kann 
mich  nicht  mit  der  Annahme  belreundcn.  dass  Bernhards  Verlobung 
zurückgegangen,  und  er  alsbald  in  den  geistlichen  Stand  eingetreten 
sei.  Die  Acta  würden,  wenn  der  Pastor  von  Besigheim  ein  legitimer 
Sohn  M.  Bernhards  war.  ganz  gewiss  bei  Nennung  des  neuen  Pn>- 

l,  Die  Fragmente  der  alten  Grabsteine  hat  man  bei  den  Heiiovatiou»- 
arbeiten  teilweise  als  Baumaterialien  benutzt.  Wegen  ihres  hohen  Wertes 
für  die  Genealogie  des  hadLschen  Fürstenhauses  wäre  es  sehr  dankenswert, 
wenn  die  Herausgeber  der  Kunstdenkniäler  des  G rossherzogt  ums  Baden 
unter  Licbtenthal  eine  eingebende  Beschreibung  aller  noch  vorhandenen 
Rote  brächten. 


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Litt<-raturnotizen 


191 


Kurators  das  tiliu>  marchionis  nicht  weggela»>en  halten,  wie  sie  auch 
137h  und  1379  (140.  141)  heidemale  Johann  den  Sohn  de>  Herzogs 
von  Kaiern  und  nirlit  das  zweitemal  schlechtweg  Johann  von  Haiein 
nennen.  Ich  halte  also  daran  fest,  dass  der  1422  genannte  Sohn  de«, 
Markgrafen  Kernhard  der  junge  ist.  Den  Pastor  von  Kcsigheim  aber 
für  einen  natürlichen  Sohn  M.  Hernhanls  anzusehen,  liegt  nicht  der 
geringste  Grund  vor,  da  wir  allein  unter  «Irei  nach  Kaden  genannten 
Geschlechtern  (Z.  38.  3f»3  3öö)  die  Auswahl  hahen.  und  die  Actii 
schon  zu  13f>9  einen  scolar  dominus  Henricus  de  Kaden  anfuhren, 
den  wir  mit  demselben  Hechte  für  einen  aussereheliehen  Sprössling 
de*  hadischen  Hauses  erklären  könnten.  Dasselbe  gilt  nun  wohl  auch 
von  «lein  Hadener  Stiftsprobst  Hernhanl  von  Kaden.  Dass  M.  Jakob 
da- Kadener  Kollegiatstift  in  der  (iründungsurkunde  den  unehelichen 
Söhnen  seines  Hauses  ofTen  hielt,  beweist  doch  nicht  im  mindesten, 
dass  dieser  Kernhard  ein  Sohn  M.  Kernhards  I.  oder  M.  Jakobs  war. 
Seine  Identität  mit  dem  Pastor  von  Hesigheini  wäre  nicht  unmöglich. 
Leider  ist  auf  seinem  Grabsteine  in  der  Hadener  Stiftskirche  nach 
einer  genauen  Zeichnung  und  Heschreibung.  die  ich  der  Güte  Herrn 
Prof.  Valentin  Stössers  in  Kaden-Kaden  verdanke,  kein  Wappen  an- 
gebracht. Die  Umschrift  aber,  wodurch  das  Todesjahr  richtiggestellt 
wird,  lautet:  Anno  dorn  in  i  147f>  die  f»  mensis  Junii  i  obiit  domimi»' 
venerabilis  Hernardus  huins  eeclcsiac  praejvositus  pia(e)  memoria«) 
requiescat  in  paee.  Jiirhfml  7*Wrr. 

I  ber  den  Colmarer  Augustinermönch  Johannes  Hoffmeister 
handelt  Nikolaus  Paulus.  (Der  Augustinermönch  Johannes  Hoff- 
meister. Ein  Lebensbild  aus  der  Heformationszeit.  Freiburg  i.  It., 
Herder  1891.  8°.  XX.  444  S)  Der  Verf.  konnte  bisher  ungedruckte 
Briefe  des  Onlensgenerals  Seripando  an  Hoffmeister  benutzen. 

K  M 

Kd.  Kodemann  veröffentlicht  in  dem  soeben  erschienenen 
„Historischen  Taschenbuch1*  (Sechste  Folge.  XL  Jahrgang  1892)  einen 
Aufsatz  über  .Elisabeth  Charlotte  von  der  Pfalz,  Herzogin 
von  Orleans"  (S  1 — 76).  Die  Arbeit  gründet  sich  hauptsächlich  auf 
die  jetzt  gedruckte  Korrcsjiondenz  der  berühmten  Liselotte.  Sehr 
frisch  und  anziehend  sind  die  Jugenderinnerungen  an  Heidelberg  und 
die  Pfalz,  welche  s.  13  ff',  dargelegt  werden.  Doch  sei  bemerkt, 
dass  die  jetzige  Schreibweise  Oftersheim  ist.        Kart  llartf'rhtrr. 


Der  10.  Hand  der  „Zeitschrift  der  Ges.  für  Keförderung  der 
Geschieht?-.  Altertums-  und  Volkskunde  von  Freiburg,  dem  Kreisgau 
und  den  angrenzenden  Landschaften*  l Freiburg,  Stoll  und  Hader) 
bringt  die  Veröffentlichung  des  Waldkircher  Stadtrechts  vom 
Jahre  1587  durch  Heinrich  Maurer.  1301)  zur  Stadt  erhoben,  er- 
hielt sie  Freiburger  Recht.  Während  aber  dieses  durch  Ulrich  Zasius 
unter  dem  Einflüsse  römischen  Rechtes  umgestaltet  wurde,  bietet 
auch  das  Waldkircher  von  1~>87  reines  deutsches  Recht.    Leider  ist 


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192 


Litteraturnotizen. 


das  Verhältnis  zu  dem  Stadtrecht  von  1470,  welches  in  dieser  Zeit- 
schrift 14,  79  ff.  veröffentlicht  ist,  nicht  untersucht,  auch  nicht  darauf 
hingewiesen,  dass  daselbst  bereits  Mitteilungen  über  das  Stadtrecht 
von  1587  gemacht  sind.  Eine  zweite  Arbeit  desselben  Verfassers  be- 
handelt die  Verfassungsumwälzung  in  Freiburg  vom  Jahre  1388. 


Karl  Hartfelder  bringt  in  einem  Aufsatz  im  letzten  Jahrgang 
des  historischen  Taschenbuchs  die  persönlichen  Beziehungen  des 
Erasmus  von  Rotterdam  zu  den  Päpsten  —  unter  Benutzung  von 
Erasmus'  Briefwechsel  —  zur  Darstellung.  Diese  Beziehungen  —  die 
in  der  reichen  Erasmus -Litteratur  bisher  nicht  im  Zusammenhang 
behandelt  worden  waren  —  sind  deshalb  wichtig,  weil  sie  auf  die 
Parteinahme  des  Erasmus  in  den  kirchlichen  Kämpfen  der  Refor- 
mationszeit nicht  ohne  Einfluss  geblieben  sind.  Das  Verhältnis  des 
gefeierten  Gelehrten  zu  dem  jeweiligen  Papst,  mag  derselbe  nun 
Julius  II.  oder  Leo  X.  oder  Adrian  VI.  oder  Clemens  VII.  oder 
Paul  III.  heissen,  ist  immer  dasselbe.  Erasmus  huldigt  dem  Papst 
und  er  huldigt  —  der  Sitte  der  Zeit  entsprechend  —  mit  überschweng- 
lichen, demütigen  Worten  und  sucht  Schutz  vor  seinen  Anklägern: 
der  Papst  erwidert  mit  ehrenvollen  Ausdrücken  der  Anerkennung, 
mit  Dispensen,  mit  Einladungen  nach  Rom,  mit  Geldgeschenken,  mit 
Schutz  vor  den  Anklägern.  Diese  Gnadenbeweise,  denen  Erasmus 
hohen  Wert  beilegt,  bilden  neben  seinen  religiösen  und  wissenschaft- 
lichen Ansichten  ein  starkes  Band,  das  ihn  mit  der  Kurie  und  der 
katholischen  Kirche  verbindet.  Th.  Müller. 


Über  die  Schulaufführungen  zuStrassburg  und  Sch lettstadt 
im  1H.  Jahrhundert  und  über  Jörg  Wickram  aus  Kolmar  als  Dichter 
von  Schuldramen  finden  sich  Notizen  bei  Paul  Bernhard  Rache, 
Die  deutsche  Schulkomödie  und  die  Dramen  vom  Schul-  und  Knaben- 
spiegel. [Leipziger]  Inaug.-Diss  Liebertwolkwitz,  Druck  von  F. 

Zeugner.  1891.  8°.  79  S.  K  31. 

Von  dem  als  Maler  und  Illustrator  bekannten  Tobias  Stimmer 
ist  eine  bisher  ungedruckte  Komödie  veröffentlicht  worden,  die  der 
Dichter  wohl  für  die  Fastnacht  1581  in  Strassburg  oder  Baden-Baden 
gemacht  hat.  (Tobias  Stimmers  Comedia  mit  18  Federzeichnungen 
desselben  zum  ersten  Mal  herausgegeben  von  Jakob  Owi.  Frauen- 
leid,  J.  Huber.  8".  XXVIIT.  58  S.)  M. 

Die  dritte  Serie  der  „Sammlung  von  Vorträgen,  gehalten  im 
Mannheimer  Altcrtumsverein"  (Mannheim.  Löffler)  enthält  an  Vor- 
trägen, welche  sich  auf  die  Geschichte  des  Oberrheins  beziehen :  Karl 
Christ,  Das  Dorf  Mannheim  und  die  Rechte  der  Pfalzgrafen  an 
Wald,  Wasser  und  Waide  der  Umgegend,  MaxSeubert.  Mannheim 
vor  150  Jahren  und  Mannheims  erste  Blütezeit  unter  Karl  Theodor. 

Weitere  Notizen  müssen  wir  leider  zurücklegen. 


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Das  ElsasB  zur  Karolingerzeit. 

Nachweise  zur  Ortskunde  und  Geschichte  des  Besitzes  der 

reichsländischen  Vorzeit. 

Gesammelt  von 

Hermann  Ludwig  von  Jan. 


Die  folgenden  Nachweise  bewegen  sich  innerhalb  der 
Grenzen  der  reichsländischen  Bezirke  Ober-  und  Unterelsass. 
Dementsprechend  finden  die  dem  karolingischen  Sund-  und 
Nortgau  zugehörigen  Orte  ausserhalb  dieser  Bezirksgrenzen 
keine  Berücksichtigung,  während  dies  andererseits  mit  reichs- 
ländischen Orten  der  Fall  ist,  die  jenseits  der  westlichen  und 
nördlichen  Nortgaugrenze,  auf  dem  Boden  des  einstigen  Saar- 
und  Speiergaus  liegen. 

Aufgenommen  wurden  alle  heute  noch  nachweisbaren  Orte 
der  fränkischen  Zeit,  die  bis  zum  Jahre  000  in  Urkunden 
und  andern  Geschichtsquellen  des  6.  bis  9.  Jahrhunderts  ge- 
nannt sind.  Späteren  zeitgeschichtlichen  Aufzeichnungen  sind 
vereinzelt  Angaben  über  meist  in  der  Folge  urkundlich  be- 
stätigten Besitz  entnommen.  Durch  den  Hinweis  auf  die  Quellen 
—  fast  durchgängig  auf  den  zugleich  die  Litteraturangabe  bieten- 
den jüngsten  Druck  —  sind  die  benutzten  verdächtigen  und 
unechten  Stücke  zu  erkennen.  Untersuchungen  über  die  zweifel- 
haften und  die  thatsächlich  in  spateren  Jahrhunderten  ge- 
fertigten Merowinger-  und  Karolinger- Besitzurkunden  lagen 
ausserhalb  des  Rahmens  der  Arbeit.  Ihr  Ergebnis  würde 
ohnehin  an  der  Thatsache  der  Begüterung  kaum  Wesentliches 
andern  können.  Ebenso  geschah  der  römischen  Vergangenheit 
des  Landes,  als  nicht  in  Betracht  kommend,  keine  Erwähnung. 

Soweit  es  erforderlich  und  möglich  war,  wurde  auf  die  Ur- 
quellen zurückgegangen.  Zu  diesem  Zweck  sind  eine  Reihe 
von  Urkunden  und  Kartularien  in  den  Bezirksarchiven  des 
Ober-  und  Unterelsasses,  sowie  des  Pariser  Nationalarchivs 
durchgesehen,  die  dem  Liber  donationuni  des  Klosters  Weissen- 
burg  und  die  dem  Codex  dipl.  Fuldensis  entnommenen  Namens- 
formen mit  der  Urschrift  verglichen  worden.  Unwesentliche 

ZeiUchr.  f.  Gevch.  d.  OUrrh.  N.  F.  VII.  2.  1  3 


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194 


v.  Jan 


Abweichungen  von  letzterer  im  angezogenen  Drucke  sind  ohne 
besondere  Bemerkung  verbessert. 

Die  Orte  sind  nach  ihren  heutigen  Namen  auf  Grund  des 
vom  Statistischen  Bureau  des  Kaiserlichen  Ministeriums  für 
Elsass -Lothringen  herausgegebenen  Ortschaftsverzeichnisses 
(Strassburg  1884)  aufgeführt.  Der  Anhang  bringt  eine  Liste 
der  alten  Namensformen  mit  dem  Verweis  auf  die  jetzigen. 

Ein  den  Anforderungen  der  Zeit  entsprechendes  orts- 
beschreibendes und  ortsgeschichtliches  Werk  für  das  Reichs- 
land ist  längst  allgemein  als  ein  dringendes  Bedürfnis  aner- 
kannt. Möge  dieses  bescheidene  Bruchstück  eines  solchen  für 
einen  wichtigen  Zeitabschnitt  der  Landesgeschichte  seinem 
Zwecke  gerecht  werden!  Wie  sehr  eine  derartige  Arbeit  bei 
aller  darauf  verwandten  Gewissenhaftigkeit  ergänzungs-  und 
berichtigungsfähig  bleibt,  ist  Jedem,  der  auf  ähnlichem  Ge- 
biete thätig  war,  bekannt.  Auch  die  vorliegende  Veröffent- 
lichung wird  diese  Erfahrung  bestätigen. 

„Für  die  Geschichte  der  Ansiedlung  eines  Landes  muss 
man  zuvörderst  die  Menge  der  Wohnorte  und  die  Art  ihrer 
Verbreitung  kennen",  schreibt  Mone  (Zeitschr.  XIV,  385), 
„ehe  man  die  Entwicklung  des  nationalen  Zusammenlebens 
verstehen  und  darstellen  kann,  denn  die  Bewohnung  hat  nicht 
nur  eine  geographische,  sondern  auch  eine  Wichtigkeit  für  die 
Bildungsgeschichte. u 

In  dieser  Richtung  dürfte  die  beigegebene  Karte,  auf  der 
jeder  in  der  Aufstellung  genannte  Ort  (mit  dem  Hinweis  auf 
die  angeführte  Begüterung)  eingetragen  ist,  einen  anschau- 
lichen Überblick  für  das  Elsass  zu  der  Zeit  bieten,  da  es  an 
erster  Stelle  unter  den  damals  das  Herz  des  Reichs  bildenden 
rheinischen  Landen  stand.    Auf  den  das  waldreiche  Gebirge 
säumenden  fruchtbaren  Lössterrassen,  vorzüglich  am  Ausgang 
der  sich  nach  Morgen  öffnenden  Thäler,  erstanden  die  ältesten 
und  die  meisten  Ansiedlungen,  die  vielfach  schon  früh  Obst- 
baum- und  Rebenanlagen  umgaben:  etwa  fünf  Sechstel  der  zu 
Ende  des  9.  Jahrhunderts  vorhandenen  Orte  liegen  westlich 
der  beiläufig  durch  die  Eisenbahnstrecke  Weissenburg-Basel  be- 
zeichneten Linie,  auf  dem  allerwärts  zur  Niederlassung  bevor- 
zugten, vor  Überschwemmung,  Thalnebel  und  Spätfrost  ge- 
schützten gesegneten  Hügellande,  dessen  ausgedehntem  Vor- 
handensein das  Elsass  seine  frühe  starke  Besiedlung  verdankt. 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit. 


195 


Für  liebenswürdiges  Entgegenkommen  und  freundliche 
Hilfe,  deren  ich  mich  bei  meinen  Untersuchungen  zu  erfreuen 
hatte,  spreche  ich  öffentlich  meinen  verbindlichsten  Dank  aus: 
der  Kaiserl.  Universitäts-  und  Landesbibliothek  in 
Strassburg,  den  Herren  Archivdirektoren  Prof.  Dr.  Wiegan d 
in  Strassburg  und  Archivrat  Dr.  Pfannensch mid  in  Colmar; 
Herrn  Archivrat  Dr.  Schulte  in  Karlsruhe;  Herrn  Archivrat 
Dr.  Koen necke,  Königl.  Staatsarchivar  in  Marburg;  den 
Herren  Francois  Delabordeund  Elie  Berg  er,  Archivaren  des 
Pariser  Nationalarchivs;  dem  Historischen  Verein  der  Pfalz 
und  ganz  besonders  dessen  Konservator,  Herrn  Prof.  Dr.  Har- 
dter in  Speier,  Herrn  Stadtbibliothekar  Dr.  Reuss  in  Strass- 
burg. 

Quellen. 

Urkunden. 

Calmet,  Histoire  eccl.  et  civ.  de  Lorraine.  2«  6dit.  Nancy  1745—57. 
Pieces  jostif.  II. 

—  Notice  sur  la  Lorraine.   Nancy  1756.  I. 
Schoepflin,  Alsatia  diplomatica.   Mannh.  1772.  I. 
Grandidier,  Histoire  de  l'eglise  de  Strasbourg.   Strasb.  1776—78. 

Pieces  justif.  I,  IL 

—  Histoire  de  l'Alsace.   Strasb.  1787.   Pieces  justif.  I,  II. 
Monumenta  German,  hisl.  Diplomata  Imp.  IlannoT.  1872.  I. 

—  Leges.   Hannov.  1835  s.  I,  II  u.  V  (Formulae). 

Zeitschrift  für  die  Gesch.  d.  Oberrh.  Karlsr.  III  (1852),  N.  F.  IV  (1889). 
BrSquigny-Pardessus,  Diplomata,  Chartae  etc.  Paris  1843/49.  I,  II. 
Tardif,  Monuments  historiques.   Paris  1863. 
Teulet-Laborde,  Inventaires  et  documents.    Paris  1863.  I. 
Sickel,  Acta  Reg.  et  Imp.  Karolinorum.  II.  Regenten  der  Urkunden  der 

ersten  Karolinger.   Wien  1867. 
Bohmer-Mühlbacher,  Regesta  Imperii  I.   Innsbr.  1889. 
.Jaffä- Wattenbach,  Regesta  Pontif.  Roman.   Lips.  1885.  I. 
Codex  Laureshamensis  diplom.   Mannh.  1769.  I. 
Traditiones  possessionesque  Wizenburgenses  ed.  Zeuss.  Spir.  1642. 
Codex  diplom.  ad  historiam  Raeticam  ed.  Mohr.   Cur  1843. 
Codex  diplom.  Fuldensis  ed.  Dronke.   Kassel  1850. 
Urkundenbuch  z.  Geschichte  der  Bischöfe  zu  Speier,  herausg.  v. 

Remling.   Speier  1652.  I. 
Trouiliat,  Monuments  de  l'histoire  de  l'ancien  6>ech6  de  Bale.  Porren- 

truy  1852.  I. 
Wirtemberg.  Urkundenbuch.   Stuttg.  1*58.  II. 
Urkundenbuch  der  Abtei  St.  Gallen,  herausg.  v.  Wartmann.  Zürich 

1863  -  66.    I,  II. 

Urkundenbuch  der  Stadt  Strassburg.  Strassb.  1879.  I.,  herausg.  v. 
Wiegand. 

13* 


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196 


v.  Jan. 


Urkondenbuch  der  SUdt  u.  Landschaft  Zarich  bearb.  v.  Escher  u. 

Schweizer.  Zürich  1888.  I. 
Rappoltsteinisches  Urkondenbuch,  hrsg.  v.  Albrecht.  Colmar  1891. 1. 

Eri&hleide  Geschichtsquellen. 

Ravennatis  Anonymi  Cosmographia  ed.  Pinder  et  Parthey.  Berol.  1860. 

Acta  sanctorum  Rolland.  Bruxellis  1643  s.  Jan.  T.  II;  Jun.  T.  I,  III; 
Jul  T.  II;  Aug.  T.  VI. 

Monumenta  German,  hist.  Scriptor.  rer.  Merovingicarum.  Hannov. 
1886,  1888.  I:  Grcgorii  Turonensis  opera;  II:  Fredegarii  et  aliorum 
Chronica.  —  Scriptor.  Hannov.  1826  8. 1:  Annal.  Laims«,  mai.;  Annal. 
Alamann.;  Einhardi  Annal.;  Annal.  Fuldens.;  Annal-  Bertin.;  Hinc- 
mar,  Annal.;  Annal.  S.  Amandi  cont.  II:  Pauli  Geata  Episc.  Met- 
tens.; Gesta  Abbat.  FontanelL;  Thegani  vita  Hludowici  imp.;  Vita 
Hludowici  imp.  (Astron.);  Nithardi  hist;  Monachi  Sangall.  de  gestis 
Karoli  M.  IV:  Chron.  Mediani  mon.  V:  Herimanni  Augiensis  Chron. 
XIII:  Annal.  Veterum  Fragm.  Flodoardi  Hist.  Remens.  Eccl.  XXI: 
Chron.  Lauresh.  XXIH:  Chron.  Ebersheim.  XXV:  Richert  Gesta 
Senon.  Eccl. 

—  —  Libri  confrateniitatum.  Berol.  1884. 

—  —  Poetae  lat.  medii  aevi.   Berol.  1881,  1884.   I,  II. 
Belhomme,  Historia  Mediani  Monast.   Argent.  1724. 

Bouqnet,  Recueil  des  historiens  des  Gaules  et  de  la  France.  Nouv. 

ed.  par  L  Deslisle.   Paris  1869,  1870.   IH,  VII. 
Grandidier,  Histoire  de  l'eglise  de  Strasbourg.  Strasb.  1776.  I.  Text 

u.  Pieces  justif. 

—  Histoire  de  l'Alsace.   II.  Pieces  justif. 

Mone,  Quellensammlung  der  bad.  Landesgesch.  Karlsr.  1848.  I. 
Zeitschrift  für  die  Gesch.  des  Oberrheins.  Karlsr.  1861.  XIU. 
Code  histor.  et  diplom.  de  la  Tille  de  Strasbourg.   Strasb.  1843 

—48:  M.  Berler,  Chronik. 
Schmidt,  Ch.,  Histoire  du  chapitre  de  Saint-Thomas.   Strasb.  1860. 
Hanauer,  Les  Constitution»  des  campagnes  de  TAlsace  au  moyen-age. 

Paris  et  Strasb.  1864. 

Angezogen  zur  Vergleichug  and  Erg&nzsng  der  Angiben: 

Schoepflin,  Alsatia  illustrata.   Colmar  1751.   I.  —  Trad.de  Raven  er. 

Mulh.  1851.  III. 
[H orr er],  Dictionnaire  d'Alsace.   Strasb.  1787. 
Grandidier,  Oeuvres  hist.  inedites.   Colmar  1865767.   I»  V,  VL 
Stoffel,  Dictionnaire  topogr.  du  departement  du  Haut-Rhin.  Paris  1868. 

—  Topograph.  Wörterbuch  des  Ober- Elsasses.   Mülh.  1876. 
Förstemann,  Altdeutsches  Namenbuch.   Nordh.  1872.  n. 
Bossler,  Die  Ortsnamen  im  ünterelsass,  im  Oberelsass.   Zeitschr.  f. 

deutsche  PbUologie  VI  (1875),  IX  (1878). 
So  ein,  Die  althochdeutsche  Sprache  im  Elsass  vor  Otfried  von  Weissen- 

bürg.   Strassb.  Studien  I  (1883),  114  f. 
Schricker,  Aelteste  Grenzen  und  Gaue  im  Elsass.   Strassb.  Studien  U 

(1884),  305  f. 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit.  197 


Wieg  and,  Aeltere  Archivalien  der  Abtei  Münster  i.  E.   MittheiL  d.  Intt. 

f.  öeterr.  Geschichtsforschung.    Innsbr.  X  (1889),  76  f. 
Schalte,  Zu  den  Verbrüdeningsbüchern  von  St.  Gallen  u.  Reichenau 

Das.  XI  (1890),  123  f. 
Jahrbücher  der  deutschen  Geschichte.   Bonnell,  Die  Anfang*  des 

karoling.  Hauses.   Berl.  1866. 

—  Brejsig,  Jahrbücher  d.  frank.  Reichs  714—741.   Leipx.  1869. 

—  Hahn,  desgl.  741-752.   Berl.  1863. 

—  Oelsner,  Jahrb.  des  frank.  Reichs  unter  K.  Pipin.   Leipz.  1871. 

—  Abel-Simson,  desgl.  unter  Karl  d.  Gr.   Leipz.  1888,  1883. 

—  Simson,  desgl.  unter  Ludwig  d.  Fr.    Leipz.  1874/76. 

—  Dämmler,  Geschichte  des  ostfränk.  Reichs.   Leipz.  1887/88. 

Pur  die  mittelalterliche  Grenzbexelchaug: 

Longnon,  Atlas  historique  de  la  France.   Paris  1884 f. 
Schricker,  Aelteste  Grenzen  und  Gaue  im  Elsass  a.  a.  0. 
Schulte,  Gesch.  der  Habsburger  in  den  ersten  drei  Jahrb.  Innsbr.  1887. 
S.  136/136. 

In  den  folgenden  Nachweisen  erscheinen  begütert:1) 

Die  Kirche  von  Strasburg  in  Bischofsheini,  f  Dumenheim, 
Eschau,  Heiligenberg,  Kriegsheim,  Lipsheim,  Plobsheim,  Rufach,  Still, 
Urmatt,  Wittisheim. 

Das  Donist ift  Strassburg  in  Breuschwickersheim,  Geispolsheim. 

Kloster  And  lau  in  Andlau,  Kinzheim,  Marlenheim,  Meistratz- 
heim,  Mittelbergheim,  Stotzheim,  Walf,  Zinsweiler. 

Kloster  Arnulfsau  s.  Kl.  Schwarzach. 

Kloster  Ebersmünster  in  f  Alschweiler,  Artolsheim,  Arzen- 
heiin,  Baldenheim.  Baldersheim,  Barr,  Battenheim,  Bergholz,  Bi  es  heim, 
Bindernheim,  Bollweiler,  Ebersheim,  f  Edenburg,  Egisheim,  Ehn- 
weyer,  Grussenheim,  Gundolsheim,  Hilsenheim,  Hindisheim,  Hirzfelden, 
Hattenheim .  Iiikirch,  Kestenholz,  Kinzheim,  Kogenheim,  Künheim, 
Limersheim,  Logeinheim,  Metzerai,  Mittelweier,  Müttersholz,  Nieder- 
(Ober-)  Rathsamhausen,  f  Niffern,  Nordhausen,  Orschweiler,  Räders- 
heim,  f  Reggenhausen,  Regisheim,  Rimbach-Zell,  Rülisheim,  Scher- 
weiler,  Schwobsheim,  +  Sermersheim,  Sermersheim,  Sigolsheim,  Stotz- 
heim, Sulz,  Uttenhcim,  Walf,  f  Weiler,  Wittisheim. 

Kloster  Erstein  in  Gressweiler. 

Kloster  Eschau  in  Bindernheim,  f  Dumenheim,  lllkirch,  Kesten- 
holz, Kinzheim,  Rufach,  Strassburg. 

Kloster  Haslach  in  Fürdenheim,  Kirchheim,  Marlenheim, 
t  Wege. 

Kloster  Hohenburg  in  Baldersheim,  Brunstatt,  Carspach,  Gun- 
dolsheim, Heidweiler,  Heimersdorf,  Hirsingen,  Illfurt,  Kinzheim, 
Lomschweiler,  Oberehnheim,  Regisheim,  Reiningen,  Rosheim,  Rülis- 
heim. 

x)  Die  abgegangenen  Orte  sind  mit  f  bezeichnet. 


198 


v.  Jan. 


Kloster  Hönau  in  Achenheim,  Barenbacb,  Barr,  Beinheim, 
Berstett,  Bettenhofen,  Breuschwickersheim,  Dahlenheim,  Diefenbach, 
Eckboisheim,  f  Edenburg,  FOrdenheim,  Gambsheim,  Geispolsheim, 
Hatten,  Hönheim,  Hohengöft,  Hürtigheim,  Huttenheim,  Kauffenheim, 
Kilstett,  Kirchheim,  Ittenbach,  Muhlhausen,  Nieder-  (Ober-)  Modern, 
t  Nieffern,  Odratzheim,  Offendorf,  Osthofen,  Ringendorf,  Rösch  woog. 
Rothau,  Runzenheim,  Schiltigheim ,  Schwindratzheim,  f  Störbach, 
Urmatt,  Wangen,  Weyersheim,  Wisch,  Wöllenheim. 

Kloster  Leberau  in  Andolsheim,  Bennweier,  Enzheim,  FOrden- 
heim, Gemar,  Grussenheim,  Hindisheim,  t  Ingmarsheim,  Limersheim, 
Markolsheim,  Wolxheim. 

Kloster  Masmünster  in  Ballersdorf,  Brubach,  Dammerkirch, 
Ensisheim,  Gewenheim,  Gildweiler,  Herlisheim  (Ob.-Els.),  Hundsbach, 
Ingersheim,  Logeinheim,  Mülhausen,  Nieder- (Ober-)  Burnhaupt,  Nieder- 
spechbach,  Niedersteinbrunn,  Obermorschweiler,  Rixheim,  Rölingen, 
Sigolsheim.  Uffholz,  Zillisheim. 

Kloster  Maursmünster  in  f  Büren,  Dimbsthal,  t  Durenbach, 
Gotteuhausen,  Hägen,  Hengweiler,  Lochweiler,  Ottersweiler,  Rein- 
hardsmünster,  Reutenburg,  Schwebweiler,  Schweinheim,  Singrist, 
Thal  bei  Maursmunster. 

Kloster  Münster  (im  Gregorient hal)  in  f  Altdorf,  f  Altheim. 
Baigau,  Bergheim,  Colmar,  Dessenheim,  f  Dinzheim,  Egisheim,  Fessen- 
heim, Heidolsheim,  Heiteren,  Jebsheim,  Modenheim,  Mühlbach,  Munzen- 
heim,  Oberhergheim,  Obersaasheim,  Ohnenheim,  Rappoltsweiler,  Sund- 
hofen, Türkheim,  Uffholz,  Ungersheim,  Weier  im  Thal. 

Kloster  Murbach  in  Achenheim,  f  Altheim,  Balschweiler,  Ban- 
zenheim,  Baronsweiler,  Bartenheim,  Bergheim,  Bernweiler,  Blotzheim, 
f  Bodenheim,  Bollweiler,  Didenheim.  Dorlisheim,  Dossenheim,  f  Dürren- 
gebweiler,  f  Ellenweiler,  Enzheim,  Epfig,  f  Erbenheim,  f  Essweiler, 
Exbrücke,  Fessenheim,  Flachslanden,  Geberschweier ,  Gildweiler. 
Grassendorf,  Gundolsheim,  Gunstett,  Häsingen,  f  Hammerstatt,  Hei- 
weiler, Hettenschlag,  Hindisheim,  Hindiingen,  Hipsheim,  Hirzfelden, 
Holzweier,  Hüttenheim,  Ingersheim,  t  Kinzingen,  Kolbsheim,  Krauter- 
gereheim,  Leimen,  Liebenzweiler,  Lutterbach,  Meienheim,  Merxheim r 
Modenheim,  Niedermorschweiler,  Orschweier,  Osthausen,  f  Ostheim, 
Ottmarsheim,  Pfastatt,  Pfetterhausen,  Pulversheim,  Rödersheim,  Rösch- 
woog,  Rumersheim,  Sausheim,  Schlettstadt,  Sesenheim,  Ungersheim, 
Wattweiler,  Weckolsheim,  Wickerschweier,  Winzenheim,  Wittenheim. 
Wörth,  Wolxheim,  Zillisheim. 

Kloster  Niedermünster  in  Barr,  Blienschweiler ,  Boozheim, 
Brunstatt,  Gertweiler,  Heimersdorf,  Hirsingen,  Kogenheim,  Oberehn- 
heim,  Ottrott,  St.  Nabor,  Sermersbeim,  Sulzbad. 

Kloster  St.  Nabor  (St.  Avold,  Bez.  Lothringen)  in  Altdorf. 

Kloster  St.  Pilt  in  Deutsch-Rumbach,  Gemar,  Gross- Rumbach, 
.  Hingrie,  Kinzheim,  Klein-Rumbach,  Nangigoutte,  Wanzel. 

Kloster  St.  Siegmund  (St.  Markus)  in  Geberschweier,  Pfaffen- 
heim,  Sulzmatt. 


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Da*  Eltyusa  zur  Karolingerzeit. 


19!) 


Kloster  St.  Stephan  (in  Strasburg)  in  Bolsenheim,  f  Botebar, 
t  Egesheim,  Lomersheim,  I  jpsheim,  Schiltigheim,  Wangen,  Wibolshcim. 

Kloster  St.  Thomas  (in  Strassburg)  in  f  Adelshofen,  Altdorf, 
Eckboisheim,  Gugenheim,  Mölsheim. 

Kloster  Weissenburg  in  f  Altbronn,  Alteckendorf.  Altenhcim, 
Bärendorf,  Barr,  Batzendorf,  ßeinheim,  Berg,  Berstett,  Bettweiler, 
Biblisheim,  Bissert,  Blienschweiler,  f  Bodenheim,  Bosselshausen,  Buchs- 
weiler, Büsweiler,  Burgheim,  Üahlenheim,  Dangolsheim,  Dauendorf, 
Dehlingen,  Dengelsheim,  Dettweiler,  Donnenheim,  Drulingen,  Dttr- 
ningen,  Dunzenheim,  Durstel,  Eberbach,  Ettendorf.  Forstfeld,  f  Fran- 
kenheim, Fröschweiler,  Geisweiler,  Gerlingen,  Görsdorf,  Gries,  Hägen, 
Hambach,  Hatten,  Hegeney,  Herlisheim  (Unt.-Els.),  Hönheim.  Hoh- 
weiler,  Hottendorf,  Ingenheim,  Ingweiler,  Issenhausen,  Ittenheim, 
Ittlenheim,  KaufFenheim,  Kirweiler,  Kogenhcim,  Krastatt,  Kröttwciler, 
Kühlendorf,  Kutzenhausen,  I^ach,  Laubach,  Leutenheim,  Li  Ihausen. 
Ix>hr,  Lorenzen,  Lupstein,  Mackweiler,  Marlenheim,  Mattstall,  Matzen- 
heim, Meistratzheim,  Merkwciler,  Mietesheim,  Minwersheim,  Mitsch- 
dorf,  Mittelbcrgheim,  Monsweiler,  Morschweiler,  Münchhausen,  Mutzen- 
hausen,  Nieder-  (Ober-)  Betzendorf,  Niederbronn,  Nieder-  (Ober-)  Mo- 
dern. Niefern,  Oberdorf,  Offenheim,  Ohlungen,  Ohnheim,  Olwisheim. 
Pfaffenhofen,  Pfettisheim,  Pisdorf,  Preuschdorf,  Quatzenhcim,  Rangen, 
Riedheim,  Rimsdorf,  Ringcldorf,  Ringendorf,  Rohrweiler,  Rott,  Rot- 
telsheim, Saasenheim,  Sachsenhausen,  Schaffhausen,  Schalkendorf, 
Schwindratzheim,  f  Semheim,  Sesenheim.  Sicweiler,  Stotzheim,  Strass- 
burg, Sulzbad,  Sulz  u  Wald,  Ticffenbach,  Tränhciin,  Uhlweiler,  Uhr- 
weiler, Uttenheim,  Wahlenheim,  Waldolwisheim ,  Walf,  Wangen, 
t  Wasenburg,  Weitbruch,  Westhofen,  Weyersheim,  Wingen,  Witters- 
heim, Wiwersheim,  W'öllenheim,  Wolschheim,  Wolxheim,  Zehnacker, 
Zinsweiler,  Zutzendorf. 

Die  Kirche  von  Spei  er  in  Jebsheim. 

Kloster  Ettenheimmünster  (Baden)  in  Benfeld,  Eptig,  Nieder-, 
Mittel-,  Oberhausbergen,  Rufach,  Strassburg. 

Kloster  Fulda  (Preussen,  Prov.  Hessen)  in  f  Altbronn,  Avols- 
heim,  Barr,  Bernolsheim,  Breuschwickersheim,  Diebolshcim,  Dingsheim, 
Dinsheim,  Friedelsheim,  Friesenheim,  Gingsheim,  Handschuhheim, 
Heidolsheim,  Hönheim.  Hürtigheira,  Hüttenheim,  Kienzheim,  Kogen- 
heim,  Krautergersheim,  f  Nieffern,  Oberehnheim,  Oberschäffolsheim, 
Ostheim,  Rosheim,  Strassburg,  Walf. 

Kloster  Gengenbach  (Baden)  in  Kinzheim,  Scherweiler. 

Kloster  Hornbach  (Bayern,  Pfalz)  in  f  Elbersweiler,  Wasseln- 
heim. 

Kloster  Klingenmünster  (Bayern,  Pfalz)  in  f  Seelhofen. 

Kloster  Lorsch  (Hcssen-Darmstadt)  in  Brumath. 

Kloster  Schuttern  (Baden)  in  Herlisheim  (Ob.-Els.). 

Kloster  Schwarzach  (Baden)  —  vor  825  Arnulfsau  (im  Elsass) 
—  in  Dangolsheim,  Drusenheim,  Ittlenheim,  Kriegsheim,  Küttolsheim, 
Ijunpertheim,  Meistratzheim,  Schwindratzheim,  Sesenheim,  Tränheini, 
Vendenhcim,  Wangen.  Zeinheim,  Zinsweiler. 


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200 


r.  Jan. 


Die  Kirche  von  Cur  in  Schlettstadt. 
Kloster  Granfelden  (Schweiz,  Kant.  Basel)  in  Sigolsheim. 
Kloster  St  Gallen  in  Gemar,  Habsheün,  Kembs,  Ohnenheim. 
f  Böschweiler. 

Kloster  Zürich  in  f  Altheim,  Ammerschweier,  f  Karlisbach, 
Kienzheim,  Kinzheim,  Schlettstadt 

Die  Kirche  von  Keims  in  Bischheim,  Bischofsheim. 
Kloster  Etival  (Stivagium,  Dep.  des  Vosges)  in  Andlau,  Sigols- 
heim. 

Kloster  Luxeuil  (Luxoviensis  monast.,  Dep.  Hante-Säone)  in 
f  Alschweiler,  Arzenheim,  Bennweier.  Eglingen,  Häsingen,  Ingersheim, 
Niederranspach,  Rodern,  Rosheim,  f  Sappenheim,  Sulz,  Wittenheim, 
Zellenberg. 

Kloster  Moyenmoutier  (Medianum  monast.,  Dep.  des  Vosges) 
in  Bergheim,  Hindisheim,  Krautergersheini,  Niederehnheim. 

Kloster  St.  Denis  (bei  Paris)  in  Adamsweiler,  Andolsheim, 
Bennweier,  Berstheim,  Friedolsheim,  Gemar,  Grnssenheim,  Hindisheim, 
Leberau.  f  Mauchenheim,  Orschweiler,  Rappoltsweiler,  St.  Pilt, 
Schäffersheira,  Sesenheim. 

Kloster  St.  Die  (Dep.  des  Vosges)  in  Hunaweier,  Ingersheim, 
Mittel weier,  Sigolsheim. 

Kloster  Senones  (Dep.  des  Vosges)  in  Grandfontaine,  Saales. 

Beretheida,  Gemahlin  des  Grafen  Ulrich  vom  Argen-  und  Linz- 
gau, in  Kembs,  Schlierbach,  Sierenz. 

Berta,  Tochter  K.  Ludwigs  d.  Deutschen,  Äbtissin  des  Klosters 
Zürich,  in  Ammerschweier,  Schlettstadt. 

Erchengar,  Graf  vom  Nortgau,  in  Blienschweiler,  Kinzheim. 

Fulrad,  Abt  von  St.  Denis,  in  Andolsheim,  Gemar,  Grussenheim, 
Orschweiler,  Rappoltsweiler,  Sundhofen. 

Liutward,  Bischof  von  Vercelli,  Erzkaplan  K.  Karls  III.,  in 
f  Breitenheim.  Kinzheim,  Schlettstadt,  Winzenheim. 


Ichenheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strasburg.1)  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 736  in  H&chinhaim  (Pard.  H,  369);  Kl.  Hönau  884  in  Hakinheim 
(Grandid.  Egl.  Hb,  276;  Reg  Imp.  I,  No.  1641). 

Adamsweller,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  St.  Denis 
777  in  Adaimareia  villa  (?)  (Tardif  Monum.  61). 

Adelshofen,  abg  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Schiltigheim,  Strassburg.  -  Be- 
gütert: Kl.  St.  Thomas  in  Strassburg  gegen  820  in  vicum  Adelnohes- 
hoten  (Str.  Urk.-B  I,  43). 

Alschweiler,  abg.  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Sulz,  Gebweiler.  -  Begütert: 

')  Der  erste  der  beiden  hier  an  letzter  Stelle  genannten  Ortsnamen 
bedeutet  stets  den  Kanton,  der  zweite  den  Kreis,  zu  welchem  der  auf- 
geführte Ort  gehört.  Diese  Abkürzung  ist  von  der  Redaktion  vorge- 
nommen worden.  Schulte. 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


201 


Kl.  Luxeuil  815  in  Allerico- villare  (Teulet-Lab. ,  Inv.  et  doc  1,6;  rgi. 
Dickel,  Acta  spuria  S  419);  Kl.  Ebersmünster  817  in  villa  Alreswilre 
(Grandid.  Egl.  IIb,  170;  vgL  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

41tbrono.  abg.  Dorf  (beute  Hof ,  Gem.  Ergersheim,  Kt.  u.  Kr.  Möls- 
heim —  Begütert:  Kl.  Weissenbnrg  787  in  Aldebrunnua,  Hildbrunnus; 
742  in  Aidebrunnaa  (Trad.  Wiz.  No.  35  u  162;  52);  Kl.  Fulda  788,  798 
in  Alabruonen  (Cod.  dipl.  Fuld  No.  89,  148) 

Altdorf,  abg.  Dorf,  Gem.  Wettolsbeim,  Winzenheim,  Colmar.  —  Be- 
gütert: Kl.  Münster  898  in  villa  Altdoroff  (Cartul.  Minister  No.  19  S.  10 
im  Cohn.  Bez.-Arch). 

AUdorf,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim  —  Begütert:  Kl.  St  Nabor  787 
apud  Altorf  juxta  Tannae  villam  (Calmet,  Hist.  Lorr  2.  £d  üb,  118);  Kl. 
St  Thomas  in  Strassburg  gegen  K20  in  Altorf  (Str.  Urk.-B.  I,  43). 

Alteckendorf,  Dorf,  Hoehfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weiss en- 
burg  742  in  Echanhaime,  um  744  in  villa  Ecchenheim,  774  in  villa  Ecchen- 
thorf  (Index:  Ecchendorpf),  780  in  villa  Eccenhaini  (Index:  Echenheim), 
um  787  in  Ecchenheimomarca  (Trad  Wiz  No  52,  188,  133,  90,  135). 

Altenhelm,  Dorf,  Kt.  n.  Kr.  Zabern  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  774  in  Altaime  maroa,  Althaimaraarcha;  774  in  Althaira  (Trad 
Wiz.  No.  53  u.  178;  57) 

Altheim,  abg.  Dorf  zwischen  Bebeinheim  u  Zellenberg,  Kaysersberg, 
Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  728  in  Althaim  (Pard.  II,  357); 
Kl.  Münster  759  in  Altbeim  villa  (Rapp.  Urk -B.  1,1);  Kl.  Zürich 
877,  878  in  villa  Altheim  (Zürich.  Urk.-B.  I,  53,  57). 

Ammerscowoier,  Stadt,  Kaysersberg,  Rappoltsweiler.  —  Villa  regia. 
—  Begütert:  Berta,  Tochter  K.  Ludwigs  d.  Deutschen,  869  in  Amalrici 
villare  (Zürich.  Urk.-B.  I,  40);  Kl.  Zürich  879  in  loto  Amelricheswilare 
(das.  58)  Ferner  erwähnt:  gegen  670  Amalrici  villare  (Acta  ss.  Boll  Iun. 
T.  111,873;  Richen  Gesta  Senon  Eccl.  MG.  8S.  XXV,  260). 

Andlao.  Stadt,  Barr,  Schlettstadt.  —  Frauenstift,  unmittelbar  dem 
päpstlichen  Stuhle  unterstehend,  gegründet  880  von  Richardis,  Tochter 
Erchengars,  Grafen  vom  Nortgau,  und  Gemahlin  K.  Karls  III.,  bei  einer 
von  ihren  Vorfahren  gestifteten  Kirche  —  ecclesia  S.  Salvatoris  in  loco, 
qui  dicitur  Eleon,  constructa  —  (Grandid.  Egl.  IIb,  270).  —  Erwähnt: 
884  monasterium  puellarum,  quo  dicitur  Eleon,  Rigarda  ...  in  proprietate 
sua  paterna  a  fundamento  construxit  (Urk.  Karls  III.,  Grandid.  Egl.  üb, 
272);  886  monasterium  quod  dicitur  Andelaha  (das.  279;  Reg.  Imp.  I, 
No.  1672);  887  Andelahense  coenobium  (Herim.  Aug.  Chron.  MG.  SS.  V, 
U)9);  884  schenken  Karl  III.  locum  Andaloia  nominatum  dem  vorgenannten 
Frauenstätt  Eleon  (Grandid.  Egl.  üb,  307),  Richardis  dem  letzterem  unter- 
stehenden Kl.  Etival  ecclesiam  sancti  Andreae,  die  Pfarrkirche  von  A. 
(Grandid.  Als.  Ib,94). 

Andolshelm.  Dorf,  Kantonshatiptort ,  Colmar.  —  Begütert:  Fulrad, 
Abt  von  St.  Denis,  768  in  Ansulfishaim  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2);  Kl.  Leber  au 
um  770,  beatat.  803  in  Anbolzheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  149;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  8.  404/405);  Kl  St.  Denis  777  in  Ansulsishaim ,  Ansulses- 
haim  (Rapp.  Urk  -B.  I,  2,  3).  ^  *\ 

Artolshelm,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstailt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 


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202 


v.  Jan. 


münster,  Dinghof,  817  in  Artolvesheim,  bestät.  824  in  Artolsheim,  82» 
in  Artolvesheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  172,  179,  191;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S.  426). 

Arzenhelm,  Dorf,  Andolsheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster, Dinghof,  gegen  670  in  Arcenheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid. 
Als.  üb,  18),  bestät.  824  (Grandid.  Egl.  üb,  178;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS. 
XXÜI,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl  Luxeuil  815  in  Arzen- 
heim  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc.  1,6;  vgl  Sickel,  a.  a.  0.  S.419). 

Asswetler,  Dorf.  Drulingen,  Zabera.  —  Erwähnt:  718  actum  in  Asco- 
villari,  actum  in  Ascowilare  (Trad.  Wiz.  No  194,  227). 

Aaenheim,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Erwähnt:  819  actum  in 
villa  Augia  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  127). 

AfOUheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Fulda  788 
in  Hnnzolfeshaim  (?)  (Cod.  dipl.  Fuld  No.  89). 

Bärendorf,  Dorf,  Drulingen,  Zabera.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
718  ad  Berunivillare;  846  in  Beronivilla;  847  in  Beronowilare  (Trad  Wiz. 
No.  194  u.  224;  270,  271;  200). 

Baldenheim,  Dorf,  Markolsbeim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster gegen  670  in  Baldenheim  (Chron.  Ebersh  ,  Grandid.  Als.  IIb,  18). 
bestät.  817,  824  (Grandid.  Egl.  IIb,  171.  178;  Chron.  Ebersh  MG.  SS. 
XXDI,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  gegen  Ende  d.  9.  .Tahrh.  (?) 
Boltenhaim  (MG.  Lib.  Confr.  32). 

Baldersheim,  Dorf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster um  680  in  Balteresheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als  IIb,  22 
u.  MG.  SS.  XXIII,  438),  bestät  817  (Grandid.  Egl.  IIb,  168;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Hohenburg  um  680,  bestät.  837  in  Bötersheim 
(Grandid.  Egl.  Hb,  207;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  417). 

BalgtU,  Dorf,  Neubreisach,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster  896 
in  Palgowa  (Rapp.  Urk.-B.  I,  3). 

Ballersdorf,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Masmünster 
823  in  BalderichesdorfT  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S.  420). 

Balsch  weller,  Dorf,  Dammerkirch,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 728  in  Baltowiler  (Pard.  II,  856). 

Ba Dienheim,  Dorf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
795  in  Pancinhaim  —  actum  in  villa  P.  —  (Als.  dipl.  I  58). 

Birenbach,  Dorf,  Schinneck,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  810 
in  Beronia  (?)  (Grandid.  Egl.  IIb,  153;  Als.  Ib,  59). 

Baronsweiler,  Dorf,  Dammerkirch,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach  796  in  marcka  Baronewillare  (Als.  dipl.  I,  59). 

Barr,  Stadt,  Kantonshauptort,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster um  680  in  Barro  (Chron.  Ebersh ,  Grandid.  Als.  Hb,  21  u.  MG. 
SS.  XXHI,  438);  Kl.  Niedermünster  gegen  720  in  Barre  (Pard.  II,  319): 
Kl.  Fulda  788  in  Barru,  798  in  Bearum  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  89,  148); 
Kl.  Weissenburg  820  ad  Barram  (Trad.  Wiz.  No.  69);  Kl.  Hönau 
884  in  Barra  (Grandid.  Egl  IIb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No  1641). 

Bartenheim,  Dorf,  Landser,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
829  in  Bartenhaim  (Als.  dipl.  I,  74). 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit. 


'203 


Battenhelm.  Dorf,  HabBheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster  817  in  Batenheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  169;  Tgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  426). 

Betzendorf,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  739  in  Batsinagmi  (Trad.  Wiz  No.  14) 

Beinheim,  Dorf,  Selz,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
773  in  Bainenchaim ;  774  in  Banenhaim  marcha,  Banencheiromarcha ;  774 
ad  Beninhairn  (Trad.  Wiz.  No.  128;  03  u.  178;  64);  Kl.  Hönau  884  in 
Ikininheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg.  Imp  I,  No.  1641). 

Benfeld,  Stadt,  Kantonshauptort,  Erstein.  -  Begütert:  Kl.  Etten- 
beimmünster  762  in  Beneveldin  (Grandid  Egl.  IIb,  93). 

Benoweier,  Dorf,  Kay  Orsberg,  Kappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl. 
St  Denis  777  in  Bebonovillare  (Rapp.  Urk.-B.  1,3);  Kl.  Luxeuil  815 
in  Bebonisvillare  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc.  1,6;  vgl  Sickel,  Acta  spuria 
S.  419);  Kl.  Leberau  847  (V)  in  Bebonis  villare  (Grandid.  Egl.  IIb,  230). 

Berg,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl  Weissenburg  716 
in  rilla  Monte;  718  ad  Monte  quod  dicitur  Bergua,  Pergus;  in  villa  Monte; 
724  in  villa  Monte;  771  in  fine  Bereregas,  Berreregus;  788  in  Berg;  807 
in  Berge  (Trad.  Wiz.  No.  196;  194  u.  224;  195;  257;  245  u.  250;  197; 
199).  —  Ferner  erwähnt:  713  actum  in  villa  que  vocatur  Monti,  737 
actum  in  villa  Monti  (Trad.  Wiz.  No.  233,  37);  764  actum  villa  Bergas 
(Als.  dipl.  I,  33). 

Bergheim,  Stadt,  Kt.  u.  Kr.  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  Moyen- 
moutier  um  700  in  Bercheim  (Hist.  Med.  Monaat.  110);  Kl.  Murbach 
728  in  Perehhaim  (Pard.  11,356);  Kl.  Münster  769  in  fine  vel  in  villa 
Bercheim  marca  (Rapp.  Urk.-B.  I,  1). 

Bergheim  s.  Mittelbergheim. 

Bergholz,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Ebersmün- 
ster um  680  in  Bercholz  (Chron  Ebersh  ,  Grandid.  Als.  IIb,  22  u.  MG. 
SS.  XXIU,  438),  bestät.  817  (Grandid.  Egl.  Ub,  169;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  426).  —  Ferner  erwähnt:  Vor  der  Gründung  von  Kl.  Murbach 
(gegen  727)  Aufenthaltsort  Pirmins  und  seiner  Gefährten,  „quidam  autem 
.  . .  Bercholz  venerunt  ibique  domos  parvas  de  lignis  debilibus  con- 
Btruxerunt."  (Notitia  fundat.  Murbac  Abbatiae,  Grandid  Als.  Ub,  71.) 

Bergholz-Zell,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Gebweiler.  -  Vor  der  Gründung  von 
Kl.  Murbach  (gegen  727)  Aufenthaltsort  Pirmins  und  seiner  Gefährten: 
»Brevi  vero  tempore  Bercholz  permanentes,  in  locum  vicinum,  nunc  Berc- 
holtz-Zell  Dominatum,  se  transtulerunt  et  capellam  . .  .  construxerunt". 
(Notitia  fundat.  Murbac.  Abbatiae,  Grandid.  Als.  nb,  71.) 

Bernolsheim,  Dorf,  Brumath,  Strasaburg.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
798  in  Beroldasheim  (Cod.  dipl.  Fuld  No.  148). 

Bernweiler,  Dorf,  Sennheim,  Thann.  -  Begütert:  Kl.  Murbach  784 
in  Barunwilare  (Als.  dipl  I,  53). 

Berstett,  Dorf,  Truchtersheim,  Strasburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 760  in  Bardesteti  —  Index  Bardestat  —  (Trad.  Wiz  No.  138);  Kl. 
Hönau  884  in  Bardestat  (Grandid.  Egl  IIb,  276;  Reg  Imp.  I,  No  1641). 

Bentheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  St.  Denis 
777  in  Benisthaira  (Tardif  Monum.  61). 


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t.  Jan 


Betbar.  abg.  Dorf,  Kr.  Weissenburg.  —  Erwähnt:  633  —  Bedebur 
—  als  Grenzbestimmung  des  dem  Kl.  Weissenburg  gehörigen  „Untern 
Mundata"  (MG.  Dipl.  I,  150). 

Betschdorf  s  Ober-,  Niederbetschdorf. 

Bettenhofen  Dorf,  Gem.  Gambsheim,  Brumath,  Strassburg.  —  Be- 
gütert: Kl.  Hönau  884  in  Biura(?)  (Grandid.  Egl.  nb,  275;  Reg.  Imp.  I, 
No.  1641). 

Bettweiler,  Dorf,  Dittlingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
713  in  marra  Bettune  (Trad.  Wiz.  No.  202). 

Biblifbeim,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert.  Kl.  Weissen- 
burg 773  in  Biburesdorf;  774  in  Biberesdorf,  Biberestorf;  Biberesthorf 
(Index:  Biberesdorpf);  780  infra  raarcha  Biberestorf;  781  in  Biberesheimo- 
marcu;  784  in  villa  Biberesthorf;  824  in  Biberes  dorph  —  Index  Biberes- 
dorpf —  (Trad.  Wiz.  No.  128;  53  u.  178;  54;  190;  121;  111;  171).  — 
Ferner  erwähnt:  824  actum  in  villa  prefata  Biberesdorph;  837  actum  in 
villa  Biberesdorf  (Trad.  Wiz  No.  171 ;  166). 

Blesheim,  Dorf,  Neubreisach,  Colmar  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster um  900  in  Bezenesheim  (Cliron.  Ebersh ,  Grandid.  Als.  IIb,  24 
u.  MG.  SS.  XXIII,  439). 

Bfetlenhelm,  Dorf,  Brumath,  Strassburg.  ™  Erwähnt:  826  Buthenhem 
(Acta  88.  Boll.  Aug.  T.  VI,  511). 

Bindernheim,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster  673  in  Binrenheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  Hb,  20  u. 
MG.  SS.  XXHI,  437),  bestat.  817  in  Birenheim;  824  in  Birnheim,  Binren- 
heim; 829  curtis  dominica  in  Binrenheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  172;  179; 
192;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Eschau  778  in  Birnheim 
(Grandid.  Als.  Hb,  75). 

Bischheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kirche  von 
Reims  um  530  in  villa  Piscofesheim  (?)  (Pard.  1,  85;  Flodoardi  Hist.  Re- 
mens.  Eccl.  MG.  SS.  XIII,  429). 

Bischofshella,  Dorf,  Rosheim,  Molsheim.  —  Begütert:  Kirche  von 
Reims  um  530  in  villa  Piscofesheim  (?)  (Pard.  I,  85;  Flodoardi  Hist.  Re- 
mens.  Eccl.  MG.  SS.  XHI,  429);  Kirche  von  Strassburg  662  curtis 
regia  in  pago  qui  dicitur  Bischovisheim  (Strassb.  Ürk.-B.  1,  1),  Biscoves- 
heim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid  Als.  IIb,  13  u.  MG.  SS.  XXIII,  433). 

Biaieit,  Dorf,  Saarunion,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
699  ad  Bisariga;  ad  Bisanga  (Trad  Wiz.  No.  205  ;  240). 

BllenschveUer,  Dorf,  Barr,  Schlettstadt  —  Begütert:  Kl.  Nieder- 
münster gegen  720  in  Blienswilere,  Blienswilre  (Pard.  11,318,319);  Kl. 
Weissenburg  742  in  Pluenhame  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  52);  die  Kirche 
von  Strassburg,  bezw.  der  von  ihr  Besitz  eintauschende  Erchengar,  Graf 
vom  Nortgau,  823  in  villa  et  mareba  Bodolesvillare  sive  Pleanungo villa re 
(Sickel,  Acta  L.  1%). 

Blodelsheim,  Dorf,  Ensisheim,  Gebweiler.  —  Erwähnt:  gegen  Ende 
des  9.  Jahrb.  (?)  Flatoolfeshaim  (MG.  üb.  ConJr.  37). 

Blotxhelm,  Dorf,  Hüningen,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Flobotesheim ;  829  in  Flabolteshaim  —  actum  in  villa  Flabotes- 
haim  —  (Pard.  II,  356;  Als.  dipl.  I,  74). 


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Das  Elsas*  zur  Karolingerzeiu 


205 


Bsdoohsim.  abg.  Dorf  an  der  Brennen,  zwischen  Dorlteheim,  Wolx- 
beim  u.  Kolbshoim.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg  712  n.  um  712  in 
Potenchaime  (Trad.  Wiz.  No-  234,  237);  Kl.  Morbach  736  ia  Bodenhaim 
(Pard.  II,  369). 

Bollweiler,  Dorf,  Sulz.  Gebweiler.  —  Begütert:  KL  Morbach  786 
in  fine  vel  marcka  Hallonevillare  (Als.  dipl.  1,54);  Kl.  Ebersmünster 
817  in  Bollewilre  (Grandid.  Egl.  IIb,  169;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Bobenheim,  Dorf,  Kt  u.  Kr.  Erttein.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
Kl.  St.  Stephan  in  Strassburg  846  Dinghof  in  Iiosenhen  (Strassb  Ürk.-B. 
I,  20). 

Booihsim,  Dorf,  Markolaheim,  Schiettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Nieder- 
münster  gegen  720  in  Buezensheim;  Buozinsheim  (Pard.  II,  317,319). 

Bösselhausen,  J>orf,  Buchsweiler.  Zabern.  —  Begütert:  Kl  Weissen- 
b  u  rg  840  u.  855  in  villa  vel  marca  Buosolteshusa  (Trad.  Wiz.  No.  151, 156). 

Botebnr,  abg.  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Schiltigheim,  Landkr.  Strassburg.  — 
Begütert:  Kl  St.  Stephau  in  Strassburg  845  in  Bothebur  (8trassb  ürk  -B. 
1,20). 

Breiteaheim,  abg.  Dorf  (heute  Höfe),  Gem.  Mussig,  Markolsheira, 
Schiettstadt  —  Begütert:  die  Kirche  von  Chur,  bezw.  K.  Karl  III.,  der 
von  dieser  881  Besitz  in  Breitenheim  eintauscht  und  ihn  seinem  Erz- 
k aplan  Liutward,  Bischof  von  Vercelli,  verleiht  (Cod.  dipl.  Raet  47). 

Breoscowickersbeim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Kegütert:  Kl. 
Fulda  788  in  Wi^rfridasheim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  89);  Kl.  Hönau  884 
in  Wicheresheim  (Grandid.  Egl  Hb,  276;  Reg  Imp.  I,  No.  1641);  Dom- 
stift Strassburg  888  in  Wigeraheim  (Grandid.  Oeuvr.  ined.  V,  301).  - 
Ferner  erwähnt:  gegen  Ende  des  9.  Jahrh.  (V)  Wickerhaim  (MG.  Lib. 
Conf.  37). 

Brnbach,  Dorf,  Ijandser,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Masmünster 
823  in  Bruchbach  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Brumatb,  Stadt,  Kanton.shauptort,  Strassburg.  —  Villa  regia.  —  Be- 
gütert: Kl  Lorsch  889  in  Bruchmagat  (Cod.  Lauresh.  1,92;  Chron.  Lau- 
resh.  MG.  SS.  XXI,  379/.  —  Ferner  erwähnt:  770  actum  Bruocmagad 
palacio  publico,  actum  Brocmagad  pal.  publ.  (Sickel,  Acta  C.  9,  10);  771 
actum  ad  Brohmagad;  772  ad  Bromagad,  ad  Brumagad  (Trad.  Wiz. 
No.  189;  26  u.  105);  772  actum  Broc  .  .  g.  1.  palacio  (?)  (St.  Gall.  Urk.B. 
I,  64;  vgl.  Sickel,  Acta  Karol.  S  282);  816  actum  ad  Bruomagado  (Trad 
Wiz.  No.  160). 

Branitatt.  Dorf,  Mülhausen-Süd.  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  660,  bestät.  837,  in  Brunstatt  (Grandid.  Egl.  Ub,  206;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  417);  hl.  Niedermünster  gegen  720  in  Bmnstat 
(Pard.  n,  318,  319). 

Bachsweiler,  Stadt,  Kantonshauptort,  Zabern.  -  Begütert:  Kl.  Weis - 
senburg  724  in  Puxwilare  (Index:  Bus  wilare),  737  in  Buxwilare  (Trad. 
Wiz.  No.40,  37). 

Büren,  abg.  Dorf  zwischen  Ottereweiler  und  Schweinheim,  Maura- 
mnnster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Mau rs münster  im  8.  Jahrh.  in  Bura, 
bestät  zwischen  827  u.  853,  und  1144  (Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl. 
I,  226). 


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206 


v.  Jan. 


Büsweller,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  784  in  Buussovüare,  821  in  Buswilare  (Trad.  Wiz.  No.  97, 175).  - 
Ferner  erwähnt:  826  villa  Buswilre,  Buszwilre  (Acta  ss.  Boll  Aug.  T.  VI, 
609,  510). 

Bargheim,  Dorf,  Oberehnheim,  Erstein  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  789  in  Burghaime  (Trad.  Wiz.  No.  10,  11). 
Burgheim  s.  Edenburg. 
Bornhaopt  s.  Ober-,  Niederburnhaupt 

Carspich,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Hohenburg 
um  680,  bestet.  837  in  Karoldespach  (Grandid.  Egl.  üb,  206;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  4171. 

Colmar,  Kantonahauptort ,  Kreisstadt,  Bezirkshauptstadt  —  Villa 
regia.  —  Begütert:  Kl.  Münster  823  pars  de  foreste  .  . .  que  ad  fiscum 
[regium]  nomine  Columbarium  aspicere  vel  pertinere  videtur  (Als.  dipl. 
I,  69 ;  Sickel ,  Acta  L.  195 1 ;  865  in  villa  et  in  marcha  Columbaria  (Als. 
dipl.  I,  474).  —  Ferner  erwähnt:  831  silva  [fisc.]  quae  dicitur  Columbarias 
(Sickel,  Acte  L.  278);  833  Columbarium  (Ann  Bert.  MG.  SS.  I,  426); 
data  Cohlambur  (Reg.  Pontif.  Rom.  I,  326)  ;  883  actum  Cholembra  curte 
imp  (Reg.  Imp.  1,  No.  1603);  gegen  884  Columbrenses  (Mon.  Sangall. 
Geste  Kar.  MG.  SS  II,  749);  864  Coloburg;  villa  Cholonpuruch  (Annal. 
Fuld.  IV;  V  MG.  SS.  I,  399);  actum  Columbariae  (Reg.  Imp.  I,  No.  1634); 
886  actum  in  villa  Columbario  «das.  No.  1672). 

Dahlenhelm,  Dorf,  Wasselnheim,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bürg  855  in  villa  Talastet  (Trad.  Wiz.  No.  156);  Kl.  Hönau  884  in  Dala- 
heim  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Dammerkirch,  Dorf,  Kantonshauptort,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl. 
Masmünster  823  in  Domna  Maria  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420). 

Dangolshetm,  Dorf,  Wasselnheim,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Sch warz- 
ach 758  in  Danckrazheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  86);  Kl.  Weissenburg 
760  infra  marca  Tbancaradesheim,  779  in  Thancratesheimovilla  (Trad.  Wiz. 
No.  170,  96). 

Danendorf,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Tauginhaime;  753  in  Dauchendhorf  (Index:  Dauchendorpf); 
773  in  Dauchendorf;  774  in  Dauchedorf;  Dauchenthorf,  Dauchentorf; 
Dauchenthorf;  um  775  in  marcha  Dachunheim,  Dauchunheim,  Dacgun- 
heim;  776  in  Dauhunhaimomarca;  784  in  Daugendorp;  792  in  villa  Thauen- 
thorf  (Index:  Dauchendorpf);  798  in  villa  Taukendorf  (Index:  Tauchendorf); 
in  villa  Dauhhendorf  (Trad.  Wiz.  No.  52;  149;  128;  63;  53  u.  178;  71; 
181;  73;  60;  117;  24;  31). 

Dehlingen,  Dorf,  Saarunion,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
737  in  villa  Düuquifiaga  (Trad.  Wiz.  No.  37). 

Dengelgbelm  (Dengolsheim),  Weiler,  Gem.  Sesenheim,  Bisch weiler,  Ila- 
genau. —  Begütert:  Kl.  Weissenburg  776  in  Dhancleobahaim,  784  in 
Danleibesheim  (Trad.  Wiz.  No.  55,  60). 

Dossenheim,  Dorf,  Neubreisach,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
759  in  villa  vel  in  fine  Tessinheim  marca  (Rapp.  Urk.-B.  I,  1). 

Dettweiler,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit 


207 


784,  788,  um  797  in  Dendunwilare;  820  in  vüia  Dettunwilari  (Trad.  Wiz. 
No.  60,  102,  62  ;  69). 

Deutsch-Hambach,  Dorf,  Markirch,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl. 
St.  Pilt  774,  bestät.  854  in  Rumbach  (Tardif  Monum.  58;  Grandid.  Egl. 
IIb,  239). 

Didenheim,  Dorf,  Mülhausen-Süd,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  M Ur- 
bach 796  in  Tudinhaim  marcha  (Als.  dipl.  1,59). 

Dlebolsbeim,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
803  in  Dubilesheim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  179).  -  Ferner  erwähnt:  803 
actum  in  Tubilesheim  villa  (das.). 

Diefenbach,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  884 
in  Diefengruaba  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Dimbstbal,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster im  8.  Jahrh.  in  Dumphelthal,  bestat.  zwischen  827  u.  853,  und 
1120  (Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl.  I,  198). 

Dingsbelm,  Dorf,  Truchtersheim,  Strasburg.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
788  in  Tunchinashaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  89). 

Dlnsbelm,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Fulda  770 
in  Didineshaim  (Cod.  dipl.  Fuld  No.  31).  —  Ferner  erwähnt:  699  actum 
in  villa  Didinnes  chaime  (Trad.  Wiz.  No  240). 

Diniheim,  abg.  Dorf,  Gem.  Heilig- Kreuz,  Kt.  u.  Kr.  Colmar.  —  Be- 
gütert: Kl.  Münster  759  in  villa  Tunginisheim  (Rapp.  Urk.-B.  1, 1). 

Donnenhelm,  Dorf,  Brumath,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weisse  u- 
burg  774,  776  in  villa  Danonewilare ;  780  in  Danonevilare  iTrad.  Wix. 
No.  71,  73;  90). 

Dorlisheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
736  in  Dorloshaim  (Pard.  H,  369). 

Dossenheim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 728  in  Deosesheim  (Pard.  II,  356). 

Drolingen,  Dorf,  Kantonshauptort,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
senburg  713  intra  fine  Druclegisomarca  (Trad  Wiz.  No  202). 

Drusenheim,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Schwarz- 
ach 758  in  Drusenheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  86). 

Dürningeu,  Dorf, Truchtersheim,  Strassburg  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  724  in  loco  Deorangus,  742  in  Teuringas,  787  in  villa  vel  in  marca 
Thurninga  —  Index:  Durningavilla  —  (Trad.  Wiz.  No.  18,  1,  83).  — 
Ferner  erwähnt:  787  actum  ad  Turninca  (das.  No.  155). 

Dörrengebweiler,  abg.  Dorf  zwischen  Didenheim  (Kr.  Mülhausen)  u. 
Hochstatt  (Kr.  Altkirch).  —  Begütert:  KI.  M Urbach  796  in  villa  Gebun- 
wilare  seu  in  ipsa  marcha  et  in  Tudinhaim  marcha  (Als.  dipl.  I,  59). 

Dumenhelm,  abg.  Dorf  (heute  Hof  Thumenau),  Gem.  Plobsheim,  Geis- 
polsheim, Erstem.  —  Begütert:  Kl.  Eschau  778  in  Doumenheim  (Gran- 
did. Als.  IIb,  75»;  Erchengar,  Graf  vom  Nortgau,  bezw.  die  von  ihm  Besitz 
eintauschende  Kirche  von  Strassburg  823  in  Dummheim  (Sickel,  Acta 
L.  196). 

Dundenheim,  Dorf,  Hochfeldcn,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  739  in  Tunteshaime,  774  in  Dundenhaim,  788  in  Duntenhuson  — 
Index:  Dentenhuson  —  (Trad.  Wiz.  No.  14,  57,  123). 


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208  v.  Jan. 

Birenbach,  abg.  Dorf  bei  Reinhardsmünsttr,  Maursmünster,  Zabern. 

—  Begütert:  KI.  Maursmünster  im  8.  Jahrh.  in  Durenbach,  bestät.  zwi- 
schen 827  u.  853  (Hanauer,  Constit.  47). 

Darstil,  Dorf,  Drillingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
718  in  Turestodolus,  Turestolda;  830  in  villa  vel  in  marca  Duristualda; 
846  infra  marca  Duristuolda  (Trad.  Wiz.  No.  194  u.  224;  198  u.  251; 
268,  269).  —  Ferner  erwähnt:  737  actum  in  villa  Torestodelus,  Doresto- 
telus;  830  actum  in  villa  Duristulidon  (das.  No.  8  u.  47;  51). 

Eberbach  b.  Sek,  Dorf,  Selz,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 808  in  Erbenwilare  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  19). 

Ebersheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster 829  Dinghof  in  Ebersheim  (Grandid.  Egl.  üb,  192).  —  Ferner 
erwähnt:  726  actum  in  villa  Ebrotheim  (Pard.  II,  346). 

Ebersmttaster,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Schlettstadt  —  Kloster,  gegründet 
um  660  von  Deodat  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  15  u.  MG.  SS. 
XXIII,  434);  Kirche  geweiht  gegen  667  in  hon.  S.  Mannen  martyr.  (das. 
16;  435);  770  bestätigt  K.  Karlmann  —  810  Karl  d.  G.,  814  Ludwig  d.  Fr. 

—  dem  vom  Herzog  Etticho  und  dessen  Gemahlin  Berswind  auf  ihrem 
Eigengut  errichteten  Kloster  —  cujus  vocabulum  est  Noviento  —  und 
dessen  Besitz  die  von  seinen  Vorfahren  verliehene  Immunität  (Sickel, 
Acta  C.  9,  K.  225.,  Acta  deperd.  S.  377,  Acta  spuria  S.  425);  889  giebt 
K.  Arnult  das  Kl.  Noviento  sive  Ehersheim  dem  Bischof  Baldram  von 
Strasburg  (Grandid.  Egl.  Hb,  293;  vgl.  Reg.  Imp  I,  No.  1768).  -  Fer- 
ner erwähnt:  672  monast.  Novientensis  (MG.  Dipl.  I,  189);  817,  824,  829 
Novientum  sive  Ebersheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  168,  176,  190;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  426);  monasterium  Eborreheim  (MG.  LL.  I,  224);  um  83«) 
monast.  Eburesheim,  coenobium  Ebureshaim  (MG.  Lib.  Confr.  154,  223); 
870  Eboresheim  (MG.  LL.  I,  517;  Hincmar,  Annal.  MG.  SS.  I,  488). 

Eckboisheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  St.  Tho- 
m  as  in  Strassburg  679  Dinghof  in  villam  Eckbolzheim  (Grandid.  Egl.  I, 
385),  bestät.  im  10  Jahrh.  in  Ekhiboldesheim  (Strassb.  Urk.-B.  I,  44); 
Kl.  Hönau  884  in  Efegiboldesheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg.  Imp.  I, 
No.  1641). 

Eckerieb,  Weiler,  Gem.  u.  Kt.  Markirik,  Rappoltsweiler.  —  Kloster, 
gegen  Mitte  des  9.  Jahrh.  von  Blidolf  gestiftet  —  in  clivo  montU  ad  meri- 
diem  cellam  erexit  et  eam  Bellum  - montem  appellavit  —  und  dem  Kl. 
Moyenmoutier  unterstellt  (Richen  Gesta  Senon.  Eccl.,  MG.  SS.  XXV,  274), 
erscheint  urkundlich  erstmals  858  gelegentlich  einer  von  K.  Lothar  II.  bestät. 
Gütervergabung  für  dasselbe  —  ecclesia  quae  dicitur  Belmont  —  (Grandid. 
Egl.  IIb,  247;  Reg.  Imp.  I,  No.  1252).  Nach  dem  in  dieser  Urkunde  ge- 
nannten venerabilis  Ackrich ,  der  sich  Blidolf  zugesellt  hatte  und  in  der 
Folge  dem  Kloster  vorstand,  nahm  es  den  Namen  E.  au  —  dimisso  nomine 
Belh-montis  quo  prius  nominabatur,  Achericum  appellarent  locum,  quo 
adhuc  eo  nomine  ipsa  villa  nuneupatur  —  (Richeri  Gesta  1.  c.  274). 

Eckwersheim,  Dorf,  Brumath,  Strassburg.  —  Erwähnt:  um  720  bezw. 
nach  1003  Ecchefrydeshein  (Strassb.  Urk.-B.  I,  42). 

Edenbarg,  abg.  Dorf  zwischen  Biesheim  und  Künheim,  Kr.  Colmar  — 
Begütert:  Kl.  Ebers münster  Dinghof  gegen  670  in  Burcheim  (Chron. 


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Das  EIshss  zur  Karolingerzeit. 


209 


Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  18),  bestat,  770,  810,  814,  817  (Grandid.  Egl. 
Db,  108,  165, 157,  172;  vgL  Sickel,  Acta  K  225  u.  Acta  spuria  8.  426),  824 
(Chron.  Ebersh.  MO.  88.  XXIII,  486;  Grandid.  Egl.  IIb,  178;  vgl.  Sickel 
a.  a.  0.),  829  in  Beckensheim  (V)  (Grandid.  EgL  Hb,  191;  vgL  Sickel 
a  a.  0.);  Kl.  Hönau  810  in  Burrenheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  153). 

Egeaheim,  abg.  Dorf  bei  Wibolsheim,  Gem.  Eschau,  Geispolsheim,  Er- 
stem. —  Begütert:  £1.  St.  Stephan  in  Strasburg  (aus  Königsgut)  845 
juxta  fiurium  YUa  .  .  .  Egeehein,  Wibileahein  . . .  ueque  ad  fines  YUe- 
kiricne  et  Ryno  (Straeab.  U.-&  I,  20). 

Egtshelm,  Dorf,  Winsenheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Eben- 
raünster,  Dinghof,  gegen  670  in  Egeuesheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid. 
Als.  IIb,  17),  bestat.  810  in  Egensheim  (Grandid.  EgL  IIb,  155),  814  in 
Egesbeim,  817  u.  824  in  Egenesheim  (daa  157,  170,  176;  Chron.  Ebersh. 
MG.  SS.  XIII,  435;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  8.  426);  Kl.  Münster  898 
in  Egiseheim  (Als.  dipL  1,98  . 

Igllngeo,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Luxeuil  815 
in  Englingeheim  (TeuletLab.,  Inv.  et  doc  I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S.  419). 

Ihn  heim  s.  Ober-,  Niederehnheim. 

Ehnweyer,  Weiler,  Gem.  Müttersholz,  Markolsheim,  Schlettstadt  — 
Begütert:  KL  Ebersmünster,  Dinghof,  gegen  670  und  um  681  (aus 
Königsgut)  in  Azolveswilre  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  Uh,  18,  19  u. 
MG.  SS.  XXIII,  437),  bestat.  824  (Grandid.  Egl.  IIb,  178;  Chron.  Ebersh. 
MG.  SS.  XXIII,  436;  vgL  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Elbersweiler,  abg.  Dorf  (heute  Forsthaus  Eimersforst),  Gem.  Ball- 
bronn,  Wasselnheim,  Molsheim.  —  Begütert:  KL  Hornbach  754  in  El- 
pherwilere  (Als.  dipl.  I,  33). 

Ellen  weiler,  abg.  Dorf,  Gem.,  Kt.  u.  Kr.  Rappoltsweiler.  —  Begütert: 
KL  Murbach  723  in  Hilloneviler  (Pard.  n,  357). 

Eds! s heim,  Stadt,  Kantonshauptort,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Mas- 
münster  823  in  Einsigesheim  (Grandid.  Als.  Ib,  «6;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420). 

Eniheim,  Dorf,  Geispolaheim,  Erstein.  -  Begütert:  KL  Murbach 
736  in  Ensussheim  (Pard.  11,369);  KL  Leberau  um  770,  bestat.  803  in 
Enisheim,  847  (V)  in  Aneshain  (Grandid.  EgL  II  b,  1 49,  230 ;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  404/405). 

Epflg,  Dorf,  Barr,  Schlettstadt.  —  Villa  regia  (?).  —  Begütert:  Kl. 
Ettenheimmünster  762  in  villa  Hcpheka  (Grandid.  Egl.  IIb,  93);  KL 
Murbacb  768  in  Chefeda  (Als.  dipl.  I,  40).  —  Ferner  erwähnt:  866  ac- 
tum Apsiaco,  villa  regia  (?)  (Calmet,  Not.  Lorr.  I,  645;  vgl.  Reg.  Imp.  I, 
No.  1277);  895  locus  Alsiacus  —  verschr.  für  Apsiacus  —  (Acta  ss.  Boll. 
Jul.  T.  11,57). 

Erbeoheim,  abg.  Dorf  zwischen  Oberaspach  und  Sennheim,  Kt.  u.  Kr. 
Thann.  —  Begütert:  Kl  Murbach  784  in  Arabacshaim  (Als.  dipl.  1, 63). 
Ergersheim,  s.  Krautergersheim. 

Erstein,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Villa  regia.  —  Ludwig 
der  Fromme  schenkt  nach  817  seinem  zum  Mitherrscher  erhobenen  Sohne 
Lothar  Besitz  in  seiner  villa  Herinstein  (Sickel,  Acta  L.  120;  MG.  Formul. 

Z«iUobr.  f.  OMch.  d.  Olwrrh.  N.  F.  VII.  2.  14 


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v.  Jan. 


294),  den  Lothar  bei  seiner  Vermählung  821  als  Morgengabe  an  Irmgard, 
Tochter  Hugos  III.,  Grafen  vom  Nortgau,  überträgt;  diese  gründet  hier 
gegen  Mitte  des  9.  Jahrhunderts  ein  Frauenstift:  849  monasterium  in 
villa  Herinstein  (Grandid.  Egl.  üb,  234;  Reg.  Imp.  I,  No.  1104).  —  Fer- 
ner erwähnt:  860  monast.  s.  Dei  genitricis  Marie  et  s.  Virginia  et  martiris 
Cecilie  in  villa  Herestein  (diese  Zeitschr.  N.  F.  IV,  291);  um  868  monast. 
Erestein  (Vita  S.  Deicoli,  Grandid.  Als.  üb,  60);  870  Erenstein  (MG.  LL. 
I,  517:  Hincmar,  Annal.  MG.  SS.  I,  488);  895  monast.  Herasten  (Acta 
88.  Boll.  Jul.  T.  H,  65);  gegen  Ende  d.  9.  Jahrh.  aororibus  in  Erinstein 
(MG.  Lib.  Confr.  144). 

Eichau,  Dorf,  Geispolaheim,  Eratein.  —  Frauenkloater,  gegen  777 
von  Remigius,  Biachof  von  Strassburg,  gegründet;  778  vom  Stifter  der 
Kirche  von  Strassburg  unterstellt  und  mit  allem  dem  Kloster  gewordenen 
Besitz  vermacht:  cellula  Ascgaugia  ..in  insula  que  vocatur  Haacgaugia, 
Aschaugia,  Aschagia  (Str.  Urk.-B.  I,  11—14). 

Essweiler,  abg.  Dorf,  zwischen  Schlierbach  und  Dietweiler,  Landser, 
Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  735  in  Annegis  villa  (Pard.  n, 
368). 

Ittendorf,  Dorf  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  - 
burg  766  in  marca  Atinhaim.  788  in  Ediningom,  855  in  marca  Aten- 
haim  (Trad.  Wiz.  No.  108,  42,  156). 

Exbrücke,  Weiler,  Gem.  Oberburnhaupt ,  Sennheim,  Thann.  —  Be- 
gütert: Kl.  Murbach  784  in  Agaishaim  (Als.  dipl.  I,  53). 

Feldkirch,  Dorf,  Sulz,  Gebweiler.  —  Erwähnt:  Um  780  actum  Fela- 
kircha,  784  actum  Felakyrchio,  786  actum  Felakircha  (Als.  dipl.  I,  52,  54). 

Fessenhetm,  Dorf,  Ensiaheim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
759  in  villa  vel  in  fine  Fetzenheim  marca  (Rapp.  Urk.-B.  I,  1);  Kl.  Mur- 
bach 778  in  Fezinhaim,  actum  Fezinhaim  villa  (Ala.  dipl.  I,  50). 

Flachslanden,  Dorf,  Mülhauaen-Süd,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl. 
Murbach  792  in  marca  Flachlantisse  (Als.  dipl.  I,  57). 

Forstfeld,  Dorf,  Bisch weiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bürg  745  in  locello  Furdeafe[l]d ,  774  in  loco  Furdesfe[l]d ,  819  in  villa 
Furtesfeld,  um  820  ad  Furdesfelde  (Trad.  Wiz.  No.  143,  184,  127,  176). 

Fooday  (Urbach),  Dorf,  Schirmeck,  Molsheim.  —  Erwähnt:  gegen 
Ende  des  7.  Jahrhunderts  apud  Horbacum  (Richen  Gesta  Senon.  Eccles. 
MG.  SS.  XXV,  263). 

Frankenheim  s.  Höh-,  Kleinfrankenheim. 

Frankeaheim,  abg.  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Selz,  Weissenburg.  —  Be- 
gütert: Kl.  Weissenburg  773  in  Franchenhaim ;  774  in  Franchenhaime 
marcha;  in  marcha  Franchenheim ,  in  Franchenhaim;  776  in  villa  Fraii- 
chenhaime-marca;  798  in  villa  Franchenheim;  um  810  in  Franchenheim; 
819  in  marca  Franchenheim;  um  820  in  villa  vel  in  marca  Franchenhaim 
(Trad.  Wiz.  No.  128;  53  u.  178;  184;  57;  58;  34;  48;  127;  176).  —  Fer- 
ner erwähnt:  760  actum  in  villa  Franchenheim  (das.  No.  170). 

Friedelsheim,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
770  in  villa  Fridolfeshaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  31);  Kl.  St.  Denis 
777  in  Fredishaim;  Fredeshaim  (Tardif  Monum.  61;  Rapp.  Urk.-B.  I,  3). 
—  Ferner  erwähnt:  826  oppidum  Fridesheim  (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  510). 


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Das  Elsa.«  «ur  Karolingerxeit. 


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Friesenheim,  Dorf,  Benfeld,  Erstein.  —  Begütert.  Kl  Fulda  803  in 
Frieeenbeim  marca  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  179). 

FrtMbvetler,  Dorf,  Wörth,  Weiaaenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weisse  n- 
bnrg  820  ad  Froächeira  (Trad  Wut  No.  69). 

Fürdenhelm,  Dorf,  Truchteraheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Haß 
Jach  633  in  Virdenheim  (MO.  Dipl.  I,  149);  Kl.  Leberau  um  770,  be- 
st«. 803  in  Firdenheim  (Grandid.  Egl.  nb,  149;  Tgl.  Sickel,  Acta  apuria 
S  404/405);  Kl  Hönau  884  in  Virdinheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  275;  Reg. 
Imp.  I,  No.  1641). 

Gambahetm,  Dorf,  Brumath,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
748  in  raarcha  Gambhagtne  (Pard.  U,  407);  884  in  Gamanesheün  (Grandid. 
Egl.  Hb,  275;  Reg  Imp.  I,  No  1641). 

Geberschweter,  Dorf,  Kufach,  Gebweiler.  —  Begütert:  KL  St.  Sieg- 
mund (St.  Markus)  bei  seiner  Gründung,  bestat.  1258  (Berler,  Chron. 
16,  20);  Kl.  Murbach  728  in  Waranangus  qui  dicitur  Villare  Eberhardo 
(Pard.  II,  356). 

Geb weiler,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  -  Erwähnt:  774  ac- 
tum in  villa  Gebunwilare,  792  actum  in  Gebenwilare;  796  actum  in  Ge- 
bunwilare  (Als.  dipl.  I,  47,  57,  59). 

Geispolsheim,  Dorf,  Kantonshauptort,  Erste  in.  —  Begütert:  Dom- 
atift  Strassburg  871  in  villa  Geisbodesheim  (Str.  Urk.-B.  I,  25);  Kl. 
Hönau  884  in  Buahcgieao  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Alsweiler,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
se nburg  773  und  774  in  Gaizwilare,  784  in  Geizwilare  (Trad.  Wii.  No. 
128,  53  u.  178,  60) 

Gemar,  Stadt,  Kt.  u.  Kr.  Rappoltaweiler.  -  Begütert:  Fulrad,  Abt 
von  St  Denis,  768  in  Ghermari  (Rapp.  U.-B.  I,  2);  KL  St  Pilt  774, 
bestat.  854  in  marca  Garmaringa  (Tardif  Monum.  58;  Grandid.  Egl.  nb, 
239);  Kl.  Leberau  um  770,  bestat.  803  in  Gemar  (Grandid.  a.  a.  0.  149; 
vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S  404  405);  KL  St  Denis  777  in  Gairmari,  Ger- 
aten (Rapp.  Urk -B.  I,  2,  8);  Kl.  St  Gallen  um  885  in  Kermere  (?) 
<Grandid.  Als.  Ib,  96;  MG.  Formul.  381). 

6ertW0Uer,  Dorf,  Barr,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Nieder- 
münster gegen  720  in  Gertenwillre;  Gertewilre  (Pard.  II,  318,  319). 

Gernsheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Thann.  —  Begütert:  Kl.  Masmünster, 
Dinghof,  823  in  Göwenheim  (Grandid  Als.  Ib,  66;  vgl  Sickel,  Acta  spuria 
S.  420). 

Gildweiler,  Dorf,  Dammerkirch,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Gyldulfoviler  (Pard.  H,  356);  Kl.  Masmünster  823  in  Giltwilre 
(Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Gingshelm,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  KL  Fulda 
770  in  Ginnanhaim  (Cod.  dipl.  Fuld  No  31). 

Gerlingen,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  W  eissen- 
burg  700  in  villa Gairoaldo  (Überschrift:  Geraldovilla),  763  in  villa  Ger- 
boldinga (Trad  Wiz.  No.  203,  263). 

Görsdorf,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  KL  Weissen- 
burg  695  in  villa  Gerleihes  (Index:  Gerliches  villa);  um  696  in  villare 
Gairelaigo;  696  in  Gerleicovilare  (Index:  Gerlaicho  wilare),  actum  in  villa 

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v.  Jan. 


Gerlaico  vüare;  712  in  villa  GerUigo;  in  villa  Gerelaigi;  713  in  Gaerlaigo- 
villa;  am  737  in  Gerlaicowilare  (Index:  Gerlaicho  wilare);  um  789  in  Gaer- 
laigovilare;  742  in  Gerlag  es  wilare;  745  in  Gerlaigovilare ;  768,  767  in  Ger- 
laigo  villa;  773  in  Gerlaichestorf;  774  in  Gerleichesdorf,  Gerlahchestorf; 
780  in  Gerleiheshaimmarca;  um  784  in  Gerlaigovilare;  in  Gerleichovilla ; 
um  790  in  Gerlaico  villa;  791,  797  in  Gerleihesdorph  (Trad.  Wiz.  No.  46, 
38,  43,  160,  186,  6,  16,  12,  7,  142,  146,  132, 128,  63  u.  178,  92,  114,  104, 
124,  78,  81). 

6ottenhansen,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster  im  8.  Jahrh.  in  Godenhusen,  bestät.  zw.  827  u.  863  n.  1120 
(Hanauer,  Constit  47;  Als.  dipl.  I,  196). 

Grandfontaine,  Dorf,  Schirmeck,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Se- 
nones  um  660  ad  Grand  ein  Fontanam  (Richen  Geste  Senon.  Ecclea., 
MG.  SS.  XXV,  259). 

Grassendorf,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 736  in  Grosinhaim  (Pard.  II,  369). 

Gressweller,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Villa  regia.  —  Begütert 
ist:  Kl.  Erstein  849  in  villa  Gresweiller  (Grandid.  Egl.  IIb,  235;  Reg.  Imp. 
I,  No.  1104). 

Gries,  Dorf,  Brumath,  Strasburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
830  in  rilla  Gerireahusa  (Trad.  Wiz.  No.  172).  —  Ferner  erwähnt:  826 
actum  in  villa  Gerareshusa  (das.  No.  173). 

Griesbach,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Erwähnt:  826  villa  Gries- 
bach (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  510>. 

Grossnnmbacb,  Weiler,  Gem.  St.  Kreutz  im  Leberthal,  Markirch.  Rap- 
poltsweiler.  -  Begütert:  Kl.  St.  Pilt  774,  bestät.  854  in  tertia  Rum- 
bach (Tardif  Monum.  58;  Grandid.  Egl.  IIb,  239). 

Gnusenheim,  Dorf,  Andolsheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster, Dinghof,  gegen  670  in  Gruzenheim  (Chron.  Ebersh,  Grandid. 
Als.  IIb,  18),  bestät.  770  u  810  in  Gruzenheim,  814  in  Grusenheim,  817 
in  Gruzenheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  103,  155,  158,  172;  vgl.  Sickel,  Acta 
K.  225  u.  Acta  spuria  S.  426),  924  u.  829  in  Gruzenheim  (Chron.  Ebersh. 
MG.  SS.  XXIII,  436;  Grandid.  Egl.  IIb,  178,  191 ;  vgl.  Sickel  a.  a.  0.  S.  426); 
Fulrad,  Abt  von  St.  Denis,  768  in  Grucinhaim  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2);  Kl. 
St.  Denis  777  in  Grutsinhaim,  Grutsenhaim  (das.  2,  3);  Kl.  Leber  au 
um  770,  bestät.  803  in  Grussenheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  150;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  404/405). 

Gagenhelm, Dorf,  Truchtereheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  St.  Tho  - 
mas  in  Strassburg  gegen  820  in  Guogenheim  marcha  (Str.  Ürk.-B.  I,  48). 

Gandolshelm,  Dorf,  Rufach,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Ebers, 
raunst  er  um  680  in  Gundolvesheim  (Chron.  Ebersh  ,  Grandid.  Als.  IIb, 
22  u.  MG.  SS.  XXIII,  438),  bestät  817  (Grandid.  Egl.  IIb,  169;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  426);  KL  Hohenburg  um  680,  bestät.  837  in  Gundolfe, 
heim  (Grandid.  Egl.  IIb,  207;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  417);  Kl.  Mur- 
b ach  728  in  Cundolteshaim  (Pard.  II,  356). 

Gnnstett,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  73<> 
in  Gonzolinhuus  (Pard.  II,  369> 


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Da*  Klaass  wir  Karolingerzeit. 


H&bshelm,  Dorf,  Kantonahauptort,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  St. 
Gallen  757  in  Habuhtnesheim  (St.  Gmll.  Urk.-B.  I,  26). 

Higea,  Dorf,  Mauramünster,  ZabertL  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
742  in  Heconheim  (Trad  Wiz.  No.  2);  Kl.  Maarsmünater  im  8  Jahrb. 
io  Hegenheim,  best«,  «wischen  827  u.'863,  und  1144  (Hanauer,  Constit.  47; 
Ah.  dipl.  I,  226). 

Halingen,  Dorf,  Hüningen,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Luxeuil  815 
in  Haasiszera  (Teulet- Lab.,  In?,  et  doc  I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
£.  419):  Kl.  Murbach  835  in  villa  Hassinga  (Als.  dipl.  1,77). 

Hambach,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
713  in  villa  Haganbah;  in  villa  Chaganibac  qui  vocatur  Ditiagus  (Über- 
schrift: Acanbac);  716  in  villa  Haganbah;  718  in  villa  Cbaganbach; 
in  loco  Hagaubach;  724  ad  naganbache;  in  villa  Cbaganbaci;  742  in 
raarcha  Haganbache;  788  in  Aganbach;  807  in  Haganbah  (Trad.  Wiz. 
No  192;  256;  196:  227;  195;  18;  267:  1;  197;  199).—  Ferner  erwähnt : 
713  actum  villa  Haganbahc;  723  actum  villa  Agambac  (Trad.  Wiz. 
No.  202;  262  . 

flammerstatt,  abg.  Dorf  zwischen  Blodelsheim  und  Rumersheim, 
Enabheim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  730  in  marca  Hamaris- 
stad  (Pard.  n,  369). 

Handschahheim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl 
Fulda  788  in  Hantscohashaim ;  803  in  Hanschoashaim  (Cod  dipl.  Fuld. 
No.  89;  206). 

Ha  gl  ach  s.  Ober-,  Niederhaslach. 

Hatten,  Dorf,  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bürg  808  in  villa  Hadana;  816  in  villa  Hatana  (Trad.  Wiz.  No.20;  161); 
KL  Hönau  884  in  Hadana  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Hambergen  s.  Ober-,  Mittel-,  Niederhausbergen. 

Hegeney,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
7*6  in  villare  Aginonivilla  —  Index:  Aginonvilla  —  (Trad.  Wiz.  No.82). 

Beidolsheim,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Mün- 
ster 747  in  Hodulseshaim  (Pard.  II,  406);  750  in  villa  vel  in  fine  Hodulses- 
hairo  (C'artul.  Münster  No.  19  S.  11  im  Colm.  Bez.-Arch.);  Kl.  Fulda 
801  in  marca  Haidulfushaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  171). 

Heldweiler,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  -  Begütert:  Kl.  Hohenburg 
um  680,  beatät.  837  in  Hetwiler  (Grandid.  Egl.  IIb,  207;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  417). 

Heiligenberg,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Mölsheim.  —  Begütert:  Kirche  von 
Strassburg  773  in  Arlegisbergo  (Strassb.  Urk.-B.  I,  6). 

Heimeradorf,  Dorf,  Hirsingen,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestat.  837  in  Hemmersdorf  (Grandid.  Egl.  IIb,  206;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  8.417);  Kl.  Niedermünster  gegen  720  in  Heimers- 
dorf (Pard.  II,  318,  319). 

Heiteren,  Dorf,  Neubreisach.  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster  75!» 
in  villa  vel  in  fine  Heiderheim  marca  (Rapp.  Urk  -B.  I,  1). 

Huiweiler,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Heimonewiler  (Pard.  II,  356). 


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v.  Jan. 


Hengweiler,  Dorf,  Maursmünster,  Zahern.  —  Begütert:  KL  Maurs- 
münster  im  8.  Jahrh.  in  Hemingesbura,  bestät.  zw.  827  u.  853,  u.  1120> 
(Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl.  I,  198). 

Herbitxhelm,  Dorf,  Saarunion,  Zabern.  —  Kloster,  gegründet  ver- 
mutlich in  der  2.  Hälfte  des  8.  Jahrh. ;  der  Kirche  von  Mets  unterstehend. 
Erwähnt  717  actum  in  villa  Charibode  (Trad.  Wis.  No.  261);  870  Heri- 
bodosheim  (MG.  LL.  I,  517;  Hincmar  Ann.  MO.  SS.  I,  488). 

Herghela  s.  Oberhergheim. 

flerltsheln,  Dorf,  Winzenheim,  Colmar.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
Kl.  Schuttern,  Dinghof,  im  7.  Jahrh.  in  Herleichesheim  (diese  Zeitschrift 
ni,  94);  Kl.  Masmünster  823  in  Herrlichesheim  (Grandid.  Als.  1b,  66; 
vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Herltshelm,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
senburg  743  in  Hariolfesvilla;  775  in  vüla  Hariolveshaim  (Trad.  Wiz. 
No.  4,  55). 

Hettenschlag,  Dorf,  Neubreisacb,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
792  in  villa  Hetannerloh  (Als.  dipl.  I,  56). 

Hilsenhetai,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt  —  Villa  regia.  —  Be- 
gütert: Kl.  Ebersmünster,  Dinghof  (aus  Königsgut),  672  in  Hiltea- 
heim  (Chron.  Ebereh.,  Grandid.  Als.  nb,  20  u.  MG.  SS.  XXm,  437;  MG. 
Dipl.  I,  189),  bestfit.  817  in  Hillesheim,  824  in  Hiltzheim,  829  in  Hiltes- 
heim  (Grandid.  Egl.  Hb,  171,  179,  191;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Hindishelm,  Dorf, Kt.  u.  Kr.  Erstein.  —  Begütert:  Kl. Ebersmünster. 
Dinghof,  gegen  670  in  Hundenesheim  (Chron.  Ebersh ,  Grandid.  Als.  H  b, 
18),  bestät.  810  in  Hundensheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  155),  817  u.  824  in 
Hundenesheim  (das.  171,  178;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIII,  436;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Moyenmoutier  um  700  in  villa  Hun- 
dinisheim, in  der  1.  Hälfte  des  8.  Jahrh.  in  Hundinisheim  (Hist.  Med. 
Mon.  111,  149;  Chron.  Med.  Mon.  MG.  SS.  IV,  87);  Kl.  Murbach  73« 
in  Hunishuus  (Pard.  II,  369);  Kl.  St.  Denis  777  in  Hundinishaim;  ün- 
dineshaim  (Tardif  Monum.  61;  Rapp.  Ürk.-B.  I,  3);  Kl.  Leberau  847  (V) 
in  Hundeneshain  (Grandid.  Egl.  IIb,  230). 

Hindiingen,  Dorf,  Hirsingen,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  728 
in  Chuntilingas  (Pard.  n,  356). 

HingriO,  Weiler,  Gem.  Deutsch- Rumbach,  Markirch,  Rappoltsweiler. 
—  Begütert:  Kl.  St.  Pilt  774  in  Achinis  Ragni,  bestät.  854  (Tardif 
Monum.  58;  Grandid.  Egl.  IIb,  239). 

HJpsheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  728 
in  Hyppeneshaim  (Pard.  II,  356). 

HlnchUnd,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Erwähnt:  826  villa  Hirs- 
landen (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  510). 

Orsingen,  Dorf,  Kantonshauptort,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestät.  837  in  Hirsingen  (Grandid.  Egl.  nb,  206;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  417);  Kl.  Niedermünster  gegen  720  in  Hirsunge- 
(Pard.  II,  318,  319). 

Hfarifeldei,  Dorf,  Ensisheim,  GebweUer.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Hirzfeld  (Pard.  H,  356);  Kl.  Ebersmünster  817  in  Hirzveit 
(Grandid.  Egl.  IIb,  169;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


215 


Bothfeld»,  Dorf,  Kantonshauptort,  Straasburg.  —  Villa  regia.  — 
Erwähnt:  816  actum  Hocfeldis  (Trad.  Wiz.  No.  161);  826  villa  Hoffeiden 
(Acta  88.  Boll.  Aug.  T.  VI,  Ml). 

flönhelm,  Dorf,  Schiltigheim,  Straasburg.  —  Begütert:  KL  Weiasen- 
burg  742  in  Hohenheim  (Trad.  Wiz.  No.  2);  Kl.  Fulda  803  in  villa  Hein- 
baim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  178);  El.  Hönau  884  in  Hohanheim  (Gran- 
did.  EgL  Hb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Bohatienhelm,  Dorf,  Hochfelden,  Straasburg.  —  Erwähnt:  786  actum 
ad  Azinheim  (Trad.  Wiz.  No.  157). 

Hohengöft,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
775  in  loco  Gehfida  (Sickel,  Acta  K.  56  ). 

Hohfr&nkenheim,  Dorf,  Hochfelden,  Straasburg.  —  Villa  regia.  — 
Erwähnt:  814—825  villa  Frankenhaim  (MG.  Formul.  320). 

Hohweiler,  Dorf,  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  742  in  marca  IJerganeswilare,  um  774  in  villa  Hohenwilari  —  Index: 
Hohenwilare  —  (Trad.  Wiz.  No.  7,  106). 

Hohweler,  Dorf,  Andolsheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Lilenselida  (Pard.  H,  356);  760  in  villa  Lielinsne  quae  vocatur 
Heloldowilare  (Als.  dipl.  I,  36 1. 

HobM,  abg.  Kloster  auf  einer  Rheininsel  bei  Wanzenau,  Brumath, 
Straasburg.  —  Kloster,  gegründet  gegen  721.  Adalbert,  Herzog  vom 
Elsass,  und  dessen  Söhne  schenken  722  ihren  Besitz  in  insula  que  dicitur 
Honaugia  an  das  monast.  construct  in  insula  Hohenaugia  in  hon. 
S.  Michaelis  .  .  .  actum  in  monast.  Hoenaugia  (Pard.  II,  337,  338).  — 
Ferner  erwähnt:  726  monast.  Honaugia  (das.  346);  um  748,  758, 770  Hohen- 
augia (MG.  Dipl  I,  105;  8ickel,  Acta  P.  14,  15,  C  8);  772-774  ecclea. 
Scotorum  in  insula  Honaugia  (das  K.  24);  775  monast  Scotorum  Onogia 
(das.  K  44);  monast.  Honogia  (das.  K.  56j;  778  monast  s.  Michaelis  in 
insula  Rheni  Hohenaugia  (das  K.  64);  781  mon.  Hoinaugia  (das.  K.  85); 
870  Hoinowa  (MG.  LL.  I,  517;  Hincmar,  Ann.  MG  SS.  I,  488);  884 
Hohanova  (Grandid.  Egl.  IIb,  274;  Reg.  Imp.  I,  No  1641). 

Hürtigheim,  Dorf,  Truchtersbeim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
788,  798  in  Hirtunghaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  89,  148);  Kl.  Hönau  884 
in  Hurenheim  (?)  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641).  —  Fer- 
ner erwähnt:  gegen  Ende  des  9.  Jahrh.  (V)  Hirtinchaim  (MG.  Lib.  Conf.  34). 

Hattendorf,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg um  797  in  Hittendorphe  (Trad.  Wiz.  No.  62).  —  Ferner  erwähnt: 
um  720  bezw.  nach  1003  Hittendorf  (Str.  Urk  -B.  I,  42). 

HtttteBheim,  Dorf,  Benfeld,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Ebersraünster, 
Dinghof,  gegen  670  in  Hiddenheim  (Chron.  Ebersh ,  Grandid.  Als.  IIb,  17), 
bestät.  770  Hudenheim,  814  Hittenheim,  817  Hiddenheim,  Hittenheim,  824 
Hiddenheim  i Grandid.  Egl.  IIb,  103,  157,  171,  177;  Chron.  Ebersh.  MG. 
SS.  XXIII,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Murbach  728  in 
Hittenheim  (Pard.  II,  356);  Kl.  Fulda  798  in  Hivatinghaim  (?)  (Cod.  dipl. 
Fuld.  No.  148);  Kl.  Hönau  884  in  Hiudinheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  275; 
Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Hans weier,  Dorf,  Kt  n.  Kr. '  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  St. 
Di 6  Ende  d.  7.  Jahrh.  in  Hunivillare  ( Legend a  S.  Deodati,  Grandid.  Als, 


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v.  Jan. 


IIb,  46).  —  Ferner  erwähnt:  gegen  670  Hunonis  villa  i Richert  Gesta  Senon. 
Beel.  MG.  SS.  XXV,  260 . 

Bundsbach,  Dorf,  Kt.  u  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Masmünster 
823  in  Ursbach  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

niftrt,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Hohenburg  um 
680,  bestät  837  in  Ilfurt  (Grandid.  Egl.  IIb,  206;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S.  417). 

IllkirchGrafensUden,  Dorf,  Geispolsheim,  Erstem.  —  Begütert:  Kl. 
Ebersmünster  gegen  670  in  Illechilechen  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als. 
Hb,  22  u.  MG.  SS.  XXIU,  438);  Kl.  Eschau  778  in  ülekirchen  (Grandid. 
Als.  IIb,  76).  -  Ferner  erwähnt:  826  villa  Illenkirche  (Acta  ss.  Boll.  Aug. 
T.VI.  510);  845  Yllekiriche  (Strassb.  Ürk.-B.  I,  20). 

Ollsen,  Dorf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Villa  regia.  —  Erwähnt:  662 
in  comitatu  üchicha;  Illecirh1)  (Strassb.  Urk.-B.  1,1;  Chron.  Ebersh., 
Grandid.  Als.  IIb,  13  u  MG.  SS.  XXIII,  433);  &S5  actum  Hilciaco  palacio 
regis  (Als.  dipl.  I,  76). 

hgenhelm,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
borg  739  in  Inginhaime  (Trad.  Wis.  No.  14) 

Ingersheim,  Dorf,  Kaysersberg,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  St. 
Die  um  670  in  Ongeresheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  19  u  MG. 
SS.  XXHl,  436);  Kl.  Murbach  768  in  fine  Tel  niarca  Aungehiseshaim 
(Gart  Murb.  I,  119—121  im  Colm  Bez-Arch  i;  772  in  villa  Annghishaim 
...  de  una  fronte  pervenit  usque  in  Facbinam  fluvium,  794  in  Ongirhhaim 
(Als.  dipl.  1,45,  57);  Kl  Luxeuil  815  in  Hanagresheim  (?)  (Teulet-Lab., 
Inv  et  doc.  I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  419);  Kl  Masmünster  823 
in  Gngresshein  (Grandid.  Als  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  a  a  0.  S.  420).  -  Fer- 
ner erwähnt:  gegen  670  Ungisivilla  (Acta  ss  Boll.  Iun.  T.  III,  873);  772 
actum  in  villa  Annghishaim;  794  in  villa  Ongihaim  (Als.  dipl.  I,  46,  57; 
Cart.  Murb.  1,  116—118). 

Ingmarshelm,  abg  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Oberehnheim,  Erstem.  —  Be- 
gütert: Kl  Leberau  um  770,  bestät  803  in  Igmarsheim,  847  (?)  in  Ige» 
maresbain  ^ Grandid.  Egl.  nb,  149,  229;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  404/405). 

Ingolshelm,  Dorf.  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Erwähnt:  633  In- 
goldeshare  als  Grenzbestimmung  des  dem  Kl.  Weissenburg  gehörigen 
„Untern  Mundats"  (MG.  Dipl.  I,  150). 

Ingweiler,  Stadt,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Ingoniwilare  (Trad  Wiz.  No.  52). 

Isenburg,  Burgtrümmer,  Gern  u.  Kt  Rufach,  Gebweüer.— -  Erwähnt: 
Castrum  Isenburc  (Chron  Ebersh.,  Grandid.,  Als.  Hb,  12  u  MG.  SS. 
XXHI,  432);  630  datum  in  arce  nostra  Isenburg  (MG.  Dipl.  I,  142);  662 
acta  in  Isenburg  (Str.  Urk  -B.  I,  2). 

Ilsenhausen,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 739  in  villa  Hischaigitisagmi  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  14). 

ItteohelD,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
senburg 742  in  Eudinhaime  (Trad.  Wbs.  No.  52). 

*)  Über  die  Grafschaft  Illzach  s.  A.  Scbricker,  Älteste  Grenzen  und 
Gaue  im  Elsass  in  Strassb.  Studien  II  (1884)  S.  374—375. 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit. 


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Ittlenheim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
sen barg  742  in  Utilenchaime  (Trad.  Wiz.  No.  52);  Erchengar,  Graf  vom 
Nortgau,  bezw.  das  von  ibm  Besitz  eintauschende  Kl.  Schwarzach  828 
in  Utilinhaim  (Sickel,  AcU  L.  256). 

Jebsheim.  Dorf.  Andolsbeim,  Colmar.  —  Begütert:  Kirche  von  Speier 
*9l  in  villa  Yebinesheim  (Speier.  Urk.-B.  I,  10);  Kl.  Münster  896  in 
Jebinesbeim  (Rapp.  Urk.-B.  1.  3). 

Karlisback,  abg.  Dorf  zw.  Gemar  u.  Rappoltsweiler,  Kr.  Rappolts- 
weiler.  —  Begütert:  Kl.  Zürich  877  in  Charoltespah ,  878  in  villa  Cha- 
roltesbach  (Zürich.  Urk  -B  I,  53,  57). 

Kanffenheim,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
en bürg  780  in  Chachenheim  (Trad.  Wiz.  No.  113);  Kl.  Hönau  884  in 
Chochinheim  (Grandid  Egl  Hb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Kembs,  Dorf,  I^tndser,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  St  Gallen  um 
757  in  Campiduna  super  fluvium  Rhino,  sive  Chambiz;  Beretheida,  Ge- 
malüin  des  Grafen  Ulrich  vom  Argen-  und  Linzgau,  877  in  Chembiz 
(St.  Gall.  Urk.-B.  I,  25:  H,  213).  —  Ferner  erwähnt:  609/610  Campanensis 
ICampauensem  pagum]  (Fredeg.  Chron.  37,  MG.  SS.  rer  Merov.  II,  138); 
Campanensi  comitatu »)  (Aimoni,  De  Gestis  Franc.  HI,  Bouquet,  Ree.  hist. 
IH,  114);  um  757  actum  in  villa  Chambiz  (St.  GaU.  Urk -B.  I.  25). 

Kestenboll,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster um  680  in  Castineto  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  22  u. 
MG.  S8.  XX1H,  438);  Kl.  Eschau,  Dinghof,  778  in  Kestenholz  (Grandid. 
Als,  Hb,  75). 

Kieniheim,  Dorf,  Kaysersberg,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
785  in  Coneshaim,  Choneshaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  82,  83);  Kl.  Zürich 
877,  878  in  villa  Conesheim  (Zürich.  Urk.-B.  I,  53,  67). 

Kilftett,  Dorf,  Brumath,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  726  in 
Gwülesteti  (Pard.  II,  346):  884  in  Chilistat  (Grandid  Egl.  IIb,  275;  Reg. 
Imp.  I,  No.  1641). 

Harheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Schlettstadt.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
Kl.  Hohenburg  um  680,  bestat.  837  in  Kiunenheim,  Kimmenheim  (V) 
(Als.  dipl.  I,  107;  Grandid.  Egl.  IIb,  207;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  417); 
Kl.  St.  Pilt  774,  bestat.  854  in  marca  fisco  [regio]  Quuningishaim a)  (Sickel, 
Acta  K.  30;  Grandid.,  Egl.  IIb,  238);  Erchengar,  Graf  vom  Nortgau. 
843  in  Kunigesheim,  Cunigesheira  (das.  222,  808;  Reg.  Imp.  I,  No  1063); 
Kl.  Zürich  877  in  villa  Chuningesheim,  878  in  villa  Cunigesheim  (Zürich. 
Urk.-B.  I,  53,  57);  die  Kirche  von  Chur.  bezw.  K.  Karl  HI ,  der  von  dieser 
881  Besitz  in  Chuniggesheim  eintauscht  und  ihn  seinem  Erzkaplan  Liut- 
ward,  Bischof  von  Vercelli,  verleiht  (Cod.  dipl.  Raet  47);  Kl.  Andlau 
884  in  Cunigesheim  (Grandid  ,  Egl  Hb,  308);  KI.  Ebersmünster  um  900 
in  Kunigesheim  (Chr.  Ebersh.,  Grand  Als  IIb,  23  u.  MG.  SS.  XXIII,  439); 
Kt.  Eschau  um 900  in  Kounensheim  (Grandid.  Als.  Hb,  76);  Kl.  Gengen- 
bach um  900,  bestat.  1139  in  Kunegesheim  (Wirtemo.  Urk  -B.  n,  8) 

Urningen,  abg.  Dorf  zwischen  Dornach  und  Didenheim,  Mülhausen« 

')  Über  den  Kembsgau  s.  A.  Schricker  a.  a.  0.  371—874.  —  *)  Über 
die  Mark  Kinzheim  s.  A.  Schricker  a.  a.  0.  398. 


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v.  Jan. 


Süd,  Mülhausen  —  Begütert:  KL  Murbach  728  in  Chinzicha  (Pard. 
II,  356). 

Kirchheim,  Dorf,  Wasselnheim,  Schlettstadt.  —  Villa  regia.  — Be- 
gütert: Kl.  Haslach  633  in  Kirckhaim  cum  suburbiis  Marley  (MG.  Dipl. 
I,  149);  Kl.  Hönau  884  in  Hiuhhilcheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg. 
Imp.  I,  No  1641)  —  Ferner  erwähnt:  in  comitatu  Thronie»)  (Chron. 
Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  10  u  MG.  SS.  XXIII,  432);  662  in  comitatu 
Tronie,  in  comitatu  Chilcheim»)  (das.  13;  433;  Strassb.  Urk.-B  I,  1);  728 
in  pago  Troningorum  (Pard.  II,  356);  817  actum  Trhonie  seu  Kilikheim 
(Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  887  villa  Chirichheim;  loco  Kiribheim  (?) 
(Ann.  Fuld.  Y,  IV,  MG.  SS.  I,  404,  405);  actum  Chiriheim  curtam  re- 
giam  (?)  (St.  Gall.  Urk.-B  II,  264);  actum  Chiriheim  (?)  (Reg.  Imp.  I. 
No.  1704—1706);  894  curtis  Chirihheim  (?)  (Ann.  Fuld  V,  MG.  SS.  I,  410). 
Zu  887,  894  vgl.  A.  Schulte,  diese  Ztachr.  N.  F.  II  (1887),  246  und  Reg. 
Imp.  I,  Nachtr.  No.  1702  c. 

Urweiler,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bürg  718  in  Chiricunvillare;  742  in  Chirihcowilare  (Index:  Chiricho 
wilare);  840  in  villa  Kirihvilari;  851  in  villa  Kirihwilari;  855  in  villa 
Kirihvilari  (Trad.  Wiz.  No.  227;  1;  151;  204  u.  254;  166). 

Klelnfrankenbeim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Villa  regia. 
—  Erwähnt:  814—825  villa  .  .  .  quae  simili  modo  Frankenhaim  appel- 
latur  (MG  Formul  320). 

Kleln-Rambach,  Weiler,  Gem.  St.  Kreutz  im  Leberthal,  Markirch, 
Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  St.  Pilt  774,  bestät.  864  in  alia  Rumbach 
(Tardif  Monum.  58;  Grandid.  Egl.  IIb,  239). 

Königshofen,  Dorf,  Kant.  West  extra  muros  des  Stadtkreise«  Strass- 
burg. —  Königshof,  von  welchem  die  Bezeichnung  auf  den  spätem  Ort 
überging  —  Erwähnt:  722  actum  Stratburgo  civitate,  in  curte  regia  viile, 
que  est  in  suburbano  civitatis  novo  (Strassb.  Urk.-B  I,  3). 

Kogenhelm,  Dorf,  Benfeld,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster, 
Dinghof,  gegen  670  in  Chagenheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  17), 
bestät.  817  in  Chagenheim,  824  in  Chagenheim,  Kogenheim,  829  in  Kagen- 
heim  (Grandid  Egl.  IIb,  171,  177,  192;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIII 
436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Niedermünstcr  gegeu  720  in 
Cagenheim,  Kaginhem  iPard.  II,  318,  319);  Kl.  Weisseiiburg  742  in 
Gagynhaime  (Trad.  Wiz.  No.  52 1;  Kl.  Fulda  788  in  (iaganhaim  (Cod. 
dipl.  Fuld.  No.  89). 

Kolbsheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 736  in  Colobocishaim  (Pard.  II,  369). 

Kmtatt,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  739  in  Chraftestate  (Trad.  Wiz.  No.  17  u.  159). 

Krintergeraheim,  Dorf,  Oberehnheim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 736  in  Ercafetilshaim  (Pard.  II,  369);  Kl.  Moyenmoutier  in  der 
1.  Hälfte  des  8.  Jahrh ,  bestät.  1140  in  Erguiseim  (Hist.  Med.  Mon.  284); 
KL  Fulda  778  in  Eringisashaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  61). 

*)  Über  den  Troninger-Gau  und  die  Grafschaft  Kirchheim  s  A. 
Schricker  a.  a.  0.  361—364. 


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Das  Elsans  zur  Karolingerzeit. 


Iriegsheim,  Dorf,  Brumath,  Strasburg.  —  Begütert:  Erchengar,  Graf 
vom  Nortgau,  bezw.  die  vom  ihm  Besitz  eintauschende  Kirche  von  Strass- 
b arg  823  in  Creacheshaim;  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kl.  Schwar- 
zach S28  in  Creicchesheim  (Sickel,  Acta  L.  196,  256). 

Kottweiler,  Dorf,  Selz,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  742  in  Chrodoldes  wilare  (Trad  Wiz.  No.  52). 

Köhlendorf,  Dorf,  Sulz  u.  Wold,  Weissen  bürg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg um  792,  792  in  Chielendorph  (Überschrift:  Chielen  dorph),  808  in 
Kielenheimeromarcu  vTrad.  Wiz.  No.  79,  80,  19). 

Künhelm,  Dorf,  Andolsheim, Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster, 
Dinghof,  um  680  in  Cuonenheim  (Chrou.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  22 
u.  MG.  SS.  XXIII,  438). 

littolshein,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassbg.  —  Begütert :  Kl.  8  c  h  w  a  r z  - 
ach  758  in  Cuttelnesheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  86). 

Kntzenhansei,  Dorf,  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl. 
Weissenburg  742  in  villa  Chuzinchusi  (Index:  Cuzzenhuson),  756  iu 
villa  Chucenhusa  (Index:  Cuzzenhu&a),  784  ad  Cozzinheim  (Trad.  Wiz.  No. 
52,  137,  60). 

Laich  (Lach),  Dorf,  Weiler,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Lalenhaimi  (Trad.  Wiz.  No.  52). 

Lampertheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Erchengar, 
Graf  vom  Nortgau,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kl.  Schwarz- 
ach 828  in  Lancpartheim  (Sickel,  Acta  L.  256). 

Laibach,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
745  in  Lonenbocho,  Lonentbuak;  747  in  fine  vel  in  villa  Lonenbuhah; 
756  in  Lonenbuacho;  758,  760  in  marca  Lonenbuah ;  774  in  Lonenbuach; 
777  in  villa  Lonunbuah ;  778  in  villa  Lonenbuach ;  779  in  villa  Lonunbuah : 
780  in  villa  Lonenbuah;  in  loco  Lonunbuah;  um  780  in  villa  Lonenbuocb; 
782  in  villa  Lonenbuah;  782  (Index:  Lonenbuah)  u.  7bS  in  villa  Lonun- 
buah; 784  in  villa  Lonunbuach;  786  in  Lonunbuacharomarca;  in  villa 
Lonunbuah;  ini'ra  marca  Lonenbuah;  787  in  marca  vel  in  villa  Lonen- 
buah; infra  marca  Lonenbuah;  787,  788  in  villa  Lonunbuah;  791  in 
rilla  Lonenbuah;  um  792  in  villa  vel  in  marca  Lonenbuah;  792  in 
marca  vel  in  villa  Lonunbuah;  806  in  villa  Lonenbuah;  858  in  marca 
Lonenbuah  (Trad.  Wiz.  No.  136;  148;  137;  144,  170  ;  71;  93,  95;  122;  96; 
107,94;  164;  109,76;  98;  89;  82;  101;  157;  77;  155;  99,  100;  110  u.  154; 
79;  80;  29;  49). 

Lantenbach,  Dorf,  Kt.  u.  Kr  Gebweiler.  —  Erwähnt:  784  alia  fronte 
terre  S.  Michaelis  (Als.  dipl.  I,  53).  810  schenkt  Chorbischof  Abt  Beatus 
von  Hönau  seinem  Kloster  ecclesiam  quae  est  constructa  in  sylva  March- 
lichio,  sive  Luttenbach  (Grandid.  Egl.  IIb,  153)  und  gründet  hier  ein  Hönau 
unterstehendes  Kloster:  Anno  DCCCXI  . . .  Beatus  de  fratribus  Hönau - 
Mensis  ecclesie,  que  erat  ecclesia  Scotorum,  instituit  in  Luttenbach  mona- 
sterium  in  honore  Sancti  Michaelis  (Grandid.  Egl.  I,  411,  a). 

Lanterbach  s.  Ober-,  Niederlauterbach. 

Leberan,  Dorf,  Markirch,  Rappoltsweiler.  —  Kloster,  gegründet 
gegen  770  von  Fulrad,  Abt  von  St.  Denis,  auf  dessen  Eigengut  und  von 
ihm  dem  Kl.  St.  Denis  unterstellt  und  vermacht,  777:  cella  .  .  .  ubi 


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v.  Jan 


sanctus  Cocovatus  requiescit,  super  fluvium  Laima ,  quae  didtur  Fulrado 
cella;  —  cella  . .  ubi  sanctus  Cucufatus  et  sanctus  Alexander  martyres  re- 
quiescunt  (Tardif  Monum.  62;  Grandid.  Egl.  IIb,  127/128).  —  Ferner  er- 
wähnt: 777  ad  nomen  sancti  et  gloriosi  episc.  mart  Alexandri  ad  locum 
ipsius  quod  nominatur  Lepraha  (Paris  Nat.-Arch  K  7  No.  1;  vgL  Tar- 
dif Monum.  62);  781  cella  Sancti  Alexandri  (Grandid.  Egl  138);  781,  791 
^cclesia  Lebrahae  . .  .  ubi  domnus  et  sanctus  Alexander  roartyr  corpore 
requiescit  (das.  189,  143;  Sickel,  Acta  spuria  S.  4041;  803  monast  Le- 
brahae  in  hon.  b.  mart  Dionysii,  Rustici  et  Eleutherii,  atque  b.  Alexan- 
dri Papae,  ubi  ipse  8  Papa  corpore  quiescit  (Grandid.  Egl.  IIb,  148; 
Sickel,  Acta  spuria  S.  404);  847  (?)  eccleaia,  quae  ad  Sanctum  Alexan- 
drum vocatur,  quae  ab  antiquis  temporibus  Fulradovillare  vocatur  (Gran- 
•did  Egl  IIb,  229);  853  monasterium  Lebraha,  ubi  S.  Alexander  martyr 
quiescit  humatus  (MG.  LL.  I,  421);  866  Lepraha  cella  (Tardil  Monum. 
128j. 

Leimen,  Dorf,  Hüningen,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  728 
in  Leimone  (Pard  II,  356). 

Leotenhelm,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  773  in  Lithaim;  774  in  Lithaime  marca,  Lithaimemarcha;  775  in 
Hlidhamomarcu  (Trad.  Wiz.  No.  128;  53  u.  178;  119). 

Liebenxweiler,  Dorf,  Hüningen,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 829  in  Theotbertowilare  (Als.  dipl.  I,  74). 

Limersheim.  Dorf,  Kt.  u  Kr.  Erstein.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
Kl.  Leber  au  gegen  770,  bestat.  803  in  Lumeraheim,  847  (?)  in  villulam 
linemareshain  (Grandid.  Egl.  IIb,  149,  230;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S.  404/405);  Kl.  Ebersmünster  817  in  Lumeresheim  (Grandid.  Egl.  IIb, 
171;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.426i;  Kl.  St.  Stephan  in  Strasburg  845 
in  Lumarshein  (Strassb.  Ürk.-B.  I,  21). 

Upsheim,  Dorf,  Geispolsheim,  Erstein.  —  Villa  regia  —  Begütert: 
Erchengar,  Graf  vom  Nortgau,  bezw.  die  von  ihm  Besitz  eintauschende 
Kirche  von  Strassburg  823  in  villa  Liutpoteshaim  (Sickel,  Acta  L.  196); 
Kl.  StStephan  in  Strassburg  845  in  Lupotheshen  (Strassb.  Urk.-B.  1, 21). 

Llxhausen,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  855  in  villa  vel  in  marca  Liutolteshusa  (Trad.  Wiz.  No.  156). 

Lochweiler,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster  im  8.  Jahrh.  in  villa  Leobardi,  bestat  zw.  827  u  853,  und 
1120  (Hanauer,  Conatit  47;  Als.  dipl.  I,  197).  —  Ferner  erwähnt:  um 
800  locus  Lochwilere  (Vita  S.  Pinn.,  Mone  Quell.  I,  36'. 

Logelnhelm,  Dorf,  Neubreisach,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
roünster,  Dinghof,  gegen  670  in  Lagelenheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid. 
Als.  IIb,  18);  bestat  770  in  Lagelenheim,  810  in  Lagelnheim,  814  in  La- 
gelenheim, 817  u.  824  in  Lagelnheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  103,  155,  157, 
172,  178;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIII,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  K.  225 
u.  Acta  spuria  426);  Kl.  Masmünster  823  in  Lagenheim  (Grandid.  Als. 
Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Uhr,  Dorf,  Lützelstein,  Zabern.  —  Begütert:  KL  Weissenburg  847 
in  Lara  (Trad.  Wiz.  No.  200). 

Lorenreu,  Dorf,  Saarunion,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 


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Das  Elsasa  zur  Karolingerzeit. 


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713  in  curta  Laurentione,  746  in  Lorancenhaim  —  Index:  Lorencenheim  — 
(Trad.  Wiz.  No.  36, 141). 

Lümschweller,  Dorf,  Kt  u.  Kr.  Alikirch.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestät.  887  in  Lixnmiswiler  (Grandid.  Egl.  IIb,  206'. 

Upsteiü,  Dorf,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg  739  in  villa 
Lupfinstogni  (Trad.  Wiz  No.  14). 

Lotterbaata,  Dorf,  Mülhausen. Nord,  Mülhausen.  -  Begütert:  Kl. 
Murbach  728  in  Luterbach  (Pard.  II,  367). 

Mackweiler,  I>orf,  Drulingeu,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg um  712,  712  in  villare  Macchone,  716  in  Macuncvilare  (Trad.  Wiz 
No.  234,  237,  266).  —  Ferner  erwähnt :  807  actum  in  Machen  vilare  (Trad. 
Wiz.  No.  201). 

Markolshelm,  Stadt,  Kantonshauptort,  Schlettstadt.  —  begütert:  Kl. 
Leberau  um  770.  bestat.  803  in  Marckelaheim  (Orandid.  Egl.  IIb,  149; 
vgl.  Sickel,  Acu  spuria  S.  404/406). 

■arlenheim.Dorf,  Wasaehmeim.Molaheijn.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
KL  Haslach  633  in  Kirckhaim  cum  suburbiis  Marler  (MG.  Dipl.  1,149);. 
KL  Weissenburg  742  in  Marelaigia  (Trad.  Wiz.  No.  62);  KL  Andlau 
386  (mittelbar)  in  Maraleja  (Orandid.  Egl.  IIb,  279;  Reg.  Imp.  I,  No.  1672). 
—  Ferner  erwähnt:  589Marilegio  villa,  590  domus [regia] Mariligensis (Greg. 
Turon.  Hist  Franc.  IX,  c  38;  X,  c.  18;  MG.  SS.  rer.  Merov.  I,  393,  430); 
613/614  villa  Marolegia  (Fredeg.  Chron.  IV,  43;  das.  II,  142);  724  Strato 
Marleiensem  (MG.  Dipl.  I,  204);  764  actum  in  villa  Mareleia  (Tardif 
Monum.  48):  780  actum  ad  Maralegia  (Trad.  Wiz.  No.  190);  833  Mer- 
legium  villa  (Vita  Hludow.  Imp.  MG.  SS.  II,  636);  um  866  Marelogia 
(ViU  S.  Deicoli.  Grandid.  Als.  IIb,  60);  867  Marelegia  (Bouquet,  Ree. 
bist.  VII,  333);  866  actum  in  (Mlarlegia  palatio  Regio  (Trouillat  Monum. 
I,  114;  Reg.  Imp.  I,  No.  1276). 

Masmünster,  Stadt,  Kantonshauptort,  Thann.  —  Frauenkloster,  ge- 
gründet angcbl.  im  3.  Jahrzehnt  des  8.  Jahrb. ;  823  von  Ludwig  d.  Fr.  in 
Besitz  und  Rechten  bestätigt:  abbatiam  in  parte  Fosagi  a  quodam  principe 
viro  nobili  Masone,  unde  etiam  nomen  traxit,  quod  vocatur  vallis  Mas- 
sonis,  fratre  ducis  Liudfredi  et  Eberhardi,  qni  Morbach  construzit,  in 
honore  preciosi  martiris  atque  pontificis  Leudegarii  fundatam  (Grandid. 
Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420.)  —  Ferner  erwähnt:  Maso  . . . 
monasterium  sanetimonialium  in  Vallis*  Masonis  ...  in  honore  S.  Leode- 
garii  construxit  (Cbron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  üb,  21  u.  MG.  SS.  XXIII, 
437);  780  coenobium  Masunvilare  (MG.  Voet.  lat.  I,  94);  870  Masonis 
monasterium  (MG.  LL.  I,  617;  Hincmar,  Ann.  MG.  SS.  I,  488). 

■attsttll,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  KL  Weissen- 
burg 788  in  Mages  stet  (?)  (Trad.  Wiz.  No.42). 

Mauenheim,  Dorf,  Benfeld,  Erstem.  —  Begütert:  KL  Weissenburg 
um  744  in  Mazoniwilare  (Trad.  Wiz.  No.  188). 

Mauchenheim,  abg.  Dorf,  Gem.  u.  Kt.  Markolsheim,  ScbJettstadt.  — 
liegütert:  Kl.  St.  Denis  777  in  Mauchinhaim,  Mochenhaim  (Tardif  Monum. 
61;  Rapp.  Ürk.-B.  I,  3). 

ManrsmÜnster,  Stadt,  Kantonshauptort,  Zabern.  —  Kloster,  ge- 
gründet Ende  des  6.  Jahrh.  von  Leobard:  724  monasterium  domni  Leo- 


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222 


t.  Jan. 


bardi  in  hon  a.  apost.  Petri  et  Pauli  et  e.  Martini  (MG.  Dipl.  I,  2041; 
im  8.  Jahrh.  nach  einem  Brande  von  Abt  Maurus  wieder  aufgerichtet  und 
in  der  Folge  nach  ihm  benannt;  der  Kirche  von  Metz  unterstehend.  — 
Ferner  erwähnt :  um  754  Moresmunister  (Vita  S.  Pinn.  Mone  Quell.  I,  33); 
817  Sancti  Mauri  (MO.  LL.  I,  224';  823  monast.  Mauri  (Gesta  abbat 
Fontan.  MG.  SS.  II,  299  »;  um  830  monast.  Mauri,  coenob.  Mauri  monast. 
(MG  Lib.  Confr.  155,  246);  833  Mauri -monast.  (Vita  Hludow.  Imp.  MG. 
SS.  II,  636);  870  Mauri  monast.  (MG.  LL.  I,  517;  Hincmar  Ann.  MG. 
SS.  I,  488). 

Heienheim,  Dorf,  Ensisheim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
780  in  Maginhaim  (Liber  Donat.  Murbacco  Monast.  im  Colm.  Bez.-Arch.). 

Meistratibeim,  Dorf,  Oberehnheim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bürg  742  in  Maistreshaime;  784,  788  ad  Meistresheim ;  833  in  Meistares- 
heim  —  Index:  Meistarenheim  —  (Trad.  Wiz.  No.  52;  60,  102;  158);  Er- 
chengar,  Graf  vom  Nortgau,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kl 
Schwarzach  828  in  Mustridisheim  (Sickel,  Acta  L.  256);  Kl.  Andlau 
880  (mittelbar)  in  Meitresheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  270). 

Meiweier,  abg.  Dorf,  Gem.  Ammerechweier,  Kaysereberg,  Rappolts- 
weüer.  -  Erwähnt:  817  juxta  Lucelwilre  (Grandid.  Egl.  IIb,  170;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  426^. 

Merkweiler,  Weiler,  Gem.  Kutzenhausen,  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg. 
—  Begütert:  Kl.  Weissenburg  769  in  Margberga vilare  (Trad.  Wiz.  No.  91). 

Merxheim,  Dorf,  Sulz,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  780  in 
villa  Marchunishaim  (Liber  Donat.  Murb.  Monast.  im  Bez.-Arch.  Colmar). 

MetieraJ,  Dorf,  Münster,  Colmar  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster 
gegen  670  in  villa  Mecerol  (Chron  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  17),  bestät. 
817  in  villula  Mezerol,  824  in  villa  Mecerol  (Grandid.  Egl.  IIb,  170,  177; 
Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIII,  435;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Mietesheim,  Dorf,  Niederbronn,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Moduinowilare;  in  Modenesheim;  747  in  fine  vel  in  villa 
Mutuinovilari  (Trad.  Wiz  No  52;  2;  148). 

HtnwersbeilD,  Dorf,  Hochfelden,  Strasburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 711  infra  marca  Munefrido  villa  (Index:  Munifridovilla);  730  in  fine 
Monefridovilla;  742  in  Munefridovill : ;  um  744  in  villa  Munifridesheim ; 
um  782  in  villa  vel  in  marca  Munifridesheim  (Trad.  Wiz.  No.  169;  187; 
62;  188;  118). 

Mltschdorf,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 757  in  Mediovilla  (Trad.  Wiz.  No.  140). 

Mittelbergheim,  Dorf,  Barr,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Montularem  (Trad.  Wiz.  No.  52);  Kl.  Andlau  880  (mittel- 
bar) in  villa  Bergheim  (Grandid.  Egl  IIb,  270;  Als.  Ib,  91). 

Hittelhaasbergen,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. 
Ettenheimmünster  762  in  villa  üugesperga  (Grandid.  Egl.  IIb,  93). 

Mittelweier,  Dorf,  Kaysersberg,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl. 
Ebers tnünster  und  Kl.  St.  Die*  um  670  in  Mittelwilre  (Chron  Ebersh., 
Grandid.  Als.  IIb,  19  u.  MG.  SS.  XXIII,  436). 

8!  Udenheim,  Weiler,  Gem.  Illzach,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert: 
Kl.  Murbach  735  in  Mathinhaim  (Pard.  II,  368);  790  in  villa  et  marca 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


223 


Matenheim;  829  in  marca  Mitenhaim  (Als.  dipl.  I,  55,  74  ;  Kl.  Münster 
H96  in  Matunheim  (Rapp.  Ürk.-B.  I,  3). 
Modern  s.  Ober-,  Niedermodern. 

Mölsheim,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Begütert:  Kl.  St. 
Thomas  in  Strasburg  gegen  820  in  marcha  Molleshemero  (Strassb 
ürk  -B.  I.  43). 

Möns  weiler,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Zabern.  —  Begütert:  KL  Weissen  - 
barg  uro  718  in  Montecottane;  858  in  Munenberge  (Trad.  Wiz.  No.  39; 
49).  —  Ferner  erwähnt:  716  actum  in  wilare  Munewilare  (das.  No.  218 
u.  239) 

Mortch weiler,  Dorf,  Kt.  u  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  771  in  marcba  Moraswilari  (Index:  Mores  wilare);  um  735  infra 
marcha  Moresheim,  marca  Morinesheim  (Trad.  Wiz.  No.  189;  181). 

Morschweiler  s.  Ober-,  Niedermorschwefler. 

lühlbach,  Dorf,  Münster,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster  896 
ad  Melin  (Rapp.  Urk.-B  I,  3). 

MählhauMO,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
884  in  Munilhuson  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Mülhausen,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Begütert:  KI.  Mas- 
münster 823  in  Mulenhusen  (Grandid.  Als  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420).  —  Ferner  erwähnt:  um  720  bezw.  nach  1003  Mulenhusen 
(Strassb.  Urk.-B.  I,  42);  gegen  Ende  d.  9.  Jahrh.  (?)  Mulehuson;  Malehusen, 
Muluhusen  ;MG.  Libri  Confr  87;  38). 

Münchhausen,  Dorf,  Selz,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  W eissen- 
barg 831  in  villa  vel  in  marca  Munihhusa  (Trad.  Wiz.  No.  165). 

Münster,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kr.  Colmar.  —  Kloster,  gegründet 
jregen  660,  der  Kirche  von  Strassburg  unterstehend.  —  Erwähnt:  675  mo- 
nasteriolum  Conflentis  (MG.  Dipl.  I,  29;  vgl.  Mitteil.  d.  Inst.  f.  österr. 
Gesch.  X,  76);  747  monast.  sancti  Gregorii  ...  qui  es  constructns  in  Va- 
geso, inter  duaa  Pachinas  fluvium  —  actum  in  ipso  monasterio  Con- 
foientis  (Pard.  II,  406);  760  actum  in  monast.  S.  Gregorii  quod  vocatur 
Confluentes  i  Als.  dipl.  I,  36);  769  monasteriolum  inter  duas  Pachinas  (das 
42);  817  monast.  Sancti  Gregorii  (MG.  LL.  I,  224);  823  monast.  ö.  Gre- 
gorii, quod  alio  nomine  Confluens  vocatur  (Sickel,  Acta  L.  195) ;  ad  sanc- 
tum  Gregorium  (Gesta  Abbat.  Fontan.  MG  SS.  II,  299);  826  raon.  Con- 
fiens  in  hon.  s.  Gregorii  (Sickel,  Acta  L.  245);  um  830  monast.,  coenob. 
Sancti  Gregorii  (MG.  Lib.  Confr.  154,  220);  831  s.  Gregorii  abbas  (Sickel, 
Acta  L.  289,  290t;  865  monast.  in  hon.  Dei  et  s.  Mariae  genetricis  Dei 
et  s  Gregorii  conf.  super  fluvium  Phachina  qui  dicitur  Confluentes  (Als. 
dipl.  I,  474);  870  s.  Gregorii  (MG.  LL.  1, 517;  Hincmar  Ann.  MG.  SS.  I,  488); 
896  mon.  beati  Gregorii  (Als.  dipl.  I,  97;  Reg.  Imp  I,  No.  1909). 

Müttersholl,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster,  Dinghof,  gegen  670  in  Muoteresholz  (Chron.  Eberah.,  Grandid. 
Als.  IIb,  18),  bestät.  817  in  Muoteresholz,  824  in  Muoteresholz,  Muters- 
holz  (Grandid.  Egl.  IIb,  172,  178;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIII,  436; 
vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426),  829  in  Müttersholtz  (Grandid.  Egl.  IIb, 
191;  vgl.  Sickel,  a.  a.  0.). 

Manzenheim,  Dorf,  Andolsheim.  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster 


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224 


v.  Jan. 


675  in  MonesensiKhwm  (MG.  Dipl.  I,  29;  .vgl.  Mitteil.  d.  Inst.  f.  östem 
Gesch.  X,  76). 

Marbach,  Dorf,  Kt.  u  Kr.  Gebweiler.  —  Kloster,  der  Kirche  von 
Strassbg.  unterstehend,  gegründet  gegen  737  von  Pirmin :  in  heremi  vasta,  que 
Vosagus  appellatur,  in  pago  Alsacinse,  in  loco  qui  vocatur  Vivarius  Pere- 
gTinorum,  qui  antea  appellatus  est  Muorbach,  in  alode  . . .  Ebrochardo 
comite,  in  honore  Dei  et  genetricis  domini  nostri  Iesu  Christi,  semper 
virginis  Mariae  seu  8.  Michaheli«  arch.  vel  s.  Petri  et  Pauli,  beatis  apo- 
stolis  et  s.  Leudegarii  raart.  —  ürk.  Theoderichs  IV.  von  727  (MG.  Dipl. 
I,  85).  —  Erwähnt:  Vivarium  peregrinorum  seu  Muorbacum  (Chron. 
Eberah.,  Grandid.  Als.  Hb,  21  u.  MG  SS.  XXHI,  487);  728  loco  Mauro- 
baccus  qui  nunc  vocatur  Vivarius-peregrinorum  (Pard.  II,  356) ;  loco  qui 
antea  vocabatur  Muorbaccua,  nunc  Vivarius-peregrinorum  (das.  353) ;  730 
Maurobaccus,  actum  Marbach  monast.  (das.  359);  731  monast.  Vivarius 
sive  Maurobaccus  (das.  363);  781  Morbach  (Herim.  Aug.  Chron.  MG.  SS. 
V,  98);  735,  736  Maurobaccus  sive  Vivarius-peregrinorum  (Pard.  II,  368, 
369);  um  754  Muorbach  (Vita  S.  Pinn.,  Mone  Quell.  I,  33);  760  monast. 
super  rivo  Maurbach  in  hon.  S.  Leudegarii  mart  et  s.  Petri  Pape;  761 
eccl.  in  hon.  S.  Leodegarii,  actum  Morbach  (Als.  dipl.  I,  36;  36/37);  gegen 
762  monast.  Vivario- peregrinorum  super  fluvium  Morbach  (Sickel,  Acta 
P.  21);  768  monast.  Morbach  (Als.  dipl.  I,  40);  772  monast.  Vivario-pere- 
grinorum  super  fluvium  Morbach  (Sickel,  Acta  K.  8);  772,  774  Morbach 
(Als.  dipl  I,  45,  47);  774—787  cenob.  Morbachcinse,  774—800  congrega- 
tio  s.  Petri  et  Leudegarii  (MG.  Formul.  330,  331);  775  monast.  Vivario- 
peregrinorum  super  fluvium  Morbach  (Sickel,  Acta  K.  214);  780,  784  mo* 
nast  Morbach;  784  opus  S.  Leodegarii  Morbacensis;  786  monast  Mor- 
bacensis  (Als.  dipl.  I,  52,  53;  53;  51);  787—791  monast.  Morbac  (MG.  For- 
mul. 332);  789  monast.  Morbach  sive  Vivario;  790  monast.  Muorbach 
sive  Vivarius  peregrinorum;  790,  792  monast.  Morbach  (Als.  dipl  I,  54; 
55;  56,  57);  793  Muarbach  monast.  (Ann.  Alemann.  MG.  SS.  I,  47);  794 
monast.  Murbach,  Maurbach;  795  monast.  constr.  in  bon.  S.  Leodegarii; 
796  monast.  Morbach;  801  monast.  S.  Leudegarii  quod  voc  Muorbach; 
811  monast  constr.  in  hon.  8.  Leudegarii,  Morbach  (Als.  dipl.  I,  58 — 62); 
816  monast  Vivarius-peregrinorum  super  fluvium  Morbach  (das  64;  Sickel 
Acta  L.  91,  92);  828  Morbach  coen.  (Gesta  abbat.  Fontan.  MG.  SS.  II, 
299);  829  monast.  Morbach  seu  Vivarius  peregrinorum  (Als.  dipl.  I,  74); 
um  830  monast  Morbach  (MG.  Lib.  Confr.  154,  208—209);  835  monast 
Muorbach;  Morbacensi  (Als.  dipL  J,  76;  77);  840  monast  Vivarium  pere- 
grinorum super  fluvium  Morbac  (das  79;  Reg  Imp.  I,  No.  1035);  870  Mor- 
bach (MG.  LL.  I,  517;  Hincraar  Ann.  MG.  SS.  1, 488);  877  monast.  Vivarium 
peregrin.  sup.  fl.  Morbach;  878  sup.  ti.  Muorbach  (Grandid.  Als.  Ib,  89,  90; 
881  monast  S.  Leudegarii  quod  voc.  Muorbach  (Als.  dipl.  I,  60);  gegen 
Ende  <L  9.  Jahrh.  fratribus  in  Muorbach  (MG.  Lib.  Confr.  144). 

Matzenhauseo,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  KLWeissen- 
burg  791  in  villa  vel  in  marca  Muzzihhes  dorph  (Überschrift:  Muzzinches 
dorph;  Index,  wegen  Raummangel  gekürzt:  Muzzingdrf.);  797  in  villa 
Muzzihhesthorph ,  Muzzihes  dorph  —  Index:  Muzzihes  dorpf  —  (Trad. 
Wiz.  No.  78,  81). 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


KanglRootte,  Weiler,  Gem.  Deutsch-Rumbach,  Markirch,  Rappoltsweüer. 

—  Begütert:  Kl.  St.  Pilt  774  in  Nannenstol,  besttt.  864  in  Nannen- 
•toldt  (Tardif  Monum.  58;  Grandid.  Egl.  IIb,  239). 

lenweiler,  Stadt,  Lützelstein,  Zabern.  —  Kloster,  gegründet  im  3.  Jahr- 
zehnt des  8.  Jahrb.  von  Sigbald,  Bischof  von  Metz:  Sigebaldus  .  . .  duo 
monasteria  condi  lit  .  . .  altera  quod  Novum -Villare  vocitatur  (Pauli  Gesta 
Episc.  Mettens.  MG.  SS.  II,  267).  —  Ferner  erwähnt:  um  754  Niuven- 
wilare  (Vita  S.  Pirm.  Mone,  Quell.  I,  83,;  826  Neo  villa,  quam  Romani 
Novumvillare  appellant  (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  508';  um  880  mona- 
sterium  Novumwillare  (MG  Lib.  Confr.  154,  224). 

Ilederbetschdorf,  Dorf;  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl. 
Weissenburg  783  in  Batenandovilla;  734  in  villa  Badenandovilare;  746 
in  Badanando  villa;  792  in  Batanesheim;  806  in  villa  Hatanantesheim  — 
Index:  Batanundesdorpf,  überschrieben:  heim  —  (Trad.  Wiz.  No.  13;  9; 
136;  80;  28  . 

HiederbroDD,  Stadt.  Kantonshauptort,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl. 
Weissenburg  820  in  villa  Brunnon  (Trad.  Wiz.  No.  69). 

liederbarnhaopt,  Dorf,  Sennheim,  Thann.  —  Begütert:  Kl.  Mas- 
münster  823  in  Brunnhobetum  (Grandid.  Als.  lb,  66;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420). 

liederehnhelm,  Dorf,  Oberehnheim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Mo  ven- 
ia out  ier  zwischen  707  und  758  in  Ahenaim  (Hist.  Med.  Mon.  148). 

Hiederhaslach,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Mölsheim.  —  Kloster,  gegründet 
um  676  von  Florentius;  von  Dagobert  II.  beschenkt.  —  Erwähnt:  b'33 
monasterium  in  honorem  S  Trinitatis  ac  S.  Marie  perpetue  Virginia,  in 
loco  qui  Hasela  dicitur  (MG.  Dipl.  I,  148);  apud  Hasela  (Richen  Gesta 
Senon.  Eccl.  MG.  SS.  XXV,  260);  810  Avellanum  (Grandid.  Egl.  I,  237); 
um  830  monast.  Hasala  (MG.  Lib.  Confr.  154,  221). 

Ilrierhttubergeo,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Wie  Mittel- 
hausbcrgen. 

■iederlaaterbach,  Dorf,  Lauterburg,  Weissenburg.  —  Erwähnt:  633 

—  Lautenbach  —  als  Grenzbestimmung  des  dem  Kl.  Weissenburg  ge- 
hörigen „Untern  Mundats"  (MG.  Dipl.  I,  150). 

liedermodern,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 773  in  Matra;  774  in  Matra  villa;  in  Matra;  784  in  villa  Matra; 
788  ad  Matra;  um  797  in  Matra;  830  in  villa  Matra  (Trad.  Wiz  No.  128; 
53  u.  178,  63  ;  54;  <X);  102;  62;  172);  Kl.  Hönau  884  in  Matra  (Grandid. 
Egl.Ub,276;Reg.Imp.I,No.l641).-Erw.:878act.Marsa(V)  (a.a.O.No.1517) 

liedermorsch weiler,  Dorf,  Mülhausen-Süd,  Mülhausen.  —  Begütert: 
Kl.  Murbach  728  in  Maurowiler  (Pard.  II,  357). 

flledermünster ,  abg.  Kloster  (heute  Hof),  Gem.  St.  Nabor,  Rosheim, 
Mölsheim.  —  Frauenkloster,  gegründet  gegen  700  von  der  h.  Odilia.  — 
Erwähnt :  gegen  720  monasterium  inferius  in  Hohenburc  (Pard.  II,  317, 818). 

Nlederranspach,  Dorf,  Hüningen,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Luxeuil 
815  in  Ramengas  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc.  I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
S/419). 

■lederrithaa  Inhausen,  Weiler,  Gem.  Müttersholz,  Markolsheim,  Schlett- 
stadt  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster  gegen  670  bannus  generalis  ab 

Z.ltwbr.  f.  Owcb.  d.  Oberrb.  K.  F.  V II.  a.  15 


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226 


t.  Jan. 


Anniveratesheim  usque  Raren  husen  (Chron.  Ebersh. ,  Grandid.  Als.  IIb, 
18),  bestat.  770,  824  (Grandid.  Egl.IIb,  103,  178;  Chron.  Eberah.  MG.  88. 
XXIII,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Siederseebach,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Weissenburg.  —  Erwähnt:  633  — 
Sebach  —  als  Grenzbestimmung  des  dem  KI.  Weiasenburg  gehörigen  „Un- 
teren Mundats"  (MG.  Dipl.  I,  150). 

liederspechbach,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Mas- 
mQnster  823  in  Spechtbach  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420). 

liedersteinbnnw,  Dorf,  Landser,  Mulhausen.  —  Begütert:  Kl.  Mas  - 
münster  823  in  Steinenbrun  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  420). 

liefen,  Weiler,  Gem.  Uhrweiler.  Niederbronn.  Hagenau.  —  Begütert: 
Kl.  Weissenburg  737  in  fine  Niufaras,  Neofaras;  742  in  [Njeofares ; 
784  in  NiuTora  marca;  840  in  villa  vel  marca  Niuvora  (Trad.  Wis.  No.  8 
u.  47;  1;  60;  161). 

Vleffern,  abg.  Dorf  (heute  Höfe),  Gem.  Berstett,  Truchtersheim,  Strasa- 
burg.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  748  in  Niuzwern  (Pard.  II,  407),  bestat. 
884  in  Nirrida  (Grandid.  Egl.  IIb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No  1641);  KL  Fulda 
788  in  Niufera  (Cod.  dipl  Fuld  No.  89). 

Ilffon,  abg.  Dorf.  Gem.  Wittisheim,  Markolsheim,  ScbletUtadt.  —  Be- 
gütert: Kl.  Ebersmünster  gegen  670  bannus  generalis  ab  AnnWerates- 
heim  usque  Racenhusen  i Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  18);  bestat. 
817  in  NiTeratesheim  (Grandid.  Egl.  nb,  172;  Tgl.  Sickel,  Acta  spuria 
8.  426);  824  in  NiTeratesheim;  Aniveratesheiro,  Nivrotzheim  (Chron.  Ebersh. 
MG.  88.  XXm,  436;  Grandid.  Egl.  Hb,  178,  179;  Tgl.  Sickel  a.  a.  0.); 
829  in  Nivratcsheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  191;  vgl.  Sickel  a.  a.  0.). 

Hordbaasen.  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Ebere- 
münster,  Dinghof,  gegen  670  in  Northus  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als. 
üb,  18),  bestat.  770  in  Northus,  810  in  Northusen,  814,  817,  824  in  Nort- 
hus (Grandid.  Egl.  Hb,  103,  155,  158,  171,  177;  Chron.  Ebersh.  MG.  88. 
XXIII,  436;  Tgl.  Sickel,  Acta  K.  225  u.  Acta  spuria  S.  426). 

Oberbetachdorf,  Dorf,  Sulz  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Wie  Nieder- 
betschdorf. 

Oberburnhaupt,  Dorf,  Sennheim,  Thann.  —  Wie  Niederburnhaupt 

Oberdorf,  Dorf,  Wörth,  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
um  696  in  Austondorphe ;  808  in  Osterendorf  (Trad.  Wiz.  No.  38;  19). 

OberehDheim,  Stadt,  Kantonshauptort,  Erstein.  —  Villa  regia.  — 
Begütert:  Kl.  Hohenburg  um  680,  bestat.  gegen  720  in  Euenheim  (Pard. 
H,  317,  318);  837  in  Ehenheim  superius  (Grandid.  Egl.  üb,  205;  Tgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  417);  Kl.  Niedermünster  gegen  720  in  Ehenheim 
(Pard.  H,  317,  818);  Kl.  Fulda  778,  788  in  Ehinhaim  (Cod.  dipl.  Fuld. 
No.  61,  89).  —  Erwähnt:  villa  regia  Ehenheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid. 
Als.  üb,  15  u.  MG.  SS.  XXIII,  434). 

Oberhaslach,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Niederlassungsort  Flo- 
rentius' vor  Gründung  des  Kl.  (Nieder-)  Haslach  (Grandid.  Egl.  I,  381). 

Oberhausbergen,  Dorf,  Schiltigheim,  Strasburg.  —  Wie  Nieder- 
hausbergen. 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit. 


227 


Oberhergheim,  Dorf,  Ensisneim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
759  in  flne  Heruncheim  marca  (iUpp.  Urk.-B.  I,  1).  —  Ferner  erwähnt: 
769  actum  in  villa  Heruncheim  (das.);  881  facta  tradicio  in  villa  Heran- 
chaha  (Ab.  dipl.  I,  60). 

Oberlaoterbacb,  Dorf, Selz,  Weissenburg.  —  Wie  Niederlauterbach. 

Übermodern,  Dorf,  Buchaweiler,  Zabern.  —  Wie  Niedermodern. 

Obermorscbweüer,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Maa- 
münster  823  in  Momilre  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria 
8.490). 

Qberratbsamhausen,  Weiler,  Gem.  Baldenheim,  Markolaheim,  8chlett- 
stadt  —  Wie  Nieder rathaamhausen. 

Obersaasheim,  Dorf,  Neubreiaach,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
759  in  alias  duabus  villas  qui  dicitur  Saxones  (Rapp.  Urk.-B  I,  1). 

Oberscbiffolsheim,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. 
Fulda  788  in  villa  Scaitolfeshaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No  89).  —  Ferner 
erwähnt:  805  actum  ad  Scaftolfeshaim  (das.  No.  225);  gegen  Ende  des 
i>.  Jahrh.  (?)  Scaftolfeshaim,  Scaftolfeashain  (MG.  Iib.  Confr.  31,  37; 
Tgl.  Mitth.  d.  Inst.  f.  ost.  Gesch.  XI,  124). 

Oberseebacb,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Weissenburg.  —  Wie  Niederseebach. 

(Miltenberg,  Kloster,  Gem.  Ottrott,  Rosheim,  Molsheim.  —  Frauen- 
kl oster  gegründet  um  680  von  der  h.  Odilia  in  ihres  Vaters,  des  Herzogs 
Etticho,  Burg  Hohenburg  —  in  montem  qui  Altitona  dicitur  (Grandid.  Egl. 
1b,  47)  —  Erwähnt:  um  690  monast.  Hohenburc  (Chron.  Ebersh.,  Gran- 
did. Als.  Hb,  20.  u  MG.  SS.  XXHI,  437;;  gegen  720  monast.  superius  in 
Hohenburc  (Pard.  H,  317,  318);  831,  837  monast.  Hohenburg  (Grandid. 
Egl.  IIb,  329  330,  Sickel,  Acta  L  292  ,  349;  Acta  deperd.  8.  371,  Acta 
spuria  8.  417);  870  Hoinborch  (MG.  LL  I,  517;  Hincmar  Ann.  MG.  SS. 
I,  488). 

Odratiheim,  Dorf,  Wasaelnheim,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
747  in  marca  Odradesheim;  bestat.  884  (Pard.  H,  408;  Grandid.  Egl.  Hb, 
275;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Offendorl,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  884 
in  Offonthorof  (Grandid.  Egl.  Hb,  275;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Ottenheim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. Weissen- 
burg 742  in  Offenheime  (Trad  Wiz.  No.  52). 

Oblongen,  Dorf,  Kt.  u-  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 742  in  Alongas;  um  798  in  villa  Alunga;  816  in  villa  vel  in  marca 
Alunga;  um  858  in  Alunga  (Trad.  Wiz.  No.  52;  32;  160;  50). 

Ohoeohflm,  Dorf,  Markolaheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
675  in  Onenhaim  (MG.  Dipl.  I,  29;  vgl.  Mitteil  d.  Inst.  f.  Österr.  Gesch. 
X,  76),  bestät.  896  in  Hononheim  (Rapp.  Urk.-B.  I,  3);  Kl.  St.  Gallen 
861  in  Anheim  •  St.  Gall.  Urk.-B.  II,  103). 

Ohnheim,  Dorf,  Gem.  Fegersheim,  Geispolsheim,  Krstein.  —  Begütert: 
Kl.  Weissenburg  730  in  Unnenhaim  (Trad.  Wiz.  No.  16). 

Olwiabeim,  Dorf,  Brumatb,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 737  in  Aunulfo  vilare;  um  832  in  Hoholfesheim  (Trad.  Wiz.  No.  86 
ii  162;  115). 


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228 


v.  Jan. 


Orschweier,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
728  in  Otalesvüer  (Pard.  n,  366). 

Orsch  weilet,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Schlettatadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers  - 
münater,  Dinghof,  gegen  670  in  Oleswilre  (Chron.  Ebersh,  Grandid. 
Als.  üb,  17),  bestät.  770  in  Oleswilern,  810  in  Holleswilre,  817  in  Olles- 
wilre,  B24  in  Oleswüre  (Grandid.  Egl.  Hb,  10S,  166,  170,  177;  Chron. 
Ebersh.  MG.  SS.  XXIII,  486;  vgl.  Sickel,  Acta  K.  226  u.  Acta  spuria  S.  426); 
Fulrad,  Abt  von  St.  Denis,  768  in  Audaldovillare  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2); 
Kl.  St.  Denis  777  in  Audaldovillare  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2,  3).  —  Ferner 
erwähnt:  774  infra  finea  Audoldovilare ;  864  Audoldivillare  (Sickel,  Acta 
K.  80;  Grandid.  Egl.  Hb,  238). 

Osthaoseo,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Eretein.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  736 
in  Osainhuus  (Pard.  n,  369). 

Ostbeim,  Dorf,  Kayaersberg,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl.  Fulda 
786  in  Osthaim  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  82,  83). 

Ostheim,  abg.  Dorf  b.  Isenheim,  Sulz,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl. 
Murbach  811  in  H osthaim  et  in  ea  raarca;  actum  in  Osthaim  (Als 
dipL  I,  61). 

Otthofen,  Dorf,  Truchterslieim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
776  in  Osthova  (Sickel,  Acta  K.  66),  bestät.  884  in  Hosthovon  (Grandid. 
Egl.  üb,  275;  Reg.  Imp  I,  No.  1641). 

Ottersweiler,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern. —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster im  8.  Jahrh.  in  Oderde,  bestät.  zwischen  827  u.  853,  und  1120 
(Hanauer,  Constit.47;  Als.  dipl.  1, 198).  —  Ferner  erwähnt:  826  villa  Oten- 
wylra  (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  609). 

Ottmarshelm,  Dorf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 881  in  Othmareshaim  (Als.  dipl.  I,  60). 

Ottrott)  Dorf,  Rosheim,  Molsheim .  —  Begütert :  Kl.  Niedermünster 
gegen  720  in  Ottenrode  (Pard.  ü,  319). 

Pfaffenheim,  Dorf,  Rufach,  Gebweiler.  —  Begütert:  KL  St  Sie g- 
mund  (St.  Markus)  bei  seiner  Gründung,  bestat.  1258  (Berler  Chron. 
16,  20).  —  Ferner  erwähnt:  gegen  Ende  d.  9  Jahrh.  (?)  Fafenhaim  (MG. 
Lib.  Confr.  29,  43;  vgl.  Mitth.  d  Inst.  f.  öst.  Gesch.  XI,  124). 

Pfaffenhofen,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  789  in  Papanhaime  (Trad.  Wiz.  No.  14). 

Pfastatt,  Dorf,  Mülhausen-Nord,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
b ach  790  in  loco  Finstatinse  (Als.  dipl.  I,  66). 

Pfetterhansen,  Dorf,  Hirsingen,  Altkirch.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
781  in  loco  Petrosa  (Pard.  n,  363). 

Pfettisheim,  Dorf,  Truchtersheim ,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. 
Weissenburg  739  in  Patenhaime  (Trad.  Wiz.  No.  14). 

Pisdorf,  Dorf,  Drulingen,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
712  in  Parssonevilla;  um  712  in  Prassonevillare;  718  in  villa  Portioneliam 
(Trad.  Wiz.  No.  234,  237,  227). 

Plobshelm,  Dorf,  Geispolsheim,  Erstein.  —  Begütert:  Erchengar,  Graf 
vom  Nortgau,  bezw.  die  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kirche  von  Strass- 
burg 823  in  Platpoteshaim  (Sickel,  Acta  L.  196).  —  Ferner  erwähnt:  778 
in  marcha  Blabodsaime,  Bladbotesheime  marcha  (Strassb.  Urk.-B.  1, 11, 14) 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit  229 

frtischdtrf,  Dorf,  Wörth.  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weiisen- 
burg  719  in  locello  Bruningo  rilare  (Index:  Bruningo  wilare);  um  739  in 
Bruningovilla ;  742  in  marca  Pruningeswilare  (Index:  Bruningeswüare); 
742,  744  in  Pruningo  villa;  757  in  Bruningovilla,  in  villa  Bniningovilare» 
76<j  infra  marca  Bniningovilare;  um  766  in  Bruningovilla;  769  in  Bru- 
mugovilare;  772  in  loco  Bruningestorf,  Briningesdorph  (Überschrift:  Bri- 
ningo  villa,  Index,  wegen  Raummaugel  gekürzt:  Biuningwl);  773,  774 
Bruningestorf  und  Bruningowilare  (nebeneinander  genannt);  nm  774  in 
Bniningovilare;  780  in  Bruningeswilari  (Index:  Bruningeswüare);  782  in 
rflla  vel  in  marca  Bruningo  wila  (Index:  Bruningo  villa);  784  Bruningo- 
wilare; 784  Biuningesdorph ;  788  in  villa  Bruningowilare;  790  in  villa 
vel  in  marca  Bruningowilare;  Bruningesdorpf;  791  in  rilla  vel  in  marca 
Bruningeatorf :  um  797  in  Bruningeswüare;  798  in  villa  Bruningcsthorf 
( Index :  Bruninges  dorpf ) ;  805  in  villa  vel  in  marca  Bruninges  thorf  (Index: 
Bruninges  dorpt);  820  in  Bruningeswilare;  824  in  Bruninges  dorph  (Trad. 
Wiz.  No.  45:  12:  7;  52,  147;  140,  139;  66;  103,  129;  91;  26  u.  105;  128, 
53  n  178;  70;  190;  87;  60;  89;  102;  116;  64;  130;  62;  23;  25;  69;  171). 
—  Ferner  erwähnt:  826  Brunwylre,  Prumwiler  (Actass.  Boll.  Aug.  T.VI, 
509,  510). 

Palveraheim,  Dorf,  Ensisheim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
768  in  fine  Yolfrigeshaim  (A's  dipl.  I,  40)  Ferner  erwähnt  um  720 
bezw.  nach  1003  Wulfrichesshen  (Strassb.  Urk -B.  I,  42). 

Qoatzenheim,  Dorf,  Truchtersheim ,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. 
Weissenburg  742  in  Chatenheime  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  52). 

Rädershetm,  Dorf,  Sulz,  Gehweiler.  —  Begütert:  Kl.  Murbach  774 
in  marcha  Ratherishaim,  um  780  in  Rateshaim  (Als.  dipl.  I,  47,  52);  Kl. 
Ebersmünster  817  in  Reteresheim  (Grandid.  Egl.  üb,  170;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  8.  426). 

Hingel,  Dorf,  Maursmunster,  Zabern.  ~  Begütert:  Kl  Weissenburg 
825  in  Raningas  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  185). 

Ranspach  s.  Niederransparh. 

Rappertsweiler,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Begütert:  Kl. 
Münster  759  in  Batbaldovilare,  bestät.  896  in  Ratpo'-deawilare  (Rapp. 
Urk.-B  I,  1,  3);  Fulrad,  Abt  von  St.  Denis,  768  in  Ratbertovillare  (das. 
I,  2;;  Kl.  St.  Denis  777  in  Ratbertovillare  (das  I,  2,  3). 

Bathfambaoaen  s.  Ober-,  Niederrathsamhausen. 

Reggenhaasen,  abg.  Dorf,  Gem.,  Kt.  u.  Kr.  Rappoltsweüer.  —  Be- 
gütert:  Kl.  Ebersmünster,  Dinghof,  770  in  Rechenhusen  (Als.  dipl.  I, 
104),  bestät.  814  (Grandid  Egl.  IIb,  157;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Reglsbeim,  Dorf,  Ensisheim,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster um  680  in  Regenesheim  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  üb,  22 
u.  MG.  SS.  XXIII,  438);  bestät.  817  (Grandid.  Egl.  Hb,  169;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  426) ;  Kl.  Hohenburg  um  680,  bestät  837  in  Regesheim 
(Grandid.  Egl.  Hb,  107;  207).  —  Ferner  erwähnt:  um  720  bezw.  nach 
1003  Regeneshen  (Strassb  Urk.-B.  I,  42). 

RetnhardsmÜDster,  Dorf,  Maurern  finster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl* 
Manrsmünster  im  8.  Jahrh.  in  Leogardici  cella,  bestät.  zwischen  827  u. 
«63,  und  1120  (Hanauer,  Constit  47;  Als.  dipl.  I,  201). 


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230 


v.  Jan. 


Reiningen, Dorf,  Mülhausen-Nord, Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestat.  837  in  Reiningen  (Grandid.  Egl.  üb,  206;  vgl  Sickel, 
Acta  spuria  S.  417). 

Reutenborg,  Dor£  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster  im  8.  Jahrb.  in  Ritanburc,  best&t.  zwischen  827  u.  853,  und 
1120  (Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl.  I,  198). 

Riedhelm,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
784  ad  Creodcheim  (Trad.  Wiz.  No.  60). 

Rimbach-Zell,  Dorf,  Kt  u.  Kr.  Gebweiler.  -  Begütert:  Kl.  Ebers- 
raünster817  capella  . . .  quae  cella  sancti  Petri  dicitur  (Grandid.  Egl. 
Ub,  169;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Rlmsdorf,  Dort,  Saarunion,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
um  712,  712  in  villa  Rimoni;  713  in  Remunewilare ;  741  in  Rimovilare; 
790  in  villa  vel  in  marca  Rimuwileri;  798  in  villa  Rimenvilare;  807  in 
Rimonovilare;  812  in  villa  vel  in  marca  Rimuwilare  (Trad.  Wiz.  No.237, 
234;  244;  285;  219;  211;  201;  238).  —  Ferner  erwähnt:  715  actum  in 
Rimunevillare;  718  actum  in  vilare  Rimane  (das.  No.  226;  195». 

Rbgeldorf.  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert :  Kl.  Weissen- 
burg 800  in  villa  Rinkilendorf  (Index:  Rinchilendorpf ) ;  «12  in  villa  Rin- 
gilendosfe  —  Index:  Ringilendorpfe  —  (Trad.  Wiz.  No  30;  182). 

Bickendorf,  Dorf;  Hochfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg 855  in  marca  Ringinheim  (Trad.  Wie.  No.  150);  Kl.  Hönau  884 
in  Rinkindorf  (Grandid.  Egl.  Hb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Rixheim,  Dorf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Masmüuster 
823  in  Richeneshies  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Rödern,  Dorf.  Kt.  u.  Kr.  Rappertsweiler.  —  Begütert:  Kl.  Luxeuil 
816  in  Ruodeneskeim  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc.  1,6;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  419). 

Hölingen,  abg.  Dorf,  Gem.  Tagolsheim,  Kt.  u.  Kr.  AJtkirch.  —  Be- 
gütert: Kl.  Masmünster  823  in  Robugen  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Röschwoog,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
736  in  Rosusago  (Pard.  H,  369);  Kl.  Hönau  884  in  Reudiba  (?)  (Grandid. 
Egl.  Hb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Rohrweiler,  Dorf,  Bischweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg um  780  in  Rorheim  (Trad.  Wiz.  No.  120). 

Romaniweiler,  Dorf,  Wasselnheim,  Mölsheim.  —  Erwähnt:  F26  Ru- 
moldeswiler  (Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  510). 

Roshelm,  Stadt,  Kantonshauptort,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestät.  837  in  Rodesheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  206;  vgl. 
Sickel,  Acta  spuria  S.  417);  Kl.  Fulda  778  in  Rodashaim  (Cod.  dipl. 
Fuld.  No.  61);  Kl.  Luxeuil  615  in  Rodesheim  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc. 
I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  419).  —  Ferner  erwähnt:  um  720  beew. 
nach  1003  Rodeshen  (Strasb.  Urk.-B.  I,  42);  826  villa  Rodeshem  (Acta  ss. 
Boll.  Aug.  T.  VI,  511). 

Rothan,  Dorf,  Schirmeck,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  810  in 
Rhodabaim  (Grandid.  Egl.  IIb,  153). 


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Das  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


231 


Bothbach,  Dorf,  Niederbronn,  Hagenau.  —  Erwähnt:  826  villa  Bot- 
bach  (Acta  se.  Boll.  Aug.  T.  VI,  511). 

Ritt,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Weissenburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
746  in  Crodo  (Trad.  Wiz.  No.  136). 

Rottelihelm,  Dorf,  Bnimath,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  774  in  Radulfo  villa;  776  in  Radolfowilare ;  780  in  Hadolfeahamo- 
marca;  797  in  villa  Katolfes  dorph  (Überschrift:  villa  Ratolves  thorpf, 
Index:  Radolfes  dorpf);  828  in  villa  Ratolfesdorf  (Index:  Radolfeadorpf) 
<Trad  Wir.  No.  71,  73,  90,  86,  162). 

ROlishelm ,  I)orf,  Habsheim,  Mülhausen.  —  Hegütert:  Kl.  Hohen- 
burg um  680,  bestät.  837  in  Rulechesheim  (Grandid.  EgL  IIb,  207;  vgl. 
Hickel,  Acta  spuria  S.  417»;  Kl.  Ebersmünster  um  680  in  Rouleches- 
heim  (Chron  Ebersh.,  Grandid.  Als.  Hb,  22  u.  MG.  SS.  XXIII,  438),  be- 
stät 817  in  Ruoleichesheim  (Grandid.  Egl.  üb,  168;  vgl.  Sickel,  Acta 
spuria  S.  426). 

R (Uthweiler,  abg.  Dorf  bei  Helfrantskirch,  Landser,  Mülhausen.  — 
Begütert:  KL  8t  Gallen  757  in  Rodulfovilare  (St.  Gall.  Crk.-B.  1,  26). 

Rafach,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kr.  Gebweiler.  —  Begütert:  Kirche 
von  Strassburg  662  in  pago  Rubiaca  (Straasb.  Urk.-B.  I,  1),  in  Rubia- 
cum  (Chron.  Ebersh.  Grandid.  Als.  Ub,  13  u.  MG.  SS.  XXIII,  433);  in 
Rubiachum  oppidum1)  (Vita  S.  Arbogasti,  Grandid.  Egl.  lb,  33);  Kl. 
Ettenheimmünster  762  in  oppido  Rubiaco  (Grandid.  Egl.  Ub,  93);  KL 
Eschau,  Dinghof,  778  in  villa  Roubeaca  (Grandid.  Als.  IIb,  75).  —  Ferner 
erwähnt:  apud  Rubiacum  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als.  IIb,  12  u.  MG. 
SS.  XXIH,  432);  876-881  vicus  Ruvacha  (MG.  Formul.  417). 

Rambach  s.  Deutsch-,  Gross-,  Klein- Rum  buch. 

Romershelm,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  KL 
Marbach  736  in  Rotuiarshaim  (Pard.  II,  369). 

Rimenheim»  Dorf,  Bisch weiler,  Hagenau.  —  Begütert:  KL  Hönau 
884  in  Ruadmundeabeim  (Grandid.  Egl.  Ub,  275;  Reg.  Imp.  1,  No.  1641). 

Saales,  Kantonshauptort,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Senones  661 
in  Strata  Sarmatorum  (Pard.  U,  120). 

Saasenheim,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  KL  Weis- 
senburg 780  in  vüla  Sasenheim  (Trad.  Wiz.  No.  113). 

Saas  he  im,  s.  Obersaasheim. 

8acbsen hangen,  Vorstadt,  Gem.,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert: 
Kl.  Weissenburg  739  in  Saxinhaime;  742  in  Saxinesheim;  um  780  in 
Saxineabeimomarcu  (Trad.  Wiz.  No.  14;  1;  120). 

St  Amario,  Stadt,  Kantonshauptort,  Thann.  —  Erwähnt:  gegen  670  ad 
locum,  quem  Dorangus  gentili  linguae  barbari  vocitant,  ubi  haud  proeul 
cellulam  beste  recordationis  et  venerandus  vir  Amarin us  . .  .  construxerat 
(Vita  S.  Praejecti,  Acta  ss.  Boll.  Jan.  T.  U,  631). 

St-  Markos,  Kloster,  Gem.  Geberschweier,  Rufach,  Gebweiler.  —  Kl. 
St.  Sie  gm  und,  angeblich  von  K  Dagobert  U.  um  676  gegründet,  der 
Kirche  von  Strassburg  unterstehend;  seit  1050  Priorat  St.  Markus. 

')  Der  Kern  des  spätem  bischöfl.  Strassb.  „Obern  Mundats".  S.  darüber 
Joh.  Fritz,  Das  Territorium  des  Bist.  Strassburg  im  14  Jhrdt.  Köthen 
1885,  S.  126  ff. 


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232 


v.  Jan. 


St.  I&bor,  Dorf,  Rosheim,  Mölsheim.  —  Begütert:  Kl.  Nieder- 
münster gegen  720  ad  Sanctum  Naborexn  (Pard.  II,  318,  819). 

It.  Pllt,  Stadt,  Kt.  u  Kr.  Rappoltsweiler.  —  Kloster,  gegründet  gegen 
770  von  Fulrad :  in  sua  proprietate  ...  in  loco  qui  dicitnr  Fulrado  vilare, 
infra  fines  Audoldovilare  [Orschweiler] ,  .  .  .  ubi  beatissimns  et  sanctus 
Ippolitus  corpore  requiescit  humatas  (774,  Tardif  Monum.  58)  et  ut  monachi 
ibidem  vivere  et  aecondum  rectitudinem  vel  ordinem  sanctam  conversare 
debeant  (Sickel,  Reg  Karol.  S.  238);  777  dem  Kloster  St.  Denis  ver- 
macht: cella  qui  dicitur  Fulrado  villare,  ubi  sanctus  Ypolitus  requiescit 
(Orandid.  Egl  nb,  127).')  —  Ferner  erwähnt:  853  cella  ad  sanctum  Yppo- 
litam  (MG.  LL.  I,  421). 

St.  Siegmund,  Kloster,  siehe  St.  Markus. 

Sappenhelm,  abg.  Dorf  zwischen  Banzenheim  u.  Ottmarsheim,  Habs- 
heim, Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Luxeuil  815  in  Sapine  (Teulet-Lab., 
Inv.  et  doc  I,  6;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S  419). 

Saasheim.  Dorf.  Habsheim,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  Mnrbach 
829  in  Sowinashaim;  881  in  Sowaneshaim  (Als.  dipl.  I,  74,  00). 

Schaffersheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  St.  Denis 
777  in  Scaferishaim,  Scaferhaim  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2,  3). 

Schiffolsheim  8.  Oberechäffolsheim. 

Schaffhausen,  Dorf,  Hochfelden,  Strassburg. —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
bnrg  um  774  in  villa  Scafhusa;  782  in  vüla  vel  marca  Scaphhusa;  784 
ad  Scaphhuson;  788  ad  Scaphhusa;  um  797  in  villa  Scaphhusa  (Trad 
Wfc.  No.  70;  59;  60;  102;  62). 

Sehalkendorf,  Dorf,  Uuchsweiler,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
burg  774  infra  fine  Scalchinbiunda ;  786  in  villa  vel  in  marca  Scalken- 
thorp  (Index:  Scalchen  dorpf);  788  in  villa  Sealchenheim  et  infra  Scalchen- 
hememarca  (Trad.  Wiz.  No.  133;  75;  74). 

Scherweiler.  Dorf,  Kt  u.  Kr.  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebers- 
münster, Dinghof,  gegen  670  in  Scerewüre  (Cbron.  Ebersh. ,  Grandid- 
Ala.  Hb,  17),  bestät  770  in  Scerenwilere,  817  in  Scerewüre,  824  in  Scer- 
wilre;  Scerewüre  »Grandid.  Egl.  üb,  103,  171,  177;  Chron.  Ebersh.  MG. 
SS.  XXIU,  436;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Gengenbach  um 
900,  bestät.  1139  in  Scherwüre  (Wirtemb.  Ürk.-B.  H,  8). 

Schiltlgheim,  Dorf,  Kantonshauptort,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl. 
St.  Stephan  845  circa  vülam  Skitingsdtbouhel.  Skitingsdtbuel  (Strassb. 
Urk.-B.  I,  20);  Kl.  Hönau  884  in  Scildincheim  (Grandid.  Egl.  IIb,  276; 
Reg.  Imp.  I,  No.  1641V  —  Ferner  erwähnt:  826  villa  Schildenchen  (Acta 
st.  Boll.  Aug.  T.  VI,  509). 

8chlettstadt.  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Villa  regia.  — 
Begütert:  Kl.  Murbach  728  in  b'elatstat  «Pard.  U,  356);  Kirche  von 
Cur  f-36  in  loco  Scletzistata,  Scletcistata  (Cod.  dipl.  Raet.  37;  Sickel,  Acta 
L.  340);  Berta,  Tochter  K.  Ludwigs  d.  Deutschen,  869  in  Sclettestat 

')  „Kleines  Testament"  Fulrads;  im  „grossen  Testament14 :  cella  que 
dicitur  Audaldo  villare,  ubi  s.  Ipolitus  requiescit  (Tardif  Monum.  62). 
Die  Angaben  sind  mit  K.  7  No.  1  (Kleines  Testam.)  und  K.  7  No.  1? 
(grosses  Testam.)  des  Pariser  National- Archivs  verglichen. 


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Das  Elsas*  zur  Karolingerzeit 


233 


«Zürich.  Urk-B.  I,  40);  Kl.  Zürich  877  in  villa  Sn}ettes[tat],  878  in  villa 
.Sclezistat  (das.  53,  67);  die  Kirche  von  Cur,  bezw.  K.  Karl  III. ,  der  von 
dieser  881  Besitz  in  villa  Sclectistat  eintauscht  und  ihn  seinem  Erzkaplan 
Liutward,  Bischof  von  VerceUi,  verleiht  (Cod.  dipl.  Raet.  47)  —  Ferner 
erwähnt:  775  Scladdistat,  Scladistat,  8c)addistath,  Sclezistat,  Selexeistat 
(Ann.  Lauriss.  raai.,  MG.  SS.  I,  154);  actum  Scalistati  villa,  palatio  publ. 
(Strassb  Urk-B.  I,  11);  Sclalistati  vüla  in  pal.  (Sickel,  Acta  K.  66);  884 
actum  Selezistat  (Grandid  Egl.  IIb,  273);  887  actum  Scletistat  palacio 
(Reg.  Imp.  I,  No.  1693—%). 

Schlierbach,  Dorf,  Landser,  Mülhausen.  —  Begütert:  Beretheida, 
Gemahlin  des  Grafen  Ulrich  vom  Argen-  und  Linzgau,  877  in  Slierbatft 
(St.  Gall  Urk  -B.  II,  213). 

Schwebweiler,  Weiler,  Gem.  Thal  b.  Maursmünster,  Maursmünster, 
Zabern  —  Begütert:  Kl  Maursmünster  im  8.  Jahrh.  in  Svabesvilare, 
best&t.  zwischen  827  u.  853,  und  112«)  (Hanauer,  Constit  47;  Als.  dipl. 

I,  198). 

Schweiphaosen,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Villa  regia.  —  Er- 
wähnt: 896  actum  in  Swe[i]chusa  (Tardif,  Monuni  139). 

Schweinheim,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Maurs- 
münster im  H.  Jahrb.  in  Svenheim,  bestät.  zw.  827  u.  853,  und  1120 
(Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl.  I,  198).  —  Ferner  erwähnt:  724  —  Sven- 
heini —  als  Grenzbestimmung  der  dem  Kl.  Maursmünster  gehörigen  Eichel- 
mark.1)  (MG.  Dipl.  I,  2U4). 

SchwtBdraUhtlD,  Dort,  Hocbfelden,  Strassburg.  —  Begütert:  KI. 
Weissenburg  737  in  Svinderadovilla  (Trad.  Wiz.  No.  35  u.  162);  KI. 
Schwarzach  758  iu  Swindratisheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  86);  Kl.  Hönau 
884  in  Swinderatesheim  (das.  276;  Heg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Schwobsheim ,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Begütert:  Kl. 
Ebers  in  linst  er,  Dinghof,  829  in  Svabesheim  (Grandid.  Egl.  Hb,  191; 
vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426\  887  in  villa  Svabesheim  (Chron.  Ebersh. 
MG.  SS.  XX11I,  439). 

Seebach  s.  Ober-,  Niederseebach. 

Seelhofeo,  abg.  Dorf  bei  Ingweiler,  BuchsweUer,  Zabern.  —  Begütert: 
Kl.  Klingenmünster  828  in  Seiehoven  (Grandid.  Als.  Hb,  97). 

Selz,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kr  Weissenburg.  —  Villa  regia.  —  Er- 
wähnt: 609/610  Saloissa  castro  (Fredeg.  Chron.  37,  MG.  SS.  rer.  Merov. 

II,  120,  138);  770  ad  Salossa  (Annal.  Lauriss.  mai.  MG.  SS.  I,  148),  apud 
Salusiam  (Einhardi  Annal.,  das.  I,  149),  in  castro  Salussa  (Annal.  Vet. 
Fragm.,  das.  X1H,  27). 

Semheim,  abg.  Dorf  bei  Hagenau,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert: 
Kl.  Weissen  bürg  702  in  marca  Semheim;  776  in  marca  Sembaim;  798  in 
villa  Semheim;  808  in  Semheim;  809  in  Semhaimeromarcu ;  811  in  villa 
Semhaim;  826  in  villa  Semheim;  830  in  Semheimero marca  (Trad.  Wiz. 
No.  44,  163,  21,  19,  174,  180,  173,  172). 

Sermersheim,  abg.  Dorf,  Gem.  Regisheim,  Ensisbeim,  Gebweiler  — 

*)  Über  die  Eichelmark  (Marca  Aquileiensis)  s.  Jahrb.  des  Vogesen- 
Cluba  IV  (1888),  122—129. 


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234 


v  Jan. 


Begütert:  Kl.  Ebersmünster  um  680  in  Sarmenza  (Chron.  Ebersh.,  Gran- 
did.  Als.  üb,  22  u.  MG.  SS.  XXHI,  488) ,  bestat.  817  in  villa  Sannest* 
(Grandid.  Eg).  üb,  169;  vgl.  Sickel,  Acte  spuria  S.  426). 

Sermershelm,  Dorf,  Benfeld,  Erstein.  —  Villa  regia.  —  Begütert:  Kl. 
Ebersmünster,  Dinghof,  gegen  670  in  Sarmeresheün  (Chron.  Ebersh., 
Grandid.  Als.  Ub,  17),  bestat.  770,  817  in  Sarmeresheün,  824  in  Sermers- 
heim; Sarmeresheim  (Grandid.  Egl.  üb,  103,  171,  177;  Chron.  Ebersh. 
MG.  88.  XXIII,  436;  Tgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  Niedermünster 
gegen  720  in  Sermersheim,  Sermirsheim  (Pard.  II,  318,  319). 

Beienheim,  Dorf,  BiSchweiler,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
736  in  Soessas  (?)  (Pard.  II,  369);  Kl.  Schwarzach  758  in  Sehsinheim 
(Grandid.  Egl.  Hb,  86);  KL  Weissenburg  775  in  vüla  Sesinhaim  — 
Index:  Seaanheim  —  (Trad.  Wiz.  No.  55);  Kl.  St.  Denis  777  in  Sechin- 
gas (Tardif  Monum.  61). 

Slerenx,  Dorf,  Landser,  Mülhausen.  —  Villa  regia.  —  Begütert: 
Beretheida,  Gemahlin  des  Grafen  Ulrich  vom  Argen-  und  Linzgau,  877 
in  Sienonzo  (St.  Gall.  Urk.-B.  II,  213).  —  Ferner  erwähnt:  835  actum 
Serencia  villa  (Reg.  Imp.  I,  No.  1317). 

Sieweiler,  Dorf,  Drulingen,  Zabern. —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
700  in  vilare  Sonechone  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  243) 

Sigolsbelm.  Dorf,  Kaysersberg,  Rappoltsw eiler.  —  Begütert:  Kl. 
Ebersmünster,  Dinghof,  gegen  670  in  Sigolteeheim  (Chron.  Ebersh., 
Grandid.  Als.  IIb,  17,  19  u.  MG.  SS.  XXIII,  436),  bestat.  770  in  Sigoltea- 
heim,  810  in  Sigothesheim,  814  in  Sigotelsheim,  617,  824  in  Sigoltesheim 
(Grandid.  Egl.  Ub,  103,  155, 167,  170, 176;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS.  XXIH, 
435;  vgl.  Sickel,  Acta  K.  225  u.  Acta  spuria  S.  426);  Kl.  St.  Die  um  670 
in  villa  Sigoltesheim;  Sigoltesem  (Chron.  Ebersh.  Grandid.  Als  IIb,  19  u. 
MG.  SS.  XXUI,  436;  Richeri  Gesta  Senon.  Eccl.  das.  XXV,  261);  KT 
Masmünster  823  in  Sigoltessheim  (Grandid.,  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel, 
Acte  spuria  S.  420);  Kl.  Granfelden,  Dinghof,  866,  bestfit.  884  in 
monte  Sigoldo  (Trouillat,  Monum.  I,  113,  121);  Kl.  Etival  884  in  Sigols- 
hem  (Grandid.  Als.  Ib,  94).  —  Ferner  erwähnt:  759  in  fine  Sigolt  niarca 
(Rapp.  Urk.-B.  I,  1);  833  juxtaque  montem  Sigwaldi  (Nith.  Hist.  I,  MG. 
SS.  U,  652).  —  Sigultarium  [vinum]  (Monach.  Sangall.  I,  22,  MG.  SS.  II,  741). 

Singrist,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  KL  Maurs- 
münsterim8  Jahrb.  in  Signum  Christi,  beutst  zw.  827  u.  853,  und  U2G 
(Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dipl.  I,  198). 

Spechbach  b.  Niederspechbach. 

Steinbrusn  s.  Niedersteinbrunn. 

Still,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kirche  von  Strass- 
burg  773  in  locum,  bestät.  816  in  locellum  Stülam  (Strassb.  Ürk.-B.  I, 
6,  18).  —  Ferner  erwähnt:  826  locus  Stille  (Acta ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  510). 

Störbach,  abg.  Dorf,  Schirmeck,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hönau 
810  in  Sterrenbach  (Grandid.  Egl.  nb,  153). 

Stossweier,  Dorf,  Münster,  Colmar.  —  Erwähnt:  670  usque  adScotten- 
wilere  (Chron.  Ebersh  ,  Grandid.  Als.  IIb,  17);  817  juxta  villulam  Scotten- 
wilre;  624  usque  ad  Scotenwilre,  Scottenwilre  (Grandid.  Egl.  Hb,  170, 177; 
Chron.  Ebersh.  MG  SS.  XXIIL,  435;  vgl.  Sickel,  Acte  spuria  S.  426). 


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Das  Elsas«  zur  Karolingerzeit 


2oj 


Stotzheim,  Dorf,  Barr,  SchlettaUdt.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
783  in  villa  Stozzeswilare  (Index:  Scozzes  wilare);  767  in  villa  Stozzeswila 
—  Index:  Scozzeswilare  —  (Trad.  Wiz.  No.  84;  86);  Kl.  Ebersmünster 
814  in  Stotesheim  (Grandid.  Egl.  üb,  158;  vgl  Sickel,  Acta  spuria  S.426); 
KL  Andlau  um  884  in  Stozzesheim  (Grandid.  EgL  üb,  309). 

Strassburg,  Landeshauptstadt,  Bezirkshauptatadt,  Kreisstadt.  —  Be- 
gütert: Kl.  Ettenheimmunster  762  in  civitate  Strasburga  (Strassb. 
Urk.-B  I,  6);  Kl.  Weissenburg  774  in  civit  Strasburg ,  780  infra 
muros  civit.  Argentoratinse,  784  ad  Strazburg  «Trad.  Wiz.  No.  64, 
60,  153);  Kl.  Eschau  778  in  Argentina  civit.  (8trassb.  Urk.-B.  I,  14 
Anm.);  Kl.  Fulda  778,  788  in  Strazburga  civit.  791  infra  nova  civitate, 
801  infra  nova  civitate  Argentoratinse  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  61,  89,  9b, 
171).  —  Erwähnt  (Stadt,  Kirche,  Bischof j:  um  630  urbs  Argentina  (Vita 
S.  Fridol.,  Mone  Quell.  I,  12);  589  urbis  quam  Strateburgum  vocant  5iM)  ad 
Argentoratensero  urbem  quam  nunc  Stradeburgum  vocant  (Gregor.  Turon. 
Hist  Franc.  IX,  36,  X,  19;  MG.  SS.  rer.  Merov.  I,  391,  433);  662  Ar- 
gentinensis  eccl.  (Strassb.  Urk.-B.  1, 1);  660,662  Strazburgensis  episc.  iMG. 
Dipl.  I,  26);  7.  Jahrh.  Argentaria,  civit.  Stratisburgo  (Rav.  Anon  Cosm. 
231,  232);  Ende  des  7.  Jahrh.  Streitburg  (Vita  S.  Wilfridi,  Bouquet,  Ree. 
hist  in,  601);  719  act  in  civit.  Argentaria  (Trad.  Wiz.  No.  45);  722 
act.  Stratburgo  civit.  in  curte  regia  villa,  que  est  in  suburbano  civitatis 
novo  —  s.  Königshofen  —  (Straasb.  Urk.-B  I,  8);  728  eccl.  S.  Marie 
in  Stradburgo,  act.  Stratburgo  civit.  (Pard.  U,  352;  Strassb.  Urk.-B.  I,  3), 
ad  Strazburgum  (Pard.  II,  35ti);  733  act  in  civit.  Argentoracinse  (Trad. 
Wiz.  No.  13);  737  act.  in  civit.  Argentaria,  Argentoratinse  (das.  No.  36, 
162);  739  act.  in  civit.  Argentoracinse  (das.  10,  11);  748  Strasburges« 
episc  (Reg.  Pontif.  Rom.  I,  No.  2287);  749  act  Stratburgo  civit.  (Strassb. 
Urk.-B.  1,6);  762  act  in  civit  Argentinense  (das.  1,6);  765  episc.  civit 
Stradburgo  (MG.  LL.  I,  30);  773,  775  Strazburgensis  eccles  (Strassb.  Urk.- 
B.  I,  6,  10);  780  act  in  civit.  Argentoratinse  (Trad.  Wiz.  No.  153);  791 
act.  in  Strazburga  civit  (Cod.  dipl  Fuld  No.  98);  799  urbs  Argentea, 
Stratiburgus  <MG.  Poetae  lat  med.  aevi  I,  131);  9.  Jahrh.  basilica  s. 
Mariae  infra  civit  Strazburc  (MG.  Formul.  337 1;  801  act  in  Strazburga 
civit.  (Cod  dipl  Fuld  No.  171);  816  Argentoratensis  sive  Stratburgensis 
eccl.  (Strassb.  Urk -B.  I,  18);  823  Strazburgensis  episc.  ^ Sickel  Acta  L. 
196);  um  825  Strazburc;  urbs  Argenterata,  Strazburg  (MG  Poet,  lat 
med.  aevi  II,  76;  84);  826  Argentoratum  nunc  Strasburg  (Acta  88.  Boll. 
Jun.  T.  I,  185);  um  830  canonicorum  de  civit-  Argentorata  (MG.  Lib  Confr. 
155,  249  ;  831  Strazburgcnsem  episc.  (Sickel,  Acta  L.  289);  Strazburgensis 
episc ,  eccl.  (Strassb.  Urk.-B.  I,  18/19);  Strazburgensem  episc,  act  Straz- 
burc civit.  (Sickel,  Acta  L.  290);  832  Argen  tariensis  civit  episc  (MG. 
Formul.  561);  838  Argentoria  (Thegani  Vita  Hludow.  Imp  MG.  SS.  II, 
598);  840  Strazburgensis  eccl,  eccl.  Argentoratensis,  act  Strazburg  (Str. 
Urk.-B  I,  19);  840  act  Strazburg  civit.  (Reg.  Imp  I,  No.  1034,  1035); 
842  civitate  quae  olim  Argentaria  vocabatur,  nunc  autem  Strazburg  vulgo 
dicitur  (Nith  Hist.  IH,  MG.  SS  II,  666);  845  act.  in  pal.  reg.  Argen- 
toraco  (Strassb.  Urk-B.  I,  21);  nach  847  eccl  Argentariae  civit  (das. 
1,  21);  um  851  act.  in  civit  Strazburg  (Trad.  Wiz  No.  167  ;  868  act. 


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v.  Jan. 


Strazburc  pal.  reg.  (Reg.  Imp.  I,  No.  1252);  864  Argentoratensia  urbis 
epiac  (Hincmar  Annal.  MG.  SS.  I,  466);  Argentarienaia  eccl.  (Grandld. 
Egl.  IIb,  327);  866  epiac  Stratiburgenaia  (Hincmar  Annal.  MG.  SS.  I, 
469;  MG.  LL  I,  604);  870  Straatburg  (Hincmar  Annal.  MG.  SS.  I,  488; 
MG.  LL.  I,  517);  878  Strazburgensi  epiac,  eccl.  Argentoratensia  (Strassb. 
Urk.-B.  I,  26);  Strazburgenaia  urbia  epiac  (da8. 1,  26);  876-881  epiac.  de 
Strazpurc;  eccl  Argentarinae  vel  Argentariensis ;  Stratoburga  (MG  For- 
mul.  417,  419);  888  cenob.  8  Mariae  Semper  virg.  infira  Argentariae  civ. 
(Strassb  Urk.-B.  I,  28);  891  monaat.  Argentinensis  civit  (Reg  Imp  I. 
No.  1809);  895  Strazburgenaia  epiac  (MG.  LL.  I,  561);  896  act  in  Argen- 
taria  cirit.  (Eeg  Imp  I,  No  1909);  898  act.  in  civit.  Strazburug  l  Cartul.  " 
Münster  No.  19  S.  10  im  Colm.  Bez.-Arch.);  gegen  Ende  d.  9.  Jabrh. 
Strazborg;  Patribua  in  Argentina  civ.  (MG.  Lib.  Confr.  41;  144);  900  act. 
Strasburg  ciT.  (Reg.  Imp.  I,  No.  1940).  —  St.  Thomas,  Kloster,  gegrün- 
det um  680  von  Florentius  (Hist  de  St  Thomas  5/6).  —  St  Stephan, 
Frauenkloster,  gegründet  um  720  von  Adalbert,  Sohn  d.  Herzogs  Eticho, 
in  parte  aue  heredit&tis,  que  sibi  pertinuit  inter  ruinas  veteris  Argen torati 
(ürk.  v.  845,  Strassb.  Urk.-B.  I,  20;  vgl.  diese  Ztschr.  N.  F.  VI  [1891  ],  663  f.). 
—  Ferner  erwähnt:  monast.  ancillarum  Dei  in  Argentinensi  civit.  in  hon. 
s.  Stephani  prothomart.  (Chron.  Ebersh.,  Grandid  Als.  Hb,  20  u.  MG.  SS. 
XXIII,  437);  um  830  ancillarum  Dei  de  caenobio  sancti  Stephani  (MG.  Lib. 
Confr.  325);  845  abbatissa  sancti  prothomart  Stephani  infra  muros  Ar- 
gentorato  <  Strassb.  Urk.-B.  I,  20) ;  870  s.  Stephani  Strastburch  (Hincmar 
Annal.  MG.  SS.  I,  488;  MG.  LL  I,  517);  gegen  Ende  d.  9.  Jabrh.  sorori- 
bus  in  Argentina  (MG  Lib.  Confr.  144). 

Süll,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kr.  Gebweiler.  —  Hegütert:  Kl.  Ebers- 
münster, Dinghof,  gegen  670  in  Sulza  (Chron.  Ebersh.,  Grandid.  Als. 
IIb,  17),  heatat.  770  in  Sulza,  810  in  Sulzha,  814,  817  u.  824  in  Sulza 
(Grandid.  Egl.  IIb,  103,  155,  157,  169,  176;  Chron.  Ebersh.  MG.  SS. 
XXIII,  435;  vgl.  Sickel,  Acta  K.  225  u.  Acta  apuria  S.  426);  Kl.  Luxeuil 
815  in  Suaza  (Teulet-Lab.,  luv.  et  doc.  1, 6;  vgl  Sickel,  Acta  apuria  S.  419). 

SoJibid,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  -  Begütert:  Kl.  Nieder- 
ns ünstcr  gegen  720  in  Sülze  (Pard.  II,  318,  819);  Kl.  Weissenburg  742 
in  vüla  Sulcia  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  62  j. 

Sulxmatt,  Dorf,  Rufach,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  St.  Siegmund 
(8t.  Markus)  bei  seiner  Grüodung,  bestat.  1258  (Berler  Chron.  16,  20). 

lall  a.  W&ld,  Dorf,  Kantonshauptort,  Kr.  Weissenburg.  —  Begütert: 
Kl.  Weissenburg  737,  773,  774  in  Sulcia  (Trad.  Wiz.  No.  35  u.  162; 
128;  53  u.  178,  63). 

Inndhausan,  Dorf,  Markolsheim,  Schlettstadt.  —  Erwähnt:  723  actum 
in  villa  Sunthusis  (Pard.  II,  841). 

Sündhofen,  Dorf,  Andolsheim,  Colmar.  —  Begütert:  Fulrad,  Abt 
von  St.  Denis,  768  in  Sunthof  (Rapp.  Urk.-B.  I,  2);  Kl.  Mtinater  896 
in  Sundhova  (das.  I,  3). 

Sarbarg,  Dorf,  8uls  u.  Wald,  Weissenburg.  —  Kloster,  gegen  674 
von  Arbogast  gegründet,  von  K.  Dagobert  II.  beschenkt  —  Erwähnt:  748 
actum  Suraburgo  monaaterio  (Pard.  II,  412);  766  actum  Surraburgo 


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Da«  Elsass  zur  Karolingerzeit. 


237 


monast  (Trad.  Wix.  No.  66);  um  830  monast.  Saraburc;  coenob.  Suraburc 
(MG.  Lib.  Confr.  154,  222). 

Thal  b.  laarsmunster,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert: 
Kl.  Maursmünster  in  8.  Jhrdt.  in  Domioi  Peiri,  beetät.  sw.  827  u.  863, 
und  1120  (Hanauer,  Constit.  47;  Als.  dip).  I,  198). 

Thaanweller,  Dorf,  Weiler,  Schlettstadt.  —  Erwähnt:  787  Altorf  juxte 
Tanna«  Tillen  (Gelnet  Hiet.  Lorr.  2  ed.  Hb,  118). 

Tleffeabach,  Dorf,  Latxelateio,  Zebern.  —  Begütert:  Kl.  Weisse  b- 
burg  718  ed  Actulforillere  (Tred.  Wie.  No.  IM  u.  224). 

Trifthein,  Dorf,  Wasaelnheim,  Molshein.  -  Begütert:  Kl.  Weiasen- 
burg  742  in  Thorencobaine  (Tred.  Wie.  No.  62);  Kl.  Schwer  euch 
758  in  Dorenbeim  (Alt.  dipl.  I,  34). 

Türkhalm,  Stadt,  Winzenheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Münster 
896  in  Thurinchein  (Rapp.  Urk.-B.  I,  3);  898  in  Duringheim  (Ale.  diul. 

Dffhoh,  Dorf,  Sennheim,  Thenn.  —  Begütert:  Kl.  Münster  769  in 
Aufoldus  (Sickel,  Acta  C.  3);  Kl.  Masmünster  823  in  üfThol«  (Gran- 
did.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  8.  420). 

Ohlweiler,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissenburg 
742  in  Olenchaim  (?)  784  in  Ilunwilare,  un  797  in  Ilenwilare  (  Trad.  Wie. 
No.  62,  60,  62). 

Uhrweiler,  Dorf,  Niederbronn,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 

g  742  in  Urunivilla:  761  infra  marcha  Urunewilare  (Index  Uren- 
wilare);  766  in  marca  Ureowilere;  771  in  loco  Urunwilare;  774  in  Urone- 
wilare;  775  in  villa  üurrinhaim;  782  in  narca  Urenhaim;  784  ad  Uren- 
Trilare,  ad  ürenheim  (nebeneinander  genannt);  797  in  Urenheim;  801  in 
Tille  UrenTilare;  in  Tille  üruni  wilare;  819  in  Tille  vel  in  marca  Uren- 
wilare  (Trad.  Wiz.  No.  62,  179,  108, 169, 63, 119,  69,  60,  62,  236,  266,  177). 

Dagersheim,  Dorf,  8ulz,  Gebweiler.  —  Begütert:  Kl.  Münster  759 
in  rille  Enghisehaim  marca  (Rapp.  Urk.-B.  I,  1);  Kl.  Murbach  768  in 
fine  Tel  marca  Aungebiseshaim  (s.  Ingersheim)  Tel  in  alie  Aungehisses- 
baim  in  fine  Volfrigeshaim;  actum  Augehise  carte  (Certol.  Murb.  I,  119 
—121  im  Co  Im.  Bez.- Ar  eh.);  784  in  fine  Tel  in  marca  Aungisliaira,  Aun- 
gishin  (das.  106—107). 

Urbach  s.  Fouday. 

Omett,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kirche  Ton  Stress- 
burg 773  in  casa  Rammaldi  (8tr.  Urk.-B.  I,  6);  Kl.  Hönau  810  in  Hur- 
mosa  (Grandid.  Egl.  IIb,  153). 

Uttenhelm,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Erst  ein.  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster, 
Dinghof,  gegen  670  in  Utenheim  (Chron.  Ebersh.  Grendid.  Ab.  IIb,  18\ 
bestAt  817,  824  (Grendid.  Egl.  IIb,  171,  177;  Chron.  Ebersh.  MG.  8S. 
XXIII,  486;  Tgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426);  829  (Grandid.  Egl.  IIb, 
192;  Tgl.  Sickel  a.  a.  0.);  Kl.  Weissenburg  788  in  Ottingbeim  (Trad. 
Wiz.  No.  42). 

Vendenhelm,  Brumath,  Strassburg.  —  Begütert:  Erchengar,  Graf  Tom 
Nortgeu,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kl.  Schwerzach  828 
in  Fedinheim  (8ickel,  Acta  L.  256).  -  Ferner  erwähnt:  826  Vendenheim 
(Acte  es.  Boll.  Aug.  T.  VI,  611). 


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f.  JtD. 


Wahleaheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  - 
borg  774  in  loco  Walobom;  776  In  villa  Waloom;  780  in  Walsum;  784 
ad  Belohom  (Trad.  Wia.  No.  71,  73,  90,  60). 

Waldolwishelm,  Dorf,  Kt  u.  Kr.  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  - 
borg  um  861  in  villa  seu  in  marca  Baldolfesbeim  —  Index:  Baldolfbeim 

—  (Trad.  Wir.  No.  167). 

Walf,  Dorf,  Oberebnheim,  Erstein.  —  Begütert:  Kl.  Ebersmünster, 
Dinghof,  gegen  670  in  Valva  (Chron.  Eber  ab.,  Orandid.  Als.  IIb,  18), 
hestat.  817,  824  (Grandid.  Egl.  Hb,  171,  177;  Cbron.  Ebersh.  MO.  88. 
XXIII,  436;  vgl.  Sickel,  AcU  spuria  S.  426);  829  (Orandid.  Egl.  IIb,  192; 
vgl.  Sickel  a.  a.  0.);  Kl.  Weissenbnrg  742  in  Palaba;  820  in  Valfcbu 
(Trad.  Wis.  No.  62,  69);  Kl.  Fulda  778  in  Walabu;  788  in  Fatahabo 
(Cod.  dipl.  Fuld.  No.  61,  89);  Kl.  Andlao  884  in  Valaba  (Orandid.  Egl. 
IIb,  809). 

Wangen,  Dorf,  Waaseinheim,  Molsheim.  —  V i  1 1  a  regia.  —  Begütert: 
Kl.  Weissenbnrg  742  in  villa  Wanga  (Trad.  Wia.  No.  1);  Erchengar, 
Graf  vom  Nortgau,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  Kl.  Schwarzach 
828  in  Wangon  (Sickel,  Acta  L.  266);  Kl.  St,  Stephan  in  Strassburg 
846  in  Wanga  (Str.  Ürk.-B.  I,  20);  Kl.  Hönau  884  in  Wanga  (Orandid. 
Egl.  üb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Waniel,  Weiler,  Gem.  Kestenholz,  Kt.  u.  Kr.  Scblettstadt.  —  Begütert: 
Kl.  8t.  Pilt  774  in  Bobolino  cella,  bettat.  864  in  Bovolini  cella  (Tardif 
Monum.  68;  Orandid.  Egl.  IIb,  238). 

Wasenbarg,  Burgtrümmer,  Gem.  u.  Kt.  Niederbronn,  Kr.  Hagenau. 

—  Begütert:  Kl.  Weissenburg  739  in  foreste  dominico  fasenborgo  (Trad. 
Wis.  No.  12). 

Wasselnheim,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kr.  Mölsheim.  —  Begütert: 
Kl.  Hornbach  764  in  Wazteleneheim  (Als.  dipl.  I,  83). 

Wattweiler,  Dorf,  8ennheim,  Thann.  —  Begütert:  Kl.  M Urbach  728 
in  Watoneviler  iPard.  II,  366). 

Weckolsheim,  Dorf,  Neubreisach,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
792  in  villa  Achiltibaim  (Als.  dipl.  I,  66). 

Wege,  abg.  Dorf,  Gem.  Mutzig,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert: 
Kl.  Haslach  633  in  villa  Vege  (MG.  Dipl.  I,  149). 

Weier  im  Tüll,  Dorf,  Münster,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  MünBter 
896  in  Bonefacii  vilare  (Bapp.  Ürk.-B.  I,  3). 

Weiler,  abg.  Dorf  (heuto  Forsthaus  Willerhof),  Gem.  Ebersmünster, 
Kt.u.  Kr.  Schlettstatt.  -  Begütert:  Kl.  Ebersmünster,  Dinghof,  829  in 
Wilre  (Orandid.  Egl.  Hb,  192;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  426). 

Weissenbnrg,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt.  —  Kloster,  ge- 
gründet zw.  686  und  690;  der  Überlieferung  nach  623  von  Dagobert  I.  633 
eccles.  in  hon.  s.  Trinitatis  et  s.  Mariae  perpetuae  virgiiiis  et  sanctorum 
apostolorum  Petri  et  Pauli  in  loco  Weissemburgo  (MO.  Dipl.  I,  149  —  160; 
▼gl. Dickel,  Acta  deperd.  S.  386;  Acta  spuria  S.  442).  —  Ferner  erwähnt: 
656  cenob.  Wiaenburch  (MG.  Dipl.  I,  171);  676  monast.  Weissenburg 
(das.  41);  695  monast.  Wisonborgo  und  in  der  Folge  Wizenburg,  Wisen- 
burc,  Wizanburg,  Wizzunburg,  Wizzunpurc,  Wizziburg,  Wizeburg,  Wizin- 
burg,  Wicemburgus,  Wizenburch  (Trad.  Wiz.);  um  754  Wizanburg  (Vita 


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i 


Das  Elsasi  tur  Ksxoüngerzeit. 


239 


S.  Pinn.  Mone  Quell.  I,  36);  796  Wizuuburg  (Cod.  dipl.  Faid.  No.  151); 
812  Wiiunbarch  (MO.  LL.  1, 177);  moiuitt.  Witunborg  (Grandid.  Als.  IIb, 
96);  um  830  monast.  Wiszunburc  (MO.  Lib.  Confr.  164,  210—211);  842 
Wizzunburg  (Nitb.  Hist.  III,  MO.  88.  II,  666);  882  cenob.  Wissenburgen- 
lis  (Als.  dipl.  I,  91;  Reg.  Imp.  1,  No.  1600);  gegen  Kode  d.  9.  Jahrb. 
Fratribus  in  Winzenbarcb  (MG.  Lib.  Confr.  144).  —  803  Castrum  Hunisun- 
burg  (diese  Zeitschr.  XIII,  492  -  493);  828  actum  in  Castro  Wisenburg1) 
(Trad.  Wi«.  No.  152) 

Weltfernen,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  -  Begütert:  Kl.  Weil  Ren  bürg 
743  in  ßne  rel  in  marca  Wiccobrocho  (Trad.  Wie.  No.  4).  —  Ferner  er- 
wähnt: gegen  Ende  d.  9.  Jahrh.  (?)  Wiprubc  (MG.  Lib.  Confr.  33;  Tgl. 
Mitth.  d.  Inst  f.  Öst.  Gesch.  XI,  125). 

Westhofen,  Dorf,  Wassel q heim,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Weisse n- 
burg  739  in  Westbove;  743  in  villa  vel  in  marca  Westore;  776,  851  in 
Tills  West  hof  (Trad.  Wiz.  No.  17  u.  159;  5;  112,  204  u.  254). 

Weyersheim,  Dorf,  Bruroath,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  - 
barg  774  ad  Wihereshaim  (Trad.  Wi«.  No.  54);  Kl.  Hönau  884  in  Wie- 
reabeim  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Imp.  I,  No.  1641). 

Wibolsheim,  Dorf,  Gem.  Eschau,  Geispolsheiro,  Erstein.  —  Vi  Iis 
regia.  —  Begütert:  Kl.  St.  Stephan  in  8trassburg  845  in  Wibileshein 
(Str.  Urk.-B.  I,  20).  —  Ferner  erwähnt:  778  in  marcha  Quibilisbeime, 
Wibilesheim  marcha  (das.  I,  11,  14). 

Wickerschweler,  Dorf,  Andolsheim,  Colmar.  —  Begütert:  Kl.  Mur- 
bach 728  in  Wicberebint  (Pard.  II,  856). 

Wietersheim  s.  Breuschwickersbeim. 

Wimmenan,  Dorf,  Lfltzelstein,  Zabern.  -  Erwähnt:  826  Wimenawe 
(Acta  ss.  Boll.  Aug.  T.  VI,  511). 

Wlnge»,  Dorf,  Lfltzelstein,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  bürg 
742  in  Wigone  monte  (Trad.  Wiz.  No.  1). 

WinseDheim,  Dorf,  Kantonshauptort,  Kr.  Colmar.  —  Begütert:  Kl. 
Murbach  786  in  Wingisbaim  (Als.  dipl.  I,  54);  die  Kirche  too  Cur, 
bezw.  K.  Ksrl  III.,  der  ron  dieser  881  Besitz  in  Winzenheim  eintauscht 
and  ihn  seinem  Erzkaplan  Liutwsrd,  Bischof  too  Vercelli,  Terleiht 
(Cod.  dipl.  Raet.  47). 

Wisch,  Dorf,  Schinneck,  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Hönau  810  in 
Wisicba  (Grandid.  Egl.  IIb,  153). 

Wittenheim,  Dorf,  Mülhausen-Nord,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl. 
Loxeuil  815  in  Witerkeim  (Teulet-Lab.,  In?,  et  doc.  I,  6;  Tgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  419);  Kl.  M Urbach  829  in  villa  Witanhaim  (Als.  dipl.  1,  74). 

Wittersheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen- 
barg  742  in  Wittreshusi  (Trad.  Wiz.  No.  62). 

Wittitheim,  Dorf,  Markolsheim,  SchletUtadt.  —  Begütert:  Kl.  Ebera- 
münster,  Dinghof,  817  in  Witenesheim,  bestat.  824,  829  in  Wittensheim 

')  Nach  Mone  (diese  Zeitschr.  XIII,  493)  ist  Castrum  W.  wahrschein- 
lich das  Dorf  Altenstädt  (Ksnt.  Weissenburg);  nach  Bossler,  Zeitschr.  f. 
deutsche  Philologie  VI  (1876),  156,  soll  Weissenburg  ursprünglich  der 
Name  dieses  Dorfes  gewesen  sein. 


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'240 


v.  Jan. 


(Grandid.  Egl.  IIb,  172,  179,  191;  vgl.  Sickel,  AcU  spuria  S.  426);  Er- 
chengar,  Graf  vom  Nortgau,  bezw.  die  tod  ihm  Besitz  eintauschende 
Kirche  von  Strassburg  823  in  Wittineshaim  (Sickel,  Acta  L.  196). 

Wiwersheim,  Dorf,  Truchtersbeim,  Stra&sburg.  —  Begütert:  Kl.  Weil- 
senburg  782,  784  in  Wiufrideshaim ;  am  797  in  Wiufridesheim;  883  In 
Tilla  vel  in  marca  Wiufrideshcim  (Trad.  Wiz.  No.  59,  60;  62;  158). 

Wöllenheim,  Dorf,  Truchtersheim,  Strassburg.  —  Begütert:  Kl.  Weis- 
senburg  739  in  Vuldromodihaime  (?)  (Trad.  Wiz.  No.  14);  Kl.  Hönau  884 
in  Wenilinga  (?)  (Grandid.  Egl.  IIb,  276;  Reg.  Irop.  I,  No.  1641). 

Wörth  t.  d.  8a*er,  Dorf,  Kantonshauptort,  Kr.  Weiasenburg.  —  Be- 
gütert: Kl.  Murbach  736  in  Warida  (Pard.  II,  369). 

WolfgaMen,  Dorf,  Neubreiaach,  Colmar.  —  Erwähnt:  um  720,  bezw. 
□ach  1003  Wolgangeeben  (Straasb.  Urk.-B.  I,  42). 

Wolflshelm,  Dorf,  Schiltigheim,  Strassburg.  —  Erwähnt:  gegen  Ende 
d.  9.  Jahrb.  (?)  Wolffeshaim  (MG.  Lib.  Confr.  37;  vgl.  Mitth.  d.  Inst.  f. 
Ott  Gesch.  XI,  124). 

Wolschheün,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weiasen- 
burg 739  in  Folcoaldeshaime,  Folcoaldesbaim  (Trad.  Wiz.  No.  17  u.  159) 

Wolxheim,  Dorf,  Kt.  u.  Kr.  Molsheim.  —  Begütert:  Kl.  Murbach 
736  in  ülcishaim  (Pard.  II,  369);  Kl.  Weissen  bürg  742  in  Folcolfe*- 
heime  (Trad.  Wiz.  No.  52);  Kl.  Leberau  gegen  770,  bestät.  803  in  Wolcks- 
heim  (Grandid.  Egl.  IIb,  149;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  404/405). 

Zabern,  Stadt,  Kantonshauptort,  Kreisstadt  -  Erwähnt:  7.  Jahrh. 
Ziaberna  (Rav.  Anon.  Cosm.  232);  633  juxta  stratam  Tabernensem  (MG 
Dipl.  1, 149);  724  publica  strata  Tabernensis  (das.  204);  828  terra  Zabernensis 
(Grandid.  Egl.  IIb,  190);  842  ad  Zabarnam  (Nith.  Hist.  III,  MG.  SS.  II,  666). 

Zehnacker,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Kl.  Weiasen- 
burg 739  in  Deceiugariis  (Trad.  Wiz.  No.  17  u.  159). 

Zeinheim,  Dorf,  Maursmünster,  Zabern.  —  Begütert:  Erchengar,  Graf 
vom  Nortgau,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende  KL  Schwarzach 
828  in  Zeinbaim  (Sickel  Acta  L.  256). 

Zellenberg,  Doif,  Kaysersberg,  Rappoltsweiler.  —  Begütert:  Kl. 
Luxeuil  816  in  Celebercb  (Teulet-Lab.,  Inv.  et  doc.  I,  6;  vgl.  Sickel, 
Acta  spuria  S.  419). 

Zillisheim,  Dorf,  Mülhausen-Süd,  Mülhausen.  —  Begütert:  Kl.  M Ur- 
bach 792  in  marca  ZulliBeshaim  (Als.  dipl.  I,  57);  Kl.  Masmünster 
828  in  Zullenessheim  (Grandid.  Als.  Ib,  66;  vgl.  Sickel,  Acta  spuria  S.  420). 

Zinsweiler,  Dorf,  Niederbronn,  Hagenau.  —  Begütert:  Kl.  Weissen  - 
burg  742  in  Cincioneswilare;  746  in  Zinzinwilare  (Trad.  Wiz.  No.  2, 146) ; 
Erchengar,  Graf  vom  Nortgau,  bezw.  das  von  ihm  Besitz  eintauschende 
KI.  Schwarzach  828  in  villa  vel  marka  Erloldisvillare,  in  loco  Zinzila 
(Sickel  Acta  L.  256);  Kl.  And  lau  884  in  Zincila  (Grandid.  Egl.  IIb,  307). 
—  Ferner  erwähnt:  803  actum  ad  Zinzila  (Cod.  dipl.  Fuld.  No.  178). 

Zntiendorf,  Dorf,  Buchsweiler,  Zabern.  -  Begütert:  Kl.  Weiasen- 
burg 784  in  Zuzenheim  marca;  858  in  marca  Zuzenbeim  —  Index:  Zuz- 
zenh.  -  (Trad.  Wiz.  No.  60,  49). 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit.  241 

AHe  Namensformen. 

Acanbac,  a  Hambach.  -  Achericuni,  a  Eckerich.  -  Achiltihaim  a 
Weckolsheim.  -  Achinia  Ragni,  s.  Hingrie.  -  ActulfoTÜlare,  a.  TieffenbaW 
-  Adaimareiavilla,  a.  Adamaweiler.  -  Adelnoheahoren,  a  f  Adelshofen  -* 
Agaishaim,  s.  Exbrücke.  -Agambac;  Aganbach,  8.  Hambach.  -  Aginoni- 
ApnonvilJa,  a  Hegeney.      Ahenaim,  a.  Niederehnheim.  _  AJabrunnen- 
Aldebrunnas,  -us,  a  f  Altbronn.  -  Aldorf,  a.  Altdorf.  -  AJlerico-villare  .' 
t  Schweiler.  -  Alongaa,  a.  Ohlungen.  -  Alreswilre,  a.  f  Alsweiler  _ 
Altaune,  Althaim,  a.  Altenheim.  —  Althaim,  s  f  Altheim  —  Alt  tn 
a.  Odilienberg.  -  Altdoroff,  a  f  Altdorf.  -  Altorf,  a  Altdorf.  -  Alun« 
a.  Ohlungen.  —  Amalricivillare,  Amelricheawilare,  a.  Ammerachweier  _ 
Andaloia.  Andelaha,  s.  Andlau.  -  Aneahain,  a  Enkheim.  -  Anheim 
s.  Ohnenheim.  —  Anholzheim.  s    Andnlshoim  t  .  ' 

+  k;«-*™        »       •     „  Anaoianeim.  —  Amverateshe  m.  a. 

t  Kiffern.  -  Annegia  villa,  s.  f  Eaaweiler.       Annghishaim    s  Wra 

heim.  —  Anniverateaheim,  s.  t  Niffern  -  An«„ifi«     a     V       .  ^ 
h-i«,  -  k *\A  i  i.  •  '  8  '  ^ineni.  -  Ansulna-,  Ansulses-,  Ansulsis- 

haim,  a  Andolaheim -  Apaiaco,  -cua,  s.  Epfig.  -  Arabacheim  b  f  & 
benheira.  -  Arcenheim,  a.  Abenheim.  _  Argentaria,  -rina;  Argentea 
Argenterata,  Argentina,  Argentoraco;  Argentorata,  -to,  -tum  -tua- Irren 
tona,  a.  Strasburg.  -  Arlegiabergo ,  a.  Heüigenberg.  -  ArtolUaheim 
a  Artolaheim.  —  Aacgaugia,  Aachagia,  Aachaugia,  a  Eschau  —  Aacoril' 
lari  -wilare,  a  Aasweiler  -  Aten-,  Atinhaim,  s.  Ettendorf.  _  Audaldo 
Audoldi-,  AudoldoviUare,  ,  Orachweiler.  -  Aufoldua.  a  üffhola  1 Au- 
hiae  cum,  a  Ungeraheim.  -  Augia,  villa,  a  Auenheim.  -  Aungehises 
haim,  a  üigeraheim.  -  Aungehisseahaim;  Aungiahaim,  -hin,  a  Ingersheim. 

Aunulfo  vilare,  s.  Olwiabeim.  -  Auatondorphe,  a  Oberdorf!  -  Avel 
lanum,  a.  Niederhaalach.  Azinheim,  a.  Hobatzenheim.  -  Azoheswilre 
a  riin  weyer.  wnre- 

Badanandovilla,  Badenandovilare,  a.  Nieder-,  Ober- Betachdorf  - 
Bainenchaim,  s  Beinheim.  -  Baldericheadorff,  a.  Balleradorf.  -  üaldolfea- 
a  dolf  neun,  8.  Waldolwiahcim.  -  Ballonevillare,  a.  Bollweiler.  -  Balteres  ' 
Bötersheim,  s.  Baldersheim  Baltowiler,  s.  Balachweiler.  -  Bantn' 
rheim,  -haim,  s.  Beinheim.  Bardestat,  -steti,  s.  Berstett.  -  Baron* 
wiUare  ,  Baronsweiler.  -  Barra,  -e,  -o,  -u,  s.  Barr  -  Barunwüa^e  a 
»enjweder.  -  Batanantea-,  Bataneaheim;  Batanundeadorpf,  -heim;  Bate- 
nandovilla,  s.  N.eder-,  Ober-Betschdorf  -  Batenheim,  a  Battenheim  - 
Bateinagmi,  s.  Batzendorf.  Bearum,  s.  Barr.  -  Bebono-,  BebomSv,Hare 
,  Bennweier.  -  Beckensheim,  8.  f  Edenburg.  -  Bedebur,  a  t  £ 

-  Beinmheim,  s.  Beinheim.  -  Belli-  montis,  Bellua  mona,  Belmont  a  Ecke- 
ncn.    -  Belohom,  s  Wahlenheim.  -  Beneveldin,  a.  Benfeld  -  Benin 
haim,  a.  Beinheim.  -  Benisthaim,  s.  Berstheim  -  Bercheim,  s.  Berkheim 

-  Bercholz,  a  Bergholz.  -  Bercholtz-Zell,  s  Bergholz-Zell.  -  Berercgas  a' 
r  ~*^™™wil*Te>  s,  Hobweiler.  -  -  Bergas,  Berge,  Bergus,  a.  Berg 

iTeronTw  W61^'  "  i~  '"  -^roniWllf 

eronowilare,  Beruniviliare,  8   Bärendorf.  -  Berreregus,  a  Berg  - 

Bettune,  a  Bettweüer.  -    Bezeneaheim,  s.  Biesheim.  -  Bibereadorf,  -dorpf, 

-dorph,  -heim,  -thorf,  -torf;  Bibureadorf,  8.  Biblisheim.  -  Binren-,  Biren- 

ZaitKhr.  f.  G..cb.  d.  Ob.rrb.  N.  F.  VII.  2.  j  ^ 


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242 


v.  Jan. 


Birnheim,  s.  Bindernheim.  —  Bisanga,  Bisariga,  s  Bissert.  —  BiachoYis-, 
Biscovesheim,  8.  Bkchofeheim.  —  Biura,  8.  Bettenhofen  -  Blabodsaime, 
Bladboteaheime,  8.  Plobsheim.  —  Blienawilere,  -wilre,  s.  Blienschweiler.  — 
Bobolino  cella,  8.  Wanzel.  —  Bodolesvillare,  s.  Blienschweiler.  —  Bolle- 
wilre,  s.  Bollweiler.  —  Boltenhaim,  8.  Baldenheim.  —  Bonefacii  vilare,  s. 
Weier  im  Thal.  —  Bosenhen,  s.  Bobenheim.  —  Bothebur,  s.  t  Botebur. 

—  BoTolini  cella,  8.  Wamel.  —  Briningesdorph,  Briningovilla,  8.  Preusch- 
dorf.  —  Broc-,  Broh-,  Bromagad,  b.  Brumath.  —  Bruchbach,  8.  Brubach. 

—  Bruchmagat,  Brumagad,  b.  Brumath.  —  Braningesdorpf,  -dorph, 
-thorf,  -torf,  -wilare,  -wilari;  Bruningovilare,  -wilare,  -rilla,  -wila,  s.  Preusch- 
dorf.  —  Brunnhobetum,  8.  Nieder-,  Ober-Burnhaupt.  —  Brunnon,  rilla,  s. 
Niederbronn.  —  Brunstat,  a.  Brunstatt.  —  Brunwylre,  s.  Preuschdorf.  — 
Bruocmagad,  Bruomagado,  8.  Brumath.  —  Buahcgiezo,  8.  Geispolsheim. 

—  Buezens-,  Buozinsheim,  8.  Boozheim.  —  Buozolteshusa,  s.  Bossels- 
hausen —  Bura,  8.  Büren.  —  Burcheim,  8.  f  Edenburg.  —  Burghaime, 
s.  Burgheim.  —  Burrenheim,  s.  t  Edenburg.  —  Buawilare,  -wilre;  Busz- 
wilre,  8.  Büsweiler.  —  Buthenhem,  8.  Bietlenheim.  —  Buussovilare,  s.  Bus- 
weiler. —  Buxwilare,  s.  Buchsweiler. 

Cagenheim,  s.  Kogenheim.  —  Campanensi,  -ia  comit ,  Campiduna,  s. 
Kembs.  —  Castineto,  8.  Kestenholz.  —  Celebereh,  s.  Zellenberg.  —  Chachen- 
heim,  b.  Kauffenheira.  —  Chagambac;  Chaganbach,  -baci,  s.  Hambach. — 
Chagenheim,  s.  Kogenheim.  —  Chambiz,  s.  Kembs.  —  Charibode,  rilla,  s. 
Herbitzheim.  —  Charoltesbach,  -pah,  s.  t  Karlisbach.  —  Chatenheime, 
s.  Quatzenheim.  —  Chefecla,  a  Epfig.  —  Chembiz,  s.  Kembs.  —  Chielen- 
dorph,  8.  Kühlendorf.  —  Chilcheim,  s.  Kirchheim.  —  Chilistat,  s.  Kilstett. 

—  Chinzicha,  s.  f  Kinzingen.  —  Chirich-,  Chirih-,  Chiriheim,  s.  Kirch - 
heim.  —  Chirichowilare,  Chiricunvillare,  Chirihcowilare,  s  Kirweiler.  — 
Chochiuheim,  s.  Kauffenheim.  —  Cholembra,  Cholonpuruch,  s.  Colmar.  — 
Choneshaim,  8.  Kienzheim.  —  Chraftestate,  8.  Krastatt.  —  Chrodoldes- 
wüare,  s.  Kröttweiler.  —  Chucenhusa,  s.  Kutzenhausen.  —  Chunigges-, 
Chuningesheim,  8.  Kinzheim.  —  Chuntilingas,  s.  Hindiingen.  —  Chuzinhusi, 
8.  Kutzenhausen.  —  Cincioneswilare,  8.  Zinsweiler.  —  Cohlambur,  8.  Colmar. 

—  Colobocishaim ,  s.  Kolbeheim.  —  Coloburg,  Columbaria,  -as,  -o,  -um, 
Columbrenses  civ ,  s.  Colmar.  —  Coneshaim,  -heim,  s.  Kienzheim.  —  Conflens, 
Conflentis,  Confluens;  Confluentes,  -is,  monast,  8.  Münster.  —  Cozzinheim, 
s.  Kutzenhausen.  —  Crearheshaim,  Creicchesheim,  s.  Kriegsheim.  —  Creod- 
cheim,  s.  Riedheim.  —  Crodo,  8.  Rott.  —  Cundolteshaim,  8.  Gundolsheim. 

—  Cunigeshetm,  8.  Kinzheim.  —  Cuonenheim,  s.  Künheim.  —  Cuttelnes- 
heim,  s.  Küttolsheim.  —  Cuzzenhusa,  -on,  s.  Kutzenhausen. 

Dacgun-,  Dachunheim,  s.  Dauendorf.  —  Dalaheim,  8.  Dahlenheim.  -  - 
Danckrazheim,  s.  Dangolsheim.  —  Danleibesheim,  s.  Dengelsheim.  —  Da- 
nonevilare,  -wilare,  a.  Donnenheim.  —  Dauchedorf;  Dauchendhorf,  dorf, 
-dorpf,  -thorf,  torf;  Dauchunheim,  Daugendorp,  Dauhhendorf,  Dauhunhaim, 
8.  Dauendorf.  —  Deceiugariis,  8.  Zehnacker.  —  Dendunwilare,  s.  Dett- 
weiler.  —  Dentenhuson,  s.  Dunzenheim. —  Deorangns,  s.  Dumingen.  — 
Deosesheim,  s.  Dossenheim.  —  Dettunwilari,  s.  Dettweiler.  —  Dhancleoba- 
haim,  s.  Dengelsheim.  —  Didineshaim,  Didinnes  chaime,  s.  Dinsheim.  — 


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Das  Elsaas  zur  Karolingerzeit. 


243 


Diefengruaha ,  s.  Diefenbach.  —  Diluquifiaga,  8.  Dehlingen.  —  Ditiagus, 
a  Hambach.  —  Domini  Petri,  a.  Thal  bei  Maursmünster.  —  Domua  Maria, 
a  Dammerkirch.  —  Dorangus,  s.  8t  A marin.  —  Dorenheim,  s  Tränheim. 

—  Dorestotelua,  s.  DursteL  —  Dorloshaira,  g.  Dorliaheim.  —  Doumen- 
heim,  a  f  Dumenheim.  ~  Dructegiso,  s.  Drulingen  —  Dubüesheim,  s. 
Diebolaheim.  —  Duminheim,  a  f  Dumenheim.  —  Duraphelthal,  s.  Dimbs- 
thai.  —  Dundenhaim,  Duntenhuson,  a.  Dunzenheim.  —  Duringheiui,  g. 
Türkheim.  —  Duristualda,  Duristulidon,  Duristuolda,  s.  Durste).  —  Dur- 
ningavilla,  s.  Dürningen. 

Eberhardo,  villare,  a.  Geberachweier.  —  Ebores-,  Eborreheim,  g.  Ebers- 
müuster.  —  Ebrotheim,  a  Ebersheim,  —  Eburesheim,  s.  Eberemüugter.  — 
Eccenhaim,  g.  Alteckendorf.  —  Ecchefrydeshein,  8.  Eclnreraheim.  —  Be- 
chenheim, -dorpf,  -thorf;  Echanhaime,  Echenheim,  s.  Alteckendoii  -  Eck- 
bolzheim,  a  Eckbolaheim.  —  Ediningom,  a  Ettendorf.  —  Egenes-,  Egens-, 
Egesheim,  8.  Egisheim.  —  Egeahein,  a.  f  Egeaheim.  —  Eggiboldesheim, 
g.  Eckboisheim  —  Egiseheim,  8.  Egisheim.  —  Ehenheim,  —  guperiug; 
Ehinhaim,  g.  Oberehnheim.  —  Eingigesheim,  s  Ensisheim.  —  Ekhiboldes- 
heim,  s.  Eckboisheim.  —  Eleon,  s.  Andlau.  —  Elpherwilere,  s.  Elbera- 
w eiler.  —  Enghisehaim,  s.  Ungersheim.  —  Englingeheim,  a  Eglingen.  — 
Enis-,  Ensusaheim,  a  Enzheim.  —  Erbenwilare,  a  Eberbach.  —  Ercafetils- 
haim,  s.  Krautergersheim.  —  Eren-,  Erestein,  s.  Erstein.  —  Erguiseim, 
Eringisashaim,  s.  Krautergergheim.  —  Erinstein,  a  Erstein.  —  Erloldisvil- 
lare,  a.  Zinsweiler.  —  Eudinhaime,  s.  Ittenheim. 

Fafenhaim.  a  Pfaflfenheim.  —  Falaba,  Falahabu,  a.  Walf.  —  Fasen- 
burgo,  for.,  a  Wagenburg.  —  Fedinheim,  s.  Vendenheim.  —  Felakircha, 
-kyrehio,  a  Feldkirch.  —  Fetzenheim,  Fezinhaim,  s.  Fessenheim.  —  Fin- 
BUtinae,  a  Pfastatt.  —  Firdenheim,  8.  Fürdenheim.  —  Flaboltes-,  Fla- 
boteshaim;  Flobotesheim,  a.  Blotzheim.  —  Flachlantisse,  s.  Flachslanden. 

—  Flatoolfeshaim,  8.  Blodelsheim.  —  Folcoaldeshaim,  -e,  s.  Wolschheim. 

—  Folcolfesheime,  s.  Wolxheim  —  Franchenhaim ,  -haime,  -heim,  s. 
Frankenheim.  —  Frede»-,  Fredisbaim;  Frideaheim,  Fridolfeshaim,  8.  Frie- 
delsheim. —  Froscheim,  s.  Fröachweiler.  —  Fulradocella,  a  Lebe  ran.  — 
Fnlrado  Tillare,  g.  St  PUL  —  Furdeafeld,  -felde;  Furtesfeld,  s.  Forstfeld. 

©aerlaigovilare,  -villa,  s  Görsdorf.  —  Gaganhaim,  Gagynhaime,  8. 
Kogenheim.  —  Gairelaigo,  villare,  8  Görsdorf.  —  Gairmari,  s.  Gemar.  — 
Gairoaldo,  villa,  a  Gerlingen.  —  Gaizwilare,  8.  Geisweiler.  —  Gamanes- 
heim,  Gambhagme,  s.  Gambsheim.  —  Garmaringa,  a  Gemar.  —  Geben-, 
Gebunwilare,  8.  Gebweiler.  —  Gebunwilare  bei  Tudinhaim,  s.  f  Dürren- 
gebweiler.  —  Gehfida,  s.  Hohengöft.  —  Geisbodesheim,  s.  Geispolsheim. 

—  Geizwilare,  s.  Geisweiler.  —  Geraldovilla,  s.  Gerlingen.  —  Gerareshusa, 
s.  Gries.  —  Gerboldinga,  s.  Gerlingen  —  Gerelaigi,  villa,  s.  Görsdorf.  — 
Gerireshusa,  s.  Gries.  —  Gerlageswilare;  Gerlahches-,  Gerlaichestorf; 
Gerlaicho  wilare;  Gerlaico  vilare,  -villa,  -wilare;  Gerlaigovilare,  villa;  Ger- 
leichcsdorf, Gerleichovüla,  G erleico vilare ;  Gerleihesdorph,  -haim,  -villa; 
Gerliches  villa,  s.  Görsdorf.  —  Germeri,  s.  Gemar.  —  Gertenwillre,  Gerte- 
wilre,  8.  Gertweiler.  —  Ghermari,  8.  Gemar.  —  Giltwilre,  8.  Gildweiler.  — 
Ginnanhaim,  a  Gingsheim  —  Godenhusen,  s.  Gottenhausen.  —  Göwenheim, 

16* 


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244 


v.  Jan. 


g.  Gewenheim.  —  Gonzolinhuua,  s.  Gnnstett.  —  Grandis  Fontana,  s.  Grand- 
footaine.  —  Gresweiller,  s.  Greasweiler.  —  Grownhalm,  s.  Grassendorf.  — 
Gnicinhaim,  Grusenheim;  Grotten-,  Grutsinhaim;  Gruzenheim,  a  Grünen- 
heim.  —  Gundolf»-,  Gundolveaheim,  s.  Gundolsheira  —  Guogenbeim,  s. 
Gugeaheim.  —  Owillesteti,  g.  Kilstett  —  Gyldulfovüer,  s.  Gildweiler. 

Haaaiszera,  s  Hasingen  —  Habuhinesheim,  8  Habsheim.  —  Hachm- 
haim,  s  Achenheim.  —  Hadana,  villa,  s  Hatten.  —  Haganbach,  -bache, 
-bah,  -bahc,  s.  Hambach.  —  Haidulfu&haim,  s  Heidelsheim.  —  Hakinhaim, 
8.  Achenheim  —  Hamarisstad,  s.  f  Hammerstatt  —  Hanagresheim,  8.  Ingers- 
heim. —  Hansrhnas-,  Hantscohashaim,  8.  Handschuhheim.  —  Hariolfes- 
villa,  Hariolveshaim,  8.  Herlisheim  UE  —  Hasala,  Hasela,  s.  Nieder- 
haslach. —  Hasegau gia,  s.  Eschau  —  Hassinp^a,  villa,  s.  Hasingen,  — 
Hatana,  villa,  s.  Hatten.  —  Hecon-,  Hegenheim,  s.  Hagen.  —  Heiderheim, 
s.  Heiteren.  —  Heimonewiler,  s.  Heiweiler.  —  Heinhaim,  s.  Hönheim.  — 
Heloldowilare,  s.  Holzweier  —  Hemingesbura,  s.  Hcngweiler.  —  Hemmers- 
dorf, 8.  Heimersdorf.  —  Hepheka,  s.  Epfig.  —  Herasten,  Hereatein,  s. 
Erstein.  —  Heribodesheim,  s.  Herbitzheim.  —  Hennstein,  s.  Erstein.  — 
Herleiches-,  Herrlicheeheim,  s.  Herlisheim  OE.  —  Heruncheim,  s.  Oberherg- 
heim.  —  Hetannerloh,  a.  Hettenschlag.  —  Hetwiler,  s.  Heidweiler.  — 
Hiddenheim,  s.  Hüttenheim.  —  Hilciaco,  8.  Illzach.  —  Hildbrunnus,  8. 
f  Altbronn.  —  Hillonevüer,  s.  Ellenweiler.  —  Hiltes-,  Hiltzheim,  s.  Hilsen- 
heim.  —  Hiralanden,  a  Hirschland.  —  Hirsunge,  8.  Hirsingen.  —  Hirtin- 
chaim,  Hirtunghaim,  s  Hürtigheim.  —  Hirzfeld,  -velt,  s  Hirzfelden.  — 
Hischaigitiaagmi,  8.  Issenhausen.  —  Hattendorf,  -dorphe,  s.  Hattendorf.  — 
Hitten-,  Hiudiuheim,  s.  Hüttenheim.  —  Hiuhhilcheira,  s.  Kirchheim.  —  Hi- 
vatingheim,  s.  Huttenheim.  —  Hlidhamo,  s.  Leutenheim.  —  Hocfeldis,  s. 
HochfeUlen.  —  Hodulaeshaim,  s  Heidolsheim.  —  Hoenaugia,  s.  Hönau.  — 
Hoffeiden,  s.  Hochfelden.  —  Hohanheim,  s  Hönheim.  —  Hohanova,  Hohen- 
augia,  a  Hönau.  —  Hohenburc,  -bürg,  s.  Odilienberg.  —  Hohenheim,  s. 
Hönheim.  —  Hohenwilare,  -i,  s.  Hohweiler.  —  Hoholfesheim,  s.  Olwisheim. 

—  Hoinaugia,  s.  Hönau.  —  Hoinborch,  s.  Odilienberg.  —  Hoinowa,  s. 
Hönau    -  Holleswilre,  s.  Orechweiler.  —  Honaugia,  Honogia,  s.  Hönau» 

—  Hononheim,  s.  Ohnenheim  —  Horbacum,  s.  Fouday.  —  Hosthaim,  8. 
t  Ostheim.  —  Hosthovon,  s.  Osthofen.  —  Hudenheim,  s.  Hüttenheim.  — 
Hugesperga,  s.  Mittel-,  Nieder-,  Oberhausbergen.  — Hundeneshain,  -heim; 
Hundenslieim ;  Hundiniahaim,  -heim;  Hunishuus,  s.  Hindisheim.  —  Huni- 
villare,  Hunonis  villa,  s.  Hunaweier.  —  Hunzolfeshaim,  s.  Avolsheim.  — 
Hurenheim,  s.  Hürtigheim  —  Hunnusa,  s.  Urmatt.  —  Huuizunburg,  s 
Weissenburg  —  Hyppeneshaim,  s.  Hipsheim. 

Igesmareshain,  Igmarsheim,  s.  f  Ingroarsheim.  —  llchicha,  s.  Illzach. 

—  Uenwilare,  h.  Uhlweiler.  —  Ilfurt,  s.  Illfurt.  —  Illechilechen ,  s.  111- 
kirch.  —  Illecich,  s.  Illzach.  —  Illekirchen,  Illenkirche,  s.  Iiikirch.  -  Ilun- 
wilare,  s.  Uhlweiler  —  Inginhaime,  s.  Ingenheim.  —  Ingoldeshare,  s. 
Ingolsheim.  —  Ingoniwilare,  s  Ingweiler.  —  Isenburc,  s.  +  Isenburg. 

Jebinesheim,  s.  .Tebsheim. 

Hagenheim,  Kaginhem,  s.  Kogenheim.      Karoldespach,  8.  Carspach. 
Kermere,  s.  Gemar.  —  Kielenheim,  s  Kühlendorf.  —  Kilikheim,  s. 


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Das  Klsass  zur  Karolingerzeit. 


245 


Kirchheim.  -  Kimmen-.  Kinnenheim,  a,  Kinzheim.  -  Kirckhaim,  Kirih- 
heia,  s.  Kirchheim.  -  Kirihvilari,  -wilari,  s.  Kinreiler.  -  Könnens-, 
Kuoeges-,  Kunigesheim,  8.  Kinzheim. 

Lagelen-,  Lagein-,  Lagenheim,  b.  Logeinheim.  —  Lalenhaimi,  s.  Laach. 

—  Lancpartheim,  s.  Lampertheim  —  Lax«,  b.  Lohr.  —  Laurentirae,  s. 
Lorenaen.  —  Lantenbach,  a.  Niederlauterbach.  —  Lebraha,  monast ;  eccl. 
Lebrahae,  s  Leberau.  —  Leimone ,  a.  Leimen.  —  Leobardi,  monast,  a. 
Maursmünster.  —  Leobardi,  villa,  s.  Lochweiler.  —  Leogardici  cella, 
s.  Keinhardsmünster.  —  I^epraha  cella,  8.  Leberau.  —  Lielinsne,  Lilen- 
selida,  a.  Holzweier.  —  Linuniswiler,  s.  Lümschweiler.  —  Linemares- 
hain,  s.  Lomersheim  —  Lithairn,  -haime,  a.  Leutenheim.  —  Liutolteshusa, 
8.  Lixhausen  -  Iiutpoteshaim,  8.  Lipaheim.  —  Lochwilere,  8  Lochweiler. 

—  Lonenborho,  -buach,  -buacho,  buah,  -buhah,  -buoch;  Lonentbuak , 
Lonunbnach,  -buah,  s.  Laubach.  —  Lorancenhaim,  Lorencenheim,  s.  Lo- 
renzen. —  Lucelwilre,  8.  f  Meiweier.  —  Lumarshein;  Lumeres-,  Lumers- 
heim,  8.  Limersheim.  —  Lupfinstagni,  8.  Lupstein.  —  Lupotheshen,  s.  Lips- 
heim.  —  Luterbach,  s.  Lutterbach.  —  Luttenbach,  8.  Lautenbach. 

Macchone,  Tillare;  Machen-,  Macunevilare,  8.  Mackweiler.  —  Mages 
stet  s.  Mattstall  —  Maginhaim,  8.  Meienheim.  —  Maistreshaime,  s.  Mei- 
stratzheim.  —  Maralegia,  -leja,  b.  Marlenheim.  —  Marbach,  8.  Murbach. 

—  Marchlichio,  sylva,  Lautenbach.  —  March uniahaim,  a.  Merxheim.  — 
Marckelsheim.  8.  Markolaheim.  —  Marelaigia,  -legia,  -leia,  -logia,  8  Marien- 
heim —  Margbergavilare,  s.  Merkweiler.  —  Marilegio  villa,  Mariligensis  do- 
raus  regia,  Marlegia,  strata  Marleiensem,  Marley.  villa  Marolegia,  8.  Marlen- 
heim. —  Marsa,  b.  Niedermodern.  —  Masonis  monast.,  vallis;  Massonis  vallis, 
Masunvilare,  s.  Masmünster.  —  Matenhaim,  -heim ;  Mathinhaim,  s  Moden- 
heim. —  Matra,  s.  Nieder-,  Obermodern.  —  Matunheim,  s.  Modenheim.  — 
Mauchinhaim,  s.  Mauchenheim.  —  Maurbach  s.  Murbach.  —  Mauri,  coenob  , 
monast.,  s.  Maursmünster.  —  Maurobaccus,  monast.,  8.  Murbach.  —  Mauro- 
wiler,  8.  Niedermorschweiler.  —  Mazoniwilare,  s.  Matzenheim.  —  Mecerol, 
a.  Metzerai.  —  Mediovilla,  s.  Mitschdorf.  —  Meistaren-,  Meistares-,  Mei- 
stres-,  Meitresheim,  b.  Meistratzheim.  —  Melin,  ad,  s.  M  Uhlbach.  —  Mer- 
legium,  villa,  s  Marlenheim.  —  Mezerol,  s.  Metzerai.  —  Mittelwilre,  s. 
Mittelweier.  —  Mochenhaim,  %.  Mauchenheim.  -  Modenesheim,  Moduino- 
wilare,  s.  Mietesheim.  —  Molleshemero  marca,  8.  Mölsheim.  —  Mona- 
sterium  inferius  in  Hohenburg  s.  Niedermünster.  —  Monasterium  superius 
in  Hohenburc,  8.  Odilienberg.  —  Monefrido  villa,  s.  Minwersheim.  —  Mone- 
sensishaim,  s  Munzenheim.  —  Monte,  villa,  s.  Berg.  —  Montecottane,  s. 
Monsweiler.  —  Monti,  villa,  s.  Berg.  —  Montularem,  s  Mittel bergheim. 

—  Moraswilari,  s.  Morschweiler.  —  Morbac,  Morbaccnsis,  monast.;  Mor- 
bach, Morbachcinse  coenob ,  s.  Murbach  —  Moresheim,  8.  Morschweiler. 

—  Moresmunister,  s.  Maursmünster.  -  Mores  wilare,  Morinesheim,  s.  Morsch- 
weiler. —  Morsvilre,  s.  Obermorschweiler.  —  Muarbach,  s.  Murbach.  — 
Mulehusen,  -huson ;  Mulen-,  Muluhuaen,  s.  Mülhausen.  —  Munefrido  villa, 
a.  Minwersheim.  —  Munenberge,  Munewilare,  s.  Monsweiler.  —  Munifrides- 
heim,  Munifiridovilla,  s.  Minwersheim.  —  Munihhusa,  s.  Münchhausen.  — 
Munilhuson,  s.  Mühlhausen.  —  Muorbac  -baccus;  Muorbach,  Muorbacum, 


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246 


t.  Jan. 


monast.,  s.  Marbach.  —  Mooteres-,  Mutersholz,  8.  Müttersholz.  —  Muatri- 
disheim,  s.  Meistrat  zheim.  —  Mutuinoyilari,  8.  Mietesheim.  —  Muzzihhes 
dorph,  -thorph;  Muzzihes  dorpf,  dorph;  Muzzinches  dorph,  Muzzingdrf,. 
s.  Mutzenhausen. 

Nannenstol,  -stoldt,  s.  Nangigoutte.  —  Neofaras,  -fares,  s.  Nielern. 

—  Neovilla,  s.  Neuweiler.  —  Niuferas,  s.  Niefern.  —  Niufera,  s.  t  Nieffern. 

—  Niuvora,  s.  Niefern.  —  Niuvenwilare,  s.  Neuweüer.  —  Niuzwern,  s 
t  Nieffern.  —  Niverates-,  Nivratesheim,  s.  f  Niffern.  —  Nivrida,  8.  f  Nief- 
fern. -  Nivrotzheim,  s.  f  Niffern.  —  North  us,  -hosen,  s.  Nordhausen  — 
Novientensis,  monast,  Noriento,  Novientum  sive  Ebersheim,  8.  Ebers- 
münster. —  NoTumyillare,  -willare,  s.  Neuweiler. 

Oderde,  s.  Ottersweiler.  —  Odradesheim,  s.  Odratzheim.  —  Offen- 
heime, s.  Offenheim.  —  Offonthorof;  s  Offendorf.  —  Olenchaim,  s.  Uhl- 
wefler.  —  Oleswilern,  -wilre;  Olleswilre,  8.  Orschweiler.  —  Onenhaim,  a 
Ohnenheim.  —  Ongeresheim,  Ongihaim,  Ongirhhaim,  Ongresshein,  s.  Ingers- 
heim. —  Onogia,  s.  Hönau.  -  Oasinhuus,  s.  Osthausen.  —  Osterendorf, 
s.  Oberdorf.  —  Osthaim,  s.  Ostheim  u.  f  Ostheim.  —  Ostbova,  s.  Osthofen. 

—  Otalesviler,  s.  Orschweier.  —  Otenwylra,  s.  Ottersweiler.  —  Othmares- 
haim,  s.  Ottmarsheim.  —  Ottenrode,  s.  Ottrott.  —  Ottinghaim,  8.  Ut- 
tenheim. 

Pachinas,  monast.  inter  duas,  s.  Münster.  —  Palgowa,  s.  Baigau.  — 
Pancinhaim,  8.  Banzenheim.  —  Papanhaime,  8.  Pfaffenhofen.  —  Parssone- 
▼illa,  8.  Pisdorf.  —  Patenhaime,  s.  Pfettisheim.  —  Perehbaim,  s.  Bergheim. 

—  Pergus,  8.  Berg  —  Petrosa,  s.  Pfetterhausen.  —  Piscofesheim,  s.  Bisch- 
heim u.  Bischofsheim  —  Platpoteshaim,  8.  Plobsheim.  —  Pleanungoril- 
lare,  Pluenhame,  8.  Blienschweiler.  —  Portionellam,  Tilla,  s.  Pisdorf  — 
Potenchaime,  s.  f  Bodenheim.  —  Prassonevillare,  8  Pisdorf.  —  Prum- 
wiler,  Pniningeswilare,  Pruningorüla,  s.  Preuschdorf  —  Puxwilare,  s 
Buchsweiler. 

Quibilisheime,  s.  Wibolsheim.  —  Quuningishaim,  s.  Kinzheim. 

Racenhusen,  8.  Nieder-,  Oberrathsamhausen.  —  Radolfes  dorpf,  -ham ;. 
Radolfowilare,  Radulfo  villa,  8.  Rottelsheim.  —  Ramengas,  s.  Niederranspach. 

—  Raningas,  s.  Rangen  —  Ratbaldovilare,  Ratbertovillare,  8.  Rappolts- 
weiler.  —  Rateshaim,  Ratherishaim,  8  Radersheim  —  Ratolfesdorf,  -dorpf, 
-dorph;  Ratolves  thorpf,  s.  Rottelsheim.  —  Ratpoldeswflare,  s.  Rappolts- 
weiler.  —  Rechenhusen,  s  t  Reggenhausen.  —  Regenesheim,  -hen;  Reges- 
heim,  8.  Regisheim.  —  Remunewilare,  s.  Rimsdorf.  —  Reteresheim,  s. 
Radersheim.  —  Reudiba,  8.  Röschwoog.  —  Rhodahaim,  s.  Rothau.  — 
Richeneshies,  8.  Rizheim.  —  Rimane,  vilare;  Rimenvilare;  villa  Rimoni; 
Rimono-,  Rimovilare ;  Rimunevillare ;  Rimuwilare,  -wileri,  s  Rimsdorf.  — 
Rinchilendorpf,  Ringilendorpfe,  -dosfe,  s.  Ringeldorf.  —  Ringinheim,  s. 
Ringendorf.  —  Rinkilendorf,  8.  Kingeldorf  —  Rinkindorf,  8.  Ringendorf. 

—  Ritanburc,  8.  Reutenburg.  —  Rodashaim;  Rodesheim,  -hem,  -hen,  s. 
Rosheim.  —  Rodulfovilare,  8.  Rüschw eiler.  —  Rolingen,  s.  Rolingen  — 
Rorheim,  s.  Rohrweiler.  —  Rosusago,  s.  Röschwoog.  —  Rotbach,  s.  Röth- 
igen. —  Rotmarsheim,  s  Rumeraheim.  —  Roubeaca,  s.  Rufach.  —  Rou- 


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Das  Elsas»  zur  Karolingerzeit. 


247 


lechesheim,  s.  Rülisbeini.  —  Ruadmundcsheim,  s.  Runzenhcim.  —  Rubiaca, 
Rubiachum,  Rubiaco.  -cum,  s.  Rufach.  Rulechesheim,  8.  Rülisheim  — 
Rummaldi,  caaa,  s  Urmatt.  —  Rumoldeswiler,  s.  Romansweiler.  —  l'uo- 
ileneskeim,  s.  Rodern.  —  Ruoleuhesheim,  ».  Rülisheim.  —  Ruvacha,  s. 
Rufach. 

Saloissa  Castro,  Salossa,  Salusiam,  Salussa,  s.  Seltz.  -  S.  Alexandri, 
cella,  eccles ,  8.  Leberau.  —  S.  Gregorii,  coenob.,  uionast.,  s.  Münster.  — 
S.  Leodegarii,  Leudegarii,  eccl.,  monast.,  s.  Murbach.  —  S.  Mauri,  monast, 
s.  Maursmünster.  -  S.  Michaelis,  terra,  s.  Lautenbach  -  S.  Petri,  cella, 
s  Rimbach-Zell.  —  S.  Yppolitum,  cella,  s.  St.  Pilt.  -  Sapine,  s  f  Sappen- 
heim —  Sarah urc,  s.  Surburg  —  Sarmatorum,  st  rata,  g.  Saales.  —  Sar- 
menza,  s.  t  Sermersheim.  —  Sarmeresheim,  s.  Sermersheim.  —  Sasenhcim, 
s.  Saasenheim.  —  Saxinesheim,  Saxinhaime,  s.  Sachsenhausen.  —  Saxoncs,  s. 
Obersaasheim.  -  Scafer-,  Scaferishaim ,  s  Schaffersheim.  —  Scafhusa,  s. 
Schaff  hausen.  —  Scaftolfeshaim,  Scaftolfesshain ,  s.  Oberschäffolsheim. 
Scalchen  dorpf,  -heim,  -hem;  Scalchinbiunda,  s.  Schalkendorf.  —  Scali- 
stati,  s.  Schlettstadt.  —  Scalkenthorp,  s.  Schalkendorf.  -  Scaphhusa, 
-hnson.  s  Schaff  hausen.  Sceren-,  Scere-,  Scerwilre;  Scherwilre,  s  Scher- 
weiler —  Schildenchen,  Scildincheim,  s.  Schiltigheim  —  Scladdistat,  -stath; 
Scladistat;  Sclalistati;  Sclecti-,  Sclette-,  Scletistat;  Scletci-,  Scletzistata, 
Sclezistat,  s.  Schlettstadt.  Scotenwilre,  Scottenwilere ,  -wilre,  s.  Stoss- 
weier  —  Scozzeswilare,  s.  Stotzheim.  —  Sebach,  s  Nieder-,  Oberseebach. 

—  Sechingas,  Sehsinheim,  s.  Sesenheim.  —  Selatstat,  8.  Sihlettstadt  — 
Seiehoven,  s.  Seelhofen.  ~  Selexei-,  Selezistat,  s.  Si  hlettstadt.  -  Serencia 
villa,  s.  Sierenz.  —  Sermirsheiru,  s.  Sermersheim  —  Sesanheim,  Sesinhaim, 
s.  Sesenheim  —  Sienonzo,  s  Sierenz  —  Signum  Christi,  s.  Singrist.  —  si- 
goldo,  monte;  Sigolshem;  Sigoltesein;  Sigoltes-,  Sigoltessheim ;  Sigolt  raarca; 
Sigotels-,  Sigothesheim :  Sigultarium  [vinumj;  mont.  Sigwaldi,  s  Sigolsheim. 

—  Skitingsdtbouhel,  -buel,  s.  Schiltigheim.  —  Slette-,  Slezistat,  s.  Schlett- 
stadt —  Slierbach,  s.  Schlierbach.  —  Soessas,  s.  Sesenheim.  —  Sone- 
chone,  s.  Sieweiler.  Sowanes-,  Sowinashaim,  s.  Sausheim.  —  Spechtbach, 
8.  Niederspechbach.  —  Steinenbrun,  s  Niedersteinbrunn  —  Sterrenbach, 
s.  Störbach.  -  Stilla,  -e,  s.  Still.  -  Stotesheim:  Stozzesheim,  -wila,  -wilare, 
s.  Stotzheim.  —  Stradburgo;  Stradeburgum ;  Strasburg,  -burga;  Strast- 
burch;  Strastburg;  Stratburga,  -o;  Strateburgum:  Stratiburgus ;  Stratis- 
burgo;  Stratoburga;  Strazburc,  -bürg,  -burga.  -burgum,  -burug,  -pure; 
Streitburg,  s.  Strassburg.  -  Sulcia,  s.  Sulzbad;  Sulz  u.  Wald.  -  Sulza, 
Sulzha,  s.  Sulz.  —  Sülze,  8.  Sulzbad.  —  Sundhova,  Sunthof,  s  Sundhofen. 

-  Sunthusis,  s.  Sundbausen.      Suraburc,  -hurgo;  Surraburgo,  s.  Surburg. 

—  Susza,  8  Sulz  —  Svabesheim,  s.  Schwobsheim.  —  Svabesvilare,  s 
Schwebweiler.  —  Svenheim,  s  Schweinheim.  —  Svinderadovilla,  8.  Schwin- 
dratzheim. -  Sweichusa,  s.  Schweighausen.  —  Swinderates-,  Swindratisheim, 
s.  Schwindratzheim. 

Tabernensis,  strata,  s.  Zabern.  Talastat,  s.  Dahlenheim.  —  Tannae 
villa,  s.  Thannweiler.  —  Tauchendorf,  Tauginhaime,  Taukendorf,  s.  Dauen- 
dorf.  —  Teasinheim,  s.  Dessenheim.  —  Teuringas,  s.  Dürningen  —  Than- 
carades-,  Thancratcsheim,  s.  Dangolsheim.  —  Thauenthorf,  s.  Dauendorf. 


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24  h 


v.  Jan. 


—  Theothertowilare,  8.  Liebenzweiler.  —  Thorencohaime,  s.  Tränheini.  — 
Thronie,  8.  Kirchheini.  —  Thurincheim,  s.  Türkheini  —  Thurninga,  villa, 
b  Dürningen.  —  Torestodelus,  s.  Durstel.  —  Tronie,  pag.  Troningorum, 
s.  Kirchheim.  —  Tubilesheim,  8.  Diebolsheim.  —  Tudinhaim,  8  Diden- 
hcim.  —  Tunchinashaim,  8.  Dingsheim.  —  Tunginisheim,  s  f  Dinzheim. 

—  Tnnteshaime,  s.  Dunzenheim.  —  Turestodolns,  Turestolda,  s.  Duratel. 

—  Turninca,  8.  Dürningen 

Ulcishaim,  s.  Wolxheim.  —  Undineshaim,  8.  Hindisheim.  —  Ungisi- 
villa,  8.  Ingersheim.  —  Unnenhaira,  s.  Ohnheim.  —  Urenhaim,  -heim,  -vilare, 
-wilare;  Uronewilare,  8.  Uhrweiler.  —  Urebach,  8.  Hundsbach.  —  Urune- 
wilare;  Urunivilla,  -wilare;  Urunwilare,  s.  Uhrweiler.  —  Utenheim,  s.  Ut- 
tenheim.  —  Utilenchaime,  Utilinhaim,  s.  Ittlenheim.  -  Uurrinhaim,  8. 
Uhrweiler. 

Valaba,  Valabu,  Valva,  s.  Walf  -  Vege,  s.  Wege.  -  Virden-,  Virdin- 
heim,  s.  Fürdcnheim.  —  Vivario-,  Vivarium,  -us  peregrinorum,  monast., 
s.  Murbach.  —  Volfrigeshaim ,  s.  Pulversheim.  —  Vuldromodihaimc,  s. 
Wöllenheim. 

Walabu,  s.  Walf.  —  Walaum,  Walohom,  Waloom,  s.  Wahlenheim. 

—  Wang»,  Waugon,  s.  Wangen  —  Waranangus,  b.  Geberschweier. 
Warida,  s.  Wörth  a.  d.  hauer.  —  Watoneviler,  s.  Wattweiler.  —  Wazz»'- 
leneheim,  8.  Wasselnheini.  Weissemburgo ,  s.  Weissenburg.  —  Weni- 
linga,  s.  Wöllenheim.  Wibilesheim,  -hein,  s.  Wibolsheim.  —  West  hol*, 
-hove,  -ove,  s.  Westhofen.  —  Wiccobrocho,  8.  Weitbrucb.  —  Wicemburgus, 
s  Weissenburg.  —  Wichel  ebint,  s.  Wickerschweier.  —  Wicheresheim, 
VYicherhaim,  s.  Breuschwickersheira.  —  Wieresheim,  s.  Weyersheim.  - 
Wigers-,  W  igfridasheim,  s.  Breuschwickersheim.  —  Wigone  inonte,  s.  Win- 
gen.  —  Wihereshaim.  s.  Weyersheim.  —  Wilre,  s.  t  Weiler.  —  Wimen- 
awe,  s  Wimmenan.  —  Wingishaim,  s.  Winzenheim.  —  Winzenburch, 
Weissenburg.  —  Wipruhe,  s.  Weitbruch.  —  Wisicha,  s.  Wisch.  —  Wu- 
senburg,  s  Weissenburg.  —  Witanbaim,  s.  Wittenheim.  —  Witenesheim. 
s.  Wittisheim.  —  Witcrkeim.  s.  Wittenheini.  —  Wittens-,  Wittinsheim,  s. 
Wittisheim.  —  Wittreshusi,  s.  Wittersheim  —  Witunburg,  s.  Weissen- 
burg. —  Wiufrideshaim, -heim,  s.  Wiwersheim.  —  Wizanburg;  Wizeburg: 
Wizenburc,  -burch,  -bürg;  Wizinburg;  Wizunburch,  -bürg,  -burgo;  Wizzi- 
burg;  Wizzunburc,  -bürg,  -pure,  s.  Weissenburg.  —  Wolcksheim,  s.  Wolx- 
heim   -  WolfFeshaim,  s  Wolfisheim.  —  Wolgangeshen,  s.  Wolfganzen. 

—  Wulfricheshen,  s.  Pulversheim. 

Yebinesheim,  s.  Jebshcim.  —  Yllekiricbe,  s.  Iiikirch. 

Zabarna,  Znberna,  Ziaberna,  s.  Zabern.  —  Zincila,  Zinzila,  Zinzin- 
wilare,  s.  Zinsweiler.  —  Zullenessheim,  Zullineahaim,  s.  Zillisheim.  — 
Zuzenheim,  s.  Zutzendorf. 


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Das 

achte  nnd  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 

Aus  den  Akten  des  Grossh.  General-Landesarchivs 

veröffentlicht  durch 

Friedrich  von  Weecb. 


In  den  Jahren  1807 — 1808  bearbeitete  der  Geheime  Rat 
Johann  Nikolaus  Friedrich  Brauer  in  einer  Reihe  von  Edikten 
die  „ Konstitution"  des  durch  die  politischen  Ereignisse  der 
Jahre  1805  und  1806  bedeutend  vergrößerten  badischen 
Staates,  nachdem  einige  Jahre  früher  in  den  13  „Organisations- 
edikten" die  wichtigsten  Verhältnisse  des  öffentlichen  Rechtes 
für  den  durch  den  Frieden  von  Luneville  und  die  Säkulari- 
sationen aus  der  alten  Markgrafschaft  zu  ansehnlichem  Um- 
fang emporgewachsenen  Staat  eine  neue  Regelung  erfahren 
hatten. 

Von  den  während  der  Jahre  1807  und  1808  entstandenen 
.Konstitutionsedikten"  betraf  das  erste  vom  14.  Mai 
1807  die  kirchlicheStaatsverfassung  des  Grossherzogtums  Baden, 
das  zweite  vom  14.  Juli  1807  die  Verfassung  der  Gemein- 
heiten, Körperschaften  und  Staatsanstalten,  das  dritte  und 
vierte  vom  22.  Juli  1807  die  Standesherrlichkeits-  und 
Grundherrlichkeitsverfassung,  das  fünfte  vom  12.  August  1807 
die  Lehensverfassung,  das  sechste  vom  4.  Juni  1808  die 
Grundverfassung  der  verschiedenen  Stände.  Ein  siebentes 
Konstitutionsedikt,  am  25.  April  1809  veröffentlicht,  betraf 
die  dienerschaftliche  Verfassung  des  Grossherzogtums. ') 

')  Manche  Stellen  dieser  Konstitutionsedikte  kommen  noch  heute  für 
das  bürgerliche  Recht  in  Betracht.  Diese  sind  abgedruckt  in  dem  Werk: 
Jttstizgeset/e  f.  d.  Grossher/ogtum  Baden  Abtl.  I.  (Zivilrecht  S.  572  ff. 


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250 


v.  Weech. 


Die  Entwürfe  zu  einem  achten  und  neunten  Konstitutions- 
edikt haben  bisher  in  den  Akten  geruht. 

Am  2.  März  1808  hatte  Brauer  den  Entwurf  des  achten 
Konstitutionsediktes,  die  innere  Staatsverwaltung  des  Gross- 
herzogtums betr.,  vollendet.  An  diesem  Tage  richtete  er  an 
die  Geheimen  Räte  Hofer1)  und  Fischer2)  ein  vertrauliches 
Schreiben,  in  welchem  er  die  Adressaten  bat,  „die  §  23 — 28, 
welche  das  Militär  betreffen  und  worin  alles  aus  der  bisherigen 
Praxis  entschöpft  ist,  bis  auf  den  §  28,  wozu  der  Fall  nicht 
vorkam  und  wo  ich  daher  Frankreichs  Verfassung  zum  Muster 
nahm,  mit  den  betreffenden  Militärpersonen  zu  besprechen, 
ob  etwas  an  Sache  oder  Fassung  zu  ändern  wäre,  desgleichen 
die  §  29— 323),  welche  die  Steuerverfassung  angehen  und 
worinn  ich  mir  zum  Grundsaz  machte,  nur  gerade  so  viel  zu 
sagen,  um  belegen  zu  können,  man  habe  sich  eine  Verfassung 
geben  und  nicht  schrankenlose  Willkühr  haben  wollen  und 
doch  allen  nach  Umständen  erwünschten  Raum  der  Anwendung 
zu  lassen,  mit  den  Rathen  des  Finanzdepartements  in  gleicher 
Hinsicht  zu  besprechen".  Hinsichtlich  der  Erledigung  seines 
Ersuchens  bat  er  um  Beschleunigung,  „da  alle  Anzeichen  vor- 
handen sind,  dass,  wenn  wir  nicht  bald  eine  vollendete  Konsti- 
tution, somit  den  Beleg  dass  es  uns  nicht  zu  thun  sey,  die 
durch  Umwerfung  der  alten  Staatsverfassung  entstandene  Ge- 
setz- und  Rechts-Losigkeit  zu  verewigen,  aufweisen  können, 
man  uns  von  aussen  her  eine  Konstitution  geben  werde,  wo- 
mit dann  der  Selbstständigkeit  unseres  verehrungswürdigsten 
Souveräns  und  dem  Wohle  des  Landes,  dessen  Bedürfnissen 
dabey  von  der  auswärtigen  Verfassung  schlecht  bedacht  wer- 
den würden".*) 

Nachdem  Geheime  Rat  Brauer  von  den  beiden  genannten 
Kollegen  den  Entwurf  mit  deren  Bemerkungen5)  wieder  zurück- 
erhalten und  nach  Berücksichtigung  derselben  im  Polizei- 
departement des  Geheimen  Rates  vorgetragen  hatte  und  nach- 
dem hier  über  dessen  übrige  Fassung  eine  Vereinbarung  ge- 

*)  Job.  Bapt.  v.  Hofer,  Mitglied  des  Geheimen  Ratskollegiums,  1803 
Direktor  des  Finanzministeriums.  —  ')  Karl  Friedrich  (seit  1819  Freiherr 
von)  Fischer,  Geheimerat  und  Direktor  des  Kriegskollegiums.  —  J)  Diese 
Paragraphen  sind  aus  dem  Entwurf  spÄter  entfernt  worden  und  auch  im 
Konzept  nicht  mehr  vorhanden.  —  *)  Hier  fcblen  eioige  Worte,  etwa: 
„nicht  gedient  wäre".  —  s)  Die  in  den  Akten  nicht  mehr  erhalten  sind. 


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Das  siebente  und  achte  badische  Konstitutionsedikt.  251 

troffen  war,  wurde  der  Entwurf  am  29.  März  1808  »zur  Prü- 
fung und  Genehmigung  für  den  nachmaligen  Vortrag  an  Seine 
Königliche  Hoheit  den  Grossherzog u  an  das  Plenum  des  Ge- 
heimen Ratskollegiums  gegeben. 

Während  der  Entwurf  des  achten  Konstitutionsediktes  sich 
zur  Beratung  im  Geheimen  Ratskollegium  befand,  erfolgte 
durch  landesherrliche  Verordnung  vom  5.  Juli  18081)  eine 
neue  Organisation  der  obersten  Staatsbehörden.  In  dieser 
Verordnung  wurde  der  Entschluss  des  Grossherzogs  angekün- 
digt, „die  Staatsverwaltung  auf  einfache  und  pragmatische 
Grundsätze,  welche  dem  Geiste  der  Zeit  entsprechen,  zurück- 
zuführen". Es  wurde  ferner  verfügt,  „dass,  nach  Innhalt  der 
darüber  bereits  erlassenen  Rescripte,  die  verschiedenen  Pro- 
vinzial-Gesetzgebungen  aufgehoben  und  der  Code  Napoleon, 
als  das  vorzüglichere  Resultat  gesetzgebender  Weisheit,  mit 
einziger  Rücksicht  auf  die,  wegen  der  Landes-Eigenheiten  not- 
wendigen Modificationen  und  die  in  Frankreich  wieder  neuer- 
dings eingeführten  fideicommissarischen  Eigenthums- Verhält- 
nisse, eingeführt  werde".  Weiterhin  wurde  erklärt,  der  Gross- 
herzog wolle  „ein  gleichförmiges,  auf  richtigen  Verhältnissen 
beruhendes  Abgabe-System  gegründet,  durch  Tilgung  der  durch 
die  Kriegs-Verhältnisse  angewachsenen  Schulden-Masse  den 
Staats-Credit  erhoben,  und  mittelst  einer  Landes-Repräsen- 
tation,  wie  sie  in  Westphalen  und  Bayern  eingeführt  worden, 
das  Band  zwischen  uns  und  dem  Staatsbürger  noch  fester, 
wie  bisher,  geknüpft  wissen". 

Zur  Bearbeitung  des  Code  Napoleon  wurde  ebenfalls  am 
5.  Juli  1808  eine  eigene  Gesetzgebungskommission  eingesetzt8) 
und  zu  deren  Vorsitzenden  der  Staatsrat  und  Ministerial- 
direktor Brauer  ernannt.  Durch  landesherrliche  Verordnung 
vom  31.  August  18088)  wurde  eine  Vermögenssteuer  (Einkom- 
mensteuer) eingeführt  und  durch  landesherrliche  Verordnung 
vom  21.  November  1808*)  eine  „Pragmatische  Sanction  über 
Staatsschulden  und  Staats- Veräusserungen,  über  Privatschulden 
des  Souverains  und  der  Mitglieder  Seiner  Familie"  erlassen. 

Sowohl  die  zu  dem  Entwürfe  Brauers  gemachten  Be- 

»)  Regierungsblatt  Stttck  XXI  vom  8.  Juli  1808.  —  *)  Regierungs- 
blatt Stück  XXm  vom  17.  Juli  1808.  —  »)  Regierungsblatt  Stück  XXX 
vom  27.  September  1808.  —  ♦)  Regierungsblatt  Stück  XXX VTJ1  vom 
27.  November  1808. 


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252 


f.  Weech. 


merkungen  mehrerer  Mitglieder  des  Geheimen  Ratskollegiums 
—  bei  den  Akten  befinden  sich  die  Bemerkungen  der  Staats- 
räte Baumgärtner  und  Herzog  und  des  Geheimen  Rats 
v.  Marschall  —  als  auch  die  bevorstehende  Einführung  des 
Code  Napoleon  veranlasste  eine  grosse  Zahl  von  Veränderungen 
in  dem  Entwürfe.  Durch  die  damals  ebenfalls  schon  vor- 
bereitete Einführung  einer  Einkommensteuer  und  den  Erlass 
der  Staatsschuldenpragmatik  wurde  der  Abschnitt  des  Ent- 
wurfs, der  „die  Steuergewalt"  behandelte,  überflüssig  und  von 
Brauer  selbst  aus  seinem  Entwürfe  ausgeschieden.1) 

Der  also  abgeänderte  Entwurf  wurde  von  dem  Plenum  des 
Geheimen  Ratskollegiums  am  15.  Juli  1808  zur  Einbeförderung 
in  das  Kabinet  gutgeheissen  und  am  2.  August  von  dem 
Ministerium  des  Innern  „Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Gross- 
herzog zur  höchstgefälligen  EntSchliessung"  vorgelegt.  Nach 
einer  Aktenbemerkung  kam  der  Entwurf  aus  dein  Kabinet 
unerledigt  ad  acta  zurück.  Später  gelangte  er  in  das  Grossh. 
(Jenerallandesarchiv,  wo  er  mit  seinen  Beilagen  unter  der  Ru- 
brik „Gesetzesverfassung41  bei  den  neueren  Akten  des  Gross- 
herzogtums aufbewahrt  wird. 

War  dieses  achte  Konstitutionsedikt  bestimmt,  die  Grund- 
sätze über  „die  innere  Staatsverwaltung  des  Grossherzogturas* 
oder  —  wie  der  Titel  im  Verlaufe  der  Verbandlungen  über 
den  Entwurf  festgestellt  wurde  —  über  „die  Rechtsverhält- 
nisse der  verschiedenen  Zweige  der  Staatsgewalt"  zu  regeln, 
so  sollte  ein  neuntes  und  letztes  Konstitutionsedikt  gewisser- 
massen  das  ganze  in  den  vorhergehenden  Konstitutionsedikten 
aufgeführte  Gebäude  der  neuen  Staatsordnung  krönen  durch 
grundgesetzliche  Anordnungen  „über  die  Gewährleistung  der 
Staatsverfassung w . 

Dem  Entwürfe  dieses  Konstitutionsediktes  liegen  mehrere 
Aktenstücke  bei,  die  den  Nachweis  liefern,  dass  die  ersten 
Arbeiten,  welche  die  Ausarbeitung  einer  Verfassung  des 
Orossherzogtums  Baden  zum  Zwecke  hatten,  bis  in  das  Jahr 
1806  zurückreichen. 

Am  22.  September  1806  legte  Geheime  Rat  Brauer  dem 
Grossherzog  Karl  Friedrich  eine  Denkschrift  über  Badens 
Verfassung  vor,  in  welcher  er  die  Notwendigkeit  einer  Kon - 

J)  Das  Konzept  dieses  Abschnittes  ist  leider  nicht  mehr  vorhanden. 


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Das  üiebente  und  achte  badische  Konstitutionsedikt. 


25fr 


stitution  und  deren  Grundztige  darlegte.  Auf  diese  Vorlage 
erfolgte  d.  d.  Baden  27.  Oktober  1806  eine  höchste  Er- 
schliessung, laut  welcher  der  Grossherzog  sich  von  der  Not- 
wendigkeit der  Entwerfong  einer  solchen  Konstitntion  über- 
zeugt erklärte,  weitere  Vorschläge  des  Geheimen  Rats  Brauer 
einforderte  und  insbesondere  auch  die  Absicht  aussprach,  über 
den  Entwurf  Personen  aus  andern  Standen  zu  hören. 

Nunmehr  wurden  die  acht  Konstitutionsedikte  ausgearbeitet 
und  es  war  nur  noch  die  Bearbeitung  des  neunten  nötig,  zu 
dessen  Begründung  Geheime  Rat  Brauer  am  30.  März  1808 
mit  dem  Entwurf  dieses  Ediktes  die  aus  dem  Jahre  1806 
stammenden  Ausführungen  wieder  vorlegte. 

Zu  dem  Entwürfe  machten  die  Staatsräte  Meier  und  Herzog 
Bemerkungen.  Dann  aber  blieb  er  liegen,  bis  er  durch  Be- 
schluss  vom  16.  Juli  1808  ad  acta  gegeben  wurde. 

Durch  die  oben  angeführte  landesherrliche  Verordnung 
vom  5.  Juli,  welche  die  Einführung  einer  „Landes-Repräsen- 
tation"  ins  Auge  fasste,  war  der  von  dem  Gebeimen  Rat  Brauer 
bei  Abfassung  seines  Entwurfes,  der  das  Ministerium  und  das 
Oberhofgericht  zu  Wächtern  und  Gewährsmännern  der  Grund- 
verfassung des  Grossherzogtums  bestellt,  eingenommene  Stand- 
punkt verlassen.  Die  Entwürfe  von  Verfassungsurkunden,  die 
nach  dem  5.  Juli  1808  ausgearbeitet  wurden,  sind  von  mir 
als  Beilage  I  meiner  „Geschichte  der  Badischen  Verfassung" 
(Karlsruhe,  A.  Bielefelds  Hof  buchhandlung  1868)  veröffentlicht 
worden.  Einer  derselben  ist  von  dem  Geheimen  Rat  Brauer 
verfasst,  der  sich  nunmehr  doch  genötigt  sah,  die  bis  dahin 
so  scharf  bekämpfte  und  verworfene  Landesrepräsentation  in 
seinen  neuen  Entwurf  aufzunehmen.  Auch  diese  „Haupt- 
urkunde der  Grundverfassung  des  Grossherzogtums  Baden"1) 
blieb,  wie  das  neunte  Konstitutionsedikt,  Entwurf. 

Der  Entwurf  Rieses  Konstitutionsedikts  entging  mir  bei 
meiner  Bearbeitung  der  Verfassungsgeschichte,  bei  welcher  ich 
mit  höchster  Genehmigung  Sr.  Königl.  Hoheit  des  Grossherzogs 
die  damals  im  Grossh.  Geh.  Kabinet  aufbewahrten  Materialien 
benutzte.  Inzwischen  sind  bei  der  Bildung  des  Grossh.  Haus- 
und Staatsarchivs  die  erwähnten  Materialien  dieser  Archiv- 
abteilung einverleibt  worden.    In  dieselbe  gelangte  aber  auch 

»)  Geschichte  der  Badischen  Verfassung  S.  176  ff. 


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t.  Weech. 


-der  Entwurf  des  neunten  Konstitutionsediktes,  der  bisher  in 
der  Registratur  des  Grossh.  Staatsministeriums  aufbewahrt 
worden  war.  Nunmehr  beruht  er  mit  jenen  andern  Materialien 
im  Grossh.  Haus-  und  Staatsarchiv  unter  der  Rubrik: 
III.  Staatssachen,  Staatsverfassung  und  Landstände.  Durch 
allerhöchste  Staatsministerial-Entschliessung  vom  21.  Juni  1891 
hat  Se.  Königl.  Hoheit  der  Grossherzog  die  Ermächtigung 
zur  Veröffentlichung  dieses  Entwurfes  gnädigst  erteilt. 

So  erheblich  auch  die  Anschauungen  und  Grundsätze,  auf 
denen  die  gerade  10  Jahre  später,  5  Jahre  nach  Brauers 
(am  17.  November  1813  erfolgtem)  Tode,  von  Grossherzog 
Karl  dem  Grossherzogtum  Baden  erteilte  Verfassung  vom 
22.  August  1818  beruht,  deren  Entwurf  von  Nebenius  her- 
rührt, sich  von  den  Gesichtspunkten  unterscheiden,  von  wel- 
chen Brauer  bei  seinen  gesetzgeberischen  Arbeiten  ausging, 
so  dürften  doch  diese  bis  jetzt  unbekannt  gebliebenen ')  Akten- 
stücke der  Herausgabe  wohl  wert  sein.  Sie  bilden  einen 
wichtigen  Beitrag  zur  Kenntnis  der  Ideen,  von  welchen  die 
hochverdienten  Staatsmänner  eines  Zeitabschnittes  sich  leiten 
Hessen,  in  welchem  unser  Land  aus  einer  grossen  Zahl  ver- 
schiedener Territorien  zu  einem  Staat  im  modernen  Sinne 
des  Wortes  umgestaltet  wurde.  Diese  Entwürfe  sind  zugleich 
ein  neuer  Beleg  für  das  unermüdliche  Streben  des  Geheimen 
Rats  Brauer,  „das  öffentliche  Recht  ausserhalb  des  willkür- 
lichen Beliebens  der  momentanen  Regierungsgewalt  zu  stellen 
und  Garantieen  des  öffentlichen  Rechtes  zu  schaffen u.%)  Sie 
stellen  sich  als  ein  neuer  gewichtiger  Baustein  zu  dem  un- 
vergänglichen Denkmal  dar,  welches  sich  dieser  ausgezeichnete 
Staatsmann  in  seinen  vielseitigen  Arbeiten  zur  Neugestaltung 
unseres  Staatswesens  errichtet  hat. 

Nachstehend  kommen  zum  Abdruck: 

I.  Der  Entwurf  des  achten  Konstitutionsediktes  mit  den 
Bemerkungen  der  Staatsräte  Baumgärtner  und  Herzog  und 
des  Geheimen  Rats  von  Marschall. 

J)  Nur  in  den  Bemerkungen  des  Staatsminister«  v.  Gemmingen  zu 
den  spateren  aus  dem  Jahre  1808  stammenden  Verfassungsentwürfen  (Ge- 
schichte der  Bad.  Verfassung  S.  175)  findet  sich  ein  kurzer  Hinweis  auf 
die  Entwürfe  des  8.  und  9.  Konstitutionsediktes.  —  *)  Vgl  K.  Schenkel 
in  dem  Artikel  J.  N.  Fr.  Brauer  in  den  Badischen  Biographieen  Bd.  I 
S.  121. 


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Das  siebente  und  achte  badische  Konstitutionsedikt. 


255 


II.  Der  Entwurf  des  neunten  Konstitutionsediktes  mit 
dem  (vorausgehenden)  Antrag,  die  Vollendung  der  Konstitutions- 
edikte betr.  und  dessen  Beilagen,  sowie  die  Bemerkungen  des 
Geheimen  Rats  Meier  und  des  Staatsrats  Herzog. 

Da  die  Entwürfe  und  die  dazu  gehörigen  Bemerkungen 
sämtlich  in  der  Urschrift  der  Verfasser  vorliegen  (Reinschriften 
scheinen  nicht  angefertigt  worden  zu  sein),  so  haben  wir  im 
Abdruck  die  Schreibweise  der  Vorlagen  unverändert  beibehalten. 


I. 

Achtes  Konstitution  Edikt1) 
*[die  innere  Staatsverwaltung  des  Grossherzogthums]  betr. 

Carl  Friedrich  etc. 
Nachdem  Wir  in  mehreren  vorausgegangenen  KonstitutionsEdiktcn 
es  Uns  zum  angelegenen  Geschäft  machten,  **[Unser  Grossherzog- 
thum nach  Auflösung  der  alten  Rechtsbande,  die  ehehin  Herrn,  Die- 
ner und  ünterthanen  durch  die  Kraft  der  deutschen  Reichsverfassung 
in  friedlichen  Verbindungen  und  in  wechselseitig  ruhigem  Zutrauen 
erhielten,  durch  neue  grundgesezliche  Bande  zur  Eintracht  und  Ruhe 
zusammenzuknüpfen  und  durch  solches]  über  das  Rechtsverhältnis 
der  Kirche  zum  Staat,  über  die  Rechte  der  Körperschaften,  der  Stan- 
desherrschaften  und  Grundherrschaften ,  der  Lehenleute,  der  ver- 
schiedenen Stände  im  Staat  und  der  Staatsdiener  die  Grundsäze  aus- 
zusprechen, wornach  Wir  Unsere  lieben  Angehörigen  in  allen  diesen 
Beziehungen  regieren  zu  wollen  Uns  gegen  sie  öffentlich  bekennen: 
so  geben  Wir,  fort  wandelnd  in  diesem  Vorhaben,  anmit  ***[der 
inneren  Staatsverwaltung]  ihre  grundgesezliche  Maase,  indem 
Wir  diejenige  Regeln  bezeichnen,  wornach  die  Ausübung  jener  Oberst- 
hoheitsrechte geschehen  soll,  die  Uns  der  Rheinische  Bundesvertrag 
über  den  Umfang  Unserer  in  ein  Grossherzogthum  vereinten  Lande 
und  Gebiete  gegeben  und  gesichert  hat.  Wenn  zuerst 

die  gesezgebende  Gewalt  an  der  Spize  jener  Obersthoheits- 
rechte erscheint,  so  erinnerte  uns  dieses  ffschon  obengedachter  maa- 
sen  auch]  desto  kräftiger  an  die  Pflicht  für  neue  Grundgeseze  zu 
sorgen.  IMesemnach 

*  Die  Rechtsverhältnisse  der  verschiedenen  Zweige  der  Staatsgewalt. 
—  **  omittatur.  —  ***  den  Rechtsverhältnissen  der  verschiedenen  Zweige 
der  Staatsgewalt.  —  f  omittatur. 

*)  Die  im  Laufe  der  Durchberatung  des  Entwurfs  abgeänderten  Stellen 
sind  in  eckige  Klammern  eingeschlossen,  die  Abänderungen  stehen  unter 
dem  Text 


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256 


v.  Weech. 


Staatsgrundgeme.  1)  sind  nun  als  Grundgeseze  Unseres  Gross- 
herzogthums anzusehen  a)  der  Rheinische  ßundesvertrag1)  mit 
dem  kraft  desselben  noch  zu  gewartenden  Bundesstatut  und  den 
etwa  daher  Bezug  habenden  künftigen  verfassungsmäsigen  Bundes- 
schlüssen;  b)  die  Staatsverträge1),  welche  Wir  zu  Berichtigung 
der  näheren  Anwendung  jenes  Vertrags  mit  andern  Staats-  und 
Kirchen-Regenten  bereits  abgeschlossen  haben  und  ferner  nocli  ab- 
schliessen  werden;  c)  die  *unter  dem  ausdrücklichen  Namen  der 
KonstitutionsEdikte*)  von  Uns  ergangene,  auch  von  Uns  oder 
Unseren  Nachfolgern  ferner  in  gleicher  Absicht  und  Kraft  ergehende 
Aussprüche  eines  unwandelbaren  Willens,  wornach  die  Regierung 
Unseres  Staats  besorgt  werden  solle.  Kein  anderes  von  Uns  aus- 
fliessendes  Gesez  kann  in  diese  Klasse  gerechnet  werden  als  jenes, 
das  nicht  entweder  jenen  Namen  an  der  Stirne  trägt  oder  die  Kraft 
dieses  Namens  dadurch  nachweiset,  dass  es  in  Gleichförmigkeit  mit 
dem  Schluss  des  Ersten  Unserer  KonstitutionsEdikte  erklärt,  es  solle 
jede  Entgegenhandlung  nicht  nur  ewige  und  unverjährbare  Nichtig- 
keit und  persönliche  schwere  Nichtigkeit  nach  sich  ziehen,  sondern 
auch  niemand  sich  unterfangen,  von  Uns  selbst  etwas  dagegen  mit 
Rath  oder  That  auszuwirken.  Dergleichen  Grundgeseze  gelten  so 
lang  über  Unsereu  Staat  nicht  neue  Umwälzungen  verhangt  werden, 
welches  Gott  in  Gnaden  verhüten  wolle,  und  so  lang  sie  nicht  unter 
Beobachtung  der  grundgesczlichcn  Formen,  die  die  Konstitutions- 
Urkunde  vorzeichnen  wird,  geändert  oder  hintangesezt  werden.  Wo 
jemand  glaubte,  dass  er  dagegen  bedrängt  wäre,  so  steht  ihm  dawider 
der  Rechtsweg  unter  der  in  Unserm  Edikt  über  die  Verfassung  des 
Oberhofgerichts  dafür  schon  aufgestellten  Form  der  Konstitutions- 
Sachen  offen,  über  deren  Ausführung  demnächst  noch  das  Nähere 
bestimmt  werden  wird.  Zusäze  können  diese  Grundgeseze  erhalten, 
so  oft  neuer  Stof  erscheint,  der  zur  Gründung  dauerhafter  Ruhe  zwi- 
schen dem  Regenten  und  Unterthanen  einer  solchen  erklärten  Ent- 
scheidung bedarf.  Stof  zu  solchen  Grundgesezen  kann  nur  dasjenige 
seyn,  was  die  Feststellung  des  Rechtsverhältnisses  zwischen  dem  Re- 
genten einerseits  und  den  Staatsangehörigen  auf  dem  Staatsgebiet 
andererseits,  oder  zwischen  den  verschiedenen  Klassen  der  Staats- 
angehörigen unter  sich  jedoch  in  Beziehung  auf  ihr  Rechtsverhältniss 
zu  dem  Staat  betritt.  Zu  ihrer  Form  gehört,  dass  ein  eigens  aus- 
gefertigtes Original  dem  obersten  Gerichtshof  zur  Aufbewahrung  und 
steten  Festhaltung  eingehändigt  und  ein  anderes  im  HauptLandes- 

*  addatur:  allgemeine  nächstens  zu  verkündende  Konstitutions-Ur- 
kunde Unseres  Grosherzogthums  sammt  denen 

*)  Vereinigungsurkunde  der  Staaten  des  Rheinischen  Bundes,  unter- 
zeichnet zu  Paris  am  12.  Juli  1806  bei  Österreicher,  Archiv  des  Rheini- 
schen Bundes  1.  Stück  (1806)  S.  24  ff.  —  2)  Aufgeführt  in  der  Geschicht- 
lichen Darstellung  der  Staatsverfassung  des  Grossherzogtums  Baden  und 
der  Verwaltung  desselben  von  E.  J.  J.  Pf  ist  er,  Heidelberg  1829,  I.  Teil 
S.  58—84.  —  3)  Über  die  sieben  Konstitutionsedikte  s.  die  Einleitung. 


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Das  siebente  and  achte  badische  Konstitntionaedikt.  257 

Archiv  niedergelegt  werde.  *[AUe  Privatverhältnisse,  wenn  sie  auch 
.unwandelbar  festgestellt  werden,  so  wie  alles  was  blos  die  Hand- 
habung jener  Staatsrechtlichen  Verhältnisse  oder  ihre  Leitung  be- 
trifft, gehöret  nicht  zu  dieser  Klasse.]  Die  Grundgeseze  gelten  als 
solche  von  der  Zeit  an,  wo  die  dadurch  bezielte  Einrichtungen  in 
dem  Staat  zur  Ausführung  gebracht  sind,  mithin  der  Staat  wttrklich 
darauf  eingerichtet  ist,  *[wenn  gleich  etwa  ihre  öffentliche  Verkün- 
dung später  erfolgt  wäre]. 

Staats-VerfassungsGeseie.  2)  Da  jene  Grundgeseze  nur  die  un- 
wandelbaren Rechtslinien  zwischen  dem  Regenten  und  den  Staats- 
bürgern ziehen,  innerhalb  welchen  die  freye  Bewegungen  der  Staats- 
gewalt auf  die  Handlungen  der  Unterthanen  zu  Erzielung  der  ge- 
nteinen Wohlfarth  zu  würken  haben,  und  da  sie  deshalb  sich  auf 
wesentliche  Grundzüge  der  Verfassung  beschränken;  so  müssen,  um 
nie  zur  Ausführung  zu  bringen,  die  nach  denen  immer  wandelbaren 
Xeithedürfnissen  veränderliche  VerfassungsGeseze  hinzukommen, 
welche  tbeils  die  Einrichtung  der  verschiedenen  Gewaltszweige  im 
Staat  und  ihres  einzelnen  Würkungskreises  mit  der  darauf  angepaßten 
Kintheilung  des  Staatsgebietes  angeben  (Organisatious-Geseze),  theils 
die  Mittelpunkte  verzeichnen,  welche  in  jedem  einzelnen  Gewalts- 
zweig zu  Erreichung  des  gesammteu  Endzwecks  des  Staats  der  Ziel- 
punkt der  Bemühungen  der  damit  beauftragten  Staatsdiener  werden 
sollen  (Instruktionsgeseze).  Alle  diese  bedürfen  zu  ihrer  Form 
weiter  nichts  als  die  Ausfertigung  und  Belieferung  an  jene  Verwal- 
tungsbehörden, deren  Geschäftskreys  damit  bestimmt  wird;  wie  weit 
die  in  der  Regel  vorzunehmende  allgemeine  Verkündung  zur  Nach- 
richt nach  Beschaffenheit  des  Inhalts  unterbleiben  könne,  oder  etwa 
auch  je  einmahl  unterbleiben  müsse,  bestimmt  die  gesezgebende  Stelle, 
ohne  deren  ausdrückliches  Gutheissen  eine  öffentliche  nachrichtliche 
Verkündung  nicht  stattfindet.  Dagegen  können  auch  durch  der- 
gleichen VerfassungsGeseze,  die  nicht  allgemein  verkündet  sind,  die 
Rechtsverhältnisse  der  Bürger  unter  sich  und  gegen  den  Staat  in 
Nichts  verändert  werden.  Jede  Staatsbehörde,  der  gewisse  Staats- 
diener zur  Leitung  untergeben  sind,  kann  für  diese  dergleichen 
VerfassungsGeseze  entwerfen,  und  zwar  ohne  Anfrage  bey  der  obersten 
Behörde  alsdann,  wenn  sie  nur  Verbindlichkeiten  aussprechen,  welche 
aus  der  schon  bestehenden  und  vom  Regenten  angeordneten  Ver- 
fassung hervorgehen,  mithin  weder  Neue  vorhin  nicht  vorhanden  ge- 
wesene eingeführt,  noch  Alte,  die  vom  Regenten  nicht  geordnet  wa- 
ren, aufgehoben  werden:  hingegen  zu  Einer  oder  der  Andern  dieser 
Aenderungen  wird  ein  durch  Gutachten  der  obersten  Staatsbehörde 
ordnungsmäßig  vorbereitetes  und  erwürktes  landesherrliches  Gut- 
heissen erfordert. 

Bürger-  und  RechtsGeseie.  3)  Jenen  beederley  Staatsgesezen 
gegenüber  stehen  dieBürgerGeseze,  welche  die  Verhältnisse  des 
geselligen  Lebens  im  Staat  bestimmen.    Unter  ihnen  stehen  die 

*  Omittatur,  qua  superfluum  et  aequivocum. 

ZriUchr.  f.  Oetrb.  d.  Oberrh.  N.  F.  VI  I.  2.  17 


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258 


Weech. 


Rechtsgeseze  oben  an:  sie  bestimmen  die  Befugnisse,  welche  an« 
bestimmten  Handinngen  oder  Unterlassungen  dem  Handelnden  gegen 
andre  Staatsangehörige  und  Andren  auf  ihn  zuwachsen  und  die  For- 
men unter  welchen  die  Handlungen  erscheinen  müssen,  um  für  die 
Erlangung  jener  Befugnisse  zu  genügen,  oder  unter  welchen  die  Be- 
fugnisse ausgeübt  werden  müssen,  um  gegen  den  Widerspruch  des 
Andern  ihm  Würkung  zu  aeussern;  sie  geben  also  über  das  Mein 
und  Dein  des  Bürgers  und  über  dessen  Erhaltung  die  gesezlichen 
Maase.  Sie  verhalten  sich  umgekehrt  gegen  die  Grundgeseze:  wann 
diese  nur  möglichst  allgemeine  Grundzüge  fest  bestimmen;  so  sollen 
die  Rechtsgeseze  möglichst  alle  Lagen  der  Verhältnisse  im  Umris 
darstellen,  in  welche  die  Bürger  durch  ihre  Handlungen  gegen  ein- 
ander kommen  können,  um  ihnen  feste  Normen  zu  geben.  *[AU 
Rechtsbuch  für  Unser  Grossherzogthum,  das  heisst  als  möglichst  voll- 
ständige Sammlung  der  Rechtsbestimmungen  über  jene  gesellige  Ver- 
hältnisse nehmen  wir  den  schon  von  mehreren  Staaten  um  seiner 
anerkannten  Vorzüge  willen  angenommenen  Kode  Napoleon  in  der 
Maase  an,  dass  er  mit  dem  Anfang  July  des  Jahres  achtzehnhundert 
und  neun  in  Gesezeskraft  treten  soll1),  biss  wohin  Wir  nicht  nur  für 
Unser  Land  eine  der  hierländischen  Rechtssprache  angemessene  Ver- 
deutschung besorgen,  sondern  ihr  auch  eine  Anweisung  der  Modifi- 
kationen beyfugen  lassen  werden,  unter  welchen  die  Anwendung  nach 
denen  durch  die  Konstitution  des  Grossherzogthums  bestättigten 
manchfachen  Eigenheiten  der  hierländischen  bürgerlichen  Lebens- 
lagen geschehen  könne  und  solle,  ohne  diese  widerrechtlich  zu  be- 
nachtheiligen.  In  dieser  Maase  und  von  jenem  Zeitpunkt  an  soll  er 
dann  für  alles  dasjenige  Norm  seyn,  was  nicht  durch  besondere  ord- 
nungsmäßig bestätigte  Orts-  oder  Familienrechte  für  einzelne  Fälle 
anders  geordnet  ist  oder  durch  Snecialgeseze,  welche  Wir  zugleich 
als  fortdauernd  erklären,  oder  künftig  nachträglich  zu  verordnen  gut- 
finden, eine  nähere  Bestimmung  erhalten  wird,  welche,  immer  nach 
dem  Geist  und  Zusammenhang  jenes  Rechtsbuches,  für  begebende  Fälle 
einzurichten.  Wir  Uns  vorbehalten.  Dem  kanonischen  Rechte  kann 
von  jener  Zeit  an  für  die  Gerichte  Unseres  Staats  gar  keine,  und 
dem  römischen  Rechte  nur  eine  wissenschaftliche  auslegende  Kraft 
bey  Fragen  über  den  Sinn  jenes  Rechtsbuchs  gegönnet  werden;  so 
wie  auch  von  jener  Zeit  an  alle  die  einzelnen  Landrechte,  die  bisher 
bey  Uns  bestanden  sind,  ausser  Kraft  und  Würksamkeit  tretten  wie 
nicht  weniger  alle  nicht  zugleich  oder  späterhin  ausdrücklich  er- 
neuerte einzelne  Rechtsverordnungen.)  Niemand  kann  jedoch  Rechts- 

*  Omittatur  et  ponatur:  Wir  haben  desfalls  mit  Abschaffung  aller 
entgegenstehenden  älteren  Rechte  und  Gewohnheiten  den  Kode  Napoleon 
mit  Zusäzen  als  Landrecht  Unseres  Grosherzogthums  angonommen,  dem 
daher  auch  allein  in  allem  dem  nachzugehen  ist,  was  nicht  in  nachfolgen- 
den vcrfossungsmäsigen  Gesezen  näher  und  anders  bestimmt  wird. 

')  Das  auf  Grund  des  Code  Napoleon  von  Brauer  bearbeitete  neue 
Landrecht  trat  mit  dem  1.  Januar  1810  in  die  Gesetzeskraft. 


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Dm  siebente  and  achte  badiache  Konstitutionsedikt.  259 

geseze  in  Unserem  Staate  geben,  als  Wir  dorch  Unsere  oberste 
Staatsbehörde,  an  welche  also  alle  jene  sich  zu  wenden  haben,  die 
nöthig  finden  worden,  dass  in  diesem  Fach  irgend  eine  mangelnde 
Bestimmung  irgend  eines  gesellschaftlichen  Lebensverhältnisses  nach- 
getragen werde. 

Borger-  und  Strafgesex«.  4)  Der  Recbtsgesezgebung  zur  Seite 
rtehen  die  Strafgeseze 

I.  Für  Uebertrettnngen  jener  Pflichten  des  geselligen  Lebens, 
welche  durch  die  Vernunft  allgemein  erkennbar,  daher  vollkommen 
Pflichten  sind,  oder  der  besonderen  Pflichten,  welche  durch  die  Staats- 
verfassung bedingt  und  durch  die  Staatsgeseze  in  dem  Umfang  dieser 
Pflichten  für  begriffen  ausdrücklich  erklärt  sind,  bestimmt  die  Straf- 
gesezgebung  die  Genugthuung,  welche  der  Uebertretter  dem  Staat 
und  dem  beleidigten  Staatsbürger  schuldig  wird,  und  die  Art  wie  die 
Uebertrettung  sowohl  als  die  Genugthuung  zu  erheben  sey.  Diese 
Genugthuung  besteht  in  dem  Ersaz  des  Schadens,  der  dem  Beleidigten 
zugegangen  ist,  soweit  der  Fall  eines  ersezbaren  Schadens  vorhanden 
ist,  und  in  der  Strafe  oder  der  Erduldung  der  durch  das  Gesez  der 
Handlung  beygcsellten  widrigen  Folgen.  Wer  aus  Unbedachtsamkeit 
ohne  einen  eigensüchtigen  Vortheil  für  sich  oder  einen  feindselichen 
Nachtheil  für  Andere  zu  suchen,  Handlungen  begeht,  von  welchen 
vernünftigerweise  vorausgesehen  werden  konnte,  dass  sie  Andern 
schädlich  werden  mochten,  oder  von  welchen  ein  Gesez  durch  sein 
Yerbott  die  Stelle  einer  solchen  Voraussicht  ersezte,  der  ist  einer 
Verfehlung  schuldig.  Jede  Verfehlung  muss  geahndet  werden; 
die  Ahndung  kann  nur  in  gelinden,  in  jedem  Wiederholungsfall 
zwar  wiederhohlten,  aber  deswegen  nicht  steigenden  Strafmitteln  be- 
stehen, welche  zur  Erziehung  für  die  Bedachtsamkeit,  mithin  zur 
Entwöhnung  von  der  Unbedachtsamkeit  berechnet  sind,  und  wovon 
deswegen  die  Wahl  der  Gattung  und  des  Grads  der  Strafe  aus  denen, 
die  innerhalb  des  Umfange  der  Ahndungen  liegen,  in  die  Willkühr 
4tr  Obrigkeit  ausgesezt  seyn  darf.  Nur  Verweise,  nemlich  ein  mit 
mehrerer  oder  minderer  Feyerlichkeit  erklärter  Tadel,  Geldbussen 
oder  Strafen  an  Geld,  die  so  gering  sind,  dass  sie  in  den  gewöhn- 
lichen Fällen  aus  Ersparnissen  des  Ertrags  des  Vermögens  und  der 
Gewerbsamkeit  des  Bestraften,  ohne  Abbruch  der  Lebensnothdurft 
und  ohne  Vennögensangrif  bestritten  werden  können,  Verhaft  oder 
Beraubung  der  Freyheit  bey  mfisiger  jedoch  gewohnter  Kost  mit  er- 
laubt bleibender  Gelegenheit  zum  Umgang  und  Zwangsarbeit,  oder 
Anhaltung,  biss  zu  einem  gewissen  Ertrag  oder  zu  einer  bestimmten 
Anstrengung  standesmäsige  Arbeiten  zu  verrichten,  endlich,  jedoch 
nur  bey  noch  minderjährigen  Leuten,  Hauszüchtigung,  das  ist 
solche  wie  sie  von  Eltern  und  Erziehern  bey  Personen  gleicher  Er- 
ziehung und  Bildung  angewendet  werden  kann  und  darf,  sind  er- 
laubte Gattungen  der  Ahndung.  Die  polizeyliche  Strafgesez- 
gebung  bestimmt  die  Verfehlungen  und  ihre  Ahndungen;  wo 
sie  leztere  in  die  Willkühr  des  Richters  sezt,  muss  sie  ein  Aeusserstes 
der  Willkühr  bestimmen.  Obwohl  sie  in  ihrer  ganzen  Fülle  nur  Uns 

17* 


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260 


Weech. 


nnd  Unseren  obersten  Staatsbehörden  zukommt,  so  kann  jedoch  auch 
jede  mittlere  Staatsverwaltnngsbehörde  in  ihrer  Provinz  und  jeder 
Standesherr  oder  Grundherr  in  seinem  Gebiet  sich  derselben  soweit 
bedienen,  als  Unsere  allgemeine  Gesezgebung  noch  Fälle  unbestimmt 
gelassen  hat,  die  ihnen  vorkommen,  deren  Ausflüsse  alsdann  aber 
eben  wegen  jener  Unterordnung  unter  die  Geseze,  niemals  selbst  Ge- 
seze,  sondern  lediglich  Verordnungen  oder  Gebotte  und  Ver- 
botte  sind.  Niemals  kann  dieses  Recht  der  Gebotte  und  Verbotte 
zu  einer  Aenderung  oder  Nichtbefolgung  Unserer  allgemeinen  Polizey- 
geseze  missbraucht  werden.  II.  Wer  ohne  durch  öftere  Wiederhohl ung 
sich  als  unverbesserlich  ausgezeichnet  zu  haben,  einen  eigennützigen 
Vortheil  sucht,  von  dem  er  weis  oder  wissen  kann  und  soll ,  dass  er 
nicht  ohne  Verlezung  der  Rechte  eines  Andern  bezogen  werden  mag 
ftr  dessen  Erwürkung  er  jedoch  keine  hinterlistige  Voranstalten  und 
Gewalt  gegen  den  Andern  oder  gegen  dessen  Verwahrungsvorsorge 
unternimmt  und  keine  besonders  gelobte  Pflichten  für  Abwendung 
des  Nachtheils  von  dem  Andern  Ubertritt,  oder  wer  empfangene  würk- 
liche  oder  vermeintliche  Beleidigungen  ausser  dem  Fall  einer  Noth- 
wehr  eigensuchtig  rächt,  ohne  doch  durch  besondere  Bösartigkeit  sich 
als  einen  der  Staatssicherheit  Oberhaupt  gefährlichen  Menschen  zu 
zeigen,  der  macht  sich  eines  Vergehens  schuldig.  Jedes  Vergehen 
rauss  gebüsst  werden.  Die  Bussen  begnügen  sich  zwar  ebenfalls 
mit  gelinden,  jedoch  in  jedem  neueren  Uebertrettungsfall  nicht  blos 
zu  wiederhohlenden .  sondern  zugleich  zu  schärfenden  Strafmitteln, 
von  denen  noch  immer  der  Hauptzweck,  nemlich  derjenige.,  welcher 
die  Gesezverfassung  leitet,  in  der  Besserung  des  Thäters  bestehen 
muss,  denen  aber  als  Nebenzweck,  den  besonders  der  Richter  in  der 
Anwendung  zunächst  auffassen  muss,  die  Vergeltung  sich  beygesellet, 
nemlich  die  Erweckung  solcher  Leidens  Empfindungen  in  dem  Ueber- 
tretter,  welche  zu  jenen  im  Ebenmaas  stehen,  die  dieser  in  dem  be- 
leidigten und  in  den  übrigen  in  der  Vorstellung  ihrer  Sicherheit  durch 
ihn  gestörten  Staatsbürgern  erweckte  und  dadurch  die  durch  ihn  ver- 
lezte  Rechtsgleichheit  herstellen,  Geld-Strafen  oder  solche  Strafen 
an  Geld,  die  nicht  auf  den  ErwerbsErtrag  beschränkt  sind,  sondern 
auch  das  Vermögen  selbst  angreifen  können,  und  Vermögensstrafen, 
womit  dieses  selbst  verwürkt  wird;  Einthttrmung  oder  Gefangen- 
schaft mit  schmaler  Kost  und  beschränktem  Umgang:  öffentliche 
Arbeiten  in  oder  ausser  eigenen  Arbeitsanstalten;  und  Haus- 
züchtigung ebenfalls  nur  bey  Minderjährigen,  sind  die  erlaubte 
Gattungen  der  Bussen.  III.  Wer  mit  einer  Handlung  zunächst  nicht 
seinen  Nuzen,  sondern  lediglich  den  Schaden  des  Andern  mit  Hinter- 
list oder  anderer  Bösartigkeit  sucht,  ingleichen  wer  seinen  Nuzen  in 
der  Beschädigung  des  Andern  mit  besonderen  Anstalten  auf  Vereite- 
lung der  VerwahrungsSorge  desselben,  mit  Uebertrettung  besonderer 
Pflichten,  mit  Unverbesserlichkeit  oder  mit  gefahrlicher  Hinterlist 
sucht,  der  ist,  wenn  nicht  der  angerichtete  Schaden  so  geringfügig 
geblieben  ist,  dass  ihn  niemand  leicht  achtet,  eines  Verbrechens 
schuldig:  sie  fordern  die  Rache  der  Geseze  auf,  nemlich  Strafmittel. 


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Das  siebente  und  achte  badische  Konstitutionaedikt. 


261 


welche  aicht  blos  Vergeltung,  sondern  auch  AbscheuErweckung  und 
StaatsSicherung  zum  Hauptzweck  haben,  und  bey  welchen  die 
Besserung  des  Thaters  nur  untergeordneten  Rang  einnimmt,  welche 
auch  nach  Wiederhohlung  oder  Bösartigkeit  der  einzelnen  Handlung 
steigen;  dafür  steht  der  Zugriff  auf  Ehre,  Leib  und  Leben  des  Thäters 
dem  Gesez  zu.  Die  Rache  wider  Verbrechen,  wie  die  Busse  der 
Vergehen  kann  allein  der  Regent  durch  seine  oberste  Staatsbehörde 
gesezlich  bestimmen ;  jeder  Eingrif,  den  eine  untergeordnete  Landes- 
standes- oder  grundherrliche  Stelle  in  diese  Gesezgebung  wagen 
wurde,  wäre  ein  Staats  vergehen.  Biss  dahin  dass  Wir  ein  auf  obige 
Grundzüge  abgetheiltes  eigenes  Strafgesezbuch  verkünden  lassen  wer- 
den, vertritt  wie  bisher  das  Edict  über  die  Strafgerechtigkeitspflege  *) 
mit  denen  nachgefolgten  Ergänzungsgesezeu  und  Rechtsbelehrungen 
dessen  Stelle. 

VerkftndUDg  und  Kraft  der  6eme  5)  Die  Geseze  werden  würksani 
durch  Ausspruch  des  l^ndesherrn  aber  sie  verbinden  nur  durch  ihre 
Verkündung,  welche  durch  Abdruck  in  den  Staatsblättern,  durch 
besondere  Umtheilung  sammt  öffentlichem  Anschlag,  durch  Ver- 
lesung in  Volksversammlungen,  und  durch  Um  sage  oder  öffent- 
lichen Aufruf  geschehen  kann.  Sie  verbinden  alle  Staatsbürger, 
auch  alle  Staatsangehörige  und  Fremde  in  Bezug  auf  jene  Gegen- 
stande wegen  deren  solche  Staatsangehörig  sind.  Sie  verbinden  die 
Staatsbürger  ausser  Landes  wie  im  Lande,  soweit  nicht  die  Natur 
dessen,  was  sie  gebieten  oder  verbieten,  oder  ein  ausdrücklich  er- 
klärter Wille  des  Gesezgebers  ihre  Befolgung  an  das  Inland  heftet, 
und  soweit  nicht  im  Ausland  die  Herrschaft  der  dortigen  Staatsgeseze, 
unter  denen  man  sich  aufhält,  solche  Befolgung  dort  unmöglich  macht. 
Verordnungen,  auch  Ge-  und  Verbotte  untergeordneter  Staatsbehör- 
den haben  diese  nachfolgende  ihr  Gebiet  überschreitende  Kraft  nicht. 
Die  Geseze  verbinden,  wenn  nicht  ein  besonderer  Anfangstermin  ihrer 
Würkung  darinn  angesezt  ist,  jeden  von  dem  Moment  an,  wo  sie 
nach  ordnungsmäßiger  Verkündung  als  bekannt  anzunehmen  sind. 
*[Für  bekannt  angenommen  müssen  werden,  die  durch  Einrückung 
in  Staatsblätter  verkündete  Geseze  zehn  Tag  nach  dem  Datum  des 
erschienenen  Blatts,  die  auf  jede  andere  Art  verkündete  den  Tag 
nach  der  Verkündung.  Ge-  und  Verbotte  aber  unmittelbar  nach  der 
Verkündung.]  Ein  Beweis  der  Unbekanntschaft  mit  dem  Gesez  kann 
nur  demjenigen  zugelassen  werden  und  zu  gut  kommen,  der  zur  Ver- 
kündungszeit  nicht  im  Lande  war  und  nur  für  die  ersten  dreysig 
Tage  seiner  Rückkehr  oder  seines  Eintritts  in  das  Land:  ihre  Würkung 
bestimmen  die  Rechts-  und  Strafgeseze.  Kein  Gesez  kann  veralten 
oder  entkräftet  werden,  das  heisst  durch  Nichtgebrauch  oder  durch 
entgegengesezten  Gebrauch  seine  Kraft  verlieren;  kein  Herkommen 
and  keine  Gewohnheit  kann  als  Rechtsquelle  zugelassen  werden :  nur 
der  wohl  überlegte,  ausgesprochene  und  verkündete  Wille  des  Re- 

•  omittatur  als  durch  Code  Napoleon  bestimmt. 
')  Achtes  Organisationsedikt  vom  4.  Apr.  1803. 


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262 


r.  Weech. 


genten,  niemals  ein  ans  Nachsicht,  aus  beyläufigen  Aeusseningen  oder 
aus  anderen  äusseren  Vorgängen  vermutheter  Wille  desselben,  am 
wenigsten  eine  ihm  gar  unbekannt  gebliebene  Eigenmacht  der  Diener 
oder  Unterthanen,  habe  sie  gedauert  wie  lang  sie  wolle,  kann  künftig 
gesezliche  Vorschriften  begründen  oder  sie  ausser  Kraft  sezen;  wohi 
aber  mag  langjährige  Vernachlässigung  der  Befolgung  und  Hand- 
habung eines  Gesezes  die  Sträflichkeit  der  Uebertrettung  mindern. 
'[Vorderes  Herkommen  muss  um  künftig  GesezNorm  zu  behalten,  dem 

desHerrn  zur  Prüfung  und  nach  Befund  zur  schriftlichen  Be- 
stätigung vorgelegt  werden.] 

Widerstreit  und  Erklärung  der  Geseie.  6)  Widerspruch  zwi- 
schen mehreren  Gesezen  darf  niemals  angenommen  werden,  es  seje 
denn  eine  Aenderung  als  Absicht  des  Gesezgebers  ausgesprochen 
worden,  oder  es  befinde  sich,  dass  die  Folgen  zweyer  Geseze  nicht 
blos  beschränkend  sondern  zerstörend  auf  einander  würken  würden, 
mithin  neben  einander  nicht  bestehen  können.  Wo  es  vorhanden  ist, 
da  muss,  wenn  beede  Geseze  gleicher  Art  sind,  das  jüngere  dem 
alteren  vorgehen:  sind  sie  verschiedener  Art,  so  geht  ein  wenn 
gleich  älteres  Grundgesez  allen  andern  Arten  der  Staatsgeseze, 
mithin  allen  Verfassungs-  und  Bürgergesezen  vor,  da  diese  alle 
nur  so  weit  Würksamkeit  haben  können,  als  sie  mit  den  Grund- 
gesezen  sich  vertragen;  Rechts-  und  Straf-Geseze  gehen  den  Ver- 
fassungsGesezen  so  lang  vor,  als  diese  nicht  ausdrücklich  eine 
Aufhebung  einer  oder  anderer  Disposition  derErsteren  aussprechen, 
und  alsdann  zugleich  allgemein  zur  Wissenschaft  verkündet  sind. 
Zwischen  Rechts-  und  Strafgesezen  geht  in  Bezug  auf  Bestim- 
mung der  Rechte  die  einem  Staatsbürger  gegen  den  Andern  zustehen, 
das  Rechtsgesez  vor;  dagegen  in  Hinsicht  auf  Bestimmung  der 
Rechte  der  Obrigkeit,  welche  durch  eine  Uebertrettung  begründet 
werden,  gehet  das  Strafgesez  vor,  wenn  das  Rechtsgesez  gleich  jünger 
ist,  dafern  nicht  in  dem  jüngeren  die  Absicht  das  ältere  auch  in  seiner 
eigenthümlichen  Beziehung  zu  ändern,  ausgedrückt  ist,  mithin  das 
Gesez  zugleich  ein  Rechts-  und  ein  Strafgesez  nach  dem  Willen 
des  Gesezgebers  vorstellen  soll.  Wo  die  Gattung  des  Einen  und  An- 
dern der  widersprechenden  Geseze  wegen  ihrer  gemischten  Natur 
zweifelhaft  wäre,  da  kann  nur  eine  landesherrliche  Erklärung  den 
Ausschlag  geben.  Auch  über  Dunkelheiten  und  Zweydeutigkeiten 
der  Geseze  kann  nur  sie,  und  niemals  die  Privatansicht  der  Obrig- 
keiten und  Richter  entscheiden,  sobald  jene  von  der  Art  sind,  dass 
die  Worte  und  der  Zusammenhang  derselben  unter  sich  und  mit 
andern  Gesezen  vernünftiger  Weise  einen  mehrfachen  Sinn  oder  eine 
verschiedenartige  Anwendung  zulassen,  und  nun  nur  aus  der  Ab- 
sicht des  Gesezgebers  bestimmt  werden  muss,  welches  der  beab- 
sichtigte Sinn  sey.  Hierüber  müssen  zwar  in  einem  vorliegenden 
Fall  die  Richter  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  sprechen  aber 
damit  künftigen  Fällen  nicht  Maas  geben  wollen,  sondern  sie  müssen 
durch  einen  Bericht  der  die  Gründe  Für  und  Wider,  der  aber  nicht 

*  Omittatur  per  Code  Napoleon. 


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Das  siebente  and  achte  badische  Konatitutionaedikt.  263 

Jen  Fall  und  nicht  die  betheiligte  Personen,  darleget,  die  Obrist- 
herrliche  Entscheidung  veran hissen. 

Vorrechtibriefe.  7)  Der  Gesezgeber  nnd  Er  allein  kann  Vor- 
rechtsbriefe geben  (Privilegien),  das  ist  sondere  Geseze,  womit 
einem  Ort,  einem  Stand,  oder  einer  Person  bleibende  Vorzüge  nnd 
fortdauernde  Aasnahmen  von  der  Verfassung  oder  von  den  allge- 
meinen Gesezen  des  Staats  ertheilt  werden.  Keine  können  gegen  die 
Grundgeseze  Unseres  Grosherzogthums  erlangt  werden,  auch  keine 
wodurch  der  Gewinn,  den  der  Befreyte  daraus  zöge,  als  Last  auf  die 
Qbrige  Staatsbürger  unmittelbar,  folglich  in  anderer  und  stärkerer 
Maase  übergewälzt  würde,  als  er  ohne  jene  Befreyung  auf  sie  hätte 
kommen  können.  Sie  gelten  von  dem  Zeitpunkt  an,  wo  die  regenten- 
amtliche Bewilligung  verfassungsmässig  ausgefertigt,  und  dem  Be- 
gnadigten eingeliefert  worden;  sie  äussern  jedoch  —  wenn  sie  nicht 
in  den  Gesezblättern  verkündet  worden  —  ihre  Kraft  nur  gegen  den, 
welchem  sie  urkundlich  bekannt  gemacht  worden.  Sic  gelten  so  lang 
als  sie  nicht  erloschen,  verfallen  oder  widerrufen  sind.  Ein  Vor- 
rechtsbrief erlöscht  durch  Ablauf  der  Zeit,  die  der  Verwilligung  aus- 
drücklich vorgemessen  ist,  oder  durch  Absterben  der  Person,  der  sie 
gegeben  ist,  so  lang  sie  nicht  durch  ihre  Fassung  oder  durch  ihre 
Natur  oder  durch  allgemeine  Geseze  für  erblich  in  der  Familie  oder 
auch  für  veräusserlich  auf  andre  ausser  der  Familie  erklärt  ist,  oder 
endlich  durch  Absterben  des  Gebers  bey  jenen,  die  ausdrücklich  auf 
Wohlgefallen  hin  ertheilt  sind.  Ein  Vorrechtsbrief  verfällt  durch 
böslichen  oder  hartnäckigen  Misbrauch,  das  heisst  wenn  der  Be- 
gnadigte gegen  die  Absicht  der  Bewilligung  und  zum  Schaden  des 
Staats  oder  der  Staatsbürger  wissentlich  und  vorsäzlich  sein  erlangtes 
Vorrecht  ausübt,  oder  aus  Leichtsinn  und  Eigennüzigkcit  einen  ande- 
ren und  stärkeren  Gewinn  daraus  zu  ziehen  sucht,  als  der  in  der 
Absicht  des  Gebers  liegen  und  von  ihm  dabey  vorausgesehen  werden 
konnte,  sofort  nach  zweymalig  fruchtlos  angewendeter  Warnung  zum 
drittenmahl  in  einem  vortheiligen  Misbrauch  sich  betreten  lässt. 
Widerrufen  können  werden  alle  Vorrechtsbriefe,  in  denen  Aen- 
derung  oder  Widerruf  vorbehalten  ist,  ingleichen  alle,  welche  nicht 
durch  Grundgeseze  gegeben  sind,  und  durch  Umstände,  die  der  Ge- 
ber nicht  voraussehen  konnte,  für  andre  Staatsbürger  weit  drücken- 
der und  lästiger  werden,  als  sie  es  zur  Zeit  der  Verwilligung  unter 
den  damaligen  Umständen  waren;  keineswegs  aber  blos  dadurch, 
dass  sie  dem  Empfänger  einen  wichtigeren  Gewinn  abwerfen,  und 
dem  Staat  einen  wichtigeren  entziehen,  als  man  vorausgesehen  hatte; 
ferner  alle  welche  wegen  übermächtigem  äusseren  Ueberdrang  nicht 
ohne  ßesorgniss  die  Staatsverfassung  umgewälzt  oder  den  Staat  feind- 
lich behandelt  zu  sehen,  gehalten  werden  könnten;  endlich  jene,  welche 
Stammgutsberechtigte  Familien  oder  Gemeinden  und  Körperschaften 
aosserhalb  der  Grundgeseze  auf  gültige  Art  erlangt  haben,  und 
nicht  bey  jeder  RegierungsVeränderung  zur  Erneuerung  vorlegen; 
nur  muss  in  den  beeden  mittleren  Fällen  billiger  Ersaz  des  auf  dem 
Genuas  der  Freyheit  gemachten,  und  durch  den  Gewinn  daraus  noch 


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■264 


v.  Weech. 


nicht  vergüteten  Aufwands,  und  Vergütung  desjenigen  Gewinns,  den 
der  Begnadigte  nach  jenen  Umständen,  unter  welchen  er  die  Begna- 
digung erhielt,  damals  davon  machen  konnte,  nicht  aber  des  weiteren, 
deu  etwa  spätere  unvorauszusehende  Umstände  ihm  zugesellt  hatten, 
zu  Theil  werden.  Bezahlte,  zur  Belohnung  gegebene,  oder  frey- 
geschenkte Vorrechtsbriefe  haben  übrigens  gleiche  Dauer,  und  gleiche 
Abänderlichkeit  und  würkt  diese  Verschiedenheit  in  Anwendung  obiger 
Grundsäze  keinen  Unterschied.  Von  widersprechenden  Vorrechts- 
briefen gilt  der  ältere;  der  jüngere  würkt  nur  einen  Rückgriff  auf 
den  Staat  zur  vollen  Entschädigung  wegen  alles  daraus  entstandenen 
fruchtlosen  Aufwands,  nicht  aber  auf  eine  Gewährung  des  daraus 
gehofften  Gewinns;  der  Widerspruch  eines  Vorrechtsbriefs  gegen  ein 
allgemeines  Gesez  entkräftet  jenen  nicht,  sondern  vereigenschaftet 
ihn  zur  Ausnahme,  daher  auch  durch  kein  jüngeres  allgemeines  Gesez 
ein  älterer  Gnadenbrief  für  widerrufen  geachtet  wird,  wenn  es  nicht 
den  Widerruf  für  Fälle,  wo  er  stattfindet,  bestimmt  ausspricht.  Zwei- 
deutige oder  dunkle  Privilegien,  soweit  eine  Beschränkung  anderer 
Staatsbürger  daraus  folgt,  gestatten  nur  den  engsten  Sinn,  das  heisst 
ihr  Umfang  muss  eingeschränkt  werden,  soweit  es  ohne  Verdrehung 
der  Worte  oder  Vereitelung  alles  Vorzugs  vernünftiger  Weise  ge- 
schehen kann;  jenen,  welche  nur  eine  Beschränkung  der  Staatsregie- 
rung in  ihren  Maasnahmen  oder  in  ihrem  bleibenden  Einkommen  zur 
Folge  haben,  gebühret  ein  mittlerer  Sinn,  das  heisst  eine  solche 
Beschränkung  ihres  Umfangs,  wodurch  weder  der  Verfasser  des  Vor- 
rechtsbriefs einer  Nichtvoraussicht  wohlvoraussehbarer  Folgen  schuldig, 
noch  der  Vorzug  oder  die  Ausnahme  für  den  Empfänger  von  merck- 
lich  gemindertem  Gewinn  würde;  endlich  jenen,  die  nur  eine  vor- 
übergehende Belästigung  des  landesherrlichen  oder  Staatsbeutels 
bewürcken,  muss  der  volleste  Sinn  gegönnt  werden,  nemlich  der 
ganze  Utnfaug,  den  eine  veniünftige  Auslegung  an  Hand  geben  kann, 
wenn  sie  die  Worte  in  dem  gesezlichen  Sprachgebrauch  und  *o  dieser 
ermangelt  in  dem  landesüblichen  nimmt. 

Nachsicht« •  und  Bewilligung- Briefs.  8)  Verwandt  mit  den  Vor- 
rechtsbriefen sind  die  Nachsichtsbriefe  (Dispensationen)  und  die 
Bcwiiligungsbriefe  (Koncessionen).  Durch  Erstere  wird  eben- 
falls eine  Ausnahme  von  Staatsgesezen  und  Verfassungen,  aber  nur 
für  einen  einigen  vorübergehenden  Vorgang ;  nicht  für  eine  bleibende 
Reihe  von  Handlungen  verwilligt;  von  ihnen  gilt  daher  auch  alles 
dasjenige,  was  von  Gnadenbriefen  gesagt  ist  und  in  der  Anwendung 
gedacht  werden  kann;  ohne  ein  bleibendes  Recht  zu  unterstellen 
nur  aber  kann  deren  Ertheilung,  bey  der  geringeren  Wichtigkeit  der 
einzelnen  Fälle  zu  den  niederen  Herrlichkeiten  gehören  oder  zu  den 
Obrigkeitlichen  Gewaltübungen  die  mittheilbar  sind  an  verwaltende 
Staatsstellen  und  an  Standes-  und  Grundherrschaften;  niemand  kann 
jedoch  ihre  Ertheilung  sich  anmaasen,  ohne  eine  Staatsbewilligung 
dieser  Befugnis  aufweisen  zu  können,  niemand  im  Umfang,  in  der 
Form,  und  in  der  Würckung  etwas  Mehreres  in  dieselbe  legen,  als 
durch  die  Verfassungsgeseze  oder  Vorrechtsbriefe  gestattet  ist.  Keine 


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Das  siebente  und  achte  badwchc  K 


können  Uber  bürgerliche  Rechtsverhältnisse  Ausnahmen  gestatten, 
wozu  im  bürgerlichen  Gesez  die  Befugniss  nicht  vorbehalten  ist. 
llewilligungsbriefe  hingegen  oder  Urkunden,  dass  jemand  zu  dieser 
oder  jeuer  staatsbürgerlichen  Gewerbe  befugniss  die  erforderliche  Eigen- 
schaften würklich  oder  mittelst  erlangter  Nachsichtsbriefe  nach- 
gewiesen und  daraufhin  bei  ermangelnden  anderweiten  Hindernissen 
die  erforderliche  obrigkeitliche  Ermächtigung  erhalten  habe,  gehören 
der  aeussercn  Aehnliehkeit  ohnerachtet  gar  nicht  hieher.  da  sie  keine 
Loszähluug  von  verbietenden  Gesezen,  sondern  nur  eine  Vereigeu- 
schaftung  zu  erlaubten  Unternehmungen]  beurkunden.  Diese  liegen 
in  dem  linfang  jeder  höheren  oder  niederen  Obrigkeitlichen  Gewalt, 
je  nach  dem  GewaltMaas.  das  ihr  selbst  eigen  ist ;  nicht  ausgedrückte 
Hewilligungshefugnisse  werden  hier  allemahl  einer  Stelle  zu-  oder 
aberkannt,  je  nach  der  Rechtsähnlichkeit,  die  sie  mit  den  ausdrück- 
lich beygelegten  oder  mit  den  versagten  Bewilligungsbefiignissen  haben. 

RechtsErwiederang  and  Rechts  Vergeltung.  9)  So  wie  die  Gesez- 
gebende  Gewalt  allein  Recht  und  Unrecht  für  die  Staatsbürger  be- 
stimmen kann,  dieses  aber  gewöhnlich  nach  den  Angaben  des  natür- 
lichen Rechts  und  der  durchgehenden  Billigkeit  bestimmt  wird,  so 
kann  sie  auch  allein  für  jene  Fälle,  wo  den  Staatsbürgern  im  Aus- 
land durch  gesezmässige  ZurÜcksezung  oder  ungesezmüssige  Gering- 
scbäzuug  ihrer  Gerechtsame  Nachtheil  wiederfährt,  den  die  betref- 
fende Staatsgewalt  auf  Verwendung  der  hiesigen  Obersten  Behörden 
nicht  beseitigen  will,  dem  schuldigen  Staatsschuz,  der  auf  jenem  ge- 
lindrcn  Wege  das  Ziel  nicht  erreichte,  durch  RechtsErwiedrung 
(Retorsion)  und  Rechts  Vergeltung  (Repressalien)  Nachdruck  ver- 
leihen. RechtsErwiederung  geschiehet  dadurch,  dass  eine  ZurÜck- 
sezung. welche  ein  fremder  Staat  im  Rechte  denen  Fremden  gegen 
seine  Staatsgeuossen  zuerkennet,  und  welche  er  auf  Verwendung  den 
hiesigen  Staatsangehörigen  nicht  erlassen  will,  nun  auch  seinen  Bür- 
gern hierlands  widerfährt,  ohnerachtet  die  hiesige  Verfassung  keinen 
Unterschied  des  Rechts  für  Fremde  und  Angehörige  kennet  Sie 
kann  von  keiner  unteren  Staatsbehörde  zur  Hand  genommen  werden, 
wo  sie  nicht  entweder  für  gewisse  Fälle  durch  die  Rechtsgeseze  über- 
haupt begründet,  oder  gegen  einzelne  Staaten  besonders  von  der 
obersten  Staatsbehörde  angeordnet  ist.  Sie  kann,  wo  sie  einmahl 
eingetretten  ist.  durch  den  blossen  Beweis,  dass  in  einem  einzelnen 
Fall  jene  Zurücksetzung  von  dem  Staat  nicht  in  Ausübung  gebracht 
ward,  nicht  abgelehnt  werden;  sondern  nur  durch  die  Bescheinigung, 
dass  er  die  Ausübung  jener  Zurücksezung  gegen  hiesige  Staats- 
angehörige für  alle  Fälle  untersagt  habe.  Sie  kann  als  wohlerwor- 
benes Recht  von  einzelnen  hiesigen  Staatsbürgern  nur  in  jenem  Fall 
angesprochen  werden,  wo  ein  noch  bestehendes  Gesez  sie  allgemein 
für  gewisse  Fälle  geordnet  hat.  Sie  kann  niemals  begehrt  werden 
für  ein.  wenn  gleich  hartes  und  von  der  hierländischen  Verfassung 
abweichendes  Recht,  das  ein  anderer  Staat  bey  sich,  aber  ohne  Unter- 
schied für  Fremd  und  Einheimisch  autgestellt  hat;  indem  dieses  zwar 
wohl,  wenn  Wir  es  gutfinden,  bey  Uns  ebenso  allgemein  eingeführt, 


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266 


r.  Weech. 


aber  niemals  allein  gegen  jene  Staatsgenossen  Erwiederungsweise 
gebraucht  werden  konnten.  Rechtsvergeltong  tritt  ein,  wo  in 
einem  anderen  Staat  gegen  diesseitige  Unterthanen  gesezlose  Gewalt 
angewandt  oder  ihr  Ansuchen  am  Rechtsgehör  unerledigt  gelassen, 
und  damit  das  Recht  versagt  oder  verzogen  wird  und  die  Staatsver- 
wendung gegen  diese  Unbilde  fruchtlos  blieb ;  und  sie  unterwirft  die 
Angehörige  des  andern  Staats  einer  auch  gesezlosen  Behandlung  bis 
zu  erlangter  Genugthuung  für  jenen  Rechtsünfug.  Niemals  kann  sie 
ohne  eine  für  den  vorliegenden  Fall  gegebene,  die  Person,  die 
es  treffen  darf,  und  den  Grad  der  Gesezlosigkeit,  der  gegen  sie 
stattfinden  mag  genau  bestimmende  Anordnung  der  obersten  Staats- 
behörde statt  finden.  Kein  Unterthan  hat  jemals  ein  wohlerworbenes 
Recht  sie  zu  verlangen;  auch  wenn  er  sie  bewilligt,  erlangt  er  da- 
durch kein  Recht  zu  begehren,  dass  sie  nicht  vor  erreichtem  End- 
zweck wieder  aufgehoben  werde;  indem  allein  die  Rücksicht  auf  die 
Rechts-  und  GewaltsVerhältnisse  beeder  Staaten,  und  die  Aussicht 
auf  die  Folgen,  welche  die  Rechtsvergeltung  für  das  allgemeine  Staats- 
wohl haben  mag,  hierunter  den  Ausschlag  geben  können.  Ebenso- 
wenig hat  derjenige  der  sie  nachsuchte  und  erhielt,  wann  in  der 
Folge  gegen  seine  Erwartung  für  ihn  daraus  überwiegender  Nach- 
theil  entspringt,  desfalls  einen  Rückgriff  auf  den  Staat  zu  dessen 
Abwendung  oder  Ersaz. 
Was  hiernächst 

II.  die  Obristrichterliche  Gewalt  anlangt,  so  liegt  kraft 
derselben 

Landesherrliches  Recht  bei  der  Rechtspflege  10)  Uns  zwar  allge- 
mein die  Sorge  auf,  dass  in  keinem  Fall  einem  Staatsbürger  wider 
seinen  Willen  etwas  für  Recht,  mithin  für  Folge  aus  dem  Gesez  in 
Anwendung  auf  seinen  vorliegenden  Fall  aufgedrungen  werde,  das 
nicht  nach  hinlänglicher  Erforschung  der  einschlagenden  Umstände 
auf  vorgängige  ordnungsmäsige  Anhörung  seiner  Widerspruchsgründe 
durch  geordnete  Richter  für  Recht  erklärt  sey;  keineswegs  aber  die 
Pflicht,  Selbst  Einsicht  von  den  Umständen  der  strittigen  Fälle  zu 
nehmen,  und  die  GesezAnwendung  auf  sie  zu  bestimmen.  Von  Uns 
allein  können  die  Gerichtsordnungen  ausgehen,  Uns  müssen  die  Richter 
verpflichtet  seyn,  von  wem  sie  übrigens  verfassungsmäßig  ernannt, 
angestellt,  und  besoldet  seyen;  nur  Unseren  Gerichten  können  sie 
wegen  der  Rechtsverwaltung  persönlich  verantwortlich  seyn:  vor 
Unseren  Obergerichten  müssen  sie  die  Gesezmässigkeit  ihrer  Aus- 
sprüche in  den  obergerichtsordnungsmäsigen  Fällen  rechtfertigen: 
von  Uns  können  Sie  durch  Strafbefehle  und  Strafen  zur  Abstellung 
etwaiger  Rechtsverzögerungen  oder  Versagungen  angehalten  werden ; 
aber  keine  Parthie  kann  von  Uns  oder  Unserer  obersten  Staats- 
behörde eine  Prüfung  des  Inhalts  eines  Rechtsspruchs  der  Gerichte 
oder  einen  Aufenthalt  der  Vollziehung  desselben  zum  Behuf  einer 
weiteren  Beurtheilung  der  Sache  verlangen;  indem  Wir  Unserer 
eigenen  Ueberzeugung  oder  jener  Unserer  obersten  Staatsbehörden 
keinen  Einfluss  in  die  Rechtsanwendung  zwischen  einzelnen  Partheyen 


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» 

Dm  siebente  und  achte  badische  Konstitutionaedikt.  267 


gestatten.  Nor  das  bleibt  Uns  kraft  der  Obhut  über  die  Gesezbeob- 
achtang  vorbehalten,  dasa,  wo  Wir  in  dem  Gang  der  Rechtssache 
eine  Hintansezong  der  Gerichtsordnung  oder  eine  Ueberschreitnng 
der  richterlichen  Gewalt  nach  angehörtem  Rat  Unserer  betreffenden 
obersten  Staatsstelle  vorhanden  erachten,  Wir  Amtshalber  und  anan- 
gesehen der  etwa  von  der  Parthie  versäumten  Fatalien,  die  Sache 
vor  das  nächste  Obergericht  zu  Ertheilung  eines  Erkenntnisses  Ober 
den  Rechtsbestand  des  Verfahrens  verweisen  können,  damit  solches 
Qber  die  ihm  anzuzeigende  Hintansezung  oder  Ueberschreitung  er- 
kenne, und  im  Fall  sie  richtig  und  erheblich  befunden  wird,  einem 
andern  Untergericht  an  des  Ersten  Statt,  die  Berichtigung  und  Voll- 
endung des  Rechtsstreits  auftrage,  auch  das  fehlbar  erfundene  Unter- 
gericht zur  Rechtfertigung  ziehe.  Ebenso  wenig  kann  irgend  ein 
Strafartheil  Ober  Vergehen  oder  Verbrechen  von  Uns  selbst 
oder  von  andern,  die  nicht  für  die  Rechtsverwaltung  angestellt  und. 
verpflichtet  sind,  gefällt  noch  ein  gefälltes  geschärft  werden.  Nur 
Milderang  der  Strafe  im  Wege  des  Rechts  oder  der  Gnade, 
wenn  nemlich  Wir  entweder  das  richterliche  Ermessen  zu  streng 
fänden,  oder  obwohl  solches  gerecht  wäre,  doch  wegen  einlaufender 
Nebenumstände  mit  der  Gelindigkeit  den  Straf  Endzweck  zu  erreichen 
hofften,  und  Rechtfertigung  des  Erkenntnisses  bleibt  Uns  vor- 
behalten, entweder  durch  Erforderung  weiterer  Untersuchung  vor 
Genehmigung  der  VerkQndung  und  des  Vollzugs  eines  StrafUrtheils, 
wenn  nicht  alle  Aufklärung  zum  richtigen  Ermessen  über  die  That 
Unseren  oberen  Staatsstellen  in  den  Akten  vorläge,  oder  durch  Ver- 
weisung der  Sache  zum  Erkänntniss  an  ein  anderes  gleiches  Ober- 
gericht oder  an  eine  Rechtsfakultät  des  Landes,  wenn  eine  mit  der 
öffentlichen  Sicherheit  unverträgliche  Hintansezung  der  gesezlichen 
Strenge  ohne  angeführte  gesezgemässe  RechtfertigungsGründe  von 
Unserer  Obersten  Staatsbehörde  entdeckt  würde.  Dabey  soll  jedoch 
im  Ersten  der  gedachten  Fälle  der  Erfolg  der  weiteren  Untersuchung 
lediglich  dem  Erkänntniss  des  vorigen  Obergerichts  und  im  andern 
Fall  das  Ermessen  über  den  Grund  oder  Ungrund  der  verneinten  allzu- 
grossen  Gelindigkeit.  mithin  das  anderweit  zu  gebende  Erkänntniss 
dem  an  die  Stelle  des  ersten  getretenen  Gericht  oder  Spruchkolleg 
lediglich  freygelassen  werden:  so  wie  in  jedem  Fall  wo  das  Urtheil 
aof  den  Tod  gebt,  und  in  den  weiteren  die  etwa  jeweils  die  Gesez- 
gebung  dazu  geeignet  erklärt,  gegen  ein  solches  zuvor  gerechtfertigte 
Urthel  eben  so  gut  als  gegen  ein  von  Unsertwegen  zum  Vollzug  be- 
stätigtes dem  Verurtheilten  der  Weg  der  Berufung  auf  Erkenntnis 
des  obersten  Gerichtshofs,  als  leztes  VertheidigungsMittel  ungesperrt 
bleiben  muss,  dessen  *  Urtheil  nachmals  so  wenig  einer  weiteren 
Rechtfertigung  als  irgend  einer  Schärfung  unterworfen  werden  kann. 

Erfordernisse  zum  Richteramt  überhaupt  11)  Um  Recht  sprechen 
zu  können,  muss  man  eine  Stelle  bekleiden,  welcher  verfassungsmäßig 
eine  Gerichtsbarkeit  anhängig  ist,  oder  man  muss  aus  gesezmäsigen 

*  addatur:  nach  Vernehmung  des  KronAnwalds  ergehender 


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268 


t.  Wcech. 


VerhinderungsUrsachen  der  ordentlichen  Gerichtsstelle  einen  beson- 
deren Auftrag  vorsorglich  von  dem  Gesez  oder  im  einzelnen  Fall  von 
dem  Oberrichter  jener  Stelle,  oder  wo  sie  keinen  mehr  hätte,  von 
der  betreffenden  Abtheilung  der  obersten  Staatsbehörde  erlangt  haben. 
Man  muss  volljährig,  zur  Rechtskenntniss  gehörig  eingeleitet,  und 
als  gesezgelehrt  auf  vorgängige  Prüfung  vor  der  landesherrlichen 
Behörde  anerkannt  seyn,  auch  durch  die  dem  Landesherrn  auf  die 
Rechtsverwaltung  abzulegende  Pflichten  besonders  gelobt  haben,  dass 
man  die  Thatsachen,  die  vor  das  Gericht  gebracht  werden,  aus  den 
Verhören  und  Beweisen  nach  allen  ihren  erheblichen  Beziehungen, 
vollständig  zu  erkennen  weder  Arbeit  noch  Muhe  sparen,  diejenige 
Geseze,  zu  welchen  die  That  sich  eignet,  in  ihrem  ganzen  Umfang 
und  richtigen  Sinn  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  darauf  an- 
wenden, und  daran  mehr  oder  weniger  zu  thun  als  sich  gebührt 
durch  keinerley  nahe  oder  ferne  Rücksichten  auf  eigenen  Gewinn 
oder  Nachtheil,  Annehmlichkeit  oder  Unannehmlichkeiten,  auch  durch 
keinerley  Ungunst  oder  Vorgunst,  Hochachtung  oder  Geringschazung 
für  Eine  oder  die  Andre  der  bei  dem  RechtsErkäuntniss  mittelbar 
oder  unmittelbar  betheiligten  Personen,  noch  durch  irgend  einige 
ueben  dem  Richteramt  etwa  aufhabende  Staats-  oder  Dienstpflichten 
sich  wollen  abhalten  lassen.  Um  diese  Richterpflichten  erfüllen  zu 
können,  werden  hier  ein  für  allemahl  und  grundgesezlich  alle  Pflich- 
ten, die  jemand  Uns  oder  Unsern  Standes-  und  Grundherrn  wegen 
Unterthanschaft,  Grundpflichtigkeit  oder  Dienstverbindungen  geleistet 
hat,  wie  sie  auch  lauten  mögen,  als  der  Verwaltung  stricter  Rechts- 
pflege nicht  im  Wege  stehend  erklärt  und  soll  jedes  Unternehmen, 
womit  jemand  einen  Richter  im  Rechtsprechen  auf  habende  besondere 
Pflichten  zurückführen,  oder  ihm  ein  abgünstig  erfolgtes  Urtheil  in 
seinen  übrigen  Verhältnissen  nachtheilig  empfinden  lassen  wollte,  an 
demjenigen  Herrn  oder  Mitdiener,  der  dergleichen  sich  zu  Schulden 
kommen  Hesse,  für  ein  Verbrechen  der  Rechtsfeilschung  angesehen 
werden.  Auch  ist  zu  gleichem  Zweck  die  schon  in  Unseren  vorderen 
Gesezen  liegende  Anordnung  grundgesezlich  bestättigt,  dass  im  Zwei- 
fel niemals  für  oder  gegen  den  Landesherrlichen,  Standesherrlichen 
oder  Grundherrlichen  Vortheil  zu  sprechen  sey;  sondern  es  sollen 
dergleichen  Sachen  nach  denen  aus  ihrer  Natur  und  den  begleitenden 
Umständen  gesezmäsig  entschöpften  Beweisen  oder  Vermuthungen 
gerade  so  entschieden  werden,  wie  ebendieselbe  würden  haben  ab- 
geurtheilt  werden  müssen,  wenn  sie  zwischen  anderen  Klassen  der 
Staatsbürger  allein  in  Frage  stünden,  damit  durchaus  keinerley  An- 
sehen der  Person  vor  Gericht  obwalten  könne.  Weiter  muss,  um  zum 
RechtsErkänntniss  befähigt  zu  seyn,  das  Gericht  gehörig  besezt  seyn, 
wozu  bey  Untergerichten  ausser  dem  Richter  ein  besonderer  ver- 
pflichteter Gerichtschreiber,  und  wenn  in  einzelnen  Fällen  dieser 
beyzuwürken  verhindert  wäre,  und  der  Richter  die  Feder  selbst 
führen  musste,  der  Zuzug  zweyer  Urkundspersonen  oder  die  Unter- 
schrift der  Parthien,  so  fern  diese  lesen  und  schreiben  können,  und 
alsdann  nur  einer  Urkundsperson,  bey  Obergerichten  aber  ausser  dem 


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Du  siebente  und  achte  badische  Konstitutionnedikt. 


269 


Gerichtsschreiber  eine  Versammlung  dreyer  zum  Richteramt  befähigter 
Urtbeiler  erforderlich  ist. 

Erfordernis«  um  Richteramt  in  etnielaen  Sachen.  12)  Ein  Richter 
muss  auch  bey  jeder  einzelnen  Streitsache  unpartheyisch  und  un- 
befangen seyn,  um  darinn  sprechen  zu  können.  Für  partheiisch 
gilt  derjenige  Richter  oder  Urtheiler,  dem  der  Gewinn  oder  Verlust 
des  Streits  an  seinen  Rechten,  an  seinem  Vermögen,  oder  an  seinem 
traten  Leumund  Nachtheil  bringt;  für  befangen  aber  derjenige,  der 
einem  der  streitenden  Theile  vorhin  in  der  Streitsache  selbst  oder 
in  einer  damit  verwandten  Sache  gedient  hat;  der  in  einem  solchen 
Grad  mit  einer  Parthie  verwandt  ist,  dass  er  um  seiner  Ehre,  seines 
Nnzens,  oder  seiner  Staats  pH  ich  t  willen  für  verbunden  geachtet  werden 
mag,  sich  ihres  Vortheils  anzunehmen  und  dadurch  in  eine  Kollision 
der  Pflichten  kommen  könnte;  der  schon  vor  verhandelter  Sache  sich 
öffentlich  irgendwo  für  oder  wider  das  Recht  einer  Parthie  ent- 
schieden erklärt  hat;  der  einen  namhaften  und  unvergoltenen  Vor- 
theil von  einer  Parthie  schon  bezogen  oder  doch  zu  hoffen  hat. 
weswegen  er  ihr  zu  Dank  oder  Gefälligkeit  verpflichtet  wäre;  endlich 
wer  eine  eigene  Streitsache  gegen  jemand  führt,  die  auf  dem  gleichen 
Rechtsgrunde  ruhet,  wie  der  vor  ihn  gebrachte  Rechtsstreit,  so  dass 
er  seine  Ueberzeugung  nicht,  ohne  sich  selbst  in  seinem  Rechtsstreit 
für  ungerecht  zu  erkennen,  frey  bestimmen  lassen,  mithin  nur  be- 
stimmt. Einer  oder  beeden  Parthien,  ohne  sich  selbst  Unrechts  schuld 
zu  geben,  recht  geben  könnte.  Partheylichkeit  macht  jeden  Rechts- 
spruch nichtig,  den  Richter  aber  strafbar  und  verantwortlich;  sie 
begründet  daher  die  Nichtigkeitsklage,  sie  mag  in  den  Verhandlungen 
erinnert  worden  seyn  oder  nicht,  so  lang  noch  nicht  das  Urtheil  durch 
einen  weiteren  unpartheyischen  Rechtszug  gelaufen  und  bestättigt 
worden  ist.  Befangenheit  berechtigt  zwar  jeden  Richter  das  Er- 
kenntniss  oder  ein  Abstimmen  dazu  von  sich  abzuwälzen  und  macht 
es  billig,  dass  er  es  thue,  verpflichtet  ihn  aber  nicht  eher  dazu,  als 
biss  es  von  der  Parthie  gerichtlich  in  Erinnerung  gebracht  wird;  nur 
in  diesem  lezteren  Falle,  wenn  er  auf  die  Erinnerung  nicht  achtet, 
kann  er  daher  dafür  verantwortlich,  mithin  verbunden  werden,  Schaden 
und  Kosten  der  nichtig  unternommenen  Rechtfertigung  zu  tragen: 
ausser  diesem  Fall  hat  die  Parthie  in  sich  selbst  den  Grund  eines 
ihr  etwa  aus  einer  Nichtanzeige  der  Befangenheit  zugehenden  Nach- 
theils zu  suchen. 

RechUbebortgaelt  des  fiiehters.  13)  Nicht  minder  muss,  um  be- 
fähigt zu  seyn  in  einer  Sache  Recht  zu  sprechen,  der  Richter  dafür 
die  geeignete  Rechtsbehörde  seyn.  Die  Rechtsbehörigkeit 
(coropetentia  fori)  entsteht  ordentlicher  Weise  aus  der  Gerichts- 
pflichtigkeit  der  Person,  wider  welche  ein  Rechtszwang  ausgeübt  wer- 
den soll,  über  deren  Beschaffenheit,  wie  solche  aus  dem  Aufenthalt, 
der  Sässigkeit  einer  Person  oder  der  Liegenheit  einer  Sache  hervor- 
gehet, Unser  sechstes  KonstitutionsEdikt ')  das  Nöthige  anordnet. 

»)  Vom  4.  Juni  1808,  die  Grundverfassung  der  verschiedenen  Stände 
des  Groesherzogtums  betreffend. 


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270 


Wcech. 


Ausserordentlicher  Weise  aber  kann  die  Gerichtsbarkeit  be- 
gründet werden:  a)  durch  Gegenverbindlichkeit;  wer  eine  Parthie 
vor  einer  Gerichtsbehörde  wegen  irgend  etwas  belangt  hat,  deren  er 
hinwiederum  wegen  irgend  Etwas  (liegenschaftliche  Ansprüche  aus- 
genommen) zu  Recht  zu  stehen  hat,  das  noch  nicht  an  anderen  Ge- 
richten anhängig  ist,  der  ist  schuldig  auf  Verlangen  des  andern  Theils, 
wider  sich  Recht  zu  nehmen  vor  demjenigen  Richter,  den  er  für  sich 
angerufen  hatte;  b)  durch  Ortsverbindlichkeit;  wer  einem  An- 
dern etwas  an  einem  bestimmten  Ort  ausserhalb  dem  Gerichtssprengel 
seines  ordentlichen  Richters  zu  leisten,  zu  liefern  oder  zu  zahlen  aus- 
drücklich oder  stillschweigend  zugesagt  hat  (welches  leztere  geschieht, 
wenn  jemand  einen  Vertrag  an  einem  solchen  gerichtsfremden  Orte 
auf  gleich  baldige  Erfüllung  schliesst,  oder  wenn  er  solchen  auf  zwar 
vertagte,  das  ist  auf  eine  bestimmte  andere  Zeit  verschobene,  jedoch 
an  jenem  Ort  mit  Pfand  oder  Bürgen  gesicherte  Erfüllung  ein- 
gegangen hat)  der  ist  schuldig,  vor  dem  ordentlichen  Richter  jenes 
Orts  auf  Verlangen  des  Gegentheils  desfalls  zu  Recht  zu  stehen; 
c)  durch  Vorverbindlichkeit;  wer  mit  einem  andern  vor  einer 
Gerichtsbehörde  über  einen  Streit  zu  Recht  gestanden  ist,  durch 
dessen  Entscheidung  ein  weiterer  Streit  zwischen  eben  diesen  Per- 
sonen begründet  oder  geöffnet  wird,  in  welchem  die  im  vorigen  ver- 
bandelten Gründe  zur  Beurtheilung  wieder  mit  einfliessen,  der  ist  auf 
Verlangen  seines  Gegners  schuldig,  die  Sache  an  jenem  vorigen  Ge- 
richt anhängig  werden  zu  lassen,  wenn  es  sonst  gleich  nicht  die 
ordentliche  Behörde  dafür  wäre,  d)  durch  Samtverbindlichkeit; 
so  oft  mehrere  Klager  einen  untheilbaren  Streit  oder  mehrere  un- 
trennbare Strittigkeiten  gegen  jemand  einzuführen  haben,  die  vor 
verschiedene  Gerichtsstellen  an  sich  oder  nach  ihren  verschiedenen 
Gesichtspunkten  gebracht  werden  könnten,  wenn  dabey  sie  nicht 
einig  werden  können,  vor  welchem  jener  Gerichte  er  anzubringen  sey, 
und  etwa  jeder  vor  ein  anderes  Gericht  ihn  zu  ziehen  unternähme, 
alsdann  ist  der  LiegenschaftsRichter,  wenn  der  Streit  durch  Liegen- 
heit  der  Sache  begründet  werden  kann,  ausser  diesem  Fall  aber  der 
ordentliche  persönliche  Gerichtsstand  des  Beklagten  derjenige,  der 
allein  das  Recht  hat,  sich  damit  zu  befassen,  und  von  den  übrigen 
noch  mit  angerufen  gewesenen  Gerichten  den  Streit  abzurufen :  ferner 
so  oft  mit  einer  Klage  mehrere  unter  verschiedenem  innländischem 
Gerichtszwang  gelegene  Liegenschaften  umfasst  werden  sollen,  dann 
ist  Rechtsbehörde  der  Richter  des  Hauptguts  auf  jener  der  Zu- 
gehörden,  oder  bei  mehreren  als  Hauptgut  sich  darstellenden  Liegen- 
schaften, derjenige  LiegenheitsRichter,  den  aus  ihnen  der  Kläger 
auswählt,  oder  wo  mehrere  Kläger  in  der  Wahl  nicht  einig  würden, 
derjenige  der  zuerst  angerufen  wurde;  endlich  so  oft  mehrere  Per- 
sonen, die  unter  verschiedenen  Gerichtsstellen  persönlich  gericbts- 
p  flichtig  sind,  mit  einer  untheilbaren  Klage  zu  belangen  wären,  und 
solche  hätten  durch  Liegenheit  der  Sache  oder  durch  Ortsverbind- 
lichkeit  oder  durch  Vorverbindlichkeit  für  diese  Sache  noch  einen 
Gerichtsstand  der  allen  gemeinschaftlich  wäre,  so  ist  dieser  die  Rechts- 


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Das  siebente  und  achte  badische  Konstitutionsedikt 


271 


behörde;  andernfalls  ist  es  der  Torgehende  der  in  Konkurrenz  stehen- 
den Gerichtshöfe,  wenn  sie  von  verschiedenen  Stufen  wären,  oder  der 
»erst  angerufene,  wenn  jene  von  gleichen  Stufen  sind;  desgleichen: 
e)  durch  Rechtshängigkeit  kann  der  Gerichtsstand  ausserordent- 
licher Weise  begründet  werden:  wenn  eine  Parthie  im  guten  Glauben, 
dass  eine  oder  die  andre  der  vorgedachten  ordentlichen  oder  ausser- 
ordentlichen Begründungsarten  der  Gerichtsstandschaft  vorhanden  sey 
einen  unbehörigen  übrigens  befähigten  Richter  angegangen  hat  und 
der  Richter  weder  für  sich  noch  durch  Erinnerung  der  Gegenparthie 
auf  seine  Nichtbehörigkeit  vor  Erömung  des  Beweisverfahrens  auf- 
merksam wurde,  so  gilt  seine  Gerichtsbarkeit  für  anerkannt  durch 
Rechtshängigkeit  und  der  Einwand  der  Unbehörigkeit  für  gefallen. 
*  [Ohne  einen  solchen  in  Acten  vorgelegenen  Anschein  der  Rechts- 
behörigkeit  und  daraus  entsprungnem  ehrlichen  Glauben  durch  blosse 
willkührliche  Anerkenntnis  der  Parthien  oder  gar  durch  ausdrück- 
liche Verabredungen  derselben  kann  kein  Gericht,  als  solches,  ent- 
scheidungsberechtigt für  eine  Sache  werden,  wohl  aber  in  der  Eigen- 
schaft als  SchiedsRichter,  wenn  beeder  Theile  Absicht  dahin  zu- 
sammentrifft] Alle  diese  Begründungsarten  beziehen  sich  nur  auf 
Rechtssachen.  In  Strafsachen  entscheidet  nur  die  Gerichts- 
pflichtigkeit  der  That  oder  des  Thäters,  wobey  Erstere  der  Lezteren 
vorgeht,  und  Erstere  in  Fällen  wo  die  That  durch  mehrere  inlän- 
dische Bezirke  sich  durchgezogen  hat,  in  jenem  Bezirk  stattfindet, 
in  welchem  die  lezte  zusammenhängende  Handlung  geschah  oder  wo 
die  lezte  der  mehreren  Handlungen,  welche  durch  WiederEntfernung 
des  Verbrechers  von  der  beleidigten  Person  oder  verlezten  Sache 
unterbrochen  worden  wären,  angefangen  wurde. 

Folgen  der  Gertchtsstandschift  14)  Bey  einer  Streitsache,  für 
welche  es  nach  obigen  Grundsäzen  mehrere  Rechtsbehörden  gibt,  hat 
der  Kläger  die  Wahl,  so  lang  er  nicht  bey  Einer  derselben  sein  Ge- 
such angebracht  hat,  wodurch  alsdann  diese  mit  der  Sache  befasst 
wird,  und  eine  veränderte  Wahl  wegfällt.  Der  Richter,  dessen  Ge- 
richtsbarkeit begründet  ist,  kann  ohne  eine  gesezmäsige  und  in  dem 
Bescheid  angegebene  Ursache  eine  Sache  nicht  von  sich  wegweisen. 
Der  Beklagte  kann  ohne  eine  solche  Ursache  den  Gerichtsstand  vor 
einer  Behörde  nicht  ablehnen.  Auch  wo  er  sich  von  einer  Un- 
behörigkeit der  angerufenen  Gerichtsstelle  überzeugt  hielte,  muss  er 
das  Gericht  ehren  durch  Anzeige  der  empfangenen  Ladung  und  der 
Ursachen  zu  Ablehnung  des  Gerichtsstandes,  durch  Abwart ung  des 
Erkenntnisses  darüber,  und  durch  Befolgung  desselben,  wenn  er  es 
rechtskräftig  werden  lässt,  oder  wenn  er  im  obersten  Rechtszug  seiner 
Ueberzeugung  den  richterlichen  Beyfall  nicht  verschaffen  kann.  Vor 
Untergerichten  kann  jeder  der  selbstmündig  ist,  über  seine  Sache 

•  omittatur  et  ponatur  ob  Code  Napoleon:  Endlich  e)  durch  be- 
stimmte Auswahl  eines  Wohnsizes  in  einem  Vertrag,  welcher  alsdann  für 
die  einzelne  Sache  die  nemliche  Würkung  hat,  wie  der  ordentliche  Wohnsix 
für  alle  Sachen 


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2 


t  Weech. 


auch  selbst  gehört  zu  werden  verlangen,  und  er  muss  gesezniäsigc 
Gründe  antühren,  am  durch  rechtsgelehrte  Gewalthaber  erscheinen 
zu  können.  Bey  Obergerichten  hingegen  kann  in  bürgerlichen  Recht*  - 
sachen  niemand  verlangen  persönlich  gehört  zu  werden,  ja  ausser- 
halb besonderen  durch  das  Gesez  ausgezeichneten  Fällen  kann  er 
nicht  einmahl  dazu  gelassen  werden,  sondern  muss  durch  gesezver- 
ständige  und  vom  Staat  dazu  ermächtigte  Anwälde  handeln.  Niemand 
kann  verurtheilt  werden,  der  nicht  zuvor  Ober  den  Streitpunkt,  der 
abgeurtheilt  wird,  vernommen,  das  heisst  entweder  würklich  gehört 
worden  ist,  oder  obwohl  er  zu  reden  aufgefordert  worden  ward,  die 
ihm  verschaffte  Gelegenheit  zum  Gehör  unbenuzt  gelassen  hatte;  über 
niemand  kann  geurtheilt  werden,  wenn  ihm  der  Gegner  seinen  Vor- 
trag in  Abrede  zieht,  so  lang  er  nicht  durch  gesezliche  oder  richter- 
liche Auflage  vorher  im  Fall  gewesen  ist,  die  Beweise  seiner  Behaup- 
tung vorbringen  zu  können  und  zu  müssen.  Niemand  kann  verbind- 
lich werden  oder  Nachtheil  leiden  durch  ein  Ermessen  seines  Richters 
über  den  Streit,  das  nicht  niedergeschrieben  und  ihm  oder  seinem 
Gewaltliaber  an  Gerichtsstätte  (d.  h.  an  einem  Ort,  wo  er  zur  Vor- 
nahme oder  Vornehmung  gerichtlicher  Handlungen  vorgefordert  ward  i 
verkündet  sey,  wenn  gleich  ihm  dessen  Innhalt  sonst  hinlänglich 
bekannt  geworden  wäre.  Endlich  kann  nur  alsdann  jemand  durch 
ein  Erkenntniss  verbindlich  werden,  wenn  der  Spruch  für  die  be- 
treffende Sache  der  höchste  Rechtszug  war,  oder  wenn  dagegen  in 
Zeiten  ein  erlaubter  höherer  Rechtszug  nicht  ergriffen  oder  dem- 
selben auf  eine  gesezmäsige  Art  vor  oder  nach  dem  Erkenntniss  frey 
entsagt  und  das  Urtheil  anerkannt  worden  ist. 

Verschiedenheit  der  Rechtslüge.  15)  Jedermann  kann  verlangen,  dass 
seine  Streitsache,  wenn  sie  nicht  geringfügig  ist,  so  dass  im  Durch- 
schnitt der  Kostenbetrag  eines  weiteren  Zugs  leicht  den  Werth  des 
Streitgegenstandes  auf- oder  überwiegen  möchte,  einer  zweymahli- 
gen  Rechtsbeurtheilung  und  zwar  je  nach  Beschaffenheit  des  meh- 
reren oder  minderen  Werths  mit  oder  ohne  Gelegenheit  zu  neuem 
Beweisverfahren  unterworfen,  und  dass  bey  noch  mehrerer  Wichtig- 
keit der  Sache  auch  eine  dritte  ihm  geöfhet  werde,  wenn  die  Erste 
bey  einem  nur  mündlich  verhandelnden  Untergericht  war,  oder  wenn 
sie  zwar  vor  einem  Obergericht  war,  doch  der  Erfolg  der  beeden 
Ersten  Erkenntnisse  verschieden  ausfiel.  Einen  mehr  als  drei- 
fachen Rechtszug  (Instanz)  kann  niemand  um  keiner  Ursach  willen 
begehren,  obwohl  ein  solcher  zufällig  stattfinden  kann,  wenn  unvor- 
hergesehen neue  Umstände  oder  unheilbare  Mängel  eines  richterlichen 
Verfahrens  zwischen  den  ordentlichen  Gang  der  Sache  einen  ausser- 
ordentlichen Rechtszug  einschoben.  Der  erste  Rechtszug  ist  jedes- 
mahl  vor  demjenigen  Gericht,  welchem  obige  Regeln  der  Rechts- 
behörigkeit  ihn  zuweisen,  der  zweite  und  dritte  gehet  vor  Ober- 
behörden desselben,  so  lange  deren  da  sind,  andernfalls  vor  veränderte 
Personen  des  nemlichen  Gerichts  oder  vor  Spruchkollegien,  die  au 
deren  Stelle  tretten.  Ueber  den  dritten  Zug  kann  niemand  als  ein 
landesherrlicher  Gerichtshof  urtheilen  und  kein  standesherrlicher . 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt 


273 


Den  Gang  und  die  Formen  dieser  Rechtszöge  bestimmen  die  Gerichts- 
ordnungen, welche  auch  den  Werth  der  Streitsache,  der  einen  zweiten 
und  dritten  Zur  ftfnet.  bestimmen.  Keine  Geringfügigkeit  kann  den 
höheren  Rechtszug  in  einem  Fall  hindern,  in  welchem  nicht  blos  das 
Interesse  der  Parthie  sondern  auch  die  Unvereinbarlichkeit  mit  den 
Gmndgesezen  *  für  die  Nichtbefolgung  des  vorigen  RecbtsErkennt- 
nisses  angeführt  werden  könnte  und  dadurch  ausgeführt  werden  wollte. 
Was  hier  von  dreyfachen  Rechtszügen  gesagt  ist,  trift  nur  die  Rechts- 
händel: in  Strafhändelu  oder  Untersuchungssachen  gibt  es  ordent- 
licher Weise  keineu  Rechtszug;  sondern  es  hat  dawider  nur  der  Re- 
kurs an  Uns  zum  Recht  und  zur  Gnade  statt:  nur  bey  Todesstrafen, 
oder  solchen,  die  durch  das  Gesez  ihnen  jeweils  gleichgeltend  erklärt 
werden,  und  bey  suchender  Ausführung  einer  völligen  Unschuld,  findet 
ein  zweiter  Rechtszug  an  die  oberste  Gerichtsstelle  des  Grossherzog- 
thums statt. 

VollziehaogsGewalt  des  Richten.  16)  Jedem  Richter,  der  es  durch 
seine  Stelle  und  nicht  durch  einen  besonderen  Auftrag  ist,  stehet 
auch  die  vollziehende  Gewalt  für  seine  GerichtsErkenntnisse  zu, 
und  zwar  bey  höheren  Strafurtheilen  wo  der  untersuchende  und  er- 
kennende Richter  zwey  Personen  sind,  demjenigen,  welcher  der  Unter- 
suchungsRichter  ist,  bey  gemeinen  Strafurtheilen  aber  wo  der  unter- 
suchende Richter  auch  erkennt,  und  bey  Rechtsurtheilen  demjenigen, 
der  den  ersten  Zug  hatte.  Sie  kann  ihm  ohne  rechtliche  Beweg- 
gründe ebenso  wenig  als  das  Richteramt  in  Sachen,  die  vor  ihm  be- 
nötig sind,  und  auch  wo  jene  vorhanden  sind,  nur  durch  oberrichter- 
liche Verordnung  entzogen  und  an  Andere  übertragen  werden.  Wo 
sie  ausser  seinem  Gerichtssprengel  zu  bewürcken  ist,  muss  sie  zwar 
durch  den  dortigen  Bezirksrichter  besorgt  werden,  aber  nur  auf 
RechtsErsuchen  des  Richters  der  gesprochen  hat,  und  nach  seiner 
RechtsAnordnung.  Eine  ordnungsmäsig  erkannte  Urthelsvollziehung 
kann  durch  keine  andre  als  oberrichterliche  in  gesezlicher  Ordnung 
erlangte  Einhaltsbefehle  abgestellt  werden:  aufgeschoben  für  kurze 
Zeit  mag  sie  auch  werden  durch  Refehle  des  Regenten  oder  seiner 
obersten  Staatsbehörden,  wenn  entweder  die  Untersuchung  eines  an- 
scheinenden Rechtsüberdrangs  oder  die  Erforschung  der  Mittel,  wie 
die  Urthelsvollziehung  durch  etwaige  Staatshülfe  «lern  Schuldner  minder 
drückend  sey  in  Frage  kommt;  so  wie  aber  der  eine  und  andre  Zweck 
erreicht  oder  durch  die  Erkundigungen  als  unerreichbar  dargestellt 
ist,  so  muss  dem  Recht  wieder  der  ungehemmte  Lauf  gelassen  werden. 

In  Beziehung 

III.  auf  die  hohe  Polizeygewalt  bemerken  Wir  vorder- 
samst in  Hinsicht  auf  die  Vieldeutigkeit,  welche  dem  Begrif  der  Polizey 
durch  den  manchfachen  Sprachgebrauch  eigen  geworden  ist.  dass  er 
hier  in  seinem  allgemeinsten  Sinn  genommen  sey;  er  umfasst  daher 
alle  verfassungsmäßige  Ausübung  der  obrigkeitlichen  Gewalt  zur  Re- 

*  addatur:  oder  die  An.stossigkeit  gegen  gesetzmäsige  vom  KronAnwald 
vorgetragene  Staats-Rücksichten. 

Z*H*chr.  f.  (i^ch.  d.  Oberrh.  X.  F.  VII.  8.  I  S 


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274 


v.  Weech. 


gierung  der  Staatsangehörigen,  die  sich  in  anderm  Wege  als  durch 
Gebung  der  Geseze  und  durch  deren  Anwendung  auf  Rechts-  und 
Strafsachen  aeussert.  Es  stehet  nemlich 

Allgemeiner  Dmfaog  der  Polixejr  17)  das  Gesammtwohl  des  Re- 
genten und  seiner  Unterthanen  nur  da  in  Flor,  wo  der  Regent  mit 
seiner  Familie,  jeder  einzelne  Staatsbarger  mit  den  Seinigen  und 
jede  im  Staat  befindliche  Gesellschaft  oder  Körperschaft  ihre  Zwecke 
nach  eigener  Einsicht  frey  wählen  kann,  so  weit  als  solche  nicht 
durch  die  Idee  der  Geselligkeit  Oberhaupt  und  durch  diejenige  be- 
stimmte Form  derselben,  welche  die  einzelne  Staatsverfassung 
erzeugt,  schon  fest  bestimmt  sind;  wenn  ferner  jeder  für  Erreichung 
seiner  Zwecke  die  hinlängliche  Menge  der  Mittel  und  die  möglichste 
Leichtigkeit  ihrer  Anwendung  vorfindet;  wenn  er  endlich  für  seine 
Thätigkeit  zu  deren  Anwendung  allen  jenen  Spielraum  behält,  der 
ihm  frey  bleiben  kann,  ohne  dass  dadurch  die  gleiche  Freybcit  der 
übrigen  Theilhaber  der  Staatswohlfahrt  in  Verfolgung  ihrer  Zwecke 
und  in  Benuzuog  ihrer  Wirkungskreise  zerstört  werde.  Jener  Flor 
ist  hiernächst  nur  dauernd  da,  wo  die  Staatsgewalt  mit  dem  Willen 
auch  die  Kräfte  vereinigt  alle  Staatsglieder  zu  diesem  gesellschaft- 
lichen Vereinigungspunkt  hinzuleiten,  so  verschieden  auch  deren  Ein- 
sicht, WillensGüte  und  EntschlussStärke  in  ihren  Abstufungen  er- 
scheinen. Hieraus  entstehet  die  Pflicht  und  das  Recht  des  Regenten 
durch  die  in  seinen  Händen  liegende  GesammtEinsicht  und  Gesammt- 
Kraft  auf  jeden  einzelnen  Staatsbürger  soweit  einzuwürkcn  als  nöthig 
ist  um  der  Würksamkeit  desselben  die  in  das  Ganze  einpassende 
Richtung  und  den  für  einen  sachgemässen  Erfolg  nöthigen  Antrieb 
oder  Anhalt  zu  geben,  folglich  auch  das  Recht  und  die  Pflicht  zu 
solchem  Ende  die  Kenntniss  der  Bestrebungen  und  Unternehmungen 
jedes  Staatseinwohners  mit  den  möglichen  Beziehungen  auf  die  Ver- 
hältnisse der  Uebrigen  einzeln  und  im  Ganzen  betrachtet  sich  in  so 
weit  eigen  zu  machen,  dass  der  Antrieb  oder  Anhalt  mit  Erfolg 
möglich  werde.  Dieses  Recht  macht  die  Pol izey Gewalt  aus.  Jedem 
Staatsbürger  die  Kreise  einer  erlaubten  Kraftanwendung  und  Gewerb- 
samkeit  möglichst  zu  erweitern;  ihm  die  Gegenstände  derselben  zu- 
gänglich zu  machen,  zu  bewahren  und  zu  vervielfältigen;  jeden  Schaden, 
den  aus  Unwissenheit,  Unbedachtsamkeit,  Ungezogenheit  oder  Bosheit 
Einer  dem  Andern  zufügen  möchte,  zu  verhüten;  jeder  einseitigen 
Vortheiligkeit  der  Listigeren  und  Mächtigeren  zum  Nachtheil  des 
Kurzsichtigeren  oder  Geringeren  vorzubeugen;  endlich  jede  Gesez- 
übertrettung,  so  wie  jeden  Uebertretter  auszukundschaften  und  zu 
sorgen,  dass  er  der  RechtsErkenntniss  sich  nicht  entziehen  könne; 
diess  ist  der  Umris  der  Obliegenheiten  der  Polizeygewalt.  Da  diese 
Pflichten  in  gewissem  minderem  Maase  von  jeder  Gewalt  über  Andre 
untrennbar  sind  und  daher  in  der  hausväterlichen,  in  der  vorsteher- 
amtlichen, in  der  richterlichen,  in  der  gutsherrlichen  Gewalt  ein 
gewisser  minderer  Theil  derselben  gefunden  wird,  indessen  die  ganze 
Fülle  derselben  in  Bezug  auf  den  Umfang  der  Berechtigungen  und 
auf  die  Kraft  ihrer  Anwendung  nur  durch  die  Staatsgewalt  begründet 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt 


275 


wird;  so  entstehet  dadurch  der  Unterschied  zwischen  der  gemeinen 
Polizey,  die  ans  andern  als  obrigkeitlichen  Verhältnissen  abfliegst, 
und  der  hohen  Polizey,  deren  Befugnisse  nur  durch  den  Besiz  der 
Staatsgewalt  oder  eines  untergeordneten  Theils  davon  rechtlich  be- 
gründet werden  kann.  Erstere  würket  nur  innerhalb  des  bürger- 
rechtlichen Verhältnisses,  durch  das  sie  begründet  wird,  auf  Personen 
und  Güter,  die  von  solchem  Verhältniss  umfasst  werden,  in  ledig- 
lieber  Beziehung  auf  jene  Verhältnisse  und  nur  durch  Mittel  die 
innerhalb  des  Gewaltkreises  solcher  GesellschaftsGewalt  liegen.  Die 
hohe  Polizey  verbreitet  sich  hingegen  mit  Recht  auf  jede  aeussere 
Handlung  des  Staatsbürgers  und  des  Fremden,  und  auf  jede  Unter- 
lassung einer  solchen,  sobald  andern  Menschen  Vortheil  oder  Nach- 
theil dadurch  zugehen  kann.  Keine  Person  und  keine  Würckungsart 
derselben  kann  ihr  entzogen  werden,  sobald  sie  unter  dem  Gesichts- 
punkt eines  Einflusses  auf  Andre  erscheinet.  Selbst  die  Würksarakeit 
des  Menschen  auf  sein  eigenes  Wohl  gehört  in  so  weit  in  ihr  Gebiet, 
als  ein  solcher  damit  auf  sein  Daseyn,  seine  Kräfte  oder  sein  Ver- 
mögen unmittelbar  zerstörend  zu  würken  unternähme  und  sich  daher 
als  Gesellschaftsglied  unnüz  zu  machen  Gefahr  liefe;  ausser  diesem 
Fall  bleibt  jeder  erzogene  und  vernunftbegabte  Mensch  hierin  seinem 
eigenen  Veraunftgebrauch  und  jeder  Unerzogene  oder  Vernunftberaubte 
seinen  gesezlichen  Fürsorgern  überlassen. 

Gegenstände  der  hohen  Polisej.  18)  Damit  dass  die  hohe  Pol izey- 
gewalt  auf  jede  Handlung  sich  verbreiten  kann,  die  eine  äussere 
Beziehung  hat.  ist  jedoch  nicht  gesagt,  dass  sie  auf  Jede  in  jedem 
Fall  sich  verbreiten  müsse,  und  ebenso  wenig  dass  sie  überall  un- 
mittelbar und  selbst  zu  würken  habe.  Da  sie  derjenige  Theil  der 
Staatsgewalt  ist,  wodurch  der  Regent  ganz  eigentlich  als  Vatter  der 
grossen  Familie  seines  Volks  erscheint :  so  erwartet  Unser  Land  mit 
Recht  von  Uns  und  fordern  Wir  von  jedem  dazu  verordneten  Staats- 
diener, dass  diese  Macht  vätterlich  geübt  werde.  Indem  Wir  Uns 
stets  zur  heiligen  Pflicht  machen,  keine  Handlungen  des  Bürgers 
wider  seinen  Willen  einzuhalten  oder  voranzutreiben,  wo  die  dadurch 
abgenöthigte  Richtung  seines  Thuns  und  Lassens  von  beschwerlicheren 
Folgen  für  ihn  sein  würde,  als  der  Nachtheil  der  aus  der  Unterlas- 
sung dieses  obrigkeitlichen  Eingreifens  für  die  Wohlfahrt  des  Staats 
oder  der  übrigen  Staatsbürger  entstehen  könnte,  auch  nicht  zu  dulden, 
dass  unter  dem  angenommenen  Schein  des  gemeinen  Wohls  der  ein- 
seitige Vortheil  einzelner  Personen  oder  einzelner  Stünde  der  Rechts- 
Gleichheit  Aller  und  ihrem  Gesammtwohl  sich  vordränge,  bleibt  in 
dessen  Gefolg  die  unwandelbare  Pflicht  aller  Staatsdiener  nicht  durch 
anüberdachtes  Bestreben  alles  nach  ihrer  eigenen  Ansicht  erfolgen 
zu  sehen  und  den  Unterthanen  zur  blossen  Staatsinaschine  herabzu- 
würdigen, sondern  zu  sorgen,  dass  Jedem,  wo  es  immer  ohne  Schaden 
für  die  Verbindung  des  Ganzen  und  für  die  Wohlfarth  seiner  Mit- 
bürger geschehen  kann,  die  Selbstbestimmung  zu  seinen  Handlungen 
gesichert,  und  nur  durch  Belehrung  und  Ermunterung  seinen  Ent- 
schlüssen die.  mit  der  eigenen  heueren  Ansicht  der  StaatsKegierung 

1** 


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276 


v.  Wecch. 


zusammenstimmende,  treye  Richtung  verschafft  werde.  Deswegen  darf 
die  hohe  Polizeygewalt  auch  niemals  die  gemeinen  Polizeygewalten 
umgehen,  wo  nicht  deren  Erschlaffung  oder  die  Wichtigkeit  des  Falls 
ein  anderes  erheischt;  sondern  sie  rauss  vielmehr  durch  solche  auf 
die  ihnen  angehörigc  Glieder  wttrken.  Wo  hienächst  es  nicht  um  die 
Verfolgung  der  Spur  eines  Verbrechens  oder  um  die  Verhütung  eines 
glaublich  angezeigten  Vorhabens  eines  Verbrechens  zu  thun  ist  (als 
für  welche  ihr  durchaus  freye  Hand  für  alle  nothwendige  Erkundi- 
gungs  und  Verhütungsmittel  zustehet,  solang  sie  nur  keine  anwendet, 
wodurch  Sicherheit,  Ehre,  und  Vermögen  der  Unschuldigen  auf  das 
Spiel  gesezt  wird)  da  darf  sie  keineswegs  unaufgerufen  in  das  Innere 
der  Wohnhäuser  und  der  Familien  eindringen,  sondern  sie  muss  dort 
die  Sorge  für  die  Hauspolizei  dem  Hausvatter  überlassen  und  nur 
wo  dieser  zu  ohnmächtig  oder  zu  übermächtig  würkt,  darf  und  soll 
sie  auf  Beschwerden  eines  Betheiligten  sich  in  das  Mittel  legen;  desto 
würksamer  aber  kann  und  soll  sie  jeden  öffentlichen  Ort  und  jedes 
Versammlungshaus  unter  ihre  Obhut  nehmen,  weil  dort  kein  einzelner 
Staatsbürger  Recht,  Pflicht  und  Macht  hat,  ein  Hausregiment  über 
die  vereinte  Gesellschaft  auszuüben.  Desgleichen  kann  sie  auf  Ge- 
meinden und  Körperschaften  allerdings  in  stärkerem  Maase  als  auf 
einzelne  Familien  eiuwürken:  indem  nemlich  bei  lezteren  ein  un- 
geteiltes Interesse  statt  findet,  das  in  der  Eigenthumsdisposition 
des  Hausvaters  zusammenläuft;  haben  dagegen  in  Gemeinden  und 
Körperschaften  die  Vorsteher  nur  ein  Verwaltungsrecht  über  das 
Gemeindsinteresse,  und  dieses  Interesse  geht  nur  aus  dem  gleichen 
gesellschaftlichen  Interesse  aller  Gemeindsgenossen  hervor,  mit  wel- 
chem der  Eigennuz  der  einzelnen  GemeindsVorsteher  oder  Gemeinds- 
Glieder  häufig  im  Gegensaz  sich  befindet;  deshalb  hat  hier  die  hohe 
Polizeygewalt  Recht  und  Pflicht,  auch  auf  das  Innere  der  Gemeinds- 
Haushaltung  unaufgefordert  sich  zu  verbreiten,  wodurch  allein  sie  im 
Stand  ist,  den  Wohlstand  der  einzelnen  Familien  gegen  nachtheilige 
Sammtwürkungen  der  Vorsteher  oder  der  vorherrschenden  Ortsbürger 
zu  sichern. 

Gegenstände  der  Staatspolizey.  19)  Das  bisher  Gesagte  führt  un- 
mittelbar zu  dem  Unterschied  zwischen  der  StaatsPolizey,  der 
LandesPolizey  und  der  OrtsPolizey.  Die  StaatsPolizey  be- 
zweckt zunächst  die  Sicherheit  und  Wohlfarth  der  Staatsgewalt;  ihr 
Gegenstand  ist  daher  Erhaltung  und  Verbesserung  des  Staatsgebietes, 
Vermehrung  und  Veredlung  seiner  Bewohner,  Stärkung  und  Belebung 
des  Rechtsbandes,  das  den  Regenten  und  die  Unterthanen  an  einander 
knüpft.  Die  Natur  der  Sache  weiset  ihre  Verwaltung  allein  dem  Re- 
genten und  seinen  verordneten  Dienstbehörden  ohne  alle  Thcilnahme 
der  Staatsangehörigen  zu;  sie  ist  unveräusserlich,  oder  mit  andern 
Worten,  sie  kann  durch  keinerley  Freiheiten  oder  Rechtstitel  auf 
irgend  eine  Art  zu  Eigenthum  in  die  Hände  der  StaatsEinsassen 
kommen:  sie  ist  un übertragbar,  das  heisst  sie  kann  an  keine  wenn 
gleich  landesherrliche  Dienststellen  durch  einen  allgemeinen  oder 
besonderen  DienstAuftrag  so  übergehen,  dass  dadurch  der  Regent 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


277 


gehindert  würde,  sie  für  einen  einzelnen  Fall  oder  für  mehrere  frey 
wieder  an  sich  ziehen  und  an  andere  Diener  zu  Besorgung  übertragen 
zu  können ;  die  desfallsige  GewaltsEinschränkung  der  obersten  Staats- 
behörden, wodurch  diesen  in  Rechtssachen  dergleichen  Einschreitungen, 
wie  gut  auch  deren  Absicht  sey,  untersagt  sind,  ist  auf  Polizeygegen- 
stände  durchaus  nicht  anwendbar:  sie  ist  endlich  ungebunden,  das 
heisst  sie  kann  weder  in  bestimmte  Formen  ihrer  AusübungsArt  noch 
in  vorgezeichnete  Schranken  ihrer  Wirksamkeit  eingebannt  werden, 
sondern  die  Na.  -i^  des  Zwecks  und  der  Mittel  zu  dessen  Erreichung 
bestimmen  für  jeden  Fall  ihren  Umfang.  Obwohl  sie  nun  dabey  die 
Freyheit  der  Person  und  die  Sicherheit  des  Eigenthums  der  Staats- 
bürger achten  muss,  folglich  zwar  deren  Gebrauch  vernunftmäsig 
zum  Vortheil  der  übrigen  Staatsglieder  einschränken,  aber  in  der 
Regel  niemals  ihn  aufheben  und  zerstören  darf,  so  kann  sie  jedoch 
wenn  nothwendige  Anstalten  für  das  Ganze  eine  Aufopferung  des 
Eigenthums  einzelner  Personen  fordern,  in  Bezug  auf  Sachen,  welche 
von  der  Art  sind,  dass  sie  sich  im  Handel  und  Wandel  befinden,  folg- 
lich bey  Gelegenheit  anderwärts  wieder  erworben  werden  können, 
jene  Aufopferung  gegen  vorgängigen  verhältnismäsigcu  Ersaz  auch 
wider  den  Willen  des  Eigentümers  gebieten  und  somit  sich  vermög 
der  Hochgewalt  (imperii  eminentis)  über  diese  Eigenthurasbcrechti- 
gungen  wegsezen;  ja  wenn  die  Erhaltung  des  Staatsgebietes,  der 
Masse  der  Staatsunterthanen,  oder  des  Randes  zwischen  ihnen  und 
dem  Regenten  in  Ermanglung  anderer  genügender  Auswege  selbst 
das  Opfer  solcher  Gerechtsame  heischt,  die  nicht  im  Handel  und 
Wandel  sind,  auf  denen  ein  Ehrenwerth  oder  Lieblingswerth  ruht 
und  die  unter  grundgesezlich  bestätigte  gehören,  so  kann  sie  gegen 
eine  bis  zur  erreichlichen  Genugtbuung  ausgemessene  Vergütung  selbst 
solche  Gerechtsame  weggeben  oder  vernichten,  als  worinn  die  höchste 
Fülle  ihrer  Hochgewalt,  nemlich  ihrer  Machtvollkommenheit  (plenitudo 
potestatis)  bestehet.  Die  Erhaltung  der  Landesgrenzen,  die  Eintei- 
lung des  Landes  in  seine  manchfache  Verwaltungsbezirke,  die  Dis- 
position über  alle  Theile  und  Angehörden  des  Gebiets,  die  nicht 
schon  dem  Eigenthum  eines  Staatsbürgers  erworben  oder  die  von 
selbigem  vernachlässigt  oder  wieder  aufgegeben  sind,  der  Abgang 
und  Zuwachs  der  Staatsbürger,  die  Entstehung  und  Auflösung  der 
Körperschaften  und  Gemeinden  oder  Staatsanstalten,  die  Ertheilung 
erblicher  Würden  und  Freyheiten,  die  Duldung  oder  Nichtduldung 
fremder  durch  die  Grundgeseze  nicht  gesicherter  Religionen,  die 
Bestimmung  des  Maases  der  kirchlichen  Rechte  der  verschiedenen 
Religionsgesellschaften,  die  Anordnung  über  Landeshuldigung,  Landes- 
feste und  Landestrauern^  die  Verhältnisse  der  Unterthanen  zu  aus- 
wärtigen geistlichen  und  weltlichen  Gewalten,  die  Aufrechthaltung 
4er  grundgesezlichen  Landesverfassung,  die  Erkundigung  und  Ab- 
wendung aller  ihr  drohenden  Gefahren  u.  dgl.,  machen  die  wesent- 
liche Gegenstände  gedachter  Staatspolizei  aus. 

Gegenstände  der  Landeapolixey.  20)  Die  LandesPolizey  um- 
fasset diejenige  Gegenstände  der  Obrigkeitlichen  Anordnungen,  wobei 


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278 


v.  Weech. 


zunächst  nur  das  Verhältnis  der  Staatsbürger  untereinander  in 
Frage  ist,  wobey  jedoch  die  Thätigkeit  oder  Unthätigkeit  der  Polizey- 
gewalt  ihre  Folgen  unmittelbar  nicht  nur  auf  bestimmte  kleinere 
Flachenräume,  Bezirke  oder  Ortschaften  des  Staats,  aeussert,  sondern 
auf  eine  mehr  oder  minder  unbestimmbare  Zahl  von  Gemeinden  oder 
Staatsbürgern  fortwürkt  und  eben  deswegen  einzelnen  Gemeinde 
Obrigkeiten  oder  Vorstehern  nicht  überlassen  werden  kann,  sondern 
ihrer  Natur  nach  die  Leitung  jener  höheren  Gewalt  fordert,  die  alle 
überschattet.  Dahin  eignet  sich  die  Sorge  für  Handhabung  der 
Religion  und  Kirchenverfassung,  für  Erziehung  und  Gesundheit,  für 
Erzeugung  auch  Ein  und  Ausfuhr  der  Lebensbedürfnisse,  für  Post 
und  LandStrassen  für  Ströme  und  Flüsse  (d.  h.  schiffbare  und  floz- 
bare  Wasser)  für  Forsten  und  Bergwerke,  für  Geld  und  Münze  u.  s.  w. 
Auch  die  Landespolizey  ist  im  Ganzen  und  in  ihren  Theilen  un- 
veraeusserlich;  aber  un übertragbar  ist  sie  nicht,  sondern  es 
können  einzelne  Theile  an  einzelne  Ortsherrn  nicht  nur  durch  die 
Grundgeseze  sondern  auch  durch  einzelne  Vorrechtsbriefe  so  über- 
lassen werden,  dass  nachmals  die  hohe  Polizeygewalt.  so  lang  nicht 
der  Fall  des  Misbrauchs  oder  der  Machtvollkommenheit  eintritt,  diesen 
Üebertrag  achten  muss,  mithin  nur  durch  diese  berechtigte  Inhaber 
solcher  Gewalt  handeln  kann.  Niemals  wird  jedoch  im  Zweifel  ein 
solcher  Üebertrag  vermuthet;  sondern  der  einschlägige  landesherr- 
liche Bezirksbeamte  hat  darinn  so  lang  die  Vermuthung  für  sich, 
biss  das  Gegentheil  überwiegt;  wer  ihn  darinn  hindern  will,  hat  zwar 
den  Weg  des  Rechtes  gegen  ihn  offen,  aber  er  hat  keine  Befugnis 
eher  als  biss  er  eine  richterliche  rechtskräftige  Anerkenntniss  der- 
selben vor  sich  hat ,  eigenmächtig  ihn  einzugreifen.  Auch  ungebun- 
den ist  dieser  Zweig  der  hohen  Polizey  nicht,  sondern  er  muss  ledig- 
lich nach  desfalls  bestehenden  Verfassungsgesezen  im  Hauptwesen 
eingerichtet  und  geübt  werden,  die  zu  geben,  so  weit  sie  nicht  schon 
vorhanden  sind,  Wir  Uns  vorbehalten  und  die  Sorge  dafür  Unsereu 
Gesezgebenden  Behörden  zur  Pflicht  machen. 

Gegenstände  der  Ortspolizey  21)  Die  Ortspolizey  hat  sich  mit 
allen  jenen  Gegenständen  zu  beschäftigen,  welche  in  ihrer  Würkung 
zunächst  auf  einzelne  Bezirke  und  Ortschaften  samt  ihren  Markungen 
sich  beschränken,  deren  Einrichtung  und  Würksamkeit  daher  nach 
den  verschiedenen  GebietsAbtheiiungen  verschieden  seyn  kann,  ohne 
dass  die  Zwecke  der  Einen  durch  die  veränderte  Handlungsweise  der 
andern  PolizeyObrigkeit  vernichtet,  mithin  die  gemeine  Wohlfarth 
wesentlich  benachtheiligt  werde.  Dahin  gehöret  die  Obsorge  über 
Häuser  und  Gassen,  über  Wald  und  Feld,  über  Wege  und  Stege, 
über  Bäche  und  Gräben,  über  Markungs-  und  GüterGrenzen,  über 
Jagd  und  Fischerey,  über  Gewerbe  und  Nahrungsvorräthe,  über  häus- 
liche und  Ortssicherheit,  über  Gemeinds-  und  Stiftungsvermögen,  über 
Förmlichkeit  und  Beweislichkeit  der  eingegangen  werdenden  Rechts- 
verpflichtungen u.  a.  m.  So  weit  diese  Polizeygegenstände  nicht  durch 
vorausgegangene  StaatsEinrichtungen  einen  solchen  Zusammenhang 
mit  dem  Ganzen  erhalten  haben,  welcher  einzelne  Verschiedenheit 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konßtitutionsedikt. 


279 


dem  Ganzen  nachtheilig  machen  würde  (wie  z.  B.  demjenigen  Theil 
der  Häuserpolizey,  der  die  Feuerpolizcy  ausmacht,  durch  eine  ßrand- 
versicherungsEinrichtung  widerfahrt,  wo  sie  alsdann  dadurch  aus  dem 
Umfang  der  Ortspolizey  in  jenen  der  Landespolizey  übergehen),  so 
weit  können  sie  der  Anordnung  eines  Ortsherrn  oder  eines  Gemeinde* 
raths  zustehen,  wenn  übrigens  ihn  dazu  seine  grundgesezliche  Staats- 
freyheiten  oder  rechtmäsig  erlangte  Vorrechtsbriefe  berechtigen ;  der- 
jenige, dem  sie  zustehen,  kann  alles  dasjenige  nach  seiner  besten 
Einsicht  darüber  anordnen,  was  nicht  schon  durch  allgemeine  höhere 
Anordnungen  seine  maasgebende  Bestimmungen  erhalten  hat;  er  kann 
darin  von  der  Ortsbehörde  nicht  umgangen,  nemlich  nicht  in  Aus- 
führung dahin  gehöriger  Maasregeln  bey  Seite  gesezt,  wohl  aber 
geleitet  und  im  Fall  eines  Ungehorsams  zu  Bezwingung  desselben 
übergangen  werden,  indem  seine  Saumsal  durch  einen  Andern  auf 
seine  Kosten  verbessert  wird. 

Unterschied  der  Ober-  und  UnterPolizey.  22)  Aus  dem  bisher  ge- 
sagten gehet  nun  die  feste  Bestimmung  dessen  hervor  was  unter 
denen  in  vorderen  Grundgesezen  von  Uns  schon  mehrfältig  herührten 
Oberpolizeybehörden  und  Unterpolizeybehörden  zu  verstehen 
sey.  Das  Recht  über  Gegenstände  der  Staatspolizey  und  der 
Landespolizey  nicht  nur  die  nöthige  Anordnungen  zu  geben,  son- 
dern auch  zu  deren  Vollziehung  eigene  Staatsdiener  im  Ganzen  auf- 
zustellen oder  im  Einzelnen  zu  beauftragen,  oder  den  Vollzug  in  die 
Hände  der  ortsherrlichen  Behörden  zu  legen,  und  das  Recht  bey  den 
Gegenständen  der  Ortspolizey  alle  jene  Maase  den  Ortsstellen  vor- 
zuschreiben, die  zur  Uebereinstimmung  mit  dem  Wohl  des  Ganzen 
etwa  in  einzelnen  Beziehungen  nothwendig  werden,  auch  deren  Voll- 
zug zu  beobsichten  und  zu  betreiben,  macht  die  Ortspolizeygewalt 
aas.  Die  Behörden  ihrer  Verwaltung  sind,  soviel  den  anordnenden 
Theil  betrifft,  die  Mittelstellen  des  Staats  als  Regierungen,  Kammern, 
GeneralKommissionen,  unter  Leitung  der  Gesezgebenden  obersten 
Staatsstellen:  soviel  den  Vollzug  anlangt  jene  Unserer  Beamten, 
welchen  die  Verwaltung  Unserer  Obrigkeitsrechte  überhaupt  oder  in 
dem  betreffenden  Fach  anvertraut  ist.  Das  Recht  über  Gegenstände 
der  Ortspolizey  all  jenes  anzuordnen  was  nicht  durch  höhere  Staats- 
verfügungen seine  hinlängliche  Bestimmungen  hat;  die  höhern  Staats- 
verfügungen über  die  nemlichen  Gegenstände  in  der  Regel  zu  ver- 
künden und  einzuschärfen;  die  Obsorge  welche  entweder  ein  für  alle 
mahl  wegen  Geringfügigkeit  durch  Verfassungsgeseze  oder  für  einzelne 
Fälle  nach  Gutbetinden  durch  Aufträge  über  einzelne  Gegenstände 
der  Staats-  und  Landespolizey  dem  Inhaber  der  Ortspolizey  zugewiesen 
wird,  zu  tragen;  endlich  alles  was  aus  eigenen  berechtigten  Anord- 
nungen oder  aus  höheren  fliesst  in  einem  bestimmten  Bezirk  zum  Voll- 
zug zu  bringen,  ist  das  Recht  und  die  Pflicht  der  Unterpolizey. 
Die  Behörde  zu  deren  Verwaltung  ist  jeder  Ortsherr,  und  an  dessen 
Statt  sein  Beamter;  mithin  bey  Standes-  und  grundherrlichen  Orten, 
deren  Beamter,  bey  Unsern  kanzleysässigen  und  vogteypflichtigen 
Städten  der  Stadtbeamte,  bey  den  amtssässigen  Städten  und  Unseren 


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280 


v.  Weech. 


übrigen  Eigenthumsorten  jener  Unserer  Beamten,  welchem  die  Ver- 
waltung Unserer  eigenen  grundherrlichen  Rechte  anvertraut  ist.  In 
allem,  was  zur  Ortspolizey  gehört,  hat  sie  im  Zweifel  die  Vermuthung 
der  Verfügungsberechtigung  für  sicli,  dagegen  in  allem  was  der  Staats- 
und  Landespolizcy  seiner  Natur  nach  eigen  ist,  die  Vermuthung  so 
lang  wider  sich,  als  nicht  der  Beweis  eines  allgemeinen  Ucbertrags 
oder  besonderen  Auftrags  geführt  werden  kann,  welches  jedoch  sie 
niemals  hindert  für  unverschiebliche  Vorfälle  fürsorgliche  Ein- 
schreitung zu  Erhaltung  der  Sache  in  einem  der  Verfügungen  der 
Oberpolizey  vortheilhaften  Stande  zur  Hand  zu  nehmen,  als  wozu 
vielmehr  jede  Unterpolizeybehörde  durch  ihre  allgemeinen  Staats- 
pflichten  verbunden  ist.  Jede  Unternehmung,  die  aus  der  gemeinen 
Polizey  der  Hausvater,  Gemeindevorsteher,  Zunftvorsteher  u.  dgl. 
ausgehet,  unterliegt  der  Hinsicht  und  Verbesserung  der  Unterpolizey- 
behörden,  in  Bezug  auf  Hausväter  blos  auf  Beschwerden  eines  Be- 
theiligten, bey  den  Unternehmungen  der  Vorsteher,  so  wie  bey  jeder 
Unterlassung  derselben  ohne  Beschwerde  Amtshalber.  Jede  Ver- 
fügung und  jedes  Verhalten  der  Unterpolizeybehörden  unterliegt  der 
Einsicht  und  Verbesserung  der  Oberpolizeybehörden,  sowohl  auf  er- 
hobene Beschwerden  als  von  Amtswegen;  so  wie  hinwiederum  diese 
der  Oberaufsicht  und  Leitung  der  gesezgebenden  Staatsgewalt  mitbin 
des  Regenten  und  seiner  obersten  Staatsbehörden  ebenwohi  auch  ohne 
einen  Anlas  durch  Beschwerden  erwarten  zu  dürfen,  untergeben  bleibt. 
Die  Beschwerden  gegen  polizeylichcn  vermeintlichen  Ueberdrang  be- 
dürfen keiner  besonderen  Form  zu  ihrer  Erledigung  und  unterliegen 
keinen  beschränkenden  Fristen  zu  ihrer  Anbringung:  ihre  Anzeige 
bey  einer  unteren  Behörde  nöthigt  aber  auch  diese  niemals  mit  ihrem 
Verfahren  einzuhalten,  wenn  sie  dessen  Rechtmässigkeit  zu  verant- 
worten getrauet,  oder  einen  Aufenthalt  nachtheilig  achtet  ;  sondern 
das  Einhalten  oder  Nichteinhalten  steht*  so  lang  zu  ihrem  eigenen 
Ermessen  dessen,  was  am  zuträglichsten  ist,  als  nicht  ein  bestimmter 
Einhaltsbefehl  einer  Oberbchördc  eingetroffen  ist.  wofür  eine  blosse 
BerichtsErforderung  jedoch  noch  nicht  angenommen  werden  darf. 

IV.  Die  MusterungsGewalt  oder  der  Heerbann  die  zu 
Unseren  obristhoheitlichen  Gerechtsamen  gehören,  umfassen 

Kriegsdienstpfltchtigkeit-  23)  alle  Unsere  StaatsUnterthanen  ohne 
Ausnahme,  a)  Denen  Söhnen  der  Kanzleysässigen ,  deren  Widmung 
zu  den  mancherley  Gattungen  der  Staatsdienste  und  deren  sonstige 
Nüzlichkeit  für  den  Staat  eine  besondere  Ausbildung  fordert,  deren 
sie  sich  befleissigen  und  wofür  sie  Müsse  und  Freyheit  behalten  müssen, 
bleibt  in  ihre  Wahl  gestellt,  ob  und  für  welche  Gattung  von  Staats- 
diensten sie  sich  befähigen  und  bewerben  wollen,  und  somit  kann  ihr 
Eintritt  in  Kriegsdienste  nur  nach  eigener  Wahl  stattfinden:  erwählen 
sie  aber  einmahl  dessen  Stand,  so  sollen  sie  vor  allen  Dingen  Uns 
zu  dienen  sich  nicht  entziehen,  und  nur,  wo  Wir  ihnen  die  Gelegen- 
heit dazu  nicht  machen  könnten  oder  wollten,  andern  befreundeten 
Staaten  zu  dienen  berechtigt  seyn,  sie  hätten  denn  allgemeine  oder 
besondere  Freyheiten  erlangt,  die  ihnen  eine  durchaus  ungebundene 


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Das  acht*  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


281 


Wahl  zwischen  dem  Dienst  Unseres  Staats  und  anderer  damit  im 
Frieden  stehenden  Staaten  zusicheren.  Alle  Amts-  und  Stabssässige 
Staatsbürger  sind  der  Musterung  unterworfen  und  müssen  zur  Heer- 
schau und  Messung  in  den  gebottenen  Zeiten  und  Sammelpläzen 
erscheinen,  in  die  Musterungsrollen  sich  eintragen  und  sowohl  zum 
Feld-  als  Landkriegsdienst  sich  gebrauchen  lassen.  Weder  ein  Reli- 
gionsbekenntniss  noch  eine  Städtefrcyheit  kann  eine  Loszählung  von 
aller  Konkurrenz  zum  Kriegsdienst  würken.  *[inmassen  es  bey  der 
unter  dem  durch  ein  eigenes  Edict  verfügten  Aufhebung  der- 
selben verbleibt  und  nur  die  darin  gemeldeten  Vorrechte  in  der  Art 
der  Kriegsdienstleistung  fernerhin  für  die  dazu  vereigenschafteten 
Stadtbewohner  stattfinden  können,  wesshalb  jenes  Edict  als  Theil 
und  Bey  läge  dieses  jetzigen  anzusehen  ist.] 

Feldkrtegsdtenstlelstuai.  24)  Zum  Eintritt  in  den  Feldkriegsdienst 
sind  alle  kriegspflichtige  mündige  Mannspersonen  bis  zum  **drey- 
sigsten  Lebensjahr  einschlieslich  verbunden :  später  kann  keiner  dazu 
wider  Willen  angehalten  werden.***  |  Wie  weit  eine  vor  dem  dreysigsten 
Jahr  eingegangene  Verheurathung  frey  mache,  bestimmen  die  jeweilige 
Auswahlsgeseze.J  Untauglichkeit  zum  Kriegsdienst  und  Unentbehr- 
lichkeit  für  den  Familienbestand  befreyt  von  der  Auswahl  zum  Ein- 
tritt in  den  Dienst,  nicht  aber  von  etwaigen  Staats-  oder  Gemeinds- 
Auflagen,  die  zum  Besten  derer,  welche  die  Auswahl  trifft,  oder  zur 
Gewährleistung  für  deren  Dienste  gemacht  werden  müssen.  Blosse 
häusliche  Vortheile  von  der  Frey  lassung  oder  Befähigung  zu  Gewerben 
können  eine  gänzliche  Befreyung  nicht  zur  Folge  haben,  wohl  aber 
eine  Verschiebung  des  Zuzugs  der  betreffenden  Personen  zur  Auswahl 
auf  einen  oder  ett  liehe  Jahreszieler;  unter  allen  tauglichen,  die  in 
einem  bestimmten  Auswahlstermin  keine  Freylassongsverhältnisse  für 
sich  haben,  entscheidet  zuerst  ihre  eigene  Wahl,  so  dass  der,  wer 
gern  dienen  will,  vorzüglich  erwählt  werde,  und  dann  die  Auswahl 
der  t[verordneten  Musterungsbeamten  des  Kriegs-  oder  Staatsfachs 
oder  das  Loos  je  nachdem  es  die  jeweilige  Auswahlgeseze  vorschreiben 
(wegen  deren  Unser  jüngstes  vom  ....  bis  auf  Unsere  Aenderung  zur 
Grundlage  dient)].  Keinem  Staatsbezirk  kann  eine  unverhältnismässige 
Anzahl  von  Dienstleistenden  aufgebürdet  werden,  sondern  die  Last 
muss  unter  alle  nach  einem  beyläufigen  Verhältnis  des  Bezirks  zum 
Ganzen  vertheilt  werden.  Die  Zeit  der  Feldkriegsdienste  kann  bey 
einem  Gemeinen  niemals  unbestimmt,  wohl  aber  nach  den  verschie- 
denen Waffengraden  auf  verschiedene  Länge  bestimmt,  und  die  Be- 
stimmung der  Dauer  nach  den  verschiedenen  Zeitbedürfnissen  ver- 
änderlich seyn.  Niemand,  der  seine  bestimmte  Zeit  ausgchalten  hat, 
kann  ohne  freye  Beystimmung  zu  einer  neuen  Dienstnahme  genöthigt, 
wohl  aber  wenn  seine  1  nenstzeit  im  Lauf  eines  Feldzugs  zu  Ende  geht, 

*  omittatur  als  den  neueren  Einrichtungen  nicht  mehr  anpassend.  — 
**  ponatur  nach  der  neueren  Anordnung:  vollendeten  tünf  und  zwanzig- 
sten. —  ***  omittatur  als  nicht  mehr  passend.  —  t  ponatur:  Behörden 
nach  den  jeweiligen  Auswahlsgeseaen. 


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262 


t.  Weech 


biss  zu  dessen  Beendigung  und  Eintritt  einer  Ergänzungs Möglichkeit 
fortzudienen  angehalten  werden.  Wer  einer  auf  ihn  gefallenen  Aus- 
wahl sich  entzieht  oder  aus  dem  übernommenen  Kriegsdienst  austritt, 
hat  Staatsbörgerrecht  und  Vermögen  verwürkt,  und  kann  nur  durch 
besonderen  landesherrlichen  Begnadigungsbrief  dazu  wieder  gelangen. 
*[Der  Feldkriegsdienst  giebt  einen  eigenen  Gerichtsstand,  der  jedoch 
mit  Erledigung  desselben  oder  mit  dem  Tode  wieder  aufhört,  und 
alsdann  die  Familie  unter  das  geeignete  bürgerliche  Gericht  zurück- 
fallen lässt,  der  auch  keine  durch  Liegenheit  der  Sache  zu  begrün- 
dende bürgerliche  Gerichtsbarkeit  ausschliesst.]  Zum  Feldkriegsdienst 
sind  nicht  nur  die  Feldregimenter  sondern  auch  die  etwaige  Garnisons- 
regimenter als  Depots  der  Ersteren  zu  rechnen. 

UndkriegsdleDstleistoog.  25)  Der  Landkriegsdienst  kann  theils 
durch  Eintheilung  in  LandMiliz  und  I^andRegimenter  theils  durch  allge- 
meines Aufgebot  erfordert  und  geleistet  werden.  Erstere  Art  einzu- 
richten, desfalls  gemachte  Einrichtungen  wieder  zu  ändern  oder  aufzu- 
heben, bleibt  jederzeit  Uns  und  Unseren  RegierungsNachfolgern  vorbe- 
halten. Leztere  Art  kann  nur  für  kurze  Zeit  und  Notbfälle  zur  Hand 
genommen  werden.  Einer  wie  der  andern  Art  sich  zu  unterziehen, 
ist  jeder  waffenfähige  Ortssässige  nicht  über  sechzig  .Jahr  alte  Mann 
schuldig.   Er  kann  jedoch  nur  in  Zeiten  und  an  Orten,  wo  es  ohne 
Störung  seiner  bürgerlichen  Nahrung  möglich  ist,  zu  desfalsigen 
Waffenübungeu  aufgerufen,  zu  würklichen  Dienstleistungen  aber  nur 
innerhalb  Landes  oder  an  den  Grenzen  gebraucht  werden.  Seinen 
Dienst,  wenn  er  nur  für  kurze  Zeit  und  in  der  Nähe  seines  Wohn- 
orts dazu  aufgerufen  wird,  hat  er  auf  eigne  Kosten  zu  verrichten. 
Wird  er  auf  längere  Zeit,  so  dass  er  dadurch  seine  Nahrungs-  und 
Berufs  Arbeiten  versäumen  muss,  oder  an  Orte  wo  er  nicht  mehr  den 
Unterhalt  von  seinem  eignen  Heerd  nachziehen  kann,  einbeschieden, 
so  muss  ihm  vom  Staat  billige  Vergütung  werden.   Weder  ein  Auf- 
gebot noch  eine  Eintheilung  zu  Landregimentern  ändert  an  dem 
Gerichtsstand  ausserhalb  Diensts  etwas,  sondern  lässt  den  Mann  unter 
seinem  bürgerlichen  Gerichtsstand  in  allen  nicht  mit  dem  Dienst  zu- 
sammenhängenden Fällen. 

Bewafnete  Bttrgemreina.  26)  Bewafnete  Versammlungen  aufzu- 
stellen oder  kriegsartige  Eintheilungen  zu  haben,  ist  so  wenig  den 
Städten  und  Gemeinden,  als  den  Standes-  und  Grundherrn  erlaubt, 
ohne  besondere  StaatsErmächtigung.   Diese  Ermächtigung  können 
einzelne  Städte  unter  bestimmten  Vorsichten  erlangen,  wo  es  vom 
Regenten  nüzlich  erachtet  wird.    Wo  sie  stattfindet,  da  können 
jedoch  die  bewaffnete  BürgerCorps  weder  zur  Waffenübung  noch  zur 
Waffenzierde  sich  versammeln,  ohne  zuvor  die  Erlaubniss  von  den 
verfassungsmäsigen  Behörden  des  Bezirks  erlangt  zu  haben;  sie 

*  omittatur  per  Cod.  Nap.  et  ponatur:  Der  eigene  Gerichtsstand  der 
Militärpersonen  erstreckt  sich  nicht  auf  ihre  bürgerliche  Rechtsstrittig- 
keiten,  in  welchen  sie  als  Staatsbürger  vor  der  bürgerlichen  Gerichts- 
behörde Recht  zu  geben  und  zu  nehmen  haben. 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt.  283 

können  ihre  Versammlungen  zu  keinen  andern  Zwecken  benuzen, 
als  zu  solchen,  die  sie  bey  der  Erlaubnissnachsuchung  angegeben  und 
bewilligt  erhalten  haben;  sie  müssen  der  erlangten  Erlaubniss  ohn- 
erachtet  auf  jede  Anforderung  einer  ihnen  vorgesezten  Behörde  die 
Waffen  niederlegen  oder  auseinandergehen,  alles  bey  Vermeidung 
sonst  des  Aufruhrs  schuldig  erachtet  zu  werden.  Keine  Freyheiten 
und  Vorrechtsbriefe,  sie  mögen  lauten  wie  sie  wollen,  können  im 
Wege  stehen,  dass  nicht  die  Staatspolizeygewalt,  so  oft  sie  es  nöthig 
findet,  die  Gewehre  der  Unterthanen,  sie  mögen  zu  berechtigten 
börgerlichen  WaffenCorps  gehören  oder  nicht,  zur  obrigkeitlichen 
Gewahrsame  einfordern,  oder  das  Recht  Waffen  im  Hause  zu  haben 
oder  öffentlich  zu  tragen  an  besondere  polizeyliche  Erlaubnissscheine 
binde,  und  jeden  andern  Besiz  derselben  für  verdächtig  und  straf- 
mässig  erkläre.  Nachdem  hiernächst 

Ordentliche  Anwendung  der  bewafneten  Macht.  27)  die  bewafhete 
Macht  in  ihrer  eigentlichen  Bestimmung  nur  zur  Vertheidigung  des 
Staats  gegen  drohende  Gefahr  von  feindlich  gesinnten  Staaten  ge- 
widmet ist,  und  in  ihrer  inneren  Organisation  so  wie  in  ihrer  be- 
stimroungsmfisigen  Anwendung  lediglich  keinen  Grundgesezen  unter- 
liegt, sondern  allein  von  jenen  Anordnungen  abhängt,  welche  nach 
Zeit  und  Umständen  Wir  und  Unsre  Nachfolger  sachgemäs  erachten 
werden :  so  tritt  jedoch  für  gewisse  Fälle  auch  ein  Gebrauch  derselben 
für  die  Ruhe  und  Sicherheit  des  Innern  ein,  von  welchem  als 
von  einem  Theil  der  inneren  Staatsverwaltung  hier  Erwähnung  zu 
thun  ist.  Diese  Anwendung  auf  das  Innere  theilt  sich  in  die  ordent- 
liche und  ausserordentliche.  Die  ordentliche  bestehet  darinn 
a)  dass  an  Orten,  wo  Besazung  von  inländischen  Kriegsvölkern  sich 
befindet,  dem  Befehlshaber  oder  dem  Stell vertrettcr  desselben  eine 
durch  die  jeweilige  Polizeygesezgebung  näher  bestimmbare  Mitwürkung 
in  die  Ortspolizey  zustehe,  um  dadurch  für  die  Sicherheit  und  für  die 
Lebensbedürfnisse  seines  Untergebenen  Kriegsvolks  zweckmässig  sorgen 
zu  können;  b)  dass  sie  jeder  verfassungsmäßigen  Polizeygewalt  in  ihren 
Unternehmungen  auf  ordnungsmäsiges  Ansuchen  Beystand  leisten,  um 
dasjenige  zur  Ausführung  zu  bringen,  was  diese  bezweckt,  und  durch 
ihre  eigenen  Mittel  zu  erwürken  sich  gehindert  fühlt;  c)  dass  jedem 
Staatsbürger,  der  wegen  einer  befürchteten  oder  andringenden  Gefahr 
einer  Vergewaltigung,  die  ihm  von  andern  Unterthanen  oder  von 
fremden  Privatpersonen  bevorstehen,  um  Beystand  anruft,  auf  seine 
Verantwortung,  Gefahr  und  Kosten  SicherheitsWachen  gegeben  werden ; 

d)  dass  jeder,  der  gegen  eine  aus  KriegsdienstAuftrag  wider  ihn  auf- 
trettende  Militärperson  mit  Unternehmung  oder  Androhung  von  Thät- 
lichkeiten,  oder  auch  nur  mit  Schmachreden  sich  vergehet,  in  Verhaft 
genommen  werden  könne,  um  ihn  zur  Untersuchung  und  Bestrafung 
an  seine  geeignete  Gerichtsbehörde  abzuliefern.  So  wie  sie  hingegen 

e)  bisher  sich  nicht  anmasste  noch  anmassen  durfte,  ausser  jenen  Fällen 
gegen  Staatsbürger  mit  Gewaltübungen  vorzugehen,  oder  sich  durch 
ihre  Übermacht  in  eigner  Sache  Recht  zu  nehmen,  noch  auch  in  jenen 
Fällen  der  gestatteten  Verhaftung  der  Staatsbürger  über  solche  eine 


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284 


v  Weech. 


Richtergewalt  sich  beyzulegen.  oder  gar  mit  eigenthätiger  Behandlung 
gegen  sie  hervorzugehen :  so  bleibt  ihr  und  allen  ihren  Angehörigen 
eben  dieses  als  eine  grundgesezwidrige  und  friedbrtichige  Handlung 
auch  ferner  untersagt. 

Ausserordentliche  Anwendung  derselben.  28)  Die  ausserordent- 
liche Anwendung  der  bewafneten  Macht,  welche  in  einem  kriegs- 
artigen Verfahren  gegen  Staats  Angehörige  sich  äussert,  kann  anders 
und  früher  nicht  stattfinden,  als  wenn  zuvor  eine  von  Uns  oder 
Unserer  ordnungsmäsigen  Bevollmächtigung  geschehene  Erklärung 
vorausgegangen  ist,  dass  gewisse  Personen  oder  gewisse  Ortschaften 
aus  dem  Staatsfrieden  gesezt  seien,  oder  dass  ein  Ort  wegen  Kriegs- 
Eräuguissen  als  im  Angrifsstand  befindlich  anzusehen  sey.  Die 
Erklärung  gehet  im  lezteren  Fall  von  Unseren  Kriegsbehörden 
aus,  und  findet  statt,  so  oft  in  ausgebrochenen  Kriegen  nöthig  ge- 
funden wird,  wegen  Angrifsbesorgnissen  oder  VertheidigungsMaas- 
regeln  einen  Ort  in  wehrhaften  Stand  zu  sezen:  sie  muss  aber  in 
einer  mit  aller  Form  der  KriegsAnordnungen  versehenen  Urkunde 
der  polizeylichen  Ortsobrigkeit  behändigt,  und  von  dieser  mit  aller 
Feyerlichkeit  durch  öffentlichen  Ausruf  in  dem  betroffenen  Ort  ver- 
kündet werden,  wo  alsdann  erst  vom  Zeitpunkt  dieser  Verkündung 
an  ihre  Verbindlichkeit  und  Ausführung  eintritt,  solche  Verkündung 
jedoch  von  jener  Polizeybehörde  bey  persönlicher  schwerer  Verant- 
wortlichkeit unaufgehalten  geschehen  muss.  Die  Erklärung  des  ersten 
Falls  hingegen  (dass  nemlich  gewisse  Orte  oder  gewisse  Personen 
ausser  dem  Staatsfrieden  gesezt  seyen)  kann  lediglich  aus  Unserer 
obersten  Staatsbehörde  für  RechtsAngelegenheiten  ausfliessen,  allwo 
sie  ebenfalls  in  feyerlicher  Urkundenform  ausgefertigt  worden  seyn 
muss;  ihre  Verkündung  geschiehet  wiederum  durch  die  polizeyliche 
Ortsobrigkeit,  wenn  nicht  eine  aussergewöhnliche  Beauftragung  anderer 
Staatsdiener  dazu  nöthig  gefunden  wird;  und  auch  sie  muss,  wenn 
an  der  Form  der  Urkunde  und  Rechtsbehörigkeit  der  Ausstellung 
nichts  zu  erinnern  ist,  unaufgehalten,  jedoch  nicht  durch  Ausruf, 
sondern  durch  öffentlichen  Anschlag  geschehen.  Der  Fall  wo  sie 
stattfindet  ist  vorhanden  a)  bey  jenen  Gattungen  der  Personen, 
welche  in  die  Masse  der  herrenlosen  Gäste  gehören,  oder  welche 
durch  Fortsezung  einer  verbottenen  Lebensart  und  einer  dabey  statt- 
findenden Zusammenwürkung  Mehrerer  sich  in  Aufstand  gegen  die 
Geseze  begeben,  annebst  durch  ihre  Menge  oder  Zudringlichkeit  der 
StaatsRuhc  so  gefährlich  werden,  dass  die  gewöhnliche  Mittel  der 
Fürsorge  für  die  Staatssicherheit  nicht  zureichen,  um  den  Staats- 
bürger genugsam  zu  beruhigen  und  gegen  Schaden  sicher  zu  stellen, 
sofort  deshalb  uothwendig  wird  gegen  sie  als  gegen  Staatsfeinde  zu 
verfahren,  auch  wohl  mit  militärischem  Angriff  sich  ihrer  zu  erwehren. 
Der  Fall  dazu  ist  weiter  vorhanden  ß)  gegen  einzelne  Ortschaften, 
wenn  in  diesen  solche  Zeichen  des  Aufruhrgeistes  sich  hervorthun, 
dass  nach  ihrer  Beschaffenheit  man  nicht  mehr  hoffen  darf,  durch 
gemeine  Mittel  der  schüzenden  Polizey  oder  strafenden  Gerechtigkeit 
das  Uebel  zu  dämpfen,  und  dass  man  daher  den  Ort  als  staatsfeind- 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt 


lieh  gesinnt  behandeln  muss.  Die  Erklärung ,  da6s  ein  Ort  im  An- 
grifsstand.  oder  ausser  dem  Staatsfrieden  sey,  bewürket,  dass  die 
Polizeygewalt  und  die  Strafgercchtigkeitsptiege  Uber  den  Ort  oder 
über  die  Person,  die  es  betrift,  in  die  Hände  der  KriegsObrigkeit 
übergehen  (unbeschadet  jedoch  der  bürgerlichen  Rechtssachen,  deren 
Gerichtsbehörde  dadurch  sich  nicht  aendert);  ferner  dass  einer  jeden 
Widerse/lichkeit  biss  zu  ihrer  Bezwingung  Feuer  und  Sehwerdt  nach 
gleichen  Regeln  wie  bey  einem  Verfahren  in  Feindesland  entgegen 
gesezt  werden  kann;  nicht  weniger  dass  die  Untersuchungen  nach 
der  Kürze  und  Eilfertigkeit  des  KriegsVerfahrens  bemessen  und  den 
üebertrettungen  die  Strafen  nach  der  grösseren  Strenge  der  Kriegs- 
geseze  zugeschieden  werden  können.  Wie  weit  in  einem  vorgelegten 
Falle  jene  einzelne  Folgen,  die  alle  eintretten  können,  auch  würk- 
lich  eintretten  sollen,  oder  wie  weit  etwa  nur  ein  bestimmter  min- 
derer Theil  derselben  stattfinden  solle,  das  bestimmt  der  Wille  des 
Regenten  nach  Ermessen  der  Umstände,  und  dieses  inuss  daher  in 
jedem  Fall  die  darüber  ausgefertigte  Urkunde  bestimmt  ausdrücken, 
der  wie  allen  Ausnahmen  von  der  allgemeinen  Staatsordnung,  da  wo 
sie  nicht  deutlich  ist,  immer  der  engere  Sinn  beygemessen  werden 
muss.   Was  endlich 

V.  die  Steaergewalt  anbetrifft,  oder  das  Recht  für  den  an- 
ständigen Unterhalt  des  Regenten,  und  seiner  Familie,  auch  für  die 
Bedürfnisse  der  Staatsgewalt  im  Inneren  und  Aeusseren  durch  Um- 
lagen auf  das  Staatsgebiet  und  auf  die  StaatsUnterthanen  diejenige 
Kosten  zu  erheben,  welche  nicht  durch  das  StaatsEinkommen  (das 
heisst  durch  den  Ertrag  des  StaatsEigenthums  und  der  Herrlichkeiten) 
gedeckt  sind,  so  behalten  Wir  Uns  darüber  besondere  Verordnung 
bevor.1) 

Nachdem  Wir  hiedurch  diejenige  Grundsäze  niedergeschrieben 
haben,  wornach  Unsere  Obristhoheil  zu  Begründung  der  W'ohlfarth 
Unseres  Landes  und  des  Ansehens  Unserer  StaatsRegierung  fest  und 
unwandelbar  geübt  werden  soll:  so  weisen  Wir  hiermit  alle  Unsere 
Diener  hoch  und  nieder  an,  in  Verwaltung  ihrer  anvertrauten  Dienste 
dieses  stets  vor  Augen  zu  haben,  weder  selbst  dagegen  zu  handeln, 
noch  zu  rathen,  zu  schaffen  oder  beyzuwilrken.  da>s  dagegen  gehandelt 
oder  etwas  widriges  dagegen  bey  Uns  gesucht  oder  erwürkt  werde: 
so  lieb  einem  jeden  ist.  Unsre  Ungnade,  die  ewige  Nichtigkeit  seiner 
Handlungen  und  den  Ersaz  alles  für  Andre  «laraus  erwachsenden 
Schadens  zu  vermeiden.  Hieran  geschieht  Unser  Wille  und  meinen 
Wir  das  ernstlich.   Gegeben  in  Unserer  Residenzstadt  Karlsruh.  .  .  . 

Up*  F.  Brauer. 

')  Vgl.  hierüber  die  Einleitung.  Da  der  Abschnitt  i'iber  die  Steuer- 
gewalt im  Concept  des  Entwurfes,  in  welchem  er  die  $Ü  21)— 32  bildete, 
nicht  mehr  erhalten  ist,  musslen  auch  in  den  nachfolgenden  Bemerkungen 
die  auf  diesen  Abschnitt  bezüglichen  Satze  wegbleiben. 


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286 


t.  Weech. 


Bemerkungen  des  Staatsrats  Baumgartner.1) 
Ich  habe  bei  Emanirnng  des  vorgeschlagenen  Constirutions-Edicta 
über  die  innere  Staatsverfassung  des  Grosherzogthums,  ohne  mich  in 
kleinere  Details  einzulassen,  folgende  Anstände 

1)  scheint  es  mir  überhaupt  gar  nicht  rätlich  zu  seyn,  ein  sol- 
ches Edict,  wie  es  ist,  in  die  Welt  hinauszugehen,  da  es  vieles  nicht 
hat,  was  der  dermalige  Geist  der  Zeit  erwarten  dürfte. 

2)  scheint  es  mir  nötig  zu  seyn,  dem  Römischen  Recht  nicht  blos 
einen  wissenschaftlichen  Nuzen  einzuräumen,  sondern  ihm  auch  die 
qualitaet  eines  subsidiaeren  Gesezes  in  Fällen,  wo  die  speciellen 
Landes-Geseze  und  der  Code  Napoleon  nicht  entscheiden  solte,  zu 
belassen.   (Bemerkung  Brauers  zu  1  u.  2:  mündlich  beseitigt.) 

3)  ßUt  es  mir  höchstbedenklich  in  einem  förmlichen  Constitution»- 
Edict  die  Theilung  des  fürstlichen  Eigenthums  von  dem  Staatsver- 
mögen auch  nur  zu  erwähnen,  ohne  zugleich  neben  genauer  Grenz- 
bestimmung anzuordnen,  was  der  Regent  von  den  separirten  Re- 
venuen seines  Privat-Eigenthums  zu  bestreiten  habe.  (Bemerkung 
Brauers:  Ausgdhan.) 

gez.  Baumgärtner. 

Bemerkungen  des  Staatsrats  Herzog.*) 

ad  lb  beziehe  ich  mich  auf  meine  Bemerkung  zum  Neunten 
Edikte,  wornach  ich  den  Regierungsnachfolger  nicht  für  gebunden, 
ihn  zu  binden  nicht  für  raethlich,  und  einen  Grund  Vertrag  mit 
Staatsangehörigen,  die  keine  repraesentation  und  kein  Organ  haben, 
für  rechtsunverbindlich  und  nicht  existirend  halte. 

ad  3  ist  die  angezeigte  Epoke  der  Annahme  des  Code  Napoleon 
nach  der  vorliegenden  Grosherzoglichen  Entschliesung  unter  den  nach 
der  Möglichkeit  sich  bestimmenden  die  entfernteste.  Ihre  absolute 
Ankündigung  in  diesem  Edikte  würde  daher  mit  jener  resolution  und 
mit  der  vorläufig  dem  Gesandten  in  Paris  geschehenen  Eröfnung  nicht 
harmoniren.  Ferner  scheinet  mir,  dass  der  letzte  Theil  des  3ten  Art 
anfangend  von  den  Worten:  In  dieser  Maase  etc.  ganz  wegzulassen 
seyn  dörfte,  weil  diese  Bestimmungen  nach  meiner  Ansicht  eher  in 
das  Edikt,  womit  der  Code  promulgirt  werden  wird,  als  hierher  ge- 
hören, und  in  jener  spaeteren  Zeit  Ereignüsse  ihre  Entwickclung  er- 
halten haben  können,  mit  denen  die  jetzige  Zeit  noch  schwanger  geht 
und  welche  daher  als  in  diesem  Betreffe  eine  Leitung  vielleicht  ge- 
bend abzuwarten  seyn  dorften. 

ad  4  gleich  anfangs:  allgemeine  Pflichten;  wird  nur  auf  die 
perfekten  Pflichten  zu  beschränken  seyn. 

ad  f>  passt  die  Bestimmung,  dass  die  nicht  in  den  Staatsblättern 
angekündigten  Gesetze  den  Tag  nach  ihrer  Verkttndung  als  be- 
kannt angenommen  werden  müssen,  nicht  auf  solche  PolizeyVerord- 

*)  Johann  Friedrich  Baumgartner,  Staatsrat  und  Kammerpräsident. 
—  2)  Ernst  Sigmund  Herzog,  Staatsrat  im  Ministerium  der  auswärtigen 
Angelegenheiten. 


Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


287 


nungen,  welche  schleunige  Nachachtung  fordern.  Zum  Beyspiel,  wenn 
beym  Glatteise  befohlen  wird,  zu  streuen,  oder,  bey  Besorgnüssen  der 
Hundeswuth,  die  Hunde  einzusperren. 

ad  6  versus  finem:  Nach  dem  hier  bestimmten  muss  die  Obrist- 
herrliche  Entscheidung  eingeholet  werden,  wenn  Dunkelheiten  und 
Zweydeutigkeiten  der  Gesetze  vorhanden  sind,  und  diese  von  der  Art 
sind,  dass  die  Worte  und  der  Zusammenhang  derselben  unter  sich 
und  mit  anderen  Gesetzen  einen  mehrfachen  Sinn  oder  eine  verschie- 
denartige Anwendung  zulassen,  und  nur  aus  der  Absicht  des  Ge- 
setzgebers bestimmt  werden  muss,  welches  der  beabsichtigte  Sinn  sey. 
—  Mir  scheinet  es.  dass  dieses  die  Fälle,  wo  Landesherrliche  Decla- 
ration  und  doctrinalauslegung  eintrete,  nicht  scharf  und  bestimmt 
scheide,  weil  die  unterliegende  Absicht  oft  in  dem  Gesetze  selbst  aus- 
gesprochen ist,  oder  ungezweifelt  aus  einem  in  diesem  Gesetze  selbst 
oder  in  einem  anderen  Gesetze  ausgedrückten  Princip  gefolgert  wer- 
den kann,  wo  es  alsdann  nur  der  doctrinalauslegung  bedarf. 

ad  12  wo  von  der  Verwandtschaft  des  Richters  mit  einer  Parthie 
die  Rede  ist,  möchte  statt:  verbunden  gesetzt  werden:  bewogen: 

Ebendaselbst  zu  dem  Worte:  Partheylichkeit.  Wenn  dieses 
Wort  nicht  eine  von  dem  Richter  würklich  in  sententionando  be- 
gangene Ungerechtigkeit  bezeichnet,  sondern  nur  überhaupt  die  Ver- 
hältnüsse anzeigt,  nach  welchen  der  Richter  als  partheyisch  gilt,  so 
sollte  nach  meiner  Meinung  die  Nuliitaet  nicht  ipso  jure  und  unbe- 
dingt auf  seinem  Spruche  haften.  Denn  wenn  er  seine  Pflicht  seinem 
zeitlichen  Vortheile  vorzieht,  und  so  einen  Spruch  gibt,  der  die  Par- 
thie, deren  Unterliegen  seinen  Vortheil  befördern  würde,  zufrieden- 
stellt, so  ist  kein  Grund  da,  warum  der  Spruch  nichtig  wäre  und  die 
Sache  neuerdings  zur  Erörterung  eines  andern  Richters  gebracht  wer- 
den sollte.  Es  sind  hier  zwei  Fälle:  entweder  die  Parthie  hat  vor 
Fällung  des  Urthels  bey  der  höheren  Behörde  des  Richters  eigenes 
Interesse  angezeigt  und  wegen  der  hiedurch  ihm  beyzumessenden 
Partheylichkeit  um  seine  Enthebung  vom  Richteramte  in  dieser  Sache 
gebeten,  sie  auch  erhalten.  In  diesem  Falle  wird,  wenn  [er]  dennoch 
ein  Urthel  geben  würde,  dieses  an  und  für  sich  nichtig,  weil  er  als 
non  judex  gesprochen  hat  —  oder  die  Parthey  hatte  bisher  gegen 
den  Richter  nichts  eingewandt,  nach  gefälltem  Urthel  erscheinen  aber 
Umstände  und  würden  erwiesen,  unter  welchen  er  im  allgemeinen, 
nicht  nach  seinen  Handlungen  sondern  nur  nach  dem  festgesetzten 
Begriffe,  in  die  Kategorie  eines  partheyischen  Richters  gesetzt  wer- 
den muss.  —  Alsdann  meine  ich,  besteht  der  Spruch,  wenn  beyde 
Theile  sich  dabey  beruhigen,  aber  auch  im  andern  Falle,  wenn  eine 
Parthey  glaubt,  durch  Partheylichkeit  des  Richters  widerrechtlichen 
Nachtheil  zu  leiden,  so  ist  ihm  genug  vorgesorgt,  wenn  er  die  Ini- 
quitaet  oder  Nuliitaet  durch  die  geeigneten  Rechtsmittel  ausführen 
kann,  darauf  ob  er  dieses  thut,  sollte  daher  die  Sache  ausgesetzt 
bleiben,  ohne  dass  indistinete  die  Nuliitaet  ipso  jure  erwüchse. 

in  finc  bey  Befangenheit  sollte  glaube  ich  ausgedruckt  wer- 


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v.  Weech. 


den,  durch  weil  und  auf  welche  Weise  die  Erinnerung  geschehen  soll, 
wenn  daraus  Verantwortlichkeit  entspringen  soll. 

ibidem  ganz  zuletzt  werden  die  Worte  der  unnützen  Recht- 
fertigung eine  nähere  Erklärung :  dass,  wann,  wie  und  warum?  die 
Rechtfertigung  unnütz  geworden  ist?;  erfordern.  Da  übrigens  manche 
in  diesem  Artikel  gebrauchte  deutsche  Kunstwörter  noch  nicht  so 
ganz  gäng  und  gebe  sind,  so  möchte  nüzlich  seyn,  die  lateinischen 
Ausdrücke  Praeventio,  Reconvcntio,  continentia  causarum  etc.  iu 
Parenthesi  beyzufügen. 

ad  15  scheinet  mir,  Rechtszug  und  Instanz  seyen  nicht  synonym, 
sondern  Rechtszug  bezeichne  den  Ucbergaug  von  einer  Instanz  zu 
einer  weiteren.  Man  sagt  z.  ß.  vom  Hofgerichte  geht  der  Rechtszug 
ans  Oberhofgericht;  diesemnach  Uesen  sich  bey  3  Instanzen  nur  zween 
Rechtszüge  denken. 

ad  27  a  wird  dieses  wohl  sich  nur  von  Orten,  die  eine  ständige 
Besatzung  haben,  verstehen  aber  nicht  auf  einen  Ort,  durch  welchen 
nur  ein  Corps  durchpassirt  oder  wo  ein  solches  auf  Commando  z.  B. 
zur  Execution  liegt. 

ad  d.  Dieses  könnte,  glaube  ich,  hinwegbleiben,  weil  darüber 
das  Militaire  seine  Vorschriften  in  den  Kriegsartikeln  und  Ordres 
seiner  Vorgesetzten  erhält,  wenigstens  möchten  die  Fälle  der  Benig- 
nus zu  arretiren,  mit  genauerer  Beschränkung  bezeichnet  werden, 
sonst  würden  wir  alle  uns  gefallen  lassen  müssen,  von  einem  Offiziere, 
der  Schärpe  und  Ringkragen  trägt,  oder  von  einem  Unteroffizier,  der 
im  Dienste  beschäftigt  aus  einem  Hause  ins  andere  geschickt  wird, 
unter  dem  Vorwande  ihm  zugefügter  Beleidigung  in  Verhaft  genom- 
men zu  werden. 

den  12.  Mai  1808.  gez.  Herzog. 

Bemerkungen  des  Geheimen  Rats  v.  Marschall.1) 

Ad  lc.  Dass  die  modification  oder  aufhebung  der  Grundgeseze 
nicht  von  dem  blosen  Willen  des  Regenten  und  der  seine  Gewalt 
ausübenden  Diener  abhängen  solle,  das  liegt  in  der  Natur  der  Sache; 
aber  zu  weit  scheint  es  zu  führen,  wenn  sie,  wie  hier,  ausser  dem 
Fall  einer  gänzlichen  Staatsumwälzung  oder  der  (in  Anwendung  auf 
einzelne  Fälle  doch  immer  willkübrlichen)  Ausübung  der  Machtvoll- 
kommenheit unmöglich  gemacht  wird.  (Ist  dem  französischen  Unter- 
schied zwischen  Polizey  und  bürgerlichen  Strafen  gemäs  und  p.m.v. 
zu  lassen.) 

Ad  4.  1)  mit  erlaubt  bleibender  Gelegenheit  zum  Um- 
gang möchte  wegzulassen  seyn.  (Ergo  proponatur  melior  de- 
finitio.) 


*)  Karl  Wilhelm  Freiherr  Marschall  von  Biberstein,  Gebeimer  Rat  und 
Mitglied  des  Justizdepartements.  Die  am  Schlüsse  der  einzelnen  Absätze 
in  Klammern  in  Kursivschrift  stehenden  Worte  sind  die  Gegenbemerkungen 
Brauers. 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


289 


2)  Die  Polizeyliche  Gesezgebung  beschränkt  sich  nicht  blos  auf 
die  Strafe  vou  Versehen. 

3)  Der  Begriff  von  Vergehen  scheint  mir  zu  eng  zu  seyn.  (ergo 
proponatur  melier  definitiv.) 

Zu  den  angezeigten  Bestrafungszwecken  scheint  auch  das  ab- 
schickende Heispiel  zu  gehören.  (Bei  den  Verbrechen  ja:  steht  aucJt 
da  tn  V  Abscheu  Er  weckung.) 

Staatsbehörde  gesezlich  bestimmen,  (non  potest  fieri.  Dermahlen 
heisst  sie  Departement,  künßig  kann  sie  anders  heissen.) 

(ad  2  u.  3  Verba  valent  sicut  numeri.  Kamt  ein  besseres 
Wort  für  den  französischen  Ausdruck  im  Gegensaz  gegen  delit  Ver- 
gehen und  crime  Verbrechen  gefunden  werden,  pertne  licet:  aber  be- 
stimmt und  nicht  icie  bisher  vaga  muss  die  Gesezsprachc  seyn.) 

Ad  5  in  fin.  Bestätigung  des  Herkommens,  muss  sie  nicht  retro 
wirken?  (Ja:  Verbum  „behalten"  xndigitat.) 

Ad  6  ist  mir  das  Ende  unverständlich.  (Explicabo  oretenus.) 

Ad  7.  „oder  die  wider  die  Grundgeseze  anstossen",  möchte  weg- 
bleiben, da  es  mit  dem  Anfang  nicht  zu  harmoniren  scheint.  (Dis- 
sentio  et  explicabt>). 

„Auch  keine  wodurch  der  Gewinn  ....  kommen  können."  Dies 
wird  in  der  Anwendung  manchen  Schwierigkeiten  unterliegen:  z.  B. 
Frohndbefreiung  wegen  Alters  oder  Schwächlichkeit.  (Ist  damit  nicht 
beseitigt.) 

„Zweideutige  oder  dunkle  Privilegien  etc.  usque  ad  fin.  Mir 
dünkt  man  sollte  es  bey  der  allgemeinen  Regel,  dass  Privilegien,  die 
dunkel  sind,  restrictiv  zu  erklären  seyen,  ohne  distinetion  belassen, 
da  der  Grund  dieser  Regel  allgemein  ist,  (Diese  allgemeine  Hegel 
existirt  nicht,  kann  nicht  existiren.  Man  lese  nur  das  Gesas  bene- 
ficia  primipum  latissima  sunt  interpretanda  und  die  Comtnenta- 
t tonen  darüber.) 

Ad  6.  Nachsichtsbriefe  scheinen  zu  eng  definirt  zu  seyn.  Z.  B. 
dispensationen  circa  actatem,  peregrinationes  gehen  auf  eine  fort- 
laufende Reihe  von  Handlungen.  (Sie  würken  nur  auf  den  Act  der 
Heurath  oder  des  Meisterwerden,  alles  Weitere  ist  nicht  Folge  der 
Dispens,  sondern  des  Geehlicht  oder  Meister-Seyns.) 

Ad  10.  „Hintansetzung  der  Gerichtsordnung"  pon.  p.  m.  v.  Ge- 
seze.  (NimmermeJir:  nur  Hintansezung  der  Gerichtsordnung  kann 
der  Regent  vor  sich  ziehen,  jene  der  Geseze  auf  einen  vorliegenden 
Fall  nur  der  Oberrichter.) 

Ad  13.  Das  Forum,  das  durch  Liegenheit  der  Sache  begründet 
wird,  sollte,  dünkt  mir,  den  andern  Foris  vorgehen,  ohne  den  Klä- 
gern die  Wahl  zu  lassen.   (Non  capio  occasionem  moniti!) 

Ad  14.  Der  Passus  über  die  Schuldigkeit  persönlich  zu  erscheinen, 
möchte  wegzulassen  oder  die  gesezlichen  Ausnahmen  zugleich  zu  be- 
merken seyn.  (Die  gesezlichen  Ausnahmen,  die  nach  Ort  und  Zeit 
verschieden  seyn  können  und  müssen,  gehören  zur  Gerichtsordnung.) 

Ad  15.  „Ueber  den  dritten  Zug  ....  standesherrlicher".  Dies 
wird  bey  vogteypflichtigen  standesherrlichen  Städten  eine  Ausnahme 

Zeltaehr.  f.  Gwcb.  «J.  Ob«rrh.  N.  F.  VII.  2.  19 


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290 


t.  Weech. 


leiden,  wo  der  dritte  Rechtszug  an  die  Justizcanzleyeu  geht  wenn 
der  Gegenstand  des  Rechtsstreits  unter  600  fl.  beträgt.  (Wir  haben 
noch  keine,  können  keine  haben,  weü  Standesherrn  keine  Oberhoheit*- 
Acmt er  zur  weiten  Instanz  haben,  die  also  bey  ihnen  immer  an  der 
Justiz  Kanzley  sem  würde.) 

„Keine  Geringfügigkeit  ....  wollte/  Dies  könnte  leicht  Anlass 
so  verzögernden  manipnlationen  der  Sachwalter  geben.  (Abusus  non 
tollit  usum.)  gez.  v.  Marschall. 


II. 

Unterthänigster  Antrag 

die  Vollendung  der  KonstitutionsEdicte  mit  Uebergabe  des 
Entwurfs  zum  neunten  und  lezten.  ' 

Gleich  nach  der  Erscheinung  des  Rheinischen  Bundes  legte  ich 
Seiner  Königlichen  Hoheit  in  der  Anlage  A  meine  Idee  Ober  die  Not- 
wendigkeit einer  Konstitution  für  den  Badischen  Staat  und  Aber  die 
wesentlichen  Gegenstände  derselben  vor.  Höchstdieselbe  approbirten 
auch  diese  Idee  im  Ganzen  durch  die  mit  B  bezeichnet  hier  mitfol- 
gende Resolution  d.  d.  Baden  d.  27.  Okt.  1806  und  erwarteten  Vor- 
schläge, wie  die  Gegenstände  anter  mehrere  Arbeiter  zu  vertheilen 
und  dann  durch  Zuzug  mehrerer  Personen  zur  Berathung  auszu- 
führen seyn  möchten.  Der  bald  darauf  ausgebrochene  Preusische 
Krieg  und  die  durch  Verschickung  veranlasste  Minderung  der  dis- 
poniblen Personen  machte  es  unmöglich,  eine  Vertheilung  der  Arbeit 
vorzunehmen,  so  wie  die  Erfahrung  mich  längst  überzeugt  hatte, 
dass  eine  Vertheilung  unter  Mehrere  wegen  des  untrennbaren  Zu- 
sammenhangs der  Materien  ohne  Widersprüche  und  Ungleichheiten 
im  Ganzen  nicht  ausführbar  sey.  Die  inzwischen  je  mehr  und  mehr 
sich  entwickelnde  Notwendigkeit  über  einzelne  Gegenstände  zu  einer 
konstitutionellen  Bestimmung  zu  gelangen,  führte  auf  die  Idee,  die 
Konstitutionsfertigung  in  einzelne  Edikte  zu  zerschlagen  und  so  sie 
nach  und  nach  zur  Berathung  und  grossherzoglichen  Sanction  zu 
bringen,  zumal  voraussichtlich  das  Ganze  so  weitläuftig  hätte  werden 
müssen,  dass  schwer  Ihre  Königliche  Hoheit  die  bequeme  Zeit  zu 
dessen  Prüfung  würden  gefunden  haben.  So  sind  nun  nach  und  nach 
das  erste  Konstitutionsedikt  über  Kirchenverfassung, 
das  zweite  über  die  Gemeindsverfassung, 
das  dritte  über  die  Standesherrlichkeitsverfassung, 
das  vierte  über  die  Grundhei-rlichkeitsverfassung  und 
das  fünfte  über  die  Lehensverfassung  schon  erschienen, 
das  sechste  über  die  Ständeverfassung  [nemlich  über  die  ver- 
schiedenen Klassen  der  Staatsbürger  und  ihre  Rechte]  und 

das  siebente  über  die  Dienerverfassung  unterliegen  dermahlen 
der  Grossherzoglichen  Sanktion; 

das  achte  über  die  Staatsverwaltungsverfassung  wird  in  diesen 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konetitutionsedikt. 


291 


Tagen  nach  erfolgter  Berichtigung  im  Polizeydepartement  zum  Ge- 
sammtrath  übergeben  werden;  nnn  ist  noch 

das  neunte  über  die  Gewährleistung  der  Verfassung  übrig,  wel- 
ches ich  in  der  Anlage  entworfen  und  zwar  zum  Grossherzoglichen 
Staatsdepartement  vor  (sie!),  weil  dieser  Schlusstein  des  Gewölbes, 
bey  welchem  politische  Betrachtungen  die  Hauptsache  ausmachen, 
durch  dieses  an  den  vollen  Rath  gebracht  zu  werden  mir  geeignet 
scheinen  (sie!). 

Wenn  ich  mich  dabey  Qber  die  Nothwendigkeit  einer  Gewähr- 
leistung und  Qber  die  für  den  Regenten  mindest  beschwerliche  Art 
derselben  vordersamst  auf  das,  was  desfalls  in  Lit.  A  gesagt  ist,  be- 
ziehe, so  haben  die  seitdem  eingetrettenen  Tagesereignisse,  wo  der 
grosse  Staatenschöpfer  Napoleon  mit  mehreren  neuen  Staaten  auch 
neue  Konstitutionen  geschaffen  hat,  die  alle  auf  ein  Repräsentativ 
System  des  Volks  gegründet  sind,  das  unserem  gnädigsten  Herrn  mit 
Recht  sehr  widrig  ist,  die  Betrachtung  nahe  herbeigeführt,  dass  man 
Ursache  habe,  eine  vollendete  und  mit  irgend  einer  Art  Gewähr- 
leistung, ohne  welche  nach  des  Kaisers  Ausdruck  jede  Konstitution 
nur  Blendwerk  ist,  versehene  Konstitution  aufzuweisen,  wenn  man 
nicht  Gefahr  laufen  will,  eine  solche  von  fremder  Hand  und  über 
einen  der  hiesigen  Landesart  fremdartigen  Model  zugeschnitten  un- 
versehens vorgeschrieben  zu  erhalten.  Ich  habe  die  Form  derselben 
so  einfach  und  wenig  kostspielig,  als  mir  möglich  schien,  und  mit 
Vermeidung  aller  Repräsentations-Idee  errichtet  und  wünsche,  dass 
sie  des  höchsten  Beyfalls  werth  erscheine. 

Von  meiner  Eingangs  gedachten  bey  Lit.  A  liegenden  Skizze 
wird  dadurch  der  Art.  7  und  zwar  in  noch  etwas  vereinfachter  Art 
erfüllt.  Die  Art.  6  und  5  sind  in  dem  2.  3.  4.  5.  6.  7.  und  8.  Edikt 
nur  nach  einer  etwas  geänderten  Systemsordnung  ausgeführt.  Der 
Art.  4  jener  Skizze  ist  nach  den  indessen  von  mir  mit  Militärper- 
sonen umgetauschten  Ideen  und  nach  den  inzwischen  an  anderen 
Konstitutionen  gemachten  Erfahrungen  als  eigener  Artikel  verworfen 
und  nur  das  zum  Zusammenhang  der  Civilrcgierung  Wesentliche  kurz 
in  einigen  Paragraphen  des  ersten  Konstitutionsedikts  dargestellt, 
und  aus  Art.  1  ist  das  Nöthige  in  dem  sechsten  und  neunten  Edikt 
eingeführt.  Wenn  man  eine  Konstitution  in  drei  Theile  theilt,  deren 
der  eine  das  äussere  Staatsrecht  umfasst  (das  nicht  durch  Edikte, 
sondern  durch  Staatsverträge  bestimmt  wird,  welche  blos  Zeit  und 
Gelegenheit  herbey führt,  auf  die  also  dieser  Theil  auch  ausgesezt 
bleiben  muss),  in  das  innere  Staatsrecht  (welches  nun  durch  obige 
Ediktsentwürfe  vollendet  ist)  und  in  das  Familien- Stattsrecht  des  Re- 
genten, so  bleibt  nun  nur  noch  dieser  dritte  Theil  (der  in  meiner 
Skizze  Lit  A.  den  Art.  2  ausmachte)  oder  das  Grossherzogliche  Fa- 
milien-Statut einer  besonderen  Entwerfung  über,  die  ich,  als  von  dem 
übrigen  durchaus  trennbar,  in  mein  Respiciat  nicht  einschlagend  und 
durch  raeine  Vorkenntnisse  nicht  vorbereitet,  andern  überlasse,  nur 
aber  auf  ihre  dringende  Nothwendigkeit  aufmerksam  machen  muss. 
Karlsruhe  den  30.  Merz  1808.  Fr.  Brauer. 

10* 


292 


Wcech. 


Beilage  A  zur  Anzeige  Ober  die  Constitutions-Vollendung 

vom  30.  Merz  1808. 

Unterthänigste  Anzeige 
die  Notwendigkeit  einer  Constitution  betr. 

Ueber  Badens  Verfassung. 

Man  spricht  nun  schon  lange  von  der  —  allerdings  auch  immer 
not  biger  und  dringender  werdenden  —  Organisation  der  neuen  Staats- 
Maschine:  aber  an  ein  anderes  eben  so  dringendes  und  der  Zeitord- 
nung nach  jenem  vorauszuschickendes  Bedürfhiss,  nemlich  an  eine 
neue  Constitution  dieser  Staats-Maschine  scheint  noch  der  Gedanke 
nicht  zu  kommen.   Dieses  gehet  an  sich  sehr  natürlich  zu;  bisher 
war  der  Staat  constttoirt  durch  die  Reichsgeseze,  und  die  in  solchen 
bestattigte  Familienpacta,  und  diese  Constitution  hatte  ihre  Festig- 
keit und  Garantie  durch  das  mit  seiner  Reichsversammlung  vereinte 
Reichsoberhaupt.  Jezo  ist  alle  Reichsobergewalt  und  alle  Gültigkeit 
und  Kraft  der  Reichsgeseze  aufgehoben ;  aber  man  hat  sich  nicht  ge- 
wöhnt noch,  diese  Aufhebung  in  ihren  einzelnen  Folgen  sich  deutlich 
vor  Augen  zu  stellen,  und  so  denkt  man  sich  noch  immer  den  gross- 
herzoglichen Staat  als  cooititoirt,  ob  er  es  gleich  nur  dem  Schein 
nach  noch  ist.  Entsteht  nicht  ein  neues  rechtliches  Band,  das  den 
Regenten  und  die  verschiedenen  Classen  der  Unterthanen  ordentlich 
an  einander  schlinget,  so  muss  nothwendig  in  nicht  langen  Zeiträumen 
ein  Reiben  und  ein  Auseinanderfallen  der  so  verschiedenartig 
coalescirten  Theile  entstehen,  und  dann  durch  Fehden  langer  Jahr- 
hunderte und  deren  vom  Zufall  dirigirte  Ausgleichung  nach  und  nach 
wieder  eine  unsistematische  Verfassung  entstehen,  wie  die  alte 
deutsche  Landeshoheit  entstand;  oder  es  muss  ein  mächtigerer  Nach- 
bar sich  darein  schlagen,  um  jene  Reibungen  durch  Vorschrift  einer 
Konstitution  zu  beseitigen,  welches  Mittel  dann  weder  dem  Interesse 
des  Grossherzoglichen  Hauses  und  Landes  noch  der  Ehre  eines  sou- 
veränen Staats  angemessen  ist 

Die  Nothwendigkeit  einer  Constitution  für  einen  souveränen 
Staat  ist  auch  so  allgemein  anerkannt  und  gefühlt  worden,  dass  bejr 
allen  den  vielen  StaatsUmwälzungen  und  Rückwälzungen,  die  nun 
seit  anderthalb  Jahrzehnten  vor  unseren  Augen  vorüber  gegangen 
sind,  immerhin  eine  neue  Constitution  das  erste  war,  was  man  vor- 
anstellte. 

Ein  kleiner  Theil  der  Materialien  dazu  wird  nun  von  dem  Herrn 
Präsidenten  Frh.  von  Marsehall  vorbereitet,  indem  er  über  die  Ver- 
fassung der  neu  hinzugekommenen  Grafschaften  und  Herrschaften 
unterhandelt  und  demnächst  auf  die  nun  zu  erwartende  Petita  der 
Ritterschaften,  die  an  Seine  Königliche  Hoheit  kommen,  weiter  das 
Nöthige,  anpassend  an  jene  Unterhandlungen,  anzugeben  haben  wird, 
woraus  dann,  wenn  Höchstdieselben  darüber  eine  EndResolution  neh- 
men, diese  alsdann  auch  zugleich  den  Stof  zu  den  desfallsigen  Con- 
stitution Abschnitten  ausmachen  wird. 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


293 


Noch  vier  andere  Haupttheile  bleiben  übrig,  über  deren  Bearbei- 
tung noch  nichts  eingeleitet  ist. 

Ein  mahl  die  regentenamtliche  Verfassung,  die  nun  durch  die 
alte  Haus-  und  Familien-Statute  nicht  mehr  regiert  werden  kann, 
theils  weil  diese,  die  ohnehin  auf  die  Reichsverfassung  eingerichtet 
sind,  nun  in  unzähligen  Stücken  unanwendbar  werden;  theils  und 
noch  mehr,  weil  sie  ihre  bisher  durch  die  Reichsgeseze  gehabte  Gül- 
tigkeit und  durch  die  ReichsstaatsGcwalt  gehabte  Guarantie  verloren 
haben.  Ohne  deren  Constituirung  würde  selbst  die  jezige  Erb- 
bef&higung  der  Herren  Grafen  von  Hochberg  ein  völlig  bodenloser 
dem  blossen  Zufall  zur  Guarantie  heimgegebencr  Act  sein. 

Zweitens  die  Landkirchen  Verfassung:  da  alle  Verbindlichkeit 
des  Westphälischcn  Friedens  aufhört,  so  kann  ohne  neue  Religions- 
assecuration  durch  die  Grundverfassung  des  Staats  jeder  Regent  die 
Kirchen  des  I^andcs  nach  Belieben  aufheben  und  ummodeln. 

Drittens  die  Verhältnis  des  Militäreinflusses  in  die  Staatsver- 
waltung, ohne  deren  Bestimmung  unter  einem  etwa  allzueinseitig 
diesen  Stand  begünstigenden  Regenten  das  Wohl  der  Unterthanen 
zertrümmert  und  der  Grund  zum  Aufruhr  gelegt  oder,  unter  schwachen 
Regenten,  die  Armee,  wie  in  den  lezten  Jahrhunderten  der  Römi- 
schen und  in  der  Strelitzen-Epoche  der  Russischen  Monarchie,  Leben 
und  Regierung  des  Regenten  ganz  den  Militärfactionen  Preis  wer- 
den kann 

Viertens  die  Guarantie  der  Constitution,  wodurch  nemlich  der 
Gründer  des  Staats  sich  versichert,  dass  nicht  blos  der  wohldenkende 
Nachfolger  bei  der  ihm  stets  verbleibenden  Organisirung  und  Leitung 
der  Staatsmaschine  jene  Grundlagen,  worauf  der  Staat  constituirt  ist, 
immer  unverrückt  lassen  und  erhalten  werde,  sondern  dass  auch  der 
etwa  misleitete  Motive  finde,  die  ihn  im  rechten  Geleise  erhalten 
oder  dahin  zurücktreiben  und  Dritte  so  wenig  als  möglich  durch  Zu- 
falle begünstigt,  sich  eine  Verrückung  des  Staats  von  seinen  Grund- 
pfeilern und  des  Regenten  von  seiner  rechtmassigen  Regierungsge- 
waltüebung  zum  Ziel  sezen  können. 

Wie  richtig  und  wichtig  diese  Betrachtungen  seien,  dieses  wird 
für  den  näheres  Licht  empfangen,  wer  sich  die  Mühe  geben  will,  die 
beyliegende  Skizze  der  in  der  ConstitutionsUrkunde  abzuhandelnden 
Materien  und  die  dabey  zu  nehmenden  Gesichtspunkte  —  wie  sie  mir 
lebhaft  vor  dem  Auge  stehen  —  zu  erwägen,  und  wer  etwa  die  neueste 
französische  Constitution  über  das  Erbkaiserthum  samt  denen  noch 
darin  bestätigten  Artikeln  der  älteren  über  die  Verfassung  der  Re- 
publik vergleichen  will. 

Diese  vier  Punkte  sollten  also  meines  Bedünkens  jezo  gleich  sol- 
chen Röthen  von  S.  K.  H.  zur  Bearbeitung  übertragen  werden,  welche 
HochSie  desfalls  mit  dem  Zutrauen  der  Einsicht,  der  Wohlmeinen- 
heit  und  der  prompten  Vollendung  beehren,  damit  sie  alle  zu  der 
Zeit  bearbeitet  vorgelegt  werden  können,  wo  man  mit  den  Materialien 
der  Arbeit  des  Frhn.  v.  Marschall  zum  Vortrag  gefasst  ist,  um  als- 


294 


t.  Weech. 


dann  mit  jenen  in  eine  ConstitutionsUrkande  zusammengearbeitet  zu 
werden,  die  der  neuen  Organisation,  als  welche  in  ihren  Modificationen 
immer  der  Willkohr  jedes  Regenten  nach  seinem  Ermessen  über  Er- 
forderniss  der  Zeitumstände  untergeben  bleiben  mass,  zur  unwandel- 
baren Grundlage  diene,  so  lang  nicht  —  welches  Gott  stetshin  ver- 
hüten wolle  —  schwere  Weltereignisse  eine  neue  Staatsumwälzung 
[und]  mit  ihr  die  Notwendigkeit  einer  neuen  Staats-Constitution 
herbeyführen. 

Also  aus  devotester  Verehrung  niedergeschrieben. 

Carlsruhe  den  22.  September  1806.  *  Fr.  Brauer. 

Skizze 

der  wesentlichen  Theile  einer  neuen  Constitution  des  badischen  Staats. 

1)  Allgemeine  Grundverfassung. 
Ihre  Gegenstände  sind  Einheit  und  Unteilbarkeit  der  Lande 
—  monarchische  Gewalt  des  Regenten  —  Beybehaltung  des  Unter- 
schicds der  Staatsbürger  nach  dem  Herren-  Ritter-  und  Bürger-Stand 
oder  hohen  Adel  —  niederen  Adel,  und  Bürger  —  Freyheit  der  Personen 
unter  dem  Gesez.  also  keine  Knechtschaft,  vielleicht  auch  keine  Leib- 
eigenschaft, wenigstens  nicht  unter  diesem  Namen  und  nicht  mit  be- 
schwerlichen Würkungen  auf  die  Persönlichkeit  des  Unterthanen, 
aber  auch  keine  Licenz  von  Ständen  oder  Personen,  sich  dem  Staats- 
gescz  und  seiner  Auwendung  zu  entziehen;  also  Gleichheit  vor  dem 
Gesez  und  dem  Gericht  —  Sicherheit  des  Eigenthums  —  Pflichtigkeit 
zu  Staats-Auflagen,  und  ortsherrlichen  Abgaben. 

Gesichtspunkt: 
Möglichst  das  Alte,  und  wo  es  verschieden  ist,  aus  ihm  das  Beste 
bey zubehalten,  es  aber  in  seinen  Benennungen  und  Formen  dem  Zeit- 
geist anzupassen,  der  nicht  mehr  alles  tragen  kann,  was  er  sonst 
trug,  aber  gar  leicht  sich  mit  Worten  statt  Sachen  sättigen  lässt. 

2)  Verhältnisse  des  Regenten. 
Gegenstände:  Gelangung  zur  Regierung  nach  dem  Recht  der 
Erstgeburt  für  die  männliche  Descendenz  beeder  Ehen  S.  K.  H.  — 
Eröfnung  des  RegierungsAntritts  (ob  nur  durch  Tod  oder  auch  durch 
RegierungsUntähigkeit)  —  Art  desselben  (ob  nur  durch  Huldigungs- 
einnahme auf  die  Constitution  oder  auch  durch  regentenaratliche  Ge- 
genversicherungen auf  deren  Festhaltung)  —  Alter  zu  deren  Selbst- 
führung —  Vormundschaft  über  die  Person  des  minderjährigen  Re- 
genten —  Regentschaft  über  die  Lande  desselben  —  Verhältnisse  der 
FamilienGlieder  zu  ihm  —  Deputate  der  Prinzen  des  Hauses  —  Aus- 
steuer und  Unterhalt  der  Prinzessinnen  —  Testirungs-  und  Adoptions- 
Befugnisse  und  Formen  für  den  Regenten  (ob  und  wie  weit  eine 
oder  die  andre  ihm  zustehn)  —  Regierungsfolge  nach  Abgang  alles 
Mannsstamms  (ob  den  Töchtern  und  nach  welcher  Ordnung  sodann). 

Gesichtspunkte: 
Beybehaltung  dessen  aus  den  Familienstatuten,  was  noch  in  der 


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Dm  a<  hte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


neuen  Ordnung  der  Dinge  anwendbar  ist,  mit  Umgehung  alles  dessen, 
was  in  einen  souveränen,  keinem  gemeinen  oder  positiven  Recht  un- 
terliegenden Staat  nicht  passt  (z.  E.  Verzicht  der  Töchter  bis  auf 
den  ledigen  Anfall,  ReichsAusträge,  Fideicomissbenennung  für  das 
StaatsEigenthum  u.  s.  w.)  oder  dessen,  was  nach  Cassirung  eines 
Oberhaupts  dem  Regenten  für  sein  Ansehen  oder  seine  Rechte  ge- 
fahrlich werden  kann  (z.  E.  der  Theilnahme  der  Mutter  an  der  Lan- 
desRegentschaft,  der  Theilnahme  des  Landesregenten  an  der  persön- 
lichen Vormundschaft,  der  vorbestimmten  Widmung  der  Regentschaft 
für  den  ältesten  Agnaten,  zu  mahl  für  Fälle  von  Gemüthsschwächc 
und  daher  rührender  RegierungsUnfähigkeit). 

3)  Verhältniss  der  Religionen  und  Kirchen  zum  Staat. 
Gegenstände:  Die  persönliche  Religionsfreyheit  —  die  Ver- 
samlungsfreyheit  in  Bethäusern  oder  Kirchen  —  die  Rechte  am  alten 
Kirchengut  —  die  Widmung  neuen  Kirchengutes  —  die  Directiv- 
befugnis  der  Kirchengewalt  —  die  Subjection  derselben  unter  die 
Staatsgewalt  —  die  Freyheit  und  Unterwürfigkeit  der  Kirchendiener 
—  die  Freyheit  und  Unterwürfigkeit  der  kirchlichen  Gesellschafts- 
handlungen. 

Gesichtspunkte: 
Keinem,  dass  er  seiner  Privat-Ueberzeugung  folge,  zu  wehren, 
aber  auch  keinen ,  dass  er  andre  darinn  störe,  oder  vom  Staat  dafür 
positive  Unterstützung  verlange,  die  nicht  in  der  Verfassung  besteht, 
zu  berechtigen.  Alle  alte  Streitigkeiten,  die  nicht  anhängig  sind,  ab-, 
diese  lezteren  nach  Principien  der  Billigkeit  und  des  dermahlig 
grösseren  Staatsvortheils  durch-zuschneiden,  nachmals  aber  ein  un- 
wandelbares uti  possidetis  für  das  Kirchengut  aufzustellen  —  Unge- 
mischte Orte  ungemischt  zu  erhalten  —  Keine  Jurisdiction  in  Ehe- 
und  Kirchensachen,  so  viel  davon  aufs  Äussere  und  Zeitliche  Bezug, 
einem  landesherrlichen  oder  nicht  landesherrlichen  Kirchen-Collegio 
zu  gestatten,  aber  ihm  zur  Dienstpolizey  über  die  Diener  und  zur 
Religions-  und  Sitten-Polizey  über  die  Bürger  freye  Hand  zu  lassen; 
auch  da  jedoch  keinerley  Gewaltshandlung  ohne  Staats-Einsicht  und 
Billigung  zur  Verkündigung  und  zum  Vollzug  kommen  zu  lassen  — 
Keinen  Religionsbedrückungen  der  Staatsgewalt,  die  persönliche 
Ueberzeugung  des  Regenten  sey,  welche  sie  wolle,  Plaz  zu  lassen. 

4)  Verhältnis  der  bewaffneten  Macht: 

Gegenstände:  Absolute  Abhängigkeit  vom  Regenten,  durch 
keine  Constitutions-Säze  beschränkt  —  absolute  Unabhängigkeit  von 
jeder  höheren  oder  niederen,  nicht  militärischen  Staatsstelle  —  abso- 
lute Unfähigkeit  aller  höheren  oder  niederen  Civildiener  mit  Bey- 
behaltung  eines  directiven  oder  executiven  Civildienstes,  eine  Militär- 
charge zu  begleiten  und  umgekehrt;  —  Errichtung  einer  von  der 
Militär-Influenz  ganz  freyen  bewaffneten  Polizeywache  zur  inneren 
Sicherheit  gegen  rechtlose  oder  der  Rechtsordnung  sich  entziehende 
Menschen  oder  Gewalten,  mithin  völlige  Trennung  des  Zwecks  der 


296  t.  Weech. 

äusseren  Sicherheit  durch  die  regulirte  und  der  inneren  durch  die 
poüzeyliche  bewaffnete  Macht  -  Bestimmung  der  absolut  freyen 
Stände  und  Personen  (Effectivfreye  gehören  nur  in  das  Cantonsregle- 
ment  als  einen  Theil  der  Organisationsgesetze)  -  Bestimmung  der 
Forderungsrechte  an  die  Unterthanen  im  allgemeinen,  z.  E.  Quartier- 
last, Lieferungen,  Frohnden  (die  Art  der  Leitung  und  die  Modifi- 
cationen  der  Rechtsausübung  gehören  zu  den  organischen  Gesetzen). 

Gesichtspunkte: 
Das  Militär  muss  durch  nichts  im  Staat  gehindert  werden  können, 
den  Willen  des  Regenten  zu  vollziehen;  das  Militär  muss  aber  auch 
nirgends  m  die  Lage  kommen,  den  AVillen  des  Regenten  lenken  zu 
können,  oder  aber  gar  seiner  Anordnung  sich  wtirksam  zu  wider- 
sezen,  und  die  Staatsverwaltung  nach  seinem  Sinn  zu  lenken,  oder 
die  Staatsgewalt  in  seine  Hände  zu  bringen.  Das  Militär  muss  aber 
seine  Untergebene  eine  durch  niemanden  als  den  Regenten  be- 
schränkte Willkühr  haben;  aber  gar  keine  darüber,  wer  aus  dem 
uurgerstand  sein  Untergebener  werden  soll;  hier  dürfen  nur  die  Ge- 
seze  die  Pflicht  und  die  Militärbehörde  die  Tauglichkeit,  Mos 
aber  die  Civilbehörde  die  Auswahl  bestimmen,  wenn  ein  für  den 
Kriegszweck  solides,  für  den  Staatszweck  unschädliches  und  für 
den  Regenten  ungefährliches  Fundament  zu  einem  kriegerischen 
Staat  —  wie  nun  einmahl  der  Badische  seyn  muss  —  gelegt  wer- 
den soll. 

5)  Bestimmung  der  unveräusserlichen  Staatsrechte 

[SouveränetätsAusflttsse]. 
Gegenstand:  Aufstellung  der  bewaffneten  Kriegs-  oder  Polizey- 
Macnt  -  Verhandlungen  über  Staatsinteressen  mit  auswärtigen  im 
Krieg-  und  Friedenstand  -  Gesezgebende  Gewalt  -  Erteilung  et- 
icher  der  obersten  Staatswürden  -  Obergerichtsbarkeit  -  Oberherr- 
lichkeit  (darunter  verstehe  ich  das  Recht,  ohne  weitere  Rechenschaft 
schuldig  zu  seyn,  die  Leitung  der  Bürger  zum  Staatszweck  zu  be- 
sorgen) —  Recht  der  Auflagen  (darunter  verstehe  ich  das  Recht, 
wandelbare,  nur  durch  das  Bedürfniss  ihr  jährliches  Mass  erhaltende 
Entrichtungen  an  den  Unterthanen  zu  fordern)  —  Pflicht  in  Absicht 
anderer  Staatsschulden  und  Staatseinnahmen  (hier  wird  das  schon 
vorgelegte  Statut  alles  hieher  gehörige  erschöpfen)  -  Oberlehenherr- 
lichkeit —  Geistliche  Hoheit. 

Gesichtspunkte: 
Alles  muss  hier  so  gefasst  werden,  dass  es  nur  als  Erklärung 
der  für  den  Souverän  streitenden  Regel  erscheine  und  seine  An- 
wendung ohne  Einschränkung  linde,  wo  und  so  weit  nicht  ein  Staats- 
bürger oder  Einsasse  eine  durch  die  Verfassung  zu  Stand  gekommeue 
oder  geschüzte  Einschränkung  beweist. 

6)  Verhältnisse  der  veräusserlichen  Staatsrechte. 

[HoheitsAusflüssc.] 
Gegenstände:  Mittelgerichtsbarkeit  —  Untergerichtsbarkeit  — 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt 


•297 


Standesherrlichkeit  (d.  i.  Polizcygewalt  des  mit  Mittelgerichtsbarkeit 
beliehenen  I^ndsassen  des  Herrenstandes)  —  Ortsherrlichkeit  (d.  i. 
Polizeygewalt  der  nur  mit  Untergerichtsbarkeit  Beliehenen,  beede 
mit  l'nterordnung  unter  die  Oberherrlichkeit)  -■  Lehenherrlichkeit 
(mit  Ausschluss  aller  nur  aus  StaatsUebertragung  auszuübenden  Rechte, 
die  künftig  nur  vom  Regenten  zu  Lehen  gehen)  —  Recht  der  Ab- 
gaben (oder  ständiger  Erhebung  der  lindes-  und  Ortsherren)  — 
Kirchenvogtcy  (oder  Schutz  der  Kirchengesellschaftcu  bey  den  ver- 
fassungsmäsigen  Rechten  und  Einkünften). 

Gcsichtspuncte: 

Rechte,  die  bey  ordentlicher  Ausübung  wenig  oder  nichts  ein- 
tragen, aber  leicht  durch  Misbrauch  Einnahmequellen  werden  können, 
müssen  nicht  verliehen  werden;  kein  Recht  muss  so  begeben  werden, 
dass  nicht  der  Regent  nach  Relieben  durch  ausserordentliche  Visi- 
tationen so  gut,  als  im  Weg  der  ordentlichen  Staatsverwaltung 
sich  von  der  ordnungsmäsigen  Anwendung  desselben  versichern  könne 
—  Jurisdiction  inuss  niemand  erhalten,  wer  nicht  so  viele  seiner  Orts- 
herrlichkeit  untergebene,  nahe  beysammenlicgende  Orte  besizt,  dass 
er  (um  l'ntergerichtsreehte  auszuüben)  einen  eignen  nothdürftig  be- 
soldeten, von  ihm  nach  einmal  geschehener  Anstellung  unabhängigen 
Justitiar,  (oder  um  MittelKcriehtsharkeit  auszuüben)  ein  von  den 
rechtsverstäudigen  Mitgliedern,  tlio  eigens  dafür  angestellt  und  be- 
soldet sind,  beseztes  Gericht  halte  —  Jurisdiction  und  Ortsherrlich- 
keit muss  nicht  für  eigen,  sondern  blos  lehensweise  von  Privatper- 
sonen bese-sen  werden;  sie  kann  solchen  nie  über  Ortschaften,  die 
Städkrecht  haben,  hinwiederum  aber  auch  keinen  Städten  über  an- 
dere Gemeinden  zustehen  die  Lehenbarkeit  muss  nie  die  mit  der 
Ortsherrlichkeit  verbundenen,  aber  von  jedem  Privatmann  auch  ohne 
sie  beziehbaren  Renten  und  Güter  an  sich  ziehen,  wo  sie  nicht  vor- 
hin lehenbar  waren,  mithin  nicht  das  PrivatEigentbum  der  jezigen 
Besizer  beschränken:  die  Ortsherren  dürfen  nicht  den  Bezirks-, 
sondern  nur  den  Provinzvorstehern  untergeben  seyn,  müssen  ihnen 
aber  einzeln  zur  Rede  stehen  und  dürfen  in  Absicht  auf  ihre  be- 
sitzende veränderlichen  Staatsrechte  keine  Gesellschaften  formtreu. 

1)  Garantie  der  Staatsverfassung: 

Gegenstände:  Wer  soll  der  Wächter  über  solche  seyn?  wie 
soll  dessen  Aufmerksamkeit  verfassungsmäsig  angeregt  werden?  - 
wie  soll  er  würken  können?  woher  soll  seine  Würksamkeit  Nach- 
druck erlangen? 

Gesichtspunkte: 

Die  Gewöhrleistung  muss  nie  den  Staat  in  ein  mit  seinen  Bundes- 
pflichten collidirendes  Interesse  verwickeln  (Ausschliessung  fremder 
Guarants):  sie  muss  nie  zu  einer  fremden  Oberherrschaft  Anlas  wer- 
den können  (Ausschliessung  der  rheinischen  Bundesversammlung  und 
ihres  Protektors):  sie  muss  nie  dem  Regenten  einen  Damm  in  der 
organischen  Leitung  der  Maschine  entgegensezen  und  ein  ihm  ent- 


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▼  .  Weech. 


gegenstehendes  Interesse  gründen  (Ausschliessung  von  Reichs-  oder 
Land-Ständen) :  sie  muss  aber  doch  auf  begebende  Fälle,  wo  die  Re- 
gierung raisleitet  oder  von  unberechtigten  Zugriffen  gefährdet  ist, 
auf  eine  der  Souveränetät  unnachtheilige  Art  einschreiten  können 
(Aufstellung  eines  auf  die  Landesverfassung  anpassenden  Erhaltungs- 
Senats). 

Beilage  B.  zur  Anzeige  Ober  die  Constitutions-Vollendung 

vom  30.  März  1808. 

Baden  den  27*»  Oktober  1806. 

Seine  Königliche  Hoheit  haben  Sich  die  Anzeige  des  Herrn  Ge- 
heimen Raths  Braner  Qber  die  Notwendigkeit  einer  neuen  Constitution 
des  Badischen  Staates  d.  d.  Carlsruhe  d.  22"*«"  Oktbr.  (sie !)  1806  nebst  der 
anliegenden  Skizze  der  wesentlichen  Theile  derselben  —  unterthänigst 
vorlegen  lassen  und  Sich  von  der  Notbwendigkeit  der  Entwerfung 
einer  solchen  Constitution  überzeugt.  Höchstdieselben  erwarten  da- 
her vordersamst  noch,  theils  die  unterthänigste  Anzeige  derjenigen 
Gegenstände,  deren  Bearbeitung  der  Herr  Geheime  Rath  Brauer 
selbst  übernehmen  will,  theils  aber  auch  gutachtlichen  Vorschlag  sol- 
cher Räthe,  welche  zu  Ausarbeitung  der  übrigen  Gegenstände  in  aller 
Hinsicht  für  geeignet  geachtet  werden,  und  ohne  Benachtheilung  an- 
derer wichtiger  DienstGcschäfte  sich  dieser  Ausarbeitung  in  der  ge- 
hörigen Zeit  unterziehen  könnten  —  um  aus  den  vorgeschlagenen 
Personen  hernachmals  zu  wählen. 

Was  sodann  die  in  der  beyliegenden  Skizze  benannten  Gegen- 
stände betrifft  ,  so  haben  Sich  Höchstdieselben  vorläufig  dahin  ge- 
äussert, dass  nach  der  angegebenen  Ansicht  in  Ihren  neuern  Staaten 
sowenig  als  in  den  alten  weder  Knechtschaft,  noch  Leibeigenschaft 
stattfinden  solle. 

Im  allgemeinen  aber  haben  Serenissimus  zu  äussern  geruhet, 
über  den  gevertigten  Entwurf  der  neuen  Constitution  würden  seiner 
Zeit,  vor  Ertheilang  der  Sanction,  auch  Personen  aus  andern  Ständeu 
zu  hören  seyn;  und  erwarteten  sie  übrigens  nunmehr  vordersamst 
die  oben  erforderte  Anzeige  und  Vorschläge. 

(gez.)  Placet  Carl  Friderich. 

Vi«  J.  Weiss. 

Neuntes  und  leztes  Konstitutionsedikt 
über  die  Gewährleistung  der  Staatsverfassung. 

C.  Fr. 

Nachdem  die  göttliche  Vorsehung  vordersamst  durch  den  Lüne- 
viller  Frieden  vom  19.  Febr.  1801  jenen  Theil  Unsrer  alten  Stamm- 
lande, der  auf  dem  linken  RheinUfer  liegt,  Unserer  Regierungsob- 
sorge entzogen,  nachmals  aber  zuerst  durch  den  Reichs-Deputations- 
Recess  vom  25.  Febr.  d.  J.  1803,  sodann  durch  den  Pressburger  Frie- 
den vom  26.  Dezemb.  d.  J.  1805,  endlich  durch  den  Rheinischen 


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Das  achte  und  neunte  badiHche  Konstitutionsedikt. 


299 


Bundesvertrag  vom  12.  Juli  1806  mittelst  der  wohlwollenden  Vor- 
sorge Sr.  Majestät  des  Kaisers  von  Frankreich,  Königs  von  Italien 
und  Beschützer  des  Rheinischen  Bundes  einen  weit  ansehnlicheren 
Zuwachs  an  Landen  auf  der  rechten  Rbeinseite  Unserer  Staatsver- 
waltung untergeben  hat.  welche  sich  nun  in  Unserer  Hand  unter 
der  Benennung  des  Grossherzogthums  Baden  zu  einem  untheilbaren 
souveränen  Staat  vereinigt  finden,  dessen  Regierung  nach  Primo- 
genitur-Erbrecht  Uns  und  Unserer  ehelichen  männlichen  Nachkom- 
menschaft zusteht:  so  Hessen  Wir  es  Unsere  erste  Sorgfalt  seyn,  die- 
jenige StaatsEinrichtungen  zu  treffen,  welche  auf  das  eheste  die  Lei- 
tung des  Ganzen  zu  einem  in  einander  greifenden  Gang  zu  bringen 
vermöchten.  Neben  andern  desfalsigen  VerfassungsAnordnungen,  wo- 
durch das  Land  in  Provinzen  und  Bezirke  abgetheilt  und  die  untere 
und  mittlere  Rechts-  und  Polizey- Verwaltung  biss  auf  Aenderung  so 
bestimmt  wurden,  wie  es  damals  für  ein  zweckgemässes  Zusammen- 
greifen am  vortheilhaftesten  erschien,  bestimmten  Wir  auch  zu  Un- 
sern  Ratgebern  und  zum  Theil  Stellvertretern  in  der  obersten  Lei- 
tung der  Staatsgeschäfte  mittelst  Edicts  vom  20.  Mai  1807  ein  in  vier 
Abtheilungen  oder  Departements  handelndes  und  nach  Beschaffenheit 
der  Fälle  in  vollem  Rath,  in  General-  oder  Special-Konferenzen  be- 
ratschlagendes Ministerium  oder  Geheime-Rats-Kollegium,  so  wie 
durch  Edict  vom  6.  Mai  1807  ein  in  zwei  Kammern  getheiltes  und 
je  nach  Beschaffenheit  der  Sachen  im  vollen  Rat  oder  in  solchen 
Kammern  handelndes  Oberhofgericht,  welchen  obgedachten,  dieser 
Urkunde  in  beglaubten  Abschriften  angehängten  Verfassungs- Vor- 
schriften Wir  nun  nach  denen  inzwischen  versuchten  Erfahrungen 
gleiche  grundgesezliche  Kraft  beylegen,  als  ob  sie  hier  namentlich 
eingerückt  und  wiederhohlt  worden  wären.  Nächst  diesem  Hessen 
Wir  als  dermahlig  einziger  Ahnherr  Unseres  ganzen  Stammes  zugleich 
kraft  der  in  Unserer  Person  vereinten  Obrystherrlichen  und  stamm- 
hauptlichen  Gewalt  Uns  angelegen  sein,  nach  und  nach,  wie  Zeit  und 
Umstände  es  gestatteten,  in  acht  besonderen,  der  gegenwärtigen  Ur- 
kunde vorausgegangenen  KonstitutionsEdicten  jeneSäze  auszusprechen, 
welche  die  ständige  und  unwandelbare  Verhältnisse  zwischen  Kirche 
und  Staat,  zwischen  den  verschiedenen  Klassen  der  Staatsbürger 
unter  sich  sowohl,  als  gegen  Unsere  höchste  Staatsgewalt,  endlich 
zwischen  den  Berechtigungen,  auch  Gegen-  und  "Wechsel würkungen 
der  verschiedenen  Zweige  der  Obristhoheitlichen  Gewalt  zu  ordnen 
vermögen.  Nun  bleibt  Uns  nur  noch  übrig,  für  Unsere  Angehörigen 
das  Vertrauen  landesväterlich  zu  begründen,  dass  alle  diese  für  un- 
wandelbar erklärte  Grenzscheidungen  auch  ebenso  unverrükt  jeder 
Zeit  werden  beobachtet  werden.  Zu  diesem  Ende  finden  wir  nöthig, 
durch  gegenwärtiges  neuntes  Grundgesez,  das  den  Schluss  Unserer 
Staats-Konstitution  und  in  Verbindung  mit  den  acht  früheren  und 
der  Rheinischen  Bundesacte  die  ganze  Verfassung  Unseres  Staates 
bestimmt,  die  Gewährleistung  der  Staatsverfassung  ausführlich 
zu  ordnen  und  festzusezen,  wie  hier  nachgeschrieben  ist: 

1)  Die  Hauptstüze  der  Beruhigung  und  des  Zutrauens  Unserer 


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300 


Weech. 


Unterthanen  ruhet  auf  dein  Glauben  an  die  von  Unserem  Lande  biss 
hieher  so  vielfach  und  so  auffallend  erfahrene  gnädige  Regierung 
Gottes,  deren  Wir  auch  für  alle  Zukunft  in  getroster  Ergebung  Uns, 
Unsre  grossherzogliche  Familie,  auch  Unsre  Lande,  Leute  und  Unter- 
thanen zu  besonderem  Schuz  und  Schirm  empfehlen:  nächst  diesem 
haben  sie  solche  in  der  Rechnung  auf  Vatterliebe  und  Regenten- 
tugenden Unserer  Nachfolger  in  der  Regierung  zu  begründen,  und 
diese  Rechnung  mag  um  so  sicherer  gezogen  werden,  je  klarer  ihnen 
die  in  Unsrer  langjährigen  Regierung  vielfach  bestätigt  erschienene 
Wahrheit  einleuchten  wird,  dass  nur  Beschränkung  eigener  Wünsche 
und  Annehmlichkeiten  zum  Resten  der  GesamtWohlfart  des  Landes 
dem  Regenten  Achtung  im  Ausland  und  Liebe  im  Innland  sichern, 
und  ihm  durch  stürmische  Zeiten  und  drückende  Weltlagen  glücklich 
hindurchhelfen;  und  je  mehr  dieser  Wahrheit  nun  durch  den  Rheini- 
schen Rund  eine  in  das  Partikular- Interesse  des  Regenten,  wie  in 
das  allgemeine  des  Staates  gleich  tief  eingreifende  Triebfeder  bey- 
gesellt  worden  ist,  als  welcher  Bund  jedem  Bundesstaat  die  Aussicht 
zeigt,  dass  sein  WürkungsKreys  nicht  blos  vereinzelt  werde  betrachtet, 
sondern  nach  den  in  einander  fliessenden  Folgen  der  vielseitigen  Be- 
rührung werde  beurtheilt  werden,  und  dass  er  somit  nur  insoweit 
frey  und  souverän  bleiben  könne,  als  der  Regent  desselben  seine 
Handlungen  in  den  Schranken  der  Ordnung  und  der  Gesezlichkeit 
genau  einzuhalten  selbst  sich  befleissigt. 

2)  Inzwischen  würde  (wie  Unsere  eigenen  langjährigen  Regicruugs- 
Erfahrungen  Uns  belehren)  dieses  mit  Recht  bey  Unseren  Unter- 
thanen vorauszusezende  Zutrauen  doch  nach  dem  Gang  der  mensch- 
lichen Gemüthsemptindungen  nicht  auf  die  Dauer  feststehen,  wenn 
Wir  nicht  eine  solche  Üeratungs-  und  Erörterungs-Art  derjenigen 
Angelegenheiten,  welche  die  Grundverfassung  Unseres  Grossherzog- 
thums unmittelbar  berühren,  festsezen  würden,  womit  Wir  und  unsere 
RegierungsNachfolger  gegen  Unterlegung  solcher  ansichten  gesichert 
bleiben,  die  Irrthum  oder  Leidenschaftlichkeit  misleitet  und  in  einen 
falschen  Sehpunkt  gestellt  haben  möchte,  um  vom  Regenten  Er- 
schliessungen zu  erwürken.  die  Er  bei  Vorlegung  einer  richtigen 
Uebersicht  seiner  Regenten-Pflicht  und  Ehre  unangemessen  würde 
erachtet  haben.  Deswegen  bestimmen  Wir  Unser  Ministerium  und 
Oberhofgericht  zu  Wächtern  und  Gewährleistern  der  Grundverfassung 
Unseres  Grossherzogthums;  beede  iu  der  Masse,  dass  nichts,  was  auf 
die  Konstitution  Bezug  hat,  zu  Kräften  erwachsen  könne,  es  sey  denn 
je  nach  der  Verschiedenheit  des  Falls  im  Departement  vorbereitet, 
im  vollen  Rath  oder  einer  GeneralKonferenz  begutachtet  und  so  mit 
aller  Sachkenntniss  und  Urtheilsreife  von  dem  Regenten  gebilligt 
oder  befohlen  worden,  habe  hiernächst  gegen  etwaige  statthafte  Ge- 
genreden einzelner  Widersacher,  wo  deren  auftreten,  den  Sieg  vor 
dem  Oberhofgericht  als  Verwalter  der  obristrichterlichen  Gerechtig- 
keit sPflege  davongetragen  und  seye  also  von  solchem  zu  Recht  er- 
kannt worden. 

3)  Jene  Berathung  und  Rechtsweisung  über  Anstände,  welche  sich 


Das  achte  und  nennte  badische  Konstitutionsedikt 


301 


in  KonstitutionsAngelegenheiten  ergeben,  fordert  jedoch  ihre  festen 
und  genau  bestimmten  Formen,  damit  sich  niemals  eigene  Willkflhr 
und  Behaglichkeit  Einzelner  Räthe.  Diener  oder  Untcrthanen  unter 
dem  blossen  Vorwande  des  gemeinen  Wohls  dem  Regenten  gegenüber- 
stellen und  seinen  wohlgemeinten  Staatsbeschlüssen  Hindernisse  in 
den  Weg  legen  können,  welche  Formen  nach  den  verschiedenen  Ver- 
hältnissen, unter  welchen  die  Anstände  sich  erheben,  allerdings  ver- 
schieden sein  müssen  und  die  Wir  nunmehr  —  eingedenck  der  in 
Obenangezogenem  Edikt  über  die  OberhofgerichtsVerfassung  im  sechs- 
ten Artikel  unter  dem  Buchstaben  c  gegebenen  Zusage  —  festsezen 
und  damit  denen  dort  nur  im  Vorübergehen  und  zunächst  nur  in 
Bezug  auf  Standes-  und  Grundherrn  berührten  Konstitutionssachen 
ihre  allgemeine  auf  alle  betheiligten  Staatsbürger  anwendbare  Be- 
stimmung geben  wollen. 

4)  Würden  zwey  Staatsbürger  unter  einander,  ingleichen  Einer 
oder  der  Andre  mit  Unseren  Fisciverwaltern  und  Vertretern  in  Streit 
gerathen  über  Rechte,  die  der  eine  Theil  mit  Widerspruch  des  An- 
dern aus  der  Sammlung  der  Grundgeseze  für  sich  herleiten  zu  können 
vermeinte,  so  wird  dadurch  allein  in  der  Regel  noch  keine  Konsti- 
tutionssache begründet,  indem  häufig  dabey  nur  das  Faktum  und 
dessen  Beurtheilung  im  Streit  liegt,  ob  nemlich  dasselbe  so  geartet 
sey,  dass  diese  oder  jene  an  sich  unzwcydeutige  Konstitutionsstelle 
es  mit  unter  sich  begreife.  In  einem  solchen  Falle,  wo  zunächst  nur 
die  Aufklärung  und  Feststellung  des  eigentlichen  rechtlichen  Frage- 
punckts  Vorwurf  des  Streits  ist,  bleibt  solcher  noch  in  der  Klasse 
der  gemeinen  Rechtsstrittigkeiten  liegen  und  muss  gleich  allen  übri- 
gen bürgerlichen  Strittigkeiten  gütlich  oder  rechtlich  ausgetragen 
und  in  lezterem  Fall  vor  jenen  Richter  gebracht  werden,  welchem 
die  allgemeinen  Regeln  über  die  Rechtsbehörigkeit  sie  zuweisen,  muss 
auch  von  diesem  nach  den  nemlichen  Normen,  wie  andere  bürgerliche 
Streitsachen  verhandelt  und  entschieden,  sofort  nach  Erledigung  der 
etwa  dazwischen  trettenden  zulässigen  Rechtsmittel  und  Rechtszttge 
zu  Ende  gebracht  werden.  Solche  Sachen  haben  vor  andern  Rechts- 
Sachen  nichts  voraus,  als  gemäs  des  achten  KonstitutionsEdicts  Art.  . . 
das,  dass  derjenige,  der  durch  den  Richterspruch  sich  beschwert  er- 
achtet, wenn  er  diese  Beschwerde  darauf  begründen  kann  und  will, 
dass  der  Richter  eine  einschlagende  Konstitutionsstelle  entweder  in 
einem  andern  Sinn  genommen  habe,  als  der  ihm  der  Richtige  dünkt, 
oder  dass  er  sie  auf  einen  Fall,  wie  der  seinige  doch  vom  Richter 
selbst  erfunden  worden  sey,  nicht  anwendbar  erachte,  er  die  Sache 
zur  Erledigung  des  unmittelbar  höheren  Richters  mit  der  Nichtig- 
keitsklage sowohl,  als  der  Berufung  bringen  kann,  wenn  gleich  der 
eigene  Werth  der  Sache  ausser  dieser  Beziehung  dazu  nicht  geeignet 
wäre,  da  das  hinzukommende  Interesse  der  Aufrechterhaltung  einer 
grundgcsezlichen  Befugnis,  als  eines  Gegenstandes  von  unschätzbarem 
Werth  hier  den  Hauptbestimmungsgrund  abgeben  muss.  In  dem 
zweiten  Zug,  wohin  sie  alsdann  gelangt,  wird  sie  durch  ein  so  ge- 
artetes RechtsMittel  nun  erst  zu  einer  KonstitutionsSache. 


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t.  Weech. 


5)  Sobald  nemlich  entweder  schon  gleich  in  der  Verhandlang  vor 
dem  ersten  Richter,  oder  aber,  wenn  dieses  hier  der  Fall  nicht  war, 
auf  vorgedachte  Weise  im  zweiten  Zug  durch  die  Natur  der  Be- 
schwerdeführung eine  Sache  sich  so  stellt,  dass  der  Richter  befindet, 
der  Hauptknoten  komme  auf  eine  zwischen  den  Parthieen  bestrittene 
Vorfrage  an,  ob  eine  Konstitutionsstelle  in  der  einen  oder  der  andern 
von  zweyen  durch  die  Parthieen  ihr  zugemessenen  Deutungen  zu  nehmen 
sey,  oder  ob  ein  Fall,  wie  der  vorliegende  nach  der  einstimmigen 
Ansicht  der  Thatsachen  erscheinet,  unter  die  von  dem  Grundgesez 
umfassten  Fälle  gehöre:  so  erwächst  die  Vorfrage  zur  Konsti  tutions 
Sache,  die  allein  der  volle  Rath  des  Oberhofgerichts  entscheiden 
kann.  Der  Richter,  vor  dem  sie  hängt,  oder  die  Kammer  des  Ober- 
hofgerichtes, vor  deren  sich  dieses  ergäbe,  muss  alsdann  alles  Ver- 
fahren, das  etwa  zur  Aufklärung  und  zum  Beweise  der  Thatsachen, 
der  Klagen,  Einreden  und  Gegenreden  übrigens  nöthig  seyn  kann, 
bis  zur  Erledigung  jener  Vortrage  einstellen.  Diese  Erledigung  selbst 
leitet  er  zugleich  dadurch  ein.  dass  er  einen  Aufsaz  der  strittigen 
Vorfrage  und  der  beederseitigen  Gründe  ohne  Benennung  der  Par- 
thieen, zwischen  welchen  sie  verhandelt  worden  ist,  fertigt,  ihn  bee- 
den  Theilen  zur  Erinneruug  dessen,  was  sie  etwa  an  der  Richtigkeit 
oder  Vollständigkeit  auszusezen  fänden,  vorlegt  und  nach  deren  allen- 
falls erheblich  gefundenen  Angaben  ihn  berichtigt,  sodann  mit  einem 
Bericht  und  Bitte  um  grundgesezliche  Rechtsweisung  ihn  an  das  Ober- 
hofgericht absendet.  Dieses,  sobald  es  ihn  empfängt,  muss  ihn  ab- 
schriftlich dem  Krouanwald  mittheilen  (wozu  jederzeit  einer  der  im 
Gesezfach  bey  dem  Justizdepartement  arbeitenden  Räthe  oder  Re- 
ferendarien ständig  ernannt  und  dem  Oberhofgericht  bekannt  gemacht 
seyn  muss,  der  für  dergleichen  Sachen  der  Fürsprecher  der  Staats- 
Regierung  ebenso  sey,  wie  es  die  Kammeran Wälde  für  den  Fiskus 
sind).  Dieser  soll  darüber  die  Ansicht  dessen,  was  die  StaatsRe- 
gierung  nach  dem  Zusammenhang  und  Zweck  des  Gesezes  für  Recht 
hierin  ansehe,  in  der  ObergerichtsOrdnungsmäsigen  Frist  dem  Ober- 
hofgericht vortragen,  nachdem  er  darüber  die  nüthige  Kommunikation 
mit  den  Kronanwäldeu  sännntlicher  Provinzgerichte  gepflogen  und 
darauf  seine  Instruirung  von  der  Staatsregierung  erbetten,  erlangt 
oder  in  gesezlicher  Frist  vergebens  erwartet  hat.  Von  jenem  Auf- 
saz und  dieser  Ansicht  muss  nachmals  das  Oberhofgericht  in  vollem 
Rath  Kenntniss  nehmen,  darüber  ordnungsmäßig  rathschlagen  und 
nach  einer  absoluten  Stimmenmehrheit,  sofern  nicht  einmüthige 
Stimmen  fallen,  sich  entscheiden,  folglich,  solange  nur  durch  eine 
Theilung  der  Stimmenden  in  mehr  als  zwey  Meinungen  eine  relative 
Stimmenmehrheit  sich  ergiebt,  so  weit  darüber  durch  nähere  Be- 
sprechung sich  wechselseitig  aufklären  und  annähern,  biss  eine  ab- 
solute Mehrheit  erscheint.  Jene  Entscheidung  kann  niemals  in  die 
Bestimmung  der  Anwendung  des  Rechts  auf  den  vorgelegten  Fall 
eingehen,  sondern  nur  aussprechen,  ob  ein  Fall  der  vorgelegten  An 
unter  diese  oder  jene  Stelle  der  Grundgeseze  zu  unterlegen  sey,  in- 
gleichen welcher  bestimmte  Sinn  dieser  oder  jener  Stelle  gebühre. 


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D&s  achte  und  neunte  baditsohe  Konstitutionsedikt. 


303 


Sie  muss  in  der  Form  eines  Urthels  [soweit  diese  unter  Beobachtung 
der  obenverzeichneten  Grundsaze  anwendbar  ist]  ausgefertigt  und  als 
Rechtsweisung  sowohl  dem  anfragenden  Richter,  als  dem  KronAnwald 
zugesandt,  auch  in  den  RegierungsBlättern  als  konstitutionelle  Rechts- 
belehrung  verkündet  werden.  Der  anfragende  Richter  und  jeder  an- 
dere werden  dadurch  verbindlich,  das  Gesez  in  diesem  Sinn  ihren 
Sprüchen  zum  Grund  zu  legen;  hingegen  verbleibt  dem  Richter  die 
Freyheit  in  derjenigen  Sache,  welche  den  Anlass  zu  der  Rechtsbe- 
lehrung gab,  die  Folgen  der  Anwendung  durch  Urthel  zu  bestimmen, 
welche  im  vorliegenden  Fall  eintretten  können,  sowie  demjenigen 
der  streitenden  Theile,  der  jene  richterliche  Bestimmung  sich  nach- 
theilig achtete,  alle  jenen  gewöhnlichen  RechtsMittel  offen  bleibeu, 
die  nach  der  Natur  des  Streites  stattfinden,  nur  dass  darinn  nicht 
mehr  über  den  Sinn  und  die  Anwendbarkeit  der  in  Frage  liegenden 
Stellen  der  Grundgeseze,  sondern  lediglich  über  die  Folgen  ihrer  An- 
wendung gehandelt  werden  kann.  Ueber  zweifelhafte  Auslegung  der 
bürgerlichen  und  peinlichen  Geseze  findet  eine  solche  Anfrage  nie- 
mals statt.  Obiges  Oberhofgerichtsverfahren  macht  die  ersteForm 
der  Konstitutionssachen  aus. 

fi)  Auf  eine  andere  Weise  kann  Zwiespalt  in  KonstitutionsAnge- 
legenheiten  entstehen,  wenn  zwischen  Staatsbürgern  und  Regierungs- 
oder Polizeystellen  des  lindes  die  Frage  zur  Sprache  kommt,  ob 
diese  oder  jene  GewaltsAusübung  einer  Stelle,  diese  oder  jene  Rechts- 
Anmassung  eines  Staatsbürgers  grundgesezmäsig  oder  grundgesez- 
widrig  sey .  Hier  findet  natürlicher  Weise  zwischendiesenbeeden 
weder  ein  gütlicher,  noch  ein  rechtlicher  Austrag  statt,  weil  alsdann 
die  Staatsstelle  nicht  die  zur  Rechtsvertrettung  für  den  Staat  begc- 
waltigte  Person  ist:  sondern  in  diesem  Falle  muss  die  Staatsstelle 
(wenn  sie  es  ist,  welche  Zweifel  über  die  Gesezinäsigkeit  heget)  durch 
Anfrage,  oder  der  betroffene  Staatsbürger  (wenn  er  im  Fall  ist.  unter 
einer  von  jener  Stelle  als  zweifellos  angesehenen,  mithin  zur  An- 
wendung gebrachten  Gesezesstclle  sich  beschwert  zu  achten)  durch 
Rekurs  an  die  unmittelbar  höhere  Staatsbehörde  die  Sachebringen, 
damit  von  dieser  ein  Instructivbescheid  über  diese  Ansichtsverschie- 
denheit austiiesse.  Ist  diese  instruirende  Staatsbehörde  noch  nicht 
die  oberste,  (wie  z.  B.  wenn  eine  ProvinzRegierung  über  einen  bey 
Amt  vorgekommenen  Fall  Bescheid  gegeben  hätte):  so  kann  sowohl 
die  untere  Staatsstelle,  als  die  Gegenparthie,  (welche  von  beyden  es 
nun  wäre,  die  ihrer  Ueberzeugung  nicht  abgewinnen  könnte,  den  ein- 
gelaufenen Bescheid  einer  Mittelbehörde  für  übereinstimmend  mit 
den  Grundgesezen  zu  achten),  den  Fall  auf  die  vorige  Weise  durch 
weitere  Anfrage  oder  weiteren  Rekurs  zum  Justizdepartement  der 
obersten  Staatsstelle  bringen,  welches  alsdann  nach  eingehohlter  Bey- 
stimmung  des  vollen  Raths  darüber  den  leztcn  Instructiv-Bescheid 
giebt,  dem  das  Wesentliche  der  BestimmungsGründe  einverleibt  seyn 
muss.  Fällt  dieser  zu  Gunsten  des  Staatsbürgers  aus.  so  muss  es 
nicht  nur  in  diesem  Fall  dabey  bleiben,  sondern  der  Bescheid  wird 
zugleich  zur  Nachachtung  in  allen  ähnlichen  Fällen  durch  das  Re- 


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304 


t.  Weech. 


gierungsblatt  als  konstitutionelle  Rechtsbelehrung  verkündet.  Fällt 
er  hingegen  wider  den  Vortheil  des  Staatsbürgers  aus.  so  steht  es 
bei  diesem,  ob  er  sich  dabey  beruhigen  oder  dagegen  auf  den  Rechte- 
Ausschlag  sich  berufen  will,  und  kann  deswegen  der  Inhalt  niemals 
als  konstitutionelle  Rechtsbelehrung  verkündet  werden,  indem  selbst 
dann,  wann  er  sich  beruhigt,  diese  Beruhigung  nur  ihm  gelten,  nicht 
aber  andern  nachtheilig  werden  kann,  die  künftig  in  einem  gleichen 
Fall  bey  dieser  RechtsErklärung  der  StaatsRegierung  sich  nicht  be- 
gnügen, sondern  einen  Austrag  zu  Recht  fordern  wollten.  Wird  in 
einem  solchen  Fall  dieser  Austrag  gleich  von  der  ersten  Parthie  oder 
bey  deren  etwaiger  Beruhigung  späterhin  von  irgend  einer  folgenden 
Parthie  gefordert:  so  muss  der  Rechtsforderer  den  Bescheid  der 
obersten  Staatsbehörde  mit  ausführlicher  Auseinandersezung  der- 
jenigen Gründe,  womit  er  glaubt  solchen  anfechten  zu  können,  dem 
Oberhofgericht  vorlegen.  Findet  dieses,  dass  etwa  über  den  Sinn 
und  die  Anwendbarkeit  einer  Grundgesezesstelle  der  Streit  nicht 
wäre,  sondern  lediglich  über  die  zur  Anwendung  erforderlichen  That- 
sachen;  dass  also  keine  wahre  KonstitutionsSache  vorhanden  wäre, 
so  weiset  es  sogleich  die  Sache  von  sich  ab  und  zur  Verfolgung  im 
gemeinen  Rechtsweg  und  kann  nur,  wo  es  nöthig  wird,  fürsorgliche 
Anordnungen  zu  Erhaltung  de?  Rechtsstandes  dem  behörigen  Richter 
auftragen.  Findet  es  aber,  dass  allein  oder  wenigstens  mit  und  ne- 
ben den  streitigen  Thatsachen  eine  Ansichtsverschiedenheit  über  die 
Konstitution  vorhanden  ist,  so  muss  es  nach  den  Vorschriften  bey 
der  ersten  Form  mit  Vernehmung  des  StaatsAnwalds  und  nachmaliger 
Erledigung  der  Sache  verfahren  und  inzwischen  die  etwa  zugleich 
strittigen  Thatsachen  auf  sich  ruhen  lassen.  Ist  nun  jene  Erledigung 
erfolgt  (welche  übrigens  niemals  in  die  Entscheidung  dieser  That- 
sachen eingehen  kann) ;  so  sind  die  indessen  ruhend  gebliebenen  Ver- 
handlungen über  Thatsachen  wiederum  an  die  gewöhnliche  Rechts- 
behörde zur  Erörterung  zurückzuweisen  und  kann  nur  das  Gericht 
dabey  über  die  Frage,  wer  als  Kläger  aufzutretten  habe,  und  wie  es 
biss  zur  Aufklärung  fürsorglich  zu  halten  sey,  wo  es  ihm  zur  Auf- 
rechterhaltung des  Rechts  oder  der  Ruhe  im  Staat  nöthig  dünkt, 
ausserhalb  jenem  zu  verkündenden  WeisungsUrthel  in  besonderen 
Verfügungen  Bescheid  geben.  Dieses  ist  die  zweite  Form  der  Kon- 
stitutionsSachen. 

7)  Unter  die  dritte  Form  eignen  sich  jene  Fälle,  wo  Jemand  un- 
mittelbar durch  Verfügungen  der  obersten  Staatsstelle  seine  grund- 
gesezmässige  Gerechtsame  für  benachteiligt  achtet.  In  diesem  Fall  ist 
das  Erste,  was  ihm  obliegt,  [dass  er]  bey  dem  Regenten  selbst  oder  bey 
demjenigen  Departement,  welches  das  Erste  unter  denen  ist,  aus 
welchen  die  als  beschwerend  angezogene  Verfügung  nicht  ausge- 
flossen war,  seine  Beschwerdegründe  vorträgt;  dieses  veranstaltet 
nach  genommener  Rücksprache  mit  jenem  Departement,  welches  die 
Verfügung  veranlasst  und  ausgefertigt  hat,  bey  sich  eine  Berath- 
schlagung  über  den  Grund  oder  Ungrund  der  Beschwerde  und  bringt 
deren  Erfolg  zum  Vortrag  an  den  Regenten  durch  den  gesammten 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


Rath.  Würde  hierdurch  die  Beschwerde  für  gegründet  nicht  erkannt, 
mithin  bcy  der  angegriffenen  Staats  Verfügung  beharrt,  so  muss  diese 
Ansicht  der  Parthie  in  einem  mit  seinen  Gründen  ausführlich  aus- 
gestatteten Beschluss  von  demjenigen  Departement,  das  nach  obiger 
Bestimmung  den  Vortrag  hatte,  eroefnet  werden.  Würde  hierdurch 
die  Partnie  noch  keine  Ueberzeugung  ihres  Unrechts  schöpfen,  so 
bleibt  ihr  alsdann,  jedoch  ohne  Aufenthalt  der  einstweilen  ihr  ob- 
liegenden Befolgung,  die  Berufung  ans  Recht  in  der  nemlichen  Art, 
wie  im  vorigen  zweiten  Weg  bevor,  indem  Wir  aus  Achtung  für  das 
Recht  der  Staatsbürger  auch  selbst  Unsere  RegierungsMaasnahmen, 
sobald  sie  einem  Staatsangehörigen  als  eingreifend  in  seine  verfas- 
sungsmäßig wohlerworbenen  Privat-Gerechtsame  erscheinen,  in  dieser 
Beziehung,  keinesweges  aber  in  irgend  einer  andern,  die  etwa  blos 
ihre  Billigkeit,  ihre  Nüzlichkeit  oder  ihre  Räthlichkeit  in  Anspruch 
nehmen  wollten  —  der  schiedsrichterlichen  Beurtheilung  Unseres 
Oberhofgerichts  unterwerfen.  Fällt  dessen  Urtheil  wider  den  an- 
rufenden Staatsbürger  aus,  so  wird  es  nicht  nur  ihm  und  dem  Kron- 
Anwald,  sondern  auch  als  konstitutionelle  Rechtsbelehrung  durch  das 
Regierungsblatt  den  gesammten  Unterthanen  bekannt  gemacht.  Wen- 
det sich  solches  aber  gegen  die  Ansicht  der  StaatsRegierung  zu 
Gunsten  des  Beschwerde  führenden  Theils,  so  ergehet  die  Verkün- 
dung vorerst  nur  an  den  KronAnwald  mit  der  Auflage,  binnen  zwey 
Monaten  anzuzeigen,  wie  darnach  die  oberste  Behörde  nun  freywillig 
ihre  vorige  Verfügung  zurückgenommen  oder  näher  eingerichtet  habe. 
Erfolgt  diese  Anzeige  (wie  denn  nichts  anderes  erwartet  werden  kann 
und  soll),  so  ergehet  für  den  in  Frage  stehenden  einzelnen  Fall  als- 
dann an  den  Theil,  der  sich  beschwerend  an  das  Oberhofgericht  ge- 
wendet hat.  nur  die  Weisung,  dass  nach  inzwischen  gehobener  Be- 
schwerde sein  Anrufen  als  erledigt  auf  sich  beruhe.  Würde  aber 
gegen  Erwarten  je  einmal  solche  Anzeige  in  jenem  Termin  nicht  er- 
folgen, auch  der  Verzug  auf  einmahlige  Erinnerung  in  einer  weiteren 
Frist  nicht  beseitigt  werden,  so  stehet  alsdann  dem  Oberhofgericht 
zu,  sein  Urtheil  nun  förmlich  in  oben  mehrmals  bemerktem  Masse 
an  beede  Theile  auszufertigen  und  durch  das  Gesezblatt  als  kon- 
stitutionelle Rechtsbclehrung  zu  verkünden  und  damit  nun  der  Par- 
thie zu  überlassen,  die  Anerkenntniss  ihres  Rechts  bei  dem  Regenten 
in  jeder  günstig  findenden  Zeit  und  Gelegenheit  in  verfassungsmäßigen 
Wegen  zu  erwürken. 

8)  eine  vierte  Form  der  Erledigung  der  KonstitutionsAn- 
ge  legen  he  iten  würde  entstehen,  wenn  in  der  Beratschlagung  über 
desfalsige  Gegenstände  bey  der  obersten  Staatsbehörde  die  Meinungen 
sich  theilen  und  bey  dem  Vortrag  der  beederseitigen  Gründe  an  den 
Regenten  dieser  wegen  der  Mitbefangenheit  der  Berechtigungen  ein- 
zelner Staatsbürger  nicht  gern  die  Wahl  zwischen  diesen  Meinungen 
auf  sich  nehmen  würde,  sondern  lieber  dem  Wagniss  ausweichen 
wollte,  dass  seine  Entscheidung  nachmals  als  eingreifend  in  jene 
Rechte  dem  obgedachten  Schiedsspruch  unterworfen  werde.  In  die- 
sem Fall  erlässt  er  eine  Rückweisung  der  Sache  zum  rechtlichen  An- 

Zoitwhr.  f.  G«»cb. Ob.rrh.  N.  V.  VII.  2.  20 


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306 


t.  Weech. 


rath  an  das  Oberhofgericht,  dem  nun  die  BerathschlagungsProtokolle 
mit  den  Ober  das  Für  und  Wider  yerhandelten  Gründen  zu  diesem 
Ende  Übermacht  werden.  Dieses,  wenn  es  siehet,  dass  einzelne 
wenige  Staatsbürger  dabey  betheiligt  sind,  fordert  diese  anf,  binnen 
besimmter  Frist  auf  Ansuchen  der  StaatsRegiernng  bey  ihm  vorzu- 
tragen, was  sie  etwa  einzuwenden  sich  berechtigt  achten  würden, 
wenn  diejenige  der  Meinungen,  die  ihrem  Vortheil  entgegen  ist,  an- 
genommen werde:  siehet  es  aber,  das*  ganze  Klassen  der  Staatsbürger 
und  nicht  bloss  bestimmte  Individuen,  oder  dass  alle  Klassen  dabey 
betheiligt  sind,  so  bestimmt  es  nach  der  Verschiedenheit  der  drey 
Provinzen  vier  Staatsbürger  aus  jeder  Provinz,  davon  zwey  aus  der 
am  meisten  und  zwey  aus  der  am  wenigsten  betheiligtcn  Klasse  zu 
erkiesen  sind,  und  denen  es  übrigens  die  meiste  Rechtskenntniss  und 
Unbefangenheit  zutrauet,  um  mit  ihrem  Gutachten  über  die  in  Frage 
stehende  Verschiedenheit  der  Meinungen,  und  was  sie  etwa  noch 
weiter  zu  Bestärkung  der  ihrer  Klasse  vorteilhaftesten  Meinung  und 
zur  Entkräftung  der  entgegengesetzten  vorzutragen  wussten.  [gehört 
zu  werden];  nach  dessen  Anhörung  und  Vernehmung  des  Staatsan- 
walds über  das  Neuvorgekommene  berathschlagt  es  über  alle  vorge- 
kommenen Gründe,  entscheidet  sich  nach  der  absoluten  Stimmenmehr- 
heit und  sendet  sein  RechtsErmessen  mit  Bericht  an  den  Regenten 
ein,  der  alsdann  hiernach  seine  Resolution  abzumessen  kein  weiteres 
Bedenken  mehr  haben  kann.  Gegen  eine  diesem  gemäs  erlassene 
Staatsverfügung  kann  nachmals  nicht  nur  keine  Berufung  ans  Recht 
oder  zum  schiedsrichterlichen  Austrage  stattfinden,  sondern  dieselbe 
gilt  nun  auch  ohne  weiteres  als  konstitutionelle  Rechtsbestimmung  und 
wird  als  solche  in  den  Gesezblättern  ausgekündet. 

9)  Für  eine  fünfte  Form  der  Konstitutionssachen  ergiebt  sich 
der  Stoff,  wenn  eine  Aenderung  der  einen  oder  andern  Stelle  der 
Grundgeseze  in  Frage  gestellt  wird.  Ohnerachtet  nemlich  diese  ihrer 
Natur  nach  unwandelbar  sind,  so  kann  jedoch  bei  der  Veränderlich- 
keit der  WeltEreignisse  nichts  so  fest  stehen,  dass  nicht  ein  Fall  sich 
ereignen  möchte,  wo  etwas,  das  vorhin  als  Mittel  für  den  Staatszweck 
vortheilhaft  würkte,  nun  nicht  etwa  blos  diese  günstige  Würksam- 
keit  verliert,  sondern  umgekehrt  nachtheilige  Folgen  für  den  Staat 
hervorbringt  Da  nun  keinem  Grundgesez  die  Absicht  unterlegt  wer- 
den darf,  nachtheilig  für  die  GesammtMasse  des  Staates  würken  zu 
sollen,  so  müssen  für  solche  Fälle  im  Voraus  Mittel  in  die  Verfassung 
gelegt  werden,  wie  hierinn  die  Konstitution  auf  die  Umstände  an- 
wendbar gemacht,  und  eine  Berechtigung,  die  etwa  zu  diesem  Ende 
einem  einzelnen  Staatsbürger  oder  einer  Klasse  entzogen  werden 
müsste,  zu  ihren  Gunsten  durch  Vergütung  oder  durch  Verleihung 
andrer  ihnen  vorteilhafter  Berechtigungen  ausgeglichen  werde  könne. 
Umgekehrt  muss  es  auch  allen  Unseren  StaatsAngehörigen  ein  hohes 
Anliegen  seyn,  dass  jene  Aendernngsbefugniss  niemals  anders,  als  in 
einem  hohen  Nothfall  ausgeübt  werde,  und  dass  der  dermahlige 
ausserordentliche  Fall  der  Umwälzung  alter  Verfassungen,  Frey- 
heiten  und  Rechtsformen,  welche  durch  grössere  WeltEräugnisse  un- 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konatitutionsedikt. 


307 


abwendlich  geboten  war,  nicht  für  einen  ordentlichen  Stand  der 
Dinge  geachtet  and  damit  ihre  Rechtssicherheit  und  Ruhe  einer  im- 
mer schwankenden  Willkühr  in  die  Arme  gelegt  werde.  Zu  diesem 
Ende  wird  hiermit  bestimmt  und  versichert :  a)  eine  Aufhebung  grund- 
gesezlicher  Rechte  wird  lediglich  alsdann  in  Frage  gestellt  werden, 
wenn  die  konstitutionellen  Vorschriften  nicht  blos  die  vorige  Wirk- 
samkeit verloren  haben,  sondern  wenn  sie  weiter  noch  damit  dem 
Staatswohl  wegen  veränderter  Umstände  gerade  entgegenlaufende 
und  folglich  unvorzusehenden  erheblichen  Nachtheil  hervorbringen; 
b)  für  erheblich  wird  nur  jener  Nachtheil  in  diesem  Gesichtspunct 
«rächtet  werden,  bey  welchem  es  für  den  Staat  im  Ganzen  leichter 
ist,  einen  vollen  genOglichen  Ersaz  demjenigen  zu  geben,  zu  dessen 
Schaden  eine  Aenderung  in  den  Grundgesezen  vorgeschlagen  würde, 
als  den  grundgesezlichen  Zustand  mit  seinen  durch  die  Erfahrung 
ihm  beygesellteu  Folgen  fortgehen  zu  lassen;  c)  ohne  hinlänglichen 
Ersaz  oder  Ausgleichung  mit  andern  Staatsvortheilen  wird  keine 
Entziehung  grundgesezlich  bestätigter  Befugnisse  stattfinden;  und 
d)  niemals  wird  sie  eher  zur  Hand  genommen  werden,  als  biss  durch 
gemeinsam  verglichene  Ansicht  der  zu  einer  Konstitutionsberathung 
vereinten  Glieder  der  obersten  Staats-  und  obersten  Rechtsbehörde, 
mithin  des  Minister»  und  des  Oberhofgerichts  der  Anrath  dazu  nicht 
bloss  in  sich  selbst,  sondern  auch  nach  allen  zur  gerechten  Ausführung 
nöthigen  Bestimmungen  ausgemittelt  und  darauf  vom  Regenten  nach 
Rathschlagung  mit  allen  zur  Regentenfamilie  gehörigen  grossjährigen 
männlichen  Familiengliedern  gutgeheissen  ist.  Die  vorgedachte  Kon- 
stitutionsberathung soll  dabey  folgenden  Weg  befolgen:  so  oft  eine 
solche  Frage  aufgestellt  wird,  soll  sie  zuerst  in  allen  vier  Abthei- 
lungen des  Minister ii  in  jeder  einzeln  berathen  und  die  Ansicht  des 
Departements  mit  den  dafür  und  dawider  streitenden  Gründen 
schriftlich  verfasst  in  den  vollen  Rath  gebracht,  dort  nochmals  ein 
Antrag  an  den  Regenten,  ob  eine  Konstitutionsberathung  einzuleiten 
oder  die  Frage  bey  Seite  zu  legen  zweckgemäser  und  räthlicher  sey, 
verfasst  und  dem  Lezteren  vorgetragen  werden.  Würde  der  Anrath 
für  die  Einleitung  ausfallen  und  den  oberstherrlichen  Beyfall  erhalten 
oder  auch  gegen  den  MinisterialAnrath  die  Einleitung  von  Uns  oder 
Unseren  Nachfolgern  in  der  Regierung  beschlossen  werden,  so  soll 
nachmals  von  dem  Justizdepartement  wegen  Erforschung  des  Interesse 
der  dabey  befangenen  einzelnen  Personen  oder  ganzer  Klassen  der 
Staatsbürger  der  nemliche  Gang  eingehalten  werden,  welcher  im 
vorigen  Artikel  dem  Oberhofgericht  vorgeschrieben  ist.  Wenn  nun 
deren  Ansichten  eingekommen,  darüber  die  Bemerkungen  des  Staats- 
Anwalds  erhoben  und  ein  DepartementsSchluss  über  die  Räthlichkeit 
der  Aenderung  und  derer  ihr  zu  gebenden  Bestimmungen  gefasst  ist, 
so  soll  dieser  zu  gleicher  Zeit  mit  Abschrift  aller  zugehörigen  Be- 
rathschlagungsStücke  dem  Oberhofrichter  und  mit  den  Originalien 
derselben  dem  ältesten  Minister  zugestellt  werden,  damit  diese  nach 
genügsamer  Zeit  zur  Durchlesung  für  alle  Glieder  des  Oberhofgerichts 
und  der  GeneralKonferenz  des  Ministerii  eines  Tages  zur  Anstellung 

20* 


308 


v.  Weech. 


der  Konstitutionsberathschlagung  sich  vergleichen,  wo  am  nemlichen* 
Tag  und  zur  nemlicher  Stunde  jedes  der  zwey  Dicasterien  ohne  vor- 
herige geheime  oder  öffentliche  Kommunikation  ihrer  Ansichten  ge- 
gen einander  bey  sich  Qber  die  vorgelegten  Fragen  abstimmt  und 
den  Schlus8  nach  absoluter  Mehrheit  der  Stimmen  mit  namentlicher 
Angabe  der  für  und  wider  gefallenen  Stimmen  ohne  Bemerkung 
der  Gründe  der  einzelnen  Stimmenden,  aber  mit  Bemerkung  der 
Gründe,  nach  welchen  sich  die  Mehrheit  bestimmt  hat,  fasset,  sofort 
seinen  Beschluss  an  den  Regenten  oder  dessen  Kabinetsvorsteher  ein- 
schickt. Fallen  bcede  Rathscbläge  einstimmig  [und  dafür  gilt  hier, 
wie  anderwärts,  der  Fall,  wo  mehr  nicht  als  ein  Zehendtheil  der 
Stimmen  sich  von  der  Meinung  der  übrigen  trennt]  gegen  die  Aenderung, 
oder  fällt  Einer  einstimmig,  der  andere  aber  durch  Mehrheit  gegen  sie 
aus,  so  gilt  der  Antrag  auf  Aenderung  für  verworfen  und  der  Regent 
wird  alsdann  der  Gerechtigkeit  gemäs  finden,  von  der  Aenderung  ab- 
zustehen: ist  hingegen  nur  eine  Mehrheit  in  beeden  Rathschlägen 
gegen  den  AenderungsVorschlag,  so  gilt  der  Antrag  nur  für  zurück- 
gelegt auf  ein  Jahr;  nach  dessen  Ablauf  bleibt  dem  Regenten  frcy, 
eine  neue  Konstitutionsberathschlagung  jenen  beeden  obersten  Staats- 
stellcn  anzubefehlen,  um  zu  sehen,  ob  indessen  die  Erfahrung  und 
weiteres  Nachdenken  etwa  in  einer  oder  der  andern  Stelle  eine  Ein- 
stimmigkeit der  Ueberzeugung  herstellen;  bleibt  die  Sache  dabey 
abermahl  im  vorigen  Stand,  so  kann  nach  weiterem  Ablauf  dreyer 
Jahre  von  der  lezten  Berathung  an  gerechnet  eine  dritte  gleiche 
Konstitutionsberathschlagung  verordnet  werden,  wovon  jedoch,  wenn 
abermals  der  vorige  Stand  der  Ueberzeugung  sich  herstellt,  die  Folge 
ist,  dass  von  dort  an  der  Vorschlag  für  verworfen  gilt.  Jeder  ver- 
worfene Vorschlag  kann  erst  nach  zehen  Jahren  wieder  vorgebracht 
werden  und  muss  alsdann  den  ganzen,  in  diesem  Artickel  verzeichneten 
Gang  neu  durchlaufen.  Tragen  hingegen  beede  Stellen  einstimmige 
oder  eine  einstimmig  und  die  andre  durch  Mehrheit  oder  beede  durch 
Mehrheit  auf  eine  Aenderung  an,  so  kann  nun  der  Regent  unbe- 
denklich die  KonstitutionsAenderung  verfassen  und  auskünden  lassen ; 
Er  ist  aber  keineswegs  genöthigt,  solches  zu  thun,  falls  er  etwa 
inzwischen  über  deren  Räthlichkeit  selbst  eine  andere  Meinung  bey 
sich  gefasst  hätte  und  die  Bey  behalt ung  des  alten  Standes  der  Dinge 
vorzöge.  Bei  dem  schriftlichen  Aufsaz  der  Aenderung  kommt  es  an- 
nebst auf  die  vorgedachtc  Stimmenmehrheit  nur  so  weit  an,  als  die 
Frage  ist,  ob  sie  zulässig  sey,  auch  ob  eine,  auch  welche  Art  der 
Vergütung  und  von  wem  etwa  ein  oder  andrer  betheiligter  Staats- 
bürger zu  verlangen  habe;  alles  übrige  der  Fassung  und  Einrichtung 
hängt  lediglich  von  dem  Entwurf  der  gesezgebenden  Abtheilung  des 
Ministerii,  von  dem  Gutachten  des  gesamten  Geheimen  Raths  und  in 
seiner  Kraft  sodann  allein  von  dem  Willen  des  Regenten  ab.  Die 
Verkündung  geschiebt  hier,  wie  bey  allen  Grundgesezen,  durch  Ein- 
händigung eines  Originals  an  das  Hofgericht  und  eines  weiteren  ans 
Archiv  samt  der  Verkündung  in  den  Gesezblättern ,  wie  sie  in  den 
früheren  Edikten  bestimmt  ist.  Wider  ein  solches  neues  Grundge- 


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Das  EK'hte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


309 


sez  kann  keinerley  Berufung  ans  Recht  stattfinden,  obwohl  demjenigen, 
der  dadurch  in  den  Fall  gekommen  wäre,  eine  Entschädigung  zu  be- 
gehren, unbenommen  bleibt,  sie,  je  nachdem  ihre  Art  und  Natur  ist, 
gegen  den  betreffenden  Staats-  oder  Kammer Anwald  oder  gegen  je- 
den andern,  dem  sie  etwa  nach  dem  Inhalt  des  neuen  Grundgesezes 
zu  vertretten  obläge,  im  ordentlichen  Weg  Rechtens  zu  suchen,  wenn 
er  gütlich  dazu  nicht  gelangen  könnte,  wozu  ihm  jedoch  der  Regent 
zu  verhelfen  in  seinem  genommenen  Aenderungsbeschluss  von  selbst 
die  genügsame  Beweggründe  finden  wird. 

10)  Die  bisher  erzählte  weitläuftige  und  bedächtliche  Berathungs- 
form,  sowie  die  Pflicht,  Vergütung  wegen  Aenderungen  zu  thun,  kann 
jedoch  nur  alsdann  eintretten,  wenn  der  Regent  aus  eigener  Wahl 
und  aus  Beweggründen  der  inneren  StaatsRegierung  sofort  aus  freyem 
Gebrauch  seiner  Machtvollkommenheit  sich  zu  Aenderungen  der  Kon- 
stitution oder  Befreyungen  davon  entschliesset.  Würden  übermächtige 
äussere  Einwürckungen  sich  hervorthun  (welche  herbeyzuführen  immer 
in  der  Hand  der  Vorsehung  bleibt,  wenn  auch  dermahlen  der  Fall 
dazu  nicht  vorauszusehen  ist),  und  würden  diese  bewürken,  dass  der 
Regent  nur  die  Wahl  hätte,  die  Wagnis  einer  Auflösung  der  Staats- 
bande, ingleichen  eine  feindliche  Behandlung  des  Grossherzogthums 
auf  sich  zu  nehmen  oder  in  eine  bestimmte  Aenderung  der  grund- 
gesezlichen  Verfassung  zu  willigen,  dann  kann  von  dem  Regenten  in 
einem  solchen  Fall  mehr  nicht  erwartet  werden,  als  dass  er  nach 
ordnungsmäsiger  Beratschlagung  mit  seinem  Ministerio  über  die 
etwa  möglichen  Mittel  der  Abwendung,  und  (wo  diese  unthunlich 
gefunden  werden)  über  die  unverfänglichste  und  sachgemäseste  Art 
der  Aenderung  nach  eigener  landesvätterlicher  Beurtheilung  der  Ge- 
fahr sich  entschliesse  und  nachmals  bey  Insinuation  des  Aenderungs- 
Gesezes  an  das  Oberhofgericht  und  Archiv  diesem  zugleich  beglaubte 
Urkund  des  veranlassenden  äusseren  Andrangs  zur  ewigen  Gedächtnis 
und  Rechtfertigung  seiner  erfüllten  Regentenpflicht  mit  anlegen  lasse. 
Auch  tritt  in  solchem  Fall  eine  Vergütungsforderung  als  eine  all- 
gemein bestehende  Berechtigung  der  Staatsbürger  nicht  ein,  sondern 
jeder,  den  die  Folgen  der  Aenderung  nachtheilig  treffen,  hat  diesen 
Schaden,  gleich  anderen  Schicksalen,  die  Krieg  oder  Unglücksfälle 
über  Einzelne  Bürger  verhängen,  aus  sich  zu  leiden,  soweit  nicht  der 
Regent  bey  seiner  landesväterlichen  Erwägung  des  Falls  thunlich  ge- 
funden und  sich  aus  Milde  entschlossen  hat,  irgend  eine  zureichende 
oder  unzureichende  Entschädigung  zuzugestehen  und  mithin  ein  For- 
derungsRecht  darauf  durch  das  ausgekündete  AenderungsGesez  für 
zulässig  zu  erklären. 

11)  Wenn  übrigens  in  dem  Wege  einer  der  vorgenannten  Formen 
jemand  durch  neue  Konstitutionsverordnungen  oder  durch  grund- 
gesezliche  Rechtsweisung  des  Oberhofgerichts  ein  entschiedenes  Recht 
erlangt  hat,  so  ist  dieses  als  würklich  ergänzender  Theil  dieser  aus 
neun  Konstitut ions Edikten  zusammengesezten  grundgesezlichen  Ver- 
fassung zu  achten  und  anzusehen  und  hat  auf  gleiche  Unwandelbar- 
keit und  Befolgung,  wie  diese  ersten  Grundgeseze  selbst  Anspruch; 


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310 


t.  Weech. 


auch  ist  jeder  Staatsdiener,  der  Amts  halber  zur  Vollziehung  mit- 
wirken kann,  dazu  auf  Anrufen  verbunden  und  darf  sich  an  Er- 
füllung dieser  Pflicht  durch  fceinerley  Einstreuungen,  wo  sie  auch 
herrtthren  mögen,  irre  machen  lassen;  wurde  er  sich  dawider  wissent- 
lich etwas  zu  Schulden  kommen  lassen,  so  verliert  er  nicht  nur  alle 
Vortheile,  'die  er  selbst  aus  dieser  Konstitution  schöpfen  könnte,  und 
findet  sich  ausser  ihrem  Schirm  gesezt,  sondern  es  bleibt  auch  den 
Betheiligten  vorbehalten,  ihn  auf  sein  eigenes  Vermögen  zum  Ersaz 
allen  Schadens  vor  seinen  geeigneten  Gerichtsbehörden  zu  belangen. 
Wurde  dennoch  ein  Oberhofgerichtliches  KonstitutionsErkenntniss  je 
nach  Zeit  und  Umstanden  nicht  zum  Vollzug  kommen,  und  die  be- 
troffene Parthie  im  Mangel  einer  bundesverfassungsmasig  anwendbaren 
Hälfe  dem  Nichtvollzug  eine  kürzere  oder  längere  Zeit  nachsehen, 
so  kann  dieses  ihr  an  ihrem  Recht  nicht  schaden,  sondern  das  Recht, 
den  Vollzug  eines  solchen  Urtheils  zu  verlangen,  ist  unverjährbar 
und  kann  zu  jeder  Zeit,  wo  günstigere  Verhältnisse  die  Bewürkung 
des  Vollzugs  hoffen  lassen,  nachgesucht  und  ihr  alsdann  anderes  nichts 
entgegengesezt  werden,  als  der  Beweis,  dass  in  der  Zwischenzeit  ein 
gütlicher  Vergleich  darüber  zu  Stande  gekommen,  welcher  den  Vollzug 
jenes  Erkenntnisses  beseitigt  habe,  oder  dass  der  Anrufende  in  dem 
Fall  einer  geordneten  Verwürkung  seines  Staatsbürgerrechtes  oder 
doch  seiner  in  Frage  stehenden  Staatsfreyheiten  sich  befinde. 

12)  Sowie  Wir  anmit  die  Festhaltung  dieser  Grundverfassung , 
soviel  an  Uns  ist,  versichern,  so  ist  auch  unter  jeder  Aufforderung 
Unserer  Nachfolger  zur  Erbhuldigung  Unserer  StaatsAngehörigen  die 
Zusage  stillschweigend,  wenn  es  je  nicht  besonders  dabey  ausgedrückt 
wäre,  einverstanden,  sie  bey  dieser  Konstitution  und  ihren  dadurch 
erlangten  oder  bestätigten  Rechten  und  Freyheiten  zu  erhalten  und 
zu  schüzen,  wogegen  hinwiederum  gedacht  Unsre  Unterthanen  und 
alle  Staatsdiener,  so  wie  Treue  gegen  Uns  und  Unsre  Nachfolger,  also 
Gehorsam  gegen  die  Konstitution  geloben  und  versprechen  müssen. 
Nebst  dem  aber  sollen  insbesondere  alle  Vorsteher,  Räthe,  Referen- 
darien und  Beysizer,  welche  zu  den  Eingangs  genannten  obersten 
Staats-  und  Gerichtsbehörden  angestellt  werden,  namentlich  nebst  der 
Treue  gegen  Uns  und  dem  Gehorsam  gegen  die  Konstitution,  die 
Aufrechterhaltung  dieser  lezteren  nach  bestem  Wissen,  Gewissen  und 
Vermögen  zu  befördern,  in  ihre  mittelst  leiblichen  Eydes  zu  leistende 
Dienstpflichten  übernehmen. 

Durch  all  obiges  erachten  Wir  zur  Befestigung  dieser  Konstitution 
alles  gethan  zu  haben,  was  Unsre  Obersthoheit  gestatten  und  die 
Beruhigung  Unsrer  Unterthanen  wünschen  mag;  und  indem  Wir  hier- 
mit nochmals  Uns  und  Sie  samt  dieser  Verfassung  dem  göttlichen 
GnadenSchuz  empfehlen,  wiederhohlen  Wir  die  im  ersten  Konsti- 
tutionsEdict  enthaltene,  allem  folgenden  stillschweigend  einbegriffene 
feyerliche  Erklärung,  dass  jede  mit  diesen  Grundgesezen  streitende 
Verordnung  der  gemeinen  kirchlichen  und  bürgerlichen  Rechte,  auch 
der  älteren  oder  neueren  LandesGeseze  tot,  aufgehoben  und  kraftlos 
ßeyn  soll,  und  dass  alle  Unsere  Minister,  Räthe  und  Diener,  auch 


Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


311 


Angehörige,  geistliche  und  weltliche,  in  allen  ihren  Amts-  und  Privat- 
Handlungen  bey  Strafe  der  ewigen  Nichtigkeit  and  Unverjährbarkeit 
jeder  Entgegenhandlang  and  bey  schwerer  persönlicher  Verantwort- 
lichkeit genaa  darnach  sich  achten  and  benehmen,  auch  von  Uns  and 
Unsern  Nachfolgern  in  der  Regierung  dagegen  mit  Rath  oder  That 
etwas  aoszawürcken  sich  nicht  unterfangen  sollen.  Das  meinen  Wir 
ernstlich. 

Gegeben  in  Unserer  Residenzstadt  etc.  ^ 

O-  Ft.  Brauer. 

Bemerkungen  des  Staatsrats  Meier.4) 

ad  6. 

Warum  wird  derlnstructiv-Bescheid,  wenn  er  gegen  eineStaats- 
Stelle  ausfallt,  sogleich  ein  unveränderliches  Constitutions-Gesetz, 
anstatt  dass  solcher,  wenn  er  gegen  einen  Staatsbürger  ausfällt, 
der  Appellation  Raum  lässt?  (Entgegnung  Brauers:  weil  die  Part  hie 
eigene  Jura  verficht,  die  Staatsstelle  nur  Staatsjura,  die  aufhören, 
Staatsjura  zu  sein,  sobald  die  oberste  Staatsbehörde  sie  weyerkennt.) 

ad  7  in  fine. 

Hier  zeigt  sich  die  Schwäche  der  Garantie,  weil  die  Vollstreckung 
des  oberhofgerichtlichen  Urtheils  vom  guten  Willen  abhängig  bleibt. 
(Entgegnung  Brauers:  Dieser  Schwüche  ist,  ohne  eine  noch  gefähr- 
lichere Anarchie  oder  eine  Subjection  unter  den  Protector  zu  incur- 
riren,  nicht  abzuhelfen.) 

ad  9d. 

Zur  Berathung  über  die  Räthlichkeit  einer  Constitutions-Aender- 
ung  sollen  auch  die  grossjährigen  männlichen  Familienglieder  des 
Regenten  zugezogen  werden.  In  der  Folge  wird  der  zu  beobachtende 
Modus  dieser  Berathung  vorgeschrieben;  darin  wird  aber  der  Ag- 
naten nicht  mehr  gedacht. 

ad  11. 

Wie  ad  7,  die  Vollstreckung  der  Gesetze  oder  der  hofgericht- 
lichen Erkenntnisse  betr. 

Bemerkungen  des  Staatsrats  Herzog.8) 

Ad  introitum,  bei  den  Worten:  „ehlichen  männlichen  Nach- 
kommenschaft zusteht"  erinnere  ich,  dass  das  Land  auch  aus 
Parzellen  besteht,  in  welche  Weibersuccession  statt  hat,  z.  B.  Hanau. 
Es  ist  also  nicht  im  allgemeinen  der  männlichen  Nachkommenschaft 
abschliessend  das  Erbrecht  zuzuschreiben. 

Ad  introitum  auf  der  dritten  Seite  das  Wort:  unwandelbar 
wurde  ausdrücken,  dass  weder  Serenissimus  regnans  selbst,  noch  ein 
Regierungsnachfolger  nach  Einsicht  und  bei  veränderten  Umständen 

*)  Ohne  Unterschrift,  den  Schriftzügen  nach  aber  unzweifelhaft  von 
Meier.  Emanuel  Meier,  Staatsrat  und  Direktor  des  Ministeriums  der 
auswärtigen  Angelegenheiten.  —  *)  S.  oben  S.  286. 


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312 


v.  Wcech. 


aendern  könnte;  welches  vorzuschreiben  doch  die  Absicht  nicht  sein 
dürfte. 

Ad  1  in  fine  ad  verba:  und  dass  er  somit  etc.  —  Hier  scheinet 
dem  Rheinischen  Bunde  ein  grösseres  Einschränkungsrecht  gegen  die 
Bundesglieder  eingeräumt  zu  sein  als  wir  ihm  bisher  zugestanden 
haben.  Wenn  ein  Bundes-Souverain  z.  B.  gegen  seine  Unterthanen 
ungerecht  sein  will,  kann  der  Bundestag  ihm  keine  Schranken  setzen, 
also  kann  man  auch  nicht  sagen:  der  Bund  erlaube  den  Verbündeten 
nur  soweit  frei  und  souverain  zu  bleiben  als  sie  Ordnung  und  Gesetz- 
lichkeit genau  einhalten. 

Ad  2  in  fine  sehe  ich  nicht  ein,  wie  über  Gegenstände  der  Con- 
stitution ein  Widersacher  mit  stattlichen  Gegenreden  vor  Gericht  auf- 
treten kann,  da,  wo  kein  Repraesen  tat  ionsrecht  ist,  der  Widersacher 
sich  nicht  im  Gericht  legitimiren  könnte. 

Ferner  ad  nunc  numerum  und  zwar  kurz  vor  dem  eben- 
bemerkten Monito  wird  gesagt:  es  soll  nichts,  was  auf  die  Consti- 
tution Bezug  hat,  zu  Kraeften  erwachsen  können,  es  sei  denn  vorher 
das  Vorgeschriebene  beobachtet  worden.  Wenn  aber  nichts  desto- 
weniger  der  Regent,  dem  die  Gewalt  zur  Seite  steht,  durchfährt,  wer 
ist  alsdann  der,  der  dem  Regenten  quaestionera  Status  macht  und  in 
einem  Lande,  wo  keine  Volksrepraesentation  existirt,  zu  machen  be- 
rechtigt ist?  und  wenn  es  etwa  durch  die  Agnaten  nach  Familien- 
statuten geschehen  sollte,  wer  entscheidet  in  contradictorio  über 
Gültigkeit  oder  Nichtigkeit,  und  wenn  entschieden  ist,  wer  wirkt  den 
Vollzug? 

Ad4  in  fine  et  5  kann  ich  mir  nicht  erklären,  wie  eine  Sache, 
die  in  einer  unteren  Instanz  keine  Constitutionssache  war,  in  höherer 
Instanz  zu  einer  solchen  werden  soll,  da  hierin  Betreff  und  Natur  des 
Streitobjects  und  der  Streitfrage,  welche  sich  beim  Uebergang  zur 
weiteren  Instanz  nicht  ändern,  allein  die  Bestimmung  geben.  Ich 
sollte  denken,  wenn  eine  Sache  der  in  Art.  5  erwähnten  Art  rechts- 
streitig ist,  so  ist  entweder  blos  von  der  Anwendung  der  Constitution 
die  Rede  und  dann  ist  die  Sache  keine  Constitutionssache,  oder  es 
erscheint  zugleich  Zweifel  über  den  Sinn  des  Gesetzes;  wenn  der 
Zweifel  durch  Doctrinalauslegung  sich  heben  lässt,  so  ist  es  wieder 
keine  Constitutionssache,  kann  diese  aber  nicht  genügen  und  handelt 
es  sich  um  die  Bestimmung  der  Constitution  selbst,  dann  ist  es  Con- 
stitutionssache; aber  da  sollte  es  mit  der  Constitution  wie  mit  allen 
Gesetzen  gehalten  werden  und  die  authentische  Erklärung  eintreten; 
diese  aber  ist  in  allen  Fällen  dem  Landesherrn,  in  dessen  Hand  die 
Gesetzgebungsgewalt  ruht,  vorbehalten  und  sollte  keinem  Gericht 
heimgegeben  werden,  an  welches  sonst  eo  ipso  ein  Theil  des  landes- 
herrlichen Rechtes  zu  constituiren  selbst  übergehen  würde. 

Ad  7  weiss  ich  den  Grund  nicht  aufzufinden,  warum  die  Ver- 
kündung oder  Nichtverkündung  im  Regierungsblatt  von  dem  Umstand 
abhängig  gemacht  wird,  ob  das  Urteil  für  oder  gegen  den  anrufenden 
Staatsbürger  ausgefallen  ist.  Wenn  über  eine  blos  aus  der  An- 
wendung der  Constitution  auf  einen  einzelnen  Fall  entstandene 


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Das  achte  und  neunte  badische  Konstitutionsedikt. 


313 


Benachteiligung  das  Anrufen  geschehen  ist,  dürfte  nach  meiner  Mei- 
nung eine  Rechtsbelehrung  gar  nicht  statt  haben. 

Ad  9  kann  ich  mir  bei  der  Constitution  keine  Unwandelbarkeit 
denken,  weder  in  Bezug  auf  den  constituirenden  Regenten  noch  in 
Bezug  auf  den  Regierungsnachfolger,  da  niemand  der  acceptiren  oder 
mitpacisciren  könnte,  dem  Landesherrn  gegenübersteht,  es  also  an 
einem  Verbindlichkeitsgrunde  fehlt,  eine  Unwandelbarkeit  auch  nach 
der  Natur  der  Sache  aus  den  Ursachen,  die  der  Entwurf  selbst 
angibt,  nicht  stattfinden  kann  und  jeder  Nachfolger  und  Familien- 
haupt, der  in  eben  dem  Maasse  wie  sein  Vorgänger  Souverain  ist, 
wenn  er  nicht  durch  Verträge  gebunden  ist,  das  Recht  nach  meiner 
Meinung  behält,  aufs  Neue  zu  statuiren. 

Ad  11  wenn  wegen  der  Execution  von  dem  Falle  gesprochen 
wird,  wo  es  an  einer  bundesverfassungsmassig  anwendbaren  Hülfe 
mangeln  würde,  so  mochte  zu  besorgen  sein,  dass  durch  eine  solche 
in's  Publikum  gehende  Aeusserung  die  Aufstellung  einer  Bundes- 
gerichtsgewalt, was  die  Souveraine  des  königlichen  Collegiums  wohl 
nicht  wünschen,  provocirt  würde.  Der  Schluss  dieses  §.  gibt  übrigens 
dem,  der  der  Rechtshülfe  bedarf,  gar  wenig  Trost. 

Ad  12  wiederhole  ich,  dass  ich  die  Hände  der  Nachfolger  nicht 
für  gebunden  halte. 

Ueber  die  Wirkung  des  Ganzen 

geht  übrigens  meine  wenige  Meinung  dahin,  dass  einer  Constitutions- 
^ründung,  die  a)  nicht  durch  einen  Vertrag  entweder  mit  den  hohen 
Agnaten  oder  mit  einer  Volksrepraesentation,  deren  wir  keine  haben, 
keine  bedürfen  und  keine  wollen,  bindend  wird,  und  welche  b)  die 
Wandelbarkeit  des  Willens  des  Regenten  unverändert  lässt  und  nach 
dem  ebenbemerkten  unverändert  lassen  muss,  welche  auch  c)  mehr 
als  die  Zusicherung  einer  nötigen  Vorbereitung  zu  den  wichtigsten 
Beschliessungen  des  Regenten  und  der  jeweiligen  Einholung  einer 
zweckmässigen  Beratung  nicht  gibt,  dass,  sage  ich,  einer  solchen 
Constitutionsgründung,  wo  übrigens  ohnehin  für  die  Befolgung  nichts 
bürgt,  der  Name  einer  Gewährleistung  der  Verfassung  nicht  wohl 
zukommen  könne  und  dass,  wenn  nach  den  Ahnungen  des  Herrn 
Verfassers  ein  höherer  Gewaltseinfluss  einschlagen  würde,  wir  durch 
eine  solche  dem  Ansinnen  einer  wirksamen  Gewähr,  zumal  wenn  eine 
solche  der  Typus  für  andere  und  mächtigere  Bundesstaaten  werden 
sollte,  bei  dem  dermalen  an  der  Tagesordnung  stehenden  Geist  der 
Organisationseinförmigkeit,  nicht  entgehen  dürften. 

Karlsruhe,  den  7.  April  1808.  Herzog. 


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Ueber  eine  Freiburger  Handschrift  Ton  Walahfrids 
Prolog  zu  Einhards  Vita  Karoli  Magni. 

Von 

Bernhard  von  Simson. 


Wie  bekannt,  besitzen  wir  Einhards  Leben  Karls  des 
Grossen  in  einer  von  Walahfrid  Strabo  veranstalteten  Aus- 
gabe, welche  mit  Kapiteleinteilung  und  Kapitelüberschriften 
sowie  mit  einem  Vorwort  des  Herausgebers  versehen  ist. 
Dieser  Prolog  ist  wertvoll  durch  Nachrichten  zur  Lebens- 
geschichte und  Charakteristik  Einhards,  die  früheren  Zweifel 
an  seiner  Echtheit  sind  namentlich  seit  Jaffas  Ausgabe  be- 
seitigt. Indessen  kannte  man  Einhards  Werk  in  dieser  Form 
und  den  Prolog  des  Walahfrid  bisher  eigentlich  nur  aus  einem 
einzigen,  auf  der  Universitätsbibliothek  in  Kopenhagen  befind- 
lichen Codex  (Arn.  Magn.  No.  830),  einer  Papierhandschrift 
vom  Ende  des  15.  Jahrhunderts,  welche  aus  dem  Augustiner- 
kloster zu  Kirschgarten  bei  Worms  stammt.1)  Eine  Hannover- 
sche Handschrift  aus  dem  lüneburgischen  Nonnenkloster  Wit- 
tingen (No.  859)  2)  giebt  nur  Auszüge. 

Bei  dieser  Sachlage  war  es  mir  nicht  uninteressant,  zu  finden, 
dass  wir  einen  andern  vollständigen  handschriftlichen  Text  jener 
Recension  der  Vita  Karoli  nebst  Walahfrids  Vorwort  auch  in 
Deutschland  besitzen,  und  zwar  in  einer  aus  derselben  Zeit 
stammenden  Papierhandschrift  der  Universitätsbibliothek  zu 
Freiburg  i.  B.  (No.  468). 

Der  Inhalt  der  Handschrift  ist  folgender: 


>)  In  der  4.  Ausgabe  von  Einhardi  Vita  Karoli  M.  in  den  Scriptores 
rer.  Germ,  von  Waitz  mit  B4  bezeichnet.  (Arn.  Magn.  No.  869  ist  Druck- 
fehler.) —  *)  B4*  bei  Waitz. 


Über  eine  Freiburger  Handschrift  ton  Wnlabfrids  Prolog.  315 


rix  stercus  valent 


1)  F.  lv.— 19  v.  Ad  illustrissimum  principem  Herculem  Estensem 
Ferrariensinm  ducem  inclytum  Pandulphi  Collenntii  Pisaurensis  iuris- 
consulti  apologus  cui  titulus  Agenoria  (Römische  Gottheit  der  Thätig- 
keit).  —  F.  20 v.— 42?.  Desgl.  cui  titulus  Misopentes.  —  F.  43  v.— 48. 
Desgl.  cui  titulus  Alithia.  —  F.  49—52.  Desgl.  cui  titulus  Bombarda; 
alle  mit  vorangestelltem  Argumentum. 

2)  F.  53') — 60  v.  Oratio  ad  augustissimum  principem  Maximilianum 
Ce.sarem  Romanorum  regem  Pandulphi  Collenucii  iurisconsulti  et 
equitis  Heculis  (sie)  illustrissimi  Ferrariensium  ducis  legati.') 

3)  F.  60 v.  Reimspruch: 

1.  Pons  Bolonicus 

2.  Monachus  Bohemicus 

3.  Miles  australis 

4.  Bavarica  monialis 

5.  Italorum  devocio 

6.  Pruthenorum  religio 

7.  Theutonicorum  jeiunia 

8.  Gallorum  fides  et  constancia 

4)  F.  61 — 77.  Einhards  Vita  Karoli  M.  in  der  Ausgabe  des 
Walahfrid  Strabo,  mit  dessen  Prolog,  Kapiteleinteilung  und 
Kapitelüberschriften.  (Prologus  vite  et  gestorum  Karoli  imperatoris.3) 
—  Incipit  opusculum  quod  Einhardus  in  ordine  anglicorum  eximius 
de  vita  et  gestis  Karoli  magni  imperatoris  Francorum  composuit 
more  illorum  qui  Romanorum  cesarum  vitas  summatim  pocius  quam 
singulorum  distinetione  scripserunt  annorum4)  —  Explicit  opus  Ein- 
hardi  Fuldensis  cenobii  monachi  cancellarii  Karoli  Magni.) 

5)  F.  77—122.  De  sanetitate  meritorum  et  gloria  miraculorum 
beati  Karoli  magni  ad  honorem  et  gloriam  nominis  dei.  Legende 
über  Karl  den  Grossen  aus  dem  12.  Jahrhundert  (zuletzt 
herausgegeben  von  Gerhard  Rauschen  in  den  Publikationen  der  Ges. 
für  Rhein.  Geschichtskunde  VIT.  1890.  S.  1—93). 

6)  F.  122—146.  Pseudoturpin.  (Incipiunt  gesta  beati  Karoli  in 
Hispania.) 

Am  Ende  heisst  es:  Finito  libro  sit  laus  maxima  Christo.  1497. 
Die  verwandte  Kopenhagener  (Kirschgartener)  Handschrift  enthält 
ebenfalls  den  Pseudoturpin  (auf  F.  1—22)  und  an  dessen  Schluss  die 
Bemerkung:  „Script us  fuit  über  iste  Turpini  archiepiscopi  de  gestis 

')  F.  62 v.  ist  leer.  —  ?)  Gedruckt  bei  Freher,  Scr.  rer.  Genn.  ed. 
Struve  ü.  476 — 481  —  Pandolfo  Collenuccio,  Rechtsgelehrter  aus  Pesaro, 
Gesandter  des  Herzogs  von  Ferrara,  Ercole  I.  von  Este,  Verfasser  einer 
Geschichte  des  Königreichs  Neapel  in  6  Büchern  u.  s.  w.,  wurde  1504 
zu  Pesaro  hingerichtet.  (Potthast,  Bibl.  hist.  med.  aevi  S.  248.  Tiraboschi, 
8toria  della  letteratura  italiana  VI,  2,  p.  92—94.)  —  *)  Am  oberen  Rande 
von  F.  61  steht:  Cronica  Eynhardi  cenobii  Fuldensis  monachi  (de)  Karolo 
magno  brevis  et  succineta.  —  *)  Richtig,  insofern  Einhard  bekanntlich  die 
Kaiserbiographien  des  Sueton  zum  Muster  nahm. 


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310 


v.  Simaon. 


beati  Karoli  in  Hyspania  factis  per  suppriorera  ordinis  canonicorum 
regularium  in  Kyrszg[arten]  iuxta  Wonnatiam  anno  Domini  1496  in 
octava  sancti  Augustini  patris  nostri1)  (4.  Septbr.). 

Der  Codex  ist  von  verschiedenen  Händen  geschrieben.  Sie 
wechseln  auf  F.  53,  61,  94,  116  und  130.  Der  Teil  (F.  61 
bis  94),  welcher  uns  hier  eigentlich  interessiert,  rührt  von 
einer  Hand  des  15.  Jahrhunderts  her,  von  einer  andern  Hand 
desselben  Jahrhunderts  auch  das  Ende  (F.  130—146),  das 
übrige  von  späteren  Händen. 

Nach  den  Notizen  auf  F.  1  und  2  gehörte  die  Handschrift 
dem  Jesuiten kollegium  in  Speier,  dann  dem  Kapuzinerkloster 
zu  Waghäusel.  Im  Jahre  1830,  wie  es  scheint,  wurde  sie 
Eigentum  des  Pbysikus  Dr.  Lutz  in  Philippsburg,  der  die 
Handschrift  später,  nach  einem  Eintrage  aus  dem  Bade  Rothen- 
fels im  Murgthal  vom  25.  Dezember  1843,  seinem  Sohne  Frie- 
drich Lutz,  Lehrer  an  der  Höheren  Bürgerschule  zu  Heidel- 
berg, schenkte.  Der  nächste  Besitzer,  seit  1850,  war  Franz 
Karl  Grieshaber,  Professor  und  Geistlicher  Rath  zu  Rastatt, 
der  bekannte  eifrige  und  feinsinnige  Sammler.*)  Grieshaber 
starb  zu  Freiburg  i.  B.  am  20.  Dezember  1866,  und  aus  seinem 
Vermächtnis  gelangte  die  Handschrift,  gleich  seinen  übrigen 
Handschriften  und  Büchern,  im  Jahre  1867  an  die  Freiburger 
Universitätsbibliothek.  Ihr  Weg  hätte  sie  demnach  von  Station 
zu  Station  stetig  weiter  nach  Süden  geführt. 

Indessen  alle  diese  Notizen  sind  vielleicht  nur  auf  den 
ersten  Teil  der  Handschrift  (F.  1 — 60)  zu  beziehen,  welcher 
die  erwähnten  Werke  des  Pandolfo  Collenuccio  enthält  und 
mit  dem  folgenden,  auf  Karl  den  Grossen  bezüglichen  Teile 
erst  nachträglich  verbunden  zu  sein  scheint.8) 

Ich  lasse  nun  den  Text  des  Prologs  des  Walahfrid  zu 
Einhards  Vita  Karoli  M.  nach  der  Ausgabe  von  Waitz 
(p.  XX — XXI)  folgen  und  setze  die  Varianten  der  Freiburger 

»)  Jaffe,  Bibl.  rer.  Genn.  IV,  506  N.  2.  Pertz,  Archiv  VII,  871-374. 
Neues  Archiv  XVII,  87—88.  —  *)  Vgl.  die  Artikel  von  Dämmert  in 
v.  Weech,  Badische  Biographien  I,  319—320  und  von  Scherer  in  der  All- 
gem.  Deutschen  Biographie  IX,  663—664.  —  3)  Vielleicht  sogar  erst  durch 
Grieshaber.  Dafür  spricht,  dass  dieser  auf  F.  1  v.  seinen  Namen  und  Titel 
nebst  der  Jahreszahl  1850  eingetragen,  dann  jedoch  F.  61  wieder  mit  dem 
Stempel  seiner  Bibliothek  bezeichnet  hat.  Auf  der  Rückseite  des  letzten, 
unbeschriebenen  Blattes  der  Handschrift  (148)  findet  sich  die  Notiz:  Emp- 
tus  Friburgi  Anno  1614,  jedoch  auf  einem  aufgeklebten  Papierstreifen. 


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Über  eine  Freiburger  Handschrift  von  Walahfrids  Prolog.  317 

Handschrift  (F)  sowie  auch  die  der  beiden  anderen,  schon  bis- 
her bekannten  Handschriften  herunter. 

Gloriosissimi ')  imperatoris  Karoli  *)  vitam  et  gesta,  quae  subiecta 
sunt,  Einhartus),  vir  inter  oranes  huius  teraporis  Palatinos4)  non  So- 
lana pro  scientia,  verum  et  )  pro  universa  morum  honestate  laudis 
egregiae,  descripsisse  cognoscitur  et  purissimae  veritatis,  utpote  qui 
nis«)  pene  omnibus  interfuerit,  testimonio  roborasse.  Natus  enim  in 
orientali  Francia  in  pago  qni  dicitur  Moingewi,  in  Fuldensi  cenobio 
sab  pedagogio  sancti  Bonifacii  martiris  prima  puerilis  nutriturae  ru- 
dimenta  suscepit.  Ideoque  pocius  propter  singularitatem  capacitatis 
et  intelligentie,  quae  iam  tum  in  illo  magnum  quod  postea  claruit 
specimen  sapientiae  promittebat.  quam')  ob  nobilitatis,  quod  in  eo 
minus")  erat  insigne,  a  Baugolfo9)  abbatc  monasterii  supradicti  in 
palacium  Karoli  translatus  est;  quippe  qui  omnium  regum  avidissi- 
mus  erat  sapientes  diligenter  inqnirere  et,  ut  cum  omni  delectatione 
pbilosopharenturlg),  excolere.  Ideo1')  regni  a  Deo  sibi  commissi  ne- 
bulosam  et  ut  ita  dicam |S)  pene  cecam  latitudinem  totius  scientiae 
nova  irradiatione  et  huic  barbariei  ante  partim  incognita  luminosam 
reddidit,  Deo  illustrante1*).  Nunc  vero,  relabentibus  in  contraria 
studiis,  lumen  sapientiae,  quod  minus  diligitur,  rarescit  in  plurimis. 
Predictus  itaque  homuncio  —  nam  statura  despicabilis  videbatur  — 
in  aula  Karoli,  amatoris  sapientiae14),  tantum  gloriae  incrementi ") 
merito  prudentiae  et  probitatis  est  assecutus,  ut  inter  omnes  maie- 
statis  regiae")  ministros  pene  nullus  haberctur,  cui  rex  id  temporis 
potentissimus  et  sapientissimus  plura  familiaritatis  suae  secreta  com- 
mitteret.  Et  re  vera  non  innierito;  cum  non  modo  ipsius  Karoli 
temporibus,  sed  et  —  quod  maioris  est  miraculi")  —  sub  Lodowico1*) 
imperatore,  cum  diversis  et  multis15)  perturbationibus  Francorum 
respublica  fluctuaret  et  in  multis  decideret,  mira  quadam  et  divinitus 
provisa  libratione  se  ipsum  Deo  protegente  custodierit,  ut  subtilita- 
tis*°)  nomen,  quod  multis  invidiam  comparavit  et  risum»1),  ipsum 
nec  inmature  deseruerit  nec  periculis  irremediabilibus  manciparit. 
Haec  dicimus,  ut  in  dictis  eius  minus  quisquc  habeat  dubitationis, 
dum  non  ignoret**),  eum  et  dilectioni  provectoris  sui  laudem  preci- 
puam 3')  et  curiositati  lectorum ,4)  veritatem  deberc  perspicuam.  Huic 
opusculo  ego  Strabo'5)  titulos  et  incisiones,  prout  visum  est  congruum, 


*)  In  F.  Überschrift:  Prologus  vite  et  gestorum  Karoli  imperatoris. 
Die  Initiale  G  ausgelassen.  —  Gesta  Karoli  Magni  secundum  Strabum. 
Ex  cronica  Sancti  Albani  Magunciensis  Hann.  —  *)  K.  Magni  Havn.  — 
»)  einhardus  F.  —  4)  palatinus  F.  —  •)  eciam  F.  —  •)  hiis  Hayn.  — 
T)  qui  F.  —  miinus  Harn,  munus  F.  —  •)  ab  augulffo  F.  —  ,0)  philo- 
sopharent  F.  —  n)  Ideoque  F.  —  12)  dixerim  F.  —  18)  D.  i.  atque  vi- 
d entern  F.  —  M)  sciencie  F.  —  ,5)  incrementum  F.  —  ls)  regie  maiestatis 
F.  —  ")  qu.  mayoris  miraculi  e.  F.  —  n)  ludowico  F.  —  lf)  m.  et  d.  F. 
—  »)  subümitatis  F.  -  «)  casum  F.  —  u)  ignorat  F.  —  2")  precipuum 
Havn  F.  —  24)  lectoris  F.  -  **)  scriba  F.  Strabus  Hann. 


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318  8itDSon. 

inserui,  ut  ad  singula  facilior1)  querenti  quod  placuerit  olucescat 
accessus.*) 

Ein  grosser  Teil  der  abweichenden  Lesarten  der  Frei- 
burger Handschrift  ist  ohne  weiteres  zu  verwerfen,  bei  eini- 
gen anderen  muss  es  wenigstens  dahingestellt  bleiben,  ob 
sie  den  Vorzug  verdienen.  Indessen  geht  der  Text  offenbar 
nicht  auf  die  Kopenhagener  Handschrift  zurück,  und  einige 
wenige  Lesarten,  nämlich:  ob  nobilitatis,  quod  in  eo  munus 
erat  insigne;  ferner  der  Zusatz:  atque  videntem  hinter  Deo 
illustrante;  endlich:  et  curiositati  lectoris  veritatem  debere 
perspicuam  sind  beachtenswert.  Statt  munus  soll  der  Kopen- 
hagener Codex  zwar  miinus  haben 3),  allein  bei  dieser  Lesart 
müsste  man  die  Worte  nobilitatis  —  insigne  von  specimen 
abhängen  lassen,  was  nicht  recht  passend  scheint.  Walahfrid 
wollte  also  wirklich  sagen,  dass  Einhard  von  sehr  edler,  nicht 
dass  er  von  nicht  besonders  vornehmer  Geburt  gewesen  sei. 
Auch  der  Zusatz  atque  videntem  mag  dem  echten  Texte  an- 
gehören. Man  kann  zwar  nicht  behaupten,  dass  er  notwendig 
sei,  aber  er  vollendet  die  äusserlicbe  Symmetrie  des  Satzes; 
videntem  steht  nun  gegenüber  cecam,  wie  luminosam  gegen- 
über nebulosam.  Lectoris  scheint  besser  als  lectorum;  es  reimt 
auf  das  vorhergehende  provectoris.  Die  Lesart  debere  erhält 
hier  eine  handschriftliche  Verstärkung  gegenüber  Jaffe's  Emen- 
dation prebere,  welche  auch  Waitz  und  Wattenbach*)  über- 
flüssig fanden,  obschon  sie  sich  nach  dem  Zusammenhange 
allerdings  empfiehlt.  —  Übrigens  weichen  auch  die  Über- 
schriften der  Kapitel  hier  und  da  von  den  anderen  beiden 
Codices  ab,  jedoch  können  diese  Varianten  kein  Interesse 
beanspruchen. 

Wie  erwähnt,  enthält  die  Handschrift  auch  die  legenden- 
hafte Vita  Karoli,  welche  nach  der  Kanonisation  Karls  des 
Grossen  unter  Kaiser  Friedrich  I.  verfasst  wurde.  Auch  dies 
ist  bisher,  wie  es  kaum  anders  sein  konnte,  unbekannt  ge- 
blieben. Der  neueste  Herausgeber  jener  Legende,  Gerhard 
Kauschen,  zählt  14  Handschriften  auf,  in  denen,  soviel 
ihm  bekannt,  jene  Vita  überliefert  sei,  ohne  die  unsrige  zu 

*)  ad  f.  s.  Havn.  faciliter  Hann.  —  ')  Explicit  prologus  Havn.  Finit 
prologus  F.  Hann.  —  »)  So  Waitz  nach  ausdrücklichem  Zeugnis  des 
Kopenhagener  Universitatsbibliothekars  Birket  Smith;  Jaflfe  (BibL  IV.  607) 
Ua  munus.  —  *)  DGQ.  5.  Aufl.  I.  170,  N.  1. 


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Über  eine  Freiburger  Handschrift  von  Walahfrids  Prolog.  319 

nennen.  Wie  mir  scheint,  steht  sie  dem  Codex  der  Wiener 
Hof  bibliothek  No.  527  am  nächsten,  welchen  Rauschen  mit  Vi 
bezeichnet.  Besonders  hat  sie  mit  ihm  gemein,  dass  sie  bereits 
mit  den  Worten:  in  sancto  suo  deus  apparuit  schliesst.1) 

*)  Vgl.  Publikationen  der  Ges.  für  Rheinische  Geschichtakunde  a.  a.  0. 
S.  10-11,  14,  16,  93.  Auch  die  Überschritt  stimmt  mit  V,  Überein. 


Zur  Biographie  Jörg  Wickrams  von  Colmar. 

Von 

Engen  Waldner. 


Uber  die  Abstammung  und  die  Persönlichkeit  Jörg 
Wickrams  von  Colmar,  des  Begründers  des  deutschen  Prosa- 
romans, ist  in  der  Literaturgeschichte  viel  hin  und  her  gc- 
rathen  worden,  bis  Wilhelm  Scher  er  *)  in  seiner  Monographie 
über  diesen  Schriftsteller  die  Unsicherheit  der  bisherigen  Ver- 
mutungen zeigte  und  die  Frage  bis  auf  weitere  Untersuchung 
offen  Hess.  Ich  habe  nun  das  Colmarer  Stadtarchiv  noch 
einmal  nach  den  Spuren  Wickrams  durchforscht  und  teile 
hier  das  Gefundene  mit.  Wo  ich  keine  besondere  Quelle  an- 
führe, ist  meistens  das  aus  Notariats-  und  Prozessakten  gebildete 
Wickram'sche  Familienselekt  benutzt  worden. 

Der  Stammvater  des  Colmarer  Zweiges  dieser  Familie  ist 
Conrad  Wickram  von  Türkheim,  der  im  Jahre  1457  auf  seinem 
Hause  in  der  Judengasse  das  Colmarer  Bürgerrecht  erwarb. 
Er  war  zuerst  Gerichtsschreiber,  dann  Stadtschreiber  und  ver- 
blieb in  diesem  Amte  bis  zu  seinem  gegen  den  Schluss  des 
Jahrhunderts  eingetretenen  Tode.  Unter  anderen  von  ihm 
herrührenden  Aufzeichnungen  befindet  sich  das  älteste  uns 
erhaltene  Inventar  des  Colmarer  Stadtarchivs,  welches  er  im 
Jahre  1495  verfertigte.  Dass  er  von  seiner  Frau  Agnes 
mehrere  Kinder  hatte,  erfahren  wir  aus  einem  Eintrag  des 
Jahres  1466  in  dem  auf  der  Colmarer  Stadtbibliothek  ver- 
wahrten Anniversarienbuch  des  St.  Martinsstiftes. 

Zu  diesen  Kindern  gehörten  wahrscheinlich  die  drei  Ge- 
schwister Vincenz,  Conrad  und  N.  Wickramin,  die  Frau  von 

*)  Die  Anfinge  des  deutschen  Prosaromans  und  Jörg  Wickram  von 
Colmar.   Strassburg  1877. 


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Jörg  Wickram. 


321 


Hans  Serrer,  welche  uns  am  Anfange  des  16.  Jahrhunderts 
begegnen,  denn  Vincenz  wohnte  wie  der  ältere  Wickram  in 
der  Judengasse,  und  Conrad  erklärt  in  seinem  Testamente, 
dass  er  die  Verpflichtung  das  Ave  Maria  auf  seine  Kosten 
morgens  läuten  zu  lassen,  erblicherweise  von  seinem  Vater 
überkommen  habe. 

Aug.  Stöber ')  unterscheidet  in  seiner  Abhandlung  über  die 
Familie  Wickram  zwei  Vincenz,  einen  älteren,  der  am  8.  Aug. 
1508  gestorben  sei,  und  einen  jüngeren,  der  im  Jahre  1521 
Gesandter  auf  dem  Reichstage  zu  Worms  war.  In  Wirklich- 
keit gab  es  nur  einen  einzigen  Mann  dieses  Namens,  denn 
der  Eintrag  vom  8.  August  1508  im  Anniversarienbuch  des 
St.  Martinsstiftes  bezieht  sich  nicht  auf  den  Tod  von  Vincenz 
Wickram,  sondern  auf  den  seiner  Frau  Barbara  Schütz,  wie 
ausdrücklich  bemerkt  ist.  Dieser  Vincenz  folgte  seinem  Vater 
in  dem  Amte  eines  Stadtschreibers  nach,  doch  legte  er  das- 
selbe bereits  1512  nieder.  Im  Jahre  1521  vertrat  er  nebst 
Philipp  von  Gottesheim  von  Hagenau  die  zehn  elsässischen 
Reichsstädte  auf  dem  Reichstage  zu  Worms.  Von  dieser  Zeit 
an  findet  sich  sein  Name  auf  den  Colmarer  Ratslisten  bis  zu 
seinem  im  Jahre  1532  eingetretenen  Tode.  In  jener  schon 
erwähnten  Aufzeichnung  des  Anniversarienbuches  werden  seine 
vier  Kinder  Johannes,  Catharina,  Georg  und  Barbara  auf- 
gezählt. Man  hat  nun  meistens  den  zuletzt  genannten  Georg 
mit  dem  Dichter  Jörg  Wickrara  identifiziert,  allein  mit  Un- 
recht, denn  als  Vincenz  im  Jahre  1532  starb,  waren  nur  noch 
zwei  seiner  Kinder  am  Leben,  nämlich  Johannes,  Leutpriester 
zu  Jechtingen  im  Breisgau,  und  Barbara,  die  Frau  von  Pau- 
lus Mattistel. 

Des  Vincenz  Bruder  Conrad  Wickram  erscheint  schon 
vom  Jahre  1502  an  als  Ratsherr  und  Zunftmeister  der  Krämer 
aut  den  Colmarer  Ratslisten.  Von  1511  bis  1542  stand  er 
wiederholt  in  der  Eigenschaft  eines  Obristenmeisters  an  der 
Spitze  der  Stadtverwaltung.  Er  hat  sich  während  seiner  langen 
Amtsdauer  vielfach  um  die  Stadt  verdient  gemacht,  doch  wird 
ihm  in  mehreren  Prozessakten  auch  Herrsch-  und  Habsucht 
vorgeworfen.  Er  starb  am  Ende  des  Jahres  1545  oder  am 
Anfange  von  1546. 

»)  Jörg  Wickrain.   2.  A.   Mülhausen  1866. 

Zcluehr.  f.  Getch.  d.  OWrh.  K.  F.  VII.  2.  21 


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322 


Waldner. 


Das  am  23.  März  1545  aufgerichtete  Testament  dieses 
Conrad  Wickram  ist  uns  in  einer  gleichzeitigen  Abschrift  er- 
halten. Es  füllt  23  Folioseiten  aus  und  ist  nicht  ohne  Inter- 
esse für  die  Kultur-  und  Wirtschaftsgeschichte  der  damaligen 
Zeit.  Das  Vermögen  des  Testators  war  sehr  bedeutend  und 
umfasste  neben  liegenden  Gütern  zu  Colmar  und  dem  Ding- 
hofe zu  Appenweier  zahlreiche  Frucht-  und  Weingilten  und 
eine  lange  Reihe  einzelner  Geldzinsen.  Von  den  letzteren 
erwähne  ich  nur:  „viertzig  guldin  geltz  zu  zwölffthalben  Schil- 
ling vff  der  margraueschafft  Hohen  perg,  vallennt  vif  vnnser 
frauwenn  tag  irer  verkünndung,  stenndt  inn  hauptgut  acht 
hundert  Rynnischer  guldin."  Zu  Haupterben  seines  Vermögens 
setzt  Konrad  Wickram  seine  kinderlose  Frau  Margaretha  Scböll- 
hörnin  ein  und  die  Nachkommen  aus  seiner  ersten  Ehe  mit 
Margaretha  Tieringerin.  Von  letzterer  hinterliess  er  eine 
Tochter  Namens  Catharina,  Klosterfrau  zu  St.  Catharina,  und 
eine  Tochter  oder  Enkelin  genannt  Anna  Zwickin,  die  Frau 
von  Georg  Tyfer  und  Mutter  von  Hans  Conrad  Serrer  und 
von  Martin  Tyfer.  Was  uns  aber  am  meisten  in  diesem  Testa- 
mente interessiert,  ist  folgende  Bestimmung: 

„Withers  setzt,  ordnet  vnnd  weit  auch  der  herr  testierer, 
das,  so  bald  er  tods  verganngenn,  seinen  zweyenn  naturlichenn 
vnnd  ledigenn  sünen,  nemlich  Hannssenn  Wigkram  zu  Dudiss- 
feldt  im  Spyrer  bistumb  gelegenn  sesshafft  viertzig  guldin, 
vnnd  Georgenn  Wigkram  zu  Colmar  ein  hundert  gülden  zu- 
sampt  dem  huss  in  der  kässgassen  von  den  herren  zu  Baris 
erkaufft,  stracks  vnnd  one  alles  verziehenn,  frey  gefolgt  vnnd 
gegebenn  werdenn.  Doch  wo  er  Georg  Wigkram  oder  seine 
eeliche  kinnder  one  lybs  erbenn  von  inen  eelich  erbornn  ver- 
eturbenn,  dass  als  dann  allein  sollich  huss  widerumben  vff 
vnnd  an  des  herrn  testierers  nechste  erbenn  fallenn  sollte." 

Dieser  Georg,  der  natürliche  Sohn  des  Obristenmeistere 
Conrad  Wickram,  ist  kein  anderer  als  der  Dichter  Jörg 
Wickram,  denn  es  lebte  damals  nur  ein  einziger  Träger 
dieses  Namens  in  Colmar,  wie  sich  mit  Sicherheit  aus  den 
seit  dem  Jahre  1537  uns  erhaltenen  Getcerfbüchern  ergiebt, 
in  denen  behufs  Erhebung  einer  Kopfsteuer  sämtliche  Ein- 
wohner der  Stadt  namentlich  aufgezählt  werden.  Vom  Jahre 
1554  an  fehlt  sein  Name  in  diesen  Listen,  da  er  bekanntlich 
damals  nach  Burkheim  übersiedelte.   Während  der  ganzen 


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Jörg  Wickrara. 


323 


Zeit  seines  Aufenthaltes  in  Colmar  wohnte  Jörg  Wickram  in 
demselben  Hause,  das  ihm  später  von  seinem  Vater  vermacht 
wurde.  Erst  als  er  Eigentümer  desselben  geworden  war,  konnte 
er  das  volle  Bürgerrecht  erwerben,  und  so  finden  wir  ihn  erst 
im  Jahre  1546  in  den  Bürgerbüchern  verzeichnet:  „Sonntag 
Invocavit;  Jerg  Wickgram  ist  burger  worden  vff  sinem  hus, 
als  das  in  der  kessgassen,  einsit  neben  Fridrich  Kriegelstein, 
andersit  neben  Lentz  Steffan".  Mit  Hilfe  der  Gewerf bücher 
und  eines  das  anstossende  Eckhaus  betreffenden  Kontraktes 
vom  2.  Februar  1548  können  wir  diese  Wohnung  genau  be- 
stimmen; es  war  das  altertümliche  Haus  No.  2  der  jetzigen 
Morelgasse '),  welches  im  Brande  von  1881  zugrunde  ging 
und  seitdem  neu  aufgebaut  wurde. 

Aus  dem  undatierten  Konzepte  eines  Urteilsbriefes,  das 
von  der  Hand  des  Stadtschreibers  Balthasar  von  Hellu  (1548 
bis  1556)  herrührt,  ersehen  wir,  dass  Jörg  Wickram  damals 
Weibel,  oder  Ratsdiener  war.  Durch  diesen  Brief  bescheinigt 
der  Rat,  dass  „Jerg  Wickram,  vnser  webel"  die  gegen  den 
Kaplan  des  St.  Martinsstiftes  im  Zorne  und  in  der  Trunken- 
heit ausgestossenen  Schmähworte  zurückgenommen  habe.  In 
dem  Amte  eines  Weibels  begegnet  uns  noch  Wickram  in  einem 
Gerichtsakte  des  Jahres  1550,  in  welchem  berichtet  wird, 
dass  er  die  Bürger  in  ihren  Häusern  zur  Wache  aufbot.  Für 
ihren  Weibel  machte  wohl  auch  die  Stadt  Colmar  die  im 
Kaufhausbuche  des  Jahres  1547  verzeichnete  Ausgabe:  „Jerg 
Wickram  vier  elen  duoch  zu  eynem  rock,  die  ele  vnib  9  Schil- 
ling], thuot  36  s.u  Wenn  auch  das  Amt  des  Weibels  sich 
eines  gewissen  Ansehens  erfreute,  wie  denn  Wickraru  selbst 

')  Es  ist  schade,  dass  man  die  Kasgasse,  deren  uralte  Benennung  auf 
den  Wunsch  der  Bewohner  kürzlich  abgeändert  wurde,  nicht  in  eine 
Wickramgasse  umgewandelt  hat.  Colmar  besitzt  allerdings  schon  zwei 
Wickramga-ssen,  eine  grosse  und  eine  kleine,  doch  sind  dieselben  erst  in 
diesem  Jahrhundert  nach  einem  gewissen  Wickram  benannt  worden,  welcher 
die  Au  durch  die  Anlegung  von  Kanälen  aus  einem  Sumpfe  in  fruchtbares 
Ackerland  verwandelt  haben  soll.  Die  Nachricht  hiervon  bringt  zuerst 
Sigismund  Billing  im  Patriotischen  Elsasser,  1777,  S.  85—88;  doch  scheint 
diese  Geschichte  erfunden  zu  sein,  um  die  Ableitung  des  schon  im  15.  Jahr- 
hundert vorkommenden  Flurnamens  Wickelsbrunnfeld  aus  einem  angeblichen 
n Wickgrams-  Hlumfeld"  zu  begründen.  Dass  die  Au  schon  im  Jahre  1364 
von  Fisch  wassern  durchzogen  war,  und  dass  sich  schon  damals  Gärten 
Kornfelder  und  Reben  in  derselben  befanden,  erfahren  wir  aus  einer  gleich« 
zeitigen  Aufzeichnung  im  Rothbuch  I,  S.  15. 

21* 


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324 


Waldner. 


im  Treuen  Eckart  bei  der  Aufzählung  der  Stände  den  „Herren- 
knecht"  zwischen  den  Ratsherrn  und  den  Handwerksmann  setzt, 
so  erklärt  es  doch  nur  der  Makel  der  unehelichen  Geburt, 
dass  der  Sprosse  einer  hochangesehenen  Patrizierfamilie  eine 
untergeordnete  Stellung  in  seiner  Vaterstadt  einnahm. 

Wie  verhält  sich  nun  unser  Dichter  und  Weibel  zu  seinem 
Doppelgänger  Georg  Wickram,  dem  angeblichen  Buchdrucker, 
der  von  der  Schrift  Stöbers  in  die  Abhandlungen  von  Wilhelm 
Scherer  und  von  Erich  Schmidt1)  übergegangen  ist?  Stöber  hat 
seine  Angabe  Röhrichs  Geschichte  der  Reformation  im  Elsass  (I, 
S.  128)  entlehnt,  dort  ist  aber  nicht  von  einem  Buchdrucker  des 
Jahres  1534,  sondern  von  einem  Buchhändler  des  Jahres  1543 
die  Rede.  In  der  That  spricht  Beatus  Rhenanus2)  in  einem 
Briefe  von  1543  an  Mathias  Erb  von  einem  Buche,  welches  zu  Col- 
mar bei  Georg  Wickram,  dem  Buchhändler,  zu  haben  sei.  Es 
begegnet  uns  Wickram  zwar  nicht  gleichzeitig  als  Buchhändler 
und  als  Weibel,  doch  kann  er  ganz  gut  beide  Eigenschaften 
vereinigt  haben,  da  wir  auch  sonst  noch  Weibel  finden,  welche 
nebenbei  ein  Gewerbe  treiben. 

Wahrscheinlich  als  ein  des  Buchhandels  kundiger  Rats- 
diener wurde  Jörg  Wickram  im  Jahre  1542  von  dem  Magi- 
strate nach  Speier  und  nach  Frankfurt  gesandt,  um  daselbst 
Hieronymus  Boners3)  Plutarchübersetzung,  welche  die  Stadt 
Colmar  selbst  in  Verlag  genommen  hatte,  zu  verkaufen.  In 
einem  Briefe,  welchen  der  Meister  und  der  Rat  am  2.  März 
1542  an  Hieronymus  Boner,  ihren  damaligen  Gesandten  auf 
dem  Reichstage  zu  Speier,  richtete,  heisst  es:  „wir  habent 
204  buecher  Plutarchi  inn  vier  fass  schlahen,  die  gon  Speir 
füren  vnd  vnserm  burger  Jergen  Wickgram  zugegen  befelhen 
Jossen,  derselben  souil  möglich  vff  jetzigem  richstag  Speir  zu- 
uertriben  vnd,  was  vberplipt,  den  nechsten  in  Franckfurter  mcss 
zu  andern  buechern  des  orts  ligendt  zu  achten,  vnd  durch  hilfF 
vnd  zuthun  vnsers  stetmeysters  Ruprecht  Eriegelsteins  (so  ouch 
dohin  kommen)  zuuerkoufFen.  Domit  er  aber  zu  Speir  fück- 
liche  anleittung  bekommen,  ist  an  vch  vnser  früntlich  pitt, 

')  Zu  Jörg  Wickram,  im  Archiv  für  Literaturgeschichte  VITI.  — 
7)  Briefwechsel  hrsg.  von  Horawitz  und  Hartfelder.  Leipzig  1886.  S.  602. 
—  Herr  Prof.  E.  Martin  hatte  die  Güte,  mich  auf  diese  Stelle  aufmerk- 
sam zu  machen.  —  a)  Über  H.  Boner  erscheint  demnächst  eine  Strass- 
burger  Dissertation  von  G.  Wethly. 


Jörg  Wickram. 


325 


ime  dorzu  beholffen  zesein,  vnd  so  er  was  vberscbützes  er- 
losen, zu  euwern  handen  nemmen  viid  ime,  souil  der  zerung 
für  zols  vnd  anders  halben  nottürfftig,  zustellen."  Für  diese 
Reise  erhielt  Wickram  20  Gulden,  wie  wir  aus  dem  Kaufhaus- 
buche  von  1542,  S.  85,  ersehen:  „20  gülden  zu  12  V»  s.  Jerg 
Wickgram,  als  man  ine  gon  Franckfurt  abgefertigt,  tut  121/*  Ä.u 
Dass  dieser  Beauftragte  der  Stadt,  dem  man,  wie  wir  so  eben 
gesehen  haben,  kein  besonderes  Zutrauen  schenkte,  wirklich 
der  Dichter  Jörg  Wrickram  war,  unterliegt  kaum  einem  Zweifel, 
da  dieser  wiederholt  seiner  Reise  nach  Frankfurt  gedenkt.1) 

Wie  mir  ferner  aus  folgender  Bemerkung  hervorzugehen 
scheint,  war  Wickram  auch  eines  Handwerkes  kundig.  Er 
war  nämlich  bereits  Stadtschreiber  in  Burkheim,  als  er  am 
17.  September  1555  als  Zeuge  eines  Gespräches  vernommen 
wurde,  dem  er  zufällig  beigewohnt,  als  er  vor  10  oder  11  Jahren 
mit  Erhard  Heger,  dem  alten  Baumeister,  von  der  Schraiede- 
stube  nach  Hause  ging,  und  dieser  ihm  einen  Bogen  zeigte, 
„darin  er  ihm  etwas  machen  sollte".  Noch  im  Jahre  1554 
finden  wir  unseren  Dichter  in  einem  Verzeichnisse  der  Mit- 
glieder der  Schmiedezunft  zum  Holderbaum. 

Über  Wickram  als  Maler  habe  ich  gar  nichts  finden  kön- 
nen; ich  vermochte  nicht  einmal  festzustellen,  zu  welcher 
Zunft  damals  die  Maler  gehörten.  Wenn  sie  auch  im  15.  Jahr- 
hundert den  Krämern  zugeteilt  waren,  so  wäre  es  doch  nicht 
unmöglich,  dass  man  sie  bei  der  Umgestaltung  der  Zünfte  im 
Jahre  1521  der  Zunft  zum  Holderbaum  einverleibt  hätte,  zu 
der  auch  die  Goldschmiede  sowie  die  meisten  von  der  Baukunst 
abhängigen  Handwerker  gehörten. 

In  den  gleichzeitigen  Colmarer  Gerichtsakten  kommt  Jörg 
Wickram  noch  mehrmals  vor,  doch  hielten  es  die  Schreiber 
nicht  für  nötig,  seinem  Namen  die  Bezeichnung  des  Standes 
beizufügen,  da  er  eben  eine  von  jedermann  gekannte  Persön- 
lichkeit war.  Dieser  für  die  Sittengeschichte  sehr  reichlich 
fliessenden  Quelle  entnehme  ich  folgenden  edlen  Zug  aus  Wick- 
rams  Leben.  Als  er  einst  mit  anderen  Bürgern  am  Richt- 
platze vor  der  Stadt  bei  einem  zwischen  zwei  Hunden  auf 
das  Rad  geflochtenen  Juden  stand,  da  kam  Jacob  Heimburger 
von  dem  Markte  zu  Aramerschweier  in  „beweintem"  Zustande 

»)  8.  Erich  Schmidt,  a.  a.  0.,  S.  321  und  323. 


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326 


Waldner. 


zurückgefahren,  hielt  bei  dem  Juden  an,  dem  soeben  einige 
mitleidige  Frauen  zu  trinken  gebracht,  und  verhöhnte  ihn  mit 
den  Worten:  „Jude,  du  Schelm,  lebst  du  noch?  Es  sollte 
niemand  bei  dir  bleiben  noch  dir  zu  trinken  geben.  Hast  du 
mit  diesen  zwei  üunden  nicht  genug,  so  wollen  wir  dir  noch 
zwei  dazu  hängen."  Bei  diesen  und  anderen  Schmäh  Worten 
fing  der  Jude  zu  weinen  an,  worauf  Jörg  Wickram  den 
Heimburger  wegen  seiner  ungebührlichen  Worte  tadelte 
und  ihn  aufforderte,  seines  Weges  zu  ziehen,  wenn  er  nichts 
Besseres  zu  reden  habe.  Auf  die  Erwiderung  des  so  Zurecht- 
gewiesenen, es  sei  doch  nur  ein  Jude,  entgegnete  Wickram, 
er  möchte  vielleicht  zu  der  Zeit  ein  eben  so  frommer  und  guter 
Christ  sein  als  irgend  einer  unter  ihnen. 

Dass  Jörg  Wickram  verheiratet  war,  erfahren  wir  aus 
einem  gerichtlichen  Verhör  vom  24.  Juli  1553,  wo  er  und 
seine  Ehefrau  Anna  als  Zeugen  einer  in  ihrer  Nachbarschaft 
stattgefundenen  Prügelei  auftreten. 

In  Betreff  der  Aufführung  Wickram'scher  Stücke  in  Col- 
mar verweise  ich  auf  das  interessante  Schriftchen  von 
X.  Mossmann:  Les  origines  du  theätre  ä  Colmar  (Colmar  1878), 
das  K.  Goedeke  nicht  gekannt  zu  haben  scheint,  da  er  in  der 
zweiten  Auflage  seines  Grundrisses  zur  Geschichte  der  deutschen 
Dichtung  nicht  erwähnt,  dass  der  Treue  Eckart  schon  im 
Jahre  1532  in  Colmar  gespielt  wurde.  Im  Kaufhausbuche 
dieses  Jahres  heisst  es  nämlich:  „denen  so  den  Eckgart  in 
der  vassnacht  gespilt,  geschenckgt  21/*  fb."  Wickram  wird 
zwar  zum  ersten  Male  im  Jahre  1540  in  den  Kaufhausbüchern 
bei  den  Theateraufführungen  ausdrücklich  genannt,  doch  kann 
es  wohl  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  er  die  Darstellung 
der  Zehn  Alter  im  Jahre  1531  und  die  des  Treuen  Eckart 
im  Jahre  1532  selbst  geleitet  hat.  Er  war  vermutlich  die 
Seele  all  der  zu  seiner  Zeit  in  Colmar  veranstalteten  Schau- 
spiele und  hat  wohl  auch  die  hier  unten  mitgeteilte  Bittschrift 
an  den  Magistrat  verfasst,  in  der  einige  Bürger  im  Jahre  1534 
um  die  Erlaubnis  nachsuchen,  die  Passion  spielen  zu  dürfen. 
Es  findet  sich  auch  in  diesem  Schriftstücke  die  von  Wickram 
bei  jeder  Gelegenheit  wiederholte  Klage  über  die  schlechte 
Erziehung  der  Jugend. 

„Fursichtigenn,  firnemenn,  wisenn,  ginstigenn,  liebenn  herren, 
vwer  ersamm  wissheitt  sigenn  vnser  vnderthenig,  gehorsamra, 


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Jörg  Wickram. 


327 


billig  dienst  alzitt  mitt  willenn  bereitt.  Ginstigenn  herrenn, 
wir  habenn  kein  zwyuell,  vwer  wissheitt  vnd  gemeiner  rodt 
hab  noch  inn  guother  gedechtniss,  wellicher  moss  der  passionn 
vif  die  österlich  zitt  vor  dryenn  jorenn  demm  almechtigenn 
gott  zuo  lob,  eim  ersammenn  rodt  vnd  gemeiner  burgerschaft, 
jungenn  vnd  althenn,  zuo  ermanung  guottz  firsattz  durch 
menschliche  figurenn  gespilt  worden1),  on  allenn  zwiuell  vil 
frommer  lytt  zuo  andochtt  vnd  beweguog  guother  werck  ge- 
brocht, doran  der  himlisch  vatter  durch  Cristum,  sinen  ein- 
gebornenn  sun,  der  solchen  dod  vnd  marther  vir  menschlich 
geschlechtt  gelittenn,  gross  wolgeuallenn  in  himlenn  empfangenn. 
Diewil  wir  nun  Cristenn  geheisenn,  vnd  der  guothenn  werck 
niemans  zuouil  thuon  mag,  ouch  leider  jettz  die  jungenn  durch 
vatter  oder  muother  wenig  zuor  bredig,  dass  wortt  gottess  zuo 
hoerenn,  gezogenn,  sunder  inn  allenn  ipickenn  diogenn  vffer- 
wachsenn,  do  durch  der  gloub  vnd  alle  marther,  so  Cristus 
vir  vns  gelittenn,  verloeschenn,  vnd  wir  deglich  gestroft  vns 
vnwissenn  warumb,  so  habenn  wir  aller  fasshnachtt  spil  ge- 
schwigenn  vnd  vss  grosemm  lust  vff  vwer  vnserer  ginstigen 
herrenn  bewilligung  firgenumenn,  ettlich  ewangelya  vnd  den 
passion  ludt  dess  klarenn  buochstabens  zuo  spilenn,  wie  dann 
dass  ann  vil  ortbenn  vnd  natzionenn  gebrucht  vnd  jerlich 
gehalthenn  wirtt,  domitt  die  weit  in  vbung  ettwass  geschicktter 
vnd  guothenn  werckenn  gefundenn  wirtt.  Uff  dass,  firsichtigenn, 
firnemenn,  wisen,  ginstigenn,  lieben  herrenn,  bittenn  wir  vnder- 
thenige  burger  vwer  firneme  wissheitt  mit  hohem  fliss,  die  selbig 
vwer  firneme  woll  vns  solich  vnser  anzeigenn  vnd  begerenn 
nitt  fersagenn  oder  gedenckenn,  dass  wir  die  statt  zuo  costen 
bringenn  (die  wil  noch  souil  schöner  vnd  costlicher  ristung 
zuo  solchem  spil  forhanndenn  ist)  sunder  also  frinttlicher 
meinung  vonn  vns  vffnemmen,  dass  wir  der  oberkeitt,  statt 
vnd  gemeinen  nuttz  achthenn,  auch  allenn  vmsosenn,  derenn 
vil  frommer  lytt,  die  sollichs  sehenn  vnd  herenn  werdenn, 
gross  geuallenn  habenn.  Dorumb  vns  vwer  ersamm  wissheitt 
well  fergunen,  vff  die  necbst  kinftig  esterlich  zitt  die  ewan- 
gelium  zuo  spilenn,  wie  dan  die  ettwass  withers,  ferstendiger 
vnd  loblicher,  dann  vor  gesehenn,  gespilt  sollenn  werdenn. 

')  Dies  Osterspiel  fand  im  Jahre  1531  auf  der  Schuhmacherstube  statt 
und  dauerte  mindestens  zwei  Tage.  Die  Stadt  Terehrte  den  Darstellern 
20  Gulden. 


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328 


Waldner. 


Vnd  wo  td 8  mitt  der  ristung  der  brittschenn  vonn  vch  vnsernn 
ginstigenn  herren  hilff  geschieht,  so  wellend  wir  vns  mitt  hilff 
vnd  rodt  zweyer  vonn  vch  vnsern  herrenn  ferordnetten  räthenn 
dorinn  schickenn,  dass  ein  ersararaer  rodt  ein  geuallens,  die 
statt  ann  allenn  geuellenn  ein  nuttzung,  vnd  dem  noch  allr 
zuoseher  gegenn  gott  lob,  andacht  vnd  briss  empfohenn  werden, 
guother  hoffnung,  wir  alle  der  liebe  gottes  angfangenn  vnd 
also  inn  sim  willenn  lebenn.  Und  so  aber  vwer  firnem  wiss- 
heitt  sollich  vnser  firgenumen  meinung  nitt  fir  guot  ansehenn 
oder  beschwerlich  sin  will,  wellend  wir  vns  aber  gehorsamlich 
erzeigenn  wie  die  vnderthenigenn.  Bitthenn  desshalb  vwer 
ersamm  wissheitt  vmb  ein  ginstige  anttwurtt. 
Vwer  e.  w.  vnderthenige 
burger,  so  vormolenn  den  passion  gespilt  mitt  hilff 
f romer  burger  vnd  andrer  parsonen." 

Auf  der  Rückseite  steht  von  der  Hand  des  Stadtschreibers 
Johannes  Hummel  geschrieben:  „Bewilligt  vnd  zugelossen  sambs- 
tags  noch  bekerung  Pauli  anno  etc.  34."  Über  die  Aufführung 
selbst  wissen  wir  weiter  nichts. 

■ 

Was  die  anderen  Mitglieder  der  zahlreichen  und  weitver- 
zweigten Familie  Wickram  betrifft,  so  will  ich  noch  erwähnen, 
dass  der  Colmarer  Gerichtsschreiber  Gregor  Wickram,  der  Über- 
setzer des  Obsopoeus,  als  Vetter  des  Brüderpaares  Vincenz  und 
Conrad  bezeichnet  wird,  und  dass  mir  im  Jahre  1546  ein 
Johannes  Wickram  als  Burgvogt  auf  Sponeck  begegnet.  Letz- 
terer hat  vielleicht  die  Ernennung  Jörg  Wickrams  zum  Stadt- 
schreiber yon  .Burkheim  veranlasst. 


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9 

EMssische  Studenten  in  Heidelberg  nnd  Bolopa. 

Von 

Gustav  Knod. 


Die  beiden  letzten  Jahrzehnte  haben  uns  neben  wert- 
vollen andern  Veröffentlichungen  zur  deutschen  Universitäts- 
geschichte auch  eine  Anzahl  der  altern  deutschen  Universitäts- 
matrikeln  gebracht,  die,  wie  es  scheint,  bisher  mehr  das 
Interesse  weiterer  Kreise  als  das  der  strengen  Fachwissenschaft 
erregt  haben.  Hat  sich  doch  bisher  noch  niemand  gefunden, 
der  es  unternommen  hätte,  auf  Grund  des  hier  gebotenen 
ausserordentlich  reichen  und  wertvollen  kulturgeschichtlichen 
Materials  uns  die  Bedeutung  der  deutschen  Universitäten  des 
ausgehenden  Mittelalters  für  die  Entwicklung  des  geistigen 
Lebens  in  unserm  Vaterlande,  die  Beteiligung  der  einzelnen 
Hochschulen  an  diesem  nationalen  Wettstreite,  ihre  Einwirkung 
auf  nähere  und  entferntere  Kreise  zu  schildern,  während  allent- 
halben die  oft  dilettantenhafte  Lokalforschung  längst  in  rühri- 
gem Eifer  den  neuerschlossenen  Quellen  sich  zugewandt  hat,  um 
dieselben  für  die  Provinzial-  und  Familiengeschichte,  für  bio- 
graphische und  genealogische  Studien  mit  mehr  oder  weniger 
Glück  und  Geschick  auszubeuten.  Nicht  unverdienstlich  sind 
namentlich  die  hier  und  da  in  den  Zeitschriften  der  histori- 
schen Lokalvereine  hervortretenden  Versuche,  die  Angehörigen 
eines  bestimmten  Landesteils  aus  den  Universitätsmatrikeln 
zusammenzustellen  und,  soweit  es  angeht,  mit  anderweitigen 
biographischen  Notizen  aus  gedruckten  und  ungedruckten 
Quellen  auszustatten,  vorausgesetzt,  dass  derartige  Arbeiten 
in  richtigem  Sinne,  mit  Sachkenntnis  und  Gründlichkeit  unter- 
nommen werden.  Leider  aber  entbehrt  die  Mehrzahl  der  zur 
Zeit  vorliegenden  lokalgeschichtlichen  Arbeiten  dieser  Art  jedes 
allgemeinen  wissenschaftlichen  Wertes,  da  die  Verfasser  fast 


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330 


Knod. 


durchweg  in  gänzlicher  Verkennung  ihrer  Aufgabe  nicht  sowohl 
die  allgemein  kulturgeschichtliche  Bedeutung  als  das  familien- 
gcschichtliche  Interesse  in  den  Vordergrund  zu  rücken  pflegen. 
Koch  schlimmer  ist  es,  dass  man  sich  hierbei  meist  ohne 
weitere  SRrupel  auf  die  eine  oder  andere  zufällig  zur  Hand 
liegende  Matrikel  beschränkt,  ohne  zu  bedenken,  dass  nur  bei 
gleichzeitiger  Berücksichtigung  wenn  nicht  aller,  so  doch  wenig- 
stens der  vornehmsten  der  für  die  betreffende  Provinz  in  Be- 
tracht kommenden  Matrikeln  annähernd  vollständige  Resultate 
für  die  Bildungsgeschichte  der  in  den  Matrikeln  genannten 
einzelnen  Personen,  wie  für  die  Erkenntnis  des  Gesamtbildungs- 
zustandes  des  betreffenden  Landesteiles  Uberhaupt  in  einer 
gegebenen  Periode  gewonnen  werden  können. 

Diese  Unklarheit  über  Wesen,  Zweck  und  Ziel  derartiger 
Arbeiten  ist  auch  iür  die  beiden  Werkchen  über  die  elsäs- 
sischen  Studenten  zu  Heidelberg  und  Bologna,  welche 
Herr  Paul  Ristelhuber,  Privatgelehrter  zu  Strassburg,  seinen 
französisch  redenden  Landsleuten  diesseits  und  jenseits  der 
Grenze  vor  kurzem  geschenkt  hat,  von  vornherein  verhängnis- 
voll geworden,  da  der  eifrige,  auf  dem  Gebiete  der  elsässi- 
schen  Lokalgeschichte  seit  langer  Zeit  thätige  Verfasser  seine 
recherches  biographiques  et  lifteraires  als  ein  zeitgemässes, 
seinen  nähern  Landsleuten  wohl  auch  interessantes  Mittel  zu 
halten  scheint,  seine  im  Laufe  der  Jahre  aufgespeicherten  zum 
Teil  recht  wohlfeilen  lokalgeschichtlichen  Notizen  unter  em- 
pfehlender Firma  unter  die  Leute  zu  bringen.  So  charakteri- 
sieren sich  beide  Werkchen  als  ein  buntes  Vielerlei  mehr  oder 
weniger  bekannter  zufällig  zusammengeraffter  Notizen,  die 
meist  mit  dem  Thema  in  keinem  erkennbaren  innern  Zu- 
sammenhange stehen:  Wichtiges  wird  gänzlich  übersehen, 
längst  Bekanntes  mit  erheblichem  Aufwände  von  Gelehrsam- 
keit oft  auch  unnötiger  Polemik  in  ungehöriger  Breite  wieder- 
holt, wirklich  Neues  nur  selten  geboten,  kurzum  gegen  die 
Forderungen  des  gesunden  Urteils  und  guten  Geschmacks  auf 
jeder  Seite  gesündigt. 

Möchte  man  dem  Verfasser  auch  die  Geringfügigkeit  seiner 
selbstgefundenen  Resultate  zu  gute  halten,  so  dürfte  doch  die 
auffällige  Oberflächlichkeit  und  Unselbständigkeit  seiner  Arbeits- 
weise, die  geradezu  verblüffende  Dreistigkeit,  mit  welcher  er 
seine  Vorgänger  ausschreibt  oder  wörtlich  übersetzt  und  dann 


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Elsässische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


331 


die  Erträgnisse  seiner  Streifzüge  durch  fremde  Saaten  als  eignes 
Erzeugnis  zu  Markte  bringt,  auch  bei  dem  nachsichtigen  Be- 
urteiler keine  Gnade  finden. 

Herr  Ristelhuber  darf  verlangen,  dass  dieses  allgemeine 
Urteil  über  seine  recherches  biographiques  et  l'dteraires  im  ein- 
zelnen begründet  werde,  da  es  in  schroffem  Widerspruch  zu 
den  bis  dahin  bekanntgewordenen  Äusserungen  über  den  Wert 
seines  Schriftchens  steht.  Ich  gehe  einer  ausführlichen  Be- 
gründung um  so  weniger  aus  dem  Wege,  als  sie  mir  Ver- 
anlassung bietet,  zugleich  einige  gerade  zur  Hand  liegende 
sachliche  Ergänzungen  beizubringen,  die  als  weiterer  Beitrag 
zu  der  von  Ristelhuber  angeregten,  für  die  elsässische  Lokal- 
geschichte immerhin  nicht  unwichtigen  Frage  manchem  nicht 
unwillkommen  sein  dürften. 


I. 

P.  Ristelhuber,  Heidelberg  et  Strasbourg.  Recherches  bio- 
graphiques et  litteraires  sur  les  Itudiants  alsacicns  im- 
matricules  ä  Tuniversite*  de  Heidelberg  de  1386  ä  1662. 
—  Paris.  E.  Leroux.  1888.  gr.  8°.  142  SS. 

Vf.  hat  seinem  Werkchen  einige  von  „philosophischer"  Resignation 
durchzogene  persönliche  Bemerkungen  vorausgeschickt,  woraus  wir 
entnehmen,  dass  er  seine  Schrift  als  einen  nachträglichen  Festgruss 
seiner  Heimat  an  die  Universität  Heidelberg  betrachtet  wissen  will: 
l'adressc  envoyee  par  1'  Universite  de  Strasbourg  nous  ayant  paru  un 
cadeau  un  peu  maigre,  il  nous  est  venu  l'idee  de  suivre  la  trace 
des  rapports  que  l'Alsace  a  autrefois  entretenus  avec  l'universite  de 
Heidelberg  ....  enfin  nous  avons  fait  un  travail  tout  ä  fait  „objectif*, 
comroe  dit  le  philosophe,  tout  ä  fait  etranger  ä  la  politique  „notre 
roisere",  comme  dit  le  poete.  Schade,  dass  der  Vf.  nicht  die  Gelegen- 
heit benutzt  hat,  zu  Nutz  und  Frommen  seines  Publikums  einige 
naheliegende  lehrreiche  Vergleichungen  über  die  innigen  Beziehungen 
des  mittelalterlichen  Elsass  zum  deutschen  Mutterlande  anzustellen. 

Eine  sachliche  Einleitung,  die  über  die  vom  Vf.  bei  Auswahl 
der  aufzunehmenden  Personen  befolgten  Grundsätze,  über  Ziel  und 
Begrenzung,  Bedeutung  und  Ergebnisse  seiner  Arbeit  Auskunft  böte, 
wird  leider  durchaus  vermisst.1)  Es  kann  doch  nicht  jedermann  von 

»)  Was  er  in  der  Vorrede  über  seine  Hauptquelle,  Töpke's  treffliche 
Ausgabe  der  Heidelberger  Matrikel,  sagt,  ist  geeignet,  den  Leser  mehr 
zu  verwirren  als  aufzuklären:  Notre  travail  a  6te*  facilitö  par  la  mise 


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332 


Kn  od. 


-vornherein  voraussetzen,  dass  ein  elsassischer  Schriftsteller,  der  im 
Jahre  1888  über  elsässische  Studenten  des  ausgehenden  Mittelalters 
schreibt,  nicht  etwa  das  alte  oder  neue  deutsche  Elsass,  sondern  das 
Elsass  der  Franzosenzeit  im  Sinne  hat!1) 

Bei  genauerem  Zusehen  erkennt  man,  dass  der  Vf.  bei  der  Aus- 
wahl der  aufzunehmenden  Personen  überhaupt  nicht  rationellen 
Prinzipien,  sondern  lediglich  seiner  subjektiven  Laune  gefolgt  ist. 
Daher  überall  Unklarheit,  Halbheit  und  Schwanken.  In  grosse  Ver- 
legenheit setzen  ihn  namentlich  die  Namen,  denen  der  Vermerk  „Arg. 
dioc.w  als  einzige  Heimatsbezeichnung  beigefügt  ist.  In  den  meisten 
Fällen  wird  überhaupt  keine  Notiz  davon  genommen,  während  er  sie 
stillschweigend  einschmuggelt,  wenn  sie  ihm  zu  einer  gelehrten  An- 
merkung Anlass  zu  bieten  scheinen.2)  Unklar  ist  er  auch  darüber, 
wie  es  mit  denjenigen  Personen  zu  halten  sei,  die  nicht  durch  Ge- 
burt, wohl  aber  ihrer  spätem  Lebensstellung  nach  zu  den  Elsässern 
gerechnet  werden  müssen.8)  Unzweifelhaft  müssten  vom  kulturge- 
schichtlichen Standpunkte  aus  auch  diese  Namen  in  möglichster  Voll- 
ständigkeit aufgenommen  werden.  Ristelhuber  hätte  sie  aber  ruhig 
beiseite  lassen  können,  da  sie  dem  Lokalhistoriker  ein  familien- 
geschichtliches Interesse  nicht  bieten;  andrerseits  hätte  aber  das  fa- 
miliengeschichtliche Prinzip  gerade  verlangt,  dass  er  auf  alle  Fälle 
alle  geborenen  Elsässer,  auch  wenn  sie  ihrer  Lebensstellung  nach 
der  Matrikel  zufolge  einem  andern  Lande  anzugehören  schienen,  in 

au  jour  par  M.  Toepke,  des  quatre  plus  anciens  volumes  de  la  matricule 
universitäre.  Will  uns  der  Vf.  etwa  glauben  machen,  dass  er  neben 
Töpke's  Ausgabe  auch  noch  die  Original matrikel  benutzt  habe?  Übrigens 
hätte  man  eine  weit  sorgfältigere  Benutzung  der  Matrikel  erwartet:  die 
höchstwichtigen  Nachrichten,  welche  der  2.  Band  von  Töpke's  Ausgabe 
aus  dem  Album  roagistrorum  artium,  der  Matricula  alumnorum  iuris,  dem 
Catalogus  promotorum  in  iure  bietet,  sind  in  unbegreiflicher  Nachlässig- 
keit vom  Vf.  weggelassen  worden. 

*)  So  rechnet  er  auch  Angeot  und  Beifort  noch  zum  Elsass!  1555. 
Apr.  9.  TheobaldusMegerer  de  Engelsod.  Vf.  hat  die  auf  ihn  bezüg- 
liche Notiz  aus  der  Matr.  alumn.  iuris  übersehen ;  auch  ist  ihm  entgangen, 
dass  M.  sich  auch  unter  den  Bologneser  Scholaren  findet.  —  1630  Clau- 
dius Moillesal  Belfordensis.  Landau  ist  dagegen  weggelassen.  —  a)  So 
hat  er  z.  B.  aufgenommen:  1387.  Nicolaus  Volmari  Arg.  dioc,  1390. 
Johannes  de  Etwyler  Arg.  d.,  1405.  Ivo  Vener  cler.  Arg.  d,  1408. 
Heinr.  de  Hohenstein  cler  Arg.  d.,  1446.  Johannes  Gremp,  cler. 
Arg  d.  u.  s.  w.  Dagegen  lässt  er  über  100  Namen  einfach  beiseite:  1401 : 
Martin  Mynnekint  cler.  Arg.  d.,  1416.  Jac.  Werder,  cler.  Arg.  d., 
1422.  Heinr.  de  Beynheym  cler.  Arg.  d.,  1438.  Henr  Knap  Arg.  d. 
u.  s  w.  —  *)  So  finden  sich  in  seiner  Liste  z  B  Bernhardus  comes 
<je  Kirperg  (1414),  Vlricus  comeB  de  Werdenberg  (1428),  Theo- 
doricus  Zobel  (1487),  Cristofferus  comes  de  Henberg  (1523), 
während  er  einen  Jacobus  Munthard  (1496),  Johannes  Hep  (15051, 
selbst  einen  Johannes  Botzheim  de  Saszbach  (1496),  den  er  doch  in 


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ElsMssigche  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


333 


die  Liste  aufgenommen  hatte.1)  —  Nimmt  man  hinzu,  dass  der  Vf. 
noch  ca.  hundert  Namen  (vgl.  u.)  aue  Flüchtigkeit  (oder  Absicht?) 
übersehen  hat,  so  begreift  man,  dass  er  es  nicht  unternehmen  konnte» 
die  yon  ihm  zusammengestellten  Namen  zu  numerieren  und  uns  die 
von  ihm  „untersuchten1*  Beziehungen  des  Elsasses  zu  Heidelberg 
zahlenmassig  vor  Augen  zu  stellen.  Im  ganzen  hat  er,  wenn  ich 
richtig  gezählt  habe,  934  Namen  (302  Strassburger,  519  sonstige  Un- 
terelsässer,  113  Oberelsässer)  in  seine  Listen  aufgenommen;  bei 
strenger  Befolgung  der  von  ihm  angenommenen  Grundsätze  wäre  die 
Zahl  der  Aufzunehmenden  auf  mindestens  1200  Personen  zu  veran- 
schlagen. 

Wie  steht  es  nun  mit  den  vom  Vf.  gelieferten  biographischen 
Nachweisen?  Im  ganzen  hat  er  über  115  Personen  mehr  oder  weniger 
ausführliche  und  branchbare  Nachrichten  beigebracht  (76  Strassburger, 
31  Unterelsässer ,  8  Oberelsässer);  von  diesen  darf  er  als  selbst- 
gefunden etwa  ein  Dutzend  Einträge  aus  dem  Strassb.  Bürgerbuche 
(ca.  1440 — 1530)  und  35  Notizen  aus  den  Standesregistern  (1550—1663) 
für  sich  in  Anspruch  nehmen.2)  Alle  andern  biographischen  Angaben 
sind,  so  sehr  er  sich  auch  das  Ansehen  selbständiger  Forschung  zu 
geben  sucht,  aus  den  bekannten  allgemein  zugänglichen  gedruckten 
Werken  der  elsässischen  Lokallitteratur  entnommen  und  daher  ohne 
eigentlichen  wissenschaftlichen  Wert.  So  konnte  z.  B.  was  der  Vf. 
über  die  Rektoren  (S.  1—15)  und  sonstigen  humanistischen  Gelehrten 
(Kil.  Wolff,  Jac.  Wimpfeling,  Jod.  Gallus,  Barth.  Grieb,  Jac.  Spiegel, 
Joh.  Mains,  Martin.  Ergersheim,  Joh.  Alt,  Mart.  Butzer,  Othmar 
Luscinius  u.  s.  w.),  nicht  ohne  Seitenhiebe  auf  seine  Vorgänger,  denen 
er  seine  Nachrichten  entlehnt,  in  ermüdender  Breite  vorträgt,  füglich 
ohne  Schaden  für  die  Wissenschaft  wegbleiben.8)  —  Was  der  Vf.  sonst 

seinem  Werkchen  über  die  Bologneser  Scholaren  zu  den  Elsässern  zählt,, 
und  unzählige  andere,  die  der  Vf.  bei  einiger  Sachkenntnis  wohl  hätte 
herausfinden  können,  ohne  weiteres  übergeht. 

f)  So  fehlen  z.  B.  in  unverantwortlicher  Weise:  1406.  Bernhardusde 
Roczenhusen  canon  Deodati  Tul.  d  ,  Georius  Krantz  de  Geyspolcz- 
heim  can.  Tul.  —  Der  Vf.  hat  hier  zugleich  übersehen,  dass  die  Genannten 
später  doch  im  Elsass  sich  aufhielten:  1441—48.  Bernhardus  de  Ratsam- 
hausen prepos.  eccl.  Haselac.  Arg.  dioc.  liegt  im  Streite  mit  seinem  Kapitel. 
(Strassb.  Bez.-Arch.  G.  5225.)  1451:  Bernhardus  de  R-  quondam  prepos. 
&  can.  eccl.  Hasel,  (ibid.  G.  5220).  —  1526.  Juli  81:  venerabilis  ac  no- 
bilis  vir  dns.  Jeorius  Crantz  de  Geispoltzheim :  can  eccl.  SS.  Petri  &  Pauli 
ac  Adelphi  Nouillarien.  (Bez.-Arch.  G.  5353);  1529:  Jorg  Krantz  von 
geispolczheim  als  Dekan  desselben  Stifts  erwähnt,  (ibid.)  Vgl.  u.  1446. 
Johannes  Hagel-  —  2)  Einmal  wird  das  Bürgerbuch  nach  A.  Baum  (Ma- 
gistr.  u.  Ref.  S.  206)  citiert  (vgl.  Mathias  Hilprant  1489).  —  ')  Selbst- 
verständlich ist  Schmidts  Histoire  litter.  dabei  am  meisten  geplündert 
worden.  Meine  beiden  Programme  über  Jakob  Spiegel  haben  ihm  den 
Stoff  zu  den  Artikeln  Spiegel,  Maius,  Ergersheim,  Alt  geliefert  Eine 
Ristelhuber  eigentümliche  Art  des  Citierens  ist  es,  wenn  er  in  seinem  Ar- 
tikel „Spiegel"  wohl  ein  halbes  Dutzend  fremder  Citate  aus  meiner  Schrift 


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Knod. 


noch  Brauchbares  beibringt,  geht  meist  anf  Kindler  t.  Knobloch  („Das 
goldne  Buch  v.  Strassburg4*.  1885,  86)  zurück.  Natürlich  hat  auch 
hier  der  Vf.  durchgängig  vergessen,  seine  Quelle  zu  nennen 
<vgl.  z.  B.  die  Artikel:  1448.  Bernh.  Amelung,  1479.  Mart.  Arg,  1512. 
Jacob.  Bittenheym,  1496.  Johannes  Kuttolsheim,  1493.  Theobaldus 
Trochtersheim,  1403.  Reynold  Vener,  1446.  Reynhard  Windeck  u.  s.  w.). 
Ja,  er  hat  die  Naivetät,  seine  Vorlage  in  einer  nicht  geringen  An- 
zahl von  Fällen  wörtlich  zu  übersetzen  und  dem  Leser  dieses  fremde 
Gut  als  Resultat  eigner  Studien  zu  bieten  (z.  B.  1513.  Johannes  de 
Beinheim,  1387.  Jacobus  de  Botro,  1397.  Burkardus  Burgrafij,  1449.  Eu- 
charius Drachenfels,  1425.  Bernardus  Elhart,  1406.  Heinricus  de 
Hohenstein,  1388.  Heinricus  de  Lutzelnsteyn ,  1424.  Georgias  Salcz- 
mütter,  1424.  Joh.  Spender,  1393.  Johannes  Wetzel,  1387.  Gorckardus 
Zackmantel  u.  s.  w.).  Dieses  Verfahren  ist  für  den  Vf.  so  charakter- 
istisch, dass  man  mir  einige  Beispiele  gestatten  möge. 

1397.  Burkardus  Burgrafij  canonicus  S.  Thome. 


K  i n dl e r  v.  K.  S.  53 :  „Die  Strass- 
burger  Barggrafen  waren  bischöf- 
liche Beamte,  die  die  Aufsicht  über 
die  Zünfte,  Strassen,  Mauern  und 
Gräben  der  Stadt  führten.  In  äl- 

tern  Urkunden  kommen  die  Titel  ciens  diplömes,  „burgravius 
burgravius  und  urbis  praefectus 
als  gleichbedeutend  vor  und  wurde 


Ristelhuber  p.  21:  „Les  bur- 
gravcs  de  Strasbourg  etaient  des 
officiers  episcopaux  charges  de  la 
surveillance  des  metiers,  rues,  murs 
et  fosses  de  la  ville.  Dans  les  an- 

et 

„praefectus  urbis"  signifient  la 
me'me  cbose:  Anshelmus,  „urbis 


daher  Anshelmus  1095  urbis  prae- ;  praefectus44 ,  1095,  est  le  plus  an- 


fectus  der  älteste  bekannte  Burg- 
graf sein  Später  nehmen  die 

Beimböldelin  den  Namen  Barg- 
grafen von  Strassburg  an.  Reim- 
bold Reimböldelin,  R.,  Burggraf 
von  Strassburg,  Gemahl  einer  Toch- 
ter des  Ritters  Johannes  von  Wa- 
sichenstein,  hinterliess  drei  Söhne, 


cien  burgrave  connu.  Plus  tard, 
les  Reimboeldelin  adopterent  ce 
nom  de  Burggraf.  Reimbold  Reim- 
boeldelin, Chevalier,  burgrave  de 
Strasbourg,  man  d'une  rille  du 
Chevalier  Jean  de  Wasichenstein, 
laissa  trois  nls,  qui  s'appelerent 
Burggraf.    L'un  d'eux,  Dietrich, 


die  unter  Fortlassung  des  alten  I  stettmeistre  1386,  92,  99,  1403,  eut 


Familiennamens  sich  Burggraf 
nannten, .  .  .  Einer  derselben,  Die- 
trich, R.,  1386,  92,  99,  1403  Stätt- 
meister, hatte  drei  Söhne,  von  de- 
7*m  Burcard  seit  1397  Canonicus, 


trois  fils.  dont Burkard,  chanoine 
de  Saint-Thomas  depuis  1397,  cu- 
stode  depuis  1408,  chanoine  de  la 
eathedrale  de  Worms,  oü  (!)  il 
mourut  le  28  aoüt  1437.  Gosso,  un 


—  als  von  ihm  entdeckt!  —  anfahrt,  meine  Arbeit,  die  in  Wahrheit 
ueine  einzige  Quelle  ist,  aber  vollständig  totschweigt.  Recht  thöricht 
ist  auch  Ristelhubers  Bemerkung  in  dem  Artikel  „Johannes  Helfrich": 
„M.  Knod,  Jakob  Spiegel  118,  est  tent6  d'identifier  Johannes  Helfrich 
avec  Petrus  Adiutor,  membre  de  la  soci£t£  litt^raire  en  1513,  mais  le 
jirenom  fait  obstacle."  Die  Stelle,  worauf  R.  anspielt,  lautet:  „Petms 
Adiutor  (Helfrich?  —  ein  Johannes  Helfrich  de  81etstat  1483  in  der 
Heidelberger  Matrikel"). 


Klassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna.  335 


antra  fils  de  Dietrich,  laissa  an  fils, 
Jean-Dietrich,  qui  monrnt  en  1476, 
le  dernier  male  de  sa  race.  etc. 
(Ohne  Quellenangabe!) 


1406  Cnstos,  von  S.  Thomas,  auch 
Canonicus  in  Worms  war  und  28. 
Aug.  1437  starb;  Gosso,  ein  andrer 
Sohn  Dietrichs  . . .  f  1417  oder  ia 
Sein  Sohn  Hans  Dietrich . .  .  f  1476 
als  der  letzte  des  Mannesstammes" 
u.  s.  w. 

1425.  Bernardus  Elhart  cler.  Arg.  d. 

Kindler  v.  K.  S.  71:  „Der  ur-|  Ristelhuber  p.  24:  „Le  nom 
sprungl.  Name  dieses  Geschlechts ]  original  de  cette  famille  est:  ante 
war  ante  monasterium,  vor  dem  monasteriura,  vorm  Münster , 
Monster,  nach  ihrer  dort  belegenen 1  de  l'habitation ,  qu'elle  possedait. 
Wohnung.  Cuntzemannus  ante  mo-.  Cuntzemanus  ante  Monasterium 
nasterium  und  seine  drei  Söhne,  et  ses  trois  fils  Cuntzemann,  Jean 
Cuntzemann,  Johannes  und  Wal-  et  Walther  sont,  en  1266,  „Haus- 
ther,  1266  Hausgenossen.  Zuletzt '  genossen"  (offlciers  monetaires). 
1437  als  Hausgenosse  erwähnt,  in 
welchem  Jahre  Hans  Adolf  £.  Münz- 
hüter war.  Später  nahmen  sie  den 
Vornamen  ihres  berühmten  Fa- 
milienmitgliedes Elnhardus  mag- 
nus  als  Geschlechtsnamen  an.  Die- 
ser Elnhardus  war  selbst  in  der 
Schlacht  bei  Hausbergen  1262  und 


Plus  tard  ils  adopterent  le  pr6nom 
de  leur  illustre  parent  Elnhar- 
dus magnus  comme  nom  de  fa- 
mille. Einhart  le  grand  assista  ä 
la  bataille  de  Hausbergen  1262  et 
en  fit  faire  la  description  par  Gode- 
froi  d'Ensminger  sur  son  temoig- 
nage  personnel.  II  rat  administra- 
liess  später  eine  Beschreibung  der-  j  teur  de  Poeuvre  —  Notre-Dame.  ä 
selben  nach  eigner  Angabe  durch  partir  de  1284,  et  mourut  le  13 


Gottfried  von  Ensmingen  verferti- 
gen. Er  war  seit  1284  Pfleger  des 
Frauenwecks  und  f  13.  Mai  1304. 

Arbogast,  Dr.  juris,  Sohn  des 
Edelknechts  Johannes  E.  des  Al- 
tern, seit  1427  Kanonikus  von  St 
Thomas,  1450  Offizial  des  Bischofs, 
lebte  noch  1482.  Thomas,  1454 
Kanonikus  von  St.  Thomas,  f  1480. 
Bernhard  1464,  66,  Kustos  zu  St. 
Arbogast . . .  Das  Gotteshaus  der 
Einhart  (später  der  Spörlin)  in 
der  Kleinstadelgasse  1367,  1472 
«rwähnt . .  ." 


Mai  1304. 


Arbogast,  docteur  en  droit,  fils 
de  l'ecuyer  Jean  Ellenhart,  l'aine, 
est  chanoine  de  Saint-Thomas  en 
1427,  official  de  l'eveque  en  1450; 
il  vit  encore  en  1482.  Thomas, 
chanoine  de  Saint-Thomas  en  1454, 
meurt  le  9.  novembre  1480.  Bern- 
hard 1464, 1466,  custode  de  Saint- 
Arbogast.  Le  beguinage  des  Ellen- 
hard  (plus  tard  des  Spoerlin)  est 
mentionnePetite-rue-de-la-Grange, 
1367,  1472  . . 


1445. 


(Ohne  Quellenangabe.) 
Johannes  Rebstock  de  Argentina  . . . 


Kindler  v.  K.  S.  259:  „Die 
Strassburger  Rebstock  geben  ihren 
Namen  mehreren  Häusernu  etc. 


Ristelhuber  p.  28:  „Les  Reb- 
stock donnerent  leur  nom  ä  plu- 
sieurs  maisons"  etc. 

(Ohne  Quellenangabe.) 


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330 


Knod. 


Doch  mehr  Papier  darf  ich  auf  diese  Nachweise  nicht  verschwenden. 
—  Wo  die  gewünschten  biographischen  Erläuterungen  sich  nicht  lei- 
treiben iiessen,  verfiel  der  Vf.  darauf,  um  wenigstens  äusserlich  dem 
Büchlein  ein  stattliches  Ansehen  zu  geben,  seine  Seiten  mit  allerlei 
buntem  genealogischen  und  antiquarischen  Krimskrams  zu  füllen, 
den  er  dem  Bürgerbuch,  Achtbuch  und  Almendbuch,  aber  auch  ge- 
druckten Werken  wie  Schmidt  (Hist.  du  chapitre  de  Saint-Thomas), 
Schöpflin,  dem  Inventaire  sommaire  des  Stadtarchivs,  Lehr  u.  s.  w. 
entnahm.  Es  würde  zu  weit  führen,  alle  einzelnen  Fälle  hier  nam- 
haft zu  machen,  doch  seien  in  der  Anmerkung  einige  Zeugnisse  mit- 
geteilt.')  Erwähnt  sei  noch,  dass  Ristelhuber  das  Bürgerbuch,  seine 
ergiebigste  Quelle,  nicht  sorgfältig  genug  benutzt  hat38),  und  dass  er 
dem  zum  Beweis  seiner  archivalischen  Studien  so  oft  citierten  Al- 
mendbuch auch  nicht  eine  einzige  brauchbare  Notiz  zu  ent- 


*)  1389.  Petrus  Coci.  Hierzu  Ristelhuber  p.  19:  „Jean  Coci, 
chapelain  de  Saiot-Martin  ach&te  le  droit  de  bourgeoUie  et  entre  k  la 
tribu  des  Boulangers,  marcredi  25  janvier  1525w  (!);  1521.  Johannes 
Abt,  Argentinensis.  Ristelh.  p.  46:  „MathiaB  Abt  de  Schlestadt  a  achete* 
le  droit  de  bourgeoisie  et  s'agr£ge  aux  Yignerons,  1527M  (beide  aus  dem 
Bürgerbuch,  vgl.  auch  die  Artikel:  1453.  Henricus  de  Vendenheim,  1499. 
Beatus  Folck).  —  Dem  Taufregister  von  St.  Nikolaus  entlehnt  er  zu  Joh. 
Frider.  capitonis  1542  die  merkwürdige  Notiz:  nLe  4.  nov.  1556  a  ete* 
baptise*  Nicolas,  fils  de  Jean  capitonis;  Barrains:  Fr6d6ric  de  Gottes- 
heim et  Diebolt  Joham;  marraine:  demoiselle  Rosine  Garns  de  Barr".  — 
1453.  Johannes  Schaffher  can.  eccl.  SS.  Petri  et  Michaelis  Ts.  u.):  „n 
s'agit  de  Saint-Pierre-le-Vieux.  Le  Chapitre  s'appela  des  Sainta-Pierre- 
et-Michel,  lorsqu'en  1398,  l'6v6que  Guillaume  de  Diest  fit  cession  de  l'eglise 
aux  religieux  de  Rhinau,  qui  veneraient  Saint-Michel  comme  patron"  — 
1497.  Melchior  Kiernegger  de  Argentina:  „La  Kirneck  est  la  riviere  de 
Barr  chant6e  par  Paulin  d'Aquilee  dans  sa  poesie  de*diee  ä  la  memoire 
de  Heric,  duc  de  Frioul"  (!!!)  —  Höchst  interessant  sind  auch  die  dem  Al- 
mendbuch entnommenen  topographischen  Bemerkungen:  1466.  Johannes 
Mesainger  de  Argentina.  „Un  cöte*  du  pont  pr£s  Saint-Pierre-le-Vieux 
Messinger  le  cordonnier  a  une  boutique  et  une  porte  de  caveu.  1390.  Jo- 
hannes de  Etwyler:  „Rue  Mercifcre,  Hanne  Dettewilre,  le  potier,  a  des 
maisons  qui  prennent  sur  le  communal  huit  pieds  sur  une  longueur  de 
trente,  trois  piliers  et  une  traverse  sur  les  piliers,  ainsi  que  deux  portes 
de  cave  couchees.  Droit  de  jouissance:  5  1.,  7  sch.,  8  pf,  et  15  sch.  pour 
les  trois  piliers  et  la  traverse".  Das  nennt  man  biographische  Erläuter- 
ungen zur  Heidelberger  Matrikel!  —  ')  1487.  Nicolaus  Trutman  de  Dach- 
stein der.  Arg.  d.  Hierzu  Ristelhuber:  „Les  actes  des  registres  remon- 
tent  k  1680,  on  n'y  rencontre  par  le  nom  de  Trutman".  Im  Bürgerbuch 
hätte  er  finden  können:  „i486,  her  Niclaus  Trutman  Cappelon  zum  Jungen 
sant  Peter".  Aus  derselben  Quelle  konnte  er  notieren  zu  1464  Amandus 
Wernheri  de  Argentina:  „1476.  Amandus  Wernheri  vicary  zu  S.  Thoman"* 
—  1501.  Francisc.  Paul.  Bürgerbuch  1525  „der  hochgelehrt  Doctor  Frantz 
pawel". 


Elsässische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


337 


nehmen  vermochte.1)  Das  so  ungemein  reichhaltige  Strassb.  Bezirks- 
archiv ist  ebensowenig  wie  das  Thomasarchiv  von  dem  Vf.  zu  Rate 
gezogen  worden. 

Man  sieht,  dass  das  so  anspruchsvoll  auftretende  Werkchen  des 
Herrn  Ristelhuber  nicht  nur  recht  oberflächlich  und  flüchtig  gearbeitet, 
sondern  auch  in  seinen  Resultaten  durchaus  lückenhaft  und  un- 
selbständig ist. 

Es  mögen  nun,  um  dem  sachlichen  Interesse  einigermassen  zu 
genügen,  einige  kurze  archivalische  Notizen  zu  einzelnen  Personen 
folgen,  über  welche  Ristelhuber  nichts  oder  ungenügendes  beigebracht 
hat.  Ich  werde  in  meine  alphabetische  Liste,  die  sich  der  Kürze  we- 
gen nur  auf  Strassburg  beschränkt,  auch  die  von  Ristelhuber  über- 
gangenen Namen2)  einreihen  und  auch  zu  diesen,  soweit  mir  Material 
zu  Gebote  steht,  kurze  Erläuterungen  geben. 

1)  Johannes  Ade  hin.  1458.  Heidelberg.  —  1460.  Juli  12:  bacc.  ar- 
tium.  —  1460.  Basel  (Eröffnungsjahr):  Johannes  Adam  de  Arg.  bacc.  i.  artib. 
(Matr.).  —  1465.  Mai  20.  Freiburg:  mgr.  Johannes  Adam  de  Argentina 
(Matr.). 

2)  Bemhardos  Amelang.  1448.  Okt.  9.  H.  —  1473.  Bernhardus  Ame- 
lung  decanus  S.  Martini  et  Arbogasti  (Coli.  gen.  Univ.  Bibl.  Strassburg). 

3)  Leonhard»  Arg.  1515.  H.  —  1517.  Jan.  4:  b.  a.  —  1518  Okt.  23. 
Freibarg:  Leonhard us  Arich  de  Arg.  (Matr.).  >—  1522  Aug.  12.  Leonhardus 
Arge  vic.  chori  eccl  mai.  Arg.  iSt.  Aren.  C.  St.  1520—21). 

*4)  (1)  Amandas  de  Argentina.  S.  Johannis  ddt.  1426.  Aug.  21.  H., 
dominus  domus. 

♦5)  (2)  Johannes  de  Argentina.  Alba  Spir.  d.  1406.  W.  S.  H.,  pro- 
fessus  in. 

6)  Martinas  Ancnparius.  1534.  Aug.  1.  H.  —  1535.  Dez.  13:  b.  a.  — 
1540.  Febr.  26.  H.  „Martinus  Aucuparius,  Argentin.,  eiusd.  dyoc,  26.  Febr. 
a.  40  inscriptus,  sed  ut  ipse  asseruit,  aemestre  tempus  ante  haue  inscrip- 
tionem  iura  audire  coepit."  (Matr.  iur.). 

♦7)  (3)  Johannes  Badems.  1518.  Juli  27.  H.  — (1476.  Jan.  9.  Freib.  Johan- 
nes Bader  de  Argentina  derselbe  V).— 1522.  Jan.  10.  Strassb.  Jon.  Bader  vicar. 
e.  S.  Petr.  iun.  Arg.  (C.  St.  1520-21).  —  1536.  Juni  9.  Strassb.  Joh.  Baden 
canon.  e  S.  Petri  iun.  Arg.  ernennt  seine  Prokuratoren  (Bz.  Arch.  G  5353). 

—  1541.  Joh  Baderi  can.  e.  Nouillar.  weigert  die  Residenzpflicht  (G  5354). 

—  1553.  Febr.  9.  Päpstliche  Provision  für  Joh.  Bader  preposit.  eccl.  s. 
Florencii  Haselac.  Arg.  d.  (G  4705).  —  1556.  Sonntag  nach  Adelphi.  f  Joh. 
Baden,  Propst  von  Jung  S.  Peter.  Streit  Uber  seinen  Nachlas«  (G  1444). 
Er  war  auch  can.  et  praebend.  eccl.  Surburg  (G  5159). 

8)  6«orlUS  Becherer.  1447  H.  —  1450.  Jan.  26:  b.  a.  —  1461.  Okt.  16. 
Str.  Georius  Becherer  scriba  illuatris  prineipis  dni  Friderici  comitis  Pala- 
tini  Reni  Bavarie  ducis  et  uxor  Barbara  (C.  St.  1456—75). 

*)  Ebensowenig  dem  Achtbuch  und  dem  Inventaire  sommaire  des 
Stadtarchivs.  —  *)  Dieselben  sind  mit  einem  *  bezeichnet  Ich  wieder- 
hole, dass  ich  nur  biete,  was  mir  zur  Hand  liegt,  dass  ich  aber  für  Voll- 
ständigkeit nicht  garantiere. 

Zeitochr.  f.  Owh.  d.  Oberrh.  N. F.  VII.  2.  22 


338 


Knod. 


9)  FlorianusBetschlin.  1528  Mai  31.  H.  —  1530.  Juni  18:  b.a,— 
1522.  Juni  7.  dns  Florianus  Betschlyn  capellanus  altaris  Sancte  Trinitatis 
et  Sancti  Sebastiani  martiris  in  ecclesia  in  Barre  (C.  St.  1520 — 21). 

10)  Bartholomeus  Botzheym.  1500.  Sept  9.  H.  —  1503.  Juli  5:  b.a. 

—  1506.  Mai  3:  „Bartholomeus  Boczheim  ex  Hage  na:  mgr.  artu  (Töpke 
II,  429>. 

11)  Daniel  Hotzhaim.  1542.  Apr.  27.  H.  —  1543.  Nov.  7:  b.  a.  — 
1543.  Nov.  29.  „Daniel  Boczheim  de  Haganaw  art.  b.:  eingetragen  in  die 
Matr.  alumn.  iuris"  (Töpke  II,  488). 

12)  Leonhardus  Bronner.  1510.  Okt.  28.  H.  —  1512.  Jan.  14:  b.  a. 

—  1512.  Apr.  19.  Freiburg:  Leonhardus  Brunner  de  Argentina  clericus 
(Matr.). 

♦13)  (4)  Balthasar  Bttchsner.  1503.  Aug  9.  H.:  Balthasar  Bissener, 
sacerdos  et  canon.  regularis  Argentinen.  eiusd.  dioc.  —  1504  Nov.  2.  Frei- 
burg: dns  Balthassar  Bissener  de  Argentina.  —  1519.  Okt.  14.  mgr.  Bal- 
thasar Bühssener  (&  mgr.  Hier.  Frentzel)  prebendarii  eccl.  Omnium  Sanctor. 
Arg.  (C.  St.  1519).  —  1538.  Sept.  17:  canonicus  eccl.  S.  Thome  Argent. 
per  preces  Ferdinandi  Caesaris,  aetatis  vero  suae  sexagcsimo  quarto 
(Lib.  prebend.  Tho.  Arch.).  —  1541.  März  28.  t  (ibid.). 

14)  Burkardus  Burgrafij.  1397.  H.  —  1397.  Juli  21.  Burkardus  Burg- 
graue can.  S.  Thome  Argent.  in  der  Kapitelsitzung  anwesend  (Lade  V. 
Tho.  A.).  —  1434.  Burchardus  Burggrafe  prepos.  eccl.  S.  Thome  (ibid. 
L.  VI).  ' 

15)  SteflFanus  Dieler.  1508.  Mai  12.  H.  —  1510.  Juli  11:  b.  a.  — 
1521.  Apr.  16.  mgr.  SteflFanus  Dieler  vicarius  chori  eccl.  mai.  Arg.  (C.  St. 
1520 — 21).  Mitglied  der  Strassb.  Gelehrt.  Gesellschaft  (Erasm.  a.  Wimpf. 
Bas.  1514.  Okt  11:  „Saluta  ....  Stephanum  Tielerum  clegantissimum 
iuvenem"). 

16)  Johannes  Dopler.  1457  Sept.  22.  H.  —  1462.  Febr.  11.  Johannes 
DopeUer  can.  eccl.  Hasel.  (C.  St.  1456—75).  —  1465.  Nov.  4  (Th.  Arch. 
L.  VII).  —  1466.  Apr  18  (ibid.).  —  1478.  Apr.  29  (B.  Arch.  G  5217).  — 
1493.  Jan.  31  (Th.  A.). 

17)  Jacobus  Drens.  1512.  Juli  20.  H.  —  1514.  Jan.  1:  b.a.  —  1518. 
Okt.  25.  Str.  Jacobus  Drens  iun.  cler.  Arg.:  vicarius  eccl.  S.  Thome  (L. 
VIII,  1517—19). 

18)  Laurentius  Duntzenheim .*)  1509.  Sept.  23.  H.  —  1511.  Juli  5: 

•)  Was  den  io  die  Heidclb.  Matr.  am  27.  Not.  1483  eingetragenen  Conradus  Duncwn- 
heym  de  Argentina  dioc.  Arg.  betrifft,  so  dürfte  darunter  vielleicht  der  1532  in  Venedig 
reretorlene,  auch  Ton  Kindler  S.  66  and  Ristelbuber  8.  33  erwähnt«  bekannte  Ammeister 
dieses  Namen i  zu  verstehen  sein.  Indessen  muss  ich  doch  auMen  Ton  mir  in  Geigers  Vlertel- 
jahrsscbrlft  I,  237  aus  einer  Hamb.  Hdschr.  voröffentllcbten  Brief  Wimpfelinga:  Jaoobo 
Sturm,  Francisco  Paulo,  Conrado  Dnntsenhelm,  Stepbano  Sarburgio  Olli«  charissimis 
(ca.  1501)  verweisen,  in  welchem  Wimpfellng  seine  jungen  Freunde  zu  eifrigem  Studium 
und  sittenreinem  Wandel  ermahnt.  Ebendort  habe  ich  Anm.  1  aas  einer  Hdscbrift  de« 
f  Hamb.  Pastors  Möuckeberg  (Jetzt  anf  d.  Strassb.  ü.  B.)  ein  Distichon  auf  den  Tod  dieses 
Conr.  Duncxeuheim  mitgeteilt:  Diatycon  in  Cunradum  Dunttcohemium  optime  indolis  puerum 
ArgenUnensem  patricium  Heydelbergae  ex  lue  mortuum  1502.  Jedenfalls  ist  dieser 
puer  ein  jüngerer  Conr.  P.,  des  neu  Name  in  die  Matrikel  überhaupt  nicht  eingetragen  wor- 
den Ist,  wie  das  in  Pestzeiten  öfters  vorkam. 


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Elsässische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna.  339 

b.  a.  —  1513.  Apr.  16.  Freib.  Laurentius  Dundenheim  Argentin.,  can. 
S.  Petri  sen.  (Matr.). 

19)  Heinricus  Ebel,  can.  S.  Tho.  Arg.  1524.  Febr.  27.  H.  —  1518. 
Juli  10.  Heinr.  Ebel  Scolaris  et  clericus  Argent.  puerilis  aetatis:  canon. 
eccl.  S.  Thome  (per  provis.  apost.)  (Th.  A.  L.  VIII,  1517—19).  —  1520. 
Nov.  14.  Freib.  Heinricus  Ebel  ex  Argentina  can.  eccl.  colleg.  S.  Thome 
Arg.  (Matr.)  —  1524.  Febr.  14.  Str.  Heinricus  Ebell  sub  vespere  in  capi- 
tulo  petiuit  licentiam  ad  Studium  Heidelbergense  (Prot.  Wurms.  Th.  A.). 

—  1532  resigniert  sein  Ranonikat  (Iüb.  preb.  Th.  A.). 

*20)  (c)  Johannes  Episcopi  de  Arg.  1416.  H.  —  1457.  Jan.  29.  Str. 
dns  Johannes  Bischoff  (C.  St.  1456—75*.  —  1458.  Sept.  18.  mgr.  Johannes 
Episcopi  (ibid.). 

*21)  (6)  Andreas  Fricz  de  Arg.  1490  März  3.  H. 

22)  Adam  Fechenbach  1493.  Mai  17.  H.  —  1493.  WS.  Leipzig: 
Adam  Vechtenbach  Argentinensis  (Matr.).  —  1494.  Ost.  Erfurt:  Adam 
Fechenbach  de  Argentina  (Matr.).  —  1495.  Herbst.  Adam  Fenchen- 
bach:  b.  a. 

23)  Hieronym.  Frenczel.  1508.  Aug.  23.  H.  —  1510.  Juli  11:  b.  a. 

—  1519.  Okt.  14.  mgr.  Hier.  Frentzel  prebend.  eccl.  Omnium  Sanctor.  Arg. 
<C.  St.  1519). 

24)  Prothasius  Gebweiler.  1518.  Okt.  8.  H.  —  1524.  Jan.  26.  Freib. 
Prothasius  gewiller  arc.  mgr.  Arg.  d.  clericus  (Matr.). 

25)  WolffgangGeuch  (Gych).  1508.  Juni  22.  H.  —  1509.  Juli  9:  b.a. 

—  1510.  März  2.  H.  Guolfgangus  Geuch  de  Argentina  p.:  mgr.  art.  (Töpke 
II,  432).  —  1531  Okt.  16.  Wolfg.  Geuch  arcium  et  philos.  mgr.  can.  S.  Petri 
sen.,  postea  decan.  eiusd.  collegii:  canon.  eccl.  S.  Thome  (Lib.  preb. 
S.  Tho.). 

♦26)  (7)  Jacobus  Graff  Arg  1561.  Aug.  12.  H. 

27)  Laurentius  Grosz  (Groesze).  1435.  H.  —  1451.  Haslach.  Lau- 
rencius  Grosz  alias  Coci  can.  capitularis  eccl.  S.  Florentij  Haselac.  (B.  Ar. 
G  5220).  —  1457  Aug.  27  (C.  St.  1456—75).  1465.  Nov.  4  (Th.  A.  L.  VII). 

—  1467.  Lorentz  Koch  thumherre  zu  Haselo  (C.  St.  1463 — 69).  —  1472. 
Febr.  14.  Laurentius  Grosz  al.  Coci  rector  eccl.  in  Ingmarsheim  (C.  St. 
1456—75).  —  1478.  Apr.  29.  Laurentius  Coci  al.  Grosz  can.  e.  Hasel. 
(0  5217). 

28)  Johannes  Hagel.  1446.  H.  —  1436.  Johannes  Schawr  dem  man 
sprichet  Hagel  kirchherre  zu  Altheim  Strassb.  Bist.  iTh.  A.  L.  VI  fasc.  3). 

—  1441.  Mich.  Erfurt:  Johannes  Hagel  de  Argentina. 

29)  Jacobus  Hagen.  1427.  H.  —  1459.  Str.  Jacob  Hagen  dümherre 
der  Stiffte  zum  Jung  S.  Peter  zu  Strazburg  (Th.  A.  L.  VII). 

♦30)  (7)  Andreas  Hartmani.  1502.  März  2.  H.  —  1503.  Juli  5:  b.a. 
31)  Christianus  Herlin.  1519.  Juli  22.  H.  —  1521.  Jan.  21:  b.  a.  — 
1518.  März  24.  Freib.  Cristianus  Herlin  Arg.  (Matr.).  —  1522.  Okt.  19. 
Wittenberg:  Cristianus  Herlin  civitatis  Argentin.  (Matr.)  —  1537.  Dez.  13. 
Christmannus  Herlin  can.  S.  Petri  iun.  Z.  (Th.  A.  L.  VHI,  1520—31);  vgl. 
u.  1551.  März  17.  Christmannus  Herlin  Argentorat.,  mathematicus  insignis: 
can.  S.  Thome.  f  1562.  Okt.  21  (Lib.  Praeb.  S.  Th.). 

22* 


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340 


Knod. 


32)  Johannes  Michael  Heus.  1663.  Aug  2.  H.  —  1667.  Mai.  Witten- 
berg: Johannes  Michael  Heusius  Argen tin.  (Matr.) 

♦33)  (8)  Johannes  Hirse  man  ex  Argentina.  1619.  Juli  16.  H.  —  1662. 
Febr.  8.  f  Johannes  Hirseman  can.  eccl  Surburgen,  et  capellanus  capel- 
lanie  Si.  Florency  in  eccl.  Surburg.  (B.  Ar.  G  6169). 

34)  Andreas  Höh  er  mut  1613  Juni  20.  H.  —  1614.  Juni  19:  b.  a. — 
1622.  Ein  Johannes  Hohermut  prebendarius  eccl.  Omn.  Sanctor.  Arg.  (C. 
St  1620-21). 

♦35)  (9)  Jacobus  de  Homburg  der.  Arg.  1444.  H. 
36)  Marcellus  Institoris  de  Arg.  1466  März  16.  H.  —  1468  Apr.  15. 
Marczolffus  institoris  prebendarius  eccl.  S.  Petri  sen.  (C.  St.  1468 — 75).  — 
1463.  Apr.  26.  Marczolffus  institoris  vicarius  eccl.  S.  Petri  sen.  (ibid )  — 
1472.  Nov.  27.  Martzolffus  institoris  rector  eccl.  in  Vegersheim  ibid.). 
♦37)  (10)  Volmarus  Isenhouwer.  can.  e.  S.  Petri  iun.  Arg.  1425.  H. 

—  1426.  Volmarus  Isenhower:  canon.  S.  Thome  Arg.  (Lib.  preb.  S.  TL). 

—  1431.  Nov.  4  resigniert  seine  Pfründe  (ibid.). 

•38)  (11)  David  Capito  Argentin  1549.  Juni  19.  H. 

39)  Ambrosius  Keller  (dict.  Volmari).  1533.  Dez.  17.  H.  —  1532. 
Nov.  7.  Ambrosius  Keller  ab  Ochsenberg  dict  Volmar:  can.  eccl.  S.  Thome 

—  resigniert  seine  Pfründe  1534  Dez.  19  (Lib.  praeb.  S.  Thome).  —  1536. 
Juni  9.  Str.  Ambrosius  Volmar  can.  <fc  scolast  eccl.  S.  Petri  iun.  Arg. 
(ß.  Ar  G  5353).  —  1566.  Okt.  7.  Str.  Ambrosius  Volmar:  prepos  eccl. 
S.  Petr.  iun.  (B  A  ).  —  1661.  Apr.  11  Ambrosius  Volmar  prepos.  eccl. 
S.  Petri  iun.  (B.  A.). 

40)  Martinus  Keller.  1493.  Okt  19.  H.  —  1495.  Juli  3:  b.  a.  —  1509. 
März  30.  Martinus  Volmar  eccl.  S.  Petri  iun.  vicarius  (C.  St.  1515—17). 

—  1613.  Apr.  8.  Päpstliche  Provision  pro  domino  Martino  Keller  prbro 
Arg.  super  canonicatu  et  praebenda  eccl.  S.  Petri  iun.  Arg.  (B.  A.  G  4705). 

—  1514.  Okt.  17.  Freib  :  dns  Martinus  Keller  de  Argentina  can.  S.  Petri 
iun.  Arg.  eiusd.  dioc.  cler.  (Matr.).  —  (1529.  Juli  24:  Bürger.) 

41)  Martinus  Keller  iun.  1533.  Dez.  17.  H.  —  1585.  Juni  1:  b.  a.  — 
1538  Juni  13.  H.:  eingetragen  i.  d.  Matr.  alumn.  iur.  „sed  per  triennium, 
antequam  se  inscribi  fecit,  iura  in  hac  achademia  et  Aurel iae  audivit, 
quod  doctor  Sebastianus  Hugelius  litteris  suis  ad  me  missis  edocuit  (Töpke 
II,  485).  (Ristelhuber  wiederholt  hier  unrichtig  den  auf  Mart  Keller  sen. 
bezüglichen  Eintrag  des  Bürgerbuchs  v.  1629.  Juli  24.) 

42)  Georgius  Kemp.  1426.  Juli.  H.  —  1427.  S  S.  Leipz.  Georg  Kempff 
de  Argentina  (Matr ) 

♦43)  (12)  Johannes  Coci  de  Argentina  1390.  H. 

•44)  (18)  Martinus  Krantz  de  Argentina.  1468.  Sept.  H. 

♦45)  (14)  Georgius  Michael  Langelsheimius  Argent.  1579.  Mai  8.  H. 

—  1583.  Juli  25.  Basel:  Georgius  Michael  Lingelshemius  Argentin.:  Vtrius- 
que  Juris  Doctor  (Matr.  iurid.). 

46)  Steffanus  Lorber.  1512.  Apr.  19.  H.  —  1516.  Jan.  30.  Steffanus 
Lorber  sacrista  eccl.  S.  Thome  (L.  XTV).  —  1518.  Okt  5.  Stephanus  Lorber 
vicarius  eccl.  S.  Thome  (L.  VIH,  1517—19).  —  1521.  Okt  29.  dns  Stef- 
fanus Lorbere  vicarius  eccl.  S.  Th.  (C.  St.  1620—21).  —  1523.  März  21. 
dns  Steffanus  Lorber:  distributor  capituli  8.  Thome  (Prot.  Wurms.). 


Elsassiache  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


311 


47)  Jaoobua  Meyer.  163a  Mai  16.  H.  —  1630.  Jan.  31.  „Jacobo  Vil- 
lico  praefecto  Quartae  classis  haben  mine  Herren  ein  Summissary  zu 
Sant  Thomen  geliehen"  („Bestallung"  etc.  Th.  A.).  —  f  1542.  Jan.  (ibid.). 
•48)  (15)  Johannes  Menlich  de  Arg.  cler.  eiusd.  d.  1414.  W.  S.  H. 

49)  Johannes  Messerer.  1406.  H.  —  1451.  „Johannes  Mesaerer  prie- 
ster  dea  altars  sant  Marien  Magdalenen  gelegen  in  obigen  Stifft  xu 
S.  Thoman"  (L.  VII). 

50)  Jobannes  Messinger.  1446.  H.  —  1457.  Mai  9.  Johannes  Mes- 
singer rector  eccl.  in  Oreswiler  (C.  St  1456—75).  -  1463.  Jan.  4.  Johannes 
Messinger  r.  e.  in  Orssirilre  (ibid ). 

51)  Melchior  Molsheym.  1519.  Mai  6.  H  —  152a  Man  3.  Freib 
Melchior  Molschein  Argent  (Matr). 

52)  Ottmarus  Nachtigall.  1494.  Juli  17.  II.  —  1496  Juli  12:  b.  a. 
—  1515*  März,  „acceptatus  in  organistam  dns  Othmarus  Nachtigall  et 
annuatim  soluuntur  eidem  de  officio  triginta  flor.  obligauitque  se  in  capi- 
tulo  ad  serviendum  viginti  annis"  (Prot.  Wurms.  Th.  A.).  —  1515.  Nov.  1. 
„incepit  Otmarns  noster  organista  intrare  chorum  et  accipere  presencias" 
(ibid.).  —  1517  Jovis  p.  Laurent,  „dns  Ottmarus  organista  noster  petiuit 
licentiam  ad  Studium  et  quod  possit  Organum  per  alium  organistam 
providere  .  . .  capitulum  denegauit"  (ibid ).  —  1517.  Aug.  17.  mgr.  Oth- 
marus Nachtgall  vicar.  eccl.  S.  Thome  Arg.  (L.  VII).  —  1529.  Mai  4. 
Freib  Ottmarus  Luscinius  Decr.  Doctor  (Matr.)  (im  übrigen  vgl.  Schmidt, 
Hist.  litte>  H,  174  ff.). 

53)  Georg.  Nopp.  1491.  Dez.  19.  H.  —  1489.  S.S.  Basel:  Georg 
Nopp  de  Argentina  (Matr.). 

54)  Georg.  Obrecht  Arg.  1570.  Juni  4.  H.  —  1574.  Mai  14.  Basel: 
Oeorgius  Obrechtus  II.  Id  Mai.  publice  Doctor  vtriusque  iuris  est  renun- 
tiatus  (Matr  iurid.)  (vgl.  im  übrigen  [Sebitz],  Strassb.  Gymn.  Jubelfest 
1641.  8  244). 

55)  Johannes  de  Ochsenstein.  1430.  H.  —  1437.  Str.  Johans  herre 
zu  Ochsenstein  tümprobst  der  merren  stifft  zu  Strassburg  (L.  VIj :  Z  — 
1456.  Juli  31.  Johannes  de  Ochsenstein  hat  die  Pferrei  Wickersheim  resig- 
niert (L.  VIII). 

♦56)  (16)  Michahel  de  Ossensteyn  cler.  Arg.  d.  1442.  W.  S.  H.  — 
1445.  Ost.  Erfurt:  Michael  de  Ossensteyn  de  Argentina  (Matr.)  —  1467. 
Samstag  St.  Marxtag:  „Zu  wissen  das  die  vesten  Diebolt  von  Kagenecke, 
hans  Sturm  von  Sturmecke  vnd  hans  Mursel  zwuschent  dem  vesten  Reym- 
bolt  vöitschen  vff  ein,  Meister  Hinrich  Eckstein  vnd  fröwe  Agnesen  siner 
husfröwen  ander  syt  in  spenne  halb  dartreffende  von  her  Michel  Ohssen- 
steins  kirchherren  zu  Sletzstat  der  eegenanten  fröwe  Agnesen  bruders 
seligen  verlossenes  guts  wegen  in  gütlichkeit . . .«  (C.  St )  (war  Pfr.  in 
Schlettstadt  v.  1452—1466,  vgl.  G  d.  Stdtbibl.  z.  Sehl  S.  19). 

♦57)  (17)  Laurentius  de  Offenbor ch  Argentin.  1429.  S.  S.  H. 

•58)  (18)  Heinricus  Oetlin  cler.  Argentin.  1417.  W.  S.  U. 

♦59)  (19)  Erhardus  Ottonis  de  Argentina  cler.  d.  eiusd.  H. 
60)  Franciscus  Paul.  1501.  H.  —  1503.  Juni:  b.  a.  —  1504.  Juli  27: 
Freiburg.  Franciscus  pauwel  Argentinen.  (mit  Jac.  Sturm  zusamm.) 
«Matr).  —  1517.  Strassb.  egregius  vir  Franciscus  pauwell  J.  V.  Doctor 


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342 


Kiiod. 


advocatus  causarum  curiarum  ecclesiasticarum  Argentinensium  iuratus 
(L.  VIII). —  1525.  Strassb.  BOrgerbuch:  „ der  hochgelehrt  Doctor  Frantz 
pawl".  —  1534.  dns  Franciscus  Pawel  J.  V.  D.  (L.  VIII).  —  1537.  Don- 
nerstag nach  Exaudi:  „frantz  pauwel  Beder  recht  doctor  vnd  Strassburgscher 
Rath"  entscheidet  zwischen  Propst  und  Kapitel  der  Kirche  zu  Neuweiler 
(B.  Ar.  G.  5353).  (Franc.  Paul  gehörte  zu  den  S.  336  Anm.  *  erwähnten 
Heidelberger  Scholaren,  an  welche  Wimpfelings  Brief  v.  J.  1501  gerichtet  ist. 
Wimpfeling  dedicierte  ihm  und  seinem  Mitschüler  Jac.  Sturm  seine  Ele- 
gautiae  maiores  [dd.  Heidelb.  Id.  Sept.  1499],  dann  ihm,  Sturm  u.  einigen 
andern  seine  Apologia  pro  re  publ.  Christ.  [„Jacobo  Sturmio  &  Francisco 
Paulo  Heidelbergensis  et  Jacobo  Brun  ac  Sebastiano  Wurmsio  Friburgeu. 
gymnasiorum  philosphiae  auditoribus"  o.  D.  —  Das  Werk  erschien  erst 
1506.  VI  Kl.  Apr.  Phorce.  Tho.  Anshelm  ]  Auch  Joannis  Badii  Ascensii 
Stultifera  Nauicula  Arg.  1502  wird  von  Wimpfeling  seinem  jungen  Freunde 
Franc.  Paulus  Arg.  zugeschrieben.  Vgl.  auch  Wimpfelings  Bemerkung  in 
der  Expurgatio  (Riegger  424):  „Martinus  Sturmius  Ordin.  equestris  et 
Mathias  Paulus  causarum  forensium  patronus  [erscheint  1509.  Juli  5  als: 
mgr  Mathias  pauwel  causar.  curiae  eccl.  Arg.  procurator.  C.  St  1509], 
singulares  amici  mei  ex  me  quaerunt,  quidnam  agant  cum  filiis  suis  meo 
buasu  Heidelbergam  ante  triennium  missis.  Reuocantur  ephebi,  qui  ne- 
ocio  aut  lasciuia  perirent,  ego  ipse  eos  propter  bonam  indolem 
admodum  mihi  caros  Friburgum  adduco  .  .  .u) 

61)  Beatus  Felix  Pfeffingen  1511.  Aug  11.  H.  —  1513.  Juli  12: 
b.  a.  —  [1610.  Juni  28.  Str.  Beatus  Felix  Pfeffinger:  can.  eccl.  S.  Tho. 
(L.  VIII)  ]  —  1515.  März  8.  Heidelb.  Beatus  Foelix  Pf.  Argent.:  licentiat. 
in  artibus  (Alb.  mgr.  art.  Töpke  II,  435).  —  1515.  März  15.  Str.  „In  die 
Josephi  que  fuit  vicesima  Marcy  redgt  Beatus  Felix  ex  studio  Heidel- 
bergensi  et  incoepit  in  vespere  frequentare  chorum  et  capere  presencias" 
(Prot.  Wurms.  Th.  A.).  —  1515.  Okt.  22  Str.  „Beatus  Felix  can.  eccl. 
nostre  .  .  .  petiuit  licentiam  ad  Studium"  (ibid.).  —  1516.  Aug.  Str.  „dns 
Beatus  Felix  redyt  ex  studio  lune  ante  Adelphi"  (ibid.).  —  1518.  Okt.  5. 
Heidelb.  M.  Beatus  Felix:  bacc  in  utroque  iure  (Töpke  II,  522)  —  1519. 
Dez.  10.  Str.  Beatus  Felix  Pfeffinger  anwesend  i  d.  Kapitelsitzung  (L.  IV). 
—  1524.  Dez.  7.  M.  Batt  Pfeffinger  (Bürgerbuch).  —  1525.  Dez  8  Str. 
mgr.  Beatus  Felix  Pfeffinger  can.  S.  Thome  (C.  St.  1524—63).  —  1536 
Str.  Be.  Felix  Pf  :  scolasticus  eccl  S.  Thome  (L  praeb ).  —  1541.  Nov. 
prepositus  eccl.  S.  Tho.  (Nachfolger  des  Capito)  (ibid.).  —  1545  Beatus 
Felix  Pfeffinger  et  Elisabeth  Georgii  Yringeri  et  Dorothea  Huglawelin  filia 
conjuges  (Collect,  geneal.).  —  f  1554.  Aug.  23  (ibid.).  —  „vir  eruditione 
et  prudentia  non  vulgari  praeditus,  ad  germanicam  integritatem  natus'. 
(L.  praeb  ). 

♦62)  (20)  Adam  Pfleger  Argentinensis  1498  Apr.  6.  II. 

♦63)  (21)  Johannes  Philippi  de  Argentina.  1497.  Mai  29.  H.  —  1499. 
Jan.  15:  b.  a 

64)  Johannes  Pistoris  1503  Sept.  10.  H.  —  1513.  Ost  Erfurt: 
Johannes  Pistoris  Argentinensis.  —  1561.  tot.  („1661,  vfffritag  nach  Ostern 
den  11.  Aprilis  post  obitum  Joh.  Pistoris  . . verfügt  Ambros.  Volmar 


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Eibische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


343 


prepos.  S.  Petri  iun.  Arg.  [s.  d.]  aber  die  Pfründe  desselben  in  d  gen. 
Kirche)  (B.  Arch.  G  4722). 

65)  Florentius  Hichart  1498.  Sept.  26.  H.  —  1500  Juli  8:  b.  a  — 
1519.  Okt.  14.  Florentius  Richart  prbr.  Arg.  d.  (C.  St  1519). 
♦66)  (22)  Marcus  «um  Kijet  de  Argentina.  1411.  W.  S.  H 

67)  Wolffgangus  Rindis  1512.  Juni.  H.  —  (1511.  Mich.  Erfurt: 
WoltFgangus  Ryndis  Argentinensis  [Matr.].) 

68)  Jacobus  Ryszhofenn  1509.  Nov.  22  II  —  1511.  Juli  5:  b  a.  — 
1514.  Jacobus  Reyshofen  Argentinus:  mgr.  art.  (Töpke  11,435  .  —  1518. 
Jan.  15.  mgr.  Jacobus  Richshofen  iunior  vicarius  eccl.  S.  Thome  (C.  St. 
1519).  —  1519.  Jan.  29.  mgr.  Jacobus  de  Richsshofen  capellanus  capellanie 
altaris  S.  Columbe  Virg.  eiti  in  eccl.  S.  Petri  iun.  Arg.  (ibid.).  —  1621. 
Apr.  18.  mgr.  Jacobus  Richshofen  vicarius  vicarie  altaris  Sancti  Michaelis 
archangeli  in  eccl.  S.  Thome  Argentin.  (C.  St.  1520—21)  —  1541.  Dez.  16. 
t  mag.  Jacobus  Rysshoffen  (Th.  A.). 

69)  Johannes  Rottschilt  1497.  Nov.  18.  H.  —  1509.  Marz  7.  Str. 
„Johannes  Rotschilt  can.  eccl.  S.  Petri  sen.  Arg.,  Steflanus  Rotschilt  ciuis 
Argentin.  eius  frater  filii  qu.  prouidi  viri  Steffani  rotschilt  ciuis  Argentin. 
et  soror  eorum  Yrsula  Rotschilt  relicta  qu.  honesti  Johannis  Nustdörfer 
procuratoris  in  Rychenwyler  .  .  .tt  (C.  St.  1515—17). 

70)  Steffanus  Sarburg  1503.  Aug.  16.  H.  —  1506.  Ost.  Erfurt. 
Steflfanus  Sarburg  de  Argentina  (Matr.)  (vgl.  S.  338  Anm.  ♦). 

71)  Johannes  Schaffner  1463.  Apr.  8.  H.  —  1484.  Dez.  8.  Johannes 
Schaffner  decanus  eccl.  Surburgen.  (C.  St  1483—87).  —  1484.  Dez.  27. 
Johannes  Schaffener  capellanus  capellanie  ad  altare  S.  Catharine  in  ecclesia 
parrochiali  S.  Martini  Argentinen.  resigniert  seine  Pfründe  (ibid.). 

72)  Johannes  Schenckbecher  1514.  Apr.  20.  H.  —  1515.  Juli  5:  b.  a. 
—  1522.  Dez.  30.  Str.  Johannes  Schenckbecher  notarius  collateralis  curie 
dominorum  archidiaconorum  eccl.  Argentinen.  et  domina  Elisabeth  Bar- 
pfennigin  uxor  eius  legitima  (C.  St  1520—22).  ^Erscheint  sehr  oft  als 
ausfertigender  Notar.) 

♦73)  (23)  Adelphus  Schott  de  Argentina.  1492.  Juli  20.  H.  —  1494. 
Juli  7:  b.  a.  —  1496.  März  9.  H.  Adelphus  Schott  Argentinus:  mgr  art 
(Töpke  II,  422). 

74)  Johannes  Schott  1492.  Juli  15.  H.  —  (1490.  Aug.  12.  Freiburg: 
Johannes  Schott  de  Argentina  (Matr.].)  —  1497.  S.  S.  Basel:  Johannes 
Schott  Argentin.  VI  solid.  (Matr.).  —  1500.  „capellaiüam  altaris  S.  Catha- 
rine (eccl.  S.  Petri  iun.)  possidet  D.  Johannes  Schott,  moratur  Basileaeu 
(B.  Ar.  G  4716). 

♦75)  (24)  Gerardus  Seuenus  Argentoratensis.  1565.  Okt.  6.  II.  — 
1566.  Frankfurt  a.  0.  Gerhardus  Senenus  (!)  Argentoratensis  (Matr.). 

76)  Conradus  Spatzinger  1509.  Aug.  26.  H.  —  1519.  Jan.  7.  Str. 
Conradus  Spatzinger  capellanus  Capelle  B.  M  Y.  in  eccl.  mai.  Argentin. 
(C.  St.  1519). 

•77)  (25)  Amandus  Storck  de  Argentina.  1483.  Apr.  11.  H. 

•78)  (26)  Jacobus  Sturm  de  Argentina.  1501.  Sept.  29.  H.  —  1503. 
Juni:  b  a.  —  1604.  Juli  27.  Frei  bürg:  Jacobus  Sturm  Argentinensis 
(Matr.)  (vgl.  abgesehen  von  den  neuern  Schriftchen  von  Baumgarten, 


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344 


Knod. 


Stein  u.  8.  w.,  was  M.  Sebiz  a.  a.  0.  p.  210  u.  Hertaog  i.  s.  Chronik 
berichten). 

*79)  (27)  Petras  Sturm  de  Sturmegk  Arg.  d.  1609.  Sept  18.  — 
(1606.  Okt.  2.  Freiburg:  Petrus  Sturm  de  Sturmeck.  Matr.)  Bruder  des 
vorigen.  Ein  Brief  von  ihm  an  J.  Wimpfeling  i.  Str.  St.  Arch.  Briefm. 
IV,  122.  Wimpfeling  dedicierte  ihm  u.  einigen  andern:  s.  Ausg.  v.  Basiii j 
Magni  De  legendis  antiquorum  libris.  Arg.  Hupfuff  1507;  vgl.  über  ihn 
M.  Sebiz  a.  a.  0.  p.  211. 

80)  Jacobus  Treger  (Trewerr)  1493.  Mars  29.  H.  —  1495.  Jan.  13: 
b.  a.  —  1496.  Apr.  3.  Heidelb.  Jacobus  Treger  Argentin.:  mgr.  art. 
(Töpke  II,  423).  —  1501.  Marz  15.  Heidelb.  M.  Jacobus  Treger,  Exami- 
nator beim  Magisterexamen  (Töpke  II,  427).  —  1509.  Mai  14.  Jacobus 
Dreyger  procurator  causa rum  curiarum  ecclesiasticarum  Argentin.  (C  St. 
1515—17)  —  1518.  Aug.  20.  mgr  Jacobus  Treyger  procurator  caus.  cur 
eccl.  Arg  (ibid.  1519).  —  1521.  Mars  9.  Dez.  7.  mgr.  Jacobus  Treyger 
procurator  u.  8.  w.  (ibid.  1520—21). 

*81)  (28)  Joannes  Martinus  Tüschelin  Argentinen.  1559.  Aug.  5.  H. 

♦82)  (29)  Job  (Vener)  de  Argentina.  1387.  H.  H.  bacc.  in  artib.  Paris. 
(Über  diesen  wie  über  seinen  Bruder  Ivo  [Ristelhuber  p.  22]  werde  ich 
demnächst  in  dieser  Zeitschr.  handeln.) 

83)  Job.  Wüh.  Villenbach  1535.  Nov.  8.  H.  —  1538  W.  S.  Witten- 
berg: Johannes  Vuilhelmus  Villenbach  Argentin.  (Matr.).  —  1542  W.  S. 
Leipzig:  Johannes  Wilhelmus  a  Villenbach  Argentin.  (Matr.). 

84)  Amandus  Wernheri  1464.  Mai  26.  —  1476.  „Amandus  Wernheri 
vicarye  zum  S.  Thoman"  (Bürgerbuch). 

♦85)  (30)  Caspar  Wolffius  Argentinensis.  1550.  Mai  12. 

86)  Caspar  Wurmser  (Wormbser)  1523.  Mai  9.  H.  —  1523.  Mai  6. 
Casparis  Wurmseri  (can.  S.  Tho.  Arg.)  recessus  ad  Studium  (Prot.  Wurms.). 
—  (1521.  Dez.  18:  can.  eccl.  S.  Thome.  —  Lib.  praeb.)  —  1526.  Febr.  14. 
Frei  bürg:  Caspar  Wormser  Argentoracus  (Matr.).  —  1539.  Apr.  26  resig- 
niert sein  Kanonikat  zu  Gunsten  des  Chph.  Knobloch  (Lib.  praeb.). 

87)  Simon  Wuest  1514.  Mai  3.  H.  —  1515.  Juli  5:  b.  a.  —  1517. 
Okt.  8.  Frei  bürg:  Simon  Wiest  Argent.  civitatis  et  diocesis  clericus, 
baccal.  art.  ut  asseruit  Heidelb.  (Matr). 

88)  Theodericus  Zobel  1487.  Mai  21.  H.  —  1483.  Dez.  9.  „Procura  - 
torium  pro  Theoderico  Zobel  ad  Romanam  curiam  ad  impetrandum  certos 
prebendas  et  canonicatus"  (C.  8t.  1483—87).  —  1484.  Febr.  12.  Theo- 
dericus Zoppel  cler.  Argentin  :  canon.  S.  Thome  Arg ,  ex  resignatione 
mgri  Arbog  Einhart  (C.  St.  1483—87;  vgl.  Lib.  praeb).  —  1485  Apr.  23. 
Theodericus  Zobel:  Z.  (C.  St.  1483-87).  —  1485.  Mai  19.  Freiburg: 
Theodericus  Zobel  can.  eccl.  colleg.  S.  Tho.  Arg  (Matr.).  —  1496.  März  2. 
Str.  Theoder.  Zobel  J.  V.  D.  i.  d.  Kapitelsitzung  anwesend  (L.  VII)  — 
1507.  Mai  22  (L  IV).  —  1517.  Febr.  11.  Theodericus  Zobel  V.  J.  D.: 
scolasticus  eccl.  S.  Thome  (L  VIII).  —  1531.  Okt.  6  t  Theodericus 
Zobel  a  Gibelstatt  J.  V.  D.  Bingae  prepositus  ad  D.  Martini,  Moguntinae 
maioris  et  S.  Thomae  Arg.  scolasticus,  B.  M.  V.  ad  gradus  canonicum, 
begraben  in  Sacello  S.  Dionysii  in  eccl.  Mogunt.  (cf.  Joannis,  Scrr.  rer. 
Mog.  H,  321.  412).  The.  Zobel  war  ein  Freund  des  ülr.  v.  Hutten  (Hütt. 


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Elsassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna.  345 

opp.  I,  249  ff.  255),  Erasmus,  Wimpfeling  u.  s.  w.  Wimpfeling  widmete 
ihm  seine  Ausg.  der  Histor.  viol.  crucis  Theoderici  Gresemundi  (dd.  Argent. 
5.  März  1512:  „Theoderico  Zobelo  Moguntinae  ecclesie  canonico  et  eccle- 
siasticorum  morum  oensori").  Arg.  Ren.  Beck.  1512.  Kl  Apr.  4°.  —  Jo. 
Huttich  dedicierte  ihm  s.  Collect,  antiquitatum  in  urbe  atque  agro  Mogunt. 
repertar  Mog  M  D.  XX.  2°  (dd.  XI.  Kl.  Aug.  1517). 

89)  Bechtoldus  Zorn  (Ciorn)  de  Argentina  1412.  S.  8  H.  —  1412. 
Juni  12:  Berchtoldus  Zorn  can.  ecd.  S.  Thome:  Z.  (L.  VI  fasc.  3). 


II. 

P.  Ristelhuber,  Strasbourg  et  Bologne.  Recherches  biogra- 
phiques  et  litte>aires  sur  les  £tudiants  alsaciens  im- 
matricules  a  l'universite  de  Bologne  de  1289  ä  1862. 
—  Paris.  E.  Leroux.  1891.  gr.  8°.  152  SS. 

Weit  wichtiger  als  die  altern  deutschen  Universitiitsmatrikeln 
sind  die  Mitgliederverzeichnisse  der  „deutschen  Nation"  der  Juristen- 
Universität  zu  Bologna  für  die  Erkenntnis  der  Entwicklung  unseres 
nationalen  Geisteslebens,  die  mit  andern  Akten  der  „deutschen  Nation- 
auf  Veranlassung  und  Kosten  der  von  der  K.  Preussischen  Akademie 
der  Wissenschaften  für  die  Savigny-Stiftung  niedergesetzten  Kom- 
mission vor  wenigen  Jahren  zur  Bologneser  Jubelfeier  erschienen 
sind.1)  Auf  den  hohen  kulturgeschichtlichen  Wert  dieser  stattlichen 
Publikation  ist  wiederholt  hingewiesen  worden ") ;  was  sie  speziell  fur's 
Elsass  bedeute,  habe  ich  vor  zwei  Jahren  in  einem  Aufsatz  in  der 
„Strassburger  Post"  in  eingehender  Weise  zu  zeigen  versucht3)  eine 
Arbeit,  die  von  Herrn  Ristelhuber  bei  seinen  Recherches  zwar  be- 
nutzt, nicht  aber  genannt  worden  ist.4) 


l)  Acta  nationis  Germanicae  universitatis  Bononiensis  ex  archetypis 
tahularii  Malvezziani  Jussu  instituti  Germanici  ediderunt  Ernestus  Fried- 
laender  et  Carolus  Malagola.  Cum  quinque  tabulis.  Berolini,  Georg. 
Reimer,  1887.  2°.  —  *)  Vgl.  besonders  die  lehrreichen  Besprechungen  von 
A.  Schulte  i.  Mitteil,  des  Instituts  f.  österr.  Geschichtsforschung  IX,  141  ff. 
und  Luschin  v.  Ebengreuth  i.  Gotting.  Gelehrt  Anzeig.  1889,  S.  285  ff , 
sowie  meinen  Vortrag  über  die  Acta  vom  September  1889  (erschienen  i. 
Correspondenzblatt  des  Gesamtvereines  der  deutsch,  histor.  Vereine,  1890). 

—  ■)  „Die  Acta  nationis  Germanicae  universitatis  Bononiensis  und  ihre 
Bedeutung  für  das  Elsass"  von  G.  K.  (Strassb.  Post  1890,  No.  33,  2.  Blatt 
u.  No.  40,  2.  Blatt).  —  4)  So  ist,  was  Herr  Ristelhuber  in  seiner  Vorrede 
über  die  Bedeutung  der  Acta  bemerkt,  z.  T.  in  wörtlicher  Über- 
setzung aus  meinem  Aufsätze  herübergenommen  (vgl.  auch  u.  S.  349). 

—  Durchaus  unrichtig  sind  Ristelhubers  Bemerkungen  über  die  Vor- 
geschichte der  Publikation  („ . . .  lorsqne  recemment  un  jeune  gentilhomme 


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346 


Knod. 


Auch  in  vorliegender  Schrift  Ristelhuhers  wird  eine  Zusammen- 
fassung seiner  Resultate  sehr  vermisst;  der  Verfasser  hat  sich  nicht 
einmal  die  Mühe  gegeben,  die  von  ihm  zusammengestellten  Namen 
zu  numerieren  und  zu  besserm  Verständnis  nach  naheliegenden  Ge- 
sichtspunkten zu  gruppieren,  ja  es  scheint,  da  die  einzelnen  Namen 
mit  denselben  Lettern  wie  der  Text  gedruckt  und  in  keiner  Weise 
ausgezeichnet  sind,  als  ob  der  Vf.  uns  absichtlich  Ober  die  Anzahl 
der  von  ihm  in  den  Acta  entdeckten  „Elsässer*  im  unklaren  halten 
wolle.')  Man  begreift  diese  Scheu  vor  positiven  Zahlennachweisen, 
da  der  Vf.  sich  auch  hier  noch  nicht  klar  geworden  ist,  wie  weit  er 
den  Begriff  „Elsasser1*  ausdehnen  dürfe.  Während  er  z.  B.  in  seiner 
Schrift  über  die  Elsässer  iu  Heidelberg  den  Thcobaldus  Megrer  ex 
Engelsoed,  Basil.  dioc.  (Angot  bei  Beifort)  ohne  Skrupel  als  Elsässer 
aufnimmt,  wird  derselbe  Mann,  der  1558  in  Bologna  als  Theobaldus 
Megerer  Sungoicus  wiederkehrt,  wunderlicherweise  hier  übergangen; 
umgekehrt  wird  der  bekannte  Johannes  Botzheim  de  Saszbach,  Arg. 
d.,  der  am  23.  Okt.  1496  in  Heidelberg,  im  J.  1500  in  Bologna  er- 
scheint, in  vorliegender  Schrift  unter  die  Elsässer  gerechnet,  wäh- 
rend man  seinen  Namen  unter  den  Heidelberger  Studenten  vergeb- 
lich sucht.  Eine  weitere  nicht  zu  billigende  Inkonsequenz  ist  es  dann, 
wenn  Ristelhuber  zwei  andere  Angehörige  des  Geschlechts  v.  Botz- 
heim, die  gleichfalls  im  rechtsrheinischen  Teile  des  Bistums  Strass- 
burg  geboren,  später  aber  im  Elsass  ansässig  gewesen  sind,  in  seiner 
Liste  übergangen  hat  u.  s.  w. 

Um  über  die  Ergebnisse  der  Ristelhuber'schen  Schrift  einiger- 
massen  ins  Klare  zu  kommen,  habe  ich  die  von  R.  ausgezogenen  Na- 
men zusammengezählt.  Hiernach  beläuft  sich  die  Anzahl  der  in  den 
Acta  genannten  Elsässer  auf  193  Personen  —  ein  Resultat,  das  in 
mehrfacher  Hinsicht  unrichtig  ist.  Zunächst  sind  hiervon  mindestens 
14  Personen  als  Nichtelsässer  auszuscheiden,  drei  Personen  hat  er 


bolonais,  erudit  et  lettre,  le  comte  NerioMalvezzideMedici  decoovrit 
dans  ses  archives  parmi  les  papiers  venduö  a  l'encan  lors  de  la  domination 
francaise  et  achetes  par  sa  famille  des  pieces  qui  reconstituaient  Phistoire 
de  la  nation  allemande  ...  La  decourerte  fit  du  bruit  ...  M.  Mom Ol- 
sen fit  le  voyage  de  Bologne  et  dernanda  hu  comte  Malvezzi  Kauteri- 
sation de  publier  les  documents  au  nom  de  la  fondation  Savigny  .  .  .")• 
unverständlich  ist,  warum  er  den  Nicolaus  de  Kagenecke  oder  den  ganz 
unbekannten  Petrus  Merswin,  über  den  wir  nur  eine  und  zwar  höchst 
dürftige  Notiz  (Strassb.  U.  B.  HI,  286)  besitzen,  zu  den  „personnalites 
interessant«"  der  Acta  rechnet. 

')  In  der  Vorrede  findet  sich  hierüber  nur  die  auf  meinen  Aufsatz 
bezügliche  Notiz:  „on  a  evalue  k  4000  le  nombre  des  etudiants  bal&nces 
en  langue  allemande  inscrits  dans  les  Acta,  et  a  environ  200  celui  des 
Etudiants  alsaciens  .  . —  Allerdings  hat  R.  diesem  Büchlein  einen 
Index  angehängt;  derselbe  stimmt  aber  in  keiner  Weise  mit  dem  Text 
überein,  da  er  nur  188  Namen,  ausserdem  5  Namen,  die  überhaupt  im 
Text  nicht  vorkommen,  enthält. 


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Klassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


347 


doppelt  aufgeführt,  von  drei  andern  Personen  ist  es  sehr  zweifelhaft, 
ob  sie  zu  den  „Elsfissern*  gerechnet  werden  dürfen.  Es  sind  also 
14  (19)  Personen  in  R's.  Verzeichnis  zu  streichen.  Neu  aufzunehmen 
sind  dagegen,  weil  von  Ristelhuber  übersehen,  31  (36)  Personen,  so 
dass  sich  die  Anzahl  der  in  dem  Zeitraum  von  1289 — 1454  in  den 
Acta  erwähnten  Elsässer  auf  210  belaufen  dürfte.1) 
Unbedingt  auszuscheiden  sind: 

(1)  1289  Hildebrandus  de  Molhusen.  —  Es  ist  nicht  einzusehen, 
warum  R.  gerade  diesen  Hildebrandus  dem  elsassischen  Mülhausen  zu* 
weisen  will  (in  den  Acta  erscheinen  im  ganzen  7  Namen  mit  der  Orts- 
bezeichnung de  Molhusen}.  Weit  wahrscheinlicher  ist  es,  dass  Hilde- 
brandus im  thüringischen  Mühlhausen  seine  Heimat  hat  und  mit  dem 
von  Joannis  (Scrr.  r.  Mog.  II,  555)  und  Gudenus  (Cod.  d.  Mog.  IU,  967) 
in  den  Jahren  1315.  1317.  1325  urkundlich  erwähnten,  1334  verstorbenen 
Hildebrandus  de  Mülhausen  S.  Victoris  Moguntin.  canonicum,  S.  Stephani 
Moguntin.  decanus,  Petri  Archiepiscopi  per  Thuringiam,  Saxoniam  et 
Hassiam  in  spirituaübus  vicarius  generalis  identisch  ist. 

(2)  1295  Gerardus  de  Rinach. 

(3)  1305.  dorn  in u 8  de  Rinach  (erscheint  schon,  was  R.  übersehen, 
1304  als  dns  Jacobus  de  Rinaia). 

(4)  1317.  Jacobus  de  Rynach. 

(5)  1344.  Wernherus  de  Rinach. 

(6)  1518.  Mauritius  de  Rinach  Da  das  Geschlecht  der  Rinach 
aus  dem  Aargau  stammt,  die  Genannten  im  Aargau  geboren  sind  und  in 
keiner  nachweisbaren  Beziehung  zum  Elsass  gestanden  haben,  so  ist  ihre 
Aufnahme  in  die  Liste  der  Elsässer  durchaus  ungerechtfertigt.  —  Merk- 
würdig ist,  dass  R.  über  die  genannten  Glieder  der  Familie  Rynach, 
obschon  er  Merz'  trefflichen  Aufsatz  citiert,  gar  nichts  beizubringen  weiss. 

(7)  1295.  Heinricus  de  Regisheim  de  Basllea.  Wie  der  Zusatz 
zeigt,  haben  wir  es  hier  mit  einem  Sprössling  des  Baseler  Zweiges  dieses 
Geschlechts,  also  einem  Schweizer,  zu  thun. 

(8)  1304.  Hermannus  de  Lichtenberg.  —  Dass  dieser  vielgenannte 
Diplomat,  Kanzler  K.  Ludwigs  d.  B.,  nicht  dem  elsässischcn,  sondern  (was 
Schoepflin  schon  erkannt)  dem  schwäbischen  Geschlechte  dieses  Namens 
entstammte,  dürfte  doch  wohl  als  ausgemacht  gelten  *) 

(9)  13K).  Heinricus  rector  ecclesie  in  Missenheim  Argent. 
dioc.  —  Die  Aufnahme  dieses  Mannes  ist  nach  den  von  Ristelhuber  sonst 
befolgten  Grundsätzen  eine  Inkonsequenz    Dieser  im  badischen  Meissen- 

')  Hier  sind  die  Mülhauser  nicht  mitgerechnet,  da  es  mehrere  Orte 
dieses  Namens  giebt,  eine  Entscheidung  also  nicht  möglich  ist.  —  *)  In 
dem  päpstl.  Breve  v.  J.  1327  Apr.  9  (Martene  <fe  Durand,  thesaur.  aneed. 
H  696)  wird  er  ausdrücklich  bezeichnet  als  Hermannus  dictus  Hummeie 
de  Lechtemberch  scolasticus  eccl.  Spiren.  vgl.  hiermit  die  von  Ristelhuber 
selbst  citierte  Stelle  aus  Math.  v.  Neuenburg  Chron.  (Studer  S.  71h  Civi- 
tates  vero  Alsatiae  ...Humbelonemde  Liechtenberg  Suevum  in  advo- 
catum  Ludovici  nomine  reeeperunt.  Wig.  Hundt,  Stammbuch  IU,  459 
sagt:  „diß  Liechtenberg  ligt  vor  dem  waldt*. 


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348 


Knod. 


heim  bepfründete  Clericua  kann  ebensowenig  wie  die  beiden  folgenden  an 
den  Elsässern  gerechnet  werden. 

(10)  1314.  Johannes  de  Gengenbach  Arg.  dioc. 

III)  1314.  Thomas  de  Gengenbach  Arg.  dioc. 

(12)  1317.  Eberhardus  de  Tummenowe.  —  Es  war  ein  kühner 
aber  unglücklicher  Griff  des  Vf.  zur  Erklärung  dieses  Namens,  das  aus- 
gegangene unterelsässische  Dorf  Dummenheim  herbeizuziehen.  Fast  2  volle 
Seiten  lang  werden  wir  über  dieses  Dorf  und  die  nach  ihm  benannte  Adels- 
familie (teils  in  wörtlicher  Übersetzung  nach  Kindler  v.  Knobloch)  unter- 
halten. Wir  haben  natürlich  hier  den  durch  seine  diplomatischen  Gesandt- 
schaftsreisen im  Dienste  K.  Ludwigs  d.  B.  bekanntgewordenen  spätem 
Propst  der  Augsburger  Kirche  (f  1350)  vor  uns,  der  einem  schwäbischen, 
in  Notzingen  unter  Teck  ansässigen  Ministerialengeschlechte  entstammte 
(Vatikanische  Akten  No.  1748.  1817.  2183;  vgl  auch  Glasschröder,  Mar- 
quard  v.  Randeck  S.  21  30.  32,  a.  3  34.  49.  55). 

(13)  1500.  Georgius  comes  de  Hohenloe.  —  Er  kann  unmöglich 
unter  den  Elsassern  genannt  werden  (Wibel,  Hohenloh.  K.  G.  I,  324;  Aren, 
f.  Hohenloh.  Gesch.  I,  7).  Seine  beiden  Brüder,  Sigismund,  der  reform- 
freundliche Dekan  vom  Domstift,  und  Ludwig,  Domherr  in  Strasburg, 
mögen  dagegen  ihren  Platz  behalten. 

f  14)  1518.  Petrus  Reich  de  Reichenstein,  kein  Elsasser,  sondern 
ein  Schweizer  (Goldn.  Buch  S.  261),  seit  1517  Propst  von  St  Ursanna  im 
Berner  Jura,  f  1540  (Helv.  sacr.  I,  62). 

Wegfallen  muss  auch  1480  Petrus  de  Argentina,  da  wir  hier 
den  schon  i.  J.  1475  genannten  bekannten  Humanisten  Petrus  Schott  vor 
uns  haben.  —  Hugo  de  Argentina  1300  dürfte  mit  dem  in  demselben 
Jahre  noch  einmal  erwähnten  Hugo  de  Argentina  fil.  Procuratoris  de  Ar- 
gentina, Volmarus  de  Surborch  1302  mit  dem  1310  genannten  custos 
de  Surborch  identisch  sein.  Unbestimmt  muss  es  bleiben,  ob  man  bei 
1304  Hermannus  rector  eccl.  inAwenheim  an  das  elsässische  Aven- 
heim  oder  Auenheim  oder  an  das  badische  Auenheim  zu  denken  hat.  Auch 
die  Berechtigung  der  Aufnahme  des  Ludovicus  comes  de  Oettingen 
1317  unter  die  Elsässer  erscheint  mir  zweifelhaft,  da  der  Name  Ludovi- 
cus zu  oft  in  diesem  Geschlechte  vorkommt,  als  dass  man  mit  einiger 
Sicherheit  den  hier  genannten  Ludowicus  auf  einen  der  elsässischen  Land- 
vögte beziehen  könnte.  —  Jedenfalls  durfte  der  Vf.  die  Erörterung  solcher 
Fälle  nicht  umgehen. 

Das  Verzeichnis  der  von  Ristelhuber  übersehenen  elsässischen 
Namen  soll  am  Schluss  meiner  Besprechung  folgen  (S.  352  f.). 

Unterwerfen  wir  die  vom  Vf.  gelieferten  biographischen  Notizen 
einer  nähern  Prüfung,  so  finden  wir,  dass  über  54  Personen  brauch- 
bare, teilweise  allerdings  recht  dürftige  Nachweise  gegeben  sind.  Die 
meisten  derselben  sind  den  bekanntern  Darstellungen  und  Urkunden- 
saramlungen entnommen;  urkundliches  Material  ist,  abgesehen  von 
einer  sehr  dankenswerten  Notiz  über  Rudolf  v.  Schweinheim  (Ru- 
dolfus  de  Argentina  1305)  aus  dem  Archiv  von  St.  Die,  nicht  ver- 
wertet. —  Nicht  immer  hat  der  Vf.  seine  Quellen  mit  der  nötigen 
Sorgfalt  benutzt.   So  hat  er  übersehen,  was  über  Petr.  Merswin,  Ul- 


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Elsassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna.  349 

ricns  de  Rappoltstein  1310,  Erbo  de  Durningen,  Petrus  Monachi  ans 
dem  Strassburger  Urkundenbach  entnommen  werden  konnte;  über 
Johannes  de  Risteten  hätte  er  bei  Schmidt  und  bei  Schneegans  einiges 
finden  können. 

Auch  hier  hat  Vf.  seine  Quellen  oft  wörtlich  ausgeschrie- 
ben, citiert  wird  ein  halb  dutzendmal,  in  richtiger  Weise  nie.  So 
sind  die  Artikel  Conradus  de  Landsberg  (S.  8),  Johannes  dictus  Zol- 
ler (S.  8),  Johannes  de  Westhus  (S.  10),  Conradus  de  Romirsheim 
(S.  12),  Rudolphus  de  Lampertheim  (S.  12),  Richardus  de  Lobegassen, 
Johannes  (  ideler,  Nycolaus  de  Duntzenheim,  Johannes  Spoerlin  (S.  66), 
Hugo  Vetterkinth,  Johannes  de  I-ampertheim  (S.  69,  70),  Jacobus 
Renting  (s.  70),  Johannes  Erlin  (S.  74),  Johannes  de  Dambach  (S.  75), 
Johannes  de  Geispoltzheim  (s.  95),  Nicolaus  Hornecke  (S.  98),  Johan- 
nes Karle  (S.  98,  99),  Nicolaus  Offenburg  (101)  ganz  oder  teilweise, 
und  zwar  in  wörtlicher  Übersetzung  ohne  Quellenangabe  dem 
bekannten  Werke  Kindlers  v.  Knobloch  über  den  Strassburger  Adel 
entlehnt;  auch  Schmidt  hat  sehr  herhalten  müssen. 

Statt  vieler  nur  1  Beispiel:  1316.  Johannes  Cideler  Argen- 
tinensis.  Kindler  v.  Kn.:  S.  441  „Uraltes  Ministerialengeschlecht 
der  Strassburger  Bischöfe  .  .  .  Godofredus  Cydelare  miles  1209.  18. 
Humbertus  Cydelarius  miles  de  Argentina  1209.  33  war  1220.  21.  26.  29 
im  Rate.  In  seinem  1233  errichteten  Testamente  vermachte  er  Legate 
seiner  Gattin  Agnes,  seiner  Schwester  Adelheit,  Gemahlin  des  Ritters 
Heinrich  v.  Winstein,  und  deren  Söhnen.  Da  er  keine  Kinder  hinter- 
liess,  war  Dycthericus  miles  dictus  Scidelarius,  der  1246  auf  die  vom 
Kloster  Schwarzach  innegehabte  Vogtei  des  Dorfes  Dossenheim  an 
das  Stift  St.  Thomas  verzichtete,  wohl  ein  Sohn  Gottfrieds.  Cidelarius, 
praebendarius  eccl.  S.  Petri  arg.  1262.  Miles  dictus  Zedelere  wurde 
16.  Aug.  1293  von  den  Herren  v.  Laubgassen  erschlagen  u.  s.  w.u 
Ristelhuber  p.  46:  „Vieille  famille  de  ministeriaux  des  evöques  de 
Strasbourg.  Godofredus  Cydelare  milc6  1207.  9.  16.  18.  Son  frere 
Humbertus  Cydelarius  miles  de  Argentina  1209.  33  fut  du  senat  en 
1220.  21.  26.  29.  Dans  son  testament  dresse  en  1233  il  fit  des  legs 
ä  sa  femme  Agnes,  a  sa  sceur  Adelaide  epouse  du  Chevalier  Henri 
Winstein  et  aux  fils  de  cette-ci.  Comme  il  ne  laissa  pas  d'enfants, 
le  Chevalier  Dyethericns  qui  renonca  en  faveur  du  chapitre  de  S.  Tho- 
mas ä  l'avouerie  de  Dossenheim  1246,  8.  Decembre,  fut  sans  doute 
un  fils  de  Godefroi.  Cidelarius,  praebendarius  eccl.  S.  Petri  arg.  1262. 
Miles  dictus  Zedelere  fut  tue  le  16.  aoüt  1293  par  les  seigneurs  de 
Laubgassen  etc.M  l) 

')  Aus  meinem  oben  citierten  Aufsätze  in  der  Strassb.  Post  hat  er 
in  seinem  Artikel  „Eusebius  Hedio"  folgenden  Passus,  ohne  Nennung 
seiner  Quelle,  wörtlich  ausgehoben:  „Zwei  Jahre  später  wendet  sich 
die  Mutter  an  den  Magistrat  der  Stadt  Strnssburg  mit  der  Bitte,  ihr  einen 
städtischen  Söldner  zu  überweisen,  der  auf  ihre  Kosten  nach  Welschland 
reise,  um  den  Sohn  bei  den  kriegerischen  Zeitläuften  heimzuholen.  Es 
ist  gewiss  nicht  uninteressant,  um  diese  Zeit  noch  den  Namen  eines 


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350 


Knod. 


In  vielen  Fällen,  die  an  und  für  sich  nicht  zweifelhaft  sind,  wagt 
der  Vf.  nicht  sich  bestimmt  für  eine  der  von  ihm  genannten  Personen 
zu  entscheiden.  So  bringt  er  S.  14,  15  z.  J.  1301  nach  Schöpflin, 
Grandidier,  Schmidt,  Kindler  v.  Kn.  nicht  weniger  als  9  Personen^ 
welche  den  Namen  Gunthcrus  de  Lantzperg  führen,  bei.  darunter  auch 
einen  i.  J.  1400  (1)  verstorbenen  Scholastikus  von  St.  Thomas.  Diese 
letztere  Notiz  wird  dann  S.  96  bei  einem  jungem  Günther  v.  L.  ohne 
weitere  Bemerkung  wiederholt.  —  Bei  Conradus  de  Landsberg  1295 
lässt  er  den  Leser  ebenso  unter  neun  Personen  dieses  Namens  wählen ; 
der  richtige  Conradus  de  L.  ist  ihm  freilich  dabei  doch  entgangen 
(Conradus  de  Lantsberg  prepos.  eccl.  Lutenbac.  vicarius  generalis 
dni  Gerhardi  episcopi  Constant.  1308  Apr.  28  vgl.  Freib.  Diöces.-Arch. 
II,  65). 

In  andern  Fällen  wird  man  mit  der  vom  Vf.  gegebenen  Erklärung 
nicht  einverstanden  sein  können:  So  ist  1290  Johannes  deRubiaco 
nicht  mit  dem  von  Matern.  Berler  1294  genannten  Johannes,  der 
dort  nicht  einmal  de  Kubiaco  genannt  wird,  zusammenzuwerfen; 
lieber  wird  man  an  den  im  Strassb.  U.-B.  zwischen  1293—1321  öfter 
erwähnten  Johannes  dictus  de  Rubiaco  presbyter  (Johannes  dictus 
Niger  de  Rubiaco  sacerdos)  denken.  Ganz  unwahrscheinlich  ist  auch 
-die  zu  1294  domini  de  Gerolczecke  von  Ristelhuber  gegebene  Er- 
klärung; es  kann  nicht  zweifelhaft  sein,  dass  diese  Herren  von  Gerolds- 
eck, mögen  sie  nun  dem  elsässischen  oder  badischen  Geschlechtc 


deutseben  Reformators  durch  seinen  Sohn  in  der  Matrikel  des  päpstlichen 
Bologna  vertreten  zu  finden.  Auch  die  Universitäten  von  ausgesprochen 
protestantischen  Charakter  sandten  damals  noch,  wie  die  Acta  lehren, 
ihre  Zöglinge  nach  dem  päpstl.  Bologna.  Dies  Verhältnis  änderte  sich 
erst,  als  im  Jahre  1565  P.  Paul  IV.  verlangte,  dass  jeder,  der  irgendwo 
und  in  irgend  einer  Fakultät  promoviert  werden  wollte,  das  katholische 
Glaubensbekenntnis  zuvor  ablegen  sollte  —  eine  Bulle,  die  bald  das  frei- 
sinnigere Padua  dadurch  auszubeuten  wusste,  dass  es  in  einzelnen  Fällen 
die  Promotion  statt  durch  den  Bischof  bald  durch  den  Podesta,  bald  durch 
den  Pfalzgrafen  bestätigen  liess.u  Ristelhuber  8.  149:  „En  1558  la 
mere  de  l'ätudiant  s'adresse  au  magistrat  pour  le  prier  de  lui  fournir  un 
mercenaire  qui  ira  ä  ses  frais  en  Italie,  ramener  son  tils,  vu  les  conjunc- 
tures  belliqueuses  oü  Ton  se  trouve.  II  n'est  pas  sans  intäret  de  voir 
le  nom  d'un  reformateur  represente  par  son  fils  dans  la  inatricule  de  Bo- 
logne.  Les  etablissements  d'instmctions  marques  d'un  caractere  Protestant 
ne  repugnaient  pas  ä  envoyer  leur  eleves  dans  Hologne  la  papale.  Cet 
6tat  de  choses  changea  lorsqu'en  1565,  le  pape  Paul  IV  lanca  une  bulle 
qui  exigeait  de  tout  Candida t  ä  la  maitrise,  une  profesüion  de  foi  eatho- 
lique,  bulle  que  la  liberale  Padoue  sut  touruer  en  ce  sens  que,  dans  des 
cas  isol£s  eile  fit  approuver  la  promotion  non  par  r^veque,  mais  par  le 
podestat".  —  Und  welche  Quelle  citiert  Herr  Ristelhuber?  Spindler, 
Hedion  Essai  biographique,  Strasbourg  1864  (!),  nachdem  er  kurz  vorher 
richtig  bemerkt,  dass  kein  Biograph  des  Reformators  Hedio  von  diesem 
Eusebius  etwas  melde. 


Elsassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna.  351 

dieses  Namens  entstammen,  im  Strassburgcr  Domstift  zu  suchen  sind, 
wo  im  J.  1324  nicht  weniger  als  vier  Träger  dieses  Namens  bepfrün- 
det  waren. 

Doch  es  würde  zu  weit  führen,  alle  zweifelhaften  Fälle  hier  zu 
besprechen.  Nur  zwei  offenbar  falsche  Nachrichten  Ristelhubers  mö- 
gen hier  noch  ihre  Berichtigung  tinden. 

1310.  dns  Ulrieus  de  Ropelsteyn  can.  Argentin.  —  Hier  erwähnt 
R.  u.  a.  eine  auf  einen  Ulrieus  de  Rapoltzstein  can.  Basil.  f  1370  bezüg- 
liche Notiz  aus  dem  Necrolog.  eccl.  Basil.  Diese  Notiz  hatte  er  richtiger 
auf  den  i.  J.  1340  in  Bologna  eingeschriebenen  jüngern  Ulrieus  de  Rapolt- 
stain  rector  ecclesie  in  Richen  bezogen.  Dass  dieser  Rektor  mit  dem  in 
dem  Basler  Necrologium  erwähnten  Ulrieus  de  R.  identisch  ist,  ergiebt 
sich  aus  einer  interessanten,  auf  der  Colmarer  Stadtbibliothek  (Hibl.  Chauf- 
feur No.  99)  abschriftlich  erhaltenen  Urkunde,  worin  Ulrich  von  Rapolcz- 
stein,  Tumherr  zu  Baszel  md  Kilchher  zu  Ricbenwiler,  einen  Teil  des 
Opfers,  das  in  der  Kirche  zu  Richenwilre  fallt,  zur  Vollendung  der  Kapelle 
„unsrer  Fröwen  zu  Richenwilre"  vermacht,  angesichts  der  sonderlichen 
Wunder  und  Zeichen  so  „geschehen  sind  und  noch  schinbarlich  geschehen 
von  vntrer  Fröwen  Heiltum  und  Bilde  der  Tafeln  zu  Richenwilre  die  der 
Edel  Her  Graf  Ulrich  von  Wirtenberg  von  sinre  Burg  Bilstein  dar  hat 
gegeben"  (dd.  an  dem  Sambstage  nach  des  heil.  Crucistage  im  Meigen 
1337).  Hieraus  ergiebt  sich  ausserdem,  dass  es  sich  hier  um  das  elsäs- 
sische  Reichenweisr,  nicht  aber,  wie  Ristel huber  meint,  um  das  schweize- 
rische Riehen  bei  Basel  handelt. 

1498.  Johannes  Wolf  Argentin.  dioc.  —  Über  die  Strassburger 
(Eckbolsheimer)  Humanistenfamilie  Wolff  hat  Ch.  Schmidt  wiederholt,  am 
ausführlichsten  in  seiner  Histoire  litt£raire  gehandelt.  Dort  findet  sich 
(II,  58.  Anm.  2)  ein  Johannes  Wolf  scultetus  de  Eckboisheim  1497  erwähnt. 
Ristelbuber  will  unter  dem  in  den  Acta  genannten  Joh.  WolfF  nicht  diesen 
scultetus,  sondern  den  Johannes  Andreas  W.,  <'en  jüngern  Bruder  des 
Thomas  Wolff  d.  j.,  verstanden  wissen  (S.  134).  —  Er  hat  Recht  und  Un- 
recht zugleich.  Wir  haben  allerdings  nicht  den  scultetus  vor  uns,  aber 
auch  nicht  den  Johannes  Andreas,  sondern  einen  bisher  unbekannt  ge- 
bliebenen jüngern  Johannes  Wolff  de  Eckbolczheim,  einen  natürlichen 
Sohn  Thomas  Wolffs  d.  ä. ,  der  in  dem  Testamente  dieses  letztern  vom 
29.  Juli  1510  ausdrücklich  erwähnt  („item  Johanni  Wolff  naturali  filio 
meo  Capelle  omnium  sanetorum  prebendario  ...«),  auch  schon  1500  urkund- 
lich genannt  wird.  —  Der  oben  erwähnte  ältere  Johannes  Wolff  scultetus 
ist  übrigens  keineswegs  so  unbekannt,  wie  Herr  R.  meint,  da  er  i486  als 
procurator  fabrice  eccl.  parrochialis  ville  Eckbolczheim,  1503  Apr.  26  aber 
als  can.  et  decanus  eccl.  SS.  Michaelis  et  Petri  Arg.  erscheint  und  — 
kein  anderer  als  der  Vater  Thomas  Wolffs  d.  j.  ist.  Den  Beweis 
für  diese  Behauptung,  durch  welche  die  von  Schmidt  gegebene  Genealogie 
der  Familie  vollständig  über  den  Haufen  geworfen  wird,  gedenke  ich  dem- 
nächst in  dieser  Zeitschrift  zu  liefern. 

Was  Ristelhuber  sonst  noch  in  seinem  Werkchen  zusammen- 
gebracht hat,  ist  völlig  wertlos  und  steht  mit  seinem  eigentlichen 


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352 


Knod. 


Zwecke  in  keiner  innern  Verbindung.  So  wird  (S.  6)  seitenlang  über 
das  Wappen  der  Rinach,  S.  49  bei  Waltberos  de  Schowenborg  in  end- 
loser Breite  über  die  Archidiakonate  der  Strassburger  Kirche  geredet, 
S.  51  wird  ein  23  Zeilen  langer  Passus  aus  Gyss  (Hist.  d'Obernay) 
eingeschaltet,  woraus  auch  nicht  ein  Körnchen  für  die  Erkenntnis 
der  in  Frage  stehenden  Persönlichkeit  gewonnen  werden  kann.  S.  72 
wird  vom  Vf.  eine  von  Gelehrsamkeit  strotzende  Erklärung  des  Na- 
mens „Ostertag"  (de  Zollere)  gegeben,  wobei  er  sich  bis  ins  Keltische 
versteigt,  während  S.  82  in  dem  Artikel  Waltherus  de  Mullenheim 
gar  le  nain  facetieux  Birarr  de  la  Volu-spa  zur  Erklärung  des  Haus- 
namens zur  „Pimpernusstt  herbeigezogen  wird.  Bei  Petrus  Merswin 
(S.  26)  wird  seitenlang  die  Aber  Rulman  Merswin  zwischen  Jundt  und 
Denifle  entstandene  Kontroverse  besprochen,  bei  Ludowicus  de  Stra- 
berg (S.  30)  wird  ausführlich  über  Otto  v.  Strazberg  und  die  Schlacht 
am  Morgarten,  bei  Johannes  Warre  de  Argentina  (S.  28)  über  Ru- 
dolf v.  Wart  und  die  Ermordung  K.  Albrechts  und  ihre  Folgen  ge- 
handelt. Bei  Konrad  v.  Landsberg  1295  kommt  er  auf  einen  filtern 
Träger  dieses  Namens  und  von  diesem  auf  seine  Tochter  Herrad 
v.  Landsberg,  la  fondatrice  du  monastere  de  Truttenhausen,  l'auteur 
du  Hortus  deliciarum,  manuscrit  brüle  dans  la  nuit  du  24aoüt 
1870  zu  sprechen;  bei  Heinricus  rector  eccl.  in  Missenheim  (S.  33) 
werden  wir  gar  durch  die  interessante  Notiz  überrascht,  dass  Friderike 
Brion,  die  Freundin  Goethes,  in  Meissenheim  ihre  letzten  Lebenstage 
verbracht,  hier  gestorben  und  begraben  sei.  En  1866  on  retrouva 
la  place  de  sa  tombe  et  le  mur  d'eglise  recut  une  plaque  commemora- 
tive  avec  medaillon.  —  So  weiss  der  Vf.  sein  Publikum  zu  unterhalten, 
nur  was  man  nach  dem  Titel  seines  Buches  erwarten  dürfte,  wird 
man  vergeblich  bei  ihm  suchen. 

Es  kann  nicht  meine  Aufgabe  sein,  hier  alle  mangelhaften  Resul- 
tate der  Recherches  des  Herrn  Ristelhuber  zu  berichtigen  und  zu  er- 
gänzen. Ich  gebe  zum  Schluss  ein  Verzeichnis  der  in  Ristelhubers 
Liste  übergangenen  Personen  nebst  kurzen  biographischen  Nach- 
weisen zu  einzelnen  derselben. 

1)  1502.  dns.  Fridericus  Bavarie  canonicus  divi  Petri  senioris  ec- 
clesie  Argentinensis.  —  1504.  Okt.  80.  Freiburg:  Fridericus  Bavarie 
de  Zabernia  (Matr.).  —  1509.  Juni  17.  Strassburg:  honorabilis  vir  das. 
Fridericus  bauarie  capellanus  capellanie  ep.  in  ecclesia  SS.  Michaelis  et 
Petri  Argen tin.  (Contr.  St.  1509).  —  Er  erscheint  noch  1518 — 28  urkund- 
lich, wird  1518  von  Hans  Storck,  Bürger  und  Gerber  zu  Strassburg,  als 
Verführer  seiner  Ehefrau  verklagt,  mit  schwerer  Pönitenz  belegt,  1528 
aber  restituiert.  (Akten  im  Thora.-Arch.). 

2)  1485.  dns.  Fridericus  de  Bichlingen  —  vielleicht  Fridericus 
comea  de  Büchlingen  decanns  eccl.  mai.  Argentin.  1541.  Juli  3.  (Bez.- 
Arch.  G.  5354.) 

3,  4)  1544.  dns.  Bernardus  et  Johannes  Conradus  Bezheim 
(=  Botzheim)  a.  Bernhard  v.  B.  studierte  1537  in  Tübingen,  1538,  39 
in  Heidelberg,  1545  als  doctor  Senensis  zum  zweitenmal  in  Bologna,  1547 
Kanzler  des  Herzogs  Johann  v.  Simmern,  1549  Mai  29  Syndikus  der  Stadt 


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Elsassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


353 


Strassburg,  wo  er  1591  starb.  —  Johannes  Sturm  hat  ihm  mehrere 
Schriften  gewidmet.  —  b.  Johannes  Conradus  ß.  1537  in  Heidelberg, 
1542  in  Freiburg,  ist  nach  Beruh.  Hertzog  (Edels.  Chron.  VI,  236)  „vff 
die  18  jar  Margräftischer  Amptman  zu  Beinheim  gewesen" ,  f  4  Aug. 
1583  (ms.  St. -Aren.)- 

5)  1407.  dns  Rabanus  de  Dalhem.  —  Verschiedene  Personen  dieses 
Namens  (1437:  Schöpfl.  Als  illustr.  11,640.  —  1440:  Hertzog  VI,  283.  — 
1454:  Schöpfl.  A.  i  11,437).  Der  in  den  Acta  genannte  dürfte  identisch 
sein  mit  Raban  v.  Talheim,  clericus  der  Diöcese  Würzburg,  für  welchen 
K.  Ruprecht  1403.  Nov.  23  ein  Kanonikat  an  der  St.  Peterskirche  zu 
Wimpfen  erbittet  (Cbmel,  Reg.  Ruperti  p.  95.  No.  1618). 

6)  1461.  1463  Johannes  Fust  de  Pekelnheym  Mag.  dioc.  —  1488 
91  urkundl.  f  1501.  Febr.  17  in  Strassburg.  Epitaph  ehemals  im  Kreuz- 
gange des  Münsters  (Schadaeus  p.  49,  entstellt  bei  Grandidier,  supplem. 
p.  57).  Er  war  praebendarius  chori  der  Strassburger  Kirche,  zugleich 
Dekan  von  St.  Steffan  in  Mainz,  ein  tüchtiger  Jurist. 

7)  1296.  dns  de  Flolechingen  (=  Flörchingen)  archidiaconus  Argeu- 
tinensis.  —  Noch  am  6.  Jan.  desselben  Jahres  urkundet  Johannes  de  Flör- 
chingen als  archidiaconus  eccl.  Arg.  in  richterlicher  Eigenschaft.  1300. 
Aug.  23  zum  erstenmal  als  prepositus  eccl.  Arg.  erwähnt  (U.  B.  II,  182). 
Nach  Bischof  Friedrichs  v.  Strassburg  Tode  (f  28.  Dez.  1305)  wird  er  zu 
dessen  Nachfolger  erwählt,  f  aber  vor  dem  18.  Febr.  des  folgenden  Jahres 
(1306,  (U.  B.  II,  207). 

8)  1493.  1496.  Nicolaus  Dich  de  Offenburg.  ca.  1497.  In  den  Acta 
nochmals  erwähnt,  und  zwar  als  in  iure  ciuili  insignitus.  (Am  27.  Juni 
1497  hatte  er  die  Erlaubnis  erhalten,  sich  zum  Examen  im  Civilrecht  zu 
stellen.  Malagola-Curtze  S.  92 )  —  ca.  1500.  Nycolaus  dych  Legum  Doctor 
can.  eccl.  S.  Petri  iun.  (Tho.  Arch.  Lad.  VII).  1505.  Okt.  31  wird  Nicolaus 
Dych  Decretorum  (!)  Doctor  Sancti  Petri  iun.  canouicus  von  Wolfgang 
Boecklin  J.  V.  D.  zu  seinem  Prokurator  erwählt  (Tho.  Arch.  Lade  VIII). 

9;  1335.  Johannes  dictus  Gurteier  de  Argentina.  —  „Eines  der 
verbreitetsten  und  reichsten  Geschlechter  Strassburgs"  (Kindler  v.  Kn., 
G.  B.  S.  103).  —  1325.  Conradus  et  Johannes  filii  Cünradi  dicti  Gurteier 
(ü.  B.  III,  330).  —  1334.  März  21 :  Johannes  fil.  Conradi  dicti  Uürteler 
civis  Argent.  u.  ö.  bis  1378  urkundlich.  Ob  dieser  Johannes  mit  dem 
Bologneser  Scholaren  identisch,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden. 

10)  1502.  Generosus  dns  Wolfgangus  de  Hewen  baro  Treuerensis 
metropolitane,  Argentin  &  Curiensis  ecclesiarum  cathedralium  canonicus. 
Seit  1493  can.  eccl.  Argentinen.  (Bez.  Arch  ü.  E.  G  3091).  1499  studierte 
er  in  Freiburg,  kehrte  nach  seinem  Aufenthalt  in  Bologna  dorthin  zurück 
und  verwaltete  das  Rektorat  daselbst  seit  1504  (vigilia  S.  Jacobi  &  Phil.). 
—  1506.  Wolfgang  Freyherr  von  Höwen  senger  an  der  Bischofswahl  in 
Strassburg  beteiligt.  Seit  1509  auch  can.  in  Konstanz,  f  daselbst  ca.  1521 
(Joh.  Botzheim  a.  Tho.  Blaur.  10.  Nov.  1521). 

11)  1544.  Ludovicus  Carinus  (aus  Luzern).  Bekannter  Humanist, 
hatte  als  Präceptor  den  Udalricus  Fugger  nach  Bologna  begleitet,  f  1569 
zu  Basel.  —  Da  er  seit  1546  an  S.  Thomas  in  Strassburg  bepfründet 

Z«iUcbr.  f.  Oetch.  d.  Oberrh.  N.  F.  VII.  2.  23 


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354 


Knod. 


war  and  zeitweilig  in  Strasburg  sich  aufhielt,  so  war  er  hier  auch  zu 
erwähnen. 

12)  1316.  dns  Eberhardus  cotnea  de  Kiburg.  Seit  1318  Mai  2 
can.  eccl.  Argentin.  (U.  B.  II,  321),  auch  can.  eccl.  Colonien.  und  Propst 
der  Kirche  zu  Anholtingen,  entsagt  1322  dem  geistlichen  Stande,  vermählt 
Bich  1325  Dez.  27  mit  Anastasia  v  Signau,  Vater  der  drei  folgenden  hier 
genannten  Grafen  v.  Kiburg.  f  1357  Apr.  17.  —  Ein  sehr  bekannter 
Mann,  vgl  F.  E.  Pipitz,  d.  Grf.  v.  Kyburg  und  besonders  die  ürkk.  im 
Soloth.  Wochenbl.  u.  Schweiz.  Geschichtsforscher. 

13i  1341.  dns  Eberhardus  et  Egelinus  fratres  de  Kiburgo,  wie 
No.  12  aus  dem  mächtigen  schweizerischen  Grafengeschlecht  stammend,  des- 
sen Stammscbloss  am  linken  Ufer  der  Töss  zwischen  Zürich  und  Winter- 
thur  gelegen,  später  eine  Besitzung  des  Hauses  Habsburg -Österreich  war. 
a)  Eberhardus,  schon  1333,  noch  minderjährig,  Propst  zu  Anholtingen 
i.  d.  Schweiz  (Soloth  Wochenbl.  1826  S.  559),  erscheint  1350  als  Eber- 
hardus natus  dicti  Eberhardi  de  Kiburg,  canonicus  Argentinensis  et 
Basil.  ecclesiarum  (Trouillat  III,  651),  später  cantor  eccl.  Arg.  1356.  1368: 
prepositus  Solodorensis  (HeW.  sacr.  I,  29;  Urkundio  I,  283).  1370  Juli  22. 
Eberhardus  de  Kyburg  rector  eccl.  in  Sleczstat  (SchletL  8t  Aren.) 
u.  s.  w  —  b)  Egelinus,  gleichfalls  Domherr  zu  Strassburg,  scheint  vor 
1874  Dez.  1  gestorben  zu  sein  (Urkundio  I,  283  a.  1).> 

14)  1331.  dns  Johannes  de  Kyburg.  —  Der  spätere  Strassburger 
Dompropst  dieses  Namens,  der  nach  Grandidier  schon  1367  gestorben? 

15)  1501.  dns  Adam  Kttchenmeyster  dioc,  Mogunt.,  scholasticus 
maioris  ac  S.  Albani  Moguntin.  canonicus,  praefectus  Bingenais,  postmodum 
iudicii  secularis  Mogunt  camerarius,  deum  decanus  eccl.  Mog.  f  1553. 
Juli  26  (Joannis  H,  220),  war  auch  in  Strassburg  mehrfach  bepfründet, 
canon.  eccl.  S.  'lhome  (Thom.  Arch.)  und  capellanus  altaris  S.  Johannis 
evangeliste  siti  in  ecclesia  S.  Petri  iun.  (Contr  St.  1521.  22),  auch  zeit- 
weilig in  Strassburg  ansässig. 

16)  1289.  dns  Albertus  (magister  dominorum  de  Landesberch); 
war  aufzunehmen,  vgl.  Ristelhuber  p.  3:  1294.  magister  dominorum  de 
Geroltzecke. 

17)  1292.  dns  Eberhardus  de  Landesberg,  vielleicht  der  von 
Bucelin  und  Kindler  erwähnte  Eberhardus  de  L  eques  ordinis  S.  Johannis 
domus  in  Dorlisheim. 

18)  1289.  Guntherus  de  Landesberch,  vielleicht  Fr.  Guntherus 
de  L.  ordinis  predicatorum  in  Argentina  (U.  B.  m,  371). 

19)  1496.  dns  Jacobus  de  Lansperg  Arg.  dioc.  1488  in  Basel; 
dann  in  Heidelberg  Juli  1488),  seit  15<>8  Assessor  am  Reichskammer- 
gericht, von  Pfalz  präsentiert  (Ludolf,  App.  X,  24),  V.  J.  D.,  giebt  1519 
diese  Stelle  auf,  erscheint  seit  1520  als  Rat  und  Diener  des  Bischöfe  in 
Strassburg  (Tho.  Arch.  Protoc.  Wurms.)  u.  ö. 

20)  1289.  dns  Johannes  de  Landesberch. 

21)  1301.  dns  Volmarus  de  Luphenstein,  erscheint  1314.  15.  17. 
26  als  can.  eccl.  S.  Florencii  Haselacen.  Arg.  dioc.  (Bez.  Arch.  G  5621. 
4814.  5582  u.  s.  w.). 


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Klassische  Studenten  in  Heidelberg  und  Bologna. 


355 


22)  1558.  dns  Theobaldus  Megrer  Sungoicus.  1555  in  Heidelberg 
(Matr.  u.  Matr.  alumn.  iuris). 

23)  1498.  dns  Balthasarus  Mercklin,  der  bekannte  Vicekanzler 
und  Orator  K.  Karls  V. ,  später  Bischof  von  Hildesheim  und  Konstanz, 
t  1581;  er  besass  ein  Kanonikat  an  St.  Thomas  in  Strassburg  von  1517 
bis  1521.  Dez.  18,  wo  er  resignierte. 

24)  1335.  dns  Johannes  dictus  Probest  de  Argentina.  (Ein  Hein- 
ricus  Probest  notarius  publ.  erscheint  1353  in  Melker  Cod.  fo.  40b.) 

25)  1323.  dns  Heinricus  Schoerlin  de  Basilea.  1346.  Marz  22: 
mgr.  Heinricus  dictus  Schorlin,  ofßcialis  Argentinensis  et  procurator  vene- 
rabilis  patris  Berthold i  episcopi  Argentin.  (Acta  Vatican.  No.  2244.  2245). 

26)  1317  dns  Petrus  Schurfsack.  „Anno  Domini  1340.  10.  Kai. 
Octobr.  obiit  Dominus  Petrus  dictus  Schourpsag  sacerdos  in  Morswir" 
(Necrol.  coenob.  Paris,  in  Sacra  monum.  p.  281). 

27)  1289.  dns  Theodericus  de  Stille.  Über  dieses  unterelsässische 
Geschlecht  vgl.  Schöpflin,  A.  i.  II,  670,  Kindler  v.  K.  G.  B.  388. 

28)  1329.  dns  Fridericus  de  Argentina. 

29)  1317.  magister  Andreas,  socius  dni  praepositi  Argentinensis, 
scheint  mit  dem  in  demselben  Jahre  genannten  magister  Sifridi  de  Muln- 
heim  identisch  zu  sein. 

30)  1331.  dns  Nicolaus  de  Argentina  wohl  identisch  mit  1333. 
Nicolaus  de  Argentina  can.  eccl.  S.  Petri.  1335  Zeuge.  (Act.  357,  25.) 

31)  1336.  dns  Chunradus  de  Witenhem  rector  eccl.  in  Horburg. 
1370.  Conradus  de  Wittenheim  canonicus  eccl.  S.  Martini  Columbarien. 
(Bez.-Arch.  Colm.)  f  ▼or  1403. 

Vielleicht  sind  hierher  noch  zu  rechnen: 

(32)  1324—32.  Rudolfus  de  Basilea.  Ein  Rudolfus  Frowelarij 
de  Basilea  erscheint  seit  1336  als  thesaurarius  eccl.  Basil.,  und  gleich- 
zeitig als  portarius  eccl.  S.  Thome  Argentin.  (Schmidt,  S.  Thomas  S.  55, 
56,  275),  er  entwarf  im  Auftrage  des  St.  Thomaskapitels  zu  Strassburg 
auf  Grund  alterer  kanonistischer  Werke  die  neuern  Statuten  des  Stifts. 

(33)  1304.  Rudegerus  de  Platzheim.  Könnte  dem  sundgauischen 
Adelsgeschlecht  v.  Blotzheim  angehören  (Kindler  v.  Kn.,  Alt.  Adel  S.  13). 
Ein  Dorf  Blatzheim  im  Reg. -Bez.  Köln. 

(34)  1305.  Johannes  de  Lumersheym.  Es  ist  aus  der  Familie 
nur  bekannt  Conradus  de  Lumersheim  cappel.  altaris  S.  Nicol.  in  eccl. 
S.  Petri  Arg.  1310,  30   (Ü.-B.  HI,  207,  381.) 

(35)  1290.  Johannes  de  Ride.  Es  giebt  mehrere  Geschlechter 
dieses  Namens.  Der  Name  Johannes  ist  bei  den  Strassburgcr  Riedt  mehr- 
fach vertreten.  (Schöpf!,  a.  i.  II,  664.  Hegel,  Strassb.  Chron.  Beil.  V, 
S.  990.) 

(36)  1368.  Martinus  Rotelin  rector  eccl.  YpolitU) 


l)  1367.  Hartmannus  canonicus  S.  Ypoliti.  —  Ist  wohl  nicht  auf  das 
elsassische  St.  Pilt  zu  deuten,  da  hier  wohl  ein  Benediktinerkloster,  aber 
Jcein  Kollegiatstift  bestand.   (Grandidier,  Hist.  de  l'eglise  de  Str.  I,  431  f.) 


23* 


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Litteraturnotizen. 


An  Veröffentlichungen  der  badischen  historischen  Kom- 
mission sind  neuerdings  nacheinander  erschienen: 

Schulte,  Aloys.  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden  und 
der  Reichskrieg  gegen  Frankreich  1693 — 1697.  Zwei  Bände. 
Karlsruhe,  J.  Bielefelds  Verlag  mit  1  Heliogravüre  und 
9  Tafeln  in  Lichtdruck.    VIII.  568  u.  374  SS. 

Gothein,  Eberhard.  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarz- 
waldes und  der  angrenzenden  Landschaften.  8.  u.  9.  Lfrg. 
(Schluss  des  ersten  Bandes.  Städte-  und  Gewerbegeschichte. 
Im  ganzen  XVI  u.  896  SS.)  Strassbg.,  Karl  J.  Trübner. 

Knies,  Karl.  Karl  Friedrichs  von  Baden  brieflicher  Verkehr 
mit  Mirabeau  und  Du  Pont.  Bearbeitet  und  eingeleitet 
durch  einen  Beitrag  zur  Vorgeschichte  der  ersten  französi- 
schen Revolution  und  der  Physiokratie.  Zwei  Bände.  Hei- 
delberg, Carl  Winter.  CLXII  u.  284  und  XVI  u.  398  SS. 

Erdmannsdörffer,  B.  Politische  Korrespondenz  Karl  Frie- 
drichs von  Baden  1783—1806.  Zweiter  Band  (1792  -  1797). 
Heidelberg,  Carl  Winter  XLV1I  u.  651  SS. 

Zum  vierzigjährigen  Regierungsjubiläum  Sr.  Königlichen 
Hoheit  des  Grossherzogs,  dessen  gnädigen  Erschliessun- 
gen die  Historische  Kommission  ihren  Ursprung  zu  verdanken 
hat,  hat  diese  Hochdeniseiben  soeben  ehrerbietigst  den  Beginn 
eines  Werkes  dargebracht,  welches  für  die  Geschichte  des 
Fürstenhauses  im  Mittelalter  die  Grundlage  schaffen  soll.  Es 
ist  die  erste  Lieferung  der  „Reges ten  der  Markgrafen  von 
Baden  und  Hochberg,  bearbeitet  von  Richard  Fester. 
Innsbruck,  Wagner.  1892.  4°.  72  +  h8  Seiten". 

Die  vierhundertjährige  Geburtsfeier  des  elsässischen  Reformators 
Martin  Butzer,  welche  im  vergangenen  Monat  November  von  den 
Protestanten  des  Reichslandes  begangen  wurde,  hat  eine  Reihe  von 
Gelegenheitsschriften  hervorgerufen,  Über  welche  hier  kurzer  Bericht 
folgen  möge.  Im  Auftrage  der  evangelischen  Pfarrkonferenz  von 
*  Elsass-Lothringen  erschien  als  eigentliche  Festschrift  A.  Erichson, 
Martin  Butzer,  der  clsassische  Reformator  (76  S .,  Strassbg.,  J.  H.  Ed. 
Heitz).  Der  Verf.  schildert  in  allgemein  verständlicher,  anschaulicher 
Weise  Lebensgang,  Charakter  und  Verdienste  Butzers  insbesondere 


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Litteraturnotizen. 


357 


um  die  evangelische  Kirche  seiner  Heimat.  Auch  einige  noch  un- 
gedruckte Briefe  des  Reformators  sind  von  ihm  verwertet  worden. 
Anspruchsvoller  als  diese  bescheidene,  im  besten  Sinne  populäre 
Schrift  giebt  sich  diejenige  von  Eugen  Stern,  Martin  Butzer,  ein 
Lebensbild  aus  der  Geschichte  der  Strassb.  Reformation  (Separat- 
abdruck aus  dem  Elsäss.  evang.  Sonntagsbl-,  85  8.,  Strassb.  Druckerei 
u.  Verlagsanstalt).  Sie  ist  mehr  dem  Verständnis  der  gebildeten 
Kreise  angepasst,  bezeichnet  jedoch  in  wissenschaftlicher  Hinsicht 
kaum  einen  Fortschritt,  da  namentlich  die  neueren  Quellen  nicht 
gründlich  genug  benutzt  sind.  Auch  die  Disposition  lässt  an  Klar- 
heit und  Durchsichtigkeit  zu  wünschen  übrig.  Butzers  Charakterbild 
tritt  in  der  kürzeren  Erichson'schen  Schrift  jedenfalls  plastischer  her- 
vor. Wesentlich  auf  die  thatsächlichen  Angaben  der  letzteren  stützt  sich 
eine  im  Druck  herausgegebene  französische  Rede  von  Th.  G.  (Martin 
Butzer,  le  reformatcur  de  TAlsace,  18  S.,  Strasbourg,  J.  H.  Ed.  Heitz), 
welche  sich  durch  Gewandtheit  und  Wärme  der  Darstellung  auszeichnet. 
Alle  drei  bisher  erwähnten  Schriften  sind  aus  der  Feder  protestanti- 
scher Theologen  geflossen  und  im  Geist  der  evangelischen  Union 
abgefasst.  In  einem  gewissen  Gegensatz  hierzu  stehen  zwei  andere 
kleine  Biographien,  deren  theologische  Verfasser  ihrer  besonderen 
konfessionellen  Richtung  Ausdruck  verleihen:  K.  Conrad,  Martin 
Butzer  (Schriften  des  protest.  liberalen  Vereins  in  Elsass-Lothringen 
55  S.)  und  die  in  Strassburg  anonym  und  ohne  Angabe  des  Verlages 
erschienene  Schrift  „Zum  400jährigen  Geburtsjubiläum  von 
Martin  Butzer,  dem  Reformator  Strassburgs,  der  Jugend  ge- 
widmet" (36  S.).  Die  erste  ist  im  reformierten,  die  zweite  im  luthe- 
rischen Sinne  geschrieben.  Ich  erwähne  sie  nur  der  Vollständigkeit 
halber;  denn  vom  wissenschaftlichen  Standpunkt  betrachtet  sind  sie 
völlig  wertlos.  Beachtung  verdienen  hingegen  noch  zwei  von  sach- 
kundiger Hand  herrührende  Skizzen,  nämlich  eine  im  protest.  Gym- 
nasium zu  Strassburg  gehaltene,  warm  empfundene  Rede  von  Rudolf 
Reuss  (Zum  Gedächtnisse  Martin  Butzers,  30  S.,  J.  H.  Ed.  Heitz) 
und  eine  Reihe  von  Artikeln,  welche  Paul  Kannengiesser  in  den 
Strassb.  Neuesten  Nachrichten  veröffentlicht  und  später  als  Broschüre 
herausgegeben  hat.  Letzteres  Schriftchen  fusst  die  Hauptmomente 
des  Lebens  und  Wirkens  des  Reformators  sehr  geschickt  zusammen 
und  verrät  bei  aller  Knappheit  doch  eine  gründliche  Kenntnis  der 
Zeitgeschichte.  Dass  in  sämtlichen  genannten  Darstellungen  vorzugs- 
weise Butzers  Thätigkcit  im  Elsass  geschildert  und  seine  so  bedeut- 
same Einwirkung  auf  die  Gesamtentwicklung  der  deutschen  Refor- 
mation weniger  beachtet  wird,  erklärt  sich  durch  die  Rücksichtnahme 
auf  den  elsässischen  Leserkreis.  Referent  hat  versucht,  diese  all- 
gemeinere Bedeutung  Butzers  mit  besonderer  Rücksicht  auf  die 
neuesten  Quellenpublikationen  etwas  näher  zu  beleuchten  (Beilage 
zur  Münchener  Allgem.  Zeitung  vom  30.  Nov.  No.  280).  Erwähnt 
sei  noch  ein  Beitrag  von  katholischer  Seite.  Paulus  bemüht  sich 
im  Juliheft  des  „Katholik"  (S.  44—71)  darzuthun,  dass  Butzer  keüi 
Verfechter  von  „Gewissensfreiheit"  gewesen  sei.  Diese  Thatsache  be- 


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358 


Litteraturnotizen. 


durfte  keines  ausdrücklichen  Nachweises.  Denn  was  protestantisch» 
Schriftsteller  dem  Reformator  nachrühmen,  ist  nur  Milde  und  Duld- 
samkeit innerhalb  der  eigenen  kirchlichen  Gemeinschaft.  „Gewissens- 
freiheit*4 ist  dem  16.  Jahrhundert  Oberhaupt  fremd.  Neben  den  mehr 
oder  weniger  populären  Aufsätzen  Ober  Butzer  ist  noch  eine  Fest- 
schrift von  wirklichem  wissenschaftlichem  Wert  erschienen,  welche 
der  Anregung  Prof.  Varrentrapps  in  Strassburg  ihre  Entstehung  ver- 
dankt und  aus  drei  selbständigen  Abschnitten  besteht:  „Martin  Butzers 
an  ein  christlich  Rath  und  Gemeyn  der  stat  Weissenburg  Summary 
seiner  Predig  daselbst  gethon.  —  Bibliographische  Zusammenstellung 
der  gedruckten  Schriften  Butzers  von  Dr.  F.  Mentz.  —  Über  den 
handschriftlichen  Nachlass  und  die  gedruckten  Briefe  Butzers.  Ver- 
zeichnis der  Litteratur  über  Butzer  von  Lic.  A.  Erichson."  (Strassbg., 
J.  H.  Ed.  Heitz.)  Der  im  ersten  Teil  gegebene  Neudruck  ist  wegen 
der  Seltenheit  der  älteren  Drucke  und  wegen  des  für  Butzer  sehr 
charakteristischen  Inhalts  recht  willkommen.  Die  dann  folgende  Biblio- 
graphie ist  mit  grosser  Sorgfalt  gearbeitet  und  ergänzt  das  früher 
von  Baum  (Capito  u.  Butzer,  Elberfeld  18(>0)  aufgestellte  Verzeichnis; 
die  Aufzählung  der  128  Werke  ist  chronologisch  nach  den  Druck- 
jahren geordnet.  Auch  der  dritte  Teil  bringt  dankenswerte  Nach- 
weise; die  Zusammenstellung  der  Litteratur  über  Butzer  iässt  jedoch 
hier  und  da  bibliographische  Genauigkeit  vermissen  und  Hesse  sich 
noch  vervollständigen,  obwohl  dem  Verf.  zugestanden  werden  muss, 
dass  es  schwer  ist,  eine  Grenze  festzusetzen  für  das,  was  aufzunehmen 
oder  auszuscheiden  ist.  —  Einige  noch  unbekannte  Briefe  Butzers  hat 
schliesslich  Wilhelm  Horning  in  seiner  „Kirchenhistorischen  Nach- 
lese" (Strassbg.,  J.  H.  Ed.  Heitz)  veröffentlicht.  Endlich  sei  noch 
bei  dieser  Gelegenheit  darauf  hingewiesen,  dass  das  wichtige  Quellen- 
werk von  Lenz,  „Briefwechsel  Landgraf  Philipps  des  Grossmütigen 
von  Hessen  mit  BucerM  kürzlich  mit  dem  3.  Bande  l  Publikationen  aus 
den  kgl.  preuss.  Staatsarchiven  Bd.  47  >  seinen  Abschluss  erhalten  hat. 

Otto  Winckelmann. 


Eine  sehr  verdienstliche  Arbeit  ist  die  von  A.  Poinsignon  be- 
arbeitete „Geschichtliche  Ortsbeschreibung  der  Stadt  Frei- 
burg i.  Br.a  (Freiburg,  Wagner),  von  welcher  der  erste  Teil  vor- 
liegt. Er  behandelt  die  verschiedenen  Bauperioden,  die  Entwicklung 
von  Bann  und  Gemarkung,  Wasserversorgung,  Friedhöfe,  alsdann 
sehr  eingehend  die  einzelnen  Strassen  und  Plätze.  Der  zweite  Teil 
wird  die  einzelnen  Häuser  behandeln.  Wir  erhalten  somit  für  Frei- 
burg hiedurch  ein  Gegenstück  zu  den  Strassburger  Arbeiten  von 
Schmidt  und  Seyboth.  Wenn  es  möglich  wäre,  möchten  wir  wün- 
schen, dass  dem  Werke  ein  Gemarkungsplan  mit  Angabe  aller  alten 
Gewannamen  und  Grenzzeichen  beigegeben  werde.  Freiburg  spielt 
in  der  Geschichte  des  deutschen  Städtelebens  eine  wichtige  Rolle. 
Gerade  aber  die  Entstehung  und  die  Entwicklung  des  Banns  der 
Stadt  Freiburg  ist  von  grossem  Werte  für  die  Geschichte  der  Ent- 
stehung der  deutschen  Städte  überhaupt.    S.  2  führt  Poinsignon 


Litteraturnotizen. 


359 


die  Namen  aller  Freiburger,  welche  sich  aas  dem  12.  Jahrhundert 
erhalten  haben,  auf.  Es  kommt  hier  aber  ausser  den  Namen  dea 
Rotulus  San  Petrinus  noch  eine  andere  Quelle  in  Betracht,  welche 
noch  niemals  für  die  Geschichte  Freiburgs  verwertet  ist.  Es  ist  das 
ein  Eintrag  im  St.  Galler  Verbrüderungsbuch :  „Fratres  de  Friburch. 
Paldof,  Adilbret,  Liutprant,  Trutman,  Heinrihc,  Weülburc,  Purchart, 
Rihiuzo,  Liutgart,  Rödolf,  Chunza,  Wecil.  Heriman,  Luduwihc,  Purh- 
hart,  Salme."  Die  Mischung  von  männlichen  und  weiblichen  Namen 
beweist,  dass  wir  es  hier  schwerlich  mit  Geistlichen  zu  thun  haben. 
(Vgl.  MG.  Libri  Confratern.  S.  37  und  dazu  Mitteilungen  d.  Inst.  f. 
österr.  Geschichtsf.  11,  123  ff.) 

Von  den  Mitteilungen  der  Gesellschaft  für  Erhaltung  der  ge- 
schichtlichen Denkmäler  im  Elsass  ist  die  Schlusslieferung  des  fünf- 
zehnten Bandes  ausgegeben  worden.  Dieselbe  bringt  an  chronikali- 
schem Material  Ergänzungen  zur  Wencker'schen  Chronik,  ferner  die 
Überreste  der  sogenannten  Brant'schen  Annalen,  die  in  Wirklichkeit 
aus  Auszügen  Jakob  Wenckers  bestehen,  welche  derselbe  aus  den 
Protokollen  der  Einundzwanziger  und  aus  den  Brant'schen  Gcdächtnis- 
büchlein  machte,  besonders  ausgiebig  in  den  Jahren  der  Reformation, 
schliesslich  die  Fragmente  von  Königshofens  lateinischer  Chronik. 
Ausserdem  sucht  eine  Abhandlung  von  Degermann  die  Grenzen  der 
Landschenkung  festzustellen,  welche  Karl  der  Grosse  im  Jahre  774 
dem  Priorat  Leberau  machte,  und  Uertzog  berichtet  über  einen  Fund 
spätmittelalterlicher  Münzen  bei  Völkleshofen  im  Obcrclsass.  Sehr 
beachtenswert  sind  die  ausführlichen  Mitteilungen,  die  Dacheux,  der 
Herausgeber  der  Chroniken,  über  Jakob  Trausch  und  vor  Allem  über 
die  Strassburger  Familie  Wencker  in  ihrer  politischen  Stellung,  ihren 
finanziellen  Verhältnissen  und  in  ihren  literarischen  Beziehungen 
bringt.  Dass  die  Chronik  von  Johann  Wencker,  dessen  politische 
Wirksamkeit  in  ihrem  Höhepunkt  in  die  Jahre  vor  und  nach  dem 
Schluss  des  30jährigen  Krieges  fallt,  und  von  seinem  Sohne  Jakob, 
dessen  Bildnis  von  Seupels  Hand  dem  Bande  beigegeben  ist,  nicht 
von  seinem  Enkel,  dem  bekannten  Archivar  herrühre,  darf  demnach 
als  sicher  angesehen  werden.  Ein  kritisches  Urteil  über  die  Editions- 
prinzipien bei  dieser  Chronikenausgabe  muss  noch  immer  solange 
zurückgehalten  werden,  als  der  von  Dacheux  und  Reuss  versprochene 
erklärende  Kommentar  nicht  vorliegt.  W.  W. 

Im  „Rcpertorium  für  Kunstwissenschaft  Bd.  15,  Heft  l-  veröffent- 
licht Ad.  Seyboth  ein  „Verzeichnis  der  Künstler,  welche  in 
Urkunden  des  Strassburger  Stadtarchivs  vom  13.  bis  18.  Jahr- 
hundert erwähnt  werden".  Das  Verzeichnis  erstreckt  sich  auf  Maler, 
Glasmaler,  Brief-  oder  Kartenmaler,  Bildschnitzer,  Bildhauer,  Pup- 
penmacher und  Puppenmaler,  Formenschneider  und  Formenstecher, 
endlich  Kupferstecher.  Ausgeschlossen  sind  die  bisher  am  meisten 
berücksichtigten  Architekten  und  Steinmetzen,  sowie  die  Meister  des 
Kleingewerbes.   Eine  nähere  Angabe  der  Quelle  ist  nicht  gegeben. 


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360 


Litteraturnotizon. 


Neuerdings  wendet  sich  ein  lebhaftes  Interesse  dem  Schweizer 
Heinrich  Loriti,  genannt  Glareanus,  zu.  Kaum  haben  wir  die  gründ- 
liche Biographie  desselben  von  0.  F.  Fritzsche  (Frauenfeld  1890)  er- 
halten, so  erscheint  eine  neue  Veröffentlichung  von  Karl  Christoph 
Bernoulli:  ein  Wiederabdruck  von  des  Glarean  Descriptio  Hel- 
vetiae,  nach  der  ersten  Ausgabe  von  1514  (Basel,  Schweighauser  1891). 
Die  Einleitung  giebt  Aufschluss  über  die  Entstehung  des  Gedichtes, 
die  Quellen,  die  Beurteilung  durch  die  Zeitgenossen  und  die  Drucke. 
Dem  Texte  sind  Varianten  aus  einer  Handschrift,  die  älter  ist  als 
die  erste  Ausgabe,  und  den  verschiedenen  späteren  Drucken  bei- 
gefügt —  Der  Brief  des  Glareanus  an  Bonifacius  Amorbach  (S.  24) 
ist  auch  schon  bei  Heinrich  Schreiber  in  seiner  Arbeit  über  Glareanus 
mitgeteilt,  und  zwar  an  einer  Stelle,  wie  ich  vermute,  mit  besserem 
Texte.  Schreiber  liest  nämlich:  non  pudebit  hos  (qualescunque  judi- 
cabuntur)  mei  ingenii  labores,  aut  si  mavis,  abortivos  et  a  te  legi  et 
taxari  etc.,  während  bei  Bernoulli  die  Worte  „a  teu  fehlen. 

_____  Karl  Ilartf  eider. 

Die  von  uns  (N.  F.  5,  403)  erwähnte  Ausgabe  der  „Chroniken 
der  Stadt  Konstanz"  von  Ph.  Ruppert  liegt  nunmehr  vollendet 
vor.  Sie  bringt  den  Text  der  Chronik  des  Johannes  Stetter  (f  nach 
1399),  seiner  Fortsetzer  und  Erweiterer  des  Anonymus  und  des  Geb- 
hard Dacher  in  synchronistischer  Form.  Daran  schliesst  sich  die 
Chronik  des  Nikolaus  Schultheis».  Die  des  Christoph  Schultheis  hat 
Ruppert  einer  späteren  Veröffentlichung  aufgespart.  Eine  Einleitung 
giebt  biographische  Angaben  über  die  Konstanzer  Chronisten,  sowie 
die  Handschriftenbeschreibung.  Angehängt  sind  dem  Werke  mehrere 
wertvolle  Beilagen.  Zunächst  eine  Reihe  von  wichtigen,  grossenteils 
ungedruckten  Urkunden  zur  Geschichte  der  Stadt  Konstanz  aus  der 
Zeit  von  1192—1466,  dann  Auszüge  aus  den  Ratsbfichern  und  Satzungen 
der  Stadt  1376—1470,  sowie  aus  andern  städtischen  Verwaltungs- 
büchern; schliesslich  eine  kurze  Geschichte  der  Bischöfe  von  Kon- 
stanz bis  1500.  Endlich  sind  ausser  dem  Glossar  und  dem  Register 
noch  6  Lichtdrucktafeln  mit  Siegeln  und  einer  Ansicht  der  Stadt 
Konstanz  von  1544  angefügt. 


Die  Schweiz  bietet  in  einer  grossen  Publikation  auch  dem  nörd- 
lich gelegenen  Lande  reiche  Schätze.  Es  ist  damit  der  erste  Band 
der  von  Johannes  Bernoulli  bearbeiteten  „Acta  Pontificum 
Helvetica.  Quellen  schweizerischer  Geschichte  aus  dem  päpstlichen 
Archiv  in  Rom,  veröffentlicht  durch  die  bist.  u.  antiqu.  Gesellschaft 
zu  Baden  (Basel,  Detloff)"  gemeint.  Das  wichtige  Unternehmen  hat 
in  weitherziger  Weise  seine  Grenzen  gezogen;  es  sind  nämlich  auch 
alle  Urkunden  wenigstens  im  Regest  mitgeteilt,  welche  sich  auf  das 
Greuzgebiet  beziehen  und  so  ist  das  ganze  Oberelsass,  der  Breisgau, 
die  Bodenseegegend  mitberücksichtigt  worden.  Durch  verschiedene 
konkurrierende  Unternehmungen  sind  zwar  schon  vorher  viele  Stücke 
bekannt  gemacht  worden.  Es  war  ja  schon  das  Pontifikat  Innocenz  IH. 


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Litteraturnoti/en. 


361 


von  Bai  uze  bez.  Bosquet  erschlossen,  Pressuti  hatte  Honorius  III. 
Registerbände  publiziert  und  das  Werk  von  Berger  über  Innocenz  IV. 
war  auch  schon  weit  vorangeschritten.  Dazu  haben  die  Monumenta 
Gennaniae  die  politisch  wichtigen  Stücke  in  einer  besonderen  Samm- 
lung, den  Epistolae  pontificum  Romanorum,  gebracht.  Nach  alle  dem 
hätte  man  schwerlich  noch  eine  so  reiche  Ausbeute  an  noch  völlig 
unbekannten  Stücken  erwarten  dürfen,  wie  sie  Bernoulli  giebt.  Aber 
auch  wenn  jene  umfangreichen  und  teuren  Gesamtausgaben  der  Re- 
gisterbände alle  Lücken,  die  jetzt  noch  vorhanden  sind,  ausgefüllt 
haben,  wird  eine  solche  lokale  Veröffentlichung,  wie  sie  auch  in 
andern  Staaten  hergestellt  wurde,  ihren  unverminderten  Wert  be- 
halten; sind  «loch  die  in  Betracht  kommenden  Stücke  näher  zusammen- 
gerückt, als  in  jenen  Werken.  Der  vorliegende  erste  Band  geht  von 
1198  bis  1268.  Die  Bearbeitung  macht  einen  vortrefflichen  Eindruck, 
mit  peinlicher  Sorgfalt  ist  jede  Person,  jeder  Ort  bestimmt,  auch  wo 
das  umfangreiche  Untersuchungen  erforderte.  Die  in  den  Register- 
bänden meist  entstellten  Namen  sind  durchweg  richtig  entziffert.  Die 
relativ  meisten  Urkunden  entstammen  dem  Pontifikate  Innocenz  IV. 
Mit  ihrer  Hilfe  können  wir  den  Sturz  der  Staufer  und  die  ersten 
Jahre  des  Interregnums  weit  lebensvoller  darstellen,  als  das  früher 
möglich  war.  Aber  auch  lokale  und  genealogische  Nachrichten  bieten 
sie  in  grosser  Fülle,  letztere  namentlich  in  den  Dispensbiiefen. 

Belangreiches  Quellenmaterial  für  die  Kulturgeschichte  des  oberen 
Rheinthals  am  Ende  des  Mittelalters  bietet  Hugo  Holstein  in  seinen 
zwei  Aufsätzen  „Ungedruckte  Gedichte  oberrheinischer  Humanisten" 
(Zeitschr.  f.  vergl.  Litt.-Gesch.  u.  Renaissance-Litt.  N.  F.  IV  [1891] 
S.  359— 382.  446—473).  Weitaas  das  meiste  stammt  aus  der  in  Upsala 
aufgefundenen  Wimpfeling-Ilandschrift,  aus  der  Holstein  schon  früher 
manches  herausgegeben  hat,  und  die  ausserordentlich  reichhaltig  an 
Anecdota  ist.  Die  meisten  mitgeteilten  Gedichte  sind  an  Persönlich- 
keiten gerichtet,  welche  einen  guten  Namen  in  der  Geschichte  des 
südwestlichen  Deutschland  haben.  Holstein  hat  seinen  Stoff  nach 
den  Verfassern  gruppiert:  1.  Jakob  Wimpfeling  (S.  360—376).  Aus 
den  hier  mitgeteilten  Nummern  seien  folgende  hervorgehoben:  eine 
Grabschrift  auf  Friedrich  den  Siegreichen  von  der  Pfalz,  ein  Gedicht 
an  dessen  Neffen,  den  Kurfürsten  Philipp  von  der  Pfalz,  drei  Distichen 
auf  Gutenberg,  eine  Ode  an  den  berühmten  Johannes  von  Dalberg 
t  genannt  Camerarius),  Verse  an  Reinhard  von  Sickingen,  Bischof  von 
Worms  etc.  —  2.  Dietrich  Gresemund  iS.  376— 382  ),  darunter  Verse 
auch  auf  Zeitereignisse.  Besonders  erwähnt  seien  No.  6  und  7  gegen 
den  bekannten  Thomas  Murncr.  —  3.  Engelhard  Funck  oder  Scintilla 
(S.  446—459).  Hierzu  sei  ergänzend  bemerkt,  dass  in  mehreren  der 
berühmten  Schcdel'schen  Sammelbände,  welche  jetzt  die  Münchener 
Hof-  und  Staatsbibliothek  aufbewahrt,  ebenfalls  kleine  Gedichte  Funcks 
stehen.  —  4.  Konrad  Celtis,  ein  längeres  Gedicht  auf  ein  Werk  des 
berühmten  Trithemius  „De  miseria  praelatorum14,  das  aber  verloren 
gegangen  ist.  —  5.  Jodocus  Gallus,  ein  Gedicht  an  Kaiser  Maximilian  I. 


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362 


Litteraturnotizen. 


—  6.  Jakob  Locher,  bekannter  unter  dem  Namen  Philomusos,  eine 
Zeit  lang  Freiburger  Universitätslehrer.  —  7.  Crato  Hofmann,  der 
Leiter  der  Schlettstadter  Schule,  von  dem  sich  so  wenig  erhalten  hat. 

—  8.  Gedichte  an  Wimpfeling  von  verschiedenen,  unter  denen  sich 
auch  der  Heidelberger  Theologe  Johannes  Scultetus  befindet. 

Karl  Hartfelder. 


Im  Historischen  Jahrbuch  der  Görres-Gesellschaft  XII,  S.  795 
—801  findet  sich  eine  Replik  von  Dr.  A.  Meister  gegen  Dr.  Fritz 
unter  der  Aufschrift  „Hohenstaufen  im  Elsass".  in  der  er  die  kriti- 
schen Angriffe  desselben  zu  widerlegen  sucht.  Vgl.  diese  Zeitschr. 
VI,  328.  W.  W. 


Einen  höchst  wertvollen  Beitrag  zur  Geschichte  der  Architektur 
am  Oberrheine  lieferte  der  Mannheimer  Altertumsverein  durch  die 
Veröffentlichung  des  Werkes  von  W.  Manchot,  Kloster  Limburg 
a.  d.  Haardt  (in  Kommission  bei  Wasmuth  in  Berlin).  Bisher  wurde 
der  prächtige  Bau  der  Gründung  Konrads  II.,  dessen  Ruinen  zu  den 
bedeutsamsten  Denkmälern  der  frühroinanischen  Baukunst  gehören, 
zu  den  Werken  des  Abts  Poppo  von  Stablo  gezählt  und  damit  unter 
die  von  Cluny  beeinflussten  Bauten  eingereiht.  Manchot  erweist 
meines  Erachtens  unwiderleglich,  dass  Abt  Poppo  überhaupt  aus  der 
Liste  der  Baukünstler  zu  streichen  ist,  und  von  einer  Schule  von  Cluny 
für  diese  Zeit  nicht  geredet  werden  darf.  Seine  Untersuchung  der 
Behandlung  der  Werksteine  (Spitzmeisseltcchnik)  bringt  den  Bau  mit 
elsässischen  Kirchen  in  Verbindung.  Nach  ihm  wäre  Strassburg  der 
Ausgangspunkt  der  Technik.  Das  reich  illustrierte  Werk  giebt  ausser 
Darstellungen  des  Erhaltenen,  älteren  Abbildungen  auch  einen  Re- 
konstruktionsversuch, der  nur  für  Turmanlage,  Giebel  u.  s.  w.  sich 
nicht  auf  erhaltene  Reste  stützen  konnte.  In  der  Einleitung  regt 
der  Verf.  eine  gleiche  Bearbeitung  der  Ruinen  des  Barbarossapalastes 
in  Gelnhausen  und  der  Burg  Münzenberg  i.  d.  Wetterau  an. 


In  das  Gebiet  dieser  Zeitschrift  gehört  eine  geschichtspädagogische 
Arbeit,  welche  Dr.  J.  G.  Weiss  in  Adelsheim  in  Heft  2  der  „Mit- 
teilungen der  Gesellseh.  f.  deutsche  Erziehungs-  u.  Schulgeschichte" 
(hsg.  v.  Karl  Kehrbach.  Berlin  :8*)1)  veröffentlicht  hat.  Der  Titel 
lautet:  „Ritterschule,  Waisen-,  Zucht-  u.  Arbeitshaus,  geplant  von 
der  fränkischen  Ritterschaft  des  Ritterkantons  Odenwald  um  1762". 
Die  Vorlage  dieses  Entwurfs  befindet  sich  in  dem  Archive  der  Familie 
von  Adelsheim  zu  Adelsheim.  Der  Plan  trägt  viele  charakteristische 
Merkmale  der  Aufklärung  an  sich  und  zeigt,  wie  der  Geist  des  Jahr- 
hunderts auch  in  den  privilegierten  Stand  der  Ritter  gedrungen  war. 
Die  Ausführung  scheiterte,  wie  so  viele  pädagogische  Ideale,  an  dem 
Mangel  an  Mitteln.    Karl  Hartfdder. 

Weitere  Notizen  müssen  wir  leider  abermals  zurücklegen. 


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Badische  Geschichtslitteratnr 

des  Jahres  1891. *) 
Zusammengestellt  von 
Theodor  Müller 


Zeitschriften  und  bibliographische  Hilfsmittel. 

1.  Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins  hsg.  v.  d. 

Radischen  historischen  Kommission  NF.  Bd.  6  [der  ganzen  Reihe 
45.  Bd.].  Freiburg  i.  B.,  Mohr.  736  S.  6  Tfl.  —  Über  die  Er- 
weiterung des  Urafangs  u.  Programms  vgl.  Mitt.  d.  Bad.  bist. 
Komm.  12,  m.  95/6. 

2.  Mitteilungen  der  Badischen  historischen  Kommission 

No.  13.  Beigegeben  zu  dieser  Zs.  NF.  6.  128  S. 

3.  Frei  burger  Di öccsan-Archiv.  Organ  des  kirchlich-historischen 

Vereins  für  Geschichte.  Altertumskunde  und  kirchliche  Kunst 
der  Erzdiocese  Freiburg  mit  Berücksichtigung  der  angrenzenden 
Diöcesen.  22.  Bd.  Freiburg  i.  B.,  Herder.  XX11I,  343  S. 

4.  Schriften  des  Vereins  für  Geschichte  des  Bodensees  und 

seiner  Umgebung.  Heft  20.  Lindau,  Stettner.  IV,  201  S. 

5.  Schau-in's-Land.  Hsg.  u.  im  Verlag  vom  Breisgau- Verein  „Schau- 

in's-Land".  Jahrg.  16.  Heft  2.  Freibg.  i.  B.  s.  49—98. 

6.  Zeitschrift  der  Gesellschaft  für  Beförderung  der  Ge- 

schichts-,  Altertums-  und  Volkskunde  von  Freiburg, 
dem  Breisgau  und  den  angrenzenden  Landschaften.  10.  Bd.  Frei- 
burg i.  B.,  Stoll  &  Bader.  98  S.  2  Karten. 

7.  Alemannia.  Zeitschrift  für  Sprache,  Litteratur  und  Volkskunde 

des  Elsasses,  Oberrheins  und  Schwabens  hsg.  von  Dr.  Anton 
Birlinger.  19.  Jg.  Heft  1.  Bonn,  Hanstein.  96  S. 

')  Für  freundliche  Mitteilung  von  Beiträgen  fühle  ich  mich  mehreren 
Herren,  insbesondere  Herrn  Prof.  DDr.  K.  Hartfelder  in  Heidelberg 
und  Herrn  Pfarrer  K.  Reinfried  in  Moos,  zu  Danke  verpflichtet.  —  Be- 
ireffs der  Einrichtung  dieser  Bibliographie  verweise  ich  auf  die  An- 
merkung zu  der  vorjährigen  Zusammenstellung.  Ganz  weggefallen  ist 
diesmal  die  Abteilung  „Topographisches,  Karten".  Für  eine  Anzahl  oft 
zu  citierender  Zeitschriften  habe  ich  mich  der  üblich  gewordenen  Ab- 
kürzungen bedient,  die  am  Schhiss  der  Bibliographie  zusammengestellt 
sind.  Öfter  als  im  vorigen  Jahre  habe  ich  diesmal  Schriften,  die  mir  für 
die  Zwecke  dieser  Bibliographie  unwesentlich  erschienen,  weggelassen. 


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364  Maller. 

S.  Neues  Archiv  für  die  Geschichte  der  Stadt  Heidelberg 
and  der  rheinischen  Pfalz  im  Auftrage  des  Stadtrats  und 
der  Kommission  f.  d.  Geschichte  der  Stadt  hsg.  v.  Alb.  Mays 
u.  Karl  Christ.  Bd.  I  (1890),  Heft  3  u.  4.  Heidelberg,  Köster. 
S.  193—256. 

9.  Eck,  Heinr.  Verzeichnis  der  mineralogischen,  geognostischen, 
urgeschichtlichen  und balneographischen  Litteratur  v. Baden, 
Württemberg,  Hohenzollern  u.  einigen  angrenzenden  Gegenden. 
A.  u.  d.  T.:  Mitt.  der  grossh.  bad.  geolog.  Landesanstalt  hsg. 
im  Auftr.  d.  Min.  d.  Inn.  I.  Bd.  1.  u.  2.  Hälfte.  1890,1.  Hei- 
delberg, Winter.  VIII,  1288  8. 

10.  Müller,  Th.  Bad.  Geschichtslitteratur  des  J.  1890  (diese  Zs.  NF. 

6,  S.  333-430). 

11.  Krieger,  A.  Baden  (Jahresberichte  der  Gesch. -Wiss.  hsg.  v. 

Jastrow  XI.  Jgg.  [1888]  n,  S.  127— 1£4). 

12.  Krieger,  A.  u.  Müller,  Th.   Baden,   (ib.  XII.  Jgg.  [1889]  II, 

S.  227-235.) 

Prähistorische  und  Römische  Zeit. 

Vgl.  No.  9  (Bibliographie)  und  No.  242  (Museographie). 

13.  Müller,  G.  A.  Vorgeschichtliche  Kulturbilder  aus  der  Höhlen- 

und  älteren  Pfahlbautenzeit  mit  besond.  Berücksichtigung  Süd- 
deutschlands u.  der  Schweiz.  Bühl,  Konkordia  1892.  145  8.  11  Tf. 

14.  Schnarrenberger,  Wilh.    Die  Pfahlbauten  des  Bodensees. 

Progr.-Beil.  des  Konst.  Gymn.  (No.  600).  Konstanz,  Stadler. 
46  8.  4°.  4  Tf.  —  Ree:  Zs.  f.  Ethnologie  23,  S.  24fy7  (Schu- 
macher); KBWZ.  11,  8.  1892  (Bissinger). 

15.  Müller,  A.  Die  sog.  Hunnenbückel  im  Breisgau  (Prähist.  BU. 

3,  S.  5-7). 

16.  Wagner,  E.  Untersuchung  von  2 Grabhügeln  bei  Salem  (Karlsr. 

Zg.  Dez.  8.  —  KBWZ.  10,  110). 

17.  Bau  mann,   K.  Grabhügel  im  Freiherrl.  v.  Geramingen'schen 

Wald  bei  Rappenau  (KBWZ.  10,  2). 
ia  Schumacher,  K.  Nachträge  zur  Beschreibung  des  Villi nger 
Grabfundes  (KBWZ.  10,  13). 

19.  — Barbarische  und  griechische  Spiegel  (Zs.  f.  Ethnologie  23, 

S.  81—88).  —  Handelt  über  einen  Spiegel  aus  dem  Grabfund 
von  Dühren.  Vgl.  Bad.  Geschichtslitt.  1890  No.  19. 

20.  Haug.  Die  Viergöttersteine  (WZ.  10,  S.  9-62,  295—340,  3  Tf.). 

-  8.  18-26  Baden. 

21.  [Miller,  K.]  Die  Untersuchung  der  Römerstrassen  im  Gross- 

herzogtum Baden  (Korresp.-Bl.  des  Gesamtver.  d.  dt.  Gesch.- 
u.  Altt.-Vereme  39,  8.  86—89).  —  Aus  Karlsr.  Zg.  1890  No.  305, 
mit  e.  Verzeichnis  d.  Strassen.  Vgl.  auch  KBWZ.  10,  No.  1. 

22.  Andre e,  R.    Brandgrube  von  ßruchhausen  bei  Heidelberg 

(Nachrichten  über  dt.  Altertumsfunde.  Ergänzungsbll.  z.  Zs. 
f.  Ethnologie  2,  8.  70/1). 


Badiscbe  Geschieh  tslitteratur  des  Jahres  1891.  3  6  5 


23.  Una  singolare  iscrizione  cimeteriale  romana  ritrovata  in  Co- 

stanza  (Bulletino  di  archeologia  cristiana  ö.ser.  I,  p.  63 — 68). 

24.  Christ,  K.  Schriesheim.  Römischer  Bau  (Heidelb.  Zg.  März 

13.)  —  Darnach  Baumann,  K.  (KBWZ.  10,  19). 

25.  Wagner,  E.  Römisches  Gebäude  bei  Waldshut  (Karlsr.  Zg. 

No.  160,  darnach  KBWZ.  10,  No.  83  u.  91). 

26.  Heierli,  J.  Alamannische  Grabfunde  aus  der  Gegend  von  Kaiser- 

äugst  (Anz.  f.  Schweiz.  Altcrtumsk.  24.  S.  482.3,  1  Tfl.)  — 
Auch  rechtsrhein.  Funde.  Vgl.  1890,  No.  23. 

27.  Körner.  Alemann.  Silberschmuck  (Mitt.  d.  k.  k.  Ccntral-Koram. 

17,  55). 

28.  Fundberichte  [nach  der  Fundchronik  des  Anz.  d.  germ.  Nat.-Mus. 

1891,  S.  9,  26,  54;  1892,  S.  10]:  Baden-B.  (L)t.  Reichsanz.  No. 
299);  am  Bodensee  (Münchener  Neueste  Nachr.  No.  74;  Prä- 
hist.  Bll.  3,  No.  4);  auf  dem  Randen  (Der  Sammler  No.  22). 

Mittelalter  und  Neuzeit. 
Politische  Geschichte.  Kurpfalz. 

Vgl.  No.  III  (Kg.  Ruprecht);  No.  121—123,  181—184,  187/8,  222,  250/1 
(Heidelberg  Stadt,  Bibl. ,  Univ.,  Litt.,  Schloss);  No.  131-133,  218  -220 
(Mannheim,  Stadt,  Litt.,  Theater);  No.  175  u.  177  (Münzen);  No.  179/80 
(Archiv  u.  Kanzlei);  No.  186  (Erziehung  im  Regentenhauuc);  No.  239  40 
(Baudenkmäler);  No  241  (Regententafel);  No.  264/5  (Proz.  Eisenmenger). 

29.  Kupke,  Georg.  Das  Reichsvikariat  und  die  Stellung  des  Pfalz- 

grafen bei  Rhein  bis  zu  Sigmunds  Zeit.  Disscrt.  Halle- Witten- 
berg. 63  S. 

30.  Lindner,  Th.  Karl  IV.  u.  die  Wittclsbacher  (MJÖG.  12,  S.  64 

— 100.)  —  Betr.  auch  die  Pfalzgrafen. 

31.  Hinneschiedt,  Dominik.  Die  Politik  König  Wenzels  gegenüber 

Fürsten  und  Städten  im  Südwesten  des  Reichs.  1.  Tl.  Von 
seiner  Wahl  bis  zum  Vertrag  zu  Heidelberg  1384.  Progr.  Darm- 
stadt (Realg.).  Leipz.,  Fock.  4".  32  S. 

32.  Bergmann,  E.  Zur  Gesch.  des  Romzuges  Ruprechts  v.  d.  Pfalz. 

I.  Das  Verb,  des  Königs  z.  Kurie.  Progr.  Braunschw.  4U.  31  S. 

33.  Szamatölski,  S.  Ulrichs  v.  Hutten  deutsche  Schriften.  Unter- 

suchungen nebst  einer  Nachlese  (Quellen  u.  Forschungen  z. 
Sprach-  u.  Kulturgesch.  d.  germ.  Völker  Heft  67).  —  Teilt  u. 
a.  eine  deutsche  Invektive  Huttens  gegen  Kurf.  Ludw.  v.  d. 
Pfalz  mit,  die  er  mit  dem  „libellus  in  tyrannos"  identifiziert. 

34.  Adam,  A.  2  Briefe  über  den  Bauernaufstand  im  Bistum  Speier 

1525  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  699/700).  -  Auch  Pfalz  u.  Markgraf- 
schaft betr. 

35.  Falk.  Wie  Kurfürst  Friedrich  III.  von  der  Pfalz  in  der  vor- 

deren Grafschaft  Sponheim  den  Kalvinismus  einführen  wollte. 
Nach  unedierten  Akten  (HJb.  12,  S.  37—55,  492—504). 

36.  Wolf,  G.  Kursächsische  Politik  1568—70  (Neues  Arch.  f.  sächs. 

12,  S.  27-63).  —  Kurf.  Friedr.  III.  v.  d.  Pfalz  betr. 


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360 


Müller. 


37.  Cuno,  Fr.  W.  Franciscus  Junius  der  Altere,  Professor  der 

Theologie  und  Pastor  (1545—1602).  Sein  l^ben  und  Wirken, 
seine  Schriften  und  Briefe.  Amsterdam,  Scheffer.  IX,  416  S. 

38.  Dieterich,  J.  R.  Exerzierreglement  und  Diensteinteilung  des 

oberpfälzischen  Ausschusses  von  1610  (Anz.  des  germ.  National- 
museums s.  81—67).  —  Reglement  v  Graf  Joh.  d.  Mittlern  v. 
Nassau-Siegen  im  Dienste  Kurf.  Friedr.  IV.  v.  d.  Pfalz  erlassen. 

39.  Klopp,  Onno.  Der  dreissigjährige  Krieg  bis  zum  Tode  Gustav 

Adolfs  1632.  2.  Ausgabe  des  Werkes:  Tilly  im  30j.  Krieg.  I. 
Paderborn,  Schöningh.  —  Bis  zur  Schlacht  am  Weissen  Berge. 
Friedr.  V.  v.  d.  Pfalz  betr. 

40.  Dove,  Alfr.  Die  Kinder  des  Winterkönigs  (AZgB.  No.  82—84). 

41.  Blesch,  Erhard.  Restitution  der  Pfalz  u.  Beziehungen  Karl 

Ludwigs  zu  England.  Heidelb.  Diss.  Heidelb.,  Hörning.  55  S.  8. 

42.  Bodemann,  Ed.  Aus  den  Briefen  der  Herzogin  Elisabeth 

Charlotte  von  Orleans  an  die  Kurfürstin  Sophie  von  Hanno- 
ver. Ein  Beitrag  zur  Kulturgeschichte  des  17.  u.  18.  Jh.  Han- 
nover, Hahn.  2  Bde.  VIII.  439.  412  S. 

43.  —  Elisabeth  Charlotte  von  der  Pfalz,  Herzogin  von  Orleans  (Hist. 

Taschenbuch  6.  F.  11.  Jg.,  S.  1—76). 

44.  Laraey,  Fcrd.  Zur  Geschichte  des  Friedens  von  Teschen  aus  der 

Autobiographie  des  Andr.  Lamey  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  316—19). 

Baden.   Markgrafschaften  und  Grossherzogtum. 

Vgl.  No.  34  (Bauernaufstand);  No.  35  (Sponheim);  No.  147/8  (Markgr. 
Bernhard  IL);  No.  164  (Genealogie);  No.  171  (Wappen);  No.  174  (Land- 
stände, Siegel);  No.  217  (Karl  Friedrich). 

45.  Heyck,  Ed.  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen.  Heraus- 

gegeben von  der  Bad.  hist.  Kommission.  Freiburg,  Mohr.  XV, 
607  S.  1  Tfl.  —  Bcspr.:  DLZ.  1892,  Sp.  157—60  (Meyer  v.  Kno- 
nau);  Bad.  Landeszg.  No.  166,  167;  Karlsr.  Zg.  No.  209. 

46.  Ganter,  Hubert.  Bezelin  v.  Villingen  u.  s.  Vorfahren.  Ein 

Beitr.  z.  Frage  d.  Abstammung  d.  Zähringer  u.  Habsburger 
u.  der  ihnen  verwandten  Geschlechter.  Lahr,  Schauenburg. 
VI,  159  S.  10  Tfl.  Bespr. :  Berner  Zg.  No.  139—14  (Hager). 

47.  Krüger,  Emil.  Zur  Herkunft  der  Zähringer  (diese  Zs.  NF.  6, 

8.  553—635). 

48.  —  Der  Ursprung  des  Hauses  Baden-Zähringen  (Bad.  Landeszg. 

No.  24,  32,  36,  39). 

49.  Haupt,  Herrn.  Markgraf  Bernhards  I.  von  Baden  kirchliche 

Politik  während  des  grossen  Schismas  1378—1415  (diese  Zs. 
NF.  6,  S.  210-34).  -  Siehe  1890  No.  69. 

50.  Ringholz.  Odilo.  „Bernhard  v.  Baden"  auf  der  Universität 

Bologna  (II Jb.  12,  S.  782—4).  —  Vgl.  oben  S.  189—91  Fester. 

51.  —  Ein  Besuch  bei  dem  Grabe  des  sei.  Markgrafen  Bernhard  v. 

Baden  (Echo  v.  Baden-Baden  No.  86,  87). 

52.  Müller,  Theodor.  Die  Markgrafen  Johann,  Georg  und  Markus 


B.idische  Geschicbtslitteratur  des  Jahres  1891.  367 


auf  den  Universitäten  zu  Erfurt  und  Pavia,  1452  ff.  (diese  Zs. 
NF.  6,  S.  701-5). 

53.  Werveke,  N.  van.  Belagerung  des  Schlosses  Luxemburg  i.  J. 

i486  (Luxemb.  Zg.  No.  3,  4,  9,  28).  -  Markgr.  Christoph  v. 
Baden  als  Gouverneur  K.  Maximilians  betr. 

54.  Devillers,  L.  Sur  l'arrestation  du  margrave  Philibert  de  Bade, 

ä  Möns,  en  juin  1564  (Compte  rendu  des  seances  de  la  com- 
mission  royale  d'histoire  4.  serie,  tom.  17,  Bruxelles  1890, 
p.  319-328). 

55.  Bassermann,  Heinr.  Geschichte  der  evangelischen  Gottesdienst- 

ordnung in  bad.  Landen,  zugleich  ein  Beitrag  zum  liturgischen 
Studium.  Stuttgart,  Cotta.  VI,  259 S.  —  Ree:  LCB1.  1892,  Sp.  41; 
Revue  critique  1892,  p.  14  (Pfister);  AZgB.  No.  280;  diese  Zs. 
NF.  7,  S.  187  (Hartfelder). 

56.  Stabiiis,  R.  Markgraf  Jakob  III.  v.  Baden  (Alte  u.  neue  Welt 

1891,  S.  343—52). 

57.  Gessler,  Alb.  Felix  Platters  Schilderung  der  Reise  des  Mark- 

grafen Georg  Friedrich  zu  Baden  und  Hochberg  nach 
Hechingen  zur  Hochzeit  des  Grafen  Johann  Georg  von  Hohen- 
zollern  mit  der  Wild-  und  Rheingräfin  Franziska  im  J.  1598 
(Basler  Jahrbuch  S.  104—46). 

58.  Pfister,  A.  v.  Herzog  Magnus  v.  Württemberg.  Ein  Lebensbild 

aus  dem  Anfang  des  17.  Jh.  Stuttgart,  Kohlhummer.  XU,  208  S. 

—  S.  122 ff.  Dienst  im  Heere  Georg  Friedrichs  v.  Baden 
und  Tod  bei  Wimpfen. 

69.  Götz.  Der  Feldzug  von  1688  und  die  Belagerung  von  Belgrad 
(Törtenelmi  Tar  13  [1890]  S.  721-756).  -  Korrespondenzen  und 
Berichte  des  Markgrafen  Karl  Gustav  v.  Baden. 

60.  Schulte,  Aloys.  Die  Schlacht  bei  Szlankamen,  19.  Aug.  1691 

(AZgB.  No.  192,  193). 

61.  [Müller,  Eugen.l  Das  brandenburgische  Hülfscorps  unter  dem 

Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  von  Baden  in  der  Schlacht  bei 
Slankamen  am  19.  Aug.  1691  (Militar-Wochenbl.  76,  No.  72 
u.  73).  Mit  Anlagen  1—6. 

62.  —  Zur  Erinnerung  an  den  Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  von  Ba- 

den und  die  Schlacht  bei  Slankamen  am  19.  Aug.  1691  (Karls. 
Zg.  No.  226-228). 
63-  Brock,  Leop.  Das  Brandenburgische  Heer  in  den  Kriegen  von 
1688—1697.  ni.  (Beitrr.  z.  brandenb.-preuss.  Heeresgesch.). 
Beuthen,  Hänel  &  Stratman.  40  S.  4°.  Progr.-Beil.  des  Gymn. 
Königshütte  O.-S.  —  1690-97.  1693  am  Oberrhein  unter  Ludw. 
Wilh.  v.  Baden.  —  Ree.:  DLZ.  Sp.  1322  3  (Schwartz). 

64.  —  Die  Brandenburger  bei  Szlankamen  und  im  Türkenkriege  1691 

—97.  Rathenow,  Babenzicn.  37  u.  XX  S. 

65.  Die  Schlacht  bei  Semlin,  19.  Aug.  1691  (Bad.  Landcszg.  No.  191). 

—  Gedicht  aus  dem  „Poetischen  Triumphwagen". 

66.  Weech,  Fr.  v.  Badische  Truppen  in  Spanien  1810—1813  nach 

den  Aufzeichnungen  eines  bad.  Offiziers  (Bad.  Neujahrsblätter 


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363 


Müller. 


bsg.  v.  d.  Bad.  hist.  Komm.  2.  Bl.  1892).  Karlsr.,  Braun.  59  S. 
1  Karte. 

67.  Bauer,  Ad.  Badens  Volksvertretung  in  der  2.  Kammer  der  Land- 
stande von  1819—1891.  Karlsruhe.  119  S. 

68-  Maas,  Heinr.  Gesch.  d.  kathol.  Kirche  im  Grossherzogtom  Ba- 

den, mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Regierungszeit  des 
Erzbischofs  Hermann  v.  Vicari.  Freiburg  i.  B.,  Herder. 
XXUI,  692  S.  -  Bespr.:  Bad.  Landeszg.  No.  202,  201,  208/9; 
AZg.  No.  219,  225;  Katholik  3.  F.  V.  Jan.  (Stillbauer). 

69-  Mayer,  H.  2  Konfessionskarten  des  Grossherzogtums  Baden  aus 

den  J.  1852  und  1885  (ZGesGFreiburg  10,  S.  71-92,  2  Karten). 

70.  Die  Gefechte  der  bad.  Truppen  bei  Ii  und  heim  u.  Werbach 

i.  J.  1866  (Bad.  Mil.-Vereinsbl.     135/6,  146/7). 

71.  Kurzer  Ab ri ss  der  vaterländischen  und  Regiments-Geschichte 

für  die  Mannschaften  des  5.  Bad.  Inf.-Keg.  No.  113.  Freiburg, 
Wagner  1890.  21  S. 

72.  Die  badischen  Truppen  im  Winter  1870/71  (Bad.  I>andeszg. 

1890,  No.  298,  304;  1891  No.  6—72). 
73  Linden  mann,  K.  H.  Kriegstagebuch  eines  freiwilligen  Füsiliers 
des  5.  bad.  Infanterie-Regiments  No.  113  in  dem  deutsch-franz. 
Feldzuge  1870/1.  2.  Aufl.  Karlsr.,  Reiff.  1892.  230  S.  —  1.  Aufl. 
1883. 

74.  Eich  fei  d,  Herrn.  Beifort  (Münchner  Neueste  Nachrichten  1891 

No.  25  u.  27). 

75.  Fünfzig  Jahre  militärischer  Thätigkcit  Sr.  Kgl.  H.  des  Gross- 

herzogs Friedrich  von  Baden.  Karlsr.,  Braun.  26  S.  +  6  Bll. 
(Vgl.  Karlsr.  Zg.  No.  113  u.  136). 
76-  Zum  fünfzigjährigen  Militärdienstjubiläum  Sr.  Kgl.  Ho- 
heit des  Grossherzogs  Friedrich  v.  Baden  (Mil.-Wochenbl. 
No.  35—38  [Bad.  Landeszg.  No.  98].  —  Allg.  Mil.-Zg.  66, 
No.  32/33). 

Einzelne  Landesteile. 

77.  Schlauerer,  A.  Die  Ansiedelungen  am  Bodensee  in  ihren 

natürlichen  Voraussetzungen.  E.  anthropogeographische  Unter- 
suchung. Stuttgart,  Eugelhorn.  69  S.  1  Karte.  («=  For- 
schungen z.  dt.  Landes-  u.  Volkskunde,  hsg.  v.  Kirchhof,  Bd.  5 
[Heft  7],  S.  378-445.)  Freibgr.  Diss.  —  Ree:  diese  Zs.  NF.  6, 
S.  709,  710  (Schulte);  DLZ.  1892.  Sp.  MU  (Meisterhans). 

78.  Renz.  Archivalien  des  ehem.  Cistemenser-Nonnenklosters  Baindt 

bei  Weingarten  (DASchwaben  8,  No.  1—24).  —  Forts.,  noch 
nicht  abgeschlossen.   Vielfach  bad.  Orte  betr. 

79.  Kraus,  Fr.  X.  Die  christlichen  Inschriften  der  Rheinlande.  2.  Tl., 

von  der  Mitte  des  8.  bis  zur  Mitte  des  13.  Jh.  1.  Abtlg.  Bis- 
tümer Chur,  Basel,  Constanz,  Strassburg,  Speyer,  Worms, 
Mainz  u.  Metz.  Freiburg,  Mohr,  1892.  160  S.  4°.  Dl.  —  Bad. 
Orte :  S.  29-48  (Bist.  Constanz),  75  (B.  Speyer),  84/5  (B.  Worms). 

80.  Rüpplin,  A.  v.  Heiligen  Verzeichnis  des  Constanzer  Bistums 


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Badiscbe  Geschichtslitteratur  iks  Jahres  1891 


369* 


(Freib.  DA.  22,  S.  321—26).  —  Ans  den  Kollektaneen  Reut- 
lingers  (Überlingen). 

81.  Bess,  Bernhard.   Zur  Geschichte  des  Constanzer  Konzils. 

Studien.  1.  Bd.  Frankreichs  Kirchenpolitik  und  der  Prozess 
des  Jean  Petit  über  die  Lehre  vom  Tyrannenmord  bis  zur 
Reise  König  Sigismunds.  Marburg,  Ehrhardt.  XIV,  236  S.  — 
Ree:  Gott.  gel.  Anz.  1892,  S.  196—200  (Loserth). 

82.  Stuhr,  F.  Die  Organisation  und  Geschäftsordnung  des  Pisaner 

und  Constanzer  Konzils.  Berl.  Diss.  Schwerin,  Bärensprung 
(Leipz.,  Fock).  78  S. 

83.  Sambeth,  J.  G.  Die  Constanzer  Synode  v.  J.  1567.  2.  Abt. 

Die  zur  Synode  Geladenen  (Freib.  DA.  22,  S.  143—242). 

84.  Bosse rt,  G.  Die  Visitationsprotokolle  der  Diöccse  Constanz 

1574—81  (Bll.  f.  Württb.  Kirchen-G.  6,  1-5.  17-19.  28-30. 
36—38.  43-46). 

85.  Liebenau,  Th.  v.  Ein  Mahnschreiben  Papst  Clemens'  VIII.  an 

Bischof  Andreas  von  Constanz  für  den  Fall  eines  schweize- 
rischen Religionskrieges  (Anz.  f.  Schweiz.  G.  22,  S.  222).  —  1596. 

86.  Ruppert,Ph.  Eine  neue  Chronik  über  den  Schwabenkrieg  (Con- 

stanzer Zg.  No.  118—21.  143—211).  —  1498/9;  v.  Felix  Mays 
(t  1565). 

87.  Schüttle,  J.  E.  Zur  Gesch.  des  Klettgaues  (DASchwaben  8, 

S.  95/96).  —  Anfang  e.  grösseren  Arbeit. 

88.  Loserth,  J.  Die  Stadt  Waldshut  und  die  vorderösterreichische 

Regierung  in  den  Jahren  1523—26.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte 
des  Bauernkrieges  und  der  Reformation  in  Vorderösterreich 
(Arch.  f.  österr.  G.  77,  S.  1—150.  Auch  sep.  Wien,  Tempsky). 

89.  Witte,  Heinr.  Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  Die  Con- 

stanzer Richtung  und  das  Kriegsjahr  1474  (diese  Zs.  NF.  6, 
S.  361—414).  —  Schluss. 

90.  N erlinger,  Ch.  Pierre  de  Hagenbach  et  la  domination  bour- 

guignonne  enAlsacc  (1469— 74).  Nancy,  Berger-Levrault.  172  S. 
—  Zuerst  Annales  de  l'Est  1889-91.  Schluss  1891,  S.  62—109. 

91.  Fürstenbergisches  Urkundenbuch.  Sammlung  der  Quellen 

z.  G.  des  Hauses  Fürstenberg  u.  s.  Lande  in  Schwaben,  hsg. 
v.  dem  f.  Archiv  in  Donaueschingen.  7.  Bd.  Tübingen,  Laupp. 
528  S.  5  Tf.  gr.  4°.  —  Bespr.:  LCB1.  Sp.  1783/4;  HZ.  67, 
S.  539/40  (Egelhaaf);  AZgB.  No.  185  (v.  Weech);  Karlsr.  Zg. 
No.  157;  diese  Zs.  NF.  6,  S.  516  (Schulte). 

92.  Poinsignon,  Ad.  Die  Territorialverhältnisse  des  Breisgaues 

vom  Mittelalter  bis  zur  Gegenwart  (Schau-ins-Land  16,  S.  63 
—73).  —  Karte  von  1743. 

93.  S  trag  anz,  Max.  Papstbullen  im  Archive  der  nordtirolischen 

Frauziskanerordensprovinz  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  450—58).  — 
Minderbrüder  in  Freiburg  u.  a.  betr. 

94.  Wengen,  Fr.  v.  d.  Das  fürstbischöflich  Osnabrück'sche  Leib- 

regiment  zu  Fuss  in  Freiburg  1701—1705  (diese  Zs.  NF.  6, 
8.  459—95). 

ZelUchr.  f.  Geicii.  d.  Oborrb.  N.  F.  VII.  2.  24 


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'370 


M  ulier. 


95.  Kindler  v.  Knobloch,  J.  Lazarus  v.  Schwendi  (Strassb.  Post, 

Sonntagsbeil.  1890,  No.  137  ff.,  darnach  Allgem.  Mil.-Zg.  66, 
No.  20—24).  —  Vgl.  Bad.  Geschichtslitt.  1890,  No.  79. 
Weiss,  G.  d.  Landkap.  Offenburg,  s.  No.  286  (Mone). 

96.  Beinfried,  K.  Znr  Geschichte  des  Gebietes  der  ehemal.  Abtei 

Schwarzach  am  Rhein.  2.  Tl.  (Freib.  DA.  22,  8. 41—142). 

97.  Wengen,  Fr. -v.  d.  Beitrage  znr  Geschichte  des  Krieges  am 

Oberrhein  1733  u.  34  (Jahrbücher  f.  d.  dt.  Armee  n.  Marine 
Bd.  79,  S  26-43,  176-199,  291^311). 
96.  Koser,  R.  Tagebuch  des  Kronprinzen  Friedrich  ans  dem  Rhein- 
feldznge  von  1734  (Forschungen  z.  brandenb.  u.  preuss.  G. 
Bd.  4,  S.  217  -26).  —  Vgl.  diese  Zs.  NF.  6,  S.  624. 

99.  Zur  Geschichte  des  Landkapitels  Krautheim  (Freib.  KB1. 

35,  Sp.  789-793). 

Einzelne  Orte. 

100.  Ortsverzeichnis  des  Grossherzogtums  Baden.  Zusammenstel- 

lung sämtlicher  Gemeinden,  Gemarkungen  und  Wohnorte  etc. 
nebst  Angaben  über  deren  geographische,  statistische,  ad- 
ministrative, gewerbliche  und  geschichtliche  Verhältnisse. 
2.  Aufl.  Karlsruhe,  Bielefeld.  244  S.  -  Erweiterter  Abdruck 
aus  d.  Werke  „Das  Grossherzogt.  Baden". 

101.  Baden.    Stösser.    Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks 

(Mitt.  18,  VI,  Schluss).1) 

102.  —  Löser,  J.  Geschichte  der  Stadt  B.  von  den  Ältesten  Zeiten 

bis  auf  die  Gegenwart.  VIII,  571  S.  Pläne  u.  Abb.  ßaden- 
B.,  Sommermeyer. 

—  s.  auch  No.  28;  Beuerbach,  e.  No.  105;  Birenfels,  s.  No.  269 
(Sage). 

103.  Bettenbrunn.  Stengele,  B.  Das  ehemalige  Kollegiatstift  B. 

(Freib.  DA.  22,  S.  315—320). 

104.  Bodman.  Bodman,  Herrn.  Freih.  v.  Die  Pfalzen  der  frank. 

Könige  in  Deutschland,  insbesondere  die  Kaiserpfalz  zu  B. 
(SVGBodensee  20,  S.  9—90).  Vortrag. 

—  b.  auch  No.  248. 

105.  Bretten.  Feigenbutz,L.  Der  Amtsbezirk  Bretten,  beschrieben 

für  den  Unterricht  in  der  Heiraatsknnde  in  unsern  Volks- 
schulen. BQhl,  Konkordia  (Selbstverlag),  1890.  Ausgabe  f. 
Bauerbach,  Gölshausen  u.  Rinklingen.   36  S.   1  Karte. 

106.  Kurzer  Abriss  der  Geschichte  der  Stadt  Br.  mit  der  Stamm- 
tafel der  letzten  Kraichgaugrafen.  1889.  Bühl,  Konkordia 
(Selbstverlag).  68  S.  1  Taf. 

Bruchhausen,  s.  No.  22. 

l)  Die  in  den  Mitteilungen  der  Bad.  hist.  Kommission  veröffentlichten 
Verzeichnisse  werden  hier  nur  nach  den  Amtsbezirken,  nicht  nach  den 
einseinen  Orten  innerhalb  der  Amtsbezirke  aufgeführt.  Betreffs  der  ein- 
zelnen Orte  sei  auf  die  Übersicht  Mitt.  14,  m.  17 — 29  verwiesen. 


liadische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891 


371 


107.  Bruchsal.  H&ussner  und  Aasfeld.  Arohivalien  ans  'Orten 
des  Amtsbezirks  (Mit!  18,  XI). 

10a  —  Feigenbutz,  L.  Der  Amtsbezirk  Br.,  beschrieben  für  den 
Unterricht  in  der  Heimatskunde  in  nnsern  Vollcsschulen.  Aus- 
gabe für  Hambrücken  n.  Nendorf.  Wiesenthal,  Druckerei 
St.  Martha  (Selbstverlag).  60  S. 

109.  Constanz.  Rnppert,  Ph.  Die  Chroniken  der  Stadt  C.  2.  Tl. 

Constanz,  Mayr  (Selbstverlag).  XXXII,  506  S.  6  Taf. 

110.  Deutsche  Kaiser  und  Könige  in  Constanz  (Const  Zg. 

No.  214—21.  245.  259—68). 

111.  —  Sternfeld,  E.  Em  Brief  König  Ruprechts  [an  Börgermeister 

u.  Rat  v.  Constanz,  14041  (Neues  Aren.  d.  Ges.  f.  altere  dt. 
G.-Kunde  16,  S.  636/7). 

—  s.  auch  No.  23  (Inschr.);  No.  79-85.  166  (Bistum);  No  86  (Schwa- 
benkrieg); No.  89  (Constauzer  Richtung);  No.  176  (Brakteaten); 
No.  237.  238.  244  (Kunst);  No.  257  (Hans  Buchner  und  Hans 
v.  Constanz). 

112.  Donaueschingen.  Udry.  Archivalien  aus  Orten  des  Amts- 

bezirks (Mitt  13,  Vffl). 
Dühren,  s.  No.  19. 
Ehrsberg,  s.  No.  178. 

113.  Engen.  Dreher.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  (Mitt. 

13,  IX). 

Eppingen,  s.  No.245  (Wandgemälde);  Euenheim,  s.  No.  193  (Real- 
gymnasium). 

114.  Ettlingen.  Keller  (u.  Köhler).  Archivalien  von  Gemeinden 

des  Amtsbezirks  (Mitt.  13,  XIII). 

115.  Fautenbach.  Beiträge  zur  Geschichte  der  Pfarrei  F.  (Lahrer 

Anz.  No.  85/6). 

116.  Freiburg.  Poinsignon,  A.  Geschichtliche  Ortsbeschreibung 

der  Stadt  Fr.  i.  Br.,  hsg.  v.  d.  Stadt.  Archivkommission.  1.  Tl. 
Freiburg  i.  Br.,  Wagner.  VIII,  170  S.   2  PI. 

117.  —  Hansjakob,  Heinr.  Der  schwarze  Berthold  der  Erfinder  des 

Schiesspulvers  und  der  Feuerwaffen.  Eine  kritische  Unter- 
suchung. Freiburg,  Herder.  VI,  91  S.  —  Ree:  diese  Zeitschr. 
NF.  6,  S.  525  (Schulte). 

118.  —  Zell,  F.  u.  Engler,  F.  Beiträge  zur  Geschichte  der  Münster- 

pfarrei in  Fr.  (Freib.  DA.  22,  S.  243 — 88). 

119.  —  Aus  der  Geschichte  des  ehemaligen  Klosters  St.  Ursula  zu 

Fr.  (Freib.  KB1.  35,  Sp.  309—12.  417-20.  436-39.  466—68. 
483-85.  498-500.  517-19). 

120.  —  Neff,  Jos.  Kaiser  Leopolds  I.  Erlasse  an  den  Offiziersstab 

und  den  Kommandanten  in  Fr.  (ZGesGFreiburg  10,  S.  57 
bis  70).  —  1703.  1705. 

—  8.  auch  No.  93  (Minoriten);  No.  94  (Regiment  Osnabrück);  No.  124 
(Herdern);  No.  189—91.  210  (Univ.);  No.  202  (Graf);  No.  233  (Ver- 
fassung); No.  246 — 48  (Kunst). 

Gölshausen,  8.  No.  105;  Grüningen,  8.  No.  249. 

24* 


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372 


Müller. 


Hambrücken,  s.  No.  loa 

121.  Heidelberg.  Engel  und  Salzer.  Archivalien  ans  Orten  des 

Amtsbezirks  (Mitt.  13,  X). 

122.  —  Einwohnerverzeichnis  der  Stadt  H.  v.  J.  1588,  hsg.  n.  erläutert 

v.  Alb.  Mays  u.  K.  Christ  (Neues  Arch.  f.  G.  Heidelbergs 
I,  S.  193—256).  —  Forts.,  noch  nicht  abgeschlossen. 

123.  —  CfathiauJ.  Die  1.  Heidelberger  Schlossbeleuchtung  (Karlsr. 

Zg.  No.  160).  -  1815. 

—  s.  auch  No.  81  (Vertrag);  No.  179—84  (Archiv  u.  Bibl.);  No.  187. 
188.  209.  222  (Univ.,  Litter.);  No.  239.  240.  250/51  (Baudenkm., 
Schloss);  No.  264/5  (Prozess  Eisenraenger). 

124.  Herdern.  Eisengrein,  Otto  v.  Herdern  bei  Freiburg  i.  Br. 

(Schau-in's-Land  16,  S.  74—86). 
Hundheim,  8.  No.  70. 

125.  Karlsruhe.   [Krieger,  A.]  Chronik  der  Haupt-  u.  Residenz- 

stadt K.  für  das  J.  1890.  6.  Jgg.  Im  Auftrag  der  Stadt. 
Archivkommission  bearbeitet.  Karlsr.,  Macklot.  120  S.  7  Abb., 
4  Statist.  Beil. 

126.  —  Aus  der  alten  Stadtchronik.  Ein  Stadtbauplan  a.  d.  J.  1846 

(Karlsr.  Nachrichten  No.  4). 

—  s.  auch  No.  1H>  (Bibliothek);  No.  217  (Hof);  No.  221  (Theater); 
No.  224  (Hebel). 

127.  Kleinlaufenburg.  Trautweiler.  Die  Stadtwaldungen  von 

Laufenburg  (Vom  Jura  z.  Schwarzw.  8,  S.  186—198).  —  S.  186 
bis  189  Geschichtliches:  Verhältn.  zwischen  Gross-  u.  Klein- 
Laufenburg. 
Krautheim,  8.  No.  99. 

128.  Kuppenheim.  Knftrzer.  Die  Gottesackcrkapelle  zum  hl.  An- 

tonius in  K.  und  ihr  Erneuerer  Pfarrrektor  Franz  Jos.  Herr 
(Freib.  KB1.  35,  Sp.  201—206.  216-220.  233-35.  251-55). 
-  Aus  dem  „Echo  v.  Baden-Baden".  S.  Bad.  Gesch.-Litt.  1890, 
No.  115. 

129.  Lippertsreutbe.  Stengele,  B.  Beiträge  zur  Geschichte  des 

Ortes  und  der  Pfarrei  L.  im  Linzgau  (Freib.  DA.  22,  S.  289 
bis  313). 

130.  Lörrach.   [Birkenmayer,  A.]  In  Lörrach  vor  20  Jahren! 

Erzählungen  eines  Zeitgenossen.  Lörrach,  Gutsch.  64  S. 

131.  Mannheim.   Christ,  Karl.  Das  Dorf  M.  u.  die  Rechte  der 

Pfalzgrafen  an  Wald,  Wasser  und  Waide  der  Umgegend 
(Sammig.  v.  Vorträgen,  gehalt.  im  Mannh.  Alt.-Ver.  III.  Ser. 
Mannheim,  Löflfler.  (U  S.i. 

132.  —  Scubert,  Max.  Mannheim  vor  150  Jahren  (ib.  36  S.  1  PI.). 

133.  Mannheims  erste  Blütezeit  unter  Karl  Theodor  (ib.  46  S.) 

—  s.  auch  No.  I7U  (Archiv);  No.  194  (Schulwesen);  No.  218—220 
(Litt.  u.  Theater). 

134.  Meersburg.  Strass,  G.  Das  Rathaus  in  M.  u.  einiges  mehr. 

LoUalgescbichtl.  Studie  'SVGBodensee  20.  S.  152-167). 


Italische  Gescbichtslitteratur  des  Jabres  1891.  373 

135.  Mettnau.  Stöckle,  Jos.  Die  Mettnau  bei  Radolfzell  (SVG- 

Bodensee  20,  S.  75—103). 

136.  Murg.   Fischer,  J.  G.  Aus  dem  Pfarrbuche  von  M.  1796—98 

(Vom  Jura  zum  Schwarzw.  8,  S.  123—27). 
Neudorf,  8.  No.  108;  Neustadt,  s.  No.  261  (Hl.  Kümmernis);  Nieder- 
bühl, s.  No.  200/1. 

137.  Offenburg.  Walter,  K.  Die  Wahl  des  letzten  Reichsschult- 

heissen  und  die  letzte  Ämterbesetzung  zu  0.  im  J.  1801. 
Offenburg,  Reiff,  ohne  J.  18  S.  (Sep.  a.  d.  Ortenauer  Boten.) 

138.  .  Die  Glocken  der  Pfarrkirche  und  die  3  Schutzpatrone  der 

Stadt  0.  Offenburg,  Reiff.  19  S.  1  Taf.  0.  J.  (Sep.  a.  d. 
Ortenauer  Boten.) 

139.  .  Das  Judenbad  zu  0.  Offenburg,  Reiff.  12  S.  1  Taf.  0.  J. 

140.  —  Baumgarten,  Fritz.  Die  Denkmäler  des  Offenburger  Kirch- 

platzes.  Offenburg,  Reiff.   15  S.   1  Taf. 

141.  —  Auszug  aus  dem  Ratsprotokoll  der  Stadt  0.  v.  3.  Sept.  1632, 

die  Feier  des  Festes  der  hl.  Ursula  betr.  (Offenb.  Volkszg. 
No.  72). 

—  s.  auch  No.  235  (Landkapitel). 

142.  Pforzheim.  Der  evang.  Gemeinde  Pf.  schwierigste,  aber  ruhm- 

vollste Zeit  (Kirchenkalender  der  evang.  Gemeinde  Pf.  20, 
S.  13-21). 

143.  —  Erinnerungsblatt  an  die  Einweihung  der  neuen  kath.  Kirche 

in  Pf.   Pforzheim,  Bode.  8  S.  —  S.  4—8  Geschichtliches. 

—  8.  auch  No.  195  (Gymnasium);  No.  252  (Dominikanerinnenkloster). 

144.  Pfullendorf.  Löf f ler.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks 

(Mitt.  13,  XII). 

145.  Radolfzell.  Werber,  Fr.  Aus  dem  Pfarrarchiv  R.  (Freie 

Stimme,  Radolfzell,  No.  50-65). 

146.  —  Beiträge  zur  Geschichte  der  Stadt  R.  (ib.  No.  3—33). 

—  s.  auch  No.  232  (Marktgründg.);  Rappenau,  8.  No.  17  (Grabhügel). 

147.  Rastatt.  Klaus,  J.  Die  St.  Bernarduskirche  zu  R.  und  ihre 

Grabdenkmale  (Stud.  u.  Mitt.  a.  d.  Bened.-  u.  Cist.-Orden,  12, 
S.  121/2). 

148.  —  Ringholz,  Odilo.  Die  Bernhardskirche  zu  R.  (ib.,  S.  330 

bis  332).  —  Berichtigt  Klaus. 

149.  —  Wagner,  R.  Rastatt,  die  4.  Bundesfestung.  Ein  Nekrolog 

(Preuss.  Jahrbücher  67,  S.  472-98.  663-84  ;  68,  S.  86-107). 

150.  Reichenau.  Kornbeck,  C.  A.  Der  Reichenauerhof  in  Ulm 

(Württemb.  Jahrbücher  1890  II,  S.  268-71). 
Rinklingen  8.  No.  105;  Röteln  s.  No.  174  (Landschaft). 

151.  Salem.  Die  Zeichensprache  des  Klosters  S.  (Freib.  KB1.  35, 

Sp.  842—46.  879—83).  —  Aus  der  letzten  Zeit  des  Klosters. 
Salem,  a.  auch  No.  16  (Grabhügel);  No.  253  (Klosterkirche);  St.  Bla- 
sien, s.  No.  216  (Gelehrte);  No.  254  (Kunstschätze,  St.  Paul). 

152.  St.  Peter.  Die  Pfarrkirche  zu  St.  P.  (Freiburger  Bote  No.  143 

bis  148). 

153.  —  Die  St.  Ursula- Kapelle  zu  St.  Peter  (ib.,  No.  255—61). 


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Müller. 


IM.  8t.  Peter.   Der  Soldatenkirchhof  bei  St.  P.  (ib.  No.  287). 
156.  St.  Ulrich.  Hagard,  R.  Das  Priorat  St.  Ulrich  (Schau-in's- 
Land  16,  S.  49-62). 

156.  Schönau.  Huffschmid,  Max.  Beiträge  zur  Gesch.  d.  Cister- 

zienserabtei  Sch.  bei  Heidelberg  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  415 
bis  449).  —  Noch  nicht  abgeschlossen. 

—  s.  auch  No.  255  (Rekonstruktion  des  Klosters);  Schriesheim,  s. 
No.  24  iröm.  Bau);  Schwarzach,  s.  No.  96  (Gebiet  der  Abtei); 
No.  196  (Schulwesen)  ;  Schwetzingen,  s.  No.  260  (Sagen). 

157.  Sinsheim.  Laux.  Archivalien  von  Gemeinden  des  Amtsbezirks 

(Mitt.  13,  V). 
Staufen,  s.  No-  178  (Münze). 

158.  Tauberbischofsheim.  Ehrensberger.  Archivalien  aus  Orten 

des  Amtsbezirks  (Mitt.  13,  VU ;  Nachträge  u.  Schluss). 
Tiefenbronn,  s.  No.  256  (Wandmalereien). 

Überlingen,  s.  No.  176  (Brakteaten) ;  No.  197  (Schulwesen);  Unter- 
öwisheim,  s.  No.  178  (Münzfund). 

159.  Villingen.   Osiandcr,  E.  Repertorium  über  das  Archiv  des 

Bickenklosters  und  der  Vettersammlung  zu  V.  (Mitt.  13,  IV, 
Schluss). 

—  s.  auch  No.  18  (Grabfund) ;  No.  46  (Bezelin  v.  Villingen). 

160.  Vimbuch.  Die  neue  kath.  Pfarrkirche  zu  V.,  A.  Bühl  (Freib. 

KB1.  35,  Sp.  101-104.  116-18).  -  Geschichtliche  Notizen. 

161.  Waldkirch.   Maurer.  Archivalien  der  Stadt  (Mitt  13,  XIV). 

—  s.  auch  No.  234  (Stadtrecht);  Waldshut,  s.  No.  25  (röm.  Gebäude); 
No.  88  (Bauernkrieg);  Werbach,  s.  No.  70. 

162.  Wertheim.  Frank,  Gust.  Die  Wertheimer  Bibelübersetzung 

vor  dem  Reichshofrat  in  Wien  (Zs.  f.  Kirchen-G.  12,  S.  279 
bis  302).  -  1736-38. 

163.  Zaisenhausen.  Feigenbutz,  L.  Kurzer  Abriss  der  Geschichte 

des  Marktfleckens  Z.  am  Kohlbach  im  Kraichgau  mit  des 
Fleckens  Weistum  im  Anhang.   Bruchsal,  Stoll.  1889.  24  S 

Familien-,  Wappen-,  Siegel-  und  Münzkunde. 

Vgl.  No.  122  (Heidelb.  Emwohnerrerzeichnis). 

164.  Chrismar,  E.  v.   Genealogie  des  Gesamthauses  Baden  vom 

16.  Jahrhundert  bis  heute.  Gotha,  Fr.  A.  Perthes,  1892.  XXI, 
231  S.  2  Taf. 

165.  Brinckmcier,  E.   Genealogische  Geschichte  des  uradeligen, 

reichsgräflichen  und  reichsfürstlichen,  standesherrlichen,  er- 
lauchten Hauses  Leiningen -Westerburg.  2.  Bd.,  umgearbeitet 
u.  vermehrt  v.  Karl  Emich,  Graf  zu  Leiningen-Wester- 
burg. Braunschweig,  Sattler.  448  S.  —  S.  1890,  No.  150. 

166.  Zeppelin,  Eberh.  Graf.  Über  Herkunft  u.  Familie  Salomos  ID., 

Bischofs  von  Constanz  und  Abts  von  St.  Gallen  (Thurgauische 
Beitr.  z.  vaterl.  Gesch.  30,  S.  42—57,  1890). 

167.  Massenbach,  Herrn.  Freih.  v.  Geschichte  der  reichsunmittel- 

baren Herren  und  des  kurpfälzischen  Lehens  v.  Massenbach 


Badische  Geschichtalitteratur  des  Jahres  1891. 


375 


1140-1806.  Als  Ms.  gedruckt.  Stuttg.,  Kohlhammer.  Vm, 
416  S.  1  Karte. 

168.  Schön,  Th.  Die  verschiedenen  Familien  von  Ow,  von  An,  von 

Auw,  von  Ouw,  von  Aw,  von  Owen  (Vjschrift  f.  Wappen-, 
Siegel-  u.  Familienkunde,  hsg.  v.  Verein  Herold,  unter  Leitg. 
v.  Hildebrandt  19,  S.  24—32. 465-481  mit  Stammtf In.).  —  S.  24 
bis  27  (480)  Baden  (Schluss).  S.  Geschichtslitt.  1890,  No.  148. 

169.  Wilckens,  Th.  Aufzeichnungen  zu  einer  Geschichte  der  Fa- 

milie Wilckens.   Schwetzingen,  Pichler.   17  S.   1  Taf. 

170.  Kindler  v.  Knobloch,  Julius.  Die  pfalzgräfliche  Registratur 

des  Dompropstes  Wilh.  Böcklin  v.  Böcklinsau  (diese Zs.  NF. 6, 
S.  263—82  u.  644—62). 

171.  Neuenstein,  Karl  Freih.  v.  Das  Wappen  des  grossherzoglichen 

Hauses  Baden  in  seiner  geschichtlichen  Ent Wickelung ,  ver- 
bunden mit  genealogischen  Notizen,  bearbeitet,  entworfen  und 
gemalt.  Karlsruhe,  Ncmnich,  1892.  67  S.  4°.  13  Taf.  — 
Ree:  diese  Zs.  NF.  7.  S.  186/6  (Fester). 

172.  Roth  v.  Schreckenstein,  Freih.  K,  H.    Das  Wappen  der 

Rothen  von  Schreckenstein.  Heraldisch-genealog.  Studie 
(Vjschrift  f.  Wappen-,  Siegel-  u.  Familienkunde,  hsg.  v.  Ver. 
Herold  19,  S.  321— 61). 

173.  Seyler,  G.  A.  Hans  Ingerams  Wappenbuch  (Der  dt.  Herold 

22,  S.  50—54,  6  Taf.).  —  Ingeram  Knecht  der  Gesellschaft 
zum  Esel  (der  Kraichgauischen  Ritterschaft).  1459. 

174.  Fester,  Rieh.   Ein  Siegel  der  Landschaft  Röteln  von  1494 

(diese  Zs.  NF.  6,  S.  705/6). 

175.  Kuli,  J.  V.  Studien  zur  Geschichte  der  oberpfalzischen  Münzen 

des  Hauses  Wittelsbach  1329-1794  (Verhandlgn.  des  bist.  Ver. 
v.  Oberpfalz  u.  Regensburg  24,  I,  1890,  S.  109—186;  H,  1891, 
S.  1—94).  —  A,  die  pfalzgräfl.  Linie  I,  S.  115—186  u.  II, 
1—27. 

176.  Höfken,  R.  v.  Zur  Brakteatenkunde  Süddeutschlands  VI  (Arch. 

f.  Brakteatenkunde,  hsg.  v.  Höfken  2,  S.  104—119).  —  Con- 
stanz  u.  Überlingen  mehrfach  vertreten. 

177.  Noss,  Alfr.  Ein  Schüsselpfennigpfund.  Beitrag  zur  rheinischen 

Münzgeschichte  (Mitt.  d.  bayer.  numism.  Ges.  9,  1890,  S.  27 
bis  41).  —  1.  Mainz  -pfälz.  Vereinspfennige. 

178.  Münzfunde  [nach  d.  Fundchronik  des  Anz.  d.  germ.  Nat.-Mus. 

S.  41.99]:  Ehrsberg  (Kosmos No.  11);  Staufen  (Der  Sammler 
No.  16);  ünteröwisheim  (Dt.  Reichsanz.  No.  101). 

Archive  und  Bibliotheken. 

179.  Neudegger,  M.  J.  Geschichte  der  pfalz-bayerischen  Archive 

der  Wittelsbacher.  I.  Das  Kurarchiv  der  Pfalz  zu  Heidel- 
berg und  Mannheim.  2.  Tl.  Tradition  u.  Geschichte  in  u. 
ausser  der  Kanzlei  als  Mitursachen  der  qualifizierten  Archiv- 
verwaltung (Archivalische  Zs.  NF.  2,  S.  289—373). 

180.  Seeliger,  G.  Die  Registerführung  am  deutschen  Königshof  bis 


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376 


Müller. 


1493  (MIÖG.  3.  Ergzgsbd.  2.  Heft,  1892,  S.  223-362).  — 
Register  Ruprechts  S.  245 — 64. 

181.  Stevenson,  Enrico  giuniore.  Inventario  dei  libri  stampati 

palatino-vaticani  edito  per  ordine  di  S.  S.  Leone  XIII 
P.  M.  vol.  II  parte  II.  Roma,  tipografia  vaticana.  400  p.  4tt 
(Bibliotheca  apostolica  vaticana  iusso  Leonis  P.  M.  descripta). 
—  Werke  in  deutscher  u.  in  verwandten  Sprachen. 

182.  Erdmannsdörffer,  B.  Zur  Geschichte  der  Heidelberger 

Bibliotheca  Palatina  (Neue  Heidelberger  Jahrbücher  1,  S.  349 
bis  351). 

183.  Mazzi.  Leone  Allacci  et  la  Palatina  di  Heidelberg  (II  Pro- 

pugnatore,  Bologna.   Fase.  21). 

184.  Omont,  H.   Lettre  de  Leone  Allacio  relative  au  transport  ä 

Rome  de  la  bibliotheque  de  Heidelberg  (Centralblatt  f.  Biblio- 
thekswesen 8,  S.  123/4). 

185.  Die  Handschriften  der  grossh.  bad.  Hof-  u.  Landesbibliothek 

in  Karlsruhe.  I.  Geschichte  und  Bestand  der  Sammlung 
von  W.  Brambach.  Karlsruhe,  Groos.  25  S.  Beilage  I:  Her- 
mann v.  d.  Hardt  in  s.  Briefen  u.  Beziehungen  zum  braun- 
schweigischen  Hofe,  zu  Spener,  Francke  und  dem  Pietismus, 
v.  Ferd.  Lamey.  44  S. 

Unterrichtswesen.  Universitäten  und  Schulen. 

Vgl.  No.  50,  52  (UniTersitfitestudium  v.  Markgrafen  t.  Baden). 

186-  Schmidt,  Friedr.  Zur  Geschichte  der  Erziehung  und  des  Unter- 
richts im  Wittelsbachischen  Regentenhause  —  kurpfälzische, 
neuburgische  und  sulzbachische  Linie  (Mitt.  d.  Ges.  f.  dt. 
Erziehungs-  u.  Schulgesch.  hsg.  v.  K.  Kehrbach  1,  S.  17-31). 

187.  Thorbecke,  Aug.  Statuten  und  Reformationen  der  Universität 
Heidelberg  vom  16.  bis  18.  Jahrhundert.  Herausgegeben 
von  der  Bad.  bist.  Kommission.  Leipzig,  Duncker  &  Humblot. 
XXVI,  383  S.  4°. 

188-  Hartfelder,  K.  Das  Katharinenfest  der  Heidelberger  Artisten- 

fakultät. Ein  Beitrag  zur  innern  Geschichte  der  mittelalter- 
lichen Fakultäten  (Neue  Heidelb.  Jahrbücher  1,  S.  52—71). 

189-  König,  J.  Zur  Geschichte  der  Universität  Freiburg  im  15., 

IG.  u.  19.  Jh.  (Freib.  DA.  22,  S.  327-343). 

190.  —  Die  ältesten  Statuten  der  theologischen  Fakultät  in  Freiburg. 

Fortsetzung:  Die  Statuten  v.  1578  (ib.  S.  1—40). 

191.  —  Wolf,  G.  Zur  Geschichte  der  Universität  Freiburg  (AZgB. 

No.  1&4,  195).  -  Über  die  letzte  österr.  Zeit,  nach  Akten 
des  Staatsrats. 

192.  Kist,  Leop.  Studium  und  Studentenleben  vor  40  bis  50  Jahren 

und  eine  schwere  Prüfung  nach  absolviertem  Universitäts- 
Studium.  Ein  Beitr.  z.  Kulturgesch.  d.  19.  Jh.  Innsbrack, 
Vereinsbuchhdlg.  VII,  587  S. 

193.  Höhler,  W.  Geschichte  des  Realgymnasiums  zu  Euenheim. 


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Radische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891. 


377 


E.  Festschrift  z.  Feier  des  50j.  Bestehens  der  Anstalt.  Etten- 
heim,  Leibold.  50  S.  Progr.  No.  600. 

194.  Meuser,  Ad.  Aus  der  Schulgeschichte  Mannheims.  Mann- 

heim, Wendling  Haas  &  Cie.  31  S. 

195.  Schneider,  Heinr.  Zur  Gesch.  des  Gymnasiums  Pforzheim 

in  seinem  1.  Jahrzehnt  1880—90.  Pforzheim,  Weindel.  39  6. 
4°.  Progr.-Beil.  Gymn.  Pforzh.  (No.  605). 

196.  Hoffmann,  Jak.  Chronik  und  Schulgeschichte  der  ehemaligen 

Benediktiner-Abtei  Schwarzach.  Probeausgabe  zur  Bespr. 
in  Konferenzen.  Nach  Beiträgen  von  Kollegen  in  ehemals 
äbtischen  Gebieten.  Bühl,  Konkordia.  38  S. 

197.  Ziegler,  B.  Zur  Gesch.  des  Schulwesens  in  der  ehemal.  freien 

Reichsstadt  Ueberlingen.  Ueberl.,  Feyel.  23  8  4°.  Progr.- 
Beil.  der  Höh.  Bürgerschule  Ueberl.  (No.  618). 

198.  Willareth,  H.  Ueber  die  Entwicklung  des  Taubstummen- 

Bildungswesens  im  Grossherzogtum  Baden.  Tauberbischofs- 
heim, Lang.  89  S. 

Litteratur-  und  Gelehrtengeschichte 

(mit  Ausschluss  der  biographischen  Artikel  über  Personen 

der  neuesten  Zeit). 

199.  Meier,  John.  Studien  z.  Sprach-  u.  Litteraturgesch.  der  Rhein- 

lande. I.  (Beiträge  z.  G.  d.  dt.  Spr.  u.  Litt.  16,  S.  64—117). 

—  Der  1.  Teil  auch  als  Habil. -Schrift,  Halle,  51  S.  2  Bll. 

200.  Behaghel,  Otto.  Zu  Hans  v.  Bühel  (Germania  36,  S.  241^6). 

—  H.  v.  B.  wahrscheinlich  aus  einer  Ministerialenfamilie  von 
Niederbühl  bei  Rastatt. 

201.  Bartsch,  A.  Bruchstücke  einer  Handschrift  der  Königstochter 

Hans  des  Bühelers  (ib.,  S.  246—57). 

202.  Socin,  Ad.   Zu  den  Schweizer  Minnesängern  (ib.,  S.  311—13). 

—  Her  Göli  nicht  der  Vogt  des  Freiburger  Grafen,  sondern 
Basler  Ritter,  vgl.  Bad.  Gesch.-Litt.  1890,  No.  180. 

203.  Beck,  Fedor.  Zur  Martina  Hugos  v.  Langenstein  (Alemannia 

19,  S.  19—28).  —  Forts.,  s.  Bad.  Gesch.-Litt.  1890,  No.  181. 

204.  Weiland,  Ldw.    Die  Baseler  Nachrichten  der  Chronik  des 

Mathias  v.  Neuenburg.  7  S.  4U.  (Abh.  d.  Ges.  d.  Wiss. 
zu  Göttingen  Bd.  37.)  —  Exkurs  zu  den  „Beitrr.  z.  Kenntnis 
der  litt.  Thätigkeit  des  M.  v.  N.u  (s.  Bad.  Gesch.-Litt.  1890, 
No.  182). 

205.  —  Die  Wiener  Handschrift  der  Chronik  des  Mathias  v.  Neuen- 

burg.  59  S.  4°  (ib.). 

206.  Schulte,  Aloys.  Zu  Matthias  v.  Neuenburg  (diese  Zs.  NF.  6, 

S.  496—515). 

207.  Wiehert,  Th.  Zur  oberrheinischen  Historiographie  des  14.  Jahr- 

hunderts (Dt.  Zs.  f.  G.-Wiss.  6,  S.  90-92).  —  Mathias  v.  Neuen- 
burg betr. 

208.  H  o  1  s  t  e  i  n ,  H.  Ungedruckte  Gedichte  oberrheinischer  Humanisten 

(Zs.  f.  vgl.  Litt.-G.  u.  Renaissance-Litt.  NF.  4,  Heft  5  u.  6). 


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378  Müller. 

209.  Holstein,  H.  Zur  Biographie  Jakob  Wimpfelings  (ib.  NF.  4, 

S.  227-252).  -  Regesten,  W.'s  Aufenthalt  in  Heidelberg 
1469—1483  u.  1408—1501  betr. 

210.  Neff,  Jos.  Udalricus  Zasius.  Ein  Beitr.  z.  G.  des  Humanismus 

am  Oberrhein.  2.  Tl.  Freiburg  i.  Br.,  Lehmann,  4°,  35  S. 
Progr.-Beü.  Gymn.  Freiburg  (No.  597).  —  8.  1890,  No.  184. 

—  Bespr.:  Berl.  phil.  Wochenschr.  11,  183—85.  12,  2;  diese 
Zs.  NF.  6,  S.  710 1 Hartfelder»;  CentralbL  f.  Rechte™«.  10, 10. 

211.  Geiger.  Ungedrucktes  von  und  Ober  Reuchlin  (Z&  f.  vgl. 

Litt.-Gesch.  u.  Renaissance-Litt.  NF.  4,  S.  154—57.  217—26). 

212.  Beck,  P.  Ein  Briet  Reuchlins  in  seinem  litterarischen  Handel 

gegen  Pfeflferkorn,  Hoogstraten  u.  Gen.  (D  ASchwaben  8, 
S.  43/4). 

213.  Martfelder,  K.  Phil.  Melanchthon.  Declamationes.  Berlin 

Speyer  u.  Peters.  XXXIX,  68  S.  (Lat.  Lit.-Denkmäler  des 
15.  u.  16.  Jh.,  hsg.  v.  Hermann  u.  Szamatölski,  Heft  4).  — 
Bespr. :  Arch.  f.  d.  Studium  der  neueren  Sprachen  u.  Litera- 
turen 88.  Bd.,  S.  117)18,  Sprenger;  Wochenschr.  f.  klass.  Philol. 
9,  5,  Klix. 

214.  —  Über  Melanchthons  Ratio  discendi  (Zs.  f.  Kirchen-G.  12, 

S.  562—66). 

214a.—  Ungedruckte  Briefe  an  Melanchthon  (ib.  S.  187—207). 

214b  —  Ein  Brief  Melanchthons  (Empfehlungsbrief  f.  H.  Efferen), 

mitg.  v.  0.  v.  Heinemann  (ib.  s.  213/4).  —  1554. 
214c—  Melanchthons  Entwurf  zu  einem  Briefe  Kurfürst  Augusts 

an  die  Königin  Elisabeth,  mitg.  v.  G.  Müller  (ib.  S.  623/4). 

—  1559. 

214d. —  Luther,  Jonas  u.  Melanchthon  an  Herzog  Heinr.  v.  Sachsen» 
mitget.  v.  P.  Vetter  (ib.  s.  620/1).  —  1539. 

215.  Amersbach,  K.  Aberglaube,  Sage  und  Märchen  bei  Grim- 

melshausen.  1.  Tl.  Baden-B.,  Kölblin.  Progr.-Beil.  des 
Gymn.  Baden-B.  (No.  593)  32  S.  4«. 
Wertheimer  Bibelübersetzung,  s.  No.  162. 

216.  Hurter,  H.  Lindner  Ober  die  Gelehrten  St  Blasiens  (Zs.  f. 

kath.  Theologie  15,  S.  570.  Analekten).  —  S.  1890,  No.  193. 

217.  Obser,  Karl.   Klopstocks  Beziehungen  zum  Karlsruher 

Hofe  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  235—62). 
Andreas  Lamey,  Autobiographie,  8.  No.  44. 

218.  Minor.  Schiller.  Sein  Leben  und  seine  Werke.  Bd.  2.  Berlin 

1890.  —  S.  162—87  u.  ö.,  auch  S.  602—4  Mannheim  betr. 

219.  Ein  Brief  Schillers  (Bad.  Landeszg.  No.  281,  aus  der  Wiener 

Neuen  Freien  Presse).  —  1802  an  den  Mannh.  Schauspieler 
Heinr.  Beck. 

220.  Kilian,  E.  Dalbergs  Buhnenbearbeitungen  d.  Kaufmanns  r. 

Venedig  u.  Coriolans  (Jahrb.  d.  dtShakespeare-Ges.26,  S.4-25). 

221.  —  Eine  Karlsruher  Handschrift   der  ersten  Göthe'schen 

Bahnenbearbeitung  des  Götz  (AZgB.  No.  251). 
222  Arnim,  Klemens  u.  Bettina  Brentano,  J.  Görres.  1.  u. 


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Badische  Geschichtalitteratur  des  Jahres  1891.  37^ 

2.  Tl.  hsg.  v.  Max  Koch.  CLVHI  u.  220  8.,  519  S.  (Deutsche 
Nat-Litteratur,  hist.-krit.  Ausg.  hsg.  v.  Kürschner  Bd.  161, 
162).  —  Ausführl.  Einltg.,  das  geistige  Leben  in  Heidel- 
berg (1803  ff.)  betr. 

223.  Willomitzer,  F.  Die  Sprache  und  die  Technik  der  Darstellung 
in  Joh.  P.  Hebels  rhein.  Hausfreund.  Beil.  z.  20.  Jahresber. 
d.  Oberrealschule  in  Wien  (H).  35  S. 

224»  Aus  Karlsruhes  Vergangenheit.  Eine  hundertjährige  Erinnerung 
an  J.  P.  Hebel  (Karlsr.  Nachr.  No.  139). 

225.  Schlegel.  Hebel  und  seine  Erzählungen  im  nationalen  Lichte 

betrachtet  (Evgl.  Monatsbll.  f.  dt.  Erziehg.  Treptow  1890. 
Heft  9).  -  Dagegen  Diehl  (ib.  1891,  Heft  6).  Vgl.  Bad.  Lan- 
deszg.  No.  305. 

226.  Ehwald,  R.  Emil  Brauns  Briefwechsel  mit  den  Brüdern  Grimm 

u.  Joseph  v.  Lassberg.  Gotha,  F.  A.  Perthes.  XH,  169  S. 


Wirtschafts-  und  Rechtsgeschichte. 

Vgl.  No.  29  (Reichsrikariat  u.  Stellung  des  Pfalzgrafen). 

227.  Gothcin,  Ebern.    Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes 

und  der  angrenzenden  Landschaften.  Hsg.  v.  d.  Bad.  hist. 
Komm.  Lfg.  2—7.  Strassburg,  Trübner.  —  Bespr. :  Jahrbücher 
f.  Nationalök.  u.  Statistik  3.  F.  1,  S.  437—40  (Lamprecht); 
LCB1.  1891,  Sp.  712/3  (v.  Below);  Mitt.  a.  d.  hist.  Litt.  20, 
S.  32-39  ( Könne). 

228.  Krutina,  Fr.  Die  badische  Forstverwaltung  und  ihre  Ergeb- 

nisse in  den  J.  1878-89.  Karlsruhe,  Braun.  VHI,  153  S.  — 
Anz.:  AZgB.  No.  242  (Fischbach). 

229.  Fuchs.  Beitr.  z.  Gesch.  d.  bad.  Postwesens  bis  1811  (Archiv  f. 

Post  u.  Telegraphie  17,  1889.  30  S.). 

230.  Darstellung  der  im  Grossherzogtum  Baden  und  den  angrenzen- 

den Ländern  durch  die  bad.  Staatsbahnverwaltung,  sowie  der 
im  Grossherzogtum  durch  andere  Verwaltungen  betriebenen 
Eisenbahnen  nach  dem  Stande  von  zehnjährigen  Perioden 
1840-90.   Karlsruhe,  Müller.  8  S.  6  Taf. 

231.  Wielandt,  Fr.  Die  Rechtsprechung  des  grossh.  bad.  Verwal- 

tungsgerichtshofes  1864—1890,  namens  dieses  Gerichtshofes  hsg. 
Karlsruhe,  Braun.  X,  748  S. 

232.  Schaube,  Kolmar.  Zur  Erklärung  der  Urkunde  vom  J.  1100, 

betreffend  die  Marktgrtindang  in  Radolfzell  (diese  Zs.  NF.  6» 
S.  296—300). 

233.  Maurer,  H.  Die  Verfassungsumwälzung  in  der  Stadt  Frei- 

burg i.  B.  im  J.  1388  (ZGesGFreiburg  10,  S.  41-56). 

234.  Maurer,  H.  Das  Wal dkir eher  Stadtrecht  vom  J.  1587  (ZGesG- 

Freiburg 10,  S.  1—39). 


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380 


Müller. 


Kunstgeschichte. 

Theater,  8.  No.  218—221. 

235.  Mone,  F.   Die  bildenden  Künste  im  Grossherzogtum  Baden 

ehemals  und  jetzt.  Topographie  der  Kunstwerke  u.  Museo- 
graphie  in  Baden  mit  Berücksichtigung  der  Militürarchitektur. 
Selbstverlag.  Bd.  1  (Topogr.  in  den  Kreisen  Constanz,  Vil- 
lingen, Waldshut  u.  im  Hohenzoller'schen),  Heft  6  (1890), 
S.  417—96.  Bd.  14  (Topogr.  in  dem  Kreise  Offenburg),  Heft  1 
(1890),  80  S.:  Gesch.  des  Landkapitels  Offenburg  v.  W. 
Weiss. 

236.  Rosenberg,  Marc.   Rauchfässer  in  Baden  (Kunstgewerbeblatt, 

hsg.  v.  Pabst,  NF.  3,  S.  17-20). 

237.  Detzel.  Alte  Glasmalereien  am  Bodensee  und  seiner  Umgebung. 

Vortrag  (SVGBodensee  20,  S.  52-69). 

238.  Probst.   Über  die  Bodenseeschule  (ib.  S.  114—24). 

239.  Näher,  J.   Die  Baudenkmäler  der  unteren  Neckargegend  und 

des  Odenwaldes.  Aufnahme,  Autobiographie  u.  Beschreibung. 
Heidelberg,  Groos.   1891.  1892,  Heft  1-4.  30  S.  32  Taf. 

240.  —  Baudenkmäler  v.  Heidelberg  u.  Umgebung  u.  Baudenkmäler 

des  Odenwalds  (Heidelb.  Familienbll.  No.  7-17.  34.  92-98). 
—  Beschreibender  Text. 

241.  Bayerische  Regententafel  von  Herzog  Garibaldi.  (554)  bis 

Kurfürst  Otto  Heinrich  (1559),  hsg.  v.  d.  kgl.  bayer.  geh. 
Hausarchive.  7  Taf.  Text.  Bamberg,  Buchner.  M.  200.  — 
Vgl.  AZgB.  No.  300  lEttmayr). 

242.  Museographie.   Baden  (WZ.  10,  S.  386—89). 


243.  Bodman.  Piper.   Über  die  Burgreste  im  Vereinsgebiet,  be- 

sonders die  Ruine  Altbodman.   Vortrag  (SVGBodensee  20, 
S.  31-43). 
—  s.  auch  No.  104. 

244.  Con stanz.  Die  Glasgemälde-  u.  Kunstsammlung  der  Herren 

C.  u.  P.  N.  Vincent  in  Constanz  1890.  XXHT,  104  S.  4°. 
Katalog.  —  Vgl.  DASchwaben  8,  No.  6  (Beck);  Bad.  Kunst- 
gewerbebl.  NF.  2,  S.  142/3  u.  NF.  3,  S.  23/4;  Zs.  f.  bildende 
Kunst  Heft  6  (Schnütgen);  Schweiz.  Rundschau  4  (Vetter). 

245.  Eppingen  (Wandmalereien  in  der  Kirche.  Notiz:  Repert.  f. 

Kunstwiss.  Heft  3). 

246.  Freiburg.  K.  Die  Abendmahls-  u.  heil.  Grabkapelle  im  Frei- 

burger Münster  (Freib.  KB1.  35,  Sp.  5-8). 

247.  —  Das  Denkmal  des  Generals  v.  Rodt  im  Münster  zu  Fr.  und 

sein  Schöpfer  [Chr.  Wenzinger,  f  1797]  (Bad.  Beobachter 
No.  264). 

248.  —  Poinsignon,Ad.  Der  Todtentanz  in  der  St.  Michaelskapelle 

auf  dem  alten  Friedhof  zu  Fr.  Bild  7—13  l  Schau-in's-Land 
16,  Heft  2).  —  S.  1890,  No.  212.  —  Ree. :  Laacher  Stimmen  40, 
608  ff. 


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Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891 


381 


249.  Grüningen.  Roder,  Christian.  Die  Pfarrkirche  zu  Gr.  und 

die  neulich  in  derselben  entdeckten  alten  Wandgemälde  (diese 
Zs.  NF.  6,  S.  636-43,  2  Taf.). 

250.  Heidelberg.  Koch,  Jul.  u.  Seitz,  Fritz.  Das  Heidelberger 

Schloss.  Mit  Genehmigung  des  grossh.  bad.  Min.  der  Finanzen 
hsg.  Atlas  gr.  2°  (Lfg.  1—6)  60  Taf.  Text  2°  il.  u.  2.  Abt.) 
V,  134  S.,  mit  38  Abb.  Darmstadt,  Bergsträsser.  —  Bespr. : 
diese  Zs.  NF.  6,  S.  522  (Schulte);  LCB1.  1891,  Sp.  726/7. 

251.  —  Öchelhäuser,  Ad.  v.   Das  Heidelberger  Schloss.   Bau-  u. 

kunstgeschichtl.  Führer.  Heidelberg,  Siebert  164  S.  Illustr. 
Meersburg,  s.  No.  134. 

252.  Pforzheim.  Fester,  Rieh.  Zur  Baugeschichte  des  Domini- 

kanerinnenklosters in  Pf.  (diese  Zs.  NF.  6,  S.  319/20). 

253.  Salem.  Die  Cisterzienser-Klosterkirche  in  S.  und  ihre  Restau- 

ration (Bad.  Beob.  No.  274). 

254.  St.  Blasien.   Hann,  F.  G.  Aus  den  Kunstschätzen  des  Bene- 

diktinerstiftes St.  Paul  im  Lavantthale.  I.  Ein  Sakramentar 
aus  dem  11.  Jh.  (Carinthia  I.  Mittlgn.  des  Gesch.-V.  f.  Kärnthen 
Jg.  81,  S.  33  ff.  u.  70  ff.). 

255.  Schönau.  Näher,  J.  Die  Rekonstruktion  des  Cisterzienser- 

klosters  Sch.  Aufnahmen.  2  Taf.  0.  Ort.  —  Vgl.  Heidelb. 
Familienbll.  No.  34.  98. 
—  s.  auch  oben  No.  156. 

256.  Tiefenbronn.  (Wandmalereien  in  der  Kirche,  1485.  Bericht: 

Christi.  Kunstbl.  No.  12.) 


257.  Nagel,  Wilibald.  Fundamentum  authore  Johanne  Buchnero 

(Monatshefte  f.  Musik-G.  23,  S.  71—109).  —  Gegen  die  Iden- 
tität v.  Hans  Buchner  u.  Mag.  Hans  v.  Constanz.  S.  Bad. 
Gesch.-Litt.  1890,  No.  222.  223. 

258.  Eine  Stimme  aus  Wessen bergs  Zeit  (Derkath.  Kirchensänger, 

Freiburg,  Herder,  S.  93/4».  —  Kirchenmusik  betr. 

Kulturgeschichte. 

Vgl.  No.  215  (Aberglaube,  Sage  u.  Märchen  bei  Grimmelshausen.) 

259.  Eynatten,  Carola,  Freiin  v.  Schwarzwaldsagen.  Neue  Ausg. 

256  8.  Emmendingen,  Dölter.  —  Daraus  abgedr.:  Die  Hoch- 
zeit auf  Schloss  Bären  fei  s  (Vom  Jura  z.  Schwarzwald  8, 
S.  209-215). 

260.  Stöckle,  J.  Schwetzinger  Sagen.  Die  Schlüsselmadame  und 

das  Pfingstrosenfest  (Bad.  Schulzg.  No.  20,  21). 

261.  Martin,  Th.  Trachten  am  Bodensee  (SVGBodensee  20,  S.  101— 13). 

262.  Diernfellner,  K.  Die  heilige  Kümmernis  (Schau-in's-Land  16, 

S.  87—96).  —  Bezieht  sich  auf  ein  in  Neustadt  gefundenes 
Relief. 

263.  Hansjakob,  Heinr.    Schneebällen.   Heidelberg,  Weiss.  181)2. 

VII,  212  S.  —  Schilderungen  des  Bauernlebens  in  der  Ortenau. 


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Müller 


264.  Löwenstein,  I*op.  Der  Prozess  Eisenmenger  (Magazin  f. 

d.  Wiss.  des  Judentnms  S.  209—40).  —  Eisenmenger,  knrpf. 
Kanzleibearater  und  Professor  der  Orient.  Sprachen,  Verfasser 
des  „entdeckten  Judentums*  1699  ff. 

265.  Wolf,  G.  Kleine  historische  Schriften.  Wien,Hölder.  1892.  No9: 

2  Prozesse  (Prozess  Eisenmenger  u.  Prozess  Meisel). 

266.  Funck,  H.  Ein  bad.  Schul reformator  [Reinhard]  und  die  Bänke- 

rottierer  (Mitt.  d.  Ges.  f.  dt.  Erziehungs-  u.  Schulgesch.  hsg. 
v.  Kehrbach  1,  S.  92). 

Biographisches. 

Tgl.  Abteilung  „Litteratur-  und  Gelehrtengeschichte",  ferner  No.  37  (Franc. 
Junius);  No.  50  (Bernhard  v.  Baden\  No.  52  (Markgraten  Job.,  Georg, 
Markus);  No.  68  (Herrn,  v.  Vikari*;  No.  90  (Peter  v.  Hagenbach);  No.  95 
(Laz.  v.  Schwendi);  No.  12 <  (Frz.  J.  Herr);  No.  247  (Chr.  Wenzinger); 
No.  257  (Hans  Buchner  u.  Hans  v.  Constanz);  No.  264/5  (Eisenmenger); 

No.  266  (Reinhard). 

267.  Weech,  Friedr.  v.  Badische  Biographieen.  4.  Tl.  Karlsr.,  Braun. 

Vni,  555  S.*) 
267a.—  Tl.  1  ff.  Neue  Lieferungsausgabe. 

268.  Franz  Bär  (Karlsr.  Zg.  No.  198).  Nekrol. 

269.  Joh.  Bapt.  Betzinger,  Oberhofgerichtsrat  a.  D.  (Bad.  Beob. 

No.  263).  Nekrol. 

270.  Mathilde  Freifrau  v.  Bodman-Bodman,  geb.  Gräfin  v.  Hennin 

(Freie  Stimme  No.  26,  27).  Nekr. 

271.  Lorenz  Brentano  (Karlsr.  Zg.  No.  261).  Nekr. 

272.  Freih.  Karl  v.  Drais.  Die  Drais-Feier  in  Karlsruhe  am  18.  u. 

19.  Apr.  (Bad.  Landeszg.  No.  93,  94).  —  Vortrag  v.  Cathiau. 
Vgl.  Bad.  Gewerbezg.  24,  S.  210-17. 

273.  Ludwig  Dürr,  Generalmajor  z.  D.  Zur  Erinnerung  an  den 

Verstorbenen  seinen  Verwandten  und  Freunden  gewidmet. 
Freiburg  i.  B.,  Wagner.  22  8. 

274.  Ludwig  Dürr,  Generalmajor  z.  D.  (Bad.  Mil.-Vereinsbl.  S.  118/9, 

darnach  Karlsr.  Zg.  No.  180).  Nekrol. 

275.  Aug.  Eisenlohr.  Frommel,  W.  Zur  Erinnerung  an  A.  E., 

Stadtpfarrer  in  Gernsbach.  Karlsruhe,  Reiff.  35  S. 

276.  Karl  Gust.  Fecht,  Prof.  (Bad.  Landeszg.  No.  298).  Nekr. 

277.  Max  Frommel.  Blätter  der  Erinnerung  an.  Als.  Ms.  gedr. 

Berlin,  Mittler.  1890.  30  8. 

278.  Konstantin  Geres,  Oberstlieut.  a.  D.  (Karlsr.  Zg.  No.  301.  — 

Bad.  Landeszg.  No.  259).  Nekr. 

279.  Friedrich  Gessler  (Bad.  Landeszg.  1891,  No.  6  u.  9.  —  Karlsr. 

Zg.  No.  8)  Nekrologe. 

280.  Hagenmeyer,  K.,  Pfarrer  in  Hugsweier.  Jugenderinnerungen. 

Karlsruhe,  Reiff.  39  S. 

l)  Die  im  4.  Teil  der  Bad.  Biogr.  bereits  aufgeführten  biographischen 
Artikel  ans  dem  Jahre  1891  bleiben  hier  unerwähnt. 


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Badische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891. 


383 


281.  Heinrich,  Oberbaurat  in  Karlsruhe  (Centralbl.  der  Bauverwal- 

tung No.  114).  Nekr. 

282.  Jul.  Jolly,  Dr.  (AZg.  No.  288).  Nekr. 

283.  Adolf  Kell  CT,  Generallieut.  z.  D.  (Bad.  Mil.-Vereinsbl.  S.  195/6, 

204/5;  Karlsr.  Zg.  No.  304;  Bad.  Landeszg.  No.  233,  233). 
Nekrolog. 

2Si.  Josef  Kössing,  Dn,  Domkapitular  (Karlsr.  Zg.  No.  186).  Nekr. 

285.  Jak.  Krauth,  Bildbauer  (Kunstgewerben!.  NF.  2,  S.  71;  Karlsr. 

Zg.  No.  19).  Nekr. 

286.  Vincenz  Lachner  (Karlsr.  Zg.  No.  195). 

287.  Lübke,  Wilh.  Lebenserinnerungen.  Berlin,  Fontane.  VI,  379  S. 

Bespr.:  AZgß.  No.  110  (Roquette);  DLZ.  12,  Sp.  1205/6  (v. 
Oettingen);  Karlsr.  Zg.  No.  118;  Nation  8,  586 ff.;  Bll.  f.  lit- 
ter. Unterhaltg.  1891,  S.  404  (Bienemann);  Christi.  Kunstbl. 
33,  106—10  (Merz).  —  Vgl.  1890,  No.  277. 

288.  Wilhelm  Lübke  und  seine  jüngsten  Schriften  (Zs.  f.  bild.  Kunst 

NF.  3,  S.  66—71). 

289.  Freih.  Adolf  Marschall  v.  Bieberstein  (Karlsr.  Zg.  No.  284). 

Nekrolog. 

290.  N.  Naef,  Anwalt  (Bad.  Landeszg.  No.  164).  Nekr. 

291.  Ferd.  Freih.  Boeder  v.  Diersburg  (Karlsr.  Zg.  No  117).  Nekr. 

292.  Jacques  Rosenhain,  Komponist  und  Pianist.  Ein  Lebensbild 

von  Elise  Kratt-  Harveng.  Baden-B.,  Sommermeyer.  58  S. 

293.  Freih.  Karl  Rüdt  von  Collenberg-Bödigheim  (Mitt.  des  bad. 

boten.  Vereins  No.  90).  Nekrol.  v.  Leutz. 
2294.  Scheffel.  Riehl,  W.  H.  Eine  Rheinfahrt  mit  Jos.  V.  Scheffel 
(Gartenlaube  No.  28). 
—  s.  auch  No.  135  (Mettnau). 

295.  Georg  Schweig,  Dr.,  Gehehnerat  (Bad.  Landeszg.  "No.  260; 

Karlsr.  Zg.  No.  302).  Nekr. 

296.  Heinr.  Vierordt  and  seine  Dichtungen.  Eine  litterarhist.  Studie 

von  Jul.  Werner.  Heidelb.,  Winter.  31  S. 

Recensionen  Ober  froher  erschienene  Schriften. 

297.  Birlinger.  Rechtsrheinisches  Alamannien  (1890,  No.  63):  HZ. 

67,  S.  110  (Wrede). 

298.  Bissinger.  Bilder  aus  der  Urgesch.  (1890,  No.  13):  KBWZ.  10, 

No.  97  (Il[ettne]r). 

299.  Brand i.  Die  Rcichenauer  Urkundenfälschungen  (1890,  No.141): 

DLZ.  1891,  Sp.  502/3  l  WattenbachJ;  HZ.  67,  S.  537-39  (.Kehr); 
LCB1. 1891,  Sp.  1823—25  (P[flugk]-H[arttung]);  HJb.  12,  JS.  163; 
Bibliotheque  de  l'ficole  des  chartes  1890,  t.  51,  livr.6  (J.  HaveU. 

300.  Flai schien.  Otto  Heinr.  v.  Gemmingen  (1890,  No.  194):  AZgB. 

1891,  No.  342  (Ettlinger);  DLZ.  1891,  Sp.  1057/8  (Häuften); 
Litteraturbl.  f.  germ.  u.  rom.  Philologie  1891,  Sp  370—72 
(Muncker);  Anz.  f.  dt.  Altert.  17,  147-49  (Minor.;  LCB1. 
1891,  Sp.  762/3;  Bll.  f.  litter.  Unterhaltg.  1891,  S.  109. 


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384  Müller. 

301.  Funck.  Lavater  a.  Karl  Friedr.  v.  Baden  (1890,  No.  195  : 

AZgB.  No.  289  (Haug);  LCB1.  1891,  No.  35;  HZ.  68,  S.  12Q/1 
(Heycki. 

302.  Kraus.  Die  Kunstdenkmäler  des  Grosshzt.  Baden,  II.  Kreis  Vil- 

lingen (1890,  No.  197):  KBWZ.  10,  Sp.  43—58  (Lehfeldt). 

303.  Reitzenstein.  Der  Feldzug  d.  J.  1622  (1890,  No.  45):  Revue 

critique  No.  45;  Mitt.  a.  d.  hist.  Litt.  19,  S.  325/6  (Kindt); 
LCB1.  1891,  Sp.  44;  HJb.  12,  S.  230. 

304.  v.  Weech.  Badische  Geschichte  (1889,  No.  37;  s.  auch  1890, 

Ree.  No.  15):  LCB1.  1891,  Sp.  844/5;  HZ.  67,  S.  112/3;  DLZ. 
1891,  Sp.  1574/5  (Heyck). 


Verzeichnis  der  Abkürzungen. 


AZgB. 

Allgemeine  Zeitung.  Beilage. 

DASchwaben. 

DiöcesanarchiT  Ton  Schwaben. 

DLZ. 

Deutsche  Litteraturzeitung. 

Freib.  DA. 

Freiburger  DiöcesanarchiT. 

Freib.  KB1. 

Freiburger  katholisches  Kirchenblatt 

HJb. 

Historisches  Jahrbuch  der  Goerresgesellschaft. 

KBWZ. 

Korrespondenzblatt  der  Westdeutschen  Zeitschrift. 

LCB1. 

Litterarisches  Centraiblatt. 

MIÖG. 

Mittheilungen  des  Instituts  f.  Österr.  Geschichtsforschung. 

Mitt 

Mitteilungen  der  Badischen  historischen  Kommission. 

SVGBodensee 

Schriften  des  Vereins  für  Geschichte  des  Bodensees  und 

seiner  Umgebung. 

WZ. 

Westdeutsche  Zeitschrift. 

ZGesGFreiburg 

Zeitschrift  der  Gesellschaft  für  Beförderung  der  Geschichts-, 

Altertums*  u.  Volkskunde  v.  Freiburg  etc. 

Bl.,  BU. 

Blatt,  Blätter. 

G. 

Geschichte. 

Ges. 

Gesellschaft. 

NF. 

Neue  Folge. 

Zg. 

Zeitung. 

Zs. 

Zeitschrift. 

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Der  Marquis  von  Poterat 

and  die 

revolutionäre  Propaganda  am  Oberrhein 

im  Jahre  1796. 
Von 
Karl  Obser. 


Line  Geschichte  der  revolutionären  Propaganda  und  Be- 
wegung im  alten  Reiche  während  des  letzten  Decenniums  des 
vorigen  Jahrhunderts  fehlt  uns  noch  immer1),  und  doch  wäre 
es  eine  dankenswerte,  allerdings  nur  auf  Grund  ausgedehnter 
archivalischer  Studien  lösbare  Aufgabe,  diese  Erscheinungen 
einmal  näher  in's  Auge  zu  fassen,  die  Bedingungen,  aus  wel- 
chen sie  erwachsen,  zu  verfolgen,  den  geheimen  Spuren  frem- 
der Einwirkung,  die  über  den  Rhein  nach  Frankreich  führen, 
nachzugehen,  kurz  Ursprung  und  Ziele,  Umfang  und  Zusam- 
menhang jener  weit  über  den  Südwesten  des  Reichs  —  denn 
um  diesen  handelt  es  sich  hier  vornehmlich  —  verzweigten 
Bewegung  eingehend  darzustellen.  Mögen  denn,  soweit  es  mit 
beschränkten  Mitteln2)  möglich  ist,  die  folgenden  Blätter  einen 
Beitrag  zur  Lösung  dieser  Aufgabe  für  ein  begrenztes  Gebiet 
und  einen  bestimmten  Zeitpunkt  bieten.  Ich  habe  dabei  jenes 
bisher  fast  unbeachtet  gebliebene  Projekt  einer  Revolutionierung 

l)  Speziell  gilt  dies  für  die  Vorgänge  in  Schwaben  und  am  Oberrhein; 
die  kleine  Schrift  von  A.  Wohlwill,  Weltbürgerthum  und  Vaterlands- 
liebe der  Schwaben,  verfolgt  wesentlich  andere  Ziele  und  geht  darauf 
nicht  ein.  „Das  Projekt  einer  süddeutschen  Republik  v.  J.  1800"  hat 
K.  Heigel.  Histor.  Taschenbuch,  J.  1871  S.  119 ff.  behandelt.  —  *)  Ausser 
dem  Karlsruher  Materiale  habe  ich  die  Berichte  Degelmanns,  sowie  die 
Akten  über  Poterats  Verhaftung,  die  mir  von  dem  K.  u.  K.  Haus-,  Hof- 
nnd  Staatsarchive  in  Wien,  bezw.  dem  Basler  Kantonsarchive  gütigst  über- 
lassen wurden,  benützt.  —  Die  wichtigsten  Aufschlüsse  dürften  wohl  die 
Pariser  Archive  bieten. 

ZvIUchr.  f.  G*,ch.  d.  Oberrli.  X.  F.  VII.  D.  "J5 


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386 


Obier. 


der  oberrheinischen  und  schwäbischen  Lande  vom  Jahre  1796 
im  Sinne,  auf  das  erst  unlängst  bei  dem  Erscheinen  des 
zweiten  Bandes  der  Politischen  Korrespondenz  Karl  Friedrichs 
von  Baden  wiederum  einiges  Licht  gefallen  ist.1) 

Es  handelt  sich  hier  um  den  ersten  nachweisbaren 
praktischen  Versuch  von  französischer  Seite,  das  System 
der  revolutionären  Propaganda  auch  auf  das  rechte 
Rheinufer,  auf  die  alten  Stammlande  des  Reichs  zu  über- 
tragen. Vom  Beginne  der  Revolutionskriege  an  hat  die  junge 
Republik  sich  rückhaltlos  zu  dem  Ziele  bekannt  und  mehr 
oder  minder  entschieden  auch  in  der  Folge  an  ihm  fest- 
gehalten; im  wohlverstandenen  eigenen  Interesse  hat  sie  die 
Verbreitung  freiheitlicher  Doktrinen  und  Institutionen,  die 
Gründung  republikanischer  Staatswesen  als  eine  wirksame 
Waffe  im  Kampfe  gegen  das  alte  monarchische  Europa  nach 
Zeit  und  Umständen  geschickt  verwertet.  Wo  immer  ihre 
Heere  siegreich  vordrangen,  am  Rhein,  in  den  Niederlanden, 
wie  in  Italien,  wurde  dem  Prinzipe  getreu  die  bestehende 
Ordnung  der  Dinge  vernichtet,  entstanden  neue  Staatsgebilde 
nach  dem  Muster  der  grossen  Mutterrepublik.  Nur  gezwungen 
hatte  sie  am  Rhein,  als  die  kurze  Herrlichkeit  der  Mainzer 
Republik  mit  dem  Falle  der  Stadt  ihr  Ende  gefunden,  von  der 
feindlichen  Invasion  im  eigenen  Lande  bedrängt,  auf  ihre 
Propaganda  vorläufig  verzichtet.  Als  aber  Preussen  vom 
Kampfe  zurücktrat  und  das  Glück  der  Waffen  den  Konvents- 
heeren wieder  lächelte,  tauchten  alsbald  die  Bestrebungen 
wieder  auf,  die  alte  Politik  auch  an  dieser  Stelle  wieder  auf- 
zunehmen. Mit  den  Erfolgen  wuchsen  die  Ansprüche.  Die- 
selbe radikale  Partei,  welche  im  Wohlfahrtsausschusse  lärmend 
die  Forderung  der  natürlichen  Grenzen  erhob,  schwärmte  von 
deutschen  Grenzrepubiiken ,  die  als  eine  „barriere  insurmon- 
tabletf  jeden  kriegerischen  Zusammenstoss  des  Westens  mit 
dem  Osten  künftig  verhüten  sollten  :a)  Männer,  wie  Sieyes  und 
Tallien  traten  eifrig  für  diese  ihre  Lieblingsidee  ein.  Und 
auch  nach  dem  13.  Vendlmiaire,  im  Schosse  des  neuen  Direk- 
toriums, war  man  ihr  wohlgeneigt,  es  blieb  kein  Geheimnis, 
dass  gerade  die  Leiter  der  auswärtigen  Politik,  der  Direktor 

')  Band  II  S.  XXXV,  874  ft'.  —  7)  Vgl.  Sorel:  I*  coroite  de  salut 
^public  en  1795.   Revue  historique,  ls,  27t». 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796. 


387 


Rewbell  und  der  Minister  Delacroix1),  nur  eine  günstige  Ge- 
legenheit abwarteten,  um  die  Pläne  in  Thaten  umzusetzen. 

Auch  daran  sollte  es  nicht  fehlen.  Als  der  Winter  1795/96  zu 
Ende  ging,  erwies  sich  die  Hoffnung  auf  separate  Verständigung 
mit  Österreich,  die  man  bei  seinem  Beginne  in  Paris  gehegt, 
abermals  als  Täuschung.  Die  Waffen  mussten  von  neuem 
entscheiden.  Man  rüstete  sich,  am  Rhein  zur  Offensive  überzu- 
gehen, dabei  aber  zählte  man  auf  die  Mitwirkung  der  deut- 
schen „Jakobiner":  eine  allgemeine  Erhebung  in  Schwaben 
sollte  den  französischen  Heeren  die  Arbeit  erleichtern.  Der 
Zeitpunkt  war  gekommen,  wo  die  revolutionäre  Propaganda  mit 
Erfolg  einsetzen  konnte.  Derselbe  Marquis  von  Poterat,  der 
unlängst  die  geheimen  Friedensanträge  seiner  Regierung  dem 
Wiener  Hofe  übermittelt  hatte,  war  es,  der  nun  in  Paris  leb- 
haft für  die  Revolutionierung  Schwabens  agitierte  und  die 
Organisation  der  Propaganda  übernahm:  ein  Mann,  der  ver- 
möge seiner  Vergangenheit  zu  dem  Werke  wie  kein  anderer 
geeignet  war.*) 

Der  Typus  eines  politischen  Abenteurers,  wie  sie  unter 
dem  ancien  regime  uns  vielfach  begegnen,  ebenso  gewandt, 
wie  gewissenlos,  gewohnt,  das  Geld  zu  nehmen,  wo  er  es  fand, 
rastlos  beschäftigt  mit  verwegenen  Intriguen  und  phantasti- 
schen Projekten,  verzehrt  von  dem  ehrgeizigen  Streben,  im 
öffentlichen  Leben  eine  Rolle  zu  spielen,  verdankte  auch  Pierre 
Claude  de  Poterat,  wie  so  manche  anderen  unsauberen  Ele- 
mente, sein  Emporkommen  der  Revolution.  Mit  dem  Tage 
des  Bastillesturmes,  der  den  ehemaligen  Genieoffizier  aus  dem 
Gefängnisse  befreite,  hatte  er  seine  politische  Laufbahn  an- 
getreten.  Unbedenklich,  wie  es  sein  Vorteil  erheischt,  stellt 

*)  Vgl.  v.  Sybel,  Gesch.  der  franz.  Revolutionszeit,  III,  51;  H.  Hüf- 
fer,  Europa  im  Zeitalter  der  franz.  Revolution,  I,  211.  —  ')  Zum  fol- 
genden vgl.  H.  Hüffer,  Europa  im  Zeitalter  der  franz.  Revolution,  I, 
211  ff.;  A.  Sorel,  a.  a.  0.,  Revue  historique,  18,  291  ff.;  A.  Sorel, 
L'Europe  et  la  Revolution  francaise.  IV,  397  ff.  Ein  Signalement,  das 
dem  Präsidenten  v.  Sumerau  mitgeteilt  wird,  schildert  seine  Persönlich- 
keit wie  folgt:  „Etwas  magerer  Statur,  kahl  an  der  Stirne,  einen  kleinen 
Zopf,  neben  abgeschnittene  Ilaare,  braune,  sehr  lebhafte  Augen,  stark 
gebogene  Nase,  5  Schuhe  3  Zolle  hoch,  das  Kinn  hervorstehend ,  hing- 
lichten Gesichts,  trägt  gewöhnlich  einen  blauen  oder  braunen  Rock  und 
grüne  ungarische  Hosen  und  ungarische  Stiefel.  Einige  40  J.  alt."  Karlsr. 
Archiv. 

L>f>* 


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388 


Obser. 


er  sich  in  den  Dienst  der  Revolution,  unermüdlich  drängt  er 
sich  mit  seiner  Person  an  die  Minister  heran,  bald  ist  es  ein 
allgemeiner  Pacifikationsplan,  bald  eine  ungeheuerliche  finan- 
zielle Spekulation,  worüber  er  ihnen  ungebeten  seine  Rat- 
schläge erteilt.  Lange  freilich  trotz  aller  Reklame  ohne  Er- 
folg. Erst  im  Juli  1795  gewinnt  er  Einfluss  auf  die  Leitung 
der  Geschäfte.  Im  Vertrauen  auf  alte  Beziehungen  zu  Thu- 
gut,  den  er  aus  der  Zeit  seines  Pariser  Aufenthalts  kennt1), 
hofft  er  den  Minister  durch  das  verlockende  Angebot  Baierns 
zu  einem  Separatabkommen  mit  der  Republik  zu  bewegen, 
Drohungen  mit  unliebsamen  Enthüllungen,  ja  selbst  Bestechung 
sollten  ihm  die  Wege  ebnen.  Die  cynische  Offenheit*),  mit 
der  er  bei  dieser  Gelegenheit  seine  Ideen  über  die  Grundsätze 
der  französischen  Politik  entwickelt,  charakterisiert  die  neue 
wenig  erfreuliche  Ära  der  französischen  Diplomatie,  die  er  in- 
auguriert, zur  Genüge.  Seine  erste  Wiener  Reise  scheitert 
bekanntlich  völlig,  —  nicht  minder  eine  zweite,  die  er  ein 
paar  Monate  später  im  Auftrage  des  Direktoriums  zu  gleichem 
Zwecke  unternimmt.8)  Mit  kühler  Höflichkeit  wird  er  empfan- 
gen und  verabschiedet  uud  unter  sicherer  Obhut  wieder  über 
die  Grenze  gebracht,  ohne  dass  er  irgend  einen  nennenswerten 
Erfolg  mit  seinen  Anerbietungen  erzielt  hätte.  Auch  seine 
Hoffnung,  in  Basel  noch  günstigen  Bescheid  zu  erhalten, 

')  Sorel,  L'Autriche  et  le  CornM  de  Salut  Public,  Revue  bist.  17, 
42.  -  *)  Vgl.  sein  Schreiben  an  Boissy  d'Anglas  vom  24.  messidor,  bei 
Sorel ,  a.  a.  0.  18,  293  ff.  „Dans  votre  position  . .  .  il  faut  nggocier  eii- 
semble  et  slparement  avec  toutes  les  nations.  Promettez-leur  tout  ce 
qu'elles  demandent,  sauf  a  ne  leur  tenir  que  ce  qu'il  vous  plaira.  R£- 
pandez  avec  profession  l'argent  dans  les  cabinets  . . .  Trompez-lesT  s'U 
convient  ä  votre  inte*r6t.w  —  3)  Über  Poterats  erste  Wiener  Mission  vgl. 
v.  Vivenot,  Vertrauliche  Briefe  des  Freih.  v.  Thugut.  I,  279,  281;  A. 
Lebon:  L'Angleterre  et  Immigration  francaise.  Paris  1HÖ2,  S.  193;  Hüf- 
fer,  a.  a.  0.  I,  212  ff.  und  vor  allem  die  auf  den  Pariser  Akten  beruhende 
erschöpfende  Darstellung  So  reis,  a.  a.  0.  Revue  bist.  18,  291  ff.,  312  ff. ; 
19,  47  ff.  —  Über  die  zweite  Wiener  Mission  wissen  wir  bis  jetzt  nur 
wenig,  am  ausführlichsten  behandelt  sie  Hüffer,  a.  a.  0.  I.  214.  Weitere 
Nachrichten  bei  v.  Vivenot,  a.  a.  0.  I,  302,  317:  Correspond.  of  Sir 
W.  Wickham,  London  1870,  I,  335 ff:  A.  Lebon,  a.  a.  0.  S.  194; 
Forneron,  Hist.  generale  des  6migres,  II,  208;  v.  Sybel,  a.  a.  0.  III, 
145.  Was  Hurter  in  den  „Denkwürdigkeiten  aus  dem  letzten  Decennium 
des  18.  Jhdts.u  mitteilt,  geht,  wie  eine  Anfrage  in  Stuttgart  ergeben  hat, 
zurück  auf  Aufzeichnungen  des  würtemberg.  Agenten  in  Basel,  Wilh.  L. 
Kämpf. 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  389 

schlägt  fehl.  Wochen  vergehen,  während  er  dort  voll  Unge- 
duld wartet  und  den  österreichischen  Geschäftsträger,  Freih. 
von  Degelmann,  mit  dringenden  Vorstellungen  bestürmt;  an- 
fangs März  lässt  Thugut,  der  sich  inzwischen  mit  England 
und  Russland  über  die  Fortsetzung  des  Krieges  verständigt, 
ihm  eröffnen,  dass  von  einem  Separatfrieden  niemals  die  Rede 
sein  könne;  um  sich  den  lästigen  Menschen,  —  „cet  odieux 
intrigailleur",  wie  er  ihn  gelegentlich  bezeichnet,  —  ein  für 
allemal  vom  Leibe  zu  halten,  soll  Degelmann  ihm  unter  schick- 
lichem Vorwand  die  Pässe  verweigern.1)  Unverrichteter  Dinge 
verliess  Poterat  am  10.  März  Basel  und  kehrte  nach  Paris 
zurück,  nichtsdestoweniger  wusste  er  sich  die  Gunst  der  Re- 
gierung zu  bewahren.  Neue,  der  veränderten  Situation  ent- 
sprechende Vorschläge,  durch  die  er  sich  unentbehrlich  zu 
machen  hoffte,  wurden  von  ihm  dem  Direktorium  unterbreitet. 
Man  dachte  nicht  mehr  an  Frieden,  um  so  eifriger  rüstete 
man  zum  Kriege.  Rasch  entschlossen  vertauschte  Poterat 
die  Rolle  des  Diplomaten  mit  der  eines  Spions  und  Agitators. 
Er  setzte  durch,  dass  die  Regierung  ihn  anfangs  April  aufs 
neue  mit  wichtigen  geheimen  Aufträgen  nach  Basel  entliess. 
Wie  es  scheint,  wurde  die  dortige  Gesandtschaft,  der  die  Radi- 
kalen in  Paris  misstrauten,  bei  diesem  Werke,  bei  dem  freilich 
wenig  Ehre  zu  holen  war,  abermals  übergangen.1)  Poterat 
wurde  nicht  der  Kontrole  Barthelemy's  unterstellt,  er  blieb 
vielmehr  auch  jetzt,  wie  er  sich  ausdrücklich  vorbehalten, 
stets  in  direktem  schriftlichen  Verkehre  mit  dem  Minister. 
Gegen  Mitte  April  traf  er  wieder  in  Basel  ein:  seine  Instruk- 
tionen wiesen  ihn  an,  die  Bewegungen  der  feindlichen  Trup- 
pen am  Obenhein  zu  überwachen,  den  Zustand  der  Schwarz- 
waldpässe auszukundschaften,  mit  den  Emigranten  Fühlung 
zu  gewinnen  und  insgeheim  einen  Teil  der  Condä'schen  Trup- 
pen zum  Verrat  und  Abfall  zu  bereden.3)  Zugleich  aber,  — 
und  diese  Seite  seiner  Thätigkeit  interessiert  uns  hier  vorzugs- 
weise —  empfing  er,  zweifellos  auf  eigenes  Betreiben,  Wei- 
sung, in  den  angrenzenden  badischen  und  vorderösterreichi- 

')  Degelmann  an  Thugut,  Basel,  11.  Mai  1796.  Wien.  St.-A.  —  h  Be- 
kanntlich war  dies  schon  bei  den  Verhandlungen  mit  Österreich  durch 
Theremin  und  Poterat  geschehen;  über  die  Motive  vgl.  Reynaud:  Cor- 
resp.  de  Merlin  de  Thionville,  II,  1H3.  —  *)  Hüffer,  a.  a.  0.  I,  214; 
Hnrter,  a.  a.  0.  53 ff.;  Lebon,  a.  a.  0.  174. 


390 


Obser. 


sehen  Landen  planraässig  die  revolutionäre  Propaganda  zu 
betreiben  und  durch  die  Organisation  einer  Umsturzpartei 
eine  allgemeine  Erhebung  einzuleiten.  Ein  Erlass  des  Direk- 
toriums vom  4.  Floreal  (23.  April)  ermächtigte  den  Bürger 
Poterat,  den  Bewohnern  der  Markgrafschaft  und  des  Breis- 
gaus, „  welche  ihre  Unabhängigkeit  sich  zu  verschaffen  wün- 
schen" ,  im  Einvernehmen  mit  den  Generalen  Moreau  und 
Laborde  zu  diesem  „glorreichen  Unternehmen"  den  militäri- 
schen Beistand  der  Republik,  im  Falle  des  Misslingens  vollen 
Schadenersatz  und  das  französische  Bürgerrecht  zuzusichern: 
um  die  „deutschen  Volksfreundeu  völlig  über  die  Zukunft  zu 
beruhigen,  fehlte  natürlich  auch  die  „feierliche  Zusage"  nicht, 
„dass  sie  von  den  Franken,  ihren  Brüdern,  niemals  nichts 
für  ihre  Freiheit  zu  befürchten"  haben  sollten.1)  Die  Ge- 
schichte der  Republiken  von  Frankreichs  Gnaden  lehrt,  wie 
aufrichtig  dies  Versprechen  gemeint  war. 

Mit  Energie  und  unleugbarem  Geschick  ging  Poterat  als- 
bald ans  Werk.  Schon  während  seines  letzten  Aufenthaltes 
in  Basel  hatte  er,  wie  es  scheint,  den  Plan  ins  Auge  gefasst. 
Er  war  damals  mit  einem  gewissen  Bassal,  einem  ehemaligen 
Priester  und  fanatischen  Jakobiner,  der  sich  seit  ein  paar 
Monaten  als  geheimer  Agent  des  Direktoriums  in  Basel  herum- 
trieb9) und  einen  Stab  von  Kundschaftern  unterhielt,  in  engen 
Verkehr  getreten.  Auch  mit  einem  Manne,  der  in  den  Kreisen 
der  deutschen  Freiheitsfreunde  grossen  Einfluss  besass,  dem 
Durlacher  Georg  Friedrich  List,  hatte  er  Beziehungen  ange- 
knüpft.9)  In  den  achtziger  Jahren  Kammerrat  in  kurpfälzi- 

*)  In  deutscher  Übersetzung  abgedruckt  bei  Erdmannsdörffer, 
Polit.  Korrespondenz,  II,  374,  wo  übrigens  statt  17.  April  28.  zu  lesen  ist. 
Die  Echtheit  des  Schriftstückes  steht  ausser  Zweifel ;  eine  Fälschung  hätte, 
um  nur  eines  anzuführen,  General  Laborde  sicherlich  als  solche  erkannt, 
er  hätte  dann  keinesfalls  Poterats  Pläne  unterstützt,  wie  thatsächlich  ge- 
schehen. —  *)  Über  seine  Wühlereien  in  der  Schweiz  vgl.  Ochs,  Gesch. 
von  Basel,  VIII,  184  ff.  -  »)  Über  List  vgl.  das  gleichfalls  auf  Aufzeich- 
nungen Kämpfis  beruhende  Kapitel  mit  der  Aufschrift:  „Georg  List",  in 
Hurters  „Denkwürdigkeiten"  etc.,  S.  28—46.  Kämpffs  Angaben  über 
List  und  Poterat  sind,  wenn  sie  auch  mehrfach  der  Berichtigung  bedürfen, 
wie  sich  bei  genauer  Nachprüfung  ergiebt,  im  allgemeinen  doch  zuver- 
lässiger, als  es  nach  Hüffers  Urteil,  I,  197  den  Anschein  gewinnt.  —  AU 
gebürtigen  Durlacher,  —  nicht  Schwetzinger,  wie  Kämpff  meint,  —  be- 
zeichnen ihn  unsere  Akten.   Vgl.  auch  Strassburger  Weltbote  vom 


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Poterat  and  die  revolutionäre  Propaganda  1796. 


391 


sehen  Diensten1),  dann,  angeblich  weil  er  sich  Bedrückungen 
des  Volks  widersetzte,  seines  Amtes  entsetzt,  hatte  List  nach 
vorübergehendem  Aufenthalte  in  Lindau,  im  Jahre  1794  in 
dem  Basler  Handelshause  von  Nik.  Preiswerk  als  Kassier 
Stellung  gefunden:  ein  leidenschaftlicher  Anhänger  der  Re- 
volution, der  alles  Heil,  auch  für  sein  Vaterland,  nur  in  der 
republikanischen  Staatsform  erblickte,  ein  beschränkter  Kopf, 
aber  ein  ehrlicher  Schwärmer,  wie  es  scheint,  durchaus  frei 
von  niedrigen  Absichten.  Der  rege  Verkehr,  den  er  von  Basel 
aus  insgeheim  mit  schwäbischen  und  rheinischen  Gesinnungs- 
genossen unterhielt,  seine  Beziehungen  zu  Christoph  Friedrich 
Cotta9)  und  andern  Mainzer  Klubbisten,  sein  ganzes  Auf- 
treten während  der  Ereignisse  der  folgenden  Jahre  lassen 
darauf  schliessen,  dass  die  deutschen  Revolutionäre  ihn  als 
einen  ihrer  Führer  in  dem  Kampfe  wider  die  bestehende  Ord- 
nung der  Dinge  ausersehen  hatten. 

Schon  im  März  hatte  Poterat  mit  ihm  von  dem  Projekte 
einer  schwäbischen  Republik  gesprochen,  jetzt,  da  es  Ernst 
damit  wurde,  waren  es  List  und  Bassal,  die  ihm  bei  seinem 
Vorhaben  als  Berater  eifrig  zur  Hand  gingen.  Eine  Prokla- 
mation —  augenscheinlich  das  Werk  Lists  —  wurde  entworfen8), 
in  der  Poterat  mit  den  bekannten  hochtönenden  Phrasen  das 
edle,  grossmütige  deutsche  Volk  aufforderte,  die  Fesseln  der 
Despotie  zu  zerbrechen  und  nach  dem  Beispiele  und  mit  Hilfe 
seiner  fränkischen  Brüder  die  Freiheit  zu  erkämpfen.  Durch 
die  mit  der  Vorbereitung  des  Aufstandes  zu  beauftragenden 
Agenten  und  Emissäre  sollte  der  Aufruf  auf  dem  rechten 
Rheinufer  verbreitet  werden.   Eine  von  Poterat  ausgearbeitete 

14.  Febr.  1798.  —  Wenn  List  später  vor  dem  Siebenerausschuss  zu  Ba- 
sel behauptet,  er  habe  im  Herbst  1796  im  Auftrage  des  Geh.  Rats  Meier 
mit  Merlin  de  Thionville  über  den  Abschluß«  einer  Konvention  sur  Scho- 
nung der  Markgra&chaft  und  neuerdings  mit  Poterat,  den  Delacroix  zu 
dem  Zwecke  entsandt,  ebenfalls  auf  Weisung  der  badischen  Regierung 
verhandelt,  so  ist  dies  natürlich  eine  dreiste  Erfindung,  die  lediglich  dazu 
dienen  soll,  seinen  Verkehr  mit  Poterat  möglichst  harmlos  darzustellen. 
Verhörsprotokoll  vom  9.  Juli  1796.    Staatsarchiv  Basel. 

!)  Kurfüretl.  Bestall ungsdekret  vom  21.  Nov.  1781  im  Gen.-Landes- 
archiv.  Akten  Uber  seine  Dienstentlassung  finden  sich  nicht.  —  *)  Nach 
dem  Basier  Verhörsprotokoll  vom  9.  Juli;  in  Basel  war  er  einige  Zeit  ge- 
heimer Korrespondent  Heraults.  S.  Papiers  de  Barthelemy,  ed.  Kaulek, 
IV,  78.  —  »)  Abgedruckt  in  der  Polit  Korrespondenz  Karl  Friedrichs,  II,  876. 


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392 


Obser. 


Instruktion1)  wies  diese  „Patrioten14  an,  sich  ungesäumt  nach 
den  ihnen  zugeteilten  Orten  zu  begeben,  wo  der  Sturm  zuerst 
losbrechen  sollte,  und  ein  paar  zuverlässigen  Vertrauens- 
männern den  Zweck  ihrer  Sendung  zu  eröffnen:  die  französische 
Regierung  sei  entschlossen,  die  deutschen  Republikaner  zu 
unterstützen,  sie  fordere  dafür  keinerlei  Entgelt  und  werde 
sich  jeder  Schmälerung  ihrer  nationalen  Freiheit  enthalten, 
denn  sie  wünsche  lediglich  „Freundschaft,  Eintracht  und  einen 
ewigen  Bund  zur  Verteidigung  der  gemeinschaftlichen  Unab- 
hängigkeit'*. Waffen  und  Munition,  soweit  sie  nicht  vor- 
handen, werde  sie  den  Aufständischen  liefern,  auch  Sorge  da- 
für tragen,  dass  rechtzeitig  ein  französischer  General  mit 
einigen  Offizieren  bei  ihnen  erschienen  und  die  Führung  über- 
nähmen. Sobald  die  Truppen  der  Republik  den  Rhein  über- 
schritten, würden  unter  ihrem  Schutze  in  den  von  ihnen  be- 
setzten Landstrichen  die  Wahlen  zu  einer  deutschen  National- 
versammlung, welche  über  die  Formen  der  künftigen,  auf  volle 
Rechtsgleichheit  zu  gründenden  Verfassung  zu  beraten  und 
entscheiden  hätte,  erfolgen.  Die  Vertrauensmänner  ihrerseits 
sollten  die  Gesinnung  der  übrigen  Gemeindeangehörigen  er- 
forschen, Listen  der  „Gut44-  und  „Übelgesinnten44  aufstellen 
und  Auskunft  erteilen  über  die  Stärke,  Stellung  und  Stim- 
mung der  deutschen  Truppen. 

Ein  reges  Treiben  begann  in  Basel,  die  Stadt,  die  man 
vor  Jahresfrist  treffend  als  den  Sprechsaal  der  europäischen 
Diplomaten  bezeichnet  hatte,  wurde  jetzt  der  Sitz  der  französi- 
schen Spionage,  der  Herd  geheimer  Wühlereien  und  lntriguen 
aller  Art.  Kundschafter  und  Emissäre,  die  im  Solde  Poterats 
standen,  zum  Teil  höchst  anrüchige  Existenzen,  gingen  aus  und 
ein,  verdächtige  Zusammenkünfte  mit  französischen  Offizieren, 
Emigranten  vom  Cond6'schen  Korps,  sowie  mit  Markgräfler 
Bauern  fanden  statt,  auch  General  Laborde,  der  Kommandant 
von  Hüningen,  kam  häufig  herüber,  um  sich  mit  Poterat  und 
Genossen  zu  beraten,  lauter  Vorgänge,  die  auf  die  Dauer 
nicht  verborgen  bleiben  konnten,  —  am  wenigsten  der  öster* 
reichischen  Gesandtschaft,  die  ihren  Mann  sorgfältig  überwachte. 
Poterat  selbst,  der  sich  stets  gerne  reden  hörte  und  die  Re- 
klame liebte,  legte  sich  überdies  keinerlei  Zwang  auf,  mehr 

')  S.  Beüage  1. 


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4 


Potent  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  393 

denn  je  trug  er  seinen  Übermut  zur  Schau;  bald  brüstete 
er  sich  offen  damit,  dass  er  den  Österreichern  ihre  Geheim- 
nisse entlockt  und  ihren  Kriegsplan  in  der  Tasche  habe,  bald 
prahlte  er  am  Wirtstische  mit  den  Waffenerfolgen  der  italieni- 
schen Armee:  in  ein  paar  Jahren,  verkündete  er,  werde  in 
Europa  kein  König  mehr  zu  finden  sein,  die  Republik  werde 
alle  Monarchien  vom  Erdboden  hinwegfegen.  Sogar  vor  Aus- 
fällen gegen  die  offizielle  Gesandtschaft  der  Republik,  mit  der 
er  übrigens  jeden  Verkehr  vermied,  scheute  er  im  Vertrauen 
auf  den  Schutz  seiner  Pariser  Gönner  nicht  zurück ;  durch  die 
in  seinem  Solde  stehende  Presse  liess  er  die  verfehlte  Politik 
Barthelemy's  bekämpfen  und  gab,  zweifellos  in  der  Absicht, 
den  unbequemen  Rivalen  zu  verdrängen,  dem  Publikum  zu 
verstehen,  dass  er  die  Geschäfte  weit  besser  führen  würde.1) 

Im  badischen  Oberlande  war  inzwischen  in  aller  Stille  die 
Agitation  eröffnet  worden.  Ein  Markgräfler  selbst,  der  wohl 
durch  Lists  Vermittlung  gewonnen  wurde,  —  der  aus  Kan- 
dern  gebürtige,  zur  Zeit  als  Faktor  auf  dem  Zässlin'schen 
Eisenwerke  zu  Niederschönthal  beschäftigte  Ernst  Jäger- 
schmidt,  Sohn  eines  Bezirksarztes,  leistete  Poterat  hierbei 
die  wichtigsten  Dienste.3)  Ein  unruhiger,  ehrgeiziger  Mensch, 
der  bei  seinen  Landsleuten  nicht  ohne  Grund  schon  seit  ge- 
raumer Zeit  als  französischer  Spion  galt  und  bei  der  bevor- 
stehenden Umwälzung  vor  allem  den  eigenen  Vorteil  zu  finden 
hoffte.  Vermöge  seiner  genauen  Kenntnis  von  Land  und 
Leuten  fiel  ihm,  wie  es  scheint,  vor  allem  die  Aufgabe  zu, 
in  seiner  badischen  Heimat  die  nötigen  Helfershelfer  für 
Poterats  Pläne  zu  werben.  Noch  im  April8)  beschied  er  einen 
gewissen  Christoph  Höver,  Sohn  des  Müllheimer  Burgvogts, 
einen  jungen  Menschen,  der  als  Handlungsgehilfe  zuletzt  in 
Strassburg  und  Basel  thätig  war  und  seit  ein  paar  Monaten 
sich  stellenlos  zu  Hause  herumtrieb,  zu  sich  und  weihte  ihn 
in  Poterats  Absichten  ein:  der  Rheinübergang  der  französi- 

*)  Degelmann  an  Thugut,  d.  d.  15.  April,  nach  dem  Journal  „Le  Ven- 
dique"  vom  10.  April.  Wien.  St  -A  -  2)  Vgl.  auch  Kümpfls  Aufzeich- 
nungen bei  Hurter,  a.  a.  0.  S.  54.  Unter  dem  dort  genannten,  nicht 
näher  bezeichneten  Wurtemberger  dürfte  vielleicht  Cotta  zu  verstehen 
sein.  —  *)  Das  Folgende,  wo  keine  andern  Quellen  angegeben  sind,  nach 
den  Karlsruher  Untersuchungsakten,  speziell  dem  Berichte  des  Oberamta 
Baden weiler  vom  30.  August. 


394 


Obser. 


sehen  Armee  stehe  in  Bälde  bevor;  wollten  seine  Landsleute, 
welche  der  Freiheit  ebenso  würdig  seien,  wie  die  Franken, 
das  Land  vor  Plünderung  und  Verwüstung  schützen,  so  gebe 
es  nur  ein  Mittel,  —  die  Einführung  der  republikanischen 
Staatsform.  Hoyer,  der  schon  früher,  als  General  Ferino  am 
Oberrhein  stand,  den  Franzosen  Spionendienste  geleistet  hatte, 
stellte  sich  auch  jetzt  bereitwillig  zur  Verfügung.  Gewisse 
Bedenken,  wenn  wir  seinen  Worten  glauben  dürfen,  verhehlte 
,  er  dabei  allerdings  nicht:  „die  Leute",  meinte  er,  seien  .,mit 
dem  Maul  wohl  Patrioten",  zu  einer  entscheidenden  Tbat  aber 
nicht  zu  gebrauchen,  —  nicht  Soldaten  genug,  „um  so  etwas 
zu  unternehmen".  Wiederholt  fand  er  sich  in  den  folgenden 
Wochen  in  Basel  ein,  um  über  seine  Bemühungen  Bericht 
zu  erstatten,  —  mit  ihm  ein  Sohn  des  Britzinger  Vogtes, 
Job.  Georg  Dörfflinger,  und  andere,  die  sich  zur  Mitwirkung 
hatten  bereden  lassen.  Von  französischer  Seite  beteiligten 
sich  an  den  Verbandlungen  unter  Poterats  Vorsitz  in  Basel 
General  Laborde,  sein  Adjutant  Perrein,  und  Bassal.  Auch 
die  beiden  Sekretäre  des  letzteren,  Lebrun,  der  ehemals  als 
Geschworener  dem  Pariser  Revolutionstribunal  angehört  hatte 
und  nach  dem  9.  Thermidor  verhaftet,  dann  aber  begnadigt 
worden  war,  und  Topinot  (Mopinot?),  sowie  der  Kupferstecher 
Sergent,  früher  Munizipalbeamter  in  Paris,  und  ein  gewisser 
De  Vilet  werden  im  Zusammenhange  mit  diesen  Umtrieben 
des  öftern  genannt.1) 

Leider  sind  wir  über  die  Fortschritte,  welche  die  Propa- 
ganda während  der  nächsten  Wochen  machte,  nur  ungenügend 
unterrichtet;  Hermann  Hüffer  bat  zwar  die  Berichte  Poterats, 
die  darüber  Aufschluss  geben  mtissten,  in  Paris  eingesehen, 
ist  aber  auf  diese  Dinge,  die  seiner  Aufgabe  ferner  lagen, 
des  näheren  nicht  eingegangen,  Sorels  treffliches,  gross  an- 
gelegtes Werk  ist  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  noch  nicht  vor- 
gerückt. Wir  sind  mithin  im  wesentlichen  auf  die  Basler 
und  Karlsruher  Untersuchungsakten  angewiesen,  von  denen 
die  letzteren  überdies  unvollständig  sind,  insofern  sie  sich 


')  Vgl.  Strassburger  Weltbote  vom  24.  Juni  1796;  Ochs,  Gesch. 
von  Basel,  VIII,  185.  —  Verhör  Lists  vom  9.  Juli.  Signalements  der  Ge- 
nannten werden  von  Degelmann  dem  Präsidenten  v.  Sumerau  am  29.  Juni 
mitgeteilt. 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796. 


395 


lediglich  auf  die  Vorgänge  im  Oberamt  Baden  weiter,  nicht 
auch  im  Oberamte  Hotteln,  beziehen. 

Es  ist  behauptet  worden,  Poterat  habe  sich  im  Besitze 
zahlreicher  zustimmender  Erklärungen  von  badischen  und  breis- 
gauischen  Gemeinden  befunden:  soweit  unser  Material  indes 
erkennen  lässt,  fehlt  dieser  Angabe,  der  wir  in  einem  Berichte 
des  englischen  Gesandten  in  der  Schweiz,  Sir  W.  Wickham, 
begegnen1),  die  volle  Glaubwürdigkeit. 

Die  breite  Masse  des  Volkes  ist,  wie  schon  der  weitere 
Verlauf  der  Dinge  beweist,  den  Umtrieben  ferne  gestanden; 
wohl  haben  die  Oberländer  Bauern  die  Drangsale  der  Kriegs- 
jahre, die  Last  der  Einquartierungen  und  Requisitionen  schwer 
empfunden,  vielleicht  auch  manche  Härten  der  Verwaltung 
getadelt;  dessen  ungeachtet  aber,  trotz  aller  Lockungen  und 
Drohungen  waren  und  blieben  sie,  —  das  ergiebt  sich  aus 
den  Amtsberichten  nicht  minder,  wie  aus  den  Aussagen 
der  Agitatoren,  —  in  der  erdrückenden  Mehrheit  gut  „mark- 
gräfi8chu  gesinnt.  Da  und  dort  freilich  haben  sich  Leute  ge- 
funden, die,  sei  es  aus  politischer  Überzeugung,  sei  es  um 
irgend  welcher  Vorteile  willen,  bereit  waren,  die  französischen 
Pläne  zu  unterstützen.  Charakteristisch  für  die  Bewegung 
von  1796,  wie  nachmals  von  1798,  ist  dabei,  dass  die  Partei- 
gänger der  Revolution  nicht  etwa  in  den  unteren  Schichten 
des  Volks,  sondern  gerade  in  den  wohlhabenderen,  angesehene- 
ren Kreisen  zu  suchen  sind:  unter  den  Männern,  die  nach  Aus- 
weis der  Untersuchungsakten  durch  ihren  Verkehr  mit  Jäger- 
schmidt, wie  durch  ihr  übriges  Verhalten  mehr  oder  minder 
kompromittiert  erscheinen,  begegnen  wir  Gemeindevorstehern, 
markgräfl.  Beamten,  Ärzten,  ja  selbst  Geistlichen.3)  Ob  diese 
alle  erst  durch  Poterat  und  Jägerschmidt  für  die  revolutionäre 
Sache  gewonnen  worden  sind,  lässt  sich  nicht  mehr  feststellen : 
möglich,  —  bei  der  Nähe  von  Basel  und  Hüningen  sogar 
wahrscheinlich,  dass  die  radikalen,  freiheitlichen  Doktrinen 
schon  früher  bei  ihnen  Eingang  gefunden  hatten.  War  ihre 
Zahl  auch  klein,  so  rechneten  sie  doch  zweifellos  darauf,  dass 

•»  —  —  -  — - —  — 

A.  Lebon:  L'Angleterre  et  Immigration  francaise  S.  196.  —  *)  Es 
werden  genannt:  die  Vögte  von  Britzingen,  Mappach  und  Efringen,  I^and- 
kommissar  Ludwig,  Jagdin.spektor  Muser,  Dr.  Leussler,  Friedrich 
Hoyer,  Sohn  des  Emmendiiiger  Bezirksamtes,  und  die  Pfarrer  Wix  zu 
Feuerbach  und  Eisenlohr  zu  Bettberg. 


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396 


Obser. 


bei  einem  Aufstande  mit  französischer  Hilfe  das  Volk  sich 
ihnen  anschliessen  werde. 

Aber  ehe  es  dazu  kam,  waren  Poterats  Pläne  in  Karls- 
ruhe ruchbar  geworden.  Am  14.  Mai  hatten  seine  Emissäre 
Abschriften  des  Direktorialerlasses  vom  23.  April  erhalten, 
das  Original  selbst  war  bei  Jägerschmidt  deponiert  worden1), 
—  zwölf  Tage  später  war  der  Anschlag  bereits  verraten.  Ein 
Bruder  des  Christoph  Hoyer,  Buchhalter  in  Müllheim,  der  um 
die  Sache  wusste,  hatte  den  Amtsvorstand,  Geh.  Rat  Groos, 
rechtzeitig  gewarnt  und  ihm  als  Beleg  eine  Abschrift  jenes 
Erlasses  verschafft.  Groos  erstattete  darüber  sofort  Bericht 
nach  Karlsruhe,  mit  dem  Bemerken,  die  in  dem  Dekrete  an- 
gekündigte Beratung  zwischen  den  Generalen  Moreau  und 
Laborde  habe  unlängst  stattgefunden1);  durch  Hoyer  werde 
er  vermutlich  erfahren,  wann  der  Rheinübergang  erfolgen 
solle,  vorläufig  sei  dieser  verschoben  worden.  In  Karlsruhe 
beachtete  man  indes  diese  Warnungen  zu  wenig  oder  wagte 
vielleicht  —  aus  politischen  Bedenken  —  nicht,  sie  zu  be- 
achten. Von  einem  energischen  Vorgehen  der  Regierung, 
wie  bei  ähnlichem  Anlass  im  Jahre  1789,  war  nicht  die  Rede: 
sie  verzichtete  auf  die  Verhaftung  Christoph  Hoyers  nicht 
minder,  wie  auf  jede  Untersuchung  überhaupt  ;  sie  versäumte 
es  selbst,  die  befreundete  vorderösterreichische  Regierung  von 
dem  Vorgefallenen  in  Kenntnis  zu  setzen.  Sie  beschränkte 
sich  vielmehr  lediglich  darauf,  den  vier  Oberämtern  des  Ober- 
landes vermehrte  Wachsamkeit  zu  empfehlen;  falls  verdächtige 
Anzeichen  vorlägen,  bat  sie  um  schleunige  Meldung.  Die  Be- 
richte, die  in  den  nächsten  Wochen  einliefen,  lauteten  jedoch 
durchaus  beruhigend;  das  Volk  schien  gut  gesinnt,  nirgends 
wollte  man  von  dem  Erlasse  an  Poterat  etwas  wissen,  es 
fehlte  angeblich  jede  „Spur  einer  Verbreitung  des  Inhalts". 
Was  Wunders,  wenn  die  Geheimen  Räte  an  der  Echtheit  des 
Schriftstückes  immer  mehr  zu  zweifeln  begannen.5) 

Bald  genug  freilich  kam  eine  neue  Warnung  von  anderer 
Seite.  Auffallend  spät,  erst  am  15.  Juni,  hatte  die  öster- 
reichische Gesandtschaft  in  Basel,  die  sonst  über  Poterats 

l\  Hurter,  a.  a.  0.  S.  54.  —  *)  Bericht  vom  26.  Mai;  ein  früherer 
Bericht  vom  25.  d.  M..  auf  den  Groos  sich  bezieht,  fehlt.  —  *)  Berichte 
der  Ämter  Hochberg  und  Mahlberg  vom  7.  u.  16.  Juni.  Karl  Friedrich 
an  Sumerern,  21.  Juni. 


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Poterat  and  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  397 

Umtriebe  ziemlich  wohl  informiert  war,  Kunde  von  der  re- 
volutionären Propaganda  und  dem  Erlasse  erhalten  und  Ab- 
schriften des  letzteren  sowie  der  Proklamation  dem  Minister 
von  Thugut,  der  Freiburger  Regierung  und  dem  k.  k.  General- 
feldzeugmeister Grafen  Baillet  Latour,  der  am  Oberrhein 
kommandierte,  mitgeteilt. ')  Eben  noch  vor  wenigen  Tagen  war 
Poterat,  wie  Degelmann  dem  Grafen  Latour  meldete,  bei  der 
Rückkehr  von  einem  Besuche,  den  er  insgeheim  dem  rechten 
Rheinufer  abgestattet,  bei  Tagesgrauen  vor  den  Thoren  von 
Basel  überrascht  worden ;  im  Zusammenhang  mit  jenen  beiden 
Aktenstücken,  deren  Authenticität  für  Degelmann  ausser  Frage 
stand,  schien  die  Vermutung  begründet,  dass  es  auch  hier 
sich  um  revolutionäre  Wühlereien  gehandelt  habe.  Latour 
sowie  Baron  Sumerau,  der  vorderösterreichische  Landespräsi- 
dent, ersuchten  daher  den  Markgrafen  dringend,  im  Einver- 
nehmen mit  ihnen,  die  nötigen  Vorsichtsmassregeln  und  Vor- 
kehrungen zu  treffen,  um  die  drohende  Gefahr  im  Keime  zu 
ersticken.*)  Wenn  der  General  jedoch  in  den  blutigen  Auf- 
tritten, die  in  jüngster  Zeit  wiederholt,  namentlich  am  7.  Juni 
in  ßahlingen  und  Theningen  zwischen  badischen  Bauern  und 
Conde^schen  Truppen  stattgefunden,3)  die  ersten  Symptome 
der  gefürchteten  Umwälzung  und  die  Folgen  der  jakobinischen 
Hetzereien  erblickte,  schoss  er  damit  übers  Ziel:  nicht  um 
Empörung  gegen  ihren  Fürsten  war  es  den  Hochberger  Bauern 
zu  thun,  —  lediglich  die  grenzenlose  Erbitterung  über  die 
fortdauernden  Quälereien  und  Ausschreitungen  schlimmster 
Art,  welche  jene  seit  Beginn  des  Krieges  im  Lande  liegenden 
zuchtlosen  Horden  verübt  hatten,1)  war  es,  die  ihnen  die 
Waffen  in  die  Hand  drückte.  Die  Karlsruher  Regierung,  deren 
Beschwerden  nur  zu  oft  wirkungslos  verhallt  waren,  wusste 
das  auch  sehr  wohl  und  wies  jene  Verdächtigung  ihrer  Unter- 
thanen  entschieden  zurück.  Die  Mitteilungen  über  Poterat 
fanden  dagegen  Beachtung.   Die  Oberämter  Rötteln,  Baden- 

V)  Degelmann  an  Thugut,  Basel  15  u.  17.  Juni.  —  2)  Das  Schreiben 
Latours  vom  16.  Juni  in  der  Polit.  Korrespondenz  Karl  Friedrichs,  II, 
374;  Sumerau  an  Karl  Friedrich,  IG.  Juni.  —  3)  Polit.  Korrespondenz.  11, 
370.  —  4>  ,,Ce  n'est  pas  ä  tort  que  nous  avons  la  reputation  de  pillards", 
gesteht  selbst  der  junge  Enghien  in  diesen  Tagen.  Vgl.  Cretineau- 
Joly:  Hist.  des  trois  derniers  Princes  de  la  maison  de  Conde.  Paris  1867. 
IL  141. 


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898 


Obser. 


weiler,  Mahlberg  und  Hochberg  wurden  neuerdings  angewiesen, 
mit  Hilfe  der  Geistlichen  und  Ortsvorsteher  festzustellen,  ob 
sich  französische  Emissäre  in  den  Dörfern  herumtrieben,  auf  4 
etwaige  Zusammenkünfte  und  verdächtigen  Verkehr  der  Ein- 
wohner scharf  zu  achten  und  über  ihre  Wahrnehmungen  regel- 
mässig zu  berichten.')  Fremde,  die  ohne  Pass  betroffen  wür- 
den, sollten  ausgewiesen,  wenn  verdächtig,  verhaftet  werden. 
Von  allen  wichtigen  Vorfällen  versprach  man  den  vorderöster- 
reichischen Behörden  Nachricht  zu  geben. 

Die  Berichte  aus  dem  Oberlande  lauteten  indes  nach  wie 
vor  beruhigend.  Geh.  Rat  Groos,  der  Obervogt  von  Baden- 
weiler, fühlte  sich,  obgleich  er  von  der  Mitwisserschaft  Chri- 
stoph Hoyers  seinem  eigenen  Geständnis  nach  fest  überzeugt 
war,  auch  jetzt  keineswegs  bewogen,  den  Mann  festsetzen  und  < 
verhören  zu  lassen.  Noch  am  22.  Juni  meldete  er,  es  sei 
nicht  der  mindeste  Anlass  zu  Argwohn  oder  Besorgnis  vor- 
handen. 

Und  wirklich  schienen  die  Ereignisse  der  nächsten  Tage 
ihm  Recht  zu  geben.  Am  24.  Juni  eröffnete  Moreau  den  Feld- 
zug durch  den  Rheinübergang  bei  Kehl,  in  raschem  Vorstoss 
warfen  die  Franzosen  die  schwäbischen  Kreistruppen,  die  ihnen 
gegenüberstanden,  zurück  und  breiteten  sich  in  der  Orten  au 
und  mittlem  Markgrafschaft  aus.  Aber  weder  in  dem  von 
ihnen  besetzten  Gebiete,  noch  in  den  übrigen  Landesteilen 
kam  die  angekündigte  Erhebung  zum  Ausbruch,  das  Verhalten  C 
der  französischen  Generale  Hess  sich  mit  dem  Direktorial- 
erlasse vom  23.  April  schlechterdings  nicht  zusammenreimen: 
offenbar  hatten  in  der  Zwischenzeit  im  Direktorium  ge- 
mässigtere  Anschauungen  die  Oberhand  gewonnen,  hatte  man 
schon  damals  auf  die  Revolutionierung  Schwabens,  falls  seine 
Stände  sich  zur  Neutralität  vespflichteten,  vorläufig  verzichtet. 
Auch  die  letzten  Befürchtungen  auf  badischer  Seite  schwanden, 
als  anfangs  Juli  wie  ein  Lauffeuer  die  Aufsehen  erregende 
Kunde  sich  verbreitete,  dass  auf  höhere  Weisung  aus  Paris 
der  Marquis  von  Poterat  in  Basel  verhaftet  worden  sei. 

Über  die  Gründe,  die  zu  diesem  Schritte  führten,  liegen  4 
verschiedene  Versionen  vor,  die,  wenn  gleich  im  einzelnen  | 
vielfach  verworren,  den  Zusammenhang  der  Dinge  doch  er- 

■)  Reskript  vom  LS.  Juni.  | 

I 

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Poter&t  and  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  399 

kennen  lassen.  Wir  wissen,  dass  Poterat  unter  anderm  im 
Auftrage  des  Direktoriums  die  Aufgabe  übernommen  hatte, 
im  Condl'schen  Corps  eine  Verschwörung  anzuzetteln  und  die 
Leute  zu  Verrat  und  Meuterei  anzustiften.  Die  Arbeit  ist 
ihm  zum  Teile  auch  gelungen.  Alte  Beziehungen  zu  dem 
Sekretäre  und  politischen  Berater  des  Prinzen,  Chevalier  de 
Contye,  den  er  sich  durch  gewisse  finanzielle  Gefälligkeiten 
früher  verpflichtet  hatte,  wurden  geschickt  wieder  erneuert; 
unter  dem  Vorwande  offenbar,  der  Sache  des  Prinzen  zu  die- 
nen, knüpfte  er  mit  ihm  an.1)  Vertrauensselig,  wie  immer, 
wenn  sich  ein  Schimmer  von  Hoffnung  zeigte,  kam  man  ihm 
im  Hauptquartiere  Condä's,  wohin  er  sich  gewagt,  entgegen.1) 
Wiederholte  Zusammenkünfte  fanden  statt;  schliesslich  war 
Poterat  dreist  genug,  sich  dem  Prinzen,  sowie  dem  „Könige", 
der  seit  kurzem  als  Comte  de  Lille  in  Riegel  verweilte,  durch 
Contye  vorstellen  zu  lassen.  An  die  Verbandlungen,  die  zwi- 
schen beiden  Teilen  stattfanden,  schliesst  sich  die  abenteuer- 
lichste Mythenbildung  an.  Nach  einer  Lesart  hätte  Poterat 
sich  erboten,  den  Prinzen  zum  lebenslänglichen  Präsidenten 
(President  perpetuel)  der  Markgrafschaft  Baden  (!)  zu  machen3); 
eine  andere  Quelle  behauptet,  der  Prinz  habe  sich  bereit  er- 
klärt, mit  seinen  Truppen  Basel  zu  besetzen  und  von  da  ge- 
meinsam mit  der  Rheinarmee  unter  Moreau  in  Schwaben  ein- 
zurücken; als  Lohn  habe  er  das  Protektorat  über  die  franzö- 
sische Republik  begehrt,  schliesslich  jedoch,  nachdem  man 
dies  abgelehnt,  unter  Zustimmung  des  Direktoriums  sich  „mit 
der  erblichen  Würde  eines  konstitutionellen  Königs  von  Schwa- 
ben" begnügt!4)  Ja  es  wird  sogar,  um  dem  albernen  Gerede 
die  Krone  aufzusetzen,  berichtet,  Conde*  habe  die  Hand  dazu 
geboten,  den  Prätendenten  beiseite  zu  schaffen:  er  sollte 
nach  Basel  gelockt  und  bei  einem  fingierten  Tumult  in  den 
Rhein  geworfen  werden.   Es  verlohnt  sich  nicht,  das  Wider- 

')  Zum  Folgenden  vgl.  Hurter,  a.  a.  O.  S.  54 ff.;  Lebon,  a.  a.  0. 
8.  194 ff.;  dazu  die  Berichte  Degelmanns  an  Thugut  vom  3.,  14.  u.  24.  Juni. 
Wien.  St.A.  —  2)  „la  credule  inadvertence  de  Immigration  qui  se  laisse 
aller  a  la  moindre  lueur  d'une  esperance  quelconque,  n'est  malheureuse- 
ment  que  trop  connue."  Degelmann  an  Thugut,  14.  Juni.  Wien.  St  A.  — 
s)  Bericht  des  Oberamts  Badenweiler  vom  1.  Aug.  —  *)  Vgl.  Kämpft« 
Aufzeichnungen  bei  Hurter,  wo  das  Marcben  noch  weiter  ausgeschmückt 
ist.    A.  a.  Ü.  S.  55  ff. 


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400 


Obser. 


sinnige  dieser  und  ähnlicher  Gerüchte  näher  darzuthun;  die 
geschäftige  Phantasie  hat  eben  auch  hier  Wahres  und  Fal- 
sches zu  einem  romanhaften  Gewebe  verarbeitet.  Nach  dem 
Zeugnisse  Wickhams1),  der  bekanntlich  Uber  die  Vorgänge 
im  Conde'schen  Lager  aufs  genaueste  unterrichtet  war,  steht 
fest,  dass  Conde*  und  der  Comte  de  Lille  sich  mit  Poterat 
über  die  Restauration  des  Königtums  beraten  und  ihm  dabei 
nicht  verhehlt  haben,  dass  nach  ihrem  Wunsche  dieselbe  wo- 
möglich ohne  die  Hilfe  der  Koalition  lediglich  mittelst  einer 
Kontrerevolution  im  Innern,  wie  sie  damals  für  den  Süden 
geplant  war2),  sich  vollziehen  solle. 

Augenscheinlich  hat  Poterat,  um  ihr  Zutrauen  zu  wecken, 
es  seinerseits  an  Zusicherungen  nicht  fehlen  lassen.  Vielleicht 
dürfen  wir  als  Kern  jener  Gerüchte  festhalten,  dass  er  Conde 
zu  einem  Handstreiche  gegen  Basel  geraten  und  die  Unter- 
stützung der  Kontrerevolution  durch  einen  Teil  der  französi- 
schen Armee  verbürgt  hat.  Er  ist  aber  bei  seinem  unsauberen 
Handwerke  wohl  noch  weiter  gegangen;  während  er  sich  ge- 
gen Delacroix  rühmte,  den  Emigranten  ihre  Geheimnisse  ab- 
gelockt zu  haben,  hat  er  diese,  wie  es  scheint,  gelegentlich 
selbst  mit  wichtigen  Nachrichten  versorgt  und  die  gewagte 
Rolle  eines  Doppelspions  gespielt.  Als  solchen  bezeichnete 
ihn  in  Basel  schon  um  die  Mitte  Juni  die  allgemeine  Stimme.9) 

Das  Spiel  währte  freilich  nicht  lange,  denn  auf  beiden 
Seiten  regte  sich  der  Verdacht.  Durch  einen  englischen 
Agenten,  den  auch  Poterat  für  seine  Zwecke  benützte,  erhielt 
Wickham  Nachricht  von  geheimen  Anzettelungen,  die  der  Mar- 
quis unter  den  Leuten  Condö's  versuchte;  ein  Anschlag  wider 
das  Leben  Ludwigs  XVIII.  war,  wie  es  hiess,  vorbereitet.4) 
Seine  Warnungen,  die  man  früher  missachtet5),  fanden  jetzt 
Gehör;  man  beschloss,  dem  Emissäre  eine  Falle  zu  stellen 
und  ihn  gefangen  zu  nehmen. 

l)  Lebon,  a.  a.  0.  S.  195.  —  ')  Die  Führer  der  dortigen  Royalisten, 
Preey  und  Imbert,  weilten  zu  dem  Zwecke  im  Cond6'schen  Hauptquartier. 
Vgl.  Lebon,  a.  a.  0.  S.  191.  —  3)  „On  regarde  ici  g£n6ralement  l'^mis- 
saire  en  question  comme  un  espion  double".  Degelmann  an  Thugut, 
24.  Juni.  Wien.  St.A  —  *)  Lebon,  a.  a.  0.  S.  195  —  4)  Eine  erste  War- 
nung vor  Poterat,  der  einzelne  Emigranten  „par  les  offres  les  plus  s6dui- 
uantes*  zu  gewinnen  trachte,  hatte  W.  schon  am  31.  Mai  an  Cond6  er- 
gehen lassen.   Wien.  St.A. 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  17%. 


401 


Allein  das  Direktorium  kam  den  Emigranten  zuvor.  Audi 
in  Paris  hatte  sich  die  Situation  geändert,  war  das  Vertrauen 
des  Ministers  zu  Poterat  erschüttert  worden.  Übereinstim- 
mend berichten  unsere  Quellen1),  dass  List  und  Jägerschmidt 
es  waren,  die  wider  ihren  Genossen  in  Paris  Anzeige  er- 
statteten und  seine  Entlarvung  herbeiführten.  Allerdings  war 
es  nicht,  wie  List  und  Hoyer  später  im  Verhöre  glauben 
machen  wollten,  Rücksicht  oder  Loyalität  gegen  den  Mark- 
grafen, was  sie  zu  dem  Schritte  bewog,  sondern  offenbar,  wie 
auch  der  Würtemberger  Kämpff  andeutet,  die  Befürchtung, 
dass  über  dem  verdächtigen  Handel,  den  der  Marquis  mit 
Conde*  angesponnen  hatte,  ihr  Lieblingsprojekt,  die  schwäbische 
Republik  scheitern  möchte.  Die  Beweise,  die  sie  für  Poterats 
Yerräterei  beibrachten  und  im  Einverständnis  mit  General 
Laborde  unterbreiteten,  überzeugten  endlich  das  Direktorium 
von  seiner  Schuld.  Ohnehin  war  über  ihn  in  letzter  Zeit  Be- 
schwerde geführt  worden;  der  Rat  zu  Basel,  dem  Poterat 
durch  seine  Wühlereien  unter  der  Bürgerschaft  wiederholt 
uobequem  geworden  war,  den  er  sogar  ungescheut  des  ge- 
heimen Einvernehmens  mit  dem  Kaiser  und  Conde*  beschul- 
digt *),  hatte  endlich,  um  diese  Angriffe  zurückzuweisen,  an- 
fangs Juni  den  Oberzunftmeister  Ochs  nach  Paris  entsandt. 
Seine  Vorstellungen  scheinen  auf  die  EntSchliessungen  der  Re- 
gierung Regen  Poterat  mit  eingewirkt  zu  haben.  Mit  günstigem 
Bescheide  kehrte  er  am  19.  Juni  über  Hüningen  nach  Basel 
zurück.  Im  Zusammenhange  damit,  wie  ich  vermute,  bringt 
ein  Schreiben  aus  Hüningen  vom  gleichen  Tage,  das  sich  im 
„Strassburger  Weltboten"  vom  24.  Juni  findet,  bereits  die 
Nachricht,  Poterat  besitze  nicht  mehr  wie  früher  die  Gunst 
der  Pariser  Machthaber.  Ein  Dementi  von  Seiten  Poterats, 
wie  es  sonst  bei  ähnlichem  Anlass  zu  erfolgen  pflegte,  blieb 
diesmal  aus. 

In  der  That  ging  nun  das  Direktorium  euergisch  vor. 
Nachdem  schon  Ende  Mai  Bassal  abberufen  worden  war. 
wurde  am  19.  Juni  Poterat  selbst  zunächst  aus  dem  Dienste 


*)  Vgl.  die  Aussagen  von  Hoyer  und  List,  die  Aufzeichnungen  Kämpffs 
bei  Hurter  8.  57  und  den  Bericht  Degelmanns  an  Thugut  vom  20.  Juli. 
—  *)  Ochs,  Gesch.  von  Basel,  VIII,  185 ff.  —  Berichte  Degelmanns  an 
Thugut  vom  14.  Juni  u.  6.  Juli.  Wien.  StA. 

U.Uchr.  f.  C.r.th.  d.  OUrrb.  N.  F.  VII.  3.  26 


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402 


Obser. 


entlassen.1)  Der  Entlassung  folgte  ein  paar  Wochen  später, 
wohl  auf  Grund  der  Enthüllungen  Lists,  die  Weisung  an  die 
Basier  Gesandtschaft,  sich  seiner  Person  und  Papiere  zu  be- 
mächtigen. Wie  wir  sahen,  war  Barthelemy  von  jeher  von 
dem  Verhalten  des  Emissärs,  der  sich  als  seinen  Rivalen  auf- 
zuspielen suchte,  wenig  erbaut  gewesen,  um  so  bereitwilliger 
kam  er  dem  Befehle  nach.  Kraft  der  bestehenden  Verträge 
ersuchte  er  am  4.  Juli  den  Grossen  Rat  um  Verhaftung  und 
Auslieferung  des  Citoyen  Poterat,  ,.prevenu  de  conspiration 
contre  la  surete*  interieure  et  exterieure  de  la  Republique 
francaise".2)  Noch  am  Vormittage  wurde  dieser  festgenommen, 
seine  Briefschaften  versiegelt  und  beschlagnahmt.  Während 
man  über  seine  Auslieferung,  die  auf  gewisse  Schwierigkeiten 
stiess,  weiter  verhandelte,  wurde  er  in  seinem  Quartiere,  den 
„Drei  Königen",  aufs  strengste  bewacht.  Am  9.  Juli  liessen 
die  „Sieben"  List  und  den  Handelsherrn  Nik.  Preiswerk  ein- 
vernehmen5): List  leugnete  jeden  Anteil  an  Poterats  Umtrie- 
ben, rühmte  dagegen,  dass  er  seine  Verräterei  aufgedeckt  habe. 
Wie  es  scheint,  hatte  es  dabei  sein  Bewenden;  die  Basler  Be- 
hörden verfolgten  die  Sache  nicht  weiter.  Dagegen  fand  am 
18.  Juli  vor  Barthelemv  ein  Verhör  Poterats  im  Beisein  des 
Generals  Laborde  statt;  seine  Papiere  wurden  zu  dem  Zwecke 
entsiegelt.4)  Über  das  Resultat  der  Voruntersuchung  ver- 
lautete nur  wenig ;  der  österreichische  Gesandte  wollte  wissen, 
sein  Briefwechsel  habe  ergeben,  dass  er  sich  abfällige  Äusser- 
ungen über  das  Direktorium  erlaubt,  Schlimmes  wider  Basel 
im  Schilde  geführt  und  mit  den  Emigranten  gemeinsame  Sache 
gemacht  habe.  Von  irgend  welcher  Bestürzung  war  übrigens 
bei  dem  Emissäre  nichts  zu  verspüren,  mit  gewohnter  Dreistig- 
keit trug  er  auch  jetzt  stets  eine  heitere  Miene  zur  Schau: 
er  werde,  behauptete  er,  die  Pariser  Machthaber  über  das 
Gebahren  der  Basler  Gesandtschaft  aufzuklären  wissen.  Erst, 
als  am  27.  Juli  seine  Auslieferung  an  den  Cit.  Meunier,  Adju- 
tanten des  Generals  Rhein wald,  erfolgte  und  er  die  Reise 
nach  Paris  antreten  musste,  wurde  er  kleinmütig. 6)  Seine  wei- 
tern Schicksale  liegen  leider  fast  völlig  im  Dunkeln:  einige 
Basler,  die  sich  Mitte  August  in  Paris  aufhielten,  wollten 

l)  Dai  Datum  nach  Hüffer,  a.  a.  0. 1,  215.  —  l)  Orig.  im  Basl.  StA. 
—  *)  Die  Verhörsprotokolle  im  Basler  St  A.  —  *j  Degelmann  an  Thugut, 
20.  Juli.  Wien.  St.A.  —  »)  Degelmann  an  Thugut,  27.  Juli.  Wien.  St.A 


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Poterat  und  die  retolutionäre  Propaganda  17%. 


403 


'wissen,  er  bewege  sich  dort  „in  vollkommener  Freiheit".1)  Un- 
glaublich klingt,  trotz  allem  was  vorhergegangen,  diese  Nach- 
richt nicht.  Vielleicht  hat  das  Direktorium  aus  Scheu  vor 
einem  öffentlichen  Skandal,  bei  dem  andere  ihm  unliebsame 
schmutzige  Dinge  zur  Sprache  gekommen  wären,  sich  damit 
begnügt,  ihn  unschädlich  zu  machen,  und  die  Untersuchung 
niedergeschlagen,  —  vielleicht  hat  er  seine  Vertheidigung  so 
gewandt  geführt,  dass  ihm  nichts  Positives  nachgewiesen  wer- 
den konnte.  Wie  dem  auch  sein  mag,  eine  politische  Rolle 
hat  er  jedenfalls  nicht  mehr  gespielt,  sein  Name  ist  verschollen. 
Als  Abenteurer,  wie  er  seine  Laufbahn  begonnen,  hat  er  sie 
geendet 

Kehren  wir  zum  Oberrheine  zurück.  Während  die  badi- 
schen und  vorderösterreichischen  Behörden  die  Verhaftung 
Poterats  mit  dem  Gefühl  einer  Erleichterung  begrüssten  und 
die  Lage  der  Dinge  im  rosigsten  Lichte  darstellten,  waren 
List  und  Jägerschmidt,  die  nun  an  die  Spitze  der  Bewegung 
traten,  eifriger  als  je  mit  der  Durchführung  ihrer  Pläne  be- 
schäftigt. Was  sie  einzig  und  allein  noch  davon  abhielt,  los- 
zuschlagen, war  die  Furcht  vor  den  österreichischen  Truppen, 
die  im  Breisgau  standen.  Bis  zum  15.  Juli  hatte  F.M.L. 
Frehlich,  vom  Breisgauer  Landsturm  wacker  unterstützt,  seine 
Stellung  an  der  Elz  gegen  die  von  Norden  anrückenden  Fran- 
zosen behauptet.  In  der  Nacht  vom  15./16.  aber  sah  er  sich, 
da  Moreau  s  rechter  Flügel  unter  General  Rhein  wald  bei 
Hüningen  den  Rhein  zu  überschreiten  begann  und  seine  Rück- 
zugslinie bedrohte,  gezwungen,  den  Rückmarsch  über  den 
Schwarzwald  anzutreten.*)  Auch  das  Breisgau  und  die  obere 
Markgrafschaft  fielen  nun  in  Feindeshand.  Es  galt  für  List 
und  Konsorten,  die  erste  Verwirrung  geschickt  zu  benützen; 
der  Hilfe  des  französischen  Militärs  glaubten  sie  sicher  zu 
sein.  Unmittelbar,  nachdem  die  Österreicher  das  Feld  ge- 
räumt, tauchten  Jägerschmidt  und  seine  Leute  da  und  dort 
in  Rötteln  und  Badenweiler  auf,  um  die  letzten  Vorkehrungen 
zu  treffen  und  den  Bauern  ihre  nahe  Befreiung  anzukündigen.3) 
Wie  wenig  diese  davon  freilich  wissen  wollten,  bewiesen  die 

')  Edelaheim  an  Reitzenstein ,  21.  Aug.;  Degelmann  an  Thugut, 
19.  Aug.  —  ■)  Frehlich  an  Sumerau,  15.  Juli.  —  Breisgau  Gen.Fasz. 
1793.  —  >)  Das  Folgende  nach  dem  Berichte  des  Amtes  Badenweiler  vom 
30.  Aug.  und  seinen  Beilagen. 

26* 


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404 


Obser. 


Mittel,  zu  denen  die  Volksbeglücker  ihre  Zuflucht  nehme» 
mussten.   Die  tollsten  Gerüchte  wurden  in  Umlauf  gesetzt, 
bald  gab  man  vor,  es  werde  dem  alten  Markgrafen  kein  Leid 
geschehen,  man  werde  ihm  sogar  eine  lebenslängliche  Pension  (!) 
auswerfen,  bald  hiess  es  wieder,  er  sei  plötzlich  gestorben,, 
man  brauche  also  weiter  keine  Rücksicht  auf  ihn  zu  nehmen- 
Im  Baden weilerschen  sprengte  man  aus,  die  Bauern  in  Hot- 
teln seien  alle  mit  der  Republik  einverstanden,  auf  dem 
Markte  zu  Lörrach  prange  bereits  ein  Freiheitsbaum.  Auch 
tief  in  Schwaben  sei  der  Aufstand  schon  losgebrochen,  die 
Stuttgarter  hätten  ihren  Herzog  verjagt  und  dergleichen  mehr. 
Wie  es  in  aufgeregten  Zeitläuften  zu  geschehen  pflegt,  fanden 
diese  Gerüchte,  so  widersinnig  sie  auch  teilweise  waren,  viel- 
fach doch  Gläubige.    Am  20.  Juli  wagte  Jägerschmidt  dann 
einen  entscheidenden  Schritt.    In  Begleitung  von  Christoph 
und  Fritz  Hoyer  erschien  er  in  Müllheim  und  begehrte  den 
Geh.  Rat  Groos  zu  sprechen:  er  eröffnete  ihm,  er  habe  Auf- 
trag, sämtliche  Orts  Vorsteher  der  beiden  Ämter  auf  den 
22.  Juli  zu  einer  Versammlung  nach  der  Kalten  Herberge 
einzuladeu,  und  schloss  mit  der  naiven  Zumutung,  Groos 
möge  ihm  einen  Teil  der  Mühe  ersparen  und  von  Amtswegen 
in  seinem  Bezirke  die  Leute  dahin  citieren.   Als  Zweck  der 
Zusammenkunft  bezeichnete  er  offen  die  Beratung  über  die 
künftige  Landesverfassung.   Da  Jägerschmidt  auf  Befragen 
keinerlei  Vollmacht  vorzuweisen  vermochte,  lehnte  Groos  selbst- 
verständlich das  Ansinnen  ab.   Dem  zweiten  Bezirksbeamten,. 
Hofrat  Walz,  bei  dem  Jägerschmidt  dann  sein  Glück  ver- 
suchte, legte  er  die  bekannte  Vollmacht  und  Instruktion  Po- 
terats  vor,  allerdings  sei  Poterat  inzwischen  auf  seinen  An- 
trag verhaftet  worden,  an  der  Sache  selbst  ändere  das  aber 
nichts.   Als  ihm  die  Waffenstillstandsverhandlungen,  die  zur 
Zeit  mit  Baden  noch  schwebten,  entgegengehalten  wurden,  be- 
hauptete er  dreist,  es  sei  alles  gescheitert,  der  Landvogt  von 
Reitzenstein  sei  gestern  aus  dem  Hauptquartiere  nach  Lörrach 
zurückgekehrt,  ohne  von  Moreau  empfangen  worden  zu  sein. 
Zum  Schlüsse  gestand  er  unumwunden,  „dass  einer  von  den 
Plänen  der  Republik  seie,  den  schwäbischen  und  fränkischen 
mit  einem  Teil  des  oberrheinischen  Kreises  zusammenzuziehen 
und  einen  Freistaat  daraus  zu  bilden". 

Man  versteht  es  schlechterdings  nicht,  wie  die  Müllheimer 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  17%.  406 

Behörde  den  Mann  nach  einem  solchen  Auftreten,  zumal  sie 
ihrem  eigenen  Geständnis  zufolge  überzeugt  war,  dass  er 
keinerlei  Auftrag  von  französischer  Seite  hatte,  unbehelligt 
laufen  und  sein  Spiel  weitertreiben  lassen  konnte.  Derselbe 
bedauerliche  Mangel  an  Energie,  der  sich  schon  früher  ge- 
zeigt, begegnet  uns  auch  hier.  —  Ungestört  begab  sich  Tags 
darauf  Jägerschmidt  zu  seinem  Schwager  Pfarrer  VYix  nach 
Feuerbach  und  Pfarrer  Eisenlohr  in  Bettberg.  Überall,  wo 
er  hinkam,  spielte  er  sich  als  französischen  Kommissar  auf. 
Ein  Rundschreiben,  das  von  Hoyer,  Dorff linger  und  anderen 
Vertrauten  im  ganzen  Oberamte  verbreitet  wurde,  forderte 
alle  Ortsvorgesetzten,  denen  „das  Glück  und  die  Wohlfahrt 
ihrer  Mitbürger"  am  Herzen  liege,  auf,  am  folgenden  Tage 
sich  auf  der  Kalten  Herberge  einzufinden,  um  „das  so  Nöthige44 
gemeinschaftlich  zu  beraten,  „das  Wohl  unseres  lieben  Vater- 
landes zu  befördern  und  dessen  Untergang  zu  verhüten.*'1) 
Um  die  Leute  gehörig  einzuschüchtern,  drohte  man  jeden, 
der  dem  Rufe  nicht  Folge  leiste,  in  Paris  anzuzeigen  und 
der  Rache  der  Franzosen  preiszugeben.  Mehrere  Gemeinden 
erbaten  sich  in  Müllheim  Rat;  sie  wurden  vom  Amtsvor- 
stande angewiesen,  die  Versammlung  zu  besuchen,  sich  aber 
auf  nichts  einzulassen  und  alle  Beschlüsse  nur  „ad  referendum" 
zu  nehmen.  So  fand  denn  am  22.  Juli  die  Zusammen- 
kunft statt.  Inzwischen  aber  hatte  sich  die  Situation  ver- 
ändert. List,  der  im  französischen  Hauptquartier  militärische 
Unterstützung  für  den  geplanten  Aufstand  nachgesucht  hatte, 
war  von  Moreau's  Generalstabschef,  dem  rechtlich  denkenden 
Reynier,  kurzweg  mit  dem  Bemerken  abgefertigt  worden,  man 
dulde  im  Rücken  der  Armee  keine  Revolution.1)  Zudem  be- 
hauptete sich  im  Oberlande  immer  hartnäckiger  das  allerdings 
noch  verfrühte  Gerücht  vom  Abschlüsse  des  Waffenstillstandes. 
Jägerschmidt  selbst  zweifelte  nicht  daran.  Als  er  daher  an 
dem  verabredeten  Tage  auf  der  Kalten  Herberge  erschien,  über- 
raschte er  die  Versammelten  mit  der  Erklärung,  dass  er  an- 
gesichts des  Waffenstillstandes  auf  die  Mitteilung  seiner  Auf- 
träge verzichten  müsse.  Es  könne  sich  höchstens  noch  um 
einen  Versuch  handeln,  die  übermässig  hohen  Forderungen 

»)  S.  Beilage  2.  —  »)  Hurter,  a.  a.  0.  S.  5R  —  Ähnlich  hatte  Ge- 
neral Ferino  in  Freihurg  die  Anträge  dortiger  Klubbisten  zurückgewiesen. 
Vgl.  Bader,  Die  breisgauischen  Stände  S.  266. 


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406 


Obser. 


der  Republik  —  er  sprach  von  8  Millionen  und  4000  Pferden1) 
—  zu  erraässigen;  wolle  man  ihm  4-  bis  5000  Louisd'or 
zur  Verfügung  stellen,  sei  er  bereit,  ihn  zu  wagen.  Dazu 
verspürten  jedoch  die  misstrauischen  Bauern,  wie  es  scheint, 
keine  Lust.  Mit  einem  völligen  Fiasko  endete  die  Versamm- 
lung. Jägerschraidt  selbst,  dem  es  auf  badischem  Boden  nicht 
mehr  geheuer  schien,  suchte  auf  kürzestem  Wege  die  Schweizer 
Grenze.  Es  war  die  höchste  Zeit.  Denn  bereits  war  von 
Lörrach  her  der  Oberamtsassessor  Meier  mit  einem  Kommando 
französischer  Gensdarmen  auf  dem  Wege,  um  ihn  abzufangen. 
Auch  Hotteln  war  ja,  wie  wir  sahen,  von  der  Bewegung  er- 
Ias8t  worden,  vielleicht  stärker  als  das  benachbarte  Amt.  Der 
Landvogt  von  Reitzenstein  selbst,  der  in  diesen  kritischen 
Tagen  durch  die  Waffenstillstandsverhandlungen  im  Haupt- 
quartier von  seinem  Amtssitze  ferngehalten  wurde,  gestand 
bei  seiner  Rückkehr,  dass  ein  Teil  der  Unterthanen  abscheu- 
liche Gesinnungen  an  den  Tag  gelegt  und  alles  gethan  habe, 
,,was  an  ihnen  war,  um  eine  Revolution  zu  bewirken." *)  Lei- 
der wissen  wir  des  nähern  darüber  nur  wenig,  da  die  Amts- 
berichte aus  dieser  Zeit  fehlen.  Wie  es  scheint,  teilten  die 
Rötteler  Bauern  die  radikalen  Anschauungen  Jägerschmidts 
und  seiner  Genossen  doch  nicht  völlig;  sie  begehrten  keine 
Republik,  wohl  aber  ertönte  aus  ihren  Reihen  der  Ruf  nach 
Wiedereinführung  der  alten  badischen  Landstände,  die  seit 
dem  Jahre  1668  nicht  mehr  berufen  worden  waren.5)  Die 
Erinnerung  an  diese  volkstümliche  Institution  hatte  sich  im 
Oberlande  lebendiger  erhalten  als  in  den  übrigen  Landesteilen. 
In  einer  Versammlung  zu  Kleinkems  beschlossen  mehrere 
Ortsvorstände  zu  dem  Ende  Frankreichs  Vermittlung  nachzu- 
suchen; zwei  Deputierte  sollten  vor  dem  Direktorium  ihre 
Wünsche  vortragen,  damit  dieses  sie  beim  Abschlüsse  eines 
Separatfriedens  berücksichtigen  könne.4)  Man  verhehlte  sich 
auch  auf  französischer  Seite  die  Vorteile,  die  eine  landständische 
Verfassung  für  die  Republik  bot,  keineswegs:  wie  später  in 
Würtemberg,  so  hoffte  man  auch  in  Baden,  falls  im  nächsten 

')  In  Wahrheit  waren  es  2  Mill.  und  1000  Pferde.  —  *)  Vgl.  in  der 
Polit  Korrespondenz  II,  143  das  Sehreiben  an  Meier,  das  übrigens 
durch ßen  Setzer  verstümmelt  worden  ist.  —  •)  Von  Weech,  Badische 
Geschichte,,  ,S.  359.  —  4)  Vgl.  den  französischen  Bericht  (Bachers?)  vom 
23.  Julii  Polit.  Korrespondenz,  II,  414. 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  407 

Reichskriege  der  Markgraf  wider  Frankreich  Partei  ergriffe, 
die  Stände  gegen  ihn  auszuspielen.  Allein  alle  diese  Wünsche 
und  Bestrebungen,  mochten  sie  nun  auf  Reform  oder  Umsturz 
der  bestehenden  Staatsordnung  gerichtet  sein,  wurden  durch 
die  Ereignisse  überholt. 

Zunächst  gelang  es  in  kurzer  Zeit  der  Bewegung  im  Ober- 
lande Herr  zu  werden;  sehr  viel  verdankte  man  dabei  der 
französischen  Gesandtschaft  in  Basel,  die,  wie  wir  sahen,  auch 
Meier  bei  der  Verfolgung  Jägerschmidts  unterstützt  hatte. 
Barthelemy,  der  gemässigte,  vorsichtig  zurückhaltende  Diplo- 
mat, dem  die  radikale  Strömung  in  Paris  wenig  benagte, 
wollte  von  dem  Treiben  der  Revolutionäre  jetzt  so  wenig  wissen, 
als  er  sich  bisher  daran  beteiligt.  Einer  seiner  Sekretäre. 
Marandet,  hat  es  später  ausdrücklich  bezeugt,  dass  die  Ver- 
eitelung ihrer  Umtriebe  damals  wesentlich  sein  Verdienst  ge- 
wesen ist.  Seine  Haltung  wirkte  zweifellos  auch  auf  die  badi- 
schen Behörden  ein,  die  sich  nun  ermannten  und  mit  Zustim- 
mung des  Geh.  Rats  gegen  Christoph  Hoyer  und  Dörfflinger 
die  Untersuchung  einleiteten.  Wenngleich  beide  jede  aktive 
wissentliche  Teilnahme  an  der  Verschwörung  ableugneten, 
wurden  sie  durch  das  Verhör  doch  unwiderleglich  ihrer  Schuld 
überführt.  Gleichwohl  verzichtete  die  Karlsruher  Regierung 
schliesslich  auf  ihre  Bestrafung  und  eine  weitere  Ausdehnung 
der  Untersuchung,  da  sie  es  angesichts  „der  noch  nicht  ganz 
aufgeheiterten"  Lage  der  Dinge,  so  lange  ihr  Geschick  in 
Frankreichs  Händen  lag,  vorzog,  alles  zu  vermeiden,  was  ir- 
gendwie in  Paris  verstimmen  konnte. 

Jägerschmidt  und  List,  die  Hauptanstifter  des  Unterneh- 
mens, blieben  in  der  Folge  unbehelligt;  ein  Antrag  auf  Fest- 
nahme, bezw.  Auslieferung  des  ersteren,  den  man  in  Basel  zu 
stellen  beabsichtigt,  scheint  unterblieben  zu  sein.  Entsagt 
haben  beide  ihren  Plänen  keineswegs;  noch  am  21.  August 
berichtet  der  Minister  von  Edelsheim  an  Reitzenstein  in  Paris: 
„List  fait  la  navette  entre  Bäle,  Strasbourg  et  Paris  et  conti- 
nue  toujours  de  travailler  avec  Jaegerschmidt  ä  une  insurrec- 
tion  dans  le  haut  Margraviat."  Allein  sie  waren  bis  auf 
weiteres  unschädlich  gemacht. 

Am  25.  Juli  hatte  Reitzenstein  den  Waffenstillstand  mit 
Moreau  unterzeichnet;  laut  Artikel  3  verpflichtete  sich  der 


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408 


Obser. 


französische  General  darüber  zu  wachen,  ,,ä  cc  qu'on  ne  porte 
aucune  atteinte  au  culte  et  aux  lois  du  Margraviat  qui  est 
ot  restera  sous  le  gouvernement  civil  et  militaire  du 
Margrave". 

Damit  waren  die  revolutionären  Gelüste  fürs  erste  abge- 
wiesen. Aber  auch  jetzt  sollte  das  Land  noch  nicht  völlig 
zur  Ruhe  gelangen.  Der  Waffenstillstand  war  unter  schweren 
Opfern  erkauft  worden,  von  drückenden  Naturalleistungen 
abgesehen,  sollte  dem  Sieger  binnen  zwei  Monaten  eine  Geld- 
kontribution von  2  Millionen  erlegt  werden.  Im  Volke 
wurde  diese  Last  schwer  empfunden,  man  wähnte,  die  Re- 
gierung habe  die  Interessen  des  Landes  nicht  genügend  ge- 
wahrt, und  begann,  sie  mit  Vorwürfen  zu  überhäufen.  Be- 
schuldigungen anderer  Art  gesellten  sich  dazu,  bei  denen  selbst 
der  Markgraf  nicht  geschont  wurde:  der  Hof  halt,  hiess  es,  sei 
zu  kostspielig,  ebenso  der  Verwaltungsapparat;  die  Einheimi- 
schen seien  gegen  die  Fremden  zurückgesetzt;  der  Adel  in 
den  Stellen  überall  bevorzugt.1)  Vor  allem  in  der  mittlem 
und  untern  Markgrafschaft,  die  sich  bisher  fast  ausnahmslos 
von  allen  Umtrieben  ferngehalten  hatten,  regte  sich  der  Geist 
der  Unbotmässigkeit.  Am  9.  August  fand  zu  Rastadt  eine 
Zusammenkunft  von  Vertretern  einiger  Städte,  darunter  Ett- 
lingen und  Baden,  sowie  eioer  Anzahl  kleiner  Landgemeinden 
statt,  bei  der  eine  Adresse  an  den  Markgrafen  zur  Beratung 
gelangte.  Kategorisch  wurden  hier  die  Forderungen,  die  man 
stellte,  bezeichnet:  Verminderung  des  Militärs,  Entlassung  der 
fremden  Offiziere,  Einschränkung  des  Hofhalts,  Abschaffung 
der  Hofchargen,  Aufhebung  der  Marschallstafel,  Verkauf  der 
Kammergüter  und  Entfernung  des  Adels  aus  den  wichtigsten 
Stellen.  Alles  Forderungen,  die  zum  Teile  unbegründet  wa- 
ren, —  denn  thatsächlich  waren  die  einflussreichsten  Stellen 
fast  sämtlich  mit  Beamten  bürgerlicher  Abkunft  besetzt,  — 
zum  Teile  thöricht,  denn  ein  Verkauf  der  Kammergüter  unter 
den  damaligen  Verhältnissen  wäre,  von  anderni  abgesehen, 
nur  zu  Schleuderpreisen  möglich  gewesen,  —  zum  Teile  end- 
lich aus  eigener  Initiative  des  Markgrafen  bereits  erfüllt  wa- 


*)  Vgl.  l'olit.  Korrespondenz,  II,  373;  Kleinschmidt,  Karl 
Friedrich  von  Baden,  S.  123.  —  Strassburger  Weltbote  vom  13.  August, 
Karlsruher  Intelligenzblatt  vom  J3  August. 


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Poterat  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796.  409 

ren,  denn  am  7.  August  hatte  Edelsheim  aus  Triesdorf 
die  Weisung  tiberbracht,  die  Fortführung  des  Hofhalts  und 
insbesondere  der  Hoftafel  zu  sistieren.  Schon  bei  der  Debatte 
«rhoben  die  Vertreter  der  Stadt  Steinbach  und  anderer  Orte 
des  Oberamtes  Yberg  entschiedenen  Widerspruch,  bald  darauf 
verwahrten  sich  auch  die  Magistrate  von  Karlsruhe,  Durlach 
und  Rastadt  dagegen.1)  Ob  die  Adresse  trotzdem  aufrecht- 
erhalten und  an  den  Markgrafen  abgesandt  worden  ist  T  ver- 
mochten wir  nicht  festzustellen.  Der  Geh.  Rat  aber,  der  durch 
das  Oberamt  Yberg  von  den  Vorgängen  erfahren  hatte,  be- 
nutzte die  Gelegenheit,  um  in  einem  für  weitere  Kreise  des 
Volkes  berechneten  Erlasse  an  diese  Behörde,  der  absichtlich 
im  Karlsruher  Wochenblatte  veröffentlicht  wurde,  zu  jenen 
Forderungen  Stellung  zu  nehmen.*)  Er  bedauerte,  dass  man 
dem  Markgrafen  nach  einer  nahezu  fünfzigjährigen  segens- 
reichen Regierung,  die  nur  dem  Wohle  des  Ganzen  gewidmet 
gewesen,  nicht  vertraut  habe,  er  werde  „nach  den  jetzt  ein- 
getretenen traurigen  Umständen"  von  selbst  die  nötigen  Er- 
leichterungen anordnen,  wo  es  geboten  sei.  Alle  Beschwerden 
bezüglich  des  Hofhaltes  seien  unberechtigt  und  zwecklos,  da 
derselbe  bekanntlich  lediglich  aus  dem  Privatvermögen  des 
Fürsten  bestritten  werde,  „und  Serenissimus  dazu  noch  nie 
den  mindesten  besondern  Beitrag  von  dem  Lande  gefordert 
haben,  wie  Höchstdieselbe  nach  den  Beispielen  ihrer  Vorfahren 
und  den  darauf  gegründeten  Berechtigungen  wohl  befugt  ge- 
wesen wären".  Andere  Forderungen,  wie  der  Verkauf  der 
Kammergüter,  müsse  der  Landesherr  als  Kränkung  zurück- 
weisen, da  man  ihm,  so  wenig  wie  irgend  einem  Privatmanne 
zumuten  könne,  „wider  seinen  Willen  ...  ein  oder  andere  Be- 
sitzung . . .  deswegen  zu  verkaufen,  weil . . .  jemand  im  Staate 
dazu  Lust  trüge".  Der  Vorwurf  vollends,  „als  ob  die  Schwere 
der  jetzt  an  die  französische  Armee  zu  zahlenden  Kontributionen 
in  falschen  Leitungen  der  vorigen  diesseitigen  Regierungs- 
massnahmen  ihren  Grund  hätten",  zerfalle  von  selbst,  denn 
ein  Vergleich  mit  den  für  andere  benachbarte  und  entlegene 
Lande  filierten  Kontributionssätzen,  ergebe  klar,  dass  Baden 
„wo  nicht  leichter,  doch,  gewiss  auch  nicht  schwerer  als  andere 

*)  Aufzeichnungen  des  Geh.  Rats  Meier  vom  28.  u.  30.  August  und 
6.  September.  —  *)  Das  Folgende  nach  dem  Karlsruher  Intelligenz-  und 
Wochenblatte  rom  13.  August. 


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410 


Obser. 


okkupierte  Lande,  angelegt  worden  seie".  Im  Vertrauen  auf 
die  bessere  Einsicht,  die  sich  im  Volke  Bahn  brechen  und  es 
davon  abhalten  werde,  empfangene  Wohlthaten  um  einiger 
vermeintlicher,  in  dieser  „unvollkommenen  Welt"  überall 
wiederkehrender  Misstände  willen  mit  Undank  zu  lohnen,  — 
in  diesem  Vertrauen  werde  man  den  Dingen  auch  ferner  ruhig 
zusehen,  getreu  dem  erprobten  Grundsatze  des  Markgrafen, 
,.der  vorsätzlichen  GesetzUbertretung  und  Misleitung  der  Unter- 
thanen  mit  schonendem  Ernst,  den  Schritten  der  Verirrung . .  . 
mit  belehrender  Gelindigkeit  und  der  standhaften  Beharrung 
im  Guten  und  in  der  Ordnung  mit  auszeichnender  Achtung 
zu  begegnen".  Mit  einer  Belobung  der  treuen  Yberger  schloss 
das  denkwürdige  Reskript,  das,  nach  einer  Notiz  des  Geh. 
Rats  Meier,  seine  Wirkung  im  Lande  nicht  verfehlte.  Wie 
es  scheint,  beschäftigte  sich  der  Geh.  Rat  aber  trotzdem  in 
den  folgenden  Tagen  noch  ernstlich  mit  der  Angelegenheit. 
Gewisse  innere  Reorganisationsvorschlage  wurden  ausgearbeitet, 
und  von  einem  Gutachten  des  Geh.  Rats  Brauer  begleitet, 
dem  Markgrafen  zur  Entscheidung  vorgelegt;  auch  die  Wieder- 
einführung der  alten  Landstände  ksm  dabei  zur  Sprache, 
wurde  aber  entschieden  abgelehnt.1)  In  Triesdorf  war  man 
den  geplanten  Reformen  wenig  geneigt;  auf  ein  Gutachten 
des  Geh.  Rats  von  Gemmingen  gestützt,  wies  Karl  Friedrich 
die  Vorschläge  von  der  Hand.  „In  der  Thnt  glaube  ich,  — 
bemerkte  er,  —  dass,  was  man  durch  das  vorgeschlagene  Re- 
skript bekannt  machen  würde,  denen  Demagogen,  die  nicht 
weniger  als  den  Umsturz  der  bisherigen  Verfassung  wollen, 
nicht  genug  sein  würde;  Wohldenkende,  die  noch  Vertrauen 
auf  mich  setzen,  werden  eine  solche  Erklärung  nicht  verlangen." 

Wir  besitzen  keinerlei  Beweise  dafür,  dass  diese  oppo- 
sitionelle Bewegung  im  Unterlande,  wie  man  zu  glauben  ver- 
sucht sein  könnte,  in  irgend  welchem  Zusammenhange  mit 
der  Propaganda  Lists  und  seiner  Genossen  stand.2)  Wie  ihre 
Ziele  verschieden,  so  war  auch,  wie  wir  zeigten,  ihr  Ausgangs- 
punkt ein  anderer.  Aber  die  grosse  Gefahr  bestand  aller- 
dings, dass  wenn  diese  Gährung  sich  weiter  verbreitet  und 
die  da  und  dort  herrschende  Misstimmung  länger  angedauert 

*)  Vgl.  Polit.  Korrespondenz,  II,  462.  —  *)  Die  in  der  Polit 
Korrespondenz,  II,  441  erwähnten  Vorgänge  in  Durlach,  wo  an  eine 
Einwirkung  Lj8U  gedacht  werden  könnte,  stehen  ganz  vereinzelt  da. 


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Poterat  und  die  rerolution&re  Propaganda  1796.  41X 


hätte,  jene  radikalen  Elemente  den  Anlass  geschickt  für  ihre 
Zwecke  benützt  und  sich  der  Führung  bemächtigt  hätten. 
Dass  es  dazu  nicht  gekommen  ist,  verdankte  man  wesentlich 
der  Entschlossenheit  des  Landvogts  von  Reitzenstein,  der  am 
22.  August  zu  Paris  jenen  Separatfrieden  mit  Frankreich  un- 
terzeichnete, den  man  von  österreichischer  Seite  später  dem 
Markgrafen  so  schwer  verdachte.  Wie  die  Dinge  lagen,  war 
bewaffneter  Widerstand  unmöglich,  Neutralität  unerreichbar, 
der  Friede  eine  politische  Notwendigkeit.  Hätte  Reitzenstein 
die  Unterzeichnung  verweigert  oder  auch  nur  verzögert,  so 
wäre  es  um  die  staatliche  Existenz  der  wehrlos  dem  Feinde 
preisgegebenen  Markgrafschaft,  zum  mindesten  in  ihrer  bis- 
herigen Verfassung  geschehen  gewesen,  hätten  die  List  und 
Jägerschmidt  ihr  Spiel  zweifellos  gewonnen,  ohne  dass  dies 
Opfer  dem  Kaiser  und  dem  Reiche  irgendwie  genützt  hätte. 

Der  Friedenssehl uss  aber  bedeutete  für  Baden  die  offizielle 
Anerkennung  der  bestehenden  staatlichen  Ordnung,  den  Ver- 
zicht des  Direktoriums  auf  die  Durchführung  der  durch  Poterat 
inaugurierten  revolutionären  Propaganda.  Die  Folgen  liessen 
sich  bald  erkennen.  Die  innere  Ruhe  kehrte  wieder  und  mit 
ihr  überall  im  Lande  das  Vertrauen  auf  die  Regierung;  das 
schwere  Ungemach,  welches  dann  der  Rückzug  Moreaus  über 
das  Land  verhängte,  brachte  vollends  die  Sympathien  für  die 
„fränkischen  Brüder",  die  da  und  dort  bestanden  haben 
mochten,  zum  Schweigen.  Das  Schreckgespenst  einer  schwäbi- 
schen Republik  verschwand  für  geraume  Zeit.  Die  Revolutionäre 
mussten  ihre  Pläne  vertagen.  Wie  lange?  ob  für  immer? 
sollte  die  Zukunft  lehren. 


Beilagen. 

I.  Instruktion  Poterats. 

0.  D.  April  1796. 
Die  Patrioten,  die  den  Auftrag  erhalten  haben,  ihrem  Vaterlands 
die  Freiheit  und  die  Herausgabe  aller  ihrer  Rechte  durch  verab- 
redete Massregeln  zu  verschaffen,  begeben  sich  ohne  Verzug  an  die- 
jenigen Orte,  wo  das  erste  Zeichen  des  allgemeinen  Aufstands  ge- 
geben und  ausgeführt  werden  soll,  um  das  Nöthige  daselbst  zu  be- 
sorgen. 


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412 


Obser. 


1)  Sie  wenden  sich  nur  an  diejenigen  Personen,  deren  gute 
Denkungsart  man  kennt  und  überzeugt  ist,  dass  sie  ehrliche  Leute 
und  bereit  sind,  alles  für  die  Sache  der  Freiheit  aufzuopfern.  Sie 
müssen  trachten,  womöglich  sich  einer  oder  zwei  Personen  in  jedem 
Dorfe  zu  vergewissern,  und  im  Fall  es  die  Zeit  nicht  erlaubte,  an- 
dern vertrauten  Männern  den  Auftrag  zu  ertheilen,  die  aber  mit 
gleicher  Vorsicht  zu  Werke  gehen  müssen. 

2)  Allen  denenjenigen,  so  sie  den  Zweck  ihrer  Sendung  eröffnen 
und  anvertrauen ,  geben  sie  zugleich  die  Meinung  und  edle  Absicht 
der  fränk.  Regierung  zu  erkennen,  die  Hilfe  und  Anstrengung,  die 
sie  leisten  will,  um  den  Deutschen  ihre  Freiheit  und  Unabhängig- 
keit zu  verschaffen. 

3)  Ist  einem  jeden  zu  erklären,  dass  die  Freiheit,  die  man  ihnen 
anbietet,  ein  vollkommener  Zustand  von  Unabhängigkeit  sein  soll, 
dergestalt,  dass  die  fränkische  Republik  nicht  das  mindeste  wegen 
ihren  politischen  Rechten  sich  vorbehält  und  das  Verhältnis  zwischen 
ihnen  und  ihr  keinen  andern  Zweck  als  Freundschaft,  Eintracht  und 
einen  ewigen  Bund  zur  Vertheidigung  der  gemeinschaftlichen  Unab- 
hängigkeit haben  soll.  Man  wird  den  vereinigten  Deutschen  das 
Recht  lassen  und  gestehet  ihnen  zu,  sich  selbsten  zu  regieren  und 
Gesetze  zu  machen,  die  ihren  Sitten,  Gewohnheiten  und  Meinungen 
am  angemessensten  sind;  überhaupt  soll  ihnen  in  allen  Punkten  die 
vollkommene  Unabhängigkeit  zugestanden  sein,  dergestalt  dass  sie 
alle  Theile  der  Regierung  des  Landes  mit  und  durch  sich  selbsten 
zu  besorgen  haben.  Die  unterschriebenen  Commissarii  werden  zu- 
folge dessen  den  Auftrag  und  die  Weisungen,  so  sie  von  der  fränki- 
schen Regierung  haben,  nicht  ermangeln  vorzuzeigen,  um  allen 
Zweifel  zu  benehmen. 

4)  Haben  die  abgesandten  Patrioten  denen  Einwohnern  zu  hinter- 
bringen, dass  die  fränkische  Republik  für  die  geleistete  Hilfe  ihnen 
ihre  Freiheit  zu  verschaffen,  weiter  nichts  verlangt,  als  eine  ihren 
Kräften  angemessene  Mitwirkung  und  Beitrag  zur  Erhaltung  der  in 
dieser  Absicht  schon  bestimmten  und  bereit  stehenden  Armee. 

5)  Ist  ihnen  begreiflich  zu  machen,  dass  die  zahllosen  Siege  und 
die  ausserordentlichen  Aufopferungen,  so  das  fränk.  Volk  zur  Erhal- 
tung seiner  Freiheit  angewendet,  ihnen  ohnedem  schon  eine  sichere 
Bürgschaft  der  guten  Denkungsart  gegen  die  freigesinnten  Deutschen 
sein  muss  und  nicht  gemeint  seie,  ihnen  nur  unter  einer  veränderten 
Gestalt  einen  neuen  Herrn  zu  geben,  sondern  die  Absicht  und  der 
feste  Vorsatz  der  Republik  ist,  ihnen  zu  einer  echten,  freien  Consti- 
tution, die  auf  gesetzmässige  Gleichheit  der  Rechte  gegründet  ist, 
zu  verhelfen ,  zu  deren  Errichtung  und  Einführung  sofort  und  ohne 
Verzug  nöthig  sein  wird,  eine  Nationalversammlung  zu  errichten, 
deren  Mitglieder  nach  und  nach  von  den  Völkern  ernannt  werden 
sollen,  sowie  die  Truppen  der  Republik  in  die  dazu  bestimmten 
Länder  eindringen  werden.  Sollte  es  den  Einwohnern  an  Waffen 
und  Kriegsmunition  fehlen  und  dahero  einige  Bedenklichkeit  ent- 
stehen, so  ist  von  Seiten  der  fränkischen  Regierung  zu  erklären, 


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Potent  und  die  revolutionäre  Propaganda  1796. 


413 


dass  deren  schon  hinreichend  bereit  stehen  und  man  sie  auf  eine 
sichere  Weise  sammt  den  dazu  nöthigen  Patronen  ins  Land  bringen 
wird.  Auch  soll  ein  fränkischer  General  und  benöthigte  Offiziere  die 
Einwohner  anzuführen  sich  zu  rechter  Zeit  im  Lande  einfinden,  der- 
gestalt, dass  auch  auf  dieser  Seite  gesorgt  worden. 

7)  Die  Abgesandten,  nachdem  sie  den  bewährtesten  und  auf- 
richtigsten Patrioten  dieses  wichtige  und  glorreiche  Unternehmen 
entdeckt  haben,  geben  diesen  den  Auftrag,  die  Gedanken  der  übrigen 
Mitbürger  einer  jeden  Gemeinde  zu  erforschen,  ohne  jedoch  das  Ge- 
heimniss  zu  entdecken;  auch  müssen  sie  trachten,  eine  Liste  über 
die  gut  sowohl  als  übelgesinnten  Männer  sich  zu  verschaffen,  deren 
Einfluss  schädlich  sein  könnte. 

8)  Müssen  sie  ebenfalls  sich  bemühen  zu  erfahren,  wer  im  Lande 
bewaffnet  ist  und  wie  gross  die  Anzahl  sein  mag  und  das  Kaliber 
der  vorhandenen  Gewehre,  wie  stark  der  Feind,  wo  und  wie  er  ver- 
theilt ist,  auch  wie  ihre  Anführer  heissen  und  wie  ohngefähr  der  Sol- 
dat gesinnt  ist.  Überhaupt  von  allem  diejenigen  Keuntnisse  sich  zu 
verschaffen,  die  zur  Mitwirkung  des  wichtigen  und  grossen  Unter- 
nehmens beitragen  können,  ohne  jedoch  in  eine  gefahrliche  Weit- 
läufigkeit sich  einzulassen,  die  der  Sache  mehr  schaden  als  nutzlich 
sein  könnte. 

L.  S.  P.  Poterat. 

Kopie  im  Gen.-Landes- Archiv.  Baden  Generalis.  Landesherrlichkeit. 
1796—1801. 

IL  Rundschreiben  Jägerschmidts. 

Müllheim,  21.  Juli  1796. 

L.  V. 

Da  sowohl  unser  ganzes  liebes  Vaterland  als  auch  der  gross  te 
Theil  [des]  Breisgaus  von  unseren  Nachbarn,  den  Franken,  besetzt 
ist,  so  ist  höchsterforderlich,  dass  alle  diejenige  Vorgesetzte,  wie 
auch  sonsten  rechtschaffene  Personen,  welchen  das  Glück  und  die 
Wohlfahrt  ihrer  Mitbürger  und  ihrer  selbsten  am  Herzen  liegt,  sich 
auf  einen  bestimmten  Tag  bei  einander  versammeln,  um  das  so 
Nöthige  gemeinschaftlich  miteinander  zu  verabreden.  Ich  lade  da- 
hero  alle  diejenigen  freundschaftlich  dazu  ein,  sich  morgenden  Frei- 
tag Vormittags  auf  der  Kaltenherberg  einzufinden,  als  wohin  auch 
eben  die  Vorgesetzte  sowohl  aus  diesen  oberen  Vogteien,  als  auch 
aus  dem  Röttier  Amt  beschieden  sind,  um  dann  ganz  gemeinschaftl. 
Massregeln  zu  nehmen,  das  Wohl  unseres  lieben  Vaterlandes  zu  be- 
fördern und  dessen  Untergang  zu  verhüten. 

Jägerschmidt. 

Kopie  im  Gen.-Landesarchiv.   Wie  oben. 


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■ 


Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 

Das  Kriegsjahr  1475.*) 

Von 

Heinrich  Witte. 


Pie  Rückkehr  Diessbachs  war  nicht  ohne  Störung  vor  sich 
gegangen.  Der  Gegensatz  zwischen  den  Regierenden  hatte 
sich  den  Regierten  mitgeteilt,  und  der  Hass  zwischen  Deut- 
schen und  Welschen  hatte  eine  bedenkliche  Höhe  erreicht.  In 
Bern  verkannte  man  nicht  die  Gefahr,  welche  Diessbach  auf 
dem  Rückwege  drohte,  und  es  hatte  nicht  au  eindringlichen 
Warnungen  gefehlt.  In  der  That  hatte  Diessbach  verkleidet 
die  Reise  durch  Savoyen  gemacht,  aber  in  Genf  wurde  er 
trotz  seiner  Verkleidung  erkannt,  und  es  wurde  ihm  „gross 
Schmach  mit  Worten  und  Werken  geboten". ')  Es  war  kein 
Wunder,  dass  der  stolze  Berner  Staatsmann  die  erlittene 
Kränkung  tief  empfand;  persönlicher  Hass  gegen  die  Herzogin- 
Regentin  von  Savoyen  lenkte  fernerhin  seine  Schritte.  Bern 
selbst  aber  betrachtete  die  seinem  Gesandten  widerfahrene 
Schmach  als  sich  selbst  zugefügt  und  sann  auf  Rache  und 
Genugthuung.   Das  sollte  die  Herzogin  gar  bald  erfahren. 

Denn  als  nun  Diessbach  endlich  heimgekehrt  war,  kamen 
alle  Fragen,  deren  Erledigung  bis  dahin  in  Abwesenheit  des 
Schultheissen  verschoben  worden  war,  am  27.  Dezember  auf  die 
Tagesordnung.2)  Über  seine  Sendung  nach  Frankreich  sollte 
er  auf  einem  Tag  zu  Luzern  am  3.  Januar  selbst  berichten  und 
dabei  „luter"  zu  erkennen  geben,  dass  Bern  „die  ding  ge- 
meinlich" so  verstanden  habe  wie  der  König.   Dies  erfreuliche 

*)  Fortsetzung  der  Abhandlung  in  Band  VI,  SS.  1  u.  361  ff. 

*)  Schilling  242.  Ob  aber  Süenen  Diessbach  begleitet  hat,  erscheint 
mir  zweifelhaft,  da  er  die  Verhandlungen  mit  den  österreichischen  Ge- 
sandten zu  Paris  weiterführte.  —  *)  Das  Folgende  nach  Bern.  A.  Rats- 
mamial  26—31. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


415 


Verständnis  kam  auch  in  dem  einhelligen  Beschluss  zum  Aus- 
druck, dass  die  Bonst  alljährlich  verlesene  Satzung,  wonach 
der  Empfang  von  Miete  und  Lohn  verboten  war,  fernerhin 
nicht  mehr  verlesen  werden  sollte,  „und  das  darumb  das  der 
küng  einer  gemeinen  statt  von  Bern  ein  pension  gibt".  Vor 
allem  kam  nun  aber  das  Verhältnis  zu  Savoyen  zur  Sprache. 
Bern  hatte  schon  seit  einiger  Zeit  sein  Auge  auf  die  savoyi- 
scheu  Lehen  burgundischer  Grossen  geworfen.  Erlach  hatte 
es  bereits  besetzt;  viel  wichtiger  war  die  Besitznahme  der 
Herrschaften  Granson  und  Orbe,  die  ebenfalls  dem  Hause 
Chälons  gehörten1);  in  ihrem  Besitze  beherrschte  es  zwei  wich- 
tige Strassen  über  den  Jura  und  vermochte  den  Zuzug  lom- 
bardischer Söldner  über  den  mittleren  Jura  zu  verhindern.8) 
Es  nnterliegt  wohl  keinem  Zweifel,  dass  darüber  zwischen 
dem  König  und  Dierbach  Besprechungen  stattgefunden  hatten, 
ebenso  wie  Bern  nun  die  Herzogin-Regentin  zwingen  sollte, 
ihr  Bündnis  mit  Burgund  aufzugeben.  Schwierig  war  es  aber, 
den  richtigen  Weg  zu  finden.  Von  vornherein  hatte  die  Stadt 
daran  festgehalten,  dass  das  Verhältnis  zu  Savoyen  sie  allein 
berührte  und  nicht  die  Eidgenossen;  wenn  es  zum  Kriege 
kam,  wollte  Bern  denselben  ohne  sie  führen  und  allein  die 
Beute  machen ;  lediglich  die  Bundesgenossenschaft  des  inmitten 
von  savoyischem  Gebiet  gelegenen  Freiburg  war  erwünscht, 
und  mit  Rat  und  Willen  dieser  Stadt  wollte  es  die  Sachen  in 
Angriff  nehmen,  „und  das  alles  soll  man  mit  fügen  vornehmen, 
damit  ander  Eidgenossen  still  sitzen  und  Savoyen  nicht  ver- 
wüsten'4. Die  Sache  hatte  ihre  Schwierigkeit,  weil  Savoyen 
gleichzeitig  Händel  mit  Oberwallis  hatte;  auch  hier  hatte  sich 
der  bestehende  Gegensatz  zum  nationalen  Hass  zwischen 
Deutschen  und  Welschen  zugespitzt.  Einerseits  beanspruchte 
der  Bischof  von  Sitten  das  von  Savoyen  in  Besitz  genommene 
Niederwallis  als  Erbteil  seiner  Kirche  und  des  heiligen  Theo- 


*)  Von  den  Brüdern  des  Prinzen  v.  Orange  besass  Louis  Sire  de  Chäteau- 
Guyon  die  Herrschaft  Montagny-le-Corboz,  Hugo  Sire  d'Orbe  die  gleich- 
namige Herrschaft  Granson,  sowie  Echallens  und  Bottens.  Vgl.  Gingins 
in  den  Memoire*  de  la  Suisse-Romande  t.  XIV.  -  »)  Bereits  Ende  De- 
zember rüstete  Bern  Schiffe  aus,  um  Granson  zur  See  beizukommen  und 
bat  Freiburg  seinerseits  2  ngut  geschalet"  Schiffe  heimlich  zuzurichten. 
Der  entscheidende  Schlag  sollte  aber  erst  geführt  werden  nach  der  Rück- 
kehr Diessbachs  vom  Luzerner  Tage. 


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Witte. 


dul;  dazu  kamen  Streitigkeiten  zwischen  den  deutschen  Ge- 
meinden des  Oberwallis  und  den  welschen  des  Niederwallis 
über  den  Weidgang.  Die  deutschen  Bauern,  die  sich  auf  ihr 
Bündnis  mit  den  Waldorten  stützten,  hatten  nicht  übel  Lust 
zum  Schwerte  zu  greifen.  Bern  sowohl  wie  Freiburg  wurden 
durch  diese  Dinge  berührt,  da  ihre  Landgemeinden  an  Wallis 
anstiessen;  in  beider  Städte  Interesse  lag  es  aber,  jene  Wald- 
orte von  diesen  Gegenden  fern  zu  halten.  Wenn  es  einmal 
galt,  einzuheimsen,  so  wollten  sie  es  allein  thun,  und  zumal 
Bern  schien  zeitweise  nicht  übel  Lust  zu  haben,  Savoyen  auf 
jener  Seite  bezahlt  zu  machen,  wenn  es  sich  in  der  burgundi- 
schen Angelegenheit  willfährig  bewies. 

Zu  einer  so  raschen  Gangart,  wie  Bern  sie  einzuschlagen 
gedachte,  konnte  Freiburg  sich  aber  einstweilen  noch  nicht  ent- 
schliessen.  Die  Stadt  sah  in  dem  Hause  Savoyen  ihre  recht- 
mässige Obrigkeit,  und  es  vertrug  sich  nicht  mit  dem  Forma- 
lismus des  Rechts,  der  in  jener  Zeit  alles  beherrschte,  wenn 
die  Stadt  ohne  Grund  etwas  wider  ihre  Herrschaft  unternahm, 
der  sie  mit  Ehre  und  Pflicht  verbunden  war.  Aber  umgehen 
konnte  man  die  Pflicht,  und  hier  war  es,  wo  Bern  Freiburg 
fasste.  Ein  Vorgehen  gegen  burgundische  Vasallen,  wenn 
auch  unter  savoyischer  Hoheit,  liess  sich  zur  Not  rechtfertigen, 
und  es  war  ein  guter  Schachzug  von  Bern,  dass  es  in  dieser 
Hinsicht  den  ersten  Vorteil  seiner  Nachbarstadt  zuwandte.1) 

Wenige  Stunden  südwärts  von  Freiburg  an  der  Saane  lag 
die  Burgfeste  Illingen,  ein  „gut  stark  Schloss44,  welches  nebst 
der  dazu  gehörigen  Herrschaft  und  der  anstossenden  zur  Fluh 
(la  Boche)  unter  savoyischer  Lehenshoheit  Herrn  Wilhelm  de 
la  Baulme-Montredel  gehörte,  einem  der  vornehmsten  burgundi- 
schen Barone.  Bei  den  Eidgenossen  war  er  ein  wohlbekannter 
Herr,  von  Herzog  Karl  wiederholt  in  diplomatischen  Aufträgen 
dorthin  entsandt.  Bei  der  französischen  Partei  in  Bern  war 
er  deshalb  gefürchtet,  weil  man  glaubte,  er  habe  die  Fäden 
in  der  Hand  zu  jenem  burgundischen  Gespinnst,  das  Bern 
schlechterdings  auftrennen  wollte,  ein  „gar  listiger  mann,  dar- 
umb  man  in  entsitzen  musst44.   Abgesehen  von  allen  andern 

>)  Schilling  163,  der  aber  für  die  Einnahme  von  Illingen  das  falsche 
Datum  mis.  nach  3  Königen  anstatt  mia.  vor  3  Königen  hat.  Vgl.  v.  Rodt 
341,  Gingins,  Episode*  166,  Ochsenbein,  Kriegagründe  u.  Kriegsbilder  2.  lft. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


417 


Gründen  konnte  man  einen  so  festen  Platz  in  der  nächsten 
Nähe  von  Freiburg  nicht  in  den  Händen  eines  Burgunders 
lassen,  der  daraus  vielleicht  bei  gelegener  Zeit  eine  Ausfall- 
pforte für  seinen  Herrn  und  Gebieter  machte.  Als  Vorwand 
diente  eine  nicht  eingelöste  Schuldverschreibung  des  Herrn 
von  Iiiens.  Das  Schloss  wurde  am  4.  Januar  durch  Mann- 
schaften von  Bern  und  Freiburg  gestürmt,  und  die  Herrschaft 
musste  den  beiden  Städten  huldigen.  Zu  Turin  und  im  Waadt- 
land  verursachte  dies  Vorgehen  keinen  geringen  Schrecken;  man 
sah  darin  mit  Recht  das  Vorspiel  zu  weiteren  Unternehmun- 
gen. Es  traf  sich,  dass  an  demselben  Tag  zu  Freiburg  zwei 
savoyische  Gesandte,  der  Präsident  von  Turin  und  Herr  Claude 
de  Menthon,  erschienen,  welche  hier  und  in  Bern  die  schwe- 
benden Irrungen  beilegen  und  wegen  des  Diessbach  zugefügten 
Schimpfes  Sühne  anbieten  sollten.  Dazu  ihnen  Beistand  zu 
leihen  lehnte  Freiburg  jedoch  ab;  zwar  wolle  es  gern  raten, 
aber  die  Herren  seien  „sunst  wissend";  betreffs  Illingen  er- 
klärte es  aber,  das  seiner  Zeit  in  Gemeinschaft  mit  Bern  mit 
Ehren  verantworten  zu  wollen.1)  Um  dieselbe  Zeit,  am 
3.  Januar,  war  auch  eine  Gesandtschaft  des  Bistums  Lausanne 
zu  Bern  erschienen,  welche  mit  „viel  längeren  und  guten  Wor- 
ten" ihrer  Befürchtung  Ausdruck  lieh  wegen  der  „gemein 
Redu,  die  im  Lande  von  Savoyen  ginge,  dass  die  Eidgenossen 
den  Krieg  beabsichtigten,  wodurch  das  Bistum  schwer  geschä- 
digt würde,  indem  viele  Städte  und  Schlösser  in  dem  Land 
vom  Bistum  zu  Lehen  gingen.  Denen  antwortete  die  Stadt 
kurzer  Hand,  dass  ihre  offenen  Feinde  im  Herzogtum  ent- 
halten würden,  Burgunder  und  Lombarden,  und  liess  sie  da- 
mit ziehen.-)  So  bereitete  sich  hier  alles  zu  einem  kriegeri- 
schen Gange  vor,  und  es  war  ein  sehr  wirksamer  Zug,  dass 
Bern  sich  nun  doch  anschickte,  auch  mit  dem  Bischof  von  Sitten 
in  Bündnis  zu  treten.3)  So  konnte  es  Savoyen  auch  noch  in 
der  Flanke  fassen  und  es  beschränkte  auf  die  Weise  den 
Durchzug  der  lombardischen  Söldner  zum  burgundischen  Heere 
immer  mehr.  Mehr  denn  je  mochte  diese  Herzogin  wünschen, 
Frieden  zwischen  den  Eidgenossen  und  Burgund  herbeizu- 

')  Briefe  Freiburgs  au  Bern,  mitgeteilt  durch  Ochsenbein  im  Anz. 
f.  Schweiz.  Gesch.  II,  33  ff.  -  2)  Schreiben  an  Diessbach  auf  dem  Tag  zu 
Luzero.  Bern  A.  T.  M.  C.  354.  —  J)  Bischof  und  Gemeinden  sollten  Bo- 
ten mit  voller  Gewalt  nach  Bern  oder  Saanen  senden  1.  c. 

ZeiUchr.  f.  Ge«cb.  4.  Oborrh.  N.  F.  VII.  3.  27 


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418 


Witte. 


fuhren,  um  aus  dieser  unerträglichen  Zwangslage  herauszu- 
kommen; aber  gerade  jetzt  auf  dem  Tage  zu  Luzern  waren 
die  Eidgenossen  dazu  wenig  geneigt. 

Wie  angekündigt,  war  Herr  Niclaus  von  Diessbach  auf  dem 
Tage  zu  Luzern  erschienen,  und  die  eidgenössischen  Boten 
konnten  von  ihm  vernehmen,  bezüglich  welcher  Artikel  der 
König  Läuterung  begehrte  „von  Mund  und  nicht  mit  Sigel". 
Zum  Teil  verstanden  sich  diese  Erklärungen  von  selbst  Die 
Eidgenossen  konnten  wenig  dagegen  einwenden,  wenn  der 
König  wünschte,  dass  sie  in  derselben  Weise  wie  er  selber 
an  sie,  auch  an  ihn  ein  förmliches  Hilfsbegehren  richten  soll- 
ten, bevor  er  in  ihren  Kriegen  für  sie  ins  Feld  zog,  und  es 
war  nur  natürlich,  dass  er  nicht  gehalten  sein  wollte,  ihnen 
gegen  jedermann  Hilfe  zu  leisten,  sondern  wenn  sie  mit 
„siechten  Leuten",  Rittern  und  Edlen  Krieg  hätten,  so  sollten 
sie  um  solche  „dein  Sachen"  seine  Hilfe  nicht  erfordern.1) 
Er  erklärte  sich  ferner  wohl  dazu  bereit,  den  Sold  für  die 
eidgenössischen  Söldner  herauszusenden,  wohin  die  Eidgenossen 
es  wollten,  aber  —  und  das  war  wiederum  meisterhaft  be- 
rechnet und  sollte  die  Eidgenossen  darauf  hinweisen,  ihre  Be- 
ziehungen mit  Savoyen  anders  zu  gestalten  und  mit  Bern  zu 
gehen  —  er  wollte  nicht  die  Gefahr  übernehmen,  wenn  das 
Geld  etwa  in  Savoyen  angehalten  würde.  Zum  Schluss  kam 
es  doch  wieder  auf  die  alte  Sache  hinaus:  die  Eidgenossen 
sollten  um  80  000  Gulden  den  Krieg  mit  Burgund  führen, 
während  er  selbst  sich  davon  fernhalten  wollte.*)  Wenn  die 
Gesandten  Frankreichs  gen  Bern  kamen,  sollten  die  eidgenössi- 
schen Orte  die  betreffenden  Erklärungen  abgeben  und  alsdann 
auch  dem  Vertrag  ihre  Siegel  anhängen.  Die  königlichen 
Gesandten  würden  dafür  die  20  000  Franken  Pension  und  die 
von  Herzog  Sigmund  überwiesenen  10  000  Franken  auszahlen. 
Dabei  verstand  es  sich  von  selbst,  dass  Diessbach  seinerseits 
auf  die  klingende  Belohnung  hinwies,  die  er  jedem  Ort  und 
dem  Machthaber  jedes  Ortes  für  sein  Wohlverhalten  zahlen 
konnte. 

Unter  diesen  Umständen  war  die  Zeit  für  die  Vermitte- 
lungsvorschläge  der  Herzogin  von  Savoyen  schlecht  gewählt. 

*)  Eidgen.  Absch.  II,  nr.  772.  —  a)  So  ist  doch  wohl  die  Stelle  in 
den  Eidgen  Absch.  zu  verstehen;  der  Text  scheint  ungenau  zu  sein. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


419 


Zwar  rollte  auch  savoyisches  und  burgundisches  Gold,  aber 
gegen  die  französischen  Sonnenkronen  konnte  es  nicht  auf- 
kommen. Es  wurde  ihr  schriftlich  geantwortet  wie  früher 
mündlich  ihren  Gesandten,  das  heisst:  die  Vorstellungen  über 
den  ungehinderten  Durchzug  der  lombardischen  Söldner  wur- 
den erneuert.  Zugleich  erklärten  die  Eidgenossen  der  Her- 
zogin, sich  in  dem  Krieg  gegen  Burgund  von  dem  Reich,  dem 
Herzog  von  Ostreich  und  andern  Bundesgenossen  als  „Haupt- 
sachen!u  nicht  trennen  zu  wollen;  begehre  jedoch  die  Gegen- 
partei einen  freundlichen  Tag  und  wende  sich  selbst  deshalb 
an  die  Eidgenossen,  so  würden  dieselben  alsdann  gebührende 
Antwort  geben.  Der  Herzogin  war  damit  also  bedeutet,  ihre 
geschäftige  Thätigkeit  einzustellen,  und  da  aufs  neue  Gerüchte 
vom  Anzug  italienischer  Söldner  in  Umlauf  waren,  wurden 
Bern  und  Luzern  beauftragt,  in  gemeiner  Eidgenossen  Kosten 
deshalb  Kundschafter  nach  Savoyen  und  der  Lombardei  zu 
entsenden;  bewahrheitete  sich  das  Gerücht,  so  wollte  man 
versuchen ,  diese  Söldner  auf  dem  Marsch  zu  überfallen  und 
zu  töten. 

Bern  konnte  sich  nur  ermutigt  fühlen,  auf  dem  begonnenen 
"Wege  weiter  zu  wandern,  und  angesichts  der  drohenden  Hal- 
tung der  Stadt  entschloss  sich  die  Herzogin  gewiss  schweren 
Herzens,  zwei  Männer  nach  Bern  zu  senden,  deren  Wahl  sich 
nur  durch  den  Zwang  der  Lage  erklären  lässt,  ihren  Schwager 
Graf  Philipp  von  Bresse  und  den  Marschall  von  Savoyen, 
Graf  Franz  von  Greyers,  der  immer  dem  Zusammengehen  mit 
Bern  das  Wort  geredet  hatte.1)  Natürlich  fiel  die  Leitung 
der  Verhandlungen  auf  savoyischer  Seite  dem  Grafen  von 
Bresse  zu;  wenn  sich  aber  die  Herzogin  vielleicht  geschmeichelt 
hatte,  dass  dieser  alte  Freund  Berns  ihr  bessere  Bedingungen 
auswirken  würde,  so  hatte  sie  sich  arg  getäuscht;  ihr  Schwa- 
ger ging  Bedingungen  ein,  wodurch  er  um  eigenen  Vorteils 
willen  die  Herzogin  gefesselt  und  geknebelt  dein  guten  Willen 
Berns  überlieferte.  Die  Verhandlungen  fanden  am  16.  und 
17.  Januar  statt.  Der  Kleine  Rat  von  Bern  hielt  die  An- 
gelegenheit für  wichtig  genug,  um  den  Grossen  Rat  einzu- 
berufen, um  sich  volle  Gewalt  geben  zu  lassen,  ,,die  Richtung 
ordentlich  nach  der  Stadt  Nutzen  und  Ehre"  abzuschliessen. 

l)  Das  Folgende  nach  Hern.  Ratsmanual  52—64. 

27* 


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420 


Witte. 


Wenn  darauf  die  Herren  von  Bern  die  Forderung  erhoben, 
dass  die  Herzogin  dem  burgundischen  Bündnis  entsagen  und 
der  Graf  von  Romont  die  burgundischen  Dienste  verlassen 
und  endlich  Savoyen  den  italienischen  Söldnern  den  Durchzug 
verlegen  sollte,  so  trafen  sie  in  dieser  Hinsicht  völlig  mit  den 
Wünschen  des  Grafen  von  Bresse  zusammen,  und  auch  die 
Forderung  einer  Busse  von  12  000  Gulden  wegen  der  Diess- 
bach  zugefügten  Schmach  wird  ihm  nicht  viel  Beschwerden 
gemacht  haben.  Hingegen  konnte  die  Forderung  Berns  auf 
Einräumung  von  Granson,  Orbe,  den  Schlössern  des  Hauses 
Chalons,  und  La  Sarraz,  der  Burg  des  in  burgundischen  Dieusten 
stehenden  gleichnamigen  Barons,  auch  den  Grafen  wohl  stutzig 
machen,  so  ergeben  er  sonst  auch  war  gegenüber  Bern.  Er 
machte  den  Gegenvorschlag,  dass  er  und  seine  Brüder  jene 
Herrschaften  der  burgundischen  Barone  im  Savoyer  Gebiet 
besetzen  wollten;  das  wollte  Bern  jedoch  nur  dann  zugestehen, 
wenn  sie  dem  Herzog  von  Burgund  absagten.  Auf  dieser 
Grundlage  schloss  nun  Herr  Philipp  das  Abkommen,  dass  er 
jene  Schlösser  besetzen  sollte  unter  der  Voraussetzung,  dass 
die  Herzogin  an  Burgund  den  Krieg  erklärte;  geschah  das 
nicht,  so  willigte  Graf  Philipp  ein,  dass  die  Schlösser  an  Bern 
überantwortet  würden1)  Mit  diesem  Abkommen  in  der  Tasche 
begaben  sich  die  beiden  Herren  in  Begleitung  von  Berner 
Bevollmächtigten  nach  Lausanne,  wo  sich  nun  auch  der  Bi- 
schof von  Genf  und  Vertreter  des  Waadtlandes  einfanden. 
Hier  wurden  die  ursprünglichen  Bedingungen  noch  erheblich 
verschärft.*)  Die  alte  Allianz  zwischen  Savoyen  und  Bern 
wurde  erneuert,  aber  die  Herzogin  musste  sich  jetzt  aller 
Selbständigkeit  begeben  und  sich  von  Bern  ins  Schlepptau 
nehmen  lassen.  Sie  sollte  nicht  nur  an  Burgund  unverzüglich 
den  Krieg  erklären,  sondern  auch  alle  festen  Plätze  und  Pässe 
in  Savoyen  und  im  Waadtland  für  Bern  und  seine  Verbündeten 
otfen  halten ;  dass  letzteres  auf  Gegenseitigkeit  beruhen  sollte, 
war  für  Savoyen  völlig  wertlos.  Die  Freundschaft  des  Grafen 
von  Romont,  Jakobs  von  Savoyen,  mit  seinem  Waffenbruder 

»)  Vgl  das  Schreiben  des  Bischofs  von  Genf  an  die  Herzogin  bei  Gin- 
gins, Depeches  1,  9.  In  den  Eidgen.  Absch  II,  nr.  773  sind  diese  Ver- 
handlungen mit  den  nachfolgenden  zu  Lausanne  zusammengeworfen.  — 
2)  Bericht  des  Sekretärs  der  Herzogin  Jean  du  Pont  an  seine  Herrin  bei 
Gingins,  Depeches  1,  14  15. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


421 


Karl  von  Burgund  war  bekannt;  es  war  der  Fall  denkbar, 
da86  der  Graf  sein  Land  lieber  verkaufte  als  den  burgundi- 
seben  Diensten  entsagte,  wie  abgemacht  wurde.  Kin  solcher 
Handel  sollte  an  die  Zustimmung  Berns  gebunden  sein;  und 
bei  der  feindlichen  Stimmung  der  Bevölkerung  im  Waadtland 
war  es  eine  ernste  Warnung,  dass  jede  feindliche  Handlung 
wider  Bern,  mochte  sie  von  dem  Grafen  oder  seinen  Vasallen 
ausgehen,  der  Stadt  das  Recht  geben  sollte,  das  Waadtland 
als  feindliches  Land  zu  behandeln.  Als  Pfand  für  die  richtige 
Bezahlung  der  12  000  Gulden  sollten  endlich  Bern  Murten, 
Yverdon  und  Nyon  eingeräumt  werden,  und  schliesslich  wurden 
noch  Handelsvorteile  ausbedungen  für  die  deutschen  Kauf- 
leute, welche  die  Genfer  Messe  besuchten.  Binnen  15  Tagen 
sollte  die  Regentin  ihre  Zustimmung  zu  diesem  Abkommen 
erklären,  widrigenfalls  Bern  nach  seinem  Ermessen  und  den 
Umständen  gemäss  verfahren  werde. 

Zu  solchen  Bedingungen  war  es  noch  Zeit  genug,  wenn 
das  Land  nach  einem  schweren  Feldzug  erschöpft  und  hilflos 
daniederlag,  und  die  Herzogin  dachte  nicht  daran,  darauf 
einzugehen:  einerseits  setzte  sie  ihre  Hoffnungen  auf  die  Eid- 
genossen, und  in  der  That  hatte  sie  nicht  Unrecht,  wenn  sie 
annahm,  dass  diese  das  schroffe  Vorgehen  Berns  nicht  billigen 
würden.  Indem  sie  ihnen  am  21.  Januar  auf  ihr  Schreiben 
vom  Tage  zu  Luzern  antwortete1),  war  sie  in  der  Lage  mit- 
teilen zu  können,  dass  Herzog  Karl  ihre  Vermittlung  an- 
genommen habe;  und  sie  bat  demnach  um  der  Eidgenossen 
hellige2)  und  gute  Meinung  des  Friedens,  so  wolle  sie  in  der 
Sache  weder  Kosten  noch  Arbeit  sparen,  wie  sie  denn  in 
dieser  Hinsicht  sich  an  den  Kaiser,  die  Kurfürsten  von  Sachsen 
und  Brandenburg  und  die  Städte  Strassburg  und  Basel  ge- 
wandt habe.  Geschickt  spielte  sie  auf  etliche  an,  die  „lieber 
Unterrichtung  geben  zu  Ungestümigkeit  der  Kriege,  die  doch 
vielen  Kummer  zur  Folge  haben  müssen",  und  beschuldigte 
zuletzt  direkt  in  dieser  Hinsicht  Bern  und  Freiburg,  die  nicht 
aufhören  sie  zu  reizen,  sie  weiss  nicht,  „mit  was  windes  be- 
wegt". Solches  kommt  aber  nicht  aus  dem  Willen  der  Eid- 
genossen, und  sie  will  sich  deshalb  in  ihrem  guten  Vorsatz 

])  Schilling  219.  —  *)  Schilling  hat  heilige  Meinung,  das  ist  sinnlos; 
es  ist  zu  verbessern  hellige,  d.  h.  zustimmende  Meinung. 


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422 


Witte. 


nicht  beirren  lassen.  Gegen  jene  beiden  Städte  aber  gedenkt 
sie  alles  zu  thun,  was  Geletzten,  Betrogenen  und  Angereizten 
zusteht,  auf  dass  sie  ihres  Unrechtes  eingedenk  werden. 

Zu  ihrer  Zuversicht  trug  nicht  wenig  bei,  dass  es  ihr  eben 
gelungen  war,  jenes  Bündnis  zwischen  Mailand  und  Burgund, 
an  dem  sie  zum  hohen  Ärger  ihres  Bruders  so  eifrig  gearbeitet 
hatte,  zustande  zu  bringen;  am  30.  Januar  1475  war  in  Ge- 
genwart der  Herzogin  zu  Möncalieri  das  Bündnis  zwischen 
den  beiden  Fürsten  durch  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten ') 
unterzeichnet  worden.  Auf  dies  Bündnis  baute  die  Herzogin 
Häuser,  und  das  war  der  verhängnisvolle  Irrtum  der  sonst  so 
klugen  Frau,  dass  sie  auf  die  Treue  von  Galeazzo  Sforza  baute, 
dem  Eidschwüre  so  billig  waren,  wie  Brombeeren  am  Saume 
des  Waldes. 

Um  dieselbe  Zeit,  als  das  Bündnis  zu  Möncalieri  abge- 
schlossen wurde,  suchte  Sforza  durch  seinen  Gesandten  Chri- 
stof da  Bolla  König  Ludwig  anzustacheln,  Karl  von  Burgund 
anzugreifen,  bevor  der  englische  König  landete,  solange  noch 
die  burgundischen  Streitkräfte  durch  die  Belagerung  von  Neuss 
gebunden  wären.  Der  König  kannte  aber  seinen  Mann  besser 
und  Hess  ihn  abfallen.1) 

Jetzt  also  wandte  sich  die  Herzogin  durch  den  Gesandten 
Appiano8)  an  den  Herzog,  teilte  ihm  den  Inhalt  der  Überein- 
kunft von  Lausanne  mit  und  dass  sie  dieselbe  nicht  annehmen 
würde.  Sie  wünschte,  dass  er  durch  eine  Gesandtschaft  ener- 
gische Vorstellungen  bei  Bern  erhöbe  und  die  Stadt  auf- 
forderte, mit  Savoyen  in  Frieden  zu  leben.  Mit  diesen  Vor- 
stellungen sollten  sich  Drohungen  vereinigen,  dass  Bern  sich 
andernfalls  der  Gefahr  eines  Angriffs  von  verschiedenen  Seiten 
aussetzen  würde.  Um  diesen  Drohungen  Nachdruck  zu  ver- 
leihen, schlug  die  Herzogin  eine  Truppenbewegung  vor,  die 
von  Mailand,  Savoyen  und  den  burgundischen  Streitkräften 
in  der  Francne-Comte*  vorzunehmen  wäre;  um  aber  auch 
gegenüber  dem  Grafen  von  Bresse  mit  Nachdruck  auftreten 
zu  können,  bat  sie  den  Herzog,  sie  aufzufordern,  der  Über- 
einkunft von  Lausanne  ihre  Zustimmung  zu  verweigern.  Wie 

')  Burgundischer  Bevollmächtigter  war  Ouillaume  de  Rochefort,  8eig- 
neur  de  Pluvost.  —  *)  Bericht  des  Gesandten  an  den  Herzog  hei  Gingins 
1.  28.  —  ')  Appiano  an  den  Ha.  bei  Gingins  1,  19. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


423 


schmerzlich  musste  da  ihre  Enttäuschung  sein,  als  sie  nun 
von  dem  Landvogt  des  Waadtlandes  Humbert  Cerjat  Sire  de 
Combremont  und  dem  Herrn  von  Chevron  -Villette,  die  sie 
zum  Bischof  von  Genf  gesandt  hatte,  vernahm,  was  der  eifrige 
Gegner  des  Hauses  Savoyen,  das  ihn  an  der  Besitzergreifung 
des  Bistums  Lausanne  binderte,  Burkard  Stoer,  Propst  von 
Amsoldingen,  von  einer  Unterredung  mit  dem  Herzog  und 
seinem  allmächtigen  Minister  Francesco  Simonetta  nach  seiner 
Vaterstadt  Bern  geschrieben  hatte.  Der  Herzog  hatte  ihm 
erklärt:  die  Berner  sind  Freunde  des  Königs  von  Frankreich 
wie  ich  selber  und  als  solcher  werde  ich  immer  zu  ihren 
Diensten  bereit  sein;  und  der  Kanzler  hatte  hinzugefügt,  die 
Stadt  möge  handeln,  wie  es  ihr  gelegen  wäre;  der  Herzog 
würde  nichts  wider  sie  unternehmen.  Nichts  konnte  Bern 
und  dem  Grafen  von  Bresse  gelegener  kommen,  als  dieser 
Brief.  Das  war  also  der  Beistand  des  Sforza,  worauf  die 
Regentin  sich  verliess!  Was  kümmerten  diesen  auch  die 
Nöten  der  übel  beratenen  Frau!  Das  Bündnis  mit  Burgund 
hatte  für  ihn  keinen  andern  Zweck,  als  einerseits  auf  König 
Ludwig  einen  Druck  auszuüben  und  das  Haus  Orleans  abzu- 
halten, die  Erbschaft  der  Visconti  in  Anspruch  zu  nehmen'); 
anderseits  wollte  er  sich  sicher  stellen,  wenn  etwa  der  Herzog 
von  Burgund  nun  doch  den  Sieg  gewann.  Die  Herzogin  ver- 
hehlte nicht  ihre  schmerzliche  Überraschung  dem  mailändi- 
schen  Gesandten  Appiano,  und  diesem  blieb  einstweilen  nichts 
andres  übrig  als  die  Achseln  zu  zucken  und  zu  erklären, 
man  könne  den  Leuten  nicht  verwehren  zu  reden  und  zu 
schreiben,  was  sie  wollten.  Jolantba  von  Savoyen  wünschte 
nun,  dass  der  Herzog  jene  Äusserungen  amtlich  in  Abrede 
stellte,  und  wiederholte  zugleich  ihre  Bitte  um  ein  Einschreiten 
zu  ihren  Gunsten  in  Bern.  Sforza  aber  kannte  die  Schweizer 
und  hütete  sich,  Drohungen  zu  gebrauchen,  die  nur  den  ent- 
gegengesetzten Erfolg  haben  konnten;  gegenüber  den  un- 
bequemen Mahnungen  Jolantha's  von  Savoyen8)  hüllte  er  sich 


')  Gerade  damals  hatte  Sforza  seinen  Gesandten  beauftragt,  mit  König 
Ludwig  flber  den  Ankauf  der  dem  Hause  Orleans  gehörigen  Grafschaft 
Asti,  dem  letzten  Haltpunkt  dieses  Geschlechts  in  Italien,  zu  verhandeln. 
Das  scheiterte  aber  an  dem  vorsichtig  abgefaßten  Testament  des  ver- 
storbenen Herzogs  von  Orleans.  Bericht  von  Bolla  bei  Gingins  1,  36.  — 
a)  Bericht  von  Appiano  vom  3.  Febr.  1.  c  81.  —  *)  Bericht  von  Appiano 


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424 


Witte. 


in  tiefes  Stillschweigen  ein.  Unterdessen  rückte  der  Augen- 
blick heran,  dass  die  Herzogin  sich  erklären  sollte,  ob  sie  die 
Übereinkunft  von  Lausanne  annehmen  wollte  oder  nicht-  Die 
Herzogin  half  sich  so  gut  sie  konnte;  sie  suchte  Zeit  zu  ge- 
winnen und  begehrte  Aufschub.  Freiburg,  das  in  seinem  eigen- 
tümlichen Verhältnis  zu  Savoyen  und  Bern  der  Herzogin  gern 
goldene  Brücken  gebaut  hätte,  unterstützte  dies  Begehren1); 
dabei  gab  die  Stadt  allerdings  ihrer  Hoffnung  Ausdruck,  dass 
die  Herzogin  zu  neuen  Beschwerden  keinen  Anlass  gäbe.1) 
Gerade  das  Umgekehrte  geschah,  und  der  Gedanke  lässt  sich 
nicht  abweisen,  dass  die  Herzogin  auf  den  Zwiespalt  unter 
den  Eidgenossen  baute,  wenn  sie  aufs  neue  dem  Durchzug 
lombardischer  Söldner  ihre  Pässe  öffnete. 

Dort  war  nämlich  die  Stimmung  wieder  umgeschlagen. 
Das  französische  Gold  liess  zu  lange  auf  sich  warten,  und  so- 
mit erkaltete  auch  der  Eifer  für  das  französische  Bündnis. 
Diese  Stimmung  ward  geschickt  benutzt  von  burgundischen 
und  savoyischen  Sendlingen,  welche  ihre  Bemühungen,  die  eid- 
genössischen Orte  zum  Frieden  mit  Burgund  zu  bestimmen, 
eifrigst  fortsetzten.  Bern  wandte  sich  daher  am  4.  Februar 
an  den  König  und  bat  ihn,  seine  Gesandten  mit  dem  Gelde 
und  ausreichender  Vollmacht  „zu  ußrichtung  aller  sachen" 
schleunigst  abzufertigen.  „Dasselb  mag  zü  der  Übung  wider 
den  herzog  von  Burgund  vast  nutzen  und  das  herz  unser  Eid- 
genossen, die  dann  in  mangem  weg  in  fruntschaft  desselben 
herzogs  zu  ziehen  widerstanden  werden,  in  dem  weg,  den 
wir  angefangen  haben,  machtenklich  Sterken,  dann  wir  allen 
fliß  taglich  daran  keren,  damit  uwerer  k.  m.  unser  Eidgenossen 
und  wir  genämer  mögen  sin."  In  demselben  Sinn  wandte 
sich  die  Stadt  auch  an  das  Haupt  der  zu  erwartenden  Ge- 
sandtschaft, den  Präsidenten  Garcias  Faur,  und  bat  ihn.  die 
Dinge  möglichst  zu  fördern;  „das  werd  vil  güts  bringen."3) 
Gleichzeitig  bemühte  sich  Bern  bei  den  Eidgenossen,  alle 
Schwierigkeiten  hinwegzuräumen,  die  sich  der  endgiltigen  Voll- 
ziehung des  Bündnisses  noch  entgegenstellen  konnten;  es  sandte 
daher  die  Bündnisurkunde  nebst  einer  deutschen  Kopie  an 

an  den  Herzog  vom  7.  Febr.  Gingins  1,  40.  —  *)  Schreiben  Freiburga 
an  Bern  vom  14.  Febr  Anzeiger  II,  59  —  »)  Bern  A.  T.  M.  C.  371.  — 
*)  Rats  man.  89. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


425 


die,  wie  es  scheint,  zu  Luzern  versammelten  Eidgenossen,  mit 
der  Bitte,  dass  bis  zur  Ankunft  der  französischen  Gesandten 
alle  Orte  ihr  Siegel  daran  hängen  möchten1);  und  Herr  Ni- 
claus  von  Diesbach  wandte  sich  an  die  beiden  einflussreichen 
Luzerner  Staatsmänner  Hasfurter  und  Hertenstein,  daas  sie 
Bern  hierin  unterstützten,  wobei  er  nicht  versäumte  zu  be- 
merken, dass  das  Geld  auf  dem  Wege  sei.2)  Die  ländlichen 
Orte  hatten  es  aber  nicht  so  eilig,  und  inzwischen  spitzte  sich 
das  Verhältnis  Berns  zu  der  Herzogin  immer  mehr  zu.  Jo- 
lantha  von  Savoyen  musste  sich  in  der  That  fest  im  Sattel 
fühlen,  da  sie  Bern  aufs  neue  Anlass  zu  den  begründetsten 
Beschwerden  gab.  Die  beunruhigendsten  Gerüchte  liefen  um 
von  einem  umfassenden  Bündnis  des  Papstes,  des  Königs  von 
Neapel,  Venedigs  und  der  bisherigen  Verbündeten  mit  Bur- 
gund wider  die  Eidgenossen,  „denen  man  einen  Herrn  geben 
wolle*4.  Diese  Gerüchte  waren  nicht  so  grundlos  und  sie  fan- 
den eine  Bestätigung  in  der  Thatsache,  dass  der  zweite  Sohn 
des  Königs  von  Neapel,  Prinz  Friedrich  von  Tarent,  als  neuer 
Freier  um  die  Hand  der  Maria  von  Burgund  mit  400  Pferden  und 
zahlreichen  Maultieren,  die  nach  dem  Gerüchte  mit  Harnischen 
beladen  waren,  im  Anzüge  begriffen  war,  um  ins  Lager  vor 
Neuss  zu  ziehen ;  gleichzeitig  zog  der  Bruder  Herzog  Karls,  der 
grosse  Bastard  von  Burgund,  heran,  um  in  Italien  umfassende 
Werbungen  vorzunehmen  und  die  neuen  Bündnisse  zu  be- 
kräftigen. Im  Waadtland  und  Savoyen  fasste  man  das  als 
glückliche  Vorzeichen  auf,  dass  jetzt  bald  der  Tag  der  Rache 
herankäme  und  schwere  Strafe  die  verhassten  Deutschen 
treffen  würde;  in  Genf,  wo  der  Hass  gegen  alles  Deutschtum 
am  üppigsten  wucherte,  war  gar  die  Rede  davon,  dass  Frei- 
burg zum  Abfall  von  dem  Bündnis  wider  Burgund  gebracht 
werden  sollte;  Bern  aber  wollte  man  alsdann  zerstören  und 
„mitten  darin"  schreiben:  „hie  was  einest  ein  statt,  die  nies 
Bern.3)'4 

Bern  berichtete  das  alles  an  die  zu  Luzern  versammelten 
Eidgenossen.  Diese  waren  gemäss  ihren  früheren  Beschlüssen 
gesonnen,  den  Durchzug  italienischer  Truppen  durch  Savoyen 

h  Eidgen  Absch.  11,  524.  —  *,  Ratsiuan.  86.  88.  —  >)  Mitteilung 
Berns  vom  13.  Febr.  an  Melaus  v.  Scharnachthal,  seinen  Bevollmächtigten 
auf  dem  Tag  zu  Luzern.    Rataroan.  100. 


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426 


Witte. 


zu  hindern;  und  es  ward  zu  diesem  Zweck  ein  Anschlag  ge- 
macht üher  die  Zahl  der  Knechte,  welche  man  Bern  zu  Hilfe 
senden  wollte.1)  Es  musste  sich  jetzt  zeigen,  was  von  den 
bisherigen  freundschaftlichen  Versicherungen  der  Herzogin  zu 
halten  war;  ob  sie  dem  Prinz  von  Tarent  und  dem  Bastard 
von  Burgund  Durchlass  gewähren  würde  oder  nicht.  Frei- 
burg, das  noch  immer  zu  begütigen  suchte  und  eben  jetzt 
auf  eigene  Faust  auch  im  Namen  von  Bern,  zu  grossem  Ver- 
druss  desselben,  der  Herzogin  den  Tennin,  sich  wegen  der 
Lausanner  Übereinkunft  zu  erklären,  weiter  erstreckt  hatte*), 
machte  sie  noch  ausdrücklich  aufmerksam,  dass  es,  wenn  jene 
durchkämen,  Bern  nicht  weiter  aufhalten  könne;  sie  möchte 
die  Zukunft  ihres  Hauses  bedenken,  und  welche  Gefahr  sie 
auf  ihr  Land  heraufbeschwören  würde.  Es  half  nichts.  Der 
Vorsicht  halber,  um  von  Bern  unbehelligt  zu  bleiben,  zog 
der  Prinz  von  Tarent  über  das  „usser"  Gebirge  nach  Cham- 
bery,  um  von  da  den  Weg  nach  Burgund  zu  nehmen,  und 
ebenso  zog  der  Bastard  unbelästigt  über  Genf  nach  der 
Lombardei. 

Bern  war  aufs  höchste  erbittert;  alles  war  „betrugnis"3), 
was  die  Herzogin  versprochen  hatte,  und  ebensowenig  hatten 
sich  die  Eidgenossen  gerührt,  um  den  Beschluss  von  Luzern 
zur  Ausführung  zu  bringen.  Gerade  zur  rechten  Zeit  kamen 
die  französischen  Gesandten;  sie  trafen  am  24.  Februar  mit- 
tags in  Bern  ein.4)  Neben  dem  wohlbekannten  Präsidenten 
von  Toulouse  Gareias  Faur  war  es  der  Gouverneur  der  Cham- 
pagne George  de  la  Tremouille5),  Sire  de  Craon,  den  König 
Ludwig  zu  dieser  Sendung  auserlesen  hatte;  derselbe  erhielt 
dadurch  Gelegenheit,  Fühlung  mit  den  Eidgenossen  zu  nehmen, 
mit  denen  er  vielleicht  schon  bald  zusammenzuwirken  hatte. 
Wegen  der  Haltung  der  Herzogin  von  Savoyen  hatten  sie 
nicht  gewagt  den  nächsten  Weg  durch  deren  Staaten  zu  neh- 
men, und  so  hatte  sich  ihre  Ankunft  sehr  unliebsam  verzögert. 
Ungeduldig  hatte  Diessbach  noch  zuletzt  gedrängt,  dass  sie 
ihren  Weg  kürzen  möchten.   „So  ist  vast  not  zu  diser  statt 

*)  Eidgen.  Absen,  n,  526.  —  *)  Schreiben  Freiburgs  an  die  Herzogin 
und  an  Bern  vom  19  Febr.  Anzeiger  II,  60  u.  116.  s)  Bern  an  Frei- 
burg Febr.  20  Ratsman.  114.  --  *)  Bern  an  Luzern  Febr.  28.  Bern.  A.  T. 
M.  C.  388.  —  *)  Nach  der  neuesten  Publikation  Les  La  TremoUle,  Nantes 
1890  wäre  Tremoille  die  richtige  Schreibung. 


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Zur  Geschichte  der  Burfrunderkriege. 


427 


ttcb  An  sumpnüß  zu  fügen.  Das  ist  ein  sach,  die  des  küngs 
nutz  vast  höcht  und  die  uffs&tz  der,  so  mit  taglichen  besuchun- 
gen zwüschen  dem  herzog  von  Burgund  und  den  Eidgenossen 
einung  understan,  abstellt141)  Auch  die  Eidgenossen,  schrieb 
Diessbach,  begehrten  „vast"  die  Gesandten  zu  sehen;  aber 
das,  was  dieselben  noch  mehr  begehrten  zu  sehen,  das  Geld, 
hatten  die  Gesandten,  welche  Berner  Abgeordnete  von  Basel 
eingeholt  hatten,  nun  doch  nicht  mitgebracht;  wegen  der  Un- 
sicherheit der  Wege  durch  Savoyen  hatten  sie  das  Geld  in 
Lyon  liegen  lassen.1)  Das  war  aufs  neue  ein  deutlicher 
Fingerzeig,  dass  dort  Wandel  geschafft  werden  musste. 

IL 

Während  dieser  Zeit  beschäftigte  die  Niedere  Vereinung 
die  Frage,  wie  sie  sich  mit  der  Forderung  des  Kaisers,  ihm 
Heeresfolge  gen  Neuss  zu  leisten,  abfinden  sollte.  Der  Kaiser 
hatte  ihre  Gesandtschaft  zu  Andernach  abschlägig  beschieden 
und  verlangte,  dass  die  Niedere  Vereinung  im  Verein  mit 
den  Eidgenossen  ihm  ein  Heer  von  8-  bis  10  000  Mann  gen 
Neuss  zu  Hilfe  senden  sollte.  Die  Lage  war  sehr  unangenehm : 
wenn  die  Forderung  des  Kaisers  nicht  erfüllt  wurde,  dann 
war  Gefahr,  dass  er  sich  beim  Friedensschluss  um  die  Ver- 
bündeten nicht  kümmerte  und  allein  seinen  Vorteil  zu  Rate 
zog;  auf  der  andern  Seite  war  es  ein  hartes  Opfer,  das  ver- 
langt wurde,  da  die  Verbündeten  ihre  Streitkräfte  und  Hilfs- 
mittel gegenüber  einem  Einfall  aus  Burgund  zusammenhalten 
mussten.  Der  Kaiser  liess  aber  keinen  Unterschied  gelten 
und  als  er  am  28.  Januar  aufs  neue  ein  Mandat  ins  Reich 
aussandte  und  die  einzelnen  Reichsstände  bei  des  Reichs  Acht 
und  Aberacht  und  Verlust  aller  Privilegien  aufforderte,  mit 
dem  vierten  Teil  aller  Mannspersonen  um  Lätare  oder  spätestens 
14  Tage  darnach  im  Felde  zu  erscheinen,  da  blieb  nichts 
andres  übrig,  als  zu  dem  alten  Mittel  zu  greifen  und  sich 
auf  Tagen  zu  beraten.  In  Anbetracht  der  Wichtigkeit  der 
Fragen,  welche  der  Erörterung  harrten,  waren  Herzog  Sig- 
munds „innere"  Räte,  Herr  Jakob  v.  Trapp,  Herr  Balthasar 
v.  Lichtenstein  und  andere  aus  Tyrol  herübergekommen,  und 

')  Bern  A.  T.  M.  C.  376.  —  ')  Briefwechsel  mit  Luzern  im  Luxerner 
Arch. 


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428 


Witte. 


der  Landvogt  Herr  Hermann  v.  Eptingen  lud  nun  ain  4.  Febr. 
die  Eidgenossen  und  die  Mitglieder  der  Niedern  Vereinung 
auf  den  12.  Februar  nach  Basel,  um  „anzuschlagen  wie  man 
sich  jetzt  in  diesem  Kriege  schicken"  sollte.1) 

Von  den  Eidgenossen  waren  nur  Bern,  Zürich  und  Solo- 
thurn  vertreten;  Luzern  war  es  nicht  „bequemlich"  gewesen, 
und  die  Waldorte  standen  schon  lange  allem,  was  das  Reich 
betraf,  gleichgiltig  gegenüber.  Da  der  Kaiser  selbst  geschrie- 
ben hatte,  dass  er  wegen  jenes  zu  stellenden  Hilfsheeres  von 
10  000  Mann  eine  Gesandtschaft  senden  würde,  so  vereinigte 
sich  die  Versammlung  zu  dem  Beschluss,  deren  Ankunft  abzu- 
warten; alsdann  sollte  der  Landvogt  einen  neuen  Tag  ver- 
künden, deren  Werbung  zu  vernehmen  und  sich  über  eine 
gemeine  Antwort  zu  vereinen;  kein  Teil  der  Vereinung  sollte 
ohne  den  andern  der  Botschaft  antworten.  Dass  die  Antwort 
ablehnend  sein  werde,  darüber  war  man  einig;  um  die  Ab- 
lehnung aber  mit  „Glimpf  begründen  zu  können,  beschloss 
die  Vereinung,  aufs  neue  einen  Heerzug  nach  Burgund  zu 
unternehmen  und  davon  der  kaiserlichen  Botschaft  Berichtung 
zu  thun,  in  der  Hoffnung,  dass  der  Kaiser  alsdann  von  seiner 
Forderung  abstehen  würde,  da  ein  solcher  Zug  ihm  ebenso- 
sehr nütze  als  die  Heerfolge  gen  Neuss.  Berns  und  Solo- 
thurns  Abgesandte  erklärten  von  vornherein,  für  diesen  Be- 
schluss nicht  bevollmächtigt  zu  sein,  und  da  von  einem  solchen 
Heerzug  nun  überhaupt  nicht  „fruchtberlichen"  geredet  wer- 
den konnte  ausser  in  Anwesenheit  der  Eidgenossen  und  mit 
deren  „gehell",  so  bat  die  Niedere  Vereinung  am  13.  Februar 
Luzern  und  andere  Eidgenossen,  das  in  Ruhe  zu  Herzen  zu 
nehmen  und  sich  „bedachtlich'4  zu  unterreden,  wie  und  wann 
ein  solcher  Heerzug  vorzunehmen  sei,  ihre  Meinung  auf  einem 
Tag  zu  Zürich  am  6.  März  kundzugeben  und  allda  ihre  Bot- 
schaft mit  voller  Gewalt  zu  haben,  solchen  Heerzug  zu  be- 
schliessen.2)  Von  weiteren  Verhandlungen  des  Tages  ist  nichts 
bekannt;  aber  allerdings  musste  die  Versammlung  mit  Bedauern 
erkennen,  dass  die  meisten  Beschlüsse  des  voraufgehenden 
Tages  ohne  Wirkung  geblieben  waren:  die  Feindschaft  zwi- 
schen dem  Kaiser  und  Kurfürst  Friedrich  von  der  Pfalz  be- 

l)  Strassb.  St.-A.  AA.  IV.  70.  —  l)  Schreiben  der  Vereinung  vom 
13.  Febr.  ment.  n.  invoeavit  an  Luzern.  Luzern.  A. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


429 


stand  ungeschwächt  fort  and  damit  zu  lebhaftem  Missbehagen 
Strnssburgs  die  zweifelhafte  Haltung  des  Kurfürsten  zu  der 
Niedern  Vereinung,  und  ebenso  waren  die  Versuche  fehl- 
geschlagen1), innerhalb  des  Elsasses  der  Vereinung  neue  Mit- 
glieder zuzuführen. 

Jetzt  musste  sich  die  Tagsatzung  der  Eidgenossen  mit 
den  Fragen  befassen,  welche  die  Verbündeten  zu  Basel  be- 
schäftigt hatten,  und  die  Art  und  Weise,  wie  das  am  27.  Febr. 
zu  Zug  geschah*),  brachte  recht  deutlich  den  grundverschiede- 
nen Standpunkt  zu  Tage,  den  beide  Teile  zu  den  Ereignissen 
einnahmen:  die  Tagsatzung  wollte  weder  von  dem  einen  noch 
dem  andern  etwas  wissen,  weder  von  einem  Zug  nach  Neuss 
noch  von  einem  neuen  Feldzug  in  Gemeinschaft  mit  der  Nie- 
dern Vereinung  wider  Burgund.  Noch  ein  anderer  bedeutungs- 
voller Beschluss  wurde  auf  diesem  Tag  gefasst,  der  auf  das 
Verhältnis  der  meisten  eidgenössischen  Orte  zu  Bern  ein  deut- 
liches Licht  wirft.  Um  nicht  wider  Willen  durch  Bern  in 
einen  Krieg  sei  es  mit  Mailand,  sei  es  mit  Savoyen  gezogen 
zu  werden,  beschlossen  die  Eidgenossen,  dass  kein  Ort  ohne 
den  andern  oder  der  Mehrheit  Wissen  und  Willen  mit  den- 
selben anfangen  solle.  Gleichzeitig  wurde  die  savoyische  Frage 
einer  einseitigen  Regelung  durch  Bern  entzogen,  wie  dieser 
Ort  es  bisher  versucht  hatte:  wenn  die  Herzogin  an  irgend 
ein  Ort  der  Eidgenossen,  welches  es  auch  wäre,  ein  Ansinnen 
stellte,  so  sollte  man  solche  Werbung  an  alle  Orte  kommen 
lassen.  So  befand  sich  alles  in  der  Schwebe,  und  es  musste 
sich  nun  zeigen,  ob  die  französischen  Gesandten  es  vermochten, 
den  zögernden  und  zurückfallenden  Orten  diejenige  Gangart 
beizubringen,  welche  Bern  und  die  Niedere  Vereinung  wünschte. 

III. 

Nach  langem  Zögern  hatte  sich  Herzog  Galeazzo  auf  das 
Drängen  der  Herzogin  endlich  dazu  verstanden,  einen  Ge- 
sandten in  der  Person  von  Gerard  Cerruti s)  nach  Bern  zu  ent- 
senden, um  zu  ihren  Gunsten  zu  vermitteln.  Derselbe  traf 
am  27.  Februar  ein.    Gemäss  dem  Beschlüsse  von  Zug  wurde 

1)  Hagenau  hatte  am  18.  Januar  ablehnend  geantwortet.  Strassbg. 
St.-A.  IV.  70.  -  a)  Eidgen.  Absch.  II,  52«.  -  *)  Sein  Bericht  an  den 
Herzog  Gingine  I,  50. 


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430 


Witte. 


ihm  bedeutet,  dass  seine  Werbung  vor  die  allgemeine  eid- 
genössische Tagsatzung  gehöre,  die  auf  den  3.  März  nach 
Bern  berufen  wurde.  Bis  dahin  hatte  er  reichlich  Zeit  und 
Gelegenheit,  sich  in  Bern  umzusehen,  und  was  er  erfuhr, 
lautete  nicht  gar  tröstlich.  Die  Berner,  berichtet  er  seinem 
Herrn,  machen  absichtlich  Schwierigkeiten;  ihre  ersten  Er- 
folge in  der  Francne-Comte*  haben  sie  übermütig  gemacht  und 
sie  meinen  es  trotz  ihrer  Minderzahl  mit  den  grössten  Armeen 
aufnehmen  zu  können.  Wenn  man  ihnen  entgegenhält,  dass 
auch  andere  Mut  und  eine  tapfere  Faust  haben,  und  dass  die 
drei  Mächte,  wenn  sie  wollten,  ihnen  diese  Sprache  austreiben 
könnten,  antworten  sie,  dass  sie  in  ihren  Bergen  unbesiegbar 
seien.  Am  3.  März  konnte  der  Gesandte  sich  seines  Auf- 
trages vor  den  Eidgenossen  entledigen.  Die  Antwort  war 
kühl  und  zurückhaltend:  die  Eidgenossen  wären  einer  freund- 
lichen Beilegung  der  Zwistigkeiten  mit  Savoyen  nicht  abge- 
neigt; man  würde  die  Gesandten  der  Herzogin  anhören  und 
alsdann  sehen,  was  zu  thun  wäre.  Der  Gesandte  wünschte 
eine  deutlichere  Antwort  und  vor  allem  eine  bestimmte  Zu- 
sicherung, dass  die  Eidgenossen  keinerlei  Feindseligkeiten 
wider  das  Haus  Savoyen  unternehmen  und  die  Ankunft  des 
savoyischen  Gesandten  abwarten  wollten,  konnte  aber  keine 
weitere  Antwort  erlangen,  als  dass  die  Eidgenossen  Pflicht 
und  Ehre  gemäss  handeln  würden-  Unter  der  Hand  erfuhr 
der  mailändische  Gesandte  allerdings,  dass  die  acht  Orte  in 
der  Behandlung  der  savoyischen  Frage  nichts  weniger  als 
einig  wären;  fünf  neigten  sich  einer  friedlichen  Lösung  zu 
und  das  aus  guten  Gründen:  ihnen  würde  der  Krieg  Leute 
und  Geld  kosten  und  Bern  allein  den  grössten  Nutzen  davon 
ziehen.1) 

Der  mailändische  Gesandte  begab  sich  darauf  nach  Genf, 
um  dort  die  angekündigte  savoyische  Botschaft  zu  erwarten. 
Die  Herzogin  war  von  dem  Erfolg  seiner  Sendung  nicht  sehr 

•)  Schilling  fasst  die  Beziehungen  zwischen  den  Eidgenossen  und  Sa- 
voyen während  der  Jahre  1474  und  1475  kurz  zusammen  und  wirft  da- 
bei chronologisch  weit  auseinanderliegende  Thatsachen  zusammen-  Was 
er  über  die  Schmach  von  Wifis  erzählt,  fällt  in  den  November  1474  und 
ebenso  das  von  ihm  mit  dem  4.  März  datierte  Schreibeu  Berns  an  den 
Grafen  v.  Greyers  sowie  die  Sendung  des  letztern  nach  Bern.  Vgl.  diese 
Zeitschrift  N.  F.  VI,  Heft  3,  S.  367. 


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Zur  Gescbichte  der  Burgunderkriege. 


431 


erbaut;  weit  mehr  beruhigte  sie  ein  Schreiben  des  Grafen  von 
Greyers,  dass  er  glaube,  dass  die  Eidgenossen  sich  eher  für 
ein  friedliches  Abkommen  als  für  den  Krieg  entscheiden  wür- 
den, da  derselbe  bis  dahin  immer  die  entgegengesetzte  Mei- 
nung vertreten  hatte;  und  als  um  dieselbe  Zeit  auch  der  Graf 
von  Bresse  Annäherungsversuche  an  seine  Schwägerin  machte* 
wurde  sie  nur  noch  mehr  in  ihrer  Haltung  bestärkt  und  be- 
mühte sich  noch  eifriger,  die  Pläne  ihres  Bruders  und  Berns 
zu  durchkreuzen.  Mit  dem  höchsten  Grimme  musste  jener 
erfüllt  werden,  als  sie  nun  versuchte,  aus  dem  Dreibund  einen 
Vierbund  zu  machen,  indem  sie  demselben  in  König  Rene, 
der  jetzt  aus  Anjou  vertrieben  in  seiner  Grafschaft  Provence 
weilte,  ein  neues  Mitglied  zuzuführen  suchte.1)  Sie  sollte  bald 
ihre  Zuversicht  bitter  büssen. 

Neben  diesen  Verhandlungen  liefen  diejenigen  über  die  an 
den  Kaiser  zu  leistende  Reichshilfe  und  den  endgiltigen  Ab- 
schluss  des  französischen  Bündnisses  einher.  Erstere  Frage 
hatte  dadurch  eine  andere  Gestalt  angenommen,  als  die  Ver- 
suche2) des  Königs  Christian  von  Dänemark,  zwischen  beiden 
Teilen  zu  vermitteln,  gescheitert  waren;  bezüglich  der  Niedern 
Vereinung  und  der  Eidgenossen  hatte  der  König  vorgeschlagen 
gehabt,  dass  der  Herzog  von  Burgund  sein  „gelihen  gelt"  zu- 
rückerlangen, hingegen  alles,  was  sich  in  diesem  Unwillen 
begeben  habe,  gegenseitig  vergeben  sein  solle.  Indem  der 
Kaiser  seinen  Vetter  Herzog  Sigmund  davon  am  25.  Januar 
benachrichtigte,  wiederholte  er  zugleich  seine  Forderung,  ihm 
ein  Hilfsheer  von  8-  bis  10OO0  Mann  gen  Köln  zu  Hilfe  zu 
senden;  er  besorge  sonst,  wenn  es  zum  Frieden  käme,  dass 
er  es  bei  den  Fürsten  nicht  durchsetzen  könnte,  dass  die  Ver- 
bündeten in  den  Frieden  einbegriffen  würden;  es  würde  als- 
dann die  ganze  Last  des  Krieges  auf  sie  fallen.3)   Das  musste 

')  Berichte  von  Appiano  an  den  Hersog  vom  12.  u.  13.  März.  Gingins 
1,  55  ff.  Was  Hans  Irmy  am  20.  Febr.  an  den  Herzog  von  Mailand  be- 
richtet, dass  der  König  von  Frankreich  an  Bern  solle  geschrieben  haben, 
dass  er  zwar  nicht  böse  darüber  sein  würde,  dass  die  Herzogin  ein  wenig 
gestraft  würde,  weil  sie  den  lombardischen  Söldnern  den  Durchzug  durch 
ihre  Staaten  gestattet  h&tte,  dass  er  aber  nicht  zulassen  würde,  dass  die 
Berner  sie  zu  Grunde  richteten  (Gingins  1,  44),  entspricht  nicht  dem  Sach- 
verhalt. —  a)  Markgraf  40.  Vgl.  die  Vermittlungsvorschlage  bei  Knebel 
187.  —  ■)  Knebel  1.  c. 


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432  Witte. 

die  Niedere  Vereinung  auf  alle  Fälle  zu  verhüten  suchen;  am 
günstigsten  war  es  noch,  wenn  man  den  Kaiser  durch  einen 
Feldzug  nach  Burgund  zufrieden  stellen  konnte,  und  es  han- 
delte sich  darum,  ob  jetzt  die  Eidgenossen  dafür  zu  gewinnen 
waren.  Diese  aber  beharrten  auf  den  Tagen  zu  Zürich  und 
Luzern  am  5.  und  20.  März  auf  ihrem  Standpunkt:  sie  wollten 
weder  das  eine  noch  das  andere.  Vergebens  machte  der 
kaiserliche  Bevollmächtigte,  Graf  Hug  von  Montfort,  geltend, 
was  auf  dem  Spiele  stünde,  wenn  Neuss  fiele:  nicht  nur 
würde  alles,  was  am  Rhein  liege,  hin  sein,  sondern  der  Bur- 
gunder würde  soweit  langen,  dass  niemand  sagen  könnte, 
was  geschehen  würde.  Am  entgegenkommendsten  zeigte  sich 
noch  Bern,  das  allenfalls  gegen  Sold  bereit  gewesen  wäre  Zu- 
zug gen  Neuss  zu  leisten;  Zürich  meinte  zwar,  dass  man 
pflichtig  sei  etwas  zu  thun,  aber  es  riet,  eine  Gesandtschaft 
zum  Kaiser  zu  schicken,  die  um  Befreiung  vom  Heerzuge 
bitten  sollte,  in  Anbetracht,  dass  man  selbst  dem  Feind  gegen 
überstände,  und  ähnlich  liess  sich  Luzern  vernehmen.  Die 
übrigen  Orte  schlugen  rundweg  das  Begehren  des  Kaisers  ab. 
teils  ihrer  Armut  wegen,  aber  als  Hauptgrund  musste  her- 
halten, dass  sie  nicht  schuldig  seien  solchen  Zug  zu  thun, 
weil  der  Kaiser  ihre  Freiheiten  nicht  bestätigen  wolle.1)  Das 
waren  die  traurigen  Folgen  der  Hauspolitik  Kaiser  Friedrichs, 
der  mehr  als  alle  seine  Vorgänger  dazu  beigetragen  hat,  die 
Eidgenossen  dem  Reich  zu  entfremden. 

Über  den  mit  der  Niedern  Vereinung  vorzunehmenden 
Feldzug  enthalten  die  Abschiede  von  Zürich  und  Luzern  nichts. 
Dass  die  Frage  die  Eidgenossen  beschäftigt  hat,  geht  aus  der 
Unterrichtung  für  den  Luzerner  Schultheissen  Kaspar  von 
Hertenstein  auf  dem  Tag  zu  Zürich  hervor.  Danach  lehnte 
selbst  diese  Stadt,  die  sonst  doch  so  eifrig  am  Wagen  l^rus 
zog,  den  Feldzug  rundweg  ab,  bis  man  „baß  geseche.  wie  sich 
die  loifen  hie  und  anderßwa  erziechen  wöllend".  Begründet 
wurde  diese  Erklärung  mit  den  Kosten  und  dem  Mangel,  den 
Luzern  auf  dem  letzten  Heerzug  erlitten  habe,  und  mit  dem, 
was  ihnen  da  begegnet  sei,  und  namentlich  damit,  dass  „Bie- 
derleute in  der  Eidgenossenschaft  jetztmals  wenig  Geld,  hin- 
gegen ihre  Güter  jetzt  zu  versehen  und  zu  bauen  hätten/'1) 

')  Kidgen.  Absch.  II,  527.  —  2)  Luzern.  A. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


433 


Die  Niedere  Vereinung  war  somit  gegenüber  dem  Kaiser  und 
dem  Herzog  von  Burgund  auf  eigene  Füsse  gestellt. 

Auch  die  Verhandlungen  wegen  des  französischen  Bünd- 
nisses gingen  nicht  so  glatt  ab,  als  Bern  wohl  wünschte. 
Unterwaiden  weigerte  sich  noch  immer,  der  Bündnisurkunde 
sein  Siegel  anzuhängen  und  dadurch  seinen  Beitritt  zu  er- 
klären, und  Zug  und  Glarus  machten  ihr  Verhalten  von  dem- 
jenigen Unterwaldens  abhängig.  Es  kam  so  recht  hier  das 
bäuerliche  Misstrauen  zum  Ausdruck,  für  fremde  Zwecke  und 
im  Dienste  fremder  Fürsten  missbraucht  zu  werden.  Beson- 
ders nahm  Unterwaiden  Anstoss  daran,  dass  kein  Teil  ohne 
den  andern  mit  dem  Herzog  von  Burgund  Frieden  schliessen 
dürfe,  und  in  der  That  widerstritt  dies  auch  der  Voraus- 
setzung, unter  der  die  Eidgenossen  Herzog  Karl  Fehde  ange- 
kündigt hatten.  Das  Interesse  des  Königs  von  Frankreich 
ging  dahin,  mit  Herzog  Karl  bis  zu  seinem  Untergang  Krieg 
zu  führen  oder  vielmehr  durch  die  Schweizer  führen  zu  lassen ; 
Unterwaiden  aber  wollte  den  Eidgenossen  das  Recht  vor- 
behalten, ihre  Interessen  wahrzunehmen,  und  wann  diese  es  er- 
heischten, mit  Burgund  Frieden  zu  schliessen.  Und  damit 
stand  Unterwaiden  nicht  allein;  Bern  fürchtete,  dass  auch 
noch  andere  Orte  wie  Zug  und  Glarus  durch  jene  Weigerung 
veranlasst  werden  könnten,  ihre  bereits  hängenden  Siegel  von 
der  Bündnisurkunde  wieder  abnehmen  zu  lassen,  und  bat  da- 
her Luzern  in  den  dringlichsten  Ausdrücken,  doch  ja  nicht 
das  kostbare  Dokument  aus  der  Hand  zu  geben.  Soweit  kam 
es,  dass  sogar  die  Möglichkeit  ins  Auge  gefasst  wurde,  auch 
ohne  Unterwaiden  den  Vertrag  zu  versiegeln.  Zuvor  aber 
wandten  sich  die  Eidgenossen  auf  dem  Tag  zu  Luzern  am 
20.  März  an  den  Ort  mit  der  Bitte,  den  Vertrag  gemäss  der 
früheren  Zusage  zu  siegeln  und  bis  zum  28.  März  darüber 
Antwort  nach  Luzern  zu  geben.  Tags  zuvor  sollte  Zürich 
eine  Botschaft  zu  Glarus,  Luzern  eine  zu  Zug  haben,  um 
diese  Orte  zu  bestimmen  für  den  Fall,  dass  Unterwaiden 
nicht  siegeln  wollte,  doch  ihrerseits  mit  den  übrigen  Orten 
zu  siegeln,  und  alsdann  wollte  man  einen  neuen  Vertrag 
machen  mit  Auslassung  von  Unterwaiden.  Zuvor  aber  wandte 
sich  Bern  am  23.  März  an  den  halsstarrigen  Ort  und  bat 
unter  Berufung  auf  die  alte  Freundschaft,  sich  doch  nicht 
von  der  Mehrheit  zu  sondern;  der  beanstandete  Artikel  schliessc 

Zrittclir.  f.  Gwch.  d.  Ob»rrh.  N.  F.  YH.  3.  28 


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434 


Witte. 


für  die  Eidgenossen  die  Befugnis  nicht  aus,  mit  Burgund 
Frieden  zu  machen,  wann  es  ihnen  füglich  sei.  Um  diesen 
Bitten  noch  mehr  Nachdruck  zu  geben,  sandte  Bern  am 
24.  März  eine  eigene  Botschaft  nach  Unterwaiden  ab,  welche 
nochmals  darauf  hinweisen  sollte,  dass  die  Eidgenossen  mit 
Burgund  Frieden  schliessen  könnten  nach  Bedürfnis;  nur  dass 
der  König  seinerseits  dann  nicht  gehalten  wäre,  solchen 
Frieden  einzugehen;  in  dieser  Weise  hätten  sich  auch  die 
königlichen  Gesandten  erklärt,  dass  sie  den  Artikel  ver- 
stünden. Für  den  äussersten  Fall  aber,  um  „ir  geraüt  dester 
bas  in  ruwen  zu  halten",  sollten  die  Gesandten  eine  in  diesem 
Sinne  von  Bern  unter  seinem  hängenden  Siegel  ausgestellte 
Läuterung  zu  dem  Vertrag  von  sich  geben.  Ob  es  dessen 
bedurfte,  ist  nicht  bekannt;  das  Gefühl  für  die  alte  gute  Treue 
und  Freundschaft,  die  Furcht  vor  neuer  Zwietracht,  der  Wunsch, 
Bern  nicht  im  Stich  zu  lassen,  nachdem  es  sich  einmal  ge- 
bunden hatte,  bewogen  Unterwaiden  seinen  Widerstand  aufzu- 
geben und  den  Vertrag  zu  besiegeln,  und  die  übrigen  Orte 
folgten  nach.1) 

Damit  waren  die  letzten  Schwierigkeiten  beseitigt:  König 
Ludwig  hatte  seine  Wünsche  in  vollstem  Umfange  erreicht. 
Der  Bundesvertrag  blieb  freilich  so  wie  er  war,  aber  mit  Zu- 
stimmung der  Eidgenossen  gab  Bern  die  Läuterung  der  ein- 
zelnen Artikel  so  wie  der  König  sie  wünschte,  und  damit 
wurde  jene  Zusatzerklärung,  welche  Bern  am  2.  Oktober  aus- 
gestellt hatte,  in  gewissem  Sinn  verbindlich  für  die  ganze  Eid- 
genossenschaft Vollständig  freilich  durfte  Bern  auch  jetzt 
noch  nicht  aufdecken,  wie  weit  es  sich  mit  dem  König  ein- 
gelassen hatte,  und  wenn  es  sich  stark  machte,  was  etwa  an 
den  6000  Mann  fehlte,  die  dem  König  zu  liefern  waren,  zu 
ergänzen,  so  musste  diese  Verpflichtung  auch  jetzt  noch  ge- 
heim gehalten  werden ;  die  Eidgenossen  hatten  sich  zu  keiner 
bestimmten  Zahl  verstehen  wollen.2) 

Jetzt  war  die  Zeit  gekommen,  die  Getreuen  zu  belohnen. 
Viel  Geld  musste  in  der  nächsten  Zeit  in  Umlauf  kommen 
bei  den  ebenso  armen  wie  geldgierigen  Schweizern.  Da  waren 

')  Eidgen.  Absen.  II,  532.  —  *)  Bern  stellt  die  entsprechende  Er- 
klärung am  6.  April  aus.  Eidgen.  Absen.  II,  921.  Vgl.  dazu  daa  Bern. 
Ratamanual  p.  18. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  435 

die  10  000  Franken  von  Herzog  Sigismund  für  den  Feldzug 
nach  Hericourt,  da  die  20  000  Franken,  woraaf  die  Eidgenossen 
jetzt  jährlich  vertragsmässig  Anspruch  hatten,  da  die  80  000 
Gulden,  die  sie  verdienen  konnten,  wenn  sie  nur  wollten,  und 
es  war  die  nächste  Aufgabe  Berns,  die  Orte  so  zu  bearbeiten, 
dass  sie  einwilligten,  sie  zu  verdienen.  Welche  Mühe  hatte 
es  aber  gekostet,  diesen  Vertrag  durch  alle  Klippen  hindurch 
in  den  sichern  Hafen  zu  bringen?  Wer  bürgte  dafür,  dass 
die  Einflüsterungen  Burgunds  und  Savoyens  nicht  endlich 
dennoch  die  Oberhand  gewannen?  Wer  dachte  noch  unter 
den  Eidgenossen  an  Mülhausen  und  Hagenbach?  Es  war  die 
schwere  Schuld  Diessbachs,  dass  dies  Bündnis  durch  das  Ge- 
präge, welches  er  ihm  im  Verein  mit  seinem  königlichen  Herrn 
gegeben  hatte,  ein  so  unnatürliches  geworden  war,  unnatürlich 
durch  die  Bedingungen,  wodurch  der  eine  Teil  um  schnöden 
Mammon  Fleisch  und  Blut  des  andern  kaufte.  Damit  ein 
solches  Bündnis  in  Kraft  blieb,  bedurfte  es  ausserordentlicher 
Mittel,  und  jetzt  war  die  Zeit  gekommen,  nachdem  das  Bünd- 
nis unter  Dach  und  Fach  gebracht  war,  sich  Wächter  für  das- 
selbe zu  kaufen.  Es  ist  ein  unschätzbares  Aktenstück1),  jene 
Liste,  welche  den  käuflichen  Wert  aller  hervorragenden 
Schweizer  in  Franken  ausgedrückt  enthält.  Mit  gutem  Be- 
dacht war  sie  von  Diessbach,  vermutlich  unter  Beihilfe  des 
schlauen  und  vielgewandten  Propstes  von  Münster,  entworfen 
worden;  am  5.  April  wurde  sie  von  dem  Präsidenten  von  Tou- 
louse Garcias  Faure  und  dem  Herrn  von  Courcelles,  der  den 
abberufenen  Sire  de  Craon  ersetzt  hatte,  sowie  von  Herrn 
Nicolaus  von  Diessbach  unterzeichnet.  Da  stand  natürlich  an 
der  Spitze  Bern  mit  6000  Franken;  Luzern  und  Zürich,  die 
nicht  umsonst  die  Waldorte  herangeholt  hatten,  besassen  in 
den  Augen  derer,  die  den  goldenen  Regen  über  die  Schweiz 
ausströmen  Hessen,  dennoch  verschiedenen  Wert:  Luzern  er- 
hielt 3000  Franken ,  Zürich  war  mit  2000  Franken  bezahlt. 
Die  Hauptsache  aber  war,  die  einzelnen  leitenden  Männer  zu 
kaufen.  Da  stehen  voran  die  beiden  Diessbach,  Nicolaus  und 
Wilhelm,  jeder  mit  1000  Franken  verzeichnet;  aber  es  war 
nur  pflichtschuldige  Dankbarkeit  des  Königs,  wenn  er  dem 


')  Bei  Lenglet-Commines  III,  379.  Man  yermisst  die  Liste  in  den 
eidgen.  Absen. 

28* 


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43G 


Witte. 


Verdienste  seine  Krone  aufsetzte  und  auf  das  Haupt  des  Herrn 
Nicolaus  von  Diessbach  ausserordentliche  Belohnungen  häufte. 
Die  Pension,  welche  er  ohnedies  bereits  genoss,  wurde  von 
400  auf  500  Livres  erhöht,  und  ausserdem  erhielt  er  ein 
Gnadengeschenk  von  8000  Goldthalern.1)  Von  den  7000  Livres, 
die  noch  übrig  waren,  erhielten  Berner  Bürger  nicht  weniger 
als  2695  Franken.  Da  war  kein  Mann  von  Bedeutung,  der 
nicht  bedacht  war,  und  selbst  Herr  Adrian  von  Bubenberg, 
der  doch  das  französische  Bündnis  aufs  heftigste  bekämpft 
hatte,  stand  mit  360  Livres  verzeichnet;  wenn  er  sie  genom- 
men hätte,  würde  er  ehrlos  gehandelt  haben,  denn  der  Herzog 
von  Burgund  lohnte  ihn  bereits  mit  100  Gulden,  dass  er  „stets 
für  Burgund  spreche".  Ebensohoch  wurden  die  Dienste  Herrn 
Petermanns  von  Wabem  angeschlagen,  während  Herr  Nidaus 
v.  Scharnachthal  400  Livres  erhalten  sollte.  Hatte  der  König 
sich  so  der  Häupter  der  Stadt  versichert,  so  musste  doch  auch 
Sorge  getragen  werden,  dass  nicht  zuweilen  die  Leute  dritten 
und  vierten  Ranges  sich  regten.  Am  sichersten  war  es  in 
dieser  Hinsicht  immerhin,  den  ganzen  Kleinen  Rat  in  Sold 
zu  nehmen;  je  nach  ihrer  Bedeutung  erhielten  diese  Männer 
bis  zu  20  Livres  hinab,  und  selbst  diejenigen,  welche  in  Ab- 
wesenheit der  ordentlichen  Mitglieder  des  Kleinen  Rates  als 
Stellvertreter  vorgesehen  waren,  wurden  nicht  vergessen. 

Überaus  wichtig  war  auch  Luzern,  das  für  die  schwanken- 
den Waldorte  aufkommen  musste.  2290  Franken  kamen  da- 
hin, wovon  allerdings  der  Propst  von  Münster  Josse  von  SU 
lenen  1000  erhielt,  während  seinem  Bruder  Albin  von  Silenen 
400  gewährt  wurden ;  der  Rest  kam  unter  die  einflussreichsten 
Mitglieder  des  Rats:  300  Livres  wurden  dem  Schultheiss  Kas- 
par von  Hertenstein,  200  dein  lahmen  Heinrich  Hasfurter  zu- 
gewiesen. So  umfassende  Bestechungen  auch  bei  den  übrigen 
Orten  vorzunehmen  schien  nicht  nötig;  es  genügte,  wenn 
man  der  Bürgermeister  oder  Ammänner  sicher  war,  und  auf 
diese  Weise  wurden  nun  auch  die  leitenden  Behörden  von 
Zürich,  Uri,  Schwyz  und  Unterwaiden  Pensionäre  des  Königs. 
Auch  für  Solothurn  und  das  kleine  Biel  war  etwas  abgefallen; 
nur  Glarus  hatte  sich  reine  Hände  gewahrt.') 

*)  Mandrot  1.  c  6,  210.  —  *)  Der  gegenwärtige  Wert  dieser  einzelnen 
Betrüge  ergiebt  sich  aas  den  Bd.  6  S.  70  dieser  Zeitschrift  mitgeteilten 
Ansätzen.  Der  Gesamtwert  dieser  zur  Bestechung  ausgeworfenen  20  000 
Franken  würde  in  unserer  Zeit  etwa  960  000  Franken  betragen. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


437 


IV. 

War  es  demnach  Bern  schliesslich  gelungen,  die  wider- 
strebenden Orte  nun  doch  zu  der  französischen  Allianz  heran- 
zuziehen, so  konnte  es  sich  hingegen  betreffs  Savoyens  nicht 
Ähnlicher  Erfolge  rühmen.  Am  15.  März  war  die  schon  lange 
angekündigte  savoyische  Botschaft  in  Bern  eingetroffen,  um  die 
Erklärung  der  Herzogin  bezüglich  der  Lausanner  Überein- 
kunft abzugeben.  Wie  zu  erwarten,  lautete  sie  in  allen  we- 
sentlichen Punkten  ablehnend.1)  Weder  zu  der  Absage  an 
den  Herzog  von  Burgund  noch  zur  Öffnung  ihrer  festen  Plätze 
an  Bern  wollte  sie  sich  verstehen.  „Vigend  urab  vigend, 
fründ  umb  fründ  zu  sein,  dessen  begehrte  sie  vertragen  zu 
bleiben,  denn  es  ihr  und  ihrem  Sohne,  einem  Kinde  und  einer 
Waise,  ungelegen  sei;  was  aber  die  alten  Bünde  wiesen,  dem 
wollte  sie  nachkommen/  Die  Herzogin  bedaure,  was  zu  Ve- 
vey  und  Genf  geschehen,  aber  darum  Geld  zu  geben,  wäre 
etwas  unglimpflich  und  auch  nicht  freundlich;  jedoch  war  sie 
in  diesem  Punkte  zu  einigem  Entgegenkommen  bereit.  Wie 
hätte  Bern  sich  das  aber  gefallen  lassen?  Dazu  bedurfte  es 
gar  nicht  der  Bemühungen  der  französischen  Gesandten,  dass 
es  in  schroffster  Weise  an  allen  seinen  Forderungen  festhielt.*) 
Die  Savoyer  Herren  fanden  die  Lage  mehr  als  schlimm,  und 
um  den  Abbruch  der  Verhandlungen  zu  verhüten,  mussten 
sie  von  vornherein  den  verlangten  Schadensersatz  an  Diess- 
bach  zugestehen.  Bern  bestand  ferner  nach  wie  vor  darauf, 
dass  die  Herzogin  den  Krieg  an  Burgund  erklären  sollte. 
Vergebens  machten  die  Savoyer  geltend,  dass  die  alten  Bünde 
und  die  Familienbande  zwischen  beiden  Häusern  einen  sol- 
chen Bruch  nicht  zuliessen,  dass  der  Krieg  vor  Neuss  nicht 
gegen  die  Eidgenossenschaft  gerichtet  wäre,  dass  diese  über- 
haupt nicht  als  eine  gegen  Burgund  kriegende  Macht  anzu- 
sehen wäre,  dass  endlich  die  Verträge  zwischen  Savoyen  und 
Bein  eine  solche  Forderung  in  keiner  Weise  begründeten. 
"Vergebens  erboten  sie  sich,  den  Fall  der  Entscheidung  der 
Eidgenossen  zu  unterbreiten.  Die  Stadt  lehnte  das  rundweg 
ab  und  verlangte  ausserdem  sofortige  Zahlung  der  von  den 
Gesandten  zugestandenen  Summe.    Es  schien  entschlossen, 

r)  Bern.  Ratsmanaal  160—161.  —  *j  Bericht  Urbans  y.  Cherron-Vü- 
lette  an  die  Herzogin  vom  17.  März  bei  Gingins  1,  72—73. 


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43S 


Witte. 


mit  Savoyen  zu  brechen,  wenn  sich  die  Herzogin  nicht  fügte; 
ausserdem  beharrte  es  auf  Öffnung  des  Waadtlandes,  um  von 
da  aus  einen  Feldzug  nach  der  Franche-Comte*  zu  unternehmen. 

Unter  diesen  Umständen  hielt  das  Haupt  der  Gesandt- 
schaft, Herr  Urban  von  Chevron-Villette,  für  ratsam,  sich  an 
die  Eidgenossen  zu  wenden,  deren  Abneigung  gegen  das 
schroffe  Vorgehen  Berns  bekannt  war.  Unter  dem  Vorwand 
einer  Pilgerfahrt  nach  Einsiedeln  begab  er  sich  am  17.  März 
geraden  Wegs  auf  die  Tagsatzung  zu  Luzern,  während  die 
übrigen  Gesandten  einstweilen  zurückblieben  und  später  nach- 
kamen. Hier  wurde  nun  das  alte  Spiel  erneuert.  Die  Her- 
zogin erklärte  ihre  Bereitwilligkeit  gegenüber  den  Klagen  über 
Belästigung  der  Kaufleute  auf  ewig  oder  auf  eine  Reihe  von 
Jahren  ein  Verständnis  mit  den  Eidgenossen  zu  machen,  da- 
mit die  Angehörigen  beider  Teile  hüben  wie  drüben  freien 
Wandel  hätten;  ihre  Irrung  mit  Bern  wollte  sie  auf  die  sie- 
ben andern  Orte  der  Eidgenossen  zu  Recht  setzen  und  sich 
deren  Spruche  unterwerfen.  Sodann  bot  sie  ihre  Vermittlung 
an  sowohl  in  einigen  schwebenden  Händeln  der  Eidgenossen 
mit  Mailand  als  auch  in  dem  Streite  mit  Burgund.  *)  Es  war 
in  gewisser  Hinsicht  ein  förmliches  Wettlaufen  mit  den  französi- 
schen Gesandten  und  Bern,  wenn  sie  den  Eidgenossen  den 
Köder  hinwarf,  dass  der  Herzog  von  Burgund  bereit  wäre, 
den  Eidgenossen  die  80  000  Gulden  zu  schenken,  die  Herzog 
Sigmund  als  Pfandsumme  ihm  schuldete,  und  zugleich  et- 
lichen „gewaltigen  Leuten"  der  Eidgenossen  eine  noch  höhere 
Pension  versprach ,  als  ihnen  vom  König  von  Frankreich  in 
Aussicht  gestellt  wäre.  In  der  That  verlangten  die  Gesandten 
1000  bis  1200  Thaler,  um  die  Gutgesinnten  unter  den  Eid- 
genossen noch  mehr  zu  gewinnen.2) 

Falls  das  Geld  wirklich  ausgegeben  wurde,  fiel  es  auf  un- 
fruchtbaren Boden,  ebenso  wie  die  sonstigen  lockenden  Aner- 


')  Hierher  gehört,  was  Schilling  S.  217  und  218  erzahlt.  Vgl.  die 
frühere  Bemerkung  über  Schillings  Arbeitsweise.  Seine  Angabe  über 
das  Bemühen  der  Herzogin,  ein  Bündnis  mit  den  7  Orten  zu  schliessen, 
unter  Ausschluss  von  Bern,  wird  auf  dieses  Mass  zu  beschränken  sein. 
—  2)  Appiano.  Gingins  1,  88.  Hierhin  gehört  auch  die  Bemerkung  Schil- 
lings, dass  die  Herzogin  etliche  „schnöde  Buben"  von  einem  Orte  zum 
andern  schickte  und  viel  Geld  und  Seide  schenkte,  in  Meinung  Uneinig- 
keit unter  den  Eidgenossen  zu  erregen. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


439 


bietungen.  Die  Eidgenossen  verhiessen  am  9.  April  auf  einem 
neuen  Tage  zu  Luzern  Antwort  zu  geben.  Bis  dahin  war  die 
Lage  insofern  gespannter  geworden,  als  aufs  neue  Gerüchte 
auftauchten  von  Ansammlungen  italienischer  Söldner,  die  dem 
Herzog  von  Burgund  zuziehen  wollten;  in  Besancon1),  hiess 
es,  wäre  in  den  letzten  Tagen  eine  grosse  Musterung  gewesen, 
der  an  20  000  Mann  beigewohnt  hätten,  und  der  Feind  wolle 
durch  die  Grafschaft  Valangin  in  das  Gebiet  der  Verbündeten 
einbrechen;  gleichzeitig  verlautete,  dass  der  Bastard  von  Bur- 
gund, der  Prinz  von  Tarent  und  der  Sire  de  Chäteau-Guyon 
einen  Kriegszug  wider  Mümpelgart  planten.  Bern  wollte  sich 
nicht  länger  „umbziehen"  lassen  und  gedachte  keine  Rück- 
sicht mehr  zu  nehmen:  es  betrieb  jetzt  die  Entfernung  der 
Herzogin  von  der  Regierung  und  nahm  im  Geheimen  die 
Verhandlungen  mit  dem  Bischof  von  Sitten  wieder  auf,  um 
Savoyen  auch  von  dieser  Seite  zu  fassen.*)  Dazu  kam, 
dass  ein  Heer  Berns  gerade  sich  anschickte,  aufs  neue  den 
Boden  der  Franche-Comt6  zu  betreten.  So  lehnten  denn  auch 
die  Eidgenossen  auf  dem  Tag  zu  Luzern  am  9.  April 
das  Anerbieten  der  Herzogin,  Frieden  mit  Burgund  zu  ver- 
mitteln, aufs  neue  ab,  und  was  das  Schiedsrichteramt 
zwischen  Savoyen  und  Bern  betraf,  so  verwiesen  die  Eid- 
genossen sie  auf  das  ewige  Bündnis  Savoyens  mit  Bern ;  dem 
möge  sie  nachleben  und  weder  den  Feinden  der  Eidgenossen 
Beistand  leisten,  noch  jemand,  welcher  der  Eidgenossen  Feind 
sein  wolle,  durch  ihr  Land  ziehen  lassen,  wie  sie  das  früher 
zugesagt  habe.  Zugleich  aber  erhoben  die  Eidgenossen  ernste 
Beschwerden,  die  ein  deutliches  Zeugnis  geben  von  der  zu- 
nehmenden Spannung  zwischen  Deutschen  und  Welschen. 
Deutsche  Kaufleute  aus  Memmingen,  die  in  der  Eidgenossen 
Geleit  reisten,  waren  in  Savoyen  gefangen  genommen;  die 
Eidgenossen  drohten,  wenn  sie  nicht  freigelassen  würden,  sie 
selbst  zu  befreien.3)  Noch  schlimmer  war  es,  dass  jene  An- 
spielungen auf  unnatürliche  Laster,  denen  sich  die  Schweizer 
Bauern  hingeben  sollten,  nicht  aufhörten.  Zu  Vevey  hatte 
ein  Barbier  ein  Bild  ausgestellt,  das  einen  Mann  in  Berner 

*)  Schreiben  Stephan  Goldenere  an  Biel  vom  17.  Marz  bei  Blösch, 
Geschichte  von  Biel  272.  —  *)  Bern  A.  T.  M.  C.  402—404.  Rataman.  — 
*)  Eidgen.  Absch.  II,  B35. 


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440 


Witte. 


Tracht  and  Farben  mit  den  Abzeichen  der  Stadt  Freiburg 
auf  einer  Kuh  sitzend  darstellte.1) 

Wenn  die  Herzogin  dennoch  auf  ihrem  Standpunkt  beharrte 
und  sich  nicht  einschüchtern  Hess,  wenn  sie  fortfuhr  vor  allem 
Bern  zu  erbittern,  indem  sie  nach  wie  vor  lombardischen  Söld- 
nern, wenn  auch  auf  einem  Umweg,  den  Marsch  durch  ihre 
Staaten  zu  gestatten,  so  hatte  das  seinen  guten  Grund.  Gewiss 
befand  sie  sich  zeitweilig  in  argem  Gedränge,  aber  das  konnte 
sie  doch  nicht  veranlassen  aus  jenem  Dreibund  auszutreten, 
den  sie  selbst  geschaffen  hatte  und  der  ihr  ausserordentlich 
vorteilhaft  erschien.  Sie  vertraute  auf  den  Stern  ihres  Ver- 
bündeten und  die  Langsamkeit  des  Reichsheeres  und  hoffte 
noch  den  Bernern  mit  Zinsen  heimzuzahlen.  Ewig  konnte 
das  Städtlein  Neuss  sich  doch  nicht  halten,  zumal  es  hiess, 
dass  Pulvermangel  eingetreten  sei.  Ihr  Schwager  Romont 
hatte  ihr  geschrieben,  wie  Herzog  Karl  ihm  selbst  gesagt  habe, 
dass  er  sofort  nach  der  Einnahme  von  Neuss  nach  Burgund 
rücken  würde,  um  dann  nach  Ablauf  des  Waffenstillstandes 
den  Krieg  gegen  Frankreich  zu  eröffnen;  gleichzeitig  werde 
er  für  die  Befreiung  und  Sicherheit  des  Waadtlandes  und 
der  übrigen  Besitzungen  des  Hauses  Savoyen  Sorge  tragen, 
so  dass  sich  die  Herzogin  in  keiner  Weise  um  die  Drohungen 
Berns  und  der  übrigen  eidgenössischen  Orte  zu  beunruhigen 
brauche.8)  Aller  Augen  waren  auch  hier  mit  fieberhafter 
Spannung  auf  das  kleine  Neuss  gerichtet ;  was  des  einen  Hoff- 
nung war,  war  des  andern  Angst  und  Sorge,  und  der  mai- 
ländische  Gesandte  konnte  mit  Recht  seinem  Herrn  am 
19.  März  berichten:  alles  hängt  ab  von  dem  Ausgang  der  Be- 
lagerung von  Neuss;  erleidet  der  Herzog  dort  einen  Misserfolg, 
so  werden  die  Eidgenossen  und  die  Niedere  Vereinung  zum 
Angriff  Übergehen;  gegenwärtig  aber  sind  die  Schweizer  nicht 
so  kriegseifrig  und  möchten  am  liebsten  daheimbleiben.  •) 
Noch  eine  andere  wichtige  Frage  kam  in  Betracht,  deren 
Lösung,  wie  sie  auch  erfolgen  mochte,  die  Herzogin  mit  Hoff- 
nung erfüllen  durfte.  War  Neuss  gefallen,  so  wollte  der  Her- 
zog sich  also  mit  seiner  ganzen  Macht  wider  Frankreich  wen- 
den; wenn  er  allen  Missvergnügten  die  Hand  reichte  und  sich 

*)  Schreiben  Freiburgs  vom  1.  Apr.  an  Anton  r.  Avenches,  Statt- 
halter des  Waadt.  —  *)  Appiano  am  21.  März.  Gingins  1,  87.  —  *)  Gra- 
gins  1,  79. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  441 


noch  dazu  mit  der  englischen  Kriegsmacht  vereinigte,  konnte 
für  die  Herzogin  der  Ausgang  keinem  Zweifel  unterliegen, 
und  dann  kam  die  Abrechnung  mit  dem  verhassten  Bern. 
Die  Furcht  des  Königs,  der  alle  Hebel  in  Bewegung  setzte, 
um  Herzog  Karl  zu  einer  Verlängerung  des  Waffenstillstandes 
zu  bestimmen,  mnsste  die  Herzogin  in  ihren  Hoffnungen  nur 
noch  sicherer  machen;  und  wurde  der  Waffenstillstand  ver- 
längert, um  so  hesser:  Dann  war  zu  erwarten,  dass  Herzog 
Karl  sich  ohne  Zeitverlust  über  seine  Gegner  am  Oberrhein 
herstürzen  würde. 

Einstweilen  blieb  nichts  anderes  übrig  als  abzuwarten. 
Wozu  hatte  sie  aber  den  Herzog  von  Mailand  zum  Verbündeten, 
wenn  sie  von  ihm  nicht  in  der  augenblicklichen  Bedrängnis 
Hilfe  und  Unterstützung  erlangen  konnte?  Sie  wollte  dem 
Herzog  von  Burgund  rühmen,  sagte  sie  zu  Appiano,  wie  es 
diesseits  der  Alpen  einen  mächtigen  Fürsten  gäbe,  ganz  be- 
reit ihr  in  der  Not  zu  helfen.  Die  arme  Fürstin,  wie  sie  sich 
täuschte!  Indem  sie  sich  an  diese  Hoffnung  anklammerte, 
vergass  sie,  dass  Sforza  noch  nichts  gethan  hatte,  um  diese 
Hoffnungen  zu  rechtfertigen;  wenn  sie  weniger  der  Leiden- 
schaft und  mehr  der  Vernunft  gefolgt  wäre,  hätte  sie  doch 
darüber  stutzig  werden  müssen,  dass  ihr  Verbündeter  bis 
jetzt  in  keiner  Weise  zu  irgend  einer  Handlung  zu  bewegen 
gewesen  war,  die  ihn  in  einen  Krieg  mit  der  Schweiz  hinein- 
ziehen konnte.  Jetzt  fühlte  die  Herzogin  sich  auch  von  der 
französischen  Seite  bedroht;  es  hiess,  dass  der  König,  nach- 
dem Frieden  mit  Aragon  geschlossen  war,  ein  Heer  durch 
das  Dauphine*  wider  Savoyen  senden  würde,  und  sie  bat  den 
Herzog  jetzt  um  300  Fussknechte,  um  die  Besatzungen  zu 
Montm&ian  und  Chambe"ry  zu  verstärken;  wäre  Savoyen  erst 
verloren,  so  könne  sich  auch  Piemont  nicht  halten,  und  der 
Herzog  hätte  ihr  ja  versprochen,  Piemont  wie  sein  eigenes 
Land  und  wenn  nötig  in  eigener  Person  zu  verteidigen.  Zu- 
gleich wünschte  sie  seine  Meinung  zu  erfahren,  wie  sie  sich 
nun  zu  den  Forderungen  Berns  stellen  sollte.  Wie  gross  war 
ihr  Erstaunen,  als  Appiano  ihr  im  Namen  seines  Herrn  den 
Rat  gab,  alles  aufzubieten,  um  zu  einem  Abkommen  mit  den 
Eidgenossen  zu  gelangen.  Der  Graf  von  Romont  habe  selbst 
die  Schweizer  sich  auf  den  Hals  geladen;  das  Waadt  sei  ein 
offenes  Land,  das  zur  Verteidigung  einer  grossen  Truppen- 


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442 


Witte. 


macht  bedürfe,  und  ausserdem  würde  der  Feind  in  dem  Lande 
einen  Schaden  anrichten,  dessen  Höhe  zu  der  von  Bern  ge- 
forderten Summe  in  keinem  Verhältnis  stände;  zudem  habe 
Herzog  Galeazzo  beim  Abschluss  des  burgundischen  Bündnisses 
immer  geglaubt,  dass  Herzog  Karl  die  Verteidigung  der  sa- 
vojischen  Staaten  diesseits  der  Alpen  übernommen  hätte, 
während  er  selbst  die  italienische  Seite  schützen  würde;  Her- 
zog Karl  könne  dieser  Verpflichtung  nachkommen,  wenn  er 
einen  Teil  der  700  Lanzen,  die  in  Burgund  ständen,  dazu 
verwendete.  Die  Herzogin  verteidigte  ihren  Schwager  Ro- 
mont:  er  habe  in  keiner  Weise  die  Eidgenossen  gereizt  und 
sei  in  burgundische  Dienste  getreten,  bevor  der  Krieg  erklärt 
gewesen  wäre.  Herzog  Karl  um  Hilfe  zu  bitten,  davon  habe 
sie  selbst  Abstand  genommen,  weil  derselbe  seiner  Truppen 
in  Burgund  bedürfe,  um  das  Land  gegen  die  Deutschen  zu 
verteidigen.1) 

Es  traf  sich,  dass  die  Herzogin  gleichzeitig  von  anderer 
Seite  vor  den  eigennützigen  Absichten  ihres  Verbündeten  ge- 
warnt wurde,  aber  diese  Warnungen  kamen  von  ihrem  Bruder 
und  ihrem  Schwager  Bresse;  sie  konnten  daher  eher  eine  ent- 
gegengesetzte Wirkung  hervorrufen  und  das  erschütterte  Ver- 
trauen zu  Sforza  wieder  herstellen.  Der  König  hatte  Graf 
Philipp  vorstellen  lassen,  wie  der  Herzog  von  Mailand  mit 
seinen  Freundschaftsbeteuerungen  und  schönen  Worten  nichts 
anderes  bezwecke  als  seine  Schwester  in  Sicherheit  zu  wiegen, 
um  ihr  Vercelli,  vielleicht  auch  ganz  Piemont  fortzunehmen. 
Dem  wolle  der  König  um  jeden  Preis  zuvorkommen,  indem 
er  die  Regierung  in  Savoyen  und  die  Vormundschaft  über 
seine  jungen  Neffen  in  andere  Hände  übergehen  liesse.  Ausser- 
dem erging  sich  König  Ludwig  in  bittern  Worten  über  seine 
Schwester,  die  sich  nicht  damit  begnüge  selbst  seine  Feindin 
zu  sein,  sondern  ihm  auch  seine  Verbündeten  untreu  machte, 
um  sie  zu  Freunden  seiner  Feinde  zu  machen.  Graf  Philipp 
machte  seiner  Schwägerin  davon  Mitteilung  durch  einen  eigenen 
Gesandten,  Herrn  Bonifaz  von  Challant,  der  sie  darauf  auf- 
merksam machte,  dass  wenn  sie  nicht  ihre  Stütze  suche  in 
dem  einigen  Zusammenhalten  aller  ihrer  Verwandten,  sie  sich 
schwerlich  in  der  Regentschaft  behaupten  könne.   Dem  Herrn 

')  Bericht  Appiano's  vom  81.  Mira  Gingins.  1,85  ff. 


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Zur  Geschichte  der  Burguuderkriege. 


443 


von  Challant  aber  erwiderte  die  Regentin,  dass  sie  keinerlei 
Furcht  habe,  da  es  ihr  an  Helfern  in  der  Not  nicht  fehle. 

Dem  mailändischen  Gesandten  verhehlte  sie  diese  Mittei- 
lungen nicht;  was  dieser  ihr  erwiderte,  musste  um  so  eher 
ihre  Zustimmung  finden,  als  es  wahrscheinlich  der  Ausdruck 
ihrer  eigenen  Meinung  war,  dass  nämlich  König  Ludwig  und 
Graf  Philipp  lediglich  beabsichtigten,  Misstraucn  zwischen 
den  beiden  Staaten  zu  säen,  um  in  Savoyen  herrschen  zu 
können.  Um  so  mehr,  meinte  die  Herzogin,  wäre  das  ein 
Grund,  um  nach  jeder  Richtung  hin  geeignete  Massregeln  zu 
treffen,  damit  solche  Absichten  vereitelt  würden.1)  Graf  Phi- 
lipp von  Bresse  liess  jedoch  in  seinen  Bemühungen  nicht  nach, 
und  diese  geflissentliche  Annäherung  konnte  die  Regentin  in 
ihrer  Zuversicht  nur  bestärken.  Sein  Vertrauter,  der  Sire  de 
Rolle,  kam  in  geheimer  Sendung  an  den  savoyischen  Hof  zu 
Moncalieri  und  überbrachte  die  Versicherung  seines  Herrn, 
dass  er  nichts  anders  wünsche,  als  der  Regentin  zu  dienen 
als  Schwager  und  getreuer  Unterthan  und  wie  ein  Sohn  seiner 
Mutter.  Er  führte  mit  sich  die  Instruktionen  des  Königs  an 
Bresse  und  den  Präsidenten  von  Toulouse  zu  Bern,  und  es 
war  ein  geschickter  Schacbzug  von  der  Regentin,  nachdem 
sie  Kenntnis  von  denselben  genommen  hatte,  dass  sie  ver- 
langte, dass  ihr  die  beiden  Schriftstücke  in  Gegenwart  des 
burgundischen  und  mailändischen  Gesandten  mitgeteilt  wür- 
den ;  denn  Burgund,  Mailand  und  Savoyen  seien  ein  Herz  und 
eine  Seele.  Der  Gesandte  des  Grafen  willigte  ein,  unter  der 
Bedingung,  dass  das  Geheimnis  darüber  gewahrt  bliebe.  Das 
an  den  Grafen  von  Bresse  gerichtete  Aktenstück  enthielt  in 
der  That  jene  Äusserungen  des  Königs,  von  denen  der  Graf 
bereits  Mitteilung  gemacht  hatte,  nur  noch  in  viel  stärkeren 
Ausdrücken.  Der  König  drückte  seine  Überzeugung  aus,  dass 
die  Herzogin  schliesslich  gezwungen  wäre,  sich  in  die  Arme 
von  Sforza  zu  werfen,  welcher  nicht  verfehlen  würde,  die 
jungen  Fürsten  ihres  väterlichen  Erbes  zu  berauben.  Um  dem 
zuvorzukommen,  bot  der  König  dem  Grafen  von  Bresse  die- 
Regentschaft  an  bis  zur  Mündigkeit  des  Herzogs  Philibert. 
Zu  dem  Zweck  stellte  der  König  ihm  Geld  und  die  gesamten 
Streitkräfte  des  Dauphine*  zur  Verfügung,  während  gleichzeitig 


*)  Appiano  1.  c. 


444 


Witte. 


die  Eidgenossen  von  der  andern  Seite  Savoyen  angreifen 
sollten.  Dabei  erhob  der  König  die  schärfsten  Vorwürfe  ge- 
gen den  Herzog  von  Mailand,  den  er  der  Undankbarkeit  be- 
zichtigte, der  nichts  anderes  beabsichtige,  als  sich  mit  Bur- 
gund in  Savoyen  zu  teilen.  Die  Instruktion  an  den  Präsi- 
denten von  Toulouse  war  dementsprechend  gehalten:  er  sollte 
die  Schweizer  in  den  Krieg  mit  Savoyen  treiben  und  um  je- 
den Preis  den  Dreibund  zu  sprengen  suchen,  damit  sie  nicht 
von  dref  Seiten  zugleich  angegriffen  würden. f)  Dem  entsprach 
ganz  genau  die  Haltung  Berns,  welches  gerade  damals  am 
3.  April  beschlossen  hatte,  dass  das  Regiment  in  Savoyen 
manibus  domini  Philippi  tamquam  advocati  defensorisque  ducis 
übertragen  werden  sollte.')  So  weit  gingen  nun  freilich  die 
Absichten  der  Eidgenossen  nicht;  die  kriegerischen  Verwick- 
lungen, die  gerade  anfingen,  konnten  aber  vielleicht  schon  in 
nächster  Zeit  Gelegenheit  bieten,  diese  Absichten  zu  verwirk- 
lichen. 

V. 

Trotz  des  strengen  und  anhaltenden  Winters  hatte  der 
kleine  Krieg  an  den  Grenzen  ungeschwächt  fortgedauert.  Die 
Niedere  Vereinung  war  insofern  in  grossem  Vorteil,  als  sie 
in  Mümpelgart,  Hericourt  und  Beifort  über  feste  Stützpunkte 
verfügte,  die  wenigstens  einen  Einfall  der  Burgunder  in  den 
Sundgau  sehr  erschwerten;  aber  die  Besatzungen  dieser  Plätze 
waren  zu  schwach,  als  dass  sie  grösseres  hätten  unternehmen 
können.  Bedeutender  nur  war  ein  Zug,  den  der  Landvogt 
Hermann  von  Eptingen  mit  1500  Mann  Reiterei  und  Fuss- 
volk Ende  Januar  durch  die  Landschaft  Trevillers  bis  in  die 
Nähe  von  Besancon  unternahm.  Die  Burgunder  aber  folgten 
auf  dem  Fusse  nach  und  vergalten  gleiches  mit  gleichem  in 
der  Grafschaft  Mümpelgart.  Der  Feind  streifte  bis  vor  die 
Thore  der  Stadt,  und  der  Statthalter  Jakob  von  Stein  war 
nicht  imstande,  sie  fern  zu  halten.  Bittere  Klagen  erhob 
er  über  die  Lauheit  der  Mitglieder  der  Niedern  Vereinung, 
von  denen  nur  Strassburg  und  Basel  ihre  Pflicht  thaten  und 
ihren  „Zusatz"  in  Mümpelgart  hielten.  In  schlimmer  Lage 
befand  sich  auch  der  Bischof  von  Basel.  Der  jurassische 
Teil  seines  Bistums  wurde  hart  von  den  Burgundern  bedrängt, 

')  Appiano  am  10.  Apr.  Gingins  1,  94  ff.  —  *)  RaUman.  30. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


445- 


die  gar  bis  an  die  Thore  von  Pruntrut  streiften.  Nicht  viel 
besser  freilich  trieben  es  in  seinem  Lande  die  Schweizerf  die 
eigenen  Freunde  und  Verbündeten.  Von  allen  Seiten  kamen 
die  Sturmvögel  herbeigeflogen,  und  das  Raubgesindel  fand  in 
dem  kleinen  Solothurn  und  Biel  wohlgelegenen  Unterschlupf,, 
um  von  da  aus  in  einzelnen  Banden  auf  Raub  auszugehen. 
Die  unklaren  politischen  Verhältnisse  konnten  diesen  rohen 
Gesellen  den  Vorwand  bieten,  um  das  blühende  Waadtland  so- 
wie die  Herrschaften  des  Hauses  Chalons  am  Neuenburger  See 
heimzusuchen,  und  der  Umstand,  dass  der  Markgraf  von  Hoch- 
berg und  der  Herr  von  Aar  bürg  mit  Bern  verburgrechtet  waren, 
hielt  diese  „Freiheitsbuben"  nicht  ab,  auch  deren  Besitzungen 
mit  Raub  und  Verwüstung  zu  überziehen.  Ein  solcher  Krieg, 
wo  viele  Beute  und  wenig  Ehre  zu  holen  war,  musste  von 
allen  Seiten  die  lungernden  Knechte  anziehen,  und  über  den 
Brünig  kamen  um  Mitte  Januar  diese  fahrenden  Knechte 
auch  aus  der  innern  Schweiz  herbei,  um  gen  Granson  und 
das  Waadtland  zu  ziehen.  In  der  Grafschaft  Neuenburg  selbst 
war  man  höchst  ungehalten,  dass  durch  die  Neutralität  des 
Markgrafen  die  Gelegenheit  benommen  war,  an  diesem  ein- 
träglichen Geschäfte  teilzunehmen.  In  einer  Hinsicht  konn te- 
der Stadt  Bern  dieses  Unternehmen  nur  angenehm  sein,  weil 
man  dadurch  einen  Druck  auf  die  EntSchliessungen  der  Re- 
gentin ausüben  konnte,  als  es  sich  um  die  Genehmigung  des 
Lausanner  Abkommens  handelte;  aber  wenn  auch  die  Stadt 
damals  schon  gern  einen  Zug  gen  Granson  unternommen  hätte, 
so  war  sie  doch  viel  zu  vornehm,  um  an  dem  Treiben  dieses 
Gesindels  Gefallen  zu  finden  oder  gar  gemeinschaftliche  Sache 
zu  machen.  Sie  wandte  sich  am  18.  Januar  an  Luzern1),  um 
ferneren  Zuzug  zu  verhalten,  und  war  entschlossen,  die  Knechte 
unter  Umständen  mit  Gewalt  am  Weiterziehen  zu  hindern, 
zumal  in  erster  Linie  die  Unterthanen  der  Stadt  von  den 
Ausschreitungen  der  Knechte  betroffen  wären.  In  der  That 
gelang  es  für  diesmal  noch  den  Bemühungen  von  Herrn  Ni- 
claus  von  Scharnachthal,  die  Knechte  zu  „wenden".')  Den 
Markgrafen  von  Hochberg  sowohl  wie  den  Herrn  von  Aarburg, 
Grafen  von  Valangin,  die  durch  ihre  „puren"  arg  ins  Gedränge 
gekommen  waren,  nahm  Bern  in  thatkräftiger  Weise  in  Schutz. 


i)  Bern  A.  T.  M.  C.  360.  —  »)  1.  c  8ß5.  Ratsman.  67. 


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•446 


Witte. 


Dem  Markgrafen  stellte  die  Stadt  anheim,  ob  er  nicht  lieber 
seinen  Sohn  Markgraf  Philipp  aus  burgundischen  Diensten 
-abberufen  wollte,  um  den  fahrenden  Knechten  jeglichen  Vor- 
wand zu  Angriffen  zu  benehmen;  wenn  derselbe  aber  keine 
Feindseligkeiten  wider  die  Stadt  unternähme,  so  wollte  sie 
dennoch  sein  Bleiben  in  burgundischen  Diensten  gestatten; 
ihm  selbst  aber,  nachdem  er  Leib  und  Gut  in  ihren  Schirm 
gesetzt  hatte,  wollte  sie  alle  Freundschaft  und  Ehre  thun  und 
daran  sein,  dass  die  laufenden  Knechte  nicht  durch  sein 
Land  und  seine  Pässe  zögen.  Für  sich  selbst  behielt  Bern 
sich  zwar  den  Durchzug  vor;  jedoch  wollte  es  alle  Fürsorge 
gebrauchen,  als  ob  es  die  eigene  Landschaft  wäre.  Ausdrück- 
lich gestattete  die  Stadt  ihrerseits  dem  Markgrafen,  dass  er 
sich  in  dem  Krieg  mit  Burgund  „stille"  halte;  jedoch  wollte 
sie  aller  Verantwortung  bei  etwaigen  Feindseligkeiten  der  Eid- 
genossen entladen  sein;  wenn  sie  ihn  dann  wohl  geschirmt 
Mtte,  so  erwartete  sie  „nach  end  diser  ding  ziemlicher  und 
bescheidener  ergetzung". x)  Kräftig  schritt  es  auch  zugunsten 
des  Markgrafen  ein,  als  sich  in  der  Grafschaft  Neuenburg 
Geläuf  und  Aufruhr  gegen  ihn  erhob.  Die  Leute  waren  un- 
gehalten, dass  sie  durch  die  Neutralität  ihres  Herrn  von  den 
gewinnbringenden  Plünderungszügen  ausgeschlossen  wurden, 
mussten  aber  jetzt  wie  die  Unterthanen  Berns  schwören,  ohne 
des  Markgrafen  oder  seiner  Amtleute  Wissen  und  Willen  an 
keiner  „Reise"  teilzunehmen.")  Man  könnte  allerdings  fragen, 
woher  dies  zweierlei  Mass  zwischen  dem  Grafen  von  Romont 
und  Savoyen  einerseits,  dem  Markgrafen  Rudolf  anderseits; 
die  unbedingte  Neutralität  des  einen,  die  feindliche  Haltung 
des  savoyischen  Hauses  und  der  savoyischen  Landschaften 
giebt  die  entsprechende  Antwort.  Der  Graf  von  Roinont,  die 
Herzogin  von  Savoyen  hätten  dieselben  Wohlthaten  geniessen 
können,  wenn  sie  gewollt  hätten.  So  aber  rechneten  sie  falsch 
und  suchten  den  Stärkeren  auf  einer  Seite,  wo  er  nicht  war. 

Eine  Zeitlang  wird  es  still  von  diesen  Raubzügen;  dann 
Aber  mit  vorschreitender  Jahreszeit  begann  es  sich  wieder  zu 
regen,  und  am  3.  März  zog  eine  Schar  von  480  solcher  Frei- 
heitsbuben aus  der  Landschaft  von  Bern,  aus  Solothurn  und 
Biel  aus,  um  über  Basel  durch  den  Sundgau  in  die  Franche- 

')  Ratsman.  69.  —  2)  Febr.  10.  1.  c.  94. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


447 


Comt6  einzufallen.  Diese  Bande  konnte  aber  nicht  abwarten, 
bis  sie  in  Feindes  Land  gelangt  war,  sondern  fiel  bereits  auf 
dem  Marsch  nach  Basel  über  Land  und  Leute  des  Markgrafen 
und  des  Bischofs  von  Basel  her,  so  dass  dieselben  laute  Kla- 
gen bei  den  Kidgenossen  auf  dem  Tag  zu  Zürich  erhoben. 
Die  Bande  selbst  setzte  ihren  Weg  weiter  fort,  ohne  dass 
man  genauer  wüsste,  welche  Gegend  sie  unglücklich  machte, 
und  kehrte  über  Basel  heim,  indem  sie  nicht  weniger  als  1200 
Stück  Vieh  als  Beute  heimbrachte;  an  100  Feinde  sollen  sie 
dabei  erstochen  haben.1)  Die  Burgunder  vergalten  das  freilich 
in  reichem  Masse  und  streiften  von  ihren  Schlössern  am  Doubs 
bis  vor  die  Thore  von  Pruntrut  und  Dattenried.  Einige 
Tage  später  nahm  eine  andere  Schar  in  derselben  Weise 
hausend  ihren  Weg  durch  die  Grafschaft  Neuenburg  nach  der 
Herrschaft  Granson,  unbekümmert  darum,  dass  dieselbe  unter 
savoyischer  Oberhoheit  stand,  und  führte  einen  Raub  von 
500  Stück  Vieh  mit  sich  fort.  Solothurn  war  recht  eigent- 
lich das  Hauptquartier  dieses  Gesindels,  das  den  Namen  der 
Eidgenossen  verrufen  machte.  Bern,  so  sehr  es  darauf  drang, 
in  Gemeinschaft  mit  der  Niedern  Vereinung  den  Krieg  mit 
Burgund  in  energischer  Weise  wieder  aufzunehmen,  missbilligte 
dies  Treiben  in  allerschärfster  Form.  Da  Solothurn  erklärt 
hatte,  der  Seinen  nicht  mächtig  zu  sein  und  sie  nicht  verhal- 
ten zu  können,  so  erwiderte  Bern  am  6.  März,  dass  die 
Stadt  solches  in  Erwägung  von  Solothurns  „herkomen"  und 
der  Schädlichkeit  und  Schmach  solcher  Unordnung  „vast  un- 
gehört"  bedäuchte,  und  sie  forderte  die  Bundesstadt  auf,  wie 
ihre  „vordem"  zu  handeln,  „die  iren  grund  uff  roub  nit  ge- 
setzt haben"  und  die  Ihren  zu  „verhalten".*)  Das  war  zwar 
ein  geharnischtes  Schreiben,  aber  es  nützte  ebensowenig  wie 
später  alle  Beschlüsse  der  Tagessatzungen  gegen  diese  fahren- 
den Knechte.  Wie  den  Wolf  die  Herde,  so  zog  diese  Banden 
der  leichte  Raub  unwiderstehlich  an.  Mitte  März  ballte  sich 
aufs  neue  eine  Schar  in  Solothurn  zusammen,  von  der  es 
zweifelhaft  sein  konnte,  ob  sie  durch  die  Grafschaft  Neuen- 
burg oder  durch  das  Bistum  Basel  ziehen  wollte.   Bern  hielt 

i)  Schilling  S.  163  beziffert  ihre  Beute  auf  1500  Haupt  Vieh.  Vgl. 
auch  Blöech  p.  272.  Knebel  S.  191  laust  sie  diese  Beute  in  Valle  Tri- 
belberg  prope  Bisuncium  machen,  was  freilich  eine  ungenaue  geographische 
Angabe  ist.  —  *)  Bern  A.  T.  M.  C.  391. 


448 


Witte. 


darauf  Solothurn  am  17.  März  vor,  dass  von  diesen  Gesellen 
den  Freunden  mehr  Schaden  geschehen  sei,  als  jemand  an- 
ders, und  drohte  geeignete  Massregeln  zu  ergreifen  zur  Ver- 
hütung solcher  Unordnung  und  Beschwerden.  Gleichzeitig 
befahl  es  seinen  Ratsboten  auf  dem  Tag  zu  Luzern,  bei  den 
Eidgenossen  in  dieser  Hinsicht  vorstellig  zu  werden  und  sie 
zu  veranlassen,  ihrerseits  durch  eine  Gesandtschaft  Solothurn 
von  weiterer  Schädigung  des  Markgrafen  abzuhalten.*)  Der 
Raubzug  selbst  konnte  dadurch  nicht  gehindert  werden,  eben- 
sowenig wie  Bern  seine  eigenen  Leute  davon  abhalten  konnte. 
Die  kleine  Schar  zog  durch  die  Grafschaft,  gewann  den  Pass  des 
Bajardenturms  und  drang  tief  in  Burgund  ein ;  die  Beute  war 
höchst  beträchtlich:  700  Stück  Hornvieh,  viele  Schafe  und 
anderes.  Vergebens  suchte  ihnen  ein  Haufe  Burgunder  und 
Pikarden  die  Beute  wieder  abzujagen;  sie  wurden  zurück- 
getrieben und  verloren  9  Mann.  Das  musste  nur  noch  mehr 
die  Raublust  anfachen,  schien  doch  das  Land  völlig  schutzlos 
zu  sein.2) 

Inzwischen  nahmen  nun  auch  die  Eidgenossen  Stellung; 
auch  sie  wünschten,  dass  wenigstens  Land  und  Leute  der 
Bundesgenossen  verschont  blieben.  Auf  Betreiben  Berns  wur- 
den auf  dem  Tag  zu  Luzern  am  20.  März8)  Land  und  Leute 
des  Markgrafen  in  Schutz  und  Schirm  genommen;  nichts  als 
ässige  Speise  sollte  von  seinen  Unterthanen  genommen  werden. 
Die  Raubzüge  in  Feindes  Gebiet  wurden  gebilligt;  wenn 
jeder  aber  auf  eigene  Faust  auszog,  so  konnte  es  kommen, 
dass  eine  Schar,  die  sich  so  zusammengefunden  hatte,  vom 
Feinde  überwältigt  wurde.  Es  wurde  daher  beschlossen,  dass 
das  regellose  Rauben  aufhören  sollte;  nur  mit  Ordnung  und 
unter  einem  Hauptmann  und  in  solcher  Zahl,  dass  sie  den 
Feinden  Widerstand  leisten  könnten,  sollten  die  Gesellen  in 
den  Krieg  ziehen.4)  Mit  diesem  Beschluss  konnte  Bern  nur 
einverstanden  sein;  es  wünschte  nichts  sehnlicher,  als  dass 
ein  solcher  Feldzug  zustande  kam,  und  hierin  begegnete  es 
sich  mit  der  Niedern  Vereinung,  die  jetzt  auch  in  thatkräftiger 
Weise  den  Krieg  wieder  aufzunehmen  gedachte. 

>)  Bern.  Ratsman.  167,  169.  —  *)  Edlibach  S.  U6  giebt  an,  dass  auf 
diesen  Raubzügen  während  des  Winters  nach  und  nach  an  1500  oder 
2000  erstochen  wären.  Seine  Zahlen  sind  allerdings  nicht  sehr  zuver- 
lässig. —  *)  Eidgen.  Absen.  II,  529.  —  «)  Eidgen.  Absen.  II,  529. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


449 


Hier  war  die  Lage  eigentumlich.  Der  Kaiser  war  nicht 
zu  bewegen  gewesen,  den  Mitgliedern  der  Vereinung  die  Teil- 
nahme an  der  Reichsheerfahrt  gen  Neuss  zu  erlassen,  und  sein 
Ruf  hatte  dann  allgemeinen  Gehorsam  gefunden.  Strassburg 
vereinigte  jetzt  sogar  seine  Bemühungen  mit  denjenigen  des 
kaiserlichen  Bevollmächtigten  Herrn  Trudpert  von  Staufen  auf 
einem  Tag  zu  Basel  um  den  19.  März,  damit  auch  im  Ober- 
lande der  Zug  zustande  käme.1)  Am  22.  März  war  dann 
Herr  Philipp  von  Mülnheim  mit  100  Reisigen  aufgebrochen; 
ihm  waren  auch  die  400  Fussknechte  untergeordnet,  welche 
die  Stadt  ausserdem  noch  stellte,  alle  in  Rot  und  Weiss  ge- 
kleidet. In  16  Schiffen  fuhren  die  letzteren  am  27.  März 
rheinabwärts  gen  Köln,  reichlich  mit  Vorräten  versehen;  so- 
gar für  eine  Mühle  mit  einem  Backofen  hatten  die  vorsorg- 
lichen Stadt väter  gesorgt.  Auch  Basel  liass  es  nicht  an  sich 
fehlen:  am  13.  April  fuhren  230  Söldner  unter  Anführung 
des  Herrn  Veitin  von  Neuenstein  und  Meinrad  Schütz  von 
Waldshut  zu  Schiff  in  das  kaiserliche  Feldlager  ab.  Selbst 
in  Bern  hatten  Grosser  und  Kleiner  Rat  am  29.  März  ein- 
hellig beschlossen,  dem  Mahnruf  des  Kaisers  zu  folgen,  wenn 
es  nicht  anders  sein  sollte,  und  ihm  eine  ziemliche  Anzahl 
Leute  zuzusenden  „als  des  richs  gehorsamen1*.1) 

Gleichzeitig  trat  immer  dringender  die  Notwendigkeit  an 
die  Vereinung  heran,  etwas  gegen  die  burgundischen  Reiter- 
scharen in  Burgund  zu  unternehmen.  Wie  bitter  rächte  es 
sich  doch,  dass  nichts  geschehen  war,  um  den  Sieg  von  Chene- 
bier  auszunützen.  Der  Sundgau  und  das  Oberelsass  musste 
beständig  eine  Wiederholung  des  Plünderungszuges  vom  Au- 
gust des  vorigen  Jahres  fürchten;  der  Bischof  von  Basel  er- 
schöpfte sich  in  endlosen  Klagen,  und  die  Grafschaft  Mümpel- 
gart  war  vollständig  eine  Beute  der  Burgunder  geworden. 
Der  Hofmeister,  Herr  Jakob  von  Stein,  durfte  sich  kaum  aus 
den  Thoren  der  Stadt  herauswagen  und  durfte  mit  Recht  ent- 
rüstet sein  über  die  Lässigkeit  der  Verbündeten,  von  denen 
nur  Strassburg  und  Basel  ihren  Verpflichtungen  bezüglich 
Unterhaltung  einer  Besatzung  nachgekommen  waren.  Mit 

')  Knebel  S  192.  Befehl  Strbgs.  an  Hans  Rudolf  v.  Undingen,  sich 
zu  diesem  Zweck  gen  Basel  zu  begeben.  AA.  276.  —  a)  Der  Zug  nach 
Pontarlier  verhinderte  die  Ausführung. 

Z+Itacbr.  f.  (Web.  d.  Obcrrb.  N.  F.  VII.  3.  29 


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450 


Witte. 


bittern  Klagen  wandte  er  sich  am  26.  März  an  die  Mitglieder 
der  Vereinung  und  drohte  ihnen,  die  Stadt  zuzu6chliessen 
und  allein  den  Nutzen  seines  Herrn  zu  Rate  zu  ziehen.1) 
Über  alle  diese  Fragen  wollte  man  Ende  März  auf  einem 
Tage  zu  Basel  zu  Rate  gehen.  Um  diese  Zeit  muss  es  nun 
auch  gewesen  sein,  dass  der  Niederen  Vereinung  noch  in  anderer 
Weise  zum  Bewusstsein  gebracht  wurde,  wie  lang  noch  immer 
der  Arm  des  Burgunders  war;  beinahe  wäre  es  ihm  gelungen, 
sich  mitten  im  Lande  in  einer  Reihe  fester  Plätze  einzunisten. 
Herr  Jakob  von  Hohenstein  hatte  dem  grossen  Bastard  von 
Burgund  für  10  000  Gulden  die  beiden  festen  Burgen  Gir- 
baden  und  Kagenfels  sowie  die  Städte  Niedern-  und  Obern- 
Ehnheim  nebst  Rosheim  eingeben  wollen.  Es  war  ein  Glück, 
dass  Bischof  Ruprecht  zeitig  Wind  von  diesem  säubern  Plane 
erhielt.  Er  setzte  die  Strassburger  in  Kenntnis,  die  sich  in 
Girbaden  Einlass  zu  schaffen  wussten  und  den  von  Hohenstein 
gefangen  nahmen.  Der  Vorfall  war  wohl  geeignet,  die  Auf- 
merksamkeit aufs  neue  auf  die  Haltung  der  burgunderfreund- 
lichen elsässischen  Ritterschaft  zu  lenken,  die  Bich  von  den 
grossen  Ereignissen  gänzlich  abseits  hielten,  und  des  starken 
Rückhalts  zu  gedenken,  den  diese  Leute  an  Kurfürst  Friedrich 
von  der  Pfalz  fanden.*) 

Die  Tagessatzung  von  Basel  befasste  sich  zunächst  mit 
Mtimpelgart  und  beschloss,  worauf  auch  Bern  drang,  in  An- 
betracht der  Wichtigkeit  des  Platzes  eine  ausgiebige  Unter- 
stützung: die  Besatzung  sollte  bis  zum  9.  April  auf  130  Rei- 
sige und  60  Fussknechte  gebracht  sein.8)  Von  viel  grösserer 
Tragweite  waren  die  ferneren  Beschlüsse  des  Tages.  Da  han- 
delte es  sich  zunächst  um  den  Herzog  Rene"  von  Lothringen2), 
den  die  Niedere  Vereinung  bis  dahin  vergebens  versucht  hatte 
zum  Eintritt  in  den  Bund  zu  bewegen.  Herzog  Rene*  war 
durch  den  Vertrag  von  Nancy  in  eine  unerträgliche  Zwangs - 


')  Strbg.  St.A.  IY/70  cop  ch.  coaev.  —  ')  Knebel  198  und  201  be- 
richtet ganz  allein  über  diesen  Vorfall  und  fügt  noch  hinzu,  der  von 
Hohenstein  habe  noch  30  Edle  des  Landes  als  Mitwisser  angegeben,  die 
auf  Seiten  des  Pfalzers  und  Burgunders  ständen.  Kurz  darnach  berichtet 
Knebel  S.  205  einen  andern  für  die  Haltung  des  Adels  bezeichnenden 
Vorgang.  —  *)  Der  Abschied  des  Tages  mi.  in  den  heiligen  Ostervirtagen. 
Strbg.  St.A.  AA.  270.  —  ♦)  Vgl.  meine  Abhandlung  Lothringen  und  Bur- 
gund im  Jahrbuch  für  lothringische  Geschichte  H,  SO  ff. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  451 

Inge  versetzt  worden:  er  butte  sein  Land  nicht  nur  den  durch- 
ziehenden  Burgundern  und  lombardischen  Söldnern  öffnen, 
sondern  Herzog  Karl  auch  noch  verschiedene  Sicherheitsplätze 
einräumen  müssen.  König  Ludwig  hatte  zwar  den  jungen 
Fürsten  von  diesem  aufgezwungenen  Bündnis  abwendig  ge- 
macht. Das  war  aber  geheim  geblieben,  und  bis  jetzt  hatte 
Herzog  Rene*  alle  jene  Verpflichtungen,  die  ihm  der  Vertrag 
von  Nancy  auferlegte,  getreulich  erfüllt  und  den  burgundischen 
Streitkräften  freien  Durchzug  gestattet,  zu  grossem  Schaden 
der  Bevölkerung,  die  nicht  müde  wurde  mit  Beschwerden,  zum 
empfindlichen  Nachteil  des  Reiches  sowohl  wie  der  Niedern  Ver- 
einung, die  bereits  ernste  Beschwerden  über  diese  Verletzung 
der  Neutralität  erhoben  hatten.  Wider  Herzog  Karl  konnte 
nicht  leicht  ein  vernichtenderer  Schlag  geführt  werden,  als  wenn 
man  Herzog  Rene*  bewog,  offen  der  grossen  Koalition  wider 
Burgund  beizutreten.  Die  burgundischen  Staaten  waren  durch 
Lothringen  in  zwei  Teile  gespalten.  Mit  der  Kriegserklärung 
Lothringens  war  Karl  von  aller  Verbindung  mit  seinen  bur- 
gundischen Stammlanden  abgeschnitten,  die  jetzt  ganz  allein 
auf  sich  angewiesen  waren  und  einem  gemeinsamen  Angriffe 
von  deutscher,  französischer  und  lothringischer  Seite  unter- 
liegen mussten.  Für  die  Niedere  Vereinung  kam  noch  ein 
anderer  Gesichtspunkt  in  Betracht.  Der  Fall  musste  doch 
sehr  in  Erwägung  gezogen  werden,  dass  Karl  vor  Neuss  zu 
seinem  Ziele  gelangte;  dann  war  Lothringen  die  schützende 
Vormauer  des  Elsasses.  Deshalb  hatte  die  Niedere  Vereinung 
von  vornherein  solchen  Wert  auf  den  Beitritt  von  Herzog 
Rene*  gelegt,  und  dieser  hatte  die  Sache  König  Ludwig  anheim- 
gestellt,  der  vorsorglich  den  Eidgenossen  auch  die  Verteidigung 
seines  Schützlings  hatte  aufladen  wollen,  ihn  aber  einstweilen 
von  einer  offenen  Beteiligung  am  Kriege  aus  guten  Gründen 
zurückgehalten  hatte.  Mit  einem  feindlichen  Lothringen  im 
Rücken  hätte  Karl  die  Belagerung  von  Neuss  kaum  beginnen, 
geschweige  denn  fortsetzen  können.  Für  König  Ludwig  be- 
deutete eben  Lothringen  die  letzte  Karte,  welche  er  gegen 
Karl  von  Burgund  ausspielen  konnte.  Nach  wie  vor  war  das 
einzige  Ziel,  welches  die  Politik  des  Königs  verfolgte,  um  je- 
den Preis  die  Vereinigung  Karls  mit  seinen  Gegnern  in  Frank- 
reich und  mit  dem  König  von  England  zu  verhindern.  Das 
einfachste  Mittel,  welches  sich  dazu  bot,  war  die  Verlängerung 

29* 


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452 


Witte. 


des  Waffenstillstandes  mit  Burgund.  So  setzte  derselbe  König, 
der  überall  Herzog  Karl  Widersacher  erweckte,  überall  zum 
Kriege  schürte,  schon  seit  Januar  alle  Hebel  in  Bewegung, 
um  zu  diesem  Ziel  zu  gelangen.1)  Beides  vertrug  sich  im 
Sinne  des  Königs  vortrefflich  mit  einander;  entweder  auf  die 
eine  oder  die  andere  Weise:  wollte  der  Herzog  nicht  im  Frie- 
den mit  ihm  leben,  so  galt  es,  demselben  so  viel  Widersacher 
zu  erwecken,  dass  dieser  sich  schliesslich  glücklich  schätzen 
inu88te,  dass  nicht  auch  der  König  ihre  Reihen  verstärkte. 
Kr  musste  dem  Herzog  sagen  können:  ich  bin  dein  Freund, 
aber  dort  sind  deine  Feinde.  Jetzt  schien  der  Augenblick 
gekommen,  um  auch  Lothringen  offen  den  Reihen  der  bur- 
gundischen Gegner  einzufügen.  Eine  französische  Gesandt- 
schaft begab  sich  zu  diesem  Zweck  nach  Nancy,  und  ein  Wink 
aus  Bern1)  verkündete  der  Niedern  Vereinung,  dass  der  Au- 
genblick gekommen  war,  die  bisher  vergeblichen  Bemühungen 
wieder  aufzunehmen.  So  wurde  denn  jetzt  zu  Basel  beschlossen, 
dass  Herzog  Sigmund  und  die  Stadt  Strassburg  nochmals 
„von  wegen  gemeiner  buntherren44  eine  Gesandtschaft  an  Herzog 
Rene*  absenden  sollten,  und  in  der  That  fanden  die  Gesandten 
Herr  Friedrich  von  Münstrol  und  Klaus  Zorn  von  Bulach  beim 
Herzog  „grossen  guten  willen4'  vor.  Am  18.  April  trat  Her- 
zog Rene"  der  Vereinigung  bei.3)  Wenn  schliesslich  dann  noch 
die  Niedere  Vereinung  den  Entschluss  fasste,  dass  Basel  auf 
dem  Tag  zu  Luzern  am  2.  April  seine  Botschaft  haben  sollte, 
um  die  Eidgenossen  zu  einem  gemeinschaftlichen  Heerzug  zu 
bewegen,  so  fügte  sich  das  ebenso  vortrefflich  den  Plänen  des 
Königs  ein,  wie  der  Feldzug,  den  Bern  sich  jetzt  anschickte, 
auf  eigene  Faust  nach  der  Franche-Comte"  zu  unternehmen. 

VI. 

Der  Winter  ist  gar  lang  gesin 
Des  hat  getruret  menig  Vögelin, 
Das  jetzt  gar  frölich  singet. 
Uff  grünem  Zwig  hört  mans  im  Wald 
Gar  süssiglich  erklingen. 

*)  Vgl.  den  Bericht  des  mailändischen  Gesandten  am  französischen 
Hof  Christof  Bolla  vom  3.  Febr.  Gingins  1 ,  27.  —  *)  Basel  an  Strbg. 
dat  osterabent.  AA.  278.  —  »)  Chmel,  Monum.  Habsburg.  2,  199. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


453 


Der  Zwig  hat  brocht  gar  menig  Blatt, 
Darnach  man  gros  Verlangen  hat, 
Die  Heid  ist  worden  grüne. 
Darum  so  ist  gezogen  uß 
Gar  menig  Mann  so  küne. 

So  beginnt  Veit  Weber  seinen  Sang,  worin  er  die  „Reise" 
nach  Pontarlier  verherrlicht.  Es  waren  an  1300  Gesellen, 
die  sich  Anfang  April  um  Biel  und  Solothurn  sammelten,  um 
aufs  neue  einen  Raubzug  in  das  gelobte  Land  der  Franche- 
Comte  zu  unternehmen,  zumeist  Angehörige  jener  Landschaft, 
allein  an  650  von  Solothurn  mit  einem  Fähnlein,  aber  auch 
Untertbanen  Berns  waren  trotz  aller  Verbote  nicht  minder 
dabei  vertreten,  und  von  Luzern  war  ebenfalls  namhafter  Zu- 
zug gekommen.  Bern  konnte  mit  diesen  planlosen  Raubzügen, 
wodurch  die  Leute  nur  verwilderten,  jetzt  so  wenig  wie  vor- 
mals gedient  sein,  zumal  es  gerade  im  Verein  mit  der  Nie- 
dern Vereinung  auf  dem  Tag  zu  Luzern  alle  Hebel  in  Be- 
wegung setzte,  um  die  Eidgenossen  zu  einem  gemeinschaft- 
lichen Feldzug  geneigt  zu  machen.  So  suchte  es  den  Zug  zu 
hintertreiben  oder  die  Leute  wenigstens  so  lange  zu  verhalten, 
bis  die  Tagsatzung  zu  Luzern  über  einen  „freien  Zug  mit 
Ordnung"  schlüssig  geworden  wäre.  Vergebens  war  aber  der 
Hinweis  auf  die  vorhin  in  dieser  Hinsicht  gefassten  Beschlüsse 
zu  Luzern  und  Zürich,  vergebens  die  Mahnung  an  die  eigenen 
Unterthanen,  Eid  und  Pflicht  zu  halten,  vergebens  das  Gebot 
an  Biel  am  1.  April,  die  Leute  nicht  von  der  Stelle  zu  lassen.1) 
Diese  trotzigen  Gesellen  Hessen  sich  nicht  halten.2)  Ohne 
Hauptleute,  schlecht  bewaffuet  und  ausgerüstet,  unter  Befehl 

»)  Bern.  A.  Ratsman.  27  u.  29.  Vgl.  auch  Blösch  S.  273,  sowie 
Ochsenbein,  Kriegsgründe  und  Kriegsbilder  2,  24.  —  *)  Die  Chronologie 
des  Zuges  liegt  sehr  im  Argen,  aber  auch  über  die  thatsächlichen  Ver- 
hältnisse herrscht  Unklarheit  zum  Teil  infolge  eines  Versehens  von  Die- 
bold  Schilling,  der  ein  Schreiben  von  Bern  ins  Feld  p.  176  auf  den 
6.  April  datiert  anstatt  auf  den  16.  April.  Bern.  A.  T.  M.  C.  482.  Neben 
der  bekannten  Erzählung  bei  Diebold  Schilling  kommen  namentlich  noch 
für  den  ersten  Abschnitt  des  Feldzugs  in  Betracht  die  zu  Vischers  Aus- 
gabe Knebels  von  C.  Ch.  Bernoulli  mitgeteilten  Beilagen,  Niclaus  Rttsch, 
Bnrgunderkriege  p.  311  ff.  und  der  Bericht  über  den  Feldzug  des  Jahres 
1476  p.  423  ff.  Der  Tag  des  Abmarsches  lasst  sich  nicht  genau  bestim- 
men; vor  dem  2.  April  erfolgte  derselbe  aber  keinenfalls.  Damit  falleu 
die  bisherigen  chronologischen  Ansätze  zusammen. 


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454 


Witte. 


des  alten  Blast  von  Solothurn  brach  die  wilde  Schar  am 
2.  April  auf  und  zog  auf  dem  wohlbekannten  Kriegspfad  durch 
die  Grafschaft  Neuenburg  nach  Hochburgund.  Auch  jetzt 
konnten  diese  Gesellen  nicht  abwarten,  bis  sie  in  Feindes 
Land  waren;  schwere  Klagen  erschollen,  dass  sie  Biederleuten, 
die  der  Eidgenossen  Freunde  wären,  merklich  schädigten  und 
ihnen  das  Ihre  nähmen.  Durch  den  Pass  „des  Brenets"  zog  die 
Schar  in  das  Thal  des  Doubs,  plünderte  die  Abtei  Monttenoit 
und  zog  gerades  Wegs  auf  Pontarlier,  ist  ein  Schlüssel  und 
port  des  Landes.  Die  Burgunder  waren  völlig  überrascht,  und 
so  war  nichts  geschehen,  um  die  wichtige  Stadt  in  Vertei- 
digungszustand zu  setzen.  In  ebenem  Felde  gelegen,  mit 
einer  zwar  guten,  aber  nur  niedrigen  Ringmauer  versehen, 
konnte  sie  nur  geringen  Widerstand  entgegensetzen.  Ohne 
Schwierigkeit  erstiegen  die  Schweizer  den  Platz  noch  am  Tage 
ihrer  Ankunft  am  7.  April.1)  Die  Besatzung  unter  dem  Be- 
fehl des  Herrn  Stephan  von  St.  Maurice  zog  sich  in  das  feste, 
die  Stadt  von  der  Ostseite  beherrschende  Schloss  Du-Molard*) 
zurück,  indem  sie  baldigen  Entsatz  hoffte  von  den  zahlreichen 
burgundischen  Streitkräften,  die  in  der  Nähe  standen.  Die 
Schweizer  warteten  aber  nicht  so  lang;  sie  griffen  das  Schloss 
mit  ritterlicher  Mannheit  an  und  gewannen  es  nach  schwerem 
Kampfe.  Die  Besatzung  musste  nach  dem  harten  Kriegs- 
brauch über  die  Klinge  springen ;  Über  dritthalbhundert  Mann 
landen  den  Tod.  In  der  Stadt  wurde  eine  ausserordentlich 
reiche  Beute  gemacht  an  Silber,  Gold,  barem  Geld,  Gewän- 
dern, Eisen,  Salz  und  Hausrat  aller  Art,  denn  von  allen  Seiten 
war  die  fahrende  Habe  vor  den  Raubscharen  der  Schweizer 
hierher  geflüchtet.  Deshalb  gedachten  die  Gesellen  die  Stadt 
auch  nicht  so  leichten  Kaufes  fahren  zu  lassen,  und  da  es 
ihnen  nicht  unbekannt  war,  dass  zahlreiche  feindliche  Streit- 
kräfte in  der  Nähe  standen,  so  sandten  sie  sofort  an  Bern 
und  Solothurn  um  Hilfe.  Einstweilen  aber  lebten  sie  herrlich 
und  in  Freuden,  denn  sie  hatten  Überfluss  an  Wein,  Brot 


*)  Schreiben  Berns  an  Biel  vom  9.  April  bei  Blösch  S.  274.  In  Bern 
war  die  Nachricht  am  8.  April,  Rodt  giebt  den  2.  April  als  Tag  der 
Einnahme  an.  —  ')  Gollut-Duvernoy,  Memoire»  de  la  Republique  Sequa- 
noiae  p.  1289  ff.,  hat  über  diesen  Feldzug  eine  Reihe  eigentümlicher  Nach- 
richten, giebt  aber  auch  über  die  Einnahme  des  Platzes  ein  falsches 
Datum. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


455 


und  andern  Dingen,  und  sonderlich  der  gute  Wein  machte 
sie  ganz  fröhlich. 

Inzwischen  trafen  nun  die  Burgunder  aufs  eifrigste  An- 
stalten, die  tollkühne  Schar  zu  züchtigen  und  ihr  das  Wieder- 
kommen zu  verleiden.  Der  Stand  der  militärischen  Streit- 
kräfte hatte  sich  in  der  Franche-Comte'  seit  dem  vorigen  Jahr 
nicht  wesentlich  verändert.1)  Für  die  nach  Neuss  gezogene 
Kompagnie  Lignana  war  mehr  als  ausreichender  Ersatz  er- 
langt worden  durch  die  umfassenden  Wertungen,  welche  der 
Bastard  von  Burgund  in  Italien  vorgenommen  hatte.  Per- 
sonenveränderungen waren  insofern  erfolgt,  als  an  Stelle  des 
Herrn  von  Villarnoux  durch  Patent  vom  7.  Januar  die  19te 
halb  burgundische,  halb  savoyische  Kompagnie  in  Herrn  Hu- 
bert de  Lureul,  Sire  de  la  Cueille,  einen  neuen  Führer  erhalten 
hatte;  ebenso  war  der  Herr  von  Dommarien  durch  Herrn 
Louis  de  Montmartin  in  der  Führung  seiner  Kompagnie  ab- 
gelöst worden.  Jetzt  hatte  der  Marschall  von  Burgund  An- 
ton von  Luxemburg,  Graf  von  Roussy,  die  zunächststehenden 
Kompagnien  zusammengezogen;  dazu  kam  das  bewaffnete 
Lehensaufgebot  der  Franche-Comte  oder  doch  der  benach- 
barten Vogteien  unter  dem  ritterlichen  Chäteau-Guyon,  zu- 
sammen an  12  000  Mann  zu  Boss  und  zu  Fuss3),  die  nun 
gegen  das  Häuflein  Schweizer  heranrückten.  Am  liebsten 
hätten  die  Burgunder  sie  draussen  gehabt,  und  der  Herr  von 
Hasenburg,  der  Tütsch  kond,  hatte  ihnen  freien  Abzug  mit 
ihrer  Beute  angeboten,  falls  sie  Pontarlier  ungebrannt  liessen. 
Hans  Rigner  von  Solothurn  hatte  aber  von  wegen  seiner  Ge- 
sellen wegen  darauf  geantwortet:  wollte  man  ihnen  3000  Gul- 
den bar  geben  und  ihnen  freien  Heimgang  mit  ihrer  Beute 
bewilligen,  so  wollten  sie  Stadt  und  Schloss  nicht  brennen. 
Da  antwortete  der  von  Hasenburg:  sie  wollten  ihnen  nicht 
einen  Pfennig  geben;  sie  wären  doch  alle  gefangene  und  tote 
Leute  und  binnen  drei  Tagen  würden  sie  mehr  Leute  sehen 
als  bei  Hencourt.  Der  Rigner  Hess  sich  aber  nicht  bange 
machen;  er  erklärte,  dass  sie  Schloss  und  Stadt  vor  ihren 
Augen  verbrennen  und  die  Beute  doch  mit  herausführen  wür- 

])  Das  Folgende  nach  La  Chauvelays,  Lea  armees  de  Charles  le  Tem6- 
raire  dans  leg  deux  Boargognes.  —  *)  Auf  burgundischer  Seite  fehlt  jede 
Angabe.  Die  Ziffer  wird  so  von  Bern  in  seinem  Schreiben  an  Strasburg 
angegeben  bei  Schilling  S.  180. 


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Witte. 


den,  es  wäre  ihnen  lieb  oder  leid.  In  der  That  hatten  die 
Knechte  sich  beim  Aufladen  und  Plündern  nicht  stören  lassen, 
bis  die  Burgunder  am  13.  April  herankamen.  Deren  Zahl 
konnte  sie  allerdings  verzagt  machen,  und  die  geringe  Ver- 
teidigungsfähigkeit der  Stadt  musste  jetzt  den  Burgundern 
ebensogut  zu  statten  kommen,  wie  sie  ihnen  selbst  förderlich 
gewesen  war.  Ein  richtiger  Schweizer  kannte  aber  damals 
keine.  Furcht;  es  fehlte  ihnen  zwar  an  genügenden  Schutz- 
waffen, namentlich  an  Artillerie,  womit  sie  den  Sturm  ab- 
wehren konnten,  aber  die  Burgunder  waren  in  dieser  Hinsicht 
nicht  besser  gestellt,  da  ihre  Hauptstärke  in  berittenen  Trup- 
pen bestand.  Um  die  Zeit  des  Morgenimbisses  zog  der  Feind, 
in  drei  Haufen  geteilt,  heran  mit  vielen  Sturmschirmen,  Lei- 
tern und  anderm  Sturmzeug  versehen;  voran  ritt  ein  grosser, 
mächtiger  Lombarde  in  vollem  Harnisch,  der  ein  langes  schönes 
rotes  Banner  trug  mit  goldenen  Rädern  darin.  Als  die  Knechte 
auf  der  Burg  der  Feinde  ansichtig  geworden  waren,  Hessen 
sie  ihr  Essen  stehen,  eilten  hinab  in  die  Stadt  und  besetzten 
ringsum  die  Stadtmauern.  Die  Pfeile  der  burgundischen 
Bogenschützen  fielen  hageldicht,  ohne  jedoch  den  Knechten 
viel  Schaden  zu  thun.  In  Ermangelung  von  Pulver  und  Ge- 
schütz warfen  sie  mit  Steinen  auf  die  Stürmenden  und  stachen 
sie  mit  ihren  Hellebarden  und  Spiessen  von  den  Leitern;  so 
musste  auch  Chftteau-Guyou  den  Weg  von  der  Leiter  in  den 
Stadtgraben  machen.  „Einer  beschirmte  den  andern,  als  ob 
sie  alle  Brüder  wären.1'  Jener  lombardische  Herr  wurde  er- 
schossen ;  er  stürzte  mit  dem  Banner,  das  er  trug,  an  die  Stadt- 
mauer. Also  zogen  sie  Mann  und  Banner  mit  langen  Feuer- 
haken über  die  Stadtmauer  in  die  Stadt  hinein;  das  Banner 
aber  entfalteten  sie  den  Burgundern  zum  Hohne  auf  der  Mauer. 
Ebenso  machten  sie  es  mit  drei  andern  „Kürissern",  deren 
Banner  und  Fähnlein  sie  lustig  im  Winde  flattern  Hessen. 
Endlich  gaben  die  Burgunder  es  auf  zu  stürmen  und  zogen 
ab.  Gegen  100  Mann  hatten  sie  verloren;  die  Schweizer 
hatten  nicht  über  13  Tote,  aber  infolge  des  Pfeilhagels  zahl- 
reiche Verwundete.  Noch  unter  den  Augen  des  Feindes 
brachen  sie  jetzt  aus  der  Stadt  hervor,  bemächtigten  sich  des 
zurückgelassenen  Sturmzeuges,  das  sie  auf  einen  Haufen  zu- 
sammentrugen und  verbrannten,  und  zogen  die  Gefallenen  aus. 
Rätselhaft  erscheint  die  Haltung  des  burgundischen  Mar- 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


457 


schalte,  der  zaghaft  und  kleinmütig  der  Stadt  nicht  härter 
zusetzte,  sondern  sich  zurückzog  und  mit  seinem  Heere  jetzt 
in  weitem  Bogen  Pontarlier  umgab.  Während  er  selbst  bis 
Omans  zurückging,  besetzte  der  Sire  de  la  Trobe  mit  1700 
Pferden  das  Thal  von  Usie  zwischen  Omans  und  Pontarlier; 
die  Kompagnie  La  Cueille  ging  nach  Bouaille,  der  Graf  San- 
Martino  lagerte  zu  Frane  mit  700  Pferden,  und  der  Sire  de 
Chäteau-Guyon  hatte  sich  mit  3000  Mann  in  der  Richtung 
auf  den  Pass  von  Joux  bewegt,  um  den  Schweizern  den  nächsten 
Weg  in  die  Heimat  abzuschneiden.  Denen  war  es  nun  doch 
trotz  des  erlangten  Vorteiles  schwül  zu  Mute.  Sie  mochten 
glauben,  dass  der  Waffenehre  genug  geschehen  wäre,  und  lu- 
den auf  was  sie  nur  führen,  tragen  und  treiben  konnten, 
zündeten  Stadt  und  Schloss  an  und  zogen  unter  dem  Schutze 
der  Nacht  ab,  indem  sie  nicht  weniger  als  1600  Stück  Vieh 
mit  sich  führten.  Die  wertvollste  Beute  war  jenes  rote 
vergoldete  lange  Banner,  sowie  zwei  andere  Fähnlein  mit  ver- 
goldeten Buchstaben,  die  zu  Solothurn  in  St.  Urs  Münster  auf- 
gesteckt wurden  ')  Die  Knechte  von  Solothurn  aber  opferten 
dem  Heiligen  ein  silbernes,  köstlich  vergoldetes  Halsband  mit 
edlem  Gestein  und  Beernlin,  das  sie  damals  erbeutet  hatten. 

Inzwischen  waren  die  benachbarten  Orte,  aus  denen  sich 
die  Schar  dieser  verwegenen  Reisläufer  zusammengesetzt  hatte, 
in  lebhafte  Bewegung  geraten  über  die  Botschaft  der  Ihren, 
dass  sie  sich  zu  Pontarlier  eine  Belagerung  versähen.  Solo- 
thurn beschloss  darauf  am  9.  April,  mit  dem  Banner  und 
ganzer  Macht  am  folgenden  Tage  zur  Rettung  herbeizuziehen, 
wozu  es  auch  Biel  aufforderte.*)  Bern  hatte  es  nicht  so  eilig, 
der  Bär  wollte  erst  seine  „Klauen  schleifen",  bevor  er  sie 
zum  Schlag  erhob.  Die  Gelegenheit  schien  günstig,  unter 
dem  Vorwand  des  Entsatzes  nun  doch  einen  umfassenden 
Feldzug  ins  Werk  zu  setzen  und  die  zurückhaltenden  Orte 
mit  fortzureissen.  Nachdem  die  Knechte  zu  Pontarlier  am 
8.  April  aufgefordert  waren,  sich  bis  zum  Entsatz  in  Pon- 
tarlier zu  behaupten3),  beschlossen  Grosser  und  Kleiner  Rat 
zu  Bern,  am  15.  April  mit  dritthalbtausend  Mann  ins  Feld 
zu  ziehen.   Oberster  Hauptmann  sollte  Herr  Niclaus  v.  Diess- 


l)  Ebenso  der  Küra»  des  lombardischen  „Bannerherren".  Vgl.  Amiet, 
Burgunderfahnen.  —  *)  Blosch  274.  —  »)  Bern.  A.  T.  M.  C.  422—25. 


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Witte. 


bach  sein,  eine  sichere  Bürgschaft,  dass  nichts  halbes  unter- 
nommen werden  würde.  Solothurn  und  Biel,  die  vorausgeeilt 
waren,  wurden  gebeten,  sich  an  „gewarsamen  endenu  zu  ent- 
halten und  sich  bis  zu  aller  Zusammenkunft  keines  Vorteils 
zu  begeben.  Freiburg,  das  noch  immer  an  seinem  Zwitter- 
verhältnis zu  Savoyen  trug,  suchte  sich  anfangs  vom  Zuge 
fernzuhalten,  kam  aber  schliesslich  doch  der  Aufforderung 
Berns  nach.  Es  handelte  sich  jetzt  darum,  wie  sich  die  übri- 
gen eidgenössischen  Orte,  wie  die  Niedere  Vereinung  zu  sol- 
chem Hilfsbegehren  Berns  stellen  würde.  Die  Eidgenossen 
wollten  am  17.  April  darauf  völlige  Antwort  geben  und  als- 
dann auch  über  die  Erklärung  Berns  schlüssig  werden,  dass 
es  dem  Kaiser  gen  Neuss  Hilfe  senden  wolle.  Grossen 
Eifer  hingegen  zeigte  von  Anfang  an  die  Niedere  Vereinung. 
Landvogt  Hermann  von  Eptingen  hatte  für  den  gemeinen 
Bund  einen  Tag  auf  den  23.  April  nach  Basel  anberaumt  auf 
Befehl  von  Herzog  Sigmund,  der  seine  Räte  mit  voller  Gewalt 
dorthin  senden  wollte,  um  allda  zu  reden  und  zu  beschliessen, 
nachdem  Strassburg  und  andere  Bundesgenossen  dem  Kaiser 
bereits  Mannschaften  zu  Hilfe  gesandt  hatten,  wie  man  sich 
inzwischen  „hie  oben41  halten  wollte.1)  Die  ablehnende  Hal- 
tung der  Eidgenossen  gegen  einen  Feldzug  ohne  Sold  war 
zwar  bekannt;  jetzt  durfte  man  aber  in  Anlass  dieses  Zwi- 
schenfalles, wie  Basel  in  einem  Schreiben  an  Strassburg  be- 
merkte, erwarten,  dass  der  beabsichtigte  Heerzug  sich  „von 
im  selb  begeben"  möchte  2)  Als  zunächst  gelegene  Stadt  der 
Vereinung  schickte  Basel  eine  Botschaft  an  Bern  und  Solo- 
thurn und  wünschte  ihnen  Glück  zu  ihrem  Vorhaben  wider 
den  Feind  zu  ziehen  und  bot  ihnen  den  Beistand  der  Ver- 
einung an.  Man  wollte  nur  noch  in  der  Voraussicht,  der  Feld- 
zug sollte  ein  allgemeiner  werden,  die  Aufforderung  der  Eid- 
genossen abwarten;  gleichzeitig  forderte  die  Stadt  die  ein- 
zelnen Bundesmitglieder  bereits  vorsorglich  auf,  sich  für  den 
Zug  gerüstet  zu  halten.8) 

Inzwischen  waren  die  von  Bern  nebst  ihren  Zugewandten 
am  15.  April  mit  aufgeworfenem  Banner  am  festgesetzten 
Tage  ausgerückt,  ohne  den  Zuzug  ihrer  Eidgenossen  abzu- 
warten; sie  schlugen  denselben  Weg  ein  durch  das  Val  Tra- 

»)  Straasbg.  St.-A.  IV  70.  —  *)].&  AA.  278.  —  *)  Kolmar  St.-A. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege.  459 

vers.  Auch  jetzt  wurden  Land  und  Leute  des  Markgrafen 
von  Hochberg  in  schwerster  Weise  geschädigt,  so  dass  Bern 
sich  bereits  am  folgenden  Tage  genötigt  sah,  den  Hauptmann 
aufzufordern,  gegen  alle  Ühelthäter  die  volle  Schwere  des 
Kriegsrechtes  walten  zu  lassen  und  darin  keine  Gnade,  Mildo 
und  Verzeihung  zu  gebrauchen,  damit  die  andern  dadurch  zu 
Gehorsam  bewogen  würden.  Bald  stiessen  sie  auch  auf  dio 
Reisläufer,  welche  auf  dem  Weg  von  Pontarlier  in  die  Hei- 
mat begriffen  waren.  Bern  war  im  höchsten  Grade  ungehalten, 
dass  die  Gesellen  also  „mit  ritterlicher  Handu  abgezogen  wa- 
ren. Das  erschien  in  den  Augen  der  Stadt  als  eine  Verletzung 
der  eidgenössischen  Waffenehre;  vor  allem  aber  fiel  damit  für 
die  übrigen  eidgenössischen  Orte,  von  denen  wenigstens  Schwyz 
und  Luzern  ihren  Zuzug  angekündigt  hatten,  der  Grund  fort, 
sich  an  diesem  Zuge  zu  beteiligen.  In  der  That  erklärten 
die  eidgenössischen  Boten  auf  dem  Tag  zu  Luzern  am  17.  April1), 
dass  sie  unter  diesen  Umständen  weiter  keine  Vollmacht  hätten 
in  der  Sache  zu  handeln;  denn  gar  merkliche  Kosten  auf  diese 
Dinge  gingen,  die  sie  wegen  ihrer  Armut  nicht  erschwingen 
könnten,  zumal  sie  „nicht  mehr  als  Helfer",  das  heisst  nicht 
als  kriegführende  Macht  beteiligt  wären.  Mau  sieht,  die  Orte 
wahrten  ihren  Standpunkt  und  wollten  sich  nicht  in  Unter- 
nehmungen hineinziehen  lassen,  deren  Ausgang  sie  nicht  über- 
sehen konnten.  Vergebens  setzte  Berns  Botschaft  auseinander, 
wie  schmachhaft  es  für  die  Stadt  wäre,  „also  ungeschaffetu 
wieder  umzukehren.  Es  blieb  bei  der  Antwort;  das  äusserste 
Zugeständnis  war,  dass  die  Eidgenossen  am  21.  April  noch- 
mals zu  Luzern  zusammenkommen  wollten,  um  eine  „völlige" 
Antwort  zu  geben.  Auch  der  österreichische  Landvogt  ver- 
hielt sich  jetzt  ebenfalls  zurückhaltend;  aber  Bern  liess  sich 
nicht  entmutigen.*)  Er  nahm  daraus  nur  Veranlassung,  desto 
mehr  seine  eigene  Kraft  einzusetzen,  und  so  sehr  auch  die 
Haltung  der  Stadt  in  mancher  Hinsicht  von  französischem 
Golde  beeinflusst  war,  ihrer  Energie  und  Thatkraft  kann  man 
die  Bewunderung  nicht  versagen. 

Aus  eigenem  Antrieb  waren  bereits  die  Berner  Anführer 
zu  dem  Entschluss  gekommen,  den  Krieg  weiter  in  feindliches 

»I  Eidgen.  Absen  II,  637.  —  *)  Bdrn  ins  Feld,  mi.  v.  Georiy  bei 
Schilling  178. 


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Witte. 


Laad  zu  tragen.  Bern  wünschte  ihnen  Glück  dazu  und  richtete 
zugleich  an  die  Knechte,  welche  zu  Pontarlier  gewesen  und 
heutegesättigt  wie  sie  waren  keine  grosse  Lust  hatten  sich 
weitern  Fährlichkeiten  des  Krieges  auszusetzen,  scharfe  Mah- 
nung bei  Leib  und  Leben,  sich  nicht  vom  Banner  zu  trennen. 
Gleichzeitig  beschlossen  Grosser  und  Kleiner  Rat  einhellig, 
in  Erwägung  dessen  wenn  die  Ihren  „also  ungeschaffetu  aus 
-dem  Feld  rücken  sollten,  wie  ihnen  Schmach,  Gespött  und 
Nachteil,  den  Feinden  aber  Beherzigung  daraus  erwachsen 
würde,  aus  Städten  und  Ländern  des  Berner  Gebiets  einen 
ansehnlichen  „Harst"  Leute  zur  Verstärkung  aufzubieten; 
Freiburg  sollte  erneuten  Zuzug  leisten,  desgleichen  Solothurn 
und  Biel,  die  ausserdem  wie  Bern  die  Knechte,  so  in  Pontar- 
lier gewesen,  bei  Todesstrafe  mahnen  sollten,  sich  dem  Beraer 
Auszug  anzuschliessen.  Dem  Landvogt  aber  wurde  in  einer 
Weise  geschrieben,  woraus  er  merken  mochte,  dass  man 
besseres  Vertrauen  zu  ihm  gehabt  hätte  und  man  sich  ferner- 
hin in  derselben  Weise  auch  zu  ihm  halten  würde.  Dagegen 
hatte  Bern  auf  Basels  Beistand  das  beste  Vertrauen,  und 
•dieses  täuschte  dasselbe  ebensowenig  wie  Strassburg.  Das  war 
für  Bern  um  so  wertvoller,  als  es  sich  hier  um  Waffengat- 
tungen handelte,  die  bei  den  Eidgenossen  nur  schwach  ver- 
treten waren  und  die  man  am  allerwenigsten  in  Burgund  im 
freien  Feld  entbehren  konnte.  Basel  hatte  bereits  am  18.  April 
eine  Schar  von  100  Reisigen  zur  Hilfe  abgesandt;  ebenso 
bereitwillig  waren  aber  auch  die  übrigen  Mitglieder  der  Ver- 
einung, nur  dass  diese  Truppenteile  sich  erst  allmählich  sam- 
meln konnten.  Von  allen  diesen  Massregeln  wurde  der  Ber- 
ner Auszug  am  19.  April  in  Kenntnis  gesetzt,  zugleich  mit 
der  Mahnung,  sich  vorsichtig  zu  verhalten,  damit  das  Banner 
nicht  schimpflich  heimgeführt  werden  möchte. 

Herr  Nikolaus  befand  sich  mit  den  Seinen  indessen  schon 
tief  iu  Feindes  Land.  Zunächst  war  es  auf  Pontarlier  ge- 
gangen, wo  sie  den  Feind  vergebens  erwarteten.  Von  da 
rückten  sie  weiter  unter  Verwüstungen  auf  La  Riviere,  einen 
stark  befestigten  Platz;  ein  Sturm,  den  sie  unternahmen, 
wurde  zurückgeschlagen,  und  nun  zogen  sie  wieder  um,  indem 
sie  meinten,  sich  nach  Gelegenheit  der  Dinge  wohl  gerochen 
zu  haben.  Sie  schrieben  denn  auch  an  Bern,  die  Bundes- 
genossen heimzubieten.   Das  war  nun  gerade  nicht  viel  „ge- 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


461 


schafft",  aber  so  friedlich  wie  sie  glaubten,  verliefen  die  Dinge 
nun  doch  nicht.  Indem  das  Heer  von  La  Riviere  nach  Pon- 
tarlier  den  Rückzug  antrat,  hatte  es  eine  weite  Ebene  zu» 
durchmessen,  die  vom  Drugeon,  einem  kleinen  Seitenfluss  des 
Doubs,  durchmessen  wird.  Hier,  wo  sich  den  Burgundern  zu 
ihrer  Überzahl  noch  alle  Vorteile  der  Örtlichkeit  boten,  ge- 
dachte der  Marschall  von  Burgund  die  Berner  mit  ihren  Zu- 
gewandten anzugreifen. ')  Die  Eidgenossen  hatten  sich  völlig 
sicher  gefühlt  und  weder  Vor-  noch  Nachhut  gebildet,  als  am 
Sonntag,  dem  23.  April,  um  10  Uhr  die  burgundischen  Reiter- 
geschwader auftauchten  und  sich  zum  Angriff  anschickten. 
Die  Eidgenossen  waren  demnach  in  einer  sehr  bedenklichen 
Lage;  die  Gefahr  war  zu  gross,  dass  sie  von  der  feindlichen 
Übermacht  überritten  wurden.  Da  war  es  Herr  Hans  v.  Hall- 
wil,  der  Schwager  Diessbachs,  der  unter  Georg  Podiebrad, 
dem  tapfern  Böhmenkönig,  seine  Kriegsschule  durchgemacht 
hatte,  welcher  Rat  wusste.  Es  war  eine  Erfahrung  der  Hus- 
sitenkriege, dass  sich  Fussvolk  in  offener  Gegend  gegen  Rei- 
terei am  besten  durch  eine  Wagenburg  schützte,  innerhalb 
derselben  es  dann  seinen  Marsch  fortsetzen  konnte.  Eine 
solche  bewegliche  Verschanzung  Hess  sich  bei  dem  grossen 
Wagenzug,  den  damals  ein  Heer  mit  sich  führte,  leicht  her- 
stellen. So  wurde  denn  eine  Wagenburg  nach  den  Vorschlä- 
gen von  Hallwil  gebildet,  „das  erste  und  das  einzige  Mal, 
dass  sich  eine  solche  Schutzmassregel  bei  den  Schweizern  nach- 
weisen lässt."  Aus  Feldschlangen  und  Büchsen,  die  auf  den 
Wägen  lagen,  eröffneten  sie  ein  heftiges  Feuer  auf  die  Bur- 
gunder und  rückten  gegen  sie  vor,  ihnen  den  Kampf  anbie- 
tend, welche  unter  diesen  Umständen  den  Angriff  aufgaben 
und  sich  zurückzogen,  um  bei  günstiger  Gelegenheit,  wenn 
sich  etwa  die  Ordnung  der  Wagenburg  gelöst  hatte,  von  neuem 
anzugreifen.  Die  Eidgenossen  aber  behielten  ihre  Ordnung 
bei,  auch  als  der  Feind  ausser  Sicht  war,  so  sehr  auch  der 
Marsch  dadurch  behindert  sein  mochte.  Dem  Feinde  recht 
zum  Trotz  brannten  sie  ein  grosses  Dorf*)  bei  Pontarlier 

')  Über  diesen  zweiten  Abschnitt  des  Feldzuges  unterrichtet  beson- 
ders noch  ein  Schreiben  Berns  an  die  zu  Basel  tagende  Niedere  Vereinung 
vom  27.  April  sowie  an  die  Hauptleute  Strasburgs  im  kaiserlichen  I^ager 
zu  Köln  vom  18.  Mai  Straasb.  St.-A.  AA.  270  u  278.  —  ')  Der  Bericht 
an  die  Straaaburger  üauptleute  spricht  yon  14  schönen  Dörfern. 


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462 


Witte. 


nieder.  Jenseits  desselben,  wo  sie  wiederum  ein  „gar  weites 
Feld"  zu  durchmessen  hatten,  versuchten  die  Burgunder  aufs 
neue  ihr  Heil  und  griffen  an  drei  verschiedenen  Enden  an. 
Die  Eidgenossen  waren  vorsichtig  und  öffneten  ihre  Wagen- 
burg nicht,  wie  der  Feind  vielleicht  erwartet  hatte,  sondern 
rückten  ihm  auch  jetzt  mutig  entgegen.  Die  Burgunder  ge- 
trauten jedoch  nicht  in  die  „Nuss  zu  beissen",  sondern  zogen 
„ schandlich"  ab  und  flohen  an  ihr  „gewarsame";  da  vermochte 
man  sie  zu  Fuss  leider  nicht  zu  ereilen. 

Die  Walchen  machten  huffen  vil 
Und  meinten,  si  weren  keche. 
Der  Bär  grüsst  si  mit  Buchsensteinen, 
Da  fluchen  si  hinweche. 

Der  Bär  iret  inen  nach  mit  der  Fan, 
Er  brant,  als  er  vormals  hat  getan 
Den  Walcben  da  zu  leide; 
Da  er  das  dorf  gezündet  an, 
Da  zog  er  uff  wite  Heide. 

Da  nun  die  Walchen  Sachen  das, 
Si  ranten  an  si  zum  andern  mol; 
Der  Bär  stalt  sich  zur  Were, 
Sogar  mit  guter  ordenung, 
Als  nach  der  houptlühten  Lere. 

Da  nun  die  Walchen  sachen  das, 
Wie  das  der  Bär  alls  grimm  was, 
Von  dannen  sach  man  si  strichen. 
Und  was  doch  allweg  vier  an  ein1), 
Dennocht  mussten  si  wichen. 

Ohne  fernerhin  behindert  zu  werden,  gelangten  die  Eid- 
genossen nach  Pontarlier  zurück,  das  sie  jetzt  gänzlich  wüste 
legten,  und  traten  darauf  den  Rückmarsch  an,  angeblich  weil 
die  Lebensmittel  anfingen  auszugehen. 

Inzwischen  hatte  sich  die  Stimmung  der  Eidgenossen  be- 
züglich der  zu  leistenden  Hilfe  nicht  gebessert.   Es  war  allein 

1)  Das  ist  übertrieben.  Auch  die  Schweizer  waren  zum  mindesten 
fiber  4000  Mann  stark,  denn  zu  der  Freiscbar  von  1300  und  dem  zweiten 
Berner  Auszug  von  2600  Mann  waren  auch  noch  die  Streitkräfte  von  Solo- 
thurn  und  Biel  gestossen. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


463 


Luzern,  welches  auf  dem  festgesetzten  Tage  erklärte,  dass  es 
noch  niemals  einem  Orte  in  Nöten  seinen  Beistand  versagt 
habe,  es  werde  daher  Bern  mit  800  Mann  zuziehen;  aber 
Luzern  war  neben  Bern  auch  recht  eigentlich  das  Hauptquar- 
tier der  französischen  Partei.  Sämtliche  übrige  Orte  hin- 
gegen lehnten  die  Bundeshilfe  unter  Angabe  ihrer  Gründe  ab. 
Dieselben  waren  nach  Lage  der  Dinge  ziemlich  gleichmässig. 
Die  Eidgenossen  wollten  nicht  „Hauptsächer"  des  Krieges 
werden  und  die  Lasten  desselben  tragen,  sondern  höchstens 
um  Sold  im  Felde  dienen;  in  diesem  Falle  aber  hätten  sie 
nicht  nur  keinen  Sold  bezogen,  sondern  zudem  sich  selbst 
unterhalten  müssen.  Gegen  Bern  waren  die  Orte  überhaupt 
in  hohem  Grade  misstimmt:  es  hätte  voreilig  gehandelt  und 
es  sei  unbillig,  dass  ein  einzelner  Ort  ohne  der  andern  Willen 
und  Rat  einen  solchen  Kriegszug  vornehme,  wozu  alle  andern 
Leib  und  Gut  setzen  sollten;  es  sei  zu  besorgen,  dass  solches 
in  die  Länge  den  Eidgenossen  nicht  bekommen  möchte.  Ja, 
man  verweigerte  nicht  nur  jede  Hilfe,  sondern  einzelne  Orte 
schlugen  gar  vor,  Bern  aus  dem  Felde  zu  mahnen  und  andere, 
die  ausziehen  wollten,  das  heisst  Luzern,  zu  bitten  es  nicht 
zu  thun.1)  Die  Stimmung  der  Orte  war  also  ungünstiger 
denn  je.  Allerdings  war  sie  beeinflusst  dadurch,  dass  das 
französische  Gold  so  lange  ausblieb,  aber  immerhin  tritt  hier 
die  wahre  Stimmung  der  Eidgenossen  zu  Tage.  Es  war  ein 
sehr  engherziger  Standpunkt,  dem  man  aber  eine  gewisse  Be- 
rechtigung nicht  absprechen  kann.  Der  Herzog  von  Burgund 
konnte  zwar  gefährlich  werden,  aber  einstweilen  war  er  von 
allen  Seiten  von  Feinden  umringt.  Wozu  sollten  sie  ihre  vor- 
teilhafte Lage  aufgeben  und  sich  thätig  auf  eigene  Kosten  an 
einem  Kriege  beteiligen,  dessen  Früchte  allein  Bern  zufallen 
mussten,  den  von  ihrem  Standpunkte  aus  in  erster  Linie  der 
Herzog  von  Österreich,  die  Niedere  Vereinung  und  der  König 
von  Frankreich  führen  mochten.  Es  war  genug,  wenn  man 
ihnen  die  Leute  um  Sold  zulaufen  liess,  und  diesen  Sold  ver- 
scherzte man  durch  Berns  Voreiligkeit,  wie  denn  Zürich  be- 
merkte, dass  die  Vereinung  bereits  eine  Beisteuer  zu  diesem 
Krieg  in  Aussicht  gestellt  hätte.  Unter  diesen  Umständen 
hatte  auch  Herr  Hans  von  Toggenburg  wenig  Glück,  wenn 


')  Eidgen.  Abech.  II,  538. 


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4C4 


Witte. 


er  den  Eidgenossen  in  Anlass  der  Mahnung  des  Kaisers  zu- 
redete, wenigstens  den  Schein  des  Ungehorsams  zu  vermeiden 
und  doch  einiges  Volk,  wenn  auch  nur  1000  Mann  gen  Neuss 
zu  schicken. 

Um  dieselbe  Zeit  wollte  nun  auch  die  Niedere  Vereinung 
zu  Basel  zusammentreten.  Wie  ganz  anders  war  doch  ihr 
Standpunkt!  Sie  wartete  nicht  das  Hilfegesuch  Berns  ab,  son- 
dern bot  vorweg  Hilfe  an.1)  Auf  allen  Seiten  wurde  aufs 
eifrigste  gerüstet  Basel  schickte  zu  seinen  100  Reisigen  auf 
die  Kunde,  dass  Bern  das  wegen  seiner  Salzpfanne  für  die 
Schweiz  hochwichtige  Salins  belagern  wolle,  bereits  am  21.  April 
eine  Schar  von  600  Gesellen  ab  unter  Anführung  des  tapfern 
Wilhelm  Herter  und  Konrads  von  Laufen.  *)  Und  die  Niedere 
Vereinung  Hess  sich  nun  nicht  etwa  durch  die  Haltung  der 
Eidgenossen  beirren,  welche  frostig  geschrieben  hatten,  dass 
sie  nicht  ertrachten  könnten,  dass  der  Tag  zu  Basel  von 
ihnen  „gemeinlich  oder  dem  mererteil"  gesucht  oder  auf  dem- 
selben für  ihren  Teil  etwas  Fruchtbares  mochte  gehandelt 
werden;  „so  hinderzücht  uns  auch  merklich  unmfts,  obwohl  wir 
gemeinlich  jetzt  nicht  gemutiget  sind,  solchen  Reiszug  zu 
thun.u  *)  Es  wurde  beschlossen,  dass  die  Fürsten  und  Städte, 
welche  die  Ihren  noch  nicht  Bern  und  Solothurn  zu  Hilfe 
gesandt  hatten,  was  sie  von  Reisigen  augenblicklich  zur  Ver- 
fügung besässen,  im  Namen  Gottes  absenden  sollten;  und 
zwar  sollten  die  verschiedenen  Truppenkörper  am  30.  April  zu 
Basel  zusammentreffen,  am  folgenden  Tage  weiter  rücken  und 
am  2.  Mai  zu  Solothurn  eintreffen,  wo  Bern  sie  empfangen 
und  zu  den  Seinen  geleiten  sollte.4)   Das  war  aber  nur  eine 


»)  Landvogt  Herrn,  v.  Eptingen  befahl  am  15.  April  Freiburg,  was 
es  an  Reisigen  aufbringen  möchte,  zum  18.  April  gen  Ensisheim  zu 
schicken  und  auch  von  Stund  an  sein  recht  houptpaner  usszustossen  und 
allermenglich  zu  verkünden  sich  gerüstet  zu  halten,  um  ihm  auf  Erfor- 
dern zuzuziehen.  Schreiber,  T'rkundeubuch  der  Stadt  Freiburg  S.  544. 
Derselbe  Befehl  wird  an  die  übrigen  ▼orderösterreichischen  Landstände 
ergangen  sein.  —  Vertreter  Strasburgs  war  der  Altammeister  Peter 
Schott,  unstreitig  damals  die  bedeutendste  politische  Persönlichkeit  Strass- 
burgs.  -  »)  Knebel  8.  208.  —  *)  Basel  A.  St  91/168.  -  ♦)  Schreiben 
von  Peter  Schott  an  Strassb.  vom  24.  April,  worin  er  unter  Mitteilung 
dieses  Beschlusses  vorschlagt,  100  Pferde  zu  senden.  Der  Stadtschreiber 
von  Solothurn  habe  ihm  gesagt,  dass  Bern,  Freiburg  und  Solothurn  an 
20000  Mann  im  Felde  hätten,  und  es  sei  die  Absicht,  dass  sie  auf  6 


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Zur  (tesehichte  «1er  Burgunderkriege 


augenblickliche  Hilfe;  viel  bedeutsamer  war  nun  der  Beschluss, 
da ss  die  Vereinung  ihrerseits  auch  ein  Heer  aufstellen  wollte, 
um  den  Krieg  thatkräftig  in  Angriff  zu  nehmen.  Bis  zum 
1.  Mai  sollte  jedes  Bundesmitglied  dem  Landvogt  melden,  wie 
viel  es  zu  dem  Heere  zu  stellen  gedächte,  und  alsdann  sollte 
der  Landvogt  und  die  Abgeordneten  der  Vereinung  mit  Bern 
und  Solothurn  in  Verbindung  treten,  dass  deren  Truppen  sich 
dem  Sundgau  näherten  und  man  wider  ein  gemeinsames  Ziel 
/u  Felde  ziehen  könnte.  Die  Bundesmitglieder  sollten  sich 
demnach  gerüstet  halten,  um  auf  die  erste  Mahnung  des  Land- 
vogts auszuziehen.1)  Dieses  Vorhaben  zerschlug  sich  aller- 
dings, als  Bern  mit  seinen  Zugewandten  sich  nach  der  ent- 
gegengesetzten Richtung  wandte. 

In  der  Hauptsache  blieb  Bern  auf  seine  eigene  Kraft  an- 
gewiesen, und  es  war  immerhin  ein  schönes  Zeugnis  nicht  bloss 
für  die  Leistungsfähigkeit  der  Stadt,  sondern  auch  für  die 
Opferwilligkeit  von  Bürgern  und  Bauern,  dass  ohne  Schwierig- 
keiten aufs  neue  2000  Männer  ausgehoben  werden  konnten, 
nachdem  sich  bereits  über  3000  Berner  Landeskinder  auf 
burgundischem  Boden  befanden.  Dabei  behielt  Bern  auch 
noch  die  Verwicklungen  am  Niederrhein  im  Auge.  Im  Gegen- 
satz zu  den  übrigen  eidgenössischen  Orten,  die  schon  längst 
dem  Reiche  innerlich  entfremdet  waren,  gedachte  es,  soweit 
es  nur  möglich  war,  den  Zusammenhang  mit  dem  Reiche  zu 
wahren,  und  es  fühlte  sich  zum  mindesten  ebenso  eins  mit 
Basel  und  Strassburg  als  mit  den  Ländern  am  Vierwaldstädter 
See.  So  verkündete  es  denn  auch  jetzt  dem  Kaiser,  sobald 
der  Zug  nach  Burgund  vollendet  wäre,  wolle  es  mit  etlichen 
Eidgenossen  die  Seinen  gen  Neuss  zuschicken.  Dabei  wies 
die  Stadt  mit  Recht  darauf  hin,  dass  durch  ihre  bisherigen 

Wochen  im  Fehle  sein  wollten,  wofür  sie  Proviant  mitgenommen  hätten. 
Sfrassb.  St.-A.  271. 

*)  Ilrzg.  8igm.  sollte  3000  zu  Fuss  und  200  und  darüber  zu  Ross, 
der  Biscb.  von  Strassb.  500  zu  Fuss  und  so  er  st  er k  est  mag  zu  rosse, 
der  Bisch .  von  Bassel  HOO  zu  Fuss  und  was  er  reisiges  haben  mag,  Basel 
600  zu  Fuss  mits'impt  iren  reisigen  ins  Feld  stellen;  Strassburg,  Kolmarr 
Schlettstadt,  Kaisersberg.  Obernehnheim.  Münster  im  Gregorienthal,  Ross- 
heim und  Türkheim  sollten  sich  noch  erklaren.  Münster  erbot  sich  zu 
40  Mann  und  entschuldigte  die  geringe  Zahl  damit,  dass  es  den  Feinden 
gelegen  und  starke  Hut  auf  den  Bergen  halten  müsste  und  dass  die  Seinen 
im  Thal  in  schweren  Sorgen  süssen.    Kolmar  St.-A. 

Z*it«cbr.  f.  (Je-cb  U.  Oberrh.  N.  F.  VII.  ?.  30 


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466 


Witte. 


Kriegszüge  der  Marschall  von  Burgund  und  viele  „Landes- 
herrn u  verhindert  worden  wären  Herzog  Karl  zuzuziehen.1) 

Es  war  am  24.  April,  dass  der  zweite  Auszug,  zu  dem 
noch  ein  Fähnlein  von  150  Freiburger  Knechten  gestossen 
war,  unter  Befehl  des  Herrn  Petermann  von  Wabern  in  Neuen- 
bürg ankam.  Hier  erhielten  sie  Nachricht,  dass  Herr  Nikiaus 
von  Diessbach  bereits  auf  dem  Heimweg  wäre,  und  es  dauerte 
nicht  lange,  so  konnten  sie  sich  allesamt  zu  Neuenburg  be- 
grüssen.  Es  handelte  sich  darum,  was  jetzt  geschehen  sollte; 
denn  nachdem  einmal  ein  Heer  von  solcher  Stärke  beisammen 
war,  konnte  noch  weit  weniger  als  vordem  die  Rede  davon 
sein,  dass  es  sich  ohne  ein  grösseres  Unternehmen  auflöste. 
Lang  gehegte  Pläne  konnten  jetzt  zur  Ausführung  gebracht 
werden;  das  Ziel,  welches  den  kampflustigen  Gesellen  gewiesen 
wurde,  war  schon  lange  erwogen. 

VII. 

Es  war  anzunehmen,  dass  Herzog  Karl,  sobald  er  nur  freie 
Zeit  hatte,  Bern  zur  Rechenschaft  ziehen  würde  für  die  Raub-  und 
Plünderungszüge,  womit  es  sein  Stammland  heimgesucht  hatte. 
Daher  war  es  für  die  Stadt  von  höchstem  Wert,  die  engen 
Einlasse,  welche  aus  der  Franche-Comte*  ins  Waadtland  führen, 
in  seiner  Gewalt  zu  haben.  Das  war  bei  dem  vielgewundenen 
engen  Val  travers  der  Fall;  anders  stand  es  mit  der  zweiten 
und  bequemern  Strasse,  die  von  Yverdon  das  Thal  des  Orbe 
emporsteigt  und  sich  bei  dem  festen  Schlosse  Joux  mit  der 
von  Neuenburg  aufwärts  führenden  Strasse  vereinigt.  Das 
Gebiet,  durch  welches  diese  Strasse  zieht,  die  Burgen  und 
Schlösser,  welche  dieselbe  beherrschten,  gehörten  dem  Hause 
Chälons  unter  savoyischer  Lehenshoheit.  Es  war  nur  weise 
Voraussicht,  wenn  Bern  sich  dieser  beherrschenden  Punkte  im 
voraus  bemächtigte,  und  die  Herzogin  von  Savoyen  hatte  es 
selbst  verscherzt,  wenn  Bern  auf  ihre  Hoheitsrechte  keinerlei 
Rücksicht  nahm.  Je  mehr  Berns  Politik  sich  wider  Burgund 
wandte,  desto  wichtiger  war  es,  dass  auch  diejenige  des  Nach- 
barlandes in  dasselbe  Fahrwasser  lenkte,  damit  der  mächtige 
Gegner  dort  keinen  Halt  und  Stützpunkt  fand.  Die  Herzogin 
hatte  trotz  aller  Warnungen  ihre  Haltung  nicht  verändert, 

')  Schreiben  vom  24.  Apr.  bei  Schilling  182. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


467 


wie  Bern  erst  zuletzt  noch  aus  Schriften  und  Briefen  nieder* 
geworfener  Boten  erfahren  hatte,  und  im  Einvernehmen  mit 
König  Ludwig  war  es  bereit,  dem  Grafen  von  Bresse  behilf- 
lich zu  sein,  dass  er  sich  der  Regentschaft  bemächtige,  so- 
fern er  nur  Sicherheit  gab,  dass  er  die  Herrschaft  dem  jungen 
Herzog,  wenn  dieser  zu  seinen  Tagen  käme,  übertragen  würde. ') 

Es  war  nun  die  Frage,  ob  das  eng  verbündete  Freiburg 
«ich  dazu  entschliessen  konnte,  offene  Feindseligkeit  gegen 
Savoyen  zu  begehen.  Die  Stimmung  war  eine  schwankende. 
Anfangs  hatte  man  den  Plan  Berns,  auf  Granson  und  Orbe 
zu  ziehen,  freudig  begrüsst  und  thätige  Mithilfe  verheissen.*) 
Dann  regten  sich  aber  wieder  Bedenken8),  und  Herr  Rudolf 
von  Wippingen  wurde  gen  Bern  entsandt,  um  von  solchem 
Unternehmen  abzumahnen.  Das  war  natürlich  vergebliche 
Liebesmühe,  und  da  gewann  schliesslich  dann  der  Gesichts- 
punkt die  Oberhand:  wenn  man  den  Zug  nicht  verhindern 
konnte,  so  wollte  man  doch  an  demselben  teilnehmen,  um 
wenigstens  die  Früchte  des  Sieges  mitzuernten.  Die  Gewissens- 
bedenken mochten  dadurch  beschwichtigt  werden,  dass  das 
Haus  Chälons  offen  auf  Seite  Burgunds  focht  und  der  Sire 
de  Chateau-Guyon  noch  zuletzt  ein  Hauptmann  und  Anführer 
4e&  reisigen  Zuges  in  Oberburgund  war,  „darumb  man  recht 
zu  dem  sinen  hat". 

So  beginnt  denn  nun  der  dritte  Abschnitt4)  des  Feldzuges, 
4er  die  kriegerische  Überlegenheit  der  Eidgenossen  wiederum 
in  das  glänzendste  Licht  stellt,  aber  zugleich  Züge  von  Bar- 
barei aufweist,  von  der  man  sich  schaudernd  abwenden  muss. 
Es  war  am  26.  April,  als  Herr  Nikolaus  von  Diessbach  sich 
mit  den  Seinen  gen  Granson  in  Bewegung  setzte.  Der  Be- 
fehlshaber des  Platzes,  Herr  Peter  Meyer  von  Romansmünster, 
hatte,  soweit  es  die  Zeit  zuliess,  Stadt  und  Schloss  in  Ver- 
teidigungszustand gesetzt,  aber  es  fehlte  an  ausreichender 
kriegsgeübter  Besatzung.   Schwerlich  konnte  die  Stadt  sich 

*)  Bern  hatte  in  dieser  Angelegenheit  Herrn  Wilhelm  von  Diesshach 
an  Graf  Philipp  und  Kg.  Ludwig  gesandt.  Vgl.  das  Schreiben  an  ihn 
vom  13  Apr  im  Bern.  A.  T.  M.  C.  429  sowie  dasjenige  an  Freiburg  vom 
24  Apr  1  c  444.  —  l)  Bern  ins  Feld  am  18  Apr.  Ratsman.  63  —  ?)  Desgl. 
T  M.  C  445  —  4)  Vgl.  hierfür  namentlich  auch  Chroniques  des  chano- 
ines  de  Neuchatel  p.  225  ff  Nouvelle  edition  par  la  Societe  d'histoire 
de  NeuchAtel. 

'M)* 


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40* 


Witte. 


auf  die  Dauer  halten;  hingegen  war  die  Burg  ausserordentlich 
stark,  „ein  keiserlich  mechtig  schlos  mit  zwei  oder  drei  pol- 
werken vor  einander",  und  da  sie  ausserhalb  der  Stadt  lagr 
konnte  sie  auch  nach  deren  Einnahme  weiter  verteidigt  wer- 
den. Der  Befehlshaber  hatte  beim  Herannahen  der  Eidge- 
nossen eine  Streifwache  ausgeschickt,  welche  auf  die  Berner 
Vorhut  stiess;  indem  sie  sich  wandte,  folgten  ihnen  an  200 
Berner  hitzig  nach,  um  vielleicht  durch  einen  Handstreich  in> 
ersten  Anlaut  sich  des  Platzes  zu  bemächtigen.  Vor  der 
Stadt  lag  ebenfalls  am  See  ein  Barfüsserkloster,  das  befestigt 
war  und  als  Vorwerk  diente.  Darauf  richtete  sich  ihr  An- 
lauf, aber  sie  wurden  mit  blutigen  Köpfen  heimgeschickt,  und 
die  erste  Hitze  war  damit  abgekühlt.  Man  musste  sich  auf 
eine  regelrechte  Belagerung  gefasst  machen,  und  doppelt  be- 
grüsst  wurde  jetzt  die  Verstärkung,  die  eben  eintraf.  Da  war 
zunächst  das  Fähnlein  von  Luzern'),  das  trotz  des  Abschrei- 
ben von  Bern  sich  nicht  hatte  nehmen  lassen  zur  Hilfe  her- 
beizueilen; „wir  sind  unserer  getreuen  und  brüderlichen  Freunde 
von  Bern  wegen  ausgezogen  und  wollen  auch  zu  ihnen  ziehen 
und  mit  ihnen  sterben  und  genesen".  Dazu  kamen  die  Fuss- 
knechte von  Basel,  die  eine  grosse  Hauptbüchse  mit  sich 
führten.  Die  that  viel  grösseren  Schaden  als  die  bei  Chene- 
bier  erbeuteten  Büchsen,  welche  Bern  mit  sich  führte,  aber 
es  dauerte  den  Belagerern  trotzdem  zu  lange.2)  Freiwillige, 
denn  man  wollte  niemand  zwingen,  unternahmen  am  Sonntag 
dem  30.  April  den  Sturm.  Als  die  Bewohner  solchen  Ernst 
sahen,  flohen  die  einen  auf  das  Schloss,  die  andern  suchten 
sich  zu  Schiff  zu  retten,  wurden  jedoch  ereilt  und  gefangen 
genommen,  wie  denn  in  dieser  Voraussicht  die  nötigen  Mass- 
regeln getroffen  waren.  Auf  diese  Weise  wurde  die  Stadt 
Granson  „gar  ehrlich"  gewonnen;  von  den  Verteidigern  wur- 
den nur  5  erstochen,  mit  den  andern  hatte  man  Erbarmen, 
denn  es  waren  „merentcils  alles  arm  Buren  vom  lande,  denen 
die  dinge  nit  lieb  warent".    Kirchen  und  Sakrament  aber 

*)  Man  liest  gewöhnlich  (zuletzt  noch  Ochsenhein  S.  33),  dass  auch 
400  Zürcher  zu  Hilfe  gekommen  wären.  In  den  gleichzeitigen  Quellen 
findet  sich  darüber  nichts,  und  eine  solche  Sendung  stand  auch  mit  der 
von  Zürich  eingenommenen  Haltung  in  schärfstem  Widerspruch.  —  *)  Ne- 
hen  den  von  Knehel  mitgeteilten  Briefen  vgl.  auch  den  Bericht  der 
Baseler  Hauptleute  vom  27.  Apr.  Strassb.  St.-A.  270. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


469 


wurden  rein  ausgeplündert,  und  schon  jetzt  zeigte  sich  die 
Habgier  der  Eidgenossen  in  schlimmem  Lichte.  Die  Ver- 
bündeten hatten  das  Nachsehen;  dazu  kam  das  trotzige  Auf- 
treten der  Gesellen,  die  in  unbändigem  Kraftgefühl  wohl  viel- 
fach auf  die  Baseler  Bürger  herabsehen  mochten:  „sie  hatten 
«Ulewegen  den  vorzug". 

Nach  der  Erstürmung  der  Stadt  wollten  die  Knechte 
auch  sogleich  auf  das  Schloss  losgehen.  Das  verhinderten 
die  Hauptleute,  welche  wohl  wussten,  wie  fest  dasselbe  war. 
Der  Befehlshaber  selbst  aber,  der  keine  Aussichten  auf 
Entsatz  hatte,  zog  am  1.  Mai  vor,  das  Schloss  zu  über- 
geben, wogegen  den  Insassen  mit  ihrer  Habe  freier  Abzug 
bewilligt  werde.  Leider  wurde  die  Kapitulation  in  schmäh- 
lichster Weise  gebrochen;  wie  diese  Gesellen  schon  nicht 
abgehalten  werden  konnten,  über  die  eigenen  Bundesgenos- 
sen herzufallen  und  sie  auszuplündern,  so  machten  sie  sich 
jetzt  über  die  unglücklichen  Bewohner  her  und  raubten 
ihnen  all  das  Ihre,  und  es  war  ein  schlechter  Trost,  dass 
man  ihnen  später  versprach,  dass  sie  das,  was  sich  noch  vor- 
finden würde,  zurückerhalten  sollten.1)  Der  Platz  selbst  er- 
hielt eine  Besatzung  von  40  Knechten  *);  den  Befehlshaber 
stellte  Bern,  das  sich  ausserdem  von  den  Bewohnern  Treue 
schwören  liess,  ein  deutliches  Zeichen,  dass  es  diese  Eroberung 
zu  behaupten  gedachte. 

Während  das  Hauptheer  sich  jetzt  zum  Aufbruch  gen  Orbe 
anschickte,  wurde  eine  Schar  von  freiwilligen  Beinern  und 
Freiburgeru  entsandt,  um  die  Burgen  Montagnyle-Corboz  und 
Champvent  zu  erobern,  welche  die  Strasse  nach  dem  Jurapass 
St.  Croix  beherrschten  und  somit  dem  auf  Orbe  vorrückenden 
Heere  den  Rücken  gefährden  konnte.  Monta^ny  war  dem 
Sire  de  Cbateau-Guyon,  während  das  hochgelegene  Champvent 
dem  nicht  minder  mächtigen  Geschlecht  der  Vergy  gehörte. 
Beide  Burgen  wurden  mit  leichter  Mühe  erstürmt  und  ver- 
brannt, Montagny  zerstört. 

Noch  von  Granson  aus  war  unter  der  Hand  an  die  Stadt 
Orbe  zweimal  die  Aufforderung  gerichtet  worden,  sich  zu  er- 

')  Vgl.  Eidgen.  Äbsch.  II,  551.  —  -)  Chr.  de  Neuchatel  nennt  2-  h\* 
300  Mann,  wohl  eine  Verwechselung  mit  der  spatem  Besatzung  beim 
Herannahen  Karls  des  Kühnen. 


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470 


Witte. 


geben.  Die  Stadt  war  wenig  fest,  aber  dennoch  hatte  die 
Bürgerschaft  nicht  gewagt  der  Aufforderung  nachzukommen 
aus  Scheu  vor  der  Besatzung,  die  wenigstens  entschlösse* 
war,  den  Platz  bis  zum  äussersten  zu  halten.  Sie  zählte 
an  400  Mann;  dazu  kamen  etwa  18  Edelleute,  die  ent- 
schlossen waren,  das  Schicksal  der  Besatzung  zu  teilen. 
Den  Oberbefehl  führte  Herr  Nikiaus  von  Joux,  Herr  zu 
Chateau  - Vilain;  vergebens  hatte  er  versucht,  den  Sturm 
von  den  Besitzungen  des  Hauses  Chalons  abzuwenden.  Wenn 
nichts  mehr  zu  retten  war,  wollte  er  wenigstens  mit  Ehren 
untergehen  und  den  anvertrauten  Platz  nicht  schimpflich 
übergeben  wie  der  Befehlshaber  von  Granson,  der  „würdig 
wäre,  dass  man  ihm  das  Haupt  abschlüge.*  Als  nun  das 
stattliche  Heer  der  Verbündeten  gen  Orbe  gezogen  kam,  ent- 
sandte die  Bürgerschaft  ohne  Vorwissen  der  Besatzung  dem- 
selben eine  Abordnung  entgegen,  welche  die  Schlüssel  über- 
reichte und  demütig  um  Gnade  bat.  Die  ward  ihnen  gewährt. 
Herr  Nikolaus  de  Joux  hingegen  wies  die  Aufforderung  zur 
Übergabe  der  Burg  stolz  zurück:  sie  seien  entschlossen,  den 
Platz  zu  halten,  und  wollten  lieber  sterben  als  wie  die  von 
Granson  handeln.  Um  die  Eidgenossen  aber  zu  verhindern, 
sich  in  der  Stadt  festzusetzen  und  um  die  Bürgerschaft  für  ihre 
feige  Haltung  zu  strafen,  suchte  die  Besatzung  den  Platz  ein- 
zuäschern und  schoss  mit  Feuerpfeilen  hinein.  Da  liefen  gute 
Gesellen  von  Bern  und  andere  herbei,  um  das  Feuer  zu  löschen ; 
aber  18  Häuser  lagen  in  Asche. 

Die  Burg,  deren  Ursprung  bis  in  die  Merowingerzeit  hinauf- 
reicht, war  erst  um  die  Mitte  des  Jahrhunderts  durch  ihren 
damaligen  Besitzer  Fürst  Ludwig  von  Orange  bedeutend  ver- 
stärkt worden  und  galt  für  eine  der  geräumigsten  und  stärksten 
im  Lande.  Eine  regelrechte  Belagerung  dauerte  voraussicht- 
lich längere  Zeit,  und  es  fragte  sich,  ob  nicht  ein  Sturm  rascher 
zum  Ziele  führte.  Der  todesmutigen  Tapferkeit  der  Ihren 
durften  die  Hauptleute  alles  zumuten,  und  wenn  der  Kriegs- 
rat sich  dafür  entschied,  den  Sturm  zu  wagen,  so  war  dieser 
Beschluss  recht  eigentlich  im  Sinne  der  Mannschaft,  die  nichts 
mehr  hasste  als  thatenloses  Herumlungern  vor  einem  be- 
festigten Platze.  Einige  „handvest"  Leute  von  Bern  begannen 
den  Sturm ;  ihnen  folgten  die  anderen  nach.  Da  gab  es  heisse 
Arbeit.   Die  Besatzung  wehrte  sich  gar  tapfer  mit  Werfen 


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Zur  Geschichte  der  Hurgunrierkriege. 


471 


und  Schiessen,  und  wiederholt  wurde  der  Sturm  abgeschlagen, 
aber  immer  wieder  aufs  neue  fingen  die  tapfern  Gesellen  an 
zu  stürmen.  Ohne  Sturmzeug  hätten  sie  gegen  die  festen 
Thore  und  Mauern  aber  doch  nur  wenig  ausrichten  können, 
wenn  nicht  die  Hauptleute  auf  ein  wirksames  Mittel  gekom- 
men wären.  Unter  dem  Schutz  der  Häuser  der  Stadt,  sowie 
vom  Kirchturm  aus  nahmen  Büchsenschützen  die  Schloss- 
mauern und  Zinnen  so  wirksam  unter  Feuer,  dass  die  Be- 
satzung gegenüber  den  Anstürmenden  mit  Werfen  und  Schiessen 
nur  wenig  mehr  ausrichten  konnte.  Voll  Mut  und  kühn  wie 
die  Löwen  verdoppelten  sie  das  Feuer  des  Angriffes,  und  also 
half  Gott  denen  von  Bern  und  andern,  dass  sie  durch  die 
Mauern  und  Thore,  welche  sie  mit  mächtigen  Axthieben  zer- 
schlugen, und  über  die  Mauern  in  das  Schloss  kamen.  Ein 
Baseler  aus  dem  Waldeuburger  Amt  erklomm  zuerst  die 
Mauerzinne.  Der  zweite,  der  eindrang,  war  der  Scharfrichter 
von  Bern,  der  den  Tod  dabei  fand.  Die  Besatzung  warf  sich 
in  die  Türme  oder  suchte  sich  in  den  Wohngebäuden  zu  ver- 
bergen; die  eingedrungenen  Schweizer  folgten  ihnen  auf  dem 
Fusse  und  metzelten  alles  nieder,  was  ihnen  vor  die  Klinge 
kam ;  die,  welche  von  den  Mordstreichen  der  Hellebarden  ver- 
schont blieben,  wurden  lebend  entweder  über  die  Mauer  ge- 
drängt oder  durch  die  Fensterluken  in  die  Tiefe  hinabgeschleu- 
dert. Als  die  Umwallung  der  Burg  erstiegen  war,  hatte  sich 
Herr  Nikolaus  de  Joux  in  den  „Bergfried41  zurückgezogen, 
„der  gar  us  der  massen  stark  und  werlich  was".  Gern  hätte 
er  mit  seinen  Leuten  jetzt  sein  stolzes  Wort  zurückgenommen, 
aber  es  war  zu  spät;  als  sie  sahen,  dass  keine  Gnade  war 
und  sie  alle  sterben  mussten ,  wehrten  sie  sich  mannhaft  und 
warfen  und  schössen  von  dem  verdeckten  und  umzinnten  Gang, 
der  den  Turm  umgab,  unter  die  Stürmenden  und  hielten  sich 
noch  länger  als  eine  Stunde.  Endlich  gelang  es  einigen  der 
Stürmenden,  den  verdeckten  Eingang  in  den  Turm  zu  ge- 
winnen; von  der  Höhe  des  Turmes,  vielleicht  von  über  dem 
Gang  befindlichen  Erkern  warfen  und  schössen  sie  unter  den 
Feind,  dass  er  sich  nicht  mehr  wehren  konnte.  Der  Zwingolf 
wurde  gewonnen,  Herrn  Nikolaus  de  Joux  wurde  das  Haupt 
gespalten;  ebenso  erlitten  seine  Gefährten  den  Tod,  und  mehr 
als  20  Mann  wurden  über  die  Zinnen  hinabgestürzt.  Als  man 
meinte,  „die  Sache  gewonnen  und  erobert"  zu  haben,  be- 


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472 


Witte. 


merkte  man  noch  Walhen  auf  etlichen  Tünnen,  die  sich  auch 
mannhaft  wehrten,  den  gewissen  Tod  vor  Augen.  Es  half 
ihnen  nichts,  sie  wurden  über  die  Mauer  geschleudert.  Im 
Schlosse  lagen  120  Mann  erstochen,  die  übrigen  waren  alle 
lebendig  über  die  Mauern  geschleudert  und  lagen  zerschmet- 
tert dort  unten,  an  180  Mann. 

„Man  lert  si  alsamt  über  die  Mur 

Olm  alles  Gefieder  fliegen." 

Der  Sturm  hatte  über  4  Stunden  gedauert,  und  auch  von 
den  Eidgenossen  waren  12  Mann  tot,  40  verwundet. 

Das  grässliche  Blutbad  that  seine  Wirkung1);  überall 
lähmte  Entsetzen  den  Widerstand.  Ohne  Schwertstreich  ergab 
sich  Echallens,  das  ebenfalls  Herrn  Hugo  von  Chälons  gehörte. 
Jetzt  galt  es  noch,  Jougne  zu  erobern,  dem  Sire  de  Chäteau- 
Guyon  gehörig,  welches  den  Ausgang  des  Passes  nach  der 
burgundischen  Seite  beherrscht.  Noch  von  Orbe  aus  war  ein 
Barfüssermönch  dorthin  gesandt  und  hatte  die  Besatzung  zur 
Übergabe  aufgefordert  oder  es  werde  mit  ihnen  nicht  anders 
gehandelt  als  wie  zu  Orbe  geschehen.  Darauf  waren  etliche 
Einwohner  der  Stadt  zu  den  Hauptleuten  gekommen  und  hatten 
kniefällig  sich  zum  Gehorsam  erboten.  Da  dieselben  aus- 
sagten, dass  die  Besatzung  das  Schlots  zu  räumen  gedenke, 
wurde  eiligst  Herr  Petermann  von  Wabern  mit  1000  Mann 
dorthin  abgesandt.  Geradenwegs  mit  fliegenden  Fahuen  zogen 
sie  darauf  los.  Ihnen  kam  entgegen  Herr  Wilhelm  von  La- 
Sarraz,  dessen  Sohn  in  burgundischen  Diensten  stand,  und 
bat  um  Schonung  für  seine  gleichnamige  Burg.  Dabei  bezog 
er  sich  auf  die  alte  Freundschaft  seines  Geschlechtes  mit  den 
Herren  von  Bern;  mehr  kam  ihm  zu  statten,  dass  seine  Tochter 
mit  Herrn  Adrian  von  Bubenberg  vermählt  war.  So  ginur 
das  üngewitter  einstweilen  an  seinem  Hause  vorüber.  Indem 
die  Schar  ebenfalls  das  feste,  dem  Grafen  von  Roinont  ge- 
hörende neutrale  Les-Clees  bei  Seite  Hess,  kam  sie  vor  Jougne 
an.  Das  Städtlein  ergab  sich  sofort,  der  Befehlshaber  in  der 
Burg  machte  einige  Schwierigkeiten  Er  bat  um  Bedenkzeit, 
um  sich  mit  seinen  Leuten  zu  benehmen;  in  kürzester  Fi  ist 
würde  er  Antwort  geben.    Ks  scheint,  dass  die  Leute  vor 

*i  Alles  zittert  merklich  gegen  uiü>.  Schreiten  lieriw  au  Hasel  vom 
8.  Mai.   Basel  A.  St.  Sil  163. 


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Zur  Geschichte  der  Burgundei  kriege. 


473 


Schrecken  den  Kopf  verloren  hatten,  denn  anstatt  zu  kapitu- 
lieren, suchte  sie  sich  durch  die  Flucht  den  Würgern  von 
Orbe  zu  entziehen.  Darob  ergrimmte  der  Bär  von  Bern;  er 
wollte  »ich  seine  Beute  nicht  entgehen  lassen.  Sofort  be- 
gannen die  Eidgenossen  den  Sturm.  Unter  dem  Feuer  des 
Geschützes  schwangen  sich  die  einen  mit  Hilfe  ihrer  Spiesse, 
welche  sie  in  die  Mauerritzen  einsteckten,  auf  die  Mauer, 
andere  hieben  die  Thore  auf  mit  gewaltigen  Axtschlägen  oder 
erklommen  auf  Leitern  die  Mauern.  Der  Widerstand  war 
kaum  nennenswert,  und  man  hätte  deshalb  glauben  sollen, 
dass  diese  wilden  Gesellen  Schonung  geübt  hätten,  aber  die 
Bestie  war  einmal  erwacht;  die  ganze  Besatzung,  soweit  sie 
nicht  entronnen  war,  an  2-  bis  300  Mann,  wurde  abgeschlachtet. 
Dabei  kam  auch  wiederum  der  grimmige  Hass  der  Schweizer 
Bauein  gegen  den  Adel  zum  Vorschein.  Verschiedene  edle 
Herren  aus  Burgund  und  Savoyen  hatten  sich  ergeben  und 
wurden  nachträglich  enthauptet.1) 

Wie  bei  den  andern  Herrschaften  mussten  auch  hier  die 
Bewohner  den  beteiligten  Städten  Treue  und  Gehorsam  schwö- 
ren, und  in  Anbetracht  der  Wichtigkeit  des  Platzes  wurde  eine 
starke  Besatzung  von  5-  bis  600  Mann  hineingelegt.  Im 
Lande  hatte  sich  aber  ein  solcher  Schrecken  verbreitet,  dass 
man  wohl  ganz  Burgund  hätte  erobern  können;  aber  man 
hatte  im  unwirtlichen  Jura  nicht  genug  Speise  und  Trank  und 
zog  wieder  heimwärts,  nicht  sehr  zur  Freude  von  Bern,  das 
am  liebsten  gesehen  hätte2),  wenn  das  Heer  noch  die  Ankunft 
der  Truppenteile  der  Niedern  Vereinung  abgewartet  hätte. 
So  rasch  war  der  Feldzug,  dessen  Dauer  auf  G  Wochen  ver- 
anschlagt worden  war,  von  statten  gegangen,  dass  ausser  Basel 
die  übrigen  Mitglieder  der  Vereinung  gar  nicht  in  die  Lage 
gekommen  waren,  die  zugesagte  Hilfe  von  Reisigen  zu  leisten, 
so  sehr  sie  sich  auch  beeilten.  Strassburg  hatte  bei  der  Eile 
des  Aufbruchs  darauf  verzichten  müssen,  seine  Leute  gleich- 
massig  zu  kleiden ;  es  sandte  100  Reisige  mit  dem  Rossbauner 
unter  Anführung  von  Herrn  Friedrich  Bock  ab,  die  am 
29.  April  zu  Basel  ankamen.3)  Ebenso  hatte  der  Landvogt 
von  Eptingen  die  Ritterschaft  der  Voi lande  aufgeboten,  und 

')  Diebold  Schilling  erwähnt  von  diesen  Szenen  nichts;  *>ie  mid  be- 
zeugt durch  die  Chron.  de  Neucli&tel.  -  Jj  Rat>man.  t<7.  —  : )  Strassb. 
St.-A.  AA.  275. 


474 


Witte. 


die  verschiedenen  reisigen  Züge  vereinigten  sich  zu  Muttenz, 
um  am  1.  Mai  den  Bernern  zu  Hilfe  zu  ziehen.  Den  Eid- 
genossen zu  Ehren  hatten  sie  deren  Abzeichen  angelegt,  das 
weisse  Kreuz;  als  sie  nun  bis  Neuenburg  gekommen  waren, 
da  war  der  Feldzug  bereits  zu  Ende.  Sie  kehrten  wieder  um 
unter  dem  lebhaften  Danke  von  Bern,  das  den  guten  Willen 
für  die  That  nahm.1) 

Auf  dem  Rückzug  schlugen  die  Berner  einen  andern 
Weg  ein,  nicht  etwa  durch  das  Neuenburger  Land,  das  von 
seinen  Verbündeten  schon  genug  gelitten  hatte,  sondern  durch 
Savoyer  Gebiet,  wie  um  die  Herzogin  so  recht  das  Hilflose 
ihrer  Lage  fühlen  zu  lassen.  Ohnmächtig  musste  sie  es  ge- 
schehen lassen  und  zusehen,  wie  nun  Bern  mit  seinen  Zu- 
gewandten sich  in  den  eroberten  Plätzen  gemächlich  festsetzte. 
Anfangs  hatte  sie  noch  versucht,  Freiburg  gegen  Bern  auszu- 
spielen, aber  diese  Stadt  wollte  lieber  die  Früchte  des  Sieges 
mit  Bern  gemessen,  als  sich  mit  der  gewaltigen  Stadt  in  einen 
aussichtslosen  Kampf  einlassen.*)  So  war  sie  völlig  hilflos, 
ohne  Truppen  und  ohne  Geld,  in  täglicher  Besorgnis  für  ihre 
eigene  Sicherheit  wie  für  die  ihrer  Kinder.  Es  war  ein  Glück 
für  sie,  dass  ihr  Schwager  Bresse  noch  nicht  alle  Brücken 
hinter  sich  abbrechen  wollte,  die  nach  Burgund  hinführten, 
so  lange  noch  nicht  feststand,  wer  in  dem  grossen  Turnier 
den  Kampfplatz  behauptete;  sonst  wäre  es  um  sie  geschehen 
gewesen.  Der  Herzog  von  Mailand  rührte  sich  nicht;  nichts 
hatte  er  bisher  gegeben  als  schöne  Worte,  trotzdem  sein  eig- 
ner Gesandter  Appiano  ihn  darauf  aufmerksam  gemacht  hatte, 
dass  etwas  wenigstens  für  die  Sicherheit  der  Herzogin  und 
ihrer  Kinder  geschehen  müsse.  Sie  selbst  freilich  suchte  nach 
aussen  hin  möglichst  zuversichtlich  aufzutreten,  um  ihre  Geg- 
ner nicht  zu  ermutigen,  aber  wenn  sie  allein  war,  liess  sie 
nach  Frauen  Art  ihren  Thränen  freien  Lauf.3) 

Von  Orbe  zog  nun  das  Heer  nach  Yverdon,  wo  es  sich 
reichliche  Bewirtung  erzwang4),  von  dort  ging  es  nach  dem 

■)  Vgl.  das  Dankschreiben  Berns  an  Basel,  worin  namentlich  auch 
die  Dienste  Wilhelm  Herters  gerühmt  werden.  —  *)  Gingins  1.  116.  — 
*)  1.  c.  121.  —  4)  Die  Chr.  de  Neuchätel  gebraucht  hierfür  den  Ausdruck 
Bumequeman  und  die  Herausgeber  fügen  hinzu,  dass  eine  andere  Lesart 
lautet  sinqueman.  Vermutlich  ist  es  dasselbe  Wort  wie  das  deutsche 
sackmann,  Plünderung. 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


altverbrüderten  Peterlingen,  das  eine  freundliche  Aufnahme 
bereitete.  Hier  wurde  ein  Rasttag  gemacht,  nicht  sehr  zur 
Freude  der  benachbarten  Orte  Estavayer,  Romont  und  Mou- 
don,  die  wohl  oder  Abel  zum  Unterhalt  der  gefürchteten  Gäste 
beisteuern  mussten.  In  Peterlingen  trennte  sich  das  Heer. 
Die  Solothurner  und  Baseler  zogen  über  Murten,  wo  sie  sich 
ebenfalls  gastfreundlicher  Aufnahme  zu  erfreuen  hatten,  nach 
Hause,  „dankbar  gegen  Gott,  der  ihnen  solche  Siege  ver- 
liehen. u  Die  von  Bern  und  Luzern  zogen  mit  nach  Freiburgt 
wo  sie  einen  Tag  blieben.  Dann  aber  erwies  Bern  Luzern- 
besondere  Ehre  als  dem  einzigen  eidgenössischen  Ort,  der 
zur  Hilfe  gekommen  war;  auf  besondere  Einladung  von  Bern 
begab  sich  die  Luzerner  Mannschaft  dorthin. 

Der  wackere  Diebold  Schilling  hat  in  anschaulichster 
Weise  ihren  Empfang  beschrieben.  Bis  jenseits  des  Dorfes 
Bumplitz  kamen  Räte  und  Bürger  den  Mannen  entgegen. 
Voran  zogen  400  Knaben,  die  alle  Waffen  trugen,  Spiesse, 
Büchsen,  Armbrust  oder  andere;  dazu  trug  ein  jeder  ein 
Banner  oder  Fähnlein,  das  mit  dem  Berner  uud  Luzerner  Wap- 
pen bemalt  war,  an  einem  Stecken  in  der  Hand.  In  guter 
Ordnung  zogen  die  Knaben  mit  ihrem  Anführer  zu  dem  Kriegs- 
volk, hielten  davor  und  riefen  alle  mit  einhelliger  Stimme: 
Liebe  Herren,  getreue  Eidgenossen  von  Luzern!  Seid  uns 
allen  zu  hunderttausend  Malen  Gott  willkommen,  denn  wir 
sehen  Euch  von  Herzen  gern  bei  unseren  lieben  Herren  von 
Bern.  Dieser  Empfang  vonseiten  der  Kinder  ging  den  harten 
Kriegsleuten  so  zu  Herzen,  dass  ihnen  mehrenteils  vor  rechter 
Freude  die  Augen  Ubergingen.  Also  redete  Herr  Nikiaus  von 
Scharnachthal,  der  dazumal  Schultheiss  war:  Liebe  brüderliche 
Freunde  und  getreue  Eidgenossen  und  allerliebste  Brüder  von 
Luzern.  Meine  Herren,  ein  Rat  und  ganze  Gemeinde  von 
Bern  haben  mir  befohlen,  Euch  gütlich  und  freundlich  zu 
empfangen,  und  so  freundlich  ich  das  thun  könnte  oder  möchte, 
daran  thäte  ich  allen  meinen  Herren  grossen  Dienst  und  Ge- 
fallen; und  besonders  soll  ich  Euch  empfangen  und  empfange 
Euch  am  ersten  von  dieser  unserer  jungen  Kinder  und  Kna- 
ben wegen,  die  hier  gegenwärtig  oder  noch  daheim  sind,  wo- 
bei Ihr  an  den  Jungen  merken  möget  der  Alten  Herzen  und 
guten  Willen.  Also  ward  ihm  durch  Heinrich  Hasfurter, 
Schultheiss  von  Luzern,  geantwortet  in  dem  Sinne,  dass  sie- 


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Witte. 


lediglich  gethan,  was  ihnen  ihre  Obern  befohlen  hätten;  alles 
aber  wäre  mit  gutein  Herzen  und  Willen  geschehen,  und  er 
dankte  seinerseits  für  die  Treue,  Liebe  und  Freundschaft, 
welche  ihnen  Beins  Anführer,  namentlich  Herr  Nikiaus  von 
Diessbach  und  Hans  von  Hallwil,  auf  dem  Zug  bewiesen  hätten. 
Darauf  zog  die  Mannschaft  geordnet  in  die  Stadt,  begleitet 
von  den  Kindern,  welche  beständig  das  genannte  Willkommen 
den  Luzernern  zuriefen.  Hier  weilten  die  letztern  noch  zwei 
Tage,  aufs  reichlichste  bewirtet  von  ihren  Gastherren:  alles, 
was  sie  verzehrten  oder  ausgaben,  wurde  von  der  Stadt  be- 
zahlt; nirgends,  weder  in  Gesellschaften  noch  in  Wirtshäusern, 
Badstuben  oder  bei  den  Scherern  durfte  man  Geld  von  ihnen 
annehmen,  es  ging  alles  auf  Stadtkosten.  Die  Luzerner  aber 
vergassen  diesen  Empfang  nicht;  zu  immerwährendem  Ge- 
dächtnis wurde  er  in  ihrem  Stadtbuch  beschrieben. 

In  der  That  ein  anmutiges  Bild  altväterlicher  Sitte  und 
Biedersinns,  das  einem  wohlthut  nach  den  grässlichen  Mord- 
scenen  von  Orbe  und  Jougue,  gleichzeitig  aber  auch  eine 
Thatsache  von  hoher  politischer  Bedeutung.  Es  war  eine  Ver- 
brüderung im  besten  Sinne  des  Wortes  nicht  bloss  der  gegen- 
wärtigen, sondern  auch  der  folgenden  Generation,  die  gewisser- 
massen  von  der  Jugend  als  ihrem  Vertreter  mitbeschworen 
wurde  und  um  so  bedeutungsvoller  war,  als  der  Riss,  welcher 
durch  die  Eidgenossen  ging,  sich  jetzt  noch  vergrössei te. 
Bern  und  Luzern  uebst  den  mit  Bern  verburgrechteten  Städten 
Freiburg  und  Solothurn  scharten  sich  eng  zusammen  und 
folgten  der  Leitung  Diessbachs;  hingegen  hatten  die  andern 
Orte  heimliche  Unterredung  gepflogen  und  sich  dahin  geeinigt, 
dass  kein  Ort  den  verlangten  Zuzug  leisten  sollte. 

War  diese  Thatsache  an  sich  wohl  geeignet,  für  die  Zukunft 
den  Berner  Staatsmännern  eruste  Besorgnis  eiuzuflössen ,  so 
durften  sie  sich  doch  mit  vollem  Rechte  der  Gegenwart  freuen. 
Der  Feldzug  hatte  nicht  bloss  grossen  Gewinn,  sondern  ebenso 
grossen  Ruhm  gebracht.  Die  Schweizer  erschienen  in  der  That 
unbesiegbar,  und  angesichts  der  zaghaften  Haltung  der  Burgunder 
undSavoyer  wuchs  die  Verwegenheit,  aber  auch  die  Zuchtlosigkeit 
der  Schweizer  Reisläufer  bis  ins  Übermass.  Nichts  war  ihnen 
zu  schwer,  alles  erlaubt;  die  eigenen  Bundesgenossen  sollten 
in  dieser  Hinsicht  noch  die  traurigsten  Erfahrungen  machen. 
Für  die  an  dein  Feldzug  beteiligt  gewesenen  Orte  gab  es 


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Zur  Geschichte  der  Burgunderkriege. 


477 


keinen  Rückzug  mehr;  auch  ohne  die  französischen  Sonnen- 
kronen war  kein  Ausgleich  mit  Burgund  mehr  möglich.  Ein 
breiter  Blutstrom  trennte  beide  Teile,  und  wenn  bis  dahin 
der  Zorn  Karls  besonders  den  Elsassern  galt,  so  wandte  er 
sich  jetzt  jenen  Orten  zu,  die  durch  ihre  Streifscharen  sein 
Stammland  auf  weite  Strecken  hin  zur  Wüste  gemacht  und 
seine  Verbündeten  und  Vasallen  in  empfindlichster  Weise 
geschädigt  hatten. 


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Znr  Herkunft  der  Zahringer. 

II.  und  III. 

Von 

Emil  Krüger. 
IL«) 

Die  Zähringer  und  Habsburger  als  Miterben  der 

Alaliolfinger. 

< Besitzungen,  letzte  Glieder  und  Miterben  der  Alaliolfinger.) 

A.  Besitzungen  der  Alaholfinger. 

Der  grö'sste  Teil  der  nachweisbaren  Besitzungen  der  Ala- 
holfinger findet  sich  an  folgenden  Stellen: 

1)  776.  Schenkung  der  ersten  sicher  nachweisbaren  Alaholtinger 
an  St.  Gallen.   (Wartmann  1,  N.  81.) 

2)  7i>l  Okt.  22.  Schenkung  Berchtolds  I.  und  der  Raginsind  an 
St.  Gallen.   (Wartmann  I,  N.  170  zu  802  )*) 

3)  793  März  17.  Schenkung  Berchtolds  I.  an  St.  Gallen.  (Wart- 
mann I,  N.  135.) 

4)  805  Okt.  23.  Schenkung  Wago's  und  Chadaloh's  I.  an  St. 
Gallen.   (Wartinann  I,  N.  186.) 

5)  817  Nov.  17.  Schenkung  Chadaloh's  I.  an  St.  (lallen.  (Wart- 
mann I,  N.  228.) 

6)  826  Aug.  2.  Schenkung  Berchtolds  II.  an  St.  Galleu.  (Wart- 
raann  I,  N.  302.) 

7)  Schenkung  Berchtolds  V.,  des  letzten  Alaholtiugers,  Sohnes 
Adalberts,  in  der  westlichen  Baar  an  Reichenau.1)  (Gallus  Oheims 

')  Den  I.  Abschnitt:  -Die  erstcü  nachweisbaren  Zähringer  und  die 
Stamm  esgenossenschaft  der  Zühringer  und  Habsburger"  siehe  Neue  Folge 
Bd.  VI,  s  553-  r»36.  —  *.  Datum:  Notavi  die  XI  kal.  nov.,  die  sabbato,  anno 
24  regnante  domno  nostro  Carlo  rege  Franchorura  ae  patricio  Romanorum 
et  Ahmannorum  et  sub  Rothario  comite.  Das  Datum  passt  genau  auf  den 
22.  Okt.  791,  der  ein  Samstag  war.  Erst  der  zweite  (Hremer)  Text  bei 
Wartmann  hat  —  sicher  irrtümlich  —  anno  34  regnante  Carolo.  Im  Jahre 
802  konnte  doch  Karl  nicht  mehr  „Patricias  Romanorum  genannt  werden. 
—  *)  Dass  die  unter  N.  7  u.  H  erwähnten  bedeutenden  Schenkungen  von 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


47Ü 


Chronik  von  Reichenau,  in  der  Bibliothek  des  Litterarischen  Vereins 
Stuttgart,  Bd.  Si,  S.  19.) 

8)  Schenkung  Berchtolds  V.  (f  973)  in  der  östlichen  Baar  an 
Reichenau.  (Ibidem  Bd.  84,  8.  20.) 

Bei  denjenigen  der  unten  folgenden  Ortsangaben,  welche  sich  an 
den  ersten  sechs  der  hier  zitierten  Stellen  finden,  wird  nur  die  Jahres* 
zahl  der  betreffenden  Urkunde  angegeben  werden;  bei  denjenigen 
Orten,  welche  sich  an  den  unter  Ziffer  7  und  8  verzeichneten  Stellen 
finden ,  wird  der  Name  Berchtolds  V.  und  die  betreffende  Ziffer  (7 
oder  8)  angegeben  werden.  Über  die  Besitzungen  der  Alaholfinger 
vergleiche  man  auch  Stalin,  Wirtemb.  Gesch.  I,  S.  334  und  335. 

Wir  verzeichnen  nach  den  oben  angegebenen  und  nacli 
einigen  anderen  Quellen  Alaholfingerbesitz  in  folgenden  Gauen 
und  an  folgenden  Orten: 

1.  Zu  beiden  Seiten  der  Iiier,  im  Duria-,  Iiier-  und  Rammagau. 

Nach  Baunianns  Aufsatz  „Über  die  angebliche  Grafschaft 
und  Grafenfamilie  Kelmünz"1)  haben  wir  an  den  folgenden, 
zur  alten  Herrschaft  Kelmünz  und  teilweise  auch  der  zu  An- 
fang des  12.  Jahrhunderts  lebenden  Gräfin  Bertha  von  Kel- 
münz gehörigen  Orten  Alaholfingererbe  zu  suchen:*) 

a)  Rechts  der  Hier  (Duria-Illergau). 

1)  Warmisried,  s.vonMindelheim;3)  2)  Günz,  nö.  von  Memmingen; 
3)  Babenhausen  a.  d.  Günz;  4)  Weinried  a.  d.  Gönz,  so.  von  Baben- 
hausen; 5)  Grimelzhofen ,  ö.  von  Babenhausen;  6)  Kirchhaslach,  ö. 
von  Babenhausen;  7)  llerlazhofen ;  8)  Schwauben;  9)  Olgishofen,  sö. 
von  Unterroth;  10)  Kettershausen  a.  d.  Günz,  n.  von  Babenhausen; 
11)  Kelmünz  a.  d.  Iiier,  sicher  im  Illergau;  12)  Unterroth,  so.  von 
Illertissen,  13)  Filsingen,  beide  noch  1806  zur  Herrschaft  Kelmünz 
gehörig;  14)  Jedesheim  bei  Unterroth;  auch  hier,  wo  Gräfin  Bertha 
von  Kelmünz  1108  mit  den  Grafen  von  Kirchberg  kämpfte,  dürfen 

Berchtold  V.  und  von  Alaholfingerbesitz  herrührten,  wird  unter  B.  („Letzte 
Glieder  der  Alaholfinger-)  gezeigt  werden. 

M  Zeitschrift  f.  Schwaben  und  Neuburg  IV,  Heft  1.  S.  1  ff .  (  877). 
—  J)  Bertha  von  Kelmünz  (geb.  ca.  10G1  ■63,  lebte  26.  Marz  1128,  |  20. 
Januar  p.  1131),  Tochter  Rudolfs  von  Kheinfelden,  war  Gemahlin  Ul- 
richs X  von  Bregenz,  Grafen  von  Rhätien  1095,  f  Oktober  1097.  Rudolf 
v.  Rheinfelden  erhielt  einen  Teil  der  Alaholtingererbschaft  als  Mitgift 
seiner  ersten  Gemahlin  Mathilde,  Tochter  Heinrichs  III.,  welche  1060 
starb.  Rudolf  behielt  die  reiche  Mitgift  und  vererbte  sie  auf  seine  Tochter 
zweiter  Ehe  Bertha,  während  die  andere  Tochter  Agnes,  1079  Gemahlin 
Berchtolds  II.  von  Zähringen,  die  Rheinfelder  Familiengüter  erhielt.  — 
3)  Baumann  1.  c.  S.  8.  Mindelheim  selbst  lag  im  Duriagau  (vgl.  Stalin 
I,  293),  die  Gegend  um  Mindelheim  hiess  speziell  rpagus  Mindelriet". 


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480 


Kröger. 


wir  Erbgut  der  Bertha  vermuten  (Annal.  Marchtlial  im  Freiburger 
Diözesanarchiv  IV,  S.  158;  Naumann  1.  c.  S.  7/8);  15)  Riedlingen  bei 
Donauwörth.   Sämtlich  Raumann  1.  c.  S  10. 

b)  Links  der  Iiier. 
16,  17)  Unter-  und  Ober-Opfingen,  nw.  von  Memmingen,  sicher 
im  Illergau;  18)  Ronlanden,  s.  v.  Erolzheim.  wohl  Morgan;  19|  Kireh- 
dorf.  n.  von  Opfingen,  sicher  im  Illergau:  20)  Binnroth  bei  Kirch- 
dorf, sicher  im  Illergau;  21)  Erolzheim,  w.  von  Kirchdorf,  1040  im 
Illergau  genannt  (W.  U.  I.  N.  223)  (Baumann  1.  c.  S.  5):  22  u.  23) 
Ober-  u.  Unter-Dettingen  bei  Kelmnnz,  n.  von  Kirchdorf,  sicher  im 
Mergan  (vgl.  Wartmann  II.  S.  390  N.  12);  24)  Kelmnnz  (links  der 
Hier)  sicher  im  Illergau;  25)  Kirchberg.  nw.  von  Kelmünz,  im  Iller- 
gau (vgl.  Naumann  I.  c.  S.  f>):  2fi)  Waidenhofen  (wo?)  (Baumann 
1.  c  S.  10):  27)  nechtenroth  n.  d.  Roth,  sw.  von  Erolzheim:  28)  Diet- 
bruok  (?  Dietenbronn,  links  der  Roth,  so.  von  I<aupheim);  29)  Eden- 
bachen, sw.  von  Erolzheim  (schon  Rammagauy);  30)  tauhach,  nw. 
von  Edenbachen,  wohl  Rammagau:  31)  Edelbeuren.  w.  von  Erolz- 
heim, wohl  Rammagau;  32)  Goppertshofen,  n.  von  dem  im  Ranmui- 
gau  gelegenen  Ochsenhausen,  sicher  im  Rammagau  ;  33)  Ilattenburg. 
sw.  von  I*aubach,  sicher  im  Rammagau;  34)  Walpertshofen,  so.  von 
I^anpheim.  sicher  im  Rammagau;  35)  Sulmetingen  im  Rammagau1), 
w.  von  I*aupheim;  auch  hier,  wo  973  Mangold,  der  Sohn  des  Grafen 
Pejere,  seinen  Sitz  hatte,  lag  ohne  Zweifel  Alaholfingerbesitz  (siehe 
unter  B.  (letzte  Glieder  der  Alaholfinger)  (Wartmann  II,  S.  390  N.  12. 
Banmann,  Vierteljahrshefte  1878  Heft  1,  S.  32.  Anm.  4):  36)  „Stein- 
Hngon  bei  Ulm-  (wo?)  (Berchtold  V,  N.  8). 

II.  Im  Eritgau. 

37)  Heistilingauwe  806.  Der  Haistergau,  die  Gegend  um  Haister- 
kirch.  ö.  von  Waldsee,  wohl  eine  Unterabteilung  des  Eritgaues  (Be- 
schreibung des  OA.  Waldsee  1834  S  70.  71,  154,  155). 

38)  Haidgau.  zw.  Waldsee  und  Wurzach  805.  817  (Schenkung 
Pebos  797  an  St.  Gallen.  Wartmann  I,  N.  149). 

39)  W'anga  (Wangas),  wohl  Wengen,  nö.  von  Haidgau  805.  — 
Auch  Chadaloh  I.  805  (Wartmann  I,  N.  1H5).  Wago  820  (Wartmann  I. 
N.  245). 

40)  Winedenhusen,  wohl  Michelwinnenden,  nw.  von  Wraldsee. 
Berchtold  V,  N.  8.*)  Auch  identisch  mit  Wrinoda,  wo  Bischof  Egino 
von  Verona  (f  802)  eine  Schenkung  an  Reichenau  machte?  (Vgl.  die 
Belege  unter  N.  51.) 

41)  Ober-  und  Unter-Essendorf  („duae").  n.  von  Waldsee  817. 
B.  V,  N.  8.  —  Schenkung  Pebo's  an  St.  Gallen,  WTartinann  I,  N.  149. 

42)  Hochdorf.  n.  von  Essendorf  805.  (Vgl.  Wartmann  II.  S.  390. 
N.  12.1 


l)  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III,  Urkunden  von  Allerheiligen  S.  17. 
—  ')  Nach  dieser  Schenkung  muss  Winedenhusen  in  der  östlichen  Baar 
liegen. 


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Zar  Herkunft  der  Zahringer. 


481 


43)  Weiler,  ö.  von  Hochdorf  und  Unter-Essendorf  (Villare)  805. 
Alle  bis  hierher  genannten  Orte  lagen  wohl  im  Haistergau. 

44)  Tussin,  wohl  Tissen,  sw.  von  Buchau1)  B.  V,  N.  8. 

45)  Buchau  am  Federsee;  hier  das  „Buchaugiense  coenobium  in 
pago  Alamanniae  Erichgewe*  und  Alaholhngerbesitz  zu  902  genannt 
(SS.  V,  111).  Buchau  noch  1806  zur  Herrschaft  Kelmünz  gehörig 
(Baumann  1.  c.  S.  10). 

46)  Alleshausen,  47)  Brasenberg,  beide  n.  vom  Federsee.  Hier 
schenkte  Rudolf  v.  Rheinfelden  an  St.  Blasien  Besitz,  welcher  jeden- 
falls zum  Erbe  der  Alaholfinger  gehörte.  (Baumann  1.  c.  S.  13.  Be- 
schreibung des  OA.  Riedlingen  107  u.  108.) 

48)  Nordhofen,  wo?  jedenfalls  in  der  Nähe  von  Buchau,  mit  wel- 
chem es  noch  1806  z.  Herrsch.  Kelmünz  gehörte  (Baumann  1.  c.  S.  10). 

49)  Betzenweiler,  nw.  vom  Federsee  817.  Dies  ist  jedenfalls  das 
„Perahtramnivilare  ad  Fedarhaun*  der  Urkunde  von  817,  denn  Betzo 
wird  Koseform  von  Perahtram  gewesen  sein,  wie  Batzo  sich  auch  für 
Berchtold  findet. 

50)  Seekirch  (See),  n.  vom  Federsee  805. 

61)  DOrmentingen,  w.  von  Seekirch,  961  im  Eritgau  genannt 
(Neugart,  c.  d.  A.  1,  N.  745).  Bischof  Egino  von  Verona  (f  802) 
schenkte  hier  Besitz  an  Reichenau.*)  (Bibl.  des  Litter.  Vereins  Stutt- 
gart Bd.  84,  S.  20.  Vgl.  Baumann,  Vierteljahrshefte  1878,  Heft  1, 
S.  32,  Anm.  4.) 

52)  Wilare  (Weiler,  abgeg.  Ort  bei  Dürraentingen);  Bischof  Egino 
von  Verona  an  Reichenau.  (Vgl.  N.  51.) 

53)  Burgan,  n.  von  DOrmentingen,  s.  vom  Bussen.  („Burgun  un- 
derm  Bussen4*).  Bischof  Egino  v.  Verona  an  Reichenau.  (Vgl.  N.  51.) 

54)  Göffingen,  ö.  von  Riedlingen  B.  V,  N.  8. 

55)  Asinheim,  nach  Stalin  I,  295  Ensenheim,  abgeg.  Ort  bei  Un- 
lingen  ganz  in  der  Nähe  von  Göffingen3)  805.  826.  B.  V,  N.  8. 


»)  Im  Eritgau  1096.  Hobenzoll.  Mittlgn.  1868  69,  S.  16.  —  «)  Nach 
der  gefälschten  Urkunde  Karls  des  Grossen  für  Reichenau  hatte  ein  Bisch. 
Egino  (von  Karl  als  dilectus  cognatus  bezeichnet)  an  Reichenau  Besitz 
in  Dünnentingen  und  Of fingen  (N.  67)  geschenkt.  Nach  dem  Reichenauer 
Dotationsverzeichnis  bei  GalL  Oheim  schenkte  Bischof  Egino  von  Verona 
Besitz  in  Dünnentingen  (Tiermendingen),  Winoda  (40),  Wilare  (52),  Bur- 
gun undenn  Bussen  (53),  Tettinhowen  (60)  und  Restangiam  (61).  Bischof 
Egino  war  vermutlich  ein  Bruder  oder  Vetter  der  in  der  Urkunde  von 
776  für  Kloster  Marchtal  genannten  Wolvin  und  Berchtold  h  Nach  der 
erwähnten  unechten  Urkunde  Karls  für  Reichenau  hätte  auch  ein  (wohl 
fabelhafter)  Graf  Gesoldus  (Gosaldus),  Vater  eines  „Bertoldus  comes  de 
Bussen",  an  Reichenau  Besitz  zu  Unlingen  im  Eritgau  (nw.  vom  Bussen), 
sowie  an  zwei  Orten  des  Affagaues  geschenkt  (vgl.  Anm.  zu  N.  92.)  — 
*)  Da  sämtliche  30  Orte  der  unter  N.  8  aufgeführten  bedeutenden  Schenkung 
ßerchtolds  V.  (f  973)  an  Reichenau  in  der  östlichen  Baar  lagen,  so  muss 
das  darunter  genannte  „A&eheim"  mit  dem  gleichfalls  der  östlichen  Baar 
angehörenden  „Asinheim"  der  Urkunden  von  805  und  82C  identisch  sein 

Zeittthr.  f.  Geoch.  il.  Oberrh.  N.  F.  V1L  3.  31 


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482 


Krüger. 


56)  Wolfpoldessiazza  silva  bei  Asenheim1)  805, 826.  (Stalin  I,  S.  335  ) 

57)  Offingen  bei  Bussen.   B.  V,  N.  8.2) 

58)  Bussen.  Ort  und  Veste,  später  Habsburger  Besitz,  n.  von 
Offingen  und  Göffingen  805.  ~  Hier  urkundete  Chadaloh  IU.  892 
(Wartmann  H,  N.  684),  wobei  Bussen  (Pusso)  ausdrücklich  als  im 
Eritgau  gelegen  bezeichnet  wird.   B.  V,  N.  8. 

59)  Möhringen,  n.  von  Bussen  (Meringen).  Berchtold  I.  u.  Ger- 
sinda  790  an  St.  Galleu  (Wartmann  I,  N.  127)  805  (hier  auch  „in- 
ferior  Meringa"  neben  Meringa  genannt).  B.  Y,  N.  8.  961  in  den 
Eritgau  gesetzt  (Neugart  c.  d.  A.  I,  N.  745). 

60)  Tettinhowen,  wohl  Dietelhofen,  nö.  von  Bussen.  Bischof 
Egino  von  Verona  an  Reichenau.   (Vgl.  N.  51.) 

61)  ?  Restangiam  (Rostaugiam),  unbek.  Bischof  Egino  v.  Verona 
an  Reichenau  (vgl.  N.  51). s) 

62)  Zell  a.  d.  Donau,  nw.  von  Möhringen  (Perahtoltescella,  Ram- 
mesauwa).  Berchtold  und  Gersinda  790  an  St.  Gallen  (Wartmann  I, 
N.  127)  805.  826.   (961  im  Eritgau  genannt;  Neugart  c.  d.  A.  I,  745). 

63)  Datthausen  a.  d.  Donau,  nö.  von  Zell.  (Tatunhusum  776; 
Dhahdhorf  805;  Tatdorff,  B.  V,  N.  8.)*)  (Wohl  identisch  mit  der 
villa  Zattunhusa,  welche  961  im  Eritgau  genannt  wird.  Neugart  c. 
d.  A.  I,  N.  745.) 

III.  In  der  Munterishuntare  (auch  Ruadolteshuntare  genannt). 

a)  Rechts  der  Donau. 

64)  Sembinwanc»)  805. 

65)  Stiviloheim  (Stibiloheim)  805,  817.  805  mit  Sembinwanc  zw. 
Wachingen  und  Erbstetten,  817  zw.  den  sämtlich  in  der  Munteris- 
huntare liegenden  Orten  Wachingen  einerseits  und  Willirihingun 
und  Marchtal  anderseits  genannt. 

und  kann  nicht  auf  das  in  der  Grafschaft  Asenheim  belegene  Asenheim 
(Aasen  nö.  von  Donaueschingen)  bezogen  werden,  wo  aber  Berchtold  V. 
ebenfalls  Besitz  hatte.  Stalins  Erklärung  „Ensenheim"  ist  ohne  Zweifel 
richtig.  Der  Name  erinnert  an  die  alten  Götter  unserer  Vorfahren,  wie 
auch  das  in  Godeswege  umgewandelte  Wodanswege. 

!)  In  der  Urkunde  von  826  heisst  es:  et  silvam  ab  occidentale  parte 
viae  de  Asinheim  usque  in  Wolfpoltessiazza ;  danach  lag  W.  also  nicht 
weit  von  Asenheim.  Zu  805  heisst  es:  ret  in  Asinheim  et  omnem  illam 
silvam  et  quod  dicitur  Wolfpoldessiaza."  —  *)  Vgl.  Anm.  zu  N.  51,  wo- 
nach auch  Bischof  Egino  Besitz  in  Offingen  geschenkt  hätte.  —  "}  Da 
die  ganze  übrige  Schenkung  Egino  s  im  Eritgau  lag,  so  dürfte  auch  dieser 
unbekannte  Ort  dahin  zu  setzen  sein.  (Vgl.  Anm.  zu  N.  51.)  —  4)  Pa*s 
Dattdorf  (Dathhof)  identisch  ist  mit  Datthausen,  vgl.  Beschreibung  des 
OA.  Ehingen  1826,  8  179.  —  >)  Nach  Stalin  I,  S.  295  u.  335  Binzwangen 
a.  d.  Donau,  s.  von  Andelfingen,  in  welchem  Fall  es  in  den  Affagau  zu 
setzen  wäre.  Doch  dürfte  Stalins  Bestimmung  falsch  sein.  Die  Urkunde 
von  805  ist  zu  Zell  am  rechten  Donauufer  ausgestellt  und  nennt  uns 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


483 


66)  Willirihingun  817;  Wilrechingen,  B.  V,  N.  8.  (Nicht  iden- 
tisch mit  dem  817  in  der  gleichen  Urkunde  genannten,  links  der 
Donau  liegenden  Wilzingen).  In  der  Urkunde  von  817,  in  welcher 
alle  genannten  Orte  nach  ihren  Gauen  eingeteilt  sind,  zw.  Wachingen 
und  Marchtal  genannt,  also  sicher  in  der  Munterishuntare.  (Vgl. 
Anm.  zu  N.  69.) 

67)  Marchtal,  Ort,  Kloster  undStammveste,  rechts  der  Donau, 
w.  von  Munderkingen  776,  805,  817.  B.  V,  N.  8  (Marchtil).  Hier 
auch  Erbgüter  der  Bertha  von  Kelmünz  (Baumann  1.  c).  Annal. 
Marchthal,  im  Freiburger  Diöcesanarchiv  Bd.  4,  S.  157.  Marchthal 
lag  sicher  in  der  Munterishuntare,  da  das  südlich  davon  gelegene 
Reutlingendorf  in  derselben  genannt  wird. 

68)  Reutlingendorf,  s.  von  Marchtal.  Berchtold  I.  und  Gersinda 
790  an  St.  Gallen  (Wartmann  1,  N.  127)  826.  (Dass  dieses  und  nicht 
Riedlingen  gemeint  ist,  vgl.  St&lin  I,  S.  293  und  281.)  961  ausdrück- 
lich in  die  M.  gesetzt  (Neugart  c.  d.  A.  I,  N.  745). 

69)  Emerkingen,  o.  v.  Reutliugendorf *)  805.  817.  („Antarmarchin- 
gas")  B.  V,  N.  8  („Emerchingen  an  der  Lutter  [hiess  das  Flüsschen,  an 
dem  E.  liegt,  auch  Lauter,  oder  ist  in  der  Schenkung  Berchtolds  ein 
anderes,  dann  wohl  abgegangenes,  E.  a.  d.  Lauter,  1.  der  Donau,  in 
der  Swerzenhuntare  gemeint?]). 

Besitz  Chadaloh's  L  an  folgenden  Orten:  „in  Taugindorf  et  Cruaningun 
(beide  links  der  Donau)  et  in  Asinheiin  et  omnem  illam  silvain  et  quod 
dicitur  Wolfpoldessiaza  et  in  Dhahdhorf  et  in  inferiore  Meringa  et  in 
Antarmarhingas  et  in  Wahhingas  (alle  sechs  Orte  auf  dem  rechten  Ufer) 
et  in  Sembinwanc  et  in  Stiviloheim  et  ultra  Danubium  in  Erfetetin. 
Da  nun  Erbstetten  am  linken  Donauufer  liegt,  so.muss  man  doch  wohl 
annehmen,  dass  die  unbekannten  Orte  Sembinwanc  und  Stiviloheim  gleich 
den  vorher  genannten  sechs  Orten  auf  dem  rechten  Donauufer  lagen. 
Sembinwanc  kann  also  nicht  das  am  linken  Ufer  liegende  Binzwangen 
sein.  —  Auch  in  der  Urkunde  von  817  wird  Stiviloheim  hinter  und  vor 
zwei  Orten  genannt,  die  alle  auf  dem  rechten  Donauufer  lagen.  Da 
nun  in  der  Urkunde  von  805  die  genannten  Orte  ersichtlich  nach  Gauen 
eingeteilt  sind,  —  die  ersten  zwei  (Daugendorf  und  Grüningen)  lagen  im 
Affagau,  die  nächsten  vier  (A Senheim  bis  Möhringen)  im  Eritgau,  die 
dann  folgenden  Emerkingen  und  Wachingen  in  der  Munterishuntare,  und 
das  zuletzt  genannte  Erbstetten  in  der  links  der  Donau  liegenden  Swer- 
zenhuntare, —  so  müssen  die  auf  Emerkingen  u.  Wachingen  folgenden, 
noch  auf  dem  rechten  Donauufer  zu  suchenden  Sembinwanc  und  Stivilo- 
heim notwendig  in  der  Munterishuntare  gelegen  haben. 

*)  Die  in  der  Urkunde  von  817  genannten  Orte  sind  ebenso,  wie  die 
in  der  Urkunde  von  805  (vgl.  die  vorige  Anm.)  ersichtlich  nach  ihren 
Gauen  geordnet:  zuerst  werden  die  im  Eritgau  gelegenen  Essendorf,  Bet- 
zenweiler und  Haidgau  genannt,  dann  folgen  die  in  der  Munterishuntare 
gelegenen  Emerkingen  (Antimarchingun),  Wachingen,  Stibiloheim,  Willir- 
ihingun  und  Marchtal,  darauf  die  in  der  Swerzenhuntare  liegenden  Orte 
Erbstetten,  Grötzingen,  Mühlheim,  Wilzingen  und  Polstetim. 

13* 


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484 


Krüger. 


70)  Wachingen,  sw.  von  Emerkingen  805,  817.  B.  V.  N.  8.  1171 
Erbgut  der  Bertha  von  Kelmünz  (Baumann  1.  c.  u.  Annal.  Marchtal 
im  Freib.  Diöcesanarchiv  IV,  S.  160).  (Vgl.  die  Anm.  zu  N.  64  u.  69.) 

71)  Dieterskirch,  sw.  von  Wachingen.  Hier  urkundet  826  Berch- 
told  EL  „coram  frequentatione  populi*  826,  hier  urkundet  Chadaloh  III. 
892,  wo  der  Ort  ausdrücklich  in  die  Muntcrishuntare  gesetzt  wird 
(Wartmann  II,  N.  684). 

72)  Bettighofen,  ö.  von  Dieterskirch.  1171  Erbgut  der  Bertha 
von  Kelmünz  (vgl.  die  bei  N.  70  gegebenen  Belege).  Dabei  der  Wald 
Patingahei  (838;  Wartmann  I,  N.  373).  Bettighofen  wird  838  in  der 
Schenkung  Pato's,  der  wohl  auch  ein  Alaholfinger  war.  in  die  Rua- 
dolteshuntare  gesetzt ,  die  gewiss  mit  der  Munterishuntare  identisch 
war.1)  (Vgl.  No.  74.)  Hier  auch  ohne  Zweifel  Besitz  Berchtolds  V. 
nach  den  Angaben  der  Annales  Marchtalenses  (vgl.  unter  Abteilung 
B.  dieses  Abschnittes). 

73)  Kirch-Bierlingen  (Pilaringas\  nö.  von  Emerkingen  und  Bettig- 
hofen 776.  1171  Erbgut  der  Bertha  von  Kelmünz  (vgl.  die  Belege 
sub  N.  70).  838  Schenkung  Pato's  (vgl.  N.  72  u.  74).  Nach  Urkunde 
von  809  (Wartmann  I,  N.  199)  in  der  Albuinsbaar,  was  nach  der 
Urkunde  von  838  (s.  N.  74)  eine  umfassendere  Gaubezeichnung  ist. 
Kirch-Bierlingen  lag  sicher  in  der  Munterishuntare,  da  es  zw.  Ri- 
stissen  und  Griesingen  einerseits  und  Dieterskirch  und  Bettighofen 
anderseits  liegt.  (Vgl.  Anm.  zu  N.  72.) 

74)  Ristissen,  nö.  von  Kirchbierlingen.  838  Schenkung  des  wohl 
den  Alaholfingern  angehörenden  Pato  an  St.  Gallen  „in  pago  Albunes- 
paro  in  centena  Ruadolteshuntre  in  villa  Patinhova  et  in  villa  Tussa 
(Bettighofen  und  Ristissen),  dann  auch  in  confinio  ville  PilaringeM. 
(Wartmann  I,  N.  372;  Anm.  zu  N.  72.) 

75)  Parcdorff  (Parchdorf).  B.  V,  N.  8.  Abgeg.  Ort,  wohl  noch 
rechts  der  Donau,  961  in  die  Munterishuntare  gesetzt  (W.  U.  I»  N.  185). 
D.  W.  U.  (1.  c.)  vermutet  Berg,  am  rechten  Donauufer,  n.  von  Kirch- 
bierlingen, das  allerdings  in  der  Munterishuntare  lag. 

b)  Links  der  Donau. 
Hier  muss  die  Schmie  die  Grenze  zwischen  der  Munterishuntare 
und  der  Swerzenhuntare  gebildet  haben,  denn  961  wird  Alamuntinga 
in  der  Munterishuntare  und  966  Almundinga  in  der  Swerzenhuntare 
genannt.2)  Nun  liegt  Gross-Almendingen  links  (östlich)  und  Klein- 

')  Stalin  I,  S.  281.  Wartmann  I,  N.  372  u.  373.  Danach  lagen 
Bettighofen  und  das  weit  nordöstlich  davon  gelegene  Ristissen  in  der 
Ruadolteshuntre.  Da  nun  sowohl  Bettighofen  zwischen  Dieterskirch  und 
Moosbeuren  lag,  welche  beiden  Orte  961  in  die  Munterishuntare  gesetzt 
werden  (Württ.  Urk.-Buch  I,  N.  186),  als  auch  das  zwischen  Bettighofen 
und  Ristissen  gelegene  U  Hesingen  961  (1-  c)  in  der  Munterishuntare  ge- 
nannt wird,  so  müssen  beide  Centenen  identisch  gewesen  sein.  Die  Mun- 
terishuntare erhielt  den  zweiten  Namen  jedenfalls  erst  nach  dem  Grafen 
Ruadolt,  der  von  838  bis  857  vorkommt.  —  a)  Neugart,  c.  d.  A.  I,  N.  746 
u.  768  Württb.  Urk.-Buch  I,  N.  185. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


485 


Ahnendingen  rechts  (westlich)  von  der  Schmie;  also  gehörte  jeden- 
falls ersteres  zur  Munterishuntare,  letzteres  zur  Swerzenhontare.  So- 
mit gehörten  wohl  noch  zur  Mnnterishuntare: 

76)  Donaurieden  („Riedin"),  ö.  von  Almendingen.  B.  V,  N.  8. 

77)  Gaimrswang-Gamerschwang,  ö.  von  Ehingen.  B.  V,  N.  a 

IV.  In  der  Swerzenhuntare. 

78)  Töttinheim.  B.  V,  N.  8.  Zwischen  dem  in  der  Mnnteris- 
huntare liegenden  Donaurieden  und  dem  in  der  Swerzenhuntare 
liegenden  „Wolstettin  uff  der  alhu  genannt,  und  sicher  in  der  öst- 
lichen Baar  gelegen,  in  der  alle  30  Orte  dieser  Schenkung  Berch- 
tolds  V.  lagen.  Vielleicht  Dettingen  a.  d.  Donau  (linkes  Ufer),  s. 
von  Ehingen,  das  in  die  Swerzenhuntare  gehört. 

79)  Smalstetin  =  Stetten,  sw.  von  Ehingen,  1171  Erbgut  der 
Bertha  von  Kelmfinz  (Belege  s.  N.  70).  In  der  Swerzenhuntare  ge- 
nannt 854  als  „Stetiheim-  (Wartmann  II,  N.  433). 

80)  Mühlheim,  s.  von  Alt-Steusslingen  und  also  sicher  in  der 
Swerzenhuntare.  817.  B.  V,  N.  8. 

81)  Alten-Steusslingen,  nw.  von  Ehingen.  776  (Stiozaringas!;  8&4 
in  der  Swerzenhuntare  genannt  (Stiuzringa)  (Wartmann  II,  N.  433). 

82)  Grötzingen,  n.  von  Alt-Steusslingen,  817  (Chrezzingun).  B.  V, 
N.  8  (Grezzingen). 

83)  Granheim,  n.  von  Mundingen,  welches  letztere  854  in  der 
Swerzenhuntare  genannt  wird  (Wartmann  II,  N.  433)  B.  V,  N.  8. 

84)  Erbstetten,  sw.  von  Mundingen  806,  817.  B.  V,  N.  8,  an 
letzterer  Stelle  „Erphstettin  uff  der  alb*  genannt.  Sicher  in  der 
Swerzenhuntare,  da  das  westlich  davon  gelegene  Hayngen  und  das 
südl.  gelegene  Wilzingen  854  (1.  c.)  noch  in  die  Swerzenhuntare  ge- 
setzt werden. 

85)  Bolstctten,  abgeg.  Ort  in  der  Nähe  von  Erbstetten  und  An- 
hausen. (Vgl.  Württbg.  Urk.-B.  II,  N.  539,  S  366.)  817  (Polstetim) »). 
B.  V,  N.  8  (Wolstettin  uff  der  alb). 

86)  Wilzingen  (Ober-  und  Unter-),  s.  von  Erbstetten.  817  (duae 
villae,  quae  appellantur  Wilzzinga).  854  (1.  c.)  in  der  Swerzenhun- 
tare genannt. 

87)  Thalheim,  sö.  von  Wilzingen  776.  Sicher  noch  in  der  Swer- 
zenhuntare, da  es  östlich  von  Wilzingen  liegt. 

88)  Soarza  (wo?)  B.  V,  N.  8.  Wohl  eher  ein  abgeg.  Ort  (Ding- 
stätte V)  der  Swerzenhuntare,  als  Schwarzach,  OA.  Saulgau. 

V.  Im  Affagau. 

89)  Mörsingen.  w.  von  Zell.  B.  V,  N.  8  (Mergisingen).  904  im 
Affagau  genannt  (Stälin  I,  b.  281). 

')  Keinesfalls  kann  hier  Bolstern  im  Eritgau,  sw.  von  Saulgau,  ge- 
meint sein,  da  in  der  Urkunde  von  817,  wie  bereits  erwähnt  (Anm.  zu 
N.  69),  sämtliche  Orte  nach  ihren  Gauen  angeordnet  sind  und  die  letzten 
fünf  (worunter  Poktetim)  in  der  Swerzenhuntare  liegen  müssen. 


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486 


Krüger. 


90)  „Chotingen" ')  (bei  Leichtlen  S.  94  die  Form  „Thocingcn«4). 
B.  V,  N.  8.  Zwischen  Mörsingen  und  Dangendorf  genannt. 

91)  Daugendorf,  sö.  von  Mörsingen.  805  (Taugindorf).  817  (Tau- 
kindorf). B.  V,  N.  8  (Togendorff).  1093  hat  Herzog  Heinrich  von 
Kiirnthen,  ein  Miterbe  der  Alaholfinger,  in  „Touwondorf  Besitz*) 
(Wartmann  III,  N.  823).   (Vgl.  Stalin  I,  S.  280,  Anm.  1.) 

92)  Groningen,  sw.  von  Daugendorf.*)  B.  V,  N.  8. 

93)  Pfluramern,  w.  von  Grüningen.  B.  V,  N.  8  (Plumare  by  Rüd- 
lingen). 

94)  Andelfingen,  sw.  von  Grüningen.  B.  V.  N.  8.  Schenkung  Re- 
ginolfs  und  seines  Sohnes  Egilolf  843  (Wartmann  U.  N.  387).  843 
und  854  im  Anagau  genannt  (Wartmann  II,  N.  387  u.  433«.  (Vgl.  Rau- 
mann, Vierteljahrshefte  1878,  Heft  1,  S.  32,  Anm.  4.) 

VI.  Im  Scherragau. 

Der  Scherragau,  mit  welchem  der  uns  nur  einmal  (791)  genannte 
Puhridingagau  schon  bald  nach  800  verschmolzen  sein  muss.  fiel  im 
allgemeinen,  wie  es  scheint,  mit  der  spateren  Grafschaft  Zollern- 
Hohenberg  zusammen,  deren  Grenzen  uns  beim  späteren  Verkauf 
derselben  genau  angegeben  werden.*)  Dass  diese  Grafschaft  mit  dem 
alten  Scherragau  im  wesentlichen  identisch  war,  dafür  spricht,  dass 
alle  Orte,  die  wir  im  Scherragau  nachweisen  können,  —  und  das  ist 
keine  kleine  Zahl,  —  innerhalb  der  genannten  Grenzen  gelegen  sind. 
Von  den  Orten,  wo  wir  Alaholfingerbesitz  finden,  fallen  danach  fol- 
gende in  den  Scherragau: 

95)  Engelswis,  zw.  Sigmaringen  und  Messkirch  (Ingolteswis). 
Petto  817  an  St.  Gallen  (Wartmann  I,  N.  230).*) 

96)  Filsingen,  n.  von  Engelswis  793.  Petto  817  an  St.  Gallen 
(Wartmann  I,  N.  230).  875  (dieses  oder  das  andere?)  ausdrücklich 
im  Scherragau  genannt  (Wartmann  II,  N.  587  u.  S.  397). 

97)  Heltes*  is  (wo?)  793.   Vielleicht  identisch  mit  X.  95?«) 

')  Wohl  kaum  Döttingen,  w.  von  Münsingen,  das  in  die  Munigshun- 
tare  zu  setzen  wäre.  —  *)  Hier  wird  Daugendorf  in  den  pagus  „Vufnal- 
bun"  und  die  Grafschaft  Mangolds  gesetzt.  Dieser  Name  muss  ein  Neben- 
name oder  späterer  Name  für  den  Affaga u  sein,  denn  Mangold  v.  Veringen 
war  Graf  des  Affagaues  und  Daugendorf  kann  nur  im  Anagau  gelegen 
haben.  —  *  i  Vgl.  auch  die  gefälschte  Reichenauer  Urkunde  vom  6.  April 
811,  wonach  ein  comes  Gesoldus  ,  der  Vater  eines  comes  Bertoldus  de 
Bussen,  an  Reichenau  Besitz  in  Grüningen  und  Allheim  (im  Affagau,  s. 
von  Grüningen),  sowie  zu  Unlingen  (im  Eritgau,  nw.  vom  Bussen)  ge- 
schenkt hÄtte  (Württb.  Urk.-Buch  I,  N.  66).  —  4)  Schmid  I,  S.  25.  258 
—  *)  Petto  war  sicher  ein  Alaholfinger.  Die  Urkunde  nennt  Besitz  in  Fil- 
singen und  Engels wis  und  ist  ausgestellt  in  Ebingen  „sub  Karanianno  co- 
mite".  Kararoan  war  nachweisbar  von  797  bis  834  Graf  des  Scberra- 
(und  Purihdinga-)Gaues,  in  dem  875  Filsingen  und  1064  Ebingen  genannt 
wird.  Also  lag  auch  Engelswis  ganz  sicher  im  Scherragau.  —  •)  Die 
Urkunde  von  793  enthalt  eine  Schenkung  Berchtolds  I.  an  St.  Gallen  an 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


487 


98)  Hohunsteti  793.  Zwischen  einem  (wohl  dem  ersten.  N.  96) 
Filsingen  und  Ebingen  genannt.  Eher  Heinsletten,  sw.  von  Ebingen, 
als  Kreenheinstetteu,  w.  von  Filsingen. 

99)  Lautlingen,  w.  von  Ebingen  793. 

100)  Filsingen  793  (alia  „Filisninga").  Zwischen  Ebingen  und 
Lautlingen  genannt.  Abgegangen. 

101)  Ebingen  793.  1064  im  Scherragau  genannt  (Mittlgn.  d.  Inst, 
f.österr.  G.  5, 405). 

102)  Launen  a.  d.  Eyach,  w.  von  Ebingen  793. 

103)  Maginhusir  793.  Zwischen  Truhtinga  (Trichtingen)  und 
Nehhepurc  genannt.  (Margrethenhausen,  nw.  von  Ebingen?) 

104)  Thailfingen  (Dagolvinga)  793.  1064  im  Scherragau  genannt 
(vgl.  N.  101t. 

105)  Pfäffingen,  w.  von  Thailfingen  793. 

106)  Zillhausen,  w.  von  Pfäffingen  793. 

107)  Heselwangen,  ö.  von  Balingen  793.  (Hesiliwanc). 

108)  Endingen  (Eindeinga),  s.  von  Balingen  793. 

109)  Frommern,  sö.  von  Balingen  793.  (Im  Scherragau  genannt 
in  St,  Galler  Mittlngn.  1872,  Heft  3  (13).  S.  224,  vgl.  Stälin  I,  8.  309 
aus  von  Arx,  Gesch.  von  St.  Gallen  I,  S.  464.) 

110)  Waldstetten  (Walohsteti)  793,  sw.  von  Frommern  und  ö.  von 
dem  1064  Ii.  c.)  im  Scherragau  genannten  Dotternhausen. 

111)  Dormetingen  (Tormuatinga)  793,  dicht  (nw.)  bei  Dotternhausen 
(hier  786  auch  Markgraf  Gerold,  Wartmann  I,  N.  108). 

112)  Juhchussa  793,  zw.  Dormetingen  und  Täbingen  genannt, 
wohl  abgegangen. 

113)  Täbingen  (Tagawinga)  793,  w.  von  Dormetingen.  Ata,  Berch- 
tolds  I.  Tochter,  urkundet  hier  797  (Wartmann  I,  N.  150). 

114)  Gösslingen,  w.  von  Täbingen  793. 

115)  Dietingen,  sw.  von  Gösslingen1)  793  (hier  786  auch  Mark- 
graf Gerold,  Wartmann  I,  N.  108). 

116)  Wehingen,  sö.  von  Dietingen  793. 

117)  Reichenbach,  sö.  von  Wehingen  793. 

118)  Wolvotal  Silva  793.  Hinter  Reichenbach  genannt,  also 
sicher  in  der  Nähe  von  R.,  da  wohl  alle  in  der  Urkunde  von  793  ge- 
nannten Orte  im  Scherragau  lagen,  mit  Ausnahme  des  erst  hinter 
„Wolvotal  silvau  genannten  Ebringen,  das  ausdrücklich  in  den  Breis- 
gau gesetzt  wird. 

119)  Möhringen  a.  d.  Donau,  sw.  von  Tuttlingen.  B.  V.  N.  7. 

120)  Emmingen  ab  Egg,  sö.  von  Möhringen.2)  B.  V,  N  7. 

121)  Hattingen,  w.  von  Emmingen.   B.  V,  N.  7. 

26  Orten,  welche,  mit  Ausnahme  des  zuletzt  genannten  Ebringen,  das 
ausdrücklich  in  den  Breisgau  gesetzt  wird,  wohl  sämtlich  im  Scherra- 
gau lagen.  —  *)  Für  Dietingen  erscheint  am  6.  Dez.  792  Ratolf  als  Graf. 
Er  passt  nur  zwischen  die  beiden  Scherragangrafen  Birthilo  (770 — 786) 
und  Karaman  (797 — 834),  muss  also  Graf  des  Scherragaues  gewesen  sein, 
in  dem  also  auch  Dietingen  lag.  Die  Urkunde  ist  von  Wartmann  (I, 
N.  122)  wohl  falschlich  auf  den  6.  Dez.  789  angesetzt.  —  *)  In  einer  820 


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Krüger. 


VII.  Von  den  folgenden  Orten  ist  teils  die  Lage,  teils  der  Gau 

unsicher. 

122)  Sursheim,  123)  Linwion.  B.  V,  N.7;  danach  also  in  der 
westl.  Baar.  Zw.  dem  im  Scherragau  gelegenen  Emmingen  ab  Egg 
und  dem  in  Asenheim  gelegenen  Thalheim  genannt. 

124)  Pagnehenitz  (Pagneheintz) ,  126)  Dryastus,  1261  Wisbach, 
127)  Theinwinchil.  B.  V,  N.  7;  danach  in  der  westl.  Baar.  Zw.  dem 
nö.  von  Villingen  gelegenen  Dauchingen  (dessen  Gatt  unsicher  ist, 
vgl.  N.  131)  und  dem  in  Asenheim  gelegenen  Wolterdingen  genannt. 

128)  Erlicheini.  B.  V.  No.  7.  Vielleicht  Erlaheim,  nw.  von  Ba- 
lingen. Hier  ungefähr  sticssen  vier  Gaue  aneinander;  von  Südosten 
her  der  Scherragau,  von  Sw.  her  die  Grafschaft  Asenheim,  von  Nw. 
her  der  Nagoldgau  und  von  No.  her  die  Hattenhuntare.  Man  kann 
Erlaheim  deshalb  schwer  einem  bestimmten  Gau  zuweisen. 

129)  Truhtinga  793.  Entweder  Truchtelfingen,  s.  von  Thailfingen 
oder  Trichtingen,  sö.  von  Oberndorf.  Wartmann  \\.  c.)  nimmt  das 
letztere  an,  in  welchem  Fall  der  Ort  der  Grafschaft  Asenheim  zuzu- 
weisen wäre,  worin  das  ganz  nahegelegene  Harthausen  nachweisbar 
lag.  Doch  ist  der  Name  wohl  besser  auf  Truchtelfingen  zu  deuten, 
weil  dieses  lautlich  ebensogut  passt,  —  die  fehlende  Silbe  kann  aus- 
gefallen oder  später  eingeschoben  sein,  —  und  weil  doch  wohl  alle 
in  der  Urkunde  von  793  genannten  Orte  (mit  Ausnahme  von  Eb- 
ringen) im  Scherragau  lagen. 

130)  Nehhepurc  793.  Doch  wohl  Neckarburg,  n.  von  Rottweil. 
Dieses  liegt  zwar  westlich  vom  Neckar,  der  hier  die  Westgrenze  des 
Scherragaues  gebildet  zu  haben  scheint,  aber  es  liegt  so  in  einem 
vom  Neckar  gebildeten,  nach  Süden  offenen  Halbkreis,  dass  es  sehr 
wohl  noch,  wie  alle  übrigen  Orte  der  Urkunde  von  793,  zum  Scherra- 
gau gehört  haben  könnte.  Andernfalls  wäre  es  zu  Asenheim  zu 
rechnen. 

131)  Dauchingen ,  nö.  von  Villingen.  B.  V,  N.  7.  (Tochingen.) 
Da  das  w.  von  Dauchingen  gelegene  Weilersbach  und  das  s.  von 
Dauchingen  gelegene  Schwenningen  817  in  den  Bezirk  des  Scherra- 
gaugrafen  Karaman  gesetzt  werden  ( Wartmann  I,  N.  226),  so  ist  auch 
wohl  Dauchingen  in  den  Scherragau  zu  setzen;  doch  lagen  ander- 
seits das  nö.  von  Dauchingen  gelegene  Deisslingen  sehr  wahrschein- 
lich und  die  sö.  von  Dauchingen  gelegenen  Orte  Weigheim  und 
Schura  sicher  in  Asenheim,  so  dass  die  Grenzen  hier  entweder  sehr 
gewunden  waren  oder  sich  im  Laufe  der  Zeit  geändert  haben. 


zu  Tuttlingen  ausgestellten  Urkunde,  betreffend  eine  Schenkung  zu  Em- 
mingen,  wird  Karaman  als  Graf  genannt  (Wartmann  I,  N.  246).  Folglich 
lag  Emmingen  im  Scherragau,  denn  Hochemmingen  lag  in  der  Grafschaft 
Asenheim,  mit  der  Karaman  nichts  zu  thun  hatte.  Auch  die  oben  er- 
wähnten Grenzen  der  Grafschaft  Hohenberg  ziehen  sich  über  Emmingen 
und  Hattingen. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


VIII.  In  der  Grafschaft  Asenheim. 

Der  Umfang  dieses  Gaues,  der  seinen  Namen  anzweifelhaft  von 
seiner  Dingstätte  Aseheim  (Asiheim,  heute  Aasen)  hatte  and  der  ans 
nur  einmal  in  der  Notitia  fundationis  des  Klosters  St.  Georgen  im 
Schwarzwald  genannt  wird1),  ist  mit  einiger  Genauigkeit  festzustellen. 
Die  Ostgrenze  gegen  die  Grafschaft  Hohenberg  (Scherragau)  ist  ziem- 
lich genau  bekannt,  im  Westen  war  die  Wasserscheide  die  Grenze 
gegen  den  Breisgau,  im  Süden  die  Wutach  gegen  den  Alpgau,  und 
nur  die  Grenzen  im  Südosten  gegen  die  kleine  Eitrahuntel  und  im 
Norden  gegen  den  Nagoldgau  sind  weniger  sicher.  In  Asenheim  la- 
gen mit  Sicherheit  folgende  Orte,  an  denen  sich  Alaholfinger besitz 
nachweisen  lässt: 

132)  Seedorf,  nw.  von  Rottweil  793.  Ate,  Berchtolds  I.  Toch- 
ter, machte  hier  797  eine  Schenkung  an  St.  Gallen  (Wartmann  I, 
N.  150  u.  176)  (hier  786  auch  Markgraf  Gerold).  Seedorf  wird  zu  1007 
„in  pago  Para  et  in  comitatu  Hiltiboldi  comitisu  genannt  (W.  U.  I, 
X.  209).  „Para"  ist  der  gewöhnliche  Käme  für  Asenheim ,  und  in 
Hiltibolds  Grafschaft  wird  in  der  in  Abschnitt  I  erwähnten  Urkunde 
Otto's  IH.  für  Becelin  von  Villingen  auch  Villingen  genannt  Vil- 
lingen lag  aber  nach  einer  Urkunde  von  817  (Wartmann  I,  N.  226) 
in  der  Grafschaft  des  Hroadharius,  welcher  nachweisbar  von  786  bis 
817  als  Graf  von  Asenheim  erscheint.  Folglich  lag  auch  Seedorf  in 
Asenheim. 

133)  Deisslingen  am  Neckar,  nö.  von  Villingen.  —  B.  V,  N.  7 
(„Tusslingcn  by  Rottweilu).  Hier  Urkunden  791  Berchtold  I.  und  Ra- 
ginsind  (Wartmann  I,  N.  170  wohl  fälschlich  zu  802  „Tusilinga")  und 
machen  eine  Schenkung  in  Asoltingen  und  Mundelfingen  „sub  Ro- 
thario  comiteu.  Rotharius  war  (vgl.  N.  132  Graf  in  Asenheim,  wo- 
rin sicher  auch  Asoltingen  und  Mundelfingen  lagen.  Also  lag  doch 
auch  wohl  der  Ausstellungsort  Deisslingen  in  Rotharius'  Grafschaft 
Asenheim. 

IU)  Wolterdingen,  w.  von  Donaueschingen.  B.  V,  No.  7  (Wul- 
teringen  by  Brülingen).  Sicher  in  Asenheim,  da  im  W.  erst  die 
Wasserscheide  die  Grenze  gegen  den  Breisgau  bildete. 

135)  Gebiten  oder  Ewingen2»  (unbek.)  B  V,  N.  7.  Zwischen 
Wolterdingen  und  Aasen  genannt  und  also  doch  wohl  in  Asenheim. 

136)  Aasen,  nö.  von  Donaueschingen  (Aseheim,  Asiheim,  Uosin, 
Vesin)  B.  V,  N.  7.  Wohl  Dingstätte  der  Grafschaft  Asenheim. 

137)  Heidenhofen  bei  Aasen.  B.  V,  N.  7  (Heiden-Howin  by 
Sumpthusen). 

138)  Sunthausen,  nö.  von  Heidenhofen.   B.  V,  N.  7. 


»)  Diese  Zeitschrift  Bd.  9  (1858),  S.  198,  N  11:  „in  pago  nomine 
Bara,  in  comitatu  Aseheim."  —  *i  Die  Meinung  Baumanns,  welcher  Ge- 
biten mit  dem  nachfolgenden  Uosin  (Vesin)  zu  einem  Orte  Gebitenhausen 
vereinigen  will,  möchte  doch  wohl  irrig  sein.  (Schriften  des  Vereins  für 
Geschichte  der  Baar  III,  50  ff.) 


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490 


Krüger. 


139)  Thalheim,  nw.  von  Möhringen.  B.  V,  N.  7.  („Thalthusen, 
Talhan  ob  Meringen".)  Liegt  schon  westl.  von  der  oben  für  den 
Scherragan  festgesetzten  Grenze,  also  in  Asenheim. 

140)  Öfingen,  sw.  v.  Thalheim.  B.  V, 7.  („Evingen  od.  Efingen.M) 

141)  Eringen  (unbek.)  B.  V,  N.  7.  Zwischen  öfingen  nnd  Ip- 
pingen  genannt. 

142)  Ippingen,  sö.  von  öfingen,  doch  westl.  von  der  Grenze 
des  Scherragaues,  also  in  Asenheim.  B.  V,  N.  7. 

143)  Schaff  hausen  (unbek.)  B.  V,  N.  7.  Zwischen  Ippingen  und 
Sunthausen  genannt,  also  doch  wohl  auch  in  Asenheim. 

144)  Baldingen,  w.  von  Ippingen.  B.  V,  N.  7.  Nach  einer  Ur- 
kunde Chrodochs,  der  vermutlich  auch  Alaholfinger  war,  von  769 
(Wartmann  I,  N.  55)  lag  Baldingen  in  der  Adalhardsbaar,  die  ihren 
Namen  wohl  von  dem  von  763  bis  ca.  775  erscheinenden  Grafen  Adal- 
hard  hatte.  Adalhard  war  aber  Inhaber  des  Comitatus  Asenheim, 
also  lag  auch  Baldingcn  in  demselben. 

145)  Pfohren  a.  d.  Donau,  ö.  von  Donaueschingen.  821  Hamming 
und  sein  Sohn  Puto  an  St  Gallen  (Wartmann  I,  N.  269).  H.  und  P. 
waren  jedenfalls  Alaholfinger.  Pfohren  821  und  825  in  der  Grafschaft 
Tiso's,  842  und  854  in  der  Grafschaft  Ato's,  welche  beide  Grafen  von 
Asenheim  waren.1) 

146)  Mundelfingen,  s.  von  Donaueschingen.  Berchtold  I.  791  an 
St.  Gallen  (Wartmann  I,  N.  170  zu  802).  Berchtold  I.  797  an  St.  Gallen 
(Wartmann  I,  N.  176  zu  803). 

147)  Asolfingen  (Asellingen)  a.  d.  Wutach,  sö.  von  Mundelfingen. 
Berchtold  I.  791  an  St  Gallen  (vgl.  N.  146)  („Asolvingas").  Die  Ur- 
kunde wird  ausgestellt  in  Deisslingen  „sub  Rothario  comite". 

IX.  In  der  Eitrahuntel. 

In  der  Eitrahuntel,  die  wahrscheinlich  identisch  ist  mit  dem 
„Comitatus  Nidinga  in  pago  Berchtoldesbara" a),  wird  zu  770  Aulfingen 
genannt.3)  817  war  jedenfalls  Frumold  Graf  der  Eitrahuntel,  in  des- 
sen Grafschaft  uns  Cheningun  (s.  die  Anmerkung,  Komingen V)  und 
Huntingun  (Hondingen,  s.  von  Neidingen)  genannt  werden.  Auch 


»)  Wartmann  I,  N.  269,  294;  II,  N.  384,  432.  Die  Ältesten  nach- 
weisbaren Grafen  von  Asenheim  waren  Adalhard  (763—775»,  Rotharius 
(786—817),  Tiso  (818-825),  Ato  (Uto)  (838—857),  Karl  d.  Dicke  870  etc. 
—  *)  Neidingen  a.  d.  Donau,  w.  von  Geisingen.  Wartmann  II,  N.  615 
zu  881  wird  die  villa  Cheneinga  in  comitatu  Nidinga  in  pago  Berchtoldes- 
bara genannt,  die  also  nicht  mit  dem  in  Asenheim  liegenden  Klengen 
(s.  von  Villingen)  identisch  sein  kann.  Letzteres  wird  zu  821  Chnewinga 
genannt  („sub  Tisone  comitiu,  Wartmann  I,  N.  269);  Cheneinga,  Chenin- 
gun, Cheinga  und  Choeinga  dürften  unter  sich  identisch  sein  (Wartm.  I, 
N.  226;  II,  N.  663;  I,  N.  48).  Es  ist  also  Cheneinga  entweder  ein  abgeg. 
Ort  in  der  Eitrahuntel  oder  vielleicht  Komingen,  n.  von  Thengen.  — 
*)  Aulfingen  a.  d.  Aitrach,  s.  von  Geisingen  (Wartm.  I,  N.  57). 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


491 


Geisingen  und  Leipferdingen  lagen  jedenfalls  in  dieser  Cent.  Folgen- 
der Alaholfingerbesitz  lag  wohl  in  der  Eitrahuntel: 

148)  Gutmadingen  zw.  Geisingen  und  Neidingen.  B.  V,  N.  7. 
(Gunmottingen,  Guotmuottingcn.) 

149)  Geisingen  a.  d.  Donau.  B.  V,  N.  7.  Hier  ist  Geisingen 
zwar  scheinbar  in  den  Elsass  versetzt,  aber  das  kann  nur  ein  Irrtum 
sein,  und  es  ist  jedenfalls  nur  an  dieses  Geisingen  zu  denken. 

150)  Zimmern  a.  d.  Donau,  ö.  von  Geisingen,  aber  w.  von  der 
Grenze  des  Seherragaues.  B.  V,  N.  7  („Timbirn  an  der  tonow  under 
amptenbusen"). 

151)  Mauenheim,  sö.  von  Zimmern.  B.  V.  N.  7  (Mochinheim, 
Moachan  zwüschend  Engen  und  Meringen). 

X.  Im  Breispau. 

152)  Ebringen,  sw.  von  Freiburg  793.  („Prisigavia  Heburinga4*.) 

153)  Etingin.  B.  V,  X.  7.  Nach  Bibl.  des  liter.  Vereins  Stutt- 
gart Bd.  84,  S.  212  Ettingen  im  Breisgau ,  w.  v.  Kandern ,  s.  v.  Liel. 

XI.  Im  Elsass. 

154)  Rosheim  (Rodisheim)  zw.  Oberehnheim  u.  Molsheim.  B.  V,  7. 

155)  Wilare,  vielleicht  Weiler,  sw.  von  Rosheim.   B.  V,  N.  7. 

XII.  Im  Filsgau. 

lafi)  Gingen  (Ginga)  zw.  Geislingen  u.  Göppingen.  —  Kunigunde, 
Schwester  von  Erchanger  u.  Berchtold.  (Gemahlin  Konrad's  I.,  an  Kl. 
Lorsch;  Bestätigung  Konrad's  8.  Febr.  915.  <M.  G.  Dipl.  I.  N.  25 
S.  24.  Necrol.  Lauresh,  bei  Scbannat  Vindem.  I  S.  27.  vgl.  Baumann, 
bei*  die  Abstammung  der  sog.  Kammerboten  Erchanger  und  Berch- 
told in  Vierteljahrshefte  1878,  Heft  1,  8.  33.  Irrtümlich  Stalin  I,  S.  345 
Anm.  1.  —  Endlich  Baumann,  Korrespondenzblatt  des  Vereins  f, 
Kunst  und  Altertum  in  Ulm  und  Oberschwaben  2,  56.  —  W.  U.  IV, 
8.  333,  Anm.  1). 

XIII.  Im  Neckargau. 

157)  Die  Dieboldsburg  bei  Owen  u.  Teck.  Hier  hielten  Erchanger 
u.  Berchtold  914  den  Bischof  Salomo  gefangen.  (Vgl.  Baumann,  Ober 
die  Abstammung  der  Kammerboten  1.  c.  in  N.  156). 

XIV.  Im  SOlichgau 

(oder  im  Pagus  Swiggerstal?). 

158)  Ofterdingen  am  Neckar,  n.  v.  Reutlingen.  „Castellum  Onfri- 
dinga";  hier  gerieten  Erchanger  u.  Berchtold  in  die  Gefangenschaft 
Konrads  I.  (vgl.  Baumann,  1.  c). 


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492 


Krüger. 


B.  Die  letzten  Alaholfinger, 

Wir  fanden  an  nicht  weniger  als  158  Orten  mit  voller 
Sicherheit  Alaholfinger besitz,  ein  Beweis  für  die  Macht  und 
den  Reichtum  dieses  Geschlechtes.  Und  trotzdem  sind  uns 
über  die  letzten  Glieder  dieses  (neben  den  Ediconen  im  Elsass) 
mächtigsten  und  reichsten  Geschlechtes  Schwabens  nur  ganz 
dunkle  und  unvollständige  Nachrichten  Uberliefert  worden. 

Man  sieht  daraus  von  neuem,  wie  die  Annalisten  und 
Chronisten  des  früheren  Mittelalters  oft  die  wichtigsten  Vor- 
gänge unbeachtet  Hessen,  wenn  sie  aus  irgend  einem  Grunde 
vielleicht  kein  direktes  Interesse  für  die  Kirche  hatten.  Um 
so  bedauerlicher  ist  der  Verlust  der  meisten  Reichenauer  Ur- 
kunden und  Aufzeichnungen,  denn  aus  diesen  hätten  wir  ohne 
Zweifel  viel  über  die  Alaholfinger  erfahren,  da  nicht  nur 
schon  der  uns  zu  724  neben  Nebi,  dem  Sprössling  des  ala- 
mannischen  Herzogshauses,  als  Gründer  von  Reichenau  ge- 
nannte Berchtold.  welcher  „princeps"  und  „nobilissimus  Ale- 
mannorum"  heisst,  wahrscheinlich  der  Stammvater  des  Ala- 
holfingerhauses  war,1)  sondern  da  auch  die  Alaholfinger  wahr- 
scheinlich Inhaber  der  Vogtei  von  Reichenau  waren*1)  und 
endlich  noch  der  letzte  Alaholfinger  Berchtold  V.  ganz  auf- 
fällig bedeutende  Schenkungen  an  Reichenau  machte. 

Trotz  des  Mangels  an  sicheren  und  ausreichenden  Nach- 
richten wird  es  nötig  sein,  die  letzten  sicheren  und  mutmass- 
lichen  Glieder   des  Geschlechtes,  soweit  dies  möglich  ist, 

>)  Berchtold  war  vermutlich  der  Vater  oder  Großvater  des  in  der 
bekannten  Urkunde  für  Kl.  Marchtal  von  776  als  verstorben  genannten 
Alaholf.  —  *)  Die  Vogtei  ging,  wie  wir  in  Abschnitt  III  sehen  werden, 
wahrscheinlich  als  Teil  der  Alaholtingererbschaft  an  die  Zähriugisch-IIabs- 
burgische  Linie  Königseck -Degernau  über.  In  der  gefälschten  Reichenauer 
Urkunde  vom  6.  April  811  beurkundet  Kaiser  Karl,  dass  „Bertoldus  co- 
mes  de  Bussen,  tilius  Gosaldi"  wegen  seiner  Ungebühr  gegen  Kloster 
Reichenau  die  Vogtei  (über  den  Klosterbesitz)  in  Dünneutingen,  Offingen, 
Unlingen  und  Altheim  verloren  habe  und  dieselbe  dem  „Albertus  de  Pri- 
gantiau  gegen  das  Versprechen  des  Wohlverhaltens  übertragen  sei,  ob- 
gleich dieser  letztere  „longe  impotentior"  sei,  als  Bertold.  Die  Urkunde 
ist  natürlich  ein  späteres  Machwerk,  weist  aber  doch  deutlich  darauf  hin, 
dass  die  Alaholfinger  (vom  Bussen)  im  Besitze  der  Vogtei  waren,  dass 
die  Mönche  nicht  immer  mit  ihnen  zufrieden  waren  und  sich  deshalb 
eine  Urkunde  anfertigten,  worin  ein  warnendes  Exempel  gegen  einen 
alten  Alaholtingervogt  konstatiert  wurde. 


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Zur  Herkunft  der  Zahringer. 


493 


festzustellen,  da  wir  nur  so  einige  Sicherheit  für  die  genealogische 
Anknüpfung  der  (unter  C)  nachzuweisenden  Miterben  des 
Hauses  gewinnen  können. 

Dass  die  beiden  sogenannten  Kammerboten  Erchangcr 
und  Berchtold  IV.  Alaholfinger  waren,  hat  Baumann  über- 
zeugend nachgewiesen,1)  und  zwar  waren  beide,  —  die  als 
Brüder  anderweitig  feststehen,  —  warscheinlich  Söhne  des 
noch  892  urkundlich  erscheinenden  Pfalzgrafen  (palacii  comes) 
Berchtold  III.1)  Berchtold  III  ,  welcher  892  als  Graf  der 
Munterishuntare  oder  des  Eritgaues  genannt  wird,  erscheint 
nochmals  in  einer  893  (nach  dem  6.  Januar)  ausgestellten 
Urkunde  König  Arnolfs,  in  welcher  letzterer  die  Grafen 
Adalbert  (vom  Turgau),  Berchtold,  Burchard  und  üdalrich 
benachrichtigt,  dass  er  an  St.  Gallen  das  Recht  des  gezwunge- 
nen Eides  verliehen  hat.3) 

Der  Name  von  Berchtolds  III.  ältestem  Sohne  Erchanger, 
sowie  der  Besitz,  welchen  noch  sein  Urenkel  Berchtold  V. 
im  Elsass  hatte,  weisen  darauf  hin,  dass  Berchtold  III.  eine 
Tochter  des  um  865  gestorbenen  Breisgaugrafen  Erchanger, 
der  seinerseits  sehr  warscheinlich  ein  Edicone  war,  zur  Ge- 
mahlin hatte,  welche  also  eine  Schwester  der  Kaiserin  Ricar- 
dis,  der  Gemahlin  Karls  des  Dicken,  gewesen  wäre.  Diese 
Ehe,  welche  auch  Baumann  (1.  c.)  annimmt,  müsste  etwa 
zwischen  860  und  865  abgeschlossen  sein.4) 

Von  den  beiden  Söhnen  aus  dieser  Ehe  war  Erchanger 
jedenfalls  älter,  als  Berchtold  IV.;  denn  einmal  wird  uns  nur 
Erchanger,  nicht  Berchtold,  als  Pfalzgraf  genanut,6)  dann 
aber  wird  auch  Erchanger  in  Urkunden  und  von  den  Anna- 
listen (mit  Ausnahme  des  späteren  Ekkehard)  stets  vor  Berch- 
told genannt.6) 

*)  Vierteüahrshefte  1878,  Heft  1,  S.  26-33.  —  *)  Wartmann  II, 
No.  684.  Der  hier  (zu  892)  genannte  Berchtold  III.  war  sicher  ein  Ala- 
holfinger, kann  aber  nicht  der  gleichnamige  Bruder  Erchangers  sein,  da 
niemals  dieser,  sondern  nur  sein  Bruder  Erchanger  als  Pfalzgraf  erscheint. 
—  3)  Wartmann  II,  N.  688.  —  *)  Erchanger  wird  uns  sehr  wahrschein- 
lich schon  als  Knabe  („Ercengarias  pner")  in  einer  Urkunde  Lothars  II. 
vom  22.  Januar  869  genannt.  Er  hatte  danach,  —  wohl  als  Rechtsnach- 
folger seines  864/66  gestorbenen  mütterlichen  Grossvaters  Erchanger,  — 
Lehen  zu  Ammersweier  und  Sehlettstadt  im  Elsass  (Abteiurkunden  N.  8, 
Z.  U.  I,  N.  106).  —  »)  912  Sept.  25.  M.  G.  Dipl.  I,  X.  11,  S.  11/12.  — 
«)  912  M.  G.  Dipl.  I,  N.  3,  S.  3/4;  N.  11,  S.  11/12.  —  913  Ann.  Sangall. 


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194 


Krüger. 


Baumann  weist  (1.  c.  S.  31/32)  nach,  dass  jener  (bereits  in 
Abschnitt  I.  S.  625  erwähnte)  Graf  Adalbert  von  Marchtal, 
welcher  Anfang  954  im  Kampfe  für  Otto  I.  gegen  dessen 
Sohn  Liudolf  und  den  eigenen  Vetter  Arnolf  von  Baiern  den 
Tod  fand,  ein  Sohn  des  Kammerboten  Berchtold  IV.  war.1) 

Dass  der  954  gefallene  Graf  Adalbert  von  Marchtal  wieder 
einen  Sohn,  Namens  Berchtold  (V.)  hatte,  welcher  als  der 
letzte  Alaholfinger  dieser  Linie  im  Jahre  973  (oder  doch  nicht 
viel  früher  oder  später)  starb,  dürfte  aus  folgendem  hervor- 
gehen : 

Auf  Adalbert  von  Marchtal  bezieht  sich  wahrscheinlich 
folgender  Eintrag  eines  um  956  begonnenen  und  nur  bis 
1078  fortgesetzten  St.  Galler  Necrolog's  zum  8.  Januar:*) 
,.Ob  .  .  .  .  Adalberti  ducis  Alamannoruin."  Allerdings 
giebt  die  schon  vor  1000  geschriebene  Vita  S.  Oudalrici  (SS. 
IV  S.  400)  den  6.  Februar  954  (einen  Montag)  als  Tag  von 
Adalberts  tötlicher  Verwundung  an,  wonach  er  etwa  am 
8.  Februar  gestorben  sein  könnte. 

Man  wird  also  annehmen  müssen,  dass  der  St.  Galler  Auf- 
zeichner oder  der  Verfasser  der  Vita  S.  Oudalrici  sich  um 
einen  Monat  geirrt  hat,  denn  dass  die  ganze  Notiz  sich  auf 
Adalbert  von  Marchtal  bezieht,  dafür  fällt  doch  folgendes 
sehr  ins  Gewicht: 

In  Gall.  Oheims  allerdings  erst  gegen  1500  geschriebener 
Chronik  von  Reichenau  wird  uns  ein  sicher  auf  alte  Auf- 
zeichnungen oder  verloren  gegangene  Urkunden  zurückzu- 
führendes Verzeichnis  von  Dotationen  an  Reichenau  über- 
liefert.8) Darunter  finden  sich  zwei  Verzeichnisse  von  sehr 
reichen  Schenkungen,  welche,  wie  wir  sehen  werden,  nur  von 
einem  Alaholfinger  gemacht  sein  können,  nämlich: 


maj.  SS.  I,  p.  77.  —  916  ibidem  p.  78.  —  917  Herim.  Augiens.  SS.  V, 
p.  112.  —  Cont.  Reg.  SS.  I,  p.  615  etc. 

l)  Adalbert  filius  Perehctoldi  et  Arnolfus  filius  Arnolfi  ducis  oc- 
cisi  sunt.  Ann.  SangaU.  maj.  zu  954  (SS.  I,  p.  79).  Über  Adalbert  ist  ru 
vergleichen  Widukind,  1.  III  c.  22  SS.  III,  p.  455.  —  Herim.  Augiens. 
SS.  V,  p.  114.  —  Gerhardi  Vita  S.  Oudalrici  SS.  IV,  p.  399/400.  —  Ann. 
Einsidl.  SS.  III,  p.  142.  -  »)  M.  G.  Necrol.  I,  p.  462,  N.  4,  p.  463,  N.  17 
(Absatz  3)  und  p.  464.  —  *)  Bibliothek  des  Litterar.  Vereins  Stuttgart, 
Bd.  84,  S.  18—20.  Das  Dotationsverzeichnis  ist  auch  abgedruckt  bei 
Leichtleu  S.  93  u.  94.  —  „Urkundenfälschungen*4  S.  35. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


495 


1)  (1.  c.  S.  19)  „Hertzog  Berchtolt,  ain  sun  hert- 
zog  Alhrechtz"  machte  eine  Schenkung  an  30  Orten,  von 
denen  28  in  der  westlichen  Baar  (Scherra  —  Puhridingagau, 
Grafschaft  Asenheim  und  Eitrahuntel) ,  2  im  Elsass  lagen. 

2)  (1.  c.  S.  20)  „Berchtolt,  hertzog  zuo  Swaben ,  begraben 
in  der  Ow  in  der  Cappel  sant  Erasmy  anno  973"  machte  eine 
Schenkung  an  30  Orten,  die  sämtlich  in  der  östlichen  Baar 
(im  Eritgau,  in  der  Munterishuntare,  in  der  Swercenhuntare 
und  im  Affagau)  lagen.1) 

Beide  Schenkungen  können  nur  von  einem  Alaholfinger 
gemacht  sein!  Die  erste  Schenkung  lag  zum  grössten  Teil 
im  Scherragau  und  in  der  Grafschaft  Asenheim,  in  welchen 
beiden  Gauen  uns  schon  zu  Ende  des  8ten  Jahrhunderts,  zum 
Teil  an  denselben  Orten,  wie  hier,  Alaholfingerbesitz  genannt 
wird.  So  hatten  zu  Baldingen  in  Asenheim  (N.  144),  wo 
„Hertzog  Berchtolt"  auch  Besitz  schenkte,  schon  769  die  jeden- 
falls den  Alaholfingern  zuzurechnenden  Chrodoch  und  Ragins- 
winda  Besitz,  so  urkundeten  zu  Deisslingen  (N.  133),  wo 
Hertzog  Berchtolt  ebenfalls  als  Donator  erscheint,  schon  791 
Berchtold  1.  und  (wohl  dieselbe)  Raginswinda. 

So  hatten  zu  Pfohren  (N.  145),  welcher  Ort  von  den  in 
„Hertzog  Berchtolts"  erster  Schenkung  genannten  Orten 
Wolterdingen  (N.  134),  Aasen  (N.  136),  Heidenhofen  (N.  137), 
Baldingen  (N.  144),  Geisingen  (N.  149)  und  Gutmadingen 
(N.  148),  rings  umgeben  ist,  die  ebenfalls  den  Alaholfingern 
angehörigen  Hamming  und  Puto  (Petto)  Besitz,  so  lagen  end- 
lich in  der  Grafschaft  Asenheim  sowohl  nördlich  von  den  in 


l)  Nach  Brandi  „Die  Reichenauer  Urkundenfälschungen11  S.  35  ist  die 
Schenkung  N.  1  durchaus  unbedenklich,  und  man  darf  zu  dem  einheit- 
lichen ersten  Teil  des  Dotationsverzeichnisses,  in  welchem  sie  sich  be- 
findet, alles  Vertrauen  haben.  Bedenklich  aber  wäre  danach  die  weitere 
Fortsetzung,  zu  welcher  unsere  Schenkung  N.  2  gehört.  Doch  sind  ge- 
rade von  den  30  Orten  dieser  Schenkung  nicht  weniger  als  18  als  ala- 
holfingisch  nachzuweisen  (s.  unten)  und  auch  das  Todesjahr  973,  sowie 
der  Begräbnisort  Berchtolds  können  richtig  sein,  wie  wir  sehen  werden. 
So  bleibt  als  bedenklich  nur  der  Berchtold  falschlich  beigelegte  Herzogs- 
titel übrig,  der  aber  wohl  aus  der  Erinnerung  an  den  ungemeinen  Reich- 
tum und  die  so  bedeutenden  Schenkungen  desselben  erklärt  werden  kann. 
So  scheint  diese  Schenkung  N.  2  mit  derselben  Sicherheit  demselben 
Gliede  der  Alaholnngerlumilie  anzugehören,  wie  N.  1,  zumal  für  eine 
Fälschung  gerade  dieser  Schenkung  kein  Grund  abzusehen  wäre. 


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496 


Krüger. 


der  Schenkung  „Hertzog  Berchtolts"  genannten  Orten  zu 
Seedorf  (N.  132) ,  als  auch  südlich  von  denselben  zu  Mundel- 
fingen (N.  146)  und  Asolfingen  (N.  147)  Alaholfingerbesit- 
zungen. 

Noch  viel  sicherer  ist  es,  dass  die  zweite  der  genannten 
Schenkungen  an  Reichenau,  welche  von  dem  angeblich  973 
gestorbenen  „Herzog  Berchtold"  herrührt,  nur  von  einem  Ala- 
holfinger  gemacht  sein  kann;  denn  unter  den  30  in  derselben 
aufgeführten  Orten  sind  nicht  weniger  als  18,  an  denen  sich 
auch  sonst  Alaholfingerbesitz  nachweisen  lasst.1) 

Da  wir  nun  doch  wohl  annehmen  dürfen ,  dass  beide  Schen- 
kungen von  demselben  „Herzog  Berchtolt"  herrühren,  so 
wird  uns  also  in  diesem  Reichenauer  Dotationsverzeichnis  ein 
973  gestorbener  Alaholfinger  Berchtold  genannt,  welcher  der 
Sohn  eines  „Herzogs"  Albrecht  gewesen  sein  soll.  Dieser 
Alaholfinger  Berchtold  kann  aber  der  Zeit  nach  nur  ein  Sohn 
des  954  gefallenen  Adalbert  von  Marchtal  gewesen  sein,  der 
also  wahrscheinlich  an  zwei  Stellen,  im  Dotationsverzeichnis 
und  im  St.  Galler  Nekrolog,  als  „Herzog"  bezeichnet  wird. 
Es  wäre  möglich,  dass  diese  Bezeichnung  ebenso,  wie  z.  B. 
ganz  sicher  bei  Berchtold,  auf  eine  Übertreibung  des  Auf- 
zeichners zurückzuführen  ist;  da  Adalbert  (=  Albrecht)  aber 
an  zwei  ganz  verschiedenen  Stellen  als  „Herzog"  bezeichnet 
wird,  so  kann  man  bei  ihm  auch  vermuten,  dass  Otto  I. 
953  nach  Liudolfs  Empörung  das  Herzogtum  Schwaben  Adalbert 
als  Lohn  für  seine  Hilfe  verliehen  oder  in  Aussicht  gestellt 
hatte,  und  dass  sich  die  Erinnerung  an  diese  Würde  Adalberts, 
die  durch  dessen  baldigen  Tod  von  keiner  Dauer  war,  nur 
in  jenen  beiden  Notizen  erhalten  hat. 

Graf  Adalbert  von  Marchtal  (f  954)  hatte  also 
einen  Sohn  Berchtold  (V.),  welcher  973  starb,  in  der 
Erasmuskapelle  zu  Reichenau  begraben  wurde  und 
wohl  in  Anbetracht  des  Umstandes,  dass  er  der 
letzte  seines  Stammes  war,  dem  Kloster  Reichenau, 
dieser  alten  Stiftung  seiner  Vorfahren,  ausser- 
ordentlich reiche  Schenkungen  machte. 

Man  hat  nun  wohl  bei  einem  dieser  Donatoren,  Namens 


')  Die  Nummern  40,  41,  55,  57  (?),  58,  59,  63,  66,  67,  69,  70,  80,  82,  84, 
85,  91,  92,  94.   (Vgl.  auch  N.  72.) 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer- 


497 


Berchtold,  oder  gar  bei  beiden  eine  Verschreibung  für  Burc- 
hard  angenommen  und  dann  die  zweite  Schenkung  auf  Herzog 
Burchard  II.,  die  erste  auf  denselben  oder  auf  Burchard  I. 
beziehen  wollen,  aber»  sicher  mit  Unrecht;  denn  bei  der 
ersten  Schenkung  spricht  ausser  den  Besitzungen  die  Be- 
zeichnung „Sohn  Albrechts"1),  bei  der  zweiten  Schenkung 
sprechen  die  Besitzungen  selbst  gar  zu  deutlich. 

Ausserdem  ist  in  dem  Reichenauer  Dotationsverzeichnis 
bei  Gall.  Oheim  gerade  vor  der  ersten  Schenkung  Berchtolds 
noch  eine  solche  von  „Hertzog  Burckhart  von  Schwaben"  an 
vier  im  Kletgau,  Hegau  und  schwarzwälder  Alpgau,  —  also  in 
Gauen,  wo  gar  kein  Alaholfingergut  bekannt  ist,  —  liegenden 
Orten  aufgeführt,  so  dass  eine  Verwechslung  des  Namens 
Burchard  mit  Berchtold  gar  nicht  anzunehmen  ist.  Für  eine 
solche  Verwechslung  scheint  allerdings  folgendes  zusprechen: 

Nach  dem  Dotationsverzeichnis  starb  der  „Herzog"  Berch- 
told 973  und  wurde  in  der  Kapelle  St.  Erasmi  zu  Reichenau 
begraben.  Nun  starb  aber  bekanntlich  auch  Herzog  Bur- 
chard II.  im  Jahre  973,  und  Hermann  von  Reichenau  berichtet 
zu  diesem  Jahre  (SS.  V,  p.  116):  „Purgbardus  etiam  dux  Ala- 
manniae  defunctus,  Augiaeque  in  capella  sancti  Erasmi 
conditus  est." 

Wir  hätten  also  die  auffällige,  wenn  auch  durchaus  nicht 
unmögliche  Thatsache  zu  verzeichnen,  dass  Herzog  Burchard  II. 
und  Graf  Berchtold  V.  von  Marchtal  im  gleichen  Jahre  ge- 
storben und  beide  in  der  St.  Erasmuskapelle  in  Reichenau 
begraben  wären.  Dass  beide  als  Donatoren  von  Reichenau 
ihre  Grabstätte  daselbst  fanden,  kann  an  und  für  sich  nicht 
als  unwahrscheinlich  angesehen  werden,  dass  gerade  der  hier 
in  Frage  kommende  „Herzog"  Berchtold  mit  Burchard  II. 
verwechselt  wäre,  ist  wegen  der  genannten  Besitzungen  einfach 
unmöglich,  und  so  wird  man  auch  das  gleiche  Todesjahr  in 
den  Kauf  nehmen  müssen;  immerhin  wäre  bei  diesem  am 
ersten  noch  ein  Irrtum  möglich,  der  aber  keinesfalls  beträcht- 
lich sein  kann,  da  Burchard  II.  und  Graf  Berchtold  V.  in 
der  That  Zeit-  und  Altersgenossen  gewesen  sein  müssen.*) 

»)  Burchards  II.  Vater  war,  wie  die  Einsiedler  Notizen  beweisen,  Her- 
zog Burchard  I.,  und  auch  Burchards  I.  Vater  führte  den  Namen  Bur- 
chard (t  911).  Erst  dieses  letzteren  Vater  hiess  Adalbert  („illustris").  — 
2)  Stalin,  Württemb.  Gesch.  I,  S.  459,  Anm.  2,  nimmt  auch  an,  dass  bei 

Z«U»ehr.  f.  G<*ch.  d.  OUrrb.  N.  F.  VII.  3.  32 


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498 


Krüger. 


Wir  erkennen  Berchtold  V.  auch  noch  in  einer  andern, 
sehr  guten  Nachricht  wieder:  die  um  1300  geschriebenen  An- 
nalen  des  Klosters  Marchtal  berichten,1)  dass  auf  der  Veste 
Marchtal  von  Alters  her  die  mächtigsten  Herren  Schwa- 
bens nach  Erbrecht  („per  successionem")  einander  gefolgt 
seien,  und  fahren  dann  wörtlich  fort:  Unus  nomine  Berh- 
toldus,  alter  vero  nomine  Hermannus,  multis  virtutibus 
praediti  ....  Hic  Hermannus  de  egregia  Francorum  natus 
prosapia  regis  Conradi  filiam  de  Burgundia,  nomine  Gebur- 
gam,  regis  Lotharii  sororis  filiam,  de  regno  et  de  Stirpe 
magni  Karoli,  legitimo  suscepit  conjugio;  cujus  rogatu  pro 
anima  b.  m.  Berhtolphi  quandam  villam,  Bettinchovin 

dictam,  in  mansis  quatuor  donavit    Ipsa  vero  ducissa 

ddem  duci  filium  peperit,  quem  pro  amore  supradicti 
Berhtolphura  nuncupavit.  Is  puer,  cum  esset  tantum 
im  ins  anni  et  quatuor  dierum,  heu  pro  dolor!  defunctus  est, 

quem  mater  in  oratorio  sancti  Johannis  baptistae  (zu 

Marchtal)  sepelire  praecepit ....  Dux  vero  cum  ducissa  memo- 
rata,  eandem  ecclesiam  ad  altare  beatorum  apostolorum,  deo 
et  beatis  apostolis  clericisque  inibi  degentibus  pia  largitione 
tribuerunt.  Ad  altare  vero  beati  Johannis  mansum  unum 
cum  sex  mancipiis,  presenti  vico  donaverunt,  unde  deus  bona 
eorum  opera  cognoscens,  dedit  illis  filium,  quem  Hermannum 
nuncuparunt. 

An  diesem  ganzen  Bericht  dürfte  das  einzig  Falsche,  um  das 
gleich  zu  sagen,  die  Angabe  sein,  dass  der  erstgeborene,  früh 
gestorbene  Sohn  Herzog  Hermanns  (Berchtold)  ein  Kind  der 
Gerberga  gewesen  sein  soll;  er  war  vielmehr,  wie  wir  (in  Abtei- 
lung C)  sehen  werden,  sicher  ein  Sohn  aus  der  ersten  Ehe  des 
Herzogs  mit  einer  Tochter  Berchtolds  V.  Im  übrigen  erkennen 
wir  aus  der  obigen  Stelle  deutlich  den  Herzog  Hermann  II. 
von  Schwaben  (f  1003)  als  (Mit-)  Erben  und  Rechtsnach- 
folger des  hier  genannten  Berchtold,  nach  welchem  Hermanns 
Sohn  benannt  wird  und  zu  dessen  Seelenheil  Hermann  und 
Gerberga  (um  1001/1002)  eine  Stiftung  machen.   Dass  dieser 

beiden  Vergabungen  Burchard  II.  gemeint  sei;  er  beachtete  also  nicht, 
dass  in  diesem  Fall  Herzog  Burchard,  zumal  nach  den  in  dem  zweiten 
Verzeichnis  genannten  Orten  ein  Alaholfinger  hatte  sein  müssen,  woran 
doch  gar  nicht  zu  denken  ist. 

»)  Freiburger  Diöcesanarchiv  Bd.  4,  S.  157. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


499 


Erblasser  Berchtold  ein  Alaholfinger  sein  muss,  geht  daraus 
mit  Sicherheit  hervor,  da ss  als  sein  Sitz  die  Veste  March- 
tal genannt  wird,  dass  die  Schenkung  zu  seinem 
Seelenbeil  (also  doch  wohl  aus  seinem  Erbe)  zu  Bettig- 
hofen  (N.  72 \  wo  auch  sonst  Alaholfingerbesitz  nachzuweisen 
ist,  und  an  das  alte  Alaholfingerkloster  Marchtal 
gemacht  wird  und  dass  endlich  der  nach  ihm  be- 
nannte Sohn  Hermanns  II.  in  Marchtal  begraben  wird. 

Der  hier  genannte  Berchtold  muss  also  der  letzte  männ- 
liche Sprö8sling  einer  Linie  der  Alaholfinger  gewesen  und 
kann  nach  den  Zeitverhältnissen  wieder  nur  mit  jenem  Berch- 
told V.  (f  973),  dem  Sohne  Adalberts  von  Marchtal,  iden- 
tisch sein.  Unsere  Annahme,  dass  jener  Berchtold,  welcher 
so  überreiche  Schenkungen  an  Reichenau  machte,  der  letzte 
männliche  Alaholfinger  seiner  Linie  gewesen  sein  müsse,  wird 
also  durch  die  obige  Stelle  der  Annales  Marchtalenses,  wonach 
der  Franke  Herzog  Hermann  II.  als  Erbe  Berchtolds  er- 
scheint, direkt  bestätigt. 

Während  wir  so  die  Nachkommen  Berchtolds  IV.,  des 
jüngeren  der  beiden  Kammerboten,  bis  zu  ihrem  Erlöschen  im 
Mannesstamm  verfolgen  konnten,  kannte  man  bis  jetzt  keine 
Nachkommen  des  Pfalzgrafen  Erchanger,  trotzdem  uns  Ekke- 
hard gerade  den  Namen  seiner  Gemahlin  Bertha  überliefert  hat.  *) 
Auch  Erchanger  dürfte  aber  Nachkommen  hinterlassen  haben. 

Wir  werden  (in  Abteilung  C.)  sehen,  dass  ohne  Zweifel 
-die  Grafen  zu  Aishausen  -Veringen  zu  den  Miterben  der 
Alaholfinger  gehörten.  Der  erste  bekannte  Stammvater  der 
Veringer  nun  ist  Graf  Wolferat  I.,  welcher  im  Jahre  1010 
starb  und  dessen  Gemahlin,  nach  dem  Berichte  seines  Enkels, 
Hermanns  des  Lahmen  von  Reichenau,  Bertha  hiess.') 

Nun  erzählt  uns  Hermann  weiter,  dass  der  Vaterbruder 
dieser  Bertha,  ein  Graf  Reginbald,  Schwestersohn  des 
Bischofs  Ulrich  von  Augsburg,  in  der  sogenannten  Schlacht 
auf  dem  Lechfeld  (am  10.  August  955)  gefallen  sei.8)  Derselbe 


»)  SS.  II,  p.  86  u.  87.  —  *)  Herrn.  Augiens.  SS.  V,  p.  121.  Danach 
starb  Hermanns  avia  (väterlicher  Seite)  Bertha  am  22.  Dezbr.  1032. 
—  8)  SS.  V,  p.  115...  „frater  episcopi  Theodpaldus  sororisque  ejus  ftlius 
Reginbaldus  comes,  aviae  meae  Berthae  patruus".  So  auch  Gerhardi 
Vita  S.  Oudalrici  episcopi  SS.  IV,  p.  402  („nobilem  Reginbaldum  filium 
sororis  suae"). 

32* 


500 


Krüger. 


Hermann  berichtet,  dass  Bischof  Ulrich  von  Augsburg  971 
für  Adalbert,  den  Sohn  seiner  Schwester  Liutgard  und  des 
Grafen  Pejere,  die  Nachfolge  im  Bistum  Augsburg  ausgewirkt 
habe,  dass  Adalbero  jedoch  schon  Ostern  973,  noch  vor  Ul- 
rich, gestorben  sei. ')  Den  Tod  dieses  Adalbero  berichtet  auch 
die  „Vita  Oudalrici"  und  fügt  hinzu,  dass  Bischof  Ulrich  sich 
nach  dem  Tode  Adalberos  auf  Bitten  von  dessen  Bruder 
Manegold  auf  dessen  Veste  Sulmetingen  begeben  habe.3)  Auch 
der  955  gefallene  Reginbald,  Schwestersohu  Ulrichs,  war  also 
wohl  ein  Bruder  von  Adalbero  und  Manegold,  den  Söhnen 
des  Grafen  Pejere,  und  der  Liutgard,  der  Schwester  Ulrichs. 
Da  nun  Hermann,  den  Reginbald  den  patruus  der  Bertha 
nennt,  so  war  Manegold  jedenfalls  der  Vater  der  Bertha. 
Hierfür  fällt  auch  noch  die  Thatsache  sehr  stark  ins  Gewicht, 
dass  mit  Bertha's  Eukel  Manegold  I.  (f  1104)  dem  Sohne 
Wolferats  II.  und  (jüngeren)  Bruder  Hennanns  des  Lahmen, 
dieser  Name  zuerst  bei  den  Veringern  erscheint. 

Betrachten  wir  nun  die  Lage  von  Sulmetingen,  der  Veste 
^lanegolds,  so  können  wir  kaum  noch  zweifeln,  dass  Mane- 
gold ein  Alaholfinger  war.  Sulmetingen  lag  im  Rammagau, 
recht  mitten  im  Eigen  der  Alaholfinger,  wie  Bussen  und 
Marchtal  weiter  westlich.  Südöstlich  von  Sulmetingen  finden 
wir  Wolpertshofen  (N.  34),  westlich  Bettighofen,  Emerkingen, 
Kirch-Bierlingen  (NN.  72,  69,  73),  nördlich  Gamerswang,  Ri- 
stissen  und  Donaurieden  (NN.  77,  74,  76)  und  nordöstlich 
Steinlingen  bei  Ulm  (N.  36),  alles  Orte,  wo  sich  Alaholnnger- 
eigen  nachweisen  lässt. 

Da  nun  der  Sohn  von  Erchangers  jüngerem  Bruder  ßerch- 
told  IV.  schon  von  Hermann  von  Reichenau  als  Adalbert  „von 
Marchtal"  bezeichnet  wird,  so  kann  man  vermuten,  dass  die 
Nachkommen  Erchangers  selbst  ihren  Sitz  auf  der  Veste  Sul- 
metingen genommen  hatten,  und  dass  wir  in  dem  Grafen  Pe- 
jere und  seinen  drei  Söhnen  Glieder  dieser  älteren  Linie  der 
Alaholfinger  vor  uns  haben.  Der  Zeit  nach  muss  Pejere  dann 
geradezu  ein  Sohn  des  etwa  865  geborenen  Erchanger  ge- 
wesen sein,  denn  Bischof  Ulrich  von  Augsburg,  welcher  am 
4.  Juli  973  im  83sten  Jahre  starb,  war  890/91  geboren,  Pe- 

')  SS.  V,  p.  116  zu  971  u.  973.  —  *)  SS.  IV,  p.  400  „ad  castellum 
Sunnemotinga  nominatum  propter  petitionem  Manegoldi,  fratris  praedicti 
Adalberonis,  pervenit. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


501 


jere,  der  Mann  von  Ulrichs  Schwester  Liutgard,  mochte  also 
etwa  um  dieselbe  Zeit  oder  etwas  später  geboren  sein.  Zu 
unserer  Annahme  stimmt  gut,  dass  Ekkehard  Erchangers 
Oemahlin  Bertha  nennt,  deren  Name  sich  also  auf  ihre  Ur- 
enkelin, die  Gemahlin  Wolferate  I.  von  Aishausen,  übertragen 
hätte. 

Wir  gewinnen  somit  vorläufig  folgenden  Zusammenhang 
für  die  letzten  Alaholfinger,  deren  frühere  Glieder  des  grossen 
Interesses  wegen,  welches  gerade  dieses  Geschlecht  für  den 
Forscher  hat,  hier  nach  den  weiteren  Forschungen  des  Ver- 
fassers beigefügt  seien: 

■  * 

Stammtafel  siehe  Tafel  II. 

C.  Die  Miterben  der  Alaholfinger. 

Als  spätere  Inhaber  von  bedeutenden  Teilen  des  alten 
Alaholfingerbesitzes  erkennen  wir  deutlich  folgende  Familien: 

1)  Die  Veringer,  2)  die  Habsburger,  3)  die  Zähringef, 
4)  Herzog  Hermann  II.  von  Schwaben  (t  1003)  und  seine 
Erben. 

I.  Die  Veringer. 

Die  Grafen  von  Veringen  (n.  von  Sigmaringen),  welche  bis 
ca.  1134  immer  nur  de  Aishusen  et  Isinun1)  heissen,  erschei- 
nen gleich  nach  dem  Aussterben  der  Alaholfinger  als  Erben 
von  deren  Gauen.  Wir  wissen,  dass  die  Grafenwürde  im  Affa- 
gau,  im  Eritgau  und  in  der  Munterishuntare  sich  im  Ge- 
schlecht der  Alaholfinger  geradezu  forterbte. 

Den  Affagau  und  den  Eritgau  erhielten  aber  die  Veringer 
jedenfalls  direkt  nach  dem  Aussterben  der  älteren  Linie,  von 
welcher  Mangold,  der  Vater  der  Bertha,  sehr  wohl  erst  um 
das  Jahr  1000  gestorben  sein  kann.  Dass  die  Grafen  von 
Aishausen  unmittelbar  nachher  die  Grafschaft  des  Eritgaues 
erhielten,  geht  aus  folgendem  hervor: 

Am  15.  April  1016  verlieh  König  Heinrich  II.  dem  Klo- 
ster Schuttern  in  der  Ortenau  Zehnte  in  Malterdingen,  „quas 
nobis  fidelis  vasallus  noster  Wolferat  de  Alshusa,  cum  manu 


x)  Aishausen,  n.  von  Ravensburg  und  Isny  8.  von  Leutkirch. 


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502 


Krttger. 


filii  sui  Wolferadi  pro  comitatu  in  erigawe  inter  alia  anno* 
regni  nostri  tertio  Veronae  potestative  tradidit."1) 

Danach  hatte  Wolferat  I.  von  Aisbausen  schon  im  Jahre 
1004  die  Grafschaft  des  Eritgaues  erhalten,  welche  auch  in 
seinem  Geschlechte  verblieb,  denn  noch  1101  erscheint  sein 
Enkel  Mangold  I.  als  Graf  des  Eritgaues.*)  Ebenso  finden 
wir  1093  Mangold  I.  als  Grafen  des  Affagaues  und  noch  um 
1150  Marquard  I.  von  Veringen  als  Grafen  desselben  Gaues.3) 
Mangold  von  Sulmetingen ,  der  Vater  von  Wolferats  I.  Ge- 
mahlin Bertha,  war  also  wahrscheinlich  Graf  des  Eritgaues 
gewesen,  war  um  das  Jahr  1000  söhnelos  gestorben  und  hatte 
seinem  Schwiegersohn  Wolferat  ausser  dem  reichen  Familien- 
gut der  älteren  Linie  der  Alaholfinger  auch  die  Grafschaft  des 
Eritgaues  (und  des  Affagaues?)  hinterlassen.  So  war  denn 
vermutlich  auch  der  Besitz  zu  Malterdingen  im  nördlichen 
Breisgau,  welchen  Wolferat  1004  nebst  anderem  Besitz  („inter 
aliatt)  für  die  kaiserliche  Bestätigung  seines  ersichtlich  neu 
erworbenen  Reichsamtes  an  Heinrich  II.  geben  musste,  eine 
Art  Erbschaftssteuer  für  das  kurz  vorher  an  ihn  gefallene 
reiche  Erbe,  welche  also  wahrscheinlich  auch  aus  eben  dieser 
Erbschaftsmasse  gegeben  wurde.  Zwar  erfahren  wir  mit 
Sicherheit  nur  von  Besitz  der  Alaholfinger  im  Breisgau  zu 
Ebringen  (bei  Freiburg;  N.  158);  der  Besitz  der  Alaholfinger 
in  diesem  Gau  war  aber  wahrscheinlich  viel  bedeutender,  und 
es  ist  sehr  möglich,  dass  der  spätere  Zähringer  Güterkomplex 
im  Breisgau  mit  Freiburg  als  Mittelpunkt  großenteils  aus 
Alaholfingererbe  bestand. 

Wie  wir  nun  südlich  und  östlich  von  dem  eigentlichen 
Kern  der  alten  im  Eritgau,  Affagau,  Swerzen-  und  Munteris- 
huntare  gelegenen  Alaholfingerbesitzungen  später  (im  Rarama- 

J)  Dümge'  15,  Locher,  Regesten  der  Grafen  von  Veringen,  in  den 
Hohenzoll.  Mittlgn.  1868/69,  S.  9.  —  J)  Locher,  Regesten  von  Veringen, 
1.  c.  S  17.  Die  Grafschaft  des  Eritgaues  (und  des  Tiengaues,  wohl  der 
alten  Goldineshuntare)  wurde  erst  1282  an  Rudolf  von  Habsburg  verkauft. 
(Locher,  Regesten  von  Veringen  in  Hohen/oll.  Mittlgn.  1869; 70,  S.  73. > 
—  >)  Locher  1.  c.  1868/69,  S.  15  u.  24.  1093  wird  der  Gau  allerdings 
Vvfunalbun  genannt,  doch  ist  dies  entweder  ein  Irrtum  oder  ein  zweiter 
Name  für  den  Gau,  denn  Daugendorf  (N.  91)  lag  sicher  im  Affagau.  Um 
1150  wird  eine  Urkunde  ausgestellt  im  Orte  Altheim  (s.  von  Andelfingen) 
„in  publico  placito  comitis  Marchwardi".  Altheim  war  aber  die  alte  Ge- 
richtsstätte des  Affagaues. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


503 


gau  und  lllergau)  die  zur  Herrschaft  Kelmünz  gehörigen  Be- 
sitzungen antreffen,  welche  Baumann  ebenfalls  als  ehemaligen 
Alaholfingerbesitz  nachgewiesen  hat,  so  finden  wir  südlich, 
westlich  und  nördlich  von  diesem  Hauptkomplex  der  Alahol- 
tingischen  Hausgüter  später  Veringer  Eigengut,  und  es  liegt 
die  Vermutung  nahe,  dass  auch  diese  wie  jene  Kelmünzer 
Güter  aus  Alaholrtngererbe  herrührten. 
So  finden  wir  Veringer  Stammesgut: 

zu  Eichen,  o.  von  Buchau,  1274  und  1385 '); 

zu  Oggelshausen,  w.  von  Eichen,  ca.  1058  (1.  c.  1868,69,  p.  12); 

zu  Eratskirch  bei  Saulgau,  1307  (1.  c.  1870/71,  p.  19); 

zu  ölkofen,  nw.  von  Saulgau,  schon  1186,  vor  1211,  1401  (I.e. 
186^69,  p.  42,  48;  1871/72,  p.  25); 

zu  Herbertiagen,  nö.  von  Ölkofen;  1286  wird  ein  Gut  genannt, 
das  „seit  uralten  Zeiten"  Eigentum  der  Grafen  von  Veringen  ge- 
wesen und  von  ihnen  als  Lehen  vergeben  war  (1.  c.  1869/70,  p.  79), 
1295  (1870/71,  p.  11); 

zu  Hund  ersingen  (a.  d.  Donau,  nw.  von  Herbertingen);  bei 
Hundersingen  das  Scbloss  Bauniburg  (Buwenburg)  a.  d.  Donau,  wo 
um  1185  eine  Wiese  als  von  den  Veringern  vergebenes  Lehen  ge- 
nannt wird  (1.  c.  1868  69,  p.  36); 

zu  Ertingen  (nö.  von  Hundersingen),  in  der  Grafschaft  Veringen 
gelegen2)  1241 ;  hier  hatten  die  Veringer  Grafschafts-  und  somit  auch 
jedenfalls  anderweitige  Rechte  (I.  c.  1869/70,  p.  40  und  41); 

zu  Binswangen  a.  d.  Donau,  w.  von  Ertingen  1345  (1.  c.  187071, 
p.  42/43); 

zu  Altheim,  nö.  von  Binswangen,  Gerichtsstätte  des  Affagaues, 
1262,  1274,  1329,  1363  (1.  c.  1869  70,  p.  53,67;  1870/71,  p.  35;  1871/72, 

M); 

zu  Riedlingen  a.  d.  Donau,  nö.  von  Altheim,  ca.  1255, 1329, 
1331,  1353,  1406  (1.  c.  1869  70,  p.  48;  1870,71,  p.&5;  1871/72,  p.  30, 
Anm.  2;  1870  71,  p.  45;  1871/72,  p.  27); 

zu  Langenenslingen,  w.  von  Riedlingen,  1313  (I.e.  1870/71, 
p.  25); 

zu  Billafingen,  w.  von  Langenenslingen,  ca.  1255,1363  (I.e. 
1869/70,  p  .  48;  1871/72,  p.4); 

(Veringen,  nw.  von  Billafingen,  wird  zuerst  ca.  1134  erwähnt 
(1.  c.  1868/69,  p.  21/22); 

zu  Friedingen,  nö.  von  Billafingen,  1278, 1286,  1291, 1298, 1357 
(1.  c.  1869/70,  p.  71,  78/79;  1870  71,  p.  7, 13,  46); 

zu  Upflamoor,  nö.  von  Friedingen,  1311  (I.e.  1870/71,  p.23); 

zu  Hochberg,  nö.  von  Upflamoor,  1368  (1.  c.  1871/72,  p.  7); 

>)  Locher,  Regelten  von  Veringen  in  deu  Hohenzoll.  Mittlngn.  1869/70, 
p.  67  u.  1871/72,  p.  15.  —  »)  War  die  Grafschaft  Veringen  im  wesent- 
lichen der  alte  Afragau? 


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504 


Krüger. 


zu  Huldstctten,  nw.  von  Höchberg,  1368  (1.  e.  1871/72.  p.  7); 
zu  Böchingen  (wo?)  1302,  1305, 1307.  1359  (1.  c.  1870/71.  p.  ir>, 
18,  19,  48); 

zuTigerfeld,  nw.  von  Huldstetten,  1297,  1359,  1408  (1.  c.  1870/71. 
p.  12;  1871/72,  p.  1  u.  29); 

zu  Wilsingen  (Wilgesingen),  nw.  von  Tigerfeld,  wohl  nicht 
Wilzingen  N.  86,  1286  (1.  c.  1869/70.  p.  79); 

zu  Gauingen,  ö.  von  Huldstetten,  1368  (I.e.  1871/72,  p.  7): 

zu  Sondernach,  so.  v.  Münsingen,  vor  1185  (1.  c.  1868/69,  p.  35). 

Aber  nicht  nur  im  Süden,  Westen  und  Norden  vom  Hauptkom- 
plex der  alten  Alaholfingergütcr  hatten  die  Veringer  später  die  an- 
geführten Besitzungen,  die  leicht  um  das  Doppelte  «ind  Dreifache  ver- 
mehrt werden  könnten,  und  von  denen  ein  Teil  (wenn  nicht  alle) 
ganz  gewiss  auf  Alaholfingererbe  zurückzuführen  ist,  sondern  auch 
an  einer  ganzen  Anzahl  von  Orten  selbst,  wo  Alaholfingergut  direkt 
nachweisbar  ist,  hatten  die  Yeringer  später  Eigengut.  Wir  führen 
nur  folgende  an: 

1)  Tissen,  sw.  von  Buchau  a.  F.,  1096  (1.  c.  1868/69,  p.  16).  Vgl. 
N.  44  unseres  Verzeichnisses  der  Alaholfingergüter.   (Im  Eritgau.) 

2)  Seekirch,  nö.  von  Buchau,  1369,  1373,  140(5  (1.  c.  187172,  p.  7, 
9,  27).   (Vgl.  N.  50  unseres  Verzeichnisses.  —  Eritgau.) 

3)  Oberdahtorf  =  Datthausen,  nö.  von  Zell  a.  d.  Donau.  Eritgau. 
(Vgl.  N.  63).    1224  (1.  c.  1869  70,  p.  36). 

4)  War  die  Altcburg  bei  Marchtal,  welche  der  Truehsess  von 
Winterstetten  besetzt  hatte,  und  welche  die  Gräfe:»  von  Veringen  und 
Schelklingen  12(59  eroberten  und  zerstörten,  vorher  im  Besitz  der 
Veringer  gewesen?  (1.  c.  1869/70,  p.  61.)  (Vgl.  N.  67  Munterishuntire.) 

5)  Mörsingen,  sw.  von  Marchtal.  Hier  waren  die  Veringer  wohl 
Lehensherren  derer  v.  Grüningen.  1289  (1.  c.  1870/71,  p.  3  u.  Anm  4). 
(Vgl.  N.  89  Affagau.) 

6)  Daugendorf,  so.  von  Mörsingen,  1407  (1.  c.  1871/72.  p.  27).  (Vgl. 
N.  91  Affagau.) 

7)  Pflummern,  sw.  von  Daugendorf,  1391  (1.  c.  1871/72,  p.  19;  vgl. 
1870,71,  p.  16).   (N.  93  Affagau.) 

8)  Grüningen,  ö.  von  Pflummern,  1335  (l.  c.  1870/71.  p.  39).  (N.  92 
Affagau.) 

9)  ?  Andelfingen,  s.  von  Pflummern,  1265.  1269  (I.e.  1869/70, 
p.  56  u.  61/62).  (N.94.) 

Auch  finden  wir  Veringer  Besitz  im  südlichen  Scherragau.  wo 
ebenfalls  Alaholfingereigen  nachweisbar  ist: 

10)  Winterlingen,  w.  von  Veringen,  1340,  1360  (1.  c.  1870/71.  p.  40; 
1871/72,  p.  2). 

11)  Castellum  Dietfurt  a.  d.  Donau,  sw.  von  Sigmaringen,  aller- 
dings, wie  es  scheint,  erst  1274  erworben  (1.  c.  1869/70,  p.  66). 

12)  Igelswies,  nö.  von  Messkirch «>,  1274  (I.e.  1869/70.  p.  66). 


J)  Lag  vielleicht  schon  in  der  Goldineshuutare  (Ratoldsboch). 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


505 


13)  Irrendorf  a.  d.  Donau,  nw.  von  Igelswies.  1278,  1292  (1.  c. 
1869, 70.  p.  70  u.  1870/71,  p.  8). 

Nordwestlich  von  Winterlingen  lag  Ebingen,  nördlich  von  Igels- 
wies Engelswies  und  Vilsingen,  alles  Orte  mit  Alaholfingerbesitz. 
«Vgl.  NN.  101.  95,  96.) 

Endlich  erfahren  wir  aus  dem  1303  angefertigten  Habsburger 
Urbar,  dass  die  Habsburger  Besitz  an  solchen  Orten,  an  denen  Ala- 
ho  längere  igen  nachweisbar  ist.  von  den  Veringcm  gekauft  hatten, 
nämlich : 

14)  Zu  Reutlingendorf,  s.  von  Marchtal,  einen  Hof  und  Zehnten. 
(Habsb.  Urbarbuch  in  der  Bibliothek  des  Litter.  Vereins  Stuttgart, 
Bd.  19,  p.  257.»  (Vgl.  N.  68  unseres  Verzeichnisses,  Munterishuntare.) 

15)  Zu  Dietlhofen,  s.  von  Reutlingendorf,  einen  Meierhof  (und 
Zehnten?).  (Habsb.  Urbarbuch  1.  c.  p.  257.  Vgl.  N.  60  unseres  Ver- 
zeichnisses, Eritgau.) 

16)  Zu  Nieder-Möhringen,  w.  von  Dietelhofen.  einen  Hof.  (Urbar- 
buch 1.  c.  p.  254.   Vgl.  N.  59  unseres  Verzeichnisses,  Eritgau.) 

17)  Zu  Unlingen ,  w.  von  Bussen ,  Eigengüter.  (Urbarbuch  1.  c. 
p.  255.)  In  unmittelbarer  Nähe  lag  Asenheim  und  der  Wald  „Wolf- 
poldessiazzau  (vgl.  N.  55  u.  56  unseres  Verzeichnisses,  sowie  Anm.  zu 
N.  51.  —  Eritgau). 

Danach  kann  es  kaum  zweifelhaft  sein,  dass  auch  die  an  folgenden 
Orten  von  den  Veringern  erkauften  Güter  der  Habsburger  ursprüng- 
lich Alaholfingerbesitz  waren: 

18)  Zu  Dentingen,  südl.,  ganz  in  der  Nähe  von  Bussen,  Eritgau. 
{Urbarbuch  1.  c.  p.  254). 

19)  Zu  Heudorf,  so.  von  Riedlingen.   (Urbarbuch  1.  c.  p.  256.) 

20)  V  Auch  die  Veste  Neu-Veringen  (Eigen gut)  bei  Riedlingen 
(auf  dem  rechten  DonauuferV).   (Urbarbuch  1.  c.  p.  258.) 

Nach  alledem  dürfte  es  wohl  nicht  mehr  zu  bezweifeln 
sein,  dass  die  Veringer,  die  erst  nach  dem  Aussterben  der 
Alaholfinger  in  deren  Stammesgebiet  und  in  einem  grossen 
Teil  von  deren  Stammesbesitzungen  begütert  erscheinen,  Mit- 
erben der  Alaholfinger  gewesen  sind.  Nach  unserer  Annahme 
waren  sie  die  einzigen  Erben  des  älteren  Zweiges  der  Ala- 
holfinger, wozu  der  Übergang  des  Affa-  und  Eritgaues  an  die 
Veringer  ausgezeichnet  passt. 

Ob  der  um  1100  erscheinende  Mangold,  Graf  von  S Ul- 
met in  gen  und  Herr  zu  Neifen,  sowie  seine  wahrscheinlichen 
Nachkommen,  die  Herren  von  Neifen,  den  Veringern  entstamm- 
ten und  ob  diese  selbst  etwa  eine  Seitenlinie  des  Weifen- 
hauses waren,  sowie  endlich,  ob  die  Weifen  selbst  nicht  den 
Alaholfingern  entstammten1),  darüber  ist  hier  nicht  der  Ort 
Untersuchungen  anzustellen. 

J)  Nach  Ekkehard  stammten  die  Weifen  sicher  von  einem  der  beiden 


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506 


Kröger. 


2.  Die  Habsburger. 

Zu  den  Miterben  der  Alaholfinger  gehörten  ganz  entschieden 
auch  die  Habsburger.  Das  bereits  genannte  Habsburger  Urbar 
zählt  uns  einen  ganz  abgerundeten  Güterkomplex  der  Habsburger 
in  der  östlichen  Baar  auf  und  giebt  uns  bei  den  meisten  der 
genannten  Besitzungen  auch  den  Ursprung  derselben  an.  Wir 
ersehen  daraus,  dass  dieser  Besitz  großenteils  durch  Kauf 
erworben  war. 

So  erfahren  wir,  dass  die  Grafschaft  zu  Friedberg  (westl. 
v.  Saulgau1)  1282  von  dem  Grafen  Mangold  von  Nellenburg 
(einem  Veringer),  die  westlich  davon  gelegene  Herrschaft  „zuo 
der  Schere"  •)  von  dem  Grafen  Hugo  von  Montfort,  die  west- 
lich von  dieser  gelegene  Herrschaft  Sigmaringen3)  ebenfalls 
von  den  Grafen  von  Montfort  und  die  wieder  südwestlich  von 
dieser  gelegene  Herrschaft  Gutenstein4)  von  denen  von  Wilden- 
stein gekauft  war.  Weiter  waren  die  Grafschaft  Veringen 
(nördlich  von  Sigmaringen)  und  die  Herrschaft  Riedlingen 
(östl.  v.  Veringen)  ebenfalls  von  den  Grafen  von  Veringen 
erkauft5),  wie  auch  die  bereits  oben  angeführten  Besitzungen 
im  nördlichen  Eritgau,  im  eigentlichen  Mittelpunkt  der  Macht 
der  Alaholfinger,  zu  denen  noch  die  Vogtei  über  Saulgau  und 
anderen  Besitz  im  südlichen  Eritgau  kommt,  welche  von  den 
Truchsessen  von  Warthausen  erkauft  war.  (Urbar  S.  252.) 

Kammerboten  Ruthard  und  Wariii  ab.  Der  Besitz  Ruthards  beweist 
dass  er  der  Stammvater  der  Weifen  gewesen  sein  muss.  Wenn  nun  Rut- 
hard, der  Verfolger  des  heiligen  Othmar,  mit  dem  gleichzeitig  genannten 
Grafen  Chrodhardus  vom  Argeugau  und  dem  gleichnamigen  und  gleich» 
zeitigen  Grafen  Ruthard,  der  im  Elsass  und  Breisgau  Besitz  hatte,  iden- 
tisch war,  wenn  man  weiter  darthun  könnte,  dass  dieser  Ruthard  ein 
776  schon  verstorbener  Binder  des  in  der  bekannten  Marchtaler  Urkunde 
genannten  Alaholf  und  also  der  Vater  des  dort  genannten  Wolvinus 
und  Berchtolds  I.  war,  so  müsste  man  auch  annehmen,  dass  Wolvinus  der 
Stammvater  der  Weifen  gewesen  ist. 

*)  Habsburger  Urbar  1.  c.  p.  245.  Jedenfalls  die  in  der  Verkaufs- 
urkunde von  1282  sog.  Grafschaft  im  „Tiengewe"  (um  Hohentengen),  wohl 
der  östliche  Teil  der  alten  Goldineshuntare.  (Vgl.  Mittlgn.  des  Vereins 
f.  Gesch.  u.  Altertumskunde  in  Hohenzollern  1869/70,  p.  73.)  —  *)  Urbar 
p.  282.  —  Scheer  a.  d.  Donau,  ö.  von  Sigmaringen.  —  »)  Urbar  p.  271. 
—  *)  Urbar  p.  279.  Gutenstein  lag  am  rechten  Ufer  der  Donau,  w.  von 
Sigmaringen.  Dazu  gehörte  u.  a.  auch  Besitz  in  Engelswies  und  Vilsingen, 
an  welchen  beiden  Orten  auch  Alaholfingerbesitz  lag.  —  Alle  genannten 
drei  Orte  lagen  im  Südwesten  des  Scherragaues.  —  4)  Urbar  p.  259  u.  268. 
Beide  Herrschaften  lagen  wohl  im  alten  Affagau. 


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Zur  Herkunft  der  Zubringer. 


507 


Endlich  war  noch  die  Grafschaft  Wartstein  von  den  Grafen 
von  Wartstein1),  die  Herrschaft  Munderkingen  von  den  Herrn 
von  Emerkingen')  und  die  Herrschaft  Gundelfingen  „umbe  den 
burger  und  Heinrichen  von  Gundelfingen  den  alten" 8)  erkauft 
worden. 

Wir  sehen  also  schon  um  1300  bedeutenden  Besitz  des 
Hauses  Habsburg  im  ganzen  östlichen  Teil  des  alten  Alahol- 
fingergebietes*),  und  es  drängt  sich  die  Frage  auf: 

Wie  kamen  die  Habsburger  dazu,  in  dieser,  von  ihren 
Stammesbesitzungen  entfernten  und  getrennten  Gegend  so 
viele  Besitzungen  zu  kaufen? 

Die  einfachste  Autwort  auf  diese  Frage  wäre, 
dass  die  Habsburger  hier  ursprünglich  —  durch 
Erbschaft  —  einen  Kern  von  Besitz  hatten,  den  sie 
durch  die  aufgszählten  Käufe  zu  erweitern  und  ab- 
zurunden bestrebt  waren.  Und  so  dürfte  es  in  der 
That  zugegangen  sein. 

Wir  sahen,  dass  das  Urbar  bei  Aufzählung  der  genannten 
Besitzungen  mit  grosser  Genauigkeit  und  Gewissenhaftigkeit 
angiebt,  woher  dieselben  stammten,  scweit  sie  durch  Kauf 
erworben  waren.  Liegt  da  nicht  die  Annahme  auf  der  Hand, 
dass  diejenigen  hier  gelegenen  Güter,  bei  deren  Aufzählung 
das  Urbar  den  Ursprung  nicht  angiebt,  solche  waren,  welche 
durch  Erbschaft  an  die  Habsburger  gefallen  waren?  Und 
wenn  wir  dann  weitersehen,  dass  gerade  die  wesent- 
lichsten und  wichtigsten  derjenigen  Besitzungen, 
deren  Herkunft  das  Urbar  nicht  angiebt,  an  solchen 
Orten  lagen,  wo  Alaholfingereigen  nachweisbar  ist, 
ja  dass  sie  auf  dem  Bussen  und  um  den  Bussen 
herum  lagen,  wo  sich  der  eigentlichste  Stammes- 
besitz und  Mittelpunkt  der  Alaholfingermacht  befand, 
so  müssen  wir  hier  schon  zu  der  Ansicht  gelangen, 
dass  auch  die  Habsburger  Miterben  der  Alaholfinger 

»)  Urbar  p.  92.  Wartstein  lag  bei  Erbstetten  a.  d.  Lauter  (OA.  Mün- 
singen), die  Grafschaft  selbst  hauptsächlich  wohl  in  der  alten  Swereen- 
huntare.  —  »)  Urbar  p.  293.  Munderkingen  a.  d.  Donau,  6.  von  March- 
tal. Die  genannten  Besitzungen  lagen  in  der  Munterishuntare.  —  3)  Ur- 
bar p.  294.  Gundelfingen,  s.  von  Münsingen;  die  genannten  Besitzungen 
lagen  wohl  in  der  alten  Munigshuntare.  —  4)  Abgesehen  vom  Iiier-  und 
Rammagau,  wo  wir  wieder  andere  Miterben  finden  werden. 


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508 


Krüger. 


waren  und  dass  sie  durch  die  erwähnten  Güterkäufe 
diesen  ererbten  Besitz  abrunden  wollten. 

Bei  Aufzählung  der  zur  erkauften  Grafschaft  Friedberg 
gehörigen  Rechte  und  Einkünfte  lasst  es  das  Urbar  (S.  245/251) 
freilich  zunächst  unklar,  welche  von  den  angegebenen  Gütern 
in  den  Kauf  einbegriffen  waren  und  welche  nicht.  Da  das- 
selbe es  aber  an  andern  Stellen  ausdrücklich  sagt,  wenn  die 
sämmtlic-hen  nachbenannten  Güter  als  durch  Kauf  erworbene 
angesehen  werden  sollen1),  so  muss  man  auch  hier  schon  an- 
nehmen, dass  nicht  alle  der  Grafschaft  und  Herrschaft  Fried- 
berg eingefügten  Güter  durch  Kauf  erworben  waren. 

Aus  der  bezüglichen  Kaufurkunde  von  1282*)  erfahren 
wir  nur,  dass  ausser  der  Grafschaft  „in  Tiengewe  und  Ergowe" 
(Eritgau),  auch  die  Dörfer  Hohentengen  (Diengen)  und  Blochingen 
als  solche  und  die  Burg  Friedberg  mit  Zubehör  gekauft  waren. 

Wir  erfahren  hier  nun  von  Eigengütern  der  Habsburger 
an  folgenden  Orten: 

1)  Zu  Bickenweiler,  ahgeg.  Ort,  wohl  bei  Friedberg  gelegen,  lag 
u.  a.  ein  eigener  Hof.   (Urbar  p.  245.) 

2)  Zu  Hohentengen  (Diengen>,  nw.  von  Friedberg,  lag  ein  eigener 
Meierhof  und  sonstiger  Grundbesitz.   (Urbar  p.  245.1 

3)  Zu  Blochingen  a.  d.  Donau,  ö.  von  Scheer,  war  ein  eigener 
Meierhof,  sowie  sonstiger  Grundbesitz  und  Fischereigerechtigkeit. 
(Urbar  p.  24«.) 

4)  Zu  Herbertingen,  ö.  von  Blochingen,  in  der  ehemal.  Goldines- 
huntare, lagen  eigene  Güter.   (Urbar  p.  247.) 

5)  Zu  Bolstern,  sö.  von  Hohentengen,  im  Eritgau.  Hier  werden 
(p.  250)  ausdrücklich  Güter  genannt,  die  mit  der  Vogtei  über  Saul- 
gau  von  den  Truchsessen  von  Warthausen  (p.  252)  und  andere,  die 
mit  der  Grafschaft  Friedberg  zusammen  erkauft  waren.  Daneben 
aber  wird  wieder  ein  eigener  Hof,  sowie  ein  Meierhof  aufgezählt, 
deren  Herkunft  nicht  angegeben  wird.3) 

6)  Auch  zu  Tissen,  ö.  von  Herbertingen,  dem  ersten  von  den  bis- 
her genannten  Orten,  wo  Alaholtingcrbesitz  nachweisbar  ist,  nennt 
das  Urbar  (p.  251)  Grundbesitz,  giebt  jedoch  die  Herkunft  desselben, 


i)  So  z.  B.  heisst  es  p.  279  „Diu  bürg  ze  Guotenstein  unde  diu  güe- 
ter,  diu  hie  nach  geschriben  stänt,  diu  koufet  sint  umbe  den  von 
Wildenstein"  .  . .  —  J)  Locher  1.  c  1869/70,  p.  73.  —  3)  Diese  ausdrück- 
liche Angabe,  dass  bestimmt  angegebene  Güter  zu  Bolstern  zugleich  mit 
der  am  Anfang  des  Abschnitts  erwähnten  Grafschaft  zu  Friedberg  gekauft 
waren,  dürfte  geradezu  beweisen,  dass  die  andern  Besitzungen,  bei  denen 
dies  nicht  gesagt  ist,  auch  nicht  mit  in  den  erwähnten  Kaufeinbegriffen 
waren. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


509 


oder  vielmehr  der  Vogtei  über  denselben,  ausdrücklich  an,  was  wieder 
dafür  spricht,  dass  die  sub  1  bis  5  genannten  Eigengüter  nicht  durch 
Kauf  erworben  waren.  —  Schon  hier  ist  somit  Alaholtingererbe  zu 
vermuten .  zumal  die  Alaholfinger  ja  in  dem  mitgenannten  nahe  ge- 
legenen Tissen  nachweisbar  begütert  waren. 

Noch  starker  fällt  aber  für  unsere  Vermutung  derjenige  Abschnitt 
des  Urbars  ins  Gewicht,  welcher  die  Überschrift  Sulgen  (Saulgau)  trägt 
(p.  252—259).  Derselbe  beginnt  mit  den  Worten :  Über  die  stat  ze  Sülgcn 
und  über  die  guot,  diu  hie  nach  geschriben  stant,  ist  diu  herschaft  vogt, 
unde  wart  diu  selbe  vogtei  gekoufet  umbe  den  Truchsessen  von  Wart- 
hüsen.44  Das  Urbar  redet  hier  also  nur  davon,  dass  die  Vogtei  über 
Saulgau  und  mehrere  der  nachbenannten  Besitzungen,  —  denn  alle 
können  nach  der  ganzen  Zusammensetzung  des  fraglichen  Abschnitts 
gewiss  nicht  gemeint  sein,  —  erkauft  sei.  Das  ganze  Kapitel  macht 
den  Eindruck,  dass  wir  es  hier  mit  keiner  einheitlichen  Herrschaft 
zu  thun  haben,  sondern  mit  Gutem,  die  teils,  wie  wir  sahen,  von 
den  Truchsessen  von  Warthausen,  teils  von  den  Grafen  von  Veringen 
gekauft,  teils  Lehen  von  Reichenau,  und  zum  letzten  Teil,  wie  wir 
sehen  werden,  Alaholfingischen  Ursprungs  waren.  Bei  den  Gütern 
zu  Nieder-Möhringen  (p.  254),  zu  Dentingen  (ibidem),  zu  Unlingen 
(p.  255),  zu  Heudorf  (p.  256),  zu  Reutlingendorf  (p.  257),  zu  Dietelhofen 
(p.  257)  und  zu  Neu-Veringen  (p.  258)  bemerkt  das  Urbar,  wie  wir 
bereits  gesehen  haben,  ausdrücklich,  dass  sie  von  den  Grafen  von 
Veringen  gekauft  worden  waren.  Das  Urbar  nennt  uns  in  dem  frag- 
lichen Abschnitt  nun  zunächst  folgende  Eigengtiter,  ohne  deren, 
Ursprung  anzugeben: 

7)  Zu  Fulgenstadt  (zw.  Hohen-Tengen  und  Saulgau)  einen  eigenen 
Meierhof  (p.  252). 

8)  Zu  Schwarzeubach  (Weiler  im  OA.  Saulgau)  einen  eigenen 
Hof  (p.  252). 

Auch  hier  dürfte  wieder  Alaholfingererbe  zu  vermuten  sein,  wenn 
es  auch  nicht  direkt  nachzuweisen  ist.  Dann  aber  sagt  das  Urbar  (p.  258) : 

9)  „Ze  Buochowe  in  dem  S0we  ist  ein  vischenze,  diu  ouch  die 
herschaft  anhoeret,  diu  giltet  jörglich  wol  XVIU  Schill.  Costenzer. 
Bl  dem  S6we  Ut  ein  burgstal  unde  ein  matte,  und  giltet  diu 
matte  II  schill.  Costenzer14.  Dass  in  und  bei  Buchau  und  um  den 
ganzen  Federsee  hemm  bedeutendes  Alaholfingereigen  lag,  wissen 
wir.  (Vgl.  die  NN.  45  bis  50  unseres  Güterverzeichnisses.)  Hier  ist 
also  schon  mit  noch  grösserer  Sicherheit  Alaholfingererbe  zu  ver- 
muten ;  obendrein  erwähnt  das  Urbar  auch  noch  einen  wahrscheinlich 
aus  alter  Zeit  stammenden  Zubehör  dieses  Besitzes,  denn  unter  „Mein- 
gen Dorf4,  welches  einen  besonderen  Abschnitt  im  Urbar  bildet 
(p.  285),  heisst  es:  „Dä  lit  ein  müli.  der  eigenschaft  gegen  Buoch- 
owe hoeret,  diu  giltet  ze  vogtrehte  ein  mttt  kernen.44  Diese  Mühle 
zu  Mengen-Ennetach  gehörte  also  jedenfalls  von  jeher  zu  dem  bei 
Buchau  genannten  Burgstal  nebst  Matte. 

10)  Ausserdem  erwähnt  das  Urbar  zu  Mengendorf  (jetzt  Ennet- 
ach)  (p.  285)  einen  eigenen  Meierhof  und  ausserdem  viel  Grund- 


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510 


Krüger. 


besitz  und  berichtet  (p.  286)  in  einem  besonderen  Abschnitt  ausdrück- 
lich, dass  auch  die  Stadt  Mengen  (auf  der  andern  Seite  der  Ach) 
„der  herschaft  eigen  ist".  Auch  in  Stadt  Mengen  wird  ausserdem 
viel  Grundbesitz  und  „ein  vischenze  üf  der  Ablach  b!  Meiugen*  er- 
wähnt, —  alles  ohne  Angabe  der  Herkunft  dieser  Besitzungen.  Auch 
hier  ist  somit  Alaholfingererbe  anzunehmen,  da  in  und  um  Buchau 
bedeutender  Alaholfingerbesitz  nachweisbar  ist. 

Bei  allem  bisher  Angeführten  könnte  man  aber  immer  noch  Irrtum 
undTäuschungannehmen;  auffälliger  noch  und  sehr  bezeichnend 
ist  indessen  auf  alle  Fälle,  dass  wir  im  Urbar,  und  zwar  ge- 
rade wieder  in  dem  bunt  zusammengewürfelten  Abschnitt 
über  Saulgau(p.  252— 259) ganz  deutlich  einen  sicher  ausalter 
Zeit  stammenden  Herrschaftsbezirk  „ze  dem  Bussen14,  also 
im  Herzen  des  Alaholfingerbesitzes  erkennen,  und  dass 
gerade  bei  allen  ausdrücklich  dazu  gezählten  Besitzungen 
nicht  angegeben  ist,  woher  sie  stammen,  während  doch,  wie  ge- 
sagt, sonst  gerade  in  diesem  Abschnitt  auf  die  Angabe  des  Ursprungs 
der  angeführten  Güter  Gewicht  gelegt  zu  sein  scheint.  Auf  p.  257 
des  Urbars  finden  sich  die  inhaltschweren  Worte: 

11)  „Ze  dem  Bussen  diu  hinder  bürg  und  ein  boumgarte  un- 
der  dem  turne  sint  der  hßrschaft  eigen.  So  ist  diu  vorder  bürg 
16hen  von  Owe."  Wir  erfahren  hier  also  von  zwei  Burgen  „ze  dem 
Bussen".  Die  vordere  Burg  war  Lehen  von  Reichenau;  wir 
finden  in  ihr  also  jedenfalls  den  Besitz  wieder,  welchen 
einst  der  söhnelose  Alaholfinger  Berchtold  V.  zu  Bussen 
an  Reichenau  gegeben  hatte  (vgl.  N.  58  unseres  Verzeichnisses). 
Wir  kommen  also  auch  hier  wieder  zu  der  Vermutung,  dass  die 
Habsburger  mit  diesem  (und  den  anderen,  gleich  zu  er- 
wähnenden) Reichenauer  Lehen  nur  einen  Teil  alten  Fa- 
milienbesitzes, welchercinstEigen  gewesen  war,  als  Lehen 
zurückerhielten. 

Woher  aber  stammte  die  hintere  Burg  zu  Bussen  und 
der  Baumgarten  unter  dem  Turm?  Kein  Zweifel!  Auch 
dies  war  Alaholfingererbe! 

Zu  diesen  beiden  Burgen  zu  Bussen  gehörten  nun: 

12)  „Ze  Geffingen  (Göffingen,  s.  bei  Bussen)  lit  ein  müli,  diu  an 
die  bürg  ze  dem  Bussen  hoeret  (p.  258).  Auch  in  Göffingen 
hatte  Berchtold  V.  Besitz  an  Reichenau  gegeben  (vgl.  N.  54  unseres 
Verzeichnisses),  den  wir  also  hier  jedenfalls  wiederfinden,  obgleich 
nicht  ausdrücklich  gesagt  ist,  dass  derselbe  liehen  von  Reichenau  war. 

13)  Ze  Offfngen  (ganz  in  der  Nähe  bei  Bussen)  lit  ein  kelnhof, 
der  eigen  ist  der  herechaft ...  Es  ligent  ouch  II  jücherten  under  der 
bürg  ze  Bussen,  die  geltent  HI  müt  roggen  unde  IH  müt  habern  des 
selben  mÄsses.  Diu  herechaft  hät  da  diube  unde  vrevel  (ze  rihtenne). 
Diu  kilche  ze  Bussen  giltet  ze  vogtrehte  V  malter  roggen  Rüedelinger 
mes  (p.  258).  Es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  auch  alle 
die  hier  genannten  Besitzungen,  zu  denen  noch  Wiesen  und  ein 
Zehnter  kommen,  an  Bussen  gehörten,  und  auch  in  Offingen  hatte 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


511 


wieder  Berchtold  V.  eine  Schenkung  an  Reichenau  gemacht  (vgl. 
N.  57  unseres  Verzeichnisses). 

14)  Ze  Haltingen  (Hailtingen,  s.  von  Bussen)  ligent  guot,  diu 
zuo  dem  Bussen  hoerent  unde  von  dem  gotshüse  von  Owe 
lehen  sint  (p.  256/257).  Zu  Hailtingen  ist  zwar  kein  Alaholfinger- 
besitz  nachweisbar,  nach  der  Lage  des  Ortes  aber  mitten  im  Kern 
des  Alaholtingerbesitzes  und  nach  dem  vorher  Ausgeführten  muss 
man  annehmen,  dass  auch  hier  Berchtold  V.  oder  ein  anderer  Ala- 
holfinger  einst  eine  Schenkung  an  Reichenau  gemacht  hatte,  und 
dass  die  Habsburger  als  Miterben  diesen  Besitz  als  Lehen  zurück- 
erhalten hatten. 

15)  Ze  Hirtingen  (s.  von  Riedlingen  im  Eritgau)  disiu  nach  ge- 
schribenen  güeter  sint  der  heTschaft  eigen  unde  hoerent 
zuo  dem  Bussen  (p.  253).  (Die  nun  aufgezählten  eigenen  Güter 
sind  sehr  beträchtlich.)  Da  hier  nicht  gesagt  wird,  dass  die  Güter 
Lehen  von  Reichenau,  sondern  vielmehr,  dass  sie  eigen  waren,  so 
gehörten  sie  sicherlich  zu  der  ebenfalls  eigenen  hinteren  Burg  zu 
dem  Bussen  und  stammten  gleich  dieser  direkt  aus  der  Erbschaft  der 
Alaholfinger,  wenn  auch  in  Eningen  selbst  kein  Alaholfingerbesitz 
nachweisbar  ist.  «Dagegen  fanden  wir  in  Eningen  Veringer  Ge- 
rechtsame.) 

16)  Ze  Dirmedingen  (ö.  von  Ertingen)  11t  ein  hüobe,  diu  von  Owe 
leben  ist ... .  Da  ligent  ouch  ander  huoben ,  der  eigenschaft  g£n 
Owe  hoeret ....  Da  lit  ouch  ein  kelnhof.  des  eigenschaft  an  das 
selbe  gotshüs  hoeret.  (p.  253  254.)  Hier  ist  zwar  nicht  gesagt,  dass 
diese  Güter  zu  Bussen  gehörten ;  doch  machte  in  Dürmentingen  der 
sicher  den  Alaholfingern  angehörige  Bischof  Egino  von  Verona 
(t  802)  eine  Schenkung  an  Reichenau  (vgl.  N.  51  unseres  Verzeich- 
nisses), und  wir  haben  hier  also  vermutlich  wiederum  die  Erscheinung 
zu  verzeichnen,  dass  altes  Eigengut  der  Alaholfinger  als  Lehen  an 
die  Miterben  des  Geschlechtes  zurückfiel. 

Die  Habsburger  besassen  also  einen  zum  Bussen  mit  seinen 
zwei  Burgen  gehörigen  Herrschaftsbezirk,  der  teils  Eigengut,  teils 
Lehen  von  Reichenau  war,  und  über  dessen  Ursprung  uns  das 
Urbar  völlig  im  dunkeln  lässt.  Zu  der  eigenen  „hinteren" 
Burg  auf  dem  Bussen  mit  dem  Baumgarten  unter  dem  Turm  ge- 
hörte sehr  bedeutendes  Eigengut  zu  Eningen,  sowie  ohne  Zweifel 
ein  eigener  Kellnhof  zu  Offingen.  Zu  der  vorderen  Burg  auf 
dem  Bussen,  welche  Lehen  von  Reichenau  war,  gehörte  Besitz 
in  Hailtingen,  sowie  auch  wohl  die  Mühle  zu  Göffingen  (die 
andernfalls  zur  hintern  Burg  gehört  haben  müsste),  ein  Teil  des  zu 
Offingen  angegebenen  Besitzes  und  auch  wohl  die  Güter  zu  Dürmen- 
tingen, welche  Lehen  von  Reichenau  waren.  Dass  alles  dieses 
Alaholfingererbe  war,  ist  sicher,  nur  ist  die  Frage,  wie  und  wann  es 
an  die  Habsburger  gekommen  ist.  Der  Beantwortung  dieser  Frage 
kommen  wir  näher,  wenn  wir  zu  allem  bereits  Gesagten  noch  in 
Erwägung  ziehen,  dass  auch  schon  Rudolf  von  Habsburg,  welcher  vor 
1049  (etwa  1045/48)  das  Kloster  Ottmarsheim  gründete,  damals  Besitz 


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512 


Krüger. 


an  Orten  im  Scherragau  hatte,  wo  altes  Alaholfingereigen  nachweisbar 
ist.  Aus  der  bereits  erwähnten  Urkunde  Heinrichs  IV.  für  Ottmars- 
heim  von  1064 ')  erfahren  wir  genau,  was  für  Besitz  Rudolf  dein 
Kloster  geschenkt  hatte.  Es  befand  sich  darunter  Besitz  an  folgenden 
Orten  des  Scherragaues :  In  Dotternhausen,  Dürrwangen,  Ebingen, 
Burgfelden,  Thailängen  und  Onstmettingen.  An  zwei  von  den  hier 
genannten  Orten  finden  wir  alten  Alaholfingerbesitz,  nämlich: 

17)  Zu  Thailfingen  <N.  104>  und 

18;  zu  Ebingen  (N.  101). 

Dass  dieser  Besitz  Rudolfs  wenigstens  zum  Teil  aus 
Alaholfingererbe  herrührte,  kann  nicht  dem  geringsten  Zweifel 
unterliegen,  denn  gerade  hier  im  Norden  des  Scherragaues 
können  wir  einen  ganzen  Komplex  von  Alaholfingerbesitz 
nachweisen.  Wir  fanden  denselben  zu  Täbingen,  Gelslingen, 
Donnettiugen  (NN.  113,  114, 111),  westlich  von  Dottemhausen . 
zu  Endingen,  Waldstetten  und  Frommern  (NN.  108,  110,  100), 
nordöstlich  von  Dotternhausen  und  westlich  von  Dürrwangen 
und  Burgfelden,  zu  Heselwangen,  Zillhausen  und  Pfäffingen 
(NN.  107,  106,  105),  nördlich  von  Dürrwangen  und  Burgfelden 
und  westlich  und  südwestlich  von  Onstmettingen,  zu  Truchtel- 
fingen (?),  (N.  129)  zwischen  Thailfingen  und  Ebingen,  zu 
Margrethhausen,  Lauffeii  und  Lautlingen  (NN.  103,  102,  99) 
südöstlich  von  Burgfelden  und  Dürrwangen,  endlich,  wie 
gesagt,  zu  Thailfingen  und  Ebingen  selbst.2) 

Rudolfs  Besitz  im  Scherragau  schon  um  1045,  zusammen  mit 
dem  späteren  Habsburger  Besitz  von  früherem  Alaholfingergut, 
vor  allem  auf  dem  Bussen,  dessen  Ursprung  bislang  nicht 
erklärt  werden  konnte,  zeigt  uns  die  Habsburger  deutlich 
als  Miterben  der  Alaholfinger. 

»)  Mittlngn.  des  Inst.  f.  ö.  G.  6,  405.  -  *)  Es  darf  allerdings  nicht 
verschwiegen  werden,  dass  an  fünf  von  den  sechs  Orten,  wo  Rudolf  Be- 
sitz an  Ottmarsheim  gab,  sich  auch  Zollern'scher  Besitz  nachweisen  lässt, 
nämlich  in  Ebingeu,  Thailfingen,  Onstmettingen,  Burgfelden  und  Dürr- 
wangen, nur  in  Dotternhausen  nicht.  Allerdings  wird  uns  dieser  Besitz 
des  Hauses  Zollern  erst  bedeutend  spater  genannt;  da  Rudolf  aber  auch 
in  Hallau  im  Kletgau  Besitz  an  Ottmarsheim  gab,  und  da  hier  ebenfalls 
Besitz  Adalberts  von  Zollern-Haigerloch,  des  Stifters  von  Alpersbach,  nach- 
weisbar ist,  so  lasst  sich  vermuten,  dass  Rudolfe  Gemahlin  Kunigunde 
vielleicht  dem  Hause  Zollern  angehörte,  und  dass  der  Besitz  in  Hallau, 
sowie  vielleicht  ein  Teil  der  hier  genannten  Güter  im  Scherragau  zu  ihrer 
Mitgift  gehörte.  So  hatte  Rudolf  im  Scherragau,  zumal  in  Ebingen  und 
Thailfingen,  schon  ererbten  Besitz  und  erhielt  durch  seine  Heirat  vielleicht 
noch  weiteren  Besitz  in  der  gleichen  Gegend. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


513 


Die  Vermählung,  welche  dieses  Erbe  an  das  Haus  Habsburg 
brachte,  muss  also  wenigstens  in  der  Generation  vor  Rudolf 
stattgefunden  haben.  Sie  muss  aber  notwendig  noch  um 
eine  Generation  zurückverlegt  werden,  denn  von  den  zwei 
Gemahlinnen  Landolt- Lancelins,  des  Vaters  von  Rudolf,  kann 
keine  Vermittlerin  der  Erbschaft  gewesen  sein,  weder  Bertha 
von  Büren,  noch  die  vermutlich  aus  dem  Hause  Lenzburg 
stammende  Liutgard. 

Folglich  kann  nur  eine  Gemahlin  Guntrams  des  Reichen 
die  Vermittlerin  des  Alaholfingererbschaft  gewesen  sein,  und 
zu  dieser  Annahme  passt  nicht  nur  die  Zeit,  denn  Guntram 
war  ein  Altersgenosse  des  letzten  Alaholfingers  Berchtold  V., 
sondern  auch  die  weitere  Thatsache,  dass  Guntrams  vermutlich 
«ältester  Sohn  den  Alaholfingernamen  Birthilo  (Berchtold)  führte. 

Guntrams  Gemahlin  muss,  wie  bereits  oben  (in  Abschnitt  I) 
näher  ausgeführt  wurde,  eine  Tochter  Adalberts  von  Marchtal 
und  Schwester  des  um  973  gestorbenen  Berchtold  V.  gewesen  sein. 

Dass  die  Habsburger  von  einer  Schwester  Berchtolds  V., 
d.  h.  also,  von  der  jüngeren  Linie  der  Alaholfinger  abstammten, 
wird  dann  auch  noch  dadurch  wahrscheinlich,  dass  sich 
später  diesbezüglicher  Habsburger  Besitz  mehrfach 
gerade  an  solchen  Orten  findet,  wo  nachweisbar 
Berchtold  V.  begütert  gewesen  war.1) 

3.  Die  Zähringer. 

Die  Spuren,  welche  bei  den  Zähringern  auf  eine  ganz 
bedeutende  Alaholfingererbschaft  hinweisen,  sind  noch  viel 
deutlicher  und  sicherer,  als  bei  den  Habsburgern,  und  das 
dürfte  auch  ganz  natürlich  zu  erklären  sein.  Bei  der  Erbteilung, 
die  wir  nach  dem  Anfall  der  Hälfte  des  so  ungemein  reichen 
Nachlasses  der  jüngeren  Alaholfingerlinie  an  den  schon  das 
halbe  Ediconeneigen  besitzenden  Guntram  „den  Reichen"  unter 
Guntrams  Enkeln,  den  Söhnen  Landolt-Lancelins,  annehmen 
müssen,  war  das  edikonische  Stammgut  im  Elsass,  wie  es 
scheint,  samt  und  sonders  an  die  jüngere  Linie  Habsburg 
gefallen.*)   Nur  ein  Teil  des  späteren  Zähringer  Besitzes  im 


!)  Zu  Tissen,  Bussen,  (Döffingen,  Offingen  etc.  —  a)  Von  Zähringer 
Besitz  im  Elsass  finden  sich  wenige  Spuren,  was  noch  nicht  beweist,  dass 
kein  solcher  vorhanden  gewesen  ist.   Bis  jetzt  deutet  nur  der  Kampf  bei 

Zril«chr.  f.  Ge«t  h.  <l.  Ob«rrh.  X.  F.  VII.  3.  33 

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514 


Krüger. 


Breisgau,  sowie  das  Zähringereigen  in  der  Ortenau  ist  wohl 
auf  edikonisches  Stammgut  zurückzuführen.  Dagegen  muss 
dann  bei  dieser  Erbteilung  Berchtold-Becelin  (von  „ Villingen ") 
den  grössten  Teil  des  Alaholfingererbes  erhalten  haben,  mit 
Ausnahme  wohl  des  späteren  habsburgischen  Herrschaftsbezirkes 
um  den  Bussen  und  der  Güter  Rudolfs  I.  im  nördlichen 
Scherragau. 

Da  sich  über  die  Ostgrenze  des  Breisgaues  hinaus  keine 
Spur  von  Ed iconen besitz  findet,  so  dürfte  der  ganze  Besitz 
der  Zähringer  in  den  östlichen  Gauen,  im  Eritgau,  im  südlichen 
Neckargau,  in  Asenheim,  in  der  Eitrahuntel  auf  Alaholfinger- 
erbe  zurückzuführen  sein.  Ja,  auch  ein  grosser  Teil  des 
Zähringer  Besitzes  im  Breisgau  selbst  dürfte  ursprüngliches 
Alaholfingereigen  gewesen  sein,  und  nur  etwa  ein  Teil  des  Breis- 
gauer  Besitzes,  sowie  der  Besitz  in  der  Ortenau,  dürften,  wie 
gesagt,  altes  Ediconisches  Stammesgut  sein. 

Um  diese  unsere  Ansicht  besser  zu  motivieren,  müssen  wir 
den  Zähringer  Besitz  in  den  genannten  Gauen  mit  dem  daselbst 
nachweisbaren  Alaholfingerbesitz  zusammenstellen : 

a)  Im  Breisgau. 

Hier  ist  mit  Sicherheit  Alaholfingerbesitz  zwar  nur  in  Ebringen, 
sw.  von  Freiburg,  und  in  Ettingen  nachzuweisen *),  aber  gerade  die 
Gegend  um  Freiburg  und  Ebringen  bildete  später  den  Kern  des 
Zähringer  Besitzes  im  Breisgau.  In  Ebringen  selbst  hatte  noch 
Herzog  Berchtold  V.  im  Jahre  1187  Leibeigene*  >,  und  rings  um 
Ebringen  findet  sich  folgender  Zähringer  Besitz : 

Nordöstlich  von  Ebringen  liegt  Freiburg,  dessen  Gründung  schon 
Herzog  Berchtold  II.  1091  „in  proprio  allodio"  begonnen  haben  soll.») 
Bei  Freiburg  und  nördlich  von  Ebringen  finden  wir  Zähringer  Eigen 
in  Herdern  bei  Freiburg,  in  Zähringen  selbst,  (nö.  von  Freiburg),  in 
Gundelfingen,  (n.  von  Zähringen),  Vörstetten.  Holzhausen  und  Reuthe.4) 
Nordwestlich  von  Ebringen  lag  alter  Zähringer  Besitz  in  Rimsingen. 
w.  von  Ebringen  in  Schallstadt  *),  s.  von  Ebringen  in  Ambringen, 
Buggingen,  Sulzburg6)  etc.,  und  ö.  von  Ebringen  in  Ebnet,  Ibenthal 

Mölsheim,  wo  Herzog  Berchtold  III.  am  8.  Marz  1122  im  Bunde  mit 
Hugo  I.  (VII.)  von  Hüneburg,  dem  Erben  der  ältesten  Linie  des  Ediconen- 
hauses,  fiel,  darauf  hin,  dass  Herzog  Berchtold  doch  auch  Interessen  im 
Elsass  zu  verteidigen  hatte. 

l)  N.  152  u.  153  des  alaholfingischen  Besitzverzeichnisses.  —  Dömge\ 
Reg.  Badens,  p.  147,  N.  101.  —  »)  Böhmer,  Fontes  II,  p.  98.  —  *)  Stalin, 
1.  c.  U,  p.  291.  Leichtlen,  1.  c.  p.  63,  77  u.  92.  Trouillat  I,  N.  83  und  93. 
Vgl.  oben  in  Abschnitt  I  bei  Birthilo.  -  >)  Trouillat,  1.  c.  Leichtlen  p.  62. 
—  •)  Leichtlen  p.  78.   Trouillat,  1.  c. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


515 


tmd  St.  Peter.1)  Auch  ö.,  n-  und  w.  von  Ettingen  lässt  sich  in 
Feuerbach  und  Hertingen  zu  1317  badischer  und  in  Bamlach  zu  1256 
Freiburger  Besitz  nachweisen,  der  sicher  altes  Stammeseigen  war  und 
auf  die  Zeit  vor  der  Trennung  der  Linien  Baden  und  Zähringen 
(von  welch'  letzterer  die  Freiburger  erbten)  zurückgeht.  Hier  kann 
man  also  schon  die  Vermutung  aussprechen,  dass  der  Zähringische 
Besitzkomplex  im  Breisgau,  welcher  um  Ebringen  und  Frei  bürg 
sowie  um  Ettingen  lag,  wenigstens  teilweise  zum  Alaholfingererbe 
gehörte,  und  dass  Birthilo  eben  mit  einem  Teil  dieser  Erbschaft 
zwischen  973  und  993  das  Kloster  Sulzberg  gründete  und  beschenkte. 

b)  In  der  Eitrahuntel. 

In  dieser  Cent  lag  wohl  Mauenheim,  zwischen  Engen  und 
Möhringen,  wo  uns  Allod  des  Bischofs  Gebhard  von  Konstanz,  eines 
Sohnes  Herzogs  Berchtold  I.,  genannt  wird.*)  In  Mauenheim  hatte 
aber  auch  der  letzte  Alaholfinger  Berchtold  V.  Besitz  an  Reichenau 
geschenkt  (N.  151). 

c)  Im  Neckargau. 

Die  Herrschaft  Teck  im  südlichen  Neckargau  bildete  bekanntlich 
den  Anteil  einer  jüngeren  Linie  der  Zähringer,  der  bekannten  Herzoge 
von  Teck,  welche  von  Berchtolds  IV.  Bruder  Adalbert  stammten.  Diese 
Linie  hatte  ihr  Erbbegiäbnis  in  Owen  bei  Teck,  und  in  ihrem 
Besitz  war  auch  die  Dieboldsburg  s.  von  Owen.3)  Von  Zähringer 
Besitz  in  dieser  Gegend  erfahren  wir  schon  vor  der  Abzweigung  der 
Linie  Teck  zu  Jesingen,  Nabern,  Weilheim  (dabei  die  Liraburg), 
Bissingen,  Owen  und  wohl  auch  zu  Ochsenwang.*) 

Der  älteste  Zähringer  Besitz  in  dieser  Gegend,  von  dem  wir 
erfahren,  ist  die  Liraburg  bei  Weilheim,  wo  Herzog  Berchtold  I.  am 
6.  November  1078  starb5),  und  Wreilheim,  wo  der  spätere  Bischof 
Gebhard  von  Konstanz  und  sein  Bruder  Herzog  Berchtold  II.  (zwischen 
1078  und  1084)  die  „prepositurau  an  Hirsau  gegeben  hatten.  Nach 
1084  wollte  Herzog  Berchtold  IL  in  Weilheim  ein  Kloster  gründen 
und  tauschte  deshalb  den  Besitz  in  Weilheim  gegen  solchen  in 
Gülstein  (s.  von  Herrenberg)  von  Hirsau  wieder  ein.  Berchtold  gab 
dann  aber  doch  seine  Absicht  wieder  auf  und  gründete  dafür  das 
Kloster  St.  Peter  im  Schwarzwald  (1095).fi) 

')  Leichtlen  p.  78  (Ebnet  und  Ibenthal)  u.  p.  60.  Das  bei  Leichtlen 
p.  78  genannte  Iwa,  wo  Herzog  Berchtold  III.  Besitz  an  St.  Peter  schenkt, 
ist  Ibenthal.  —  2)  Quellen  zur  schw.  Gesch.  m,  Urkunden  von  Aller- 
heiligen  p.  115,  N.  68  (von  1145)  und  p.  133.  („allodium  Gevehardi, 
episcopi  Constantiensis ,  in  Mouvenheim".)  —  *)  Stalin  n,  p.  302  u.  315. 
—  *)  Rotulus  San-Petrinus,  bei  Leichtlen  p.  63,  68,  78,  80,  86.  —  5)  „in 
quodam  oppido  suo  Lintperg".  (SS.  VI,  p.  203.)  Die  Limburg  am  Kaiser- 
stuhl, an  welche  man  auch  gedacht  hat,  war  nie  im  Besitz  der  Zähringer, 
sondern  an  die  Habsburger  gekommen,  in  deren  Händen  sie  auch  stets 
erscheint.  —  «)  Codex  Hirsaugiensis  in  Bibliothek  des  Litter.  Vereins 
Stuttgart  I,  p.  32  u.  85. 

33* 


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516 


Krüger. 


Nach  einer  im  Rotulus  San-Petrinus  enthaltenen,  inhaltlich  wieder- 
gegebenen Urkunde  der  Brüder  Herzog  Berchtold  III.  nnd  Konrad 
vom  27.  Dezember  1111  muss  man  sogar  schliessen,  dass  schon  Herzog 
Berchtold  I.  and  seine  Gemahlin  Richwara  in  Weilheim  Besitz  gehabt 
und  eine  Schenkung  gemacht  hatten1),  was  nach  der  schon  mehr- 
erwähnten  „Genealogia  Zaringorum"  noch  genauer  dahin  festzustellen 
ist,  dass  Berchtold  I.  (mit  Richwara)  die  im  Codex  Hirsaugiensis 
erwähnte  „prepositura"  zu  Weilheim  gründete,  welche  seine  Söhne 
Berchtold  D.  und  Gebhard  dann  zwischen  1078  und  1084  dem  Kloster 
Hirsau,  wo  auch  Berchtold  I.  begraben  war,  übergaben.2) 

Man  hat  nun  bisher  immer  ohne  jeden  Grund  Berchtolds  I.  erste 
Gemahlin  Richwara  für  die  Erbin  dieser  Besitzungen  gehalten  *), 
aber  wir  werden  sehen,  dass  auch  diese  Zähringer  Besitzungen  ohne 
allen  Zweifel  aus  dem  Alaholfingererbe  herrührten,  und  dass  sich 
Teile  dieser  Erbschaft  bei  den  Zähringern  schon  in  der  zweiten 
Generation  vor  Berchtold  I.  vorfinden. 

Dass  der  Zähringische  Herrschaftsbezirk  im  südlichen  Neckargau 
von  den  Alaholfingern  herstammte,  dürfte  wohl  daraus  hervorgehen, 
dass  schon  die  Brüder  Erchanger  und  Berchtold  IV.,  die  beiden 
Kammerboten,  im  Besitze  der  Dieboldsburg  s.  von  Owen,  ganz  in 
der  Nähe  von  Teck  nachweisbar  sind,  woselbst  sie  den  Bischof  Salomo 
von  Konstanz  914  gefangen  hielten.4)  Dass  auch  die  späteren  Herzoge 
von  Teck  im  Besitze  der  Dieboldsburg  waren,  haben  wir  oben  gesehen. 

Auch  Baumann  (1.  c.)  schliesst  aus  dem  Alaholfingerbesitz, 
welcher  in  der  Dieboldsburg  im  Neckargau,  in  Gingen  (zw.  Geislingen 
und  Göppingen,  im  Filsgau)  und  in  Oferdingen  (am  Neckar,  n.  von 
Reutlingen,  im  Sülichgau  oder  Swiggerstal)  nachweisbar  ist,  auf  ein 
umfangreiches  Alaholfingereigen  am  Nordrande  der  Alb,  welches  sich 
also  ganz  oder  wenigstens  in  seinem  im  Neckargau  gelegenen  Teile 
auf  die  Zähringer  vererbte,  und  von  welchem  wir  das  „Allodium"  *)  zu 
Weilheim  bereits  in  den  Händen  des  auch  auf  der  Limburg  gestorbenen 
Berchtold  I.  fanden. 

Zu  erwähnen  ist  hier  noch  die  auffällige  Thatsache,  dass  wir  nicht 
nur  unter  dem  Zähringer  Besitz  im  Neckargau  eine  Limburg  finden, 
also  eine  Burg  desselben  Namens,  wie  die  bekannte  Limburg  bei 
Sasbach  am  Kaiserstul,  welche  wohl  die  beherrschende  Veste  des 

l)  Leichtlen,  1.  c.  p.  63.  „Actum  VI  Kai.  Jan  . . .  Anno  ab  inc.  dorn. 
MCXII  (l)  regnante  rege  Heinrico  hujus  nomiuis  quinto.  Indiek  V.  Fer. 
im  Ante  basilicam  saneti  Petri.  —  *)  SS.  Xm,  p.  785:  Hic  (Berchtold  I.) 
preposituram  in  villa  Wilheim  coustituit;  quam  postea  filii  ejus  nostri 
cenobii  juri  cum  omnibus  appendieiis  suis  maneipaverunt.  (Vgl.  auch 
Bernold  zu  1093,  SS.  V,  p.  885  ff.)  —  )  Über  die  missglückten  Versuche, 
Richwara  vom  schwäbischen  Herzogsgeschlecht  abzuleiten  und  zu  einer 
Tochter  Hermanns  U.  (t  1003)  oder  Konrads  des  jüngeren  (f  1039)  zu 
machen,  siehe  oben  in  Abschnitt  I.  —  *)  Baumann,  über  die  Abstammung 
der  sog  Kammerboten  E.  u.  B.  in  „Viertejjahrshefte"  1878,  Heft  1,  S.  33. 
—  *j  Leichtlen,  1.  c.  p.  63. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


517 


habsburgischen  Herrschaftsbezirkes  am  Kaiserstuhl  war,  sondern  dass 
wir  auch  in  östlicher  Richtung  von  Teck  und  Weilheim,  bei  Altheim 
(n.  von  Ulm)  einen  Weiler  Zähringen  finden,  bei  welchem  ein  noch 
vorhandener  „Schlossberg"  auf  eine  ehemalige  Veste  hinweist.')  Auch 
hier  ist  vielleicht  Zähringer  Besitz,  der  auf  Alaholfingererbe  zurück- 
ging, zu  vermuten,  und  man  kann  dann  annehmen,  dass  die  ältere 
Linie  sich  hier  in  Erinnerung  an  die  alte  Stammesveste  am  Kaiser- 
stuhl eine  neue  Limburg  erbaute,  und  dass  auch  Ort  und  Veste 
Zähringen  bei  Altheim  nach  der  für  das  Geschlecht  namengebenden 
Stammcsveste  Zähringen  bei  Freiburg  benannt  wurden.2) 

d)  In  der  Grafschaft  Ascnheim. 

In  Asenheim  fanden  wir  oben  an  nicht  weniger  als  16  Orten 
Alaholfingerbesitz,  darunter  solchen  in  Asenheim  (Aasen)  selbst 
(N.  136).  In  Asenheim  (Asiheim)  machte  aber  auch  Herzog  Berch- 
told  II.  von  Zähringen  eine  Schenkung  an  das  Kloster  Petershausen.3) 
Auch  hier  ist  also  nach  allem  Alaholfingererbe  anzunehmen. 

Der  Hauptbesitz  der  Zähringer  in  der  Grafschaft  Asenheim  war 
jedenfalls  Villingen,  als  dessen  Herr  Berchtold-Becelin,  der  Vater  des 
Herzogs  Berchtold  L,  schon  999  erscheint  und  nach  welchem  er  in 
der  Scheidungstabelle  Friedrichs  I.  von  1153  benannt  wird.4)  Villingen 
ist  nun  aber  ganz  von  solchen  Orten  umgeben,  an  denen  sich  ehe- 
maliger Alaholfingerbesitz  nachweisen  lässt.  Wir  finden  einen  solchen 
in  Seedorf,  n.  von  Villingen  (N.  132),  in  Dauchingen  und  Deisslingen, 
no.  von  Villingen  (NN.  131  und  133),  in  Heidenhofen,  Aasen,  Pfohren, 
Baldingen,  Ippingen,  Oe fingen,  Thalheim,  alle  sö.  von  Villingen 
(NN.  137,  136,  145,  144, 142, 140, 139),  in  Wolterdingen,  Mundelfingen 
und  Asolfingen  s.  von  Villingen  (NN.  134, 146, 147).*)  Auch  St.  Georgen 
nw.  von  Villingen,  wo,  wie  wir  in  Abschnitt  JU.  sehen  werden,  die 
Habsburgisch- Zähringische  Nebenlinie  Königsegg-Degernau  bedeu- 

>)  Vgl.  den  Aufsatz  von  Caspart,  „Die  Urheimat  der  Zähringer  auf 
der  schwäbischen  Alb"  in  den  Vierteljahrsheften  (1880,  Heft  1,  S.  1/2), 
dessen  Resultaten  wir  im  übrigen  durchaus  nicht  zustimmen.  —  *)  Cas- 
part stellt  (1.  c.)  die  umgekehrte  Behauptung  auf,  dass  nämlich  die  Zäh- 
ringer ursprünglich  von  der  schwäbischen  Alb  stammen.  —  *)  Cas.  mon. 
Petrishus.  Hb.  Vc.  41.  SS.  XX,  p.  676  u.  Mone  I,  p.  167.  Danach  erwarb 
Petershausen  1159  von  St.  Georgen  auf  dem  Schwarzwald  Besitz  in  Mimen- 
hausen, (ö.  von  Überlingen),  und  gab  dafür  teils  Geld,  teils  „praedium, 
quod  habuimus  apud  Asiheim,  quod  dederat  quondam  dux  Bertolfus  de 
Zaringin,  frater  Gebehardi  episcopi  1H  pro  hospicio  violenter  apud  nos 
sumpto".  —  *)  Auch  Vöhrenbach,  w.  von  Villingen,  8.  von  St  Georgen, 
war  Zähringer  Besitz  gewesen  und  von  den  Zähringern  an  die  Grafen 
von  Freiburg  übergegangen.  (Diese  Zeitschrift  Bd.  9,  S.  253.)  Auch  dieser 
Besitz  dürfte  also  auf  Alaholfingererbe  zurückgehen.  —  5)  Von  den  ge- 
nannten Orlen  lässt  sich  in  Aasen  selbst  Zähringer  Besitz,  in  Dauchingen, 
Pfohren  und  Wolterdingen  Besitz  der  Fürstenberger,  der  Erben  der  Zäh- 
ringer,  nachweisen. 


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Krüger. 


tenden  Besitz  hatte,  war  jedenfalls  ursprünglich  Alaholfingergut. 
So  müssen  wir  denn  auch  Villingen  selbst  als  Teil  der  Alaholfinger- 
erbschaft  ansehen,  und  wir  finden  also  schon  Berchtold-Becelin  999 
im  Besitze  derselben. 

ei  Im  Eritgau. 

Noch  deutlicher,  als  selbst  der  Besitz  von  Villingen,  spricht 
folgende  Notiz  der  Traditionen  des  Klosters  Weisscnburg  dafür,  dass 
schon  Becelin  von  Villingen  im  Besitz  von  Alaholfingererbe  war  : 
Beneficium  bezzelini  comitis.  Ad  Walahse  et  heistini- 
kirche  totum  comitiserum  preter  ministeriales  et  eorum  predia  et 
beneficia  que  abbatem  solum  respiciunt.1) 

Da  uns  in  den  „Traditioncs"  kurz  vorher  der  982  verstorbene 
Herzog  Otto  von  Schwaben  (1.  e.  N.  2<iO)  und  der  100*  gestorbene 
Herzog  Otto  von  Kärnthen  (1.  c.  N.  261)  genannt  werden,  so  lebte 
auch  der  gleich  nach  ihnen  genannte  Graf  Bezzelin  sicher  am  Ende 
des  zehnten  und  Anfang  des  elften  Jahrhunderts.  Da  wir  aus  dieser 
Zeit  keinen  zweiten  Grafen  Becilin  in  Schwaben  kennen,  und  da  auch 
hier  ohne  allen  Zweifel  Alaholfingererbe  genannt  ist,  so  können  wir 
die  Stelle  mit  gutem  Grund  auf  Berchtold-Becilin  von  Villingen 
beziehen,  der  danach  also  Besitz  in  Waldsee  und  Heisterkirch  gehabt 
hatte.  Die  Gegend  um  Waldsec  und  Heisterkirch  bildete  den  alten 
Heistergau,  eine  südöstliche  Abteilung  des  alten  Eritgaues,  in  der 
uns  bedeutender  Alaholfingerbcsitz  genannt  wird. 

So  wird  uns  schon  zu  805  Besitz  Wago's  und  Chadalohs  I.  in 
Heistilingauwe,  sowie  in  den  dicht  bei  Heisterkirch  liegenden  Orten 
Haidgau  und  Wengen  genannt  (NN.  37,  38,  39).  Auch  n.  von  Waldsee 
und  Heisterkirch  treffen  wir  Alaholfingcrbesitz  in  Michelwinnenden, 
Essendorf,  Hochdorf  und  Weiler  (NN.  40  bis  43).  So  finden  wir  also 
mit  der  grössten  Wahrscheinlichkeit  Berchtold-Becelin  von  Villingen, 
den  Vater  des  Herzogs  Berchtold  I.,  auch  schon  im  alten  alahol- 
fingischen  Eritgau  begütert. 

Endlich  dürfte  nach  allem  dann  auch  das  im  Südwesten  des 
Eritgaues  gelegene  Königseggwal  dl)  zum  Alaholfingererbe  gehört 
haben,  wo  um  970  (genauer  973/74)  Becclins  Eltern  Landolt  und 
Bertha  (von  Büren)  eine  Stiftung  machten.  Dass  die  in  der  betreffenden 
Notiz  des  Klosters  St.  Georgen  im  Schwarzwald  genannten  Gatten 
Ijandolt  und  Bertha  die  gleichnamigen  Eltern  Becilins  von  Villingen 
sein  müssen,  ist  teils  oben  (in  Abschnitt  I.  bei  I>andolt)  schon  betont, 
teils  wird  es  noch  spezieller  in  Abschnitt  III.  nachgewiesen  werden. 
Dort  wird  auch  gezeigt  werden,  dass  der  Besitz  der  dritten  Habs- 
burgisch-Zähringischen  Linie,  welche  von  Landolt-Lancelin  n.,  dem 


l)  Zeuss  II,  p.  299,  N.  280.  —  J)  Das  nw.  von  Königseggwald  ge- 
legene Ostrach  gehörte  auch  noch  zum  Eritgau,  denn  zu  851  wird  Ostrach 
in  Konrads  Grafschaft  genannt,  und  Konrad  (ein  Weife)  erscheint  schon 
839  als  Graf  des  Eritgaues.  (Wartmann  II,  p.  37,  N.  417  u.  Württbg. 
Urk.-Buch  I,  N.  102.) 


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Zur  Herkunft  der  Zähriuger. 


uns  in  der  Muri-Urkunde  von  angeblich  1027  genannten  Sohne 
Landolts  I.  stammte  und  ihren  Sitz  auf  der  Veste  Egg  bei  Königs- 
eggwald hatte,  von  neuem  mit  der  denkbar  grössten  Gewissheit  auf 
Beteiligung  am  Alaholfingcrerbe  hinweist. 

Im  Eritgau  fanden  wir  also  Besitz  Becilins  von  Villingen  und 
seines  Vaters  Landolt,  welcher  auf  Abkunft  von  den  Alaholfingern 
weist.  Da  nun,  wie  schon  wiederholt  bemerkt,  die  Vermittlung  der 
Alaholfingererbschaft  durch  eine  von  Landolts  beiden  Gemahlinnen 
nicht  bewirkt  sein  kann,  so  müssen  wir  auf  die  Generation  vor 
I^andolt  zurückgeben  und  kommen  so  von  neuem  auf  eine  Gemahlin 
Guntrams  als  Miterbin  der  Alaholfinger  und  auf  gemeinsame  Ab- 
stammung der  Zähringer  und  Habsburger. 

Zur  besseren  Übersicht  des  in  Bezug  auf  die  Beteiligung 
der  Habsburger  und  Zähringer  an  der  Erbschaft  der  Alahol- 
finger Gesagten  diene  folgende  Tabelle,  welche  unsere  Ergebnisse 
kurz  zusammen fasst: 

Stammtafel  siehe  nächste  Seite. 

4.  Herzog  Hermann  II.  von  Schwaben  (f  1003) 
und  seine  Erben. 

Über  diese  vierte,  beziehungsweise  dritte  Gruppe  der  Mit- 
erben der  Alaholfinger  hat  Baumann  in  seinem  bereits  an- 
geführten Aufsatz  „Über  die  angebliche  Grafschaft  und  Grafen - 
familie  Kelmünz"1)  ausführlicher  gehandelt,  und  wir  können 
für  vieles  auf  diese  Abhandlung  verweisen.  Nur  hat  Dr. 
Baumann  (l.  c.  p.  11/12)  den  minderjährig  gestorbenen  Herzog 
Hermann  III.  (f  1012)  statt  seines  Vaters  Hermann  II.  (t  1003) 
als  ersten  Erben  der  Alaholfinger  angesehen  und  hält  auch 
Gerberga  von  Burgund,  die  er  ebenfalls  irrtümlich  als  Gemahlin 
Hermanns  III.  ansieht,  für  die  Vermittlerin  der  Erbansprüche, 
was  sie  entschieden  nicht  ist.3)  Dadurch  wird  denn  auch  der 
ebenfalls  minderjährig  verstorbene  Berchtold,  von  welchem  die 
Annales  Marciitalenses  reden,  bei  Baumann  aus  einem  älteren 
Bruder  zu  einem  Sohne  Hermanns  III. 

Vielleicht  treffen  die  folgenden  Ausführungen  das  Richtige 


')  Zeitschr.  f.  Schwaben  und  Neuburg,  Jahrg.  4  (1877)  Heft  1. 
*)  Das  richtige  Verhältnis  ist  folgendes: 

Hermann  II.  von  Schwaben  f  1003  mit 
Gerberga  von  Burgund 

Hermann  III.  von  Schwaben  geb.  1001  f  1012. 


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520 


Krüger. 


Adalbert,  Graf  von  March tal 
Geb.  ca.  896  f  Anfang  954 


Berchtold  V. 
eb.  ca.  920/30)  t  973. 
egraben  in  Reichenau. 
Letzter  Alaholfinger 
dieser  Linie. 


Tochter  N.  N. 
(geb.  ca.  915) 


Guntram  von  Egisheim  „der  Reiche". 

Geb.  ca.  915  t  nacÄ  978  mit 
1)  ca.  935  N.,  Tochter  Adalberts  von 
March  tal, 
2)  N.  Erbin  von  Windisch. 


N.  Erbin  v: 

WimUVh. 


Tochter  N.  N. 
(geb.  um  960?)  (f  um  095) 
mit 

Hermann  U.  v.  Schwaben 
f  2/3.  Mai  1003. 

Beatrix  Berchtold' 

mit  geb.  991/92 

Adalbero  f  992/93. 
v.  Eppen- 
stein. 


■  1  

1. 

Birthilo,  Graf  im  Breisgau  (geb. 
ca.  935  t  nach  1010,  ca.  1010/15). 
Miterbe  s.  Oheims  Berchtold  V., 
Stifter  des  Klosters  Sulzberg  im 
Breisgau,  das  er  vielleicht  schon 
aus  der  Alaholfingererbschaft 
stiftete  und  dotierte,  Nach  seinem 
kinderlosen  Tode  beerben  ihn  seine 
Neffen.  (Bringt  zuerst  den  alten 
Alaholfingernamen  Berchtold  in 
sein  Geschlecht.) 


2. 

Landolt-Lancelin  I. 
ca.  940/45  t  Aug. 


991 1. 


(geb 

Graf  im  Turgau. 
Vielleicht  auch  Sohn  der  Alah.  i 
fingerin,  in  welchem  Fall  <i* 
Windisch  er  Erbe  durch  Guntram) 
Mutter  vermittelt  wäre.  Mar« 
schon  973  75  e.  Stiftung  in  K6ni*- 
eggwald,  welches  wahrscbeüilu: 
zum  Alaholfingererbe  gehörte, 
mit 


1)  Bertha  von  Büren  lebt  970/78 

f  ca.  974/75, 

2)  Liutgard  (von  Leuzburg) 


K*-iiiÄ  Ti.o  I  '  c'. 
kann  die  Ar 
*|>rücb«  »t. 

*r  AI»-.  • 
fr  T*rniitir:. 
hat  -r  . 


1. 

Berchtold-Becelin, 
geb.  ca.  970  f  1024, 
999  Herr  von  Villingen, 
welches  wahrscheinlich 
zum  Alaholfingererbe 
gehörte;  hat  auch  Be- 
sitz in  Heisterkirch  und 
Waldsee.welcher  sicher 
zum  Alaholfingererbe 
gehörte. 


Linien  Baden  und  Zäh- 
ringen, im  Besitz  von 
wichtigen  Teilen  der 
Alaholfingererbschaft 
im  Breisgau,  in  Asen- 
heim,  in  der  Eitrahun- 
tel  und  im  Neckargau. 


1  oder  2. 
Landolt-Lancelin  II. 

(geb.  ca.  970/75) 
1  1025/29,  vor  1030, 
Vogt  von  Reichenau, 
welchesAmt  auch  wahr- 
scheinlich zum  Alahol- 
fingererbe gehörte. 


Linie  Königseggwald- 

Degernau. 
Im  Besitz  v.  Teilen  d. 
Alaholfingererbschaft 
(Abschnitt  III). 


Rudolf  (1010  comes), 

geb.  ca.  980/85 
t  nach  1049,  vor  1063. 
Gründet  ca.  1045;48 
Kloster  Ottmarsheim, 
dem  er  Besitz  zu  Ebin- 
gen ,  Thailfingen  etc. 
im  Scherragau  schenkt, 
welcher  sicher  zur  Ala- 
holfingererbschaft ge- 
hörte. 

f  o.  N. 


Rad  bot, 
.  ca  980 
Graf  im  Klet^ 


geb.  ca  980  >5. 
1023  ( 


Linie  Habsburg. 
Im  Besitz  einer  Ihr. 
schaft  um  den  Busst 
die  ganz  sicherlich  f.: 
A  Laholfingererbschäft 

gehörte. 


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J 


Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


521 


über  die  Vermittlung  der  Erbansprüche  dieser  Gruppe  von 
Miterben: 

Wir  sahen  oben  (p.  498),  dass  die  Annales  Marchtalenses 
berichten,  Herzog  Hermann  II.  habe  auf  Bitten  seiner  Gemahlin 
Gerberga  von  Burgund  eine  Schenkung  in  Bettighofen  (vgl. 
N.  72  unseres  Verzeichnisses)  zum  Gedächtnis  des  gestorbenen 
Alaholfingers  Berchtold  V.  (f  973)  gemacht.  Herzogin  Gerberga 
habe  ihrem  Gemahl  einen  Sohn  geboren,  der  zu  Ehren 
Berchtolds  V.  auch  Berchtold  genannt,  aber  nur  ein  Jahr  und 
vier  Tage  alt  geworden  sei.  Später  habe  Gerberga  ihrem 
Gemahl  einen  zweiten  Sohn,  Namens  Hermann,  geboren. 

Zu  dieser  Nachricht,  dass  Herzog  Hermann  II.  einen  Sohn, 
Namens  Berchtold  hatte,  stimmt  ganz  vortrefflich  eine  von 
G.  v.  Wyss  als  alt  (gleichzeitig?)  nachgewiesene  Notiz  der 
Annales  Sancti  Meginradi  IL,  welche  lautet:1) 

992  Hermanni  Ducis  Alamanniae  filius  Bertolfus  in  festo 
Paschal  Heremi  baptisatur. 

Und  der  Tschudische  Auszug  aus  dem  „Liber  vitae  Einsid- 
lensis"  hat  gleichfalls  die  Notiz  :*)  992  Hermannus  Dux 
Alamanniae  filium  suum  Bertolfum  infantulum  in  Monasterium 
Heremi  detulit  ad  baptizandum.  Qui  a  Sancto  Gregorio8)  a 
fönte  suscipitur  Anno  Regni  Ottonis  tercii  10. 

Danach  ist  es  sicher  verbürgt,  dass  Herzog  Hermann  II. 
einen  Sohn,  Namens  Berchtold  hatte,  der  991  oder  992  geboren, 
992  oder  993  starb,  und  ebenso  ist  es  richtig,  dass  Gerberga 
ihrem  Gemahl  (wohl  im  Jahre  1001)  einen  Sohn,  Namens 
Hermann,  gebar,  welcher  zum  Jahre  1002  als  „parvulus  filius u 
bezeichnet  wird4)  und  schon  1012  noch  als  „pueru  starb.5) 
Dass  nun  Herzog  Hermann  II.  Miterbe,  und  zwar  wohl  in 
erster  Linie,  von  Berchtold  V.  war,  sehen  wir  deutlich 
daraus,  dass  sein  Sohn  Berchtold  nach  dem  letzten  Alahol- 
finger  benannt  wurde,  dass  Herzog  Hermann  zum  Gedächtnis 
Berchtolds  V.  eine  Schenkung  zu  Bettighofen,  —  also  ohne 
Zweifel  aus  Berchtolds  Hinterlassenschaft,  —  machte,  dass 

»)  Jahrbuch  f.  schw.  G.  10,  337.  —  SS.  EI,  144.  -  ')  Ibidem  S.  342. 
Vgl.  dazu  die  Tschudische  Überarbeitung  dieser  Notiz  mit  dem  sicher 
falschen  Jahr  996  (ibidem  S.  290/291).  —  si  Abt  Gregor  starb  am  8.  Nov. 
996.  —  *j  Ann.  S.  Galli  maj.  SS.  I,  p.  81  ad  1002:  Parvulus  filius  ejus 
(Hermanns  II.)  et  consobrinus  regis  dux  populi  ordinatus  est.  —  *)  Ann. 
Quedlinb.  SS.  III  p.  80.   Obiit  Hermannus  puer  et  dux,  regis  consobrinus. 


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522 


Krüger. 


Hermanns  II.  Sohn  Berchtold  im  Kloster  Marchtal  begraben 

wurde1),  und  dass  der  zweite  Sohn,  der  minderjährige  Herzog 

Hermann  III  ,  um  1011  das  Kloster  Marchtal  mit  weltlichen 

Kanonikern  besetzte.2) 

Endlich  hatte  auch  noch  Herzog  Heinrich  von  Kärnthen, 

den  wir  als  Urenkel  Herzogs  Hermann  II.  kennen  lernen 

werden,  im  Jahre  1093  Besitz  in  Daugendorf  im  Affagau,  wo 

ebenfalls  Alaholfingerbesitz  nachweisbar  ist.8)   Keinesfalls  aber 

kann,  wie  gesagt,  Gerberga  die  Vermittlerin  der  Erbansprüche 

gewesen  sein,  denn  ihre  Abstammung  ist  genau  bekannt  und 

durch  drei  Generationen  die  folgende: 

Rudolf  II.  von  Burgund  Ludwig  IV.  d'Outremer 

f  937  geb.  91 8  20  f  954 

922  mit  Hertha,  Tochter  939/40  mit  Gerberga  Tochter 

Burchards  I.  von  Schwaben  König  Heinrichs  I. 

I  I 
Konrad  III.  —  ca.  960  —  Mathilde 
geb.  924  t  geb.  943 

■  i*  r  i    i  ■■    i   ■  ii  i  ii 

Gerberga  (geb.  ca.  %3/ü5), 
Gemahlin  Hermanns  II.  von  Schwaben. 

Gerberga  kann  aber  auch  nicht  die  Mutter  Berchtolds,  des 
ältesten  Sohnes  Hermanns  II.  gewesen  sein.  Sie  war  nämlich 
ohne  allen  Zweifel  in  erster  Ehe  mit  einem  Grafen  Hermann 
von  Werle  (in  Westfalen)  vermählt,  der  978  als  Graf  des 
Engerngaues  erscheint  und  am  13.  Juli  995  fiel.4)  Gerberga 
selbst  erscheint  wahrscheinlich  noch  am  21.  Mai  1000  als 
Wittwe  und  Mutter  eines  Grafen  Hermann  vom  Lohtorpgau. 
Sie  kann  also  frühestens  im  Sommer  1000  sich  mit  Hermann  II. 
von  Schwaben  vermählt  haben,  und  ihr  Sohn  Hermann  III. 
wurde  wohl  1001  geboren.5) 

Hermann  II.  mussalso  eine  erste  Gemahlin  gehabt 
haben,  welche  die  Mutter  des  91)1/992  geborenen 
Berchtold  und  zugleich  die  Vermittlerin  der  Erb- 
ansprüche an  Berchtolds  V.  Hinterlassenschaft  war. 

J)  S.  Ann.  Marchtal.  in  Freiburger  Diöcesanarchiv  IV,  S.  157.  — 
2)  Stalin  I,  S.  473.  Annal.  Bebenhus.  bei  Hess,  Mon.  Guelf.  255.  - 
)  Wartmann,  Urkundenbuch  der  Abtei  St.  Gallen  III,  N.  823.  —  Vgl. 
N.  91  unseres  Verzeichnisses.  —  *)  Vgl.  über  alles  folgende  Seibertz,  Dipl. 
Familiengeschichte  der  alten  Grafen  von  Westfalen,  zu  Werl  und  Arns- 
berg, in  „Landes-  und  Rechtsgeschichte  von  Westfalen"  (1845).  —  *)  Mög- 
lich wäre  es  allerdings  wohl  auch,  dass  Gerbcrga  schon  996  oder  997  sich 
mit  Hermann  vermählt  hätte,  früher  aber  keinesfalls.  Das  würde  übrigens 
an  unseren  Aufstellungen  nichts  andern. 


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Zur  Herkunft  der  Zahriiiger. 


523 


Diese  erste  Gemahlin  Hermanns  II.  kann  der  Zeit 
nach  nur  eine  Tochter  Berchtolds  V.  gewesen  sein: 
Hermanns  Sohn  Berchtoid  wurde  also  nach  dem 
Grossvater  benannt. 

Somit  dürfte  der  sächsische  Annalist  Recht  behalten,  der 
bekanntlich  Gerberga's  sichere  Tochter  Gisela,  die  spätere 
Gemahlin  Konrads  II.,  als  eine  Gräfin  von  Werle  bezeichnet.1) 
Auch  Mathilde,  Gisela's  Schwester  und  Gemahlin  Konrads  von 
Kärnthen  (t  1011)  war  wohl  eine  Tochter  aus  Gerberga's  erster 
Ehe,  wogegen  allerdings  Beatrix*),  Gemahlin  Adalbero's  von 
Eppenstein,  Herzogs  von  Kärnthen,  eine  Tochter  aus  Her- 
manns II.  erster  Ehe,  also  rechte  Schwester  des  minderjährig 
gestorbenen  Berchtoid  gewesen  sein  möchte.  So  erklärt  sich 
denn  auch  der  Kampf,  welchen  Adalbero  von  Kärnthen,  der 
Gemahl  der  Beatrix,  im  Jahre  1019  mit  den  beiden  salischen 
Konraden,  dem  jungen  (ca.  1001  geborenen)  Sohn  der  Mathilde 
und  dem  Gemahl  der  Gisela,  bei  Ulm  zu  führen  hatte.  Dass 
es  sich  dabei  um  den  Nachlass  des  Herzogs  Hermann  III. 
handelte,  meint  auch  Hirsch.9)  Wir  können  nun  weitergehen 
und  die  Ansicht  aufstellen,  dass  Adalbero  als  Gemahl  von 
Hermanns  II.  einziger  und  rechter  Tochter  Beatrix  jedenfalls 
die  Erbansprüche  der  Stieftöchter  Gisela  und  Mathilde  bestritt, 
wobei  er  jedoch  unterlag. 

Dass  Konrad,  Mathildens  Sohn,  bei  diesem  Streit  in  erster 
Linie  genannt  wird,  erklärt  sich  wohl  daraus,  dass  er  noch  aus- 
serdem um  das  Herzogtum  Kärnthen  mit  Adalbero  rivalisierte.4) 

Es  scheint  sogar,  dass  die  Herren  von  Werla,  die  rechten 
Brüder  der  Gisela  und  Mathilde,  zugunsten  der  beiden  Konrade, 
des  Gemahls  und  des  Sohnes  ihrer  Schwestern,  in  den  Kampf 
des  Jahres  1019  eingegriffen  haben.  Denn  Kaiser  Heinrich  II. 
stand  damals  auf  der  Seite  Adalbero^5),  und  wenn  berichtet 
wird,  dass  die  Herren  von  Werla  (im  Bunde  mit  Thietmar, 


*)  Zu  1026  SS.  VI,  p.  676.  —  2)  Nicht  Brigitta,  vgl.  Hirsch,  Jahr- 
bücher  Heinrichs  n.  Bd.  II,  S.  312  und  Jodok  Stülz  im  Archiv  f.  Kunde 
österr.  Geschichtsquellen  IV  (1850),  S.  648  u.  650.  —  »)  Hirsch,  Jahr- 
bücher Heinrichs  II.  Bd.  IU,  S.  116.  —  *)  Cuonradus  adoleacens  filius 
Cuonradi,  quondam  ducis  Carentani,  auxiliante  patruele  suo  Cuonrado, 
postea  imperatore,  Adalberonem  tunc  ducem  Carentani,  apud  Ulmam 
pugna  victum  fugavit.  Herim.  Augiens.  SS.  V,  p.  1 19.  —  5)  Hirsch,  Jahr- 
bücher Heinrichs  II.  III,  S.  116. 


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524 


Krüger. 


dem  Bruder  des  Sachsenherzogs  Bernhard  II.)  sich  1019  gegen 
Heinrich  II.  empörten so  kommt  man  auf  die  Vermutung, 
dass  sie,  —  vielleicht  durch  anderweitige  Vorteile  und  Ver- 
sprechungen für  ihre  eventuellen  eigenen  Erbansprüche  ab- 
gefunden, —  eine  Diversion  zugunsten  der  beiden  Konrade 
machen  wollten,  indem  sie  dem  Kaiser  im  Nordwesten  des 
Reiches  zu  schaffen  machten  und  ihn  so  hinderten,  Adalbero 
thätigen  Beistand  zu  leisten. 

Dazu  passt  es  denn  auch,  dass  dieser  westfälische  Aufstand 
sehr  wenig  nachhaltig  gewesen  zu  sein  scheint,  indem  er  von 
Heinrich  II.  sehr  schnell  unterdrückt  wurde.  Vielleicht 
unterwarten  sich  die  Brüder  Gisela's  und  Mathildens  freiwillig, 
nachdem  der  Zweck  des  Aufstandes,  die  Durchsetzung  der 
Erbansprüche  ihrer  Schwestern,  durch  den  Sieg  bei  Ulm 
erreicht  war. 

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  die  Richtigkeit  der  Behauptung, 
dass  besonders  Gisela,  und  auch  wohl  Mathilde,  Stieftöchter 
Hermanns  II.  waren,  einlässlicher  zu  erweisen.8)  Nur  soviel 
sei  noch  bemerkt,  dass  die  Worte  Hermanns  von  Reichenau 


')  Annal.  Quedlinb.  (SS.  III,  p.  84)  zu  1019:  In  ipso  anno  consobrini 
imperatoris,  filii  Hcrraanni  comitis,  cum  Thiatmaro,  Bernhardi  ducis  filio, 
rebellare  coeperunt;  qui  tarnen  comprehensi  custodiae  deputantur.  In- 
terim  Thiatmarus  fuga  elapsus  patriam  repetit;  sed  statim  non  post  mul- 
tos  dies  omnes  pariter  imperatoris  gratia  condonantur.  —  Vgl.  Hirsch, 
1.  c  III,  S.  IIS,  wo  die  Vermutung  ausgesprochen  wird,  dass  der  Auf- 
stand gegen  den  Bischof  von  Münster  gerichtet  gewesen  sei.  —  Der  Aus- 
druck „consobrini  imperatoris"  erklärt  sich  folgendermaasen: 
Konrad  III.  von  Burgund,  geb.  924  f  993 

1.  2. 

Gisela  f  1006  Gerberga  (geb.  ca.  963/65) 

mit  mit 

Heinrich  U.  1)  ca.  980  Hermann  v.  Werte  f  13.  Juli  995 

von  Baiern  2)  (1000)  Hennann  H.  von  Schwaben  t  1003 
geb.  961  f  995  | 


Heinrich  II.         1.          1.        ].          1.              1.  2. 

geb.  973      Herrn,  n.  Rudolf  Bern-  Gisela  (geb.  Mathilde  Hermann 

t  1024.          von  Werte      hard  ca.  980/85)  (geb.  ca.  HL 

1019  Consobrini               mit  980/85)  (geb.  1001) 

Heinrichs  II             Konrad  H.  f  1012 

t  1039 

Konrad  d.  jüngere  1019. 
2)  Was  Hirsch ,  1.  c.  I ,  S.  466 1  gegen  den  sächsischen  Annalisten 
und  gegen  Seibertz  vorbringt,  ist  durchaus  nicht  stichhaltig  und  dürfte 
zumal  nach  den  hier  beigebrachten  Angaben  über  Hermanns  H.  erste 
Ehe  und  Sohn  erster  Ehe  vollends  hinfällig  sein. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


525 


zu  997,  wonach  Hermann  IL  von  der  Gerberga  einen  gleich- 
namigen Sohn  und  drei  Töchter  gehabt  hätte1),  sehr  wohl 
auf  einein  Irrtum  beruhen  können,  indem  der  Annalist  die 
Tochter  aus  Hermanns  II.  erster  Ehe,  sowie  die  beiden  Töchter 
aus  Gerberga's  erster  Ehe,  sämtlich  für  Töchter  Hermanns  und 
der  Gerberga  ansah.1)  Und  wenn  Wipo,  der  es  allerdings 
genau  wissen  musste,  den  Herzog  Hermann  II.  den  Vater  der 
Gisela  nennt3),  so  hat  er  einfach  aus  höfischer  Schmeichelei 
den  Stiefvater  für  den  Vater  gesetzt,  um  dadurch  die  Kaiserin 
Gisela  aus  einer  Grafen-  zu  einer  Herzogstochter  zu  machen. 

Dass  Mathilde  und  Gisela  am  Alaholfingererbe  beteiligt 
wurden,  trotzdem  sie  kein  Alaholfingerblut  in  den  Adern  hatten, 
lässt  sich  nach  den  damaligen  Gebräuchen  sehr  wohl  erklären. 
Danach  hatte  Herzog  Hermann  II.  (f  1003)  unzweifelhaft 
durch  seine  erste  Gemahlin  neben  seinen  Kindern  aus  dieser 
Ehe  Anrechte  auf  das  Alaholfingererbe,  die  von  ihm  wohl 
zunächst  auf  seinen  Sohn  zweiter  Ehe,  Hermann  III.,  über- 
gingen. Dieser  war  bei  seinem  schon  im  Jahre  1012  erfolgten 
Tode  der  neue  Erblasser,  und  auf  seine  Hinterlassenschaft, 
zu  der  wohl  die  eine  Hälfte  der  Alaholfingererbschaft,  soweit  sie 
an  Hermanns  II.  erste  Gemahlin  gefallen  war,  gerechnet  werden 
muss,  machten  nun  einerseits  seine  Halbschwestern  mütterlicher 
Seite,  Gisela  und  Mathilde,  anderseits  seine  Halbschwester 
väterlicher  Seite,  Beatrix,  Gemahlin  Adalberos  von  Kärnthen, 
Ansprüche.4)  Wir  haben  gesehen,  dass  Adalbero  die  Ansprüche 
—  • 

')  SS.  V,  p.  118.  Counradus  Alamannorum  dux  obiit,  et  pro  eo 
Herimannus  ducatum  accepit;  qui  et  ipse  filiam  Counradi  regia  Burgun- 
diae,  Gerbirgam,  in  matrimonio  habuit;  ex  qua  ßlium  aequivocura  tresque 
filias  rekquit  —  2)  Dass  Gisela  und  Mathilde  Töchter  der  Gerberga 
waren,  steht  fest.  Einmal  beruhte  auf  dieser  Abstammung  die  beiden 
vorgeworfene  Blutsverwandtschaft  mit  ihren  Gemahlen  (den  beiden  Kon- 
raden), dann  aber  werden  beide  von  Wipo  auch  ausdrücklich  Töchter  der 
Gerberga  genannt.  (Gisela  SS.  XI,  p.  261  und  268,  Mathilde  ibidem 
p.  268).  —  *)  SS.  XI,  p.  261.  —  ♦)  Dass  auch  die  Herren  von  Werle, 
die  rechten  Brüder  von  Gisela  und  Mathilde,  sowie  die  Kinder  aus  Gisela's 
erster  (braunschweigischer),  oder  aus  Mathilden«  zweiter  (lothringischer) 
Ehe  an  der  Alaholfingererbschaft  beteiligt  worden  wären  oder  auch  nur 
diesbezügliche  Ansprüche  machten,  darüber  ist  nichts  Sicheres  bekannt. 
Vielleicht  wurden  sie  abgefunden,  vielleicht  aber  waren  sie  auch  zuweit 
entfernt,  um  ihre  Ansprüche  durchzusetzen,  während  Gisela  und  Mathilde, 
resp.  deren  Gemahl  und  Sohn  ihre  Ansprüche  aus  der  N&he  betreiben 


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526 


Krüger, 


von  Gisela  und  Mathilde  wahrscheinlich  bestritt,  dass  er  sie 
aber  1019  nach  der  Niederlage  bei  Ulm  jedenfalls  anerkennen 
musste.  Derartige  Erbansprüche,  wie  sie  hier  von  Gisela  und 
Mathilde  erhoben  wurden,  waren  im  Mittelalter  weder  etwas 
Ungewöhnliches,  noch  wurden  sie  als  unberechtigt  angesehen. 
Wir  finden  z.  B.  ganz  ähnliche  Begründung  von  Erbansprüchen 
bei  den  Miterben  Friedrichs  von  Toggenburg  (f  1436)  und 
Georgs  von  Räzüns  (f  1459).  *)  Und  auch  Dr.  Baumann  zeigt 
in  seinem  mehrerwähnten  Aufsatz  „Über  die  angebliche  Graf- 
schaft und  Grafenfamilie  Kelmünz"*),  dass  Rudolf  von  Rhein- 
felden  das  von  Hermanns  II.  Stieftochter  Gisela  stammende 
alaholfingische  Erbe  seiner  ersten  Gemahlin,  der  Schwester 
Heinrichs  IV.,  jedenfalls  ganz  oder  zum  grössten  Teil  behielt 
und  an  seine  Kinder  zweiter  Ehe  vererbte,  trotzdem  diese 
Gemahlin  kinderlos  gestorben  war  und  in  ihrem  Bruder 
Heinrich  IV.  (und  dessen  nachmaligen  Kindern)  blutsverwandte 
Erben  hinterlassen  hatte. 

Wir  gewinnen  somit  nach  allem  Gesagten  für  sämtliche 
Miterben  der  Alaholfinger  folgende  Tabelle: 

Stammtafel,  siehe  Tafel  III. 


III. 

Das  Hans  Königsegg-Degernau,  eine  weitere  Linie 
des  Habsbnrgiseh-Zähringischen  Stammes. 

Im  neunten  Band  dieser  Zeitschrift  findet  sich  (S.  193 
bis  225)  die  Notitia  fundationis  des  Klosters  St.  Georgen  auf 
dem  Schwarzwalde  (nordwestlich  von  Villingen),  welche,  in 
ihrem  grössten  Teil  wenigstens  bis  zum  Jahre  1095  (S.  221) 
sicher  fast  ganz  gleichzeitig  abgefasst  ist  oder  doch  auf  gleich- 

und  durchsetzen  konnten.  Vgl.  indessen  in  Abschnitt  III  in  Bezug  auf 
die  Braunschweiger  Nachkommen  Gisela's  das  über  die  Urkunde  von  1125 
(betreffend  Schluchsee)  Gesagte. 

')  Vergl.  die  betreffenden  Untersuchungen  des  Verfassers:  Über 
Toggenburg  im  Anzeiger  f.  schweizer.  Geschichte  1885,  X.  8  u.  4  und 
1886,  N.  1  u.  2.  —  Über  Razuns  in  den  St.  Galler  Mitteilungen,  Bd.  XXII, 
§  12.  —  »)  Zeitschrift  f.  Schwaben  und  Neuburg,  Jahrgang  4  (1877) 
Heft  1. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


527 


zeitige  Aufzeichnungen  zurückgehen  muss.  Danach  gründete 
ein  „dominus  Hezelo"  am  4.  Januar  1083  „in  villa  sua 
nomine  Walda".  nämlich  in  Königseggwald ')  (im  Eritgau, 
westl.  von  Aishausen)  zu  Ehren  des  heil.  Georg  ein  monasterio- 
lum",  nachdem  schon  seine  „progenitores"  ebendaselbst  dem- 
selben Heiligen  ein  Oratorium  geweiht  hatten.  (1.  c.  S.  196 
und  194/95). 

Da  Uezelo  indessen  die  villa  Walda  einst  seiner  (bereits 
verstorbenen)  Gemahlin  Bertha  geschenkt  hatte,  so  übergab  er 
(ebenfalls  am  4.  Januar  1083)  tauschweise  seinem  Sohne 
Hermann,  als  dem  Erben  der  Bertha,  Güter  zu  Ingoidingen 
(sw.  von  Biberach)  und  Degernau  (ibidem),  welche  er  von 
seinem  kürzlich  verstorbenen  (also  wohl  kinderlosen)  Bruder 
Adalbert  geerbt  hatte,  um  dadurch  völlig  freies  Verfügungs- 
recht über  Königseggwald  zu  erlangen  (1.  c.  S.  196).  Die 
Gegend  von  Wald  erwies  sich  indessen  als  ungeeignet  für  die 
neue  Gründung,  und  so  übertrug  Hezelo  das  Kloster  mit 
Einwilligung  Gregors  VII.  noch  im  Jahre  1083  nach  St.  Georgen 
(nw.  von  Villingen),  „in  pagum  nomine  Bara,  in  comitatu 
Aseheim,  in  quendam  monticulum  nigrae  sylvae,  qui  locus 
propter  situm  terrae  dici  potest  et  est  ipse  Vertex  Alemanniae" 
(1.  c.  S.  198). 

Die  hier  dem  neuen  Kloster  geschenkte  Gegend  gehörte 
zur  einen  Hälfte  dem  Hezelo,  zur  anderen  einem  Waltarius 
de  Teningun.2)  Der  Bau  einer  Kapelle  wurde  im  Jahre  1084 
begonnen,  und  dieselbe  wurde  nach  ihrer  Vollendung  am 
24.  Juni  1085  von  Bischof  Gebhard  von  Konstanz,  einem 
Sohne  des  Herzogs  Berchtold  I.,  geweiht  (S.  199).  Im  Januar 
1086  schenkten  dann  Hezelo  und  Hermann  der  neuen  Stiftung 
sowohl  den  umliegenden  Grund  und  Boden,  als  auch  Besitz 
in  Stockburg  (zwischen  St.  Georgen  und  Villingen),  in  Bal- 
dingen (Bähungen  a.  d.  Dreisam  am  Kaiserstuhl),  Endingen 
(nw.  von  Bahlingen)  und  Gottenheim  (s.  von  Bahlingen) s) 
(SS.  200  u.  202). 


»)  S.  194,  Anm.  1.  —  a)  S.  199.  Nach  Anm.  8  ibidem  wäre  Dun- 
ningen,  nö.  von  St.  Georgen  zu  verstehen,  (Warum  nicht  Thuningen, 
sö.  von  Villingen,  wo  auch  wohl  Hermann,  Hezelo's  Sohn,  1090  Besitz 
hatte,  oder  Theningen  bei  Emmendingen  im  Breisgau?)  —  3)  Das  letzt- 
genannte Gottenheim  dürfte  dafür  sprechen,  dass  auch  die  beiden  anderen, 
Bahlingen  und  Endingen,  die  gleichnamigen  Orte  im  Breisgau,  n.  von 


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528 


Krüger. 


Die  „Notitia"  berichtet  uns  dann,  dass  Hezelo,  wie  auch 
schon  seine  Vorfahren,  Vogt  des  Klosters  Reichenau  war 
(S.  204).  Als  Vogt  von  Reichenau  erscheint  Hezelo  in  der 
That  schon  in  einer  Urkunde  Eberhards  V.  (des  seligen)  von 
Nellenburg  vom  Jahre  1056.  *)  Dieselbe  enthält  Schenkungen 
für  Reichenau,  und  unter  den  Zeugen  sind  aufgeführt: 

„Herimannus  advocatus  Landol  w   Dies  können  nur 

Hezelo  und  sein  gleich  nachzuweisender  Bruder  Landolt  II  f. 
sein;  Hezelo  ist  die  Koseform  für  Hermann,  wie  Hesico  für 
Heinrich,  Bucco  für  Burchard  etc. 

Hezelo-Herraann  starb  nach  der  „Notitia"  am  1.  Juni  1088*) 
und  wurde  zu  St.  Georgen  begraben,  wohin  auch  seine  in 
Wald  begrabenen  Vorfahren  gebracht  wurden.  Die  Notitia 
verzeichnet  dieselben  genau,  wie  folgt  (S.  205): 

Landolt  et  Bertha,  parentes  avi  ejus  (nämlich  Hezelo's). 
Landolt  et  Gisela,  parentes  patris  ejus,  Udalricus  et  Adela 
(parentes  ejus),  Landolt  frater  ejuss),  Adelbertus,  patruus 
ejus,  Irmengart  patruelis  ejus,  Bertha  uxor  ipsius.4) 

Zu  diesen  Angaben  über  die  Vorfahren  Hezelo's  stimmen 
diejenigen  einer  allerdings  erst  nach  1655  zusammengetragenen 
handschriftlichen  Chronik  (S.  205,  Anm.  28): 

Anno  970  Landoldus  dynasta,  Hezelonis,  abbatiae  S.  Georgii 
in  hercinia  sylva  primarii  fundatoris,  proavus,  templum  s. 
Georgio  in  villa  sua  Walda  unacum  conjuge  Bertha 

Gottenheim  sind.  Sonst  könnte  man  auch  an  Baldingen,  nw.  von  Geisingen 
und  Endingen  im  nördlichen  Scherragau  denken,  bei  welch'  letzterem 
wieder  die  Oberamtsstadt  Balingen  liegt,  an  die  dann  auch  gedacht  werden 
könnte.  —  Bähungen  im  Breisgau  wird  auch  972  Baldinga  genannt. 
(Herrgott  II,  N.  140.) 

')  Quellen  z.  schw.  Gesch.  III,  Urkunden  von  Allerheiligen,  N.  4,  S.  10. 
—  J)  1.  c.  S.  206,  N.40u.  41.  Kalendis  „Julii«  an  der  zweiten  Stelle 
ist  ein  Druckfehler,  denn  auch  Bernold  berichtet  Hezelo's  Tod  zum 
1.  Juni  1088  (SS.  V,  S.  447).  Auch  Bernold  nennt  dabei  Hezelo  „advo- 
catus sanetae  Mariae  Augiensis"  und  bezeichnet  ihn  weiter  als  „fidelissimus 
miles  saneti  Petri",  der  das  Kloster  St.  Georg  nin  proprio  allodio"  gebaut 
habe  und  daselbst  gegen  Ende  seines  Lebens  Mönch  geworden  sei.  — 
3)  Dies  ist  also  der  in  der  Urkunde  Eberhards  V.  von  Nellenburg  von 
1056  hinter  Herimannus  advocatus  genannte  Landol(dus).  —  *)  Es  ist  zu 
beachten,  dass  diese  Notiz  alt  und  nicht,  wie  die  gleich  folgende,  mit  ihr 
übereinstimmende,  erst  spät  zusammengetragen  ist. 


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Zar  Herkunft  der  Zahringer. 


;»20 


condit1),  quod  8.  Conradus  episcopus  constantiensis  conse- 
cravit.*) 

Anno  992  Landoldus  fit  advocatus  Augiae  divitis.  Anno 
1000  Landoldus  moritur,  sepultus  in  Walda.  Landoldus,  filius 
ejus,  fit  advocatus  Augiae. 

Anno  1024  Conradus  II.  fit  imperator,  a  quo  Manegoldus 
comes  advocatiam  Augiae,  mortuo  Landolfo  impetrat. 

Anno  1030  Udalricus,  Landoldi  II  et  Giselae  filius,  advo- 
catiam recuperat. 

Anno  1050  obit  Udalricus,  Hezelonis  parens,  et  in  templo 
s.  Georgii  in  Walda  sepelitur. 

Anno  1071  Hezelo,  Udalrici  et  Adelae  filius,  advocatus 
Augiae,  cum  advenire  Rupertum,  abbatem  simoniacum,  com- 
perisset,  eidem  denunciat,  ne  intra  possessiones  monasterii 
accedere  praesumat. 

Anno  1082  Hezelo  et  Hesso,  viri  illustres  et  capitanei  seu 
exercitus  ductores,  deo  monasterium  vovent,  Waldae  in  honore 
s.  Georgii  condendum.9) 

*)  Auch  hier  ist  zu  beachten,  dass  auch  die  Notitia  selbst  berichtet, 
schon  die  „progenitores*  Hezelo's  hätten  dem  heil.  Georg  zu  Königs- 
eggwald ein  „Oratorium"  gestiftet  (1.  c.  S.  194/95).  —  J)  Konrad  war 
Bischof  von  Konstanz  935—976.  —  ')  Die  letzten  fünf  Jahreszahlen  dürften 
ganz  richtig  sein:  Konrad  II.  wurde  1024  König,  Graf  Mangold  II.  von 
Neuenbürg  fiel  in  der  That  am  17.  August  1030,  und  auch  das  Gelübde 
des  Klosterbaues  muss  1082  stattgefunden  haben,  da  die  villa  Wald  schon 
am  4.  Januar  1083  dem  Grafen  des  Eritgaues,  Manegold  von  Aishausen, 
liehufs  des  Klosterbaues  übergeben  wurde.  Ebenso  ist  das  für  Landolts  I. 
und  seiner  Gemahlin  Bertha  Stiftung  gegebene  Jahr  970  beinahe  richtig; 
die  Stiftung  dürfte,  wie  wir  gesehen  baben,  973  oder  974  stattgefunden 
haben.  Dagegen  sind  die  Jahreszahlen  992  für  die  Übernahme  der  Vogtei 
von  Reichenau  durch  Landolt  L  und  1000  für  Landolts  I.  Tod  sicher 
falsch.  Landolt  I.  dürfte  die  Vogtei  über  Reichenau  schon  973  nach 
Bercutolds  V.  Tode  übernommen  haben,  wofern  nicht  sein  Bruder  Birthilo 
dieselbe  bis  zur  Nicderlegung  seiner  Würden  gegen  1000  behalten  hatte. 
Auch  starb  Landolt  1.  991;  damals  (und  nicht  992)  wird  also  sein  Sohn 
Landolt  IL,  der  uns  in  der  Muri-Urkunde  von  1027  genannt  wird,  die 
Vogtei  über  Reichenau  übernommen  haben.  Landolt  II.  muss  dann  nach 
1024  und  vor  1030  gestorben  sein.  Heyck  (Zahringer,  S.  565/66)  nimmt 
auf  Grund  der  doch  erst  nach  1655  verfassten  Chronik  neben  dem  991 
gestorbenen  Turgaugrafen  Landolt  einen  weiteren,  im  Jahre  1000  gestorbenen 
.Landolt  an  und  kommt  so  zu  folgendem  Stammbaum: 

Siehe  nächste  Seite. 

Zoitwhr.  £  Geich,  d.  Ob«rrh.  N.  F.  Vit.  3.  34 


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630 


Krüger. 


Landolt  I.  wird  in  der  vorstehenden  (allerdings  späten) 
Notiz  als  „dynasta"  bezeichnet;  sein  Urenkel  Hezelo  wird  in 
einer  Bulle  Urbans  II.  für  St.  Georgen  1095  als  „nobilis  vir", 
in  einer  Urkunde  Heinrichs  V.  von  1108  als  „illuster  vir* 
und  in  der  vita  b.  Theogeri  als  „vir  quidara  religiosus  et 
nobilis"  bezeichnet.1) 

  Guntram 

Landolt,  Graf  vom  Turgau  f  991 
 Gem.  Liutgard  von  Nellenburg  

Landolt  II.  Rädboü  Rudolf.  Wernher, 

992  Vogt  v  Reichenau  |  Bischof  von 

f  1000.  Habsburger.  Strasburg. 
Gem.  Bertha. 


Landolt  III.  Tochter  N.  N. 
t  1024  oder  etwas  früher  Gem.  Becelin 
Gem.  Gisela.  von  Villingen 
 j   t  1024. 

Ulrich  f  1050.  Berchtoldl.  ' 

Dagegen  ist  zu  bemerken:  1)  Landolt  II.  (nach  Heyck)  hätte  also 
nach  der  Angabe  der  Chronik  mit  seiner  Gemahlin  Bertha  im  Jahre  970 
die  Kirche  in  Königseckwald  gebaut,  müsste  also,  wenn  wir  sein  Alter 
damals  auch  nur  zu  25  Jahren  annehmen,  spätestens  945  geboren  sein. 
Sein  (angeblicher)  Bruder  Bischof  Wernher  war  aber  keinesfalls  vor  970 
geboren,  müsste  also  25  Jahre  jünger  gewesen  sein,  als  Landolt.  Der 
andere  Bruder  Rudolf,  der  Gründer  von  Ottmarsheim,  lebte  1049  noch, 
kann  also,  wenn  er  damals  selbst  siebzigjährig  war,  nicht  vor  980  geboren 
sein,  müsste  also  gar  35  Jahre  jünger  gewesen  sein,  als  Landolt  II. 
Und  auch  Radbot,  dessen  Sohn,  der  erst  am  11.  November  1096  ver- 
storbene Graf  Wernher,  keinesfalls  vor  1020  geboren  war,  dürfte  erst  um 
980  geboren  sein.  2)  Landolt,  der  Gemahl  der  Liutgard,  wird  in  der 
schon  vor  1061  (bezw.  vor  1052)  entstandenen  Einsidler  Aufzeichnung 
klar  und  deutlich  als  avus  des  Grafen  —  späteren  Herzogs  —  Berchtold 
genannt.  Nach  obiger  Tabelle  wäre  er  aber  wieder  der  proavus 
Berchtolds,  wobei  hier  die  Frage  der  männlichen  oder  weiblichen  Ab- 
stammung bei  Seite  gelassen  wird.  3)  Nach  obiger  Tabelle  hätte  Wernher 
von  Habsburg,  der  erst  1001  Bischof  von  Strassburg  wurde,  in  keinem 
Jahre  seines  Pontificats  einen  Bruder  Namens  Lancelin  (Landolt)  gehabt, 
der  als  „defensor  patrimonii"  genannt  werden  konnte.  Damit  wären  die 
Angaben  der  Muriurkunde  hinfällig,  die  doch  nach  allem,  abgesehen  von 
der  Jahreszahl  selbst,  sehr  glaubwürdig  ist.  Die  in  der  erst  nach  1655 
entstandenen  Chronik  gegebenen  Jahre  992  und  1000  müssen  also  irrig 
sein  und  können  ebensowenig  für  die  Existenz  eines  weiteren  Landolt 
beweisen,  wie  das  von  Tschudi  für  Landolt  (Guntrams  Sohn)  erfundene 
Todesjahr  1007. 

l)  Schöpflin,  Als.  dipl.  H,  S.  177.  Gerbert,  hist.  nigrae  silvae  m,  41. 
—  SS.  XIV,  S.  452.  -  Vgl.  diese  Ztschft.  9,  S.  205/6,  Anm.  29. 


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Zur  Herkunft  der  Zahringer. 


531 


Spätere  Überlieferungen  nennen  Hezelo  einen  Freiherrn 
von  Degernau1),  in  welchem  Orte  das  Geschlecht  wirklich 
begütert  war;  in  einer  Urkunde  vom  26.  Februar  1092  wird 
Hezelo's  Sohn  „Hertmann  de  Egga"  genannt3)  Er  führte  also 
•den  Namen  von  der  Veste  Egg  bei  Königseggwald,  auf  welcher 
auch  seine  Wittwe  Helica  (Helewidis)  am  5.  Januar  1095  eine 
Urkunde  ausstellte.8) 

Hecelo  advocatus  augensis  wird  uns  auch  in  einer  Urkunde 
Heinrichs  V.  vom  8.  Januar  1125  genannt.4)  Danach  hatten 
Herzog  Rudolf  von  Rheinfelden,  ein  Graf  Otto  und  sein  Sohn 
Graf  Friedrieb,  Graf  Ekbert  von  Sachsen,  Ita  de  Saxonia  et 
de  biretorf,  Tuoto  von  Wagenhausen  und  Hecelo  advocatus 
augensis  einen  gemeinsamen  Besitz  zu  Schluchsee  (im  Alpgau, 
n.  v.  St.  Blasien)  an  das  Kloster  St.  Blasien  gegeben.5)  An 
das  geschenkte  Gut  stiess  ein  anderes,  welches  an  Reichenau 
gehörte.  Hecelo  tauschte  dasselbe  gegen  sein  Gut  in  „Ruttin 
juxta  Ostra"  (von  Reichenau)  ein  und  gab  es  dann  ebenfalls 
an  St.  Blasien. 

Die  erste  Schenkung  rauss  vor  dem  15./ 16.  Oktober  1030, 
wo  Rudolf  fiel,  etwa  zwischen  1060  und  1080,  die  zweite  vor 
dem  1.  Juni  1088  stattgefunden  haben. 

Hecelo's  Besitz  „Ruttin  juxta  Ostra"  ist  jedenfalls  Kalk- 
reute bei  Ostrach,  w.  von  Königseggwald. 

Schon  im  Jahre  1084  hatte  Hecelo  vorausgesehen,  dass 
sein  bereits  vermählter  Sohn  Hermann  ohne  Nachkommen 
bleiben  werde  (1.  c.  S.  207).  Er  war  daher  1084  mit  seinen 
Verwandten  („Cognati")  und  nächsten  Erben  („proximi  heredes") 
Landolt  und  Adalbert  von  Entringen6)  übereingekommen,  dass 
sie  für  den  Fall  von  Hermanns  kinderlosem  Tode  den  grösseren 
Teil  von  Hermanns  Hinterlassenschaft  dem  Kloster  St.  Georg 

*)  L  c.  S.  206,  Anm.  29.  —  *)  Quellen  z.  schw.  Gesch.  III,  Urkunden 
von  Allerheiligen,  S.  18,  N.  7,5.  —  »)1.  c.  8.218.  —  «)Dttmge\  S.  127  28, 
N.  78.  —  ')  Auch  dieser  Besitz  war  möglicher  Weise  bis  dahin  gemeinsam 
verbliebenes ,  weil  unangebautes  Land  aus  der  Alaholfingererbschaft. 
Rudolf  von  Rheinfelden,  Graf  Ekbert  (I  f  1068  oder  II.  t  1090?),  Ita 
„de  Saxonia  et  de  biretorf  und  Hecelo  sind  als  Miterben  der  Alaholfinger 
nachzuweisen;  in  Betreif  des  Grafen  Otto  und  seines  Sohnes  Friedrich, 
sowie  Tuto's  von  Wageahausen  ist  dies  freilich  bis  jetzt  nicht  möglich. 
—  *)  Zwischen  Tübingen  und  Herrenberg.  Adalbert  von  Entringen, 
Landolts  IV.  Uruder,  wird  schon  «um  9.  Oktober  1075  genannt  (Württbg. 
ürkdbch.  I,  N.  233,  S.  279). 

34* 


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Krüger. 


abtreten  sollten.  Hierbei  wird  von  dieser  Hinterlassenschaft 
namentlich  nur  Besitz  zu  Hugoideshusen  genannt.1)  Da 
Landolt  (IV.)  und  Adalbert  ausdrücklich  als  „filii  Landolditt 
bezeichnet  werden  (S.  207,  N.  46),  so  haben  wir  in  ihnen 
ohne  Zweifel  Söhne  des  vorher  erwähnten  Landolt  III.,  des 
vor  1084  verstorbenen  Bruders  von  Hecelo,  vor  uns,  wozu  die 
Bezeichnung  derselben  als  Cognati  und  proximi  heredes  genau 
stimmt. 

Hermann,  Hecelo's  Sohn  und  Nachfolger  in  der  Vogtei 
über  St.  Georgen2),  schenkte  dem  Kloster  am  30.  November  1090 
Besitz  zu  „Tunningen",  Thunningen  so.  von  St.  Georgen  und 
Villingen.8) 

Auch  mit  dem  Kloster  Hirsau  machte  er  einen  Gütertausch, 
wobei  er  auch  „advocatus  de  Owa*  genannt  wird.4)  Er  erhielt 
Besitz  in  Bösingen  (zwischen  Rotweil  und  Oberndorf)  und  gab 
dafür  dem  Kloster  Hirsau  Besitz  in  Töffingen  (wohl  Döffingen, 
w.  von  Sindelfingen). 

Hermann  von  Königsegg  starb  ohne  Nachkommen  am 
25.  September  1094.6) 

Seine  Wittwe  Helica  (Ilelewidis)  machte  am  5.  Januar  1095 
„in  Castro  Ekka"  (Veste  Königsegg  bei  Königseggwald)  dem 
Kloster  St.  Georgen  eine  Schenkung  mit  ihrer  von  Hermann 
erhaltenen  Morgengabe  „in  pago  Mindilriet  apud  villam  Cho- 
ringen" und  „in  vicis  Mathesowa  et  Weinga".6) 

Längere  Zeit  nach  Hermanns  Tode  kamen  seine  Vettern 
Landolt  IV.  und  Adalbert  III.  ihrer  1084  übernommenen  Ver- 
pflichtung nach,  Adalbert  am  11.  September  1111  zu  Basel 
(S.  207),  Landolt  am  16.  Januar  1112  zu  Ulm  (S.  208). 

*)  Wohl  Oggelahausen  bei  Buchau  am  Federeee  (im  Eritgau).  — 
*)  1.  c.  S.  209,  N.  50,  S.  211,  N.  62,  8.  213,  N.  65,  8.  214,  N.  67  u. 
69,  S.  2)5,  N.  78  u.  79,  S.  217,  N.  85.  —  *)  wohl  nicht  Dunningen, 
nw.  von  Rotweil;  in  der  Nähe  dieses  Dunningen  lag  allerdings  Bösingen, 
wo  Hermann  Besitz  eintauschte.  —  *)  Codex  Hirsaug  in  Biblioth.  des 
litter.  Vereins  Stuttgart  Bd.  I,  8.  98.  —  »)  1.  c.  S.  217,  N.  85.  Hier 
ist  zwar  VII  kal.  Septembris  (26.  August)  als  Todestag  angegeben.  Da 
aber  Hermann  noch  bei  einer  am  20.  September  1094  gemachten  Schenkung 
anwesend  war  (1.  c.  N.  86),  und  da  die  Monatsdaten  der  Nummern  84,86 
und  86  in  fortlaufender  Reihenfolge  gegeben  sind,  so  muss  „Septembris4 
für  „Octobris"  verschrieben  sein.  —  •)  1.  c  S.  218.  Nach  Anm.  72  (ibidem) 
wäre  das  Mindelried  ein  Untergau  des  Illergaues  um  Mindelheim  (östl. 
von  Memmingen)  gewesen.  Mathesowa  ist  Mattseis  nö.  von  Mindelheim , 
Choringen  soll  ein  Ort  Knöringen  daseibat  sein. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


533 


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534 


Kröger. 


Trotzdem  bekam  das  Kloster  über  Hermanns  Hinter- 
lassenschaft noch  Streit  mit  Ulrich  von  (Zollern-)  Hürningen 
(Hirrlingen  zwischen  Haigerloch  und  Rottenburg),  welcher 
Hermanns  Wittwe  Helewidis  geheiratet  hatte.  Erst  beider 
Sohn  Ulrich  der  jüngere  trat  diese  Besitzungen  1125  nach 
seines  Vaters  Tode  endgültig  dem  Kloster  ab  (S.  208). 

Am  29.  März  1094  machte  Gerunc  „capitaneus*  zum 
Seelenheil  seiner  am  27.  März  1094  gestorbenen,  in  St.  Georgen 
begrabenen  Gemahlin  Willibirc,  welche  „domini  Hezelonis  ex 
patrueli  neptis*  genannt  wird,  dem  Kloster  St.  Georgen  Wein- 
berge zum  Geschenk,  „quae  possederant  (also  beide,  Gerunc 
und  Willibirc)  .in  villa  Schafhusen  in  pago  Prisiaquensi",  und 
ausserdem  „quicquid  habuerunt  (also  wieder  beide)  juxta 
fluvium  Treisamam  in  loco,  qui  dicitur  Hagenbuoch  (S.  214). 

Die  hier  genannten  Orte  sind  wohl  Oberschaffhausen  (am 
Kaiserstuhl,  n.  von  dem  früher  genannten  Gottenheim)  und 
ein  östlich  davon  an  der  Dreisam  gelegenes,  nicht  mehr 
vorhandenes  Hagenbuch. 

Da  Willibirc  ausdrücklich  als  Mitbesitzerin  genannt  wird, 
und  da  gerade  in  derselben  Gegend  im  Breisgau  (in  Gottenheim, 
Bahlingen  und  Endingen)  schon  früher  Besitzungen  Hezelo's 
genannt  wurden,  so  waren  auch  die  Besitzungen  zu  Schaffhausen 
und  Hagenbuch  wohl  die  Mitgift  der  Willibirc  und  stammten 
aus  Familiengut  des  Hauses  Königsegg. 

Ebenfalls  im  Jahre  1094  machten  Landolt  IV.  und  sein 
Sohn  Hug,  „nobiles  viri",  dem  Kloster  St.  Georgen  eine  Schenk- 
ung in  ihrer  villa  Estein,  sowie  in  Turriwanc  und  Stokinhusen 
(1.  c.  S.  215).  Die  Schenkung  wird  später  (220)  nochmals 
erwähnt,  und  hier  heisst  es  Estetin  statt  Estein. 

Die  drei  Orte  sind  also  ohne  Zweifel  Ehestetten  bei  Ebingen 
(im  Schmiechatal),  Dürrwangen  (w.  von  Ebingen)  und  Stocken- 
hausen (nw.  von  Ebingen),  alle  drei  im  Scherragau  gelegen. 

Dass  der  hier  genannte  Landolt  mit  dem  oben  zu  1084 
und  1112  genannten  gleichnamigen  Brudersohn  Hecelo's, 
Landolt  IV.  von  Entringen,  identisch  ist,  wird  wohl  keines 
weiteren  Beweises  bedürfen. 

Zu  Stockenhausen  machte  1095  auch  Hartmannus,  miles 
de  Dalehusen1)  cum  consensu  unici  filii  sui"  dem  Kloster 

1)  Thalhausen  zm.  Kottweil  und  Oberndorf. 


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Zur  Herkunft  der  Zähringer. 


535 


St.  Georgen  eine  Schenkung,  welche  sicherlich  ebenfalls  ans 
Eönigsegger  Stammgut  herrührte,  denn  Hartmann  war  nach 
der  „Notitia"  der  gen  er  Landolts  (IV.  von  Entringen)  und 
„levir"  von  dessen  Sohne  Hug  (S.  220,  N.  102),  hatte  diesen 
Besitz  also  jedenfalls  mit  der  Mitgift  von  Landolts  Tochter 
erhalten. 

Den  hier  zu  1095  genannten  „unicus  filius"  Hartmanns 
von  Thalhausen,  welcher  nicht  vor  1075  geboren  sein  konnte1), 
finden  wir  vielleicht  wieder  in  dem  1140  noch  kinderlosen 
Hug,  welcher  damals  an  St.  Georgen  Besitz  in  Brunnchoübiton 
und  Baldingen  schenkte.8)  Auch  dieser  in  der  Nähe  von 
Stockenhausen  und  Dürrwangen  gelegene  Besitz  entstammte 
vielleicht  dem  Hause  Königsegg. 

Nach  den  obigen  Angaben  können  wir  also  Besitzungen 
des  Hauses  Königsegg  in  folgenden  Gauen  und  an  folgenden 
Orten  nachweisen: 

a)  Im  Breisgau. 

1)  Endingen,  n.  vom  Kaiserstuhl,  2)  Bahlingen  a.  d.  Dreisam,  sö. 
von  Endingen,  3)  Gottenheim,  s.  von  Bahlingen;  1086  Hecelo  und 
Hermann.  —  4)  Ober-Schaffhausen,  nw.  von  Gottenheim,  5)  Hagenbuch 
a.  d.  Dreisam  (abgeg.) ;  1094  neptis  Hecelo's. 

b)  In  Asenheim. 

6)  St.  Georgen,  nw.  von  Villingen ;  Hecelo  1063.  —  7)  Stockburg, 
zw.  St.  Georgen  und  Villingen ;  Hecelo  und  Hermann  1066.  —  8)  Thu- 
ningen, sö.  von  Villingen  oder  Dunningen,  nw.  von  Rottweil;  Her- 
mann 1090.  —  9)  Bösingen,  s.  von  Oberndorf.  Hermann  erwirbt  hier 
Besitz  von  Hirsau,  war  also  wohl  schon  vorher  in  der  Gegend  begütert. 

c.  Im  Scherragau. 

10)  Dflrrwangen,  w.  von  Ebingen,  11)  Stockenhausen  bei  Dürr- 
wangen, 12)  Ehestetten,  bei  Ebingen  im  Schmiechatal ;  1094  Landolt  IV. 
(von  Entringen)  und  sein  Sohn  Hug.  —  13)  Balingen,  OA. -Stadt  in 
Württemberg,  14)  Bronnhaupten  bei  Balingen;  Hug  (H  von  Entringen) 
1140. 

d)  Im  Eritgau. 
15)  Königseggwald  („villa  WaldaMi,  w.  von  Aishausen.  Hier  macht 
schon  Hecelo's  Urgrossvater  Landolt  I.  mit  seiner  Gemahlin  Bertha 
973/74  eine  Stiftung,  und  auch  Hecelo  gründet  dort  zuerst  sein 
Kloster  (1083).  16)  Veste  Königsegg  („Castrum  Ekka")  bei  Königs- 
eggwald. Hier  urkundet  Hermanns  Wittwe  1095,  und  Hermann 


*)  Vgl.  die  beifolgende  Stammtafel  des  Hauses  König6egg.  Vielleicht 
war  der  1140  genannte  Hug  aber  auch  ein  Sohn  des  1094  und  1095 
genannten  Hug  von  Entringen.  Jedenfalls  stammte  er  aus  der  Entringer 
Linie.  —  «j  1.  c.  S.  224,  N.  120.  —  Bronnhaupten  bei  der  württbg. 
Oberamtastadt  Balingen,  welches  letztere  hier  also  auch  gemeint  sein  dürfte. 


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53C 


Krüger. 


selbst  wird  1092  „de  Egga"  genannt,  17)  Kalkreute  bei  Ostrach 
(„Ruttin  juxta  Ostra).  Hecelo  schenkt  hier  Besitz  an  St.  Blasien, 
18)  Oggelshausen  bei  Buchau  am  Federsee.  (Hugoideshusen).  Hecelo 
und  Hennann  1084,  19)  Ingoidingen,  sw.  von  Biberach,  20)  Degernau 
bei  Ingoidingen.  Hecelo  1063. 

e)  Im  pagus  Mindilriet  (um  Mindelheim,  ö.  der  Hier). 

21)  Choringen-Knöringen  (wo?\  22)  Mathesowa-Mathseis,  nö.  Ton 
Mindelheim,  23)  Weinga  (wo?) 

f.  Im  Alpgau. 

24)  Schluchsee,  n.  von  St.  Blasien.  Hecelo  vor  1080. 

g)  Vereinzelt. 

25)  Entringen,  zwischen  Tübingen  und  Herrenberg.  Landolt  IV. 
und  Adalbert  1H.  1084,  26)  Döffingen  (Töffingen)  a.  d.  Würm,  w.  von 
Sindelfingen.  —  Hermann,  Vogt  von  Reichenau. 

Stellen  wir  diese  Besitzungen  des  Hauses  Eönigsegg  mit 
dem  von  uns  nachgewiesenen  Besitz  der  Alaholfinger,  Zähringer 
und  Habsburger  zusammen,  so  gewinnen  wir  ganz  überraschende 
Resultate,  die  uns  zu  dem  Schlüsse  führen  müssen,  dass  das 
Haus  Königsegg  an  der  Alaholfingererbschaft  beteiligt  und 
mit  den  Zähringern  und  Habsburgern  nahe  verwandt  war. 
Wir  werden  dann  weiter  sehen,  dass  das  Haus  Königsegg  eiue 
Linie  des  Zähringisch-Habsburgischen  Stammes  war. 

Vergleichen  wir  die  fraglichen  Besitzungen  in  der  obigen 
Reihenfolge: 

a)  Im  Breisgau. 

Hier  fanden  wir  nicht  nur  Alahol fingerbesitz  zu  Ebringen,  welcher 
vermutlich  im  Mittelpunkt  eines  ganz  bedeutenden,  später  an  die 
Zähringer  gefallenen  Alaholfingereigens  lag  (II,  C.  3),  sondern  wir 
vermuteten  auch  alten  Alaholfingerbesitz  in  Ettingen  und  Malterdingen, 
wo  auffälliger  Weise  die  Grafen  von  Alshausen(-Veringen)  schon  1QO* 
begütert  waren  (II,  C,  1). 

Westlich  und  südwestlich  von  Malterdingen  liegen  aber  die  vier 
Orte  Endingen,  Bahlingen,  Oberschaffhausen  und  Gottenheim,  wo 
wir  Besitz  des  Hauses  Königsegg  fanden. 

In  Endingen  und  wohl  auch  in  Oberschaffhausen  ist  auch  Habs- 
burger Besitz  nachweisbar,  und  ausserdem  lag  sowohl  in  Endingen, 
wie  in  Bahlingen  Besitz,  welcher  zu  dem  952  Guntram  von  Egisheim 
abgesprochenen  Reichshof  Riegel  gehörte. 

Noch  bemerkenswerter  ist  aber,  dass  der  von  uns  festgestellte 
Besitz  des  Hauses  Königsegg  wie  eingekeilt  zwischen  dem  Habsburger 
und  Zähringer  Eigen  im  nördlichen  Breisgau  gelegen  war.  Unmittel- 
bar westlich  davon  lag  der  Habsburger  Komplex  am  Kaiserstuhl  mit 
der  Limburg,  sowie  Besitz  in  Saspach,  Königsschaffhausen,  Rothweil, 
Achkarren,  wie  in  Endingen  und  Oberschaffhausen,  selbst. 

östlich  davon  lag  der  nördliche  Teil  des  grossen  Zähringer 


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Zur  Herkunft  der  Zahringer. 


537 


Eigens,  von  dem  wir  Besitz  in  Emmendingen,  Benthe,  Holzhansen, 
Vörstetten,  Benzhansen,  Gundelfingen  etc.  nachweisen  können. 

Sieht  das  nicht  aus,  als  wenn  hier  einst  drei  Brüder  geteilt  hätten? 

Und  das  dürfte  ja  auch  wirklich  zwischen  den  drei  Brüdern 
Berchtold-Becelin  von  V Illingen,  Landolt-Lancelin  IL  und  Radbot 
geschehen  sein,  wobei  sogar  noch  etwas  von  dem  auf  den  vierten 
kinderlosen  Bruder  Rudolf  gefallenen  Anteil  nachweisbar  ist,  denn 
dieser  gab  Besitz  in  den  genannten  Orten  Rothweil  und  Achkarren 
an  Ottmarsheim. 

b)  In  Asenheim. 
In  Asenheim  fanden  wir  bedeutenden  Alaholfingerbesitz,  der  an 
die  Zähringer  überging  und  zu  dem  vermutlich  auch  Villingen  gehörte, 
Der  Königsegger  Besitz  in  St.  Georgen  und  Stockberg  lag  nw. 
von  Villingen  und  an  der  Westgrenze  von  Asenheim.  Der  Ort 
Tunningen,  wo  wir  zu  1090  Königsegger  Besitz  fanden,  ist  doch  wohl 
Thuningen  zwischen  Villingen  und  Tuttlingen,  und  hier  findet  sich 
nicht  nur  schon  1128  und  früher  Ziihringer  Besitz1),  sondern  der  Ort 
war  auch  wieder  rings  von  altem  Alaholfingereigen  umgeben.  Wir 
fanden  solches  zu  Dauchingen  und  Deisslingen  n.  von  Thuningen,  zu 
Thalheim  ö.  von  Thuningen,  zu  öfingen  und  Ippingen  sö.  von  Thu- 
ningen, zu  Baldingen,  Heidenhofen,  Aasen  s.  von  Thuningen ,  zu 
Wolterdingen  sw.  von  Thuningen.  Endlich  fanden  wir  noch  Königs- 
egger Besitz  in  Bösingen,  und  dieser  liegt  wieder  ganz  in  der  Nähe 
von  Seedorf,  wo  schon  zu  793  Alaholfingerbesitz  nachweisbar  war. 

c.  Im  Scherragan. 

Wie  die  HabsbÄger  bei  der  anzunehmenden  Erbteilung  keinen 
nennenswerten  Anteil  in  Asenheim  erhalten  zu  haben  scheinen,  so 
dürften  die  Zähringer  Nichts  oder  doch  nicht  viel  im  Scherragau 
erhalten  haben.  Dafür  finden  wir  hier  wieder  Königsegger,  alten 
Habsburger  und  Alaholfingerbesitz  ganz  nahe  bei  einander. 

Im  nördlichen  Scherragau  fanden  wir  einen  ganz  bedeutenden 
Komplex  von  Alaholfingereigen  und  mitten  darin,  zum  Teil  an  denselben 
Orten  den  Besitz,  welchen  Rudolf  I.  von  Habsburg  an  Kloster 
Ottmarsheim  schenkte. 

In  diesem  selben  alaholfingisch-habsburgischen  Gebiet  liegen  aber 
auch  sämtliche  Orte,  wo  wir  Besitz  des  Hauses  Königsegg  nach- 
weisen können. 

In  Dürrwangen,  wo  1094  Landolt  IV.  von  Königsegg-Entringen 
begütert  war,  hatte  auch  Rudolf  von  Habsburg  Besitz  an  Ottmarsheim 
geschenkt :  Stockenhausen,  dicht  bei  Dürrwangen,  wo  ebenfallslLandolt 
Besitz  hatte,  war,  wie  Dürrwangen  selbst,  rings  von  den  Alaholfinger- 
orten  Waldstetten,  Frommern,  Zillhausen,  Pfeffingen,  Margrethen- 
hausen und  Laufen  umgeben,  und  beide  Orte  lagen  auch  dicht  bei 
Burgfelden,  wo  wieder  Rudolf,  wie  auch  in  Dürrwangen,  Besitz  an 
Ottmarsheim  gab.  Ebenso  lag  Ehstetten  nahe  bei  Ebingen,  wo  sowohl 
Alaholfingergut,  als  auch  Besitz  Rudolfs  sich  fand. 

')  Urbar  von  Thenenbach,  Freibg.  Diöcesanarchiv  15,  166  und  179. 


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538 


Krüger. 


Und  auch  Balingen  und  Bronnhaupten,  wo  sich  wahrscheinlich 
ebenfalls  Königsegger  Besitz  vorfand,  waren  von  den  Orten  Endingen 
Frommern,  Zillhaosen,  Heselwangen,  Erlaheim  umgeben,  an  denen 
sämtlich  Alaholfingerbesitz  nachweisbar  ist. 

Dass  hier  im  nördlichen  Scherragau  der  Besitz  der  Königsegger, 
wie  der  Habsburger  von  der  Alaholfingererbschaft  herrührte,  ist  ganz 
deutlich  sichtbar. 

d)  Im  Eritgau. 

In  diesem  alten  Alaholhngergau,  wo  wir  einen  alten  habsburgische 
Herrschaftsbezirk  um  den  Bussen  herum  mit  den  beiden  Burgen  auf 
dem  Bussen,  sowie  Zähringer  Besitz  im  Südosten,  in  Waldsee  und 
Haisterkirch  vorfanden,  finden  wir  nun  auch  im  Südosten,  wie  im 
Südwesten  bedeutenden  Besitz  des  Hauses  Königsegg.  Degernau  und 
Ingoidingen,  wo  Hecelo  1063  begütert  war,  lagen  ganz  in  der  Nähe 
von  Hochdorf,  Essendorf,  Weiler  und  Michelwinnenden,  wo  überall 
Alaholfingereigen  sich  befand.  Ebenso  lag  Oggelshausen,  wo  zu  1064 
Besitz  des  Hauses  Königsegg  genannt  wird,  ganz  in  der  Nähe  von 
Buchau  am  Federsee,  wo  sich  Alaholfingerbesitz  befand. 

So  sind  auch  die  uns  bekannten  Königsegger  Besitzungen  ganz 
im  Südwesten  des  Eritgaues,  die  „villa"  Königseggwald,  die  Veste 
Königsegg  dabei  und  Kalkreuthe  bei  Ostrach  ganz  gewiss  der  Alahol- 
fingererbschaft zuzurechnen,  wenn  auch  gerade  im  Südwesten  des 
Eritgaues  Alaholfingerbesitz  nicht  direkt  nachweisbar  ist. 

In  jedem  Fall  finden  wir  hier  im  Eritgau,  wie  schon  im  Breisgau, 
Alaholfinger,  Zähringer,  Habsburger  und  Königsegger  mit  einander 
begütert. 

e)  Im  Mindelried 
Sogar  hier  an  der  östlichen  Grenze  des  Machtbereiches  der 
Alaholfinger,  wo  wir  Besitz  derselben  in  Warmisried  s.  von  Mindel- 
heim,  in  Günz  w.  von  Mindelheim  und  in  einer  ganzen  Anzahl  nw. 
von  Mindelheim  gelegener  Orte  (Weinried,  Babenhausen,  Greimelts- 
hofen,  Kirchhaslach  etc.)  konstatiert  haben,  finden  wir  auch  Besitzungen 
des  Hauses  Königsegg  zu  Mathseis  nö.  von  Mindelheim.  zu  Knöringen 
(wo?)  und  zu  Weinga  (wo?).  Diese  Besitzungen  hatten  die  Morgengabe 
Hermanns  für  seine  Gemahlin  Helewidis  gebildet,  und  es  ist  als  sicher 
anzunehmen,  dass  auch  sie  aus  dem  Alaholfingererbe  stammten. 

f.  Im  Alpgau. 

Auch  der  Besitz  Hecelo's  zu  Schluchsee  im  Alpgau  dürfte,  wie 
schon  bemerkt,  dem  Alaholfingererbe  entstammen,  obgleich  sonst  kein 
Alaholfingerbesitz  im  Alpgau  nachweisbar  ist. 

Am  8.  Januar  1125  bekundete  Heinrich  V.,  dass  „dux  Ruodolfus 
de  Rinvelden  et  eomes  Otto  et  filius  ejus  Fridericus  eomes,  Echebertus 
eomes  de  Saxonia,  Ita  de  Saxonia  et  de  biretorf,  Tuoto  de  Wagen- 
husen, Hecelo  advocatus  augensis"  ein  praedium  in  Slocse  an  St. 
Blasien  gegeben  haben. 

Von  den  hier  genannten  Personen  kennen  wir  Herzog  Rudolf 
von  Schwaben  bereits  durch  seine  erste  Gemahlin,  die  Tochter 
Heinrichs  IH.,  als  Miterben  der  Alaholfinger.  Aber  auch  Ita  „de 


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Zur  Herkunft  der  Zahringer. 


539 


Saxonia  et  de  birctoif  und  der  Graf  Echebertus  de  Saxonia  gehörten 
zu  den  Miterben  der  Alaholfinger.  Denn  erstere  ist  doch  jedenfalls 
die  sonst  unter  dem  Namen  Ida  von  Elstorp  bekannte  Tochter 
Ludolfs,  des  ältesten  Sohnes  der  späteren  Kaiserin  Gisela,  und  der 
Graf  Ekbert  ist  entweder  Ita's  Bruder  Ekbert  I.  (f  1068)  oder  dessen 
Sohn  Ekbert  U.  (f  1090).  Ita  und  Ekbert  gehörten  also  beide  als 
Nachkommen  der  Gisela  zu  den  Miterben  der  Alaholfinger.  Ebenso 
gehörte  Hecelo  schon  nach  unseren  Güternachweisen  ganz  sicher  zu- 
den  Miterben  der  Alaholfinger,  und  so  dürften  auch  Tuto  von  Wagen- 
hausen und  die  Grafen  Otto  und  Friedrich  auf  noch  nicht  näher 
bekannte  Weise  dazu  gehört  haben. 

g)  Auch  zu  Entringen,  das  sicher  zum  Königsegger  Stammgut 
gehörte  und  der  Nebenlinie  des  Hauses  den  Namen  gab,  'finden  wir 
zum  Jahre  1300  eigene  Weingärten  am  Hertrichsberge  und  andere 
Gründe  im  Entringer  Banne  im  Besitz  der  Grafen  von  Yeringen1) 
erwähnt.  Da  auch  die  Grafen  von  Veringen  Miterben  der  Alahol- 
finger waren,  so  könnte  selbst  hier  altes  Alahol fingereigen  vorhanden 
gewesen  sein,  östlich  von  Entringen  lag  überdies,  allerdings  in 
grösserer  Entfernung,  Oferdingen,  wo  Baumann  Alaholfingergut  nach- 
gewiesen hat.  Zu  Gültstein,  garnicht  weit  w.  von  Entringen,  wird 
uns  endlich  schon  zwischen  1060  u.  1090  bedeutender  Besitz  des 
Herzogs  Berchtold  II.  von  Zähringen  und  seines  Bruders  Gebhard 
von  Konstanz  genannt1),  sodass  wir  auch  hier  im  Norden  des  alten 
Sülichgaues  in  Oferdingen ,  Entringen  und  Gültstein  Besitz  der 
Alaholfinger  und  ihrer  Miterben,  der  Veringer,  der  Zähringer  und 
der  Königsegger  nahe  bei  einander  finden. 

Nach  alle  dem  dürfte  die  Behauptung  wohl  nicht  mehr 
unmotiviert  erscheinen,  dass  der  Landolt  dynasta,  welcher 
angeblich  970,  in  Wirklichkeit  wohl  973/74  mit  seiner  Gemahlin 
Bertha  die  Stiftung  zu  Königseggwald  machte,  mit  Landolt- 
Lancelin,  Grafen  des  Turgaues  von  ca.  971/92  bis  991 
(t  991)  und  dessen  feststehender  Gemahlin  Bertha  von 
Büren  dieselben  Personen  sind. 

Sowohl  die  von  uns  gegebenen  Besitznachweise,  als  auch 
die  Gleichzeitigkeit  beider,  vor  allem  auch  der  Name  Bertha, 
den  beider  Gemahlinnen  führten,  sprechen  deutlich  für  diese 
Vermutung,  für  welche  auch  noch  ganz  bedeutend  ins  Gewicht 
fällt,  dass  wir  dann  auch  in  Landolt's  I.  und  Bertha's  Sohne 
Landolt  II.  von  Königsegg,  der  nach  den  Angaben  der  oben 
wörtlich  angeführten  St.  Georger  Chronik  nach  1024  und  vor 


*)  Locher,  Regesten  von  Yeringen  in  den  Hohenzoll.  Mitteilungen 
1870/71.  S.  14.  —  *)  Codex  Hirsaug  in  Bibl.  des  literar.  Vereins  Stuttgart, 
Bd.  I,  S.  85.   Vgl.  Stalin,  württembg.  Gesch.  I,  S.  589. 


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540 


Kröger. 


1030  starb,  den  bisher  nicht  nachweisbaren  Lancelin  der 
Muri-Urkunde  Bischof  Wernhers  von  Strassburg  von  angeblich 
1027  wiederfinden.1) 

Ein  Bruder  Wernhers  und  Radbots,  Namens  Landolt- 
Lancelin,  welcher  um  1027  „defensor  patrimonii"  sein  konnte, 
hätte  also  wirklich  existiert,  was  von  neuem  die  inhaltliche 
Glaubwürdigkeit  der  Muri-Urkunde  erhöht.2) 

Landolt-Lancelin  II.  muss  bald  nach  1024  gestorben  sein, 
denn  nach  der  erwähnten  St.  Georger  Chronik  gab  Konrad  II. 
nach  Landolts  Tode  die  Vogtei  über  Reichenau  an  den  Grafen 
Mangold  (II.  von  Nellenburg),  und  dieser  letztere  fiel  schon 
am  17.  August  1030  im  Kampfe  gegen  Herzog  Ernst  von 
Schwaben. 

Für  unsere  Ableitung  des  Hauses  Königsegg  spricht  weiter 
der  Umstand,  dass  sich  dadurch  die  Beteiligung  desselben 
an  der  Alaholfingererbschaft ,  die  aus  dem  Güternachweis 
deutlich  hervorgeht,  ganz  natürlich  erklärt,  indem  Landolt- 
Lancelin  II.,  der  Stifter  der  Linie  Königsegg,  und  seine  Brüder 
Berchtold-Becelin,  Rudolf  und  Radbot  bei  der  Erbteilung  auch 
den  an  Guntrams  Gemahlin  gefallenen  Teil  des  Alaholfinger- 
erbes  unter  einander  teilten. 

Auch  die  Vogtei  von  Reichenau,  welche  in  der  Linie 
Königsegg  geradezu  erblich  war,  dürfte  ein  an  sie  gefallener 
Teil  aus  der  Alaholfingererbschaft  gewesen  sein,  denn  es  spricht 
alles  dafür,  dass  die  Alaholfinger  diese  Vogtei  von  Alters  her 
inne  hatten,  und  dass  der  zu  724  als  Mitbegründer  von  Rei- 
chenau genannte  Berchtold  selbst  ein  Alaholfinger,  vermutlich 
der  Grossvater  Alaholfs  war.8) 

Endlich  ist  noch  zu  erwähnen,  dass  die  Vogtei  über  St. 
Georgen  nach  dem  kinderlosen  Tode  Hermanns  (f  25.  Sept. 
1094)  an  die  Herzoge  von  Zähringen  überging. 

Schon  gleich  nach  Hermanns  Tode  erscheint  Herzog  Berch- 


*)  Vgl.  P.  Martin  Kiem  im  Jahrbuch  der  k.  k.  heraldischen  Gesell- 
schaft „Adler"  in  Wien,  1884,  S  1— S,  der  über  die  Urkunde  richtiger 
urteilt,  als  Th.  von  Liebenau,  ibidem  1882  u.  1886,  8.  110.  —  *)  Und 
zwar  durfte  Landolt-Lancelin  II.  nach  dem  am  15.  Juli  1024  erfolgten 
Tode  seines  Bruders  Becelin  von  Villingen  in  der  That  der  älteste  Bruder 
gewesen  sein.  Es  ergiebt  sich  aus  den  Altenverhältnissen  seiner  Nach- 
kommen, dass  er  nicht  später,  als  975  geboren  sein  kann.  (Vgl.  die 
Stammtafel  des  Hauses  Königsegg).   •)  Vgl.  oben  S.  492. 


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Zur  Herkunft  der  Zubringer. 


541 


told  II.  am  7.  Dezember  1094  als  Zeuge  bei  einer  Schenkung 
des  Freien  Heinricus  de  Aseheim  von  St.  Georgen'),  im  Jahre 
1095  schützten  die  „ministri"  des  Herzogs  das  Kloster  gegen 
die  Bedrohungen  und  Schädigungen  der  „rustici  Aseheimensestt  *), 
am  11.  September  IUI  waren  Herzog  Berchtold  III.  und 
seine  Brüder  Konrad  und  Rudolf  zugegen,  als  Adalbert  III. 
von  Entringen,  Hecelo's  Neffe,  seine  bereits  1084  eingegangenen 
Verpflichtungen  gegen  St.  Georgen  erfüllte3),  1114  endlich  wird 
Berchtold  III.  und  1125  sein  Bruder  Herzog  Konrad  ausdrück- 
lich als  Vogt  von  St.  Georgen  genannt.4) 

Auch  dieser  Uebergang  der  Vogtei  von  St.  Georgen  an  die 
Zähringer  erklärt  sich  bei  unserer  Aufstellung  sehr  natürlich. 
Nach  dem  kinderlosen  Absterben  des  Sohnes  ihres  Stifters 
wählten  die  Mönche  den  Vertreter  der  ältesten  Linie  aus  dem 
Geschlechte  ihrer  Stifter.  Dass  dabei  die  von  Hecelo's  Bruder 
stammende  Linie  Entringen  übergangen  wurde,  lag  vielleicht 
an  dem  freien  Verfügungsrecht  des  Klosters  über  die  Vogtei, 
vielleicht  auch  daran,  dass  diese  Linie,  wie  es  scheint,  mit 
Landolts  IV.  Sohne  Hug  im  Mannsstamme  erlosch  und  also 
eventuell  leicht  abgefunden  werden  konnte. 

Die  Ergebnisse  unserer  Untersuchung  sind  in  der  Stamm- 
tafel (Tafel  No.  IV)  zusammengestellt. 

')  „Notitia  fundationis",  1.  c.  S.  218,  N.  90.  —  *)  Ibidem  S.  221.  — 
*)  1.  c  S.  207/8,  X.  46.  -  *)  1.  c.  S.  208,  N.  47  u.  48. 


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Die 

Disposition  der  grossen  Heidelberger  (Manessischen) 

Liederhandschrift. 

Von 

Aloys  Schulte. 


Mit  eindringendem,  stets  sich  steigerndem  Fleisse  hat  man 
sich  vor  allem  in  den  letzten  Jahrzehnten  mit  dem  Studium 
der  nunmehr  in  Heidelberg  befindlichen  Manessischen  Lieder- 
handschrift befasst.  Ein  Kunstkenner  ersten  Ranges  unter- 
suchte die  Entstehung  der  Bilder,  ein  fleissiger  Germanist 
stellte  die  verschiedenen  Hände  der  Schreiber  fest.  Die 
Lichtdruckausgabe  von  Kraus  führte  das  Werk  weiten  Kreisen 
vor  die  Augen.  Zangemeister  endlich  machte  die  Wappen, 
Helmzierden  und  Standarten  der  Bilder,  welche  den  einzelnen 
Minnesängern  gewidmet  sind,  zum  Gegenstande  seines  Studiums, 
nachdem  er  die  Geschichte  der  Handschrift  neu  untersucht 
hatte. 

Eine  Frage  aber  ist  heute  noch  unbeantwortet,  sie  ist 
meines  Wissens  überhaupt  niemals  klar  gestellt  worden,  und 
doch  wird  die  Antwort  auf  dieselbe  —  ist  sie  richtig  —  ein 
neues  Kriterium  für  die  Lebensgeschichte  der  Minnesänger, 
ein  oft  schwieriger  und  umstrittener  Gegenstand,  werden. 

Schon  mehr  als  einmal  habe  ich  daraufhingewiesen,  dass 
der  Gegensatz  zwischen  den  Edelfreien  und  den  Ministerialen, 
wie  er  im  Mittelalter  bestand,  nur  allzu  oft  von  uns  moder- 
nen Menschen  vergessen  wird,  die  nur  mehr  einen  einzigen 
Gerichtsstand  kennen  und  täglich  sehen,  wie  die  sozial  noch 
bestehenden  Standesunterschiede  überbrückt  werden.  Es  ist 
für  jeden,  der  die  Dinge  des  hohen  Mittelalters  verstehen 
will,  absolut  nötig  zu  wissen,  dass  der  Adel  aus  zwei  durch. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift. 


543 


-commercium  verbundenen,  durch  das  connubium  aber 
völlig  von  einander  geschiedenen  Klassen  bestand.  Mit  andern 
Worten,  die  Edelfreien  Hessen  die  Ministerialen  und  die 
«dien  Stadtbürger  am  Ritterleben  Anteil  nehmen,  aber  auf 
die  Hand  der  Tochter  eines  derselben  durfte  sich  ein  Minist- 
eriale  keine  Hoffnung  machen.  Und  heiratete  ein  Edel- 
freier  die  Tochter  eines  Ministerialen,  so  folgten  die  Sprossen 
der  ärgeren  Hand,  sie  verloren  die  alte  Edelfreiheit.  Es  hat 
ein  solches  kleines  Freiherrengeschlecht  schon  die  schwerste 
Kot  bedrücken  müssen,  ehe  es  seinen  Geburtsstand  aufgab 
und  damit  auf  das  Anrecht  auf  eigenen  Gerichtsstand  und 
auf  die  Versorgung  der  Kinder  in  den  reichsten  Stiftern  und 
Klöstern  verzichtete,  die  oft  nur  Freiherrn  aufnahmen. 

Diese  Thatsachen  blieben  in  den  Kreisen  der  Lehenshöfe 
noch  recht  gut  bekannt,  als  schon  längst  eins  der  Freiherrn- 
geschlechter nach  dem  andern  ausgestorben  war.  In  den 
Lehensbüchern  der  Kurfürsten  von  der  Pfalz  ist  immer  — 
ich  meine  bis  in  das  18.  Jahrhundert  hinein  —  zwischen  den 
verschiedenen  Klassen  des  Adels  unterschieden.  Das  Register 
führt  erst  die  Fürsten  auf,  dann  „die  Grafen  und  Herren", 
endlich  den  übrigen  Adel,  der  an  Zahl  natürlich  die  andern 
Klassen  vielfach  überholt,  dann  endlich  finden  Doctores, 
Licentiati,  Räte  und  Stadtbürger  ihren  Platz,  wofern  sie 
überhaupt  als  lehensfähig  anerkannt  wurden. 

Es  was  also  für  mich  das  Erstaunen  nicht  allzu  gross, 
als  ich  bei  der  genauen  Duchsicht  der  Zangemeister'schen 
Veröffentlichung l)  bald  sah,  dass  auch  der  Sammler  der 
Liederhandschrift  sehr  genau  in  den  Standes  Verhältnissen 
seiner  Minnesänger  bewandert  war  und  sich  wohl  hütete, 
unter  die  Grafen  und  Freiherrn  einen  Ministerialen  einzu- 
schmuggeln. 

Wenn  ich  nun  im  Nachstehenden  den  Versuch  mache, 
die  Disposition  der  Sammlung  nachzuweisen,  so  weiss  ich  sehr 
wohl,  dass  ich  mit  unvollkommenen  Mitteln  an  die  Arbeit 
gehen  muss.  Ich  habe  nicht  einmal  die  gesamte  Litteratur 
über  die  Minnesänger  zur  Hand,  viel  weniger  das  gesamte 


l)  Die  Wappen,  Helmzierden  und  Standarten  der  grossen  Heidel- 
berger Liederhandschrift  (Manesse-Codex).  Görlitz  u.  Heidelberg  1892. 
62  farbige  Tafeln  und  25  Seiten  Text. 


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544 


Schulte. 


in  zum  Teil  weit  entlegenen  Werken  zerstreute  Quellenmate- 
rial, welches  von  nöten  ist,  um  den  Personalstand  des  ein- 
zelnen Minnesängers  oder  seiner  Familie  nachzuweisen.  Das 
ist  um  so  schlimmer,  da  weder  v.  d.  Hagen  noch  Haupt  noch 
endlich  Bartsch  sich  die  Frage  stellten,  war  der  betr.  Dichter 
Freiherr  oder  nicht?  für  sie  floss  der  ganze  Adel  in  eine 
unterschiedslose  Menge  zusammen.  Bei  Bartsch  und  Grimme, 
von  dem  wir  jüngst  reiche  Belehrungen  erhielten J),  steht  es 
mit  der  Genauigkeit  der  Citate  am  besten,  sie  haben  auch 
eine  Ahnung  davon,  dass  diese  Frage  nicht  so  gleichgültig 
ist,  aber  wie  oft  ist  auch  bei  ihnen  der  einzelne  Name  mitten 
aus  der  Zeugenreihe  herausgerissen,  die  in  ihrer  Gesamtheit 
uns  belehren  würde! 

Angesichts  dieser  Übelstände  kann  ich  nicht  überall  die 
sich  aufwerfenden  Bedenken  lösen;  mir  fehlt  auch  die  Zeit, 
da  ich  mit  ganz  andern  Dingen  beschäftigt  bin,  auf  diese 
Fragen  eindringlichst  einzugehen  und  z.  B.  die  Lieder  auf 
Personalbeziehungen  selbst  zu  untersuchen.  Ich  bin  also 
dessen  gewärtig,  in  Einzelheiten  berichtigt  zu  werden,  für 
das  Gesamtergebnis  können  sie  aber  nicht  in  Frage  kommen, 
und  ich  meine,  die  Germanisten  werden  gern  auch  einmal 
das  Wort  eines  Historikers  vernehmen,  der  seit  den  Tagen, 
als  er  unter  Wilh.  Storck's  feinsinniger  Leitung  in  die 
Dichtungen  der  Minnesänger  eingeführt  wurde,  diese  nie  aus 
dem  Auge  verlor,  ohne  sich  freilich  in  rein  germanistischen 
Dingen  ein  Urteil  anmassen  zu  wollen.  Ich  habe  den  Beweis 
also  nur  so  weit  geführt,  bis  ich  meine  Thesen  für  ausreichend 
gesichert  halten  durfte.   Diese  lauten  aber: 

1)  Der  Sammler  des  Grundstocks  der  Liederhandschrift 
hat  keine  Ordnung  nach  Heimat  oder  Zeit  geschaffen,  son- 
dern die  Sänger  nach  ihrem  Stande  eingeteilt 

2)  Die  erste  Gruppe  sind  die  Fürsten,  die  zweite  die 
Grafen  und  Freiherrn,  die  dritte  die  Ministerialen  und  der 


«)  Bartach,  Deutsche  Liederdichter.  2.  Aull.  1879  und  die  Schweizer 
Minnesänger.  1886.  Grimme,  Beitrage  zur  Gesch.  der  Minnesanger  in 
Germania  32,  367  ff.  411  ff.,  33,  47  ff.  Die  Bezeichnung  her  und  meister 
in  der  Pariser  Handschrift  der  Minnesänger  ebda  83,  437  fl.  Endlich 
Tgl.  auch  die  Nachweise  bei  J.  Bachtold,  Gesch.  d.  dtsch.  Litteratur 
in  der  Schweiz.   2.  Lieferung  1887. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandgchrift. 


545 


Landadel,  die  letzte  endlich  umfasst  den  Stadtadel,  die  Geist- 
lichen, die  Gelehrten,  Spielleute  und  Bürgerlichen. 

3)  Der  in  seiner  Heimat  (Ostschweiz,  wohl  Zürich)  genau 
bekannte  Verfasser  irrt  nur  bezüglich  der  Sänger,  die  aus 
der  Ferne  stammen. 

4)  Auch  die  Nachträge  sind  grosscnteils  richtig  eingeordnet. 

5)  Wir  haben  nach  alledem  Recht,  bei  einem  seinen 
Lebensumständen  nach  unbekannten  Minnesänger  den  Charak- 
ter der  Gruppe  auf  ihn  zu  übertragen,  mit  um  so  grösserer 
Wahrscheinlichkeit,  je  näher  die  Heimat  an  Zürich  rückt. 

6)  Ditmar  v.  Aist,  Heinrich  v.  Veldecke  und  der  Kürn- 
berger  sind  wahrscheinlich  Freiherrn.  Der  erste  ist  somit  zu 
dem  österreichischen  Geschlechte  zu  stellen,  der  Kürnberger 
aber  darf  wohl  dem  früh  ausgestorbenen  FreiherrngeschJechte 
Badens  zugezählt  werden. 

Gehen  wir  zum  Beweise  über! 

Eine  absolut  strenge  Disposition,  die  ohne  jeden  Fehler 
von  der  Sammlung  eingehalten  wird,  darf  man  nicht  ver- 
muten. Wie  sollten  um  1330  einem  Schweizer  die  Lebens- 
umstände von  140  Dichtern  so  genau  bekannt  sein,  dass  er 
von  jedem  Heimat,  Stand,  Alter  und  Lebenszeit  —  das  sind 
die  Momente,  nach  welchen  man  wohl  die  Dichter  einteilen 
könnte  —  richtig  hätte  angeben  können?  Der  Kreis  der 
Dichter  ist  ja  weit  genug  gespannt,  fast  200  Jahre  waren  seit 
dem  Beginn  des  Minnegesangs  verflossen,  die  Steyermark 
und  der  Niederrhein,  Schlesien  und  die  rhätischen  Berge 
waren  unter  den  Sängern  vertreten.  Dass  aber  der  Sammler 
denn  doch  die  Absicht  hatte,  eine  Disposition  nach  Ständen 
einzuhalten,  hätte  man  daraus  entnehmen  können,  dass  er  mit 
Kaiser  Heinrich,  den  Fürsten  und  Grafen  beginnt  und  mit 
Sängern  unzweifelhaft  bürgerlichen  Ursprungs  endet. 

Die  nachfolgende  Übersicht  über  die  Reihenfolge  der  140 
Minnesänger  der  Manessischen  Handschrift  giebt  die  Resultate 
der .  Arbeit  Apfelstedts ')  an ,  indem  alle  diejenigen  Namen, 
die  von  anderer  späterer  Hand  eingeschoben  worden  sind, 
in  Klammern  gesetzt  sind,  und  angegeben  worden  ist,  welcher 
Hand  Apfelstedt  den  betr.  Abschnitt  zuteilt.  Ich  habe  dann 
ferner  durch  Cursivdruck  diejenigen  Personen  kenntlich  ge- 

l)  Zur  Pariser  LiederhantUchrift.   Germania  26,  2J3  ff. 

ZelUchr.  f.  G«tcb.  d.  Oberrb.  N.  V.  VII.  3.  35 


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Schulte. 


macht,  bei  denen  Zweifel  entstehen  können,  ob  Bie  in  die  betr. 
Gruppe  gehören  oder  nicht.  Gesperrt  sind  alle  Namen  gegeben, 
welche  sicher  nicht  in  die  von  mir  gemachten  Abteilungen 
gehören.  Die  nachfolgende  Zusammenstellung  giebt  also  das 
Endergebnis  unserer  Studien  an. 

I.  Forsten. 

1.  Kaiser  Heinrich.  2.  Konradin.  3.  König  Tyrol  von  Schotten. 
[4.  König  Wenzel  von  Böhmen  BJ.  [5.  Herzog  Heinrich  von  Bresslau 
B],  [6.  Markgraf  Otto  von  Brandenburg  Bj.  [7.  Markgraf  Heinrich  von 
Meissen  B].  8.  Der  Herzog  von  Anhalt  9.  Herzog  Johann  v.  Brabant. 

H.  Grafen  und  Freiherren. 

10.  Graf  Rudolf  von  Neuenburg.  11.  Gr.  Kraft  von  Toggenburg. 
12.  Gr.  Konrad  von  Kirchberg.  13.  Gr.  Friedrich  von  Leiningen. 
14.  Gr.  Otto  von  Botenlaube.  15.  Der  Mkf.  von  Hohenburg.  16.  Herr 
Heinriüi  von  Veldeke.  17.  Hr.  Gotfrid  von  Neiffcn.  [18.  Gr.  Al- 
brecht von  Haigerloch  CJ.  [19.  Gr.  Wernher  von  Homberg  D]. 
[20.  H.  Jakob  von  Warte  B].  [21.  Bruder  Eberhart  von  Sax.  E]. 
22.  H.  Walther  von  Klingen.  23.  H.  Rudolf  von  Rotenburg.  24.  H. 
Heinrich  von  Sax.  25.  H  Heinrich  von  Frauenberg.  26.  Der  von 
Kürenberg.  27.  H.  Dietmar  von  Aist.  28.  Der  von  Gliers.  29.  H. 
Wernher  von  Teufen.  30.  H.  Heinrich  von  Stretlingen.  31.  H. 
Kristan  von  Hamle.  32.  H.  tlrich  von  Gutenburg.  33.  H.  Heinrich 
von  der  Mure.  34.  H.  Heinrich  von  Morungen. 

HI.  Ministerialen.  Unfreier  Landadel. 

a.  Den  Staufern  nahestehend. 
35.  Der  Schenk  von  Limpurg.  36.  Schenk  Ulrich  von  Winter- 
stetten. 37.  Herr  Reinmar  der  Alte. 

b.  Die  übrigen. 

3a  H.  Burkard  von  Hohenfels.  39.  H.  Hesso  von  Rinach.  40.  Der 
Barggraf  von  Lienz.  41.  Herr  Friedr.  von  Hausen.  42.  Der  Burg- 
graf von  Rietenburg.  43.  H.  Meinloh  von  Söflingen.  44.  H.  Hein- 
rich von  Rucke.  45.  H.  Walther  v.  d.  Vogelweide.  46.  H.  Hiltbold 
von  Schwangau.  47.  H.  Wolfram  v.  Eschenbach.  48.  Singenberg,  der 
Truchsess  von  St.  Gallen.  49.  Der  von  Sachsendorf.  50.  Wachsmut 
von  Kflnzingen.  51.  H.  Wilh.  v.  Heinzenburg.  52.  H.  Leuthold 
von  Sfiben.  53.  H.  Walther  von  Metz.  54.  H.  Rubin.  55.  H.  Bemger 
von  Horheim.  56.  Der  von  Johansdorf.  57.  Engelhard  von  Adelburg. 
58.  H.  Bligg er  von  Steinach.  59.  H.  Wachsmut  von  Mühlhausen. 
60.  H.  Hartmann  von  Aue.  61.  H.  Reinmar  von  Brennenberg.  [62.  Jo- 
hanns von  Ringgenberg  E].  [63.  Albrecht  Marschall  von  Ra- 
prechtswihl  FJ.  [64.  H.  Otto  vom  Turne  D].  [65.  H.  Gösli  von  Ehen- 
heim  D].  66.  Der  von  Wildonie.  67.  Ton  Sun  egge.  68.  VonSchar' 
pfenberg.  69.  H.  Konr.  d.  Schenk  von  Landegg.  70.  Der  Winsbecke. 
71.  Die  Winsbeckin.  72.  Klingesor  von  Ungarland.  [73.  Kristan  von 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift.  547 

Lupin  ein  Thüringer  FJ.  [74.  H.  Heinrich  Hetzbold  von  Wissensee 
FJ.  [75.  Der  Daring  FJ.  [76.  Winü].  77.  H.  Ulrich  von  Lichtenstein. 
78.  Von  Manegär.  79.  Von  Raute.  80.  H.  Konr.  von  Altstetten.  81.  H. 
Bruno  von  Hornberg.  82.  H.  Hug  von  Werenwag.  83.  Der  Polier. 
84.  Von  Trostberg.  85.  Hartmann  von  Starkenberg.  86.  Von  Stadegge. 
87.  H.  Brunwart  von  Auggen.  88.  Von  Stamheim.  89.  H.  Göli.  90.  Der 
Tannhäuser.  91.  Von  Büchein.  92.  H.  Nithart.  [93.  Meister  Heinrich 
Teschler  F].  [94.  Bost  KücJiherr  zu  Sarnen  F].  95.  Der  Hardegger. 
[96.  Der  Schulmeister  von  Esslingen  E.j.  [97.  Meister  Walther  von 
Breisach  hbezw.  Gl.  98.  Von  Wissenloh.  99.  Von  Wengen.  100.  Herr 
Pfeifet.  101.  Der  Taler. 

IV.  Gelehrte,  Geistliche,  Spielleute,  Bürgerliche, 

Stadtadel. 

102.  Der  tugendhafte  Schreiber.  103.  Steinmar.  104.  H.  Aham 
von  Gresten.  105.  H.  Reinmar  der  Fiedler.  106.  H.  Hawart.  107.  H. 
Günther  v.  d.  Forste.  108.  H.  Friedrich  der  Knecht.  109.  Der  Burg- 
graf von  Regensburg.  110.  H.  Nonn.  111.  H.  Geltar.  112.  H.  Diet- 
mar d.  Setzer.  113.  H.  Beinmar  von  Zweter.  [114.  Der  junge  Meiss- 
ner F].  [115.  ungenannt  G].  116.  Von  Obernburg.  117.  Bruder  Wern- 
her.  118.  Der  Marner.  [119.  Süsskind  der  Jude  von  Trimberg  F], 
[120.  Ungenannt  G].  121.  v.  Buwenburg.  122.  Heinr.  von  Tettingen. 
123.  Rudolf  der  Schreiber.  124.  Meister  Gottfr.  von  Strassburg. 
125.  Meister  Job.  Hadloub.  [126.  Regenbogen  F].  127.  Meister  Konr. 
von  Würzburg.  [128.  Kunz  von  Rosenheim  E].  [129.  Rubin  und  Rüde- 
ger E].  [130.  Der  Kol  von  Nüssen  E].  [131.  Der  Durner  EJ.  [132.  Mei- 
ster Heinr.  Frauenlob  F].  133.  Meister  Friedrich  von  Sonnenburg. 
134.  Meister  Sigeher.  135.  Der  wilde  Alexander.  136.  Meister  Rums- 
lant.  137.  Spervogel.  138.  Boppo.  139.  Der  Litschower.  140.  Kanzler. 

Fürsten.  In  der  ersten  Gruppe  liegen  keine  Bedenken  vor, 
auch  an  dem  Herzoge  von  Anhalt  ist  kein  Anstoss  zu  neh- 
men; die  Grafen  von  Anhalt  waren  thatsächlich  Reichsfürsten, 
auch  wenn  sie  die  einzigen  waren,  die  unter  ihnen  den  ein- 
fachen Grafentitel  führten. 

Grafen  und  Freiherren.  Urkundliche  Belege  oder  sichere 
oder  auch  nur  wahrscheinliche  Identifikationen  fehlen  für 
Heinrich  v.  Veldecke,  den  Kürnberger,  Kristan  v. 
Hamle  und  Heinrich  v.  d.  Mure.  Rudolf  v.  Rotenburg 
gehört  offenbar  zu  dem  Freiherrngeschlecht,  das  sich  sowohl 
im  Elsass  bei  Murbach  wie  in  der  Schweiz  bei  Luzern  be- 
gütert zeigt.  Er  ist  dem  Minnesänger  von  Gliers  bekannt,  der 
sein  nächster  Nachbar  auf  französischredendem  Gebiete  war. 
Heinrich  v.  Frauenberg  ist  zu  dem  rhätischen  Freiherrn- 
geschlecht zu  stellen,  dessen  Charakter  durch  die  Urkunde 

35* 


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Schulte. 


vom  8.  Febr.  1258  (bei  Th.  v.  Mohr,  Codex  diplom.  I,  No.  232) 
sichergestellt  ist,  dort  wird  unser  Dichter  mit  Heinrich  von 
Wildenberg,  F.  von  Frauenburg  und  Walther  von  Vaz  als 
nohilis  den  übrigen  milites  (Rittern)  gegenübergestellt.  Auch 
bei  Dietmar  v.  Aist  hat  man  bisher  meist  an  ein  öster- 
reichisches Freiherrngeschlecht  gedacht,  wogegen  allerdings 
Strnadt1)  Einspruch  erhob.   Urkundlich  nachgewiesen  ist  ein 
Freiherr  Dietmar  v.  Aist  zwar  nur  für  die  Zeit  von  1159  bis 
1161;  gestorben  ist  dieser  Dietmar  vor  1171.   Aber  warum 
soll  er  nicht  der  Dichter  gewesen  sein?   Die  Gründe  von 
Strnadt  können  mich  nicht  überzeugen,  sie  sind  auch  von 
Pfaff  bereits  zurückgewiesen.')   Bei  Ulrich  v.  Guten  bürg 
ist  in  der  bisherigen  Diskussion  auch  nur  immer  von  einem 
Freiherrngeschlecht  die  Rede  gewesen.   Entweder  dachte  man 
an  die  Freiherrn  im  badischen  Klettgau,  bei  denen  der  Name 
Ulrich  vorkommt,  oder  an  das  betr.  Pfälzer  Geschlecht,  von 
dem  nun  auch  durch  E.  Martin3)  ein  Ulrich  für  das  Jahr  1170 
nachgewiesen  ist.    An  ersteres  zu  denken,  verbietet  die  Ver- 
schiedenheit der  Wappen:  in  der  Züricher  WTappenrolle  führen 
sie  zwei  gekreuzte  mit  Veh  belegte  Schrägbalken  in  rotem 
Felde,  im  Manessecodex  aber  einen  schwarzen  Löwen  in  golde- 
nem Felde,  Feld  und  Löwe  sind  mit  einem  roten  Querbalken 
belegt.    Das  Wappen  der  pfälzischen  Freiherrn  ist  uns  ganz 
unbekannt.   Was  hindert  uns  also,  den  Minnesänger  dorthin 
zu  versetzen?  Heinrich  v.  Morungen  endlich  ist  seit  einigen 
Jahren  als  ein  Harzer  nachgewiesen,  ob  das  Geschlecht  ein 
edelfreies  war,  geht  nicht  mit  Sicherheit  aus  den  Auszügen 
bei  Zangemeister  hervor.    Das  Urmaterial  ist  mir  nicht  zur 
Hand.   Die  Sache  mag  also  in  suspenso  bleiben.4)   Bei  allen 


')  Der  Kirnberg  bei  Linz  und  der  Kurenberg.  Mythus.  Linz  1889. 
—  2)  In  dem  unten  zu  erwähnenden  Aufsatz  über  den  Kürnberger.  — 
:>)  Zeitschrift  f.  d.  Altert.  23,  440.  Grimme,  Germ.  33,  369.  —  <)  Die 
Urkundenauszüge  bei  Ferd  Michel,  Heinrich  v.  Morungen  und  die 
Troubadours  (Qu.  u.  Forsch.  38)  S.  5  sind  leider  für  unsere  Zwecke 
viel  zu  knapp.  Seine  Quellen  stehen  mir  hier  nicht  zur  Verfügung.  Die 
Stelle  des  „miles  emeritus"  würde  wohl  auf  einen  Ministerialen  des 
Markgr.  v.  Meissen  deuten,  aber  es  fehlen  —  wie  es  scheint  —  alle  weite- 
ren Beziehungen  des  Geschlechts,  das  am  Harze  sass,  zu  den  doch  ziem- 
lich weit  entfernt  wohnenden  Markgrafen  yon  Meissen.  Gottschau's 
Arbeit  in  Paul  u.  Braune's  Beiträgen  Bd.  7,  356—430  kann  ich  im  Augen- 
Mick  nicht  erhalten. 


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Die  Heidelberger  Manessische  licderhandschrift.  549 


übrigen  Sängern  dieser  Gruppe  steht  es  fest,  dass  sie  Grafen 
oder  Freiherrn  waren.  Ich  brauche  da  wohl  uicht  den  Ein- 
zelbeweis zu  führen. 

Fassen  wir  also  unsere  Ergebnisse  zusammen,  so  steht 
fest,  dass  in  der  ganzen  Gruppe  vom  Grafen  von  Neuenburg  an 
bis  auf  Heinrich  von  Morungen  kein  Ministeriale  erwiesen 
ist,  im  Gegenteil  lässt  sich  bis  auf  vier  bei  allen  Minne- 
sängern nachweisen,  dass  sie  Grafen  oder  Freiherrn  waren. 
Für  diese  vier  fehlt  aber  bis  heute  jeder  urkundliche  Nachweis. 

Unfreie  Adlige.  Scheiden  wir  zunächst  die  Nachträge  aus. 
Von  den  zwölf  nachgetragenen  Sängern  gehört  unzweifelhaft 
zu  den  Freien  Johannes  von  Ringgenberg,  der  einem 
der  alten  burgundischen  Freiherrngeschlechter  angehörte,  die 
sich  in  bescheidenen  Verhältnissen  gerade  in  der  Nähe  von 
Bern  in  grösserer  Zahl  erhalten  hatten.  Der  Sänger  hätte 
also  in  die  Abteilung  II  gehört  und  doch  dürfen  wir  dem 
Ergänzer  der  Handschrift  keinen  Vorwurf  machen;  denn  als 
er  schrieb,  hatte  das  Geschlecht  seine  Stellung  verändert, 
indem  es  in  Bern  Bürgerrecht  annahm.1)  Es  ist  eigentüm- 
lich genug,  dass  auch  später  noch  sich  einige  Ringgenberger 
„Frei"  nannten.  Die  übrigen  Sänger  sind  richtig  eingefügt: 
der  Marschall  von  Rapperswyhl  dokumentirt  sich  schon 
durch  seinen  Titel  als  Ministeriale,  der  vom  Turne,  Gösli 
v.  Euenheim  erheben  kein  Bedenken,  Lupin  ist  als 
thüringischer  Ministeriale  erwiesen,  Hetzbolt  v.  Weissen- 
see  kommt  als  Burgmann  vor,  der  Thüring  und  Winli 
sind  noch  nicht  sicher  bestimmt.  Bei  den  vier  letzten  der 
Nachgetragenen  kann  man  die  Frage  erheben,  ob  sie  nicht 
sämtlich  der  vierten  Gruppe  zuzuweisen  sind,  es  ist  ein 
Meister  Heinrich  Teschler,  den  ich  doch  für  einen 
Bürgerlichen  halten  möchte,  Rost  der  Kirchherr  v. 
Samen,  der  Schulmeister  von  Esslingen  und  endlich 
Meister  Walther  von  Breisach,  dessen  Name  aber 
von  so  junger  Hand  eingefügt  ist,  dass  er  für  die  Geschichte 
der  Handschrift  kaum  noch  in  Frage  kommen  kann. 

Wir  kommen  nun  zum  Grundstock  der  dritten  Gruppe, 
nachdem  die  Nachträge  ausgeschieden  sind.   Die  drei  ersten 

0  Vgl.  Bächtold  S.  43  der  Anmerkungen.  Urkunde  von  1308  im 
Solothurner  Wochenblatt  1831  S.  555. 


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Schulte. 


Sänger  dieser  Abteilung  haben  wir  als  den  Staufern  nahe- 
stehende Ministerialen  bezeichnet.  Der  Schenk  von  Lim- 
burg war  Reichsministeriale,  Ulrich  Schenk  von  Winter- 
stetten stand  dem  staufischen  Hause  noch  näher,  Rein  mar 
der  Alte  ist  aber  die  „Nachtigall  von  Hagenau",  jener 
staufischen  Burg-  und  Stadtgründung,  die  eine  grosse  Zahl 
staufischer  Ministerialen  in  sich  schloss.  Von  staufischen 
oder  Reichsministerialen  fehlt  in  dieser  Gruppe  nur  der  Puller 
v.  Hohenburg,  der  unter  die  andern  Ministerialen  einge- 
reiht ist,  vielleicht  auch  Hiltbold  v.  Schwangau. 

Unter  den  übrigen  Minnesängern  sind  nun  allerdings 
mehrere,  die  edelfreien  Familien  angehörten,  aber  es  liegt  überall 
ein  Versehen  des  Sammlers  vor,  für  das  wir  sehr  plausible 
Gründe  finden  können.  Herr  Friedrich  v.  Hausen  scheint 
nach  den  Dokumenten,  die  Grimme  anführt,  in  der  That  ein 
Freiherr  gewesen  zu  sein.1)  Der  1112  vorkommende  Gerlacus 
de  Husen  ist  dann  aber  zu  streichen,  da  er  als  serviens  be- 
zeichnet wird.  Die  Urkunde  von  ca.  1173,  in  der  Friedrich 
mit  seinem  Vater  vorkommt,  ist  entscheidend,  an  dieser  Stelle 
kann  kein  Zweifel  sein,  dass  sie  Freie  waren.  Die  Heimat 
des  Geschlechts  war  das  Nahethal.  Es  kann  also  nicht  auf- 
fallen, wenn  man  in  Zürich  ihn  nicht  richtig  unterzubringen 
wusste,  zumal  man  dort  sein  Wappen  nicht  kannte.  Das 
Bild  der  Handschrift  stellt  eine  Meerfahrt  dar,  die  ja  der 
Dichter  in  seinen  Strophen  erwähnt.  Auf  dem  vielleicht  nicht 
vollendeten  Bilde  fehlt  das  Wappen.  Die  Stelle  aber,  wo  der 
Schild  während  einer  Meerfahrt  zu  hängen  pflegte,  der  Mast- 
baum, ist  völlig  fertig  gestellt.  Wenn  also  der  Schild  fehlt, 
so  erklärt  sich  das  sehr  einfach  dadurch,  dass  er  eben  in 
Zürich  unbekannt  war.  Auf  Friedrich  von  Hausen  folgt  der 
Burggraf  v.  Rieten  bürg.  Auch  er  ist  wie  der  in  die 
vierte  Abteilung  geratene  Burggraf  v.  Regensburg  irrig 
untergebracht,  beide  gehörten  unter  die  Grafen.  Aber  sollen 
wir  dem  Züricher  einen  Vorwurf  machen,  wo  selbst  Grimme 2) 
sie  zu  den  Ministerialen  mit  bestimmten  Ämtern  stellt?  Der 
Züricher  konnte  um  so  leichter  in  einen  Irrtum  fallen,  da  in 
Südwestdeutschland  der  Burggraf  einer  Burg  regelmässig  ein 
Ministeriale  war.   In  den  Städten  aber  gab  es  auch  Burg- 


i)  Germ.  32,  370.  —  *)  Germ.  39.  445. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift.  551 

grafen,  ihr  ursprünglich  ministerialisches  Amt  ging  später  an 
den  Stadtadel  über.  Es  lag  also  nahe,  auch  den  Regensburger 
dem  Stadtadel  zuzuzählen,  und  richtig  giebt  ihm  die  Hand- 
schrift nicht  ein  persönliches  Wappen,  sondern  das  der  Stadt 
Regensburg.  Dass  in  Nürnberg  der  Burggraf  aus  freiem 
Hause  stamme,  mochte  in  Zürich  bekannt  sein,  von  der 
Verfassung  von  Regensburg  hatte  man  schwerlich  Kenntnis. 
Auch  Herr  Wilhelm  v.  Heinzenburg  war  ein  kleiner 
Freiherr  aus  dem  Nahethal,  bei  ihm  war  in  Zürich  das  Wappen 
bekannt,  nicht  aber  der  Geburtsstand.  Ganz  eigentümlich 
liegen  die  Dinge  bei  Bligger  v.  Steinach.  Selbst  Zange- 
meister hält  das  noch  nicht  auseinander,  dass  es  zwei  oder 
vielmehr  drei  verschiedene  Geschlechter  dieses  Namens  gab, 
die  merkwürdiger  Weise  dasselbe  Wappen  führen,  die  Harfe. 
Das  eine  ist  freiherrlichen  Standes  und  nennt  sich  nach  der 
Burg  Neckarsteinach  am  unteren  Neckar,  das  andere  stammt 
aus  dem  Kanton  Thurgau.  Zu  ihnen  kommt  ein  drittes  Ge- 
schlecht, die  Landschade  von  Steinach,  die  seit  1335  näher 
nachzuweisen  sind.  Auch  sie  führen  die  Harfe  als  Wappen 
und  der  Name  Blicker  ist  von  dem  Freiherrngeschlecht  auf 
die  Landschaden  übergegangen,  die  Ritsert  auch  als  ihre 
Erben  ansieht.  Die  Landschade  erscheinen  aber  niemals 
mehr  als  Freie.  Es  käme  nun  darauf  an,  das  Wappen  der 
alten  Edelherrn  so  nachzuweisen,  dass  man  auch  die  Helmzier 
kennen  würde.  Da  wir  aber  die  Helmzier  der  Edelherrn  wie 
der  Thurgauer  Dienstmannen  bis  jetzt  nicht  kennen,  sind  wir 
auf  einen  Vergleich  des  Landschadischen  Wappens  mit  dem 
der  Heidelberger  und  Weingartner  Handschrift  beschränkt. 
Die  Landschade  hatten  eine  schwarze  Harfe  in  goldenem 
Felde  und  als  Helmzier  den  Rumpf  eines  Greises  mit  langem 
Barte  und  goldener  Krone. J)  Der  Züricher  Maler  giebt  als 
Helmzier  zwei  Pfauenköpfe,  als  Schild  eine  goldene  Harfe  in 
Blau,  die  Weingartner  Handschrift  aber  eine  silberne  in  Roth, 
während  die  Helmzier  auch  hier  durch  die  Pfauenköpfe  ge- 
bildet ist.  Sollten  beide  nicht  das  Wappen  der  Thurgauer 
Steinacher  —  deren  Schild  durch  ein  Siegel  festgestellt  ist8) 

»)  Nach  der  Zimmerschen  Chronik  (Bibl.  d.  Lit  Vereins  94,  442) 
führten  die  Landschad  vor  Friedrich  II.  zwei  Hörner  als  Helmzier.  — 
a)  v.  Weech  Cod.  dipl.  Salem.  H,  Tafel  29.  Diese  Steinacher  kennen  den 
"Vornamen  Blicker  nicht 


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552 


Schulte. 


—  gegeben  haben,  weil  sie  den  Sänger  unter  den  st.  gallischen 
Dienstmannen  suchten,  nicht  unter  den  vor  1330  ausgestor- 
benen Freiherrn  des  unteren  Neckarthals  V 

Ohne  Vornamen  führt  die  Handschrift  den  Minnesänger 
v.  Sunegge  auf.  Meist  wird  er  zu  den  Freiherrn  von  Saneck 
in  Steyermark  gerechnet,  es  könnten  jedoch  auch  die  herzog- 
lich kärntnerischen  Ministerialen  von  Suneck  in  Frage  kom- 
men. Das  Wappen  des  Freiherrngeschlechts  weicht  von  dem 
der  Handschrift  ab.  Das  der  Ministerialen  ist  mir  unbe- 
kannt, vielleicht  hat  also  der  Züricher  doch  Recht. 

Der  auffallendste  Irrtum  des  Sammlers  ist  der,  dass  er 
Bruno  v.  Homberg  nicht  unter  die  Freien  gestellt  hat. 
Das  Geschlecht  war  nicht  so  weit  entfernt,  es  trug  seinen 
Namen  nach  der  Burg  uud  dem  jetzt  badischen  Städtlein 
Hornberg,  aber  es  gehörte  auch  nicht  zu  den  mächtigeren, 
deren  Ansehen  weit  bekanut  sein  musste.  Der  letzte,  irrtüm- 
lich in  diese  Gruppe  geratene  Freiherr  ist  der  von  Wengen. 
Aber  auch  das  lässt  sich  erklären;  denn,  wenn  der  Minne- 
sänger auch  noch  Freiherr  war,  so  waren  doch  zur  Zeit,  als 
die  Handschrift  angelegt  wurde,  die  Wengen  längst  Dienst- 
mannen von  St.  Gallen  geworden.1) 

Nehmen  wir  auch  noch  gleich  den  in  die  letzte  Gruppe 
(neben  dem  schon  behandelten  Burggrafen  von  Regensburg) 
aufgenommenen  Freiherrn  v.  Buwenburg  hinzu.  Hier  liegt 
ein  Versehen  des  Sammlers  nicht  vor;  denn  allem  Anscheine 
nach  sollte  diese  Gruppe  auch  die  Geistlichen  aufnehmen  und 
einen  solchen  stellte  sich  der  Sammler  unter  dem  Buwenburger 
vor.  Er  mag  damit  im  Irrtum  sein,  für  uns  ist  das  gleich- 
giltig.  Das  Bild  der  Handschrift  stellt  dar,  wie  drei  Reiter 
und  ein  Speerknabe  einem  Hirten  das  Vieh  nehmen  und  fort- 
treiben. Hans  Herzog  hat  ganz  mit  Recht  das  Bild  auf  den 
Überfall  des  Klosters  Einsiedeln  durch  die  Schwyzer  (1314 
Jan.  6)  gedeutet,  bei  dem  die  Bauern  alles  Vieh  forttrieben, 
auch  die  Konventherren  gefangen  fortführten,  nur  den  Kantor 
Konrad  von  Buwenburg  und  den  Keller  Johannes  von  Hasen- 
burg wegen  Alter  und  Krankheit  freilicssen.  Es  ist  klar,  dass 
der  Sammler  der  Handschrift  diesen  Konrad  für  den  Minne- 
sänger hielt.   Wenn  er  nun  auch  wie  sämtliche  Einsiedler 

*)  Vgl.  Pupikofer,  Gesch.  d.  Thurgau's  I«,  457. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift. 


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Chorherrn  ein  Freiherr  war  —  er  stammte  aus  einem  Ge- 
schlechte, dessen  Stammsitz,  eine  Burg  bei  Riedlingen  a.  d.  Donau 
war  —  so  hat  diese  Zuteilung  zu  den  Geistlichen  also  kein 
Bedenken. 

Es  ist  somit  kein  Fall  vorhanden,  wo  der  Sammler  wider 
sein  besseres  Wissen  die  Abgrenzung  zwischen  Freiherrn  und 
Ministerialen  missachtete,  es  liegen  Uberall  sehr  entschuldbare 
Irrtümer  vor,  und  als  ein  deutlicher  Markstein  sind  zwischen 
die  Gruppe  der  Grafen  und  Freiherrn  und  die  der  Ministerialen 
die  drei  Reichs-  bezw.  staufische  Ministerialen  eingefügt,1) 

Gelehrte,  Geistliche,  Spielleute,  Bürgerliche  und  Stadtadel. 

Einige  Bedenken  erheben  sich  bei  der  Abteilung  der  dritten 
und  vierten  Gruppe,  welche  ich  als  „Gelehrte,  Geistliche, 
Spielleute,  Bürgerliche  und  Stadtadel a  bezeichnete.  Aber  hier 
sind  ja  auch  die  Gegensätze  nicht  so  scharf;  wer  will  sagen, 
ob  ein  Steinmar  zum  Stadtadel  oder  zum  Landadel  zu  rechnen 
ist?  Ministerialen  wohnten  hie  und  da  in  den  Städten,  diese 
erzeugten  wiederum  einen  Adel,  der  bald  auch  aufs  Land 
hinaus  zog.  Ehe  wir  aber  mit  der  Unterscheidung  dieser 
beiden  Gruppen  uns  befassen,  müssen  wir  uns  mit  Grimme 
über  die  Bedeutung  von  her  und  meist  er  auseinandersetzen. 
Grimme  hat  die  Frage  allein  aus  den  Minnesängerkreisen 
heraus  lösen  wollen,  er  lässt  das  übrige  Material  unbeachtet. 
Ich  halte  das  nicht  iür  richtig. 

Grimme  stellt  als  Ergebnis  fest:  Der  Unterschied  zwischen 


l)  Vielleicht  sucht  jemand  auch  unter  den  folgenden  einen  Freiherrn. 
Jiernger  v.  Horheim  erweist  sich,  wenn  man  die  von  Grimme  ange- 
führten Urkunden  verfolgt,  als  Ministeriale,  ebenso  ist  das  bei  Engel- 
hard v.  Adelnburg  (Haupt,  Minnesangs  Frühling  3.  Aufl.  S.  281)  u. 
Grimme  82,  420)  der  Fall.  Der  v.  Scharfenberg  war  wie  der  v.  Wil- 
donic  ein  steyrischer  Ministeriale,  Reinmar  v.  Brennenberg  bischöf- 
lich regensburgischer,  Konrad  v.  Altstetten  st.  gallischer,  Christan 
v.  Lupin  gehörte  den  Grafen  von  Rotenburg  und  Beichlingen,  wie  Hug 
v.  Werenwag  den  Grafen  von  Haigerloch.  Pass  der  v.  Trostberg 
kein  Freiherr  war,  geht  aus  der  Urkunde  bei  Kopp,  Gesch.  d.  eidgen. 
Bünde  2,  1.  444.  Anm.  2  hervor.  Ist  der  steyrische  Rudolf  v.  Stadeggo 
der  Minnesänger,  so  ist  er  kein  Freiherr,  wie  die  Urkunde  Zahn,  Urk.- 
Buch  von  Steiermark  2,  391  beweist.  Ulrich  v.  Liechtenstein  war 
steyrischer  Ministeriale,  der  Burggraf  von  Lienz  der  des  Grafen  Mein- 
hard v.  Göns.  Hartmann  v.  d.  Aue  bekennt  sich  bekanntlich  seihst  als 
Dienstmann  u.  s.  w. 


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Schulte. 


her  und  meister  ist  nicht  der,  dass  sie  adlig  und  bürgerlich 
im  Gegensatz  bezeichnen,  sondern  her  deutet  einen  niederen 
Ritter  an,  welcher  ausserhalb  der  Stadt  auf  seiner  Burg 
wohnt,  während  meister  der  eigentliche  Titel  für  einen  Be- 
wohner der  Städte  ist,  mag  er  nun  von  Adel  oder  aus  dem 
Bürgerstande  sein.  Für  die  Bestimmung,  ob  adlig  oder  nicht- 
adlig, glaubt  Grimme  dann  darin  ein  Kriterium  gefunden  zu 
haben,  ob  das  Bild  dem  Minnesänger  Helm  und  Schwert  giebt 
oder  nur  einen  Schild  oder  auch  diesen  nicht  Helm  und 
Schwert  ist  für  ihn  das,  was  entscheidet 

Wäre  Grimme's  Ansicht  richtig,  so  wäre  der  Gebrauch 
von  her  im  bürgerlichen  Leben  und  in  dem  der  Minnesänger 
ein  verschiedener  gewesen,  das  ist  aber  undenkbar.  Ich 
nehme  die  mir  genau  bekannten  Strassburger  Verhältnisse. 
Dort  heisst  in  der  Anrede  ein  jeder  Herr,  der  Ritter  ist,  mag 
er  Graf,  Freiherr,  Ministeriale  oder  Bürger  sein,  selbst  wenn 
seine  Brüder  gar  nicht  adlig  sind.  Es  ist  einerlei,  ob  er  seinen 
Wohnsitz  in  der  Stadt  oder  auf  dem  Lande  hat.  Der  Strass- 
burger Minnesänger  Ilawart  heisst  dem  entsprechend  ganz 
mit  Recht  ebensowohl  in  Urkunden  wie  in  der  Handschrift 
her.  Das  Prädikat  her  hat  nun  die  Handschrift  aber  nicht 
überall  angewendet,  namentlich  bei  Sängern,  welche  nicht  der 
Schweiz  angehören;  dort  mochte  der  Sammler  Zweifel  genug 
haben.  Auch  bei  einem  Manne,  wie  dem  Buwenburger,  fehlt 
die  Bezeichnung  her,  und  doch  musste  der  Sammler  wissen, 
dass  dieser  einen  doppelten  Anspruch  auf  diesen  Namen  hat, 
als  Geistlicher  eines  hochberühmten  Klosters  und  als  Spross 
eines  Freiherrngeschlechtes.  Bei  allen  denen,  deren  Vorname 
in  Zürich  unbekannt  war,  musste  ferner  der  Titel  her  fort- 
bleiben; denn  es  hätte  Grimme  nicht  unbekannt  sein  sollen, 
dass  ein  her  von  Kürenberc  oder  ein  her  von  der  Vogelweide 
dem  mittelhochdeutschen  Sprachgebrauch  widerspricht. 

Auch  der  Titel  „meister"  kommt  in  Urkunden  und  Chro- 
niken vor.  Zunächst  natürlich  als  Übersetzung  des  Magister- 
titels  der  Universitäten '),  dann  aber  wird  er  Männern  beige- 
legt, die  ein  seltenes  Handwerk  betreiben,  das  sich  über  den 
Rahmen  der  Alltäglichkeit  hinaushebt  Der  Orgelbauer,  der 
Bildhauer,  der  Maler,  der  Goldschmied,  der  Glockengiesser, 
da3  sind  die,  welche  Meister  genannt  werden ;  sollte  der  Name 

')  Als  solscher  steht  er  wohl  bei  Heinrich  dem  Teschler. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift.  555 


auch  nicht  dem  gemeinbürgerlichen  Manne  gegeben  worden 
sein,  der  sich  durch  seine  Dichtungen  über  das  Alltägliche 
erhob?  Da  der  Titel  „Herr"  höher  stand,  so  ist  es  selbst- 
redend, dass  der  Meistertitel  bei  ritterlichen  Sängern,  wie  bei 
Walther  v.  d.  Vogel  weide  nicht  vorkommt. 

Zwischen  den  Meistern  und  den  Herren  liegt  nun  aber 
eine  ganze  Schicht  von  Sängern,  die  fast  ohne  Ausnahme 
noch  bis  heute  nicht  identifiziert  sind,  z.  B.  der  tugendhafte 
Schreiber,  Bruder  Wernher,  der  Meissner,  der  wilde  Alexander. 
Manche  von  ihnen  mögen  den  eigentlichen  Spielleuten  zuzu- 
zählen sein.  Grimme  weist  viele  derselben  dem  Adel  zut 
mir  ist  das  äusserst  unwahrscheinlich. 

Beobachte  ich  richtig,  so  beginnt  vielleicht  schon  hinter 
Herrn  Nithart,  vielleicht  erst  hinter  dem  Taler  eine  neue 
Gruppe,  welche  Geistliche  wie  den  Bruder  Wernher  und 
den  Buwenburger,  Gelehrte  und  Schreiber  wie  den  tugend- 
haften Schreiber,  Süsskind  den  Juden  von  Trimberg  (?), 
Rudolf  den  Schreiber,  Spielleute  wie  Herrn  Reinmar  den 
Fiedler,  den  Spervogel,  den  Kanzler,  Mitglieder  des 
Stadtadels  wie  Herrn  Steinmar  (Klingnau)  und  Herrn  Ha- 
wart  (Strassburg) ,  zu  denen  der  Sammler  auch  den  Burg- 
grafen von  Regensburg  zählte,  und  endlich  die  kleinbürger- 
lichen Sänger:  Meister  Gotfried  von  Strassburg,  Joh. 
Hadloub,  Regenbogen,  Konrad  von  Würzburg,  Hein- 
rich Frauenlob,  Friedrich  von  Sonnenburg  umfasst. 
Einzelne,  die  sehr  wahrscheinlich  in  diese  letzte  Gruppe  ge- 
hörten, sind  schon  in  den  Schluss  der  dritten  Gruppe  einge- 
reiht oder  später  eingefügt.  Dahin  gehören  Rost,  der  Kirch- 
herr von  Samen,  der  Schulmeister  von  Esslingen  und 
die  beiden  Meister  Heinrich  Teschler  und  Walther  von 
Breisach,  vielleicht  auch  Herr  Pfeffel  und  der  Taler.  In 
dieser  letzten  Abteilung  ist  urkundlich  noch  niemand  dem 
Landadel  zugewiesen,  doch  dürfte  Herr  Günther  v.  d.  Forste 
und  Herr  Reinmar  v.  Zweter  zu  ihm  gehören,  vielleicht 
auch  Heinrich  v.  Tettingen.  Des  letzteren  Wappen  ist 
mit  den  bekannten  Schilden  zweier  Familien  gleichen  Namens 
nicht  identisch,  es  bleibt  ein  drittes  Geschlecht  des  Landadels, 
dessen  Wappen  wir  nicht  kennen.  Auch  unter  den  übrigen 
mag  noch  der  eine  oder  der  andere  falsch  eingefügt  sein.1) 

>)  Die  Wappen  des  Herrn  Pfeffel  fein  Menschenkopf  mit  Abtsmütze, 


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Schulte. 


Also  auch  zwischen  den  beiden  letzten  Gruppen  ist  die 
Unterscheidung  leidlich  genau  aufrecht  gehalten  worden.  Der 
Sammler  verrät  eine  Kenntnis  der  Standesverhältnisse,  die 
uns  in  Erstaunen  setzen  muss.1) 

Ist  unser  Ergebnis  richtig,  so  können  wir  nun  auch  einige 
Folgerungen  ziehen.  Zunächst  bezüglich  des  Kürnbergers. 
Er  steht  mitten  zwischen  den  Freiherrn,  also  hielt  ihn  der 
Sammler  auch  für  einen  solchen.  Irrt  er  nicht,  so  wird  man 
fortan  nur  unter  ihnen  auf  diesen  Sänger  zu  fahnden  haben, 
und  da  ist  es  bisher  nur  ein  Geschlecht,  welches  in  Frage 
kommen  kann,  die  badische  Familie  dieses  Namens.  Wir 
kennen  von  ihr  freilich  nur  einen  einzigen  Vertreter  aus  dem 
Jahre  1088,  dass  aber  das  Geschlecht  ein  geschlossenes  Ge- 
biet besass,  wissen  wir  daraus,  dass  „die  Herrschaft  Kiirn- 
berg4t  als  Amt  noch  viele  Jahrhunderte  hindurch  zusammen 
blieb.  In  dieser  Herrschaft  liegt  die  Stadt  Kenzingen,  aus 
ihrem  Wappen  (2  silberne  Fische  in  blauem  Felde)  möchte 

also  Pfafflein?),  dos  Talers,  des  tugendhaften  Schreibers  (drei  Gloeken- 
Mumen),  Alram  v.  Grosten  („Amoru  auf  dem  Schrägbalken),  des  Herrn 
Geltar,  des  Herrn  Dietmars  des  Sezzers  (kein  Metall,  Kombination  von 
Grün  und  Rot),  Bruder  Wernher  (Glockenblume),  Heinrich  Frauenlob 
(Kopf  einer  Frau,  der  Ursprung  des  Wappens  ist  deutlich  genug)  und 
Boppo  (abermals  zwei  Glockenblumen)  wird  jeder  Heraldiker  als  jüngere 
Wappen  erklären,  die  schon  nicht  mehr  der  klassischen  Zeit  der  Heraldik 
entstammen,  d  h.  jener  Zeit,  wo  der  Gebrauch  des  Schildes  sich  noch 
auf  die  rittermässigen  Geschlechter  beschränkte.  Ich  glaube  da  keinen 
Widerspruch  befürchten  zu  dürfen. 

l)  Auch  die  Weingartner  Liederhandschrift  (B)  scheint  bei  der  Reihen- 
folge der  Sänger  den  Stand  zu  beachten.  Ich  gebe  die  Freiherrn  cursiv. 
Die  Reihenfolge  ist:  Kaiser  Friedrich  —  Graf  Rudolf  t.  Neuenburg  — 
Herr  Friedr.  v.  Hausen  —  Burggraf  v.  Bietenburg  —  H.  Meinloh  t. 
Söflingen.  —  Graf  Otto  v.  Botenlauben  —  //.  Bligger  v.  Steinach.  —  H. 
Dietmar  v.  Ast  —  II  Hartmann  v.  Aue  —  H.  Albrecht  v.  Jobansdorf  — 
H.  Heinrich  v.  Rugge  —  Meister  Heinr.  v.  Veldeeke  —  II.  Reinmar  — 
H.  Ulr.  v.  Gutenburg  —  H.  Bernger  v.  Horheim  —  H.  Heinr.  v.  Morun- 
gen  —  H.  Ulrich  v.  Munegur  —  H.  Hartwig  v.  Raute  —  Der  Truchsesse 
v.  Singenberg  —  H.  Wachsmut  v  Kunzich  —  H.  Hiltbold  v.  Schwangau 

—  H.  Wilhelm  v.  Heinzenburg  —  H.  Leuthold  v.  Säben  —  H.  Rubin 

—  H.  Walther  von  der  Vogelweide  —  H.  Wolfram  v.  Eschenbach  — 
H.  Nithart  —  Der  Winsbecke  —  I>.  Winsbcckin  —  Gotfried  v.  Strass- 
burg  —  Frauenlob  —  Heinzelin  v.  Coustanz.  Es  ist  übrigens  keiu  Zwei- 
fel,  dass  die  grosse  Heidelberger  und  die  Weingartener  Handschrift  ge- 
meinsame Vorlagen  hatten,  die  sich  auch  noch  in  der  Disposition  zu  er- 
kennen geben. 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liedeihandschrift. 


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man  gern  auf  das  der  alten  Herrn  schliessen.  Der  Versuch 
ist  so  uneben  nicht,  nur  das  ist  bedenklich,  dass  das  Wappen 
erst  1535  auftaucht,  nachdem  die  Stadt  vorher  den  Flug  der 
Uesenberger,  ihrer  späteren  Herren,  im  Siegel  geführt  hatte. 
Das  Wappen  des  Minnesängers  ist  zuerst  von  Pfaff  als  ein 
redendes  gedeutet  worden *),  es  ist  in  der  That,  worauf  ich 
Zangemeister  aufmerksam  machte,  eine  Handmühlc  primitiver 
Form.  Das  weitere  Fortspinnen  der  Konsequenzen,  falls  wirk- 
lich der  Kürenberger  aus  dem  Breisgau  stammen  sollte,  will 
ich  den  Germanisten  von  Fach  überlassen. 

Weit  bedeutender  ist  aber  ein  anderes  Ergebnis.  Bis 
heute  hat  man  das  Volk  der  Sänger  allzu  sehr  als  eine  ein- 
heitliche Masse  aufgefasst.  Wohl  mochte  die  Dichtkunst 
strenge  Fesseln  locken  und  lösen,  wie  sie  das  zu  alle  Zeiten 
gethan  hat,  wohl  verliess  der  Dienstmann  seine  Burg,  um 
am  fremden,  weit  entlegenen  Fürstenhofe  sich  die  Gunst  eines 
neuen  Herrn  zu  gewinnen,  wohl  zog  es  vielleicht  selbst  einen 
Freiherrn  —  wie  Heinrich  von  Veldecke  —  von  Hof  und 
Heimstatt  in  die  Wanderschaft,  wohl  mochte  der  Zauber  der 
Dichtung  einen  gemeinen  Sänger  hochemporheben,  aber  dass 
die  Standesunterschiede  bestehen  blieben,  dafür  dienen  als 
Beleg  die  Urkunden,  welche  bei  den  Sängern  genau  so  gut 
den  Stand  angeben,  wie  bei  den  andern  Personen.  Erst,  nach- 
dem für  so  viele  Sänger  der  Stand  festgestellt,  für  andere 
durch  die  Disposition  unserer  Sammlung  wahrscheinlich  ge- 
macht ist,  können  wir  den  Anteil  der  verschiedenen  sozialen 
Schichten  der  mittelalterlichen  Gesellschaft  am  Minnegesange 
unterscheiden.  Wir  regen  damit  Untersuchungen  an,  an  die  bis- 
her die  Forschung  nicht  herantrat.  Vor  allem  sind  es  die  Edel- 
freien,  welche  von  den  ritterlichen  Klassen  weit  über  ihre  Zahl 
unter  den  Sängern  vertreten  sind.  Ihr  Auteil  erstreckt  sich  über 
die  ganze  Zeit  des  Minnesanges,  aber  den  Stempel  haben  sie  nur 
der  Frühlingszeit  des  Minnesangs  aufgedrückt,  in  der  neben 
einem  Kürnberger,  Dietmar  v.  Aist,  den  Burggrnfen  v.Rietenburg 
und  Regensburg,  Heinrich  v.  Veldecke,  Friedrich  v.  Hausen, 
Graf  Rudolf  v.  Neuenburg  und  Heinrich  von  Morungen,  der 
durch  Tiefe  und  Mannigfaltigkeit  seine  Vorgänger  überholte, 


!)  Der  von  Kürenberc  in  Zeitschrift  d.  (u^ollschafl  f.  Beförderung  d. 
Geschichte-  u.  s.  w.  künde  von  Freilmrg  8,  116. 


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558 


Schulte. 


die  Ministerialen  und  die  Spielleute  zurücktreten,  die  letzteren 
haben  bereits  einen  Mann  wie  den  Spervogel  aufzuweisen. 
In  der  Hochblüte  dieser  Dichtung  treten  aber  die  Ministerialen 
durchaus  in  den  Vordergrund,  Reinmar  der  Alte  und  Hart- 
mann v.  d.  Aue  gehören  der  Übergangszeit  an,  Walther  von 
der  Vogel  weide,  Wolfram  v.  Eschenbach  und  Nithart,  der 
Schöpfer  der  realistischen  Dorfpoesie,  sind  aus  den  Dienst- 
mannen hervorgegangen;  die  Edelfreien  sind  zwar  auch  noch 
immer  zahlreich  vertreten,  aber  sie  haben  doch  nur  den  einen 
Gottfried  v.  Neiffen,  der  sich  als  volle  Gestalt  durch  seine 
Dichtungen  emporhebt.  In  ihm  erreichte  die  Form  und  die 
Beherrschung  der  Sprache  ihre  höchste  Vollendung.  Der  erste 
in  einer  Stadt  sitzende  Dichter  war  dann  Gottfried  v.  Strass- 
burg,  nach  ihm  wuchs  die  Zahl  der  bürgerlichen  Dichter  im- 
mer mehr,  bei  Meister  Heinrich  Frauenlob  klingt  bereits  die 
pedantische  Superklugheit  des  Meistergesanges  durch. 

Diese  Entwicklung  stimmt  nun  mit  der  der  politischen 
Machtfülle  der  einzelnen  Stände  überein.  Das  frühere  Mittel- 
alter bis  in  die  Zeiten  der  Staufer  hinein  kennt  nur  den  Ein- 
fluss  der  Edelfreien,  nur  ihre  Namen  werden  genannt,  nur 
sie  nehmen  die  Bischofstühle  und  die  Sitze  der  Äbte  ein,  ihr 
Zuruf  hob  den  König  zur  Wahl  empor,  auf  ihre  Schwerter 
musste  er  sich  stützen  oder  gegen  sie  selbst  kämpfen.  Der  Tod 
hielt  reiche  Ernte  unter  diesen  Geschlechtern,  die  Fürstentümer 
bildeten  sich  aus  und  damit  gelangte  zur  höchsten  Blüte  der 
Stand  der  Ministerialen.  Was  sie  für  das  Reich  bedeutet  ha- 
ben, hat  uns  Nitzsch  gezeigt,  wenn  man  auch  hie  und  da 
seine  farbenreiche  Schilderung  mildern  muss.  Ihre  goldene  Zeit 
waren  die  Tage  Friedrichs  H.  Damals  verwalteten  die  Ministeria- 
len dem  abwesenden  Kaiser  sein  Reich,  seine  Heere  wurden  von 
unfreien  Rittern  geführt,  und  an  vielen  Orten  beherrschten  diese 
die  Fürsten  und  geistlichen  Herren,  denen  sie  hätten  dienen 
sollen.  Der  kurzen  Periode  ihrer  fast  unumschränkten  Macht 
und  der  kaum  längeren  der  Städteblüte  unter  der  Herrschaft 
der  Geschlechter,  von  denen  nur  wenige  als  Sänger  hervor- 
treten ,  folgte  um  die  Mitte  des  vierzehnten  Jahrhunderts  die 
Zeit  der  Herrschaft  des  kleinbürgerlichen  Elementes,  das  im 
Meistergesänge  seinen  charakteristischen  Ausdruck  fand.  Ge- 
wiss, die  höchste  Blüte  der  mittelhochdeutschen  Dichtung  in 
Epos  und  Lied  verdanken  wir  den  Ministerialen,  dem  kleineren 
♦ 


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Die  Heidelberger  Manessische  Liederhandschrift.  559 

Adel,  der  kaum  eine  Burg  besass,  sondern  mit  Leier  und 
Schwert  sich  nähren  musste,  aber  ein  wahrhaft  reicher  Anteil 
fällt  dem  altgermanischen  freien  Adel  zu.  Vor  allem  liegen 
die  Anfänge  der  ritterlichen  Lyrik  nicht  in  den  niederen 
Schichten,  sondern  in  den  höheren.  Von  oben  nach  unten 
hat  sie  sich  ausgedehnt,  bis  sie  bei  den  Kreisen  angelangt 
war,  denen  Hunde  und  Federspiel,  Streitross  und  beutebelade- 
ner  Säumer,  Bärenhatz  und  Turniere  nur  vom  Hörensagen 
bekannt  waren. 


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Miscellen. 


P.  Gabriel  Bucelinus'  Herkunft.  Über  Heimat  und  Lebens- 
gang des  Genealogen  P.  Gabriel  Bucelinus  hat  J.  Bergmann  in  den 
Sitzungsberichten  der  k.  Akademie  der  Wissensch.,  philos.-histor.  KI. 
zu  Wien,  1862,  S.  47  ff.,  die  ihm  zugebote  stehenden  Daten  zusammen- 
gestellt. Darnach  ist  Bucelin  seiner  eigenen  Angabe  zufolge  (Ger- 
mania topo-,  chrono-,  stemmatographica  etc.  IV,  299)  im  Jahre  1599 
als  der  Sohn  des  Johann  Jakob  Bucelin  (Buzlin)  zu  Diessenhofen  im 
Thurgau  geboren.  Über  das  Geschlecht  der  Buzlin  ist  unseres  Wissens 
bis  jetzt  näheres  nicht  bekannt  geworden.  Im  folgenden  soll  kurz 
dargethan  werden,  dass  der  Sitz  dieser  Familie  zunächst  in  Überlingen 
und  weiterhin  zu  Wangen  im  Allgäu  zu  suchen  ist. 

Der  von  1603  bis  etwa  1621  hier  wirkende  lateinische  Schulmeister 
Sebastian  Pfau1)  war  nach  seinem  im  hiesigen  Stadtarchiv2»  aufbe- 
wahrten Tagebuch  mit  Barbara  Buzlin,  einer  Tochter  des  ehemaligen 
hiesigen  Stadtarztes  Dr.  Valentin  Buzlin,  vermählt.  Unter  den  Brüdern 
seiner  Frau  erwähnt  Pfau  auch  einen  Andreas,  „Burger  vnd  wohnhaft 
zu  Costantz",  und  unmittelbar  darauf  „Johann  Jacob,  auch  da- 
selbst sesshaft".  Pfau  hat  sein  Tagebuch,  zu  welchem  jene  Angaben 
über  die  Familie  seiner  Frau  die  Einleitung  bilden,  jedenfalls  nicht 
vor  16()0,  wahrscheinlich  aber  erst  einige  Jahre  später  begonnen. 

Dass  P.  Gabriel  Bucelinus'  Eltern  später  in  Konstanz  wohnten, 
ergiebt  sich  aus  einem  von  J.  Bergmann  a.  a.  0.  auszugsweise  mit- 
geteilten Briefe  des  Vaters  aus  dem  Jahre  1612.  Wenn  sodann  nach 
diesem  Briefe  die  Eltern  damals  über  fünfzig  Jahre  alt  sind,  so  stimmt 
das  auch  mit  der  Reihenfolge,  in  welcher  Pfau  seine  sechs  Schwäger') 
und  drei  Schwägerinnen  —  offenbar  dem  Alter  nach  —  aufzählt.  Jene 
beiden  in  Konstanz  wohnenden  Brüder  erscheinen  als  die  letzten  unter 
den  Söhnen  und  wären  sonach  die  jüngsten.  Nun  erwähnt  der  1545 

')  S.  des  Vf.  Programmabhandlung  „Zur  Geschichte  des  Schulwesens 
in  der  ehemal.  freien  Reichsstadt  Überlingen*4.  Überlingen  1891.  S.  10. 
—  rt  Stadtarch.  No.  2515.  —  8)  Joachim  war  „der  Medicin  doctor";  er 
wurde  (1580)  ebenfalls  Stadtarzt  (Stadtarch.  No.  1021);  Sebastian  war 
„der  freien  Künste  magister";  Conrad  „gewesener  Stadtschreiber"  zu 
Rufach  i.  E.;  Georg  „der  freien  Künste  magister,  Prediger  und  Admini- 
strator des  Teütschen  Hauss  zu  St.  Johannes  zu  Freiburg  in  Yechtland". 


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Miscellen. 


561 


geborene  Chronist  Jakob  Reutlinger,  welcher  1555  in  die  lateinische 
Schule  eintrat,  unter  seinen  „Schul gesellen**  gerade  die  vier  von  Pfau 
zuerst  genannten  Söhne,  nicht  aber  die  beiden  letzten.  *)  Hiernach 
ist  die  Annahme  nicht  zu  gewagt,  dass  der  Überlinger  Johann  Jakob 
Buzlin  zwischen  1550  und  1560  geboren,  also  im  Jahre  1612  zwischen 
fünfzig  und  sechzig  Jahre  alt  war.  Dann  ist  es  aber  auch  unzweifel- 
haft, dass  derselbe  mit  dem  Vater  des  Genealogen  identisch,  dieser 
also  ein  Enkel  des  Überlinger  Arztes  Dr.  Valentin  Buzlin  ist« 

Dr.  Buzlin  war  1526  hier  zum  „Visico  und  Stattarztu  bestellt 
worden.*)  Gebürtig  war  er  indessen  von  Wangen  i.  A.,  wie  Pfau 
a.  a.  0.  mitteilt.  Weitere  Anhaltspunkte  für  das  Vorkommen  dieses 
Geschlechts  in  Wangen  haben  die  daselbst  vom  Vf.  veranlassten  Nach- 
forschungen bis  jetzt  nicht  ergeben.  Dr.  Buzlins  Frau  war  eine  ge- 
borene Gebler  aus  Ingolstadt. 

Überlingen.  B.  Ziegler. 


Boeckmann  an  Herder  1787.  Unter  den  Männern,  welche  auf 
das  Geistesleben  am  Hofe  des  weisen  und  frommen  Markgrafen  Karl 
Friedrich  von  Baden  mit  bestimmend  eingewirkt  haben,  ragt  neben 
dem  Minister  Freiherrn  Wilhelm  von  Edelsheim  Johann  Lorenz 
Boeckmann  hervor,  Professor  der  Physik  und  Mathematik  am  Gym- 
nasium illustre  zu  Karlsruhe,  Vorleser  des  Markgrafen  und  Hochfürst- 
licher Prinzenlehrer.  Gleichwie  Edelsheim  so  stand  auch  Boeckmann 
mit  Klopstock,  Herder  und  Lavater,  welche  bekanntlich  alle 
drei  engere  Beziehungen  zum  markgräflichen  Hofe  unterhielten,  im 
Briefwechsel.  Während  aber  von  dem  Minister  noch  an  jeden  der 
drei  genannten  Vetreter  der  neu  erwachenden  deutschen  Litteratur 
Briefe  sich  erhalten  haben,  unter  denen  namentlich  die  intimen 
Schreiben  an  den  Propheten  in  Zürich  dem  Forscher  manchen  will- 
kommenen Einblick  in  das  geistige  Leben  am  Hofe  zu  Karlsruhe  und 
besonders  in  die  Geistesgeschichte  Karl  Friedrichs  von  Baden  ge- 
währen, scheint  von  dem,  was  der  Professor  an  ebendieselben  be- 
rühmten Autoren  seiner  Zeit  geschrieben  hat,  alles  verloren  gegangen 
zu  sein  bis  auf  ein  einziges  Stück,  das  in  Herders  Nachlass  auf 
der  Königlichen  Bibliothek  in  Berlin  sich  befindet.  Dieses  im  Fol- 
genden zum  Abdruck  gelangende  Originalschreiben  Boeckmanns  an 
Herder  trägt  links  oben  den  Bleistiftvermerk  „Boehm?w  und  ist  un- 
zweifelhaft identisch  mit  dem  in  R.  Hayms  Herderbiographie  (Bd.  II. 
S.  488')  angeführten  „noch  ungedruckten  Briefe  von  Böhmer  an  Herder 
vom  21.  Juli  1787*. 

■ 

Unsere  Vorlage  lautet: 


*)  Reutl.  XVI,  9  —  ')  Das  Konzept  seiner  Bestallung,  d.  d.  152G 
Mai  22  im  Stadtarch.  No.  768;  nach  einer  bei  Reutl.  IV,  199  erhaltenen 
Epitaphinschrift  dagegen  wäre  er  1574  im  Alter  von  51  Jahren  gestorben. 
Wir  vermuten,  es  sei  81  statt  51  zu  lesen. 

ZeJUchr.  f.  Gwh.  d.  Obwrh.  N.  F.  VII.  3.  86 


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562 


Miacellen. 


Carlsruhe  d.  21  Jul.  1787. 

Hochwohlgebohrner  Herr! 
Schätzbarster  Gönner  und  Freund! 

Bey  jedem  andern,  weniger  gerecht  und  billig  denkenden  Manne 
würd'  ich  wegen  scheinbarer  Unhöflichkeit  vielfach  um  Verzeihung 
zu  bitten  haben.  Bey  Ihnen  thu'  ich  es  nicht.  Sie  kennen,  wie  ich 
mir  schmeichle,  meinen  Character  und  meine  Lage  und  schreiben 
menschenfreundlich  es  der  letztern  zu,  was  ohne  mich  genau  zu  kennen, 
sonst  etwa  dem  erstem  zugeeignet  werden  könnte. 

Es  sollte  mich  wundern,  wenn  unser  vortrefl.  Markgraf  unserm 
werthen  Herder  über  sein  ABCbuch  kein  warmes  und  wahres  Com- 
pliment  gemacht  hätte!  Wir  haben  viclmal  darüber  gesprochen.  Ich 
liabe  es  für  ein  Werk  von  Herder  erklärt,  dessen  Nutzen  vielleicht 
von  grösserm  Umfange  seyn  könnte,  als  jedes  seiner  gelehrtesten 
Werke;  der  Markgraf  denkt  eben  so.  Und  ich  habe  es  im  Con- 
sistorium  proponirt,  dieses  Büchlein  so  bald  mögl.  in  unsren  Schulen 
einzuführen.  Selbst  den  Piaristen  in  Rastadt  hab'  ich  es  mitgetheilt 
und  anempfohlen,  weil  ein  ABCbuch  keine  Relligion  hat. 

Eben  so  sehr  sollt'  es  mich  wundern,  wenn  Sie  nicht  durch  mehr 
als  eines  mein  freundschaftlichstes  und  hochachtungsvollstes  Ange- 
denken sollten  versichert  erhalten  haben.  Wenns  nicht  geschehen,  so 
bin  ich  und  mein  Herz  ohne  Schuld ;  Schreiben  Sie  es,  mein  Theuerster, 
unter  die  Hofsünden. 

Unser  lieber  Markgraf,  der,  wie  Sie  wissen,  Sie  so  ganz  und  so 
wahr  schätzt,  lässt  Ihnen  durch  mich  viel  angenehmes  und  verbind- 
liches sagen.  Marmontel  und  Turgot  werden  Sie  nächstens  em- 
pfangen. Es  sind  die  Befehle  dazu  schon  an  unsern  HofR.  Molter, 
den  Bibliothekar,  gegeben.  Sehr  gerne  würde  unser  guter  Fürst  die 
Übersetzung  und  den  Commentar  von  unserm  vortrefl.  Wieland  sehen; 
auch  wird  Freund  Herder  vom  H.  Markgrafen,  und  wenn  es  erlaubt 
ist,  auch  von  mir  an  seinen  Plan  über  die  teutsche  Societät  im 
wahren  Sinne  kräftigst  erinnert. 

Von  meinem  Archiv  für  Magnetismus  send'  ich  Ihnen  hier 
die  2  ersten  Stücke.  Das  3te  ist  unter  der  Presse. . .  .  Kein  Wort  über 
die  Köpfe  Ihrer  Gegend!  und  über  die  Behandlung  der  Wahrheit,  die 
sie  nicht  dem  ersten  Grund  nach  kennen.  Wie  klein  wird  mir  Becker 
in  Gotha,  den  ich  sonst  schätzte;  und  was  soll  ich  von  Buchholtz 
in  Weimar  urtheilen,  der  öffentlich  in  der  allgemeinen  Literatur- 
zeitung vor  Va  «fabr  schon  3  caustische  Rezensionen  liefert  und  am 
Ende  unserm  D.  Maler  offenherzig  gesteht,  dass  er  kein  Wort  von 
allem  weiss,  selbst  glaubt,  dass  man  sich  nackt  ausziehen  müsse,  um 
magnetisirt  zu  werden.  Ey!  Ey!...  Und  Ihrn  H.  Bertuch  im 
ModenJournale  hätt'  ich  geissein  mögen,  wie  viele  Fläche  hätte  er 
dargeboten!  Ich  mag  mit  dem  Genius  der  Mode  nichts  zu  thun 
haben.  Bleib*  er  bey  den  Toiletten  der  Damen.  Ich  liebe  den 
Genius  der  Natur. 

Jeden  Tag,  wie  sich  meine  Erfahrung  vermehrt,  vermehrt  sich 
meine  Überzeugung  von  dem  Werthe  des  Magnetismus.  Da  ich  nie 


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Misccllen 


563 


Proselitenroacherey  liebte,  sag  ich  kein  Wort  davon!  Lesen  Sie,  und 
versuchen  Sie,  und  wenn  Sie  dann  nicht  Oberzeugt  werden,  so  nennen 
Sie  mich  so  einen  elenden  Mann  von  Kopf  und  Herz  als  H.  Becker 
und  Consorten  oder,  um  H.  Becker  nicht  unverdienter  Weise  zu  viel 
Ehre  zu  geben,  als  die  Berliner  Cloub  und  Consorten  lacherlich 
aussprengen. 

Wenn  ein  Mann,  der  23  Jahre  hindurch  nicht  ohne  Kopf  und 
Herz  schien,  nicht  auf  einmal  beides  verlohren  hat ;  so  wird,  wie  ich 
glauben  darf,  mein  Name  manchem  Scribler  bange  machen. . . .  Doch 
wozu  dies  alles?  ohne  eigene  Erfahrung  sag'  ich  Ihnen  zu  wenig  und 
bei  eigner  Erfahrung  zu  viel. 

Haben  Sie  Gelegenheit,  meinen  kleinen  Namen  Ihrem  Durchl. 
scMtzbarsten  Herzog  ehrfurchtsvoll  zu  nennen,  so  erfüllen  Sie  meine 
Bitte. 

Mit  ganzem  Herzen  und  bidrer  Seele  nenne  ich  mich  in  Wahrheit 

Ihren 

ergebensten  Diener  und  Verehrer 
Böckm. 

Wer  über  Herders  Beziehungen  zum  badischen  Hof  und  Land 
gern  neues  Detail  vernimmt,  kann  solches  dem  soeben  mitgeteilten 
Dokumente  entnehmen.  Wertvoll  ist  für  uns  aber  auch  das,  was  in 
dem  vorliegenden  Briefe  über  Wieland  bemerkt  wird;  denn  es  zeugt 
dasselbe  von  dem  Interesse,  welches  noch  in  den  1780er  Jahren  am 
Hofe  zu  Karlsruhe  für  die  Muse  dieses  Dichters  vorhanden  war.  Des 
Markgrafen  Annäherung  an  Wielands  litterarischen  Widersacher 
Klopstock')  hatte  eben  keineswegs  das  Interesse  abgeschwächt, 

*)  Über  Klopstocks  Beziehungen  zum  Karlsruher  Hofe  hat  im  2. 
Heft  des  VI.  Bandes  dieser  Zeitschrift  S.  235—262  K.  Obser  eine  sehr 
dankenswerte  Zusammenstellung  gegeben.  —  Da  jedoch  S.  250  daselbst 
gesagt  wird,  wir  würden  nach  1776  in  Karlsruhe  Klopstocks  Spuren  ver- 
lieren bis  in  den  Anfang  der  achtziger  Jahre,  wo  die  im  Juli  1783  er- 
folgte Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  Baden  auch  von  Klopstock 
freudig  begrüsst  werde,  so  sei  es  erlaubt  hier  auf  2  Spuren  wenigstens 
hinzuweisen,  die  für  Klopstocks  Verkehr  mit  Karlsruhe  in  den  Jahren 
1780—82  sich  gefunden  haben.  Das  eine  dieser  Anzeichen  ist  in  dem 
Briefe  Rings  an  Wieland  enthalten,  der  in  dem  Aufsätze  „Die  Markgräfin 
Karoline  Luise  von  Baden  und  der  Philolog  Villoison"  in  der  Karlsruher 
Zeitung  vom  18.  Jan.  1883,  veröffentlicht  wurde,  in  welchem  Ring  unter 
dem  17.  Juli  1780  aus  Karlsruhe  nach  Weimar  berichtet:  „Klopstock 
schreibt  an  keine  Seele,  ausser  jüngst,  da  man  seine  menbles  ohne  Zinss 
nicht  mehr  aufheben  wollte,  und  er  uns  seine  neue  Orthographie  insinuirte, 
ein  paar  neuorthographisirten  Zeilen  au  bas  d'une  feuille  imprimee" 
(vermutlich  der  Fortsetzung  der  „Fragmente  fon  Klopstock").  Das  andere 
Zeugnis  aber  liefern  die  als  Manuskript  gedruckten  Klopstock- 
schen  Oden  aus  den  Jahren  1781  und  1782,  welche  auf  der  Grossherzog- 
lichen Hof-  und  Landesbibliothek  in  Karlsruhe  aufbewahrt  werden  und 
bereits  1882  in  Schnorrs   Archiv  für  Literaturgeschichte ,  Band  XI, 

36* 


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564 


Miacellen. 


dessen  sich  schon  der  junge  Wieland1)  vonseiten  des  badischen 
Fürstenhauses  hatte  erfreuen  dürfen.  Es  war  hier  ebensowenig  eine 
Abschwächung  ertolgt,  als  die  seit  1783  mit  jedem  Jahr  zunehmende 
Hinneigung  Karl  Friedrichs  zu  Lavater  jene  hohe  Verehrung 

S.  507 ff.  von  mir  mitgeteilt  worden  sind.  —  In  Beidem,  in  jener  Brief- 
stelle sowohl  als  in  diesem  manuskriptlichen  Druckbogen, erblickt 
auch  Bernhard  Seuffert  in  Schnorre  Archiv  für  Literaturgeschichte, 
Band  XII,  Leipzig  1884,  S.  609*  Beweise  für  den  Verkehr  Klopstocks  mit 
Karlsruhe  in  jenen  Jahren. 

M  Üeber  Wielands  Beziehungen  zu  Karlsruhe  und  seinem  Hofe 
vgl.  meine  „Beiträge  zur  Wieland- Biographie,  Freiburg  i.  Br.,  1882"  und 
Bernhard  Seufferts  ausführliche  Besprechung  dieser  Schrift  in  Schnorre 
Archiv  für  Litteraturgeschichte  XII,  1884,  S.  595  ff.  —  Auf  die  in  meinen 
„Beitragen"   mitgeteilte  Korrespondenz  Wielands  mit  dem  badischen 
Prinzenerzieher  Ring  Bezug  nehmend  schreibt  K.  Obser  in  seinem  Auf- 
satze „Klopstocks  Beziehungen  zum  Karlsruher  Hofe"  a.  a.  0.  S.  237: 
„Es  ist  vielleicht  doch  mehr  als  ein  Zulall,  dass  der  rege  Briefwechsel 
Kings  mit  Wieland  vom  Jahre  1773  ab  mehr  und  mehr  verstummt, 
dass  Ring  nicht  mehr  über  den  Eindruck,   den   die  dichterischen 
Schöpfungen  des  Freundes  in  seiner  Umgebung  ausüben,  zu  berichten 
weiss.   Die  Erscheinung  steht  wohl  auch  im  Zusammenhang  mit  dem 
zunehmenden  Einflüsse,  welchen  sein  litterarischer  Widersacher,  der 
Dichter  der  Messiade,  am  Karlsruher  Hofe  gewann."  Hiezu  möchte  ich 
folgendes  bemerken.   Der  Briefwechsel  zwischen  Wieland  und  Ring  ver- 
dankte wahrend  der  Jahre  1772  und  1773  seine  Lebhaftigkeit  vornehm- 
lich dem  Umstände,  dass  Ring  in  diesen  beiden  Jahren  für  Wielands 
Agathon  Subskribenten  zu  sammeln  hatte  und  1773  auch  noch  Kollekteur 
des  Teutschen  Merkurs  wurde.  Als  aber  in  der  Folge  der  Herausgeber 
des  Merkurs  durch  eine  Veränderung  im  Vertrieb  der  berühmten  Zeit- 
schrift des  direkten  Verkehre  mit  seinen  Kollekteure  überhoben  wurde, 
fiel  für  unsere  beiden  Korrespondenten  das  weg,  was  sie  bisher  haupt- 
sächlich veranlasst  hatte,  einander  Briefe  zu  schreiben.   So  oft  aber  der 
badische  Prinzenlehrer  in  der  Folgezeit  irgend  eine  Veranlassung  hatte, 
seinem  Weimarer  Kollegen  selbst  zu  schreiben,  wusste  er  demselben  auch 
etwas  von  dem  Interesse  mitzuteilen,  das  man  für  ihn  und  seine  Geistes- 
arbeit noch  immer  in  Karlsruhe  hegte.  So  enthielt  gleich  der  erste  Brief, 
den  Ring  nach  der  genannten  Veränderung  im  Vertrieb  des  Teutschen 
Merkurs  an  Wieland  richtete,  wie  wir  aus  dessen  Antwortschreiben  an 
Ring  vom  8.  Juni  1776  ersehen,  die  Anfrage,  ob  der  Dichter  auf  den 
September  nach  Karlsruhe  komme.  Ferner  ist  auch  in  dem  bereits  oben 
von  mir  angeführten,  im  Feuilleton  der  Karlsruher  Zeitung  vom  18.  Jan. 
1883  abgedruckten  Schreiben  Rings,  das  dieser  am  17.  Juli  1780 
dem  Professor  Heinrich  Sander  aus  Karlsruhe  zur  Empfehlung  an 
Wieland  in  Weimar  auf  die  Reise  mitgab,  von  dem  Interesse  die  Rede, 
das  der  badische  Hof  andauernd  für  Wielands  Geisteswerke  bekundete. 
Von  diesem  Interesse  zeugt  endlich  auch,  wie  bereite  bemerkt,  unsere 
obige  Briefstelle. 


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Miscellen.  565 

irgendwie  verringerte,  welche  die  markgräfliche  Familie  dem  Genius 
des  seit  1780  mit  Lavater  zerfallenen  Herder  von  anfang  an1)  ent- 
gegengebracht hatte.  So  lieb  und  wert  aber  anch  dem  christlich 
frommen,  patriotisch  gesinnten  and  menschenfreundlichen  Fürsten 
Badens  gerade  Klopstock  and  Herder  immer  waren,  zu  einer 
Seelenfreundschaft  mit  ihm  ist  nur  Lavater  gelangt.  Wenn  zu  dem 
berühmten  Propheten  in  Zürich  der  Herzog  Karl  August  von  Weimar") 
einmal  sagte,  „Herder  gebe  ihm  nur  Blitzlicht  in  der  Religion,  aber 
Goethe  gebe  ihm  das  wahre  bleibende  Licht",  so  vertrat  der  grosse 
Zürichische  Wahrheitslehrer  und  Menschenfreund  selbst  bei  Karl 
Friedrich  von  Baden  die  Stelle  eines  solchen  Lichtspenders.")  —  La- 
vater war  es  auch,  der  vermöge  des  Vertrauens,  das  der  Markgraf 
in  ihn  setzte,  dem  Puyscgur'schen  Magnetismus  Eingang  in  die  badi- 
schen Lande  verschafft  hatte  und  bei  seinem  von  den  s.  g.  Aufklärern 
auf  das  heftigste  bekämpften  Eintreten  für  das  neue  Phänomen  in 
dem  demselben  in  hohem  Grade  geneigten  Karlsruher  Physikprofessor 
einen  bedeutsamen  Mitstreiter  gewann.4)  Boeckmann  aber  gedachte 
obigem  Schreiben  zufolge  Herder  den  Freunden  des  Magnetismus 
und  Somnambulismus  zuführen  zu  können. 

Gernsbach.  Heinrich  Funck. 


')  Zu  den  von  Erich  Schmidt  in  der  Wochenschrift  Im  neuen  Reich 
1879  No.  26,  S.  994—1000  aus  Rings  Xachlass  über  den  Beginn  von 
Herders  Beziehungen  zu  Karlsruhe  gemachten  Mitteilungen  bildet  der 
im  2.  Heft  des  VI  Bandes  dieser  Zeitschrift  S.  256  von  Karl  Obser  zum 
Abdruck  gebrachte,  erst  kürzlich  aufgefundene  Brief  Herders  an  Karl 
Friedrich  von  Baden,  Strassburg,  28.  März  (1771),  eine  wertvolle 
Ergänzung.  —  Es  ist  dieser  Brief  unzweifelhaft  dasjenige  Schreiben,  über 
dessen  Abfassung  Herder  dem  badischen  Hofgelehrten  in  einem  un- 
datierten, von  Erich  Schmidt  1.  c.  S.  997/98  mitgeteilten  Briefe  be- 
richtet :  „Meine  Abreise  von  hier  ist  in  8  Tagen,  und  ich  versehe  mich  von 
Ihnen  einer  freundschaftlichen  Antwort  so  wie  ichs  noch  wage,  Barem  vor- 
trefflichen Fürsten  meine  Danksagung  schriftlich  zu  Füssen  zu  legen,  für 
die  viele  Gnade,  die  er  mir  gezeigt,"  und  es  lässt  sich  jetzt  aus  dem 
Datum  des  nunmehr  bekannt  gewordenen  Dankbriefes  an  Karl  Friedrich 
auch  das  Datum  des  undatierten,  dem  Danksagungsschreiben  an  den 
Markgrafen  vorher  gehenden  Herderbriefes  an  Ring  genauer  bestimmen, 
als  es  bis  dato  möglich  war  und  geschehen  ist.  —  *)  Vgl.  Herders 
Briefe  an  Job.  Georg  Hamann,  herausgegeben  von  Otto  Hofimann,  Ber- 
lin, 1889,  S.  162.  —  *)  Hiervon  legt  der  noch  erhaltene  Briefwechsel 
zwischen  Lavater  und  dem  Markgrafen  das  beredteste  Zeugnis  ab. 
Auch  in  der  Korrespondenz  Karl  Friedrichs  mit  Jung  Stilling 
kommt  dieser  Punkt  zur  Sprache.  Beide  Korrespondenzen  hoffe  ich 
einem  grössern  Leserkreis  zugänglich  machen  zu  hönnen.  —  *)  Näheres 
hierüber  s.  Funck,  J.  K.  Lavater  und  der  Markgraf  Karl  Friedrich  von 
Baden,  Freiburg  i.  Br.  1891,  8.  15  IT  und  46  ff.  —  Der  in  Boeckmanns 
Schreiben  an  Herder  mehrfach  genannte  R.  Z.  Becker  in  Gotha  hatte 
in  seiner  »Deutschen  Zeitung  für  die  Jugend  und  ihre  Freunde"  so  ver- 


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i 


Litteraturnotizen. 

Das  Regierungsjubiläum  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Grossherzogs 
hat  auch  eine  beträchtliche  Anzahl  von  Werken  und  Arbeiten  her- 
vorgerufen, welche  der  historischen  Litteratur  zuzuzählen  sind.  Von 
den  zahlreichen  Darstellungen  des  Lebens  und  der  Regierungsthätig- 
keit  des  gefeierten  Landesfürsten  wollen  wir  nur  die  beiden  in  Buch- 
form erschienenen  aufführen:  Ernst  Keller,  Grossherzog  Friedrich 
von  Baden.  Ein  Lebensbild  eines  deutschen  Fürsten  und  Mannes 
(Karlsrulie,  Braun,  198  SS.)  und  Karl  Friedr.  Müller,  Gross- 
herzog Friedrich  von  Baden  ein  deutscher  Fürst  (Karlsruhe,  Nemnich 
68  SS.),  ausserdem  sei  der  in  einer  hesondcrcn  Beilage  erschienene 
Festartikel  der  Karlsruher  Zeitung:  „Grossherzog  Friedrich  von 
Baden  und  sein  Land.  1862—1892"  genannt.  Die  grosse  „Festgabe, 
dargebracht  von  der  Technischen  Hochschule  in  Karlsruhe  (nicht  im 
Buchhandel,  XCII  u.  374  Seiten)  enthält  zunächst  eine  Geschichte 
der  Hochschule  und  ihrer  Abteilungen  von  1825—1892.  Von  den 
Einzelabhandlungen,  die  zum  Teil  reich  illustriert  sind,  betreffen 
oder  berühren  die  Landesgeschichte  folgende:  Josef  Durm,  zur 
Baugeschichte  des  grossh.  Residenzschlosses  in  Karlsruhe.  Karl 
Bücher,  die  gewerblichen  Betriebsformen  in  ihrer  historischen  Ent- 
wicklung (im  Anhange  abgedruckt  Schneiderordnung  der  Stadt  Basel 
1526  und  Teile  der  kurpfalzischen  Taxordnungen  von  1579).  Karl 
Keller,  Ferdinand  Redtenbacher  als  Begründer  der  Maschinen- 
wissenschaft. Ad.Weinbrenner,  Die  Geburtsstätte  der  Renaissance 
in  Deutschland.  Arthur  Böhtlingk,  Geschichte  und  Literatur. 
Wilhelm  Valentincr,  Gesch.  der  Grossh.  Sternwarte.  Wilhelm 
Lübke,  die  Abteikirche  Schwarzach.  Otto  Lehmann,  Geschichte 
des  physikalischen  Instituts  der  Techn.  Hochschule.  Heinrich  Lang, 
Geschichte  der  Gründung  der  Technischen  Hochschule.  Marc  Rosen- 
berg, Die  Kunstkammer  im  Grossh.  Residenzschlosse  in  Karlsruhe. 
Cosmas  Sayer,  Über  die  Entwicklung  des  Flussbaues  mit  be- 
sonderer Rücksicht  auf  das  Grossherzogtum  Baden  und  Karl  Engler, 


leumderische  Unwahrheiten  über  die  durch  den  Karlsruher  Physik- 
professor vorgenommene  Untersuchung  des  Puysegurischen  Magnetismus 
gebracht,  dass  dieser  sich  genötigt  sah,  in  seinem  Archiv  für  Magnetis- 
mus und  Somnambulismus  (1787,  S.  8  und  S.  132)  dagegen  zu  protestieren, 
was  Becker  in  seiner  Zeitung  (1787,  S.  198}  registrierte,  indem  er  dabei 
den  alten  Anschuldigungen  noch  neue  hinzufügte.  —  Über  den  in  Boeck- 
manns  Brief  erwähnten  W.  H.  S.  Buchholz  in  Weimar  8.  Nouvelle  Bio- 
graphie universelle,  T.  VII,  Paris  MDCCCLEI,  p.  701.  —  Der  von 
Boeckmann  endlich  in  seinem  Schreiben  an  Herder  angeführte  Dr.  Fr. 
W.  Maler  war  unter  den  Aerzten  in  Karlsruhe  der  einzige,  der  sich 
dem  thierischen  Magnetismus  geneigt  zeigte;  vgl.  Journal  von  und  für 
Deutschland,  herausgegeben  von  Freih.  v.  Bibra,  1787,  IL  Band  S.  451 
und  453. 


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Litteraturnotizen. 


567 


Vier  Jahrzehnte  chemischer  Forschung  unter  besonderer  Kücksicht 
auf  Baden  als  Heimstätte  der  Chemie.  Dem  Grossherzoge  gewidmet 
wurden  u.  a.  zwei  Werke:  Marc  Rosenberg,  Die  Kunstkammer  im 
Grossh.  Residenzschlosse  in  Karlsruhe  (Folio  26  Tafeln,  der  nicht 
foliirte  Text  deckt  sich  z.  Th.  mit  der  oben  angeführten  Abhandlung) 
und  Eduard  Heyck,  Urkunden,  Siegel  und  Wappen  der  Herzoge 
von  Zähringen.   (Mit  4  Lichtdrucktafeln.  39  SS.) 


Eugen  von  Chrismar  hat  nach  einem  neuen  Prinzipe  die  Her- 
stellung genealogischer  Übersichten  über  die  bestehenden  Fürsten- 
häuser Europas  begonnen  mit  einer  „Genealogie  des  Gesamt- 
hauses Baden  vom  16.  Jahrhundert  bis  heute"  (Gotha,  F.  A.  Perthes). 
Die  fleissige,  in  den  wichtigsten  Daten  (Geburts-  und  Sterbetage)  vom 
Generallandesarchive  nachgeprüfte  Arbeit  erweitert  sich  meist  zu  einem 
Gerippe  der  Lebensgeschichte  der  einzelnen  Glieder  des  Fürstenhauses. 


Im  dritten  Jahrgange  des  „Jahrbuchs  der  Gesellschaft  für 
lothringische  Geschichte  und  Altertumskunde"  giebt  E.  Martin 
eine  Lebensgeschichte  wie  eine  Charakteristik  der  Werke  des  1601 
zu  Willstätt  geborenen  Dichters  Jobann  Michael  Moscherosch.  Im 
Anhange  bringt  er  Auszüge  aus  dem  Strassburgcr  Stadtarchive  aus 
der  Zeit  von  1&45  bis  1656.  Während  dieser  Zeit  war  der  durch  die 
Kriegsleidcn  aus  Finstingen  vertriebene  Moscherosch  Frevelvogt  der 
Stadt  Strassburg.  —  Eine  zweite  Arbeit,  von  A.  Benoit,  wendet  sich 
dem  neuerdings  mehrfach  behandelten  Pfalzgrafen  Georg  Hans  von 
Veldenz,  dem  Gründer  von  Pfalzburg,  zu.  Die  Geschicke  dieser  Stadt, 
der  Erwerb  des  Steinthals,  seine  Projekte,  durch  die  Vogesen  einen 
Kanal  zu  führen,  treten  in  der  hübschen  Studie  in  den  Vordergrund. 
Die  übrigen  Arbeiten  des  inhaltreichen  Bandes  beschäftigen  sich  mit 
rein  lothringischen  Dingen. 


Gottlieb  Konrad  Pfeffels  Fremdenbuch  hat  H.  Pfannenschmid 
nach  dem  in  der  Colmarer  Konsistorialbibliothek  befindlichen  Original 
zunächst  im  Elsässer  Tageblatt  und  nun  mit  ausführlichem  Namen-  und 
Sachregister  versehen  als  besondern  Band  herausgegeben  (Colmar  1892, 
Selbstverlag).  Wir  finden  hier  viel  mehr  als  der  Titel  erwarten  lässt, 
nicht  nur  in  streng  chronologischer  Folge  die  Namenswiedergabe  der 
die  Colmarer  Kriegsschule  besuchenden  und  im  Fremdenbuch  ein- 
getragenen Personen,  2198  aus  den  Jahren  1774—1809,  sondern  bei 
vielen  auch  biographische  Mitteilungen,  die  freilich  sehr  oft  nur  mit 
den  gerade  zur  Hand  stehenden,  gang  und  gäben  Hilfsmitteln  ge- 
wonnen, zum  Teil  aber  aus  archivalischem  Material  herausgearbeitet 
sind.  Sehr  wertvoll  ist  nach  dieser  Richtung  hin  die  biographische 
Skizze  von  Pfeffels  Bruder,  dem  Diplomaten  Christian  Friedr.  Pfeffel 
S.  53—117,  in  der  z.  B.  die  an  Frankreich  gestellten  Entschädigungs- 
ansprüche der  im  Elsass  beim  Ausbruch  der  Revolution  ausser  Besitz 
gesetzten  deutschen  Fürsten,  namentlich  des  Hauses  Pfalz-Zweibrücken, 


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508 


Litteraturnotizen. 


ausführlich  erörtert  werden.  Am  meisten  gewinnen  bei  diesen  Fa- 
milien- und  litterargeschichtlichen  Notizen  wohl  das  Elsass  und  die 
Schweiz,  aber  auch  für  Baden  füllt  manches  ab,  ich  erinnere  u.  a. 
nnr  an  die  Einträge  Jacobi,  Sander  und  Schlosser.  Die  stärkste 
Frequenz  der  Kriegsschule  fallt  auch  mit  der  grössten  Zahl  der  sie 
besuchenden  Fremden  zusammen,  in  den  Jahren  1784  und  1785,  zu 
beiden  haben  die  Länder  deutscher  Zunge,  vor  allem  die  Schwel:, 
das  bedeutendste  Kontingent  gestellt.  Wie  es  möglich  war,  dass  der 
blinde  Pfeffel  eine  solche  Anziehungskraft  übte,  das  hat  Pfannenschmid 
überzeugend  nachgewiesen,  sein  Buch  ist  ein  beachtenswerter  Beitrag 
zur  Geistesgeschichte  des  vorigen  Jahrhunderts.  W.  W. 

Über  den  Strassburger  Drucker  Cammerlander  und  seinen  lit- 
terarischen Beirat  und  Korrektor  Vielfeld  handelt  Bernhard  Wen- 
zel in  der  Rostocker  Dissertation:  Cammerlander  und  Vielfeld.  Ein 
Beitrag  zur  Litteraturgeschichte  des  XVI.  Jahrhunderts.  Berlin, 
Buchdr.  von  Knoll  &  Wölbling  1891.  8°.  72  S.  E.  M. 


„Herder  und  der  junge  Göthe  in  Strassburg"  behandelt  S.  77—140 
Heinrich  Düntzer  in  seinem  neuesten  Werke.  (Zur  Götheforschung. 
Neue  Beiträge.  Stuttgart,  Deutsche  Verl.-Anst  1891.  8".  VII,  436  S). 

E.  M. 


Eine  reiche  Ausbeute  für  die  elsässische  Druckergeschichte  bietet 
der  soeben  erschienene  Index  von  Burger  zu  Hains  Inkunabeln- 
Verzeichnis.  (Repertoricum  bibliographicum  in  quo  libri  omnes  ab 
arte  typographica  inventa  usque  ad  annum  1500  typis  expressi  ordine 
alphabetico  vel  simpliciter  enumerantur  vel  adeuratius  recensentur. 
Opera  Ludovici  Hain.  Indices  uberrimi  operaConradi  Burger. 
Lipsiae,  surapt.  0.  Harrassowitz.  1891.  8°.  VI,  428  p.)  JE.  M. 


Von  der  immer  mehr  ins  Unübersehbare  anwachsenden  Litteratur 
über  die  mittelalterliche  Städtegeschichte  interessieren  uns  am  Ober- 
rhein vor  allem  zwei  Schriften.  Die  eine,  von  unserm  Mitarbeiter 
Kolmar  Schaube  führt  den  Titel:  „Zur  Entstehung  der  Stadtver- 
fassung von  Worms,  Speyer  und  Mainz"  (Wiss- Beilage  zum  Jahresbericht 
des  ev.  Gymn.  zu  St.  Elisabet  in  Breslau  1892  Pr.  No.  172)  und  wendet 
sich  zum  Teil  mit  grosser  Schärfe  gegen  die  Untersuchung  von 
Karl  Köhne  über  den  gleichen  Gegenstand  (vgl.  N.  F.  5,  406).  Die 
umfangreichere  und  allgemeinere  Arbeit  verdankt  dem  unermüdlichen 
G.  v.  Below  ihren  Ursprung.  „Der  Ursprung  der  deutschen  Stadt- 
verfassung (Düsseldorf,  Voss  XVI  und  147  SS.)U  lautet  ihr  Titel  und 
ihr  Zweck  ist,  die  Marktrechtstheorie  und  die  Anschauungen  von 
Schröder,  Sohm,  Gothein  und  dem  Unterzeichneten  zu  bekämpfen. 
Zu  einer  Kritik  ist  dies  nicht  der  geeignete  Ort,  ich  möchte  aber 
doch  die  Leser  auf  die  Schrift  hinweisen,  welche  unzweifelhaft  die 
verwickelte  Frage  wesentlich  fördert  und  klärt,  wenn  sie  auch  ihre 
Ziele,  die  Marktrechtstheorie  niederzuwerfen  und  die  Anschauungen 


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Litteraturnotizen. 


569 


Maurers  zu  halten,  meines  Erachtens  nicht  erreicht  hat.  Jedenfalls 
stehen  wir  noch  lange  nicht  am  Ende  der  stadtgeschichtlichen 
Litteratnr.  Schulte. 


Die  „Studien  und  Mitteilungen  aus  dem  Benedictiner-  und  dem 
Cisterzienser-Ordenu  bringen  im  Jahrgang  XIII,  Heft  1,  eine  Ab- 
handlung von  Adelgott  Schatz:  Stellung  Leopolds  III.  von 
Österreich  zum  grossen  abendländischen  Schisma.  Die 
Abschnitte  über  Tirol  und  Inncrösterreich  sind  ganz  wertvoll,  für 
die  drei  Bistümer  Strassburg,  Basel  und  Konstanz  bringt  der  Verf. 
aber  gegenüber  den  Studien  Herrn.  Haupts  (diese  Ztschft.  N.  F. 
Band  5)  kaum  etwas  neues.  Haupts  Arbeit  ist  zwar  oft  citiert,  die 
Form  der  Citate  ist  aber  derart,  dass  der  Leser  den  Eindruck  ge- 
winnen kann,  der  Verf.  habe  das  „ermittelt",  was  längst  bei  Haupt 
steht.  Einer  Mitteilung  Haupts  zufolge  sind  einige  Urkunden  von 
Remiremont,  welche  sich  auf  den  Aufenthalt  des  clementistischen 
Cardinal legaten  Wilhelm  von  Agrifolio  in  Freiburg  beziehen,  bei 
Dclisle,  Manuscrits  latins  et  franc  de  la  bibl.  nat.  1875—91  (Paris 
1891)  pag.  530,  542  und  552  in  Regestenform  mitgeteilt.  Schulte. 


Über  einen  Pfälzer  Theologen  Franciscus  Junius  den  Älteren 
hat  Fr.  W.  Cuno  ein  ziemlich  umfangreiches  Buch  geschrieben 
(Amsterdam,  Scheffer,  1891.  IX,  416  S.).  Junius  war  1545  in  Bourges 
geboren,  wirkte  25  Jahre  (1567—1592)  als  Prediger  der  Wallonen- 
kolonie in  Schönau  und  St.  Lamprecht,  als  Lehrer  am  Collegium 
Casimirianum  in  Neustadt  und  sodann  als  Professor  der  Theologie  in 
Heidelberg.  1592  wurde  er  nach  Leyden  berufen  (er  starb  1602). 
Im  ersten  Teil  des  Buches  wird  das  Leben  des  Junius  behandelt,  im 
zweiten  werden  seine  Schriften  und  besonders  seine  Briefe,  die  der 
Verfasser  in  zahlreichen  Archiven  und  Bibliotheken  gesammelt  hat, 
verzeichnet  und  zum  Teil  abgedruckt.  Th.  M. 


Von  den  zuletzt  erschienenen  Bänden  der  „Quellen  z.  Schweiz. 
Geschichte,  herausg.  von  der  allg.  gesch.  Ges.  d.  Schweiz",  umfasst 
der  11.  u.  12.  Bd.  die  Veröffentlichung  von  Rudolf  Luginbühl: 
„Aus  Philipp  Albert  Stapfers  Briefwechsel".  Der  Biograph  Stapfers 
hat  sich  darauf  beschränken  müssen  den  Briefwechsel  mit  Laharpe 
und  Usteri,  den  beiden  anderen  Veteranen  der  Helvetik,  ziemlich 
vollständig  zu  geben  und  nur  verhältnismässig  wenige  andere  beizu- 
geben. Die  Zeit  der  politischen  Thätigkeit  Stapfers  als  Ministers 
der  Künste  und  Wissenschaften  der  Helvetik,  dann  als  schweizeri- 
schen Gesandten  in  Paris  (1800—1803)  ist  weniger  reich  vertreten, 
als  die  Zeit  der  Ruhejahre  in  Frankreich,  wo  Stapfer  als  Vermittler 
deutschen  und  französischen  Wesens  eine  wichtige  Rolle  spielte. 
Dieser  letzte  Teil  war  auch  in  Luginbühls  Biographie  am  Kürzesten 
behandelt.  Die  wichtige  Publikation  ist  auch  für  uns  in  Baden  von 
hoher  Bedeutung,  vor  allem  wegen  der  engen  Beziehungen  Wessen- 
bergs  zu  Usteri  und  Stapfer.  Erst  aus  diesem  Briefwechsel  erfahrt 


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570 


Litteraturnotizen. 


man,  dass  Wessenbergs  Schrift  „Coup  d'oeuil  sur  la  Situation  actnelle 
de  l'Eglise  catholiqaeu  durch  Stapfer  in  Druck  gelegt  wurde.  Auch 
für  das  Geistesleben  der  protestantischen  Kreise  des  Elsasses  sind 
die  Briefe  Stapfers  von  hoher  Bedeutung.  Möchte  der  Verfasser  sich 
entschlicssen ,  seiner  Biographie  Stapfers  die  Laharpe's  folgen  zu 
lassen.  Der  Historiker,  welcher  nach  Luginbühl  sich  mit  einer  sol- 
chen befassen  soll,  sich  wenigstens  früher  damit  befasst  hat,  wird 
dieselbe  schwerlich  jemals  ausführen.  Schulte. 


Die  Sagen  des  Elsasses  gesammelt  von  August  Stoeber  giebt  in 
neuer  vermehrter  Auflage  Curt  Mündel  heraus  (Strassburg,  Heitz  u. 
Mündel),  zunächst  in  einem  ersten  Teil  die  Sagen  des  Ober-Elsasses. 
Besonders  dankenswert  sind  die  am  Schluss  gebrachten  litterarischen 
Nachweise  über  Stoff  und  Verbreitung  der  Sagen.  W.  W. 

In  der  Römischen  Quartalschrift  Jahrg.  VI,  241—250  giebt  A. 
Meister  einen  nicht  unwichtigen  Beitrag  zur  Geschichte  des  Strass- 
burger  Kapitelsstreits,  indem  er  den  Beginn  desselben  gegen 
Lossen  schon  auf  das  Jahr  1583  fixiert  und  ein  Schreiben  des  Bischofs 
Johann  von  Manderscheid  vom  Jahre  1590  an  den  neuen  Papst  Gre- 
gor XIV.  mitteilt,  das  über  den  ganzen  Verlauf  des  Streites  berichtet 
und  die  Bedrängnis  der  bischöfl.  Partei  sehr  lebhaft  schildert.  W.  W. 

Eine  Reihe  kleinerer  Studien  zur  Elsässischen  Geschichte  hat  X. 
Mossmann  in  den  Melanges  Alsatiques  (Kolmar,  Jung  &  Cie.) 
gesammelt.  Unter  denselben  sind  hervorzuheben  eine  übersichtliche 
Darstellung  der  Verhandlungen  und  Defensionspläne  der  sog.  Nie- 
dern Vereinung  aus  den  Jahren  1512  bis  1628  und  des  Konfliktes 
der  Stadt  Rosheim  mit  der  Landvogtei  am  Ende  des  16.  Jahrhun- 
derts, ferner  zahlreiche  zumeist  aus  den  Materialien  des  Kolmarer 
Stadtarchivs  geschöpfte  Mitteilungen  kulturgeschichtlichen  Charakters. 

  W.  W. 

Von  den  Beiträgen  des  eben  ausgegebenen  VIII.  Jahrgangs  des 
Jahrbuchs  für  Geschichte,  Sprache  und  Litteratur  Elsass-Lothringens 
(Strassburg,  Heitz  u.  Mündel  1892)  sind  hier  zu  erwähnen  der  Auf- 
satz von  Dr.  A.  Her t zog  über  die  Elsässischen  Weinstieber  im  Mit- 
telalter, deren  Organisation  im  Rahmen  von  Maklerzünften  nachzu- 
weisen versucht  wird,  ferner  die  kleine  anregende  Studie  von  W. 
Deecke  über  im  Norden  gefundene  Amuletringe  des  heiligen  Theo- 
bald von  Thann  und  die  grössere  noch  nicht  abgeschlossene  Unter- 
suchung von  Bresch  über  die  Ortsnamen  des  Münsterthals.    W.  W. 

Im  27.  Bd.,  S.  170—209  des  Hermes,  Zeitschrift  für  klassische 
Philologie  herausgegeben  von  Kaibel  und  Robert  veröffentlicht  E.  v. 
Borries  eine  Untersuchung  über  die  Quellen  zu  den  Feldzügen 
Julians  des  Abtrünnigen  gegen  die  Germanen,  die  desswegen  hier 
Erwähnung  verdient,  weil  sie  nachweisen  will,  dass  Ammian  wie  Li- 
banios  bei  ihrer  Darstellung  der  Alamannenschlacht  bei  Strassburg 


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Litteraturnotizen. 


571 


aas  einer  Monographie  Julians  Ober  diese  Schlacht  geschöpft  haben 
und  dass  daneben  von  Ammian  noch  eine  Biographie  des  Kaisers, 
wahrscheinlich  von  seinem  Leibarzt  Oribasins  verfasst,  benutzt  wor- 
den sei.  Der  Verf.  stellt  in  Aassicht,  dass  dies  Ergebnis  besonders 
für  die  Beurteilung  des  Ammianischen  Berichts  Ober  jene  Schlacht 
von  Bedeutung  sein  werde.  W.  W. 

■  —  —  -  - 

Die  Arbeit  über  Steinmetzzeichen  von  Alfred  Klemm  (Zur  Ge- 
schichte der  Steinmetzzeichen  im  allgemeinen  und  Uber  die  Heil- 
bronner  insbesondere;  Histor.  Verein  zu  Heilbronn  Bericht  aas  den 
Jahren  1889—90,  IV.  Heft,  1891,  S.  1—44,  61  ff.  u.  XV  Taf.)  berührt 
auch  das  Gebiet  des  Oberrheins,  da  die  Strassburger  Bauhütte  den 
Vorort  der  Steinmetzbrüderschaft  bildete.  E.  M. 


Eine  Geschichte  der  Augenheilkunde  an  der  Universität  Strass- 
burg  seit  ihrer  Gründung  findet  sich  bei  Jules  Louis  Demange, 
Apercu  sur  l'histoire  de  l'ophthalmologie  ä  Strasbourg  A  a  Nancy. 
These  pour  le  doctorat  en  medecine  . . .  Nancv,  E.  Deste  1889.  4°. 
IV,  77  p.  E.  M. 

Ein  Stück  Schulgeschichte  erzählt  B.  Ziegler  in  seiner 
Arbeit :  „Zur  Geschichte  des  Schulwesens  in  der  ehemaligen  Reichs- 
stadt Überlingen"  (Beil.  z.  Progr.  der  Höh.  Bürgsch.  in  Ü.).  An  der 
Hand  von  guten,  für  die  ältesten  Zeiten  freilich  spärlich  iiiessenden 
Quellen  verfolgt  der  Verfasser  die  Schule  bis  ins  13.  Jahrhundert 
zurück:  im  Jahre  1227  wird  ein  Lutoldus  scolasticus  in  einer  Ur- 
kunde genannt.  An  den  Abschnitt  „die  Pfarrschule4  schliesst  sich 
der  über  die  Stadtschule  des  Mittelalters.  Ein  allgemeineres  Interesse 
hat  die  Cberlinger  «Schule  im  Zeitalter  des  Humanismus  dadurch, 
dass  der  auch  als  lateinischer  Dichter  bekannte  Schinbain  (Tibianus) 
in  der  freien  Reichsstadt  lehrte.  Über  diesen  Gelehrten  findet  sich 
einige  von  Ziegler  nicht  benützte  Litteratur  bei  K.  Gödeke  Grund- 
riss  z.Geschichte  der  deutschen  Dichtung  II8  281.  Es  wäre  dankens- 
wert, wenn  Ziegler  die  in  Überlingen  befindlichen  Briefe  und  Gedichte 
Tibians  mit  obigen  Notizen  zu  einer  kleinen  Monographie  zusammen- 
arbeiten würde.  Karl  Hartfelder. 

Von  Andreas  Waltz  ist  soeben  Sigmund  Billings  Kleine 
Chronik  der  Stadt  Colmar  (Colmar,  J.  B.  Jung,  374  SS.)  ver- 
öffentlicht worden.  Ist  der  Chronist,  der  evang.  Pfarrer  in  seiner 
Heimatstadt  war,  auch  nur  für  die  zweite  Hälfte  des  vorigen  Jahr- 
hunderts Zeitgenosse,  so  enthält  die  Chronik  doch  eine  reiche  Fülle 
von  unbekannten  und  interessanten  Nachrichten.  Vieles  ist  freilich 
bekannten  Quellen  entlehnt.  Auch  hier  herrscht  noch  am  Ende  des 
18.  Jahrhunderts  jener  reichsstädtische  Geist,  der  mit  fester  Zähig- 
keit an  allem  Altererbten  hängt,  die  grossen  Dinge  dagegen  passiv 
hinnimmt.  Einzelne  Stücke  waren  schon  früher  von  Rathgeber  ver- 
öffentlicht. Der  Herausgeber  hat  Anmerkungen  und  Register  bei- 
gesteuert. Eine  zweite  Schrift  bietet  Billings  Zusätze  zum  patrio- 


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572 


Litteraturnotizen. 


tischen  Elsasser  1777  (ebenda  17  SS.).  Der  Herausgeber  stellt  in 
der  Einleitung  fest,  dass  der  Herausgeber  dieser  Wochenschrift  nicht 
Billing  war,  sondern  ein  Württemberger  J.  P.  Wegelin,  Lehrer  an 
der  bekannten  Kriegsschule  Pfeffels. 


Im  „Deutschen  Herold-  1892  No.  7  beschreibt  A.  v.  Hamm: 
„Die  Denkmäler  der  Kirche  in  Handschuchsheimu  undgiebt 
eine  Geschichte  des  1600  ausgestorbenen  Geschlechts  von  Hand- 
schuchsheim.  Die  gereimten  Epitaphien  der  beiden  letzten  Trägerinnen 
dieses  Namens  zeugen  von  einem  derben  Humor. 


Soeben  erschien  bei  Herder  in  Freiburg:  „P.  Odilo  Ringholz, 
Der  selige  Markgraf  Bernhard  v.  Baden  in  seinem  Leben  und  Ver- 
ehrung (Mit  3  Farbentafeln  und  18  Abbildungen  im  Texte).  Das  Buch 
stützt  sich  von  der  gedruckten  Litteratur  abgesehen  auf  urkundliche 
Nachforschungen  in  Basel,  Einsiedeln,  Freiburg  St.  Gallen,  Genua, 
Karlsruhe,  Luzern,  Mailand,  Moncalieri,  Nürnberg,  Paris,  Pavia, 
Rom,  Turin  und  Wien.  Als  Anhang  wird  der  Informativprozess  vom 
Jahre  1480  abgedruckt.   

Von  den  „Kunstdenkmälern  des  GrossherzogtumsBaden", 
•die  im  Auftrage  des  Ministeriums  der  Justiz,  des  Kultus  und 
Unterrichts  und  in  Verbindung  mit  Jos.  Dürrn  und  F.  Wagner 
F.  X.  Kraus  herausgiebt,  ist  soeben  der  dritte  Band  l  Freiburg,  J.  C. 
B.  Mohr)  erschienen,  der  den  Kreis  Waldshut  behandelt.  Ein  Atlas 
von  zwölf  Tafeln  giebt  Abbildungen  des  Schatzes  von  St  Blasien,  der 
jetzt  in  St.  Paul  in  Kärnthen  beruht.  (Vgl.  diese  Ztschft  N.  F.  4, 
46-68).   

Von  Starke  in  Görlitz  und  A.  Siebert  in  Heidelberg  ist  soeben 
die  überaus  prächtige  Veröffentlichung  abgeschlossen,  in  der  K. 
Zangemeister  „Die  Wappen,  Helmzierden  und  Standarten 
der  Grossen  Heidelberger  Liederhandschrift  (Manesse-Co- 
dex)u  publizierte.  Auf  60  Tafeln  sind  die  Schilde,  Helme  und  Fahnen 
in  Farbendruck  geboten.  Die  Abbildungen  beruhen  auf  Abzeich- 
nungen, sind  aber  allem  nach  vortrefflich  gelungen.  Zangemeister 
hat  überall  die  vom  Frhin.  v.  Neuenstein  hergestellten  Zeichnungen 
nachgeprüft.  Welche  Bedeutung  die  Wappen  für  die  Bestimmung 
der  einzelnen  Minnesänger  'haben,  ist  seit  den  Tagen  v.  d.  Hagens 
bekannt,  während  man  sich  bisher  mit  Beschreibungen  und  unkolo- 
rierten  Abbildungen  begnügen  musste,  ist  nun  das  Material  jedem 
Forscher  in  bequemster  Form  zugänglich  gemacht.  Gerade  den  Stand 
dieser  Frage  hat  Zangemeister  in  der  Einleitung  bei  jedem  Minne- 
sänger erörtert;  es  ist  auch  überall  die  neueste,  in  den  letzten  Jahren 
besonders  ergiebige  Litteratur  über  die  einzelnen  Sänger  herange- 
zogen, ältere  Abbildungen  sind  nachgewiesen,  verwandte  Wappen 
aufgesucht  und  erläutert.  Da  jeder  Teil  Deutschlands  seine  Ehre 
darin  suchte  und  sucht,  seine  Sänger  zu  feiern,  so  wird  auch  diese 


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Litteraturnotizen. 


573 


Veröffentlichung  vielen  Beilall  ernten.  Kein  Teil  Deutschlands  ist 
aber  unter  den  Sängern  der  Manessischen  Handschrift  reicher  ver- 
treten als  das  Gebiet  des  Rheins  von  seinen  Quellen  bis  Mainz.  Wie 
viel  noch  der  zukünftigen  Forschung  auf  diesem  Felde  übrig  geblie- 
ben ist,  hat  Zangemeister  in  der  Einleitung,  die  sich  auch  über  alle 
andern  mit  der  Handschrift  zusammenhängenden  Fragen  beschäftigt, 
mit  vollem  Rechte  hervorgehoben.  Auch  darin  wird  man  ihm  bei- 
stimmen müssen,  dass  es  unerlaubt  ist,  sofort  die  Glaubwürdigkeit 
der  Handschrift  anzuzweifeln,  wenn  sie  irgend  einer  Kombination 
widerspricht.  Der  Zeichner  hat  gewiss  oft  geirrt,  aber  wenn  man 
die  Schweizerischen  Wappen  nachprüft,  so  wird  man  sehen,  dass  er 
dort,  wo  er  selbst  sich  orientieren  konnte,  durchaus  zuverlässig  ist. 
Die  Glaubwürdigkeit  der  Wappen  und  Bilder  nimmt  natürlich  um  so 
mehr  ab,  je  weiter  sie  sich  von  der  Ostschweiz  entfernen.  Wie  viel 
Schwierigkeiten  mochte  der  Sammler  haben,  um  Wappen  längst  aus- 
gestorbener zum  Teil  weit  entlegener  Geschlechter  beizubringen! 
Welche  Anregungen  das  prächtige  Werk  dem  Referenten  bot,  ist  aus 
dessen  Abhandlung  (oben  S.  542)  zu  ersehen;  auch  andere  Fragen 
werden  sich  nunmehr  leichter  lösen  lassen,  so  die,  ob  und  welcher 
innerer  Zusammenhang  zwischen  den  grossen  oberdeutschen  Wappen- 
sammlungen des  Manessc  Codex,  der  Züricher  Wappenrolle,  des 
Richental,  Grünenberg  und  Gallus  Oheim  besteht.  Die  Wappen  der 
Weingartner  Liederhandschrift  wiederholt  vorliegendes  Werk  nach 
der  Publikation  des  litterarischen  Vereins.  Einige  Bemerkungen  zum 
Einzelnen  seien  gestattet;  bei  Friedrich  von  Hausen  vermisse  ich  die 
Wiedergabe  des  Wimpels  am  Mastbaum,  die  wenigstens  nach  v.  d. 
Hagen  von  heraldischer  Bedeutung  wäre,  auf  den  Lichtdrucken  bei 
Kraus  ist  nicht  viel  zu  erkennen.  Bei  Hartmann  v.  d.  Aue  wäre  viel- 
leicht der  Hinweis  auf  das  Wappen  der  Westerspül  erwünscht,  welche 
reichenauische  Dienstmannen  waren.  Die  Identität  der  Geschlechter 
ist  ja  sehr  unwahrscheinlich,  aber  es  ist  doch  das  Wappen  ein  recht 
seltenes.  Bei  Hesso  von  Rinach  fehlt  der  Hinweis  auf  die  Abhand- 
lung von  Merz  in  der  Argovia  Bd  20.  Das  wertvolle  Werk  empfiehlt 
sich  den  Freunden  der  mittelalterlichen  Poesie  selbst.  Schulte. 

Angeregt  durch  die  Veröffentlichungen  von  F.  X.  Kraus:  „Über 
die  St.  Blasianer  Schätze  in  St.  Paul  in  Kärnthen  (diese  Ztschft. 
N.  F.  Band  4)  giebt  S tälin  in  dem  ersten  Doppelhefte  der  nunmehr 
von  der  württembergischen  Kommission  für  Landesgeschichte  heraus- 
gegebenen und  von  Prof.  Jul.  Hartmann  geleiteten  Württembergi- 
schen Vierteljahrshefte  für  Landesgeschichte  genauere  Auskunft: 
„Über  die  Archivalien  württembergischer  Klöster  in  der  Abtei 
St.  Paul  in  Kärnthen*4.  Herrenalb  betreffen  32,  Bebenhausen  10, 
Blaubeuern  19,  Hirsau  6,  Lorch  7,  Maulbronn  14  und  Reichenbach 
endlich  70  Stücke.  Unter  den  Handschriften  ragt  eine  an  Ab- 
weichungen von  dem  Stuttgarter  Exemplar  des  Reichenbacher 
Schenkungsbuches  reiche  Handschrift  hervor,  ferner  ein  Kopialbuch 
der  sanktblasianischen   Propstei  Nellingen.    Wir  wünschen  der 


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574 


Litteraturnotizen. 


Schwesterzeitschrift  ein  gutes  Gedeihen,  der  Anfang  verspricht  das 
Beste.  Derselben  sind  wie  der  unsern  „Mitteilungen  der  Kommission" 
angehängt.  Wir  heben  aus  ihnen  das  Statut  der  Kommission,  das 
Statut  der  Zeitschrift  und  die  Grundsätze  für  die  Heransgabe  der 
"Württembergischen  Geschichtsquellen  hervor,  sowie  das  Protokoll 
der  ersten  konstituierenden  Sitzung  (Nov.  1891). 


Als  „Beilage  zum  Anzeiger  für  Schweizer  Geschichte"  beginnt  soeben 
die  allg.  geschichtforschende  Gesellschaft  der  Schweiz  „Inventare 
Schweizerischer  Archive"  herauszugeben  (Bern  K.  J.  Wyss).  Den 
Reigen  eröffnet  der  Kanton  Basel  Stadt,  dessen  Staatsarchivar  Herr 
Dr.  Rudolf  Wackernagel  die  Anregumg  zu  dieser  Veröffentlichung 
gab,  welche  allen  zukünftigen  Benützern  schweizerischer  Archive 
von  hohem  Nutzen  sein  wird.  Es  ist  nun  nicht  beabsichtigt  jedes 
Stück  in  Regestenform  mitzuteilen  oder  die  Repertorien  abzudrucken, 
sondern  man  will  eine  Übersicht  über  den  Inhalt  der  Archive  und  der 
Archivteile  mit  genauer  Angabe  der  Zeitgrenzen  mitteilen.  Jeder 
Einzelpublikation  soll  ein  kurzer  Überblick  über  die  Geschichte  des 
Archivs,  wie  es  sich  allmählich  bildete  und  aus  oft  heterogenen  Be- 
standteilen vereinte,  voraufgehen.  Die  Geschichte  des  Basler  Archi- 
ves  darf  als  ein  Muster  bezeichnet  werden,  wie  nicht  minder  die 
Darstellung,  welche  über  die  Beamte,  Lokalitäten,  Benutzungsordnung 
und  dann  über  den  Inhalt  der  drei  Hauptabteilungen  wie  der  Neben- 
abteilungen alle  wünschenswerte  Auskunft  erteilt.  Besonders  genau 
sind  dem  Plane  gemäss  die  Abteilungen  behandelt,  welche  nicht  not- 
wendig im  Baseler  Stadtarchiv  sein  müssten,  sondern  ebenso  gut 
anders  wohin  versprengt  oder  untergegangen  sein  könnten,  wie  die 
Klosterarchive,  das  Kirchenarchiv ,  die  Archive  von  Zünften,  Gesell- 
schaften und  Stiftungen.  Man  sieht,  wie  sehr  die  Veröffentlichung 
den  Wünschen  der  Benützer  entgegenkommt,  welchen  ein  Leitfaden 
geboten  wird,  der  unzweifelhaft  manchen  Leser  zu  Studien  und 
Arbeiten  veranlassen  wird.  Wackernagel  hatte  bei  seiner  Darstellung 
die  Schwierigkeit  zu  überwinden,  ein  in  der  Umordnung  befindliches 
Archiv  zu  beschreiben.  Von  dem  Inventare  des  Kantons  Bern,  das 
den  Staatsarchivar  Herrn  H.  Türler  zum  Verfasser  hat,  liegen  erst 
zwei  Seiten  vor. 


Die  industrielle  Gesellschaft  von  Mülhausen  hat  für  das 
Jahr  1893  eine  grosse  Zahl  von  Preisaufgaben  ausgeschrieben.  Der 
für  viele  Arbeiten  viel  zu  kurze  Ablieferungstermin  ist  der  15.  Febr. 
1893,  die  Preise  bestehen  vielfach  in  Medaillen,  doch  auch  in  Geld- 
preisen. Wir  führen  von  den  historischen  Thematen  auf:  Alsatia 
sacra  nach  dem  Muster  der  Helvetia  sacra  Mülinens  (2000  Mark). 
Geschichte  eines  Zweiges  der  oberelsässischen  Industrie  (1000  Mark), 
Biographien  von  oberels.  Erfindern,  Veränderung  der  Arbeitslöhne 
seit  einem  Jahrhundert,  Karte  des  Ober-Elsasses  zu  gallo-romanischer 
Zeit,  Karte  der  Lehensherrschaften  um  1600,  Karte  über  die  Fabrik- 
anlagen 1789  und  1870,  Geschichte  der  eis.  Verbindungswege,  Kritik 


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Litteraturnotizen. 


375 


der  eis.  archäologischen  Literatur  des  19.  Jahrhunderts,  Dokumente 
für  die  Baomwollenindostrie  im  13.— 17.  Jahrhundert,  kurze  Ge- 
schichte der  Stadt  Mülhausen  (100  Mark).  Geschichte  einer  eis. 
Ortschaft,  Teil  einer  eis.  Bibliographie  (bis  800  Mark),  Rechte  der 
Strassburger  Bischöfe  in  Mülhausen,  Zollstationen  vor  der  Ver- 
einigung mit  Frankreich  (ev.  200  Mark),  Zusammenstellung  der  Märkte 
und  Messen,  endlich  Stellung  der  elsässischen  Frau  im  Mittelalter. 
Das  „Preis-Verzeichnis"  erhält  Jedermann,  der  es  vom  Sekretariat 
der  Gesellschaft  verlangt. 


Karl  Hart  fei  der,  der  seit  dem  Erscheinen  seines  bekannten 
Buches  über  den  Praeceptbr  Germaniae  ( 1889)  eine  Reihe  von  Schrif- 
ten und  Briefen  Melanchthons  mitgeteilt  und  besprochen  hat,  veröffent- 
licht jetzt  einen  Band  „Melanchthonica  Paedagogica"  (Leipzig, 
Teubner  XVIII,  278  S.),  der  zu  jenem  darstellenden  Werke  das  Ur- 
kundenbuch  bilden  soll.  Mit  Rücksicht  auf  die  vom  Verleger  ge- 
zogenen Grenzen  hat  Hartfelder  darauf  verzichten  müssen,  alle  die 
zahlreichen  an  vielen,  z.  T.  entlegenen  Stellen  veröffentlichten  Nach- 
träge zu  der  Ausgabe  der  Werke  Melanchthons  Corpus  Reformatorum 
zusammenzufassen  und  mit  dem  von  ihm  selbst  in  Bibliotheken  und 
Archiven  gesammelten  Material  herauszugeben.  Er  wählt  daher  die 
Stücke  aus,  die  sich  auf  M.  in  seiner  Eigenschaft  als  Praeceptor 
Germaniae  beziehen  und  noch  nicht  in  grösserer  Publikation  an  leicht 
zugänglichem  Orte  vorliegen.  Aus  dem  Inhalt  des  Buches,  der  ein 
anschauliches  Bild  von  den  vielseitigen  Interessen  und  Beziehungen 
und  der  mannigfaltigen  Thätigkeit  Melanchthons  giebt,  seien  be- 
sonders hervorgehoben  die  Aktenstücke  zur  Geschichte  der  Univer- 
sität Wittenberg  und  die  „Wittenberger  Studentenbricfo".  Diese  zum 
grössten  Teile  angedruckten  Briefe,  geschrieben  in  den  Jahren 
1520—1525  von  Thomas  Blaurer  aus  Konstanz,  Felix  Rayther  aus 
Buchhorn,  Johannes  Betz  aus  Überlingen,  Jakob  Milien  aus  Frei- 
burg u.  a.,  sind  wertvolle  Zeugnisse  über  den  Eindruck,  den  die 
Persönlichkeiten  und  Lehren  der  Reformatoren  auf  die  jugendlich 
empfänglichen  Gemüter  der  Studierenden  in  Wittenberg  ausübten. 
Neben  dieser  speziellen  Gruppe  von  Briefen  steht  eine  grössere  das 
ganze  Leben  M,'s  umfassende  Abteilung :  „Briefe  von,  an  und  über 
M."  Daran  reihen  sich  „einzelne  Aussprüche"  M/s  über  hervor- 
ragende Zeitgenossen  und  verschiedene  Gebiete  der  Schule  und 
Wissenschaft:  Geschichten  und  Anekdoten,  Beispiele  und  Sentenzen, 
von  M.  in  den  Vorlesungen  gelegentlich  geäussert,  von  den  Zeitge- 
nossen gesammelt.  Erzählungen  M/s  von  eigenen  Erlebnissen,  er- 
gänzt durch  Aufzeichnungen  anderer  bringt  der  nächste  Abschnitt: 
„Angaben  zur  Biographie  M.'su  (darunter  einige  bisher  unbekannte 
Angaben  über  M/s  Heidelberger  Studentenzeit).  Dazu  kommen  Ge- 
dichte von  und  auf  M.,  Schulordnungen  und  anderes.  Der  Heraus- 
geber hat  in  den  Anmerkungen  Erklärungen  und  bibliographische 
Verweisungen  gegeben  und  durch  Inhaltsverzeichnis,  chronologische 
Übersicht  und  Register  das  Ganze  leicht  benützbar  gemacht.  Bei- 


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576 


Litteraturnotizeu. 


geben  ist  die  Nachbildung  einer  Copie  des  schönen  Melanchthon- 
bildes  von  Hans  Holbein  dem  jüngeren.  Th.  M. 


Auch  Fr.  Grimme  hat  seine  fleissigen  Studien  zur  Geschichte 
der  Minnesänger  fortgesetzt.  In  der  „Germania"  Band  37  sucht  er 
als  Heimat  Wachsmuts  v.  Künsingen  (den  ich  vor  Jahren  für  die 
Baar  in  Anspruch  nahm)  den  Ort  Clemency-Küntzig  im  Luxem- 
burgischen nachzuweisen,  ohne  freilich  zur  Gewissheit  zu  gelangen. 
Seine  Studie  über  vornamenlose  Minnesänger  (daselbst)  behandelt 
Göli  (Vogt  zu  Freiburg),  den  Dürner  (den  er  in  Salemer  Urkunden 
nachweisen  zu  können  glaubt),  den  Püller,  den  Schenken  v.  Limburg, 
v.  Stamhcim  (den  er  für  Württemberg  in  Anspruch  nimmt),  endlich 
den  Kanzler.  Übrigens  sind  die  Hohenburger,  welche  wohl  ursprüng- 
lich den  Namen  Puller  trugen,  nicht  Dynasten,  sondern  staufische 
Ministerialen,  über  die  wir  demnächst  eine  Arbeit  zu  erwarten 
haben.  Auch  -entstammt  die  Nachricht  über  Gottfried  Puller,  den 
Feldherrn  Kaiser  Friedrichs  II.,  nicht  einer  Strassburger  Quelle,  die 
betr.  Quelle  ist  vielmehr  im  Kloster  Neuenburg  in  unmittelbarer 
Nähe  von  Hagenau  entstanden,  wo  wir  die  Hohenburger  mehrfach 
nachweisen  können.  Auch  sind  die  Hohenburger  kein  Zweig  der 
Fleckensteiner.  Schulte. 


Ein  nützliches  Hilfsmittel  für  solche,  die  sich  mit  pfälzischer 
Geschichte  beschäftigen,  ist  ein  soeben  in  dritter  Auflage  erschiene- 
nes Buch  von  Albert  Mays:  „Erklärendes  Verzeichnis  der  städti- 
schen Kunst-  und  Altertümersammlung  zur  Geschichte 
Heidelbergs  u.  der  Pfalz  im  Friedrichsbau  des  Heidelberger 
Schlosses,  mit  einer  Abhandlung  über  die  ehemaligen  kurfürstlichen 
Grabdenkmäler,  insbesondere  das  Mausoleum  Otto  Heinrichs,  in  der 
Heiliggeistkirche,"  (Heidelberg,  Koester,  1892).  Das  Buch  ist  eine 
Erweiterung  und  Verbesserung  des  früheren  Katalogs  der  wertvollen 
und  ständig  sich  vermehrenden  Sammlung.  Nur  auf  einige  Ab- 
schnitte, die  auch  dem  Historiker  dienlich  sein  können,  möge  hin- 
gewiesen sein,  wie  z.  B.  die  Angaben  über  die  sehr  zahlreichen 
Bilder  von  Pfälzer  Fürsten  und  Fürstinnen,  von  Heidelberger  Gelehrten 
vom  Mittelalter  bis  in  unser  Jahrhundert,  die  Angaben  über  Münzen, 
Medaillen,  Orden,  Wappen  und  Siegel.  Auf  S.  128—137  werden  die 
Urkunden  und  Aktenstücke  verzeichnet,  die  sich  auf  Geschichte  der 
Pfalz  im  allgemeinen,  die  Heidelbergs  und  seiner  hohen  Schule  ins- 
besondere beziehen,  und  die  ebenfalls  in  der  Sammlung  aufbewahrt 
sind.  Von  S.  151 — 153  sind  24  Drucke  und  Denkmäler  verzeichnet, 
die  sich  auf  die  Geschichte  des  Heidelberger  Katechismus,  einer  der 
Wichtigstens  Bekenntnisscbriften  der  reformierten  Kirche,  beziehen. 
Das  Incunabeln- Verzeichnis  (S.  148—150)  ist  eine  eine  Vorarbeit  für 
die  immer  noch  nicht  geschriebene  Heidelberger  '  Buchdruckerge- 
schichte, u.  so  auch  noch  vieles  Andere.  Karl  Hartfelder. 


Weitere  Notizen  müssen  wir  leider  abermals  zurücklegen. 


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Strassburgs  Anteil  an  der  Erfindung  der 
Bnchdrnckerknnst. 

Von 

Karl  Schorbach. 


Wie  oft  auch  die  Frage  nach  dem  Urheber  des  Buch- 
druckes im  Laufe  der  letzten  Jahrhunderte  erörtert  wurde 
und  wie  viel  sich  die  Forscher  darum  stritten,  welchem  Lande 
und  welcher  Zeit  der  Ruhm  der  Erfindung  zufiele,  so  fehlte 
all  den  zahlreichen  aus  diesem  Anlass  entstandenen  Dar- 
stellungen die  streng  methodische  Untersuchung.1)  Durch 
Voreingenommenheit  und  Unkenntnis  ist  das  geringe  urkund- 
liche Material,  das  unserem  Wissen  vom  Entstehen  der  Druck- 
kunst zu  Grunde  liegt,  zum  Teil  misverstanden  oder  entstellt, 
zum  Teil  angefochten  und  verworfen  worden.  Selbst  Fälschun- 
gen versuchte  man,  um  die  aufgestellten  Hypothesen  zu  stützen. 
Erst  die  jüngste  Zeit  hat  die  langentbehrte  kritische  Sich- 
tung der  verschiedenen  Überlieferungen,  welche  über  den  Ur- 
sprung der  Typographie  bestehen,  endlich  gebracht. 

Es  ist  das  unbestreitbare  Verdienst  A.  van  der  Linde's, 
durch  eingehende  und  scharfsinnige  Forschungen  auf  diesem 
Gebiete  bahnbrechend  gewirkt  zu  haben.  In  einer  Reihe  von 
sorgfältigen  Werken2)  hat  er  es  unternommen,  alte  Irrtümer 
zu  zerstören,  Fälschungen  aufzudecken  und  neue  Ergebnisse 
aus  den  vorhandenen  Quellen  zu  gewinnen.  Er  ist  der  wider- 
sinnigen bis  auf  den  heutigen  Tag  bestehenden  Thatsache, 
dass  drei  verschiedene  Männer  durch  Denkmäler  als  die  Ur- 

*)  Vgl.  über  die  methodologischen  Fehler  den  lesenswerten  Abschnitt 
bei  v.  d.  Linde,  Gutenberg  8.  137  ff.  —  2j  De  Haarlemsche  Costerlegende 
(Gravenhage  1670);  Gutenberg,  Geschichte  und  Erfindung  (Stuttgart  1678); 
Geschichte  der  Erfindung  der  Buchdruckkunst  3  Bde.  (Berlin  1886). 

Zi-iischr.  I.  Ge*th.  "I.  Ol.errh.  N.  F.  VII.  4.  37 


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578 


Schorbach. 


heber  der  Buchdruckerkunst  gefeiert  werden1),  scharf  ent- 
gegengetreten und  hat  die  Frage  nach  dem  wahren  Erfinder 
zum  ersten  Male  in  wissenschaftlicher  Weise  beantwortet. 
Obwohl  Holländer  von  Geburt  und  ursprünglich  eifriger 
Costerianer  verfocht  er  nicht  die  Sache  Costers  und  seiner 
Vaterstadt  Haarlem,  sondern  forderte  mit  aller  Entschieden- 
heit die  Ehre  der  Erfindung  für  Gutenberg.  Trotz  der  ge- 
hässigen Angriffe  seiner  Landsleute,  welche  aus  einer  rein 
wissenschaftlichen  Frage  eine  nationale  machten,  verteidigte 
er  unentwegt  das  Anrecht  Gutenbergs  mit  immer  steigendem 
Erfolge.  „Es  war  dies  eine  That  im  Dienste  der  Wahrheit, 
die  unter  solchen  Umständen  doppelte  Anerkennung  ver- 
dient."2) 

Die  Werke  van  der  Linde's  regten  von  neuem  die  wissen- 
schaftliche Forschung  an;  auch  die  alten  Streitfragen  kamen 
wieder  in  Fluss,  wurden  jetzt  aber  meist  in  strenger  und  be- 
sonnener Weise  zu  lösen  versucht. 

So  trat  zuerst  der  holländische  (in  England  lebende)  Ge- 
lehrte Hessels,  welcher  umgekehrt  wie  v.  d.  Linde  aus  einem 
Anhänger  Gutenbergs  zu  einem  Costerianer  wurde,  mit  zwei 
Werken 3)  für  den  Anspruch  Costers  in  die  Schranken,  dessen 
Priorität  er  zu  erweisen  strebt.  Seine  Beweisführung  ist  in- 
dess  von  Archivar  Wyss4)  einer  eingehenden  Kritik  unter- 
zogen worden  und  durch  dieselbe  endgiltig  widerlegt. 

In  Italien  hat  mau  lange  geschwiegen,  und  die  Castaldi- 
Frage  schien  abgethan,  besonders  nachdem  C asteil ani  in 


')  Das  1837  errichtete  Mainzer  Monument  preist  Gutenberg  als  den 
Erfinder  in  zwei  von  Otfr.  Müller  verfassteu  Distichen  (vgl.  v.  d.  Linde 
Guteuberg  S.  69).  Im  Jahre  1856  eutstand  das  Denkmal  zu  Ehren  des 
Loureus  Jans  zoon  Coster  in  Haarlem,  der  als  „Uitvinder  van  de  Boek- 
drukkunst  niet  beweegbare  uit  metaal  gegoten  Lettersu  gepriesen  wird. 
Ein  drittes  Denkmal  wurde  1868  zu  Feltre  im  Yenetianischen  aufgestellt 
mit  der  Inschrift:  „A  Panfilo  Castaldi  scopritore  generoso  de'  caratteri 
mobili  per  la  stampa.  Tributo  d'onore  tardissimo  Italia  porg6.M  (Das 
1840  in  Strassburg  errichtete  Gutenberg-Denkmal  trägt  kluger  Weise 
keine  Inschrift.)  —  2)  Wyss,  Quartalblätter  des  Historischen  Vereins  für 
das  Grossherzogtum  Hessen  1879,  JS.  10.  —  a)  Hessels,  Gutenberg,  was  he 
the  inventor  of  printing?  (London  1882)  und  Haarlem  the  birth-place  of 
printing,  not  Mentz  (London  1887».  Eine  knappe  Darstellung  seiner  An- 
sicht gab  er  dann  noch  in  der  Encyclopaedia  britannica  (9.  Ed.)  XXIII, 
pag.  681—697.  —  4)  Centraiblatt  für  Bibliothekswesen  1888,  S.  255  ff. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  579 


seinem  jüngsten  Werke1)  zu  dem  Scbluss  gelangt  war,  „che 
il  vero  inventore  della  tipografia  e  Giovanni  Gutenberg".  Im 
vorigen  Jahre  ist  dann  aber  in  Fumagalli2)  ein  neuer 
Verteidiger  für  Castaldi  aufgetreten,  welcher  diesem  den 
Ruhm  der  Erfindung  sichern  will.  Die  vorgebrachten  Momente, 
mit  denen  er  die  Hypothese  zu  stützen  versucht,  werden  je- 
doch kaum  jemand  zu  überzeugen  vermögen.  Mit  Recht  sind 
sie  von  Dziatzko  zurückgewiesen.3) 

So  ist  das  Interesse  der  gelehrten  Welt  für  die  Guten- 
bergfrage  wieder  neu  erwacht.  Ganz  besonders  ward  es  aber 
in  letzter  Zeit  gesteigert,  als  kurz  nach  einander  wertvolle 
Funde,  welche  die  Entstehungsgeschichte  der  Typographie 
aufklären  helfen,  zu  Tage  gebracht  wurden.  Was  man  kaum 
noch  zu  hoffen  wagte,  ist  geschehen:  neue  Urkunden  wurden 
ermittelt  und  verschollene  wieder  aufgefunden.  Die  Hoffnung 
steigt  hiermit,  dass  Archive  und  Bibliotheken  noch  manchen 
Schatz  bergen  können,  welcher  für  die  Geschichte  der  Er- 
findung des  Buchdrucks  von  glücklichen  Händen  zu  heben  ist 

Der  erste  unter  den  Entdeckern  war  der  verstorbene 
Baseler  Oberbibliothekar  Sieber.  Er  fand  zu  Anfang  der  80er 
Jahre  in  einem  Incunabel-Baud  der  Baseler  Universitätsbiblio- 
thek ein  bis  dahin  unbemerktes  Zeugnis  zu  Gunsten  Guten- 
bergs, welches  älter  ist  als  alle,  die  man  seither  kannte. 
Dasselbe  steht  in  einem  etwa  1 470  oder  1 47 1  geschriebenen  Briefe 
des  Pariser  Theologen  Guillaume  Fichet  an  Robert  Gaguin.  *) 
Dies  Schreiben  ist  neuerdings  öfters  besprochen  und  gewürdigt 
worden5);  den  besten  Abdruck  desselben  lieferte  der  Ent- 
decker. 6) 

*)  L'origine  tedesca  e  l'origine  olandese  dell'  invenzione  della  stampa 
(Venezia  1889)  im  Appendice.  —  *)  La  questione  di  Pamfilo  Castaldi  (Mi- 
lano  löOl).  —  »)  Deutsche  Litteraturzeitung  XII  (1S91),  S.  1895.  —  *)  Die 
bemerkenswerteste  Stelle  lautet:  „Fenint  euim  illic,  baut  procul  a  ciui- 
tate  Maguncia,  Joannem  quendam  fuisse,  cui  cognomen  Boncmontano, 
qui  primus  omnium  impressoriam  artem  excogitauerit,  qua  non  calamo 
(ut  prisci  quidem  illi)  neque  penna  (ut  nos  fingimus)  sed  acreis  litteris 
libri  finguntur  et  quidem  expedite,  polite  et  pulcbre.  Dignus  saue  hic 
vir  fuit,  quem  omnes  musae,  omnes  artes  omnesque  eorum  linguae,  qui 
libris  delectantur,  diuinis  laudibus  ornent . .  .u  —  »)  Von  A.  Claudin  in 
Le  Livre  1883,  p.  369  ff.,  von  0.  Hartwig,  Centralblatt  f.  Bibliotheks- 
wesen I,  117  f.  u.  II,  86  ff.,  sowie  von  F.  Pfaff,  ebenda  V,  211  ff.  Letzterer 
hat  in  der  Freiburger  Bibliothek  ein  zweites  Exemplar  des  seltenen 
Druckes  aufgefunden.  —  •)  Guil.  Fischeti  Parisiensis  theologi  quam  ad 

37* 


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580 


Schorbach. 


Ein  zweiter  noch  wertvollerer  Fund  gelang  dem  Ober- 
bibliothekar Prof.  Dziatzko.  Dieser  entdeckte  in  der  Göttinger 
Bibliothek  das  wichtigste  Dokument,  welches  bei  Lösung  der 
Frage  nach  dem  Erfinder  in  Betracht  kommt,  das  verloren 
geglaubte  sogenannte  Helmaspergereche  Instrument  Es  ist 
dies  die  Originalurkunde  vom  6.  Nov.  1455,  welche  in  dem 
Process  Fusts  gegen  Gutenberg  von  dem  Mainzer  Notar  Ulrich 
Helmasperger  ausgestellt  wurde.  In  diesem  Notariatsinstru- 
ment haben  wir  das  unanfechtbare  Zeugnis  dafür,  dass  es 
sich  bei  der  Verbindung  jener  beiden  Männer  um  den  Buch- 
druck handelte  und  dass  Gutenberg  seine  Erfindung  mindestens 
seit  1450  in  Mainz  praktisch  verwertet  hat.  Nachdem  diese 
Urkunde  seit  dem  Jahre  1741  verschollen  war,  haben  die  An- 
hänger Costers  (zuletzt  noch  Hessels)  ihre  Ächtheit  vielfach 
angefochten;  jetzt  kann  sie  wieder  wie  früher  „als  der  Eck- 
und  Grundstein  der  Ansprüche  Gutenbergs4'  benutzt  werden. 
Dziatzko  hat  den  Text  in  einer  besonderen  Schrift  veröffent- 
licht und  eine  Lichtdrucktafel  von  der  Urkunde  beigegeben. ') 

Der  3.  Fund,  den  Abb6  Requin  im  Jahre  1890  in  Avig- 
noner  Notariatsakten  machte,  wird  in  anderem  Zusammen- 
hange genauer  zur  Sprache  kommen. 

Eine  übersichtliche  Zusammenstellung  der  neuesten  For- 
schungen zur  Gutenbergfrage  gab  Oberbibliothekar  Bruun  in 
Kopenhagen  (De  nyeste  undersögelser  om  bogtrykkerkunstens 
opnndelse.   Kjöbenhavn  1889.') 


Strassburg  ist  mit  dem  Anspruch  auf  die  Erfindung  der 
Typographie  zweimal  besonders  hervorgetreten.  Nachdem 
durch  die  Aufzeichnungen  des  15.  und  beginnenden  16.  Jahrh. 
ganz  richtig  Gutenberg  als  der  Entdecker  der  neuen  Kunst 

Robertum  Gaguinum  de  Johanne  Gutenberg  . . .  conscripsit  epistola  ed. 
Lud.  Sieber  (Basileae  1887).  Der  erste  Abdruck  in  Le  Livre  1883  ge- 
schah unrechtmässig. 

')  Beitr.  zur  Gutenbergfrage,  Halle  18^9.  Vgl.  auch  die  wertvollen 
Bemerkungen  in  Dziatzko's  Schrift:  Gutenbergs  früheste  Druckerpraxis. 
Berlin  1890.  —  ')  Dass  auch  wieder  Unberufene  sich  des  Gegenstandes 
bemächtigten,  ist  sehr  zu  bedauern.  So  erschien  in  vorigem  Jahr  ein 
populäres  Elaborat  von  Faulmann  (Die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst 
nach  den  neuesten  Forschungen.  Wien  1891),  worin  von  dem  „Fachmann- 
haltloser  Unsinn  vorgetragen  wird.  Vgl.  die  vernichtende  Kritik  von 
Wyss,  Centralbl.  f.  Bibliothekswesen  VIII,  551  ff. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunat.  581 

bezeichnet  worden  war  *),  proklamierte  man  in  Strassburg  um 
das  Jahr  1520  den  ersten  Typographen  dieser  Stadt,  Johann 
Mentel  aus  Scblettstadt,  als  den  Erfinder.  Der  Mentelmythus 
wurde  durch  Wimpfelings  schwankende  Berichte  vorbereitet, 
dann  aber  von  Jon.  Schott,  dem  Enkel  Mentelins,  und  durch 
den  Schlettstädter  Gelehrten  Jacob  Spiegel  allmählich  einge- 
bürgert. Dass  diese  Männer  eine  Geschichtsfälschung  beab- 
sichtigten, wie  v.  d.  Linde  es  auffasst,  ist  nicht  zu  erweisen. 
Eher  darf  man  annehmen,  dass  sie  unter  dem  Einfluss  einer 
Lokaltradition  in  gutem  Glauben  handelten. 

Mentel  wurde  in  Strassburg  über  zwei  Jahrhunderte  als  der 
Erfinder  der  Typographie  betrachtet,  und  man  feierte  seine 
Verdienste  1640  und  1740  durch  Erinnerungsfeste.  Noch  im 
Jahre  1840,  als  man  in  Strassburg  das  Gutenbergfest  beging, 
erhob  sich  eine  Stimme  zu  Gunsten  Mentelins  und  suchte 
dessen  Ansprüche  zu  verfechten.1)  Aber  auch  ausserhalb 
Strassburgs  hatte  jene  Tradition  sich  verbreitet.  Eine  aus- 
führliche Darstellung  derselben,  auf  welche  wir  nicht  näher 
eingehen  wollen,  gab  v.  d.  Linde.3) 

Die  Mentelsage,  welche  sich  auf  nichts  Thatsächliches 
gründete,  wurde  erst  1740  durch  Schöpflin  zerstört.  Schon 
seit  dem  Jahre  1717  wusste  man,  dass  Gutenberg  eine  Zeit 
lang  in  Strassburg  gelebt  und  Beziehungen  zu  dem  Thomas- 
stift gehabt  hatte.  Jetzt  kamen  1740  und  1745  kurz  nach 
einander  im  Strassburger  Stadt-Archiv  und  Pfennigturm  die 
Akten  des  Processes  Dritzehn-Gutenberg  zu  Tage,  welche  be- 
rufen waren,  in  der  Geschichte  des  Ursprungs  der  Buch- 
druckerkunst eine  ganz  hervorragende  Rolle  zu  spielen. 

Aus  diesen  Dokumenten  lernte  man  die  industrielle  Thätig- 
keit  Gutenbergs  kennen.  Neben  anderen  gewerblichen  Be- 
schäftigungen betrieb  er  in  Strassburg  auch  mit  einer  Ge- 
nossenschaft von  Einheimischen  eine  geheime  Kunst,  die  sich 


l)  Einige  Chroniken  machten  hierbei  Strassburg  zur  Vaterstadt  Guten- 
bergs, andere  Hessen  ihn  die  Kunst  hier  erfinden  und  später  in  Mainz 
verbessern.  (Vgl.  «lie  Zeugnisse  bei  v.  d.  Linde,  Gutenberg  S.  151  ff.)  — 
2)  Vgl.  die  vom  Lokalpatriotismus  diktierte  Schrift  des  Schlettstädter 
Advokaten  Dorlan,  Quelques  mots  sur  l'origine  de  rimprimerie,  ou  r6- 
8um6  des  opinions  qui  en  attribuent  l'invention  ä  Jean  Mentel,  natif  de 
Schlesudt.  1840.  —  «*)  Gutenberg  S.  315  ff.  (nMentelpossenM)  und  Gesch. 
d.  Erfind,  d.  Buchdrk.  I,  97  ff.  („Grossvater  Mentel"). 


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582 


Schorbach. 


nach  den  in  den  Protokollen  gebrauchten  technischen  Aus- 
drücken als  Buchdruckerkunst  deuten  lässt. 

Hierauf  gründete  Schöpflin  den  neuen  Anspruch  Strass- 
burgs.  Er  stellte  auf  Grund  jener  Urkunden  die  Behauptung 
auf,  dass  Strassburg  die  Geburtsstätte  der  Typographie  sei, 
nicht  aber  Haarlem  oder  Mainz.  Trotz  aller  Anfechtung  hat 
sich  diese  Ansicht,  besonders  im  Elsass  und  in  Frankreich, 
verbreitet.  Selbst  v.  d.  Linde  gelang  es  nicht,  mit  seiner  ein- 
schneidenden Kritik  diese  Annahme  zu  zerstören,  da  er  die 
Unmöglichkeit  des  Strassburger  Anspruchs  nicht  zu  erweisen 
vermag. ') 

Wir  haben  im  folgenden  zu  untersuchen,  ob  auf  Grund 
der  vorhandenen  Quellen  Strassburg  der  Ruhm  zufällt,  einen 
Anteil  an  der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  zu  haben. 

Zu  diesem  Behufe  wollen  wir  zunächst  zusammenstellen, 
was  uns  Sicheres  über  den  Strassburger  Aufenthalt  Guten- 
bergs belegt  ist. 

Gutenbergs  Aufenthalt  in  Strassburg  1434—1444. 

Im  Jahre  1434  ist  Gutenberg  zuerst  urkundlich  in  Strass- 
burg nachgewiesen.  Ob  er  schon  einige  Zeit  vorher  dort 
ansässig  war,  wissen  wir  nicht;  es  ist  aber  sehr  wahrschein- 
lich. Bekannt  ist,  dass  er  seine  Vaterstadt  im  Jahre  1420 
als  junger  Mann  verlassen  hatte.  Durch  die  politischen  Zu- 
stände in  Mainz,  durch  die  Kämpfe  des  Stadtadels  und  der 
Bürgerschaft,  wurde  Gutenbergs  Jugend  bewegt  und  sein 
späteres  Leben  dadurch  bestimmt.  Er  folgte  seinen  Ange- 
hörigen, die  auf  Seite  der  Adligen  standen,  1420  in  die  Ver- 
bannung. Wohin  er  mit  diesen  zunächst  zog,  ist  nicht  zu 
ermitteln. 

Am  28.  Marz  1430  gelang  es  dem  Erzbischof  Konrad  von 


')  Die  hervorragendsten  Gutenbergforscher  Prof.  Dziatzko  und  Archi- 
var Wyss  halten  daran  fest,  dass  G.  bereits  in  Strassburg  typogr.  Ver- 
suche gemacht  habe.  Vgl.  Quartalbl.  d.  Histor.  Ver.  von  Hessen  1879 
8.  14  u.  Centralbl.  f.  Bibliothw.  VII,  248.  Neuerdings  ist  nun  durch  den 
wichtigen  Fund,  welchen  Abbe  Requin  in  Avignon  machte,  die  Unter- 
suchung der  Frage  in  ein  ganz  neues  Stadium  getreten,  in  dem  bei  gün- 
stigen Umständen  vielleicht  die  Entscheidung  erfolgen  wird.  Vgl.  Requin, 
l'imprimerie  a  Avignon  en  1444  (Paris  1890).  Über  die  Bedeutung  der 
neu  entdeckten  Urkunden  8.  unten. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  583 


Mainz,  einen  Sühnevertrag  zwischen  den  Burgern  und  den  ver- 
triebenen Geschlechtern  zu  Stande  zu  bringen.  Unter  den 
Patriciern,  deren  Rückkehr  nichts  im  Wege  stand,  wird  auch 
Henchin  zu  Gudenberg  aufgeführt.1)  Er  wird  dabei  als  „nit 
inlendig'4  bezeichnet,  befand  sich  also  damals  nicht  auf  Mainzi- 
schem Gebiet.  Von  der  bewilligten  Gunst  scheint  Gutenberg 
keinen  Gebrauch  gemacht  zu  haben.  Vermutlich  ist  er  schon 
damals  nach  Strassburg  übersiedelt,  wohin  ihn  leicht  alte 
Beziehungen  seiner  Familie  geführt  haben.2) 

(I.)  Gutenberg  erscheint  zuerst  in  einer  Strassburger  Ur- 
kunde, ausgestellt  am  Sonntag  nach  St.  Gregorientag  (14.  März) 
1434.  Schöpflin  fand  dieselbe  in  den  Registern  der  Kontrakts- 
stube und  veröffentlichte  sie  in  seinen  Vindiciae  typographicae 
als  Dokument  No  I.3)  Wir  erfahren  daraus,  dass  Gutenberg 
den  Mainzer  Stadtschreiber  Nicolaus  hatte  greifen  lassen,  weil 
seine  Vaterstadt  „ettliche  zinsse  vnd  gülte'\  die  ihm  zustanden, 
nicht  auszahlte.  Gutenberg  griff  also  zu  dem  damaligen 
Rechtsmittel  in  solchen  Fällen.  Der  Stadtschreiber  musste 
geloben,  310  rhein.  Gulden  bis  Pfingsten  1434  in  Oppenheim 
im  Hof  zum  Lamparten,  der  Gutenbergs  Vetter  Ort  Geldhuss*) 
gehörte,  zu  entrichten.  Auf  Fürsprache  des  Strassburger 
Rates  gab  aber  Gutenberg  nicht  nur  den  Nicolaus  wieder  frei, 
sondern  erliess  ihm  auch  die  zugesicherte  Summe.  Gutenberg 
zeigte  sich  hier  sofort,  wie  v.  d.  Linde  bemerkt,  grösser  als 
jugendlicher  Ritter,  denn  als  praktischer  Geschäftsmann. 

Aus  demselben  Jahre  existierte  im  Mainzer  Schuldbuch 

*)  Vgl.  die  Räch  ung  bei  v.  d.  Linde,  Gutenberg.  Anhang  S.  m.  — 
*)  Es  existierte  eine  Trkunde  von  Gutenbergs  Vater  aus  dem  Jahre  1429 
(ausgestellt  Samstag  vir  Halbfasteu).  Friele  Gensefleisch  von  Mentze  be- 
zeugte darin,  von  dei  Stadt  Strassburg  die  Summe  von  26  Gulden  em- 
pfangen zu  haben.  Arhivar  Brucker  hatte  1867  diese  auf  einem  kleinen 
Papierldatt  stehende,  wit  dem  Siegel  Frielc's  versehene  Quittung  in  der 
grossen  Metzig  („dans  es  greniers  des  grandes  boucheriesM)  aufgefunden, 
und  zwar  in  demselben  Aktenbündel,  welchem  vorher  Prof.  Jung  die 
Strassburger  Gutenbergirkunde  von  1442  (s.  unten)  entnommen  hatte. 
Das  Dokument  von  1129  wurde  der  alten  Strassburger  Bibliothek  einver- 
leibt, mit  welcher  es  1871  zugrunde  ging.  Den  Text  findet  man  schlecht 
publiziert  von  Saum  im  Jibliographe  alsacien  IV,  p.  202.  —  s)  Der  Band 
wurde  1870  mit  der  Strassmrger  Bibliothek  vernichtet.  Die  Ächtheit  dieser 
Urkunde  ist  von  Wyss  (Centraiblatt  für  Bibliothekswesen  VIII,  S.  556) 
gegen  Faulmanns  unberechtigte  Zweifel  verteidigt.  —  4)  So  ist  mit  Wys« 
statt  des  unsinnigen  überli'ferten  „Artgeld  hussM  zu  lesen. 


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584 


Schorbach. 


ein  Vertrag  vom  25.  Mai1),  wonach  die  Stadt  Mainz  dem 
Hengin  Gudenberg  eine  Leibrente  von  jährlich  12  Gulden  in 
zwei  Terminen  zahlen  sollte,  die  Hälfte  am  Katharinentag,  die 
andere  auf  S.  Urbanstag.  Dies  Übereinkommen  scheint  der 
Erfolg  zu  sein  von  dem  Vorgehen  Gutenbergs  gegen  den 
Mainzer  Stadtschreiber  Nicolaus. 

(H.)  Es  folgt  zum  Jahre  1437  eine  fragwürdige  Nachricht, 
wonach  Gutenberg  mit  der  Strassburger  Patrizierin  Anna  zu  der 
iseren  Thür  einen  Streit  wegen  Eheversprechens  gehabt  habe. 
Schöpflin  brachte  diese  Mitteilung  zuerst  in  seinem  Programtna 
von  1740.  Die  Stelle  lautet  da:  „Ille  A.  1437  apud  Epis- 
copalem  Argentinensium  judicem,  ä  Nobili  quadani  Virgine 
Anna,  Gentis  suae  ultimae,  quae  a  Ferrea  Porta  nomen 
tulerat,  accusatus  est,  eamque  deinceps  duxit  uxorem".2) 
Die  zugrunde  liegende  „Urkunde11  verdankte  Schöpflin  nach 
seiner  Angabe  dem  Archivar  Wencker. 

In  seinem  Aufsatze  in  den  Memoires  de  l'Acadgmie  des 
Inscriptions  XVII  (1751)  p.  766 8)  schreibt  Schöpflin  dann 
folgendes:  „Peu  d'annees  apres,  il  eut  une  intrigue  avec 
une  Demoiselle  noble,  Anne  Porte- de -Fer  derniere  de  sa 
famille ;  &  sur  ce  que,  vraisemblablement,  il  refusoit  de  remplir 
ses  promesses,  eile  le  fit  citer  ä  TOfficialite*  de  Strasbourg  en 
1437.  Nous  ne  trouvons  point  le  jugement  jui  fut  rendu  sur 
cette  instance:  mais  soit  en  vertu  d'une  sentence,  soit  par 
accomodement,  la  demoiselle  devint  sa  ferome,  &  parolt  en 
cette  qualite"  dans  nos  registres  publics,  cü  eile  est  appelee 
Anne  de  Gutenberg.  Nous  trouvons  encore  Gutenberg 
6tabli  ä  Strasbourg,  &  ayant  des  enfam,  en  1444.  . .  .<t4) 

Weiter  finden  sich  in  Schöpflins  Vindiriae  typogr.  (1760) 
zwei  hierauf  bezügliche  Notizen :  1)  pag.  11:  „Eundem  Guten- 
bergium  Alsaticam  Nobilem  Argentorati  luxisse  uxorem, 
onera  publica  solvisse  civitati . . .  me  docuit  f  ac.  Wenckerus". 
2)  pag.  17:   „Idem  Gutenbergius  a.  :437  coram  Judice 

v.  d.  Linde,  Gutenberg.  Anh.  ürk.  IV,  S  VI.  —  *)  Dieselbe  Stelle 
ißt  auch  in  Schöpflins  Commentationes  historicaeit  criticae  (Basileae  1741) 
p.  557  wieder  abgedruckt.  —  *)  Diese  Abhandlung  ist  ebenfalls  schon  im 
Jahre  1740  geschrieben.  Vgl.  a.  a.  0.  XVII,  ?.  762  Note.  —  •)  Woher 
die  letzte  Angabe  stammt,  dass  6.  Kinder  geiabt,  ist  nirgends  zu  er- 
sehen. Schöpflin  ist  auch  später  auf  diese  Behauptung  nicht  wieder  zu- 
rückgekommen. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  535 

Ecclesiastico  litem  habuit  cum  Anna  (Ennelin  zu  der  Yserin 
Thüre)  nobili  Virgine,  cive  Argentinensi,  promissi,  ut  videtur, 
matrimonii  causa;  cuius  exitum  Charta  non  docet.  At  idem 
catastmm  Annam  Gutenbergiam  idem  vectigal  (Helbelingzoll), 
Gutenbergio  jam  profecto,  solventem,  nominatim  cum  ezprimat, 
Gutenbergii  conjugem  eam  devenisse  conjicimus". 

Endlich  heisst  es  in  der  Alsatia  illustrata  (1761)  II  p.  346: 
„Gutenbergius  . .  .  fortunae  suae  sedem  fixit  Argentorati,  ubi 
Alsaticam  ducens  uxorem  (postremam  gentis  nobilis,  Enneliam 
zu  der  Isernen  Thür)  per  decennium  jure  incolatus  gavisus  est." 

Es  muss  von  vornherein  als  auffallend  bezeichnet  werden, 
dass  Schöpflin,  der  in  seinen  Vindiciae  alle  auf  Gutenberg 
bezüglichen  Dokumente  im  Wortlaut  mitteilte,  die  erwähnte 
Urkunde  nicht  abgedruckt  hat.  Hierzu  kommt  noch  folgen- 
des: „Als  Meermann  1761  von  Schöpflin  eine  Abschrift  jener 
„Charta"  erbat,  erhielt  er  zur  Antwort,  es  existiere  keine 
solche  Urkunde,  jene  Nachricht  sei  bloss  in  einer  Randbe- 
merkung enthalten;  der  Wortlaut  aber  wurde  nicht  mitge- 
teilt. „Eam  vero  quum  a.  v.  cel.  expetiissem,  clarius  mentem 
suam  expressit  in  literis  humanissimis  ad  me  datis  d.  20.  Febr. 
1761  scripsitque,  eiusmodi  chartam  non  exstare,  verum  unice 
annotationem  quandam;at  vel  sie  eam  Vellern  produxisset."  ') 

Wetter2)  wies  zuerst  auf  dies  auffällige  Verhalten  Schöpf- 
lins hin.  Van  der  Linde3)  beschuldigte  deshalb  in  schroffer 
Weise  Schöpflin  ohne  weiteres  einer  Fälschung.  Er  schreibt 
u.  A.:  „Mit  dieser  Urkunde  war  es  also  nichts,  und  darum 
halte  ich  einen  angeblich  aus  dem  Helbelingzollbuch  abge- 
schriebenen Posten,  dass  diesen  Zoll  geben  habe  Eunel  Guten- 
bergen4 für  eine,  die  nichtssagende  Randbemerkung1  er- 
gänzende Fälschung.  Die  Angabe  findet  sich  nämlich  ,an 
anderer  Stelle,  jedoch  ohne  Jahr'.  So  notiert  man  damals 
nicht,  so  giebt  man  keine  Urkunden  heraus,  und  auf  Grund 
solcher  jämmerlicher  Akten  dürfen  wir  Gutenberg  weder  kirch- 
lich noch  weltlich  vermälen."  In  der  Geschichte  der  Erfindung 
der  Buchdruckkunst  (I,  121  Note)  deutet  v.  d.  Linde  nur 
kurz  an,  dass  er  die  Ennelin  zu  der  isern  Thüre  für  eben- 

l)  Meermann,  Origines  typographicae  I  (1765),  p.  168,  nota.  —  *)  Kri- 
tische Geschichte  der  Erfindung  der  Huchdruekerkunst  h\  257.  —  3)  Gu- 
tenberg S.  34  Anmerkung. 


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586 


Schorbach. 


solchen  Schwindel  halte,  wie  die  Anna  Eisenpforte  von  Prag 
in  der  böhmischen  Gutenberglegende. 

Hat  nun  v.  d.  Linde  das  Recht,  Schöpflin  als  Fälscher  zu 
brandmarken?  Wir  müssen  dagegen  Verwahrung  einlegen. 
Mit  demselben  Rechte  könnten  wir  behaupten,  Meermann 
habe  gelogen.  Und  mit  mehr  Recht,  denn  wie  v.  d  Linde 
zeigt  (Gutenberg  p.  442  f.),  geht  aus  dem  Briefwechsel  Meer- 
manns hervor,  dass  er  ein  absichtlicher  Fälscher  war.  Hätte 
v.  d.  Linde  die  Arbeitsweise  jenes  trefflichen  elsässischen 
Gelehrten  jemals  näher  geprüft,  so  würde  er  nicht  auf  einen 
solch  unglücklichen  Gedanken  gekommen  sein.  Was  hätte 
Schöpflin  mit  seiner  Fälschung  gewonnen?  Gutenberg  noch 
enger  an  Strassburg  zu  knüpfen,  war  nicht  nötig,  und  für 
die  Hauptsache  war  damit  nichts  gewonnen. 

Aus  Schöpflins  Angaben  geht  deutlich  hervor,  dass  Archi- 
var Wencker  und  er  selbst  eine  solche  Notiz  gelesen  haben 
oder  doch  zu  lesen  glaubten.  Wer  genauer  zusieht,  erkennt 
auch,  dass  dieselbe  undeutlich  oder  schwer  lesbar  gewesen 
sein  muss.  Der  Inhalt  des  Streites  war  nicht  einmal  klar, 
denn  Schöpflin  sagt,  es  scheine  sich  um  ein  Eheversprechen 
zu  handeln  (Vindiciae  p.  17:  promissi,  ut  videtur, 
matrimonii  causa).  Ob  Schöpflin  richtig  gelesen  hat,  können 
wir  jetzt  nicht  mehr  entscheiden,  dürfen  es  aber  bezweifeln. 
Leider  hat  er  versäumt,  irgend  etwas  näheres  über  die  er- 
wähnte „Charta44  anzugeben.  Wrir  wissen  nicht,  unter  welchen 
Akten  sie  sich  befand  und  ob  sie  noch  erhalten  ist.  Nach 
dem  unzuverlässigen  Vachon,  Strasbourg  p.  XVIII  soll  sich 
die  Urkunde  in  der  alten  Bibliothek  bei  den  andern  Guten- 
bergdokumenten  befunden  haben  und  1870  mit  verbrannt  sein. 
Dies  ist  aber  völlig  unsicher.  Prof.  Charles  Schmidt,  den 
ich  befragte,  erinnert  sich  die  Urkunde  noch  gesehen  zu 
haben ,  vermag  aber  keine  nähere  Angabe  mehr  zu  machen. 
Wenn  die  Urkunde  nicht  einmal  im  städtischen  Archiv  auf- 
taucht, dann  werden  wir  in  diesem  Punkt  niemals  zur  Klar- 
heit kommen,  weil  wir  nicht  nachprüfen  können. 

V.  d.  Linde  scheint  anzunehmen,  dass  die  ganze  Person 
der  Ennel  zu  der  isernen  Thür  eine  sagenhafte  Erfindung  sei. 
Leicht  hätte  er  sich  aber  darüber  unterrichten  können,  dass 
ein  Geschlecht  dieses  Namens  wirklich  in  Strassburg  existierte. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


587 


Das  Stammhaus  der  Familie  befand  sich  in  der  Stadelgasse. ') 
Ch.  Schmidt  und  Seyboth  setzen  dahin  auch  „Emelin  (!), 
Gutenbergs  Frauu. 

Eine  urkundliche  Notiz  über  die  Ennel  zur  iseren  Thür 
habe  ich  im  hiesigen  Stadt-Archiv  aufgefunden,  die  bisher 
unbekannt  blieb.  Im  Fascikel  AA.  194,  welcher  die  Aufgebote 
und  Ausrüstungen  der  Stadt  Strassburg  gegen  die  Armagnaken 
enthält,  findet  sich  auf  einem  Blatte  auch  ein  Verzeichnis  von 
Witwen  und  Jungfrauen,  die  zu  Geldbeiträgen  herangezogen 
wurden.    Hier  heisst  es  lb: 

Item  Ellewibel  zur  yferin  ture  vnd 

Ennel  jr  dohter  am  winmerckte. 

Leider  ist  der  Zettel  ohne  Datierung;  er  muss  aber  zwischen 
die  Jahre  1439—1444  fallen. 

Ausserdem  kenne  ich  noch  2  urkundliche  Belege  aus  dem 
Frauenhaus-Archiv.  In  dem  daselbst  vorhandenen  handschrift- 
lichen Gabenverzeichnis,  dem  Liber  donationum,  stehen  fol- 
gende 2  Eintrüge,  auch  diese  ohne  Jahreszahl. 

1)  Item  Ennelina  zu  der  Ysern  türen  legauit  pro  se  et 
antecessores  eius  .  .  .  vnam  albam  et  tunicam  ut  habeatur 
memoria  eorum. 

2)  Endel  zu  der  yszerin  diere  legauit  vnam  albam  pro  reraedio 
anime  sue  et  progenitorum  suorum.    (Mitte  des  15.  Jahrh.) 

Für  Schöpflins  Annahme,  dass  Gutenberg  die  Ennel  ge- 
heiratet habe,  würden  diese  urkundlichen  Notizen  wenig 
günstig  sein.  Sch.'s  Ansicht  ist  zudem  durch  einen  Eintrag 
im  Helbelingzollbuch  schlecht  gestützt,  da  dieser  Vermerk  sich 
„an  andrer  Stelle  und  ohne  Jahreszahl"  findet.  („Alibi  legi- 
tur,  dass  diesen  zoll  gegeben  habe  Ennel  Gutenbergen;  sine 
anno1'.   Vgl.  Schöpflin,  Vindiciae.  Doc.  p.  40.) 

Bestimmend  mag  für  Schöpflin  noch  der  Steuervermerk 
des  Helblingzollbuchs  gewesen  sein,  wodurch  erwiesen  ist,  dass 
Gutenberg  von  1443  an  seine  Taxe  für  zwei  Personen  zahlte. 

Es  ist  sehr  zu  bedauern,  dass  Schöpflin  in  diesem  Punkte 
so  ungenau  verfuhr  und  den  Wortlaut  der  betreffenden  Stelle 
nicht  gab.  Für  uns  bleibt  nur  die  Annahme  wahrscheinlich, 
dass  Sch.  jene  urkundliche  Notiz  falsch  las  oder  verkehrt  auf- 

«)  Vgl.  (Schmidt)  Gassen-  und  Häusernamen  2.  A.,  S.  169  u.  Sey- 
both, Das  alte  Strassburg  S.  66,  24. 


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588 


Schorbach. 


fasste  und  darauf  etwas  Unbeweisbares  aus  unzureichendem 
Material  kombinierte.  Mehr  als  einen  Irrtum  — den  zu  be- 
kennen er  sich  vielleicht  später  schämte  —  dürfen  wir  aber 
Schöpflin  nicht  zutrauen. 

Weiteren  archivali sehen  Forschungen  ist  vielleicht  noch 
eine  sichere  Entscheidung  in  dieser  dunkeln  Sache  vorbehalten. 

(III.)  Die  nächste  urkundliche  Nachricht  Uber  Gutenbergs 
Strassburger  Aufenthalt  stand  im  leider  verlorenen  Helblingzoll- 
buch. 1)  Am  durnstag  vor  S.  Margredentag  (15.  Juli)  1439 
wurde  zum  ersten  Mal  mit  Gutenberg  die  Taxe,  das  Weinum- 
gelt  verrechnet;  er  blieb  mit  XII  ß  Pfg.  rückständig,  die  aber 
dann  am  S.  Johannistag  erlegt  wurden.  Mit  dem  S.  Mathistag 
1443  entrichtete  G. die  Steuer  für  2  Köpf e  („vohet  die  Ordnung 
an  selbe  2  Persohnen").  Der  letzte  Eintrag  im  Helblingzoll- 
buch  besagt,  dass  er  an  S.  Gregorientag  (12.  März)  1444  einen 
Gulden  Steuer  einzahlte.  In  allen  diesen  Vermerken  steht 
Gutenberg  in  der  Liste  der  Constofler. 

(IV.)  In  demselben  Jahre,  in  welchem  G.  zuerst  als  Steuer- 
zahler der  Stadt  Strassburg  erscheint  (1439),  hatte  er  den  be- 
kannten Process  mit  den  Brüdern  Dritzehen,  dessen  Endurteil 
am  12.  Dez.  1439  zu  Gunsten  Gutenbergs  gesprochen  wurde. 
Diese  wichtigste  Quelle  für  G.'s  Strassburger  Aufenthalt  und 
damalige  Thätigkeit  haben  wir  erst  später  im  Zusammenhang 
zu  betrachten. 

(V.)  Im  Jahre  1441  begegnet  uns  Gutenberg  in  einer  am 
25.  März  ausgestellten  Urkunde,  von  der  eine  Abschrift  im 
Salbuch  des  Thomas- Archivs  (Registrande  B  fol.  293  a)  erhalten 
ist.  Dies  Dokument  wurde  1717  durch  G.  Scherz  aufgefunden, 
darauf  in  Schelborns  Amoenitates  literariae  IV  (1731) 2)  p.  304 
citiert  (nach  einer  Kopie  des  M.  A.  von  Krafft)  und  zuerst 
bei  Schoepflin,  Vindiciae  als  Doc.  No.  V  veröffentlicht.  Ich 
habe  den  Abdruck  mit  dem  Original  verglichen  und  nur  ganz 
geringe  Ungenauigkeiten  bei  Sch.  notiert.  „Johannes  dictus 
G  ensefleisch  alias  nuneupatus  Gutenberg  de  Maguntia"  und 
Lutholdus  de  Ramstein  miles  (Argentine  commorantes)  er- 
scheinen darin  als  Bürgen  für  Joh.  Karle  armiger,  welcher 
beim  Thomas- Capitel  ein  Kapital  von  100  %  aufgenommen 


*)  Schöpflin,  Vindiciae.  Doc.  No.  VH.  —  a)  Aus  dieser  Urkunde  er- 
hielt man  den  sicheren  Beweis,  das«  Guteuberg  ein  geborener  Mainzer  war. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  539 

hatte.  Die  Verhandlungen  mit  Karle  und  seinem  condebitor 
Gutenberg  fanden  am  12.  Jan.  1441  statt.  Die  Original- 
urkunde hat  sich  niemals  gefunden;  man  kennt  nur  die  Kopie 
im  Thomasarchiv,  nach  welcher  Schöpften  edierte.  Charles 
Schmidt  (nouveaux  d eMails  sur  la  vie  de  Gutenberg  (1841)  p.  3) 
sagt  dies  deutlich  genug:  „les  titres  primitifs  n'existent  plus 
dans  les  archives  de  Saint-Thomns;  il  n'en  reste  que  la  copie 
dans  une  des  anciennes  registrandes  (Reg.  B.  fol.  293a). " 
Man  vergleiche  nun,  was  v.  d.  Linde  (Gesch.  der  Buchdr. 
III  787)  schreibt.  Er  verwechselt  diese  Urkunde  mit  der 
folgenden  und  behauptet,  indem  er  Schmidt  citiert,  die  Ori- 
ginalurkunde habe  sich  im  Thomasarchiv  befunden,  sei  aber 
in  die  Stadtbibliothek  gekommen. 

(VI.)  Sahen  wir  in  dieser  Urkunde  Gutenberg  dem  Thomas- 
Kapitel  gegenüber  als  kreditfähig,  da  es  seine  Garantie  für 
einen  Schuldner  annahm,  so  erscheint  er  in  einer  Urkunde  vom 
17.  Nov.  1442  als  Schuldner  des  Thomasstifts.  Er  nimmt  an 
diesem  Tage,  wobei  der  Strassburger  Bürger  Martin  Brechter 
als  condebitor  auftritt,  von  der  Schaffnei  zu  Sanct  Thomas, 
ein  Kapital  von  80  Ä  denar.  Arg.  auf  gegen  eine  jährliche 
Abzahlung  von  4  %  (zahlbar  am  St.  Martinstag).  Gutenberg 
verpfändet  dabei  dem  Stift  ein  Jahreseinkommen  von  10  Gul- 
den, das  er  als  Erbschaft  seines  Oheims  Joh.  Leheyraer  durch 
die  Stadt  Mainz  zu  beziehen  hatte.  Der  Vertrag  wurde  mit 
den  Domherrn  Nicol.  Merswin  und  Konrad  Hüter  abgeschlossen. 
Dies  Dokument  wurde  ebenso  wie  das  vorige  1717  von  G. 
Scherz  im  Salbuch  des  Thomas-Archivs  (Registrande  B.  fol. 
302b)  aufgefunden,  von  Schelhorn  a.  0. 0.  erwähnt  und  endlich 
von  Schöpflin  als  Dokument  No.  VI  publiziert.  Die  Original- 
urkunde wurde  nach  Mitteilung  von  Ch.  Schmidt  (1.  c.  p.  4) 
einige  Jahre  vor  1841  von  dem  Bibliothekar  Jung  „dans  les 
gieniers  des  Grandes-Boucheries"  aufgefunden.  Wie  sie  aus 
dem  Thomas-Archiv  dahin  gelangt,  weiss  man  nicht.  Die  Ur- 
kunde war  bei  dem  Jubiläum  der  ßuchdruckerkunst  1840  im 
hiesigen  Schloss  (peristyle  de  sortie)  mit  dem  Zeugenprotokoll 
ausgestellt. f)  Das  Dokument  hatte  damals  noch  alle  3  Siegel, 
des  bischöflichen  Gerichts  und  der  beiden  Verkäufer;  Guten- 
bergs Siegel  mit  dem  Pilger  war  intakt.8)   Im  Jahre  1857 

~»)  Vgl.  Silbermann,  Les  fctes  de  Gutenberg  (1841)  p.  149,  No.  23.  — 
»)  Ch.  Schmidt,  nouveaux  d&ails  sur  la  vie  de  Gutenberg  p.  4. 


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590 


Schorbach. 


war  nur  noch  das  Siegel  Gutenbergs  erhalten;  dasselbe  ist 
von  Archivar  Schneegans  in  Lempertz  Bilderheften  Taf.  2  ab- 
gebildet.])  Ungefähr  im  Jahre  1842  wurde  die  Urkunde  in 
der  alten  städtischen  Bibliothek  (Abteilung  des  protestanti- 
schen Seminars)  hinterlegt  und  ist  1870  mit  derselben  zu- 
grunde gegangen.  Die  Kopie  im  Salbuch  des  Thomas-Archivs 
ist  noch  an  bezeichneter  Stelle  vorhanden.  Schöptiins  Abdruck 
fand  ich  bei  Vergleichung  mit  der  Vorlage  bis  auf  unbedeutende 
Versehen  korrekt. 

Bis  zum  Jahre  1457  hat  Gutenberg  dem  Thomasstift  regel- 
mässig seine  4  Ä  bezahlt.  Die  Einnahmebücher  der  Schaffnei 
im  Thomas-Archiv  beweisen  dies.  Es  finden  sich  in  den  noch 
erhaltenen  Fascikeln  (seit  1445)  regelrecht  solche  Einträge: 
„Item  Johan  Gutenberg  dt  iiij  lib.u  oder  „Item  Johann  Gutenberg 
vud  Martin  Brehter  dt.  iiij  lib.u »)  Gutenberg  ist  also  auch 
in  Mainz  noch,  wo  er  doch  oft  genug  in  Geldverlegenheit 
war,  zunächst  seinen  Verpflichtungen  pünktlich  nachgekommen. 
Vom  Rechnungsjahr  1458  9  an  findet  sich  aber  dann  im 
„Recessbüchel  aller  vsstonder  zinßu  folgender  Vermerk: 

Item  Johan  Gutenberg  vnd  Martin  Brehter  tn2  (=  tenentur) 

iiij  lib.  Martini  anno  Lviij0  (etc.). 
Von  dieser  Zeit  an  blieben  die  jährlichen  Zahlungen  aus. 
Im  Jahre  1461  verklagt  das  Kapitel  von  St.  Thomas  Guten- 
berg beim  Hofgericht  zu  Rot  weil.  Von  dem  am  10.  April  d.  J. 
geschriebenen  Brief  des  Stifts  an  den  Hofrichter  Johann  von 
Sultz  wurde  1841  durch  Prof.  Charles  Schmidt  im  hiesigen 
Thomas-Archiv  eine  Kopie  aufgefunden  und  publiziert. s)  Der 
Papierzettel  ist  noch  vorhanden.4)  Durch  jenes  Schreiben  er- 
hielt der  Prokurator  Michel  Rosenberg  zu  Rotweil  die  Voll- 
macht vom  Thomas-Kapitel,  gegen  Gutenberg  vorzugehen. 
Leider  wissen  wir  nicht,  wie  der  Process  verlaufen  ist.  Aber 
vielleicht  gelingt  es  noch,  die  bezüglichen  Akten  des  Rot- 
weiler Hofgerichts  wieder  aufzufinden.5) 

Dass  im  Jahre  1461  ein  „VerbietzbrieP4  gegen  Gutenberg 
ausgefertigt  wurde,  erfahren  wir  aus  den  Rechnungsbüchern 

l)  Danach  bei  v.  d.  Linde,  Geschichte  der  Buchdruckk.  III,  786.  — 
*)  Die  Angaben  bei  Ch.  Schmidt  a.  a.  0.  können  vielfach  vermehrt  werden 
aus  vorhandenen  Doppel  Verzeichnissen.  Hier  genügen  obige  Notizen.  — 
*)  Schmidt,  Nouveaux  d^tails  sur  la  vie  de  Gutenberg  S.  6  f.  —  *)  Tho- 
maa-Arcbiv.  —  5)  Unter  den  Rotweiler  Akten  des  hies.  Landesarchivs 
sind  sie  nicht. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


591 


'S 
O 


im  Thomas-Archiv.  Es  heisst  da  in  der  „Rechenung  Cün  Hans 
der  porten  Schaffener  von  Johannis  anno  Ixprimo  vntz  vff 
Johannis  anno  lxsecundo"  auf  Bl.  5  vom  Schluss1):  „Dis  noch 
geschriben  hab  jch  vsgeben  an  aller  bände  costen.  Dis  ist 
der  costen  vff  Martin  Brehter  vnd  Johann  Gutenberg. 

Item  xiiij  ß  dem  Rotwilcr  botten  von  der  ladung  gon  Mentz. 
Item  xiiij  ß  von  dem  verbietz  brieff  gon  Mentz. 
Item  ij  ß  vj  *  dem  procurator. 
Item  ij  ß  v j  a  jn  daz  ochtbüch  zü  schriben. 
Item  ij  ß  vmb  den  ocht  brieff. 
Item  iiij  ß  -a  vmb  ij  verbietzbrieffe. 
Item  iiij  a  dem  heren  kneht  trostung  Martin  Brehter  obe 
zü  sagen. 

Item  j  ß-A  felix  also  er  sich  verschreip  das  er  kein  tro- 
stung nie  solt  haben. 

Summa  ij  lib.  iiij  *.a 

In  den  Listen  von  1458—74  werden  Gutenbergs  und  Brech- 
ters 4  ß  regelmässig  unter  den  rückständigen  Zahlungen  auf- 
geführt; dabei  findet  sich  immer  als  Randbemerkung:  vacat. 

Im  Jahre  1467  liess  das  Thomasstift  den  Mitschuldner 
Gutenbergs,  Martin  Brechter,  in  Hagenau  festnehmen.  Im 
„Receß  vsstonder  zinseu  heisst  es: 

„vacat.  Item  Johan  Gütenberck  vnd  Martin  Brechter  tn2  iiij 
lib.  martini  de  anno  Iviij0  vnd  alle  jor  so  vil  vncz  mar- 
tini  anno  lxij0.    Ite  tn2  vij  ß    expenß  dummodo 
arrestatus  fuit  Martin  Brether  (!)  in  Hagenouwe." 

Noch  einmal,  im  Jahre  1474,  liess  das  Kapitel  es  sich 
Geld  kosten,  um  Brechter  haftbar  zu  machen. 

„Item  1  ß  viij  a  ad  arrestandum  Martin  Brehter  pro  cita- 
tionibus  et  copiis."    (Rechnungsbuch  von  1474.) 

Nach  den  vielen  vergeblichen  Bemühungen,  wieder  zu  sei- 
nem Gelde  zu  kommen,  gab  endlich  das  Kapitel  von  St.  Tho- 
mas im  Jahr  1474  sein  Guthaben  verloren.  Vielleicht  war 
es  auch  inzwischen  verständigt  worden,  dass  Gutenberg  seit 
1468  nicht  mehr  unter  den  Lebenden  weilte.  Unter  den  rück- 
ständigen Summen  des  Rechnungsberichtes  von  1474  figuriert 
noch  einmal  der  Posten  von  4  %  zu  Lasten  Gutenbergs  und 


»)  Ich  gebe  die  Stelle  ganz  wieder,  da  sie  bei  Schmidt  nicht  roü- 
standig  abgedruckt  ist. 


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Schorbach. 


Brechters,  aber  am  Rande  ist  die  Bemerkung  hinzugefügt: 
„abeganck  signatum  est". 

Mit  dem  Jahr  1475  ist  Gutenbergs  Name  aus  den  Rech- 
nungsbUchern  des  Thomas-Stiftes  verschwunden. 

(VII.)  Wie  wir  oben  schon  gesehen  haben,  befand  sich  Guten- 
berg noch  1444  in  Strassburg,  denn  er  bezahlte  am  12.  Marz 
d.  J.  den  Helbelingzoll.  In  demselben  Jahre  finden  wir  ihn 
auch  in  dem  Verzeichnis  der  Kontingente  aufgeführt,  welche 
der  Magistrat  von  Strassburg  gegen  die  Armagnaken  aufbieten 
Hess.  Die  Notiz  wurde  von  Archivar  Brucker  aufgefunden1) 
und  am  17.  Januar  1882  an  v.  d.  Linde  mitgeteilt,  welcher 
sie  zum  erstenmal3)  veröffentlichte.  Zur  genaueren  Kenntnis 
und  zur  Vervollständigung  gebe  ich  folgendes: 

Das  Register  befindet  sich  im  Stadtarchiv  im  Fascikel 
AA.  195.  Bezüglich  seiner  Ausfertigung  steht  auf  dem  ersten 
Blatt  oben: 

Actum  feria  quarta  post  beate  Agnetis  Anno  &  xliiij. 

Die  Liste  ist  also  am  25.  Januar  1444  aufgestellt  worden. 

Gutenberg  findet  sich  in  dem  Namenverzeichnis  der  Gold- 
schmiedezunft, welches  folgende  Überschrift  trägt: 
Item  dis  sint  die  meister  die  golt- 
smide  vnd  moler  vnd  satteler  vnd 
glaser  vnd  harnscher. 

Gegen  Schluss  der  Liste  folgen  die  „Zudiener": 

Item  disse  noch  gesriben  sint  zv 
gesellen  die  nvit  gantz  zvnft  hant 
Item  hanß  gvtenberg 
Item  andres  heilman 
Item  johanß  roeibel  ein  sriber. 
Item  johanß  slinipbecher  ein  sriber 
Item  stvmp  hanß  ein  schaffener.  etc. 
[Siehe  unser  Facsimile.] 

Aus  dieser  Notiz  lernen  wir,  dass  Gutenberg  1444  mit 
seinem  Genossen  A.  Heilmann  bei  der  Goldschmiedezunft  als 
»Zugeselle"  diente.  Hierzu  wurden  beide  wohl  durch  ihre  ge- 
meinsam geübte  geheime  „Kunst"  geführt. 


*)  Vielleicht  infolge  der  Bemerkung  Schöpflins,  Mlmoires  de  TAcad. 
des  Inscription  XVII,  p.  766.  —  2)  v.  d.  Linde,  Gesch.  der  Erfindung 
der  Buchdruckkunst  III,  803. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


593 


Durch  diesen  urkundlichen  Vermerk  wurde  ich  veranlasst, 
alle  auf  die  Armagnakenzeit  bezüglichen  Akten  im  hiesigen 
^tadt-Archiv  durchzusehen.  Ich  fand  dabei  viele  interessante 
Einzelnheiten  über  Personen,  welche  im  Prozess  Gutenberg 
eine  Rolle  spielen,  namentlich  über  die  Dritzehen,  A.  Heil- 
mann, Beildeck,  Sasbach  etc.  Für  unsere  Zwecke  kommt  das 
Gefundene  jedoch  nicht  in  Betracht. 

(VIII.)  Ein  Eintrag  begegnete  mir  hierbei,  welcher  sich  auf 
Gutenberg  bezieht  und  der  bisher  übersehen  wurde  und  un- 
bekannt blieb.  Im  Fascikel  AA.  194  des  Stadt- Archivs  näm- 
lich findet  sich  eine  Liste  von  den  Personen,  welche  Pferde 
für  die  Stadt  zu  unterhalten  hatten.  Unter  den  Constoflern 
finden  wir  auch  Gutenberg.    [Siehe  unser  Facsimile.] 

Dis  sint  die  personen  die 

hengeste  vnd  pfert  ziehent 

von  gebotz  wegen 
Cunstoveler. 

Gegen  den  Schluss  dieser  Klasse,  wie  es  scheint  unter  den 
Nachconstoflern,  heisst  es: 

Item  hanns  Schultheiß  der  junge  V»  pfert 

Item  hanns  von  berstette  l/»  P- 

Item  hanns  güttenberg  7»  P- 

Item  Symunt  büssener  j  p. 

Item  die  von  könheim  j  h. 

Item  Claus  von  zwickouwe  '/»  p. 

Item  friderich  stürm  j  p.  etc. 
Leider  ist  die  Liste  ohne  Datum.  Andere  Verzeichnisse 
desselben  Fascikels  von  derselben  Hand  tragen  zuweilen  die 
Jahreszahlen  1439,  1440  oder  1442.  In  diese  Zeit  wird  auch 
unsere  Liste  gehören.  Durch  Namenvergleichungen  mit  den 
Ratslisten  etc.  erscheint  das  Jahr  1441  oder  42  als  das  wahr- 
scheinlichste für  die  Aufzeichnung. 

Gutenberg  hatte  also  mit  seinem  Geld  für  \'i  Pferd  aufzu- 
kommen. Ist  dieser  Fund  auch  nicht  von  Bedeutung,  so  ist 
er  doch  deshalb  interessant,  weil  dadurch  einiges  Licht  auf 
Gutenbergs  Vermögensstand  geworfen  wird.   (Vgl.  unten.) 


In  vielen  Werken  finden  wir  die  Nachricht,  dass  Gutenberg 
während  seines  Aufenthaltes  in  Strassburg  Bürger  dieser 

ZdUchr.  f.  0«cb.  d.  Ob«rrh.  N.  F.  VII.  4.  38 


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594 


Schorbach. 


Stadt  gewesen  sei.  Dies  ist  aber  eine  unerwiesene  Behauptung. 
Wir  wissen  vielmehr  aus  dem  Urteilsspruch  in  dem  Strass- 
burger  Rechtsstreit,  dass  Gutenberg  im  Jahre  1439  noch  vom 
Rate  als  „Hintersass"  bezeichnet  ist.  Er  war  also  damals 
nur  Ausbürger.  Aber  auch  in  den  späteren  Jahren  ist  er 
nicht  zum  Bürgerrecht  gelangt,  wenigstens  kommt  er  im 
Bürgerbuch  von  1440  bis  1448,  in  welchem  Jahre  er  in  Mainz 
urkundlich  auftritt,  nicht  vor.  Hätte  er  die  Strassburgerin 
Anna  zu  der  iseren  Thüre  geheiratet,  wie  Schöpflin  annimmt, 
so  müsste  sich  Gutenbergs  Name  deshalb  schon  im  Bürger- 
buch finden.  Auch  die  Aufgabe  des  Bürgerrechts  bei  seinem 
Wegzuge  von  Strassburg  müsste  bemerkt  sein,  wenn  er  das- 
selbe besessen  hätte. 

Was  Gutenbergs  Lebensstellung  in  Strassburg  betrifft,  so 
wissen  wir  durch  das  Helbelingzollbuch,  dass  er  1439—1444 
bei  den  Constoflern  diente.  V.  d.  Linde1)  geht  allen  sich 
hierbei  darbietenden  Schwierigkeiten  aus  dem  Weg  und  be- 
zeichnet Gutenberg  kurzweg  als  Constofler.  Da  dieser  aber 
nur  .Hintersass",  also  nicht  Vollbürger  war,  so  kann  er  auch 
nur  „Nachconstofler"  gewesen  sein. 

Dass  Gutenberg  im  Jahre  1444,  wo  er  noch  bei  den  Con- 
stoflern diente,  auch  beim  Aufgebot  gegen  die  Armagnaken 
als  „Zugeselle*1  in  der  Goldschmiedezunft  aufgeführt  ist, 
stört  v.  d.  Linde  gar  nicht.  Jedenfalls  musste  es  ihm  doch 
auffallen,  wenn  G.  in  demselben  Jahre  als  Mitglied  einer  ge- 
werblichen und  nicht  gewerblichen  Innung  erscheint.  Die 
Erklärung  dieser  Thatsache  macht  Schwierigkeiten,  zumal 
Gutenberg  nicht  Bürger  war,  also  bei  keiner  dieser  Korpo- 
rationen für  voll  dienen  konnte.  Ein  ganz  analoger  Fall 
wird  nicht  leicht  zu  finden  sein.*) 

Mir  scheinen  nur  zwei  Möglichkeiten  denkbar.  Entweder  ist 
Gutenberg  in  dem  Jahre  1444  bei  den  Constoflern  ausge- 
treten, nachdem  ihn  seine  gewerbliche  Thätigkeit  in  nähere 
Beziehung  zu  der  Goldschmiedezunft  gebracht  hatte,  oder  er 
ist  zu  gleicher  Zeit  bei  den  Constoflern  und  Goldschmieden 
„Zudiener"  gewesen.  Ein  solcher  Ausnahmefall  —  als  ein  der- 
artiger muss  der  letztere  gelten  —  wäre  bei  Gutenbergs 

»)  Gesch.  der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  III,  750.  —  *)  Prof. 
Eheberg  in  Erlangen,  bei  dem  ich  anfragte,  konnte  aus  seinem  reichen 
Material  auch  nichts  ähnliches  anführen. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  595 

Sonderstellung  in  Strassburg  schon  möglich.  Dass  ein  Bürger, 
welcher  bei  einer  Zunft  Vollmitglied  war,  noch  bei  einem 
andern  Handwerk  zu  gleicher  Zeit  als  Zugeselle  diente, 
dafür  sind  mir  Fälle  zahlreich  begegnet.  So  ist  z.  B.  der 
Genosse  Gutenbergs,  Andreas  Heilmann  in  demselben 
Verzeichnis  von  1444  bei  den  Tuchern  als  Zunftmitglied 
aufgeführt,  während  er  bei  den  Goldschmieden  einige 
Blätter  weiter  neben  Gutenberg  als  Zugeselle  dieser  Innung 
erscheint. 

Die  Vermögensverhältnisse  Gutenbergs  müssen  keine 
glänzenden  gewesen  sein.  Aus  der  neuentdeckten  Notiz  haben 
wir  gelernt,  dass  er  zum  öffentlichen  Dienste  der  Stadt  Strass- 
burg für  1/s  Pferd  aufzukommen  hatte.  Sein  Besitz  wird  also 
damals  unter  600  betragen  haben.  In  der  Verordnung  „von  der 
pferde  wegen"  vom  Jahre  1395,  die  noch  lange  Geltung  be- 
hielt, heisst  es  nämlich:  „man  oder  frowen,  die  vierhundert 
pfunde  wert  gutes  hant  oder  aber  vnder  sechshundert  pfunden, 
vnd  söllent  do  ye  zwo  personen  die  so  vil  gütes  habent,  zü- 
samene  stossen  vnd  den  selben  zweyn  ein  pfert  gebieten  zü 
habende  von  zwölf  pfunden  vnd  nüt  darunder.1)" 

Die  geringen  Einkünfte,  welche  Gutenberg  von  Mainz  be- 
zog, genügten  nicht  für  seinen  Lebensunterhalt  Er  war  da- 
her durch  die  Verhältnisse  gezwungen,  sich  mit  gewerblichen 
Unternehmungen  zu  befassen.  Technische  Kenntnisse  hatte 
er  jedenfalls  schon  in  Mainz  erworben,  wo  seine  Familie  zu 
den  geldprägenden  Münzgenossen  der  Stadt  gehörte.  Die 
frühe  gewonnenen  Fertigkeiten  kamen  ihm  in  Strassburg  zu- 
gute; sein  erfindungsreicher  Genius  half  weiter.  In  dem 
Rechtsstreit  mit  den  Brüdern  Dritzehn  im  Jahr  1439  tritt 
uns  Gutenberg  bereits  als  ein  „hochangesehener  Künstler  und 
Erfinder  entgegen,  welcher  seine  Schüler  und  die  zu  seiner 
industriellen  Thätigkeit  erforderlichen  Kapitalien  nicht  zu 
suchen  brauchte ,  sondern  sich  von  ihnen  suchen  liess*. ')  Da 
sich  die  Teilhaber  zu  seinem  Unternehmen  drängten,  scheint 
es  grossen  Erfolg  versprochen  zu  haben.  Die  gehegten  Er- 
wartungen wurden  aber  in  Wirklichkeit  nicht  erfüllt,  und 

')  Vgl.  Hegel,  Chroniken  der  oberrhein.  Städte,  Strassburg  II,  960. 
Die  Stelle  ist  dem  Cod.  L.  der  alten  Strassburger  Bibliothek  entnommen, 
welcher  1870  zugrunde  ging.  —  *)  Kapp,  Geschichte  des  deutschen  Buch- 
handels I,  34. 

38* 


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596 


Schorbach. 


bald  sehen  wir  Gutenberg  in  Bedrängnis.  Noch  1441  muss 
er  als  leistungsfähig  angesehen  worden  sein,  denn  das  vor- 
sichtige Thomasstift  nahm  ihn  damals,  wie  wir  sahen,  als 
Bürgen  für  einen  Schuldner  an.  Jedoch  schon  im  Jahre  1442 
kam  er  in  Geldverlegenheit,  denn  er  nahm  bei  genanntem 
Stift  eine  grössere  Summe  auf  und  verpfändete  ihm  dafür 
eine  Leibrente. 

Die  Hilfsquellen  Gutenbergs  scheinen  allmählich  aufgehört 
zu  haben,  seine  Arbeiten  bedurften  aber  ohne  Zweifel  zu  er- 
folgreichem Betrieb  grosser  Kapitalien.  Dazu  kam  die  Kriegs- 
not durch  die  Armagnaken.  Vielleicht  war  Gutenberg  durch 
diese  Räuberhorden,  welche  bei  S.  Arbogast,  wo  er  damals 
wohnte,  mehrmals  alles  ausplünderten,  auch  an  seiner  Habe 
geschädigt  worden. 

Ob  Gutenberg  im  Jahre  1444  die  Stadt  Strassburg  gegen 
die  Armagnaken  in  Wirklichkeit  verteidigen  half,  wie  v.  d.  Linde 
annimmmt,  wissen  wir  nicht  mit  Bestimmtheit.  Bekannt  ist 
nur,  dass  G.  im  Januar  1444  auf  die  Liste  der  waffenfähigen 
Einwohnerschaft  gesetzt  wurde  und  dass  er  im  März  d.  J. 
noch  in  Strassburg  weilte.  Der  Hauptansturm  der  armen 
Gecken  auf  diese  Stadt  geschah  aber  erst  im  September  1444. 
Es  ist  möglich,  dass  G.  sich  damals  noch  in  Strassburgs 
Mauern  befand;  zu  erweisen  ist  es  nicht.  Während  sich  von 
Gutenbergs  Genossen  Heilmann,  den  Brüdern  Dritzehn  und 
anderen  Personen,  die  durch  den  Prozess  mit  ihm  in  Be- 
ziehung stehen,  Notizen  gefunden  haben  in  den  Kriegsakten, 
erhielt  sich  von  Gutenberg  keine  Spur.  Unter  den  vielerlei 
Besatzungsverteilungen  und  Verteidigungsbestimmungen,  welche 
sich  erhalten  haben,  begegnet  auffälliger  Weise  niemals  sein 
Name.  Keiner  der  zahlreichen  Tagesbefehle  nennt  seinen  Posten. 

Es  scheint  mir  sehr  wahrscheinlich,  dass  Gutenberg  durch 
die  kriegerischen  Zeiten  im  Elsass  sein  Unternehmen,  von 
welchem  seine  ganze  Existenz  abhing,  gefährdet  sah  und  des- 
halb Strassburg  im  Frühjahr  1444  verliess,  zumal  der  ein- 
gegangene Vertrag  abgelaufen  war.  Eine  noch  unsichere 
Spur,  die  ich  noch  weiter  verfolgen  werde,  kann  diese  An- 
nahme leicht  zur  vollen  Gewissheit  führen.   (Vgl.  unten.) 

Mit  dem  12.  März  1444  entschwindet  G.  aus  unseren 
Augen  und  bleibt  dann  lange  Zeit  verschollen.   Die  Jahre 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  597 

1445—1447  bildeo  noch  unbeschriebene  Blätter  in  Gutenbergs 
Leben.  Erst  am  6.  Okt.  1448  tritt  er  wieder  urkundlich  auf, 
und  zwar  in  seiner  Vaterstadt  Mainz. 

Gutenbergs  Thätigkeit  in  Strassburg. 

Über  die  industrielle  Thätigkeit  Gutenbergs  in  Strassburg 
sind  wir  allein  aus  den  Akten  jenes  Rechtsstreites  unter- 
richtet, welchen  die  Brüder  Dritzehn  gegen  ihn  führten.  Diese 
Dokumente  spielen  eine  sehr  bedeutende  Rolle  in  der  Er- 
findungsgeschichte der  Typographie.  Sie  sind  der  Ausgangs- 
punkt gewesen  für  die  Behauptung,  dass  Gutenberg  seine  Er- 
findung bereits  in  Strassburg  gemacht  habe.  Auf  sie  gründet 
sich  also  der  Anspruch  Strassburgs,  als  die  Geburtsstätte  der 
Buchdruckerkunst  zu  gelten. 

Erst  in  den  Jahren  1740  und  1745  kamen  die  wertvollen 
Dokumente,  nachdem  sie  3  Jahrhunderte  begraben  gewesen, 
ans  Tageslicht.  Zunächst  wurde  der  Urteilsspruch  des  Rates 
im  hiesigen  Stadt-Archiv  vom  Archivar  Jac.  Wencker  aufge- 
funden. Die  Zeugenprotokolle  entdeckte  1745  der  Strassburger 
Archivar  Jo.  Heinr.  Barth  in  einem  Gewölbe  des  Pfennig- 
turms.  Die  Veröffentlichung  des  Textes  übernahm  Schöpflin. 

Erst  1760  erschien  der  Abdruck  in  Schöpflins  lange  vor- 
bereitetem Werke  über  die  Buchdruckerkunst.  *) 

Wir  haben  diese  Urkunde  als  unsere  Hauptquelle  genau 
zu  untersuchen  und  auf  ihre  Ergebnisse  zu  prüfen. 

Quelle. 

Die  im  Jahr  1870  verlorenen  Strassburger  Prozessakten 
zerfielen  in  folgende  Teile: 

No.  I.  Zeugenaussagen  zugunsten  Dritzehns  (wor- 
heit,  die  Jerge  Dritzehen  geleit  hat  wider  Johan  von  Mentze, 
genant  Gutenberg).  (Schöpflin,  Vindiciae  typographicae,  Docu- 
ment  No.  II,  Anh.  p.  5.) 

No.  II.  Zeugenaussagen  zugunsten  Gutenbergs  (Gu- 
tenbergs worheit  wider  Jörge  Dritzehen.  (Schöpflin,  Anh.  p.  10.) 

No.  III.  Klage  Beildecks  gegen  Dritzehen.  (Schöpflin, 
Doc.  No.  IV,  Anh.  p.  27.) 

No.  IV.  Zeugenliste  gegen  den  Kläger  Dritzehn» 
(Gutenbergs  worheit.)   (Schöpflin,  Anh.  p.  27.) 

l)  Vindiciae  typographicae.   Document  No.  II— IV. 


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598 


Schorbach. 


No.  V.  Zeugenliste  des  Klägers.  (Dritzehns  worheit.) 
Schöpflin,  Anh.  p.  28.) 

No.  VI.  Urteilsspruch  des  Rates.  (Schöpflin,  Dok. 
No.  III,  Anh.  p.  21.) 

Die  Überlieferung  der  Strassburger  Prozessakten.1) 

A.  Die  Protokolle  der  Zeugenaussagen  wurden  bis  zum 
Jahre  1870  in  der  alten  Strassburger  Bibliothek  in  2  Fascikel  a 
aufbewahrt,  welche  man  in  einer  grauen  Kapsel  mit  der  ge- 
druckten Aufschrift  „Documenta  Typographiae  Argentoratt 
inventae"  vereinigt  hatte.  *) 

1)  Der  erste  Fascikel  trug  als  Decke  ein  altes  ver- 
gilbtes und  beschmutztes  Pergamentblatt,  das  mit  folgender 
Aufschrift  versehen  war: 

Dicta  Testium  magni  consilij 
Anno  dni  M°.  CCCC0.  Tricesimo  nono.8) 
Der  Band  enthielt  im  ganzen  2  Hefte,  jedes  zu  84  Blättern, 
also  zusammen  168  BU.  Die  Hefte  waren  mit  schmalen  zu- 
sammengerollten Pergamentstreifen  an  dem  Umschlag  befestigt. 
Das  Papier  trug  wagerechte  Rippen,  hatte  vergilbten  Ton 
und  war  am  Schnitt  gebräunt.  Als  Wassermarke  zeigte  es 
zum  grössten  Teil  die  Wage,  in  andern  Partien  und  in  den 
Schlussblättern  zwei  Arten  des  Ochsenkopfes  (vgl.  das  Facsimile 
bei  Laborde  PI.  HI).  Die  Höhe  des  Papiers  betrug  30  cm, 
die  Breite  22  cm;  das  Format  war  also  Folio. 

Die  Zeugenaussagen  für  Dritzehn  (No.  I)  begannen  auf 
Bl.  107a.  und  schlössen  mit  der  Aussage  des  Fridel  von 
Seckingen  auf  Bl.  110b.  (Ochsenkopfpapier).  Die  Angaben 
der  Zeugen  Gutenbergs  gegen  Dritzehn  (No.  II)  füllten  die 
Blätter  117a.— 118b.  (Wagepapier).  Den  Schluss  bildete  hier 
das  Zeugnis  des  Mydehart  Stocker. 

2)  Der  zweite  Fascikel  trug  den  Titel:  „Querimonie 
&  testes  registrati  Magni  Consilii,  Anno  Dni  M°-  CCCC°~ 
XXX  nono".   Er  bestand  aus  48  Papierblättern,  wovon  die 

')  Nachfolgende  Beschreibung  ist  nach  den  Angaben  der  Augenzeugen 
Dibdin,  8chweighäuser,  Bernays  und  Laborde  zusammengestellt  —  *)  Va- 
chon,  Strasbourg  p.  XVm,  giebt  die  Aufechrift  unsinnig  so  wieder:  Do- 
cumenta typographica  Argen torati  inventa!  —  3)  Vgl.  das  Facsimile  bei 
Laborde  Planche  I  und  Quartalblatter  des  Vereins  f.  Ldt.  u.  Kunst  zu 
Mainz  IV,  8.  ft. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  599 

Blätter  31—36  leer  gelassen  waren.  Die  Klage  des  Lorenz 
Beildeck  (No.  III)  stand  auf  BI.  21a. 

Die  erste  Zeugenliste  (No.  IV)  fand  sich  auf  der  unteren 
Hälfte  von  Bl.  38  b.,  das  2.  Verzeichnis  der  Zeugen  (No.  V) 
nahm  die  volle  Vorderseite  des  Blattes  44  ein. 

Alle  diese  auf  den  Prozess  Dritzehn-Gutenberg  bezüglichen 
Stellen  in  jenen  beiden  Aktenheften  rührten  nach  Laborde 
von  demselben  Schreiber  her,  dessen  Hand  bei  jedem  neuen  Ab- 
satz mit  mehr  Ruhe  und  Sicherheit  einsetzte.  Die  Tilgungen, 
Korrekturen  und  Randbemerkungen  waren  von  derselben  Hand 
und  der  gleichen  Tinte. 

Hieraus  ergiebt  sich,  dass  in  der  Niederschrift  keineswegs 
eine  Kopie  vorlag,  wie  Dibdin1)  annahm,  sondern  vielmehr 
die  ursprüngliche  Aufzeichnung  der  Aussagen,  wie  diese  im 
Verhör  aus  dem  Munde  der  Zeugen  hervorgingen.9) 

B.  Den  Urteilsspruch  des  Rates  (No.  VI)  „die  Sententia 
Senatus",  hat  Scböpflin  „ex  Protocollo  Contractuum.  Anno 
M»  CCCC°.  Tricesimo  nono"  herausgegeben.  *)  Er  hat  leider 
keine  Beschreibung  des  Bandes  gegeben  und  ebensowenig  be- 
richtet, auf  welchem  Blatte  sich  der  Ratsspruch  befand.  Nach 
Analogie  der  noch  im  hiesigen  Stadtarchiv  erhaltenen  Register 
der  Kontraktstube  haben  wir  uns  das  Manuskript,  in  welchem 
das  Urteil  stand,  als  einen  mittleren  Quartband,  Papierkodex 
in  Pergamentdecke,  vorzustellen.  Der  Inhalt  umfasste  in 
buntem  Durcheinander  erste  Aufzeichnungen  von  Verträgen, 
Kaufabschlüssen,  Vergleichen,  Entscheidungen  des  Gerichts- 
hofes u.  dgl.  Unter  diesen  befand  sich  auch  das  Concept  zum 
Verdikt  des  Rates  in  der  Sache  Guten bergs,  nach  welchem 
eine  Pergamenturkunde  ausgefertigt  werden  musste.  Dies 
Concept  wurde  von  Archivar  Wencker  entdeckt*)  und  dann 
von  Schöpiiin  publiziert.  Der  betr.  Band  der  Kontraktstube 
war  später  zu  den  übrigen  Akten  in  Verwahrung  der  Bibliothek 
gegeben  und  ist  1870  mit  dieser  zugrunde  gegangen.  Die 
nach  dem  Concept  ausgestellte  Pergamenturkunde  hat  sich 
nicht  erhalten. 


')  Bibliographical  Tour  in  France  and  German?  HI,  53.  —  *)  Beide 
Fascikel  waren  1840  beim  Jubiläum  der  Buchdruckerkunst  in  Strassburg 
ausgestellt.  Vgl.  SUbermann,  f&tes  de  Gutenberg  p.  148  No.  22.  —  ')  Vin- 
diciae  typogr.,  Documenta  No.  HI.  —  *)  Schöpflin,  Alsatia  illustr.  H,  p.  847 


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600 


Schorbach. 


Wie  Laborde  und  Vachon  mitteilen *),  waren  alle  auf  den 
Prozess  Dritzehn-Gutenberg  bezüglichen  Aktenstücke  sorgfältig 
in  einem  besonderen  Cimelienschrank  der  alten  Strassburger 
Bibliothek  verwahrt. 

Schöpf lin  veröffentlichte  zuerst  den  Text  dieser  Dokumente 
im  Jahre  1760  in  seinen  Vindiciae  typographicae  (im  Anhang 
p.  5—30)  und  zwar  mit  lateinischer  Obersetzung,  die  aber  nicht 
immer  zutreffend  ist.  Nach  dieser  Publikation  erschien  1765 
ein  Abdruck  bei  Meermann,  Origines  typographicae  II  p.  58  ff., 
wobei  die  Schöpflinsche  Übersetzung  etwas  modifiziert  wurde. 
Nur  die  Zeugenprotokolle  sind  nach  neuer  Vergleichung  der 
Hs.  herausgegeben  von  Dr.  Bernays  und  With  in  den 
Quartalblättern  des  Vereins  für  Literatur  und  Kunst  zu  Mainz 
IV  (1833)  p.  8  ff.  Der  ganze  Text  erschien  dann  wieder 
nach  Schöpflin  in  Wetter's  Kritischer  Geschichte  der  Er- 
findung der  Buchdruckerkunst  (Mainz  1836)  p.  56  ff.  Im  Jahre 
1840  gab  Laborde  einen  diplomatischen  Abdruck2)  nach 
dem  Original,  fügte  eine  schlechte  französische  Übersetzung 
und  einige  wertvolle  Schriftproben  bei.  Eine  holländische 
Übersetzung  findet  sich  in  van  der  Linde's  Haarlemsche 
Costerlegende  (1870  p.  22  ff;  englisch  von  Hessels  1871 
p.  13  ff.).  Grössere  Stücke  aus  den  Akten  werden  ferner  in 
den  meisten  einschlägigen  Werken  mitgeteilt.  Vollständige 
Abdrücke  bieten  noch  van  der  Linde,  Gutenberg  (1878)  An- 
hang S.  VI  ff.,  Hessels,  Gutenberg  (1882)  S.  34  ff.  und  zu- 
letzt van  der  Linde,  Geschichte  der  Erfindung  der  iBuch- 
druckkunst  (1886)  Band  III  S.  755—66. 

Von  allen  diesen  Abdrücken  ist  kein  einziger  ganz  zu- 
friedenstellend. Am  besten  noch  ist  unstreitig  die  Ausgabe 
durch  Schöpflin;  er  verstand  es,  Urkunden  zu  lesen  und 
herauszugeben.  Leider  hat  er  aber  den  urkundlichen  Text 
nicht  vollständig  abgedruckt,  sondern  einige  unsichere  und 
verderbte  Stellen  einfach  weggelassen.  Auch  fehlen  Be- 
merkungen über  getilgte  und  durchstrichene  Worte  sowie 
Randbemerkungen  etc.  Der  zum  Teil  diplomatische  Abdruck 
durch  Laborde  —  im  Urteilsspruch  werden  die  Zeilenschlüsse 


')  Vgl.  Laborde  p.  22  und  Vachon,  Strasbourg  p.  XVIH  —  *)  Auf- 
genommen den  Urteilsspruch  und  die  Klage  Beildecks.  (D6buts  de  l'im- 
primerie  ä  Strasb.  p.  24  ff.) 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  601 


nicht  angegeben,  sondern  es  wird  fortlaufend  gedruckt  —  füllt 
die  von  Schöpflin  gelassenen  Lücken  dankenswert  aus.  Die  bei- 
gegebenen Schriftproben  der  wichtigsten  Stellen  geben  sodann 
noch  ein  wertvolles  Mittel  zur  Kontrolle.  Laborde's  Ausgabe 
ist  aber  trotz  aller  aufgewendeten  Mühe  auch  nicht  zureichend, 
da  er  schlecht  Urkunden  las  und  das  alte  Deutsch  des  Textes 
nicht  genügend  verstand.  Seine  Facsimile  stehen  oft  im 
Widerspruch  mit  seinem  eigenen  Text,  während  sie  die 
Lesungen  Schöpflins  zumeist  bestätigen. 

Auch  Laborde  hat  es  versäumt  anzugeben,  was  in  der 
Handschrift  getilgt  und  am  Rand  nachgetragen  war.  Manche 
Zeilen,  welche  sein  Text  nach  der  Vorlage  bietet,  bleiben  so 
unerklärt  und  unverständlich. 

Die  Abdrücke  bei  v.  d.  Linde  und  Hessels  leiden  an  dem- 
selben Fehler;  auch  diese  Gelehrten  beherrschen  als  geborene 
Holländer  das  ältere  Deutsch  der  Urkunden  nicht.  Sie  geben 
viele  Ungenauigkeiten  des  Laborde'schen  Abdrucks  wieder, 
obwohl  ihnen  in  den  Schriftproben  ein  Mittel  zur  Kontrolle 
geboten  war.  Den  Inhalt  des  Textes  fassen  sie  in  vielen 
Einzelnhciten  häufig  ebenso  verkehrt  auf,  wie  ihr  französischer 
Gewährsmann.  (Vgl.  die  Lesarten  unseres  Textes.) ')  Van 
der  Linde  hat  in  seiner  „Geschichte  der  Erfindung  der  Buch- 
druckkunst" wohl  einiges  gebessert,  aber  es  bleiben  noch 
zahlreiche  Versehen,  die  leicht  mittelst  der  Laborde'schen  Fac- 
similetafeln  vermieden  werden  konnten. 

Im  Folgenden  wollen  wir  nun  selbst  versuchen,  nach 
Schöpfiins  und  Labordes  Ausgaben  und  den  Lesungen  des 
Dr.  Bcrnays,  eine  möglichst  getreue  Textgestalt  der  Strass- 
burger  Akten  zu  gewinnen.*) 

*)  Einige  Missverständnisse  bei  v.  d.  Linde  hat  Wyss,  Quartalblätter 
des  hist.  Vereins  f  d.  ( >  rossherzogtum  Hessen  1879  S.  16  zusammen- 
gestellt. —  2)  Im  Folgenden  sind  die  Zeilenschlüsse  auf  Grund  des  diplo- 
matischen Abdruckes  bei  l^aborde  durch  |  kenntlich  gemacht.  Offenbare 
Druckiehler  in  den  verschiedenen  Ausgaben  habe  ich  in  den  Noten  nicht 
besonders  aufgeführt;  auch  bei  Schöpflin  finden  sich  solche  (z.  B.  p.  22, 
Zeile  (J  von  unten  ober  statt  aber). 


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602 


Schorbach. 


Der  Text  der  Strassburger  Prozessakten. 

L 

[Zeugenaussagen  im  Prozess  gegen  Johann  Gutenberg.] 
(Aus  dem  Protokoll  des  Grossen  Rats  eu  Strassburg  1439.) 
[Ms.  Fase.  I,  Blatt  lC7a—110b.] 

Dis  ist  die  worheit  die  Jerge  Dritzehen 
geleit  hat  wider  Johan  von  Mentze 
genant  Gutenherg.1) 

In  praesentia  Claus  Dundenheim  vnd  Gaus  zur  Helten.2) 

[Zeuge  L]  Item  Bärbel  von  Zabern  die  Koftffelerin  hatt  ge- 
seit  das  sü  |  vff  ein  nacht  allerleye  mit  Andres  Dritzehen  gerett  habe 
vnd  |  vnder  andern  Worten  sprach  sü  zu  ime  wöllent  nit  dolme  |  gon 
slaffen,  do  habe  er  ir  geantwurt  Ich  muß  diü  vor  machen,  |  Also  sprach 
diso  gezugin,  aber  hülffe  Gott  was  vertunt  ir  gros ')  |  geltes  es  möchte 
dolme  über  x.  guldin  haben  costet,  Antwurt  |  er  ir  wider  vnd  sprach 
du  bist  ein  dörin,  wenestu  das  es  mich  |  nuwent  x.  gl.  gecostet  habe, 
hörestu4)  hettestu  als  vil  als  es  |  mich  Aber  iij°  bare  guldin  gecostet 
hett  du  hettest  din  leptage  |  gnug,  vnd  das  es  mich  minder  gecostet 
hatt  dann  v c.  gl.  das  ist  |  gar  lützel  one  das  es  mich  noch  costen 
würt  |  darvmb  ich  min  eigen  vnd  min  erbe  versetzt  habe ,  Sprach  | 
dise  gezugin  aber  zu  ime5),  heiliges  liden  mißelinges)  vch  dann  |  wie 
woltent  ir  dann  tun,  Antwurt  er  ir  vns  mag  nit  |  mißelingen 7),  ee  ein 
jor  vßkommet^)  so  haut  wir  vnser  houbtgut  wider  |  vnd  sint*)  dann 
alle  selig,  Gott  welle  vns  dann  blogen. 

[Z.  IL]  Item  frouwe  Ennel  Hans  Schultheissen10)  freuwe1') 
des  holtzmans lz)  hatt  |  geseit  das  Lorentz  Beildeck  zu  einer  zit  inn 
ir  hus  kommen  sy  I  zu  Claus  Dritzehen  irem  vetter  vnd  sprach  zu 


')  Die  ersten  3  Zeilen  der  Überschrift  sind  facsimiliert  bei  Laborde 
PI.  I,  No.  2  und  von  Dr.  Bernays,  Quartalblätter  des  Vereins  f.  Litt.  u. 
Kunst  zu  Mainz  IV  S.  6.  Laborde,  Bernays  und  vk  d.  Linde  (Gutenberg 
Anh.  S.  VI)  lesen  lalschlich  geseit,  während  das  Facsünile  deutlich  gehit 
bietet;  gebessert  bei  v.  d.  Linde,  Gesch.  d.  Erf.  III,  755.  In  Zeile  2  der 
Überschrift  liest  Laborde  u.  v.  d.  Linde  (a.  a.  0.):  Johann  ;  die  Hs.  hatte 
Johan.  Schöpflin  hat  beide  Male  das  Richtige.  —  «)  Über  die  Abteilung 
dieser  Zeile  ist  bei  Laborde  nichts  zu  ersehen.  —  3)  Laborde  und  Hessels 
(Gutenberg  S.  84)  falschlich  er  groß.  —  *)  So  bei  Schöpflin  und  Bernays. 
Dagegen  ungenau  hörestdu  Laborde,  Hessels  u.  v.  d.  Linde.  —  *)  Nach 
ime  setzt  Laborde,  Bernays  und  v.  d.  Linde  Doppelpunkt,  Schöpflin  mit 
der  Hs.  Komma.  —  *)  mi**elinge  Laborde,  v.  d.  Linde,  Hessels.  —  ')  mis- 
sehngen  Laborde,  y.  d.  Linde,  Hessels.  —  *)  usskommet  Laborde,  v.  d. 
Linde,  Hessels.  —  •)  sind  Laborde,  d.  Linde,  Hessels;  $int  Schöpflin 
und  Bernays.  —  10)  Schulheissen  Laborde,  Hessels.  —  ll)  frutee  Laborde, 
y.  d.  Linde,  Hessels.  —  ,s)  HoUmans  Laborde,  v.  d.  Linde,  Hessels.  Da- 
gegen lasen  Schöpflin  und  Bernays  jedenfalls  richtiger  holUmans. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  603 

ime ,  lieber  Glaus  |  Dritzehen  (min  Juncker  Hanns  Gutemberg  hatt 
uch  gebetten  das1)  |  Andres  xiij  selig  hatt  iiij  stücke  jnn  einer  pressen 
ligen  do  hatt  [er  uch]2)  |  Gutenberg8)  gebetten  das  ir  die  vß  der 
pressen  nement  vnd  die  von  einander  |  legent  vff  das  man  nit  ge- 
wissen küne  was  es  sy*),  dann  er  hatt  nit  gerne  das  das  jemand 
sihet.*)  |  Dise  gezugin  hatt  ouch  geseit,  Als  sye  by  I  Andres  Dritzehen 
jrem  vetter  gewesen  |  sy  do  habe  sü  jme  desselben  wercks  dick 
helfen  I  machen  tag  vnd  naht,  Sie  hatt  ouch  geseit  |  das  sü  wol 
wisse  das  Andres  Dritzehen  jr  vetter  selig  |  in  den  ziten  sin  pfenning 
gelt  versetzt  habe  ob  |  aber  er  das  zü  dem  werck  gebracht  habe 
wisse  |  sü  nit.  | 

[Z.  III.]  Item  Hanns  Sidenneger')  hatt7)  geseit  das  jme  [ 
Andres  Dritzehen  selig  dick  vnd  vil  geseit  habe,  |  das  er  gros  gelt 

vif  das  egemelte  werck8)  geleit  |  habe  vnd  jn*)  vil  costetevnd 

sprach  i  damit  zü  disem l0)  gezugen  er  wüste  nit  wie  |  er  darinne  tun 
solte11),  Also  antwurte  jme  diser")  |  gezuge  vnd  sprach  Andres  bistu 
darin  |  kommen  so  müstu  je  ouch  darus  kommen,  1  Also  sprach 
Andres  aber  zü  disem  |  gezugen  er  müste  das  sine  versetzen,  ant- 
wurt  jm  |  diser  gezuge  so  versetze  es  vnd  sage  nyemand  |  nutzit 
davon,  das  habe  nu  Andres  geton,  |  ob  aber  der  summa  vf  die  zit 
vil  oder  lutzel  gewesen  sy  |  wisse  er  nit.  | 

[Z.  IV.]  Item  Hanß  Schultheiß  hatt18)  geseit  das  Lorentz  | 
Beildeck  zu  einer  zit  heim  inn  sin  huß  kommen  |  sy  zü  Claus 
Dritzehen  als  |  diser14)  gezuge  jn  heim  gefürt  bette,  Als  Andres 
Dritzehen  |  sin  bruder  selige  von  todes  wegen  abgangen  was,  vnd  | 
sprach  da  Lorentz  Beildeck  zu  Claus  Dritzehen,  Andres  |  Dritzehen 
uwer  bruder  selige  hat  iiij.  stücke  vndenan  inn  |  einer  pressen 
ligen14),  da  hatt  uch  Hanns  Gutemberg  gebetten  |  das  ir  die  daruß 
nement  vnd  vff  die  presse16)  legent  |  von  einander  so  kan1T)  man  nit 


l)  Die  cursiv  gedruckte  Stelle  ist  im  Original  getilgt.  Laborde,  v.  d. 
Linde  und  Hessels  lesen  falsch  Juncker  und  Guttemberg.  Laborde  giebt 
die  Stelle  zwischen  Klammern,  ohne  Erklärung.  —  ')  er  uch  ist  getilgt. 

—  3)  Guteberg  am  Rand  nachgetragen.  —  4)  vff  —  sy  steht  als  Nach- 
trag am  Rand.  —  *)  Vgl.  das  Facsimile  bei  Laborde  PI.  1,  No.  3.  Dieser 
Passus  ist  durchkorrigiert  und  mit  Zusätzen  am  Rand  versehen.  Das 
Durchstrichene  er  uch  kann  Hessels  nicht  lesen.  Laborde  und  mit  ihm 
v.  d.  linde  und  Hessels  lesen  misch  dan  und  hat  trotz  des  Facsimile.  — 
*)  Seidenneger  (Bernays).  —  *)  hat  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  8)  werk 
(Laborde,  linde,  Hessels).  —  »)...  vnd  in  (Laborde,  linde,  Hessels). 
Vielleicht  war  vor  vnd  etwas  im  Ms  getilgt,  Schöpfiin  setzt  keine  Punkte. 

—  ,0)  diesem  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ")  sollte,  «)  dieser,  13)  hat 
(Laborde,  Linde,  Hessels).  Schöpfiin  und  Bernays  stimmen  überein  in  den 
eingesetzten  Lesungen.  —  u)  dieser  (Laborde,  linde,  Hessels).  Vor  diser 
war  im  Ms.  wohl  etwas  getilgt  —  ,5)  liegen  (Laborde,  Linde,  Hessels). 

—  ls)  Hanns-presse  faksimiliert  von  Bernays,  Quartalbl.  IV,  6.  Das  Facs. 
zeigt  nicht  deutlich,  ob  die  Hs.  darus  hatte,  wie  gewöhnlich  geschrieben 
ist.   Schöpfiin  und  Laborde  etc.  lesen  daruß.  —  ")  kann  ^ Lab.,  Ii.,  He.). 


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604 


Schorbach. 


gesehen  was  das  ist,  |  Also  gieng  Claas  Dritzehen  vnd  suchete  die 
stücke  do  vant  |  er  nutzit,  Diser  gezuge  hat  ouch  geseit  das  er  vor  | 
guter  zit  von  Andres  Dritzehen  gehört  habe  ee  er  von  todes  wegen  j 
abgangen  sy  das  er  sprach,  das  werck  hette  jn  me  dann  |  iijc. 
guldin  costet  | 

[Z.  V]  Item  Cunrad  Sahspach  hatt  geseit  das  Andres  Heil- 
man  |  zu  einer  zit  zu  jme  komen  sy  inn  Kremer  gasse  vnd  sprach  | 
zu  jme,  lieber  Cunrad  als  Andres  Dritzehen  |  abgangen  ist  da1) 
hastu  die  pressen  gemäht2)  vnd  weist  j  vmb  die  sache  do  gang  dohin 
vnd  [er]9)  nym  die  stücke  |  vß  der  pressen  vnd  zerlege  sü  von  ein- 
ander, so  weis  nieman4)  |  was  es  ist,  da  nu  diser  gezuge  das  tun 
woltc  vnd  also  suchete  das  were  vff  Sanet,j)  |  Steffanns6;  tag  nehst 
vergangen  do  was  das  ding  hinweg,  |  Diser  gezuge  hatt  ouch  geseit 
das  Andres  Dritzehen  selige  |  zu  einer  zit  gelt  vmb  jn  gelehenet  habe 
das  |  habe  er  zu  dem  werck  gebruchet,  Er  hatt7)  ouch  [  geseit  das 
Andres  Dritzehen  selige  jme  zu  einer  zit  geseit  habe  |  vnd  clagete 
er  müste  pfenning  gelt  versetzen,  sprach  diser  |  gezuge  das  ist  böse, 
doch  bistu  darin  kommen,  so  mustu  ouch  [  darus,  vnd  also  wisse  er 
wol  das  er  sin  pfenning  gelt  l  versetzt  habe.  | 

[Z.  VI]  Item  Wernher  Smalriem  hatt  geseit  das  er    . . . . 

 y)  |  by  iij.  oder  vier  koüffe  geton  |  habe,  wen  aber 

das  auegienge  wisse  er  nit,  vnd  vnder  |  andern  ist  ein  kouff  gewesen 
by  C.  vnd  XIII.  guldin,  |  an  demselben  gelt  hant  ir  drye  für  LX. 
guldin  |  versiglet,  do  hatt  Andres  Dritzehen  selige  XX.  angebart  )  ! 
vnd  vff  ein  zit  vor  dem  zile  sprach  Andres  Dritzehen  zu  |  disera 
gezugen  er  solte  heim  kommen  vnd  die  XX.  gl.  |  nemen,  Antwort 
jme  diser  gezuge  er  solto  jme  das  |  gelt  zusamen  bringen  vnd  insam- 
meln, das  tett  Andres,  |  vnd  also  darnach  kam  Andres  Dritzehen  aber  zu 
disem  |  gezugen  vnd  sprach,  das  gelt  wer  by  einander  inn  Herrn  |  An- 
thonien  Heilman  hus  do lu)  solte  er  das  holen,  das  |  tett  diser  gezuge 
vnd  nam  das  gelt  inn  Herrn  Anthonien  |  hus,  vnd  das  überige11)  gelt 
das  habe  allewegcn  |  Fridel  von  Seckingen  bezalt. ,2) 

[Z.  VII vgl.  XVI]  Item  Mydehart  Stocker  hatt13)  geseit  Als 


')  da  —  was  es  ist  cf.  Facs.  bei  Laborde  PL  I,  Xo.  4  (do  scheint 
das  Facs.  zu  haben).  —  a)  gemacht  (Laborde,  Linde),  obwohl  im  Facs. 
deutlich  gemäht  steht.  —  3)  er  steht  im  Fase,  offenbar  Schreibfehler  des 
Protokollführers.  Linde,  Bernays,  Schöpflin,  Laborde  übergehen  es  (?  = 
mlid.  erttim).  —  *)  nyemand  (Laborde,  Linde,  Bernays  u.  Schöpflin)  ge- 
gen das  Facsimile.  —  s)  War  hier  Lücke  oder  Korrektur?  —  •)  Stcffans 
(Laborde,  Linde,  Hessels),  Steffanu*  (Bernays).  ;)  hat  (Laborde,  Linde, 
Hessels).  —  pi  Laborde  setzt  hier  Punkte  ohne  Erklärung.  Wahrschein- 
lich war  im  Ms.  etwas  getilgt,  was  Schöpflin  stets  unbemerkt  tibergeht. 
—  J)  nnrjchürt  (laborde,  Hessels).  Bernays  erklärt  falschlich  angebürt 
=  verbürgt  Vielleicht  ist  zu  lesen:  hant  .  .  .  xx.  an  gehürt.  —  ,3)  da 
(laborde,  Linde,  Hessels).  —  ")  übrige  (Laborde,  Linde,  Hessels)  — 
12)  bezahlt  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  1»)  /«»MLaborde,  Linde,  Hessels). 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


605 


Andres  |  Dritzehen  selige  vff  Sanct  Johannis  tag  zn  Winahten »)  |  do 
man  den  Krutzgang  tett  sich  nydergeleit  habe  |  vnd  siech  wart  do  lag  er 
inn  dis  gezugen  Stuben  |  an  eim  bette.  Also  kam  nu  diser  gezuge 
zu  |  jme  vnd  sprach,  Andres  wie  got  es,  |  Antwurt  er  jme  ich  weis 
werlich  mir  ist  gar  tötlich  I  vnd  sprach  damit,  soll  ich  sterben  so  wolte 
ich  das  |  ich  nye  inn  die  geselleschafft  kommen  wer,  sprach  diser  | 
gezuge  wie  so,  sprach  er  aber  do  weis  ich  wol  das  mine  brüdere  j 
mit  Gutemberg  nyemer  überkommen  kunnent,  l  sprach  diser  gezuge, 
ist  dann  die  gemeinschafft ')  nit  |  verschriben 8)  oder  sint  keine  lute 
da  gewesen,  sprach  Andres  i  ja  es  ist  verschriben4),  do  frogete  jn 
diser  gezuge  wie  i  die  gemeinschafft  zugangen  wer,  do  seite  er  jme 
wie  !  das  Andres  Heilman6),  Hanns  Riffe,  Gutemberg  vnd  er  inn  | 
eine  gemeinschafft  kommen  werent,  darin  betten  Andres  |  Heilman 
vnd  er  jr  jeglicher  LXXX.  guldin  geleit,  alz  er  behalten  habe,  | 
Also  su  nu  inn  der  gemeinschafft  werent  do  werent  |  Andres  Heil- 
man vnd  er  zu  Gutemberg  kommen  [zu]*)  Sanct  |  Arbogast  do  hette 
er  nü  ettliche  kunst  vor  jnen  verborgen  |  die  er  jnen  nit  verbunden  was 
zu  zöugcn7),  darane  hetten  |  sü  nu  nit  ein  gcvallen  gehebt")  vnd 
hetten  darvff  |  die  gemeinschafft  abgeton  vnd  ein  ander  gemein- 
schafft |  mitteinander  verfangen  also  das  Andres  Heilman  vnd  er  jr 
jeglicher  zu  den  ersten  |  LXXX.  guldin  so  vil  geben  vnd  legen  solte 
das  es  Vr.  guldin  |  wurdent  f das  sie  ouch  getan  haben]  *)  vnd  [  werent 
sü  zwene  ein  man  inn  der  gemeinschafft,  |  vnd  desglich  soltent 
Gutemberg  vnd  Hanns  Riffe  |  jr  jeglicher  innsunders  ouch  als  vil 
legen  als  die  zwene,  |  vnd  darvff  solte  Gutemberg  alle  sine  kunst 
die  er  künde  I  nit  vor  jnen  verbergen  vnd  darüber  wer  ein  gemein- 
schafft  l  brief  gemäht  worden,  vnd  wer  das  jr  einre  inn  der  |  gemein- 
schafft abgienge  so  soltent  die  tiberigen "')  gemeinere  desselben  1  ab- 
gangen erben  C.  guldin  harus  geben,  vnd  das  überign)  \  gelt  vnd 
was  inn  die  gemeinschafft  gehörte  solte  dann  vnder  den  andern  | 
gemeinern  inn  der  gemeinschafft  bliben.  Diser  gezuge  hatt  ouch  j 
geseit  das  jme  Andres  Dritzehen  selige  zu  der  zit  ouch  |  geseit  habe 
so  wisse  er  ouch  das  von  jme  selbs  wol,  das  |  er  ettlich  sin  pfenning 
gelt  versetzet12)  habe,  ob  aber  das  [  vil  oder  wenig  oder  obe  er  das 
zu  dem  werck  gebruchet  |  habe  oder  nit  wisse  er  nit.  | 


»)  Winachten  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  *)  gemeinschifl  (Laborde, 
Linde,  Hessels).  —  3  u.  *)  verschrieben  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ')  Heil- 
mann (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  *)  zu  fehlte  in  der  Hs.,  was  Laborde 
▼erschweigt,  Schöpflin  aber  besonders  anführt.  —  ;)  do  —  zougen  faesi- 
miliert  bei  Laborde  PI.  I,  No.  5.  Laborde,  Linde,  Schöpflin  und  Hessels 
lesen  zeugen,  während  das  Facsimile  eher  zöugen  giebt.  —  •)  linde 
ändert  in  gehabt,  obwohl  das  hsl.  gebebt  ohne  jeden  Anstoss  ist.  —  •>  das 
sie  auch  gethan  habe  hat  nur  Laborde  (und  mit  ihm  Linde  und  Hessels). 
Schöpflin  und  Bernays  haben  diese  Stelle  weggelassen.  Vielleicht  war  es 
eine  Randnotiz.  —  ,0)  übrigen  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ")  übrig 
(Laborde,  Linde,  Hessels).  —  »*)  versetzt  (Laborde,  Linde,  Hessels). 


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Gü6 


Schorbach. 


In  prsesentia  Diebolt  Brant  vnd  Jocop1)  Rotgebe. 

[Z.  VIII.]  Herr  Peter  Eckhart  lutpriester  zu  Sant1)  Martin 
dixit  I  das  Andres  Dritzehen  selig  in  den  Winahten  virtagen 
noch  |  jme  schichte  er  solt  sin  Bihte  hören,  vnd  da  !  er  zu  jm  kam 
vnd  er  gerne  gebihte  da  |  fragete  jn  diser»)  gezuge  ob  er  yeman 
schuldig  wer  |  oder  ob  man  jme  schuldig  wer,  oder  ob  er  utzit 
geben  hette  das  solt  er  sagen,  da  sprach  Andres  er  |  hette  gemeinschafft 
mit  etlichen,  Andres  Heilman  |  vnd  andern,  vnd  da  hette  er  wol 
IIC.  guldin  oder  IIIC.  vßgeleit  |  das  er  keinen  pfenig 4)  hette,  vnd  seit 
ouch,  das  Andres  j  Dritzehen  dann  zemol  in  den  cleidern  lege  am  bett.  | 

[Z.  IX.]  Thoman  Steinbach  het  geseit  das  Hesse  dervnder- 
kouffer  vff  ein  zit  zu  jm  kam  vnd  i  frogte  jn  ob  er  keinen  kouff 
wüste  do  man  lutzel  an  verlure  wann  |  er  wüste  ettliche,  vnd  nante 
domit  Johann  Gutenberg,  |  Andres  Dritzehen  vnd  einen  Heilman 
die  bedörffte5)  wol  bar  gelt,  I  Also  do  kouffte  diser  gezug  jnen 
xiiij.  Lützelburgcr  vnd  wüste  do-  |  mit  wol  einen  kouffman  der  sü 
wider  kouffen  wolt,  vnd  verkouffte  sü  ouch  |  widervmb  vnd  wurdent 
bi  den  xiiVa  guldin  daran  verlorn  vnd  |  wart*)  Fridel  von  Seckingen 
bürge  für  sü  vnd  wart  ouch  in  das  |  kouffhusbuch  verschriben.  | 

[Z.  X]  Lorentz  Beideck  het  geseit  das  Johann  Gutenberg 
jn  zu  einer  zit  I  geschickt  het  zu  Claus  Dritzehen,  nach  Andres  sins 
bruders  |  seligen  dode  vnd  det  Clausen  Dritzehen  sagen  das  er  die 
presse  |  die  er  hünder  jm  hett  nieman  oigete  zoigete'),  das  ouch 
diser  |  gezug  det,  vnd  rette  ouch  me  vnd  sprach  i  er  solte  sich  be- 
kumbern  so  vil  vnd  gon  über  die  presse  I  vnd  die  mit  den  zweyen 
würbelin  vff  dun  so  vielent  die  stucke  |  von  einander,  dieselben  stucke 
solt  er  dann  in  die  presse  |  oder  vff  die  presse  lege')  so  künde  dar- 
nach nieman  gesehen  nochut  gemercken,  |  vnd  wenn  jr  leit  uskeme') 
so  solt  er  zu  Johann  |  Gutenberg  hinus  kumen 10)  dann  er  het  ettwas 
mit  jn11)  ze  |  reden.  Diser  gezuge  ist  wol  ze  wissen  das  Johann 
Gutenberg  Andres  seligen  nut  zu  dun  sundern  Andres  Hans  Guten- 
berg ze  dun  wer  vnd  |  jm  sollichs  ze  zilen  geben  solt,  in  den  zilen  er 
ouch  abging.  Er  het  ouch  |  geseit  das  er  in  nie  keiner  burse  bi  jme 
gewesen  |  sig  wann  die  burse  nach  den  Winahten  anging.  Diser  |  ge- 


l)  Jocop  hat  nur  Schöpflin  und  Bernays;  Laborde,  Linde  und  Hessels 
lassen  es  aus.  Linde  übersetzt  vnd  Rotgebe  =  „und  ein  Rechtsanwalt1- 
(Gutbg.  S.  32),  indem  er  den  Eigennamen  verkennt.  Jite.  Rotgebe  ist  um 
1440  urkundlich  nachweisbar.  —  *»  Sanct  (Laborde,  Linde,  Hessels).  — 
5)  dieser  (Bernays).  —  ♦)  Die  Hs.  hatte  wohl  pfenig.  —  5)  Vermutlich  bat 
bedörffte  in  der  Hs.  gestanden.  —  ')  wäre  (Laborde,  Linde,  Hessels).  — 
T)  So  die  Hs.  Beide  Ausdrücke  besagen  dasselbe;  der  erste  war  damals 
schon  archaistisch.  —  8)  lege  wird  die  Hs.  geboten  haben.  —  9)  Der  ein- 
zige, der  diese  Stelle  richtig  verstand,  war  Schöpflin:  „atque  justis  solu- 
tisu  (Laborde:  „et  quand  ü  sortirait",  Linde:  nen  mögt  hy  uitgaan11 
[Haarl.  Costerlegende  p.  25],  Hessels:  „and  if  he  happened  to  go  out"). 
—  **\  komen  (Laborde,  Linde,  Hessels).  -  ")  Es  ist  wohl  jm  zu  lesen. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


607 


zug  het  Andres  Dritzehen  seligen  dick  gesehen  by  Johann  Guten- 
berg essen  aber  er  gesach  jn  nie  kein  pfening  geben.  | 

[Z.  XL]  Reimbolt  von  Ehenheim  het  geseit  das  er  vor  den 
Winahten  |  vnlang  zu  Andres  kam  vnd ')  frogte  jn  was  er  |  also 
mehte  mit  den  nötlichen1)  dingen  domit  er  umging,  1  Antwurt  jra 
Andres  selige  Es  hett  jn  me  dann  Vc.  guldin  |  kostet1)  doch  so 
hoffite4)  er  wann  es  us  gefertiget  wurde  das  |  sü  gelt  lösten5)  ein  gut 
notdurfft,  do  von  er  disem  gezugen  |  vnd  andern  gelt  geben  möhte 
vnd  ouch  alles  des1)  leides  ergetzet  t  wurde.7)  Diser  gezug  het  geseit 
das  er  jm  des  selben  moles  |  viij.  guldin  lech  wenn  er  gelt  haben 
mdst.  So  hett  ouch  dis  |  gezugen  kellerin  Andres  ettwie  dick  gelt 
gelühen,  Andres  I  kam  ouch  zu  einer  zit  zu  disem  gezugen  mit  einem 
ring  |  den  schetzet  er  für  XXX.  guldin,  den  versatt  er  jra  ze  Ehen- 
heim ;  für  V.  guldin6)  honder  die  Juden.  Diser  gezug  het  ouch  ge- 
seit das  jm  wol  wissen  sig  das  er  im  herbst  II.  halb  omen  |  gesottens 
wins  in  zweyen  vesseln  gemäht  het  do  schanckte  |  er  Johann  Guten- 
berg Vi  Omen  vnd  den  andren9)  halben  omen  |  sebenckte  er  Midehart 
vnd  schenckte  ouch  Gutenberg  |  etwie  vil  biren 10),  Andres  bat  ouch 
disen  gezugen  zu  einer  |  zit  das11)  er  jm  II.  halb  fuder  wins  kouffte, 
das  ouch  diser  gezug  |  dett,  vnd  von  denselben  II.  halben  fudern 
bant ,2)  Andres  |  Dritzehen  vnd  Andres  Heilman  Hans  Gutenberg  |  das 
eine  halb  fuder  gemein  geschenckt.  I 

[Z.  XIIJ #  Hans  Niger  von  Bischovißheim  het  geseit 
das  |  Andres  zu  jm  kam  vnd  sprach  er  bedörffte  gelts,  dar  |  vmb  so 
müste  er  jm  vnd  andern  sinen  lehenluten  |  deßen  getrangen  dun, 
wenn  er  het  ettwas  vnder  henden  |  darvff  künde  er  nit  gelts  genug 
vff bringen,  Also  |  do  frogte  diser  gezug  was  er  schaffen  hett"),  Ant- 
wurt |  er,  er  wer  ein  spiegelmacher1*)  Also  do  stalte  diser  |  gezuge 
tröschen  vnd  fürte  sin  körn  gon  Molßheim  vnd  |  Ehenheim  vnd  ver- 
kouffte  das  do  vnd  bezalt  jn.  Diser  |  gezug  het  ouch  geseit  das  er 
vnd  Reimbolt  jm  zu  einer  |  zit  H.  halb  fuder  wines  koufften  vnd  fürte 
es  diser  gezug  |  har,  vnd  also  er  kam  bi  Sant  Arbegast  do  hatt 

h  un  (Laborde,  linde,  Hessels);  die  Hs.  hatte  wohl  tm  (Schöpfiin 
und  Bernays  und)  —  «)  nötlich  erklärt  Linde,  Gutenbg.  8.  SO,  „nied- 
lich", auch  Hessels  übersetzt  „those  nice  things";  es  heisst  natürlich  „ be- 
schwerlich, mühsam".  In  der  Gesch.  d.  Erfindg.  HI,  772  übersetzt  Linde 
„gefchrheh"  (?).  —  3)  costet  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  *)  hofftet  (Schöpf- 
iin mit  Druckfehler).  —  *)  losten  (Schöpfiin).  —  *)  des  ist  zu  lesen; 
Schöpfiin,  Laborde  und  Bernays  lasen  in  dem  Ms.  das,  was  wohl  Schreib- 
fehler war.  —  T)  wurde  (Schöpfiin).  —  *)  guldin  (Laborde,  Linde,  Hes- 
sels). —  *)  andern  (laborde,  Bernays,  Linde,  Hessels).  —  ,0)  biren  über- 
setzt Linde,  Gutenbg.  8.  22,  mit  „Bier«  nach  Laborde,  während  er  aus 
Schöpfiin  das  Richtige  lernen  konnte;  es  ist  dialekt.  Form.  Auch  Hessels 
überträgt:  „a  quantity  of  beer".  Linde  hat  Gesch.  d.  Erfind.  HI,  776 
den  Fehler  gebessert.  —  »)  da  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  n)  hand 
(Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ,5)  Dem  Sinne  nach  wäre  eher  dett  zu  er- 
warten. -  •«)  Vgl.  das  Facsimile  bei  Laborde  PI.  n,  No.  6. 


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608 


Schorbach. 


er  |  onch  Va  omen  gesottens  wins  vff  dem  wagen,  den  nam  |  Andres 
vnd  trug  jn  Johann  Gutenberg  heim,  vnd  ouch  |  ettwie  vil  biren *), 
vnd  von  denselben  IL  halben  fudem  j  verschancktc  Andres  selige  vnd 
Andres  Heilmann  |  Johann  Gutenberg  I.  halb  fuder  wins.  | 

In  bywesen  Böschwilrs. 
[Z.  XIII.J  Item  Fridel  von  Seckingen  hat  geseit,  das 
Gutenberg2)  |  ein  kouff  geton  habe  vnd  das  er  für  jnen  bürge  wurde 
vnd  das  er  nit  |  anders  wust  dann  das  es  Her  Anthonie  Heilman 
ouch  I  angicng*),  vnd  das  aber  darnoch  die  schulde  1  von  desselben 
kouffs  wegen  bezalt  worden  sy.  Er  hat  |  ouch  geseit,  das  Guten- 
berg*) Andres  Heilman6)  vnd  Andres  |  Dritzehen  jnen  gebetten 
haben  jr  bürge  zu  werden,  gegen  Stoltz  |  Peters  dohterman*)  vur 
CI.  guldin,  das  habe  er  geton,  |  also,  das  su  drye  jm  deshalp7)  einen 
schadeloß  brieff  geben  |  soltent,  der  ouch  geschribeu  vnd  mit  Guten- 
bergs *■)  |  vnd  Andres  Heilmans  Insigeln  versigelt  wurde.  Aber  |  Andres 
Dritzehen  ■ )  hette  jn  alles  hünder  jm  vnd  künde  jm  |  von  jm  nit  ver- 
sigelt t0)  werden,  doch  so  habe  Gutenberg  |  solich  gelt  darnoch  alles 
bezalt11)  in  der  vast  messe  nehst  vergangen.  |  Dirre  gezuge  hat  ouch 
geseit,  das  er  von  der  obgenanten'1)  dryer  gemeinschafft  |  nit  gewisset 
habe,  dann  er  nye  dar  zu  gezogen  noch  |  doby13)  gewesen  sy.  | 

IL 

Gutenbergs  Worheit14)  wider  Jörge  Dritzehen15). 
In  bywesen  Frantz18)  Berner  vnd  Böschwjler. 
[Ms.  Fase.  I,  Bl.  117a- 118b.] 
[Z.  XIV.]  Item  Her")  Anthonie  Heilman  hat  geseit  Als  er 
gewar  wurde  das  Gutenberg  |  Andres  Dritzehen  zu  einem  dirten  teil 
wolte  nemen18)  in  die  Ochevart  zu  den  Spiegein  |  do  bete  er  jn  gar 
flisseclich  das  er  Andres  sinen  bruder  ouch  darin  neme,  wolte  er  |  zu 
mol  gern  vmb  jn  verdienen  •,).  do  spreche  er  zu  jm,  er  enwuste, 
Andres  frunde50)  |  möhten  mora21)  sprechen  Es  were  göckel  werck«), 

*)  Laborde  übersetzt:  beaueoup  de  bierre,  Hessels:  a  good  deal  of 
beer  (es  heisst  „Birnen").  —  *)  Schöpflin  und  Bernays  lesen  an  3  Stellen 
dieses  Abschnitts  Gutenburg,  wohl  die  inkorrekte  Schreibung  der  Hand- 
schrift beibehaltend.  —  »)  anging  (Laborde,  linde,  Hessels).  —  4)  Guten- 
burg (Schöpflin,  Bernays).  —  6)  Heilmann  (Laborde,  Linde,  Hessels). 
—  ()  dochterman  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  T)  deshalb  (Laborde, 
Linde,  Hessels).  —  *)  Gutenburgs  (Schöpflin,  Bernays).  Wohl  falsche 
Schreibung  der  Hs.  —  •)  D  ritz  ehern  (Laborde,  Hessels).  —  I0)  versiegelt 
(Laborde,  Linde,  Hessels).  —  n)  bezahlt  (Laborde,  Linde,  Hessels)  — 
")  obgenannten  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  t9)  daby  (Laborde,  Linde, 
Hessels).  —  ")  Facs.  bei  Laborde  PI.  H,  No.  7.  —  »)  Dritzehn  (Laborde, 
linde,  Hessels).  —  ,6)  Franz  (Laborde,  Linde,  Hessels,  Bernays).  — 
,T)  Herr  (Laborde,  Linde,  Hessels,  Bernays).  —  n)  nehmen  (Laborde, 
Linde,  Hessels).  —  ,9)  Laborde  setzt  hier  einen  Stern  ohne  Erklärung; 
vielleicht  standen  einige  Worte  am  Rande.  —  20)  Fründe  (Laborde,  Linde, 
Hessels,  Bernays).  —  21)  morn  erklart  Linde  falsch  durch  holl.  murmur- 
eeren  ,murrenu  (Gutenbg.  S.  21).   Es  heisst  „morgen".  —  22)  Vgl.  das 


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Strasburg  und  die  Erfindaug  der  Buchdruckerkunst. 


609 


vnd  were  jm  nit  wol  zu  willen,  |  do  Aber  bete  er  jn  vnd  mähte  jm 
einen  zedel,  den  solte  er  jnen  bedcn  zoigen  vnd  |  solten')  darvff  gar 
wol  zu  rate  werden1),  den  zedel  brehte  er  jnen  vnd  wurdent  zu  |  rote 
das  sü  es  also  woltent  tun,  was  im  zedel  verzeichent  stunde,  vnd 
ginge  es  |  also  mit  jm  in.3)  In  disen  dingen  bäte  Andres  Dritzehen 
disen  gezugen  |  jm  vmb  gelt*)  zu  belffen,  do  spreche  er,  hette  er  gut 
vnderpfant,  er  wolte  jm  balde  |  helffen  vnd  hülffc  jm  also  zu  leste 
vmb  LXXXX.  AT.  vnd  brehte  jm  das  gelt  hin  vß  |  zu  Sant5)  Arbgast, 
vnd  domit  loste  er  den  Frowen  Sant  Agnesen  II.  flf.  geltz  abe,  |  vnd 
spreche6)  dirre  gezuge  was  sol  dir  so  vil  geltz  du  bedarffit 7j  doch 
nit  me  dann  LXXX.  |  guldin,  do  antwurte  er  jme,  er  müste  sust  ouch 
gelt  han,  |  vnd  das  wer  II.  oder  III.  tage  in  der  fasten  vor  vnser 
Frowen6)  tage  |  do  gebe  er  LXXX.  guldin  Gutenberg,  So  gebe  dirre 
gezuge  ouch  LXXX.  guldin,  wann  1  die  beredunge  were  LXXX.  guldin 
jegelichem  teil,  vmb  das  überige9)  dirte  teil  |  so  dann  Gutenberg 
noch  hette,  vnd  wurde  das  gelt  Gutenberg,  vmb  den  teil  |  vnd  vmb 10) 
die  kunst,  vnd  wurde  in  kein  gemeinschafft  geleit1').  Darnoch  |  so 
habe  Gutenberg  zu  disem  gezugen  gesprochen.  Er  müste  ein  anders 
gedencken12)  |  das  es  in  allen  sacben  glich  würde,  sit  er  jn  vor  so  vil 
geton  hette  vnd  gantz  |  mitenander  in  eins  kement,  nit  das  einer 
vor  dem  andern  ut  verhelen  möhte,  |  so  dienet  ouch  es  wol  zu  dem 
andern.  Der  rede  was  dirre  gezuge  fro  |  vnd  rümete  es  den  zwein 
vnd  darnoch  über  lang  do  spräche  er  aber  dieselbe  |  rede,  do  bäte 
jn  dirre  gezuge  aber  als  vor,  vnd  spräche  er  wolte  es  vmb  |  jn  verdienen. 
Darnoch  so  mehte  er  jm  ein  zedel  vff  dieselbe  rede  vnd  spreche  |  zu 
disem  gezugen.  heissen  *•)  sü  wol  zu  rote  werden,  obe  es  jr  gefug  sy, 
das  |  dete  er  vnd  wurdent  darvff  etwie  lange  zu  rate,  Sü  nement  in 
joch  ouch  |  zu  rate,  do  spreche  er  sit  dem  mole  das  yetz  so  vil  ge- 
züges  do  ist,  vnd  |  gemäht  werde  das  uwer  teil  gar  nohe  ist  gegen 
uwerem  gelt,  so  wurt  uch  |  doch  die  kunst  vergeben.  Also  gingent1*) 
sü  die  sache  mit  jme  in,  |  vmb  zwen  punten,  den  einen  gar  abe  zu 
tunde,  vnd  den  andern  |  baß  zu  lüternde.  Der  punt  abe  zu  tunde 
was,  das  sü  nit  wolten  |  verbunden  sin,  von  Hans  Riffen  wegen  groß 

Facs.  bei  Laborde  PI.  n,  No.  8.  Dasselbe  bietet  deutlich  göckel  icerck, 
doch  lesen  Laborde,  Linde,  Hessels  falschlich  göckel  werk.  Hessels  will 
hier  Schöptiin  nach  dem  Facs.  verbessern,  obgleich  letzterer  richtig  las. 
Laborde  übersetzt  das  Wort  fälschlich  mit  sorcellerie  (Hessels  sorcery). 
Gemeint  ist  „Schwindel". 

l)  sollten  (Iiaborde,  Linde,  Hessels).  —  *)  Bei  Laborde  stehen  2  Stern- 
chen ohne  Erklärung.  —  8i  in  fehlt  bei  Laborde,  Linde,  Hessels.  — 
♦)  gcld  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  *)  Sanct  (Laborde,  Linde,  Hessels). 
—  «)  sprehe  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ')  bedarfst  (Laborde,  Bernays, 
Linde,  Hessels).  —  p)  Frairen  (Hessels,  weil  bei  Laborde  das  o  umge- 
sprungen). —  *)  übrige  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ,0)  um  (Laborde,  Linde» 
Hessels).  —  u)  geleitet  (Bernays).  —  ,2)  anderes  gedenken  (Iiaborde, 
v.  d.  Linde,  Hessels).  —  1S)  heißen  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  14)  gingen 
(Laborde,  Linde,  Hessels). 

Zeitorhr.  f.  Üi-»i-h.  d.  <  bt-rrli.  N.  F.  VII.  A.  39 


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610 


Schorbach. 


oder  dein,  wan  sü  nit  von  |  jme  hetteut,  was  sü  betten,  das  netten 
sü  von  Gutenbergs  wegen.  |  Der  ander  punte  zu  luternde  was,  wer 
es  das  jr  keiner ')  von  todes  |  wegen  abeginge,  das  das  baß  gelütert 
würde,  vnd  wart  der  also  |  gelütert,  das  man  des  erben  so  abeginge, 
solte  vür  alle  ding  gemäht  |  oder  vngemaht  vor  gelt  gelcit  so  sich 
jegelichem  teil  gebürt  zu  kosten  |  zu  zu  legen  vnd  formen  vnd  allen 
gczügk  nützit  vsgenommen2),  noch  |  den  fünff  joren  geben  hundert 
guldin,  do  dett  er  jn  groß  vorteil  |  wer  es  das  er  abeginge.  wan  er 
ließ  jn  ouch  darin  gon,  alles  so  er  für  |  sinen  kosten  solte  voran  hau 
genommen  zu  sinem  teil,  vnd  solten  doch  |  sinen  erben  nit  me  wann8) 
hundert  guldin  geben  für  alle  ding,  |  als  der  andern  einer.  Vnd 
geschach  das  vf  das,  wer  eß  das  jr  einer  |  abeginge,  das  man  nit 
muste  allen  erben  die  kunst  wisen  vnd  vffen  |  sagen  oder  offenboren, 
vnd  das  were  alles  eime  also  gut  als  dein  |  andern.  Darnoch  so 
habent  die  zwene  Andres  discm  gezugen  vnder  den  |  Kürsenern4)  ge- 
seit,  das  sü  mit  Gutenberg  eins  worden  sient  von  des  |  zedels  wegen, 
vnd  hette  jnen  den  punten  von  Hans  Riffen  wegen  |  abgelon  vnd 
woltc  jnen  den  lesten  punten  baß  lütern,  so  in  dem  |  nehsten  artickel 
stet,  vnd  seitent  ouch  doby  das  Andres  Dritzehen  bette  |  Gutenberg 
geben  XL.  guldin,  vnd  dis  gezugen  bruder  jm  L.  guldin,  I  wann  die 
beredunge  vff  das  zil  was  fünfzig  guldin,  als  der  |  zedel  wiset,  vnd 
darnach  in  den  nehsten  Winahten  XX.  guldin.  vnd  das  |  syent  die 
Winahten  nehst  vergangen,  vnd  dann  darnach  |  zu  halbvasten  aber 
gelt  als  der  zedel  wiset  do  sich  dirre  gezuge  vff- 1  gezuhet,  vnd 
spricht  auch4)  diser  gezuge  das  er  den  zedel  bekenne  by  den  |  zilen, 
vnd  würde  das  gelt  nit  in  gemeinschafft  gelcit  |  es  solte  Gutenberges 
sin.  So  habe  ouch  Andres  Dritzehen  |  kein  burse  mit  vns  geleit 
vnd  nye  kein  gelt  vsgeben,  do  vsse  |  für  essen  vnd  trincken*)  so  sü 
do  vsse  dotent.  Dirre  gezuge  hat7)  ouch  |  geseit  das  er  wol  wisse 
das  Gutenberg  vnlange  vor  Wihnahten  |  sinen  kneht  sante  zu  den 
beden  Andreseu,  alle  formen  zu  holen  |  vnd  würdent  zurlossen8)  das 
er  eß  sehe,  vnd  jn  joch  ettliche  formen  1  ruwete9).  Do  noch  do 

l)  einer  (Laborde,  Linde,  Hessels);  kein  steht  im  alten  Sinne  (=  mhd. 
dekein).  —  2)  vnd  formen  —  vsgenommen  facsimiliert  bei  Laborde  PI.  U, 
No.  9.  —  3)  dann  I  Laborde,  Linde,  Hessels ) ;  wann  (Schöpflin).  —  4)  Lände  wie 
Laborde  u.  Hessels  verstehen  diesen  Ausdruck  falsch  und  machen  die  beiden 
Andres  zu  „Zunftgenossen  der  Kürschner"  (Gutenbg.  S.  21),  während  er  nur 
den  Ort  des  Zusammentreffens  bedeutet  Vnder  Kürsenern  ist  die  heutige 
Siebenmannsgasse  und  Kürscbnergässchen;  vgl.  C.  Schmidt,  Gassen-  und 
Häusern.  2.  A.  S.  112  u.  Seyboth,  Das  alte  Strassburg  S.  76,  77.  Linde, 
Gesch.  d  Erfind.  HI,  775  Anm.,  giebt  dann  Berichtigung.  —  5)  ouch  (La- 
borde, Linde,  Hessels).  —  *)  trinken  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  7)  hot 
(Laborde,  Hessels).  —  -)  Erklärt  Linde  richtig  =  „zerlassen,  eingeschmol- 
zen". —  *)  Dass  ruwen  „reuen"  heisst,  brauchte  Linde  nicht  auf  2  Seiten 
nachzuweisen  (Gutenbg.  S.  27 — 28).  Schöpflin,  Yindiciae  Doc.  p  20,  über- 
setzt diese  Stelle  falsch  so:  „quae  in  conspectu  ejus  disjectae,  quod 
nonnulla  in  illis  emendanda  reperiret." 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  611 

Andres  selige  abeginge,  vnd  dirre  gezuge  |  wol  wüste  das  lüte  gern 
bettent  die  presse  gesehen,  do  spreche  Gutenberg  |  sü  soltent  noch 
der  pressen  senden  er  forhte ')  das  man  sü  sehe,  do  sante  |  er  sinen 
kneht  harin  sü  zurlegen,  vnd  wann  er  müssig  were  so  |  wolte2)  er 
mit  jn  reden,  das  entbot  er  jn.  Er  hat  ouch  geseit  das  von  |  Heim- 
holt Muselers  wegen  vnd  von  sinen  wegen  sy  nye8)  gedaht  worden.  | 

Item  Her4)  A  nthonie  Heil  man  hat  anderwerbe  geseit,  das 
der  lengeste  |  zedel  vnder  den5)  zwein  zedeln  gewesen  sy  von 
dem  in  siner  obegemelten  sage  |  stet  so  Gutenberg  den  zwein  Andres 
geben  ließ  sich  darvff  zu  bedencken6),  |  vnd  von  des  andern  zedels 
wegen  der  der  erst  gewesen  sin  sol,  do  |  weis  dirre  gezuge  nit  obe 
er  es  sy  oder  nit,  dann  es  sy  jm  vsser  |  synne  gangen.  Er  hat  ouch 
geseit,  das  Andres  Dritzehen7)  vnd  Andres  |  Heilman  dem  obge- 
nanten  Gutenberg  ein  halp8)  fuder  wins  geben  hant  |  vür  das  sü 
by  Im  do  vsse  gcssen  vnd  getruncken  *)  hant.  So  habe  ouch  Andres 
Dritzehen10)  Im  besonders  geben  I.  omen  gesottens  wins  vnd  by 
hundert  Regelsbiern11)  |  So  hat  er  ouch  geseit,  das  er  sinen  bruder 
darnoch  gefraget  habe,  wann  |  sü  anfingent  zu  leren,  do  habe  er  jm 
geantwurt,  Gutenberg  breste  |  noch  X.  guldin  von  Andres  Dritzehen ,a), 
an  den  funftzig  |  guldin  so  er  an  Ruckes18)  geben  solt  han.  | 

[Z.  XV.]  Item14)  Hanns  Dünne  der  goltsmyt  hat  geseit, 
das  er  vor  dryen  |  joren  oder  doby  Gütemberg  by  den14)  hundert 
guldin  abe  verdienet  habe  |  alleine  das  zu  dem  trucken  gehöret.  | 

[Z.  XVI vgl.  VII.J  Item  Midehart  Stocker  hat  geseit16)  daß  er 


»)  fohrte  (laborde,  Hessels).  —  2)  wollte  (Linde).  —  *)  synic  (La- 
borde,  Hessels),  sy  nie  (Linde).  —  *)  Herr  (Laborde,  Linde,  Hessels).  — 
der  falsch  bei  Laborde,  Linde,  Hessels  —  b)  bedenken  (Laborde,  Linde, 
Hessels).  —  7)  Dritzehn  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  h)  halb  (Laborde, 
Linde.  Hessels).  —  9)  getrunken  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ,0)  Drit- 
zehn (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  n)  Übersetzt  Hessels  drollig  „100  flasks 
of  beer",  Linde  verstand  eB  ursprünglich  auch  so.  liäjelsbir  ist  eine  noch 
heute  im  Elsass  bekannte  Winlerbirne.  regthbir  findet  sich  auch  bei 
Konrad  Dangkrotzheim,  Namenbuch  Vers  317  (Elsäss.  Lit.-Denkm.  I),  vgl. 
auch  Schmeller,  bair.  W.-B  H,  70  I  Laborde  bietet  in  seiner  Übersetzung 
hier  Unsinn).  —  »)  Dritzehn  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  i9)  ruckes  ge- 
sperrt bei  Laborde.  Es  muss  mit  dem  Ausdruck  an  Buchen  ein  Datum 
gemeint  sein,  zumal  der  Sprechende  ein  Geistlicher  ist.  Vielleicht  ist  da- 
mit der  Heinrichstag  (13.  Juli)  gemeint.  Der  Rochustag  (16.  Aug.)  dürfte 
für  das  Elsass  nicht  in  Betracht  kommen.  Grotefend  hielt  (nach  Linde 
in,  761  Anm.)  an  ruckes  für  gleichbedeutend  mit  zu  rucke(s)  „zurück"; 
dies  ist  aber  hier  des  Zusammenhangs  wegen  zu  verwerfen.  Möglich  ist 
auch  an  Bückerstag  zu  denken  (Montag  nach  Estomihi);  vgl.  Grotefend, 
Zeitrechnung  I,  170.  —  ,4)  Vgl.  das  Facs.  bei  Laborde  PI.  H,  No.  10.  — 
1S)  Grotefend  will  lesen  by  dry,  aus  dem  Facs.  geht  aber  hervor,  dass 
der  Schreiber  by  gden  schrieb,  da  er  das  folgende  gülden  zuerst  im  Sinne 
hatte;  vgl.  unser  Facsimile.  —  •*)  Die  folgende  schlecht  überlieferte  Stelle 
liess  Schöpflin  und  Bernays  fort. 

39* 


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612 


Schorbach. 


wol  wisse  das  Andreas  xiij  |  den ')  .  .  vj  . . .  gelts  versetzet  habe  vür 
CXX.  ff.  vnd  das  |  das  selbe  gelt  Claus  xiij.  sinem  brüder 2)  worden 
sy,  vnd  das  der  |  selbe  Claas  solich  gelt  den  von  Bischoffsheim  by  Ros- 
heim geben  habe  |  vflr  xij.  1.  gelt  lipgedinge*)  vnd  das  er  Andres 
xiij.  auch  zu  im  |  gesetzet  habe,  Also  wer  es  das  er  ee  *)  abginge  dan 
er  so  solte  Andres  |  die  selbe  lipgedinge  sinn  lebetage  auch  nyessen, 
Vnd5)  das  gelt  das  |  er  jn  gemeinschafft,  legen  solte,  wurde  beret  zu 
zilen  zu  geben,  a')  I  Er  bat  auch  geseit  das7)  er  von  Andres  xiij 
gehört  habe,  das  er  |  spreche  hülff  jn  got  das  das  gemähte  werck 
jn  der  gemeinschaft  vertribcnK)  wurde,  So  hoffte  |  vnd  truwete'j  er 
er  vß  allen  sinen  nöten  zu  kummen.  | 

m. 

[Klage  des  Lorenz  Beildeck,  Guten  bergs  Diener,  gegen  Jörg  Dritzelien.] 
Querimonie  <fe  testes  registrati  Magni  Consilii, 
Anno  Dni  M*.  CCCC°.  XXX  nono."») 
[Ms.  Fase.  II  Blatt  21a.] 
ICH  Loren  tz  Beildcck  clage  uch  Herren  der  meister  abe 
Jorg  Dritzehen,  Als  hatt  er  mir  für  uch  raine  gnedigen  Herren  mei- 
ster vnd  Rat")  gebotten  Ime  ein  worheit  zu  sagen,  da  ich  ouch  by 
minem  geswornen  eide  geseit  habe  was  ich  davon  wüste.   Als  ist  nu 
der  egenannt  Jörg  Dritzehen  darnoch  aber  für  uch  komen  vnd  hatt 
einen  botten  anderwerbe  an  mich  gevordert  jme  eine  worheit  zu 
sagen  vnd  hat  damit  geret  ich  habe  vor  nit  wor  geseit.  Darzu  hat  er 
ouch  zu  mir  offenlich  geruffet,  hörestu  worsager  du  must  mir  wor 
sagen  solte  ich  mit  dir  vff  die  leiter  kommen,  vnd  hatt ,2)  mich  da- 
mit frevenlich  geschuldiget  vnd  gezugen  das  ich  ein  meineidiger  böse- 
wicht  sye,  da  er  mir  doch  von  den  gnaden  Gottes  vnrecht  geton  hatt 
das  doch  swer  böse  sachen  sint,  etc. 

IV. 

( Zeugen! iste  des  Beklagten.) 
Dis  ist  Gntenbergs  Worheit  wider  Jerge  Dritzehen.1») 
[Ms.  Fase.  II  Blatt  38  b] 
Item  Her  Anthonie  Heilman  [=  Zeuge  XIV]  |  Item  Andres  Heil- 

')  Spatium  bei  Laborde.  —  2)  sinenbrüd  Laborde,  Hessels,  sinen 
bri'uV  Linde.  —  ")  lipgedinge  Laborde,  lipsgedinge  Linde  IH,  762.  —  *)  es 
Laborde,  Linde  (Gutbg.),  Hessels.  Linde,  Gesch.  d.  Bdr.,  liest  dann  rich- 
tig ee.  —  '•>)  Vnd  das  gelt  —  kummen  facsimiliert  bei  Laborde  PI.  H, 
No.  11.  Der  Text  ist  bei  Laborde  nicht  vollständig  danach  gegeben  und 
auch  nicht  zeilentreu,  ebenso  bei  Linde,  Gutenbg.  S.  XIV,  mit  allen  Feh- 
lern  Laborde's.  —  ')  Ein  durchstrichenes  Zeichen  stand  am  Ende  der 
Zeile  im  Ms ,  Linde  setzt  &c.  Der  Schreiber  wollte  wohl  das  erste  Wort 
der  folgenden  Zeile  schreiben.  —  7)  Von  hier  beginnt  wieder  der  Text 
bei  Schöpflin  und  Bernays.  —  vcitrief/en  (Laborde,  Linde,  Hessels!  gegen 
das  Facs.  (jn  d.  g.  am  Rand).  —  •)  truwas  (Laborde),  truicet  (Linde,  Gtbg.) 
gegen  d.  Facs.  —  i0)  Von  hier  an  ist  der  Text  nur  noch  bei  Schöpflin 
(als  No.  IV)  und  Laborde  (ohne  Zeilenabteilung)  nach  dem  Ms.  gegeben. 
")  JRath  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  '»)  hat  (Laborde,  Linde.  Hessels). 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  613 

man  |  Item  Clans  Heilman  |  Item  Mudart  Stocker  /"=  Z.  VII  u. 
XVI]  |  Item  Lorentz  Beideck  [Z.  X]  \  Item  Wernher  Smalriem  [Z. 
VI]  |  Item  Fridel  von  Seckingen  [Z.  XIII]  |  Item  Ennel  Drytzehen 
[Z.  II;  vgl  die  folg.  Zeugenliste]  \  Item  Conrat  Saspach  [Z.  V]  |  Item 
Hans  Dünne  fZ.  XV]  |  Item  Meister  Hirtz  1  Item  Her  Heinrich 
Olse  |  Item  Hans  Riffe  |  Item  Her  Johans  Dritzehen.  | 

V. 

(Zeugenliste  des  Klägers.) 
Dis  ist  Jerge  Dritzehen  worheit  gegen  Hans  Gütenberg. ') 
[Ms.  Fase.  II  Blatt  44a] 

Item  Lfttpriester  zu  Sant  Martin  [^=Peter  Eckart  Z.  VIII]  |  Item 
Fridel  von  Seckingen  [Z.  XIII]  |  Item  Jocop  Imeler  |  Item  Hans 
Sydenneger  [Z.  III]  |  Item  Midhart  Honowe  /?  =  Z.  VII  u.  XVI 
Midhart  Stocker]  |  Item  Hans  Schultheis  der  holtzman  J)/^.JF/  |  Item 
Ennel  Dritzehen  sin  husfrowe  [Z.  II]  |  Item  Hans  Dünne  der  golt- 
smit  [Z.  XV]  |  Item  Meister  Hirtz  |  Item  Heinrich  Bisinger  |  Item 
Wilhelm  von  Schutter  |  Item  Wernher  Smalriem  [Z.  VI]  j  Item 
Thoman  Steinbach  [Z.  IX]  |  Item  Saspach  Cunrat  [Z.  V]  |  Item 
Lorentz  Gutenbergs  kneht  vnd  sin  fröwe»)  [Z.  X]  |  Item  Reimbolt 
von  Ehenheim  [Z.  XI]  \  Item  Hans  IX  jor  von  Bischoflfcheim4)  [Z. 
XII]  |  Item  Stösser  Nese  von  Ehenheim5)  |  Item  Berbel  das  dein 
fröwel  [Z.  1]  |  Item  Her  Jerge  Saltzmötter  |  Item  Heinrich  Siden- 
neger  |  Item  ein  brieff  Aber  X.  ff.  gelts  hant  die  Herren  zum  jungen  | 
Sant  Peter  her  Andres  versetzt.  |  Item  ein  brieff  über  IL  8.  gelts 
hant  die  Wurmser  onch  |  Item  Hans  Ross  der  goltsmit  vnd  sin 
fröwe  |  Item  Her  Gosse  Sturm  zu  Sant  Arbegast  |  Item  Martin  Verwer. 

VI. 

[Urteilsspruch  des  Bat  es  vom  12.  Dec.  1439.] 
[Kontraktstube  1439.] 
WIR  Cune  •)  Nopc  der  Meister  vnd  der  Rat  zu  8traßburg  thun 
kunt')  allen  den  die  disen  brieff  sehent  oder  hörent  leßen,  daß  fftr 
vns  kummen  ist  Jerge  Dritzehen  vnser  burger  im  namen  sin  selbs 
vnd  mit  vollem  gewalt  Clauß  Dritzehen  sins  bruders,  vnd  vorderte 

")  Nur  von  8  der  aufgezählten  Zeugen  liegen  die  Atissagen  vor.  Wert* 
voll  wären  besonders  die  Zeugnisse  der  Geschäftsteilhaber  Gutenbergs, 
des  Andres  Heilmann  und  Hans  Riffe  gewesen.  Eine  Aussage  Rifts  findet 
sich  am  Schluss  des  Urteilsspruchs  (No.  VI)  erwähnt;  auch  Gutenbergs 
Klagebeantwortung  ist  in  diesem  Verdikt  des  Rats  enthalten. 

0  Die  Überschrift  facs.  bei  Laborde  PI.  H,  No.  12.  Auch  von  dieser 
Zeugenreihe  liegen  nicht  alle  Aussagen  vor.  Die  erhaltenen  13  sind  oben 
bezeichnet.  —  ')  holzman  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  ')  Facs.  bei  I*a- 
borde  PI.  IH,  No.  13.  Das  Facs.  hat  frSwe,  die  Texte  lesen  alle  fröwe. 
—  *)  Der  Zeuge  Hans  Nünjor  heisst  im  Protokoll  Hans  Niger.  —  ')  Uber 
diese  Zeugin  und  Reimbold  von  Ehenheim  (Z.  XI),  die  im  Hause  des 
Andreas  Drit/ehn  Unredlichkeiten  begingen,  siehe  den  Schluss  dieses  Auf- 
satzes. —  •)  Linde  druckt  immer  Tune.  —  ^  kund  (Laborde,  Linde,  Hessels). 


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614  Schorbach. 


an  Hans  Genßefleisch1)  von  Mentz  genant  Gutenberg,  vnsern  hinder- 
soß,  vnd  sprach  alß  hette  Andres  Dritzehcn  sin  bruder  selige  ein 
erber  gut  von  sinie  vatter  seligen  geerbet,  vnd  deßelben  sins  vetter- 
lichen erbs  vnd  guts  etwa  vil  versetzet  vnd  darvs  ein  trefflich  summe 
gelts  broht,  vnd  wer  also  mit  Hanß2)  Gutenberg  vnd  andern  zu 
einer  gesellschaffl  vnd  gemeinschafft  kommen,  vnd  hett  solch  gelt  in 
dieselbe  gemeinschafft  zu  Hans  Gutenberg  geleit,  vnd  hettent  gut 
zit  Ir  gewerbe  mittenander  gemäht  vnd  getriben  des  sie  auch  ein 
mychel  teil  zusammen  broht  hettent,  So  were  auch  Andres  Dritzehen  ') 
an  vil  enden  do  sie  bli  vnd  anders  das  darzu  gehört  kaufft  hettent, 
bürge  worden,  das  er  auch  vergolten  vnd  bezalt4)  hette,  Alß  nu  der- 
selbe Andres  von  tode  abegangen1')  were,  hette  er  vnd  sin  bruder 
Clauß  ettwie  dick  an  Hannß«)  Gutenberg  gefordert,  daß  Er  sie  an 
Irs  bruder  seligen  stat,  in  die  gemeinschafft  nemen  solte,  oder  aber 
mit  Inen  uberkommen  vmb  solich  ingeleit  gelt,  so  er  zu  Im  in  die 
gemeinschafft  geleit  hette,  das  er  aber  alles  nie  getun  wolte,  vnd 
sich  domit  behülffe,  daß  Andres  Dryzehen  solich  gelt  in  die  gemein- 
schafft  )  zu  Im  nit  geleit  haben  solte,  do  er  aber  hoffte  vnd  truwete 
erberlich  zu  erzögen  wie  er  dovor  geret  hette,  daß  das  also  ergangen 
were,  vnd  darvmb  so  begerte  er  noch  hütbitage  daß  Gutenberg  In 
vnd  sin  bruder  Clauß  in  Ir  erbe  vnd  in  die  gemeinschafft  an  Irs  bruder 
seligen  stat  setzen,  oder  aber  solich  ingeleit  gelt,  von  Irs  bruder 
seligen  wegen  wider  harus  geben  wolte,  Alß  Inen  das  von  erbes  vnd 
rechtes  wegen  billich7»)  zugehörte;  Oder  aber  seite  warvmb  er  das 
nit  tun  solte. 

Dagegen  antwurt  Hanns  Gutenberg,  daß  Ime  solich  vorderunge 
von  Jerge  Drytzehen  vnbillig  neme,  Sit  er  doch  durch  etlich  ge- 
schrifft  vnd  zcdel  so  er  vnd  sin  bruder  hinder  Andres  Dryzehen w)  Irem 
bruder  noch  tode  funden  hätte  wol  vnderwißen  were,  wie  er  vnd  sin 
bruder  sich  mittenander  vereyniget ")  hettent,  Dann  Andres  Dryzehen l0) 
hette  sich  vor  ettlichen  Jaren11)  zu  Im  gefüget  vnd  vnderstanden  ett- 
lich  kunst  von  Im  zu  leren  vnd  zu  begriffen,  Deß  hett  er  In  nu  von 
siner  bitt  wegen  geleret,  Stein  bollieren  das  er  auch  zu  den  ziten 
wol  genossen  hette,  Donoch  über  gut  zit,  hette  er  mit  Hanns  Rifl'en 
vogt  zu  Lichtenow  ein  kunst  vnderstanden  Sich  der  vff  der  Ocher 
heiltnms  fart,J)  zu  gebruchen  vnd  sich  des  vereynigt13)  daß  Gutenberg 
ein  zweiteil  vnd  Hans  Riffe  ein  dirteil  daran  haben  solte,  Deß  were 
nu  Andres  Dryzehen14)  gewar  worden,  vnd  hette  In  gebeten  Inen 
solich  kunst  auch  zu  leren  vnd  zu  vnderwisen,  vnd  sich  erbotten 

l)  Genf! fleisch  (Laborde,  Linde,  Hessels).  —  2)  Hans  (Laborde,  Linde, 
Hessels).  —  *)  Dritzehn,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  *)  bezahlt,  Laborde, 
Linde,  Hessels.  —  5)  abgegangen,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ')  Hanß, 
Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ')  gemeinschaft ,  Laborde,  Linde,  Hessels.  — 
1»)  billig,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  *■)  Vrytzelten,  Laborde,  Linde,  Hes- 
sels. —  9)  vereiniget,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  1B)  S.  Anm.  &  — 
'»)  Jahren,  Laborde,  Linde,  Hessels.  -  '*)  fahrt,  Laborde,  Linde,  Hes- 
sels. —  '»)  vereinigt,  Laborde,  Linde,  Hessels.  -  •*)  Dritzehen,  Lab.,  Li.,  He. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


615 


daß1)  noch  sim  willen  vmb  In  zu  verschulden.  In  dem  hette  Her 
Anthonie  Heilmann  Inen  deßglichen  von  Andres  Heilmanns  sins 
bruders  wegen  auch  gebetten,  do  hette  er  nu  Ir  beden  bitt  angesehen 
vnd  Inen  versprochen  Sie  des  zu  leren  vnd  zu  vnderwißen,  vnd  ouch 
von  solicher  kunst  vnd  afentur  das  halbe  zu  geben  vnd  werden  zu 
laßen,  also  daß  sie  zween  ein  teil  Hans  Riff  den  andren  teil  vnd  er 
den  halben  teil  haben  solte,  Darvmb  so  soltent  dieselben  zwene  Im 
Gutenberger2)  hundert  vnd  LX.  gülden  geben  in  sinen  seckel  von 
der  kunst  zu  leren  vnd  zu  vnderwisen,  Do  Im  auch  vff  die  zit  von 
ir  jeglichem  LXXX.  gülden  worden  were,  Als  hettent  sie  alle  vor 
Inen8)  daß  die  heiltums  fort  vff4)  dis  Jar  solte  sin,  vnd  sich  darvff 
gerüstent  vnd  bereit  mit  Ir  kunst,  Alß  nu  die  heiltumbfart  sich  eins 
Jares  lenger  verzogen  hette,  hettent  sie  fürbas  an  In  begert  vnd 
gebetten  Sie  alle  sin  künste  vnd  afentur  so  er  fürbasser  oder  in 
ander  wegc  mcr  erkunde  oder  wüste,  auch  zu  leren  vnd  des  nicht 
vür  Inen  zu  verhelen,  Also  überbatent  sie  Ine  daß  sie  des  eins 
wurdent  vnd  wurde  nemlich  beret  daß  Sie  Im  zu  dem  ersten  gelt 
geben  soltent  Wjzc.  gülden,  das  were  zusammen  410.  gülden,  vnd 
soltent  Im  auch  des  hundert  gülden  geben  alß  bar,  deß  Im  auch  vff 
die  zit  50.  gülden  von  Andres  Heilmann  vnd  40.  fl.  von  Andres 
Dryzchen  worden  werent,  vnd  stundent  Im  von  Andreß  Dryzehen  des 
noch  10.  fl.  vß.  Darzu  soltent  die  zwene  Ir  jeglicher  Im  die  75.  fl. 
geben  zu  dryen  zilen  noch  dem  dann  dieselbe  zil  deßmols  beret 
worden  werent,  Do  aber  Andres  Dryzehen 5)  in  soliehen  zilen  von  tode 
abegangen  were  vnd  Ime  solich  gelt  von  sinet  wegen  noch  vßstünde, 
so  were  auch  vff  die  zit  nemlich  beret,  daß  solich  Ir  affenture  mit 
der  kunst  solt  weren  füuff  gantzc  Jar,  vnd  wer  es  daß  ir  einer  vnder 
den  vieren  in  den  füuff  jaren  von  tode  abeginge,  so  solte  alle  kunst, 
geschirre  vnd  gemäht  werck  by  den  andern  hüben,  vnd  soltent  des 
abegangenen  erben  dafür  noch  vßgang  der  fünff  jor  werden  hundert 
gülden,  Das  vnd  anders  auch  alles  zu  der  zit  verzeichent  vnd  hinder 
Andres  Dryzehen  kommen  sy  darüber  einen  versigelten*)  brieff  zu 
setzen  vnd  zu  machen  alß  das  die  zeicheniß  lutcr  vswißet,  vnd  habe 
auch  Hanß7)  (iutenberg  sie  sithar  vnd  daruff  solich  afentur  vnd  kunst 
gelert  vnd  vnderwisen,  deß  sich  auch  Andres  Dryzehen  an  sine(ra)8) 
totbett  bekant9)  hette,  Darvmb  vnd  wile  die  zedel  so  darüber  begriffen 
vnd  hinder  Andres  Dryzehen  funden  werent,  das  luter  besagen  vnd 
innhalten,  vnd  er  das  auch  mit  guter  kuntschafft  hofte ,u)  byzubringen, 
so  begerte  er,  daß  Jorge  Dryzehen  vnd  sin  bruder  Clauß  Im  die 
85.  gülden  so  Im  von  Irs  bruder  seligen  wegen  noch  also  vßstünden, 
an  den  100.  gülden  abeschlahent,  so  wolle  er  Inen  die  überigen  ")  15. 


')  deß,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  *)  So  Laborde  u.  Schöpflin.  — 
*)  d.  h.  waren  sie  alle  der  Überzeugung.  —  *)  rs«,  Laborde,  Hessels.  — 
*)  Dritzehen,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  fi)  versiegelten,  Laborde,  Linde, 
Hessels.  —  T)  Hans,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ')  Die  Hs.  hatte  wohl 
sine.  —  •)  todtbett  belcannt,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ,0)  kuntschaft 
hoffte,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  u)  übrigen,  Laborde,  Linde,  Hessels. 


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616 


Schorbach. 


golden  nochgeben,  wiewol  er  des  noch  etliche  jähr  zil ')  hette,  vnd 
Iuen  darvmb  tun  noch  wisnnge  solicher  zedel  davon  begriffen,  Vnd 
alß  Jerge  Dryzehen  fürbas  gemeldet  hette  wie  Andres  Dryzehen  sin 
bruder  selige  etwie  vil  sins  vatters  erbe  vnd  guts  gehebt,  versetzet 
oder  verkauft  habe,  das  gange  Ine  nicht  an,  vnd  Im  sy  von  Im  nit 
me  worden,  dann  er  vor  erzalt  habe,  vßgesat  ein  halben  omen  gesotten 
wins,  ein  korp  mit  bieren2)  vnd  er  vnd  Andres  Heilmann  haben  Im 
ein  halb  fuder  wins  geschencket,  do  sie  zwene  fast*)  me  by  Im  ver- 
zert  hettent,  darumb  Im.  aber  nützit  worden  were,  Darzu  als  er*) 
fordert  Inen  in  sin  erbe  zu  setzen,  do  wiße  er  dehein*)  erbe  noch 
gut  do  er  Ine  insetzen  solle  oder  dovon  er  Im  iht  zu  thun  sy.  So 
sy  auch  Andres  Dryzehen  niergent s)  sin  bürge  worden,  weder  für  bli 
oder  anders,  one T)  ein  mol  gegen  Fridel  von  Seckingen,  von  dem 
habe  er  Ine  noch  sime  tode  wider  gelidiget  vnd  gelöset,  vnd  begert 
darvmb  sin  kuntschafft")  vnd  worheit  zu  verleien. 

Alß  nochdem 9  >  "Wir  Meister  vnd  Rat  obgenannt  forderunge  vnd 
antwurt,  rede  vnd  Widerrede,  auch  kuntschafft  vnd  worheit  so  sie 
beder  site  fürgewant  habent  vnd  besunder  den  zedel  wie  die  be- 
redung vor  Vns  gescheen,  verhörtent,  do  komment  Wir  mit  recht 
vrteil  übercin  vnd  sprochent  es  auch  zu  recht:  wile  ein  zedel  da  ist  der 
da  wiset  in  welcher  maße  die  beredunge  Zugängen  vnd  geschehen 
sin  soll.  Sy  dann  daß  Hanns  Riff,  Andres  Heilmann  vnd  Hanns 
Gutenberg  schwerent  einen  eit  an  den  Heiligen,  daß  die  sache  er- 
gangen sient,  alß  das  der  obgemelt  zedel  wiset,  vnd  das  derselbe 
zedel  darvff10)  begriffen  wurt  daß  ein  besigelter  brieff  darvß  gemäht 
sin  solt  ob  Andres  Dryzehen  by  sinem  leben  bliben  were,  vnd  daß 
Hanß")  Gutenberg  do  mit  sweret,  daß  Im  die  85.  gülden  von  Andres 
Dritzehen  noch  vnbczalt 12)  vßstont,  so  sollen  Im  dieselben  85.  gülden 
an  den  obgemelten J»)  100.  gülden  abegon u),  vnd  soll  die  übrige  15. 
gülden  gemelten  Jörge  vnd  Claus  Dryzehen  harus  geben,  vnd  sollent 
die  100.  gülden  domit  bezalt  sin  noch  innhalt  der  obgemelten  zedel, 
Ynd  soll  Gutenberg  fürbas  von  deß  wercks  vnd  gemeinschafft  wegen 
mit  Andres  Dryzehen  all  nützit  zu  tun  noch  zu  schaffen  haben. 
Soliehen  eit  Hans  Riff,  Andres  Heilman  vnd  Hanns  Gutenberg  vor 
Vns  also  geton  habent,  vßgenommen  daß  Hans15)  Riff  geseit  hat  daß 
er  by  der  beredung  am  ersten  nit  geweßen ,6)  sy,  so  bald  er  aber  zu 
In  kommen  vnd  sie  Im  die  beredung  seiten,  da  ließ  er  das  auch  daby 
bliben,  darvff  gebieten  Wir  diese  Verheißung  zu  halten.  Datum 
vigil.   Lucie  et  Otilie  Anno  XXXIX.  (12.  Dez.  1439.) 

')  eit,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  3)  Hessels  übersetzt  falsch  „a  bas- 
ket  with  beer",  Laborde  aber  richtig.  —  3)  east,  Laborde,  Linde,  Hessels. 

—  *)  ir,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  5)  deheim,  Laborde,  Linde.  Hessels. 

—  «)  nirgent,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ohne,  Laborde,  Linde,  Hes- 
sels. —  h)  kundschaft,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  v)  nachdem,  Laborde 
Linde,  Hessels.  —  ,0)  daruf,  Hessels.  —  M)  Hanna,  Laborde,  Linde,  Hes- 
sels. —  ,l)  unbezahlt,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ")  obgemelten,  Laborde, 
Linde,  Hessels.  —  ,4)  obegon,  Laborde,  Linde,  Hessels.  —  ,5)  Hanns,  La- 
borde, Linde,  Hessels.  —  ,6)  geicesen,  Laborde,  Linde,  Hessels. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  617 

Die  Ächtheit  der  Strassburger  Prozessakten. 

Gegen  die  Originalität  und  Authenticität  der  Strassburger 
Gerichtsakten  sind  von  den  verschiedensten  Seiten  Bedenken 
und  Zweifel  ausgesprochen  worden. 

Der  erste,  welcher  ein  Urteil  über  dieselben  abgab,  war 
der  englische  Bibliograph  Dibdin,  der  im  Jahre  1818  die 
Akten  in  der  alten  Strassburger  Bibliothek  einsah.  Er  sprach 
sich  in  seinem  Reisewerk  „Bibliographical,  antiquarian  and 
picturesque  Tour  in  France  and  Germany"  [Vol.  III  (1820) 
p.  53]  folgendennassen  über  das  Protokoll  aus: 

„However,  of  other  Mss.  you  will  I  am  sure  give  me  credit 
for  having  examined  the  celebrated  depositions  in  the  law- 
suit  between  Fust  [soll  heissen  Dritzehen!]  and  Gutemberg 
—  so  intimately  connected  with  the  history  of  early  printing 

and  so  copiously  treated  upon  by  recent  bibliographers  — 

I  own  that  I  inspected  these  depositions  (in  the  German 
language)  with  no  ordinary  curiosity.  They  are  doubtless  most 
precious;  yet  I  cannot  help  suspecting  that  the  character 
or  letter  is  not  of  the  time;  namely,  of  1440.  It  should  rather 
seem  to  be  of  the  sixteenth  Century.  Perhaps  at  the  com- 
mencement  of  it.  ...  The  younger  Schweighaeuser  thinks  my 
doubts  about  its  age  not  well  founded;  coneeiving  it  to  be  a 
coaeval  document.  But  this  does  not  affect  its  authenticity, 
as  it  may  have  been  an  accurate  and  attested  copy  —  of 
an  original  which  is  now  perished.  Certainly  the  whole  book 
has  very  much  the  air  of  a  copy:  and  besides,  would  not  the 
Originals  have  been  upon  separate  rolls  of  parchment?"  [vgl. 
Hessels,  Gutenberg  p.  28  f.] 

Dibdin,  der  übrigens  nur  die  ,Dicta  testium'  sah,  nimmt 
also  an,  dass  die  Niederschrift  derselben  nicht  dem  Jahre 
1439,  in  welchem  das  Zeugenverhör  stattfand,  sondern  dem 
Beginne  des  16.  Jahrhunderts  angehöre.  Es  liege  darin  nur 
eine  Kopie  der  Originalverhöre  vor,  die  gewiss  ursprüng- 
lich auf  einzelne  Pergamentrollen  geschrieben  seien.1)  An  der 
inneren  Ächtheit  zweifelt  er  durchaus  nicht,  wie  zuweilen 
falschlich  angenommen  wird. 

Die  Unhaltbarkeit  von  Dibdins  Ansicht  wurde  bereits  1825 
von  Crapelet,  dem  Übersetzer  des  Dibdinschen  Werkes 

')  Diese  Meinung  ist  ganz  unzutreffend. 


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618 


Schorbach. 


(Voyagebibliographique,  archeologique  et  pittoresque  en  France. 
Vol.  IV.  p.  355)  in  einer  Note  dargethan.  Ebenso  erhielt 
Dibdin  durch  den  Strassburger  Bibliothekar  Schweighäuser 
eine  Widerlegung  in  dessen  am  22.  April  1826  an  Schaab  ge- 
schriebenen Briefe  [abgedruckt  bei  Schaab,  Erfindung  der 
Buchdruckerkunst  I,  52].  Auch  die  Herren  Dr.  Bernays  und 
With,  welche  das  Manuskript  1832  in  Strassburg  verglichen 
hatten,  wiesen  jene  Behauptung  zurück  (Quartalblätter  des 
Vereins  f.  Lit.  und  Kunst  zu  Mainz  IV,  p.  6).  Allen  diesen 
pflichtet  v.  d.  Linde  (Gesch.  d.  Erf.  d.  Bdrkunst  I,  147 ff.)  ent- 
schieden bei.  Als  Wetter  im  Jahr  1836  seine  krit.  Geschichte 
der  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  herausgab,  stellte  er  auf 
S.  238—57  seine  ursprünglichen  Zweifel  gegen  die  Ächtheit 
der  Strassburger  Akten  zusammen,  von  denen  er  sich  „bei 
der  ersten  Durchsicht  der  Urkunden  durch  den  Anscheiu  zu 
vorschnellem  Verdachte  gegen  Schöpflins  Wahrheitsliebe  hin- 
reissen"  Hess.  Er  gab  reuig  diese  Bekenntnisse  „zur  Sühne 
einer  Versündigung  an  den  Manen  Schöpf! ins".  Dass  Wetter 
einen  Widerruf  geben  wollte,  haben  später  Manche  über- 
sehen und  benutzten  seine  scheinbare  Argumentation,  um  die 
Strassburger  Akten  als  gefälscht  zu  bezeichnen. 

Unter  den  neueren  Forschern  ist  zuerst  wieder  Hessels, 
der  Vorkämpfer  für  die  Ansprüche  Haarlems,  mit  Bedenken 
gegen  die  Ächtheit  unserer  Urkunden  und  mit  versteckten 
Verdächtigungen  Schöpflins  hervorgetreten  (Gutenberg  p.  28  ff.). 
In  ganz  unkritischer  Weise  erblickt  er  überall  da,  wo  man 
ihm  keine  Originale  vorfegen  kann,  Fälschungen.  So  hat  er 
auch  das  wichtige  Helmaspergersche  Notariats -Instrument 
von  1455  angefochten,  weil  das  Original  nicht  mehr  vorhanden 
war.  Nachdem  dies  aber  1889  von  Dziatzko  in  der  Göttinger 
Bibliothek  wieder  entdeckt  wurde,  hat  er  es  für  rätlich  ge- 
halten, zu  schweigen.  Stichhaltiges  vermag  er  auch  gegen 
die  Strassburger  Urkunden  keineswegs  vorzubringen. 

Die  illustrierte  Geschichte  der  Buchdruckerkunst  von 
Faul  mann  (Wien  1882)  folgt  ohne  Kritik  den  widerrufenen 
Zweifeln  Wetters  und  hält  die  Urkunden  für  eine  Fälschung 
Schöpflins  (vgl.  S.  117  f.) 

Auch  in  der  illustrirten  Encyclopädie  der  graphischen 
Künste  von  A.  Waldow  (Leipz.  1884)  wird  in  dem  Artikel 
„Typographie"  (S.  811)  die  Ächtheit  der  Strassburger  Akten 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


619 


angefochten,  obwohl  dieselben  in  andern  Artikeln  (z.  B.  S.  382) 
unbeanstandet  als  wahr  und  acht  benutzt  werden. 

Selbst  die  letzte  (13te)  Auflage  des  Brockhaus'schen 
Konversationslexikons  erklärt  in  dem  Artikel  „Gutenberg"  unsere 
Prozessakten  für  unächt,  indem  sie  sich  dabei  auf  Wetter 
und  Hessels  bezieht.  „Die  Aktenstücke, "  so  heisst  es  Band 
VIII  (1884)  p.  647,  „erweisen  sich  als  reine  Fälschung,  welche  in 
der  Absicht  unternommen  wurde,  der  Stadt  Strassburg  die 
Priorität  der  Erfindung  zu  sichern." 

Endlich  hat  im  vergangenen  Jahre  wieder  Faulmann  das 
Wort  ergriffen  (Die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  nach  den 
neuesten  Forschungen.  Wien  1891)  und  versucht  es,  aus 
den  Widersprüchen  in  den  Zeugenaussagen  u.  Ä.  die  Fäl- 
schung der  Strassburger  Akten  darzutun  (a.  a.  O.  S.  136  ff.). 

Es  ist  tief  zu  beklagen,  dass  in  unsern  'l  agen  noch  solche 
leichtfertige  Behauptungen  Unberufener  in  den  weitesten 
Kreisen  Verbreitung  finden.  —  *) 

Prüfen  wir  nun  die  verlorenen  Strassburger  Gerichtsakten 
auf  Grund  der  vorliegenden  Beschreibungen  und  Fascimile 
sowie  nach  den  erhaltenen  Textabdrücken,  so  werden  wir  uns 
überzeugen,  dass  diese  Dokumente  alle  äusseren  und  inneren 
Kennzeichen  der  Ächtheit  und  Ursprünglichkeit  an  sich 
tragen. 

A.  Äussere  Kriterien. 

Beschreibungen  besitzen  wir  nur  von  den  beiden  Akten- 
heften, welche  die  „Dicta  testium"  und  die  „Querimonie  et 
testes"  enthalten.  Auch  die  Facsimileproben  bei  Laborde 
und  Bernays  sind  nur  diesen  beiden  Fascikeln  entnommen. 
Betrachten  wir  zunächst  das  Äussere  dieser  beiden. 

1)  Das  Papier  war  nach  den  zusammengestellten  Be- 
richten von  Dibdin,  Schwcigbäuser,  Bernays  und  Laborde  alt, 
stark,  wagrecht  gerippt  und  an  den  Rändern  vergilbt.  Es 
trug  die  Wasserzeichen  der  Wage  und  des  Ochsenkopfes  in 

*)  Aber  auch  besonnene  Forscher  wie  Fumagalli  (la  questione  di 
Parafilo  Castaldi.  Milano  1891)  können  den  Verdacht  gegen  unsere  Akten- 
stücke nicht  ganz  überwinden.  So  sagt  er  p.  16:  „non  mancano  i  so- 
spetti,  almeno  d'  interpolazione,  prima  perch6  sono  sospetti  Schoepflin  e 
Wencker  ritenuti  gli  scopritori  di  quest'atto,  e  noti  per  altre  falsifica- 
zioni,  ed  e  sospetto  il  luogo  ove  fu  trovato,  che  non  era  la  sede  sua  ac- 
concia  u    Beides  sind  voreilige  Behauptungen. 


620 


Schorbach. 


2  verschiedenen  Arten  (vgl.  das  Facsimile  bei  Laborde  PI.  III). 
Papier  mit  genau  denselben  Marken  wurde  damals  in  Strass- 
burg  viel  verwendet,  wie  eine  Durchsiebt  der  im  hiesigen 
Stadtarchiv  erhaltenen  Ratsprotokolle  und  der  Bücher  der 
Kontraktstube  etc.  deutlich  erweist.  Schweighäuser,  dem 
man  sicher  ein  richtiges  Urteil  zutrauen  darf,  bezeugt  noch 
(vgl.  Schaab  I,  52)  ganz  ausdrücklich,  dass  die  Rippen  des 
Papiers  entschieden  seine  alte  Fabrikation  erwiesen. 

2)  Die  Schrift,  die  wir  aus  den  Durchzeichnungen 
Labordes  (vgl.  die  Proben  auf  unserer  Facsimiletafel)  beur- 
teilen können,  trägt  alle  Kennzeichen  der  Ächtheit.  Sie  stimmt 
im  Charakter  völlig  zu  dem  Datum  der  Aufzeichnung.  Vergleicht 
man  gleichzeitige  Akten  im  Strassburger  Stadtarchiv,  welche 
am  besten  zur  Kontrolle  dienen,  mit  den  erhaltenen  Schrift- 
proben unserer  Protokolle,  so  findet  man  den  gleichen  Ductus. 
In  einigen  Partien  der  Ratsprotokolle  glaube  ich  sogar  die 
flüchtige  Kanzleihand  der  verlorenen  Akten  mit  Bestimmtheit 
wiederzuerkennen.  Van  der  Linde,  welcher  sich  kein  eigenes 
Urteil  zutraute,  hat  die  Laborde'schen  Facsimile  durch 
Autoritäten  prüfen  lassen,  und  keiner  der  befragten  deutschen 
Archivare  hat  den  geringsten  Zweifel  gegen  die  Ächtheit  der 
Schrift  ausgesprochen.  *) 

Dibdins  Behauptung,  dass  die  Schriftzüge  dem  Anfange 
des  16.  Jahrh.  angehören  müssten,  ist  durchaus  haltlos.  Sein 
Urteil  ist  sogar  als  leichtfertig  und  anmassend  zu  bezeichnen, 
da  er  bekanntermassen  weder  ein  Wort  deutsch  verstand 
noch  Übung  hatte,  deutsche  Urkunden  zu  lesen.  Auf  Dibdins 
Bemerkung,  es  liege  in  den  Zeugenaussagen  eine  Kopie  vor, 
ist  zu  entgegnen,  dass  es  völlig  zwecklos  gewesen  wäre,  ab- 
gethane  wertlose  Zeugen  verhöre  im  16.  Jahrh.  wieder  ab- 
zuschreiben. 

3)  Ein  anderes  Merkmal,  welches  für  die  Authenticität 
der  Akten  deutlich  spricht,  ist  der  Umstand,  das  die  Zeugen- 
aussagen von  oben  bis  unten  (als  erledigt)  durchstrichen 
wurden  und  dass  viele  andere  Stücke  derselben  Art  ihnen 
beigebunden  waren.  Auch  dieser  Punkt  widerlegt  die  Be- 
hauptung, dass  uns  nicht  die  Originalakten,  sondern  nur  eine 
spätere  Kopie,  vorlägen. 

*)  Der  Schriftkenner  Faulmann  (er  gab  1880  eine  illustr.  Geschichte 
der  Schrift  heraus)  wird  dies  allerdings  besser  wissen. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  621 

Von  dem  Urteilsspruch  des  Rates  (Text  No.  VI)  be- 
sitzen wir  weder  eine  Beschreibung  noch  ein  Facsimile.  Wir 
wissen  aber,  dass  der  Strassburger  Archivar  Wencker  diesen 
Rechtsspruch  (1740)  in  dem  jetzt  verlorenen  Band  der 
Kontraktstube  von  1439  autfand,  was  dessen  Ächtheit 
sicher  stellt. 

B.  Innere  Kriterien. 

1)  Sprache  und  Stil  bieten  nicht  das  geringste  Ver- 
dächtige. Die  Ausdrucksweise  stimmt  bis  in  das  kleinste  zu 
der  in  gleichzeitigen  ähnlichen  Dokumenten  sich  kundgebenden 
Art  der  Darstellung.  Auch  die  dialektische  Färbung  der 
Sprache  entspricht  im  Einzelsten  genau  der  damals  in  Strass- 
burg  geübten  Sprechweise.  Das  Gleiche  gilt  von  der  Ortho- 
graphie, welche  durchaus  das  zeitgemässe  Gewand  trägt. 
Ich  habe  die  Protokolle  und  den  Ratsspruch  in  sprachlicher 
Hinsicht  mehrfach  auf  das  schärfste  geprüft,  aber  kein  Wort 
und  keine  Silbe  ist  irgendwie  zu  beanstanden.  Niemand  hat 
auch  bisher  nur  die  geringste  Ausstellung  in  Bezug  auf 
Sprache  und  Stil  vorbringen  können,  obwohl  gerade  hier 
einem  Fälscher  am  ehesten  ein  Fehler  oder  eine  Unachtsam- 
keit begegnen  konnte  ') 

2)  Was  den  Inhalt  betrifft,  so  hat  sich  besonders  Faul- 
mann bemüht,  ihn  als  eine  Fälschung  zu  erweisen,  indem  er 
Fehler  und  Widersprüche  in  den  Angaben  darzuthun  ver- 
suchte. Er  stösst  sich  z.  B.  daran,  dass  Andr.  Dritzehen 
verschiedenen  Zeugen  gegenüber  die  für  die  Unternehmung 
von  ihm  angelegte  Geldsumme  in  verschiedener  Höhe  an- 
gegeben habe.  Sodann  stellt  er  zusammen,  wie  die  im  Verhör 
vorkommenden  abweichenden  Zeitangaben,  welche  die 
Krankheit  und  den  Tod  des  Andr.  Dritzehen  betreffen,  sich 
nicht  vereinigen  Hessen.  „Dieser  A.  Dritzehen,"  so  sagt  er 
(Erfindung  der  Buchdrk.  p.  138),  „welcher  einen  Tag  früher 
stirbt,  bevor  er  krank  wird,  ist  der  sicherste  Zeuge  gegen 
die  Glaubwürdigkeit  dieses  Zeugenprotokolls."  „Berücksichtigt 
man  schliesslich,"  fährt  er  fort,  „die  Widersprüche  bezüglich 
des  Zerlegens  der  Presse  .  .  .  .,  so  muss  man  gestehen,  dass 

*)  Faulmann,  welcher  jetzt  auch  ein  etymolog.  Wörterbuch  der  deut- 
schen Sprache  herausgiebt  und  darin  ganz  neue  Ideen  (!)  entwickelt,  hätte 
die  beste  Gelegenheit,  hier  sein  Können  zu  zeigen. 


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622 


Schorbach. 


diese  Fälschung  sehr  ungeschickt  war,  und  staunen,  dass  die- 
selbe so  viel  Glauben  fand." 4) 

Alle  diese  Ausstellungen  Faulmanns  beweisen  nicht  im 
geringsten  eine  Fälschung,  da  wir  es  eben  mit  Zeugenaus- 
sagen zu  thun  haben.  In  dem  Verhör  gab  jeder  der  Vor- 
geladenen sein  Zeugnis  aus  seiner  Erinnerung  ab  und  sagte 
nach  bestem  Wissen  und  Verständnis  aus.  Dass  hierbei 
durch  Gedächtnisfehler  Irrtümer  und  Verwechselungen  sowie 
auch  widersprechende  Auffassungen  zutage  treten  konnten, 
kann  nicht  befremden.  Die  tägliche  Praxis  des  Gerichtssaales 
lehrt  dies  hinlänglich. 

Auch  in  dem  Urteilsspruch  des  Rates  findet  Faulmann 
eine  Angabe,  durch  welche  die  Glaubwürdigkeit  dieses  Doku- 
mentes erschüttert  werde.  Es  heisst  nämlich  in  einer  Stelle 
desselben,  dass  die  Aachener  Heiltumfahrt  »sich  eines  jares 
lenger  verzogen  helfe*'.  Von  einer  Verschiebung  der  Wallfahrt, 
sagt  nun  Faulmann,  könne  gar  nicht  die  Rede  sein,  da  schon 
damals  der  siebenjährige  Turnus  der  Feier  bestanden  habe. 
Hiergegen  ist  folgendes  zu  bemerken.  Gutenberg  hatte  vor 
dem  Rate  nur  erklärt,  dass  er  und  seine  Geschäftsgenossen 
damals  (im  Jahr  1438)  in  dem  Glauben  befangen  gewesen 
wären,  die  Feier  solle  schon  1439  stattfinden.  Im  Ratsspruch 
lautet  die  betreffende  Stelle  so:  „Also  hettent  sie  alle  vor 
Inen  (d.  h.  sie  waren  der  Überzeugung),  dass  die  heiltumsfart 
vfl  dis  Jar  solle  sin11.9)  Hiermit  ist  nun  gar  nicht  deutlich 
gesagt,  dass  die  Wallfahrt  ursprünglich  wirklich  für  das  Jahr 
1439  angesetzt  gewesen  und  dann  verschoben  worden  sei. 
Aber  selbst  wenn  man  die  Worte  der  Urkunde  so  auslegen 
müsste,  so  würde  dies  nicht  genügen,  um  die  Glaubwürdig- 
keit dieses  Dokumentes  zu  zerstören. 

Im  Vorhergehenden  haben  wir  gesehen,  dass  sich  weder 
äussere  noch  innere  Merkmale  finden  lassen,  welche  die  Strass- 
burger  Prozessakten  irgendwie  verdächtig  machen  können. 

Nehmen  wir  aber  schliesslich  einmal  an,  dass  dieselben 
-wirklich  gefälscht  seien,  um  Strassburg  die  Priorität  der  Er- 

')  Vgl.  die  Abfertigung  Faulmanns  durch  Wyss,  Centralblatt  f.  Biblio- 
thekswesen VITJ,  557  f.  —  2)  Ich  freue  mich  zu  sehen,  dass  die  Erklärung 
dieser  Stelle  von  Wyss,  Centralbl.  f.  Bibl.  VIII,  567,  in  gleichem  Sinne 
gegeben  ist.  Wegen  „haben"  im  Sinne  des  geistigen  Dafürhaltens  ver- 
weist er  noch  auf  Grimms  Wörterbuch  IV,  2,  54. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


623 


findung  zu  sichern.  In  diesem  Falle  hätte  sich  ein  Fälscher 
zwei  Punkte  ohne  jeden  Zweifel  nicht  entgehen  lassen: 

1)  Er  würde  in  Anknüpfung  an  die  Berichte  alter  Chro- 
niken etc.  Gutenberg  einen  geborenen  Strassburger  ge- 
nannt haben. 

2)  Er  hätte  deutlich  und  bestimmt  ausgesprochen, 
dass  Gutenberg  in  Strassburg  seine  Erfindung  gemacht  und 
daselbst  mit  seinen  Genossen  die  Kunst  des  Buchdrucks 
betrieben  habe. 

Beides  ist  aber  nicht  geschehen.  Vielmehr  heisst  der 
Erfinder  in  den  Zeugenaussagen  „Jon an  von  Mentze"  und 
im  Urteilsspruch  des  Rates  „Hans  Genßefleisch  von 
Mentz  genant  Gutenberg".  Was  den  zweiten  Punkt  an- 
langt, so  wird  die  von  Gutenberg  und  seinen  Gesellschaftern 
zuletzt  in  Strassburg  geübte  Industrie  nie  direkt  als  Buch- 
druck gekennzeichnet.  Sie  wird  im  Gegenteil  in  so  dunkeln 
und  allgemeinen  Ausdrücken  erwähnt,  dass  eine  glaubhafte 
Deutung  die  grössten  Schwierigkeiten  bereitet. 

Es  ergiebt  sich  sonach  für  uns  als  zweifelloses  Resultat, 
dass  die  Strassburger  Prozessakten  in  jeder  Hinsicht  ihre  Ächt- 
heit  und  Glaubwürdigkeit  dokumentieren. 

Inhalt  und  Auslegung  der  Strassburger  Gerichtsakten. 

Um  ein  klares  Bild  in  die  Gerichtsverhandlung  gegen 
Gutenberg  zu  gewinnen,  müssen  wir  uns  zunächst  mit  dem 
am  12.  Dez.  1439  gefällten  Urteil  des  Rates  (No.  VI  des 
Textes)  beschäftigen,  weil  in  diesem  die  Klage  der  Brüder 
Dritzehn  und  Gutenbergs  Antwort  enthalten  ist. 

Vor  dem  Rate  der  Stadt  Strassburg  hatte  Jerge  Dritzehen 
zugleich  im  Namen  seines  Bruders  Klaus,  folgende  Klage 
eingebracht. 

Andreas  Dritzehen,  der  verstorbene  Bruder  der  beiden 
Kläger,  habe  sein  väterliches  Erbe  zum  grössten  Teile  ver- 
setzt und  von  dem  erlösten  Gelde  eine  bedeutende  Summe 
als  Einlage  in  eine  „Gesellschaft"  gegeben,  die  er  mit  Hans 
Gutenberg  von  Mainz  und  Anderen  eingegangen  sei.  Die 
Unternehmer  hätten  längere  Zeit  ihr  Gewerbe  gemeinschaft- 

»)  Aus  gleichzeitigen  Urkunden  ergiebt  sich,  dass  er  das  Amt  eines 
Schultheiss  hatte. 


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G24 


Schorbach. 


lieh  betrieben,  „des  sie  ouch  ein  mychel  teil  zusammen  broht 
hettent".  Auch  sei  Andreas  Dritzehen  häufig,  wenn  sie  Blei 
und  anderes  zu  ihrem  Geschäft  gebraucht  hätten,  Bürge  ge- 
worden und  habe  als  solcher  auch  Zahlungen  geleistet  Als 
nun  Andreas  (Dez.  1438)  verstorben,  hätten  die  beiden  Kläger 
Gutenberg  öfters  aufgefordert,  sie  an  ihres  Bruders  Stelle  in 
die  Geraeinschaft  aufzunehmen  oder  ihnen  alle  Einlagen  des 
Verstorbenen  zu  ersetzen.  Gutenberg  aber  habe  beides  ver- 
weigert und  jede  Verbindlichkeit  ihnen  gegenüber  bestritten. 

Die  Brüder  Dritzehen  beharren  aber  bei  ihrer  Forderung  und 
verlangen  entweder  Zulassung  als  Teilhaber  des  Unternehmens 
oder  Auszahlung  der  von  ihrem  Bruder  eingelegten  Geld- 
summen. Zum  Beweise  stellen  die  Kläger  25  Zeugen  und 
bringen  2  Schuldbriefe  bei  (vgl.  No.  IV  des  Textes).  Von 
den  Zeugenaussagen  sind  uns  nur  13  erhalten  (No.  1  Zeug- 
nis 1—13). 

Die  Einrede  Gutenbergs  auf  die  Verklagung  war  nach 
dem  Urteilsspruch  so  formuliert: 

Die  Forderung  der  Brüder  Dritzehen  erscheine  ihm  un- 
billig, da  sie  doch  durch  den  schriftlichen  Vertragsentwurf, 
welchen  man  im  Nachlass  ihres  Bruders  vorgefunden,  darüber 
unterrichtet  seien,  wie  er  mit  dem  Verstorbenen  sich  ge- 
einigt hätte.  Vor  etlichen  Jahren  wäre  Andreas  Dritzehen 
mit  ihm  in  Verbindung  getreten  und  habe  gewünscht,  „ettlich 
kunst"  von  ihm  zu  erlernen.  Auf  seine  Bitte  habe  er  ihn 
gelehrt,  Steine  zu  schleifen,  „stein  bollieren".  „Donach  über 
gut  zit%i  habe  der  Verklagte  mit  dem  Vogt  Hans  Riffe  von 
Lichtenau  eine  „kunst  unterstanden",  um  dieselbe  auf  der 
Aachener  Heiltumsfahrt  zu  verwerten.  *)  Dies  sei  Andr. 
Dritzehen  gewahr  worden  und  habe  Gutenberg  gebeten,  auch 
ihn  gegen  Entgelt  in  diese  Kunst  einzuweihen.  Dasselbe 
Anliegen  stellte  gleichzeitig  Herr  Antonius  Heil  mann  für 
seinen  Bruder  Andreas.  Ihrer  Bitte  willfahrend  hätte  dann 
Gutenberg  zugesagt,  sie  zu  unterweisen  und  ihnen  von  solcher 
„kunst  vnd  afentur"  Gewinnanteil  zu  geben,  und  zwar  so, 
dass  den  beiden  Andreas  zusammen  ein  Teil,  Hans  Riff  der 
andere  Teil,  ihm  selbst  aber  die  Hälfte  zufiele.  Als  Lehrgeld 


M  Vom  Gewinne  sollten  zwei  Drittel  auf  Gutenberg  und  ein  Drittel 
auf  Riff  entfallen. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunit 


625 


für  die  beiden  Andreas  seien  160  Gulden  ausgemacht  worden, 
wovon  auch  jeder  seinen  Anteil  von  80  Gld.  bezahlt  habe. 
Damals  rüsteten  sich  dann  die  Gesellschafter  mit  ihrem 
Unternehmen  für  die  Heiltumsfahrt  und  zwar  in  dem  Glauben, 
dass  sie  1439  statthaben  sollte.  Als  sich  die  Wallfahrt  aber 
„eins  jares  lenger  verzogen  hetiel\  drängten  die  Neueingetretenen 
ihren  Meister,  sie  „alle  sin  künste  vnd  afentur  so  er  furbasser 
oder  in  ander  teege  mer  erkunde  oder  wüste,  auch  tu  leren 
vnd  des  nicht  vür  jnen  m  verhelen".  Gutenberg  Hess  sich 
bereit  finden  und  man  einigte  sich  dahin,  dass  die  beiden 
Andreas  ihm  zu  den  früheren  160  Gld.  noch  zusammen 
250  Gulden  zahlen  sollten,  davon  100  Gld.  sofort  baar. 
Andreas  Heilmann  entrichtete  auch  seinen  Anteil  mit  50  fl., 
Andreas  Dritzehen  aber  zahlte  nur  40  fl.,  so  dass  er  mit 
10  fl.  rückständig  blieb.  Den  Rest  von  150  Gld.  —  auf 
jeden  kamen  75  —  sollten  sie  Gutenberg  in  drei  verabredeten 
Terminen  geben.  Vor  Ablauf  der  Zahlungsfrist,  „tti  disen 
eilen"  starb  Andreas  Dritzehen,  und  seine  Geldbeiträge  (d.  h. 
10  -f-  75  fl.)  standen  noch  aus. 

Nun  war  aber  das  Abkommen  getroffen,  dass  ihre  gemein* 
same  industrielle  Thätigkeit  volle  fünf  Jahre  dauere.  Falls 
einer  der  vier  Gesellschafter  im  Laufe  der  Zeit  stürbe,  so  solle 
„alle  kunsi  geschirre  vnd  getnatd  werck"  den  drei  Andern  ver- 
bleiben unter  alleiniger  Verpflichtung,  den  Erben  des  Ver- 
storbenen nach  Ablauf  der  fünf  Jahre  100  Gulden  zu  zahlen. 
Das  und  anderes,  bezeugt  Gutenberg  weiter,  sei  damals  auf- 
gezeichnet und  Andr.  Dritzehen  vorgelegt  worden,  "um  einen 
„versigelten  brief"  darüber  aufzusetzen  und  zu  machen,  „als 
das  die  seicheniss  luter  vswisse?'.  Auch  habe  er  seitdem 
seine  Genossen,  wie  auch  Andreas  auf  seinem  Todbette  be- 
kannte, in  solcher  Kunst  unterrichtet  (und  demgemäss  An- 
spruch auf  das  Geld).  Weil  nun  der  Vertragsentwurf  (zedel), 
der  sich  in  Andr.  Dritzehens  Hinterlassenschaft  vorgefunden 
habe,  deutlich  diese  Bestimmung  enthalte  und  er  das  auch 
mit  „guter  kuntscJiaft"  hoffe  beizubringen,  so  verlange  er 
von  den  beiden  Klägern,  dass  sie  die  85  Gulden,  welche  ihr 
Bruder  ihm  schuldig  geblieben,  von  den  ausbedungenen  100 
Gulden  in  Abzug  brächten.  Die  übrigen  15  Gulden  wolle  er 
dann,  obwohl  er  nach  dem  Vertrag  einige  Jahre  damit  Zeit 
habe,  gleich  ausbezahlen. 

ZelUcbr.  f.  G«ch.  d.  Oberrb.  N.  F.  VII.  4.  40 


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626 


Schorbach. 


Dies  sind  die  wesentlichen,  für  uns  in  Betracht  kommen- 
den Punkte  aus  der  Klagebeantwortung  Gutenbergs.  Seine 
14  Zeugen,  darunter  seine  Genossen  Heilmann  und  Riff,  sind 
in  der  zweiten  Zeugenliste  (No.  V)  aufgeführt.  Nur  drei  Aus- 
sagen aus  diesem  Verhöre  sind  uns  erhalten  (Z.  XIV — XVT). 

Das  Gericht  erkannte  gemäss  der  Einrede  Gutenbergs, 
legte  aber  den  drei  Gesellschaftern  einen  Eid  auf,  dass  jene 
Vertragsklausel  wirklich  bestanden  habe.  Gutenberg  musste 
ausserdem  noch  die  Rechtmässigkeit  seiner  Kompensations- 
forderung beschwören.  Nach  Ablegung  der  Eide  wurden  die 
Brüder  Dritzehen  mit  ihrer  Klage  abgewiesen  und  Gutenberg 
angehalten,  die  besagten  15  Gulden  an  dieselben  auszuzahlen. 

Juristisch  ist  zu  diesem  Prozesse  noch  zu  bemerken,  dass 
das  Verlangen  der  Erben  Dritzehns,  in  die  Rechte  des  Ver- 
storbenen als  Geschäftsteilhaber  eingesetzt  zu  werden,  recht- 
lich unzulässig  war,  da  der  persönliche  Vertrag  nach  römi- 
schem Recht  durch  den  Tod  erlosch.  Ihrer  andern  Forderung 
sodann,  nämlich  Rückzahlung  der  gesamten  Geldeinlage  ihres 
Bruders,  stand  die  vom  Verstorbenen  anerkannte  Vertrags- 
klausel entgegen.  Gutenberg  war  ausserdem  berechtigt,  bei 
einem  Ausgleich  die  rückständige  Forderung  mit  der  Gegen- 
partei zu  verrechnen. 

Der  Spruch  des  Rates  ist  nach  juristischer  Terminologie 
ein  unter  Eid  gestelltes  bedingtes  Endurteil.1) 

Wichtige  Ergänzungen  hinsichtlich  der  verschiedenen  Ge- 
schäftsverbindungen Gutenbergs  und  der  Art  seiner  Unter- 
nehmungen erhalten  wir  aus  den  Zeugenaussagen.  Am 
wertvollsten  ist  uns  hiervon  die  Aussage  des  Herrn  Antonius 
Heilmann  [Z.  XIV],  weil  sie  am  umfassendsten  und  inhalt- 
reichsten ist.  Dieser  Mann  —  das  geht  unzweifelhaft  aus 
den  Akten  hervor  —  war  ein  Vertrauter  Gutenbergs,  welcher 
in  dessen  Thätigkeit  eingeweiht  war  und  dafür  ein  aus- 
gesprochenes Interesse  an  den  Tag  legte.2)  Heilmanns  Zeug- 
nis erweist,  dass  er  den  Wert  von  Gutenbergs  Unternehmungen 


J)  Nach  v.  d.  Linde,  Gesch.  d.  Erfindung  d.  Buchdrk.  III,  754.  — 
a)  Aus  einer  Reihe  von  Urkunden  im  Thomas-  und  Stadtarchiv  vermag 
ich  ihn  als  decanus  ecclesiae  Sti.  Petri  junioris  Argentinensis  nachzu- 
weisen. Vgl.  auch  Kindler  v.  Knobloch,  Das  goldene  Buch  von  Strass- 
burg  I,  114. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  027 

verständnisvoll  erkannt  hatte.  Aus  seinem  Munde  erfahren 
wir  folgende  Thatsachen: 

Als  Ant.  Heilmann  davon  gehört  hatte,  dass  Gutenberg 
den  Andr.  Dritzehn  zu  einem  dritten  Teil  aufnehmen  wollte 
„in  die  Ochevart  m  den  spiegeln*  wünschte  er  auch  die  Be- 
teiligung seines  Bruders  Andreas  und  trug  diese  Bitte  Guten- 
berg vor.  Dieser  war  ihm  nicht  gleich  zu  Willen,  Hess  sich 
aber  endlich  überreden.  Heilmann  setzte  sodann  einen  Ver- 
tragsentwurf auf,  nach  dessen  gemeinsamer  Beratung  die 
Sache  zum  Abschluss  kam.  Bei  dieser  Gelegenheit  bat  A. 
Dritzehen  den  Antonius  H.,  ihm  gegen  Unterpfand  Geld  zu 
verschaffen.  Dieser  gab  ihm  90  tf,  wovon  Dritzehn  am  22. 
oder  23.  März  die  als  Lehrgeld  ausbedungenen  80  Gulden  an 
Gutenberg  auszahlte.  Antonius  Heilmann  gab  an  demselben 
Tage  die  gleiche  Summe  (d.  h.  für  seinen  Bruder  Andreas). 
In  späterer  Zeit  machte  Gutenberg,  nach  Heilmanns  Angabe1), 
seinen  Genossen  den  Vorschlag  zu  einem  neuen  Vertrag,  durch 
den  es  in  allen  Sachen  gleich  zwischen  ihnen  würde  und  wo- 
nach keiner  etwas  vor  dem  andern  verheimlichen  dürfe.  Nach 
längerer  Überlegung  setzte  dann  Gutenberg  einen  neuen  Ver- 
tragsentwurf auf,  den  er  Antonius  Heilmann  zur  Beratung 
mit  den  andern  übergab.  Die  Beredungen  dauerten  ziemlich 
lange.  Antonius  H.  riet  den  beiden  Andreas  zum  Abschluss 
des  neuen  Übereinkommens,  wobei  er  sagte:  nsit  dem  mole 
das  yete  so  vÜ  gezüges  do  ist,  und  gemäht  werde,  das  uwer  teil 
gar  nohe  ist  gegen  uwerem  gelt,  so  icurt  uch  doch  die  kunst 
vergeben".  Man  beschloss,  einen  auf  Riff  bezüglichen  Punkt 
des  Vertrags  zu  streichen,  einen  andern  Punkt  aber  klarer  zu 
stellen.  Dieser  letztere  betraf  den  Sterbfall  eines  Mitgliedes 
der  Gesellschaft.  Er  wurde  nun  näher  so  formuliert,  dass 
den  Erben  eines  verstorbenen  Mitgliedes  als  Abfindungssumme 
für  alles  (Rohmaterial,  Waare,  Geld  und  Gerät)  nach  Ablauf 
der  fünf  Jahre  100  Gulden  auszuzahlen  sei.  Gutenberg  hob  da- 
bei hervor,  dass  diese  Bestimmung  für  den  Fall  seines  Todes 
für  die  übrigen  Teilhaber  sehr  vorteilhaft  sei,  weil  er  alle 
seine  früheren  Anlagekosten  dreingehen  Hesse.  Wir  erfahren 
hierbei  auch  den  Grund  dieser  Klausel.   Die  Abfindung  mit 


*)  Gutenberg  stellte  die  Sache  so  dar,  als  wenn  die  Aufforderung  von 
seinen  Teilnehmern  ausgegangen  sei.  die  alle  seine  Künste  erlernen  wollten. 

40* 


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628 


Schorbach. 


Geld  sollte  deswegen  geschehen,  damit  man  nicht  genötigt 
sei,  den  Erben  die  Kunst  zu  offenbaren. 

Nun  kam  der  Vertrag  zum  Abschluss.  Andr.  Heiluiana 
bezahlte  darauf  die  erste  Rate  mit  50  Gulden,  Dritzehen  aber 
nur  40  Gld.,  blieb  also  Gutenberg  10  Gld.  schuldig.  Nach  dem 
Vertragszettel  war  der  zweite  Zahlungstermin  auf  Weihnachten 

1438  angesetzt,  an  dem  jeder  von  beiden  20  Gld.  zu  geben  ver- 
pflichtet war.  Die  dritte  Rate  würde  zu  „halbvasten"  (15.  März} 

1439  fällig  sein.  Diese  letzte  war  nicht  für  die  Gemeinschaft 
bestimmt,  sondern  sollte  Gutenberg  gehören. x)  Ant.  Heilmann 
giebt  weiter  an,  dass  er  seinen  Bruder  (nach  Abschluss  des 
Vertrags)  gefragt  habe,  wann  sie  anfiengen  zu  lernen.  Da 
habe  dieser  geantwortet,  Gutenberg  fehlten  noch  10  Gulden 
von  den  50,  welche  A.  Dritzehen  „an  Ruckes"  bezahlt  haben, 
sollte.  *) 

Unter  den  übrigen  Zeugenaussagen  vervollständigen  einige- 
unsere  Kenntnis  von  den  Gesellschaftsverträgen  und  ihrem 
Zweck. 

Bei  Benutzung  derselben  können  wir  alle  die  Aussagen 
ausser  Acht  lassen,  welche  nur  von  der  fortwährenden  Geld- 
not des  Dritzehn  und  seinen  übertreibenden  Berechnungen 
der  aufgewendeten  Geldsummen  berichten.  Nur  Folgendes 
wollen  wir  noch  zur  Ergänzung  des  Bildes  von  den  ver- 
schiedenen Societätskontrakten  in  Betracht  ziehen. 

Der  Zeuge  Mydehart  Stocker  (Z.  VII)  sagt  aus,  dass  A~ 
Dritzehen  ihm  auf  seinem  Sterbebett  geklagt  habe:  „wenn 
ich  jetzt  sterben  muss,  so  bedaure  ich  in  die  Gesellschaft 
eingetreten  zu  sein,  denn  meine  Brüder  können  niemals  mit 
Gutenberg  übereinkommen".  Auf  die  Frage  Stockers,  ob  die 
Gemeinschaft  denn  nicht  verschrieben  sei,  antwortete  Dritzehn, 
dieselbe  sei  allerdings  durch  schriftlichen  Vertrag  festgesetzt. 
Über  das  Zustandekommen  des  gemeinsamen  Unternehmens 
erzählt  er  ihm  dann,  wie  er  und  Andr.  Heilmann  mit  Hans 
Riff  und  Gutenberg  sich  zu  einem  Geschäft  verbündet  habe; 


*)  Gutenberg  spricht  abweichend  von  drei  Zielen  ausser  der  ersten 
Baarzahlung.  —  »)  Wahrscheinlich  war  dies  der  Anfangstermin  des  neuen 
Vertrags.  Dieser  Zahltag  ist  vielleicht  als  Henricustag  (in  Strassburg  am 
18.  Juli  gefeiert)  oder  als  Rückerstag  (Montag  nach  Estomihi)  aufzufassen, 
welch  letzterer  mehrfach  als  Zahltermin  belegt  ist.  Vgl.  darüber  Grote- 
fend,  Zeitrechnung  des  deutschen  M.-A.  I  (1891),  8.  88  u.  170. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


629 


<lie  Einlage  wäre  für  jeden  von  ihnen  beiden  auf  80  Gulden 
festgesetzt  worden.  Später  sei  Dritzehn  mit  Heilmann  ein- 
mal zu  Gutenberg  hinaus  nach  St  Arbogast  gekommen  und 
beide  wären  dabei  inne  geworden,  dass  dieser  „etliche 
Jtunst"  verberge,  die  er  nicht  verpflichtet  war  zu 
zeigen.1)  Das  habe  ihnen  missfallen.  Die  alte  Gemeinschaft 
«ei  dann  aufgehoben  und  eine  neue  Vereinbarung  getroffen 
worden,  wonach  Dritzehen  und  Heilmann  zu  den  ersten  80 
Gulden  je  soviel  zulegen  sollten,  dass  es  500  fl.  würden. 
Sie  beide  galten  für  eine  Person  in  der  Gemeinschaft. 
Gutenberg  und  Riff  mussten  ebensoviel  einlegen2)  und  dann 
durfte  Gutenberg  von  seinen  Künsten  nichts  mehr  vor  ihnen 
geheim  halten.  Darüber  sei  ein  Gemeinschaftsbrief  gemacht 
worden  mit  der  Bestimmung,  dass  im  Todesfall  eines  Teil- 
habers die  übrigen  Gesellschaftsglieder  gemeinsam  den  Erben 
des  Verstorbenen  100  Gulden  zu  zahlen  hatten.  Das  übrige 
Geld  aber  und  alles,  was  sonst  zu  dem  Unternehmen  gehöre 
{ Inventar  etc.),  solle  der  Gemeinschaft  verbleiben. s) 

Bei  einem  zweiten  Verhör  (Z.  XVI)  gab  Stocker  femer 
noch  zu  Protokoll,  dass  Dritzehns  Geldbeiträge  der  Ver- 
abredung gemäss  in  Terminen  zu  zahlen  waren. 

Lorenz  Beideck  (Z.  X)  bezeugt,  dass  der  Verstorbene 
{jutenberg  noch  Geld  schuldig  war,  dass  er  ihm  solches  „ze 
zilen"  geben  sollte,  aber  „in  den  zilenu  mit  Tode  abgieng. 

Der  Bauer  Hans  Niger4)  von  Bischofsheim  [Z.  XII],  wel- 
cher zu  den  „lehenlüten"  des  Dritzehn  gehörte,  schuldete  die- 
sem Geld.  D.  mahnte  ihn  darum,  da  er  es  selbst  bedürfe, 
und  erklärte  auf  dessen  Befragen,  was  für  ein  Unternehmen 
er  denn  betreibe,  er  sei  ein  Spiegel  mach  er.  Niger  Hess 
hierauf  sein  Korn  dreschen,  verkaufte  es  und  bezahlte  D.*) 

Fassen  wir  das  Feststehende  aus  obigen  Stellen  zusam- 
men, so  kommen  wir  in  Bezug  auf  die  verschiedenen  Geschäfts- 
abschlüsse zu  folgendem  Ergebnis: 

l)  Gutenbergs  Darstellung  stimmt  hierzu,  während  Ant  Heilmanns 
Bericht,  wie  wir  sahen,  etwas  abweicht.  —  3)  Diese  Angabe  beruht  wahr- 
scheinlich auf  einem  Irrtum  des  Stocker.  —  A)  In  diesem  Punkt  stimmen 
-alle  Berichte  zusammen.  —  *)  In  gleichzeitigen  Urkunden  finde  ich  seinen 
Kamen  richtiger  Nüjör  geschrieben.  —  *)  Dies  geschah  also  nach  der 
Ernte-  Ob  es  im  Jahre  1438  oder  1437  geschah,  lässt  sich  nicht  sicher 
bestimmen;  letzteres  ist  aber  das  Wahrscheinlichste. 


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630 


Schorbach. 


Gutenberg  schloss  mit  seinen  Teilhabern  nachein- 
ander zwei  verschiedene  Verträge  ab  zum  Zwecke  ver- 
schiedenartiger Unternehmungen.1) 

1)  Der  erste  Vertrag  bezweckte  die  Anfertigung  von 
Spiegeln,  mit  welchen  bei  Gelegenheit  der  grossen  Aachener 
Wallfahrt  ein  lohnendes  Geschäft  zu  erwarten  war. 

a)  Zunächst  hatte  Gutenberg  nur  mit  dem  Vogt  Hans  Riff 
von  Lichtenau  abgeschlossen.  Der  Gewinnanteil  sollte  für 
Gutenberg  2/s,  für  Riff  1/»  betragen. 

b)  Andreas  Dritzehn  verlangt  Aufnahme  in  das  Geschäft 
Gutenberg  ist  bereit,  ihm  als  Anteil  •/>  zu  geben. 

c)  Fast  gleichzeitig  will  auch  Andreas  Heilmann  sich  as- 
sociieren.  Andreas  Dritzehen  und  Andr.  Heilmann  erhalten 
nun  zusammen  '/s  Gewinnanteil  zugewiesen.  Jeder  von  bei- 
den legt  am  22.  oder  23.  März  1438  80  Gulden  ein. 

2)  Der  zweite  Vertrag  wurde  zwischen  Gutenberg,  RifTr 
Dritzehen  und  Heilmann  vereinbart  auf  fünf  Jahre,  für  den  Zeit- 
raum 1438—1443.  Dieses  Übereinkommen  galt  der  Ausbeu- 
tung anderer  Ideen,  denn  Gutenberg  versprach  den  Un- 
terricht in  neuen  Künsten. 

Dritzehen  und  Heilmann  mussten  zu  dem  neuen  Unter- 
nehmen zusammen  250  Gulden  nachzahlen,  und  zwar  ein  je- 
der 50  Gld.  baar  und  dann  je  75  Gld.,  die  in  drei  Terminen 
zu  leisten  waren.  Die  Baarzahlung  ist  vermutlich  in  den  Juli 
1438  zu  setzen;  die  erste  Terminzahlung  sollte  Weihnachten 
1438,  die  zweite  am  15.  März  1439  stattfinden.  Vom  letzten 
Termin  wissen  wir  nichts.  Diese  neuen  Künste,  in  denen  die 
Genossen  von  Gutenberg  thatsächlich  unterrichtet  wurden, 
waren  geheim  und  sollten  es  bleiben.  Nicht  einmal  die 
Rechtsnachfolger  eines  verstorbenen  Mitgliedes  der  Gesellschaft 
wurden  darein  eingeweiht,  wie  wir  aus  der  wertvollen  Aussage 
Ant.  Heilmanns  wissen. 

Van  der  Linde  sah  ursprünglich  (Gutenberg  S.  21  ff.)  in 
diesem  zweiten  Vertrag  nur  eine  Erweiterung  des  ersten 
ohne  Wechsel  des  Objekts.  Dies  war  jedoch  völlig  un- 
gerechtfertigt, da  der  Wortlaut  unserer  Akten  deutlich  das 
Gegenteil  sagt.    In  seinem  neuen  Werke  (Gesch.  d.  Erf.  d. 

')  Für  den  Unterricht,  welchen  Gutenberg  dem  A.  Dritzehen  im  Stein- 
achleifen  gab,  ist  weder  von  einem  Vertrag  noch  gemeinsamer  Ausbeute 
«twas  bekannt. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  631 

Buchdrk.  III,  780)  hat  er  sich  dann  aber  entschliessen  müssen» 
zuzugeben,  dass  der  zweite  Vertrag  in  Wirklichkeit  ein  „un- 
genanntes Kunstgewerbe"  betrifft. 


Welches  waren  nun  die  neuen  Künste,  die  vom  Spät- 
sommer 1438  an  gemeinsam  in  der  Societät  betrieben  wurden? 

Um  der  Beantwortung  dieser  Frage  näher  zu  kommen, 
müssen  wir  zunächst  aus  unserem  Protokoll  die  Momente 
technischer  Art  zusammenstellen.1) 

Aus  dem  Zeugnis  der  Ennel  Schultheiss  (Z.  II)  lernen 
wir  folgendes:  Eines  Tages  kam  Lorenz  Beildeck  in  ihre  Be- 
hausung zu  ihrem  Vetter  Klaus  Dritzehn  und  sprach  zu  ihm: 
„Der  verstorbene  Andreas  Dr.  hat  vier  Stücke  in  einer 
Presse  liegen.  Nun  lasst  Gutenberg  bitten,  dass  Ihr  die  aus 
der  Presse  nehmt  und  von  einander  legt,  damit  man  nicht 
wissen  könne,  was' es  sei;  denn  er  hat  nicht  gern,  dass  es  je- 
mand sieht."  Dieselbe  Zeugin  giebt  auch  an,  dass  sie  ihrem 
Vetter  Andreas  Dritzehen  bei  seinem  Werk  oft  geholfen  habe 
früh  und  spät. 

Hans  Schultheiss  (Z.  IV)  giebt  nachstehendes  zu  Proto- 
koll: Als  er  einmal  nach  Andreas  Dr.  Tode  dessen  Bruder 
Klaus  zu  sich  heim  führte,  kam  Lorenz  Beildeck  zu  Klaus 
und  sprach  zu  ihm :  Euer  seliger  Bruder  hat  4  Stücke  unten 
in  einer  Presse  liegen;  da  lässt  euch  Gutenberg  bitten,  dass 
Ihr  die  herausnehmt  und  auf  der  Presse  von  einander  legt, 
dann  kann  man  nicht  sehen  was  es  ist."  Klaus  Dritzehn 
ging  darauf  hin  und  suchte  die  Stücke,  fand  aber  nichts. 

Des  Drechslermeisters  Konrad  Sahspach  Aussage  (Z.  V) 
lautet  so:  Andreas  Heilmann  sei  einmal  zu  ihm  gekommen 
und  habe  gesagt:  „Lieber  Konrad,  du  hast  die  Presse  ge- 

f)  Bei  Beurteilung  der  Zeugenaussagen  ist  daran  festzuhalten,  dass 
es  sich  um  einen  Vertrag  handelt,  der  noch  in  Giltigkeit  ist  und  der  eine 
geheime  Kunst  betrifft.  Die  Teilhaber  selbst  haben  ein  Interesse,  über 
das  von  ihnen  betriebene  Werk  nichts  verlauten  zu  lassen.  Die  Zeugen 
wissen  aber  nicht  genau,  worum  es  sich  handelt,  und  deuten  manches  un- 
richtig oder  unterliegen  Missverstandnissen.  Ihrem  Werte  nach  sind  da- 
her die  Aussagen  sehr  verschieden.  Nach  dem  Urteilsspruch  des  Rates 
folgt  an  erster  Stelle  das  Zeugnis  des  verständnisvollen  Priesters  Heilmann, 
sodann  die  Aussagen  des  Drechslers  Saspach  und  des  Lorenz  Beildeck, 
des  Dieners  Gutenbergs.  Der  Ausspruch  des  Goldschmieds  Dünne  kommt 
nur  wegen  des  gebrauchten  techn.  Terminus  „trucken"  in  Betracht 


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632 


Schorbach. 


macht  und  weisst  um  die  Sache.  Gehe  deshalb  hin  und 
nimm  die  Stücke  aus  der  Presse  und  zerlege  sie  auseinander, 
so  weiss  niemand,  was  es  ist."  Als  er  dies  hätte  thun  wollen 
und  am  letztvergangenen  St.  Stephanstag ')  danach  suchte,  „<fo 
was  das  ding  hinweg".*) 

Lor.  Bei  deck  (Z.  X)  bezeugte  folgendes:  Nach  A.  Dritzehns 
Tode  habe  Gutenberg  ihn  zu  dessen  Bruder  Klaus  geschickt 
und  diesem  sagen  lassen,  dass  er  die  Presse  niemand  zeigen 
solle.  Dieser  Weisung  nachkommend  habe  er  Klaus  D.  ge- 
beten, er  möge  an  die  Presse  gehen  und  dieselbe  mit  den 
zwei  „uürbdin"  aufmachen,  dann  fielen  die  Stücke  ausein- 
ander. Diese  Stücke  solle  er  dann  in  die  Presse  oder  auf 
die  Presse  legen,  so  könne  niemand  etwas  daran  sehen. 

Von  des  Antonius  Heilmann  Aussage  (Z.  XIV)  kommt 
nachstehende  Stelle  in  Betracht:  Kurz  vor  Weihnachten 
hübe  Gutenberg  seinen  Knecht  zu  den  beiden  Andreas  ge- 
schickt, um  alle  Formen  zu  holen.  Diese  seien  vor  seinen 
Augen  eingeschmolzen  worden,  wobei  es  ihm  um  einige 
derselben  leid  gethan.  Heilmann  habe  sodann  wohl  gewusst, 
dass  die  Leute  nach  Andreas  D.  Tode  gerne  die  Presse 
gesehen  hätten.  Da  sagte  Gutenberg,  man  solle  nach  der 
Presse  senden;  er  fürchte,  dass  man  sie  sehe.  Darauf  schickte 
Gutenberg  seinen  Knecht  in  die  Stadt,  um  die  Presse  zu 
zerlegen  und  zugleich  seinen  Wunsch  nach  einer  Besprechung 
kund  zu  geben. 

Der  Goldschmied  Hans  Dünne  (Z.  XV)  endlich  sagte  aus, 
dass  er  vor  etwa  drei  Jahren  an  Gutenberg  bei  100  Gulden 
verdient  habe  allein  an  dem  „das  zu  dem  trueken  gehöret.3)" 

Ausserdem  wollen  wir  noch  auf  einige  Ausdrücke  hin- 
weisen, die  sich  auf  das  Inventar  der  Gesellschaft  beziehen. 

A.  Heilmann  erwähnt  unter  den  Vorräthen  des  Unter- 
nehmens „ding  gemäht  oder  vngemaht,  formen  vnd  allen 
gezügk". 


*)  Dies  ist  ein  Irrtum  im  Datum  von  Seiten  des  Zeugen  Sahspach.  — 
*)  Sahspach  wird  seine  Presse  kaum  „das  Ding"  nennen,  wie  v.  d.  Linde 
meint  —  3)  Das  Wort  trueken  kommt  nur  einmal  in  dem  Protokoll  Tor. 
Derürteilsspruch  (worin  Gutenbergs  Antwort)  und  der  Haupteeuge  Priester 
Antonius  Heilmann  verwenden  es  nicht  Der  Goldschmied,  welcher  es 
braucht,  war  unter  den  Zeugen  wohl  der  einzige,  der  das  Zutreffende 
aussagen  konnte.  Über  die  Bedeutung  des  Wortes  siehe  unten. 


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Strassburg  uud  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


633 


Georg  Dritzehn  in  seiner  Anklage  hatte  behauptet,  dass 
sein  Bruder  Andreas  für  Blei  und  anderes  das  dazu  gehöre 
Bürge  geworden  sei  und  für  die  Gesellschaft  bezahlt  habe, 
wogegen  Guten berg  Einsprache  erhob.  Gutenberg  hatte  endlich 
in  der  oft  erwähnten  Vertragsklausel  bestimmt,  dass  „alle 
kunst,  geschirre  vnd  gemäht  werk*  nach  dem  Tode  eines 
Mitgliedes  der  Gesellschaft  dem  Unternehmen  verbleiben  sollte. 

Auf  Grund  dieser  Stellen  mit  ihren  technischen  Aus- 
drücken sind  mannigfache  Versuche  gemacht  worden,  Guten- 
bergs geheimnisvolles  Unternehmen  zu  bestimmen. 

Schöpflin,  welcher  die  Strassburger  Akten  zuerst  veröffent- 
lichte, stellte  die  Behauptung  auf,  dass  die  geheime  Industrie 
nichts  anderes  sein  könne  als  der  Buchdruck  mit  beweglichen 
Lettern.  Strassburg  sei  nunmehr  als  die  Geburtsstätte  der 
Druckkunst  zu  betrachten,  denn  Gutenberg  habe  hier  seine 
Erfindung  gemacht  und  seit  dem  Jahre  1436,  wie  der  Aus- 
druck des  Goldschmiedes  Dünne  erweise,  auch  ausgeübt.  Der 
Beweis  soll  mit  Hülfe  einer  lateinischen  Übersetzung  aus 
den  Prozessakten  erbracht  werden.  „Memoratur  prelum 
nominatum,  memorantur  columnae,  subjectae  jam  prelo.  Sed 
et  typi  memorantur  solutiles,  a  typotheta  concinnandi."  Seine 
Hauptsätze  gab  er  in  den  Vindiciae  typographicae  p.  22  ffi, 

Hierbei  ist  nicht  zu  übersehen,  dass  Schöpflins  Deutung 
und  Erklärungen  unter  Voreingenommenheit  leiden.  Er  über- 
setzte viele  Worte  der  Akten  ungenau  oder  legte  ihnen  einen 
Sinn  unter,  welchen  sie  nicht  haben.  So  übertrug  er  den 
Ausdruck  „die  vier  Stücke",  welche  kaum  sicher  zu  deuten 
sind,  mit  „paginae"  oder  „  columnae \  Das  „eerlegen"  dieser 
Stücke  bezeichnet  er  mit  „disjicere,  rumpere"  oder  „dilabi 
in  partes"  und  versteht  darunter  das  Zerlegen  des  Satzes, 
das  „Ablegen  der  Lettern",  wie  der  heutige  technische  Aus- 
druck lauten  würde.  Mit  demselben  disjicere  giebt  aber 
Schöpflin  auch  das  Wort  „zurlossen"  wieder,  welches  nur 
„zerlassen,  einschmelzen"  bedeuten  kann.  Durch  ein  seltsames 
Missverständnis  wird  weiter  die  Stelle  „vnd  in  joch  etliche 
formen  rnweie*  (d.  h.  obwohl  es  ihm  um  einige  Formen  leid 
war)  so  übertragen:  „quod  nonnulla  in  illis  emendanda 
reperiret".  Es  bleibt  hierbei  unklar,  ob  Schöpflin  meinte  — 
er  sagte  disjicere  für  zurlossen  — ,  Gutenberg  wollte  die 


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634 


Schorbach. 


Formen  adjustieren  oder  den  Satz  verbessern,  also  Korrek- 
taren machen  (emendare). 

Ebenso  ist  im  Urteilsspruch  der  Ausdruck  „künste  vnd 
afentur"  falsch  durch  „artcs  mirabiles  et  secretae"  wieder- 
gegeben, während  afentur  (mhd.  aventiure)  weiter  nichts  be- 
deutet als  »Unternehmung". ')  Aus  einer  andern  Stelle  „ir 
afentur e  mit  der  Jcunsl"  konnte  dies  ersehen  werden. 

Schöpf! in  hatte  natürlich  bei  seiner  Annahme  eifrig  nach 
Erzeugnissen  der  Strassburger  Offizin  Gutenbergs  gesucht 
und  auch  bald  einige  Drucke  gefunden,  die  durch  altertüm- 
liches Aussehen  und  unvollendete  Technik  zu  seiner  Voraus- 
setzung passten.  Im  Jahre  1740  hatte  er  bereits  4  undatierte 
und  einen,  welcher  die  Jahreszahl  1448  in  dem  Titel  zeigte, 
aufgezählt.2)   Es  waren  folgende  Drucke: 

(1)  Soliloquium  Hugonis  (s.  1.  et  a.)  fol.  6  BU. 

(2)  Gesta  Christi  (s.  1.  et  a.)  fol.  11  BU. 

(3)  Heinrici  de  Hassia,  expositio  super  dominic.  orat.  (s.  L 
et  a.)  fol.  15  Bll. 

(4)  Consuetudines  feudorum  (s.  1.  et  a.)  fol. 

(5)  Das  wichtigste  Werk  war  aber  das  fünfte  mit  der 
Jahreszahl  1448:  „Uber  de  miseria  humane  condicionis  Lotarii 
Dyaconi,  Sanctorum  Sergi  et  Bachi  Cardinalis,  qui  postea 
Innocentius  appellatus  est.  Anno  Dni  MCCCCXLVIII." 
fol.  36  Bll.  (Hain  10209.)  Etwaige  Zweifel  will  Schöpflin 
gleich  mit  den  Worten  ablehnen:  „Cette  date  ne  peut  etre 
relative  au  temps  oü  le  Ii  vre  a  £te*  composä;  puisqu'  Innocent 
III  vivoit  dans  le  XIII e  siecle:  il  n'y  a  nulle  raison  d'y  soup- 
conner  une  antidate  ou  faute  d'impression.'* 

In  den  Vindiciae  p.  39  fügte  Schöpflin  noch  3  weitere 
Drucke  hinzu: 

(6)  De  Iudaeorum  et  christianorum  communione  (s.  1. 
et  a.)  fol. 

(7)  De  Missa  über  (s.  1.  et  a.)  fol.  28  Bll. 

(8)  Psalterium  latinum  (s.  1.  et  a.)  12°. 8) 

Die  angeführten  Inkunabeln  sind  aber  mit  Unrecht  in  so 


')  Spät  mhd.  heisst  Äventiuraere  schon  „der  umherziehende  Kauf- 
mann". —  *)  Memoire»  de  l'Acad.  des  Inscripüon  XVII  (1761),  p.  770.  — 
a)  Er  schrieb  sie  jetzt  Gutenberga  „Nachfolger"  Heilmann  zu,  über 
dessen  spätere  Thätigkeit  wir  aber  nichts  wissen ,  als  dass  er  Inhaber 
einer  Papiermühle  war. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  635 

frühe  Zeit  gesetzt.  Sie  wurden  neuerdings  durch  Typenver- 
gleichungen  zum  grossen  Teile  spätem  Offizinen  zugewiesen. 
Was  die  Jahreszahl  1448  betrifft,  so  ist  damit  nicht  das 
Druckjahr  angegeben,  das  am  Ende  des  Werkes  zu  stehen 
hätte  mit  besonderer  technischer  Bemerkung,  sondern  sie  wird 
aus  dem  abgedruckten  datierten  Manuskript  mit  übernommen 
sein. ')  Aber  wenn  sie  auch  das  Entstehungsjahr  des  Druckes 
angeben  würde,  so  wäre  damit  für  Strassburg  nichts  be- 
wiesen, denn  Gutenberg  lebte  um  diese  Zeit  bereits  in  Mainz, 
was  urkundlich  feststeht. 

Schöpflins  Behauptung,  Gutenberg  habe  seine  Kunst  in 
Strassburg  erfunden  und  daselbst  mit  „hölzernen"  *)  und  in 
Blei  geschnittenen  Typen  gedruckt,  die  erst  in  Mainz  in 
gegossene  verbessert  seien,  rief  sofort  Widerspruch  und  Streit 
wach. 

Der  Pariser  Buchdrucker  Fournier3)  suchte  Schöpflins 
Ansicht  zu  entkräften  und  wollte  erweisen,  dass  es  sich  in 
Strassburg  nur  um  den  Druck  mit  festen  Holztafeln  ge- 
handelt habe.  Gegen  diesen  trat  alsbald  Bär4)  auf,  welcher 
diese  Ansicht  bekämpfte  und  Schöpflins  Meinung  zu  halten 
suchte.  Es  folgte  nun  eine  umfangreiche  Streitlitteraturr 
worin  die  Sachführer  von  Strassburg,  Mainz  und  Haarlem 
die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  von  verschiedenen  Stand- 
punkten aus  darstellten.  Die  Strassburger  Thätigkeit  Guten- 
bergs wird  hierbei  immer  durch  gefärbte  Gläser  betrachtet 
und  nie  ohne  Voreingenommenheit  beurteilt. 

Es  würde  uns  viel  zu  weit  führen,  wenn  wir  alle  vor- 
gebrachten Ansichten  mit  ihren  Begründungen  besprechen 
sollten.  Nur  auf  einige  der  wichtigsten  wollen  wir  hinweisen. 
(Vgl.  die  Aufzählung  bei  Wetter  S.  55-257,  753—68.) 

Darin  stimmen  fast  alle  vorgebrachten  Meinungen  überein, 
dass  es  sich  in  dem  Prozess  Dritzehn  -  Gutenberg  um  den 
Buchdruck  entweder  mit  Tafeln  oder  mit  Typen  handle.  Die- 
jenigen, welche  die  Ächtheit  der  Gerichtsakten  anfechten, 


')  Ein  solches  ist  allerdings  bis  jetzt  nicht  nachgewiesen;  auch  weisen 
die  andern  alten  Ausgaben  des  Werkes  die  Jahrzahl  1448  nicht  auf. 
Möglicherweise  liegt  nur  ein  Druckfehler  vor  und  es  ist  statt  MCCCCXLVIII 
einfach  MCCCCLXVIII  (1468)  zu  lesen.  —  *)  Solche  zu  erweisen  gelang 
selbst  Faulmann  nicht!  -  3)  Observation  sur  un  ouvrage  intitule  Vindi- 
ciae  typ.  Paris  1760.  —  *)  Lettre  sur  l'origine  de  l'imprimerie.  1761. 


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636 


Schorbach. 


nehmen  die  Fälschung  natürlich  in  demselben  Sinne.  Die 
Vorkämpfer  von  Mainz  und  die  Costerianer  suchten  zu  er- 
weisen, dass  die  technischen  Ausdrücke  der  Strassburger 
Dokumente  sich  nicht  auf  die  Typographie,  sondern  nur  auf 
den  Tafeldruck  beziehen  könnten. 

Die  Verteidiger  Strassburgs,  besonders  also  die  elsässischen 
und  französischen  Bibliographen,  blieben  bei  der  Ansicht 
Schöpft  ins  stehen,  welche  sie  auf  jede  Weise  zu  stützen  suchten 
und  an  der  sie  nur  in  Einzelheiten  etwas  modifizierten.  Ihnen 
stimmt  auch  der  Holländer  Meer  mann  *)  bei  sowie  Schaab  *) 
in  seinem  verworrenen  und  weitschweifigen  Werke.  Von  den 
elsässischen  Gelehrten  sind  es  besonders  Lichtenberger *) 
und  Oberlin4),  welche  für  den  Ruhm  Strassburgs  eintreten. 
Als  man  im  Jahre  1840  zu  Strassburg  das  Jubiläum  der  Er- 
findung begieng  und  Gutenbergs  Denkmal  errichtete,  erschien 
-eine  Unmasse  von  Schriften,  worin  Strassburg  im  Sinne 
Schöpflins  als  Geburtsstätte  der  Typographie  gefeiert  wurde. 

Einige  Arbeiten  französischer  Gelehrter  sollen  nur  noch 
kurz  erwähnt  werden,  weil  sie  versuchten,  Druckleistungeu 
Gutenbergs  aus  seinem  Strassburger  Aufenthalt  plausibel  zu 
machen. 

Laborde,  welchem  wir  die  Ausgabe  der  Prozessakten  ver- 
danken, huldigte  der  Ansicht6),  dass  Gutenberg  mit  seinen 
Genossen  sich  schon  in  Strassburg  an  dem  Bibeldruck  ver- 
sucht habe,  von  dem  zur  Zeit  des  Prozesses  einige  Blätter  fertig 
gewesen  seien.  Der  Versuch  sei  gescheitert,  aber  später  auf  Grund 
der  Strassburger  Proben  mit  Hülfe  des  Kapitalisten  Fust  zu 
Mainz  von  neuem  aufgenommen  worden.  Das  Mainzer  Unter- 
nehmen sei  nur  eine  Fortsetzung  des  Strassburgischen. 

Der  bekannte  „Bibliophile  Jacob",  Paul  Lacroix  hat  sich 
in  mehreren  Aufsätzen  mit  der  Frage  beschäftigt6),  aber  in 
ganz  unglücklicher  Weise.    Ohne  die  Quelle  gründlich  zu 


1)  Origines  typographicae.  Hagae  1765.  —  *)  Gesch.  d.  Erfindung  d. 
Buchdrk.  I— m.  1834  2A.  1855.  („Strassburg  ist  die  Wiege,  aber  ohne 
Kind.u)  -  s)  Initia  typographica  1811  und  Erfindung  der  Buchdruckk. 
1824.  -  4)  Essai  d' Annales  de  la  vie  de  Guteinberg  1801,  riimprimä  1840. 
—  f)  Ddbuts  de  rimprimerie  ä  Strasbourg  p.  79.  —  1.  Le  Moyen  Age 
et  la  Renaissance  Tome  V.  1861.  Artikel  Imprimerie.  2.  Histoire  de 
rimprimerie  1852  u.  3.  Le  proces  de  Gutemberg  ä  Strasbourg  in:  Off- 
rande aux  Alsaciens.  1873,  p.  267  ff. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  637 

studieren  und  ohne  Sprachkenntnis  stellte  er  die  Behauptung 
auf,  dass  Gutenberg  in  Strassburg  das  berühmte  Buch  Specu- 
lum  humanae  salvationis  gedruckt  habe.  Der  Ausdruck  in 
den  Akten  (Z.  XIV),  das  Unternehmen  sei  „in  die  Ochevart 
zu  den  spiegeln"  berechnet,  verleitete  ihn  zu  dieser  un- 
sinnigen Annahme.  Er  übersah  hierbei  ganz  den  Ausspruch 
Dritzehens,  „er  were  ein  spiegelmacher",  der  eben  nur  auf 
Spiegelfabrikation  bezogen  werden  kann.  Berjeau,  Speku- 
lum humanae  salvationis  (1861)  hat  dieser  Ansicht  weitere 
Verbreitung  verschafft. 

Endlich  hat  Bernard1)  einige  alte  auf  Pergament  ge- 
druckte Donatfragmente,  welche  sich  in  der  Bibliotheque 
Nationale  zu  Paris  finden,  wegen  ihrer  Altertümlichkeit  der 
Strassburger  Thätigkeit  Gutenberg  zuweisen  wollen. 

Alle  diese  Annahmen  sind  durch  nichts  erwiesen. 

Der  erste,  welcher  mit  der  Behauptung  hervortrat,  dass 
es  sich  in  den  Strassburger  Prozessakten  nicht  um  Buchdruck 
handle,  war  der  Holländer  Scheltema.2)  Er  suchte  zu  er- 
weisen, dass  Gutenbergs  geheime  Industrie  in  Strassburg  die 
Spiegelfabrikation  gewesen  sei.  Ihm  schloss  sich  Wetter3) 
in  seinem  unkritischen  Buche  an,  wo  er  im  Nachtrage  „ge- 
druckte" Spiegelrahmen  erdichtete. 

Van  der  Linde4)  benutzte  die  Argumentation  dieser 
beiden  Männer  und  führte  ihre  Hypothese  etwas  modifiziert 
weiter  aus,  ohne  dabei  seine  Vorgänger  zu  nennen,  so  dass 
Gutenbergs  Spiegelrahmen  jetzt  als  eine  ganz  neue  Idee 
v.  d.  Linde's  gelten.  Nur  mit  seiner  Darstellung  als  der  be- 
kanntesten wollen  wir  uns  hier  eingehender  beschäftigen. 

Van  der  Linde's  Versuch,  die  aufgestellte  Hypothese  glaub- 
haft zu  machen,  ist  vollkommen  verunglückt;  nur  sehr 
wenige  haben  sich  überzeugen  lassen.  Sehen  wir  nun  zu,  wie 
er  die  Sache  erklären  will. 

Er  denkt  sich  unter  den  vier  Stücken  in  der  Presse  die 
geprägten  Metallwände  eines  Spiegelkästchens,  welche  nach 
dem  Zeitgeschmack  mit  freien,  ans  Obscöne  streifenden  Figuren 
verziert  gewesen  wären.    In  der  Zusammensetzung  sei  die 

>)  De  l'origine  et  des  däbuts  de  l'imprimerie  I  (1858)  p.  153.  -  *)  Be- 
urteilung des  Werkes  von  C.  A.  Schaab  (Amsterdam  1833).  —  *)  Kritische 
Geschichte  der  Erfindung  der  Buchdrk.  (1836)  p.  763  ff.  —  *)  Gutenberg 
p.  23  ff.   Gesch.  der  Erfindung  der  Buchdruckkunst  IH,  791  ff. 


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Schorbach. 


Darstellung  verständlich  geworden,  beim  Zerlegen  in  Stücke 
aber  für  den  Uneingeweihten  und  Neugierigen  ein  Rätsel  ge- 
blieben. Die  Presse  soll  zur  Herstellung  dieser  Spiegel- 
verzierungen gedient  haben.  In  den  Formen  sieht  er  Figuren, 
welche  der  Erwartung  des  Meisters  nicht  entsprachen,  weshalb 
sie  eingeschmolzen  wurden.  Schliesslich  trägt  v.  d.  Linde 
folgende  Meinung  als  plausibel  vor.  Es  scheine  „die  Absicht 
eines  nicht  ganz  ungewöhnlichen  Goldmacherschwindels  vor- 
zuliegen —  nämlich  die  Aussen  wände  in  Edelmetallblech  zu 
prägen,  dieselben  mit  Blei  zu  hintergiessen  —  und  das  Fabrikat 
als  massiv  und  solid  zu  verkaufen.  War  die  Heiltumsfahrt 
vorüber,  so  waren  auch  die  Händler  mit  den  übrigen  Krämern 
in  alle  vier  Winde  zerstoben,  der  Profit  aber  gemacht".  Gegen 
v.  d.  Linde's  Ansicht  ist  folgendes  zu  bemerken: 

Mutet  es  uns  schon  sonderbar  an,  dass  Gutenberg  für 
die  Aachener  Wallfahrt  Spiegel  mit  obscönen  Darstellungen 
vorbereitet  haben  soll,  so  ist  es  ganz  unbegreiflich,  wie  solche 
frivole  Gruppen  durch  Zerlegung  ganz  unverständlich  werden 
konnten.  Weiter  ist  nicht  einzusehen,  warum  zu  dem  Spiegel- 
kästchen nur  vier  Stücke  gehören  sollen.  Wenn  es  die  Aussen- 
wände  waren  —  die  erhaltenen  Exemplare  sind  übrigens  ganz 
flach  —  wie  denkt  sich  dann  v.  d.  Linde  den  Deckel?  Dieser 
war  die  Hauptsache  und  trug  gewöhnlich  die  Zierraten.  Die 
Vorstellung  bleibt  jedenfalls  unklar.  Eine  technische  Unmög- 
lichkeit der  Hypothese  liegt  ferner  darin,  dass  zum  Prägen 
von  Metallplatten  die  benutzte  hölzerne  Presse  nicht 
tauglich  war  —  und  zumal  nicht  das  von  Linde  so  oft 
verspottete  „Dingtt,  das  er  unrichtig  auf  die  Presse  bezieht. 
Hätte  v.  d.  Linde  sich  die  Mühe  genommen,  irgend  eine 
Encyclopaedie  der  Metalltechnik  einzusehen,  eine  Geschichte 
des  Münzwesens  aufzuschlagen,  oder  bei  Fachmännern  sich  zu 
unterrichten,  so  hätte  er  vom  Metallprägen  nicht  eine  so  falsche 
Auffassung  bekommen  können.  Übersehen  ist  weiter,  dass 
die  Spiegelfabrikation  kein  Geheimnis  mehr  war,  wie  aus  dem 
Benehmen  Dritzehens  sich  auch  ergiebt.  Dagegen  zeigen  die 
Prozessakten  deutlich,  dass  die  Presse  auf  das  geheime  un- 
bekannte Kunstgewerbe  Bezug  hatte  und  deshalb  sorgsam 
gehütet  werden  sollte.  Sprachlich  begeht  der  Holländer  v 
d.  Linde  den  Fehler,  das  deutsche  Wort  drucken  ohne 
weiteres  als  drücken  im  Sinne  von  „Metall  pressen,  prägen" 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  639 


zu  erklären,  ohne  auch  nur  einen  Beleg  dafür  beibringen  zu 
können.  Was  aber  das  Schlimmste  ist,  v.  d.  Linde  hat  es 
gewagt,  ohne  den  Schatten  eines  Beweises,  Gutenberg  eines 
gemeinen  Schwindels  zu  zeihen,  indem  er  ihm  zutraut,  halb- 
ächte Waare  fabriziert  zu  haben  und  diese  als  massiv  auf 
den  Markt  zu  bringen. 

Die  Hypothese  von  den  Spiegelkästchen  ist  als  völlig  un- 
haltbar zurückzuweisen.  V.  d.  Linde,  der  so  eindringlich 
vor  „exegetischen  Unterschleifen"  warnt,  hat  hier  selbst  einen 
solchen  begangen.  Auch  er  hat,  was  er  spottend  von  andern 
sagt,  sich  „zu  einer  Vergnügungsfahrt  mit  der  kühnen  Seglerin 
Phantasie"  eingeschifft.  Ungerechtfertigt  ist  das  Verfahren 
v.  d.  Linde's  jedenfalls,  wenn  er  seine  Vermutungen  in  dem 
Artikel  Gutenberg  der  Allg.  deutschen  Biographie1)  „in  der 
Form  historischer  Thatsachen  vorbringt"2) 

Prüfen  wir  nun,  ob  die  jetzt  vorherrschende  Ansicht,  dass 
die  technischen  Ausdrücke  in  den  Strassburger  Gerichtsakten 
auf  den  Buchdruck  zu  deuten  seien,  Geltung  haben  kann. 

Jedermann  muss  zugeben,  dass  man  beim  Durchlesen  der 
Strassburger  Protokolle,  wo  man  die  Wörter  „drucken, 
Presse  und  Formen"  im  Zusammenbang  mit  einer  Industrie 
Gutenbergs  findet,  an  die  Buchdruckerkunst  zu  denken 
geneigt  ist.  Scheltema  hat  zwar  mit  Rücksicht  hierauf  die 
Behauptung  aufgestellt,  wenn  der  Name  Gutenberg  nicht  in 
den  Strassburger  Prozessakten  gefunden  worden  wäre,  so 
würde  nie  jemand  auf  den  Gedanken  gekommen  sein,  „diesen 
Prozess  in  einige  Verbindung  mit  der  Buchdruckerkunst  zu 
bringen".  Dies  ist  aber  nicht  zutreffend.  Auch  wenn  der 
Name  Gutenberg  fehlte,  würde  ein  jeder  Unbefangene  bei  den 
Ausdrücken  „Presse"  und  „drucken"  zunächst  an  typographische 
Arbeiten  erinnert.  Damit  wäre  aber  natürlich  nicht  die  Not- 
wendigkeit behauptet,  jene  Termini  technici  ausschliesslich 
auf  den  Buchdruck  beziehen  zu  müssen. 

Es  ist  nicht  zufällig,  dass  die  „Kunst"  und  das  „Werk", 
welches  Gutenberg  im  Jahre  1438  mit  seinen  Genossen  zu 
Strassburg  betrieb,  in  der  Quelle  so  allgemein  und  undeut- 
lich bezeichnet  ist.8)   Einmal  musste  für  die  neue  Kunst  eine 

»)  X  (1879)  S.  218.  —  J)  Wyss,  Quartalblätter  d.  histor.  Vereins  t 
d.  Grh.  Hessen  1879  S.  16.  —  3)  Vgl.  unten  über  Waldvogel. 


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Schorbach. 


Benennung  erst  noch  gefunden  werden.  Sodann  war  der 
zweite  Vertrag  der  Geschäftsteilhaber  auf  Kunstfertigkeiten 
gerichtet,  welche  geheim  bleiben  sollten.  Die  Eingeweihten 
hatten  bei  der  Gerichtsverhandlung  keinen  Grund  ihr  Ge- 
heimnis preiszugeben,  die  unbeteiligten  Zeugen  wussten  im 
Verhör  nichts  Wesentliches  auszusagen  und  die  Richter 
brauchten  für  den  Urteilsspruch  keine  nähere  Bezeichnung  des 
Unternehmens. 

Wir  müssen  uns  also  an  den  wenigen  technischen  Angaben» 
der  Akten  genügen  lassen  und  damit  rechnen.  Hierbei  ist 
aber  immer  festzuhalten,  dass  die  Gesellschaft  seit  dem  Spät- 
sommer 1438  von  Gutenberg  thatsächlich  in  den  neue» 
Künsten  unterrichtet  wurde  und  mit  der  Ausbeutung  dieser 
Ideen  beschäftigt  war.  Die  technischen  Ausdrücke  in  den 
Akten  beziehen  sich  also,  wie  die  Dokumente  selbst  lehren, 
auf  die  geheim  zu  haltende  Industrie,  welche  Dritzelm  bis 
zu  seiner  tötlichen  Erkrankung  ausgeübt  hat 

Betrachten  wir  zunächst  den  wichtigsten  Kunstausdruck  in 
unserer  Quelle,  das  Wort  „trucken"  in  der  Zeugenaussage 
des  Goldschmieds  Dünne.1)  In  technischem  Sinne  ist  der 
Ausdruck  vor  Gutenberg  in  zweifacher  Anwendung  sicher 
bezeugt. 

1)  Bei  dem  farblosen  Abdruck  von  metallenen  Stempeln 
und  Siegelpetschieren.  So  finde  ich  z.  B.  in  Urkunden  seit 
Ende  des  14.  Jahrhunderts  vffgetrucktes  insigel  etc.  Als 
gewaltsames  Eindrücken  in  Metall,  also  Prägen,  wie  Linde 
es  auffasst,  ist  das  Wort  nicht  belegt  (hierfür  ist  vielmehr 
der  alte  Ausdruck  immer  „praechen"  oder  „braechen",  vgl. 
Lexer  I,  338).») 

2)  Bei  farbigem  Abdruck  von  Holzmodeln  und  ganzen 
Holztafeln.   Das  Aufdrucken  von  Mustern  auf  Zeuge  ist  schon 

1)  Auffallig  ist  bei  diesem  Zeugnis,  dass  es  yon  allen  andern  Aussagen 
im  Verhör  durch  seine  Art  und  seinen  Umfang  abweicht.  Für  den  Rechts- 
streit selbst  ist  die  Aussage  Dünne's  durchaus  wertlos;  sie  scheint  wie 
„hineingeschneit"  (v.  d.  Linde  nach  Wetter).  Ihre  Ächtbeit  ist  aber 
durch  unser  Facsimile  nach  Laborde  No.  10  bestätigt.  —  *)  Was  v.  d.  Linde, 
Gutenberg  616,  aus  Theophilus  anführt,  ist  nicht  zutreffend,  da  an  der 
Stelle  von  getriebener  Arbeit,  mit  Hammer  und  Ambos  hergestellt,  die 
Rede  ist.  Vgl.  Quellenschriften  f.  Kunstgesch.  VII,  pg.  391,  Kap.  LXXTV, 
Zeile  10  ff.  Das  lat.  „imprimereu  beweist  hier  nichts  für  das  deutsche 
„trocken". 


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Strasburg  und  die  P^riindung  der  Buchdruckerkunst. 


641 


sehr  frühe  belegt,  wie  auch  v.  d.  Linde  dies  anführt  Den 
Abdruck  auf  Papier  vermittelst  schwarzer  Farbe  übten  vor 
der  Erfindung  der  Typographie  bereits  die  Briefdrucker  und 
Kartenmaler.  „Briefdrucker"  (niederl.  „Prenter")  sind  schon 
seit  dem  zweiten  Decennium  des  15.  Jahrhunderts  urkundlich 
belegt.  Es  sind  Holzschneider,  welche  Einblattdrucke  (Hei- 
ligenbilder, Spielkarten,  Kalender  etc.)  einseitig  mit  dem  Reiber 
(nicht  mit  der  Presse)  herstellten.1) 

Diese  Briefdrucker  bildeten  in  vielen  Städten  eigene  In- 
nungen; in  Strassburg  aber  gehörten  sie  mit  den  Karten  malern 
zu  der  Zunft  der  Maler  und  Goldschmiede.  Der  Zeuge  Dünne 
war  also  von  seiner  Zunft  her  auch  mit  dem  zweiten  Ver- 
fahren des  Abdruckens,  mit  dem  Farbdruck  auf  Papier  be- 
kannt. Der  Ausdruck  „trucken"  in  seinem  Munde  kann  da- 
her auch  auf  den  Vervielfaltigungsdruck  mittelst  Farbe  be- 
zogen werden,  kann  deshalb  auch  auf  die  Typographie  passen. 
Was  übrigens  Dünne  für  Gutenberg  hergestellt  hat,  wissen 
wir  nicht.  Die  Behauptung,  dass  er  des  Erfinders  Stempel- 
schneider gewesen,  steht  in  der  Luft. 

In  zweiter  Linie  interessiert  uns  die  Presse.  Es  ist  oft 
darauf  hingewiesen  worden,  dass  man  damals  schon  zu  vielen 
Gewerben  Pressen  verwendete.  Dies  ist  vollkommen  richtig. 
Sowohl  die  Buchbinder,  Papierer,  Tucher  etc.  brauchten  solche, 
nicht  aber  die  Formschneider  und  Goldschmiede,  wie  oft  be- 
hauptet wird.  Nachgewiesen  ist  jetzt  auch,  dass  die  Kupfer- 
stecher um  1440  ihre  Abdrücke  mit  Ballen  oder  Walze  her- 
stellten, die  Presse  aber  erst  von  dem  Buchdruck  entlehnten. 

Hätte  nun  Gutenberg  bei  seinem  Unternehmen  eine  der 
gewöhnlichen  und  allgemein  bekannten  Pressen  verwendet,  so 
wäre  sein  Gebahren  durchaus  nicht  zu  begreifen.  Heilmann 
sagt  im  Verhör  aus,  „das  lüte  gern  hettent  die  presse  gesehen" 
und  bemerkt  von  Gutenberg,  dass  dieser  „forhte  das  man  sü 
sehe".  Der  Auftrag  sodann,  welchen  Gutenberg  an  Klaus 
Dritzehn  sendete,  sprach  den  Wunsch  aus,  dass  er  „die  presse 
die  er  Minder  jm  lutt  nieman  zoigete* .  Wozu  nun  das  Ge- 
heimhalten eines  bekannten  Werkzeuges? 

*)  Vom  Kupferstich  sind  bis  jetzt  leider  keine  alten  techn.  Ausdrücke 
belegt.  In  einem  typogr.  hergestellten  Buch  begegnet  der  Ausdruck 
drucken  erst  1462  (Hain  8749  in  einem  Druck  Albrecht  Pfisters  in  Bam- 
berg), imprimere  in  gleichem  Sinne  aber  schon  1459. 

Zeittctar.  f.  G*ach.  d.  Ob«rrb.  N.  F.  VII.  4.  41 


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642 


Schorbach. 


Es  ergiebt  sich  daher  aus  den  Worten  der  Gerichtsakten 
mit  Sicherheit,  dass  sich  die  von  Sahspach  angefertigte  Presse 
von  den  gebräuchlichen  wesentlich  unterschieden  haben  inuss. 
Auch  hier  haben  wir  daher  jedenfalls  die  Möglichkeit,  in 
der  neukonstruierten  Presse  eine  Buchdruckerpresse  zu 
sehen,  welche  Gutenberg  keineswegs  von  den  Formschneidern 
übernahm,  sondern  die  er  erst  erfinden  musste. l) 

Die  vier  Stücke,  welche  in  der  Presse  lagen,  machen  die 
grösste  Schwierigkeit.  Wie  wir  sahen,  hat  Schöpflin  dieselbe 
als  eine  Satzform  von  vier  Seiten  oder  Kolumnen  aufgefasst, 
während  man  sie  von  anderer  Seite  als  vier  Holztafeln  zum  Block- 
druck erklären  wollte.  Beides  ist  aber  wenig  glaubhaft  nach 
folgender  Überlegung.  Gutenberg  nämlich  schickte  seinen 
Diener  in  die  Stadt,  um  diese  unten  in  der  Presse  liegenden 
Stücke  zerlegen  zu  lassen.  Durch  das  Auseinandernehmen 
wurde  nun  ihr  Zweck  unklar,  denn  es  heisst  in  der  Aussage 
des  Schultheiss:  „so  kan  man  nit  gesehen  was  das  ist".  Ennel 
Schultheiss  fügte  in  ihrem  Zeugnis  noch  die  Bemerkung  hinzu: 
ndan  er  [Gutenberg]  hat  nit  gerne  das  das  jemand  sihet* .  Die 
zerlegten  Stücke  sollten  aber  nach  Anweisung  Gutenbergs  in 
die  Presse  oder  auf  die  Presse  gelegt  werden,  „so  künde  dar- 
nach nieman  gesehen  noch  üt  gemerkenu. 

Nehmen  wir  nun  an,  es  hätten  diese  Stücke  aus  Holz- 
tafeln  bestanden,  so  wurden  sie  durch  das  Auseinanderlegen 
nicht  unverständlich.  Setzen  wir  aber  andererseits  den 
Fall,  die  Stücke  seien  nach  Schöpflins  Meinung  gesetzte  Kolum- 
nen gewesen,  so  hätten  die  auseinanderfallenden  Typen  ja. 
wenn  sie  oben  auf  der  Presse  lagen,  gerade  das  vorausgesetzte 
Geheimnis  verraten  müssen.    Beides  ist  unwahrscheinlich. 

Das  Richtige  giett  hier  jedenfalls  die  Aussage  des 
Priesters  Ant.  Heilmann,  des  Zeugen,  welcher  als  Vertrauter 
Gutenbergs  sich  am  besten  unterrichtet  zeigt.  Er  gab  folgen- 
des zu  Protokoll:  »do  spreche  Gillenberg  sü  soltent  noch  der 
pressen  senden,  er  forhic  das  man  sü  sehct  do  sante  er  sinen 
kneht  harjn  sü  zurlegen"  Hier  steht  also  deutlich,  die  Presse 
sollte  zerlegt  werden.  Auch  in  dem  Zeugnis  des  Drechsler 
Sahspach  widerspricht  dem  nichts,  denn  in  den  Woiten: 

2)  Zur  Verwendung  seiner  Haupterfindung,  der  gegossenen 
Metall  typen.  Über  die  Technik  der  Typographie  vgl.  v.  d.  Linde  III, 
677  ff  u.  Hruun  S.  59  ff. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


643 


„nym  die  stücke  vss  der  pressen  vnd  zerlege  sü  von  einander" 
kann  das  Wort  sü  auch  auf  die  Presse  bezogen  werden. 
Endlich  stimmen  hierzu  auch  die  Worte  Beildecks,  welche 
lauten:  „er  soite  gon  über  die  presse  vnd  die  mit  den  zweien 
würbelin  vff  dun,  so  vieletU  die  stücke  von  einander11.  Es  ist 
demnach  das  Plausibelste,  die  Stücke  als  integrierende  Teile 
der  Presse  (und  nicht  als  Druckformen)  anzusehen.  Welche 
Dienste  dieselben  in  dem  Mechanismus  der  Presse  zu  ver- 
richten hatten,  wissen  wir  nicht.  Soviel  wird  aber  deutlich, 
dass  die  Stücke  den  wichtigsten  Bestand  der  Presseinrichtung 
ausmachten  und  eine  nicht  preiszugebende  Neuerung  enthielten. 

Weiter  kommen  wir  hierdurch  aber  nicht. 

Mit  dem  Ausdruck  würbelin  ist  nichts  zu  gewinnen.  Ge- 
wöhnlich erklärt  man  das  Wort  mit  „Schraube";  es  bedeutet 
aber  nur  „was  sich  kreisförmig  dreht".  In  alten  Vocabularien 
ist  es  belegt  als  Übersetzung  von  vertibulura  (wirbel  an  den 
fenstern.  werbet  auf  zinnen).  Aus  Beildecks  Aussage  geht  her- 
vor, dass  die  würbelin  an  der  Presse  selbst  angebracht  waren, 
nicht  aber  zu  der  Form  gehörten,  wie  Schöptiin  und  andere 
es  annehmen. 

Auch  mit  der  Angabe,  dass  die  Gesellschaft  Blei  ver- 
braucht habe,  ist  nichts  anzufangen.  Da  es  nur  nebenbei 
erwähnt  wird,  so  ist  nicht  zu  ersehen,  ob  es  sich  auf  die 
Spiegelfabrikation  oder  auf  das  spätere  Unternehmen  bezog. 
Auf  beide  Fälle  würde  es  passen. 

Von  wesentlicher  Bedeutung  ist  der  Terminus  technicus 
„Formen".  Diese  finden  unter  dein  „Gezeug"  der  Gesellschaft 
mehrfache  Erwähnung.  Gewöhnlich  identifiziert  man  dieselben 
mit  den  vier  Stücken.  Die  einen  erklären  sie  daher  für  Holz- 
tafeln, Schöptiin  dagegen  und  seine  Nachfolger  für  gesetzte 
Kolumnen,  aus  Bleitypen  bestehend.  Die  erste  Ansicht  wider- 
legt sich  selbst  durch  den  Wortlaut  der  Akten,  welche  deut- 
lich vom  Einschmelzen  der  Formen  reden.  Der  gut  unter- 
richtete Zeuge  Heilmann  sagte  aus:  „das  Gutenberg  unlange 
vor  Weihnahten  sinen  Ineht  santt  zu  den  beden  Andresev, 
alle  formen  zu  holt»,  vnd  icürdent  zurlossen  das  er  ess  sehe, 
und  jn  joch  ettliche  formen  ruwete".  Wie  falsch  Schöpflin 
diese  Stelle  übersetzte,  haben  wir  oben  gesehen.  „Zurlossen" 
bedeutet  eben  niemals  „disjicere",  sondern  stets  „ein- 
schmelzen, zerlassen".    Hierdurch  wird  deutlich  erwiesen, 

41* 


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644 


Schorbach. 


dass  jene  Formen  von  Metall  waren.  Was  sie  aber  waren, 
lässt  sich  wegen  der  Allgemeinheit  des  Ausdrucks  nicht  mit 
Sicherheit  bestimmen.  Sehen  wir  nun  zu,  ob  es  möglich 
ist,  die  „Formen"  auf  die  Typographie  zu  beziehen. 

Es  wäre  verkehrt,  hier  von  der  heutigen  Technik  des 
Buchdrucks  auszugehen,  wie  es  versucht  wurde.  Man  wollte 
nämlich  den  Ausdruck  so  nehmen,  wie  er  jetzt  in  der  typo- 
graphischen Kunstsprache  üblich  ist,  nämlich  Druckform. 
Dies  kann  aber  nicht  massgebend  sein.  Wir  müssen  viel- 
mehr zusehen,  ob  die  Bezeichnung  schon  in  den  ersten  An- 
fängen des  Buchdrucks  vorkommt  und  was  sie  da  bedeutet. 

Gutenberg  selbst  gebrauchte  den  Ausdruck  in  seinem 
1460  erschienenen  Catholikon.   In  der  Schlussschrift  heisst 

es  da:    „Hie  liber  egregius.    Catholicon  Anno  1460 

alma  in  urbe  maguntina  non  calami  stili  aut  penne 

suffragio,  sed  mira  patrouarum  formarumque  concordia 
proporcione  et  modulo.  impressus  atque  confectus  est.1) 

In  dem  Revers  des  Dr.  Humery,  der  zu  Mainz  am  24.  Febr. 
1468  über  Gutenbergs  nachgelassene  Offizin  ausgestellt  ist, 
lautet  eine  wichtige  Stelle  so:  „etliche  formen,  Buchstaben, 
instrumenta  gezuge,  und  anders  zu  dem  Truckwerck  ge- 
hörende, das  Johann  Guten berg  nach  sinem  tode  gelassen  hat". 

In  der  Schlussschrift  der  zu  Venedig  1469  erschienenen 
Ausgabe  von  Cicero 's  Epistolae  heisst  es:  „Primus  in  Adriaca 
formis  impressit  aenis  Urbe  libros  Spira  genitus  de  Stirpe 
Johannes. 

Endlich  sagt  der  römische  Typograph  Philippus  de  Lignamine 
in  seiner  1473  erschienenen  Chronik  zum  Jahre  1458,  dass 
Gutenberg  und  Fust  damals  „imprimendarum  in  membranis 
cum  metalliis  formis  periti"  täglich  300  „Chartas"  gedruckt 
hätten.  *) 

Wie  aus  diesen  Stellen  ersichtlich,  wurden  in  ältester  Zeit 
Matrizen,  Patrizen  und  Lettern  als  formae  bezeichnet.  Es 

*)  Ähnlich  drückt  sich  auch  Fust  und  Schöffer  in  Subskriptionen  aus. 
Zu  erwähnen  ist  auch,  dass  in  den  Avignoner  Urkunden  Ober  Waldfoghel, 
von  denen  später  die  Rede  Bein  wird,  1444  46  der  Ausdruck  literae  for- 
matae  vorkommt.  Über  die  Unterschrift  des  Catholicon  vgl.  noch  Braun, 
bogtrykkerkunstens  opfindelse  p.  67  f.  u.  Falk,  Centralbl.  f.  Bibliotheksw. 
V,  306 ff.  Letzterer  erklärt  die  patronae  als  die  Kegel,  die  formae  aber 
als  die  Letternbilder  auf  denselben.  —  *)  Vgl.  die  Zusammenstellungen 
bei  Braun  a.  a.  0.  p.  68  ff. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  645 

ergiebt  sich  demnach  die  Möglichkeit,  auch  den  Ausdruck 
„Formen"  der  Prozessakten  auf  die  Buchdruckkunst  zu  be- 
ziehen. 

Nach  Prüfung  aller  in  Betracht  kommender  Punkte  haben 
wir  unser  Resultat  so  zu  formulieren:  Aus  den  Strassburger 
Dokumenten  lasst  sich  kein  strikter  Beweis  dafür  erbringen, 
dass  Strassburg  die  Geburtsstätte  der  Buchdruckerkunst  gewesen. 
Das  Zusammenhalten  aller  Momente  ergiebt  aber  einen  hohen 
Grad  innerer  Wahrscheinlichkeit,  dass  jenes  geheimnis- 
volle Unternehmen,  welches  von  Gutenberg  seit  1438  be- 
trieben wurde,  der  erste  Versuch  der  Typographie  gewesen  ist. 


Ausser  den  Strassburger  Prozessakten  lassen  sich  schliess- 
lich noch  einige  andere  Nachrichten  hier  verwerten. 

Da  bietet  sich  zunächst  eine  Urkunde  vom  Montag  nach 
Martini  1441  dar1),  welche  besagt,  dass  die  Brüder  Nikolaus 
und  Andreas  Heilmann  Besitzer  einer  vor  den  Thoren  Strass- 
burgs  belegenen  Papiermühle  waren,  der  spätem  sogenannten 
Karthäusermühle.  *)  Archivar  Schneegans  hat  diese  Notiz  be- 
reits in  Lempertz  Bilderheften  Tafel  2  gegeben,  ohne  sie 
jedoch  zu  verwerten.  Erinnern  wir  uns  daran,  wie  sehr  es 
dem  Priester  Ant.  Heilmann  daran  gelegen  war,  seinen  Bruder 
bei  Gutenbergs  Unternehmen  zu  beteiligen.  Bestand  Guten- 
bergs Kunstgewerbe  damals  in  den  ersten  Versuchen  des 
Buchdrucks,  so  wäre  das  grosse  Interesse  erklärt,  welches  die 
Besitzer  einer  Papiermühle  daran  haben  mussten.  Nach- 
forschungen in  dem  Mühlenprotokoll  des  Stadtarchivs  haben  keine 
Ergebnisse  eingetragen.  Weiteres  Nachsuchen,  namentlich  in 
Privaturkunden,  wird  möglicherweise  noch  gewünschten  Auf- 
schluss  bringen. 

Ein  zweiter  Punkt  ist  vielleicht  noch  mehr  dazu  berufen, 
neues  Licht  zu  verbreiten.  Beim  Durchgehen  des  Bürger- 
buchs fand  ich  zwei  unbeachtet  gebliebene  Einträge.  Der  eine 
vom  Jahre  1444  lautet: 

„Item  Conrat  Saspach  hat  sin  Burgrecht  abgeseit 
Sabatho  ante  dominicam  letare"  etc.   Die  zweite  Stelle  findet 

')  Im  hiesigen  Stadtarchiv;  noch  nicht  wieder  aufgefunden.  —  *)  Die 
Mühle  lag  im  Schnakenloch  vor  dem  Weissturmthor  nicht  weit  von  S. 
Arbogast.  Spätere  Besitzer  waren  die  Strassburger  Buchdrucker  Köpfel 
und  Wendel  Rihel.   Vgl.  Seyboth,  Das  alte  Strassburg  7,  22. 


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Schorbach. 


sich  beim  Jahre  1451  und  heisst:  „Item  Saspach  Conrat 
ist  gegönnet  wider  an  sin  burgrecht  zü  tretten  vnd  darff  es 
nit  kouffen,  Sabato  post  Johannis  Baptiste." 

Der  Drechsler  Saspach,  der  Gutenbergs  Presse  verfertigt 
hatte,  verliess  also  Strassburg  im  Frühjahr  1444,  zu  derselben 
Zeit,  wo  auch  Gutenberg  für  uns  auf  vier  Jahre  verschollen 
ist.1)  Saspach  kehrt  erst  im  Jahr  1451  in  die  Heimat  zurück, 
zu  einer  Zeit,  wo  Gutenbergs  Mainzer  Of/izin  schon  in 
voller  Thätigkeit  war.  Saspachs  Abwesenheit  von  Strassburg 
könnte  sich,  zumal  er  gleichzeitig  mit  Gutenberg  von  dort 
verschwindet,  sehr  wohl  dadurch  erklären,  dass  er  mit  Guten- 
berg fortgezogen  wäre,  um  ihm  bei  der  Einrichtung  einer 
neuen  Druckerwerkstatt  zu  dienen.  Könnte  der  Strassburger 
Drechsler  in  den  Jahren  1444—1450  in  Mainz  nachgewiesen 
werden,  so  wäre  für  Strassburgs  Ansprüche  sehr  viel  gewonnen. 

Ich  habe  mich  bemüht,  Aufschlüsse  zu  erhalten,  und  an 
die  Archive  zu  Mainz,  Würzburg.  München  und  Wien  An- 
fragen gerichtet.  Bis  jetzt  hat  sich  der  Name  Saspach  noch 
nicht  gefunden;  weitere  Nachforschungen  sind  aber  zugesagt, 
die  vielleicht  von  Erfolg  gekrönt  werden. 

Von  weittragendster  Bedeutung  für  Strassburgs  An- 
sprüche auf  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  kann  endlich  ein 
archivalischer  Fund  werden,  welcher  im  Jahre  1890  dem  Abbe" 
Requin  zu  Avignou  gelang.  Aus  Anlass  kunsthistorischer  Nach- 
forschungen hat  Requin  in  alten  Avignoner  Notariatsbüchern,  die 
z.  Th.  im  Archive?  depart.  de  Vaucluse  bewahrt  sind,  originale 
Aufzeichnungen  aus  den  Jahren  1444/46  entdeckt,  welche  für  die 
Anfänge  der  Buchdruckerkunst  von  ausserordentlichem  Weile 
sind.  Die  in  Betracht  kommenden  Notariatsinstrutnente  drehen 
sich  um  Geschäfte  und  Verbindungen,  welche  ein  in  Avignon 
ansässiger  Deutscher  Namens  Procop  Waldfoghel  aus  Prag2) 
mit  mancherlei  Personen  abschliesst.  Seinem  Berufe  nach 
war  er  Goldschmied;  „argenterius"  und  „aurifaber"  nennen  ihn 
die  Urkunden.  Bei  dem  Abschluss  der  Verträge  handelt  es 
sich  immer  um  die  als  Geheimnis  behandelte  Technik  des 


'/  Gutenberg  ist  zuletzt  am  12.  März  1444  in  Strassburg  durch  den 
Helblingzoll  nachweisbar.  —  2)  Die  verschiedenen  Bezeichnungen  heissen : 
de  Praganciis,  Bragansis,  de  Brageensis,  diocesis  Praguensis,  de  civitate 
Praguensi. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


G47 


künstlichen  Schreibens,  die  „ars  scribendi  artificialiter, 
scientia  et  practica  scribendi11  etc.  Für  Geld  oder  andere 
Vorteile  unterweist  Waldvogel  in  dieser  Kunst,  verbindet 
sich  mit  andern  zu  ihrer  Ausübung  und  verfertigt  und  liefert 
die  notwendigen  Utensilien.  Bei  Geldverlegenheit  verpfändet 
er  auch  solche  an  Mitwissende  und  löst  sie  dann  wiederum  ein. 

Das  älteste  Schriftstück  vom  4.  Juli  1444  zeigt  trotz  seiner 
unklaren  Fassung  soviel,  dass  Waldvogel  von  dem  Magister 
Manaudus  Vitalis  zwei  Alphabete  von  Stahl,  zwei  Formen  von 
Eisen,  eine  stäblerne  Schraube,  48  zinnerne  Formen  und 
verschiedene  andere  „ad  artem  scribendi  pertinentes"  leihweise 
erhalten  hatte,  zu  deren  Rückgabe  er  sich  verpflichtete.1) 

Aus  der  zweiten  Urkunde,  voll  in  Worten  datiert  vom 
26.  August  1444,  erfahren  wir,  dass  Waldvogel  mit  dem 
oiologerius  Girartlus  Ferrose  eine  Geschäftsgenossenschaft  ge- 
habt hatte.  An  diesem  Tage  trat  Ferrose  aus,  musste  aber 
vor  dem  Notar  schwören,  dass  er  die  von  Waldvogel  erlernte 
Kunst  (quandam  artem  scribendi  quae  artificialiter  fiebat)  im 
Umkreise  von  12  Meilen  niemand  mitteilen  wolle.*) 

Schon  am  folgenden  Tage  (27.  Aug.  1444)  geht  Waldvogel 
eine  neue  Verbindung  ein  mit  Georg  de  la  Jardina,  von  dem  er 
27  fl.  entleiht.  Dabei  verpflichtet  er  sich,  den  Jardina  gegen 
eine  Zahlung  von  10  fl.  in  seine  Kunst  einzuweihen  und  die 
nötigen  Werkzeuge  dazu  zu  liefern.  Eine  Vertragsklausel  lautete, 
dass  keiner  von  beiden  ohne  Zustimmung  des  andern  diese 
Kunstfertigkeit  jemand  zeigen  dürfe.  *) 

Aus  dem  Jahre  1446  stammen  weitere  Aktenstücke,  welche 
näheren  Aufschluss  geben.  Am  10.  März  dieses  Jahres  er- 
scheint unser  Meister  wieder  vor  dem  Notar  mit  dem  Juden 
Davinus  de  Cadarossia  und  macht  sich  verbindlich,  demselben 
27  hebräische  eiserne  Lettern  zu  machen  gemäss  der  Kunst 
(scientia  et  practica  scribendi),  die  er  ihm  vor  zwei  Jahren  (1444) 
gelehrt  habe.  Auch  die  notwendigen  Werkzeuge  von  Holz, 
Zinn  und  Eisen  will  er  dazu  liefern.  Der  Jude  versprach 
als  Gegenleistung,  den  Procop  in  der  Fertigkeit  zu  unter- 
weisen, allerlei  Gewebe  zu  färben.4)    Davin  musste  ausser- 

')  Requin,  l'imprimerie  k  Avignon  Urk.  No.  5.  —  )  Requin,  Ori- 
gines  de  l'imprimerie  (1*U1)  Urk.  No.  IV  u.  L'imprimerie  k  A.  p.  8.  — 
3)  Kequin,  rimprimerie.  Urk.  No.  3.  —  «)  Requin,  rimprimerie  h  Avig- 
non. Urk.  No.  1. 


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648 


Schorbach. 


dem  geloben,  die  geheime  Kunst  in  Avignon  und  überhaupt 
an  Orten,  an  welchen  Waldvogel  sich  aufhalte,  niemand 
mitzuteilen. 

Am  26.  April  1446  kam  es  zu  neuen  Verhandlungen  zwischen 
diesen  beiden,  da  der  Jude  von  den  Pfändern,  welche  er  von 
Procop  besass,  28  in  Eisen  geschnittene  Buchstaben  zurück- 
behalten und  ausserdem  Waldvogel  die  Kunst  des  Färbens 
nicht  gelehrt  hatte.  Davin  verspricht,  jetzt  die  Verpflichtung 
zu  halten,  und  gelobt  von  neuem  Geheimhaltung  der  Kunst  in 
Avignon  und  andern  Orten  im  Umkreis  von  30  Meilen.1) 

Bereits  vorher  hatte  aber  Waldvogel  eine  neue  Gesellschaft 
zum  Zwecke  der  Ausübung  seiner  Kunst  gegründet,  diesmal 
mit  zwei  Angehörigen  der  Universität,  den  Magistern  Menal- 
dus  Vitalis  (welchen  wir  schon  oben  kennen  lernten)  und  Ar- 
naldus  de  Coselhaco.  Aus  der  Urkunde  vom  5.  April  1446*) 
geht  hervor,  dass  er  beide  schon  früher  in  der  Kunst  scri- 
bendi  artificialiter  unterwiesen  und  Werkzeuge  von  Eisen, 
Stahl,  Kupfer,  Messing,  Blei,  Zinn  und  Holz  angefertigt  hatte, 
die  gemeinsames  Eigentum  der  Gesellschaft  waren.  Am 
5.  April  1446  trat  nun  Vitalis  von  dem  Unternehmen  zurück 
und  verkaufte  darum  'seinen  Anteil  um  12  fl.  an  Waldvogel 
und  den  Schlosser  und  Uhrmacher  Girard  Ferrose  aus  Trier, 
welch  letzteren  wir  schon  früher  in  Geschäftsverbindung  mit 
Waldvogel  gesehen  haben.3)  Der  austretende  Vitalis  aber, 
der  damals  Avignon  wahrscheinlich  verliess,  musste  auf  Ver- 
langen Waldvogels  vor  dem  Notar  eidlich  bezeugen,  dass  die 
geheime  Kunst,  die  er  erlernt  hatte,  „eine  wahrhafte  und 
wirkliche  Kunst  sei,  leicht  und  ausführbar  sowie  nützlich  für 
einen  arbeitsamen  und  fieissigen  Mann". 

Dies  ist  der  wesentliche  Inhalt  der  neuentdeckten  Urkunden. 
Eine  genaue  Beschreibung  der  neuen  geheimzuhaltenden 
Kunst  erhalten  wir  naturgemäss  nicht  in  denselben,  ebenso- 
wenig wie  in  den  Strassburger  Gerichtsakten  oder  dem  Mainzer 
Notariatsinstrument  von  1455.  Das  war  ja  auch  gar  nicht 
der  Zweck  der  Dokumente. 

Die  Einträge  in  den  Avignoner  Notariatsbüchern  lassen 
aber  die  Art  der  Kunst  weit  deutlicher  erkennen,  als  es  die 

')  Requin,  Origines  No.  III,  l'imprimerie  Urk.  No.  2.  —  *)  Requin, 
Origines  No.  II,  Timprimerie  Urk.  No.  4.  —  3)  Vgl.  die  Urkunde  vom 
26.  August  1444  (Requin,  Origines  Urk.  IV). 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  649 


Strassburger  Protokolle  gestatteu.  Mit  vollem  Rechte  darf 
man  aus  ihren  Angaben  schliessen,  dass  Waldvogels  Kunst 
in  der  Verwendung  beweglicher  Typen  zum  Drucke 
bestanden  habe.  Ein  festes  Kunstwort  für  die  Technik  fehlte 
noch;  es  kann  aber  kaum  ein  Zweifel  bestehen,  dass  die  ars 
scribendi  artificialiter  eben  als  ars  imprimendi  aufzu- 
fassen ist.1)  Die  Erwähnung  von  zwei  Alphabeten  aus  Stahl, 
von  28  eisernen  Lettern  und  27  hebräischen  Buchstaben  aus 
Eisen,  von  48  Zinnformen  etc.  führen  darauf  hin,  ebenso  die 
Bezeichnungen  literae  formatae  und  formae  ferreae.  Um  in 
den  Lettern  nur  Stempel  zum  Vordruck  von  Initialen  in  Hand- 
schriften, Buchbindertypen  zum  Einpressen  in  Leder  oder  Gra- 
veurarbeiten  0.  ä.  zu  sehen,  dazu  ist  die  Masse  des  nur  zu- 
fällig erwähnten  Materials  zu  gross.  Magister  Vitalis  hat 
ausserdem  eidlich  den  Wert,  die  Ausführbarkeit  und  den 
Nutzen  der  erlernten  Kunst  bezeugt. 

Der  Entdecker  Requin  fasst  in  seinen  Publikationen  die 
aufgefundenen  Dokumente  durchweg  als  einen  Beleg  dafür, 
dass  man  schon  seit  1444  in  Avignon  die  Buchdruckerkunst 
ausgeübt  habe.  Nach  genauer  Prüfung  muss  man  ihm  dies 
zugeben.  Gewichtige  Stimmen  in  Frankreich,  Deutschland  und 
England  haben  sich  auch  bereits  zugunsten  dieser  Auffassung 
ausgesprochen. 

Wie  nicht  anders  zu  erwarten  war,  hat  man  auch  diesen 
Fund  schon  angezweifelt  und  zu  verdächtigen  gesucht.  So 
erlaubt  sich  Faulmann  in  seiner  neuesten  Schrift*)  die  Avig- 
noner  Urkunden  als  unächt  zu  bezeichnen.  Sie  seien  eben- 
solche tendenziöse  Fälschung  wie  die  Strassburger  Akten. 
Hätte  jener  Wiener  Professor  der  Schreibkunst  wirkliches 
Verständnis  für  das  Schriftwesen,  so  würden  ihn  die  Facsimile- 
tafeln  der  Requin'schen  Publikation  von  der  Unhaltbarkeit 
seiner  Behauptung  überzeugen  müssen.    Ein  Zweifel  an  der 

')  Prof.  Dziatzko  hat  sich  auch  in  diesem  Sinne  ausgesprochen  (Cen- 
tralhl  f.  Bibliotheksw.  VII,  248)  und  dabei  bemerkt,  dass  der  Requin'sche 
Fund  der  Annahme,  Gutenberg  habe  schon  in  Strassburg  mit  Typen  ge- 
druckt, eine  kräftige  Stütze  verleihe.  Man  muss  darauf  gespannt  sein, 
was  v.  d.  Linde  in  dem  Artikel  Waldvogel  bringen  wird,  den  er  Allg. 
deutsche  Biographie  32,  S.  214  Anm.  ankündigt.  Aus  seiner  dunkeln  An- 
deutung scheint  hervorzugehen,  dass  er  sich  ablehnend  verhalten  wird.  — 
»>  Erfindung  der  Buchdruckerkunst  1*91  S.  139  f. 


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Schorbach. 


Äclitheit  dieser  Urkunden  ist  völlig  unberechtigt.*)  Weiterhin 
hat  man  daran  Anstoss  genommen,  dass  fast  alle  der  mit- 
geteilten Dokumente  keine  Jahreszahl  haben,  und  hat  daher 
für  möglich  gehalten,  dass  die  Aufzeichnungen  in  den  Notar- 
büchern an  falscher  Stelle  stünden  u.  ä.  Nun  hat  aber  die 
Urkunde  vom  26.  Aug.  1444*)  das  Datum  deutlich  in  Worten 
ausgedrückt.  Ausserdem  stehen  die  übrigen  Urkunden  in  Tlen 
chronologisch  angelegten  Notariatsregistern  sicher  bezeugt 
unter  den  Jahren  1444  und  1446.  Von  einem  Verlesen  oder 
Verschreiben  der  Jahreszahlen  kann  aber  nicht  die  Rede  sein. 
Der  Archivar  Duhamel9)  hat  dies  in  einer  eigenen  kleinen 
Schrift  dargethan  und  Abbe  Requin  in  seiner  neuesten  Schrift4) 
weiter  ausgeführt. 

Es  lag  nun  nahe,  dass  man  in  Avignon  nach  Veröffent- 
lichung der  neuentdeckten  Urkunden  den  Anspruch  erhoben 
hätte,  dass  in  den  Mauern  von  Avignon  die  Buchdrucker- 
kunst erfunden  sei.  Dies  ist  aber  nicht  geschehen.  Requin 
hat  es  nicht  unternommen,  in  Waldvogel  einen  neuen  Kon- 
kurrenten für  Gutenberg  aufzustellen.  Er  knüpft  vielmehr 
an  die  Strassburger  Thätigkeit  des  letzeren  au.  Seine  Meinung 
ist  es,  dass  Waldvogel  direkt  oder  indirekt  in  den  Besitz  des 
Strassburger  Geheimnisses  gelangt  sei.  s) 

Bemerkenswert  ist  es,  dass  sich  in  den  Avignoner  Ur- 
kunden nicht  die  geringste  Andeutung  findet,  dass  Waldvogel 
jene  Kunst  selbst  ersonnen  habe,  während  in  den  Strass- 
burger Akten  (wie  später  in  dem  Fustschen  Prozess  in  Mainz) 
Gutenberg  immer  als  der  geistige  Urheber  seiner  Künste 
erscheint. 

Eine  gewisse  Analogie  zwischen  den  Unternehmungen  in 
Strassburg  und  Avignon  ist  nicht  abzuleugnen.  Gutenberg 
und  Waldvogel  betreiben  mit  Genossen  eine  geheimnisvolle 
Kunst,  die  grossen  Erfolg  erwarten  lässt.    Beide  Industrien 

1)  Vgl.  darüber  die  Schrift  des  Archivars  Duhamel,  les  origines  de 
l'imprimerie  ä  AvigiiOD  (Avignon  1890)  p.  5  ff.  —  2)  Requin,  Origines  de 
l'imprimerie.  Urk.  IV  (Facsimile).  —  3)  Duhamel,  Les  origines  de  Pim- 
primerie  ä  Avignon  1890.  —  *)  Requin,  Origines  de  l'imprimerie  en  France 
1891.  —  5)  Weiter  geht  (nach  Requin)  ein  Aufsatz  von  Pinsard  im  Inter- 
m£diaire  des  imprimeurs  (Sept.  1890  —  Febr.  1891),  worin  er  Avignon 
die  Priorität  der  Erfindung  zusprechen  soll.  Diesen  Artikel  konnte  ich 
trotz  aller  Mühe  nicht  erlangen. 


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Strassburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst. 


651 


bestehen  in  Metallarbeiter  zti  denen  Formen  und  andre  Werk- 
zeuge gebraucht  werden;  beide  Geschäfte  werden  mit  unzu- 
reichendem Kapital  betrieben  und  führen  deswegen  zu  Geld- 
verlegenheiten der  Unternehmer.  Endlich  haben  beide  Ge- 
werbe keine  Spuren  einer  praktischen  Verwertung  und 
eines  einschlagenden  Erfolges  hinterhissen.  Es  scheint  daher, 
dass  beide  Künste  nicht  über  V  ers  uc he  hinausgekommen  sind. !) 

Dass  Waldvogel  eine  Vervielfältigungsalt  der  Schrift  ver- 
mittelst metallener  Typen  vorhatte,  geht  aus  den  Avignoner 
Schriftstücken  mit  Sicherheit  hervor.  Da  er  nun  nicht  als 
der  geistige  Urheber  seines  als  neu  angewendeten  Druckver- 
fahrens erscheint,  so  muss  er  irgendwie  es  gelernt  haben. 
Als  denkbarer  Lehrmeister  würde  allein  Gutenberg  in  Betracht 
kommen.  Würde  es  daher  gelingen;  Waldvogel  vor  dem  Jahre 
1444  mit  Gutenberg  in  irgend  welchem  Zusammenhange  nach- 
zuweisen, so  würde  die  geheime  Thätigkeit  des  letzteren  in 
Strassburg  mit  Sicherheit  bestimmt  sein. 

Eine  Verbindung  zwischen  Gutenberg  und  Waldvogel  kann 
man  sich  auf  verschiedene  Weise  denken. 

Einmal  könnte  Wraldvogel  selbst  in  Strassburg  gelebt 
und  dort  selbst  unmittelbar  oder  mittelbar  die  geheime  Tech- 
nik erlernt  haben.  In  diesem  Falle  wäre  es  denkbar,  dass 
er  bei  dem  Strassburger  Goldschmied  Dünne,  welcher  1436 
von  Gutenberg  einen  grösseren  Auftrag  erhielt,  hinter  das 
Geheimnis  kam.  Um  dies  glaubhaft  zu  machen,  müsste  man 
aber  den  urkundlichen  Nachweis  haben,  dass  Waldvogel  sich 
vor  1444  in  Strassburg  aufgehalten  habe.  Meine  Nach- 
forschungen im  Stadt-  und  Thomas-Archiv  waren  bisher  nicht 
von  Erfolg.  Weder  das  Bürgerbuch  weist  den  Namen  Wald- 
vogel auf  noch  eine  Anzahl  von  Bürgerlisten,  Kornzetteln 
und  ähnlichen  Verzeichnissen  aus  den  30er  und  40er  Jahren. 
Ebensowenig  begegnet  er  in  den  Aufgeboten  gegen  die 
Armagnaken;  auch  die  Itatsprotokolle,  die  Bücher  der  Gold- 


')  Stein  macht  bei  seiner  Hesprechung  des  Uequin'schen  Buches 
(Bihliotheque  de  l'Ecolc  des  chartes  51  [1890]  p.  317  f.)  übrigens  darauf 
aufmerksam,  dass  unter  den  wenig  untersuchten  unbestimmten  hebräi- 
schen Incunabeln  vielleicht  ein  Druck  Waldvogels  vorliegen  könne.  „C'est 
en  effet  pour  la  reproduction  de  textes  hebraiques,  que  Waldfoghel  s'en- 
gage,  le  10  mars  1446,  ä  fournir  un  materiel  considerable  au  juif  Da- 
vin  de  Caderousse  " 


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652 


Schorbach. 


schmiedezunft,  die  Urkunden  der  Pfalz  und  des  Pfennig- 
turms etc.  ergaben  nichts.  Sehr  empfindlich  machte  sich  das 
Fehlen  der  altern  Bände  der  Kontraktstube  geltend,  da  in 
diesen  am  ehesten  eine  Auskunft  zu  hoffen  war. ') 

Die  zweite  Möglichkeit  wäre  die,  dass  ein  Strassburger 
dem  Waldvogel  das  (Geheimnis  zugetragen  habe.  Von  H. 
Stein2)  ist  zuerst  darauf  hingewiesen  worden,  dass  in  einem 
der  Avignoner  Notariatsinstrumente  ein  Zeuge  mit  dem  Namen 
Arbogast  vorkomme.  Es  ist  die  Urkunde  vom  5.  April  1446, 
die  Requin  erst  in  seiner  zweiten  Schrift  *)  vollständig  mitteilte. 
Die  Stelle  lautet  nach  der  Facsimiletafel  so:  „Testibus  presen- 
tibus  Arbegasto  Basiii.  (?)4)  diocesis  Argentinensis 
mercerio  et  domino  Valentis  presbitero  ..."  Leider  ist  wegen 
Durchstreichung  der  Urkunde  der  Name  hinter  Arbegasto 
undeutlich  geworden,  so  dass  man  nicht  entscheiden  kann, 
ob  es  Geschlechtsname  ist.  Requin  liest  „Basilie",  was  nicht 
in  den  Zusammenhang  passt. 

Ohne  Zweifel  liegt  der  Gedanke  sehr  nahe,  in  diesem 
Arbogast  aus  der  Diöcese  Strassburg  einen  Vermittler  des 
Geheimnisses  zu  vermuten,  wie  es  auch  schon  Stein  (a.  a.  O.) 
ausgesprochen  hat.  Requin  (Origines  de  Timpr.  p.  14)  lehnt 
jedoch  diese  Annahme  ab,  indem  er  sagt,  dass  jener  Arbogast 
bereits  1435  in  Avignon  nachweisbar  sei  und  von  da  ab 
öfters  als  Zeuge  in  Protokollen  des  Notars  J.  de  Brieude  be- 
gegne. 6)  Ausserdem  habe  er  seinem  Stand  nach  —  Arbogast 
wird  mercerius  genannt  —  keine  Berührung  mit  dem  Geschäft 
des  Buchdrucks.  Letzterer  Punkt  widerlegt  sich  durch  die 
Geschichte  des  Buchgewerbes  (schon  in  den  ersten  Decennien). 
Erstere  Behauptung,  dass  Arbogast  nicht  als  Vermittler  habe 
dienen  können,  da  er  in  Avignon  seit  1435  ansässig  sei,  würde 

')  Auch  die  einschlägigen  Bücher  von  H.  Meyer,  Strassb.  Goldschmiede- 
Zunft  1883,  Rosenberg,  Der  Goldschmiede  Merkzeichen  1891,  und  Gerard, 
Les  artistes  de  l'Alsace  I.  II,  kennen  'Waldvogels  Namen  nicht.  —  2)  Bibl. 
de  l'Ecole  des  cbartes  61,  p.  318.  —  *)  Origines  de  Hmprimerie.  Doc.  II. 
—  *)  Vgl.  das  Facsimile  bei  Requin,  origines  de  l'imprimerie  en  France. 
Document  No.  II.  Der  erste  Buchstabe  des  Namens  ist  durch  den  Strich 
fast  verdeckt,  der  letzte  undeutlich.  Man  könnte  an  Latinisierung  des 
elaäss  Namens  Baseler  denken,  der  im  15.  Jh.  vorkommt.  So  weist 
z.  B.  das  btraasburger  Bürgerbuch  einen  Diebolt  Baselers  (!)  von  Achen- 
heim  1468  auf.  —  3)  Requin  sollte  die  Stellen  mitteilen,  damit  man  über 
den  Namen  Sicherheit  erlangt. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  653 

die  Möglichkeit  aber  nicht  ausschliessen,  dass  jener  Händler 
durch  seine  Geschäftsverbindungen  öfters  nach  Strassburg 
geführt  werden  und  dort  von  Gutenbergs  geheimen  Unter- 
nehmen etwas  erfahren  konnte.  *) 

Archivalische  Nachforschungen  nach  diesem  Arbogast  waren 
bisher  noch  ohne  Erfolg;  erschwert  werden  sie  durch  die  un- 
sichere Namensform. 

Eine  direkte  Beziehung  zwischen  Gutenberg  und  Wald- 
vogel wird  kaum  anzunehmen  sein.  Aus  den  Akten  geht 
hervor,  dess  nur  sehr  wenige  Personen  in  das  Geheimnis  ein- 
geweiht waren.  In  denselben  begegnen  aber  auch  zwei  Stellen, 
welche  die  Vermutung  nahe  legen,  dass  bei  Dritzehns  Tode 
eine  Veruntreuung  vorkam  Betrachten  wir  die  Aussagen  der 
Zeugen  Schultheiss  und  Sahspach.  Der  erste  erzählt,  Claus 
Dritzehn  sei  nach  Gutenbergs  Auftrag  an  die  Presse  ge- 
gangen, habe  die  zu  zerlegenden  Stücke  gesucht,  aber  nicht 
gefunden.  Sahspach  erging  es  ebenso  wie  Dritzehen.  Auf 
Heilmanns  Aufforderung  begab  er  sich  in  die  Wohnung  des 
Andreas  Dritzehn,  um  den  unbestimmbaren  Bestandteil  in  der 
Presse,  die  vier  Stücke  zu  zerlegen.  Als  er  suchte,  „do  was  das 
ding  hinweg".  Mag  das  „Ding"  nun  sein,  was  es  will;  jeden- 
falls fehlte  etwas  und  es  erhellt  nicht,  wer  es  genommen.  Guten- 
berg, die  beiden  Heilmann,  Beildeck  und  Claus  Dritzehn 
wie  Sahspach  thaten  es  nicht;  Georg  Dritzehn  (der  spätere 
Kläger)  aber  und  Ritf,  die  dabei  interessiert  sein  konnten,  be- 
fanden sich  damals  nach  Ausweis  von  Urkunden  nicht  in 
Strassburg. 

Dass  sich  nun  wirklich  bei  Andreas  Dritzehens  Tode  fremde 
Hände  in  dessen  Behausung  zu  schaffen  machten,  ergiebt 
sich  aus  einer  unbenutzten  Urkunde  im  Stadtarchiv8),  aus- 
gestellt am  Mittwoch  nach  Neujahr  1441. 


*)  Über  den  Verkehr  zwischen  Avignon  und  Strassburg  lernen  wir 
aus  einer  Urkunde,  die  ich  im  Strassburger  Stadtarchiv  (Kontraktstube 
vom  Jahr  1467i  auffand.  Der  Buchdrucker  Heinrich  Eggestein  von  Strass- 
burg schliesst  vff  zinstag  nach  vnser  lieben  frouwen  Assumptionis  der 
Erren  1467  einen  Vergleich  mit  Adam  Walch.  Eine  der  Vereinbarungen 
ist  folgende:  „vnd  das  die  biblye  die  Adam  hinder  Peter  zu  Avion  ge- 
leyt  hat  meister  Heinrichen  zugehören  sol.  vnd  sol  ouch  Adam  meisler 
Heinrichen  ein  geschrift  geben  an  den  obgenanten  meister  Peter  von  Avion 
ime  die  biblye  lossen  z&  volgen."  —  a)  Strassb.  Stadtarchiv  IV,  78. 


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654 


Schorbach. 


Der  Schultheiss  Jerge  Dritzehen,  Gutenbergs  Widersacher 
von  1439,  hatte  die  Stosser  Nese  von  Ehenheim  verklagt, 
sie  habe  sich  bei  seines  Bruders  Tode  in  dessen  Haus  be- 
geben1) „vnd  im  in  sin  verlossen  güt  gegriffen  vnd  im  aller- 
ley  darvß  genomen  vnd  cntragen,  nemlich  zwene  guldin 
Ringe  do  habe  einer  einen  gelen  stein,  Item  acht  oder  nüne  gele 
Edelstein,  Item  etwie  vile  roter  edeler  stein,  Item  ein  grüne  edel- 
stein  ....  (die  sie  zum  Teil  verkaufte)  .  .  .  Item  zwei  ledelin 
So  were  ouch  ettlich  bar  gelt  do  gewesen  ....  Darzu  so 
nette  er  ouch  in  irme  huse  hünder  jre  funden  zwey  byhel 
vnd  ein  ax  vnd  ettlich  andere  stücke  die  ouch  sim  bruder 
seligen  gewesen  werent".  Agnes  Stosser  versucht  darauf  sich 
auszureden:  einen  Teil  habe  ihr  des  verstorbenen  Dritzehen 
Kellerin  gegeben,  einen  Teil  Reimbolt  von  Ehenheim  ihr  ins 
Haus  getragen.  Das  Gericht  erkennt,  dass  Agnes  alles  ent- 
wendete Gut  zurückgeben  oder  ersetzen  soll. 

Interessant  ist  es,  dass  die  beiden  Unehrlichen,  Agnes 
StÖsser  und  Reimbold  von  Ehenheim  im  Prozess  gegeu  Guten- 
berg als  Georg  Dritzehns  Zeugen  erscheinen. 

Wenn  auch  aus  dem  Inhalt  dieser  Urkunde  leider  nichts 
für  uns  gewonnen  wird  —  nur  die  Edelsteine  bestätigen  das 
Steinschleifen  Dritzehns  in  den  Strassburger  Prozessakten  — 
so  wird  doch  dadurch  die  Annahme  glaubhafter,  dass  auch  an 
der  Presse,  an  der  etwas  abhanden  kam,  im  Hause  Dritzehns 
sich  unberufene  Hände  zu  schaffen  gemacht  haben.  Erinnern 
wir  uns  nun  daran,  dass  in  einer  alten  verworrenen  Strass- 
burgischeu  Tradition  (vgl.  Wimpfelings  Berichte)  erzählt 
wurde,  wie  dem  Erfinder  des  Buchdruckes  zu  Strassburg  sein 
Geheimnis  durch  einen  ungetreuen  Diener  entwendet  worden 
sei,  so  wird  es  nach  obigen  Bemerkungen  glaubhafter,  dass 
der  Strassburger  Sage  etwas  Wahres  zugrunde  liegen  könnte. 
Jedenfalls  wird  durch  die  Annahme  einer  Veruntreuung  die 
wahrscheinlichste  Brücke  zwischen  Avignon  und  Strassburg, 
zwischen  Waldvogel  und  Gutenberg  hergestellt. 

Die  Möglichkeit  eines  Zusammenhangs  des  Prager  Gold- 
schmieds mit  Strassburg  bleibt  bestehen.  Ihn  zu  erweisen, 
ist  hoffentlich  weiteren  archivalischen  Nachforschungen  vor- 
behalten, die  allein  Anschein  nach  keineswegs  aussichtslos  sind. 


'}  Jerge  Dritzehn  sei  damals  nicht  in  Strassburg  gewesen. 


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Strasburg  und  die  Erfindung  der  Buchdruckerkunst.  655 


Nach  dem  jetzigen  Stand  der  Untersuchung  hat  folgendes 
als  unser  Endergebnis  zu  gelten: 

Strassburgs  Anteil  an  der  Erfindung  der  Buch- 
druckerkunst ist  nicht  mit  Sicherheit  zu  erweisen, 
hat  aber  die  größtmögliche  Wahrscheinlichkeit 
für  sich. 

Hoffen  wir  von  der  Zukunft,  dass  durch  neue  Funde  der 
endgiltige  Beweis  erbracht  werde! ') 


')  Nachträglich,  das  Ms.  war  schon  in  der  Druckerei,  ist  mir  eine 
weitere  Urkunde  im  Strassburger  Stadtarchiv  (aus  Fase.  V,  79)  bekannt 
geworden,  welche  einen  Vergleich  in  Erbschaftsstreitigkeiten  zwischen  den 
Brüdern  Klaus  und  Jerge  Dritzehn  enthält.  Sie  ist  ausgestellt  vif  mitt- 
wuch  aller  Selentag  1446.  Dieselbe  bestätigt  einmal  die  beim  Tode  des 
Andreas  Dritzehen,  Gutenbergs  Geschäftsgenossen,  vorgekommenen  Ver- 
untreuungen, sodann  erwähnt  sie  aber  (was  besonderes  Interesse  er- 
weckt), aus  dem  Nachlass  des  Verstorbenen  u.  a.  „grosse  vnd  deine 
bucher"  sowie  „den  snytzel  gezugu  und  die  „presse".  So  vielver- 
sprechend und  wertvoll  auf  den  ersten  Blick  diese  Erwähnung  erscheint, 
so  wenig  beweisend  zeigt  sie  sich  leider  nach  kurzer  Überlegung.  —  Meine 
Nachforschungen  in  den  Strassburger  Archiven  wurden  durch  liebens- 
würdige Unterstützung  des  Herrn  Archivars  Dr.  Winckelmann,  dem  ich 
auch  die  Kenntnis  der  zuletzt  erwähnten  Urkunde  verdanke,  sowie  des 
Herrn  Professors  Charles  Schmidt  erfolgreich  gefördert.  Geschrieben  wurde 
dieser  Aufsatz  bereits  im  Juni  1891 ,  doch  ist  alle  später  erschienene 
Litteratur  noch  nachgetragen.   Strassburg  23.  9.  1892. 


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Zar  Geschichte 

des 

Markgrafen  Jacob  III.  von  Baden  und  Hachberg. 

Von 

Friedrich  von  Weech. 


Der  Übertritt  des  Markgrafen  Jacob  von  Baden  und 
Hachberg  zum  katholischen  Glauben  und  sein  fast  unmittelbar 
darauf  folgendes  Ableben  (im  Jahre  1590)  waren  Ereignisse, 
welche  nicht  verfehlen  konnten,  in  einer  Zeit,  in  welcher  die 
konfessionellen  Gegensätze  auf  das  höchste  gespannt  waren, 
in  welcher  die  Gährung  im  katholischen  wie  im  protestan- 
tischen Lager  schon  die  Katastrophe,  die  drei  Jahrzehnte 
später  in  Form  eines  dreissigjährigen  Krieges  zum  Ausbruche 
kam,  vorahnen  liess,  das  allergrösste  Aufsehen  zu  machen. 

Soweit  ich  sehen  kann,  ist  es  im  Dezember  1587,  dass 
Markgraf  Jacob  zum  erstenmale  über  das  Gerücht,  dass  er 
katholisch  werden  wolle,  interpelliert  wird.  *)  Von  da  an 
werden  dann  von  namhaften  Vertretern  beider  kirchlichen  Be- 
kenntnisse alle  Hebel  angesetzt,  um  sich  auf  die  Entschliess- 
ungen  des  Markgrafen  Einfluss  zu  verschaffen.  Der  Kardinal 
von  Österreich,  Bischof  von  Konstanz,  der  Erzherzog  Ferdi- 
nand, Herzog  Wilhelm  von  Baiern,  die  Bischöfe  von  Strass- 
burg  und  Basel  bestärken  ihn  in  seiner  Absicht,  zur  katho- 
lischen Kirche  überzutreten.  Mit  ebenso  grosser  Entschieden- 
heit treten  diesem  Vorhaben  sein  Bruder,  Markgraf  Ernst 
Friedrich,  seine  Schwester  Elisabeth,  die  seinem  Lande  be- 
nachbarten, seiner  Dynastie  befreundeten  und  verwandten 
Fürsten:  der  Herzog  Ludwig  von  Württemberg,  die  Pfalz- 
grafen Johann  Casimir,  der  Kurpfalz  Administrator,  und  Hans 

')  Schreiben  des  Herzogs  Ludwig  von  Württemberg  an  M.  Jacob,  <L  d. 
23.  Dec.  1587.    Karlsruhe,  Gr.  Haus-  und  Staatsarchiv. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  in.  v.  Baden  u.  Hachberg.  657 

von  Veldenz,  der  Landgraf  Wilhelm  von  Hessen,  der  Graf 
Friedrich  von  Mömpelgard  entgegen. 

Aber  Markgraf  Jacob  beharrt  auf  seinem  Entschlüsse. 
Unter  dem  Einflüsse  eines  ebenso  gelehrten  als  geistreichen  und 
that  kräftigen  Mannes,  des  Konvertiten  Pistorius,  vertiefter  sich 
in  die  konfessionellen  Kontroversen.  In  zwei  grossen  Disputa- 
tionen, an  denen  er  persönlich  lebhaften  Anteil  nimmt,  bildet  er 
sich  über  die  wichtigsten  Unterscheidungslehren  sein  Urteil, 
und  da  seine  Überzeugung  sich  mit  aller  Bestimmtheit  dem 
katholischen  Glauben  zuneigt,  zögert  er  nicht  länger,  sich 
auch  äusserlich  zu  diesem  zu  bekennen.  Wie  es  das  Reichs- 
recht gestattet,  macht  er  alsbald  sein  Bekenntnis  zum  herr- 
schenden in  seinem  Lande. 

Tiefer  Bestürzung  und  Empörung  auf  Seite  der  Prote- 
stanten entspricht  Freude  und  Genugthuung  auf  Seite  der 
Katholiken.  Papst  Sixtus  V.  teilt  in  einem  Konsistorium 
den  Kardinälen  die  wichtige  Kunde  mit  und  feiert  durch  eine 
Prozession,  die  sich  in  den  Strassen  Roms  von  der  Kirche 
Santa  Maria  sopra  Minerva  zu  der  Kirche  Santa  Maria  deir 
anima  bewegt,  das  bedeutungsvolle  Ereignis. 

Grosse  Hoffnungen  für  die  katholische  Sache  knüpfen  sich 
an  diesen  Vorgang.  Die  Ehe  des  Markgrafen  Ernst  Frie- 
drich, des  älteren  Bruders  Jacobs,  ist  kinderlos,  der  jüngere 
Bruder,  Markgraf  Georg  Friedrich,  ist  noch  unvennählt  und 
von  zarter  Gesundheit,  der  in  Baden-Baden  regierende  Mark- 
graf Eduard  Fortunat  ist  bisher  ebenfalls  un vermählt  ge- 
blieben. Aus  Markgraf  Jacobs  Ehe  sind  zwar  vorerst  nur 
zwei  Töchter  entsprossen,  aber  seine  Gemahlin  sieht  ihrer  Ent- 
bindung entgegen.  Wird  ein  Sohn  geboren,  so  ist  er  vielleicht 
der  dereinstige  Erbe  der  gesamten  markgräflichen  Lande. 
Sind  diese  erst  dem  katholischen  Glauben  gewonnen,  so  kann 
gehofft  werden,  dass  er  sich  von  da  aus  in  Oberdeutschland 
weiter  ausbreiten  werde,  ja  dass  unter  solchem  Einfluss  auch 
in  der  Schweiz  die  Macht  und  Ausdehnung  des  katholischen 
Bekenntnisses  wachse  und  zunehme. 

Die  katholischen  Kantone  veranstalten  Feste  zu  Ehren  der 
Konversion  des  Markgrafen  und  tragen  sich  mit  dem  Gedanken, 
Gesandte  an  ihn  abzuordnen. 

Da  werden  plötzlich  alle  diese  Erwartungen  durchkreuzt. 
Der  Markgraf,  der  eine  Brunnenkur  in  Sigmaringen  gebraucht 

Zoltsctar.  f.  G«sch.  d.  Oberrh.  N.  F.  VII.  4.  42 


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65Ö 


v.  Weech 


hat,  begeht  auf  der  Heimreise  einen  Diätfehler,  erkrankt  an 
der  Ruhr  und  stirbt. 

Nun  trauern  die  Katholiken,  im  protestantischen  Lager 
erwacht  neuer  Mut.  Des  Verstorbenen  Bruder,  dessen  letzt- 
willige Bestimmungen  missachtend,  führt  das  lutherische  Be- 
kenntnis in  der  Markgrafschaft  alsbald  wieder  ein  und  lässt 
den  Knaben,  den  wenige  Wochen  nach  des  Gatten  Tod  die  Mark- 
gräfin gebiert,  von  einem  lutherischen  Geistlichen  taufen.  Die 
Mutter,  inzwischen,  des  Verstorbenen  Beispiel  und  Mahnung  fol- 
gend, selbst  katholisch  geworden,  entzieht  sich  der  Gewalt  des 
Schwagers  und  reicht  dem  Grafen  Karl  von  Hohenzollern- 
Sigmaringen  die  Hand.  Dieser,  im  Verein  mit  dem  Herzog  von 
Baiern,  reklamiert  die  Vormundschaft  Uber  den  Posthumus 
und  verlangt  die  Wiedereinführung  des  katholischen  Glaubens 
in  Markgraf  Jacobs  Laude.  Während  der  zum  Schutz  des 
Hechtes  angerufene  Kaiser  zögert,  stirbt  der  kleine  Prinz  und 
damit  ist  die  Hauptfrage  der  Diskussion  entrückt;  die  Brüder 
Ernst  Friedrich  und  Georg  Friedrich  sind  die  unbestrit- 
tenen Erben,  ihr  Glaube  herrscht  fortan  in  der  Markgrafschaft. 
Nur  eine  Differenz  über  die  Erziehung  der  hinterlassenen 
Töchter  Jacobs  erinnert  noch  längere  Zeit  hindurch  an  das 
grosse  Ereignis  des  Jahres  1590. 

Der  Bedeutung,  welche  man  demselben  beilegte,  entsprach 
es,  dass  eine  der  wichtigsten  dramatis  personae,  Pistorius 
selbst,  noch  im  Jahre  1590  mit  einer  ausführlichen  Darstellung 
der  letzten  Lebenstage  und  des  Todes  Markgraf  Jacobs  auf 
den  Büchermarkt  trat.1) 


*)  Warhaffte  kurtze  Beschreibung  was  sich  bey  weilandt  deß  Durch- 
leuchtigen Hochgebornen  Fürsten  und  Herrn,  Herrn  Jacoben  Marggraffen 
zu  Baden  und  Hachberg  etc.  Hochseligen  andenckens  letzter  Kranckheit 
biß  in  ihrer  F.  G.  christliches  heiliges  Abieiben  und  letsten  Athem  ver- 
lauffen.  Zu  Verstopfung  etlicher  verlogner  Mäuler,  so  ihr  F.  Gu.  an 
dero  Christlichem  und  eifferigem  Gewissen  schändlicher  und  unmensch- 
licher massen  wider  allen  Grundt  und  Warheit  antasten  dörffen,  In  eyl 
biß  auff  ferner  Lateinischer  und  Teutscher  derowegen  angestellter  auß- 
führung  dem  Christlichen  Leser  zum  besten  beschrieben.  Durch  D.  Jo- 
annen* Pistorium  Nidanum,  Fürstlichen  Beyerischen  und  Badischen  Rath. 
Alles  auff  Catholischer  und  Lutherischer  warhaffter  Menschen  bezeugnuß, 
so  dabey  gewesen,  gezogen.  Anno  1590.  Getruckt  in  der  Churfürstlichen 
Statt  Meynti  durch  Casparuni  Behem  Anno  M.D.XC. 


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Zar  Geich,  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  659 

Ein  Jabr  später  erschienen  zwei  Reden,  die  Pistorius  zu 
Ehren  des  Markgrafen  gehalten,  im  Druck.1) 

Endlich  hat  Pistorius  in  einem  dicken  Bande,  dem  Auf- 
trage des  verstorbenen  Markgrafen  entsprechend,  die  Motive 
seines  Übertrittes  dargelegt,  Thesen  und  andere  auf  die  Emmen- 
dinger Disputation  bezügliche  Aktenstücke  mitgeteilt,  sowie  iu 
einer  „Summarischen  Erzählung*  die  Geschichte  der  Konver- 
sion des  Markgrafen  in  dessen  eigenen  Worten  zusammen- 
gefasst.  Am  Schlüsse  erscheint  dann  ein  etwas  erweiterter 
Wiederabdruck  der  Darstellung  der  letzten  Krankheit  und  des 
Todes  des  Markgrafen.2) 

Der  polemischen  Veranlagung  und  Gewohnheit  des  Pisto- 
rius entsprechend,  sind  diese  Darstellungen  sehr  leidenschaft- 
lich gehalten,  voll  der  wärmsten  Anerkennung  für  den  Mark- 
grafen, voll  der  heftigsten  Angriffe  auf  das  lutherische  Be- 
kenntnis und  seine  Anhänger.    Die  Behauptung,  dass  der 

!)  De  Vita  et  Morte  lllustrissimi  Sanctissimique  Principis  et  Domini 
D.  Jacobi  Marchionis  Badensis  etc.  Orationes  Duae:  Recitatae  Friburgi 
in  Celeberrima  Scholae,  Ecclesiae  et  Reipublicae  Procerorum  Corona;  Prior 
in  Templo  a.  M.  Joanne  Bernhardo  Klumpio  Zellensi ;  Posterior  in  Collegio 
novo  a  Nicoiao  Hessero  Vdenheimensi:  Scriptae  ambae  a  Joanne  Pistorio 
Nidano  D.  etc.  Coloniae  apud  Geruinum  Colenium  et  haeredes  Joannis 
Quentelii,  Anno  M.D.XCI.  —  ?)  Vnser,  Von  Gottes  Genaden,  Jacobs 
Marggrafen  zn  Baden  etc.  Christliche  erhebliche  und  wolfundirte  Motifen, 
warumb  wir  auß  einigem  eifferigen  trib  unsers  Gewissens,  und  zuforderet 
allein  zu  der  Ehr  des  Allmechtigen ;  Alsdann  zu  erlangung  unserer  Selig- 
keit, und  entfliehung  der  ewigen  Verdamnuß,  nicht  allein  für  unser  Person 
die  Lutherische  Lehr  verlassen,  und  zu  dem  Catholischen  Immerwehrenden 
und  allein  selig  machenden  Christlichen  Glauben  Vns  notwendig  begeben, 
Sondern  auch  vnser  von  Gott  anbeuohlene  Land  zu  ebenmessiger  war- 
haffter  Religion  anweisen  und  reformiren  lassen  müssen.  —  Dabey  auch 
Dreyhundert  Theses,  von  der  Justification  oder  Gerechtmachung  des 
Menschens  vor  Gott,  so  zu  Emetingen  sollen  disputirt  werden.  —  Vnd 
dann  die  Conchmon  Schrifft,  so  im  CoUoquio  zu  Emetingen  von  beiden 
Theilen  als  Summarische  begriff  gehaltenen  Gesprächs  einkommen.  — 
Alles  bey  Hochgedachten  Fürsten  vnd  Herrn,  hochseligen  andenckens, 
leben  angefangen,  und  uff  Ihrer  F.  G.  ernsten  vnd  im  Todbeth  wider- 
holten befelch,  Inmassen  in  der  Praefation  außfürlich  erwisen  wirdt, 
zu  cndt  gebracht,  vnd  in  derselben  Namen  in  Druck  außgefertiget  Durch 
D.  Johannen  Pistorium  etc.  Mit  beschreibung  I.  F.  G.  Christlichen 
heiligen  Absterbens,  so  zu  end'  bey  gesetzet  worden.  Gedruckt  zu  Collen 
duch  Gerwinum  Colenium  und  die  Erben  Johan  Quentels.  Im  Jar  M.D.XCI. 
Die  Schrift  ist  den  Grafen  Eitelfriedrich,  Karl  und  Christof  zu  Hohen- 
zollern  gewidmet. 

42* 


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G60 


t.  Weech. 


Markgraf  vergiftet  worden  sei,  die  schon  in  der  ersten  Aus- 
gabe der  Beschreibung  seines  Ablebens  positiv  auftritt,  wird 
in  der  zweiten  Ausgabe  noch  eingehender  zu  begründen  ver- 
sucht. 

Auf  Grund  der  Schriften  des  Pistorius  ist  die  Geschichte 
des  Übertritts,  der  letzten  Tage  und  des  Todes  Markgraf 
Jacobs  in  die  historische  Litteratur  übergegangen,  wobei 
denn  die  einzelnen  älteren  Autoren,  je  nach  dem  Standpunkt, 
den  sie  in  kirchlicher  Hinsicht  einnehmen,  mehr  oder  weniger 
den  Ausführungen  des  Pistorius  unbedingt  oder  mit  gewissen 
Einschränkungen  folgten.  Von  protestantischer  Seite  ist  hun- 
dert Jahre  später,  bei  Gelegenheit  des  Abdrucks  des  Proto- 
kolls des  Emmendinger  Kolloquiums,  eine  kritische  Würdi- 
gung der  Darstellung  des  Pistorius  durch  J.Eecht  erfolgt, 
der  insbesondere  auf  Grund  eines  sachverständigen  Gutachtens 
der  Annahme,  dass  Markgraf  Jacob  vergiftet  worden  sei, 
entgegentrat.') 

Auf  Pistorius  einer-  und  dieser  Fccht'schen  Schrift  an- 
derseits beruhen  auch  die  Darstellungen  in  den  badischen 
Geschichten  von  Schöpflin  und  Sachs  und  in  den  wesent- 
lich auf  diese  sich  stützenden  späteren  Bearbeitungen. 

Erst  Vierordt  in  seiner  „Geschichte  der  evangelischen 
Kirche  im  Grossherzogthum  Badenu  hat  für  den  Markgraf 
Jacob  betreffenden  Abschnitt  (Bd.  II,  Karlsruhe,  1856,  S.  19ff.) 
archivalisches  Material,  allerdings  nur  in  sehr  geringem  Um- 
fang und  ausschliesslich  aus  dem  k.  baierischen  Reichsarchiv, 
benutzt.  Im  gleichen  Jahre  beschäftigten  sich  drei  Artikel 
in  den  Historisch-politischen  Blättern,  38.  Bd.,  München,  1856, 
S.  953ff.,  1041  rY.  und  1138ff.  mit  der  Geschichte  des  Mark- 
grafen Jacob.  Sie  erschienen  anonym,  werden  aber  mit  gutem 
Grunde  K.  Zell  zugeschrieben.  Hier  ist  zum  erstenmale  eine 
neue  Quelle  herangezogen,  ein  an  den  Kardinal  Paleotto  ge- 
richteter Bericht  über  die  Konversion  des  Markgrafen,  der  a. 
a.  0.  S.  962  ff.  in  deutscher  Übersetzung  mitgeteilt  wird.  Der 
Abschnitt  über  den  Markgrafen  Jacob  in  dem  Werk  des 
Bischofs  A.  Räss,  „Die  Convertiten  seit  der  Reformation". 
3.  Bd.,  Freiburg,  1866,  S.  91  ff.,  ist  in  seinem  darstellenden 
Teile  nur  ein  Auszug  aus  obigen  Artikeln.    Demnächst  be- 

')  Historia  Colloquii  Emmendingensis  etc.  opera  et  studio  Jo.  Fechtii 
etc.   Rostochii  Typis  et  impensis  J.  Richelii  1694. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  661 

schäftigte  sich  der  fürstl.  hohenzollern'sche  Archivar  Eugen 
Schnell  mit  diesem  Gegenstande  in  einem  Aufsatze  „Zur 
Geschichte  der  Conversion  des  Markgrafen  Jacob  III.  von 
Baden  mit  zwölf  urkundlichen  Beilagen"  im  4.  Bande  des 
„Freiburger  Diöcesan-Archives".  Freiburg,  1869,  S.  91ff. 
Den  „Beilagen"  geht  eine  ganz  kurze  Einleitung  voraus. 
Dann  folgt  zunächst  der  italienische  Text  des  oben  erwähnten 
Berichtes:  „Relatione  fatta  sopra  la  conversione  del  Serenissimo 
Siguore  Marchese  Jacomo  (sie!)  di  Bado,  all  lUustrissimo  et 
lieverendissimo  Signore,  il  Cardinale  Paleotto"*)  mit  der  in  den 
Historisch-politischen  Blättern  veröffentlichten  deutschen  Über- 
setzung. Diese  Relation,  datiert  aus  Speier,  10.  September  1590, 
erweitert  die  Mitteilungen  des  Pistorius  durch  eine  Reihe  von 
Einzelheiten  und  ergänzt  sie  durch  die  Darstellung  der  Er- 
eignisse bis  zur  Zeit  der  Abfassung  des  Berichtes.  Sie  steht 
auf  katholischem  Standpunkt,  verhält  sich  sehr  feindselig 
gegen  des  Verstorbenen  Bruder,  Markgraf  Ernst  Friedrich, 
und  nimmt,  wie  Pistorius,  an,  dass  Jacob  vergiftet  worden 
sei.  Mit  den  Artikeln  in  den  Historisch -politischen  Blättern 
vermutet  auch  Schnell,  dass  diese  Relation  von  dem  Nun- 
tius in  der  Schweiz  Ottavio,  Bischof  von  Alexandrien,  ver- 
fasst  sei,  welchem  Pistorius  seine  (oben  angeführten)  zwei 
lateinischen  Reden  gewidmet  und  von  dem  man,  eben  aus 
dieser  Dedikation,  längst  wusste,  dass  er  an  der  Bekehrung 
Jacobs  den  lebhaftesten  Anteil  genommen  hatte.  Dass  dieses 
nicht  der  Fall  sei,  dass  vielmehr  der  baierische  Agent  Mi- 
nuccio  Minucci,  der  um  jene  Zeit  von  Köln  nach  München 
und  von  da  nach  Rom  reiste,  die  Relation  verfasst  habe,  hat 
Stieve  in  dem  sofort  zu  erwähnenden  Werke  S.  44,  Anm.  6, 
glaubhaft  gemacht.  Von  den  Sehne  Irschen  Veröffentlich- 
ungen, die  sich  auf  den  Markgrafen  und  seine  Gemahlin  be- 
ziehen und,  abgesehen  von  jener  Relation,  sämtlich  dem  fürstl. 
Archiv  in  Sigmaringen  entstammen,  ist  hier  noch  das  Breve 
des  Papstes  Sixtus  V.  vom  18.  August  1590  zu  erwähnen, 
in  welchem  der  Heil.  Vater  dem  Markgrafen  seine  Freude 
über  dessen  Konversion  ausspricht.  Es  ist  am  Tage  nach 
des  Markgrafen  Ableben  (17.  August)  geschrieben,  von  dem 
übrigens  der  Papst  keine  Kenntnis  mehr  erhielt,  da  er  selbst 

')  Aus  der  Handschrift  Durlach  166  der  Grossh.  Ilof-  und  Landes* 
bibliothek  in  Karlsruhe:  Manuscripta  Politica  fol.  381  ff. 


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662 


y.  Weech. 


nur  wenige  Tage  später  (am  27.  August)  aus  dieser  Welt 
schied.  *) 

Der  SchnelPschen  Publikation  folgte  die  Monographie 
„Jacob  III.  Markgraf  zu  Baden  und  Hochberg,  der  erste 
regierende  Convertit  in  Deutschland"  von  Dr.  Arthur  Klein- 
Schmidt,  Frankfurt  a.  M.  1875.  Der  Verfasser  derselben 
hat  neben  der  gedruckten  Litteratur  vornehmlich  Korrespon- 
denzen des  Königl.  württembergischen  Haus-  und  Staats- 
archives  benutzt.  Eine  Beurteilung  dieses  Buches  wird  mir 
erspart,  indem  ich  auf  die  Besprechung  verweise,  in  welcher 
F.  Stieve  in  dem  „Theologischen  Literaturblatt,  herausgege- 
ben von  Prof.  Dr.  F.  H.  Reusen",  11.  Jahrgang,  Bonn  1876, 
No.  24  u.  25,  die  völlige  Wertlosigkeit  dieser  Arbeit  mittels 
eingehender  Nachweisung  zahlloser  Irrtümer  und  Fehler  dar- 
thut.  Gegenüber  der  im  höchsten  Grade  achtungswerten  Ob- 
jektivität, mit  der  zwanzig  Jahre  früher  Zell  in  den  „Historisch- 
politischen Blättern"  dieses  Thema  behandelt  hat,  ist  nächst 
den  wissenschaftlichen  Mängeln  der  Kleinschmidt'schen  Ar- 
beit noch  besonders  die  konfessionelle  Befangenheit  zu  be- 
dauern, die  es  ihm  vollständig  versagt,  auch  Gegnern  gerecht 
zu  werden. 

Für  unser  Thema  kommt,  neben  dieser  scharfen  Besprechung, 
noch  eine  andere  Arbeit  Stieve's  in  Betracht,  der  betreffende 
Abschnitt  in  dessen  Werk  „Die  Politik  Baierns  1591 — 1607. 
Erste  Hälfte  (Briefe  und  Akten  zur  Geschichte  des  dreissig- 
j ahrigen  Krieges  in  den  Zeiten  des  vorwaltenden  Einflusses 
der  Wittelsbacher.  4.  Band.)  München,  1878,"  S.  29  ff.  Für 
die  Geschichte  des  Markgrafen  Jacob  sind  hier  aus  den  baie- 
rischen  Archiven  manche  neue  und  interessante  Mitteilungen 
erfolgt. 

Schliesslich  ist  noch  eine  unter  dem  Titel  „Zwei  Gedenk- 
tage für  die  badischen  Katholiken"  erschienene  Abhandlung 
über  die  Konversion  und  den  Tod  des  Markgrafen  Jacob 
(Freiburger  Katholisches  Kirchenblatt  1890  No.  27—36  und 
danach  Badischer  Beobachter  No.  171—204)  zu  erwähnen, 
welche  ausschliesslich  auf  gedrucktem  Material  beruhend,  auf 

l)  Man  vermutet,  dass  er  sich  bei  der  oben  erwähnten  Prozession 
zu  Ehren  der  Konversion  des  Markgrafen  eine  Erkältung  zuzog,  was  niemand 
wunder  nehmen  kann,  der  aus  eigener  Erfahrung  die  grellen  Unterschiede  der 
Temperatur  kennt,  die  in  den  Strassen  und  in  den  Kirchen  Roms  herrscht. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  t.  Baden  u.  Hachberg.  663 

streng  katholischem  Standpunkte  steht  und  daher  eine  sehr 
entschiedene  Stellung  gegen  die  Auffassung  und  Darstellung 
Kleinschmidts  einnimmt,  ohne  jedoch  selbst  von  Einseitig- 
keit ganz  frei  zu  sein. 

Wenn  ich  diesen  Abschnitt  der  Geschichte  des  Markgrafen 
Jacob  nun  auch  meinerseits  zum  Gegenstand  einer  Veröffent- 
lichung mache,  so  geschieht  das,  weil  sich  mir  eine  neue 
Quelle  für  die  Kenntnis  dieser  Ereignisse  eröffnet  hat.  Als 
ich  im  April  und  Mai  1892  im  Vatikanischen  Archiv  in  Rom 
arbeitete,  erbat  ich  mir  die  Einsichtnahme  der  Berichte  des 
Nuntius  in  der  Schweiz,  dem  auch  die  Wahrnehmung  der 
kirchlichen  Interessen  in  Oberdeutschland  anvertraut  war, 
Ottavio,  Bischof  von  Alexandrien  i.  p.  i.,  seit  1591  Kardi- 
nal Paravicino,  von  dem,  wie  schon  früher  erwähnt,  bekannt 
war,  dass  er  an  der  Konversion  des  Markgrafen  Anteil 
genommen  und  darüber  an  den  Papst  Bericht  erstattet 
hatte.')  Die  Erwartungen,  die  ich  auf  diesen  Bericht  gesetzt 
hatte,  wurden  noch  übertroffen,  als  ich  in  den  Bänden  3  und 
4  der  Nunziatura  di  Sw'useera  eine  Reihe  von  Berichten  des 
Nuntius  mit  begleitenden  Aktenstücken  zur  Geschichte  der 
kirchlichen  Verhältnisse  in  der  Markgrafschaft  und  der  Kon- 
version des  Markgrafen  aus  den  Jahren  1589-91  fand.  Diese 
Berichte  bieten  zwar  nicht  wesentlich  neues,  aber  sie  beleuch- 
ten die  Ereignisse  dieser  Zeit  von  einer  neuen  Seite,  indem 
sie  uns  über  die  Stellung  unterrichten,  welche  die  römische 
Kurie  zu  denselben  einnahm  und  die  Gesichtspunkte  darlegen, 
von  denen  aus  in  Rom  derartige  Vorgänge  in  Deutschland  be- 
urteilt wurden.  Ganz  besonders  tritt  in  den  Nuntiaturberichten 
der  erhebliche  Anteil  hervor,  den  der  glaubenseifrige  und  rast- 
los thätige  Guardian  der  Kapuziner  in  Appenzell  an  dem  Über- 
tritt des  Markgrafen  Jacob  genommen  hat.  Unrichtigkeiten  in 
Einzelheiten,  wie  sie  in  den  Berichten  unterlaufen,  erklären  sich 
aus  der  Entfernung  des  Wohnortes  des  Nuntius  (Luzern,  später 
Altdorf)  von  dem  Schauplatze  dieser  Ereignisse,  beeinträchtigen 
aber  in  keiner  Weise  die  Bedeutung  und  die  im  ganzen  und 
grossen  unzweifelhaft  bestehende  Zuverlässigkeit  derselben. 

Ich  darf  den  Abdruck  dieser  Berichte  dazu  benutzen,  in 
dankbarer  Gesinnung  der  Liberalität  zu  gedenken,  mit  der, 

*)  An  seinen  Bericht  knüpft  Papst  Sixtus  V.  in  dem  an  Markgraf 
Jacob  gerichteten  Breve  vom  18.  Aug.  1590  (Freib.  Diöc.-Arch.  4, 111)  an- 


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CG4 


t.  Weech. 


den  hochherzigen  Absichten  Seiner  Heiligkeit  des  Papstes 
Leo  XIII.  entsprechend,  die  Verwaltung  des  Vatikanischen 
Archives,  wie  allen  Gelehrten,  die  dort  arbeiten,  so  auch  mir 
in  der  freundlichsten  Weise  entgegengekommen  ist,  sowie  der 
förderlichen  Unterstützung,  die  meine  Nachforschungen  durch 
den  Assistenten  des  Königl.  prcussischen  historischen  Insti- 
tutes in  Rom  Herrn  Dr.  Carl  Schellhass  gefunden  haben. 

Mit  der  Mitteilung  dieser  Berichte  verbinde  ich  noch  den 
Abdruck  einer  Reihe  von  Aktenstücken,  von  denen  eines 
ebenfalls  dem  Vatikanischen  Archiv,  die  andern  dem  Grossh. 
badischen  Haus-  und  Staatsarchiv  in  Karlsruhe  und  dem 
Königl.  württembergischen  Haus-  und  Staatsarchiv  in  Stutt- 
gart entnommeu  sind.  Das  erste  ist  ein  Breve  Papst  Gre- 
gors XIV.,  das  die  Gesichtspunkte  feststellt,  von  denen  aus 
der  Heilige  Stuhl  die  Vermählung  der  Witwe  Jacobs  mit  dem 
Grafen  Karl  von  Zollern  beurteilte,  von  den  anderen  giebt 
ein  Brief  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich  von  Baden-Dur- 
lach  authentische  Nachricht  über  den  Tod  des  Posthumus 
ErnstJacob,  die  übrigen  Aktenstücke  beleuchten  den  Über- 
tritt und  die  Vorgänge  beim  Ableben  des  Markgrafen  Jacob 
teils  vom  katholischen,  teils  vom  protestantischen  Standpunkte 
aus.  Die  dem  Königl.  württembergischen  Haus-  und  Staats- 
archiv entnommenen  Stücke  hat  zwar  Kleinschmidt  schon 
benutzt.  Ihr  wörtlicher  Abdruck  schien  mir  aber  gerade  an 
dieser  Stelle  und  gegenüber  den  in  den  Nuntiaturberichten 
mitgeteilten  Einzelheiten  geboten. 

Sei  es  gestattet,  hier  noch  ein  Wort  beizufügen.  Indem 
ich  diese  Veröffentlichung  für  den  Druck  vorbereitete,  war 
ich  peinlich  berührt  von  der  Wahrnehmung,  dass  auch  heute 
noch,  300  Jahre  nach  den  Ereignissen,  mit  denen  sich  alle 
diese  Aktenstücke  beschäftigen,  der  Übertritt  und  der  Tod 
des  Markgrafen  Jacob  in  der  Litteratur  fast  durchweg  so  be- 
handelt werden,  als  ob  es  sich  nicht  um  längst  vergangene, 
sondern  um  aktuelle  Vorgänge  handle.  Von  katholischen,  noch 
mehr  aber  von  protestantischen  Autoren  lesen  wir  Sätze,  die 
so  klingen,  als  ob  sie  im  Jahre  1590  oder  91  geschrieben  wären, 
da  die  Konversion  des  Markgrafen  Jacob  zu  den  causes  cettbres 
der  Zeitgeschichte  gehörte  und  die  konfessionellen  Leiden- 
schaften sich  an  diesen  Vorgängen  gewaltig  aufregten. 

Das  sollte  doch  heute  nicht  mehr  der  Fall  sein.  Wer 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  665 

nicht  ein  Pamphlet,  sondern  Geschichte  schreibt,  sollte  sich 
mit  aller  Energie  bemühen,  sich  in  das  Geistes-  und  Herzens- 
leben der  Vorzeit  zu  versetzen.  Er  würde  dann  begreifen, 
dass  die  römische  Kurie  nicht  nur  das  gute  Recht,  sondern 
auch  die  heilige  Pflicht  zu  haben  glaubte,  mit  allen  sittlich 
erlaubten  Mitteln  den  Übertritt  eines  in  seinem  Glauben 
schwankend  gewordenen  Fürsten  zur  katholischen  Kirche  zu 
befördern,  er  würde  aber  in  gleichem  Maße  auch  den  pro- 
testantischen Mitgliedern  und  Verwandten  des  badischen  Fürsten- 
hauses das  Recht  und  die  Pflicht  zugestehen  müssen,  diese 
Konversion,  die  ihnen  ein  Unrecht  und  ein  Unglück  schien, 
soweit  es  in  ihren  Kräften  lag,  zu  verhindern  und  wenn  das 
nicht  mehr  möglich  war,  wenigstens  die  Folgen  derselben  für 
das  Fürstenhaus  und  das  Land,  wie  sie  sich  aus  dem  Reichs- 
recht ergaben,  sobald  sich  dazu  die  Gelegenheit  darbot,  ab- 
zuwenden. Von  diesen  Gesichtspunkten  aus  muss,  wer  gerecht 
sein  will,  das  Vorgehen  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich 
gegenüber  der  Witwe  und  dem  nachgeborenen  Sohne  des  Mark- 
grafen Jacob  beurteilen.  Denn  auch  für  diese  Verhältnisse 
gilt  das  Wort:  tout  comprendre  c'est  tout  pardonner. 


L 

1.  Der  Nuntius  in  der  Schweiz,  Ottavio  Paravirino,  Bischof  von 
Alexandrien,  an  den  Staatssekretär  Kardinal  Montalto.  Lucern 
15'JO.   Januar  21. 

Vatican.  Archiv.  Nuntiatura  di  Sicizsera  to.  3.  fol.  20. 

Grande  e  buonissima  nuova  e  in  vero  la  conversione  del  marchese 
di  Bada  con  tutti  i  suoi  sudditi  alla  santa  fede  cattoliea.  Mi  e  venuta 
dal  capucino  di  Apezzel  •)  et  a  lui  e  capitata  per  lottere  de!P  istesso 
marchese  et  del  conte  di  Zimbra')  di  propria  mano,  come  V.  S. 
Ill",a  vedra  per  piü  brevitil  nell'  inclusa  relatione8)  ridotta  con  poco 

')  Täter  Ludwig,  aus  dem  sächsischen  Adelsgeschlechte  der  Freiherren 
von  Einsiedel,  selbst  Konvertit,  der  als  erster  seines  Ordens  nach  Appen- 
zell kam  und  dort  nach  der  1587  erfolgten  Gründung  eines  Kapuziner- 
kloslers  dessen  Guardian  wurde.  Vgl.  über  ihn  den  Artikel  R.  P.  Ludo- 
vii  us  Saxo  in  dem  Werke:  Chronika  Provinciae  Helveticae  ord.  S.  P.  N. 
Francisci  Capucinorum  ex  annalibus  ejusdem  provinciae.  manuscriptis  ex- 
cerpta.  Solodori  1884  S.  50  ff.  und  Zellweger,  Geschichte  des  Appen- 
zellischen Volkea,  Trogen,  1840,  3.  Bd.  2.  Abt.,  S.  54 ff.  —  l)  Wilhelm 
Graf  vou  Zimmern,  der  1594  verstorbene  Letzte  seines  Geschlechtes.  Be- 
schreibung des  Oberarats  Rottweil,  Stuttgart,  1875,  S.  449.  —  *)  Unten  No.  2. 


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666 


Weech. 


ordine  in  prescia  da  ana  lettera  dell'  istesso  padre  et  per  dare  compita 
relatione  et  aviso  a  V.  S.  III»»  di  questo  signore  et  delle  sue  qualitä, 
debbo  coo  questa  avisare  qael  che  nella  relatione  non  si  tocca. 

II  marchisato  di  Bada  confina  con  il  cantone  de  Basilea  et  con  l'Al- 
satia  et  territorio  di  Spira  per  l'altra  parte,  restando  tutto  il  resto 
di  quel  paese  contigno  all'  Hercinia  selva.  Sono  dcntro  di  qael 
paese  due  chiamate  citta,  Turlach  una  et  Porza')  l'altra  con  alcune 
fortezze  et  terre  molto  grosse,  et  fra  l'altre  una  cbiamata  Hochburgen1), 
del  qual  nome  ancora  s'intittola  alle  volte  il  detto  marchese;  per 
opinione  di  tutti  il  paese  e  de  piü  fertili  della  Germania  superiore 
de  grani  et  vini,  et  puö  il  marchese  haver  sempre  da  circa  20»  huo- 
mini  atti  ä  guerra. 

Questo  marchese,  di  hora  a  chi  Dio  ha  fatto  si  gran  gratia  di 
ridursi  alla  fede  cattolica,  e  figlio  di  quello,  che  al  tempo  che  furno 
i  Giapponesi  in  Roma8)  vi  era  et  si  ancor  lui  ridotto  alla  vera  reli- 
gione,  il  qual  morse  gia  un  anno  et  piü,  lasciando  questo  berede 
luterano4),  il  quäle  oltre  l'heredita  ha  tanto  altro  territorio  et  boni J), 
che  della  grandezza  del  suo  paese  dicono  ch'e  maggiore  di  qualsi- 
voglia  principe  in  Italia,  ancorche  molto  differente  dell'  entrate,  citta 
et  popoli.  £  questo  signore  di  eta  di  30fi)  anni,  maritato  in  una 
signora  fiaminga  di  casa  Battemberg '),  et  suole  riseder  sempre  nel 
suo  luogo  detto  Hocheraburg,  due  lighe  lontano  da  Friburgo  di  Bris- 
covia,  citta  del  serenissimo  arciduca  Ferdinando. 

Tutto  questo  ho  procurato  d'intendere  da  diversi  instrutti  et 
practici  di  quel  signore  et  paese  per  piü  intelligenza  dell'  inclusa 
relatione.  Faccia  Dio  bcnedetto,  che  perseveri  questo  nella  santa 
risolutione  prisa  et  che  gl'  altri  piglino  da  lui  esempio;  ne  lascio  di 
fare  ogni  diligenza  possibile,  si  perche  il  capucino  di  Apezzel  vadia 
ä  contirmarlo  nel  santo  proposito,  come  ancora  perche  dalla  sudetta 
citta  di  Friburgo  possi  andarvi  il  suffraganeo  di  Basilea  ä  ribene- 
dirvi  le  chiese  et  altri  sacerdoti  ad  adiutar  quelle  anime;  ma  conviene 
muovcr  tutto  questo  per  via  del  conte  di  Zimbra,  acciö  non  si  causi 
ombra  et  sospetto.8) 

*)  Durlach  und  Pforzheim.  —  ')  Schloss  Hachberg  bei  Emmendingen. 
—  *)  Eine  japanische  Gesandtschaft  kam  unter  Führung  des  Missionars 
P.  Alexander  Valigniani  S.  J.  im  Jahre  1582  nach  Rom.  Wetzer  und 
Weite's  Kirchenlexikon,  2.  Auflage.  Freiburg  1889,  Bd.  6,  S.  1242f.  — 
♦)  Diese  ganze  stelle  beruht  auf  irrigen  Informationen  des  Nuntius.  Der 
Vater  Markgraf  Jacobs  war  Markgraf  Karl  II.,  der  die  Reformation  in 
seinem  Lande  eingeführt  hatte  u.  1577  gestorben  war.  Vielleicht  liegt 
eine  Verwechslung  mit  Markgraf  Eduard  Fortunat  von  Baden-Baden  vor, 
der  1584  zur  katholischen  Kirche  übertrat,  und  zwar  in  München.  Un- 
ßeres  Wissens  war  er  aber  nie  in  Rom.  —  •)  Die  Besitzungen  seiner 
Gemahlin  im  Herzogtum  Jülich.  —  6 )  Geboren  am  26.  Mai  1562  war  Mark- 
graf Jacob  im  Januar  1590  27  Jahre  und  8  Monate  alt.  —  7)  Seine  Ge- 
mahlin war  seit  6.  Sept.  1684  Elisabeth,  Tochter  des  Grafen  von  Cuylen- 
burg.  —  ")  Seit  1587  war  die  Hinneigung  M.  Jacobs  zur  katholischen  Reli- 
gion bekannt,  der  förmliche  Übertritt  erfolgte  aber  erst  am  15.  Juli  1590. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  IH.  v.  Baden  u.  Höchberg.  667 

2.  Helatione  deila  conversione  del  marchese  di  Bada  et  suo  terri- 
torio  per  lettere  del  padre  capucino  in  Apeeeel  de  38.  decembre  1569 
a  Monsignore  vescovo  d' Alessandria.  Beilage  zu  No.  1. 

N.  di  S.  3.  fo\.  21-22. 

Mi  concede  Dio  benedetto  gratia,  che  per  principio  dell'  anno 
nuovo  possi  dar  nuove  sante  et  felici  a  V.  S.  R™*,  che  alli  26.  di 
questo  mi  capitorno  con  mosso  a  posta  et  lettere  di  propria  mano 
dell'  illmo  marchese  di  Bada  et  di  Ilocbemburg ,  come  altri  dicono, 
et  del  signore  conte  di  Zimbra. 

Se  bene  il  marchese  di  Bada  non  mi  conosce  di  presenza,  alla 
relatione,  che  ha  havuto,  et  fatiche,  che  si  fanno  in  questi  paesi,  es- 
sendosi  fatto  cattolico  insieme  con  tutti  i  suoi  sudditi  giä  14  giorni 
sono,  si  e  compiasciuto  scriver  a  me  indignissimo  questa  sua  riso- 
lntione  solo ,  come  lui  dice ,  perche  ne  ringratii  la  bonta  divina  et 
la  preghi  a  darli  constanza  neir  opera  comminciata,  et  con  questo 
cortese  modo  tacitamente  mi  invita,  acciö  a  meglior  tempo  io  vadi, 
a  confirmarli  nel  santo  proposito.  Per  le  medesime  cause  et  perche 
e  cosa  degna  da  sapersi,  narrarö  con  questa  ä  V.  S.  Rnm  il  fatto, 
laudando  il  Signore  et  pregandolo  a  concedersi  spesso  simil  gratie. 

II  marchese  di  Bada  giovane  et  di  professione  luterana  ha  un 
suo  consigliero  et  cancellario  chiamato  il  dottor  Pistorio1),  huomo 
di  grand'  eruditione  et  si  ben  luterano  giä  era  inclinato  alla  pieta 
et  ä  leggere  libri  cattolici,  Ii  quali  con  la  gratia  divina  che  coope- 
rava  Ii  causarno  conscienza  scrupulosa  et  comminciö  ä  pensar  di  aiu- 
tar  l'anima  sua  et  dimandö  consiglio  ä  molti  hercsiarchi  della  Ger- 
mania. Scrisse  al  Grineo2),  heresiarca  di  Basilea,  dimandandoli  che 
Ii  volesse  render  ragione  et  provar,  che  la  sua  chiesa  fosse  quellä 
che  nel  simbolo  delli  apostoli  e  chiamata  cattolica,  acciö  potesse  esser 
sicuro  in  conscienza  di  essere  nella  vera  chiesa,  perche  Ii  pareva  che 
non  si  poteva  dir  cattolica  constando  il  nuovo  principio  che  haveva 
et  i  termini  che  non  eccedevano  il  paese  di  Basilea.  Non  hebbe 
risposta  alcuna;  incitö  di  nuovo;  pregö  piü  volte;  ma  con  silentiose 
la  passö  il  Grineo  sempre.  Riecreo  il  medesimo  da  Osiandro N).  Smi- 
dilino4),  Herembrandio9),  heresiarchi  nelli  paesi  del  duca  di  Vittim- 
berg*)  et  altri  contorni  pregando  che  Ii  mostrassero  per  la  succes- 
sione  et  antichitä,  se  la  lor  era  chiesa  cattolica  o  sinagoga,  ma  in 

')  Über  Johannes  Pistorius  s.  den  Artikel  von  Gass  in  der  Allgemeinen 
Deutschen  Biographie,  Bd.  26,  S.  199 f.  und  Stieve,  die  Politik  Baiems 
1591—1607.  I.  Hälfte.  München,  1878,  S  10  Anm.  —  2)  Über  Johann 
Jacob  Grynaeus  s.  den  Artikel  von  Heppe  a.  a.  0.  Bd.  10,  S.  71  f.  Er 
war  Antistes  der  Kirche  Basels  u.  Professor  der  Theologie.  —  $)  Andreas 
Oslander,  b  den  Artikel  von  Schott  in  der  Allgem.  Deutschen  Biogra- 
phie, 24,  484.  *)  Jakob  Andreä,  da  sein  Vater  ein  Schmied  war,  von  den 
Gegnern  „Schmidlin"  genannt.  S.  den  Artikel  von  Henke  in  der  All- 
gemeinen Deutschen  Biographie,  1,  436.  —  5)  Jakob  Heerbrand  s.  den  Ar- 
tikel von  Schott  in  der  Allg.  D.  Biogr.  11,  242.  —  6)  Herzog  Ludwig 
von  Württemberg  1568—1593. 


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Gt;s 


v.  Weech. 


luogo  di  risposte  hebbe  ingiurie.  Instö  dicendo  che  era  della  lor 
professione  luterana  et  che  solo  per  quiete  della  sua  conscienza  fa- 
ceva  simil  diraanda,  ue  sapeva  trovare  l'antichita  del  luteranisrao  se 
non  di  70  anni  prima.  Si  ridusse  ad  interrogare  i  padri  della  com- 
pagnia  del  Gesü  et  tinalniente  vinto  dalla  verita  divento  buono  et 
fervente  cattolico.  Con  Ii  continovi  ragionamenti  ba  dato  occasione 
al  mar  che  sc  suo  signore  di  dabitare  et  essendo  aecorti  giä  i  luterani 
piü  volti  hanno  stampato  libri  contra  il  Pistorio ,  ma  gl'ha  risposto 
sempre  tanto  piü  felicemente  quanto  che  difeudeva  la  verita  contra 
le  lor  bugie.  Si  ridusse  il  marchese  ä  voler  sapere  et  investigare 
per  via  di  disputo,  che  haveva  ragione  et  percio  oltre  a  moltc  dispute 
private  negl'  anni  passati  s'intimö  fra  i  luterani  et  Pistorio  solenne 
disputa.  Furno  invitati  molti  prineipi  luterani;  il  primo  et  come 
capo  loro  fü  il  duca  di  Vittimberg,  il  quäle  mando  imbasciatori  et 
Ii  primi  suoi  heresiarchi  Smidilino  et  Hercmbrandio.  Vi  fü  il  conte 
di  Mombegliar1)  con  i  suoi  predicanti  con  gran  numero  de  altri 
signori  luterani;  et  alla  voce  sparsa  alcuni  per  curiositä,  altri  man- 
dati  da  suoi  prineipi  et  magistrati  acciö  rendissero  ragione  della 
loro  chiesa;  vi  erano  un  infinita  de  predicanti. 

II  giorno  della  disputa  fu  alli  29.  di  novembre  passato,  il  luogo 
fu  la  cittä  di  Bada  et  la  raateria  de  vera  ecclesia;  Ii  giudici  luterani, 
Ii  notarii,  uno  cattolico  et  Taltro  luterano,  tiglio  di  Osiandro  heresi- 
arca,  acciö  notassero  qunnto  si  diceva  dall'  una  parte  et  I'altra  et  non 
si  potessero  negar  le  risposte  che  si  davano,  duro  tre  giorni  et  hebbe 
per  gratia  del  Signore  felicissima  fine ;  et  volse  il  marchese  nel  prin- 
cipe che  si  cantasse  Yem  sanete  spiritus;  al  qual  tempo  contra 
l'usanza  de  luterani  s'inginocchiö  lui,  restando  gl'altri  con  i  segni 
della  lor  perfidia  et  come  Golia  confidando  nelle  lor  arme  soltanto. 

Nel  questo  giorno  non  fü  fatto  altro  che  concordare,  acciö  ordi- 
natamente  et  in  forma  silogistica  si  disputasse;  ma  Ii  luterani  con 
la  lor  soiita  cloquenza  et  ornate  parole  pareva  che  rendessero  vile  il 
Pistorio  ä  tutti  Ii  auditori ;  et  fü  in  quel  giorno  la  cosa  si  pericolosa, 
che  ognun  che  fosse  stato  presentc  haveria  giurato  che  la  vittoria 
saria  stata  de  luterani. 

Nel  secondo  et  terzo  giorno  addussero  i  luterani  alcuni  detti 
della  sacra  scrittura  che  in  apparenza  parevano  in  lor  favore.  Diede 
il  Pistorio  molte  salde  risposte,  ma  instando  sempre  che  si  disputasse 
in  forma  silogistica  come  si  era  convenuto  et  sempre  malitiosamente 
ricusorno  i  luterani  fin  che  il  marchese  gravamente  Ii  riprese  di  man- 
catori  delle  lor  promessc  et  che  con  gridi  et  malitie  solamente  vole- 
vano  disputare.  Comminciorno  a  partirsi  dal  luogo  et  congresso  si 
confusi  et  burlati  da  tutti  i  lor  signori  e  dalli  luterani  raedesimi,  che 
timerno  di  gran  danno  oltre  la  vergogna.2) 


*)  Graf  Friedrich  von  Mömpelgard,  regierte  seit  1581,  von  1593—1608 
Herzog  von  Württemberg.  —  a)  Über  das  Colloquium  zu  Maden  s.  Vier- 
ordt,  2,  22 f.  Die  Differenz  der  Daten  erklärt  sich  aus  der  Anwendung 
des  alten  Kalenders  bei  den  Protestanten,  des  neuen  bei  den  Katholiken. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  669 

Videndo  dunque  il  marchese  con  i  proprii  occhi  la  falsitä  del 
luteranismo  et  malitia  de  predicanti  subito  si  dichiarö  cattolico  et 
subito  commandö  a  tutti  i  suoi  sudditi,  che  lasciasscro  siinil  heresia 
et  setta;  et  in  spatio  di  14  giorni  ha  dato  esilio  dal  suo  pacse  a  70 
predicanti.1)  Scttanta  anni  incirca  e  stata  Theresia  in  quel  paese  et 
nel  fine  70  ministri  del  demonio  ne  sono  scacciati;  et  nel  principio 
di  questo  anno  non  ha  voluto  che  vi  si  truovi  segno  di  luteranismo. 
Mutatione  della  mano  de  Signore  et  vittoria  si  bella,  che  se  deve  far 
giubilar  tutti  nel  Signore.  un  santo  zelo  et  invidia  mi  stringe  il  cuore, 
che  essendo  io  chiamato  dal  Signore  in  questi  paesi  et  santa  reli- 
gione  ä  simil  opere,  non  mi  sia  trovato  con  questo  signore  a  si  santa 
convcrsione.  Dio  benedetto  mi  dia  gratia  di  aiutar  alla  ridettione 
delle  anime,  come  desidero  et  di  poter  dar  spesso  simili  buone  nuove. 


3.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Luzcni  LYJO  Jan.  29. 

N.  d.  S  3.  fol  30. 

....  Dal  baron  Truchses1)  ho  conrtrmatione  di  tutto  quelloche 
avisai  a  V.  S.  Illma  della  disputa  fatta  alla  presenza  del  marchese  di 
Bada  et  come  si  era  dichiarato  publicamente  contra  i  luterani,  et  se 
ben  non  dice  quella  parola  di  convcrsione,  ne  da  gran  contrasigni  et 
insieme  con  Taviso  gia  da  me  dato  non  mi  par  lecito  il  dubitarne. 


4.  Bclationc  di  Appczcl  per  lettere  del  padre  capueino  di  9.  di 
febraro  1590  ä  Monsignor  vescovo  d' Alessandria.  Beilage  zum  Be- 
richt des  Nuntius  vom  19.  Februar  1590.9) 

N.  d.  S.  3.  fol  46. 

Scrissi  subito  al  signore  conte  di  Zimbra  le  paterne  offerti  per 
mandar  aiuti  de  predicatori  et  buoni  saccrdoti  al  marchese  di  Bada  et 
mentre  ne  aspetto  risposta  ho  voluto  avisar  V.  S.  R1™,  che  se  ben 
questo  uffitio  sarä  caris>imo  ä  quei  signori,  penso  che  non  sara  di 
bisogno  ne  occorera;  non  bisognando  per  haver  vicino  il  vescovo  di 
Erbipoli4)  si  zelante  et  buon  prelato  et  molti  collegii  de  padri  Gesuiti, 
ne  occorrera  che  in  quei  paesi  non  sono  visti  volontieri  gl'Helvetii, 
essendovi  fra  di  lora  sdegno  naturale. 

Ho  ricevuto  a  questi  giorni  lettere  del  sudetto  signore  conte  di 
Zimbra  con  buonissime  nuove  per  la  santa  religione  cattolica, 
contirmando  quel  che  scrisse  et  che  le  cosc  succcdono  felicemente  in 
quel  marchesato  di  Bada  per  gratia  del  Signore;  et  come  dopo  la 
confusione  in  quella  disputa  dell'  heresiarca  Smidillino  per  giusto 

>)  Diese  Nachricht  ist  ebenso  unrichtig,  wie  jene  von  dem  bereits 
vollzogenen  Übertritt  des  Markgrafen.  —  J)  Vermutlich  Christof  Truch- 
sess  von  Waldburg,  ein  Bruder  des  Erzbischofs  Gebhard  von  Cöln.  — 
k)  in  welchem  lediglich  auf  diese  Kelation  verwiesen  wird.  —  ♦)  Bischof 
von  Würzburg  war  von  1573—1017  Julius  Echter  von  Mespelbrunn. 


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670 


r.  Weech. 


giuditio  di  Dio  oppresso  da  una  straordinaria  malinconia  et  havendo 
preso  come  un  altro  Antioco  il  sonno,  infelice  et  miseramente  si  e 
morto;  di  che  restano  i  suoi  seguaci  molto  confusi.1) 

L'andata  mia  al  detto  signore  marchese  di  Bada  si  differira  sino 
ä  naovo  ordine  di  V.  S.  Rm*  et  nuova  instanza  del  marchese,  che 
sara  forei  dopo  pasqua. 


5.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Lucern  1590  Märe  5. 

N.  d.  S.  3  fol.  68. 

Li  negotii  et  avisi  ecclesiastici  del  marchese  di  Bada  sono  di 
tanta  importanza  et  speranza,  che  meritano  molto  aiuto  con  le 
orationi  et  che  io  gl'avisi  con  particolar  lettera  separata  da  graitri 
negotii  simili. 

Si  pote  aecorgere  V.  S.  III™*  dalle  mie,  che  dubitai  alquanto, 
quando  per  lettere  del  capucino  di  Apezzel  avisai,  che  si  fosse  il 
detto  marchese  dichiarato  cattolico,  et  per  ciö  dal  conte  di  Sülze1), 
dal  Rmo  di  Basilea3)  et  dal  baron  Truchses  ho  procorato  la  certezza 
et  truovo  che  per  gratia  del  Signore  e  veramente  nell'  intrinseco 
suo  risoluto  di  esser  cattolico  et  vuol  che  sia  ancora  il  suo  popolo 
tutto;  ma  Ii  convien  farlo  suavamente  per  non  causar  rumore  nel 
popolo  et  molto  piü  per  vincere  la  moglie,  la  quäle  non  vorria 
mutar  la  sua  falsa  religione. 

Delli  predicanti  scacciati  e  vero  in  gran  parte  sotto  altri  tittoli 
o  di  errori  fatti  o  di  csscr  ignoranti,  havendo  minacciato  a  quelli 
che  restano  che  se  non  si  aecordaranno  con  il  dottor  Pistorio  catto- 
lico almeno  ad  una  disputa  intimata  che  Ii  scacciara  dal  suo  paese. 

Quei  segni  ancora  di  vero  cattolico  che  frä  gl'heretici  sono  i 
maggiori,  Ii  ha  giä  introdotti,  ciö  e  che  nella  corte  sua  non  si 
mangi  carne  ne  il  venerdi  ne  il  sabbato  et  che  all'esempio  suo  tutta 
la  sua  casa  al  sonar  dell'  Avemaria  s'inginocchi  et  facci  oratione 
come  fa  lui  con  maraviglia  di  tutti  i  luterani  o  heretici,  che  lo 
veggono  et  sanno. 

Per  ridurre  ancora  il  popolo  et  predicanti  ha  risoluto  un  altra 
disputa  fra  il  detto  Pistorio  et  Ii  suoi,  ancorche  Ii  predicanti  Ii  siano 
stati  molto  contrarii  et  delle  particularitä  di  questa  vedra  V.  S. 
IUm*  qui  inclusa  una  copia  della  lettera  che  l'istesso  Pistorio  ha  scritto 
a  questi  giorni  al  padre  Canisio*>,  si  che  per  gratia  del  Signore 
continova  la  conversione  felicemente  et  di  quelio  che  all'  hora  scrisse 
a  V.  S.  IUroa  non  debbo  disdirmi. 

Questo  buon  Pistorio,  come  vedrä  nel  fine  della  sua  lettera,  e 
persequitato  dalli  predicanti  heretici  con  raortal  odio;  con  il  mezzo 

*)  Andrea  starb  nach  kurzer  Krankheit  am  7.  Januar  1590.  Die 
Angaben  über  die  Ursachen  seines  Todes  beruhen  lediglich  auf  dem  Klatsch, 
der  den  Streit  der  Konfessionen  begleitete.  —  2)  Carl  Ludwig  Ernst  Graf 
Sulz  geb.  1653  gest.  1648.  —  3)  Bischof  von  Basel  war  von  1575—1608 
Jacob  Christoph  Blarer  v.  Wartensee.  —  ♦)  s.  unten  No.  6. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III  t.  Baden  u.  Hachberg.  671 

del  baron  Truchses,  che  in  nome  suo  a  qnesto  di  me  scrisse,  Ii  ho 
fetto  offerire,  se  ha  bisogno  di  aiuto  et  favore,  che  mi  trovarä  molto 
pronto,  parendomi  che  simil  soggetto  di  lettere  et  tanto  fervore 
raeriti  aiuto  et  protettione  per  tener  basse  con  il  mezzo  suo  le  forze 
et  ardir  de  predicanti  heretici  quanto  piü  si  puö- 

Non  lasciarö  ancor  di  dire,  che  prima  che  quel  gran  tristo 
predicante  Smidillino  sia  morto  in  Tubingen,  mi  avisano,  che  habbia 
scritto  assai  et  dicesi  rivocando  molte  sue  opere  et  scritture,  non 
si  sa  perö  ancora  sopra  che  particolarita,  perche  il  duca  di  Virtimberg 
le  fa  custodir  molto  sigrete  nella  sua  cancelleria,  ma  il  baron 
Truchses  fa  molta  diligenza  di  haverne  copia  per  mandarmele.1) 


6.  Exemplum  Utterarum  doctoris  Pistorii  3.  februari  1590 
datarum  Friburgi  Brisc&viae  ad  patrem  Canisium  socutatis  Jesu.*) 
Copit.  Beilage  mu  No.  5. 

N.  d.  S.  3  fol  69. 

Princeps  Jacobus  marchio  Badensis  strenue  pergit  et  novam 
disputationem  tribus  abhinc  septimanis  instituit  inter  me  et  quatuor 
theologastros  luthcranos.  Adhibere  praedicantem  illum  Pappum8) 
voluit,  sed  non  potuit  adduci.  Nec  quatuor  illi  congressuri  mccum 
erant  nisi  sub  quatuor  conditionibus:  primo  ut  de  iustificatione  primo 
loco  et  non  de  ecclesia  disputarem;  2°  ut  theses  scriberem  et  argu- 
menta omnia,  quibus  uti  vellem,  statim  apponerem  et  isthaec  omnia 
mitterem  quatuordccim  diebus  ante  disputationem;  3°  ut  iurarem 
aliis  argumentis,  quam  quae  notassem  me  non  pugnaturum;  4°  ut  si 
urgerem  argumentum  et  illi  haererent,  prompterem  ad  singulas 
haesitationes  diem  unum  vel  dimidium  ad  deliberandum.  Promisi 
omnia  et  sie  promovi,  ut  reeiperent  disputandi  conditionem;  tarnen 
adhuc  videntur  se  subdueturi  ex  praelio,  tantum  terrorem  exemplum 
Schraidelini,  qui  tarnen  vicisse  videri  voluit,  inculsit  lutheranis 
omnibus.  Sed  sive  disputent  sive  non  disputent,  princeps  in  consilio 
progredietur.  Faxit  Dens,  ut  omnia  fiant  ad  ipsius  gloriam.  Misissem 
theses  de  iustificatione,  sed  sunt  germanicae4)  ex  jussu  prineipis  et 
nirais  multae.  ut  ita  subito  describi  non  possint;  mittam  tarnen 
postca  et  scribam  quid  aeeidat.  Atque  haec  de  rebus  theologicis 
meis.  Testis  sit  Deus,  me  non  mentiri  id  quod  liquidum  fiet  ex  actis. 
Ego  sedem  meum  transtuli  Friburgum,  ubi  residuam  aetatem  visum 
est  sub  Austriaco  patrocinio  ponerc;  non  credis,  quantae  procellae 

f)  Auch  diese  Angaben  dürften  dem  Gebiete  des  konfessionellen 
Klatsches  angehören.  —  *)  Peter  Canisius,  geb.  am  8.  Mai  15'21  zu  Nym- 
wegen,  gest.  zu  Freiburg  im  Üchtland  21.  Dec.  1597,  am  20.  Novemter  1864 
▼on  Papst  Pius  IX.  selig  gesprochen.  Vgl.  den  Art.  von  Ennen  in  der 
Allg.  Deutsch.  Biographie  3,  749.  —  3)  Johannes  Pappus,  das  Haupt  der 
Lutheraner  in  Strassburg.  Vgl.  den  Art.  von  R.  Zoepffel  in  der  A.  D. 
Biogr.  25,  163.  —  4)  Danach  scheint  Canisius  der  deutschen  Sprache 
nicht  mächtig  gewesen  zu  sein. 


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672 


v.  Weech. 


insidiarum  in  rae  iactent,  ut  vix  spercm,  quia  proficiendum  Semper 
est,  qnietam  et  domesticam  mortem.  Sed  me  omniaque  mea  promisi 
Deo,  paratus  per  illius  gratiam  ad  omnia  subeunda,  quae  imponet, 
modo  me  connrmet  et  in  benivolentia  sua  conservet. 

7.  Der  Nuntius  an  Cardinal  Montalto.  Lucern  1590  April  23. 

N.  d.  S.  3.  fol  155  b. 
Con  il  baron  Truchses  mi  governarö  come  V.  S.  III1"*  commanda 
et  aspetto  il  capucino  di  Apezzel  al  capitolo  quä  per  trattar  seco  et 
mandarlo  al  conte  di  Zimbra,  accioche  quel  signore  aiuti  i  buoni 
pensieri,  che  haveva  coneeputo  il  marchese  di  Bada,  et  nelle  cose 
spiritual i  vo  sempre  facendo  quanto  il  santo  zelo  di  Nostro  Signore 
et  V.  S.  Illm*  veggo  che  desiderano.  ma  i  tempi  et  le  ragioni  nel 
prineipio  dettc  giä  da  molti  misi  in  qua  ci  sono  contrarii  et  non  si 
fa  poco  a  conservare  anzi  il  sopradetto  frutto  di  Apezzel  et  quel  che 
in  Lauften1)  si  fä  et  altrove  si  tenta  nel  dominio  del  RMitj  de  Basilea 
si  ha  da  riconoscere  per  particolar  miracolo  del  Signore. 

8.  Der  Nuntius  an  Cardinal  Montalto.   Lucern  1590  Mai  21. 

N.  d.  S.  3.  fol.  201. 
Havendomi  scritto  ä  questi  di  quel  dottor  Pistorio,  eonsigliere 
del  marchese  di  Bada,  che  ha  ridotto  quel  signore  si  vicino  al 
dichiararsi  cattolico,  a  molte  cose  che  ho  potuto  sodisfar  io  et 
consolarlo,  l'ho  fatto  subito  infervorandolo  ancora,  all'  impresa 
incomminciata,  accio  la  riduchi  a  perfettione.  Mi  ha  riecreo  ancora 
che  gl'ottinessc  da  Nostro  Signore  licenza  di  disputare  in  scritto  et 
in  voce  con  griieretici  cssendo  lui  laico;  gl'  ho  risposto,  che  in 
scritto  vi  sono  i  revisori  de1  libri  quali  lasciano  publicare  solo  quelli 
che  sono  conformi  alla  santa  fede  cattolica,  che  puo  secondo  questo 
regolarsi  ne  couverria  far  tal  dimanda ;  in  voco  ancora  che  non  ö 
bene  richieder  simil  licenza.  perchc  savia  un  concedere  le  publiche 
dispute,  ina  che  vadia  facendo  quel  maggior  frutto  che  puö  et  sfugendo 
questi  ostentationi,  poiche  gl'  heretici  mai  riecreano  dispute  per 
vero  zelo  d'impararc,  ne  do  aviso,  accio  sc  da  altre  parti  fosse  fatta 
la  medesima  richiesta,  saj»pia  V.  S.  Illma  quel  che  di  qua  e  seguito. 

9.  Ihr  Nuntius  an  Cardinal  Montalto.    Lucern  1590  Juli  10. 

N.  d.  S.  3.  fol  275. 
Le  felicissime  nuove,  che  della  conversione  del  marchese  di  Bada 
habbiamo,  le  vedra  V.  S.  Illn,i  per  Tindusa  lettera  et  relatione  alla 
Santitil  di  Nostro  Signore,2)  havendo  osservato,  che  in  simili  avisi 

')  Laufen  an  der  Birs  im  Kanton  Bern.  Hier  hatte  der  Bischof  von 
Basel,  zu  dessen  Sprengel  taufen  geborte,  die  katholische  Religion  wieder 
zur  herrschenden  gemacht.  Vautrcy,  Histoire  des  Evequea  de  Bale  — 
J)  Das  Schreiben  des  Nuntius  au  Papst  Sixtus  V.  s.  unten  No.  10,  die 
Relation  No.  11. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob.  BX  v.  Baden  u.  Hachberg.  673 


per  il  passato  si  e  compiasciuta  la  Santita  Sua  di  non  biasimar,  che 
si  sia  scritto;  per  questo  sarö  piü  breve  in  questa  delle  cose 
ecclesiastiche ,  dimandando  le  seguenti  gratie  per  poter  conservare 
vive  et  dar  vigore  a  qneste  piante  novelle. 

Per  il  dottor  Zehendero1)  dimandano,  come  V.  S.  III"»  vedrä 
nella  relatione,  che  si  possi  ordinär  extra  t empor a  et  babbia  autorita 
di  assolvere  gPheretici,  acciö  nel  marcliesato  di  Bada  con  sei  padri 
Gesuiti  possa  frnttificare,  dell  ordinarsi  non  essendo  astretto  da 
qnalche  benefitio  non  gli  llio  potuto  io  concedere  anzi  mi  e  parso 
bene  il  trattenere,  acciö  in  nn  subito  dal  luteranismo  non  entrasse 
al  tremendo  sacrifitio,  non  mi  pareria  giä  bene  trattenerlo  molto, 
I>erche  il  marchese  non  si  sdegnasse  in  questo  principio,  supplico 
V.  S.  III™*  che  mi  impctii  da  Nostro  Signore  autorita  da  poterli 
consolare.  Vu  introducendo  prattica  con  il  Pistorio,  che  scriva  il 
marchese  a  Nostro  Signore  questa  sua  santa  risolutione  et  si  offerisca 
promettendo  obedienza  come  conviene.  Spero  che  lo  farä  et  all'hora 
haverä  la  Santita  Sua  occasione  con  il  risponderli  di  accarezzarlo 
in  questo  mentre  con  il  mezzo  dell'  istesso  dottore  et  con  quelli 
inodi  di  cortesia,  che  di  qua  si  puö,  l'andaro  io  trattenendo  et 
ringratio  il  Signore  con  tutto  il  cuore,  che  con  la  riduttione  di  questo 
principe  si  scntirä  presto  di  tutto  il  suo  stato  et  di  tante  migliara 
d'anime. 

II  capucino  d'Apezzel  va  faccndo  gran  frutto  et,  come  con 
1 'ultimo  dispaccio  accennai  a  V.  S.  Illm»,  haveva  giä  inceso  la  con- 
versione  di  questo  signore;  de  suoi  progressi  haverä  ancora  V.  S.  III"'* 
qui  inclusa  relatione,  ma  e  di  molti  giorni  prima  che  le  lettere,  che 
trattano  del  marchese  di  Bada.  Questo  buon  padre  ha  molti  scrupoli 
nelP  essercitio  delle  autorita,  che  se  Ii  son  concesse  di  assolutione 
de  heretici  et  con  simili  in  foro  consekntiae.  Dubita  di  non  haver 
esposto  esattamente,  dubita  se  solo  nel  territorio  di  Apezzcl  devc 
esercitarle  et  convenendoli  entrar  in  territorii  d'altri  cantoni  anzi 
dell'  arciduca  et  di  altre  citta  libere  delF  imperio,  perö  ne  sta  con 
travaglio.  Supplico  V.  S.  III™*  che  in  questo  ancora  mi  alarghi  la 
mano,  perche  ne  io  abusarö  l'autoritä  ne  Ii  concederö  se  non  qucl 
che  in  conscienza  giudicarö  a  proposite,  ne  le  stretezze  et  regole 
ordinarie  possono  giovare  con  Ii  heretici  di  questi  paesi  per  ridurli 
alla  santa  chiesa. 


10.  Der  Nuntius  an  Papst  Sixtus  V.  Lucern  1590,  Juli  16. 
Beilage  zu  No.  9. 

N.  d.  S.  3.  fol  274. 

Smo  D.  N.  Sixto  Quinto. 
Perche  le  danni,  pericoli  et  travagli  della  christianitä  tanto  affli- 

i)  Johann  Zehender,  von  Geburt  Württemberger,  Hofprediger  des 
Markgrafen  Jacob,  war  noch  vor  seinem  Herrn  katholisch  geworden. 

Z«ltnchr.  f.  Gösch  «I.  Oberrh.  X.  F.  VII.  4.  43 


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f,74 


v.  Weech 


gono  la  Santita  Sua  per  il  paterno  amore  et  santo  zelo,  con  che  in- 
vigila  al  suo  grege,  e  beu  giusto,  Beatissimo  Padre,  che  si  rallegri 
ancora  et  pigli  consolatione  piü  che  d'ogni  altra  nuova  di  quella  si 
felice,  che  senza  alcun  mio  merito  dehbo  darc  in  questa  per  l'augu- 
mento  di  tante  migliara  d'anime  alla  santa  chiesa,  vedendo  che  esau- 
disce  Dio  Ii  santissimi  suoi  pensieri,  desiderii  et  orationi,  mostrando 
nella  Germania  tali  segni  di  niutatione,  che  non  si  sono  uditi  piü  da 
tanti  et  tanti  anni  in  qua. 

Non  rcsta  piü  alcun  dubbio  della  conversione  de!  marchese  di 
Bada  et  della  riduttione  di  tutto  il  suo  paese  con  si  numeroso  popolo 
alla  santa  chiesa  Romana  et  all'  obedienza  della  Santita  Sua.  Fara 
publica  et  solenne  dichiaratione  fra  pochi  di,  et  la  dilatione  e  per 
sodisfar  ad  un  suo  fratello,  per  levar  ogni  occasione  di  querele  d'altri 
vicini  prineipi  et  con  speranza  di  maggior  bene. 

L'inclusa  relatione  raecolta  da  piü  lettere  non  tratta  le  partico- 
larita-  del  paese,  del  popolo  et  suo  stato  per  non  replicar  quel  che 
giä  si  avisö  alla  Santita  Sua,  ma  per  la  buona  instruttione  di  quelli 
poitoli  sono  gia  pronti  sei  padri  Gesuiti  de  collegii  vicini;  a  quel 
stato  et  dove  bisognara  l'autoritä  cpiseopale.  il  suflFraganeo  de  Basi- 
lea  e  vicino  et  caro  a  quel  signore. 

Faccia  Dio  benedetto,  che  sia  questo  efficace  esempio  nella  Ger- 
mania, che  di  questa  allegrezza  pigli  la  Santitii  Sua  quel  sollevamento. 
che  io  desidero  et  humilmente  lo  supplico  et  a  me  dia  gratia  di  j>oter 
dar  spcs?o  simili  avisi  et  Ii  santissimi  suoi  piedi  humilissimamcnte 
bacio. 

Da  Lucerna  Ii  16.  di  luglio  1590. 

1).  V.  BD» 

humilissimo  et  obligatissimo  servo  et  creatura,  che  Ii 
santissimi  suoi  piedi  bacia 
Ottavio  vescovo  d'Alessandria. 


11.  Relatione  de  negotii  di  Apezzel  de  4.  luglio  1590.  Beilage 
zu  No.  9. 

N.  d.  S.  3.  fol.  276. 

Continova  il  guardiano  de  capucini  di  questo  convento  far  mirabil 
frutto  non  solo  in  questo  territorio  di  Apezzel,  ma  in  tutti  i  luoghi 
circonvicini  con  mirabil  applauso.  Andö  a  questi  giorni  de  suoi  supe- 
riori  dall'  IU'"<>  d'Austria,  vescovo  di  Costanza1)  et  fü  ricevuto  con 
tanta  accoglienza  et  amore,  che  per  le  troppe  cortesie  Ii  convenne 
solicitar  la  partenza ;  in  quatro  giorni  fü  costretto  predicar  sette  volte 
et  nel  giorno  di  S.  Pietro  et  Paolo  due  avanti  l'istesso  III"1",  nella 
qual  predica  unä  donna,  che  si  converti  alla  santa  fede.  proruppe  in 
parnle  di  gran  laude,  interrumpendo  il  sermonc  et  minacciando  gran 

')  Bischof  von  Konstanz  war  von  15S9— 1G00  Cardinal  Andreas,  Erz- 
herzog von  Oesterreich. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  675 

gastigo  da  Dio,  se  non  si  credcra  a  questo,  come  lci  diceva  mandato 
da  Dio  et  dal  cielo  per  salute  delle  aniine  loro.  Molti  altri  frutti 
spirituali  sono  ancora  seguiti  de  eoufessioni  et  simili,  et  in  Costanza, 
dove  fu  costretto  prcdicar  ancora  due  volte  dell'  ultimo  giorno  di 
giugno,  si  fa  gran  diligenza  dal  capitolo  appresso  rillmo  vescovo  per 
introdurre  quauto  prima  il  convento  di  questi  padri.1) 

Nel  ritonio  di  questo  viaggio  il  detto  guardiano  avisa  per  ecreo, 
che  il  marchese  di  Bada  si  e  dichiarato  publicamente  cattolico  nel 
santo  giorno  della  pentecoste1)  et  che  diede  brevc  tempo  ä  tutti  i 
predicanti  luterani  di  partirsi  da  suoi  paesi,  ma  il  primo  predicante 
et  sopraintendente  di  tutti  graltri  si  fece  et  diehiaro  ancor  lui  catto- 
lico.3) Dice.  che  si  stampa  tutta  questa  historia  et  che  presto  Thavera 
per  mandarla  a  V.  S.  R,n*.  Anzi  se  havesse  licenza,  andaria  questo 
padre  volonticri  a  faticar  nella  vigna  del  Signore  in  quel  pacse  .  .  . 


12.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Luccm  1590  August  6. 

N.  d.  S.  3.  fol.  306  b. 

Del  marchese  di  Bada  in  questa  settimana  non  si  ha  altro  salvo  che 
e  comparsa  alli  cinque  cantoni  cattolici  una  sua  lettera  de  25.  di 
luglio  molto  pia  et  cortese,  pregandoli  a  rallegrarsi  della  gran  gratia 
che  Dia  Tha  fatto  et  dell'  acquisto  che  lor  fanno  di  un  si  buon  vicino 
et  pregandoli  a  corrisponder  scco  nel  medesimo  araorc,  cortesia  et 
buona  vicinanza  che  lui  Ii  farä.  Va  questa  lettera  hora  in  volta  frä 
lor  cantoni  con  gran  lor  festa  et  allegrezza.  Non  dubito  che  Ii 
daranno  cortese  risposta  et  se  io  fossi  frä  di  loro  in  quella  gratia  et 
affetione,  che  mi  mostravano  prima  et  che  per  il  rispctto  delle  cose 
di  Francia  si  e  persa,  facilmente  se  Ii  potria  far  risolvere,  che  Ii 
mandassero  imbasciatori  et  far  simili  esquisite  diligenze,  ma  come 
superflue  et  che  hora  non  mi  riusciriano,  le  taccio. 


13.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Umsiedeln*)  1590 
Aug.  16. 

N.  d.  S.  3.  fol.  315. 

...  Di  cose  ecclesiastiche  ho  pocchissimo  che  avisare,  perche  non 
e  oecorsa  cosa  di  momento  salvo  che  quando  il  marchese  di  Bada  chiamö 

')  Ein  Kapuzinerkloster  wurde  in  Konstanz  erat  i.  J.  1603  errichtet. 
Marmor,  Geschichtliche  Topographie  der  Stadt  Konstanz.  S.  139. 
—  2)  Pfingsten  war  nach  dem  gregorianischen  Kalender  im  Jahre  1590 
am  10.  Juni.  Der  öffentliche  Übertritt  des  Markgrafen  erfolgte  am 
15  Juli.  Das  Gerücht  war  dem  Ereignis  vorangeeilt.  —  8)  Es  wird  wohl 
auch  hier  Zehender  gemeint  sein.  —  *)  Im  Original  steht  „Hensil".  Ich 
vermute  bestimmt,  dass  es  die  im  Munde  des  Italieners  entstellte  Form 
des  Ortsnamens  „Einsiedeln"  ist. 

43* 


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676 


v.  Weech. 


il  suffraganeo  di  Costanza l)  per  ribenedir  le  chiese  del  oto  territorio, 
essendo  il  suffraganeo  in  Apezzel,  con  autorita  et  ordine  del  ill«*  signore 
cardinale  d'Austria,  condusse  seco  (et  fü  al  principio  di  questo  mese)  il 
capucino  guardiano  et  che  ha  fatto  tanto  frutto  in  qnel  cantone . .  . 


14.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Lucern  1590  Aug.  22. 

N.  d.  S.  3.  fol.  320- 321. 

Bella  et  santa  e  stata  la  risolotione  di  qnesto  cantone  di  Lucerna 
per  l'aviso  che  si  hebbe  dclla  conversione  del  marchese  di  Bada  et 
lettera  vennta  a  qnesto  senato,  perche  dopo  vespro  nel  giorno  deir 
assuntione  della  Madonna  con  bei  sermone  et  grandissima  freqnenza 
del  popolo  fecero  leggere  in  pnlpito  l'istessa  lettera  et  publicare  il 
grand'  acquisto  fatto  da  cattolici  et  in  particolarc  dalli  Snizzeri  per 
la  vicinita  di  qnel  signore  et  paese  et  con  publica  processione  si 
canto  il  Te  Dcum  et  tutto  il  popolo  piangeva  d'allegrezza  et  cosi 
fossero  buoni  questi  capi,  che  Ii  governano,  et  ben  inclinati  alle  cose 
ecclesiastiche  come  al  popolo  si  fa  fare  tutto  quel  che  si  vuole  di  cose 
pie  et  buone  

Stavo  con  fastidio  di  non  haver  lettere  in  molti  giorni,  come  aspettavo, 
dal  marchese  di  Bada,  quando  ad  altri  capita  aviso,  che  sta  quel 
signore  infermo  con  pericolo,  ma  se  bene  non  era  presente  che  il 
suffraganeo  di  Costanza  attende  ä  ribenedir  le  chiese  et  insieme  con 
il  capucino  di  Apezzel.  che  condusse  seco,  predicano  con  gran  con- 
sorso  et  sodisfatione  di  quelli  popoli;  et  questo  e  quanto  di  cose 
ecolesiastiche  debbo  avisare. 

(Nachschrift.)  Poco  fa  ci  arriva  aviso,  che  nel  cantone  di  Friburgo 
non  fecero  minor'  allegrezze  et  feste  spirituali  di  quel  che  ha  fatto 
Lucerna  per  la  conversione  del  marchese  di  Bada,  et  vi  e  fra  gli' 
cattolici  qualche  pensiero  di  mandarli  imbassadori  a  rallegrarsi  per 
tener  seco  buona  unione  et  vicinanza,  cosa  che  alli  heretici  e  de 
infinito  disgusto. 


15.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Montalto.  Lucern  1590  Aug.  27. 

N.  d.  S.  3.  fol.  329. 

Non  vuole  Dio  che  le  allegrezze  in  questo  mondo  siano  compite 
et  non  dobbiamo  voler  noi  se  non  quello  che  lui  vuole.  Morse  il  mar- 
chese di  Bada  di  veneno')  ä  17.  di  questo,  tanto  santamente  quanto 
erano  sante  le  attioni,  che  baveva  comminciato  ä  fare.  Lascia  la  moglie 
gravida  et  nel  nono  mese ;  se  sarä  figlio,  le  essecutori,  che  sono  Ii  sere- 

')  Balthasar  Würer,  Bischof  von  Ascalon  i.  p.  i.  —  2)  Über  die  Be- 
hauptung, dass  M.  Jacob  vergiftet  worden  sei,  vgl  unten  No.  28  Bei- 
lage, Anmerkung. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  t.  Baden  u.  Hachberg.  677 


nissimi  di  Baviera  et  arciduca  Ferdinando,  faranno  conservar  il  paese 
cattolico,  che  cosi  e  il  testamento;  se  sara  femina,  il  fratello1)  heredita, 
et  perche  e  luterano,  non  vi  sara  piü  speranza,  et  eeco  finite  quelle, 
che  io  haveva  di  gran  riduttioni  et  conversioni  nella  Germania. 
Quanto  mi  doglia,  questo  e  snperflno  il  dirlo  ä  V.  S.  Ul°»,  ma  diro 
bene  che  aecresee  il  dolor  mio  in  infinito  la  festa,  che  ne  fanno 
gl'heretici,  et  gl'impii  argomenti,  con  che  conünnano  hora  i  lor 
popoli  nelli  brutti  inganni  in  che  sono.  Chi  di  lor  dice,  che  il 
demonio  se  l'e  portato  et  chi,  che  Dio  Pha  punito  per  la  mutatione 
fetta  della  religione.  Basilea  giubila,  Znric  fä  festa,  i  popoli  loro 
vanno  dicendo  delle  lor  soliti  biastemme  et  tanta  allegrezza  de 
cattolici  e  rivoltata  in  pianghe. 

Mi  converria  far  longa  rolatione  di  quanto  e  oecorso,  ma  una 
gagliarda  febre,  che  mi  prese  ä  qnesti  di  et  tenne  molte  höre  et 
hieri  rinovo  i  suoi  poco  gustosi  assalti,  mi  travaglia,  tenendomi 
tnttavia  fra  Ii  rimmedii  et  timore,  et  mi  dispenso  per  la  molta 
bonta  et  cortesia  di  V.  S.  III01*,  mandandoli  qui  inclosa  non  solo  la 
lettera  del  dottor  Pistorio2),  chi  e  stato  presente  ä  questo  doloroso 
spettacolo,  ma  una  deir  istesso  marchese3),  che  sia  in  gloria,  scritta 
pochi  di  prima  quando  haveva  ancor  speranza  di  vita.  Mando 
gl'istessi  originali,  perche  piü  distintamentc  ancora  V.  S-  III01»  possa 
vedere  quel  che  piü  desiderara,  et  se  in  questo  dispaccio  sarö  piü  breve 
di  quel  che  i  negotii  d'hora  vorriano,  si  degni  attribuirlo  alla  sudetta 
causa  d'infirmitä,  la  quäle  causata  da  questa  aria  et  paese  fa  dubita  di 
peggio  et  sforza  me  a  supplicar  V.  S.  III1"»,  che  si  degni  volermi  servare 
utile  et  non  inhabile  al  servirlo  et  sin  che  si  degnarä  darmene 
risposta,  vo  pensando  di  mutar  da  questo  cantone  ä  quel  di  Urania4). 


16.  Markgraf  Jacob  von  Baden  und  Höchberg  an  den  Nuntius 
Ottavio,  Bischof  von  Alexandrien.  Emmendingen  1590.  August  10. 
Original.  Beilage  zu  No.  15. 

N.  d.  S.  4.  fol  418-19*) 

Magnis  iam  secundo  a  Devotione  Tua  affecti  benefieiis,  Illustris 
et  Reverendissime  Domine,  vix  habemus,  quibus  verbis  liberalem  illius 
in  nos  benignitatem  satis  laudemus  et  grati  animi  vicissim  memo- 
riam  relinquamus  testatam. 

Accepi  nuper  benedictione  Domini  Sanctissimi  sacram  factam  et 
pulcherrime  expressam  salvatoris  imaginem:  iam  quindeeim  accesse- 
runt  artificiosissime  pictae  tum  salvatoris  et  D.  Yirginis  tum  aposto- 
lorum  effigies:  maxima  omnia  et  summa  propensi  in  nos  animi  et  in-' 

l)  Markgraf  Ernst  Friedrich  von  Baden-Durlach.  —  *)  No.  17.  — 
*)  No  16.  —  4)  Der  Nuntius  siedelte  nach  Altdorf  im  Kanton  üri  über. 
—  »)  Beim  Einbinden  an  unrichtiger  Stelle  eingeheftet.  Der  Brief  ist 
höchst  wahrscheinlich  von  Dr.  Pistorius  coneipiert 


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678 


v.  Weech. 


credibilis  humanitatis  testimonia:  ut  de  voluptate,  quam  ex  nostra 
conversione  caepit  et  de  gratulatione  humanissima  et  oblatioae  offi- 
ciorum,  quae  nos  exspectare  iubet,  nihil  dicamus.  Quod  igitur  nunc 
qnidem  unum  relictum  nobis  est:  gratias  Devotioni  Tuae  agimus 
maximas:  et  non  solum  significamus  tarn  illa  nobis  omnia  grata  tam- 
que  iueunda  aeeidisse,  ut  gratius  et  iueundius  potuerit  nihil:  sed 
etiam  promittimus  daturos  operam,  ut  re  significationem  istam  nost- 
ram  comprobemus. 

Nos  certe  ex  quo  tempore  doctore  Pistorio  excellentiam  pietatis, 
virtutis  et  doctrinae  nobis  commendavit,  quae  omnia  cum  summa  a 
Sanctissimo  Domino  nostro  mandata  dignitate  et  familiae  splendore 
in  Devotione  Tua  ad  hominum  adnürationem  confluxisse  testabatur, 
statim  ad  singulariter  illam  amandam  adieeimus  animum  et  cogitavi- 
mus  quemadmodum  amicitiam  cum  ea  coniungere  possemus.  Id  nos 
consecutos  esse  tanto  magis  gaudemus  quo  plus  in  literis  Devotionis 
Tuae  confirmari  videmus,  quae  nuntiabantur  a  Pistorio.  Sic  igitur 
rogamus,  ut  Dcvotio  Tua  nobis  sentiat:  quod  ob  gratissimo  animo 
reeepta  a  nobis  beneficia  sint  maximeque  loco  pro  merito  suo  habean- 
tur:  et  colore  Devotione  Tua  rautuis  offieiis  et  benefieiis  cupiamus 
constitutum  iam  in  literis  amicitiam  quam  quidem  ad  rem  ut  videmus 
Devotionem  Tuam  magno  studio  contendere:  ita  nos  pro  virili  parte 
nostra  laborabimus,  ne  in  observantia  et  tiraore  Devotionis  Tuae 
quiequam  de  summa  diligentia  reliquum  esse  sinamus. 

Ad  Sanctissimum  Dominum  nostrum  brevi  cum  ex  primis  labori- 
bus  nos  parum  recolligcmus,  dabimus  per  Devotionem  Tuam  raitten- 
das  litteras :  et  quod  iamdiu  animo  feeimus,  subiieiemus  nos  tum  sub 
paternum  ipsius  imperium:  beati  futuri,  si  Sanctitas  illius  non  tan- 
quam  obsequentem  nlium  in  benevolentiam  reeipiat  suam:  quoniam 
intercessione  Devotionis  Tuae  tanquam  singularis  amici  nostri  utemur. 
Bcnedictus  sit  Deus,  qui  clemeutia  sua  nos  tan  dein  nihil  tale  merentes 
respexit  et  ex  multorum  annorum  errore  in  viam  reduxit  ad  partici- 
pandam  sub  ipsius  Sanctitate  tanquam  pro  Christo  in  terra  relicto 
capite  ecclesiao  et  üdei  unitatem. 

Is  praestet  ut  non  tantum  externa  religionis  professione.  sed 
etiam  multo  magis  tota  anima  effusione  et  pietatis  ferventissirao  studio 
catholicam  fidem  usque  ad  postremum  ex  vita  discessum  constanter 
omnes  exerceamus  et  testemur.  Quod  in  festinatione  (paramus  enim 
nos  iam  ad  primum  audiendum  in  provincia  nostra  solemne  sacrum) 
amantissime  significare  Devotionis  Tuae  et  rogare  visum  est,  ut 
doctori  Pistorio  in  reliquis  quae  nostro  nomine  scribet,  habeat  fidem. 

Jam  quidem  aliud  nihil  nisi  quod  amare  Devotionem  Tuam  et 
ab  ea  amari  cupimus  et  optamus,  ut  salva  nobis  in  Christo  diu  sit 
circumfusa  omnibus  fortunis. 

Celeriter  Emctingae  *)  postquam  domum  revertimus  10.  August^ 
biduo  ante  istum  optabilem  diem,  quo  primum  nobis  praesentibus  in 
unitate  catholicae  ecclesiae  sacrificium  mediatoris  nostri  in  provincia 


)  Emmendingen. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  679 

nostra  offeretur  Deo  et  primum  scmen  iacietur  ad  erndiendum  po- 
pulora. 

Jacobus  Dei  gratia 
Marchio  in  Baden  et  Hachbergk  etc.1) 


17.  Dr.  Pistorius  an  den  Nuntius  in  der  Schweiz.  Freiburg  1590. 
August  19.    Original.  Beilage  zu  No.  15. 

Nimtiatura  di  Colon ia.1)  3.  yag.  365—370. 

Quis  dabit  capiti  meo  aquam  et  oculis  raeis  fontem  lacrymarum: 
Dlustrissimc  et  Reverendissime  Domine :  et  plorabo  die  ac  nocte  mor- 
tem sanetissimi  maximique  prineipis  nostri:  an  calamitas  accidere 
maior  iam  catholicae  ecclcsiac  et  an  tnrbulentior  in  illam  iactari 
procella  potuisset!  quam  tantum  heroa  tamquam  religionis  studiosum 
in  fiore  aetatis  et  primis  nascentis  per  provinciam  catholicae  religio- 
nis initiis  ita  subito  extingui:  cum  fides  suis  radieibus  nondum  detixa, 
templa  nondum  occupata  a  catholicis  clericis  essent.  Mortuus  ciiim, 
proh  dolor,  Jacobus  prineeps  est,  Badensis  marchio,  17.  augusti  hora 
diei  undeeima:  cum  in  nouum  diera  gravissima  dyssenteria  oppre>sus 
et  propter  vim  veneni,  unde  morbum  natum  esse  animadversum  post 
mortem  a  raedicis  fuit,  relevari  nullo  subsidio  posset:  ille  prineeps, 
qui  nuper  abiurata  lutherana  secta  tanto  studio  tantaque  devotione, 
quanta  satis  laudari  non  potest,  ad  religionem  catholicam  accev>it: 
ille  prineeps,  qui  fulcrum  religionis  futurus  et  non  tantum  professione 
et  vitae  testatione,  sed  etiam  armis  tutaturus  et  ad  haereticos  prola- 
turus  esse  fidem  nostram  sperabatur  etspes  certe  nostra  totiusque  der- 
maniae  fuit:  ille  prineeps,  cuius  conversio  totam  christianam  rempu- 
blicam  illustrissimamque  Dominationem  Tuam  recreavit  plurimum :  et 
ad  magnam  exspectationem  singularis  utilitatis  erexit  omnes.  Is  igitur 
mortuus  est  maximo  omnium,  sed  meo  incredibili  dolore.  Quid  faciemus. 
Illustrissimc  Domine :  An  Deo  irascemur  ?  qui  spem  ostensam  et  tanquam 
in  os  iniectam  eripuit  ex  mediis  faueibus?  cum  fruetum  adhuc  pene 
praebuisset  nulluni !  Verum  id  facere  non  deberaus :  confidere  magis  de- 
bemus,  quod  misericors  pater  pro  absconso  suo  reconditoque  iudicio, 
ad  cuius  intelligcntiam  ascendere  nos  humi  positi  homines  non  possu- 
mus  nee  in  illud  tenuitatem  introferre  nostram,  tantam  calamitatcm 
vel  ad  nostra  ulciscenda  peccata,  vel  ad  nos  isto  velut  exemplo  patien- 
tiae  exercendos  ineusserit:  et  siquidem  constanter  feremus  miti^a- 
tionis  iram,  sit  et  aliud  nobis  accensurus  lumen:  quod  num  qui<lcm 
sperare  conditio  provinciae  vix  sinit:  tarnen  fortassis  erit  tempus  cum 

•)  Die  eigenhändige  Unterschrift  fehlt.  Vgl.  den  Brief  des  Pistorius 
So.  17.  —  *)  Es  besteht  kein  Anhaltspunkt  dafür,  dass  dieser  Brief  des 
Pistorius  dem  Nuntius  in  Köln  mitgeteilt  wurde,  es  ist  vielmehr  auch 
hier  eine  irrige  Einreihung  anzunehmen.  Die  Auffindung  des  Briefes  ver- 
danke ich  freundlicher  Mitteilung  des  Herrn  Dr.  Schmitz,  Hilfsarbeitors 
der  Görresgeseilschaft  in  Rom. 


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680 


t.  Weecb. 


ocaÜ8  nostris  aspiciemus.  Id  vero  incommodissimum  est:  quod  siue 
masculo  haerede  e  vita  decessit:  et  nisi  uxor,  quae  vicinissima  ad 
pariendum  est,  filium  pariet,  provinciae  haereditas  fratribus  luthera- 
nis  accrescet.  Spes  igitor  tota  in  atero  viduae  snspensa  iam  haeret: 
et  ad  eam  soliciti  respicimus  omnes. 

Scripsit  testamentum  et  in  eo  tutores  Catholicos  cum  mandato, 
ne  intercidere  religionem  sinant:  et  ut  tum  liberos  tum  provinciam 
ad  fidem  catholicam  instituant  Sed  si  filiam  pariet  uxor,  initum 
testamentnm  est:  et  fratribus  modus  ad  retinendam  religionem  prae- 
stitui  non  potest.  Itaque  si  id  accideret,.  spes  tota  nobis  et  tot  anno- 
rum  labor  mihi  periisset:  quo  magis  contendere  precibus  a  Deo  de- 
bemus,  ut  spem  in  alvo  comprehensam  confirmet  et  iucundissimo 
aspectu  masculi  filii  ante  exitum  huius  mensis  tum  nos  tum  Univer- 
sum rempublicam  christianam  exhilaret. 

Quotics  vero  de  Rev™*  Ulustnia<iMe  Dominatione  Tua,  quam  iucunde 
mecum  collocutus  princeps  optimus:  quantum  recreatus  conspcctis  ara- 
plissimis  donis  fuit:  quoties  in  morbo,  ut  in  colloquium  illius  veniret, 
optavit!  Quam  ob  causam  cum  in  lecto  esset  mandavit,  ut  ad  Domi- 
nationem  lllustrissimam  Tuam  ipsisus  nomine  scriberem  et  gratias 
agerem  raaximas:  quod  statim  feci  et  adiunctam  chartam  ad  subscri- 
bendum  exhibui:  quam  ille  lectam  totam  comprobavit:  voluit  etiam, 
ut  quaedam  adhuc  fusius  explicarentur.  Sed  cum  valetudinem  ille 
quidem  speravit  quotidie,  nos  vero  statim  in  dubitationem  veniremus, 
relictae  litcrae  sine  subscriptione  sunt:  et  is  interim  est  mortuus- 
Tamen  mittere  literas,  ut  erant,  ad  Dominationem  Tuam  illustrissi- 
mam  visum  est:  ut  extremum  voluntatis  et  propensionis  haberet  de 
optimo  sanctissimoque  principe  testimonium.1)  Quamdiu  in  lecto  fuit. 
oravit  attentissime:  sacrum  postremis  diebus  quotidie  ante  lectum 
fieri  iussit:  venerabile  sacramentum  bis  sumpsit  et  secundo  quidem, 
cum  paulo  post  postremum  duceret  spiritum :  cohortatus  omnes  circum- 
stantes  ad  religionem  catholicam  fuit:  quam  solam  veram  esse  ad 
coelum  et  ad  Christum  omnia  docuit:  damnavit  multis  verbis  luthe- 
ranismum :  doluit  singulariter  quod  tamdiu  conflictatus  cum  erroribus 
ita  sero  resipuisset:  et  morbum  illum  pro  poena  agnoscebat  procra- 
stinatae  conversionis :  causas  unde  veritatem  religionis  et  ipse  per- 
spexisset  et  alios  perspicere  vellet  acgrotus  recitavit:  caelestem  sancti- 
moniam  et  Christi  haereditatem  se  petere  magna  voce  confessus.  Vo- 
luit omnes  (erant  autem  tarn  aulici  ministri  pene  omnes  admissi)  te- 
stes  esse  constantiae  illius  suae  et  iussit,  ut  post  mortem  testarentur, 
mortuum  esse  in  catholica  Romana  religione,  in  illa,  in  qua  sola 
positus  est  ad  caelurn  aditus:  sie  sanetissime  cum  omnium  admira- 
tione  tanquam  exultans  laetitia  et  cupiditate  videndi  fruendique 
Christi  obivit  mortem.  Consolante  et  venerabile  sacramentum  porri- 
gente  Bavariae  ducis2)  legato,  reverendo  nobilissimo  et  doctissimo 
viro  domino  Adolfo  Wolffio  dicto  Metternich,  canonico  Spirensi  et 


l)  Es  ist  dies  der  unter  No.  16  abgedruckte  Brief.  —  *)  Herzog 
Wilhelms  V. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  681 

filiorum  Serenissimi  ducis  Bavariae  in  pietate  et  moribus  magistro: 
biduo  ante  venerat  cum  regiis  donis :  quae  serenitas  ducis  ad  ornan- 
dum  sacellum  miserat  et  ad  quater  mille  florenos  aestimata  sunt.  Sic 
igitur  mortuus  est:  et  post  mortem  sectus  a  medicis,  cum  causa  morbi 
pervcstigaretur,  inventus  est  omnibus  membris  valere  rectissime:  in 
solo  ventriculo  affectus  esse,  qui  tribus  locis  usque  ad  extremam  tuni- 
cam  exesus  erat:  unde  venenum  sumpsisse  coniecimus.  Nec  enim 
aliter  erosionem  illam  accidere  potuisse  iudicamus.  Interim  quia 
metus  est,  ne  religio  vel  iam  vel  postea  mutetur,  imagines  maiores 
nuper  ab  Illustrissima  Reverendissimaque  Dominatione  Tua  missas1) 
iussi  studiosius  asservari,  ne  ferirent  donec,  quid  de  religione  futu- 
rum esset,  certum  sciremus.  Et  ego,  Reverendissimc  Illustrissimeque 
Domine,  in  quanto  sum  periculo  non  vitae  tantum  sed  fortunarum 
omnium.  Maximara  enim  partem  pecuniae  apud  mortuum  principem 
et  eius  fratrem  exlocavi:  et  quamdiu  vixit  princeps  videbar  contra 
insidias  omnes  satis  praesidio  circumseptus.  Nunc  illo  mortuo,  post- 
quam  propter  religionem  maiorem  fratrem2)  exasperavi,  timeo,  ne 
me  tota  ista  pecunia,  quae  est  maxima,  evertat.  Id  si  fieret,  spem 
in  mundo  nullam  haberem  reliquam :  et  esset  iam  mihi  in  hac  «täte 
de  novo  circumspiciendum  pro  vitae  sustentatione.  Interim  tarnen 
fidam  Deo:  nec  desinam  toto  studio  incumbere,  ut  novum  patronum 
ecclesiae  in  primis  locum  quacram :  et  alium  Lutheranuni  Christo  lu- 
crifaciam :  sperans  a  Deo,  cui  deinde  me  vitamque  meam  dicare  con- 
stitui,  plenam  in  caelis  remunerationem. 

Hcc  celerrime  ad  Reverendam  Illustrissimamquae  Dominationem 
Tuam  scribere  visum  fuit:  ut  calamitatem  nostram  sciret  et  nobiscum 
doleret:  tum  vero  Deum  et  pro  sanctissima  defuncti  principis  anima 
et  pro  illuminando  alio  principe,  de  quo  proxime  scribam,  rogaret: 
ne  tarn  sanctum  institutum  tarn  breviter  tiniri  pateretur.  Scribercra 
plura  nisi  lacrymae  impedirent:  quas  dolor,  cum  istis  commemoran- 
dis  excitatur,  exprimit.  Dcus  sanctissimum  principem  in  aeterna 
beatitudine  caelestibus  gaudiis  in  aeternum  perfundat  :  et  nos  miseros, 
proiectos  in  maximum  luctum  in  Christo  Jesu  consoletur.  Amen. 
Quod  superest  salvam  esse  et  munitam  Dei  patrocinio  Reverendissi- 
mam  Illustrissimamque  Dominationem  Tuam:  et  ego  in  eius  benevo- 
lentiam  tanquam  in  unieum  salutis  eternae  meae  portura  humilüne 
consecratus  et  traditus  esse  cupio,  sicut  vicissim  quamdiu  vivam  stu- 
diis  omnibus  mcis  in  eius  obsequium  me  subjiciam  et  ad  illius  officia 
tamquam  servum  mancipabo.  Celerrime  ex  Friburgo  19.  augusti  a°  90. 

Reverendissimae  Illustrissimaeque 
Dom inati onis  Tuae 

humilis  servus 
Joannes  Pistorius  Nidonus 
d.  Bavariae  ducis  et  Badensium 

pp.  consiliarius. 


')  Vgl.  oben  die  bezügliche  Stelle  im  Briefe  des  Markgrafen.  — 
«>  Den  Markgrafen  Ernst  Friedrich. 


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(382 


r.  Weech. 


18.  Der  Nuntius  an  den  Staatssekretär  Kardinal  Sfondrato. 
Altdorf  1591  Januar  30. 

N.  d.  S.  3.  fol.  413. 


Per  quel  frutto,  che  si  commincio  nel  marchesato  di  Bada,  accio 
non  sia  affato  presa  ogni  speranza,  scrivo  ä  quel  dottor  Pistorio  et  ä 
tntti  gl'altri,  che  giudico  poter  giovare  ne  si  lascia  per  la  mia  parte 
di  far  ogni  diligenza  possibile,  ancorche  con  poca  spcranza .  .  . 


19.  lielatione  dal  marcliesato  di  Bada  al  principio  di  decembre 
1590.  Beilage  zu  No.  18. 

N.  d.  S.  3  fol.  414. 

Perscvera  la  vedova  del  marchese  buona  memoria  con  tanta  co- 
stanza  nella  santa  fedc  cattolica1),  che  vince  l'ostinatione  di  Heruesto, 
suo  cognato  luterano,  che  governa  il  stato  del  morto  fratello  et  Tha 
tutto  ritornato  al  luteranismo.  A  questi  di  mosso  (come  si  crede)  ä 
pieta  di  questa  signora,  la  condusse  con  il  figlio  honoratamente  per 
il  Ueno  da  Hochberg,  residenza  giä  del  marito,  ä  Durlac,  dove  lui 
stA,  et  e  voce  commune,  che  la  farä  habitare  nel  castello  chiamato 
Milberg2)  per  esser  molto  vicino  ä  Scheinbenhart*),  Iuogo  cattolico 
del  marchese  Odoardo  Fortunata*)  della  medesima  famiglia,  acciö 
habbi  ogni  commodita  et  consolatione  nclli  cxercitii  catolici ;  quanto 
seguira  si  avisara. 

II  dottor  Pistorio,  che  fü  instrumento  di  quella  si  bella  conver- 
sione  del  marchese,  persevera  nel  suo  santo  zelo  di  convertir  altri, 
et  perche  nell'  ultima  disputa,  che  ebbe  in  Emetinge')  con  l'hcre- 
siarco  d'Argentina,  chiamato  Pappo.  disse  quel  heretico,  che  promet- 
teva  di  provar,  come  santo  Agostino  concordava  et  approvava  tutti 
gl'articoli  della  confessione  Augustana  oltre  ä  quello,  che  all'  hora 
gl'esprobrö,  gli  ha  ä  questi  giorni  scritto  per  convincerlo  et  ridurlo 
o  almeno  per  scoprir  ad  altri  le  sue  bugie .... 


20.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Sfondrato.  Altdorf  1591  Febr.  LI 

2V.  d.  S.  3.  fol.  437. 

Tanto  maggiore  e  il  mio  contento  nel  dar  le  buone  nuove  de 
frutti  spirituali,  quanto  che  so  di  dar  sollevamento  alle  gravissime 

*)  Die  Markgräfin  Witwe  Elisabetli  war  am  26.  August  zu  Freiburg 
zur  katholischen  Kirche  übergetreten.  J.  Stieve,  Die  Politik  Baierna 
1591- 1Ü07.  I.  Hälfte  S.  32.  —  *)  Mühlburg,  ein  altes  markgräfliches 
Schloss,  1689  von  den  Franzosen  zerstört,  dessen  Gelände  jetzt  zur  Resi- 
denzstadt Karlsruhe  gehört.  —  5)  Scheibenhart,  ein  ehemaliges  Jagd- 
Bchlüsschen,  1  Stunde  sö.  von  Karlsruhe.  —  *)  Markgraf  Eduard  Fortu- 
nat von  Baden-Baden,  reg.  1588—1600.  -  >)  Vierordt  2,  23  ff. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  III  von  Baden  u.  Hachberg.  C83 

et  continove  fatichc  di  Nostro  Signore  et  di  V.  S.  III"».  Si  vedra 
per  gl'inclusa  relatione  *),  come  Dio  benedetto  ci  mostra  la  via  aperta 
da  conservarc  il  marchesato  di  Bada  nella  religione  cattolica  et 
guadagnar  ancora  degl'  altri  paesi.  Mirabir  opere  fa  quel  dottor 
Pistorio,  che  converti  il  marchese  boona  memoria  et  oltrc  alli  libri 
et  fatiche  continove,  che  fa  contra  luterani,  fa  pratichc  di  molti 
principi  di  Germania,  et  hora  mi  avisa,  che  spera  presto  la  con- 
versione  di  un  richissimo  conte,  la  qnale  e  stata  ritardata  dalle 
diligenze,  che  fa  il  padre  contra  il  buon  proposito  del  tiglio,  ma  in 
compagnia  di  detto  Pistorio  il  baron  Truchsess  cattolico,  nepote  del 
gia  cardinale  di  Augusta»),  vi  si  e  accompagnato  et  ve  lo  ho  infor- 
vorato  con  lettere,  si  che  si  puö  sperar  presto  questa  santa  conso- 
latione. 

Per  honor  della  vedova  et  figliuolo8),  herede  del  marchese,  ha 
voluto  il  Pistorio  quel  breve.  che  la  felicc  memoria  di  Sisto  havcva 
scritto  al  marchese  dopo  la  sua  conversione,  gli  l'ho  mandato.  et 
sara  di  gran  consolatione  a  quella  signora. 4)  Ma  se  V.  S.  Illm»  fasse 
servita  di  consolar  questa  signora  et  il  detto  Pistorio.  innanimandoli 
in  nome  di  Sua  Itcatitudine  ä  queste  si  gloriose  imprese,  sia  certa, 
che  sarä  di  grandissimo  frutto,-  disidera  ancor  lui  qualche  gratia,  ne 
ha  gran  bisogna,  perche  sc  quel  Ernesto,  fratello  del  morto  marchese, 
dura  nella  sua  autorita  in  allevar  Therede,  vien  a  perdere  il  Pistorio 
quasi  15m  scudi,  che  era  tutta  la  sua  sostanza.  Pensa  a  farsi  sacerdote 
et  e  huomo  insigne  di  lettere  in  molte  professioni;  io  non  ho  havuto 
ardir  di  alargarmi  con  dar  speranze,  desiderando  di  sentir  prima 
gl'ordini  di  Nostro  Signore  et  di  V.  S.  Illm». 


21.  Relatione  de  negotii  ecclesiastfci  del  marchesato  di  Bada  per 
lettere  de  8.  et  24.  genaro  1591  da  Friburgo  di  Brismvia.  Beilage 
von  No.  20. 

N.  d.  S.  3.  fol  438^39. 

Diffcriscc  l'imperatorc*)  a  dar  risolutione  nelli  negotii  del  morto 
marschese  di  Bada")  et  si  attribuisce  alli  rumori  di  guerra,  che  per 
la  Germania  sente  in  favor  del  Xnvarra;  si  spera  perö  buona  risolutione 

»)  No.  21.  —  7)  Der  Kardinal  Otto  Truchsess  von  Waldburg  war 
von  1543  bis  157;:  Bischof  von  Augsburg  gewesen.  —  8)  Der  am 
3.  September  1590  geborene  Ernst  Jakob.  —  *j  Das  Breve  ist  gedruckt 
im  Freiburger  Piöcesanarchiv  IV,  111  ff.  aus  dem  Original  im  Fürstl. 
Hausarchiv  zu  Sigmaringen.  Dorthin  kam  dieses  durch  die  in  zweiter 
Ehe  mit  dem  Grafen  Karl  von  Zollern  vermählte  Witwe  M.  Jacobs. 
—  ')  Rudolf  II.  —  ')  Es  handelt  sich  um  Ausführung  des  von  M. 
Jacob  auf  dem  Totenbett  abgefassten  Testamentes,  insbesondere  hinsichtlich 
der  Erziehung  seiner  Kinder  in  der  katholischen  Religion.  Einer  der 
Exekutoren,  Herzog  Wilhelm  V.  von  Baiern.  hatte  die  Entscheidung  des 
Kaisers  angerufen.   Stieve  a  a.  0.  S.  34  ff. 


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€84 


v.  Weech. 


et  in  questo  mentre  Ii  serenissimi  di  Baviera  et  arciduca  Ferdinando, 
tutori,  per  la  lor  pieta  et  eccitaü  daUc  lettere  del  sacro  collegio1) 
non  perdonano  ä  fatica  ö  spesa,  acciö  in  questo  marchesato  si  ritorni 
la  religione  cattolica.  Conforme  alla  mente  et  testamento  del  morto 
marchese  et  con  la  speranza  et  allegrezza  del  nuovo  sommo  pontefice1) 
si  spcra  per  il  santo  suo  zelo,  che  eccitara  Cesare  et  contirmarä  graltri 
detti  principi,  accio  si  attenda  ä  questo  negotio  et  non  si  lasci  il  governo 
di  quel  stato  ä  Ernesto  luterano,  fratello  del  morto,  il  che  non  giovara 
solo  per  la  ridottione  di  quel  paese,  che  il  marchese  bona  memoria  ha 
lasciato,  ma  per  altro  ancora,  poiche  il  figlio  postumo  oltre  a  questa 
heredita  gia  havuta  hereditarä  tutto  il  paese  del  detto  Ernesto3), 
che  e  grandissimo  et  al  doppio  maggiore  di  quel  del  padre,  si  che 
allevandosi  questo  figliuol  cattolico,  oltre  ä  quello  che  si  deve  alla 
bonta  del  padre,  si  accresceria  in  tante  et  tante  migliara  d'aninie 
la  religione  cattolica  con  speranza,  che  molti  altri  principi  della 
Germania  si  risolveriano  in  publico,  come  in  segreto  ben  conoscouo 
le  bugie  delli  heretici. 

Errö  la  vedova  ä  credere  ä  Ernesto  et  ä  muoversi  dalla  residenza 
del  raarito,  ma  fu  per  la  speranza  della  liberta  et  con  promessa  di 
lasciarli  ritenere  la  religione  cattolica,  si  vuole  hora  di  esser  stato 
ingannata,  ma  e  si  constante  uel  santo  proposito,  che  e  di  stupore; 
scrive  al  dottor  Pistorio  con  tanta  saldezza  et  risolutione  di  morir 
per  la  fede  cattolica,  che  e  cosa  da  laudarno  il  Signore.  E  risoluta 
et  ha  il  Gesuita  suo  confessore  et  predicatore ;  non  mostra  piü  timore 
o  spavento  alcuno,  anzi  alle  prediche  de  luterani,  che  Ii  e  convenuto 
sentire,  replica  con  tanto  ardor  et  prudeuza,  che  si  vede  esser  opera 
del  Signore.  Neil'  istessa  rocca*)  di  Ernesto  luterano,  circondata  da 
ministri  heretici,  con  una  sola  serva  cattolica  lei  stessa  ha  eretto 
Taltare  et  tanto  ha  fatto,  che  giä  vi  ha  ogni  festa  il  rettore  del 
collegio  di  Spira,  che  alla  presenza  di  tutti  celebra  et  in  alcuni  giorni 
prcdica  et  hora  havcrä  famiglia  di  altre  giovane  cattoliche.  Sta 
sempre  con  il  dubbio,  che  Ernesto  non  lasci  durar  questo  santo  in- 
stituto,  ma  ha  sempre  quella  mira  et  buoni  mezzi  ancora  di  fugirsene, 
come  ha  risoluto  ad  ogni  occasione,  che  Ii  sia  data.  Ben  si  vede  la 
providenza  di  Dio,  che  quella,  che  contradiceva  al  marito  cattolico, 
convertita  dopo  lui  nel  fervore  et  santo  zelo. 

Ha  tutto  questo  di  maniera  innanimato  il  dottor  Pistorio,  che 
pensando  abandonnar  l'impresa  et  ritirarsi  o  con  il  duca  di  Baviera 


'}  Das  im  Conclave  versammelte  Eardinalskollegium  hatte  sich  in 
dieser  Angelegenheit  am  13.  Oktober  1590  an  Herzog  Wilhelm  gewandt. 
Stieve  a.  a  0.  S.  34,  Anm.  2  —  7)  Nach  dem  Tode  des  Papstes  Sixtus  V. 
(1590  Aug  27)  war  Urban  VII.  gewählt  worden,  der  schon  am  27.  Sept. 
d.  J  starb,  worauf  am  6.  Dez.  1590  die  Wahl  Gregors  XIV.  erfolgt  war. 
—  »)  Die  Ehe  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich  war  kinderlos,  der  andere 
Bruder  M.  Jacobs,  M.  Georg  Friedrich  (geb.  30.  Jan.  1573),  noch  minder, 
jährig,  unvermählt  und  von  schwacher  Gesundheit.  —  ♦)  Im  Schlosse 
Mühlburg. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jacob  III.  von  Baden  u.  Hachberg.  685 


o  ä  Costanza,  dove  Ii  erano  offerti  canonicati,  hora  solo  ä  questo 
attende,  et  so  sara  aiutato  dalli  sudeti  principi  si  spera  la  ridottione 
di  qnel  stato  et  altre  santissime  opere. 


22.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Sfondrato.  Altdorf  1591  März  5. 

N.  d.  S.  3.  fol.  471. 

Dio  gratia  che  delle  cose  ecclesiastiche  debbo  dar  ä  Nostro 
Signore  et  ä  V.  S,  111»»  ottime  nuove.  Insieme  con  il  dottor  Pistorio 
ero  quasi  disperato,  che  nel  marchesato  di  Bada  si  potesse  piü 
introdurre  la  religione  cattolica,  ma  hora  e  piü  la  speranza,  che  non 
era  prima  il  dubbio,  che  presto  vi  si  ricominci  qael  che  il  roarchese  di 
baona  memoria  haveva  principiato  et  lasciato  per  testamento,  per  che 
habbiama  aviso,  che  l'imperatore  habbia  preso  il  negotio  seriamente 
et  habbia  ordinato,  che  al  punto  di  questo  si  ritrovassero  in  Praga 
tutti  i  parenti  del  detto  marchese  et  tutti  i  testiraonii,  volendo  che  air 
hora  si  apri  il  testamento  et  sappino  quel  che  vorrä  ordinäre. *)  Con 
questo  speriamo,  che  non  vi  saranno  piü  difficulta  et  si  farä  essequir  la 
santa  racnte  del  testatorc.  Mentre  si  voleva  avisar  questo,  ci  sopragionge 
nuova  et  di  non  minor  allegrezza,  si  perche  e  la  liberatione  di  una 
signora  vidova  incarcerata,  come  per  esser  cosa  che  aiutarä  l'essecutione 
di  questo  testamento  mirabilmente.  Per  lettere  del  conte  Carlo  di 
Zollcren2),  si  ha  che  la  vedova  del  detto  marchese,  fastidita  della 
prigione  et  delle  straniezze,cheErnesto  cognato  Ii  usava,  non  permetten- 
doli  ne  il  Gesuita  ne  l'uso  della  religione  cattolica.  se  ne  e  fugita  ä 
Spira,  di  dove  sara  in  potcr  delli  serenissimi  essccutori  del  testa- 
mento et  aiutara  mirabilmente  la  ridottione  di  quel  stato.  Sana 
superfluo  dir  l'allegrezza,  che  ne  hanno  tutti  quelli  che  faticorno  per 
la  ridottione  del  marchese  buona  memoria,  vedendo  che  gl'heretici 
non  la  vinceranno  


23.  Belatione  de  negotii  del  marchesato  di  Bada  et  della  vedova 
del  marchese  Jacomo  (sie !)  di  buona  memoria  ä  4.  di  maggio  1591. 
Beilage  zum  Bericht  des  Nuntius,  jetzt  Kardinal  Paravicino,  an 
Kardinal  Sfondrato  vom  gleichen  Tage.3) 

Nuntiat  um  die  Svvizzer«  to.  4.  fol.  363. 

Si  fugi  dalle  strette  guardie  di  Hernesto  cognato  luterano  la 

'}  Die  Testamentseröffnung  war  auf  den  1.  März  1591  festgesetzt, 
wurde  aber  nicht  vollzogen  Stieve  a.  a.  0.  S.  36,  87.  —  2)  Karl  II., 
Graf  von  Zollern,  Sohn  des  Grafen  Karl  I.  und  der  Markgräfin  Anna  von 
Raden,  einer  Tochter  des  Markgrafen  Ernst.  —  3)  In  diesem  Bericht  ist 
von  den  badischen  Angelegenheiten  nicht  weiter  die  Rede.  Die  Beilage 
ist,  wie  die  Angabc  des  Fol.  ergiebt,  an  entlegener  Stelle  des  Bandes 
einnebeltet. 


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(i8G 


v.  Weech. 


sudetta  vedova,  ma  Ii  convonne  lasciar  i  figliuoli ;  ste  in  Spira  15 
giorni  in  casa  del  Fuccaro  *)  per  meglio  instruirsi  nella  religione  cat- 
tolica  dal  padre  rcttore  de'  Gcsuiti.  Scrive  l'istessa  all'  imperatore 
et  alli  serenissimi  arciduca  et  duca  di  Baviera,  lamentandosi  dell' 
ingiurie  fatteli  dal  cognato  et  chiamatosi  il  conte  Carlo  di  Zorlon 
(sie!)  pio  signore;  con  esso  si  conseglia  di  tutte  le  sue  attioni  et  si 
differiscono  le  risolationi,  perche  aspetta  quelle  che  fara  la  detta 
Maesta,  dopo  aperto  il  testamento. 

Di  Spira,  aecompagnata  da  piü  de  60  cavalli  con  Carlo  et  Cristo- 
foro  fratelli  conti  di  Zorlen2)  (sie!)  se  ne  e  andata  a  Sigmaringe, 
castello  del  detto  conte  Carlo,  di  dove  ö  in  Baviera  ö  ne  paesi  dell' 
areidnea  si  ritiraru,  come  i  detti  due  serenissimi  tuttori  hanno 
risoluto. 

Mentrc  fü  in  Spira,  dopo  la  confessione  a  vista  di  tutto  il  popolo, 
che  era  molto,  prese  il  sacramento  della  contirmatione  et  poi  fü  com- 
municata,  il  che  ha  voluto  far  piü  volte  con  tanta  devot ione  et  segni 
di  gran  fervore,  che  non  solo  haveva  grocchi  intenti  de  tutti,  ma 
lagrimosi  per  allegrezza,  laudando  il  Signore,  togliendo  ä  tntti  ogni 
occasione  dubitar  piü  di  lei  et  dandocene  molte  di  ringratiar  Dio.  che 
dia  tanta  gratia  ä  questa  signora. 

Uernesto  cognato  heretico  non  ha  stimato  di  allegar  sospetto 
nel  prineipio  della  causa  la  Maesta  Caesarea,  appellandosi  alla 
sentenza  de  stati,  il  che  e  dispiacciuto  molto,  et  con  gravi  pene  Ii 
e  stato  commandato  che  obedisca;  si  aspetta  che  risposta  darä,  temen- 
dosi  che  fatto  bravo  dalla  vicinita  et  amicitia  del  Casimire 3 )  si 
prepari  di  non  obedire,  et  cosi  vede  la  Germania,  ehe  i>erdendosi 
la  religione  si  perde  l'obcdienza.  Le  diligenze  fatte  dalla  Santitä  di 
Nostro  Signore  per  la  sua  molta  carita  ogni  di  si  vede  piü  che  con 
quella  Maesta  et  serenissimi  hanno  giovato  intinitamente. 

Continova  la  vedova  instante  querele  contra  il  cognato  per  Ii 
figliuoli  toltili  et  per  la  religione  cattolica  prohibita,  contra  la  volonta 
del  testatore,  nel  marchesato,  che  non  e  suo.  Dimanda  la  terra  et 
roeca  destinatali  per  habitatione  dal  marito  di  buona  memoria;  et 
queste  querele  non  solo  si  mandano  alla  Maesta  Ccsarea,  ma  i  tutti 
Ii  elettori,  ne  lasciamo  di  sperarne  gran  frutto  et  Dio  benedetto  ce 
ne  faccia  gratia. 


*)  Markus  Fugger,  Graf  von  Kirchberg  und  Weissenborn  —  denn  dieser 
ist  unzweifelhaft  der  „Fuccaro"  unserer  Relation  —  seit  1589  mit  Anna 
Maria  Gräfin  von  Hohenzollern-Sigmaringen,  Tochter  des  Grafen  Karl  IL, 
vermählt,  war  im  gleichen  Jahre  Präsident  des  Reichskammergerichts  in 
Speyer  geworden.  —  2)  Karl  II.  geb.  1547,  seit  1575  Graf  von  Hohen- 
zollern-Signiaringeu,  Witwer  seit  6.  Oktober  1590.  Christof,  geb.  1552, 
seit  1576  Graf  von  Haigerloch.  —  8)  Pfalzgraf  Johann  Kasimir,  Vormund 
dos  Kurfürsten  und  Pfalzgrafen  Friedrich  IV. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  HI.  von  Baden  u.  Hachberg.  f>87 

24.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Sfondrato.  Altdorf  1591  Mai  20- 

N.  d.  S.  4.  fol.  77. 

Alle  sante  diligenze,  ehe  Nostro  Signore  et  V.  S.  III™*  fanno  di 
contiuovo  per  la  restitutione  della  fede  cattolica  nel  marchesato  di 
Bada,  si  sono  ä  questi  di  aggionti  iniracoli  del  Signore  et  Ernesto. 
i'ratello  luterano  del  marchese  di  buona  memoria,  oome  agitato  da 
furio  et  perciö  mucato  della  braura  di  prima  vive  in  un  estrema 
malinconia  et  altri  dicono.  che  coufessa  di  veder  semprc  sopra  la 
scpoltura  del  fratello  quattro  Iumi  accesi  et  che  nisun  altro  pao 
vederli  sc  non  lui;  commincia  a  trattar  con  Gesuiti  et  ä  dar  speranza 
della  sua  conversione.  *1  Ma  di  questo  non  sono  Ii  testimonii  si 
oeeulati  come  del  seguente  miracolo,  che  nella  villa  chiamata 
Volfersvil2)  in  un  mulino,  dove  altre  voltre  era  stata  una  capella  di 
S"  Catcrina.  chi  dice  il  venerdi  santo  et  chi  il  lunedi  di  Pasqua,  all' 
improviso  scaturi  una  fönte,  che  prima  per  alcune  höre  buttö  oglio 
chi;iro  et  buono,  del  quäle  so  ne  serba  in  gran  quantita  et  hora 
.se^uita  a  buttar  acqua  come  torhida  et  vi  concorrono  migliara 
d'huomini  con  voce,  come  che  vuol  Uio  con  questi  miracoli  ridurre 
tutto  quel  popolo  alla  vera  luce.  Se  bene  queste  cose  sono  certe, 
mm  ne  ho  ancora  aviso  dal  dottor  Pistorio,  ma  l'aspetto  di  giorno  in 
giorno,  perche  e  andato  lui  stesso  da  Friburgo  di  Briscovia  a  rivedcr 
questi  miracoli  et  instare  per  Tessecutione  delle  sante  risolutioni, 
che  nel  testamento  del  gia  marchese  si  contengono,  ne  lasciarö 
ricevendo  sue  di  replicar  ;\  V.  S.  Blma  quel  di  piü  che  havcrö. 

B  capucino  di  Sassonia.  che  e  hora  in  Bada,  andö  a  questi 
giorni  predieando  per  le  villc  et  in  aloune  publiche  processioni  per 
paesi  di  cattolici  sino  xicino  a  Basilca  a  due  bore,  et  per  sentirlo 
vi  «  oncorsere  Ii  primi  di  quella  citta  et  in  gran  numero  stavano 
stupidi  de  sermoni  et  dalli  segni  che  si  poterano  vedere  il  frutto  era 
piü  ch'ordinario. 


25.  Der  Nuntius  an  Kardinal  Sfondrato.  Altdorf  1591  Juni  9. 

N.  d.  S.  4.  fol.  104. 

Poichc  delli  negotii  ecclesiastici  del  marchesato  di  Bada  si  e 
comminciato  a  dar  conto  et  potria  cssere  che  parte  ne  scrivesse  il 
nuntio  all'  impcratore,  so  molto  che  vi  sia  da  fare  con  i  soldati 
Suizeri,  non  lasciarö  desiderar  a  V.  S.  Illm»  quel  che  mi  e  avisato. 

*)  Von  diesem  Gemütszustand  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich,  ins- 
besondere von  einer  Neigung  zu  konvertieren  ist  anderweitig  nichts  über- 
liefert. Die  Nachricht  dürfte  demnach  auf  blosses  Gerede,  das  dem  Nun- 
tius zu  Ohren  kam,  zurückzuführen  sein.  Parallel  laufende  Erfindungen 
von  protestantischer  Seite  auf  Kosten  des  Hofpredigers  Zehender  s.  unten 
No  28.  —  2)  Wolfenweiler,  Bez.-A.  Freiburg.  In  unsern  Akten  findet 
sich  nichts  auf  diesen  angeblichen  Vorgang  bezügliches  vor. 


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688 


t.  Weech 


La  marchesa  vedova,  se  bene  fece  la  professione  della  fede,  non 
giuro  di  restar  vedova,  et  per  il  natural  desiderio  Ii  compagnia  con 
giusto  colore  di  aiuto  per  il  figlio  et  suoi  negotii  ridotta  in  casa  del 
conte  Carlo  di  Zolleren,  dopo  essersi  stato  15  giorni,  si  marito  seco 
con  licenza  de'  tntori  del  figlio1)  et  con  molto  concorso  de'  baroni 
tedeschi.  *) 

L*  Ill,DO  d'Austria  et  il  dottor  Pistorio  rai  scrissero  il  dubbio 
ch*  ha  l'imperatore,  che  volendosi  ritornar  la  religione  cattolica  nel 
marchesato  di  Bada,  i  Suizeri  heretici  aiatassero  Ernesto  luterano; 
mi  hanno  richiesto  aiuto,  accio  i  Suizeri  cattolici  impedischino  Ii 
heretici  da  questa  impresa.3)  Per  mille  ragioni  mi  e  parsa  cosa  non 
solo  dificillissima,  ma  impossibile  per  trattarla,  come  loro  la  scrivono, 
ma  non  Ii  ho  replicato  le  difficolta,  per  non  farli  disperar  deir  im- 
presa, et  ho  risposto,  che  si  andarä  facendo,  che  disponerö  alcuni  di 
questi  capi  et  Ii  mandarö  con  buona  volonta  in  questo  negotio  alla 
dieta  generale  de  tutti  che  si  fa  al  fine  di  giugno  in  Bada4),  dove 
haveranno  loro  ä  mandare,  che  proponga  questo  negotio  et  dimandi 
alli  cattolici,  che  stiano  ambedue  le  parti  neutrali  senza  dar  aiuto  ne 
all*  uno  ne  all'  altro;  spero  che  Ii  riuscira  et  si  va  incaminando. 

Dopo  questo  aviso  a  X  mi  arrivorno  lettere  del  detto  Pistorio 
coii  aviso,  che  si  e  gia  publicato  il  testamento 5)  per  ordine  di  quella 
Maestä  et  si  aspetta  hora  la  contirmatione  delli  serenissüni  t  uteri,  et 
subito  si  comminciara  l'essecutione  con  il  restituir  la  religione 
cattolica.  Faecia  Dio,  che  ricsea  prosperamente  et  io  non  lascio  di 
dar  animo  con  le  lettere,  accio  commincino  sapendo  il  costume  delli 
heretici,  che  e  cedere  a  chi  fa  da  dovere  et  resistere  bravando  ä 
chi  solamente  dice. 


Von  da  an  sind  im  4.  Bande  des  Nunziatura  di  Swizzera 
keine  Berichte  des  Kardinals  Paravicino  mehr  enthalten,  die  sich 
aut  die  badischen  Angelegenheiten  beziehen.  Als  er  den  letzten  Be- 
richt absandte,  war  er  noch  nicht  im  Besitze  der  Nachricht  vom  Ab- 
leben des  jungen  Prinzen  Ernst  Jacob,  die  er  wohl  sicher  nach 
Rom  gemeldet  hätte.  Dass  er  dieses  nachgeholt  hat,  ist  mehr  als 
wahrscheinlich.  Vermutlich  ist  der  betreffende  Bericht  verloren  ge- 
gangen oder  in  einen  andern  Band  geheftet  worden  (vgl.  das  Bei- 
spiel oben  S.  677),  wo  man  ihn  wohl  finden,  aber  nicht  suchen  kann. 
Übrigens  fand  im  August  1591  die  Thfitigkeit  des  Kardiuals  Para- 
vicino als  Nuntius  in  der  Schweiz  ihren  Abschluss.  (Eidgenössische 
Abschiede  Bd.  V  Abt  1.  S.  1986.) 

')  Die  Vermählung  erfolgte  zu  Sigmaringen  am  13.  Mai  1591,  Freib. 
Diöcesauarchiv  4,  116.  Erst  am  13.  Juli  erteilte  Papst  Gregor  XTV.  die 
nötige  Dispens  a  a.  0  117.  Ein  hierauf  bezügliches  Breve  dieses  Papstes 
an  Herzog  Wilhelm  von  Baiern  s.  unten  No.  31.  —  2)  Die  Zeugen  des 
Ehevertrags  a.  a.  0.  S.  120  —  3)  Vgl.  hiezu  Stieve  a.  a.  0.  S.  38.  — 
*)  Baden  im  Argau.  —  ')  Dies  war  am  13.  Mai  geschehen.  Stieve  a,  a. 
0.  S.  38. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  DI.  t.  Baden  u.  Hachberg.  f,89 


II. 

26.  Ex  lUtrxs  P.  JRectoru  MMeimensis  1590  Juii  18.  Gleich- 

£*>itia?r  Auizitu  'i 

Grossh.  Hit u*-  und  Staatsarchiv  Karlsruhe. 

Peracta  cum  Pappo  disputatione,  cum  illustrissimus  marchio 
Jacobus  adversariorum  infirmam  et  variam  doctrinam  advertis9et 
simalqoe  intelligeret  Hunnium*)  concertationem  subterfugere,  animum 
plane  adiecit  ad  religionem  romanam  catholicam  utque  sola  firmis 
niteretar  fundamentis.  Me  itaqne  praeterita  septimana  ad  se  accersito 
rogavit  primum,  ut  concilii  Tridentini  decreta  suae  celsitodinf  legcrem 
et,  si  qnae  difficiliora  fortassis  occurrerent,explicarem,  in  quem  laborem 
integer  dies  impensus,  praesente  et  legente  concionatore  aulicö  noper 
etiam  converso.  Notabat  autem  sua  celsitudo  in  bac  lectione 
accurate,  qnae  ab  adversariis  iniqne  explicari  et  catholicis  afhngi 
solent;  qnae  una  ipsi  fuit  conversionis  causa;  duaruni  deinde  dierum 
ieinnio  ad  faelicem  innovationem  animum  praeparavit  addiditque 
totins  noctis  vigiliam  eamqne  orationibus  et  aliis  piis  exerettiis  tribnit, 
mane  reconciliandus  ecclesiae;  qoia  vero  neednm  constitutum  altare 
Emmetingae  nec  templum  reconciliatum,  peracta  res  tota  est  in 
monasterio  Tennen bachensi8),  presentibus  rev.  dominoD.  suffiraganeo 
Basiliensi*),  rev.  dorn,  abbate  monasterii  caeterisque  religiosis,  dorn. 
Hanlein,  rectore  universitatis  Friburgensis,  aulicis  nonnullis  catho- 
licis et  reliquo  populo.  Confessus  est  primum  prineeps,  tum  vero 
omnibus  audientibus  professionem  fidei  fecit  secundum  formam  con- 
cilii Tridentini,  demum  me  celebrante  sacra  communione  refectus 
est.  Haecque  ea  pietatis  significatione  praestitit,  ut  plerique  vix 
lacrymas  continuerint.  His  absolutis  habita  concio  et  post  illam 
sacrum  solenne  celebratum  ab  abbate  in  pontificalibus,  musico  con- 
centu  et  organis,  de  sanetissima  trinitate;  eo  finito  decantatum  Te 
deum  laudamus.  Indc  itum  ad  mensam,  ubi,  cum  e  praeeipuis  quidam 
adesset  hereticus,  cum  eo  statim  disputationem  iniit  prineeps  familiärem 
idque  tandem  effecit,  ut  homo  convictus  solum  suis  fratribus  nite- 
retur  eosque,  si  catholici  fiant,  sequi  promitteret.  Admiror  in  prin- 
cipe industriam  disserendi  de  quocunque  articulo  fidei  facilitatem, 

')  Auf  der  Rückseite  von  gleichzeitiger  Hand:  Relatio  ex  Patris  Mols- 
hey mii  Jesuitae  literis  trnnscripta  de  Conversione  Domini  Jacobi  Marchio- 
nis  Badensis  ad  ödem  oatholicam  anno  1590.  Der  Bericht  ist  an  den 
Bischof  von  Strasburg,  Johann  von  Manderscheid,  gerichtet  wie  aus  dessen 
Schreiben  an  Markgraf  Jakob  d.  d.  Zabern  30.  Juli  1590  (im  Groash. 
Haus-  und  Staatsarchiv)  hervorgeht.  Der  Rektor  des  Jesuitenkollegiums 
in  Molsheim  war  P.  Theodor  Busaeus.  Vgl.  Schnell  im  Freib.  Diöc- 
Arch.  4,  92  Anm.  1.  —  l)  Über  Aegidius  Hunnius  s.  den  Art.  von  Gass 
in  der  Allg.  D.  Biogr.  13,  415.  —  >)  Thennenbach,  Cisterzienserabtei,  eine 
Stunde  von  Emmendingen.  —  *)  Marx,  Bischof  von  Lyda  i.  p.  i.,  Weih- 
bischof von  Basel. 

ZeiUchr.  f.  Qesch.  d.  Oberrh.  N.  T.  VII.  4.  44 


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t.  Weech. 


laborera,  quem  in  hoc  solum  impendit,  ut  alios  convertat,  in  quem 
tinem  propria  manu  conscriptos  habet  locos  communes  de  contro- 
vcrsiis  articulis,  quos  perpctuo  circumfert:  non  dubito  quin  plures 
et  quidem  non  infimae  sortis  homines  in  suam  sit  pertracturus 
sentcntiam.  Jara  conjugem  marehionissam  fere  lucri  fecit,  aulicis 
nobilibus  et  plerisque  aliis  dubitationem  iniecit:  molitur  causas  suae 
conversionis  in  futuras  nundinas ').  Laudetur  Deus,  qui  primum  hunc 
imj)erii  principem  a  Lutheranisino  abstractum  nobis  catholicis  adiecit: 
Altera  mutationis  die,  memor  profcssioiüs  tidei,  qua  insinuatur.  ne 
aliam  quis  doctrinam  a  catholica  patiatur  apud  sibi  subditos.  tradi 
eonseriptis  literis  ad  amptmannos  totius  marchiouatus  aliosque 
superiorcs  iubet,  ut  omuibus  predicantibus  silentium  imponant,  neque 
quemquam  in  posterum  eoncionari  permittant,  claves  templi  Iis 
acoipiant,  ne  ad  illud  pateat  aditus,  nisi  cum  pueri  baptizandi;  ip- 
sisque  predicantibus  signiticent.  ut  intra  trcs  hebdomadas  domos 
suas  evacuatas  advenientibus  pracparent,  et  ni  converti  velint,  iufra 
trium  mensium  spacio  marchionatu  cedant. 

Quaeruntur  nunc  alii  catholiei;  operarii:  colliguntur  undique 
imagines  et  statuae,  pracparantur  altaria  antea  eversa;  vestes  sacrae. 
reliquiae  et  alia  ornamenta;  summa,  nova  fiunt  omnia.  Adscribunt 
nonnulli  rustici  fertilitatem  istius  anni  huic  commutationi,  quam 
dominus  Deus  cognoverit  ;  pro^ndent  et  ipsi  magna  parte  in  reli- 
gionein  catholicam,  ut  facilis  videatur  haec  futura  inuovatio.  Princeps 
tot  us  laetus  alacritcr  curat  omnia  neque  unquam  ait  sc  maiori 
perfusum  laetitia  quamdum  ad  catholicam  religionem  accessit.  Quatuor 
e  uostris  desiderat,  qui  initio  in  hac  vinea  aliquamdiu  laborent,  dum 
parrochi  colligantur  boui  et  docti,  qui  hic  desiderantur.  Vos  rogate 
dominum  messis,  ut  mittat  operarios  in  vineam  suam.  Duo  cappucini 
iam  in  vineam  illam  conducti  sunt. 

Datae  18.  julii  auno  millesimo  quingentesimo  nonagcsimo. 


27.  föiraet  aines  verthrawUchen  Schreybens  vom  10.  August  i 
(alten  Stiles  —  20.  August  neuen  Stils)  1590,  das  Ableben  des  Mark- 
grafen Jakob  betr. 

Gr<is>li.  Hn  ts   und  St>i«t*<tr  fvv  K<irUr>::  e  ') 

Euch  kann  ich  vertraulich  nicht  pergen,  das  marggrave  Jacob 
zu  Baden,  welcher  heute  fünf  Wochen  in  dem  closter  Gengenbach  (sie!) 
unserer  religion  Augspurgischer  confession  widersagt  und  sich  zu 

*)  Bezieht  sich  auf  die  von  dem  Markgrafen  dem  Dr.  Pistorius  auf- 
getragene Veröffentlichung  der  Motive  seines  Übertritts.  —  2)  Dieser 
„Extract"  ist  ein  Beischluss  eines  Schreibens  des  Herzogs  Ludwig  von 
Wirteinberg  an  Markgraf  Ernst  Friedrich  von  Baden  vom  14.  (24.)  Au- 
gust 1590.  Eine  ,;Copiu  dieses  Extracts  befindet  sich  im  Kgl.  württem- 
bergischen Geh.  Haus-  und  Staatsarchiv  in  Stuttgart.  Auf  den  Verfasser 
weist  keine  Spur  hin,  er  gehört  dem  protestantischen  Bekenntnisse  an 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  691 

der  andern  begeben,  am  verschinen  freytag  den  7.  diß  monats 
Augusti1)  zn  mittemtag  zwischen  11  und  zwölf  nhrn  zu  Ementtingen 
mit  todt  abgangen.  Die  ursach  dessen  ist  dysenteria^  welche  Se  Fürst- 
liche Gnaden  8  tag  darvor,  sobaldt  Sie  von  Sigmaringen  dahin  ge- 
langt, angestoßen  hat.  Sie  wollen  (also  ist  es  von  den  ihenigen,  so 
darbey  gewesen,  geschriben  worden)  ain  erbärmliche  zeyt  gefüert 
und  onerhördte  vill  scdes,  iha  deren  biß  in  die  4000  und  auch,  wie 
man  Sie  geöffnet,  wenig  intestinen  mehr,  darzu  ein  riß  in  dem  magen 
gehebt  haben.  Se  Fürstliche  Gnaden  seind  eben  in  vollem  werckh 
der  religions  enderung  in  dero  herrschafften  gewesen,  haben  das 
min  ist  er  htm  gäntzlich  darnider  gelegt,  die  kürchen  gespärt  und  die 
praedicanten  abgeschafft,  allain  inen  zu  tauffen  und  jedem  ain  viertel 
ihar  zum  abzug  zugelaßen.  Endtgegen  aber  der  weychbischof  zu 
Costanz2,  schon  angefangen  die  Kürchen  von  neuen  zu  weyhen  und 
priester  dahin  zu  ordiniren,  auch  hatt  hertzog  Wilhelm  in  Beyern 
ain  stattliche  Verordnung  zue  sollicher  enderung  gethon,  als  ainen 
thumbheiTU  von  Speyer  (so  ainer  von  Metternaeh  *)  und  ain  für- 
bindiger  eufferiger  mann  in  derselben  religion  sein  soll,  jetzt  aber 
Seiner  Fürstlichen  Gnaden  von  Beyern  rhat  und  dero  jungen  herr- 
schafften hofmaister  ist)  dahin  abgevörtigt.  Der  ist  vor  8  tagen  mit 
z weyen  gutschen  ankhommen,  mit  kostlichen  schankhungen  von 
kürchen  ornateu  zu  dem  neuen  religionwesen ,  welche  über  die 
4000  fl.  wherdt  sein  sollen.  Dise  pottschaften  sampt  grave  Carlin 
von  Zollcrn  scind  am  verschinen  zinstag4)  zu  bemeltem  marggraven 
abgerayst  mit  fürstlich  Beyerischem  bcvelch,  Seinen  Fürstlichen 
Gnaden  zu  gratuliern,  die  muncra  zu  praesentiern  und  die  religions- 
emlerung  helffen  zu  befürdern.  Wie  sie  aber  an  dem  volgenden 
mittwoch5)  zu  Seinen  Fürstlichen  Gnaden  gelangt,  haben  sie  dieselben 
in  den  Verzügen  des  thodts  befunden.  Darauf  Sie  also  an  dem  freytag 
hernacher,  wie  obgehördt.  verschiden.  Sein  Fürstliche  Gnaden  sollen 
von  jungen  herrschaften  ain  freulin*)  und  aber  dern  gemahel 
(jraiidam  und  purtui  inoximam  verlaßen,  jedoch  disponiert  und 
hochgedachten  hertzogen  von  Beyern  zu  ainem  Vormunden,  auch 
verners  geordnet  haben,  das  man  mit  vorgehabter  religionsenderung 
ongcseuinbt  procediern  solle.  Da  würdt  aber  nun  vill  an  gelegen  sein, 
wie  sich  Seiner  Fürstlichen  Gnaden  brueder,  herr  marggrave  Ernst 
Friderich  darein  schickhen  werde.  Und  würdet  dabey  auch  ausgeben, 
daß  marggrave  Jacob  bey  der  neu  angenommenen  religion  biß  iu 
sein  thodt  verhardt  seye.';  Die  obberüert  Beyerische  pottschaft  hat 


l)  Am  17.  August  neuen  Stiles.  —  *)  S.  oben  S.  67G.  —  3)  Adolf  Wolf 
von  Gracht,  genannt  Metternich.  —  *)  Am  4.  (14.)  August.  —  5)  Am  5. 
(15.)  August.  —  b)  Unrichtig.  Es  waren  zwei  Töchter:  Anna  und  Jakobe. 
—  ^)  Bei  den  Akten  ist  eine  gleichzeitige  Aufzeichnung  über  des  Mark- 
grafen „bekhandtnus  zur  zeit  Ir  F.  Gn.  absterbens".  Es  lautet:  „catholisch 
bin  ich,  catholisch  bleib  ich,  catholisch  wil  ich  sterben,  da  helf  mir  Gott 
zu.M  Dass  Markgraf  Jakob  bis  zum  letzten  Atemzuge  dem  katholischen 
Glauben  treu  gebheben  sei,  bestätigt  auch  ein  Brief  des  Markgrafen  Ernst 

44* 


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692  *«  Weich. 

den  weg  nach  Spayer  genommen ,  umb  das  testament  dahin  zuthon 
und  wider«,  was  zur  conörmation  dar  vormundtschafft  dienstlich,  zu- 
handeln.  Pia  clyaodieu  und  karchen  oroaten,  welche  der  herUog 
von  Bayern  dahin  geschickht,  hatt  man  auch  wider  hinweckh  und 
ghen  Freyborg  verwharlich  gethon  biß  zo  weitteren  gelegenheit. 

Die  forstlich  laich  solle  zue  Kaden  begraben  werden.  Datum 
IQ.  Augusti  a«  etc.  90. 


28.  Brief  eines  Ungenannten,  das  Ableben  des  Markgrafen  Ja- 
kob betr.  Vurlach  1590  August  (28).*) 

Orossh.  Haus-  und  Staatsarchiv  Karlsruhe. 

Das  ^erschienen  freyttag  umb  11  uhren  zu  mittag  marggraff 
Jacob  von  dieser  weit  abgeschieden,  hab  ich  in  meinem  jungst  aus- 
reißen von  8peyr  durch  den  allhieigen  garttner  dir  zu  rock  entbotten, 
versiehe  mich,  werde  es  verricht  haben,  hab  cum  Hlustrissimo  mec, 
da  ich  daheim  gewesen,  hinauff  gesollt,  Blust rissimus  ist  gestern 
wider  alhie  angelangt,  der  rath,  die  mit  Ihr  Fürstlichen  Gnaden 
hinauff  gezogen,  ist  man  disen  abend,  außerhalb  Remchingen  und 
hauptman  Schornstetters,  welche  daroben  bleiben  mußen,  noch 
gewertig. 

Illustrissimus  hatt  die  huldigung  in  eventum,  quia  vidua  marchionis 
Jacobi  gravula,  tanquam  tutor  et  curat or  aut  successor  von  dienern 

Friedrich  an  den  Landgrafen  Wilhelm  von  Hessen  d.  d.  Karlsburg  11. 
(31.)  Sept.  1590  (Grossh.  Haus-  u.  Staatsarchiv).  In  diesem  heisst  es: 
„Obwol  Sein  unser«  bruders  und  gevatters  Liebden  seeligen  sich  durante 
morbo  su  der  papistischen  religio»  bekant,  auch  in  solcher  zu  sterben 
mehrmaln  verlautten  laßen,  auch  die  diener  und  hoffgesindt  zu  derselben 
zu  treten  hefftig  gemant,  so  befinden  wir  doch  hingegen  zu  bestendi^em 
bericht,  daß  S.  L.  gleich  vor  seinem  letsten  seuffzen  diae  wordt  geredt 
haben  solle:  „o  herr  Jesu  Christe,  in  deine  handt  bevelh  ich  dir  meinen 
geist,  seye  mir  gnadig  und  barmhertzig",  und  darauff  alsobaldt  seeliglich 
zu  Gott  entschloffen,  darauß  wir  dan  in  kein  zweiffei  setzen,  weil  S.  L. 
den  rechten  eckhstain  unser  erlösung,  Jesum  Christum  behalten,  denselben 
auch  in  solcher  seiner  höchsten  noth  so  getreulich  und  flehenlich  ange- 
ruoffen,  ob  S.  L.  schon,  durch  veranleittung  ettlicher  von  unser  wahren 
religion  abtrinniger  und  abgefallner  buoben,  enderung  in  der  religion  fur- 
zunemmen  im  werckh  gestanden,  daß  dannocht  S.  L.  durch  disen  mittler 
und  einigen  unsern  hailandt  die  ewige  freude  und  seeligkheit  erlangt  ha- 
ben werden."  Man  sieht  daraus,  welchen  herben  Kummer  und  welche 
ernste  Sorge  dem  Markgrafen  Ernst  Friedrich  der  Übertritt  seines  Bru- 
ders verursachte. 

')  Über  den  Verfasser  des  Briefes  lasst  sich  nur  sagen,  dass  er  sich 
in  Diensten  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich  befand  und  trotz  seiner  aber- 
gläubigen Leichtgläubigkeit  dem  gelehrten  Stande  angehörte,  wie  sich 
aus  den  lateinischen  Citaten  ergiebt. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  HI.  v.  Baden  u.  Hachberg.  693 


and  undertbonen  eingenomen.  Testamentum  adest,  der  frstorios  and 
sein  anhang,  welche  meines  gnedigen  forsten  und  heim  nitt  erwartet 
haben,  haben  dasselbig  und  was  albereit  von  kirchen  ornaten,  so 
^tlich  1000  fl.  werth  soll  sein,  von  forsten  und  herrn  marggraff 
Jacoben  verehret  worden,  hinweg  genomen  und  aaßgeriüen,  hatt  nit 
allein  jetzt,  sonder  zuvor  vielfeltig  beschehen  erfordern  bey  Ihr 
Fürstlichen  Gnaden  sich  nit  eingesteht,  trouet  dem  wettet  nitt. 
Marchio  Jacobus  petiit  sepulturam  Badenis,  sed  puio  in  conventu 
crastmo  omnium  consüiariorum  eo  conclusum  iri,  ut  Pforteheim 
deducatur  funus,  quod  porro  ddiberabitur  tempus  dabit,  vide  omni- 
potentiam  Dei,  quod  homo  proponit,  Dem  disponit.  Es  werden  ohne 
zweiffei  mancherley  dieses  ohnversehenen  fahls  halber  hin  und  wider 
spargirt  werden  und  manchem  ein  Spiegel  sein,  wie  es  in  warheitt 
auch  einem  zu  herzen  gehn  soll,  sonderlich  was  bey  diesem  obitu  ex 
hac  vita  glaubwürdig  sich  verloffen,  da  es  ahn  tag  soll  komen, 
wie  es  ohne  zweiffcll  nit  verschwiegen  wirdt  bleiben.  Furnemlich 
hatt  sich  aber,  so  albereit  kundbar,  sich  zugetragen,  als  man  den 
leichnam  balsamirt  und  in  den  sarck  legen  wöllen,  ist  sein  gewesener 
boffprediger1)  vor  dem  sarck  gestanden,  ist  ohnversehens  ihme  aus 
mundt  und  naüen  ein  gus  mitt  blut,  mehr  als  in  ein  gusseil  gehen 
möcht,  heraus  gefahren  und  den  todten  cörper  damit  besprengt.  Da 
hatt  sonst  ein  hoffdiener  gesagt:  „o  herr  Hans,  das  blutt  schreitt 
noch  über  euch  am  jüngsten  tag.**  Da  ist  er  gleich  davon  und 
nacher  Freyburg  außgerissen.  Seithero  sagt  man,  das  er  quasi 
desperatus  darin  umbgehe  und  sagt,  er  wiß,  wan  man  ihn  nit  bald 
umbbring,  so  mus  er  im  selbs  ein  todt  anthun.2)  Wie  meinstu,  das 
Pistorium  das  gewissen  treiben  werdt,  wiewoll  ich  glaub,  er  hab  keins. 
Dergleichen  quasi  miraculosa  hat  sich  mehr  begeben,  die  zu  schreyben 
zu  lang.  Wan  die  begräbnns  angestelt  wurdt,  will  ich  dir  zu  wissen 
thun,  wie  und  welcher  gestalt;  da  du  lust,  kanst  selber  herauff  komen 
und  was  sich  allenthalben  verloffen  nach  notturfft  umbstendlich  ver- 
nemen.  Datum  Durlach  den  13.  August  a°  90. 


29.  Graf  Friedrich  von  Wirtemberg-Mfmpdgard  an  Herzog 
Ludwig  von  Wirtemberg.  Mömpelgard  1590  September  13  (23)**) 

Königl.  Geh.  Haus-  und  Staatsarchiv  Stuttgart. 

Freundlicher  lieber  herr  vetter  und  gevatter.  Wir  haben  auch 


')  Johannes  Zehender.  —  ')  In  ähnlicher  Weise  wird  von  katholi- 
scher Seite  über  den  Gemütszustand  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich  ge- 
fabelt (s,  oben  8.  687).  —  8)  Postscriptum  eines  Briefes  desselben  an  den- 
selben vom  gleichen  Datum,  Dank  für  Zusendung  des  herzoglichen  Bau- 
meisters betr.  Graf  Friedrich  hatte  an  dem  Religionsgespräch  in  Baden 
(s.  oben  3.  668)  teilgenommen,  auch  nach  demselben  mehrfach  den  Mark- 
grafen Jakob  ermahnt,  am  lutherischen  Bekenntnis  festzuhalten. 


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694 


t.  Wecch. 


biß  anhero  die  aigentliche  erkhundigung  thun  lassen,  wie  es  doch  in 
warhait  mit  marggraff  Jacobs  ableiben  beschaffen,  damit  wir  E.  L. 
desto  besser  dessen  außfürlichen  verstendigen  mochten,  aber  eher 
nicht  dann  discr  tagen  bekhommen,  welliche  wir  E.  L.  hiemit  freundt- 
lich  ubersenden  thun,  und  sehn  uns  in  disem  fall  für  nächlich  und 
guet  an.  demnach  weylanden  sein  marggraff  Jacobs  gewesnen  hoff- 
prcdiger,  Zehender  gcnandt,  E.  L.  alumnus ')  und  durch  sein  aposta- 
sierung  nicht  die  geringste  bcfurderung  besagtes  marggrafen  abfals 
gewesen,  die  soltcn  uff  mittel  und  weg  bedacht  sein,  damit  er 
Zederer  (sie!)  zur  handt  gepracht  und  seiner  verwürckhung  nach 
andern  zum  cxempel  gestrafft  werden  möchte,  dessen  wir  E.  L. 
unangemeldet  nicht  underlassen  khennen.  Und  sein  dero  wie  vor- 
gesagt allen  freuudt  und  vetterlichen  willen  zuerzaigen  genaigt  willig. 
Datum  ut  in  literis. 

(gez.)  Friedrich. 

Beilage  zu  diesem  Schreiben. 

Daß  erstlich  Ihro  Fürstliche  Gnaden  bey  den  baiden  graffen 
von  Zimmern  und  Zollern  uff  der  jagten  gewesen  und  als  sie  uff  ein 
suntag  in  großer  eyll  wegen  einer  newen  meß1)  starckh  nach  hauß 
postiert,  zu  Villingen  den  mittag  imbis  genomen,  gantz  hitzig  und 
durstig  gewesen,  haben  sie  ihre  laßen  ein  blatt  mit  khürschen  bringen, 
die  mit  großer  begirdt  geßen  und  darauf  wasser  getrunckhen,  darauß 
ein  ruohr  und  leibwehe  ervolgt  und  also  allcrhandt  darzugeschlagen, 
daß  sie  selbig  legers  gestorben. 

Und  sagt  man,  daß  Ihr  Fürstlich  Gnaden,  als  man  die  geöffnet, 
2  oder  3  löcher  im  magen  gehabt,  die  sindt  aber  gar  nit  durchgangen 
und  also  nit,  wie  man  fürgeben,  ursach  seines  todtes  gewesen. 

Pistorius  und  sein  häuf  haben  fürgeben,  daß  die  Evangelischen 
ine  vergeben  haben  laßen.3) 

Als  Ihre  Fürstliche  Gnaden  befunden,  daß  sie  sehr  angefangen 
schwach  zu  werden,  haben  sie  ihren  herrn  bruoder,  marggraff  Ernsten 

*)  Zehender  war  aus  Württemberg  gebürtig.  In  vorliegendem  Brief 
ist  sein  Name  irrig  „Zederer"  geschrieben,  an  dieser  Stelle  in  Zehender 
korrigiert.  —  z)  Auf  Sonntag  den  12.  August  (neuen  Stils)  war  die  Abhal- 
tung des  ersten  katholischen  Gottesdienstes  in  Emmendingen  anberaumt.  — 
3)  Die  an  Kardinal  Paleotto  gerichtete  Relation  (s.  oben  S.  660  f.)  behauptet, 
der  Markgraf  sei  durch  Kirschen  vergiftet  worden:  assnssinato  con  certe 
cera*e.  In  den  Berichten  des  Pistorius  und  nach  ihnen  auch  des  Nuntius  Para- 
vicino  ist  kein  Urheber  der  angeblichen  Vergiftung  namhaft  gemacht.  Dem 
Markgrafen  Ernst  Friedrich  blieb  indes  nicht  verborgen,  dass  man  sich 
nicht  scheute,  ihn  selbst  dieses  Verbrechens  zu  bezichtigen.  Am  11.  (21.) 
September  schreibt  er  an  den  Pfalzgrafen  und  Administrator  der  Kur- 
pfalz, Johann  Kasimir:  aus  aufgefangenen  Briefen  habe  er  ersehen,  dass 
man  ihn  beschuldige,  er  habe  seinen  Bruder  umbringen  lassen.  Er  trage 
deshalb  Bedenken,  um  gehässige  Nachrede  zu  verhüten,  dessen  Sohn  zu 
sich  zu  nehmen,  den  er  aber  doch  der  Mutter  nicht  lassen  könne.  Er 
erbittet  den  Rat  des  Pfalzgrafen.   Dieser  antwortet  am  14.  (24.  /  Septem- 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  III.  v.  Baden  u.  Hachberg.  695 

laßen  zu  sich  erfordern,  aber  Pistorius  hatt  die  brieflF  zu  lang  uff- 
gehalten,  also  daß  Ihre  Fürstliche  Gnaden  zu  spatt  khomen.1) 

Als  marggraff  Ernst  so  langsam  khomen  und  er  zu  vilmahlen 
nach  ime  mit  großem  verlangen  gefragt,  hat  er  letzstlich  gesagt :  „Ich 
sihe  woll,  mein  bruoder  hat  mein  vergeben".  Darauf  er  tcstament  ge- 
macht, in  wellichen  er  neben  den  tutoribus  auch  verordnet,  daß  sein 
gemahl  solt  nider  khomen,  wer  gefatter  sein  solt,  da  es  ein  junger  herr. 

Da  Ihre  Fürstliche  Gnaden  schwach  worden,  haben  sie  ihre 
hofjunckhern  und  ambtleut  berieffen  und  vor  ihrem  bett  ein  meß  lesen 
laßen,  auch  allerhandt  hailchtumb,  so  der  hertzog  von  Bayern  ge- 
schickht,  für  daß  bett  bringen  laßen,  und  sagt  man  darbey,  daß  Ihre 
Fürstliche  Gnaden  da  bezeugt,  daß  sie  uff  dem  catholischen  römischen 
glauben  bliben  und  sterben  wellen,  wie  dann  bald  darauf  verschiden. 

Als  bald  hernach  marggraf  Ernst  den  29.  augusti2)  ankhomen, 
haben  Ihre  Fürstliche  Gnaden  die  fürstliche  wittib  uff  Höchberg 
füeren  und  daßelb  hauß  mit  300  Soldaten  besetzen  laßen. 

Sontag  vor  Bartholomei3)  ist  allen  evangelischen  predigern  wider 
ihre  pfarren  zuversehen  bevolhen  worden. 

üf  den  tag  Bartholomei*)  zwischen  3  und  4  uhren  ist  die  witib 
nider  khomen  und  ein  jungen  herrn  geboren. 

Den  lezsten  augusti5)  hat  marggraff  Ernst  diesen  jungen  herren 
teuffen  und  Jacob  Ernst  nennen  laßen,  haben  ine  ußer  tauff  gehaben 
an  statt  marggraff  Ernsten  und  der  ganzen  landtschaft  Eberhardt 
von  Remchingen,  Jacob  Varenbülcr  und  D.  Felber. 

Pistorius  hat  [sich]  understanden,  disen  jungen  fürsten  romisch 

ber:  er  begreife,  dass  den  Markgrafen  diese  Verläumdung  kränke;  doch 
solle  er  sich  daran  nicht  kehren.  Er  selbst  sei  auch  wegen  seines  Ver- 
haltens gegenüber  seinem  Neffen  und  Mündel  verläumdet  worden.  Den 
jungen  Prinzen  solle  er  möglichst  schnell  zu  sich  nehmen,  um  ihn  in  der 
wahren  Religion  zu  erziehen.  (Grossh.  Haus-  und  Staatsarchiv  Karlsruhe.) 
Die  Grundlosigkeit  der  besonders  von  Pistorius  festgehaltenen  Be- 
hauptung, dass  der  Markgraf  vergiftet  worden  sei,  hat  schon  Zell 
in  der  vornehmen  Objektivität  die  seine  oben  öfter  erwähnte  Arbeit  aus- 
zeichnet, zugestanden.  Stieve  hat  aber  hiefür  ein  geradezu  klassisches 
Zeugnis  beigebracht,  die  Mitteilung  des  bei  Jakobs  Tode  anwesenden 
Grafen  Karl  von  Zollern  in  einem  an  Herzog  Wilhelm  von  Baiern  gerichteten 
Schreiben  d.  d.  20.  August  1590,  dass  der  Markgraf  an  Dysenterie  ge- 
storben sei.   Vgl.  Stieve,  Die  Politik  Baierns  1.  Hälfte,  S.  30  Anm.  2. 

')  In  dem  oben  citierten  Brief  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich  an 
den  Pfalzgrafen  Johann  Kasimir  wird  ebenfalls  Pistorius  beschuldigt,  er 
habe  des  Markgrafen  Gegenwart  „nicht  leiden  oder  sehen  können".  — 
2)  Dieses  Datum  kann  nicht  richtig  sein,  wie  die  weiter  unten  zusammen- 
gestellten Data  (nach  altem  und  neuem  Kalender)  ergeben.  —  e)  23.  Au- 
gust a.  St.  =  2.  Sept.  n.  St.  —  *)  24.  August  a.  St.  =  3.  Sept.  n.  St. 
Für  den  gregorianischen  Kalender  trifft  natürlich  die  Bezeichnung  des 
Tages  durch  den  Heiligennamen  nicht  zu.  —  5)  31.  August  a.  St.  =  10. 
Sept.  n.  St.   Der  Name  des  jungen  Prinzen  war  übrigens  Ernst  Jakob. 


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096 


v.  Weech. 


teufen  zu  laßen  und  mit  ainer  seigammen  gehandlet,  deß  sie  der 
fürstin  wittib  sollt  ain  brieff  antwortten,  in  welchem  er  anzeig  and 
bericht  gethon,  wie  sie  den  jungen  forsten  durch  weiber  soll  teuften, 
aber  es  ist  ime  nit  angangen,  dann  als  die  seugam  an  den  thoren 
ersuocht  worden  und  den  brieff  ander  den  brüsten  gehabt,  ist  der- 
solbig  (weil  er  etwas  zu  groß  oder  Tilleicht  die  brüst  zu  dein  ge- 
wesen) durch  die  Soldaten  ersehen,  genomen  und  hernach  marggraff 
Ernst  aberantwort  worden. 

Den  26.  Augusti1)  nachts  umb  2  uhren  ist  marggraff  Jacobs 
leichnam  Ton  Emmendingen  durch  die  beschribne  lehenleut  mit 
oorischen  und  aim  christlichen  psallmen  (Bütten  wur  im  leben  sein«! ) 
ein  stuckh  wegs  für  den  fleckhen  getragen  worden,  da  ein  wagen 
gewartet,  uff  welchen  man  ine  gelegt  und  gehn  Weißweilen*)  und 
von  dannen  an  den  Rein  gefüert,  daselbst  ist  ein  schiff  mit  8  mus- 
cetenschützen  bewart  gewesen,  darein  hat  man  den  todten  leichnam 
gestelt,  und  seind  die  lehenleut  selbigen  tags  biß  under  Straßburg 
gefahren  and  uff  hanauischen  Boden1)  gegen  abent  angefahren,  die 
nacht  die  bow  verwacht,  den  volgenden  sambstag  sind  sie  mit  dem 
todten  leichnam  in  ain  fleckhen,  so  marggrevisch  gewesen,  *)  ankhomen. 

Sontag*)  hernach  so  der  29.  gewesen,  umb  8  oder  9  uhren,  seind 
sie  mit  der  baar  zu  Turlach  ankhomen,  hat  man  die  mit  corischen 
und  christlichen  gesang  empfangen,  und  als  man  schier  zur  statt 
khomen,  ist  marggraff  Ernsten  gemahel  mit  andern  grevin  und  der 
burgerschafft  im  laid  da  gestanden,  der  leich  biß  in  daß  schloß  nach- 
gangen. Daselbst  hat  man  die  bar  in  die  schloß  cabeln  gestelt  biß 
zu  marggraff  Ernsten  widerkhunfft,  so  den  tag  zuvor  wider  nach 
Hochberg  zogen,  und  soll  man  zu  Ihrer  Fürstlichen  Gnaden  wider- 
kunfft  den  leichnam  nach  Pfortzheim  (da  der  marggrafen  begrabnuß) 
füeren. 

Ettlich  sagen,  Pistorius  hab  gerahten  gehabt  und  vermeint,  den 
leichnam  zu  Baden  begraben  zu  laßen. 


Die  Daten  dieses  (anonymen,  aus  protestantischer  Quelle  stammen- 
den) Berichtes  scheinen  nicht  immer  genau  zu  sein.  Wir  stellen 
deshalb  zusammen,  was  das  allerdings  lückenhafte  Material  im 
Grossh.  Haus-  und  Staatsarchiv  für  diese  Zeit  ergibt.  Am  10.  (20.) 
August  erlässt  Markgraf  Ernst  Friedrich  von  Fndlingen  (ehe- 
maliges Schloss  bei  Otlingen  im  Bezirksamt  Lörrach)  an  die  Haupt- 
leute Carl  von  Schornstetten  and  Borger  den  Befehl,  als  bestellte 

<)  26.  August  a.  St  5.  Sept.  n.  St.  —  *)  Weisweil  am  Rhein, 
Bez.-A.  Emmendingen.  —  '  >  Hier  können  die  Orte  Leutesheim ,  Freistett 
oder  Lichtenau  in  Betracht  kommen.  Die  Herrschaft  Hanau-Lichtenberg 
war  seit  1555  protestantisch.  Vierordt  I,  319.  —  *)  Vermutlich  Schröckh 
(jetzt  Leopoldshaien,  Bez.-A.  Karlsruhe),  das  baden-durlachisch  war.  — 
f)  Die»  ist  unrichtig.   Der  29.  August  a.  St.  war  ein  Samstag. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  HI.  v.  Baden  u.  Hachberg.  $97 


Hauptleute  auf  dem  Hause  Hachberg,  ohne  seine  Eraiichtigung  in 
das  Haus  Hachberg  niemand  einzulassen  als  seinen  Rat  und  Obervogt 
in  Durlach,  Eberhard  von  Remchingen  nebst  einem  Diener,  auch 
dieses  Haus  gut  zu  bewahren.  —  Am  16.  (26.)  August  erteilt  Herzog 
Ludwig  von  Wirtemberg  dem  Markgrafen  den  Rat,  die  Leiche 
Markgraf  Jacobs  in  Stille  auf  dem  Rhein  transportieren  zu  lassen, 
„dann  es  uf  dem  land,  als  da  man  selbige  durch  frembde  papistische 
herrschafften  füeren  mQeste,  aller  handtgefhar  mit  sich  ziehen  möchte". 
Auch  solle  sich  der  Markgraf  so  bald  als  möglich  selbst  nach  Emmen* 
dingen  begeben  und  sich  den  ünterthanen  zeigen  nach  dem  Sprich- 
wort: facies  hominis  facies  leonis.— Am  16.  (26.)  August  aus  Karlsburg 
iSchloss  in  Durlach)  beglaubigt  M.  Ernst  Friedrich  bei  der 
Witwe  M.  Jacobs  seinen  Rat  und  Statthalter  Wilhelm  Pebliß.  — 
Am  gleichen  Tag  erlässt  er  den  Befehl  an  Schornstetten  und  Bürger, 
die  Markgräfin  Witwe  mit  Dienerschaft  in  Haus  Hachberg  ein- 
und  ausgehen  zu  lassen.  —  Ebenfalls  von  diesem  Tage  ist  eine  Be- 
scheinigung datiert,  die  Schornstetten  dem  markgräflichen  Rüstmeister 
in  Karlsburg  Jacob  Scheffer  Ober  40  Musketen  samt  Gabeln,  40  Hand- 
rohre und  80  Paar  Pulverflaschen  ausstellt.  —  Am  18.  (28.)  August 
schreibt  aus  Emmendingen  die  Markgräfin  Witwe  Elisabeth  an 
M.  Ernst  Friedrich.  Sie  bittet  ihn,  da  sie  vertraue,  dass  er  ihr  mit 
Trost  und  Rat  gern  beispringe,  mit  seiner  Gemalin  unverzüglich  bei 
ihr  zu  erscheinen  und  „in  solchem  Iaidigen  fahl"  ihr  tröstlich  zu 
sein.  —  Am  21.  (31.)  August  erlässt  M.  Ernst  Friedrich  aus 
Karlsburg  den  Befehl  an  Schornstetten,  weil  die  Markgräfin  Witwe 
ihre  Wochen  auf  Hachberg  halten  wolle,  solle  er  die  Garnison  mit 
15  Personen  verstärken,  jene,  welche  verdächtig  seien,  der  papistischen 
Religion  oder  seinen  Gegnern  geneigt  zu  sein,  in  den  Flecken 
Emmendingen  zur  Bewachung  des  dortigen  Schlosses  oder  anderwärts 
transferieren  und  die  Nachtwache  allewege  durch  die  besten  und 
vertrautesten  Soldaten  verrichten  lassen.  Ein  Postskriptum  verfügt, 
dass  die  Markgräfin  Witwe  mit  ihrem  Frauenzimmer  auch  nicht 
spazierens  halber  das  Haus  Hachberg  verlassen  dürfe.  —  Am  24. 
August  (3.  September)  schreibt  M.  Ernst  Friedrich  aus  Karlsbnrg 
an  Statthalter,  Amtsverweser  und  Obervogt  zu  Durlach,  er  wolle  auf 
dringendes  Bitten  der  Markgräfin  Witwe  genehmigen,  dass  ein  Mess- 
priester auf  Haus  Hachberg  eingelassen  werde;  doch  müsse  dieser 
dort  verbleiben,  so  lange  die  Markgräfin  daselbst  sei.  Wenn  er  gehe, 
dürfe  weder  er  noch  ein  anderer  Messpriester  Haus  Hachberg  be- 
treten. —  Am  25.  August  (4.  September)  erhalten  dieselben  aus 
Karlsburg  den  Befehl  des  M.  Ernst  Friedrich,  sich  nach  Hachberg 
zu  begeben,  und  M.  Jaeobs  Witwe  in  seinem  Namen  zur  glücklichen 
Niederkunft  zu  beglückwünschen.  Die  Taufe  des  Prinzen  solle  bis 
nach  der  Beerdigung  des  M.  Jakob  verschoben  werden,  da  dann  er 
selbst  alle  Anordnungen  treffen  wolle.  1.  P.  S.  Wenn  ein  Mess- 
priester in  Hachberg  sei,  solle  er  abgeschafft  und  kein  anderer  ein- 
gelassen werden,  da  die  Markgräfin  während  des  Wochenbettes  keine 
Messe  zu  hören  nötig  habe.  2.  P.  S.  Wenn  das  Kind  schwach  werde, 


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v.  Weech. 


solle  es  aller  Einwendungen  ungeachtet,  der  Kircheiiorünung  gemäss 
getauft  und  nicht  geduldet  werden,  dass  diesen  durch  einen  Mess- 
priester geschehe.  Die  Wepführung  der  Leiche  des  M.  Jacob  solle 
beschleunigt  werden.  —  In  dem  Schreiben  des  M.  Ernst  Friedrich 
an  den  Lindgrafen  Wilhelm  von  Hessen  d.  d.  Karlsburg  11.  (21.) 
Sept.,  aus  dem  oben  eine  Stelle  angeführt  ist,  heisst  es:  „Nachdem 
uns  solchs  unsers  bruders  und  ge\atters  Lbd.  seligen  tödtlichs 
ableiben  angekhundet,  wir  auch  zuvor  in  erfahrung  gebracht,  daß 
der  weychbischof  zu  Costentz  in  der  marggraveschaft  Hochberg 
herumber  ziehen  und  dieselben  kirchen  weyhen  solle,  haben  wir  unß 
unverzüglich  nach  bcmelten  Emendingen  begeben,  benandten  weych- 
bischoff,  wie  auch  andere  uießpriester.  deren  gleichwohl  mehr  nicht  dan 
einer  sein  pfarr  bezogen  gehabt,  alsohaldt  abgeschafft  und  die  alten 
kirchendiener  unser  religion  bey  ihren  pfarren  zu  beharren  bevolhen, 
wie  wir  dan  auch  nachgehendt  uff  Jiartholomei  jüngstverschineu  (Aug. 
24.  a.  St.  =  2  Sept.  n.  St.)  widerumb  öffentlich  zu  allen  kirchen 
ermelter  marggraveschafft  IIochl)erg  haben  laßen  predigen.  So 
haben  wir  auch  zu  unser  ankhunfft  gleich  nachvolgende  täg  S.  Lbd. 
hinderlassene  diener  (so  vil  deren  anwesendt  gewesen,  der  Pistorius 
mit  seinen  obpemelten  consorten  gleich  nacher  Freiburg  unser  un- 
erwartet gezogen,  auch  alle  kirchziehrat,  so  ettlich  KX'K)  flM  wie  mir 
berichtet,  werth  sein  sollen,  sambt  nachgemeltem  fürstlichen  testament 
mitgenomen) '),  wie  auch  die  guardi  uff  dem  hauß  Höchberg  und  den 
grossen  ussehutz  von  der  landtschafft  anstatt  aller  underthonen  in 
unser  geflicht  und  aidt  gebürlich  uff  und  angenommen.  Und  obwol 
des  Pistorii  und  anderer  anzaige  nach  unsers  bruders  und  gevatters 
Lbd.  vor  seinem  absterben  (vermutlich  also  durch  ungebürüche 
testamentlichc  Satzung)')  ernstlich  bevolhen,  das  S.  Lbd.  leichnam 
zu  Baden,  also  einem  katholischen  ortt,  zur  erden  bestettiget,  item 
do  S.  Lbd.  seeligen  geraahlin  einen  masculum  post  humum  gebären, 
daß  alßdann  des  ertzhertzogen  und  cardinals  zu  Oesterreich  Lbd. 
neben  dem  hertzogen  zu  Bayern  und  mehrgedachtem  graff  Carl  zu 
Zollern  zu  gevatter  erbetten,  daß  kindt  auch  catholischer  papistischer 
weiß  getaufft  werden  solle,  so  haben  wir  doch,  deßen  unbetrachtet, 
in  erwegung  solch  alles  allein  ußer  des  Pistorii  anraithen  hergefloßen, 
berüerten  leichnam  uff  dem  Rhein  heroberftthren  und  den  viertten 
diß  Septembers  (L  Sept.  a.  St.  14.  Sept.  n.  St.)  zu  Pfortzheim 
zur  erden  bestatten,  sodan  oberiueltcn  post  humum,  unser  rainen 
evangelischen  confession  und  derselben  ceremonien  gemeß,  uff  dem 
haus  Hochberg,  sonderlich  weil  der  Pistorius  durch  schreiben,  so 
intereipirt  worden,  es  dahin  erpracticiren  wollen,  daß  derselb  solte 
papistisch,  auch  durch  ein  weibsperson  nothgetauffet  werden,  von 
einen  evangelischen  predicanteu  der  christlichen  gemein  durch  die 
hailige  tauff  einverleiben  laßen  und  wir  (auf  flehenlich  ersuchen  der 
hinderlassenen  wittib)2)  neben  seiner  Lbd.  secligen  getreuer  landt- 


')  Das  Eingeklammerte  von  M.  Ernst  Friedrich  eigenbändig  dem 
Konzept  beigefügt.  —  *)  Eigenhändig. 


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Zur  Gesch.  des  Markgr.  Jakob  III.  v.  Baden  u  Hachberg.  69ft 

schafft  das  ampt  der  gevatterschafft  getragen  Sodan  haben  wir 
auch  offt  beriert  bauß  Hochberg,  uff  welchem  unsers  bruders  und 
gevatters  secligen  Lbd.  hinderlaßne  gemahlin  sich  jetzmahlen  ver- 
halten thut,  auch  daselbsten  ihrer  weiblichen  bürden  entledigt  worden, 
mit  einer  mehren  anzahl  Soldaten  gesterckht  und  verwehrt."  —  Die 
Leiche  des  M.  Jacob  wurde  am  26.  August  (5.  Sept.)  von  Emmendingen 
nach  Weisweil  gebracht,  am  27.  Aug.  <<>.  Sept.)  auf  dem  Rhein  bis 
in  hanauisches  Gebiet,  am  28.  Aug.  (7.  Sept.)  bis  Schröckh  gefahren 
und  von  da  am  29.  Aug.  (8.  Sept.)  nach  Durlach  geführt.  Die 
Beisetzung  in  der  fürstlichen  Gruft  zu  Pforzheim  erfolgte  am  4. 
(14.)  September. 

Die  weiteren  auf  die  Stellung  des  Markgrafen  Ernst  Friedrich 
zu  der  Witwe  und  dem  nachgebornen  Sohne  des  M.  Jacob  bezüg- 
lichen Korrespondenzen  im  Gr.  Haus-  und  Staatsarchiv  sind  sehr 
lückenhaft  und  bieten  nichts  bisher  Unbekanntes. 


30.  Aus  einem  Schreiben  des  Markgrafen  Ernst  Friedrieh  von 
Baden-Burlaeh  an  den  Markgrafen  Eduard  Fortunat  von  Baden- 
Baden,  das  Ableben  des  Markgrafen  Ernst  Jakob  betr.  Karlsburg 
1591  Mai  24  (Juni  3). 

Grossh.  Haus-  und  Staatsarchiv  Karlsruhe. 

Wir  geben  E.  L.  mit  betrüebtem  gemüeth  freundtlich  zuver- 
nemmen,  waßgestalt  der  allmächtig  güetig  Gott  weilandt  deß  hoch- 
gebornen  forsten,  unsers  freundlichen  bruders  und  gevatters,  marg- 
grave  Jacoben  zu  Baden  und  Hachberg  etc.  christseeligen  andenckhens 
Liebden  nachgclaßnen  jungen  söhne  und  posthumum  Ernst  Jacoben 
etc.  verschinen  mitwochs  den  19.  diß1)  mit  einem  brustwehe  unver- 
sehenlich  angegriffen,  zu  welchem  dann  andere  zufäll  auch  kommen, 
dergestalt  das  seine  Liebden  so  starckh  zugesezt,  das  dieselb  in 
einer  stundt  bey  den  dreyzehen  paroxismis  außgestanden,  doch  über 
alle  angewendte  mittel  nicht  darbey  verhüben,  sonder  durch  beharr- 
liche continuation  letztlich  von  einem  ganz  starckhen  zusatz  und 
der  ungevärlich  biß  in  die  drey  vierthel  stundt  gewehret,  nach 
volgenden  freitags2)  zwischen  siben  und  acht  uhren  vormittag  ausser 
disem  zergenglichen  jamerthal  zweifelsohne  in  die  ewige  freudt  und 
seeligkeit  ist  abgefordert  worden  

31.  Papst  Gregor  XIV.  an  Ilereog  Wilhelm  Y.  von  Baiern,  die 
Wiederverheiratung  der  Markgräfin  Elisabeth  betr.  Rom  1591  Juli  21. 

Vatican.  Archiv.  Armaria  44.  to.  35.  pag.  334  f. 
Dilccto  filio  nobili  viro  Gulielmo  duci  Bavariae. 

')  19.  Mai  a.  St.  «■  29.  Mai  n.  St.  —  •)  Dies  war  der  21.  Mai  a.  St. 
=  31.  Mai  n.  St.  Hierdurch  wird  die  Angabe  Stieve's  a.  a.  0.  I,  39 
über  den  Todestag  des  jungen  Markgrafen  bestätigt. 


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700 


v.  Weech. 


Ad  eins  literas,  qnibos  significabat  reditum  ad  ecclesiam  catho- 
licam  marchionis  Badensis. 

Gregorius  PP.  XTTTT. 

Dilecte  fili,  nobilis  vir.  Salutem  et  apostolicam  benedictionem. 
Literas  Nobilitatis  Tuae  calendis  junii  »Monachio  scriptas  accepimus 
et  ob  Tuam  in  Nos  et  sedem  apostolicam  observantiam  et  ob  reli- 
giosam  pietatem,  quam  in  cogitationibus  et  actionibns  Tnis  ostendis, 
magnifice  in  Domino  laetati  sumus.  De  Jacobi  sane  marchionis 
Badensis  ad  ecclesiam  catholicam  reditu  deque  ipsius  paulo  post  obitn 
iam  audivcramus.  Raptus  fuit,  at  opinamur,  ne  malitia  immutaret 
mentem  eius  et  ne  animam  illius  fictio  deciperet.  A  Domino  post- 
modum  etiam  uxoris  suae  salutarem  conversionem  suis  precibus,  ut 
credendum  est,  impetravit.  Quod  scribis  de  cohabitatione  et  coniunc- 
tione  marchionissae  et  Caroii  a  Zollern »),  id  ccrte  minime  probandom 
videretur,  nec  enim  tunc  facienda  mala,  ut  eveniant  bona,  nec  spes 
veniae  incestuum  ad  delinquendum  esse  debet,  maxime  cum  id  ipsum 
non  modo  contra  sacros  canones  et  concilii  Tridentini  decrcta,  sed 
etiam  contra  nostras  desuper  emanatas  constitutiones  omnino  sit. 
Sed  cum  NobilitasTua  scribat,  eundem  comitem  et  ipsam  marchionissam 
non  in  contemptum  ecclesiae,  sed  ut  ab  hereticorum  insidiis  caverent 
et  ne,  cum  essent  iuvenes,  incontinentiam  laberentur,  quin  immo  ad 
catholicam  utriusque  ipsorum  liberorum  institutionem  nec  non  ad  resti- 
tuendam  in  marchionatu  pupilli  eiusdem  catholicae  fidei  formam 
matrimonium  de  facto  contrahere  et  consumare  non  dubitasse,  in 
Nobilitatis  Tuae  gratiam  super  secundo  affinitatis  gradu  cum  eisdem 
dispensavimus ,  quemadmodum  ex  dispensationis  literis2)  nec  non  ex 
relatione  dilecti  filii  Joannis  Pauli  Castellini 8)  Nobilitas  Tua  plenius 
intclligere  potent.  Superest  nunc  ut  Dominum  deprecemur,  ut  sicut 
coniugium  istud  ex  suae  beneplacito  voluntatis  ad  multorum  conver- 
sionem coeptum  et  comprobatum  videtur,  ita  eorundem  in  bono  perse- 
verantium  omnipotentis  manus  custodia  sit  ad  salutem  in  vitam 
aetemam.  Nobilitati  Tuae  interim  apostolicam  benedictionem  imparamus 
et  salutaria  omnia  tibi  et  tuis  ac  ipsis  etiam  sponsis  a  Domino 
deprecamus. 

Dat.  Romae  in  Monti  Quirinali  sub  annulo  piscatoris  die  21.  julii 
1591,  pontificatus  nostri  anno  primo. 

')  Vgl.  oben  die  Anm.  zu  No.  25.  Die  Vermutung,  die  in  der  Re- 
lation an  Kardinal  Paleotto  ausgesprochen  ist,  dass  die  Markgräfin  ihr 
Leben  in  einem  Kloster  endigen  werde  (Freib.  Diöc-Arch.  4,  101),  hatte 
sich  nicht  erfüllt.  -  *>  Freib.  Diöc.-Arch.  4,  117.  -  •)  Dr.  J.  P.  Castel- 
lino  (auch  Castellinio)  bairischer  Agent,  s.  Stieve  a.  a.  0.  2,  981. 


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Ueber  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden. 

Von 

Theodor  Müller. 


In  der  katholischen  Kirche,  speziell  in  Deutschland,  ist 
für  die  Einführung  der  Kirchenbücher  das  Dekret  der  24. 
Session  des  Tridentiner  Konzils  vom  11.  November  15C3 
massgebend  gewesen.  Gegenüber  der  Annahme,  dass  die 
evangelische  Kirche  sich  der  Übung,  die  in  Folge  dieses 
Dekrets  in  der  katholischen  Kirche  allgemein  sich  ausbildete, 
angeschlossen  habe,  hat  man  darauf  hingewiesen,  dass  in 
einigen  wenigen  evangelischen  Gemeinden  und  Gebieten  Kirchen- 
bücher bez.  Ordnungen,  welche  das  Führen  von  Kirchenbüchern 
vorschreiben,  schon  aus  früheren  Jahren  sich  nachweisen 
lassen.  Es  blieb  freilich  die  Frage,  ob  das  nicht  etwa  nur 
vereinzelte  Fälle  seien,  die  für  den  allgemeinen  Bestand  nichts 
beweisen.  Da  es  bisher  an  Zusammenstellungen  genügend 
zahlreicher  Angaben  aus  den  einzelnen  Teilen  Deutschlands 
fast  vollständig  fehlte,  so  konnte  man  fast  nur  Vermutungen 
darüber  aufstellen,  wann,  wie  und  durch  wen  bei  den  ver- 
schiedenen Konfessionen  und  in  den  verschiedenen  Gebieten 
die  Kirchenbücher  eingeführt  worden  seien.  Bei  seiner  letzten 
Tagung  in  Sigmaringen  hat  der  „Gesaratverein  der  deut- 
schen Geschichts-  und  Altertumsvereine"  sich  das 
Verdienst  erworben,  die  Frage  zur  Diskussion  zu  stellen  und 
die  Sammlung  des  notwendigen  Materials  anzuregen.  Die 
bei  der  Besprechung  in  Sigmaringen  gesammelten  Nachrichten, 
welche  übrigens  auf  nicht  geringe  Unterschiede  zwischen  den 
einzelnen  deutschen  Territorien  hindeuten,  ergaben  das  vor- 
läufige Resultat,  dass  die  ältesten  Kirchenbücher  bald  nach 
Einführung  der  Reformation,  zuerst  in  reformierten,  wenig 
später  in  evangelisch-lutherischen  Gebieten  entstanden  seien: 


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702 


Müller. 


aus  den  Jahren  1525  (bez.  1531)  bis  1562  wurden  24  Kirchen- 
bücher nachgewiesen. ') 

Ohne  Zweifel  werden  die  in  Sigmaringen  gegebenen  An- 
regungen in  der  nächsten  Zeit  Arbeiten  zur  Feststellung  des 
ältesten  Kirchenbücherbestandes  in  verschiedenen  Gebieten 
Deutschlands  hervorrufen.  Eine  Arbeit  speziell  über  Baden 
dürfte  einen  nicht  unwichtigen  Beitrag  liefern.  Denn  die 
Verzeichnung  der  Kirchenbücher  in  den  „Mitteilungen  der 
Badischen  historischen  Kommission"  ist,  wenn  auch  noch  nicht 
abgeschlossen,  doch  so  weit  vorgeschritten,  dass  sich  schon 
jetzt  ziemlich  sichere  Ergebnisse  ableiten  lassen ;  und  die  Zu- 
sammensetzung des  Landes  aus  grossen  und  kleinen,  geist- 
lichen und  weltlichen  Herrschaften,  die  Mischung  der  Kon- 
fessionen ermöglicht  es,  die  Unterschiede  in  der  Zeit  und 
Art  der  Einführung  der  Kirchenbücher  an  den  mannigfaltig- 
sten Beispielen  zu  erörtern. 

Die  Aufgabe  dieser  Arbeit  besteht  zunächst  darin,  dass 
die  Angaben  in  den  „Mitteilungen  der  Badischen  histo- 
rischen Kommission",  soweit  als  nötig,  speziell  für  die  ältesteu 
Kirchenbücher,  nachgeprüft  und  ergänzt  werden.2)  Sodann 
muss  für  die  einzelnen  Pfarreien  das  Gebiet  festgestellt  wer- 
den, zu  welchem  sie  im  Jahre  des  Anfangs  ihres  ältesten 
Kirchenbuches  gehörten.  Hierauf  sind  die  Angaben  zu  ordnen 
und  zu  gruppieren  teils  nach  der  Zeit,  teils  nach  Konfessionen, 

')  Bericht  im  Korrespondenzbl.  des  Gesamtvereins  der  deutschen  Gesch. - 
und  Altertums-Vereine  40,  S.  20ff.  —  *)  Die  Übersicht  über  die  bis  Ende 
1<S'.*1  verzeichneten  Archive  und  Registraturen  in  den  Mitteilungen  der 
Bad.  bist.  Konimission  No.  14,  ml7ff.  giebt  auch  die  Kirchenbücher  an 
(nach  Amtsbezirken  geordnet).  Ich  habe  diese  Übersicht  mit  den  ein- 
zelnen Verzeichnissen  (an  einigen  Stellen  auch  mit  den  Manuskripten  der 
Verzeichnisse)  verglichen  und  eine  Reihe  von  Fehlern  berichtigt.  Über 
die  ältesten  Kirchenbücher  habe  ich  nähere  Angaben  zur  Koutrole  und 
Ergänzung  eingeholt.  Gütige  Auskunft  verdanke  ich:  für  Mosbach  Herrn 
Dekan  Nüsslc,  für  Kehl  Herrn  Dekan  Loef fei,  für  Auenheim  Herrn 
Pfarrer  Hilspach,  für  Boedigheiin  Herrn  Pfarrer  Wilckens,  für  Hag- 
nau  Herrn  Pfarrer  Heudorf,  für  die  verschiedenen  Kirchen  von  Kon- 
stanz (und  Petershausem  Herrn  Prof.  Eiselein.  Einige  in  den  ^Mit- 
teilungen" noch  nicht  vorhandene  Angaben  entnahm  ich  aus:  Frank, 
Kinhengeschichte  der  Diözese  Sinsheim;  Specht,  Versuch  einer  Ge- 
schichte Lussheims;  Herbst,  Chronik  von  Britzingen;  Eberlin, 
Gesch.  d.  Stadt  Schopfheim;  Sievert.  Geschichte  der  Stadt  Müll« 
heim;  Loeser,  Gesch.  d.  Stadt  Baden;  Vierordt,  Gesch.  der  evangeli- 
schen Kirche  im  Grossherzogtum  Baden  (U,  S.  100). 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden. 


703 


teils  nach  Territorien  und  Herrschaften.  Es  ist  nun  leicht 
zu  bemerken,  dass  unter  den  in  den  „Mitteilungen"  ver- 
zeichneten Pfarreien  viele  in  der  Zeit  der  Einführung  der 
Kirchenbücher  noch  gar  nicht  oder  nur  als  Filialpfarreien, 
Vikariate  bestanden  haben  oder  von  einem  benachbarten 
Kloster  aus,  dein  sie  inkorporiert  waren,  versehen  worden  sind 
oder  sonst  in  der  betreifenden  Zeit  sich  in  so  anormalen  Ver- 
hältnissen befunden  haben,  dass  eine  Führung  von  Kirchen- 
büchern von  vornherein  sich  nicht  erwarten  lässt.  Manche 
Orte  und  ganze  Gebiete  haben  im  16.  und  17.  Jahrhundert 
so  viel  gelitten  durch  Krieg,  wiederholten  gewaltsamen 
Glaubenswechsel,  Mangel  an  Geistlichen  etc.,  dass  die  Ein- 
führung der  Kirchenbücher  gegenüber  anderen  Gebieten  sich 
um  Jahre  und  Jahrzehnte  verschob  oder  die  ersten  Anfänge 
wieder  zugrunde  gingen.  Nicht  wenige  alte  Kirchenbücher 
sind  auch  in  neuer  und  neuester  Zeit  verloren  worden.  Das 
alles  muss  man  nach  Möglichkeit  berücksichtigen '),  sonst 
würde  man  bei  der  einfachen  Zusammenstellung  der  Anfangs- 
jahre zu  dem  falschen  Schluss  kommen,  dass  die  Einführung 
der  Kirchenbücher  sehr  langsam,  sehr  ungleichmäßig  und  an 
manchen  Stellen  ausserordentlich  spät  sich  vollzogen  habe. 

Nehmen  wir  die  Zahl  der  katholischen  Pfarreien  in  Baden 
zu  7G1  2),  die  der  evangelischen  zu  370  3),  die  Gesamtzahl 
der  Pfarreien  also  zu  1137  an,  so  haben  wir  in  den  hier  be- 
nutzten 5G8  Angaben  über  Kirchenbücher  anscheinend  genau 
die  Hälfte  aller  Pfarreien  vertreten.  In  Wirklichkeit  ist  es 
mehr  als  die  Hälfte.  Denn  eine  Anzahl  von  Pfarreien,  welche 
nur  aus  der  jüngsten  Vergangenheit  Archivalien  und  Kirchen- 
bücher besitzen,  wird  in  den  „Mitteilungen"  gar  nicht  be- 
sonders aufgeführt,  und  in  einigen  Orten  sind  mehrere  Kirchen 
derselben  Konfession  vorhanden,  von  denen  hier  in  der  Regel 
(abgesehen  von  Konstanz)  immer  nur  eine  berücksichtigt  wird. 
Von  den  568  Pfarreien,  bei  denen  wir  den  Anfang  der  Kirchen- 
bücher kennen,  bleiben  aus  den  oben  angedeuteten  Gründen 

')  Erschöpfende  Vollständigkeit  und  unbedingte  Feblerlosigkeit  in  den 
Einzelheiten  wird  man  von  dieser  Arbeit,  die  sich  mit  so  vielen  Kirchen- 
büchern, Orten  und  Gebieten  beschäftigt  und  eine  übersichtliche  Dar- 
stellung zum  Hauptzweck  hat,  nicht  erwarten.  —  2)  Realschematismus 
der  Erzdiöcese  Freiburg  von  19(53.  —  3)  Stocker,  Schematismus  der  ev.- 
protest.  Kirche  im  Grossherzogtum  Baden  1878. 


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704 


Müller. 


148  als  späte  Stiftungen  (nach  1650)  oder  Filialkirchen  in 
der  folgenden  allgemeinen  Übersiebt  von  vornherein  ausser 
Betracht  Unter  den  übrigbleibenden  420  sind  141  evan- 
gelische und  279  katholische. 

I.  Allgemeine  Übersicht  über  die  Zeit  der 
Einführung  der  Kirchenbücher. 


1531  (Konstanz)  1  er. 

kath.  Kirchenbücher. 

1555—1670 

12  . 

1571—1587 

10  , 

«» 

1588—1604 

14  , 

28 

n 

1606—1621 

12  „ 

31 

n 

1622—1638 

14  „ 

16 

16$)— 1655 

41  » 

59 

» 

1656-1673 

U  » 

39  (35)  kath. 

1674-1690 

7  . 

26  (21)  „ 

1691—1707 

13  n 

28  (22)  , 

1708—1800 

6  (5)  ev. 

39 

(23)  kath. 

In  längeren  Perioden  zusammenKefasst  ergeben  sich: 

1681:  1,  1665—1621:  121,  1622—1665:  130,  1666—1707:  82,  1706  bis 
1800:  41  Kirchenbücher. 

II.  Verzeichnis  aller  Kirchenbücher  bis  zu  den  ersten 
Jahren  des  dreissigjährigen  Krieges. 

Katholische 


Jahr 


Ort 


Gebiet,1) 
Herr- 
schaft 

3) 

Wtb.») 


H.-L. 
Pf. 


Diö- 
cese 


Ort 


Gebiet,1) 
Herr- 
schaft 


1531  Konstanz3) 
1565  Kürnbach*) 

(!555t)jÖ8chelbr0nn,) 
1560  Kehl») 

(1561)}Auenheim,) 

1663  Neckarelz 

1664  )  Mosbach10) 
(1665)]  ' 

l)  Nicht  bei  jedem  Orte  vermag  ich  ganz  sicher  und  genau  die  Herr- 
schaft anzugeben.  Die  inbetracht  kommenden  Verhältnisse  (Landes-  und 
Grundherrschaft,  hohe  und  niedere  Gerichtsbarkeit,  Pfarreatz,  Zehntrecht 
etc.)  sind  in  manchen  Orten  sehr  verwickelt  und  wechseln  auch  vielfach. 
In  den  katholischen  Gebieten  kommen  besonders  noch  die  geistlichen 
Oberen  inbetracht.  Am  einfachsten  liegen  die  Verhältnisse  in  den  grösse- 
ren protestantischen  Herrschaften  und  Fürstentümern:  da  hangt  weltliches 
und  Kirchenregiment  in  der  Regel  ganz  vom  Landesherrn  ab.   Ich  ver- 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden.  705 


Evangelische 

Katholische 

Gebiet, 

Diö- 
cese 

Gebiet, 

T,  1  _ 

Jahr 

Ort 

ff 

Herr- 

schaft 

Ort 

Herr- 

iiait 

1565 

Göbrichen 

B.-D. 

1566 

( )fintren 

Wtb 

1568 

Meissenheim 

Kitt 

1 

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150'J 

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Wtb 

1571 

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1575 

Dallau 

Pf. 

c 

KnnRt    St  Stonh  3\ 

,    Oli.  Oll.pU.  ) 

1576 

St.  Job.») 

n 

1577 

Unteröwisheim 

Wtb.*) 

M. 

Königheim 

M. 

Sandhofen 

Pf. 

W. 

Oberwittstadt 

1578 

Uiffingen 

Ritt. 

C. 

Waldshut 

Oe. 

1579 

Gernsbach 

B--B-?  £&• 

M. 

Tauberbischofsheim 

M. 

•? 

C. 

Honstetten 

Lu. 

15*0 

Eisingen 

B-D 

wende  in  obigem  Verzeichnis  folgende  Abkürzungen:  B.-B.  (Markgraf- 
schaft Baden-Baden),  B.-D.  (Markgrafschaft  Baden- Durlach),  Eb.  (Graf- 
schaft Eberstein),  F.  (Gebiet  der  Grafen,  später  Fürsten  von  Fürsten- 
berg), H.-L.  (Grafschaft  Hanau-Lichtenberg),  Leu.  (Besitzungen  der  Land- 
grafen von  Leuchten berg) ,  Lu.  (Besitzungen  der  Grafen  von  Lupfen), 
Oe.  (zu  Oesterreich  gehörende  Gebiete),  Papp.  (Gebiet  der  Grafen  von 
Pappenheim),  Pf.  (Kurpfalz),  SB1.  (Abtei  St.  Blasien),  Wtb.  Württem- 
berg). Die  Bistümer  Konstanz,  Mainz,  Würzburg,  Strassburg,  Speier, 
bezw.  die  Domkapitel  und  andere  Stifter  in  diesen  Bischofsstädten  be- 
zeichne ich  durch  C,  M.,  W.,  Str.,  Sp.  —  2)  St.  Stephan,  Taufregister  und 
Eheregister,  April  1531  bis  1546.  Vgl.  unten  S.  11,12.  —  s)  Reichsstadt, 
—  *)  Zwischen  Konstanz  und  Kürnbach  steht  nach  Mitt.  10,  ml25 
(Mitt.  14,  ml 9)  Bödigheim  zu  1552  (Mitt.  6,  m276  richtiger  zu  1652). 
Der  1.  Eintrag  ist  aber  von  1650.  —  Die  Angabe  über  Kürnbach  (Tauf- 
buch) konnte  ich  nicht  nachprüfen  und  ergänzen:  meine  wiederholte  An- 
frage blieb  seitens  des  Pfarramts  unbeantwortet.  —  *)  Kondominat  mit 
Hessen.  —  Ä)  Taufbuch  begonnen  in 56  1.  Mai,  erster  Eintrag  1558  (Mitt. 
10,  ml  24).  Vgl.  unten  S.  12.  —  7)  Taufbuch  vom  13.  Mai  1560  an  regel- 
massig geführt.  —  ")  Verschiedene  Herren,  darunter  die  Böcklin  von  Böck- 
linsau.  —  »)  Kirchenbuch  begonnen  1562,  1.  Teil  Eheschliessungen  1562ff., 
2.  Teil  Taufen  1561  ff.  —  ,0)  Taufbuch,  1.  Eintrag  zum  5.  Juni  1555, 
dann  1  Eintrag  zu  1560,  4  zu  1563,  1564  ff.  regelmässig.  —  Mosbach  und 
Kürnbach  hatten  in  diesen  Jahren  besonders  tüchtige  Geistliche.  Vgl. 
Vierordt  I,  S.  452  u.  153. 

')  Tauf-,  Ehe-,  Totenregister  in  einem  Buch,  vom  2.  Januar  1571 
an  regelmässig  geführt.  —  ')  Ort  zur  Reichsstadt  Überlingen,  Pfarrei  dem 
Hochstift  Konstanz  inkorporiert.  —  8)  Taufbuch.  —  4)  Taufbuch  1576, 
Ehebuch  1577.  —  8)  (Pfalz,  Kloster  Maulbronn). 

ZoUsrhr.  f.  Goch.  .1.  Ot.errb.  N.  F.  VII.  1.  45 


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70(i 


M  aller. 


Evangelische 

Katholische 

Jahr 

Ort 

Gebiet, 

TT 

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Diö- 
cese 

Ort 

Gebiet, 

Horr- 
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Wtb. *) 

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Roggeubeuern 

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B.-B.,  Eb. 

M. 

Dittigheim 

M 

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C. 

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Su. 



w. 

Winzenhofen 

M.«) 

Krautheim 

M.7) 

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B.-D. 

c. 

Schienen 

C. 

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*) 

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B.-D. 



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Ritt. 

1594 

Hamsfeld 

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F. 

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Ritt. 

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F. 

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B.-D. 

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Dillendorf 

SB1. 

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M. 

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M. 

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Schwerzen 

Su.,  SB1. 

i» 

*> 

Radolfzell 

Oe. 

» 

Hiifinfreu 

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-) 

1598 

Reichenau 

C. 



Str. 

Haslach 

M. 

W. 

Bachen 

F. 

n 

» 

Gommeredorf 

1599 

Salzburg 

B.-D. 

1600 

Sindolsheim'1) 

Ritt. 

c. 

Erzingen 

Su. 

Burkheim 

1602  Britzingen12) 

B.-D. 

c. 

Jestetten 

Su. 

n 

Waltershofen»8) 

Ritt 

i)  Damals  württembergisch,  zu  Möckmühl.  —  *)  (Pfalz).  —  s)  (B. 
Speier.)  —  *)  (Domkap.  Konstanz.)  —  *)  Nur  im  Anfang  evang.,  1624 
katholisch.  -  h)  u.  7)  Kloster  Schönthal.  —  8)  Herrschaft  Rosenberg.  — 
*)  Herrschaft  Schellenberg.  —  »")  1598  errichtet,  zu  Kl.  Schönthal.  — 
")  Ca.  1600,  „sec.  17  ineunt.tt  —  ")  Oder  1612.  —  lJ)  Filialkirche. 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden.  707 


Evangelische 

Katholische 

Jahr 

Ort 

(iphipt 



Diö- 
cese 

Herr- 
schaft 

Ort 

Herr- 
schaft 

1603 

Wittenweier 

Ritt. 

— 

— 



1604 

— 

— 

C. 

Konstanz,  St.  Paul 

C.,  Oe. 

— 

— 

Schonach 

>) 

» 

— 

n 

Limpach 

F. 

» 

— 

w. 

Hollerbach 

Ä) 

1605 

Schopfheim 

B.-D. 

Vilchband 

Leu.,  W. 

1606 

Bobstadt 

— 

— 

1607 

Adelsheim«) 

Ritt. 

— 

— 

» 

Dietlingen 

B.-D. 

— 

— 

Pforzheim 

B.-D. 

— 

— 

1608 

Niefern 

n 

w. 

Hainstadt 

5) 

— 

— 

c. 

Hochsal 

0e.,8Bl.«) 

» 

— 

— 

n 

Schlatt 

*) 

1610 

Unterschüpf 

— 

1611 

Huchenfeld9) 

B-D. 

c. 

Neu  dingen 

F. 

V 

— 

w. 

Königshofen 

W. 

1612 

— 

c. 

Engen 

Papp. 

n 

— 

I» 

Pfullendorf 

1«) 

n 

— 

w. 

Gissigheim 

Ritt.»«) 

1613 

Neunstetten 

Ritt. 

w. 

Altheim 

W. 

n 

— 

c. 

Hondingen 

F. 

n 

— 

w. 

Neurienau 

M.») 

n 

— 

c. 

Lotstetten 

Su. 

1614 

— 

Sp. 

Rothenfels 

B-B.,  Sp. 

n 

— 

c. 

Kippenhausen 

") 

n 

— 

n 

Griesheim 

u) 

1616 



M. 

Gerchsheim 

Leu,  M. 

1617 

Eberbach 

Pf. 

c. 

Kreenheinstetten 

») 

1619 

— 

c. 

Birndorf 

Oe.,SBl. 

n 

n 

Ehingen 

Papp. 

» 

M. 

Ilmspan 

Leu. 

n 

c. 

Neustadt 

F. 

r» 

n 

Weilersbach 

1620 

n 

Triberg 

") 

n 

M 

Petershausen 

l)  Herrschaft  Triberg.  —  *)  Kloster  Amorbach.  —  *>  Herrschaft  Ro- 
senberg (Pfalz).  —  4)  Fragmente  älterer  Kirchenbücher.  —  *)  Verschiedene 
Herren,  Patronat  Kloster  Amorbach.  —  6)  Stift  Säckingen.  —  7)  Johan- 
niter. —  ")  Herrschaft  Rosenberg.  —  ")  Filialkirche.  —  10j  Reichsstadt. 

—  ,r)  1613  Pfarrei  katholisch.  —  »*)  Stift  Wimpfen.  —  ")  Abtei  Wein- 
garten, Reichsstadt  Überlingen.  —  **)  Johanniter.  —  1$)  Grafen  v.  Helfen- 
stein. —      Reichsstadt  Rottweil,  Filialkirche.  -  ,7)  Herrsch.  Triberg. 

-  ««)  Abtei. 

45* 


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708 


Müller. 


Evangelische 

Katholische 

Diö- 
cese 

Jahr 

Ort 

Herr- 

Ort 

Herr- 

schaft 

schaft 

1620 

— 

— 

C. 

Dogern 

Oe. 

i 

— 

— 

n 

Thiengen 

Su. 

— 

w. 

Bretzingen 

W.i) 

1621 

Freistett 

H.-L. 

c. 

Fürstenberg 

F. 

"> 

Mannheim 

Pf. 

Sp. 

Forbach») 

B-B.,Eb. 

c. 

Neukirch 

Oe.») 

1622 

Neckarzimmern 

Ritt. 

n 

Oberlauchringen*) 

Su. 

1623 

Str. 

Sinzheim 

B.-B. 

1624 

Sp. 

Ersingen 

B.-B.*) 

- 

Str. 

Oberachern 

6> 

W. 

Lauda 

W. 

LH.  Verzeichnis  der  evangelischen  Kirchenbücher  in 
der  Markgrafschaft  Baden-Durlach. 


1566  Göbrichen 
1580  Eisingen 
1583  Witlingen  (O.)7) 
1591  Linkenheim 
„    Theningen  (0.) 

1593  Binzen  (0.) 

1594  Hagsfeld 

„    Köndringen  (0.) 

1595  Weisweil  (0.) 
1599  Sulzburg  (0.) 
1602  (1612)  Britzingen 

■0.) 

1605  Schopf  heim  (0.) 

1607  Pforzheim 
„  Dietlingen 

1608  Niefern 
1611  Huchenfeld h) 
1630  Laufen  (0.) 
1634  Gundelfingen  (0.) 


1637  Ellmendingen 

1638  Obereggenen  (0.) 

1639  Müllheim  (0.)") 
„    Auggen  iO.) 

„    Feldberg  lO.) 

1642  Badenweiler  (0.) 

1643  Hügelheim  (0.) 

1644  Ispringen 

1645  Graben 

1648  (nach) Keppenbach 

lO.ii') 
1648  Weiler 


1651  Vörstetten  (0.) 

,    „  Nimburg  0.) 

i  1652  Broggingen  (  0.) 

1659  Mundingen  (0.) 

1 1663  Betberg  (  0.) 

1672  Blankenloch 

1685  Langenalb 

1690  Wössingen 

1692  Bauschlott 

1696  Nöttingen 

1697  Niedereggeuen(0.) 
1700  Bötzingen  (0.) 
1702  Eggenstein 


1650  Sexau  (0.^ 
Emmendingen  (O.);1706  Brötzingen 
Eichstetten  iO.)     1707  Eutingen 
Bablingen  (0.)      }  1739  Otlingen  (0.) 

1651  Malterdingen  (0.) 
Ottoschwanden(0.) 
Denzlingen  (0.) 

11  Kirchen  kommen  als  späte  Stiftungen  oder  Filialkirchen  nicht  in 
Betracht. 


V 


1750  Knielingen 
1770  Hochstetten. 


•)  Kloster  Amorbach.  —  2)  Bis  1624  evangelisch.  —  3)  Herrsch.  Tri- 
berg,  Kl.  St.  Peter.  —  «)  Filialkirche  bis  1622.  —  8)  Kloster  Frauenalb. 
—  s)  I>andvogtei  Ortenau.  —  7j  (0)  bezeichnet  das  Oberland:  die  Herr- 
schaften Röteln,  Badenweiler,  Landgrafschaft  Sausenberg,  Markgrafschaft 
Höchberg.  —  8)  Filialkirche.  —  Schon  1637  hatte  der  Pfarrer,  der 
wiederholt  fliehen  musste,  ein  neues  Kirchenbuch  angelegt,  das  ging  wie- 
der verloren  i  Sievert  S.  424).  —  ln)  FUialkirche. 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden. 


709 


IV.  Verzeichnis  der  katholischen  Kirchenbücher  in 
der  Markgrafschaft  Baden-Baden. 


1614  Rothenfels  >) 
1621  Forbach'i 

1623  Sinzheim 

1624  Ersingen') 
162»  Stollhofen*) 
1641  Otters  weier') 
1648  Rastatt 
1660  Künzell'  ) 

„    Vimbuch :) 
1655  Bulach 
1660  Burmersheim 


1661  Gernsbach  *") 
1664  Stupferich 
16>  6  Bühl 
1676  Unzhurst 
1679  Iffezheim. 
16*6  Ottenheim») 
168s  An  a.  Rh. 
1689  Baden»") 
1692  Kuppenheim1  ) 
1695  Kappelwindeck 


1699  Oberweier») 

1700  Ottersdorf 
1702  Elchesheim  ,2) 
1704  Niederb  ühl12) 
1707  Hügelsheim18) 
1729  Haueneberstein1*) 
1734  Bietigheim 

1740  Selbach") 
1769  Ebersteinburg. 


i  169U  Steinbach  10 ) 
13  Pfarreien  mit  meist  sehr  spatem  Anfang  der  Kirchenbücher  kom- 
men als  späte  Stiftungen  bezw.  als  Filialen  nicht  in  Betracht. 

V.  Verzeichnis  der  evangelischen  Kirchenbücher  in 
den  ehemals  kurpfälz.  Gebieten  bis  zum  Jahre  1653. 


1563  Neckarelz 

1564  (1555)  Mosbach 
1568  Boxberg 

„  Schweigern 
1575  Dallau 
1577  Sandholen 
1593  Heidelberg 
1617  Eberbach 
1621  Mannheim 


1626  Mückeuloch 
1630  Feudenheim 
1635  Neckargemünd 

1649  Ladenburg") 

1650  Schriesheim 
Heidelsheim 
Reihen »:) 
Hohensachsen 


1650  Bammenthai 

„  Schönau 
1(>51  Walldorf 

„  Ilvesheim1'") 

„  Weinheim 

1652  Neckarburken19) 
„    Hemsbach 2<r) 

1653  Laudenbach21) 


M    Strümpfelbrunu 17) 

27  Kirchen  mit  spatem  Anfang  der  Kirchenbücher  kommen  als  späte 
Stiftungen  bezw.  als  Filialen  nicht  in  Betracht.22) 

*)  B.  Speier.  —  2>  Grafschaft  Eiterstein;  bis  1624  evangelisch  — 
)  Kloster  Frauenalb,  1622  die  Pfarrei  wieder  katholisch.  —  «)  Kloster 
Schwarzach.  —  »)  Landvogtei  Ortenau  (Kloster  Herrenalb),  1641  durch 
Markgraf  Wilhelm  Rektorat  von  Ottersweier  an  die  Jesuiten.  —  *)  Herr- 
schaft Mahlberg.  —  7)  Kloster  Schwarzach.  —  *)  Seit  1660  Kondominat 
von  Baden-Baden  und  Speier,  1640  Kirche  an  die  Katholiken.  —  9)  Herr- 
schaft Mahlberg,  erst  1686  selbständige  katholische  Pfarrei.  —  lu)  1689 
niedergebrannt.  —  11 )  Herrschaft  Mahlberg,  1698  Kirche  den  Evangeli- 
schen entzogen.  —  IJ)  Stift  Baden  inkorporiert.  —  I8)  Kloster  Schwarzach. 
—  «*)  Kloster  Lichtenthai  inkorporiert.  —  1 )  Grafschaft  Eberstein;  bis 
1624  evangelisch.  —  11 )  Kondominat  Pfalz  und  Hochstift  Worms.  — 
»')  Pfalz-Ritterschaft.  -  «h)  Filialkirche,  Pfalz-Ritterschaft.  -  '»)  Pfalz- 
Ritterschaft.  20)  Ort  zum  Bistum  Worms,  Patronat  Kurpfalz.  1663 
Simultaneum  durch  Vertrag.  —  *)  1663  Simultaneum.  —  22)  Zu  den  kur- 
pfalzischen  Kirchenbüchern  hätten  sich  noch  einige  aus  ritterschaftlichen 
Orten,  die  zum  Teil  unter  kurpfälzischer  Oberhoheit  standen,  hinzuzählen 
lassen. 


710 


Müller. 


Wir  gehen  nun  dazu  über,  die  vorstehenden  Verzeichnisse 
der  Reihe  nach  zu  besprechen.  Der  ersten  Übersicht  ent- 
nehmen wir  die  wichtige  Thatsache,  dass  die  Zahl  der  bis  in  die 
Zeit  vor  dem  dreissigjährigen  Kriege  zurückreichenden  Kirchen- 
bücher eine  ziemlich  grosse  ist.  Bis  zum  Ende  des  Jahres  1621, 
also  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  die  zerstörenden  Kräfte  des 
Krieges  am  Oberrheine  in  Thätigkeit  traten,  zählen  wir  49  evan- 
gelische und  73  katholische  Kirchenbücher,  das  heisst:  unter 
den  älteren  evangelischen  Kirchen  besitzt  noch  heute  jede 
dritte  (49  von  141)  und  unter  den  älteren  katholischen  Kirchen 
jede  dritte  bis  vierte  (73  von  279)  ein  Kirchenbuch  aus  der 
Zeit  vor  dem  Jahre  1622.  Wir  können  demnach  mit  ziem- 
licher Sicherheit  annehmen,  dass  beim  Beginn  des  dreissig- 
jährigen Krieges  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  den 
meisten  Gebieten  des  heutigen  Grossherzogtums  Baden  — 
mit  wenigen  noch  zu  besprechenden  Ausnahmen  (Baden-Baden, 
Bistum  Strassburg)  —  so  gut  wie  abgeschlossen  war.  In  den 
vielen  Kriegsjahren  des  nächsten  Jahrhunderts  ging  dann 
ein  grosser  Teil  der  alten  Kirchenbücher  und  ebenso  ein 
grosser  Teil  der  späteren  Ansätze  zu  neuen  Kirchenbüchern 
verloren.  Für  die  Wiederaufnahme  der  Kirchenbuchführung 
waren  die  letzten  Jahre  des  dreissigjährigen  Krieges  und  die 
ersten  Jahre  nach  dem  westphälischen  Frieden  besonders 
günstig:  von  den  420  Kirchenbüchern  beginnen  nicht  weniger 
als  100  in  den  17  Jahren  von  1639—1655,  während  aus  den 
vorhergehenden  17  Jahren,  also  aus  der  schlimmsten  Zeit  des 
dreissigjährigen  Krieges,  nur  30  nachweisbar  sind.  Dass 
man  auch  während  des  dreissigjährigen  Krieges  und  während 
der  Kriege  im  Zeitalter  Ludwigs  XIV.  überall  bestrebt  war» 
sobald  es  die  Verhältnisse  erlaubten,  eine  geordnete,  ununter- 
brochene Kirchenbuchführung  einzuführen  oder  vielmehr 
wiederherzustellen,  das  beweist  die  Thatsache,  dass  es  nur 
wenige  ältere  Pfarreien  giebt  (45  bez.  28  von  420),  in  denen 
das  älteste  Kirchenbuch  nicht  über  das  Jahr  1707  zurück- 
reicht. Bei  diesen  wenigen  Pfarreien  dürfen  wir  den  Verlust 
der  älteren  Kirchenbücher  durch  irgendwelchen  Zufall  in 
neuer  und  neuester  Zeit  in  Rechnung  setzen. 

Die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  der  Zeit  vor  dem 
dreissigjährigen  Kriege  vollzog  sich,  wie  die  zweite  Tabelle  zeigt, 
sowohl  in  der  evangelischen  Kirche  als  in  der  katholischen 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden.         7  ]  1 


allmählich.  Sie  begann  aber  in  der  evangelischen  Kirche 
früher.  Als  das  Tridentiner  Konzil  am  11.  November 
1563  die  Führung  von  Pfarreiregistern  anordnete,  da  waren 
in  einigen  evangelischen  Gemeinden  Badens  bereits  solche 
vorhanden.  Es  vergingen  dann  noch  einige  Jahre,  bis  die 
wirkliche  Durchführung  des  Tridentiner  Dekrets  in  den  katho- 
lischen Gebieten  Badens  erfolgte.  In  der  Diöcese  Konstanz 
z.  B.  wurde  das  Dekret  vom  11.  November  1563  mit  andern 
Tridentiner  Beschlüssen  von  der  Diöcesansynode  im  Jahre 
1567  angenommen  und  eingeschärft. !)  Das  älteste  bis  jetzt 
nachweisbare  Kirchenbuch  der  Diöcese,  das  von  Hagnau,  be- 
ginnt erst  im  Jahre  1571.  In  der  Bischofsstadt  selbst  hat 
man  erst  1575/6  Kirchenbücher  in  den  katholischen  Pfarreien 
angelegt.  Die  nächsten  Jahre  und  Jahrzehnte  zeigen  dann 
in  den  verschiedenen  geistlichen  und  weltlichen  Herrschaften 
der  Diöcese  einen  beständigen  gleichmässigen  Fortschritt  der 
Einführung  der  Kirchenbücher.  Ganz  ähnlich  verhält  es  sich 
in  den  Diöcesen  Würzburg,  Mainz,  Speier:  die  Einführung 
beginnt  erst  einige  Jahre  nach  dem  Konzil,  vollzieht  sich 
aber  dann  fast  überall  *)  mit  ausserordentlicher  Gleichmässig- 
keit.  Eine  Ausnahme  scheint  das  Bistum  Strassburg  zu 
bilden.  Hier  werden  erst  aus  späten  Jahren  (1598,  1623, 
1624)  Kirchenbücher  erwähnt.  Es  hängt  das  wohl  damit  zu- 
sammen, dass  in  der  hier  in  Betracht  kommenden  Zeit  im 
Bistum  Strassburg  ein  Schisma  bestand,  infolge  dessen  die 
rechtsrheinischen  (badischen)  Besitzungen  des  Bistums  in  die 
Hände  der  protestantischen  Partei  und  sodann  zum  Teil  in 
württembergische  Pfandherrschaft  kamen. 

In  der  evangelischen  Kirche  Badens  finden  sich  die 
ersten  Kirchenbücher  in  Konstanz.  Hier  hat  der  Rat  der 
damals  noch  reichsfreien  und  protestantischen  Stadt  im  April 
1531 s)  (in  demselben  Jahre  wie  Lindau  und  Frankfurt  und 

»)  Vgl.  Sambeth,  Die  Konstanzer  Synode  vom  Jahr  1567  (Freibg. 
Diöcesanarchiv  21,  S.  150».  Für  den  Mainzischen  Sprengel  erwähnt  Vier- 
ordt  (II,  S.  100  A)  eine  einschlagige  erzbischöfliche  Verordnung  aus  etwas 
späterer  Zeit  (vom  22.  Januar  1582).  —  2)  Unter  den  weltlichen  katholi- 
schen Herrschaften  ist  Baden-Baden  auszunehmen,  vgl.  unten  S.  714/15.  — 
8>  Nach  der  Konstanzer  Kirchenordnung  vom  5.  April  1531  soll  jeder  Pfarrer 
Tatifen  und  Hochzeiten  in  ein  Buch  eintragen  und  eine  Abschrift  jährlich 
dem  Rat  überliefern  (Vierordt  I,  S.  298).  —  Im  Konstanzer  Stadtarchiv 
befinden  sich,  wie  mir  Herr  Prof.  Eiselein  mitteilt,  Register  der  in  der 


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712 


M  aller. 


wenige  Jahre  nach  dem  Vorgang  von  Zürich,  1525  6 ')  die 
Anlegung  von  Tauf-  und  Eheregistern  vorgeschrieben.  Doch 
scheint  dieses  Beispiel  von  Konstanz  innerhalb  des  heutigen 
Grossherzogtums  Baden  zu  keiner  direkten  Nachahmung  an- 
geregt zu  haben.  Erst  von  1555  (bez.  1558)  an  kommen  wieder 
—  nun  aber  rasch  hintereinander  —  Kirchenbücher  evangelischer 
Pfarreien  vor:  in  damals  württembergischen  uud  kurpfälzischen 
Orten,  in  der  Grafschaft  Hanau -Lichtenberg,  etwas  später 
in  Baden- Durlach  und  ausserdem  in  ritterschaftlichen  Orten 
(die  mehr  oder  weniger  zu  den  genannten  Territorien  in  Be- 
ziehung und  Abhängigkeit  stehen).  Unter  den  23  badischen 
Orten,  welche  die  ältesten  evangelischeu  Kirchenbücher  be- 
sitzen, sind  sieben  ehemals  württembergische  Gemeinden.  Das 
erscheint  als  eine  grosse  Zahl,  wenn  man  bedenkt,  dass  im 
ganzen  nur  etwa  23  Pfarreien  des  heutigen  Grossherzogtums  in 
der  hier  in  Betracht  kommenden  Zeit  zu  Württemberg  gehörten.2) 
Offenbar  ist  für  die  Einführung  der  Kirchenbücher  am  Ober- 
rhein das  Vorbild  Württembergs  von  grossem  Eintluss  gewesen. 
Ganz  zutreffend  heisst  es  im  Öschelbronner  Kirchenbuch: 
„Dises  Tauffbuch  ist  angefangen  worden,  alss  Hertzog  Christoph 
(von  Württemberg)  die  taufbücher  anno  1558  das  erstemahl 
im  land  einführte  und  zu  Böblingen  den  Anfang  machte,  da 
sonsten  im  papstum  sie  nicht  üblich  waren." ')  Dass  die 
Böblingener  Kirchenbücher  1558  beginnen,  und  dass  die 
Pfarreiregister  1559  allgemein  in  Württemberg  eingeführt 
worden  sind,  hat  man  bereits  in  Sigmaringen  erwähnt.4)  Es 
stimmt  recht  gut  zu  dem  Bilde  Herzog  Christophs,  dass  er, 
dessen  Verwaltung  und  Gesetzgebung  die  verschiedensten  Ge- 
biete des  öffentlichen  Lebens  durch  systematische  Ordnungen 
umgestaltet  hat,  auch  hierin  anderen  Fürsten  vorangegangen 
ist.  In  diesem  Zusammenhange  sei  daran  erinnert,  dass  in 
jener  Zeit  auch  die  württembergische  Kirchenordnung  (von 


Kirche  St.  Stephan  getauften  Kinder  (mit  Angabe  der  Eltern  und  Ge- 
vattern) und  Register  der  ebenda  vermählten  Personen,  von  April  1531 
bis  1546,  in  einzelnen  Faszikeln. 

!)  Vgl.  Korrespondenzbl.  d.  Ges.-Ver.  d.  dt.  Gesch.-  u.  Altt.-Ver.,  a. 
a.  0.  —  J)  So  zählt  Vierordt  (I,  S.  106).  —  3)  Diese  Stelle  hat  Hartfelder 
mitgeteilt  (Mitt.  d.  Bad.  hist.  Komm.  10,  ml24).  —  *)  Korrespondenzbl. 
d.  Ges.-Ver.  d.  dt.  Gesch.-  u.  Altt.-Ver.  40,  S.  20  u.  25. 


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Uber  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden. 


713 


1503)  von  Kurpfalz,  Baden  -  Durlach  und  Hanau  -  Lichtenberg 
einfach  übernommen  wurde. *) 

Fragen  wir  nun  nach  der  allgemeinen  Veranlassung  der 
Einführung  der  Kirchenbücher  in  den  protestantischen  Fürsten- 
tümern, so  müssen  wir  uns  vergegenwärtigen,  dass  die  deut- 
schen Fürsten  im  Zeitalter  der  Reformation  die  Zusammen- 
fassung und  Erweiterung  ihrer  Rechte  zu  selbständigen  landes- 
herrlichen Gewalten  angestrebt,  eine  centralisierte  Verwaltung 
und  damit  zusammenhängend  ein  geordnetes  Kanzleiwesen 
ausgebildet  haben.  Da  nun  infolge  der  Reformation  die 
Pfarreien  ganz  von  der  Landesregierung  abhängig  wurden, 
so  lag  die  Übertragung  der  durch  centralisierte  weltliche 
Verwaltung  geschaffenen  Kanzleiformen  auf  kirchliche  Verhält- 
nisse, die  Ausbildung  einer  regelmässigen  Registerführung  in 
den  Pfarreien  nahe. 

Ganz  entsprechende  Verhältnisse  haben  in  den  grösseren 
protestantischen  Reichsstädten  (iu  unserni  Gebiete  z.  B.  in 
Konstanz)  frühzeitig,  z.  T.  noch  früher  als  in  den  Fürsten- 
tümern die  Einführung  der  Kirchenbücher  veranlasst.  Es  ist 
jedenfalls  anzunehmen,  dass  für  Konstanz  der  Vorgang  der 
benachbarten  reformierten  Schweiz,  speziell  der  Stadt  Zürich, 
massgebend  gewesen  ist.  Überhaupt  darf  man  wohl  den  Ein- 
fluss  der  reformierten  Kirche,  zu  welcher  ja  die  meisten 
evangelischen  Gebiete  Badens  mehr  oder  weniger  Beziehungen 
hatten,  für  die  verhältnismässig  frühe  Zeit  der  Einführung 
der  Kirchenbücher  in  Baden  in  Anrechnung  bringen.  In  der 
reformierten  Kirche  war  die  Verbindung  zwischen  weltlichem 
und  kirchlichem  Regiment  besonders  eng  und  dementsprechend 
das  Aufkommen  der  Kirchenbücher  besonders  frühzeitig. 

Wir  gehen  nun  dazu  über,  an  den  drei  wichtigsten  Territorien 
Baden  -  Durlach,  Baden- Baden  und  Kurpfalz,  einige  besondere 
Verhältnisse,  die  auf  die  Einführung  der  Kirchenbücher  ein- 
gewirkt haben,  zu  erörtern.  In  Baden  -  Durlach  (vgl.  Tabelle  III) 
scheint  die  Einführung  etwas  später  begonnen  zu  haben  als  in 
den  übrigen  grösseren  evangelischen  Territorien  am  Oberrhein.  *) 
Sie  macht  dann  in  den  drei  Jahrzehnten  von  1580  bis  1610 


t)  Bassermann,  Gesch.  der  evangel.  Gottesdienstordnung  in  badischen 
Landen  S.  26. —  ')  Vor  1580  ist  bis  jetzt  nur  ehi  Kirchenhuch  nachweis- 
bar, in  dem  an  der  württembergischen  Grenze  liegenden  Orte  Göbrichen. 


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714 


Müller. 


grosse  Fortschritte.  Während  des  dreissigj ährigen  Krieges, 
besonders  nach  der  Schlacht  von  Nördlingen  (1634),  haben 
diese  Gebiete  sehr  gelitten.  Die  Ämter  Graben  und  Pforz- 
heim wurden  von  den  Bayern,  mit  denen  Mönche  und  katho- 
lische Geistliche  kamen  und  zum  Teil  bis  zum  Jahre  1649 
blieben,  besetzt.  Noch  1637  war  unter  je  12  evangelischen 
Pfarreien  des  Unterlandes  nur  eine  besetzt,  1639  zählte  die 
Diöcese  Durlach  zwei  protestantische  Geistliche.  Im  Hach- 
bergischen  Teil  des  Oberlandes  waren  statt  der  28  Geistlichen 
vor  dem  Kriege  im  Jahr  1642  nur  zwei  vorhanden,  erst  1646 
kam  ein  dritter,  1649  ein  vierter  hinzu.  In  der  Diöcese 
Badenweiler  war  geraume  Zeit  nur  ein  Geistlicher  im  Amte.  *) 
Mit  diesen  Thatsachen  stimmen  die  Anfänge  der  Kirchen- 
bücher überein.  Während  der  ganzen  Zeit  des  dreißig- 
jährigen Krieges  vor  dem  Jahre  1638  (vor  dem  Erscheinen 
Bernhards  von  Weimar  auf  dem  rechten  Rheinufer)  sind,  so- 
weit bis  jetzt  nachweisbar  ist,  nur  drei  Kirchenbücher  angelegt 
worden.  In  den  letzten  Jahren  des  Krieges  und  besonders 
in  den  ersten  Friedensjahren  (in  der  Zeit  der  Wiederher- 
stellung geordneter  Seelsorgeverhältnisse)  steigt  die  Zahl  hoch 
an:  unter  den  17  bis  jetzt  verzeichneten  Pfarreien  der  Mark- 
grafschaft Hachberg  sind  nicht  weniger  als  11,  deren  älteste 
Kirchenbücher  in  den  Jahren  1648  bis  1652  beginnen. 

Viel  später  als  in  Baden-Durlach  und  als  in  den  meisten 
evangelischen  und  katholischen  Gebieten  beginnen  die  Kirchen- 
bücher in  der  katholischen  Markgrafschaft  Baden-Baden  (vgl. 
Tabelle  IV).  Häufiger  Regierungswechsel  und  fremde  Vormund- 
schaftsregierungen im  IC.  Jahrhundert,  schändliche  Misswirt- 
schaft unter  dem  Markgrafen  Eduard  Fortunat  (1588 — 1594), 
Okkupation  des  Landes  durch  die  Markgrafen  von  Baden-Dur- 
lach (1594  bis  1622)  und  in  Verbindung  mit  diesem  Wechsel 
der  Fürsten  und  Gewalthaber  vielfache  mehr  oder  weniger  ge- 
waltsame (ilaubenswechsel  des  ganzen  Landes  (Vierordt  zählt 
ihrer  acht),  dies  alles  hatte  die  kirchlichen  Verhältnisse  in  der 
Markgrafschaft  Baden-Baden  vollständig  zerrüttet,  noch  bevor 
die  Leiden  des  dreissigjährigen  Krieges  begannen.  In  diesem 
Lande,  wo  an  demselben  Orte  bald  der  katholische,  bald  der 
evangelische  Geistliche  gerufen  oder  vertrieben,  geduldet  oder 

*)  Vierordt  n,  S.  207  ff. 


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Über  die  Einführung  der  Kirchenbücher  in  Baden.  715 


begünstigt  wurde,  wo  selbst  nach  dem  Jahre  1622  starke 
protestantische  Regierungen  in  verschiedenen  Orten  sich  er- 
hielten, da  konnte  erst  im  Laufe  des  17.  Jahrhunderts  infolge 
der  dauernden  Wiederherstellung  des  Katholizismus  eine  ge- 
ordnete Kirchenbuchführung  sich  ausbilden. 

Einige  der  .Markgrafschaft  Baden  -Baden  angegliederte  Ge- 
biete erfordern  besondere  Betrachtung.  In  den  10  Pfarreien  der 
Herrschaft  Mahlberg,  welche  die  Markgrafen  bis  1629  ge- 
meinsam mit  den  protestantischen  Grafen  von  Nassau,  seit- 
dem allein  besassen,  haben  sie  nur  sehr  allmählich  und  gegen 
grossen  Widerstand  den  Katholizismus  einzuführen  vermocht. 4) 
Dem  entspricht  der  späte  Anfang  der  Kirchenbücher;  die  von 
Ottenheim  und  Oberweier  beginnen  z.  B.  1686  und  1699, 
d.  h.  gleichzeitig  mit  der  Errichtung  katholischer  Pfarreien 
in  diesen  Orten.  Ähnlich  verhält-  es  sich  mit  der  Grafschaft 
Eberstein,  die  unter  dem  Kondominat  der  katholischen 
Markgrafen  von  Baden-Baden  und  der  evangelischen  Grafen 
von  Eberstein  stand.  Erst  1624  wurde  der  Anteil  an  den 
Dörfern  der  Grafschaft  an  katholische  Seiten  verwandte  der 
Grafen  abgetreten  ;  die  Stadt  Gernsbach  aber  blieb  noch  bis 
zum  Jahre  1660  unter  dem  Einfluss  der  protestantischen 
Grafen  von  Eberstein.  In  Übereinstimmung  damit  beginnen 
die  Kirchenbücher  in  Forbach  und  Ersingen  z.  B.  1621  und 
1624,  in  Gernsbach  1661.  —  Bei  einigen  Orten  der  eigentlichen 
Markgrafschaft  Baden-Baden  kommen  dann  zur  Erklärung  des 
späten  Anfangs  der  Kirchenbücher  die  Verheerungen  des 
Krieges  in  Betracht:  in  Baden,  Kappenheim,  Steinbach  reichen 
die  Kirchenbücher  nicht  über  das  Brandjahr  1689  zurück. 

Kurpfalz  (vgl.  Tab.  V)  unterscheidet  sich  von  den  andern 
hier  in  Betracht  kommenden  Gebieten  dadurch,  dass  es  auch  nach 
dem  dreissigjährigen  Krieg  bis  ins  18.  Jahrhundert  hinein  von 
schweren  kirchlichen  Kämpfen  heimgesucht  worden  ist.  Nach- 
dem die  zweite  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  wiederholten  Wechsel 
und  mehrfaches  Schwanken  zwischen  den  beiden  evangelischen 
Konfessionen  für  Kurpfalz  gebracht  hatte,  das  17.  Jahrhundert 
die  gewaltsamen  Versuche  der  Einführung  des  Katholizismus 
während  der  bairischen  Okkupation  im  dreissigjährigen  Kriege 
gesehen  hatte,  da  begannen  neue  kirchliche  Kämpfe  am  Schlüsse 

*)  Vierordt  H,  S.  185. 


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716 


Müller. 


dieses  Jahrhunderts,  als  das  Zeitalter  der  für  Kurpfalz  beson- 
ders verheerenden  Kriege  dem  Ende  nahte,  unter  dein  neuen 
Fürsteuhaus,  Pfalz-Neuburg,  welches  „in  kaum  glaublich  kurzer 
Zeit  die  Zahl  der  katholischen  Kirchen  in  der  Pfalz  von  3  aut 
212  erhob".1)  So  haben  in  der  Kurpfalz  Katholiken,  Kefor- 
mierte,  Lutheraner  mit  wechselndem  Erfolge  um  die  einzelnen 
Kirchen  gestritten:  man  hat  sich  gegenseitig  aus  den  Kirchen 
vertrieben,  zeitweilig  in  einigeu  Kirchen  neben  einander 
Gottesdienst  gehalten  und  zahlreiche  neue  Kirchen  errichtet. 
Nur  in  wenigen  Gemeinden  vermochte  sich  ein  geordnetes 
Kirchenwesen  mit  fester  Tradition  zu  erhalten.  Dem  ent- 
spricht der  Bestand  an  Kirchenbüchern.  Es  sind  einige  alte, 
sogar  recht  alte  Register  vorhanden,  die  zu  dem  Schlüsse  be- 
rechtigen, dass  die  Einführung  frühzeitig  stattgefunden  hat. 
Aber  ihre  Zahl  ist  sehr  klein:  das  meiste  ist  zerstört  worden, 
untergegangen.  Wir  haben  oben  die  evangelischen  Kirchen- 
bücher von  Kurpfalz  nur  bis  zu  den  ersten  Jahren  nach  dem 
dreissigj ährigen  Krieg  verzeichnet.  Bis  dahin  liegen  die  Ver- 
hältnisse noch  ziemlich  einfach.  In  der  Folgezeit  finden  wir 
in  vielen  Orten  reformierte,  evangelisch-lutherische  und  katho- 
lische Kirchenbücher  nebeneinander,  die  meisten  mit  sehr 
spätein  Anfang. 

Die  vorstehenden  Ausführungen  dürften  gezeigt  haben,  dass 
man  bei  einer  Darstellung  der  Einführung  der  Kirchenbücher 
mannigfache  geschichtliche  Verhältnisse  berücksichtigen  muss, 
um  die  zahlreichen  scheinbaren  Ausnahmen  von  der  regel- 
mässigen Entwicklung  ausscheiden,  die  wirklichen  Ausnahmen 
erklären  zu  können. 

»)  Vierordt  II,  S.  286. 


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Zur  Geschichte  des  Rastadter  Gesandtenmordes. 

Von 

I 

Karl  Obser. 


Das  Generallandesarchiv  hat  vor  kurzem  ein  Schreiben  er- 
worben, das  einer  gewissen  Bedeutung  für  die  Geschichte  des 
Rastadter  Gesandtenmordes  nicht  zu  entbehren  scheint.  Es 
stammt  von  der  Hand  des  katholischen  Pfarrers  Mathias  Dietz 
zu  Rothenfels,  —  desselben  Mannes  also,  der,  wie  wir  uns 
erinnern,  am  Abend  vor  der  Katastrophe  den  Szekl erobersten 
Barbaczy  kurze  Zeit  beherbergt  und  über  sein  auffallendes  Be- 
nehmen, seine  verdächtigen  Äusserungen  später  verschiedene 
Mitteilungen  gemacht  hat.  *)  Gerichtet  ist  es  an  einen  Amts- 
bruder in  der  Nachbarschaft,  näheres  lässt  sich,  —  da  die 
Adressseite  abgerissen  ist,  mit  Sicherheit  nicht  feststellen. 

Ich  gebe  das  Schreiben  in  seinem  vollen  Wortlaute: 

Pfarrer  Dietz  an  N.  N. 

Rothenfels,  28.  April  1799. 
Das  hiesige  Militare  hat  die  gegründete  V*)[ermuthung, 
dass  die]  Franzosen  morgen  kommen,  ihren  Gesand[ten 
nöthige?]  Sicherheit  leisten,  das  Militare  mit  Plänkien  [be- 
schäftigen und]  die  umliegenden  Örter  plündern  wollen;  es  ist 
also  nicht  rathsam,  die  Gemeinde  ausser  Ort  zu  führen,  um 
in  diesem  Fall  das  Unglück  und  Unordnung  nicht  grösser  zu 
machen.  Dieses  muss  sehr  geheim  gehalten  werden  und  Ew. 
Hoch  würden  es  niemand  sagen,  sondern  Ihrer  Gemeinde  andere 
Ursachen  vorschützen,  warum  die  Procession  auf  Rothen fels 5) 

')  Vgl.  Mendelssohn,  Der  Rastadter  Gesandtenmord,  S.  52,  leider 
ohne  Quellenangabe;  Zandt,  Der  Rastadter  Gesandtenmord,  S.  34.  — 
9)  Das  Blatt  ist  hier  defekt;  der  Wortlaut  ist  aber  leicht  zu  ergänzen. 
—  ')  Nach  gefl.  Mitteilung  des  Hrn.  Pfarrers  Stromeyer  in  R.  handelt 
es  sich  wohl  um  eine  verspätete  Abhaltung  der  früher  ortsüblichen  St. 
Lucasprozession 


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718 


Obaer. 


nicht  statt  habe,  z.  B.  wegen  hiesiger  starker  Einquartierung 
und  von  der  leicht  zu  vermuthenden  Störung  in  der  Andacht; 
ich  wiederhole  es  auf  Befehl  des  hiesigen  Kommandanten, 
die  wahre  Ursach  der  unterbleibenden  Procession  zu  verheim- 
lichen.  Dieses  schreibe  ich  auch  auf  Kuppenheim. 

Hochachtungsvoll  etc. 

Wie  wir  sehen,  trägt  das  Schreiben  das  Datum  des  28.  April; 
da  Oberst  Barbaczy,  denn  er  ist  unter  dem  Kommandanten 
zu  verstehen,  frühestens  zwischen  6  und  7  Uhr  abends  in 
Rothenfels  eingetroffen  sein  dürfte,  *)  kann  auch  die  Niederschrift 
erst  um  diese  Zeit,  einige  Stunden  also  vor  dem  Überfalle  bei 
der  Rheinauer  Brücke,  erfolgt  sein.  Es  ergibt  sich  des  weitem 
beim  ersten  Blick,  dass  diese  Mitteilungen  des  Pfarrers  durch- 
weg durch  den  Obersten  veranlasst  sind.  Gleichviel  nun,  wie 
man  Uber  Barbaczy  und  die  Rolle,  die  er  bei  dem  Ereignisse 
gespielt,  urteilen  mag,  jedenfalls  ist  sie  wichtig  genug,  um 
alle  Nachrichten  aus  diesen  Tagen,  die  sich  auf  ihn  zurück- 
führen lassen,  auf  ihre  Glaubwürdigkeit  und  ihren  Wert  zu 
prüfen. 

Sehen  wir  zu:  Barbaczy  begründet  das  Verbot  der  Pro- 
cession mit  der  Angabe,  dass  am  folgenden  Tage  ein  Angriff 
der  Franzosen  bevorstehe,  die  ihre  Gesandten  sicher  über  den 
Rhein  bringen  wollten,  dass  es  daher  besser  sei,  wenn  die 
Bauern  ruhig  zu  Hause  blieben,  um  grösseres  Unheil  zu  ver- 
hüten. Wie  verhält  es  sich  damit?  entspricht  diese  Angabe 
der  Situation? 

Noch  standen  bekanntlich  stärkere  Abteilungen  französischer 
Truppen  bei  Kehl  und  behaupteten  einen  Teil  der  Ortenau; 
erst  vor  ein  paar  Tagen,  am  24.  April,  hatten  sie  noch  einen 
Vorstoss  gegen  Bühl  unternommen  und  den  Ort  ein  paar 
Stunden  besetzt. a)  Aber  seitdem  hatten  die  Österreicher  sich 
verstärkt  und  ihren  Gegner  mehr  und  mehr  gegen  Kehl  zurück- 
gedrängt An  einen  Angriff  von  dieser  Seite  wird  man  also, 
glaube  ich,  weniger  denken  dürfen.  Dagegen  lässt  sich  aller- 
dings an  sich  nicht  bestreiten,  dass  französische  Truppen 
zwischen  Selz  und  Plittersdorf  über  den  Rhein  gehen  und 


*)  Ich  folgere  dies  aus  den  Daten  über  die  Expedierung  der  österr. 
Ordonnanz.  Auth.  Bericht,  S.  4/5.  —  *)  Karlsruher  Zeitung,  Jahrg. 
1799,  S.  246 ff.;  v.  Helfert,  Rastadter  Gesandtenmord,  S.  89. 


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Zur  Geschichte  des  Rastadter  Gesandtenmordea. 


719 


Rastadt  durch  einen  raschen  Handstreich  besetzen  konnten. 
Es  fragt  sich  nur,  ob  ein  solcher  Angriff  auf  österreichischer 
Seite  erwartet  wurde,  ob  er  überhaupt  wahrscheinlich  war. 

Air  die  Nachrichten  über  die  militärischen  Operationen, 
die  v.  Helfert  und  Hüffer  den  Wiener  Kriegsakten  entnommen 
haben,  lassen  nicht  darauf  schliessen,  dass  diese  Befürchtung 
gehegt  wurde;  auch  die  Auszüge  aus  den  Kriegsprotokoll- 
büchern, die  H.  v.  Sybel  aus  diesen  Tagen  veröffentlicht 
hat,  liefern  keinen  Beleg  dafür.1)  Im  Kreise  der  Rastadter 
Diplomaten  hat  man,  so  viel  die  badischen  Akten  erkennen 
lassen,  ebensowenig  daran  gedacht.  Vor  allem:  eine  Besetzung 
des  Kongressortes  und  Abholung  der  französischen  Gesandten 
war  doch  nur  denkbar,  wenn  diese  mit  der  französischen  Gene- 
ralität darüber  einverstanden  waren;  nach  dem  Vorfalle 
vom  23.  März,  wo  der  Strassburger  Kommandant  ihnen  „aus 
zudringlicher  Fürsorge"  10  Nationalgarden  zur  Verfügung  ge- 
stellt, hatten  sie  obendrein  ausdrücklich  ersucht,  „fürhin  sie 
mit  dergleichen  unverlangten  Anerbieten  zu  verschonen,  bis 
sie  nötigenfalls  selbst . . .  darum  ansprechen  würden"  (Polit. 
Korrespondenz  Karl  Friedrichs,  III,  204).  Nun  befand  sich 
aber  unter  den  Depeschen,  die  am  25.  April  dem  franz. 
Kurier  Lemaire  bei  Plittersdorf  abgenommen  wurden  und  in 
Barbaczy's  Stabsquartier  nach  Gernsbach  wanderten,  ein  Schrei- 


')  Ich  weiss  wohl,  dass  Thugut  am  24.  Mai  1799  Cobenzl  u.  a.  mit- 
teilt, die  Besetzung  von  Rastadt  sei  beschleunigt  worden,  „durch  das  all- 
gemeine Gerücht .  .  .  . ,  dass  Bonnier  von  der  Erlaubnis  des  Direktoriums 
Gebrauch  machen  wolle,  so  viel  franz.  Truppen,  als  er  nötig  erachte, 
nach  Rastadt  kommen  zu  lassen"  (v.  Vivenot,  Rastadter  Kongress,  126), 
aber  diese  vereinzelte  Nachricht  klingt  durchaus  unwahrscheinlich  Wie 
kann  Thugut  von  einem  allgemeinen  Gerücht  reden,  wo  weder  die 
Behörden,  noch  die  Diplomaten  in  Rastadt,  noch  die  Bewohner  der  um- 
liegenden Orte  davon  etwas  wissen?  Und  weiter:  wäre  die  Angabe  richtig, 
wie  wäre  es  denkbar,  dass  der  in  den  Protokollbüchern  vermerkte,  offen- 
bar vom  28.  April  stammende  Bericht  Barbaczy's  (Hüffer,  II,  357)  ledig- 
lich die  für  den  29.  bevorstehende  Abreise  der  franz.  Gesandten  anzeigte, 
ohne  jenes  Gerüchts  und  der  angeblich  durch  dasselbe  veranlassten  Be- 
setzung Rastadts  auch  nur  mit  einem  Worte  zu  gedenken?  Wie  die  Dinge 
lagen,  bedurfte  Barbaczy  überhaupt  einer  weitern  Mahnung  zur  Eile 
nicht  mehr,  denn  die  Ordre  des  Erzherzogs  vom  25.  schrieb  ihm  die  Be- 
setzung des  Kongressortes  und  die  Ausweisung  der  franz.  Gesandten  un- 
zweideutig vor;  sie  ist  augenscheinlich,  wie  ihre  Ausführung  bezeugt,  erst 
am  28.  in  seine  Hände  gelangt. 


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720  Obser. 

ben  der  französischen  Minister  an  den  kommandierenden  Gene- 
ral, in  dem  sie  auf  ergangene  Anfrage  sich  jede  Hilfeleistung 
verbaten1)^  wenn  dasselbe  auch  nicht  in  französische  Hände, 
an  seine  Adresse  gelangte,  konnte  und  musste  Barbaczy  doch 
daraus  entnehmen,  dass  jenes  Einverständnis,  das  die  not- 
wendige Voraussetzung  des  Handstreichs  bildete,  nicht  vor- 
handen war,  ein  Angriff  also  nicht  su  befürchten  stand. 

Noch  auffallender  erscheint  die  Weisung  Barbaczy's  und 
ihre  Motivierung,  wenn  man  sie  zusammenhält  mit  der  weitern, 
dem  Pfarrer  offenbar  dringend  eingeschärften  Ordre,  die  wahre 
Ursache  des  Verbotes  der  Procession  strengstens  geheim  zu 
halten.  Gesetzt,  der  Oberst  hätte  wirklich,  was  ich  bestreite, 
einen  Überfall  befurchtet,  so  würde  es  allerdings  von  humaner 
Denkweise  zeugen,  wenn  er  die  Einwohner  der  umliegenden, 
voraussichtlich  gefährdeten  Orte  warnen  liess,  sie  zu  verlassen, 
um  eine  völlige  Ausplünderung  zu  verhüten.  Aber  wozu  in 
aller  Welt  das  Versteckspiel?  Wenn  die  Warnung  einen  Sinn 
haben  sollte,  durfte  sie  den  Hauern  die  volle  Wahrheit  nicht  vor- 
enthalten, damit  dieselben  ihre  wertvollste  Habe  rechtzeitig  in 
Sicherheit  bringen,  ihre  Ersparnisse  verstecken,  ihr  Vieh  bei- 
seite schaffen,  eventuell  auch,  falls  die  Österreicher  sie  unter- 
stützten, sich  zu  bewaffneter  Gegenwehr  gegen  die  Marodeure 
rüsten  konnten.  Statt  dessen  aber  wird,  dem  vorgeblichen 
Zwecke  der  Ordre  vollkommen  widersprechend,  den  Pfarrern 
dringend  absolutes  Stillschweigen  auferlegt!  Auch  diese  An- 
gabe Barbaczy's  klingt  mithin  höchst  verdächtig  und  unglaub- 
würdig. 

Die  Frage  liegt  nahe:  wenn  die  Ordre  den  angegebenen 
Zweck  nicht  haben  kann,  welchen  andern  verfolgt  sie  dann? 
Vermutlich  steht  sie  doch  wohl  im  Einklang  mit  den  Weisungen, 
die  Barbaczy  aus  dem  Hauptquartier  erhalten.  Welchen  In- 
halt aber  hatten  diese? 

H.  v.  Sybel  gebührt  bekanntlich  das  Verdienst,  aus  den 
Protokollbüchern  des  Wiener  Kriegsarchivs  die  Einträge  über 
Berichte  des  Obersten  Barbaczy  und  des  Generalmajors  von 
Merveldt  vom  18.  April,  die  sich  auf  ihr  Verhalten  gegenüber 
den  französischen  Gesandten  beziehen,  zum  erstenmale  mit- 


')  S.  den  Bericht  Debry's  in  Häberlins  Staatsarchiv,  VH,  126. 


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Zur  Geschichte  des  Rastadter  Gesandtenmordes. 


721 


geteilt  zu  haben.1)  Im  Zusammenhange  mit  andern  Indicien, 
vor  allem  der  von  Vivenot  angeführten  Ordre  des  Armee- 
kommandos, „sämmtliche  französische  Couriere  und  alle  Brief- 
schaften und  Depeschen  der  französischen  Gesandtschaft  auf- 
zuheben" *),  hat  man  gefolgert,  dass  jener  geheime  Auftrag  an 
Barbaczy,  —  der  aus  verschiedenen  zwingenden  Gründen  einen 
Mordbefehl  nicht  enthalten  haben  kann  — ,  die  Beschlagnahme 
des  französischen  Gesandtschaftsarchivs  angeordnet  habe.  Nach 
dem  heutigen  Stande  der  Forschung  ist  diese  Annahme  die 
herrschende,  bis  jetzt  unwiderlegte.  H.  v.  Sybel  hat  sie  be- 
gründet, v.  Wegele  ihr  zugestimmt*);  H.  Hüffer  erkennt  ihre 
Berechtigung  an4),  selbst  A.  Böthlingk,  der  im  übrigen  be- 
kanntlich ganz  andere  Wege  geht,  pflichtet  ihr  bei.5)  Ge- 
wichtige Gründe,  daran  halten  auch  wir  fest,  sprechen  dafür, 
dass  schon  vor  dem  18.  April  dem  Obersten  die  Weisung  zu- 
gegangen ist,  sich  bei  der  Abreise  der  Franzosen  ihrer  Papiere 
zu  bemächtigen.  Am  Nachmittag  des  28.  April  erfährt  er 
durch  die  badische  Ordonnanz  in  Gernsbach,  dass  diese*  Abreise 
bevorstehe;  dass  sie  noch  in  der  Nacht  erfolgen  werde,  konnte 
er,  wie  schon  Hüffer  mit  Recht  hervorhebt6),  nachdem  er  ihnen 
eine  Frist  von  24  Stunden  bewilligt,  nicht  wohl  annehmen. 
Entsprechend  meldet  denn  auch  ein  augenscheinlich  vom  28. 
datierter  Bericht  des  Obersten  dem  F.M.Lt.  v.  Kospoth,  dass  die 


l)  In  der  deutscheu  Kundschau,  J.  1876  Bd.  IX,  62.  Der  erste  lautet 
18.  Apr.  General  Merveldt  an  General  Kospoth.  Lieutenant  Scheibler  meldet 
heute:  „Herr  General  von  Görger  hat  in  Rücksicht  auf  das  gestern  durch 
Courier  erhaltene  Schreiben  des  Obristlieutenant  Mayer  die  Anstalten  so 
getroffen,  dass,  wenn  die  Szekler  Husaren  das  Nest  nicht  lehr  rinden,  die 
Sache  wohl  nicht  fehlen  wird.  Hätte  man  nur  ein  paar  Tage  früher  die- 
sen Wunsch  geäussert,"  —  Der  zweite:  „18.  April.  Oberst  Barbaczy  an 
General  Görger.  Berichtet,  was  er  in  Folge  eines  geheimen  Auftrags  hin- 
sichtlich der  zur  Abreise  sich  anschickenden  französischen  Gesandten  be- 
reits eingeleitet  hat  und  noch  ferner  veranlassen  wird.  Zugleich  Anfrage, 
ob  die  aus  badischen  Truppen  bestehende  Eskorte  dieser  Gesandten  feind- 
lich zu  behandeln  sei. *  —  2j  v.  Vivenot,  Rastadter  Congress,  Einleitung 
S.  133.  —  ')  Hist.  Zeitschrift  Bd.  46,  S.  196.  —  *)  H.  Hüffer,  Der  Ra- 
stadter Congress,  II.  353—54.  Der  Versuch  Hüffers,  den  Ausdruck  „ba- 
dische Eskorte"  in  Barbaczy 's  Bericht  vom  18.  April  auf  die  badische 
Besatzung  von  Rastadt  zu  deuten,  geht  angesichts  des  bestimmten  Zu- 
satzes „dieser  Gesandten"  doch  wohl  nicht  an.  —  5)  Böhtlingk,  Nap. 
Bonaparte,  zweite  Ausgabe,  II,  383.  —  f)  A.  a.  0.  n,  357. 

Zi-itschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrl).  N.  F.  VII.  4.  46 


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722 


Obser 


Gesandten  am  29.  abgehen  würden.1)  Noch  am  Abend  begiebt 
er  sich  nach  Rothenfels,  um  die  nötigen  Vorkehrungen  zu 
treffen.  Durch  den  Pfarrer  Dietz  vernimmt  er,  —  und  hier- 
mit kommen  wir  zu  unserm  Schreiben  zurück,  —  dass  am 
nächsten  Morgen  eine  Procession  aus  den  umliegenden  Ort- 
schaften und  Pfarrgemeinden  nach  Rothenfels  stattfinden  werde. 
Sofort  bemüht  er  sich,  dieselbe  zu  hintertreiben:  nicht,  wie  wir 
gesehen,  aus  Fürsorge  für  diese  Orte,  wie  er  vorgiebt,  sondern  — 
die  Vermutung  liegt  nahe  —  weil  die  Procession  nicht  zu  seinen 
Plänen  passte.  Denn,  wenn  er  höherem  Auftrage  gemäss  am 
nächsten  Morgen  den  französischen  Gesandten,  sei  es  in 
Rastadt,  sei  es  unterwegs,  ihre  Papiere  abnehmen  sollte,  so 
musste  er,  wie  er  es  auch  that 2),  mit  der  Möglichkeit  rechnen, 
dass  die  badische  Besatzung  von  Rastadt  oder  die  den  Fran- 
zosen beigegebene  badische  Eskorte  sich  ihrer  annehmen  und 
zur  Wehr  setzen,  vielleicht  auch  die  Einwohnerschalt  von 
Rastadt  und  den  umliegenden  Orten  allarmieren  würde.  Wenn 
dann  aber  zu  Rothenfels  bei  der  Procession  eine  grössere 
Menschenmenge  zusammenströmte,  so  konnte  diese,  von  Rastadt 
aus  allarmirt,  den  Szekler  Husaren  leicht  höchst  unbequem 
werden,  da  ihre  natürliche  Rückzugslinie,  zugleich  der  nächste 
und  sicherste  Weg  zur  Beförderung  der  Papiere,  eben  über 
Rothenfels  ins  Murgthal  führte.  Auf  diese  Weise  erklärt  sich, 
meine  ich,  das  Verbot  der  Procession  am  besten.  Auch  die 
Mahnung,  den  angeblichen  Grund  desselben  sorgfältig  geheim 
zu  halten,  wird  dann  verständlich.  Wäre  den  Bauern  von 
einem  bevorstehenden  Überfall  Nachricht  gegeben  worden,  so 
würden  sie  sich  wegen  gemeinsamer  Vorkehrungen  verstän- 
digt, eventuell,  wie  die  Bauern  des  Kappler  Thals,  so  gut  es 
eben  ging,  zum  Widerstande  bewaffnet  haben,  man  hätte 
dem  Oberamt  Rastadt  zweifellos  pflichtmässige  Meldung  er- 
stattet, die  Gesandten  hätten  es  erfahren,  kurz  es  wäre  viel  Lärm 
gemacht  und  das  Gelingen  des  geplanten  Anschlags  in  Frage  ge- 
stellt worden.  AU'  diese  Schwierigkeiten  hoffte  der  Oberst 
durch  die  dem  Pfarrer  Dietz  erteilten  Weisungen  zu  beseitigen. 
In  dieser  Auffassung,  glaube  ich,  dürfte  der  Schlüssel  zum 
Verständnis  des  Schreibens  zu  finden  sein.    Indirekt  wäre 


*)  Hüffer,  II,  357.  —  ')  Dies  beweist  seine  Anfrage,  ob  die  badische 
Eskorte  feindlich  au  behandeln  sei.   Oben  S.  721. 


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Zur  Geschichte  des  Rastadter  Ge&andtenmordes.  723 

damit  ein  weiteres  Argument  für  die  Richtigkeit  der  Hypo- 
these gewonnen,  dass  es  sich  um  einen  geheimen  Anschlag, 
der,  wie  die  Dinge  liegen,  nur  in  der  Beschlagnahme  der  Ge- 
sandtschaftspapiere bestehen  konnte,  gehandelt  hat  Die  Frage, 
wer  die  Ermordung  schliesslich  verschuldet,  wird  dadurch 
freilich  nicht  berührt,  ihrer  Lösung  nicht  näher  gerückt:  an 
anderer  Stelle  hoffe  ich  mich  auch  darüber  in  Bälde  äussern 
zu  können. 


46* 


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■ 


Miscellen. 


Nochmals  Mathias  von  Neuenburg,  in  meiner  Abhandlung 
„Zu  Mathias  von  Neuenburg"1)  machte  ich  den  Versuch,  die  feinen 
persönlichen  und  lokalen  Fäden  zu  verfolgen,  welche  in  der  lange 
unter  dem  Namen  des  Mathias  gegangenen,  dann  ihm  aber  ab- 
gesprochenen Chronik  auftauchen,  und  so  eine  der  schwierigsten  Fra- 
gen der  mittelalterlichen  Quellenkritik  ihrer  endgiltigen  Lösung  zu- 
zuführen. Heute  kann  ich  abermals  einen  weiteren  Beweis  dafür  an- 
fahren, dass  mindestens  die  älteren  Teile  der  wichtigen  Quelle  auf 
Mathias  von  Neuenburg  zurückzuführen  sind,  und  es  keine  ältere 
geschriebene  Baseler  Geschichtsquelle  gab.  Es  war  schon  früher  auf- 
gefallen, dass  die  Chronik  sich  für  einen  Schwaben,  Heinrich  Schör- 
lin  mit  Namen,  einen  Diener  des  Bischofs  von  Basel,  interessiert, 
Soltau  war  geneigt,  diesem  Schörlin  die  älteren  Baseler  Nachrichten 
zuzuweisen.  Seine  Heldenthaten  in  der  Schlacht  auf  dem  Marchfelde 
werden  erzählt  (Kap.  19)  und  noch  ein  anderes  Mal  wird  auf  Schör- 
lin Bezug  genommen.2)  Mit  diesem  Schörlin  hat  man  nun  bisher 
nichts  anfangen  können. 

Nun  erscheint  aber  unter  den  deutschen  Studenten,  welche  die 
Universität  Bologna  besuchten,  im  Jahre  1323  ein  „dominus  Heinri- 
cus  Schoerlin  de  Basika" ,  den  Knod3)  ganz  mit  Recht  mit  dem 
„Hcnricus  dictus  Schörlin,  ofßcialcm  Argeniinensem  et  procuratorem 
Bertholdi  episcopi  Argcntinensis"  identifiziert,  der  in  einer  andern 
päpstlichen  Urkunde:  „magist er  Henricus  Stoherlin,  procurator 
veneräb'Uis  patris,  Bartholdi  episcopi  Argentinensis,  officialis  curiae 
ejus"  genannt  wird.*)  Dieser  jüngere  Schörlin  war  also  fast  ein 
Doppelgänger  des  Mathias  von  Neuenburg ,  beide  folgten  von  Basel 
aus  dem  Berthold  von  Bucheck,  als  er  Bischof  von  Strassburg  ward, 
beide  waren  juristisch  gebildete  Männer,  beide  traten  in  den  Dienst 
desselben  Bischofs  als  Prokuratoren.  Heinrich  Schörlin  war  wohl 
da  der  Nachfolger  des  älteren  Mathias,  Heinrich  ward  Offizial,  also 


')  Diese  Zeitschrift  N.  F.  6,  496—515.  —  2)  „Heinricus  quoque  Schoer- 
lin Swevus,  episcopi  Basiliensis  servitor,  haben*  equum  indomitum  pres- 
suram  cornus  seit  aeuciei  exercitus  regis  sufferre  tum  Valens,  tacto  equo 
cum  calcaribu8  primus  Bohemos  invasit,  dixitque  Bex:  „Tempus  est,  ut 
Uli  jitveturu  u.  8.  w.a  (Ausgabe  von  Studer  S.  17).  pDe  Viviano  ecwm 
cice  Basiliensi,  .socio  predicti  Schoerlini,  quanta  in  predicto  conflictu  perem 
gerit  et  de  mirabilibus  /actis  ejus  ad  presens  relinquou  (Studer  S.  20).  — 
*)  S.  oben  S.  355.  —  *)  Vatikanische  Akten  zur  deutschen  Geschichte  in 
der  Zeit  Kaiser  LudwigB  des  Bayern.  Innsbruck  1891.  No.  2246  u  2244, 
beide  vom  22.  März  1S46. 


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Miscellcn. 


725 


geistlicher  Richter,  Mathias  war  Anwalt  an  demselben  Gerichte. 
Zwingt  sich  da  nicht  der  Schluss  ganz  von  selbst  auf,  dass  Mathias 
sich  von  Schörlin  erzählen  Hess  und  seine  Erzählungen  in  die  Chro- 
nik aufnahm?  Schörlin  hielt  sich  im  Anfang  des  Jahres  1^46  in  Avig- 
non  auf,  wo  er  seinen  Auftrag,  seinen  Bischof  mit  der  Kurie  zu  ver- 
söhnen, auch  erfüllte.  Auch  über  die  Dinge  am  päpstlichen  Hofe 
mag  also  Mathias  vieles  von  Schörlin  erfahren  haben.  Jedenfalls 
haben  wir  nun  einen  neuen  Beleg  dafür,  dass  die  älteren  auf  Basel 
bezüglichen  Nachrichten  der  Chronik  das  Eigentum  des  Mathias 
sind  und  nicht  auf  gleichzeitig  fortgeführte  Gesta  episcoporum  Ba- 
sUiensium  zurückgeführt  werden  können.  Mir  scheint  wenigstens 
nicht  —  entgegen  Weiland  — ,  dass  eine  solche  fremde  Quelle  dem 
Mathias  von  Neuenburg  vorgelegen  hat. 

Ich  benutze  diese  Gelegenheit  über  zwei  weitere  hochverdienst- 
liche Abhandlungen  Ludwig  Weilands  zu  berichten,  die  uns  zwei 
neue  Handschriften,  die  bisher  kaum  gekannt  waren  und  unrichtig 
geschätzt  wurden,  zugänglich  machten.  „Die  Wiener  Handschrift 
der  Chronik  des  Mathias  von  Neuenbürg"  ist  von  ihm  im  37.  Bande 
der  Abhandlungen  der  Kgl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göt- 
tingen (1891)  abgedruckt  worden,  der  soeben  im  38.  Bande,  „Die 
vaticanische  Handschrift"  folgte.  In  der  Einleitung  zu  beiden  Aus- 
gaben ist  in  sorgfältigster  Weise  alles  untersucht,  was  die  Stellung 
dieser  Handschriften  aufklären  konnte.  Die  Wiener  bildet  mit  der 
ehemaligen  Strassburger  (A)  und  dem  Texte  bei  Urstisius  (U)  eine 
Gruppe,  allein  für  sich  steht  die  Berner  (B),  mit  ihr  zeigt  mannig- 
fache Verwandtschaft  die  Gruppe,  welche  sich  in  dem  Texte  Cus- 
pinians  (C)  und  der  Vatikanischen  Handschrift  (V)  erhalten  hat.  Die 
sog.  Hohenberger  Kapitel  sind  das  ausschliessliche  Eigentum  dieser 
Gruppe. 

In  bewusstem  Gegensatze  zu  Wenck  erklärt  Weiland  auch  die 
dieser  letzten  Gruppe  VC  zugrunde  liegende  Recension  für  ein  Werk 
des  Mathias.  Den  Anteil  Graf  Albrechts  von  Hohenberg  an  den 
verschiedenen  Recensionen  der  Chronik  festzustellen,  hat  Weiland 
einer  späteren  Abhandlung  vorbehalten.  Doch  ist  nach  ihm  nun- 
mehr die  von  Soltau  und  Wenck  gegebene  Antwort  einer  durch- 
greifenden Revision  bedürftig.  Da  auch  Wenck,  wie  er  mir  freund- 
lichst mitteilte,  sich  mit  meinen  Forschungen  auseinandersetzen  wird, 
ist  die  überaus  schwierige  Frage  wiederum  mitten  in  die  Kontroverse 
gerückt,  aus  der  sie  hoffentlich  gelöst  hervorgeht.  Gleichgiltig  ist 
sie  nicht;  denn  es  handelt  sich  darum,  ob  die  Chronik  dem  Kanzler 
Ludwigs  des  Bayern  oder  einem  weit  weniger  angesehenen  Manne 
zuzusprechen  ist. 

Karlsruhe.  Schulte. 


Ein  kirchlicher  Traktat  des  Matthäus  von  Krakau.  Der  Trak- 
tat, welcher  im  folgenden  nach  einer  Erfurter  Folio-Handschrift 
(Cod.  Amplon.  No.  142,  fol.  119)  zum  Abdruck  gelangt,  gehört  dem 
Beginn  des  15.  Jahrhunderts  an.  Von  Interesse  dürfte  er  sein  wegen 


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726 


M  i  i  c  •  1 1  e  n. 


der  in  ihm  enthaltenen,  freilich  recht  allgemeinen  Schilderung  angeb- 
licher Misstande  der  Zeit,  ferner  wegen  der  Person  seines  Verfassers. 
Matthäus  von  Krakau  ist  der  bekannte  Professor  der  Theologie  in  Hei- 
delberg,  vorher  in  Prag;  seit  1405  ist  er  zugleich  Bischof  von  Worms. 
Als  Vertrauter  und  Ratgeber  K.  Ruprechts  von  der  Pfalz  hat  Mat- 
thäus auch  politisch  eine  nicht  unwichtige  Rolle  gespielt.  Die  Über- 
schrift des  Traktates  läset  vermuten,  dass  derselbe  nach  1405  ver- 
fasst  sei. 

Für  Herstellung  des  Textes  wurde  neben  der  Erfurter  Vorlage 
auch  eine  Münchner  Handschrift,  Cod.  Latin.,  No.  224,  verwandt.  Der 
dort  fol.  390  a.— b.  enthaltene  Text  weicht  vielfach  ab,  bietet  aber  meist 
Verschlechterungen.  Es  konnte  daher  genügen,  die  wichtigsten  Les- 
arten in  den  Anmerkungen  anzugeben.  Dass  diese  Münchner  Hand- 
schrift nicht  etwa  die  „Collationes  duae  factae  coram  papa"  des  Mat- 
thäus enthält,  wie  Th.  Sommerlad,  Matthäus  von  Krakau  (Hallenser 
Dissertation,  1891,  101  S.)  S.  73  mutmasste,  mag  beiläufig  bemerkt 
werden. 

Oracio  ad  conpaciendum  miserie  sancte  matris  ecclesie 
pro  omni  statu  concepta  per  episcopum  Matheum  Worma- 
ciensem  in  Polonia  doctorem  theologie  Cracoviensem.  •) 

Domine  Jhesu  Christe,  qui  ecclesiam  tuam  sponsam  vocare  et 
ejus  amabilis  et  desiderabilis  sponsus  esse  dignaris,  te  suppliciter  ex- 
oramus,  ut  amorem  etzelum,  quemadipsam  habes,  ostendere  velis*) 
et  misericorditer  intueri  et  ab  ea  clementer  amovere  digneris')  tarn 
multa  mala,  que  ipsam  valde  perturbant,  multos  de  filiis  ejus  avertunt 
et  quos  avertere  nequeunt,  tibi  vacare*)  et  in  tuis  quiescere  non 
sinunt  araplexibus  amorosis.  tribulaciones  videas  et  pericula  commu- 
niter  populorum,  infirmorum  gemitus,  tedia  captivorum  et  penas, 
viduarum  lacrimas,  desolacionem  orphanorum,  peregrinorum  exilium, 
timores  fragilium,  mestorum  suspiria,  clamores  oppressorum,  senum 
defectus  et  incommoda,  ardores  et  anxietates  juvenum Ä),  lassitudinem 
et  sudorem  laborancium,  desperacionem  miserorum,  tribulatorum  at- 
que  sustinencium  persecucionem ,  inpacienciam  et  lamenta,  attende 
misericors  deus  miserabilem  quasi  omnium  religionum  et  tocius  vite 
spiritualis  declinacionem  et  lapsum,  cultus  tui  diminucionem  per- 
maximam,  secularem,  scandalosam  et  perversam  clericorum  conversa- 
cionem6)  et  proveniencia  inde  scandala  pusillorum,  dampnabilem  et 
dampnosam  prelatorum  vitam,  ignoranciam  etT)  negligenciam,  rcbellio- 
nem  et  inobedienciam  subditorum,  principum  et  potentum  et  magna- 
torum8)  tyrannidem,  corrupcionem  et  iniquitatem  judicum  etexinde'i 

J)  In  Codex  M.  mit  abweichender,  jodoch  ebenfalls  gleichzeitiger 
Überschrift,  zum  Teil  in  roter  Tinte:  Oracio  efficacissima  magistri  Mathei 
de  Cracoria,  de  infelicitate  mundi  oracio  ad  deum.  —  >)  M.:  ut  zelum 
tuum,  quo  ipsam  zelas,  digneris  ostendere.  —  *)  M.  om.  et  ab  ea  —  dig- 
neris. —  4)  M.  om.  multos  —  vacare.  —  5)  M.  om.  ardores  —  juvenum. 
—  •)  M. :  conversacioDem  ac  vitam  et  proveniencia  ex  hiis  gravissima.  — 
')  M.  om.  vitam  —  et.  —  *)  M.:  magnatum.  —  •)  M.:  exinde  sequencia.  — 


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MiBcellen. 


727 


oppressiones,  gravamina  et  calumpnias  pauperum,  libertatem  et  exalta- 
cionem  Judeorum  ad  rodendam  paaperes  usuris,  ad  sui  confirmacionem 
erroris,  conyersionis  obicem,  et  tibi  et  nomini  tno  blasphemias  in- 
ferendam1),  multitudinem  sectaram  et  heresum  ac  hereticorum  ver- 
sucias,  qui  fidem  et  scripturam  tuam  pervertunt  et  consequentem  ex 
hiis  magnam  simplicium  seductionem ,  pertinaciam  scismaticorum, 
qui  tunicam  inconsatilem  dividere  moliuntur,  et  hii*)  nimis  prevalent, 
conculcacionem')  cleri,  sacramentornm  irreverenciam,  auctoritatis  et 
clavium  ecclesie  vilipendium4),  suppressionem  yeritatis,  quam  vix 
audet  dicere  quispiam  vel  audire  dignatur,  depredacionem  ecclesiarum, 
justicie  pulsionera,  proscripcionem  honestatis,  ambiciosum  dominandi 
appetitnm,  humilis  subjectionis5)  fagam,  dominancium  superbiam, 
serviencium  infidelitatem,  virilis  sexos  effeminacionem,feminei  inpuden- 
ciam,  mundanorum  animositatem,  gloriacionem  et  pompam,  servornm 
tnornm  homiliacionem  •)  et  despectum.  Uli  cervices  erigunt  et  ex- 
altant7)  et  exaltantur  in  seraetipsis,  isti  non  aadent  levare  caput  säum 
sed  saturati  afflictione  et  miseria  in  tenebris  conticescunt  dernom 
respice  tarn  generale  virtutum  exterminiom  et  inundanciam  viciorum, 
ut  sicnt  ait  propheta,  non  sit  misericordia,  non  veritas,  non  sciencia 
dei  in  terra*);  maledictum  et  homicidinm,  furtum  et  adulterium») 
regnant,  simonia,  pravitas,  usura  dominantur  et  dolus,  mendacium  et 
falsitas  principantur.  et  sie  dum  iniquitas  habundat,  refrigescit  Caritas 
et  fervor  devocionis  extinguitur  ac  nimium  evanescit.  intuere  domine, 
sed  oculis  pietatis10),  quam  inmemores  sunt  homines11)  passionis  tue 
et  ingrati  de  omnibus,  que  eis  misericorditer  tribuisti,  oribus  heu  ad 
tuam  injuriam  et  voluntatem  diaboli  miserabiliter  abutuntur12»;  quantus 
est  in  eis  ardor  luxurie,  ut  et  innaturalia'8»  et  abhominabilia  peccata 
ab  omni  sexu,  etate  pariter  et  ordine  conmittantur.  quanta  pompa 
in  voce14)  et  gestibus,  indumentis  et  utensilibus,  quanta  gulositas  et 
excessus  in  eibis  et  potibus,  quam  rara  fides  in  cordibus,  veritas  in 
verbis,  puritas  in  factis,  sed  vanitas  vanitatum  omnibus  se  inmiscet, 
inicium  peccati  superbia15)  omnia  occupat  et  radix  omnium  malorum 
cupiditas  et  concupiscencia  undique  dominantur.  et  contra  omnia 
hec  rarissimus  est,  qui  zelum  dei  babeat,  vicem  suam  teneat  aut  se 
pro  domo  domini  mumm  opponat,  ita  ut,  quasi  nullo  adhibente 
medelam  moribus,  invaleant  usque  ad  mortem  u).  et  quia  bec  talia  non 
sunt,  que  te  inflectant  ad  misericordiam  sed  pocius  iram  tuam  pro- 
▼ocentet1')  vindictam,  scientes  tum  quod  tu,  o  misericors  domine 18  \ 

!)  M.  om.  libertatem  -  inferendum.-2)  M. :  heu.  —  *)  M.:  oppressionem. 
—  *)  M.  om.  auctoritatis  —  vihpendium.  sacramentornm  irreverencia  hinter 
dignatur.  —  5)  M.:  subjeccionem.  —  •)  M.:  conculcacionem.  —  7)  M.:  ex« 
ultant  in  rebus  possimis.  —  *)  Oseas4, 1.  —  *)  M.  hinter  adulterium:  inun- 
davernnt,  Caritas  refriguit,  habundat  iniquitas,  regnat  symonie  pravitas.  - 
,0)  M.:  et  paciencie.  —  n)  M.:  amarissime  passionis.  —  M)  M.  om.  oribus  — 
abutuntur.  —  ")  M.:  ut  eciam  inmiserabilia.  —  l4)  M.:  eorum  superbia  in 
Bermone  Etatt  pompa  in  roce.  —  1Ä)  M.  om.  omnibus  —  superbia.  — 
1€)  M.  om.  et  contra  —  mortem.  —  lT)  M.:  ad  statt  et.  —  >')  M.:  misereris 


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728 


Miscellen. 


dam  iratus  es,  misericordic  recordaberis  videntesque,  quod  tarn  gra- 
viter  offenderis  et  paciens  es,  inhonoraris  et  sustines,  blaspheniaris 
et  taces,  contempneris  et  expectas,  ex  bac  ipsa  tua  paciencia  capimus 
orandi  hduciam,  nec  tum  de  merito  oracionis  nostre  sed  clemencia 
bonitatis  tue  confidentes,  precamur  —  tu  nosti,  si  humiliter  vel  de- 
vote — *),  quatenus  super  tantam  multiplicitatem  miseriarum  nostrarum 
non  se  contineat  multitudo  miscracionum  tuarum  sed  inpietati  nostre 
pietas  tua  clementer  occurrat  et  de  regno  tuo  cuncta  scandala  tollat 2 «. 
det  ipsa  vexatio  malorum,  quam  in  mundo  velimus  nolimus  patimur, 
intellectura  auditui,  ut  cognoscamus,  quam  durum  est  contra  stimulum 
tue  rectitudinis  calcitrare.  inple  facies  eorum  ignominia,  qui  de  pra- 
vitatibus3)  suis  non  erubescunt  sed  gloriantur,  cum  malefecerint.  ut 
confundantur  et*)  erubescant  et  convertantur  valde  velociter  et  querant 
nomen  tuum,  necnon  in  chamo  et  freuo  maxi  1  las  eorum  constringe, 
qui  aliter  ad  te  approximare  non  curant  sicque  eciam  nostras  rebelles 
ad  te  converte  propicius  voluntates.  et  si  forte  uos  ex  rigore  justicie 
tue  peccatores  non  exaudis,  presertim  quia  peccare  non  desistimus, 
atteiide  tum  preces  et  lacrimas,  gemitus  et  suspiria,  clamores  et  vota, 
dolores  et  merita5)  omnium  fidelium  et  devotorum  tuorum  gemencium 
et  dolcncium  super  abhominacionibus  istis  pessimis,  quos  gravis  de- 
fectus')  tenet  pro  peccatoribus  derelinquentibus  legem  tuam;  qui  dum 
videut  adeo  prevalere  diabolum  et7)  nomen  tuum  sie  inhonorari  et 
contempni,  tantam  dampnacionem  et  periculum  animarum.  merore 
contabescunt  et  dolore  deficiunt,  nec  sufficiunt  eis  ')  et  lacrime  ad  tot 
mala,prout  desiderant,deploranda.  borum  igiturdilectorum  et  tediligen- 
cium,  nichil  nisi  gloriam  tuam  desiderancium  et  salutem  animarum'». 
devotos  audi  clamores,  dignas  preces  exaudi,  sauetas  letilica  animas 
et  amarissimum  sed lü)  pium  luctum  eorum  in  gaudium  svave  converte, 
daque  gloriam  nomini  tuo  et  illam  detestabilem  demonum  gloriam 
cxclude,  ne  ipsi  hostes  nostri  superbiant  et  dicant,  manus  nostra  ex- 
celsa,  dum  eos  tibi  auferunt11),  quos  tuo  precioso  sanguine  redemisti, 
sed  per  graciam  tuam  age  pocius,  ut  nobis  ad  te  toto  corde  conversis 
plena  sit  unio,  concordia,  pax  et  Caritas  in  ecclesia  tua  et  tarn  miro 
quam  merito  populus  tibi  serviens  augeatur12),  et  unoquoque  peccatore 
de  omnibus,  quibus  majestatem  tuam  offenderant,  penitenciam  agente, 
unum  et  commune  sit  gaudium  angclis  in  celo  et  tuis  dilectis  in 
mundo  et  tibi  deo  creatori  et  redemptori  nostro  debita  reddatur  gra- 
ciarum  actio,  laus,  honor  et  gloria  per  infinita  seeuia  seculorum  amen. 
München.  G.  Sommerfeldt. 

omnium  ac  eciam  dum.  --  *)  M.  8tatt  tu  —  devote,  vor  precamur:  ea  qua 
possumu8  humilitate.  —  2)  M.  statt  et  de  regno  —  tollat:  ne  de  benignitate 
paciencie  et  longanimitatis  tue,  qua  nos  ad  penitenciam  expectas,  thesau- 
risemus  nobis  iram  [?]  in  die  relevacionis  justi  judicii  tui.  —  3)  M. :  vani- 
tatibus.  —  4)  M.  om.  confundantur  et.  —  s)  M.  statt  vota  —  merita:  piam 
vocem.  —  Ä)  M.  statt  defectus:  de  facto.  —  *)  M.:  et  menbra  ejus.  —  b)  M.  . 
eis  vires  et.  —  ^)  M.  statt  animarum:  proximorum.  —  l")  M.  om.  amarissi- 
mum sed.  —  ")  M.:  auferunt  et  ad  inferna  detrahunt.  —  ")  M.  om.  plena 
—  augeatur. 


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Miscellen.  729 

Zur  Eheschliessung  im  15.  Jahrhundert.  Das  Missivenbuch 
der  Stadt  Colmar  p.  143  enthält  zum  12.  Jnni  (crastino  Barnabe)  1445 
ein  sehr  interessantes  Schreiben  an  Landau,  welches  auf  die  Auf- 
fassung damaliger  Zeit  über  die  Ehe  ein  sehr  bezeichnendes  Licht 
wirft.  Es  handelt  sich  um  einen  frühern  Diener  Colmars,  Hans 
Wild  v.  Hergßhcim,  der  sich  ohne  Erlaubnis  aus  der  Stadt  entfernt 
hatte,  nach  Landau  gezogen  war  und  hier  ein  eheliches  Weib  ge- 
nommen hatte.  Da  sich  hier  Gerüchte  erhoben,  er  solle  sich  mit 
einer  Tochter  zu  Colmar  zu  Zeiten,  als  er  dieser  Stadt  Diener  ge- 
wesen, „bekumbert"  und  ihr  etliche  Gelübde  gcthan  haben,  wandte 
sich  auf  seinen  Wunsch  Bürgermeister  und  Rat  von  Landau  an 
Colmar,  um  Erkundigungen  einzuziehen.  Der  Stadtmeister  und  Rat 
von  Colmar  beschieden  nun  ihren  Bürger  Hans  Ileydoltzhem  und 
dessen  Ehewirtin,  der  betreffenden  Tochter  Eltern,  vor  sich  und 
teilten  ihnen  das  betreffende  Schreiben  mit.  Die  erklärten  nun,  ihre 
Tochter  Clore  dem  Hans  zur  Ehe  gegeben  und  verlobt  zu  haben, 
wobei  sie  sieh  auf  Zeugenaussagen  berufen  konnten.  Dem  fügten  die 
Herren  von  Colmar  bei:  „Er  habe  dann  auch  gute  Zeit  bei  ihr  in 
der  Ehe  gewohnt,  sein  Handwerk  getrieben  und  „gekarcht4*  und  die- 
selbe Tochter  geschwängert.  Danach  habe  er  sich  von  Schulden 
wegen,  als  man  sagt,  aus  der  Stadt  gemacht,  und  als  er  dann  nach 
einiger  Zeit  heimgekommen,  habe  er  dieselbe  Tochter  vor  den  Rat 
der  Stadt  gefordert,  sie  daran  zu  weisen,  ihm  als  ihren  eheliehen 
Mann  beizuwohnen,  darin  nun  die  Herren  von  Colmar  auch  um  die 
Zeit  so  viel  redeten,  dass  sie  sich  zu  ihm  thun  nnd  er  sich  ehrbar- 
lieh  und  freundlich  halten  sollte,  als  sich  denn  in  der  Ehe  gebürt; 
und  es  versprach  auch  Hans  Wild  dein  damaligen  Stadtcmeister  in 
seine  Hand,  dieselbe  Tochter  für  seine  Ehewirtin  zu  halten  und 
auch  sie  zur  Kirche  zu  führen,  sobald  das  sein  möchte.  Danach  ist  er 
aber  wieder  zu  zwei  Malen  von  ihr  fortgelaufen.  Wenn  er  sich  nun 
verantwortet,  er  habe  sie  nicht  zur  Kirche  geführt  und  meint,  ihrer 
darin  „embrosten44  zu  sein,  so  ist  aber  hieobenan  in  unserm  Bistum1) 
und  wie  wir  verstehen  auch  in  andern  Bistümern  Gebrauch:  wo  man 
die  lutte  ze  de  ee  zesamen  verlupt  und  gipt  oder  se  sich 
einander  selbs  nement  und  villicht  sehs  oder  zehen  iare 
also  bi  enander  sitzen,  wiewöl  sie  dann  nit  ze  Kirchen 
gangen,  so  halt  maus  doch  für  ein  ee,  und  ob  sie  kint  bi 
einander  geberent,  halt  man  ouch  für  eliche,  salß  sie  ouch 
sind.  Also  hat  man  auch  denselben  Knecht  bei  uns  dafür  gehalten, 
und  besonders  seine  Zunft,  da  er  bei  uns  zünftig  und  sesshaft  war; 
denn  hätte  man  es  nicht  dafür  gehalten,  wir  hätten  sie  nicht  also  bei 
uns  lassen  sitzen,  nachdem  wir  niemand  in  unserer  Stadt  gestatten, 
öffentlich  bei  der  „uneeu  zu  sitzen.  Doch  so  meint  die  Tochter:  nach 
dem  er  sie  gehalten  habe,  wolle  sie  seiner  gern  „emprosten"  sein. 
Wenn  derselbe  nun  zu  I^indau  ein  eheliches  Weib  genommen,  so  be- 
dttnkt  uns  solches  schwer  genug,  „das  wir  aber  zu  uch  stellen."  [Col- 
mar St.-A.]  Hagenau.  H.Witte. 

')  Basel. 


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Litteraturnotizen. 


Ein  Werk  ausdauernden  Fleisses  ist  das  von  Josef  Leopold 
Brandstetter  im  Auftrage  der  allgemeinen  geschichtsforschenden  Ge- 
sellschaft der  Schweiz  bearbeitete  „Repe rtori um  Uber  die  inZeit-  und 
Sammelschriften  der  Jahre  1812—1890  enthaltenen  Aufsätze  und 
Mitteilungen  schweizergeschichtlichen  Inhalts".  (Basel. 
Geering.)  Nicht  weniger  als  336  Zeit-  und  Sammelschriften  sind 
dem  Inhalte  des  Repertoriums  zugrunde  gelegt,  das  für  alle  zu- 
kunftige Untersuchungen  ein  willkommener  Wegweiser  sein  wird. 
Nicht  aus  dem  Titel,  wohl  aber  aus  der  Vorrede  erfährt  man,  dass 
das  Werk  denn  doch  eine  leider  recht  fühlbare  Lücke  offen  lässt. 
Jene  336  Zeit-  und  Sammelschriftcn  sind  nämlich  fast  nur  solche,  die 
in  der  Schweiz  erschienen  sind.  Anfangs  sollten  alle  nicht  schweize- 
rischen Zeitschriften  überhaupt  ausgeschlossen  bleiben,  später  sind 
diejenigen  Zeitschriften  der  Nachbarstaaten  herbeigezogen,  deren 
Mitteilungen  auch  schweizerische  Stoffe  behandeln.  So  ist  z.  B.  unsere 
Zeitschrift  berücksichtigt  worden,  es  fehlen  aber  Organe  wie  die 
Historische  Zeitschrift,  Forschungen  zur  deutschen  Geschichte,  Mit- 
teilungen des  Instituts  f.  österr.  Geschichte,  Alemannia  u.  a.  mehr. 
Wir  wollen  damit  keinen  Tadel  erheben  und  wissen  sehr  wohl,  dass 
auch  hier  das  Beste  der  Feind  des  Guten  ist,  aber  gerade  bei  einem 
bibliographischen  Hilfsmittel  muss  man  sich  klar  bewusst  werden, 
was  bietet  es  und  was  bietet  es  nicht. 


In  den  Annales  de  l'Est  IV,  433  -465,  V,  392-447.  VI,  27-119 
und  219—292  hat  Ch.  Pf  ister  eine  eingehende  Untersuchung  über  das 
Elsässische  Herzogtum  in  der  Merovingischen  Zeit,  die 
Legende  der  h.  Odilia  und  die  Denkmäler  auf  dem  Odilien- 
berg  gegeben.  Bei  der  Bedeutung  des  Gegenstandes  verdient  die- 
selbe hier  etwas  ausführlicher  angezeigt  zu  werden,  um  so  mehr  als  sie 
an  neuen  Resultaten  nicht  eben  arm  ist.  Der  Beweis  freilich  für 
die  im  ersten  Artikel  aufgestellte  Behauptung,  dass  das  Herzogtum 
im  7.  Jahrhundert  erst  die  Einheit  des  Elsass  geschaffen  habe,  dass 
das  Elässische  Herzogtum  im  Süden  auch  den  Sorngau  und  das 
Land  bis  zur  Aar  umfasst,  dass  dem  einen  Herzog  auch  ein  Graf, 
ein  domesticus,  ein  Bischof  für  das  ganze  Gebiet  entsprochen  habe, 
hat  keinerlei  zwingende  Kraft,  dafür  ist  das  äusserst  dürftige  und 
lückenhafte  Quellenmaterial  mit  zu  weit  fliegender  Kombination  ver- 
wertet und  andrerseits,  soweit  es  z.  B.  in  den  Heiligenleben  vorliegt, 
nicht  mit  genügender  kritischer  Vorsicht  behandelt. 

Auch  für  die  Darstellung  der  Entwicklung  der  Odilienlegende, 
welche  der  zweite  Artikel  bringt,  trifft  dies  zum  Teil  zu.  Hier  wäre 
es  von  höchstem  Wert  gewesen,  die  Etappen  auf  dem  Wege  der 


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Litteraturnotizen. 


731 


Legendenbildung  zeitlich  so  scharf  wie  möglich  zu  fixieren.  Pfister 
macht  auch  den  entschiedenen  Ansatz  dazu,  aber  weder  ist  seine  Alters- 
bestimmung der  Vita  Hildulfi,  die  den  Keim  der  Legende  enthält 
und  von  ihm  in  die  Mitte  des  9.  Jahrhunderts  gesetzt  wird,  irgend- 
wie gesichert,  noch  ist  vor  allem  seine  Datierung  des  Berner  Codex 
Msc.  47,  welcher  zuerst  unterm  13.  Dezember  einen  ausfuhrlichen 
Eintrag  Ober  das  Leben  der  h.  Odilia  bringt,  richtig.  Pf.  scheint 
ihn  selbst  nicht  eingesehen  zu  haben,  sonst  würde  er  die  Schrift, 
die  im  günstigsten  Falle  dem  Ende  des  10.  Jahrb.,  wahrscheinlich 
aber  dem  11.  Jahrh.  angehört,  unmöglich  dem  9.  Jabrh.  zuweisen. 
Die  St.  Galler  Handschrift  Nr.  577,  welche  die  ausgebildete  Legende 
die  Vita  Otiliae  in  der  ältesten  Fassung  enthält,  möchte  ich  viel 
eher  für  das  Ende  des  10.  Jahrh.  als  für  die  Mitte,  wie  Pf.,  in  An- 
spruch nehmen.  Die  Schrift  zeigt  eine  merkwürdige  Mischung  alter 
und  neuer  Elemente,  ihr  altertümliches  Aussehen  mag  leicht  auf  die 
Eigentümlichkeit  der  St.  Galler  Schreibschule  zurückzuführen  sein. 
Allerdings  lässt  sich  nun  die  frühere  Annahme  nicht  mehr  halten, 
dass  die  Legende  erst  im  12.  Jahrh.  entstanden  sei  —  das  ist  ein  Haupt- 
verdienst der  Pfisterschen  Untersuchung  —  und  es  fällt  damit  auch 
die  Hypothese  won  ihrem  Ebersheimer  Ursprung.  Andrerseits  liegt 
aber  auch  die  von  Pf.  behauptete  ununterbrochene  Tradition  über 
die  h.  Odilia,  die  sein  Hauptargument  für  ihre  geschichtliche  Exi- 
stenz bildet,  nicht  vor.  Ungefähr  ums  Jahr  1000,  also  erst  drei  Jahr- 
hnnderte  später,  tritt  uns  die  Legende  in  völliger  Ausgestaltung  ent- 
gegen, nachdem  vorher  in  Hohenburger  Urkunden,  namentlich  in 
den  Privilegien  Ludwigs  des  Frommen,  nirgends  der  h.  Odilia  Er- 
wähnung gethan  worden  ist.  Ausserordentlich  dankenswert  sind  die 
Mitteilungen  Pf  s  über  die  handschriftliche  Überlieferung  der  Vita, 
die  er  vom  11.  bis  ins  15.  Jahrh.  auch  in  den  deutschen  und  fran- 
zösischen Übersetzungen  verfolgt  und  zum  Teil  collationirt  hat ;  statt 
seiner  Analyse  der  Vita  hätte  ich  jedoch  lieber  eine  textkritische 
Ausgabe  geboten.  Bei  der  Darstellung  der  weitern  Schicksale  des 
Hohenburger  Klosters  entwickelt  Pf.  in  sehr  ansprechender  und 
überzeugender  Weise  einen  Gedanken,  den  Roth  bereits  1856  in 
seiner  vortrefflichen  Studie  über  den  Odilienberg  kurz  angedeutet 
hatte,  dass  nämlich  in  dem  Streit  der  beiden  Klöster  Hohenburg 
und  Niedennünster  im  12.  Jahrh.  das  sogenannte  Testament  der  h. 
Odilia  gefälscht  worden  und  von  Niedermünster  zur  Behauptung 
seiner  Ansprüche  gegen  Hohenburg ,  dass  ein  gefliehtes  Diplom 
Ludwig  des  Frommen  vorlegte,  vorgewiesen  worden  sei.  Am  Schlüsse 
der  Untersuchung  geht  Pf.  dann  noch  auf  die  Ebersheimer  Chronik 
und  die  Art  ein,  wie  dort  die  Vita  Otiliae  verarbeitet  worden  ist, 
und  teilt  aus  einer  bisher  unbekannten  Pariser  Handschrift  Bruch- 
stücke mit,  die  jedoch  zu  unsrer  Frage  keinen  Bezug  haben. 

Im  dritten  Artikel  verfolgt  Pf.  die  Geschichte  des  Hohenburger 
Klosters  im  12.  Jahrh.,  namentlich  unter  der  Äbtissin  Herrad  von 
Landsberg,  ihre  Gründung  von  St.  Gorgon  und  Truttenhausen,  wobei 
irrtümlich  die  Bestätigungsurkunde  Herzog  Friedrichs  auf  den 


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732 


Litteraturnotizen. 


18.  August  1181  statt  auf  den  18.  April  angesetzt  ist.  Auch  bemerke 
ich,  dass  sich  von  diesem  Diplom  wie  von  der  Bulle  Papst  Lucius  III. 
1185  April  20  die  Originale  im  Nachlass  des  Canonicus  Straub 
wieder  gefunden  haben.  Eingeheud  wird  dann  die  bekannte  Stein- 
säulc  mit  den  Skulpturen  besprochen  und  ihre  Entstehung  meines 
Erachtens  nach  mit  Recht  auf  das  Ende  des  12.  Jahrh. ,  eben  die 
Zeit  der  Herrad  verlegt.  Ausführlich  wird  ferner  die  weitere  Ent- 
wicklung der  Odilienlegende  im  spätem  Mittelalter  untersucht,  be- 
sonders eine  verlorene  Vita  in  Versen,  die  P.  Ilugues  Peltre  seinem 
Buche  „La  vie  de  sainte  Odile  vierge"  1699  zu  Grunde  gelegt  hat. 
Hier  sind  die  Odilienkapellen  bei  Seherweiler  und  bei  Freiburg  i.  B. 
bereits  durch  entsprechende  Zuthaten  zur  Legende  verwertet,  Pf. 
wendet  sich  darauf  zur  Genealogie  der  Etichonen,  einer  Frage,  die 
m  engem  Zusammenhang  mit  der  Geschichte  der  h.  Odilie  steht. 
Er  weist  überzeugend  nach,  wie  aus  den  urkundlichen  Namen  eines 
Honauer  (artulars  um  das  Jahr  1500  etwa  die  erste  genealogische 
Tabelle  geformt  worden  ist  und  wie  dann  bald  hernach  dieselbe  in 
breiterem  Kähmen  von  neuem  aufgestellt  wurde.  Dieses  Honauer 
Material  benutzte  dann  in  sehr  freier  Weise  Hieronymus  Gebweiler 
und  mit  ihm  beginnt  zugleich  die  Verkettung  der  Habsburger 
mit  dem  Stamm  der  Etichonen.  Indem  Pf.  die  Ableitung  der 
Zaehringer  davon  nur  gelegentlich  streift,  ohne  die  neuesten  scharf- 
sinnigen Untersuchungen  über  diese  Fragen  irgendwie  zu  berück- 
sichtigen, behandelt  er  ausführlicher  die  von  J.  Havet  zuerst  gründ- 
lich entlarvte  Fälschung  der  Vita  Odiliae  des  Jerome  Vignier,  indem 
er  die  geschickte  Mache  derselben  und  ihre  gegen  die  Herzöge  von 
Lothringen  gerichtete,  im  Dienst  der  französischen  Politik  stehende 
Tendenz  näher  beleuchtet.  Zum  Schluss  werden  die  Schicksale  des 
Hohenburger  Klosters  bis  auf  unsre  Tage  verfolgt  und  die  Frage 
nach  der  Echtheit  der  Reliquien  wird  dahin  gelöst,  dass  trotz  der 
Grabschändung  der  Revolution  die  wirklichen  Gebeine  der  h.  Odilia 
noch  heute  verehrt  werden.  In  einem  Anhang  bringt  Pf.  eine  Reihe 
bisher  nicht  edierter  Hohenburger  Urkunden  aus  dem  12. — 14.  Jahrh.. 
die  den  Ken»  der  Frage  allerdings  gar  nicht  berühren,  und  Auszüge 
aus  einem  Nekrolog  von  Etival,  das  eine  Anzahl  auf  Hohenburger 
Nonnen  und  Geistliche  bezüglicher  Vermerke  enthält. 

Der  Schlussartikel  behandelt  die  Denkmäler  des  Odilienbergs 
zum  Teil  in  einer  von  der  herrschenden  Meinung  abweichenden 
Weise.  Wenn  auch  die  phantastischen  Ausschweifungen  von  Voulot 
verurteilt  werden,  so  werden  doch  gewisse  Felsbildungen,  sogenannte 
Dolmen,  als  Begräbnisstätten  der  prähistorischen  Zeit,  dem  Stein- 
alter zugewiesen  und  auf  den  Berg  wird  für  die  gallische  Zeit  mit 
Sicherheit  der  Kultus  der  keltischen  Göttin  Rosraerte  verlegt.  Die 
Konjektur  wird  für  Pf.  im  Handumdrehen  bereits  zum  zweifellosen 
Glauben  ohne  den  Schatten  auch  nur  eines  Beweises.  Sehr  dankens- 
wert aber  sind  seine  Untersuchungen  über  die  Heidenmauer,  in  die 
zugleich  alle  ähnlichen  Mauerreste  auf  den  Höhen  der  Vogesen 
hineingezogen  werden.   Pf.  findet  eine  Übereinstimmung  jenes  ge- 


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Litteraturnotizen. 


733 


■wältigen  Werkes  nur  mit  der  Umfassungsmauer  der  Frankenburg, 
er  hält  dasselbe  nicht  für  sakrale,  sondern  für  profane  Zwecke  be- 
stimmt, den  Umwohnern,  als  befestigte  Zufluchtsstätte  zu  dienen, 
weist  aber  ausdrücklich  die  Schneider'sche  Hypothese  von  ihrer  Ent- 
stehung in  spätröraischer  Zeit  zurück.  Ich  vermag  seinen  Aus- 
führungen über  die  bekannte  Stelle  bei  Ammian,  die  Festungsbauten 
Yalentinians  betreffend,  eine  gewisse  Berechtigung  nicht  abzuerkennen 
und  sein  Vergleich  der  Heidenmauer  mit  den  grossen  gallischen 
oppida,  dem  Mont  Beuoray  z.  B. ,  dem  Bibracte  des  Caesar,  oder 
Alesia  wird  nicht  ohne  weiteres  von  der  Hand  zu  weisen  sein.  Doch 
dies  zu  entscheiden  ist  Sache  der  Archäologie.  Für  römisch  hält 
Pf.  nur  ein  Kastell,  das  auf  der  Stelle  des  heutigen  Klosters  ge- 
standen haben  soll  und  auf  dessen  Existenz  die  Spuren  eines  tiefen 
Grabens  wie  die  gepflasterten  Wege  hinweisen.  Der  von  der  Heiden- 
mauer umfriedete  Raum  wurde  Wildpark,  blieb  in  einer  Hand  und 
ward  schliesslich  Eigentum  des  Klosters,  bis  dasselbe  im  15.  Jahrh. 
in  Stücken  zerfiel. 

Wenn  auch  die  Untersuchungen  Pfisters,  eine  Vorarbeit  für 
seine  angekündigte  Geschichte  des  Elsasses,  nicht  immer  die  Grenzen 
kritischer  Vorsicht  innehalten  und  trotz  der  gegenseitigen  Beteuerung 
sich  der  Beschwörung,  dass  die  Odilienlegende  für  jeden  Elsasser 
wenn  nicht  ein  religiöser  so  doch  ein  politischer  Glaubensartikel  sei, 
nicht  ganz  zu  entziehen  vermögen,  so  bieten  sie  doch  der  weitern 
Forschung  soviel  Anregung  und  zugleich  so  viel  gesicherte  Ergebnisse, 
dass  sie  als  ein  wichtiger  Beitrag  zur  Kunde  der  ältern  heimischen 
Geschichto  bezeichnet  werden  dürfen.  W.  Wiegand. 


Der  zweite  Band  des  Urkundenbuches  der  Stadt  und  Land- 
schaft Zürich,  das  J.  Escher  und  P.  Schweizer  bearbeiten,  ist 
soeben  abgeschlossen  (Zürich,  Höhr  1892).  Diese  zweite  Hälfte  führt 
von  1248  bis  an  das  Ende  des  Jahres  1254.  Auch  in  ihm  erscheinen 
viele  unbekannte  Stücke,  besonders  aus  den  Archiven  der  Klöster 
Rüti,  Wettingen,  ötenbach,  Töss,  Kappel  u.  s.  w.  Bekanntlich  sind 
die  Grenzen  des  Unternehmens  weit  gesteckt,  so  dass  es  uns  auch  — 
wie  man  dankbar  anerkennt  —  Urkunden  liefert,  die  man  nicht  so- 
fort dort  suchen  würde,  ich  nenne  nur  die  Urkunde  der  beiden  Edlen 
von  Tengen,  worin  sie  dem  Kloster  Wettingen  das  Recht  einräumen, 
jährlich  zwei  Mühlsteine  aus  dem  Steinbruche  bei  der  Burg  Tengen 
zu  beziehen  (No.  767).  Sehr  stark  sind  natürlich  die  päpstlichen 
Urkunden  vertreten,  die  gerade  in  den  Tagen  Innocenz'  IV.  für 
Deutschland  überhaupt  zahlreicher  waren,  als  in  irgend  einem  andern 
Pontifikat  des  13.  Jahrhunderts.  Aus  einem  Vergleich  mit  Bcrger's 
Registerveröffentlichung  ergiebt  sich,  dass  viele  Stücke  überhaupt 
nicht  in  die  Registerbände  eingetragen  wurden,  und  unter  diesen 
sind  gerade  recht  wichtige  Stücke.  Die  beigegebene  Facsimiletatel 
giebt  zwei  deutsche  Stücke  von  1252  und  1254.  Das  letztere  bietet 
den  ältesten  Rechtspruch  des  Züricher  Rates,  wodurch  die  Aus- 
sätzigen für  erbfähig  erklärt  werden.  Auch  bei  dieser  Gelegenheit 


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734 


Litteraturnotizen. 


tritt  die  Verwandtschaft  mit  dem  Rechte  der  Stadt  Konstanz  wieder 
hervor.  Ganz  besondere  Sorgfalt  ist  anf  das  Register  verwendet 
worden.  In  einer  besonderen  Auseinandersetzung  sind  die  „Grund- 
sätze für  Anfertigung  des  Registers"  genauer,  als  im  1.  Bande  schon 
geschehen  war,  dargelegt.  Es  ist  dabei  der  Vergleich  mit  den  Grund- 
sätzen der  übrigen  grossen  Urkundenbflcher  ins  einzelne  durchgeführt, 
so  das  diese  „Grundsätze"  sehr  wohl  beachtet  werden  sollten. 
Charakteristisch  für  die  Grundsatze  sind  besonders  die  Beibehaltung 
des  Alphabets  (es  ist  also  nicht  D  und  T,  F  und  V  zusammengelegt), 
schwierigerer  Nachweis  von  örtlichkeiten  in  Anmerkungen  zum  Text, 
nicht  im  Register,  Ordnung  der  Personen  innerhalb  eines  Geschlechtes 
oder  einer  Amtsstellung  in  chronologischer,  nicht  alphabetischer  Folge. 
Ganz  besonders  dankenswert  ist  es  aber,  dass  das  Register  bei  jedem  Ge- 
schlechte die  Standesqualität  feststellt,  so  heisst  es,  „Affoltern . .  frei- 
herrl.  Geschlecht",  „Atsch  .  .  Kiburg.  Ministerialen"  u.  s.  w.  Ebenso 
ist  unter  den  Herren  auf  die  Ministerialengeschlechter  verwiesen,  so 
z.  B.  unter  Habsburg  „vgl.  auch  die  Ministerialengcschlechter :  Baar, 
Baldegg,  Biber,  Buch,  Dogern,  Gesaler . . .  .M  Durch  diese  Fest- 
stellungen, welche  vielfach  umfangreiche  Forschungen  voraosetzen, 
ist  dem  Benutzer  viele  Arbeit  erspart.  Einige  Korrekturen  zum 
Register  seien  angefügt.  Blumpenbach  ist  ein  Burgstall  bei  Walds- 
hut Die  oberelsassischen  Herren  von  Bütcnheim  waren  Freiherrn, 
nicht  aber  die  Fleckenstein.  Der  Einsiedler  Mönch  Uolricus  dt 
Haselu  gehört  zu  den  aus  Niederhasli  stammenden  Freiherrn;  der  1248, 
nach  dem  Strassburger  Urkundenbuch  noch  1250  vorkommende  Strass- 
burger  Domherr  Konrad  von  Laufen  muss  der  letzte  Spross  des  württem- 
bergischen Grafengeschlechtes  gewesen  sein,  von  dem  man  bisher  an- 
nahm, dass  es  mit  Poppo  IV.  kurz  vor  1219  ausstarb.  Das  Strassburger 
Domkapitel  nahm  nur  Freiherrn  auf,  es  muss  also  auch  Konrad  ein  sol- 
cher gewesen  sein;  nun  giebt  es  aber  nur  ein  freies  Geschlecht  dieses 
Namens,  in  dem  auch  der  Vorname  Konrad  vorkommt.  Dass  das 
Reich  die  Erbschaft  schon  1219  antrat,  kann  nichts  beweisen,  man 
ist  nur  gezwungen  anzunehmen,  dass  Konrad  damals  bereits  Geist- 
licher und  also  zur  Erbfolge  nicht  berechtigt  war.  Sehr  schwierig 
.sind  natürlich  die  Glieder  der  Familien,  die  sich  von  Stein  nennen, 
unterzubringen.  Ich  mache  darauf  aufmerksam,  dass  es  ein  sackingisches 
Ministerialengeschlecht  dieses  Namens  gab ,  das  seinen  Namen  offen- 
bar von  dem  Dorfe  Stein  (gegenüber  von  Säckingen)  trug.  Es  führte 
«ine  Geige  im  Wappen.  Eine  grosse  Zahl  der  sonst  anderweitig 
untergebrachten  Herren  von  Stein  ist  diesem  Geschlechte  zuzuweisen. 

JL  8. 


Nach  zehnjähriger  Pause  empfangen  wir  wieder  eine  Fortsetzung 
des  „Urkundenbuches  der  Abtei  St.  Gallen"  (St.  Gallen,  Huber), 
das  bis  zum  Jahre  1491  zu  führen  sich  Hermann  Wartmann  ent- 
schlossen hat.  Zugleich  hat  er  seiner  Schöpfung  eine  weitere  Aus- 
dehnung gegeben,  so  dass  nunmehr  auch  auf  dem  Titel  es  heissen 
könnte:  „Urkundenbuch  der  Abtei  undderStadtSt  Gallen".  Die 


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Litteraturnotizen. 


735 


vorliegende  erste  Lieferung  des  vierten  Bandes  umfasst  genau  die 
Regierungszeit  des  Abts  Georg  von  Wildenstein  (1360—79);  die 
Akten  der  Wahl  Abts  Kuno  von  Stoffeln  bilden  den  Abschluss.  Bei 
der  Einrichtung  des  Werkes  erhob  sich,  wie  bei  allen  Urkunden- 
büchern,  die  in  das  spätere  Mittelalter  vorrücken,  die  Frage,  wie  es 
möglich  sein  werde,  die  Masse  der  in  ihren  Formeln  immer  breiter 
werdenden  Urkunden  zu  bewältigen.  Wie  in  dem  Fontes  rerum 
Bernensium  wurde  das  Vorbild  des  dritten  Bandes  des  Strassburger 
Urkundenbuches  in  sofern  nachgeahmt,  als  hier  die  langatmigen 
und  inhaltlich  wertlosen  Formeln  durch  die  Angabe  ersetzt  wurden, 
dass  an  der  bezeichneten  Stelle  sich  die  Quittung,  die  Wärschaft 
und  Verzichtformet  u.  s.  w.  finde.  Da  in  St.  Gallen  wie  in  Bern 
keine  einheitliche  Beurkundungsbehörde  vorhanden  war,  so  sind  die 
Formeln  auch  so  verschieden,  dass  sich  der  ganze  Formelapparat 
nicht,  wie  es  s.  Z.  im  Strassburger  Urkundenbach  geschah,  in  der  Ein- 
leitung zusammenstellen  liess.  Sachlich  ist  damit  nichts  verloren. 
Wünschen  wir,  dass  das  Urkundenbuch,  welches  unter  allen  deut- 
schen mit  einem  kräftigen  Grundstock  am  weitesten  zurückreicht, 
auch  bis  an  das  Ende  des  Mittelalters,  bis  in  die  Tage  Vadians,  fort- 
geführt werde.   

In  „Deutsche  Rechtsquellen  des  Mittelalters" (Leipzig.,  Veitu.  Co.) 
veröffentlicht  Herrmann  Wasserschieben  ein  Weist  um  des  heili- 
gen Forstes  (aus  der  Habbel'schen  Sammlung),  ferner  17  Weistümer 
aus  der  Rheinpfalz,  welche  er  dem  Speyerer  Kreisarchive  entnahm. 


In  Band  V  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Juden  in 
Deutschland  veröffentlicht  H.  Bresslau  mehrere  Aktenstücke,  die  auf 
einen  Münchener  Juden  Isaac  Bezug  haben,  welcher  im  Jahre  1381 
unter  Mitnahme  zahlreicher  wertvoller  Pfänder  von  München  nach 
Strassburg  entfloh.  Interessant  ist  ausser  der  Korrespondenz  des 
Herzogs  Stephan  HI.  mit  dem  Strassburger  Rat,  in  der  die  Be- 
schlagnahme und  Rückgabe  der  Pfänder  sowie  Bestrafung  des  Juden 
verlangt  wird,  ein  Brief  der  jüdischen  Gemeinde  in  München  an  die 
jüdische  Gemeinde  in  Strassburg,  natürlich  hebräisch  abgefasst,  wel- 
cher den  betreffenden  Isaac  ebenfalls  anklagt  und  dringend  bittet, 
ihm  ins  Herz  zu  reden,  ausserdem  bisher  unbekannte  Mitteilungen 
Über  einen  beabsichtigten  Synagogenbau  in  München  und  die  jüdischen 
Gemeindeverhältnisse  dort  bringt.  Das  Aktenmaterial  entstammt 
dem  Strassburger  Stadtarchive,  Gewölb  unter  der  Pfalz  lad.  174. 
Im  VI.  Bande  derselben  Zeitschrift  S.  307—334  bringt  derselbe  Verf. 
unter  dem  Titel  „Aus  Strassburger  Judenakten"  einige  inter- 
essante Beiträge  zur  Geschichte  Joseis  von  Rosheün,  jenes  merk- 
würdigen elsässischen  Juden  aus  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahr- 
hunderts, der  als  „Befehlshaber"  der  deutschen  Judenheit  von  seinen 
Glaubensgenossen  wie  von  den  Christen,  vom  Kaiser  und  den 
höchsten  Behörden  des  Reichs  anerkannt  war,  und  dessen  Lebens- 
beschreibung, bisher  nur  ungenügend  oder  im  Romanstil  bearbeitet, 


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736 


Litteraturnotizen. 


eine  sehr  anziehende  und  wichtige  Anfgabe  wäre.  Bresslau  geht  nur 
auf  die  apologetische  Seite  seiner  Wirksamkeit  ein,  wie  er  litterarischen 
Angriffen  gegen  Juden  und  Judentum  entgegenzutreten  bemüht  war, 
so  1530  auf  dem  Augsburger  Reichstage  dem  Convertiten  Antonius 
Margarita,  so  in  den  Jahren  1537 — 43  Luther  und  Bucer,  und  speziell 
auf  seine  Bestrebungen,  den  Strassburger  Rat  für  seine  Interessen  zu 
gewinnen.  W.  W. 


Graf  Ernst  von  Mirbach-IIarff  setzte  seine  „Beiträge  zur 
Personalgesehichte  des  Deutschen  Ordens4*  im  Jahrbuche 
des  Adlers  (1892)  fort.  (Vgl.  diese  Ztschft.  N.  F.  6,  187.)  Er  behandelt 
die  Kommenden  Mainau,  Mflhlhausen,  Reinach  (Nur  durch  eine 
päpstliche  Urkunde  belegt.   Die  Vermutung,  dass  Rinaeo  Schreib- 
fehler statt  Rubiaeo  ist,  scheint  mir  da  völlig  berechtigt  zu  sein),  Rix- 
heim,  Rohr,  Rufach,  Sandegg,  Strassburg,  Sumiswald,  Sundheim,  end- 
lich Tanncnfels.  Der  fleissigen  Arbeit  sind  Nachträge  zum  ersten  Teile 
angehängt.   Von  grösstem  Interesse  ist  es,  dass  der  Sammeleifer  des 
Verf.  das  Leben  eines  Mannes  aufhellt,  der  zu  den  merkwürdigsten  Per- 
sonen des  ausgehenden  Mittelalters  gehört.  Trotz  der  Forschungen  von 
R.  Wilmans,  IL  Haupt  (Johannes  Malkaw  aus  Preussen  u.  s.  Ver- 
folgung durch  die  Inquisition  zu  Strassburg  und  Köln  (1390—1416) 
Brieger's  Ztschft.  f.  Kirchengesch.  6,  323—389  und  Nachtrag  ebda 
580-87.  Vgl.  auch  unsere  Ztschft.  X.  F.  6.  35—39,  52)  u.  W.  Ribbeck 
(Beiträge  zur  Gesch.  d.  röiu.  Inquisition  in  Deutschland  in  (Westf.) 
Ztschft.  f.  vaterl.  Uesen,  u.  Akde.  40,  1,  129  ff.)  ist  das  Leben  des 
Johann  Malkaw,  der  als  eifriger  Reformer  und  glühender  Gegner 
der  Clementisten  wiederholt  in  Inquisitionsprozesse  verwickelt  wurde, 
noch  immer  höchst  lückenhaft  bekannt.    Seine  früheren  Geschicke 
bis  zu  dem  Strassburger  Inquisitionsprozesse  von  1391  sind  bekannt, 
man  wusste  auch,  dass  die  Heidelberger  Universität  ihn  1394  von  der 
Anklage  auf  Ketzerei  freisprach  (Urkdenbuch  d.  Univ.  Heidelberg 
I  No,  33).  1392  wurde  er  in  die  Matrikel  der  Universität  Köln  ein- 
getragen.  Dann  aber  tritt  eine  klaffende  Lücke  ein,  die  bis  1411 
reicht,  wo  er  dem  Benediktinerorden  angehörte  und  in  Köln  vor  die 
Inquisition  gezogen  wurde.   Nun  führt  Graf  Mirbach  zwei  Urkunden 
an,  welche  unzweifelhaft  auf  Johann  Malkaw  bezogen  werden  müssen. 
Nach  der  einen  ist  1402  Johann  gen.  Malkaw  der  Preusse,  Komtur 
des  deutsch.  Ordenshauses  zu  Strassburg  (Pettenegg,  d.  Urkd.  d. 
Deutsch-Ordens-Centralarchives  in  Wien  No.  1634).  Aus  dieser  Ur- 
kunde folgt,  dass  auch  der  in  gleicher  Stellung  1396  vorkommende 
Johannes  de  Prüssia  (diese  Ztschft  30,  295)  mit  Johann  Malkaw 
identisch  sein  muss ,  wenn  auch  Graf  Mirbach  für  1401  einen  andern 
Komthur  nachweisen  kann.  Malkaw's  Aufenthalt  in  Strassburg  endet 
somit  nicht  im  Jahre  1391,  sondern  sehr  viel  später.   Schon  durch 
Haupt  wussten  wir,  dass  Malkaw  1391  Kaplan  der  Strassburger 
Deutschritter  war,  die  in  den  Tagen  des  Schismas  bis  zum  Konzil 
von  Pisa  fest  zur  Observanz  Urbans  VI..  BonifaziusIX.  und  seiner  Xach- 
folger  hielten.   Jetzt  können  wir  aber  auch  näher  jenen  Brief  eine* 


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Litteraturnotizm. 


737 


Strassburger  Bürgers  an  die  Stadt  verstehen,  der  sich  so  heftig 
gegen  Johann  Malkaw  erklärt.  Der  äussere  Rahmen  des  Lebens  des 
wortgewaltigen  Reformers  gestaltet  sich  nun  noch  sonderbarer:  Welt- 
geistlicher  der  Diözese  Kulm,  Novize  der  Karthäuser,  Wanderprediger 
in  den  Sprengein  von  Köln,  Trier,  Basel  und  Strassburg,  Deutsch- 
ordenskaplan, Student,  Deutschordcnskomthur,  Benediktiner,  endlich 
verschollen.  Unzweifelhaft  wird  im  Strassburger  Stadtarchiv  sich 
nun  noch  manches  über  den  merkwürdigen  Mann  finden  lassen, 
wenn  auch  das  Archiv  der  Dcutschordcnskommende  selbst  sich  nicht 
erhalten  hat.  Schulte. 


Die  Erinnerungsfeier  an  die  vor  500  Jahren  erfolgte  Vereinigung 
von  Klein-Basel  mit  Gross-ßasel  hat  die  Veranlassung  zu  einem 
„Festbuch-  (Basel,  Detloff)  gegeben,  welches  eine  Reihe  wertvoller  Ab- 
handlungen darbringt.  Andreas  Heusler  behandelt  das  Hauptthema: 
Wie  (fross-  und  Klein-Basel  zusammenkamen.  Von  den  übrigen 
Arbeiten  seien  erwähnt:  Alb.  Burckhardt-Finsler:  Geschichte 
Klein-Basels  bis  zum  grossen  Erdbeben.  Th.  Burckhardt-Bieder- 
mann,  Hans  Amerbach  und  seine  Familie.  H.  Boos,  Klosterleben. 
Rudolf  Wackernagel  spendet  endlich  Beiträge  zur  geschichtlichen 
Topographie  von  Klein-Basel. 


Das  soeben  erschienene  reich  illustrierte  Werk:  LesArmoiries 
et  les  Couleurs  deNeuchatel  par  Maurice  Tripet,  hcraldiste. 
Ouvrage  publie  par  la  socielö  d'histoire  du  canton  de  Neuehatel. 
Neuchatel  imprimerie  Attinger  freres  1892.  IV  u.  151  S.  mit  20  Ta- 
feln 1°.,  kommt  insofern  auch  für  unser  Gebiet  in  Frage,  als  es  eine 
Anzahl  von  Abbildungen  der  Wappen  der  Grafen  von  Freiburg,  die 
von  1395—1457,  und  der  Markgrafen  von  Hachberg.  die  von  1457—1503 
Grafen  von  Neuchatel  waren,  enthält.  Unter  den  übrigen  Abbildun- 
gen dieses  Werkes  i*t  besonders  jene  des  Grabmals  der  Grafen  von 
Neuchatel  in  der  dortigen  Stiftskirche  (ßglise  collegiale)  hervorzu- 
heben. Im  Jahre  1372  von  dem  Grafen  Ludwig  von  Neuchatel  zum 
Andenken  an  seine  Vorfahren  errichtet,  wurde  das  Denkmal  von 
dessen  Nachfolgern  weitergeführt.  Auf  beiden  Seiten  des  ursprüng- 
lichen Denkmals  stehen  die  Statuen  der  Grafen  Konrad  und  Johann 
von  Freiburg  (f  1421  bezw.  1457)  und  des  Markgrafen  Rudolf  von 
Hachberg  (f  1487).  Im  Jahre  1845  wurde  das  Grabmal  einer  gründ- 
lichen und  stilgerechten  Renovation  unterzogen  (vgl.  Monuments  de 
Neuchatel,  ouvrage  posthumc  de  M.  F.  Du  Bois.  Mitteilungen  der 
Antiquarischen  Gesellschaft  in  Zürich.  Fünfter  Band.  Zürich  1852. 
S.  19  ff.  u.  Tafeln  33—38).  Es  mag  bei  diesem  Anlass  auch  darauf 
hingewiesen  werden,  dass  das  Staatsarchiv  des  Kantons  Neuchatel 
eine  grosse  Zahl  von  Urkunden  zur  Geschichte  der  Grafen  von  Frei- 
bürg  und  der  Markgrafen  von  Hachberg  enthält,  unter  denen  sich 
auch  manche  befinden,  die  auf  die  im  jetzigen  Grossherzogtum  Ba- 
den gelegenen  Besitzungen  dieser  Geschlechter  Bezug  haben. 


Schon  früher  wurde  in  dieser  Zeitschrift  (N.  F.  V  (1890)  S.  545) 

Zcttechr.  f.  Gearh.  d.  Oberrh.  N.  F.  VII.  4.  47 


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Litteraturnotizen. 


auf  die  Sammlung  der  „Lateinischen  Litteraturdenkmäler 
des  XV.  u.  XVI.  Jahrhunderts"  hingewiesen,  die  unter  der  Leitung 
von  Max  Herrmann  u.  Siegfried  Szamatölski  erscheint.  Von  dem 
rüstig  vorwärts  schreitenden  Unternehmen  sind  inzwischen  sechs 
Hefte  ausgegeben  worden.  Für  unser  Gebiet  kommt  z.  B.  Heft  4  in 
Betracht,  das  eine  neue  Ausgabe  des  Pammachius  von  Thomas 
Naogeorgus  bringt.  I  >cr  Verfasser  der  berühmten  Dichtung  war 
eine  Zeitlang  Pfarrer  in  der  Schweiz,  in  Württemberg  u.  dem  jetzt 
badischen,  damals  pfalzischen  Stadtchen  Wiesloch.  -  Noch  wichtiger 
ist  Heft  6  von  Hugo  Holstein,  Jacobus  Wimphelingius,  Stylpho. 
in  der  ursprünglichen  Fassung  aus  dem  Cod.  Upsal.  (J87  heraus- 
gegeben. Die  im  Jahre  14K>  entstandene  Dichtung  des  berühmte« 
elsässischcn  Humanisten  wurde  bei  einer  Promotion  von  16  Bacealau- 
reen  der  Heidelberger  Artistenfakultät  mit  einer  cntprechenden  ein- 
leitenden Rede  vorgetragen.  Aber  erst  141)4  wurde  der  Stylpho 
durch  Eucharius  Gallinarius  (eigentlich  Ilcnner)  von  Bretten  gedruckt. 
Der  von  Bolto  in  l'psala  entdeckte  Wimpfeling-Kodex,  den  Holstein 
für  mehrere  Publikationen  schon  ausgebeutet  hat,  enthält  nun  ein? 
ältere  Fassung  der  Komödie,  auch  die  als  Einleitung  dienende 
Promotionsrede,  und  so  wurde  diese  ältere,  noch  nicht  erweiterte 
Form  dem  Drucke  zugrunde  gelegt.  Auf  S.  XVI— XVIII  werden 
sodann  die  Abweichungen  der  beiden  Texte  u.  S.  XVUI  die  benutzten 
stellen  antiker  Schriftsteller  zusammengestellt.  Für  den  Benützer 
der  Hefte  wäre  es  freilich  bequemer,  wenn  die  Redaktion  sich  ent- 
schliessen  könnte,  von  ihrem  bisherigen  Verfahren  in  Zukunft  abzu- 
gehen, d.  h.  wenn  die  Anmerkungen  unter  den  Text  selbst  gesetzt 
würden,  wodurch  man  des  lästigen  Umblättcrns  enthoben  wäre. 

Karl  Martfelder. 

Das  diesjährige  Schulprogramm  des  Strassburger  Lyceums  (Strass- 
burg,  C.  F.  Schmidts  Universitäts-Buchhandlung,  Friedrich  Bull)  ent- 
hält einen  sehr  dankenswerten  Beitrag  zur  Strassburger  Kirchen- 
und  Schulgcsehichte  von  G.  Knud:  Die  Stiftsherren  von  St. 
Thomas  zu  Strassburg  1518 — 1548.  Es  wird  wesentlich  auf  Grund 
archivalischen  Materials  in  grossen  Zügen  geschildert,  wie  die  für 
die  Entwicklung  des  protestantischen  Lebens  in  Strassburg  und  im 
Elsass  so  folgenreiche  Uniwandlung  der  Kollegiatkirche  von  St.  Thomas 
aus  einer  mittelalterlichen  Pfründenanstalt  in  ein  evangelisches 
„Studienstift u  vom  Jahre  1521)  ab  sich  allmählich  vollzog  und  wie 
namentlich  das  sogenannte  Municipalstatut  vom  9.  September  1539, 
ein  Werk  Butzers,  dafür  entscheidend  wurde.  Auch  die  Stellung 
des  Stifts  zu  den  städtischen  Behörden,  sein  Bestreben,  seinen  kleri- 
kalen Charakter  zu  wahren,  wird  näher  beleuchtet.  Es  wird  sodann 
der  gesamte  Personalbestand  des  Kapitels  in  jenen  30  Jahren  vor- 
geführt, indem  in  praktischer  Weise  anknüpfend  an  die  24  Kanonikats- 
und  an  die  14  Vikariats-Pfründen  die  Inhaber  derselben  in  chrono- 
logischer Folge  verzeichnet  und  bei  jedem  einzelnen  in  kleinerm 
Druck  Notizen  über  seinen  Studiengang  und  seine  weitere  Lebens- 
führung gegeben  werden.   Die  Bedeutung  des  Kapitels  als  Sammel- 


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Litteraturnotizen. 


739 


punkt  geistigen  Lebens  tritt  daraus  scharf  hervor.  Im  Anhang 
werden  einige  Butzer  betreffende  Briefe  und  ein  bisher  unbekannt 
gebliebenes,  für  die  Topographie  des  alten  Strassburg  nicht  un- 
wichtiges Verzeichnis  der  neunzehn  Stiftshöfe  aus  dem  Jahre  1532 
mitgeteilt.    W.  TT. 


In  den  Annalen  für  die  Geschichte  des  Niederrheins  Jahrgang 
1892  S.  198  ff.  veröffentlicht  G.  Knod  vier  Briefe  des  hervorragen- 
den Kölner  Gelehrten  Johannes  Potken  an  Sebastian  Brant, 
die  er  dem  in  Wenckers  Abschrift  überlieferten  jetzt  auf  dem  Strass- 
burger  Thomas-Archiv  befindlichen  Briefwechsel  Brants  entnommen 
hat,  und  giebt  ausserdem  über  Potken  einige  aus  Strassburger  Archi- 
ven geholte  Nachweise.  Die  Briefe  aus  den  Jahren  1513—1515  be- 
rühren zumeist  litterarische  Interessen.  Merkwürdig  ist  die  Be- 
merkung im  vierten  Briefe  über  den  Erfinder  der  Buchdruckerkunst : 
ille  aurifaber  Moguntinns,  cujus  nonien  mihi  ignotum  facilcMoguntiae 
sciri  poterit.    W.  W. 

Unter  den  Druckern  in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts 
zeichnet  sich  Johannes  Setzer  aus,  dessen  Presse  zu  Hagenau  im 
Klsass  stand.  Dem  vielgenannten  Manne,  aus  dessen  Werkstätte 
mindestens  150  humanistische  u.  reformatorische  Drucke  hervorge- 
gangen sind,  der  aber  bisher  trotzdem  von  der  Forschung  unbilliger 
Weise  vernachlässigt  worden  ist,  hat  Karl  Stciff  in  Stuttgart  eine 
gründliche  Arbeit  gewidmet:  „Joh.  Setzer  (Secerius),  der  ge- 
lehrte Buchdrucker  in  Hagenau"  (Ccntralblatt  f.  Bibliotheks- 
wesen 1892,  Heft  7  u.  8.  S.  297—317).  Darnach  stammt  er  wahr- 
scheinlich aus  Lauchheim  in  Württemberg,  gehörte  in  Tübingen  zu 
Melanchthons  Freundeskreis,  wurde  Korrektor  in  der  Druckerei  des 
bekannten  Thomas  Anshelm  in  Hagenau,  übernahm  dann  gegen  Ende 
des  Jahres  1522  Anshelms  Druckerei  selbst  und  druckte  bis  zu  seinem 
Tode,  der  im  Jahre  1532  eingetreten  sein  dürfte.  Trotzdem  dass 
Hagenau  katholisch  war,  blieb  Setzer  in  dauernder  Verbindung  mit 
den  Wittenberger  Reformatoren,  besonders  mit  Melanchthon.  Ge- 
schrieben scheint  er  selbst  nichts  zu  haben.     Karl  Hartfelder. 


Wir  erwähnen  A.  Schulte's  Abhandlung:  „Die  Jugend  Prinz 
Eugens14.  (Mitteilungen  d.  Inst.  f.  österr.  Geschichtsforschung  13,  470 
—620)  weil  dort  auch  die  Geschicke  der  Markgräfin  Louise  Christine 
von  Baden  geb.  Prinzessin  von  Savoyen-Carignan ,  der  Tante  Prinz 
Eugens,  welcher  gleich  ihr  das  Hötel  Soissons  in  Paris  bewohnte,  be- 
handelt sind.  Auch  sind  die  intimen  Beziehungen  Eugens  und  seines 
älteren  Bruders  Ludwig  Julius  zu  ihrem  Vetter,  dem  „Türken  louis", 
wie  zu  dessen  Oheim  Markgraf  Hermann  näher  verfolgt.  Es  erweist 
sich  die  Sage,  dass  Markgraf  Ludwig  Wilhelm  1683  den  Prinzen 
Eugen  dem  Kaiser  mit  den  Worten  zuführte :  „Dieser  junge  Savoyarde 
wird  mit  der  Zeit  alle  diejenigen  erreichen,  welche  die  Welt  jetzt  als 
grosse  Feldheim  betrachtet",  als  unrichtig,  wenn  auch  Prinz  Eugen 
dem  Schutze  und  der  Förderung  der  Badener  wohl  am  meisten  seine 


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740 


Ijtteraturnotiien. 


militärische  Schulung  und  seine  schnelle  Laufbahn  bis  zur  Schlacht 
von  Zenta  (ie97)  zu  verdanken  hat. 


Ein  lehrreiches  Kapitel  aus  der  badischen  Schulgeschichte  hat 
W.  Höhlcr  in  seiner  Program nibei läge :  „Geschichte  der  Latein- 
schule zu  Mahlberg.  1804—1850"  (Euenheim  1892)  erzählt.  Die 
Schule  entstand  durch  das  XIII.  landesherrliche  Edikt  vom  13.  Mai 
1803  u.  wurde  anfangs  durch  drei  Norbertiner  Mönche  vom  Kloster 
Allerheiligen  verwaltet.  So  lange  sie  bestand,  hatte  sie  schwer  zu 
kämpfen.  Tüchtige  Leistungen  hatte  sie  besonders  unter  der  Leitung 
von  Rudolf  Lembke,  einem  kenntnisreichen  Manne,  der  später  Stadt- 
pfarrer  von  Freiburg  geworden  ist,  aufzuweisen.  Die  beständigen 
Änderungen  zeigen,  dass  man  eine  feste  Tradition,  den  unschätzbaren 
Boden  alter  Schulen,  nicht  besass.  Die  Verlegung  des  Oberamtes 
von  Mahlberg  nach  Ettenheim  ist  wohl  der  Hauptgrund,  dass  auch 
die  Lateinschule  Mahlbergs  schliesslich  dahin  Obersiedelte. 

  Karl  Hartfelder. 

Zwei  badischo,  ehemals  württembergische  Orte,  Palmbach  und 
Mutschelbach  sind  mit  der  Gegenstand  einer  interessanten  Arbeit  von 
Alban  Rössger:  Zur  Volkskunde  und  wirtschaftlichen  Ent- 
wicklung  der  württembergischen  Waldenser.  Württemb.  Jahr- 
bücher für  Statistik  u.  Landeskunde  1890  u.  91.  II,  137 — 184  ( ausse- 
geln 1892).  Auf  Grund  der  Akten  giebt  der  Verf.  eine  Geschichte 
der  Entstehung  der  Kolonien,  welche  Herzog  Eberhard  Ludwig  in  den 
Jahren  1098  bis  1701  für  die  aus  ihrer  Heimat  vertriebenen  Waldenser 
meist  im  Amte  Maulbronn  gründete,  wo  sich  ihrer  der  Vogt  Greber  mit 
vielem  Geschicke  annahm.  In  eingehendster  Weise  wird  auch  die 
weitere  Entwicklung  der  Kolonien,  nach  sozialer,  religiöser  und  wirt- 
schaftlicher Hinsicht  verfolgt.  Die  Verhältnisse  zu  den  Nachbar- 
gemeinden, Charakter,  Sitte  und  Brauch,  Kleidung,  Schulbildung,  re- 
ligiöser Zustand  bis  zur  Aufnahme  in  die  lutherische  l^andeskirche, 
ihr  Einfluss  auf  die  Landeskultur,  der  sich  als  sehr  gering  herausstellt, 
die  Rück-  und  Weiterwanderungen  sind  sorgfältig  untersucht.  Der 
Verf.  weist  den  Bildungsstand  der  Einwanderer  nach,  die  nicht  wie 
die  Hugenotten  die  Lehrmeister  der  Deutschen  wurden,  sondern 
selbst  von  diesen  lernen  mussten.  Wenn  der  Verf.  aber  so  sehr  betont, 
dass  sie  erst  den  Gebrauch  des  Pfluges  kennen  lernen  mussten,  so 
vergass  er  zu  erwägen,  dass  die  Ankömmlinge  aus  dem  Hochgebirge 
stammten,  wo  ihnen  selbstredend  der  Pflug  nicht  bekannt  geworden 
war.  Hoffentlich  setzt  der  Verfasser,  von  dem  wir  auch  namentlich 
sprachliche  Untersuchungen  erwarten  dürfen,  seine  Studien  auch  für 
andere  süddeutsche  Ansiedlungen  von  Religionsflüchtlingen  fort. 


Weitere  Notizen  müssen  wir  zurücklegen. 


Die  „Elsässische  Geschichtslitteratur  des  Jahres  1891"  wird  m- 
folge  Verhinderung  des  Bearbeiters  erst  im  nächsten  Hefte  er- 
scheinen  Können. 


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Mitteilungen 

der 

badischen  historischen  Konimission. 


N°-  14.  Karlsruhe.  1892. 


Bericht 

über  die 

X.  Plenarsitzung  am  6.  und  7.  November  1891 

erstattet  von  dem  Sekretär  der  Kommission. 

An  der  Sitzung  nahmen  die  ordentlichen  Mitglieder  Geh. 
Hofrat  Professor  Dr.  Schröder  und  Hofrat  Professor  Dr.  Erd- 
man nsdörf fer  aus  Heidelberg,  Geh.  Rat  Professor  Dr.  von 
Holst,  Geh.  Hofrat  Professor  Dr.  Kraus  und  Professor  Dr. 
von  Sims on  aus  Freiburg,  Archivdirektor  Dr.  von  Weech, 
die  Archivräte  Dr.  Schulte  und  Dr.  Obser  und  Geh.  Hofrat 
Dr.  Wagner  aus  Karlsruhe,  Archivrat  Dr.  Bau  mann  aus 
Donaueschingen  und  Archivdirektor  Professor  Dr.  Wiegand 
aus  Strassburg,  ferner  die  ausserordentlichen  Mitglieder  Pro- 
fessor D.  Dr.  Hartfelder  aus  Heidelberg,  Professor  Dr.  Rod  er 
aus  Villingen  und  Diakonus  Maurer  aus  Emmendingen  teil. 
Die  ordentlichen  Mitglieder  Geh.  Rat  Professor  Dr.  Knies 
aus  Heidelberg  und  Geistlicher  Rat  Professor  Dr.  König  aus 
Freiburg  hatten  ihr  Ausbleiben  durch  Unwohlsein  entschuldigt. 
Da  ausserdem  der  Vorstand  der  Kommission,  Geh.  Hofrat  Pro- 
fessor Dr.  Winkelmann  aus  Heidelberg  durch  Krankheit  ab- 
gehalten war,  nach  Karlsruhe  zu  reisen,  hatte,  auf  Grund  des 
£  5  des  Statuts  der  Kommission,  deren  Sekretär,  Archiv- 
direktor Dr.  von  Weech,  die  Leitung  der  Verhandlungen  zu 
Ubernehmen. 

Als  Vertreter  der  Grossh.  Regierung  wohnten  der  Sitzung 
an  Seine  Excellenz  der  Präsident  des  Grossh.  Ministeriums  der 
Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts,  Wirkl.  Geh.  Rat  Dr.  Nokk 
und  Geh.  Oberregierungsrat  Dr.  Arnsperger. 

Mitt.  d.  biid.  bist.  Koni.  No.  14.  1 


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m'2 


Bericht 


Der  Sekretär  eröffnete  die  Sitzung  mit  dem  einstimmig 
angenommenen  Antrag,  dem  Vorstände  das  Bedauern  der 
Kommission  darüber,  dass  er  nicht  in  ihrer  Mitte  erscheinen 
könne,  und  die  herzlichsten  Wünsche  für  baldige  Besserung 
seiner  leidenden  Gesundheit  auszusprechen. 

Nach  Verlesung  und  Genehmigung  des  Protokolles  der 
IX.  Plenarsitzung  berichtete  der  Sekretär  über  die  Thätii:- 
keit  der  Kommission  während  des  seit  der  letzten  Sitzung 
verflossenen  Jahres  im  allgemeinen  und  über  die  während  die- 
ses Zeitraums  zum  Abschlüsse  gebrachten  und  im  Buchhandel 
erschienenen,  sowie  über  die  unter  der  Presse  befindlichen 
Veröffentlichungen  der  Kommission.  Er  machte  ferner 
die  Mitteilung,  dass  das  Bureau  dem  Direktor  des  k.  u.  k. 
Haus-,  Hof-  und  Staatsarchivs  in  Wien,  Sr.  Excellenz  dem 
Herrn  Geh.  Rat  Dr.  Alfred  Ritter  von  Arneth,  aus  Anlas> 
des  fünfzigsten  Jahrestags  seines  Eintrittes  in  den  Archiv- 
dienst im  Namen  der  Kommission  Glückwünsche  übermittelt 
habe  und  verlas  dessen  hierauf  eingegangene  Antwort  (Beil.  A). 
Kr  brachte  sodann  zur  Kenntnis,  dass  Professor  Heinrich 
Funck  am  Karlsruher  Gymnasium  der  Kommission  seine 
Schrift:  „J.  K.  Lavater  und  der  Markgraf  Karl  Friedrich  von 
Baden",  Freiburg  i.  B.  Iö90,  Akademische  Verlagsbuchhand- 
lung von  J.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck)  zugeeignet  habe.  End- 
lich berichtete  er  über  die  Thätigkeit  des  Hilfsarbeiters  für 
die  allgemeinen  Zwecke  der  Kommission,  Dr.  Theodor  Müller. 
Diese  erstreckte  sich  in  erster  Reihe  auf  die  Anfertigung  de> 
umfangreichen  Namen-  und  Sachregister  zu  Gotheins  Wirt- 
schaftsgeschichte des  Schwarzwaldes  und  zu  Band  G  der  Neuen 
Folge  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins,  so- 
dann auf  die  Redaktion  der  Pflegerberichte  zum  Abdruck  in 
unseren  „Mitteilungen",  endlich  auf  die  Verzeichnung  einer 
grossen  Zahl  von  Druckschriften,  die  neuerdings  dem  General- 
Landesarchiv  zur  Aufbewahrung  übergeben  worden  sind. 

Weiterhin  wurde  über  den  Fortgang  der  verschiedenen 
wissenschaftlichen  Arbeiten  der  Kommission  Bericht  erstattet. 

Hofrat  Erdmannsdorf  er  teilte  mit,  dass  der  Text  des 
III.  Bandes  der  Politischen  Korrespondenz  Karl  Frie- 
drichs von  Baden,  der  bis  zum  Rastadter  Kongress  reichen 
wird,  im  Drucke  vollendet  sei  und  nur  noch  der  Druck  der 
Einleitung  und  der  Register  ausstehe,  so  dass  der  Ausgabe 


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aber  die  X.  Plenarsitzung. 


des  Bandes  in  Bälde  entgegengesehen  werden  könne.  —  Hieran 
anschliessend  teilte  Archivrat  Dr.  Obser  mit,  dass  seine 
Studien  in  dem  reichhaltigen  Archive  des  Auswärtigen  Mini- 
steriums in  Paris,  dank  dem  liberalen  Entgegenkommen  des 
Direktors,  Herrn  Girard  de  Rialle  und  seiner  Beamten,  zu  er- 
freulichen Ergebnissen  geführt  haben.  Besonders  die  Berichte 
des  französischen  Geschäftsträgers  in  Karlsruhe,  Massias,  ha- 
ben für  die  Jahre  1803  bis  1806  eine  ergiebige  Ausbeute  ge- 
währt, auch  haben  sich  verschiedene,  auf  die  Vorgeschichte 
des  Rheinbundes  bezügliche  Noten  v.  Reitzensteins  aus  dem 
Jahre  180G,  von  denen  das  Karlsruher  Archiv  weder  Entwurf 
noch  Abschrift  besitzt,  im  Original  vorgefunden.  Dagegen 
scheinen  die  Berichte  Thiards,  der  im  Sommer  1805  den 
Allianzvertrag  zwischen  Frankreich  und  Baden  abschloss.  ver- 
loren gegangen  zu  sein:  eine  Weisung  Talleyrands  an  Thiard 
ist  das  einzige  Aktenstück,  das  sich  aus  dieser  Korrespondenz 
im  Fonds  de  Bade  erhalten  hat.  —  Des  weiteren  ist  im  gräf- 
lich Rechberg'schen  Hausarchiv  zu  Donzdorf  eine  Reihe  von 
Briefen  Edesheims  an  den  badischen  Reichstagsgesandten 
Grafen  Görtz  ermittelt  worden,  von  denen  mit  Bewilligung 
Sr.  Erlaucht  des  Herrn  Grafen  von  Rechberg  und  Rothenlöwen 
Abschrift  genommen  wurde.  —  Seitens  des  königlich  italieni- 
schen Staatsarchive  in  Genua  wurde  auf  Ersuchen  eine  Ab- 
schrift des  bisher  nur  auszugsweise  und  in  verstümmelter 
Fassung  bekannt  gewordenen  Berichtes  des  ligurischen  Ge- 
sandten Boccardi  über  den  Rastadter  Gesandtenmord  zur  Ver- 
fügung gestellt,  während  Herr  Dr.  Strickler  in  Bern  unser 
Material  durch  einige  Mitteilungen  aus  dem  dortigen  Bundes- 
archive bereichert  hat.  —  Die  zur  Aufnahme  in  den  III.  Band 
bestimmten  Aktenstücke  liegen  druckfertig  vor;  sobald  der 
II.  Band  die  Presse  verlassen  hat,  kann  der  Druck  beginnen 
und  ohne  Unterbrechung  fortgeführt  werden,  so  dass  die 
Herausgabe  des  III.  Bandes  im  Sommer  1892  zu  erwarten 
steht.  Als  Zeitgrenze  ist  der  Luneviller  Friede  gewählt  wor- 
den. Auch  von  dem  für  den  IV.  Band  bestimmten  Material 
liegt  weit  über  die  Hälfte  der  Excerpte  druckfertig  vor,  so 
dass  die  Veröffentlichung  dieses  Bandes  für  das  Jahr  1803 
in  Aussicht  genommen  werden  kann. 

Hinsichtlich  der  Regesten  der  Pfalzgrafen  am  Rhein, 
die  unter  Geh.  Hofrat  Winkelmanns  Leitung  Universitäts- 

1* 


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Bericht 


bibliothekar  Dr.  Wille  in  Heidelberg  bearbeitet,  wurde  mit- 
geteilt, dass  sich  der  erwartete  Abschluss  des  Bandes  infolge 
dienstlicher  Abhaltungen  des  Bearbeiters  verzögerte.  Register 
und  Nachträge  sollen  im  Laufe  des  Winters  vollendet  und  die 
Schlusslieferung  im  nächsten  Frühjahre  ausgegeben  werden. 

Archivrat  Schulte  hatte  zu  berichten,  dass  die  von 
Dr.  Ladewig  zu  bearbeitenden  Register  und  Nachträge  zu 
dem  I.  Bande  der  Regesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe 
von  Konstanz  infolge  längerer  Erkrankung  des  Bearbeiters 
nicht  zum  Abschlüsse  gebracht  werden  konnten.  Indes  sei 
die  Arbeit  soweit  vorgeschritten,  dass  Dr.  Ladewig  bestimmt 
versprochen  habe,  dass  ihre  Vollendung  noch  im  Laufe  dieses 
Jahres  erfolgen  werde  und  demnach  auch  der  Ausgabe  der 
Schlusslieferung  dieses  Werkes  im  nächsten  Frühjahre  ent- 
gegengesehen werden  dürfe.  Archivraf  Schulte  teilte  weiter 
mit,  dass  der  von  ihm  mit  Bearbeitung  des  II.  Bandes  betraute 
Dr.  Müller  durch  die  anderweitigen  ihm  von  der  Kommission 
übertragenen  Arbeiten  in  so  hohem  Masse  in  Anspruch  ge- 
nommen worden  sei,  dass  er  sich  veranlasst  gesehen  habe, 
von  seiner  Thätigkeit  für  die  Konstanzer  Regesten  zurück- 
zutreten. Die  Kommission  ermächtigte  Archivrat  Schulte, 
an  Dr.  Müllers  Stelle  einen  Hilfsarbeiter  zu  gewinnen,  der 
seine  ganze  Kraft  ausschliesslich  diesem  Unternehmen  widmen 
kann,  und  es  ist  daher  zu  erwarten,  dass  der  Druck  des 
II.  Bandes  im  Laufe  des  Jahres  1892  wieder  aufgenommen 
und  dann  ohne  Unterbrechung  fortgeführt  werden  wird. 

Von  der  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes 
und  der  angrenzenden  Landschaften,  welche  Professor 
Dr.  Eberhard  Gothein  in  Bonn  bearbeitet,  sind  von  dem 
ersten,  die  Städte-  und  Gewerbegeschichte  enthaltenden 
Bande  7  Lieferungen  im  Buchhandel  erschienen.  Von  der 
Schlusslieferung  dieses  Bandes  ist  der  Text  gedruckt,  während 
die  im  Auftrage  der  Kommission  von  Dr.  Theodor  Müller 
bearbeiteten  umfangreichen  Namen-  und  Sachregister  sich  unter 
der  Presse  befinden.  Die  Ausgabe  wird  wohl  noch  im  Laufe 
dieses  Jahres  erfolgen.  Für  das  nächste  Jahr  stellt  ein  von 
Professor  Dr.  Gothein  eingesandter  Bericht  die  Vollendung  des 
Manuskriptes  des  II.  Bandes,  welcher  die  Agrargeschichte 
enthalten  soll,  in  bestimmte  Aussicht 

Die  von  Direktor  Dr.  August  Thorbecke  in  Heidelberg 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


Tjearbeiteten  Statuten  und  Reformationen  der  Universi- 
tät Heidelberg  vom  16.  bis  18.  Jahrhundert  wurden 
der  Kommission  im  Drucke  vorgelegt.  Das  Werk  eröffnet  eine 
Einleitung  von  26  Seiten,  welche  genaue  Nachrichten  über 
die  der  Veröffentlichung  zugrunde  liegenden  Handschriften 
und  die  Entstehung  der  einzelnen  Statuten  und  Reformationen 
enthält.  An  sie  schliessen  sich  auf  368  Seiten  die  durch 
Anmerkungen  erläuterten  Texte  an,  denen  ein  sorgfältig  aus- 
gearbeitetes Namen-,  Wörter-  und  Sachverzeichnis  folgt. 

Von  dem  durch  Archivrat  Schulte  bearbeiteten  Werke: 
Markgraf  Ludwig  Wilhelm  von  Baden-Baden  und  der 
Reichskrieg  gegen  Frankreich  1693—97  sind  27  Bogen 
des  I.  Bandes,  welcher  die  Darstellung,  20  Bogen  des  U.  Bandes, 
welcher  die  Quellen  enthalten  wird,  gedruckt.  Die  Erwartung, 
dass  das  Werk  vollendet  der  Kommission  werde  vorgelegt 
werden  können,  hat  sich  —  wie  der  Bearbeiter  mitteilte  — 
um  deswillen  nicht  erfüllt,  weil  dieser,  abgesehen  von  einer 
durch  Unwohlsein  und  militärische  Dienstleistung  herbei- 
geführten Unterbrechung  der  Arbeit,  im  Laufe  des  Jahres  auch 
noch  zu  nicht  vorherzusehenden  archivalischen  Forschungen 
veranlasst  war.  Für  die  Geschichte  des  Ryswickcr  Friedens 
enthielten  nicht  nur  die  im  Archiv  zu  Ludwigsburg  auf- 
bewahrten Berichte  der  schwäbischen  und  württembergischen 
Gesandten  aus  dem  Haag  reiche  Aufklärungen,  sondern  auch 
und  zwar  in  noch  höherem  Masse  die  pfälzischen  Archivalien 
des  königl.  Staatsarchivs  in  München.  Wenn  auch  der  Be- 
arbeiter schon  aus  den  Karlsruher  Materialien  die  geheimen 
Friedensunterhandlungen,  welche  1694  zwischen  Frankreich 
und  dem  Kaiser  stattfanden,  ziemlich  weit  klarstellen  konnte, 
so  führten  doch  französische  Veröffentlichungen  zu  der  be- 
stimmten Vermutung,  dass  der  Schlüssel  der  Geheimnisse  in 
den  pfälzischen  Archivalien  zu  suchen  sei,  die  bisher  für  den 
in  Rede  stehenden  Zeitraum  niemals  benutzt  worden  sind. 
Aus  diesen,  deren  Einsichtnahme  durch  die  Gefälligkeit  des 
Geh.  Legationsrates  Trost  sehr  wesentlich  erleichtert  wurde, 
ergab  sich  die  ganze  Entwicklung  der  geheimen  Verhandlungen, 
welche  von  1694—96  gehen  und  1697  wieder  beginnen.  Wenn 
auch  der  „geheimste  Faszikel"  nicht  aufgefunden  wurde  — 
er  ist  wahrscheinlich  vernichtet  worden  — ,  so  machen  doch 
die  erhaltenen  Akten  ein  richtiges  Verständnis  des  Ryswicker 


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Bericht 


Friedens  möglich.  Für  die  polnische  Königswahl  gaben  neben 
den  Karlsruher  Materialien,  den  Polonica  in  Wien  und  den 
Dispacci  der  Venetianischen  Gesandten  besonders  auch  die 
von  dem  geb.  Staatsarchiv  zu  Berlin  nach  Karlsruhe  in  sebr 
dankenswerter  Weise  verschickten  kurbrandenburgischen  Akten 
neue  Aufklärung.  Auf  etwa  3 1  /«  Bogen  wird  in  dem  vor- 
liegenden Werke  die  anfangs  aussichtreiche  badische  Kandi- 
datur und  das  Emporkommen  und  der  schliessliche  Sieg  der 
sächsischen  zur  Darstellung  gebracht.  Mit  der  Doppelwahl 
Sachsen-Conti  wird  im  wesentlichen  die  Darstellung  abgebrochen 
und  dann  nur  noch  geschildert,  wie  auch  später  noch  Kur- 
brandenburg die  polnische  Krone  dem  Markgrafen  verschaffen 
wollte.  Im  Manuskript  fehlt  nur  noch  die  Vollendung  des 
Schlusskapitels,  welches  die  Friedensjahre  1698 — 1700  zu  schil- 
dern hat  und  einen  knappen  Überblick  bis  zum  Tode  des 
Markgrafen  geben  soll.  Für  dieses  in  Bearbeitung  befindliche 
letzte  Kapitel  sind  noch  die  Diarien  des  badischen  Vertreters 
in  Wien,  Baron  Greiften,  auszuziehen.  Das  Buch,  welches 
32  Druckbogen  Darstellung  und  etwa  22  Druckbogen  Quellen, 
ferner  9  Tafeln  und  ein  bisher  unbekanntes  Porträt  des  Mark- 
grafen enthalten  wird,  dürfte  unmittelbar  nach  Weihnachten 
ausgegeben  werden  können. 

Bezüglich  des  Topographischen  Wörterbuches  des 
Grossherzogtums  Baden  machte  Archivdirektor  v.  Weech, 
der  mit  Leitung  dieses  Unternehmens  betraut  ist,  an  der  Haud 
eines  von  dem  Bearbeiter  des  Werkes,  Dr.  Krieger,  erstatteten 
Berichtes  die  Mitteilung,  dass,  nachdem  dieser  noch  eine  Reihe 
von  Büchern  und  archivalischen  Quellen  in  Karlsruhe  durch- 
gearbeitet und  in  den  standesherrlichen  Archiven  zu  Wertheim 
und  Amorbach  zur  Feststellung  von  Ortsnamen  im  nordöst- 
lichen Teile  des  Landes  wertvolles  Material  gewonnen  hat, 
damit  die  Vorarbeiten  als  abgeschlossen  zu  betrachten  seien 
und  dass  die  Ausarbeitung  soweit  vorgeschritten  sei,  um  für 
das  Jahr  1892  mit  Sicherheit  die  Drucklegung  von  zwei  Liefe- 
rungen ä  10  Bogen  in  Aussicht  nehmen  zu  können.  Eine 
endgiltige  Feststellung  des  Titels  wird  dem  Leiter  des  Unter- 
nehmens überlassen. 

Das  von  Geh.  Rat  Dr.  Knies  bearbeitete  Werk,  welches 
die  Beziehungen  Karl  Friedrichs  von  Baden  zu  den  französi- 
schen Physiokraten  behandelt,  wird  in  Bälde  im  Druck  vollendet 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


m7 


vorliegen.  Aus  den  (bis  jetzt  40)  Aushängebogen  wurden,  da 
der  Herausgeber  der  Sitzung  nicht  beiwohnte,  einige  Mitteilungen 
über  den  Inhalt  des  Werkes  gemacht.  Es  wird  zwei  Bände 
umfassen  und  den  Titel  führen:  Karl  Friedrichs  von  Baden 
brieflicher  Verkehr  mit  Mirabeau  und  Du  Pont,  be- 
arbeitet und  eingeleitet  durch  einen  Beitrag  zur  Vorgeschichte 
der  ersten  französischen  Revolution  und  der  Physiokratie  von 
Karl  Knies. 

Für  die  unter  v.  Weechs  Oberleitung  von  Dr.  Fester 
bearbeiteten  Regesten  der  Markgrafen  von  Baden  und 
Hagnberg  hat  dieser  —  wie  aus  dem  von  ihm  erstatteten 
Berichte  hervorgeht  —  neben  Fortsetzung  der  Durchforschung 
der  Bestände  des  Karlsruher  Archivs,  während  zwei  Monaten 
das  Stadtarchiv  zu  Strassburg,  das  Bezirksarchiv  zu  Colmar, 
das  Staatsarchiv  zu  Basel,  das  Reichsarchiv,  das  Geh.  Haus- 
archiv und  das  Geh.  Staatsarchiv  zu  München,  das  Haus-  und 
Staatsarchiv  zu  Darmstadt  und  das  Stadtarchiv  zu  Frankfurt 
a.  M.  benutzt  und,  unterstützt  von  der  Zuvorkommenheit  der 
Vorstände  und  Beamten  dieser  Anstalten,  eine  überaus  reiche 
Ausbeute  gemacht.  Die  Gesamtzahl  der  bis  jetzt  gesammelten 
Regesten  beträgt  rund  7600.  Die  Vorarbeiten  für  die  ältere 
Zeit  sind  damit  als  abgeschlossen  zu  betrachten,  während  für 
das  15.  Jahrhundert  allerdings  sowohl  in  Karlsruhe  als  auch 
in  auswärtigen  Archiven  noch  manche  Erhebungen  nötig  sein 
werden.  Es  konnte  somit  an  die  Ausarbeitung  herangetreten 
werden,  welche  soweit  vorgeschritten  ist,  dass  mit  dem  Druck 
begonnen  werden  und  die  Vorlage  der  ersten  vier  Druckbogen 
mit  388  Nummern  an  die  Kommission  erfolgen  konnte.  Für 
das  Jahr  1892  ist  die  Ausgabe  von  wenigstens  2  Lieferungen 
gesichert.  —  Die  Resultate,  welche  sich  aus  dem  Inhalt  der 
ersten  Lieferung  ergeben,  sind  noch  überwiegend  örtlicher  und 
hausgeschichtlicher  Natur,  denn  erst  mit  Markgraf  Bernhard  I. 
greift  die  Markgrafschaft  als  solche  in  die  Reichsangelegen- 
heiten ein.  Namentlich  in  genealogischer  Hinsicht  wird  man 
manches  teils  durch  glückliche  Funde,  teils  durch  die  von 
Dr.  Fester  erfolgte  Bearbeitung  der  bei  Schannat  durchaus 
ungenügend  veröffentlichten  Anniversarien  des  Klosters  Lichten- 
thal  neu  Festgestellte  finden,  so  z.  B.  die  Ermittelung,  dass 
Markgraf  Heinrichs  I.  Gemahlin  eine  Uracherin  war,  dass 
M.  Heinrichs  II.  Bruder  Hermann  hiess,  dass  M.  Hesso's  (erste) 


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mb  Bericht 

Gemahlin  wirklich  Clara  von  Klingen  war  u.  a.  in.  Bisher 
ganz  Unbeachtetes  förderte  die  Durcharbeitung  der  Kreuzzug- 
litteratur  und  der  im  Karlsruher  Archiv  aufbewahrten  Samm- 
lung von  Abschriften  aus  dem  Archive  zu  Mömpelgard  zu  Tage, 
und  auch  die  Sammlung  des  vielfach  zerstreuten  gedrucktem 
Materiales  ergab  immerhin  für  die  älteste  Zeit  bis  1200  nahe/u 
40  Nummern  mehr  als  1847  Stalin  in  den  kurzen  badischen 
Regesten  in  seiner  Wirtembergischen  Geschichte  anführen  konnte. 
Auch  Inedita,  meist  aus  auswärtigen  Archiven,  finden  ach 
*chon  in  der  ersten  Lieferung,  werden  jedoch  in  grösserer 
Anzahl  erst  von  der  zweiten  Lieferung  an  erscheinen.  —  Von 
den  Regesten  der  Markgrafen  der  badischen  Hauptlinie  ge- 
trennt werden  jene  der  Markgrafen  von  Hachberg  behardelt: 
um  jedoch  die  Veröffentlichung  dieser  Regesten  nicht  über 
Gebühr  zu  verzögern,  werden  in  jeder  Lieferung  den  bad'schen 
Regesten  1  bis  2  Rogen  der  hachbergischen  Regesten  nit  be- 
sonderer Seitenzahl  beigegeben  werden. 

Von  den  Quellen  und  Forschungen  zur  Geschichte 
der  Abtei  Reichenau  ist,  unter  Archivrat  Schulte's  Leitung, 
die  Bearbeitung  des  II.  Randes  durch  Dr.  Brandl  in  Angriff 
genommen  worden.  Unter  Vorbehalt  der  Durchsicht  noch 
einiger  Handschriften  ist  auf  Grundlage  der  wichtigsten  Co- 
dices die  Herstellung  des  Textes  der  Chronik  des  Gallus 
Oheim  als  vollendet  anzusehen.  Die  Einleitung,  welche  u.  a. 
eine  Übersicht  über  die  Reichenauer  Historiographie  enthalten 
wird,  die  Bemerkungen  und  die  Bearbeitung  des  Wappen- 
buches  werden  im  Laufe  des  Winters  und  Frühjahrs  den 
Bearbeiter  beschäftigen,  der  für  den  Sommer  1892  die  Fertig- 
stellung des  Manuskriptes  mit  Bestimmtheit  verspricht,  so  da>> 
der  nächsten  Plenarsitzung  das  Werk  im  Drucke  wird  vor- 
gelegt werden  können. 

Die  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen,  bearbeitet 
von  Professor  Dr.  Eduard  Heyck  in  Freiburg,  ist  in  einem 
XIV  und  607  Seiten  starken  Bande  im  Buchhandel  erschienen. 

Die  Bearbeitung  des  Neujahrsblattes  für  1892  hat  Archiv- 
direktor von  Weech  übernommen.  Es  führt  den  Titel: 
Badische  Truppen  in  Spanien  1810—13,  nach  den  Auf- 
zeichnungen eines  badischen  Offiziers,  und  befindet  sich  unter 
der  Presse. 


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über  die  X.  Plenarsitzuug. 


raO 


Die  in  der  vorjährigen  Plenarsitzung  dem  Archivrat 
Dr.  Schulte  übertragene  Sammlung  der  Urkunden  und 
Akten  zur  Geschichte  des  Handelsverkehres  der 
überitalieuischen  Städte  mit  den  Städten  des  Ober- 
rheins während  des  Mittelalters  konnte  dieser  vorerst, 
infolge  seiner  Inanspruchnahme  durch  dienstliche  und  ander- 
weitige litterarische  Arbeiten,  nicht  in  Angriff  nehmen.  Im 
nächsten  Jahre  wird  er  mit  den  Vorarbeiten  beginnen,  auch 
ist  der  Besuch  der  Archive  von  Mailand,  Genua  und  anderer 
obel  italienischer  Städte  beabsichtigt. 

Von  der  Neuen  Folge  der  Zeitschrift  für  die  Ge- 
schichte des  Oberrheins  ist  unter  Schulte's  Redaktion  im 
Jahre  1891  der  VI.  Band  mit  No.  13  der  Mitteilungen  der 
badischen  historischeu  Kommission  erschienen.  Die  bei  diesem 
Bande  zum  erstenmal  hervorgetretene  Wirkung  der  Verein- 
barung mit  der  Regierung  der  Reichslande  EIsass-Lothringen 
hat  den  bei  deren  Abschluss  gehegten  Erwartungen  vollständig 
entsprochen.  Wie  der  Umfang  der  Zeitschrift  und  das  Arbeits- 
gebiet vergrössert  wurde,  hat  auch  der  Kreis  der  Mitarbeiter 
und  das  Absatzgebiet  sich  erweitert,  indem  die  Zeitschrift 
sowohl  neue  Mitarbeiter  als  auch  eine  grössere  Anzahl  neuer 
Abnehmer  in  Elsass-Lotliringen  gewonnen  hat. 

Der  Durchforschung,  Ordnung  und  Verzeichnung  der  Ar- 
chive und  Registraturen  der  Gemeinden,  Pfarreien, 
Körperschaften  und  Privaten  des  G  rossherzogtums 
widmeten  sich  im  Jahre  lSi)l  in  den  4  durch  Bauniann, 
Köder,  von  Weech  und  Martfelder  vertretenen  Bezirken 
mit  gleich  grossem  Eifer  und  Erfolge  wie  bisher  5G  Pfleger. 

Über  die  in  den  einzelnen  Amtsbezirken  gelieferten  Arbeiten 
berichteten  die  vier  Bezirksdelegierten: 

I.  Archivrat  Baumann  teilte  mit,  dass  nach  Vollendung 
der  Ordnungsarbeiten  im  Stadtarchiv  zu  Überlingen,  an  denen 
sich  auch  in  diesem  Jahre  Professor  Dr.  Rod  er  noch  einmal 
vorübergehend  beteiligte,  während  die  endgültige  Aufstellung 
der  Archivalien  von  dem  Ratschreiber  M elber t  in  muster- 
hatter  Weise  besorgt  wurde,  auf  Baumanns  Antrag  auch  die 
Handschriften  urkundlichen  Charakters,  voran  die  wertvollen 
Reutlinger'schen  Collectaueen  aus  der  Leopold-Sophienbibliothek, 
in  die  Räume  des  Stadtarchivs  verbracht  wurden.    In  Über- 


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mlO 


Bericht 


lingen  ist  noch  die  Anfertigung  wenigstens  summarischer  Ver- 
zeichnisse zu  den  städtischen  Missivbüchern  und  Ratsproto- 
kollen, die  für  die  politische  und  Kulturgeschichte  des  17.  und 
18.  Jahrhunderts  nicht  ohne  Bedeutung  sind,  beabsichtigt,  eine 
Arbeit,  die  der  Pfleger  Dr.  Ziegier  übernehmen  wird.  —  In 
Bodman  hat  der  Freiherr  Hermann  von  Bodman  die  Be- 
arbeitung des  Repertoriums  der  Möckinger  Archivalien  nahezu 
vollendet.  In  Binningen  hat  der  Pfleger  Dreher  die  Repertori- 
sierung  des  Frh.  v.  Hornstein'schen  Archives  fortgesetzt.  —  Im 
übrigen  sind  aus  den  meisten  Amtsbezirken,  soweit  nicht  schon 
die  Bearbeitung  der  Archive  abgeschlossen  ist,  Berichte  und 
Verzeichnisse  seitens  der  Pfleger  eingegangen. 

II.  Professor  Dr.  Rod  er  berichtete,  dass  in  seinem  Be- 
zirke die  Pfleger  Baur,  Damal,  Haass  und  Emlein  Ver- 
zeichnisse eingeliefert  haben.  Im  Amtsbezirk  Staufen  hat 
ausserdem  Herr  Rudolf  Hugard,  Bruder  des  dortigen  Bürger- 
meisters, ein  Repertorium  über  die  Archivalien  des  dortigen 
Gemeindearchives  ausgearbeitet  (im  ganzen  104  Regesten  von 
1343  an)  und  auch  eine  Abschrift  der  dortigen  Spitalordnung 
angefertigt.  Das  Repertorium  des  Stadtarchivs  zu  Villingen 
hat  Roder  selbst  vollendet. 

III.  Archivdirektor  Dr.  von  Weech  hat  von  den  Pflegern 
Maurer,  Meyer,  Leitz  und  Köhler  Berichte  erhalten.  Für  den 
Amtsbezirk  Kehl  wurde  Pfarrer  Leitz  in  Freisten,  für  den 
Amtsbezirk  Pforzheim  Professor  Dr.  Reuss  in  Pforzheim  als 
Pfleger  bestellt.  Die  Veröffentlichung  des  Repertoriums  des 
treiherrl.  von  Reischach'schen  Familienarchives  hat  der  k.  u. 
k.  Oberstlieutenant  d.  R.  Freiherr  Camillo  von  Alt  haus  in 
Freiburg  in  dankenswerter  Weise  für  unsere  Mitteilungen  zu- 
gesagt. 

IV.  Professor  D.  Dr.  Hartfelder  hat  als  Pfleger  für  die 
evangelischen  Gemeinden  des  Amtsbezirks  Wertheim  den  De- 
kan Ströhe,  für  die  katholischen  den  Gemeinderat  Ed.  Zehr, 
beide  in  Wertheim,  für  den  Amtsbezirk  Wiesloch  den  Pro- 
fessor Zimmermann  in  Wiesloch  und  für  den  Amtsbezirk 
Flörbach  den  dortigen  Oberamtmann  Schröder  als  Pfleger 
gewonnen.  Berichte  sind  von  den  Pflegern  Ausfeld  und 
Mayer  eingegangen. 

Auf  Antrag  der  Bezirksdelegierten  Bauraann  und  Roder 
wurde  beschlossen,  dem  Pfleger  Professor  Eiselein  in  Kon- 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


mll 


stanz  und  dem  Herrn  Rudolf  Hugard  in  Staufen  den  be- 
sonderen Dank  der  Kommission  für  ihre  verdienstliche  Thätig- 
keit  auszusprechen. 

Archivdirektor  Dr.  von  Weech  sah  sich  mit  Rücksicht 
auf  seine  Überbürdung  mit  Arbeiten  genötigt,  um  Enthebung 
von  dem  Amt  eines  Bezirksdelegierten  zu  bitten.  Die  Kom- 
mission entsprach  seinem  Wunsche  und  bestellte  als  Delegierten 
für  den  III.  Bezirk  den  Diakonus  Maurer  in  Emmendingen. 

Bis  jetzt  liegen  Berichte  und  Verzeichnisse  von  1185  Ge- 
meinden, 493  katholischen,  205  evangelischen  Pfarreien,  7 
katholischen  Landkapiteln,  24  Grundherrschaften,  5  Standes- 
herrschaften, 4  weiblichen  Lehr-  und  Erziehungsanstalten,  ö 
Gymnasien,  1  Altertumsverein,  3  Hospitälern  und  79  Privaten 
vor.  Als  Beilage  B  dieses  Berichtes  wird  ein  Verzeichnis  der 
Pfleger,  als  Beilage  C  eine  Übersicht  über  die  bis  jetzt  ver- 
zeichneten Archive  und  die  in  unsern  Mitteilungen  veröffent- 
lichten Pflegerberichte  abgedruckt  werden. 

Mit  der  Veröffentlichung  der  Pflegerberichte  wird  auch 
künftig  in  der  bisherigen  Weise  fortgefahren  werden. 

Hierauf  kam  der  Antrag  von  Dr.  Wicgand,  Dr.  Schrö- 
der und  Dr.  Baumann: 

„Die  historische  Kommission  beschfiesst  die  Herstellung 
einer  kritischen  Ausgabe  der  Stadtrechte  und  Weis- 
tümer  des  Oberrheins.   Zunächst  ist  die  Ausgabe  der 
Stadtrechte  in  Angriff  zu  nehmen.    Zur  genaueren  Fest- 
stellung des  Arbeitsplanes  wird  eine  Kommission  von  vier 
Mitgliedern  gewählt,  der  auch  die  Aufgabe  anheimfällt, 
die  geeigneten  Arbeitskräfte  heranzuziehen" 
zur  Beratung,  wurde  von  den  Antragstellern  begründet  und 
von  der  Kommission  angenommen.    Die  dem  Antrag  ent- 
sprechend niedergesetzte  Subkommission  besteht  aus  den  An- 
tragstellern und  Archivrat  Dr.  Schulte. 

Sodann  begründete  Dr.  von  Weech  seinen  Antrag: 

„Die  badische  historische  Kommission  wolle  die  Heraus- 
gabe der  Korrespondenz  des  Fürstabtes  Martin 
Gerbert  von  St.  Blasien  beschliessen." 
Der  Antrag  wurde  angenommen  und  dem  Antragsteller  zu- 
nächst die  Sammlung  der  voraussichtlich  weit  zerstreuten 
Materialien,  in  erster  Reihe  die  Feststellung  des  Publikation?- 


Bericht 


Stoffes  aus  den  im  Stiftsarchiv  zu  St.  Paul  im  Lavantthale 
aufbewahrten  Korrespondenzbänden  übertragen. 

Endlich  wurde  der  schon  im  Jahre  1888  eingebrachte,  da- 
mals jedoch  zurückgestellte  Antrag  von  Dr.  Bau  mann  und 
Dr.  Wagner: 

„Die  Siegel  und  Wappen  der  badischen  Städte 
und  Landgemeinden  in  .Abbildungen  mit  kurzen  histori- 
schen und  sphragistischen  Erläuterungen  herauszugeben 
neuerdings  zur  Beratung  gestellt. 

Nachdem  die  Antragsteller  ihren  Antrag  begründet  hatten 
und  durch  Archivdirektor  von  Weech  mitgeteilt  worden 
war,  was  seitens  des  Grossh.  General -Landesarchivs,  mit 
freundlicher  Unterstützung  der  Grossh.  Bezirksämter  und  der 
Gemeindebehörden,  geschehen  ist,  um  zunächst  durch  Samm- 
lung und  Nachweisung  dieser  Siegel  und  Wappen  die  geplante 
Veröffentlichung  vorzubereiten,  gelangte  auch  dieser  Antrag 
zur  Annahme.  Der  Archivdirektor  wurde  ersucht,  die  zur 
Veröffentlichung  bestimmten  Wappen  zeichnen  zu  lassen  und 
die  Zeichnungen  der  nächsten  Plenarsitzung  vorzulegen. 

Schliesslich  wurde  der  Beschluss  gefasst,  Seiner  König- 
lichen Hoheit  dem  Grossherzog  gemäss  der  Bestimmung  in 
^  3  Abs.  1  des  Statuts  der  badischen  historischen  Kommission 
zur  Allerhöchsten  Ernennung  als  ordentliches  Mitglied  vorzu- 
schlagen :  den  Professor  der  Volkswirtschaftslehre  an  der  Tech- 
nischen Hochschule  in  Karlsruhe,  Dr.  Karl  Bücher. 

Nachdem  sodann  noch  die  geschäftlichen  Angelegenheiten 
erledigt  waren,"  schloss  der  Vorsitzende  die  X.  Plenarsitzung 
mit  dem  Ausdrucke  des  Dankes  für  die  Förderung  der  Ar- 
beiten der  Kommission  durch  Seine  Königliche  Hoheit  den 
.  Glossherzog,  die  Grossh.  Regierung  und  die  Volksvertretung, 
sowie  für  die  Anwesenheit  der  Herrn  Regierungsvertreter. 


Vermöge  Allerhöchster  Staatsministerial  -  EntSchliessung 
(1.  d.  Schloss  Baden,  den  26.  November  1891,  No.  578,  haben 
Seine  Königliche  Hoheit  der  Grossherzog  gnädigst  geruht, 
den  ordentlichen  Professor  an  der  Technischen  Hochschule  in 
Karlsruhe  Dr.  Karl  Bücher  zum  ordentlichen  Mitgliede  der 
badischen  historischen  Kommission  gemäss  §  3  des  Statuts 
derselben  zu  ernennen. 


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über  die  X.  Plenarsitzung.  mi3. 

Beilage  A. 


Beglückwünschung. 

Seiner  Excellenz  des  Direktors  des  k.  und  k.  Haus-,  Hof-  und 

Staatsarchivs  in  Wien 

Geheimen  Rats  Dr.  Alfred  Ritter  von  Arneth 

aus  Anlass  seines  50jährigen  Dienstjubiläums. 

(Telegramm.) 

Karlsruhe,  27.  Dezember  1890. 
Euerer  Excellenz,  dem  gefeierten  Geschichtsforscher  und 
Geschichtschreiber,  dem  hochverdienten  Vorstande  einer  wissen- 
schaftlichen Anstalt,  deren  reiche  Schätze  durch  Ihre  hoch- 
herzige und  weitsichtige  Geschäftsführung  zum  Gemeingut  der 
Historiker  aller  Länder  geworden  sind,  entbietet  die  badische 
historische  Kommission,  deren  Mitglieder  und  Beauftragte  sich 
durch  Ihr  Entgegenkommen  in  ihren  Arbeiten  so  wesentlich 
gefördert  sehen,  zu  dem  fünfzigsten  Jahrestag  Ihres  Eintrittes 
in  den  Archivdienst  in  aufrichtiger  Dankbarkeit  und  Verehrung 
die  herzlichsten  Glückwünsche. 

Das  Bureau  der  badischen  historischen  Kommission. 
Winkelmann.  von  Weech. 

Hierauf  erfolgte  nachstehende  Antwort: 

Wien,  den  3.  Januar  1891. 

Hochgeehrte  Herren! 
Für  Ihren  so  überaus  liebenswürdigen  Glückwunsch  zu  der 
Feier  des  Tages,  am  welchem  ich  vor  fünfzig  Jahren  in  das 
kaiserl.  und  königl.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  eintrat,  sage 
ich  Ihnen,  hochverehrte  Herren,  meinen  wärmsten  und  herz- 
lichsten Dank.  Wenn  mir,  und  zwar  erst  in  den  letzteren 
Jahren  meiner  Amtsführung,  die  Freude  zuteil  wurde,  den  aus- 
gezeichneten Arbeiten  der  badischen  historischen  Kommission 
einige  Förderung  zuteil  werden  zu  lassen,  so  that  ich  hiebei 
nicht  mehr  als  meine  Pflicht  und  erwarb  hierdurch  auch  nicht 
den  geringsten  Anspruch  auf  einen. so  glänzenden  Lohn,  wie 
er  mir  von  Seite  Ihrer  Regierung  zuteil  wurde. 


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Bericht 


Indem  ich  derselben  gleichzeitig  hiefür  meine  ergebenste 
Danksagung  darbringe,  sage  ich  auch  Ihnen,  hochgeehrte  Herren, 
für  Ihre  so  freundlichen  und  herzlichen  Worte  den  besten  Dank. 
Ich  knüpfe  hieran  die  Versicherung,  dass  es  mir  hochwillkommen 
■>ein  würde,  wenn  ich  auch  noch  fernerhin  der  badischen  histo- 
rischen Kommission  durch  willfährige  Erfüllung  ihrer  etwaigen 
Wünsche  Beweise  jener  lebhaften  Sympathien  zu  geben  ver- 
mochte, mit  denen  ich  ihre  erfolgreichen  Bestrebungen  begleite. 
In  ausgezeichneter  Hochachtung 

Alfred  Ritter  von  Arneth. 


Beilage  B. 


Verzeichnis 

der  Pfleger  der  badischen  historischen  Kommission. 

(Stand  vom  8.  November  1891.) 


Amtsbezirke. 


Namen  der  Pfleger. 


I.  Beiirk. 

(Delegierter:  Herr  Archivrat  Dr.  Bau  mann  in  Donaueschingen. 

Herr  Landgeriehtsrat   Ii i r ke n m ay Cl- 
in Waldshut 
„    Notar  Dietrich  in  Sttihlingen. 
Hauptlehrer  Barth  in  Geisingen. 
Pfarrer  Dreher  in  Binningen. 

-    Prof.  Eiselein  in  Konstanz. 


Bon ndorf 


Donaueschingen 
Engen 

Konstanz,  Stadt  und  | 

Amt  (östl.  Teil) 
Konstanz.  Amt  (westl. 

Teil) 
Messkirch 
Pfullendorf 
Hückingen 


Stockach 

Überlingen.  Stadt  u.  | 
Amt  (östl.  Teil)  ( 

Überlingen,  Amt  (westl. 
Teil.) 

Waldshut 


Weinhdlr.  K.  Müller  in  Radolfzell. 

Pfr.  Sc  happacher  in  Menningen. 
Pfr.  Löffler  in  Zell  a.  Andelsbach. 
Landgerichtsrat  Birkenmayer  in 

Waldshut. 
Pfarrer  Seeger  in  Raitbaslach. 
Prof.  Dr.  Ziegler.  Vorstand  der 

Höh.  Bürgerschule  in  Überlingen. 
Pfarrer  Udry  in  Owingen. 

Landgerichtsrat  Birkenmayer  in 
Waldshut. 


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Über  die  X.  Plenarsitzuug. 


in 


15 


Amtsbezirke. 


Namen  der  Pfleger. 


II.  Bezirk. 

(Delegierter:  Herr  Professor  Dr.  Röder  in  Villingen.) 

Herr  Professor  Em  lein  in  Lörrach. 
„    Professor  H  a  a  s  s .  Vorstand  der  Höh . 

Bürgerschule  in  Müllheim. 
r    Dekan  Welte  in  Kappel  b.  Neustadt. 
)      ,.    Landgerichtsrat  Birkenmaver  in 
Waldshut. 
Professor  Emiein  in  Lörrach. 
Pfarrer  Baur  in  St.  Trudpert. 
I       „    Pfarrer  Nothhelfer  in  St.  Ulrich. 
„    Stadtpfarrer  Winterer  in  Tribcrg. 
..    Prof.  Dr.  Roder  in  Villingen. 
Pfarrer  Da  mal  in  Steinach. 


Lörrach 
Müllheim 

Neustadt 
St.  Blasien 
Schönau 
Schopfheini 

Staufen 

Triberg 
Villingen 
Wolfach 


III.  Bezirfc. 

(Delegierter:  Herr  Diakonus  Maurer  in  Emmendingen.) 


Ar  Ii  er  n 

Baden 
Breisarh 

Bühl 
Durlar  h 

Emmendingen 
Ettcnheim 

Ettlingen 
V  reiburg 

Karlsruhe 
Kehl 

Lahr  (kathol.  Teil) 
Lahr  (evang.  Teil) 

Oberkirch 

Offenburg 

Pforzheim 

Rastatt  (u.  vom  Amte 
Ettlingen  die  Orte  Völ- 
kersbach u.  Malsch.) 

Waldkirch 


Herr  Oeistl.  Lehrer  Dr.  Schindler  in 
Kasbach. 

Professor  Val.  Stösser  in  Baden. 
„    Stadtarchivar  Hauptmann  a.  D.  P o  i  u  - 
sign on  in  Ereiburg. 
Pfr.  ('.Reinfried  in  Moos,  A.  Bühl. 
Progymnasiumsdirektor  Dr.  Büchh- 

in  Durlach. 
Diakonus  M  a  u  r  e  r  in  Emmendingen . 
.    Pfarrer  Willi.  Störk  in  Bleibach. 

Amts  Waldkirch. 
„    Professor  Keller  in  Ettlingen. 
„    Stadtarchivar  Hauptmanna.  1).  Poi  n  - 
signon  in  Freiburg. 
Professor  Eunck  in  Karlsruhe. 
..    Pfarrer  Leitz  in  Freistett. 
..    Pfarrer  Stritmatter  in  Kürzcll. 
.,    Pfarrer  Meyer  in  Dinglingen. 

Pfarrer  Eckhard  in  Lautenbach. 
„    Pfarrer  Bender  in  Wraldulm,  Amt- 
Achern. 

„  Ratschreiber  Walter  in  Offenburg. 
„    Prof.  Dr.  Karl  Reuss  in  Pforzheim. 

„    Professor  Köhler  in  Rastatt. 

„    Diakonus  Maurer  in  Emmendingen. 


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1« 


Bericht 


Amtsbezirke. 


Namen  <ler  Pfleger. 


IV.  Bezirk. 

(Delegierter:  Herr  Professor  D.  Dr.  Hartfelder  in  Heidelberg.) 


Adelsheini 

Brette n 

ISruchsal 
Buchen 

Kberbaeh 

Eppingen 

Heidelberg 

Mannheim 

Mosbach 

Schwetzingen 

Sinsheim 

Tauberbischofsheim 

Weinheim 
(f.  d.  kathol.  Pfarreien) 

Wertheim 
(f.  d.  evang.  Gemein- 
den u.  Pfarreien 

Wertheim 
(f.  d.  kath.  Gemein- 
den u.  Pfarreien) 

Wiesloch 


Herr  Rentamtmann  Dr.  Weis*  in  Adel>- 
heim. 

Gem.-Rat  Gr.  Wörner  in  Bretten. 
„    Hptlehr.  Fei genbutz  i.  Flehingen. 

Professor  Dr.  Ausfeld  in  Bnichsal. 
„  Bürgermstr.  Nopp  in  Philipi»sburg. 
„  Rentamt  mann  l>r.  Weiss  in  Adels- 
heim. 

Oberaintm.  Schröder  i.  Kberbach. 
Reallehrcr  Schwarz  in  Eppinsen. 

„    Professor  Salz  er  in  Heidelbe  nr. 

.,    Prof.  Dr.  Gl  aasen  in  Mannheim. 

„    Rcntamtm.  Dr.  Weiss  in  Adelsheim. 

„  Prof.  Ferd.  Maier,  Vorstand  d.  Hub. 
Bürgerschule  in  Schwetzingen. 

„  Professor  Ritter,  Vorstand  d.  Höh. 
Bürgerschule  in  Sinsheim. 

„  Prof.  Ehrensberger  in  Tauber- 
bischofsheim. 

„    Stadtpfarrer  Sie vert  in  Ladenburg. 

„    Stadtpfr.  Dr.  Kayser  in  W'einheim. 

„    Dekan  Ströhe  in  Wertheim. 


Gemeinderat  Ed.  Zehr  in  Wertheim. 


Prof.  Zimmermann  in  Wiesloch. 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


ml7 


Beilage  C. 

Ubersicht 

der  bis  zum  November  1891  von  den  Pflegern  und  andern 
Beauftragten  der  badischen  historischen  Kommission  verzeich- 
neten Archive  und  Registraturen. 

Vorbemerkung. 

In  No.  5  der  Mitteilungen  der  badischen  historischen  Kom- 
mission wurde  eine  Übersicht  der  bis  zum  Schlüsse  des  Jahres 
1885  verzeichneten  Archive  und  Registraturen  veröffentlicht. 
Seitdem  hat  sich  die  Zahl  der  durch  die  Pfleger*)  und  einige 
andere  Beauftragte  der  badischen  historischen  Kommission 
(Professor  Dr.  Roder,  die  Hilfsarbeiter  Dr.  Obser,  Dr.  Fester 
und  Dr.  Müller  und  die  Herren  Osiander  und  Hugard)  ver- 
zeichneten Archive  und  Registraturen  so  erheblich  vermehrt, 
dass  es  an  der  Zeit  ist,  in  einer  neuen  Obersicht  bekannt  zu 
machen,  wieviel  auf  diesem  Gebiete  seit  dem  Bestehen  der 
Kommission  geleistet  worden  ist. 

Wie  die  frühere  so  wird  auch  diese  Übersicht  in  der  alpha- 
betischen Reihenfolge  der  Amtsbezirke  mitgeteilt.  Diejenigen 
Orte,  deren  Archivalien  bisher  noch  nicht  verzeichnet  wurden, 
sind  weggelassen. 

Folgende  Abkürzungen  sind  in  der  Übersicht  angewendet: 
G  =  Gemeinde.  KP.  =  Katholische  Pfarrei.  EP.  =  Evan- 
gelische Pfarrei.  KB  =  Kirchenbücher  (die  beigesetzte  Jahr- 
zahl weist  den  Anfang  der  Einträge  nach).  Dek.  =  Dekanat 
Landk.  —  Landkapitel.  Gh.  —  Grundherrschaft.  Sth.  =  Standes- 
herrschaft. LJ.  =  Lehrinstitut.  Pr.  —  Privatpersonen.  Wenn 
eine  dieser  Abkürzungen  in  Klammern  gesetzt  ist,  wird  da- 
durch angedeutet,  dass  sich  dort  keine  Archivalien  vorgefunden 
haben.  Ein  Sternchen  bedeutet,  dass  das  betreffende  Ver- 
zeichnis in  unsern  Mitteilungen  abgedruckt  ist.  Am  Schlüsse 
jedes  Amtsbezirks  erfolgt  das  Citat  des  Druckes. 

*)  Die  Namen  der  Pfleger  sind  in  den  in  unsern  „Mitteilungen"  ver- 
ntteiitlichten  den  meisten  Sitzungsberichten  beigegebenen  Verzeichnissen 
aufgeführt. 


Mitt  «I.  btkd.  liist.  Kom.  Xo.  14. 


2 


Bericht 


A.-lk'z.  Achern.    Acliern  -G.  *KP.  KB.  1673.  —  Fautenbach  Hi.  [KP] 

—  Furschenhach  [G.]  —  Gamshurst  *G.  *KP.  KB.  1655.  —  Grossweier  *G 
*KP.  KB  167G.  —  Kappelrodeck  *G.  *KP.  KB.  1664.  -  Mosbach  *{G.] 
'[KP.]  Oberacheru  *G.  *KP.  KB.  1024.  -  Obersasbach  G.  —  Önsbach 
*G.  [KPJ  -  Ottenhofen  *[G.]  [KP.]  -  Benchen  *G.  *KP.  KB.  1654.  -  Das- 
bach *G.*KP.KB.  1722.  *2  Pr.  -  Sasbachried  *G.  —  Sasbachwalden 
*G.*[KP.]  -  Seebach  [G.)  -  Wagshurst  *G.  *KP.  Waldulm  *G.*KP. 
KB.  1610. 

*  Gedruckt  M.  12,  IS— 30 

A.-Bez.  Altllltln.  Adelsheim  *G.  *EP.  KB  1607.  [KP.]  *Gh.  v.  A.  - 
Bnfcheim  Hi.  *EP.  KB.  1591.  *I  Pr.  —  Brounacker  (G.)  -  Grosseichob- 
heim  G.  EP.  KB.  1787.  —  Hemsbach  G.  *[KP.]  -  Hirschlanden  [G.]  EP. 
KB.  1641.  Hohenstadt  [G.J  EP.  KB.  1637.  —  Hflngheim  G.  KP.  KB. 
1701.  —  Kleineicholzheim  [G.]  —  Korb  [G.]  EP.  KB.  1654.  —  Leibenstadt 
G  EP.  KB.  166n  —  Merchingen  G.  EP.  KB.  1647.  —  Osterburken  G.  *KP. 
KB.  1640.  —  Rosenberg  [G  ]  EP.  KB.  1725.  KP.  KB.  1672.  1  Pr  —  Buchsen 
[G.1EP.  KB.  15BO.  -  Schlieretadt  G.  KP.  KB.  1660.  -  Seekach  [G  ]  KP. 
KB.  1068.  —  Sennfeld  G.  EP.  KB.  1662.  Gh.  v.  Rüdt.  —  Sindolsheim  G. 
EP.  K.  KB.  sec  17  ineunt.  —  Fnterkessach  [G.]  —  Zimmern  G. 

*  Gedruckt  M.  2,40.  3,81,  82.  5,285. 

A -Bez.  Blfta    Baden  Hi.  -KP.  *U.  *1  Pr.  -  Balg  *G.  *KP.  KB.  1786. 
Ebersteinburg  *G.  *KP.  KB.  1769.  -  Haueneberstein  *G.  *KP.  KB.  172«. 

—  Lichtental  *G  *1J.  —  Oos  *G.  *KP.  KB.  1748.  *1  Pr.  -  Saudweier 
G.  KP.  KB.  1679.  —  Sinzheim  *G.  *KP.  KB.  1623. 

*  Gedruckt  M.  8,  123.  12.109—112.  13,41—43. 

A.-Bez.  Boniidorf.    AchdorfG.  —  Aichen  [G.]  [KP.]  —  Aselfingen  [G  l 

—  Bettmaringen  [G  ]  [KP  ]  —  Birkendorf  G.  —  Blumegg  G.[KP.]  —  Boll  G. 

—  Bonndorf  G.  Unionslond.  2  Pr.  —  Breitenfeld  G.  —  Brunnadern  G.  1  Pr. 
Dillendorf  G.  KP.  KB.  1595.  —  Ebnet  G.  —  Eschach  G.  —  Ewattingen  G. 

KP.  KB  1667.  -  Faulenfürst  G.  —  Füetzen  G.  KP  KB.  1640.  —  Grim- 
melshofen  G.  1  Pr.  Gttndelwangen  G.  KP.  KB.  1640.  —  Holzschlag  G.  - 
Krenkingen  G.  KP.  KB.  1645.  —  Insheim  G.  —  Lembach  KP.  —  Maucheo 
|G.J  1  Pr.  —  Münchingen  G.  —  Oberwangen  [G.]  1  Pr.  —  Reiselfingen  G. 
KP.  KB.  1726  —  Stühlingen  G  —  Unterwangen  [G  ]  1  Pr.  —  Welleu- 
ilingen  G.  —  Wiltlekofen  G. 

A.-Bez.  Breiuch.  Bischoffingen  G.  —  Breisach  *G.  K.  Dek.  —  Burk- 
heim »G.  *KP.  KB.  1600.  —  Gündlingen  G.  KP.  KB.  1659.  —  Jechtingen  G. 

—  Merdingen  G. 

*  Gedruckt  M.  11,  1—91.  12, 114. 

A.-Bez.  Bretlti.  Bahnbrücken  *G.  —  Dürrenbüchig  *G.  —  Flehinge  n 
*G.  *EP.  KB.  1630.  *KP.  4  Pr.  —  Gochsheim  *G.  —  Kürnbach  *G.  EP.  KB. 
1555.  *Zünfte.  —  Nussbaum  ü.  -  Sickingen  *G.  *KP.  *1  Pr.  —  Spranthal 
*G.  —  Wössingen  *G.  *EP.  KB.  1090.  —  Zaisenhausen  *G. 

*  Gedruckt  M.  9, 100-107. 

A.-Bez.  Brachial.  Bruchsal  *G.  *EP.  KB.  1804.  *KP.  *  Fürst- Styrum  - 
Hosp.  —  Büchenau  *G.  —  Forst  *G.  —  Hambrücken  *G.*KP.KB.  16*6. 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


Heidelsheim  *ref.  P.  KB.  1650.  *luth.  P.  KB.  1730.  —  Helmaheim  »G.  *KP. 
KB.  1781.  *KP.  —  Karlsdorf  *G.  —  Kronau  *G.  —  Langenbrücken  *G.  — 
Mingolsheim  *G.  —  Neudorf  *G.  —  Neuenbürg  *G.  —  Neuthard  *G.  — 
Obergrombach  *G.  —  Oberöwisheim  *G.  *EP.  KB.  1658.  —  Odenheim  *G.  — 
Östringen  *G.  —  Philippsburg  *G.  *KP.  *1  Pr.  —  Stettfeld  *G.  —  Ub- 
stadt  *G.  —  Untergrombach  *G.  —  Unteröwisheini  *G.  *EP.  KB.  1577.  — 
Weiher  *G.  —  Zeuthern  *G. 

*  Gedruckt  M.  10,  48  ff.  18,105—115. 

A.-Bez.  8icnta.   Altheim  fG.]  *KP.  KB.  1613.  —  Auerbach  *[G.J 
Bödigheim  [G.]*EP.  KB.  1552.  Gh.  v.  Rüdt.  *1  Pr.  —  Bretzingen  [G  ]*KP. 
KB.  1620.  —  Buchen  *G.  *KP.  KB.  1598.  —  Dornberg  *IG]  -  Dürnbach  *{G.] 

Eberstadt  *G.  [Gh  v.  Rüdt.]  —  Einbach  G.  —  Erfeld  *G.  —  Gericht- 
stetten [G  ]  *KP.KB.  1686.  *l  Pr.  -  Gerolzahn  G.  -  Glashofen  •[(}.}  - 
Gottersdorf  *G.  —  Götzingen  [G.]*KP.KB  1652.  —  Hainstadt  [G.]*KP. 
KB.  1608.  *Gh.  v.  Rüdt.  —  Hardheim  *G.  *KP.  KB.  1642.  -  Heidersbach 
*[G]  —  Hettigenbcucrn  *fG.l  —  Hettingen  |G  ]  *KP.  KB.  1680.  -  Holler- 
bach *G.  *KP.  KB.  1604.  *1  Pr.  —  Höpfingen  [G.]  *KP.  KB.  1782.  —  Horn- 
bach *G.  —  Kaltenbrunn  *[G  1  —  Langenelz  *G.  —  Rudenberg  *G.  — 
Limbach  *G.  *KP.  KB.  1677.  —  Morschenhardt  *[G.]  —  Mudau  •G.*KP. 

Oberneudorf  *[G.]  —  Oberscheidentha!  *G.  —  Reinhardsachsen  *G.  — 
Heilenbach  *IG.]  —  Rinschheim  *G.  —  Rippberg  *G.  *KP.  —  Rümpfen 
IG.]  —  Rütschdorf  *[G  ]  -  Scheringen  *[G.)  —  Schlossau  *G.(KP1 
Schweinberg  *G.  *KP.  KB.  1650.  -  Steinbach  *G.  KP.  —  Steinftirt  *[<}.} 
Stürzenhardt  G.  —  Unterneudorf  *IG.]  —  Unterscheidenthal  *fG.]  —  Voll- 
mersdorf  *IG.J  —  Waldhausen  *[(}.]  —  Waldstetten  [G.]*KP.  —  Wall- 
dürn *G.  *KP.  KB.  1586.  *1  Pr.  —  Wettersdorf  *G. 

*  Gedruckt  M.  5, 276— 2S0  u.  285.  10, 125—128. 

A.-Bez.  BIM-  Altschweier  *G.  [KP  |  —  Balzhofen  *G.  —  Bühl  U. 
1  KP.  KB.  1666.  —  Bühlerthal  [G.]*KP.  KB.  1763.  —  Eisenthal  [G.]|KP.] 

Greffern  *G.  —  Hatzenweier  [G.]  —  Hildmannsfeld  [G.]  —  Kappel- 
windeck *G.  *KP.  KB.  1695.  -  Lauf  [G.]  *KP.  KB.  1797.  —  Leiberstung 
G.  —  Moos  *G.  *KP.  KB.  1743.  —  Neusatz  *G.  *KP.  KB.  1774.  —  Neu- 
weier [G.J  *KP.  —  Oberbruch  *G.  —  Oberwasser  [G  ]  —  Oberweier  fG.] 

Ottersweier  *G.  *KP.  KB.  1641.  —  Schwarzach  *G.  [K.  P.]  -  Stein- 
bach  *G.  *KP  KB.  1696.  -  Ulm  fG  ]  [KP  ]  -  Unzhurst  *G.  *KP.  KB.  1676. 

Varnhalt  [G  ]  -  Vimbuch  fG.]  *KP.  KB.  1650.  -  Waldmatt  G. 
Weitenung  *G.  -  Zell  *G.  —  Herrenwies  *KP. 

*  Gedruckt  M.  9, 49-67. 

A.-Bez.  Ooiauetchingtl.    Aasen  *G.  *KP.  —  Allmendshofen  *G. 
Aufen  |G.]  —  Bachheim  *G.  *KP.  KB.  1700.      Behla  *G.  —  Blumberg 
-O.fKP.]  -  Brüunlingen  *G.  *KP.  KB.  1640.  —  Brüggen  *G.  —  Döggin- 
geu  "G.  *KP  KB.  1695.  —  Donauesch ingen  G.  *KP.  KB.  1594.  —  Esslingen 
* G  —  Fürstenl>erg  *G.*KP.  KB.  1621.  —  Geisingen  *G.  *KP.  KB.  1651. 
Gutmadingeu  *G.  *KP.  KB.  1742.  —  Hausen  vor  Wald  *G.  *KP.  KB.  1693. 

Heidenhofen  fG.]  *KP.  KB.  1593.  —  Hochemmingen  *G.  *KP.  KB.  1659. 

Hondingen  *G.  *KP.  KB.  1613.  —  Hubertshofen  [G.]*KP.  —  Hüfingen 
*G  *KP.  KB.  1597.  -  Ippingen  *G.*KP.  KB.  1732.  -  Mundelfingen  *G. 


Bericht 


*EP.  KB.  1712.  —  Neudingen  +G.  *KP.  KB.  1611.  —  Neuenburg  [G  l  — 
Oberbaldingen  *G.  —  Öfingen  *G  *EP.  KB.  1566.  -  Pfobren  *G.  *KP.  KB. 
1671.  -  Riedböhringen  *G.  *KP.  KB.  1760.  —  Riedöschingen  *G.  *KP.  KB. 
1699.  —  Sumpfohren  *G.  *KP.  KB.  1635.  —  Sunthausen  *G.  *KP.  —  Thann- 
heim  *G  *KP.  —  Unadingen  *G.  *KP.  KB.  1659.  —  Unterbaldingen  *G.  KP. 

—  Untcrbränd  *[G.]  —  Wartenberg  *[G]  —  Wolterdingen  *G.  *KP.  KB. 
1594  —  Zindelstein  *[G  ]  —  Bachzimmern  *[Col.]  —  Waldhausen  *[Col .] 

*  Gedruckt  M.  5,225—29.  7,115—27.  13.61—88. 

A.-Bez.  Oirlich.  Aue  G.  —  Berghausen  G.  —  Durlach  G.  —  Königs- 
bach G.  EP.  —  Langensteinbach  G.  —  Söllingen  G.  —  Stupferich  G.  KP. 
KB.  1664.  -  Wilferdingen  G.  EP.  KB.  1696. 

A.-Bez.  ClirilCi.  Eberbacb  *G.  EP.  KB.  1617.  KP.  KB.  1689.  —  Haag 
G.  —  Moosbrunn  G.  —  Oberschwarzach  G.  —  Schönbrunn  G.  —  Strum- 
pfelbmnn  EP.  KB.  1650.  —  Unterschwarzach  G.  —  Zwingenberg.  Herrsch. 

*  Gedruckt  M.  10, 100. 

A.-Bez.  Emmen  dingen.  Bahlingen  *G.  *EP.  KB.  1650.  —  Beienheim 
*G.  *KP.  KB.  1750.  —  Bötzingen  *[G.J  *EP.  KB.  1700.  *KP.  KB.  1660  - 
Borabach  G.  KP.  KB.  1730.  -  Broggingen  G.  EP.  KB.  1652.  -  Denzlingen 
*G.  *EP.  KB.  1661.  —  Eichstetten  *G.  *EP.  KB.  1650.  -  Emmendingen  *G- 
*EP.KB.  1650.  -  Endingen  *G.  -  Freiamt  *G.  *EP.  KB.  nach  164*. 
Hecklüigen  G.  KP.  KB  1652.  —  Heimbach  *G.  *KP.  KB.  1679.  —  Herbolz- 
heim *G.  -  Holzhausen  *[G  J  [KP.]  Kcnzingen  *G.(KI\]  —  Kön- 
dringen  *[G.l  +EP.  KB.  1594.  -  Malterdingen  *G.  *EP.  KB.  1651  —  Mun- 
dingen *G.  *EP  KB.  1659.  -  Niederhausen  G.  —  Nimburg  *G.  *EP.  KB. 
1651.  —  Nordweil  G.  —  Oberhausen  *[G.]*KP.  KB.  1669.  —  Ottoschwan- 
den *G.  *EP.  KB  1651.  Reuthe  *rG.]  *KP.  KB.  1761.  —  Riegel  G.  KP. 
KB.  nach  164«.  -  Sexau  *G.  «EP.  KB.  1650.  -  Tbeningen  *G.  *EP.  KB. 
1594.  -  Vörstetten  *EP.  KB.  1651.  -  Wagenstadt  *G.  —  Weisweil 
*G.  *EP.  KB.  1595.  -  Wyhl  *G.  *IKP.] 

*  Gedruckt  M.  5,285.  7,67—91.  10,111  -117. 

A.-Bez.  Engen.  Aach  G.  KP.  KB.  17S4.  —  Anseitingen  *G.  Aul- 
tingen [G.]  *KP.  —  Bargen  *(G.]  —  Beuren  a.  Ried  *G.  —  Biesendorf 
*[G.]  —  Binningen  *G.  *KP.  KB.  1658.  *Gh.  v.  Hornstein.  —  Bittelbrunn  *G. 

—  Blumenfeld  *G.  *KP.  KB.  1644.  —  Büsslingen  *G.  *KP.  KB.  1645.  — 
Duchtlingen  *G.  *KP.  —  Ebringen  *G.  —  Eckartsbrunn  *G.  —  Ehingen 
*G.  *KP.  KB.  1619.  —  Emmingen  ab  Egg  *G.  *KP.  KB.  1595.  —  Engen  *G. 
♦KP.  KB.  1612.  —  Hattingen  *G.  *KP.  KB.  1658.  —  Bilzingen  *G.  *KP. 
KB.  1767.  —  Hintschingen  *G.  —  Honstetten  *G.  *KP.  KB.  1579.  —  Immen- 
dingen *G.  *KP.  KB.  1663.  —  Kirchen  u.  Hausen  *G.  *KP.  —  Kommingen 
*(G.]KP.  —  Leipferdingen  *G.  *KP.  KB.  1650.  —  Mauenheim  [G.)  *KP. 
KB.  1720.  —  Möhringen  *G.  *KP.  -  Mtthlhausen  *G.  *KP.  KB.  1784.  Gr. 
v.  Douglas.  —  Neuhausen  *G.  —  Nordhalden  *[G.]  —  Riedheim  *G.  *KP 
KB.  1640.  —  Schlatt  a.  Randen  *G.  —  Stetten  [G.]*KP.KB.  1810.  *1  Pr. 

—  Thnlheim  fG.]  —  Thengen,  Stadt  *G.  *KP.  —  Uttenhofen  *G.  —  Wat- 
terdingen *G.  *KP.  —  Weil  *G.  —  Weiterdingen  *G.  *KP.  —  Welschingen 
*G.*KP.KB.  1758.  -  Wiechs  *G.  *KP.  KB.  1694.  —  Zimmerbolz  *G.  - 
Zimmern  *[G.] 

*  Gedruckt  M.  4,134.  8,97-104.  13.89-98. 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


m21 


A.-Bez.  Cppingei.  Adelshofen  *G.  *EP.  KB.  1730.  —  Berwangen  *G. 
Eichelberg  *G.  —  Eisenz  *G.  *EP.  KB.  1661.  —  Eppingen  *G.  *EP.  - 
Gemmingen  *G.  —  Ittlingen  *G.  *EP.  KB.  1625.  —  Landshausen  *G.  — 
Mühlbach  *G.  *EP.  -  Richen  *G.  *EP.  KR  1683.  —  Rohrbach  *[G.]  [EP.] 
IKP.]—  Schluchtern  *G.  —  Stebbach  *G.  *EP.  KB.  1675.  —  Sulzfeld  *G. 
»EP.  KB.  1766.  -  Tiefenbach  *G.  *KP. 

*  Gedruckt  M.  7, 1.  12,31—35. 

A.-Bez.  EttMhllM.  Altdorf  *G.  *KP.  KB.  1753.  -  Dörlinbach  *G.  - 
Ettenheim  *G.  *1  Pr.  —  Grafenhausen  *G.  *KP.  —  Kappel  *G.  KapArch. 

—  Kippenheim  *G.  *KP.  —  Kippenheimweiler  *G.  —  Mahlberg  *G.  *KP. 

—  Münchweier  *G.  *KP.  KB.  1674.  —  Münsterthal  mit  Ettenheimmünster 
*G.*KP.KB.  1645.  —  Orschweier  *G.  —  Ringsheim  *G.  *KP.  KB.  1679. 

—  Rust  *G.  *KP.  KB.  1674.  —  Schmieheim  *G.  —  Schweighausen  *G.  — 
Wallburg  *G. 

*  Gedruckt  M.  9,  68—84. 

A.-Bez.  Ettlingen.  Bruchhausen  G.  —  Busenbach  *G.  —  Ettlingen 
*G.  —  Ettlingenweier  *G.  —  Malsch  *G.  —  Reichenbach  *G.  —  Spessart 
*G.  —  Völkersbach  *G. 

*  Gedruckt  M.  13,  123—125. 

A.-Bez.  Freiburg  Au  [G  ]  —  Betzenhausen  *G.  —  Breitnau  *G.  *KP. 
•1  Pr.  —  Büchenbach  *G.  *KP.  KB.  1796.  -  Buchheim  *G.  —  Burg 
[G.]  Dietenbach  [G.]  -  Ebuet  *G.  *KP.  KB.  1645.  »Gh.  v.  Gayling.  — 
Ebringen  *G.  *KP.  -  Eschbach  *G.  *KP.  -  Ealkensteig  [G.J  -  Frei- 
burg *KP.  S.  Martin.  —  Gundelfingen  *G.  *EP.  KB.  1634.  —  Güntersthal 
*G.  *KP.  KB.  1730.  —  Haslach  *G  *EP.  KB.  1655.  —  Hinterstrass  [G.] 
Hochdorf  *G.  *KP.  KB.  1763.  —  Hofegrund  [G.]  —  Horben  *G.  *KP.  KB. 
1784.  —  Hugstetten  *G.  »KP.  KB.  1748.  —  Kappel  *G.  *KP.  KB.  1645.  — 
Kirchzarten  *G.  *KP.  KB.  1646.  —  Lehen  *G.  *KP.  KB  1731.  —  Litten- 
weiler *G.  —  Mengen  *G.  *EP.  KB.  1651.  —  Merzhausen  *G.  *KP.  KB.  1594 

—  Munzingen  *G.  *KP.  —  Neuershausen  *G.  *KP.  KB.  1791.  —  Neuhäuser 
[G  1  -  Oberried  *G.  *KP.  -  Opfingen  *G.  *EP.  KB  1628.  St.  Georgen 
*G.  *KP.  KB.  1683.  -  St.  Märgen  *G.  *KP.  KB.  1677.  -  St.  Peter  *G.  *KP. 

-  St.  Wilhelm  [G.)  -  Schallstadt  *G.  —  Scherzingen  *G.  *KP.  KB.  1648. 

—  Sölden  *G.  *KP.  KB.  1648  -  Stegen  [G.J  —  Steig  [G.]  —  Thiengen  *G. 
*EP.  KB.  1651.  —  Umkirch  *G.  *KP.  KB  1648.  —  ünteribenthal  *G.  - 
Wagensteig  *G.  —  Waltershofen  *G.  KP.  KB.  1602.  —  Weilersbach  fG.J  — 
Wittenthal  fG.]  -  Wittnau  *G.  —  Wolfenweiler  *G.  *EP.  KB.  1655.  - 
Zühringen  *G.     Zarten  *G.  —  Zastler  [G.] 

*  Gedruckt  M.  5.  232-261.  8,  33.  10,  17. 

A.-Bez.  Neidelbert.  Altenbach  *G.  —  Altneudorf  *G.  —  Bammenthai 
Hr.  *EP.  KB.  1650.  —  Brombach  *G.  *EP.  —  Dilsberg  *G.  *KP.  KB.  1720. 

—  Dossenheim  *G.  *EP.  KB.  1731.  *KP.  KB.  1691.  —  Eppelheim  *G.  *EP. 
KB.  1801.  —  Gaiberg  *G.  *EP.  KB.  1750.  -  Gauangelloch  *G.*EP.KB. 
1672.  -  Handschuchsheim  *G.  *EP.  KB.  1694.  *KP.  KB.  1651.  —  Heddesbach 
*G.*EP.KB  1767.  —  Heidelberg  *G.  EP.  z.  h.  Geist.  KB.  1593.  -  Heilig- 
kreuzsteinach *G.  *EP.  KB.  1729.  *KP.  KB.  1699.  -  Kirchheim  *G.  *EP. 

Larapenhain  *G.  —  Leimen  *G.  *EP.  KB.  1696.  [KP.]  -  Lobenfeld  *G. 


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m22 


Bericht 


—  Mauer  *G.  *EP.  KB.  1670.  KP.  KB.  1779.  —  Meckesheim  *G.  *EP.  KB- 
1665.  —  Mönchxell  *G.  KP  KB.  1668.  —  Mäckenloch  *G.  *EP.  KB.  1626. 

—  Neckargemünd  *G.  *EP.  KB.  1635.  *KP.  KB.  168a  —  Neuenheim  *G. 
*EP.  KB.  1729.  —  Nussloch  *G.  *EP.  KB.  1696.  *KP.  KB.  1697.  —  Ochsen- 
bach  *G.  —  Petersthal  *G.  —  Rohrbach  *G.  *EP.  KB.  1796.  *KP.  KB.  1772. 

—  St.  Ilgen  *G.  —  Sandhausen  *G.  *EP.  KB.  1780.  »KP.  KB.  1820.  - 
Schönau  *G  *EP.  KB.  1650.  »KP.KB.1739.  -  Spechbach  »G.  »KP.  KB. 
1734.  -  Waldhilsbach  *G.  -  Waldwimmerebach  *G.  »EP.  KB.  sec  1*. 
exeunt.  —  Wieblingen  *G.  »EP.  KB  sec.  17.  exeunt.  »KP.  KB.  1699.  — 
Wiesenbach  *G.  »KP.  KB.  1766.  —  Wilhelmsfeld  »G.  *EP.  KB.  1812.  - 
Ziegelhausen  *G.  *EP.  KB.  1664.  »KP.  KB.  1705.  -  Schwabenheim  »(Hof). 

*  Gedruckt  M.  4, 197.  5,268—71.  9,118—26.  13,98—105. 

A.-Bcz.  Karltrihl.  Beiertheim  G.  —  Blankenloch  G.  EP.  KB.  1672.  — 
Bulach  G.  KP.  KB.  1655.  —  Daxlanden  G.  —  Eggensteio  G.  EP.  KB.  1702. 

—  Friedrichsthal  G.  EP.  KB.  1710.  Graben  EP.  KB.  1645.  —  Griin- 
winkel  G.  —  Hagsfeld  EP.  KB.  1594.  —  Hochstetten  G.  EP.  KB.  1770.  - 
Knielingen  G.  EP.  KB.  Mitte  d.  18.  Jhd.  —  Leopoldshafen  G.  —  Liedob- 
heim  EP.  KB.  1734.  —  Linkenheim  G.  EP.  KB.  1591.  —  Mühlburg  G.  EP. 
KB.  1720.  KP.  KB.  1844.  —  Rintheim  G.  —  Rüppurr  EP.  KB  1692.  — 
Russheim  G.  EP.  KB.  1692.  —  Spöck  G.  —  StafTorth  G.  —  Teutschneu- 
reuth  (i.  EP.  KB.  1721.  —  Welsch neureuth  G.  EP. 

A.-Bcz.  Kahl.  Diershcim  G.  EP.  KB.  1752.  —  Freistett  G.  EP.  KB.  1621. 

—  Mempreehtshofen  G.  [EP.]  —  Neufreistett  G.  —  Rheinbischofsheim  G. 
EP.  KB.  1581. 

A.-Bez.  KoittliZ.  Allensbach  *G.  KP.  KB.  1681.  —  Allmannsdorf  G. 
KP.  KB.  1686.  —  Arien  G.[KP  ]  —  Biethingen  *G.  »KP.  KB  1680.  Gh. 
v.  ^Hornstein.  —  Bohlingen  G.  KP.  —  Böhringen  G.  KP.  —  Büsingen  *G. 

—  Dettingen  G.  KP.  KB.  1719.  —  Dingelsdorf  G.  KP.  —  Freudenthal  G. 

—  Friedingen  G.  [KP.J  —  Gailingen  *G.  »KP.  KB.  1654.  —  Gottmadingen 
*G.  (KP.]  —  Güttingen  G.  —  Hausen  a.  d.  Hach  [G.J  —  Hemmenhofen  [G.j 
| KP.J  —  Kaltbrunn  G.  —  Konstanz  *LJ  Zofingen.  —  Langenrain  *G.  »KP. 
'2  Pr.  —  Liggeringen  *G.  KP.  —  Litzelstetten  G.  —  Markelfingen  *G.  KP. 
KB.  1717.  —  Möggingen  *G.  —  Öhningen  *G.  —  Radolfzell  KP.  KB.  1597. 
Chorh.Stift.  —  Randegg  *G.  *KP.  KB.  1711.  *1  Pr.  —  Reichenau  *G.  KP. 
KB.  159S.  —  Ricklingen  G.  KP.  KB.  1665.  —  Schienen  [G.]  KP.  KB.  1591. 

—  Singen  *G.  *KP.  Gr.  v.  Enzenberg.  —  Überlingen  a.  R.  G.  KP.  —  Wangen 
G.KP.  -  Weiler  [G]KP.  -  Wollmatingen  G.  KP.  KB.  1632.  -  Werb- 
ungen G.  KP.  -  Murbach  [Col  ]  G. 

*  Gedruckt  M.  3,97-109.  4,201-211.  5,219-22.  10.80. 

A.-Bez.  Lahr.  Dundenheim  G.  —  Friesenheim  G.  EP.  KP.  —  Heiligen- 
zell (t.  —  Hugsweier  G.  EP.  KB.  1652.  —  Ichenheim  G.  KP.  KB.  1680.  — 
Kuhbach  [G.J  —  Kürzell  G.  EP.  KB.  1660.  KP.  KB.  1650.  —  Lahr  *G.  — 
Meissenheim  G.  EP.  KB.  1568.  —  Mietersheim  G.  —  Nonnenweier  EP.  KB. 
1642.  —  Oberschopfheim  G.  KP.  KB.  1734.  —  Oberweier  G.  KP.  KB.  1699. 

Ottenheim  G.  EP.  KB.  1720.  KP.  KB.  1686.  —  Prinzbach  G.KP.  KB. 
1651.  —  Reichenbach  G.  KP.  KB.  1826.  —  Schuttern  G.  [KP  ]  —  Schutter- 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


thal  G.  KP.  KB.  1669.  —  Schutterzell  G.  —  Seelbach  G.  KP.  KB.  1739. 
v  d.  Leyen  [in  Wahl].  —  Wittelbach  G.  —  Wittenweier  G.  EP.  KB.  1603. 

*  Gedruckt  M.  12,97—108. 

A.-Bez.  LArraeh.  Binzen  *G.  *EP.  KB  1593.  -  Blansingen  *G.  — 
Brombach  G.  —  Efringen  G.  —  Egringen  *G.  —  Eimeidingen  *G.  — 
Fischingen  *G.  —  Grenzach  *G.  -  Haagen  G.  —  Haltingen  *G.  —  Hau- 
iogen  G.  —  Herthcn  *G.  —  Hertingen  *G.  —  Holzen  *G.  —  Huttingen  *G. 

—  Inslingen  G.  —  Iatein  *G.  -  Kirchen  *G  Ölungen  *G.  *EP.  KB. 
1739.  —  Riedlingen  *G  —  Stetten  *G.[KP  ]  —  Tannenkirch  *G  —  Thum- 
ringen *G.  —  Warmbach  *G.  —  Weil  *G  [EP.]  —  Welmlingen  *G.  — 
Wintersweiler  *G.  —  Wittlingen  *EP.  KB.  1583.  -  Wollbach  *G.  - 
Wyhlen  *G. 

*  Gedruckt  M.  3, 112—118.  9.85—98. 

A.-Bez.  MtMhtia.  Feudenheim  *G.  *EP.  KB.  1696.  *KP.  KB.  1630.  - 
Ilvesheim  *G.  *EP.  KB.  1651.  *KP.  KB.  1734.  —  Käferthal  *G.  *EP.  KB. 
1663.  *KP.  KB.  1783.  —  Ladenburg  *G.  *ref.  P.  KB.  1649.  *luth.  P.  KB. 
1693.  *KP.KB.  1646.  —  Mannheim  *E.  Concord.  P.KB.  1621.  -E.Trinit.P. 
KB.  1685.  *KP.  KB.  1685.  *  Altert  Ver.  *K.  Bürgerhosp.  Neckarau  G. 
♦KP.  KB.  1756.  *KP.  KB.  1736.  Neckarhauseu  *G.*KP.KB.  1729.  — 
Sandhofen  *G.  *EP.  KB.  1577.  »KP.  KB.  1771.  -  Schriesheim  *G.  *ref.  P. 
KB.  1650.  *luth.  P.  KB.  1771.  *KP.  KB.  1754.  -  Wallstadt  *<i. 

*  Gedruckt  M  4, 195  9,113—117.  13,  20  -22. 

A.-Bez.  MtstJcirch.  Altheim  [G.J  Biethingen  [G  ]  KP.  KB.  1657.  - 
Boll  G.  KP.  —  Buchheim  G.     Engelswies  [G.][KP  ]  1  Pr.  —  Göggingen  G. 

—  Gutenstein  [G.]  —  Hartheim  |G]  —  Hausen  i.Th.  G.  KP.  KB.  1707.  — 
Heinstetten  G.  KP.  KB.  1707.  —  Heudorf  G.  —  Kreenheinstetten  G.  KP.  KB. 
1617.  —  Krumbach  G.  KP.  KB.  1666.  -   Langenhart  [G.]  —  Menningen  [G.] 

—  Messkirch  *G.  KP.  KB.  1664.  Erzb.  Kamm.  —  Neidingen  (G.J  —  Über- 
glashütte G.  -  Rast  KP.  KB.  1669.  -  Rohrdorf  [G.]  -  Sauldorf  G.  KP.  - 
Schnerkingen  [G.]  -  Schwenningen  [G.]  Sentcnhart  G  KP.  —  Stetten 
n.  k.  M.  [G.]  —  Walser  [G.]  —  Wonidorf  [G.]  —  Langenbrunn  Weren- 
wag  [Col  ] 

*  Gedruckt  M.  10,55 

A.-Bez.  ■asbach.  Aglasterhausen  *G.  [EP  ]  *KP.  *2  Pr.  —  Allfeld  Hi. 
*KP.  KB.  1653.  —  Asbach  *G.  [EP  ]  *I  Pr.  —  Auerbach  *G.  *2  Pr.  —  Billig- 
heim *G.*KP.  KB.  1700.  Sth.  v.  Leiningen  *1  Pr.  —  Binau  [G.][EP.]  — 
Breitenbronn  *G.  *EP.  KB.  1806.  I>allau  *G  *EP.  KB.  1575.  *KP.  KB. 
1699.  *1  Pr.  Daudenzell  *G.  [EP.]  —  Diedcsheim  *G.  —  Fabrenbach  [G-1 
*EP.  —  Guttenbach  *G.  —  Hassmersheim  *G  [EP.]  *KP.  KB  1698.  — 
Heinsheim  *G.  *EP.  KB.  1593.  [KP.]  Gh.  v.  Räcknitz.  —  Herbolzheim  *G. 
*KP.  KB.  1595.  *4  Pr.  -  Hochhausen  *G.  *EP.  Hüffenhardt  *G.  [EP.]  — 
Kaibertshausen  *G.  [EP.]  —  Katzenthal  *G.  *1  Pr.  —  Krumbach  *G.  — 
Lohrbach  *G.  *EP.  KB.  17.  Jhdt.  [KP.]  -  Mittelschefflenz  *G.  *EP.  — 
Mörtelstein  *G.  —  Mosbach  *G.  *EP.  KB.  1555.  *KP.  KB.  1688.  Mocke- 
thal G.  —  Neckarburken  *G.  *EP.  KB.  1652.  —  Neckarelz  *G.  *EP.  KB. 
15*i3.  *KP.KB.  1750.  —  Neckarkatzenbach  *G.  —  Neckarmühlbach  *G. 
♦EP.  KB.  1632.  Gh.  v.  Gemmingen.  —  Neckarzimmern  *G.*EP.  KB.  1622. 


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Bericht 


Gh.  v.  Gemmingeu  —  Neudenau  *G.  *KP.  Kß.  1613.  —  Nüstenbach  [G.] 

-  Oberschefflenz  *G.  [KP.]  *1  Pr.  -  Obrigheim  »G.  EP.  KB.  sec.  17  exeunt. 
♦KP.  KB.  1750.  -  Reicbenbuch  [G.]  -  Rittersbach  [G.J[KP.J  —  Robern 
[G.)  -  Sattelbach  [G.]  -  Steiu  a.  Koch.  *G.  *KP.  KB.  1778.  -  Sulzbach 
*G.  —  Trienz  *ü.  -  Unterschefflenz  *G.  —  Waldmühlbach  [G.]  [KP.]  - 
Zimmerhof  [G.]  —  Bernbrunnerhof  *1  Pr.  —  Schreckbof  [G.] 

♦  Gekackt  M  7, 102.  9, 19-*). 

A.-Bez.  Müllheim.  Auggen  G.  EP.  —  Badenweiler  G.  EP.  —  Be- 
lingen G.  —  Britzingen  G.  —  Buggingen  G.  —  Dattingen  G.  —  Feld- 
berg  G.  EP.  —  Hügelheini  G.  EP.  —  Uufen  G.  EP.  -  Lipburg  G. 
Mar/.ell  [G  ]  —  Müllheim  G.  EP.  1  Pr.  —  Neuenburg  *G.  —  Niedereggenen 
G.  EP.  —  Niederweiler  G.  —  Obereggenen  G.  EP.  —  Oberweiler  G.  — 
Rheinweiler  G.  —  Schliengen  [G.]  —  Schweighof  G  —  Seefelden  mit  Bet- 
berg  G.  EP.  —  Sulzburg  G.  EP.  KB.  1599  —  Vögisheim  G.  —  Zunzingen  G. 
:  Gedruckt  M.  7,  7. 

A.-Be/..  Niistarft.    Altglashütten  G.  KP.  KB.  1799.  —  Bubenbach  G.  — 
Goschweiler  KP.      Hinter/arten  G.  KP.  KB.  1649.  —  Kappel  G.KP.  KB 
162?s.  —  Lenzkirch  G.KP.  —  Lößingen  G.  —  Neuglashütten  G.  —  Neu- 
stadt G.  KP.  KB.  1619.  -  Raitenbuch  G.  -  Röthenbach  G.  KP.  KB.  1781. 
Ruden1>crg  G.  —  Saig  G.  [KP  ]  —  Seppenhofen  G.  —  Waldau  G. 

A.-Be/.  Ofeerkirck.  Erlach  G.  KP.  —  Fcrnach  G.  —  Gaisbach  G.  Gh. 
v.  Schauenburg.  —  Haslach  G.  —  Herzthal  G.  —  Lautenbach  G.  —  Nu&s- 
bach  G.  -~  Oberkirch  G.  Hosp.  Oppenau  G.  —  Ringelbacb  G.  —  Stadel- 
hofen  G.[KP.|  Thiergarten  G.KP.  Ulm  G.KP.  -  Winter bacb  Gb. 
v.  Schauenburg.      Zusenhofen  G. 

A.-Bez.  Ofenbarg.  Altenheim  *G.  *EP.  KB.  1634.  -  Berghaupten  *G. 
•KP  -  Diersburg  EP.  -  Elgersweier  *G.  —  (iengenbacb  *G.  —  Offenburg 
*KI\  *Andreashosp.  (iymn  -Bibl.  *Kap.-Arch.  —  Ohlsbach  *G.  —  Schutter- 
wald G.  *KP.  —  Weingarten  «KP. 

*  Gedruckt  M  5,  261—66   7,  53 

A.-Be/.  Flonheim.  Bauschlott  *G.  *EP.  KB.  1692  —  Bilfingen  *G.  — 
Brötzingen  #G.  *EP.  KB  1706.  -  Büchenbronn  *G.  —  Dietenhausen  *G.  — 
Dietlingen  *G.  *EP.  KB.  1607.  —  Dill-  und  Weissenstein  *G.  *EP.  KB.  1693. 

—  Dürrn  #G.  'EP.  —  Eisingen  *G  EP.  —  Ellmendingen  *G.  *EP  —  Er- 
dingen *G.  *KP.  —  Eutingen  *G.  *EP.  —  Göbrichen  *G.  *EP.  —  Hamberg 
*G.  —  Hohenwart  *G.  —  Huchenfeld  #G.  *EP.  —  Ispringen  *G.  *EP.  —  It- 
tersbach *G.  *EP.  —  Kieselbronn  *G.  #EP.  —  Langenalb  *G.  *EP. 
I.ebningen  *G.  -  Mühlhausen  *G.  [EP  ]  »KP  —  Mutschelbach  *G  —  Neu- 
bausen  *0.  *KP.  KB.  1663  —  Niefern  *G  *EP.  —  Nöttingen  HJ.  *EP.  — 
Oschelbronn  *G.  *EP.  -  Pforzheim  *G.  *EP.  KB.  1607.  *KP  KB.  1784. 
Schellbronn  *G.  *K1\  KB  1765  Steinegg  *G  -  Tiefenbronn  *G.  *KP. 
KB.  1083.  —  Weiler  *G.  *EP  KB.  1648.  —  Würm  *G.  *EP.  KB.  1739. 

•  Gedruckt  M.  8,  91—96.  10,  120—124. 

A.-Bez.  Pfullendort.  Aach  [G  ]  KP.  KB.  1733.  —  Burgweiler  *G.  »KP. 
KB.  1639.  *1  Pr.  -  Denkingen  *G.  *KP.  —  Ebratsweiler  G.  —  Gross- 
bchouach  G.  *KP.  KB.  1720.  2  Pr.  —  Hattenwciler  G.  —  Heiligenberg  1  Pr. 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


m25 


—  Herdwangen  *G.  *KP.  KB.  1667.  —  Illmensee  *G.  *KP.  KB.  171«.  1  Pr. 

—  Illwangen  *G.  —  Linz  ü.  —  Frillendorf  KP.  KB.  1Ü12.  —  Ruschweiler 
*G.  *1  Pr.  —  Schwäbiishausen  *G.  —  Wangen  *G.  —  Wintersulgen  [G.]  — 
Zell  a.  Andelsb.  *G.  *KP.  —  Sylvenstahl  [Col.]  1  Pr.  —  Bethenbrunn  *KP. 

—  Röhrenbach  *KP.  —  Lautenbach  »1  Pr. 

♦Gedruckt  M.  13,  116 — 122. 

A.-Bez.  Rastatt   Au  i.  Murgth.  *G.  —  Au  a.  Rh.  G.  KP.  KB.  1088. 

—  Bermersbach  G.  —  Bietigheim  G.  KP.  KB.  1734.  —  Bischweier  G.  — 
Durmersheim  G.  KP.  KB.  1660.  —  Elchesheim  G.  KP.  KB.  1702.  —  For- 
bach G.  KP.  KB.  1621.  —  Freiolsheim  G.  -    Gaggenau  G.  —  Gausbach  G. 

—  Gernsbach  *G.  *EP.  KB.  1579.  *KP.  KB.  1661.  —  Hilpertsau  G.  —  Hör- 
den G.  —  Hügelsheim  G.  KP.  KB.  1707.  —  Iffezheim  G.  KP.  KB.  1679.  — 
Ulingeu  [G  ]  —  Kuppenheim  *G.  *KP.  —  Langenbrand  G  —  Lautenbach 
t*i.|  -  Michelbach  *G.  [KP.]  -  -  Muggensturm  G.  KP.  -  Niederbühl  *[G.J 
*KP.  KB.  1704.  Oberndorf  G.  Obertsroth  G.  -  Oberweier  G.  KP. 
KB.  1690.       Otigheim  G.  KP.  KB  1691.  -  Ottenau  [G.]  KP.  KB.  1794 

Ottersdorf  G.  KP.  KB.  1700.  —  Plittersdorf  G.  KP.  KB.  1740.  —  Ra- 
statt *G.  EP.  KB.  1775.  KP.  KB.  1648.  Gymn.  —  Rauenthal  G.  —  Reichen- 
thal  G.  —  Rothenfels  G.  KP.  KB.  1614.  —  Scheuern  G.  —  Selbach  G. 
KP.  KB.  1740.  Söllingen  G.  KP.  KB.  1708.  1  Pr.  —  Staufenberg  G.  — 
Steinmauern  0.  KP.  KB.  1689.  —  Stollhofen  G.  KP.  KB.  1629.  —  Sulzbach 
*G  —  Waldprechtsweier  G.  —  Weisenbach  *G.  *KP.  —  Wintersdorf  G. 
KP.  KB.  1717.  —  Würmersheim  G. 

*  Gedruckt  M.  10,  43-69. 

A.-Bez.  SlekiigM.   Binzgen  G       Hünner  G.  —  Harpolingen  G. 
Karsau  0.  —  Kleinlaufenburg  G.  2  Pr.  —  Murg  G.  —  Niederhof  G. 
Niederschwörstadt  G.  —  Söllingen  G.  —  Obersäckingen  0  —  Oberschwör- 
stadt G.  KP.  -  Otlingen  G.  KP.  —  Rhina  G.  —  Säckingen  G.  Wall- 
bach  G. 

A.-Bez.  St  Blasien.  Amrigschwand  G.  -  Blasiwald  1  Pr.  —  Häu- 
sern [G.]  —  Höchenschwand  G.  Ibach  [G.]  —  Menzenschwand  [G.]  — 
St.  Blasien  G.  1  Pr.  —  Schlageten  IG.l,  -  Tiefenhäusern  [G  ]  —  Todt- 
moos G.  —  Urberg  [G.]  Wiltingen  [G  J  —  Wittenschwand  [G.]  —  Wol- 
padingen [G.J 

A.-Bez.  Schopfheim.  Adelhausen  *G.  —  Bürchau  [G.]  —  Dossenbat  h 
G.  —  Eichen  G.  —  Elbenschwand  [G.]  —  Endenburg  *G.  —  Enkenstein 
|G.]  Fahrnau  G.  —  Gersbach  G.  *EP.  KB.  1659.  —  Gresgen  [G.]  - 
Hasel  |G  1  —  Hausen  G.  -  Ungenau  G.  -  Maullmrg  *G.  —  Minsein 
G.  -  Nordschwaben  [G.]  —  Raich  [G.]  —  Salineck  *G.  —  Schlechten- 
haus  *G.  —  Schopfheim  G.  —  Tegernau  G.  —  Wehr  G.  —  Weitenau  G. 

—  Wiechs  G.  -  Wies  *G.  —  Wiesleth  G. 

*  Gedruckt  M.  9,  127—128. 

A.-Bez.  Schwetzingen.  Altlussheim  G.  —  Brühl  G  —  Edingen  KP. 
KB.  1729.  -  Friedrichsfeld  G.  -  Hockenheim  G.  -  Ketsch  G.  —  Of- 
tersheim *G.  -  Plankstadt  *G.  *EP.  -  Reilingen  *G.  -  Schwetzingen 
*G.  —  Seckenheim  *G. 

*  Gedruckt  M.  5,272/73.  1(1,61—04. 


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m26 


Bericht 


A  -Bez.  Sinsbtia.    Adersbach  *G.    -  Daisbach  *G.  —  Dühren  *G.  — 
Kichtersbeim  *G.  Gb.  v.  Venningen.  —  Eschelbach  *G.  —  Hilsbach  *G.  - 
Hoffenheim  *G.  —  Michelfeld  *G.      Neckarbischofsheim  *G.  Gh.  v.  Helm- 
»tadt.  —  ReUien  *G.       Sinsheim  *G.  —  Steinsfurth  *G.  —  Waibstadt 
•O.  -  Weiler  *G.  -  Zazenhausen  *G. 
*  Gedruckt  M.  8,  34.  13,  36-40. 

A.-Bez.  StMfM.  Ballrechten  G.  KP.  —  Biengen  G.  KP.  KB.  1048.  — 
Bollschweil  G.  KP.  KB.  1772.  —  Bremgarten  G.  KP.  KB.  1659.  —  Pot- 
tingen G.  —  Ehrenstetten  G.  Eschbach  G.  —  Feldkirch  \G.]  KP.  KB. 
1654.  -  Gallenweilcr  [G.]  EP.  KB.  1798  —  Griessheim  G.  KP.  KB.  1614. 
-  Grunern  G.  Hausen  a.  d.  Möhlin  [G.]  —  Heitersheim  G.  EP.  — 
Kirchhofen  G.  KP.  KB.  1731.  —  Norsingen  G.  —  Ohermünsterthal  mit 
St.  Trudpert  G.  KP.  KB.  1650.  —  Offnadingen  G.  —  Pfaffenweiler  mit 
Ohlinsweiler  G.  —  St.  Ullrich  G.  KP.  KB.  1641.  —  Schlatt  G.  KP.  KB. 
1608.  —  Staufen  G.  Thunsei  G.  KP.  KB.  1703.  —  Untermünsterthal 
G.  1  Pr.  —  Wettelbrunn  G.  KP.  KB.  1639. 

A.-Bez.  Stockich.  Mühlingen  G.  —  Orsingen  G.  Gr.  v.  Douglas*.  Arch. 
in  Langenstein.  —  Raithaslach  G.  KP.  KB.  1682.  —  Stahringen  G.  —  Steiss- 
lingen  G.  v.  Stotzing.  Arch.  —  Stockach  G.  —  Wahlwies  G. 

A.-Bez.  Taaberbiichofshein.  Angelthürn  *G.  —  Assamstadt  *G.  *KP. 
KB.  1710.  —  Ballenberg  *G.  *KP.  KB.  15s;,.  _  Beckstein  *G.  —  Berolz- 
heim  *G.  *KP.  KB.  1690.  -  Bobstadt  *G.  *KP.  KB.  1606.  —  Boxberg  *G. 
*EP.  KB.  1732.  *KP.  KB.  1687.  -  Brehmen  *G.  »EP.  KB.  1672.  —  Brünn- 
thal *G.  -  Buch  a.  Ahorn  *'G.  *EP.  KB.  1650.  -  Dainbach  *G.*EP.KB. 
1681.  —  Dienstadt  *G.  —  Distelhansen  *G.  *KP  KB.  1670.  _  Dittigheim 
*G.  *KP.  KB.  1588.  —  Dittwar  *G.  'KP.  KB.  1702.  1  Pr.  —  Eiersheim  *G. 
♦KP.  KB.  1662.  -  Epplingen  *G.  —  Erlenbach  *G.  —  Eubigheim  *G.  *EP. 
KB.  1675.  KP.  KB.  1770.  —  Gerchshcim  *G.  *KP  KB.  1616.  -  üerlachs- 
lieim  *G.*KP.KB.  172*.  —  Gissigheim  G.  *KP.  KB.  1612.  —  Goramers- 
dorf  *G.  *KP.  KB.  15SK  Orossrinderfeld  *G.  "KP.  KB.  151>6.  —  Gruns- 
feld  *G.  *KP.  KB.  1731».  -  Grünsfeldhausen  *G.  —  Heckfeld  *G.  *KP.  KB 
1666.  —  Hochhansen  *G.  *KP.  KB.  1688.  —  Horrenbach  *G.  *2  Pr.  —  Ilm- 
span *G.*KP.  KB.  1619.  —  Impfingen  *G.  »KP.  KB.  1657.  -  Klepsau  *G. 
•KP.  KB.  1628.  -  Königheini  *G.*KP.KB  1577.  1  Pr.  -  Könighofen  *G. 
'KP.  KB.  1611  —  Krautheim  *ü.  *KP.  KB.  1590.  *K.  Landk.  *1  Pr.  - 
Krensheim  *G  *KP.KB.  1760.  2  Pr.  —  Kützbrunn  *G.  KP.  KB.  1810.  — 
Kuppriehhausen  *G.*KP.  KB  lf>37  -  Iaudn  *G.*KP.Kß.  1624.  *K.  Landk. 
1  Pr.  —  I/engenrieden  *G.  —  Marbach  *G.  —  Messelhausen  *G.  *KP.  KB. 
1665.  v.  Zobelsch.  Arch.  —  Neidclsbach  *G.  —  Neunstetten  *G.*EP.KB. 
1613.  —  Oberbaibach  *G.  *KP.  KB.  1722.  —  Oberlauda  *G.  *KP  KB.  1625. 
1  Pr.  -  Oberndorf  *G.  —  Oberschnpf  *G.  Oberwittighausen  *G.  — 
Oberwittstadt  *G.  *KP.  KB.  1577.  —  Paimar  *G.  —  Poppenhausen  *G.  *KP. 
KB.  1705.  —  Pülfringen  *G.  *KP.  KB.  16%.  -  Sachsenflur  *G.  -  Schil- 
lingstadt *G.  "-EP.  KB.  1674.  -  Schönfeld  *G.  *KP.  KB.  1640.  —  Schwab- 
hausen  *G.  -  Schwarzenbrunn  *G.  -  Schweigern  *G.  *EP.  KB.  1568.  — 
Tauberbischofsheim  *G.  *KP.  KB.  1579.  «Gymn.  *Spit.  *K.  Landk.  *1  Pr.  — 
Uiftingcn  *G.  *EP.  KB.  1578.  —  Uissigheim  *G.  *KP.  KB.  1730.  —  Unter- 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


m27 


balbach  *G.  *KP.  KB.  1656.  —  Unterschüpf  *G.  *EP.  KB.  1610.  *KP.  KB. 
1713.  —  Unterwittighausen  *G.  *KP.  KB.  1677.  —  Unterwittstadt  *G.  — 
Vilchband  *G.  *KP.  KB.  1605.  -  Wenkheim  *G.  *EP.  KB.  1792.  *KP.  KB. 
1666.  —  Werbach  *G.  *KP.  KB.  1673.  *S.  Seb.  Brudersch.  —  Werbach. 
hausen  *G.  *KP.  KB.  1674.  -  Windischbuch  *G.  *KP.  KB.  1745.  —  Winsen- 
hofen  *G.  *KP.  KB.  1590.  -  Wöhningen  *G.  -  Zimmern  *G.  »KP.  KB.  1642. 

—  Weikerstetten  *[Hof|. 

*  Gedruckt  M.  7,49-53.  12,35—94.  13,51-60. 

A.-Bez.  Trlbtff  Furtwangen  [G.J  KP.  KB.  1724.  1  Pr.  —  Gremmels- 
bach  [G.J  [KP.]  —  Gütenbach  [KP.]  —  Hornberg  G.  -  Langenschiltach  G. 

—  Neukirch  [G.J  KP.  KB.  1621.  —  Niederwasser  [G.J  KP.]  -  Nussbach 
[G.]*KP.  KB.  1705.  —  Reicbenbach  G.  —  Rohrbach  [G.][KP.]  -  Schonach 
*G.  *KP.  KB.  1604.  —  Schönwald  [G.]  KP.  KB.  1627.  —  Kath.  Tbennen- 
bronn  G.  KP.  KB.  1788.  -  Triberg  *G.  *KP.  KB.  1620. 

*  Gedruckt  M.  5,230  31. 

A.-Bez.  UtbtrliRfti.  Adelsreuthe  *G.  *1  Pr.  -  Altheim  G.  KP.  KB. 
1665.  —  Andelshofen  *[G.]  —  Baitenhausen  *G.  —  Bambergen  *G.  — 
Bermatingen  *G.  —  Beuren  G.  KP.  KB.  1838.  —  Billafingen  G.  —  Bonn- 
dorf *G.*KP.  KB.  1750.  —  Daisendorf  *G.  —  Deggenbausen  G.  —  Deisen- 
dorf *G.  1  Pr.  —  Frickingen  [G.1KP.  KB.  1650.  -  Hagnau  *KP.  KB.  1571. 

—  Hödingen  KP.  KB.  1807.  —  Hohenbodman  *G.  —  Homberg  KP.  KB. 
1705.  —  Immenstaad  *G.  —  Kippenhausen  *G.  *KP.  KB.  1614.  —  Leu- 
stetten G.  Limpach  G.  KP.  KB.  1G04.  —  Lippertsreute  [G.]  KP.  KB. 
1653.  -  Markdorf  *G.  —  Meersburg  *G.  -  Mühlhofen  *G.  —  Nessel- 
wangen *[G.J*KP.  KB.  1667.  —  Nussdorf  *G.  —  Oberuhldingen  *G.  — 
Owingen  KP.  —  Roggenbeuren  *[G  ]  *KP.  KB,  1585.  —  Salem  *G.  —  See- 
felden *KP.KB.  1647.  —  Sipplingen  G.  *KP.  KB.  1753.  —  Taisersdorf  G. 

—  Tüfingen  *G.  —  Überlingen  *G.  *Ilosp.  —  Untersiggingen  *[G.]*KP.  — 
Unteruhldingen  *G.  -  Urnau  *G.  *KP.  KB.  1660.  —  Wittenhofen  *G. 

*  Gedruckt  M.  6,314  8.78.  9,31.  10,97—99.  13,26/27. 

A.-Bez.  VilliigCR.  Brigach  [G.]  —  Burgberg  [G.J  -  Buchenberg  G. 
EP.  KB.  1738.  1  Pr.  —  Dauchingen  G.  KP.  KB.  1799  —  Dürrheim  G.  KP. 
KB.  1644.  —  Erdmannsweiler  [G.J  -  Fischbach  G.  KP.  KB.  1785.  — 
Grüningen  G.  KP.  KB.  1800.  —  Herzogenweiler  [G.J  —  Kappel  [G.J  — 
Kirchdorf  [G.]  KP.  KB.  1658.  —  Klengen  [G.J  —  Langenbach  G.  —  Linach 
[G.J  —  Marbach  [G.J  —  Mönchweiler  G.  EP.  KB  1679.  —  Neuhausen  G. 
KP.  KB.  1732.  1  Pr.  -  Niedereschach  G.  KP.  KB.  1650.  -  Obereschach  G. 

Oberkirnach  G.  —  Peterzell  G.  —  PfafFenweiler  G.  KP.  KB.  1633.  — 
Rietheim  G.  —  St.  Georgen  G.  EP.  KB.  1704.  1  Pr.  —  Schabenhausen  [G.J 

—  Schönenbach  G.  KP.  KB.  1639.  -  Stockburg  [G.J  -  Uberauchen  [G.J 

—  Unterkirnach  [G.J  KP.  KB.  1787.  —  Villingen  G.  KP.  Spit.  *Bickenkr. 

—  Vöhrenbach  [G-l  KP.  KB.  1585.  —  Weiler  G.  —  Weilersbach  G.  KP. 
KB.  1619.  -  Königsfeld  [Col.J  G. 

*  Gedruckt  M.  13,  28. 

A  -Bez.  Walttircfc.   Altsiraonswald  G.  —  Buchholz  [G.J  KP.  KB.  1700. 

—  Gutach  G.  —  Haslach  [ -Simonswald J  G.  —  Kollnau  G.  —  Oberglotterthal 


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Bericht 


(G.][KP.J  -  Obersimonswald  G.  KP.  KB.  1789.  -  Siensbach  G.  -  Suhl- 
hot G.  -  Unterglottertal  (G  )(KP.]  -  Untersimonswald  G.  KP.  KB.  1660. 
2  Pr.  -  Waldkirch  *G. 

*  Gedruckt  M.  13, 126-128. 

A.-Bez.  «aldthat.  Alb  G.  —  Albert  (G.)  -  Altenburg  *G.  -  Bal- 
tersweil  »KP.  KB.  1589.  -  Bannholz  [G.J  -  Bccbtersbohl  G.  —  Birkingen 
G  —  Birndorf  G.  KP  KB.  1619  1  Pr.  —  Buch  G.  Bühl  G.  *KP.  — 
Dangstetten  *1  Pr  —  Degernau  G.  *KP.  *1  Pr.  —  Detzeln  G.  —  Dogern 
*G.  *KP  KB.  1620.  —  E»*rfingen  *G.  —  Endermettingen  G  —  Ensingen 
*G.  *KP.  KB.  1600.  *1  Pr.  —  Geisslingen  *G.  -  G Hessen  *G.  *KP.  KB. 
1647.  -  Grunholz  G.  —  Gurtweil  G.  KP.  KB.  1788.  -  Hauenstein  0.  — 
Hochsal  G.  KP.  KB.  1C08.  —  Hohen thengen  *G.  *KP  KB.  1627.  —  Hor- 
h«  im  *G.  -  Jestetten  *G.  »KP.  KB.  1602.  »1  Pr.  -  Indiekofen  G.  -  Kadel 
burg  *G.  -  Kiesenbach  G.  —  Küssnach  *G.  —  Lohningen  G  —  Lott- 
stetten  *G.  *KP.  KB  1613.  -  Luttingen  G.  KP.  KB.  1645.  -  Oberalpfen 
JG.]  Obereggingen  G  KP.  KB.  1785.  -  Oberlaucbringen  *G.*KP-KB. 
1622  —  Obermettiugen  G.  Ofteringen  G.  —  Rechberg  G.  —  Reckiniren 
*|G.J  —  Kemetschwiel  [<!.)  —  Rheinheim  G.  *KP.  KB.  1649.  *l  Pr.  - 
Riedern  a.  .Saud  G.  —  Holzel  G.  —  Schachen  G.  —  Schwerzen  *G.  *KP. 
KB.  1595.  Stadenhausen  G  —  Thieugen  *G.  *KP.  KB.  1620.  —  Unter- 
alpfen  |G.]KP  KB.  1709.  —  Untereggingen  *G  -  Unterlauchringen  G.  — 
Untermettingen  G.  *KP.  KB  1688.  -  Waldkirch  G.  KP.  KB.  1723.  — 
Waldshut  *G.  *KP.  KB.  1*7*.  -  Weisweil  *G.  *1  Pr.  —  Wutöschingen 
G.  M  Pr. 

*  Gedruckt  M.  7,  31—44.  3, 106— 122.  11,92-168. 

A.-Bez  WfilbtiB.  Grosssachsen  *G.  *EP.  KB.  1730.  —  Heddesheim 
*G.  *EP.  KB.  1653.  *KP.  KB.  1784  —  Hemsbach  *G.  *EP.  KB.  1652.  *KP. 
KB.  1694.  -  Hohensachsen  *G.  EP.  KB.  1650.  *KP.  KB.  1779.  —  Lauden- 
bach *G.  *EP.  KB.  1653.  —  Leutershausen  *G.  »EP.  KB.  1675.  *KP.  KB. 
1724.  —  Lützelsachsen  *G.  —  Überflockenbach  *G.  —  Rippenweier  *G. 

Ritschweier  *G.  —  Sulzbach  *G.  —  Ursenbach  *G.  -  Weinheim  *G 
EP.  KB.  1651.  *KP.  KB  1781. 

*  Gedruckt  M.  9,  17-18.  13,  16—19. 

A.-Bez.  Wtrtktla.  Bestenheid  G.  —  Bettingen  [G.]  —  Dertingeu  *G. 
Dietenhan  [G.]  —  Dörlesberg  *G.  —  Ebenheid  *G.  —  Eichel  [G.]  — 
Kreudenberg  *G.  -  Hamburg  *G.  Gh.  v.  Ingelheim.  —  Höhefeld  f G  ]  — 
Hembach  *G.  —  Külsheim  *G.  —  Lindelbach  [G.]  —  Nassig  *G.  —  Nick- 
lashausen [3.]  —  Reicholzheim  G.  —  Sachsenhausen  G.  —  Sonderrieth 
|G.]  —  Urphar  G.  —  Wertheini  *G.  Chorstift  u.  Spit. 

*  Gedruckt  M.  3,  60.  5,  282  83  u.  285. 

A.-Bez.  Wictlocb.  Altwiesloch  G.  -  Baierthal  G.  [EP.]  -  Balzfeld 
KP.  KB  1703.  -  Welheim  G.  KP.  KB.  1775.  -  Horrenberg  <i.  -  Malsch 
G.  KP.  KB.  1582.  —  Malschenberg  G.  -  Mühlhausen  G.  KP.  KB.  1634. 
-  Rauenberg  G.  KP.  KB.  1698.  —  Rettigheim  G.  [KP.J  -  Roth  O.  KP. 
KB.  1724.  —  Rothenberg  G.  KP.  KB  1662.  —  St.  Leon  G.  KP.  KB.  1697. 

Schatthausen  G.  EP.  KB.  1662.  Gh.  v.  Göler.  -  Thairnbach  G.  -  Wall- 
dorf G.  EP.  KB.  1651.  KP.  KB.  1695.  -  Wiesloch  G.  EP.  KB.  1698.  KP. 
KB.  1715. 


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über  die  X.  Plenarsitzung. 


m29 


A.-Bez.  Wllfacb.  Bergzell  [G.]  —  Bollenbach  G.  1  Pr.  -  Einbach 
IG.]  —  Fischerbach  G.  KP.  KB.  1696.  1  Pr.  —  Haslach  G.  KP.  KB.  1598. 
1  Pr.  -  Hausach  G.  KP.  KB.  1645.  -  Mühlenbach  G.  KP.  KB.  1643.  - 
Oberwolfach  G.  KP.  KB.  1752.  —  Rippoldsau  [G.]  KP.  KB.  1658.  -  Schap- 
bach  G.  KP.  KB.  164(1  -  Schenkenzell  [G.]  KP.  KB.  1693.  —  Schiltach 
ii.  EP.  KB.  1658.  —  Schnellingen  G.  —  Steinach  G.  KP.  KB.  1676.  — 
Welschensteinach  [G.]  KP.  —  Wolfach  G.  KP. 


I. 

Archivallen  ans  Orten  des  Amtsbezirks 

Villingen, 

verzeichnet  von   dem  Pfleger  der  badischen  historischen  Kommission 

Prof.  Dr.  Roder  in  Villingen. 


I.  Buchenberg. 
A.  Gemeinde. 

1651  ff.  I^agerbuch.  —  1716.  Erneuerung  Buchenberger  Stabs  Horn- 
berger Amts  (Nachweise  über  Erwerbung  von  Gütern,  Lasten  auf  den- 
selben, mit  Verweisungen  auf  e.  Lagerbuch  v.  1591).  —  1761  ff.  Jahr-  u. 
Ituggerichtsprotokolle  des  Stabs  B. 

B.  Eving.  Pfarrei. 

1738  ff.  Kirchenbücher.  —  1754  ff.  Armenkastenrechnungen.  —  1842. 
Notizen  über  die  Pfarrei  B.  v.  Pfarrer  Konz.  4  Bl.  fol.  —  1851.  Geschichts- 
kalender über  Tennenbronn  u.  Umgegend  v.  Pfarrer  Hormuth.  Hdschr. 
—  Buchenberg  s.  auch  Villingen. 

2.  Burgberg  s.  Villingen. 

3.  Dauchingen. 
A.  Gemeinde. 

1590  Febr.  23.  Schiedsgerichtl.  Urteil  durch  die  Obrigkeiten  v.  Rott- 
weil u.  Tuttlingen  zw.  den  Meierschaften  v.  D.  u.  Schwenningen,  Bann- 
grenzen u.  Marken  im  Eschbach  u.  Spitzbrunnen  betr.:  Schwenningen 
zurückgewiesen.  Abschr.  —  1725  Juni  23.  Vogt,  Gericht  u.  ganze  Ge- 
meinde des  Fleckens  Schwenningen  bewilligen  denen  v.  D.  die  fernere 
Benützung  des  aus  dem  Schwenninger  Bann  kommenden  strittigen  Brun- 
nens in  Schopfloch,  ausgenommen  die  Zeit  einer  Viehseuche  zu  D. 
1778  ff.  Gemeinderechnungen. 

B.  Kath.  Pfarrei. 

1705  März  3.  Rottweil.  Vergleich  des  Pfarrers  Georg  Schultheiss  zu 
D.  mit  den  Pflegern  des  Gotteshauses  der  Bruderschaft  zu  Rottw.,  Bau 


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moO  Köder. 

u.  Reparation  des  Pfarrhauses  u.  Novalzehutberech^igung  betr.  PO.  — 
1  7«>9  ff.  Kirchenbücher. 

C  In  Privatbesitz. 

1625  Apr.  22.  Gemeinde  zu  D.  verkauft  mit  Bewilligung  ihrer  Kott- 
weiler Obrigkeit  dem  Gotteshaus  Allerheiligen  zu  Rottw.  um  150  fl.  einen 
Zins  von  71  2  fl.  ab  ihren  Hechten  u.  liehenschaften  zu  D.  PO.  S.  ab. 

4.  Oörrheim. 

A-  GpoiHiide. 

1715  ff.  Nachrichten  über  Vorkommnisse  in  D.  (besonders  lirand- 
unglück  2.  Juni  1715).      1785  ff.  Bannvennessungsakten. 

B.  Kttb.  Pfarrei. 

1044  ff.  Taufbuch  mit  Notizen  (Brand  1674  u.  1715,  Kircheneinweibung 
1723).  —  1761  ff.  Kirchenbuch. 

5.  Fischbach. 

A.  Gemeinde. 

1788.  Waisenret  Inningen. 

B.  Kttb.  Pfarrei. 

Urbar  (enthält  u.  a.  15S1  Sept.  25  Vertrag  zw.  Pfarrer  Hans  Den- 
kinger  v.  F.  u.  Gotteshaus  Alpirsbach,  Vieh weidgrenze  zu  Sinkingen  betr. 
Abschr.  18.  Jh.).  —  Liber  de  fraternitate  S.  Sebastiani:  enthalt  Namen  der 
Mitglieder  159»  ff.  u.  ihre  Gaben.  Beschreibg.  der  Teuerung  v.  1817.  — 
1785.  Familienbuch.  —  1801.  Tauf-  u.  Ehebuch. 

6.  Grüningen. 
A.  Gemeinde. 

1785  Aug.  30.  liobotabolitionskontrakt  zw.  Villingen  u.  d.  Dependenz- 
orten  Marbach.  Klengen,  Pfaffenweiler,  Uietheim,  Überauchen,  Groningen 
u.  Kürnach.  Abschr. 

B.  Kath.  Pfarrei. 

1800  ff.  Kirchenhücher. 

7.  Kirchdorf. 
Kath.  Pfarrei. 

1380.  Güterrodel,  ausgefertigt  v.  Pfarrektor  Gerold.  PO.  gebunden  4°. 
(S.  Fürsteub.  U.-B.  VI,  S.  12.)  —  1608—1843.  Erwerb,  Verkauf  u.  Ab- 
lösung des  Pfarrwidumhofes  betr.  1  Fasz.  —  1658  bez.  1696  ff.  Kirchen- 
bücher mit  Kirchenbuch  f.  Kietheim  1784—1804.  —  1669—1879.  Pfarr- 
zehnten u.  deren  Ablösung.  2  Fasz.  —  1685  Juli  5.  Zeugenverhör  über 
Zugehörigkeit  v.  Beckhofen  zur  Pfarrei  K.  bez.  Pfaffenweiler,  dazu  Akten 
über  Auspfändung  v.  Tannheim  (1806)  und  der  Häringshöfe,  des  Spitals- 
u.  Käshofes  (1869).  —  1693-1869.  Kirchenfond,  Messstiftungen,  Gottes- 
dienst zu  Überauclieu  betr.  2  Fasz.  —  1717.  Caerirooniale  et  urbarinm 
v  Pfarrer  Jos.  Diem. 

8.  Königsfeld. 

1806  ff.  Verhandlungen  mit  Würtemberg,  die  Griiudg.  einer  Herreu- 
liutergeineinde  betr. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Villiugen.  m3i 


9.  Langenbach. 

178«.  rrbarbeschrieb. 

10.  Mönchweiler. 

A.  Gemeinde. 

1602-1717.  Reskriptenbuch.  —  1752— 1840.  Ruggerichtsbücher.  3  Bde. 

B  Ifang.  Pfarrei. 

1647 — 73.  Verzeichnis  der  während  der  Kriegszeiten  in  fremden  Herr- 
schaften getauften  Kinder.  —  1657—1725.  Censura  ecclesiastica  Mönch- 
weilensis.  1  Bd.  —  1679  ff.  Kirchenbücher.  —  1687—1705.  Befehle  u. 
Recesspunkte.  —  1720—94.  Protokoll:  Verzeichnis  der  fürstl.  Reskripte 
u.  denkwürdigen  Reden. 

II.  Neuhausen. 

A.  lata.  Pfarrei. 

1732  ff.  Kirchenbücher  (auch  für  Obereschach).  —  1791  ff.  «Iura  stolae 
et  rubricae  in  ecclesiis  N.  et  Oberesch.,  enthaltend  Jahrtagsstiftungen  u. 
(iottesdienstordnungen. 

B.  Im  Privatbesitz  (Desicler  Heine). 
1629—1761  (1781).  14  Kaufbriefe  u.  2  Tauschbriefe,  einen  Nienhof 
d.  Johanniterkomturei  zu  N.  betr. 

12.  Niedereschach. 

A.  Gemeinde. 

1780  ff.  Grundbücher. 

B.  Kath.  Pfarrei. 

1575—88.  Protokollbuch  über  Gerichtsverhandlungen  auf  den  Verhor- 
tagen  zu  Graneck  (abgeg.  Burg  bei  Niedereschach).  Gebd.  —  1650  ff. 
Kirchenbücher.  —  1680  ff.  Pfarrrechnungen  (unvollständig).  —  1720  ff. 
Pfarreinkommen  betr.  1  Fasz.  —  ca.  1781.  Agenda  parochialia. 

13.  Obereschach. 

Gemeinde. 

Fertigungsbuch,  besonders  über  Anstellung  und  Bezahlung  von  Be- 
diensteten. 1  Bd.  —  1769.  Lagerbuch.  —  1804  ff.  Pro/.ess  zw.  0.  u.  Neu- 
Imusen,  Pfurrechte  betr. 

14.  Oberkirnach. 

Gemeinde- 

1699  ff.  Gemeinderechnungen  („in  theils  Orten  ist  bishero  vor  denen 
Gemeinden  nur  mit  der  Kreiden  das  Eingenommene  u.  Ussgegebene  ver- 
rechnet u.  gar  nichts  Schriftliches  geführt  wordenu).  —  1795—  18m. 
Kriegskostenverzeichnisse.  1  Fasz. 

15.  Peterzell. 

1716  (1687).  Erneuerung  des  Peterzeller  Stabs  Hornberger  Amts.  — 
1719.  Protokoll  über  den  Anschlag  sümtl.  Häuser  zu  P.  —  1723  ff.  Stabs- 
u.  Steuerrechnungen. 

16.  Pfaffenweiler. 
A.  Gemeinde. 

1781  (1757)  ff.  Gemeinderechngn. 


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m32  Köder. 

B.  Ktth.  Pfarrei. 

1633.  Taufbücher.  —  1669.  Totenbücher.  ~  1810.  Ebebuch.  —  1772. 
Khebuch  für  die  Häringshöfe. 

17.  R i g t h g i m . 

Gemeinde. 

Genieindebuch:  Hintrage  über  d.  Kircheubau  171t),  Errichtung  der 
Pfarrei  1797,  Verleihung  von  Gemeindediensten,  Kauf-,  1  auschhandlungen, 
Kriegsprästanzen  1 792  ff.  —  17b6ff.  Regierungsverordnungen.  —  1815  16. 
Hödel  über  Vorspann  für  militar.  Zwecke.  2  Fasz. 

18.  St.  Georgen. 

A.  Gemeinde. 

1664.  Güterbuch  (Lagerbuch),  neu  aufgestellt,  da  in  den  voraus- 
gegangenen „Kriegstrublen  das  Kloster,  das  Dorf  u.  alle  alten  Documente" 
von  St.  Georgen  verbrannt  sind.  —  1724  ff.  Amtsprotokolle. 

B.  Efang.  Purrei 

17(>4.  Taufbuch.  —  1777.  Khebuch.—  1794.  Tntenlnich.  —  IHM- 
Kirchliche  befehlbücher. 

C  Im  Privatbesitt  (Klostermüller  Haas,). 
1563  Febr.  25.  Bestandbrief  des  Abts  v.  St.  Georgen  f.  d.  I^ehem- 
mühle  des  Klosters.  Müller  "Wendel  Späth  hat  die  Verprlichtg. ,  alle  für 
die  Haushaltg.  des  Klosters  notwendige  Frucht  zu  gerben  u.  7.11  mahlen 
ohne  Mühlelohn  u.  den  Unterthanen  zu  Brigach,  Sommerau,  zum  Gla*s 
(Glashof)  u.  auf  dem  Berg  gegen  gebührl.  Lohn  zu  mahlen.  .lahrl.  Leben- 
y.ins  16  fl.,  dazu  6  Schillg.  Hell.  Villg.  Walirg.  von  jedem  von  ihm  auf  die 
Weide  getriebenen  Stück  Vieh.  PO.  ab.  -  1663  Mai  5.  Bannbrief,  die 
Mühle  betr.  —  1766  Febr.  12.  Urteil  des  Kirchenrats  zu  Stuttgart,  das« 
die  Mühle  eine  Bannmühle  sei.  —  1766  Okt.  11.  Urteil  der  Kegierung  zu 
Stuttg.,  dass  die  Sagmühlen  nur  zum  Ilausbrauch  und  zur  „Schwein  Azt* 
und  nach  24 stündigem  vergeblichem  Warten  auf  der  Bannmühle  gebraucht 
werden  dürfen.  —  1829.  Ablösung  der  Mühle  betr. 

19.  Schönenbach. 
Rath.  Pfarrei. 

1639  (1644)  ff.  Kirchenbücher  mit  einigen  histor.  Notizen. 

20.  Unterkirnach. 
Katb.  Pfarrei. 

1787  ff.  Kirchenbücher  mit  geschieh«.  Notizen. 

21.  Villingen.1) 

Im  Privatbesitz  (Glasermeister  Schneider  in  Villingen). 
1642  Apr.  10  (Juli  20).   Alex.  Jaecklin ,  Stabsvogt  zu  Buchenberg, 
u.  Jak.  Goetz  zu  Burgberg,  ebenso  Bartlin  Bapp  auf  dem  Münchhof, 
Rottenmünsterischer  Vogt,  u.  Bartlin  Flöig  zu  Utzwald,  sodann  Hans 
Storz  u.  Christian  Mühlhäuser  zu  Neuhausen  verkaufen  mit  Bewilligung 


')  S.  Mitt.  13  nv2t— 35. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Villingen.  m33 

des  Oberamtmanns  zu  Hornberg  vor  dem  Gericht  zu  Weiler  an  Jak 
Stortz,  Müller  zu  Burgberg,  das  von  Hans  Jaecklin  selig  an  sie  infolge 
Schulforderg  heimgefallene  kleine  Hofgütlein  zu  Burgberg  und  2  Äcker 
mit  der  Nutzung  an  den  den  Burgbergern  gemeinsamen  „wilden  Feldern" 
um  97  fl.  Das  Rückkauferecht  wird  dem  jedenfalls  in  Kriegsdiensten  be- 
findlichen Sohne  des  Hans  Jaecklin  vorbehalten   PO.  —  1686  Okt.  10 
Jakob  Stortz,  Müller  zu  Burgberg,  u.  s.  Söhne  Andreas,  Bürger  zu  Tutt- 
lingen,  Christian  u  Jak.  zu  Newenhaus,  Amt  Tuttlingen,  Bartlin  Stortz 
verbürgert  zu  Dornhan,  auch  Matthäus  Bürk,  Vogt,  u.  Jerg  Seemann 
beide  zu  Rothenzimmern,  Jac.  Ooetz,  Müller  aufm  Nonnenberg,  Michael 
Foehrenbacher  zu  Erdmannsweiler  namens  ihrer  Frauen  verkaufen  mit 
Bewilligg.  des  Oberamtmanns  zu  Hornberg  vor  dem  Gericht  zu  Weiler 
ihrem  Sohn  resp.  Bruder  u.  Schwager  Georg  Stortz  zu  Burgberg  um 
1400  fl.  ihr  Mühlgut  mit  allem  Zubehör  u  Nebengütlein.   Der  Müller 
darf  das  Backhandwerk  treiben.   Der  Brunnen  führt  ab  dem  wilden" 
durch  das  „zahme"  Feld,  daher  soll  der  Besitzer  die  Deuchel  u"  andere 
Notwendgk.  zur  Herbstzeit  auf  seine  Kosten  einlegen.  Reicht  das  Deuchel- 
holz nicht  in  s.  Waldteil,  so  darf  er  in  anderen  fällen.   Der  Weiher  um 
das  alte  Schloss  zu  B.  gehört  Kaspar  Goetzen  und  dem  Besitzer  der 
Mühle  allein.  Der  Besitzer  ist  berechtigt,  bei  Wassermangel  die  von  den 
Bauern  zur  Bewässerg.  der  Wiesen  aufgethanenen  Wasserfange  oder 
Wuhren  aufcureissen.  PO.  -  1720  Okt.  31.  Joh.  Georg  Stortz,  Müller 
zu  Burgberg,  u.  s.  Söhne  bez.  Schwiegersöhne  Bartlin  Stortz,  Müller  zu. 
Tnchtmgen,  Christian  Lehmann,  Hof bauer  zu  Martinsweiler,  Jak  u  Adam 
Stortz,  Joh.  Andr.  Beck,  Reiter,  u.  Hans  Joerg  Stortz  verkaufen  mit 
Bewilligg.  des  Oberamtsverwesers  zu  Hornberg  vor  dem  Gericht  zu  Weiler 
ihrem  Sohn,  Schwager  u.  Bruder  Christian  Stortz  zu  Burgberg  die  Mahl- 
Säg-,  Stampf-  u.  Bleimühle  mit  Werkreibin  u.  Zubehör  um  1500  fl  u 
10  fl.  an  jedes  verkaufende  Kind.  PO.  -  1726  Mai  24.  Hans  Rapp  Hof' 
bauer  aut  dem  Schlosshof  zu  Waldau,  u.  s.  Frau  u.  Kinder  verkaufen  an 
ihren  Sohn,  Bruder  u.  Schwager  Jerg  Rapp  um  2100  fl.  das  Hof-  u.  Lehen- 
gut  zu  Waldau  zw.  6  andern  Hofgütern  daselbst,  benebens  in  Kauf  das 
alte  Schloss  u.  verschiedene  Fahrnisse.  PO.  S.  -  1751  Nov.  8.  Susanna 
geb.  Jaecklenin,  ihr  ehelicher  Kriegsvogt  Andreas  Woessner,  Leibgedinger 
zu  Burgberg,  u.  ihre  Tochter  Salomea  Storzin  verkaufen  an  ihre  Tochter 
und  Schwester  Maria  Storzin  um  2151  fl.  ihre  Mahl-,  Sag-,  Stampf-  u 
Bleimühle,  auch  Werg-Reibin,  Speicher  u.  Schopf  auf  dem  Junkbronnen 
mit  Garten  etc.  PO. 

22.  Vöhrenbach. 
Katb.  Pfarrei. 

16.  Jh.,  Mitte.  Liber  annivers.  mit  gesch.  Notizen  1504  ff.,  u.  a  1544 
Aug  23,  1639  Apr.  2  u.  1819  Mai  30  Brand;  1596  Sept.  6  Durchzug  d.  Erzh^ 
Matthias  v.  Österreich;  1657  Juni  7.  Kircheinweihung.  -  1585 ff.  Tauf' 
bücher,  1591  ff.  Ehe-  u.  Totenbücher,  1638-85  Firmungs- u.  Beichtbuch 

23.  Weiler. 
A.  Gemeinde. 

Zf  ÜUU-  U*  S'eüerr^^gen  -  1711  ff.  Armenkastenrechnungen. 
—  1722.  Steuer-  u.  Güterbuch. 

MM.  d.  bad.  hiai,  Korn.  No.  14.  Q 


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m34 


Roder. 


B.  Eva ng.  Pfarrei. 

1646  (1663)  ff.  Kirchenbücher.  —  1647  ff.  Reskriptenbuch. 

24.  Weilersbach. 
A.  Gemeinde. 

1796  ff.  Priegschaftsrechnungen.  —  1803  ff  Gemeinderechnungen. 

B  Kath.  Pfarrei. 

1600  ff.  Anniversarienbuch  mit  geschichtl.  Notizen  des  Villinger  Stadt- 
pfarrers Riegger  über  Kriegsleiden  im  spanischen  Erbfolgekrieg.  —  1619. 
1649,  1696  ff.  (mit  Lücken)  Kirchenbücher.  -  1681.  Lägerbuch.  -  1776 
Okt.  18.  Errichtg.  der  Pfarrei,  ürk.  Pap.-0. 

Schlussnotiz. 

Brigach,  Erdmannsweiler,  Herzogenweiler,  Kappel,  Klengen,  Linich 
Marbach,  Schabenhausen,  Stockburg,  Uberauchen  besitzen  keine  altera 
Archivalien. 


II. 

Archlyalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks 

Pfullendorf, 

▼erzeichnet  von  dem  Pfleger  der  Bad.  Histor.  Kommission 
Pmrrer  Löf  Her  in  Zell  a.  Andelsbach.') 


I.  Aach. 

A.  Gemeinde. 

1762.  Urbar.  137  S.  2°  geb.  -  1782.  Steuerkataster. 

B.  Pfarrei  Aach-Uni. 

1 682  ff.  Bruderschaftsbuch  der  Mitglieder  der  zu  Linz  errichteten  d. 
durch  P.  Innocenz  XI.  bestätigten  Bruderschaft  v.  hl.  Namen  Jesu,  Mtfii 
u.  Josef.  —  1683  (1687)  ff.  Kirchenbücher  mit  series  parochorum  im  Tauf- 
buch (1653  ff.).  —  1732  Aug.  3.  Breve  P.  Clemens  XII.  Privilegium  d* 
Bruderschaftsaltars  z.  L.  betr.  Or.  —  1733  Sept.  29.  Beschreibung  der 
Übertragung  einer  Hand  des  hl.  Ignatius  Loyola  u.  des  Herzens  des  In- 
dianer-Apostels Franziskus  Xaverius  in  dasige  P&rrkirche.  2  Seiten  in 
Taufbuch.  —  1747  Okt.  12  Rom.  Authentik,  betr.  die  Reliquien  der  hl 
Märtyrer  Prosper,  Claras,  I aberatus  u.  Mansuetus.  Or.  —  1764.  Enreiteruc? 
der  Kirche  betr.  Aktenstück. 

2.  Aftholderberg. 

Pfarrei. 

1340  Juni  6.  Heinr.  v.  Lütkylch,  Priester  zu  Konstanz,  schenkt« 
die  Pfründe  auf  dem  Beinhaus  seinen  Krutgarten.  PO.  —  1350  Dienst« 

»)  S.  Mitt.  13,  mll5-ml23. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m35 

nach  ingendem  Lentzen.  Herman  Bater  vermacht  an  das  Spital  (Pfullen- 
dorf)  den  vierten  Teil  eines  Hauses  und  an  die  Beinhauspfründe  eine 
halbe  Wiese.  PO.  defekt.  —  i960  Nov.  18.  Heinr.  Precher,  Kaplan  auf 
dem  Beinhaus,  schenkt  der  Beinhauspfründe  das  Gut  halb  gelegen  zu 
Völlkofen  (Volkoven).  PO.  S.  —  1351.  ülr.  Schnetzlin,  Bürger  zu  Pf., 
vermacht  an  die  Beinhauspfründ  einen  Zins  von  15  Schill,  ab  einem  Out 
in  Brunnhausen.  PO.  S.  def.  —  1355  Sept.  29.  Wernher  Gösse,  Bürger 
zu  Pf.,  verkauft  dem  Burkart  Mesner,  Bürger  zu  Pf.,  sein  Halbteil  des 
Gutes  zu  Wangen  um  30  ff  Pfg  Konst.  Münz.  PO.  S.  —  1361.  Herrn. 
Bräg  verpflichtet  sich,  jährt.  3  sh.  für  einen  Garten  zu  zahlen,  der  nach 
seinem  Tod  der  Beinhauspfründ  gehören  soll.  PO.  S.  —  1366  Juni  19. 
Gunrat  Hafner  u.  Tiet,  Beine  ehel.  Hausfrau,  verkaufen  an  die  Gebrüder 
Gossen  18  Pfg.  Konst.  Münze  Zins  um  2  ff  2  sh.  h.  PO.  S.  —  1368 
März  23.  Kunrad  Mesner,  Bürger  zu  Pf,  verkauft  an  die  Gebrüder  Gos- 
sen eine  Wiese  zu  Denkingen  für  25  ff  h.  PO.  —  1370  Juni  21.  Katha- 
rina Burkatin,  Hansen  des  Hubers  zu  Pf.  Hausfrau,  vergiebt  an  die  Bein- 
bauspfründe 2  Wiesen  zu  2  Vigilien  für  sich  u.  ihren  Mann.  PO.  S.  — 
1371  Jan.  21.  Cunradt  Grämlich,  Amman  zu  Pf.,  schenkt  an  den  Altar 
auf  dem  Beinhaus  einen  „Bletz"  Garten.  PO.  S.  —  1374  Mai  23.  Gesse 
Fränkin,  Walther  Schmits  Hausfrau,  schenkt  an  die  Beinhauspfründ  ihr 
Halbteil  des  Gutes  zu  Wangen.  PO.  S.  def.  —  1874  Mai  23.  Hans  Mes- 
ner, Bürger  zu  Pf,  Burkarts  Sohn,  verkauft  an  die  Beinhauspfründe  sein 
Viertel  des  Gutes  zu  Wangen  (das  andere  Viertel  gehört  seinem  Bruder 
Cuntz)  um  30  ff  h.  PO.  S.  def.  —  1376  März  8.  Bentz  Clössli  von  Men- 
gen verkauft  an  die  Beinhauspfründe  für  6  ff  6  sh.  h.  sein  Haus  zu  Pt, 
welches  er  als  Zinslehen  vom  Beinhaus  hatte  für  8  sh.  Pfg.,  2  Herbst- 
hühner  u.  1  Fastnachthuhn.  -  1376  Nov.  23.  Hiltgart,  die  Crützlingerin, 
von  Überlingen,  Cunradt  Suntags  Witwe,  vermacht  an  die  Beinhauspfründ 
ihren  Bomgarten  vor  dem  obern  Thor  mit  der  Bedingung,  dass  sie,  wenn 
sie  in  Pf.  wohnt,  diesen  Bomgarten  und  den  dem  Beinhaus  gehörigen 
Garten  um  41/«  sh.  Konst.  M.  nutzen  soll.  PO.  S.  —  1377  (Febr.  22  od. 
Aug.  1).  Wolf,  Ritter  von  Jungingen,  vergiebt  7  sh.  Pfg.  Konst.  M.  Zins 
von  einer  Wiese  zu  einem  Seelgerät.  PO.  S.  def.  —  1378  Apr.  9.  Jo- 
hannes Han,  Kaplan  auf  dem  Beinhaus,  vergiebt  an  diese  Pfründ  '/«  des 
Hofes  zu  Mengen,  das  er  gekauft  von  Cuntz  Mesner;  5  Juch.  Acker  in 
der  Mye  zu  Pf.  u.  2  Juch.  Acker  zu  Mengen  zu  einer  Jahrzeit  mit  Vor- 
behalt eines  Leibgedinges  für  seine  Schwester,  2  Malter  Roggen  u.  1  Malter 
Haber.  PO.  S.  —  1378  Juli  30.  Der  Leutpriester  u.  seine  Kaplüne  ver- 
einbaren sich  mit  dem  Beinhauskaplan  Johannes  Han  bezüglich  der  Jahr- 
zeiten der  Beinhauspfründe.  PO.  S.  —  1381  März  12.  Abt  Friedrich  u. 
Konvent  des  Klosters  Königsbronn  (Küngsbrunn)  verkaufen  an  die  Bein- 
hauspfründe verschiedene  Zinsen  um  12  ff  h.  PO.  2  S.  —  1383  März  22. 
Die  Geburschaft  von  Göggingen  (Geggingen)  giebt  dem  Haintz  Fiomb  von 
da  die  Mühl  wiese  gegen  einen  Acker.  PO.  S.  des  Burk.  v.  Hohenfels  def. 
—  1384  März  15.  Leutpriester  u.  Kapläne  der  Stadt  Pf.  erhalten  von 
Ulr.  Gerchen,  Bürger  zu  Pf,  12  ff  h.  für  eine  Jahrzeit  mit  Vigil  u.  Seelen- 
messe. PO.  S.  des  Abtes  Joh.  v.  Königsbronn  def.  —  1387  Apr.  30.  Haintz 
Fiomb  von  Geggingen  verkauft  für  20  ff  h.  an  die  Beinhauspfründ  die 


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Lüffler. 


Mühlwiese,  2  Mannsmad.  PO.  —  1387  Sept.  28.  Verena  Krumbin,  Hein- 
rich Hutters  Witwe,  von  Pf.  u.  ihr  Sohn  Heinr.  Hutter,  Schulmeister  in 
Überlingen,  vergeben  an  die  Beinhauspfründe  ihren  Zins  von  Burkarts 
v.  Hohenfels  Gut  zu  Gegangen  6  ah.  Pfg.  für  ein  Seelgerat  mit  Vigü  u. 
9  Lektionen.  PO.  —  1892  Mai  26.  Anna  Klainhaintz  zu  Überlingen  ver- 
kauft für  8  ff  Konst.  Pfg.  an  die  Beinhauspfründe  1jl  Mannsmad  Wiese 
zu  P£  PO.  S.  v.  Andr.  Kob,  Stadtammann  zu  Überl.  —  1393  Marz  29- 
Hans  Selnhover,  Bürger  zu  Pf.,  verkauft  an  die  Beinhauspfründe  für  5  % 
Pfg.  seine  Zinsen  von  einem  Haus  mit  aller  Zubehör,  6  sh.  Pfg.  u. 

3  Hühner.  PO.  —  1393  Juli  25.  Burkart  v.  Hohenfels  verpflichtet  sich. 

6  sh.  Pfg.  an  die  Beinhauspfründ  zu  bezahlen,  bezügl.  der  Hutter'schea 
Stiftung.  PO.  S.  —  1395  Juli  3.  Pfaff  Burkard  Mayer  vor  Zeiten  Kap- 
lan zu  St.  Johann  in  Schaffhausen,  vergiebt  von  seinem  Gut  zu  Göggingen 

7  sh.  3  Pfg.  Konst  M.  Zins  zu  2  Vigilien  für  sich,  seine  Eltern  etc.  PO. 
2  8.  —  1399  Apr.  4.  Burkart  v.  Hohenfels  verkauft  um  8  ff  5  sh.  Pfg. 
Konst.  M.  an  die  Beinhauspfründe  10  sh.  8  Pfg.  Zins  von  einem  Gut  zu 
Hausen.  PO.  S.  def.  —  1399  Juli  14.  Johannes  Gotzritter  u.  Burkau 
Lutzler,  Bürger  zu  Pf.,  verkaufen  als  Pfleger  der  Kinder  des  Heinr.  Ort- 
heb deren  halb  Gütli  zu  Ochsenbach  (der  andere  Theil  gehört  der  Frau 
Anna  Schnöpferin)  um  14  ff  Pfg.  Konst  M.  an  die  Beinhauspfründe.  PO. 
2  8.  —  1401  ingendem  Brächet  (Juni).  Anna  Ortliebin,  Heinr.  Schnöpters 
Witwe,  u.  Pfaff  Johannes  Schnöpfer  u.  Cunrad  Schnöpfer,  Gebrüder,  ver- 
kaufen an  die  Beinhauspfründ  ihren  Teil  des  Güttins  zu  Ochsenbach  um 
14  ff  Pfg.  Konst  W.  PO.  3  S.  —  1401.  Freitag  nach  St.  Leonentag. 
Hermann  v.  Lupfen,  Kustos  u.  Klosterherr  in  der  Reichenau  (riehen  ow), 
vergiebt  an  die  Beinhauspfründe  einen  Zins  von  6  Pfg.  Konst  W.  u. 
'/i  Vierdung  Wachs,  welche  der  Altar  auf  dem  Beinhaus  schuldete,  gegen 
einen  Zins,  welchen  Jäken  Schneider,  Bürger  in  der  Reichenau  (riehen 
ow),  von  seinem  Haus  u.  Hofraite  schuldet  PO.  S.  —  1403  Apr.  23. 
Cuntz  Bentz  u.  Klaus  Bentz,  sein  Sohn,  verkaufen  12  sh.  Pfg.  Konst.  W. 
Zins  von  ihrem  Gut  zu  Rickartswiler  an  die  Beinhauspfründ  für  10  8  Pfe. 
PO.  2  S.  —  1404.  Johannes  Vischer,  Bürger  zu  Pf.,  schenkt  an  die  Bein- 
hauspfründe 13  sh.  Zins  von  einer  Hofstatt  u.  Wiese  zu  Oberstenweiler 
(Obrostenwiler).  PO.  —  1406  Nov.  29.  Hans  üngircht  u.  Adelheid  Let- 
tenmann, beide  von  Bennatingen,  verkaufen  an  die  Beinhauspfründe  für 
9f/t  ff  2  sh.  Pfg.  ihren  Zins  von  10  sh.  Pfg.  Pfüllend.  W.  von  einem  Wein- 
garten zu  Bermatingen.  PO.  2  S.  —  1406  Nov.  29.  Haintz  Kutt  von 
Bermatingen  verkauft  an  die  Beinhauspfründe  um  3  Vi  ff  Pfg-  einen  Zins. 

4  ah ,  von  seinem  Weingarten.  PO.  —  1423.  Cunrad  Gremblich  ent- 
scheidet als  Schiedsrichter  betr.  die  sog.  2  Wechselwiesen  zu  Wangen 
zw.  Abt  von  Salem  u.  Hans  Binder,  Kaplan  der  Beinhauspfründe.  PO. 
S.  —  1427  Juni  16  Johannes  Binder,  Kaplan  auf  dem  Beinhaus,  verkauft 
mit  Einwilligung  des  Bürgermeisters  u.  Rats  der  Stadt  Pf.  als  Lehens- 
herrn der  Pfründe,  2  Gärten  zu  Pf.  an  Hans  Ulmetinger,  Bürger  zu  Pt, 
um  27  ff  Pfg.  Konst  W.  PO.  —  1427  Nov.  14.  Walther  Kassler  von 
Altheim  verkauft  an  die  Beinhauspfründ  mit  Zustimmung  des  Lehens- 
herrn, der  Äbtissin  zu  Lindau,  für  32  ff  10  sh.  d.  Konst.  W.  einen  Wein- 
garten zu  Altheim.  PO.  —  1451  Juli  22.  Hans  u.  Cunradt  Vischer,  Bür- 


i 

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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m37 

;ger  zu  Pf,  verkaufen  an  die  Heiligenpflege  zu  Affolterberg  ihre  Wiese 
u.  Holz  zu  Knellenrütin  (Knollenkratten?)  um  28  ff  10  sh.  Pfg.  PO.  S. 

—  1473  März  12.  Hans  Brusch  d.  j. ,  Bürger  zu  Pf,  verkauft  an  Brida 
Moser  von  Affolterberg  2  Mannsmad  Wiesen  dieshalb  des  Andelsbachs 
für  10  ff  Pfg.  PO.  8.  defekt.  —  1467  Apr.  25.  Hans  Leb,  genannt 
Dünkin,  Bürger  zu  Pfullendorf,  verkauft  an  Priester  Cunrad  Fischer  von 
Altheim  2  Malter  Korn  u.  2  ff  Pfg.  Zinsvon  einer  Mühle  am  Andelsbach 
um  70  ff  Pfg.  Pf.  W.  PO.  S.  —  1467  Dez.  19.  Hans  Leb,  gen.  Dünkin, 
verkauft  an  Hans  May  d.  ä  alle  seine  Zinsen  von  der  Mühle  am  Andels- 
bach, welche  Hans  May  d.  j.  innehat,  um  180  ff  Pfg.  Pfullend.  W.  PO. 
2  S.  —  1464  Juli  28  Hans  May  d.  a.,  Börger  zu  Pf,  verkauft  seine 
Gülten  von  der  Mühle  am  Andelsbach,  welehe  Stoffel  Boller  d.  j.  innehat, 
nämlich  4  ff  2  sh.  Pfg.,  2  Malter  Kernen,  2  Viertel  Eier  etc.  an  Johann 
Welling  von  Ellwangen,  Kaplan  der  Ölbergpfriind  zu  Pt.,  um  14ö  fl.  rh. 
PO.  2  S.  —  1465  März  12.  Job  Bengkhler  gen  Haussier,  Bürger  zu  Pf, 
verkauft  an  H.  Johannes  Welling  8  Mannsmad  Wiese  zu  Pf.  um  20  ff  P%. 
Pf.  W.  PO.  S.  —  1466  Dez.  1.  Joh.  Welling,  Stifter  der  Ölbergpfründe, 
stiftet  50  rinisch  fl.  zu  einem  ewigen  Licht  des  Ölbergaltars.  PO.  S.  — 
1473  Apr.  8.  Brida  Moser,  Witwe  Classen  Moser  von  Affolterberg,  ver- 
giebt  mit  Wissen  ihrer  Kinder  an  die  ölbergpfründ  eine  Wiese  zu  einer 
Jahrzeit  mit  4  Messen  etc.  für  sich,  ihren  Mann,  ihre  Vorfahren  u.  Nach- 
kommen. 2  PO.  S.  —  1476  Okt.  12.  Cunrad  Dallat  von  Denkingen 
(Dänkingen)  entscheidet  in  einem  Streit,  Holz  u.  Wald  betr.,  zw.  Abt  Jo- 
hann u.  Konvent  von  Salmensch wiler  u.  Heinr.  Bretz,  Kaplan  auf  dem 
Beinhaus,  zu  Gunsten  der  erstem.  Abschr.  —  1493  Apr  23.  ülr.  Wetzel, 
Schnider  von  Husen,  erhält  von  Martin  Palm,  Kaplan  auf  dem  Beinhaus, 
einen  Lehenhof  u  Gut  zu  Husen.  PO.  8  def.  —  1499/1500.  Registrum 
censuum  cap.  domus  ossium.  —  1502.  Registrum  vigiliarum,  quas  capel- 
lanus  domus  ossium  exsolvere  debet.  —  1504 — 42.  Registrum  censuum 
altaris  S.  Oswaldi.  —  1521  Apr.  4.  Anna  Böschin  erhält  von  der  altera 
Tagmesspfründe  30  fl.  rinisch,  giebt  als  Unterpfand  ihr  Haus  am  Holz- 
markt zu  Pf.  u.  zahlt  1  fl.  Zins.  PO.  —  1540  Juli  10.  Jakob  Schwentz- 
lin,  Bürger  zu  Pf,  verkauft  an  die  Nägelinstagmess  um  lP/i  ff  Pfg. 
Pf  W.  den  Zins  von  einem  Acker  im  Betrag  von  10  sh.  6  Pfg.  PO.  S. 

—  1546  Nov.  11.  Gregorius  Kempter  von  Nesselwangen  u.  sein  Schwager 
Mathis  Riggler  erhalten  von  der  Tagmesspfründe  15  ff  Pfg.  Pfullend.  W., 
geben  als  Unterpfand  2  Hofstätten  mit  Reben  u.  zahlen  15  sh.  Pfg.  Zins. 
PO.  —  1555  Juni  17.  Hans  Brämlin  erhält  von  der  Beinhauspfründe  ein 
Leiblehen  zu  Volkoven  gegen  2  Malter  Veesen,  2  Malter  Haber  etc.  Zins. 
Pap.-Or.  S.  —  1566  Dez.  20.  Kaspar  Han,  Zunftmeister  zu  Pf,  verkauft 
an  die  Nägelinstagmess  um  ll'/z  ff  Pfg-  Pf«  W.  den  Zins  von  einem 
Acker,  10  sh.  6  Pfg.  PO.  S.  —  1574  März  7.  Martin  Wetzel  erhält  nach 
Ableben  seiner  Mutter  ein  Erblehen  zu  Hausen  von  der  Beinhauspfründe 
und  giebt  1  ff  10  sh.  Pfg.,  1  Malter  Vesen  etc.  PO.  1678  Nov.  13.  Desgl. 
sein  Bruder  Ulrich.  —  1570  Nov.  27.  Balthas  Bendel,  Bürger  zu  Pf., 
vergiebt  um  20  fl.  Landesw.  an  das  Beinhaus  1  fl.  Zins.  PO.  —  1671 — 
1620.  Der  Beinhauspfründe  Güter,  Zinsen,  Renten.  —  1572—79.  Nägelins- 
tagmesspfründe  u.  Ölbergspfründe  Einkommen  u.  Zinsen.  —  1588  Apr.  12- 


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Löffler. 


Hans  Benselmayer,  Bürger  zu  Pf.,  verkauft  an  die  Tagmesspfründe  un* 
30  S  Pfg.  1  8  10  sh.  Zins  von  einem  Acker  unter  dem  Boss.  PO.  8.  — 
1603  Aug.  28.  Martin  Rackh  zu  Kleinsudelhofen  erhält  von  der  Ölberg- 
pfründe  ein  Erblehen  mit  Haus,  Hofraite,  Stadel  etc.  u.  bat  1  fif  10  so. 
Pfg.,  2  Malter  Vesen  etc.  Zins  zu  zahlen.  PO.  —  1619  Mai  16.  M.  Gg. 
Fuoterer  erhalt  nach  Ableben  des  Pfarrers  Sebast.  Leba  die  Investitur 
auf  die  Pfarrei  Zell  a.  A  nach  Präsentation  seitens  der  Priorasin  u. 
Konventualen  des  Klosters  Inzigkofen  (Ynzkofen).  PO.  S.  def.  —  1623 
Marz  16.  M.  Gg.  Fuoterer  erhält  nach  freier  Resignation  des  M.  Gg.  Ba- 
singer die  Investitur  auf  die  Kaplanei  Ossorii  et  beneficii  dicti  Nagelins- 
tagraesa.  Pap.-Or.  S.  —  1623—1717.  Registrum  beneficii  Ossorii.  —  1672 
Jan.  25.  Joannes  Bosch,  Kuno  in  Krauchenwies,  vergiebt  sich  der  An- 
sprach auf  ein  Gärtlein  zu  Krauchenwies,  so  die  Beinhauspfründ  vor 
mehr  als  150  Jahren  laut  Briefs,  so  ihm  fürgewiesen  worden,  in  quieta 
possessione  besessen.  Pap.-Or.  —  1702  ff.  Heiligenrechnungen.  —  1736 
— 1836.  Elenchus  redituura  unitorum  beneficiorum  Ossorii  ac  Oliveti,  di- 
midiati.  —  1750  ff.  Taufbuch.  —  1813  ff.  Ehe-  u.  Sterbbücher.  —  1767 
Juli  20.  Karl,  Herzog  zu  Württemberg  u.  Töck,  vergiebt  namens  des 
KJ osters  Königsbronn  an  Joh.  Gg.  Feineisen  zu  Grossstadelhofen  ein  Leib- 
u.  Zinslehen,  Haus,  Scheuern,  Gärten  etc  Inhaber  zahlt  an  das  Kloster 
100  fl.  Ehrschatz  u.  jährl.  15  sh.,  1  Malter  Roggen  etc  Pap.-Or.  S.  — 
1788  Aug.  22.  „Marckten-Beschreibung"  entzw.  dem  Spital  Pf.  u.  des 
Heiligen  in  Affterberg  Holz  u.  Gütern  etc  S.  —  1790  Jan  30.  Lehen- 
brief. Karl,  Herzog  von  Württemberg,  vergiebt  namens  des  KlosU  Königs- 
bronn  an  Franz  Josef  Matheis  zu  Bottenreute  ein  Leiblehen  mit  allen 
Zubehörden;  derselbe  zahlt  Ehrschatz  35  fl.  u.  Zins  2  ff  6  P%.  etc  Ab- 
schrift. 

3.  Linz. 
Gemeinde. 

1676  Apr.  10.  Obligation  von  dem  Kollegium  Soc  J.  in  Konstanz 
gegen  Joh.  Salomon  Bleitz,  Spitalpfleger,  über  300  fl.,  der  Kriegskosten 
wegen.  Pap-Or.  S.  —  1722  Juli  4,  1736  Apr.  12,  1737  März  20,  Aug.  10, 
1746  Juni  21.  Schuldverschreibungen  der  Gemeinde  Linz  gegen  das  Kol- 
legium Soc  J.  in  Konstanz  über  100,  450,  50,  33,  1948  fl.  Pap.-Orr.  — 
1733  ff.  Gemeinderechnungen.  —  1745  März  7.  Obligation  der  Gemeinde 
L  über  500  fl.  gegen  Frau  A.  Maria  Jägerin  in  Konstanz.  Pap.-Or.  S. 
—  1786  März  2.  Gemeinde  L.  empfangt  von  Stattamann  Walter  von  Pful- 
lendorf  350  fl.  um  Früchte  zu  kaufen.  Pap.-Or.  —  1787  Okt.  16.  Lehens- 
brief für  Xaveri  Martin  über  den  Pfullend.  Hof.  Pap.-Or.  Desgl.  1804 
für  Seb.  Stocker.  —  1797  Febr.  1.  Obligation  der  Gemeinde  für  Joh. 
Schellinger  über  600  fl.  Pap  -Or.  —  1797  Juli  10.  Obligation  der  Ge- 
meinde L.  über  150  fl.  für  Mauritz  Gmeinder.  Pap.-Or  —  1797  Juli  10. 
Obligation  der  Gemeinde  L  über  150  fl.  gegen  Fidelli  Enderes  von  Aft- 
holderberg.  Pap.-Or.  —  1800  Jan.  29.  Obligation  der  Gemeinde  L.  gegen 
die  Kirchenfabrik  um  200  fl.  Pap.-Or.  —  1809.  Ortskarte.  Ohne  fl. 
Karte  (älter,  defekt). 

Pfarrei.   [Siehe  oben  1.  Aach.] 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m39 

3.  Pfullendorf. 
Eath.  Pfarrei. 

1299.  Indolgentia  capellae  Sti.  Nicolai  concessa.  Abschr.  in  einem 
Kopialheft  v.  12  Bl.  —  1302.  1303.  Antiquitates  memorabiles  de  mona- 
sterio  Regiofontano  (Index  der  Königsbronnischen  Lad).  4  Bog.  Pap.  2. 
Älteate  Angaben:  1360  Febr.  2.  Bürgerrecht  des  Königsbronner  Hofes 
(in  Pf.);  1428.  Vertrag  zu  Ulm  zw.  Kl.  Königsbronn  u.  Stadt  Pf.  betr. 
des  Burgerrechts,  u.  dass  der  Prälat  oder  die  Seinen  bei  eines  Rats  Be- 
scheid zu  Pf.  verbleiben  sollen  etc.  —  1311  u.  1337.  Verschiedene  Stif- 
tungen (von  Gross-  u.  Kleinzehnten  v.  Hippetsweiler,  vom  grossen  Hof 
zu  Kleinstadelhofen  etc.)  durch  den  Grafen  v.  Pfullendorf,  Konrad  v  Rech- 
berg u.  a.  an  das  Licht  der  Heiligen  zu  Pf.  Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  5  u.  6, 
48—51,  73—76,  106—12.  —  1346  Marz  23.  Avignon.  Clemens  VI.  an 
Bisch,  v.  Co ns tanz.  Bestätigt  dem  Abt  zu  Königsbronn  das  Patronat  der 
Pfarrei  Pf  2  Abschr.  —  1346  Juni  25.  Constantiae.  Bischof  Ulrich  an- 
erkennt unter  Bezugnahme  auf  die  Urk.  Clemens'  VI.  das  Patronat  des 
Abtes  \on  Königsbronn  Uber  die  Pfarrei  Pfullend.  Abschr.  —  1347. 
CaroluB  IV.  donavit  monasterio  Regisfontano  (Königsbronn)  ecclesiam 
Juliomagensem  (Pfullendorf).  Abschr.  —  1348  März  13.  Incorporatio 
ClementisVI.  super  ecclesiam  Pf.  2  Abschr.  —  1349  Juli  14.  Salem. 
Abt  Berthold  u.  Konvent  verkaufen  um  30  fli  Konstanzer  Pfg.  verschiedene 
Gross-  u.  Kleinzehnten.  Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  66—72.  —  1349.  Donatio 
regis  Caroli  facta  abbati  Regisfontano:  altare  S  Nicolai  et  B.  M.  Virg. 
in  eccl.  paroch.  in  Pf.  Abschr.  —  1352  Jan.  26.  Ammann  u.  Rat  zu  Pf. 
belehnen  den  Bürger  Wernner  den  Simmoni  mit  4  Jauchert  Acker,  der 
St.  Christopheiskirche  gehörig.  Kauf-  u  Zinsbuch  S.  103—105.  —  1362 
Dez.  24.  Henaan  Bosch  stiftet  24  Ü  Pfg  an  das  ewige  Licht  im  Chor  neben 
dem  Frauenaltar  zu  Pf.  Ib.  S.  100—102.  —  1365  April  11.  Fridrich  u. 
Konrad  Schopf,  Söhne  Eberharts  des  Schopfs  v.  Pf.  verkaufen  '/a  Zehnten 
zu  Schönbrunnen  u.  zu  3  Mühlen  am  Andelsbach,  Lehen  v.  Grafen  Albr. 
v.  Werdenberg,  um  80  fif  Heller.  PO.  —  1366  Mai  20.  Hans  v.  Hornstein 
mit  Sohn  u.  Gemahlin  verkauft  den  Pflegern  des  Lichts  St.  Christoflei 
Leutkirchen  zu  Pf.  1/4  der  2  Teile  vom  kleinen  u.  grossen  Zehnten  zu 
Wattenreuthe  um  70  8  h.  Kauf-  u.  Zinsbuch  S  36—38.  —  1372  Dez  15. 
Conrad  Gremblich,  den  man  nennt  Bentzen,  verkauft  um  75  8*  h.  1  xf2  Teil 
des  Uross-  u.  Kleinzehnten  zu  Lauternbach  an  den  Heiligenpfleger  zu  Pf. 
Ib.  S.  51—54.  —  1372  Dez.  17.  Vertrag  zw.  Ammann  u.  Rat  zu  Pf.  u. 
den  Schwestern  Adelheid  u.  Elisabeth  den  Benkhinen  von  Mösskirch 
Nutzung  d.  Gross-  u.  Kleinzehnten  zu  Lautenbach  u.  Jahrtag  nebst  Vigil 
betr.  Ib.  S.  54-58.  —  1372  Nov.  23.  Friedr.  Brusch,  Bürger  zu  Pf.,  ver- 
kauft an  die  Heiligenpflege  daselbst  10  Schilling  Zins  ab  einer  Wiese  unter 
Zell  u.  einem  Krautgarten  vor  dem  Gebsenthor  um  18  ff  h.  Kauf-  u.  Zins- 
buch S  112—115.  —  1373  Juni  28  Heinrich  v.  Newbronnen  giebt  dem 
Heiligen  der  Pfarrkirche  zu  Pf  1 A  des  Laienzehnten  zu  Wattenrettthin 
um  80  ff  h.  Ib.  S.  39—41.  —  1375  Sept.  7  Stiftung  eines  Altars  u.  einer 
Messe  durch  Hennann  Gremiich  u.  Anna  v.  Elchingen,  Ehefrau  des  Kunz 
Gremiich.  Pap.-Or.  u.  Abschr.  Dazu:  Auszug  der  Uueter  zu  Waldtbeyern 


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Löffler. 


gehörig  in  die  Gremlich'sche  u.  Fluckenpfründ,  undat.  1  BL  —  1376  Apr. 
Histor.  Notizen,  den  Gottesdienst  betr.:  ex  vetusto  mortuario  oblongo. 
quod  hactenus  capellanus  Ossorii  asserrare  solitos  fuit.  Randnotiz:  Hanc 
Ordinationen!  a.  d.  1376  in  Aprili  factam,  post  113  annos  alias  quid&n 
capellanus  descripsisse  videtur  in  librum  illum  oblongum.  Pap.  12  Bl.  — 
1377  Febr.  22.  Wolf  v.  Jungingen  Ritter  beurkundet,  dass  Hanitz  Orttaeb 
selig  zu  einem  Seelgerät  7  sh.  Pfg.  Konstanzer  M  Zins  ab  einer  Wiese  ge- 
stiftet hat.  Abschr.  —  1378  Marz  16.  Conrad  Gremblich  Ammann  w  Pf. 
▼erkauft  den  Heiligenpflegern  daselbst  die  Hälfte  des  Zehnten  zu  Lauctern- 
bach  um  70  ff  h  Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  68—61.  -  1382  Juni  15.  Stift g. 
u.  Dotation  der  Pfründe  SS.  Petri  et  Pauli  im  Spital  zu  Pf.  du?ch  die 
Bürger  Werner  Goss  u.  Berthold  Suntag.  —  1382  Aug.  Bestgg.  durch 
B.  Heinr.  v.  Konstanz.  Abschr  8  Bl.  u.  Notiz.  —  1383  Nov.  17.  Erich 
Albrecht  zu  Messkirch  verkauft  dem  Leutpriester  zu  Pf.  u.  allen  Kaplanen 
3  Wiesen  um  60  ff  h.  PO.  S.  ab.  —  1383  Dez.  11.  Katharina  di«  Hilt- 
prändin,  Hainzin  des  Messners  Witwe,  verkauft  an  das  Spital  zu  Pf.  e. 
Gut  mit  Hof  u.  Hofraitin  um  20  8  Pfg.  PO.  —  1385.  Annivers:  \erenae 
Gössin.  Vigilia  haec  fundata  a  quodam  Joanne,  Pfaff  Hans  v.  Hausen 
appellato.  PO.  —  1392  Juni  23.  Heinrich  Seelhofer,  Bürger  zu  Pf,  ver- 
kauft an  den  Kirchenpfleger  verschiedene  Zinse  um  15  ff  Pfg.  Xauf-  u. 
Zinsbuch  S.  115—119.  -  1398  Dez.  19.  Lehenrevers  von  Konrad  Pfaff 
über  ein  Gütlein  in  der  Vorstadt.  Pap.-Or.  S.  —  1399  Anfang  Juli. 
Johannes  Sogritter,  Burkart  Lützler,  Rüstli  Ortlieb,  alle  3  Bürger  zu  Pf, 
verkaufen  als  Pfleger  des  Heinr.  Ortlieb  Kinder  an  Hansen  den  Widmer 
Bürger  zu  Pf.  1/t  des  grossen  u.  kleinen  Zehntens  zu  Wältenrüti  um 
70  ff  Pfg.  PO.  u.  Abschr.  —  1400.  Conception,  was  auf  dem  Tag  zu 
Ebingen  den  13.  Sept.,  auf  dem  Tag  der  Pfarr  um  aller  Königsbr.  Artikel 
halber  gehandelt  wird.  Concept  5  Bl.  —  1400  (?).  Der  Pfarr  Competenz 
u.  Abnutzung,  durch  den  Stadtpfarrer  dem  Magistrat  zu  Pf.  vorgetragen. 
2  Bl.  —  1401  Sept.  13.  Spitalmeister  u.  die  Bruderschaft  des  h.  Geist- 
spitals zu  Pf.  beurkunden,  dass  Frau  Otilie  die  Schmidin,  Vinzenz  Sonn- 
tags sei.  ehel.  Frau,  18  Schilling  Pfg.  Konstanzer  M.  Zins  giebt  zu  2  Jahr- 
tagen mit  Vigil.  PO  —  1402  Juli  24.  Kauf-  u.  Stiftungsbrief  der  2  Höfe 
zu  Grossstadelhofen  u.  Salenbach  in  St.  Leonhards  Beneficium  gehörig. 
Abschr.  —  1405.  Verzug  u.  Uebergab  des  Zehntens  im  Grunerwald. 
Abschr.  2  Bl.  —  1409  Sept.  27.  Pfleger,  Spitalmeister  u  Gebrüderschaü 
des  Spitals  zu  Pf.  beurkunden,  dass  um  7  sh.  Pfg.  ein  Jahrtag  f.  Katha- 
rina Münchin  gestiftet  wird.  PO.  -  1415  Nov.  11.  Hans  Iselli  von  Alt- 
heim verkauft  an  den  Leutpriester  u.  die  Kapl&ne  der  Pfarrkirche  zu  Pf. 
e.  Zins  v.  10  sh.  Pfg  um  10  ff  Pfg.  Konstanzer  M.  PO.  —  1417  Nov.  11. 
Anna  die  Hainizlerin  stiftet  e.  Jahrtag  mit  Vigil.  PO.  —  1418  Sepu  20. 
Elisabeth  Nitterin,  Hansen  Frieser  sei.  ehel.  Hausfrau,  stiftet  zu  e.  Jahrtag 
e.  Boden-  u.  Wiesenzins  v.  7  sh.  3  Pfg  PO.  —  1419  Juni  12  Wernher 
Ortlieb,  Bürger  zu  Pf.,  verkauft  dem  h.  Geistspital  ein  Halbteil  des  Hofs 
zum  Eberhartswiler  u.  anderteil  zu  Ueberlingen  Gut  mit  Hof  u.  Hofraiti  etc. 
um  122  ff  Pfg  PO.  —  1420  Apr.  23.  Konrad  Kern  v.  P£  verkauft  an 
Heinr.  Schwarz,  Kirchenpfleger,  s.  Hof  in  Aderzweiler  um  99  ff  Pfg. 
Abschr.  —  1420  Nov.  24   Elisabeth  die  Blochingerin,  Bürgerin  zu  Ulm, 


ArchiTalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m4i 

stiftet  10  fl.  rhein.  zu  e.  Jahrtag  in  Pf  f.  ihren  Ehemann  Joh.  PO.  — 
1422  Juni  23.  Wernher  Ortlieb  beurkundet,  dass  er  Hansen  Frecher,  Leut- 
priester,  jährlich  5  sh.  Pfg.  Konstanzer  M.,  4  Herbsthühner  u.  50  Eier  Zins 
giebt  f.  2  Hauser  u.  Hofraithen  in  der  Vorstadt  PO.  —  1423  Okt  16. 
Stiftung  der  St.  Jodocs-Kaplanei,  ausgestellt  von  Bürgermeister  u.  Räten 
der  Stadt  Pf.  PO  Dazu  Transfix:  1424  Dez.  25.  Konstanz.  Bischöfl 
Bestätigung  —  1427  Juni  23.  Heinr.  Trosch  u  Konr.  Knöpflin,  Heiligen- 
pfleger zu  Pf.,  empfangen  10  ff  Pfg.  von  Anna  Riethhausserin,  davon 
sollen  von  der  Kirchen  Gut  zu  Adratschweyler  jährlich  10  sh.  genommen 
u.  Offlaten  klein  u.  gross  gekauft  werden.  Kauf-  u  Zinsbuch  S.  96—100. 

—  1428.  Resignatio  iuris  patronatus  der  Gremlich-Kapelle  St.  Nicolai. 
Abschr.  —  1431  Juni  13.  Herman  Gremiich  v.  Krauchenwis  verkauft  e. 
Zins  v.  5  sh.  Pfg.  u.  1  Huhn  an  Heinz  Heriser.  Bürger  in  Pf.  PO.,  s. 
1453  Juni  9.  —  1434  Jan.  8.  Leutpriester  u.  Kapläne  bekennen,  dass  Hans 
Messner  8  ff  Pfg.  Kons!  M.  zu  e.  Jahrtag  gestiftet  hat.  PO.  —  1434 
Okt.  7.  Dotation  u.  Pflichten  der  Leutpriester  u.  Kapläne  sub  parocho 
Friderico  Richer  zu  Pf.  betr.  P.  S.  —  1434  Nov.  9.  Peter  Furter,  Bürger 
zu  Pf.,  vermacht  Leutpriester  u.  Kaplan  eine  zehntfreie  Wiese  am  Lützel- 
bach. PO.  —  1436  Dez.  21.  Stadtamman,  Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt 
Möhrspurg  bescheinigen  den  Empfang  v.  240  fl.  von  M.  Georg  Fuotterer, 
Kaplan  der  Beinhauspfründ  zu  Pf.  Abschr.  —  1437  Nov.  6.  Jahrtags- 
stiftung der  Adelheid  Menger,  Hans  Mengers  Witwe,  Bürgerin  zu  Pf.  PO. 

—  1438  Apr.  29.  Hanns  Stainbock,  Cuman  gen.,  zu  Hilpatzwyler  gesessen, 
stiftet  e.  Jahrtag  mit  Yigil.  PO.  Dazu  1438  Juli  29.  Annahme  d.  Stiftg. 
durch  Leutpriester  u.  Kaplan.  PO.  —  1439  März  15.  Heinr.  Blum  ver- 
kauft eine  dem  clero  zinspflichtige  Wiese  am  Andelsbach  an  Konr.  Riet- 
haymer.  PO.  —  1440  Juni  30.  Hanns  Gross  von  Kirnbach  verkauft  ein 
Gut  zu  Clainenstadelhoven  an  die  Priesterschaft  zu  Pf.  um  50  ff  Pfg.  PO. 

—  1441  Mai  1.  Resa  Huberin,  Bürgerin  zu  Pf,  macht  e.  Stiftung  zur 
Cathrinen-KapeUe.  PO.  —  1442  Juli  29.  Urteil  des  Hans  Hagman  Am- 
mann  zu  Hohendiengen,  wodurch  der  Verkauf  eines  Gütleins  zu  Entz- 
kofen  auf  Einsprache  des  Jons  Gegging,  Rat  u.  Heiligenpfleger  zu  Pf., 
annulliert  wird,  da  laut  eines  Rodels  das  Gut  dem  Heiligen  eigen  u. 
unzerteilt  bleiben  soll.  Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  85—89.  —  1442  Nov.  17. 
Konrad  Riethaimer  verkauft  eine  dem  Klerus  zinspflichtige  Wiese  an 
Heinrich  Wigen.  PO.  —  1445  Juni  15.  Heinrich  Wig,  Bürger  zu  Pf*,  u. 
Anna  Wigin,  Hansen  Holzerb  Witwe  verschreiben  dem  Leutpriester  Frie- 
drich Richeren,  den  Kaplänen  u.  Altaristen  die  Heselwiess  in  Denkingen 
zu  e.  Jahrtag.  PO.  —  1460  Juli  28.  Kaufbrief  um  den  Zehnten  zu  Fürnen- 
buch,  dem  beneficio  B.  M.  V.  in  Schray  zugehörend.  PO.  u.  Abschr.  — 

1450  Okt  15.  Was  sich  ein  Pfarrherr  allhie  zu  Pf.  verhalten  solle  mit 
Singen,  Messleseo,  Predigen  u.  anderm  Gottesdienst,  wegen  etwelche  Cap- 
planeyens,  sampt  der  Fundation  u.  Beschwerd,  wie  selbige  gestift  worden. 
Abschr  10  Bl   —  1450.  Incorporatio  capellae  Sti.  Nicolai.  Abschr.  — 

1451  Dez.  3.  Ludw.  Hopp,  Bürger  zu  Pf.,  u.  Anna  v.  Raningen  8.  Ge- 
mahlin verkaufen  an  die  Heiligenpflege  einen  Königsbronner  Zins  von 
10/4  Roggen,  */4  Haber,  1ji  Erbsen  u.  5  sh.  Pfg.  um  28  ff  Pfg.  Kauf-  u. 
Zinsbuch  S.  61—66.  —  1452  Febr.  7.  Christoph  von  Neubrunnen  verkauft 


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Löffler. 


an  die  Heiligenpfleger  zu  Pf.  4  Malter  Roggen  u.  4  Malter  Haber  ans 
dem  Zehnten  zu  Neabrnnnen  um  160  ff  Pfg.  Kauf-  u.  Zinsb.  S.  29-36. 

—  1452  Mai  8.  Stadtammann  Toni  Joner  beurkundet,  dass  Bonifaz  Er- 
gerder  an  Heinr.  Heriser  2  Teile  vom  grossen  u.  kleinen  Zehnten  um 
109  fl.  rh  verkauft.  PO.  —  1454  Mai  23.  Um  2  ff  h.  Zins  verkauft  Hein- 
rich Wiger  ein  Out  in  Levetschweiler  u.  eine  Wiese  am  Andelsbach.  PO. 

—  1454  Juni  27.  Ella  Sutrin  u.  Hans  Sutor,  Bürger  zu  PI,  verkaufen 
Feld  bei  der  Mühle  vor  dem  Steinbrunnenthor  an  Junker  Hansen  Grem- 
iich, gesessen  zu  Pf.,  um  105  fl.  rh.  PO.  —  1455  Juni  27.  Anna  v.  Rei- 
schach, Heinrichs  v.  Reischachs  v.  Reicbenstain  Wittib  geb.  Gremblichin 
u.  ihre  Söhne  Heinr.  u.  Eberh.  verkaufen  dem  Heiligen  der  Pfarrkircbe 
zu  Pf.  2  Teile  v.  grossen  u.  kleinen  Zehnten  auf  dem  Berghof  u.  im 
Bregengrund  um  194  ff  Pfg.  Kauf-  u.  Zinsb.  8.  77-S3.  —  1455  Juni  27. 
Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt  Pf.  bekennen,  dass  Heinr.  Neff  u.  Albr. 
Haagg  2  Teile  des  kleinen  u.  grossen  Zehnten  auf  dem  Berghof  anzu- 
sprechen haben,  ebda  S.  83—85.  —  1456  Juli  27.  Konr.  Maisterlin,  zu  Eng- 
kofen gesessen,  verkauft  dem  Pfleger  St.  Jacobs  u.  St.  Christopheis  ein 
Gut  daselbst  um  120  ff  Pfg.  Ib  S.  89— 96  —  1457  Apr.  25.  Kaufbrief 
von  Hannsen  Seben,  gen.  Dünnckhin,  Bürger  zu  Pf ,  gegen  Conrad  Fischer, 
Kirchherrn  zu  Alltheim,  über  2  Malter  Kerne  u  2  ff  Pfg.  Gült  von  der 
Mühle  am  Andelsbach  Pap  -Or.  —  1457  Nov.  14.  Mart.  Böginger,  Borger 
zu  Pf.,  u.  s.  Schwestern  Agatha  Lenhartin  u.  Greta  Dunckherre  von 
Ravensburg  stiften  zu  Vigilien  u.  Jahrzeiten  15  sh.  h.  PMlend.  W.  Zins. 
PO.  —  1458.  Fluckhen- Altar  oder  St  Oswaldipfründ  u.  Nachpradikatur 
fundationis  et  dotationis  cop  Pap.  4  Bl.,  unvollst.  —  1461  Marz  7.  Hanns 
u.  Ulrich  v.  Gegingen  Gebrüder  verkaufen  an  Heinrich  Wygen,  Bürger  zn 
Pf,  3  Teile  v.  grossen  u  kleinen  Zehnten  zu  Watinrütin  um  147  fl.  rh. 
PO.  u.  Abschr  —  1461  Okt.  1.  Copia  fundationis  beneficii  Fluckhuni 
Pap.  4  Bl.  —  1462  Mai  3.  Konrad  Riethaimer  übergiebt  concivi  suo  Petro 
Baggu88  oder  Backhoss  Wiesen,  am  Hufschlag  gelegen.  PO.  —  1464  Juli26. 
Pfaff  Cunrat  Fischer,  Kilcher  zu  Altheim  unter  Hohenbodman,  verkauft 
an  Priester  Joh.  Welling  von  Ellwangen  in  Pf.  Gült  von  2  Malter  Kerne 
u.  2  ff  Pfg.  ab  den  Mühlen  am  Andelsbach  um  70  ff  Pfg.  PO  -  1465 
März  22.  Johannes  Welling,  Priester  in  Pf.,  von  Ellwangen,  macht 
verschiedene  Stiftungen  zum  Beneficiuni  Oliveti,  darunter  Hof  zu  AÄolder- 
berg,  Zins  von  Mühlen  am  Andelsbach  PO.  —  1465  Mai  9.  Konstanz. 
Bischof  Burkard  genehmigt  die  Stiftung  des  Johann  Welling  zum  bene- 
ficium  ad  montem  Oliveti.  PO.  —  1465.  Stiftung  des  Altares  ultimae 
Coenae  im  untern  Ölberg.  Abschr.  1466.  Dispensatio  rom.  in  lacti- 
ciniis,  butyro,  ovis  etc.  tempore  qnadragesimali  et  aliis  diebus  jejunalibo» 
adhuc  prohibitis.  PO  —  1467  Jan.  20.  Jakob  v  Neubronnen  zu  Schön- 
bronnen u.  Ulr.  v.  Neubronnen  s.  Bruder  verkaufen  der  Pflege  St.  Jakob 
zu  Pf.  2  Teile  des  grossen  u.  kleinen  Zehnten  zu  Neubronn  um  250  ff  Pfg- 
Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  42—47.  —  1470.  Beschreibung  der  Güter  u.  Zins 
des  Heiligen  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  Perg.-Bd.  28  Bl  —  1473  Febr.  23. 
Ablassbrief  des  Bisch.  Hermann  v.  Konstanz  f.  d.  Kapelle  Maria  Schray. 
PO.  S.  —  1470  Apr  25  Die  Pfleger  der  Kirche  St.  Jakob  empfingen 
16  ff  Pfg.  von  Gebharden  Löffler  u.  Annen  Löfflerin  zu  1  Jahrt&g.  PO. 

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Archi valien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m4$ 

—  1478  Nov.  12.  Hans  Hämling,  Bürger  zu  Pf.,  verkauft  um  95  ff  Pfg. 
an  die  Heiligenpfleger  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  verschiedene  Gross-  u.  Klein- 
zehnten. Kauf-  u.  Zinabuch  S.  7—11.  —  1479  Juli  24.  Die  Erben  von 
Heinrich  Wygen  und  Elsbeth  Holtzerin  vermachen  der  Kapelle  vor  der 
Stadt,  gen.  zu  Schrayen,  für  wöchentl.  3  Messen  verschiedene  Teile  \. 
grossen  u.  kleinen  Zehnten  zu  Ftirnebuch,  Waltenrütin,  abgelöst  v.  Königs- 
pronn  um  175  fl.  rh.  u.  2  Teile  bei  Schönb.unnen  u.  den  Mühlen,  ab- 
gelöst von  Graf  Jörg  v.  Werdenberg  um  20  ff  Ffg.  PO.  Dazu  Bestätgg. 
des  Gvikars  v.  Konstanz,  1479  Aug.  21.  —  1480  Febr.  6.  Jahrtagsstiftung 
von  Wilh.  u.  Hans  Gremiich  von  Menningen  u.  Hans  Ludwig  Gremiich 
von  Krauchenwies  zum  St.  Johann  Baptist-Altar  mit  15  Eimer  Wein. 
Pap.-Or.  u.  Abschr.  —  1480.  Kontrakt  den  Kirchenbau  betr.  Abschr. 
3  Bl.  —  1481  Jan.  23.  Die  Erben  des  Gebhard  Zimmermann  geben  20  ff  h. 
Pfullend.  W.  dem  Leutpriester  Mich.  Utzing  zu  1  Jahrtag.  PO.  —  1481 
Apr.  19.  Lehensbrief  des  Hanns  Kriseln  zu  Enzkauffen,  der  ein  dort  ge- 
legenes der  Pfarrkirche  zu  Pf.  gehöriges  Gut  von  s.  Vater  Conrat  über- 
kommen hat.  Pap.-Or.  —  1490  März  8.  Leutpriester  u.  Kapl&ne  zu  Pf. 
empfangen  von  Kaplan  Jörg  Riser  12  ff  Pfg.  Pf.  W.  mit  2  Büchern  zu  e. 
Jahrtag  mit  Vigil.  PO.  —  1490  Apr.  26.  Michel  Seging,  Leutpriester, 
stiftet  für  sich  u.  s  Eltern  u.  Schwester  eine  Vigil  u.  zahlt  26  ff  Pfg. 
PO.  —  1490.  Extrakt  aus  des  Gotteshauses  Spital  zu  Pf.  Urbar,  in  quo 
fit  desciiptio  fundi  Bodm.  in  Eberetschweiler,  add.  amicabilis  compositio 
inter  Eberetschweiler  et  Hertwangen.  Abschr.  v.  1759.  —  1491  Okt.  6. 
Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt  Pf.  vermachen  der  Kapelle  ü.  L.  Fr.  zu 
Schrayen  verschiedene  Rechte,  z.  B.  1  Malter  Fesen  zu  Rast  dem  Jörg 
Rüett  Müller,  ablösig  mit  20  ff  Pfg.,  dann  von  2  Höfen  zu  Wynterspurene, 
ablösig  mit  200  ff  Pfg,  dann  1  Malter  Fesen,  ablösig  mit  20  ff  Pfg.  von 
Heinrich  Bürk,  Bürger  zu  Pf.  PO.  —  1493  Febr  16.  Konstanz.  Bischof 
Thomas  genehmigt  Stiftung  des  Joh.  Welling  f.  d.  beneficium  Oliveti  im 
Betrag  von  10  Malter  Frucht  in  Ruhestatten.  PO.  —  1493  Apr.  18.  Mich. 
Betting,  Leutpriester  u.  Ka plane  empfangen  von  Jakob  Sattler,  Kaplan 
zu  St.  Johann  Baptisten,  15  ff  Pfg.  zu  e.  Jahrtag  mit  Vigil.  PO.  —  1493 
Okt.  3.  Ein  Stiftungsbrief  der  Pfründ  U.  L.  Fr.  zu  Schray.  Abschr.  — 
1493  Nov  18.  B.  Thomas  bestätigt  die  Messstiftg.  am  Altar  in  der  Kapelle 
vor  dem  Oberthor  v.  Pf.  PO.  —  1494  Nov.  3  (?).  Vertrag  über  d.  Zehnten 
zu  Neubronnen,  belangend  den  Landcommenthur  zu  Altsshaussen,  Königs- 
bronner  Hof,  u.  die  Heiligenpfleg  zu  Pf.  Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  1 — 5.  — 
1496.  Stiftung  des  untern  Altars  zu  Schrayen  u.  der  Tagmesspfründ. 
Pap.  24  Bl.  —  1497  Aug.  4.  Bestätigung  der  St.  Sebastian-Bruderschaft 
durch  B.  Hugo  v.  C.  Bruderschaftsbuch  S.  58  f  —  1498  März  17.  Ver- 
trag zw.  Königsbronner  Pfleger  u.  den  Heiligenpflegern  zu  Pf.  einesteils 
u.  dem  Landcommenthur  zu  Altsshaussen  u.  den  Baarfüssern  zu  Über- 
lingen andernteils,  den  Zehnten  zu  Neubronnen  betr.  Kauf-  u.  Zinsbuch 
S.  12-28.  —  15oO.  Memoriale  in  collectatione,  deeimarum  novalium.  — 
1501  Juni  3.  Pfaff  Sebast.  Allwigk,  Kaplan  des  untern  Altars  zu  Schrayen, 
kauft  mit  Einwilligung  v.  Bürgermeister  u.  Rat  ein  Haus  f.  d.  Kaplanei 
mit  Geld,  das  s.  Vorfahr  (?  Vorgänger)  Cunrat  Messner  erübrigt  u.  dazu 
bestimmt  hat.  PO.  —  1501  Hainrich  Härkher,  Kaplan  des  St.  Joh.  Bapt.- 


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Löffler. 


Altars,  stiftet  10  ff  Pfg.  zur  Anschaffung  von  Lichtern  zum  St.  Joh.  Bapt- 
Altar.  Pap  -Or.  —  1504  März  18.  Wolff  v.  Homburg  zur  Kruchernrys 
rerkauft  Bürgermeister  u.  Rat  v.  Pf.  f.  d.  Kaplanei  im  Ölberg  e.  Wein- 
garten zu  Markdorf  in  Wangerhalden  um  110  ff  Pfg.  PO.  —  1505  Jan.  27. 
Lionhart  Vogelsang  stiftet  68  ff  Pf.  zu  e.  Jahrtag  f.  sich  u.  s.  Vater  Hanna 
mit  2  Almosen.  PO.  —  1505.  Hansa  Volk  von  Entzkoven  verkauft  an 
Pfleger  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  s.  Haus,  Stadel  u.  Hofraite  daselbst  am 
100  ff  h.  Absohr.  —  1507  April  20.  Der  Rat  der  Stadt  Pfc  präsentiert 
Bischof  Hugo  f.  die  neue  Kaplanei  Johannes  Bunstetter.  PO.  —  1507 
Apr.  29.  Michel  Wahinger  giebt  Leutpriester  u.  Kaplanen  zu  Pf.  eine 
Wiese  bei  Lützelbach  zu  e.  Jahrtag.  PO.  —  1609  Apr.  16.  Sententi» 
definitiva  a  iudice  Constant.  lau  contra  D.  Theodericum  Palm,  Capellanum 
Ossorii.  PO.  —  1610  Marz  11.  Gesuch  des  Bürgermeisters  u.  Rats  zu  Pf. 
au  Bisch.  Hugo  in  Konstanz,  die  Pradikatur  vom  beneficium  St.  Oswaldi 
auf  d.  beneficium  Oliveti  zu  verlegen,  mit  der  Bestimmung,  dass  der  Nach- 
prediger im  Advent  am  Mittwoch  u.  Fritag  u.  in  der  Fastenzeit  am  Diens- 
tag u.  Donnerstag  in  der  Frühmesse  predige.  PO.    Dazu  bischöfl.  Ge- 
nehmigung 1510  März  10.  PO.  —  1516  Jan.  15.  Konstanz.  Die  Dotation 
der  Kaplaneipfründe  zu  Schrayen  wird  durch  d.  bischöfl.  Generalvikariat 
genehmigt   PO.  —  1516  Nov.  6.  Anthonius  Baggus,  Bürger  zu  Pf,  erhalt 
von  der  Priesterschaft  eine  Wiese  von  2  grossen  Mannsmad  am  Andels- 
bach am  Hufschlag  zu  Lehen,  er  soll  1  ff  10  sh.  Zins  geben.  Pap.-Or.  — 
lf  16.  Anstellung  des  Jacob  Wyger  auf  die  Kaplanei  altaris  superiora  in 
Maria  Schray.  PO.  —  1517  Mai  7.  Bisch.  Hugo  erteilt  die  Erlaubnis, 
die  Postpradikatur  a  beneficio  Oliveti  ad  aliud  pinguius  beneficium  zu 
verlegen.  PO.  —  1517.  Neue  u.  gemeine  Priesterordnung  v.  Gericht  u. 
Rat  zu  Pf.   6  Bl.  —  1517.  Extrakt  aus  des  Spitals  zu  Pf.  Urbar,  den 
Trauttenbrunner  Zehnten  betr.   2  Bl.  —  1518  Mai  28.  St.  Leonharts- 
Pfründ  oder  Kapelle  vor  dem  oberen  Thor,  item  von  dem  Amt  der  Nach- 
pradikatur,  welche  erstlich  auf  die  Fleckenpfründ  oder  St  Oswaldsaltar 
gestiftet,  darnach  auf  die  ölbergpfründ,  endlich  auf  St  Leonardipfrund 
transferiert  worden.   Abschr.  —  1519.  Statuta  Cleri  Juliomagensis  ah 
episcopo  Hugone  confirmata.  PO.  —  1520  März  21.  Dotationsbrief  der 
Beinhauspfründ  von  Bürgermeister  u.  Rat  v.  Pf,  an  Bisch.  Hugo  gerichtet 
PO.  —  1520  Juli  10.  Vertrag  zw.  Abt  Melchior  v.  Königspronnen  u.  Stadt 
Pf.,  den  neuen  Kirchof  zu  St.  Katharinen  betr.  PO.   Dazu  bischöfl.  Ge- 
nehmigung 1520  Juli  20.  —  1520  Juli  20.  Bisch.  Hugo  erteilt  Erlaubnis 
zur  Konsekration  des  Kirchhofes  zu  St  Katharinen  in  Pf.  PO.  —  1521 
Mai  23.  Konstanz.  Erlass  des  bischöfl.  Generalvikariats,  die  Dotation  u. 
Fundation  einer  missa  perpetua  zu  Schrayen  betr.  PO.  —  1521  Juli  3. 
Bürgermeister  u.  Rat  v.  Pf.  an  Bisch.  Hugo,  Dotation  der  St.  Katharina- 
pfründ  betr.  PO.  —  1521  Juli  30.  Konstanz.  Erlass  des  Generalvikars, 
die  St.  Katharinapfründe  betr.  PO.  —  1523  Mai  8.  Bischöfl.  Erlass  an 
den  Magistrat  v.  Pf.,  Kollatur  der  Beinhauspfründe  betr.  Pap.-Or.  — 
1526  Juli  5.  Abt  Melchior  v.  Königsbronn  an  den  Magistrat  zu  Pf.,  Be- 
setzung der  Pfarrei  betr.  Pap  -Or.  —  1528  Mai  14.  Wolff  Wintterfiessle, 
Bürger  zu  Pf.,  verkauft  1  ff  Pfg.  Zins  an  die  Pfarrkirche  um  20  ff  Pfg. 
Kauf-  u.  Zinsbuch  S.  1 19—123.  —  1531.  Redditus  prebende  eccles.  S.  Catha- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m4j> 


rine  extra  muros.  57  Bl.  2°  Heft.  —  1535  Nov.  1.  Amicabilis  compositio 
inter  abbatem  Regisfontanam  et  senatum  Juliomagensem,  beneficii  B.  M.  V. 
in  eccles.  paroch.  collationem  concernens  Pap.-Or.  —  1536  Mai  14.  Weyl. 
Dr.  Kneiler  an  Bürgermeister  u.  Rat  v.  Pf,  Differenz  zw.  Magistrat  u. 
Abt  Ambrosius  zu  Königspronn  über  Besoldung  des  Pfarrers  betr.  Or.  — 
1536  Juni  1.  Vertrag  zw.  Abt  Ambrosius  v.  Königspronn  u.  Magistrat  zu 
Pf  t  Kollation  u.  Lehenscbaft  der  Ffarr  zu  Pf.  u.  Unterhaltung  d.  Pfarrers, 
abgeschlossen  vor  Dr.  Job.  Kneiler,  kaiserl.  Bat.  Abschr.  8  Bl.  —  1540 
König  Ferdinand  an  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Pf.,  die  Aufhebung  des 
Klosters  Königsbronn  durch  Hzg.  Ulrich  v.  Württemberg  betr.  Or.  — 
1541  Febr.  16.  Amman,  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Saulgau  beurkunden, 
dass  Hanns  Blaicher  ihr  Mitbürger  73  ff  Pfg.  von  Pf  erhalten  u.  zu  ver- 
zinsen hat.  Pap  -Or.  —  1542.  St.  Peter-  u.  St.  Paulspfründ  im  Spital 
Zinsrodel.  53  Bl.  2°.  —  1545  Mai  21.  Augustin  Gross  v.  Judentenberg 
erhält  22  ff  Pfg  ,  verzinslich  von  der  Priesterschaft  zu  Pf.  PO.  —  1516 
Juni  1.  Pfullendorf.  Vertrag  vom  königl.  Kommissar  Dr.  Joh.  Kneiler, 
aufgerichtet  zw.  Abt  Ambrosius  u.  dessen  Konvent  u.  Stadt  Pf.,  die  Pmrr 
u.  U.  L.  Fr.  Kaplanei  in  der  Pfarrkirch  betr.  AbBchr.  —  1546.  Lehen- 
reversbrief Jakob  Hornsteinen  zu  Ochsenbach  um  der  Beinhauspfründ  Hof 
u.  Gut  daselbst.  Abschr.  8  Bl.  —  1549.  Der  Ölbergpfründ  Nutzung  u. 
Einkommen.  8  Bl.  —  1550—74.  Verkauf  v.  St.  Jakobszehnten.  Heft 
ca.  100  Bl.  —  1551  Apr.  27.  Bastian  Mayer  zu  Bermenntingen  giebt  2  sn« 
u.  1  Pfg.  an  Pfarrer,  Priester  u.  Kapläne  der  Bruderschaft  zu  Pf.  für 
22  ff  Pfg.  PO.  —  1552  Verzeichnis  der  Güter  u.  Zinsen  der  St.  Peter 
u.  Paulspfründe  zu  Pf,  angelegt  von  Kaplan  Jodocus  Vogelsang.  15  S.  2°. 

—  1554.  Nomina  Capellanorum  der  Gremlich'schen  Pfründ  zu  Pf.  10  Bl 

—  1657,  1624,  1720,  26,  35,  37,  41,  60,  54,  57,  69,  72,  82  u.  91  Urbarien 
der  Pfarrei  —  1558  Juli.  Lehenbrief  v.  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Pf.  f. 
Hansen  Kemptern  zu  Kleinstadelhofen  über  das  Erblehengütle  daselbst. 
Abschr.  —  1560  März  4.  Christof,  Bisch,  v.  Konstanz,  an  Bürgermeister 
u.  Rat  zu  Pf.,  Ermahnung  betr.  Leistung  der  Kompetenz  des  Pfarrers 
von  9  Malter  Früchten  u.  8  ff  Pfg.  Or.  —  1560  Apr.  4.  Lehenrevers  des 
Martin  Hagen  gegen  Bürgerin,  u.  Rat  v.  Pf.  Über  ein  Schupflehen  zu 
Underhausen,  der  St.  Peter  u.  Paulspfründ  zuständig.  Or.  —  1560 
Juni  29.  Stuttgart  Hzg.  Christof  an  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Pf.,  Kom- 
petenz des  vom  Kloster  Königsbronn  bestellten  Vikars  u.  s.  2  Helfer  mit 
20  fl.  betr.  Abschr.  —  1560.  Beschwerde  beim  Magistrat  v.  Pfarrer  Hans 
Büchelmann,  das  Pferreinkommen  betr.  Conc.  —  1560  Okt.  12.  Christof, 
Hzg.  zu  Württemberg,  bestätigt  Vertrag  zw.  Königsbronn  u.  Pfarrei  Pf, 
wonach  erste  res  an  letztere  zu  zahlen  habe  100  fl.,  6  Malter  Vesen, 
2  Malter  Haber,  weiter  60  fl.,  3  Malter  Vesen.  PO.  —  1660.  87.  88. 
Rechngn.  u.  Urbarien  der  Gremlichpfründ.  —  1561.  Lehenrevers  des  Mart. 
Glückhler  von  Gaissweyler  um  die  Stück  u.  Güter  der  Fluckhenpfründ 
zu  Pf.  Pap.-Or.  —  1564  Apr.  14.  Protestatio  latae  sententiae  nullitatis 
excommunicationis  wider  den  Herren  Vicarium  Theodoricum  Beryss,  von 
den  Pf.  Abgesandten  in  Überlingen.  PO.  —  1565.  Extrakt  aus  d.  Gottes- 
hauses Spitals  zu  Pf.  Vertragsbrief,  Zehnten  betr.  —  1667  Apr.  24.  Bast. 
Klaiber,  Bürgermeister  zu  Pf,  empfangt  aus  Konnrat  Reuthers  Tagmess- 


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Löffler. 


pfründ  30  ff  Pfg.  u.  verspricht  1  ff  10  sh.  Zins.  PO.  —  1568.  R*en 
Hansen  Kretzdorn  ron  Wangen,  den  Hof  der  Beinhauspfründ  betr.  — 
1568.  Statuta  für  den  Klerus  y.  Pf.,  yon  Mark.  Sittig,  Kardinal  u.  Bisch, 
von  Konstanz  Pap.-Or.  8  Bl.,  auch  Abschr.  —  1569  Apr.  19-  Die  Priesa 
weiland  J  er  gen  Duroers  drei  Kinder  verkaufen  um  8<>  P  Pfg.  Pfullend.  W. 
Äcker  an  die  St  Lienhartz-  u.  Pradikaturpfirttnd.  PO.  —  1569  Juli  4. 
Lehenbrief  Georgen  Hanen  von  Kürnbach  des  Hofe  d.  St  Peter-  n.  Paols- 
pfründe  PO.  —  1572  Lehenrevers  des  Ulrich  Seger  von  Underhau*en 
über  Hof  u.  Gut  daselbst.  4  Bl  —  1574  Sept  8.  Schreiben  der  Stadt 
Pf.  an  Hzg.  Ludwig  v  Württemberg,  betr.  Festsetzung  der  Pfarre  Pt 
Kompetenz.  4  Bl.  —  1571  Okt.  4.  Konstanz.  BiscböfL  Statthalter  an 
Bürgermeister  u.  Bat  zu  Pf.,  Verfassung  einer  Bittschrift  an  Hzg  Ludwig 
v.  Württemberg  betr.  Or.  —  1574  Okt.  4.  Antrag  an  Hzg.  Ludwig  f. 
Württemberg,  dass  das  Kloster  Konigsbronn  dem  Pfarrer  v.  Pf.  ein  corpos 
v.  500  fl.  geben  soll,  unterzeichnet  u.  a.  v.  bischöfl.  Raten  zu  Konstanz, 
Salem,  Petershausen,  Überlingen,  Pfullendorf.  Abschr.  —  1575  Febr.  21. 
Lehenbrief  Mart  Sägers  von  Underhausen  über  Hof  u.  Gut  daselbst.  Or. 

—  1575  Apr.  12.  Resignation  des  Pfarrers  Hans  Bücbelmann.  —  1575 
Sept  29.  Pfullendorf.  Bürgermeister  u.  Rat  an  den  bischöfl.  Statthalt* 
zu  Konstanz.  Ausmittelung  einer  Pfarre,  Kompetenz  vom  Kloster  Königs- 
bronn betr.  —  1575  Nov.  20.  Schreiben  der  bischöfl.  Rate  an  Pf.  betr. 
der  Instruktion,  Kredenz  u  Legation  an  Württemberg  über  die  Pfarr  Pf 
Vertrag  auf  der  von  Pf.  Vorschlag  der  Pfarr  PI,  Kompetenz  u.  Unter- 
haltung des  Pfarrers  daselbst  betr.  —  1575.  Zinsrodel  der  Pfründen  zu 
Pf.  Heft  28  Bl.  —  1576  Febr.  8.  Antworten  des  Rats  zu  Pf.  auf  die 
Fragen:  1.  ob  sie  e.  Pfarrer  annehmen  wo'len,  den  der  Prälat  nominieren 
u  präsentieren  werde;  2.  ob  sie  für  sich  selber  einen  Pfarrer  angenommen 
oder  noch  annehmen  wollen  —  1576.  Ausstehende  Zinsen  v.  Nagelm 
Tagmess-  u.  halber  Ölbergpfründe.  Extr.  7  S.  —  1576  Juni  28.  Rems 
v.  Martin  Donkiner,  der  von  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Pf.  eine  Kaplanei- 
pfründe  erhält  PO.  —  1576.  Einkommen  v.  Nagelins  Tagmesspfründ.  — 
1577  Febr.  5.  Herzogs  Ludwig  zu  Württemberg  Resolution  der  Pfarr  Pt 
Kompetenz,  Addition,  Helfernesoldung  etc.  Pap-Or.  —  1577  April  15- 
Vertrag  zw.  Ludwig  Hzg.  zu  Württemberg  u.  Jakob  Schropp,  Abt  zu 
Königsbronn,  auch  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Pf.,  Pfarrkompetenz  zu  Pf. 
betr.   Abschr.  —  1577  u.  1579.   Nagelins  Tagmesspfründ  Einkommen 

—  1580.  Verzeichnis  der  Güter,  die  der  St.  Petri  u.  Paulipfründ  in 
Pf.  gehcrcn  und  Hans  Han  von  Kürnbach  zu  Leiblehen  hat.  - 
1582  Einkommen  der  St.  Katharinen-Pfründ.  —  1583.  Fluckhen-Pfrund 
Zins  u.  Gut.  Heft.  —  1585  Juli  1.  Eines  Pfarrers  zu  Pf.  Bestallung  u. 
Verschreibung.  Abschr.  —  1585.  Urbar  u.  Zins-Rodel  U.  L.  Fr.  ru 
Schrayen,  derselben  Altar  in  der  Pfarrkirche  St.  Sebastiani  u.  St  Lien- 
harts- Pfründen,  St  Anthonis-ßruderschaft  14  Bl.  —  1587  u.  88.  Urbar 
der  Fluckenpfründ.  —  1592  Juni  16.  Stiftung  von  80  fl.  durch  ülr.  Grem- 
iich v.  Jungingen  in  Pf.  zu  einem  Jahrtag.  PO.  —  1593  Juni  14.  Berchti 
v.  Auw,  geb.  v.  Neühaussen,  Wittib,  stiftet  150  fl.  zu  einem  Jahrtag  mit 
Vigil.  PO.  —  1593.  Zins  u.  Gült  der  St.  Peter-  u.  Pauls-Pfründ  u.  Kon- 
rad Reitters  Tagmesspfründ  zu  Pf.  4  S.  —  1593.  Anni  proventus  bene- 


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ficii  S.  Catharinae  in  Pf.  3  Bl.  —  1594.  Lehenrevers  Georg  8chreibers 
zu  Eberhartschweiler  über  des  Spitals  Hof  u.  Gut  daselbst  u.  summar. 
Schreibung  des  Lehenguts.  —  1595.  Anni  proventus  sive  reditus  prae- 
dicaturae  in  Pf.  (beneficii  St  Leonardi).  —  1596  Juli  25.  Uhr.  Beckh, 
Bürger  zu  Pf,  erhalt  von  seinem  Bruder  Erhard  Beckh,  Kaplan,  aus  Kon- 
rad Reutters  Tagmesspfründ  35  ff  Pfg.  u.  verspricht  1  ff  15  sh.  Pfg  Zins. 
PO.  —  1597  Sept.  25.  Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt  Pf.  bevollmächtigen 
Konrad  Wild  zu  einem  Vergleich  des  strittigen  Zehnten  zu  Kleinstadel- 
hofen wegen.  —  1598..  Lehenbrief  Georg  Bollers  von  Pfrungen  über  Hof 
u.  Gut  daselbst,  St.  Peters-  u.  Pauls-Pfründ  im  Spital  zu  Pf.  gehörig. 
—  Ca.  1600.  Verzeichnis  der  Stadtvorsteher  u.  Pfarrer  von  1348—1588. 
12  Bl.  —  1600  Sept.  5  Pfullendor£  Schreiben  des  Bürgermeisters  u.  Rats 
ein  Lehen  zu  Hedingen  betr.,  worin  auf  Dokumente  von  1527  ,  29  u.  71 
Bezug  genommen  ist  —  1602  Jan.  28.  Des  Pfarrers  Job.  Heberlin  von 
Ravensburg  Bestallung  u.  Verschreibung.  —  1602  Apr.  16.  Lehenrevers 
der  Katharina  Lyntzin  zu  Unterhausen  über  Hof  u.  Gut  daselbst.  —  1603 
Aug.  25.  Lehensbrief  für  Martin  Rackhens  in  Kleinstadelhofen  von  der 
Ölberg-Pfründ  zu  Pf.  —  1603  Aug.  27.  Lehenrevers  Georgen  Sauberknechts 
zu  Eberatsschweyler  gegen  das  Spital  zu  Pf.  u.  Beschreibung  des  Lehen- 
guts  8  Bl.  —  1606  März  13.  Schreiben,  betr.  Streit  zw.  Stadt  Mengen 
u.  Pf.  über  den  Wald  Weithart.  —  1606.  Urbar  u.  Zinsrodel  St.  Peter 
u.  Pauls  im  Spitale  u.  Konrad  Reitters  Tagmesspfründ.  —  1606  Sept.  30. 
Revers  Herrn  Ulr.  Beckhen,  Kaplans  U.  L.  Fr.  Pfründ,  welcher  auch  das 
halbe  Einkommen  der  Ölbergpfrünä*  inne  hat.  Or.  —  1606  Nov.  8.  Be- 
schreibung der  Ölbergspfiründeinkommen,  zum  halben  Teil.  4  Bl.  —  1606 
Nov.  16.  Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt  Pf.  verleiht  dem  Martin  Rackhen 
von  Kleinstadelhofen  sein  Erblebengut.  Or.  —  1606  Okt  23.  Inventarium» 
was  Jerg  Hessen,  dem  Messmer  zu  Pf.,  durch  Pfarrherrn,  Bürgermeister 
u.  Heiligenpfleger  übergeben  worden.  Or.  —  1608  Nov.  25.  Hans  Jakob 
Vogelsang  u.  Anna  Eckhardin  stiften  174  fl  2  Batz.  8  Pfg.  für  Jahrzeit 
mit  Vigil.  —  1609.  Stiftung  des  Laurentius  Bregenzer  von  60  fl.  zu  Jahr- 
tag. Extr.  aus  Anniversarienbuch.  —  1609  u.  10.  Register  alles  Ein- 
kommens St.  Petri  et  Pauli  in  hospitali.  8  Bl.  —  1610.  Stiftung  der 
Kapelle  zu  Brunnhausen  betr.  24  Bl.  —  1612  ff.  Trauungsbücher;  1613  ff. 
Taufbücher;  1689  ff.  Sterbbücher.  —  1613  Mai  20.  Lehenrevers  von  Val. 
Pfaff,  seiner  Hausfrau  Magdalene  Lehnin  u.  seines  Sohnes  Christian  Pfaff 
zu  Pfrungen  über  den  Hof  und  Gut  daselbst,  in  die  Tagmesspfründ  zu 
Pf.  gehörig.  PO.  —  1613  Nov.  17.  Bischöfl.  Konsens  über  einen  Güter- 
tausch der  Peter-  u.  Pauls-Pfründe.  Abschr.  —  1614  Jan.  28.  Propositio 
et  petitio  senatui  Juliomag.  in  curia  facta  postridie  nuptias  Christophori 
Wüld  et  Sibillae  Hornsteiner,  una  cum  sententia  definitiva  et  responso 
annuente,  notata  a  Ant.  Bregenzero.  4  Bl  —  1614  Juli  21.  Beschreibung 
deren  Marken  u  Laufen  entzw.  dem  Gotsbaus  Salmansweil  u.  Pf  im  Ost- 
racher  Wald.  2  Bogen.  —  1614.  Zehnt  auf  dem  Aichberg  hinter  der 
Kapelle,  Schwizers  Bild  gen.,  betr.  Extr.  —  1615  Juni  2.  Schreiben 
Karls,  Markgrafen  zu  Burggau,  Landgr.  v.  Ncllenburg  u.  Hochenberg,  we- 
gen Belegung  des  adeligen  Guts  zu  Reisenspurg.  —  1615  Juni  3.  Acta 
in  curia  Juliomagensi  cum  sacerdotibus:  a)  de  M.  Urbano  Reschelio  (zeit- 


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Löffler. 


weilige  Suspension);  b)  de  Joanne  Geisenhofen  Organist a  (Zurechtweisung 
desselben);  c)  de  tetricibus  (Vorschriften  für  Hebammen);  d)  de  proces- 
sione  equestri  in  festo  ascensionis  domini  (Verbot  des  ungebührlichen 
Reitens  und  Rennens).  4  Bl.  —  1615  Juni  26.  Conventio  inter  parochum 
et  concionatorem  pomerid.  facta,  conciones  per  annum  habendas  concer- 
nens  et  a  generali  vicario  ratificata.  PO.  9  S.  —  1615  (?)  Geschriebene 
Predigten.  8  Bl.  —  1615  Ende.  Bericht  u.  gründl.  Ursachen  der  drei 
Beichtstühle,  warum  sie  gemacht.  —  1616.  Notizen  über  die  Verwaltung 
der  Benefiziengüter  von  Benefiziat  Urban  Reschle.  —  1616  Epistola  pa- 
raeuetica  de  abusu  duplici  equestris  processionis  in  festo  ascensionis  do- 
minicae,  more  majorum  quotannis  institui  solitae,  mature  abolendo,  po- 
pulo  Juliomageusi  ipsa  ascensionis  die  e  suggestu  lecta  von  Ant.  Bre- 
genzer.  6  Bl.  —  1616.  De  pulsu  campanarum  olim  hora  1.  postmerid. 
pro  avertenda  Helvetiorum  incursione  sie  fieri  solito,  a.  1615  juste  abro- 
gato,  nunc  vero  a.  1616  a  populo  postliminio  sibi  restitui,  inepte  efflapi- 
tato.  6  Bl.  —  1618  März  30.  Bitte  des  hochw.  Herrn  Anton  Bregenzer 
um  das  Privilegium  für  den  Rosenkranzaltar.  Conc,  —  1618  Sept.  28. 
Rcnovatio  privilegii  altaris  Ss.  Rosarii.  Pap.  Or.  —  1619  Sept.  19  Frei- 
burg i.  B.  Extr.  der  Roy 'sehen  Stiftung  des  P.  Fidelis,  Kapuziners,  v.  Sig- 
maringen, soviel  das  Alumnen  angeht  3B1.  —  1619.  Obligation,  u.  bes.  Pflicht 
u.  Schuldigkeit  eines  allhies.  Pfärrherrn  wie  auch  eines  Kaplans.  4  Bl.  — 
1620  Febr.  22.  Proposita  acta  et  condusa  in  peculiari  cleri  Juliomagensis. 

6  Bl.  —  1620  Mai  22.  Stuttgarter  Befehl  an  den  Pfleger  des  Klosters 
Königsbrunn.  —  1620  Juni  16.  Des  Pfarrers  Anton  Bregenzer  zu  Pf. 
Bericht,  des  Novalzehntens  wegen,  an  den  Königsbr.  Pfleger  daselbst.  — 
1620— 1745.  Zahlreiche  die  Kirchenvisitation  betr.  Akten.  —  1621  Aug  26. 
Hagnau.  Erlass  des  Dekanates  ad  parochos  et  sacerdotes  in  districtu 
Capituli  Linzgau  existentes,  Decimation,  Kollektation  u.  Kontribution  ad 
ligam  cath.  betr.  —  1621  Okt.  5.  Hagnau.  Dasselbe  an  dieselben,  Bei- 
träge der  Kapitularen  zu  Kriegskosten  betr.  —  1621.  Documenta  bene- 
ficiorum  s.  Sebastiani  m.  (1471  ff.  66  S.),  s.  Catharinae  v.  et  m.  (1354  ff 

7  Bl.),  8.  Jodoci  conf.  (1423  ff.  6  Bl.),  quoad  erectionem,  institutionem, 
fundationem.  4°  Heft.  Pap.  Daran  30  Bl.  Urk. -Abschriften  anderen  Be- 
treffs bis  1627.  —  1622  Jan.  31.  Stuttgart.  Herzog  Friedrichs  v.  Württem- 
berg Befehl  an  den  Königsbronnischen  Pfleger,  den  Novalzehnten  dem 
Pfarrer  folgen  zu  lassen.  —  1622 — 25.  Wachsrechng.  u.  bezügl.  Akten. 
—  1G23  Jan.  3.  Vortrag  vor  d.  Rat  de  Collatione  vacantis  benef.  Oasorii 
per  liberam  resignationem  D.  M.  Georgii  Busingeri,  hinc  Stochachium 
profecti.  Heft.  —  1623  März  7.  Pfarrer  Ant.  Bregenzer  S.  theol.  Baccal. 
an  Wilhelm  Sohn,  Königsbr.  Pfleger,  Erledigung  u.  Wiederverleihung  e. 
Pfarrgütleins  betr.  —  1623  März  18.  Joh.  Friedr.,  Hzg.  zu  Württemberg, 
an  Königsbr.  Pfleger  zu  Pf.,  Pfründeinkommen,  besonders  Erschatz  von 
Lehen  betr.  Or.  —  1623  Extractus  beneficiorum  b.  Virg.  Mar.  extra 
portam  et  Ossorii  nec  non  Olivetani.  2  Bl.  —  1624 — 96.  Verzeichnisse 
der  Kommunikanten.  —  1624.  Edictum  quadragesimale.  8  Bl.  —  1624. 
Zehntverzeichnis.  10  Bl.  —  1624.  Ant.  Bregenzer  u.  s.  Kooperator  an 
d.  Bischof  v.  Konstanz,  intercessio  pro  augmentandis  proventibus  per 
ducem  Würtembergiensem.   4  Bl.  —  1625  Nov.  21.  Konstanz.  Priester- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Prallendorf.  0149 

schaft  zu  Pf  erhalt  Konsens  des  Generalvikariates  zum  Verkauf  e.  Wiese 
von  3  MsnnBmaden  in  Hausen  am  Andelsbach  um  400  fl.  an  Bartholomäus 
Fischer.  —  1625.  Bericht,  was  für  Güter  gemeiner  Priesterschaft  allhier 
versetzet   8  Bl.  —  1626  Febr.  27.  Begleitschreiben  zu  der  Bittschrift 
des  Pfarrers  u.  Kooperators  an  den  Hzg.  zu  Württemberg.  —  1626  Juli  15. 
Auszug  etlich  merklich  Posten  aus  4  oder  5  Jahrrechnuogen  S.  Jacobi. 
10  Bl.  —  1626  Aug  26.  Vertrag  vor  dem  Rat,  nach  dem  die  neuen 
Heiligen-  oder  Fabrikpfleger  gewählt  worden  sind.   Or.  8  Bl.  —  1626 
Sept.  3.  N.  St.  Verhandlungen  auf  dem  Rathaus  zu  Pf  über  der  Pfarrei 
Erblehen  zu  Langgassen  oder  Wolfatzreute.  3  Bl  u.  4  Bl.  —  1626  Okt.  6. 
Sigmaringen.   Bartholome  Vischer  zu  Hausen  am  Andelsbach  empfangt 
von  der  Priesterschaft  Pf.  200  fl.  u.  verspricht  10  fl.  Zins.  PO.  —  1627 
Juni  6.  Ant.  Bregenzer,  Pastor,  Michael  Bregenzer,  Koadjutor  sen.,  u. 
Joan.  Gillman,  Koadj.  jun.,  an  Dr.  David  Holder,  württemb.  Kirchenrat, 
Baukosten  u.  Kompetenzaufbesserung  betr.  —  1627  Juni  27.  Hzg.  Joh. 
Friedr.  zu  Württemberg  an  den  Königsbr.  Pfleger  zu  Pf.,  „den  beeden 
Hölffern  zue  denen  ihnen  jährlich  gereichten  40  Guldin  quatembcrlich 
noch  jedem  ain  Addition  von  5  guldin  . . .  zue  schöpfen" ;  „betreffend  des 
Pfarrers  Petition,  Baukosten,  so  wölle  er  zue  disenmahlen  200  Guldin 
widerfahren  lassen".  2  Bl.  —  1627  Juli  20.  Coram  senatu  proposita,  Rech- 
nungsnotata  über  die  St.  Jakobs-,  Katharinen-  u.  B  -M  -V.-Pflege   Or  — 
1627  Juli.  Colloquium  familiäre,  Differenzen  zw.  Pfarrer  u.  Kanzleiver- 
walter Jak.  Schellhamer  betr.   2  Bl.  —  1627.  Anniversaria,  ad  solum 
parochum  spect.  8  Bl.  —  1627.  Ant.  Bregenzer,  Pfarrer  in  Pf.,  legt  dem 
nach  Stuttgart  reisenden  Königsbr.  Pfleger  einige  Posten  s.  Ausgaben  dar: 
1  Fuder  Wein  jährl.  f.  die  2  Helfer,  f.  jeden  tägl.  ordinarie  1  Mass;  jährl. 
muss  der  Pfarrer  4  grosse  Mahlzeiten,  die  4  Stunden  dauern,  f.  25  Per- 
sonen geben.  10  Bl.  —  1628  Apr.  12.  Ulr.  Spett  von  Zwyfalt  zu  Unter- 
Marchtall  als  Inhaber  der  Randegg  entschuldigt  seine  Abwesenheit  vom 
St.  Georgsfest  zu  Radolfzell  (Rattoldazel Ii  wegen  Krankheit.  —  1628  Sept  17. 
Puncta  memorabilia  et  consultatione  digna  cum  magistratu  sub  initium 
pestis  serpentis  3  Bl.  —  1628  u.  1629.  Register  jährl.  Einkommens  beider 
Kaplaneipfründen  St.  Petri  et  Pauli  im  Spital  u.  der  Conrad  Reutter- 
Tagmesspfründ.    12,  18,  24  Bl  —  1629  Jan.  11.  Ordnung  des  Bürgerm. 
u.  Rats  zu  Pf.,  die  Entfliehung  u.  gänzliche  Austreibung  der  leidig  noch 
etwas  grassierenden  Erbsucht  betr.  Abschr.  —  1629  Juni  5.  Handlung, 
wie  Hanns  Grem  blieben  der  Weinzehnt  zu  Sipplingen  für  die  Zinsen  eines 
deponierten  Kapitals  von  5000  fl.  überlassen  werden.  Pap.-Or.  —  1629 
Nov.  29.  B.  Joh  zu  C.  intercediert  bei  Erzh.  Leop.  zu  Österreich  namens 
des  Rates  zu  Pf.,  dass  die  dem  Religionsfrieden  zuwider  eingezogenen 
geistl.  Güter,  worunter  sich  solche  von  Kl.  Königsbronn  befinden  sollen, 
der  Stadt  auf  10  J.  überlassen  werden  behufs  Restauration  der  Kirche 
aus  dem  Ertrag.    Württemberg  habe  in  der  ganzen  Zeit,  wo  es  Hof  u. 
Kloster  inne  hatte,  nichts  zur  Erhaltg.  d.  Kirche  gethan.  Abschr.  Nach 
dem  Index  Königsbr.  Lad  (siehe  oben)  1630  Sept.  6  kuiserl.  Erlass  an  den 
B  v.  C,  bei  Restitution  des  Kl.  Königsbronn  dessen  Hof  in  Pf.  der  Stadt 
pro  restauratione  der  Pfarr  auf  10  J.  zu  überlassen.  —  1629.  Methodus, 
in  qua  reditua  auni  beneficiorum  S.  Catharinae  et  S.  Jodoci  inscripti 

Mitt.  d.  bad.  hltt.  Kom.  No.  14.  4 


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Lötfler 


assiguautur,  a  me  M.  Michaele  Bregenzer  Sacellano  ac  possessore  prae- 
dictorum  beneficiorum.  2°  Bd.  —  1629.  Renoviertes  Brnderschaftsboch 
der  1471  errichteten  S.  Sebastiansbruderschaft.  170  8.  2«  geb.  Geschichtl 
Notizen,  biogr.  Angaben  über  Geistliche  8  oben  1621  —  1630.  Bregcn- 
zcrisches  Epitaphium.  Stammbaum  —  1630  (?).  Schrift  über  die  gegen- 
wärtigen u.  früheren  Verhältnisse  der  Tertiarierinnen  0.  S.  Franc,  im  Seel- 
haus  zu  PI.  10  Bl.  —  1630  Jan.  29.  Verhandig.  vor  dem  Rat  über  den 
in  Einsiedeln  canonice  seu  ßacramentaliter  absolvierten  Joh.  Mach,  der, 
selbst  verheiratet,  einem  andern  die  Frau  10Vt  Mon.  entführt  hat.  10  Bl. 

-  1630  Apr  29.  N.  St.  In  curia  acta.  Betr.  d.  Königsbronner  Hof.  — 
1630  Juni.  Einkommen  der  untern  Ölbergpfründ.  —  1630  (?».  Münzwert- 
tabelle.  —  ca.  1630.  De  zelo  et  ferventi  studio  majorum  nostrorum  civium 
olim  1287-1472  Pfullendorfianorum  erga  avitam  catholicam  et  romanam 
religionem,  piosque  ac  religioßos  viros  et  mores.  5  Bl.  —  1630  (?).  Rationes, 
cur  sororibus  9.  S.  Francisci  regulae  Pfullendorfensibus  petatur  gratia 
venerabile  sacramentum  in  propria  ipsa  ecclesia  iugiter  asservandi,  vom 
Provinzial  der  Strassb.  Provinz  der  Minoriten  Joh.  Ludwig  an  das  Ordi- 
nariat C.  gerichtet.  8  Bl.  —  1630  Sept.  5  Vorstellgn.  des  Pfarrers  Ant. 
Hregenzer  beim  C.  Ordinariat  in  gleichem  Betreff.  —  1631  Apr  18.  Er- 
klärung des  Pfarrers,  warum  er  1628,  29,  30  kein  Gesegnets  am  Char- 
freitag  nach  der  Passionapredigt  verteilt,  er  habe  dafür  den  Armen,  bes. 
den  Hausannen,  30  Laib  Brot  austeilen  lassen.  —  1631.  Jährliches  Ein- 
kommen der  Kaplaneipfründe  SS.  Peter  u.  Paul  im  Spital  zu  Pf.  10  BL 

—  1632  Febr.  Verschreibung  des  Weinzehntens  zu  Sipplingen  durch 
die  Herrschaft  zu  Messkirch  f.  die  Pfarrei  Memmingen  betr.  Extr.  — 
2632  Aug  19.  N.  St  Grosser  Rat  über  des  Provinziala  Bitte  um  Auf- 
nahme der  Franziskaner  in  der  Kapelle  zu  Maria  Schray.  2  Bl.  —  1034 
Aug.  1.  Juliomagi.  Der  Rat  v.  Pf.  an  den  bischöflichen  Notar  betr.  Kon- 
troverse mit  dem  Abt  vou  Königsbrunn  über  das  jus  patronatus  der  Pmrrei 
Pf.  Konz.  —  1685  Juli  4.  Stadtamman,  Bürgermeister  u.  Rat  zu  Mörs- 
purg  empfangen  v  Mag.  Thomas  Fuotterer,  Nachprediger,  240  fl  u.  ver- 
sprechen 12  fl.  Zins.  PO.  —  1635  Okt.  8.  Stiftungsbrief  des  ßregenzer- 
schen  Stipendiums  für  2  Studenten.  Pap.-Or.  —  1636  Febr.  5.  Testament 
der  Brüder  M.  Thoma  Fuotterer  u.  M.  Georg  F.  Or.  16  Bl.  —  1639 
Juli  9-  Konstanz.  Generalvikariat.  Inhibitorium  contra  senatum  clero 
.luliomagensi  onera  (vigilias  pecorum)  imponere  volentem  Or.  —  1647. 
Designation  der  Kirchensacben,  welche  zur  Verhinderung  von  „Mord  und 
Brand"  versilbert  worden.  7  Bl.  —  1648  Juni  4.  Breve  P.  Innoc  X., 
Alter  des  Klerikers  Andreas  Grob,  resp.  Dispens  zur  Priesterweihe  betr. 
PO.  —  1650  Aug.  20  Fundatio  alumnatus  von  den  Zinsen  v  2000  fl.  für 
einen  Knaben  bei  den  Jesuiten  in  Dillingen  oder  Konstanz  durch  die 
Brüder  Thomas  u.  Gg.  Fuotterer.  Or.  —  1661—65.  1660-  63.  Akten  i.  S. 
Überlingen  (Reuthe  bei  Überlingen)  gegen  Pf.,  betr.  des  Fuotterer  Testa- 
ments. —  1652  Apr  23.  Kaution  für  2000  fl.  Kapital  von  der  Stadt  Pf. 
f.  das  Bregenzerische  Stipendium.  PO.  —  1656.  Litterae  altaris  sutnmi 
in  Schray  conaecrationem  attestantes.  Abschr.  —  1657 — 1722.  Ex- 
tracte  von  Pf.  Ratsprotokollen,  Vergebung  von  Stipendien  betr.  —  16*8 
Aug.  8.  Mösskirch.  Prior  Benedikt  Pfister  an  den  Rat  zu  Pfc,  die  Er- 


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Archivalien  au9  Orten  des  Amtsbezirks  Tfullendort  m51 

richtuDg  eines  Kapuzinerklostera  in  Mösskirch  betr.  —  1663  Fept.  17. 
Konstanz.  Der  Vikar  des  Bisch.  Jon.  Franz  erteilt  dem  Klerus  zn  Pf. 
Erlaubnis  zum  Verkauf  eines  Rebberges  in  Bennatingen  um  60  fl.  Or  — 
1664  Dez  4.  Michael  Dehnlachner  zu  Bermatingen  verkauft  an  Job.  Bod- 
mer,  Bürgermeister  zu  Pf.,  10  Stück  Reben  um  600  fl.  PO  —  1666  Febr.  10. 
Bürgermeister  u.  Rat  v.  Pf.  als  Pfleger  des  Spitals  kaufen  2  Höfe  zu 
Ebratsweiler  u.  zu  Kalkreute  um  1500  fl.  PO.  —  1665  Mai  21.  Konstanz. 
Vicevicarius  des  Bischöfe  t.  K.  erteilt  Konsens  zum  Verkauf  einer  Wiese 
sub  ditione  monasterii  Wald  an  Franz  Bosch  von  Regnatsweüer  f.  130  fl. 
PO.  —  1672  Marz  6.  Dekret  des  bischöfl  Uvikars  in  causa  Gremblichianae 
Capellaniae,  Bezug  von  16  Eimern  Wein  betr  Or.  —  1672  März  10. 
Testamentum  Joannis  Bodmer,  Consulis  Juliomagensis,  das  beneficium 
Bodmerianum,  Jahrtag  u  Stipendien  betr.  Abschr.  Dazu  1678  Okt  13 
Recess.  —  1672  Apr.  7.  Conr.  Waibel  von  Bermatingen  verkauft  an  Joh. 
Bodmer,  Bürgermeister  von  Pf,  ein  Stück  Reben,  das  Gabelstück,  um 
215  fl.  PO.  —  1672  Sept  15  Registrum  reddituum  ann.  praedicaturae 
pomerid.  zu  Pf.  —  1673  Jan.  12.  Konstanz.  Bischöfliche  Genehmigung 
zur  Vereinigung  der  Gremiich-  u.  Flückenpfründe.  Or  —  1674  Febr  13 
u.  Okt.  5.  Bitte  des  Joh.  Bregenzer,  dessen  Zugehörigkeit  zur  Bregenzeri- 
schen Freundschaft  bestritten  wird,  um  das  Breg  Stipendium  betr.  — 
1674.  82.  89  Steuerabrechngn.  bez  Abrechng.  zw.  d.  Prokurator  u  der 
Stadt.  —  1675/6  Einkommen  der  Beinhauspfründ.  —  1677  Aug  25  Wien. 
Kaiser  Leopold  nimmt  Joh.  Konr.  Schraudolph,  gewesenen  Stadtschreiber 
zu  Ginzburg,  in  die  Zahl  seiner  Diener  auf.  PO.  8.  —  1677  Registrum 
beneficii  Bodmeriani  noviter  fundati  a  D.  Joanne  Bodmer  quondam  con- 
sule  Juliomagense.  Dazu  Verzeichnisse  des  Einkommens  1735  u  1740.  — 
1678  Juni  4  u.  7.  Kollatur  des  Bodmer'schen  Beneficiums  betr.  —  1679. 
Annotationes  reddituum  ex  vacantibus  beneficiis.  —  1683  Apr  9.  Man- 
datum  Franc.  Joan  episcopi  Const ,  ut  peccantes  carnaliter  parocho  solvant 
partem  avenae  in  poenam  peccati.  Abschr.  —  1683  Juni  18.  Dr  med. 
Frz.  Ign.  Meyer  in  Radolfzell  hat  150  fl  zu  einem  .lahrtag  entrichtet.  Or. 
--  1688—1726.  Bewerbungen  um  das  Bodman'sche  Stipendium.   1  Fasz. 

—  1686  Febr.  7.  Die  gesamte  Priesterschaft  zu  Pf.  an  das  Vikariat  zu 
Konstanz,  Verteilung  der  Pfarreinkünfte  bei  der  Vakanz  unter  die  Kapläne 
u.  Kooperatoren  betr.  Conc.  —  1685—92.  Memorial  über  Zinsen  der 
Beinhauspfründ;  auch  Baukosten.  —  1686  u.  1698.  Register  beneficiorum 
SS.  Petri  et  Pauli  in  hospitali  nec  non  et  missae  antelucanae  in  ecclesia 
paroch.  Juliomag  —  1687/8.  Steuerabrechnung,  die  Nacbprädikatur  betr. 
3  Bl.  —  1688  Jan.  12.  Beisteuer  vom  Bodm.  Beneficium  zur  Erbauung 
v.  Haus  u.  Scheuer  zu  Ebratsweiler,  Lehen  dieses  Beneficiums,  betr  Extr- 

—  1688—98.  Akten,  das  Bregenzerische  Stipendium  betr.:  Zeu«enverh«r 
über  die  Breg.  Verwandtschaft,  Stammbaum,  Korresp.  des  Magistrats  mit 
B  Marquard  Rud.  v.  C  etc.  —  1689.  Beschwerde  beim  Ordinarius  über 
die  seitens  des  Rats  vom  Klerus  wegen  der  Kriegsleiden  verlangte  Brand- 
steuer. Conc  —  1689  Jan.  21.  Reskript  des  bischöfl.  Generalvikars,  dass 
der  Magistrat,  wenn  er  ohne  päpstl  Konsens  vom  Klerus  Steuer  verlange, 
ipso  facto  exkommuniziert  sei.  Abschr.  —  1689  Juni  21.  Vergleich  zw. 
dem  Magistrat  zu  Pf  n.  der  Pfarrei  einer-  u  dem  Dominikauerinnen  - 

4* 


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Löffler 


kloster  andererseits,  Zufuhr  des  letzteren  über  den  Kirchhof  betr.  Or.  — 
1690.  Suspension  des  Kaplans  Bregenzer ;  Aufbewahrung  des  Sanctissimum 
in  der  Kapelle  der  Nonnen;  Verpflichtungen  der  Nachpradikatur  betr. 
2  Bl.  —  1691  Juli  27.  Überschlag  der  Bau-  od.  Reparationskosten  der 
beiden  Ölbergskapellen  u.  der  Beinhauskapelle.  6  Bl.  —  1692  Jan.  14. 
Konstanz.  Ordinariatserlass,  die  Steuerfreiheit  der  Kleriker  u.  geistlichen 
Stiftungen  betr.  Abschr.  —  1693  Apr.  26.  Schreiben  des  Generalvikars 
an  Bürgermeister  u.  Hat  zu  Pf.,  die  Wahl  u.  Annahme  des  bisherigen 
Pfarrvikare  zu  Sipplingen,  Franz  Jos.  Schraudolph,  zum  Stadtpfarrer  von 
Pf.  betr.  Abschr.  —  1693  Juni  3.  16.  Aug.  19.  Vergleich  zw.  gen.  Pfarrer 
u.  dem  Magistrat,  die  Abschaftg.  der  v.  Pfarrer  zu  gebenden  Gastereien 
betr.,  dazu  bischöfl.  Genehmgg.  —  1693  Okt  9.  Einkünfte  u.  Zehnten  des 
Möaskirchischen  St  Sebastiani-Benef.  zu  Brunnhausen  betr.  —  1693—98. 
Verzeichnis  aus  dem  Pfarregister,  was  der  Pfarr  in  6  Jahren  an  Bind- 
garben, Gült u.  Zehnten  verlorenging.  —  1694  Aug.  15.  Markenbeschreibg. 
zw.  Salem  u.  Stadt  Pf.  im  Ostracher  Wald.  —  1694  Nov.  4.  Was  in  After- 
berg wegen  Reparirung  der  Kirche  verabschiedet  worden.  Prot.-Extr.  — 
1 694.  Verzeichnis  was  von  der  Pfarr  Pf.  teils  verloren,  teils  kraft  ürbars 
entnommen  worden.  2  Bl.  —  1094—99.  1704—20.  1729.  1739  -  42.  1746 
1763—67.  1772  Streitigkeiten  über  die  Novalzehnten  der  Pfarrei  Pf.  an 
verschiedenen  Orten,  zw.  dem  Pfarrer  v.  Pf  u.  dem  Königsbr  Pfleger  zu 
Pf,  bez.  zw.  dem  B.  v.  Konstanz  u.  dem  Herzog  v.  Württemberg;  damit 
zusammenhängend  Vorenthaltg.  der  Kompetenzen  des  Pf.  etc.  Zahlreiche 
Akten.  —  1695  Juli  6  Mandatum  official.  curiae  Const.  reparationem 
ecclesiae  in  Afterberg  concern.  Abschr.  —  1695.  Entwurf  über  die  strit- 
tigen Güter  zu  Kirnbach.  —  1G9G  Jan  2.  Bischöfl.  Dekret  de  imminuendo 
numero  missarum  et  ad  quatuor  reductione  per  quatuor  tempora  cujus- 
libet  anni.  Or.  —  1696  Juli  12.  Pfullendorf.  Memorial©  v.  Joh.  Joachim 
Bodmer  an  die  geistl.  Behörde,  anordnen  zu  wollen,  dass  die  Bodmer'schen 
Stiftungen  zu  Schrayen  fundations  gemäss  abgehalten  werden.  —  1698 
Aug.  7.  Extrakt  des  Pfarreinkommens  zu  Pf.  —  1698  Dez.  Beschwerde 
der  Pfarrei  zu  Linz  wider  die  Pf.  Pfarrfilial  Aftholderberg  wegen  der 
Kollektation  v.  Lautenbach.  —  1699  u.  1701.  Memoriale  v.  Kaplan  Joh. 
Friedr.  Taglang  an  den  Magistrat  zu  Pf.,  die  Administration  des  Bodra. 
Benef.  betr  —  1699  Apr.  10.  Designation  der  nach  Salem  rückständigen 
Steuern  der  Bod manschen  Kaplanei  zu  Pf.  von  den  Reben  zu  Bermatingen 
f.  die  J.  1676—1698.  —  1699  Apr.  14.  Pfullendorf.  Joh.  Seb.  Schober, 
Eremit  bei  U.  L.  Fr.  Schrayen,  bezeugt,  dass  die  Messen  der  Bodmarischen 
Pfründen  bei  U.  L.  Fr.  Schrayen  vom  Administrator  schlecht  vollzogen 
worden.  Or.  —  1700  Mai  31.  Dekret  des  B.  von  Konstanz,  Marquard 
Rudolph,  über  Administration  des  benef.  Bodm.  und  Entschädigung  des 
Pfarrers  für  den  Bezug  der  Einkünfte  desselben.  Or.  —  1700  Apr.  9. 
Bischöfl.  Recess,  die  Administration  der  Stiftungen  betr.  Or.  —  1700. 
Jubeljahr.  Germanus  a  Delsperga,  Capucinorum  Mösskirchii  vicarius, 
beurkundet  die  Echtheit  einer  in  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  aufgefundenen 
Reliquie  vom  Arme  des  hl.  Theodoras.  Or.  —  1701  Apr.  20.  Bischöfl. 
Erlass  betr.  jura  decanalia  etiam  in  capellanos  exercenda.  —  1701.  Rech- 
nung aller  Einnahme  u.  Ausgabe  des  1699  neuerbauten  Lehenhofs  zu  Kirn- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf. 


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bach,  so  in  die  Gremliche  u.  Ap.  St  Peter  u.  Paulpfründ  gehörig.  Dazu  Aus- 
gabenberechng.  des  Inhabers  des  Hofes,  Thomas  AUenspach.  —  1702  Sept.  9 
Schreiben  aus  dem  bayer.  Lager  vor  Pf.,  ausfuhrliche  Relation  des  bayer. 
Einfalls  in  Pf.  u.  am  Bodensee.  3  Bl.  —  1702—1703.  Rechnung  über  die 
vak.  S.  Katharinenpfründ.  —  1703  Sept  27.  Ex  vicariatu  generali,  die 
Union  oder  Inkorporation  des  Bodm.  Benef.  mit  dem  Benef.  B.  M.  Virg. 
in  Schrey  betr.  Abschr.  —  1703.  Extrakt  des  Zinsregisters  der  Beinhaus- 
pfründ,  betr.  Güter  der  Beinhauspfründ  u.  Nachprädikat ur.  -  1703  Pro- 
jectum  a  Friderico  Taglaug,  beneficia  B.  V.  in  Schray  et  Bodmerianum 
atque  hospitium  Franciscanorum  concernens.  Abschr.  —  ca.  1703.  Spezi- 
fikation derjenigen  kuriosen  Gemälde,  welche  der  König  v.  Portugal  dem 
Erzh.  Karl  v.  österr.,  erwählten  König  v.  Spanien,  hat  verfertigen  lassen, 
um  ihn  damit  bei  s.  Ankunft  zu  beschenken.  —  Ohne  Datum  (1686—1704). 
Coloniae  quid  agitur?  Cardinal  Fürstenberg  betr.  Prophetie.  —  1704 
Apr.  23.  Meersburg.  Schreiben  des  Dekanats,  die  Hinterlassenschaft  eines 
Geistlichen  betr.  —  1704.  Abkurung  des  Benef.  S.  Catharinae  nach  dem 
Tode  v.  Joh.  Jac.  Magg.  —  1704.  16 — 18.  36.  44.  Einkommenverzeichnisse 
der  vereinigten  Gremiich-  u.  Fluckenpfründe.  —  1705  Mai  29.  Vergleich 
zw.  den  Klöstern  der  Dominikanerinnen  u.  Kapuzinerinnen,  die  Einfahrt 
über  den  Kirchhof  zum  Kloster  0.  S.  Dominici  betr.  —  1705  Juli  27. 
Dedaratio  episcopi  Const.  Joan.  Francisci  super  administratione  vacantium 
beneficiorum  Juliomagi.  Or.  —  1705  u  1706.  Deduktion  u.  Species  facti, 
den  Zehnten  vom  Stockacker  zu  Grosstadelhofen  betr.  —  1705—1716  u. 
1745.  Rechnungen  des  Benef.  Ossorii  et  Oliveti  zu  Pf.  —  1708.  Ver- 
zeichnis der  Spitalzehnten  zu  Aach,  Tautenbronn,  Denkingen,  Hippets- 
w eiler  u.  Andelsbach  2  Bl.  —  1709  Aug.  22  Bodmarischer  Stammbaum 
v.  Joh.  Bodmar,  gewesenem  Bürgermeister  zu  Pf.,  Stifter  des  Bodmarischen 
Stipendiums.  Erneuert  1767.  —  1710  Okt.  7.  Der  Stadtrat  v.  Pf.  be- 
willigt in  einem  Schreiben  an  fürstl  Oberamt  zu  Heiligenberg  den  Bau- 
platz f.  ein  Kirchlein  zu  Brunnhausen.  Or  —  1711.  Erinnerungen  bei 
der  Generalvisitation,  die  Administration  der  Stiftungen  betr.  —  171 1. 
13—16  21—23.  58.  Kirchenrechngn.  v.  Brunhausen,  Register,  Extrakte, 
Zinsbuch.  —  1712  Febr.  19.  Stadtpfarrer  Frz.  Jos.  Schraudolph,  der  für 
die  baufällige  Kapelle  in  Brunnhausen  772  fl.  ausgegeben  hat,  erhält  von 
der  Kanzlei  zu  Heiligenberg  verschiedene  Posten  zu  seiner  Entschädigg. 
zugewiesen.  —  1713  März  9.  Dr.  Franz  Jos.  v.  Mohr,  erzb.  Salzburg. 
geistL  Rat,  Salmanschw.  Hofkaplan  u.  Benefiziat  zu  Pf.,  stiftet  in  die 
Prokuratur  150  fl.  Or.  —  1716  Aug  7.  Decretum  venditionem  agelli  ex 
Ossorii  beneficio  concernens.  —  1716  Dez.  19.  Besteuerung  der  Kirchen- 
güter betr.  3  Bl.  —  1716.  29.  39.  60.  98.  Obligationen  gegen  die  Rosen- 
kranzbruderschaft über  50,  43,  55,  260,  25  fl.  —  1718  Kauf-  u.  Zinsbuch 
S.  Jakobs  zu  Pf.  —  1718.  Ausgleich  über  den  Zehnten  vom  Hasenthal 
zw.  Pfarrer  u.  Zehntheim.  —  1719  März  21  u.  30.  Erschatz  des  Bod- 
marischen Lehen  Mayers  zu  Kalkreute  betr.  Extr.  —  1719.  20.  1726. 
Den  Totenweg  in  Brunnhausen  betr.  (Streit  mit  dem  Frühmesser  in  Mess- 
kirch, Korrespondenz  zw.  diesem,  dem  Stadtpfarrer  in  Pf,  dem  Oberamt 
in  Heiligenberg  u.  dem  Offizial  in  Konstanz).  —  1720  Mai  26.  Bittschrift 
des  Pflegers  S.  Georgs  zu  Brunnhausen  an  den  Fürsten  um  Überlassung 


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Löffler. 


von  2  Jauchert  ausgestockt  Feld  zur  unentgeltlichen  Nutznießung,  bis 
der  Patron  sich  in  etwas  erholet.  Genehmigt  auf  3  Nutzgn  1720  Juni  6. 

-  1720  Dez.  10.  Kaplan  Joh.  Georg  Bregenzer  sen.  stiftet  in  die  Pro- 
kuratur  100  fl.  u.  einen  Rebgarten  in  Bermatingen  zu  einem  Jahrtag.  — 
1721  Febr.  22,  Apr.  2,  Mai  12.  Die  Obsignation  der  Hin  torlas  sensrh-  eines 
Geistlichen  betr.  Verfügg.  des  bischörl.  General  vi  kariats  etc.  —  1721  März  9. 
Schreiben  des  Pfarrers  Taglang  in  Zell  an  Bürgermeister  Probst  in  Pf. 
wegen  Verteilung  der  Einkünfte  des  Bodm.  Benefiz,  unter  die  Geistlidben 

—  1721  Juni  22.  Projekt,  wie  auf  Ableben  Joh.  Georg  Bregenzera,  ge- 
wesenen Kaplans,  dem  künftigen  Benefiziaten  die  Congrua  zu  verschaffen 
wfire.  —  1721  Juni  25.  Die  Bodm.  Freundschaft  bittet,  dass  das  Bodm. 
Benefizium  vakant  gelassen  werden  möchte  Rats-Prot  -Extr.  u.  Schreiben 
in  das  Generalvikariat.  —  1721  Juli  1.  Beschreibg  der  Einkünfte  des 
Bodm.  Benef.  zu  Pf.  —  1721.  Spezifikation  des  jahrlichen  Ertrags  der 
üenefizien  in  Pf.  —  1721  u.  22.  Ertrag  des  Benef.  zu  U.  Fr.  Schrayen 
u  des  Bodm.  Benef.  —  1725  Apr.  13.  Beschwerde  des  Stadtpfarrers  An- 
dreas  Kempf,  dass  eine  Wiese  der  Kapelle  zu  Brunnhausen,  die  unter  s. 
Jurisdiktion  steht,  ohne  sein  Wissen  einem  hiesigen  Bürger  auf  Lebenszeit 
durch  öfftl.  Instrument  aus  der  Kanzlei  Heiligenberg  verliehen  worden  ist. 

—  1725  Dez  13.  Franz  Jos.  Schraudolph  stiftet  160  fl.  zu  einem  Jahrtag. 
1726  Nov.  13.  Konstanz.  Bischöfl.  Erlaubnis  f.  den  Parrer  Joachim 

Kempf  in  Pf.  zum  Tragen  einer  Perrücke.  Or.  —  1727  Okt.  16.  Pfullen- 
dorf.  Beschwerde  des  Stadtpf.  Kempf  an  das  fürstenb.  Oberamt  Heiligen- 
berg, Revision  der  Brunnhauser  Rechnungen  betr.:  es  sei  ihm  kein  zu- 
stehender Platz,  solche  zu  unterschreiben,  überlassen.  —  1727.  Litterae 
visitatoris  gener.  Bildstein  ad  parochum  Kempf,  reformationem  saneti- 
monialium  in  monasterio  cordis  Jesu  concernentes.  —  1728  Apr.  16.  Stadt- 
pfarrer Kempf  zeigt  dem  Oberamt  Heiligenberg  an,  dass  er  dieses  Jahr 
den  sonst  zu  Brunnhausen  gehaltenen  Gottesdienst  am  Tage  St  Georgs 
in  P£  abhalten  werde,  weil  der  Gottesdienst  in  B.  nicht  fungiert  sei  und 
in  PI  mit  grosserer  Solemnittt  sich  begehen  lasse.  —  1728  Apr.  17.  Das 
Oberamt  verbietet  in  Erlassen  an  die  Amtleute  zu  Neubrunn  u.  Burg- 
weüer  bei  Strafe  v.  10  Th.  den  Amtsangehörigen  den  Besuch  des  Gottes- 
dienst an  St.  Georgen  in  Pf.  —  1728  Apr.  17.  Der  Pf.  erklart,  den  Gottes- 
dienst wieder  in  B.  halten  zu  wollen.  —  17J8  Mai  25.  Anzeige  des  Heiligen- 
pflegers zu  BrunnbauBen,  Ignaz  S'chwelling,  über  die  Notwendigkeit  der 
Ausbesserung  der  Kapelle.  —  1728  Juli  14.  Ordinariatserlass,  die  Profess- 
ablegung  v.  Mar.  Bonaventura  im  Herz-Jesu-Kloster  0.  S.  Francisci  l>etr. 

-  1729  Febr.  15.  Stiftung  von  500  fl.  zum  Benef.  Ossorii.  —  1729  Marz  12 
Breve  P.  Benedicts  XIH.,  Beatifikation  des  hl.  Fidelis  von  Sigmaringen 
betr.  Ahschr.  —  1729  Nov.  15.  Schreiben  des  Kaplans  Ant  Bauer  zu 
Mösskirch,  Pfcrrzehnten  in  Brunnhausen  betr.  —  1730  Dez.  28.  Decretum 
Franc.  Joan.  ep.  Const.  in  puncto  praecedentiae  capellanorum  Juliomag. 
Or.  —  1730.  Notamina  eines  Benefiziaten  über  Obliegenheiten  u.  Ein- 
kommen des  Bodm.  Benef.  6  Bl.  —  1730—38.  Register  über  das  Ein- 
kommen der  Nachprädikatur.  —  1731  u.  33.  Consensus  permutandi  prata 
cum  agris  benef.  Ossorii  u.  consensus  in  permutationem  hortuli  cuiusdam 
benef.  Ossorii  —  1731-35.  Akten  betr.  Streit  (vor  dem  bischöfl.  Offizia! 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Pfullendorf.  m55 

in  C.  etc.)  zw.  Joh.  Georg  Christa  in  Meersburg  u.  Anton  Lorenz  Bre- 
genzer  in  P£  über  das  Bregenzerische  Stipendium.  —  1735  Apr.  21. 
Sentenz  in  dieser  Sache.  —  1732.  44.  69.  64.  65.  66.  67.  69  u  71.  Er- 
gangene Bücherverbote,  z.  B.  „Katholischer  Wegweiser",  „Geistl.  Schild", 
„Die  Lange  Christi",  „Gebet  zu  den  hl  3  Königen",  „Seelenspeise"  u  a. 
betr.  Pap.-Or.  —  1735  Sept  23  Konstanz.  Dr.  Jos  Anton  Heuchle, 
Vropst  in  Überlingen,  wird  beauftragt,  i.  S.  des  Bodm.  Benef.  zu  Pf.  eine 
Uuersuchung  vorzunehmen.  Or.  —  1735  Okt  3  sq.  Protokoll  der  Kom- 
mission i.  8.  des  Bodm.  Benef.  u.  des  Benef  Maria-Schrei  in  Pf.  22  Bl. 

—  17-H  5  Nov.  24.  Instrumentum  conventionis  confirmatum  beneficii  Bod- 
raeriani  Juliomagi.  Or.  —  1735.  Was  der  Prokurator  namens  der  Bod- 
merischen  Freundschaft  bei  dem  Generalvikar  zu  Separierung  des  Bodm. 
Benef.  eingegeben.  8  Bl.  Auch  Prot  -Extr.  —  1735.  Franz  Job.  Baien", 
Pfarrherr  zu  Saulgau,  stiftet  1750  fl.  zu  einem  Stipendium.  —  1738 
Sept.  19.  Bestätigg.  der  Stiftg.  v.  100  fl  zu  einem  Jahrtag  in  Maria- 
Schray  durch  Catharina  Edelmännin;  dazu  Verantwortungsschrift  des 
Kanzleherwalters  v.  1754  Febr.  21.  —  1739  Juli  20.  Attestation  Aber 
den  armen  Kranken  verordnete  300  fl.  von  Joh.  Georg  Bauer  in  Lands- 
berg. —  1740  Mai  29.  Lehenrevers  des  Joh.  Michael  Griennacher  von 
WaldbeureL  über  Hof  u.  Gut  gegen  die  Collatores,  Bürgermeister  u.  Hut 
u.  Kaplan  Lorenz  Bregenzer.  —  1740.  Projekt  des  Stadtpfarrers  Jos. 
Andr.  Kempf  an  den  Magistrat,  dass  ihm  ein  Helfer  abgenommen  u.  die 
geringen  Einkünfte  der  Stadtpfarrei  verbessert  würden.  Conc.  —  1742 
Sept.  16.  Franz  Anton  Fetscher,  exparocbus  Dlmenseensis  et  nunc  bene- 
ficiatus  Bodmer.,  beschwert  sich  beim  Generalvikariat  zu  Konstanz  wegen 
aufgebürdeter  Frübmess  in  der  Pfarrkirche.  Ebenso  1761  Juli  12  Anton 
Walter.  —  1 743  Mai  29.  Protestatio  a  clero  Juliomagensi,  die  Präcedenz 
des  Benef.  Maria-Schray  betr.  —  1743.  Protestatio  contra  novum  onus 
beneficio  Bodm.  imponendum.  —  1743  Aug.  9.  An  das  Generalvikariat 
Konstanz.  Protestatio  in  causa  intentae  meliorationis  beneficii  B.  M.  V. 
in  Schray,  cum  praejudicio  tertii  Zell  am  Andelspach  contra  Pf.   14  Bl. 

—  1743  Dez.  8.  Respcnsio  ad  protestationem  Cleri  Juliomagensis  contra 
intentam  meliorationem  beneficii  B.  V.  Mariae  in  Schray,  gez.  Jos.  Ant. 
Walter,  par.  in  Zell  ad  Andelspach.  —  1743  Dez.  20.  Revers  der  Pro- 
kuratur  gegen  die  Bayerische  Freundschalt  über  Stiftg.  eines  Jahrtags  u. 
8  fl.  Almosen.  —  1743—1826.  Zehntbuch  v.  S.  Jakob  zu  Pf.  1  Bd.  — 
1744  Okt  5.  Instrument  um  super  contr.  permutationis  Zell  a.  Andelspach 
et  PI  —  1744  Nov.  5.  Inventar  der  Ornate,  Monstranzen,  Kelche  etc., 
beschrieben  durch  Franz  Ant  Enderess,  Postconcionator,  mit  Beihilfe  v. 
Josef  ^>igle,  Kirchenpfleger.  Inventar  S.  11—85.  —  1744 — 45.  1767.  Rech- 
nungen des  Benef  B.  V.  Mariae  Schray.  —  1745  Apr.  27.  Licentia  asser- 
vandi  s.  euchar.  sacramentum  in  tabernaculo  Mariae  Schray.  Or.  —  1745 
Sept  28  sind  die  2  Seitenaltare  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  konsekriert  worden 
durch  den  Suffragan  Franz  Carl  Josef  Fugger.  Inventar  8.  87/8.  —  1745 
8ept  29.  Konstanz.  Ablassbrief  für  die  Kapelle  „Schweitzerbild".  Or.  S. 

—  1745  Okt  4-  Promemoria,  Spendung  des  hl.  Sakramentes  der  Firmung 
betr.  —  1745.  Bischöfliches  Dekret  die  Konsekration  von  3  Altaren  betr. 
Or.  —  1746  Okt.  24.  Copia  fundationis  consulis  Ant.  Walter  a  1500  fl. 


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Löftier 


in  favorem  Franciscanorum  Hedingenaium  factae  et  a  vicariatu  Constant. 
confirmatae  1748  Okt  v.  Rat  v.  Pf.  bestätigt.  —  1746.  Bischötl.  Dekret, 
Jubiläum  betr.  —  1747  Juli  12.  Confirmatio  dotationis  beneficii  Bodmer. 
in  loco  Mariae  Schray  factae  ab  Antonio  Walter  ejusque  conjuge.  Or  — 
1748  Mai  21.  Breve  P.  Benedict  XIV  ,  indulgent.  confraternitatis  immacul. 
conceptionis  B  M.  V.  in  Maria  Schray.  PO.  —  1748  Juni  22.  Schreiner- 
konto Ton  Jakob  Blaicher  gegen  die  Rosenkranzbruderscbaft  —  1745 
Juli  12.  Licentia  exponendi  et  deferendi  aacramentum  in  Schray.  Or.  — 
1748.  Schreiben  des  Pfarrers  Feeser  u  des  Gvikars  v.  Deyring  in  C, 
Aushilfe  in  der  Seelsorge  durch  die  Kapuziner  v.  Messkirch  u.  die  Frsn- 
aiskaner  v.  Hedingen  betr.  —  1760.  51  u.  59.  Bauverträge  über  Reno- 
vation der  Kapelle  zu  Schray  u.  Akkord  mit  dem  Orgelmacher  Gagg  Or. 

—  1751.  Quittg.  v.  Bildhauer  Magnus  Hops  in  Sigmaringen  gegen  die 
Rosenkranzbruderschaft  über  60  fl.  für  ein  Frauenbild.  —  1752  Juli  23. 
Konto  v.  Maler  Meinrad  f.  die  Rosenkranzbruderschaft  über  313  1.  — 
1753.  Abkurung  beneficii  B.  V.  Mar.  zw.  Job.  Georg  Miller,  successor, 
u.  Jos.  Ant.  Walter,  antecessor.  Or.  —  1753.  Abkurung  des  Bodmer. 
Benef.  nach  dem  Tod  des  Benefiziaten  Ant.  Fetscher.  2  Bl.  —  1753. 
Conventio  in  puncto  juris  conobsignandi  et  haereditates  dermales  trac- 
tandi  Or.  —  1753.  54.  68.  72.  93.  94.  95  u.  1796.  Bischöfl.  Anordnungen 
von  Andachten  u.  Gebeten,  z.  B.  gratiarum  actio  pro  regressu  Gallorum 
ex  Suevia.  Or.  —  1754  Einkommenaufzeichng.  von  Nachprediger  Anton 
Kndress.  —  1755.  Litterae  fundationis,  erectionis  et  instiUtionis  Confrat  : 
seu  beneficii  S.  Sebastiani  m.  et  S.  Catharinae  v.  et  m.  Juhomagi  extractae 
ex  documentis  dictor.  benef.  apud  capell.  S.  Catharinae  exiatentium.  16  S. 

-  1756  Jan.  19.  Der  Bodmer'sche  Benefiziat  Jos.  Anton  Walter  ersucht 
das  Generalvikariat  um  Erlaubnis  zum  Verkauf  der  Reben  iu  Bermatingen. 
Dazu  Attestat  des  Magistrats  v.  1756  Jan.  13.  —  1757  Jan.  25.  Konstanz. 
Bischöfl.  Dekret,  die  Vakatur  u.  Wiederbesetzung  des  Benefiz  Maria-Schray 
betr.  Or.  —  1 757  Jan.  25.  Konstanz.  Sententia  in  causa  spolii  oblationum 
in  capella  B.  M.  V.  in  Schray.  Or.  —  1757  u.  1760.  Notanda,  Benediktion 
der  Felder,  auf  denen  die  Früchte  dürr  zu  werden  drohten,  mit  dem 
Magnusstab,  welcher  von  Herbetingen  (?)  abgeholt  wurde.  —  1758.  Stamm- 
baum der  Romer'schen  Freundschaft.  —  1759  März  12.  Stiftung  v.  1600  fl 
zu  einem  Stipendium  von  Anna  Maria  Hübschien,  geb.  Nu&serin  zu  Kalk- 
reute. Abschr.  —  1759  Mai  5.  Instruktion  aus  der  fürstenb.  Oberamts- 
kanzlei in  Heiligenberg  für  den  Pfleger  der  Kapelle  St.  Georg  zu  Brunn- 
hausen. —  1759  Juni  12.  Stiftung  v.  600  fl.  zu  dem  Roggischen  Anni- 
versar in  Pf.  —  1759.  Specificatio  redituum  beneficii  Bodmeriani  et  deci- 
matio  in  ordine  ad  bellum  protrahendum  ex  iisdem  dedueta.  —  1760. 
Privilegium  für  den  Kreuzaltar  in  der  Pfarrkirche  zu  Pf.  Or.  —  1761 
Juli  16.  Promemoria  von  Franz  Andreas  Rogg,  Benefiziat  S.  Catharinae, 
über  einen  in  dem  Lehenholz  des  Hofs  von  Kleinstadelhofen  vorgenom- 
menen Augenschein.  —  1761  Sept.  19.  Konstanz.  Mandatum  poenale  Fran- 
cisci  Conrad!  ep.  Const.  in  Joan.  Casp  Fueterer  ad  benef.  B.  M.  V.  in 
Schray  promotum  propter  intermissionem  beneficio  B.  M.  V.  obligationum 
adhaerentium.  —  1761  Okt.  1.  Unterricht  vom  Ursprung,  Fortgang  und 
Schuldigkeit  des  Bodmerischen  Benef  u.  des  Benef.  B.  M.  V.  in  Schray, 


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von  Jos.  Ant.  Walter,  Benefiziat  u.  Pönitentiar  in  Schray.  5  Bl  —  1761 
Okt.  12.  Instrumentum  conventionis  inter  beneficiatos  Bodm.  et  B.  M.  V. 
in  Schray,  nec  non  familiam  Bodm.  initae  confirmatum.  Or.  Dazu  bischöfl. 
Bestatgg.  1761  Okt.  30.  —  1761  Okt.  30.  Instrumentum  conventionis  ratione 
obligationum  et  functionum  in  ecclesia  pereginationis  B.  M.  Y.  in  Schray 
peragendarum  authoritate  ordinari*  roboratum.  Or.  —  1761.  Verleihung 
eines  monatl.  Ablasses  f.  Maria-Schray.  —  1762  Jan.  IB.  Zebnt  zuSahlen- 
bach  betr.  —  1762  Sept.  29.  Konrad  Bauer,  Kaplan  der  Gremiich  pfründ, 
stiftet  450  fl.  für  arme  Schulkinder.  Or.  —  1763.  Promeraoria,  die  Visi- 
tation u.  Spendung  der  hl.  Firmung  betr.,  mit  Unkostenverzeichnis.  8  Bl. 

—  1763.  Licenz  zur  Errichtung  eines  Kreuzweges  in  Hippeta weiler.  Or- 

—  1764  Juli  26.  Beschreibg.  der  am  20.  Juli  1764  in  Pf.  angekommenen 
neuen  Kanzel,  die  Joh.  Jak.  Bendel  aus  Pf.,  Pfarrer  u.  Deputat  zu  Mengen, 
gestiftet  hat,  durch  den  Registrator  u  Fabrikpfleger  Conr.  Eberle.  In- 
ventar S  1 — 5.  —  1764  Sept.  7  Beschreibung  des  Gross-  u.  Kleinzehnten 
zu  Kleinstadelhofen  u  Hilpenaberg  durch  Josef  Meyerhoffer,  Geometer. 
1  Bd.  —  1764  Nov.  7.  Kirchenordnung,  genehmigt  v.  B.  Casimir  Anton 
zu  Konstanz.  Inventar  S  93 — 99.  —  1765  Juni  23.  Verleihung  des  Bod- 
merischen  Lehenhofes  zu  Ebratsweiler  gegen  Erlegung  eines  Erschatzes 
von  100  fl.  Abscbr.  —  1766  Dez.  19.  Pia  legata  Jos.  Antonii  Walter, 
poenitentiarii  ad  B.  M.  V.  in  Schray,  Stiftung  zur  Bruderschaft  in  Schray. 
Or.  Dazu  Inventar  der  Verlassensch,  des  Stifters  1767  Jan.  17.  —  17G7 
März  4.  Mathia  Fuetterer  u.  die  Seinigen  stiften  200  fl.  zur  Prokuratur 
f.  einen  Jahrtag.  —  1768  Aug.  81.  1779  Aug  3  u.  81.  Beitrag  der  Stif- 
tungen in  Pf.  zu  den  Güterrenovationskosten  betr  Schreiben  des  Ober- 
amts Heiligenberg  u  Quittung.  —  17G8  Okt.  23.  Bernard  Endres,  Bürger 
u.  Mohrenwirt  zu  Pf.,  stiftet  einen  Jahrtag  mit  Überreichung  eines  Gar- 
tens. Or.  —  1769  Jan.  24.  Breve  P.  Clemens  XIII.,  Privilegium  für  den 
Rosenkranzaltar  in  der  Pfarrkirche  zu  Pf  PO.  —  1769  Sept.  30.  Stiftg. 
v.  Jos.  Anton  Walter,  Bodm  Benefiziat  u.  Pönitentiar  zu  Schray  behufs 
Vermehrg.  der  Christenlehre  zu  Hippetsweiler.  Dazu  Bestätgg.  1769  Okt.  5. 

—  1770  Mai  10.  Instrumentum  conventionis  puncto  des  Pröbst-  u.  Bäuri- 
schen Jahrtags.  —  1770.  Einkünfte  der  Benefizien  S.  Petri  et  Pauli  nec 
non  missae  antelucanae.  —  1770.  Bapul.  Rechnung  des  Pf.  Klerus.  — 
1771  Nov.  17.  Franz  Anton  Endres,  Nachprediger,  stiftet  100  fl.  zu  einem 
Jahrtag.  Or.  —  1772  Okt.  4.  Revers  der  Prokuratur  gegen  die  Zudrel- 
lische  Freundschaft  über  Stiftg.  eines  Jahrtags  u.  3  fl.  Almosen.  —  1772. 
Zehntertrag  des  Benef.  B.  V.  M.  -  1774  Promemoria  puncto  legendae 
missae  hebdomadalis  in  Schray.  —  1775  Febr.  9.  Stiftung  der  Marktmesse 
von  Maria  Agatha  Krais  mit  100  fl.  —  1775  Okt.  4.  Kanzlei  Pf.  beurkundet, 
dass  von  einem  Gutthäter  zu  denen  300  fl.  für  die  armen  Kranken  noch 
10O  fl.  beigelegt,  dann  zu  denen  4*0  fl.  für  die  armen  Schulkinder  auch 
100  fl.  beigesetzt  worden.  Or.  —  1776  Mfirz  28.  Die  von  Salem  verfügte 
Affixion  einer  Bulle  an  der  Kirchthür  betr.  Extr.  d.  Prot,  des  bischöfl. 
geistl.  Rats.  —  1776—84  Zinsverzeichnis  von  Kalkreute,  Ochsenbach, 
Brunnhausen,  Pfrüngen  u.  Kirnbach.  6  Bl.  —  1779  Juni  9.  Breve  P. 
Pius  VI.,  Altarprivilegium  für  die  Gottesackerkapelle  betr.  PO.  —  1781 
Apr.  23.  Inventar  der  Gerätschaften  in  der  Kapelle  S.  Georg  zu  Brunn- 


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Löffler. 


hausen.  —  1782  März  11.  1786  Febr.  18.  1789  Febr.  9.  Bischöfl.  Erbsse, 
Br-R-hthören  der  Nonnen  betr.,  Admission  f.  den  Beichtvater.  —  17£3. 
Prophet»  de  secundo  adventu  Christi  a  me  Ignatto  Faigle  parocho  in 
Bermatingen  deecripta:  propheta  autem  fait  Alphonaus  Capit.  in  monast- 
Oxenhusano,  qui  praeterea  multa  alia  propheticavit,  quae  jam  ad  punctum 
vt  ad  tempus  praedictum  verificata  sunt.  Or.  4  8.  —  17^3 — 89.  Ein- 
uahmen  von  monatsonntaglichen  Opfern.  —  1786  Jan.  17.  Franz  Jos.  Nikol. 
Bregenzer,  reichsgräfl.  Kunigsegg- Aulendorf.  Rentmeister,  stiftet  SuOfl.  zu 
einem  Jahrtag.  —  1787  Juli  12.  Eztr.  aus  der  Spitalrechng.  von  1786'7, 
Messtiftgn.  im  Spital  betr.  —  1787  Nov.  1.  Matheus  Essig  stiftet  100  fl. 
zur  Prokuratur  f.  einen  Jahrtag.  —  1787  8.  Wachsrechnung  von  Franz 
Andr.  Hübachle  in  Pf.  f.  die  Pflege  in  Brunnhausen.  —  1769  Nov.  26. 
Beschwerde  bei  dem  Oberamte  Heiligenberg,  den  Kleinzehnten  in  Ochsen- 
bach betr.  —  1789.  Antwort  an  die  Äbtissin  in  Wald  auf  die  Deklaration 
betr.  Zehntvergütung  wegen  Riedetsweiler  u.  Otterswang.  —  1790  Jan.  18. 
Pfarrer  Franz  Jos.  Maichle  stiftet  400  fl.  zu  einem  Jahresgedächtnis.  — 
1790.  Zehntbereinigg.  zw.  Pfarrei  Pf.  u.  Kloster  Wald.  —  1791  Nov.  16. 
Revers  der  Prokuratur  gegen  Frau  Theresia  Bergerin,  gewesenen  Kanzlei- 
verwalterin, über  200  fl  zu  einem  Jahrtag.  —  1792  Juli  17.  Tod  des 
Benefiziaten  v.  Maria-Schrei,  Probst,  betr.  Prot.-Extr.  —  1792.  Bischöfl. 
Dekret  in  causa  reparandarum  aedium  beneficialium  in  Maria  Schray.  Or. 

—  1795  Aug.  24.  Bischöfl.  Erlass,  den  Wirtshausbesuch  des  Kooperators 
Jac.  Endres  betr.  Or.  —  1796  Marz  5.  Revers  der  Prokuratur  gegen  die 
Rosina  Bregenzerin  über  Stiftg.  eines  Jahrtags  u.  3  fl.  Almosen.  —  1796 
Mai  27    Revers  über  Stiftg  von  150  fl.  zu  einem  Jahrtag  f.  Anton  Buer. 

—  1796  Sept  20  u  27.  Beiziebung  der  Pfründen  zur  Kontributionssteuer 
betr.  —  1797  Febr.  14.  Bischöfl.  Verfügung,  die  Konskription  betr.  — 
1797  Juni  7.  Stiftg.  der  Quatembermessen  ins  Gotteshausspital  von  einem 
Ungenannten.  -  1798/9.  Zehnten  betr.  zu  Wattenreuthe,  insbes.  Vor- 
stellungen des  Benefiziaten  Joh.  Gg.  Miller  an  den  Magistrat  zu  Pf.  — 
Ohne  Datum.  Renovation  des  Erblehenguts  zu  Haussen  am  Audelspach, 
das  jetzt  Joh.  Georg  Weisshaubt  innehat  in  St.  Josen  Kaplanei  zu  Pf. 
gehörig.  —  Ohne  Datum.  Verzeichnis  der  Stücke  u.  Güter  zu  Krauchen- 
wies, welche  der  Beinhauskaplanei  gehören.  —  Eine  grosse  Anzahl  von 
Aktenstücken,  die  unwesentlich  erschienen,  sind  im  vorstehenden  Ver- 
zeichnis unberücksichtigt  geblieben.  Aus  dem  18.  Jh.  besitzt  die  tfarrei 
auch  eine  grosse  Anzahl  gedruckter  bischöfl.  Erlasse. 


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III. 

Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks 

Waldkirch ), 

Terzeichnet  von  dem  ehemaligen  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission 
Pfarrer  Dr.  J.  Gutmann  in  Untersimonswald, 
jetzt  Domkapitular  in  Freiburg  i.  B. 


I.  Altsimonswald. 

Gemeinde. 

1784.  Grundbuch  der  Vogtei  im  Simonswald,  Kastelberg'sche  ünter- 
thanen,  von  Joh.  Hilnerwadel,  Feldmesser.  —  1785  Nov.  12.  Designation 
der  Gebühren  des  Physikus  für  die  Gänge  zu  den  Kranken  in  Stadt  u. 
Bezirk  Waldkirch.  —  1790  Nov.  15.  Dekret  der  Regierung  zu  Freiburg 
betr.  die  Ordnung  der  Pfarrei-  u.  Schulverhältnisse  zw.  Griesbach  u.  Neu- 
weg, Teilen  der  Gemeinde  Altsimonswald,  u.  dem  Simonswälder  Oberthal. 

—  1792  Okt.  G.  Vertrag  zw.  der  Schulgemeinde  Griesbach  u.  dem  Bauern 
Hans  Georg  Hug,  auf  dessen  Felde  das  Schulhaus  steht,  über  Benützung 
des  Schulhauses.  —  1800  ff.  Gemeinderechnungen  während  der  Kriegs- 
jahre, betr.  Verpflegung  französ.  Truppen. 

2.  Gutach. 

Gemeinde. 

1748  Mai  10.  Vergleich  zw.  dem  Stift  der  hl.  Margaretha  einer-,  der 
Stadt  Waldkirch  mit  Stahlhof,  Siensbach,  Gutach  mit  Riedern,  Kollnau 
mit  Kohlenbach  andererseits,  betr.  der  decimae  minores.  Das  Tribunal 
der  Rota  hatte  entschieden,  dass  diese  Gemeinden  den  Zehnten  nicht 
mehr  wie  bisher  in  Geld,  sondern  in  natura  zu  leisten,  sowie  die  Gerichts« 
kosten  mit  dem  Zehnten  der  von  Anfang  des  Streits  geernteten  Früchte 
zu  ersetzen  hätten.  Auf  Intercession  des  Kaisers  verzichtet  nun  das  Stift 
auf  den  Ersatz  der  Gerichtskosten  u.  des  verfallenen  Zehnten  u.  willigt 
ein,  dass  statt  der  Naturalleistung  jährl.  200  fl.  bezahlt  werden.  Abschr. 

—  1777  Jan.  2.  Verordnung  des  Obervogteiamtes  über  die  Benützung 
des  Allmends  durch  Bauern  und  Taglöhner.  —  1777  Mai  6.  Relation 
über  den  kameralherrschaftlich  Kastelberg'schen  Bann  Gutach  mit  Plan. 

—  1781  Mai  15.  Gemeindszeuguug,  betr.  der  Grenzen  zw.  G.  u.  Kollnau 
von  Amtsschreiber  Häfelin.  —  1786 — 1808.  Pflegerechnungen.  —  1787  ff. 
Rechnungen  der  St.  Michaels-Kapelle. 


*)  Vgl.  Mitt.  13,  ml26-128. 


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G  u  t  m  a  n  n. 


3  Haslachsimonswald. 

Gemeinde. 

1713  Apr.  10.  Das  St.  Margarethenstift  giebt  den  Brüdern  Mathias 
u.  Jakob  Stehlin  die  Lindenmatten  gegen  das  Freifeld  in  der  Waldkircher 
Gemarkung.  Abschr.  —  1742  Juni  18.  Vertrag  zw.  den  berrschaftl  u. 
stiftischen  Gemeinden  in  Simonswald  wegen  Konservierung  u.  Reparierung 
der  Thalstrasse.  Abschr.  ~  1748  ff.  Gemeinderechnungen.  -  1749  Sept.  24- 
Verftigung  der  vorderösterr.  Regierung,  betr  einer  Beschwerde  der  Ge 
meinde  im  stift 'sehen  Simonswald  wegen  Strassenfrohnden  bei  Waldkirch 

—  1749  Okt.  29.  Desgl  wegen  Reparierung  der  Simonswälder  Thalstrasse. 

—  1757  Mai  24.  Stadt  Waldkirch  bezeugt  betr.  der  Hilfeleistung  seitens 
der  Simonswälder  zur  Herstellung  einer  Strasse,  dass  sie  kein  Recht  dar- 
auf habe  und  verspricht  ihrerseits  gelegentliche  Aushilfe.  —  17G9  Mai  30. 
Zeugung  (Beschrieb)  des  Michael  Stehle's  (Stabhalters  i  Hof.  —  1772  Mai  13. 
Michael  Stehle,  Stabhalter  in  der  Haslacher  Vogtei,  kauft  das  Hof-  u. 
Sessgut  der  Anna  Maria  Behin  um  3000  fl.  —  1782  Jan.  12.  Vergleich 
zw.  der  berrschaftl.,  der  grosstiftischen  u.  stiftischen  Haslachergemeinde 
u.  genannten  Interessenten,  betr.  der  Stagen-  u.  Engelbrücke.  —  1784 
u.  80.  Grundbuch  von  Johann  Hünerwadel,  Feldmesser.  —  1786  Nov.  9. 
Kouskriptiousverzeicbnis  der  Kastelberg'schen  Vogtei  in  Simonswald  mit 
den  Namen  der  Hausbesitzer.  —  1787  Marz  29.  Jakob  Stehle  kauft  von 
Wwe.  Katharina  Stehle,  geb.  Reithin,  2  Höfe.  —  1787 — 89.  Geldeinzugs- 
listen von  Vogt  Joh.  Trenkle.  —  1795  ff.  Pflegerechnungen.  —  1797  Okt.  18. 
Nachricht  des  Stiftamtmanns  von  Waldkirch  an  Ochsenwirt  Jakob  Stehle 
über  einen  Vergleich  zw.  dem  Kollegiatstift  u.  dem  Magistrat  Waldkirch' 
betr.  der  an  dem  Freifeld  und  den  Gütern  in  der  Arch  haftenden  Monats- 
gelder der  Stehle'schen  Erben. 

4.  Kollnau. 

Gemeinde. 

1663,  70,  1734—36,  83.  Erbauung  u.  Unterhaltung  der  Kollnauer 
Dorf  brücken  betr.  Akten.  —  1700  Juli  14.  Protokoll  über  den  Verkauf 
einer  Hofstatt  mit  Baumgarten  von  Joh.  Mösch  Witwe  in  Waldkirch  an 
die  Kastel-  u.  Schwarzenberg'sche  Gemeinde.  —  1727  Dez.  19, 1741  Apr.  15. 
Vergleiche  zw.  Gemeinde  K.  u.  Joh.  Litschgi  von  Krotzingen  als  Berg- 
werksadmodiator  wegen  Allmendnutzung.  —  1735  März  11.  Erlass  der 
vorderösterr.  Regierung  an  das  Kameralamt  Waldkirch,  betr.  des  Wasser- 
baues zu  K.  —  1736  Jan.  27.  Konto,  betr.  einer  zw.  Waldkirch  n.  K 
strittigen  Brückenreparation,  aufgestellt  von  einer  Kommission  —  1747 
Nov.  27.  Regelung  des  Einkaufsgelds  für  Weibspersonen,  die  in  die  Stadt 
Waldkirch  heiraten,  durch  die  vorderösterr  Regieruug.  —  1765  Jan.  2S 
u.  29.  Verhörsprotokoll,  betr.  Bergwerkzinsbezug  u.  Sommerweide  mit 
Schweinen  zw.  K.  u.  den  2  vorderen  Bauern  in  Kohlenbach.  Extr.  — 
1766  Febr.  2.  Verordnung  des  Obervogteiamts  über  Feuerwerk-  u.  Bür- 
gergelder in  beiden  Kastel-  u  Schwarzenberg'schen  Gemeinden.  —  1766 
Aug.  10.  Schuldschein  der  Gemeinde  K.  über  100  fl.,  welche  sie  von  An- 
ton Schwer  in  Kohlenbach  zu  4°/0  entlehnt,  um  an  den  jungen  Haupt  - 


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Arcbivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  WaMkircb. 


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mann  von  Rottenberg  ihren  Teil  an  den  4000  fl.  abzutragen,  welche  der 
t  Obervogt  von  Rottenberg  als  Darlehen  der  herrschaftl.  Gemeinde  dem 
Kaiser  vorgeschossen.  —  1768.  Plan  über  den  sog.  Blasiwald.  —  1774. 
Akten,  betr.  Erbauung  eines  Schulhauses.  —  1774  Okt.  23.  Eingabe  we- 
gen Streitigkeiten  zw.  Bauern  u.  Taglöhnern.  —  1775 — 1800.  Gemeinde- 
rechnungen. —  1775.  Grundbuch.  —  1777  Jan.  1.  Verordnung  des  Ober- 
vogteiamts für  E.  i.  S.  der  Bauern  gegen  die  Taglöhner  wegen  Verteilung 
der  Allmendnutzung.  —  1785  Febr.  8.  Beschrieb  der  durch  die  neue 
Strasse  zu  K.  verursachten  Beschädigungen.  —  1789.  Beschrieb  der  Seelen* 
ver&nderung  in  der  Kastelberg'schen  Vogtei  K.  —  1791  Nov.  19.  Be- 
schluss  des  Obervogteiamts,  betr.  Beobachtung  der  durch  die  herrschaftl. 
Jager  gegebenen  Forstordnung.  —  1794  Juni  23.  Ordnung  des  Land- 
sturmes durch  das  Obervogteiamt.  —  1796  Sept.  13.  Vereinbarung  der 
Gemeinden  Elzach,  Biederbach,  Ober-  u.  Unter- Yach  u.  Katzenmoos  über 
Beisteuer  zu  den  Militärprästanden.  —  1796  Nov  24.  Dekret  des  Präsi- 
iienten des  Breisgau- Landständ.  Konsesses  über  Beiziehung  der  Ausmärker 
zu  den  Militärlasten.  —  1797  Sept.  11.  Auszug  aus  dem  Jurisdiktions- 
grenzprotokoll  der  Stadt  Waldkirch.  —  1799  März  4.  Vereinbarung  zw. 
Waldkirch,  Kastel-  u.  Schwarzenberg,  Simonswald,  Siegelau,  Niederwinden. 
Föhrenthal,  Buchholz,  betr.  Konkurrierung  in  Militürprästationen  an  franz. 
Truppen.  —  1799  März  5.  Verfügung  des  Obervogteiamts  Waldkirch  an 
die  Vögte,  dass  die  Gemeinden  bezüglich  der  Leistungen  an  die  franz. 
Truppen,  sofern  dies  noch  nicht  geschehen,  in  ein  Konkurrenzverhältnis 
treten  sollen.  —  1812  Grundriss  u.  Erklärung  über  den  Kastelberg'schen 
Bann  Kollnau  u.  Kohlenbach.  —  1817.  2  Pläne  vom  Wald.  —  1827. 
2  Pläne  vom  Gemeindeallmend. 

5.  Obersimonswald. 

A.  Gemoinde 

1787  Apr.  30.  Häuserbeschreibung  für  die  stiftische  Gemeinde  im 
Simonswald  von  Jos.  Fehrenbach.  —  1792  ff.  Kirchenbau  betr.  —  1800  (V) 
Grundriss  des  Matterhofe,  Jak.  Webrlc  gehörig  (jetzt  Gemeindebesitz). 

B.  Pfarrei. 

1723—1807.  Rechnungen  von  U.L  F  Kapelle  auf  Hohensteig.  —  1779  ff. 
Verkündbuch.  —  1789  ff.  Kirchenbücher.  —  1789  Jan.  22.  Bericht  des 
Obervogteiamtes  zu  Waldkirch  an  die  Regierung  in  Betr.  der  Interims- 
seelsorge in  Obersimonswald.  —  1790  Febr.  4.  Genehmigung  der  Auf- 
stellung eines  bewegl.  Altars  in  der  Notkirche  vom  Generalvikariat  in 
Konstanz.  —  1790  Juni  1.  Nachricht  vom  Obervogteiamt,  wornach  durch 
Hofdekret  vom  25.  April  die  Pfarrei  0.  dem  Expauliner  Joh.  Bapt.  Ha- 
berstroh verliehen  wurde.  —  1790  Nov.  15.  Regiminalreskript  über  den 
Verbleib  von  Griesbach  u.  Neuweg  bei  der  alten  Pfarrei  im  unteren  Si- 
monswald. —  1791  Okt.  14.  Schreiben  des  Obervogteiamtes  Waldkirch 
an  Pfarrer  Haberstroh,  betr.  die  Vergebung  von  Messstiftungen  an  andere 
Priester.  —  1792  Mai  25.  Erektions-Instrument  der  Pfarrei  Obersimons- 
wald von  Bischof  Maxim.  Christof  von  Konstanz.  Abschr.  —  1792.  Kirchen- 
bau  betr.  —  1796  Febr.  5.  Der  bischöfl.  Kommissär  in  Freiburg  teilt  ein 


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Gutmann. 


Dekret  des  Bisch,  von  Konstanz  mit,  welches  erlaubt,  die  hl.  Messe  auf 
einem  2.  Altar  zu  lesen.  —  1799  März  4.  Erlaubnis  zur  Aufstellung 
eines  Tragaltars  in  einer  Privaträumlichkeit.  —  Undatiert.  Stiftungsbrief 
eines  beneficium  Stegerianum. 

6.  Siensbach. 

Gemeinde. 

1664  Jan.  18.  Vergleich  zw.  Stadt  Waldkirch  u.  Gemeinde  wegen 
Waidgangs.  —  1713.  Verzeichnis  der  durch  die  Franzosen  in  S.  während 
der  Belagerung  ven  Freiburg  bewirkten  Beschädigungen.  Extr  —  1741 
Jan.  16.  Benützung  des  Wahles  durch  die  Taglöhner  betr.  Extr.  —  1741 
Juli  18.  Urteil  der  cancellaria  eedesiastica  officialatus  Constant  ,  betr. 
des  Nusszebnten,  welchen  die  Gemeinden  Suggenthal,  Buchholz,  Kollnau. 
Kohlenbach,  Siensbach,  Gutach  gemäss  dem  alten  Rechte  dem  Kollegiat- 
stift  Waldkirch  erstatten  sollen.  —  1744  Mai  29  Die  rota  romana  be- 
stimmt in  Bestätigung  des  erstinstanzlichen  Urteils  des  Bischofs  von  Kon- 
stanz u.  Verwerfung  des  Urteils  der  2.  Instanz,  des  Nuntius  in  der 
Schweiz,  dass  das  Stift  Waldkirch  den  kleinen  Zehnten  von  Waldkirch 
u  6  umliegenden  Ortschaften  (pagi)  direkt  u.  in  natura  (nicht  in  Geld- 
leistung durch  Verpachtung)  empfangen  soll.  Begl.  Abschr.  Vgl.  Ober- 
simonswald, Gern  1748  Mai  10  —  1744  ff.  Gemeinderechnungen.  —  1767 
Juli  14.  Reskript  der  vorderösterr.  Regierung  auf  die  Beschwerden  der 
Taglöhner,  betr.  des  Bauholzes  —  1776  Febr.  24.  Relation  über  den 
Bann  8.  von  Mathias  Reichenbach,  Feldmesser.  —  1794  Nov.  12.  Be- 
schwerde der  Taglöhner  der  kameralherrschaftl.  Schwarzenberg'schen  Ge- 
meinde über  das  vom  Obervogteiamt  eingeführte  Verhältnis  beim  Mit- 
genuss  der  Gemeindealiniende  —  179S  Apr.  10.  Verfügung  des  Ober- 
vogteiamts,  betr.  sittlicher  Misstande  in  Folge  der  französ.  Invasion.  — 
1798  Apr.  21.  Extrakt  des  Urbare  des  Stifts  Waldkirch  über  den  Hub 
Häher  zu  S.  aufgesetzt  1524.  —  1798  Juni  2.  Darlegung  des  Bevoll- 
mächtigten der  Bauern  zu  S  über  die  Entwicklung  des  Verhältnisses 
der  Taglöhner  zu  den  Bauern.  Das  Obervogteiamt  wird  gebeten,  bei  der 
Landesregierung  zu  beantragen,  dass  die  obervogteiliche  Verordnung  vom 
1.  Jan.  1777  bestätigt  und  die  Beschwerden  der  Taglöhner  abgewiesen 
werden.  —  1798  Juni  6.  Extrakt  aus  des  Stifts  Waldkirch  Urbar  über 
die  Vogtei  8.  Extrakt  Dingrodels  ex  diplomatario  über  das  Meigertum 
des  Gotteshauses  zu  St.  Margarethen.  —  1799.  Hauptrechnung  über  Kriegs- 
beschwernisse. —  1799  Apr.  10.  Obervogteiamtl.  Entscheidung  über  Be- 
schwerden der  Taglöhner.  —  1799  Dez.  24,  18(>0  März  7,  1801  Jan.  2. 
Vorstellung  der  Bauern  von  S.  über  Abholzen  u.  Urbarmachen  von  Reut- 
feldern  seitens  der  Taglöhner.  Dazu  amtl.  Verfügungen  etc.  —  1808.  All- 
mendzeugung des  Ortes  S.  —  1811.  Klassifikation  des  Acker-  u.  Mart- 
felds. —  1817  ff.  Grundbücher.   1826.  Lagerbuch  mit  Plan. 

7.  Stahlhof. 

Gemeinde 

1649  Juli  1.  Die  Besitzer  der  9  Höfe  in  Dettenbach,  der  4  Höfe  zu 
Heimec  k  u.  der  2  Höfe  zu  Espach  einer-  u.  die  Stadt  Waldkirch  anderer- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Waldkirch.  m$3 

seits  treffen  gestatzt  auf  Entscheid  der  vorderösterr.  Regierung  vom 
16.  Okt.  1588  Vergleich  betr.  gemeiner  Waidgeniessung  in  und  ausser 
den  Wäldern  und  des  Holzhauens  in  den  Stadtwäldern.  Rekognition  von 
1696  Mai  15.  —  1739,  84  ff.  Gemeinderechnungen.  —  1748  Mai  10.  Zehnt- 
vergleich (s.  Gutach).  —  1772  Sept.  17  bis  1779  Febr.  3.  Kostenrechnung, 
betr.  Prozess  zw.  Stadt  Waldkirch  u.  Stahlhof.  —  1773  Aug.  28.  Aus- 
steinungsprotokoll.  —  1774—75.  Jahresrechnung  für  die  Schwarzenberg' - 
■chen  Vogteien.  —  1776  Febr.  15.  Urteil  i.  S.  der  16  Hofbauern  in  Dei- 
tenbach, zu  Heimecke,  in  Essbach  gegen  die  Stadt  Waldkirch,  betr.  Brenn- 
holz —  1777  Dez.  31.  Die  Vögte  u.  Gerichtsbeisitzer  von  Bleibach,  Sie- 
gelau, Simonswald,  Oberwinden,  Siensbach,  Gutach  übertragen  in  einem 
Prozess  gegen  St  Margarethenstift  wegen  übermässig  prätendierter  Fehl- 
barkeiten  u.  Dritteiligkeiten  des  letzteren,  welchen  Prozess  der  Regierungs- 
advokat Dr.  Haug  verloren  hatte,  die  Appellation  an  Lic.  Joh  Eckstein. 
—  1785.  Grundriss  über  die  vorderösterr.  Kameralherrschaft  Waldkirch 
samt  darin  befindlicher  Stahlhöfischer  Vogtei,  Schwarzenberg'sche  Unter- 
thanen  —  1794  Aug.  30.  Kommissionalprotokoll  über  die  wegen  Aus- 
gleichung der  Differenzen  zw.  dem  Obervogteiamt  Waldkirch  u.  dem 
Magistrat  daselbst  betr.  des  Stahlhofs  abgehaltene  Konferenz.  —  1794 
Okt.  6.  Vertrag  zw.  Stadt  W.  u.  der  Bauernsame  in  Dettenbach,  Heiro- 
ecke  u.  Eschbach  über  Holz  u.  Weide.  Dazu  kaiserl.  Bestätigung  1797 
Jan  4.  —  1795  Jan.  4.  Kaiserl.  Entscbliessung  über  die  1794  zu  W.  ge- 
pflogene Untersuchung,  die  Verfassung  der  Stadt  W.  u.  verschiedene  Be- 
schwerden betr.  Abschr.  —  1797  Sept.  25.  Beschrieb  der  von  der  Stadt 
W.  den  Stahlhöfer  Bauern  abgetretenen  2  Strecken  Allmendwaldungen 
u.  Weidbezirke.  —  1797  Okt  30.  Vertrag  zw.  den  4  Bauern  von  Heim- 
ecke u.  den  9  Bauern  von  Dettenbach  über  Benützung  der  ihnen  von 
Waldkirch  abgetretenen  Weide.  —  1802.  Grundbuch  von  Stahlhof. 

8.  Untersimonswald. 

A  Gemeinde. 

1720  Okt.  15.  Berechnung  der  Kosten  der  3  neuen  Glocken  der  Pfarr- 
kirche Simonswald  zw.  der  herrschaftl.  u.  stiftischrn  Vogtei  einer-  u.  der 
Hohensteig-  u.  St.  Jodok uskapelle  anderseits.  —  1777,  82,  86.  Protokolle 
der  Stiftskanzlei  zu  Waldkirch,  betr.  das  Austreten  des  Simonswälder  Au- 
bachs.  —  1782/3.  Beschwerde  der  Gemeinde  in  Simonswald,  grössere  Vog- 
tei, wegen  der  vom  Kollegiatstift  zu  W.  geforderten  ungemessenen  Frohnen 
u.  der  verweigerten  Abgabe  des  Frohnbrods.  —  1784.  Grundbuch  Ton 
Joh.  Hünerwadel,  Feldmesser.  —  1787  Apr.  9.  Schreiben  seitens  landes- 
fürstl.  u.  bischöfl.  Kommission  über  Einteilung  des  Simonswälder  Thaies 
in  Pfarreien;  die  Jodokus-  u.  Hohensteigkapelle  sind  zu  schliessen.  — 
1792—1803.  Militärrechnungen. 

B.  Pfarrei. 

1441—1661.  Pfarrei  Simonswald  betr.  (Einsetzung  der  Geistlichen, 
Visitationsbescheide  etc.)  Auszug  aus  den  Akten  des  Margarethenstifts 
Waldkirch  u.  Dekanats  Freiburg.  —  1562.  Austausch  von  Feld  zw. 
Pfarrei  Untersim.  u.  Gemeinde  Haslachsimonswald  zur  Herstellung  eines 
Wegs.  Prot.-Extr.  —  1660  ff.  Kirchenbücher.  —  1723  März  12.  Urteil 


G  u  t  man  n. 


des  Generalvikariats  zu  Konstanz  in  Kompetenz-  u.  Rangstreitigkeiteo 
zw.  dem  Dekan  des  I^andkapitels  Freiburg  u.  dem  Rektor  der  Pfarrkirche 
in  Freiburg.  Abschr.  —  1729  ff.  Rechnungen  der  Pfarrkirche  u.  der  Jo- 
tlokuskapelle.  —  1782  Nov.  22.  Faasion  der  Pfarrpfründe.  —  1783  Sept.  15. 
Beglaubigung  eines  älteren  Dingrodel  über  16  stifteigene  Güter  im  Eltzach- 
thal (des  Margarethenstifts  zu  Waldkirch).  —  1783  Kreisamtliche  Ver- 
handlung i.  S.  der  grosseren  Gemeinde  im  Simons wald  contra  Stift  zu 
Waldkirch,  betr.  Frohnen  u.  Frohnbrod.  —  1784  Dez.  15.  Fassion  der 
Stiftungen  in  der  Pfarrei  Simonswald  —  1788 — 1817.  Verzeichnis  des 
Schweinezehnten  u.  anderer  Pfarreinkünfte.  —  1789  ff.  Verkündbücher. 
—  1796  Apr.  26  Markungsbrief  zw.  dem  Pfarrwiddum  u.  Sigristenfeld 
in  Simonswald. 

C.  Im  Privatbesitz. 

a)  Des  Bürgermeisters  Baum  er. 
1669,  1716—85.  Urkunden  (Verkaufsbriefe),  Prot-Extr.,  Grundriß 
über  die  Höfe  der  Familien  Baumer  u.  Nitz  u.  über  Mathans  Ambsen 
u.  Christ.  Rolden  Hof. 

b)  Des  Ratschreibers  Falk. 
1688  Febr.  27.  Christo  Falk  kauft  von  seinem  Vater  Hans  F.  die 
Nagelschmiede  um  200  fl.  —  1769  Sept.  6.  Andreas  Falk  kauft  seinen 
Miterben  die  Nagelschmiede  ab  um  300  fl. 


IV. 

Archivalien  des  St.  Andreas -Spitals  in 

Ottenburg 

den  Freihof  in  Waltersweier  betreffend, 

verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission 
Ratschreiber  Walter  in  Offenburg. 


1404  Juli  24.  Strassburg.  Bischof  Wilhelm  v.  Strassburg  freiet  von 
neuem  Eylse  Sigelerin  von  Offenburg  in  Ansehung  der  Dienste,  die  sie 
dem  Bischof  u.  dem  Stift  Strassburg  gethan  hat.  ihren  von  altersher  ge- 
freiten Hof  zu  Waltersweier  u  die  Güter,  die  dazu  gehören  a.  nachmals 
dazu  erworben  werden.  PO.  S.  —  1409  Sept.  26  (f.  5  a.  f  8.  Michaelis). 
Heidelberg.  König  Ruprecht  erneuert  Else  Sygelerin  von  Offenburg  die 
Freiheit  ihres  Hofes  in  W.  PO.  S.  beschädigt  (Cbmel  No.  2806  zu  Sept.  25y. 
—  1417  Apr.  JrtJ.  Domieratag  vor  St.  Walburgstag.  Konstanz.  König  Sig- 
mund bestätigt  Heint/mann  Selloze,  Bürper  zu  Strassburg.  welcher  von 
Else  Sygelerin  den  Freihof  zu  W.  erkauft  hat,  die  von  König  Ruprecht 

J)  Vgl.  Mitt.  7,  m63-66. 


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Archivalien  des  St.  Andreas-Spitals  in  Offenbarg.  TO65 


gegebene  Freiheit  des  Hofes.  PO.  —   1423  März  23.  Claus  von  Erlech, 
Jakob  Wolff  u.  Joh.  Dorsse,  alle  3  Zwölfer  des  Gerichts  zu  Offenburg, 
Urkunden,  dass  Hanemann  Clorer  v.  Weiffersweiler ')>  Grosshans,  s.  Tochter- 
inann,  Katherinc,  dessen  Frau,  Hansemann  Haller  von  Walterswilr,  Huse, 
dessen  Weib,  Cün  Nesen  Tochter,  Nesen  Hans  von  Walterswilr  u.  Katha- 
rine,  dessen  Frau,  an  Lauwelin  Höselin  von  Offenburg,  der  gen  Cun  Nesen 
seligen  Schwestersohn,  die  Güter  u.  Zinse  (im  Banne  Waltersweier)  ver- 
kaufen, welche  Hans  Cün  von  W.  u.  Cuon  Nese,  s  Tochter,  nach  ihrem 
Tode  hinter  sich  gelassen  haben.   Dazu  Transf.  v.  gleichem  Tage.  Die- 
selben beurkunden,  dass  Hanemann  u.  Lauwelin,  gen.  die  Clorer  v.  Weif- 
fcrsweiler,  mit  Grosshans  u.  dessen  Frau  Catharina  gegenüber  Lawelin 
Höselin  die  Werschaft  übernehmen  für  Henselin,  Hansman  Clorere  un- 
mündiges Kind.    PO.  2  -J  S.  —  1434  Mai  28.  Schultheiss  u.  Rat  von 
C)ffenburg  beurkunden,  dass  Clar,  Witwe  des  Schulth.  Cunz  v.  Göndert- 
heim  v.  Offenburg,  die  am  Hof  zu  W.  von  den  Sigelin  zu  2  Teilen  Mit- 
erbe gewesen  ist  u.  alte  Briefe  besitzt,  wie  der  Hof  an  die  Sigelin  von 
Offenburg  gekommen  ist,  mit  Susanna,  Jakobs  v.  Wintertur  Ehefrau  u. 
Heitzmann  Selos,  Bürgers  zu  Strassburg,  Tochter,  deren  Vater  den  Hof 
v.  Sigelin  selig  an  sich  brachte,  dahin  übereingekommen  ist,  dass  diese 
Briefe  bei  der  v.  Winterthur  bleiben  sollen  u.  dass  Clar  v.  Gondertheim 
einen  Brief  über  Zinse  u.  andere  Rechte  des  Hofes  besitzen  soll,  u  dass 
beide  Teile  bei  Bedarf  gegenseitig  die  Urkunden  leihen  können.  Dazu 
Transfix  1434  Dez.  4.   Jak.  Wintertur  beurkundet,  dass  s.  Frau  Susanne 
obigen  Vertrag  mit  s.  Wissen  u.  Gehelle  geschlossen  habe.  PO.  S.  ab.  — 
1454  Juli  5.  Caspar  Maywart  v.  Dottikofen  u.  8.  Frau  Susanna,  gen.  v. 
Wintertur,  verkaufen  an  Meister  Jakob  Nellen.  Kirchherrn  zu  Offenburg, 
ihren  Hof,  gen.  der  Sygelerin  Hof  zu  Walterswilre.  PO.  Es  siegeln  May- 
wart, Friedr.  v.  Tigesheim  u.  Jörg  Röder.  —  1471  Juli  19.  Regensburg. 
Kaiser  Friedrich  bestätigt  Eglof  Röder  die  Freiheiten  des  Hofes  von  W., 
den  er  von  Hans  Potz  u.  s.  Miterben  erkauft  hat.  PO.  S.  —  1504  Aug.  20. 
Offenburg.   K.  Max  I.  bestätigt  Philipp  v.  Schawnburg  u.  s  Hausfrau 
Merg  Röderin  die  Freiheiten  ihres  Hofes  zu  Walterswil,  welchen  Merg 
Röderin  von  ihrem  Vater  Egloff  Röder  erblich  erhalten  hat.  PO.  S.  ab. 
—  1521  März  16.    Worms.  K.  Karl  V.  bestätigt  Wolffgang  v.  Windeck, 
dessen  Hausfrau  Johanna,  Tochter  Ludwigs  v.  Tann  u.  Enkelin  der  Merg 
Röderin  (Philipp  v.  Schauenburgs  Gemahlin),  von  letzterer  den  Hof  in 
Waltersweyl  ererbt  hatte,  die  Freiheiten  dieses  Hofes.  PO.  S.  zerbr.  — 
1583  Apr.  21.  Griesheim.  Schulth.  und  Zwölfer  des  Gerichts  Griesheim 
Urkunden:  da  die  in  den  freien  Hof  zu  W.  gehörigen  Güter,  welche  weil. 
Friedr.  Haller  in  Bestand  gehabt,  mehrfach  die  Anstösser  verändert  haben, 
wodurch  Schaden  u.  Gerichtshandlungen  erwachsen,  so  habe  Junker  Gabr. 
Hebstock,  Amtmann  zu  Fürsteneck,  in  Beisein  des  Schulth.  u.  eines 
Zwölfers  durch  mündliches  Angeben  v.  Agnes,  Witwe  des  gen.  Friedr. 
Hailer,  ihres  Sohnes  Michel  u.  ihres  Vogtes  Clein  Ludi,  diese  Güter, 

')  Weiffer8weiler,  Werffersweiler,  Zinken  der  Gemeinde  Ohlsbach, 
oberhalb  Ortenberg  (siehe  das  Weistum  v.  Ohlsbach),  später  Ergersweiler, 
-weier,  jetzt  Ebersweier. 

Mitt.  d.  bad.  bUt.  Kom.  No.  14.  5 


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m66 


Walter. 


welche  sie  dem  Junker  Gabriel  zu  verzinsen  schuldig  waren,  erneuern 
u.  beschreiben  lassen.  PO.  S.  ab.  -  1530  Apr.  24.  Wolf  v.  Windeck. 
Amtmann  in  der  Pfleg  Ottenau,  verleiht  zu  Erbleheu  dem  Peters  Hangen 
u.  seiner  Hausfrau  Anna  seinen  Gülthof  zu  W.  gen.  der  Siglerin  Hove, 
welches  Hofgut  1536  Apr.  19  durch  das  Gericht  Griessheim  erneuert 
worden  ist,  u.  welches  Wolf  Hermann,  der  jetzigen  Lehener  Schwäher  u. 
Vater,  bisher  von  ihm  zu  Lehen  hatte.   Abschr.  von  1739.  —  1536  Apr.  24. 
Revers  der  Peters  Hanns  v.  Walterswjr  u.  Anna  seiner  Hausfrau  über 
vorstehende  Belehnung.   PO.  S.  des  Gerichts  zu  Griessheim.  —  155t* 
Juli  5  Augsburg.   K.  Ferdinand  bestätigt  Cristoff  Kechler  v.  Schwandorff 
an  dessen  Hausfrau  Magdalena  v.  ihrer  Mutter  Johanna,  Wolf  v.  Windegjr» 
Hausfrau,  der  Hof  zu  W.  erblich  anerfaUen  ist,  die  1504  Aug.  20  v 
K.  Max.  f  den  Hof  gegebenen  Freiheiten.   PO.  S.  —  1563  Apr.  30.  Jak. 
Muntennast  zu  W.  stellt  Revers  aus  Über  die  Verleihung  zu  Erblehen 
des  Hofes  zu  W.  durch  Christoffel  Kechler  zu  Schwandorf,  markgr.  Vogt 
zu  Durlach,  wie  solche  Güter  1563  Apr.  30  erneuert  worden  durch  das 
Gericht  zu  Griesheim  u.  wie  solche  weil.  Jak  Hermann  u.  Catherine, 
seine  Hausfrau,  zu  einem  Erblehen  innegehabt  haben.   Würden  die  Gehau 
durch  einen  gemeinen  I-andeskrieg  abgebrannt,  so  soll  der  Verleiher  dem 
Lehener  zu  Steuer  kommen  zu  einem  fünigeblichen  Haus  4  fi  Pfg.  u.  zu 
einer  fünfgeblichen  Scheuer,  Stallen  u.  Schopf  8  ff  u.  zu  einem  Ofenhaiu 
l  8  Pfg.  —  Die  Verleihung  geschieht  für  31  Viertl  guts  Rockens  one 
zwen  Pfennig  des  besten,  Offenburger  Mess.  Bürgen  Hans  Mundtenast  des 
I. ebenen  Bruder  von  Schutterwald  u.  Andreas  König  von  W.  Gerechtig- 
keiten des  Hofe:  es  soll  kein  Stab  in  den  Hof  getragen,  kein  Gebot  oder 
Verbot  darin  gethan  werden;  der  Meier  oder  Besitzer  hat  nicht  mehr  als 
5  ß  Pfg.  dem  Gericht  Griesheini  an  die  Herrschaft  Steuern  zu  geben; 
der  Meier  soll  jahrl  einen  Fronenger  mit  einem  Wagen  zu  den  MüJinen 
zu  Offenburg  thun,  sonst  keine  Frondienste  dulden,  ausgenommen,  was 
das  Heünburgtum  Waltersweier  belangt;  er  darf  sich  im  Gotta(haus)wald 
beholzen;  der  Besitzer  muss  Bettler  für  eine  Nacht  beherbergen,  in 
Winter  sie  in  der  Stube  be warmen  lassen;  im  Hof  soll  ein  Gefangnisplor  h 
gehalten  werden.   PO.  S.  des  Gericht  Griesheim  ab   —  1563  Apr.  30. 
Erneuerung  v.  des  Freihofs  zu  W.  Gütern,  u  Gerechtigkeiten  durch  das 
Gericht  Griesheim  —  aus  Befehl  v.  Georg  Zorn  v.  Bulach,  Landvogt  in 
der  Ortenau,  n  auf  Ansuchen  des  Junkers  Christoffel  Kechlers  v.  Schwandorff. 
PO.  —  1666  Febr.  9  Augsburg.    K.  Maximilian,  der  ander,  bestat  Christoff 
Kechler  v.  Schwandorff  auf  Vorlage  des  Freibriefe  K.  Max.  I  (20.  Aug. 
1504)  die  Freiheiten  des  Freihofe  au  W.   PO.  S.  beschäd.  —  1564  Aug.  26. 
Anthoni  v.  Lützelburg,  Württemberg.-Rat,  Hofmarschall  u.  Obrister,  auch 
Amtmann  der  Herrschaft  Oberkirch,  verkauft  an  Joh.  Balthasar  v.  Hörde 
bischöfl.  Strassburg.  Rat  u.  Amtmann  der  Pfleg  Euenheim,  sein  von  des 
Edlen  v.  Fleckenstein  an  ihn  erhandeltes  Hofgut  zu  W.,  Freihof  gea-, 
für  900  Gulden.   PO.  S.  des  Käufers,  Verkäufers  u.  der  Ritterschaft 
Ortenau.  —  1666  Mai  27.   Erneuerung  über  etwelche  Giltgüter  zu 
Waltersweyr,  die  Mathis  Kempf  d.  j.  in  Lehen  hat,  auf  Ansuchen  Herrn 
Jon.  Balth.  v.  Hörde,  durch  das  Gericht  zu  G.   PO.  S.  —  1666  Mai  27. 
Erneuerung  über  Joh.  Balth.  v.  Hardis  etc.  unterschiedliche  freie  u- 


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Archivalien  des  St.  Andreas-Spitals  in  Offenburg.  m$7 

andere  Güter  u.  in  specie  den  freien  Gilthof  zu  W.  samt  allen  dazju  ge- 
hörigen Äckern  u.  Matten,  jährlich  31  Viertel  Korn  ertragend.  Durch 
das  Gericht  G.  PO.  S.  -  1750  Marz  24.  Maria  Xaveria  geb.  Freün  v. 
Beroldingen,  Gemahlin  Jos.  Ant.  v.  Hornstein  v.  Hohenstoffeln,  Erbherni 
auf  Bingen,  Major  im  Kgl.  ungar.  Corps  Sclavonischen  Husaren,  verkauft 
an  Ludw.  Wilh.  Durfeld,  markgr.  bad.  Kammerrat  um  16000  fl.  das 
Freigut  zu  W.,  gen.  das  Würtzische  Gut,  welches  v.  Leop.  Wilh.  Würtz, 
Hauptmann  des  Schwab.  Kreises  landgriifl.  Fflrstenberg.  Regiments  zu 
Fuss  lt.  Testament  v.  1.  Jan.  1744  an  die  Mutter  der  Verkäuferin  u. 
■durch  Erb  vergleich  mit  dem  Baron  v.  Rotenstein  v.  1750  Marz  14  an 
die  Verkäuferin  gekommen  ist.  Not  -Instr.  v.  1751  Jan.  —  1750  April  13. 
Erneuerung  über  den  Freihof  in  W.  für  Hr.  L.  W.  Dürfeid  durch  das 
Gericht  Griessheim.  —  1755  März  3.  Attestat  über  Eintrag  des  Kaufe 
des  Rittergutes  W.  durch  L.  W.  Dürfeid  in  das  Protokoll  der  Reichs- 
ritterschaft Ortenau.  —  1754. 60/1.  63. 66.  L.  W.  Dürrfeld  kauft  2  Hofplätze, 
V2  Viertel  Baumgarten  u.  mehrere  Ackerstücke,  zu  2,  1  u.  Vi  Jeuch.  u 
vertauscht  mehrere  Ackerstücke.  7  Kauf-  und  6  Tauschbriefe,  v.  Gericht 
Griessheim  ausgestellt  —  1769  April  12.  Die  Erben  des  L.  W.  Dürrfeld 
ermächtigen  ihren  Bruder  etc.  den  bad.  Kammerrat  u.  Vogt  des  Ortenau- 
ischen  Landgerichts  Griessheim  Franz  Karl  Dürrfeld  über  den  mit  dem 
Magistrat  v.  Ottenburg  wegen  des  ihnen  zugehörigen  Waltersweirer  Guts 
geschlossenen  Kaufkontrakt  mit  20  500  fl.  ein  förmliche»  Instrument  auf- 
setzen zu  lassen  u.  zu  unterschreiben.  Unterzeichnet  sind:  Karl  Wilh. 
Dürfeidt,  bad.  Hofrat  u.  Amtmann  in  Ettlingen;  Jakob  Wilh.  Dürfeidt 
bad.  Hofkammerrat,  Johann  Jakob  Nopp,  Hofrat  u.  geh.  Sekretär,  namens 
seiner  Frau  Johanna  Dürrfeldin;  Elisabetha  Bargehrin  geb.  Schottin; 
Jolianna  Schottin;  Louise  Schottin;  Joh  Martin  Bargehr,  fürstl.  Verwalter, 
der  ersteren  Ehemann  u.  beider  letzterer  Beistand,  auch  Pfleger  des  ab- 
wesenden Bruders  Anton  Schotten.  —  1769  April  24.  Hofkammerrat 
(Jak.  Wilh.  Dürfeid  bestätigt  der  Stadt  Offenburg  den  Empfang  v.  1000  fl. 
f.  die  Mobilien  des  Freihofs  zu  W.  —  1788  Sept.  12.  Verzeichnis  über  die 
den  Waltersweirer  Freihof  betreffenden  zur  Stadtkanzlei  gegebenen  Doku- 
mente. —  1769  Dez.  9.  Inventar  der  auf  dem  Freihof  vorgefundenen 
Mobilien,  wie  solche  z.  T.  verkauft  u.  z.  T.  noch  vorrätig  u.  in  Spital 
transportiert  worden. 


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- 


V. 

Archiralien  ans  Orten  des  Amtsbezirks 

Adelsheim1), 

▼erzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission 
Rentamtmann  Dr.  Weiss  zu  Adelsheim. 


I.  Bofsheim. 
A.  Gemeinde 

1666.  Dorfrecht.  PO.  —  1813 — 1834.  Kontraktbücher  des  Mitte  diese* 
Jh.  abgegangenen  Ortes  Gies,  dessen  Vorstand  der  Bürgermeister  von  B.  war. 

B.  Evang.  Pfarrei. 

1591  ff.  Kirchenbücher.  —  1634—1839.  Errichtung  des  Heiligen- 
fonds ,  Erhebung  der  üült- ,  Heller-  u.  Wachszinse  betr.  Akten.  — 
1654  ff.  Rechnungen.  —  1669—1768.  Gravamina  religionis  der  Unter  - 
tbanen  des  fürstl.  Löwenst.  Amtes  Rosenberg.  —  1685  ff.  Kompetenz- 
beschreihungen.  —  18.  Jh.  Akten  betr.  Zehnten,  Sonntagsfeier.  Wert- 
heimische Unruhen  (1782)  u.  s.  w. 

2.  Grosseicholzheim. 
A.  Gemeinde. 

1579.  Heidelberg  Sept.  6.  Ludwig,  Pfalzgraf,  bestätigt  einen  Ver- 
gleich Pleickhards  v.  Landschad  mit  dessen  Unterthanen  zu  Eicholzheim 
über  streitige  Jagd-,  Waide-,  Viehmastungs-  u.  andere  Rechte.  PO.  S. 
—  1695  Nov.  lü.  Joh.  Wilhelm,  Pfalzgraf,  giebt  das  Schloss  Eicholzheim, 
welches  ehedem  auf  Grund  eines  1563  ausgestellten  Lehenbriefes  denen 
v.  Landschad  verliehen,  1691  aber  heimgefallen  u.  dem  Sohne  Max  v. 
Degenfeld  als  Maunlehen  gegeben  worden  war,  diesem  letzteren  nun- 
mehr als  Kunkellehen.  PO.  S.  1698  Mai  21,  1718  Sept.  6»  1782  Nov.  8, 
1819  Okt  25.  Lehensbriefe  über  dass.  Lehen  für  die  Freiherren  v. 
Degenfeld  (Grafen  v.  Degenfeld-Schomburg). 

B.  E?ang.  Pfarrei. 

1787  ff.  Kirchenbücher. 

3.  Hirschlanden. 
Evang.  Pfarrei. 

1641  ff.  Kirchenbücher, 


J)  Vgl.  Mitt.  N.  2  u.  3,  S.  40,  81/2. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Adelsheim. 


4.  Hohenstadt. 
Evang.  Pfarrei. 

1637  ff.  Kirchenbucher. 

5.  Hüngheim. 

Katho).  Pfarrei. 

1701  ff.  Kirchenbücher. 

6.  Korb. 

Evang.  Pfarrei. 

1654(57?)  ff.  Kirchenbücher. 

7.  Leibenstadt. 
Evang.  Pfarrei. 

1660  ff.  Kirchenbuch  mit  einigen  Einträgen,  zu  früheren  Jahren. 
—  1787  ff.  Heiligenrechnungen. 

8.  Merchingen. 
A.  Gemeinde. 

17.  u.  ls.  Jh.  Gemeinderechnungen.  —  17^8.  Lagerbuch  mit  Ur- 
kunden u.  geschichtl.  Notisen.  —  1770.  Schatzungsbuch. 

P.  Evang.  Pfarrei. 

1647  ff.    Kirchenbuch.    Einige  ältere  Rechnungen. 

9.  Osterburken. 

i.  Gemeinde. 

I.  Urkunden. 

1417  Mai  3.  Thomas  u.  Hans  v.  Rosenberg  verkaufen  für  sich  u. 
das  Spital  zu  Schupf  dem  Cuntz  v.  Rosenberg  etliche  Wiesen.  PO.  1  S. 
erhalten,  1  ab.  —  1474  Aug.  15.  Vereinbarung  über  die  dem  Kloster 
Seigenthal  zustehende  Gült  von  der  Mühle  zu  Burken.  PO.  2  S.  — 
1491  Okt.  6.  Churmainzische  Erbordnung.  PO.  S.  —  1491  Juni  1.1. 
Märten  u.  Zeisolf  v.  Adelsheim  verkaufen  einen  Acker  zu  Hügelsdorf  an 
Melchior  Schneider  von  Burken.  PO.  2  S.  —  1501  Febr.  22.  Elchana 
v.  Rosenberg  verkauft  für  sich  und  ihre  Kinder  (Cuntz  von  Rosenberg* 
Kinder)  ihren  Teil  an  der  Markung  .Hügelsdorff  genannt ,  zwischen  der 
Markung  Burken  u.  Adelzheim  gelegen,  uff  welcher  vor  Zeiten  ein  Weiler 
mit  etlichen  Häussem  erbaut  gewesen  ist"  an  Melch.  Schneider  von 
Burken.  PO.  S.  —  1515  Jan.  29.  Vertrag  zw.  den  Gemeinden  Burken 
u.  Merchingen,  errichtet  vor  dem  Kellereiverwalter,  über  Waidgang  n. 
Beholzung.  PO.  3  S.  —  1573  Nov.  11.  Vereinbarung  über  den  Viehtrieb 
der  Bürgerschaft  zu  0.  auf  Gieser  Gemarkung  durch  d.  Spiesslingsgewann. 
PO.  —  1620  April  27.  Vergleich  der  Geineinden  Osterburken  u.  Hems- 
bach im  Viehweidestreit,  geschlossen  vor  Bernhard  v.  Waldenburg,  chur- 
mainz.  Rat  u.  Amtmann  zu  Amorbach,  u.  Ambr.  Brösemer,  Hofmeister 
zu  Kloster  Seigen thal.  —  1620  Mai  27.  Bestätigung  dieses  Vergleichs 
durch  Erzbischof  Joh.  Schweikhard  von  Mainz.  PO.  —  1682  Juli  \H. 
Cburmainz.  Freiheitsbrief  über  den  Jahrmarkt  zu  0. 


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Weiss. 


11.  Rechnungen. 

1656,  67,  72,  81.  Gemeinderechnungen.  -  1708  ff.  Kriegskosten- 
rechnung. 

III.  Verwaltungsbücher. 

Ende  15.  Jahrh.  (?)  „Stadtbuch",  enthaltend  das  Stadtrecht,  u. 
Urkunden,  ferner  Protokolle  etc.  reicht  bis  in  das  18.  Jh.  —  1609.  Unter- 
pfandsbücher. —  1645—1763.  Pergamentband,  enthaltend  Ratsprotokolle, 
Abschriften  von  Urkunden  u.  Erlassen,  die  Gemeinde  Burken  betr.,  ferner 
Notizen  über  Besetzung  derXlemeinde-Ämter  u.  dgl.  —  1790.  Amts-Yogtei- 
Klagprotokoll.  —  1799  ff.  Judicialprotokolle  des  Vogteiamts.  —  Ohne 
Datum  (18.  Jh.).  Grundlagerbuch. 

IV.  1825.    Plan  der  ehemaligen  Markung  Gies. 

B.  Rath.  Pfarrei. 

1612  ff.  Kirchenrechnungen.  —  1640  ff.  Kirchenbücher.  —  1731  ff, 
Hebregister  u.  Zinsbücher.  —  18.  Jh.  Akten  betr.  die  ökonomischen  Ver- 
haltnisse der  Warrei  a.  Kirchenrechnungen  der  Pfarrei  Hemsbach  (deponiert». 

10.  Rosenberg. 

A.  Ifang.  Pfarrei 

1501.  Wirzburg.  I^ehensbrief  über  das  Dorf  Hohenstadt.  PO.  — 
1565-  Sept.  15.  Kaulbrief  über  die  Schwarzwiese  u.  den  Pfarrgarten  zu 
Rosenberg.  PO.  —  1604  März  2.  Vormundschaftsbestellung  für  die 
Kinder  der  Bernh.  v.  Hatzfeld  zu  Wildenberg.  PO.  —  1725  ff.  Kirchen- 
bücher. 

B.  Kathol.  Pfarrei. 

1667  Jan  20.  Dekret  des  Grafen  Heinr.  y.  Gleichen  u  Hatzfeld,  durch 
welches  der  künftige  Bezug  einer  bis  dahin  irrigerweise  von  der  Pfarrei 
Bofsheim  bezogenen  Fruchtgült  geordnet  wird.  —  1672  ff.  Kirchenbücher. 

II.  Buchsen. 
Evang.  Pfarrei. 

15S0.  Kirchenbuch. 

12.  Schlierstadt. 

i.  Gemeinde. 

18.  Jh.  Gemarkungsatlas  mit  Lagerbüchern. 

B.  Pfarrei. 

1669  ff.  Kirchenbücher. 

13  Seckach. 
Kath.  Pfarrei. 

1668  ff  Kirchenbücher. 

14.  Sennfeld. 

A.  Gemeinde. 

1 582.   Dorfbuch,  enthaltend  vor  dem  Ortsgericht  errichtete  Vertrage, 
namentlich  Eheberedungen,  Vermachtnisse;  ferner  Aufzeichnungen  über 
Bürgeraufhahmen,  ist  zugleich  Zins-  u  Gültbuch. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Adelsheim.  m7l 


B.  E?ang.  Pfarrei. 

1662  ff.  Kirchenbücher.  Nach  Kirchenbuchs-Eintrag  wurden  1757  alle 
Urkunden  u.  Akten,  während  der  Vakanz  der  Pfarrei  verschleppt  u. 
grossenteils  von  einem  benachbarten  Krämer  zu  Dütenpapier  verwendet. 

15.  Sindolsheim. 
a.  Gemeinde. 

1390.  Sindolsheimer  Zehnthrief.  PO.  ohne  S.  —  1106  Febr.  2.  Der 
Pfarrer  u.  Dechant  zu  Schlierstadt  ordnet  den  Genuss  des  Almosens  der 
Kapelle  St.  Laiuentii  zu  S.  PO.  ohne  S.  —  1523.  Jörg  Rüdt  v.  Bödig- 
heim  verträgt  sich  mit  dem  Müller  der  unteren  Mühle  zu  S.  über  das 
Wässerreeht  im  unteren  Thal  daselbst.  PO  —  1526  Juni  25.  Albrecht  v. 
Brandenburg,  Erzb.  v.  Mainz,  schlichtet  zw.  Georg  Rüdt  v.  ßödigheim  u. 
Gemeinde  S.  über  Frohndienste,  Handlohn,  Wässerrechte  u.  8.  w.  PO. 

—  1528.  April  20.  Vertrag  über  dens.  Betreff.  —  1625  Jan.  7.  Gemeinde 
S.  verkauft  dem  Spital  zu  Miltenberg  um  1800  fl.  eine  jährliche  Gült 
von  90  fl  PO.  —  1758  Mai  20.  Renovation  der  Sindolsheimer  Gerichts- 
ordnung vom  2*.  Sept.  1672. 

B.  Evaog.  Pfarrei. 

17  sec.  ineunt.  ff.  Kirchenbücher.  —  1605.  Heiligenfondsrechnungen. 

—  Plan  des  Ortes  S. 

C.  In  einer  Kapsel  im  Knopf  des  Kirchthurms. 

1590.  Aufzeichnung  über  den  Stand  der  Gemeinde,  Personalien  der 
Grundherrschaft  v.  Rüdt  u.  s.  w. 

16.  Unterkessach. 
Pfarrei. 

1701.  Heiligenrecbnungen. 

17.  Zimmern. 

Gemeinde. 

1676 — 98.    14  Gemeinderechnungen 

Schlussnotiz. 

Bronnacker,  Hemsbach,  Kleineicholzheim  haben  keine  Archivalien. 


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VI. 


Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks 

SRckingen, 

verzeichnet  von  dem  Pfleger  der  Bad.  Histor.  Kommission 
Landgerichtsrath  Birkenmayer  in  Waldshut.1) 


1.  Binzgen. 

Gemeinde. 

1792.  Berechnungen  über  Leistungen  der  Gemeinde  B.  an  die. 
Einung  Murg.  1796  ff.  Aktenstücke  über  Kriegsschäden  u.  Entschädigung*- 
Uerechnungen.  —  1810.  1.  Gemeinderechnung.  —  1832—1838  Akten  über 
den  sog.  grossen  Klotz,  d.  h.  Auseinandersetzung  der  Gemeinden  der  ehem. 
<  rafsch.  Hauenstein  über  die  Kriegskosten  von  1796— 1802.  49  Gemeinden 
verlangten  von  42  anderen  Gemeinden  ca  80  700  fl. 

2.  Hänner. 

Gemeinde. 

1544.  Nov.  3.  Vergleich,  abgeschlossen  durch  Jakob  Peyer.  Matt- 
halter von  Stadenhausen,  Kleinhirns  Säger  von  Rickenbach  u.  Hans  Frt-y 
von  Binzgen,  beide  „Einungsmeister  vom  Schwarzwald*  zw.  den  Gemeinden 
Hanner  u  Hottingen  wegen  Benützung  der  Jlennemer  Währe."  I>a  die 
alten  Brief  in  Abgang"  gekommen  seien,  wird  bestimmt:  die  Hottinger 
haben  das  Recht,  „jeden  Feierabend  das  Wasser  auf  ihre  Guter  oder 
Matten  auszuschlagen,  doch  Morndriegs,  am  Werktag,  vor  Sonnenschein 
oder  Aufgang  wiederum  einzukehren. u  Die  von  Hanner  haben  zur  Be- 
aufsichtigung einen  Wuhrer  anzustellen.  Weil  die  von  Hottingen  deneu 
von  Hänner  gestatten,  die  Wühre  durch  ihre  Gemarkung  zu  leiten, 
gestatten  ihnen  die  von  Hänner  dagegen  ein  Waidrecht.  Andererseits 
zahlen  die  Hottingcr  an  Hanner  jährlich  6  sh.  .zur  Steür.u  Abschr.  — 


J)  Es  sei  daran  erinnert,  dass  die  Archivalien- Verzeichnisse  in  den 
„Mitteilungen  der  Bad.  Histor  Kommission"  mit  Rücksicht  auf  den  geringen 
verfügbaren  Raum  und  mit  Rücksicht  auf  die  wünschenwerte  Beschleu- 
nigung dieser  ausgedehnten  Repertorisieruugsarbeit  in  stark  zusammen- 
gezogener Form  erscheinen,  sodass  manche  für  lokalgeschichtliches 
Interesse  recht  wertvolle  ausführliche  Inhaltsangabe  wegbleiben  muss. 
Das  Manuskript  des  vorliegenden  Berichts  war  besonders  reich  an  einzelnen 
aus  dem  Inhalt  der  verzeichneten  Archivalien  hervorgehobenen  interessanten 
Notizen,  die  aus  den  oben  angegeben  Gründen  nur  zum  Teil  beim  Druck 
berücksichtigt  werden  konnten. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.  m73 

1000  März  25  Hochseil  Vertrag  zw  Amann  u.  Meistern  der  Eisen-  u.  Hammer- 
schmide  auch  Müller  zu  Lauffenburg  einer-  u.  der  Gem.  Hotingen  anderer- 
seits, vermittelt  durch  Hans  Ludw.  v.  Heidegg,  Waldvogt  der  Grafech.  Hauen- 
stein u.  Hans  Othmar  v.  Schönau,  Hauptmann  der  4  Waldstädte,  Obervogt 
der  Herrschaften  Laufenburg  u.  Rheinfelden  bezüglich  der  Wässerung  in- 
sonderheit aber  wegen  Abführung  des  Wassers  aus  dem  Bach,  Henner- Wuhr 
genannt,  durch  die  Hottinger.  Es  wurde  vereinbart,  dass  ein  vereidigter, 
von  den  Interessenten  besoldeter  Wuhrer  aufgestellt  werde.  Die  Gemeinde 
Hottingen  ist  verpflichtet,  immer  zu  einem  Schmeltzofen  genug  Wasser 
54  Zoll  breit  u.  2  gute  völlige  Zoll  hoch  laufen  zu  lassen ;  dieses  Wasser 
dient  sodann  in  erster  Reihe  zum  Nutzen  der  Gemeinde  Henner,  wofür 
dieselbe  den  Hottingern  früher  etlich  hundert  .Tucharteu  Felds  zu  einem 
Waidgang  übergeben  hat;  hierauf  müssen  die  von  Henuer  das  Wasser 
den  Eisen-Bunds-Genossen  u.  Müllern  zu  Lauffenburg,  unverhindert  laufen 
lassen.  Was  die  Brunnen  in  Hottingen  anlangt,  „die  zum  Henner-Wuhr 
gehören*,  —  so  lassen  die  Eisen-Bundsgenossen  u.  Müller  der  Gemeinde 
Hottingen  zu,  dass  sie  solche  von  Georgi  bis  Martini  an  Sonn-,  Fest-  u. 
Feiertagen  auf  die  Matten  richte.  PO..  Ausfertigung  von  1013.  —  1008 
Sept.  22  u.  25.  Augenscheinsprotokoll ,  bezügl  eines  Prozesses  zw.  den 
Werkbesitzern  u.  der  Gemeinde  Heuner  gegen  die  Gemeinde  Hottingen, 
die  Rechte  am  „Hennermer-Wuhr"  betr.  eingenommen  durch  M.  J.  Feinlin, 
Statthalter  der  Grafsch.  Hauenstein.  —  100<J  Aug.  31.  Protokoll  „über 
Renovierung  des  Wuhrmüsses"  bei  dem  alten  Weier  zu  Hottingen,  bezügl 
„des  Feier-Tag- Wasser-Mass  unter  dem  Katzensteig'*,  u.  zwar  „hart  an 
dem  Wüeri  Steg,  da  die  Karrenstrass  von  Oberweyl  u.  Henner  durch  die 
Würi  gehet".  1707.  Prozessprotokolle  bezügl.  der  Wuhrangelegenheiten. 
—  1707  Juli  22.  Urteil  des  Waldvogteyamts  Waldshut  i.  S.  der  Hammer- 
schmiede u.  Müller  von  Laufenburg  u.  der  Gemeinde  Hänner  gegen  die 
Gemeinde  Hottingen.  betr.  des  sog.  Hänner- Wuhrs:  1.  die  Hottinger  kön- 
nen nicht  angehalten  werden,  denen  von  Hänner  das  Wuhr  durch  den 
Berg  zu  führen;  2.  bei  der  Wasserregulierung  bezügl.  der  Werktage  u. 
der  Sonn-  u.  Feiertage  hat  es  bei  den  früheren  Bestimmungen  zu  ver- 
bleiben; 3.  das  Waidfeld,  welches  den  Hottingern  durch  die  von  Henner 
mit  Brief  vom  3.  Nov.  1544  zugesprochen  wurde,  u.  in  etlichen  hundert 
Jauchort  besteht,  soll  ausgemessen  und  ihnen  zur  Mitbenützung  zugeteilt 
werden.  Dazu  Akten  über  Wuhrstreitigkeiten  1701  — 1807.  —  1790  März  15. 
Erlass  des  Waldvogteiamts  an  den  Einungsmeister  zu  Hänner,  ^weil  die 
Deputierten  des  Gerichts  zu  Hänner  u.  des  Gerichts  zu  Willaringen  vor 
dem  Waldvogteiamtsstatthalter  eingestanden,  dass  die  Gerichtsvögte  die 
der  Landschaft  rückständigen  Fassnachthennengelder  bis  1790  bezw.  1787 
eingezogeu,  aber  dem  Redmann  als  Landschaftskassierer  nicht  abgeliefert 
haben,  ergeht  die  Auflage,  diese  Rückstände  bei  den  Genannten  oder 
deren  Erben  binnen  4  Wochen  einzuziehen. 

3.  Harpolingen. 
Gemeinde. 

1557  März  29.  Des  Gottshauses  zu  Seggingen  Zins  u.  Güter  zu  H. 
Das  Gotteshaus  hat  von  dem  ganzen  Bann  13  sh.  Zins,  3  Mutt  1  Viert. 


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m74 


Birkenmayer. 


:\  Vieri.  Roggen,  5  Viert,  ein  halb  Vieri.  Erbsen,  ausserdem  von  einigen 
Inhausen  besondern  Zins.  Vid.  —  1718.  Protokoll  über  Untersuchung  der 
Gemarkungsgrenzen  zw.  Ripolingen  u.  H.  —  1785—83.  Rechtsstreit  zw. 
H.  u.  Rippolingen,  betr.  Grenzberichtigung,  Zahlung  von  ßodenzinsen, 
Steuern  u.  Schätzung.  Dazu  Vergleich  von  1SOS.  —  1790  Juli  3.  Erlasa 
des  Oberamtes  S&ckingen,  dass  „da  der  Lewath  bekannter  Dingen  eine 
unter  den  Dreschflegel  gehörige  Fruchtgattung  ist,  u.  folglich  unter  die 
zum  Grosszehenden  gehörigen  Fruchtgattungen  gezehlet  werden  muss", 
die  Gemeinde  diesen  Zehnten  an  das  Stift  8.  entrichten  müsse.  —  17  . .  (?) 
Flurbuch  mit  Grundriss  u.  Bannbeschreibnng  von  Geometer  Hünerwadel. 

4.  Kartau. 

Gemeinde. 

1581  Jan.  31.  Vertrag  zw.  dem  Haus  Osterreich  u.  der  Kommende 
der  Deutschordensherren  zu  Beuggen  Uber  Jurisdiktionsverhältnisse  in  den 
Gemeinden  K.  u.  Riedniatt,  unterschrieben  durch  Wilh.  v.  Ruost,  Hans 
Georg  Reich  v.  Reichenstein,  Vogt  der  Herrschaft  Thann,  Hans  Kaspar 
v.  u.  zu  Yestetten,  Deutschordenskomtur  zu  Beuggen,  u.  Georg  v.  Gem- 
mingen, Deutschordenskomtur  zu  Freiburg,  Theobald  Magerer,  Murbach'- 
scher  Kanzler,  u.  J.  Sigmund  Hornsteiner,  Doktor,  u.  Hans  Heinr.  Escher. 
Abschr.  —  1586  Apr.  21.  Ferdinand,  Erzherzog  zu  Österreich,  schliesst 
Vertrag  ab  mit  der  Deutschordenskommende  Beuggen  bezüglich  der 
Jurisdiktionsverhftltnit*e  in  den  Ortschaften  Beuckhen,  K.  u.  Riedmatt. 
Diese  Orte  verbleiben  in  dem  vorderösterr.  Landesgebiet;  die  hohe  u. 
mittlere  Obrigkeit  gehört  dem  „Stein  Rheinfelden"  u.  der  „Grafschaft 
Wehra",  die  niedere  Obrigkeit  dagegen  dem  Hause  zu  Beuggen;  der  Koro- 
menthur  hat  das  Recht,  wie  bisher  zu  gebieten  u.  zu  verbieten  bei  3. 
10  u.  3<>  sh.  Stabler  aber  nicht  höher,  so  z.  B.  um  „Dantzen,  Spillen, 
Markungen,  Holzpennen,  Umgelt,  Weinsticher,  Furschauer"  etc.  Bei  Ab- 
schluss  des  Vertrags  haben  mitgewirkt:  a)  als  landesherrl.  Kommissare 
der  Vogt  der  Herrschaft  Thann  Hans  Georg  Reich  v.  Reichenstein  u.  der 
Maurbach'sche  Rat  u  Kanzler  Theobald  Magerer;  b)  für  den  Komtur  zu 
Beuckhen,  Hans  Kaspar  v.  u.  zu  Yestetten:  Hug  Dietrich  von  Höchen- 
Landenberg,  Teutschordens-Landkommentur  der  Bailei  FJsass  und  Bur- 
gund, („Abgesandter"  des  Herrn  Georg  v.  Gemmingen  Teutschordens- 
kommentur  zu  Freiburg  i.  B.  u.  Johann  Sigmund  Hornsteiner,  der 
Rechte  Doktor;  c)  für  die  Herrschaft  Rheinfelden:  Hans  Othmar  v. 
Schönau,  Haubtmann  über  die  4  Waldstiitt  am  Rhein  u  Ludwig  Eggs, 
Ambtmann  der  Herrsch.  Rheinfelden,  ferner  Bastian  Eggs,  Innehmer 
daselbsten  u.  Pius  Conradus  Brombach,  der  Rechte  Doktor.  Der  Vertrag 
wird  genehmigt  durch  den  Grossmeister  des  Dentschordens  in  Deutschen 
ii.  welschen  Landen,  Erzherzog  Maximilian  Abschr  —  1628.  Extrakt 
aus  der  Herrschaft  Rheinfelden  Urbar  v.  1628  mit  Angaben  über  die 
Jurisdiktionsverhaltnisse.  —  1672  u  85.  Bodenzins- Register  der  Kommende 
Beuggen  von  1672  Extr.  Unter  den  Zinsgütern  sind  auch  solche,  welche 
jenseits  des  Rheins  liegen,  auf  der  Hart,  und  auf  Aurein.  —  1685.  Extrakt 
der  Teutschordens -Kommende- Beuggen  -  Schaffnei  -  Rheinfeldischen  Zins- 
register v.   1685.    1738  April    12.    Traktat   zw.   der  landsfürsthchen 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.  m75 

Kommission,  u.  der  Teutschordenskommende  zu  Beuggen,  wegen  Über- 
lassung österr.  Jurisdiktionalien  zu  Beuggen,  Karsau  u.  Hiedmatt  als  Lehen. 
Hiernach  giengen  u.  a.  von  jetzt  an  auch  die  Appellationen  nicht  mehr 
an  das  Amt  zu  Rheinfelden,  sondern  immediate  an  die  landesfürstlichen 
vorderösterr.  Stellen;  ebenso  Klagen  der  Unterthanen  gegen  die  Kommende 
nicht  mehr  an  das  gen.  Amt,  sondern  an  den  Lehenhof  —  1748  Mai  15. 
Erkenntnis  der  Regierung,  wornach  eine  Klage  der  Gemeinden  K.  u. 
Riedmatt  gegen  die  Kommende  Beuggen  bezüglich  des  ßeholzangsrechts 
im  Karsauer  Wald  u.  anderen  Beschwerden  abgewiesen  wird.  Betreffs 
der  Kriegsleistungen  eröffnet  die  Regierung,  dass  die  Gemeinden  zwar, 
Rekruten  zu  stellen,  Hand,  u.  Fuhr- Roboten  zu  leisten,  Schanzarbeiten 
u.  Botten-Lauffen  zu  besorgen  haben,  dagegen  keine  Verpflichtung 
zur  Verpflegung  haben.  —  Auf  die  Beschwerde,  dass  die  Kommende 
eine  zu  grosse  Zahl  Güter  als  Kommendegüter  bezeichne,  bemerkt  die 
Regierung,  dass,  wer  retrahieren  wolle  zu  beweisen  habe,  dass  das 
betreffende  Gut  „post  annum  normalem  1684  ad  manus  mortuas  ge- 
kommen sei."  —  1769  Jan.  6.  Kaiserin  Maria  Theresia,  thut  kund,  dass 
Vorweiser  dieses,  Jakob  Strittmatter,  von  der  ungarischen  Regierung  aus- 
geschickt sei  zur  Bevölkerung  des  an  der  Theiss  befindlichen  Baczer 
Bezirks  und  der  an  Maroschfluss  gelegenen  Herrschaft  Arad,  um  in  den 
vorderösterr.  landen  n.  Herrschaften  eine  Anzahl  römisch-katholische 
deutsche  Familien  aufzubringen,  welche  sich  in  erstbesagten  Bezirken 
gegen  nachstehende  Bedingnisse  ansässig  machen  können  etc.  —  1770 
Dez.  15.  Befehl  —  mitgeteilt  durch  die  Kanzlei  ßeuggen,  —  an  den 
herrschaftl.  Vogt  zu  Karsau,  wornach  von  der  Regierung  zu  Freiburg 
scharfer  Befehl  eingelaufen,  dass  jeder  Bürger,  reich  oder  arm,  jährl.  6 
Spatzenköpf  zu  liefern  schuldig  sei ;  für  diejenigen  aber,  welche  solche 
nicht  einliefern,  ist  für  den  Kopf  2  Kreuzer  zu  bezahlen  anbefohlen.  — 
1776  Aug.  12.  Vergleich  zw.  der  Kommende  Beuggen  u.  Gemeinden  K. 
u.  Riedmatt  über  die  Personal-  u.  Realanlagen,  welche  1738  48  wegen 
der  Krieg8truppei>  abgegeben  wurden.  Die  Gemeinden  forderten  für  ihre 
Kriegsleistungen  7000  H.  =  10  500  ff;  sie  schuldeten  aber  aus  verschiedenen 
Rechtstiteln  an  die  Kommende  10  910  ff.  Beides  wurde  gegenseitig  wett- 
geschlagen. —  1776  Juli  '27.  Vergleich  zw.  denselben,  wornach  den  Ge- 
meinden K.  u  Riedmatt  der  von  ihnen  erbetene  Nachlass  der  noch  rück- 
ständigen Vogtsteuer  382  ff  10  ß  samt  dem  Überschuss,  welchen  sie  laut 
Vergleich  auf  die  Exstanzien  mit  334  8,  ß,  91/?  Pfg.  herausbezahlen 
müssen,  denselben  in  Gnaden  angediehen  wird,  Absehr.  —  1782 
Dez.  21.  Freibnrg.  Urteil,  dass  die  Gemeinden  K.  u.  Riedmatt  nicht 
bewiesen  haben,  dass  der  Bann  nach  dem  Namen  der  Gemeinden  benannt 
werden  müsse  und  dass  deshalb  dersell*  als  der  Kommenturei  Beuggen 
zuständig  zu  erkennen  sei.  Der  Bann  war  mit  37  Marksteinen  ausge- 
zeichnet, welche  alle  das  Deutsche  Ordenskreuz  trugen.  —  )783  Juli  23. 
Erlass,  dass  das  K.  K.  Appellationsgericht  in  den  vorderöst.  Landen  auf 
die  Appellation  der  Gemeinden  K.  u.  Riedmatt  gegen  das  Urteil  vom 
21.  Dez.  1782  erkannt  habe,  „dass  zwar  der  Bann  forthin  der  Karsauer 
n.  der  Riedmatter  Bann  und  nicht  der  Benggener  Bann  zu  benennen  sei, 
dass  jedoch  hiedurch  keine  Bannsgerechtigkeit  erwiesen  u.  zu  folgern  sei.* 


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Birkenina)  er. 


—  1786  Okt.  2.  Verzeichniss  der  Bodenzinsen,  der  Gemeinden  K.  u- 
Riedmatt  1)  an  gn.  Herrschaft  (Kommen turei  Beuggen):  ausser  dein  Zehnten 
4  Viertel  Roggen,  985  V,  Viertel  Vässen,  425  Viertel  Haber,  10  Viertel 
Wein,  34  Stück  Hühner,  MO1/*  Stück  Hahnen,  990  Vi  Eier,  19  fl.  50  x.  Geld  : 
ferner  51  fl.  Vogtsteuer,  2  fl.  Salzrekognition,  6  fl.  28  x.  Lehenhauser- 
rekognition ,  wegen  Frohntauen  u.  Fuhrfrohnen  jährl.  durchschnittlich 
29  fl.  11  x.  Ferner  sind  von  den  im  hiesigen  Bann  gelegenen  Grund- 
stücken, die  nun  in  das  Nollinger  Berein  einzinsen,  jahrlich  abzugeben 
39  >/4  Viertel  Vässen,  95/fi  Viertel  Haber,  1  Hahn,  14  Kier.  —  2)  Ab 
auswärtige  Zinsherren  sind  angeführt:  Kameralamt  Rheinfelden,  Kollegiat- 
stift  Rheinfelden,  Malteserorden  zu  Rheinfelden,  Spital  Rheinfelden, 
Probstey  Himmelsporten  zu  Wyhlen.  —  3)  Ferner  sind  zu  leisten  als 
Häuser-  u.  Hofstattzins  4  Viertel  Roggen,  1101  Viertel  Vassen,  454  Viertel 
Haber,  10  Viertel  Wein,  39  Hühner,  108 '/t  Hahnen,  1126  Eier,  112  fl. 
35  x.  Geld.  —  1791  ff.  Verschiedene  Aktenstücke  der  ritterschaftlichen 
Deutschordens-Komtur-Amts-Kanzlei  über  Kckerichtrecht  u.  Waldordnung. 

—  1792  M&rz  10.  Befehl  der  Regierung,  dass  der  Lewatzehnden  an  die 
Kommenturei  geleistet  werden  müsse.  —  1794  Juli  2.  Beurkundung  de> 
Balleirats  .1.  Streicher,  wonach  die  Kommende  der  Gemeinde  Karsau  den 
Grosszchntcn  allda  pro  1794  um  72  Stück  Früchten  überlässt.  —  179S 
März  1.  Extractus  Ratsprotokolli  von  Rheinfelden.  Die  Gemeinden  K 
u.  Riedmatt  „ werden  von  der  gewöhnlichen  Brückenzollabgabe  enthoben, 
wenn  dieselben  an  den  Brückenbaureparationskosten  von  5309  fl.  53  Vi  st- 
einen sehr  gemäßigten  Beitrag,  für  dermalen  60  fl,  in  das  diesseitige 
Seckelamt  entrichten  werden".  Wurde  am  12.  April  179S  auf  40  fl. 
herabgesetzt  —  1802  Febr.  23.  Befehl  des  Balleirats  an  den  Vogt 
Fridolin  Mayer  zu  K.,  dass  die  Gerichtsleute  abwechslungsweis  bei  dem 
Leichnam  des  Kommenturen  nach  alter  Herkunft  mit  den  übrigen,  dazu 
bestellten  Leuten  beten  müssen.  —  1815  Aug.  16.  Erlass  des  Direk- 
toriums des  Wiesenkreises,  dass  den  Schullehrern  das  Pachten  von  Jagden 
u.  die  Teilnahme  daran  untersagt  ist. 

5.  Kleinlaufenburg. 

A.  Gemeinde. 

1298  Sept.  6  (Samstag  v.  u.  fr.  mes  ze  herbste).  Rudolf,  Graf  v.  Habs- 
burg, bestätigt  den  Bürgern  von  Lauffenberg,  dass  sie  an  dem  Ungelte, 
so  sie  uf  hant  gesetzet,  niemand  soll  in  irgend  einer  Art  beschweren,  „vnd 
sollen  si  es  lan  berichten  vnd  setzen  vnd  entsetzen  nach  ire  statt  nuzt 
vnd  all  menn  gemeinlich  vnd  gevallet".  Auch  für  den  Fall  dass  sie  das 
Ungelt  würden  ablassen,  so  wird  der  Graf  es  ihnen  wohl  gönnen.    PO.  S. 

—  1335  März  30.  Die  beiden  Städte  Gross-  u.  Kleinlaufenburg,  vertreten 
durch  den  Rat  u.  20  Bürger  erhalten  von  den  Rittern  Heinrich  u.  Mathe 
vom  Stain,  Gebr.,  das  Allmend  zw.  „ Verlisperg,  Hauenstein,  Hochsal,  dem 
Reine  vnd  dem  Andli  pach"  zu  Lehen,  u.  beschwören  die  Lehenpflichten. 
PO  S.  der  Stadt  u.  des  Grafen  Joh.  v.  Habsburg  erhalten,  S.  der  Brüder 
v.  Stein  ab.  —  1346  Apr.  7.  Agnes  v.  Brandeys,  Äbtissin  des  Gotzhauses 
S.  Fridli's  ze  Seckhingen,  verleiht  ihren  Gotteshausleuten,  dem  Rat  u.  den 
Bürgern  zu  beiden  Städten  zu  Louffenberg  zu  rechtem  Erbe  das  Gut,  das 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Sackingen.  m77 

man  nennet  in  Swendi  u.  die  Matten,  die  man  nennet  in  Gemünde,  ge- 
legen in  dem  Dorf  zu  Hochsal,  stossend  einer-  an  die  Allmende  der  Bor- 
ger von  Louffenberg,  andererseits  an  deren  Güter  „von  grunholtz"  „gel- 
tent  jerlichs  vnserem  Gotzhus  5  muthe  roggen  u.  5  mut  baberen,  in  dem 
alten  mes\  Die  Lauffen burger  haben  2  oder  3  ehrbare  Bürger  zu 
schicken  nach  Oberenhof  (Oberhof),  „swenne  wir  da  gedinge  haben  wel- 
lent,  wände  dieselben  gueter  hof hörig  sint  in  denselben  hof.  PO.  S.  — 
1397  Juli  9.  Graf  Hans  von  Habspurg,  Herr  ze  Louffenberg,  thut  kund, 
dass  ihn  die  Bürger  der  beiden  Städte  L.  gebeten  haben,  zur  Erleichterung 
ihrer  „grossen  Geltschuld u  ein  Salzhaus  und  Kornhaus  zu  machen  u.  einen 
Pfundzoll  zu  errichten.  PO.  S.  ab.  —  1435  Dez.  21.  Hans  v.  Flachs- 
landen, Vogt  zu  Lauffenburg,  beurkundet  Vergleich  zw.  den  Raten  u. 
Bürgern  zu  Lauffenburg,  welche  das  Wasser  des  Stubenlirunnens  zu  Nie- 
deren lauffenburg  vor  dem  Waldthor  herüber  in  die  Mehrere  Stadt  ge- 
leitet und  manchen  Brunnen  zu  ihnen  selbs  u.  gemeiner  Stadt  Trost  da- 
mit gemacht  hatten,  und  zwischen  den  Mühlenbesitzern,  Gebr.  Ammesser, 
welche  behaupteten,  dass  jenes  Wasser  nur  zu  2  Trögen,  iu  der  Minderen 
Statt  gedient  hätte  und  sonst  ganz  ihnen  an  ihrer  Mühle,  gen.  des  Kem- 
pfen  Mühle,  bei  dem  Andlispach  gedient  hätte.  Die  Lauffenburger  ent- 
schädigen die  Gebr.  Ammesser  durch  Zahlung  von  10  ff  Laufenb.  Pfg. 
Abschr.  —  1518  Mai  20.  Der  kaiserl.  Statthalter  im  oberen  Elsass,  Frei- 
herr von  Stouffen,  giebt  Entscheidung,  betr.  Waidrechts  im  Lehenallmend- 
felde gegen  die  Städte  Laufenburg  zugunsten  der  Gemeinden  Stadenhausen, 
Luttingen  u.  Grunholz.  PO.  —  1518  Aug.  25.  Schiedsgerichtl.  Urteil  zw. 
denselben  Parteien,  betr.  die  Waidrechte  „in  dem  Bezirk  der  Allmend, 
so  die  von  Lauffenberg  von  denen  zu  Schönau  zu  Lehen  herbracht  ha- 
ben** von  den  Schiedsrichtern  ülr.  v.  Habsperg,  Ritter,  Hauptmann  der 
4  Stätten,  Vogt  beider  Herrschaften  Louffenberg  u.  des  Steins  Rinfelden, 
Junker  Hans  v.  Schönau  zu  Schönau,  Junker  Philipp  v.  Tegernow,  Wald- 
vogt, ferner  Hartmann  Im  Hoff,  gen.  Saltzmann,  Schultheis«  v.  Waldshut, 
Balthasar  Rntth,  des  Rates  zu  Waldshut,  Fridlin  Rüschler,  Schultheis«,  u. 
Kngelhart  Berwart,  Stattschreiber  v.  Seckingen,  Peter  Bock,  Umgelter  v. 
Rinfelden,  u.  ausserdem  als  Vertretern  der  Landschaft  Hauenstein  Bar- 
tholome zu  Hünerholtz,  Hans  Knebel  zu  Wylafingen,  Klein-Uli  Rüntzi  zu 
Rotzel.  Es  wird  bestimmt :  die  von  Grunholz,  Luttingen  u.  Stadenhausen 
müssen  die  von  Laufenburg  „alle  jar  vnd  jedes  jar,  sunders  zween  monat, 
nämlich  den  Abrellen  vnd  dem  Meygen  In  Ir  allmenden  wunnen  vnd 
weyden,  Mit  allem  Irem  Vych  vnd  Zutryb,  Es  seyen  Rossz,  Rinder,  Kuy, 
Kelber  vnd  ander  Vych,  vnyberfahren,  gar  vngehrt  vnd  vngesumpt  lassen". 
PO.  S.  zerbrochen.  —  1518  Aug.  26.  Ein  ähnlicher  Vergleich  zw.  den 
gleichen  Parteien  über  Waidrechte.  PO.  —  1641  Apr.  22.  Vor  dem  Ge- 
richte des  Dinghofs  Mnrg  giebt  die  Gemeinde  Niederhof  das  Holz  ausser 
der  Schweyge  gegen  das  Holz  in  Wölplingen  an  Laufenburg.  —  1758 
Juni  19.  Rechtsgutachten  des  Dr.  Joseph  Buckkh  von  Freiburg  über 
einige  Missverständnisse  zw.  Laufenburg  u.  den  3  Ortschaften  Luthingen, 
Grünholz  u.  Stadenhausen,  i.  S.  Weidgangs  u.  Abholzens.  —  1771  Juli  6. 
lyjhenrevers  von  Bürgermeister  u.  Rat  der  Stadt  Laufenburg  gegen  das 
Stift  Säckingen  über  die  dasigen  Fischenzen  u.  FischwÄg.  Abschr.  — 


Birkenmayer. 


1775.  Gemeindewaldgrenzbeschrieb.  —  1780  Mai  l).  Georg  Anton  Straub- 
haar,  Bürger  u.  zünftiger  Kotgerbermeister  in  Freiburg  i.  B.,  geburtig  zu 
Laufenburg,  vermacht  in  seinem  Testament  den  bürgerl.  armen  Leuten 
u.  Wittiben  von  Laufenburg  15  000  fl.  rhein.  Abschr.  —  1781  JuU  26 
Freiburg.  Regierungserlass,  wornach  die  3  Gemeinden  Grunholz,  Staden- 
hausen  u.  Luttingen  mit  der  Weidgangsansprache  in  dem  Gschwendt  u- 
in  der  Mündi  abgewiesen  werden.  Bezüglich  des  Allmendareals  werden 
diese  Ansprüche  nur  als  vertragsmüssige  Mitweidgereehtsame  angesehen. 
—  1795  fF.  Akten  über  die  Waldungen,  über  Waldfrevel  der  Bauern  der 
Nachbarorte  etc.,  neuer  Waldbeschrieb.  —  1806  ff.  Akten  über  das  Burg 
Offtringische  Lehen.  Die  sum  Lehen  gehörigen  Güter  betrugen  7'/, 
Jauchert  16  Ruthen.  1813  wurde  das  Lehen  abgelöst  u.  die  Güter  durch 
Versteigerung  in  Privateigentum  umgewandelt  Letzter  Lehenträger  war 
Ignatz  Schimpf.«)  —  1810  Sept  15.  Cbereink  oincien  zw.  den  Städten 
Gross-  u.  Kleinlaufenburg  bezüglich  der  Verteilung  der  Stadt.  Waldungen. 
Das  Gesanitwaldareal  hatte  einen  Wert  von  28  752  fl.  43  x.  Nach  dem 
Teiliingsluss  von  2/:,  u.  1  3  hatten  hievon  anzusprechen:  Grosslaufenburg 
19  168  fl.  28*/.,  *  »  Kleinlaufenburg  9584  fl.  141/  :  x.  Letzteres  erhielt  aber 
sämtliche  Waldungen  auf  der  Nordseite  des  Rheins  zu  476  Jauchert 
324  Ruten  im  Wert  von  1H267  fl.  20  x.  u.  hatte  somit  an  Groeslaufen- 
burg  herauszuzahlen  867J  fl.  b*h  *•  We  grosseren  Waldkomplexe  waren 
angeschlagen:  a)  Diesseits  des  Rheins:  der  Spitalhau  zu  64  Jauchert  246 
Ruten  (Wert  1680  fl.);  das  Schullehrerholz  zu  101  Jauchert  153  Ruten 
(4644  fl.  50  x.);  der  Allmendwald  zu  310  Jauchert  325  Ruten  (II  932  fl. 
30  x.);  b)  jenseits  des  Rheins:  die  Etzgerhalden  zu  95  Jauchert  169  Ruten 
(1567  fl.  30  x.);  die  ebene  Waldung  zu  362  Jauchert  200  Ruten  (8937  fl. 
36  x.).  Abschr. 

B.  Im  Privatbesitz 

a)  Im  Besitz  des  Herrn  Stadtschreibers  Bleule. 

1695  Juli  8.  Die  vorderösterr.  Regierung  verbietet  von  neuem  auf 
Beschwerde  der  Mitmeister  des  Rotgerberhandwerks  den  Fürkauf  der  rauhen 
u.  ungegerbten  Häute,  als  auch  des  gegerbten  Leders.  Ferner  wird  hin- 
gewiesen auf  die  bestehenden  Vorschriften  bezüglich  der  Stümplereien, 
Hausierend  u.  Durchstreifens. 

b)  Im  Besitz  des  Herrn  Müllers  Franz  Josef  Probst. 

1646  Apr.  16.  Hans  Othmar  v.  Schönaw,  hauhtmann  der  4  Wald- 
stätte, Vogt  zu  Laufl'enperg,  u.  Jakob  Beyger  v.  Stadenhussen,  des  Vogts 
der  Grafschaft  Hauenstein  Anwalt,  vermitteln  zw.  den  Dörfern  Oberweyl, 
Rotzel,  Hochsal  einer-  u.  den  Mülleren  u  Hammerschmieden,  so  ihr  Ge- 
werb in  dem  Andelspach  zu  Lauffenperg  haben,  anderseits  wegen  der  Un- 
terhaltung u.  Benützung  des  Wuhrs  dieses  Baches,  gen.  Hochseier  Whuer 
dahin,  dass  die  Vertragsbriefe  von  1463  u.  1516  weiter  gelten  sollen,  u. 
gehen  dazu  einige  ergänzende,  das  Recht  der  Benützung  des  Waasers  des 
gen.  Baches  regelnde  Bestimmungen.  PO.  8.  ab.  —  1588  Nov.  26.  Hans 
Othmar  v.  Schönau,  Hauptmann  der  4  Waldstädte,  Vogt  der  Herrschaften 


*)  Die  Burg  Ofltringen  lug  unmittelbar  ausserhalb  der  Stadt  Klein- 
laufenburg, westl  derselben,  wo  jetzt  der  bad  Eisenbahnhof  angebracht  ist. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckiugen.  m79 

Lauflfenberg  u.  Rheinfelden,  u.  Hans  Ludwig  v.  Haydegg,  Waldvogt  der 
Grafechaft  Hauenstein,  erneuern  mit  den  Vertretern  der  Gemeinden  Hoch- 
sal,  Rotzel,  Oberwyl,  Seggeten  u.  Hugscheuer  u.  der  Hammerschmiede  in 
Laudenberg  u.  der  Müller  am  Andelsbach  die  bresthaft  gewordenen  Briefe 
von  1453  wegen  des  Wuhra  hinter  Suters  Sägen,  gen.  Hochsaler  Wuhr. 
Dunach  soll  das  Wuhr  eine  Woche  im  Jahr  gen  Hauenstein  dienen  auf 
landesherrl.  Anforderung;  die  von  Oberwyl  haben  dasselbe  zu  einem  Drit- 
tel zu  benützen;  im  Rotzler  Wald  teilt  sich  das  Wuhr,  Vi  geht  gen  Hocb- 
sal,  V2  gen  Rotzel;  die  von  Rotzel  sollen  ihren  Teil  wie  von  Alters  her 
gebrauchen;  das  übrige  soll  hinab  in  den  Andlespach  dienen  u.  wenn  die 
zu  Rozell  auskehren,  sollen  die  vom  Andlespach  ihnen  5  Knechte  zu  Hilf 
geben.  PO.  S.  ab.  —  1666  Aug.  11.  Franz  Georg,  Frhr.  v.  Grandmont, 
Inhaber  der  Herrsch.  Laufifenburg,  kaiserl.  Obervogt  der  Städte  Laufen - 
bürg  u.  Rheinfelden,  u.  Marx  Jakob  Feinlin  v.  Waldshut,  Waldvogteiamts- 
Statthalter  allda,  beurkunden,  dass  sie  in  Gegenwart  der  Parteivertreter 
einen  Augenschein  des  Wuhrs  am  Andelsbach  hinter  Sauters  Sägen  genommen 
haben,  dass  darnach  der  Brief  vom  26.  Nov.  1588  bestätigt  worden  ist 
mit  einigen  Zusätzen  u  a.  dem,  dass  Thomas  Gerspach  v.  Segenthal,  Be- 
sitzer von  Sauters  Sägen  oberhalb  der  Wührin,  von  dem  halben  Brach- 
monat an  bis  in  den  halben  Herbstmonat  der  Wasserung  aus  dem  Sägen- 
wuhr  gänzlichen  sich  bemüssigen  solle,  es  sei  denn  von  Samstag  abends 
bis  Montag  vor  Sonnenaufgang,  u  dass  er  die  2  oberen  Wuhr  in  seinen 
Matten  nur  bei  überflussigem  Wasser  gebrauchen  darf. 

6.  Murg. 

Gemeinde. 

1556.  Extrakt  aus  einem  Berain  des  Stiftes  Säckingen  über  Bezüge 
zu  M  u.  Rhina  Extrahirt  1766.  —  Ca.  1600.  Bannbeschreibung.  1649.  Buch 
enthaltend  Renten-  Gülten  Zins-  u.  Güterregister  des  Gotteshauses  St.  Fri- 
dolin zu  Säckingen  zum  Dinghof  u.  Kellerhof  in  Murg,  angelegt  unter  der 
Fürstäbtissin  (Agnes  III.  Greuth);  desgleichen  Verzeichnis  „des  Keilhofts, 
Banschuppis  u  anderen  Nutzbarkheiten,  so  dem  gedachten  Gottshauss  S. 
ingleichen  der  Kirche  u.  Gottshauss  St.  Mangen  (Pfarrkirche  zu  Murg),  Zünns, 
Wydumbgüeter,  alda  zueständig  u  zuegehörig",  gerechtfertigt  im  Beisein 
^der  ganzen  Dinckhoffhörigenu  und  des  StiftaschaffnersBeltz.  Ausserdem  sind 
verzeichnet  die  Bezüge  in  den  zur  Pfarrei  Murg  gehörigen  Orten  Nieder- 
hof, Rhina,  Diggeringen,  Harpolingeu  u  Bezüge  der  Kirche  v.  Klein- 
laufenburg. —  1688  April  3.  Spruch  betr.  Prozess  zw.  den  Gemeinden  M.  u. 
Harpolingen  des  Waidgangs  halber.  Abschr.  Dazu  Protokoll  von  Zeugen- 
aussagen. —  1697  Febr.  5.  Vergleich  über  verschiedene  Differenzen  zw. 
den  Gemeinden  M.  u.  Rhina.  Leztere  hatte  geklagt,  dass  sie  wegen  der 
Widmungschatxung  zufolge  früherer  Anordnung  der  Gemeinde  M.  „alle 
Monat  an  einen  ruhen  Gülten  ein  Helblig  schatzig  solle  geben/  Wenn 
der  Pfarrer  die  Widmung  selber  nutzet,  hat  es  dabei  zu  bleiben,  wenn 
er  aber  die  Widmung  ausleihen  würde,  so  soll  Rhina  nichts  zu  zahlen 
haben.  —  Ca.  1700.  Tragerrodell  über  das  sog.  Genter  (iüethlin  zu  M. 
der  Pfarr  zuständig.  —  Ca.  1700.  Ähnlicher  Rodel,  überschrieben: 
Parzellingen.   Die  Höfe  zu  Harpolingen  zinsen  dem  Gottshaus  zu  Säckingen 


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Birken  may  er. 


Koggen:  o  Muth,  1  Viertel,  3  Vierling;  Erbsen  5  Viertel,  2  Messlin; 
Gelt  13  sh  —  Ca.  1700.  „Verzeichnis  der  Widtum-Güter  zu  M.  —  Ca.  1700. 
2  Flurbücher.  —  Ca.  1700.  Bodenzinsbach.  —  Ca.  1700.  2  Grundbücher. 
-  1701  Okt.  12.  Grafschaft  Hauensteinische  Forst-  u.  Waldungs  Visitation, 
vorgenommen  im  Beisein  des  Aetuars  Franz  Josef  Tröndle  u.  des  Georg 
Strittmatter.  Vogt  zu  Todtmoos.  Die  Visitation  begann  „auf  St.  Döni" 
(>t.  Antoui  bei  Todtmoos),  wo  noch  erschienen  Jakob  Eckert  von  Birdorf, 
Konrad  Dietsche  von  Oberaispel,  Hans  Georg  Schmiedle  von  Schlageten, 
alle  3  Einungsmeister  u.  auserdem  aus  der  Vogtei  Todtmoos  Hans 
Zimmermann  von  Todtmoosweg,  Stephan  Baumgartner  von  Hintertodtmoos, 
Leonhard  Zimmermann  von  Todtmooslehen.  Genaue  Grenzbeschreibuo^:. 
Abschr.  von  1731  mit  einer  Lücke  »)  —  1712.  Ohngefahrliche  Spezifikation 
aller  Freiheit-  u.  Gnadenbriefen  von  1370  bis  auf  1710,  so  der  Grafschaft 
Hauenstein  erteilt  worden.  Dieses  Verzeichnis  nennt  Urkunden  von 
Hzg.  Leupoldt  (1370V.  Leupoldt  u.  Albrecht  (1370);  ,Vidimus  davon 
(1502);  Kezess  vou  Graf  Hans  (1396);  Urkunden  Kaiser  Friedrich  (1442); 
Herzog  Albrecht  (1455),  Erzh  Sigmund  (1458  u.  1464);  Vidimus  von 
Kaiser  Max  (1508);  Urkunden  von  Kaiser  Karl  (1520):  Kaiser  Ferdinand 
(1563);  Erzh.  Ferdinand  (1577);  Kaiser  Rudolf  (1597);  Herzog  Leopold 
(1627);  Erzh.  Ferdinand  Karl  (1655);  Erzh.  Sigmund  Franz  (1665); 
Kaiser  Leopold  (1667);  Kaiser  Joseph  (1705);  Kaiser  Karl  (1712).  Eine 
Schlussbemerkung  sagt :  „Diese  Gnadenbriefe  nebst  anderen  mehr  Schriften 
sollen  sich  in  der  Hauensteinischen  Landschaftsladen  befinden,"  —  1737. 
Aufzeichnung  der  Bodenzinse  der  Widdumreben  ausser  dem  Dorf.  — 
17-  8  Jan  15.  Gurtweil.  Das  Stift  St.  Blasien  spricht  in  Genehmigung  der 
Anträge  der  Grafschaft  Hauenstein  von  1727  u.  1737  u.  in  Folge  von 
Konferenzen  beider  Teile  alle  in  der  Grafschaft  angesessene  Leute,  der 
bisherigen  Eigenschaft  und  deren  Effekten,  als  da  sind  allein  der  Fall, 
die  Manumission,  die  Leibhennen,  Ehrtau  wen,  Hagstolzen  (über  dieses 
aber  nichts  anderes)  frei  u.  ledig  Hiergegen  zahlt  die  Grafschaft  die 
Ablösungssumme  von  58  000  fl.  in  5  Jahren.  Alle  anderen  Gerechtsame 
behalt  sich  das  Stift  auch  frtr  künftighin  vor.  Abschr.  (Vergleich,  Revers, 
Manumissions-lnstrument)  u.  kaiserl.  Verkündigung.  —  1751  April.  Auf 
die  Bitte  mehrerer  Pfarrkinder  der  Kirchhöri  Murg,  welche  gegen  ihren 
Pfarrherrn  Antoni  Tröndlin  supplizieren,  betr.  des  Heuzehnten,  pro  inter- 
cessionalibus  ad  Nuntiaturam  Lucernensem,  bedeutet  die  Regierung  in 
Freibnrg  dem  Advokaten  der  Bittsteller,  ndass  sich  puncto  des  Heuzehendts 
nit  wohl  was  thuen  lasse,  wohl  aber  wenn  seine  Prinzipalen  wegen  des 
Embd-Zehendts  bey  der  heil.  Nuntiatur  ihre  weitere  Vorstellungen  thuen 
sollen,  man  ihnen  mit  disseitigen  Interoessionalien  beförderlich  zu  sein 

')  Die  Grenzmarken  sind  ersichtlich  gemacht  durch  Grenzsteine  (im 
Norden  u.  Osten  meistens  mit  der  Jahrszahl  1597,  im  Westen  mit  jener 
von  1623),  sowie  durch  Eichen  und  andere  Bäume  und  Felsen,  an  denen 
besondere  Zeichen,  (Kreuze)  angebracht  sind ;  einige  Baume  werden  auch 
als  „Lohbaume"  bezeichnet.  In  der  südwestlichen  Grenzecke  finden  sich 
viele  Steine  mit  der  Stadt  Sackingen  Wappen,  dort,  wo  das  Hauensteinische 
an  die  städtische  Gemarkung  grenzt 


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Arehivalieii  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckiiigen. 


nit  ermangeln  würde44.  —  1760  Juni  10.  Protocollum  der  Gemeinde  M. 
Inhalt:  1)  Der  Gemeinde  M.  Grundgüter  mit  Wert-  u.  Schatzungsangabe; 

2)  Kellerhofsgüter  zu  M.,  u.  zwar  Haus  u.  Hofstatt  mit  Garten  zu  oberst 
im  Dorf,  stossend  an  die  Strass,  so  gen  Helgringen  geht,  u  andere  Güter '); 

3)  der  Pfarr  Widum-Güter;  4)  Banschubis-Güter;  5)  Steueranschlage,  je- 
des Haus  wird  mit  2  fl.  versteuert,  das  niedere  mit  weniger,  das  mehrere 
höher;  6)  Strassenbaukosten ;  nach  Regierungsverordnung  v.  J.  1772  müssen 
die  Gemeinden  die  Landstrassen  „machen";  hiefür  erhält  jede  6  x.  per 
Klafter  der  Strassenlänge;  die  Einungen  Murg  u.  Hochsal  hatten  daran 
zu  partizipieren  mit  2714  Klafter  für  die  Strecke  „von  der  steig  vsserhalb 
dem  Andlespach  biss  zur  Albbrug";  auf  die  Einung  M.  trifft  hievon  1388 
Klafter,  u.  zwar  auf  die  Gemeinde  M.  251,  Hänner  385 Vj,  Oberhof  237, 
Niederhof  170,  Rhina  82V2,  Harpolingen  102,  Binzgen  160  Klafter;  7)  Be- 
merkung bezügl.  Bürgerannahmen;  jeder  Bürgersohn,  welcher  in  die  Ge- 
meinde angenommen  wird,  zahlt  2  Mass  Wein  Einstand  (v.  J.  1773); 
S)  „Wer  nit  zur  Gemeindt  gangen  zu  gewässer  stundt,  zahlt  3  Batzen 
Buss44  (1774);  9)  Steinsatz  zw.  den  Gemarkungen  M.  u.  Rhina;  10)  ßann- 
beschreibung  zw.  M.  u.  Ilarblingen  (1774);  11)  Aufzeichnung  von  Begeben- 
heiten, z.  B.  dass  1788  der  Rheinfluss  allenthalben  überfroren.  —  1764. 
Rustikalsteuerkalkulation  der  Gemeinden  Häner,  Niederhof,  Bünzgen 
Harpolingen,  Oberhof,  wobei  die  Besitzungen  des  Stiftes  Säckingen  u.  der 
Kirche  von  Hänner,  sowie  des  dortigen  Pfarrers  u.  Siegristen  ausgeschie- 
den werden.  —  1764  Febr.  13.  Resolution,  den  breisgauischen  3  ständi- 
schen Deputierten  zu  Wien  übergeben.  Es  handelt  sich  um  eine  Steuer- 
peräquation  im  Breisgau.  Das  „Militär-Contigent44,  d.  h.  die  Geldleistungen 
für  Militärsachen,  betrug  1763:  89  559A,  u.  zwar  an  Rustical  -  Beitrap 
70  159A.,  an  Dominial  -  Beitrag  19  400A.  —  1764  Aug.  27.  Statut  von 
dem  Zugrecht  der  Klöster  u.  Geistlichen.  —  1764  Okt.  9.  Erlass  der  Re- 
gierung zu  Freiburg,  die  Erhebung  der  Schätzung  „in  rusticali"  für  die 
Ausgaben  in  Militärsachen  betr.  Die  Grundlage  bildet  ein  bestimmter 
Anschlag  („Substratum")  u.  der  Beitrag  wird  (als  „Ordinarium44)  vom 
25°/(.igen  Teil  davon  gebildet.  Das  „Substratum41  für  den  ganzen  3ten 
Stand  des  Breisgau's  betragt  281  994  fl.;  hievon  sind  als  Ordinarium  zu 
zahlen  70  498  fl.  30  x.,  wozu  noch  einige  ausserordentliche  Beiträge  kom- 
men, so  z.  B.  „in  Stetten  (bei  Lörrach)  von  den  Marggrätl.-Durlachischen" 
•  Einwohnern)  12  fl.  48  x.,  in  „Magden  (bei  Rheinfelden)  von  Schweizern" 
5  fl.  10  x  ,  ^vom  Hof  Hageubach  bei  Eichsei  (der  Kommende  Beuggen  ge- 
hörig,44 7  fl.  40  x.  u.  „die  Breysacher  Judenschafft  hat  contribuiret  200  fl.44. 
Auf  die  Einung  M.  entfiel  ein  Substr.  von  2528  fl.,  ein  Ordin.  von  632  fl. 

1748  Juli  28.  Karl  Joseph,  Frhr.  v.  u.  zu  Schönau,  Herr  zu  Öschgen, 
Wagenstetten.  Oberseckhingen  u.  Stein,  Plandsinhaber  der  Herrschaft 
Rousperg,  giebt  Jos.  Döbelin  von  Murg,  Tochtermann  des  verstorbenen 
Anton  Baumgartner,  das  Gut  Rinsperg  zu  Lehen.  —  1750  Maien- Abrech- 
nung, was  die  beiden  hintern  Haager  Einungen  von  deren  nachfolgenden 
Kreditoren  zu  fordern  haben.  —  1772.  Aufzeichnung  der  Grenzen  zw. 


')  Helgringen  ist  jetzt  ein  Gewanname;  früher  soll  dort  eine  Kapelle 
gestanden  sein;  vielleicht  Name  eines  abgegangenen  Orts. 

Mitt.  d.  bad.  Mit.  Kom.  No.  14.  6 


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m82 


Birkenmayer. 


den  Gemarkungen  M.  u.  I^aufenburg  wegen  der  Bodenzinse.  —  1773  Okt.  9. 
Vergleich  zw.  M.  u.  Rhina  „wegen  schatzig  u.  waydgang-  u  Trennung 
der  Gemarkungen  mit  genauem  Beschrieb  der  Gemarkungsgrenzlinie  u. 
des  Steinsatzes.  —  1774  Okt.  4.  Vergleich  zw.  M.  u.  Harpolingen,  gleich- 
falls wegen  Bannstreitigkeiten,  mit  Grenzbeschrieb  u.  Steinsatz.  —  1774 
Sept.  8.  Überschlag  des  Baumeisters  Zech  von  Laufenburg  über  den  Ban 
des  Pfarrhofe  von  1756.  —  1779.  Vertrag  zw.  dem  Ordinariat  zu  Kon- 
stanz u.  dem  Stift  Säckingen,  betr.  die  Pfarre  Murg,  besonders  wegeu 
Abzahlung  des  darauf  haftenden  Kaufschillings  u.  des  benötigten  Kirchen- 
bau's.  Das  Stift  übernimmt  den  Bau  der  Kirche  aus  eigenen  Mitteln  nach 
dem  vom  Ordinariat  bestimmten  Bauplan;  der  Kirchenturm  wird  nicht 
neu  aufgeführt;  die  Pfarrgenossen  haben  zum  Kirchenbau  Hand-  u.  Fuhr- 
frohnden  zu  leisten.  Ausserdem  lässt  das  Stift  die  Pfarr  in  Murg  wäh- 
rend der  Vakantzeit  durch  einen  Chorvikar  von  Säckingen  verwalten.  — 
1783.  Notiz:  „Wüssent  ist,  dass  Anno  1783,  den  2.  Juny  der  gantze 
Dinckhoff  Murg  durch  Eine  Kaysserliche  Cummission  vnd  zwar  durch 
Barou  von  Griffen  Egg  vnder  das  fürst  1.  Stifft  gekommen  mit  aller  nideren 
Jurystikzion,  biss  auff  wass  grimynalisch  ist  vnd  wass  landsfürstliche  ge- 
felle,  als  Schätzung,  Einschlag,  Landtsstrassen  vnd  dergleichen.  Alles  An- 
dere bat  Baron  von  Span,  Gnediger  Her  Waldt-Vogt,  abgetreten  .  . .  dar- 
auff  lhro  fürstl.  Gnaden  zu  holdigen  betollen*  etc.  —  1783/1810.  Ge- 
meinderechnungen nebst  Beilagen.  —  1785  1819.  Gemeindebeschlussbuch 
mit  Eintragen  verschiedenartigen  Inhalts.  —  1786  Dez.  23.  Specification 
der  Baukosten  des  Schulhauses.  Der  Bauplatz  kostete  70  tt.t  das  Holz 
vom  fürstl.  Stift  163  fl.  etc.  Der  ganze  Bau  kam  auf  1179  fl.  zu  stehen 
1787  März  17.  Urteil  des  Öberamts  Säckingen  i.  S.  der  Gemeinde  M. 
gegen  die  Gemeiude  Niederhof,  betr.  strittige  Grenzen  des  beiderseits 
steuerbaren  Banns.  —  1788  Apr.  7.  Ausweis  über  die  Interimalsteuem 
der  Gemeinden  M.  u.  Rhina  durch  die  vorderösterr.-breisgauiscbe  land- 
ständ.  Buchhalterei.  Die  Äcker  sind  in  die  Steuer  gezogen  mit  78  iL 
(390  Jauchert  ä  12  x.),  die  Gärten  nüt  2  fl.  40  x.  (8  Jauchert  a  20  x.),  die 
Matten  mit  76  fl.  12  x.  (254  Jauchert  ä  18  x.),  die  Waldungen  mit  21  iL 
(210  Jauchert  ä  6  x  ),  die  beiden  Mühlen  mit  8  fl.,  die  Wirtshäuser  mit 
16  fl  40  x.,  die  Häuser  mit  29  fl.  30  x.,  das  Gewerbe  mit  7  fl.  30  x.  — 
1788  1819.  Ortsgerichtsprotokollbuch,  angelegt  von  Fridolin  Vöck,  Keller 
u.  Gerichtsstabführer,  enthält:  Güterkäufe,  Hypothekenbestellungen  etc. 
—  1790  März  28.  Häuserbeschreibuug  der  Gemeinde  M.  für  die  Feuer- 
societ&t  —  1792  Nov.  10.  Erlass  des  Waldvogteiamts  der  Grafsch.  Hauen- 
stein u.  der  Herrsch.  Laufenburg  wegen  der  durch  den  Keller  u.  die  Ge- 
schworenen bei  der  Steuereinschätzung  geübten  „Willkühr,  Unfug  u.  Un- 
gerechtigkeiten". —  1793  Okt.  1.  Zuschrift  des  Waldvogteiamtes  Waldshut 
an  e!as  Pfarramt  M.,  dass  durch  des  vorderösterr.  tandeschefc  Freiherrn 
v.  Summeraw  Anordnung  vom  22.  Sept.  sogleich  allen  diesseitigen  Pfarr- 
herren aufgetragen  werde,  dass  sie  von  den  Kanzeln  zu  einer  freiwilligen 
Beisteuer  für  Altbreisach  ermahnen.  —  1794  Juli  29.  Schiedsrichter!.  Ur- 
teil in  der  Bannstreitsache  zw.  M.,  Niederhof  u.  Diggeringen.  —  1797/1805. 
Schatzungsregister.  —  1798  März  16.  Einungsmeister  Joseph  Hierholzer 
bescheinigt,  dass  die  Gemeinde  M.  als  Vergütung  aus  Kriegsleistungen  zu 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Sackingen.  mQ3 

fordern  hat  5644  fl.  30*/.  x.  —  1799  Marz  4.  Erlass  des  Säckingischen 
Oberamts,  dass  die  an  den  Pfarrer  von  M.  zu  zahlenden  Rebzinse,  welche 
seit  3  Jahren  nicht  mehr  eingezogen  wurden,  repartiert  u.  eingezogen 
werden  müssen.  —  1799  Juli  18.  Präsident  u.  Verordnete  des  vorder- 
österr.  Breisgau-landstand.  Konsesses  teilen  mit,  dass  sie  in  Anregung  ge- 
bracht haben,  „dass  die  von  den  k.  k.  Jägern  u.  anderen  Freicorps  au» 
dem  österr.  Breisgau  angeworbenen  ledigen  Pursche  zu  dem  Linien-Regi- 
ment v.  Bender  möchten  abgegeben  werden  für  den  Fall  ihrer  Tauglich- 
keit". —  1801  Juli  14.  Joh.  Michael  Jehli,  Redmann  u.  Landschaftsein- 
nehmer  zu  Waldkirch,  schreibt  an  die  Gemeinde  M.,  dass  die  Forderung 
der  Einung  M.  aus  Kriegserlittenheiten  pro  1800  mit  7885  fl.  11  x.  ver- 
wiesen sei:  an  die  Einung  Rickenbach  mit  7788  fl.  35  x.  u.  an  die  Einung 
M.  selbst  mit  96  fl.  30  x.  —  1813  ff.  Viele  Aktenstücke  über  Kriegs- 
leistungen von  1813/15  u.  Ausgleichung  von  Streitigkeiten  hierwegen. ') 

7.  Niederhof. 

Gemeinde. 

1771.  Berain.  Erste  Tragerei  für  Zechenwyl  (Nebenort  v.  Niederhof). 
Bodenzinsregister.  —  Leistungen  an  das  Stift  Säckingen :  3  Mutt,  3  Viertel 
Koggen;  10  Mutt,  J  Viertel  Haber;  üelt  1  Schilling,  11  Pfg  ;  Hühner 
6  Va  >  tück ;  Eier  37  Stück ;  sodann  nach  Oberhof  (wahrscheinlich  an  den 
dortigen  Dinghof):  1  Mutt,  2  Viertel  Weisshaber  u.  nach  Waldshut: 
3  Mutt,  1  Viertel  Steuer-Korn-Roggen.  —  Zweite  Tragerei  für  Zechenwyl. 
Zu  lebten  an  das  Stift  Sackingen :  3  Mutt,  3  Viertel  Roggen ;  Gelt  1 5  IS ; 
Haber  9  Mutt;  Hühner  5 '/2  Stück;  Eier  23  Stück;  sodann  nach  Oberhof 
1  Mutt.  2  Viertel  Weisshaber  u.  nach  Waldshut  2  Mutt,  3  Viertel 
Steür-Korn-Roggen.  —  1771.  Buch  über  eine  weitere  Tragerei  von  Zechen- 
wyl. —  1771.  Buch.  Tragerei  zu  Diggeringen  (Xebenort  von  Niederhof). 
Zu  leisten:  dem  Stift  S.:  Schafgelt  12  ß;  „Weinmänni"  1  ti\  ferner  9  Mutt 
Roggen  u.  3  Mutt  Weisshaber.  —  1771.  Buch.  2.  Tragerei  zu  Niederhof. 
Zu  leisten  an  das  hochf.  Stift  Säckingen:  Zinsgelt  3  ß.  4  Pfg.;  Schafgelt 
<►  ß.  „Weinmänni*  11  ß.  3  Pfg.;  ferner  6  Mutt,  3  Viertel,  1  Fürling 
Roggen,  2  Mutt,  2  Viertel  Haber,  l  Mutt,  3  Viertel  Weisshaber.  — 
1771.  Buch.  3.  Tragerei  für  Niederhof.  Abzuliefern  an  Stift  S.:  7  Mutt 
Roggen,  2  Mutt,  2  Viertel  Weisshaber,  10  ß,  6  Pfg.  „Zinnssgelt",  12  ß 
„Scbaffgeld",  17  ß.  6  Pfg.  „Weinmfinni".  —  Bei  verschiedenen  Einträgen 
steht  der  Beisatz:  „Besitzt  ein  Dorfrecht",  —  „besitzt  3  Dorfrechte"  etc. 
—  1771.  Buch  5.  Tragerei  für  Niederhof.  Es  ist  zu  leisten  dem  Stift  - 
Säckingenschen  Rentamt:  4  Mutt,  2  Viertel,  3  Fürling,  3J/4  Messle 
Roggen;  1  Mutt,  9  Viertel,  1  Fürling,  1  Vi  Messle  Haber;  2  Stück  Hühner, 
12  Stück  Eier;  30  x.  1  Pfg.  Gelt.  —  Item  dem  fürstl.  Fabrikpflegamt 

*)  Der  Thimashof,  jetzt  zu  Oberhof  gehörig,  gehörte  früher  zu  Murg 
(besteht  übrigens  jetzt  nur  noch  aus  Feld,  ohne  Gebäude);  das  Gut  Reins- 
perg  gehört  jetzt  zur  Gemeinde  Obersäckiugen,  aber  in  die  Pfarrei  Murg. 
Vom  Schloss  (Burg)  der  Herren  von  Murg  ist  nichts  mehr  vorhanden. 
Die  Gewannamen  Ehrbacherfeld,  Hiltingen,  Helgringen  weisen  auf  frühere 
Ortschalten  dieses  Namens. 

G  * 


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Birkenmayer. 


3  Mutt  Haber.  Einzugsregister  über  die  herrschaftlichen  Bodenzinse  zu 
Zechenwyl  von  der  2.  Tragerei '). 

8.  Niederschwörstadt. 
Gemeinde. 

16<»1  April  7.    Die  Erben  des  Junkers  Itell  Eckhen  von  Schönau 
kaufen  von  den  Erben  des  Müllers  Friedrich  Keller  von  Niederschwör- 
stadt die  Mühle  daselbst  um  2350  fl.  PO.  —  1686  April  30.  Verzeichnus. 
derjenigen  Bräuchen,  so  die  Gemeindt  zur  Niederschwerstadt  vnd  die 
Edlen  Trucksässen  von  Rheinfelden  darüber  zue  strafen  bei  3  ß  u.  höcher 
nit.   Bezieht  sich  auf  die  niedere  Gerichtsbarkeit,  auf  Wald,  Feld  u. 
Fischfang,  die  Dorfwirtschaft,  verschiedene  Abgaben.  Schlussbemerkung: 
„Es  nennen  die  von  Schönaw  zue  Niederschwerstadt  erstlich  die  FähIT 
wann  ein  Mannsperson  stirbt  das  beste  lebendige  sluck  oder  vom  Hauss- 
rath, item  alle  Fräfel  und  gehören  die  Malenzischen  nacher  Wehr  vnder 
die  Schönawischen.  Hiegegen  haben  die  Trucksässen  Zwing,  Bahn  u.  andere 
Zugehörd,  ihr  Vogt  u.  Gericht  zu  setzen,  bei  3  ß  zu  gebieten,  von  jeder 
Ehe  ein  Fastnachthuen  u.  1  ß  Tawengelt.    Es  nemen  auch  die  von 
Scbönaw  das  Burgrecht.   Item  prätendiert  die  Gemeindt  von  altem  hero. 
dass  die  Aichlen  in  dem  Trucksäss'schen  Holtz,  so  lange  dieselbigen  an 
den  Aichen,  den  Herren  Trucksässen,  sobald  aber  diese  abgefallen,  der 
Gemeindt  gebühren  vnd  gehören  sollen."  —  1739  ff.  Akten  über  Zehnt- 
angelegenheiten. —  1741  Mai  1H.   Berain  über  Bodenzins  u  Gefälle  derer 
ehemals  gewesenen  edlen  Herren  von  Trucksess  zu  Ober-  u.  Niederschwör- 
gtadt  fällig,  dermahlen  v.-ö.  Kamerai-Amt  zu  Freyburg  gehörig;  auch 
Berain  des  Stifts  St.  Martins  u  Spitals  zu  Rheinfelden  habender  Grundt- 
zinsen  zu  Schwerstatt.    Dazu  2  Güterverzeichnisse.  —  1743/44.  Heu- 
lieferung  der  Gemeinde  Niederschwörstetten  in  der  Herrschaft  Schönaw- 
Schwerstetten,  u.  Strohlieferung  „ins  Lager  zur  kalten  Herberg*  (wahr- 
scheinlich jene  bei  Tannenkirch  im  Amte  Lörrach)  sowie  „ins  Magazin 
nach  Rheinfelden",  u.  a.  an  Nadasdy  Husaren.  —  1787  Juli  13.  Amtmann 
Wieland  von  Säckingen  erwidert  den  3  Gemeinden  Niederschwörstatt, 
Öflingen,  Wallbach,  dass  ihnen  der  „Pass"  an  den  Hof  zur  Vorbringung 
ihrer  Beschwerden  verweigert  werde  nach  einem  Ausspruch  der  Landes- 
stelle, da  hiezu  gar  keine  Gründe  vorlügen.    Die  Beschwerden  bezogen 
sich  auf  die  Frohntawen,  Fassnachthüner,  ungemessene  Bau-  n.  Trieb- 
frohnen. —  1787  Okt.  13.   Erlass  der  Regierung  in  Freiburg  an  Frei- 
herrn v.  Schönau,  dass  die  gegen  ihn  Beschwerde  führenden  Gemeinden 
Öflingen.  Niederschwörstadt  u.  Wallbach  beim  Kaiser  vorstellig  geworden 
seien,  dass  aber  vom  Kaiser  beschlossen  worden  sei,  „ihre  Vermessenheit 
gemessenst  zu  ahnden",  weil  sie  behaupten  oder  vermuten  wollen,  dass 
ihnen  der  allerhöchste  Entschluss  nicht  echt  intimirt  worden  sei  —  178-i 
Jan.  10.  Wien.   Joseph  Baumgartner  u.  ein  Mitbürger  desselben,  als 
Gesandte  der  Gemeinde  Schwörstatt,  bescheinigen,  dass  ihnen  in  ihrem 

l)  Die  Flurnamen  Ehrstatt,  Hiltingen,  Welblingen,  deuten  auf  frühere 
Ortschaften;  Rappenstein  (Rabenstein)  verweist  auf  den  Galgen,  welcher 
in  der  Nähe  des  Dorfes  Binzgen  gestanden  sein  soll. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.  m85 

Bedürfnis  Anton  Kohl  in  Wien  1 1  Dukaten  vorgestreckt  habe,  welche  dii* 
Gemeinde  seinem  Bruder,  dem  Schiffwirt  Leopold  Kohl  von  Rheiufeldeu. 
jsu  zahlen  hat.  —  K89  Juli  20.  Kaiser  Joseph  II.  erlasst  Resolutionen 
auf  die  durch  die  Gemeinden  Otlingen,  Niederechwörstadt  u.  Wallbach 
erhobenen  Feschwerden  gegen  die  Grundherrschaft  der  Freiherrn  v. 
Schönau  wornach  es  bezüglich  der  schon  früher  erhobenen  Beschwerden 
bei  den  ergangenen  Erkenntnissen  verbleiben  muss  u.  bezüglich  der  neuen 
Beschwerden  bestimmt  wird.  Begründet  erschienen  die  Beschwerden 
wegen  Ausfuhr  des  Strohes  bei  Leistung  des  Fruchtzehnten,  weil  das 
Zehntstroh  nicht  ausser  Landes  geführt  werden  dürfe,  sowie  wegen  der 
Wiesenwasserung,  bezw.  die  Herrschaft  hat  von  sich  aus  gestattet,  dass 
ihr  Fischwasser  auf  die  Wiesen  geleitet  werde,  und  ferner  wegen  des 
Weibereinkaufgeldes,  welches  die  Herrschaft  zurückbezahlen  müsse,  mit 
Zinsen.  Die  übrigen  Beschwerdrn  wurden  abgewiesen.  Es  wurde  den 
Beschwerdeführern  zugleich  bedeutet,  dass  sie  „als  gemeine  Unterthanen" 
der  Obrigkeit  Gehorsam  zu  leisten  hätten,  „widrigem  sie  als  Aufrührer 
behandelt  und  als  Stöhrer  der  allgemeinen  Ruhe  kriminalrechtlich  würden 
behandelt  werden".  Zudem  werden  dieselben  verwarnt  vor  „auswärtigen 
Advokaten  und  Winkelschreibernu.  —  1794  Aug.  10.  Memorandum  der 
3  Gemeinden  an  den  wegen  ihrer  Beschwerden  aufgestellten  Kommissarius, 
darüber,  „dass  man  sie  zu  denen  Frohndtägen,  welche  doch  durch  Kaiser 
Joseph  II.  aufgehoben  sind,  wieder  anhalten  will".  Sie  erklären,  daas 
sie  „schlechterdings  hiezu  nicht  bereitwillig  seyentt.  —  1798.  Akten  über 
Gülten.  Am  l'>.  Nov.  1798  schreibt  das  Schönauische  Amt  zu  Säckingen 
au  den  Vogt  zu  Niederschwörstadt,  es  seien  die  den  schweizerischen 
Körperschaften  u.  Privaten  zustehenden  Gefälle,  Kapitalien  u.  Zinse  mit 
Beschlag  zu  belegen  u.  nur  an  hiezu  bestellte  Einzüger  abzuliefern.  — 
1798  Nov.  10.  Rezess  der  k.  k.  Hofkommission  an  die  Gemeinden  der 
freiherrlich-lehenbaren  Herrschaft  Schwörstadt,  unterschrieben  durch  den 
Kommissarius  Franz  v.  Blanc,  Hofrat  u.  Stadthauptmann  von  Konstanz. 
Die  Gemeinden  werden  mit  ihren  Beschwerden  abgewiesen,  müssen  die 
rückständigen  Holzmacher-  u.  Fuhrlöhne  bezahlen,  ebenso  die  rückständigen 
Abgaben  u.  werden  ernstlich  an  ihre  Pflichten  erinnert.  Andererseits 
wird  die  „vielfältig  erprobte  (iemüthsbilligkeit"  des  Freih.  v.  Schönau 
anerkannt  —  1798.  Dez.  19.  Regierungserlass  aus  Konstanz  an  die 
(Gemeinde  Niederschwörstadt,  des  Inhalts,  dass  wenn  Joseph  Rüttenauer 
v.  Niederschwörstadt  behaupte,  er  sei  in  Wien  nicht  eingesperrt  gewesen, 
dies  unwahr  sei,  da  er  in  Wien  in  der  That  6  Wochen  lang  im  Polizei- 
haus eingesperrt  war.  —  1803  ff.  Aktenstücke  des  Freiherrlich  v.  Schönau- 
ischen Amtes  Wehr  wegen  Nichtleistung  schuldiger  Abgaben  durch  die 
Gemeinde  Niederschwörstadt. 

9.  Nollingen. 
Pfarrei 

1659  ff.  Kirchenbücher  mit  Verordnungsabschriften  u.  hist.  Notizen 
bes.  auch  über  die  Jahre  1796  ff.  —  1722.  Rodeil  der  Pfarrei  N.  über  die 
Kompetenz  derselben  entnommen  aus  dem  Beuggischen  Rodl.  —  1722/1816. 
Auszug  „aus  den  alten  Kirchenschriften,  Ausschreibbüchern  u.  Konto, 


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in  8  6 


Birkenmayer. 


was  und  um  welchen  Preis  in  den  unten  verzeichneten  Jahrgängen  in 
die  hiesige  Kirche  angeschafft  wurde".  1723  ff.  Akten  über  die  Einkünfte 
der  Pfarrei  N.,  mit  Fassionen,  Listen,  Verzeichnissen  u.  dergl.  —  1733. 
Extrakt  aus  Rheinfeldischem  Berain  nebst  weiteren  ähnlichen  Akten- 
stücken. 1738.  Liber  parochialis  ecclesiae  Nollingensis  VI.,  seu 
hypomnema  anniversariorum,  fundatorum,  aliorumque  proventuum,  addito 
rerum  ecclesiae  inventario.  —  1738.  Liber  parochialis  ecclesiae  Nollin- 
gensis II.,  nimium  Conti rmatorum,  enthaltend  alle  Firmlinge  von  1681  an'. 
—  174*.  Spezifikation  Aber  Baureparaturen  in  der  Kirche.  —  1776. 
Akten  über  den  Zehentbezug  der  Pfarrei  —  1776  ff.  Rechnungen  über 
Anschaffung  kirchl.  Gerätschaften.  —  1778  Stuhl-  u.  Platzordnnng  der 
Kirche.  —  1781.  Fassion  des  Vermögens,  der  Einkünfte  u.  Ausgaben  der 
I*farrkirche  zu  N. 

10.  Oberhof. 

Gemeinde. 

1773  Juli  4.  Teilzettel  aller  Unkosten  des  Kirchenbaus  zu  Hänner. 
die  Gemeinde  Hanner  übernimmt,  von  je  100  fl,  M)  fl ,  Hottingen  25  fl., 
Oberhof  2r>  fl.  —  1787.  Verlöbnis  der  Gemeinden  Häner  u.  Oberhof.  wegen 
der  „leidigen  Viehsucht".  Sie  versprechen  deshalb  Wallfahrten  „u.  zwar 
so  lang  die  jezigen  Bürger  am  Leben  sind",  nämlich  an  Wendelinitag  in 
den  Schellenberg,  an  jedem  Quatemberfreitag  nach  Säckingen  u  an  Cbristi- 
Himmelfahrt  nach  Todtmoos.  —  1787.  Okt.  9.  Teilzettel  über  die  ewige 
Anbetung  auf  9.  Weinmonat;  Einteilung  der  Ortseinwohner  auf  die  Zeit 
zw.  12  Uhr  Mittags  u.  6  Uhr  Nachmittags  ~  18  0  Nov.  22,  Erlass  des 
Bez  -Amts  Kleinlaufenburg,  dass  das  sog.  „Seelrecht"  der  Gemeinde  0. 
nur  darin  bestehe,  dass  beim  Todfall  einer  „opferbährigen"  Person  an  dem 
Begrabnistag  4  Kerzen  ad  tumbam  aufgestellt  werden  sollen,  dass  dies 
aber  die  Gemeinde  von  Zahlung  des  Funeralgeldes  nach  Häner  nicht  be- 
freie.  (Der  Kirchhof  befindet  sich  nämlich  in  Haner ) 

II.  Obersäckingen. 

Gemeinde 

1781.  Steuer-  u.  Verlagbuch.  —  1786  Nov.  2.  Erlass  der  Freiburger 
Regierung,  dass  der  Kaplan,  welcher  bisher  die  Pfarrei  Obersäckingen 
excurrendo  versehen,  mit  seinem  Beneficiat-Genusse  „auf  Obersäckingen 
zu  übersetzen  sei",  sowie,  dass  die  Gemeinde  Harpolingen  bei  dieser 
Pfarrei  eingetheilt  bleibe.  —  1787  Jan.  27.  Erlass  des  Generalvicariats  zu 
Konstanz,  wornach  der  Pfarrer  von  Obersäckingen  zufolge  einer  Hof- 
verordnung vom  30.  Sept.  1786  die  Gemeinde  Egg  (68  Seelen),  welche 
bisher  zur  Pfarrei  Obersäckingen  gehörte,  an  die  Pfarrei  Rickenbach  ab- 
zugeben  hat.  —  1791  ff.  Gemeinde-  u.  Pflegschaftsrechnungen.  —  1794 
Nov.  3  Schreiben  des  stiftischen  Oberamtmanns  Speener  v.  Sfickingen 
an  Pfarrer  Gschwind  zu  Obersäckingen,  die  Errichtung  einer  eigenen 
Schule  in  der  Gemeinde  Harpolingen  betr  —  1796  Jan.  10.  Besdiluss 
der  Pfarrgemeinden  Obersäckingen,  Harpolingen  n.  Rippolingen  wegen 
Anstellung  der  Witwe  Magdalena  Winkler  als  Siegrist.  —  1801  Nov.  3- 
Kejsrierunggerlass  besagend:  „Die  Pfarr-Obersäckingischen  Gemeinden  Ober- 
jsackingen,  Rippolingen  u.  Harpolingen  können  zur  Herstellung  des  Kirch- 


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turms  zu  Obersackingen  auf  ihre  Kosten  nicht  verhalten  werden,  weil  in 
Folge  der  zu  Gesetz  erhobenen  Observanz  den  Decimatoren  die  Obliegen- 
heit besteht,  im  Abgang  eines  hinlänglichen  Kirchenvermögens  die  Kirchen- 
gebäude herzustellen",  die  vom  Stift  Säckingen  allegirten  Facta  von  Ober- 
mumpf  u.  Schöpfart  betreffen  Pfarrkirchen  im  Basler  Bistum.  In  diesem 
Bistum  „seie  es  unwidersprechlich  hergebracht,  dass  der  Kirchturm  von 
der  Gemeinde  hergestellt  und  unterhalten  werde,  dagegen  wären  sie  frei 
von  Fuhr-  u.  Handfrohnen  zum  Chor-  u  zum  Langhaus".  —  1818.  „Merk- 
würdige Geschichte  der  hiesigen,  seit  undenklichen  Zeiten  bestehenden 
aber  durch  die  missbrauchte  Macht  des  Frauenstifts  zu  Säckingen  ganz 
verwahrlosten  Pfarr  Obersäckingen."  Abschr.1) 

12.  Oberschwörstadt. 

A.  Gemeinde. 

1788,92.  Gemeinderechnnngen.  Es  müssen  sog.  „Monatsgelder"  bezahlt 
werden.  Andere  Einnahmen  sind:  Feuersocictät,  Heuzehnten,  Hintersäss- 
geld,  Weibereinkauf-,  Bürgergeld,  Zins  für  Felder,  Holz-,  Kalendergeld; 
die  Summe  der  Einnahmen  von  1788  bis  mit  1792  belief  sich  auf  1137  fl. 
5!/2  x.  ;  die  Schulbesoldung  pro  1791  betrug  54  fl.  20  x.,  die  Kriegssteuer 
pro  1790  45  fl.  28  x.;  „Hatschier"  Johann  Frank  erhielt  halbjahrl.  6  fl. 
1V2  x.  —  1793.  Steuer-  u.  Lagerbuch.  —  1799  Juli  27  Eglisau.  Ausweis 
über  die  von  dem  Schönaw-Schwörstettischen  Amt  zu  Säckingen  anher 
zugesendete  Konsignation  der  gelieferten  Requisitionen.  Die  Schönawi- 
schen Gemeinden  hatten  geliefert:  1304  Portionen  Brod,  1273  Port.  Ha- 
ber, 772  Port.  Heu  u.  mussten  noch  nachliefern:  an  Brod  3050,  an  Haber 
1073,  an  Heu  495  Portionen.  —  17  . .  (?)  Lagerbuch  der  Gemeinde,  nebst 
Erneuerung  von  1811. 

B.  Pfarrei. 

1563  März  15.  Urbar  über  die  Pfarrei-  u.  Pfarrkirchengefälle  zu 
Schwörstadt,  angelegt  unter  Pfarrer  Laurentius  Rüber,  Chorherr  von 
Säckingen,  u.  Meister  Jakob  Sandholzer,  Schaffner  des  Gotteshauses  da- 
selbst. —  1654.  Berain  der  Grundzinse  des  Gotteshauses  SS.  Clementis 
et  Urbani  zu  Schwehrstatt,  der  Widums  Güetter  daselbst,  sowie  des  Got- 
teshauses S.  Udalrici  zu  Otlingen.  —  1656  ff.  Anniversarbuch.  —  1679  ff. 
Kirchenbücher  mit  geschicbtl.  Notizen.  In  der  Vorrede  des  ersten  ist  ge- 
sagt, dass  das  ältere  Buch  gelegentlich  der  Belagerung  Rheinfeldens  durch 
die  Franzosen  (1680)  verbrannte.  —  1731  Mai  10.  Reversales  communi- 
tatis  Wallbach  parochiae  Schwörstatt,  diöces.  Constant.  datae  ad  Curiam 
Constantiensem  puncto  noviter  inibi  extrueti  et  fundati  sacelli  durch 
Pfarrer  Lorenz  Wenk  in  Bamlacb.  —  1731  Juli  15.  Vertrag  bezügl.  der 
Erbauung  der  Kapelle  in  Wallbach,  zw.  Lorenz  Wenk,  Dekan  des  Ka- 
pitels Neuenburg  a.  Rh.  u.  Pfarrer  in  Bamlach  u.  Böllingen,  sowie  Pfarrer 
Andr.  Kummerer  u.  Baumeister  Kaspar  Stihler  in  Säckingen.  Dazu  Ak- 
ten betr.  Bildhauerarbeit  etc.  —  1734  März  14.  Beurkundung  des  Kon- 


x)  Zur  Pfarrei  gehörte  der  abg.  Ort  Katzenmoos:  den  Namen  trägt 
noch  ein  Gemarkungsteil. 


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Birkenmayer. 


stanz.  Weihbischofe  Franz  Joh.  Ant.  v.  Sirgenstein  (Episc.  Uthinensis)  über 
die  Vornahme  der  Weihe  dreier  Altare  in  der  Kapelle  zu  Wallbach.  — 
1735.  Liber  anniversariorum ,  noviter  descriptus  et  auctus,  in  subsidium 
anniversarii  veteris  parochiae  in  Schwerstatt,  ob  belli  metum  fuga  sub- 
ducti.  —  1740.  Berain  der  Grundzinse  des  Gotteshauses  SS.  Clement* 
et  Urbani  zu  Schwehrstatt,  sowie  der  Widumgüter  zu  Schw.  u.  der  Guter 
des  Gotteshauses  S.  Udalrici  zu  Otlingen.  —  1748 ff.  Akten,  den  Pfarr- 
hausbau betr.  1784  Sept.  15.  Urteil  des  Schönauischen  Amtes  Schwör- 
stadt i.  S.  des  Pfarrers  Alois  Stäglin  von  Schwörstadt  gegen  die  Ge- 
meinden Ober-  u.  Niederschwörstadt,  Wallbach,  Nieder-Dossenbach  u.  Öf- 
lingen, betr.  des  Kleinzehntbezugs  „in  possessorio,  salvo  petitorio-,  dahin 
gehend,  dass  diese  Gemeinden  dem  Pfarrer  den  Obst-,  Nuss-,  Honig-. 
Wachs-,  Schweine-,  Rüben-,  Hanf-,  Flachs-  u.  Erdäpfelzehnten  leisten 
müssen,  nicht  aber  den  Zehnten  von  Kabiskraut,  Bohnen,  Welschkorn  u 
Klee.  —  1799.  Protokoll  des  Schönauischen  Amtes  Schwörstatt  über  Vor- 
nahme einer  neuen  Bereinigung,  welche  beantragt  worden  war  durch  die 
Stift -Säckingische  Pfarrkirchenverwaltungskommission. 

13.  Oeffingen.1) 
Gemeinde. 

1691.  Monatsgeld- Verlagsbuch.  —  1750.  Verlag  des  Heuzehnten  der 
Gemeinde  Ö.  Buch. 

14.  Rhina. 

Gemeinde 

Buch,  enthaltend:  1773  Okt  9.  Weid-  u.  Schataungsvergleich  zw. 
Murg  u.  Rhina  mit  Beschreibung  des  Steinsatzes;  1800  Dez.  18.  Vergleich 
mit  den  oberen  5  Gemeinden  bei  dem  Waldvogteiamt  geschlossen  wegen 
des  jährl.  Rustikais  von  648  fl.;  hiernach  trifft  Murg  131  fl.  40*/2  x .  Hä- 
ner  161  fl.  23»/4  x.,  Oberhof  97  fl.  41  %  u.  »8  x.,  Binzgen  80  fl.  4lV2  u  Vg  *  • 
Niederhof  80  fl.  41  %  u.  V*x.,  Harpolingen  43  fl.  ÖS^x.,  Rhina  52  Ö. 
40'/4  x.;  1800  Dez.  18.  Vergleich  zw.  den  Gemeinden  in  der  Einung  Murg, 
betr.  Steuern  u.  Kontributionen;  1802.  Bannbeschrieb  zw.  R.  u.  Nieder- 
hof; 1802.  desgl.  zw.  R.  u.  K leinst ädt  Laufenburg;  1802  ff.  Rechnungs- 
aufzeichnungen, Schatzungsregister,  Bodenzinstabellen  etc. 

15.  Säckingen. 

I  Urkunden  (im  Kopialbuch.  soweit  nichts  anderes  bemerkt  ist). 

1307  Apr.  4  Rheinfelden.  Kg.  Albrecht  erhebt  die  Äbtissin  v. 
Säckingen  in  den  Fürstenstand.  —  1316  Juli  12.  (Montag  v.  S.  Margarethen). 
Leop.  Hzg.  v  Öst.  bestätigt  den  Bürgern  von  S.  ihre  Rechte,  Freiheiten 
u.  Gewohnheiten,  die  sie  an  ihn  gebracht  haben  mit  Briefen  vom  Gottes- 
haus zu  S.,  dessen  Kastvogt  der  Herzog  ist,  oder  sonst  mit  guter  Gewohn- 
heit. Vidimus  v.  1446.  —  1316  Dez.  14.  Äbtissin  Elisabeth  u.  Konvent 

*)  Von  Flurnamen  sei  erwähnt :  Kilspel  (in  diesem  Gewann  soll  früher 
eine  Kirche  gewesen  sein,  von  welcher  man  Mauerreste  gefunden  u.  auch 
Gräber  entdeckt  hat). 


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des  Stiftes  S.  erneuern  der  Stadt  die  alten  Privilegien,  da  die  Urk. 

darüber  durch  ein  Feuer  vernichtet  worden  sind.    1)  Die  Stadt  hat  dem 

Kastvogt  nichts  zu  leisten  ausser  der  Iieferg.  von  14  Saum  Kotwein 
ausser  der  Stadt  auf  das  Gestade  des  Rheins.  2.  u.  8)  Die  Städter  dürfen 

ihre  (iüter  frei  veräussern  ohne  des  Gotteshauses  Nachteil  und  haben 
freien  Zug.  4)  Ein  Bürger  v.  S.  kann  nur  „für  Vnss  u.  Vn6ser  Gotshaus* 
verpfändet  oder  „verbotten"  oder  arretiert  werdon.  Vidimus  v.  1446.  — 
1330  Mai  9  Vidimus  des  Officials  des  Hochstifts  Dasei  über  die  vor- 
stehende Urkunde  Beigefügt  ist:  5)  Jeder  Einwohner  u.  Hintersäss,  der 
Jahr  u.  Tag  unter  den  Bürgern  v.  S.  gewohnt  hat,  soll  für  einen  Bürger 
geachtet  werden,  so  dass  sein  Nachlass  nur  an  seine  Kinder  bez.  Bluts- 
verwandten u.  Erben  kommt.  Hingegen  gestatten  die  v.  S.,  dass  das 
Stift  Wälder,  Wunnen,  Weiden  etc.  wie  die  Bürger  nutzen  u.  messen 
soll,  dass  auch  alle  in  des  Stiftes  Dienst  stehende  Personen  vom  Ein-  u. 
Ausfuhr/oll  befreit  sind.  Jährlich  im  Winter  wird  ein  Satztag,  Ding,  gen., 
an  der  „Dingstatt"  gehalten  u.  werden  da  des  Gotteshauses  Rechte 
eröffnet.  Die  Äbtissin  kann  jährlich  an  Kreuzerfindungsabend  (2.  Mai) 
14  Saum  Rotwein  als  Bann  wein  in  die  Stadt  legen.  Ist  dieser  Wein  auf 
Kreuzerhebungsabend  (14.  Sept.)  im  nachgehenden  Jahr  nicht  verkauft, 
so  kann  die  Äbtission  den  Rest  auf  die  Bürger  verteilen  lassen.  — 
1326  Nov.  31.  Albr.  u.  Leupolt,  Gebrüder,  Herzoge  v.  Öst.,  bestätigen 
der  Stadt  S.  ihre  Privilegien  u.  erteilen  ihr  ein  „Stadtrecht":  1)  Wird 
einem  die  Stadt  verboten,  der  soll  „füru  kein  Thor  der  Ringmauer  ein- 
kommen;  ist  er  aber  gesessen  vor  der  Stadt  u.  wird  ihm  in  die  Stadt 
geboten,  so  soll  er  „für"  kein  Thor  der  Stadt  auskommen.  2)  Wenn  ein 
Richter  oder  Rat  von  der  Stadt  einen  gefangen  hat  oder  fangen  will  in 
der  Stadt  u.  derselbe  in  eines  eingesessenen  Bürgers  Hans  entweicht,  so 
soll  man  die  „Tröstung",  wenn  dieser  Bürger  „für  ihn  trösten"  will,  auf- 
nehmen und  den  entwichenen  nicht  weiter  suchen  u.  anfallen.  3)  Hat 
einer,  dem  mit  Recht  ausgetedinget  wird,  ein  eigenes  Haus,  das  mag  man 
ihm  verspannen  mit  einem  Faden,  doch  ohne  Schaden  der  darin  behauseten 
Leute,  bricht  er  den  Faden,  so  ist  er  dem  Gericht  verfallen  3  U  Pfg.  etc. 
4)  „Wirdet  auch  einem  umb  sein  gelt  schuldt  mit  dem  rechten  pfender 
zue  der  Viehweide  u.  Wasserdrenckhe,  flehet  dan  der  Gülter  seine  pfender 
oder  bette  sie  inne  und  lasset  sie  nit  zue  offner  Waide  u.  Drenckhe . . ., 
so  mage  der  Cleger  mit  des  Gerichts  potten  gahn  in  des  Gülten  Haus 
u.  da  umb  sein  Geltschuldtpfender  suchen  u.  nemmen."  5)  Wer  einem 
zuredt  solch  Ding,  die  ihm  nach  den  Rechten  an  den  Leib  gingen,  der 
soll  dess  bessern  den  Kläger  mit  3  U  Pfg.,  den  Richter  mit  3  U  und  die 
Stadt  mit  1  ß  4  Pfg.  6)  Wer  einen  beschuldigt  Diebstahls  oder  Mords  u. 
es  nicht  kundlich  machen  kann,  der  soll  in  den  Schulden  stehen  dessen, 
den  er  beschuldigt  hat.  7)  Wird  Feuer  „beleutet  oder  beruefet"  in  einem 
Haus  in  der  Stadt,  ehe  dass  der  Hauswirt  desselben  Hauses  das  Feuer 
beruft,  so  soll  derselbe  Hauswirt  zur  Einung  1  ff  4  Pfg.  zahlen.  Ebenso 
wird  derjenige  bestraft,  der  nicht  sogleich  zu  dem  Feuer  läuft  8)  Fuhrt 
jemand  seine  Habe  in  die  Stadt,  zu  behalten,  der  soll  das  frei  und  ledig 
wieder  ausführen  können.  9)  Wer  Jahr  u.Tag  in  der  Stadt  Zwingen  u.  Bännen 
unversprochen  sesshaft  ist,  den  soll  darnach  niemand  weder  fallen  noch 


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Birkenmayer. 


erben  denn  seine  nächsten  Erben.    10)  Die  Säckinger  mögen  auch  Gottes- 
hausleute als  Bürger  aufnehmen.  Zeugen.  —  1343  Apr.  23  Königsfeklen. 
Agnes  Königin- Witwe  v.  Ungarn  vermittelt  zw.  Stadt  u.  Stift  Säckingen 
nach  Beratung  mit  Herrn,  v.  Landenberg,  Hauptmann  ihres  Bruders  zu 
Argau,  Thurgau,  Elsass  u.  auf  dem  Schwarzwald,  u.  andern  Raten  ihres 
Bruders.    1)  Der  Bote  des  Stifts  soll  den  Zins  von  den  einzelnen  Zins- 
pflichtigen fordern,  im  Falle  der  Weigerung  das  Einschreiten  des  Schult- 
heissen  innerhalb  8  Tagen  fordern  u.  bei  dessen  Weigerung  das  geistl. 
Gericht  anrufen.   2)  Die  Frauen  u.  Herren,  die  zu  dem  Kapitel  gehören, 
dürfen  das,  was  ihnen  von  dem  zur  Pfründe  gegebenen  Wein  u.  Fleisch 
übrig  bleibt,  verkaufen  u.  verschenken.   3)  Können  Bürger  Briefe  über 
das  Stiftsgut,  das  sie  als  „Erbe"  zu  besitzen  glauben,  nachweisen,  so 
bleibt  es  dabei,  sonst  „gilt  das,  swas  man  denne  erteilet  in  dem  Hof  oder 
in  den  Höfen,  da  daz  erbe  hingehöret".   4)  Bezügl.  der  Benützung  der 
Brücken,  Wege,  Stege  durch  die  Stiftspersonen,  (wobei  die  Frage  war,  ob 
die  Stiftsfrauen  Kerne  oder  Salz  dafür  an  die  Stadt  liefern  sollen,  hat  es 
bei  den  Briefen  bez.  bei  dem  Herkommen  zu  bleiben.   5)  Das  Stift  hat 
die  Türle  u.  Fenster  aus  dem  Kloster  nach  dem  Rhein  hin  zu  besorgen. 
In  Kriegszeiten  sollen  2  Mann  vom  Stift  u.  2  aus  dem  Rat  über  die 
Besorgg.  derselben  beschliessen.   6)  In  Kriegszeiten   dürfen  auch  die 
Bürgerwachen  zu  einem  oder  zweien  mit  einem  oder  mehreren  Knechten 
der  Äbtissin  zur  Nachtzeit  im  Stift  gehen.    7)  Zur  Feuerschau  muss  man 
die  Bürger  bei  Tageszeit  in  das  Stift  einlassen.   8}  Wer  vormals  in  der 
Stadt  Steuer  u.  andere  Dienste  geleistet  hat,  der  soll  das  auch  ferner 
thun,  wenn  er  ins  Stift  zieht,  ausser  wenn  er  dort  bleiben  will  bis  an 
seinen  Tod  und  dem  Stift  sein  Vermögen  übergiebt.  —  1352  März  31. 
Graf  Symondt  v.  Thierstein  thut  kund,  dass  er  mit  der  Stadt  S.  einen 
Vergleich  abgeschlossen  hat,  seiner  Leute  halber,  die  in  der  Stadt  sesshaft 
sind.   Diese  sollen  ihm  dienen  in  allem  Recht,  wie  wenn  sie  auf  dem 
Lande  sesshaft  sein  würden  u.  sollen  auch  nach  Landrecht  erben.  Wenn 
jemand  von  denselben  zu  S.  „beraten  wurdi  oder  sust  zu  inn  zuge  vnn 
offenlich  Hausröckhi  beti  in  ir  stat,  jar  vnn  tag,  vnfürsprochen  von  uns 
vnn  von  unsseren  amptleuten,  so  wann  si  vnns  dannen  hin  nutzet  gebunden'. 
—  1356  Aug.  21.   Margarethe  v.  Grienenberg,  Äbtissin  zu  S.,  schliefst 
mit  der  Stadt  einen  Vertrag,  dass  die  2  Mark  Silber  Basler  Gewichts, 
die  von  der  Stadt  gegen  Verzicht  der  Äbtissin  auf  den  Bannwein  jährlich 
gezahlt  werden,  auch  ferner  an  die  Stiftsfrau  Anna  v.  Brandys  entrichtet 
werden  sollen.    Nach  dem  Tode  hat  die  Äbtissin  das  Recht,  die  2  Mark 
S.  oder  den  Bannwein  zu  legen.  —  1383  Apr.  12.    Hzg.  Leupolt  v.  Ost- 
hat  wegen  der  Stöss  um  die  Abtei  S.  den  Meister  Hans  v  Altstetten  zum 
Bisch,  v.  Konstanz  geschickt,  zugleich  aber  dem  Schultheiss  u.  Rath  v.  S. 
ernstlich  empfohlen,  dass  sie,  wenn  der  Bisch,  des  Meister  Hannsen 
Teyding  nicht  aufnehmen  würde,  „denne  die  pfaffen,  die  itzund  da  sind, 
von  dannen  getun  u.  ander  dahin  genemmen  mögen  u.  sollen".  Hiernach 
ergeht  Befehl  des  Herzogs  an  dessen  Landvogt  im  Argau,  Thurgau  it. 
auf  dem  Schwarzwald.  —  1385  Okt.  3.   Claranna  von  der  Hohenklingen, 
Äbtissin  zu  S.,  schliesst  mit  der  Stadt  S.  einen  Vertrag,  worin  gesagt 
wird,  dass  Schultheiss  u.  Rat  wegen  des  Schadens,  den  die  Bürger  infolge 


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von  Misshellong  mit  der  Abtei  hatten,  auf  Befehl  des  Hzgs.  v.  Öst.  ins 
Kloster  gegangen  seien,  den  Keller  aufgebrochen  u.  den  Wein  zu  ihren 
Händen  genommen  hätten.  Zur  Entschädigung  für  den  erlittenen  Schaden 
wird  das  Stift  der  Stadt  200  fl.  Gold  zahlen  u.  verpfändet  dafür  die 
2  M.  S.,  welche  die  Stadt  als  Leibgeding  an  Frau  v.  Brandys,  Äbtissin 
zu  Masmünster  u.  nach  deren  Tode  an  das  Stift  S.  als  Entschädigung  für 
den  Bannwein  zu  zahlen  hat.  —  1395  Juli  12.  Claranna  von  der  Hohen- 
klingen  Äbtissin  u.  Kapitel  der  Stift  u.  des  Klosters  zu  S.  stellen  der 
Stadt  S.  einen  Schadlosbrief  aus  über  100  fl..  die  die  Stadt  um  8  fl.  Zins 
von  Hemmann  Frowler  v  Hirzbach,  Domherrn  zu  Basel,  aufgenommen  u. 
dem  Stift  überlassen  hat.  Das  Stift  setzt  den  Zehnten  zu  Schweretatt 
als  Unterpfand.  Bürgen:  Hartmann  Raize;  Henzmann  Seherrcr  Kilherr 
zu  Henner;  Hennslin  Kenzig  gen,  Rambelin;  Walther  Oechens,  Bürger 
zu  S.  — -  1400  Febr  9.  Rudolph  v.  Aarburg.  Joh.  Peyer,  Kilchherr  zu 
Freiburg  i.  B.,  Cunzmann  Unmuss  v  Lauffenberg,  Rud.  Büeler,  Schult- 
heiss  zu  Baden,  Hartmann  Saltzmann  v.  Waldshut,  als  beider  Teile 
Schiedsleute,  vermitteln  zw.  d.  Äbtissin  Clara  Anna  u.  dem  Konvent  v.  S. 
u  der  Gemeinde  S  dahin,  dass  beide  Teile  die  Weide  nutzen  u.  niessen  sollen, 
die  dem  Gotteshaus  eigentümlich  zugehörenden  Wälder  sollen  die  Säckinger 
schirmen,  nutzen  n.  niessen,  wie  bisher,  doch  sollen  sie  dem  Stift  das  nötige 
Baubolz,  sowie  einen  Teil  des  Brennholzes,  das  sie  aus  dem  Walde  be- 
ziehen, verabreichen.  Erbgüter  dürfen  auf  jede  Weise  von  Hand  zu  Hand 
gehen,  müssen  aber  jeweils  von  der  Äbtissin  empfangen  werden  an  der 
Dingstatt  zu  S.  etc.  —  1400  Aug.  'Jb.  Claranna,  Äbtissin,  vereinbart  mit 
der  Stadt,  betr.  des  Holzschlagens  in  den  Distrikten  Kernberg  u.  Bann: 
der  Schultheiss  soll  jedesmal  beim  Stifte  darum  bitten,  soviel  Hölzer  in 
den  beiden  Distrikten  abhauen  u.  verkaufen  zu  dürfen,  als  die  Stadt  will. 
Wird  die  Erlaubnis  nicht  binnen  8  Tagen  gegeben,  so  darf  die  Stadt 
nach  Gutdünken  ungehindert  Holz  schlagen  lassen.  —  1418  Mai  22.  Her- 
zog Friedr.  v.  Österr.  verleiht  den  Säckingern,  denen  vor  Zeiten  auf  Wi- 
derruf gewährt  wurde,  „dass  sie  die  Hönning  des  Rheinzolles  durch  die 
Pruggen  daselbs  zu  einer  Hilff  u.  Widerbringung  derselben  Prugg  u.  an- 
derer Ihrer  schaden  innemen  solten",  nunmehr  in  Anbetracht  ihrer  treuen 
Dienste  im  Kampfe  gegen  den  römischen  König  unwiderruflich  diesen  Zoll. 

—  1422  Jan.  12.  Frischhanns  v.  Bödmen,  Ritter,  Landvogt  des  Königs, 
entscheidet  zw.  Schultheiss  u.  Rat  der  Stadt  S.  einer-  u.  einigen  Priestern 
daselbst,  Herrn  Klaus  v.  Herpoltingen,  Tumherrn,  Herrn  Hanns  Wild, 
Kirchherrn  zu  Hornesheim,  Herrn  Hannsen  Linggin,  Kirchheim  zu  Schn- 
pfart,  Herrn  Hans  Kiburger,  Kirchherrn  zu  Ganssingen,  anderseits,  dass 
diese  Priester  gemäss  der  inserierten  Urkunde  Bischof  Otto's  von  den 
nicht  zu  ihrer  Pfründe  gehörenden  Gütern  der  Stadt  Steuer  u.  Dienst 
leisten  müssen  ebenso,  wie  es  ihre  Vorgänger  im  Besitz  geleistet  haben. 

—  1431  März  22.  Heinr.  Spengler,  Schultheiss  zu  Waldshut,  u.  Bertschin 
Guettiar,  Bürger  zu  W.,  Hans  Schoch,  Heinr.  Meyer,  Hans  Breittenauer, 
Bürger  zu  Lauffenberg,  als  Boten  von  beiden  Teilen,  begehrt  u.  von 
Waldshut  u.  Laufenburg  dazu  verordnet,  haben  in  den  Spännen  zw. 
Junker  Albrecht  v.  Schönau,  gen.  Hirus,  Ptandherrn  des  Thals  Wehr, 
u.  den  Kirchgenossen  von  Wehr  einer-  u.  den  Bürgern  von  S.  anderseits 


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Birkenmayer. 


wogen  der  Gewaltsame,  sowie  des  hohen  u.  niedern  Gerichts,  Steuern  u. 
Dienste,  Bussen  u.  Besserungen  in  der  Vorstadt  zu  S.,  innerhalb  der 
steinernen  Brücke  u.  Umgebung  iucl.  Obersäckingen,  beide  Teile  vernom 
men  mit  Hilfe  des  Ritters  Wilh.  t.  Grünenberg  u   des  Junkers  Heinr. 
v.  Rimlang  u.  geben,  dem  Meieramte  zu  S.  ohne  Schaden,  folgenden  Spruch: 

1)  Die  Gewaltsame,  die  hohe  u.  niedere  Gerichtsbarkeit  etc.  in  der  Vor- 
stadt zu  S.  „u.  daselbs  umb,  ob  sich  uf  bis  zum  steinen  Prückglin  u.  nit- 
sich  ab  für  den  Galgen  auss,  dess  ab  in  den  Rein  u.  ob  den  Pleyen  u. 
neben  an  des  leynen  hien,  als  die  Steine  wiessent,  die  wir  mit  unserem 
vndergang  an  jeglichem  Ende  gesetzt  habendt",  steht  der  Stadt  S.  zu. 

2)  Ausserhalb  jener  Steine  gehört  die  Gerichtsbarkeit  etc.  in  die  Graf- 
schaft gen.  Werr  u.  haben  die  Säckinger  nur  die  bisher  geübten  Rechte 
in  ihren  Wäldern.  —  1432  Juni  29.  Agnes,  Gräfin  v.  Sulz,  Äbtissin  zu 
S.,  tritt  das  Recht  des  Bannweins  gegen  eine  jährt.  Abgabe  von  4  fl.  rh. 
an  die  Stadt  ab.  —  1438  Sept.  23  (Cinstag  n.  S.  Matheustag  des  h.  Zwölf- 
botten).  Wilh ,  Markgr.  v.  Höchberg,  Herr  zu  Rötteln  u.  zu  Susemberg. 
österr.  Landvogt,  vermittelt  einen  Vergleich  zw.  der  Stadt  u.  den  Fischern 
zu  tautenburg  einer-  u.  den  Fischern  zu  S.  anderseits  in  Gegenwart  der 
Äbtissin  u.  des  Konvents  „von  Stechens,  zundens  u.  vischens  wegen  uf  den 
salmen  u.  der  kleinen  vischen  zw.  L.  u.  S.  im  Reine".  Nur  zw.  Aller- 
heiligen u.  Weihnachten  dürfen  die  Fischer  von  L.  u.  S.  „farn  uff  der 
salmen,  wiss  u.  schwarz,  laclis  u.  lideren  mit  zünden  u  mit  stechen  u 
sust  mit  kheinem  anderen  gezttg  von  Seckhingen  einer  siten  des  Rins 
hinuf  bis  zum  roten  bechlin  zw.  Rinsperg  u  Murg  in  den  Rine  fliessent 
u.  ander  site  des  Rins  hinuff  bis  an  das  Hard"  etc.  Kleine  Fische  da- 
gegen dürfen  zu  jeder  Zeit  gefangen  werden  „von  Seckhingen  einernten 
des  Rins  hinuff  bis  zum  Seitbach  u.  ander  sit  des  Rins  hinuf  in  den 
Keystenbach".  Zw.  Allerheiligen  u.  Weihnachten  sollen  sie  »für  die  vor- 
gemeldeten Gemerk  den  Rötenbach  u.  das  Hard  uff  nit  varn,  nit  stechen, 
noch  mit  zünden  vff  kheinerley  vischen  klein  noch  gross".  Das  „Über- 
tärnu  wird  mit  10  U  Stehler,  Basler  M.,  bestraft,  halb  der  Äbtissin  «der 
Eigenschaft"  wegen  u.  halb  der  Herrsch,  von  Österreich,  des  Gerichts 
wegen,  zufallend.  —  1444  Pfingstag  nach  der  Maydtag  (?  Zinstag  nach 
dem  Maitag  =  Mai  5)  Breisach.  Albrecht,  Herzog  v.  Österreich,  dem 
die  Säckinger  haben  vorbringen  lassen,  „dass  sie  jerlich  auss  irem  Recht 
einen  Schultheiss  erwölen  mugen",  dem  der  Herzog  das  Amt  leihen  möge, 
erklärt  in  seinem  u.  seines  Bruders,  Kg.  Friedrichs,  u.  in  seines  Vetters, 
Hz.  Sigmunds.  Namen,  dass  er  sich  diesmal  wegen  grosser  Geschäfte  in 
den  Sachen  nicht  nach  Notdurft  erfahren  könne,  aber  aus  besonderen 
Gnaden  „unentgolten  dem  Haus  von  Österreich"  das  Begehren  bewillige. 
—  1447  Juli  21.  Agnes,  Gräfin  v.  Sulz,  Äbtissin,  u.  das  Kapitel  zu  8. 
treffen  mit  der  Stadt  S.  bezüglich  des  Baues  des  Gotteshauses  u.  der 
Leutkirche  U.LFr.,  „auch  in  dem  münster  des  gemelten  unseres  Gozhauses 
gelegen",  aber  „zu  der  Statt  S.  gehörig",  ein  Übereinkommen  dahin,  „dass 
all  Nuz,  Zins,  Gült,  Zehent,  Zuvell"  der  Stiftskirche  u.  der  Leutkirche 
zugehören  sollen,  ausgenommen  dasjenige,  „was  mau  zu  U.L.Fr.  Altar  in 
derselben  Küchen  mit  Lichter,  Zierden  u.  des  geliehen  verbracht".  Diese 
Zuwendungen  sollen  „hinfür  die  nechsten  12  jar,  aneinander  kommende. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.  m93 

vnwiderrüflichen  zusammen  gehören".  —  1457  Marz  14.  Peter  v.  Mörs- 
perg,  gewesener  Landvogt  des  Herzogs  Albrecht  v.  Österreich  im  Elsass, 
Sundgau,  Breisgau  u  am  Schwarzwald,  Ritter,  nimmt  Bezug  auf  den 
„Heurausser"  Vertrag  (s.  oben  1431  März  22,  Hirus  v.  Schönau  betr.) 
„wegen  der  Gewaltsame"  jenseits  der  steinernen  Brücke  u.  sagt:  „beson- 
ders sollen  die  von  Seckhingen  vnverzogenlich ,  so  sie  erst  mögent,  diss 
Übertrages  ein  Gunstbrieffe  von  vnser  gnedigen  Herrschafft  v.  Österreich 
ervolgen  .  . ,  umb  dass  dieser  Vertrag  . .  hiernach  bei  Krefften  belibe^. 
Er  habe  „denselben  Vebertrage  vergunstet,  doch  nit  lenger,  wan  ufF  des 
vil  gemelten  meines  gnedigen  Herrn  ZukunfFt".  —  1462  Mai  25.  Thüring 
v.  Hallwil,  Marscliall,  Marquard  v.  Paldeckh,  beide  Ritter,  Heinr.  v.  Ertzin- 
gen  u.  Hans  Walter  v.  Grienenberg  schlichten  zw.  dem  Stift  (Äbtissin 
Agnes  v.  Sulz)  u.  der  Stadt  S.,  betr.  des  Bruderhofes,  dahin,  dass  die  Er- 
werbung des  Hofs  durch  das  Stift  in  Kraft  bleibt,  das  Stift  aber  an  die 
Stadt  jährl.  15  ff  Stehler  zu  Hilf  u.  Steuer  an  Bau  u.  Besserung  der  Stadt- 
mauern zahlt.  Wenn  die  von  S.  Brücken  etc.  nicht  in  notdürftigem  Zu- 
stand halten,  so  hat  das  Stift  nichts  zu  zahlen.  —  1467  Febr.  25.  Sig- 
mund, Herzog  zu  Österreich,  verleiht  denen  von  S.  das  Fischlehen,  die 
Frevel  u.  Bussen,  das  Schultheissenamt  u.  das  Meieramt.  Das  Schult- 
heissenamt  habe  schon  Erzh.  Albrecht  ihnen  verliehen,  das  Meierambt 
habe  er  selbst  zu  Lehen  u.  verleihe  es  weiter,  nachdem  schon  Thüring 
v.  Hallwil  als  s.  Landvogt  die  obigen  Rechte  der  Stadt  S.  bis  auf  des 
Herzogs  „Zukunft  heraus  zu  lande,  vergunnet"  hat.  —  1511  Juni  13. 
Georg  v.  Honburg,  Komtur  zu  ßeuckheim,  u.  Arnold  zum  Lufft,  beider 
Rechte  Dr.,  Domherr  u.  Offizial  zu  Basel,  vermitteln  zw.  der  Stadt  S.  u. 
Hansen  von  Schönau,  Pfandherren  zu  Werr,  folgenden  Vergleich:  Be- 
ztigl.  der  das  Malenz  nicht  berührender  Frevel  u.  Bussen  im  Zwing  u. 
Bann  von  8.  ausserhalb  der  Steine,  die  vordem  durch  Ritter  Wilh.  v. 
Grünenberg  u.  Heinr.  v.  Rümlang,  u.  die  Boten  der  Städte  Waldshut  u. 
Lauffenberg  gesetzt  wurden,  ist  verabredet  worden:  1)  Wenn  „zwei  Frömde, 
die  weder  Burger  noch  Hindersassen  oder  Dienstknechte  u.  zue  S.  haus- 
häblich  u.  sässhaft  wonen  ussen  jenen  Steinen  frävelten" ,  so  sollen  diese 
Frevel  Hansen  v.  Schönau  als  Pfandherrn  zu  Werr  zustehen;  freveln  aber 
Bürger  etc.,  so  ist  Schultheis  u.  Rat  zuständig.  2)  Die  Obrigkeit  „Hagens, 
Jagens,  Voglens"  gehört  ausserhalb  jener  Steine  Hans  v.  Schönau,  des- 
gleichen die  über  die  Fischenzen  im  Rötelbach,  doch  soll  Hans  v.  Schönau 
das  Wasser  in  seinem  Lauf  bleiben  lassen.  Es  folgen  weitere  Bestim- 
mungen über  Hammerschmiede,  Sägen,  Mühlen,  Stampfen,  Walken, 
Schleifen  an  jenem  Wasser,  sowie  über  Anlage  von  Weihern.  —  1528 
Dez.  13.  ülr.  v.  Habsperg,  Ritter,  Vogt  zu  Lauffenberg,  Fridlin  Bader, 
alter  Bürgermeister,  Peter  Rngger,  Bernhard  Kröpflin  (Räte),  Heinr. 
Wolle!»,  Stadtschreiber  zu  Lauffenberg,  bewirken  Vergleich  zw.  dem  Stifte 
i  Äbtissin  Anna,  Freiin  v.  Valckhenstein)  u.  der  Stadt  „jedoch  vorbehalten 
das  Dinckhgericht".  Stirbt  ein  im  Stift  verpfründeter  Priester,  so  ist  das 
Inventar  durch  die  Äbtissin  oder  deren  Beauftragten  aufzunehmen  mit 
dem  Schulthei8sen  u.  Stadtschreiber;  hinterlässt  er  Privatgüter,  so  soll 
„Schultheiss  u.  Rat  mit  dem  weltlichen  Stab  auszufahren  u.  zu  verhandeln 
Macht  haben"  etc.  etc.  —  1571  Dez  17.   Vertrag  zw.  dem  Stift  u.  der 


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Stadt  S.,  wonach  die  durch  die  Äbtissin  gekaufte  mittlere  Mühle  rei  wird 
von  allen  Steuern,  Schätzung  u.  Frondiensten,  die  Äbtissin  dagegen  „am* 
Dankbarkeit  u  in  Erwägung  der  harten  Zeit  u.  dass  die  Statt  one  das 
mit  anderen  u.  vielen  Ausgaben  beschwert  u.  in  irem  Vermögen  solches 
nit  ist",  es  übernimmt,  die  niedergefallene  Kingmauer  gegen  den  Rhein 
u.  auch  die  übrige  Ringmauer  v.  Fridlin  Bingners  Behausung  bis  an  die 
Rheinbrücke,  untermauern,  ausbessern,  bestechen  u.  auf  Begehren  ein- 
decken zu  lassen,  doch  muss  die  Stadt  100  Wagen  Wehrer  Sand,  50 
Malter  Kalk,  60  Wagen  Mauersteine  u.  zur  Eindeckung  der  Ringmauern 
alle  Ziegeln  liefern.  —  1574  Sept.  18.    Fischer-Ordnung  auf  dem  Rhein 
zw.  dem  Stift  u.  der  Stadt  vereinbart.    1)  Wer  „Weyden"  hat,  hat  das 
Recht  in  seiner  Weyd  eine  „Knöpfe"  zum  Voraus  zu  machen.   2)  Es  soll 
„auch  dreyer  Weydschiff  lang  zu  ihme  nit  gestüelt  werden."  3)  Das  gilt 
auch,  wenn  einer  wegen  Steigen  u.  Sinken  des  Rheins  seine  Knöpfe  an 
einen  andern  Platz  verlegen  muss    4)  Wo  einer  „Fachweyden"  hat,  soll 
ihm  keiner  ohne  seine  Erlaubnis  „Leuwenen"  darein  machen.  — -  1575 
Juni  19.  Erzherz.  Ferdinand  gestattet  den  Sackingern,  sowie  den  Gemeinden 
Eukchen,  Stein,  Münch wylen  u.  auf  der  Sisslen,  den  Sysselbach  auf  ihr 
„rauhs  unärtiges  Veld  zue  kehren  u.  damit  die  Matten  zu  wässern  u.  zue 
bessern"  gegen  Zahlung  v.  10  ff  Stehler  au  die  Herrschaft  Rheinfelden. 
Zur  Zeit  des  Nasenieichs,  wenn  die  Syssel  so  viel  Wasser  hat,  dass  ohne 
Nachteil  der  Wässerung  der  Nasenfang  angerichtet  werden  kann,  haben 
S.  u.  die  gen.  Gemeinden  die  Hälfte  des  Reingewinns  an  die  Herrschaften 
Rheinfelden  u.  Laufenburg  zu  zahlen;  in  die  übrige  „Fischung"  sollen  sie 
keinen  Eingriff  thun.  —  1576  Jan  4.    Sysselfeldordnung  v.  der  Stadt  S 
u.  den  gen.  Gemeinden  gegeben    Es  werden  2  Baumeister,  1  aus  der 
Stadt,  1  aus  Euckhen,  1  Wuhrknecht  u  2  Bannwarte  aufgestellt.  Alljährt 
sollen  die  „Häg"  auf  die  Sisselfelde  besichtigt  werden  etc   etc.  —  1577 
Febr.  W.   Agatha,  Äbtissin  v.  S.,  u.  die  Stadt  S  schliessenin  Gegenwart 
Melchiors  v.  Schönau,  Hauptmanns  der  4  Waldstädte,  Vogts  der  Herr- 
schaften Rheinfelden  u.  Lauffenberg,  einen  Vergleich,  wonach  die  Fürstin 
den  ihr  gehörenden  Brunnen  am  Steinenberg  einfassen  u.  bis  in  der  Stadt 
Brunnstühe  führen  lassen  soll,  die  Stadt  soll  ihn  durch  der  Stadt  Deuchel 
bis  über  die  Rheinbrücke  führen.  —  1583  Mai  10.   Vergleich  zw.  der  Stadt 
S.  u.  den  Gebrüdern  Rudolf  u.  Hans  Caspar,  u.  Itteleck  v.  Schönau,  als 
Inhabern  des  Dorfes  Wallbach  über  Weidgang,  Eckerichnutzung,  Bann- 
steinsatz etc.  —  1591  Juli  4.    Das  Stift  (Äbtissin  Jacobe),  welchem  der 
Rat  gestattet  hat,  einen  springenden  Brunnen,  „silber  Bronn"  gen.,  ein- 
zufassen u.  über  die  „steiniu  Bruckh"  in  Deuchein  zu  fuhren  u.  die 
Deuchein  dazuzugeben,  stellt  einen  Revers  aus,  wonach  es  die  Verbindlich- 
keit übernimmt,  der  Bürgerschaft  von  dem  Brunnen  zu  2  Röhren  (einer  ausser 
u.  einer  innen  der  Stadt)  Wasser  abzugeben  nach  Gelegenheit  des  vor- 
handenen Wassers.  —  1595  Apr.  17.  Äbtissin  Jacobe  erhält  von  der 
Stadt  die  Strass  zw.  nIr  Gnaden  Ayulin"  u.  derselben  Scheüermatten  bei 
der  mittleren  Mühle  hindurch,  so  man  sonsten  das  Schnidergässli  genennet. 
Dagegen  giebt  die  Aebtissin  der  Stadt  ein  neü  Wuohr,  durch  „vorberürts 
unser  Ayulin  Matten",  oberhalb  des  Weissgerbers  „Walchin",  neben  des 
Zieglers  u.  dem  v.  Schönau  Garten  biss  uf  den  giessen  lünunter,  so  Inen 


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zur  Irer  daselbst  stehenden  Segen  mit  hinleitung  des  inrinnendten  sandts 
oder  kyss  mehrers  dienstlich  u.  nuzlicher  ist"  etc.  —  1598  Sept.  15  Entzis- 
heim.    Vertrag  zw.  der  Stadt  S.  u.  der  Gemeinde  Obersackingen,  wegen 
wilden  Weidgangs,  Holz-  u.  Eckerichniessung.  —  1609  Juli  5.  Fernere 
Abred  wegen  der  Sysselfeld-Matten,  sonderlich   die  Strasse  zw.  den 
Hauptwuhren  u.  „Beüern"  wie  auch  die  Lauffenberger  Strass  u.  die  Weg 
über  die  anreihenden  Güter  betr  —  1630  Juli  6.  Vergleich  zw.  Stift  u. 
Stadt  S.  geschlossen  in  Beisein  der  vorderöst.  Regimentsräte  Hans  Jörg 
v.  Ostein  u.  Dr.  Joh.  Locher:  J)  Die  Kapelle  u.  1.  F.  in  S.  bleibt  unter 
Verwaltung  der  Stadt.  Die  Äbtissin  soll  beigezogen  werden  zur  Rechnungs- 
prüfung u.  Beratung  über  die  Verwendung  der  vorrätigen  Gelder.  2)  Die 
Bürger  sollen  auch  fortan  jährlich  dem  Stifte  huldigen;  die  Äbtissin  soll 
in  Respekt  gehalten  u.  titulirt  werden.   Einen  Kommissär  zur  Eides- 
leistung schickt  sie  ferner  nicht  mehr  ab,  ausser  „bei  einiger  Gefahr  oder 
wenn  Ungrads  verspübrt  wirdt".   Alljährlich  sollen  die  gegenseitigen  Ver- 
träge öffentlich  abgelesen  werden.   3)  Bei  Prozessionen  u  Zusammen- 
künften hat  der  Schaffner  nur  in  Abwesenheit  der  Äbtissin  als  deren 
Vertreter  vor  dem  Schultheiss  den  Vorrang.    Auch  in  Geschäften  beim 
Rat  soll  der  Schaffner  von  „Ambts  und  Gotteshaus  wegen  mit  mehrerem 
Respect  als  bisher  befördert  werden".   4)  Es  bleibt  der  Willkür  des 
Stifts  überlassen,  ob  die  Ankündigung  der  Neuwahl  der  Äbtissin  dem 
Schultheissen  notificirt  werden  soll  u.  ob  der  Schultheiss  beigerufen 
werden  soll  zur  Aufschwörung  eines  nicht  Bürger  seienden  Schaffners, 
sowie  zur  Prüfung  der  Stiftsrechnungen.    5)  Ist  der  Schaffner  ein 
Bürger,  so  muss  er  sich  der  Steuern  etc.  wegen  wie  von  Alters  her  mit 
der  Stadt  abfinden;  ist  er  kein  Bürger,  so  kann  er  gegen  Zahlung  von 
jährlich  2  flf  stebler  frei  sitzen;  erwirbt  er  aber  bürgerliche  Güter,  so 
muss  er  die  Oblagen  davon  zahlen.   6)  Die  alten  Stifts-  u.  Capitelgüter 
u.  Häuser,  wie  auch  die  bereits  gezogenen  u.  inskünftig  „ziehende"  Bruder- 
hofgüter,   von  welchen  man  jährlich  15  ff  stebler  erlegt,  sollen  frei 
u.  unverlegt  bleiben;  von  den  neu  erkauften   aber  sollen  Steuer  u. 
Schätzungen  der  Stadt  abgestattet  werden.   7)  In  die  Stifts-  u.  Capitels- 
häuser  soll  der  bürgerliche  Stab  nicht  getragen,  auch  darin  weder  Gebot 
noch  Verbot  angelegt  werden;  ebensowenig  sollen  die  Capitcls-,  Stifts- 
u.  zugleich  gemeinen  Priesterschaftspersonen  mit  Wachen,  Frohnen  u. 
anderen  Diensten  belastet  werden,  sondern  vom  bürgerlichen  Stab  frei 
sein,  ausser,  wenn  weltliche  Diener  u.  Dienerinnen  des  Stifts  u.  der 
Capitelshäuser  in  der  Stadt  freveln  oder  sonsten  contrahiren  u.  handeln. 
8)  Die  Stiftsporten  sollen  unter  Tags  offen  stehen.   Der  Schultheiss  u. 
die  Wächter  sollen  zu  den  Stiftsporten  Schlüssel  haben,  damit  bei  Nacht 
die  Wächter  durchgehen,  auch  zu  allen  fürfallenden  Notfällen  dem  Stift 
zu  Hilf  beigesprungen  werden  kann.   9;  In  der  Au  dürfen  künftighin 
ohne  Zustimmung  der  Äbtissin  als  Zebntfrau  keine  Güter  mehr  eingehägt 
werden,  weil  dieses  dem  Zehnten  zum  Nachteil  gereicht.    10)  Güter, 
welche  dem  Gotteshaus  zinsbar,  aber  sonst  frei  sind,  sollen  nicht  ver- 
stückelt werden  u.  bei  Veräußerung  soll  der  neue  Zinsmann  der  Äbtissin 
namhaft  gemacht  werden.   11)  Von  Wunn  u.  Weid  sollen  auch  die  ge- 
meinen Priester  u.  Capläne  nicht  ausgeschlossen  sein.    12)  Brennholz 


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Birkenmaver. 


wird  jedes  Jahr  aus  gemeinen  Säckingischen  Wäldern  an  die  Äbtissin  40 
Klafter  u.  für  jede  residirende  Capitulsperson,  desgleichen  dem  Schaffner 
20  Klafter  neben  genügsamem  Wellholz  gegeben  werden.  Überall  soll  die 
österr.  Forst-  und  Waldordnung  eingeführt  werden,  wodurch  aber  den 
Hechten  der  Stadt  nicht  prajudicirt  werden  darf  etc.  etc.  —  1666  Juni  14. 
Insbruck.  Karl  Hzg.  von  Lothringen,  Gubernator  der  ober-  u.  unterosterr. 
Kürstentumb  u.  Landen  etc.  etc.  bestätigt,  dass  das  oberösterr.  Kamnier- 
gericht am  26.  Apr.  1086  in  Verwerfg.  des  erstinstanzlichen  Urteils  v.  167s 
die  Rheinfähre  dem  Stift  ab-  u.  der  Stadt  zuerkannt  hat.  —  1749.  Protokoll 
über  einen  Vergleich,  wonach  die  Gemeinde  Obers,  von  der  Rechtshand- 
lung, die  sie  gegen  die  Stadt  S.  über  Weidfelder,  Holz  u.  Eckerich  bei 
der  vorderösterr.  Regierg.  geführt,  nunmehr  abstehen  u.  die  Sache  bei 
der  Verbriefg.  v.  1598  belassen  will.   (Abschrift  ib.)  —  1772  Sept.  2. 
Die  vorderösterr.  Regierg.  ratifleiert  den  Vergleich  zw.  Obersackingen  u. 
S.,  wodurch  das  vordem  nur  precario  bestehende  Weidrecht  „in  die 
Qualität  eines  ewigen  Lehens"  umgewandelt  u.  für  die  Gemeinde  Obers, 
die  Bewillg.  erteilt  wird,  120  Stück  Weidvieh  auf  das  betr.  Feld  aus- 
treiben zu  dürfen.  Die  Gemeinde  Ober-S.  hat  der  Stadt  jährl.  30  Klafter 
Holz  zu  führen,  alle  anderen  Leistungen  v.  Obersäckingen  fallen  weg. 

H.  Akten. 

A.  Vereinzelte  Aktenstücke. 
1688—1725.  Fragmente  von  Ratsprotokollen.  —  1744  Jan.  4.  Schrei- 
ben des  Stadtschreibers  Pfeiffer  von  S.  an  Dr.  Camutzi,  Syndique  des  lou- 
ables  estats  de  Brisgau  k  Frybourg  die  Stadt  habe  für  Nov.  über  3000  fl. 
Geld,  ohne  Heu,  Hafer,  Holz  u.  Licht  bezahlen  müssen,  sie  sei  ausser 
Stande,  den  Beitrag  für  Dez.  mit  1263  fl.  zu  bezahlen  u.  könne  nicht 
alltägl.  17  Ctr.  Heu  liefern. 

B.  Aus  Akten  der  städt.  Registratur: 
1)  Akten,  die  Truppenverpflegungen  betr.  1798 —  1817.  Auszug  au* 
den  Rustikalrechnungen  der  Stadt  S.  1790  hatte  die  Stadt  noch  1000  fl. 
an  Rustikalforderungen  als  Ausstände;  1792  musste  sie  schon  die  1.  Schuld 
mit  880  fl.  wegen  der  Kriegsleistungen  aufnehmen;  bis  1805  hatte  sich 
•  lies«  Schuldenlast  auf  36  777  fl.  erhöht.  Die  Gesamtleistungen  beziffern 
Mch  von  Seiten  der  Stadt  auf  49  757  fl.  —  1802.  Verzeichnis  des  städt. 
Quartieramts  über  die  v.  16.  Nov.  1796  bis  30.  Okt.  1801  zu  Säckingen 
verpflegten  193 *91  Mann,  a)  kaiserliche:  v.  16.  Nov.  1796  bis  31.  Mai 
1798  :  24  752,  v.  6.  Apr.  1799  bis  6.  Nov.  1799  37  253.  v.  7.  Nov.  1799 
bis  26.  Apr.  1800  :  50  276,  v.  27.  Apr.  1800  bis  18.  Mai  1801:  525,  Summa 
112  806  Mann;  b)  fränkische:  v.  27.  Apr.  1800  bis  18.  Mai  1801:  74  060 
Mann,  v.  22.  Mai  1801  bis  30.  Okt.  1801:  7  025  Mann,  Summa  81085 
Mann.  —  1813/15  Kinzugsregister  u.  Rechnungen  über  Kriegsleistungen. 
—  2  )  1652/1782.  Akten,  die  Verhältnisse  zw.  dem  Stift  u.  der  Stadt  S.  be- 
treffend. Enthält  u.  a.  Auszüge  aus  Ratsprotokollen.  3)  Akten,  die  Ver- 
hältnisse der  sogen  Bachgenossenschaft,  die  Benützung  des  Wassers  auf 
dem  See,  den  Gewerbskanal  u.  s  w.  betr.  Dabei  1791  Juli  4.  Abteilungs- 
brief,  wie  die  Gemeinden  Glashütten,  Hütten,  Rickenbach,  Bergalingen 
ii.  Jungholz  der  Einung  Rickenbach  die  Wasserung  aus  dem  Heidenwuhr 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen. 


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zu  beziehen  haben.  4)  Akten,  die  Aufhebung  und  Auflösung  alter  Ab- 
gaben betr.  1763  ff.  6)  Akten  i.  S.  der  Gemeinde  Obersäckingen  gegen 
die  Stadt  S.,  Anspruch  auf  einen  Teil  des  Stadtwaldes  u  auf  das  Weidrecht 
in  demselben  betr.  6)  Akten  über  die  Bannberechtigungen  zw.  S.  u. 
Wallbach.  7)  Akten  über  Markungsprotokolle.  Dabei  1467.  Extract 
aus  der  Beschreibung  über  die  Grafschaft  Hauenstein.  1701.  Oct.  12 
Extract  über  Forst-  u.  Waldvisitation  der  Grafschaft  Hauenstein  durch 
den  Obristjägermeister  v.  Schönan.  1721 — 1760  Markungsprotokolle. 
Ausraarkung  der  Hasenrütin  (1721  u.)  1760.  Dieselbe  lag  im  Bann  der 
Stadt  u.  war  dem  Stift  zugehörig.  1727.  Gemarkungsbeschreibung  von 
Wehr.  8)  Akten,  betr.  die  Banngrenzberichtigung  zw.  S.  u.  Rippolingen 
(1807). 

III.  Bücher. 

1586.  Kundschaft  i.  S.  zw.  der  Gemeinde  Ober-S.  u.  der  Stadt  S. 
wegen  strittigen  Weidgangs,  Holzes  u.  Eckerichnutzung,  verfasst  durch 
Theobaldus  Hinder,  Gerichtssekretarius,  der  20  Zeugen  vernimmt.  — 
1678—87.  Raths-  u.  Gemeindeprotokollbuch.  —  1679—1751.  Stadt- 
serich tsbuch,  darin  über  Franz  Werner  Kirchofer  (Scheffels  „Trompeter 
von  Säckingen")  u.  s.  Bruder  den  Müller  Jörg  Adam  Kirchofer  folg. 
Einträge.  —  1679  Juli  23  wird  Jerg  Adam  Kirchhofer  per  3  ß  gestraft, 
weil  er  über  angelegt  Gebot  vor  Gericht  nicht  erschienen.  Zugleich  ist 
erkannt  worden,  dass  er  sich  bei  künftigem  Gericht  zu  verantworten  habe, 
weil  er  gesagt,  „man  mag  piethen  oder  gepietten,  er  werde  nit  erscheinen, 
es  seie  dann  Prinzipalklüger  sei  baten  vorhanden,  dann  will  er  red  u.  Ant- 
wort geben".  —  1679.  Johann  Strom,  Bürger  zu  Lauffenberg,  ist  wider 
Jorg  Adam  K.,  den  er  zum  2.  Mal  vor  Gericht  zu  erscheinen  bieten 
lassen,  aber  „nit  parirt,  sondern  sich  jeweils  absentirt",  bis  morgen  ein 
I.aufgericht  zu  halten  bewilliget  worden.  —  Jgnat  Fabri  hat  angelobt, 
auf  nächstkommenden  Arauer  Markt  des  Kirchofers,  hinderen  Mülleren, 
noch  schuldige  Kernen  zu  bezahlen.  —  18.  Nov.  Jörg  Adam  K.  muss 
dem  Joh.  Strom  v.  Lauffenberg  Unterpfand  bestellen  wegen  schuldigen 
Termins  aus  der  von  ihm  gekauften  Mühle  u.  später  (22.  Aug.  1681) 
wurde  ihm  vom  Gericht  aufgegeben  „aus  seinen  gewissen  Ursachen"  auf 
Ehr  u.  Eid  inner  8  Tagen  ein  Verzeichnis  seiner  Schulden  dem  Rat 
zu  übergeben.  —  1681:  25  Jan-:  Hans  Urich  Saner  verkauft  Hans  Con- 
rath  Ziegler,  als  Anwalt  Adam  Jeggins  aus  der  Sisslen  ein  Stück  Acker 
vff  Schröten  Rhein,  einerseits  Clement  Ringenmayer,  andererseits 
oben  Herr  Frantz  Werner  Kirchofer,  stossen  hinden  vff  den  Rhein,  vorüen 
die  Lanffenburger  Landstrass.  (7.  Febr.):  Weil  Jörg  Adam  K.  seinem 
Bruder,  Herrn  Frantz  Werner  K.  am  29.  März  1680  ein  Pünten,  in  der 
Auen  gelegen,  per  30  fl.  baar  zu  kaufen  gegeben,  inzwischen  schon  zwei- 
mal solche  zuzufertigen  vergeblich  vor  Gericht  geladen  wurde,  ist  auf 
Käufers  rechtliches  Ansuchen  erkannt,  dass  der  Kauf  durch  einen  Anwalt 
ihm,  dem  Käufer,  mit  Recht  soll  zugefertigt  werden.  Die  „Pünten"  lag 
neben  Fridlin  Winckhlers  Erben  u.  Herren  Käufern  selbsten,  stosst 
oben  auf  den  Weg  gegen  den  Schönauischen  Bj'fang.  —  (20.  März):  Hans 
Schlagoter  fordert  an  Jörg  Adam  K.  61  fl.;  ferner  klagt  gegen  ihn  Johann 
Strom  von  Lauffenberg,  wegen  der  abgekauften  halben  Giessmühle,  mit 

Mitt.  d.  b.d.  I.i.t.  Kom.  So.  14.  7 


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Birkenmayer 


200  fl.  Restkaufechilling.  J  A.  Kirchofer  selbst  fordert  an  Hans  Jakob 
Döbeli,  seinen  gewesnen  Müller,  den  wöchentlichen  versprochenen  Mühlen- 
zins. —  (18  Juni):  Auf  Klage  mehrerer  Credit© ren  contra  Jörg  Adam 
K.  ist  diesem,  weil  er  sagt,  einen  Kaufer  zu  halber  Giessmühle  zu  haben, 
der  verlängerte  Aufschub  bis  nächsten  Rechtstag  vergönnt  worden.  Im 
nächsten  Gerichtstag  erschien  er  nicht,  fiel  deshalb  in  die  Gerichtastr&le. 
und  es  ward  erkannt,  dass  wenn  er  wieder  nicht  erscheine,  nichts  desto 
weniger  das  Hecht  gesprochen  werden  soll.  Auf  abermaliges  Ausbleiben 
wurde  ihm  angedroht,  seinethalben  eine  offene  Ganth  durchs  gaiue 
Land  auszuschreiben.  Er  spezifizierte  sodann  s.  Schulden  in  über  1100  n\ 
Unter  den  Gläubigern  sind  Frau  v.  Schönau,  J.  Strom  v.  Lauffenberg. 
das  Todmosskapital,  das  Jarzeitamt  etc.  —  (8.  Aug.):  Herrn  Frantz 
Werner  Kirchofer  soll  durch  den  Ammann  geboten  werden,  dass  er  an 
Frantz  Progli  als  Steuereinzieher  ohne  Verzug  seine  Steuer  bezahlen 
soll;  wann  hiegegen  Kirchofer  etwas  an  Stadtschreiber  zu  fordern  habe, 
solle  ihm  das  Recht  zu  gebrauchen  unbenommen  sein.  —  1682:  Job., 
hchneblin,  Vogt  zu  Stein,  verkauft  an  Joseph  Fabri  ein  Stück  Acker 
unter  der  Eichgass,  zw.  Fridolinistifft  u.  Herrn  Frantz  Werner  Kirchofer, 
zwischen  beiden  die  Strass  gegen  dem  Greith  u.  Walbach  gehend.  — 
(22.  Jan.):  Es  ist  dem  Stadtammann  anbefohlen  worden,  samt  den  2 
Wächtern  zu  Jörg  Adam  K.  zu  geben  u.  ihn  zu  ermahnen,  vor  dem  Ge- 
richt sich  gütlich  zu  stellen;  widrigenfalls  sollen  sie  Hand  anlegen 
Kirchofer  ist  entwichen,  hiegegen  seine  Hausfrau  vor  Gericht  erschienen, 
welche  den  Schuldgläubigern  an  Bezahlung  ihren  Teil  der  halben  Giess- 
mühle vorgeschlagen  etc.  2.  Dez.:  Die  200  fl.,  welche  J.  Strom  von 
Laufenlmrg  an  J.  A.  K.  zu  fordern  hatte,  werden  zu  Gunsten  des  Sonnen- 
wirts Mathias  Montefiori  v.  Reinfelden  mit  Beschlag  belegt.  —  1688: 
Gerich tsbeschluss,  dass  Herr  Frantz  Werner  K.  dem  Frantz  Progli  wegen 
des  am  13.  Juni  1687  von  Jakob  Baderen  gezogenen  Stück  Guts  in  der 
Au  in  das  Recht  Red  u.  Antwort  geben  soll.  —  1689:  Unter  den  Urtel- 
sprechern  des  Gerichts  Herr  Kirchofer.  —  1717  unter  den  Urtelsprechern 
Hans  Fridli  Kirchofer  (Sohn  des  Franz  Werner;.  —  1687—1786.  Sissel- 
gemeindsprotokoll,  dabei  1727:  Steinsatzbeschrieb  wegen  Streit  der 
Interessenten  mit  Bürgern  von  Eicken.  Es  bestand  ein  „Sissetfeldambt4* 
u.  wurde  eine  „Sisselmeisterrechnung"  geführt.  —  1688 — 96.  Rats-  u. 
Gemeindeprotokollbuch.  Enthält  folgende  Einträge  über  Franz  Werner 
Kirchofer  u.  s.  Familie.  —  1689  14.  Febr.:  „Herr  Kirchhofer"  als  Mit- 
glied des  Rats.  —  1688  (8.  März):  Auf  Herrn  Franz  Werner  Kirchofers 
Bitten  wird  s.  Sohn,  Herrn  Jakob  Fridli  K.  von  dem  hiesigen  Spital  das 
Patrimonium  bewilligt.  Die  Tochter  des  Franz  Werner  Kirchhofer,  Salome, 
Hausfrau  des  Herrn  Sandherr,  verspricht  der  Stadt  300  fl.  zu  leihen  u- 
3  Jahre  ohne  Zins  stehen  zu  lassen,  wenn  ihre  3  Kinder  (Maria,  Christoph 
Wilhelm,  Maria  Ursula)  für  hiesige  Bürger  geachtet  würden.  Das  Ver- 
sprechen wurde  aber  nicht  gehalten  u.  deshalb  der  Eintrag  durchge- 
strichen. —  Gegen  den  Herrn  Kirchofer  wird  bezeugt,  dass  er  ein  Ursach 
u.  Anstifter  sei  der  zw.  Stift  u.  Stadt  entstandenen  Uneinigkeiten  wegen  des 
Rheinfahrs.  —  Da  die  Stadt  4500  Rationen  an  Heu,  Stroh  u  Haber 
liefern  muaste,  so  wurde  beschlossen,  beim  Stift  anzufragen,  ob  es  die 


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Hälfte  davon  übernehmen  wolle,  bezw.  was  es  gutwillig  zu  geben  bereit 
sei.  Zu  diesem  Zwecke  werden  Herr  Kirchhofer,  der  jüngere  Herr  Mangolt 
u.  Hans  Ulrich  Baner  deputirt.  —  1689  (22/3.  Mai)  erscheint  Herr  Frantz 
"Werner  Kirchhofer  als  Erster  des  Kollegiums  der  Zwanziger.  Zugleich  ist 
„Herr  Kirchbofer*  Fleischschätzer  u.  Weinumbgelter.  —  1690  ist  Herr 
Frantz  Werner  Kirchofer  als  2.  der  Zwanziger  aufgeführt.   Sein  Name 
ist  aber  durchgestrichen  u.  darüber  geschrieben:  „Ist  in  Gott  verschieden. H 
—  1698—1726.   Rats-  u.  Gemeindeprotokollbuch.  —  Darin  Verzeichnis 
d  Ämter:  a)  neue  Räte:  Schultheiss  Fridolin  Mangoldt,  Baumeister  H. 
Adam  Schranckhenmüller,  Seckelmeister  Joseph  Mertz;  ferner:  Frid. 
Kessler,  Frantz  Broglin,  Frantz  Baumgartner.  Amtsschultheiss:  Jörg 
Adam  Bannwarth,   c)  Alte  Rät:  Hans  Georg  Mangoldt,  Johann  Fluom. 
d)  4  Steuerverleger,  zu  welchen  der  Seckehneister  tritt;  e)  das  Kollegium 
der  Zwanziger;  t)  das  Gericht,  Schultheiss  als  Richter  u.  11  ürtelsprecher; 
dabei  ferner  4  Fürsprech;   g)  Stadtschreiber:  Bertram  Severin  Pagen; 
h)  Schulmeister:  Fabri;  i)  Einungsmeister,  Rheinzoller,  Pfundzoller,  Brod- 
schätzer, Weinumgelter ,    Forstmeister,  Weyermeister,  Hirtenmeister, 
Gartenmeister,    Fechter,    Fleischschätzer,    Umfrager,  Sondersiechen- 
pfleger,  Spitalpfleger,  Schaffner  der  Pfarrpflegschaft,  Marker,  Stadtammann, 
Steinbruckenzoller,  (Rheinbruckenzoller),  Pfarrsiegrist,  Hebamme,  Stadt- 
bott,  Wächter,  Steürleuth  durch  das  wilde  Wasser,  Forstknecht,  Spital- 
knecht,   Rheinthörlischliesser,    Steinenbruckenthorschliesser,  Author- 
schliesser,  Rheinfthrer,  Zimmerwerkraeister,  Maurerwerkmeister,  Wirt- 
u.  Weinschenken,  Müller,  Becker,  Ziegler,  Sager,  Metzger.  —  Andere 
bemerkenswerte  Einträge:  der  Wiederaufbau  der  Rheinbrücke,  wozu  die 
Stadt  2000  fl.  aufgenommen  hatte,  welche  sie  verzinsen  musste,  durfte 
„vor  evacuation"  der  Festung  Breysach  nicht  beginnen,  es  wurde  deshalb 
die  Regierung  angegangen,  nachsichtsweise  die  Bauerlaubnis  zu  geben, 
weil  man,  auch  da  man  Breysach  nicht  besessen,  hier  eine  Brücke  ge- 
habt habe.  —  Für  die  Rheinfähren  wurden  3  neue  Schiffe  gebaut,  jedes  für 
15  ff;  diese  Kosten  hatten  die  Fährleute  selbst  zu  tragen.  —  (11.  Nov.): 
General  Gschwindt  hat  den  Brückenbau  erlaubt  u.  den  Oberst  v.  Graramont 
als  Inspektor  bestellt.  —  1699.  Ein  Fähndrich,  Gustav  Joseph  Hermann, 
welcher  mit  der  Marie  Salome  Kirchhofer  verehelicht  war,  welcher  früher 
beim  „Regiment  zu  Fuss  Prinz  Württemberg"  gestanden  war,  machte 
dem  Rat  u.  Bürgern  durch  fortgesetztes  unbotmässiges  u.  feindseliges 
Benehmen  viele  Yerdriesslichkeiten.    1698  lagen  hier  Mannschaften  des 
Regiments  von  Bürgli.  —  1698  treibt  Schultheiss  Georg  Adam  Bannwarth 
„ohne  Vorwissen  des  Rats"  Goldwäscherei,  weshalb  es  ihm  untersagt 
wurde;  er  versprach,  „dass  er  das  Erlöste  aus  dem  Goldwaschen  gegen 
gemeine  Stadt  als  ehrlicher  Mann  ordentlich  verrechnen  wolle".  —  1700 
(15.  März):    Befehl  der  Regierung,  dass  das  obere  Rheinviertel  650  Züg 
an  Vieh  u.  Ross  zur  Beiführung  von  Stück,  Ammunition  u.  Proviant  in 
die  Festung  Breysach  stellen  müsse.  —  (1700  im  Sept.)  lagen  Soldaten 
vom  Fussregimente  Reventlaw  hier.  —  1701  8.  Apr.:   Weil  die  Gefahr 
der  Ruptur  des  Friedens  von  Frankreich  droht,  soll  jenseits  der  Rhein- 
brücke ein  Graben  gemacht  werden.  —  Weil  Graf  v.  Trautmannsdorff  als 
Ambassadeur  bei  den  Cantonen  in  Baden  angekommen,  soll  an  ihn  eine 

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Birkenmayer. 


Deputation  abgefertigt  werden,  damit  S.  auch  in  die  schweizerische 
Protection  genommen  werden  möchte.  —  17 .  .  ?  Consilium  Jnridicum. 
2  Bde.  Or.  u.  Abschr.  Verfasser  unbekannt.  —  1)  Hat  das  Stift  in  allen 
Hölzern  u.  Wäldern  der  Stadt  bis  jetzt  das  Holzbezugsrecht  gehabt 
oder  allein  in  derselben  etwelchen,  u.  hatte  es  früher  in  allen  diesen 
Waldungen  die  Eigenschaft  anzusprechen  gehabt  oder  nur  in  einigen? 
—  Antwort:  Nur  in  zweien,  und  zwar  im  „Bann"  u.  im  „Kürnberg"; 
so  besage  es  auch  der  Vertrag  v.  J.  1400.  2)  Darf  das  Stift  das  Baubolz 
nicht  allein  für  das  Stiftsgebäude  u.  die  Pfründhäuser,  sondern  zu  allen 
ihm  gehörigen  Häusern,  auch  den  neugekauften  begehren?   Antw.  Nur 
zum  Stifte  u  zu  den  Pfründhäusern.   3)  Darf  das  Stift  sich  dieses  Holz 
nach  Belieben  nehmen?  —  Antw.  Zuerst  muss  es  das  Holz  fordern,  u. 
wenn  die  Stadt  8  Tage  säumig  ist,  dann  erst  darf  es  sich  das  Holz 
nehmen.    4)  Darf  das  Stift  für  s.  ganze  Haushaltung   100  Klafter 
Brennholz  aus  allen  Waldungen  begehren  oder  nur  aus  den  ihm  eigent- 
lichen? —  Nur  aus  „Bann"  u.  „Kürnberg".  aber  nicht  „unverzogenlich6 
auf  einmal,  sondern  nur,  „so  es  sich  fügt,  dass  man  Teil  machet". 
5)  Hat  das  Stift  in  Wunn  u.  Weid  mehr  Rechte  als  ein  Bürger  v.  S.? 
Nein.  6)  Muss  die  Stadt  auch  dasjenige  Vieh  des  Stiftes,  welches  auf  den 
stiftischen  Sennhöfen  ausserhalb  der  Jurisdiction  untergebracht  ist,  auf 
ihrer  Weide  dulden?  —  Nein.    7)  Darf  das  Stift  so  viele  Schweine,  als 
ihm  beliebt,  in  den  Aeckerig  laufen  lassen?  —  Das  Stift  darf  nicht  mehr 
beanspruchen  als  ein  Bürger,  nach  Proportion  gerechnet.  3)  Müssen  die 
Käufe  bezüglich  der  Bruderhotgüter    vor    dem  Stadtgericht  gefertigt 
werden?  (der  Bruderhof  gehörte  dem  Stift).   Antwort:  Ja,  insoferne  es 
nicht  lehenbare  Güter  sind.   U.  s.  w.  —  1720—1725.    Kataster-  od. 
Steuer-Bücher.  —  1721.   Zunftbuch.   Renovierte  Artikel  der  Schmiede, 
Wagner  u.  anderer  Handwerker.  —  1721—36.    Rats-  u.  Gemeindeproto- 
koll. —  1729—1735.    Kataster.   Eine  grosse  Behausung  zahlt  monatl. 
4  ß,  eine  mittlere  3  ß,  eine  kleinste  1  ß  6  Pfg.;  eine  grosse  Haushofstatt 
6  Pfg.,  eine  kleine  4  Pfg.;  eine  Scheuer  2  ß;  ein  Garten  mit  Bäumen  u. 
Grasplatz  1  ß;  ein  mittelmassiger  Krautgarten  4  Pfg.;  ein  Viertel  Reben 
4  Pfg.;  ein  zehntfreies  Viertel  Pünten  4  Pfg.;  ein  Thauen  Matten  1  ß 
6  Pfg.;  eine  mittlere  Thauen  1  ß;  ein  Jauchert  Äcker,  der  besten,  6  Pfg.; 
der  mittleren,  4  Pfg.,  der  bösen,  2  Pfg.   Von  100  fl.  Kapital  zahlt  man 
lß.  —  1736 — 1744.   Rats-  u.  Gemeindeprotokollbuch.  —  1741.  Schuld- 
buch, enthält  die  Forderungen  der  Stadt.   Unter  der  Rubrik  „Straf- 
gelder" ist  zu  ersehen,  dass  ein  Bürger,  welcher  zum  Schwörtag  nicht 
erschien,  mit  10  U  gestraft  wurde.  —  1744—52.   Rats-  u.  Gemeinde- 
protokollbucb.   Enthält  u.  a.  folg.  Notizen:  1745  Aug.  wird  P.  Sebast. 
Hoffmeister,  Canonicus  regularis  u.  Kapitular  des  Kl.  Kreuzungen,  als  ein 
Apostata  im  Franzikanerinnenkloster  zu  S.  aus  Veranlassg  des  P.  Vicarius 
Capucinorum  von  Laufenburg  durch  den  Schultheissen  festgenommen  u.  nach 
Kreuzlingen  abgeführt.  —  1746  Jan.  21.   Da  die  gewisse  Nachricht  ein- 
gelaufen, dass  die  vergangene  Nacht  die  Franzosen  von  Hüningen  aus 
über  den  Rhein  gegangen  u.  das  Dorf  Stetten  völlig  ausgeplündert  haben, 
wurde  resolviert,  dass  die  Fahlbrugg  des  Ausgangs,  welcher  im  sogen, 
grossen  Schönau  über  dem  Stattgraben  sich  befindet,  sogleich  wohl  ver- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen. 


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schlössen  u.  die  hiezu  gehörigen  Schlüssel  dem  Magistrat  ohnverwciger- 
lich  extradirt  werden  sollen,  widrigenfalls  man  die  Fallbrugg  mit  Gewalt 
werde  hinwegreissen  lassen.  Herr  Baron  v.  Schönau-Oescbgen  lasst  ant- 
worten, dass  er  sein  Schloss  selbst  vor  feindlichem  Überfell  zu  bewahren 
wisse  u.  niemanden  die  Schlüssel  zur  Fallbrücke  zu  extradiren  schuldig 
sei.  —  Hierauf  sagt  der  Rat,  sein,  des  Herrn  Barons,  Haus  sei  kein 
Schloss,  zudem  sei  der  Baron  nur  ein  Satzbürger  u.  nach  von  ihm  aus- 
gestelltem Revers  müsse  er  die  Fallbrügg,  so  ihm  nur  precario  modo 
concedirt,  hinwegtun.  Durch  Zimmerleute  wurde  die  Brücke  beseitigt. 
Freih.  v.  Schönau  beschwerte  sich  hiegegen  bei  der  Regierung  u.  gleich- 
zeitig auch  wegen  anderen  Differenzen  bezüglich  der  Holzabgabe  u.  des 
Marksteinsatzes.  Die  Regierung  giebt  der  Stadt  auf,  die  Brücke  auf 
Kosten  der  Stadt  wiederherzustellen,  wogegen  die  Stadt  appelliert.  Eine 
von  der  Regierung  nach  S.  geschickte  Kommission  drohte,  die  Sache  mit 
der  Fallbrücke  werde  dem  Vorsteher  der  Stadt  zu  schwerer  Verant- 
wortung gereichen.  Man  beschloss  einstimmig,  diese  Bedrohung  nicht 
zu  regardieren.  —  1747.  Nach  Brief  aus  Lucern  muss  laut  Breve 
Apostolicum  der  zw.  Stadt  u.  Stift  seit  11  Jahren  anhängige  Kirchen- 
prozess  von  der  Stadt  von  neuem  bei  der  apost.  Nunciatur  angefangen 
werden.  —  1747  Jan.  Es  wurden  Schanzer  nach  Breysach  geschickt. 
1747.  Die  Stadt  erklärt,  auf  den  Vergleichs  Vorschlag  d.  Stifts  wegen  der 
Pfarreirechte  eingehen  zu  wollen,  wenn  1)  „das  Stift  der  Stadt  alle  piärr- 
lichen  Jura  zu  ewigen  Zeiten  vi  transactionis  de  anno  1416  ohnpertur- 
biert  in  der  Stifts-  u.  Pfarrkirche  de  jure  zu  exercieren  eingesteht" ; 
2)  alles  ohne  Ausnahme  von  der  Kanzel  verkünden  lassen  will ;  3)  wegen 
der  Expensen  des  Prozesses  vor  der  Nunciatur  in  Lucern,  in  welche  die 
Stadt  verfallt  wurde,  keine  Anforderung  macht;  4)  wegen  der  Stadt- 
glocken, welche  1678  mit  den  Glocken  des  Stifts  in  dem  Kirchthurm 
durch  Franzosen  zerschmolzen  u.  dann  vom  Stift  zum  Giessen  der  neuen 
Glocken  des  Stifts  gebraucht  wurden,  was  einen  Betrag  von  etlich  20 
Centnern  der  Stadt  ausmachte,  einen  ergiebigen  Nachlass  an  den  dem 
fürstl.  Jahrzeitamt  schuldigen  Zinsen  angedeihen  lässt;  5)  wegen  der 
Benützung  des  Ratskellers,  wofür  das  Stift  jetzt  jährlich  6  fl.  rh.  Zins 
zahlt  (wo  50  fl.  nicht  zu  viel  wäre),  ebenfalls  an  obengenannten  Zinsen 
ein  Einsehen  thun  wird.  —  Der  Vergleich  wurde  am  19.  Dez.  1747  ge- 
nehmigt. 1747  Jan.  Wegen  der  Schönauischen  Differenzen  hat  Regiments- 
rat Vintler  gedroht,  er  werde  bewirken,  dass  die  Ratsmitglieder  be- 
sonders abstimmen  müssen  u.  diejenigen  in  die  Kosten  verfällt  werden, 
welche  sich  dem  Vergleiche  widersetzen.  Der  Rat  Hess  sich  nicht  ein- 
schüchtern. —  1747  März  10.  Zw.  der  Stadt  u.  der  Familie  v.  Schönau 
wurde  ein  Vergleich  abgeschlossen,  „weil  man  von  den  vorderösterreichi- 
schen Weesen  keinen  Spruch  erhält,  sondern  statt  dessen  nur  Bedrohungen" ; 
derselbe  ging  dahin:  1)  für  die  Fallbrücke  bezahlte  v.  Schönau  jährlich 
4  fl.  pro  recognitione ,  u.  am  Schwöhrtag  sowie  bei  Empörung  oder 
anderer  Gefahr  wird  die  Brücke  durch  den  Stadtwachtmeister  gesperrt; 
Magistratus  erhält  den  Schlüssel;  dies  ist  um  so  mehr  für  die  Stadt  be- 
friedigend, als  Freih.  v.  Schönau  darnach  trachtet,  s.  Haus  für  eine  Burg 
zu  erklären  und  so  aus  der  Jurisdiction  der  Stadt  gänzlich  zu  entziehen. 


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«102 


Birken  may  er. 


2)  Holz  hat  Herr  v.  Schönau  von  jetzt  an  jahrlich  nur  noch  14  Klafter 
anzusprechen  statt  20  Klafter,  wie  früher.  S)  Im  v.  Schönauischen 
Hause  können  bezüglich  der  v.  Schönauischen  Unterthannen  in  Civüsachea 
Amt 8 tage  abgehalten   werden,    wodurch  aber  der  städt.  Jurisdiction 
nichts  benommen  wird.  —  1748:  Weil  Fraulein  v.  Hornstein  als  Stirn- 
dame  installirt  wird,  ist  resolviert,  dass  die  Stadtkompagnie  mit  klingen- 
dem Spiel  dabei  paradieren  u.  sodann  bei  dem  Einzug  in  die  Kirchen  das  1M 
bei  der  Wandlung  des  2.  u.,  wenn  man  aus  der  Kirche  die  Braut  in  das 
Stift  wieder  zurückführt,  das  S.  Salve  gegeben  werden  solle;  welch  alles 
man  von  Seiten  der  Stadt  aus  keiner  Schuldigkeit,  sondern  vielmehr  zur 
Bezeugung  der  Höflichkeit  u.  Fortpflanzung  der  zw.  Stift  u.  Stadt  Dez. 
1747  durch  Vergleich  einander  versprochenen  guten  Harmonie  geschehen 
lässt,  doch  mit  dem  expressen  Reservat,  wann  die  Stifft  die  Stadt  zu  dieser 
Solennität  nicht  iuvitieren  sollte,  dieses  resolutum  wieder  absolute  revociert 
sein  solle.  —  1752 — 67.   Gemeinde-  u.  Ratsprotokollbuch  enthalt  u.  a. 
folg.  Angaben.  —  1752  Mai  22:   Schwörtag.  Joseph  Erhardt  trägt  dem 
gesessenen  Rat  vor,  dass  er  von  samtlichen  Bürgern  Kommission  habe, 
einige  Punkte  zu  proponieren,  mit  dem  Zusatz,  dass  sie,  wann  diese 
Punkte  ihnen  nicht  zugesagt  werden  selten,  ihren  Eid  nicht  prastieren 
wollten.   1)  Schultheissenamt  u.  Stattschreiberei  sollen  nicht  mehr  ver- 
einigt bleiben;  2)  das  Bärgereinkaufsgeld  einer  fremden  Weibsperson  soll 
von  100  fl.  auf  50 fl.  herabgesetzt  werden;  3)  Bauholz  fürderhin  ohne  Ent- 
geh!,  das  Brennhobt  aber  nach  altem  Herkommen  einem  jeden  nach  seinem 
Gebranch  oder  einem  jeden  Bürger  gleichmütig  abgegeben  werden;  4)  die 
Holzmeister  Ix)oser  u.  Fabri,  welche  mit  dem  Hob:  untreulich  gebandlet, 
soll  man  ihres  Amtes  entsetzen.  —  Aul  Befragen,  ob  Erhardt  den  1. 
Punkt  namens  der  ganzen  Bargerschaft  vorbringe,  ist  wegen  allzu  grossen 
Tumults  u.  Geschreies  nichts  resolviert  worden,  über  den  letzteren  aber, 
danüt  der  Tumult  ein  End  nehme,  sind  die  2  Holzmeister  ad  inten m 
suspendiert  worden.  —  Aus  Befehl  Joseph  Ehrhardts,  welcher  seit  letzte- 
rem Schwörtag  den  Meister  spielet,  hat  der  meiste  Teil  des  Stadtbuchs 
zum  grosslen  Präjudiz  des  Rats  müssen  herausgelesen  werden.  ~-  1753: 
Herr  Kilian,  Amtmann  zu  Wehr,  will  mit  seinen  Baumwollen-  u.  Seiden- 
Fabrique- Waaren  keinen  Zoll  über  die  Rheinbrugg  zahlen ;  er  soll  sich 
des  Zolles  halber  mit  hiesiger  Stadt  abfindig  machen.  —  Materialist 
Anton  Zennier  klagt  gegen  Apotheker  Dr.  Berger,  dass  er  aus  der 
Apotheke  Sassafras,  Minie  u.  Hausblasen  etc.  verkaufe;  Chirurg  Sniter 
klagt  gleichfalls  gegen  Dr.  Berger,  dass  er  ihm  in  die  Chirurgie  eingreife 
mit  Aderlassen  u.  anderem.   Sämtliche  Hintersäss  seynd  auf  Wohlver- 
halten per  ein  Jahr  zu  bleiben  verbescheidet.  —  Apotheker  Dr.  Berger 
weigert  sich  als  graduierte  Person  mit  Materialisten  u.  Chirurgen  vor  Rat 
zu  stehen.    Es  wird  ihm  aufgegeben,  einen  Anwalt  zu  nehmen.  l>en 
Hintersassen  wird  auf  Klag  der  Bürgerschaft,  dass  die  Hintersassen 
bald  mehr  Nutzen  vom  gemeinen  Wesen  bezögen  als  die  Bürger,  massen 
sie  den  Weidgang  geniessen,  verboten,  Geissen  u.  anderes  Vieh  zu  halten, 
n.  ferner  geboten,  dass  sie  ihre  zum  dienen  tanglichen  Kinder  „abschaffen", 
keinen  Schaden  im  Holz  u.  Gütern  zufügen  etc.,  widrigeus  sie  die  Stadt 
räumen  müssen.  —  1753  Juni  16.:  Einer  Ratsdeputation  wird  vor  dem 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.       ml 03 

Kapitel  das  Ableben  der  Äbtissin  Maria  Josepha  Freifrau  v.  Liebenfels 
notifiziert,  mit  dem  Vermelden,  dass  der  Magistrat,  nach  alter  obserwanz 
durch  4  bewaffnete  zuvor  in  Pflichten  genommene  Bürger  das  Stift  so 
lange  verwachen  möchte,  bis  die  Äbissin  gewählt  sei,  zu  dem  Ende  dem 
IStadtwachtmeister  die  Schlüssel  werden  eingeliefert  werden,  welche  er 
taglich  früh  von  der  Frau  Seniorin  abholen  u.  abends  wieder  einhändigen 
solle,  wozu  dann  die  Ratsdeputation  sich  erboten.  —  1753  Juli  11.  An- 
gaben über  Ceremonien  bei  u.  nach  der  Wahl  der  neuen  Äbtissin  Maria 
Helena  v.  Roggenbach.  —  1753.  Verlesen  wurde  ein  Regierungspatent, 
wonach  zur  Schonung  der  Wälder  keine  Holzhäuser  mehr  gebaut  werden 
sollen;  es  soll  mindestens  der  unterste  Stock  aus  Stein  gebaut  sein; 
ferner  soll  man  die  Strassen  nicht  mehr  mit  Prütschen  pflastern,  sondern 
mit  Steinen;  ausserdem  soll  man  nur  noch  lebendige  Zäune  dulden.  Ein 
anderes  Patent  verbietet,  denen  militar-officiers  Darlehen  zu  machen,  es  sei 
denn,  dass  der  Darleiher  vom  Regiments-Commandanten  eine  Versicher- 
ung habe.  —  1754.  Bartholoma  Widall,  in  Ansehung  er  als  ein  müssiger 
Mensch  allhie  sitzet  und  seine  Profession  als  Apotheker  nicht  zu  treiben 
weiss,  soll  sich  in  Zeit  v.  14  Tagen  in  eine  Condition  zu  begeben  trachten, 
widrigenfalls  man  ihn  den  Soldaten  übergeben  werde.  —  1754  Nov.  18. 
Der  frühere  Stadtrat  Looser,  welcher  aus  dem  Rate  entlassen  worden 
war,  wurde  wieder  in  den  Rat  aufgenommen.  Die  Bürgerschaft  protestiert 
dagegen  u.  weigert  sich,  zur  Generalversammlung  zu  erscheinen.  Durch 
den  Rat  wird  dem  Looser  bedeutet,  er  solle,  solange  die  Bürgerschaft 
wegen  Verkündung  von  Regierungsbeschlüssen  anwesend  sei,  sich  zurück- 
ziehen. —  1755.  Gemeindeversammlung  vom  1.  Mai.  Durch  die  Bürger- 
schaft ist  grosser  Tumult  entstanden.  Man  verlangt,  dass  die  privilegia 
vorgelesen  werden.  Anderen  Tages  geschah  dieses,  wobei  mehrere  Bürger 
begehrten,  man  solle  auf  Kosten  der  Stadt  eine  Deputation  nach  Konstanz 
an  die  Repräsentanten  schicken;  der  Rat  weigerte  sich  dessen  u.  über- 
liess  den  Bürgern,  es  auf  eigene  Kosten  zu  thun.  Joseph  Erhart  wurde 
durch  die  Repräsentation  in  Konstanz  wegen  fortgesetzter  Rebellion  seines 
Zwanzigeramtes  entsetzt.  —  Veranstaltungen  u.  Ceremonien  nach  dam  Tode 
der  Äbtissin  v.  Roggenbach  1755  8.  Sept.  u.  der  Wahl  der  neuen  Äbtissin 
Maria  Anna  Freiin.  v.  Hornstein-Geffingen  am  25.  Sept.  —  1756.  26.  Jan. 
Da  die  v.  Schönauische  Behausung  samt  Zugehörde  verkauft  werden  soll, 
hat  man  Mittel  beraten,  dass  es  die  Stadt  kaufe,  damit  nicht  etwa  wieder 
ein  Adeliger  darin  sich  einnisten  u.  der  Stadt  beständige  Intriguen  u. 
Prozess  machen  möchte,  wie  die  Herren  v.  Schönau,  die  anfänglich  als 
Satzbürger  auf  ihr  Bitten  angenommen  worden,  nachgehends,  aber  erst 
1747  u.  1751  ein  völliges  Freihaus,  auch  separatam  jurisdictionem  darin 
prätendirt  u.  letztlich  die  Pfundzollgerechtigkeit  disputirt.  Nutzen  habe 
man  keinen  von  dergleichen  Herren,  aber  mit  Prozessfuhren  habe  die 
Stadt  mit  Herrn  v.  Schönau  viele  1000  Gulden  eingebüsst.  —  14.  Febr. 
Das  Stift  difficultirt  den  Zins  v.  30  ff  wegen  des  Ratskellers,  wo  doch  zu 
Basel  von  jedem  Saum  Wein  12  Krz.  jährlicher  Kellerzins  bezahlt  werden,  was 
bei  den  300  Saum  des  Jahrzeitamts  90  ff  ausmachete;  da  ausserdem  das  Stift 
wegen  des  Steinibrunnen  der  Stadt  die  5  ff  jährlich  disputirt,  so  soll  dem 
Jahrzeitamt  der  Keller  aufeekündet  werden.  —  1756  Apr.  Amtmann  von 


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ml04 


Birkenmayer. 


der  Schlichten  v.  Rheinfelden  als  Kommissar  eröffnet,  dass  die  Kaiserin  u. 
Königin  sich  vorbehalten  habe,  einen  Stattschreiber  aufzustellen,  u.  dass 
die  Stattrechnung  sowohl  als  alle  Stiftungsrechnungen  jahrlich  an  die  Reprä- 
sentation u.  Kammer  nach  Konstanz  eingeschickt  werden  sollen.  Es  bestehe 
auf  Seite  der  Regierung  die  Absicht,  den  Hat  auf  eine  kleine  Zahl  zu  redu- 
zieren, wie  in  anderen  kleinen  Städten  auch.  Man  kommt  überein,  dass 
für  den  inneren  Rat  5  u.  für  den  äusseren  Rat  3  Mitglieder  genug  seien.  — 
1756/7<  — 1816).  Prothocollum  deputationis  Segginganae  politico-oecono- 
mica  concerneus,  a  me  J.  N.  J  Wohnlich  i.  u.  c.  archigrammataeo  in 
Seggingen.  Beispiele  von  Einnahmen  1793:  Pfundzoll  138  fl  ,  Standgeld 
15  fl.,  Umgeld  bei  sämtlichen  Wirten  863  fl  ,  Rheinbrückengeld  381  iL. 
Rheinzoll  28  fl.  28  kr.,  Steinenbrückengeld  180  fl.  —  1756  fl.  Instruktion 
für  die  städt.  Beamten,  erlassen  von  der  vorderösterr.  Regierung  zu  Kon- 
stanz; z.  B.  1)  für  den  Bürgermeister.  Er  führt  das  Präsidium  im  engeren 
Rat  u.  in  der  Wirtschaftsdeputatiou.  Im  innereu  Rat  dagegen  hat  der 
Vogt  den  Vorsitz.  2)  Für  den  inneren  Rat.  Dies  ist  der  Magistrat: 
Bürgermeister,  Stadtschreiber,  6  Räte.  Er  besorgt  „die  Publica,  Politica 
u.  Justitialia«,  „besonders  auch  die  Justiz14.  3)  Für  deu  engeren  Rat. 
„Der  engere  Rat  u.  die  Wirtsehaftsdeputation«  besteht  aus  dem  Bürger- 
meister, Stadtschreiber  u.  2  Ratsherren.  4)  Für  den  Stadtschreiber.  Als 
Doctor  oder  Licentiatus  hat  er  überall  den  Rang  sofort  nach  dem  Bür- 
germeister. Er  darf  ohne  Erlaubnis  des  Rats  oder  wenigstens  des  Bür- 
germeisters über  Nacht  nicht  ausserhalb  der  Stadt  sein.  Er  hat  bei  jeder 
Session  das  Protokoll  zu  führen,  sowie  das  Kauf-  u.  Kontraktenbuch.  In 
Kriminalsacheu  hat  er  das  Officium  Examinantis  u.  sowohl  in  diesen  als 
in  Civilprozessachen  über  die  acta  conclusa  vor  gesessenem  Rat  zu  re- 
ferieren. Bei  gerichtlichen  Sitzungen  hat  er  votum  iuformativum  u.  bei 
paritate  votorum  steht  ihm  das  votum  decisivum  zu.  Bei  landständ.  Ver- 
sammlungen erscheint  er  als  Gesandter  der  Stadt  5)  Für  den  äusseren 
Rat.  Dieser,  oder  die  bürgerl.  Repräsentanten,  bilden  ein  Kollegium  von 
6  Personen  aus  der  Bürgerschaft  u.  sind  „in  wichtigen  der  gemeinen  Stadt 
Wohlfahrt,  Nutzen  oder  Schaden  betreffenden  Sachen"  beizuziehen.  — 
1758  ff.  Ratsprotokolle.  —  1759/GO.  Steuerkataster.  Es  zahlen  jährl.  u.  a. 
das  Stift  35  8  4  Pfg  ;  die  geistl.  Schwestern  91  ff  5  Pfg.;  Baron  v.  Schönau 
17  g  19  ß  6  Pfg  ;  Frau  v.  Hermann  44  ff  4  ß;  Chorherr  Pfeiffer  5  ff  11  ß 
6  Pfg.  —  1770.  Sammlung  von  Abschriften  von  Verordnungen,  a)  Ver- 
ordnung, dass  die  Geistlichkeit  die  Landarbeiter  durch  zu  späten  Gottes- 
dienst nicht  hindern  solle  an  den  dispensierten  Feiertagen,  b)  Verord- 
nung über  Aufhebung  des  Zehnten  vom  Anbau  während  der  Brachzeit 
auf  den  Brachfeldern,  c)  Lotterie  zugunsten  des  Zucht-  u  Arbeitshauses 
zu  Altbreisach,  d.  d.  31.  Dez.  1769.  d)  Errichtung  einer  Reütterkaserne 
auf  Landskosten  in  Freiburg  betr.  (1765).  Jeder  gemeine  Mann  erhalt 
täglich  3  kr.  „zu  seiner  besseren  Subsistenz".  Dieser  Aufwand  ist  auf 
die  breisg.  Stände  zu  repartieren;  auf  Säckingen  entfallen  38  fl.  52  kr  , 
auf  Öschgen  8  fl.  44  kr ,  auf  Wagenstetten  13  fl.  9  kr.  e)  Die  Verbesser- 
ung der  Landstrassen  im  oberen  Rheinviertel,  welche  die  dortigen  Ort- 
schaften „mit  gesuchten  Ausflüchten  auf  die  lange  Bank  hinausschieben*, 
betr.  (26,2  1770).   f)  Die  Erbauung  u.  Zustandbrjngung  deren  Quasi- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Säckingen.  m105 

Caseraen  zu  Altbreysach  betr.  Die  Kosten  (die  Kaserne  diente  dem  In- 
fanterieregiment Graf  Miggazi)  sollen  wegen  der  äussersten  Verlegenheit, 
worin  sich  die  Stadt  Altbreysach  befindet,  auf  das  ganze  Breisgau  über- 
tragen werden  (1770)  g)  Genehmigung  eines  Ross-  u.  Viehmarkts  für 
Dogern  betr.  (1770).  h)  Dem  P.  Emerico  Stengel,  ord.  S.  Francisci  u. 
Missionarius  zu  Konstantinopel,  wird  zur  Wiedererbauung  der  bekannter- 
inassen  vormaligen  hölzernen,  vor  etlich  Jahren  aber  abgebrannten,  unter 
dero  (des  Kaisers)  höchstem  Schutze  stehenden,  nunmehr  steinernen  u. 
gewölbten  Kirchen  ad  S.  Mariam  u.  der  kleinen  Missionsresidenz  in  der 
türkischen  Vorstadt  Pera,  sowie  zur  Tilgung  der  Schuldenlast  derselben 
gestattet,  eine  christl.  "Beisteuer  in  dero  Erblanden  1  Jahr  lang  zu  sammeln 
(1,3.  1770).  —  1780—87.  Zunftprotokollbuch.  —  1770/1.  Flur-  u.  Lagerbuch. 

—  1772—87.  Protokolle  über  Forst-  u.  Waldungsverhandlung.  Enthalten 
Bewilligungen  von  Holzabgaben,  Holzverkaufe,  Forstfrevelstrafen.  —  1772 

—  1774.  Continuatio  Prothocolli.  Beurkundungen  u.  Beschlüsse  vor  dem 
„Justizrat".  —  1777.  Testaments-  u.  Vormundschaftsbuch.  —  1781—1800. 
Zinsregister  der  Stadt.  -  1784—1800.  Gerichtsprotokoll  mit  Ratifikationen 
über  die  Ehepakten,  Testamente,  auch  Schätzung  der  Unterpfander  für 
die  Versicherungsbriefe.  —  1701 — 1805.  Beilagen  zur  Rusticalrechnung 
der  Stadt  S.  mit  Angaben  über  mancherlei  Kriegsleistungen.  —  1798— 
1805.  Dorainicalrechnung  der  Stadt  S.  mit  Beilagen.  —  1800  (?)  Lager- 
buch. 5  Bde.  —  1805—1809.  Rechnung  über  die  Dominicalgefalle  u. 
Ausgaben  Die  Stadt  hat  aufgenommen  26  369  fl  56  kr.  u.  zahlt  dafür 
1307  fl.  30  kr.  Zinsen  teils  an  das  S.  Spital,  teils  an  Privatleute  von  S., 
Basel,  Rheinfelden,  Stein,  Görwihl  etc.  Einnahmen:  Kaminfegerlohn  u. 
Wachtgeld  96  fl.,  Rheinbrückengeld,  „nach  stillschweigendem  Accord", 
durch  Leistungen  der  Gemeinden  Sisseln  (48  fl.),  Eicken  (48  fl.),  Ober- 
mumpf  (40  fl.),  Münch wihlen  (29  fl),  Schupfart  (37  fl.),  Stein  (82  fl.), 
Zuzgen  (18  fl  ),  Hölligen  (21  fl  ),  Öschgen  (26  fl  ),  Wittnau  (19  fl.),  Wägen- 
stätten  (34  fl  ).  Ausserdem:  eingegangenes  Rheinbrückengeld  beim  Rhein- 
brückenzoller  jährl.  435  fl.  bezw  382  fl ,  Steinenbrückenzoll  163  fl.,  bezw. 
120  fl.  Ferner  hatte  der  Eisenhammer  in  Wehr  wegen  Einfuhr  von  Eisen 
besonderen  Zoll  zu  bezahlen,  z.  B.  87  fl.  pro  1805;  Rheinzoll  (1805)  48  fl.; 
Jahrmarktstandgeld  (1805)  33  fl.;  Pfundzoll  (1805)  118  fl;  Jagd  (1805) 
20  fl.;  Säge  (1809)  22  fl.;  Ziegelhütte  (1805)  72  fl.;  Metzigbaukzins  (1805) 
12  fl.;  Bestandzins  vom  alten  Ratskeller  16  fl  ;  Ohmgeld  17  fl,  Badcanon 
8fl.,  Brunnenwasserzins  5fl.;  Rekognitionsgeld :  als  solches  zahlen  die 
Gebrüder  Paravicini  in  Basel  wegen  ihres  Hammerwerks  jährlich  Hfl. 
u  verschiedene  auswärtige  Bürger  je  20  kr.  (!)  jährlich;  Bürgereinkaufs- 
geld ca  22  fl  ;  Schutzgeld  von  Insassen:  ein  Mann  zahlt  4  fl.,  eine  Frau 
1  fl ,  ein  Dienstbote  15  kr.  (1805  :  80  fl.  15  kr.  zusammen);  Abzugsgelder 
117  fl. ;  Feuerspritzenbeitrag  Hfl;  Kapitalien,  welche  die  Stadt  als 
Gläubigerin  ausstehen  hatte,  80  fl.,  Zins  4  fl  ;  Strafen  (1805)  7  fl.  30  kr.; 
Taxamt  (1805)  267  fl  ;  Waldamt  (1805)  1109  fl.;  Weinohmgeld  (1805) 
1002  fl  ,  Grund-  u.  Bodenzinse  (1809)  19  fl.  20  kr.;  Bürgergenusszins  623  fl. 

IV.  Pläne. 
Ohne  Datum.   Stadt-  u.  Gemarkungspläne. 


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mlOG 


Baur.  Nothelfer.  Hugard. 


16.  Wallbach. 

Gemeinde. 

1583  Mai  10.  Vertrag  zw.  Säckingen  u.  W.,  betr.  Viehtrieb  u.  Weide. 
Dazu  spätere  Akten  Beschwerde  der  Stadt  Säckingen  wegen  Weide-  u.  Holz- 
beschädigungen.  —  1721  ff.  Verlagsbücher.  —  1736  Aug.  5.  Inventar  der 
Kirchenmobilien  u.  Zierden,  welche  der  hochw.  Herr  Laurenz  Wenkh  in 
die  auf  seine  eigenen  Unkosten  erbaute  Kapelle  zu  Wallbach  verehret  hat. 
—  1737.  Monatgeltverlag  der  Gemeinde  W.  Buch.  —  1796/7.  Schuld- 
verschreibungen der  Gemeinde  über  800,  100  u.  55  fl. 


VII. 

Archivalien  ans  Orten  des  Amtsbezirks 

Staufen, 

verzeichnet  von  den  Pflegern  der  Bad.  Hiator.  Kommission 
Pfarrer  Baur  in  St.  Trudpert  und  Pfarrer  Nothelfer  in  St.  Ulrich 
und  von  Rudolf  Uugard  in  Staufen. 


I.  Ballrechten.  (B.) 

A.  Gemeinde. 

1701.  Erneuerung  über  die  obrigkeitlichen  Herrlichkeiten,  Rechte, 
Zinse,  Gilten  u.  andere  Gefälle  in  der  Vogtei  B.  u.  Döttingen.  —  1 715  ff. 
„Braticahl"  mitRechtsaufeeichnungen;  Kauf-  u.  Pfandeinträgen,  Urteilen  etc. 
2  Bde.  —  1719  ff.   Gemeinderechnungen.  —  1740  ff.  Waisenbücher. 

D.  Pfarrei. 

1666.  Berain  u.  Erneuerung  über  der  Kirchen  zu  B.  Geldheller-Zinsen, 
ablösige  Kapital-Zinsen,  Frucht-,  Roggen-,  Nuss-  u.  Wachs-Zinsen.  Perg. 
14  Bl. 

2.  Biengen.  (N.) 

A.  Gemeinde. 

1662.  Berain  über  das  dem  Freih.  v.  Pfürdt  eigentümliche  Falken- 
stein'sche  Gut  zu  Eschbach.  8  Bl.  —  1688  Jan.  4  Revers  des  Andr. 
Lamy  zu  Eschbach  betr.  die  vom  Spital  in  B.  ihm  als  Erblehen  verliehene 
Hofstelle  und  Güter  in  Eschbach.  —  1706.  Beschreibung  u.  Erneuerung 
der  dem  Spital  in  B.  eigentümlichen  Zinse  u.  Güter.  PO.  10  Bl.  —  1759 
Mai  1.  G.  Knöbel  v.  Bollschweil  verkauft  sein  Holz-  u.  Weidrecht  in  der 
St  Peter'schen  Herrschaft  Geiersnest  an  Bollschweil  u.  B.  PO.  —  1761 — 63. 
Tabelle  über  d.  Stand  des  Spitals  in  B.  —  1762  Aug.  17.  Erlass  der  Kaiserin 
M.  Theresia,  die  Anfertigung  v.  Generaltabellen  über  Fundationen  betr. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


ml07 


—  1762.  Okt.  9.  Beraine,  das  dem  Spital  in  Freiburg  seit  1659  zugehörige 
Dannerlehen  betr. 

B.  Pfarrei 

1514  Juli  6.  Das  Kloster  Adelhausen  zu  Freiburg  verleiht  als  Erb- 
lehen an  Freih.  Ludw.  v.  Pfirdt  u.  Hans  Vesther  u.  Hans  Kaspar  zu  B. 
58  u.  K  Jauchert  Acker,  14  u.  '/4  Jauchert  Matten  in  Gemarkung  v.  B. 
gegen  jährl.  Zins  v.  60  Mutt  Halbroggen  u.  Halbweizen,  2  Sester  Haber, 
12  ß  an  Geld.  Abschr.  —  1519  Juli  7.  Wilh.  Werner  Freih.  zu  Zymbern 
thut  dem  Markgrafen  Ernst  zu  Baden  u.  Hachberg  kund  im  Namen  des 
Hofgerichts  zu  Rottweil,  dass  Martin  Brager  v.  Badenweiler  vom  Hof- 
gericht „Anlaiten"  auf  alle  Güter  der  Anna  v.  Pfirdt  zu  B.  erlangt  hat 
und  gebietet,  dass  Martin  Brager  in  all  diesem  geschirmt  werde.  PO.  — 
)579  Aug.  11.  Testament  der  Anastasia  v.  Pfirdt,  geb.  Reischach,  8tifterra 
des  Spitals  u.  der  Kaplanei  in  B.   Dazu  Kodizill  v.  1592  Juni  27.  Abschr. 

—  1611  Juni  1.  Zur  Tilgung  einer  Schuld  v.  1611  fl.  36  kr.  geht  das 
Fa]kenstein'8che  Hofgut  zu  Eschbach  mit  Äckern  u.  Matten  u.  Reben  u. 
e.  Wald  zu  Ehrenstetten,  die  bisher  den  Tegelin  zu  Wangen  zuständig 
gewesen,  an  den  Freih.  Job.  Reinhard  v.  Pfirdt  über.  PO.  —  1667  Mai  24. 
Der  Vogt  v.  B.  erneuert  e.  Lehenbrief,  betr.  e.  Erblehengut  zu  B.,  gen. 
das  Kirchhofener  Lehen,  für  die  Liebfrauenkirche  in  Kirchhofen.  Abschr. 

—  1659  Jan.  14.  Berainserneuerung  für  den  Spital  in  B.  —  1665.  Febr.  6. 
Vergleich  zw.  Freih.  v.  Pfirdt  u.  dem  Kloster  St.  Trudpert:  was  das  Kloster 
an  dem  grossen  Fruchtzehnten  aus  dem  Adelhauser  Erblehen,  das  Herr 
v.  Pfirdt  ab  utili  dominio  inne  hat,  diesem  alljährlich  zu  verabfolgen  hat. 

—  1757  Dez.  22.  Erlass  des  Kardinal-Bischofs  Franz  Konr.  v.  Rodt 
zu  Konstanz,  den  Pfarrhausbau  zu  B.  betr.  —  1760  Juni  9.  Sententia 
judicum  S.  Moguntinae  sedis  in  ders.  Sache.  Abschr.  —  1759  Juni  22. 
Sentenz  des  Konst  Generalvikariats  in  causa  administrationis  fabricae 
aliorumque  gravaminum.  Die  Herrschaft  beanspruchte  das  Recht  der 
Abhör  der  Kirchenrechnungen,  die  Aufstellung  des  Kirchenpflegers,  Sigristen 
u.  Schulmeisters  in  den  Pfarreien  B.  u  Krotzingen.  Dazu  Erlasse  des 
Generalvikars  v.  31.  Aug.  u.  29.  Okt.  1759  u.  2  Schreiben  des  Freih.  v. 
Pfirdt  an  die  vorderösterr.  Landstände  etc.  —  1648  ff.  Kirchenbücher. 
Am  Schluss  des  1.  Auszug  aus  einem  Anniversarienverzeichnis  „laut  des 
alten  Pfarrbuches  v.  J.  1582"  u.  Urk.  der  Stiftung  einer  Kaplanei  in  B. 
durch  Anastasia  v.  Reischach  v.  1588  Okt. 

3.  Bollschweil.  (N.) 
A.  Gemeinde. 

1318  Marz  12.  Freiburg.  Waldaustausch.  Schneulin  Bärenlapp,  Ritter 
u.  Schultheias  zu  Freiburg,  erhält  den  Bezirk  Zäsewin,  bezw.  Büchenberg 
u.  Aubach  (es  werden  Silberhöfe  u.  Silbermühlen  als  daselbst  befindlich 
erwähnt),  die  Gemeinden  B.  u.  Biengen  erhalten  dagegen  Stützenrütte  u. 
Anderes.  Abschr.  —  15.  Jhrh.  Schiedsbrief  des  Martin  Herrn  zu  Staufen 
u.  Ottmars  v.  Blumeneck  wegen  eines  Streits  über  obigen  Tausch  zw. 
Thomas  Schneulin  Bärenlapp  v.  B.  u.  gen.  Gemeinden.  Abschr.  —  1576 
Dez.  1.   Vergleich  zw.  der  Gemeinde  Oelinsweyler  u.  Pfaffen weiler  u. 


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m  108  Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


Hans  Christoph  Schnewlin  Bärenlapp  v.  B.,  Weid-  u.  Wässerungsrecht, 
Fahren,  Kauf  u.  Verkauf  u.  s.  w.  betr.  Abschr.  —  1653  Aug.  26.  Vergleich 
zw.  Ortsherrschaft  u.  Gemeinde  über  Tag-  u.  Nachtwachen,  Frohnden, 
Strafen,  Weide  u.  8.  w.  Abschr.  —  1658  ff.  Verschiedene  Kaufbriefe  für 
Privatpersonen  —  1G62  Aug.  9.  Entscheid  der  vorderösterr.  Regierung 
u.  Kammer  auf  Beschwerden  der  Gemeinde  gegen  die  Ortsherrschaft  wegen 
bürgerlichem  Gefängnis,  Hirtenlohn,  Jagen,  Frevelgericht.  Abschr.  — 
1668  Febr  27.  Vergleich  zw.  dem  Ortsherrn  Wolf  (Wolfgang)  Wilhelm 
Schneylin  Bärenlapp  v.  u  zu  Bollschweil  u.  der  Gemeinde  zur  Beilegung 
von  Beschwerden  über  Tag-  u.  Nachtwachen,  Frohnden,  Strafe,  Weide 
u  dergl.  PO.  S.  des  Freiherrn  v.  Pfürdt.  —  1727  Jan.  20.  Vertrag 
zw.  den  Gemeinden  B.  u.  Pfaffenweiler  mit  Eriscbwiller  (Oelinsweiler) 
wegen  Aufgabe  eines  Weidrechts  (Frühjahrsweide).  —  1734  Okt.,  Nov., 
bezw.  1736  Aug.  27.  Vergleich  über  Beschwerden  der  Gemeinde  gegen 
den  Ortsherrn  Leop.  Wilh.  Schneylin,  gen.  Bärenlapp,  Freih.  v.  u.  zu  B.. 
Waldnutzung,  Frohnden,  Strafen  u.  dergl.  betr.,  vermittelt  durch  die 
vorderösterr.  Regierung  u.  Kammer  zu  Freiburg.  —  1753 — 1804.  Regierungs- 
bescheide u.  sonstige  Verhandlungen  über  den  zw.  den  Gemeinden  Biengen 
u.  B.  gemeinschaftlicheu  Wald,  dessen  Abtheilung  u.  die  der  Gemeinde  B. 
in  dem  Antheile  der  Gemeinde  Biengen  zugestandenen  Weid-  u.  sonstigen 
Berechtigungen.  —  1756.  Spezifikation  der  Gebot  u.  Verbot,  so  die  Gemeinde 
B.  von  Alters  her  zu  observiren  gehabt,  unterschrieben  v.  Franz  Anton 
Freih.  v.  u.  zu  B.  —  1757.  Bereinigung  über  des  Gotteshaus  St  llrich 
Gefalle  zu  B.  —  1758  März  11.  Vertrag  über  die  Waldabtheilung  zw. 
B.  und  Biengen.  —  1758  ff.  Gemeinderecbnungen.  —  1760.  Fassions- 
tabellen  zum  Anschlag  der  Steuerkollektion,  enthaltend,  was  in  der  Ge- 
meinde an  Getreidefrüchten  jährlich  angepflanzt  u.  brach  gelassen,  von 
Wiesen  Futter  gezogen  wird  u.  Reben,  sowie  Wohngebäude,  Mühlen,  Wirts- 
häuser, Gewerbe  vorhanden  sind  u.  dergl.  —  1760  ff.  Pfleg-  u.  sonstige 
Rechnungen  für  Privatpersonen  mit  Teilzetteln  u.  sonstigen  Verhandlungen. 

1760—1812.  Quittungen  Überzahlungen  der  Gemeinde,  geleistete  Kriegs- 
lieferungen, Schuldscheine,  Akkorde.  —  1768.  Forstordnung  u.  Satzungen, 
wie  solche  von  gnädiger  Ortsherrschaft  bei  neuerlicher  Einsetzung  Vogt  u. 
Richtern  publiziert  worden.  —  1795  Mai  1.  Kaufbrief  über  ein  von  den 
Gemeinden  Biengen  u  B.  dem  Georg  Knöbel  v.  B.  abgekauftes,  früher 
dem  Joh.  Männer,  Schweighof bauer  in  Geiersnest,  zugestandenes  Weid- 
und  Beholzungsrecht  in  den  Waldungen  der  gen.  Gemeinden. 

B.  Pfarrei. 

1615  ff.  (v.  1670  an  vollständig).  Kirchenrechnungen.  —  1644.  Corpus 
über  die  Zinsgefalle  u.  Einkommen  der  Kirche  zu  Polschweil.  -•  1646  ff. 
Kirchenbücher  mit  geschieht!.  Notizen,  Abschr.  v.  Urkunden,  Berichten  etc. 
—  1717  Apr.  29.  Spezifikation  der  Einkünfte  der  Pfarrei  B.  —  1731 
Sept.  13.  Bischöfl.  Monitorium  gegen  P.  Aemil.,  Conventual  v.  St  Peter, 
die  cura  animarum  in  B.  —  1733  Aug.  23.  Petitio  juneta  genuina  in- 
formatione  in  causa  reaedificandamm  parochi  aedium  contra  S.  Petr.  — 
1757  Nov.  28.  Revers  über  Verleihung  des  von  altersher  zum  Gotteshaus 
St.  Ulrich  gehörigen  Dinkhofe  zu  B  ,  Frobnhof  gen.,  an  Josef  Winterhalter 


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Archivaren  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


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u  dessen  Stieftochter  Maria  Hölzle  als  Erblehen,  wonach  der  Lehenwaldr 
das  sog  Bahnholz,  jetzt  Maierswald  gen.,  vom  Lehen  getrennt  u.  v.  Kloster 
St.  Peter  zu  Eigentum  vorbehalten  wurde.  Dazu  Urk.  über  Ausmarkung 
obigen  Waldes.  Abschr.  —  1766  Aug.  18.  Versuch  der  Gemeinde  B.  u. 
des  herrschaftlichen  Beamten  daselbst,  sich  mit  dem  Abte  zu  St.  Peter 
wegen  Herstellung  der  Pfarrgebäulichkeiten  u.  der  Regulierung  des  Pfarr- 
einkommens gütlich  zu  vergleichen.  —  1767.  Relatio,  was  sich  in  betreff 
des  Schul-  u.  Sigristendienstes  zugetragen.  —  1770  März  4.  Entwurf  einer 
Transaktion  zw.  der  Herrschaft  u.  Gemeinde  B.  einer-  u.  dem  Abt  zu  St. 
Peter  andererseits.  —  1770—71.  Extrakt  des  bischöfl.  Konstanz.  Geistl. 
Ratsprotokolls,  betr.  die  Congrua  des  künftigen  Pfarrers  zu  B.  —  1771 
März  15.  Beilegung  des  langwierigen  Streites  über  Pfarrhausbau  u.  Con- 
grua durch  ein  instrumentum  publicum,  ausgefertigt  v.  bischöfl.  General- 
vikar. —  1772  März  G.  Päpstlicher  Ablassbrief  für  die  Mitglieder  der 
Bruderschaft  der  Dreifaltigkeit.  PO.  -  1773  Aug.  18.  Extactus  cum 
voto  consultalivo  in  causa  aedificandamra  aedium  parochialium  in  B.  — 
1781-90.  Akten  über  die  Einküntte  der  Pfarrei.  1796  Nov.  4.  Urteil 
der  bischöfl.  Kurie  über  den  Dekan  Karl  Berger  in  B.  —  Ca.  1805.  Fas- 
zikel, enthaltend  geschichtl  Notizen  über  hiesige  Pfarrei,  Verzeichnis 
früherer  Pfarrer,  Einkommensfestsetzung,  Nachweis  des  Ertrags  des  Frucht- 
u.  Weinzehnten  u.  der  davon  bestrittenen  Ausgaben  v.  1790—1805  etc. 
Notizen:  1629  wurde  das  verfallene  Pfarrhaus  v.  Pfarrer  verlassen,  die 
Pfarrei  seitdem  v.  der  Propstei  Sölden  pastoriert;  1771  übernahmen  Herr- 
schaft u.  Gemeinde  den  Pfarrhausbaii  aut  ihre  Kosten,  für  die  Folgezeit 
soll  Kloster  St.  Peter  als  Decimator  u  Patronus  die  ünterhaltungs-  u. 
Neubaukosten  allein  tragen 

4.  Bremgarten.  (B.) 

A.  Gemeinde. 

1662-1800.  Protokolle  des  Ortsgerichtes.  -  1713  1800.  Gemeinde- 
rechnungen. —  1759-  90.  36  kaiserl.  Verordnungen.  —  1768—1827.  Ein- 
nahmegeld, Handbücher  der  Gemeinderechner.  —  1770.  Gemarkungsplan. 

1777.  Herainserneuerung  über  die  dem  Grosspriorate  Heitersheim  ge- 
hörigen Bodenzinse,  Schupf-  u.  anderweitige  herrschaftl  Lehen  u.  Grund- 
stücke zu  B.  —  1778—1805.  Kriegssachen,  Frohnden,  Lieferungen,  Schanz- 
arbeiten u.  dergl.  betr.  —  1787.  Steuer-  u.  Lagerbuch.  —  1813-1815, 
27 — 28.   Kriegskosten  u.  deren  Liquidation  betr. 

B.  Pfarrei. 

1313  Apr.  9.  (am  nächsten  Gutentage  nach  St.  Ambrosius).  Heiters- 
heim. Verkauf  u.  Übergabe  des  Dorfes  B.  an  die  Johanniter  zu  Freiburg 
durch  Johann  v.  Staufen.  Die  Hälfte  des  Erlöses  soll  zur  Stiftung  einer 
Pfründe  dienen,  die  andere  Hälfte  mit  80  M.  S.  Freiburger  G.  bezahlt 
werden.  Abschr.  —  1314.  Kaufbrief  über  etliche  eigene  Leute  zu  B., 
die  Conrat  Trösche,  Bürger  zu  Freiburg,  dem  Johanniterorden  um  10  M. 
S.  zu  kaufen  gab.  Reg.  v.  Pf.  Werkmann.  —  1366  Sept  23.  Hesso  v. 
Usenberg  giebt  seinen  hälftigen  Anteil  an  den  Rechten  des  Lehenhofe  in 
B.,  den  Hugo  Trösche,  gen.  v.  Freiburg,  um  230  M.  S.  Freiburger  G.  den 


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Baur.   Nothelfer.  Hagard 


Johannitern  in  Freibarg  verkauft,  an  diese.  Abschr.  —  1366  Not.  2. 
Verkaufsurkonde  darüber  v.  Hugo  Trösche,  Edelknecht,  Bürger  v.  Frei- 
burg. Abschr.  —  1824.  Brief,  mit  welchem  Joh.  Landolt,  Kirchherr  zu 
St  Wallburg  bei  Waldkirch,  seinem  Vater  */3  seines  Hofe  zu  B.  u.  a.  m. 
zum  Geschenke  macht.  Reg.  v.  Pf.  Werkmann.  —  1408.  Ein  Brief,  wie 
Heini  Wattmann  t.  B.  u  Ehefrau  dem  Orden  „des  Kellers  Hof1*  in  B., 
so  an  die  Frühmess  daselbst  gehört,  frei  zurückstellten,  welchen  Hof  sie 
als  Erblühen  vom  Orden  bestanden  hatten.  Reg.  v.  Pf.  Werkniann.  — 
1430.  Urteil,  betr.  einen  Hof  in  B.,  welchen  Kiewin  Reichart  zu  einem 
Erblehen  gehabt  u.  der  dann  dem  Peter  Merknecht  heimgefallen  ist.  Reg. 
v.  W.  —  1431.  Kiewin  Krebs  u.  Eistet  Gratwol  v.  Seefelden  verkaufen 
dem  Joh. -Orden  ihren  Hof  zu  B.  beim  obern  Brunnen  mit  allen  Gütern 
um  37  fL  Reg.  v.  W.  -  1453.  Urteil  über  den  Tröschenhof  zu  B.,  welcher, 
durch  Todesfall  erledigt,  dem  Orden  anheimgefallen  ist.  Reg.  v.  W.  — 
1599,  1661,  1777.  Beraine.  -  1601  ff.  Corpus  u.  Zinsregister  über  die 
Gefalle  der  Kirche  B.  —  1651.  Notiz:  ecclesia  ruinosa,  sine  fenestris,  sine 
venerabili  et  baptisterio,  numquam  ibi  celebratur  nec  catechizatur ;  aedes 
parochiales  combustae.  Parochiani  circiter  40.  Pf.  Werkmann  aus  Akten 
des  Kapitels  Breisach  entnommen.  —  1659  ff.  Kirchenbücher  u.  Anniversar- 
bücher. —  1665  Nov.  10.  Übergabe  v.  5  Pfarrverwaltungen,  darunter  B., 
an  die  Franziskaner  in  Heitersheim  —  1666.  Visitationsbescheid,  giebt 
die  Zahl  der  damaligen  Kommunikanten  auf  85  an. 

5.  Döttingen.  (B.) 

Gemeinde. 

1713—96.  Vogteirechnungen.  —  1769  ff.  Protokolle  über  die  Bann- 
grenzen zw.  P.  u.  Nachbargemeinden.  —  1786—99.  Gemeinderechnungen. 
—  1793.  Grundriss  über  den  Ballrechter  u.  Dottinger  Bann. 

6.  Eschbach.  (B.) 

Gemeinde. 

1741  Gerichtsprotokoll.  —  177C.  Bcrain  der  Rechte  u.  Gilten  der 
Herrschaft  Heitersheim  in  E. 

7.  Feldkirch.  (N.) 

Pfarrei 

1654-99,  1784  ff.  Standesbücher.  Nach  einer  Notiz  des  Pfarrers 
Schindler  (1783—88)  sind  die  Urkunden  etwa  1744  nach  Freiburg  gebracht 
u.  bei  der  Belagerung  durch  die  Franzosen  verbrannt  worden. 

8.  Gallenweiler.  (N.) 
Pfarrei. 

1749 — 00.  Kirchl.  Verordnungen,  wonach  die  Katholiken  der  umliegen- 
den Ortschaften  prozessionaliter  nur  mit  gesenkten  Fahnen  u.  ohne  lautes 
Beten  durch  G.  ziehen  u.  kein  Katholik  sich,  sei  es  als  Dienstbote  oder 
sonstwie,  in  G.  aufhalten  darf.  —  1778  ff.  Kirchenbücher.  —  1778  ff.  Pfarr- 
dienst u.  Kompetenz  betr.  1  Fasz.  —  1795  ff.  Kirchliche  Gerätschaften  betr. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


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4.  Griessheim.  (B.) 
Ä.  Gemeinde. 

1482,  85,  89,  1537,  1605.  Erneuerung  der  dem  Johanniterorden  in 
Heitersheim  zu  G.  zustehenden  Hof-  u.  Lehengüter,  auch  Gülten  u.  Zinsen. 
1  Bd.  —  1645—1784.  Steinbuch.  Grenzbereinigungsprotokolle.  —  1660  bis 
1796.  Ein  Buch,  enthaltend  verschiedenartige  Notizen,  auch  zur  Ortsgesch. 

—  1771.  Berain  u.  Beschreibung  der  Lehengüter.  —  1773.  Berain  u.  Er- 
neuerung der  dem  furstl.  Hause  Heitersheim  zugehörigen  Bodenzinse,  auch 
Schupf-  u.  Erblehengüter  zu  G.  —  1785.  Kauf  buch  über  die  v.  der  Herr- 
schaft erkauften  Erblehen.  —  1790—1812.  Buch,  enthaltend  Kauf-  u. 
andere  Verträge  v.  Liegenschaften. 

B.  Pfarrei. 

1614  ff.  Kirchenbücher.  Bis  1742  v.  den  Patres  in  Heitersheim  ge- 
führt u.  aufbewahrt  —  1809.  Breviarium  mit  Verzeichnis  der  Jahrzeiten 
(1415  ff.)  und  der  neueren  Stiftungen. 

10.  Grunern.  (B.) 

Gemeinde 

1659—84,  1779—82.  Geroeinderecbnungen.  —  1760.  Bekenntnistabellen 
über  Grundstücke  u.  Nutzungen  des  Rustikais  der  Gemeinde  G.  —  1761—66. 
Akten  über  Prozess  wegen  Wasaergerechtigkeit  im  sog.  Gaisgraben  zw. 
G.,  Wettelbrunn  u.  Tbunsel  einer-  u.  Eschbach  andrerseits,  entschieden 
durch  die  jur.  Fakultät  zu  Innsbruck  zu  Ungunsten  Eschbashs.  —  1770—  88. 
Akten  über  Prozess  zw.  G.  u.  Staufen  um  Allmendplatze,  Banngrenze,  Be- 
nützung gemeinsamen  Waldes,  Eckerich,  Weidrechte  u.  anderes,  meist 
die  Gegend  gegen  Salenbach,  Staufenersageplatz  (Bauertsmarktmatte)  u. 
den  sog.  Lehnerwald  betr.  -  1734 — 43.  Unterpfandsbuch.  —  1787.  Güter- 
beschreibung. —  1787.  Lagerbuch.  —  1789  ff.  Pfarrdienstsacben.  — 
1797—98  Steuerregister. 

II.  Heitersheim.  (B.) 

Ä.  Gemeinde. 

1349.  Urteil  des  Rates  zu  Freiburg,  dass  die  Heitersheimer  mit  Un- 
recht von  den  Sulzburgern  gepfändet  worden  sind  u  Kostenerstattung  an- 
zusprechen haben.  Abschr.  1428.  Urk.  betr.  Streit  mit  Sulzburg  wegen 
des  Weidgangs  im  Walde.  Abschr.  —  1437.  Schiedsspruch  des  Rates  v. 
Freiburg  in  einem  Anlehensstreite  zw.  Griessheim,  H.  u.  dem  Komthur 
.loh.  Schlegelholz.  PO  —  1457.  Protokoll  über  eine  Klage  der  Heiters- 
heimer auf  der  Ratsstube  zu  Staufen  Über  Streit  mit  den  Sulzburgern  in 
Waldangelegenheiten;  eine  Verhandlung  fand  nicht  statt,  weil  die  Sulz- 
burger ausblieben.  Abschr.  1466  Mai  31.  Die  Gemeinde  Fessenheim 
verkauft  der  Gemeinde  H.  „Rhein-Owen"  u.  „Griener"  („Storchinnen-Grien" 
u.  „Dietschi-Grien")  gegen  Erblehnzins  v.  1  B  6  ß  Rappenpfennig.  PO. 

—  1466.  Entscheid  des  Herzogs  Sigmund  v.  Osterreich  als  Landesherrn 
in  der  Klage  der  Heitersheimer  u.  Nachbarn  über  den  Komthur  Rudolf 
v.  Baden,  Erhöhung  der  Steuern  betr.  PO.  —  1468.  Beilegung  eines 
Streites  zw.  Sulzburg,  Döttingen,  Bettberg  u.  H.   Abschr.  —  1468.  Auf- 


112  Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


Schreibung  der  Rechte  u.  Gewohnheiten,  so  die  von  Sulzburg,  H.,  Bett- 
berg inner  u.  ausser  Seefelden  wegen  des  Waldes  von  altersher  gebracht 
haben.  Abschr.  —  14b7.  Schlichtung  eines  Streites  zw.  H.  u.  Döttingen 
wegen  des  Weidganges.  PO.  —  1524.  Urteil  der  vorderösterr.  Regierung 
zu  Ensisheim,  als  die  Fessenheimer  den  1466  an  die  Heitersheimer  er- 
folgten Verkauf  des  Rheingrienes  nicht  mehr  wollten  gelten  lassen.  PO. 

—  1540  Apr.  30.  Kaufbrief  zw.  Joh.,  Truchsess  v.  Wolhausen,  Vogt  v. 
Laufen,  u.  H.,  ein  Wieli-Grien  betr.  PO.  —  1542  Apr.  23.  Vertrag  <ies 
Grosspriors  mit  der  Gemeinde  H.  wegen  Ueberlassung  der  hohen  u.  niedera 
Gerichtsbarkeit,  Jagd-  u.  Holzrechtes.  PO.  —  1586.  Verzeichnis  der  Em- 
nahmen  u.  Ausgaben  des  Hauses  Heitersheim  an  Feldfrüchten,  Wein  u.  s.  w. 
1  Bd.  2«  —  1587  Apr.  16.  Stiftung  des  P.  Joh.  Beck  S  J.  v.  1200  fl. 
ins  Spital  zu  H.  Abschr.  —  1595.  Waldteilung  infolge  v.  Streitigktn.  zw. 
Sulzburg  u.  H.,  vorgenommen  durch  den  Mkgr.  v.  Baden  u.  den  Fürsten 
v.  Heitersheim.  Letzterer  war  als  Lehensherr  derer  v.  Staufen  beteiligt, 
da  die  staufischen  Orte  Döttingen  u.  Ballrechten  Anteil  hatten.  Abschr. 

—  1604.  Der  Fürst  v.  Heitersheim  leiht  vom  Pfarrer  v.  Kirchhofen  6<X>  fl. 
u.  setzt  als  Pfand  ein  Haus  in  H.  PO.  —  1606.  Berain  über  i22)  lur>rl 
Schupf lehengüter.  —  1713—96.  Hospitalrechnungen.  —  1750.  Protn!«.!', 
über  Forstaussteinigung  zw.  Sulzburg  u.  H.  —  1775.  Bedenken  des  Vogte* 
Knobel  gegen  den  alten  Berain  v.  1606.  1776.  Bereinigung  der  herr- 
schaftlichen Rechte,  Güten  etc.  —  1787.  Instruktion  für  den  zur  Beauf- 
sichtigung der  Rheininseln  aufgestellten  Inspektor.  —  1789.  Untersuchungs- 
protokoll, den  Ehrschatz  betr. 

B.  Pfarrei 

1460  ff.  Seelbuch  mit  Eintragen  v.  Anniversarien.  15.— 17.  Jhrh.  Perg 
2".  -  1612.  Kirchenbücher.  —  1627  ff.  Kirchenfondsrechnungen.  —  Neues 
Anniversarienbuch,  benützt  das  Seelbuch.  1805—22.  Chronik.  —  Druck- 
fertige  Monographie  über  H.  --  Gesch.  v.  Bürgeln  mit  Regesten.  6  Bogen 

—  Notizen  z.  G.  d.  Herren  v.  Usenberg.  —  Regesten  z.  G.  des  Dekanats 
Stühlingen.   (18  Orte.)  —  Über  Bamlach  ca  50  Aktenstücke  v.  1740—50. 

—  Zur  Gesch.  des  Dekanats  Neuenburg:  Regg.  bis  zur  Reformationszeit, 
Seelbuch  v.  1511,  Verzeichnisse  der  Dekane  u.  der  Benefizien,  Regg.  über 
die  einzelnen  Pmrreien  u.  Klöster,  Extrakte  v.  Akten  1739—49  etc.  — 
Regesten  bischöfl.  Konstanzischer  Ausschreiben  v.  543-  1648,  ca.  100  Bl. 

Regeste  betr.  Gütenbach,  Kenzingen,  Wonnenthal,  Johanniter  zu  Neuen- 
burg, Bürgeln,  Freiburg,  Nimburg,  Sulzburg,  Gutnau. 

12.  Kirchhofen-Ehrenstetten.  (N.) 

A.  Gemeinde. 

1505.  Der  v.  Ehrenstetten,  Kirchhofen  u.  Ober-  mit  Unterampringen 
Ordnungen  u.  Freiheiten.  Pap.  Geb.  Abschr.  —  1557  Mai  3.  Grenz- 
berichtigung zw.  Kirchhofen,  Ehrenstetten,  Ampringen,  Norsingen  u.  Oma- 
dingen.  Abschr.  -  1578  Sept.  16.  Fundationsbrief  d.  Kirchh.  Spitals.  Abschr. 
v.  1735.  —  1624  Aug.  29.  Lochenerneuerung  zw.  Kirchhofen,  Ehrenstetten  etc. 

—  1656  Mai  12.  Kaufbrief,  den  Bruckholzwald  betr.  PO.  —  1664  Febr.  24 
Lehenbrief,  den  Büttershof  betr.  PO.  —  1668  Febr.  20.  Stiftungsbrief  des 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


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Jahrtags  für  die  1633  von  den  Schweden  gemordeten  Kirchhofener.  PO. 
1722  Sept  12.  Grenzberichtigung  zw.  dem  Gotteshaus  St  Trudpert  u  der 
Gemeinde  Kirchhofen.  —  1722  Nov.  9.  „Einer  ehrsamen  Gemeinde  der 
Herrschaft  Kirchhofen  Recht  u.  Gerechtigkeiten,  auch  andere  Urkunden, 
aus  alten  Schriften  erneuert «   149  Seiten,  geb. 

B.  Pfarrei. 

1402  Jan.  28.  Hermann  Snewlin  v.  Bollschweil  u.  Willi.  Hefenler  ver- 
kaufen der  Kirchenpflege  zu  Kirchhofen  8  Mutt  Roggen  Zins  von  dem 
„  Hefenler"  Hof  in  Ehrenstetten  um  28  ff  Pfg.Freib.W.  mit  Bewilligung  Ottos 
v  Staufen,  von  dem  jener  Hof  zu  Lehen  geht  PO.  —  1408  Juni  18. 
Prior  u.  Konvent  der  Prediger  zu  Freiburg  beurkunden,  dass  die  Spital- 
pflege zu  Kirchhofen  2  ß  ewigen  Geldes  von  einem  Keller,  im  Kirchhofe 
zu  Kirchhofen  gelegen,  abgelöst  habe.  PO.  —  1422  Juli  80.  Anna  Bern- 
lapp  zu  Bollschweil  u.  ihr  Sohn  Anton  verkaufen  an  die  Kirchenpflege 
f»  Mutt  2  Sester  halb  Weizen,  halb  Roggen  von  dem  „Werwunder  Hofe" 
in  Ampringen  um  12  ff  Pfg.  Freib.  M.  10.  —  1427  Mai  19.  Die  Kirchen- 
pflege gültet  jährlich  1  Scheffel  Weizen  u.  20  Scheffel  Roggen  an  die 
Klause  zu  K.  von  dem  „berwer  nofe"  zu  Ampringen.  PO.  —  1439.  Offenes 
Instrument  oder  Instruktion  u.  Vorschrift  für  die  Leutpriester  in  K.,  wie 
sie  sich  in  allen  Stücken  zu  verhalten  haben.  PO.  —  1440  Jan.  28.  Aus 
der  Steuer  v.  Ölisweiler  u.  Ehrenstetten  erhält  die  Kirchenpflege  jährlich 
2  ff  Pfg.  PO.  —  1462  März  15.  Ablassbrief  mehrerer  Kardinäle  zugunsten 
der  Kirche  des  h.  Gallus  und  des  Klosters  der  Franziskanerinnen.  PO.  — 
1458  März  22.  Apnes,  des  Dietr.  Kotz  Witwe,  stiftet  in  die  Kirchenpflege 
ß  u.  1  Huhn  Erschatz,  welche  sie  bisher  von  Hans  Suvermann  bezogen, 
von  Haus,  Hof  und  Badehaus  zu  Ellikofen.  PO.  -  1466  Apr.  14.  Der 
Vogt  v.  Gütighofen  spricht  der  Kirchenpflege  das  Recht  zu,  Haus  u.  Bade- 
haus zu  Ellikofen  nur  dann  dem  Thom.  Bernlapp  v.  Bollschweil  zu  leihen, 
wenn  er  den  rückständigen  Zins  zahlt.  PO.  —  1468.  Nov.  11.  Görg  v. 
Wolfperg  zinst  dem  Gotteshaus  St.  Wallpurgis  zu  Oberampringen  8  ß. 
PO.  —  1493  März  22.  Philipp  Federer,  Baccalaureus  formatus  der  hl. 
Schrift  u.  Leutpriester  des  Hochstifts  Basel,  stiftet  nach  K.  einen  Jahrtag 
für  sich  u.  seine  Verwandten  von  einem  zehnten  Theil  seines  Hofe  zu 
Biengen,  der  zu  gemeinen  Jahren  8  Malter  Weizen  u.  8  Malter  Roggen 
u  2  Malter  Gersten  thut.  Der  Jahrtag  soll  mit  10  Priestern  gehalten 
werden.  PO.  —  1539  Jan.  13.  Simon  Barth  in  Offnadingen  gültet  der 
Kreuz-Kapelle  daselbst  v.  einem  Erblehen  jährl.  lO'/i  Mutt  halb  Weizen 
u.  halb  Roggen.  PO.  —  1544  Dez.  22.  Michel  Messerschmid,  Meier  imLenhof  zu 
Ehrenstetten,  beurkundet,  dass  er  der  Kirchenpflege  um  10  ff  Rappen  Haupt- 
gut jährlich  10  ß  Pfg.  zinsen  wolle  u.  setzt  als  sichere  Wahrschaft  seinen 
Hof  samt  Haus,  Scheuer,  Matten  ein.  PO.  —  1571.  Fundationsbrief  des 
Kirchh.  Spitals.  Abschr.  —  1610  Feb.  9.  Eva  Lang  zinst  um  das  Haupt- 
gut von  100  fl ,  welches  Pfarrer  Nik.  Kurz  von  K.  zu  einer  Jahrzeit  ge- 
stiftet, jährl.  5  fl.  10.  —  1661  Sept.  9.  Erneuerung  über  des  Spitals  zu 
K.  Einkommen  u.  Gefälle.  Or.  —  1731  ff.  Kirchenbücher.  -  1743  Mai  10. 
Päpstl.  Ablassbrief  für  die  Filialkirche  zum  hl.  Kreuz  in  Offnadingen.  PO. 

Hitt.  d.  bad.  bist.  Kom.  No.  14.  8 


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Baur.  Nothelfer.  Hugard. 


13.  Norsingen.  (N.) 
Gemeinde. 

1557  Aug.  3.  Vertrag  des  Kirchspiels  Kirchhofen,  Ehrenstetten  u.  der 
beiden  Ampringcn  einer-  u.  Offnadingen  u.  Norsingen  andererseits  des 
Banns,  Gerechtigkeit-  u.  Waidgangs  halber.  Abschr.  —  1601.  Extrakt 
ans  dem  uralten  Staufen'schen  Original-Urhario  über  Norsingen  als  Lehen 
v.  St.  Gallen.  (Lehensmann  ist  der  Herr  v.  Staufen,  Offnadingen  ist  Eigen- 
tum der  Herren  v.  Staufen.)   Steuer  u.  Gefälle  v.  beiden  Gemeinden. 
2  Abschr.  v.  1665. —  1624  Mai  9.  IiOchenerneuerung  zw.  Kirchspiel  Kirch- 
hofen einer-,  Offhadingen  u.  N.  andererseits.  Abschr.  —  1627,  52,  1709, 
38,  65,  9>\  1803.   Vergleiche  u.  Ordnungen,  zw.  N.  u.  Offhadingen  verein- 
bart, betr.  des  Nors.  Waldes  der  sog.  Au.   Abschriften.  —  1663  Okt.  3. 
Waldgericht  über  den  Norsinger  Wald,  Au  gen..  zw.  den  beiden  Gemeinden 
Offnadingen  u.  N.  —  1711  Juni  9,  Lochenerneuerung  zw.  den  Gemeinden 
Ehrenstetten,  N.  u.  Offnadingen.  10  Bl.  —  1728  Mai  10.  Für  die  Festung 
zu  Alt-Breisach  liefern  nach  Anordnung  der  kaiserl.  Hofkommission  Offna- 
dingen u.  N.  aus  ihren  Waldungen  3000  Klafter  Brennholz,  die  Klafter  zn 
Ii»  xr.  —  1728  ff.  Gemeinderechnungen.  —  1741  Febr.  16.  Register  über 
die  Bann-  u.  Marksteine  zw.  Kirchhofen  u.  N.  u.  St.  Trudpert.  —  1750 
Zehrungskoatenbüchlein  für  den  Geraeinderat.  —  1752  Sept.  18.  Die  Feier 
des  Kirchweihfestes  wird  auf  den  Sonntag  nach  St  Gallentag  verlegt.  PO 
S.  des  B.  v.  Konstanz.  —  1753—69.  Handbüchlein  für  die  Pfleger  der 
Kapelle.      1770  ff.  Kontrakt-Protokolle.  -  1777  Aug.  10.  Akkord  der 
Gemeinde  wegen  Schreiner-  u.  Malerarbeit  in  der  Kreuzkapelle  zu  N.  — 
1791.  Steuerprotokoll.  —  1798  Nov.  9.   Erlaubnis  des  Generalvikariats 
Konstanz  zur  Errichtung  eines  Kreuzwegs  in  der  Kapelle  zu  N.  Pap.Or.  S. 
—  1804  Nov.  20.  Schreiben  der  Regierung  zu  Freiburg  an  Pfarrer  Michel 
Harber  in  Kirchhofen,  betr.  die  Umpfarrung  der  Gemeinden  OfYuadingen 
u.  N.  nach  Scherzingen. 

14.  Obermünsterthal.  (B.) 
Gemeinde. 

1692  1786.  Pflegerechnungen.  —  1729  -89.  Gemeinderechnungen. 
Regestensammlung  zu  dem  ehemaligen  Klosterarchiv  v.  St.  Trudpert  bis 
1780.   Der  Schrift  nach  von  P  Joh.  Evangelist  Harscher. 

B.  Pfarrei  St.  Trudpert.  (B.) 
1183,  1417.  Dingrodel  des  Gotteshauses.  Abschr.  18.Jhrh.  —  1650  ff. 
Kirchenbücher.  —  1716—40.  Kapitalbuch  der  hiesigen  Bruderschaften; 
dazu  Rechnungen  bis  1783  u.  Liquidationsakten,  ferner  viele  Rechnungen 
gleicher  Fonds  von  Thunsei  u.  deren  Liquidationsakten.  —  1729,  30,  70. 
Päpstl.  Urkunden  über  die  Echtheit  aus  den  Katakomben  bezogener  Re- 
liquien. 1775  deren  Begutachtung  durch  das  Ordinariat  Konstanz.  — 
1743.  Authentik  über  die  hiesige  Kreuzpartikel  vom  Patriarchen  v. 
Venedig.  —  1777.  Einiges  Bedenken  über  die  Zeit  des  hl.  Trudpert  gegen 
P.  Herrgott.  3  Bogen,  vermutl  v.  P.  Kasimir  Ehrat  —  Vor  1780.  Re- 
isten des  P.  Kasimir  Ehrat  über  die  Zeit  v.  1487—1664  u.  1731-57; 
besonders  interessant  ist  die  Erzählung  des  Schwedenbrandes  (1632),  wahr- 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


ml  15 


scheinlich  nach  tom.  IV  collectaneorum  des  Abts  Roman  (17.  Jhrh.).  — 
1788.  Aufzeichnung  über  interna  des  Klosters,  die  sich  unter  Dachziegeln 
verborgen  fand.  —  1788.  Regestenbuch  über  alle  Akten  des  Gotteshauses 
St.  Trudpert  v.  004-1788;  dazu  etwas  weniges  bis  1803,  besonders  den 
Krieg  betr.,  Anbang  über  die  Stifter  u.  Gutthäter  des  Gotteshauses,  Ver- 
mögensstand v.  1786  u.  s.  w.  706  S.  gr.  2°.  Verfasst  v.  P.  Joseph  Elsener 
(t  1803  als  Pfarrer  u.  Prior).  —  1792.  Katalog  der  hiesigen  Religiösen. 
Dazu  Porträts  der  Patres.  —  1807.  Historia  succincta  monasterii  St.  mar- 
tyris  Trudperti  von  P.  Kolumban  Rees,  Pfarrer  in  Krozingen  (f  1809). 

-  1807.  Dasselbe  mit  Kopien  der  Pfarrdotationsurkunden,  Angaben  über 
Differenzen  bei  der  1.  Besetzung  der  Pfarrei  u.  anderen  interessanten 
Notizen  zur  neueren  Zeit.  —  1840.  Bericht  des  Pf.  Blasius  Metzger  über 
die  Reste  der  Stadt  Münster  u  der  Burgen  Scharfenstein  u.  Regelsburg. 
184D.  Reminiscenz  des  Pf.  Bl.  Metzger  über  ein  Bild  des  Malers  Gasser 
von  Freiburg  resp.  das  von  ihm  dargestellte  Feldlager  in  Krozingen  u. 
Biengen  v.  1790.  —  1869.  Der  letzte  Grosskellner  (P.  Bl.  Metzger)  im 
Kloster  St.  Tr.  Monographie  v.  Pfarrer  Fr.  Xav.  Hosp.  msc.  —  1872. 
Chroniknotizen  über  das  hies.  Gotteshaus.  170  S.  2°.—  1884.  Denkwürdig- 
keiten über  das  Kloster,  Gotteshaus  u.  die  Pfarrei  St.  Trudpert.  442  S.  2°. 

15.  Offnadingen.  (N.) 

Gemeinde. 

1775  Aug.  5.  Aug.  Joh  Nepom.  v.  Hornstein,  Weihbischof  zu  Kon- 
stanz, konsecriert  Kirche  u.  Altar  zu  0.  Abschr.  —  1784.  Mai  17.  Stift- 
brief über  sämtliches  Vermögen  der  Kreuzkapelle.  Abschr.  —  1557.  Aug.  3. 
Bannvergleich  zw.  den  Gemeinden  Kirchhofen,  Ehrenstetten  u.  beiden 
Ampringen  einer-,  den  Gemeinden  Norsingen  u.  0.  andererseits.  PO.  S. 
dos  Junkers  Lazar.  v.  Andlau,  Jakob  v.  u.  zu  Ampringen  u.  Joh.  Christoph 
v.  Falkenstein,  das  des  Anton  Freih.  v.  Staufen,  Pfandherrn  zu  Castelberg 
u.  Waldkirch  fehlt.  —  1647  Aug.  17.  Der  Vogt  v.  Biengen  verkauft  als 
verordneter  Befehlshaber  einen  vom  Gotteshaus  Adclhausen  zu  Lehen 
gehenden  Erblehenhof  samt  Zugehörde  u.  40  Jauchert  Acker  nach  dem 
Tod  des  bish.  Erblehenbesitzers  an  Jakob  Sauter  v.  0.  um  721  fl.  u.  gegen 
1  IS  Pfg.  Geldes,  an  das  Gotteshaus  St.  Blasien,  u.  gegen  13  Matt  Roggen 
u.  Weizen,  an  das  Gotteshaus  Adelhausen  zu  entrichten.  PO.  —  1664, 
67.  70  ff.  Haisch-Rodell  der  hl.  Kreuzkapelle  zu  0.  Einkommen  u.  Gefäll 
in-  u.  ausserhalb  der  Herrschaft  Staufen.  —  1664  ff.  Rechnungen  der 
Kreuzkapelle  zu  0.  —  1666.  Christian  Pfrenglin  u.  dessen  Ehefrau  ver- 
kaufen ihrem  Tochtermann  Hans  Weinmann  in  Staufen  mit  Zustimmung 
des  Gotteshauses  Adelhausen  einen  Erblehenhof  desselben  samt  Zugehörde 
um  1100  fl.,  u.  zinset  Weinmann  jährl.  an  Adelhausen  13  Mutt  Weizen 
und  13  Mutt  Roggen.  PO.  —  1782.  Versicherungsprotokollbuch. 

16.  Pfaffenweiler.  (N.) 

Gemeinde. 

A.  Pergamentoriginalurkunden. 
1349.  Den  Weidgang  auf  dem  Hohenfirst  betr.  S.  d.  Stadt  Freiburg. 

—  1407.  Nov.  4.  Zinsstreit  zw.  der  Kirchenpflege  zu  Pf.  u.  Peter  Jakob 

8* 


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Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


v.  Freiburg.  8.  d.  Stadt  Freiburg.  —  1467.  Eigentumsstreit,  betr.  den 
Hohcnfirst.  S.  des  Herrn  v.  Mcrsperg.  —  1470.  Gemarkungsstreit  rw. 
Ulr.  v.  Nankenreute  u.  den  Herrn  v.  Staufen,  geschlichtet  durch  Rudolph 
v.  Baden  u.  Jakob  v.  Russeck  —  1491  Mai  4.  Grenzberichtigung,  Weid- 
u.  andere  Rechte  der  Oelinsweiler  in  Wolfenweiler  betr.  17  Bl.  S  des 
Grafen  v.  Werdenberg,  Ordensmeister  der  Johanniter  in  Deutschi  —  1491 
Juli  5.  Beschwerdeschrift  des  Freib.  Leo  v.  Staufen  gegen  Rudolph  von 
Werdenberg.  —  1492.  Die  Herrschaft  Staufen  kauft  das  Dörflein  Scherz- 
ingen um  100  fl.  rhn.  -  1495.  Sept  13.  Badhausbau  betr.  S.  des  Freih. 
r.  Staufen.  —  1498  Nov.  26.  Kaufbrief,  den  Scherzinger  Wald  betr.  — 
1600  Apr.  26.  Stiftbrief  der  Armenstiftung  in  Pf.,  nebst  Buch  für  Armen- 
stiftung, „enthaltend  alle  Zins,  Geld,  Wein,  Korn*.  -  1501.  Apr.  25. 
Grenzberichtigung  zw.  Oelinsweiler  u.  Wolfenweiler.  —  1515  Okt  17.  An- 
kauf des  Waldes  am  Hohenfirat.  8.  des  Herrn  v.  Blumeneck.  —  1546 
Not.  11.  Die  Armenstiftung  in  Pf.,  um  100  Goldgulden  gemehrt,  zahlt 
den  Hausarmen  alle  Fronfasten  statt  2  jetzt  3  fl.  -  1576  Dez.  1.  Ver- 
trag, einen  Weidgang  in  d.  Bollschweiler  Gemarkung  betr  —  1621  Juni  21 
Uebereinkommen  der  Gemeinden  Pf.  u.  Oelinsweiler,  die  Erhebung  eines 
Bodenzinses  betr.  -  1667  Juli  8.  Vergleich,  die  Vereinigung  v.  Pf.-Oelins- 
weiler  u.  Scherzingen  zu  einer  Gemeinde  betr.  —  1727  Jan.  20  Vertrag 
mit  Bollschweil,  die  Ablösung  eines  Weidganges  betr.  -  1731.  Dez.  22 
Entscheid  des  Hofgerichts  zu  Innsbruck,  das  Holz-  u.  Weidgenussrecht  v. 
Pf.  u.  Scherzingen  betr.  —  1742  Juni  20.  Vertrag  zw.  Pf.-Oelinsweüer  u. 
Kirchhofen,  das  Weidgenussrecht  betr.  —  1747  Marz  27.  u.  1749  Okt.  13. 
Urteile  des  Hofgerichts  zu  Innsbruck  über  den  Rechtsstreit  der  Gemeinde 
Norsingen  gegen  Pf. -Oelinsweiler,  Marklosung  betr. 

B.  Originale  und  Abschriften  auf  Papier. 

1471,  1501,  54,  76,  98,  1663,  71,  1701,  1773.  Verträge  zw.  Wolfen- 
weiler, Pf.,  Kirchhofen,  Oelinsweiler,  Schallstadt  über  Weidgang,  Bann  etc. 
Dabei  Bannbeschreibung  des  Hohenfirst.  Abscbr.  —  1525.  Vertrag  der 
Breisgauer  Unterthanen  mit  ihrer  Herrschaft.  —  1531  Febr.  28.  Stipen- 
dium im  Hause  des  heil.  Hieronymus  zu  Freiburg  für  arme  Studierende 
der  Theologie  gestiftet  von  Erhard  Blattmann  zu  Münster.  Abschrift 

—  1543  Juli  25.  Die  Äbtissin  v.  Güntersthal  verkauft  8  Jauchert  Acker 
in  Scherzingen.  —  1582  Okt.  6.  Urteil  des  Hofgerichts  zu  Innsbruck,  einen 
strittigen  Weidgang  betr.  —  1600.  Die  Verteilung  des  Erträgnisses  des 
kleinen  Scherzinger  Riedes.  —  1692  Febr.  21.  Polizeiverordnung  für  Pf.- 
Oelinsweiler  u.  Scherzingen,  9  Bl.  —  1718  Febr.  8.  Erneuerung  über  den 
Bodenzins  zu  Pf.,  so  dem  Gotteshaus  St.  Clara  zugehörig.  23  Bl.  —  1753 
Nov.  23.  Copia  protocolli  commissionalis  i./S.  der  Gemeinde  Pf.  gegen  die 
Gemeinde  Sölden.  —  1756  Juli  6.  Urteil,  das  Holzrecht  im  Sdienringer 
Wald  betr. 

17.  St.  Ulrich.  (N.) 

A.  Gemeinde. 

1695  Juni  6. — 0.  Reparation  des  Geiersnester  Monatsgeldes.  Abschr. 

—  1746  Mai  6.  Protokoll  i./S.  des  Geiersnester  Monatsgeldes. 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen.         ml  17 

8.  Pfarrei. 

1072.  Juli  27.  Diploma  Henrici  IV.,  Caesaris,  quo  confirmatur  fun- 
datio  prioratus  Cluniacensis  in  Rimsingen.  Abschr.  —  1278.  Papa  Nicolaus  m.t 
concessit  toti  congregationi  Cluniacensi  Privilegium  percipiendi  decimas  de 
novalibus  in  omnibus  parochiis  suis.  Abschr.  —  1368.  Lebenzinse  zu 
Geiersnest,  gezogen  aus  uralten  Registern  des  Priorates  St.  Ulrich.  —  1373 
März  15.  Vertrag  des  Priorats,  einen  Lehenzins  in  Eschbach  betr.  Abschr. 
—  1467  Dez.  11.  Urtelbrief  in  einem  Streit  zw.  dem  Herrn  in  Bollschweil 
u.  den  Gemeinden  Biengen  u.  Bollschweil.  Abschr.  —  1567  Juli  3.  Extrakt 
aus  dem  1.  VisitationsTerzeichnis  des  Joh.  Ulmenstad,  Superintendenten 
der  Herrschaft  Badenweiler,  Wolfenweiler  betr.  —  1614  ff.  Taufbuch. 
Ehebuch  1714.  Totenbuch  1713.  —  1629  Juli  9.  Kaumnschlag  v.  Geiers- 
nest samt  allen  Gerechtsamen.  —  1669  Juli  6.  Instrumentum  publicum 
über  den  Zehnten  in  Geiersnest.  —  1670—75.  Extrakt  aus  Protokollen. 
Vertrag  v.  St.  Peter  mit  Geiersnest,  Weidgang,  Frevelgericht,  Boden- 
zins  etc.  daselbst  betr.  —  1684  Aug.  21.  Bannbeschreibung  zw.  St.  Ulrich, 
Geiersnest  u.  Bollschweil.  —  1685  -  88.  Extrakte  des  St.  Petri'schen  Amts- 
protokolls, Frevelgericht  betr.  —  1687  März  24.  Extrakt  des  freiherrl 
Bollschweiler  Amtsprotokolls,  Buchenholz-IIau-  u  Weidganjr  im  Bollsch- 
weiler u.  Bienger  Wald  betr.  —  ca.  1700.  Familienbücher  v.  St  Ulrich, 
Geiersnest,  Bolisch  weil-Ehrenstetten,Waldhöfen  u.  Hofsgrund. — 1707  Mai  31. 
Kaufbrief  über  einen  von  der  Gemeinde  Ebringen  erkauften  Wald  im 
Kaltwasser.  —  1719  Apr.  18.  Verordnung,  betr.  die  Hintersassen  zu  St. 
Ulrich  u.  Geiersnest.  -  1720  Aug.  9.  Privileg  Clemens' XI.  für  den  Kreuz- 
altar. PO.  —  1729—1827.  261  bischöfl.  Konstanz.  Hirtenbriefe  u.  Verord- 
nungen. -  1732,  39,  42  45,  60,  63,  69,  78.  19  Urkunden  über  die  Echt- 
heit der  in  der  Pfarrkirche  befindl.  Reliquien  aus  den  röm.  Katakomben. 
1741  Dez.  15.  Privileg  Benedikts  XTV.  für  den  Herz- Jesu- Altar.  PO.  —  1742 
April  6.  Konstanz.  Confirmatio  Confraternit  SS.  cordis  Jesu.  Abschr.  —  1742 
Mai  12.  Lehenbrief,  die  Mühle  u.  Wirtschaft  zu  St.  Ulrich  betr.  —  1748. 
Okt.  8.  Extrakt  aus  d.  Berain  v.  1748  über  den  Weinzehnten  des  Gottes- 
hauses St.  Peter  im  Kirchspiel  Kirchhofen.  —  1748.  Verschiedene  Schrift- 
stücke, Herstellungen  in  der  Kirche  betr.  —  1749.  Juli  23.  Testimonium 
consecrationis  ecclesiae  S.  Udalrici,  factae  per  Franciscum  Carolum  Fugger, 
episcop.  Domitiopolitanum.  —  1750  Okt.  26.  Bannbeschreibung  zw.  dem 
Gotteshaus  St.  Peter,  der  Herrschaft  Bollschweil  u.  Bietzighofen.  —  An- 
nales Prioratus  S.  Udalrici  in  Nigra  Silva  ex  autographis  et  antigraphis 
tarn  veteribus  quam  recentioribus  conscripti  a  Phil.  Jac.  Steyrer  Ord.  S. 
Ben.  ad  Petrum  p.  t.  vic.  ad  S.  Udalricum,  1749.  Descripsit  P.  Victor 
de  Lew.  ad  S.  Petrum  prof.  capit.  pro  t.  vicar.  ad  S.  Udalr.  a.  1760. 
Geb.  594  S.  2°.  Bis  1752  ind.  Dazu  Fortsetzung  v.  1753—66  v.  ver- 
schiedenen Pfarrvicaren  zu  St  Ulrich.  339  S.  2°.  Heft.  —  1751.  Auszug 
aus  dem  Kirchhofer  Berain  v.  1751,  betr.  die  dem  Gotteshaus  St  Peter 
fallenden  Weinzinse  in  Kirchhofen  u.  Ehrenstetten.  —  1751.  Ritus  cele- 
brandi  divinum  officium  in  eccl.  parochiali  ad  S.  Udalricum  v.  P.  Rom. 
Glenz.  28  S.  -  1752—58.  Korrespondenz  des  Abts  zu  St.  Peter  mit  dem 
Bischof  u.  Generalvikariat  zu  Konstanz,  dem  Agenten  Abt  Agentiiis  in  Rom, 
dem  Grossprior  in  Clugny  etc ,  betr.  die  Verehrung  des  hl.  Ulrich  u.  dessen 


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Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


mit  erhöhter  Solemnitat  am  10  Juli  zu  begehendes  Fest  82  Briefe.  — 
1754  März  30.  Ablassbrief  Papst  Bened.  XIV.  für  das  Ulrichsfest.  Abschr. 

—  1756  Mai  29.  Ablassbrief  des  Bischof  Franz  Konr.  v.  Rodt  v.  Konstant 
für  die  neuntägige  Andacht  zu  Ehren  des  hl.  Ulrich.  Abschr.  —  17ö7 
Nov.  28.  Ivehenbrief  u.  Lehenrevers,  betr.  den  Fronhof  zu  St  Ulrich.  - 
1758  Sept.  20.  Baubeschreibung,  vorgenommen  v.  der  Stadt  Freiburg.  u. 
dem  Gotteshaus  St.  Peter.  —  1758—86.  44  Briefe  u.  Rechnungen  von 
Goldschmieden  in  Wien,  Augsburg,  Waldkirch,  Freiburg  über  gelieferte 
u.  reparierte  Kirchengerätschaften.  —  1758-1804.  ca.  120  Erlasse  der 
Kaiserin  M.  Theresia,  des  K.  Joseph  IL,  der  vorderstem  Regierung  etc., 
meistens  de  rebus  ecclesiasticis.  Drucke  u.  Abschriften.  -  1760  Aug.  27. 
u.  30.  Ablassbriefe  Clemens  XIII.  für  St.  Barbara-Bruderschaft,  den  Barbara- 
Altar,  Herz-Jesu- Altar  u.  die  Herz- Jesu -Bruderschaft  5  PO.  —  1760  93. 
Ortschronik.  212  S.  29.  —  1763.  Ritus  celebrandi  div.  offic.  in  eccl.  ad  S. 
Udalricum  cum  quibusdam  privilegiis,  gratiis  spiritualibus  et  juribus 
parochiae  S.  U.  aliisque  vicario  hic  scitu  necessariis,  v.  P.  Rom.  Glenz. 

1763 — 64.  Rechnungen  über  alle  Einnahmen  u.  Ausgaben  an  Geld. 
Früchten,  Wein  etc.  wegen  Reparationen  an  Kirche  u.  Kloster.  —  1769 
März  10.  Konstanz.  Consensus  transferendi  festum  SS.  cordis  Jesu.  Abschr. 

—  1774  März  14.  Erblebenbrief,  Mühle  u.  Wirtschaft  zu  St  Ulrich  betr. 

—  1778  Nov.  1.  Synopsis  retractationis  Joannis  Nicolai  ab  Hontheim, 
episcopi,  Myropolitani,  suffraganei  Treverensis,  ad  Pium  VI.,  P.  M.  — 
1780  Juni  17.  Kaufbrief  betr.  die  Kasten vogtei  des  Gotteshauses  St.  Peter. 

—  1780  Juni  24.  Vertrag  zw.  dem  Priorat  St  Ulrich  u.  der  Bergwerks- 
gesellschaft in  Hofgrund,  die  Seelsorge  daselbst  betr.  —  1783.  Rechnungen 
des  Gotteshauses  St.  Peter  über  Einnahmen  u.  Ausgaben.  —  1796  Mai  30. 
Maigericbt  1806  Mai  1.  Fassion  über  die  vom  Stifte  St.  Peter  depen- 
dierende  Pfarrei  St.  Ulrich,  zur  selbständigen  Pfarrei  erhoben,  mit  vielen 
Beilagen. 

18.  Schlatt  (N.) 
A-  Gemeinde. 

1661  ff.  Gerichtsprotokolle.  —  1734  ff.  Gemeinderechnungen.  -  1737 
Mai  6.  Urk.  v.  d.  Kanzlei  zu  Heitersheim,  betr.  das  Wasserrecht  der  Ge- 
meinde. 

B.  Pftrrel. 

1608  ff.  Pergamentband,  enthaltend  Jahrtagsstiftungen,  dann  Standes- 
bucheinträge.  —  1634  ff.  Kirchenfondsrechnungen. 

19.  Staufen. 

A.  Stadtgemeinde.  (H.) 

1343.  Juni  26.  Heinrich  Swaz  v.  Hausen  (a.  d.  Möhn)  verkauft  mit 
Genehmigung  seines  Herrn,  des  Junkers  Schollen  v.  Bobenheim,  der 
Schwester  Elsbeth  Wiihelin  zu  Freiburg  einen  Bodenzins  von  1  Mutt  Weizen 
ab  s.  Hofgute,  zu  Hausen  an  der  hohen  Strasse  gelegen,  um  2(/i  ff  Pfg- 
PO.  S.  des  Junkers.  —  1363  Juli  15.  Herr  Gottfried  v.  Staufen  erlässt 
dem  Heintzmann  Closs  zu  Staufen  von  dessen  Kapellen-Garten  unterhalb 
der  Burghalde  einen  Bodenzins  unter  der  Bedingung,  dass  der  jeweilige 
Eigentümer  des  Grundstücks  der  Kirche  St  Martin  zu  Staufen  jährlich 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


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V,  Mutt  Nüsse  geben  solle.  PO.  S.  ab.  —  1369  Febr.  7  Staufen.  Die 
Stadt  Staufen  entleiht  mit  Zustimmung  von  ihren  Herren  Ulrich  Walther, 
s.  Bruder,  Junker  Otto  u.  beider  Vetter,  Junker  Gottfried  v.  Staufen, 
von  Heinrich  u.  Hamman  Geben,  Geben  Banners  Söhnen  zu  Freiburg, 
100  M.  S  u  verpfändet  dafür  ihre  Gefälle  von  der  Richtlaube,  Brodlaube 
u.  Fleischmetzig,  sowie  das  Ungeld  u.  den  Zoll.  Abschr.  —  1492  Mai  4. 
Zens  Küffer  stiftet  der  St.  Martinskirche  zu  Staufen  12  Pfg.  Freib.  W.  zur 
Unterhaltung  des  ewigen  Lichts.  PO.  —  1503  Jan.  17.  Andres  Wagner 
erhält  von  der  St.  Martinspflegschaft  zu  Staufen  10  fl.  Golds- Währung, 
eine  Jahrzeitstiftung  des  Junkers  Richard  v.  Zissingen,  u.  verkauft  dafür 
einen  ewigen  Zins  von  fl.  ab  Jauchcrt  Reben  u.  1  Jauchert  Acker 
im  Steiner.  PO.  —  1534  Okt.  30.  Hans  Ludw.  Freih.  zu  Staunen,  Wilh. 
Graf  zu  Lupfen  (Vormund  der  andern  Geschwister),  Apolonarius  Rost 
Leutpriester  und  Vogt  u.  Richter  zu  St.  geben  eine  Spitalordnung. 
1)  Der  Spitalmeister  oder  Schaffner  untersteht  dem  Vogt  u.  den  Richtern, 
die  ihn  im  Namen  der  Herrsch  u.  der  Bürgerschaft  ernennen.  2)  Das 
Mehl  f.  d.  Spital  ist  vom  Umgeld  frei.  3)  Spitalmeister  u.  etwa  vor- 
handene Pfründner  sind,  wenn  sie  nicht  ausserhalb  Spitals  Gewerbe  u. 
Güter  haben,  aller  bürgerl.  Beschwerden  u.  Ämter  enthoben.  4)  Dieser  Stifts- 
brief soll  jährlich  vor  Gericht  verlesen  werden.  5)  Aufzunehmen  sind 
alle,  die  wegen  Krankheit  dem  Almosen  nicht  nachgehen  können  u.  von 
ehrbarer  Herkunft  sind,  zunächst  solche  aus  Stadt  u.  Herrsch.  St.,  aber 
auch  Pilger,  Bettler,  die  nicht  weiter  können.  6>  Der  Nachlass  der  im 
Spital  verstorbenen  Personen  gehört  ganz  dem  Spital.  7)  Ein  Kranker, 
der  bei  der  Aufnahme  nicht  beichten  und  das  Sakrament  empfangen  will, 
soll  am  Wege  liegen  gelassen  werden.  8)  Nicht  aufzunehmen  sind  ferner : 
Kinder,  die  eine  Amme  bedürfen,  „tobig"  und  aussätzige  Menschen  u. 
alle,  die  ohne  Spital  Nahrg.  gewinnen  mögen.  9)  Pilger  u.  Bettler  soll  man 
nicht  länger  als  eine  Nacht  beherbergen.  10)  Für  die  Hauptwohlthäter 
des  Spitals  Martin  Schwab  u.  Panthlin  Kaltenbach  soll  wöchentl.  1  Messe 
in  der  Spitalkirche  gehalten  werden.  Die  Dienstknechte  der  Bäcker, 
Müller  u.  Schuhmacher,  deren  Bruderschaft  dem  Spital  100  fl.  geschenkt, 
sind  „in  sonderem  Befehl"  zu  halten.  PO.  3  S.  —  1546  Nov.  11.  Die 
Herrschaftgemeinden  Ballrechten,  Wettelbrunn  u.  Grünem  zahlen  in  die 
Spitalkasse  zu  Staufen  50  fl.  für  die  Verpflegung  ihrer  Kranken.  PO.  S.  des 
Freih.  Hans  Ludw.  zu  Staufen.  —  1549  Juni  24.  Anton  Freih.  zu  Staufen 
eutleiht  bei  der  Spitalkasse  80  fl.  u.  versichert  dafür  s.  gesamten  Besitz. 
Pap.  Or.  S.  —  1555.  Dez.  12.  Die  Stadt  St.  u.  die  Gemeinden  Grunern  u. 
Wettclbrunn  errichten  für  ihren  gemeinsamen  Wald  einen  Aeckeritver- 
trag.  PO.  S.  des  Freih.  Anton  zu  St.  Neue  Verträge  1617  u.  1652.  — 
1561  März  10.  Die  Priorin  des  Klosters  St.  Agnes  zu  Freiburg  verkauft 
dem  Johann  Gschwynnder,  Statthalter  der  Herrschaft  St.,  einen  Bodenzins 
zu  Hausen  um  8  fl.  Pap.  Or.  S.  (vergl.  oben  1343  Juni  26).  —  1565 
Okt.  7.  Hans  Kagenfels  v.  Breisach  stiftet  dem  Leprosenhause  zu  St. 
100  fl.  dessen  Zinsen  zum  Teil  den  Siechen  „wenn  sie  das  Neujahr  an- 
singen" gegeben  werden  sollen.  PO.  —  1566  Okt.  7.  Die  Bruderschaft 
der  Müller,  Bäcker  u.  Schuster  zu  St.  zahlt  in  den  Spitalfond  100  fl., 
wofür  sie  1  Stube  u.  2  Kammern  zu  ihrer  ausschliesslichen  Verfügung 


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Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


erhält.  Abschr.  —  1571  Apr.  9.  Jakob  Schlögel  u.  dessen  Ehefrau 
Catharina  Stoll  v.  Pfaffenweiler  stiften  dem  Leprosenhause  zu  St.  24  fl.. 
aus  dessen  Zinsen  Holz  beschafft  werden  soll.  TO.  —  1581.  —  Bau- 
kostenverzeichnis des  neuerbauten  Spitals  zu  Staufen.  —  1585  Apr.  18. 
Philipp  Punkhardt  v.  Breisach  vermacht  dem  Leprosenhause  u.  den  Hans- 
armen  zu  St.  200  fl.,  deren  Zinsen  am  Weihnachtstage  verteilt  werden 
sollen.  Freih.  Georg  Leo  zu  St.  zieht  den  Betrag  an  sich  u.  verspricht 
10  fl.  Zins.  Zur  Sicherstellung  verpfändet  er  4  Jauchert  Acker  am 
Schlossberg.  Abschr.  —  1591  Juli  4.  Freih.  Georg  Leo  zu  St.  bestätigt 
Joh.  Christoph  v.  Wessenberg  die  Freiheiten  seines  adeligen  Sitzes  zu 
St.  Abschr.  —  1597  Juli  28.  Jahrzeitstiftung  der  Maria  Schnüterin 
bei  der  St.  Martinskirche  zu  St.  mit  30  fl.  PO.  —  ca.  1600  Eides- 
formeln bei  der  Verpflichtung  der  Gemeindeangestellten,  Fürsprecher, 
Baumeister,  Heischschauer,  Brodschauer,  Weinschauer,  Weinstreicher. 
Weinstieber  u.  Fasssiuner,  Feuerschauer,  Marker,  Heimburger,  Schaden- 
fcchatzer,  Brandreiter,  Brandmeister,  Sauschauer,  Kalk-  u,  Ziegelschauer. 
Viertleute,  Thorschliesser  u.  Neunewächter.  —  1601.  Joh.  Christoph  v. 
Wessenberg  u.  s.  Frau  Judith  Kichin  v.  Richenstein  stiften  eine  Jahrzeit 
bei  der  St.  Martinskirche  zu  St.  mit  10  fl.  Hodenzins  u.  2  Pfd.  Wachs 
ab  ihrem  Freihofe.  Abschr.  —  1606  Juni  24.  Joh.  Chr.  v.  Wessenberg 
verkauft  s.  Tochtermann,  Joh.  Erhard  v.  Falkenstein,  Regimentsrat  zu 
Ensisheim,  s.  freien  adeligen  Sitz  zu  St.  um  1400  fl.  Abschr.  —  1609 
Aug.  6.  Margaretha  Freifrau  zu  Staufen,  geh  Erbtruchsessin  u.  Freiin 
zu  Waldburg,  Witwe  (des  f  Freih  Georg  Leo)  entleiht  von  der  Stadt 
St.  „zu  Fortsetzung  unseres  nun  angefangenen  Baues-  100  fl.  u.  ver- 
pfändet ihr  Haus  bei  der  Kirche.  Abschr.  —  1613  Apr  12.  Johanna 
Helena,  des  Stifts  St.  Ursula  zu  Collen  Äbtissin  u.  zu  Essen  Pröpstin,  u. 
Auna  Eleonora,  des  Stifts  zu  Thoren  Dekanissin,  Freiinnen  zu  Staufen, 
Schwestern,  entleihen  von  der  Stadt  100  fl.  Abschr.  —  1613  Mai  23. 
J*ie  Gemeinden  St.  u.  Krozingen  teilen  ihren  gemeinsamen  Wald  im 
Wölfenthal,  am  Hartberg  u.  Röttelsberg.  PO.  —  1629  Jan.  18.  Verlrag 
der  Stadt  mit  dem  Bäcker  des  Gemeindebackofenhauses.  Conc.  —  1660 
Febr.  5.  Freih.  Franz  v.  Schauenburg,  Pfandherr  der  Herrschaften  St 
u.  Kirchhofen,  erteilt  den  Gemeinden  St.,  Grünen»  u.  Wettelbrunn  für 
ihren  gemeinsamen  Wald  eine  neue  Waldordnung,  welche  jedoch  nur  so 
lange  bestehen  solle,  bis  sich  eines  der  alten  im  Kriege  verlorenen 
Exemplare  wiederfinde.  26  Seilen.  Siegel.  —  1660  Mai  29.  Ders.  ver- 
bietet nach  vorhergegangener  Untersuchung  den  Meyern  im  Kropp-  u. 
Metzenbach,  ihr  Vieh  ins  Wölfenthal  auf  die  Weide  zu  treiben.  —  1661 

—  Klagpunkte  der  Gemeinde  St  wider  die  daselbst  ansässigen  Juden. 
Konz.  —  1665  Marz  2.  Die  vorderöstr.  Regierung  verbietet  dem  Baron 
Rudolf  Heinrich  v.  Schauenburg,  die  von  ihm  angeordnete  Huldigung  der 
Einwohner  der  Pfandherrschaften  St.  u.  Kirchhofen  vorzunehmen.  Abschr. 

—  1665  Apr.  25.  Freih.  Rudolf  Heinr.  v.  Schauenburg  erteilt  der 
Schützengesellschaft  zu  St.  eine  neue  Ordnung.  —  1665  Mai  20.  Freih. 
Rudolf  Heinrich  v.  Schauenburg  zieht  gegen  Zahlg.  v.  10  fl.  Zins  an  sich 
die  200  fl.,  welche  Schwester  Maria  Maximiiiana  v.  Schauenburg  der 
Pfarrkirche  zu  St.  überlassen  habe  unter  der  Bedingung,  dass  jeden 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


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Donnerstag  Abend  die  Angst  Christi  geläutet  werde.  —  1665  Aug.  8. 
Jahrzeitstiftung  der  Anna  Barbara  Schickherin  bei  der  St  Martinskirche. 
—  1665  Aug.  22.  Amtmann,  Stadtvogt  u.  Gericht  zu  St.  errichten  eine 
neue  Weidgangordnung.  —  1666  Okt.  2a  Kostenverzeichnis  der  Huldigung 
für  Kaiser  Leopold  L  (130  fl.)  Konzept.  —  1669  Febr.  1.  Joh.  Erhard, 
Freih.  zu  Falkenstein,  übergiebt  dem  Klo6ter  St.  Trudpert  seinen  freien, 
adeligen  Sitz  zu  St.,  wogegen  dieses  ihm  die  Fruchtgilt  zu  Hausen  über- 
lässt,  2000  fl.  bezahlt  u.  ihn  u.  seine  Gemahlin,  Anna  Franziska,  Freiin 
v.  Mercy,  unter  die  Benefaktoren  des  Klosters  aufnimmt.  Abschr.  —  1676 
Aug.  14.  Schuldschein  der  Gemeinde  Offnadingen  über  335  flM  welche  sie 
der  Stadt  St.  zahlen  soll  als  Ersatz  für  die  grossen  Unkosten,  welche  dieser 
Ort  an  Einquartierung,  Winterquartieren  u.  franz.  Kontributionen  gehabt 
bat  —  1690.  Verzeichnis  des  Schadens  an  Gebäuden,  welchen  die  Stadt 
St.  durch  die  franz.  Besetzung  u.  insbesondere  durch  den  grossen  Brand 
im  Oktober  erlitten.  —  1696  Juni  26.  Das  Stadtgericht  erteilt  einer 
Leprosin  aus  St.  die  Erlaubnis,  sich  mit  einem  Leprosen  aus  Bonndorf  zu 
verheiraten  u.  mit  demselben  im  Leprosenhaus  zu  St.  zu  wohnen.  —  1608 
Febr.  24.  Stadtvogt  u.  Gericht  bevollmächtigen  den  Michael  Kaysser,  aus- 
wärts zu  sammeln  für  den  Wiederaufbau  der  1690  durch  die  Franzosen  zer- 
störten Kirchengebäude.  —  1702  Juli  27.  Die  vorderösterr.  Hof  kammer  be- 
nachrichtigt die  Gemeinde,  dass  die  Herrschaften  St  u.  Kirchhofen  aus  dem 
Schauenburgischen  Pfandbesitz  ausgelöst  und  dem  Kammerdirektor  Martin 
Haas  v.  Katzenmoos  zur  Verwaltung  übertragen  worden  seien  —  1707 
Juni  22.  Dienstinstruktion  für  den  Amtmann  Sulger  über  Bürgerannahmen, 
Bürgerwachen,  Gerichtssitzungen  u.  Appellationen.  —  1708.  Urbar  der 
Stadt  St.,  Abschrift  der  Gemeindestatuten.  Vertröge  etc.  enthaltend.  Das- 
selbe enthält  folgende,  nicht  mehr  im  Originale  oder  in  älteren  Abschriften 
erhaltene  Urkunden:  a)  (o.  J.)  Statuten,  Gebot  u.  Verbot  über  Gottes- 
lästerung, b)  (o.  J.)  Gemeine  Verbote  wider  die  Trunksucht  c)  (o.  J.) 
Gemeindestatuten,  d)  (o.  J.)  Gerichtsordnung,  e)  (o,  J.)  Eidformeln  bei 
Verpflichtung  des  Stadtvogts  und  der  Richter,  f)  1543  Jan.  10.  Freih. 
Hans  Ludw.  zu  Staufen,  Trudprecht  v.  Krozingen,  Pfarrer  Apolinaris  Rost 
u.  andere  erneuern  die  Satzungen  der  Stubengesellschaft  zu  St.1)  g)  1555 
Dez.  16.  Vergleich  zw.  der  Stadt  St.  u.  Hans  Joppen  v.  Wessenberg  wegen 
der  Steuern  ab  dem  adeligen  Freihofe,  h)  1 599  Jan.  1 .  Stadtvogt,  Gericht 
u.  Zwölfer  erteilen  der  Stubengesellschaft  eine  Stubenknechtsordnung, 
i)  1599  März  6.  Renovation  der  herrschaftl.  Gefalle  zu  St.  k)  ca.  1602. 
Verzeichnis  der  Staufener  Wälder.  1)  1607.  Klagen  der  Gemeinde  St 
gegen  die  vorderösterr.  Regierung  als  Rechtsnachfolgerin  der  Gebrüder 
Hamman  u.  Heinrich  Geben  bezw.  der  Freih.  zu  St.  um  Rückgabe  der 
städtischen  Gefalle.  Vgl.  oben  1369  Febr.  7.  m»  1617  Jan.  19.  Stadt- 
vogt u.  Gericht  bestimmen  die  Preise  der  Mahlzeiten  der  Stubengesell- 
schaft, n)  1618  Jan.  8.  Die  Stadt  St.  dringt  bei  ihrem  Advokaten  zu 
Ensisheim  auf  Beschleunigung  ihres  Prozesses.  Vgl.  oben  1607.  o)  1626 
Aug.  Obervogt  Hans  Christoph  v.  u.  zu  Ampringen  erneuert  die  Bäcker- 


l)  Vgl.  Hugard.  Die  Stubengesellschaft  u.  d.  Stubenhaus  zu  Staufen. 
(Schau  in's  Und,  15,  p.  49—53). 


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Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


Ordnung  zu  St.  p)  1627  Aug.  Wegen  FruchtaufschlagB  abermalige  Er- 
neuerung der  Bäckerordnung,  q)  1628  Nov.  7.  Innsbruck.  Pfandver- 
schreibung  der  Herrschaften  St.  u.  Kirchhofen  an  den  General  Hannibal 
v.  Schauenburg,  r)  1630  März  1.  Die  Herren  Job.  Reichart  (Reinhard?) 
u.  Melchior  von  Schauenburg  schliessen  im  Auftrag  ihres  Bruders  Han- 
niba] mit  den  Gemeinden  der  Herrschaft  St.  einen  Frohndvertrag  für  die 
Dauer  der  Pfandschaft,  t)  1659  Mai  8.  Die  vordersten".  Hofkammer  er- 
teilt dem  Juden  Natan  Ulmo  u.  dessen  Kindern  die  Erlaubnis,  zu  St.  an- 
sässig zu  werden,  u)  1661  Dez.  31.  Rechtfertigung  des  Juden  Ulmo  wegen 
der  gegen  ihn  seitens  der  Gemeinde  erhobenen  Klage,  v)  1662  Okt.  30 
Dekan  Obser  bittet  den  Bischof  v.  Konstanz  um  Unterstützung  der  Stadt 
in  ihren  Bemühungen  um  Austreibung  der  Juden,  w)  1663  März  29.  Die 
vorderösterr.  Hofkammer  entscheidet,  dass  allein  Natan  Ulmo  u.  sein  un- 
verheiratetes Gesinde  zu  St.  wohnen  dürfe,  u.  alle  andern  Juden  binnen 
4  Wochen  St.  zu  verlassen  hätten,  x)  1673  Jan.  27.  Eine  vorderösterr. 
Kommission  bestimmt,  dass  bei  gemeinsamen  Steueranlagen  der  Herr- 
schaften St.  u.  Kirchhofen  jede  die  Hälfte  tragen  solle,  y)  1688  Juli  15. 
Vertrag  wegen  des  städtischen  „Rothen  Hofes"  bei  Staufen,  z)  saec.  18. 
Eine  Anzahl  Protokolle  über  Waldbegehungen.  —  1720  März  15.  Han- 
nibal, Grat  v.  u.  zu  Schauenburg,  bestätigt  seinem  Amtmann  Georg  Bal- 
thasar Sulger,  dass  er  von  der  Stadt  St.  deren  Gemeindebackoten- Platz 
um  325  rl.  gekauft  habe.  —  1733—36.  Verzeichnis  der  Kriegs-  u  Militär- 
kosten zu  St.  —  1736—50.  Untersuchungsakten  über  den  unbefugten  Ver- 
kauf einer  alten,  wertvollen  Monstranz  —  1738.  Berechnung  des  durch- 
schnittlichen Ertrags  der  Herrschaft  St.  1 730 — 34  (jährl.  Einnahme  7560  n\ 
Ausgabe  799  fl.).  —  1738.  Durch  den  Advokaten  Schuch  verfasster  Vor- 
behalt, unter  welchem  die  beiden  Herrschaften  St.  u.  Kirchhofen  der  Abtei 
St.  Blasien  am  15  April  1738  huldigten.  —  1738  Sept.  9.  Innsbruck. 
Lehenbrief  für  die  Abtei  St  Blasien  Über  die  ihr  verliehenen  vorderösterr. 
Kameralherrschaften  St.  u.  Kirchhofen.  —  1741  Mai  31.  Wien.  Credential- 
schreiben  der  Kaiserin  Maria  Theresia  an  die  Stadt  St.  Pap.-Orig.  S.  u. 
Unterschrift  der  Kaiserin.  —  1741  Mai  31.  Dasselbe  an  die  Dorfgemeinden 
der  Herrschaften  St.  u.  Kirchhofen.  —  1741  Sept.  19.  Die  Huldigung  der 
Einwohner  der  Herrschaften  St.  u.  Kirchhofen  für  Kaiserin  Maria  Theresia 
wird  auf  den  25.  Sept.  anberaumt.  —  1741.  Vorbehalt  der  Gemeinden, 
unter  welchem  gehuldigt  wird.  —  1741.  Kosten  Verzeichnis  der  Huldigung 
(193  fl.).  —  1744  Aug.  21.  P.  F.  v.  Zimmermann  zu  Augsburg  bescheinigt, 
dass  er  gegen  Aushändigung  der  Reliquien  des  hl.  Märtyrers  Gaudentius 
samt  dazugehörigem  Authentic  v.  Joseph  Wanner  daselbst  behufe  Ueber- 
sendung  nach  Rom  85  fl.  33  kr.  erhalten  habe.  —  1746  Apr.  i?2.  Jahrzeit- 
Stiftungsbrief  für  Abt  Franz  II.  v.  St.  Blasien,  welcher  der  St.  Martins- 
pfarrkirche die  Reliquien  des  hl.  Gaudentius  überlassen  hatte.  —  1749 
Okt.  31.  Verordnung  des  Fürstabts  Meinrad  v.  St.  Blasien  über  die  Neu- 
regelung der  Gemeindeverwaltung  —  1770.  Verzeichnis  der  un verbrieften 
Jahrzeitstiftungen  in  der  St.  Martinspfarrkirche,  darunter:  1598,  Freih. 
Georg  zu  St.  1601,  Freiherrl.  Familie  zu  Wessenberg.  1609,  Margaretha 
v.  Waldburg,  Witwe  des  Freih.  Georg  Leo  zu  St.  1665,  Fräulein  Maxi- 
miiiana v.  Schauenburg.  1668,  Junker  Theobald  Meyer  v.  Baumgarten.  1669, 


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Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Staufen. 


Freifrau  Johanna  v.  Falkenstein.  —  1770.  Verzeichnis  der  unrerbrieften 
Jahrzeitstiftungen  in  der  St.  Sebastianskapelle;  20  Stiftungen.  —  1778 
Aug.  27.  Protokoll  über  ein  Kommissionalgeschäft,  Einführung  der  neuen 
Gerichtspersonen,  Abschaltung  des  Reitens  bei  der  Öschprozession  u.  Ord- 
nung des  Schulwesens  betr.  —  1779  Juli  7.  Inventar  der  Paramente  u. 
Kirchengeräte  in  der  St.  Martinskirche.  —  1782  Jan.  7.  Bericht  des  St. 
Blasischen  Obervogts  über  den  Prozess  der  Stadt  St  mit  der  Abtei  St. 
Trudpert  wegen  der  Wessenberg.  Anniversarienstiftung.  —  1788  -1806. 
Zusammenstellung  der  Kriegs-  u.  Militärkosten  der  Gemeinde  Grunern  v. 
1788—1806.  —  1799  Sept  28.  Der  Gemeinde  wird  gestattet,  von  den  neu- 
angenommenen Bürgern,  welche  ein  Vermögen  von  mehr  als  1200  fl.  haben, 
50  fl.  zur  Tilgung  der  städtischen  Schulden  zu  erheben.  —  1806  Juni  21. 
Das  Churbadische  Oberamt  ordnet  die  Huldigung  für  den  Churfürsten  Karl 
Friedrich  auf  den  26.  Juni  an.  —  1818.  Itepertoriura  über  die  der  Stadt- 
gemeinde gehörigen  Schriften. 

Archivalien  in  Privatbesitz. 

1564  Juni  20.  Innsbruck.  Kaiser  Ferdinand  als  Hauptverkäufer  u. 
Vogt,  Schultheiss  u.  Zwölfer  der  4  Berichte  Achern,  Appenweier,  Orten- 
berg u.  G  Hessen  als  Mitverkäufer,  verkaufen  Conradt  Meyer,  Bürger  zu 
Freiburg,  eine  Gült  v.  25  fl.  um  ."00  fl.  Hauptgut  gegen  Verpfandung  der 
Herrschaft  Ortenau  u.  gen.  Orte.  PO.  5  S.  -  1573  Juli  24.  Ensisheim. 
Erzherzog  Ferdinand  als  nauptverkäufer  u.  die  3  lAndstande  als  Mit- 
verkäufer verkaufen  dem  Caspar  Fingerlin,  Bürger  zu  Breisach,  eine  Gült 
von  40  fl.  um  1000  fl.  Hauptgut  gegen  Versicherung  der  Besitzungen  des 
Erzherzogs  u.  der  Landstände.  Die  Mit  Verkäufer  verpflichten  sich  bei 
rückständigem  Zinse  innerhalb  4  Wochen  nach  der  Mahnung  je  einen  be- 
rittenen Knecht  nach  Breisach  zur  Giselschaft  zu  stellen.  PO.  7  S.  — 
1623  Febr.  20  Ensisheim.  Erzherzog  Leopold  entleiht  bei  seinem  geh. 
Secretario,  d.  vorderösterr.  Regiments-Rat  Lic.  Jon  Balthasar  Schlegel 
gegen  100  fl  Verzinsung  2000  fl.  u.  verpfändet  dafür  den  Zoll  zu  Breisach. 
PO.  S.  —  1665  März  2.  Staufen.  Freih.  Rudolf  Heinrich  V.Schauenburg 
erneuert  die  Ordnung  der  Leinenweber  in  der  Herrschaft  St.  —  176<>. 
Aufzeichnungen  des  P.  Aemilian.  Kauffmann  über  das  Priorat  St.  Ulrich. 
1.  Teil.  Verzeichnis  der  Einkünfte  des  Priorats  samt  den  urkundlichen 
Belegen.  2.  „Miscellanea",  d.  i.  Chronik  des  Priorats.  Quartband.  —  1813. 
Chronik  des  Stadtschreibers  Joh.  Bapt.  Hugard  über  die  Stadt  St.  1  Bd. 
2°.  (Kaufmann  Konst.  Hugard.) 

B  Registratur  des  Grosso.  Amtsgerichtes  Staufen.  (B.) 

I.  Ehrenstetten-Kirchhofen.  1729  ff.  Kontraktenprotokolle  u. 
Eheabreden.  6  Bde.  —  1766  ff.  Ehrenstetten,  Unter-  u.  Oberambringen. 
Eheabreden.  2  Bde.  —  1792  ff.  Gerichtsprotokolle.  2  Bde. 

II.  Grunern,  Wettelbrunnen-Offnadingen.  1750  ff.  Inventaria. 
3  Bde.  -  1775  ff.  Gerichtsprotokolle.  1  Bd.  —  1789  ff.  Kontraktenproto- 
kolle. 3  Bde. 

IH.  St.  Trudpert,  Ober-  u.  Untermünsterthal.  1726  ff.  Kon- 
traktenprotokolle. 8  Bde.  —  1763  ff.   Trudpertisches  Kontrollbuch.  — 


Baur.   Nothelfer.  Hugard. 


Des  Gotteshauses  St.  Trudpert  Ämter,  Verordnungen,  Beamte,  Vögte, 
Richter.  1  Bd. 

IV.  Offnadingen.    1759—1764.  Inventarien.  1  Bd. 

V.  Pfaffenweiler-Oeblinsweiler-Scherzingen.  1705  ff.  Ge- 
richtsprotokolle u.  Inventar.  1  Bd.  —  1739  ff.  Kontraktenprotokolle.  1  Bd. 
1740  ff.  Erbschaftentheilzettel.  1  Bd.  —  1753  ff.  Ehepakten.  2  Bde. 

VI.  Staufen.  1660  ff.  Eheabreden.  6  Bde.  —  1707  ff.  Inventarien 
6  Bde.  —  1757  ff  Kontrakteubücher.  5  Bde.  —  1772  ff.  Gerichtsproto- 
kolle.  1  Bd. 

VTI.  ThunBel.    1764  ff.  Kontraktprotokolle.  2  Bde. 

VIII.  Vereinigte  Gemeinden  mit  verschiedenem  Inhalt.  1661  -66.  1  Bd. 

20.  Thunsei.  (N.) 

A.  Gemeinde. 

1660-1809.  Kauf-  u.  Protokollbuch.  2  Bde.  -  1694-1729,  1740-6* 
Gemeinde-  u.  Kontributionsrechnungen.  —  1740.  Gemarkungsplan. 

B.  Pfarrei. 

1703  ff.  Kirchenbücher.  —  1721  ff.  Register  über  Frucht-,  Heu-,  Sc W- 
u.  Blutzehnten.  3  Bde.  —  1725  Juni  24.  Renovation  des  Kircbenberaißs. 
22  S.  —  1742-66.  Anniversarienbuch.  —  17.  u  19.  Jhrh.  Viele  Akten 
über  Einnahmen  u.  Ausgaben  der  Pfarrei.  0.  D.  Abgabenbuch  für  ge- 
stiftete Jahrtagc,  geführt  v.  Galle  Kabiser,  Kirchenpfleger.  -  0.  D. 
Kirchenberain.  26  Bl. 

21.  Untermünsterthal.  (B.) 
Gemeinde. 

1680—92.  Pflegrechnungen.  —  18.  Jhrh.  Gemeinderechnungen,  - 
1778.  Plan. 

22.  Wettelbrunn.  (B.) 
Pfarrei. 

1587  u.  16*7.  Rodel  über  die  Einkünfte  der  Pfarrei.  -  1689  ff. 
Kirchenbücher.  1G50,  63,  60,  85  ff  Kirchenfondsrechnungen  —  1727 
Urbarbcrcinigung.  -  1743  76.  Notatenprotokolle.  —  1765-83.  Kech- 
nungsextrakte.  —  1771.  Beschreibung  u.  Ausmessung  de;  Pfarrgüter. 


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VIII. 


Archivalien  ans  Orten  des  Amtsbezirks 

Schwetzingen, 

Terzeichnet  von  dem  Pfleger  der  bad.  histor.  Kommission 
Professor  A.  F.  Maier  in  Schwetzingen. 


I.  Altlussheim. 

Gemeinde. 

1477.  Vertrag  zw.  Lussheim  u.  Intzelnheim  (auch  Eintzelnheim  u. 
Entzelnheim  gen.,  heute  „Insultheimer  Hof")  der  Sulz  u.  des  Weidgangs 
halber  u.  wegen  Öffnung  eines  Grabens.  Abschr.  —  1664.  Extract  aller 
der  Maulbronnischen  Stabhalterei  zugehörigen  Gerechtsame  u.  Abgaben 
in  Lussheim.  —  1605  ff.  Kauf  bücher.  —  1693—1701,  1745  ff.  Recess  über 
die  Abhör  der  Heiligenrechng.  —  1698.  Güterbuch  „Über  die  den  Ge- 
wanden nach  verloste  Hueben,  Lesen,  Sölden  u.  kleine  Höflen".  —  1699. 
Bürger-  u.  Kaufbuch.  —  1699 — 1803.   Gemeinderechngn.  mit  Beilagen. 

—  1713—15,  45.  Güterkollektationen  u.  Vermögensbücher.  —  1714—57. 
Schuldscheine  u.  Akten  betr.  Verkäufe.  —  1721.  Verzeichnis,  was  jeder 
Bürger  zu  Kammerkorn  u.  Fauthaber  f  d.  Bistum  Speier  zu  zahlen  hat. 

—  1745.  Güterkollektation  u.  Vermögensbuch.  —  1759  u.  82.  Kauf-, 
Kontrakt-,  Hypotheken-  u.  Tauschbücher.  —  1759  ff.  Gerichtsprotokoll- 
bücher. —  1781.  Akten  betr.  „pfalzischen  Schaf  weidstritt".  —  1788. 
Bürgerbuch.  —  1805.  Akten  der  Maulbronner  Stabspflege  betr.  Almend- 
verteilg.  zw.  Alt-  u.  Neulussheim. 

2.  Brühl. 
Gemeinde. 

1715.  Gerichtsprotokollbuch.  — 1771.  Lagerbuch.  — 1776  Juli  23.  Schult- 
heisB  Wort  stiftet  zur  Abhaltung  eines  bestandigen  Gottesdienstes  in  B.  bez. 
zu  60  Messen  500  n\  Kapital.  —  1778  Sept.  1.  Kurfürst  Karl  Theodor  v.  d. 
Pfelz  verordnet,  dass  in  B.  an  allen  Sonn-  u.  Feiertagen  kath.  Gottes- 
dienst gehalten  werden  soll,  dass  dazu  ein  Priester  aus  dem  Franzis- 
kanerorden v.  Schwetzingen  als  Kaplan  angestellt  u.  dem  Konvente  dafür 
jäbri.  60  Thlr.  v.  d.  kurpf.  geistL  Administration  gezahlt  werden  sollen. 
Dazu  Anhang  betr.  Anschaffg.  d.  Paramente.  —  Nach  31.  Juli  1779.  Auf- 
zeichg.  des  Pfarrers  Perpente  über  die  Einführg.  des  kath.  Gottesdienstes 
in  B.  u.  über  die  Legung  des  Ecksteins  zur  Kirche  am  22.  Juli  1747.  — 
Vor  1808.  Gemarkungsplan. 


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Maier. 


3.  Edingen. 
Kathol.  Pfarrei. 

1729  ff.  Tauf-,  Ehe-  u.  Sterbebuch.  —  1729  ff.  Kirchenfondsrech- 
nungen.  —  1776  ff.  Akten  betr.  Kirchen-  u.  Pfarrhausbau.  u.  Verlegung 
des  Pfarrsitzes  nach  Neckarhausen,  a.  1795. 

4.  Friedrichsfeld. 

Gemeinde. 

1682  Okt.  10.   Gründungabrief.   Kurf.  Karl  v.  d.  Pfalz  nimmt  Faol 
Drouin,  Daniel  le  Loup  u.  Peter  le  Roi  u.  die  v.  ihnen  vertretenen  aus 
Frankreich  gekommenen  Personen  zu  Unterthanen  an  u.  gewährt  ihnen 
die  Niederlassg.  in  dem  ihnen  angewiesenen  Ort  nahe  bei  Edingen  mit 
folgenden  Bestimmungen.    1)  Nur  redlichen  Leuten  kann  die  Erlaubuk 
zur  Niederlassg.  erteilt  werden.  2)  Die  Neuangekommenen  sind  10 Jahre 
v.  Fronden  frei.   3)  Sie  haben  in  den  nächsten  20  Jahren  Zollfreibeit  f. 
ihre  Handlungswaren  u.  Abzugsfreiheit   4)  Sie  erhalten  Grund  u.  Boden 
f.  d.  nächsten  10  J.  als  völlig  freies  Eigentum,  nachher  haben  sie  Zins, 
Steuer  u.  Schatzg.  zu  entrichten.  5)  Sie  sollen  v.  jedem  Hausplatz  jahrl. 
1  Kapaun  als  Grundzins  entrichten.  6)  Sie  erhalten  Steine,  Bau-  u.  Brenn- 
holz zugewiesen.   7)  Ihre  Handwerker  sind  v.  jedem  Zunftzwang  frei. 
8)  Einen  Schulmeister  haben  sie  bereits;  sobald  als  20  Hausgesäss  oder 
Familien  da  sind,  wird  der  Kurfürst  einen  Pfarrer,  der  auch  französisch 
predigen  kann,  auf  1  der  3  nächsten  Dörfer  setzen.    Abschr.  im  ,PUn- 
u.  Urkundenbuchu  v.  184  s.  —  1722.    Schatzungsrevision.  -  1749  ff 
HypothekengerichUprotokolle.  —  1764.   Befehlsbuch  mit  späteren  Ein- 
tragen über  Käufe  u.  Versteigrgn.  —  1766  ff.  Rechnungen  (Bürgermeisterei-, 
Schatzungsrechngn.  u.  gemeine  Kechngn. ,  auch  Kriegakostenrechngn.)  - 
1770.  Übertragg.  v.  Gerichtsstellen  betr.  1  Fasz.  —  1774.  Instruktion  i 
kurpf.  Kegierg.  betr.  die  Schaf-,  Wasch-  u.  Scherenzunft  —  1775.  Gewann- 
buch. —  1776, 89, 99.  Los-  u.  Erbabteilungszettel.  —  1 777.  Versteigerungs- 
protokoll. —  1778.    Privileg  f.  d.  kurpfalz.  geistl.  Administrationsrat  fled- 
däus  zur  Aufnahme  s.  Krappfabrik  im  OA.  Heidelberg.  —  1782.  Instruktion 
kurpf.  Regierg.  betr.  d.  Salinenwesen  mit  Auszug  aus  dem  mit  Schmak 
Aaron  Seeligmann  u.  Co.  über  die  Admodiation  sämtl.  kurpf.  Salinen  u 
Besalzg.  kurpf.  Lande  getroffenen  Kontraktes.  —  1786.  Besitzstands- 
register  mit  Angabe  des  Schatzungskapitals,  des  Wertes  der  Lage  etc. 
—  1787  ff.    18  Pläne  v.  Hausplätzen,   Ackerstücken  etc.  (der  Name 
Neudorf  neben  Friedrichsfeld  hier  gebraucht).  —  1787  Konscriptions- 
listen.  —  1790.   Gewährg.  einer  Sammlung  zu  einem  Schulhausbau  der 
ref.  Gemeinde. 

5.  Hockenheim. 

Gemeinde. 

1703.  Beetsbuch.  —  1704.  Protokoll  über  „ein  u.  ander  Sachen, 
so  täglich  vorgefallen".  —  1706.  Neues  Protokoll  betr.  Rechte  u.  Ge- 
rechtigkeiten H.s.  —  1707  ff.  Schulkompetenzen.  1  Fasz.  —  1722  ff. 
Schatzungs-Renovations-Belegprotokoll.  —  1727  ff.  Bürgermeisterei-,  Ge- 
meine- u.  Schatzungsrechngn.  mit  Beilagen,  auch  Kriegsrechngn.  u.  be- 


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.  Archivalien  aus  Orten  des  Amtsbezirks  Schwetzingen.  m127 


zügl.  Akten.  —  1732  u.  80.  Reilinger  Gemeinderechngn.  —  1743  ff. 
Gerichtsprotokoll.  —  1756  ff.  Akten  betr.  Karl-Ludwigsee.  1  Fasz.  — 
1756.  Renovation  der  herrschftl.  Hubgüter  mit  Plan  des  sog.  Pfaffenecks. 
—  1766  ff.  Grundbuch.  —  1767.  Pfandbuch.  —  1781—86.  Regierungs- 
entschlüsse  über  Superrevisionsnotamina  des  kurpf.  Oberamts  Heideiderg 
betr.  Gemeine-  u.  Schatzungsrechngn.  —  1781 — 90.  Akten  betr.  Reparatur 
des  kath.  Kirchthurms.  —  1782.  Renovation  der  zur  Pflege  Schönau 
gehörigen  sog.  Ketschauer  Wiesen  in  Hockenheimer  Gemarkg.  —  0.  D. 
Designation  der  Hockenheimer  Einwohner,  Hausplätze  u.  Garten. 

6.  Ketsch. 
Gemeinde. 

1759  ff.  Gemeinderechngn.  mit  Beilagen.  —  1793  ff.  Kriegsrechnungs- 
akten. 

7.  Schwetzingen.1) 

Im  Privarbesiti  des  Gemeinderats  Mallrlch. 

15S7.  Das  Schwetzinger  Schulhaus  u.  Pfarrgut  betr.  Extr.  aus  d. 
Baubuch.  —  1595.  Besoldg.  des  Schulmeisters  betr.  Extr.  aus  d.  Heidelb. 
Amtskompetenzbuch.  —  1609  u.  1702.  Renovation  eines  dem  Kloster 
Neuburg  zugehörigen  Hofes  zu  Schwetzingen  betr.  Extr.  aus  d.  Baubuch 
u.  kurfürstl.  Rescript.  —  1705.  Zunftartikel  der  Schneiderzunft  der 
Kirchheimer  Cent.  —  1733.  Teilzettel.  —  1760  Nov.  7  Renovation 
derj.  Güter  u.  Hausplätze  zu  Sch.,  welche  zur  Einrichtg.  des  herrschaftl. 
Lust-  u.  Gemüsegartens  u.  s.  w.  u.  zur  Einrichtg.  der  neuen  Strasse  u. 
der  Mannheimer  Chaussee  entzogen  u.  andererseits  in  der  Hardt  ersetzt 
wurden.  —  1796.  Designation  der  durch  ein  Kriegslager  verursachten 
Beschädiggn. 


l)  Gemeinde,  s.  Mittlngn.  No.  10,  m64  ff. 


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tt mm  Kuxhe  uonSpeier 
22  _  Kloster  Ottenheim  ntiinster 
23-      ,  /a/ifc. 

_     ,  Gengenbach. 
25..     m  Hornbach. 
26..     „  fiunyenmünstrr 

27  _      „  Lorsch 

28  _     #  Schütter*, 
fr  mm     0  Schmarxach 

30  -  Kirche  oon  Chur 

31  Kloster  Gran  fei  Jen 
3Z.m      *      St  (hi Ilm 
33  m     ,  Zürich. 

_  Kirche  oon  Keims 
35-  Kloster  FMoal 

36  mm  .  LllXCU  ll 

37  m.      ,  Moyenmoutier 
38.     ,     St Oenis 
39m.     ,     St  Die 

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cnianii  II.,  Herzog  von  Schwaben 

f  2,3.  Mai  1003  mit 
V.  Tochter  Berchtolds  V 
lach  995,  wohl  Mitte  bis  Knde  UMM) 
mit  Gerberga. 

-   

1 

»erchtold,  geb.  991  /992  Her 

f  992/993.  geb. 
Hegraben  in  Marchtal.  Hc 

:i, 

...  1« 


1  2 
Liudolf  Ernst  II., 

-  v.  Braunschwoig.  Hzg.v.  Schwab 
.11  gb.  etwa  zw.  lu.il  geb.  ca.  100(5 
&-  und  1005  t  1038.         f  1030. 

1-  Ita  „v.  Elstorp"  Ekbert  I., 

„de  Saxonia  et  geb.  ca.  1025 

de  birctorf.  t  1068, 

Geh.  nicht  vor  Markgraf  vo 

1020.  Meissen. 

Ekbert  II., 
geb.  ca.  10(5< 
+  H'90. 


Haben  vor  1080  mit  Rudolf  ' 
Rheinfelden,  mit  einem  Gra 
Otto  und  seinem  Sohne  Graf  Fi 
drich,  mit  Tuto  von  Wagenhau 
und  mit  Hecelo  von  Königs' 
gemeinsamen  Besitz  in  Schluch 
bei  St.  Blasien. 


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Tafel  IV. 


915  (952—973)  f  26.  Marz  nach  973. 
us  Hugonis"  erwähnt,  der  ca.  905/70  Besitz,  zu 
seu  Augsburg  wegen  Empörung  gegen  Otto  I.  ver- 
s  952.    Hat  zusammenhängenden  Besitz  mit  seinem 
Hingingen  i.  Br.,  der  ihm  952  konfisziert  wurde. 

Icrt  von  Marchtal,  der  Anfang  954  im  Kampfe  für 
Böhnelosen  Tode  ihres  Bruders  Berchtold  V.  wird 
j>  Miterbe  desselben. 

Geschlechts,  in  dem  der  Name  Landolt  heimisch  war. 

i  '  • 

ebhard  2 
>t  1010  Landolt-Lancelin  I,  geb.  ca.  940/45  f  Aug  991. 

hl  o  N.  Graf  im  Turgau  971/72-991.  (972  970  981). 

|  Von  den  Acta  Mnrensia  Lancelin,  Graf  von  Altenburg  genannt.  — 

Landoldus  Dynasta  macht  973/74  mit  seiner  Gemahlin  Bertha  eine 
Stiftung  zu  Königseggwald  (im  Eritgau),  woselbst  er  begraben 
wurde.  Später  (1083?)  wurde  seine  Leiche  nach  St.  Georgen  gehracht 

mit 

1.  Bertha  von  Büren  lebt  ca.  973/74  (t  ca.  975?) 

2.  Liutgard  (von  Lenzburg-Schennis). 


vohl  2 
icr,  geb.  ca. 
«.  Okt.  1028. 
v.  Strassbg. 
1—1028. 
r  der  Hahs- 
bii  g. 


2 

Rudolf,  geb.  ca.  980/85, 
lebt  1049  f  vor  1063. 
1010  Graf  eines  unbekannten 
Gaues. 

Gründer  von  Ottmarsheim. 
L'xor  Kunigunde  f  t  o.  N. 


Radbot,  geb.  ca.  980/^5 

t  30.  Juni. 
1023  Graf  im  Kletgau 
„de  Vindonissa". 
(Zweite?)  Gemahlin  Ita  vou 
Lothringen  f  23.  Juli. 


Otto  I.     Adalbert  I.    Wernher  II.  von 


Richenza 


fcilhert  1. 

or  10**. 


t  ca  1046.  t  ca.  1054. 
(Wohl  aus  einer  ersten 
Ehe) 


Habsburg 
(geb.  ca  1025' 
fll.  Nov.  1096. 
Uxor  Reginlind 

Hnus  Habsburg. 


mit 

Ulrich,  Graf  v.  Lenz- 
burg (geh  ca  1120/5) 
t  1081. 


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